9/1 € ni ee . } INOHOL 40 ALISH3AINN u. rgRE: forstlichen Verhältnisse und Einrichtungen Bosniens und der Hercegovina Mit einem allgemein orientierenden Natur- und Kulturbilde und einer Karte dieser Länder Von Ludwig Dimitz k. k. Sektionschef i. R., Komthur des Franz Josefs-Ordens mit dem Stern, Ritter des Leopold-Ordens und des Ordens der eisernen Krone III. Klasse, Inhaber des kaiserlich japanischen Ordens vom heiligen Schatz II. Klasse und des Ehrenkreuzes I. Klasse des Lippeschen Hausordens etc FACULTY OF FORESTRY UNIVERSITY OF TORONTO En NEE WIEN Wilhelm Frick, k. u. k Hofbuchhandlung 1905 ö BD E a * | Ar . | f; | . R } = 3 h | | Er MIERE I =; r j Ku. x Hofbuchäruckeret Carl Fromme in Wi. OT 3 Z | ; | | # ‚ —. ee a r er “ (2 z Le De < SER a .* a y z v m . HWURE Nez} Vorwort. — Bine halbamtliche Mission, die mir noch von weiland Sr. Ex- zellenz Minister Benjamin Källay de Nagy-Käallö übertragen war, führte mich im August vorigen Jahres nach Bosnien und der Hercegovina. In Erinnerung an die reiche Anregung, die mir diese Reise bot, bringe ich hier den Manen des großen Staatsmannes meine dankbare Huldigung dar. Zwei Monate währte mein Aufenthalt in den Okkupations- provinzen, eine kurze Spanne Zeit für das große Land. Da sie aber Tag für Tag auf das Äußerste ausgenutzt wurde, konnte ich dasselbe in allen seinen Teilen kennen lernen und vollen Einblick in alle großen und wichtigsten Waldgebiete gewinnen. Der vielgestaltige Forstbetrieb in allen seinen Teilen, die Ein- richtungen der Holzindustrie und die Wege des Holzhandels, die Arbeiten der Karstbewaldung und des landwirtschaftlichen Meliorationswesens, das ganze Gefüge dieses interessanten Ver- waltungsapparates rollten sich in deutlichen Bildern vor mir auf. Mehrfache literarische und aktenmäßige Studien, die ich der Reise vorausgehen und folgen ließ, setzten mich in den Stand, die Bestrebungen und Erfolge unserer Verwaltung auch bis in ihren Zusammenhang mit der früheren Zeit und bis auf die neueste Entwicklung zu verfolgen. So lag es denn nahe, daß ich mich nach Erfüllung der oberwähnten Mission, von welcher dieses Buch im übrigen ganz unabhängig ist, der Sichtung und Bearbeitung des reichen Stoffes zuwandte. Ich war dabei von der Absicht geleitet, den Fachkreisen des In- und Auslandes eine genauere Kenntnis dieses eben in forstlicher Beziehung so oft unrichtig beurteilten Landes zu erschließen, ja ich sagte mir, daß es geradezu eine + kar2.: Vorwort. Ehrensache der heimischen Fachliteratur sei, die forstliche Wirk- samkeit der österreichisch-ungarischen Verwaltung in Bosnien und der Hercegovina vor aller Welt ins rechte Licht zu rücken. Die organisatorische Arbeit, die hier getan wurde, um ein Land, das vor 26 Jahren forstwirtschaftlich noch völlig brach lag, der hochentwickelten modernen Forstkultur entgegen zu führen, darf allgemeines Interesse, aber auch ein besonderes dort in An- spruch nehmen, wo dieser Übergang — ob nah oder fern — sich noch vollziehen muß. Tatsächlich wendet das unermüdlich fortschreitende Japan, dem in Formosa eine ähnliche Aufgabe bevorstehen soll, sich eben jetzt eifrig dem Studium unserer Okkupationsprovinzen zu. Diese wenigen Worte würden genügen, dem Buche das Ge- leit zu geben, doch obliegt es mir noch, die Pflichten des Dankes zu üben. Im k. und k. gemeinsamen Ministerium und von Seite der Landesregierung in Sarajevo wurden nicht nur seinerzeit meine Reisezwecke, sondern auch später dieses literarische Unternehmen durch ein weitgehendes Entgegenkommen und rückhaltlose Offen- heit in Bezug auf das amtliche Material gefördert. Die gleiche Förderung wurde mir durch die verschiedenen Landesanstalten, durch die Kreisbehörden und Bezirksämter, durch die Repräsen- tanten und Beamten der industriellen Etablissements, die Vor- stände der landwirtschaftlichen Stationen und last not least durch die gesamte Forstbeamtenschaft Bosniens und der Hercegovina zuteil. (Granz besonders richte ich meinen ergebensten Dank an Se. Exzellenz den Herrn gemeinsamen Finanzminister Stephan Burian Freiherrn v. Rajecz, für die freimütige Gestattung, so viele wichtige amtliche Quellen benutzen zu dürfen. In gleicher Weise danke ich Ihren Exzellenzen, den Herren: (reneral der Kavallerie Johann Freiherrn v. Appel, früherem Landeschef und Höchstkommandierenden, sowie Hugo Baron Kutschera, damals Ziviladlatus in Sarajevo; ferner den Herren: Sektionschef Eduard Ritter v. Horowitz, Sektionschef nun Ziviladlatus Baron Isidor Benko v. Boinik, Sektionschef Fritz Passini, Hofrat und (Greneralkonsul Professor Karl Ritter v. Sax, Hofrat Konstantin Hörmann (nun Leiter der Admini- strativabteilung in Sarajevo) und Hofrat Jakob Ritter v. Mikuli; den Herren Öberbauräten Johann Kalmann und Philipp Ballif, welch letzterer mir noch im Korrespondenzwege eine Vorwort. V Reihe von wichtigen Auskünften erteilte; den Herren Oberbergrat Franz Poech, Regierungsrat Otto Baron Klimburg, Regie- rungsrat Josef Marterer, Forstrat Valentin Miklau und Forst- meister Franz Pfibik, denen ich so vielfältig verpflichtet bin. Die Herren Hofrat Karl Petraschek und Regierungsrat Michael Buberl gaben mir auf der langen anstrengenden Reise das Geleit. Ihrer ausgezeichneten Orts- und Sachkenntnis ver- danke ich das vortreffliche Reiseprogramm und alle Vorteile der kundigen Führung. Beide Herren waren mir schon im Lande selbst mit allen erwünschten Auskünften zur Seite. Herr Hofrat Petraschek ließ dem Unternehmen dieses Buches auch noch später in Wien so viele Förderung zuteil werden, daß ich ihn, was das Tatsachenmaterial betrifft, meinen Mitarbeiter nennen darf. Und so mag nun dieses Buch seinen Weg antreten in die weite Welt, je weiter desto besser! Seine Ansprüche sind be- scheiden. Es will nur nach meinen guten Absichten, nach der Sorgfalt, die ich ihm in allen Teilen zugewendet, und nach seiner | Bedeutung gewürdigt sein. Letztere liegt meines Erachtens darin, daß hier die Geschichte eines neuen Waldwesens aufgerollt ist, welches aus urwüchsigem Boden frisch und kräftig emporstrebt und gerecht wird den Forderungen unserer Zeit. Millstatt in Kärnten, am 9. September 1904. Ludwig Dimitz. u) “ « Ir At! | En ar " R RUANN: Bar IHR Inhalt. Vorwort Erster Abschnitt: Das Land, seine Geschichte und sein Kulturstand I. Der Boden, die Gewässer und das Klima, 1. Geologische Verhältnisse 2. Die Ausformung des er Die Gewähr 3. Das Klima - - II. Die Vegetation, ehe in foistlicher Hinsicht. 1. Allgemeines . . . REF ae . 2. Florengebiete und Weldförmaiibnen III. Geschichtlicher Überblick . ? IV. Der Kulturstand. Die Bodenkultur im ER REN 1. Areal, Bevölkerung, Benutzung des Bodens . . .... 2. Verkehr und Handel . ..... . 3. Viehzucht. Pflanzenbau . . ..... rat, 4. Fördernde Maßnahmen der en $ 5. Steuer- und Budgetwesen . Zweiter Abschnitt. Die Waldungen und das Forstwesen. I. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. Der Wald und seine Be- deutung. . Rückblicke auf die Zeit vor der Okkupation . Die Maßnahmen der neuen Verwaltung. . . . Die Entwirrung des Waldstandes Der Waldstand 475. FR UT . Die Belastung des Waldes, seine Vice Btialsnp- I. Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 1. Die forstliche Gesetzgebung . 2. Der forstliche Unterricht . . a 3. Die Organisation des Forstdienstes . . . a III. Die Waldbenutzung. Vorbemerkungen . .... en 1. Die Grundlagen des Betriebes . 2. Der bisherige Nutzungsstand des Staatswaldes BERN ER Ring pw m Seite 76 VI Inhalt. Seite 3. Die Nutzungen im Eichenhochwalde ...... ae ae ee Be 4. Die Nutzungen im Eichenniederwalde . . . 2. 2 2 222.0. Er ' B, Die Regiebeisiebe 7%, 2.0... 00 0 20 I a ee 6. Die großen Holzverkäufe am Stock . ...... a 7. Der 'Holztransport. Die Waldbahnen . . 7. ni =. 2. %% - 8. Die Preise für Holz am Stock und die Vertragsfristen . . x 2 2... 264 9. Der Nutzungsstand nach Flächen . . ...... a. 10. Der Staatswald und das Budget . .. -. . . =... % RE 283 IV. Der Außenhandel mit Forstprodukten ... . . EEE EN ER, _ 237 V. Waldpflege, Aufforstungswesen und URUEEE rt. Alletiieines 1,327, a Br ee er > 00 ie 2. Die Verbesserung des Peschrriätet FE ER a u - . 3. Die wirtschaftliche Hebung des Karstes und seine Wiäsberslämet . 315 VL Die Tage: 72 2:27 re aa ee ee VI. Rückblick und Ausblick .. ..... ee ee 0 ie N Te re EEE ..... 385 Erster Abschnitt. Das Land, seine Geschichte und sein Kulturstand, Wer von Norden oder Westen kommend, den Boden unserer Okkupationsprovinzen betritt, wird sich durch die Neuheit, durch die scharf geprägte Eigenart der Bilder, denen er auf dem Lande und in den Städten begegnet, sofort lebhaft angeregt fühlen — und dieses Gefühl wird auch während einer längeren Reise an- dauern, weil die Mannigfaltigkeit, die hier in jeglicher Beziehung waltet, sich nicht sobald erschöpft, Das ist der Balkan. Das Leben spiegelt sich in den hellen Farbentönen des Orientes, es nimmt die Sinne gefangen. Dabei hat es jedoch nicht sein Bewenden. Was dem Lande seinen besonderen Reiz verleiht, was das Interesse des Reisenden auf das äußerste spannt, ist mehr als nur die bunte Staffage. Von diesem Boden hat die abendländische Kultur mit voller Energie Besitz ergriffen. Aus diesem überall mächtig in die Erscheinung tretenden Werde- gang, aus diesem Zusammenfluten morgen- und abendländischen Wesens, aus dem hier sich allmählig zum Ausgleiche gestaltenden Widerstreit zweier Weltanschauungen ergibt sich eine Fülle von Kontrasten, von Wissens- und Bemerkenswertem auf Schritt und Tritt, in Hülle und Fülle, Nun sind Bosnien und die Hercegovina auch von Natur aus und in dem bodenwirtschaftlichen Bilde, das sie bieten, ganz eigenartige, selbständige Charaktere, die dem Naturforscher, als welchen Verfasser dieses Büchleins sich jedoch nicht betrachten kann, ein reiches Studienfeld, dem Naturfreunde herrlichen Genuß erschließen und endlich jedem, welcher der Urproduktion beruflich nahesteht, ein besonderes Interesse abgewinnen werden. Dies alles sind Gründe, welche uns bestimmen, der Schilderung: der forstlichen Verhältnisse und Einrichtungen dieses Landes eine etwas eingehendere Darstellung dessen, was im allgemeinen orientiert, vorausgehen zu lassen und diese Orientierung lieber weiter als enger zu begrenzen. Dimitz, Bosnien, 1 2 ; Erster Abschnitt. I. Der Boden, die Gewässer und das Klima. 1. Geologische Verhältnisse. Der geologische Aufbau Bosniens und der Hercegovina — schreibt der hochverdiente Landesgeologe Dr. Katzer,!) dessen Schilderungen wir uns mit der unerläßlichen Knappheit an- schließen — „zeichnet sich durch große Mannigfaltigkeit aus, da fast alle Schichtensysteme der Erdkruste im Lande vertreten sind und manche davon eine bemerkenswerte Vollständigkeit der Ent- wicklung aufweisen”. Als Ganzes genommen, besitzen diese Länder „zwei Mittelgebiete, um welche sich im geologischen Bilde die jüngeren Schichtensysteme anordnen. Das eine ist das paläozoische Gebirge im Drinagebieie, welches nur einen Ausläufer des großen paläozoischen und archäischen Grebirges Südserbiens vorstellt und von diesem nicht getrennt werden kann. Seine nordwestliche Fort- setzung streicht anscheinend entlang der Saveebene über die Motajica planina nach Kroatien fort. Das zweite ist das paläozoische Schiefergebirge Mittelbosniens. — An beide lagert sich rundum mantelförmig völlig konkordant die Trias an, welche das allgemeine Grundgebirge vom Drina - Paläozoicum zum mittelbosnischen Schiefergebirge und von diesem westwärts bis zum Adriatischen Meere bildet”. Als die ältesten Gesteine sind die Granit- und Granitgneiß- durchbrüche am Nordabfalle der Motajica planina nächst der Save- niederung zu betrachten, Mächtig entfaltet zeigen sich die Schiefer, Sandsteine und Kalke des Paläozoicums, welche jedoch von jüngeren Schichten mehrfach bedeckt und unterbrochen werden. Eine solche Zone zieht von Vranogra& in der nordwestlichsten Ecke des Landes südöstlich durch ganz Bosnien bis Cajnica, eine zweite liegt an der Drina zwischen Vi$egrad und Zvornik zutage. Das ruhig ge- formte, nur im Kalke bewegtere und schroffere paläozoische Gre- birge bietet der Vegetation im allgemeinen und dem Walde im besonderen günstige Bedingungen. Die Bestände setzen sich aus Buchen, Eichen, Tannen und Kiefern zusammen. — Noch reicher schier sind die Schätze im Inneren dieser Gebirge. E. v. Mojsi- sovics hat dem Hauptmassiv des Paläozoicums den Namen „Bosnisches Erzgebirge” beigelegt. Hier finden sich reiche Lager von Eisenerz, Fahlerze, die mitunter quecksilberreich sind, gold- hältige Schwefelkiese, Kupferkiese, silberhältige Zinkblende und Bleiglänze, Arsenerze und Goldseifen. An nutzbarem Gestein sind wertvolle Marmore, technisch vielfach verwendbare Quarze, Schwer- spath, Gips und Anhydrit, vortreffliche Konglomerate, Sandsteine und großbrüchige Schiefer, endlich Quarzporphyre und -Diorite vorhanden. Die größte Fläche nimmt das Mesozoicum (Trias mit den Werfener Schichten, Jura und Kreide mit dem mesozoischen Flysch) ein. Die Trias- und Kreidekalke prägen einem großen Der Boden, die Gewässer und das Klima. 3 Teile Bosniens und der Hercegovina den Hochgebirgscharakter auf. Katzer bezeichnet die im allgemeinen fruchtbaren Trias- kalkböden als „Iypus des bedeckten Karstes”. Die Trias trägt bedeutende Flächen der bosnischen Urwaldbestände und gewährt auch der Fichte ausgedehnte Standorte. — Sie schließt die be- kannten, wegen ihrer Ergiebigkeit oft mit dem steierischen Erz- berge verglichenen Eisenerzlager von Vare$, die Manganerze von Cevljanovi€ und die Bleierzgänge von Olovo ein. Den Jura bezeichnet der genannte Forscher als noch weniger bekannt. Dem Kreidesystem werden in neuerer Zeit ungleich größere Gebiete zugeschrieben als vordem, es beherrscht vor- nehmlich Westbosnien und die Hercegovina. Nordbosnien durch- streicht in südöstlicher Richtung bis an die Drina der Flysch mit Mergeln, Sandsteinen und Kalken, sowie den für Bosnien charak- teristischen, auch im Eocän vorkommenden Einschlüssen des Serpertins, den mit Vorliebe Eichen und Kiefern besiedeln, wo- durch sich das Serpentinvorkommen, wie schon Petraschek®) hervorhebt, von einem erhöhten Standpunkte aus, auf große Ent- fernungen erkennen läßt. Die Serpentingesteine bilden in Bosnien besonders wichtige Formationsglieder. In mächtigen, mehrfach parallel verlaufenden Zügen kann man diese Gesteine von Novi im Nordwesten des Landes mit geringen Unterbrechungen bis Vi$egrad im Südosten verfolgen; sie durchstreichen die Kozara planina, das Vrbanja-, Ukrina-, Usora-, Gostovic-, Krivaja- und Spretagebiet, meist eine parallele Richtung mit den Hauptfalten des Landes verfolgend. In steter Begleitung mit den Serpentin- zügen finden sich Flyschgesteine, eine Wechsellagerung von Kalk, Sandstein und Schieferton, welche leicht verwitterbar sind und der Vegetation eine üppige Entwicklung ermöglichen. Die Ser- pentine hingegen sind als scharfkantiges, schwer verwitterbares Gestein unter allen Umständen absolute Waldböden. An der Stelle, wo Dr. Katzer von der transgerierenden Lage der Kreide über der Trias spricht, äußert er sich in sehr bemerkenswerter Weise über den hercegovinischen Karst. Die Kreide ist dort „nur zuweilen als fossilienreiche Seichtwasser- und Strandbildung sandig-mergelig, sonst ganz überwiegend aber rein kalkig entwickelt, und da sie in großer, offener Mächtigkeit unmittelbar aus dem Meere aufragt, erfährt der einsickernde Teil der meteorischen Niederschläge in dem gleichartigen, zerklüfteten Gestein keinen Stau, wie in einem von undurchlässigen Schichten durchschossenen Gebirge, sondern sickert unbehindert bis zum Meereshorizont herab. Dadurch wird einerseits die Oberflächen- dürre, namentlich bei dem Mangel jeglicher Vegetationsdecke, wie er in der Hercegovina auf weite Strecken besteht, anderseits die unterirdische Erosion und die mit derse!ben zusammenhängende Verkarstung außerordentlich gefördert. So entstehen die wild- zerrissenen, von Karren und ‚Dolinen‘ besäten Steinwüsten mit allen den wechselvollen Erscheinungen des Karstphänomens, welche in der Hercegovina so typisch entwickelt sind. Allein Dre 4 1 Erster Abschnitt. wo eine Zusammenschwemmung des tonigen Zersetzungsresiduums der Kalksteine (Terra rossa) möglich ist, wie am Boden vieler Dolinen, oder wo mit erdigen Massen gemengte Schuttanhäufungen auf natürliche oder künstliche Weise, z. B. durch Terrassen und Stützmauern, vor der Abrutschung geschützt werden, dort erweist sich das freilich immer nur wenig ausgedehnte Acker- und Garten- land der Karstkreide durchaus nicht unfruchtbar. Im Gegenteile, es zeigt die dem Klima und der Höhenlage angemessenen Frucht- arten nicht selten in überraschender Güte. Auch dürfen die, gegen- wärtig allerdings große Teile der Hercegovina einnehmenden, trostlos kahlen Plateauflächen und Gehänge nicht als ewige Wüste angesehen werden; denn auch dort, wo man es aus der Entfernung nicht wahrnimmt, sind die Karrentaschen zumeist mit Erde gefüllt, die hinreichen würde, um Sträucher und Bäume (besonders Eichen) Wurzel fassen und zu einer gewissen Stärke gedeihen zu lassen, wie ja übrigens die in historischen Zeiten bestandenen und auch jetzt fleckenweise vorhandenen Waldbestände und die mehrfach gelungenen Aufforstungsunternehmungen beweisen ...” Der Kampf mit und um den Boden seines Karstkalkes kommt auch in der bilderreichen Sprache des Hercegovzen zum Ausdruck. Er kennt eine „pitoma zemlja” und eine „divlja zemlja”, das erstere ist wörtlich der „gezähmte”, der Natur mit unsäglicher Mühe ab- gerungene, das zweite der „wilde Boden”, dem er nichts mehr, was Frucht heißt, abringen zu können vermeint, den er aber als Weide maßlos ausnutzt, An Erzen sind die zuletzt besprochenen Formationen arm, doch kommen mit dem Serpentin Chromerze, in den Jaspis- schichten Mangan und Eisen, in den Kreidekalken kleine Kohlen- nester vor. Reich ist jedoch das Gebiet, wie sich nicht anders denken läßt, an ausgezeichnetem Kalkstein für Bauzwecke und an Zementmergeln. Endlich das Känozoicum. Dem Eocän, das im Westen vor- nehmlich Kalke enthält, im Osten dagegen sandig-mergeliger Art ist, kommt zwar eine namhafte Verbreitung zu, doch tritt es als Gebirgsbildner nur in der Majevica planina im Norden von Donji Tuzla auf. Ablagerungen des Süßwassers finden sich über das ganze Land verbreitet. Katzer mißt dem Binnenland - Oligocän und Miozän eine Fläche von mehreren tausend Quadratkilometern zu. Während das Eocän vornehmlich als Petroleumhorizont des Landes von einer noch der Zukunft angehörenden Bedeutung ist, haben die Binnenlandablagerungen ihre Schätze in reichen Braun- kohlenlagern (Zenica, Kakanj-Doboj, Banjaluka, Ugljevik) bereits erschlossen. Dem besonders in Nordbosnien verbreiteten marinen Öligocän und Miocän gehören die großen Salzlager von Donja und Gornja Tuzla, dem Pliocän, das vorzugsweise im Tuzlaer Kreise auftritt, das 18m mächtige Kohlenflötz von Kreka an. Diluviale Bildungen werden noch hoch im Gebirge getroffen, in den Flußniederungen und in den Poljen nehmen sie mit dem nr Der Boden, die Gewässer und das Klima. Alluvium große Flächen ein. Das Diluvium führt Gold, dem man 1 in weit zurückliegender Zeit emsig nachgegangen ist. Nachhaltiger | als der Goldsegen haben sich jedoch die vielen Thermal- und Mineralquellen des Landes erwiesen, von denen Hofrat Professor Dr. Ludwig zweiunddreißig der Analyse unterzogen hat. Es gibt in Bosnien mehrere volkstümlich eingerichtete Anstalten für Bade- und Trinkkuren, die sich eines lebhaften Zuspruches erfreuen. Die Schwefelthermen von IlidZe bei Sarajevo,?) die Guber-Quelle in Srebernica sind weit über das Land hinaus bekannt geworden. Überreich sind die jüngsten Formationen an nutzbarem (sestein. Amphisteginen und Miliolidenkalke für architektonische Zwecke; wertvolle Sandsteine und Konglomerate; Letten für Ziegelei und Töpferei, auch für feuerfestes Material; Leithakalke für Weißkalk, oolithische für Steinmetzarbeiten; Quarzsande für. verschiedene technische Zwecke und ausgezeichnete Kalktufe — sind die nennenswertesten Materialien dieser. Art. Jene großen Mergel- platten, mit denen man in Mostar die Häuser gedeckt findet, stammen aus dem Binnenlandoligocän. — Endlich enthalten diese Formationen die größten und ertragreichsten Gebiete landwirt- schaftlicher Nutzung, während sie forstlich vorwiegend dem Laub- holze (Eiche, Buche) und der Tanne und Kiefer zusagende Stand- orte bieten. i 2. Die Ausformung des Bodens. Die Gewässer, | Charakteristisch für das bosnisch-hercegovinische Land, dessen n orographischen Verhältnissen wir unsnun zuwenden, ist das mit den jüngeren geologischen Vorgängen im Zusammenhange stehende, südost-nordwestliche Streichen der Gebirgszüge. Dieser Richtung folgen die „Planina” und das „Polje”. Unter dem ersteren Ter- minus sind die sich höher erhebenden, lang und geschlossen, mit Vorliebe plateaumäßig entwickelten oder massig isoliert auf- gebauten bewaldeten Grebirgszüge, unter dem letzteren die zumeist bis in die letzten Terrainwinkel wie zu einem See ausgefüllten Einsturzbecken des Karstes zu verstehen. Verfasser dieses, der mit der slovenischen Sprache vertraut ist, müßte „Planina” mit „Alpe” übersetzen. Das Wort kann jedoch in diesem Falle nicht so genommen werden. Ein nomadisches Hirtenvolk, wie es die Bewohner dieses Landes waren und zum Teile heute noch sind, verband mit dem Begriffe der Planina ursprünglich _ zwar wahrscheinlich nur das große, hochgelegene freie Weideland; der Umstand, daß diese Gegenden größtenteils bewaldet waren, hinderte es daran nicht, weil man an die Waldbenutzung in den entlegenen Gebieten früher ganz und gar nicht dachte. Für den Eingeborenen war das Weide, die freilich nur mit Hilfe des Feuers gewonnen werden konnte. Der Begriff Planina formte sich dann allmählig zu einem Synonym für den großen, entfernten, wenig oder gar nicht benutzten Wald um und ist in der serbo-kroati- schen Sprache gleichbedeutend mit dem unzugänglichen oder 6 Erster Abschnitt. schwer zugänglichen Hochwald. Und auch das Polje ist kein Feld im gewöhnlichen Sinne dieses Wortes, es ist das Feld auf dem Karste mit gewissen charakteristischen Begleiterscheinungen dieser stufig zum Meere hin entwickelten Terrassen: dem Vor- handensein von Spei- und Schluckflüssen und den mit der Funk- tion der letzteren im Zusammenhange stehenden periodischen Über- schwemmungen. Planina und Polje sind orographische Typen des bosnisch- hercegovinischen Landes, die bei dem ersten Blick auf die Karte prägnant hervortreten. Wir wenden uns nach dieser Vorbemerkung der Gravitation und Gliederung der Gewässer zu. In der bezeichneten, die Ausformung des Landes beherrschen- den Richtung verläuft auch die Wasserscheide zwischen dem Adriatischen und dem Schwarzen Meere. Diese Linie setzt im Dinarischen Gebirgszuge an, zieht über Uilica, Vijenac (Jedovnik), Sator, Cardak, Vitorog, Plazenica, StoZer und Radu$a planina auf die Kanten des Einzuges der zum Narentagebiete gehörenden Rama über die Zec-, Bitovnja-, Ivan- (Lisin-), Bjela$nica-, Treska- vica-, Lelija- und Vranjata planina auf die Hochgrenze der Schwarzen Berge im Norden von Gatko. Östlich von dieser Linie, zum Teil auch nördlich, gravitieren die Wasser zum Pontus. Während die zum Schwarzen Meere abziehenden Flüsse in der Regel lange Täler bilden und sich in regelmäßigem, wenig gewundenem Laufe, nicht selten mit engen Defileen von grob- artig wilder Naturschönheit, die die berühmtesten Klammen der Alpenländer übertrifft, dem Norden zuwenden, verhält das Regime der zur Adria strebenden Gewässer sich wesentlich anders und nimmt, mit Ausnahme des offenen Laufes der oben nicht minder wild und großartig gezwängten und eingeklammten Narenta, alle bekannten und bereits angedeuteten Eigentümlichkeiten der Karst- flüsse an: keine verzweigten offenen Sammeladern, unvermittelter kräftiger Ursprung, unterirdischer Abfluß und nach oft wieder- holtem Hervortreten abermaliges Verschwinden und Mangel einer offenen Mündung zur See — daher Blindtäler, große wasserlose Landstrecken und zeitweilige Verwandlung der Poljen in seeartige Becken. Die Save, für welche Oberbaurat Ballif,3) dessen Schriften wir noch vielfach folgen werden, ein direktes Einzugsgebiet von 4818 km? rechnet, nimmt auf: Die Una (rechts mit dem Unac und der Sana) und einem Einzug von 7457 km?: den Vrbas (links mit der Pliva, rechts mit dem Ugar und der Vrbanja) mit 5424km?; die Ukrina mit 1508%m?; die Bosna (links Lepenica, La$va, Usora, rechts Zeljeznica, Miljaßka, Krivaja, Spreta) mit 10398 km°; die Drina (links Sutjeska, Prada, Drinata, Janja, rechts Cehotina, Lim, R%ava) mit 7205 km?. Zum Schwarzen Meere gravitieren demnach 36.810 km?, wovon 102km? der Hercegovina, im heutigen Umfange dieses Gebiets- begriffes, angehören. Der Boden, die Gewässer und das Klima. 7 Zur Narenta (mit der Buna und Bregava am linken, der Rakitnica, Rama und dem TrebiZat am rechten Ufer) fallen offen in Bosnien 936, in der Hercegovina 4351, zusammen 5287 km? ab. Hiezu kommt das Gebiet der Becken (Poljen) in der Hercegovina mit 4749km?, in Bosnien mit 4086 km?, dann der direkte Abfall gegen Dalmatien und die Meeresküste mit 109, gegen die Sutorina mit 24, endlich gegen die dalmatinischen Flüsse Krka und Cetina mit 190km?, welch letztere Fläche Bosnien angehört. Zur Adria gravitieren demnach 5376 km? bosnischen und 9070 km? hercegovinischen Landes, insgesamt 14.446 km®. Ehemals waren die Flüsse Bosniens für den bescheidenen Holzhandel von einiger Bedeutung, heute haben sie diese bis auf etliche Trift- und Flössereistrecken des Nordwestens (Sana und Una) und Ostens (Drina) verloren. Folgt man von Bihac als Ausgangspunkt dem Fuße der Grme® planina zum Sanafluß und von hier den nördlich und nord- östlich abdachenden Planinen Manjata, Uzlomac, Borja, Mahnjata, Vrana und Djedinska an die der Drina zueilende Drinata, so hebt sich nördlich von dieser Linie das bosnische Hügel- und Flachland — letzteres jedoch noch bis an die Save von ein- zelnen isolierten Gebirgsstöcken durchsetzt — von dem großen mittelbosnischen Berg- und Waldlande ab, welches östlich von der früher beschriebenen Wasserscheide bis an die Grenzen von Serbien, Novi Pazar und Montenegro reicht, während das typische Karstland westlich und südlich von jener Trennungslinie sich verbreitet. Von dieser Einteilung der Provinzen — Tiefland, Hügelland, Berg- und Waldland, Karst — ist man bei der Unter- scheidung von natürlichen Kulturgebieten behufs Differenzierung der landwirtschaftlichen Verhältnisse ausgegangen; wir kommen auf diese Einteilung noch zurück.) Aus dem Vorausgelassenen prägt sich in großen Zügen schon auch das Relief des Landes ab, das von der meeresgleichen Ebene (die Hercegovina reicht gegenüber der Halbinsel Sabion- cello und mit der Sutorina bis an das Meer) bis zu einer Höhe von 2388 m (Maglic) emporragt. Ballif®) hat die Erhebungsverhältnisse in zehn Stufen be- rechnet, welche unten 150, dann 200 und oben 300» voneinander abstehen. Hier genügt es wohl, die Höhenstufen von O0 bis 300, 300 bis 1000, 1000 bis 1900 und über 1900 zu unterscheiden. Die erste Stufe schließt die Landflächen des geringsten Wald- prozentes ein, die zweite markiert die obere Grenze des Eichen- vorkommens, die dritte (bei 1800 m etwa) die höchsten Stand- orte der Panzerkiefer. Daraus ergibt sich das Bild der nach- stehenden Tabelle. Folgt man den Höhen, welche die Wasserscheide markieren, von Nordwest nach Südost, so heben sich aus diesem gewaltigen Berglande die Punkte Uilica 1654, Jedovnik 1651, Sator 1873, Cardak 1603, Vitorog 1907, Plazenica 1766, StoZer 1533, Radusa 1956, Vitrusa 1911, Zec 1766, Bitovnja 1675, Ivan (Lisin) 1743, 8 Erster Abschnitt. | 0 bis 300 bis | 1000 bis über | 300 m 1000 m 1900 m 1900 m Mittlere Gesamt- Kreis, Land |! Erhebung ee | liegen Quadratkilometer ze | er | | | | | Zunap.. . ae | 1.0278 3.7745 7241 0°2 602 5.5266 Banjaluka . . . .|| 5.6482 3.0570 298-9 — 334 | 9.0441 Donja Tuzla . . .| 3.7608 | 4.6357 5074 er 422 8:903-9 Teavnaki toner |» 113°6 5.0861 4.7979 25'3 1000 10.0229 Sarajeyarer Mir HR 15:0 | 4.8883 | 3.4172 60-1 957 | 8.4106 WITT Eur sm Sun mm ne NOTE me SE Tune Dr Der m m AUT rm mE nm oc m PL m Ze a Ta ee or STE mer om ur Bosnien. 10.5954 |21.441-6 | 9.7455 85-6 672 | 41.9081 02 in Prozenten . 253 51°3 | 232 Mostar, Hercego- | VRR Eh ZIEH 1.6177 | 45382 in Prozenten . 17% 498 | | Totale . |12.213:1 | 26.019-8 Ian 1442 | I 2.9048 31'9 | 06 in Prozenten . 240 510 247 0'3 Bjelaßnica 2063, Treskavica 1877, Lelija 2034, Vranja&a 1869, Lebrönik 1859 und der oben genannte Maglit 2388 m hoch empor. — Den Grenzzug der Dinarischen Alpen markieren die mächtigen Gipfel und Kuppen der Dinara 1831, der Troglav 1913, der Kameßnjica 1849 und des Zavelin 1346 m. — Aus dem mittel- bosnischen Parallelzuge dieses Massivs, dem Rückgrat des Landes, wie man ihn sehr bezeichnend nennt, tauchen die Höhen Tisovac 1218, Lisina 1467, Vlasie 1919, Vranica (Lotike) 2107, Matorac 1930, Igman 1336, Trebovie 1630, Ozren bei Sarajevo 1452, Jaho- rina 1393, Klek 1740 m empor. — Die Namensliste all der stolzen Berge, die das Land in allen seinen Teilen überragen und ihren dunklen Wäldermantel in die Täler hinab breiten, ist nicht so leicht erschöpft. Man muß viel im Lande gewandert sein, um aus diesem großartigen Relief die einzelnen Wahrzeichen mit Sicher- heit zu erkennen. Sie umspannen und durchsetzen das Land überall. Der Blick nach Osten zur Drina hin läßt, von der Bie planina im Süden 1343, nordwärts die Häupter des Velki Stolac (1675 m), wo es uns vergönnt war, die stolze Omorica in einer ansehnlichen Gruppe zu begrüßen, des Semet 1288, des Devetak 1416, des Zep 1537 und des Javor 1406 m erstehen. Dann erheben sich wieder aus dem Grebiete der Bosna und des Vrbas der Konju 1328, die Zvijezda 1349 und Vudija 1350, der Odaus 1283 und Uzlomac 942, die Cemernica 1342 ın. Endlich verflacht sich das Land gegen die Save, doch sind bis nahe an ihre Ufer noch ansehn- ee Der Boden, die Gewässer und das Klima. 9 liche isolierte Gebirgsmassive vorgeschoben: Pastirevo 466, Kozara 978, Prosara 363, Motajica 652, Vutjak 366, Majevica 737 m. Das sind unsere Okkupationsprovinzen, Gebirgsländer von mächtigster, landschaftlich unvergleichlich schöner Entfaltung: Bosnien mit einer ausgeglichenen mittleren Lage von 672m, die nur von dem namhaften Anteile des Hügel- und Flachlandes so weit herabgestimmt wird; die Hercegovina mit verschwindend wenig ebenem Lande, einer mittleren Höhe von 790m und einer ungemein jähen Senkung ihrer gewaltigen Berge zum Spiegel der Adria. So ist das Land von vorneherein vornehmlich auf Waldwirt- schaft und Viehzucht angewiesen, nur die Gunst seiner geographi- schen Lage und die klimatischen Vorteile, welche im Norden die Abflachung zur Save, im Westen und Süden der Abfall zum Meere darbieten, befähigt es, seine Tätigkeit bis auf die edelsten Kul- turen, die sich in der Hercegovina sogar bis zu Versuchen mit der Baumwolle erstreckt haben, auszudehnen. 3. Das Klima. Für das Klima ist die Wasserscheide von Wichtigkeit. Die Hercegovina und der der Küste näher liegende Teil des west- lichen Bosnien neigen sich dem subtropischen Witterungscharakter zu. Auf der anderen Seite findet man in den „an dieses Gebiet sich nach Norden und Nordosten anschließenden Landesteilen, nach einer in den hohen Lagen der Hercegovina und im Gebiete zwischen Livno und dem oberen Vrbastale liegenden Über- gangsregion, im ganzen mittleren, nördlichen und nordöstlichen Bosnien Verhältnisse vorherrschend, welche sich einerseits dem alpinen Klima der südlichen Bergländer der Monarchie und anderseits dem kontinentalen Klima der Donau- und Theiß- gegenden nähern. Der größte Teil Bosniens fällt in die Zone der über das ganze Jahr annähernd gleichmäßig verteilten Nieder- schläge”.t) Die Landesverwaltung hat in der Hercegovina 14, in Bos- nien 50 ombrometrische Beobachtungsstationen errichtet, die dort zwischen den Höhen von 32m (Metkovic) und 1329 m (Cemerno- sattel), hier zwischen 94 m (Bjelina an der Save) und 2067 m (Wetter- warte der Bjelaänica), demnach in den verschiedensten Höhen- . stufen verbreitet sind. Dieses Beobachtungsnetz wird immer mehr vervollkommnet und bildet einen von den vielen Belegen für die nach allen Richtungen verzweigte, wissenschaftlichen und un- mittelbar praktischen Zwecken dienende Durchforschung des Landes. Laut der unter Note 4 zitierten landwirtschaftlichen Mono- graphie ergaben die Jahresmittel der Temperatur auf den nachbenannten Stationen folgende Werte in Celsiusgraden im Schatten: 10 Erster Abschnitt. Winter Frühling Sommer Herbst Jahr a) In der Hercegovina: Mostar 64m über dem Meer ..... 4 Humac 89 m ie 3° Siroki brijeg 270 m über dem Meer . 1 136 250 15°4 147 23°6 14°5 137 11% 221 124 117 Don bad I o b) Im Übergangsgebiete: Gacko 960 m über dem Meer . . . ..—29 70 178 9:0 77 Livno 729m „ A SE VIEM ET POP ve ae BE > 88 18°6 104 91 c) In Bosnien: Sarajevo 537 m über dem Meer .. . .—35 9:5 19°6 9:9 39 Travnik 530m „ ” 1 WITT ERRT. r /6 96 19:0 94 87 D. Tuzla 72m „ E = a 10°6 193 97 93 Bjelina 94 m 4 x » Eee 1123 207 104 100 Dieselben Werte stellen sich für nachbenannte Vergleichs- stationen folgendermaßen: Winter Frühling Sommer Herbst Jabr dA) Lesina.9 m über dem Meer . . 2... . 81 14:3 239 170 15°8 e) Wien 203m „ „ ERNEUT 95 182 90 86 f) Budapest 153 über dem 1 9 GE | 10'8 203 10:1 9:6 Die Niederschläge bewegen sich auf den benannten sieben hercegovinischen und fünf bosnischen Beobachtungsstationen, dann im Durchschnitte von 14 hercegovinischen und 49 (50?) bosnischen Stationen in nachstehenden Ziffern (mm): Winter Frühling Sommer Herbst Jahr a) Hercegovina: Mostar 59m über dem Meer, . . . .246 301 179 391 1117 Humac 98m „ re a Susi Ba 316 121 388 1214 Bilek 472m „ * . 472 411 167 472 1522 Siroki brijeg 270 m über dem Meer. 439 423 157 549 1568 Gorica 318m über dem Meer . . . „446 399 169 523 1537 Nevesinje 890 m über dem Meer . . . 546 491 255 528 1820 Ga&ko 1015 m E E BORRSERLELND 1 > 405 186 623 1687 Im Durchschnitte von 14 Stationen in Prozenten . 29 26 13 32 _ Winter Frühling Sommer Herbst Jahr b) Bosnien: Livno 729 m über dem Meer .„ . . . . 269 304 211 386 1170 Bjelina 94m „ = ee ne 210 218 201 805 D.Tuzla 232m „ n ne Se 206 215 214 858 Travnik 500m „ * THAN A AEE 227 256 236 908 Sarajevo 537m „ ” . 174 174 189 253 790 Im Durchschnitte von 49 (503) Stationen in Prozenten . 23 25 24 28 _ Die gleichen Werte stellen sich in Prozenten für: Winter Frübling Sommer Herbst Jahr c) Die südliche Ostküste der Adria. . . . . 33 20 9 38 —_ d) Süstwestungarn, Kroatien und Slavonien . 19 24 29 28 — e) Die ungarische Ebene . . ».....2.,.49 25 33 23 Zum T) Die Al de 24 38 27 or Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 11 Ballif,?) welcher die hydrographischen Verhältnisse sehr ein- gehend behandelt, hat für Bosnien auf Grund der Resultate sämt- | licher Stationen zwei Durchschnitte, bezogen auf das Jahresmittel von 1030 mm, gerechnet, und zwar: Winter Frühling Sommer Herbst «&) Für den Teil ostwärts der Wasserscheide . „ . . 21 25 28 26 B) Für westwärts derselben . . oe 20000. 25 25 19 31 Aus diesen Ziffern erhellt in Bezug auf die Temperatur, dad die untere Hercegovina im Jahresmittel und in den Jahrzeiten von dem bezüglichen Stand an der adriatischen Küste nur wenig abweicht, daß in Bosnien bei annähernd gleicher Meereshöhe . Tuzla) beiläufig der Wärmecharakter von Wien eintritt, an der ave aber (Bjelina) Ubereinstimmung mit Budapest herrscht. Schärfere Differenzen zeigt nur der strengere Winter in den Hoch- gebieten Bosniens. — Was die Niederschläge anbelangt, ist hervor- zuheben, daß, während die Hercegovina 61 Prozent derselben aut den Winter und Herbst konzentriert, Bosnien eine große Aus- geglichenheit für das Jahr zu verzeichnen hat und nur die Über- gangszone von der Küste zum Landesinneren (Gratko, Livno) sich jenem exzessiveren Charakter zuneigt, der den Karstländern eigen- tümlich ist und im Zusammenhange mit den geologischen und oro- graphischen Eigentümlichkeiten dieser Landstriche die Tätigkeit der Verwaltung auf den verschiedensten Gebieten — Meliorationen der Poljen, Zisternenanlagen, Karstaufforstung usw. — in An- spruch nimmt. Sieht man indessen vom Karste ab, so kann, um darauf zu- rückzukommen, das Regime der Gewässer des Landes, durch die vorhandene reiche Bewaldung und die Ausformung der Gebirge begünstigt, als ein ruhiges und normales bezeichnet werden. Das Terrain im bosnischen Berglande ist größtenteils in einem Maße intakt, welches den an die Bilder in den österreichischen Alpen- ländern gewohnten Fachmann immer wieder angenehm berühren muß. Noch hat es die bosnisch-hercegovinische Landesverwaltung in ihrer Hand, diesen Zustand zu bewahren. Es wird gelingen, wenn man bei der Führung der Schläge im Gebirge den Winken u der Natur folgt, wenn man den absoluten Waldboden keiner un- verständigen, deteriorierenden Benutzung preisgibt, ihn vielmehr überall in Händen des Staates behält und im Einklange mit den Anforderungen der allgemeinen Wohlfahrt streng pfleglich be- handelt. II. Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 1. Allgemeines. Es sei uns gestattet, dieses wichtige Kapitel mit einem wohli- _ gemeinten Ratschlage für diejenigen einzuleiten, die das Land mit . vorwiegendem Interesse für die Bodenkultur zum ersten Male be- reisen. Sie werden in der Vegetation nur ab und zu jenen Bil- i 7 Erster Abschnitt. dern begegnen, die sie in Mitteleuropa gemeinhin zu schauen ge- wohnt sind. Selbst die Flora, welche der heimatlichen in ihrer Hauptzusammensetzung nahesteht, ist vielfach von Elementen der pontischen und mediterranen durchsetzt, im Wald und auf den Triften, in den Hecken und auf dem Felde. Ohne eine vorherige, ziemlich gründliche Orientierung wird es dem Studienreisenden, der nicht Spezialist ist, mitunter recht schwer fallen, sich in der raschen Flucht wechselvoller Erscheinungen zurecht zu finden. Es ist durchaus nötig, sich darüber zu unterrichten, was die pflanz- lichen und pflanzengesellschaftlichen Eigentümlichkeiten des Bal- kans und seines westlichen Vorlandes sind und welchen Einfluß sie auf die Bodenkultur des Landes nehmen. Man befindet sich hier auf einem Boden, auf dem man sich, um ihn richtig zu beurteilen, von aller in der gewohnten Um- gebung großgewordenen Voreingenommenheit loslösen, den man in seiner ganz entschiedenen Eigenart von neuen Gesichtspunkten aus betrachten muß. Wir wüßten dem Besucher des Landes, welcher der Pflanzenwelt sein Hauptaugenmerk zuzuwenden hat, keine bessere Führung an die Hand zu geben, als es in botanischer Beziehung die einschlägigen, streng wissenschaftlichen Arbeiten Professor G. v. Beck-Managettas sind,?) denen wir weiterhin mit der gebotenen Einschränkung auf das sachlich nötigste folgen werden. Der Bestand der Gefäßpflanzen (mit Ausschluß der in Kultur befindlichen und verwilderten fremden Arten) setzt sich in Bos- nien aus 2143, in der Hercegovina aus 2068 Spezies zusammen. Hiervon sind in Bosnien der Hercegovina 1. Mitteleuropäische Arten 1105 875 2. Hochgebirgspflanzen der Alpen 267 209 3. Karstpflanzen il 84 88 4. Westpontische Pflanzen 308 270 Bosnien der Hercegovina 5. Pflanzen des illyrischen Hochgebirges I 188 208 6. Dacisch-ostbalkanische und 48 24 7. Mediterrane Spezies III 143 394 Faßt man diese Pflanzen in die oben angedeuteten Gruppen zusammen, so entfallen in Bosnien auf I...641, auf II...293 und auf III... 6'6 Prozent — in der Hercegovina 524 und be- ziehungsweise 285 und 191 Prozent des Gesamtbestandes. 2. Florengebiete und Waldformationen. Die mediterrane Flora hat demnach, wenn sie sich auch in losen Ausläufern ziemlich weit in das Innere Bosniens erstreckt, vorwiegend in der Hercegovina Bedeutung. An der Hand der wichtigsten Leitpflanzen, zumal der immer- grünen (rehölze der Mittelmeerflora (Juniperus Oxycedrus, Quercus Ilex, Phillyrea latifolia, Pistacia Therebintus, Punica Granatum, ur ee Zatze .- 13 Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. Erica verticillata, seltener Juniperus phoenica, Ruscus aculeatus und Hypoglossum, Ephedra campylopoda und nebrodensis, Pistacia Lentiscus, Laurus nobilis, Rosa sempervirens und Buxus sempervirens), in Verbindung mit mehreren laubabwerfenden Ge- hölzen (Celtis australis, Rubus ulmifolius, Pirus amygdaliformis, Calutea arborescens, Coronilla emeroides, Vitex Agnus castus) und der Kultur von Olbäumen, Feigen und Massenpflanzungen von Morus steckte der genannte Autor die Grenzen der medi- terranen Flora aus und verfolgte sie in der Hercegovina bis an den Fuß der Üverstnica- und Pren planina, dann längs des TrebeZat bis in die Ebene von Imoski einerseits und an der Bregava bis ins Stolacer Feld und gegen Ljubinje anderseits, Viele Repräsentanten dieses Florengebietes finden sich noch über der Grenzregion. Sie sind, vom Durchbruche der Narenta begünstigt, weit in das Hinterland bis über 1000 »z hinaus vor- gedrungen und nunmehr, mit Pflanzencharakteren der subalpinen Flora vergesellschaftet, auch noch bei 1600 m vereinzelt anzu- treffen. Die „Macchie”, der aus Hartlaubgewächsen zusammengesetzte Buschwald der adriatischen Inseln und Küstenstriche, findet sich — es wäre denn in den von uns nicht besuchten, bis an das Meer reichenden beiden Landstreifen — in der Hercegovina in voller Integrität nicht vor. Der Macchie ähnliche Formationen und viele Pflanzen, die ihr eigentümlich sind, sind südlich in mehreren Gegenden des Kreises Mostar vertreten. Nach v. Beck entwickelt der Granatapfel an den Gehängen des Mostarsko polje ausgedehnte Buschbestände und hier sind auch *Quercus Ilex Osyris alba Pistacia Therebintus Arbutus Unedo *Ephedra campylopoda Lonicera etrusea *Ruscus aculeatus Rubus ulmifolius Phillyrea latifolia Celtis australis Euphorbia spinosa *Juniperus Oxycedrus *Paliurus aculeatus anzutreffen, welche Pflanzen sich jedoch auf der Porim planina und RaSkagora unter Eichen und orientalischen Weißbuchen, diesem typischen Gewächse des Buschwaldes, verlieren. Auf der OSanica planina (336%) bei Stolac finden sich außer den oben mit Sternchen bezeichneten Gehölzen noch Rhamnus intermedia, Vites Agnus castus mit Oleo europaea, Punica Gra- ' natum und Ficus carica, überdies 64 Arten der Mittelmeerflora — auf der mediterranen Pflanzeninsel bei Trebinie an den Südhängen des Leotar (1229 m) und Glivaberges (1038 m) bis zu einer Höhe von 750 m, sowie an den das Trebinjeicatal um- schließenden Höhen, außer den oben durchschossen gedruckten Spezies, noch Juniperus phoenica, Erica verticillata, Myrtus italica, Spartium junceum, Vites Agnus castus, Pirus amygdali- formis und Rhamnus intermedia, nebst 76 Arten von mediterranen Stauden vor. BE: . Erster Abschnitt. Die mediterrane Flora vermischt sich in der Hercegovina unten mit den typischen Formen der Eichenvegetation des Karstes,. Damit nähern wir uns einem forstlich sehr wichtigen Boden. Es ist dies die Eichenregion der Okkupationsprovinzen, die vornehmlich das Hügel- und Bergland inne hat. v. Beck unterscheidet in diesem Bereiche die Waldformation, die Busch- formation, die baumlosen Formationen und das Kulturland. Hier interessieren vornehmlich die beiden ersteren. In der Waldformation dieses Gebietes behandelt der genannte Autor: a) Den Karstwald, b) die Formation der Quercus macedonica, c) der Quercus brutia, d) den slavonischen Eichenwald, e) den bosnischen Eichenwald, f) die Formation der Schwarzföhre, g) die Birkenformation, h) die Ufergehölze (Erlen, Weiden), i) die Pappelau. Die Formationen c und d, welche das Okkupationsgebiet nicht berühren, und g, h, © als minder wichtig, können hier über- gangen werden. Die Laubwaldformation der Eichen und Mannaesche (Fraxinus ÖOrnus) spricht v. Beck geradehin als Karstwald an. Charakte- ristisch für diese Formation ist das Vorherrschen von Flaum-, Trauben- und Zerreichen (Q. lanuginosa-pubescens, sessiliflora, Cerris) und der Mannaesche, welchen sich überall die Duiner Weißbuche (Carpinus Duinensis) zugesellt. Ferner sind hier noch vorhanden: verschiedene Ahorne (A. campestre, monspessulanum, obtusifolium), die Hopfenbuche (Östria carpinifolia), die Weißbuche (Carpinus Betulus), die Feldulme (Ulmus campestris), die Birne (Pirus communis), die Elsbeere (Aria torminalis), der Goldregen (Cytisus ramentaceus), mehrfach auch die Rotbuche (Fagus sylva- tica). — Von den vielen mitkommenden Sträuchern seien Prunus Mahaleb und Marasca, Crategus monogyna, Cornus sanguinea und C. mas, Corylus Avellana, Colutea arborescens, Ligustrum vulgare, Cotinus Coggygria, Juniperus communis und der sehr häufige Paliurus aculeatus genannt. Je nach dem Standorte sind diesem Walde entweder noch mediterrane Arten (Pistacia Terebinthus und Colutea ärborescens, dann Juniperus Oxycedrus, Celtis australis, Punica Granatum und Quercus Ilex) oder schon subalpine Spezies (Rhamnus fallax, Viburnum maculatum, Cytisus ramentaceus) bei- gemengt. Die schöne ungarische Eiche (Q. hungarica), der wir vor- nehmlich im Drinatale begegneten, kommt nur noch am Lim, in der Posavina bis Breka, dann zwischen Rama und Mostar, im Dubrovawalde bei Stolac und bei Ljubinje vor. Noch mehr be- schränkt ist das Vorkommen der Q). macedonica, die das Narentatal nicht überschreitet und im obengenannten Dubrovawalde, sowie im Grebiet der Trebinjtica gegen die montenegrinische Grenze zu [er er Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. bekannt ist. Bedeutung kommt diesen beiden Eichenarten im Karst- walde dermal nicht zu. Unter dem beständigen Weidegang, der in den wärmeren Lagen nahezu das ganze Jahr andauert, ist der von der Natur durchaus nicht stiefmütterlich bedachte Karstwald, zumal der nächst den Ortschaften gelegene, zu dem bekannten Zerrbilde eines Gehölzes herabgesunken. Er kann nicht immer ein Grestrüpp grenannt werden, oft sind es nur rankenartig den Boden deckende Laubkissen, die das Vorhandensein der Holzvegetation markieren. Die Eichenarten mit der orientalischen Weißbuche, der Manna- esche, der Schlehe, dem Weiß- und Stechdorn, dem niederen Sumach spielen dann die Hauptrolle. Besonders ist es Paliurus aculeatus, der, weil ihn das Vieh nicht leicht annimmt, das Ge- stein bald erobert. Durch Schonung begünstigt, sind auf dem hercegovinischen Karst noch Reste von besserem Eichenwalde, jedoch nur hinter der landesüblichen Trockenmauer — in der sogenannten „Ograda” — erhalten, wo die Holzzucht mit der Kultur von Fruchtbäumen auf derselben Fläche betrieben wird. Diese Orte muten den Reisenden an wie Oasen in der Wüste. Wie sich das Bild des Karstwaldes in höheren Lagen ge- staltet, mag nachfolgendes, vom Verfasser dieses in der Schonung Grabovica (zirka 1100 m) oberhalb Zupanjac in Bosnien notiertes Verzeichnis dartun. Hier fanden sich: OQuercus sessiliflora und Cerris, Ostria carpinifolia, Carpinus duinensis und Betulus, Fra- xinus ornus, Acer campestre und monspessulanum, Ulmus cam- pestris, Prunus spinosa, Pirus communis, Aria torminalis, Fagus sylvatica, Viburnum opulus, Crategus monogyna, Cornus sanguinea und mas, Sambucus Ebolus, Juniperus communis u. a. vor. Nach oben geht die Karsteichenwaldform in die Buche, die sich mit der Tanne oder (in der Hercegovina) mit der weißrindigen Kiefer (P. leucodermis) gesellt oder unter allmähliger Abnahme der kümmerlich niederen Bestockung in das Hochweideland über, das indessen nicht selten von größeren und kleineren Horsten uralter mächtiger Rotbuchen und Ahorne, wie wir sie unter dem Obrljin (1837 m) in der Hercegovina beobachten konnten, durch- setzt wird. Diese Horste, grün redende Zeugen für die einstige, keineswegs soweit zurückliegende reiche Bewaldung des heutigen Odkarstes, wären längst verschwunden; allein hier führte die Not zur Tugend. Diese Trümmer des Hochwaldes bieten den Herden Schutz in sengender Sonne, ihr Laub wird zum Retter in der Futternot, wenn ein früher oder später Wettersturz die steinige Weide begräbt. Hörnes‘) hat darum ganz recht, wenn er die in der Literatur immer wiederkehrende Annahme, die Venetianer hätten die Entwaldung Dalmatiens und der Hercegovina herbei- geführt, als eine antiquierte Fabel bezeichnet. „Das hercegovinische Volk” — sagt der genannte Autor — „sieht in dem Wassermangel und der Vegetationsarmut seiner Heimat eine Strafe Gottes für begangene Sünden. Nur werden t 16 - Erster Abschnitt. dieselben ... nicht als prosaische Frevel gegen den Mutterschoß der Natur, sondern im sagenhaften Gewande irgend einer anderen Untat dargestellt.” In einem (ungedruckten) hercegovinischen Epos, wie deren viele im Munde dieses Volkes leben, wird die Entstehung des Karstes an einem Bilde voll düsterer Gewalt ge- schildert. Die Niedertracht des Frevels, welcher in diesem Volks- sange die Verwüstung des Karstes verschuldet, sieht sich fast an, wie Erkenntnis all der furchtbaren, der Natur angetanen Unbill, In freier, knappster Form wiedergegeben, sagt dieses Lied: Warum ist das Laub verschwunden, Bahn des Himmels, sah den Frevel Warum singt kein Vogel allda, Und ein Blitzstrahl zuckte nieder, Sprudelt keine kühle Quelle? Die Vermessenen eıschlagend. ’s war in alten Zeiten einmal, Da verfluchte Gott die Alpe, Zogen da neun Brüder fürbaß, Nimmermehr ergrünt das Laubwerk, Die ein stattlich Mägdlein führten. Nimmermehr erwächst ein Grashalm, Als sie in den Engpaß kamen, Nimmermehr quillt eine Quelle Taten alle ihr Gewalt an — Und kein Vogel singt ein Lied hier, Und die Sonne, mitten auf der Wo die Sonne nicht mag weilen... Damit ist unsere Darstellung vom streng naturhistorischen Wege abgewichen. Wir kehren nun auf diesen zurück. Die Formation des slavonischen Eichenwaldes, der in seiner großartigen Produktion den denkbar schärfsten Kontrast zum Karstgehölze abgibt — durch die Stieleiche charakterisiert — reicht nur in einem schmalen Bande zum Unterlaufe des Vrbas, der Ukrina, Bosna und Drina in das Okkupationsgebiet herein und hat hier forstlich nur geringe Bedeutung. Dagegen ist die Formation des bosnischen Eichen- waldes, welche weit über das Land verbreitet ist, von großer Wichtigkeit. Die Trauben- und Zerreiche geben dieser von mannig- fachen Unterformen begleiteten Formation ihr Gepräge. Sie hält — sagt v. Beck — „vornehmlich die aus dem Überschwemmungs- terrain der Saveniederung auftauchenden Hügel und das Bergland besetzt, wobei sie vornehmlich die Sandstein-, Ton- und Mergel- schiefer der Tertiärformationen, weiter die paläozoischen Schiefer, Serpentin und Gabbrogesteine mit teils reinen Beständen, teils im Gremische mit anderen Laubhölzern, sowie der Schwarz- und Rot- kiefer (P. nigra und silvestris) zur Ansiedlung bevorzugt. — Dem bosnischen Eichenwalde fällt somit wohl der Hauptteil der ge- waltigen Eichenregion des (illyrischen) Binnenlandes zu, welche, bei Ogulin und Biha& beginnend, längs des Stromgebietes der Save laufend, südwärts bis Varcar Vakuf, Zepce, Srebernica reicht . , .” Die Bestandteile des bosnischen Eichenwaldes sind nach v. Beck im Öberholze: (Juercus sessiliflora Tilia tomentosa O). Cerris Prunus avium Fagus sylvatica Pirus communis Carpinus Betulus Aria torminalis Die Vegetation, vornebmlich in forstlicher Hinsicht. 1 v u | Betula alba Fraxinus excelsior Iuglans regia F. ornus Populus tremula Pinus nigra Acer campestre P. silvestris; im Unterholze: Juniperus communis Prunus spinosa Corylus Avellana Crategus monogyna Cotinus coggygria Genista tinctoria Acer tataricum Cytisus nigricans Cornus sanguinea Ligustrum vulgare Rosa repens Sambucus racemosa. Für die Serpentine des nördlichen Bosniens ist das Hinzu- treten von Pinus nigra, Ostria carpinifolia, Fraxinus Ornus und Aria torminalis, im Unterholze das Erscheinen von Acer tataricum, Cotinus coggygria und Erica carnea charakteristisch. Nicht ohne Absicht folgten wir schon bisher und werden wir auch weiterhin dem Systeme dieses Autors folgen, welcher den Wald in die von der Natur gegebenen Formationen zerlegt. Wir erblicken in diesem Systeme die Grundlinien zu einer waldbaulichen Praxis, welche überall, wo die Natur durch die nivellierenden Bestrebungen der modernen Forstwirtschaft noch nicht aus den Fugen gehoben wurde, die sorgfältigste Beachtung verdient. Bosnien und die Hercegovina sind in dieser Beziehung ein jungfräulicher Boden, wie kaum noch ein zweiter in Europa. Wenn der Forsttechniker der Natur hier feinfühlig folgt, dann kann er, wie wir noch wiederholt zeigen werden, auch bei kräf- tiger Inanspruchnahme der Produktionskräfte des Waldes ohne Schwierigkeiten große Erfolge in der natürlichen Verjüngung desselben, in der Wahrung seiner gegebenen Zusammensetzung, in der Erhaltung seiner Mannigfaltigkeit, Kraft und Fülle be- wirken. Eben der bosnische Eichenwald und seine Begleitformen enthalten in dieser Beziehung eine Fülle von Studienmaterial. Das ganze nördliche und nordöstliche Bosnien wird von dieser Formation mehr oder weniger beherrscht. Man geht nicht fehl, wenn man ihr, von Novi und Kostanjica beginnend, den ganzen Bereich der Kreise Banjaluka und D. Tuzla bis an die Drina zuweist, wobei freilich nicht außer acht gelassen werden darf, daß einerseits die rauheren Bergseiten und die höheren Lagen von der Buche und dem Mengwald von Buche und Tanne eingenommen werden, sowie daß anderseits die Eiche ohne Zu- sammenhang mit ihren Hauptmassiven noch viel weiter nach Süden einschneidet, die Umgebung der Talniederungen im Inneren des Landes besiedelt und endlich eingesprengt auch auf namhafte Höhen hinauf vorkommt. Von Wichtigkeit sind in dieser Formation die Weißkiefer, die Schwarzföhre, die Silberlinde (Tilia tomentosa), die Edel- kastanie, die Esche (F. excelsior,, die Weißbuche und Dimitz, Bosnien. 2 1. Erster Abschnitt. der Walnußbaum. Die beiden erstgenannten Holzarten treten in der Eichenformation ebensowohl als Begleiter der Eiche, wie in kleineren und größeren Blöcken selbstherrschend, besonders auf dem Serpentin, auf. Auch die eigenartig schöne Silberlinde, die sich sonst nur als Mengholz wohlfühlt, zieht in manchen Orten die Herrschaft an sich, was Verfasser dieses in der Kozara be- obachten konnte. Hier stehen die Altlinden in geschlossenen Horsten zusammen, ihr Stangenholz ist von der Tanne unter- wachsen. Die Edelkastanie tritt in Bosnien im äußersten Nord- westen und höchstens bis zum Vrbas, ab und zu — wie z. B. im Niederwalde Balj bei Kostajnica — bestandbildend auf. Immer sind es die silikatreichen älteren Schieferböden, die von diesem Baume besiedelt werden.) Ihr Vorkommen in der Hercegovina, wo sie sofort jenseits des Ivansattels in die Augen springt, hat jedoch mit der hier in Rede stehenden Formation nichts zu schaffen. Weiter und zahlreicher ist in der Eichenregion Bosniens der Nußbaum verbreitet, welcher viele Waldränder und kleine Inseln im Eichenlande besiedelt und überall den Eindruck macht, ein Wildholz zu sein. Auch Petraschek’) bezeichnet ihn als solches. Nicht fehlen kann dort, wo die Eiche herrscht, ihre be- scheidene Begleiterin Weißbuche, die jedoch in Bosnien Öfter in stolzen, einem Fremden ganz außerordentlich vorkommenden Dimensionen auftritt. Vom Eichenwalde des Karstes unterscheidet sich die bosnische Eichenformation vorzüglich dadurch, daß hier Quercus lanuginosa durch O. sessiliflora und Cerris, Fraxinus Ornus durch F. excelsior, Carpinus duinensis und Ostria carpinifolia durch C. Betulus, dann Prunus Mahaleb durch P. avium, Acer monspessulanum durch A.tataricum und campestre, Juniperus Oxycedrus durch J. com- munis, Cytisus ramentosa durch C. nigricans substituiert werden. Bevor diese Darstellung die Eichenformation verläßt, noch einige Worte über die vertikale Verbreitung dieser Holzart. Nach v. Beck kommen die Eichen und ihre Begleiter im Gebirge Mittel- bosniens bis 974, in jenem Südbosniens bis 1100, im hercegovini- schen bis 1293 mı Seehöhe vor. Wir selbst konnten den höchsten Standort von Quercus in Bosnien unter dem Gipfel des Tajan (1278 m) im Gostovicwalde notieren, wo die Schwarzföhre (noch hochstämmig), die Eiche als Knieholz bis an den Gipfel emporklimmen. Diese Höhenkoten lassen die bisherigen Angaben über das höchste Eichenvorkommen (Bihargebirge in Siebenbürgen nach Kerner) erheblich zurücktreten. Wieviel der Wechsel der Bodenunterlage im Okkupations- gebiete auch für die vertikale Verbreitung der Holzarten zu be- deuten hat, wurde von Petraschek’”) schon in der zitierten Skizze betont. Dieser ausgezeichnete Kenner des bosnischen Waldes war es auch, der den Verfasser dieses auf der Reise vielfältig darauf aufmerksam machte. So auf der Fahrt von Vare$ nach Duboßtica. Dort nimmt, wenn man an der Lehne nach letzterem Orte hinab- fährt, den unteren Lehnenteil ein Bestand von Fichte, Tanne und Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht, 19 Buche, den oberen dagegen die Eiche mit eingesprengten Weiß- und Schwarzföhren ein. Dies aus dem Grunde, weil die Kuppe aus Serpentin besteht, gegen die Talsohle zu aber Schiefer zu- tage treten. Ähnliches kann man an vielen Orten beobachten. Beim Ser- pentin dürfte die Bodenfarbe und die damit im Zusammenhange stehende Wärmeabsorption an diesen Erscheinungen teilhaben. Ein ganz eigenartiges Gepräge verleiht den Waldungen Bosniens die Schwarzkiefer, die denn auch vollkommen be- rechtigt als eine selbständige Formation angesehen wird. Sie ist ebensowohl im Kalkgebirge, wie auf dem paläozoischen Gestein verbreitet. Sie besiedelt, wie bereits erwähnt, mit großer Vorliebe den Serpentin. Indem sie nahezu in allen Teilen des Landes vor- kommt undinihren bizarren Formen die Landschaftmit großer Ent- schiedenheit beeinflußt, wird sie zu einem Charakteristikon des ponti- schen Waldes. Von den steilsten Galerien und Zinken des Kalkes, wo kein anderer Baum in so machtvoller Entfaltung mehr Fuß faßt, blicken ihre breit geschirmten Kronen geradezu als Wahr- zeichen dieses Bodens ins Land. Forstlich wird sie sowohl in reinen, großartig entwickelten Beständen, wie in den früher schon bemerkten Mengungen und auch mit der Buche angetroffen. Die Bestandesbilder, die im bosnischen Schwarzföhrenwalde sich dar- bieten, sind erschöpfend kaum wiederzugeben. Um nur eins zu erwähnen: es kommt vor, daß die Eiche dem lichtgestellten alten Föhrenbestande den Fuß deckt oder daß die Schwarz- föhre ein andermal diesen Dienst wieder der Eiche erweist, während sie an dritter Stelle gleichalterig nebeneinander empor- wachsen. Für den Serpentin (Waldteil Smolin bei Zavidovic in Nord- bosnien) gibt v. Beck folgende Bestandteile dieser Formation: Öberholz: Pinus nigra Abies alba P. silvestris Fagus sylvatica Picea vulgaris Quercus sessiliflora; Unterholz: Erica carnea Daphne Blagayana Vaccinium Mpyrtillus Spiraea ulmifolia und Rosa alpina, Als das größte, zu bedeutenden Flächen geschlossene Vor- kommen dieser Formation, die aus dem Sandschak Novi Pazar und Serbien nordwestlich hereinzieht, ist die ganze Drinagegend ' bis an den Spre£&afluß zu bezeichnen. In die Defileen vieler bosni- scher Flüsse und in die Eichenzone herein bis an die Bergketten, die nordwestlich die Save besäumen, schiebt sich die Schwarz- föhre in Horsten, in kleineren und größeren Blöcken vor. Von geringerer Bedeutung ist ihr Vorkommen in der Hercegovina, wo sie in der mediterranen Zone und ihren Grenzgebieten fehlt und erst auf höheren Standorten wieder angetroffen wird, wie beispielsweise im Tre$anicatale, an der Pra$a- und Pren planina und bei Borke, dann im Sutjeskatale, wo die Grenzberge gegen 2%* an - Erster Abschnitt. Montenegro nach v. Beck noch bis 1300 »z reichlich mit Schwarz- föhren besetzt sind Diese Höhenkote kann für die Okkupations- provinzen auch als die obere Grenze des Vorkommens dieser Holz- art bezeichnet werden. Im Unterholze der Schwarzföhrenformation verdient Daphne Blagayana, die seit 1837 den Namen eines krainischen Botanikers trägt, insoferne Beachtung, als man lange dafür gehalten hat, daß diese Spezies an den wenigen Fundstellen bei Billichgratz in Krain ihre Heimat habe. Nun ist durch ihr Vorkommen in Siebenbürgen, Serbien, Bulgarien, Mazedonien und Montenegro dargetan, daß Kroatien und Krain nur die westlichen Ausläufer ihres weit größeren südöstlichen Heimatgebietes sind. Noch vollends der Eichenregion gehört der Buschwald an, welchen unser Gewährsmann als Corylusformation bezeichnet. Wir werden auf diese Waldbestandsform Bosniens noch später zurückkommen. Als Botaniker bemerkt v. Beck: „Der Buschwald entsteht ... fast immer nach gänzlicher Ausrodung aller baum- bildenden Elemente oder doch aller zur Baumhöhe emporgewach- senen Holzgewächse an Stelle jedweden Hochwaldes, indem sich das strauchartige Unterholz des Waldes mit den nahen Vorhölzern gesellig vereinigt, vermehrt und die Überhand gewinnt. Durch das Überwiegen der mannigfachen Sträucher, auch durch die stete Entfernung oder Verstümmelung des etwa zwischen ihnen noch auftauchenden Baumwuchses durch Menschenhände, nicht minder aber auch durch eine fortgesetzte Beschädigung der Holzgewächse von Seite der zahlreichen Weidetiere behält die Formation des Buschwaldes ihren Charakter als Buschformation bei, bedeckt fast alle dem Menschen mehr zugänglichen Abhänge des Hügel- und Berglandes, insbesondere aber als breiter Saum um die von den menschlichen Wohnungen entfernteren Hochwälder und entwickelt sich an schwer zugänglichen Stellen durch Unterdrückung des Baumwuchses oft außerordentlich üppig zu undurchdringlichen, etwa mannshohen Dickichten.” In einer später noch zu erwähnenden Expertise vom Jahre 1884 schrieb der damalige Ingenieur C. Petraschek: „Man erhält diese niedere Bestockung teils weil man das Buschwerk für das Haus und vorzugsweise als Futtermittel braucht, teils weil man die Wegräumung des Gestrüppes auf den feldtauglichen Boden- flächen zu mühsam findet. Solange nichts besseres an die Stelle dieser Buschwälder gesetzt wird, muß man unbedingt wünschen, daß sie erhalten bleiben; denn sie verzögern wenigstens jene un- abwendbare Verödung des Bodens, welche die rücksichtslose Aus- beutung zur Viehweide mit sich bringt.” Das in den meisten Fällen zutreffende beträchtliche Vor- handensein der gemeinen Hasel hat dazu geführt, die „bosnischen Dschungeln”, wie wir sie auch nennen könnten, als Corylusforma- tion zu bezeichnen. Tatsächlich ist der Busch aber, ohne ein herrschendes Auftreten dieser oder jener Spezies zu dulden, von einer geradezu erstaunlichen Mannigfaltigkeit der Arten, in welcher ee Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 21 die Natur ein kräftiges Schutzmittel für den ausdauernden Schluß der Büsche in Anwendung bringt. Nur so ist es zu begreifen, daß der Buschwald trotz der beispiellosen Mißhandlung seines Bestandes sich erhält, ja, daß er vom Standpunkte des Terrain- schutzes eine nicht zu unterschätzende Bedeutung besitzt und diese seine Aufgabe, die ihm freilich niemand zugewiesen hat, die ihm aber geworden ist, besser erfüllt als ein schwerer, hochstämmiger Baumwuchs. In dieser Hinsicht ist dem Busch- walde, allerdings nicht in seiner gegenwärtigen verstümmelten Form, sondern in einer richtigen wirtschaftlichen Behandlung, die für einen guten Ersatz der erschöpften Stock- und Wurzel- reproduktion Sorge trägt und seinem hippokratischen Gesichte wieder Leben einhaucht, eine gewisse Existenzberechtigung nicht abzusprechen; zum mindesten insoferne, als unseres Er- achtens im Gebiet des dermaligen Buschwaldes der Nieder- und Mittelwaldbetrieb die geeignetste Behandlungsform bleiben wird. Als die häufigsten Bestandteile des Buschwaldes sind von den Gehölzen: Juniperus communis Prunus spinosa Carpinus duinensis P. Mahaleb C. Betulus Rosa austriacha Quercus sessiliflora R. arvensis Corylus Avellana Cotinus Coggygria Populus tremula Fraxinus Ornus Acer campestre F. excelsior A. obtusifolium Ligustrum vulgare A. tataricum Viburnum lantana Rhamnus fallax Lonicera alpigena Pirus communis L. X ylosteum Crategus monogyna Sambucus nigra C. Oxyacantha S. Ebulus; von den Zwergsträuchern: Genista ovata Calluna vulgaris Cytisus nigricans Vaccinium Myrtillus Dorycnium herbaceum V, Vitis idaea Daphne alpina und cneorum Erica carnea zu bezeichnen. In den Hecken setzt sich diese bunte Vegetation mit allerlei Schlinggewächsen üppig fort und bleibt hier, wo das . Kleinvieh doch meistens nur bei fliegender Greißel nascht, vor der ärgsten Unbill verschont. v. Beck hat die dem .Buschwalde angehörenden Pflanzen- arten nach ihrer Beziehung zu den einzelnen Formationen unter- schieden und dabei gefunden, daß sich die Provenienz folgender- maßen gestaltet, wobei A = häufig, ö —= überhaupt vorkommend bedeutet (siehe S. 23). Erster Abschnitt. 000% 1323514 0091 ‘op IST SIq 0681 00FL (35 'die) 0027 00FZS140097 | usgau arm |OF6LSI[AZHGT O9FL 001% 0012 LOTZSTA EEIT | 00035140091 | OE6LSTAGLGT 00FL 900% 000% 396 1[51q 'oP + 096LSTq1891 8FTL (Ss 'die) 006T ET6TSTIOOFT | uogqsu oı Mm | GHSTSTGG09T 0981 ı949W ur uozuseıSuoyog omund 'q UOYFLIT, omwund pun oundıy snurg J9yaneuS oudvy uol3oy »ouıdıy 008T ESIT SIAOOFT 0007 0097 008785140007 uoryeuLIof -usıggyIozueg 0897 == YLSTSTALEOT 097 6161 OSLT TELTSTQSGTI | TIYTSIQ8LS 006 099 O9LT OSLT O99Tsıq SELL | SFELSIQ9TOT 006 089 O8LT O0OLT GLITSTQOYTL | O99TSI4 096 O0OTF 00% (0691 069 TSIQOSIL | ZEIT SIQ 886 (1006 uorew.1o} uoIyeurIofF -uU9uueT, -uoaydng4o‘M pun -uo4g2Lg uoı3oıpjeM 1 | | vsajpeuxew — (7 Jaapwrum = (1 . . * odugan) SOydstulAodnıf "009 9° gdrıgen) soypsrusogpns Ey er Sugar saydsrusogpyIN a ER sdugadg say>strusogq}s9 AM on... + + » Srgdereuig oSänzsäııqgeöy>og er - = za Zn en Sul Zu ZZ ’ 5 Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 23 Im Buschwalde vertreten aus der Formation der des des der der Rotbuche Karstwaldes bosnischen Bergwiesen Voralpen- Eichenwaldes und Heiden gewächse h ü h ü h ü h ü h ü 205177 WER Er 11 26 19 16 22 18 _ - 3 3 Schlinggewächse. . — 2 3 1 .- 2 — — —_ 2 RE re Er 3 3 — 2 2 1 | = — _- Grasartige . . . 1 6 = 3 -— be) 5 2 — 1 Stauden u. Kräuter 40 73 11 73 20 82 43 35 6 11 55 110 33 095 46 111 49 37 9 15 — — —— — — — — — — .-.. 165 128 157 r6 24 Aus diesem Zahlenbilde geht hervor, daß der Buschwald vornehmlich aus dem Buchen- und aus dem bosnischen Eichen- walde entstanden ist. Mehr als eine spezifisch bosnische Grund- form geben aber auch diese Charaktere nicht ab; denn der Busch- wald im Süden und Westen wird stark von den, dem Karste eigentümlichen Gehölzen beeinflußt. Einen sehr breiten Raum nimmt im Buschwalde, namentlich an den Rändern in der Nähe der Ortschaften, die Duiner Weißbuche ein, welche im Herab- gebissenwerden das äußerste verträgt und dann in der Kleinheit ihres Laubes nur noch mit der Silberwurz (Dryas octopetala) ver- glichen werden kann. Wo das Zerstörungswerk zu weit vorge- schritten, nehmen der gemeine Wachholder und Farnkraut von ansehnlichen Flächen Besitz. Wir betreten nun, indem wir uns dem höheren Berglande und dem Hochgebirge zuwenden, das forstlich wichtigste Ge biet, welches eine Reihe wertvoller Waldbestandsformen in aus- gedehnten Flächen, oft noch in voller Ursprünglichkeit, einschließt. Hier webt die finstere Romantik des Heiduckentums ihre Fäden, hier treiben in der Sage des Volkes die „Vilen” ihren Spuk und die Rhapsoden schildern in düsteren Farben die Wildnisse des fernen Waldes, die der Reisende mit Grauen durchreitet. In dem mehrfach zitierten Werke wird eine „Übersicht der Vegetationsregionen’’ gegeben, aus welcher wir hier, von der bereits besprochenen Formationen absehend, nur die oberen Stufen für Bosnien und die Hercegovina herausgreifen (Tabelle 3. 22). Die großen zusammenhängenden Gebirgswaldungen, welche diese Region birgt, sind vornehmlich in Nordwest-, Mittel- und Südbosnien vertreten, dieHercegovina ist an solchen, obschon sie im Nordosten einige ansehnliche Waldmassive besitzt, ungleich ärmer. Auch in dieser Waldregion ist, wegen der Verhältnisse im obersten Gürtel der Holzvegetation, zwischen der Wald- und Ge- sträuchform zu unterscheiden. An Formationen der ersteren Kategorie kommen hier in Be- tracht: die Formation der Rotbuche — jene der Fichte und Tanne — der voralpine Mischwald — die Formation der Panzerföhre — und jene der Omoricafichte; in der zweiten Kategorie: die süd- alpine Gesträuchformation. -;: Erster Abschnitt. Die mittlere Waldregion wird immer kompakter und reicher, je weiter man von den der Küste näher gelegenen Gebirgen in das Binnenland vordringt. Die zum Meere abfallenden West- und Südwesthänge sind unbewaldet und nur die gegen Ost und Nordost landeinwärts gekehrten Bergseiten erfreuen sich des grünen Schmuckes. Dieser Kontrast schwächt sich indessen mit zu- nehmender Entfernung vom Meere ab, es bleibt - vorerst nur noch die Erscheinung vorwaltend, daß der Waldgürtel auf der Landseite ein breiterer ist und daß das Nadelholz, vorab die Tanne und Fichte, nicht auch die Kiefern, die frischeren land- einwärts dachenden Standorte bevorzugt, bis sich endlich im tieferen Bosnien dieses Verhältnis auf einen normaleren Stand ausgleicht. Die Formation der Rotbuche, welche die Okkupations- provinzen am mächtigsten beherrscht, fehlt nur im Bereiche der mediterranen Flora vollends. Darüber hinaus, vor allem im bosni- schen Eichenwalde und von hier an bis zum oberen Rande des Baumwuchses, den sie manchmal sogar markiert, nimmt diese Holzart ausgedehnte Flächen in Anspruch. An ihrem unteren Saume tritt sie vornehmlich mit der Eiche und den dieselbe be- gleitenden Holzarten zusammen, dann bildet sie kompakte reine Bestände, in welche andere Laubhölzer nur eingesprengt sind, besiedelt große Flächen mit der Tanne allein, mit der Tanne und Fichte gemeinsam und nimmt endlich auch an den Niederwald- beständen Mittelbosniens und des höheren Karstes erheblichen Anteil. Auf ihr Verhältnis zu einigen anderen Holzarten kommen wir noch zu sprechen. Das mächtige Gebiet des bosnischen Buchenwaldes mit seinen verschiedenartigen Mischungen, mit der urwüchsigen Kraft und Massigkeit seiner Baumgestalten, dem immensen Humusreichtum seines Bodens und der oft tropischen Uppigkeit seiner Lichtungen, birgt nicht nur eine Fülle großartiger Naturschönheiten, sondern vermöge der dem Hochwalde des Laubholzes hervorragend eigenen Wohlfahrtswirkungen auch eine Fülle des Segens für das Land in sich und läßt es auch auf diesem Boden gerne vergessen, daß diese Holzart ein Schmerzenskind der „rechnenden’” Forst- wirtschaft ist. Damit haben wir den Boden der spezifisch botanischen Würdigung der Buchenformation verlassen und kehren pflicht- getreu in diese Schranken zurück, jedoch nicht ohne unsere Leser auf jene herrliche Schilderung des illyrischen Buchen- waldes aufmerksam gemacht zu haben, welche Professor v. Beck im ls Teile seines im Anhange genannten Werkes ent- wirft, Als Bestandteile der Formation der Rotbuche bezeichnet der (senannte auf Grund seiner eigenen Aufnahmen im kroatisch- dinarischen Alpenzuge, in Kroatien und Nordbosnien, in der Vor- alpenregion Bosniens und in der Hercegovina gegen Montenegro folgende Spezies: ÖOberholz: Unterholz: Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. Fagus silvatica Carpinus Betulus Quercus Cerris O. sessiliflora Castanea sativa Östrya carpinifolia Ulmus campestris U. montana Betula alba Populus tremula Tilia tomentosa T. platyphyllos Sorbus ancuparia Corylus Avellana Salix capraea Daphne Mezereum Crategus monogyna Prunus spinosa Rosa arvensis R. coriifolia R. alpina Rubus idaeus Cytisus alpinus C. Laburnum C. hirsutus Coronilla emeroides Rhamnus fallax Ribes alpinum Aria nivea A. torminalis A. Mongeotti Prunus avium Acer obtusatum A. Pseudoplatanus A, campestre Fraxinus Ornus Abies alba Picea vulgaris Pinus silvestris P. nigra Taxus baccata; Ribes petraeum R. Grossularia Cornus mas C. sanguinea Staphylea pinata Ilex Aquifolium Erica carnea Vaccinium Myrtillus Lonicera Xylosteum L. alpigena Viburnum lantana Sambucus nigra S. racemosa Juniperus communis. Dabei ist zu beachten, daß der Artenbestand des Buchen- waldes Norddeutschlands, Niederösterreichs und Illyriens nur ver- hältnismäßig wenige Spezies (19) gemeinsam hat und sich der hiesige viel mehr dem österreichischen als dem nördlichen Buchen- walde nähert. Einzelne typische Begleiter unserer Rotbuche, wie z. B. die Weißbuche, treten im bosnischen Walde zurück oder spielen ihre Rolle doch nur in Nordbosnien. Dafür treten Acer obtusatum im höheren und Tilia tomentosa im tiefer gelegenen Buchenwalde an ihre Stelle. Wenn man die Zusammensetzung des Waldes in Bosnien . von unten nach oben verfolgt, so wird man im Buchengürtel im großen ganzen zuerst der Tanne, erst später, d.h. höher, in der Regel der Fichte und endlich, bei 10002 Seehöhe etwa, dem Bestande begegnen, in dem die Tanne und die Fichte den Boden entweder nahezu allein inne haben oder ihn noch mit der Buche teilen. In diesem Sinne spricht sich auch H. v. Guttenberg aus.°) Es ist dies eine Aufeinanderfolge, der man auch in den Karpathen begegnet, jedoch besteht der Unterschied, daß die Tanne in Bos- nien höher hinauf reicht und die großen reinen Fichtenbestände u Erster Abschnitt. der Karpathen über dem Tannengürtel in der dortigen Ausdehnung hier fehlen. Es gibt jedoch viele Lagen in Bosnien, wo der Wechsel des Grundgesteins eine vom obigen Schema wesentlich verschie- dene Höhenfolge der Holzarten bedingt. Die Fichte spielt dabei, wie schon erwähnt, eine interessante Rolle. Damit sind wir zur Formation der Tanne und Fichte gelangt. In geographischer Beziehung ist diesen beiden Holzarten innerhalb der Okkupationsprovinzen nach zwei Richtungen hin eine bestimmte Grenze gesetzt, die einerseits auf dem Grat der die Küste geleitenden Gebirge, anderseits längs der Saveebene im Norden läuft. „In weitem Bogen,” sagt v. Beck, „weichen Fichten und Tannen von der im unteren Narentatale mächtig ein- dringenden Mittelmeerflora zurück.” Was die nördliche Grenzlinie betrifft, so zieht dieselbe vom Norden der Grme£ planina in mäßig südöstlicher Richtung quer durch Nordbosnien über die Javor planina an die Drina zur serbischen Grenze, so daß demnach die Verbreitung dieser Nadelhölzer hauptsächlich Nordwest- und Mittel- bosnien angehört. In dieser vornehmlich auf die höher gelegenen Standorte gewiesenen Verbreitung waren die Tannen- und Fichtenbestände bis in die letzten Jahrzehnte herein nur in den zugänglicheren Randgebieten benutzt, im übrigen aber dem freien Walten der Natur anheimgestellt, welche das, was die Nutzung versäumte, dem Boden in den sich häufenden Humusschichten erstattet hat. In ihrem Artenbestande ist diese Formation nicht so reich wie diejenige des Laubholzes. Das Bild des bosnischen Tannen- und Fichtenwaldes zeigt, wenn man von dem urwaldmäßigen Charakter der meisten dieser Bestände absieht, keine tiefergehen- den Verschiedenheiten gegenüber den Bildern des heimatlichen Waldes. Nur die schon von Petraschek’) gewürdigte intensivere Belichtung erzeugt eine außergewöhnliche Fülle im Zusammen- schluß der Bestandesglieder, und einzelne Holzarten, die wir in dieser Mischung oder überhaupt bei uns nicht treffen, geben dem Bilde mitunter einen fremdartigen Einschlag. So dort, wo die Buche mit der Eiche und zahlreichen anderen Laubhölzern, wie Verfasser dies unter etwa 1000 m Seehöhe im Oskovawalde be- obachten konnte, in die Nadelholzregion hinauf züngelt, oder wo die Weiß- oder Schwarzkiefer einzelne Standorte besetzt hält oder endlich eine seltenere Holzart, wie Acer Heldreichii im Igman- forste, dem bekannteren Bestandesmaterial sich beigesellt, Die Bestandteile dieser Formation (nach südkroatischen und bosnischen Aufnahmen) sind: Oberholz: Picea vulgaris Ulmus montana Abies alba Populus tremula Pinus silvestris Acer obtusatum Taxus baccata A. Pseudoplatanus Fagus silvatica Sorbus aucuparie Betula alba Aria torminalis; u. Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 27 Unterholz: Juniperus communis Genista radiata Salix silesiaca Vaccinium Mpyrtillus Ilex Aquifolium Calluna vulgaris Crategus monogyna Sambucus nigra Rhamus fallax S. racemosa Rosa alpina Lonicera alpigena Rubus idaeus L. coerulea. R, hirtus Eine klassische Schilderung des Nadelholzurwaldes in Bosnien entwirft Hörnes im V. Abschnitte seiner „dinarischen Wanderun- gen”; sie möge hier — wir glauben zur Freude und Erhebung manchen Lesers — eine Stelle finden. „Zwischen Miletkovi€C und Cajnica liegt einer der gewaltigsten Urwälder, die Bosnien in seinen südöstlichen Bezirken besitzt das unbestrittene Gebiet zahlreicher Bären und Wölfe, Wildkatzen: und Luchse.!%) Hier herrscht tiefe Nacht, von keinem Sonnenstrah! erhellt, jungfräuliche Natur, von keinem menschlichen Werkzeuge entweiht und verletzt. Nur das himmlische Feuer, rein wie sie, hat mit ihr gerungen; doch die Spuren des Kampfes, so gewaltig sie sind, zeugen nur von ihrer Größe und sind eine neue Form ihrer Herrlichkeit. Gleich am Waldesrand hat ein verheerender Brand kolossale Wirkungen hervorgebracht. Halb verkohlt sind die Riesentannen zu Boden gestürzt und während sie wie in wahn- sinnigem Schmerze ganze Erdpyramiden mit ihren Wurzeln auf- türmten, haben sie ihr verbranntes Haupt tief in das weiche Bett von kühlendem Moos, Gebüsch und Kräutern vergraben. Andere sind sich wie verzweifelt in die Arme gestürzt und halten sich gegenseitig noch im Tode aufrecht. Abenteuerliche Konturen und Bilder, wer wollte sie alle schildern? Wie schmerzgerührt neigen auch die Zuseher des Kampfes ringsumher die fahlen Häupter und lassen ihre versengten Arme hilflos sinken ..... Vorüber! Hier ist das Heiligtum des ungestörten äonenlangen Lebens und eines stillen natürlichen Todes. Frische grüne Stämme sprossen aus den von dichten Schlinggewächsen sorglich übersponnenen, von Erdbeeren und duftenden Kräutern köstlich einbalsamierten Baumleichen. Berge vermoderten Holzes leuchten aus dem Dunkel; klafterhohe Wälder von Farnkraut ziehen sich unter den Bäumen hin; nirgends ist der Boden sichtbar. Halbgesunkene Riesenstämme sind im Sturze hilfreich von ihrem starken Nachbarn aufgehalten und grünen fröhlich weiter; gestürzte bilden natürliche Brücken über Abgründe, Tiefe Schluchten sind bis zum Rande gefüllt mit einem Wirrsal von Stämmen und Reisig. Auf der Höhe des Berges läuft ein Stück uralter Pflasterstraße mitten durch den Wald; die jetzige Greneration hat über die zahlreichen versumpften Wegstellen lange und breite Balkensteige angelegt. Bald folgt eine zweite und dritte Brandstelle, wieder dieselben kohlschwarzen Kämpen, die Wurzelklötze wie mauerbrechende Widder, die Wipfel gleich Riesenpolypen gestaltet. — Nach einer Stunde gelangt man aus dem mit Laubholz spärlich untermischten Tannen- in unvermischten 25 - Erster Abschnitt. Laubwald undhat den Ausblick auf ein Meer von Baumwipfeln. Der Abstieg führt in einem schluchtartigen Hohlweg über Felstrümmer steil zum Engtal der Janina. Hoch über der Bachsohle derselben tritt man nach dreistündigem Ritte aus dem Urwald, umgeht einige Seitenschluchten, aus denen Bergwässer dem Abgrund zu- stürzen und erkennt, sich umsehend, die Länge des zurückgelegten Weges; denn eine eigentümlich geformte Felspartie, die bei Miletkovi@ unser Auge angezogen, erscheint nun abermals, fern über den Wipfeln des Urwaldes auftauchend. Vor uns aber, jen- seits der senkrechten Wände des Janinatales, liegt in erfreulicher Nähe Cajnica, Bosniens Maria-Zell, das reizende Wallfahrtsziel der orthodoxen Landeskinder.” Mißt man diesen dreistündigen Ritt mit den 40 Kilometern, die man im Zuge der Örnagora vom südwestlichen Rande dieses Gebirgszuges in Vutja Poljana (oberhalb Ribnik) bis Ostrelj an der Schwelle des Karstes zurücklegt, so tritt der von Hörnes be- schriebene, uns leider nicht bekannt gewordene Urwald in seiner Ausdehnung in den Hintergrund. Die Urnagora ist heute ihrer ganzen Länge nach durch Waldbahnen erschlossen und über den Karst hinüber mit Sebenico verbunden. Man saust mit der Loko- motive durch den in Benutzung stehenden Urwald und kann den- selben in einem guten halben Tage passieren. Versetzt man sich jedoch in die Zeit vor der Erschließung, dann bedurfte es eines guten Pferdes und zweier starker Reittage, um die Wildnis zu durchmessen. Und auf diesem müden Wege winkte dem Reiter damals kein wirtliches Dach, bis das Tal des Unac sich seinem Blicke erschloß. Dann mag er aufgeatmet und das „himmlische Licht” begrüßt haben, wie der Taucher, der aus der Tiefe des Meeres steigt, wie der Wanderer Ibro des Volksliedes,‘) den dort oben der „weiße Tag” verlassen und die „dunkle Nacht um- fangen” hatte, der mit Schrecken auf seinem Wege die Gräber der Heiducken geschaut und das unheimliche Geheul der Wölfe gehört... Wir betreten nun den Alpinen Mischwald, dessen forst- liche Bedeutung in seiner Schutzwaldeigenschaft liegt. Unter dieser Formation faßt v. Beck jene Pflanzengesellschaft zusammen, „welche sich stufenweise aus dem Gekräute der Voralpen, aus den Sträuchern der alpinen Buschformation und aus den wald- bildenden Elementen der subalpinen Waldformation stets nur in einem bestimmten Höhengürtel unter der Baumgrenze mit Regel- mäßigkeit aufbaut und zu einem natürlichen Abschlusse ge- langt.” Diese Form ist in den Okkupationsprovinzen als lichter, in Horste aufgelöster Bestand zwischen 1400 und 1700 m überall er- kennbar, wo die Bewaldung der tieferen Lehnen die Bedingungen dazu schafft und der Niederwuchs nicht etwa allein herrschend wird. In diese Formation tritt in der Hercegovina auch schon die weißrindige Kiefer (Pinus leucodermis Antoine) ein, Hier fassen die Legföhren, der Zwergwachholder und viele alpine Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 29 Laubgesträuche unter dem schütteren Hochbestande Fuß, bald darauf schließt der oberste Gürtel der Holzvegetation ab. Die Formation der Pänzerföhre, die sich nun angliedert, erheischt einige historische Bemerkungen. Das Volk unterschied diese Holzart (Smre) von der Schwarzföhre (Luöika), ehe die Literatur irgend etwas von ihr wußte. Nach Fiala!!) war es der k. Hofgarteninspektor Maly, wel- cher 1864 das erste Bestimmungsmaterial aus der Krivoscie in Dalmatien nach Wien brachte, wo er diesen Baum auf den Bergen Örjen oder Bjela gora gefunden haben mag. Hofgartendirektor Antoine beschrieb diese Kiefer noch im gleichen Jahre in der „Österreichischen botanischen Zeitung” als Pinus leucodermis. Im Jahre 1885 fand v. Beck diese Holzart in der Hercego- vina und benannte sie, da er der Übereinstimmung mit der von Antoine mangelhaft beschriebenen leucodermis nicht sicher war, Pinus Prenja (nach ihrer Fundheimat, der Prenj planina), kam jedoch später!?) auf den Namen leucodermis zurück. Tatsache ist es, daß Forstrat H.v. Guttenberg?°) die leuco- dermis 1879 in der Hercegovina gesehen hat. Leider beschrieb er sie nicht näher. Er sagt nur. c. folgendes: „In tieferen Lagen, d.h. etwa zwischen 500 und 800» treten die Föhrenarten auf, und zwar auf Kalkboden nur die Schwarzföhre und eine ihr ver- wandte Art mit wesentlich verschiedenen Zapfen und Rinde, auf anderen Böden...” usw. Einer Mitteilung Hofrat Petrascheks verdanken wir folgen- des: „Bei der Forstexpertise im Jahre 1884 kam ich mit Professor v. Seckendorff und dem b. h. Forstingenieur v. Schilling auf dem Wege in die hercegovinische Örnagora, ostwärts von Zim]je, bei Rujiste vorbei, und wir trafen dort uns sofort sehr auffallende Kiefern an. Wir sammelten Zweige, Zapfen und Rindenstücke, welche wir bald darauf von Mostar aus an Professor Dr.Böhm nach Wien sendeten. Bei unserer Rückkehr sagte uns der letztere, daß jene Kiefern mit P. leucodermis identisch seien.” Pinus leucodermis Antoine steht, wenn man einen naheliegen- den Vergleich wählt, der Pinus nigra (Schwarzföhre) am nächsten, sie unterscheidet sich jedoch im Habitus und ihrem inneren Baue vielfältig von der letzteren. Die Panzerföhre wölbt ihre Krone im Alter niemals schirmförmig ab, wie es bei der Schwarzföhre ge- schieht, sondern behält immer die pyramiden- oder stumpfkegel- artige Krone bei. Die Rinde alter Leucodermisstämme teilt sich . in kleine Felder, während die Schwarzföhrenborke sich in Längs- rissen aufblättert. Im inneren Baue zeigt sich unter anderem, daß die Epidermiszellen im Querschnitte eines Blattes bei leucodermis etwa so lang als breit, bei nigra hingegen radiär doppelt länger sind, daß bei der ersteren das die Fibrovasalstränge einschließende farblose, getüpfelte Paremchym nur aus drei Zellagen, bei der letzteren aus deren fünf besteht. Die Panzerföhre ist für das Okkupationsgebiet eine endemische Holzart. Sie besiedelt nur Gebirge des Trias- und Kreidekalkes 30 Erster Abschnitt. in den Höhenlagen von 840 bis 1800 m und darüber.!3) Das Alter des Baumes kommt nach den uns bekannt gewordenen Daten bis gegen 500 Jahre. a In Bosnien sind nur einige Standorte im Bereiche der Bje- lafnica (Hranisava) bei Pasari& nächst Sarajevo bekannt, in der Hercegovina dagegen ist eine ziemlich weite Verbreitung auf den Planinen Prenj, Preslica, Cvrstnica, Plasa, Muharnica, Retica und Prislap nachgewiesen. Das häufigste Begleitholz der Panzerkiefer sind auf den tiefer gelegenen Standorten Buche und Fichte, dann Schwarzföhre. Reiser fand sie oberhalb der Eisenbahnstation Bradina (Linie Sarajevo—Mostar unter dem Ivansattel) nach einer halben Stunde Aufstieg in schlankschäftigen, mehrhundertjährigen Stämmen ein- zeln im Buchenbestande eingesprengt. In höheren geschützten Lagen fand er kleine, fast reine Jungbestände (Stangenholz), mit wenigen Schwarzföhren untermischt; höher oben leucodermis allein in der kurzschäftigen „Felsenform”. Am oberen Rande der Alpe traf er diese Holzart in einzelnen mittelalten Stämmen mit der Fichte zusammen, Seehöhe 1000 bis 1300 m. — v. Beck beobach- tete die Panzerföhre im obersten Idbartale (Prenj planina), im Mischwalde von Fichte, Tanne, Schwarzföhre, Eibe, Buche, Esche, Acer obtusatum und Pseudoplatanus, Aria torminalis — was, nebenhin bemerkt, wieder ein Bild von den bunten Bestandes- mischungen des bosnisch-hercegovinischen Waldes bietet. Im obersten Gürtel der Holzvegetation findet sich die Panzer- föhre mit Pinus pumilio und Juniperus nana und den anderen Re- präsentanten des alpinen Mischwaldes zusammen, wo sie sich dann vom Wurzelanlaufe weg zwar krummholzartig anläßt, den Schaft aber bald wieder gerade emporrichtet. „Wetterfest und sturmtrotzig ist die Panzerföhre, nach ihrer Lebenskraft beinahe von eisernem Naturell,” sagt v. Beck. „Ihren knorrigen, kurz verästelten Wurzeln scheint eine besondere Kraft inne zu wohnen, sich den Felsen anzuschmiegen, in die Ritze und Spalten zähe Klammern einzuschieben und den Fels selbst zu zerklüften. Solcherart fest verankert, streben dann die mächtigen Stämme im Bogen nach aufwärts und strecken ihre abgerundeten, vielfach durchbrochenen Kronen frei in die Lüfte.’ Dem Verfasser dieser Schrift war es am 19. September v. ]. abends, als er mit den Herren seiner Gesellschaft um 7 Uhr bei der Grendarmeriekaserne Rujiste (1054m) ankam, zum ersten Male vergönnt, diese interessante Holzart auf hercegovinischem Boden zu beobachten. Es war um Neumond, die Sonne schon vor ge- raumer Zeit untergegangen, der Himmel teilweise bewölkt. Die Sterne blitzten hell zwischen dem Gewölke hervor und gaben im weißen Kalkgefelse ein eigentümliches, vom Dunkel der Baum- gruppen sich abhebendes Licht. Wir saßen unterhalb der Gen- darmeriekaserne, einem alten, eben im Umbaue begriffenen, von Steinwällen umgebenen Fort, nach vierstündigem Ritte ab und ließen die Pferde in den nahe gelegenen Han führen. — Pinus leuco- r N . Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 31 — — dermis! Ein in gewissem Sinne feierlicher Moment, den ich nie vergessen werde, eine neue Offenbarung der Natur, ein Gefühl wie am inbrünstig ersehnten Ziele einer Wallfahrt! Das Zwielicht gestattete zwar eine genauere Betrachtung der Panzerföhre in dem horstweise über das Gefels verteilten Bestande nicht, doch ließ ich mir’s nicht entgehen, die hartnadeligen Zweige der Bäume, ihre Rinde und die Zapfen, die hin und wieder am Boden lagen, zu befühlen, mir den Hut mit einem Leucodermisbruch zu schmücken und die Nachtlandschaft der Porim planina eine Weile auf mich wirken zu lassen. — Das bleiche Kalkgebirge leuchtete wie phos- phoreszierend im Sternenschein und darüber breiteten sich, viel- fach durchbrochen, die schwarzen, im Nachtwinde fast metallisch vibrierenden Leucodermisbüsche, einem Tuche vergleichbar, das einen Toten nachlässig bedeckt und enthüllt. Aber dieses Tuch ist Leben, ist eine Pflanze von zähester Lebensenergie, ist poten- zierter Kampfmut wider die sich rundum türmenden Gewalten der Vernichtung ..... Das Bild wirkte wie eine Apotheose des in diesem Baume verkörperten Kampfes wider die Schrecken des Karstphänomens. — Am nächsten Morgen geleitete uns die Panzer- föhre noch eine Weile auf dem Wege durch den wilden Karst zur Lipeta Karaula. Das Alter, welches die Panzerföhre erreicht; ihre Fähigkeit, sich auf den unwirtlichsten Standorten noch als kraftvoller Baum zu erhalten und aller Unbill der Elemente unbeugsam zu trotzen; nicht minder die vortrefflichen Eigenschaften ihres Holzes und die gewaltig wirkende Physiognomik ihrer Individuen und Be- stände: dies alles erhebt diese Kiefer zu einer ebenbürtigen Schwester der Königin Zirbe im Urgebirg unserer Alpen. Als ein Baum des Hochkarstes ist sie noch mehr als diese es wert, daß man ihre Häupter zähle wie die Zedern des Libanon, daß ein eiserner Bann sie schütze auf den letzten Stätten ihres kampf- frohen Lebens. Eine andere Formation von ähnlicher Art, jedoch gegenüber der Panzerföhre in ihrer forstlichen Bedeutung weit zurückstehend, ist jene der Picea Omorica Pandie, der Omoricafichte, wie man sie gemeinhin nennt. Insoferne jedoch, als ihre Standorte — wenig- stens im Okkupationsgebiet — eine ungleich geringere Fläche einnehmen als jene der Pinus leucodermis und als sie auch nicht mehr in so fester Geschlossenheit auftritt wie diese, ist sie der Teilnahme aller Baumfreunde vielleicht noch näher gerückt. Die Geschichte der Omorica, als bekannte Art der Balkan- berge, ist eine noch jüngere als diejenige ihrer Base vom Kaarst. Im Jahre 1875 beobachtete sie der bekannte serbische Forscher J. Pan&i& im Orte Zaovina in Serbien zum ersten Male. Er war es auch, der die ersten Angaben über ihr Vorkommen am Stolac bei ViSegrad (Drinatal) machte, worauf man sie an mehreren Orten Bosniens konstatierte.1®) Nach Professor v. Wettstein!’) ist diese Art ein Rest der in Mitteleuropa zur Tertiärzeit heimisch gewesenen, der heutigen 2» _ Erster Abschnitt. ostasiatischen nahe verwandten Flora und bildet höchstwahrschein- lich auch diejenige Art, aus der sich Picea excelsa entwickelt hat. Im Systeme reiht er die Omorica an die mongolische und japani- sche Picea Ajanensis Fisch. an. Nahe verwandt zeigt sie sich auch der Picea Sitkaensis und der Picea Glehnii. Auf den genetischen Zusammenhang mit der Fichte weist die Ähnlichkeit der Keim- pflanzen beider, sowie der Teile der blühenden Äste, Blüten und Fruchtzapfen hin. — Mit der Fichte hat v. Wettstein die Omorica in folgender Tabelle verglichen, welche wir hier anstatt einer ge- naueren Beschreibung folgen lassen. „Picea excelsa. Baum von pyramidalem Umrisse, selbst bei hohem Alter tief herab ästig. Stamm kräftig, mit kleinschuppiger, sich nicht leicht ablösender Borke bedeckt. Die unteren Äste etwa 60 bis 80jähriger Bäume sind immer länger als 2 m. Blätter der sterilen Äste von jenen der blühenden deutlich verschieden, vierkantig. Höhe des Querschnittes die Breite be- deutend überragend. Blätter scharf spitzig, in der Jugend gerade oder schwach ge- krümmt. Spaltöffnuugen, an allen vier Seiten, ziemlich gleichmäßig angeordnet. Blätter der blühenden Aste abgerundet, vierkantig, Breite die Höhe überragend. Blätter kurz gespitzt oder stumpfig. Spalt- öffnungen vorherrschend an der Oberseite. Anthorenkämme der Staubblätter breit eiförmig, am Rande fein gezähnelt und kürzer als das Conectiv, Die Staubbeutel reichen nicht bis an den Grund des Conectivs. Zapfen 9 bis 20cm lang, 3 bis 4 cm breit, mit sehr wechselnden Schuppenformen, am häufigsten mit verkehrt eiförmig keiligen, am Ende zahnartig zusammengezogenen Schuppen. Junge Zapfen rot oder grün. Picea Omorica. Baum mit schmal pyramidaler, nahezu säulenförmiger Krone, sehr bald die Aste abwerfend und daher unten astlos. Stamm schlank und dünn, mit großschup- piger, leicht abfallender Rinde bedeckt. Die untersten Aste etwa 60 bis 80jähriger Bäume sind kaum 2 m lang. Blätter der sterilen Äste jenen der blühen- den gleich, abgerundet, vierkantig, breit. Breite des Querschnittes dessen Höhe über- treffend. Blätter stumpfig, in der Jugend sichelförmig gekrümmt, im Alter gerade. Spaltöffnungen an der Oberseite, selten und in geringer Anzahl an der Unterseite. Anthorenkämme der Staubbläter keilförmig, am Rande grob und scharf gezähnt, so lang als das Conectiv. Die Staubbeutel reichen bis an den Grund des Conectivs. Zapfen 2 bis 6 cm lang, 1'3 bis 3 cm breit, mit wenig wechselnden Schuppenformen; am bäufigsten rundliche Schuppen mit fein gezähneltem Rande, seltener in der Mitte desselben zahnartig hervorgezogen. Junge Zapfen violett.” Die Omorica ist, wie die Panzerföhre, ein Baum des Fels- gebirges und wurde bisher nur auf Kalk in Seehöhen von 800 bis 1600 m gefunden. In der Energie steht sie jener jedoch offen- bar weit nach. Vornehmlich scheinen dieser Holzart Nord- und Nordwest- bis Nordostlagen zuzusagen. In Serbien sind zwei Standorte nachgewiesen, Bulgarien soll (nicht sicher) Omoricafichten im Rhodopegebirge beherbergen, " Fri u a Ze Die Vegetation, vornehmlich in forstlicher Hinsicht. 33 In Bosnien wird das Vorkommen auf der Seme& planina bei Viäe- grad, und zwar in Medena luka und den Wänden der Schlucht Smröevo toßila, etwa 1200 m Seehöhe, in Mischung mit der Weiß- kiefer, Fichte und Tanne; am Stolacberge bei Viäegrad unter 1400 bis 1600 m auf etwa 60ha in einem gemischten Bestande von Schwarz- und Weißkiefern, Fichten, Tannen, einigen Schwarz- buchen, Zitterpappeln und Birken; dann im Bezirke Srebrenica auf dem Igriönikgebirge, Praedium Slemac, 950 bis 1120 m See- höhe, mit Schwarz- und Weißföhre, Fichte, Buche und Bergahorn; — im gleichen Bezirke auf den Südhängen der Tovarnica- und Ljutica planina, 950 bis 1100 m Seehöhe; — ferner im Bezirke Foda auf der Radomiälja planina und nahe am Bache GrodZa bei Jele£, 800 bis 1000 m, als Jungwuchs und Stangenholz; — endlich im Bezirke Te$anj auf der Borja planina in Junggewüchsen (hier jedoch nicht sicher) angegeben. Um die Feststellung dieser Stand- orte haben sich unter anderen die bosnisch-hercegovinischen Forst- beamten Zechel, Hoffmann, Jarisch, Miklau und Pfob, sowie der Direktor der technischen Mittelschule in Sarajevo, Karaman, verdient gemacht. Was den Standort in Medena luka und Smrtevo toßila an- belangt, wurde uns von Forstrat Miklau gesagt, daß die Omorica dort hauptsächlich mit P. nigra vorkommt. In der Hercegovina wurde Picea Omorica nicht gefunden. Was die Altersgrenze dieser Holzart anbelangt, so steht dieselbe hinter der Panzerkiefer weit zurück, wenigstens konnten wir für Bosnien keine höheren Altersangaben als 102 Jahre®) finden, während Pan®i& in Serbien bei Ratiäte ein Exemplar im Alter von 137 Jahren konstatierte. Das Holz der Omorica stimmt im wesentlichen mit dem in hohen Lagen feinjährig erwachsenen Fichtenholze überein. Als Bestandteile der Omoricaformation sind nach v. Wettstein im Oberholze: Picea vulgaris, Abies alba, Pinus nigra, P. sylvestris, Fagus silvatica, Ostrya carpinifolia, Carpinus duinensis, Populus tremula, — im Unterholze: Corylus Avellana, Cotinus Coggygria, Spriraea cana, Rhamnus fallax, Lonicera alpigena zu betrachten. Verfasser dieser Schrift konnte die Omorica nur an einem ihrer bosnischen Standorte, unter dem Velki Stolac (1673 m) an der serbischen Grenze beobachten. Wir nahmen am 19. August um 6 Uhr morgens von der Waldkantine im Schlage Tatinica Ab- stieg zur Drina, bestiegen hier die Überfuhr und ritten dann zur Gendarmeriekaserne in Kamenica, wo wir um 8!/, Uhr ankamen _ und eine kleine Stärkung nahmen. Dann ritten wir noch etwa eine Stunde der serbischen Grenze zu und saßen hierauf ab, um den’ ziemlich steilen Aufstieg zum Stolac zu bewerkstelligen. Der Waldbestand, den wir durchschritten, war ein echter Bosnier, aus den verschiedensten Holzarten und Sträuchern, vornehmlich aber aus Schwarz- und Weißkiefern, Fichten, Tannen, dann Schwarz- buchen, Birken, Aspen, Haseln usw. zusammengesetzt, und wurde nach der Höhe zu immer lichter und lückiger, während das Ge- Dimitz, Bosnien. 3 34 - Erster Abschnitt. —[ sträuch dicht das steile Gefels bedeckte. Konnten wir am Morgen dieses Tages noch die Walnuß und die Ranken des wilden Weines im Walde bewundern, so befanden wir uns um Mittag, als die Horste der Omorica endlich gefunden waren, hoch in der majestä- tischen Region des strengen Bergwaldes, wo die schlanken, schier zypressenartigen Kronen dieser seltenen Fichte nun immer deut- licher aus dem Bestande sich abzuheben begannen. Im ersten Augenblicke erschienen uns diese Bäume wie die bekannten schmalkronigen Fichten der höheren Karpathen, allein der leben- dige Astansatz erwies sich als ein viel reicherer und dichterer, mancher Baum trug in seiner halben Höhe sogar längere Aste als unten, wo die Krone begann. Es waren schüttere Horste, die den charakteristischen Habitus jedes Individuums scharf zur Gel- tung kommen ließen, Stämme von 80- bis 100jährigem Alter, spitz- wipfelig und dicht behangen mit den dunkelvioletten, wie vom zärtesten Pflaumenreif angehauchten, vanilleduftenden Zapfen. Ver- geblich suchte ich nach einer ausgesprochenen zweiten Alters- etage dieses Omoricawaldes, doch waren ziemlich reichlich junge Pflanzen zu treffen, die wir bei jedem Schritt sorglich in Acht nahmen ... Allein — wenn mich der erste Anblick der Panzer- föhre (einen Monat später) in der Wildheit ihrer Umgebung, in ihrem mutigen Kampfe ums Leben im tiefsten ergriff, so mutete mich die Omorica des Stolac wie ein Bild ruhiger Resig- nation an, wie ein Weiser, der — zu sterben versteht. In dem Rahmen, welchen wir dieser Darstellung vorgezeichnet haben, erübrigt uns nur noch die kurze Besprechung einer Pflanzen- formation des Hochgebirges, d.i. der Gesträuchformation der subalpinen Region. Sie hat forstlich nur als äußerste Hoch- warte der Holzvegetation Bedeutung. Ihr Wahrzeichen ist die Legföhre, deren südliche Verbreitung im Okkupationsgebiet durch die Linie Vele%, Crvan, DumoS und Volujak markiert, die aber in diesem Bereiche oft durch andere Sträucher ihrer Gesellschaft ersetzt wird. Es sind dies insbesondere Juniperus nana, J. Sabina, Lonicera alpigena, Rhamnus fallax, Aria Chamae- mespilus, Ribes alpinum, R. petraeum, Alnus Alnobetula, Salix Waldsteiniana, Rhododendron hirsutum u.a. Charakteristisch für die höheren Lagen des Klekovaßa-, Örna- zora-, Cardak- und Vitorogzuges ist das auffallend häufige Vor- kommen von Johannes- und Stachelbeere in der großen und klein- beerigen Art (R. rubrum und alpinum). Auf vielen Standorten, vornehmlich im westlichen Bosnien, übernimmt die Buche, in der Hercegovina die Panzerföhre als Krummholz oder in gedrückter kurzer Schaftbildung die Rolle unserer Latschen. Auch im südöstlichen Bosnien (Matorac bei Fojnica) bildet die Buche die obere Baumgrenze. Überhaupt schließt diese Holzart häufiger als die Latsche hierzuland den Holzwuchs ab. Auf der Vratnica planina, zwischen Fojnica und Gornji Vakuf findet sich die Grünerle mit Rhododendron zusammen. I Fu Geschichtlicher Überblick. E or In den südbosnischen Bergen klimmt die Legföhre weit über 2000 m empor, hier tatsächlich ein letzter Ausläufer des Waldes. Doch erreicht sie in den benachbarten „Schwarzen Bergen” noch ein namhaft höheres Vorkommen. III. Geschichtlicher Überblick. Bosnien und die Hercegovina sind arm an Archiven, aber reich an historischen Denkmälern, die von den bewegten Schick- salen dieses Landes reden. In den Grabhügeln (Gomile) finden sich die ältesten Zeug- nisse für den Kulturstand des Volkes, der in vorgeschichtlicher Zeit diesen Boden besaß. „Die Funde, welche hier gemacht wurden” — schreibt Hörnes®) — „verraten, daß die ältesten bekannten Bewohner Bosniens und der Hercegovina, mit einem fast ganz Mitteleuropa umfassenden Kreise vorklassischer Einwohner arischen Geblütes, teilnahmen an der jüngsten Phase der sogenannten Bronzekultur oder an der ersten Eisenzeit, auch Hallstattepoche genannt, einer scharf charakterisierten, bereits ziemlich hoch- entwickelten Kultur, welche in Mitteleuropa wahrscheinlich durch Stämme illyrischer Nation verbreitet wurde. Wenn sie daher, wie anzunehmen ist, im Südosten unseres Kontinents früher als im Herzen desselben zur Herrschaft gelangte, dürfen wir ihren Beginn für Bosnien vielleicht bis über die Grenze des ersten Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung datieren und mutmaßen, daß schon in jenem Zeitraum der griechischen Geschichte, den die homerischen Gesänge unserer Anschauung erschließen, ein Volk von nicht geringerer Gresittung, als jene uralten Thraker, Troer und Hellenen, von denen das griechische Epos zu berichten weiß, Bosnien bewohnte.” Nach L. v. Thallöczy !%) wurde die Südosthalbinsel Europas einst durch drei Völkerschaften besetzt: im Westen von den Illyriern, im Osten von den Thrakern, im Süden von makedonisch- epirotischen Stämmen. Es waren Hirtenvölker, die nur primitiven Ackerbau trieben. Die Illyrier lebten in Stämmen vereint, die einander wechselseitig befehdeten, es war ein unbeugsames, zügelloses Volk, im Innern dem Herdenraub, an der Küste dem Seeraub ergeben. Im 4. und 3. Jahrhundert v. Chr. wichen einzelne dieser . Stämme der keltischen Flut, und um diese Zeit brachte Alexander der Große das Land bis an die Donau in seine Macht. Dem großen Makedonier folgten die Römer, die das Land nicht nur unter- warfen, sondern auch der Kultur zuführten. So leicht war dieses Bergvolk nicht zu beugen. Die Römer stießen auf einen hart- näckigen, heldenmütigen Widerstand, den besonders die Dalmater ihnen noch lange entgegensetzten. An der Grenze der christlichen Zeitrechnung hatten sie sich endlich auch des dinarischen Hinterlandes bemächtigt, das sich 5*+ 36 - Erster Abschnitt. zu allen Zeiten als ein notwendiges Zubehör der Küste er- wiesen hat. Die neuen Herren erschlossen das Land dem Verkehre, nahmen überall die Benutzung der reichen Erzlager auf und hoben das Volk aus seiner Wildheit zur Arbeit empor. Den kriegerischen Geist der Stämme, mit denen sie einen so harten Kampf gerungen, wußten sie in ihren Legionen zu verwerten. Die Eroberung war eine vollständige, keine bloße Okkupation. Mit Recht sagt v. Thallöczy, daß die ersten drei Jahrhunderte v. Chr. die einheitlichste geschichtliche Periode des adriatischen Dreieckes bilden. Die systematischen Nachforschungen, welche weiland B. v. Kallay einleitete, haben, von der Freilegung mannigfacher anderer Denkmale abgesehen, besonders das damalige Straßennetz übersichtlich ans Licht gestellt. Nach Ballif!”) führten in jener Zeit durch Bosnien und die Hercegovina folgende Hauptstraßen- züge: 1. Von Rastello di Grab über Rasanovci, Kamenica planina, Crljevica, durch das Polje von Petrovac in das Sanatal; 2. von Spalato über den Prolog, quer durch das Livanjsko polje über die Staratina planina, das Glamoc Polje, Crnagora auf das Plateau von Podraßnica, Banjaluka und Gradißska; 3. von Spalato über Arzano, den Prevalasattel, Zupanjac und, hier sich gabelnd, einer- seits über das Kupreser polje in das obere Vrbastal und weiter über Travnik an die Bosna, anderseits über die Ljubu$a planina nach Rama, mit der mutmaßlichen Fortsetzung nach Sarajevo; 4. von Narona (dem heutigen Dorfe Vid) durch das Narentatal über Mostar, Konjica, Sarajevo, die Romanja planina ins Drinatal; 5. von Narona über das Plateau von Dubrava nach Nevesinje und Kifino selo mit derzeit (1903) noch unbekannter Fortsetzung; 6. von Narona über Ljubuski Imotski nach Salona; 7. von Ragusa vechia (Epidaurus) über Trebinje, Bilek nach Gaöko mit dem natürlichen Endziele Plevljie. — Außer diesen Hauptzügen fand man, vornehmlich im westlichen Bosnien und der Hercegovina, zahlreiche Seitenlinien. Wer das Land auch abseits bereist, wird auf dem Karste wiederholt den sogenannten „Spurrillen”, jenen eigentümlichen, in den klippigen Kalk gemeißelten Geleisen begegnen, die dem Petrefact einer Radspur gleichen .... es sind römische Wege, über deren Benutzungsart nur Vermutungen bestehen. Das sind die unverwüstlichen Furchen der römischen Kultur, die das Land fest in ihrem Banne hielt, selbst dann noch, als nach der Teilung des römischen Reiches (395) die adriatische Küste und das Binnenland zuzeiten dem Östen angehörten und das in der Geschichte dieses Landes sich später so oft wiederholende Hin- und Wiederwogen des östlichen und westlichen Einflusses begann. Durch die Völkerwanderung verwandelte sich das Bild vollstän- dig. Man kann davon nur die Küste ausnehmen, welche noch lange die Geschichte des italienischen Volkes teilte und die römischen Geschichtlicher Überblick, 37 Einrichtungen beibehielt. „Die den Völkerwanderungen ausgesetzte pannonische Provinz wird durch die Barbaren gründlich ver- wüstet und entvölkert” — schreibt v. Thallöczy l. c. — „Die echten römischen Elemente, welche in den dinarischen Alpen ohnedies nur sporadisch sein konnten, verflüchtigen sich bald. Die romanisierten Illyrier verbluten in den Hunnen- und Germanen- kämpfen des 5. Jahrhunderts; nur in Gegenden, wo selbst der ärmste Barbar nichts zu finden hätte, erhalten sich einzelne Stämme.” Nun brachen die Volkswellen der Gothen und Longobarden, die verheerenden Fluten der Avaren und endlich die Slaven in das Land, welche demselben im Mittelalter das Gepräge gaben. Die Avaren, deren Einfälle bis zum 7. Jahrhundert fortdauerten, räumten mit den Werken der römischen Kultur gründlich auf. Im 7. Jahrhundert wurden slavische Stämme, Kroaten und Serben, an der Küste und im dinarischen Hinterlande ansässig. Sie waren Byzanz als avarenfeindliche Stämme willkommen. Die Kroaten im Westen schritten bald zur Bildung einer staatlichen Gemeinschaft, deren Öberhäupter, erst Bane, dann Könige, unter byzantinischem und später fränkischem Einflusse standen und mit ihrem Volke das lateinische Christentum an- nahmen. Von den in Bosnien und der Hercegovina angesiedelten Stämmen wird angenommen, daß sie ihre ursprüngliche patri- ' archalische Verfassung und ihr Heidentum viel länger bewahrten, als die vom Westen aus zivilisierten Kroaten. Im 10. Jahrhundert ergriffen die Magyaren von der pannoni- schen Ebene Besitz und von nun an beeinflußt das Donaureich die Gestaltungen auf der Balkanhalbinsel und ihrer westlichen Küste. Ungarns erster König, Stephan, hatte vom Papste das Christentum empfangen, das neue Reich war bald ein Streiter für die abendländische Kirche, der von Osten her ernste Gefahren drohten. Das ungarische Königreich war von großen Erfolgen be- günstigt, zu Beginn des 12. Jahrhunderts war die Einverleibung des Königreiches Kroatien und der dalmatinischen Küste in den aufstrebenden Donaustaat vollzogen. Im Hinterlande herrschten noch die Bane, aber auch der bosnische Banat und Chulm (die Hercegovina) entzogen sich nicht lange mehr dem Einflusse der Donaumacht. Zuerst erklärte sich ein kleiner Gau an dem her- cegovinisch-bosnischen Grenzflusse Rama für König Koloman. ‚ Unter Bela II. (1137) erstreckte sich Ungarns Macht schon über ganz Bosnien, das als „Rama” in den Königstitel aufgenommen ward. In der nächsten Periode von etwa 300 Jahren besteht Bos- nien als Banat, unter einer wechselnd stärkeren und wieder weniger entschiedenen Oberhoheit Ungarns, bis 1377; dann als Königtum unter seinen eigenen Fürsten bis 1463. Ruhe gab es wenig in dieser Zeit. Die Bane und die Könige hatten es mit den Vorstößen der benachbarten Serben, mit der Unbotmäßigkeit des 5. Erster Abschnitt. eingebornen Adels, endlich mit den ersten Einbrüchen der Osmanen, überdies aber, und nicht zuletzt, mit der das Land auf- wühlenden manichäisch-bogumilischen Religionsbewegung zu tun. Man hielt früher dafür, und es ist auch in neueren Schriften noch häufig zu lesen, daß die bogumilische Lehre von versprengten Waldensern nach dem Osten verpflanzt worden wäre. Nun ist das eine wohl richtig, daß beide Sekten auf das Manichäertum zurück- weisen, nicht aber wahrscheinlich, daß die Keime der neuen Lehre vom Westen her diesen Boden beflogen hätten. In der hierortigen Form stammte sie aus Bulgarien, wo Bogumil ihr Verkünder war. Von dort her kam sie über Serbien in das bosnische Land. Wahrscheinlich ist es aber, daß die bosnischen Bogumilen später Beziehungen mit dem Westen unterhielten. — Ein gutes und böses Prinzip — im Menschen das Gute die Seele, das Böse der Leib — das war der Grundzug dieser Religion. Der Mensch war dafür nicht verantwortlich, was das Böse in ihm bewirkte. Die Bogumilen verwarfen den irdischen Besitz, was doch nur im Sinne einer Gütergemeinschaft zu deuten ist, sie verwarfen den Kriegsdienst, die Ehe als Sakrament, das Kreuz als Glaubens- zeichen. Sie wurden soziale Reformer auf einem Boden, den der Adel beherrschte, Friedensboten auf einer blutgetränkten Erde. Sie duldeten keine Hierarchie. keinen Verkehr mit Anders- gläubigen. Die Ehelosigkeit, die Strenge der Lebensführung überhaupt, die Enthaltsamkeit vom Genuß des Fleisches galt bei denen, die sie übten, als ein höherer Grad menschlicher Voll- kommenheit. .Es ist ganz richtig, daß diese Religion — wie v. Thallöczy sagt — in betreff von Glauben und Moral die Bedürfnisse der verschiedensten Völker befriedigte. „Sie bietet den zu Wunderglauben und Legenden geneigten Bergvölkern Mystisches, sie gibt durch die strenge Moral ihrer Auserwählten den Vorgeschrittenen und den Philosophen ein Beispiel; die sagenhaften dämonischen Elemente reizen die Phantasie.” Die Bogumilen gewannen rasch Anhang, doch ging ihr Evangelium des Friedens nicht in Erfüllung. Das Volk wie seine Herren, die Bane und später die Könige, wandten sich der neuen Religion offen oder insgeheim zu. Es schien, als sollte sie sich zu einem Nationalbekenntnis erheben. „Der Sieg des Bogumilismus ist aus vielfachen Gründen erklärlich,” sagt der mehrgenannte Autor. „Wie in politischer Hinsicht Bosnien als Banat vom kroatisch-lateinischen Geiste nur wenig berührt wurde, so ging es auch in religiöser Hinsicht. Die Leute hatten aber, wie aus den Briefen der dalmatinischen Bischöfe hervorgeht, gar keine Religion; sie sahen selten einen Geistlichen; die Berghirten lebten ihren alten sagenhaften Überlieferungen und die Stammeshäupter empfanden kein Bedürfnis nach Religion. — Eine weitere Ursache war die Neigung dieser Völker zu einer Religion, die ihrem Wesen mehr zusagte, als die uniformierende Wirksamkeit des lateinischen Christentums oder die sich in alle ihre Lebensverhält- nisse einmischende Orthodoxie von Byzanz.” rk \ Geschichtlicher Überblick. 39 Die Päpste und die ungarischen Arpäden bekämpften vereint das Bogumilentum, die ersteren, um den Katholizismus zum Siege zu führen, die letzteren überdies, um ihre unbotmäßigen Vasallen zu zähmen. Außerlich schworen die Massen zum Kreuz, aber der Bogumilismus lebte fort. In dieser flüchtig gezeichneten Skizze können alle Wirren und Kämpfe, von denen das Land im 13., 14. und 15. Jahrhundert heimgesucht war, nicht geschildert, noch weniger kann der Ver- such unternommen werden, den sich hier knüpfenden und wieder lösenden Fäden politischer Machenschaften zu folgen. Wir wollen nur die Hauptmomente der Entwicklung festhalten. Zu Ende des 12. Jahrhunderts ist es Ban Kulin, der als ein Führer seines Volkes auftritt, sich aber schwankend bald der Oberhoheit Ungarns beugt, bald Bogumile wird und Bündnisse mit Ragusa und den serbischen Nachbarn sucht. Die Wachsamkeit der slavonischen Komitate an der Save und — von päpstlicher Seite — der Eifer der Dominikaner und Franziskaner halten ihn jedoch in Schach. Sein Nachfolger Ban Ninoslav (1204 bis 1251) bemüht sich in gleichem Sinne, aber erfolglos wie jener. Nun wird die katholische Propaganda in Bosnien vom mächtigen Erzbistum Kalocsa unterstützt und das Land Bosna erhält ein von den ungarischen Königen dotiertes Bistum. In der Folge breitete sich Ungarns unmittelbare und seine Oberhoheit noch mehr aus. Es entstanden kleine Banate, die Ungarn Tribut und Heerfolge leisteten. Vorübergehend schien sich in Westbosnien unter dem kroatischen Geschlechte der Grafen von Brebir eine souveräne Macht zu entwickeln, sie wurde aber unter Carl v. Anjou 1322 vom slavonischen Ban Boboni6 gebeugt. Das Banat an der Bosna kam an einen Verwandten Kulins, Prijezda mit Namen, welcher Katholik war und von König Bela IV. sehr begünstigt wurde. Der älteste Sohn Prijezdas, Stefan, der sich Kotroman nannte, trat durch die Heirat mit Elisabeth, einer Tochter des serbischen Königssohnes Stefan Dragutin, in einflußreiche verwandtschaftliche Beziehungen; denn Elisabeth war mütterlicherseits eine Enkelin des Arpäden Stefan V. Zudem vermählte sich die Schwester Stefan Kotro- mans mit einem Sohne des früher genannten Stefan Bobonic. So kam es, daß Kotromans Sohn, Stefan Kotromanic, im Jahre 1323 das geeinte Bosnien von König Carl Robert zu Lehen erhielt. König Carl v. Anjou erhielt in Ban Kotromanic, den er mit ganzer Kraft unterstützte, einen treuen Bundesgenossen, der das heutige Bosnien mit den ihm zugefallenen ungarischen Banaten vereinigte, das Gebiet von Chulm (Hercegovina) wieder gewann und in den Kämpfen mit den kroatischen Fürsten und Serbien auf Ungarns Seite stand. In religiöser Hinsicht spielte jedoch Stefan Kotromanid eine zweifelhafte Rolle. Wiewohl er mit einer Katholikin, einer Verwandten der Königin von Ungarn, ver- heiratet war, wollte er es doch mit den bogumilischen Adeligen 20° - Erster Abschnitt. sich nicht verderben und verehrte ihr Bekenntnis als Staatsreli- gion, was ihn aber nicht hinderte, sich auch wieder als Katholik zu geben und sogar Kirchen zu bauen und Stiftungen zu er- richten. Die Hercegovina war ein serbisches Sonderfürstentum gewesen. Durch ihre Angliederung an Bosnien und die Ver- knüpfung der Interessen dieses Landes mit der Republik Ragusa entstanden Reibungen mit dem serbischen Reiche, dessen Car Du$an die wachsende Macht des Nachbars mit Rachegelüsten verfolgte. Es kam zu einem Krieg, in dem das Serbentum an- fänglich (1349) zwar Sieger blieb, die Macht Bosniens jedoch nicht brach. | König Ludwig I. von Ungarn hatte das Donaureich mit weit- blickendem Greiste machtvoll ausgestaltet und in der Absicht, das- selbe nach Südwesten hin dauernd zu befestigen, sich mit einer Tochter des Bans Stefan Kotromani6 vermählt. Dieser mächtigste Ban Bosniens starb 1354 ohne männliche Nachkommen, das Banat ging an dessen Neffen Tvrtko über, mit dem das bosnische Königtum in die Geschichte eintritt. Bald darauf starb Car Dusan, nach dessen Tode das Serbenreich all- mählig zerfiel. Um diese Zeit drang auch das türkische Element schon vor, das sich bereits Bulgarien unterworfen hatte und nun seine Aufmerksamkeit Serbien zuwandte. Ban Tvrtko mußte vor allem seine Vasallen im Zaum halten. Dazu schien ihm die Aufrechterhaltung des bisherigen Verhältnisses zu Ungarn dienlich zu sein. König Ludwig I. war nachsichtig gegen den Bogumilen Tvrtko und stützte ihn, weil er das neu erworbene Dalmatien sichern wollte; ja er gab, als der Ban aus den Trümmern Serbiens das obere Drinagebiet, Trebinje und Canale an sich gebracht, sogar seine Einwilligung dazu, daß Tvrtko 1377 den Titel eines Königs von Bosnien und Serbien annahm und sich im Kloster Mile$evo zum Könige salben ließ. In der folgenden Zeit sieht man die serbischen Stammes- fürsten, die ihre Macht bedroht fühlen, eifrig um die Gunst der Türken werben, sie verbünden sich mit ihnen und Bosnien und die Hercegovina werden 1384 durch ein türkisches Korps ver- wüstet. Dann aber rafft sich Serbien unter dem König Lazar noch einmal zu einem Schlage auf und König Tvrtko sendet ihm ein Hilfskorps. Der kühne Ansturm der Balkanheere wurde von den Türken in der berühmten Schlacht auf dem Amselfelde (1389) zurückgeschlagen und Serbien als politische Individualität lahm- gelegt. König Tvrtko soll mit seinen Hilfstruppen gesiegt haben, doch ist dieses weniger sicher, als daß er danach mit den Türken Frieden schloß und mit ihrer Hilfe sich zum Schutzherrn der serbischen Bergstämme aufwarf, an der Adria festen Fuß faßte und so die kühnsten Träume eines bosnischen Königreiches sich verwirklichen sah. Ivrtko vereinigte Bosnien samt der Drinagegend, das heutige Novipazar, die Hercegovina und einen Teil Montenegros unter Geschichtlicher Überblick. 41 seinem Szepter und war klug genug, den Katholizismus zu respektieren. Nach Tvrtkos Tode (1391) ließ sich zwar der Küstenbesitz nicht halten, doch wurden Bosnien und Chulm (die Hercegovina) behauptet und dem Islam noch eine Weile Widerstand ge- leistet. Dennoch ließ sich das Königtum, wenn es auch dem Scheine nach fortbestand, nicht mehr als ein unabhängiges betrachten. Es litt unter den beständigen Krisen der Sukzession und der eifer- süchtigen Geltendmachung der Wahlrechte des Landadels. Nach Tvrtko kam dessen Bruder Stefan Dabi$a, von dem auch wieder gesagt wird, daß er seines Vorgängers Vetter war, hierauf des ersten Königs Sohn, Tvrtko II, auf den Thron. Mit diesem starben die Kotromane aus. Nun warf sich ein illegitimer Sohn (oder Neffe) Tvrtko I, Stefan Ostoja, zum Gegenkönig auf, der aber 1418 starb und dem (bis 1421) sein Sohn Stefan Ostojie folgte. Der natürliche Sohn Tvrtko Il, Stefan Thomas (gestorben 1461), war der vorletzte, sein Sohn Stefan Toma$evic der letzte König Bosniens. Diese Machthaber schwankten in einer Politik, die sich bald Rom und Ungarn, bald Serbien oder der Türkei zuwandte, die oft nach heterogenen Richtungen zugleich Anschluß suchte, beständig hin und her. Einzelne Wojwoden konnten sich zeitweise der Herrschaft des Landes bemächtigen, nannten sich Könige, schlossen Bündnisse mit den Türken und arbeiteten an dem Zer- falle des Königreiches. So Hrvoja und Hrvatinie und Sandalj Hrani6. Auch der Gegenkönig Ostoja nahm türkische Hilfe in Anspruch. Nach seinem Tode schloß sich Tvrtko II. an Ungarn und sendete gleichzeitig Tribut an den Sultan. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts setzten sich serbische Despoten in Srebrenica fest und um die Mitte desselben errichteten die Hraniei unter Ägide Kaiser Friedrichs III. das Herzogtum Sankt Sava und trachteten es unter türkischer Oberhoheit zum Grundstock einer neuen christlichen Macht zu gestalten. In Bosnien entwickelte sich ein förmlicher Schacher um einzelne Ländereien, für die man dem Sultan Zahlung leistete. Das blutige Würfelspiel zwischen dem Westen und Osten begann. Man hatte die Gefahr zu spät erkannt. König Sigismund von Ungarn konnte den Ansturm in Nikopoli (1396) nicht auf- halten, die Schlacht ging verloren. Auch alle Erfolge Hunyadys, der nicht allein die Fahne der Christenheit siegreich gegen jene des Propheten entrollte, sondern auch dem Bogumilentum kraft- voll entgegentrat und im Frieden von Szegedin (1444) eine Er- weiterung des bosnischen Gebietes bewirkte, fruchteten nicht. Der gegen die Bogumilen entfesselte Bekehrungseifer trieb diese den Türken in die Arme. Der vorletzte bosnische König, Stefan Thomas, stellte sich wohl auf die Seite des Papstes, von dem er sogar eine Standarte zum Kreuzzuge gegen die Türken erbat, er ist aber auch nebst 42 - Erster Abschnitt. seinem Sohne von dem Verdachte nicht frei, die Festung Smederevo 1459 den Türken verkauft zu haben. Der letzte König, Stefan Toma$eviec, Thomas Sohn, ging im Eifer für den Papst noch weiter, er bot sein Königreich dem heiligen Stuhl an und ließ sich 1461 „sozusagen als päpstlicher Vasall” krönen. Es war dies ein letzter Versuch, den Westen für die Sache des bosnischen Königtums zu gewinnen. Zu spät. Sultan Mehmed ließ es sich nicht gefallen, daß Toma$evic ihm den Tribut verweigerte, er eilte 1462 mit einem großen Heere nach Bosnien und unterwarf sich in raschem Zuge das Land. Der König mußte fallen. Stefan TomaSevig wurde 1463 von den Türken hingerichtet. So leicht sollte indessen der Besitz Bosniens den Türken nicht gemacht werden. Schon 1463 bemächtigte sich Mathias Corvinus, der vom päpstlichen Stuhle vielfältig unterstützt wurde, wieder der Krajina (Bihae, Banjaluka, Jajce) und stellte dieses Gebiet unter unmittelbare ungarische Herrschaft. Es folgten neuer- liche Kämpfe 1473 bis 1476, dann 1480 bis 1483, in welch letzteren Corvinus selbst den Oberbefehl führte, in das türkische Bosnien ein- drang und das türkische Paschalik furchtbar verwüstete. Noch unter den Jagellonen hielt die ungarische Grenzwehr an der Save, dem Vrbas und der Drina tapfer Stand. Die entscheidende Wendung trat erst ein, als Sultan Sulejman II. den Thron bestieg, als 1521 Belgrad gefallen war. Zwei Jahre nach der Schlacht von Mohäcs (1526) fiel die Festung Jajce, die das letzte Vorwerk der christlichen Macht in Bosnien gewesen ist, in die Hände Ghazi Husrev Begs. Man könnte, wenn man die Ereignisse vom 7. Jahrhundert bis hierher überblickt, kaum glauben, daß diese Zeit noch Raum gehabt hätte für jene Werke friedlicher Arbeit, die über die Befriedigung knapper Lebensnotdurft hinausgehen. Und doch finden sich Zeichen und Zeugnisse einer solchen Tätigkeit, die vornehmlich von der Küste her angeregt wurde. Der Kulturstand dieser Periode wird durch die Archive der Republik Ragusa, allerdings erst für das 13. bis 15. Jahrhundert, einigermaßen auf- gehellt.1%) Die Verkehrslinien der damaligen Zeit laufen entweder a) von den Seehäfen zur Save oder zu der von Belgrad nach Constantinopel führenden großen Heerstraße, von West gegen Ost — oder 5) parallel mit der Küste, den Talsenkungen folgend, von Nordwest nach Südost, in welch beiden Fällen es sich nur um Teile außerhalb liegender wichtiger Handelslinien oder um Verbindung mit den einheimischen Bergwerken handelt. Alle Transporte erfolgten im Karawanenverkehre, und es sind für diese Periode die auch später protegierten schmalen Pflaster- saumwege, die sogenannten „Kalderma”, von denen noch die Rede sein soll, charakteristischh — Die Gewinnung von Erzen stand vom 13. bis zum 15. Jahrhundert in voller Blüte; Ragusaner und wahrscheinlich aus Ungarn herübergekommene Deutsche (Sachsen) waren im Betriebe des Bergbaues, mit dem natürlich r I Aa Nine z ’ Geschichtlicher Überblick, 43 auch eine stärkere Benutzung der Wälder einherging, tätig. Bosnische Bergleute wurden um diese Zeit über Ragusa nach Mittel- und Unteritalien, ja sogar nach Catalonien berufen. — Die Bodenbenutzung befand sich aber wohl noch ganz in den Anfängen. Wenig Ackerbau, nomadische Weide, Jagd. Die Embleme der letzteren sind auf den Bogumilensteinen häufig zu finden. In der slavischen Periode wurzelt die landwirtschaftlich wichtige, noch heute bestehende Familienorganisation, die „Za- druga”. — Milena Mrazovic!?) hat diese patriarchalische Ein- richtung, diese anziehende Erscheinung des christlichen Volks- lebens in Bosnien und der Hercegovina poesievoll geschildert. Zahlreiche Burgen, die heute die Landschaft malerisch beleben und jene zyklopischen Grabsteine, mit denen die Bogu- milen das Land bis in die entlegenen Wälder hinauf übersäeten, sind die sichtbare Hinterlassenschaft des bosnischen Mittelalters. Unter den Bogumilensteinen gibt es wahre Riesensarkophage, deren Gewicht nicht selten auf 10.000 bis 14.000 kg berechnet werden kann.?%) Die Größe dieser Denkmäler mutet an wie ein stolzer Protest wider das Schicksal des Vergessenwerdens, sie enttäuschen aber auch wieder durch die Naivetät ihrer bildlichen Darstellungen und die Seltenheit von Inschriften. Um diese Skizze nicht zu weit auszudehnen, verzichten wir darauf, die geschichtlichen Vorgänge seit der osmanischen Erobe- rung auch nur in den Hauptmomenten zu behandeln und beschränken uns darauf, den Übergang im 16. Jahrhundert mit wenigen Strichen zu charakterisieren, dann aber die Verhältnisse von Grund und Boden etwas ausführlicher darzustellen. Aus dem vorangegangenen erhellt, daß die türkische Herrschaft nach einer langwierigen Periode voll Unruhe und Kampf, nach einer ununterbrochenen Kette innerer und äußerer Wirren, nach einem fortwährenden selbstischen Ringen des Adels um die territoriale Macht in engeren oder weiteren Grenzen, nach den tiefen religiösen Spaltungen des Adels und der Massen, die als Konvertiten systematisch geschult waren, ein leichtes Spiel . damit gehabt haben mag, das Land in ihre Zügel zu fassen. Sie setzte ja doch Ordnung, wenn auch eine fremde Ordnung, an die Stelle des wüsten Chaos. „Nach langen Streitigkeiten der Unter- tanen mit ihren Königen und anderen Oberherren,” sagt v. Thal- löczy, „finden wir jetzt keine Spur von inneren Zwistigkeiten; ebenso wie die Serben zu Ende des 14. und zu Anfang des 15. Jahrhunderts sind alle mohamedanischen Bosnier entschiedene und tapfere Verteidiger des Islam, der osmanischen Sache. Es ist das erstemal, daß die Bosnier Mitglieder eines großen Staates werden, ihre Fähigkeiten dort zum Ausdrucke bringen können, sich für ihre Tapferkeit belohnt sehen und am glänzenden Hofe von Constantinopel eine würdige und ehrende Aufnahme finden.” Der Halbmond stand damals, nach der Eroberung Constanti- nopels, auf der Höhe seines Glanzes, die Osmanen waren auch vortreffliche Organisatoren. Sie wußten sich den vorgefun- 42: : Erster Abschnitt. denen Verhältnissen anzuschmiegen und begünstigten den mäch- tigen Landesadel. Nach Posilovi&?!) gab es vor der türkischen Okkupation in Bosnien und der Hercegovina auch ein freies Eigentum, mit welchern der Eigentümer ungehindert verfügen konnte, und es gab dem Staate gehörige Güter, welche einzelnen gegen gewisse Abgaben, oder als Feudum gegen Erfüllung der Waffenpflicht, in Benutzung gegeben waren. Der größte Teil des Grundbesitzes befand sich in Händen des nationalen Adels und wurde von den Grundholden bebaut. Die Türken brachten ein neues Recht mit ins Land, welches hier, soweit es Grund und Boden betrifft, in den Hauptgrundzügen erörtert werden soll. Die erste Quelle des islamitischen Rechtes war der Koran, und dieser lehrt, daß alle Erde Gottes ist. Alles Land, das die Osmanen eroberten, wurde als solches betrachtet, über das nur der Kalif an Gottesstatt verfügen konnte. Ein privates Eigentum an Grund und Boden konnte nur durch Verleihung seitens des Kalifen erworben werden. Ansprüche auf eine solche Verleihung gab entweder die Bebauung des Bodens durch einen Recht- gläubigen, d.i. einen Muselmann oder das Beuterecht. Auf Grund des ersteren Anspruches konnte ein volles Eigentum = Mulk, durch das Beuterecht nur der Besitz = Tessaruf gegen eine an den Staat zu leistende Abgabe erworben werden. Diese Abgabe war verschieden, je nachdem der mit der Ver- leihung Bedachte zu den osmanischen Eroberern zählte oder doch schon vor der Eroberung sich zum Islam bekannte oder aber diese Eigenschaften nicht besaß. Der erstere entrichtete nur den Zehent = Uschur, der letztere aber hatte einen zwischen dem Zehntel und der Hälfte des Naturalertrages schwankenden Tribut — HaradZ2 und eine fixe jährliche Pauschalgebühr —= Haradz- Muvezzaf zu leisten. In Bosnien und der Hercegovina kam die Verleihung in das unseren Rechtsbegriffen nahestehende, sich mit dem vollen Eigentum aber doch nicht ganz deckende, abgabenfreie Mulk - Eigentum nicht mehr vor, sondern nur die Verleihung eines Besitzrechtes gegen Entrichtung des Naturalzehents. Als Mulk wurden jedoch die Häuser und Höfe, dann Wein- gärten und Gärten bis zum Ausmaße von !/; Dunum (= 500 m?), ferner die behördlich bewilligten oder durch drei Jahre nicht an- gefochtenen Bauten, sowie Pflanzungen von Fruchtbäumen an- gesehen. Neben dem freien Eigentum = Mulk und dem gegen Zehent- leistung verliehenen Staatseigentum—= Mirije bestand noch eine dritte Kategorie unter dem Namen Vakuf, welche entweder durch direkte Verleihung des Kalifen oder durch die von privater Seite erfolgte Widmung einen Grundbesitz mit der Bestimmung für öffentliche oder religiöse Zwecke dauernd verband. Ein Grund, der diesem Zwecke in der Mulkeigenschaft gewidmet war, unter- Geschichtlicher Überblick. 45 schied sich als echter Vakuf = Sahihe von demjenigen, der aus Mirijebesitz entstanden und unechter Vakuf= Tahsissat war. Diese drei Formen des Besitzes unterschieden sich im wesent- lichen durch folgendes. Mulk war für die Eigner ein Gegenstand freier Verfügung, Übertragung, Vererbung oder Widmung, wozu es einer obrigkeitlichen Zustimmung nicht bedurfte; Mirije genoß diese Vorrechte nicht, es konnte ohne solche Zustimmung weder übertragen noch vererbt noch vervakuft werden; Vakuf endlich, ob echt oder unecht, war in keiner Beziehung mehr Gegenstand des öffentlichen Verkehres und blieb seinem Zwecke für ewige Zeiten erhalten. Das Staatseigentum, welches weder verliehen noch verstiftet worden war, teilte sich in ein Staatseigentum engeren Sinnes, gleich etwa dem Begriff Domäne, dann in das unkultivierte öde Land=Mevat und in das Öffentliche Gut—= Metruke, das dem allgemeinen Gebrauche diente. Als Mevat galt das Land, welches von der Grenze eines bewohnten Ortes soweit entfernt lag, daß von dorther eine kräf- tige Stimme nicht mehr zu den menschlichen Wohnungen drang. Waldungen angesehen und ist in dieser Kategorie von Boden der Ursprung des heutigen ausgedehnten Staatsbesitzes zu erblicken. Als Metruke galten Straßen, Wege, öffentliche Plätze u. dgl. einerseits, dann die den einzelnen Ortschaften zum Gebrauche anheimgegebenen Waldungen = Baltalik und Weidegründe — Mera. Dieses System ist ein keineswegs einfaches. Es führte wegen des Mangels jedweder sicheren Grundlage zu vielen Irrungen und Mißbräuchen. Ursprünglich wurden nur bei Verleihung von Mulk- eigentum Urkunden, d. i. Tapien ausgegeben. Erst später dehnte man diese einfachste, in einer oft ganz unzuverlässigen Beschreibung des Objektes bestehende Verurkundung auch auf den Mirije- Besitz aus. Es soll gleich hier bemerkt werden, daß die ottoma- nische Regierung bestrebt war, diesen UÜbelständen durch mehr- fache gesetzliche Maßnahmen zu steuern, daß aber diese Bemühungen mangeis jedweden topographischen Behelfes so ziemlich erfolglos geblieben waren. Wir kehren nun in eine frühere Zeit zurück. Schon nach dem Tode des früher genannten Hrvoja (1416), als der Gegen- könig Ostoja mit den Türken konspirierte, hatte sich der Islam untex#4en Bosniaken verbreitet. Er war nach der Eroberung im Lande nichts fremdes mehr, umsoweniger, als man den Übertritt keineswegs an viele Formalitäten knüpfte. Es scheint, daß die Bogumilen, deren Lehre immerhin Berührungspunkte mit dem Islam aufwies, hierbei die tete ge- nommen haben. Der bosnische Adel war im Glaubenswechsel, wie wir gesehen, schon erfahren. Um seiner wertvollen Vorrechte nicht verlustig zu werden, warf er sich, da kein Gnadenstrahl des Sultans auf den / s Mevat wurden also wohl alle weit und hochentlegenen 46 - Erster Abschnitt. Andersgläubigen fiel, dem Islam ohne viel Zögern in die Arme. Ein Teil des Volkes folgte diesem unrühmlichen Beispiel. Die Lehensinstitution, bei den Eroberern als ein starker Hebel ihrer Macht längst eingebürgert, hätte an und für sich keine Ver- schärfung jener Zustände bedeutet, in denen sie schon vorgebildet war. Allein die Christen hatten kein Teil bei dieser Teilung der Erde, man trieb sie entweder nach Asien oder sie verließen frei- willig die heimatliche Scholle, wollten sie nicht als rechtlose Hörige des Lehens- und Grundadels an ihr haften. Die Osmanen waren klug genug, ihre Lehensverfassung, die ja auch die Grundlage der Verwaltung war, den früheren Wojwod- schaften anzupassen und so das Volk nicht recht zur Wahrnehmung der Veränderungen kommen zu lassen. Der Spahi stand seinem Spahilik, der SandZakbeg einer Anzahl von Spahiliks, der Beglerbeg oder Pascha, als Statthalter des Sultans dem WVilajet vor. Das Lehen verpflichtete im Aufgebotsfalle zum persönlichen Kriegs- dienste und zur Beistellung von Streitern, es berechtigte zur Einhebung von Abgaben und zur Ausübung von Regierungs- handlungen. „Das Verhältnis, in welchem Grund und Boden zu dem Lehensherrn stand” — so erläutert Eichler?) juristisch diese Institution — „hatte mit der Grundeigentumsfrage nichts zu tun; der Lehensherr hatte als solcher kein Grundeigentum, sondern fungierte lediglich als Vertreter des Staates, welcher ihm bedin- gungsweise gegen Leistung von Kriegsdiensten den Bezug der Einkünfte von einem gewissen Teile der Staatsgrundstücke über- lassen hat. Diejenigen, welche vor der Eroberung Grundeigen- tümer waren, sei es indem sie ihren Grund und Boden selbst als freie Bauern bearbeiteten, sei es, daß sie als Grundherren ihren Besitz durch darauf ansässige Untertanen, Grundholden (die jetzigen Kmeten), gegen eine Abgabe vom Ertrage bearbeiten ließen, hatten ihr bisher unbeschränktes Eigentum an den Staat verloren, behielten es jedoch kraft der Verleihung durch den Kalifen fürderhin als beschränktes (Mirije) Eigentum gegen die daraus resultierenden Verpflichtungen an den Staat, beziehungs- weise an den Spahi oder den Chassberechtigten.” (Chass = Staats- güter, deren Einkünfte mit einem bestimmten Amte verliehen wurden.) „An ihren Rechten gegenüber den Kmeten änderte die Umgestaltung des früheren vollen Eigentumes nichts, da sich die Beschränkungen nur auf das Verhältnis zum Staate bezogen.” Der kleine Adel, welcher außer dem Lehensverbande stand, verblieb gegenüber den Grundholden demnach ganz in seinen früheren Rechten, ohne jedoch die weitergehenden Befugnisse des Lehensherrn, der ja gleichzeitig Grundherr sein konnte, zu genießen. Eichler hält es indessen für außer Frage stehend, daß das Recht des Lehensherrn nur zu häufig zum Rechte des Grundherrn geführt haben mag, zumal dann, als die Kontrolle des Lehens- wesens in Niedergang geraten war und es leicht geschehen Geschichtlicher Überblick. 47 konnte, daß ein Spahi bei erblosem Absterben eines ihm abgabe- pflichtigen Grundherrn dessen von Kmeten bearbeiteten Grund- besitz einzog, so daß er nunmehr selbst zum Grundherrn wurde; ebenso wie es möglich war, daß der freie Bauer auch zu der nur dem Grundholden obliegenden Abgabe gezwungen und in die Hörigkeit zurückgebeugt wurde. Was den Druck nach unten immer mehr steigerte, war also weniger die Lehensinstitution an sich, als die Mißbräuche, die sich unter ihrem Deckmantel herausbildeten, die Übergriffe des Rene- gatentums, die Doppelmacht der als Kleinherrscher fungierenden Lehensherren, die Begünstigung einer einzigen Klasse durch die Regierung, die Rechtlosigkeit der Massen. Der zu Ende des 16. Jahrhunderts beginnende Niedergang des türkischen Reiches verschärfte alle diese Zustände endlich bis zu dem Punkt, daß die Zentralgewalt selbst durch die von ihr großgezogene Kleinherr- schaft bedroht war. Der Mißbrauch der Lehensgewalt, die Ver- nachlässigung der Heerfolge, kurzum die Unbotmäßigkeit des Lehensadels führte nach mehrfachen Reorganisationsversuchen zum Zerfalle und endlich zur Aufhebung der Lehensinstitution, die aber trotz der Züchtigung der aufständigen Begs durch Omer Pascha 1850 und trotz der nun einsetzenden Reformen der Un- zufriedenheit nicht mehr steuern, die Empörung der Rajah nicht mehr zügeln konnte. Es ist vielleicht hier der Ort, an einige nun schon vergessene, von Freiherrn v. Helfert?) mitgeteilte Schriftstücke zu erinnern, welche die Zustände in Bosnien und der Hercegovina in den letzten Jahrzehnten vor der Österreichisch-ungarischen Okkupation beleuchten. Es war am 26. Oktober des Sturmjahres 1848, als die Rajah der Gebiete von Nik$ie, Kulifanac, Sarenac und Trebinje auf der Hochebene von Golja sich sammelte und an Ali Pascha Rizvanbegovie, den Machthaber in der Hercegovina, eine Be- schwerdeschrift beschloß. Sie hält dem Pascha vor, daß seine Frau im Lande herrsche, daß er den Übermut seiner Söhne nicht zügle, daß er sich von unwürdigen Günstlingen beeinflussen lasse. „Dein Volk vergießt bittere Tränen,” heißt es am Schlusse, „aber du siehst es nicht und hörst es nicht, und doch wäre es gut, daß du dich überzeugtest und fragtest: warum? Die Ursachen sind die Mißbräuche, die verübt werden; die ungerechten Verwalter, die mit dem Volke nach Willkür, aber nicht nach den Gesetzen schalten; und die Fahrlässigkeit der Herrscher, die sich auf ihre Diener blind verlassen.” — Ungleich entschiedener, als dieser a ee . zahme Versuch, den Pascha umzustimmen, dessen Güte in der Beschwerdeschrift sogar gerühmt und dem nur Schwäche vor- geworfen wird, klingt die Sprache in jener Adresse der Bosnier an den Sultan, welche dem türkischen Gesandten Fürsten Kalimachi am 9. Februar 1858 in Wien übergeben wurde. Hier wird offen gesagt, daß weder die Person noch die Habe gesichert ist; daß der Türke straflos ausgeht, der einen Christen aus dem Leben schafft (bildlich: Viele Christen zehrte die Nacht auf!); daß 48. Erster Abschnitt. sich der Beg mit dem Drittel (Tretina) als Abgabe des Grund- holden an den Grundherrn nicht begnügt, sondern dasselbe in Geld, aber so abschätzt, dass die Geldabgabe den Wert der ganzen Frucht übersteigt usw. — In der Denkschrift, welche die herce- govinischen Aufständischen zu Metkovic am 12. September 1875 der österreichisch-deutsch-italienischen Konsular-Kommission über- reichten, wurden — wie Freiherr v. Helfert sagt — „in einer langen Reihe von 20 Punkten Zustände geschildert und Vorfälle erzählt, welche die Erinnerung an die Heloten unter den Griechen, an die Parias in Indien, an die ägyptischen Fellahs wachrufen.” Diese Schrift schließt mit dem Verzweiflungsrufe: „Unter der türkischen Herrschaft wollen und können wir nicht leben, Menschen sind wir und kein Vieh..... Wir wollen die Freiheit, die wahre vollkommene Freiheit! Lebend werden wir in der Türken Hände nicht geraten.” Unter solchen Zuständen mußte selbst das dunkle Treiben des Heiduckentums, jene traurige Organisation der Verzweiflung, welche sich aus Verschwörern, Rächern und vogelfreien Ver- ächtern des Gesetzes zusammensetzte, in einem milderen Lichte erscheinen, weil sie ein Notrecht der Bedrückten gegenüber den Zwingherren des Landes übte. Schon vom Beginne des 16. Jahrhunderts her war in den alten innerösterreichischen Provinzen, in den von den Türken- einfällen fortwährend bedrohten Herzogtümern Steiermark, Kärnten und Krain die Idee propagiert worden, Bosnien unter dem Schutze Österreichs zu einem lebendigen Damme gegen die Osmanen zu gestalten. Wiederholt kämpften unsere Heere auf türkischem und eigenem Boden gegen den alten „Erbfeind der Christenheit”. Prinz Eugen und Laudon entfalteten unsere Fahnen siegreich im bos- nischen Lande, an dessen Grenzen seit Kaiserin Maria Theresia bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts ein ganzes Volk beständig in Waffen stand. Die Leiden des oft in ganzen Scharen über unsere Grenzen flüchtenden bosnischen Volkes mußten den höchsten Grad erreichen, bis Osterreich-Ungarn, mit dem Berliner Mandate ausgerüstet, an eine Aufgabe schreiten konnte, die ihm solange schon vorgezeichnet war. Wie anders stünde es heute um die agrarische Entwicklung der Okkupationsprovinzen, wenn sie seit Passarowitz oder Sistova an den Fortschritten unserer Kultur teil gehabt hätten! IV. Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen. 1. Areal, Bevölkerung; Benutzung des Bodens. Die Angaben über den Flächenbestand Bosniens und der Her- cegovina beruhten zur Zeit der türkischen Herrschaft, während noch keine Landesvermessung bestand, lediglich auf Berechnungen, die von dem eben vorhandenen Landkartenmaterial ausgingen. Es waren Ne) Der Kulturstand, Die Bodenkultur im besonderen. 4 m 000117. also auch die Angaben, welche den Bodenkulturstand betrafen, ganz vager Natur. Roskiewicz?*) berechnete Bosnien um 1867 auf 760 Geviert- meilen = 43.735 km?, die Hercegovina auf 220 Meilen = 12.660 km?, beide Provinzen somit auf 56.395 km?, wovon nach seiner Schätzung 87'8 Hundertteile Kulturland, 455 Wald und 167 Karst und ÖOd- land gewesen wären. Gleich unsicher waren die älteren Angaben über die Bevölkerung. Omer Pascha ließ 1850 die Häuser zählen und rechnete 7 Köpfe auf das Haus. Auf dieser Zählung dürften die Daten des obgenannten Autors beruhen, der für beide Landes- teile (ohne Novipazar) 1,026.000 Köpfe angab. Potier des Echelles®) bezog sich auf den Staatskalender und rechnete für 1872... 1,234.000, für 1877... 1,133.740 Menschen. Klarheit brachten erst die von unserer Regierung bewirkte Katastralaufnahme und der Zensus von 1879. Hiernach umfaßt das Okkupationsgebiet eine Fläche von 51.027 km? und hatte 1879 eine Bevölkerung von 1,158.164. Die Konsolidierung der Verhältnisse führte rasch eine Zunahme der Bevölkerung herbei. Im Jahre 1885 wurden 1,336.091, im Jahre 1895 schon 1,568.092 Köpfe gezählt, was für 16 Jahre einem Zu- wachs von 3539, für ein Jahr von 221°/, entspricht und sowohl das österreichische (0:76), wie das ungarische Zuwachs- prozent (1'14) beträchtlich überragt. — Es wohnen also in Bosnien und der Hercegovina nach der letzten Zählung 31 Menschen auf dem Quadratkilometer, was beiläufig der Besiedlung von Salzburg gleichkommt. Am dichtesten bevölkert sind der Norden und Östen, be- deutend schütterer der Westen und Süden des Landes (zu ver- gleichen die Tabelle S. 64). Der Konfession nach gibt es in runden Zahlen 674.000 ortho- doxe Christen, 334.000 Katholiken, 4000 Evangelische, 550.000 Mohammedaner und 8000 Israeliten. Von wenigen fremden Elementen abgesehen, gehört die Bevölkerung dem serbo-kroatischen Stamme an, doch hat das Verhältnis zwischen Christen und Islamiten einerseits, aber auch die Schranke zwischen den Katholiken und Orthodoxen ein einiges nationales Bewußtsein nicht aufkommen lassen. Dieses Verhältnis kommt deutlich genug darin zum Aus- druck, daß man in einer eigenartigen Verquickung von Nationalität und Konfession die Orthodoxen Serben, die Katholiken Kroaten, die Mohammedaner Türken nennt. Von der Gesamtbevölkerung gehören mehr als 88°, dem landwirtschaftlichen Berufe an.‘) Die Tabelle S. 50 gibt ein Bild der Benutzung des Bodens, aus welchem zunächst hervorgeht, daß die Kreise Banjaluka, Bihat und Donji Tuzla im Norden und Osten des Landes die höchsten Prozentsätze an eigentlichem Kulturland, d. s, 4156, 34°50 und beziehungsweise 40'04 aufweisen, während die Kreise Sarajevo und Travnik mit nur 200 und 2778 Hundertteilen Kulturland, dagegen mit 7850 und beziehungsweise 7049 Weide- und Wald- Dimitz, Bosnien. 4 50; Erster Abschnitt. I | Verteilung der Kulturgattungen in «m? = 100 ha und in Prozenten Kreise und Landesteile | Äcker | Gärten | Wiesen u BL Wald en Summe | 1030 | 0'58 | 9-12 | 0'00 | 12:64 | 65.86 | 150 | — | | Sarajevo . 2 2 22. ..| 866] 48 | 767 | 0:02 | 1064 | 5.5401 126 | 8.411 Banjalnka. 2 N 5% 3.407) 109 240 | 074 | 222 | 4.863] 202 | 9.044 3768|, 1:21 | 2:66 | 0:01 | 245 | 5378| 221 | — Bihat WEITET 1.436| 24 445 | 0:33 | 369 | 3.181| 71 | 5.526 2599| 045 | 805 | 0:01 | 6'67 | 5785| 128 | —_ Dr inzla 2 2020038 0 ,8.032] .229 345 | 0:30 | 384 | 4.646| 263 | 8.904 3410| 2:56 | 3:37 | 0'01 | 433 | 52:68| 2°95 EEE Travaik 124.1 . || 1439| 48 | 1316 | 1°01 | 2640 | 4.424| 155 |10.02 1435| 0:49 | 13:14 0°00 | 26:34 | 4415| 153 | — Bosnien. . 10.185] 458 | 3113 | 2:40 | 4679 122.654 817 |41.908 2432| 1:10 | 742 | 000 11:16 | 5406| 194 | — Mostar, Hercegovina. . . 8417| 25 | 352 | 56°60 | 3739 | 3.927| 172 | 9.119 9:28 | 0:29 | 3:88 | 0-61 | 40:99 | 43:07) 188 | — Hauptsumme . . 111.032] 483 | 3465 5000| 8418 | 26.581] 989 51.02 2162| 0:95 | 679 | 0-11 | 16°50 | 5210| 193 — land die extensive Wirtschaft Mittelbosniens charakterisieren. Noch greller tritt dies in der Hercegovina (Kreis Mostar) hervor, wo das Kulturland nur 14'06°/, beträgt, Hutweide und Wald aber — freilich nicht immer Wald im landläufigen Begriffe dieses Wortes — 84:06°%), des Landes einnehmen. Einigermaßen wett- gemacht wird dieses Verhältnis der Kulturen in der Hercegovina nur durch die verhältnismäßig hochertragsame Wein-, Garten- und Tabakkultur. Die unverhältnismäßig hohen Anteile des Weide- und Holz- landes sind, obschon es sich um ein Berg- und Waldland par ex- cellence handelt, doch die untrüglichen, selbstverständlich nicht so bald tilgbaren Zeichen der Stagnation der Bodenkultur unter der mehr als 400jährigen türkischen Herrschaft. Wir haben schon im ersten Kapitel dieses Abschnittes von den natürlichen Kuiturgebieten des Landes gesprochen. Faßt man diese, mit der administrativen Einteilung sich nicht decken- den territorialen Einheiten ins Auge, so gestaltet sich das Verhältnis der Hauptkulturgattungen selbstverständlich wieder anders und es kommt dann sehr entschieden zum Ausdruck, daß der Anteil, den das Weideland an der Gesamtfläche nimmt, geradezu einen Gradmesser für den Bodenkulturstand des Landes bildet. Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen. 51 In dieser Gruppierung zeigt sich folgendes: zer, Wiesen Weide Wald Beguei; mn nn m in Prozenten der Area a) Niederung . ... . ( 5%/, der Landesfläche) 51 4 4 36 5 Br Högellnd .„ . .. . (24%), . ) 38 3 7 49 3 c) Berg- und Waldland . (420/, „, .; ) 16 10 14 58 2 N (29%, . ve’. 7 44 37 3 In der Niederung und im Hügellande halten das Kulturland einer- und das Weide- und Waldland anderseits sich so ziemlich die Wage; im Berg- und Waldlande strebt neben dem starken Holz- und Weidelandanteil die Wiesenkultur empor; der Karst endlich stimmt annähernd mit dem obigen Ziffernkulturbilde der Hercegovina überein. In Anbetracht dieser Relationen ist die Tatsache von Bedeutung, daß zwischen 1886 und 1895 aus dem Weide-, Wald- und unproduktiven Lande 73.000%z in die Rubrik der Acker, 8900 ka in jene der Gärten, 20.300 ka in jene der Wiesen und 900%a in das Weinland eingerückt sind, wobei die namhafte Vermehrung des Gartenlandes vornehmlich der Kultur der edlen bosnischen Pflaume zustatten kam. Gewiß der ansehnliche Fortschritt, welcher sich in diesen Zahlen ausspricht, wäre ein ungleich bedeutenderer gewesen, wenn das leidige Verhältnis zwischen Grundherren und Kmeten ihn nicht ver- langsamt hätte. Es ist zwar richtig, daß dieses Verhältnis unter der heutigen Verwaltung den Charakter der Hörigkeit des Kmeten ver- loren hat, daß dieser gegenüber ungebührlichen Anforderungen des Grundherrn in ausgiebiger Weise geschützt wird. An dem einem ge- sunden Kulturfortschritt widerstrebenden materiellen Inhalte des Systems vermag die beste Verwaltung doch nichts zu ändern. Der Kmet hat !/, bis 1/,, in den meisten Fällen jedoch !/;, (Tretina) des Naturalertrages, von welchem vorweg der Zehent (Desetina) abge- rechnet wird, in natura oder nach Vereinbarung in Geld an den Grundherrn abzugeben. Wird der Naturalertrag — 100 angenom- men, so entfallen auf den Zehent, welchen der Eigentümer der zehentpflichtigen Produkte zu leisten hat, 10 Teile; wenn ferner die Abgabe an den Grundherrn, von restlichen 90 Teilen, mit durchschnittlich 35 berechnet wird, so kommen dem Aga weitere En 2) 31'5 Teile zu. Dem Kmeten verbleiben also etwa 58 Hun- . dertteile des Grundertrages. Mathematisch genommen ist der Be- bauer des Grundes und Bodens an Verbesserungen desselben nur nach diesem Maßstabe interessiert und es kann ihm in vielen Fällen besser konvenieren, die Arbeitskräfte der Familie anderweitig zu verwerten. Die Agas sind weit überwiegend Mo- hamedaner und vermöge ihrer äußerst konservativen Eigenart nicht geneigt, Meliorationen zu unternehmen, wovon Verfasser dieser Schrift sich an einem drastischen Beispiel am Livanjsko polje über- zeugen konnte. Nun gehören die alten Freibauern zumeist gleich- 4* 52 Erster Abschnitt. falls dem Islam und daher keiner kulturfortschrittlichen Richtung an, ja sie könnten diese kaum einschlagen, da sie der bei ihnen auf das Innere des Hauses beschränkten Frauenarbeit auf dem Felde fast gänzlich entbehren, überdies aber auch die im islami- tischen Recht begründete weitgehende PH TNE die Bewirt- schaftung der Grundstücke erschwert. So ist es erklärlich, daß die Kurve vorerst noch langsam ansteigt. Bei der Volkszählung im Jahre 1895 wurde den agrarischen Verhältnissen ein besonderes Augenmerk zugewendet und sehr wichtige einschlägige Daten erhoben. 1885 waren 36'64°/, Frei- bauern und 63'36°%/, Kmeten gezählt worden., Im erstgenannten Jahre ging man auf eine genauere Unterscheidung ein und zählte jene Bauern, welche freie Grundbesitzer und zugleich Kmeten sind, besonders. Die Ergebnisse dieser Zählung sind in der Ta- belle Seite 53 summarisch zur Anschauung gebracht. Es gibt demnach im ganzen Lande 5833 Grundherren (Agas, Begs), 86.867 Freibauern, 88.970 Kimeten und 22.655 Freibauern, welche zugleich Kmeten sind. Einen Aufschluß darüber, wie groß der den Grundherren einerseits und den Freibauern anderseits zugehörige Besitz ist, vermochten wir in der Literatur nicht zu finden. Genug an dem, das Verhältnis zwischen diesen beiden Besitzkategorien hat sich von 1885 auf 1895 soweit gebessert, daß im letzteren Jahre 4941°/, Freibauern und 50'59°%, Kmeten waren, was einer Zunahme der ersteren um 12'77%/, oder zirka 1'3°/o für ein Jahr gleichkommt. Angenommen, daß der Loskauf in diesem Tempo fortschreitet, würde der natürliche Befreiungs- prozeß 70 bis 80 Jahre in Anspruch nehmen. Anhaltspunkte für die finanzielle Seite der Frage gibt Posi- lovi6,?’) indem er mitteilt, daß seit der Okkupation bis 1892 im ganzen 11.689 Kmetenansässigkeiten um 6,258.000 K freigekauft wurden, eine Ansässigkeit im Durchschnitte um 540 K. Aus der Tabelle Seite 53 geht auch noch hervor, daß der landwirtschaftliche Betrieb fest mit der Familie verwoben ist und Hilfsarbeiter von außen (Rubrik „Sonstige”) nur geringen Anteil an demselben haben. Da in der Agrarfrage die einfache Raison von .dem kon- fessionellen Moment stark beeinflußt wird, befindet sich die Re- &ierung auf diesem Gebiet vor einem besonders schwierigen Problem und es ist sehr begreiflich, daß man die Entlastung des Grundes und Bodens sich nach freier Vereinbarung voll- ziehen läßt. 2. Verkehr und Handel. m Bevor wir ‚nun in der Darstellung der Kulturverhältnisse fortfahren, ist vielleicht eine allgemeine Orientierung über die Verkehrs- und Handelsverhältnisse des Landes in den letzten 53 Der Kulturstand, Die Bodenkultur im besonderen. 8LL 9GZ LT ||83-01 | 999% ||ST:-0F | 01688 115.68 | 198’98 89-2 8889 18918 " ojeJoL 6.7 agyT | 00.08 | 9836 03:63 | 7006 99.08 | 807°6 V2-9 gT9T v8L'0E i " #ulA033919H ‘1eJsoW 928 18L’97 80.4 1er $I | 16-17 | 99664 1109-07 | 64P'2L 12:2 02307 L6L'061 “ uarusog | IL 167% 79.17 | FO8'E 6878| Sr 1299| Se 88-7 19 76978 > ee 98 9917 rL 1668 0.88 | 41602 1169.77 | 69972 || TH-T 184 sLT's9 e ei het. Ar BIRD 68-7 Fort g1.9 0897 6L:-07 | LOLTI 1189.97 | GSE'ET: || 96-T 999 20183 e en 2 a 88-07 | 9997 96-7 15.7474 9.69 | 15892 101.85 | 8EFOL 61.3 166 83T'g7 : oe exnjelueg 1-8 7077 86-9 GEeL’T 99.TE.| S6T'6 OL.67 | SEFTT 68.7 ALGL 97067 ; nn" oaaleıes %o igezuy ho ıqgezuy PR EI -ueymeg eäNsuog a A uıoneqio1g uoLloypunın ar var SfIesPpur pun osiory op ue ı0p ıgezuy puıs uvoaegq 54° Erster Abschnitt. der Okkupation vorangegangenen Jahren — und heute — am Platze. Das Verkehrswesen lag im Argen. Roskiewicz unterscheidet: a) Saumwege, | b) natürliche fahrbare Feldwege, c) die früher schon einmal erwähnten sogenannten Kaldermas, d) gebahnte Fahrstraßen. Er weist den Saumwegen einen Anteil von 95°), zu. Von den Feldwegen sagt er, daß sie nur in der Posavina, dann längs der Save auf kurzen Strecken in den Tälern und auf den Hoch- ebenen(?) vorkommen. Die Kaldermas nennt er sehr richtig: künst- lich hergestellte Bewegungshindernisse, welche nur mit Gefahr zu überschreiten seien. Uns haben diese Saumwege den Eindruck gemacht, ursprünglich Sumpfbrücken gewesen zu sein. Im Laufe der Zeit lockerte sich das massive, in der Regel höchstens 2m breite Kugelsteinpflaster, die Steine schliffen sich ab und die Bahn wurde löcherig. Heute sind diese Reitwege tatsächlich meistens nur eine Verlegenheit für den Reisenden, man reitet seitwärts und vertritt das weiche Terrain nebenan, welches dann bei Regenzeit erst recht nicht taugt und den Reiter einen weiteren Bogen zu beschreiben zwingt. „Die gebahnten Fahrstraßen” — schreibt der Genannte — „existieren erst seit dem Jahre 1862. Bis jetzt sind nur die Routen von Brod nach Sarajevo im Bosna- tale, von Gradiska nach Banjaluka, von Rata über Zvornik nach Sarajevo und zum Teil jene, welche von dort nach ViSegrad führt, fahrbar hergestellt worden.” Die Breite dieser Straßen, ihre An- lage ohne Grundbau, die Erhaltung usw. bezeichnet Roskiewicz als höchst mangelhaft. Auch Milena Mrazovic weiß über dieses Kapitel zu be- richten. Sie erzählt, daß Omer Pascha 1861, als er auf dem Wege von Lipeta Karaula nach Mostar Kanonen beförderte, vor jedes Geschütz 50 Paar Ochsen anspannen lassen mußte, um es über das Geröll nach Bjelo polje hinabzuschleifen. — Potier des Echelles, auch ein österreichischer Generalstäbler wie Roskie- wicz, sagt 1877: „Fahrbar in vollem Sinne des Wortes ist eigent- lich nur die Route Brod—Sarajevo.” Solcher Kronzeugen ließen sich noch viele führen. Zur Zeit der Okkupation hatte das Land keine im Betriebe stehende Eisenbahn, denn die 110%m lange normalspurige Bahn- strecke Banjaluka—Doberlin war in vollkommen verfallenem Zu- stande. Diese Strecke wurde nach der Okkupation sofort betriebs- fähig hergestellt und ist die heutige Militärbahn Banjaluka— Doberlin. Sämtliche übrigen, im öffentlichen Verkehre stehenden Bahnen Bosniens und der Hercegovina sind Schmalspurbahnen mit 76cm Spurweite und stehen unter der Verwaltung der bos- nisch-hercegovinischen Staatsbahnen in Sarajevo. Ende 1902?) betrug die Betriebslänge der unter der Ver- waltung der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen stehenden Linien: Der Kulturstand, Die Bodenkultur im besonderen. D5 N a a a an ee ie 768.473 km b) für fremde Rechnung betriebene Linien: &) Elektrische Stadtbahn in Sarajevo. . . » 2 2 e 2 2.0. 5.648 km ß) Schleppbahn Podlugovi—Vares . . 2. 2 2 2 2er 0. 24.703 km y) Süddalmatinische Linien der österreichischen Staatsbahn . 58.545 km Summe . 857.369 km Im gleichen Zeitpunkte zweigten von den bosnisch-hercego- vinischen Staatsbahnen 39 Zweigbahnen (Schlepp-, Montan- und Industriebahnen) exklusive Waldbahnen mit einer Länge von 35.963 km ab. Die bosnisch -hercegovinischen Schmalspurbahnen haben, soweit es die älteste Linie Sarajevo— Zenica betrifft, Minimalbögen von 50m Radius, während die später gebauten Linien 100 und 125m als kleinsten Radius aufweisen. Die Wasserscheide zwischen Bosnien und der Hercegovina wird von der Bahnlinie Sarajevo— Mostar am lIvansattel übersetzt. Zum Auf- und Abstieg ist das Abtsche Zahnstangensystem mit der Maximalneigung von 60°%/,, zur Anwendung gelangt. Ebenso liegt auf der Bahnlinie von La$va nach D. Vakuf (dem Knotenpunkte für Bugojno und Jajce) beiderseits des Komarsattels (zwischen dem Bosna- und Vrbasgebiete) eine Zahnstange, jedoch mit nur 45°/,, Maximalneigung. Im Baue begriffen ist die 167km lange schmalspurige Bahn- linie von Sarajevo zur türkischen Grenze bei Uvac mit einem Flügel zur serbischen Grenze bei Vardiste, und wird diese Bahn nach den Bestimmungen des bezüglichen Gesetzes mit den Rich- tungs- und Steigungsverhältnissen einer Hauptbahn ausgeführt. Es wurde demnach als kleinster Radius 200m und als größte Steigung 18°/, angenommen. Die Bahn dürfte im November 1905 fertig werden. Über das heutige Straßennetz gibt Ballif!”) die genauesten Aufschlüsse. Er macht für 1902 folgende Bilanz. Das bosnisch- hercegovinische Straßennetz umfaßte in diesem Jahre: 201191 Am Hauptstraßen, 1977'22km Bezirksstraßen, außerdem 1351 km teils vom Lande, teils von den Gemeinden erhaltene Fahrwege und 1270km Reitwege. — Im ganzen wurden vom Jahre 1880 ange- fangen bis inklusive 1900 aus Landesmitteln für Straßen- und Brücken- bauten 14,571.181 X bar verausgabt und 6,028.158 Menschen- und 2,146.334 Tiertagwerke (erstere a 1:0, letztere & 0:80 K bewertet) von der Bevölkerung in Naturalrobot für diesen Zweck aufgewendet. Die Landesverwaltung wie das Volk können mit berechtigtem Stolze auf diese Leistungen zurückblicken. Die Gesamtkosten beliefen sich im erwähnten Zeitraume auf 22,316.390 K, wobei 1m Hauptstraße auf 11.712, 1&m Bezirks- straße auf 6368, 1 km Fahrweg auf 3806 und 1km Reitweg auf 1228 X zu stehen kam. Nach gefälligen Mitteilungen, die uns jüngst aus der Bau- abteilung in Sarajevo zukamen, betrugen die Ausgaben bisinklusive 1902: 15,447.493 K, dann 6,642.326 Menschen- und 2,216.620 Tiertag- werke. — Das sind in Summe 23,863.115 X, wofür 106768 km Haupt- 56 ° Erster Abschnitt. straßen, 105576 km Bezirksstraßen, 856°52 km Fahr- und Reitwege und 137 Brücken hergestellt wurden. % Wenn in Ungarn das Straßennetz 23'50, in Österreich 3668 km, in Bosnien-Hercegovina 10'48km für je 100%m? Landesfläche be- trägt, so hat dies bei einem Berg- und Waldlande wie dieses keinen so weiten Abstand im Verkehrsmaßstab zu bedeuten, weil die obige offizielle Nachweisung weder die Waldbahnen noch die eigentlichen Waldwege einschließt. Die Öffentlichen Straßen Bos- niens aber stehen den besten Bauten dieser Art würdig an der Seite. Es ist charakteristisch, wenn Ballif, dem jede Überhebung ferne steht, sagt: „Die Eigenart beider Provinzen, die anzustre- bende wirtschaftliche Entwicklung und nicht in letzter Linie die Notwendigkeit, mit geringen Mitteln vieles zu leisten, ließen schablonenmäßiges Vorgehen nicht zu. Zwar konnten die Er- fahrungen der Technik des Straßenwesens in ihrem letzten Sta- dium zur Anwendung gebracht, sie mußten aber auch den lokalen Verhältnissen angepaßt werden. So entstanden manche Ab- weichungen von üblichen Vorschriften, nicht auf einmal — son- dern allmählig — als Frucht langjähriger Erfahrungen und nun- mehr erprobt durch die erzielten Resultate”. — So konnte er sich denn auch mit Genugtuung darauf berufen, daß Emil De- mange in der „Revue generale des Sciences” die bosnischen Straßen mit dem Ausspruche charakterisiert, daß sie „allen An- forderungen” entsprechen und ihre Trassen sorgfältig ermittelt wurden und besonderes Grewicht auf den Lastenverkehr gelegt wurde. Und wie war es — das interessiert in dieser Schrift doch vornehmlich — zur Türkenzeit um die Waldungen bestellt? Wir wollen hören und die Türkenwirtschaft nicht zurückwünschen. Roskiewicz schreibt hierüber: „Fast alle Gebirge, beson- ders jene Mittelbosniens, sind mit unermeßlichen Waldungen be- deckt, die in den meisten Gegenden noch gar nicht durch die Axt geöffnet wurden. Altersschwache Stämme fallen, verfaulen und bilden in den Urwaldungen wie z. B. im Mazuliagebirge, nord- östlich von Travnik, in der Zarud2je nördlich von Vare$ und im Vrangebirge ostwärts von der Krivajamündung usw. mächtige Humusschichten, welche wegen der schwer zugänglichen Sonnen- strahlen feucht und naß bleiben und selbst an den Grebirgsabfällen die grundlose und morastige Beschaffenheit der Straßen und Wege erklären. — Wenn auch im allgemeinen die Baumsorten, dem Naturgesetze entsprechend, nach der Höhenlage gesondert vor- kommen, so findet man doch auch in vielen Gegenden des Landes gemischten Bestand. Eichen, Buchen, Tannen, Fichten, Lärchen” — (nein!) — „Linden sind die am häufigsten vorkommenden Holz- arten. Die Eiche ist wegen ihrer Härte sehr geschätzt und soll zum Schiffbau” — (tempora mutantur...) — „sehr geeignet sein. Der Trogir südlich von TesSanj trägt die prachtvollsten Buchen, die bei einem Durchmesser von 4 bis 5 Fuß eine Höhe von 16 bis 20 Klaftern erreichen, dabei gerade in die Höhe streben. Ebenso erreichen Fichten und Tannen eine noch bedeutendere I" 1 Der Kulturstand. Die Boderkultur im besonderen, I) Höhe. — Die Waldungen gehören größtenteils dem Staate, jedoch kann jeder Bewohner soviel vom Holzbestand schlagen, als er zum eigenen Bedarf benötigt. Gegenwärtig ist die Ausfuhr des Holzes geringer als vor Jahrzehnten. Der Inländer hat nicht den Sinn und den Unternehmungsgeist, die Holzausfuhr im großen zu unternehmen, wiewohl ihm die Gewässer (?) dieselbe erleichtern würden und der Ausländer erhält nicht leicht eine Konzession zu diesem Zwecke...” Ebenso charakteristisch ist, was Daublebsky v. Sterneck darüber mitteilt. „Wenige Meilen von der Save entfernt, in den Wäldern der Majevica planina, ist das Holz nahezu wertlos, weil der Transport desselben als Brennholz auf dem Rücken der Trag- tiere bis an die Save höher zu stehen kommt, als das Holz an der Save kostet, Brennholz aber ohne Weg nur auf kurze Strecken von Ochsen geschleppt werden kann. Eine Folge dieser Verhältnisse ist, daß in den zugänglichen Gegenden der Wald ausgeraubt, ver- wüstet, auf Menschenalter hinaus zerstört wurde, während andere Ge- gendenden schönsten Urwald tragen, welchen mankaum intagelangen Reisen zu durchschreiten vermag und wo das Alter und der Sturm oft Barrieren zehnfach übereinander getürmter Bäume aufbaut.” Baron Potier des Echelles äußert sich in ähnlichem Sinne, er sagt: „Ein Forstgesetz besteht zwar in Bosnien, dasselbe war aber den früheren Inspektoren kaum bekannt, welche, ihr Amt als bloße Sinekure betrachtend, die Waldkultur ohne Ahnung einer wissenschaftlichen Basis, bloß vom Standpunkte des augenblick- lichen Bedürfnisses leiteten ... Die Waldungen in der Nähe der Orte wurden ohne alles Verständnis ausgebeutet, oft aus Mutwillen in der schonungslosesten Weise verwüstet; kam es doch häufig genug vor, daß ausgedehnte Waldbrände gelegt und förmlich unter- halten wurden, bis die Elemente selbst schützend wirkten und der Regen die Gluten löschte.” Der unschätzbare Reichtum müsse wegen Mangel an Kommunikationen unverwertet bleiben. Im Jahre 1875 seien 183.670 Kubikfuß Nutz- und Werkholz, 1000 Zollzentner Faßdauben, 300 Zollzentner Kienholz, 4480 Zoll- zentner Eicheln und Knoppern, 1930 Zollzentner Teer und 100 Zoll- zentner Harz exportiert worden. Ob indessen obige Angabe bezüglich der Faßdauben den Tatsachen entsprach, ist mehr als zweifelhaft. Denn schon 10 Jahre vor Baron Potier wies Roskiewicz darauf hin, daß die Re- gierung die Bergwerke und Waldungen an auswärtige Kapitalisten . verpachten wolle. Belege für einen lebhafteren Faßdaubenverkehr zu Ende der Sechzigerjahre finden sich auch in den von A. Frei- herrn v. Hohenbruck??) veröffentlichten Konsularberichten von Banjaluka, Breka, Sarajevo und Livno. Im Berichte des Konsular- agenten in Bröka ist zu lesen: „Die Provinz liefert für ihren Waldreichtum viel zu wenig Brennholz nach Österreich (!), welches dagegen gesägte Latten und Bodenbretter (!!) in einem ungleich höheren Werte dahin absetzt, da aus den Wäldern keine Wege zu den Flüssen führen....” Er klagt, daß die Forstpolizei 58 Erster Abschnitt. und Bewirtschaftung ganz darniederliege, daß nur ein einziger Forstinspektor für alle Wälder Bosniens ohne Fachpersonale be- stehe, daß „sogar den wenigen einheimischen Spekulanten viel- fache Hindernisse in den Weg gelegt werden. So gehen die Forste Bosniens ihrem Ruin entgegen und verdirbt und verfault das Holz massenhaft.” Über den Handel des Landes gibt Roskiewicz auf Grund eines 1865 veröffentlichten Berichtes des italienischen Konsuls Cavaliere Durando wertvolle Aufschlüsse. Wir können hier alles Detail nicht wiedergeben, wollen jedoch die Handelswertsummen und die Hauptpositionen hervorheben. Es betrug im Werte: aus Bosnien aus der Hercegovina a) die Ausfuhr . 41,005.000 Piast. = 8,201.000 K 18,170.000 Piast. — 3,634.000 X nach Bosnien nach der Hercegovina b) die Einfuhr . 38,326.000 Piast. = 7,665.200 X 17,500.000 Piast. —= 3,500.000 K Überschuß 3; Pr „27273 535.800 K 134.000 X c) die Einfuhr aus anderen Teilen Ger Tazker ih ST EpST, 17,280.000 Piast. = 3,456.000 K. Das Land führte also Waren um 11,835.000 X aus und Waren um 11,165.200 X ein, war also, wenn man von der Post c absieht, im Handel mit 669.800 X aktiv. — Die Hauptausfuhrartikel waren Getreide, Vieh, Häute und Felle, Schafwolle, Zwetschken, Eisen, Wein und Tabak. Das Holz figuriert darunter nur mit Faß- dauben für 120.000 X und mit Bauholz für 160.000 X. — Die Haupteinfuhrartikel waren Zucker, Kaffee, Reis, Baumwolle und Wollstoffe, Musselintücher, Tuch, Seide, Goldborten und Fesse. Aus der Türkei selbst kamen fast nur Luxusartikel ins Land, Teppiche, Seide, Ambra, Korallen und Pretiosen, dann fertige Kleider, Waffen und Tabak. Die Außenhandelsberichte der bosnisch-hercegovinischen Landesregierung 8) geben zwar über die Handelswerte des Ge- samtverkehres keinen Aufschluß, doch lassen sich auch in dieser Beziehung immerhin Folgerungen in Bezug auf die finanzielle Bedeutung des bosnisch-hercegovinischen Handels ableiten. Dem Gewichte nach betrug die Einfuhr: 1808 0 2 1,987.290: 624 2" a0 33-370), 1890: vo 3. 1815.57 36 4 21. mies 27820), 19004 ur ae 2,11010PH8g Hr 26-300], ET U 21T RR 26'52%, WE... nie 1,963.15332 7. „2 u. 24'28%/, Ausfuhr: Tr). ENGER: 8,861.769- 885,5 6. . 66:63], 1899 ta rar 4710.269: 72.0 3 ja 72:18), A000 =. 2 5,915.824718@..., 202 73:70%, 1601’. Sue 5,914.584189 . 2... 73-480), 1908 42 0881 6.120.837. B1 a 75720), Der Kulturstand, Die Bodenkultur im besonderen, der Überschuß: 1898 re eher ... 1,924.468°71g Dh a Rn : . . 2,894.694-41 9 ge en Br reeaee 3,804.921°38 q N RE Ba 3,780.157°06 9 U ER 4,157.683°99 q Im Jahre 1902 wurde, wie gewöhnlich, die größte Waren- umsatzmenge in den Warengruppen XV (Holz, Kohle, Torf) mit 3,824.00753g = 47'30°/, und VI (Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mahlprodukte, Reis) mit 1,098.849°17 q = 13'59°/, des Gresamt- verkehres erreicht, von welchen die erstere zugleich das größte Quantum in der Ausfuhr (3,606.546°90 qg = 58'92°/, derselben), letztere in der Einfuhr (790.098°08 qg = 40'25 derselben) reprä- sentiert. Die Bilanz für 1902 zwischen Einfuhr und Ausfuhr der ein- zelnen Waren, wie sie in den nachfolgenden Tabellen gezogen ist, gibt Aufschluß darüber, in welchem Maße die Waren in diesem Jahre einen reinen Import (Mehreinfuhr) oder einen reinen Export (Mehrausfuhr) erzielten, Mehreinfuhr 1902. | Einfuhr | Ausfuhr | Mehreinfuhr Nummer und Benennung der Warengruppen q | VI. Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl | | und Mahlprodukte, Reis. . 790.098°08 | 308.751°09 | 481.346°99 BT Tonwaten „Wo. dla 151.274°87 34.048°57 117.226°30 BIER Getvanke 2} .. sale 116.841°69 25.792°77 91.048°92 rgrsule) 1= Mehr DE Bat FRE DA 82.759'38 5.706'09 77.053'29 LII. Sonstige, nicht benannte Artikel 83.703°37 16.718°69 66.984°68 2 Kölöniälwären . 3.230728... 26.092°93 255'84 25.837°09 XXI. Baumwolle, Garne und Waren TRIP TE 19.343°79 623°98 18.719°81 311. Südfrüchte . : . . PR 16.994°97 1.054'93 15.940°04 XXIX, Papier und Papierwaren er 12.667'34 66485 12.002'49 XXXV, Glas und Glaswaren . ... . 11.276°81 43119 10.845°62 XL. Maschinen und Maschinen- bestandtelle (auch landwirt- schaftliche Maschinen) . . . . 11.452:62 2.371'33 9.081°29 Eh Ce gelte . 2 aa anete 9.126°44 169°40 8.957°04 ER an Serie Me Ber Ra I 10.431°34 1.789112 8.642'22 XLVII. Kerzen und Seifen . .... 8.490°73 19279 8.297°94 XLVII, Zündwaren . h 9.533°71 1.853°96 7.679'75 XXIII. Flachs, Hanf, Tute, Spinnstoffe 71.862°98 195°30 7.667°68 XXVI Kleidungen, Wäsche und Putz. ER TTTTTERTT a 11.952°69 5.240°41 6.712238 | XXXI. Leder und Lederwaren 7.567°70 1.252°18 6.315°52 | AZXXVI Steinwaren . >. van. 5.778°33 63719 5.141°14 | XLI. Wagen und Schiffe Kae thee 5.577 °11 968°46 4.608°45 | XLVI. Chemische Produkte, Farben, | Arzneien, Parfümerien. . . . 4.646°85 430°86 4.215°99 | XXXIV. Holz- und Beinwaren ... . 7.832418 4.669°30 3.154°88 60 Erster Abschnitt. Einfuhr Ausfuhr Mehreinfuhr 2.421°33 3.063:09 64176 . Gummen und Harze . . XLJIII. Wissenschaftliche und FRI M lische Instrumente, Uhren, Kurzwäten .: ti. #%; 184123 28684 1'554'39 XXXIX. Unedle Metalle und Waren darase . vi32, 299 EN, 3.190°91 2.202°76 98815 IV. GeEwEB. 3.2 ETF 90101 278 89823 XXIV. Wolle, Wollgarn und Woll- ee EEE" 4.108°09 3.566°37 54172 XXVIII. Stroh- und Bastwaren . . . 46032 3493 42539 61405 194°59 41946 34744 3998 307'46 XLIX. Literarische und Kunitsscheh : XXXI Woachsleinwandund Wachstaffet XXVII. Bürstenbinder-und Siebmacher- 33175 10921 222 54 WEICH ae a 0 En ALV. EBwarsp2 2 sr one nen 12.159°83 12.016°31 14352 XXX. Kautschuk und Guttapercha 7377 30:58 43:19 XXV. Seide und Seidenwaren 99:17 8998 9:19 0:21 — 021 XLII. EdleMetalle undMünzen daraus | 1,438.488°78 | 433.03439 rn Summe. Mehrausfuhr 1902. Einfuhr Mehrausfuhr q Nummer und Benennung der Warengruppen XV. Holz, Kohle und Torf. . . .)3,606.546°90 | 217.460°63 | 3,389.086°27 XVI. Mineralien . . 2 2.2... ..|| 525.366°50 77.711'36 | 447.655'14 VI. Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzepfeille . s .::0» » - 463.051°08 60.234377 ! 402.816°31 XXXVIII Eisen und Eisenwaren . . . .|| 486.337'75 85.112°39 | 401.225°36 XLV. Chemische Hilfsstoffe . . . . || 366.103'16 12.054°87 | 354.048'29 XXI. Mineralöle, Braunkohlen- und Schielerlser „| „chrase ie = 73.924'35 29.388°00 44.536°35 ZIAN. Koouselz ; ; . una Ge 44.824°65 10.503'24 34.321°41 X. Tierische Produkte . .... 33.335°02 4.238°46 -29.096°56 XIX. Farb- und Gerbstoffe . . . . 27.299°66 24903 27.050°63 V. Tabak u...) ana 25.436832 2.210°38 23.226°44 L. Abialax . : 2 ausanus w 4.798°95 432'22 4.366°73 iX. Tieme.,‚andere „|. 0m u 4.442'22 1.104°48 3.337 74 LI. Emballagen Tan i 25.998°91 23.813°15 2.185'76 XVI. Drechsler- und Schnitzstoffe . 144'81 3765 107'16 XVIII. Arznei- und Parfümeriestoffe . 144'82 86°54 68'283 XXI. Kürschnerwaren . . .... 47'82 27'837 1995 Summe . 5,687.808:42 | 524.665°04 | 5,163.138°38 VIII. Groß- und Kleinvieh . .. . 348.680 5114 343.566 Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen, 61 Der Viehhandel bildet die bedeutendste Post des Gesamt- verkehres. Er hatte im Jahre 1902 auch den höchsten bisherigen Stand erreicht. (Siehe Tabelle Seite 62.) Nach einer vorsichtigen approximativen Berechnung kann der Einfuhr von Vieh ein Wert von 1,000.000 X, der Ausfuhr ein solcher von 30,000.000 X beigemessen werden. Die Bewertung der anderen Verkehrsartikel wäre ein zu gewagtes Unternehmen, wir glauben sie also um so mehr unterlassen zu können, als durch das Vor- stehende ein ausreichendes Material für die Vergleichung des bosnischen Handelsverkehres von einst und jetzt geboten und der Leser in die Lage gesetzt ist, sich ein selbständiges Urteil darüber zu bilden. Die Ausweise Seite 59 und 60 eröffneten auch schon einen Einblick in die industrielle und namentlich in die montanindustrielle Entwicklung des Landes. Die Türken hatten gleich nach Erobe- rung Bosniens ein Ausfuhrverbot für edle Metalle erlassen. Der Bergwerksbetrieb hörte auf die Beschäftigung freier deutscher und ragusanischer Unternehmer zu sein. Die Fremden zogen aus dem Lande und dabei kam der Bergbau wegen des Mangels ge- schulter Arbeitskräfte technisch in Verfall,®) so daß zu Anfang der Sechzigerjahre des vorigen Jahrhunderts — es klingt das nicht recht glaublich — nach Roskiewicz der Pascha von Travnik die Bergwerke um 35.000 Piaster = 7000 K pachten konnte. — Heute stellt die Bergwerksproduktion des Landes einen Wert von 9,454.680 X dar.??) Durch die Einschaltung dieser knappen Skizze über die Ver- kehrs- und Handelsverhältnisse des Landes erscheint die Dar- stellung des Bodenkulturstandes zwar zerrissen; wir hoffen jedoch nicht zum Nachteil des Zweckes, den unsere Kulturskizze ver- folgt. 3. Viehzucht. Pflanzenbau. Aus der Handelsbewegung konnte schon entnommen werden, welch außerordentliche Bedeutung die Viehzucht in Bosnien und der Hercegovina besitzt. Sie stand zu allen Zeiten und vielleicht in den schlimmsten, die das Land erlebt, am entschiedensten obenan. Mußten doch Grund und Boden von vielen verlassen werden, wenn der Kriegsruf das Land durchschauerte oder die Fackeln des Aufruhrs emporloderten. Und wie oft war das auf diesem blutgetränkten Boden der Fall! Dann blieb den Bedrängten noch die Herde, die keiner Stallung bedurfte, die sie vor sich her- trieben und die es in ihrer Rasse schon meisterlich verstand, wenn nötig auch nur vom Grezweig und Laube des Waldes zu leben. Die Viehzucht Bosniens ist, vielleicht zu drei Vierteilen, auf den ausgedehntesten und freiesten Betrieb der Weide gegründet, sie erfordert nur ein Minimum von Produktionskosten, kommt aber auch der Bodenkultur selbstverständlich nicht in dem Maße zustatten, wie es in höher kultivierten Ländern der Fall ist. Erster Abschnitt. 62 08y 8785 | SPEIT gas’E9 | 890'EET 64 | 9809 | 180'88 LEL IS | S00T | FHI [4% 08077 | Jwuns ° * uoyewjecg sne . + * UOTUOALIS pun usneory sne yıoduy q TI - - = -_ T — „ — — g + + WIIRS geu 022 98T | 84 21038 923'66 & 109 gLe’8 ggg’ Te | 8% 142! [4% 677 " uopewjeeg gdeu gsar59T | 69° TF sag Tl LANGES AL | 0267 | 20877 veTse | 891 Fe us sry IT © wojUoAuıS pın usyroryy ypeu yıodxy TT19 598 97 90€ Pre 199 099 scTT 987 9 Gg 8L7T " 9wwuns "+ + WIGRS sone son "neW ouung PUWMUIS us3aız Sjegas [ya | aoqıey oyny ussydog SIONS Ps opı9Jd \ | Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen, 63 Charakteristisch für die hierländige Viehhaltung ist es bis zur Stunde, daß man die Einstreu — ein Forstwirt kann dies freilich nicht hoch genug anschlagen — so gut wie gar nicht kennt und somit die große Mehrzahl der Grundwirte die Düngung nur durch den Weidebetrieb und mittels Pferchung regelt. Wohl vielen unserer Leser dürfte schon bei Durchsicht der Tabelle S. 50 das geringe Prozent des Wieslandes aufgefallen sein. Auch dies steht selbstverständlich mit der Viehhaltung in Zusammenhang; denn abgesehen davon, daß das Laub des Nieder- holzes vom Vieh schon beim Weidegang sehr stark angenommen wird und bei der Buschweide sogar die Hauptrolle spielt, wird das Laub auch in einem sehr primitiven Schneidelbetrieb ge- wonnen und dem Kleinvieh außer der Weidezeit vorgelegt. Die Wiesen des Bosniers sind also gutenteils — auf den Bäumen zu suchen. Roskiewicz gibt den Viehstand für die bereits wiederholt benannte Zeit in runden Zahlen an, wobei es jedoch nicht sicher ist, ob er Novipazar einbezieht oder nicht. Er beziffert den Stand an Pferden Eseln und Schafen und Hornvieh M . Schweinen auleseln Ziegen in Bosnien auf . . . » 2 » 900.000 200.000 1000 2,500.000 200.000 in der Hercegovina auf „ . 100.000 40.000 5000 1,200.000 100.000 Summe . .1,000.000 240.000 6000 3,700.000 309.000 Ganz zuverlässige Auskunft über den Vieh- und Bienenstand erhält man erst aus der Zeit der österreichisch-ungarischen Ver- waltung. Es wurden gezählt: 1879 1895 Feneereree Rinder und Büffel . . . . 762.077 1,147.341 860 Pferde, Esel, Maulesel . . „ 161.168 339.626 487 DEREN. 430.354 662.242 53°9 a 522.123 1,447.049 1772 ne 839.988 3,230.780 28346 Bielenstöcke ”i '. wi! .. 111.148 140.061 26'2 Von berufener Seite wurde uns die Zählung von 1879 als wenig zuverlässig bezeichnet, da die Bevölkerung solchen Aktionen gegenüber noch mißtrauisch war. Wie dem aber auch sei, der heutige Stand des Kleinviehes bedeutet angesichts der oben besprochenen Art der Viehhaltung für den Karst und seine Wiederbewaldung, sowie für den der Verbesserung so sehr bedürftigen Buschwald eine ernste Gefahr. Dies geht aus der Tabelle S. 64 überzeugend hervor; denn eben jene Kreise, welche das Karstland in sich schließen — Travnik und Mostar — weisen den höchsten Stand an Kleinvieh auf. Nach der Viehstandszählung vom Jahre 1900 gab es in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern (300.008 km?) insgesamt 1,015.682 Ziegen und 2,621:026 Schafe, das sind 338 Ziegen und 873 Schafe auf 1 km? und 04 Ziegen und 10 Schafe auf je i0 Einwohner. 64 Erster Abschnitt. a » - . pr - o% Auf 1 km? Auf je 10 Ein- Es H & Absolute Zahl der kommen wohner kommen Kreise und Landesteile 22 e= EIBENIE- TER 5: = 3 Ziegen | Schafe || Ziegen | Schafe || Ziegen | Schafe Sarajevo . Wi h. 8.411 246.143 | 397.468 || 29 47 11 17 Banjaluka . || 9.044 123.224) 385.079|| 14 43 4 12 Bihap rn a ; 136.572 | 388.223 || 25 70 z 20 D.Tual, 3 3%,» 121.828 | 306.709 TIAUIIE 23° 0 40 241.828 | 771.334 Bosnien . || 41.908|| 32 869.664 | 2,248.813 Mostar, Hercegovina || 9.119] 24 577.385 | 981.907 Totale . er | | 1,447.049 | 3,230.720 | BE Bosnien und die Hercegovina zählen um 431.367 Ziegen und um 609.694 Schafe mehr als die ganze westliche Reichshälfte. In den österreichischen Alpen- und Küstenländern, deren Verhältnisse am ehesten mit Bosnien und beziehungsweise der Hercegovina vergleichbar sind, kommen nach derselben Zählung Auf 1 km? Aufje 10 Einwohner m m u mm mn [— m—— Ziegen Schafe Ziegen Schafe 22 A 220 639 0:81 2:33 SERBENEER , 9; U 549 0'26 0:90 En N ara ha 2:58 11'48 072 3'22 ET 0:64 388 0:12 0:76 „ Tirol und Vorarlberg . 3'56 6.30 1:06 1'88 „ Görz und Gradiska . . 2:03 3:69 0'25 1:09 Be 1. 2, nn 0:17 45'86 0:02 6:58 Daimatlen . %'% ; „ SIEHE 69-19 316 14'69 Diese grellen Zahlenabstände stellen die Bedeutung der Frage, auf die wir hier gestoßen sind, genugsam ins Licht. Sie ist die heißeste und am meisten umstrittene des bosnisch-herce- govinischen Waldwesens. Der edelste Eifer für den Wald allein vermag sie jedoch der Lösung nicht wesentlich näher zu bringen; sie ist zu allererst eine Frage des allgemeinen Kultur- fortschrittes und alles, was zur Hebung der Bodenkultur über- haupt geschieht, wird sich als der kräftigste Hebelarm zur Besse- rung dieser Zustände erweisen. Die landwirtschaftliche Produktion hat schon bisher einen sehr erfreulichen Aufschwung genommen und die Tätigkeit der Landesverwaltung ist unausgesetzt auf die Förderung aller Zweige der Bodenkultur gerichtet. Darin und in einer konsequenten, wenn auch nicht allzu straff gespannten Ausübung des Forstschutzes liegt die Gewähr für die allmählige Beseitigung der im Betriebe der Viehzucht und der freien Weide obwaltenden Übelstände. Baron Potier bezifferte 1879 die Erzeugnisse an Zerealien auf 6,000.000 qg, den Heuertrag im Mittel auf dieselbe Gewichts- menge, die Kartoffel auf 11.500 g, die Weinernte auf 6000 bis 7000 Al, den Tabak auf 6700 g. Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen, 65 Nach amtlichen Erhebungen, die auf diesem Gebiete hier- lands durch das Grundsteuersystem (Zehntelabgabe) sehr erleichtert werden, gestaltete sich die Produktion im Zeitraume von 1882 inklusive 1896 wie folgt. Die durchschnittliche Produktion Die Zunahme der betrug im Jahrfünft Produktion zwischen dem 1. und 3. Jahrfünft beträgt an 1882 bis 1856 | 1887 bis 1891 | 1892 bis 1896 q absolut q 9%, Getreide . . .. . 2 2... || 2,853.699 4,124.606 | 5,095.500 || 2,241.901 78:56 Hülsenfrüchten . .. . 62.899 103.663 142.669 79.770 12682 N 179.136 354.593 519.667 340.531 | 190°10 Handelspflanzen . . . . 37.967 62.108 69.385 31.418 8275 Futterpflanzen. . . . . || 3,224.968 | 4.910.479 | 6,641.495 || 3,416.527 10594 NEE RAR RER AR Er 816.659 1,344.310 | 1,525.690 709.031 | 8682 N En RP 37.225 54.256 64.549 27.324 | 7340 Gartenpflanzen und Ge- ee 598.741 1,065.893 | 1,616.686 || 1,017.945 | 17001 Gesamte Boden- produktion „|| 7,811.194 | 12,019.908 | 15,675.641 || 7,864.447 100'68 Die Kartoffel wurde vor der Okkupation noch wenig ge- schätzt. Seitdem hat sie das höchste Zunahmeprozent unter sämt- lichen oben angegebenen Anbaurubriken zu verzeichnen. Die Tabakernte (unter Handelspflanzen enthalten) ist in derselben Zeit in Bosnien von 3331 auf 4853 und 7332, in der Hercegovina von 10.553 auf 22.053 und 29.823 g emporgegangen. Die Zwetschke, deren Ernteausfall für das Land immer von der größten Bedeutung ist, hatte in Bosnien einen Aufschwung von anfänglichen 586.846 auf 1,145.8310 g genommen, welcher mit Einschluß des unbedeutenden Anteiles, den die Hercegovina daran nimmt, für das ganze Land eine Zunahme von nahezu 95°, zwischen dem ersten und dritten Jahrfünft der Nachweisung bedeutet. Solche Erfolge waren nur bei zielbewußter, unausgesetzter Förderung und Unterstützung des Landbaues erreichbar. 4. Fördernde Maßnahmen der Landesverwaltung.t) Die neue Regierung wandte sofort ihre volle Aufmerksam- keit der Assanierung des durch viele Seuchen gefährdeten Vieh- standes zu, rief einen ordentlichen Veterinärdienst ins Leben und baute denselben in der Folge immer weiter aus. Dermal sind im Lande außer dem Veterinär der Landesregierung 32 Tierärzte bei den Kreis- und Bezirksämtern und in zwei städtischen Gemeinden tätig. Dimitz, Bosnien, 5 66 Erster Abschnitt. Eine für alle Gebiete der Verwaltung geradezu erlösend wirkende Tat war die Durchführung der Landesvermessung, mit welcher sich diese Schrift noch im zweiten Teile eingehend be- schäftigen wird. Parallel mit diesem epochalen Werk schritt die Regelung des Tapienwesens auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung vom 3. Juni 1883 genehmigten Verordnung, als erste Maßnahme zur Anbahnung der nötigen Rechtssicherheit, dann die Regelung des Waldbesitzes auf Grund der Allerhöchst genehmigten Verordnung vom 10. Februar 1884 einher, um die Verworrenheit und Unklarheit, die hier eingerissen war, durch ein rasches Eingreifen zu bannen. Knapp hinter diesen grundlegenden Maßnahmen zur Entwirrung des Grundbesitzstandes trat das am 18. September 1884 publizierte bosnisch-hercegovinische Grund- buchsgesetz in die Aktion, welches sich an die neue einschlägige Gesetzgebung Österreichs anschloß, jedoch an dem Prinzipe fest- hielt, daß an den verschiedenen Arten des Eigentumes, wie sie im Immobilienrechte des Landes begründet sind, nichts geändert, „sondern ein Tabularrecht geschaffen werde, welches alle diese verschiedenen Eigentumsrechte zum Ausdrucke bringt”. Alle diese Arbeiten sind abgeschlossen, die Beendigung der Grundbücheranlage unmittelbar bevorstehend. An der überkommenen patriarchalischen Organisation der Landgemeinden, die der Bevölkerung keine besonderen Lasten auf- erlegen, wurde im großen ganzen festgehalten; das Gemeinde- wesen der Städte und geschlossenen Ortschaften, sowie jenes ein- zelner ländlicher Gremeinden von vorgeschrittener Entwicklung, wurde jedoch in moderner Form organisiert. Ein Umgestaltungsprozeß, wie ihn Bosnien und die Herce- govina in den letzten Dezennien durchgemacht, konnte schon von Beginn her nicht ohne Krisen verlaufen. Das früher wirtschaftlich so ziemlich abgeschlossene Land war mit einem Ruck in die Strömungen des modernen wirtschaftlichen Lebens gezogen und mußte sich im neuen Kurs zurechtfinden. Die unter der früheren Herrschaft durch das Steuersystem und die grundherrlichen Naturalabgaben eingelebte Naturalwirtschaft war in diesen tief- gehenden Wandlungen unhaltbar geworden. Zuerst konnte schon die neue, nach westländischen Grundsätzen eingerichtete Ver- waltung mit einer Grundsteuer, die in natura einging, nicht wohl rechnen, sie schritt zur Umrechnung des Naturalzehents in Geld und gab damit der drängenden geldwirtschaftlichen Entwicklung einen entscheidenden Antrieb. Dieser Übergang erheischte entsprechende Vorkehrungen der Regierung um so mehr, als die neu eingetretene Ordnung und Sicherheit auch die Grundwirte zu erhöhter Tätigkeit spornte. In dieser Zeit war es von größter Wichtigkeit, den Landwirt bei Beschaffung des Geldbedarfes vor Übervorteilung möglichst zu schützen. Zu diesem Zwecke wurde das Institut der Bezirks-Unter- stützungsfonds °°) ins Leben gerufen, welches, von bescheidenen Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderer, 67 Anfängen im Jahre 1886 ausgehend, heute über das ganze Land verbreitet ist und eine erfolgreiche Tätigkeit entwickelt. Diese Fonds sind ausschließlich für die landwirtschaftlichen Bevölkerungskreise bestimmt und fungieren in erster Linie als Darlehenskassen, erst in zweiter als Notstandskassen. Grebildet wurden sie durch Beiträge aus Landesmitteln; durch Heranziehung der noch aus türkischer Zeit hie und da bestehenden Hilfskassen, der sogenannten Menafi-Sanduks; durch Einzahlungen seitens der ge- samten Bevölkerung des betreffenden Bezirkes, und zwarin der Form eines Zuschlages zu der Zehentsteuer, eventuell einer einmaligen Umlage; durch freiwillige Beiträge einzelner; durch Zuschlag des alljährlichen Zinsenertrages. Sie gewähren dem Landmann zu den billigsten Bedingungen Personalkredit in Geld gegen Bürgschaft oder auch in natura (Saatgetreide), wodurch auch auf einen ent- sprechenden Samenwechsel hingewirkt wird. Die Rückzahlfristen sind kurz bemessen und laufen in der Regel nur bis zur nächsten Ernte. Die Darlehenserteilung geht rasch und ohne Nebenkosten vor sich. | Die einfache freie Organisation dieser Unterstützungsfonds, deren Verwaltung die Bezirksämter und die Steuerämter (als Kassen) unter Mitwirkung eines aus der Bevölkerung des Bezirkes hervorgegangenen Ausschusses besorgen, hat dem Institute rasch das Vertrauen und die Sympathie der Bevölkerung gewonnen. Solche Unterstützungsfonds bestehen derzeit in allen Bezirken des Landes. Da die Landesbank für Bosnien und die Hercegovina in neuerer Zeit jedem Fonds einen Kredit bis zur Höhe des eingezahlten Kapitals zur Verfügung gestellt hat, verfügten diese Fonds im Jahre 1898 schon über einen Betrag von 5,600.000 K. Die schwache Besiedlung mehrerer Gegenden und das Vor- handensein guten unbebauten Kulturbodens gab der Regierung Veranlassung, Kolonien zu gründen, welche durch einen ratio- nelleren landwirtschaftlichen Betrieb auf weitere Kreise einwirken sollten. Die ersten Niederlassungen dieser Art — fast durch- gehends im Norden und Osten des Landes — waren: Rudolfsthal im Bezirke Banjaluka und Windhorst im Bezirke Bosnisch- GradiSka (Sachsen, Westfalen, Preußen, Holländer), dann Franz- Josefsfeld im Bezirke Bjelina (Nachkommen einer alten deutschen Kolonie des Bäcs-Bodrogher Komitates) mit zusammen 3772 ha Grundbesitz, 487 Familien und 2621 Köpfen. Aus der Zeit der späteren planmäßigen Kolonisation, welche 1894 auf Staatsgründen in Angriff genommen wurde, stammen verschiedene Kolonien mit dem südlichsten Punkte Zenica in den Bezirken Bosnisch-Gradiska, Bosnisch-Dubica, Prnjavor, Dervent, Te$anj, Zepde, Zenica und Zvornik mit 441 Familien und 2646 Köpfen. Man empfängt bei dem Anblicke der meisten Kolonien den Eindruck, daß sie Kulturoasen sind, wobei der Beschauer, der in die Verhältnisse ihres Landbaues nicht eindringen kann, schon durch die meistens angenehm hervortretende Nettigkeit der neueren 5* 68 Erster Abschnitt. Wohn- und Wirtschaftsgebäude beeinflußt wird. Dem Verfasser dieser Schrift, dessen Aufmerksamkeit sich vornehmlich auf die forstlichen Verhältnisse des Landes konzentrierte, war es nicht vergönnt, die Zone, auf welche hinaus das Beispiel der Kolonien wirkt, so genau zu beobachten, als es ein sicheres Urteil erheischen würde. Er will jedoch gern an die fortdauernde Wirkung dieser Zonen glauben, wenn die bestehenden Zentren dieser Strahlen sorgfältig gepflegt und neue Kolonien nur unter sorgfältigster Auswahl des Kulturbodens getroffen werden. Kein Zweifel, die Kolonien waren ein kräftiger Kulturkeil in der ersten Drang- periode dieser Entwicklung. Da aber Bosnien keine Kolonie unseres Staatswesens ist, werden sie wohl kaum eine bedeutendere Ausbreitung erfahren und in dem wirtschaftlichen Fortschritte des autochthonen Elementes ihre Grenzen finden. Von ähnlichen Gesichtspunkten wie die Kolonien sind die Niederlassungen des Trappistenordens aufzufassen, mit dem wichtigen Unterschiede jedoch, daß diese ehrwürdige Kongregation nicht allein der rationellen Bodenkultur, sondern auch einer Anzahl von industriellen Betrieben, wie namentlich der Bierbrauerei und Käsebereitung, der Weberei und Tuchmacherei intensive Tätig- keit widmet. Namentlich ist es die rationelle Käsebereitung (Trappistenkäse), welche auf die benachbarten Kolonien der Trappisten-Hauptniederlassung „Maria Stern” bei Banjaluka wegen des Milchabsatzes sehr günstig zurückwirkt. Außerdem widmen sich die bosnischen Trappisten auch dem Unterrichte und der Erziehung armer Kinder. Es ist ein stiller, bewundernswürdiger Heldenmut, mit dem diese Schar weltflüchtiger Menschen — hart und knapp in ihrer Lebensführung — aller geistigen und knecht- lichen Arbeit der Bodenkultur und des Gewerbes mit voller Hin- gebung obliegt. Wir folgen nun an dem Leitfaden, den die wiederholt zitierte landwirtschaftliche Monographie uns bietet, jenen Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft, welche die einzelnen Zweige derselben betreffen. Ackerbau und Viehzucht. Obenan stehen als Musterwirt- schaften und Erziehungsstätten für die heranreifende Generation die landesärarischen landwirtschaftlichen Stationen zu Gaöko, Livno, Modrie und IlidZe. Das denselben zur Bewirtschaftung überwiesene Areal ist — wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht — ein sehr bedeutendes und gliedert sich (mit Aus- nahme von Modric) in Talhöfe und Alpenwirtschaften. Diese Stationen tragen in ihrem Betriebe dem landwirtschaft- lichen Charakter der Umgebung Rechnung. Gatko und Livno stellen demnach die Viehzucht in den Vordergrund, während Modri6, in der bosnischen Kornkammer, der Posavina, gelegen, den rationellen Feldbau vorzugsweise, Ilidze die Viehzucht und den Feldbau gleichmäßig berücksichtigen; Ilidfe wendet wegen der Nähe der Hauptstadt und des gleichnamigen Kurortes über- dies der Milchwirtschaft ein besonderes Augenmerk zu. Aus nahe- 69 Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen, pun eoreneg 1881-9867 6339-788 000L-.68F 91L91.297% 8968-186 GrT9.81 SOFE-LEL 9878-208 0888-1 0008-917 0086-1 #1 | 9909.89 | 0069-TT | 0OF89-FLI 0197.889 0888-0 0008-917 0086-FFL 0616-2 0008-0 0684-EL 9I88-.F9T 0008-1 - 5 9984.09 0068-TI 080T-FOT 899.088 r217-6 e = | ar | 6L06-T | 6883-618 0988.3838 G193-.033 es | Y9LEL-070% | LOTO-G6L | 8192-8 | 6311-811 CB REN. >> BERN ES BE. EEE EEE. SER BEE. EGBGB AR, EREREBRERRAEEL EBEN BEL, | Dr EVA 0886-8992 0080.FT% 0008.8803 00TL-.268 SE | 0878-87 osFFr.894 GLL1.9 gLE7-L 1008.07 | 8192-8 6793-FF1 0096.899 00L6-% 0007-87 | 0060-198 0088-88 | 004L-T | 0098-0% 0077-96 0008-1 0007-87 0070.81%3 0008.38 0007-0 0008-0 0032-86 0003.0 a 0046-14 0007-91 0080-0 0006-61 0068.6L1 00L+-I 2. 0080-76 0087-48 0009.T 0096.67 omung anynpo1ıdun puejpgem uapıomyny] ussorq uajlen) 10y09Y ' 3ZPI]I owwung OUAITT Jwwng eucfjqip "Inıy “ *.* (88871 Nes) JoyfeyL ‘our oyJen, swung eA0gu9]9Z 9p umostn “.*.* (9887 y195) joyjegL '042°9 "(8687 Ms) JoygsqL ‘9ZpııT (9887 MIOs) 9LıpomW woryeyg 70 Erster Abschnitt. liegenden Gründen arbeiten diese Stationen vornehmlich mit solchen technischen Hilfsmitteln, welche für den einheimischen Grundwirt erreichbar sind. Sie haben auch die Aufgabe, Zucht- material und Saatgut zu produzieren. In sich sind sie selbständige, von theoretisch und praktisch gebildeten Landwirten geleitete und mit einem qualifizierten Hilfspersonale ausgestatte Betriebe. Die Lehrtätigkeit der Stationen entfaltet sich in der Ver- wendung der dem Bauernstande entnommenen Lehrlinge als Ar- beiter in sämtlichen Zweigen des Betriebes. Die Lehrzeit dauert drei Jahre und sind für sämtliche Stationen 104 Plätze vorgesehen. Die Lehrlinge wohnen innerhalb der Stationen und werden hier unter voller Rücksichtnahme auf die rituellen Vorschriften verpflegt. Die Verpflegskosten haben sie aus dem ihnen zukommenden Ar- beitslohne zu bestreiten. Neben der praktischen Schulung geht ein theoretischer Unter- richt in der Landwirtschaftslehre, im Lesen, Schreiben und Rechnen einher. Am Schlusse des dritten Jahres haben die Lehrlinge eine Prüfung abzulegen und erhalten ein Zeugnis über ihre Führung und Befähigung. Die besten werden mit Prämien beteilt, welche zumeist in einem kompletten eisernen Pfluge, auf Wunsch der betreffenden auch in auserlesenem Saatgut oder in einem Stücke Zuchtvieh bestehen. Die Organisation der landwirtschaftlichen Stationen, ihrer geschilderten Doppelaufgabe nach, ist ein Meisterstück in der Anpassung an die besonderen Bedürfnisse des Landes. Ich habe Gelegenheit gehabt, die vortrefflich geleiteten Stationen IlidZe und Livno zu besuchen und deren vielseitige Wirksamkeit kennen und hochschätzen zu lernen. Die Station Livno (Karst) bietet schon deswegen besonderes Interesse, weil einerseits der Talhof aus- gedehnte Grundstücke am Livanjsko polje besitzt und eine Muster- stätte für die Verbesserung dieser Art von Grundstücken ist (315 ha bewässerte Wiesen), anderseits aber die Alpwirtschaft Krug unter dem Velki Cincar (2000 m) auf die Einführung eines, für das Karst- land so wichtigen rationelleren Weidebetriebes hinwirkt. Die große Molkereiwirtschaft dieser Station fördert auch die Schafmilch- verwertung bei den Nachbarn des Alphofes Krug. Die in Livno bereiteten Käse — eine Art Groyer, dann Romadour und Laib- käse, besonders aber der unter unmittelbarer Leitung eines Fran- zosen bereitete Roquefort — befriedigen vollauf jeden Kenner. Auch der bedächtigste Gourmand wird dem Roquefortkäse die ver- ständnisvolle Anerkennung nicht versagen. — Die Station IlidZe verlegt sich vornehmlich auf Futterproduktion (60 Melkkühe der Pinzgauer-Mölltaler Rasse) und hält einen Hof für etwa 300 Stück auserlesenen Geflügels. In dem mit der Station verbundenen aus- gedehnten Garten wird vortreffliches Gemüse erzeugt und eine Baumschule erhalten. Im Zusammenhange mit den Stationen bestehen im Umgebungs- gebiete derselben je drei bis fünf Musterbauernwirtschaften mit der Verpflichtung, ihre Wirtschaften durch drei Jahre den Anforde- Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen. 71 rungen der Stationsleitung entsprechend zu führen. Auch hier wird der Grundsatz beobachtet, sich in der Wahl und Behandlung der Grundstücke dem Durchschnittstypus der bäuerlichen Wirtschaft anzuschließen. | Vielverzweigt ist das Förderungswesen hinsichtlich der Tier- zucht, die, wie schon mehrfach erwähnt, hierlands eine ganz be- sondere Bedeutung hat. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Pferdezucht schlossen sich in der Hauptsache denjenigen der Monarchie an. Es wurde das Beschälwesen organisiert, indem ein Hengstendepot in Sara- jevo und Filialen desselben in Mostar und Travnik mit aus öster- reichisch-ungarischen Gestüten importierten Hengsten und ein kleines Gestüt in Gorazda mit aus Syrien importierten Hengsten und Mutterstuten errichtet und außerdem ausgewählte, zur Zucht geeignete einheimische Hengste als Leihhengste und lizenzierte Hengste verwendet wurden. Man führte Prämiierungen ein und unterstützte die volkstümlichen Pferdewettrennen. Um den Ein- heimischen den modernen Rennbetrieb vorzuführen und an Stelle der primitiven Formen der einheimischen Rennen, die auf geraden Strecken und ohne Sattel geritten wurden, der elliptischen Renn- bahn und dem Rennen auf gesattelten Pferden Eingang zu ver- schaffen, fanden durch einige Jahre bei Ilidie neben den ein- heimischen Rennen auch internationale Rennen statt, welche, nachdem ihr Zweck erreicht war, wieder aufgelassen wurden. In Kupres, Bjelina, Prijedor, IlidZe, Rogatica, Gradadac und Nevesinje finden alljährlich Rennen für Pferde der Landeszucht, mit besonderer Rücksicht auf die Nachkommen der landesärari- schen Hengste statt. Diese Veranstaltungen nehmen den Charakter von Volksfesten an und zeigen recht deutlich, wie das Volk immer mehr mit diesen die alten Volksgebräuche modern ausgestaltenden Einrichtungen verwächst. Die Hebung der Rinderzucht erheischte, bei großer Ver- schiedenheit der maßgebenden Verhältnisse, die Formierung von Zuchtgebieten und eine sorgfältige Auswahl des passendsten Materials. Man wählte für das nordbosnische Flachland das unga- rische Steppenrind, für dieHercegovina die leichte Wiptaler Rasse, für West-, Mittel- und Südbosnien den Schlag der Pinzgauer-Möll- taler. Die Zuchtstiere wurden zuerst bei den landwirtschaftlichen Stationen eingestellt, dann aber bald hinausgegeben, so daß zu Ende 1898 auf 669 Ständen 693 Stiere verteilt waren. Im ganzen sind bis zu derselben Zeit der Landeszucht 1338 Stiere und 760 Kühe der genannten Schläge zugeführt worden. Alljährlich finden Kälber- prämiierungen statt. Das einheimische Zackelschafist, was Milchertrag und Schlacht- gewicht anbelangt, von der Natur nicht am besten bedacht. Es wurden vielerlei Versuche und Studien bezüglich eines anpassen- den Zuchtmaterials angestellt, bis man sich in letzter Zeit für das Horodenkaschaf und das bulgarische Fettschwanzschaf entschied, welch letzteres sich insbesondere der lebhaftesten Bewerbung 13 Erster Abschnitt, der Züchter erfreut. Die landwirtschaftlichen Stationen in Gatko und Livno haben schon 1898 eine Anzahl von 660 Zuchtböcken aus der Kreuzung mit den benannten Rassen hinausgegeben. — Der Ziegenzucht wurde durch eine Angoraziege aus Karahissar in Kleinasien eine allem Anscheine nach wertvolle Auffrischung zugeführt. In der Schweinezucht, die nur von der christlichen Be- völkerung betrieben wird, hat sich die Kreuzung mit Berkshire bewährt. Die Landesverwaltung wendete allen Zweigen der Tierzucht ihre Obsorge zu. Sie errichtete eine große Geflügelzuchtanstalt in Prijedor, aus welcher alljährlich 20.000 bis 24.000 Bruteier und 2000 Stück Zuchtgeflügel abgegeben werden konnten. Vor kurzem wurde diese Anstalt aufgelassen, weil nunmehr die landwirtschaft- lichen Stationen die Geflügelzucht in ausreichendem Maße betreiben und gleichfalls Bruteier und Zuchtgeflügel abgeben. Der vortrefflichen, dunklen bosnischen Biene, die sich schon viele Freunde in Imkerkreisen der Monarchie erworben, kommt man mit Begünstigung (Zehentbefreiung) der beweglichen Waben zu Hilfe. In jüngster Zeit wurde ein bienenwirtschaftlicher Zentralverein gegründet, der eine Imkerzeitung herausgab, die sich sehr bald in ein kleines allgemein landwirtschaftliches Fachblatt ausgestaltete und gegenwärtig unter dem Titel „Bosansko-Hercegovatki TeZak” erscheint. Die Mitgliederzahl dieses Vereines wuchs bald auf 1300 an. Die Zucht der Seidenraupe war ehemals im Lande von Bedeutung, verfiel aber in den letzten Jahren vor der Okkupa- tion rapid. In Anbetracht der Ertragsamkeit dieser Kultur und in der Erwägung, daß sie besonders den auf die häusliche Arbeit beschränkten mohammedanischen Frauen eine passende Beschäftigung biete, schritt man zu neuen Anpflanzungen von Maulbeere (bis 1898 schon 425.000 Stück) und zur Verteilung von gesunden Grains. Die Gewässer des Okkupationsgebietes stehen mit Recht im Rufe des Fischreichtums. Nebst den meisten europäischen Fluß- fischen sind besonders Huchen, Bachforellen und Aschen, im Narentagebiet die Meerforelle (Salmo lacustris) und zwei Salmo- nidenspielarten, die Bunaforelle (Salar obtusirostris) und Salar deutes vertreten. Die Edelkrebse, die dem Reisenden an vielen Orten, gewiß vor allem in Jajce serviert werden, sind von ausgezeichnetem Wohlgeschmack und erstaunlicher Größe, wahre Überkrebsen. Die Landesverwaltung schützt die Gewässer mög- lichst vor Ausbeutung, sorgt durch die Fischzuchtanstalt an den Bosnaquelien unweit IlidZe für künstlichen Einsatz und ist be- strebt, den Rheinlachs in der Narenta einzubürgern. Das berg- frische Wassergeäder, in dem die Bosna dem felsigen Fundamente des Igman entquillt, ist von der Natur wie geschaffen für Salmen- zucht. 4 7 fi > Di 9 ur Der Kulturstand. Die Bodenkultur im besonderen. 73 Umfassend sind die Maßnahmen, welche die Einführung besserer Ackergeräte, vornehmlich von Pflügen besserer Kon- struktion, betreffen. Durch regelmäßige Abhaltung von Probe- ackerungen wurden wesentliche Fortschritte herbeigeführt. Die Kreditierung der Anschaffungskosten förderte die Einbürgerung von Trieurs, Peronosporaspritzen, Putzmühlen, Hand- und Göpel- dreschgarnituren, Futterschneidmaschinen usw. In Anbetracht der besonderen Bedeutung des Kartoffelbaues im allgemeinen, insonderheit aber für das Karstgebiet, organisierte man die Beschaffung von Saatmaterial bewährter Sorten aus der Monarchie und den Anbauflächen der landwirtschaftlichen Stationen und ließ sich das Quantum im Herbst in natura behufs allfälliger weiterer Verteilung zurückerstatten. Unter ähnlichen Modalitäten spielte sich die Verbesserung des im Lande weit verbreiteten Gerstenanbaues ab, wobei auf die Brauereiindustrie Rücksicht genommen wurde. Die Kultur der früher hierlands kaum bekannten Zuckerrübe gelangte, von bescheidenen Anfängen im Jahre 188% ausgehend, immer mehr in Aufnahme, Dermal verarbeitet die der Aktiengesellschaft für Verarbeitung und Verwertung landwirt- schaftlicher Produkte in Sarajevo gehörige Zuckerfabrik in Usora schon ein Quantum von 400.000 bis 500.000 qg. Unter fachgemäßer Anleitung stieg der Wert des Materiales zusehends, so daß 1898 die Polarisationen 12 bis 18°%/,, die Reinheit 78 bis 86°/, ergaben. Auf die großen Meliorationen, vorzüglich wasserbaulicher Natur, welche den bosnisch-hercegovinischen Karst betreffen, kommen wir im zweiten Abschnitte dieser Schrift zu sprechen. Der landwirtschaftliche Unterricht erfuhr eine durchaus eigen- artige Organisation. Die Elementardorfschule soll die vorzüg- lichste Stätte desselben sein, weil sie dem größten Teil der länd- lichen Bevölkerung leicht zugänglich ist. Man bestellte deshalb an der Lehrerbildungsanstalt in Sarajevo einen eigenen Fachlehrer für Landwirtschaft und brachte den von ihm zu erteilenden Unter- richt mit einer nächst der Präparandie gelegenen Schulbauern- wirtschaft in Verbindung. Für die Zeit, bis diese Einrichtung nach außen nachhaltig wirksam wird, begründete man bei den landwirt- schaftlichen Stationen sechswöchentliche Ferialkurse für Elementar- schullehrer, welchen man, wenn sie die Prüfung bestanden, den land- wirtschaftlichen Unterricht an ihren Schulen übertrug. — Es ist begreiflich, daß die Elementarschule nicht viel landwirtschaftlich ‚theoretischen Unterricht verträgt, man dachte also der praktischen Unterweisung die Hauptrolle zu und regelte diese je nach dem landwirtschaftlichen Charakter der betreffenden Gegenden. Der Unterricht wird in der dritten und vierten Klasse während des Sommers fünfstündig, im Winter zweistündig erteilt. Der prak- tische Unterricht wird durch die Einrichtung von Schulbauern- wirtschaften, ähnlich den früher erwähten Musterwirtschaften, ver- mittelt.31) Der zuständige Lehrer ist auch Leiter der Schulbauern- wirtschaft, er hält für Kinder, die der Volksschule schon ent- wachsen sind, an Sonntagen Wiederholungskurse ab, an denen ir v u > \ 74 Erster Abschnitt. auch Erwachsene teilnehmen. Da auch hier die Schulwirtschaft benutzt wird, nehmen diese Kurse den Charakter der Wander- lehre an. Bosnien und die Hercegovina sind ausgesprochene Obst- länder und die Bevölkerung hat Neigung und Verständnis für den Obstbau. Die Walnuß, die Edelkastanie, die Kirsche, Apfel und Birne, Haselnuß, Granatapfel und Feige kommen wild vor. In Kultur hat Bosnien alles gewöhnliche Kern-, Stein- und Schalen- obst aufzuweisen, während in der Hercegovina — außer der übrigens auch in einzelnen Teilen Bosniens gedeihenden Wein- rebe — Feigen, Granatäpfel, Mandeln, Aprikosen und Pfirsiche, auch Oliven, Johannisbrot und Orangen reifen. Die weitaus größte Bedeutung, auch die Weinkultur über- ragend, kommt der edlen bosnischen Zwetschke zu. Acht Zehntel aller Gärten des Landes gehören ihr, sie liefert nach einem 16jährigen Durchschnitte 10.284 Waggons frisches Obst. Der intensiv blaue Reif, der die Frucht gegen die Reifezeit zu an- läuft, läßt die Pflaumenbäume wie blühende Fliederbüsche er- scheinen. Bei Förderung des Obst- und Weinbaues ging die Landes- verwaltung zunächst von einem Produktionsplan aus. Dieser teilte das Land in vier Hauptzonen: Die Zwetschkenzone im Nord- osten (I), die Kernobstzone im breitesten, das Land von Nord- west nach Südost voll durchziehenden Gürtel (II), die Weinbau- und Frühobstzone, das Gros der Hercegovina (III) und endlich die Wirtschaftsobstzone im strengen Karst Bosniens und im Östen der Hercegovina (IV.) Einzelne besonders begünstigte Ge- biete, so einen Landstreifen zwischen ViSegrad und Fota, einen anderen im Umkreis von Konjica bestimmte man für feinstes Tafelobst. Auf dieses System wurde die Anlage der Obstbaum- schulen mit Auswahl der Sorten und die Errichtung der ÖObst- und Weinbaustationen gegründet. Es gab 1898 im ganzen Lande 10 landesärarische Obst- baumschulen im Ausmaße von 3080 ha, dann 15 (Gremeinde- und 1 Vereinsobstbaumschule mit 2281 ha Fläche, aus welchen nachhaltig 200.000 Stück versetzfähiger Obstbäume ausgegeben werden können. Die Obst- und Weinbaustationen entsprechen in ihrer Organisation den früher besprochenen landwirtschaftlichen Sta- tionen. Sie bestehen zu Mostar, Lastva und Dervent mit einem Areal von 23°6, 38°4 und beziehungsweise 63'3 ha. Gleichwie die Obstsortimente, wurden auch die Rebensorten für die bosnischen und hercegovinischen Weingebiete grundsätz- lich projektiert und die Hinausgabe der Schnittreben danach ge- regelt, wobei das lebhafteste Interesse der weinbautreibenden Bevölkerung zutage trat. Die Hercegovina besitzt übrigens an der Zilavka (weiß) und Skadarka und Blatina (rot) vortreffliche einheimische Sorten, mit denen sich auch der kritische Weinkenner bald befreundet. Der Kulturstand, Die Bodenkultur im besonderen. 75 Die Leiter der Obst- und Weinbaustationen wirken als Wanderlehrer in Mostar und Lastva vornehmlich auf die Hebung des Weinbaues und der Weinkellerwirtschaft, in Dervent auf die Verbesserung des Obstbaues und der Obstverwertung hin. Es werden lokale Winzer- und Obstbaukurse veranstaltet und bei denselben hierfür eingerichtete Musterweingärten benutzt. Im September finden zweitägige Weinlese-, im November oder De- zember dreitägige Kellerwirtschaftskurse statt. Andere Förde- rungsmittel sind: Zehentsteuerbefreiung neuer Weingartenanlagen, Prämiierungen wohlgepflegter Weingärten und rein gekelterter Weine. Den Einrichtungen zur besseren Verarbeitung und Verwertung der Zwetschke wurde besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Die in Frankreich bestehenden, als mustergiltig bekannten Dörrein- richtungen wurden an Ort und Stelle studiert und sodann mit zwei Systemen französischer Zwetschkendörröfen Versuche ge- macht. — Da einer allgemeinen Einbürgerung dieser Apparate die verhältnismäßig hohen Anschaffungskosten im Wege standen, so wurde bei den auf Verbesserung des Verfahrens gerichteten Be- strebungen das Hauptgewicht auf eine entsprechende Rekon- struktion der einheimischen Dörröfen gelegt, welche auch von einem landwirtschaftlichen Beamten der Landesregierung vorzüg- lich durchgeführt wurde und rasche Verbreitung findet. Derselbe Beamte ersann auch ein besonderes Verfahren für die Etuvierung der gedörrten Zwetschken, welches patentiert wurde. Der Handel mit gedörrten Zwetschken wurde durch ein eigenes Marktstatut geregelt und zum Behuf der Handhabung desselben auf 15 wichtigen Exportplätzen Marktkommissionen ein- gesetzt. Diese Kommissionen haben in Erster Linie den guten Ruf der bosnischen Exportware durch vorbereitende Tätigkeit in den Produktionsgebieten, dann durch Überwachung des Handels zu wahren; in Streitfällen des Zwetschkenhandels fungieren sie, wenn die Parteien sich darauf geeinigt haben, als Schieds- gerichte.?) | Wenn man heute in den älteren Schriften über Bosnien blättert, um Anhaltspunkte für den früheren Zwetschkenhandel zu gewinnen, so stößt man auf erstaunlich unbedeutende Ziffern. Roskiewicz beziffert den Wert dieses Exportes im siebenten Jahr- zehnte des vorigen Jahrhunderts auf 5,000.000 Piaster = 1,000.000 X. — In den Jahren 1896, 1897 und 1898 wurden durchschnittlich 2612 Waggons Dörrware (ä 30 K für den Meterzentner im Mittel) im Werte von 8,000.000 X exportiert. Da nun konstatiert ist, daß die bosnische Dörrpflaume der besten französischen Ware kaum mehr nachsteht, daß ihr Preis infolgedessen andauernd steigt und die Zwetschkenkulturen immer mehr erweitert werden, ist es durchaus nicht gewagt, diesem Exporte die baldige Verdoppelung seines Handelswertes zu prognostizieren. 76 Erster Abschnitt. ——————_———_—_—_—&——&—&—ngnznnn————&—&— nF . V. Steuer- und Budgetwesen. Es würde zu weit führen, wenn wir hier auf das türkische Steuersystem und den unerhörten Druck zurückkommen wollten, den die Art und Weise der Steuerneintreibung auf die zahlreichste Bevölkerungsklasse des Landes, die Christen, geübt hat. Die Staats- steuern an sich waren so bedeutend nicht; allein die Mißbräuche der Machthaber und Steuerpächter ließen sie oft unberechenbar anschwellen. Jedenfalls waren sie hoch genug gegenüber einer Verwaltung, die dafür der Mehrzahl der Steuerträger nichts bieten mochte. Bei Baron Potier l.c. findet sich das dem englischen Blau- buch entnommene Budget der Provinzen für das der Okkupation unmittelbar voranliegende Jahr 1877. Dieses Schriftstück, dessen Ziffernansätze wir in Kronenwährung umwandeln, gewährt auch Einblick in die Besteueruug des Landes. Einnahmen. Kronen Grund- und Einkommensteuer. . » 2 2 2.2... 2. 449.252 Militärstenien 27.7.2 > 2 u ne ae ee ne a ee er EN Zehent vom Ackerbau 7... 2. 2 wien . 2. 5,263.442 Tabak’ Male LEN REES FB RAR 22.320 Verschiedene kleine Steuern... 1... 0 2 Hals = ie fe 104.139 Gebäudesteuer 5.4577. 2 0 a 0ER ar her EEE wir 5.760 Ziegen-: und Schaßstener. > 2 u iu. nl 2. ee 499.893 Schweingsteuer: 7 275. wre ala) a u En DAWEEL 89.966 Ertrag der Prema-ft) ee ee RER 1.900 Stempelertrae TE Air we rlet N TLn 53.224 Ertrag. von. Kiontrakten, 2 4 21 ar RE Be TE 300 Ertrag von; den Gerichten... nr. ou aus 45.872 Sporteln für einkassierte Schulden . ... . EN ET Me 9.160 Steuer für Urkundeutel +. sl 28.144 Verwaltung der Waisenhäuser . . „ı. .-“Yele an 2.660 Wealderträene {1}. 2, 735 Su aa ee 3.040 Jahrmärkte. 33, 2 372% ee U et 150 Versteigerung herrenloser Tiere . . . . 20.0... 3.000 Schießpulver'. . 2x 0 u. a 1 19.126 Gepfändete Güter und Tiere. . . „riss ls, ar 86.209 Geldstrafen; -. ; 1553, ul an a Bi Fe AERO 3.567 Münzendiskonto . ı-. .: x n..u0n Se a EL Eee 85.217 Interessen von Steuerrückständen . . 2... BCE 2.617 Urkundenlegalisierung .. ... x. . 277 ARTE 30 7,981.280 Gewöhnliches Einkommen nach Abrechnung der Aus- lägen . .. 0 Neu a mhelialle wa SRH Beiträge von Constantinopel, Salonicki, Monastir, Üsküp 1,906.000 Summe . . 10,460.280 Steuer- und Budgetwesen. 77 Ausgaben. Kronen EEBELOEN ; male at reine A nn a A AL 926.634 NE N IE ARE Unterricht. . . er re EIN ER 27 EIER 51.176 Öffentliche Arbeiten ee ER ee 120.921 Post und Telegraph . . ee a eier #2 DOOR Außergewöhnliche Ausgaben a ae 4,239.250 Beitrag für Militärauslagen : u 5. 8277.000 Beitrag für Garnisonen in anderen Teilen des Weichen. e 16.876 Militärpensionen . . . FE 3.151 Ausgaben für Landwehr RER astures inter "Waffen . 1,986.505 Beitrag für die Hercegovina und Novipazar .. .... 649.051 Summe . . 10,172.433 Überschuß 287.848 K. Das Budget der Okkupationsprovinzen für 1904 ist folgendes: Hauptsummarium. Erfordernis oder Bedeckung Zusammen ordentlich rn ml A. Erfordernis, Kronen Kapitel same Ministerium . . . Kr 619.340 400 619.740 II. || Zentralleitung der Landesregierung . 493.020 493.020 ER I Innere Verwaltung. . ... . „ „'.|| 19,355.628 907. 336 20,262.964 Ey Binanzverwaltung ‘. .„ 22... 16 ‚368. 560 267.476 17,136.036 mr Jastizwerwaltung on... 28: 1,797.654 105.660 1 ‚903. 314 VI. || Bauverwaltung . . : f; ‚030. 818 1,846.000 8. 876.818 Regulierung der Beamtengehalte j — —_ 27.000 Summe . .|| 46,165.020 3,126.872 = 1e- 49,318.892 B. Bedeckung. I. || Oberste Leitung durch das gemein- | I I Zentralleitung. . .. ....., 44.000 3 Er. Innere Verwaltung ....... 3,989.600 3, 989. 600 } DE Binenzverwaltung. .. .- ........ «15 37, 168.831 23. 000 37,191.831 IV. || Justizverwaltung .... j 150.500 1.000 "151.500 V. || Bauverwaltung . .... 8,123.400 8,123.400 ; Summe. .|| 49,476.331 aA: 000 49,500.331 ’ || Erfordernis entgegengehalten . . — 49,318.892 y , Überschuß . — - 181.439 : Das Budget steht also heute im Erfordernis wie in der Be- deckung um rund 400°/, höher als vor 27 Jahren. 78 Erster Abschnitt. Was die Einzelheiten des Erfordernisses anbelangt, inter- essieren hier besonders die Kapitel: Innere Verwaltung — Finanz- verwaltung (einige Titel) und — Bauverwaltung. Innere Verwaltung. Diese erfordert im ordentlichen und außerordentlichen Aufwande für: Kronen 1. Die Administrativabteilung der ae 2,1, 4267.092 2. Die Kreisbehörden . . . . 5 Ds STE 520.944 3. Bezirksbehörden und Exposituren be ee A 4,519.954 4.: Sauitäß@wesen u. BEE Fi, ER rer AI BEER 5: Kult’. ae Where ehe a A 521.898 6. Onterricht Ta sur EEE N ... 2,631.067 7: Militärwesen tr Se ren FB 8, Gendarmerie u... m El 38 er AN 9. Landwirtschaft 2, Er are ud Er 695.280 Summe . 20,262.964 Bei Durchsicht des Details treten die Ausgaben für forst- wirtschaftliche Zwecke in den nachfolgenden Ziffern hervor, welche jedoch kein erschöpfendes Bild des bezüglichen Gresamt- aufwandes geben können, weil der sachliche Aufwand für das Forstwesen nur teilweise selbständig behandelt wird und ein er- heblicher Teil desselben in den summarischen Ansätzen für Reise- kosten, Remunerationen und Aushilfen, Amts- und Kanzleierforder- nissen u. dgl. enthalten ist. Die Forstwirtschaft belasten: Persönliche Sachliche On mm Er no m— on Ausgaben in Kronen Bei der Landesregierung: Forstbeamtengehalte . . 2... 2. 0. 0. . 83.800 — Bei den Kreisämtern: Forstbeamtengehälte . . it. u. 0. are 30.400 — Forstdistriktsbereisungen . . 220.0... —_ 12.800 Bei den Bezirksämtern: Forstbeamtengehalte . . . . 2 2.2 2 2.2... 165.640 — Forstwarte . . EL : —_ Forstgehilfen und Waldhüter EETHTTE . 278.680 —— Forstwirtschaftlicbe Auslagen . .. 2... —_ 1,032.270 Neubau von Forsthäusern . . BI — 50.000 Holzmassen- und Stammaufnahme 1 6) = u _ 8.000 Vermarkung und Betriebseinrichtung . . . . . — 30.000 Zusammen . 675.720 1,133.070 m m nn mn ————— 1,808.790 Aus dem Erfordernis der Finanzverwaltung notieren wir wegen des Vergleiches mit dem Budget von 1877 nur folgende Titel: Tabakregie 5,417.060 X; Salzgefälle 963.380 X; Berghaupt- mannschaft 34.420 K und Montanwesen 3,759.955 K. Die Bauverwaltung, deren Tätigkeit in forstlicher Be- ziehung von besonderer Wichtigkeit ist, erfordert: | ; 4 a Steuer- und Budgetwesen. 79 Kronen 1. Bauabteilung der Landesregierung . . . . » 2... 283.418 2. Bau- und Straßenwesen . . . nett VRRERARN 3. Landesärarische Bäder und Kurorte MIELE, 74.400 4. Bosnisch-hercegovinische Staatsbahnen . . . . » . . 7,199.000 Zusammen . 8,876.818 Von dem Detail der Bedeckung ist zunächst das Summarium der politischen Verwaltung wegen seines Zusammenhanges mit dem Forstwesen, dann das Summarium der Finanzverwaltung wegen des Steuerwesens und jenes der Bauverwaltung von Interesse. Die Innere Verwaltung veranschlagt: Kronen Eee ie ee et 288.600 BEIDE LEN ta ae 5’ E0RI.NRO ae A leiten 285.000 4. Unterricht . . ee er 5.000 5. deitschsltkiche Siskönen EWR RAN ARE PP 172.100 moBB mad Weinbaustslionen ’. . . le Arsen. 29.600 Bewerb En. na ae erhiake are sr" AEBOO NE EN Bl ER 2.500 Zusammen . 3,989.600 Von der Finanzverwaltung werden präliminiert: Kronen 1. Zehenteinkünfte . . . a a a ie TE 2. Einkommen- und Hauszinssteuer DERSEEN ER HRE Ve ta RE a upiehsteuer Eee ren ade 860.000 4. Ausschanksteuer . . ME a DE 220.000 5. Zollgefälle (Zollaversum) | en a Me a FEAR DL BIDBaEBe De. ©, a a era ine ae wi,‘ EL a ee er er A 2, BeMVerzehrunewmteuer TE ER 1 350.000 BuBkempel nnd: Gebühren 1: as; 3.2, 0 Ar a "57 1,928,000 10. Montanwesen .. 4,183.160 11. Pachtzins von Staatsgründen, Ertrag von 'vermieteten ärarischen Grebäuden, Erlös von veräußerten Staats- gründen und Gebäuden RN ET SE ZA EEE 56.400 22. Überfohren und Manten na ne ee 18.000 u Pe nn ren ie ge 302.800 14. Schießpulver . . . RR A Me A 48.000 15. Evidenzhaltung des Katasters «PR Wa 5.600 BAER 6 ee pi 9.000 Zusammen . 37,191.831 Unter Titel 1 sind 90.000 X Bodenzins (Zehent, beziehungs- weise Grundsteuer) vom Waldlande inbegriffen, unter Titel 3 figurieren 770.000 X Schaf- und Ziegensteuer. Die Bauverwaltung veranschlagt: 1. Von landesärarischen Bädern und Kurorten 60.400 X, von den Staatsbahnen 8,063.000 X, zusammen 8,123.400 K. In das forstliche Budget soll im zweiten Abschnitte näher eingegangen werden. Soweit dasselbe im vorstehenden aus dem 80° Erster Abschnitt. Detail herausgelöst werden konnte, beträgt sein Überschuß (3,049.000 — 1,808.790 X) 1,240.210 X. Die bedeutenden Werte der unentgeltlichen Holzabgaben und der Waldweide sind darin nicht berücksichtigt, die budgetäre Bedeutung des Staatswaldes tritt überhaupt nicht klar hervor, weil der persönliche und sachliche Aufwand, wie er oben beziffert wurde, sich auf den Staatsforst- betrieb und die Forstpolizei bezieht. Soweit die Aufstellungen des Budgets vom Jahre 1877 über- haupt eine Vergleichung zulassen, ist gewiß sehr beachtenswert, daß für die Justiz damals 316.750, für 1904 hingegen 1,903.314 K vorgesehen waren; daß im Unterrichtswesen damaligen 51.176 K heute 2,631.067 K gegenüberstehen; daß die öffentlichen Arbeiten im erstgenannten Jahre mit 120.921 X veranschlagt waren und für das Bau- und Straßenwesen allein dermal 1,320.000 K in Anspruch genommen werden. Das Salzgefälle und das Montanwesen schienen im Voranschlage von 1877 gar nicht auf, heute trägt das Salz (2,720.000 — 963.380) 1,756.620 X, das Staatsmontanwesen (4,188.160 — — 3,794.375) 893.785 K. Aus dem Tabak waren dem Staate 22.320 K zugeflossen, heute bilanziert sich diese Post mit (11,338.300 — — 5,417.060) 5,921.240 K, abgesehen von dem Tabakzehent per 286.000 K. — Die Forste brachten 3040 X, nun 1,240.210 K. Faßt man in den beiden in Rede stehenden Landesvoran- schlägen, da sich eine schärfere Unterscheidung wegen des 1877er Budgets nicht aufstellen läßt, alles dasjenige zusammen, was sich als direkte oder indirekte Steuer mit Einschluß von Stempeln und Gebühren bezeichnen läßt, so ergibt sich das Bild, Tabelle S. 81. Das dermalige Plus ist hauptsächlich auf den Zehentmehr- ertrag von 3,012.558 X, welcher in der früher geschilderten Steige- rung der landwirtschaftlichen Produktion seine volle Begründung findet; ferner auf die Differenz zwischen den Posten 1, 4 und 5 per 559.151 X im Jahre 1877 einerseits und den Posten 2 und 7 per 1,951.000 X im Jahre 1904 anderseits im Betrage von 1,391.849 X; dann auf den im höheren Viehstande begründeten Mehrertrag der Viehsteuer per 270.141 K; endlich auf das bedeutende Ergebnis der neu organisierten Verzehrungssteuer und den Stempel- und (Grebührenertrag — zurückzuführen. Die Zehentsteuer, ein Rest aus der Feudalzeit, geht einer Reform entgegen. Man beabsichtet eine Pauschalierung des Zehents durchzuführen und damit dem Übergange zur ordentlichen Grundsteuer eine Brücke zu bauen. Nur eine Steuer, die Straßenrobot, findetim Budget keinen Aus- druck. Sie stammt aus der Zeit der früheren Verwaltung und be- steht in der gesetzlichen Verpflichtung jedes männlichen, zwischen dem 16. und 60, Lebensjahre stehenden Bewohners, an Öffentlichen und Straßenbauten sechs Tage im Jahre zu arbeiten, für welche Leistung seit 1892 die fakultative Regulierung in Geld mit 3X pro Mann und Jahr eingeführt ist. Sie dürfte auf einen Ertrag von 1,200.000 X zu veranschlagen sein. a Pen ww EEE Sr di Steuer- und Budgetwesen. 006 960'LT 000'81 000836‘ 1 000°098'8 000083 000°098 000886‘ 000’917'8 4 ' awung Y 616 Lr86 = nd usynew pun usıynyagn + " wıyngan pun pdwajg " * - I9n9jssdunIy>ZzIoA ° I9n9jsyueyossny A9n9}sy>2FAUIOTNT do9nsjssuzsnef] pun -UHWWwoyNug syunyumpaysz 167942297 778% eLg'sH 00€ 70889 648'689 0919 681701 err897°< 2627021 202677 "awung * * - Zunipısipedapuspunyın) u9PURISJINIIINIIS UOA U9SS9I9JUL ' ner eg * * * [pyyuapunyıy) ımy 19N93S + + WopLSX uap uoA dem ° - * + gojJeyuoy] UoA den RE Be ae FE 3e11opdusIg “0. 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Auch dermal noch treten die christlichen Gotteshäuser, es sei denn in den Städten, wenig hervor. In der Regel zählen sie zu den schlichtesten Bauwerken ihrer Art. Selten macht ein Turm sie erkenntlich; denn es war den Christen ehemals verwehrt, sich der Glocken zu bedienen. Nur die im Lande zahlreich vorhandenen Franziskanerklöster tragen eine gewisse Sicherheit zur Schau, der sie auch in den schlimmsten Zeiten nie ganz entbehrt haben. „Die Gefahr, inmitten deren die Franziskaner das Kreuz hochhielten in einem Lande” — sagt v. Thalloczy — „wo von Seite der Machthaber ihr Leben jeden Augenblick in Gefahr kam, stählte diese klugen Köpfe und im Laufe der Zeit lebten sie sich so in den Gredankengang ihrer Herren hinein, daß sie die Türken mit deren eigener Waffe, der Verschlagenheit, besiegten. Sie machten sich im vollen Sinne des Wortes unentbehrlich. Als Arzte und mit Hilfe ihrer Reliquien imponierten sie auch der mohammedanischen Bevölkerung; viele mohammedanische Frauen ließen sich in schweren Krankheits- fällen sogar taufen und durch ihren internationalen Schliff und ihre, wenn auch nicht westeuropäische, jedoch den übrigen weit- aus überlegene Gelehrsamkeit imponierten sie dem Statthalter.” Diese Mönche mit dem Fez (den sie ehedem allgemein trugen) hatten im Lande allzeit viel zu bedeuten und noch heute — sagt man — sind nicht alle Fäden zwischen den mohammeda- nischen Slaven und ihnen zerrissen. Die Franziskaner pflegten schon zur Zeit, als auch die Bogu- milen sich literarisch betätigten, das einheimische Schrifttum, in dem sie bis zur Gegenwart in geistlicher und profaner Richtung verdienstlich gewirkt haben. Geschichte und Ethnographie haben ihnen manches zu danken. Auch dem liederreichen Munde ihres Volkes haben sie gelauscht und die Literatur mit einschlägigen Sammlungen bereichert. Der greise Fra Grgo Marti6 im Kloster zu Kre$evo wird von berufenen Kennern als Volksdichter im besten Sinne dieses Wortes gerühmt.®) Es gebricht an Raum, bei diesen Betrachtungen zu verweilen. Geistige Interessen. 83 Nach Ticak°t) gab es vor der Okkupation in Bosnien und der Hercegovina über 900 mohammedanische Religionsschulen, eine imposante Zahl, die jedoch für die Hebung der Volksbildung nichts zu bedeuten hatte, da diese Anstalten (Mektebs) nur Orte waren, wo die Hodias der Jugend die Elemente des Korans ver- mittelten. Außer diesen Anstalten gab es über 40 höhere moham- medanische Schulen (Medresse), wo die HodZas ihre dürftige Aus- bildung erhielten. Außerdem bestanden 24 sogenannte Bürger- schulen (Ruzdies), die jedoch kaum dem Lehrplan einer alten vierklassigen Hauptschule die Wage hielten. Daneben fristeten 41 römisch-katholische und 57 griechisch-orientalische Elementar- schulen ein kümmerliches Dasein. In den mohammedanischen Anstalten fand die Landessprache keine Gnade. Die Kinder lernten die Koransprüche mechanisch in der ihnen unverständlichen türkischen Sprache, die künftigen HodZas wurden wohl im Persischen und Arabischen, aber nur dürftig darin, was das Leben erheischt, unterrichtet. Da es eine Pflanzstätte für den christlichen Lehrerstand nicht gab, beruhten die christlichen Schulen lediglich auf der Tätigkeit der priester- lichen Kräfte. Das Bild dieses Schulwesens ist bunt genug. Die Spaniolen erhielten für sich einige Havras, in denen auf Grund der spani- schen Sprache Unterricht im hebräischen Lesen und im Zeremoniell der israelitischen Religion erteilt wurde.?) Das Problem, diese Schulzustände in abendländischem Geiste umzugestalten, bietet, wie wir glauben, noch größere Schwierig- keiten, als sie mit der Lösung der agrarischen Frage verbunden sind. Was hierin bisher unternommen wurde, konnte denn auch keine volle Reform sein, es ist nur der Anlauf zu einer solchen. Ein Schulzwang besteht heute noch nicht, nur ein kleiner Bruchteil der schulfähigen Kinder genießt den Elementarunter- richt. Es wird noch lange währen, bis die Analphabeten von der hohen Stufenleiter ihrer mehr als 90°/, herabgestiegen sein werden. Vor allem galt es, für die Heranbildung eines ordentlichen Lehrerstandes zu sorgen, den höher Strebenden die Mittelschule zu erschließen, die breiteren Schichten den allgemeinen (nicht konfessionellen) Elementarschulen günstiger zu stimmen und der Landessprache als Unterrichtssprache auch in den mohammedani- ‚schen Schulen Eingang zu verschaffen. Jetzt bestehen in Bosnien und der Hercegovina: 210 allge- meine Elementarschulen, 2 Handwerkerschulen, 9 (!) Handels- schulen (etwa nach Art der österreichischen Bürgerschulen, jedoch mit vorzüglicher Berücksichtigung der Handelsfächer organisiert), 1 technische Mittelschule für Bau- und Forstwesen, 1 Lehrer- präparandie, 3 höhere Mädchenschulen, 4 Obergymnasien und 1 Oberrealschule. An theologischen Lehranstalten sind eine katholische und eine griechisch-orientalische tätig. Halb in diese Kategorie gehört 6* 84 | Erster Abschnitt. die Scheriatsschule (mohammedanische Rechtsakademie), welche der Heranbildung von Scheriatsrichtern dient. Selbstverständlich blieben nebenbei die türkischen Mekteb und Medresse und auch eine Anzahl anderer konfessioneller Schulen in Tätigkeit, sowie es auch einige Privatinstitute, darunter 2 israelitische und 4 deutsche Elementarschulen, gibt. Die von den Moharnmedanern ehemals gemiedenen allgemeinen Elementar- schulen werden dermal schon von dritthalbtausend Angehörigen dieser Konfession besucht, was gewiß als ein sehr bedeutender Erfolg anzusehen ist. Indem die fürsorgliche Landesverwaltung in Wien ein Stu- dentenkonvikt gründete, ermöglichte sie es auch minderbemittelten Abiturienten der einheimischen Mittelschule, sich den verschiedenen Zweigen des akademischen Studiums zuzuwenden. Eine breite Grundlage für alle hierher gehörigen Bestrebungen ist in der Organisation der wissenschaftlichen Durchforschung des Landes geschaffen. Hervorragende Kräfte wirken an dem von Hofrat Konstantin Hörmann ausgezeichnet geleiteten Landes- museum, das in der verhältnismäßig kurzen Zeit seines Bestandes Sammlungen von erstaunlichem Reichtume begründet und die Landeskunde auf archäologisch-historischem, wie naturwissenschaft- lichem Felde mächtig gefördert hat. Die Publikationen des Museums erscheinen in der Landessprache als „Glasnik zemaljskog muzeja” in lateinischem und cyrillischem Druck, dann in einer von Doktor Hoernes redigierten deutschen Ausgabe, den „Wissenschaftlichen Mitteilungen aus Bosnien und der Hercegovina”. Die Landesverwaltung hat überdies die Durchforschung der Provinzen, nach den verschiedensten Richtungen hin, durch aus- wärtige Gelehrte oder Fachmänner stets in umfassender Weise gefördert, wovon die deutsche, slavische und auch die französische Literatur Zeugnis geben. Wir können im Rahmen dieser Skizze nur noch auf die Be- strebungen und Erfolge in kunstgewerblicher Richtung und last not least auf die Entwicklung der Presse hinweisen. Im Kunstgewerbe hat die morgenländische Kultur dem Lande ein wertvolles Vermächtnis hinterlassen. Anknüpfend an diese Traditionen begründete die österreichisch-ungarische Verwaltung zwei kunstgewerbliche Ateliers, deren eines, nur für mohammeda- nische Schüler bestimmt, Einlegearbeiten von Edelmetall auf Holz, Tauschier-, Treib- und Graveurarbeiten, dann Montierung und Vergoldung betreibt, während das zweite sich mit Teppichweberei, und zwar mit gewirkten Teppichen und geknüpften Persern be- faßt. Alle diese Kunstgewerbzweige sind in Form und Farbe, in Stoff und Arbeit, zu edler, mustergiltiger Entfaltung geführt worden. Und endlich die Presse. Es mutet einen heute gar wunder- lich an, wenn man in einem 1875 (wie es scheint als Manuskript) gedruckten Berichte liest: Für das ganze Vilajet besteht eine Typographie in Sarajevo, welche sich nur mit dem wöchentlich Geistige Interessen, 85 einmal auf einem mittelgroßen Bogen, auf einer Seite türkisch, auf der anderen cyrillisch-bosnisch herausgegebenen Amtsblatte „Bosna” und mit der Drucklegung von Amtsformularien beschäftigt. In Mostar bedient ein Franziskaner eine Druckpresse, welche Schul- und Kirchenbücher druckt... Heute besteht eine große, modern eingerichtete Landes- druckerei in Sarajevo, zwei Druckereien in Mostar und mehrere kleinere Anstalten dieser Art in den Kreisstädten. In Sarajevo erscheinen 11 Zeitungen und Zeitschriften, hievon 8 in der Landes- sprache. 2 deutsch und 1 türkisch. Unter diesen periodischen Schriften sind 4 politischen, 3 belletristischen, je 2 wissenschaft- lichen und religiösen Inhaltes. In Mostar werden 2 slavische Zeitungen politischen Inhaltes, 1 belletristische und 2 religiöse Zeitschriften herausgegeben. Lesevereine sind über das ganze Land verbreitet. Wenn man all diesen tiefgehenden Wandel betrachtet, wird man den Manen Benjamin v. Källays in aufrichtiger Bewunde- rung huldigen und sich sagen müssen, hier wurde das beste Rüstzeug der modernen Kultur, hier wurde alles Raffinement der Verwaltungskunst aufgeboten, um ein traurig verwahrlostes, vor einem Vierteljahrhundert allem westlichen Einfluß noch fest verschlossenes Land dem materiellen und geistigen Wohlstand entgegen zu führen und mit dem Okzident wieder zu vereinen. Zweiter Abschnitt. Die Waldungen und das Forstwesen. Der Inhalt des ersten Abschnittes war darauf berechnet, die Beurteilung der forstlichen Verhältnisse aus allgemeinen Gesichts- punkten zu ermöglichen. Nun aber kommen wir in medias res und wollen das Bild in allen seinen Einzelheiten aus seinem Hinter- grunde herausarbeiten. Die Fülle des Stoffes nötigt zu einer feineren Gliederung desselben. Es soll zunächst der frühere Stand und die neue Entwicklung besprochen und der Wald, wie seine Bedeutung geschildert werden (I). Daran werden sich Dar- stellungen der Gesetzgebung, des Fachunterrichtes und der Dienstorganisation (Il.), der Waldbenutzung (Ill.), des Außenhandels mit Forstprodukten (IV.), der Forstkultur und Waldpflege (V.) und des Jagdwesens (VL) anschließen. Ein Schlußkapitel wird sich mit der Würdigung des Greschaffenen und seiner fortschreitenden Verbesserung, dann mit einem Aus- blick in die Zukunft »eschäftigen. I. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. Der Wald und seine Bedeutung. 1. Rückblicke auf die Zeit vor der Okkupation. Bosnien und die Hercegovina sind Länder, welche durch die türkische Herrschaft von den Strömungen der westlichen Kultur vollkommen abgedämmt waren. Dieser Zustand sprach sich auch in der Waldbehandlung — von Waldwirtschaft kann man da nicht reden — in der schärfsten Weise aus. Es wird noch sehr lange währen, bis alle Zeichen, die dem Walde aus jener Zeit her aufgedrückt sind, verwischt und Zustände herangereift sein werden, welche in forstlicher Hinsicht dem modernen Kulturstaat entsprechen. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 87 Kein Volk, das jemals im Waldüberflusse geschwelgt, hat den Wald in schonender Weise behandelt, überall war seine Über- fülle ursprünglich ein Hindernis der Kultur, die Rodaxt die Vor- kämpferin des Pfluges, dieses ältesten Symbols der Gresittung. In der Art und Weise jedoch, wie dieser notwendige Entwicklungs- prozeß sich vollzog, unterscheiden sich die Okkupationsprovinzen sehr wesentlich von dem emsigeren und auch waldfreundlicheren Norden. Es ist ein anderes, den Wald zu roden, damit sein Boden sich dem Pflug erschließe, als ihn zu versengen, zu mißhandeln und zu verwüsten, weil es müheloser ist, das Brod der Herde, als dem Pfluge abzugewinnen. Die Eigenart, welche die osmanischen Eroberer dem Lande aufgeprägt haben, birgt nichts in sich, was einer gesunden Ent- wicklung der Waldwirtschaft hätte frommen können. Sie wiegten das Volk in die Halbtätigkeit des Orientalen ein und ließen seine Bedürfnisse nicht über das Maß des Tages hinauswachsen. Sie nährten den nomadischen Zug, der in den Massen lag, und taten nichts, um den Hirten fester an die Scholle zu fesseln. Im Scher’i mochte immerhin geschrieben stehen: Wer totes Land durch Be- bauung zum Leben erweckt, mag es besitzen — es war bequemer, mit seiner Herde mobil zu bleiben, als die Rodaxt zu schwingen oder hinter dem hölzernen Pfluge einherzukeuchen. Wenn man das bosnische Land betrachtet, wird man sich leicht der Ansicht zuneigen, daß das Kulturland in den letzten Jahrhunderten (von der allerjüngsten Zeit abgesehen) keine wesentliche Mehrung er- fahren habe. Die Bedürfnislosigkeit des Volkes, sein nomadischer Hang, die fortwährenden Unruhen machen dies begreiflich. Dieses Volk ging dem Walde nicht mit der Rodaxt, sondern mit der freien, des Stalles nicht gewohnten Herde zu Leibe. In kultivierten Ländern steht der Viehstand mit dem bebauten Boden in einer bestimmten Relation, die durch Winterstand und Futtervorrat gegeben ist. Der Viehstand ist auch bei zeitweiligem Weidebetriebe mit dem Kulturboden verknüpft, ja man zählt ihn zum fundus instructus eines Gutes. Hier war er ein Besitz für sich, von dem Ausmaße des Kulturbodens fast gar nicht abhängig, sondern nur beeinflußt von dem zur Verfügung stehenden und so oder so hinzu gewinnbaren Weideboden. Aus diesem Verhältnisse folgte das Streben nach bequemster und freiester, an keine Grenzen gebundener Haltung des Viehes, folgte die maßlose Ausnutzung des nächstgelegenen freien Bodens, folgte die beispiellose Verstümmlung des Holzwuchses, den er trug, — folgte bei gleichzeitigem rohesten Betriebe der unent- behrlichen Holznutzung die Entstehung jener trostlosen Form des bosnischen Waldes, der als „Buschwald” für einen großen Teil der Balkanländer typisch ist. Die auf einige Schläge und Vieh- triebswege vieler Gegenden der Alpen beschränkten Weidever- stümmlungen sind ein Glac&handschuh dem gegenüber, was der Orientale in seinem Buschwalde mit dem Zahne des Viehes, mit seiner Axt und seinem Baummesser geleistet hat. Nicht genug, 88 Zweiter Abschnitt. daß das Vieh nahezu das ganze Jahr über sich an dem jungen Laub oder dem jungen Holze ergötzt, wird das wenige Oberholz auch noch mit einer rücksichtslosen Gewinnung des Futterlaubes verstümmelt, — geköpft und geschneitelt. Es ist keine Übertreibung, wenn man sagt, dab es im bosnischen Buschwalde Strecken gibt, wo man vergebens nach einer hinreichend soliden — Reitgerte sucht. Im schärfsten Gegensatze zu dieser Waldform steht der Wald des Hinterlandes, überhaupt der Wald, der sich entweder in hoher Lage befindet oder in den tieferen Falten des Terrains verbirgt. Die Benutzung dieser Holzgründe sagte der bequemen Art des Volkes nicht zu. Dieses Land blieb verschlossen, unbekannt der großen Mehrzahl der Bewohner, hier wuchs alles Holz des Einzel- stammes zu riesigen Dimensionen heran, hier mehrte sich die Masse der einzelnen Bestandesglieder auf Kosten der Masse der Flächeneinheit, — hier waltete die Natur allein, hier häufte sich der Moder unterlassener Nutzungen, hier war und blieb das Land tot, das Mewat des Scher’i, das niemand zum Leben zu erwecken die Lust hatte. Die Waldblöcke, die „Planina” in der Vielzahl, waren durch die Schrecken ihrer Wildnis, durch ihre Ferne oder auch nur durch ihre Unwegsamkeit geschützt. Hirten und Heiducken schwelgten hier ab und zu in dem von der Natur und der Un- tätigkeit der Menschen dargebotenen Überflusse, — sei es, indem sie den Herden durch Feuer den Weg bahnten, sei es, indem sie Hunderte von Urwaldriesen „ankosteten”, um ein paar Kubik- schuh Holz für besondere Zwecke zu gewinnen, oder indem sie die herrlichsten Nadelholzstämme, zumal der Schwarz- und Weiß- kiefer, um einiger Kienholzspäne willen, dem Verderben oder doch einer namhaften Entwertung überlieferten. Zwischen diesen Extremen, dem Buschwalde und dem Ur- walde, gab es allerdings noch eine dritte Waldform, die einzige, die vor diesem Volke und seinen Großen einen bescheidenen Strahl Gnade gefunden hat, den Eichenwald, in der selbstver- ständlich ganz unbeabsichtigten Hoch-, Nieder- und teilweise Mittelwaldform. Diese Bestände machen im Hügellande den Ein- druck, manchmal mit etwas mehr Respekt behandelt worden zu sein. Hier hat die türkische Regierung auch zuerst an eine regel- mäßige Verwertung des Holzes im großen gedacht und es scheint, daß zunächst die Einleitung dieser Holzverkäufe sie bestimmt hat, einige französische und polnische Forsttechniker ins Land zu be- rufen, welche im übrigen keine Zeugnisse ihrer Tätigkeit hinter- lassen haben. Auf dem Karste, von dem im ersten Abschnitte schon aus- führlicher die Rede war, verhielt es sich mit der Behandlung des Waldes selbstverständlich nicht besser, als im Inneren Bosniens. In hoher Lage landeinwärts blieben auch hier gewaltige Blöcke mehr oder weniger unberührten Waldes zurück. Unten aber räumte man mit der Eiche gründlich auf. Der Eichenhochwald Dubrova zwi- schen Metkovi£, Stolac und Mostar soll 5000 ha groß gewesen sein und vornehmlich weichhaarige und mazedonische Eiche enthalten haben. E % e x Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 89 Dieser Wald wurde anfangs der 1850er Jahre durch einen Triester Holzhändler ausgebeutet, welcher sämtliche gesunde und hinlänglich starke Stämme zur Fällung brachte. Der Rest wurde nachher bei dem gänzlichen Mangel an Aufsicht von den Be- wohnern jener Gegend teils zu eigenem (Gebrauche, teils zum Verkaufe nach Dalmatien ausgenutzt, so daß dermalen der Wald größtenteils auf Ausschlagholz reduziert ist. Nicht unbedeutende Teile wurden gerodet und in landwirtschaftliche Kultur umge- wandelt. Die Verstümmlung des Niederwaldes stand hier noch üppiger in Blüte als im Hinterland, wozu außer den einheimischen auch die dalmatinischen Herden beitrugen und alle Ungunst der Er- scheinungen des Karstphänomens sich gesellte. Über die Behandlung des Waldes in diesen Gegenden ver- breitet sich ein alter Franziskanerschematismus, welchen Hoernes® ohne Datumsangaben zitiert, folgendermaßen: Quod silvas spectat, hodiedum aliquas proceres (proceras) arbores in paucis quibusdas montibus vix est invenire;, maxima in parte signanter in meridionali satis ex longinquo et vix ipsa vilia ligna habere possumus, quibus ignem alamus. Succensiones integrarum silvarum ad effectum miserabilis inseminationis frumenti, excisiones interminabiles pro parandis carbonibus proque exco- quenda calce, excisiones item indiscretissimae arborum et ramo- rum ad paranda culmina tempore hiemali animalibus porrigenda (die sogenannten Lißnjaci) his cum adjunxeris fabricationes per- multas hoc nostro tempore efformatas, tumque interminabiles sepes: jam habebis plenam causam, cur nostri montes callesque horrida calvitie laborant. Neque putis a nobis religiosis et gubernio et nostre genti meliora non recordari de conservatione de que silvarum inplantazione; sed surdis canere frustra est. (Was die Wälder betrifft, so ist es heutzutage kaum mehr möglich, einige Überständer auf einzelnen wenigen Bergen vor- zufinden; zum größten Teil, besonders gegen Süden hin, können wir selbst billiges Brennholz nur aus ziemlicher Ferne und mit Mühe auftreiben. Vernichtung früher unberührter Wälder durch Feuer, der Erzielung eines kümmerlichen Getreidebodens zuliebe, maßlose Nutzung behufs Gewinnung von Kohl- und Kalkholz, ferner rücksichtsloseste Nutzung von Bäumen und Ästen zur Her- stellung von Hürden für das Vieh zur Winterszeit [die sogenannten -Liönjaci], hierzu die verschiedenartige technische Verwendung des Holzes, die in unserer heutigen Zeit sich entwickelt hat, ferner die ausgedehnten Einhegungen, so hat man der Gründe genug, weshalb unsere Berge und Hügel in so trostloser Kahlheit starren. Man glaube nicht, daß wir Mönche es dem Gubernium und unserer Bevölkerung gegenüber an wohlgemeinten Vor- stellungen bezüglich der Erhaltung und Aufforstung der Wälder fehlen lassen; aber tauben Ohren predigt man vergebens.) In so verderblicher Art dem leicht erreichbaren Walde zu- gesetzt wurde, so unbedeutend waren im Hinblicke auf die großen 90 Zweiter Abschnitt. Flächen des zur Verfügung stehenden Waldlandes die Nutzungen. „Den Eigenbedarf des Herrenhauses” — lesen wir in einem amt- lichen Expose — „lieferten die Kmeten dahin ab in regelmäßiger oder ausnahmsweise beim Bau oder der Ausbesserung eingefor- derter Frohne. Das Kmetenhaus aber bezog das Holz ohnehin aus dem nächstgelegenen Bestande, und im Winter schleppten die Bauern gelegentlich einige Pferdelasten Holz in die Stadt, um sie dort zu verhandeln. Ebenso bildeten Kienspäne (für primi- tive Hausbeleuchtung) und Holzkohlen für das allgemein übliche Kohlenbecken (mangal), das oft den Ofen vertrat, für die Kaffee- küche und für die Schmiede einen Handelsartikel und einen Nebenverdienst für den Bauern. In einigen Gegenden wurden auch Werkzeuge und Geräte, Wiegen, Spindeln und ähnliches er- zeugt und zum Verkaufe gebracht. Damit war auch die Serie der Verwertung erschöpft. Das Gerät des Bauernhauses, klotzig und plump, mit enormer Holzverschwendung erzeugt, beschaffte sich das Haus selbst, ebenso war der Bauer auch sein eigener Zimmer- mann. Alles ward mit der Hacke gearbeitet. Die Säge war kaum bekannt, wenigstens nicht im großen Format. Die langen und breiten Dachschindeln, die Latten und Bretter aller Art, — alles lieferte der Zimmermann mit Beil und Hacke. Auch die zünftigen Handwerker in den Städten arbeiteten nicht viel anders, auch sie bezogen das Holz von den Bauern und zahlten nur Fällung und Bringung, das Holz selbst war ohne Wert.” Das erste Objekt der Verwertung im großen bildeten, wie schon bemerkt, die in der Nähe der Save gelegenen Eichenforste, Man findet vielerlei Zeugnisse dafür, daß diese Nutzungen in ziemlich bedeutendem Maße betrieben wurden. Zuerst sind es die schon im ersten Abschnitte erwähnten Konsularberichte,??) dann mehrere Öffertausschreibungen, welche darüber Aufschluß geben. Der Konsularagent in Breka berichtete am 5. September 1867, „daß die gesamten Eichenwälder an der Drina und Save, wo die Stämme zum technischen Gebrauche geeignet waren, seit Dezennien abgestockt und verwertet sind, so daß nur mehr kleine Reste jener Eichenwälder vorhanden sind, die einst in der Posa- vina bestanden.” Der Konsularagent in Sarajevo teilte am 5. Sep- tember desselben Jahres mit, daß bis zum Jahre 1860 die Forst- produktion Bosniens, namentlich in den Kreisen Bihae, Banjaluka und Tuzla, eine sehr bedeutende gewesen sei. „Von großer Be- deutung war insbesondere die Faßdaubenfabrikation für den Ex- port nach Frankreich und England in den Jahren 1855 bis 1859. Der österreichische Holzspekulant Wraniczany hat während dieses Zeitraumes großartige Exportgeschäfte in diesem Artikel für London realisiert.” Die Pforte habe dann 1861 infolge der „forstwidrigen Ausbeutung” die Holzausfuhr verboten, nachträg- lich aber zugunsten heimischer Spekulanten Ausnahmen gemacht. Es seien im Jahre 1865 den türkischen Untertanen Josipovi6 und Radulovic Eichenstämme für drei Millionen Faßdauben zum Preise von 125 Piaster (= 25 K) per 1000 Stück verkauft worden. — Er «= R Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 91 Die erwähnten Offertausschreibungen der Jahre 1869 und 1870 bezogen sich gleichfalls auf die der Save zunächst liegenden weg- samsten Waldungen, wo die Erzeugung von mehreren Millionen Dauben ausgeboten wurde. Auch einiges Nadelholz, das in solchen Waldorten vorfindig war, und Buchenbrennholz kam bei dieser Gelegenheit zum Verkaufe, Dies zur Charakteristik der ersten größeren Holzverkäufe ‚der türkischen Regierung. Es besteht kein Zweifel darüber, daß diese Exploitationen Anlaß zur Geltendmachung von Eigentumsansprüchen auf Wald- land gegeben hatten und der Adel es mehrfach versuchte, derlei Ansprüche durch Besitzhandlungen zu bekräftigen. Bei Aufhebung der Leheninstitution war angeordnet worden, daß von nun an alle von den Spahis an Staatsgründen ausgeübten Rechte an den Staat zurückzufallen haben. Die Verwaltung der Staatsgründe überging an staatliche Beamte (Tapu = Beamte), unter welchen man sich jedoch nicht etwa richtige Verwaltungs- beamte, sondern nur solche Organe vorzustellen hat, welche eine Art Evidenz des Staatsbesitzes und die Verabfolgung der Tapien zu besorgen hatten.?!) Der radikale Umschwung, welcher durch die Aufhebung der Leheninstitution herbeigeführt war, gab denn auch Veranlassung zu einer neuen Kodifikation der den Grund- besitz des Staates (Mirije) betreffenden Normen. So kam das Gesetz vom 7. Ramazan 1274 (1858) zustande, welches noch heute Giltigkeit hat und kurzhin das „Grundgesetz” genannt zu werden pflegt. Dieses Gesetz und das sogenannte Tapugesetz vom 8. däemaziul evel 1275 (1859) und die im Zu- sammenhange damit erlassenen Instruktionen trachteten den Be- sitz an Staatsgründen ins klare zu stellen. Im $ 8 des Grund- gesetzes war bestimmt, daß jedem Bewohner bezüglich seiner eigenen Gründe zum Beweise des rechtlichen Besitzes Tapien auszufolgen sind, während $ 1 der Instruktion über Tapuurkunden verfügte, daß von nun an niemand und in keiner Weise der Be- sitz eines Staatsgrundes ohne Tapie erlaubt wird. Wenn diese Be- mühungen nicht zum Ziele führten, war daran in erster Linie wohl der Umstand schuldtragend, daß es an Karten, wie über- haupt, so auch für die Feststellung der Tapuobjekte in der Natur gebrach und daß die Urkunden, von ihrer mangelhaften Ab- fassung abgesehen, auch der Gegenstand vieler Mißbräuche ge- worden waren. Die benannten Gesetze bildeten nichtsdestoweniger eine er- wünschte Handhabe für die Ordnung der Verhältnisse unter der österreichisch-ungarischen Verwaltung. In ähnlicher Weise ist das unter Omer Pascha erlassene Forstgesetz vom 11. schewal 1286 (1869) zu beurteilen. Es gab alle Mittel zur Herstellung der Ordnung innerhalb des Wald- besitzes an die Hand, die türkische Regierung führte es jedoch nur in einzelnen, wenig Schwierigkeiten darbietenden Bestimmungen, keineswegs aber in seinem Hauptinhalte durch. 92 Zweiter Abschnitt. Dieses Gesetz regelte durchgreifend die Eigentumsfragen. Es erklärte, daß die Wälder des ottomanischen Reiches entweder Staats-, Vakuf-, Gemeinde- oder Privatwälder sind und trug damit dem Rechtsstande Rechnung, der sich im Laufe der Zeit heraus- gebildet hatte. Was die Privatwälder anbelangt, blieb lediglich das oben erwähnte Grundgesetz maßgebend (Art. 1). Die Staats- wälder, heißt es, werden „als solche bezeichnet und abgegrenzt”. Die von den Staatswäldern handelnden Bestimmungen (Art.3 bis 18) haben „nur für jene Wälder Geltung, die in besagter Weise bezeichnet, abgegrenzt und vom Staate bewirtschaftet werden”, — Aus den folgenden Bestimmungen tritt mit besonderer Wichtig- keit Artikel 5 hervor, welcher nach dem amtlichen Texte besagt, daß die Dorfbewohner „berechtigt sind, das zum Aufbaue oder zur Herstellung ihrer Wohnhäuser, Speicher, Stallungen und sonstiger ähnlicher Bauwerke, zur Anfertigung ihrer Wagen und Ackerbaugeräte und zur Befriedigung ihrer eigenen häuslichen Bedürfnisse nötige Bau-, Werk- und Brennholz aus den Staats- wäldern unentgeltlich zu beziehen” und ihnen auch gestattet, derart unentgeltlich bezogene Materialien (Brennholz und Kohle) „vermittels ihrer eigenen Fahrzeuge und Tragtiere auf ihrem zu- ständigen Marktplatz zum Verkaufe zu bringen”. Ferner spricht dieses Gesetz den Landbewohnern den unentgeltlichen Eintrieb des Weideviehes, beziehungsweise das Recht zu, dasselbe auch in fremden Bezirken gegen Entrichtung der Weidetaxe im Walde weiden zu lassen. Endlich wird ihnen auch der taxfreie Bezug des natürlich gefallenen Holzes eingeräumt. Nach einer anderen Lesart, die — wie uns gesagt wurde — von einem gediegenen Kenner der türkischen Sprache herrührt, wäre bezüglich des Holzes im Original nur ausgedrückt, daß die Bewohner der Dörfer das (oben näher bezeichnete) Holz in den Staatswaldungen unentgeltlich „fällen werden”, also nicht „be- rechtigt sind” usw. Es sind sehr wichtige Neuerungen, welche mit diesem Ge- setze inauguriert wurden. Die Definition des Staatswaldes als Domäne, welche vom Staate bewirtschaftet wird, und die Ver- briefung des freien Nutzungsrechtes der Einwohnerschaft inner- halb dieses Waldeigentums in einer Form, welche einer Servitut gleichkommt. — Die Einführung der Kategorie Gemeindewald entsprach jedoch nur dem eingelebten Begriffe der baltalyk’s (= Hiebsfläche vom türkischen balta=Hacke) und schloß sich an das bestehende Rechtsverhältnis an. Der Vakufwald wurde der staatlichen Bewirtschaftung überwiesen und den für den Staats- wald gegebenen Vorschriften unterworfen. Die Durchführung dieses Gesetzes hätte erheischt, daß man ohne Aufenthalt zu der im Artikel 2 vorgesehenen Bezeichnung und Abgrenzung der Staatswälder geschritten wäre und die Be- wirtschaftung derselben organisiert hätte. — Dazu kam es jedoch unter der ottomanischen Verwaltung nicht, das Forstgesetz blieb ein sehr schätzenswertes Schriftstück und man schaltete nach wie Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 93 vor mit den Holzbeständen wie mit einem herrenlosen Gut. Ein- flußreiche Grundherren übten willkürliche Eigentumsrechte und das Hirtenvolk wüstete wie früher in den Wäldern. Die Behörden sollen mißbräuchlich Tapien auf Wald als vermeintliches Kultur- land ausgegeben und damit die Zentralverwaltung genötigt haben, gegen solchen Unfug einzuschreiten. Dem Forstgesetz war eine Reihe von Durchführungsinstruk- tionen gefolgt, welche das Verfahren bei Verabfolgung des un- entgeltlich beziehbaren Holzes (1871), die Harzgewinnung (1872), die Taxen für Holz und Kohle zu Handelszwecken (1874 und 1875), das Verfahren bezüglich der noch nicht in ordentliche Staats- bewirtschaftung genommenen Forste (1875), die Konstatierung des Waldbesitzes (1873), die Prüfung der Waldbesitzurkunden (1876) und die Verwaltung der Vakufwälder betrafen. Alle diese Ver- fügungen blieben jedoch, wie das Forstgesetz selbst, wirkungslos, weil sie nicht durchgeführt wurden. Das Forstgesetz vom Jahre 1869 muß heute als eine höchst wertvolle Grundlage für die später unter der österreichisch-unga- rischen Verwaltung erfolgte vollständige Bereinigung des Wald- eigentumsstandes bezeichnet werden. Auch der zweite Teil des- selben, welcher von den Forstfreveln und dem Strafverfahren handelt, bot bis zur Erlassung neuer Vorschriften die Grundlage der bezüglichen Amtshandlungen. Von jenen Ideen des Wald- schutzes, welche im vorigen Jahrhundert die Gesetze aller Kultur- staaten der alten und neuen Welt durchdrungen haben, weiß dieses Gesetz jedoch nichts. 2. Die Maßnahmen der neuen Verwaltung. Die österreichisch-ungarische Verwaltung fand in forstlicher Hinsicht tabula rasa vor. Es war alles nachzuholen, was ander- wärts in einem ruhigen, vom Staate nur teilweise beeinflußten Entwicklungsgange von Jahrhunderten geschehen war. Es gab kaum Ansätze zu dem, was man forstliche Ordnung nennt, noch weniger war im Lande Verständnis für die Waldwirt- schaft überhaupt und bei irgendwem vorhanden. Auf die Mit- wirkung privatwirtschaftlicher Tätigkeit konnte um so weniger gerechnet werden, als — das war ja bald klar — der Staatswald- besitz weit im Vordergrunde stand. Alles lag an der Staatsver- ‚ waltung:. Wenn es in unseren heutigen Kulturstaaten genügt hatte, daß die Regierung die natürliche Entwicklung der Waldwirtschaft aus großen Gesichtspunkten lenkte und förderte, so kam es hier darauf an, gänzlich deroute Zustände zu meistern. Man hatte es mit einer organisatorischen Arbeit von Grund auf, mit Surrogaten für eine natürliche Entwicklung, — und dies alles in einer Zeit zu tun, die forstlich schon auf einer hohen Stufe stand, alle Mühsal des Aufbauens schon vergessen hatte und ungestüm einen Wandel wollte, der ihr mit Riesenschritten nachkam. 94 Zweiter Abschnitt. Im letzeren Moment sind die Ursachen der meistens ganz verfehlten Beurteilung der heutigen forstlichen Verhältnisse unserer Okkupationsprovinzen zu suchen. In der forstlichen Entwicklung lassen sich deutlich zwei Perioden unterscheiden. Die erste reicht bis 1882. Sie ist charak-- terisiert durch einen raschen, energischen, unvermittelten Reform- anlauf, der notwendigerweise zurückschnellen mußte; sie hat viel- leicht auch einen kleinfiskalischen Geist auf dem Kerbholz, der‘ dem Erfolg gleichfalls im Wege stand. Die zweite Periode ist mit einer Umgestaltung des ganzen Verwaltungsapparates verknüpft, sie stellt die Leitung der forstlichen Angelegenheiten mit den Grundsätzen der Gesamtverwaltung in Einklang, sie beobachtet ein vorsichtiges, kluges, bei fortschreitender Festigung der Zu- stände auch wieder energisches Vorgehen, sie verfolgt mit Sicher- heit ihre weit gesteckten Ziele. Diese zweite Periode fällt mit der langjährigen Wirksamkeit des verewigten gemeinsamen Finanzministers Benjamin v. Källay zusammen. Die neue Verwaltung richtete ihre Aufmerksamkeit zuerst auf einen, anfangs freilich nur sehr lockeren Schutz des Waldes und auf die Sicherung der dem Staate aus demselben zukommen- den, noch kleinen Einkünfte. Das Ministerium teilte der Landesregierung mit dem Erlasse vom 2. Dezember 1878 einen Forstrat und einen Forstkonzipisten zu, welche vorerst einige Orientierung gewinnen sollten. Im darauffolgenden Jahre wurden Forstreferenten bei den Kreis- behörden bestellt, denen man für jeden Kreis zwei bis vier be- rittene, schreibkundige Waldaufseher beigab. Diese Organe über- wachten, so gut es eben ging, den Holzbezug zu Verkaufszwecken; doch mußte dieser Dienst bald verstärkt werden. Nachdem der Holzzehent, beziehungsweise die Forstproduktentaxe tarifiert und geregelt worden war, stellte man behufs Einhebung dieser Ge- bühren in allen Städten und Marktorten Einnehmer an, welche durch Prozente von den Taxen entlohnt wurden. Zu dieser Zeit genügte es, daß, wer Holz für den Klein- handel im Walde gewinnen wollte, beim zuständigen Bezirksamt einen Erlaubnisschein erhob, welcher ihn berechtigte, das Holz — ohne Vorzeige — nach eigener Wahl zu fällen. Eine zweite Phase war, daß die Landesregierung den Bezug von Bau- und Werkholz seitens der eingeborenen, nach dem Forstgesetze Bezugsberech- tigten, seitens der einheimischen Sägemühlenbesitzer und aus der Monarchie eingewanderten Holzhändler an die forstliche Vorzeige knüpfte, während die zuerst genannten Parteien mit dem Brenn- holz: und Kohlholzbezuge an die massenhaft vorkommenden Lager- und Brandhölzer gewiesen wurden, die ohne Vorzeige aufgearbeitet werden durften. Im Jahre 1879 folgten rasch nach einander Maßregeln zur Verhütung von Waldbränden, Anordnungen bezüglich einer schonenderen Gewinnung von Spaltwaren, Kienholz und Nadel- Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 95 holzgipfeln zu Verzäumungen, wegen eines minder schädlichen Betriebes der Waldweide und Einschränkung der Ziegenhaltung, — womit die schreiendsten Übelstände beseitigt werden wollten. In dasselbe Jahr fiel die Einleitung und Durchführung einer Expertise über die forstlichen Verhältnisse des Landes, an welcher der damalige Forstrat, nun Hofrat i. R, Hermann Ritter von Guttenberg, der seither verstorbene damalige Forstreferent in Sarajevo, Forstrat Max Schweiger und Öberförster Franz Kaltner teilgenommen hatten. Man bedurfte auch eines Über- blickes über den exploitationsfähigen Waldstand. Die Experten schätzten den Waldstand auf 50°, der Landesfläche. Sie besich- tigten 566.700%a Hochwälder und schätzten die schlagbaren Holz- massen derselben auf zirka 78.000.000 fm Laub- und 61.000.000 fm Nadelholz an. Das Nutzholz berechneten sie im Laubholz auf 1,690.000 fm, im Nadelholze auf 23,256.000 /m. — Der Leiter dieser Expertise überreichte auf Anordnung des Ministeriums auch den Entwurf einer Forstorganisation, welche jedoch wegen ihrer Kost- spieligkeit nicht durchdrang. Auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 20. April 1880 wurde indessen bei der mittlerweile kreierten Finanz-Landes- direktion ein Forstdepartement als Direktionsstelle errichtet, für welches systemisiert wurden: 1 Forstrat, 1 Forstmeister, 1 Forst- ingenieur, 1 Forstkonzipist und 2 Forstpraktikanten. In den Kreis- städten richtete man gleichzeitig 5 Forstämter als Inspektions- stellen ein und bestellte in angemessener Verteilung über das ganze Land 27 Forstverwaltungen. Das Schwergewicht dieser Organisation war auf die Tätig- keit der Kreis- und Forstverwaltungsbeamten gelegt. Für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst waren ganz ungenügend } nur 26 Forstwart- und 18 Waldhüterposten vorgesehen. | Die Besetzung aller dieser Posten hatte ihre Schwierigkeiten, da sich nicht genug vollqualifizierte Bewerber um die Beamten- | stellen einfanden, das unbedingte Erfordernis der Kenntnis der Landessprache für die unteren Dienststellen auch nicht gestattete, | die fachliche Eignung genügend zu berücksichtigen. Es gelang _ wohl, einige tüchtige Kräfte für die wichtigsten Posten zu ak- _ _ quirieren, doch machte sich im übrigen die beschränkte Auswahl j unangenehm fühlbar. v' Die Stellen wurden sukzessive besetzt und die Wirkungs- t kreise der Forstorgane durch eine besondere Instruktion vom Mai 1880 geregelt. Diese Instruktion erwies sich jedoch insofern als mangelhaft, als sie nicht aus den gegebenen Verhältnissen ent- _ sprungen, sondern westlichen Mustern angepaßt war, die hier nicht taugten. R Im Jahre 1881 schritt man zur Hinausgabe allgemeiner Vor- © schriften für die Durchführung kleinerer und größerer Holzver- käufe und regelte die betreffenden Kompetenzen der Forstver- waltungen und Forstämter einerseits, sowie die Genehmigungs- vorbehalte der Finanz-Landesdirektion und des Ministeriums Kl a | 96 Zweiter Abschnitt. anderseits, wobei unentgeltliche Holzabgaben für Gemeinde- und Kultuszwecke, sowie für Private, von der Zustimmung der ge- nannten Direktion abhängig gemacht wurden. Mit dem Verkaufe von Eichennutzholz war schon im Jahre 1879 begonnen worden. Systematisch vorbereitete Verkäufe mit vorheriger Massenaufnahme am Stehenden und nachherigem Ausgebot fanden jedoch erst vom Jahre 1881 an statt. Aus dieser Zeit datiert auch ein erster, wegen Wahl eines nicht geeigneten Transportmittels jedoch mißlungener Versuch, im Igmanwalde oberhalb Sarajevo den Regiebetrieb einzurichten. Die Unklarheit, welche bezüglich des Wealdbesitzstandes herrschte, hinderte die Verwaltung in dem beabsichtigten Angriffe regelmäßiger größerer Nutzungen. Auf die von ihren Kmeten ausgeübten Nutzungsrechte gestützt, traten viele Grundherren mit Waldeigentumsansprüchen hervor. Dies hatte die Landesregierung schon 1879 bestimmt, die Bevölkerung mit kurzer Frist zum doku- mentarischen Nachweise der bezüglichen Besitztitel aufzufordern. Diese Maßregel schlug jedoch fehl, weil die Forstorgane wegen der Unklarheit der Urkunden sich an die Ausscheidung des Privat- waldes nicht heranwagten und ihre Anzahl zur Bewältigung solcher Aufgaben auch nicht ausreichte. Auch ein zweiter Versuch, diesen Anständen durch ein besonderes, von Fall zu Fall einzuleitendes Klarstellungsverfahren zu begegnen, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Valor Übersicht und freie Hand konnte erst von der Durchführung der Katastralvermessung erwartet werden, welche im August 1880 ihre Arbeiten begann. Dieses Werk war eine fundamentale Vorbedingung für alle Rechtsordnung, für alle weiteren Maßnahmen auf forstlichem Gebiete. Mit der Katastral- vermessung brachte man, wie noch an anderer Stelle ausführlich dargelegt werden wird, eine Schätzung der Waldungen und die Anlage von Waldkarten in Verbindung. Die ersten Aktionen auf forstlichem Gebiete hatten eine tief- gehende Beunruhigung der Bevölkerung hervorgerufen. Sie waren zu rasch und breit in Szene gesetzt worden, sie waren den tief eingewurzelten Vorurteilen nicht gewachsen. Der Anlauf schnellte zurück, die selbständige Finanzverwaltung befand sich nicht im Einklange mit der großen politischen Mission, welche im Lande zu erfüllen war. Allein die Erfahrungen dieser Zeit haben vielleicht gemacht werden müssen, um die besseren, zum Ziele führenden Wege beschreiten zu können. Mit dieser Erkenntnis setzt die zweite oben bezeichnete Periode ein. Auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 29. Juli 1882 wurde die zwei Jahre vorher errichtete Finanz-Landesdirektion aufgelöst und die Finanzverwaltung der Landesregierung einver- leibt, so daß diesein den drei Abteilungen für politische Verwaltung, Justiz und Finanzen, wozu später noch eine Abteilung für den Baudienst trat, in ihrer ursprünglichen Geschlossenheit und von a en nn u P “ E „u > Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 97 einheitlichen Gesichtspunkten geleiteten Einflußnahme auf alle Verwaltungszweige wieder hergestellt war. Die vielen Berührungspunkte des Forstwesens mit den ver- schiedenen Gebieten der Verwaltung und besonders seine engen Beziehungen zur Landwirtschaft bestimmten das gemeinsame Ministerium, das Forstdepartement aus der Finanzverwaltung aus- zuschalten und ohne wesentliche Änderung seiner inneren Ein- richtung der politischen Abteilung der Landesregierung einzuver- leiben. Diese Verfügung hatte für das Land und das Fach kaum weniger zu bedeuten, als seinerzeit in Österreich die Verlegung der Staatsgüterverwaltung aus dem Finanzministerium in das Ackerbauministerium; denn die Administrativabteilung in Sarajevo ist nicht auf die Agenden „des Inneren” im Sinne unserer Ressort- einteilung beschränkt, ihr unterstehen vielmehr auch die Ange- legenheiten der Landeskultur in ähnlichem Umfange, wie sie bei uns im Portefeuille für Ackerbau vereinigt sind. Das neue System brachte folgerichtig mit sich, daß die früheren Forstämter und Forstverwaltungen als selbständige Ämter aufgelöst wurden. Die Kreis- und Bezirksämter faßten überhaupt alle Verwaltungszweige in sich zusammen und nahmen nun auch das Forstwesen in sich auf. Das in der Organisation begründete Prinzip, jedem Kreis- und Bezirksamte einen forst- technischen Beamten als Referenten beizugeben, gelangte jedoch vorläufig bei den Bezirksämtern nur teilweise zur Durchführung. Es wurden bestimmt: a) Für das Forstdepartement der Landes- regierung: 1 Forstrat, 1 Forstmeister, 1 Forstingenieur, 1 Forst- konzipist und 2 Praktikanten; 5b) für die Kreisbehörden: 1 Forst- meister, 4 Oberförster und 2 Praktikanten; c) für die Bezirks- ämter: 11 Forstassistenten, 1 Forstpraktikant und 28 Forstwarte. — Außerdem wurden den letztgenannten Amtern für den Forst- schutzdienst 19 Forstwarte und 150 Waldaufseher beigegeben. Das bedeutete immerhin einen Fortschritt, konnte aber dem Bedarfe auf die Dauer in keiner, am wenigsten in der untersten Instanz genügen. Es fanden denn auch in der Folge wiederholt Vermehrungen dieses Personalstandes unter Berücksichtigung der wünschenswerten besseren Qualifikation der bei den Bezirksämtern wirkenden Organe statt, wovon noch an anderer Stelle die Rede sein wird. Nur en passant soll hier erwähnt werden, daß durch die Ver- ordnungen vom 2. Jänner 1883 und vom 29. Juli 1901 eine gründ- liche Reform des Forststrafwesens und der Schadenersatzleistung in der Hauptsache nach jenen Grundsätzen platzgegriffen hat, die diesfalls in der westlichen Reichshälfte gelten. In vielen Punkten mußten freilich auch andere Wege beschritten und den wald- schädlichsten Handlungen mit stärkeren Mitteln entgegengewirkt werden. In das Jahr 1884 fällt die Durchführung einer zweiten forst- lichen Expertise, welche den Großhandel mit Holz ins Auge zu fassen hatte. An dieser namehn Teil: Regierungsrat Professor Dimitz, Bosnien. 7 98 Zweiter Abschnitt. Dr. A. Freiherr v. Seckendorff, Forst-, Bau- und Betriebs- ingenieur der Alpinen Montangesellschaft Carl Petraschek, Kommissionsholzhändler und Schätzmeister Georg Leinner aus Wien und Holzhändler Anton Offenheimer aus Triest. Diese Expertise hatte die merkantile Angriffswürdigkeit der Waldungen festzustellen und jene Punkte auf das bestimmteste zu bezeichnen, welche sich zur Eröffnung der betreffenden Opera- tionen am besten eignen dürften, außerdem aber alle jene Daten beizubringen, welche geeignet sein mochten, über die Eignung dieser Objekte ein bestimmtes Urteil fällen und die Operationen mit Beruhigung einleiten zu können. Große Wichtigkeit kam nun jener Tätigkeit der neuen Ver- waltung zu, welche auf die Bereinigung des Waldbesitzstandes und dadurch mittelbar auf die Finführung eines regelmäßigen Forstbetriebes gerichtet war. Die Landesvermessung war inzwischen weit vorgeschritten, die Regulierung des Waldbesitzes trat in den Vordergrund der Aktion. Am 20. Februar 1884 erhielt die seit geraumer Zeit vor- bereitete, bahnbrechende Verordnung über die Verleihung von Tapien auf Grundstücke, welche zum Waldlande gehören, die Allerhöchste Sanktion. Nach dieser Verordnung fand bei jedem Bezirksamte durch Landesregierungsedikte die Aufforderung zur Anmeldung der Eigentumsansprüche auf Waldland statt und waren die Ansprüche bei jenem Bezirksamte anzumelden, in dessen Bereich das ange- sprochene Grundstück lag. Behufs Prüfung der Ansprüche wurden besondere Regierungskommissäre, denen man das nötige technische Personal zuteilte, mit der Aufgabe bestellt, ihre Anträge nach Vollzug der Lokalerhebung unter Anschluß aller Erhebungs- und Verhandlungsakten an die für den betreffenden Bezirk eingesetzte Bezirkskommission zu leiten. Diese Kommission bestand aus dem Bezirksvorsteher, dem Grerichts- und Forstbeamten und aus zwei der Bevölkerung entnommenen Mitgliedern verschiedener Kon- fession. — Die Bezirkskommission hatte über die Anträge des Regierungskommissärs zu beraten und dieselben samt allen Ver- handlungsakten und den eigenen Anträgen der Landeskommission vorzulegen, die über die geltend gemachten Ansprüche mit Aus- schluß des Rechtsweges entschied. Die Mitglieder dieser Kom- mission wurden vom gemeinsamen Ministerium ernannt. Unter Vorsitz des Ziviladlatus fungierten als solche ein höherer politi- scher Beamte, ein Justiz- und ein Forstbeamte der Landesregie- rung, ein Obergerichtsrat und drei, verschiedenen Konfessionen angehörige Mitglieder aus der Bevölkerung. Gregren Entscheidungen der Landeskommission konnte binnen sechs Wochen an das gemeinsame Ministerium, welches endgiltig entschied, Einsprache erhoben werden. Die auf Grund dieses Verfahrens erflossenen Erkenntnisse hatten gemäß den Bestimmungen der Verordnung die Rechtskraft gerichtlicher Erkenntnisse. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 99 Die Landeskommission folgte dem Anspruchswerber, der mit seinem Begehren durchdrang, ein Besitzdokument, die Tapie, aus, in welcher die Grenzen des Besitzes und dessen Fläche, sowie der Betrag enthalten waren, welcher von dem verliehenen Wald- grundstücke als Bodenzins an Stelle des Zehents entrichtet werden mußte. Die Tapien bildeten später die Grundlagen für die grund- bücherliche Eintragung. Die Waldbesitzregulierung ist seit 1896 im ganzen Lande durchgeführt. Sie ergab einen Waldstand von 2,581.585 ha, hievon 551.770 ha Privatwald. Diese Ziffer erleidet aber immer noch Ver- schiebungen zugunsten des Privatbesitzes, weil seinerzeit die An- meldung vieler kleinerer, im Kulturlande gelegener Waldparzellen unterblieben war und die Verleihung dieser Grundstücke nach und nach folgt. Eigentumsansprüche von Dörfern oder Gemeinden auf Wald- grundstücke konnten auf Grund der Verordnung vom 20. Februar 1884 nicht geltend gemacht werden, weil die Ordnung dieser Ansprüche eine besondere, mit der Frage der Beholzungs- und Weiderechte der Ortschaften und Gemeinden im Zusammenhange stehende Angelegenheit ist. Auch wurde durch die Verleihung einer Tapie auf Wald an den gemäß des ottomanischen Forst- gesetzes darauf lastenden Holzbezugs- und Weiderechten nichts geändert, so daß das verliehene Waldland in erster Linie zur Deckung dieser Benutzungsrechte dient und der Staatswald für dieselbe nur bezüglich des Fehlrestes aufzukommen hat. Die Konstatierung der Grundstücke, welche den Gegenstand der Waldbesitzregulierung bildeten, ging auf Grund der Katastral- mappen vor sich. Zur Übersicht hatte man sich dabei kleinerer, im Maßstabe von 1:50.000 angefertigter Karten bedient, in welche außer den einzelnen Waldkomplexen nur die politische Einteilung, die Flüsse und Kommunikationen eingezeichnet waren. Die bosnisch-hercegovinische Waldbesitzregulierung reicht in ihrer Bedeutung nahe an jene große Aktion heran, welche in Österreich durch das Patent vom 5. Juli 1853, betreffend die Ab- lösung und Regulierung der Forstservituten eingeleitet wurde. Der Privatwald ist ausgeschieden und es unterliegt keinen Schwierigkeiten, den.Anteil der Behölzungs- und Weiderechte zu ermitteln, für welchen er tatsächlich aufzukommen hat. Dadurch erscheint ein wichtiger erster Schritt zur Entlastung des Staats- waldes durch die seinerzeitige Ablösung und Regulierung der Einforstungsrechte schon getan. Indem die Waldbesitzregulierung Ordnung schuf in der flächenreichsten Kulturgattung des Landes, ebnete sie der Durch- führung des am 13. September 1884 Allerhöchst sanktionierten Grundbuchsgesetzes dieWege. In dem Maße, als die erstere Aktion fortschritt, folgte ihr die Anlage der Grundbücher, welche dermal (1903) nur mehr für sechs Bezirke rückständig ist. In Anbetracht der zwischen dem Grundbuche und dem Ra- taster bestehenden engen Wechselbeziehungen wurde durch die FT 100 Zweiter Abschnitt. mit Allerhöchster Entschließung vom 27. Juli 1886 genehmigte Ver- ordnung, betreffend die Evidenzhaltung des Vermessungs- und Schätzungskatasters, und die einschlägige Instruktion auch in dieser Richtung Vorsorge getroffen, so daß unter einem mit der Eröffnung von Grundbüchern in einem Bezirke auch die Vor- schriften über die Evidenzhaltung, deren Organ bei den Bezirks- ämtern ein eigens bestellter Evidenzgeometer ist, in Kraft traten. „Die Bevölkerung des Landes” — sagt Eichler??) — „welche schon seinerzeit der Katastralvermessung in keiner Weise hindernd in den Weg getreten ist, hat den eingehenden Belehrungen, welche ihr über Zweck und Ziel der Waldbesitzregulierung und der Grundbuchsanlegung zuteil wurden, volles Vertrauen und den darauffolgenden Arbeiten ein bewundernswertes Verständnis ent- gegengebracht. Diese Arbeiten stießen fast nirgends auf Indolenz von Seite der Bevölkerung, sondern es hat die letztere dieselben mit allen Mitteln gefördert und deren Inangriffnahme von Bezirk zu Bezirk förmlich erbeten.” Wie früher schon erwähnt, war nach dem von der öster- reichisch-ungarischen Verwaltung republizierten ottomanischen Forstgesetze der Staatswald als solcher zu bezeichnen und abzu- grenzen. Die Vermarkung der Staatswaldungen, für welche das gemeinsame Finanzministerium schon mit dem Erlasse vom 16. August 1886 eine besondere Instruktion hinausgegeben hatte, folgte — im Jahre 1886 beginnend — der Anlage der Grundbücher und stellte den Staatsbesitz bisher in 29 Bezirken sicher. Dabei gingen die forstlich wichtigeren Bezirke voraus, für welche bei diesem Anlasse neue Waldkarten aufgelegt und Bestandesbeschrei- bungen verfaßt wurden. Jeder Fachmann wird den Umfang, die Bedeutung und die Schwierigkeiten dieser bahnbrechenden Arbeiten, die mit der Katastralvermessung 1880 beginnend, in einem Zeitraume von 23 Jahren nahezu vollständig bewältigt wurden, nach Gebühr zu würdigen wissen. Die Ausscheidung des Privatwaldes machte Vorkehrungen nötig, welche nun auch schon die zwei Hauptrichtungen der staat- lichen Fürsorge in forstlicher Beziehung hervortreten ließen. Im anfänglichen Chaos schieden sich dieselben noch nicht ab, es war nicht klar, wo der Staat in der Forstwirtschaft selbsttätig, wo er nur überwachend einzustehen hatte. Nun traten diese Grewalten deutlich hervor. Die Staatsverwaltung als Waldbesitzerin nahm für sich die volle Freiheit in der Bewirtschaftung ihres Waldes in Anspruch, weil sie sich den Beruf und die Fähigkeit vindizierte, dieselbe im Einklange mit der allgemeinen Wohlfahrt zu führen; die Ausübung der Forsthoheit gegenüber allem anderen Grund- besitze dieser Art wurde durch die mit Allerhöchster Entschließung vom 5. Dezember 1890 genehmigte Verordnung über die Bewirt- schaftung und forstpolizeiliche Überwachung der Privatwälder zum Ausdrucke gebracht. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 101 Dem entsprechend hatte man im gleichen Jahre innerhalb des Forstdepartements eine Teilung der Geschäfte nach Forst- betrieb einerseits und Forstpolizei anderseits vorgenommen, die später wieder fallen gelassen wurde, und unter Anlehnung an die bisher von Fall zu Fall erlassenen Vorschriften eine Instruk- tion für den forstlichen Dienst bei den Bezirksämtern verfaßt, Die dem Geiste der neuen Instruktion zuwiderlaufenden Erlässe und Vorschriften wurden außer Kraft gesetzt. Durch die Herstellung der Ordnung im Wealdbesitzstande war eine weiter ausgreifende Tätigkeit in Bezug auf die Ver- besserung der Waldzustände im allgemeinen und die Benutzung der ausgedehnten Staatswaldungen ermöglicht. In den herabgekommenen, wiederholt geschilderten Nieder- waldbeständen wurden, von kleinen Anfängen zu weit ausge- dehnter Maßnahmen fortschreitend, Verhegungen unter Einleitung regelrechter Hiebe vorgenommen, man wendete sich auf dem upanjacer Karste in Bosnien mit aller Energie den Aufforstungs- arbeiten und der Sanierung der mit dem Karstphänomen einher- gehenden bodenwirtschaftlichen Zustände zu; man war bestrebt, allenthalben Ordnung in die Ausübung der Waldweide und der vielen, auf dem Staatswalde lastenden Holzbezugsrechte zu brin- gen; man regelte den der Bevölkerung nach dem ottomanischen Forstgesetze zugestandenen kleinen Verkauf von Holz und Kohle und verlegte die Überwachung von den Marktorten in den Wald; man schenkte auch dem Betriebe der Nebennutzungen Aufmerk- samkeit und erließ Vorschriften für die Ausnutzung der Schotter- und Steinbrüche. Im Staatswalde hatte sich ein bedeutender Umschwung voll- zogen. Die Entstehung großer Montan-, Hütten- und anderer in- dustrieller Betriebe erforderte Vorsorge für die Deckung des wachsenden Holz- und Kohlenbedarfes. Der wirtschaftliche Auf- schwung der Städte und Märkte, die überall hervortretende Be- lebung der Bautätigkeit des Arars und der Privaten, nahm gleich- falls die forstliche Produktion in Anspruch. Es mußten rasch große Regiebetriebe in den Staatswaldungen eingerichtet werden, die, wenn sie auch nur teilweise im Selbstzweck der Staatsforst- verwaltung lagen, als die ersten Stätten eines großen regelrechten Forstbetriebes, als Quellen eines reichen Arbeitsverdienstes, im Lande eine hohe Aufgabe erfüllten. | Neben den schon früher entrierten, nun immer weiter aus- gedehnten Eichennutzungen hob sich allmählich auch die Verwertung des Nadelholzes, als deren früheste Etappe der 1882 abgeschlossene Vertrag einer Prager Firma auf Gewinnung von Tannennutzholz im Kozaracgebirge (Dampfsäge in Podgradce) anzusehen ist. Von hier an nahm der Abschluß von Abstockungsverträgen auf längere Dauer immer mehr zu und drang bis in jene entlegensten Wald- gebiete vor, von denen schon wiederholt die Rede war. Das bosnische Land wurde zu einem Emporium der vorgeschrittensten Holzindustrie und zu einem Faktor im Weltholzhandel. Die Staats- 102 Zweiter Abschnitt. wälder traten nach und nach in eine regelmäßige Rente ein, das tote Land der Gebirge beleßte sich und wo ehemals nur ab und zu der Hirte seine Herden trieb, schlängelten sich Schienenstränge, dampften Lokomotiven und blitzte der elektrische Funke. Die Forstverwaltung des Landes war von Jahr zu Jahr vor neue Aufgaben gestellt, der frühere Apparat war denselben nicht mehr gewachsen. Man mußte der Einrichtung des Forstbetriebes, der Betriebsführung selbst in den Regiebezirken und Vertrags- waldungen, dem Systeme der Transporteinrichtungen, der Orga- nisation der Waldarbeit Aufmerksamkeit zuwenden. So kam es zu einer neuerlichen Vermehrung des Personal- standes, zur Formierung selbständiger Forstverwaltungen außer- halb des Rahmens der Organisation vom Jahre 1882, zur Fest- stellung besonderer Direktiven für die Betriebseinrichtung im Staatswalde und zu einer Reihe von Maßnahmen, welche die höhere Qualifikation der forsttechnischen Organe und die Siche- rung eines entsprechend geschulten Hilfspersonals betrafen. An der 1889 in Sarajevo begründeten technischen Mittelschule wurde ein dreijähriger forstwirtschaftlicher Lehrkurs eingerichtet. Mit dem Erlasse vom 22. September 1890 ordnete das gemeinsame Finanzministerium an, daß für die Vorrückung zum Forstver- walter der Nachweis einer der in Österreich-Ungarn für den Ver- waltungsdienst vorgeschriebenen Staatsprüfungen zu fordern sei. Mit dem Erlasse vom 18. August 1893 wurde bei der Landes- regierung eine Befähigungsprüfung für den Forstschutz- und zu- gleich technischen Hilfsdienst eingeführt, welche seitdem alljähr- lich stattfindet. So waren Bosnien und die Hercegovina im Zeitraume von knappen 20 Jahren in einer drängenden, einmal ruhigeren, dann wieder sprunghaften Entwicklung, wie dies zu Ende des 19. Jahr- hunderts nicht anders denkbar war, die forstlichen Einrichtungen bis an die Höhe der Zeit emporgehoben worden. Freilich konnte der Waldzustand selbst damit nicht Schritt halten; denn die Forst- wirtschaft rechnet nicht mit Jahren, sondern mit Umtriebszeiten und selbst diese reichen nicht immer hin, einen Wandel von der bloßen Waldbenutzung bis zum pfleglichen Forstbetriebe, vom Urwalde bis zum Kulturwalde, von den extensivsten bis zu den intensivsten Formen der Waldbenutzung zu durchschreiten. Hier war eine Brücke zu bauen mit der äußersten Spannung, wenn man sie dem Raume, mit der engsten, wenn man sie der Zeit nach mißt. Wir wüßten nicht, daß dem Forsttechniker der alten Forst- kulturstaaten irgendwo eine schwierigere und gleich ehrenvolle Aufgabe gestellt worden wäre, als unseren Österreichisch-ungari- schen Fachgenossen in Bosnien und der Hercegovina. Wie sie derselben gerecht geworden sind, wird aus dem nachfolgenden immer deutlicher hervortreten. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 103 3. Die Entwirrung des Waldstandes. Die Experten vom Jahre 1879 hatten in ihrer Anschätzung der Waldfläche des Landes, wahrscheinlich nicht unbeeinflußt von den im ersten Abschnitte erwähnten früheren, auf das vorhandene Landkartenmaterial gestützten Annahmen, sich dem tatsächlichen Stande sehr weit genähert. Es war aber ein langer, mühevoller Weg zurückzulegen, um das zu erhärten, was nur auf Schätzungen und approximativen Berechnungen beruhte. Die endliche Klarstellung oblag der Landesvermessung und der unter 2 besprochenen Waldbesitzregulierung, endlich in Be- zug auf den Staatswald und seine Beschaffenheit der Waldver- markung. Die Landesvermessung bildet noch heute die Grundlage für alle Maßnahmen des Forstbetriebes, mit ihr wurden die ersten Einleitungen für eine regelmäßige Nutzung getroffen, sie erschloß die erste zuverlässigere Kenntnis von der Beschaffenheit des Waldstandes. Es ist also durchaus notwendig, das System des bosnisch-hercegovinischen Katasters näher kennen zu lernen. Wieder ist es ein Offizier der k. u.k. Armee, dessen Führung wir in unserer Darstellung zu folgen angewiesen sind: Viktor Wessely, Hauptmann im Infanterieregimente Nr. 86, ehedem Militärgeometer und Leiter einer Vermessungsabteilung bei der Katastralvermessung in Bosnien und der Hercegovina.°®) Eine schon im Jahre 1879 im gemeinsamen Ministerium ein- gesetzte Kommission hatte den Beschluß gefaßt, daß mit Rück- sicht auf die vollkommen neu aufgestellten Prinzipien, welche vom Inlandskataster wesentlich abweichen, ein neues Vermessungs- system anzuwenden sei, um das Ziel mit dem geringsten Kosten- aufwande rasch und befriedigend zu erreichen und das Material auch für die spätere Militäraufnahme verwenden zu können. Man einigte sich auf folgende Grundlagen: a) Die trigonometrische Vermessung habe durch Bestimmung der Netzpunkte der 1., 2, 3. und 4. Ordnung durch geschulte Offiziere des militärgeographischen Institutes zu geschehen; b) die graphische Flächenaufnahme des Landes habe mit dem Meßtische im doppelten Maße der Militäraufnahme, d. i. 1:12.500, und zwar nach Gemeindegrenzen und Prädien, nach Ausdehnung der Riede, Fluren, der größeren Kulturkomplexe und der ÖOrtsumfassungen, — bezüglich der Sektionsbegrenzung nach dem in der Monarchie adoptierten Systeme der Gradkarten- teilung — zu geschehen; c) die Aufnahme der Grund- und Hausparzellen habe im doppeiten Maßstabe der Tischaufnahme, d. i. 1:6250 mit dem kleinen Meßtische; d) die Aufnahme geschlossener Orte aber, besonders dann im achtfachen Militärmaße 1:3125 zu erfolgen, wenn die Haus- parzellen so klein ausfallen, daß sie in dem Normalmaße 1:6250 nicht deutlich wiedergegeben werden könnten; 104 Zweiter Abschnitt. e) Staatswaldungen seien gesondert zur Darstellung zu bringen und ebenso zu behandeln wie selbständige Ge- meinden; f) die Marken der Gemeindegrenzen und der Staatswaldungen (Prädien) seien auf einer Rekognoszierungsskizze 1:25.000 zu ver- zeichnen und die Lage derselben in einem Protokolle zu beschreiben. Während der Anfertigung dieser Skizze sei in Verbindung mit der Vermessung eine flüchtige Terrainaufnahme im Maße 1:25.000 durch den Geometer zu bewerkstelligen, um auf Grundlage der- selben eine oro- und hydrographische Übersichtskarte im Maße 1:150.000 feststellen zu können und hierdurch die Grundlage für die politische Einteilung des Landes zu erhalten; g) um auch in Zukunft Anhaltspunkte für die Rekonstruktion eines Meßtischblattes zu besitzen, seien die geographischen Posi- tionen jener wichtigeren, graphisch triangulierten Fixpunkte, welche in der Natur oder durch solide Bauten bleibend markiert sind, nach Abszissen und Ordinaten abzunehmen und protokollarisch festzustellen; h) die Aufnahme der Grund- und Hausparzellen sei innerhalb der geometrisch festgestellten Gemeinde- und Riedgrenzen mit dem kleinen Meßtische vorzunehmen; i) gleichzeitig sei in Verbindung mit dieser Arbeit die Ab- fassung und Zusammenstellung der auf die Vermessung und Flächenschätzung bezugnehmenden Arbeiten, d. h. die Anlage des Parzellenprotokolles vorzunehmen, welches die Gremeinde, den Grundbesitzer, die Kulturgattung, die Fläche und das Ab- hängigkeitsverhältnis des Pächters (Kmeten) zum Ausdruck bringt; er) die Nummerierung der Parzellen habe in je einem Sech- zehntel einer Meßtischaufnahme zu erfolgen, — nachdem die Auf- nahme nach geographischen linearen Abgrenzungen vorgenommen wird — und erst nach vollendeter Vermessung der Gemeinde sei die Topographierung im Zusammenhange durchzuführen; l) von jeder Gemeinde seien auf Pausleinwand alle zuge- hörigen Grund- und Hausparzellen separat zu kopieren, in Farben zu legen und sei im Winter nach dem Parzellenprotokolle für jede Gremeinde ein eigenes Lagerbuch anzufertigen, welches alle wünschenswerten Auskünfte gibt und sozusagen das Duplikat der Parzellenprotokolle und Original der Vermessung bilden soll. Diese Operate bilden die Grundlage der Einschätzung; m) es seien auch Schriftoleaten anzufertigen und die topo- graphischen Notizen des Aufnahmsregisters zu sammeln; n) gleichzeitig mit der Vermessung, d.h. im gleichen Jahre habe die Aufstellung der Mustergründe in jedem Bezirke, ein Jahr nach der Vermessung die Einschätzung und Klassifikation der Gründe durch die Schätzungsorgane, respektive Schätzungsdirek- tion zu erfolgen. Im Laufe der nach diesen Grundsätzen durchgeführten Ar- beiten ergab sich Anlaß zu mehrfachen Ergänzungen. Für die end Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 105 Ortschaften, wo das Maß 1:3125 nicht genügte, ordnete man die Verdoppelung dieses Maßstabes an. Sarajevo wurde im Maße 1:781’25 aufgenommen und die betreffende Karte vom gemein- samen Ministerium später in sieben Farben herausgegeben. Diese Karte leistete bei Neubauten und Kanalisierungen gute Dienste, An den Grenzen ging man mit besonderer Sorgfalt vor und ver- faßte spezielle Aufnahmselaborate in duplo, welche die beiderseits angrenzenden Grundparzellen im Maße 1:6250 enthielten und in einer entsprechenden Breitenzone das Terrain in 1:25.000 unter Fixierung der Grenzmarken darstellten. Unter den schon früher geschilderten Verhältnissen hatte sich selbstverständlich auch die Notwendigkeit ergeben, spezielle Forstkarten zu besitzen. Es wurde demnach angeordnet, daß die Originalkatastralsektionsblätter durch die Waldparzellen der Detailaufnahme, durch Hauptstraßen und Wege, die Umrisse der Ortschaften ergänzt, sodann auf 1:50.000 reduziert und photolito- graphisch reproduziert wurden, wobei man das Waldland durch graue Schraffen hervorhob. Hierdurch gelangte man in einfachster Weise zu einer zu- sammenhängenden Forstkarte von Bosnien und der Hercegovina in etwa 225 Blättern, die geeignet war, die Maßnahmen der Re- gierung bei der Waldbesitzregulierung, bei der Einleitung von Nutzungen und bei der Abgrenzung des Staatswaldes zu fördern. An dem Kataster wurde — man darf sagen — mit Volldampf gearbeitet, er mußte ja die Fundamente schaffen für die neue Verwaltung. Im Winter 1880 stand die Angelegenheit noch in Wien in Beratung, am 1. Juli desselben Jahres war der ganze Apparat organisiert, am 15. August wurde die Landesvermessung mit fünf Abteilungen je zu 10 Geometern und 11 Adjunkten in Angriff genommen. Zur Leitung der Katastralvermessung wurde ein Vermessungs- direktor, für die Schätzungsarbeiten ein Schätzungsdirektor be- stellt. Der Greesamtstand des Vermessungsapparates bestand außer dem Direktor aus: 1 Direktorstellvertreter, 6 Unterdirektoren (Abteilungsleitern), 67 Greometern, 144 Adjunkten und 8 Schreibern. Im zweiten Vermessungsjahr wurde zur Schulung des Nachschubes eine Instruktionsabteilung mit 1 Geometer, 1 Instruktionsadjunkten und 12 Adjunkten in Reserve formiert. Zunächst mußte an die Triangulierungsarbeiten geschritten . werden. Diese Triangulierung I. bis IV. Ordnung dotierte den Rayon für den Kataster mit 48 bis 50 Punkten für das Karten- blatt von zirka 11 Quadratmyrien Fläche. Dazu standen zur Ver- fügung: 1. Die im Jahre 1870 gemessene Basis bei Sinj in Dal- matien mit der astronomischen Station II. Ordnung auf Sibenica, einem der Entwicklungspunkte; 2. das hierauf basierte und zur Rechnung der Gradkartendotierung in Dalmatien benutzte Grad- messungsnetz; 3. im Norden, an dieses anschließend und Bosnien umfassend, das Hauptnetz des Militärkatasters in der ehemaligen Militärgrenze bis Esseg; 4. die in den Jahren 1878 und 1879 ge- 106 Zweiter Abschnitt. messene Basis bei Dubica an der unteren Una mit der astrono- mischen Station II. Ordnung Dubica auf einem der Entwicklungs- unkte. R Bei der Triangulierung des Okkupationsgebietes wurde das von Süden und Norden weiter geführte Hauptnetz an der Haupt- Kommunikationslinie bei Zenica vereinigt. Der im Anschlusse an die inländischen Dreiecke von Nord nach Süd aus durchgeführte Ausgleich des Hauptnetzes (II. Ord- nung) hat bei der Vereinigungszone ein so günstiges Resultat er- geben, daß die Differenz der Abstände auf Gradkartenblattmitte, ob aus nördlichen oder südlichen Dreiecken abgeleitet, für die gleichen Triangulierungspunkte bloß die Größe von etwas über 2m in der Natur erreichte, weshalb in den durch Mittelmachen erhaltenen definitiven Abständen dieser Punkte der Vereinigungs- zone nur noch der verschwindend kleine Fehler von zirka 1m in der Natur enthalten ist. Die Unwegsamkeit des Gebirges, der Mangel an Unter- künften, die Verproviantierung und Wasserbeschaffung, die an- fänglich doch mindestens passive Haltung des Volkes — dies alles waren Schwierigkeiten, welche übergroße Anforderungen an die moralische und physische Kraft des Personals und der Hilfs- mannschaften stellten. „Im Norden Bosniens” — schreibt Wessely — „waren die versumpften Niederungen der Save, der Ukrina und des Vrbas, im Süden ähnliches an der Narenta, auf den ver- sumpften Hochebenen von Gaöko, Nevesinje, Utovo und Mostar, sowie der Wassermangel im Karstgebiete Ursache häufiger Er- krankungen, da mehr als die Hälfte der Offiziere und Adjunkte während des größten Teiles der Sommerarbeit unter Zelten zu lagern gezwungen war. Der Austritt der Save und die Überflutung des Festlandes im Jahre 1882 hatte viele Offiziere samt ihren Arbeitspartien vollständig isoliert und dieselben genötigt, teils auf Kähnen, teils durch selbstgezimmerte Flöße einen Ausweg zu suchen. Im Süden wurden einige Abteilungen auf der Lelia und Jabuka planina in ihren Zelten von Schneeverwehungen über- rascht und daselbst in dieser trostlosen isolierten Lage mehrere Tage festgehalten...” Bald nach Beginn der Vermessung mußten 25°/, des Personals wegen meist schwerer Erkrankungen außer Stand gesetzt werden. Zwei Offiziere und ein Adjunkt fanden den Tod. Trotz aller dieser Schwierigkeiten wurden die Kataster- arbeiten in fünfthalb Jahren beendet und das Land mit einem einheitlich wohlgegliederten Vermessungsoperat ausgestattet, welches einschließlich der trigonometrischen Vorarbeiten und der Schätzung nicht mehr als 6,000.000 K, also etwas mehr als 1 X für 1 ha gekostet und sich in allen Teilen vorzüglich brauchbar erwiesen hat. Ein Mitglied der bosnisch-hercegovinischen Regie- rung, Regierungsrat H. Müller, konnte auf dem neunten deutschen Greographentage zu Wien 1891 mit berechtigtem Stolze darauf hinweisen, daß sich die griechische Regierung bestimmt gefunden Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 107 habe, den bosnischen Kataster zum Muster für das eigene Land zu nehmen und daß dort eben damals auf Grund dieses Systems und unter Mitwirkung österreichisch-ungarischer Offiziere an der Schaffung eines Katasters gearbeitet wurde. Er konnte darauf hinweisen, daß auch die englische Regierung das bosnische Ka- tasteroperat studieren läßt, um es in Cypern einzuführen.??) In Gemäßheit des Punktes » der Grundsätze hatte sich der Vermessung im darauffolgenden Jahre die Schätzung der Grund- stücke anzuschließen, welche zwar durch das bestehende Grund- steuersystem nicht erheischt, doch aber für den Fall einer Grund- steuerreform angeordnet worden war. Mit der Waldschätzung speziell wurden fachlich qualifizierte Waldschätzungskommissäre betraut. Die Waldschätzungskommissäre erhoben mittels zahlreicher Probeflächenaufnahmen (die Manualien erliegen bei der Landes- regierung!) das Alter und die Zusammensetzung der Bestände (Oberholz, Unterholz, Holzarten), Bonitäts- und Wertklasse, den Bestockungsgrad, die Holzmasse und den Nutzholzanfall für die Flächeneinheit. Das Flächenmaß und diese Schätzungsdaten wurden nach jeweiliger Beendigung der Arbeiten in die mittlerweile an- gefertigten oberwähnten Forstkarten übertragen. Die Katastralschätzung hatte ihre Arbeiten 1885 beendet. In dem Zeitpunkte, als man auf Grund der Verordnung vom 20. Februar 1884 mit der Waldbesitzregulierung begann (Sommer 1884), war also schon eine zuverlässigere Kenntnis des Waldstandes vorhanden. Die Waldbesitzregulierung hatte es nur mit Waldparzellen von mehr als 50 Dunum = 5ha Fläche zu tun; die Entscheidung über kleinere Waldgrundstücke wurde der Grundbuchsanlage vor- behalten. Die Kommissionen beschäftigten sich jedoch nicht allein mit den angemeldeten Ansprüchen auf Waldland, sondern teilten den Grundbesitzern solches auch ohne Anmeldung zu. Hierbei wurde folgendes beobachtet. - Der große zusammenhängende Wald, besonders in allen ge- birgigen Lagen, ebenso die großen Weidekomplexe auf den Alpen seien im Staatsbesitze zu erhalten; isolierte, von Kulturland durch- setzte Komplexe mit ungleicher oder qualitativ minderer Be- stockung, Niederwald in den Tälern, ausspringende „Zwickel” und Zungen am Rande des Hochwaldes und ähnliche zur forstmäßigen Behandlung weniger geeignete Bestände dagegen an jene Privat- besitzer zu verleihen, deren Grund und Boden entweder an solches Waldland grenzt oder in dasselbe hineinragt. Dabei wurde immer auch das wirtschaftliche Interesse des Anspruchwerbers in Er- wägung gezogen. War der Interessent Eigenbesitzer ohne Kmeten, so ward ihm wenn möglich eine kleinere, an seinen Besitz grenzende oder von demselben nicht zu weit entfernte Parzelle verliehen, be- ziehungsweise alle jene Waldflächen geringeren Ausmaßes, die er bisher benutzt hatte, jedenfalls aber eine von ihm angelegte 108 Zweiter Abschnitt. Schonung. War der Interessent Grundherr, so wurde vor allem auf seine Kmeten Rücksicht genommen und jener Komplex aus- geschieden, den sie bisher benutzt hatten. Dabei ergaben sich verschiedene Modalitäten. War die Waldnutzung eine gemeinsame und ungeteilte der Dorfschaft und die ganze Dorfschaft oder wenigstens ein großer Teil derselben einem Grundherrn zugehörig, so ward der betreffende Komplex diesem letzteren verliehen, ebenso wenn nur wenige Grundherren vorhanden und eine Gruppierung der Anwesen -und sohin auch der Holz- und Weide- nutzung ausführbar erschien. Man teilte dann das zur Verleihung bestimmte Waldland entsprechend unter die Grundherren auf. Wo aber das Eigentum der Grundherren allzusehr zerstückelt war, blieb der aufzuteilende Wald Staatswald. Ziffermäßige Maß- stäbe konnten nicht wohl aufgestellt werden, allein ganz im all- gemeinen galt die Regel, daß das Minimum an Nutzwald für eine bäuerliche Ansässigkeit durchschnittlich 50 Dunum —=5 ha mittelgut bestockten Niederwaldes bilden. Daneben aber trachtete man, wo immer es möglich war, dem Grundherrn ein mehr oder minder großes Waldgebiet hinzu zu geben. Diese Arrondierungen fielen dort reicher aus, wo mehr Waldland vorhanden war, welches der Staat zu halten kein Interesse hatte. Mitunter erhielten daher ein- zelne Grundherren, besonders wo große zusammenhängende Hoch- waldkomplexe fehlten, recht ausgedehnte und gute Bestände. — In allen Bezirken, ohne Ausnahme, wurde jedoch ein großer und zusammenhängender Komplex, gewöhnlich aber mehrere, auch solche, welche eine gewerbliche Ausbeute nicht zulassen oder nicht lohnen, in Staatsbesitz behalten, um als Reserven für die Zukunft zu dienen und der zuweit gehenden Entwaldung entgegen zu wirken. Die rechtlich zweifellos bestehenden Ansprüche der ver- schiedenen Stiftungen, Vakuf, auf Waldland wurden anerkannt. Die Bedeutung der Waldbesitzregulierung als erste Maßregel zur Entlastung des Staatswaldes von den ihm anhaftenden Holz- bezuge und den Weiderechten der Bevölkerung wurde oben gewürdigt. Doch wurde auch noch ein anderer Zweck damit ver- folgt. Man teilte den Grundherren wenn möglich mehr Wald zu, als sie nötig hatten, um nur den Holz- und Weidebedarf der Kmeten zu befriedigen. In dem ihm verliehenen Walde fungiert der Grundherr, soferne es sich nicht um kleinere, zu einer Kmetenansässigkeit (Ciftluk) gehörige Parzellen handelt, als Eigen- tümer, der nur durch die auf diesem Grunde haftenden Holz- und Weiderechte und die Vorschriften des Forstgesetzes in der Be- nutzung beschränkt ist. Er bewirtschaftet diesen Wald, er ent- richtet von demselben den Bodenzins (idjarei semin), welcher im ottomanischen Forstgesetze vorgesehen ist,5®) und hat allen Ver- pflichtungen in Bezug auf Aufsicht, Schonung, Aufforstung usw. nachzukommen. Dadurch wollte das Interesse an der Pflege des Waldes bei den Grundherren geweckt werden. Zu erwarten ist von der Einflußnahme der politischen Verwaltung, daß die auf Der frühere Stand und die neue Entwicklung, 109 diese Waldungen gewiesenen Benutzungsrechte der Kmeten den nötigen Schutz finden werden. Diejenigen Wälder, die von altersher der Bevölkerung ein- zelner Dörfer oder Städte zur Nutznießung zugewiesen waren — die sogenannten Baltalik — und die Dorfweiden — mer’a — wurden, wie schon erwähnt, im Staatsbesitze behalten; dagegen war bei einer anderen Form der Waldbenutzung die Abtretung Regel, d.i. bei jenen Holzgründen, welche zum Wirtschaftskörper einer Ansässigkeit gehören und entweder gaj (Hain) oder in der Hercegovina ograda (Einfriedung, Einfang) genannt werden. In dem Maße, wie die Grundbuchsanlage fortschritt, folgte ihr anfänglich rascher, dann in einem wegen der unzulänglichen Dotation etwas verlangsamten Tempo die Vermarkung des Staatswaldes im Sinne des Artikel II des ottomanischen Forst- gesetzes. Es war von Bedeutung für das Vermarkungsgeschäft, daß schon anläßlich der Grundbuchsanlage überall eine durchgreifende Reambulierung des Katasters durch besonders hierfür bestellte Grundbuchsgeometer, die den Kommissären der Grundbuchs- anlegung vorarbeiteten, stattgefunden hatte. Die Vermarkung der Staatswälder wurde durch die mit dem Erlasse des gemeinsamen Ministeriums vom 16. August 1886 hin- ausgegebene Instruktion und eine Reihe von Nachtragsverord- nungen, welche die in der Vermarkungspraxis gemachten Er- fahrungen verwerteten, geregelt. Auch bei der Vermarkung fand wieder eine Reambulierung insoferne statt, als die Außen- und Innengrenzen des Staatswaldes aufgenommen wurden. Die Hauptgrundsätze, nach denen bei der Vermarkung vor- gegangen wird, sind folgende. 5 Den Gegenstand der Vermarkung bilden alle jene dem Ärar gehörigen Liegenschaften, welche für dasselbe besonderen Wert haben; im besonderen also: der Wald, Walddeputatgründe, wert- volle Steinbrüche und zu den forstlichen Betriebsanstalten ge- hörige Grundstücke. — Die Vermarkung besteht in der Kenntlich- machung der Grenzen der betreffenden Liegenschaften, sowohl am Außenrande als auch an den Enklaven, mittels nummerierter Markzeichen, ferner in der geometrischen Aufnahme der in der Natur gebildeten Grenzzüge mit geeigneten Instrumenten und in . der Einzeichnung dieser Züge in die Karten, endlich in der Be- schreibung des Grenzverlaufes im Grenzmanuale unter Angabe der wechselseitigen Entfernung der Markzeichen. Speziell für die Vermarkung des Staatswaldes besteht die Regel, daß sie stets nach der tatsächlichen Waldgrenze (Wald- lisiere) zu bewirken ist. Daraus folgt (und dies ist eine ziemlich weitgehende Begünstigung der Anrainer), daß alle am Waldrande gelegenen, zur Zeit der Katastralaufnahme noch als Wald vor- handen gewesenen, nachher usurpierten und in andere Kultur umgewandelten Grundflächen, obzwar im Zeitpunkte der Ver- 1 10 Zweiter Abschnitt. markung noch Ärarialeigentum, unter allen Umständen von der Vermarkung auszuschließen sind, auch dann, wenn sie im Grund- buche noch als Wald aufscheinen. Nur wenn eine Rodung erst in Vorbereitung getroffen wird und: die Umwandlung noch nicht vollzogen ist, sind die Rodeflächen zu vermarken. Als Grenzmarken kommen Grenzfelsen, Grenzsteine (15%X 12cm und 70cm hoch, wovon 35 oberirdisch), Grenzsäulen (15 X 17cm bei Eichen-, 17X20cm bei anderem Holze, 80cm unterirdisch), dann Baumzeichen (mit Ausschluß von Föhren) und Baumpfähle (ge- köpfte schwächere Stämme), endlich Kunstpfähle — in Verwen- dung, wobei jedes Grenzmal die Bezeichnung C. S. (Carska $uma — kaiserlicher Wald) und die fortlaufende Nummer erhält. Wegen Kostenersparnis wird von den natürlichen Marken ausgiebig Ge- brauch gemacht, Pfähle kommen hauptsächlich als Zwischenzeichen (Laufer) in Verwendung. Was die Verteilung der Grenzmarken betrifft, gilt, daß Grenz- male auf allen Brechungspunkten der Grenze zu errichten sind. Die zwischen zwei Grenzpunkten verlaufende Linie muß also eine Gerade bilden und muß von dem einen zum nächsten Grenzzeichen oder einer dort aufgestellten Stange gesehen werden können. Ver- läuft die Gerade auf längere Distanz, so sind Grenzmale in Ent- fernungen von höchstens 120 Schritten einzubringen. Sehr ein- fache und praktische Bestimmungen sind bezüglich der Benutzung natürlicher Grenzen und ihrer teilweisen Bezeichnung getroffen. Die Abgrenzung gegen Privatwald wird mittels 4» breiter Durchhiebe bewirkt, deren Fläche, wenn es sich um einen Fremd- besitz von weniger als 10 ha handelt, ganz in den ärarischen Wald verlegt, sonst aber mit dem Anrainer halbiert wird. Die Grenz- male folgen in Entfernungen von höchstens 150 Schritten. Bei der Quere nach geschnittenem Terrain sind auf den wichtigsten Terrainrippen Grenzmarken zu errichten. Auf längeren Durch- hieben darf nur mit Steinen oder Säulen vermarkt werden. Die Chiffrierung der Grenzmarken erfolgt in der Art, daß unter die Bezeichnung C. S. die Nummer zu stehen kommt, welche bei Außengrenzen vom nördlichsten Punkt in der Richtung des Uhrzeigers vorschreitet, bei Enklavengrenzen aber der ent- gegengesetzten Richtung folgt. Jede fünfte Enklavenmarke erhält statt der obigen Bezeichnung die Parzellennummer der Enklave. An jeder Gemeindegrenze setzt eine neue Nummernreihe ein. Belangend die geometrische Aufnahme und Kartierung ist vorgeschrieben, daß alle in der Natur aufgestellten Grenzmarken in die Karten eingetragen werden müssen, damit daselbst der Grenzzug konstatiert werden könne. Dies bedingt die Aufnahme aller Veränderungen der Grenzumfänge, wenn sich solche dem Kataster gegenüber ergeben. Fehler in der Katastralaufnahme sind innerhalb der erlaubten Grenzen auszugleichen. — Als Hilfs- mittel der geometrischen Aufnahme hat das Detailierbrett zu dienen, sofern man nicht durch Abschreiten der Coordinaten zum Ziele gelangen kann. Die vermarkten Grenzzüge sind mit der auf N Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 111 diesem Wege erreichbaren Genauigkeit aufzunehmen und sämt- liche bei der Vermarkung erfolgten Eintragungen in den Karten grün auszuziehen. Für die Darstellung der Situation sind außer den im Kataster gebräuchlichen noch besondere Zeichen vorge- schrieben. Die Stelle der Grenzprotokolle vertreten Grenzmanualien, in denen die Grenzzeichen, ihre Entfernungen in Schrittmaß und der Grenzenverlauf eingetragen werden. Mit der Vermarkung wird in der Regel eine Beschreibung und Schätzung der vermarkten Forste verbunden, Selbstverständ- lich unterbleibt dies, wenn mittlerweile hierüber genauere Daten, als sie seinerzeit durch die Waldschätzungskommissäre beschafft wurden, beigebracht worden sein sollten. Die Waldvermarkungskampagne gestaltet sich nach den Mit- teilungen des dermaligen Leiters dieser Arbeiten (Forstmeister Pfibik) etwa wie folgt: Alljährlich nach Schluß der Kampagne wird über die durch- geführten Vermarkungen an das gemeinsame Ministerium ausführ- lich berichtet und das Programm für das nächste Jahr vorgelegt. Nach Genehmigung des letzteren werden zu Ende Februar zwei bis drei Vermarkungsbeamten an den Sitz des betreffenden Be- zirksamtes entsendet, um die Katastralmappenkopien (1:6250) nach dem Grundbuchsstande zu adjustieren und die Grundbuchsauszüge zusammenzustellen. Diese Vorbereitungen müssen bis Ende April beendet sein. Sodann rückt der Vermarkungsleiter mit allen ihm zugeteilten Organen aus und wählt zunächst einen Einführungs- rayon, wo die neuen Kräfte während zwei bis drei Wochen ge- schult werden. Sodann wird der zu vermarkende Bezirk nach Arbeitsstationen geteilt und die Arbeitszuweisung getroffen. — Die gegen die Vermarkung regelmäßig vorkommenden Beschwerden der Anrainer werden vom Bezirksamte dem Leiter direkt zuge- teilt und von ihm gelegentlich der Inspektionen unter Beiziehung des Beschwerdeführers an Ort und Stelle erledigt. Die Vermarkungsorgane erstatten an den Leiter wöchentlich tabellarische Arbeitsnachweise. Nach Schluß der Feldarbeiten rückt die Vermarkungs- abteilung nach Sarajevo ein. Während des Winters wird das Vermarkungsoperat in zwei Exemplaren ausgefertigt. Dasselbe besteht aus: l. Den Vermarkungskarten 1:6250; 2. einer Übersichtskarte im Maßstabe von 1:200.000 bis 1:600.000, je nach der Bezirksgröße; 3. den Grundbuchsauszügen; 4. den Grenzmanualien; 5. dem sogenannten Rodungsausweise (welcher die Usurpen betrifft); 6. dem Ausweise über unvermarkt gebliebene, d. i. solche Staatswälder, welche voraussichtlich zur Verleihung kommen werden. 11 2 Zweiter Abschnitt. Das eine Exemplar verbleibt bei der Landesregierung, das andere wird dem Bezirksamte zum Amtsgebrauch zugefertigt. Besonders zu beachten ist, daß während des Winters je zwei Forstkarten des vermarkten Bezirkes im Maße von 1:50.000 nach dem Stande der Vermarkung adjustiert und je zwei Schätzungs- elaborate nebst detailierten Flächenverzeichnissen zusammen- gestellt werden, von welchen Stücken ein Exemplar an das ge- meinsame Ministerium abgeht, das andere bei der Landesregierung verbleibt. Der Schätzungsausweis enthält parzellenweise die topo- graphischen und Flächendaten, Durchschnittsalter, Holzart und Mischungsverhältnis, Betriebsart, Bestockung, Zuwachs und Nutz- holzprozent des beireffenden Bestandes, endlich in einer beson- deren Kolonne Angaben über den Boden mit besonderer Berück- sichtigung des Umstandes, ob und wenn, in welchem Maße sich derselbe als absoluter Waldboden darstellt. Letzteres Moment ist für die allenfalls noch nachfolgenden Verleihungen von Waldland wichtig. Bis zum Schlusse des Jahres 1903 war die Vermarkung in 27 politischen Bezirken mit einem Grundbuchstande von 1,167.717°0560 ha Staatswald durchgeführt und betrug die gesamte Fläche des vermarkten Staatsbesitzes 1,176.648°5494 ha. Hierbei wurden von Hochweiden und anderen Kulturgattungen 51.584:6981 ha dem Staatswalde zugemarkt, dagegen von der vermarkten Fläche nachträglich verliehen oder kolonisiert 11.920'0614 ha und als un- bestockt der Vermarkung nicht unterzogen 53.284'5014 ha. Der Umfang, die Art und Weise dieser Vermarkung, wird durch nachstehende Daten beleuchtet: Die Gesamtlänge der vermarkten Grenzzüge betrug 56,110.066 Schritte = 44,888.052 m, die Gresamtlänge der Durchhiebe betrug 2,519.761 Schritte = 2,015.809 m. Zur Markierung des Grenzzuges wurden verwendet 886.702 Zeichen, wovon 4579 Felszeichen, 31.144 Steinzeichen, 253.933 Säulen, 597.046 Baumzeichen waren. Die durchschnittliche Entfernung der Zeichen voneinander betrug 632 Schritte = 50'5 m. Die Gesamtkosten dieser Leistung beliefen sich auf568.702'38 X, so daß auf je 100 Schritte Grenze 1'012 X, auf 1ha Fläche 0'482 K entfielen. In den Bezirken Biha6, Sanskimost, Petrovac, Kljue, Varcar- Vakuf, Jajce, Glasmoe, Livno, Zupanjac, Prozor, Fojnica, Ljubuski, Mostar, Nevesinje, Stolac, Ljubinje, Trebinje, Bilek, Gratko, Fota, Cajnica, Srebrenica und Zvornik ist die Vermarkung noch aus- ständig, während die Grundbuchsanlage nur noch in den Bezirken Cajnica, Fo6a, Bilek, Ga®ko, Ljubinje und Trebinje fehlt. Was die Revision und Instandhaltung der Vermarkung be- trifft, so sind die Bezirksämter und Forstverwaltungen durch die Instruktion für den Forstdienst verpflichtet, die Vermarkung in Der frühere Stand unrd die neue Entwicklung. 113 Ordnung zu halten und alle entdeckten Mängel zu beseitigen. Sie haben in Gremäßheit besonderer Erlässe zweimal jährlich über den Stand der Waldvermarkung an die Landesregierung zu berichten und einen Nachweis über die entdeckten und behobenen Grenz- mängel vorzulegen. Auf Grund dieser Ausweise wird bei der Landesregierung ein Evidenzregister geführt. In Zeiträumen von je 7 bis 8 Jahren wird von der Vermarkungsabteilung eine Grenz- revision in den einzelnen Bezirken vorgenommen, wobei alle Grenzzüge genau begangen, alle entdeckten Mängel behoben und die Grenzzeichen wenn nötig erneuert werden. Solche um- fassende Revisionen waren bis Ende 1903 in 15 Bezirken durch- geführt. Die Sicherheit des Staatswaldeigentums ist, wenn man die geschilderte Entwicklung ins Auge faßt, in dreierlei Art gewähr- leistet, und zwar: a) In den Bezirken, wo die Grundbuchsanlage noch nicht durch- geführt ist, durch den Kataster und die Waldbesitzregulie- rung; b) in a Bezirken, wo die Grundbuchsanlage beendet und die Vermarkung nicht durchgeführt ist, außerdem durch die erstere; c) in den Bezirken, wo die Vermarkung durchgeführt ist, über- dies durch diese. Der höchste Sicherheitsgrad (c) ist demnach, da die Ver- markung in 27 mit dem Grundbuche versehenen Bezirken voll- zogen ist, im größten Teile des Landes und bezüglich des größeren Teiles der Staatswaldungen bereits erreicht. Eine Vermarkung, wie sie — sagen wir im Westen — im intensiver bewirtschafteten Waldlande gebräuchlich ist, hätte mindestens den dreifachen Kostenbetrag erfordert und vorläufig eine größere Sicherheit nicht gewährt. Angesichts dessen wird man der bosnisch-hercegovinischen Forstverwaltung und in erster Linie ihrer obersten technischen Leitung die Anerkennung zollen müssen, daß sie bei der Waldvermarkung die den gegebenen Verhältnissen am besten entsprechenden Mittel in Anwendung gebracht und durch die Bereinigung eines Grenzzuges von 44.888km in 17 Jahren, das sind durchschnittlich 2640 km pro Jahr bewundernswertes geleistet hat. Nur von der Bewilligung entsprechender Kredite für die Waldvermarkung hängt es ab, in welcher Frist dieselbe ihre wichtige Aufgabe erfüllt haben wird. In den letzten Jahren wurde mit einem Stande von nur sieben Organen gearbeitet, und würde die Arbeit mit diesem, gegenüber den ersten Vermarkungs- jahren, namhaft verminderten Stande noch fernere 10 Jahre be- anspruchen. Die Beschleunigung der Vermarkung des Staatswaldes ist aus naheliegenden Gründen geboten. Dimitz, Bosnien, 114 Zweiter Abschnitt. 4. Der Waldstand. Die Quellen, aus denen dem Vorausgelassenen zufolge eine genauere Kenntnis des Waldstandes und seiner Eigentumskate- gorien geschöpft werden kann, sind: Der Kataster, dann die Er- gebnisse der Waldbesitzregulierung, der Grundbuchsanlage und der Staatswaldvermarkung, wobei, was den Kataster anbelangt, zu bemerken ist, daß derselbe in Bosnien und der Hercegovina in der gleichen Weise in Evidenz und mit den Grundbüchern in Einklang gehalten wird, wie dies in der westlichen Reichshälfte der Monarchie der Fall ist. Die Daten über die Betriebs- und Holzarten sind teils durch die anläßlich der Katastralschätzung durchgeführten, früher be- sprochenen Erhebungen, teils durch die späteren taxatorischen Aufnahmen der Waldvermarkung, teils endlich durch die Betriebs- einrichtungsoperate gegeben. Die Ziffern sind jedoch ebenso im Eigentumsstande, wie in der Unterscheidung nach Betriebs- und Holzarten, noch schwan- kende. Ersteres aus dem Grunde, weil die Verleihungen von Wald- land noch nicht abgeschlossen sind und auch Kolonisierungen von Staatsgründen noch vorkommen; letzteres deshalb, weil die taxatorischen Daten, je nach ihrem Ursprunge von ungleichem Wert, ’einer fortschreitenden Ergänzung und Verbesserung unter- liegen. Wenn indessen erwogen wird, daß auch die österreichische °®) und ungarische Forststatistik *) über die Unterscheidung von Laub- holz, Nadelholz und gemischten Beständen, beziehungsweise von Eiche, sonstigem Laubholz und Nadelholz nicht hinausgehen, ist es gewiß sehr dankenswert, daß man im Okkupationsgebiete be- müht war, weitergehende Unterscheidungen zu machen. Zuerst, wie wir noch sehen werden, im Jahre 1896. Um die tabellarische Darstellung des Waldstandes nicht zu breit werden zu lassen, haben wir dieselbe geteilt und unter A den Gesamtwaldstand, unter B den Staatswald nachge- wiesen (S. 115). Diese Ziffern befinden sich mit den im ersten Abschnitte S. 50 bei Darstellung des gesamten Kulturstandes gegebenen nicht im Einklange. Wir haben die letzteren aus dem in Note 4 zitierten Werke geschöpft, wo der Stand des Jahres 1895 zur Grundlage diente, der später wiederholte Berichtigungen erfahren hat. Das Waldland enthält nach dem heutigen Stande der Er- hebungen um rund 108.000 Az weniger Fläche. Nach den Daten der Tabelle A beträgt das Bewaldungs- prozent in Bosnien (41.908%m? Gesamtfläche) 522, in der Herce- govina (9119 km?) 394, im Okkupationsgebiete (51.027 km?) rund 50. Dieser Bewaldungsstand wird in Europa nur von Finnland (56°/,) übertroffen?!) In den einzelnen Kreisen Bosniens schwankt die Bewaldung zwischen 44 (Kreis Travnik) und 65 (Kreis Sarajevo). In den poli- tischen Bezirken bewegt sich diese Ziffer zwischen 8 (Bezirk F- = 115 Der frühere Stand und die neue Entwicklung. _ 6:8 | 2.61 0.99 9.87 | 6-14 8.97 HL 2.08 1.97 ae N | | P6'LE6'T | ABEHST | HLE'FLE LLOITZ 661791 FSO’HEFTL| EBE'LLE 782907 | I69’LLG | Tazaıg || mung _ 06 | 822 2.70 8.07 2:88 1:6 9.2 L-8L T.6 —— u— nun u un, SEHE || 20796 | Gug're 099°67 69672 || 6LE°E6 880°6 1987 00g’8L | 61r8 00 wulaodasıor] _ 2.9 81 6:99 1.£H | 9.9 9.12 9.4 9.18 8.12 | u un | ZIG’ EL T || 088°06 I} 198.618 120381 OFPs’Lel | 00T EHE 048898 L16E0T | 96T709 | crL99E | 7 7 mormsog zogqne] u] yqasımo3 aojory uswwesnz | so!opur pun oydız] uswwesnz |, 3 SHOT oysng “orgaıd owwng || presgosngt |) oyang ‘ayaıy a er ‘ouue], oryaı g ‘ouue | plemsopoiy pIemy>opq "aaJuszolg ur pun 1eıy>f] u us}ıezjog pun -sqeınI9g ydeu pjemsjeeIg ı9(1 'T en 1-91 1.22 8-19 Er; 8.07 9.88 9.03 12:77 7-6 2.81 6-IL STL’6He'z | TLO'SIF | 009609 | 686’ LLET | OLL’TGE | 980'022 | 6L2°C8T | SOF'IFTL || G76’166°T | G86°I81 | ILEFLE | FBg’ggrT | wwns ee 9.39 12074 4 0.78 0.08 7.97 I-$ 0.89 T.68 8-03 8-88 — nn u mn sıa’8gE I SFESST | EEZEL | TE6'96 6IE’FIT ı E78 56 I FL’ST | 2Ceg°& 866877 |S0T96 60T FT |6LEE6 |" * * eumodaıg 7a 8.07 0.33 G.L9 0.0% 9.08 1.8 G.TE | 0.08 GG 8-81 G.9L 3 . y* . x . . ‘ . . . ‘ . PB 802161 | gEL’E2E | SSH 987 | SCOISFL || ICZ’LER | EFS’TEI | Ggg'99T | EI8’LEI | 096 ECL IT| 08806 | L98’61E | 0z Ertl } usıusog \ dann F pre Pe. se Bao pIeagsog || owung peng. | soperfg|’ Ho preaysog PR. pI®sageaııg pun -syeeIg plemgearıg pieasyeegg "usjusZzolg ur pun ıejyor] ul uor1esqalnyeg pun uslıodsgeygsunguodıyg y9eu purjspfemjweson 'Y 8*+ 116 Zweiter Abschnitt. Zupanjac auf dem Karste) und 83 (Bezirk Kladanj). Eine Bewaldung von 60 bis 70°/, haben nicht weniger als 17 bosnische Bezirke (von insgesamt 50 solchen) aufzuweisen. Unter den westösterreichischen Ländern stehen dem Okku- pationsgebiete Steiermark mit 467, Krain mit 444 und Kärnten mit 44'2%/, Wald am nächsten. Die Betriebsarten sind in Bosnien ungleich günstiger ver- teilt, als in der vom Karst stark beeinflußten Hercegovina. Während der Hochwald dort mit 67'5°/, vorherrscht, wurde er hier im Laufe der Zeit bis auf 27%, reduziert und bildet der Buschwald mit 52°6 Anteilen die herrschende, traurige Bestandes- form. In der Summe beider Landesteile verändert sich das Ziffern- bild bis zu 61'8 Hochwald, 22:1 Niederwald und 161 Buschwald, von welch letzterem indes schon bis jetzt — wie später noch be- sprochen werden soll — namhafte Flächen in eine bessere Nieder- waldform übergeführt sind. Auch was den Anteil des Staatswaldes anbelangt, nehmen Bosnien und die Hercegovina eine Ausnahmsstellung ein. Wenn man nicht einige deutsche Kleinstaaten, die für das Staatswald- prozent des deutschen Reiches keinen Ausschlag geben, besonders in Vergleich ziehen will, so ist in keinem Staatswesen Europas ein Staatswaldanteil vorhanden, welcher an die 78'4%/, der Okku- pationsprovinzen nennenswert heranreichen würde. Dieses Ver- hältnis hat sich aus der im islamitischen Rechte begründeten, allen Grund und Boden umfassenden Oberhoheit des Kalifen herausgebildet. Später erfuhr der herrenlose Wald im bürgerlichen Gesetze (MediZelle) und im Gesetze über den Grundbesitz vom 7. Schaban 1274 (1857) zwar eine Auffassung, welche etwa der- jenigen unseres „Öffentlichen Gutes” gleichkommt, dann aber durch das Forstgesetz vom Jahre 1869 jene moderne Rechts- basis, welche ihn der Staatsdomäne des Westens vollkommen gleichstellt. Daß die Verleihung innerhalb dieses immensen Grundbesitzes nicht schon früher weiter ausgegriffen hat, ist einerseits auf das Vorwalten des absoluten Waldbodens in diesen Gebieten, auf die Entlegenheit und Unwegsamkeit des Grebirges, anderseits auf jene bedauerliche Stagnation in der landwirtschaftlichen Ent- wicklung, welche unter dem früheren Regime herrschend war, zurückzuführen. Der Privatwald, wie er sich infolge der Waldbesitzregu- lierung auf sicherer Rechtsbasis herausgebildet hat, deckt sich zwar in seiner rechtlichen Eigenschaft nicht vollkommen mit dem Begriffe „Eigentum” des Österreichischen bürgerlichen Gesetzes, er ist verliehenes Land, d. h. Mirije-, nicht Mulkeigentum, — doch sind mit dieser Eigentumsform nicht soweit gehende Be- schränkungen verbunden, daß es unstatthaft erschiene, den bos- nisch-hercegovinischen Privatwald mit unserem in eine Linie zu stellen. Anders verhält es sich mit dem Vakufwald, der in der Tabelle Seite 115 im Privatwalde verschwindet, dennoch aber, + Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 117 a — nn — — ob er nun echter oder unechter (d. i. aus Mulk oder Mirije hervor- gegangener) Vakuf ist, mit dem Privatwalde nicht identifiziert werden kann. Der Vakufwald nimmt eine Fläche von zirka 15.000 ha ein. Wie schon aus dem geringeren Anteile der Hochwaldform (25°6) und dem weiten Überwiegen der beiden anderen Betriebs- formen zu erkennen ist, breitet sich das Privatwaldeigentum zum größten Teil in der tiefer gelegenen Landschaft aus. So sind denn die Privatwälder auch das Gebiet, wo sich in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich mehrfache Kulturumwandlungen voll- ziehen und nicht verfehlen werden, die spätere Ablösung, be- ziehungsweise Regulierung der subsidiären Holz- und Weiderechte empfindlich zu beeinflussen. Die Tabellen Seite 115 geben in Bezug auf die Zusammen- setzung der Bestände nach den Hauptholzarten nur für den Staatswald Aufschluß. Es muß bei Betracht dieser Ziffern (Hoch- wald) festgehalten werden, daß nur die Kolonnen „Buche” und „Eiche” als solche aufzufassen sind, welche die Fläche bestimmter Bestandsarten angeben. Die anderen Kolonnen des Hochwaldes wollen nicht Bestandsarten zusammenfassen, sondern nur erkennen lassen, wie viel Fläche dem Mischbestande der Nadelhölzer unter sich einerseits, dem Mischbestande der Nadel- und Laubhölzer anderseits zukommt. Der bosnisch-hercegovinische Wald ist in der Zusammen- setzung seiner Mischbestände, wie schon wiederholt angedeutet wurde, nahezu unerschöpflich. Was hiezu beiträgt, ist das In- einandergreifen verschiedener Florengebiete, ist der bunte Wechsel der Gesteinsunterlage, ist das bisherige freie Walten der Natur. Aber auch alle diese Einflüsse machen sich gemeinschaftlich geltend, so daß das Differenzieren zu einer äußerst schwierigen, ohne Spezialstudien nicht lösbaren Aufgabe wird. Will man sich trivial ausdrücken, so kann man sagen: Der bosnisch-hercegovi- nische Wald ist eine wahre Musterkarte des Mischwaldes, mit der ein Handlungsreisender in Holz mit Erfolg hausieren könnte. Seriös und nach der waldbaulichen Seite hin wird man sagen müssen: Der bosnisch-hercegovinische Wald ist ein klassischer Zeuge dafür, daß die Natur der beste Baumeister des Waldes ist und daß, wenn wir ihr schon in dieses edle Handwerk pfuschen sollen, wir ihr Meisterzeichen zu ehren und ihr zu folgen haben. Wir möchten allen, die den Wald noch heute in eine Holz- ‚arten- und Mischformenschablone beugen zu können glauben, den wohlgemeinten Rat erteilen, eine Bekehrungsreise nach Bosnien und der Hercegovina zu unternehmen; und wir können versichern: Saulus wird als Paulus heimkehren! Der Einfluß des Grundgesteins äußert sich sehr oft in über- raschender Weise, so daß davor kein plausibles Schema der verti- kalen Verbreitung der Holzarten standhält. Wir konnten dies wiederholt wahrnehmen, überdies hat unser Führer Hofrat Pe- traschek aus Gegenden, die wir nicht berührten, uns manche 118 Zweiter Abschnitt. drastische Beispiele überliefert. Die Fichte besiedelt gar oft, wie schon im ersten Abschnitte bemerkt wurde, die tieferen Lagen, weil ihr die frischen Standorte der Werfener Schichten besonders genehm sind. Auf den drüberhin sich aufbauenden Triaskalken folgen ihr Laubhölzer und Tannen. Bei Trnovo am Nordostabhange der TreSkavica, wenn man zum Vratlopaß ansteigt, bildet im unteren Teile des Abhanges zwischen 900 und 1000 » Höhe die Fichte den herrschenden Bestand, gemischt mit Tannen, Buchen und anderen Laubhölzern. Das Grundgestein ist hier roter Schiefer. Mit zu- nehmender Höhe, etwa 1200 bis 1400 m, gewinnt die Tanne Ober- hand und von 1400 m an, woselbst der Kalk ansteht und der Ab- hang steiler wird, tritt die Buche mit der Tanne herrschend auf und die Fichte bleibt zurück. Zuoberst endlich, in der Höhe des Hochplateaus der Tre$kavica (1500 bis 1700 m) findet sich nur noch die Tanne vor und nimmt die Schluchten und Zinken des fast senkrecht abfallenden Kalkgefelses ein. Sie fällt hier durch eine eigentümlich veränderte Wuchsform auf, zeigt kurze, herab- hängende Äste und sieht, von der Ferne gesehen, wie die Omorica- fichte aus. — Anderswo stocken wieder ausgezeichnete Fichten- bestände auf den Triaskalken, wie z. B. im Bereiche der Crna gora, wo die Mulden und Dolinen des Karstgebirges ihnen ein zu- sagendes Maß von Feuchtigkeit bieten. Die Walddolinen Bosniens übertreffen in ihrer Größe die in forstlichen und touristischen Kreisen rühmlich bekannten Karst- trichter des Ternovaner Forstes oberhalb Görz. Das Phänomen ist dasselbe: Am Oberrande und an den Hängen der breiten Hohl- kegel — die alpine Flora, im Grunde desselben — ewiger Schnee und Eis. — Als eine der größten dieser Walddolinen wurde uns die unweit Mlini$te auf der Grenze zwischen den Bezirken Jajce und Glamoc gelegene „Ovßara” geschildert. „Sie birgt einen wahren Fichtenurwald, in welchem die Wiener Hofburg samt dem Dome von St. Stephan Platz hätten und dessen Turm die oberen Ränder der dunklen Waldmulde kaum überragen würde. Während die Gehänge mit spindelförmigen, himmellangen, doch nicht be- sonders starken Fichtenstämmen voll bestockt sind, finden sich im Grunde krummholzartige Krüppelfichten und Vogelbeerbüsche in lichtem Stand, dazwischen die alpine Krähenbeere (Empetrum nigrum) und endlich — vergletschertes Schneewasser ...” All diese Vielgestaltigkeit der Waldform und -Zusammen- setzung macht es schwierig, die Verbreitung der Holz- und Be- standsarten in Bosnien und der Hercegovina graphisch zu fixieren, es wäre denn, daß man für jede Bestandesindividualität von einer sehr kleinen Flächeneinheit ausginge. Nichtsdestoweniger hat die bosnisch-hercegovinische Forst- verwaltung aus Anlaß der 1896 in Budapest stattgehabten Millen- niumsausstellung°) den Versuch unternommen, die Vielgestaltigkeit des Waldes der Ökkupationsprovinzenineinergroßen Karte (1:150.000) darzustellen und daraus die den Hauptbestandsarten zukommenden Flächenanteile abzuleiten. en Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 119 Es ist dies dieselbe Karte, welche während des vom Ver- fasser dieser Schrift am 8. Jänner |]. J. im Klub der Land- und Forstwirte zu Wien über die forstlichen Verhältnisse Bosniens ge- haltenen Vortrages im Saale ausgestellt war.*?) Die damaligen Flächendaten stimmen zwar bezüglich des Staatswaldes mit den heutigen nicht ganz überein, doch sind die Differenzen keineswegs von solcher Bedeutung (1896 ein Plus von zirka 10.000 Aa im Hoch- und zirka 25.000 ha im Nieder- und Busch- walde), daß man die 1896er Erhebungen deswegen ganz bei Seite setzen müßte. Freilich ist es ein Ding der Unmöglichkeit, mit einer solchen Darstellung der Natur bis in die feineren Einzelheiten zu folgen, sie bietet aber immerhin eine bessere Orientierung als die Tabellen Seite 115. Nach den damaligen Daten erhält man folgendes Bild: 1. Hochwaldbetrieb, Staatswald. #) Reine Bestände 818.324 ha, hievon 2 Aa a ee 44.783 ha N u . 31.414 ha ER 51.273 ha Tr a Kite 579.996 ha Bichei Wir ia 110.858 ha b) Mischwald der Schattenhölzer 361.234 ha, hievon Tanne und Fichte . . 205.873 ha Fichte und Buche . . . . 24.678 ha Tanne und Buche . . 113.076 ha Tanne, Fichte, Buche . . 17.607 ha c) Mischwald von Schatten- und Lichthölzern 257.122 ha, hievon Tanne und Kiefer . . 5.283 ha Tanne, Buche, Kiefer . . 2.048 ha Tanne und Eiche . . . 1.062 ha Tanne, Fichte, Kiefer .. 3.446 ha Kiefer und Buche . . 17.192 ha Fichte und Kiefer . . . 23.976 ha Tanne, Eiche, Buche . 10.855 ha Buche und Eiche . . . . 188.260 ha d) Mischwald der Lichthölzer Kiefer und Eiche . . . 9.686 ha Die reinen Bestände, in denen sich jedoch streckenweise gleichfalls verschiedene, schematisch nicht ausscheidbare Mischungen vorfinden und in denen überdies zahlreiche Holzarten — besonders Ahorn, Ulmen, Linden, Eschen, Birnen, Nußbäume, Weißbuchen, Erlen, dann auch Edelkastanien, türkische Hasel, Eibe, Stech- palmen — eingesprengt vorkommen, nehmen demnach den größten Teil der Hochwälder mit 56°, für sich in Anspruch, ein Über- gewicht, das vornehmlich auf den breiten, das ganze Land durch- ' setzenden und oft bis an die Grenze des Baumwuchses sich er- streckenden Buchengürtel zurückzuführen ist. Den zweiten Rang nehmen die Mischbestände der Schatten- hölzer mit 25°, des Hochwaldes ein. Auch hier spielt die Buche noch eine große Rolle. Ganz besonders tritt jedoch die Mannigfaltigkeit des bosnisch- hercegovinischen Waldes in jenen Bestandsarten hervor, welche Schatten- und Lichthölzer vereinen. Sie nehmen 18°/, der Fläche ein. Ihre Variationen wären noch viel zahlreicher, wenn das Schema die Weiß- und Schwarzkiefer auseinander gehalten hätte und wenn 120 Zweiter Abschnitt. - die Lärche und Zirbe den Okkupationsprovinzen — wie dem Balkan überhaupt — nicht vollends fehlen würden. Die geringste Fläche, kein ganzes Prozent, fällt naturgemäß dem Mischwalde der Lichthölzer zu, in welchem nur Kiefern und Eichen von Bedeutung sind. 2. Niederwaldbetrieb, Staatswald. Im Nieder- und Buschwalde hat das 1896er Schema der Eiche rein 52, der Buche rein 27, der Eiche und Buche 9, der bunten Mischform 32°/, zugemessen. 3. Hochwaldform, Privatwald. a) Reine Bestände 125.707 ka, hievon Tanne. ee 1.940 ha Kieler .. 5 ...., Di Fu 4.964 ha Pichte ln see 3.410 ha Buche’. 1,04. Mk 83.410 ha Bache 1 EUER a SAR vet 31.983 ha b) gemischte Bestände 15.698 ha, hievon Tanne und Fichte . . . 4.248 ha Fichte und Buche. . .. . 680 ha Tanne und Buche . . „5.111 ha Fichte und Kiefer . . . . 284ha Tanne, Fichte, Buche . 216 ha Buche und Eiche . . .. . 5.159 ha 4. Niederwaldform, Privatwald. Hier steht die von der Buschwaldfläche beeinflußte Form der bunten Mischungen mit 55 Anteilen obenan. Dann folgen die Nieder- wälder mit vorwiegend Eiche (23°/,), vorwiegend Buche (16°/,) und Eiche mit Buche (6°/,). Dieser ziffermäßigen Darstellung möge nun, soweit dies nach all dem Vorausgelassenen noch nötig ist, einiges über die Eigenart und den wirtschaftlichen Zustand des hierländischen Waldes folgen. Soweit der Wald leicht erreichbar war, trägt er noch heute die Zeichen einer rücksichtslosen Benutzung zur Schau. Dies ist ganz besonders von dem schon wiederholt erwähnten Zerrbilde des orientalischen Niederwaldes, vom Buschwalde, zu sagen, der mit Einschluß der bestockten Weidegründe mehr als 16°/, der ge- samten Waldfläche einnimmt. Was in der Mißhandlung des Waldes überhaupt geleistet werden kann, ist hier geschehen. Nur den meistens günstigen Boden- und klimatischen Verhältnissen jener Waldlagen, deren Bestand zum Buschwalde herabgestümmelt wurde, ist es zu danken, daß die Reproduktionskraft des Holzes hier noch immer vorhält und die Natur selbst in überschwänglicher Geduld für einigen Ersatz durch Kernwüchse sorgt. Ab und zu ist das Gestrüpp, jedoch meistens in sehr weiten Abständen, von nie- drigen alten Kopfhölzern, die alljährlich gehauen werden, durch- stell. Man gewinnt bei diesem Hiebe Brennknüppel und Futter- laub. Vom Standpunkte der Nutzholzproduktion ist diese Kategorie von Wald gleich Null zu setzen, sie liefert nur Knüppel- und Wellenholz, Futterlaub und Weide. Mit dieser Art der Benutzung t: Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 121 kann auch für längere Zeit hin noch nicht gebrochen, sondern nur auf einen regelmäßigeren, schonenderen Betrieb hingewirkt werden. Darüber waren die Forsttechniker des Landes allezeit einig. Un wäre ein ganz verfehlter Gedanke” — schrieb der Denk- schriftverfasser (Petraschek) der früher erwähnten Expertise vor 1884 — „das Gros der Buschwälder etwa nach und nach in Hochwald überführen zu wollen. Nur in einen besseren Zustand, der auch eine möglichst große Laubproduktion verbürgt, werden sie allmählig zu bringen sein. Der Niederwald, unter Umständen auch mit Oberholz, wird das Ziel rationeller Behandlung der Busch- wälder bilden müssen. Dahin weist die volkswirtschaftliche Auf- gabe der Forstwirtschaft in diesen Ländern.” In ähnlichem Sinne hat 1895 Regierungsrat Buberl im „Zentralblatt für das gesamte Forstwesen”) und in der „Öster- reichischen Vierteljahresschrift für Forstwesen”*) mit Rücksicht auf Karstsanierung plaidiert, indem er im Interesse der Futter- laubgewinnung die Niederwald- und niederwaldartige Mittel- waldform als das wirtschaftliche Ziel der künftigen Karstwälder hinstellte. Jeder Fachmann, der in Bosnien und der Hercegovina nicht nur den Buschwald, sondern auch den landwirtschaftlichen Betrieb kennen zu lernen Gelegenheit hatte, wird diesem, von der leiten- den Stelle auch vorgezeichneten Wirtschaftsziele beipflichten müssen. Hand in Hand damit wird aber auf eine rationelle Ge- winnung und Bereitung des Futterlaubes hinzuwirken sein, welche Aufgabe schon dem Gebiete des landwirtschaftlichen Förderungs- dienstes angehört. Die Statistik hat die Grenze zwischen dem Buschwalde und dem Niederwalde zwar gezogen und die Kriterien dafür einer- seits aus dem geschlosseneren Vorkommen der Eiche und Buche, anderseits aus der minder unregelmäßigen Benutzung und dem besseren Zustande der Gehölze überhaupt abgeleitet. Scharf läßt sich indessen diese Grenze dermal noch nicht ziehen und nur soviel erkennen, daß in der Eiche des reinen Bestandes der Schälwald- und ein regelrechter Mittelwaldbetrieb den richtigen Übergang bilden. Der letztere dürfte auch für den vornehmlich aus Eiche und Buche zusammengesetzten Ausschlagwald das an- zustrebende Ziel sein. Überhaupt weisen nicht allein die klimati- schen Verhältnisse der Okkupationsprovinzen und die Holzarten "in der unteren Zone des Waldgürtels, sondern auch — und viel- leicht noch mehr — die Bedürfnisse der eingeforsteten Bevölke- rung, die Nutzholzarmut des Buschwaldes, darauf hin, im besser bestockten und mit den geeigneten Holzarten ausgestatteten Niederwalde auf eine Konzentration von Nutz- und Brennholz- erzeugung einzuwirken und dadurch den wertvollen Eichen- und Nadelholzhochwald zu entlasten. Im Hochwalde sind, gewissermassen auch als Wertstufen, folgende Hauptcharaktere hervorzuheben, 122 Zweiter Abschnitt. Zuerst der Eichenhochwald und der Mischwald von Eiche und Buche, die (nach den Daten von 1896) in runder Ziffer nahezu 300.000 ka einnehmen dürften. In diesem Wealdbereiche sind die frühesten Etappen einer kommerziellen Benutzung des Waldes gelegen. Die frühere Regierung hatte damit schon aus- giebig begonnen, die Österreichisch-ungarische Verwaltung hat die Nutzung kräftig fortgesetzt. Da ein regelmäßiger, schlagweise ge- ordneter Betrieb jedoch nie stattfand, hatte man es auch hier mit der vorherrschenden Form des Plenterwaldes zu tun. Nicht in Schlägen, die etwa in größeren Flächen zusammenlagen, sondern ausstichweise wurden die ÄAlteichen den geschlossenen Beständen entnommen. Die sehr bedeutende Nutzung von Spaltholz, die hier in den letzten 50 Jahren bis zur Erschöpfung des Altholzvorrates betrieben wurde, tritt in den Bestandesbildern hauptsächlich nur dort deutlich erkennbar hervor, wo die mit haubaren Stämmen voller besetzt gewesenen Kuppen des Serpentins sich von ihrer Umgebung abheben. Die Eiche ist in diesem Bereiche fast aus- schließlich in angehend haubaren, in Mittel- und Junghölzern vertreten, während dort, wo sie mit der Buche zusammenwächst, diese aller- dings ihre urwüchsigeren Bestandesformen bewahrt hat. Für die Nutzungen der nächsten Jahrzehnte haben die schönen, im großen ganzen wohlgeschlossenen Eichenhochwälder Nord- und Nordostbosniens demnach wenig zu bedeuten. Ihre Schonung und Pflege ist jedoch für die Zukunft von umso größerer Bedeutung, als sie nach Ablauf eines halben Umtriebes etwa wieder entschieden in die Nutzung rücken und dann berufen sein werden, in der Staatswaldrente den durch die Vorgriffe im Nadelholz bedingten Ubergang zu einem namhaft ermäßigten Nutzungssatze zu vermitteln. Die zweite Type des bosnischen Hochwaldes ist der reine, von anderen Holzarten nur durchsprengte Buchenhochwald, der (nach den Daten von 1896) im Staatsbesitze allein rund 580.000 ka innehat. Diese Bestände waren früher, wenigstens in Bosnien, nur vom Rande her auf Holz, im übrigen aber als — Weidehindernis benutzt und beziehungsweise behandelt worden; ihr Hauptmassiv zwischen diesen Rändern und dem oberen Gürtel des Baumwuchses trägt denn auch noch weit überwiegend den Charakter des urwaldmäßigen Plenterwaldes an sich. In neuerer Zeit wurden ausgedehnte Blöcke des Buchenhochwaldes zur För- derung der inländischen Industrie und zur Deckung städtischer Holzbedürfnisse erschlossen. Auch die Erzeugung von Spaltwaren und verschiedenen Schnittmaterialien, Schwellen u. dgl. belebt ab und zu diese Bestände, die in ihrer Fülle und Kraft die Bewunde- rung des Fachmannes und Laien erwecken. In finanzieller Be- ziehung haben die riesigen Waldschätze der Buche noch wenig zu bedeuten. Sie sind, wie ja auch noch jenseits der Save, die richtigen Schmerzenskinder des forstlichen Budgets. Nicht hoch genug ist der Wert des Buchenwaldes vermöge seiner reichen W ohlfahrtswirkungen anzuschlagen und deshalb kann Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 123 man ihm seine finanzielle Widerhaarigkeit auch entschieden leichter verzeihen. Es wäre eine schwere Sünde, ihn geringzuschätzen oder preiszugeben. Von aktuellster Bedeutung sind dermal die reinen Nadel- holzbestände und die Mengwaldungen der Nadel- und Laubhölzer, welchen innerhalb des Staatsbesitzes nach den- selben Daten eine Fläche von etwa 370.000 und beziehungsweise 195.000 ha beigemessen werden kann. Es wurde früher gezeigt, wie verschiedenartig die Mischbestände sind, an denen die Nadel- hölzer teilnehmen, es wäre also gewagt, den vier Hauptrepräsen- tanten derselben den Anteil an diesen Waldungen in fixer Ziffer zuzurechnen. Die vorliegenden Daten und der Gesamteindruck, den der Fachmann in der Natur empfängt, gestatten nur zu sagen, daß die Tanne in der von ihr besiedelten Fläche den ersten, die Fichte den zweiten Rang einnimmt und daß von den beiden Kieferarten die Schwarzföhre vor der Weißkiefer rangiert. Die Panzerkiefer, die Krummholzkiefer und ÖOmoricafichte sind wirtschaftlich ohne Bedeutung. Innerhalb der obenbezifferten Waldfläche liegen jene ausge- dehnten urwaldmäßigen Bestände, in denen sich derzeit die Nutzungen zu Handelszwecken vornehmlich bewegen. Es ist jedoch keineswegs dieses ganze Gebiet als ein urwaldmäßiges anzusprechen. Schon im früheren wurde wiederholt angedeutet, daß das Grundgestein in Bosnien auf die vertikale Aufeinander- folge der Holzarten vielfältig Einfluß nimmt. Die Fichten- und Tannenbestände, rein oder in Mengung mit Buche, sind zwar überwiegend in jenen hohen Lagen vorhanden, welche die Ent- stehung urwaldmäßiger Bestände begünstigten, sie finden sich nach dem vorher gesagten aber auch in tieferen Lagen vor. Da nun die beiden Kieferarten — die Schwarzföhre vornehmlich im östlichen, die Weißkiefer im mittleren und nördlichen Bosnien — gleichfalls namhafte Flächen zugänglicheren Landes innehaben, so kann die obige Fläche von 565.000Aa keinesfalls zur Gänze der Kategorie der urwaldartigen Bestände zugezählt werden. Wir müssen uns begnügen, darauf aufmerksam gemacht zu haben, weil hinreichend feste Anhaltspunkte zu einer schärferen Unterscheidung mangeln. Die zuletzt besprochenen Bestände und das Innere der großen zusammenhängenden Buchenhochwälder sind es, welche den großen, der Benutzung erst durch die gegenwärtige Regierung erschlossenen Holzreichtum des Landes begründen. Die Derbholzmasse, welche in diesen Waldungen stockt, kann auch bei Bedachtnahme auf die mindere Qualität der unteren und oberen Bestandesränder immer noch auf 300,000.000 fm angeschlagen werden, wovon 120,000.000 auf das Nadelholz, der Rest auf das Laubholz entfallen. Diese Ziffern sind in ihrer absoluten Größe allerdings im- posante, dieser Nimbus geht jedoch verloren, wenn man sie auf die Flächeneinheit zurückführt; denn ein großer Teil dieser ur- Er —r Werne 124 Zweiter Abschnitt. waldmäßigen Bestände trägt den Charakter des Plenterwaldes an sich, wenn auch oft ausgedehnte Flächen eine kompaktere, gleich- alterige Anordnung zeigen. Ferner wirken noch andere Umstände, so das Vorkommen natürlicher Blößen und zahlreicher Brand- stellen, endlich die durch die großartige Entwicklung der herr- schenden Bestandesglieder beeinträchtigte Stammzahl auf die Masse der Flächeneinheit. Das hohe Alter der Einzelstämme mit den bekannten, damit einhergehenden technischen Fehlern des Holzes, nicht minder die vielen Beschädigungen desselben durch das, wenigstens in früherer Zeit, massenhaft geübte Ankosten, Einkerben, Anlachten und An- kohlen der Stämme, die gänzlich mangelnde oder sehr geringe Verwertbarkeit der oberen Schaftteile: dies alles sind Momente, welche den Merkantilholzertrag dieser Bestände ziemlich weit herabdrücken. Faßt man die Nadelholzbestände, rein und in Mischung, für sich ins Auge, so dürfte ein Anschlag von 60,000.000 fm Merkantil- holz gegenüber einer Derbholzmasse von 120,000.000 dem Tat- bestande so ziemlich entsprechen. Das sind etwa 50°/, Nutzholz im dermaligen Abtriebsertrage! Um dieses Verhältnis drastisch zu beleuchten, weisen wir auf die nordböhmischen Staatsforste an der sächsischen Grenze hin. Dort kommen die Nadelholzbestände nach kräftigen Zwischen- nutzungen mit einem durchschnittlichen Abtriebsertrage von 300 fm pro Hektar zur Nutzung und das Nutzholzprozent beträgt, wenn unsere Erinnerung nicht trügt, im Durchschnitte 80.#) Daran mag ermessen werden, wie sich in seinen heutigen Ergebnissen der Urwald zum geschlossenen Wirtschaftswalde ver- hält und mit welchen Verlusten für die Gegenwart die Unter- lassung des Aufschlusses dieser Waldungen verbunden war. Wir brauchen kaum noch zu bemerken, daß unsere kurze Reisezeit irgendwelchen ausreichenden Erhebungen über den Wachstumsgang einzelner Bestandesglieder oder Bestände keinen Raum ließ. Es wurde uns jedoch ein ziemlich reiches Material zur Verfügung gestellt, von dem hier teilweise Gebrauch gemacht werden soll. Dieses Material besteht | a) aus einer Reihe von Stammanalysen, welche im ersten Jahr- fünft der Neunzigerjahre ausgearbeitet wurden und größten- teils Probeflächenmittelstämme betreffen; b) aus einem Verzeichnis von Mittelstämmen, angelegt zum Zweck der Aufstellung von Massentafeln (Fichte, Tanne); c) aus einer Übersicht der nach dem Grundgestein gesondert zusammengestellten Bestandes- und Zuwachsverhältnisse der großen Prädialwaldungen und eingerichteten Forste; d) aus den Ertragstafeln einiger Forsteinrichtungswerke. Eine erschöpfende Behandlung dieses reichen Materiales kann hier selbstverständlich nicht platzgreifen, wir wollen es jedoch versuchen, einiges Typische und besonders Interessante herauszustechen. Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 125 mn m m m 000. - nn n(nmnnno$Ö$Ö’Öeeeeeee——— ee TT — - Zuerst die Stammanalysen (a). Dieselben wurden auf der Budapester Ausstellung 1896 benutzt und finden sich die summa- rischen Zifferdaten im betreffenden Katalog.”) Um die Darstellung zu vereinfachen, sind einige Abkürzungen gebraucht worden (F. B. = Forstbezirk, Bez. = politischer Bezirk, B. = Bosnien, H. = Hercegovina) und wurde in den Rubriken 1, 2, 3 und 5 eine bruchförmige Anordnung der Daten angewendet, wobei — da die Überschriften im Kopfe Aufschluß geben — nur bemerkt wird, daß der Nenner in Rubrik 5 die in Rechnung genommenen letzten Jahre ausdrückt. Zu diesen Daten S. 126 bis 129 ist folgendes zu bemerken: Ad Post 1. Fichte und Tanne. Das Stärken- und Höhen- wachstum der Fichte ist sehr regelmäßig und stark. Ersteres läßt sich nach zwei Perioden O0 bis 140 und 140 bis 240 trennen, inner- halb welcher der periodische Stärkenzuwachs fast ganz gleich war. Die Tanne war vom 50. bis zum 170. Lebensjahr unterdrückt, was bei dieser Holzart in Orna gora sehr häufig zu beachten ist. — Ad Post 2. Dient dem Vergleiche von Weiß- und Schwarz- kiefer. — Ad Post 3. Mittelstammtypus der herrlichen Schwarz- föhrenbestände im Drinagebirge. Die Stämme der Probefläche waren mit wenig Ausnahmen von gleicher Höhe und gleichem Alter, zudem bis in die obersten Wipfelpartien astrein. Sie ragen schlank und vollschäftig empor. Stammzahl für 1 ha 460, Holzmasse 13003, ohne Rinde 1040m°. Höchste Zuwachsleistung der Schwarz- kiefer in Bosnien-Hercegovina. — Ad Post 4. Zur allgemeinen Charakteristik der Panzerkiefer, während Post 5 diese Holzart mit der Schwarzföhre in einem Buchenbestande vergleicht und Post 6 diese beiden Holzarten in benachbarten ungemischten Beständen kennzeichnet. — Ad Post 7. Panzerkiefercharaktere der höchsten Standorte. „Das Holz der Panzerkiefer” — sagt Petraschek°) — „ist im Vergleiche zu jenem der Schwarzkiefer hauptsächlich durch eine größere Feinheit und Gleichmäßigkeit im Jahrringbaue ausgezeichnet, wobei die Herbstholzzone im Ent- gegenhalte zu dem Frühjahrsholze bei weitem nicht so sehr her- vortritt, als dies bei der Schwarzkiefer der Fall ist. Die Textur des Holzes der Panzerkiefer ist infolgedessen eine viel feinere; dasselbe reißt und wirft sich weniger, Eigenschaften, welche dieses Holz auch zur Möbeltischlerei geeignet erscheinen lassen. Zudem hat dasselbe eine sehr lange Dauer, wird von der Be- ‚ völkerung dem Schwarzkieferholze vorgezogen und dem Eichen- holze gleichgestellt.” — Post 8 und 9 sind der ÖOmoricafichte und ihrem Vergleich mit der gemeinen Fichte auf einem ihrer interessantesten Standorte gewidmet, wobei der lebhafte Zuwachs der 80 bis 100jährigen Probestämme in die Augen fällt. — Post 10. Die türkische Hasel kann zwar keine forstwirtschaftliche Be- deutung beanspruchen, doch zählt sie zu den besten und merk- würdigsten Stücken aus dem Schatzkästlein der seltenen Holz- arten des Landes. Sie ist, wie der genannte Autor sagt, besonders in der Hercegovina in Lagen über 1000» Seehöhe auf reiner = .-_ a © uw Po) < iu ® = ® iq N 126 “Zryoniq -ue SseAp yumds usıogne wap ur 1jaINgo A I9P ZIOH — 'yıdg zpwyos ‘urmy 19701 ‘yarızıey ‘punsad 197917 -ZIEMUYIG I9p ZIOH — 'saYarqa3 -ngeurict sap pjemap '10Jory -JgeaM pun -zıemyog ‘uau -uUeL ‘usJyoIT uoA sopueysagl use sıye[ 073 ypıpmıuyos -uOINp SaUI9 awweIs[p}}LN "punsa3 zog — 'sPxapdwoxy usgjo1d sasaıp apurIssqpjemin uo}gosrwad uwayyarT “usuueL ‘uayong sne ı9p uassepywweIS uspusı1oIuıwopeıd 19p swwe}s -PNIN SyasısLıo}yJeregy Zunyıowuvy ER; 9 1.68 | 87.0 268-0 LLO-9 8.97 ja: ET 9.59 87-0 Lır0 | 2789 L-.&7 or 6 r.F0L 29.0 963-0 989.21 6-67 or v 9.917. 99.0 868-0 881.81 1-09 6 w> ul uszoıd zossou apuryg ne yuozoıd IyezurıoJ -jsniıg -syoeAmnz -uoyog -USSSE JA -4snıq wu wu Spuryywes| sowweig yıequl sap -wuweIS our] 18% BEIEIS "IPM 79% 107077 -ZIEMUIS 07% usıgef ur a ylezjof eyuog 93591 — 'M 0807 >yoy -SOI99W "NIENSELIL 190 Jn[219Z "yasıı ‘russ SSTMua][}s (49 0]) somny pun (> 07) Zıpundjon uspog 'weyyorn -/sıeyyp pw 'usgqs jsey uw] — 'q sonedoy 'zag 'eynj eusp>aW Yeyruogl 7s9T — M 0901 ayoysamsw '7Ie2 -SEIIL I9PYnpNIaZ 'u9y9on yaıpuıaız ‘“Zıus)s 9sT9Mmuajjs}s ‘(MI GT SyYydıyaS) souny ıyas ‘(249 09) Zıpunıdjarr uspog uionpupseyyp u dmusd Zıgew uspıon us3a3 sr} ‘usgq> sjIs} wreulaL — 'q anf ‘a ‘a "erodeun) x134s11942eı1ey9sj1ıopueIg Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 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B.llid%e bei Sarajevo heraus, welche durchaus auf Kalkboden erwachsen sind und die Massenleistung — jedoch keineswegs das Maximum — der ältesten Individuen charakterisieren. 1 Stamm mit 90cm in Brusthöhe, 408 m Länge und 9:85 m® Inhalt ohne Rinde; 1 Stamm mit 95cm in Brusthöhe, 420 m Länge und 1436 m® Inhalt ohne Rinde; 1 Stamm mit 96cm in Brusthöhe, 48:0 m Länge und 15'44 m? Inhalt ohne Rinde; 1 Stamm mit 105cm in Brusthöhe, 46'0 m Länge und 14'80 m® Inhalt ohne Rinde. Im Crnagoragebiet wurden übrigens auf der Exkursion des Reichsforstvereines 1895 im Stehenden Fichten mit 50 bis 55 m Höhe und 100 bis 120cm Grundstärke mit einem (angeschätzten) Inhalt von 20 bis 22m? gemessen. Wir selbst haben in diesem Waldgebiete Fichten der Höhenklasse von mehr als 60 und bis an 70m gesehen. Sie zählen selbstverständlich, was die Qualität anbelangt, nicht zur Elite, Die Tanne bringt es zwar nicht zu so bedeutenden Höhen, aber zu stärkeren Durchmessern und bei ihrer Vollschäftigkeit zu namhaft höherem Holzgehalte, wofür jener klassische Zeuge spricht, dessen Alter anläßlich der genannten Exkursion auf 350 Jahre bestimmt wurde. Auf seinem Stockabschnitt fanden 21 Männer Platz, die Länge betrug 50m, der Brusthöhendurch- messer 137 cm, die Mittenstärke 93cm, der Inhalt 30 m°. Wir wollen nur noch bemerken, daß in den Schwarzföhren- waldungen des Drinagebietes Stämme von 45 und mehr Meter Höhe und 10 bis 15° Inhalt durchaus nicht selten anzutreffen sind und daß der Buchenhochwald Riesen von 20 m? und mehr Inhalt aufzuweisen hat. In der Grme& planina ergaben 5302 gemessene Altbuchen 22.017'06 fm Spaltnutzholz und 11.195°15 fm Brennholz, ein Stamm durchschnittlich 4:15 fmNutz-und 2:11, fm Brennholz, zusammen 626m. Im Walde Paleö-Bobenjak bei Klu6& wurden 1200 Altbuchen aufgenommen. Das Resultat war folgendes: Schaftholz bis zum Kronenansa SERT Astholz bis 15 cm am Dünnende er nn a Samui TORE EIER Hiervon entfielen auf Stämme mit einem Brusthöhendurchmesser von 55 inklusive 74cm. . . 625 Stück mit. . . 203074 fm Koh) Pro Stamm 102794 fm Astholz 488 /m 75 cm aufwärts. . .. 595 „ “ 313908 fm Autolat} Pro Stamm 144839 fm Astholz 8-15 m. = em 091 27 OII 10 °z ap + te ee er 1% 901 77; g9 90 = drin Erste ein 008 77 08F 9.0 "AI "It an] ee oTe 50 TE rt ee TOTER LO TEN " "EN Eee TOO LH 11 (10jory] pun ouur], sea] yıu) pIleay>oyqyuaysıf pun -uoy>ng * I OST "su 09T 60 I 061 ‘m ogr ‘Lo = re ORZT 'c# 006 ‘2:0 "AL "III em OOTT ‘em gL8 ‘8.0 'A =. 27 0 ‘9.0 a BA IE KR m 08% 1.0 RTL nd km 074 ‘ıo EM GEET m 008 ‘90 IT * "trennen N 082T m gs 80 IT" "rn lem ggor "m 029 ‘9-0 'I '19J917 gone jewysueu ‘oyong ‘auueL ‘ayyoıg ei OTL ‘sm oLS '8-0 "AI E gr0 ggg ‘1.0 ae 083 sm 02T ‘0 ce QIPT 'cW# 066 'L-0 "A "AI EM QZIT ‘0 006 ‘8-0 "III er Orr 6m 09z ‘9.0 dir GB: smoLr ‘8.0 «m 908 099 'L.) 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Von vielem Interesse sind die ad c angeführten Zusammen- stellungen. Sie wurden für Hoch- und Niederwald, für reine und gemischte Bestände angelegt, und zwar gesondert für folgende Gruppen von Grundgestein: I. Neogene Süßwasserbildungen, mediterrane, sarmatische und Congerienstufe. II. Flysch und dessen Eruptivgesteine (Serpentin). III. Kreide-, Jura-, Triaskalke, Dolomit, Trachyt, Granit. IV. Werfener Schichten, rote Sandsteine, Quarzite. V. Paläozoische Schiefer, Sandstein, Kalke. III. IV. | Standorte mit gemischtem Grundgestein der sub III, IV. me h IV. und V. angegebenen Art. Um auch hier die Darstellung zu vereinfachen, gaben wir im vor- hergehenden (S. 131) für jede Bestandsart nurje vier Ziffern: die erste (römische) markiert die Grundgesteinsklasse, die zweite die Bestockung, die dritte die der Bestockung entsprechende kon- krete Holzmasse, die vierte die vollberechnete Holzmasse für 1Iha. — Wo bei einer Grundgesteinsklasse zwei Angaben vor- kommen, beziehen sie sich auf das Maximum und Minimum inner- halb derselben. Wo nichts anderes bemerkt ist, beziehen sich die Ziffern für den Hochwald immer auf das Bestandesalter von mehr als 120 Jahren. Die Daten für den Eichen- und Buchenniederwald und den gemischten Niederwald dieser Holzarten, die wenig Typisches darbieten, können füglich überschlagen werden. Dagegen sind jene für den Buschwald von Interesse. Der Buschwald (bei dem wir von den mehr oder weniger vagen Ziffern für volle Bestockung absehen) liefert a) auf EN 10 bis 50 3, im Mittel 26 m? DE IE re 2; TUmMET, „45 m3 EN IE ar eh 1:5. 20000, °. „40m? d) „ Ina ra 7. WERT 2 EN ER TETENER T ID... 325m, „ 58m? II SIE DV 2 0. „ 1158, „36m? EI ?5:: IN VE 45 „ 50 m3. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß das Oberholz (Kopfholz) auf diese Ziffern starken Einfluß nimmt. Bei Aus- scheidung der Oberholzklasse würde das Bild wesentlich anders ausfallen. Überdies waren für 5b und / nur je 2, für d nur 1 Be- stand gegeben. Zum Ziffernmaterial für den Hochwald ist folgendes zu be- merken. Im allgemeinen tritt hervor, daß die Ansätze der Feist- ımantelschen Tafeln nur bei der Buche überschritten werden (1670 m? gegenüber dem Feistmantelschen Maximum von 1210). So wenig wir die außerordentlichen Leistungen der Buche in Bosnien unterschätzen, halten wir doch dafür, daß die Anschätzung des Bestockungsfaktors und die Umrechnung auf den vollen Schluß in solchen Fällen leicht zu einer Überschätzung der dem Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 133 letzteren entsprechenden Masse führt. — Der reine Tannenhoch- wald und der reine Fichtenhochwald bleiben unter den in der Literatur und praktisch bekannten Höchstsätzen zurück, wıe hier- lands im reinen Bestande überhaupt nur die Buche und Schwarz- kiefer zu den höchsten Massenleistungen gelangen. Die Spärlichkeit der Daten für den weitverbreiteten Eichen- hochwald rührt daher, daß in dieser Holzart geschlossene Althölzer schon längerher nicht mehr vorhanden sind. Obenan in der Massenleistung steht der gemischte Wald (Tanne und Fichte — Buche, Fichte, Tanne), welcher sich auf den Werfener Schichten und paläozoischen Schiefern (IV. V.) und den Kalken (III.) zum Maximum aufschwingt. Für den plenterwaldartigen Urwald des Ürnagoragebietes (Fichte und Tanne) entwarf Forstdirektor Bretschneider an- läßlich der Einrichtungsarbeiten folgende Ertragstafel. 2 LI, III. mm nn m mn m mn nn en nm Hauptklasse er 1. 2. 8. 1. 2. 3. 1. 2. 8. Be- fläche m tt nl mn DD m nn m nn un en nn stockung m» Unterklasse m® 10 — bis 45 700 620 540 460 375 300 220 160 160 09 40 „ 44 630 560 490 415 340 270 200 145 90 08 36 „ 39 560 495 430 370 310 240 175 130 80 07 32 „ 35 490 435 380 320 260 205 150 110 70 06 28:81 420 370 320 270 225 175 130 95 60 05 24 „27 350 310 270 230 185 150 110 80 5U 04 20 „ 23 280 250 215 180 150 120 90 65 40 03 0. 19 210 185 160 135 115 90 65 50 30 02 32: „ 18 140 125 110 90 75 60 45 35 20 Diese Tafel hat unseres Erachtens bis zum Bestockungs- grade von 0'6 und in den ersten zwei Hauptklassen eine praktische, den vorwaltenden Bestandesverhältnissen tatsächlich entsprechende Bedeutung. Darüber hinaus ist sie lediglich rechnerischer Behelf. Immerhin orientiert sie über die Verhältnisse der ungleichmäßig aufgebauten Bestände dieser Art und gestattet einen Schluß auf den Nutzholzanfall in denselben. hnliche Tafeln, auch für die einzelnen Altersstufen gerechnet, liegen für die großen Vertragswaldungen des Krivaja- und Usora- gebietes gleichfalls vor. Wir kommen jedoch noch später auf den Materialertrag der Urwaldbestände zu sprechen und lassen es hier an diesen Daten genügen. Das für die hierländigen Waldungen bisher gesammelte taxa- torische Hilfsmaterial ist ein ziemlich bedeutendes, namentlich was die nach den geologisch geordneten Bodenhauptgüteklassen zusammengestellten, umfangreichen Nachweise betrifft, aus denen im Vorstehenden (es handelt sich um Hunderte von Einzelnach- weisen!) nur das typisch Orientierende herausgeschältwerden konnte. 134 Zweiter Abschnitt. Noch einer Type des hierländischen Urwaldes haben wir zu gedenken, die zwar forstlich ohne Bedeutung ist, dagegen land- schaftlich und botanisch lebhaftes Interesse erweckt. Es sind dies einige Bestände, welche die Defileen der Flüsse flankieren und eine gewisse Garantie der Unberührtheit bieten. Wir greifen nur ein solches Bild heraus. Wenn man auf der 1893 und 1894 erbauten Kunststraße von Jajce nach Banjaluka fährt (7185 m), tritt ein solches in der Vrbasenge in unvergleich- licher Schönheit und Wildheit hervor. Zuerst heischt uns schon der kühne Straßenbau Bewunderung ab.!”) In dem 57km langen Defilee zwischen Podmila& bei Jajce und Karanovac vor Banjaluka durchbricht der dunkelwellige Vrbas den aus Kreide-, Trias- und Jurakalken aufgebauten Gebirgsstock der Tisovac, Manjada und emernica planina. Zwischen ein mächtiges, manchmal bis 300 m ansteigendes Gewände eingezwängt, bahnt sich der wasserreiche, durch die Plivafälle bei Jajce verstärkte Gebirgsstrom den Lauf zur Save. Die alten Saumwege waren der unheimlichen, unzu- gänglich scheinenden Klamm ausgewichen. Sie führten an beiden Ufern hoch über das Gebirge. Auch unsere Ingenieure planten anfänglich eine Trasse, welche zwar die Enge von Karanovac passierte, das Defilee von Podmilate aber vermied. Der eigensten Initiative Benjamin von Kallays entsprang jedoch der Befehl, „die Straße mit Überwindung aller Schwierigkeiten entlang der ganzen Sohle des Vrbastales bis Jajce zu führen, Gegensteigungen möglichst zu vermeiden und die Maximalsteigung von 2°, nicht zu überschreiten”. So kam eine Klammstraße zustande, wo man sich anderwärts nur an einen Touristensteg heranwagt, ein Bau- werk von seltener Kraft und Kühnheit, wetteifernd mit dem grotesken, unbezwingbar scheinenden Gewände. Im Defilee von Podmilate verfolgt die Straße, die Gefelsabstürze des linken Ufers in drei Tunnels durchbrechend, unter oft überhängenden Galerien, die ihr von einem mächtigen Willen vorgezeichnete Bahn. Der Reisende ist an der Fahrseite beengt, sein Blick wendet sich unwillkürlich den Gehängen des rechten Ufers zu. Der Wald, der sie überkleidet, ist auf beträchtliche Strecken hin absolut abgeschlossen. Unten das bis zu dunkler Tiefe eingeengte Wasser, oben die senkrecht abfallende Felslisiere, im Inneren Schluchten und Klüfte, Zinken und Kegel, Halden und Türme. Der Wald, der hier die Westlehnen bekleidet, besteht, soweit dies vom Wagen aus beurteilt werden konnte, aus Rotbuche, Hopfenbuche, Weißbuche, Esche, Blumenesche, Eiche, Nußbaum, Birne, Kirsche, verschiedenen Ahornarten, Silberlinde, schwarzem und rotem Holunder und zahllosem unterständigen Greesträuch, unter dem sich der Summach mit dem nun schon roten Laube weithin erkennen ließ. Der Schluß ist in Anbetracht des oben gekennzeichneten felsigen Terrains und der Schroffheit der Hänge ein merkwürdig voller und die Entwicklung einzelner Bestandes- glieder, besonders am Uferrand, eine großartige. Dies gilt vor- nehmlich von der Rotbuche, der Weißbuche und der überall Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 135 scharf hervortretenden, schwarzborkigen Hopfenbuche, die hier das Trümmergestein mit bewunderungswürdiger Energie meistert und sich den Ruhm erwirbt, hierin der Schwarzkiefer und Panzer- föhre ebenbürtig zu sein. Die Vegetationsbilder des uferseitigen Waldrandes bieten Einzelheiten von großer Schönheit dar. Hier taucht eine immer noch grünende, halbentwurzelte Schwarzbuche die Äste in die dunkle Flut, an das Leben sich klammernd und doch dem Tode verfallen; dort wölben uralte knorrige Rotbuchen, im Rücken vom steil anstehenden (rewände bedrängt, ihre Kronen über die Enge des Flußbettes; wo anders wieder bildet das (Grefels eine Pforte, in deren Hintergrund sich eine Grotte verbirgt; üppiger Epheu schlingt sich um das Felsentor, vor dem eine Silberlinde wächst. In ihrem weißrückigen Januslaube spielt der Wind und treibt die Traufe, die glitzernd von der Decke des Tores fällt, der Wächterin ins Gesicht. Im zweiten Defilee, vor Banjaluka bei Karanovac, wiederholen sich diese Bilder, dann aber weitet sich die Schlucht zum Tale und es tritt wieder der richtige Buschwald in Sicht, hier aber reich- licher, als wir anderswo wahrnehmen konnten, von Oberholz durch- stellt: ein Mittelwald, ganz aus dem Bedürfnis herausgewachsen., Die Uppigkeit und der volle Schluß der oben beschriebenen Bestände ist freilich vor allem die Folge der Unzugänglichkeit derselben, sie sind Naturdenkmale, die sich selber schützen. Die Produktionskraft dieser scheinbar sterilen Standorte mag jedoch vornehmlich in den klimatischen Einwirkungen, in der den Ver- witterungsprozeß beschleunigenden höheren Wärmesumme, dann in jenen chemischen Prozessen begründet sein, die von den in der Unberührtheit sich besonders reich ansammelnden organischen Resten und ihrer Zersetzung herrühren. Diese beschleunigt ja auch ihrerseits wesentlich die Verwitterung und trägt durch die Cren- und Humussäuren viel zur Bodenbildung bei. 5. Die Belastung des Waldes, seine volkswirtschaftliche Bedeutung. Wir übergehen nun zur Belastung des Waldes. Die Expertise von 1884, deren Gutachten aus der Feder des heutigen techni- schen Leiters der bosnisch-hercegovinischen Forstverwaltung, Hofrates Petraschek, herrührt, hat sich mit diesem Gegenstande sehr eingehend beschäftigt und die herrschenden Zustände höchst drastisch geschildert. Der Bericht weist darauf hin, daß die türkische Verwaltung den Ackerbau nicht über das Allernot- dürftigste aufkommen und die extensive freie Weidewirtschaft mit einem gewissen Wohlgefallen gewähren ließ. So sei in den Vorbergen, wo ehemals die Eiche dominierte, der Buschwald ent- standen und der „elende Kollerbusch” die herrschende Baum- form geworden. „Im höheren Gebirge dagegen” — heißt es dann — „suchte man die schon von der Natur gegebenen Grasplätze zu erweitern, 136 Zweiter Abschnitt. indem man die Bäume durch Ringeln zum Absterben brachte, wenn sie dann hinlänglich trocken waren, anzündete und auf diese Art den Wald vernichtete. Die Sorglosigkeit, mit welcher bei dieser Umwandlung verfahren wurde, und die Gier, das Weide- terrain auszudehnen, hatte zur unvermeidlichen Folge, daß große Waldflächen als solche für immer verloren gingen... Dazu kommt, daß mit dem Leben in zwei, drei Weideregionen während eines Jahres das Bedürfnis verbunden ist, in allen diesen Regionen auch Haus- und Ackergründe zu besitzen, daß man daher, um diese zu schaffen, neuerlich Wald niederbrennt. Den Weg, welchen der bosnische Hirt durch den Wald nimmt, um seinen mit der Jahreszeit wechselnden Weideplätzen nachzuziehen, bezeichnen verdorrte Stämme, leuchtende Glut und hohe Rauchsäulen! Und die Not, die nirgends ein Gebot kennt, treibt auch dazu, daß der Landeseingeborene, wenn der Winter allzu lange dauert oder ver- spätete Schneefälle eintreten, es daher an Viehfutter mangelt, ganze Waldteile abstockt, um mit dem Laub, dem Reisig und den Knospen den Herden das Leben zu fristen.” „In der Neuzeit findet wohl von den in den Gebirgen hausenden Bewohnern auch eine lebhafte Erweiterung des Acker- bodens statt. Aber dieselben machen nicht die vielen, in der Nähe der Ansiedlungen befindlichen, hierzu tauglichen Gründe urbar, sondern gehen lieber in den entfernten Wald, weil die Urbarmachung hier mit weniger Mühe verbunden und der humus- kräftige jungfräuliche Waldboden gleich den ersten Ernten Er- giebigkeit sichert. Da man aber die Felder, welche infolge der nomadenhaften Viehhut nicht gedüngt werden können, nach mehrjährigem Bebauen wieder ausruhen lassen muß, und man trotzdem den jährlichen gleichen Feldstand beibehalten will, wird auch Jahr für Jahr neuer Waldboden usurpiert und in Feld ver- wandelt.” Also die regelrechte Brandwirtschaft, wie sie ehemals in den österreichischen Alpenländern herrschte! Die Experten sagen an dieser Stelle sehr zutreffend: „Der Wald wird hier, wie überall in den Nomadenländern, so wenig geachtet wie die Luft. Und dies wohl nur darum, weil er für alle offen, jedem sozusagen in unbeschränkter Ausdehnung zur Verfügung steht. Der Einzelne beutet ihn daher rücksichtslos für sich selber aus, so rasch und so viel er kann, und unbekümmert um die anderen und um die Zukunft.” Die Expertise verbreitet sich sodann über die schon mehr- fach erwähnte schonungslose, verschwenderische Gebarung mit dem Holz, wobei mit besonderem Nachdrucke darauf hingewiesen wird, wie man das Zaunholz und Leuchtholz (Kienholz) gewinnt. „Das Zaunholz” — lesen wir — „wird aus jungen, noch froh- wüchsigen Stämmchen gespalten, zu Zaunsäulen verwendet man lediglich die Zopfstücke der Mittelhölzer. Vandalisch ist die Ge- winnung des Kienholzes; dasselbe wird an den stehenden Kiefern oberhalb dem Boden in periodischen Zeiträumen in Stücken von ne Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 137 1 bis 15 m Länge herausgehauen und damit so lange fortgefahren, als der Holzkörper zwischen Stock und Stamm gerade noch die Last des Baumes zu tragen vermag. Kommt nun ein Wind, so brechen die Bäume an der beschädigten Stelle ab und was früher Wald war, ist dann nichts anderes als ein Chaos von schief sich durchkreuzenden, über- und untereinander liegenden Schäften mit zerschmetterten Ästen, jene aber meist selbst zersprengt und gespalten! — Verwüstend ist nicht minder die Kohlengewinnung,. Um den Arbeitsaufwand beim Aufbau des Meilers zu verringern, verwendet der bosnische Köhler das Holz nur aufgespalten, über- haupt in geringen Dimensionen. Er nimmt daher von dem Stamme — und dies wieder, um sich die Arbeit müheloser zu machen — nur die spaltbarsten Teile, das schwache Gipfelholz und allenfalls noch die stärkeren Aste. Es bleibt also von vielen Bäumen oft die Hälfte ihrer Holzmasse und mehr unbenutzt im Walde zurück.” Die Experten gedenken hierauf der besonderen Verhältnisse in der Hercegovina und der zunehmenden Verkarstung des dortigen Waldbodens. Wenn man nach der Grundursache aller dieser Zu- stände forsche, zeige sich klar, daß sie in der bisherigen unbe- dingten, schrankenlosen Einforstung gelegen sei, die bisher nichts war als „die völlige Preisgebung des Waldes”. „Indem diese Art Einforstung”’ — heißt es dann — „den Be- wohnern allen erdenklichen Nutzen aus den Wäldern zuweist und sie gleichwohl aller Sorgen und Kosten für deren Erhaltung be- freit, entfällt für das Volk jeder Sporn, mit den Produkten des Waldes zu sparen.” Seit dies niedergeschrieben wurde, sind 20 Jahre ins Land gegangen, die österreichisch-ungarische Verwaltung ist den ärgsten Mißhandlungen des Waldes mit Energie entgegen getreten, sie hat die schlimmsten UÜbelstände beseitigt, die Ausübung der Ein- forstungsrechte — wie wir schon früher sahen — teilweise räum- lich geordnet und durch Einführung der Vorzeige auf wirtschaft- lich bessere Bahnen gelenkt. Doch steckt das Gefühl des Wald- überflusses und das verschwenderische Gebaren mit dem Holz- boden und dem Holze selbst noch so tief im Volke, daß die Herstellung befriedigender Zustände in weiter Ferne liegt. In Österreich kommen 0'41, in Ungarn 0'52, in Bosnien und der Hercegovina 1'62ha Wald auf den Kopf der Bevölkerung. Nichtsdestoweniger leidet das Karstland Mangel an Holz; denn die hohe Wasserscheide trennt es von dem Überflusse und das, woran es am meisten mangelt, das Brennholz, verträgt die weite Transportbewegung nicht mehr. Wir können hier darauf verzichten, die Belastung des Holz- landes mit Weiderechten ziffermäßig zu beleuchten. Sie kommt in den Ergebnissen der letzten Viehstandszählung, die im ersten Abschnitte behandelt wurden, zu deutlichstem Ausdruck. Die Besprechung der Karstverhältnisse wird übrigens noch Gelegen- heit bieten, einzelne damit zusammenhängende Fragen ausführ- licher zu beleuchten. 138 Zweiter Abschnitt. Eine bedeutende, ziffermäßig dermal noch nicht leicht zu veranschlagende Belastung des Waldes bildet die Gewinnung des Futterlaubes. Was in Bezug auf Holz- und Weiderechte den Umfang der verpflichteten Liegenschaften anbelangt, ist das nötigste bei Besprechung der Waldbesitzregulierung gesagt worden. Dem- gemäß ist im allgemeinen festzuhalten, daß die Belastung sich auf beide Eigentumskategorien, den Staats- wie den Privatwald, erstreckt und daß ein nicht unerheblicher Teil der Weideausübung die Meragründe trifft. Darüber, welcher Anteil des Holzbedarfes aus den Privat- waldungen gedeckt, wird, kann die amtliche Statistik nicht wohl Auskunft geben. Uber jenen größeren Anteil jedoch, der im Staatswalde Deckung finden mußte, gibt es seit allgemeiner Ein- führung der Holzvorzeige so ziemlich zuverlässige Daten. Im Jahr- zehnt 1893 bis einschließlich 1902 wurden für Servitutszwecke durchschnittlich 1,729.388 fm Holz verabgabt, wovon 10°), = 172.938 fm als Nutzholz, 90°/, = 1,556.450 fm als Feuerholz anzu- sprechen sind. Der Wert dieser Abgaben, die im Budget keinen Ausdruck finden, ist, da sich dieselben vorzugsweise in den günstiger gelegenen Waldungen bewegen, sehr mäßig auf2 K für 1/fm Nutz- holz und 0'50 X für die gleiche Maßeinheit Feuerholz, demnach in Summe auf rund 1,124.000 X zu veranschlagen. Hierdurch ist die Bedeutung der der Bevölkerung im otto- manischen Forstgesetze eingeräumten Behölzung in den Staats- waldungen voll ins Licht gestellt, und man wird mit dieser Ziffer rechnen müssen, wenn man das Erträgnis der bosnisch- hercegovinischen Staatswaldungen richtig — nicht allein nach dem Budget — beurteilen will. Von Wichtigkeit ist es, daß die in Rede stehenden Rechte insgesamt nach dem Wortlaute des ottomanischen Forstgesetzes nicht an bestimmte Waldteile gebunden sind, daß dieselben den Landbewohnern vielmehr überhaupt zustehen, und demnach bei Erschöpfung des einen Waldteiles auf den anderen übergehen. In der Praxis beobachtet man möglichst den Grundsatz, die Behölzung nicht über die Grenzen der Gemeinde, in der die be- treffenden Güter liegen, hinausgreifen zu lassen, und hat die Landesregierung zu diesem Zwecke schon 1883 besondere Ver- fügungen getroffen. Wenn man bedenkt, daß der Bevölkerungs- stand rasch anwächst, daß die individuellen Bedürfnisse der ein- zelnen Haus- und Hofstätten infolge Vergrößerung und besserer Einrichtung der Wohnräume, Vermehrung des Viehstandes usw. stetig zunehmen, so wird es klar, daß diese Verhältnisse die bosnisch-hercegovinische Waldwirtschaft, zumal den Staatswald, einschneidend beeinflussen. Es ist begreiflich, daß man bisher einer prinzipiellen allge- meinen Verfügung, welche geeignet wäre, diese Rechte einzu- schränken und den Zuwachs neuer Anforderungen zu verhindern, Der frühere Stand und die neue Entwicklung, 139 aus dem Wege gegangen ist, — jeder solche Eingriff würde derzeit noch auf starke Hindernisse stoßen. Nichtsdestoweniger hat die Verwaltung, in Erfüllung der ihr obliegenden forstpolizei- lichen Aufgaben, verschiedene Maßnahmen zum Schutze der Wald- substanz getroffen. Diese sind: a) Die Einführung der Anweisung und Vorzeige des Holzes, die Beschränkung des Bezuges auf den wirklich vorhandenen Be- darf und auf fester umgrenzte Waldgebiete; b) die Einstellung der Weidenutzung auf bestimmten Meraflächen, sei es infolge freiwilligen Verzichtes der betreffenden Weide- interessenten, sei es infolge des Nachweises, daß die be- treffende Gemeinde dieser Weidegründe in ihrer ganzen Aus- dehnung nicht bedürfe. Hierdurch wurden Einschonungen und Aufforstungen ermöglicht; c) der Grundsatz, daß auswärtige Ansiedler kein Servitutsrecht genießen; d) die Beschränkung der Ziegenweide durch Ausschluß derselben in gewissen Waldteilen; e) die Schonung und Inbannlegung herabgekommener Waldungen und Karstgründe durch Verbot der Holzung und Weide. Solche Waldorte sind mit Verbotstafeln „Zabranjena Suma’ (= ver- botener Wald) bezeichnet; f) die Einschränkung der Servitutsholzabgabe auf bestimmte Holzarten oder Stammteile, Forderung einer besseren Aus- nutzung des Abfalles usw.; 8) die partielle Regelung der Weide- und Holzungsrechte in einzelnen, besonders bedrohten Hochalpengebieten, von denen in einem späteren Kapitel noch die Rede sein wird. Auch durch indirekte Maßnahmen, wie z. B. Förderung der Ziegeleien, Verteilung von Werkzeugen (Sägen) behufs spar- samerer Holzgewinnung, Konzessionierung von Sägewerken, Ein- schränkung des Holzverkaufes auf bestimmte Markttage oder Verbot dieses Handels, wo die Holzbestände nicht ausreichen (Karst), — wurde der Wald in Schutz genommen. Im ersten Abschnitte wurde der starken Vermehrung des Viehstandes gedacht und an Hand vergleichender Ziffern dargetan, daß besonders die Haltung von Ziegen und Schafen eine offenbar übermäßige Höhe erreicht habe. Die Verwaltung wirkt dem gegen- über vorläufig in der Art ein, daß sie die Haltung von Ziegen auf indirektem Wege einzuschränken sucht, dagegen aber die Haltung der Schafe sogar begünstigt. Das Mittel hierzu war in der aus der Zeit der türkischen Verwaltung überkommenen Klein- viehsteuer gegeben. Hier konnte der Hebel angesetzt werden, ohne die wirtschaftlichen Gewohnheiten der Bevölkerung emp- findlich zu treffen. Man brachte eine progressive Erhöhung der Ziegensteuer bei gleichzeitiger Herabsetzung der Schafsteuer in Anwendung und stellte eine ansteigende Skala für die Besitzer einer das Maximum von 10 Stück überschreitenden Anzahl von Ziegen 140 Zweiter Abschnitt. auf, d. h. man besteuerte den Züchter, der die Ziege für den Verkauf aufzieht, höher als jenen, der sie nur zum Haus- bedarfe hält. Das türkische Gesetz normierte einen Steuersatz von 2 Piaster — 40h für das Stück Ziege oder Schaf ohne Unterschied. Dieses Gesetz blieb aufrecht und wird derart gehandhabt, daß man jähr- lich in der ersten Jahreshälfte eine Kleinviehzählung durch eigene Organe der Steuerämter vornehmen und auf dieser Grundlage die Steuer vorschreiben läßt. Die Finanzverwaltung verfügt also über einen förmlichen Kleinviehkataster. Jm Jahre 1887 machte die Verwaltung den Anfang damit, daß sie in den Bezirken Fota, Cajnica, Fojnica und Prozor die Begünstigung eintreten ließ, 10 Stück Schafe per Ansässigkeit steuerfrei zu halten. Im darauffolgenden Jahre wurde der Steuer- satz für Schafe von 18 kr.—= 36h auf 32h herabgesetzt, für Ziegen jedoch in der bisherigen Höhe beibehalten. Dann folgten folgende Steuersätze: 1889 für ein Schaf 30%... . .» für eine Ziege 38 h 2ER A. ei a TBB Tea er „ 40% 1b.) 3 EA RR eng „ 44h Im Jahre 1891 dehnte man die Steuerfreiheit für nicht mehr als 10 Stück Schafe auf den Bezirk Zupanjac (Karst) aus; vom Jahre 1892 an wurde das Prinzip der abnehmenden und steigenden Skala, je nach der Stückzahl, auch auf die Ziege angewendet. Seit 1893 aber stehen folgende Steuersätze in Kraft: a) Die Schafsteuer beträgt 20% per Stück; b) in allen Bezirken der Hercegovina (Kreis Mostar) und in den bosnischen Bezirken Cajnica, Fo@ta, Fojnica, Prozor und upanjac sind 10 Schafe für ein Haus steuerfrei; c) die Ziegensteuer beträgt in der Hercegovina und in den bosnischen Bezirken Cajnica, Fota, Fojnica und Prozor bei einer Haltung bis 10 Stück 40 A per Stück; in allen übrigen Bezirken des Landes unter der gleichen Bedingung 44h; in ganz Bosnien und der Hercegovina bei einem Besitze von mehr als 10 bis zu 50 Stück 0'50 X, bei einem Besitze über 50 Stück 1X per Stück. Diese Steuer ergibt dermal, wie aus dem Budget für 1904 ersichtlich war, einen Ertrag von 860.000 K, an dem, da es sich eben nominell um eine Steuer und nicht um einen Weidezins handelt, die Forstrente keinen Anteil hat, wiewohl sie die Trägerin der mit der Kleinviehhaltung für den Wald verbundenen Lasten ist. Aus den besprochenen Maßnahmen müßte gefolgert werden, daß man das Schaf hierzulande für ein minder schädliches Weide- tier hält als die Ziege. Dies ist nun bis zu einer gewissen Grenze allerdings richtig, die Forsttechniker weisen jedoch mit gutem Rechte darauf hin, daß das Schaf, da sein scharfer Biß bis an die Wurzel der Grewächse geht und überdies auch sein Tritt den nn Der frühere Stand und die neue Entwicklung. 141 Boden sehr lockert, ein sehr unangenehmer und schädlicher Weidegänger ist. Je lockerer der Boden an und für sich ist, je steiler die Weidegründe abfallen und je mehr sie den Winden ausgesetzt sind, desto stärker machen sich die Folgen der Schaf- weide, zumal in den Karstgegenden, durch allmählige Verödung des Bodens fühlbar. Von diesem Standpunkte aus kann man sich durch die Maßnahmen gegen die Ziege, sofern gleichzeitig die Schafhaltung erleichtert und begünstigt wird, nicht befriedigt erklären, zumal die Zählungen, wie schon erwähnt, ein bedenk- liches Anwachsen des Schafstandes ergeben. Der Wald in Bosnien und der Hercegovina ist, wie aus all dem hervorgeht, mit Servituten nicht minder belastet, als es unsere meist belasteten alpenländischen Forste sind. Nur in einer Hinsicht ist er glücklicher als diese, man kennt in der landes- üblichen Wirtschaft Bosniens und der Hercegovina einen Wald- streubedarf nicht. Die rationell eingerichteten Wirtschaften, die ihn kennen, geben dermal noch keinen Ausschlag. — Die Futter- laubwirtschaft macht übrigens diesen glücklichen Umstand wieder wett. Bevor wir dieses Kapitel schließen, — noch ein Hinweis auf mehrere andere, in die Rente tief einschneidende Pflichten des bosnisch-hercegovinischen Staatswaldes. Laut des oben erwähnten Nutzungsausweises der Jahre 1893 einschließlich 1902 wurden un- entgeltlich abgegeben, im Durchschnitte jährlich 4) für Landeszwecke nach Festmaß . . . 2.2... 252.532 = DR SSERSRENBER, Sn ae en 7.560 fm f 260.092 fm I ATI, 10.107 fm c) an Private und Gemeinden. . . . 2... FE, ERTTERT 58.754 fm Summe .„ 328.953 fm In dieser gewaltigen Ziffer kommt, wenn man ada von dem eigenen Holzbedarfe der Landesverwaltung an Bau- und Feuerholz absieht, zunächst die der Industrie aus dem Walde zufließende Förderung, dann in den Posten 5 und c die sich nach verschie- denen Richtungen hin kundgebende Munifizenz der Landes- verwaltung zum Ausdruck. Es sind dies keine fixen, doch aber auf geraume Zeit hin als stehend zu betrachtende Leistungen des Staatswaldes, die — wie die Weide-, Futterlaub- und Holzabgaben an Eingeforstete — in der Waldbilanz nicht zur Geltung kommen. Man wird sie jedoch würdigen müssen, wenn man — wir wiederholen das — die Bedeutung des Staatswaldes in der Gegenwart und Zukunft richtig beurteilen will. Wir kommen auf dieses Thema bei Besprechung des Nutzungs- standes der Staatswaldungen noch zurück. Die gemeinwohlfahrtliche Bedeutung des Waldes ist für Bos- nien und die Hercegovina gewiß nicht geringer anzuschlagen, als für die Gebirgsländer der Monarchie. Die paar Breitegrade, um 142 Zweiter Abschnitt. welche die Okkupationsprovinzen südlicher liegen, geben hierin keinen Ausschlag; denn ihr Waldboden ist weit überwiegend absoluter Waldboden; er wird bei pfleglicher Ausnutzung seiner Produktion eine Quelle des Wohlstandes und der Salubrität des Landes sein, er wird, wenn man ihn seiner natürlichen Be- stimmung entzieht und die Holzvegetation vergewaltigt, seinen Segen in Fluch verwandeln. Die Misere auf dem bosnischen und. hercegovinischen Karste spricht da aus nächster Nähe ein lautes, eindringliches Mahnwort. Daß die Okkupationsprovinzen das wald- flächenreichste Land Europas sind, soll niemanden in Sorg- losigkeit erschlaffen lassen. Auch der Karst hatte vor Jahr- hunderten noch Überfluß an Holz. Das hat ihn vor dem empfind- lichsten Holzmangel und vor der traurigen Verödung des Bodens nicht geschützt. Die durch den Überfluß genährte maßlose Ver- schwendung hat den bedauerlichen Wandel herbeigeführt. Der Landwirtschaft steht im Holzboden der Täler und des Hügellandes noch Raum genug offen, sich auszubreiten. Kein denkender Forstwirt wird ihr hier den meliorationsfähigen Boden streitig machen wollen, er wird in einer solchen Ausbreitung vielmehr den gesunden Übergang von der verderblichen Wander- wirtschaft zur festen, wohlgepflegten Heimstätte erkennen. Aber fordern wird er, daß mit diesem Entwicklungsprozeß ein ziel- bewußter Schutz des absoluten Waldbodens und eine sorgsame Benutzung des reichlich vorhandenen Wald- bestandes vor sich gehe. Aus den Maßnahmen zur Einschränkung der Ziegenweide, aus den Verfügungen in Absicht auf eine schonende Übung der Einforstungsrechte überhaupt, konnte entnommen werden, mit welcher Vorsicht und welcher Konsequenz die Regierung des Landes in Waldangelegenheiten vorgeht. Sie herrscht nicht, sie führt nur, doch führt sie mit fester Hand. Nichtsdestoweniger sind wir im Lande wiederholt Anschauungen begegnet, denen auch dieses Eingreifen ein Übermaß schien. Auf keinem anderen Gebiete reagiere die Bevölkerung empfindlicher gegen das Ein- schreiten der Regierung, als in Waldsachen. Am besten sei es, das Volk soweit möglich gewähren zu lassen. Gewiß, das wäre die einfachste, bequemste, populärste, für das Land und seinen wachsenden Wohlstand aber auch gefährlichste Politik. Wir stimmen voll den Ausführungen der Expertise von 1884 zu, wo Petraschek sagt: „Das Volk trägt einen veredlungs- fähigen Kern in sich; denn selbst unter dem stärksten Drucke blieb ihm eine gewisse Poesie des Lebens und eine unverkennbare geistige Beweglichkeit. Doch wäre es ein schwerer Irrtum, schon jetzt von seiner Selbsttätigkeit nennenswertes erwarten zu wollen... Die Initiative muß offenbar vom Staate ausgehen; er allein hat die Kraft, die Hüllen, welche die guten Anlagen des Volkes um- schlingen, zu beseitigen und diese durch die wohltätige Gewalt der (resetze auf die Bahn des ökonomischen und kulturellen Fort- schrittes zu drängen und auf derselben zu erhalten.” Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 143 Wir glauben, daß der sicher zum Ziele führende Mittelweg in der bisher beobachteten Haltung der Regierung gefunden ist. Was zur wirtschaftlichen Hebung des Landes im allgemeinen, was zur Förderung der Landwirtschaft und besonders zur Ver- besserung der Viehhaltung geschieht, was zur geistigen Hebung des Volkes, last not least für den Volksschulunterricht aufge- wendet wird, kommt in seiner Gresamtheit auch der Verbesserung der Waldwirtschaft zugute. Immer wird jedoch die führende Hand noch eingreifen müssen, hier indem sie dem Frevel aller Art und vor allem der rücksichtslosen Mißhandlung des Baumwuchses entgegenwirkt, dort indem sie hegt und pflanzt und dem Volke die Erfolge der Forstkultur lebendig vor Augen führt. Durch zahllose Bande ist das Gedeihen des Landes, das Wohl der Bevölkerung mit dem Walde verknüpft, das Streben nach seiner Erhaltung und Pflege verfolgt in erster Linie die Wahrung öffentlicher Interessen. Und die Herstellung des öffent- lichen Besten darf vor einigem Widerstreben des Einzelinteresses nicht zurückschrecken. II. Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 1. Die forstliche Gesetzgebung. In allgemeinen Umrissen, zumal in Bezug auf die Entwirrung des Waldbesitz- und Lastenstandes, haben wir die forstliche Gesetzgebung schon im I. Kapitel dieses Abschnittes gewürdigt. Es erübrigt nur noch die Besprechung der spezifisch forstpolizei- lichen Vorschriften. Es mußte der neuen Regierung selbstverständlich erwünscht sein, in der ersten Zeit der Okkupation an das Bestehende an- knüpfen zu können. Das unter Omer Pascha erlassene Forstgesetz vom Jahre 1869 bot eine geeignete Unterlage für die Ordnung des Waldbesitzstandes, es wurde also mit der Verordnung vom 23. Mai 1879 republiziert und bildet noch jetzt einen Tragpfeiler im Aufbau des Waldregims. Aber auch nur einen, denn über die Privatwaldungen enthält es keine andere Bestimmung, als daß für diese Kategorie von Wald das Gesetz über das Grundeigen- tum, d.i. das schon wiederholt erwähnte sogenannte „Grundgesetz” vom 7. Ramazan 1274 (1858) in seinen einschlägigen Paragraphen maßgebend sei. Diese auf eine andere Zeit und einen anderen Stand ge- gründeten Bestimmungen reichten nicht aus. Der Privatwaldbesitz hatte durch die Waldbesitzregulierung, die mit der Verleihung von Waldgrundstücken ziemlich weit gegangen war, eine Be- deutung gewonnen, die ihm früher nicht zukam. Die Landes- verwaltung mußte hier nicht allein in Absicht auf die Erhaltung des Waldstandes auf dem ihm unveräußerlich gehörigen absoluten Waldboden, sondern auch wegen der diesem Grundbesitze an- haftenden Servitutsrechte eingreifen. 144 Zweiter Abschnitt. Dieser Sachlage wurde durch die auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 5. Dezember 1890 am 17. desselben Monates kund- gemachte Verordnung, betreffend die Bewirtschaftung und forstpolizeiliche Überwachung der Privatwälder, Rechnung getragen. In Aufbau und Gliederung zeigt dieses aus dem bosnisch-hercegovinischen Forstbureau in Wien hervorgegangene Gesetz unverkennbar den Einfluß der Hauptgrundsätze des öster- reichischen Forstgesetzes, des kaiserlichen Patentes vom 3. De- zember 1852, jedoch in sorgfältigster Anpassung an die forstliche und sonstige Eigenart des Geltungsbereiches. Man begegnet in diesem Gesetze den Verboten der Rodung und Devastation der Wälder, dem (Gebote der Wiederaufforstung, dem Schutzwalde, der besonderen Fürsorge für belastete Waldungen, den Vor- schriften zur Verhütung und Beilegung von Elementarereignissen, Bestimmungen über die Bestellung des Aufsichtspersonales, über die Bestrafung der forstpolizeilichen Delikte und Forstfrevel, über die Schadenersatzleistung usw. — Nur in zwei Punkten unterscheidet sich dieses Gesetz wesentlich von dem österreichi- schen: In der Beschränkung seiner Giltigkeit auf den Privatwald ausschließlich; in dem Mangel irgendwelcher Bestimmungen über die Bringung der Waldprodukte, in welch letzterer Beziehung das gewohnheitsrechtliche Verhältnis für ausreichend erachtet worden zu sein scheint. Das Gesetz vom 17. Dezember 1890 zerfällt in vier Abschnitte: Grundsätzliche und organisatorische Bestimmungen — Forstpolizei- liche Vorschriften — Bestimmungen über die Strafen und das Strafverfahren — Schlußbestimmungen. A. Grundsätzliche und organisatorische Bestim- mungen, Als Privatwald ist aller Wald anzusehen, welcher im Grund- buche als solcher angeschrieben erscheint. Wo das Grundbuch noch mangelt, gilt als solcher nur der im Wege der Waldbesitz- regulierung mittels Tapie ins Privateigentum verliehene Wald. Die Privatwälder sind entweder a) kmetenfreies Eigentum des Waldbesitzers oder b) Bestandteile einer Kmetenansäßigkeit (Ciftlukwälder). Die ersteren sind entweder mit Servituten be- lastet (Servitutswälder) oder unbelastet. In den Servitutswäldern können entweder die Kmeten des Waldbesitzers oder auch dritte Personen berechtigt sein. Die Ciftlukwälder stehen in Bewirt- schaftung des Kmeten. Nach der Verordnung vom 10. März 1884 über die Wald- besitzregulierung wird durch die Verleihung eines Waldes an den demselben anhaftenden Servituten nichts geändert. Das verliehene Waldland ist demgemäß in erster Linie zur Deckung der forst- gesetzlich darauf lastenden Servitutsrechte sowohl des nunmehrigen Eigentümers als auch jener Kmeten desselben bestimmt, welche daselbst bis zur Verleihung dieses Waldlandes ihre Servitutsrechte ausgreübt haben. ($ 1.) Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 145 m — Die Bewirtschaftung der Privatwälder ist nur insoweit be- schränkt, als dies vermöge bestehender Mitrechte, dann mit Rück- sicht auf das benachbarte Eigentum oder auf das öffentliche Interesse geboten erscheint. In dieser Beziehung stehen die Waldungen unter behördlicher Aufsicht. ($ 2.) Die Privatwälder werden, wenn das Öffentliche Interesse oder das nachbarliche Eigentum es erfordern, zu Schutzwäldern erklärt und als solche behandelt. Dies gilt für alle jene Waldungen, welche „zum Schutze von unterhalb gelegenen nutzbaren Grund- stücken, Eisenbahnen, Straßen und Gebäuden, dann zum Schutze der Quellengebiete und der Ufergrundstücke an Wasserläufen, ferner zum Schutze des Grundes und Bodens gegen Verwehung, Abschwemmung, Abrutschung, Verwilderung und Verkarstung notwendig sind”. (8 3.) Die Aufsicht über die Privatwälder wird in erster Linie durch die Bezirksämter geübt. Diesen obliegt besonders 1. Der Antrag an die Kreisbehörde bezüglich der Erklärung eines Waldes zu Schutzwald. 2. Die Fürsorge, daß weder das öffentliche Interesse noch das Nachbareigentum durch die Behandlung eines Privatwaldes gefährdet werde, und zwar: a) Durch Anordnung und Über- wachung der Maßnahmen gegen Naturgefahren und Waldbrände, — b) durch Einschreiten gegen Umwandlungen von Wald in un- bestockte Weiden, — c) durch Anordnung von Wiederaufforstungen., wenn das öffentliche Interesse durch eine Entforstung (Rodung) oder Waldverwüstung geschädigt wurde. 3. Bezüglich der Ciftluk- und Servitutswälder überdies der Schutz der Rechte und Interessen des Eigentümers und des Mit- berechtigten gegen Beeinträchtigung des einen durch den anderen, somit a) die Verhandlung und Entscheidung der in diesem Ver- hältnisse vorkommenden Streitigkeiten mit Ausschluß des Rechts- weges und die Anordnung etwa nötiger provisorischer Maßnahmen; b) Bewilligung oder Verbot von Nutzungen zu Verkaufszwecken; c) Prüfung der Gesuche um Einforstungsbewilligungen und dies- fällige Entscheidung oder Antragstellung an die Kreisbehörde; d) das Einschreiten gegen Entforstung, Waldverwüstung, Holz- verkäufe, eventuell Anordnung der Wiederaufforstung zur Gut- machung des Schadens. 4. Bezüglich der Schutzwälder die Regelung ihrer Benutzung und Behandlung und bei allen Holznutzungen in diesen Wäldern die Entscheidung über ihre Zulässigkeit mit oder ohne Vorzeige. 5. Die Bestätigung und Beeidigung der Privatwaldhüter und deren Belehrung über ihre Rechte und Pflichten. 6. Die Untersuchung und Bestrafung der Forstfrevel und forstpolizeilichen UÜbertretungen und Zuerkennung der Ersätze mit Ausschluß des Rechtsweges. {$ 4.) Die Kreisbehörden üben die Oberaufsicht über die Privat- waldungen ihres Bereiches, indem sie im Falle eines Einspruches in den Angelegenheiten des $4 in zweiter Instanz endgiltig ent- Dimitz, Bosnien. 10 146 “ Zweiter Abschnitt. scheiden, indem sie über die Anträge der Bezirksämter auf Schutz- walderklärung oder betreffs Bewilligung einer größeren Einforstung in erster Instanz die Entscheidung treffen, gegen die an die Landesregierung rekurriert werden kann. ($ 5.) Ferner folgen hier Bestimmungen über Rekursfristen und die aufschiebende oder nicht aufschiebende Wirkung der Rekurse. ($ 6.) Bemerkenswert ist die Bestimmung, daß amtliche Lokal- augenscheine und Holzanweisungen kostenfrei stattzufinden haben, falls eine solche Amtshandlung nicht durch Streitigkeiten oder Nichtbeachtung eines behördlichen Auftrages hervorgerufen wurde. ($ 7.) H Die Bezirksämter haben die Überwachung der Privatwälder zunächst durch ihr Forstpersonal zu vollziehen. Außerdem sind die Ortsvorstände, Gendarmen und Finanzwachorgane verpflichtet, von Entforstungen, Verwüstungen, Waldbränden an die Bezirks- ämter Anzeige zu erstatten. Besondere Verpflichtungen obliegen der Gendarmerie bezüglich der Überwachung der Vorkehrungen bei Elementargefahren und Waldbränden, dann dem Straßen- und Eisenbahnpersonal bezüglich der die Straßen und Eisenbahnen gefährdenden Handlungen. ($ 8.) Das (Gesetz regelt die Bestellung, amtliche Bestätigung und Beeidigung der Privatwaldhüter, das Dienstabzeichen derselben, ihre Rechte und Pflichten, macht aber die Bewaffnung dieser Organe von den einschlägigen allgemeinen Vorschriften abhängig. ($ 9.) Es trifft im ersten Abschnitte endlich Vorsorge für den Schutz derjenigen, welche im Verhältnisse zwischen Waldeigen- tümer und Kmeten, beziehungsweise Servitutsberechtigten vom anderen Teil in ihren Rechten beeinträchtigt werden, und be- zeichnet die Überlassung und den Verkauf von im Servitutswege bezogenen Forstprodukten nur als bedingt zulässig. ($ 10.) B. Forstpolizeiliche Vorschriften. „Kein als Schutzwald erklärter und kein mit Kmeten- oder Servitutsrechten anderer Personen belasteter Privatwald darf ver- wüstet, d. i. in einer Weise behandelt werden, daß auf seinem Grunde die fernere Holzzucht offenbar gefährdet oder unmöglich gemacht wird. — Auch in nicht mit dem Kmetenrechte oder fremden Servitutsrechten belasteten Privatwäldern dürfen jene Waldteile, welche auf steilen, der Abschwemmungs- oder Ab- rutschungsgefahr ausgesetzten Lehnen liegen, nicht verwüstet werden.” Das Gesetz zählt mehrere als Waläverwüstung anzu- sehende Handlungen, die zu den landläufigen Gewohnheiten zählen, besonders auf. Die Bezirksämter haben in Fällen von Waldverwüstung in Schutzwäldern, Servitutswäldern und in solchen lastenfreien Privatwäldern, welche auf steilen, der Deteriorierung ausgesetzten Lehnen liegen, die zur Erhaltung des Waldbestandes erforderlichen Abhilfsmaßregeln (eventuell die Wiederaufforstung), die Einschränkung der Nutzungen anzuordnen und den Vollzug zu überwachen. ($ 11.) Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 147 Alle Waldeigentümer und Mitberechtigten sind schuldig, den behördlichen Anordnungen zur Verhütung von Naturgefahren und Waldbränden Folge zu leisten. Es werden Vorschriften wegen Entrindung des im Saft gefällten Nadelholzes, wegen der un- mittelbaren Hilfeleistung bei Waldbränden, wegen Sanierung solcher Schäden durch Aufforstung und Sistierung der Nutzungen gegeben. ($ 12.) „In nicht belasteten Privatwäldern, welche nicht als Schutz- wälder erklärt sind, ist die Holz- und Rindennutzung, sei es zum Verkaufe oder sei es zum Eigenbedarfe, an eine behördliche Be- willigung nicht gebunden. Ebenso ist in den Ciftlukwäldern und den mit Servitutsrechten anderer Personen belasteten Waldungen (Servitutswaldungen), wenn sie nicht zu den Schutzwäldern ge- hören, die Holz- und Rindennutzung zum Eigenbedarf sowohl des Eigentümers als des Kmeten, beziehungsweise der Servituts- berechtigten, insolange nicht von der einen oder anderen Seite Einsprache erhoben wird, ohne behördliche Bewilligung zulässig; dagegen bedürfen in diesen Waldungen jene Holz- und Rinden- nutzungen, welche für den Verkauf bestimmt sind, jedenfalls der behördlichen Genehmigung.” Das Verfahren bei Prüfung der dies- fälligen Gesuche ist im Gesetze sehr eingehend behandelt und zielt darauf ab, den Rechten aller Interessenten ausgiebigen Schutz angedeihen zu lassen. Bei eigenmächtig realisierten Nutzungen zu Verkaufszwecken hat das Bezirksamt die im Interesse der Mitberechtigten etwa erforderlichen Vorkehrungen für die Resurrektion des Holzbestandes der schuldtragenden Partei auf- zugeben, sowie die etwa erforderliche Einschränkung der Nutzungen anzuordnen. ($ 13.) Ähnliche Vorschriften sind bezüglich der Nebennutzungen gegeben. ($ 14.) Für Schutzwälder gilt der Grundsatz, daß dieselben als Wald fortbestehen und sich daher fortwährend in bewaldetem Zustande befinden müssen (Ausschluß des Kahlhiebes). Nachbesserungen in den Verjüngungen sind sofort vorzunehmen. Die Interessenten solcher Waldungen haben jede beabsichtete Nutzung beim Bezirks- amte anzumelden, welches die Anmeldung prüft, allfällige Ein- schränkungen vornimmt und die Anweisung veranlaßt. — Eine physische Teilung solcher Waldungen darf nur vorgenommen zer wenn sie den Schutzwaldzweck nicht beeinträchtigt. (8 15.) Bei einer vom Bezirksamte in Gremäßheit dieses Gesetzes angeordneten Aufforstung sind die Fristen für den Beginn und und die Vollendung der bezüglichen Arbeiten zu bestimmen. Für die Ausführung der Aufforstungen sind Mittel an die Hand ge- geben, welche den Landesverhältnissen entsprechen: Einhegung und Resurrektionshieb, Belassung von Samenbäumen oder endlich Ansaat. Die Aufforstung hat in erster Linie der Waldeigentümer zu bewirken, im Falle eines Verschuldens der Mitberechtigten sind diese zu verhalten, entweder dem Waldeigentümer die Auf- 10* 148 Zweiter Abschnitt. forstungskosten sicherzustellen oder die Arbeiten durch un- entgeltliche Waldrobot auszuführen. Im Ciftlukwalde obliegt die Aufforstung, den Fall einer eigenmächtigen Entforstung seitens des Grundherrn ausgenommen, den Kmeten. ($ 16.) Sehr wichtig sind die Vorschriften über die Entforstung (Aus- stockung, Rodung). Wir lassen sie teilweise wörtlich folgen. „In Schutzwäldern ist jede Entforstung verboten. Außerdem ist jedem Waldeigentümer unbedingt untersagt: a) Die Entforstung der auf steilen, der Abschwemmungs- oder Abrutschungsgefahr ausgesetzten Lehnen liegenden Teile eines Waldes; b) die Ent- forstung zum Zwecke, das Waldgrundstück in unbestockte Weide zu verwandeln. — Zu anderen Zwecken ist dem Eigentümer eines nicht mit Kmeten- oder fremden Servitutsrechten belasteten und nicht als Schutzwald erklärten Waldes die Entforstung frei ge- stattet.” Der Eigentümer eines belasteten Waldes muß für die Ent- forstung die behördliche Bewilligung ansuchen. Kmeten müssen für die beabsichtete Entforstung die Zustimmung des Grundherrn erlangen und diesen veranlassen, daß er um die behördliche Be- willigung für den Kmeten einschreite. Unterläßt dies der Grund- herr, so kann ihn der Kmet zum Amte zitieren lassen, damit er sich dort erkläre. — Damit ist in ganz entschiedener Weise die Vornahme von Rodungen begünstigt. Die Gesuche um Entforstung sind vom Bezirksamte hinsicht- lich des Eigentumsstandes des betreffenden Grundstückes, des Bodens und Waldbestandes und hinsichtlich der Mitrechte genau, eventuell an Ort und Stelle zu prüfen. Für Rodungen, durch welche nur die Geradelegung von Kulturgrenzen bezweckt wird, sind Erleichterungen vorgesehen. Das Bezirksamt erteilt entweder die Bewilligung oder leitet die Aktenstücke mit seinen Anträgen zur Entscheidung an die Kreisbehörde. Vor erlangter Bewilligung darf an dem Grundstücke keine Kulturveränderung vorgenommen werden. „Bei wahrgenommenen oder angezeigten Fällen von eigen- mächtiger Entforstung in Schutzwaldungen oder in allen anderen Waldungen in den Fällen a und 5b dieses Paragraphen haben die Bezirksämter die Wiederaufforstung unter Vorschreibung der Art und Weise derselben jedenfalls anzuordnen, bei mit fremden Nutzungsrechten belasteten Wäldern aber vorerst festzustellen, ob die nachträgliche Bewilligung der Waldrodung mit Rücksicht auf die Nutzungsrechte anderer Personen gegeben werden könne oder nicht, und im letzteren Falle ebenfalls die Wiederaufforstung und in welcher Weise dieselbe geschehen soll, ferner auch die etwaigen Nutzungsbeschränkungen des Schuldtragenden vorzu- schreiben und die bezügliche Durchführung zu überwachen.” ($ 17.) C. Strafen und Strafverfahren. Die forstpolizeilichen Übertretungen werden unter- schieden als solche, a) die vom Waldeigentümer, Kmeten oder Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 149 — 0. vom Servitutsberechtigten und b) als solche, welche vom Wald- eigentümer überhaupt oder vom Kmeten in dem zu seinem Ciftluk gehörigen Walde begangen werden. Als solche Übertretungen gelten ad a die Waldverwüstung, wenn sie nicht unter das Straf- gesetz fällt, die gesetzwidrige oder eigenmächtige Entforstung; die Unterlassung behördlich angeordneter Maßnahmen zur Ver- hütung von Naturgefahren und Waldbränden; die Nichtbefolgung der behördlich angeordneten Maßnahmen bei Ausübung der Wald- nutzungen zum Eigenbedarf im Schutzwalde. Ad b werden als forstpolizeiliche Übertretungen bezeichnet: Die Unterlassung oder Verzögerung der angeordneten Aufforstung; die Unterlassung anderer wirtschaftlicher und Sicherheitsvorschriften bei Holz- und Rindennutzungen zu Verkaufszwecken; die eigenmächtige Holz- fällung oder Rindennutzung zu Verkaufszwecken. Ad a werden Waldverwüstung und Entforstungen mit Geld- bußen von 6 bis 12 K für ein Katastraldunum (= 1000 m?) bestraft, doch darf die Strafe nicht mehr als den lokalen Stocktaxwert des vernichteten Holzwuchses betragen. Die Unterlassung der behörd- lichen Anordnungen bei Naturgefahren und Waldbränden wird mit 12 bis 48 K geahndet. Ist infolge der Unterlassung ein Waldbrand ausgebrochen, so tritt, wenn nicht das Strafgesetz in Anwendung kommt, Arrest von 3 Tagen bis 6 Wochen oder eine Geldbuße von 20 bis 300 K ein. Auf Nichtbefolgung der Vorschriften bei Nutzungen zum Eigenbedarf im Schutzwalde ist eine Strafe von 6 bis 30 X gesetzt. Ad 5 betragen die Strafsätze: Bei unterlassener oder ver- zögerter Aufforstung 6 bis 30 K, außerdem Durchführung der Auf- forstung durch das Forstpersonale auf Kosten des Säumigen; bei Unterlassung der für Holznutzungen zum Verkaufe gegebenen Vorschriften 6 bis 18 X; bei eigenmächtigen Nutzungen zu Ver- kaufszwecken eine Geldbuße, welche pro 1 fm gefällten oder ge- schälten Holzes nicht weniger als den anderthalbfachen und nicht mehr als den dreifachen lokalen Stocktaxwert der betreffenden Baumart betragen darf. _ Für forstpolizeiliche Übertretungen in Schutzwaldungen tritt eine Verschärfung der Strafen zur doppelten Höhe ein. Im Falle der Uneinbringlichkeit gelten 6 X gleich einem Tage Arrest. Der einer Übertretung schuldig Erkannte hat den Beschädigten schad- los zu halten. ($ 18.) Besondere Strafsätze sind für sonstige Widersetzlich- keiten gegen forstpolizeiliche Anordnungen vorgesehen. ($ 19.) Der Begriff Forstfrevel ist unter ähnlichen Grundsätzen festgestellt, wie sie in Österreich laut $ 60 des Forstgesetzes vom 3. Dezember 1852 gelten, wobei auf das Kmeten- und Servituts- verhältnis und auf die im Lande vorkommenden Mißhandlungen des Waldes, dann auf die Weideausübung besonders Bedacht ge- nommen wird. Der Strafsatz beträgt in verschiedenen Zwischen- sätzen 2 bis 14 Tage Arrest oder 2 bis 40 X Geldbuße. Besonders hohe Strafen, bis 3 Monat Arrest und bis 600 X Geldbuße, sind 150 Zweiter Abschnitt. auf feuergefährliche Handlungen, die einen Waldbrand verursachten, gesetzt. Ebenso verschärfen sich die Strafsätze für Forstfrevel im Schutzwalde. — In Betreff des unbefugten Vieheintriebes und im Falle eines Waldbrandes gelten bezüglich der eventuellen Ersatz- pflicht der Gemeinden oder des Dienstgebers des schuldtragenden Hirten dieselben Vorschriften, die für den Staatswald maßgebend sind. — Die eines Forstfrevels schuldig Erkannten sind dem Be- schädigten ersatzpflichtig. ($ 20.) Für das Verfahren bei der Untersuchung und Bestrafung der forstpolizeilichen Übertretungen und der Forstfrevel wurde schon 1883 eine Norm erlassen, auf die das in Rede stehende Gesetz sich bezieht. Die Verhandlungen müssen, bei sonstiger Verjährung, binnen 3 Monaten, vom Tage des begangenen Deliktes gerechnet, eingeleitet und das Erkenntnis binnen 3 Monaten nach Rechts- kraft vollzogen werden. Die Geldstrafen fließen in den allgemeinen Geldstrafenfond. ($$ 21 und 22.) In Betreff der Schadenersatzbemessung wird nach den für die Staatswälder geltenden Vorschriften vorgegangen. Außer dem Ersatze des Schadens ist im Falle einer Waldverwüstung sowie im Falle eines Waldbrandes oder eigenmächtiger Nutzungen zu Verkaufszwecken, dann im Falle einer eigenmächtigen Entforstung auch auf den Ersatz des Nutzungsentganges und der etwaigen Aufforstungskosten zu erkennen. — Die Verwandlung des Schaden- ersatzes in Waldrobot ist nur bei diesfälliger Einigung der Parteien und bei einigen Fällen, wenn der Schuldtragende zur Wieder- aufforstung verhalten wurde, zulässig. ($ 23.) D. Schlußbestimmungen. Mit Rücksicht auf den Zusammenhang des in Rede stehen- den Gesetzes mit der Waldbesitzregulierung wurde bestimmt, daß dasselbe für die der Regulierung unterzogenen Bezirke sofort, in den anderen aber nach Maßgabe des Fortschrittes dieser Ar- beiten in Geltung trete. Für die der Waldbesitzregulierung nicht unterzogenen, der Behandlung anläßlich der Grundbuchsanlage vorbehaltenen Waldparzellen von weniger als 50 Dunum (= 5a) gilt das Gesetz nicht nur dann, wenn diese Parzellen grundbücher- lich einem Privatbesitzer angeschrieben sind, sondern in dem Falle, als in dem betreffenden Bezirke die Grundbuchsanlegung noch nicht stattgefunden hat, provisorisch und ohne jedes Präjudiz auch insoferne, als die betreffenden Parzellen bereits de facto von einem Privatbesitzer bewirtschaftet werden. ($ 24.) Dies der wesentliche Inhalt der Verordnung vom 17. De- zember 1890. Gleichzeitig mit der Verordnung wurde eine Vorschrift für die Durchführung derselben erlassen. Es würde zu weit führen, auch auf dieses Schriftstück näher einzugehen; doch verdient be- merkt zu werden, daß diese Vorschrift das technische Moment der verschiedenen Amtshandlungen sorgsam im Auge hält und den Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 151 Bezirksforstreferenten die Evidenzhaltung a) der Schutzwaldungen, b) der behördlich angeordneten Aufforstungen und sonstigen Vor- kehrungen gegen Waldverwüstungen und c) der erteilten Bewilli- j gungen zur Entforstung, unter Beigabe besonderer Formularien, ' zur Pflicht macht. — Von großer Bedeutung ist jene Bestimmung des Punktes 5 dieser Instruktion, welche den Behörden nahe legt, bei Gefährdung der Waldsubstanz durch die Berechtigungen „die Feststellung ungemessener Berechtigungen in gemessene zu veranlassen und über das Ausmaß derselben nach Maßgabe des faktischen Bedürfnisses und des wirtschaftlichen Zustandes des Waldes zu entscheiden”. Nach dem Wortlaute der Instruktion sind jedoch derlei Feststellungen nur als eine zeitweilige Regulierung anzusehen, die ihre Kraft verliert, wenn sich der Waldzustand wieder gehoben hat. Wenn jedoch Waldeigentümer und Be- rechtigte gegen eine solche Feststellung, als dauernde, keine. Einsprache erheben, ist diese Art der Servitutenregulierung „jeder anderen vorzuziehen” und das Ergebnis protokollarisch zu fixieren. Die Verordnung vom 17. Dezember 1890 greift, wie aus dem Gesagten vielfältig erhellt, tief in die Agrarverhältnisse ein. Das Recht der Mitberechtigten ist vor das Recht des Eigentümers gestellt; denn der Grundherr kann seinen Wald nur soweit nutzen, als dies mit Rücksicht auf die Servituten zulässig erscheint. Er verfügt nur über einen Überschuß. Der Kmet erscheint also in seinen Rechten weitgehend geschützt. Der Grundherr strebt durch Holzverkauf und durch Rodung möglichst viel Nutzen aus seinem Walde zu ziehen, der Kmet arbeitet auf weitestgehende Aus- nutzung seiner Servitutsrechte hin, so daß der Wald in seinem Bestande nicht selten ernstlich bedroht erscheint. Die Verwaltung befindet sich angesichts dieses Widerstreites der Interessen in einer äußerst schwierigen Situation um so mehr, als der absolute Charakter der im ottomanischen Forstgesetze für ‚den Staatswald statuierten Holz- und Weiderechte zur Folge hat, daß sich jede Bewegung im Ausmaß der dem Privatwalde an- haftenden Servituten auf den Staatswaldbesitz überträgt und bei den Grundherren der Hinweis darauf ein naheliegender ist, daß der den Kmeten gegenüber geübte weitgehende Schutz aus dem Bestreben der Staatsverwaltung, ihren eigenen Wald zu entlasten, hervorgehe. Von der agrarischen Bedeutung, die ihr innewohnt, aber auch ganz abgesehen, ist die Verordnung vom 17. Dezember 1890 ein Waldschutzgesetz im rechten Sinne dieses Wortes und ergänzt als solches das türkische Forstgesetz in der Richtung, welche alle Kulturstaaten dem kostbaren Waldstande gegenüber ein- halten. Die Bedeutung eines Gesetzes kommt auch noch einer zweiten Verordnung zu. Es ist dies die auf Grund der Aller- 152 Zweiter Abschnitt. höchsten Entschließung vom 7. Juli 1901 kundgemachte Verord- nung der Landesregierung vom 29. desselben Monats, betreffend die Bestrafung der Forstfrevel,welcheinStaatswaldungen und in sonstigen, unter staatlicher Verwaltung stehenden Wäldern begangen werden, sowie über die Bemessung der bezüg- lichen Waldschadenersätze. Diese Verordnung trat an die Stelle der im zweiten Teile des ottomanischen Forstgesetzes (Artikel 27 bis 52) nur für die Staatswaldungen getroffenen einschlägigen Bestimmungen. Dieser Umstand dürfte auch die Erklärung dafür sein, daß die bosnisch- hercegovinische Forstgesetzgebung gesonderte Normen für die Bestrafung der Forstfrevel im Staats- und Privatwalde aufgestellt hat, was auf den ersten Blick befremdet. Die Verordnung vom 29. Juli 1901 behandelt im ersten Teile die Strafen, im zweiten den Schadenersatz. Was die Strafen anbelangt, so fließen dieselben ebenso wie verfallene Erlöse für Pfandstücke dem allgemeinen Strafgelder- fonde zu. (8 12.) Immer tritt ein höheres Strafausmaß ein, wenn es sich um Delikte in Karstgegenden oder in Waldteilen mit anderen schwierigen Standortsverhältnissen handelt, oder wenn sonstige erschwerende Umstände vorliegen. Diese höheren Straf- sätze sind im nachfolgenden unter Klammer gesetzt. Wenn ein Nutzungsberechtigter a) solches Holz fällt, auf- arbeitet oder sammelt, das ihm amtlich nicht angewiesen wurde, oder wenn er b) andere Waldprodukte vorschriftswidrig gewinnt oder abholt, so ist er ad a mit 1 bis 8 Tagen Arrest oder 1 bis 20 K (bis 14 Tage oder bis 50 K), ad 5 mit 1 bis 5 Tagen oder 1 bis 10 K (bis 8 Tage oder bis 20 K) zu bestrafen. ($ 1.) — Die gleichen Strafsätze, und zwar a für a, b für b gelten für denjenigen, der, selbst wenn er im betreffenden Walde nutzungsberechtigt ist, a) Stöcke oder Wurzeln von Holzgewächsen ausgräbt, aushaut oder auszieht, oder Holzgewächse durch Anhacken, Anplätzen, Ankerben oder durch Abziehen, Abstoßen oder Ringeln der Rinde oder auf eine andere Art beschädigt, oder 5b) für denjenigen, der die im Walde aufgestellten Hege- oder Schonungszeichen, Ein- friedungen oder das Waldzeichen, die Nummer oder sonstige Be- zeichnung am stehenden oder liegenden Holze beseitigt, be- schädigt, abändert oder unkenntlich macht. ($ 2.) — Wer in einem Walde, in welchem er das Weiderecht auszuüben nicht befugt ist, überhaupt Vieh eintreibt oder aus Nachlässigkeit hineinlaufen läßt, ist mit Arrest von 1 bis 5 Tagen oder mit Geldbuße von 1 bis 10 X (bis 8 Tage oder bis 20 X) zu bestrafen. Mit 1 bis 10 Tagen oder 1 bis 20 K (bis 14 Tage und bis 50 X) wird ferner bestraft, wer Vieh in Waldverhegungen und Schonungen oder in sonstige für dasselbe speziell verbotene Waldteile eintreibt. ($ 3.) Für die Pfändung von Vieh und die Auslösung desselben, dann bezüglich des in dem Falle, als Ziegen nicht gepfändet werden könnten, zu beobachtenden Verfahrens sind ähnliche Be- stimmungen wie im österreichischen Forstgesetze getroffen. Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 153 (88 4, 5.) Im Falle der Herdenflucht bei drohender Gefahr ist jeder Eintrieb straflos, eine allfällige Beschädigung jedoch zu vergüten. ($ 6.) Besonders strenge sind die Strafsätze bemessen, mit denen den Waldbränden entgegengewirkt werden soll. Die Übertretung der zur Verhütung eines Waldbrandes ausdrücklich gegebenen Vorschriften ist, wenn kein Brand entsteht, mit 2 bis 3 Tagen oder 2 bis 20 K zu bestrafen. Ist jedoch ein Brand entstanden, so ist der Schuldtragende ersatzpflichtig und kann je nach den Umständen, wenn nicht das Strafgesetz in Anwendung kommt, mit Arrest von 8 Tagen bis 2 Monaten oder mit Geldbußen von 20 bis 250 K bestraft werden. ($ 7.) — Wird der Urheber eines Waldbrandes nicht eruiert, so ist diejenige Gremeinde, in welcher der Brand ausgebrochen ist, zur Vergütung des Schadens sowie zur Umzäunung der Brandfläche und zur Erhaltung dieser Umzäunung zu verhalten. Der Gemeinde kann eine (Greldstrafe von 50 bis 500 K auferlegt werden, wenn in ihrer Gemarkung schon früher ein- oder mehrmals Waldbrände ausgebrochen und die Täter uneruiert geblieben waren. ($ 8) — Wenn Hirten unter 14 Jahren als Urheber eines Waldbrandes eruiert werden, ist gegen diejenigen, welche sie bestellt haben, so vorzugehen, wie im ersten Falle des $ 8 gegen die Gemeinden. ($ 9.) Ortsvorstände, welche das Löschungsaufgebot unterlassen, sind mit 6 bis 40 X oder 3 bis 14 Tagen, — Personen, welche dem Aufgebot ohne triftigen Grund nicht Folge leisten, mit 2 bis 10 X oder 1 bis 8 Tagen zu bestrafen. ($ 10.) Die Gendarmerie und die Finanzwache sind gleich dem Forst- personal verpflichtet, gegen auf frischer Tat betretene Forstfrevler einzuschreiten und mit der Pfändung des in verbotenen Wald- teilen angetroffenen Viehes vorzugehen, falls aber dies wegen ihres anderweitigen Dienstes nicht möglich wäre, die Anzeige zu erstatten. ($ 11.) In Betreff des Schadenersatzes ist gleichzeitig mit dem Straf- erkenntnisse Entscheidung zu treffen. ($ 13.) Bei Holzfreveln ist der Schadenersatz stets nach den tarif- mäßigen Stockpreisen der betreffenden Wertklasse des Waldes, und zwar bei besonders waldschädlicher Entnahme von jungem Holz, Samenbäumen, Laßreideln, oder bei Entnahme in einge- schonten Beständen, anderthalbfach, sonst einfach zu berechnen. 814.) Bei Entnahme von anderen Waldprodukten oder von Stock- und Wurzelholz ist die Menschentraglast zu rechnen und mit 10% zu bewerten. Auch bei solchen Produkten treten höhere Berechnungen bis zum fünffachen und zehnfachen Betrage ein, falls es sich um außergewöhnlich waldschädliche Formen des Frevels handelt. ($ 15.) Für das Anhacken, Anplätzen, Ankerben sind 01 bis 03 des Wertes des ganzen Grewächses, — für das Ringeln und Ab- ziehen der Rinde der volle Tarifswert des Stammes, für Beschädi- 154 Zweiter Abschnitt. gungen der Holzgewächse durch Feuer stets der doppelte Tarifs- wert als Schadenersatz zu berechnen, beziehungsweise zu bean- spruchen. ($ 16.) Beim Vieheintriebe in verbotene Waldorte können beansprucht werden: für ein Pferd, ein Maultier, einen Esel, wenigstens halberwachsen 25 k für dieselben Tiere, noch nicht halberwachsen .. . ....15h für ein Stück Hornvieh, das wenigstens halberwachsen ist .15% für ein gleiches, das noch nicht halberwachsen ist ..... 10 AR für eine Ziege. ohne. Unterschied 4 2.0 sa + 0 See ‚50h für ein Schwein oder Schaf. % vu... % ua Hatte der Eintrieb in verhegte junge natürliche Anwüchse oder in Kulturen stattgefunden, so ist der doppelte Betrag als Schaden- ersatz zu berechnen. ($ 17.) Für 1m? Kultur, auf welcher junge Holzpflanzen durch Brand beschädigt wurden, sind 10%, in natürlichen Verjüngungen im gleichen Falle 5% als Schadenersatz zu berechnen. ($ 18.) Für 1m? künstlich aufgeforsteter Bodenfläche, auf welcher irgend eine Beschädigung oder Entwendung junger Holzpflanzen durch Menschen stattfand, sind 5 h als Ersatz anzusprechen. ($ 19.) Eine für die Okkupationsprovinzen charakteristische Form der Ersatzleistung ist die Waldrobot. Ist ein Frevler nicht im- stande, den ihm auferlegten Ersatz zu leisten, so ist er zur „Ab- arbeitung” derselben zu verhalten, er darf jedoch nur zu Wald- arbeiten (Anlage und Pflege von Saat- und Pflanzschulen, Ein- friedung von Schonungen, Herstellung von Waldwegen u. dgl.) herangezogen werden. Die Umrechnung der Waldarbeit erfolgt nach dem ortsüblichen Taglohn. Die Ableistung kann, wenn es sich um mehrere Tage handelt, auf mehrere Termine erstreckt werden. Uber die in Waldrobot umgewandelten Schadenersätze hat das Bezirksamt ein besonders vorgeschriebenes Register zu führen. ($ 20.) Was die Bemessung der Waldschadenersätze anbelangt, haben diese Bestimmungen laut $ 23 der Verordnung vom 17. Dezember 1890 auch für den Privatwald Geltung. Die Strafsätze für die verschiedenen Forstfrevel stimmen in den beiden Verordnungen nicht überein. Der Mehrzahl nach er- scheinen sie im Privatwalde höher bemessen als im Staatswalde, so daß der Staat als Waldbesitzer für sich selbst keinen so weit- gehenden Schutz in Anspruch nimmt, als er ihn dem Privatwalde gewährt. Begründet ist dies nur insoferne, als die strammere Forstaufsicht in den Staatswäldern ein höheres Maß von Ordnung und somit einen geringeren Frevelanfali voraussetzen läßt. Rekurse im Strafverfahren sind nur an die Kreisbehörde, als zweite und letzte Instanz, binnen 8 Tagen nach Verkündigung des Erkenntnisses zulässig. organisation, 2. Der forstliche Unterricht. Der forstliche Unterricht steht in enger Beziehung zur Organisation des Forstdienstes und soll deswegen vor Be- sprechung des letzteren einer kurzen Erörterung unterzogen werden. Am 1. Oktober 1889 genehmigte das gemeinsame Ministerium das Programm einer „Technischen Mittelschule” in Sarajevo. Das Programm bezeichnete als Zweck der Mittelschule „die Heranbildung technischer Hilfskräfte für alle Gebiete des gesamten Bauwesens (Hochbau, Straßen-, Wasser-, Brücken- und Eisenbahnbau), der Vermessung, des Bergbaues, ferner von Hilfs- kräften des Forstwesens und technischen Forstwirtschaftsorganen”, Diese Heranbildung soll in einem solchen Umfange erfolgen — heißt es dann — „daß die gut absolvierten Schüler dieser Mittel- schule je nach der Fachabteilung, welche sie absolviert haben, und je nach der Befähigung unmittelbar als Bauschreiber, Bau- aufseher, Baupoliere, Straßenmeister, Vorarbeiter, Bergmeister, Forstwarte (Förster) und eventuell bei besonderer Befähigung als Forstbeamte für die mittlere Stufe des Forstdienstes, d. h. Forst- verwalter (nach dem derzeit bestehenden Forstdienstorganismus in Bosnien und der Hercegovina), ferner als Rechnungsbeamte, Greometer, Grundbuchsbeamte u. dgl. Verwendung finden können”. Demgemäß wurden drei Abteilungen vorgesehen: für das Bauwesen, für Bergkunde und Forstwesen. Die Einrichtung der bergbaulichen Abteilung wurde einem späteren Zeitpunkte vorbehalten, die beiden anderen sofort aktiviert. Für die Aufnahme in die Mittelschule und die Einteilung des Unterrichtes galten folgende Bestimmungen. „Als Vorbereitungsschule für die einzelnen Abteilungen dienen die im Lande bestehenden Handelsschulen” (welche — wie an anderer Stelle bemerkt — etwa unseren Bürgerschulen entprechen), „so daß jeder Schüler, der eine solche dreiklassige Handelsschule mit genügendem Erfolg absolviert hat, in eine der Abteilungen der technischen Mittelschule aufgenommen werden kann. Auch Schüler, welche das Untergymnasium oder die Unter- realschule mit gutem Erfolge absolviert haben, können ohne weiteres in die technische Mittelschule aufgenommen werden. Solche Indi- ‚viduen jedoch, welche nur einzelne Jahrgänge der obbezeichneten Schulen oder selbst diese nicht absolviert haben, können nur auf Grund einer mit Erfolg abgelegten Aufnahmsprüfung, welche sich auf alle jene Disziplinen zu erstrecken haben wird, deren Kenntnis der Bewerber nicht durch Zeugnisse nachweisen kann, aufgenom- men werden.” „Für alle Abteilungen ist der Grundsatz aufgestellt, daß die Frequentanten außer dem theoretischen Unterrichte, welchen sie in der Schule erhalten, auch in ihr Fach praktisch eingeführt werden dadurch, daß sie zu gewissen Zeiten praktisch als Arbeiter 156 Zweiter Abschnitt. in den verschiedenen Zweigen Verwendung finden und so alle jene Vorgänge und Handgriffe aus eigener Erfahrung kennen lernen, die dem theoretisch gebildeten Aufseher für gute Ver- wertung seiner Kenntnisse und seiner Brauchbarkeit nötig sind .1‘:” | Die theoretischen Fächer waren für alle Fachabteilungen gemeinschaftlich zu lehren und nur jene theoretischen Disziplinen, welche lediglich für eine Abteilung bestimmt sind, d.h. die Fach- disziplinen separat und nur den Schülern des betreffenden Faches vorzutragen. Das Wintersemester war auf 6 Monate (Oktober bis Ende März), das Sommersemester auf 5 Monate (April bis Ende August) festgesetzt. Im Sommersemester sollten die Frequentanten bei den verschiedenen Bauten, in den Forsten usw. beschäftigt werden. Gemeinsame Disziplinen waren: Religion, in allen drei Jahrgängen wöchentlich einstündig; deutsche Sprache ebenso, wöchentlich zweistündig; Landessprache (Unterrichts- sprache) ebenso, wöchentlich einstündig; Algebra im ersten Jahrgange vier-, im zweiten dreistündig; Naturlehre in den beiden ersten Jahrgängen wöchentlich zweistündig; Vermessungs- kunde und Planzeichnen im zweiten Jahr drei-, im dritten Jahr fünfstündig. In der Bauabteilung waren zu lehren: Baumechanik, Projektionslehre und Projektionszeichnen, Freihand- zeichnen, Baukunde, Baumaterialienlehre, Bau- und Ent- wurfzeichnen. In der Forstabteilung: Pflanzenkunde einschließlich Forstbotanik; Bodenlehre; Klimalehre; Forstschutz; Waldbau; Forstbenutzung und Technologie; Holzmeß- kunde; Rechnungswesen; Enzyklopädie der Landwirtschaft. Die in diesem Statute geplante bergmännische Abteilung trat nicht ins Leben, — an der Bauabteilung absolvierten normal, d. h. mit Ablegung der Abgangsprüfung in den 14 Jahren von 1889 bis einschließlich 1903 insgesamt 90, an der Forstabteilung im ‘gleichen Zeitraume 57 Schüler. Im Jahre 1901 kam es zu einer Reorganisation der Anstalt. Der Studiengang wurde auf 4 Jahre ausgedehnt, der Lehrstoff er- weitert. Als Zweck der Schule ward nun „die Heranbildung tech- nischer Hilfskräfte für alle Gebiete des gesamten Bauwesens, der Vermessung, ferner von Hilfsorganen für den lokalen Forstbetrieb und der lokalen Forstverwaltung” bezeichnet. Man eröffnete den Absolventen die Aussicht als Bauschreiber, Bauaufseher, Bau- poliere, Straßenmeister — nun auch als bautechnische Hilfsbeamte (Baupraktikanten, Bauassistenten etc.) —, als Forstwarte (in Er- manglung solcher Stellen als Forstgehilfen), ferner als Rechnungs- beamte, Geometer, Grundbuchsbeamte u. dgl. Verwendung zu finden. Speziell den Absolventen der Forstabteilung sollte der Unterricht ermöglichen, die forstliche Errerhng: für die selb- ständige Forstbetriebsführung (worunter die in Österreich vor- Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation, 157 —n m m — —- geschriebene Prüfung für Forstwirte nach der Verordnung des Ackerbauministeriums vom 11. Februar 1889 verstanden ist) ab- zulegen, welche Prüfung, wie es im Statute heißt, „zur Erlangung \ einer stabilen Anstellung als Hilfsorgan des lokalen Forst- i betriebes und der lokalen Forstverwaltung im bosnisch- hercegovinischen Staatsdienste notwendig ist”. Die Studiendauer wurde um ein Jahr verlängert, die Unter- richtszeit auf 10 Monate herabgesetzt. Mittellose fleißige Schüler konnten Landesstipendien erhalten. In Bezug auf die praktische Schulung blieb es bei den früheren Bestimmungen. Die Auf- nahmsbedingnisse wurden zwar in der Vorbildung prinzipiell höher gespannt, es blieb aber noch immer die Aufnahms- prüfung in Kraft, welche einen Mangel an Vorbildung ausgleichen konnte. Nun galten als Aufnahmsbedingungen: „il. Ein Alter von mindestens 16 Jahren. „2. Die Absolvierung von mindestens vier Klassen eines Gymnasiums, einer Realschule mit einem zum Aufsteigen in die nächst höhere Klasse befähigenden Erfolge. „Die Absolventen der Handelsschule haben sich bis auf weiteres einer durch den Lehrkörper der Mittelschule abzu- haltenden Aufnahmsprüfung im Umfange des Lehrstoffes der vierten Klassen der vorherbezeichneten Anstalten, also auch der bosnischen Sprache (jedoch mit Ausschluß der französi- schen und der klassischen Sprachen) zu unterziehen. „Die vorstehende Bedingung gilt auch für alle übrigen Aufnahmsbewerber, welche sich über die mit gutem Erfolge verbundene Absolvierung von vier Klassen eines Gymnasiums oder einer Realschule nicht ausweisen können, „Bewerbern, welche mindestens sechs mit gutem Erfolge zurückgelegte (Gymnasial- oder Realklassen nachweisen können, ist der Eintritt in den zweiten Jahrgang der techni- schen Mittelschule unter der Bedingung gestattet, daß diese Bewerber, falls sie die darstellende Creometrie und die Chemie in einem minderen Umfange gehört haben sollten, als sie im ersten Jahrgange (Vorbereitungsjahr) der technischen Mittel- schule zum Vortrage kommen, sie nebst den Vorlesungen des zweiten Jahrganges auch die Vorlesungen über darstellende Greometrie und Chemie im ersten Jahrgange zu hören und daraus Prüfung abzulegen haben. „Der Direktion der technischen Mittelschule bleibt es überlassen, solchen Bewerbern in dem Maße, als sie in den Sprachgegenständen und im Freihandzeichnen besser vor- gebildet sind, als diejenigen Schüler, welche nur vier Klassen eines Gymnasiums oder einer Realschule besucht haben, von dem Unterrichte in diesen Gegenständen im zweiten Jahrgange zu befreien. 158 Zweiter Abschnitt. „3. Der Nachweis der Heimatszuständigkeit in Bosnien und der Hercegovina oder in Österreich-Ungarn. „4. Für jene Schüler, die nicht direkt aus den obgenannten oder anderen Schulen in die Anstalt eintreten, außerdem ein Sitt- lichkeits- und Wohlverhaltungszeugnis. „Für den Eintritt in die Forstabteilung überdies „5. ein ärztliches Zeugnis über die vollkommene physische Eignung für den Forstdienst im Hochgebirge, namentlich auch über den Besitz eines normalen Gesichts- und Gehörvermögens, wobei sich die Landesverwaltung die Designierung des betreffen- den Arztes vorbehält.” Der Studienplan war nun (wir lassen hier die Stundenzahl raumhalber beiseite) folgender: Gemeinsame Disziplinen: Religion, Bosnische Sprache, Deutsche Sprache, Mathematik und Geometrie, Physik, Chemie, Mineralogie und Geologie, Freihandzeichnen, Darstellende Geo- metrie, Greodäsie, Plan- und Terrainzeichnen. Bauabteilung: Baukonstruktionslehre, Baumaterialienlehre, Bauzeichnen, Architektonische Formen- und Stillehre, Enzyklopädie der Ingenieurwissenschaften, Baumechanik. Forstabteilung: Allgemeine Zoologie, Allgemeine Botanik, Forstbotanik, Meteorologie und Klimatologie, Forstliche Bau- kunde, Forstzoologie, Forstschutz, Waldbau, Enzyklopädie der Landwirtschaft, Forstbenutzung, Holzmeßkunde, Forstbetriebs- einrichtung, Waldwertberechnung, Dienstorganisation, Rechnungs- und Kanzleiwesen, Nationalökonomie, Gresetzkunde, Jagd und Fischerei, Geschichte und Literatur der Forstwissenschaft, Erste Hilfe bei Unglücksfällen. Durch das zweite Statut erscheint die Forstabteilung der technischen Mittelschule, welche sich früher in einem Mittelniveau zwischen der niederen Forstschule (Waldbau- und Försterschule) und der mittleren Forstlehranstalt befand, auf die Höhe der heute in Österreich bestehenden forstlichen Mittelschulen (höheren Forst- lehranstalten Mährisch-Weißkirchen, Weißwasser, Bruck a. d.M. und Lemberg) gehoben und überdies mit den Vorteilen eines vier- jährigen Lehrganges ausgerüstet, dessen bis nun der Unterricht an der forstlichen Sektion der Hochschule für Bodenkultur in Wien noch nicht teilhaft geworden ist. Es lag unstreitig, wenn man die technische Mittelschule in Sarajevo als (Ganzes betrachtet, im wohlverstandenen Interesse der Landesverwaltung, sich gute und auch nicht zu kostspielige technische Hilfsbeamten für das Bau-, Vermessungs-, Berg- und Forstwesen zu sichern und die Begabtesten von diesen Männern sodann im Dienste selbst auch für die Mittelstufen der technischen Beamtenlaufbahn heranzuziehen. Nicht minder lag es im Interesse der aufstrebenden einheimischen Handels- und Mittelschuljugend, sich durch die neue Anstalt mit verhältnismäßig geringem Kosten- Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation, 159 aufwande den Weg zu einer sicheren Lebensstellung bahnen zu können. Die Anstalt hätte, namentlich in ihrer einfacheren und praktischeren ersten Anlage, sich gewiß blühend entfaltet, wenn ihren Absolventen ein größeres Aufnahmsgebiet offen gestanden wäre, als es die Okkupationsprovinzen selbst sind. Die Besorgnis, daß letzteres sich zu klein erweisen könnte, blickt schon darin durch, daß man die technischen Mittelschüler von vorneherein auch für den Rechnungs-, Vermessungs- und Grundbuchsdienst in Aussicht nahm, für den sie einerseits unnötigen Ballast, ander- seits aber doch den Mangel an Spezialkenntnissen mitbrachten. Wir haben den Eindruck empfangen, daß man in forstlichen Kreisen die Mittelschule nicht als Panacee der Nachwuchserziehung betrachtete. Es sollen auch schon Entwürfe für die Organisation von Försterschulen und Waldaufseherkursen vorliegen. In der Tat, was den Forstdienst anbelangt, weist das Be- dürfnis viel entschiedener auf diese Fachunterrichtsstufen hin, worüber im Zusammenhang mit der Diensteinrichtung noch ge- sprochen werden wird. Unseres Erachtens haftet der forstlichen Abteilung der technischen Mittelschule derselbe Konstruktions- fehler an, wie den höheren Forstlehranstalten der westlichen Reichshälfte: Ein leichtes Fundament, ein erdrückend schwerer Oberbau, ein grelles Mißverhältnis zwischen dem Maße der Vor- bildung und den Anforderungen des darauf zu gründenden Fach- unterrichtes. Überdies produziert die Anstalt eine über den Landesbedarf hinausgehende Anzahl von Forstdienstanwärtern. Das Erfordernis der forstlichen Mittelschule in Sarajevo beträgt laut des Budgets pro 1904 nicht weniger als 88.600 X. Und hier zeigt sich, wenn man bei der Aufnahme der Studierenden der Forstabteilung auf den knappen Bedarf zurückgehen würde, ein drittes Mißverhältnis: zwischen der Produktion und dem Produk- tionsaufwande. Verfasser dieser Schrift hatte Gelegenheit, die forstliche Mittelschule im September v. J. kennen zu lernen. Es war leider Ferienzeit, doch konnte aus den dankenswerten Mitteilungen des Direktors und der forstlichen Professoren, noch mehr aus der Gesamteinrichtung der Anstalt und der stattlichen Lehrmittel- sammlung genugsam entnommen werden, welch lebhafter Eifer und welche Schaffensfreude alle hier wirkenden Kräfte beseelen. 3. Die Organisation des Forstdienstes. Da die einzelnen Teile dieser Schrift Stück für Stück aus dem Rahmen der vorbereitenden Darstellung heraustreten, sind dem Leser die ersten Phasen der forstlichen Dienstorganisation nicht mehr fremd. Er hat sie im I. Kapitel des zweiten Abschnittes schon kennen gelernt. ‚Man muß sich, um diesen ganzen Entwicklungsgang zu be- urteilen, gegenwärtig halten, daß die ersten forstlichen Eclaireurs, 160 Zweiter Abschnitt. welche 1879 den bosnisch-hercegovinischen Boden betraten, keine Behelfe vorfanden, auf die sie sich hätten stützen, nach denen sie sich hätten orientieren können. Es muß bezweifelt werden, ob ihnen die bis dahin im Lande geltenden forstpolizeilichen und sonstigen das Waldwesen betreffenden Vorschriften zugänglich waren, und gewiß ist es, daß keinerlei, wie immer geartete Daten über den Waldbesitz vorhanden waren. Der Zirkularerlaß der Landesregierung in Sarajevo vom 24. Juni 1879, dessen wir oben schon flüchtig gedachten, ist durchaus charakteristisch für die ersten in das Chaos eingreifen- den Maßnahmen. „Um die Handhabung des Forstgesetzes zu ermöglichen, sowie deren Erträge, sei es in Stockzinsen oder Zehentabgaben, zu sichern, wolle für ein jedes Kaimakamat ein berittener schreib- kundiger Forstaufseher mit höchstens 50 fl. monatlicher Ent- schädigung provisorisch bestellt und demselben je nach Bedarf zwei bis höchstens vier Waldhüter gegen die Entlohnung monat- licher 20 fl. per Kopf, ebenfalls provisorisch, beigegeben werden. Die Forstaufseher sollen wenigstens soviel schreibkundig sein, daß sie mit lateinischen Lettern die eigenen Wahrnehmungen im Dienstbuche aufzeichnen können.” „Die Bestellung dieses Schutzpersonals” (betreffend), „wolle zur Richtschnur dienen, daß man es dermalen nur dort als nötig erachtet, ein Forstschutzindividuum zu bestellen, wo der Wald entweder durch Zehentabgaben einen Ertrag schon abwirft, oder wo er vor Devastierung und willkürlicher, verschwenderischer Ausbeutung durch Eingeborene zu schützen ist.” Es folgen kurze Andeutungen über die Art und Weise der Einhebung des Holzzehents und des Stockzinses und wird ange- ordnet, daß alle nicht für militärische Lieferungen bestimmten „Schlägerungen im Walde” bis zur „Holznachweisung durch den in Kürze einlangenden Kreisförster” einzustellen sind, der Land- bevölkerung aber für ihren Hausbedarf das Holz „anzuweisen’’ ist. — Dann heißt es: „Es wird somit dort, wo weitzusammenhängende, unwegsame und unbevölkerte Waldkomplexe bestehen, selbst wenn sie einen noch so großen Holzreichtum enthalten, wohin aber kein Zugang führt, kein Holzbedarf, daher auch keine besondere Gefahr für den Wald besteht, das Zentrum solcher Komplexe vorderhand auch unbeaufsichtigt bleiben können.” Diesen und ähnlichen sondierenden Verfügungen folgte der früher skizzierte Aufbau der forstlichen Diensteinrichtung in ziemlich raschem Tempo. Die Überweisung der Forstangelegen- heiten an die Finanzverwaltung, welche mit dem Privatwalde füglich nichts zu schaffen haben konnte, deutet auf die Absicht hin, den forstfiskalischen und forstpolitischen Dienst auseinander zu halten, wiewohl zur damaligen Zeit das Privatwaldeigentum den Behörden nur teilweise bekannt sein konnte. Es sollte jedoch bald anders kommen. Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 161 Während in der Forstgesetzgebung eine scharfe Trennung der für die Privatwälder einerseits, für den Staatswald anderseits bestimmten Normen hervortrat, ging die Einrichtung des Forst- dienstes alsbald über jede, hieran anknüpfende Unterscheidung hinweg. Dies war zunächst eine Folge der bei der Reorganisation der Landesverwaltung im Jahre 1882 zum Ausdrucke gelangten strammen Zusammenfassung aller Gewalten zu einem einheitlich wirkenden Apparat, war die logische Konsequenz einer in den besonderen Verhältnissen der Okkupationsprovinzen und in der unserer Monarchie gewordenen außerordentlichen Aufgabe be- gründeten Verwaltungspolitik. In forstlicher Beziehung ließen sich auch praktische Gründe für die Zusammenfassung beider Dienstzweige geltend machen: Das weite Überwiegen des Staats- E waldprozentes, die größere Einfachheit und Billigkeit des einheit- lichen Forstdienstapparates. Wir können die Erörterung der prinzipiellen Fragen, welche ie mit dieser Diensteinteilung verknüpft sind, füglich unterlassen; denn die fortschreitende Entwicklung der Wirtschaft in den Staats- waldungen hat die ursprünglichen Grundlagen der Diensteinrich- tung schon alteriert und den naturgemäßen künftigen Ausbau der Organisation vorgezeichnet. hi Die heutigen Verwaltungseinrichtungen in Bosnien und der Hercegovina gründen sich in der Hauptsache auf die durch die : Allerhöchste Entschließung vom 29. Juli 1882 ins Leben getretenen, durchgreifenden Reformen, die in einer Verordnung über den Wirkungskreis des dem Landeschef zur Seite stehenden Zivil- adlatus, einer Verordnung über den Geschäftsumfang der Landes- regierung und die Art der Geschäftsführung bei derselben, endlich einer Verordnung betreffend die Organisation und den Wirkungs- kreis der Bezirksämter und Kreisbehörden niedergelegt sind. Eine flüchtige Skizze der Landesverwaltung wird die Stellung des Forstdienstes deutlicher hervortreten lassen. Der oberste militärische Kommandant ist Chef der Landes- regierung in Sarajevo. Für die unmittelbare Leitung der Zivil- verwaltung ist ihm ein Ziviladlatus beigegeben. Das Land ist in sechs Kreise — Sarajevo, Mostar, Bihae, Banjaluka, Donja Tuzla, Travnik — und in 50 Land- und 4 Stadtbezirke eingeteilt. In besonders großen Bezirken und bei mangelhafter Verbindung ein- zelner Teile derselben mit dem Bezirksorte war die Bestellung . von Exposituren notwendig, deren es im Jahre 1902 insgesamt 19 gab. % Für jeden Kreis ist ein Kreisamt mit einem Kreisvorsteher L an der Spitze, für jeden Bezirk ein Bezirksamt mit einem Be- zirksleiter (Bezirksvorsteher), für jede Expositur ein Expositurs- == ‚leiter bestellt. Das bosnisch-hercegovinische Bezirksamt faßt so ziemlich alle Gebiete der Verwaltung zusammen. Nur die Tabakregie, das Berg- und Hüttenwesen, die Eisenbahnverwaltung und die land- wirtschaftliche Technik haben in demselben keine Vertretung. Dimitz, Bosnien. 11 > ee 162 Zweiter Abschnitt. Unter dem Bezirksvorsteher sind tätig: Die politische Verwaltung im engeren Sinne, das Gericht und Scheriatsgericht, das Grund- buchsamt, das Steueramt, die Evidenzhaltung des Katasters, der Forstreferent, der Bezirksarzt, unter Umständen der Distrikts- Tierarzt, der Straßenmeister und eventuell ein militärischer Hilfs- arbeiter. 5 Bei den Exposituren sind im Bedarfsfall auch Arzte, Tier- ärzte und Straßenmeister bestellt. Im Kreisamte verändert sich das Bild. Hier fehlen die richterlichen Organe (es bestehen Kreisgerichte), dagegen treten Steuer- und Schulinspektorate und eine Bauabteilung hinzu, die mit Personal meistens sehr gut dotiert ist. Für den Sanitätsdienst sind Kreisärzte, für das Veterinärwesen Kreisveterinäre bestellt. Innerhalb der Landesregierung bestehen vier Ab- teilungen, deren Vorstände den Rang eines Sektionschefs ein- nehmen. Es sind dies die Administrativ-, Justiz-, Finanz- und Bau- abteilung. Für die oberste Zentralleitung ist im k. u. k. ge- meinsamen Finanzministerium ein bosnisches Bureau mit zwei Sektionen bestellt, welchem der jeweilige gemeinsame Finanz- minister vorsteht. Der forsttechnische Dienst der Okkupationsprovinzen ist folgendermaßen organisiert. In der Zentralleitung fungiert derzeit ein Hofrat (früher Regierungsrat) als Referent für das gesamte Forstwesen. Ihm ist ein Forstrat (derzeit mit dem Titel und Charakter eines Regierungs- rates) zur Dienstleistung zugewiesen, der jedoch im Landesstatus budgetiert erscheint. In der Administrativabteilung der Landesregierung ist ein Departement für Forstverwaltung und Forstbetrieb eingerichtet, das von einem Regierungsrat (Forsttechniker) geleitet wird. Dem Leiter des Forstdepartements sind laut des Budgets für 1904, dem wir die Daten bezüglich des ganzen Personalstandes entnehmen, 3 Forsträte, 9 Forstmeister, 2 Oberförster und 3 Forstpraktikanten zugeteilt. Der Leiter dieses Departements fungiert als Landesforst- referent und verteilt die Geschäfte nach seinem Ermessen unter die ihm zugewiesenen Beamten. Eine Unterabteilung mit bestimmt und bleibend zugewiesenem Wirkungskreise besteht nur für die Vermarkung des Staatswaldes. Eine Einteilung des Landes in Forstinspektionsbezirke ist grundsätzlich nicht getroffen, doch sind einem der Forsträte speziell die Eigenregiebezirke und die Forstbezirke mit Köhlereibetrieb zugeteilt. Bei den Kreisämtern sind Kreisforstreferenten bestellt und denselben nach Bedarf technische Hilfsarbeiter beigegeben. Für diesen Dienst sind 6 Oberförster- und 6 Forstpraktikanten- stellen vorgesehen. Die Kreisforstreferenten, die übrigens vom Bureaudienst stark in Anspruch genommen werden, sind als In- spektionsorgane für die im betreffenden Kreise gelegenen Wal- dungen anzusehen. ——— Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 163 Jedem Bezirksamte ist systemmäßig ein Forstreferent zu- gewiesen. Außerdem sind im Laufe der Zeit für die im Regie- betriebe stehenden und mit großen Holzabstockungsverträgen belegten Staatswaldungen 12 selbständige Forstverwaltungen errichtet worden, und zwar: Die Regiebezirke die Vertragsbezirke re 52.622 ha 0 FR re 86.087 ha N er 50.340 ha es a a ya . . + 29.554 ha rg 46.273 ha VEREBN rt r e 30.624 ha A EP Pur 10.761 ha Te 33.902 ha Han-Compagnie ...... 16.691 ha Han-Piessk . .. ... . . 833.807 ha ee een a. DOSE RE 0 A DE . 22.108 ha Summe . 235.974 ha Summe . 236.082 ha Hauptsumme . 472.056 ha. Für den Dienst der Bezirksämter und Forstverwaltungen sind im Budget pro 1904 vorgesehen: 22 Oberförster-, 28 Forst- verwalter- und 6 Forstpraktikantenstellen. Außerdem 89 Forstwart-, 6 Forstgehilfen-, 385 Waldhüterstellen, ferner ein Pauschale von 5280 X für Gemeindewaldhüter. Da bei den 12 selbständigen Forstverwaltungen durchwegs Oberförster oder Forstverwalter angestellt sind, erübrigen für den forsttechnischen Dienst bei den Bezirksämtern nur 33 Ober- förster- und Forstverwalterstellen, so daß in den 50 politischen Landbezirken 12 Referentenstellen mit Forstpraktikanten und Forstwarten besetzt werden müssen. Das Schema der Gehalte und Zulagen der bosnisch-herce- govinischen Beamten der V. inklusive XI. Rangsklasse ent- hält die Tabelle Seite 164. Zur Orientierung über die Rangseinteilung dient, daß die Forsträte den Rang der VII, die Forstmeister jenen der VIII., die Öberförster jenen der IX. und die Forstverwalter jenen der X. Klasse einnehmen. Forstpraktikanten sind in keine Rangsklasse gereiht, sie beziehen Adjuten von 1400 K. Die Forstwarte stehen als Unterbeamten in der XII. Rangs- klasse. Von dem Gesamtstande derselben sind gereiht: 10 in die erste Stufe mit 1300 X Gehalt und 300 X Zulage 32 „ ,„ zweite „ 21LLOB 3 z..800 .> s Ay Hy -Arltte ' 5 PER ie) Enge rap [= Die Angestellten der ersten Stufe dieser Kategorie führen seit neuester Zeit den Titel „Förster”. Die Forstgehilfen beziehen einen Jahreslohn von 900 K. Von den 385 Waldhütern sind 185 in die obere Lohnstufe mit 800 X, 200 in die untere mit 600 X gereiht. In den Regiebezirken sind überdies Waldmanipulanten be- stellt, die gewissermaßen zum Meisterstande der Arbeiterschaft zählen und demnach im Budget nicht besonders aufscheinen. 11* 164 Zweiter Abschnitt. für für in = Banjaluka, | .. .. Ä Banjaluka Diäten- Wien | Bihae, |für die) nach | in Wien | Bihag, ” klasse und Mostar, |übrigen|| der und | Mostar, Sara- | Travnik, Orte Ge- Sarajevo | _Travaik, Jevo | Dol.-Tuzla halts- | Dol.-Tuzla | || stufe | "K K 14.000 | 13.600 1. 12.000 | | Lite, V. | 2, I10.000|] 7000 | 1600 | 1400 | 9 | 12.000 | 11.600 1. | 8.000 1. 9.600 | 9.280 vı| 2% |7.2co) 1600 | 1280 | 1120| 2. 8.800 8480 | 8.320 3. | 6.400 5, 8.000 | 7.680 | 7.520 1. | 6.000 1. 7.400 | 2.120 | 6.980 vı.|| 2 |5400| 1400 | 1120 | 980 2. 6.300 | 6520 | 6.380 3. | 4.800 | 3 6.200 | 5.920 | 5.780 1. | 4.400 1. | 5.600 5.360 | 5.240 vı.! 2 |4000| 1200| so | swo| 2 5.200 | 4960 | 4.840 3. | 3.600 3. 4.300 | 4560 | 4.440 1. | 3.200 1. 4.200 | 4.000 | 3.900 ıx. | 2. | 3000| 1000 | soo | oo 2. 4.000 | 3.800 | 3.700 3. | 2.800 5, 3.800 | 3.600 | 2.500 1. | 2.600 1. 3.400 | 3.240 | 3.160 x.| 2 | 2420| 800! 640 | sol 2 3.200 | 3.040 | 2.960 3. | 2.200 3. 3.000 | 2.840 | 2.760 1. | 2.000 1. 2.600 | 2480 | 2.420 xı! 2. |ı18sool scoo| 4so | o|| 2 2.400 ı 2.280 | 2.220 3. | 1.600 3. 2200 | 2.0820 | 2.020 Was die Emolumente und die Versorgung der forsttechni- schen Beamten und sonstigen Forstbediensteten betrifft, so gilt dermal folgendes. Die forsttechnischen Beamten und Unter- beamten, welche außerhalb Sarajevo und den Kreis- und Bezirks- orten ihren Standort haben, sowie die Waldhüter, genießen in den meisten Fällen Dienstwohnungen. Förster, Forstwarte und Wald- hüter haben, wo dies möglich war, auch Deputatgrundstücke (etwa 1ha Ausmaß) zugewiesen erhalten. Förster und Forstwarte auf dem Revier beziehen 300 K Ganggeld; solche, die Bezirks- referenten sind, 600 X Reisepauschale pro Jahr. Für Reisen des außerordentlichen Dienstes gebühren ihnen 4K pro Tag und 0'24K pro 1km Reisebewegung. Waldhüter beziehen kein Ganggeld, er- halten jedoch bei Kommissionen und anderer außerordentlicher Dienstverwendung 168 X Zehrgeld und 3 X Rittgeld pro Tag. u Az Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation, 165 Die Diäten der Beamten betragen in den Rangsklassen V. VE. "VEE ‚, VEIL 7224 25. ZL Kronen Ss. ME FE ER 21 16 13 10 8 7 6 b) beschränkte Gebühr. . .. 2... 14 11 9 7 6 5 5 Die Kilometergebühren (Entschädigung für die Reisebewe- gung) belaufen sich für jeden Beamten (ohne Unterschied der Rangsklasse) im eigenen Dienstbereiche auf 0'24 K, sonst auf 0:60 X, welch letzterer Satz für alle Beamten der Landesregierung ohne Rücksicht auf das Reiseziel Geltung hat. An Reisepauschalien beziehen: Die als Bezirksforstreferenten fungierenden Forstpraktikanten 600 K, die Forstverwalter und Oberförster in den politischen Bezirken 800 X, die Kreisforst- referenten in Sarajevo und Mostar 1600 K, in den anderen Kreis- orten 1200 K. — Überdies bezieht der Kreisforstreferent Diäten- pr pauschalien von 800 K bis 1000 K pro Jahr. Sämtliche Forstbeamten mit Einschluß der Förster und Forst- j warte sind nach den für das Okkupationsgebiet erlassenen, be- sonderen Normen pensionsberechtigt. Die Waldhüter stehen auf Staatskosten in Unfallversicherung. Die Kosten des Forstdienstorganismus mit Einschluß der obersten Leitung in Wien betragen an Gehalten und Zulagen rund 700.000 K. Reechnet man hierzu noch die (budgetmäßig be- kannten) Posten für Erhaltung der Forsthäuser pro 30.000 X und für Unfallversicherung der Waldhüter pro 3270 K, ferner die (aus dem Budget direkt nicht entnehmbaren) auf Reiseauslagen, Amts- und Kanzleierfordernisse u. dgl. entfallenden Quoten des bezüglichen Gesamterfordernisses, so dürfte man nicht weit fehlgehen, wenn man die Forstverwaltungskostensumme auf rund 800.000 X anschlägt.‘*) Zieht man, da der Forstorganismus tatsächlich dem Gesamt- waldstande dient, auch die ganze Waldfläche (2,549.715 ha) in Betracht, so belaufen sich diese Kosten pro 1ha auf rund 0'32 K, welcher Satz ohneweiters auch für die bosnisch-hercegovinische Staatsforst- verwaltung als Verwaltungskostenquote angenommen werden kann. In der österreichischen Staats- und Fondsgüterverwaltung®‘) betrugen die Verwaltungskosten im Jahrfünft 1889 bis 1893 pro lha 268 K; speziell in der Bukowina, wo noch ein extensiver Betrieb vorherrscht, 196 X; — in Ungarn belaufen sie sich auf - 186 bis 236 X. Bosnien und die Hercegovina stehen also um mehr als 500°/, unter dem tiefsten Satze von 1'86 K. An EI Zn a 2.2 2 Zu m= > ge A Der forstliche Dienst bei den Bezirksämtern ist durch eine im Gesetz- und Verordnungsblatte für Bosnien und die Hercego- % vina im Jahre 1890 kundgemachte Instruktion geregelt. Diese Instruktion behandelt: 1. Die Dienstobliegenheiten im allgemeinen ($ 1. Umfang der forstlichen Agenden des Bezirksamtes; — $ 2. Material- und Geldgebarung). | 166 Zweiter Abschnitt. 2. Die Erhaltung der Vermögenssubstanz ($ 3. Instandhaltung der Vermarkung; — $ 4. Führung des Evidenzregisters über Grenz- vermarkungen). he 3. Die Betriebsausführung. A. Holznutzung ($ 5. Überwachung der Servitutenausübung; — 8 6. Verwertung des Nutzholzes; — & 7. Holzverkäufe im Freihandwege; — $ 8. Verkäufe im Offert- wege; — $ 9. Nummerierung und Abmaß des Holzes; — 810. Be- wertung des verkauften Materials und Abfuhrtermin; — 8 11. Holz- verkauf im Konkurrenzwege; — 8 12. Holzverkauf gegen vertrags- mäßig festgesetzte Preise; — $ 13. Brennholzverwertung; — $ 14. Kontrollierung der Holzübernahmen; — $ 15. Nummerbücher und Abmaßverzeichnis; — $ 16. Holzabgaben für das Militärärar; — 817. Holzabgaben für Landesbauten; — $ 13. Holzabgaben für Kultusbauten und gemeinnützige Zwecke; — $ 19. Außerordent- liche Stocktaxbefreiungen; — 8 20. Holzauszeige; — 8 21. Durch- hiebe längs der Telegraphenleitungen und Straßenzüge; — $ 22. Holzpreistarife). — B. Nebennutzungsbetrieb ($ 23. Im allgemeinen; $ 24. Weidenutzung auf den ärarischen Sommer-(Alpen-)Weiden; — S$ 25. Waldweidenutzung; — 85 26 und 27. Mastnutzung; — $ 28. Knoppernnutzung; — $ 29. Verwertung der Steinbrüche und Schotterbänke). — C. Kulturbetrieb ($ 30. Kulturantrag; — $ 31. Verhegungen). — D. Verpachtung ärarischer Grundstücke ($ 32. Vorgang bei Verpachtung von Waldland). — E. Fischerei ($ 33. Verwertung der Fischerei und des Krebs- und Blutegelfanges). 4. Den Schutz des Staatseigentums sowie der etwaigen sonstigen unter staatlicher Administration stehenden Forste ($ 34. Allgemeines; — $ 35. Schutz gegen Naturgefahren; — $ 36. Gre- schäftsbehandlung in Waldstrafangelegenheiten; — 8& 37. Evidenz- haltung der Forstfrevel; — $ 38. Einhebung der Waldschadenersätze). 5. Den Jagdschutz ($ 39). 6. Besondere Dienstvorschriften ($ 40. Wahrung des Amts- ansehens; — $ 41. Bestimmungen bezüglich des Hilfs- und Schutz- personals; — $ 42. Verfahren bei Pflichtverletzung der Unter- gebenen; -— 843. Vorgang beim Dienstantritte eines Referenten; — 8 44. Schriftlicher Geschäftsgang; — $ 45. Behandlung und Evidenzhaltung des Inventars; — $ 46. Führung des Tagebuches; — 8 47. Bedenken bei Vollzug höherer Aufträge). 7. Die Verrechnung der Forstprodukte ($ 48. Beachtung der Budgetpost bei Ausfertigung der Anweisungen; — 849. Vorgang bei Verrechnung der Forstprodukte). 8. Schlußbestimmungen ($ 50. Aufhebung der früheren Dienst- vorschriften)., Wie aus dieser Inhaltsübersicht zu entnehmen ist, bewegt sich die Instruktion im allgemeinen Rahmen derartiger Vor- schriften. Die bewährten Grundsätze der in der österreichischen Staatsforstverwaltung bestehenden Instruktion für die Forst- und Domänenverwalter sind in derselben vielfach rezipiert, jedoch unter ständiger Bedachtnahme auf die besonderen Verhältnisse der Okkupationsprovinzen. Nach 8 1 verwaltet das Bezirksamt „den innerhalb der Bezirksgrenzen gelegenen Staatswald nebst dem sonstigen in Grund und Boden bestehenden Staatsvermögen, sowie die übrigen, etwa im Bezirke vorhandenen, der staatlichen Administration überwiesenen Waldungen unter unmittelbarer Aufsicht der Kreisbehörde und ist für die ordentliche Besorgung des forstlichen Dienstes verantwortlich”. „Dem Bezirksamte obliegt somit die unmittelbare Be- sorgung des Forstbetriebes nach Maßgabe der hierfür be- stehenden oder in der Folge erlassenen besonderen Bestimmungen, namentlich die Abgabe und Verwertung der Forstprodukte, die Holzzucht und Verjüngung der Waldungen, sowie die Leitung der Ausübung des Forstschutzes.” „Hiernach ist es eine der ersten Pflichten des Bezirksamtes darauf zu sehen, daß der Forstreferent sich die genaueste Kenntnis über die im Bezirke gelegenen Waldbestände, deren Zustand, sowie der Verhältnisse, welche auf die Bewirtschaftung und Verwertung derselben Einfluß nehmen, verschaffe, zu welchem Behufe derselbe in den Waldungen fleißig Nachschau zu halten und das Forstschutzpersonale in der Dienstausübung zu kontrol- lieren sowie zu belehren hat.” „Hinsichtlich der Überwachung der Privatwaldunccn hat das Bezirksamt genau nach den diesbezüglichen besonderen Vorschriften” — d. i. nach der oben besprochenen Verordnung vom 17. Dezember 1890 — „vorzugehen”. Da die Instruktion an keiner anderen Stelle des Privatwaldes geedenkt, ist sie in ihrer Gesamtheit nur als eine solche für die Verwal- tung der Staatswaldungen, sowie der übrigen etwa im Bezirke vor- handenen, der staatlichen Administration überwiesenen Waldungen aufzufassen. Über dieses Ziel greift die Instruktion nur rücksichtlich des Fischereibetriebes ($ 33) und des Jagdschutzes ($ 39) hinaus. Eine besondere Instruktion für den forstlichen Dienst bei den Kreisämtern besteht nicht. Die Berichte und Eingaben des Bezirksamtes an die Landesregierung passieren in der Regel die Kreisbehörde, welche hierbei Gelegenheit findet, Bemer- kungen zu machen oder Einwendungen zu erheben. Aus der Instruktion für die Bezirksämter geht nur hervor, daß diese die ihnen obliegenden Forstgeschäfte „unter unmittelbarer Aufsicht der Kreisbehörde” vollziehen, daß also die Kreisforstreferenten als „Inspektionsorgane” fungieren; ferner, daß das Kreisamt ‚ in Sachen der Holzverwertung interveniert, sofern die Kompetenz des Bezirksamtes nicht ausreicht; daß dem Kreisamte die Über- prüfung der Rundholzerfordernis- und Bewertungsausweise bei Holzabgaben für Landesbauten und die Begutachtung der Holz- preistarife obliegt und daß die Kreisforstreferenten bei den Dienst- übergaben und beziehungsweise Übernahmen der Bezirksforst- beamten zu intervenieren haben. Der Genehmigung der Landesregierung sind vorbehalten: Die Kostenvoranschläge für Waldgrenzberichtigung; die Verlegung 168 Zweiter Abschnitt. von Servitutsholzabgaben in andere, als die in der Gemeinde des Berechtigten gelegenen Waldungen; Freihandverkäufe im höheren Werte als 100 K an einen und denselben Käufer pro Jahr, oder solche Verkäufe unter der Stocktaxe; Holzverkäufe im Offertwege nach der Stocktaxe; die Finalabrechnungen über solche Verkäufe; die Lizitationsprotokolle; die Holzabgaben an das Militärärar; desgleichen für Kultusbauten und gemeinnützige Zwecke; die außerordentlichen Stocktaxbefreiungen; die Unterlassung der Nummerierung der Stämme bei Holzverkäufen; Durchhiebe längs der Telegraphenleitungen und Straßenzüge; die Holzpreistarife; die Anträge wegen Feststellung der Stücktaxe bei Mastnutzungen; der Kulturantrag, eventuell im Zusammenhange mit dem Antrage auf Verhegungen; Pachtanträge für rodfähigen Waldgrund; Ver- kauf und Tausch von Grundstücken; Reparatur und Anschaffung von Gerätschaften, Veräußerung oder Abschreibung unbrauchbarer Inventarstücke; die Rückerstattung von Überzahlungen der Kauf- parteien. — Außerdem unterliegt die gesamte Material- und Geld- rechnung der Zensur bei der Landesbehörde. Die Bestimmungen wegen der Anweisung und Vorzeige, der Abmaß, Nummerierung und ersten Aufschreibung des Materials, dann betreffs der Abmaßkontrolle, der Übernahme, Übergabe, Ver- abfolgung und weiteren Verrechnung der Produkte sind in allen wesentlichen Punkten so getroffen, wie dies in den vorgeschrit- tenen Betrieben des Westens gebräuchlich ist. Die Verantwortung des Bezirksamtes, beziehungsweise des Forstreferenten kommt allenthalben nachdrücklich zum Ausdruck. Beachtenswert ist die Bestimmung des $ 14, daß die Abmaß und Nummerierung verkaufter Hölzer nur von solchen Forstschutz- organen vorgenommen werden darf, welche die Befähigung hierzu besitzen; daß der Forstreferent die Holzübernahmen öfters zu kontrollieren und sich durch möglichst zahlreiche, in Nummern- buche zu bezeichnende Stichproben von der Richtigkeit der Abmaß und der Ausformung des Holzes zu überzeugen hat. „Für fehler- hafte Abmaß der Stämme ist der Referent dann verantwortlich, wenn er dieselbe kontrolliert und als richtig bezeichnet hat, wie- wohl die Stichproben falsche Abmaßdaten aufweisen, ferner, wenn er die Abmaß des Holzes einem zu derlei Arbeiten nicht fähigen Schutzorgane übertragen und nicht eingehend kontrolliert hat.” So befremdend es klingt, daß es Schutzorgane geben könne, welche nicht befähigt wären, Holzabmaßen vorzunehmen, — so ist dies nichtsdestoweniger erklärlich. Die Schutzorgane (Wald- hüter) sind zum größten Teile der einheimischen Bevölkerung entnommen; es gibt unter ihnen noch immer welche, die, des Schreibens gar nicht oder nur mangelhaft kundig sind, ein Übel- stand, dem sich nicht leicht abhelfen läßt, weil man auf Leute angewiesen ist, die der Landessprache mächtig sind. Außerdem gestaltet sich die Abmaß des Verkaufsholzes mitunter zu einem schwierigeren Greschäft, weil Holzqualität und Sortimentsmaße in Betracht kommen. 3 > Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 169 Die Holzauszeige ist nach $& 20 Sache des Forstreferenten. „Derselbe hat die in den verschiedenen Waldorten und Schlägen zu fällenden Stämme mit dem Waldhammer so zü bezeichnen, daß einerseits den mit der Fällung betrauten Arbeitern zweifellos klar- gestellt wird, welche Stämme sie zu fällen und aufzuarbeiten haben, und daß anderseits der Beweis hergestellt werden kann, ob das gefällte Holz im ordentlichen Wege angewiesen oder eigenmächtig abgestockt wurde.” In den besonderen Dienstvorschriften kommt die Bestimmung vor, daß die im Bezirke angestellten Forstbeamten und Forst- schutzorgane dem Forstreferenten (also nicht dem Bezirks- leiter!) unmittelbar untergeordnet seien und er deren Dienst- führung fleißig zu überwachen habe. Der Forstreferent darf die Besorgung eigentlicher Betriebsgeschäfte nur den Forstwarten oder in Ermanglung dieser solchen Waldhütern I. Klasse über- tragen, welche die Befähigung zu deren ordnungsmäßiger Durch- führung besitzen. „Der Forstreferent ist für alle Dienstgebrechen seiner Untergebenen mitverantwortlich, wenn er dieselben aus Nachlässigkeit nicht entdeckt und die wahrgenommenen nicht sofort abstellt oder zur Kenntnis des Bezirksvorstehers bringt. Detaillierte Durchführungsvorschriften sind in den „Erläute- rungen zur Dienstinstruktion für die Handhabung des Forstdienstes bei den Bezirksämtern” gegeben. Hier wird unter anderem zu $ 20 (Holzauszeige) folgendes angeordnet: a) „Kahlschläge dürfen in der Regel nicht angelegt werden. Sollte der Forstreferent die Anlegung eines Kahlhiebes aus irgend welchen Gründen für geboten erachten (z. B. bei In- sektentrocknis, starker Beschädigung der Stämme durch Brand etc.) und das abzutreibende Holz verwertbar sein, so hat er das technische Gutachten, sowie den Kulturkosten- voranschlag zu verfassen und dem Bezirksvorsteher zur Vor- lage an die Landesregierung zu übergeben. b) In Vorbereitungs-, Besamungs- und Lichthieben hat die Stamm- auszeige tunlichst durch den Forstreferenten zu erfolgen. Müßte sie einem anderen Organe übertragen werden, so hat der Forstreferent den Betreffenden mit dem Wesen und dem Zwecke der Lichtstellung auf praktische Weise vertraut zu machen. c) In gleicher Weise soll der Forstreferent bei der Anlegung eines Plenterhiebes das Forstschutzpersonale gehörig in- struieren, damit dieses lerne, wie bei einer regelrechten Plenterung vorzugehen ist. Insbesondere wird hier dem Grundsatze volle Geltung zu verschaffen sein, daß in erster Linie die alten überständigen Stämme zur Nutzung heran- gezogen werden, die wachsbaren Jung- und Mittelhölzer da- gegen von dem Hiebe tunlichst verschont werden sollen. — Der Aushieb von Jung- und Mittelhölzern darf daher nur in Beständen geschehen, welche einer Durchforstung bedürfen, und wird jeder Forstreferent zur Verantwortung gezogen 170° Zweiter Abschnitt. werden, der seine in Bezug auf die Holzauszeige getroffenen Maßnahmen nicht mit obigen waldpfleglichen Bestimmungen in Einklang bringen kann. d) Diejenigen Stämme, welche in den geplanten Vorbereitungs-, Besamungs-, Licht- und Plenterschlägen zum Abtriebe zu bestimmen sind, müssen sowohl am Wurzelstocke als auch in der Brusthöhe angeschalmt und mit dem Waldhammer an- geschlagen werden. e) Die Durchforstungen müssen mit größter Sorgfältigkeit durch- geführt werden, wenn mit dieser wirtschaftlichen Maßregel nicht das Gegenteil des beabsichtigten Zweckes... erzielt werden soll.” Befremdend wirken muß es bei Prüfung dieser wichtigsten Instruktion, daß dieselbe das Kapitel Hiebsantrag und Hiebs- nachweisung völlig ausschaltet. Es war dies durchaus nicht nötig; denn praktisch ist der Vorgang doch der, daß in allen Staats- waldungen, deren Betrieb systematisch, d.i. auf Grund eines förm- lichen Forsteinrichtungsoperates geregelt ist, die jährlichen Hiebs- anordnungen mittels eines Jahreshiebsantrages projektiert, d. h. beantragt, von der Landesregierung geprüft und genehmigt oder abgeändert werden. Selbst dort, wo Forsteinrichtungswerke im strengen Sinne dieses Wortes nicht bestehen, sondern nur pro- visorische Grundlagen für den Nutzungsbetrieb geschaffen werden konnten, die Nutzung sich aber zu einer regelmäßigen, schlag- weise geordneten entwickelt hat, erfolgt tatsächlich Jahr für Jahr — wenn auch nicht in der herkömmlichen Form von Hiebsanträgen — eine Vorausbestimmung der Nutzungsorte und -flächen, sowie der Art und Weise der Hiebsführung. Nur in jenen, allerdings sehr ausgedehnten Waldgebieten, welche vornehmlich zur Be- friedigung des Holzbedarfes der eingeforsteten Bevölkerung dienen und wo die Holzentnahme entweder plenterweise oder in Niederwaldschlägen vor sich geht, entbehrt der Nutzungsbetrieb noch der Dezennien- und jahrweisen Projektierung und ist der- selbe lediglich auf das fachmännische Ermessen des betreffenden Beamten angewiesen. Ein späteres Kapitel wird Gelegenheit geben, diese Frage ausführlicher zu beleuchten. Hier handelte es sich lediglich darum, die Ursache des erwähnten Mangels der Instruktion klar zu stellen, und diese liegt einerseits darin, daß die Wirtschaftsführung in den Bezirken mit Eigenregie und in den Bezirken mit großen Abstockungsverträgen in der Regel nicht dem Forstreferenten des Bezirksamtes, sondern den früher genannten selbständigen Forstverwaltungen obliegt; anderseits in dem Umstande, daß man zur Zeit in den, vornehmlich zur Befriedigung der Eingeforsteten dienenden und den Bezirksforstreferenten unterstehenden Waldun- gen systematische Nutzungsanordnungen noch entbehren zu können glaubt. Als man, beginnend im Jahre 1891, allmählig selbständige Forstverwaltungen für die großen Eigenregie- und Vertrags- Gesetzgebung, Fachunterricht ‚ Dienstorganisation. 171 waldungen errichtet hatte, war das System, vermöge dessen die Bezirksämter als Verwalter des Staatswaldes fungieren, in einem großen Teile des letzteren de facto außer Geltung gesetzt. Die „Instruktion für die Forstverwaltungen’” betraut mit der Leitung der Forstgeschäfte innerhalb der neu begründeten Wirt- schaftsbezirke den Forstverwalter, unterscheidet aber die ihm ob- liegenden Agenden a) als solche, welche unter der unmittelbaren Aufsicht und Ober- leitung der Landesregierung stehen, ohne Vermittlung einer Zwischenbehörde; b) als solche, welche in Gemäßheit der (obbesprochenen) In- struktion für den forstlichen Dienst bei den Bezirksämtern zu besorgen sind. Bezüglich der ersteren Agenden untersteht der Forstverwalter also direkt der Landesregierung, bezüglich der letzteren dem Be- zirksamte, in dessen Bereich die der Forstverwaltung zugewiesenen Waldungen liegen. Erstrecken sich diese über mehr als einen politischen Bezirk, so hat es der Forstverwalter auch mit mehr als einem Bezirksamte zu tun. Tatsächlich greift das Waldgebiet nachstehender von den Seite 163 genannten Forstverwaltungen ein: Kljuc in 5 Bezirke und 2 Kreise; Drvar in 3 Bezirke und 2 Kreise; Vosute in 4 Bezirke und 2 Kreise; Olovo in 3 Bezirke und 2 Kreise; Han Pjesak in 2 Bezirke und 2 Kreise; Zavidovie in 5 Bezirke und 3 Krei.e. Za den Geschäften ad a zählt die Instruktion für die Forst- verwaltungen: Die Instandhaltung der Vermarkung der Staats- waldungen, die forstliche Material- und Geldverrechnung, die Ver- wertung des Holzes, die Durchführung der forstlichen Bringungs- und Hochbauten; den ärarischen Regieholznutzungs- und Köhlerei- betrieb, die Evidenzhaltung der Betriebseinrichtung und Wald- vermarkung, den Forst- und Jagdschutz, die Kulturen und Verhegungen. — Zu den Geschäften ad 5 gehören alle anderen Angelegenheiten des forstlichen Wirkungskreises der Bezirksämter, namentlich alle Servitutssachen, alle unentgeltlichen und gnaden- weisen Holzabgaben, die Forstfrevel und was damit zusammen- ‚Fr. 2gd und Fischerei, Mast und Knoppernnutzung, Stein- brüche, Nrerpachtungen usw. Die Lokalerhebungen in allen Geschäften ad 5 hat nicht der Forstreferent, sondern der Leiter der Forstverwaltung über be- zirksamtlichen Auftrag zu pflegen. Das Bezirksamt und beziehungs- weise der Bezirksforstreferent sind also bezüglich der Geschäfte ad a ganz, bezüglich jener ad 5b teilweise ausgeschaltet. Dasselbe ist infolgedessen bezüglich des ohnehin nicht sehr festgezogenen Wirkungskreises des Kreisamtes und Kreisforstreferenten der Fall. Dagegen tritt ad z die Landesregierung mit voller eigener Verantwortung, auch als unmittelbar eingreifender Inspektions- apparat, in Tätigkeit. Diese weitgehende Verschiebung und Zusammenlegung der Wirkungskreise charakterisiert die Forstverwaltungen als eine 172 Zweiter Abschnitt. zur Teilung des Forstdienstes in der früher erwähnten Art hin- lenkende organisatorische Übergangsform. Was den Befähigungsnachweis anbelangt, durch welchen das Anrecht auf bestimmte Dienststellen in der bosnisch- hercegovinischen Forstverwaltung erworben werden kann, so hat das gemeinsame Ministerium mit dem Erlasse vom 22. September 1890 den Grundsatz aufgestellt, daß für die Vorrückung zum Forstverwalter der Nachweis einer der in Österreich-Ungarn vorgeschriebenen höheren Forststaatsprüfungen (in Österreich entweder die Staatsprüfung für Forstwirte nach der Verordnung vom 11. Februar 1889, R. G. Bl. Nr. 23, oder die Prüfung für den forsttechnischen Staatsdienst nach der Verordnung vom 13. Februar 1875, nun vom 6. Juli 1893, R. G. Bl. Nr. 118) zu erbrin- en ist. ö Die Befähigung zur Erlangung einer definitiven Anstellung als Forstschutz- zugleich technisches Hilfsorgan (Forst- gehilfe, Forstwart) im Staatsforstdienste ist durch eine, auf Grund des Erlasses des gemeinsamen Ministeriums vom 18. August 1893, kundgemachte Verordnung eingeführte Prüfung, welche in der Regel alljährlich bei der Landesregierung in Sarajevo abgehalten wird, darzutun. Die Anforderungen für diese Prüfung sind ziemlich hochgespannt. Mit Rücksicht auf den Bestand der technischen Mittelschule verlangt man von den Bewerbern um Zulassung: a) „Die Vollendung des 18. Lebensjahres; b) den mit gutem Erfolge vollständig zurückgelegten Besuch: «) einer Bürger- oder Handelsschule oder der vier Klassen eines Gymnasiums (oder einer Realschule) in Bosnien oder der Hercegovina oder einer anderen, den vorbe- zeichneten Anstalten gleichkommenden Schule in Öster- reich-Ungarn, — oder ß) einer der in Österreich-Ungarn bestehenden Förster- oder Waldbauschulen, — oder y) der forstlichen Abteilung der technischen Mittelschule in Sarajevo; ALFA c) eine unter Leitung eines bei der höheren Staatsforguprüfung als befähigt anerkannten Forstwirtes genossene Forstpraxis, welche bei der durch den Besuch der sub db, « genannten Anstalten erworbenen Schulbildung mindestens fünf, bei der durch den Besuch der sub 5, ß und 5b, y bezeichneten An- stalten erworbenen theoretischen Fachbildung mindestens zwei Jahre beträgt.” „Denjenigen Absolventen der forstlichen Abteilung der tech- nischen Mittelschule in Sarajevo, welche die an dieser Anstalt eingeführte Befähigungsprüfung mit gutem Erfolge abgelegt haben, ist der Nachweis der Prüfung für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst bei Bewerbung um eine definitive An- stellung im Staatsforstdienste erlassen.” a, WE ur ug Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation. 173 Emm m m mL ln nn m Faßt man diese Organisation im Vergleich zur maßgebenden Waldfläche ins Auge, so zeigt sich, daß, da im äußeren Forst- dienste (Bewirtschaftung der Staatswaldungen und ÖOberaufsicht in den Privatwaldungen) als leitende Organe 50 Bezirksforst- referenten und 12 Forstverwalter für rund 2,555.000 ha Wald- und sonstiges Holzland tätig sind, auf einen leitend wirkenden Forst- techniker im Durchschnitte rund 41.000 ha entfallen, eine Fläche, welche in einzelnen politischen Bezirken oder Forstverwaltungen auch auf das Doppelte ansteigt, in anderen hingegen auf ein Viertel bis ein Fünftel dieses Ausmaßes herabsinkt. Für den Forstschutz- und technischen Hilfsdienst stehen diesen Organen, wenn man die als Bezirksforstreferenten eingereihten Forstwarte in Abzug bringt, dagegen die im Budget nicht direkt ausgewiesenen Waldmanipulanten ein- rechnet, nebst den Forstgehilfen rund 500 Bedienstete zur Ver- fügung, so daß auf 1 Individuum durchschnittlich 5100 ka ent- fallen, welches Ausmaß aber in einzelnen Fällen noch namhaft größer ist. Als Inspektionsorgane sind zunächst die Kreisforst- referenten hinsichtlich aller jener Staatswaldungen, die nicht den selbständigen Forstverwaltungen zugewiesen wurden, und bezüg- lich aller Privatwaldungen zu betrachten. Der vom Forstdeparte- ment der Landesregierung ausgehende Inspektionsdienst ist, wie bereits erwähnt, territorial nicht eingeteilt. Es lassen sich also sichere Schlüsse auf die einem Inspektionsorgane der Waldfläche nach zufallenden Aufgaben nicht ziehen. Aus dieser Darstellung, teilweise auch aus dem in früheren Kapiteln Gesagten, läßt sich in Bezug auf die weitere Ausge- staltung des Forstdienstes folgendes ableiten: 1. Notwendig ist die Erweiterung des innerhalb des Forst- departements der Landesregierung bestehenden Vermarkungs- bureaus zu einem solchen für Vermarkung und Betriebseinrichtung der Staatswaldungen; die Verstärkung der von der Landesregie- rung auszuübenden, in erster Linie die 12 selbständigen Forst- verwaltungen betreffenden Inspektion; die Bestellung von Or- ganen für den spezifisch forstlichen Baudienst der Staatswaldungen, für welchen bis jetzt trotz drängenden Bedarfes keine Vorsorge getroffen ist. 2. Wünschenswert erscheint ferner innerhalb des heutigen . Wirkungskreises der Bezirksämter eine weiter ausgreifende Formierung neuer selbständiger Forstverwaltungsbezirke; die Teilung der übergroßen, derzeit bestehenden selbständigen Forst- verwaltungen oder die Dotierung derselben mit vollwertigen, den Verwaltern beizugebenden technischen Hilfskräften; die allmählige Verstärkung des Forstschutz- und technischen Hilfsdienstes. 3. Ein ganzer Komplex von Fragen hängt mit den Einrich- tungen des forstlichen Unterrichtes und dem für den Eintritt in den bosnisch-hercegovinischen Forstdienst dermal geforderten Befähigungsmaße zusammen. 174 Zweiter Abschnitt, Sowie der hierländische Forstdienst sich entwickelt hat, war es unvermeidlich, daß derselbe Elemente von verschiedenstem Vor- und Fachbildungsgange in sich aufnahm. Im heutigen Stande der Beamten überwiegen allerdings schon namhaft diejenigen, welche entweder den akademischen Bildungsgang durchschritten oder ihre Fachbildung an einer forstlichen Mittelschule in Öster- reich-Ungarn oder an der technischen Mittelschule in Sarajevo erworben haben. Nun ist, wohl anzunehmen, daß Dienstanwärter, welche ihre Laufbahn mit akademischer Fachbildung betreten, sich durch ihre Leistungen in der Regel den Weg zu den höheren Forstdienststellen bahnen werden; nichtsdestoweniger scheint es uns der Erwägung wert zu sein, ob dieser Kategorie von Forst- technikern nicht auch pragmatisch ein gewisser Vorzug bei Be- setzung höherer Dienststellen einzuräumen wäre. Den Absolventen der Forstabteilung der technischen Mittel- schule ist als solchen nur die Aussicht auf Forstwart-, eventuell Forstgehilfenstellen, deren es derzeit nicht mehr als 95 im Lande gibt, eröffnet; den Anspruch auf Forstverwalterstellen erwerben sie erst durch die Ablegung einer der in Österreich-Ungarn für den Forstverwaltungsdienst vorgeschriebenen Staatsprüfungen. Da der Organismus nun noch immer akademisch und mittelschul- mäßig gebildete Forsttechniker von auswärts aufnimmt, so sind einerseits die Aussichten der Absolventen der einheimischen tech- nischen Mittelschule sehr beschränkte, anderseits aber der Unter- halt einer eigenen Fachschule für einen Jahresbedarf von 3 bis D jungen Männern auf die Dauer wohl nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, daß eine Dienstlaufbahn, die möglicherweise mit der Er- reichung der Dienststufe eines Forstwartes I. Klasse (Försters), im günstigeren Falle mit der Erreichung des 10. Ranges endet, den Mittelschulabiturienten nicht befriedigen wird. Unter so bewandten Umständen wäre es unseres Erachtens, da das Land in Wien ohnehin ein Studentenkonvikt erhält, zweck- mäßiger, jährlich 2 bis 3 Maturanten der einheimischen Mittel- schulen an die Hochschule für Bodenkultur nach Wien zu senden und ihnen hierauf die erste Praxis in intensiven Forstbetrieben der Monarchie zu ermöglichen. Der Bedarf an sprachkundigen akademisch gebildeten Forsttechnikern wäre dadurch ausreichend gedeckt. Für die Heranbildung von Forstgehilfen und Forstwarten aber dürfte sich eine mit einem lehrreichen Reviere unmittelbar verbundene Anstalt mit dem Lehrziel der österreichischen Wald- bau- und Försterschulen und einem Kurs von 3 bis 4 Semestern am besten eignen. Das Gros der Waldhüter entbehrt heute noch jedweder fach- lichen Schulung und muß erst im Dienste selbst von den Forst- verwaltern, Forstreferenten und Forstwarten gedrillt werden. Die Waldbauschule wäre unseres Erachtens der Ort, wo mit geringen Kosten ein Waldhüterlehrkurs mit drei- bis viermonatlicher Lehr- zeit etabliert und allmählig der Mehrzahl der unterrichtsbedürftigen jüngeren Waldhüter zugänglich gemacht werden könnte, Gesetzgebung, Fachunterricht, Dienstorganisation, 175 Der Vollzug und die Wirksamkeit des bosnisch-hercegovini- schen Forstdienstes müssen indessen jeden Kenner mit Befriedi- gung erfüllen, der die Schwierigkeiten des Anfanges, die mühe- volle Anbahnung der Ordnung in beständigem Kampfe mit wider- strebenden Elementen zu würdigen weiß. Die Erfolge, welche die österreichisch-ungarische Verwaltung mit dem geschilderten ein- fachen und billigen Forstdienstapparate erzielt hat, waren nur erzielbar, indem man an leitender Stelle den Blick stets auf das Große und Wichtige gerichtet hielt und sich niemals in Kleinlich- keiten verlor, waren nur erzielbar, indem der Beamtenkörper seinen Aufgaben mit voller Hingebung und mehr als gewöhnlicher Ausdauer oblag. — Dies wird auch aus der weiter folgenden Dar- stellung noch überzeugend hervorgehen. Wir hatten dieses Kapitel schon abgeschlossen, als uns das bosnisch-hercegovinische Budget für 1905 zukam. Dasselbe ent- hält, was die Dienstorganisation anbelangt, sehr erfreuliche Ver- besserungen gegenüber dem Vorjahre. Nachstehender Vergleich zeigt dies. L ? E ; b L Es sind im Voranschlage eingestellt 1904. 1905. | A. Im gemeinsamen Ministerium 1 Hofrat 1 Hofrat 1 Forstrat B. Bei der Administrativ-Ab- 1 Regieruagsrat 1 Regierungsrat teilung der Landesregierung 3 Forsträte 3 Forsträte 9 Forstmeister 10 Forstmeister 2 Oberförster 3 Oberförster 3 Forstpraktikanten 1 Bauingenieur 5 Forstpraktikanten 2 Förster 2 Forstgehilfen C. Bei den Kreisbehörden 6 Oberförster h EN 6 Forstpraktikanten D. Bei den Bezirksämtern und 22 Oberförster 22 Oberförster selbständigen Forstverwaltun- 28 Forstverwalter 28 Forstverwalter gen 6 Forstpraktikanten 6 Forstpraktikanten 89 Forstwarte (10 in 92 Förster und Forst- der I., 32 in der II., warte (Förster sind 4Tin derIII. Klasse) die früheren Forst- 6 Forstgehilfen warte I. Klasse) 385 Waldhüter (185 in 6 Forstgehilfen der I, 200 in der 387 Waldhüter I. Klasse) Dadurch ist eine intensivere Inspizierung, die Beschleunigung der Vermarkungsarbeiten, eine erhöhte Tätigkeit im Forsteinrich- tungswesen und die Begründung eines eigenen Baudienstes ge- währleistet, — kurzum ein guter Anfang gemacht zur weiteren Ausgestaltung des wichtigen Forstdienstes. Speziell was die Ver- markung und Forsteinrichtung anbelangt, ist auch eine Erhöhung der sachlichen Dotation von 30.000 auf 36.000 X zu verzeichnen. 176 Zweiter Abschnitt. IH. Die Waldbenutzung. Es ist außerhalb Osterreichs und der Okkupationsprovinzen nicht allgemein bekannt, daß die Benutzung des bosnisch-herce- govinischen Staatswaldes im Jahre 1905 und bis in die jüngste Zeit herein, den Gegenstand sehr lebhafter öffentlicher Erörte- rungen gebildet hat. Wir schicken darum diesem Kapitel eine kurze Einleitung voran. - £ Das gemeinsame Ministerium in Angelegenheiten Bosniens und der Hercegovina hat über verschiedene Zweige dieses Ver- waltungswesens, das derzeit zu den interessantesten Europas zählt, von Zeit zu Zeit Berichte veröffentlichen lassen. So über Landwirtschaft im allgemeinen, über Meliorationen und Fluß- regulierungen, über das Straßenbauwesen, über den Betrieb der Staatsbahnen usw. Uber die Bestrebungen und Erfolge in forst- licher Hinsicht hat man jedoch geraume Zeit so gut wie nichts vernommen. Nur wenn sich ein besonderer Anlaß ergab, wie z. B. die Wanderversammlung, welche der Österreichische Reichs- forstverein 1895 in Bosnien abhielt,‘®) die Millenniumsausstellung in Budapest 1896,°) die Weltausstellung in Paris 1900,*) kamen den Fachkreisen einige orientierende Daten über die forstlichen Verhältnisse des Landes zu. Weshalb dies so gehalten wurde, wissen wir nicht. Die viele Arbeit, die dort unten zu tun war, ließ den Beamten aller- dings nicht viel Zeit zu literarischer Tätigkeit. Man war beständig sozusagen auf dem qui vive. Allein so wie der Soldat, wenn der Pulverrauch sich wieder verzogen hat, auf der Trommel oder dem Tornister in die Heimat schreibt, so hätten unsere wackeren Berufsgenossen an der unteren Save — wir können ihnen diesen freundschaftlichen Vorwurf nicht ersparen — uns öfter Nachrichten senden können. Des lebhaftesten Interesses wären diese immer sicher gewesen. So war denn in der Monarchie ein Urteil über die forstliche Tätigkeit der bosnisch-hercegovinischen Verwaltung geraume Zeit nicht möglich. Wenn auch in den Delegationen ab und zu das dortige Waldwesen zur Sprache kam, es fehlte in Fachkreisen doch an jener allgemeinen Information, die zum Verständnis der Einzelheiten nötig ist. Erst im Jahre 1895, als der Reichsforstverein eine Exkursion nach Bosnien unternommen hatte, war eine Beurteilung ermög- licht. Nun wurden Stimmen einer meist rückhaltlosen Anerkennung der Tätigkeit der bosnisch-hercegovinischen Forstverwaltung laut. Wir können nicht umhin, einiges aus dem Berichte über die (reneralversammlung in Sarajevo vom 20. August 1895 herauszu- greifen. Der Vorsitzende, Wilhelm Freiherr v. Berg, ein vielgereister Fachmann von weitem Blick, wies in der einleitenden Ansprache darauf hin, daß — was speziell das Forstfach betreffe — „vor Die Waldbenutzung. 177 allem die Rechtsverhältnisse klar gelegt und die seitens der Be- völkerung gegen den Wald eingerissenen Vorurteile und Über- griffe geordnet werden mußten, um der Forstwirtschaft Eingang zu verschaffen.” Es habe „gewaltiger Tatkraft und Arbeit bedurft, nicht bloß um eine regelmäßige Benutzung des Waldes einzuführen, sondern insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Kultur des- selben zu sorgen”. Der Exkursionsreferent Hofrat Professor A. v. Guttenberg, dermal entschieden der hervorragendste Vertreter der forstlichen Betriebsfächer, hob es besonders hervor, daß, wie man sich allent- halben überzeugen konnte, die reichen Schätze des Waldes „keines- wegs im streng fiskalischen Sinne ausgenutzt, sondern wirtschaft- lich als Gemeingut des Landes so verwaltet werden, wie dies dem dauernden Interesse des Landes und der Bevölkerung am meisten entspricht”. Der Redner fuhr dann fort: „In der Nutzbarmachung dieser Wälder sehen wir allenthalben die Fortschritte der Technik sorgfältig verwertet, und es bot uns besonderes Interesse, mitten im ausgedehnten Urwalde” (in dem noch zu besprechenden ÜUrna- gorakomplex) „die Einrichtungen für den Betrieb selbst, für den Transport und die Verarbeitung der Hölzer mit den modernsten technischen Hilfsmitteln ausgestattet zu finden. Von solchen über- raschenden Einrichtungen darf ich wohl vor allem das ausgedehnte Netz von Waldbahnen in den beiden von uns besichtigten Forst- komplexen nebst dem Bremsberg in Urnagora und das muster- giltig eingerichtete Sägewerk in Dobrlin namhaft machen. — Es ist allerdings eine allgemeine Erscheinung, daß da, wo die Kultur bisher zurückgeblieben, sie gewissermaßen sprunghaft sich ent- wickelt; wo bisher nichts bestand, kann sofort das Beste gewählt und angewendet werden, während dort, wo die Wirtschaft all- mählig zur heutigen Stufe sich entwickelte, das Bestehende schon wegen der oft bedeutenden Kapitalien, die darin investiert sind, oft ein Hindernis der Anwendung des Neueren und Besseren ist. — Jedenfalls ist hier ein großes und verdienstliches Stück Arbeit geschaffen worden, was um so mehr Anerkennung verdient, wenn wir die kleine Zahl von Fachmännern berücksichtigen, welche dieselbe in verhältnismäßig kurzer Zeit zu bewältigen hatten. Dies ist eben nur dort möglich, wo, wie wir hier alle beobachtet haben, ein Zug von, ich möchte sager, jugendlicher Frische und Schaffens- freudigkeit durch die ganze Verwaltung von der obersten bis zur . untersten Stufe geht.” Derselbe Redner besprach sohin die künftige Bestandesform der in Nutzung genommenen Wälder und wandte sich dann der Ausnutzung zu, welche er mit Bezug auf die Örnagora als „eine sehr vorsichtige” bezeichnete. Was den mit 30 Jahren angenom- menen Zeitraum der Aufnutzung des Überaltholzes betreffe, sei im Sinne der Zuwachspflege eine raschere Aufnutzung angezeigt; denn gegenwärtig werde der Zuwachs, den auch die älteste Stamm- klasse immer noch aufweise, durch den Abfall an absterbenden Stämmen nahezu aufgewogen. Es werde daher in jeder Abteilung, Dimitz, Bosnien. 12 178 Zweiter Abschnitt. wo dieses älteste Material zur Nutzung gelange, ein bedeutender Gewinn an Zuwachs erzielt, sobald nur die gleichzeitige natürliche Verjüngung gesichert erscheine. Anderseits verlange die anzu- strebende natürliche Verjüngung eine Beschränkung des Hiebes auf den in Angriff genommenen Flächen und auch die hier sicher noch zu erwartende Preiszunahme rechtfertige den vorsichtigeren und langsameren Vorgang, der in der Tat eingehalten werde. „Dabei dürfte aber, speziell in der Örnagora, ” setzte der Referent hinzu, „gegenüber dem ‚gegenwärtig mit 60.000 bis 70.000 m® an Nutzholz angenommenen Hiebssatze angesichts der riesigen Mengen verwertbarer Holzmasse in der nächsten Zeit immerhin eine Er- höhung zulässig sein.” ; In gleich anerkennender und den Vorgang billigender Weise äußerte sich ein ausgezeichneter deutscher Gelehrter, geheimer Hofrat Dr. Richard Hess-Gießen. „Die Bewirtschaftung solch ausgedehnter Urwälder” — sagte er — „kann nur in großen Zügen festgestellt, beziehungsweise geführt werden. In Einzel- heiten darf man sich dabei nicht verlieren, damit nicht der Über- blick über das Ganze notleide. Die erste und wichtigste Aufgabe fällt hier zweifellos der ‚Forstbenutzung’ zu. Es handelt sich vor allem darum, die in 300- bis 400jährigen Baumriesen aufge- speicherten Schätze so zu heben, daß der Wald doch erhalten bleibt, beziehungsweise sich wieder erzeugen kann. Meiner An- sicht nach ist diese Aufgabe seitens der bosnischen Forstverwal- tung vortrefflich gelöst.” Am Schlusse seiner Ausführungen gab Dr. Hess noch der Überzeugung Ausdruck, „daß die bosnische Landesregierung für die überaus schwierige Bewirtschaftung dieser Urwälder, wo noch alles in geordnete Bahnen zu leiten ist, die richtigen Männer ausgewählt hat, die das ins Auge gefaßte richtige Ziel mit Geschick, Konsequenz, Umsicht und Energie verfolgen.” Forstrat Klusiok, der als gewiegter Kenner des Karpathen- urwaldes bekannt ist, sprach sich im Sinne der Unbedenklichkeit des Kahlhiebes, d. h. einer Abtriebsnutzung bis zur Grenze des merkantilisch verwendbaren Bestandesmateriales aus und trat für die Eigenregie bis zu den Sägewerken ein. Er fand daher an der plenter- und lichtschlagweisen Benutzung der bosnischen Bestände nichts auszusetzen. Oberforstrat Reuß, ein Fachmann von tüchtigster wissen- schaftlicher Bildung, plaidierte mit voller Entschiedenheit für ein „schnelleres Abnutzungstempo”. „Vergegenwärtigen wir uns” — sagte Reuß — „die wechselvollen Bilder der Urwaldvergänglich- keit — Haufen von modernden Stammleichen, absterbende und tote Baumgruppen, in allen Stadien der Zersetzung, stehend und liegend, oft zu wahren Urwaldfriedhöfen vereinigt — so dürfte schon aus rein volkswirtschaftlichen Gründen die Forderung einer beschleunigten Versilberung der durch aufwandvolle Bringungs- anstalten nunmehr zugänglich gemachten Urwaldschätze motiviert erscheinen. Wenn ich auch unbedingt zugebe, daß Absatzschwierig- keiten und Bodenschutz bezüglich des einzulegenden Femel- oder Die Waldbenutzung. 179 m — _ Plentergrades weitgehende Schranken auferlegen, so glaube ich “ doch nicht, daß diese Rücksichten einem etwas intensiveren Ein- i greifen der Nutzung hindernd entgegentreten könnten, denn einer- seits sind ja die Riesenvorräte durch gute Woasserstraßen dem oßen Weltmarkt zugänglich und anderseits liegen auf dem jung- äulichen Urwaldboden so kolossale Massen von Moder und Roh- humus aufgespeichert, daß Abschwemmungen und Verkarstung nicht zu befürchten sind. Der heute noch nicht nutzbare Neben- bestand des Urwaldgebietes sichert ohnehin noch einen reichen Bodenschutz, reicher und dichter vielleicht, als es im Interesse der natürlichen Ansamung und Verjüngung wünschenswert und angenehm ist.” In einer von echt staatsmännischem Geiste durchwehten Rede beschäftigte sich Fürst Karl Auersperg mit den volks- wirtschaftlichen Momenten des bosnischen Waldwesens. Er be- zeichnete diese Bedeutung des Waldes hier als eine besonders große. Sie beruhe in der Größe des hier aufgestapelten Reich- tums, in der räumlichen Verteilung des Waldes und in den eigen- tümlichen überkommenen Rechtsverhältnissen desselben. „Den Reichtum der Wälder, welche wir im Begriffe sind zu verlassen” — sagte Fürst Auersperg — „haben wir soeben erst angestaunt, zugleich aber auch gesehen, daß, obwohl über das ganze Land ein grüner Schleier von Buschwald ausgebreitet ist, die wertvollsten Bestände, der alte Hochwald nach in allerdings riesiger Ausdehnung, aber in sich abgeschlossen auf scharf abge- schiedenen Gebieten dasteht. Wir wissen ferner, daß das türkische Recht ein Sondereigentum an Grund und Boden nicht kennt, sondern ihn als selbstverständliches Eigentum des Sultans ansieht, welches allerdings weitgehende Beschränkungen erfahren konnte und gewiß auch erfahren hat. In dieses überkommene Verhältnis zum Walde ist der Staat eingetreten, der Wald ist heute Eigentum des Staates.” — Redner erklärte sich in ausführlicher Darlegung für die Beibehaltung des Waldes in Händen des Staates, der die Gewähr einer volkswirtschaftlich entsprechenden Benutzung des- selben biete, und kam sodann auf die hohen Anforderungen zu sprechen, welche der heutige Zustand des Landes in finanzieller Beziehung an die Verwaltung stelle; wieviel schon geschaffen worden sei und was trotzdem noch alles fehle. Darin liege eine mächtige Versuchung, „die erschlossenen Werte auf einmal flüssig zu machen, dem Bedarfe zur Verfügung zu stellen und, ähnlich wie in den kalifornischen Goldfeldern, einem glücklichen Funde verschwenderischen Reichtum folgen zu lassen”. 2 „Gerade, weil ja dringende Bedürfnisse und berechtigte An- forderungen vorhanden sind, wäre es umso leichter zu vergessen, daß einer solchen Bereicherung bittere Armut folgen müßte, ja, daß nicht einmal die erste und einzige Bereicherung gelänge, denn bei einem solchen Umsatz würde der größte Teil des Ge- winnes unaufhaltsam der Spekulation zufallen, die Gestaltung des Marktes wäre eine ganz unabsehbare und infolge einer ver- 12* 180 Zweiter Abschnitt. ERSENEEEEE schwenderischen Ausbeutung würde ein unglaublicher Prozentsatz des Materials ungenutzt verderben.” — Redner konstatierte aber auch, daß die Forstverwaltung einen Weg eingeschlagen habe, welcher an diesen Klippen vorbeiführe. — Fürst Auersperg kam endlich noch auf den Buschwald zu sprechen, den er, in Übereinstimmung mit den kundgegebenen Intentionen der Ver- waltung, der Benutzung der Bevölkerung zur Weide und Laub- nutzung erhalten, jedoch vor sinnloser Verwüstung geschützt zu sehen wünsche. Redner trat für eine fürsorgliche Berücksichtigung der Landwirtschaft als der älteren Schwester der Forstwirtschaft ein und erachtete den Zeitpunkt für eine Überführung des Busch- waldes erst gekommen, wenn die Landwirtschaft hinlänglich vor- geschritten sein werde, um auf die heutige Benutzungsweise dieses Holzlandes verzichten zu können. „Ich beglückwünsche daher die Forstleute dieses Landes” — schloß der Fürst seine Ausführungen — „zu der hohen volkswirtschaftlichen Aufgabe, welche ihnen hier zuteil geworden ist, und beglückwünsche die hohe Regierung, welche Forstleute, wie wir die Ehre hatten sie kennen zu lernen, mit einem so erhabenen Amte betraut hat. Sie wird dieses Vertrauen belohnt finden und kann mit Beruhigung in die Zukunft des bosnischen Waldes und damit zum großen Teil des ganzen bosnischen Landes blicken.” In den weiteren Debatten stand die Frage der Schlagführung und der künftigen Bestandesform im heutigen Urwalde im Vorder- rund. : Zentralgüterdirektor Hufnagel bezeichnete den Plenter- schlag unter den gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen als die allein mögliche und rationelle Betriebsart, den von der Forst- verwaltung eingeschlagenen Weg also als den richtigen. Forstrat Hoffmann, der seither verstorbene damalige Vorstand des Forst- bureaus in Sarajevo, äußerte Bedenken in die ausschließliche An- wendung von Plenterungen, einerseits wegen der großen Mani- pulationsfläche, anderseits wegen der Windgefahren und der Be- schädigung des Unterwuchses. Hofrat Petraschek machte Mit- teilungen über Versuche mit Kahlhieben, er wolle diese erst abwarten. Früher aber zum Kahlschlagbetriebe in größerer Aus- dehnung überzugehen, würde er entschieden für einen schweren Fehler halten. Forstrat J. Heidler redete einer weitgehenden Bevorzugung der Fichte und einer femelschlagweisen Nutzung das Wort. Der Referent hatte in seinem Schlußwort keine Veranlassung, auf tiefer gehende Meinungsverschiedenheiten hinzuweisen. Was die Behandlung der Schläge anbelangt, billigte er vollkommen den Grundsatz der Forstverwaltung, die natürliche Verjüngung in den Vordergrund zu stellen, weil angesichts der Größe der in Frage kommenden Flächen die Pflanzkulturen eine kaum zu be- wältigende Aufgabe wären. Mit Befürwortung einer dem Plenter- hiebe näher kommenden Betriebsform habe er den Kahlhieb keineswegs ganz ausschließen wollen und er halte es auch nicht Die Waldbenutzung, 181 für richtig, daß auf jeden Kahlschlag auf Kalkboden wie der hiesige die Verkarstung folgen müsse. Die Verhandlungen ließen in ihrem ganzen Verlaufe erkennen, daß man mit dem von der Landesforstverwaltung eingeschlagenen Vorgange einverstanden sei, die unter schwierigen Verhältnissen erzielten Erfolge hochschätze und denjenigen, die sie herbei- geführt, volle Anerkennung zolle. Freiherr v. Berg brachte dies am Schlusse der Verhandlungen mit beredten Worten zum Aus- druck, indem er, sich an die anwesenden Forsttechniker des Landes wendend, sagte: „Ein großes Maß von geistiger und körperlicher Kraft, jugendlicher Mut und Feuereifer, mit dem man selbst Bäume niederrennt, hat dazu gehört, den Grund zu einer geregelten Forstwirtschaft in Bosnien und der Hercegovina zu legen. Wir gratulieren Ihnen zu Ihren bisherigen Erfolgen und sind überzeugt, daß Sie das Ihnen vorschwebende Ziel, wenn Sie es so wie bisher mit Konsequenz und Ausdauer verfolgen, auch erreichen werden.” So hatte die Wanderversammlung vom Jahre 1895 hell und harmonisch ausgeklungen. Volle sieben Jahre hindurch, während welcher Zeit die Er- schließung der bosnischen Wälder bedeutende Fortschritte ge- macht hatte, sah, hörte und las man von der dortigen Forst- verwaltung nicht viel mehr als das, was die Ausstellungen in Budapest 1896, in Wien 1898 und Paris 1900 darboten. Als sich zuerst im Jahre 1902 eine stärkere Beschickung des südlichen Holzmarktes von Bosnien aus fühlbar machte, wurde diese Stille unterbrochen, über den ruhigen Gefilden des bosnisch- hercegovinischen Forstwesens entlud sich ein schweres Gewitter, — es blitzte, donnerte, prasselte und hagelte, und die Schloßen waren sogar von stärkstem Kaliber. Die bosnisch-hercegovinische Forstverwaltung, hieß es nun, devastiere die Wälder; sie setze sich über alle konservativen Grundsätze der Waldwirtschaft hinweg, indem sie langfristige Abstockungsverträge ohne vorherige Ein- richtung des Betriebes abschließe; sie verkaufe das Holz unter der Hand zu niedrigsten Preisen und ermögliche ihren Käufern einen mühelosen Wettbewerb im Welthandel; während so die bosnisch-hercegovinische Forstverwaltung aus diesen Verkäufen nur verhältnismäßig unbedeutende Einnahmen erziele, werde der Holzhandel der Monarchie enorm geschädigt und namentlich der Absatz der Alpenländer nach Italien unterbunden; die Wieder- begründung der Bestände, die Erhaltung und Pflege des Waldes werde vernachlässigt, — kurzum das Forstwesen der Okkupations- provinzen liege in jeder Beziehung im Argen. Es ist nicht unsere Absicht, diese Streitfragen, die uns wenigstens vorläufig beigelegt zu sein scheinen, wieder aufzu- rollen; doch haben wir die Daten der denkwürdigen Kampagne, deren Schauplatz die Spalten der „Österreichischen Forst- und Jagdzeitung” waren, in einem besonderen Verzeichnis") festgelegt und mit der Überschrift „Bosnische Gefahr” versehen. 182 Zweiter Abschnitt. Unwillkürlich fragt man sich, wie es denn möglich war, daß, wenigstens in einer Gruppe von Fachmännern und Interessenten der Österreichischen Forstwirtschaft, sich plötzlich ein so tiefer Wandel jener Anschauungen vollzog, die 1895 vorgewaltet hatten und in einer lebhaften Anerkennung der Tätigkeit der bosnisch- hercegovinischen Forstverwaltung zum Ausdrucke gekommen waren. Der Umschwung läßt sich teilweise immerhin erklären. Vor allem war es ein mißlicher Umstand, daß man über den bos- nischen Waldstand, über die Arbeiten zu seiner flächenmäßigen und taxatorischen Klarstellung, über die Größe der zur Verfügung stehenden Altholzvorräte und auch über alles Detail der auf den Schutz und die Pflege des dortigen Waldes abzielenden Tätigkeit bei uns nicht ausreichend und in manchen Fällen sogar übel be- richtet war. Seit nahezu zwei Dezennien waren die Okkupations- provinzen an unserem Holzexporte erheblich beteiligt, ohne daß Stimmen über eine hierdurch etwa eingetretene Benachteiligung diesseitiger Interessen, es sei denn wegen des Faßdaubenhandels in Ungarn, laut geworden wären. Die vermehrte Beschickung des Marktes durch Bosnien traf, wegen des Mangels jedweder Nachrichten über die dortige neue Gestaltung der Holzverkäufe, unsere Interessenten unvorbereitet und wirkte daher stärker ein, als es andernfalls geschehen wäre. Und endlich erwies sich diese Beschickung für eine Gruppe diesseitiger Produzenten vielleicht tat- sächlichals wirtschaftlich fühlbar und dies leitete von dem Grebiet einer ruhigen sachlichen Erörterung auf jenes einer lebhaften Agitation. Man brachte alle modernen agitatorischen Mittel in Anwendung und schoß dabei umso leichter übers Ziel, als — wie gesagt — die Information über die einflußnehmenden allgemeinen Verhält- nisse eine höchst mangelhafte war. So erklären wir uns den Wandel von 1895 auf 1902, so auch die ruhigere Beurteilung der Sachlage, welche in jüngster Zeit — nachdem die gemeinsame Regierung Aufklärungen gegeben und ein objektives fachmännisches Urteil ermöglicht war — wieder platzgegriffen hat. Und in der Hoffnung, Weiteres zur Klärung der Sachlage beitragen zu können, treten wir in die Besprechung der Benutzung des bosnisch-hercegovinischen Staatswaldes ein. 1. Die Grundlagen des Betriebes. In einem früheren Kapitel legten wir dar, was seit der Katastralvermessung für die Feststellung des Waldstandes nach Fläche, Beschaffenheit und Nutzbarkeit und was überdies speziell im Staatswalde, der hier ausschließlich in Rede steht, für die erst- malige Sicherstellung der Grenzen und ihre dauernde Erhaltung vorgekehrt wurde. In diesen Vorkehrungen erblickte die Forstverwaltung mit Recht die wichtigste Grundlage aller weiteren Operationen, darauf verlegte sie bis in die letzte Zeit herein das Hauptgewicht ihrer Die Waldbenutzung. 183 Tätigkeit, — und gegen die Zweckmäßigkeit dieses Vorganges läßt sich gewiß nichts einwenden. Bei allen darüber hinausgehenden, die Vorbereitung und Regelung des Betriebes bezielenden Maßnahmen mußte sich die Verwaltung die Frage vorlegen, ob das Bedürfnis danach auch schon vorhanden sei. Im Nieder- und Buschwalde und überhaupt in allen jenen Waldungen, wo die Landbevölkerung ihren Holz- bedarf deckt, handelte es sich um vorläufig ertraglose Objekte, welche die Kosten der Aufstellung von Wirtschaftsplänen nicht lohnten, um Objekte, in denen dermal auch auf die Durchführbar- keit einer festen Betriebsordnung noch nicht zu rechnen war. Es hätte nichts gefruchtet, derartigen Waldobjekten, in denen heute noch mit den im Lande eingelebten Vorurteilen und (Grewohn- heiten gekämpft werden muß, irgend ein System von Forst- einrichtung zu oktroyieren. Hier konnte man sich, wenn nicht örtlich besondere Verhältnisse für eine strammere Ordnung sprachen, mit jenen Maßnahmen begnügen, die wir im I. Kapitel dieses Abschnittes Seite 103 usw. schilderten, und alles Weitere einer noch in der Zukunft liegenden Konsolidierung der Ver- hältnisse vorbehalten. Erschien die Walderhaltung oder die Deckung des lokalen Holzbedarfes im DBereiche der genannten Waldlandkategorien irgendwo bedrohlich gefährdet oder galt es, die Wiederaufforstung irgendwo in ein System zu bringen, so schritt man auch in derlei Waldobjekten zu einer besonderen Erhebung des Tatbestandes und zur Aufstellung einfacher Wirtschaftspläne. Ein Beispiel dieser Art ist das Prädium Stirovnik (1636%a) im südlichsten Winkel der Hercegovina, die Holzkammer der Bezirksstadt Trebinje. Hier ordnete das gemeinsame Ministerium auf motivierten Antrag des (damaligen) Forstrates Petraschek schon 1890 die Aufstellung eines solchen Planes an, weil der auf strengstem Karstboden stockende Bestand durch die früheren Nutzungen aufs Äußerste herabgekommen und die Versorgung der Stadt mit Brennholz in ‚Frage gestellt war. Die Obsorge für den Arbeitsverdienst der Bevölkerung ließ die Fortsetzung stärkerer Nutzungen wünschens- wert, die Obsorge für die Substanz des Waldes und Bodens hin- gegen die Einschränkung derselben unbedingt nötig erscheinen. Dieser Konflikt wurde durch eine entsprechende Regelung des Betriebes behoben. Denselben Charakter trägt ein Operat an sich, welches auf Grund gemeinsamer technischer Erhebungen der dalmatinischen und bosnisch-hercegovinischen Forstorgane im Jahre 1895 von der Landesregierung in Sarajevo ausgefertigt wurde. Es betrifft die Grenzwaldungen Begderovac und Staa im Bezirk Livno. Im Jahre 1901 regte das k. k. Ministerium des Innern eine Revision dieses Wirtschaftsplanes an, der angesichts der diesseitigen und dalmatinischen Nutzungsansprüche von Wichtigkeit ist. — Das Objekt enthält 3425Aha und stellt einen Rest von überständigen Tannen mitten im Karste dar. 184 Zweiter Abschnitt. Andere Arbeiten ähnlicher Art waren die im V. Kapitel aus- führlich zur Besprechung gelangenden Aktionen, betreffend die Sanierung des Zupanjacer Karstes (68.317 ha, wovon 7214ha Hoch- wald) und betreffend dieWeideregulierung in Livno (zirka 60.000%a). Die betreffenden Operate haben zwar nicht den Charakter von Forsteinrichtungswerken, die ihnen zugrunde liegenden Arbeiten beschäftigten jedoch jahrelang die forsttechnischen Organe und beide Aktionen erheischten die Aufstellung von förmlichen Be- triebsplänen, welche sich auf den Gang der Verhegungen und Kulturen, auf den Turnus der Resurrektionen, auf die fernere Benutzung der vorhandenen Waldbestände bezogen. Man muB also diese Arbeiten denjenigen der Betriebseinrichtung — wenn auch nicht im landläufigen Sinne dieses Wortes — beizählen. Wir kehren nun aber in das angefahrene Geleise zurück. Ebensowenig als in den oben aufgezählten Waldkategorien — von Fällen der eben angedeuteten Art abgesehen — ein dringen- deres Bedürfnis nach Regelung des Forstbetriebes bestand, lag ein solches in jenen Waldungen vor, welche derzeit noch keinen regelmäßigen Betrieb aufweisen und lediglich einer mehr oder weniger nur gelegentlichen, keinen Ausschlag gebenden Nutzung unterliegen. Für diese Objekte (Buschwald 186.985 ha, Niederwald ohne Schälwald 364.456 ha, Laubholzhochwald mit weit vorwiegend Buche und einigem Nadelholz rund 700.000 ra, unaufgeschlossene gemischte Bestände, vorwiegend Nadelholz 134.000%a) nahm man also bis auf weiteres eine Betriebsregelung nicht in Aussicht. Ebenso glaubte man den vorwiegend aus Jung- und Mittelholz zusammengesetzten Eichenhochwald (106.284 ha), der auf längere Zeit hin mehr ein Objekt der Schonung und Pflege, als der Nutzung sein soll, noch nicht auf das Programm der Forstein- richtung setzen zu müssen. Bezüglich aller dieser Staatswaldkategorien liegen also nur die Waldkarten, die taxatorischen Daten der Katastralschätzung und zum größten Teile dieiml. Kapitel dieses Abschnittes besprochenen Vermarkungsoperate vor. „Eingerichtet” im gewöhnlichen Sinne des Wortes sind demnach 1,491.720 ha und einige andere Waldungen, von denen noch gesprochen werden wird, nicht. Was nun die Forsteinrichtung im strengeren Sinne betrifft, so gab die Aufnahme des Eisensteinbergbaues und Hüttenbetriebes in der alten Bergstadt Vare$ den ersten Anlaß zur Inangriffnahme solcher Arbeiten. Es war notwendig, die nachhaltige Deckung des Holz- und Kohlenbedarfes dieser Betriebe sicherzustellen. Die Transportanstalten diesem Zwecke gemäß zu projektieren und für eine entsprechende Regelung der hier konkurrierenden Holzbezugs- und Weiderechte der Bevölkerung vorzusorgen. Für die Durchführung dieser Forsteinrichtung und die weiter folgenden Arbeiten dieser Art hat die Zentralstelle allgemeine Direktiven erlassen. Wir sagen „allgemeine Direktiven”, weil das Ministerium die Hinausgabe einer förmlichen Instruktion für Die Waldbenutzung. 185 entbehrlich erachtete. Für diesen Standpunkt waren folgende Er- wägungen maßgebend. Die inneren und äußeren Verhältnisse Bosniens und der Hercegovina sind zumeist von so entschiedener Eigenart, daß eine Instruktion nach modernem Muster nicht ent- sprochen haben würde, anderseits weisen sie auch innerhalb des Landes so viele Verschiedenheiten auf, daß es keinen geringen Schwierigkeiten begegnet wäre, dieselben in einer doch immer nach Generalisierung strebenden Normalvorschrift gehörig zu be- rücksichtigen. Man sagte sich, daß unter diesen Umständen das eigene theoretische und praktische Rüstzeug des Forsteinrichters genüge, anderseits aber auch die dem betreffenden Beamten ein- geräumte Selbständigkeit ihre gute Wirkung nicht verfehlen werde. In der österreichischen Staatsforstverwaltung hatte man ja auch die Erfahrung gemacht, daß eine Vermessungs- und Forst- einrichtungsinstruktion allen Verhältnissen eines großen Dienst- bereiches nicht gerecht werden könne, und daß dann Ausnahmen von der Regel Platz greifen müßten. Wir haben uns über diesen Punkt bei anderem Anlasse°!) ausführlich ausgesprochen und wollen hier nur bemerken, daß man schon in der 2. Auflage der „Instruktion für die Begrenzung, Vermessung und Betriebsein- richtung der österreichischen Staats- und Fondsforste” 52) für solche Fälle durch die sogenannten Betriebseinrichtungsprovisorien vorgesorgt hatte. „Lassen die in einem Forste bestehenden Ver- trags- oder Servitutsverhältnisse” — heißt es dort — „oder andere Gründe die Aufstellung von Betriebsplänen sehr dringend er- scheinen, ist der wirtschaftliche Gesamtzustand eines Forstes noch wenig entwickelt oder sind dessen Ertragsverhältnisse sehr un- günstig, handelt es sich sonach darum, entweder rasch oder mit geringem Kostenaufwande eine, wenn auch minder verläßliche Wirtschaftsbasis zu gewinnen, so wird, und zwar mit Benutzung der Karten des Grundsteuerkatasters, etwa vorhandener älterer Forstkarten oder von Kopien der Militärkarten (1:25.000) ein . provisorisches Betriebseinrichtungsoperat zu verfassen sein.” Diese auf die Karpathenforste Galiziens und der Bukowina in erster, auf die mit Servituten stark belasteten Waldungen der Alpenländer in zweiter Linie abzielenden Bestimmungen sind auch in die dritte Auflage der genannten Instruktion (1901) über- gegangen. Was nun die Direktiven für Bosnien betrifft, so bestanden dieselben der Hauptsache nach in folgendem: l. Die Grundlage der Forsteinrichtungsarbeiten soll sich zwar auf eine hinlänglich genaue, aber nicht ins Kleinliche sich verlierende Aufnahme aller den Holzmassenertrag beeinflussenden Faktoren stützen. 2. Die Betriebsvorschriften sollen den konkreten Forst- zuständen, sowie den anderen wirtschaftlichen, dann den sozialen und politischen Verhältnissen des Landes überhaupt und der be- treffenden Gegend insbesondere entsprechen, speziell aber spätere 186 Zweiter Abschnitt. wirtschaftliche Ausführungen nicht schon jetzt im Detail vor- schreiben wollen. 3. Bei Veranschlagung der Holzmassenerträge, besonders des Merkantilholzanfalles, soll jede Überschätzung unbedingt vermieden werden. 4. Soll nicht etwa für alle Forste des Landes nur ein und dasselbe Verfahren schablonenmäßig angewendet werden, sondern es soll je nach dem Zweck die entsprechendste und einfachste Methode zur Anwendung kommen. 5. Die Einrichtungsoperate sollen in ihrer formellen Dar- stellung einfach, übersichtlich und leicht verständlich sein. 6. Endlich soll rasch und billig gearbeitet, d. h. kein größerer Zeit- und Kostenaufwand in Anspruch genommen werden, als zur Erreichung des Zweckes unumgänglich notwendig ist. Wie sich das Verfahren in Bosnien und der Hercegovina innerhalb dieser Direktiven entwickelte, darüber hat Buberl]°?) 1896 ausführlich berichtet, wobei er jedoch nur die geodätischen Arbeiten und taxatorischen Erhebungen beleuchtete, auf die Er- tragsberechnung aber nicht näher einging. Buberl stellt folgende Kombinationen des den bosnischen Verhältnissen angemessenen Verfahrens als typisch hin. 1. Relativ genaues Verfahren: a) Vermessung der Grenzen und Einteilung im Anschlusse an ein auf der Basis des Katasters beruhendes Triangulierungs- netz, Aufnahme des letzteren mittels Theodolith oder Meßtisch; b) für erstere Operationen Anwendung von Bussoleninstrumenten, die für optisches Distanzmessen eingerichtet sind; c) Beschränkung des Aufhiebes und der Vermarkung der Ein- teilung auf das nötigste; d) Vermessung der Bestandesgrenzen und des sonstigen Details (im ganzen Umfange des einzurichtenden Waldes) mit leichteren und einfacheren, wie oben eingerichteten Bussolen oder mittels Detailliertischehen, dessen Diopter zum Distanzmessen eingerichtet ist; e) Auftragsarbeiten mittels des Tachygraphen von Schlesinger; J) Flächenberechnung mittels Planimeter; g) sorgfältige Taxierung der den Gegenstand des speziellen Hauungsplanes bildenden haubaren Bestände, direkte Ermitt- lung der Zuwachsgrößen an genügend vielen Probestämmen, im übrigen Schätzung nach Lokalertragstafeln oder unter Um- ständen (bei ungleichförmiger Beschaffenheit der einzuschätzen- den haubaren oder angehend haubaren Bestände) mittels lang- gestreckter schmaler Probeflächenzüge, — endlich annähernde Schätzung der Zwischenbestandsmasse nur im Falle voraus- sichtlicher bezüglicher Wirtschaftsoperationen. 2. Vereinfachtes Verfahren: a) Triangulierung wie oben; b) Entnahme der Forstgrenzen aus dem Kataster, allfällige Rektifikation derselben; Die Waldbenutzung. 187 c) Vermessung des Einteilungsnetzes im ganzen Umfange oder nur in den von der Abtriebsnutzung des nächsten Wirt- schaftszeitraumes betroffenen Teilen, ersteren Falles wie 1.c, letzteren Falles Krockierung der nicht vermessenen Linien im Anschluß an die Triangulierungspunkte und spätere Ver- messung nach Maßgabe des Fortschrittes der Wirtschafts- operationen; d) Vermessung der Bestandesausscheidungen nur im Grebiete der in der nächsten Wirtschaftsperode zum Hiebe bestimmten Abteilungen, einfache Krockierung der anderen Bestandes- grenzen, sukzessiver Ausbau des Vermessungswerkes im Ein- klang mit dem Fortschritte der Nutzung und Verjüngung; e) Auftragung der Netzpunkte und der mit der Bussole_ ver- messenen oder krockierten Polygonpunkte wie sub 1, Über- tragung der Figuren des forstlichen Details vom Aufnahms- blatt in die Auftragkarte mittels Pauspapier; f) Flächenberechnung wie sub 1; &) Holzmassen- und Zuwachsvermittlung auf Grund von Lokal- ertragstafeln. 3. Einfachstes Verfahren. Bei diesem bildet die photo- graphische Kopie der Generalstabskarte 1:25.000 die geodätische Grundlage; die Waldgrenzen werden aus dem Kataster in dieselbe übertragen. Die räumliche Einteilung wird auf Grund des Terrain- details entworfen und eingezeichnet, jedoch nicht vermessen. Es folgt sodann nach der Karte die Bestimmung und Vermarkung jener Punkt ein der Natur, wo die Linien auf die Wirtschaftsstreifen treffen, und auf gleiche Weise mit Hilfe einer Handbussole die Verpflockung dieser Linien in Distanzen von 100 bis 200 m. So wird auf der Karte genügender Anhalt gewonnen, um unter Be- . nutzung desselben die Bestandesausscheidungen krockieren zu können und so ein Bild des Waldinnern zu gewinnen. Auf dieser Grundlage wird an die Massen- und Zuwachserhebungen durch Ökularschätzung und Probeflächen geschritten und die Bestandes- beschreibung für den ganzen Waldkörper entworfen. — Die Ver- messung und Vermarkung des Netzes wird (wie sub 2) später vorgenommen und fortgesetzt. In diesen Formen bewegte sich das Einrichtungsverfahren in den meisten für die Eigenregie und in den größten zu vertrags- mäßiger Benutzung durch die Holzkäufer bestimmten Waldungen. Der Personalstand des Forstbureaus in Sarajevo reichte jedoch nicht aus, um diese mit der ziemlich rasch eingetretenen Erweite- e rung des Betriebes verbundenen Aufgaben zeitgerecht zu be- wältigen. Auch die budgetmäßig für solche Zwecke bewilligten Dotationen erwiesen sich als unzureichend, da die Vermarkung schon viel beanspruchte und nicht stiefmütterlich behandelt werden durfte. Man griff also zu dem Auskunftsmittel, die Ausarbeitung mehrerer Forsteinrichtungen einer privaten Forsteinrichtungs- unternehmung (Forstdirektor H. Bretschneider in Wien) zu über- tragen und die aufgelaufenen Kosten von den in die Benutzung 188 Zweiter Abschnitt. der bezüglichen Waldungen eintretenden Holzkäufern decken zu lassen. Allein — weder auf die eine noch auf die andere Art waren die nach obigen Grundsätzen anzulegenden formgerechten Ein- richtungsoperate immer zu beschaffen. Man griff dann auf die bei der Waldabschätzung und Waldvermarkung zustande gekommenen kartographischen und taxatorischen Behelfe zurück, durchforschte die betreffenden Gebiete neuerdings, ergänzte und berichtigte die älteren Daten, entwarf einen Nutzungsanschlag nach Fläche und Masse und stellte einen technischen Kalkül über die erforderlichen Transporteinrichtungen auf, um die vorhandenen oder in Erwartung stehenden Kaufanbote prüfen und eventuell zur Einleitung der Nutzungen schreiten zu können. Derlei „Grundlagenoperate für die Einleitung des Forst- betriebes” — wie wir sie in unserem Vortrage vom 8. Jänner 1904 #2) genannt haben — liegen teils für dermal bereits der Einrichtung unterzogene Waldungen, teils als zwischenweilige Behelfe (so für die Drinawaldungen in den Bezirken Vi$egrad und Rogatica) für noch nicht in festerer Form eingerichtete Gebiete, im ganzen für eine Fläche von etwa 417.000Aha vor. Diese Operate bilden bis auf weiteres eine ausreichende Grundlage für den Betrieb, in ihrem gewerblich-kalkulatorischen Teil und in der Veranschlagung der Transporteinrichtungen sind sie eine Spezialität, die für der- artige technische Vorstudien als mustergiltig bezeichnet werden darf. Was die Ermittlung der anfallenden handelsfähigen Holzmasse anbelangt, ging man dabei mehrfach auch mit großer Genauigkeit vor. So wie für die geodätischen und taxatorischen Arbeiten wurden von leitender Stelle auch für die Etatbestimmung keine gemeingiltigen Normen gegeben. Man behielt sich dieselben für den Einzelfall vor, indem man entweder von vorneherein die nötigen Direktiven gab oder die Entwürfe der Einrichtungsorgane abänderte. So hieß es z.B. in dem Erlasse, welcher von der Zentral- stelle in Wien 1891 wegen Einleitung des Regiebetriebes im Walde Ozren bei Sarajevo an die Landesregierung erging: „An die Spitze ı der Grundsätze muß die Erlangung eines nachhaltig möglichst | hohen Reinertrages aus der Verwertung der Holzvorräte gestellt ' werden. Dieser erste Grundsatz muß das Wirtschaftsziel bilden und alle anderen Grundsätze müssen auf dieses Ziel hinleiten. Selbstverständlich hat dieser Grundsatz in der Stellung, welcher ein vom Staate geführter Forstregiebetrieb einnehmen muß, eine Korrektur zu erhalten. Denn einem solchen Betrieb obliegt es, trotz aller Sparsamkeit dahin zu trachten, daß derjenige Teil der Bevölkerung, welcher im eigentlichen Waldgebiete angesiedelt ist, bei der Waldarbeit jahraus jahrein seine volle Beschäftigung findet und der Waldarbeiter seine und seiner Familie gegendübliche Existenz ermöglichen kann,” Daraus ist zu ersehen, welche Ziele sich die Verwaltung bei dieser Art von Betrieben gesteckt hat und wie demgemäß bei der Ertragsbestimmung vorgegangen werden sollte. Die Waldbenutzung. 189 Weit größere Flächen als die Regiebezirke und die Schäl- waldungen einnehmen, wurden der vertragsmäßigen Ausnutzung durch die Holzkäufer überwiesen, und hier kamen, was die Er- tragsbestimmung anbelangt, ähnliche Grundsätze zum Durchbruch, wie sie sich bei der ersten Aufschließung der Karpathenwaldungen in Galizien und der Bukowina herausgebildet hatten. Schon im Jahre 1883 überging man in der Bukowina von dem anfänglichen Versuch, die dortigen Hinterwaldungen nach den allgemeinen Vorschriften zu behandeln, in einzelnen Fällen und dann über- haupt ab. „Der Aufschwung des Betriebes” — schrieben wir 1897 in der früher zitierten Schrift!) — „und die Erschließung vieler bisher unbenutzter Hinterwälder gaben Veranlassung zu einem weiteren Studium der Verhältnisse und führten zu der »UÜberzeugung, daß in den ausgedehnten zuwachslosen und gleich- alterigen Urwaldbeständen des karpathischen Berglandes eine Formelmethode nur schwer zu einem richtigen Kalkül leite und daß die Realisierung von Vorgriffen in dem fast drei Viertteile des gesamten Waldstandes umfassenden Altholze finanziell geradezu geboten erscheine, um so mehr als es sich um das Eigentum eines Fondes” (des griechisch-orientalischen Religionsfondes) „handelt, dem man nicht zumuten konnte, einen Waldzustand, bei dem eine Verzinsung durch Zuwachs nicht mehr stattfand, auf die Dauer in unverhältnismäßig hohem Ausmaße aufrecht zu erhalten.” — Man stellte vorerst keine festen Regeln für das Nutzungsmaß auf, dann aber (1892) wurde es versucht, den Flächenetat derartiger Forste nach einem auf Doppeldispositionen gegründeten Schema zu regeln, wonach bei 120jährigem Umtriebe in der 1. Periode (von 20 Jahren) das 1‘5fache nn . n rB ” der normalen nn . ” ” ” Periodenfläche ) n 4. n n 10 b2] , „nd u I 2 . genutzt werden konnte, in der sechsten Periode aber die Flächen der ersten Periode im normalen Ausmaß zum zweitenmal zur Nutzung zu kommen hatten. Selbstverständlich war diese ideale Aufstellung je nach Beschaffenheit des forstlichen Tatbestandes zu modifizieren, Auch in Bosnien trat, wie ja nicht anders vorauszusetzen, die Ertragsbestimmung nach dem Flächenfachwerk weit in den Vordergrund, was jedoch durchaus nicht ausschloß, daß der Holz- massenerhebung für den nächsten Wirtschaftszeitraum, schon mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieser Daten in merkantilischer Be- ziehung, alle Sorgfalt zugewendet wurde, und auch nicht aus- schloß, daß in einigen Fällen die Ertragsbestimmung nach Massen und auch nach Fläche und Masse zur Anwendung kam. Auch in Bosnien projektierte man für die ersten zwei bis drei Dezennien ‚ziemlich weitgehende Vorgriffe in den Flächenüberschuß der Alt- hölzer, in erster Linie, um das tote Holzvorratskapital durch zu- 190 Zweiter Abschnitt. wachsende Bestände zu ersetzen, in zweiter, um den Abschluß von halbwegs entsprechenden Abstockungsverträgen durch eine leichtere Aufteilung der großen Investitionskosten zu ermöglichen. Die Woaldeinteilung ging soweit möglich von natürlichen Linien aus, es wurden Abteilungen von mehr als mittlerer Größe gebildet und auch die Schläge in großen Flächen projektiert, wobei auf die Schaffung zahlreicher Anhiebe und kleiner ge- gliederter Hiebszüge verzichtet werden mußte. Eine solche Wirt- schaft — in großen Blöcken — erwies sich in den meisten Fällen als unvermeidlich, nicht allein wegen der mit einer kleineren Gliederung des Hiebes verbundenen unverhältnismäßigen Er- höhung der Transportkosten, sondern auch aus dem Grunde, weil die Ausformung des Gebirges, zumal im langgedehnten Hoch- plateau der Karstformation, nur wenig geschützte Anhiebslagen bietet und die Isolierung zahlreicherer kleinerer Vollbestandes- flächen — bei dem hohen Alter und der außerordentlichen Stammhöhe der Bestände — die Sturmgefahr verschlimmert haben würde. Wer die modernen Bilder der kleinhiebigen, beweglichen Wirtschaft gewohnt ist, wird sich im bosnischen Walde mit seinen großen Schlägen allerdings nicht heimisch fühlen; er wird aber nach einer sorgfältigen Prüfung dessen, was praktisch notwendig oder unvermeidlich ist, wahrscheinlich zu dem gleichen Schlusse gelangen, wie seinerzeit Oberförster Nitsche, der aus dem Dorado der intensiven sächsischen Fichtenwirtschaft nach der Bukowina gekommen war und hier den ersten Blick in den europäischen Urwald getan hatte.5t) Er pries freilich seine sächsischen Ideale, aber er gab zu, daß mit Rücksicht auf die große Flächen- ausdehnung der zu verwertenden Urwaldbestände die angewendete Nutzungsmethode eine berechtigte und durch die Umstände ge- geben war und er sagte schließlich: „Wenn die Bukowina unser gewesen wäre, wir hätten auch nicht anders gewirtschaftet.” So wie die neue Verwaltung den Wald aus früherer Zeit überkommen hatte, konnte die Wirtschaft nur aus dem Großen und Groben heraus ansetzen, konnte sie — wie Dr. Heß im Jahre 1895 treffend sagte — nur in großen Zügen festgestellt werden. Der Übergang zu feineren, den heutigen Anforderungen besser ent- sprechenden Formen kann, da in dieser Entwicklung die ganze breite Übergangsstufe, welche die Waldwirtschaft in Österreich- Ungarn, Deutschland, Frankreich usw. allmählig erklomm, fehlt, nur von einer späteren Zeit erhofft werden. Die Betriebseinrich- tung, die ja nicht Selbstzweck ist, hatte diesem Stande Rechnung zu tragen, dabei aber darauf bedacht zu sein, daß sie ausgestaltungs- fähig bleibe und der späteren Entwicklung nicht zu weit vor- greife. Diese Forderung war man zu erfüllen auch in Bosnien möglichst bestrebt. Die ersten Betriebseinrichtungen beschäftigten sich mit den Regiebetrieben, nebenhin kamen auch einige andere Objekte, wie das früher erwähnte Prädium Stirovnik bei Trebinje zur Be- Die Waldbenutzung. 191 arbeitung. In der Eigenregie wurden eingerichtet die Bezirke und beziehungsweise Waldkörper: Hektar 64 5.5.3240 Wehe death. . . . . 85.216°56 ERROR WER BOERIOWG. 2.0070 0 wann oc 391492 BERDRER.: 2.0 en ae 1.636°44 7 RAR PH RE rg PEPPER 5.224 °41 Kruä£ica, Busovaöa, Nemila, Velja, Brnjiti, Babine 37.072°60 PIE 7.176 80 A 9 N 5.153 30 Summe . 95,395-03 Ferner wurden in Eigenregie eingerichtet die Schälwaldungen Hektar a ne RE een la he 74742 et aetie a wre 658.47 ee a 2031°00 a a Fe ee Be ee, 787 05 a FRE FE, RE Su 209090 Summe . 631484 In den letzten Jahren sind weitere 3605 ha in Schälbetrieb genommen und zu diesem Zwecke wahrscheinlich auch schon ein- gerichtet worden. Im Unternehmerwege wurden der Betriebseinführung zu- geführt die großen Vertragswaldungen von 5 Hektar Örnagora mit Sator und Vijnae .. 2.2.2... 83.690 RE A Eee EEE 5 53.117 er a ee er rer 95.552 N N a ee Intel ge 46.130 Summe . 278.489 Es sind also mit Forsteinrichtungswerken und Wirtschafts- plänen, die nach Form und Inhalt den Anforderungen derartiger Provisorien vollkommen entsprechen, insgesamt 380.200 ka oder 19-03°%/, der Staatswaldfläche versehen, darunter jedoch jene Wald- objekte nicht inbegriffen, welche anläßlich der Aktion zur Sanierung des Zupanjacer Karstes und anläßlich der Livnoer Weideregu- lierung bearbeitet wurden. In Bearbeitung genommen sind dermal durch die eigenen Organe: das Pliva-Janjgebiet per 14.373ha (wovon 9787 ha an die Exploitation der Örnagorawaldungen abgegeben sind); ferner das Gostovicrevier per 22.108%a und mehrere Waldkomplexe in der Umgegend von Sarajevo mit rund 19.700 ha. ber die innere Einteilung der Operate gibt nachstehendes Inhaltsverzeichnis Aufschluß, welches die Einrichtung des Forst- bezirkes Vare$ betrifft. Wir finden da: a) Die Terrain- und Aufnahmskarten 1:25.000 (Blätter der Kohlen- kopien der Generalkarte von Bosnien und der Hercegovina, adjustiert durch Einzeichnung der Grenzen des Wirtschafts- 192 Zweiter Abschnitt. — bezirkes, der räumlichen Einteilung und der Bestandes- ausscheidungen); b) die Wirtschaftskarten 1:25.000 (Kopien der Karten ad a ohne Terraindarstellung, ergänzt durch Kenntlichmachung der Hiebsflächen des Jahrzehnts in schwachem Tuschton und benutzt zur graphischen Darstellung aller vorkommenden Betriebsoperationen); c) die Bestandeskarten 1:25.000; d) die Servitutenübersichtskarte 1:25.000 (darstellend Verteilung, beziehungsweise Befriedigung der Weide- und Holzbedürfnisse der berechtigten Bevölkerung, mitenthaltend eine bezügliche tabellarische Verteilungsübersicht); e) die allgemeine Forstbeschreibung mit Einschluß des Wegnetz- projekts für das laufende Jahrzehnt; f) die spezielle Bestandesbeschreibung; g) die Altersklassentabelle; h) den Plan für die Haubarkeits- und Zwischennutzung nebst allgemeinen Betriebsvorschriften; i) den Aufforstungsplan; k) die Wirtschaftsbücher, enthaltend «) die Darstellung des Einschlages ort- und sortimentsweise nebst den Geldwerten, ß) die Darstellung des Jahreseinschlages im Vergleich zur Vorschreibung, ) die Darstellung des Fortschrittes der Forstkultur. berblickt man die geschilderte Entwicklung des Forst- einrichtungswesens in Bosnien und der Hercegovina, so muß der Verwaltung zugestanden werden, daß sie seit Beginn der Kata- stralvermessung unausgesetzt bemüht war, die Grundlagen des Nutzungsbetriebes zu verbessern und zu befestigen. Von den Waldkarten mit den vom Taxator eingeschriebenen Bestandes- daten ist sie zur Vermarkung des Staatswaldes und zur Berichti- gung der Flächen, zur Aufnahme einer neuen Bestandesbeschrei- bung, von hier zur systematischen Einrichtung der in Eigenregie genommenen Waldteile und endlich zu jener der großen Vertrags- waldungen vorgeschritten. Neben diesen Arbeiten ging die Durch- forschung aller wichtigen, dem Betriebe zuzuführenden Waldgebiete und die Vorbereitung der technischen Grundlagen für ihre Be- wirtschaftung, überdies die planmäßige Regelung des Karstauf- forstungswesens und die Einführung von Weideordnungen, als a wichtigen Förderungsmittels besserer forstlicher Zustände einher. Mit Recht hat Hofrat Professor v. Guttenberg schon 1895 hervorgehoben, wie klein die Zahl der Fachmänner war, welche in den Okkupationsprovinzen ihres grünen Amtes waltete und wie höher eben deshalb das Geleistete angeschlagen werden müsse. Kein Zweifel, es gebrach dem Forstdienste vom Beginne her und bis in die letzte Zeit herein an ausreichenden Mitteln und deshalb an ausreichenden Kräften zur Bewältigung der ihm obliegenden Die Waldbenutzung. 193 Aufgaben. Der Kredit für Vermarkung und Forsteinrichtung be- trug anfänglich 50.000 X pro Jahr, sank dann auf 36.000 X und zuletzt auf 30.000 X, bis er im Budget für 1905 endlich wieder die mittlere Stufe erklomm. Aber auch dieser Betrag ist ein un- genügender; denn schon sind die Revisionen der ersten Forst- einrichtungswerke fällig geworden, andere bedürfen der Ver- besserung durch Zwischenrevisionen und für manche Waldungen, namentlich für jene, die aus der bisherigen Benutzung in die Eigenregie genommen werden sollen, müssen andere, diesem Zwecke entsprechende Grundlagen beschafft werden. Wir sind weit davon entfernt, die einfachen und billigen Verfahrensarten, die bei der Forsteinrichtung bisher angewendet wurden, gering zu schätzen, wir billigen dieselben unter den ob- waltenden Verhältnissen vielmehr vollkommen und erblicken in dem streng ökonomischen einschlägigen Gebaren der bosnisch- hercegovinischen Forstverwaltung ein hervorragendes Verdienst derselben. Was sie hierin geleistet hat, ist aller Ehren wert. Allein nun gilt es, je mehr die neuen Zustände im Lande an ri Festigkeit gewinnen, zum Ausbaue des Geschaffenen zu schreiten, Die Wiederherstellung der früheren Dotation auf der Rubrik „Vermarkung und Forsteinrichtung” wird, in den nächsten Jahren wenigstens, für Erfüllung dieser Aufgaben genügen. Die Forstwirtschaft ist in diesem Lande wichtig genug und sie hat demselben schon bisher, wie wir bald sehen werden, so bedeutende Einnahmen zugeführt, daß sie für diesen Zweck füglich mehr beanspruchen kann. 2 2. Der bisherige Nutzungsstand des Staatswaldes nach Ri der Masse. Bevor wir in die Besprechung des Details der Nutzungen eingehen, sei uns ein Rückblick auf den Nutzungsstand des letzten Jahrzehnts gestattet. Er wird, wie wir glauben, geeignet sein, unsere Leser über das große Ganze zu orientieren und eine bessere Beurteilung der Einzelheiten zu ermöglichen. Alljährlich sendet die Landesregierung an das gemeinsame Finanzministerium eine Tabelle ein, in welcher der Durchschnitt der gesamten Holzabgaben (Nutzungen) innerhalb der jeweilig . letzten zehn Jahre nachgewiesen wird. Die nachstehende Tabelle ist eine Kopie des letzteingelangten Nachweises dieser Art. Die Schlußziffer bedarf allerdings noch einer Korrektur hin- sichtlich des Abfalls und Werbungsverlustes. Wegen der überhaupt bis auf wenige Ausnahmen noch extensiven Wirtschaft und un- _ vollkommenen Ausnutzung der Schlagergebnisse, nicht minder wegen der Materialverluste, die mit dem weiten Transport des e;: Holzes verbunden sind — Größen, die je nach dem Ort und der Art der Nutzungen bis zu 30 und mehr Prozent des Einschlages anwachsen — ist die Nettonutzungsziffer um ein Mittel dieses _ Dimitz, Bosnien, 13 PP Bi 194 Zweiter Abschnitt. Durchschnittsnutzungin den Staatswaldungen 1893 bis 1902. Abgaben nach Abgaben nach Raummaß Stückmaß Summe Gegenstand einzeln zusammen einzeln | zusammen einzeln | zusammen Stämme ä& 2 fm (Durchschnitt) fm A. Entgeltliche Ab- gaben: 1. Freihandverkäufe (Stocktaze) - 2 2.7 2% 90.306 10 2. Offertwese ) Dr en. ı. 91.150 7.348 3. Vertragsmäßig . . . . || 285.525 dei 224.417 Im — |1,002.195 4. Regienutzungen . . . 71.462 101 B. Unentgeltliche Ab- gaben: 1. für Landeszwecke . .|| 252.532 2. für Kultuszwecke . . 10.107 3. für Servitutszwecke . . ||1,729.388 | 72,050.781 3.280 — 12,057.341 4. an Private und Ge- | menden ran ]uir 2.07, 58.754 Summe — 2,589.224| 2 — 235.156 — 13,059.536 Verlustprozentes, welches wir mit 15 anschätzen, zu vergrößern. Es ergibt sich dann 3,059.536 -+ 458.930 = 3,518.467 fm Einschlag — und entspricht derselbe (bei dem bekannten Staatswaldstande von 1,997.945 ha) einer Jahresnutzung von 1'76 fm für 1ha. So ungleich die Größen sind, aus denen dieser Durchschnitt resultiert, er gibt doch wohl ein Bild der Nutzungsintensität, d.i. der Inanspruchnahme des Staatswaldes im großen. Von der Gesamtnutzung entfallen 67°/, auf unentgeltliche Ab- gaben, nur 33°/, auf Holzverkäufe. Die Post „Vertragsmäßige Holzverkäufe” nach Festmaß ist in den letzten Jahren wegen des Abschlusses großer Abstockungs- verträge bedeutender angewachsen, als im zehnjährigen Durch- schnitte zum Ausdruck kommt, dagegen werden die Stammholz- verkäufe, soweit sie sich auf Eiche beziehen, wegen des Ablaufes der bezüglichen Verträge, hinkünftig in der Durchschnittsziffer zurückgehen. In den Forsten der westlichen Reichshälfte der Monarchie wurden laut der offiziellen Statistik?) im Jahre 1900 auf einer Fläche von 9,767.566 ha genutzt: 14,981.657 fm Nutzholz, 11,638.220 fm (in Raummeter 17,457.325) Brennholz, zusammen demnach rund 26,620.000 /m oder 271 fm, durch welche Ziffer ein Vergleichsmaßstab für die Nutzungen im Staatswalde der Okkupationsprovinzen gegeben ist. Die Waldbenutzung. 195 ee 9-0 0m —— > Weitergehende Folgerungen knüpfen wir einstweilen an diese Ziffern nicht und gehen nun mehr in die Besprechung des Details der Waldbenutzung ein, wobei wir dem Eichenhochwalde als dem ältesten Objekt einer ins Große gehenden Verwertung den Vortritt lassen, dann den Niederwaldbetrieb, in weiterer Folge die Betriebe in der Eigenregie, ferner die vertragsmäßige Exploitation der großen, in den letzten zwei Dezennien aufge- schlossenen urwaldmäßigen Bestände, — endlich die Einrichtungen für den Transport der Rohprodukte, den dermaligen Nutzungs- stand nach Flächen und am Schlusse den Staatswaldertrag in Betracht ziehen wollen. 3. Die Nutzungen im Eichenhochwalde. Das Objekt dieser Darstellung ist nicht allein der reine, andere Holzarten nur in untergeordneter Beimengung enthaltende Eichenhochwald (106.284 ha), es gehören dazu auch alle jene Ge- biete, in denen die Eiche hochwaldmäßig — ob nun mitherrschend oder nur eingesprengt — vorkommt. Die Eichennutzungen trafen demnach mit jenen in den gemischten Beständen des Laub- und Nadelholzes, die auf Gewinnung des letzteren gerichtet waren, vielfältig zusammen. Der reine Eichenhochwald Bosniens ist, wie schon an mehreren Stellen erwähnt wurde, verhältnismäßig günstig ge- legen. Die Produkte der Eiche hatten schon in jener Zeit einen guten Preis, als das bosnische Nadelholz im großen noch ganz außer Verkehr stand. Diese günstigen Verhältnisse bestimmten, wie wir im I. Kapitel dieses Abschnittes darlegten, die ottomanische Regierung in den ersten Fünfzigerjahren zur Einleitung von Eichen- stammverkäufen am Stocke zur Erzeugung von französischem Faßholz. Seit Mitte der bezeichneten Jahre kamen diese Verkäufe immer mehr in Aufnahme. Ziffermäßige Daten hierüber lassen sich aus der ersten Zeit des bosnischen Eichenhandels nicht beibringen; denn wenn auch einzelne Offertverhandlungen bekannt sind, bieten sie doch kein vollständiges Bild von der Bedeutung dieser Ex- ploitationen. Zuverlässige Daten liegen erst für die Zeit von 1870 bis 1875 vor, als die Kurve schon im Absteigen begriffen war. In diesen sechs Jahren nahm die bosnische Daube noch mit einem Gresamtquantum von 247 Millionen Stück an dem Export nach Frankreich teil. In den letzten Jahren vor der Okkupation war der Daubenhandel nicht mehr von Belang, einesteils wegen der die Sicherheit des Verkehres bedrohenden inneren Unruhen, andernteils wohl auch deswegen, weil das beste Eichenstammholz in den günstigsten Lagen nächst der Save bereits ausgebeutet war und die Verarbeitung minderwertigen Rohmaterials die Unter- _ nehmer nicht anzog. Man wird diesem Buche hoffentlich keinen Vorwurf daraus machen, daß es sich, namentlich in Fragen des früheren Zustandes 13* 196 Zweiter Abschnitt. der Waldungen, auf das Zeugnis von Fachmännern des Landes selbst beruft. Offenbar sind diese berufenere Zeugen als Verfasser dieses, der die Okkupationsprovinzen erst in allerjüngster Zeit kennen zu lernen in der Lage war und mancherlei Spuren des früheren Zustandes schon verwischt gefunden. Auch für den Zustand des Eichenhochwaldes müssen wir einen solchen Zeugen führen. Forstrat C. Hoffmann) schrieb darüber: „Auf den alluvialen Ablagerungen der Saveniederung zeigen die Eichenstämme einen bedeutenden Stärken- und Höhen- zuwachs, doch ist deren Vorkommen sehr beschränkt, weil die Eichenwälder größtenteils schon unter der ottomanischen Re- gierung ausgenutzt worden sind und weil die jetzige Regierung diese überaus fruchtbaren Ablagerungen mit Recht dem Ackerbau zuwendet und Kolonisten aus der Monarchie ansiedelt. — Welche Baumriesen das Alluvium der Saveniederung ehemals aufzuweisen hatte, das konnte man nicht nur an den wenigen, von der Fällung verschont gebliebenen Stämmen, sondern auch an den von den Faßdaubenarbeiten zurückgelassenen Stammresten sehen, welche oft noch einen Massengehalt von 7 bis 8m? hatten und als Lager- holz langsam vermoderten. Die schönsten Eichenforste, die den ältesten Beständen der slavonischen Ebene nicht nachstanden, sind unter der türkischen Regierung buchstäblich verwüstet worden, denn da die Holzhändler nicht den Stamm, sondern nur das Tausend Faßdauben mit einem Dukaten bezahlten, ist es be- greiflich, daß die Arbeiter nur den untersten, stärksten Teil der Stämme aufarbeiteten und den Rest in Längen von 15 bis 20 m einfach liegen ließen. Oft fanden wir auch ganze Stämme der Ver- moderung preisgegeben, weil sie sich wahrscheinlich nicht gut spalten ließen. — Da die Eichenstämme der Saveniederung nahezu verschwunden sind, diese also keine geschlossenen größeren Komplexe mehr aufweisen kann, wende ich mich den Eichen- beständen des Hügel- und Berglandes zu ... Während im Hügel- lande die Hochwaldform infolge der kontinuierlichen Nutzungen, insbesondere durch die intensive Beweidung ganz verschwunden ist und zum Ausschlagwalde umgewandelt wurde, ist sie im Mittel- gebirge desto hervorragender vertreten. — In den Eichenhoch- wäldern des Mittelgebirges, mögen dieselben nun reine Bestände bilden, gemischt oder mit anderen Holzarten bestandbildend auf- treten, ist der Zuwachsgang ein sehr langsamer. Das Holz ist infolgedessen feinringig und besteht im geschlossenen Stande bei hinlänglich starkem Durchmesser aus astreinem, besonders gerade- und leichtspaltigem Holze, das sich überhaupt leicht bearbeiten iäßt. Diese Eigenschaften des Holzes haben daher der Marke „Bosna” auf dem französischen Markte einen ausgezeichneten Ruf erworben ... Leider haften unseren alten Eichenbeständen auch mancherlei Fehler und Schäden an. Die unter der türkischen Re- gierung in Übung gestandenen Waldbrände, dann die durch die Menschen und das Weidevieh den Beständen zugefügten Beschädi- gungen sind nicht spurios vorübergegangen; Weiß- und Rotfäule Die Waldbenutzung. 197 ruduzieren häufig den Wert des Holzes. Ferner sind die starken Eichen nicht selten mit Ringschäle und Kernrissen behaftet und durch die von den Faßdaubenerzeugern so sehr gefürchteten Frostrisse und Leisten verunstaltet. — Um einen weiteren Rück- gang in der Qualität der älteren Stammklassen zu vermeiden, mußte daher ihr möglichst rascher Abtrieb zum Wirtschaftsziel gemacht werden, anderseits bedurfte der fast überall vorhandene Unterwuchs höchst dringend der Freistellung.” So hatten denn die Holzverkäufe und die leidigen Ein- forstungen in ihrer verschwenderischen Übung den edlen Eichen- forsten des Landes schon bedenklich zugesetzt. Den Landmann kümmerte es nicht, daß es sich hier um ein besonders wertvolles Produkt handelte. Ihm galt die Eiche ebensowenig, wie die Buche, Wir haben uns erzählen lassen, daß die schönsten Eichenkloben in den Zäunen zu sehen waren und daß man diese Zäune im Winter wieder verbrannte. Die neue Verwaltung fand keine geschlossenen Eichenalthölzer, sondern nur mehr stark durchplenterte, von meist weniger qualität- mäßigen Altstämmen durchstellte Waldungen vor, in denen aber die Natur für die Verjüngung glücklicherweise reichlich gesorgt hatte. Mehr oder weniger unberührt von der Ausnutzung für Handelszwecke waren nur die oberen Ausläufer des Eichen- vorkommens im gemischten Bestande oder solche Lagen, welche günstiger Verbindungen mit den Hauptverkehrslinien entbehrten. Unter diesen Verhältnissen entschloß sich die Regierung, den stammweisen Verkauf des Eichenaltholzes zur Dauben- erzeugung fortzusetzen und leitete zu diesem Behufe technische Erhebungen ein, welche in der Auswahl, Abschätzung und Bezeichnung der dem Verkaufe zu unterziehenden Stämme be- standen und nun forthin — nach jeweiligem Fortschritt der Ver- käufe — von Jahr zu Jahr oder in längeren Intervallen durch- geführt wurden. Was den Spaltholzertrag der bosnischen Eiche anbelangt, ‚ergaben diese Erhebungen und die später aus der Erfahrung ab- geleiteten Korrekturen, daß man bei einer Brusthöhenstärke des Stammes von 40 cm auf 087 bis 105 fm 45 1 48 S R Lu A 2 x verarbeitungsfähigen 50 din $ 1:65 f 1:87 fm Rohmaterials rechnen Böcm „ 207 „ 212 fm könne. 6Ocm „ 237 „ 261 fm Die erste Gelegenheit zu einem größeren Abschlusse ergab sich im Jahre 1882, als sich — wie bereits erwähnt — eine Prager Firma mit einer Dampfsägeanlage in Podgradce bei Bosnisch- GradiSka niedergelassen und einen Abstockungsvertrag auf Tannen- holz im Kozaracwalde abgeschlossen hatte. Dieser Firma wurden 198 Zweiter Abschnitt. 45.000 fm Eichenstammholz zum Preise von 260 und 280 fl. pro 1 fm verkauft. Im darauffolgenden Jahre war lebhafte Nachfrage, der Preis für 1000 Stück reduzierte Dauben franko Triest stand bis zu 230 fl. Nun wurden bis einschließlich 1885 wieder 86.863 Stück zumeist überständige Eichen in den Vorwaldungen der Save im Sub- missionsweg um 475.017 fl, also pro Stamm um durchschnitt- lich 547 fl. an zehn auswärtige und einheimische Firmen ver- äußert. Die fortschreitenden Erhebungen im Eichenbestande zeigten immer mehr, daß die alten Überständer der Mehrzahl nach mit Kernfäule und anderen technischen Fehlern behaftet waren. Es erfolgten nun auch Ausgebote von Eichenstammholz in mehreren von der Save entfernteren und den Haupttälern entrückten Lagen. Doch gelang es nur, einzelne Partien und diese nur unter dem Schätzungspreise an Mann zu bringen, weil es sich um schwierigere Bringungen handelte und der Daubenexport und -Preis von 1885 auf 1886 namhaft zurückgegangen war. Außerdem trat immer deut- licher hervor, daß eine Konkurrenz mit der technisch besser qualifizierten Eiche (Stieleiche) Slavoniens und Ungarns nicht aufgenommen werden konnte, daß die Käufer vor der großen, in Manipulation zu nehmenden Fläche, d. h. vor der weiten Aus- einanderlage der einzelnen Arbeitsstellen und der damit ver- bundenen Verteuerung der Gesamtregie zurückwichen. Diese Verhältnisse leiteten zu mehreren freien Abschlüssen mit einer bekannten großen Firma in Triest, wobei zuerst die im Ausgebote nicht an Mann gebrachten Partien, dann mehrere ent- legenere Bestände einbezogen wurden, welche nicht unerhebliche Investitionen erheischten. Diese Investitionen hatte der Käufer zu bestreiten. Die genannte Firma hatte die Waldwege selbst herzustellen; sie erbaute 97km Bahnen, deren Unterbau teilweise so anzulegen war, daß er nach Entfernung der Schienen als Weg benutzt werden konnte; ihr oblag die Erhaltung aller öffentlichen Straßen, soweit sie dieselben während des Daubentransportes in Anspruch nahm. Die Preise pro Stamm schwankten je nach Stamminhalt und -Qualität, nach Terrain- und Transportverhältnissen und näherer oder weiterer Zusammenlage der Nutzungsorte zwischen 45 fi. und 13 fl. Wir hatten Gelegenheit, in eine abschließende Statistik des in Rede stehenden Geschäftes Einblick zu tun und glauben, die- selbe der Öffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen, wobei wir persönlich für die Ziffern zwar nicht einstehen, doch aber be- zeugen können, daß sie nicht zu Zwecken dieser Publikation auf- gestellt sind, sondern so ziemlich weit zurück datieren. Die genannte Firma kaufte im Jahrfünft 1886 inklusive 1891 nachstehende Rohholzquantitäten und verarbeitete sie wie folgt. Es wurden angekauft vom Landesärar und einigen Privaten (etwa 4100 Stämme) insgesamt . . . .... ..396.795 Stämme eo Die Waldbenutzung. 199 und hiervon 374.354 Stämme zur Erzeugung französischer Dauben 22.441 Pr n ; deutschen Binderholzes verwendet. An Stockzins wurden bezahlt 2,030.382-70 fl. oder rund 511 fi. pro Stamm. Daraus wurden erzeugt französische Dauben 50,997.000 Stück = 29,040.100 Normaldauben 36 4 1 Hr @eutsches: Binderholz 312.020. Eimer. Die Kosten für die französischen Dauben beliefen sich 1000 Normal im ganzen dauben Gulden tee enteo age wie 2 1,899.062°90 6539 b) Arbeitslöhne und Arbeiterdeputate . ..... 1,073.480°17 36:96 c) Saumtierlöhne, Wagen-, Rollbahn-, Bosnabahn- und Schiffsfrachten . . . . . PR A 44 2 EHRE. 1,856.065°65 63:91 d) Skartierung, Depot- und Appreturkosten . . . . 226.511'13 780 €) Gehalte, Aufsicht, Spesen, Assekuranz, Steuer ai aid esse Aın:e 686.714°59 2020 Summe . 5,641.834°44 19427 Die Kosten der deutschen Binderware stellten sich im ganzen für 1 Eimer Gulden ln ww; a wien ds are 131.319°80 0:42 b) Arbeitslöhne und Arbeiterdeputate .. . . .... 80.487°41 0:25 te ee ne BT 53.760°89 017 een ea 6.177°80 0:02 a de aan, a zart 12.274:10 0:04 Summe. 284.020°00 0:91 Erzielt wurden im Durchschnitte für das Tausend französi- scher Normaldauben 203°90 fl, für den Eimer deutscher Binder- ware 0'95 fl. Der Gewinn würde sich also auf 279.440 fl. bei der französischen und auf 11.534 fl. bei der deutschen Ware belaufen haben. Neben der Triester Firma arbeiteten auch zwei Wiener Häuser und mehrere kroatisch-slavonische und ungarische Firmen in bos- nischem Faßholz. Die späteren Verkäufe bewegten sich in tieferen Preissätzen als jene des ersten Jahrzehnts. Nun beteiligten sich in mehreren freien Abschlüssen vornehmlich eine (bisher in Bosnien noch nicht engagiert gewesene) Wiener und zwei Agramer Firmen an dem Faßholzgeschäfte. Geringere Dimensionen der zur Nutzung be- stimmten Stämme, mindere Holzqualität, weiter zurückliegende Nutzungsorte, wechselnde Konjunktur mögen nun die Preise ge- drückt haben, die immer mehr abfielen und endlich das Ministerium 1903 bestimmten, die ohnehin zu weit ausgedehnten Verkäufe von 200 Zweiter Abschnitt. Eichenstammholz gänzlich einzustellen. Dermal werden nur die letzten vertragsmäßigen Verpflichtungen noch erfüllt. Was die Eichenverkäufe überhaupt und die für das Eichen- stammholz erzielten Preise anbelangt, hat die gemeinsame Re- gierung in den Delegationen wiederholt Auskünfte gegeben. So in der 26. Session am 20. Juni 1890 und in der 34. Session am 24. Mai 1898. Wir glauben darum keine Indiskretion zu begehen, wenn wir sagen, daß in der Gesamtnutzung von 1882 bis 1902 pro Stamm im Durchschnitte-6 bis 7 K erzielt wurden. Die Starkhölzer, welche auch 30 und mehr, ja bis über 60 X erzielten, waren eben nur mehr in geringer Anzahl vorhanden. Das große Quantum von Eichenstammholz, welches seit 1882 genutzt wurde, verteilte sich glücklicherweise auch auf eine sehr große Fläche, so daß im ganzen Verbreitungsgebiet der Trauben- eiche (die Stieleiche kommt nur in der Saveniederung vor!) 52 Stämme auf je 10 ha Nutzungsfläche entfielen. Diese Ziffern charakterisieren ebenso die eingangs hervor- gehobene gruppen- und stammweise Verteilung des Altholzes über das ganze Verbreitungsgebiet, als auch die schonende Realisierung dieses starken Eingriffes in den Altholzvorrat. Tatsächlich ist bei dieser Form der Nutzungen die Integrität der Eichenbestände als solche, zumal wegen des von der Natur gegebenen günstigen Verjüngungsstandes und des Vorhandenseins bald nachrückender Altersklassen, nicht beeinträchtigt, die große Betriebsklasse der Eichenhochwaldbestände jedoch für einige Zeit als Faktor eines regelmäßigen Ertrages ausgeschaltet und aus dem Betrieb der Haubarkeitsnutzung auf das Gebiet der Pfleghiebe gewiesen worden. Welche Erwägungen das gemeinsame Finanzministerium be- stimmten, diese Nutzungen so weit auszudehnen, ist in den Dele- gationen dargelegt worden. Die Erträge des Eichenhochwaldes erleichterten der Regierung die Ausführung der vielen Investi- tionen, welche im Interesse der materiellen und geistigen Kultur des Landes zu machen waren. Vor diesem Zwecke traten die nüchternen Erwägungen rein forstlicher Natur um so mehr in den Hintergrund, als das vorhandene Eichenaltholz zum größten Teil sein physisches Haubarkeitsalter schon überschritten hatte. Wir haben schon Seite 122 dargelegt, welche Aufgabe unseres Erachtens den Eichenbeständen in der Zukunft zufällt. Sie werden am Schlusse der zweiten, etwa von 1900 an beginnend ge- dachten Wirtschaftsperioden wieder in Ertrag treten können. In der weisen Ausnutzung des bis dahin verfließenden Zeitraumes zu einer intensiven Pflege des Zuwachses und der Qualität der Eichenforste — dieses Wort sei auch an alle diejenigen gerichtet, die in einer nächsten Generation im bosnischen Walde zu wirken berufen sein werden — liegt die beste Korrektur für die Vor- griffe der letzten Jahre. Die Waldbenutzung. 201 4. Die Nutzungen im Eichenniederwald Es ist eine große Fläche, auf welcher sich der Grundbestand zu dieser Betriebsform entwickelt hat, ohne daß irgendwelche andere Regeln, als wie sie aus der gewohnheitsmäßigen Benutzung hervorgehen, daran Teil gehabt hätten. Das Bedürfnis, doch auch etwas stärkeres Holz zur Hand zu haben, mag die um eine Nuance schonendere Behandlung der in der Vorzeit aus dem Hochwalde allmählig entstandenen Ausschlagholzungen begünstigt haben. Seit der Okkupation haben sich diese Niederwälder unter dem Einfluß der strammeren Ordnung und Aufsicht gehoben, auch mancher frühere Buschwald ist zum Niederwalde geworden. Die Forstverwaltung trat bald dem Plane näher, mindestens einen Teil dieser ausgedehnten, lediglich der Befriedigung der eingeforsteten Bedürfnisse dienenden Waldflächen einer regel- mäßigen, wirtschaftlich geordneten Benutzung zuzuführen. Man beabsichtete ursprünglich, derlei Bestände gelegentlich ihrer Durchforstung zur Rindengewinnung heranzuziehen, dabei aber als wirtschaftliches Hauptziel die Anzucht schwächerer Bauholz- sortimente ins Auge zu fassen. Die früher arg mißhandelten Holzungen fügten sich jedoch diesem Ansinnen nicht und man strebte nun die Einführung eines regelrechten vollen Schäl- betriebes an. Auch diese Absicht begegnete Schwierigkeiten. Es gelang längere Weile nicht, einen Unternehmer dafür zu gewinnen. Erst im Jahre 1887 unternahm eine Budapester Firma die ersten Schläge. Die bezüglichen Verträge wurden 1890, 1891 und 1893 abge- schlossen, im März 1894 jedoch, da die Firma verlustbringend arbeitete, über deren Einschreiten aufgelöst, — ein Beweis, wie schwierig sich derlei Unternehmungen, bei Konkurrenz so zahl- reicher Grerbematerialien, heutzutage gestalten. Als sich im Jahre 1891 eine große Firma in Wien entschloß, die Rindengewinnung auf Grund eines mehrjährigen Vertrages zu unternehmen, der im Februar 1892 zustande kam und allmählig erweitert wurde, erschien die Begründung des Schälwaldbetriebes in größerem Umfange gesichert. Im Jahre 1895, um welche Zeit Hoffmann) ausführlich über diese Aktion berichtete, belief sich die in Betrieb genom- mene und hierfür eingerichtete Fläche schon auf 6767 ha, dermal beträgt sie 9920 ha. Die Erwartungen, die man in die Einführung dieser für Bosnien ganz neuen Benutzung gesetzt, sind vollauf erfüllt worden, ja man wird in der Folge wahrscheinlich noch größere Flächen zur Rindengewinnung heranziehen. Mit dieser Einführung hat die Forstverwaltung einen glück- lichen Griff getan. Nahezu eine Myrie wilden Niederwaldes wurde einer regelmäßigen pfleglichen Behandlung erschlossen, der Be- völkerung fließt aus dem Holzschlage, der Rindengewinnung und -Zubereitung und Köhlerei ein reiches nachhaltiges Arbeitsver- 202 Zweiter Abschnitt. dienen zu, und gewiß ist es auch nicht zu unterschätzen, daß diese feiner geartete Waldarbeit ihren erziehlichen Einfluß auf die Be- teiligten äußert. Diese bis ins kleinste Detail organisierte Tätig- keit an Orten, wo ehedem nur die roheste Ausnutzung gewaltet, muß den einheimischen Arbeitern die Augen Öffnen für die Segnungen der Forstkultur! Der ungleichmäßige Zustand der einbezogenen Holzungen machte anfänglich einen möglichst raschen Abtrieb der Bestände nötig, man setzte einen Umtrieb von 12 Jahren fest und die Be- stände kamen dabei im Alter von 18 bis 20 Jahren zum Hieb, konnten aber vorläufig im geplanten Ausmaß nicht bewältigt werden, weil die Neuheit des ganzen Betriebes nicht gestattete, sofort voll in denselben einzulenken. Der Umtrieb sollte erst in einem späteren Zeitpunkte de- finitiv festgestellt werden, er sollte aus der Erfahrung hervor- gehen. Heute unterliegt es unseres Erachtens keinem Zweifel mehr, daß ein zwölfjähriger Turnus dem Zwecke vollkommen entsprechen wird. Die Schälwaldungen nehmen ein vom Unterlauf des Vrbas und der Sana nordwärts streichendes sanftes Hügelland ein, das dem Betriebe in Boden und Klima sehr günstige Bedingungen gewährt. Menge und Güte des Rindenertrages hatten dies bald ins Klare gestellt. Die Schälzeit beginnt anfangs April und endet im Juli. Hoffmann schilderte 1895 die Manipulation so, wie sie im wesent- lichen noch heute beschaffen ist. Das Holz wird mit einer landes- üblichen kleinen Hacke gefällt, der Hieb möglichst tief, glatt und etwas schräge geführt und das Material im liegenden Zustande geschält. Man hält mit Bevorzugung von Kernwüchsen Laßreidel über, welche im zweiten Umtrieb Bauhölzer für die Eingeforsteten liefern. Buchen gehen mit in den Hieb und liefern Brennholz für die Bevölkerung. Die Schäleichen werden bis 3cm Stärke ent- astet und auf Prügel von 1m abgeschnitten. Die Rinde schält man in ein bis zwei Rollen ab und bedient sich zum Aufschlitzen einer kurz gestielten Hacke, zum Schälen eines „etwas gekrümmten und in eine zweiseitige Schneide auslaufenden Hartholzstückes” als Lohlöffel. Ausnahmsweise kommen auch eiserne Lohlöffel zur Anwendung. Die Schlichtung der Rinde erfolgt entweder in Schragen oder bei nasser Witterung in gedeckten Stangen- gerüsten. Bei schönem Wetter, das um diese Zeit gerne anhält, ist die Rinde in 3 bis 5 Tagen trocken. Die trocken gewordene Rinde wird sodann in größere Haufen zusammengebracht und lose geschlichtet, endlich in Wellen von zirka 33%g gebunden und zum ersten Male sortiert. Man sortiert außer der Spiegel- (IL), Reitel- (II) und Grob- rinde (III.) eine IV. Qualität, die Originalrinde, welche zwischen I. und II. rangiert. Sie rührt von den auf minderem Standorte erwachsenen Holz mit „zwar glatter, aber nicht grüner, sondern weißfarbiger oder mit Flechten bewachsener Rinde” her Die Waldbenutzung. 203 enthält auch Rinde „von nicht ganz glatter, etwas rauher und nur stellenweise gesprungener” Beschaffenheit. Die sortierten Wellen werden zu 150 bis 300 in große Tristen gestellt und mit wasserdichten Decken überspannt. Von Mitte August an müssen die Schläge geräumt sein. Für Zubereitung, Magazinierung und Versand der Rinde sind nächst den Bahnhöfen in Prijedor und Kozarac einfache zweckmäßige Anstalten eingerichtet. Die von der chemischen Versuchsstation für Lederindustrie in Wien ausgeführten Untersuchungen ergaben 9 bis 13 Gewichts- prozente Gerbstoff und darüber für Prima, 6°8 bis 11-8 für Secunda, Schon in den ersten Schlägen wurden 35° Anteile Prima, 419 Secunda und 22:5 Tertia gewonnen. Von Iirm Schälholz kamen 93%g Rinde und man dürfte in der Folge wohl durchschnittlich lg gewonnen haben. Das Verhältnis der Holz- zur Rindenernte ist also gleichfalls günstig, denn es übertrifft jene Rindenerträge namhaft, welche A. Bernhardt für die I, Standortsklasse des deutschen Schälwaldes angegeben und Dr. Jentsch’®) als auch heute noch zutreffend bezeichnet hat (für Ikea und 1 Jahr =5yg Rinde und 7 fm Holz). Auf Grund des dermal schon ablaufenden, auf den zwölf- jährigen Umtrieb berechneten Vertrages hatte die Firma zweierlei Preise pro rm zu bezahlen, den einen höheren für das Schälholz, den andern, um 50°/, geringeren für das Schwarzholz (nicht schäl- bare Prügel), womit ihr Rinde und Holz ungewonnen, d. h. am Stocke verkauft war und die Bestreitung aller wie immer Namen habenden Kosten oblag. Dermal sind Verhandlungen mit derselben Firma wegen Abschluß eines Vertrages auf den zweiten Umtrieb im Zuge und soll der Preis auf 1 qg waldtrockene Rinde ohne Unter- schied der Qualität (als Stockpreis für Rinde und Holz) basiert werden, wobei ein günstigerer Ertrag der Schläge zu hoffen ist. Im zweiten Umtriebe ist, von Flächenausgleichungen abge- sehen, ein normaler Jahresschlag von rund 800%ha mit einem Er- . trage von 40 rm Schälholz und 40g Rinde für Iha zu gewärtigen, was 32.000 m® Holz und ebensoviel Zentner Rinde ergibt. Die ge- samte Regie für einen solchen Jahresschlag dürfte sich auf 180.000 bis 200.000 X belaufen, welche Ziffer die Bedeutung dieses Be- triebes für die Bevölkerung genugsam beleuchtet. Was bisher an Schälholz im Lande verwertet werden konnte, war der kleinere Teil des Gesamtanfalles. Das weitaus größere Quantum konnte nur durch Verkohlung und Export der Kohle einer knapp rentierlichen Verwertung zugeführt werden. Es waren dies etwa 100 bis 150 Waggons pro Jahr. Auch im Durchforstungswege wird in einigen Niederwäldern der Kreise Tuzla und Banjaluka Rinde gewonnen, wenn die Be- standespflege dringend geboten und das Holz nicht abzusetzen ist. Die Durchforstungsorte ergeben 10 bis 12g Rinde pro 1ha. | Immer mehr kommen im bosnischen Schälwalde die einem solchen Betriebe entsprechenden pfleglichen Maßnahmen in 204 Zweiter Abschnitt. Aufnahme, die Wirtschaft wird von Jahr zu Jahr eine inten- sivere. Wie wir hörten, führen die bosnischen Eichenwälder auch eine kleine Trüffel, deren Vorkommen vielleicht in späterer Zeit zu einer Kultur leiten wird. In der Hauptsache dient der Eichenniederwald der Befriedi- gung der eingeforsteten Bedürfnisse und kommen Holzverkäufe oder Holzabgaben zu Landeszwecken nur in kleineren Posten vor. Es ist hier jedoch vielleicht der Ort, von einem sehr interessanten, zwar nicht den Eichenniederwald, sondern den Buschwald be- treffenden Vertrage zu sprechen, durch den eine beachtenswerte Industrie begründet wurde. Es ist dies ein Vertrag vom Jahre 1901, mit welchem einer Firma in Wien auf mehrere Jahre das Recht eingeräumt wurde, in allen Buschwäldern Bosniens und der Hercegovina Rohstöcke zu gewinnen und unter Umständen einzelne Buschwaldanteile zu diesem Zwecke förmlich in Betrieb zu nehmen. Der Vertrag setzt zwei Hauptpreisklassen fest. In die erste Klasse fallen die von der Bahn berührten, in die zweite die von einer solchen nicht berührten Bezirke. Innerhalb jeder Klasse sind für das Tausend Rohstöcke drei Preissätze: a) für Kornelkirschen und Eichen von 18 mm aufwärts, b) für dieselben Holzarten bis 17 mm, c) für Hasel und Wildobst bis 17 mm festgesetzt, welche Preissätze sich beim zweiten Schnitt um 10, beim dritten Schnitt um 15°/, erhöhen. Weitere Bedingungen sind, daß die Gewinnung der Roh- stöcke in der Zeit vom 1. September bis 30. April stattzufinden habe; daß das Ausgraben der Stöcke mit Wurzel nicht stattfinden dürfe; daß das in einem Jahre bezogene Quantum der schwachen Kornelkirschenstöcke mehr als 8°, des Gesamtquantums nicht überschreiten dürfe; daß jede Behinderung der Weide- und Holz- berechtigungen vermieden werden müsse; daß die Unternehmung außer den Vorarbeitern nur einheimische Arbeiter zu verwenden habe usw. Es ist der Unternehmung gestattet, auf Flächen, die vor- nehmlich mit Kornelkirsche bestockt sind, vorbehaltlich der in jedem einzelnen Falle einzuholenden Zustimmung und Anweisung der Landesregierung die Stöckezucht und -Gewinnung als einen Wirtschaftsbetrieb einzuführen. Während unseres Aufenthaltes in Bosnien war ein ähnlicher Vertrag für einen vornehmlich mit Edelkastanien bestockten Busch- wald des nordwestlichen Bosniens in Vorbereitung. Auf dem Vertrage der genannten Firma beruht der Betrieb der Stockfabrik in Dervent, welche im Export ansehnliche Quan- titäten fertiger Ware umsetzt. — Durch diese Industrie hat auch der, eine merkantilische Benutzung sonst ganz und gar aus- schließende Buschwald einen Platz im Gesamtprogramme der regelmäßigen Benutzung zugeteilt erhalten. Kein Zweifel, — Die Waldbenutzung. 205 seinem Vorteile; denn jede regelmäßige pflegliche Be- nutzung, sei es auch auf das unbedeutendste Holzmaterial ge- richtet, ist geeignet, den wirtschaftlichen Zustand solcher Wald- objekte zu verbessern. 5. Die Regiebetriebe. Die Regiebetriebe sind die ersten Pflegstätten einer inten- siveren Forstwirtschaft im Okkupationsgebiete. Ihre Entstehung verdanken sie einesteils der Absicht, einer solchen Waldbenutzung überhaupt Bahn zu brechen, andernteils jenem großen Aktions- programme der Regierung, das in der industriellen Entwicklung des Landes eine Bedingung seines Wohlstandes erblickte. Die in der Eigenregie benutzten Waldungen nehmen eine Fläche von 126.204 ha (nicht, wie in dem unter Note 42 zitierten Vortrage irrtümlich gedruckt wurde, 126.304) ein. Mit der Be- wirtschaftung derselben sind teils selbständige Forstverwaltungen (DlidZe, Vare$, Pribinit, Busovata, Han-Compagnie), teils die zu- ständigen politischen Forstbeamten betraut. Die eine Gruppe dieser Betriebe (Pribinie 46.130 ha, Vares 35.216 ha, Busova&a und Han-Compagnie 28.557 ha) mit insgesamt 109.903 ha hat es weit überwiegend mit der Erzeugung von Kohl- holz und Kohle, die zweite Gruppe (Ozren bei Sarajevo, Kasidol, Igman und Lubinje-Cevljanovie) mit insgesamt 16.301 ha vorwiegend mit der Erzeugung von Nutzholz zu tun. Es sind jedoch auch in der ersten Gruppe Verträge auf Lieferung von Tannen-, Fichten- und Kiefernnutzholz zu erfüllen. Die Betriebe der ersten Gruppe sind ausschließlich oder hauptsächlich als Hilfsbetriebe mehrerer industrieller Unter- nehmungen, so der Bosnischen Holzverwertungs-Aktiengesellschaft in Tesli6 und der vom Ärar verwalteten Eisenwerke in Vare$ zu betrachten, und war es bei der Kohlholz- und Kohlenregie von vorneherein nicht darauf abgesehen, für die im großen früher nicht verwertbare Buche einen Stockzins zu erzielen. Genug, wenn die genannten Unternehmungen durch billige Deckung ihres Holz- und K.ohlenbedarfes in den Stand gesetzt waren, sich ent- sprechend zu entwickeln und das ihrige zur wirtschaftlichen Hebung des Landes beizutragen. ir befinden uns zwar nicht auf dem Standpunkte ohne- weiteres zuzugestehen, daß das Buchenholz in Bosnien auch dann noch keines Preises wert gewesen wäre, als tatsächlich eine Nach- frage um größere Quantitäten desselben schon gegeben war; doch räumen wir ein, daß die unentgeltliche, d.h. lediglich gegen Ver- gütung der Gestehungskosten erfolgende Beistellung des Holzes an die genannten Unternehmungen insolange gerechtfertigt er- scheint, als letztere wegen ihrer unzulänglichen Rentabilität der staatlichen Unterstützung noch bedürfen. Wir begegnen hier demselben Verhältnisse, wie es in den großen Montandistrikten Österreichs und Ungarns teilweise noch 206 Zweiter Abschnitt, bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts herein bestand. Die Forste wurden nur als ein Mittel zum Zwecke des Bergbau- und Hüttenbetriebes betrachtet, sie hatten das Holz an die Werke abzustellen und erhielten dafür soviel zugerechnet, als sie für die Gewinnung und den Transport desselben verausgabt hatten, wobei die Quoten für die Forstverwaltung in der Regel gar nicht, jene für Investitionen nur in den seltensten Fällen einbezogen wurden,5”) Ein Unterschied zwischen diesem System und den betreffenden Einrichtungen in Bosnien besteht nur insofern, als es sich dort um zwei Staatsbetriebe handelte, während hier nur der Hilfs- betrieb ein staatlicher ist, die Hauptbetriebe aber in der Regel nur solche sind, welche vom Staate aus Öffentlichen Rücksichten gefördert werden. Der größte der bosnisch-hercegovinischen Regieforstbetriebe ist jener im Bereiche der Forstverwaltung Pribinie, die einen Komplex von mehr als 59.000%a zu besorgen hat. Hiervon sind 46.130ha für das Unternehmen der Bosnischen Holzverwertungs- Aktiengesellschaft in Teslic in Betrieb genommen, diesem Zwecke gemäß eingerichtet und mit einem Wirtschaftsplane versehen worden. Bevor wir jedoch den Forstbetrieb erörtern, seien einige Daten über das Teslicer Fabriksunternehmen vorausgeschickt. Die Holzdestillation verdankt ihre gegenwärtige Bedeutung dem Auftreten und dem Fortschritte der Anilinfarbenindustrie, welche große Mengen von Methylalkohol verbraucht. Darum war auch in Deutschland, dem Hauptsitze der Teerfarbenindustrie, die Holzdestillation schon zur Blüte gelangt, als sie in Osterreich- Ungarn sozusagen noch unbekannt war. Erst vor 20 Jahren ge- wann sie auch in unserer Monarchie eine breitere Basis und ist jetzt in Ungarn durch einige Anstalten ersten Ranges vertreten. Das bosnische Unternehmen gilt aber hinsichtlich Größe und Leistung als das derzeit bedeutendste seiner Art. Gegen Ende der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts erhielt die Entwicklung der Holzdestillation einen neuen Anstoß durch die gesetzliche Einführung eines Denaturierungsmittels für Spiritus, das aus dem sonst schwer verwertbaren Holzgeistvorlauf gebildet wird, und durch die Erfindung und Fabrikation des rauch- schwachen Schießpulvers, zu dessen Herstellung bedeutende Mengen von Aceton gebraucht werden, das man hauptsächlich durch trockene Destillation von essigsaurem Kalk gewinnt. Der Ort Teslie, wo sich die Holzdestillationsanlage der Bos- nischen Holzverwertungs-Aktiengesellschaft befindet, liegt etwa 20 km südwestwärts von Doboj und wird von einer ärarischen Waldbahn berührt, die bei Usora nächst Doboj von der Haupt- linie der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen abzweigt und in der Richtung gegen Banjaluka bis Pribinie führt. An die ärarische Waldbahn schließen sich andere, von der Gesellschaft gebaute und deren Eigentum bildende Waldbahnen an, durch welche die ausgedehnten Buchen- und Nadelholzwaldungen des Usora- und r Die Waldbenutzung. 207 oberen Lukavacgebietes erschlossen werden. Das für die Fabrik bestimmte Holz wird aus den Holzschlägen auf Trocken- und Wasserriesen, sowie auf Rollbahnen nach den mit Lokomotiven be- fahrbaren Strecken befördert und von da nach der Fabrik in Teslic gebracht, wo auf einem großen, von zehn (releisen durchzogenen Holzplatz über 100.000rm Scheitholz aufgestapelt werden können. Teslie ist eine imposante moderne Fabriksanlage. Wer diesen Platz in jener Öde und Verlassenheit geschaut, die ihm vor wenigen Jahren noch das Gepräge gaben, dem müßte der Wandel vor- kommen wie ein Märchen aus Tausend und einer Nacht. Das Etablissement selbst ist von einer Anzahl stattlicher Gebäude, von Gärten und Parkanlagen umgeben. Das Haus der Direktion enthält die Bureaux, zwei Wohnungen und vier Fremden- zimmer. Ein zweites Beamtenhaus bietet vier Familien komfortable Unterkunft. Daran schließen sich 4 Werkmeisterhäuser mit je eben- soviel Wohnungen, 32 Arbeiterhäuser und ein Krankenhaus mit 6 Kranken- und 2 Badezimmern, Küche und Apotheke (unter Leitung des eigenen Fabriksarztes). — Wir sahen zwei Bade- anstalten, von denen eine speziell der Arbeiterschaft dient, eine Volksküche, ein elegantes Gasthaus mit 8 Fremdenzimmern, ein Schlachthaus, mehrere Eiskeller, eine Fabriksschule für 60 bis 70 Kinder usw. — Die Fabrik betreibt ihre eigene Okonomie und läßt über allem Nützlichen auch das Schöne nicht außeracht, das in der Gesamtanlage sympathisch gepflegt wird. Zur Verkohlung dienen in Teslie Öfen, die teils aus gas- dichtem Mauerwerk, teils aus Eisen hergestellt sind und nach ihrem Erbauer als Kunzsche Meileröfen bezeichnet werden. Die Einzelheiten der Ausführung werden von der Gesellschaft geheim gehalten; doch kann hier so viel mitgeteilt werden, daß der Ofen im wesentlichen aus einem prismatischen Schacht von etwa 60 m ' Inhalt besteht und sein Inneres sowohl durch Feuerzüge, die unter der Sohle gelegen sind, als durch eiserne, den Ofenschacht durch- ziehende Heizröhren erwärmt wird. Jeder, Ofen faßt 40 rm Holz . und es sind 44 Ofen, in Gruppen von je 4 Ofen, vorhanden. Jeder Öfen hat 4 Auszugsöffnungen. Nach beendigter Verkohlung werden die Türen geöffnet, welche während des Verkohlungsganges die erwähnten Öffnungen verschließen und die Holzkohle wird mit Rechen aus dem Öfen in Blechkisten gezogen, die vor die Aus- zugsöffnungen geschoben werden. Die Kisten werden nach der Füllung mit einem Deckel verschlossen und die Fugen mit Lehm gut verschmiert. Nach etwa 12 Stunden ist die Holzkohle erkaltet. Die Kisten werden nun in einen Schupfen geschafft und entleert, indem man ihren Inhalt über ein aus Eisenstäben gebildetes Gitter stürzt. Die Kleinkohle fällt durch die Gitterspalten, die grobe Kohle gleitet über das Gitter in die Aufbewahrungsräume. Die gesamte Stückkohle — etwa 160.000 qg im Jahr — wird an das Eisenhüttenwerk nach Vare$ versandt. An jeden Ofen schließt sich eine Kühlvorrichtung an, die Be Bündeln von kupfernen Röhren besteht, durch welche die 208 Zweiter Abschnitt. Holzdämpfe ihren Weg von oben nach unten nehmen, während kaltes Wasser in entgegengesetzter Richtung durch den Raum zwischen den Kühlröhren fließt. Durch diese Abkühlung verflüssigen sich Teer und Holzessig und werden in die Sammel- und Klär- behälter geleitet, während die nicht kondensierbaren Gase verheizt werden. Aller bei der Verkohlung gewonnene rohe Holzessig, von den Fachleuten kurzweg „Rohessig” genannt, wird zunächst der Ruhe überlassen, damit, der mechanisch beigemengte, etwas schwerere Teer sich durch Senkung abscheidet. Dieser Teer — den man im Gegensatz zu dem im Rohessig gelösten und bei dessen Destillation zurückbleibenden Rückstandsteer — als „Roh- teer” bezeichnet, wird, soweit dafür Nachfrage vorliegt, verkauft, der Rest in Tesli& unter den Dampfkesseln verbrannt. Der geklärte Rohessig wird dann in kupfernen Apparaten von eigentümlicher Bauart einer Destillation unterworfen, durch welchein einer Operation nach der einen Seite der inihm enthaltene Holzgeist, nach der anderen Seite der in ihm gelöste Teer ab- geschieden wird. Der destillierte Holzessig wird mit Kalk abge- sättigt, das Calciumacetat gereinigt, dann zur Entfernung des Wassers eingedampft und der erhaltene Brei auf großen Trocken- herden vollständig entwässert. Der getrocknete essigsaure Kalk wird zerkleinert, gesiebt und in Säcke verpackt; er ist so schon eine fertige Handelsware, die den Ausgangspunkt für zwei andere Fabrikationen, nämlich von stärker, reiner Essigsäure und von Aceton bildet. Zur Gewinnung von Essigsäure wird essigsaurer Kalk mit Schwefelsäure versetzt und das Gemenge destilliert. Dadurch wird die Essigsäure freigesetzt und als Rückstand verbleibt schwefel- saurer Kalk. Die durch nochmalige Destillation gereinigte Essig- säure wird in der Hauswirtschaft, in Konservenfabriken und zur Darstellung chemischer und pharmaceutischer Präparate verwendet; unreinere und schärfere Anteile finden als „technische Essigsäure” Anwendung in der Färberei, Kattundruckerei und verschiedenen anderen Gewerben. Durch trockene Destillation des essigsauren Kalkes erhält man, wie früher schon erwähnt wurde, Aceton, das, wie ebenfalls schon erwähnt wurde, gegenwärtig in der Fabrikation von rauch- schwachem Pulver, zur Lösung oder — besser gesagt — zur Auf- quellung der Nitrocellulose gebraucht wird. Der aus dem rohen Holzessig ausgeschiedene Holzgeist wird durch wiederholte Destillation gereinigt. Es gibt diese Behandlung zuerst den sogenannten „Vorlauf”, der viel Aceton und andere sehr flüchtige Körper, wie Aldehyd und verschiedene Ather ent- hält. Hierauf folgt der fast ausschließlich aus Methylalkohol be- stehende „Mittellauf”, dann, gegen Ende der Behandlung, der „Nachlauf”, ausgezeichnet durch seinen Gehalt an Allylalkohol, übrigens schon viel Wasser und ölige Beimengungen ent- haltend. a, Aue Die Waldbenutzung. : 209 Vor- und Nachlauf werden zur Herstellung von „Denaturierungs- holzgeist” verwendet; er muß eine bestimmte amtlich vorgreschrie- bene Zusammensetzung haben, in welcher namentlich ein Mindest- gehalt von Aceton und Allylalkohol von Wichtigkeit ist. Aus dem Mittellauf, welcher der Menge nach ungefähr zwei Drittel von dem gewonnenenHolzgeist ausmacht, wird durch nochmaligeR ektifikation reiner Methylalkohol gewonnen, der — wie schon erwähnt — haupt- sächlich in der Fabrikation von Anilinfarben Verwendung findet. Nebenhin sei noch bemerkt, daß die in Teslie stattfindende trockene Destillation des Holzes in Meileröfen über Intervention Hofrat Petrascheks eingeführt wurde. Sie widerlegt glänzend die noch in der neuesten Literatur bei Klar’) vorkommenden Ansichten von der Schwierigkeit und den Nachteilen dieser Methode, insbesondere bei Buchenholz. Die durchschnittliche Ausbeute in den Betriebsjahren 1901, 1902 und 1903 betrug bei bester (grobstückiger und fester) Kohle pro Iirm Buchenholz: 14571 rg Kohle, 27'49 kg holzessigsauren Kalk, 7:21 Ag Holzgeist und 26:08 %g Teer. Die Ausbeute deutscher Fabriken für Buchenholz beträgt nach Klar in Kilogramm: 110 Holzkohle, 15 holzessigsauren Kalk von 82°/,, 6 Holzgeist von 80°/, und 25 Teer. Ungarische Fabriken liefern nach Strecker eine Ausbeute von 120 Kohle, 170 Roh- essig, 26 holzessigsauren Kalk, 4 Holzgeist von 100°/, und 40 Teer. Die Lokalverwaltung des großen Unternehmens besorgt ein Fabriksdirektor. Ihm steht ein Betriebsleiter zur Seite. Im übrigen sind 4 Meister und 4 Kanzleibeamte bestellt. — Der Arbeiterstand beträgt 500 bis 600. WERT Nun aber wenden wir uns wieder der Waldbenutzung zu. Der Betrieb ist ein so ausgedehnter, daß es wohl kaum möglich sein wird, denselben mit dem dermaligen Personalstande auf die Dauer zu bewältigen. Dem Forstverwalter sind für den inneren und äußeren Dienst 2 Forstwarte, 6 Waldhüter und 6 Waldmani- pulanten beigegeben, die es überdies noch mit den Einforstungen und gelegentlichen kleinen Holzverkäufen zu tun haben. Die eingerichteten Waldungen des Forstverwaltungsbezirkes Pribinie im Ausmaße obiger 46.130 ha bilden einen riesigen ge- schlossenen Block im Sammelgebiete der Velika und Mala Usora und des Lukavacbaches. Sie enthalten nach dem Stande von 1901 a) 23.285 ha urwaldmäßige, nur schwach geplenterte Bestände; b) 18.968 ha ungleichalterige Bestände in Plenterwaldform und c) 3.877 ha Plenterschläge. In den Beständen ad 5b nimmt das Altholz zirka 4000 ha ein, der Rest sind Mittel- und Junghölzer. Die nutzbare Holzmasse ist geschätzt auf 4,414.820 fm hart und 622.990 fm weich, somit zusammen auf 5,037.810 fm, wobei die Massenvorräte der Buche nach un- Dimitz, Bosnien, 14 210 Zweiter Abschnitt, serem Dafürhalten unterschätzt worden sind. Die Nutzungsanord- nungen sind auf Grund eines Massenfachwerkes für den 120jäh- rigen Umtrieb derart getroffen, daß von 1901 an gerechnet im I. Jahrzehnt 8.060%Aa mit 912.710 fm DE £ 7.008ha „ 919.250 fm PAARE 5 5.887 ha „ 923.170 fm zusammen 20.955 ha mit 2,755.130 fm hart (Buche) in Plenter- und Lichtschlägen zu Hiebe gelangen, rund 25.000 ha aber nur einer mäßigen, durch den Eigenbedarf des Arars und die Bedeckung einiger Einforstungen bedingten Nutzung unter- zogen werden und erst vom IV. Jahrzehnt an in regelmäßigen Betrieb treten sollen. — Parallel mit diesen Nutzungen soll die Gewinnung von Nadelholz (Tanne, Schwarz- und Weißkiefer, Fichte) vor sich gehen und beträgt die bezügliche Vor- schreibung für das I. Jahrzehnt 191.720, für das II. 157.510, für das III. 106.030, zusammen 456.160 fm. Die Fichte kommt nur eingesprengt vor. Für den Gesamtwirtschaftskörper sind also für 30 Jahre regel- mäßige Nutzungen im Betrage von 2,755.1304-456.160 —3,211.290 fm, — für 1 Jahr durchschnittlich 107.042 fm oder 232 fm pro l1ha ver- anschlagt, in welcher Ziffer jedoch nur die Nettonutzung (zum Unterschiede von dem um etwa 25°/, höheren tatsächlichen Ein- schlage) zum Ausdruck kommt. Soweit uns die Konzession der Bosnischen Holzverwertungs- Aktiengesellschaft in Teslic bekannt ist, lautet sie auf die Ge- winnung und Bringung von Holz, auf die Errichtung der zu diesem Zwecke notwendigen Bringungsanlagen zu Land und zu Wasser, auf die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von Holz zu Bau- und Schnittmaterial, zur Er- zeugung imprägnierter Holzprodukte (Schwellen, Telegraphen- stangen, Grubenhölzer u. dgl), zur Fabrikation von essigsaurem Kalk, Essigsäure, Holzgeist, Methylalkohol, Aceton, Terpentin, Teer, Holzkohle und sonstigen bei der trockenen Destillation des Holzes gewinnbaren Produkten. Die Basis der Transporteinrichtung im Forstverwaltungs- bezirke Pribini6 bildet die bereits erwähnte, unter der Betriebs- leitung des Forstdepartements der Landesregierung stehende ärarische Industriebahn Pribinie—Teslie—Usora, welche eine Länge von 40'8km besitzt, bei der Station Usora in die bosnisch-herce- govinische Staatsbahn einmündet und die teils schon erbauten, teils noch zu erbauenden, gleichfalls auf Dampfbetrieb berech- neten Waldbahnen in sich aufnimmt. Nebenhin bemerkt, stammt die erste Anlage dieser, seitdem mehrfach rekonstruierten In- dustriebahn aus der Zeit der ersten Eichennutzungen in der Javorovawaldung. An Hauptwaldbahnen mit Lokomotivbetrieb bestehen 364 km, — an Nebenbahnen in gleichem Betriebe 16'3km, — aufgelassen sind 3'6%m, — noch zu erbauen an Hauptbahnen 278 km. be Die Waldbenutzung. 211 Durch einen besonderen, auf Grund der Konzession abge- schlossenen Vertrag hat sich das Landesärar verpflichiet, der Aktiengesellschaft das für den Betrieb der trockenen Destillation in Tesli& erforderliche Quantum gesunden Buchenholzes (zirka 120.000rm) aus den Waldungen der großen und kleinen Usora, mit Ausnahme einiger besonders bezeichneter Anteile, jedoch mit Einschluß der zum Quellgebiete des Lukavacbaches gehörigen und der Forstverwaltung Pribinie einverleibten Waldungen, abzu- geben. Die Fabrik hat für das loco Tesli& mit 10°/, Übermaß ordentlich geschlichtete Buchenholz von 15cm Stärke aufwärts pro Irm einen Preis zu bezahlen, an dem bei strenger Ökonomie im Nutzungs- und Transportbetriebe ein kleiner Stockzins erzielt werden kann. Dieser Preis ist in einem späteren Zeitpunkte nach Maßgabe der Grestehungskosten regulierbar. Der Betrieb und die Erhaltung der Waldbahnen und sonstigen Transportanstalten gehen auf Kosten des Landesärars. Die Ge- sellschaft hat für die erste Anlage und spätere Ergänzung der Transportanstalten selbst aufzukommen und das erforderliche Geld der Landesverwaltung zur Verfügung zu stellen. Die An- schaffung der Lokomotiven und des Fahrparks obliegt gleichfalls der Gesellschaft, jedoch mit Ausnahme desjenigen Anteiles, der - für den Personen- und Fremdgüterverkehr auf der Hauptbahn (Pribinie—Usora) erforderlich ist. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr erzeugte Meiler- kohle in der für den Hochofenbetrieb tauglichen Qualität und in einem Quantum von 135.000g pro Jahr für die in landesärarischem Betriebe stehenden Eisenwerke in Vares ab Fabrik Tesli6 zu einem fixen Preise zu liefern. Durch diese Verpflichtung ist das Teslicer Unternehmen auch in den Dienst des landesärarischen Eisenwerks- betriebes gestellt. Schon im Jahre 1891 hatte die Landesverwaltung wegen Ver- wertung der Nadelholzwaldungen des Usoragebietes Verhandlungen mit einer großen Holzhandelsfirma in Ungarn angeknüpft. Die- selben verliefen jedoch resultatlos, weil die Firma nicht geneigt war, das Risiko der Selbstregie zu übernehmen, die Regierung sich aber anderseits nicht bereit finden ließ, die Investitionen zu bestreiten. Im Jahre 1894 trat eine zweite Firma in Verhandlungen ein, sie stellte jedoch ein so geringes Anbot, daß es nicht zum * Abschlusse kam. In weiterer Ausführung der bezüglichen Konzessionsbestim- mungen wurde 1902 mit der Bosnischen Holzverwertungs-Aktien- gesellschaft ein Abstockungsvertrag auf das in den nächsten 30 Jahren wirtschaftsplanmäßig abgebbare Tannen-, Kiefern- und Fichtennutzholz (zirka 15.000 fr jährlich) und das zwischen 25 und 15cm im Gipfel anfallende Brennholz zu einem am Stocke be- rechneten Preise abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten im wesentlichen dieselben Bedingungen, wie für die später zu be- sprechenden Abstockungsverträge überhaupt. 14* 212 Zweiter Abschnitt, Mit Rücksicht auf die im ganzen bestehende Eigenregie strebte die Forstverwaltung die Übernahme der Nadelholzlieferung an und es wurde in jüngster Zeit ein Lieferpreis loko Tesli& ver- einbart, der mit den in den anderen Regiebezirken erzielten Preissätzen im Einklange steht. Die Preise für das Nutzholz sind nicht regulierbar. Die Regulie- rung der Werbungskosten des Kohlholzes ist ab 1914 vorgesehen. Die Schläge, welche bis jetzt geführt wurden, stellen sich als Lichthiebe oder kräftige Plenterungen dar. Die Buchen- verjüngung erfolgt üppig, es wird innerhalb der ersten Periode zu Räumungsschlägen geschritten werden können. Da bei den ersten Hieben nur 0'6 bis 0°7 des Vollstandes entnommen werden, reduziert sich die Etatvorschreibung in der Fläche von 20.955 auf 13.620 ha. Die beträchtliche Inanspruchnahme des vorhandenen Nadelholzvorrates durch den oberwähnten Vertrag wird sich durch entsprechende Fürsorge für die Nachzucht von Tannen und Kiefern in den reinen Buchenschlägen und auch dadurch wettmachen lassen, daß man in den gemischten Beständen mit dem Buchen- aushiebe vorangeht und so die Nadelholzverjüngung erleichtert. Die Zusammensetzung der Bestände ist überall von der Art, daß sie die Verjüngung begünstigt, die Buche — als Herrin dieses Bodens — wird sogar bekämpft werden müssen. Hier wird mit künstlichen Mitteln einzugreifen sein. Alles kommt auf eine ver- ständige, dem gegebenen waldbaulichen Bedürfnis sich anschmie- gende Stellung der Schläge und auf rechtzeitige Vorsorge für eine mäßige Beimengung von Nadelholz an. Die ersten Einleitungen für die Ausführung der Komplettierungen sind durch Anlage einer Pflanzschule getroffen. Bevor wir nun in die Köhlereibezirke Vare$, Busovata und Han-Compagnie (63.773 ha) eintreten, muß einiges Allgemeine über diese Betriebe vorausgeschickt werden. Diese Bezirke liefern die Stückkohle an das Werk Vares, die Kleinkohle an die Bosnische Elektrizitäts - Aktiengesellschaft in Jajce. Dieselben wurden in den Jahren 1892 und 1893 eingerichtet, die Wirtschaft bewegt sich im Rahmen der damals geschaffenen Betriebspläne und einer Ertragsberechnung, die auf einem kom- binierten Fachwerk beruht. Die Kameraltaxe diente dabei als ver- gleichendes Korrektiv. Auch hier sind, besonders in den letzt- genannten, weit überwiegend Buche enthaltenden Bezirken nam- hafte Altholzüberschüsse vorhanden. Die erste Revision der Operate steht unmittelbar bevor, für die Zwischenzeit sind — sofern der Hauungsplan erschöpft ist — provisorische Ver- fügungen getroffen. Die Betriebsführung entspricht allen Anforderungen, die derzeit an solche Wirtschaften gestellt werden, die Jahresschläge werden durch besondere Anträge präliminiert und der Einschlag in genau abgefaßten Hiebsnachweisungen verrechnet. Die Waldbenutzung. 213 Wegen des Zusammenhanges dieser Betriebe mit der Montan- industrie wurde die Verrechnung in Material und Geld nach kauf- männischen Prinzipien eingerichtet. Der in der Buchführung tätige Apparat, sowie der Aufwand für die Waldmanipulation (Wald- manipulanten) findet innerhalb der Kohlenregie seine Kosten- deckung. In derselben Weise wird auch die Herstellung und Erhaltung der forstlichen Transport- und Köhlereianstalten und der größere Teil der Verwaltungs: und Aufsichtskosten überhaupt bestritten. Die Transportanlagen, welche von der Landesforstverwaltung in diesen Forsten geschaffen wurden, entsprechen in Projektierung und Ausführung allen vorgeschrittensten Anforderungen, wie denn überhaupt dieser Zweig der forstlichen Technik unter beständigem persönlichen Einflusse des obersten technischen Chefs der Landes- forstverwaltung in den ÖOkkupationsprovinzen, Hofrates Petra- schek, zu einer mustergiltigen Entwicklung gelangt ist und allent- halben wertvolle Studienobjekte darbietet. Speziell um die nach den besten alpenländischen Vorbildern eingerichtete Kohlenregie hat sich Forstrat V. Miklau sehr ver- dient gemacht. Wenn auch die Köhlerei im Lande nichts Fremdes war, erforderte doch ihr rationeller Betrieb im großen ganz neue Einrichtungen von Grund auf, die Einführung und Schulung der Arbeiterschaft, die Organisation der Aufsicht, Kontrolle und Ver- rechnung usw. Der Forstverwaltung Vares sind 50.240 ha Waldungen zuge- wiesen, wovon 35.216ha der Einrichtung unterzogen wurden. Der Eisenbergbau ist ein uralter, die Bergstadt weist in manchem alten, nun verfallenden „Majdan” (Schmelzöfen) die Spuren des früheren primitiven Betriebes auf. Nun erheben sich unterhalb der Stadt die stattlichen Hüttenwerke, die durch eine Zweigbahn mit den Staatsbahnen verbunden sind. Dieser Forst hat alles durchgemacht, was das Schicksal unserer alpinen Montanforste war, sein schönstes Nadelholz ist ehemals in die Meiler gewandert, doch scheint man keine Kahlschläge geführt und im vorigen Jahr- hundert bis in die letzten Dezennien nur unbedeutenden Betrieb gehabt zu haben. — Seit Beginn der Neunzigerjahre kamen die Waldnutzungen mit dem Bergbau und der Verhüttung wieder in Schwung. Italienische Köhlerfamilien waren es, mit denen man die Köhlerei in kleinen stehenden Meilern zuerst in Angriff nahm, heute sind zumeist Einheimische damit beschäftigt. Man glaubt nicht mehr in Bosnien zu sein, wenn man sieht, wie hier das Ast- holz der Verkohlung zugeführt und anderswo wieder von den Bergarbeitern für ihren Hausbedarf sorgsamst aufgelesen wird. In der nächsten Umgebung des Werkes und der Stadt bis an die Höhe von Pogari hinan dehnen sich etwa 2000 ka Jung-, Mittel- und Althölzer von Fichte und Tanne aus. Hier hat man durch Aushieb der Buche schöne Verjüngungen in den genannten Holzarten herbeigeführt; wo es nötig war, auch mit Komplettie- rungen nachgeholfen. Man befindet sich in einem vorgeschrittenen 214 Zweiter Abschnitt. — BB. Intensivbetrieb, dessen Bilder sich bis’in das Innere und an die Grenzen des Forstes fortsetzen. Der eingerichtete Anteil dieses Forstbezirkes (35.216%ka) zer- fällt in 4 Betriebsklassen und 452 Abteilungen (durchschnittliche Abteilungsgröße 78ka), der Etat ist in den Betriebsklassen A und B, welche dermal im Vordergrund der Nutzung stehen, mit 103.185 fm, in der Betriebsklasse C (Schutzwald) mit 2289 fm, in der Betriebs- klasse D, welche zum Vertragsgebiete des Dampfsägewerkes in Zavidovie gravitiert und. später in die vertragsmäßigen Ab- stockungen der dortigen Unternehmung einbezogen werden soll, mit 20.035 fm, — in Summe mit rund 125.500 fm vorgeschrieben, wovon auch etwa 40.000 rm Brenn- und 7000 fm Nutzholz für die Eingeforsteten zu decken sind. Die seit 1891 realisierten Abtriebsnutzungen betragen 2740 ha, wovon 2567 ha natürlich verjüngte und teilweise komplettierte Schläge, 173ha Kulturen sind, welch letztere jedoch trotz aller Sorgfalt der Ausführung von dem schönen Naturverjüngungen weit übertroffen werden. In diesem Bezirke wurden jene Ver- suche durchgeführt, von denen Seite 180 die Rede war. Wir hatten Gelegenheit, die künstlich aufgeforsteten Kahlschläge im den Abteilungen 225 und 226 zu besichtigen. Sie sind voll m Bestand gebracht und entwickeln sich mit dem einwachsenden natürlichen Material vortrefflich, doch können sie mit der Fülle und erwünschtesten Zusammensetzung jener Verjüngungen nicht verglichen werden, die wir am 12. September auf der Fahrt nach Han Milosnica gesehen haben und wo unbedeutende Ausfüllungen genügten, um einen besseren Erfolg herbeizuführen. Nicht minder wohltuend als die Bilder, die die natürlichen Verjüngungen und Kulturen gewähren, berührt den Fachmann in diesem Bezirke das wohleingerichtete, auf einem guten Wege- netz beruhende Transportwesen. Die Kohle wird von den Er- zeugsorten mit Sommerschlitten ausgerückt und dann ausgefahren. Ein vortrefflich entworfenes und ausgeführtes, immer mehr sich verdichtendes Netz von 733m Riesen, die der Zubringung des Holzes zu den Kohlstätten dienen, von 51'34 km Schlags- und Neben- wegen und 838'4km Hauptwegen vermittelt den Verkehr für Kohle, Nutz- und Brennholz zwischen den Nutzungs- und Konsumtions- orten. Der Personalstand des Bezirkes Vare$ besteht — außer dem in einem ärarischen geräumigen Wohnhause unterhalb der Stadt seßhaften Forstverwalter — aus 1 Forstpraktikanten und 1 Forst- warte für den inneren und 4 Forstwarten, 8 Waldhütern und 3 Kohlaufsehern für den äußeren Dienst. Das Geschäftsprotokoll mit wohlgezählten 1800 Nummern (1902) erinnert lebhaft an — westliche Verhältnisse, man kann jedoch nicht sagen, daß mehr als unbedingt nötig geschrieben wird. Wir verlassen nun das bosnische „Eisenerz” und wenden uns den Forstverwaltungsbezirken Busova®a und Han-Com- es Die Waldbenutzung. 215 pagnie zu, deren Forste zwischen der Bosna und dem Vrbas südlich von Travnik gelegen sind. Diese beiden Bezirke haben, da Han-Compagnie erst später als selbständige Verwaitung los- gelöst wurde, eine gemeinschaftliche Einrichtung, die samt Nemila- Velja, jedoch ohne Brnji6i und Babinje, einen Komplex von 28.557 ha betrifft. Weit vorherrschend ist der Buchenhochwald, in zweiter Linie stehen die gemischten Bestände mit Tanne und Fichte, in denen letztere Holzarten mitunter auch herrschend werden. Auch die Eiche nimmt Teil an diesen Beständen. Der Wirtschaftsplan hat, wenn unsere an Ort und Stelle ge- wonnenen Informationen richtig sind, für das I. Jahrzehnt bei 120jährigem Umtriebe eine Fläche von 6072 ha und eine Masse von 976.600 fm (wovon 718.586 fm Buche) zur Nutzung vorge- schrieben. Da die Nutzungen licht- und plenterschlagweise er- folgen, ist die Fläche nach dem Maßstab des partiellen Abtriebes zu reduzieren. Speziell im Bezirke Busovata wurden seit Regelung des Be- triebes 2682 ka der Nutzung unterzogen, wovon 1664 ha auf natür- lichem Wege, 1018%ha mit Beihilfe von Ausfüllungen in Bestand gebracht wurden. Man unterbaut die Nutzungsorte mit Pflanzung und Saat von Tanne und Fichte, an Südlagen wird Schwarzföhre eingebracht. Die Schläge zeigen üppige Verjüngung, die in ge- mischten Beständen durch vorangehenden Aushieb der Buche auch dem Nadelholz Vorschub leistet. Die Köhlerei wird in Busovaöa vornehmlich als Waläköhlerei, in Han-Compagnie als Ländköhlerei betrieben. Die Transport- anstalten, welche sich überall enge an gegebene Bedingungen und das vorwaltende Bedürfnis anschließen, sind in diesen Be- zirken von Vare$ wieder ganz verschieden. In Busovata die Schiene und das Drahtseil, in Han-Compagnie das Wasser. Das schöne Buchenrevier Busova&a ist mit der gleichnamigen Station der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen durch ein wohlgegliedertes Netz von Waldbahnen, in welche vier Brems- . berge (von 724, 488, 429 und 120») und eine Drahtseilriese System v. Panz (780 m) eingeschaltet sind, verbunden. Es stehen 10'12 km Hauptwaldbahnen, wovon 8:20 km Dampfbetrieb haben und 18:33 km Rollbahnen in Betrieb. In Han-Compagnie begegnen wir der heute schon selten gewordenen alpinen Woasserriese. Trockenriesen führen ihrem Kanal das Nutz- und Kohlholz zu, welcher sie an eine hier arbeitende Dampfsäge und die KruStica-Ländkohlplätze präzis abliefert. Säge und Lände sind mit der Station Han-Compagnie- Vitez durch eine 5km lange Hauptwaldbahn (Lokomotivbetrieb) in Verbindung gesetzt. In die Schläge dieses letzteren Bezirkes konnten wir keinen Einblick gewinnen, es unterliegt doch wohl keinem Zweifel, daß sie — dem nach gleichen Prinzipien eingerichteten Wirtschafts- körper angehörend — so wie im Nachbarbezirke geführt und in Bestand gebracht werden. 216 Zweiter Abschnitt. Die große Regie und die nach doppelten Posten ein- gerichtete Buchführung erfordern einen namhaften Personalstand. Es sind bestellt in Busovaöa: 1 Forstverwalter, 1 Forstpraktikant, 2 Rechnungsbeamten, 3 Forstwarte, 6 Waldhüter, 2 Kiöhlerei- aufseher; — in Han-Compagnie: 1 Oberförster, 1 Forstpraktikant, 1 Rechnungsführer, 3 Forstwarte, 2 Waldhüter, 2 Waldmanipulanten. Im Vordergrund der geschilderten Regiebetriebe stand die Köhlerei. In den Jahren 1895 bis einschließlich 1902, für welche uns eine detaillierte Nachweisung vorliegt, wurden in den Bezirken Vares, Busovata und Han-Compagnie allein (auch einige andere Waldteile waren an der Köhlerei untergeordnet beteiligt) durch- schnittlich eingeschlagen: 6) hartes, Kohlholz mund vr 70% 205.000 rm b) weiches Kohlholz (Vares) rund. 67.270 rm zusammen . 272.270 rm = 204.000 fm. Die Köhlerei bewegte sich dabei in ansteigender Kurve. Im Jahre 1902 wurden in den genannten Bezirken der Verkohlung zugeführt: a) hart . . . . 430.860 rm db) weich . . . 49.000 pe 479.860 rm — 360.000 fm. Diese Bezirke hatten es also in den genannten Jahren mit einer durchschnittlichen Einlieferung von 123.000 m? Kohle, im Jahre 1902 mit einer solchen von 198.000 m3 zu tun. Seit dem Jahre 1903 bewegt sich die Köhlerei wieder in absteigender Kurve, weil mehr Koks in Verwendung kommen. Für 1905 sind nur mehr 200.000 m harten und 20.0007m weichen Kohlholzes einzuschlagen. Die Hüttenverwaltung Vare$ bezahlt für die Kohle einen Preis, welcher den Gestehungskosten mit Einschluß der oben- erwähnten Auslagen für Transport- und Kiöhlereianstalten und Verwaltung etwa gleichkommt. Neben der Kohlenregie laufen in dem mehrgenannten Be- zirken einige Nadelholzlieferungsverträge und die Erzeugung von Buchenschwellen für die bosnisch-hercegovinische Staatsbahn. Diese Verträge sind folgende. Im Forstverwaltungsbezirke Vare$: Hier bezieht eine Sara- jevoer Möbelfabriksfirma auf Grund des Vertrages vom 25. No- vember 1898 durch 10 Jahre (bis 1908) ein Quantum von jährlich etwa 4000 /m Fichten-, Tannen- und Kiefernnutzholz am Stocke und verschneidet dasselbe auf der ihr gehörigen, am Ljubinjebache gelegenen Woassersäge. Eine 7 km lange Rollbahn bringt das Holz zu. Im Forstbezirke Busovata: Hier bezieht eine ungarische Firma auf Grund des Vertrages vom 1. August 1902 für die Dauer e. Die Waldbenutzung. 217 von 10 Jahren ein Quantum von jährlich zirka 8000 fm Tannen- und Fichtennutzholz am Stocke, welches auf der eigenen Säge des Käufers (Wassersäge) in Kaonik verschnitten wird. Im Forstbezirke Han-Compagnie: Eine neapolitanische Ditta hat auf Grund des Vertrages vom 20. Jänner 1900 aus den Waldungen in Kruß8ica potok durch 20 Jahre ein (Juantum von jährlich 20.000 fm Fichten- und Tannennutzholz loko ihres eigenen Sägewerkes in Krußtica (Dampfsäge mit 4 Bundgattern) zu be- ziehen. Das Sägewerk und die nächst demselben etablierte Länd- köhlerei sind mit der Eisenbahnstation Han-Compagnie durch die bereits erwähnte Zweigbahn verbunden. Im Forstbezirke Vare$ ist die Betriebsklasse D — wie schon erwähnt — mit einem Etat von 20.035 fm zur späteren Einbeziehung in die vertragsmäßigen Nutzungen für das Dampfsägewerk in Zavidovi6 reserviert. Die Kohlenregie und die vertragsmäßigen Nutzholzabgaben nehmen also derzeit die genannten Bezirke mit zirka 300.000 fm in Anspruch. Für Schwellenerzeugung, eigenen Bedarf der Ver- waltung, Servituten usw. dürften weitere 50.000 fm zu rechnen sein, so daß sich insgesamt eine Nutzung von 350.000 fm oder zirka 5’3 fm pro 1ha ergibt. Gleich hier muß bemerkt werden, daß die Firma, welche das Dampfsägewerk in Kruߣica betreibt, für die Investitionen 200.000 X unverzinsliche, in 20 Jahren mit je !/;,u des Betrages rückzahlbare Vorschüsse geleistet, somit einen Zinsenverlust von im Mittel 5000 X pro Jahr hereinzubringen hat, der 1 fm Holz mit 025 K pro Jahr belastet. Dies zur Charakteristik der Regiebetriebe der ersten Gruppe. Die Betriebe der zweiten Gruppe sind wesentlich von diesen verschieden. Hier spielt die Gewinnung von Nutzholz die Hauptrolle. Es sind dies die eingerichteten Forste Ozren bei Sarajevo, Kasidol, Igman und Ljubinje (Cevljanovic) im Gresamt- ausmaße von 16.301 ka, wozu nach Maßgabe des Bedarfes noch weitere Flächen, die derzeit noch nicht eingerichtet sind, einbe- zogen werden sollen. Das erste Lieferungsgeschäft, welches in diesem Grebiete auf Nadelholz loco Sägewerk abgeschlossen wurde, kam 1893 mit einer Wiener Firma zustande; der Vertrag wurde aber schon 1897 gelöst. An Stelle der ersten Unternehmer trat nun eine große Mailänder Firma, die auch in Österreich arbeitet und mit dem Holzexport nach den Mittelmeerländern wohl vertraut ist. Das Unternehmen dieses Hauses beruht auf vier verschie- denen Verträgen, und zwar: a) Vom 1. Oktober 1897 für den Betrieb eines modernen Säge- werkes in Kobildol auf 20 Jahre (bis 1917) für jährlich 30.000 bis 35.000 fm aus dem Kasidolforst; b) vom 10. Jänner 1898 für das Sägewerk in Hadzidi auf 15 Jahre (bis 1912) für jährlich 20.000 fm aus dem Igmanforst; 218 Zweiter Abschnitt. c) vom 21. August 1899, gleichfalls für Kobildol, auf 15 Jahre (bis 1913) für aus den Waldungen von Gevljanovic abzu- gebende 17.000 fm; d) vom 2. Mai 1901 für die Wassersäge in Krupa auf 15 Jahre (bis 1916) für zirka 8000 fm. Der gesamte Jahresbezug beläuft sich innerhalb der Regie auf zirka 67.000 fm. Nach den uns zur Verfügung stehenden Daten hat die Firma investiert: Für die Dampfsägewerke in Kobildol (6 Bundgatter) und Hadiiei (4 Bundgatter) 560.000 X; für die vom Sägewerk in Kobildol zur Staatsbahnstation IlidZe mündende Zweigbahn (9 km) 180.000 X; für die von der Forstverwaltung erbaute (von der Unternehmung sofort bezahlte), den Forst Kasidol erschließende Wasserriese (19&m) 200.000 X, — Summe 940.000 K. — Die Trans- porteinrichtung für Öevljanovie besorgte die Forstverwaltung, die Unternehmung hat dafür 200.000 K Vorschuß, gegen 3°/, Zinsen und Rückerstattung in 15 gleichen Jahresraten, geleistet. Das aus dem Vertragsgebiete Kasidol (Vertrag a) kommende Sägeholz wird mittels der Wasserriese zum Werke in Kobildol ge- bracht; das Material aus Igman (Vertrag b) kommt mittels Rollbahn (19'324km) zur Dampfsäge Hadi2iti; die Sägehölzer aus Cevljanovie (Vertrag c) gelangen mittels zweier Wasserriesenstränge (9:18 und %bkm) an die frühere Montanbahn (nun Staatsbahn) Cevljanovie— Semirovac und von da auf der Hauptlinie der Staatsbahn zum Werke Kobildol. Der sub d angeführte kleinste Vertrag bezieht sich auf ein außer den Regiebetrieben gelegenes kleineres Waldgebiet unweit Hadiidi und erfolgt die Holzabgabe am Stock. Außer diesen Abschlüssen kommen hier noch zwei Verträge von in Sarajevo ansäßigen Firmen in Betracht: der eine lautend auf 3000 fm Kiefernnutzholz am Stock aus Cevljanovic für 5 Jahre (Wassersäge in Srednje); der andere, bereits abgelaufen, lautend auf 10.000 fm Fichten- und Tannennutzholz am Stock aus Ravna gora (Dampfsäge in Pale bei Sarajevo). berdies werden in diesen Regiebetrieben Gruben-, Schleif- und Bauhölzer, Brennholz für Sarajevo und Kohle für Vare$ er- zeugt und die Scarthölzer selbständig verwertet, so daß die Räumung der Schläge überall eine vollkommene ist. Der Gesamteinschlag dürfte sich auf zirka 120.000 fm belaufen und demnach pro 1ha der in Betrieb genommenen Fläche 7'4 fm betragen. Was die Schlagführung und die Wiederbegründung der Be- stände anbelangt, wollen wir unverändert anführen, was unser Notizbuch enthält. Hier heißt es bezüglich des Waldes Kasidol: Gegen die Schlagführung, welche plenterweise mit voller Rück- sichtnahme auf die natürliche Verjüngung erfolgt, ist nichts ein- zuwenden. Die Auszeichnung der Schläge geschieht mit aller Sorgfalt stammweise, das Holz wird bis zum Gipfel entrindet. — Forst Igman: Die genutzten Orte stehen in Plenter- oder Licht- Die Waldbenutzung. 219 schlagform und ist an der Schlagführung nichts auszusetzen. Ab und zu machen sich in der Fichte Windbrüche bemerkbar. — Cevljanovic: Die Schläge sind teils reine Buchen- (Kohlholz), teils Nadelholz- und gemischte Schläge. In den Kohlholzschlägen bleibt hinreichend Buche zurück, die Nadelholzschläge sind aus- gesprochene Plenterungen, welche üppige Jungwüchse, angehend haubare Stammklassen und in Gruppen auch Stangenholz zurück- lassen. Die Räumung der Nadelholzschläge durch Verkohlung des Abfalles ist Regel. Wo die natürliche Verjüngung nicht ausreicht, werden K.omplettierungen mittels Saat oder Pflanzung vorgenommen. Im Forstverwaltungsbezirke IlidZe (Kasidol, Igman) werden letzteren- falls kräftige drei- bis vierjährige Pflanzen verwendet. Von dem finanziellen Ergebnis der Regiebetriebe, wie es sich in den erntekostenfreien Preisen ausspricht, ist nach dem Vorausgelassenen nur mehr in Bezug auf die verschiedenen Nutz- holzsortimente und das Brennholz zu sprechen. Wie wir schon in dem mehrfach zitierten Vortrage gesagt,‘?) werden loko Sägewerke für 1 fm gutes Blochholz durchschnittlich 9 bis 10 K, in einem Falle sogar 1040 X erzielt, was mit Rück- sicht auf die von den Holzkäufern gemachten Investitionen und beziehungsweise mit Rücksicht auf die von ihnen geleisteten In- vestitionsvorschüsse und die damit verbundenen Zinsenverluste als ein den lokalen Verhältnissen angemessener, ja günstiger Preis bezeichnet werden darf. Die Forstverwaltung erzielte bei diesen Blochpreisen im Wirtschaftsjahre 1902 auf 1903 erntekostenfrei 300 bis 365 K pro 1 fm. In kluger Wahrnehmung ihres Vorteils hat die Forstverwal- tung durch die den großen Firmen angelasteten Investitionen (Waldbahn Ilidie—K.obildol, Wasserriese Kasidol) und die von ihnen geleisteten Vorschüsseauch dieausdenselben Waldungenkommenden freien (nicht vertragsmäßigen) Lieferungen wesentlich gefördert. Im gleichen Wirtschaftsjahre erzielte die Forstregie folgende Stockpreise: für 1 fm rundes Stammholz, nach Sarajevo geliefert . . .422 K „ 1m behauenes Stammholz, nach Sarajevo geliefert. .52I9 X „ 1 Stück Buchenschwelle, an die Staatsbahnen geliefert 0:18 X Brennholz für die Hauptstadt wurde aus den Waldungen von Ivan, Tmor und Bratisevo (oberhalb Sarajevo) bisher gleich- falls in Regie geliefert, wobei in den Jahren 1897 inklusive 1899 ein Stockpreis von 0'92 bis 1:10 X für Irm resultierte. Dermal betreibt die Brennholzlieferung nach Sarajevo eine Speditions- gesellschaft. In den verhältnismäßig unbedeutenden Nutzholzverkäufen am Stock, die innerhalb beider Gruppen der Regiebetriebe geltend waren oder noch in Geltung sind, betrugen oder be- tragen die Stockzinse für weiche Bloche und Stammholz, je nach 220 Zweiter Abschnitt. Vorwalten der gesuchteren Holzarten und je nach den Bringungs- verhältnissen, die hier im allgemeinen günstige sind, 225 bis 4 K, — für das mit anfallende Brennholz (Gipfelholz) 0:40 bis 0- 80 .K. Laut des Budgets für 1905 werden im „Regieholznutzungs- betrieb” 1,163.000 K Einnahmen und 910.000 X Ausgaben gewärtigt. Der Überschuß würde also 253.000 X oder pro 1 ha rund 2K be- tragen, wiewohl das Kohlholz dermal noch so gut wie keinen Stockzins erübrigen läßt. _ Uns ist es genauer nicht bekannt, wie die Rechtsverhältnisse gegenüber den vom Landesärar mit Kohle zu versorgenden Werken liegen. Bieten sie aber irgendwelche Möglichkeit einer Reform, dann erschiene es uns sehr erwünscht, mit der umständlichen ertraglosen Kohlenregie im Interesse eines freieren Forstbetriebes Wandel zu schaffen. 6. Die großen Holzverkäufe am Stock. Wie schon bemerkt, war eine Prager Firma die erste, welche in Bosnien zu Podgradce eine Dampfsäge erbaute und 1882 mit dem Landesärar einen in bescheidenen Dimensionen gehaltenen Abstockungsvertrag auf Tannennutzholz abschloß. Es vergingen hierauf Jahre, bis man auf Grund der Expertise von 1884 der Erschließung der großen Nadelholzwaldungen praktisch näher trat. Die Experten von 1884 hatten darauf hingewiesen, daß, wenn man jene Holzmassen, welche alljährlich durch die Eingeforsteten vom Stocke getrennt werden, rationell entnehmen und verwerten würde, der Waldertrag nach vollkommener Befriedigung der Ein- forstung vollauf hinreichen könnte, nicht nur ein ausreichendes Verwaltungspersonal zu bezahlen, sondern auch noch bedeutende Summen der Staatskasse zuzuführen. In richtiger Voraussicht der kommenden Entwicklung hoben diese Fachmänner auch schon mit Nachdruck hervor, daß es nicht so leicht und einfach sein werde, den Waldertrag der Nadelholz- gebiete in Fluß zu bringen. Das Verkehrswesen, sagten sie, übe den größten Einfluß auf den Wert oder Unwert der Wälder und zurückwirkend auf ihre Beschaffenheit und Pflege. Die Boden- plastik der Okkupationsprovinzen weise noch mehr als anderswo auf die Eisenbahn als Vermittlerin der volkswirtschaftlichen Ent- wicklung hin, und auch die Waldungen werden sich nutzbringend nicht erschließen lassen, ohne von dem Transportmittel der Wald- bahn ausgiebigen Gebrauch zu machen. Als der derzeitige technische Leiter der bosnisch-hercego- vinischen Staatsforstverwaltung, Hofrat Petraschek, der be- kanntlich an der eben erwähnten Expertise entscheidend mit- gewirkt hatte, in sein neues Amt eingetreten war, nahm er im Auftrage des Ministers zuerst Fühlung mit Triest (1888), und zwar mit einer Firma, die im Lande in einem großen Faßholzgeschäft schon tätig war. Man dachte damals an maßgebender Stelle an eine Waldmanipulation in ärarischer Regie, an das Engagement en .. x ” Die Waldbenutzung. 221 eines großen Handlungshauses und an ein Geschäft conto a metä mit der Landesverwaltung. Die Firma zollte dem Vorschlage im Prinzip zwar Beifall, fand aber das Geschäft auf 10.000 Waggons weicher Schnittware unter den ihr angedeuteten Bedingungen und mit Rücksicht auf das Risiko nicht danach angetan, um darauf einzugehen. Ein sehr großes Grewicht legte man auf die Gefahr, daß die Schnittware auf dem weiten Wege sehr leiden würde, jedenfalls mehr als beim Bezuge aus den Alpenländern. Es zeigte sich bei diesen ersten Pourparlers, daß das Unter- nehmen in so großer Anlage Schwierigkeiten begegnen würde. Im Vordergrund der Exploitationspläne stand der große Waldblock der Örna gora und Grme& planina mit Sator und Vijenac, eine Fläche von damals in Rechnung genommenen 92.000ha. Die zum Unac gravitierenden, heute mit Sebenico ver- bundenen Waldungen mit rund 53.000 ha waren noch gar nicht in Betracht. Zuerst studierte Karl Hoffmann, damals Forstmeister in Sarajevo, das erstere Waldgebiet. Sein Gutachten gab keine Hoff- nung, hier einen Betrieb einführen zu können; die Entfernungen „seien nach allen Richtungen hin zu groß und die zu überwinden- den Schwierigkeiten viel zu bedeutend, als daß die Hebung der aufgespeicherten großen Holzschätze sich rentieren könnte”. Ein zweiter Experte, Kreisforstreferent Geschwind, erstattete Vor- schläge, die im wesentlichen auf Benutzung der Triftwässer beruhten. Drahtseilbahnen sollten die Plateauränder mit den Tälern verbinden. Das Unacgebiet sollte mittels eines auf die damals projektierte Straße Stekerovci—Preodac—Castello di Grab zu legenden Geleises mit Knin verbunden werden. Der dritte Fach- mann, der die Aufschließung einem Studium unterzog, war Forstrat Petraschek, nunmehr Hofrat im Forstbureau des gemeinsamen Ministeriums. Sein Expose vom 22. Oktober 1889 sagt mit Bezug auf die Drahtseilbahnen kurz und bündig: „Man geht mit einer Bahn nicht in die Luft, wenn man mit ihr auf der Erde bleiben kann.” In diesem interessanten Schriftstück heißt es weiter: „Auch ich würde vom nordöstlichen Teil der Crna gora, sowie von einem Teil der Grmee mit der Holzbringung (auf dem Ribnik und der Sanica) dem Sanaflusse zustreben. Auf diesem Flusse würde man die Eisenbahn Banjaluka—Dobrlin in Prijedor erreichen, wo man für eine Sägewerksanlage auch sehr schöne Plätze und für den Werksbetrieb auch genügend arbeitssame Hände fände Es würde aber auch möglich sein, Prijedor und Sanskimost mit einer Industriebahn zu verbinden und das Säge- werk dort zu errichten, wodurch dessen Versorgung mit dem nötigen Rohholze leichter und sicherer würde. Auch würde diese Bahn dem forstlichen und vielleicht in noch höherem Maße dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nützlich sein. Die Bahn würde gewiß, falls auch dem allgemeinen Verkehr zugänglich ge- macht, rentieren. — Das südliche Urna gora-Gebiet mit Sator und Vijenac legt bei seiner relativen Nähe zu den Häfen Spalato und mp Zweiter Abschnitt. Sebenico die Prüfung der Frage nahe, wie sich dieselben am besten erreichen ließen.” — Das Expose bespricht dann die be- züglichen Terrainverhältnisse und kommt unter Bezeichnung der Trassenhauptpunkte zu dem Schlusse, „daß eine Bahnanlage wirt- schaftlich nicht undurchführbar ist”. Im Walde selbst, sei es in dem einen oder anderen Teile der Örna gora, d.h. in dem zur Sanatrift oder in dem nach Dalmatien weisenden Teile, werde man die Holzbringung nur mit einem dichten Netze von Wald- bahnen betätigen können. Das Expose machte den Vorschlag, mit der Exploitation der Crna gora in dem kleineren Teile derselben, nämlich in dem nord- östlichen, mittels Ribnik und Sanica zum Sanaflusse ausbringbaren Waldungen und in der Grme& planina zu beginnen, und gab die nötigen taxatorischen Grundlagen. In den beigegebenen Kohlen- kopien der Generalstabskarte 1:25.000 war auch schon das ganze Netz der nötigen Waldbahnen und Bremsberge entworfen, auch enthielt das Expose Direktiven für die Trift- und Flößereieinrich- tung. Nur in einem Punkte lautete das Urteil skeptisch, in Bezug auf den erzielbaren Stockpreis. Schon vor Durchführung dieser Expertise waren unverbind- liche briefliche Pourparlers mit einer großen Holzhandelsfirma in Vicenca eingeleitet worden. Sie zogen sich von März 1889 bis in den Beginn des Jahres 1890 hin, ohne zu einem Resultate zu führen, weil dieses Haus mit der Besichtigung der Waldungen zögerte und endlich auch gar nicht dazu kam, diese wichtigste Vorbedingung einer meritorischen Verhandlung zu erfüllen. Auch ein Triester Großhandlungshaus fragte sich Ende 1890 an. Gleich- zeitig lancierte man 1889 und 1890 das Projekt, eine bosnische Holzexportgesellschaft zu begründen, für welche ein Triester Exporteur Lyoner und Marseiller Firmen interessiert hatte. Für dieses Unternehmen lag schon ein im Wiener Forstbureau verfaßter Vertragsentwurf vor. Das bosnisch-hercegovinische Landesärar sollte als stiller Teilhaber in die Gesellschaft eintreten. Die Natur des Geschäftes geht aus folgenden Bestimmungen des Vertragsentwurfes hervor: „S 1. Gesellschaftsteilhaber. Das bosnisch-hercegovinische Landesärar vertreten durch die bosnisch-hercegovinische Landes- regierung in Sarajevo als stiller, ebenso die Firmen ..... in Marseille und Lyon als stille und N. N, Holzexporteur aus Triest als offener Teilhaber. S 2. Gesellschaftszweck. Die Verwertung des forstwirt- schaftlich abgebbaren Bestandes der bosnischen Nadelholzwälder für und durch den Holzexport in folgendem Umfange und mit beigesetzter Arbeitsteilung: a) Erzeugung und Ablieferung des Rundholzes an die zu er- richtenden Dampfsägewerke; b) Verschneidung des Rundholzes auf den Sägen zu markt- gängiger Exportware; Die Waldbenutzung. 223 c) Beförderung der so erzeugten Handelsware an die adriatische Küste und dort d) deren unmittelbarer Verkauf in die Konsumtionsländer des Mittel- und Atlantischen Meeres, Die in der Rohstoffbeschaffung bestehende Aktion a wird als der spezifisch forstliche, jene der Umwandlung der beige- stellten Rohprodukte in Handelsware und der letzteren Bringung zum Absatz-, beziehungsweise Ausfuhrhafen, kurz die Aktion sub 5 und c als der spezifisch industrielle und der Verkauf der Handels- ware sub d als der spezifisch merkantile Teil der Gesellschafts- Unternehmung betrachtet. 3. Betriebsleitung und Führung. Die Leitung des gesellschaftlichen Betriebes obliegt im forstlichen Teile der Aktion der bosnisch-hercegovinischen Landesregierung; im in- dustriellen hingegen dem offenen Teilhaber, wobei jedoch dieser Teilhaber die Vorschläge und Wünsche der stillen Teilhaber tun- lichst berücksichtigt und falls kein beiderseitiges Einverständnis zustande käme, die bosnisch-hercegovinische Landesregierung entscheidet. Die bosnisch-hercegovinische Landesregierung wird hierbei durch ihre damit betrauten Organe, die französischen Teilhaber ee DI er EEE und der offene Teilhaber durch seine Die lokale Ausführung des forstlichen und des indu- striellen Betriebes ist eine gemeinsame, durch ein gesell- schaftliches Lokalverwaltungsamt besorgte Sache. Der merkantile Betrieb obliegt dem offenen Teilhaber, welcher hierbei jedoch die Wünsche der stillen Teilhaber tunlichst berück- sichtigt, und im Falle kein gegenseitiges Einvernehmen zustande käme, nach der bezüglichen Entscheidung der bosnisch-hercego- vinischen Landesregierung vorgeht. Näheres über die Verwirklichung der vorher dargestellten Grundsätze schreiben die nachfolgenden Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages vor.” Der Urstoff, d. i. die hiebsreife Baumholzmasse sollte nach S$S 4 der Gesellschaft von der bosnisch-hercegovinischen Landes- regierung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Geldbeschaffung bestimmt $ 8, daß „von ' Bedarfs- zu Bedarfsfall das bosnisch-hercegovinische Landesärar 52°/,, die französischen Teilhaber 38°%/, und N. N. 10°/, aufzubringen haben und das Kapital mit 5%, derart zu verzinsen sei, daß die be- züglichen Jahreszinsen in die Betriebskosten eingerechnet werden. Betreffs des Reingewinnes und dessen Verteilung bestimmte $ 15: „Der positive (oder negative) Rest des Jahreseinnahmen- überschusses wird dann auf Grund des definitiven Jahresbetriebs- rechnungsabschlusses als Jahresreingewinn (oder Einbuße) unter die Gresellschaftsteilhaber im Verhältnis der Kapitalsbeistellung verteilt.” 224 Zweiter Abschnitt, Da für die Landesregierung überall die Oberdisposition ge- wahrt wurde, hieß es weiter: „Der soeben erwähnte Jahresbetriebs- rechnungsabschluß wird von der bosnisch-hercegovinischen Landes- regierung auf Grund der gesellschaftlichen Tagesbuchung und Vertragsbestimmungen verfaßt.” Das Geschäft scheiterte an der Schwierigkeit der Kapitals- beschaffung, die besonders dazumal, wo das öffentliche Kommuni- kationsnetz noch sehr zurück war, gleich zu Beginn sehr nam- hafte Beträge erfordert hätte. Im Jahre 1892 gelang es endlich, für die zum Ribnik- und Sanicabache gravitierenden Gebiete einen Unternehmer aus dem Deutschen Reiche zu gewinnen, der in finanzieller und fachlicher Beziehung alle Garantien für eine entsprechende Abwicklung des 1892 auf 20 Jahre abgeschlossenen Vertrages bot und die Ex- ploitation im Jahre 1893 begann. Indessen ließ man das Projekt einer Zusammenfassung des ganzen Nadelholzgeschäftes in ein Unternehmen noch nicht fallen. Wir entnehmen dies einem neuerlichen Expose des technischen Referenten der Zentralstelle (Petraschek), welches von Dezember 1894 datiert. „Die Bestände stehen fast durchwegs in einem sehr hohen Alter, so daß sie je eher je besser genutzt werden sollen.” Was die Qualität der Bestände anbelangt, erhofft der Ver- fasser des Schriftstückes eine gute Durchschnittsqualität, 40%, Fichte, 60°/, Tanne. Dann führt er aus: „In Hinsicht auf den Absatz gravitieren die Waldungen zum Adriatischen Meere. Der natürliche Weg zu diesem wäre für die Waldungen im Südosten Bosniens der dalmatinische Flußhafen Metkovic. Für die Waldungen in Mittelbosnien und im Norden des Landes kommt Fiume als Holzausfuhrshafen in Betracht. Triest ist schon wegen der hohen Südbahntarife ausgeschlossen. Sollte sich das Bahnprojekt von Gabela nach Gravosa verwirk- lichen,” (ist bekanntlich geschehen!) „so dürfte, entsprechende Frachttarife vorausgesetzt, das mittelbosnische Holz auch die Richtung nach Gravosa einschlagen. — Die Waldungen, welche in Bosnien westwärts der Linie der größten Erhebungen liegen, haben ihre natürliche Ausfuhrrichtung nach den dalmatinischen Häfen Spalato und Sebenico. Doch wird nur ein Teil des Holz- anfalles dieser Waldungen auf der seinerzeitigen Bahnlinie La$va —Bugojno—ArZano nach Spalato transportiert werden können. Für den übrigen, vielleicht größeren Holzanfall wird ein Bahn- anschluß an die dalmatinischen Staatsbahnen gesucht werden müssen.” Was die Erschließung der Waldungen anbelangt, weist das Expose darauf hin, daß dermal (1894) nur die Kozara, das gleich im Eingange erwähnte älteste Gebiet einer Prager Firma, und die zum Ribnik und der Sanica gravitierenden Waldungen er- schlossen seien. Letzteres sei zwar von Bedeutung, aber noch immer klein im Entgegenhalte zu den noch unerschlossenen Nadelholzwaldungen. „Natürlich wäre es” — heißt es weiter — ® jr 3 = # N # y . „die nordwärts an die Ribnik- und Sanicawaldungen angrenzen- den Örna gora-Waldungen zu erschließen, zu welchem Zwecke aber sofort ein sehr großes Kapital investiert werden müßte, weil ungewöhnliche Terrainschwierigkeiten und bedeutende Entfernun- gen zu überwinden sind. Es dürfte sich daher empfehlen, zunächst nur die Ausnutzung des schon in Nutzung stehenden Waldgebietes intensiver zu gestalten und mit der Aufschließung neuer Nadel- holzgebiete bei Sarajevo... vorzugehen.” (Hier sind die bereits besprochenen Regiebetriebe Igman, Kasidol, Ljubinje etc. gemeint.) „Ist der zu gewärtigende günstige Erfolg eingetreten und hat die bosnische Ware am Weltmarkt festen Fuß gefaßt, so mag dann nach Maßgabe des Bahnbaufortschrittes im Lande an die Er- schließung der sonstigen Nadelholzwaldungen, insbesondere im Bereiche des Krivajaflusses und der oberen Zepamulde, geschritten werden.” Hieran schließt sich ein großes statistisches Material über den Weichholzhandel von Triest, Fiume, Galatz und Odessa, über die Triester Holzpreise, über Schiffsfrachten u. dgl. an und werden die Aussichten der bosnischen Exploitationen eingehend be- sprochen. Was die Frage, ob Eigen- oder fremde Regie anbelangt, greift der Verfasser des Exposes auf die früheren Projekte zurück, Resigniert in dem Punkte, daß an die Eigenregie in solchem Um- fange nicht gedacht werden könne, sucht er davon soviel als möglich zu retten. „Die Eigenregie von der Fällung des Holzes bis zu dessen Verwertung als Sägeware auf den Absatzplätzen birgt die höchsten Gewinnchancen in sich. Als Schattenseiten machen sich aber geltend, daß auch das ganze Risiko zu tragen ist, die möglichen (rewinne erst nach Verlauf mehrerer Jahre eintreten können, trotz- dem aber unter den obwaltenden Verhältnissen gleich sehr große Kapitalien investiert und auch beträchtliche Summen für den Be- trieb flüssig gemacht werden müssen. Wird das Holz am Stocke verkauft und dessen Exploitation dem Käufer überlassen, so kann eben wegen der großen allsogleich festzulegenden, aber erst nach einer Reihe von Jahren rentierenden Kapitalien auf keinen hohen Stockzins gerechnet werden. Die Resultierende aus Eigen- und fremder Regie dürfte daher die besten Aussichten bieten.” Der Referent legt sodann das Projekt der Bildung eines großen Konsortiums unter kräftiger Beteiligung des Landesärars dar und nimmt, da er die Schwierigkeiten der Geldbeschaffung ärarischerseits kennt, die Mitwirkung eines Bankinstitutes in Aus- sicht, welches Vorschüsse leisten und diese aus den Stockzinsen rückgezahlt erhalten sollte usw. — Die Führung des Waldbetriebes wollte er ganz der Landesforstverwaltung vorbehalten wissen und auch die bereits selbständig arbeitenden zwei Firmen für die Fusion gewinnen. R Das Expose&e schließt mit dem Ausdrucke der Überzeugung, daß eine bosnische Nadelholzexploitation en gros ein konkurrenz- Dimitz, Bosnien, 15 226 Zweiter Abschnitt. fähiges Unternehmen wäre. Die Landesregierung solle also ihre Stockrechte nicht bloß verkaufen, sondern sich an dem Uhnter- nehmen auch selbst beteiligen. In den Jahren 1894 und 1895 hatten sich neuerdings Be- werber eingefunden, zuerst zwei adelige Großgrundbesitzer aus Ungarn, dann eine Budapester Firma, die damals mit Holz- geschäften im ehemaligen Militärkroatien engagiert war. Die beiden erstgenannten ließen die Waldungen durch einen Sach- verständigen besichtigen, es kam jedoch zu keiner Öffertlegung, da man die Verhältnisse zu schwierig fand, — auch der zweite Reflektant kam zu keinem Entschlusse. Nun aber greifen wir in eine frühere Zeit zurück. Teils un- abhängig von dem großen Konsortialprojekte, teils doch wieder in Beziehung zu demselben, traten zahlreiche Bewerber um das zweitgrößte der bosnischen Nadelholzgebiete, die Krivaja- und Zepwaldungen (95.552%ha) hervor. Nicht weniger als 14 Re- flektanten hatten sich von 1887 bis 1899 eingefunden, ihre Ex- perten gingen in diesen Waldungen aus und ein und lösten ein- ander sozusagen ab. Im Jahre 1887 interessierte sich als erste eine bekannte, in Österreich seit längerer Zeit schon tätige Münchener Holzhandels- firma um dieses Gebiet; sie kam vorerst zu keinem Entschlusse, trat aber später noch wiederholt teils allein, teils in Verbindung mit anderen in die Aktion. — Dieser Reflektantin folgte 1888 eine seit geraumer Zeit in Galizien, der Bukowina und in Rumänien in Exploitationen ausgebreitet tätige Aktiengesellschaft. Es kam zu Verhandlungen, doch konnte die bosnische Verwal- tung die nachdrücklichst festgehaltenen Propositionen dieser Gesellschaft nicht akzeptieren. — Das Jahr 1890 brachte die Krivajawaldungen mit Vertretern zweier großer Zellulosefirmen in Beziehung. Abermals Verhandlungen, die hauptsächlich an un- genügenden Preisanboten scheiterten. — 1891 trat eine Wiener Firma auf, die in der Exploitation von Urwaldbeständen (Kar- pathen) gleichfalls schon Erfahrungen besaß. Es ergaben sich jedoch rücksichtlich der Qualitätsbestimmung des Holzes so sehr auseinandergehende Anschauungen, daß die Verhandlung resultatlos verlief. — Im gleichen Jahre entsendete ein großes deutsches Holzhandelshaus seinen Vertreter und unterbreitete dem Mini- sterium einen Antrag, der sich aber als nicht diskutierbar erwies. Im Jahre 1893 erbat sich die zuerst erwähnte Münchener Firma im Vereine mit dem Vertreter eines vielbekannten, nament- lich im Osten der Monarchie im großen Stile tätigen Wiener und Budapester Handelshauses die Besichtigung anderer und gleich- zeitig auch der in Rede stehenden Nadelholzwaldungen. Ein Resultat ergab die Gewährung dieses Ansuchens nicht. Im gleichen Jahre bewarb sich eine zweite Wiener Firma, die damals große Geschäfte in der Bukowina betrieb, um die Krivaja- und Zep- waldungen. Wieder kein Abschluß. — Außer dieser Firma traten in diesem bewegten Jahre noch zwei Wiener Häuser auf, Eines Die Waldbenutzung. 227 derselben machte, was besonders bemerkenswert ist, die Bedin- gung, daß das Holz vom Landesärar loko Eisenbahnstation Zavi- dovi@ abzustellen sei. Darauf konnte nicht eingegangen werden, Dasselbe Ansinnen stellte 1894 die wiederholt erwähnte Münchener Firma und überreichte auf dieser Grundlage auch ein Anbot. Es wurde nicht akzeptiert. Eine zweijährige Pause — dann traten die Bewerbungen, als die Triftwaldungen der Örna gora und Grme6 planina schon in Betrieb der früher genannten Unternehmung aus dem Deutschen Reiche standen, in eine neue Phase ein. Das erste Bank- institut der Okkupationsprovinzen hatte sich 1896 entschlossen, die Exploitation der Nadelholzwaldungen zum (segenstande des Studiums zu machen und sich den damit im Zusammenhange stehenden Holzgeschäften zu widmen. In der Tat ließ auch die Bank 1897 mehrere Nadelholzgebiete, darunter auch das in Rede stehende, durch einen Fachmann eingehend studieren und sich von diesem mit namhaften Kosten förmliche Wirtschafts- und Nutzungspläne ausarbeiten. Das Institut kam jedoch durch die Elaborate zur Einsicht, daß diese Geschäfte sehr komplizierter Natur seien und zur gewinnbringenden Durchführung großer Er- fahrung und Geschicklichkeit in der Forstbenutzung und im Holz- handel bedürfen. Die Bank sah darum von einer direkten Beteili- gung an diesem Unternehmen ab, doch suchte sie für dasselbe — wie man uns sagt — Holzindustrielle bekannter Fachtüchtigkeit und finanzieller Kraft zu interessieren, wobei sie sich wahrschein- lich eine Beteiligung an den Geschäften vorbehielt. Auf diesem Wege kam nun eine unter den bisherigen Bewerbern noch nicht angedeutete (dermal im Krivajagebiet tätige) Wiener Holzhandels- firma in Beziehung zu den solange schon schwebenden Projekten. Dieses Haus nahm seinerseits Fühlung mit anderen hervorragen- den Firmen seiner Branche. Allein, wo immer in Österreich oder Ungarn angepocht wurde — erzählt unser Gewährsmann, dem wir ohne weiteres glauben können — lehnte man es hauptsächlich wegen Mangel an Zuversicht in die politischen Zustände ab, sich in Bosnien mit größeren Kapitalien für längere Zeit zu binden. Auch deutsche Firmen zögerten. Nur die mit dem Waldgebiet durch wiederholte sorgfältige Informationen schon vertraute Münchener Firma ging auf das Ansinnen einer Kooperation mit dem Antragsteller ein. Die beiden Firmen traten zusammen und überreichten dem Ministerium im Februar 1899 ein Kollektivoffert auf Überlassung des in Krivaja und Zepa abgebbaren Nadelholzes — am Stocke. Schon vorher — 1898 — hatte die deutsche Firma, welche in Örna gora und Grme&£ bereits in Vertrag stand, dem Ministerium Mitteilung gemacht, daß sie von Seite einer großen Wiener Bank aufgefordert worden sei, sich an dem projektierten Nadelholz- geschäfte Krivaja-Zepa zu beteiligen. Sie werde dieser Aufforde- rung Folge leisten. Im Monate März 1899 teilte denn die erwähnte Firma dem Ministerium auch mit, daß sie mit zwei 15* 228 Zweiter Abschnitt, Wiener Banken und einer ungarischen Bank die Grundzüge für ein Zusammengehen in einem Nadelholzgeschäfte in Bosnien, und zwar zunächst im Krivaja- und Zepagebiet festgestellt habe. Sie gab gleichzeitig auch die Bedingungen an, unter welchen sie den Abschluß wünschen würde. So lagen dem Ministerium endlich — nach zwölfjähriger Schwebe der verschiedenartigsten Projekte, Anträge, Anbote und Verhandlungen — von zwei Gruppen von Holzindustriellen und Banken, wenn auch noch in einigen Punkten zu ergänzende Offerte auf die in Rede stehenden Waldungen vor. Beide Offerte waren bis 23. April, beziehungsweise 2. Mai in definitiver Form überreicht. Inzwischen hatte das Ministerium noch zwei andere hervor- ragende Firmen, welche zu den im Laufe der Zeit hervorgetretenen Reflektanten zählten, im kurzen Wege unter Hinweis auf die neueste Situation einladen lassen, auf das in Rede stehende, von ihnen ohnehin schon an Ort und Stelle studierte Unternehmen mitzukonkurrieren. Die Firmenvertreter erhielten in Bezug auf die Grundlagen der Anbotstellung alle zweckdienlichen Informa- tionen und brachten hierauf gemeinschaftlich mit einer dritten Unternehmung am 30. April ein Offert ein. Auch diesen Offerenten standen zwei Bankhäuser (in Wien und Budapest) zur Seite. Da schon in den früheren Verhandlungen klar geworden war, daß es nicht leicht gelingen würde, entsprechende Anbote zu erlangen, wenn das Landesärar sich nicht herbeiläßt, die an die Station Zavidovi€ der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen sich anschließende Hauptwaldbahn durch das Krivaja- und Zepa- gebiet bis Kusate selbst zu erbauen, so war dieser Bahnbau, welcher wegen Verbindung des Bosna- und Drinatales allgemeine Bedeutung hat, tatsächlich in die Pflicht des Landesärars über- nommen worden und waren die Offerte paritätisch auf diese, den Reflektanten bekannte Bedingung gestellt. Das Anbot der Firma, welche derzeit die Krivaja- und Zepa- waldungen ausnutzt, wurde als das günstigste befunden und den Öfferenten der Zuschlag am 5. Mai 1899 erteilt. Einige Tage später lief zwar ein höheres Anbot der dritten Öfferentengruppe ein, konnte jedoch in Anbetracht der bereits getroffenen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden. Am 15. Mai 1899 wurde der Vertrag mit den Bestbietern auf 30 Jahre abgeschlossen. Bald darauf folgte der Abschluß des Ab- stockungsvertrages für das um die Waldungen des Unacgebietes vergrößerte Unternehmen der mehrfach genannten Firma aus dem Deutschen Reiche, beziehungsweise der von ihr ins Leben ge- rufenen Aktiengesellschaft. Die umsichtigen Einrichtungen, die diese Unternehmung in ihrer ersten kleineren Exploitation ge- troffen, die Kapitalskraft, die sie an den Tag gelegt, aber auch das Zusammenliegen der beiden Betriebe (vom ersten und zweiten Vertrage), mochten bestimmend dafür gewesen sein, bei der Örna gora- (Anteil Unac) Unternehmung von der Heranziehung & Fr h 5 Die Waldbenutzung. 229 anderer Firmen abzusehen, zumal es sich hier — wie noch gezeigt werden soll— um außerordentlich hohe Investitionskosten handelte. Der neue, auf 30 Jahre lautende Vertrag dieser Aktiengesell- schaft wurde am 28, Juli 1900 abgeschlossen. Die Geschichte dieser beiden Verträge, die eine Etatfläche von mehr als 230.000 ha betreffen und im Mittelpunkte der ganzen Aktion stehen, ist für die Beurteilung aller großen Stockverkäufe maßgebend. Sie zeigt, wie vorsichtig, immer nach den allmählig fester werdenden Anhaltspunkten vorschreitend, die Landesver- waltung vorgegangen ist. Sie zeigt auch, wie mutlos das Kapital der Holzbranche in und außer der Monarchie anfänglich vor den außerordentlichen Schwierigkeiten der Produktion und vor der politischen Situation auf dem Balkan zurückgewichen ist. Sie zeigt, wie sehr der eine und andere Reflektant seine finanziellen Kräfte überschätzt hatte und wie wohlgedacht das auf Seite des Ver- käufers zutage tretende Bemühen war, der herrschenden Unlust und Unschlüssigkeit der Reflektanten durch Begünstigung eines Konsortialunternehmens unter Mitteilnahme des Landesärars ent- gegenzuwirken. Sie zeigt, daß diese Idee, wenn auch in anderer Form in die Tat umgesetzt, endlich Siegerin geblieben, da ja in den beiden größten Verträgen nicht Einzelfirmen, sondern — allem Anscheine nach — nur Teilhabergruppen unter Vortritt der führenden Fach- und Kapitalkräfte in die Aktion ge- treten sind. Zu bedauern ist es, daß es schließlich zu einer Beteiligung ‘ des Forstärars nicht gekommen ist und daß somit das anfänglich zutage getretene Bestreben der Forstverwaltung, den Betrieb von den Schlägen bis zu den Werken in die eigene Hand zu fassen, nicht zum Ziele gelangt ist, wie es im forstwirtschaftlichen Inter- esse so sehr zu wünschen gewesen wäre. Wir behalten uns vor, die Vorgeschichte einiger anderer Abstockungsverträge an ihrer Stelle noch in aller Kürze zu be- sprechen, und übergehen nunmehr zur Darlegung der den meisten Verträgen einheitlich zugrunde gelegten Hauptbedingungen. Den Gegenstand der Verträge bildet das innerhalb der zu- gewiesenen Waldungen in den — jedoch nicht immer kartogra- phisch verzeichneten und auch nicht immer für die ganze Vertrags- dauer vorausbestimmten — Schlägen (Jahresschlägen) anfallende Nutz- und Brennholz. Unter Nutzholz ist das Schaftholz bis 25 cm (bei Weiß- und Schwarzkiefer bis 30cm) Zopfstärke zu verstehen, Als Brennholz gilt das Gipfelholz zwischen 25 (30) und 15 cm Durchmesser. Das Brennholz fällt mit 5 bis 10°/, der Nutzholzmasse an. Ein bestimmtes Bezugsquantum pro Jahr ist in den Verträgen wohl ausnahmslos ausgesprochen, aber in keinem Falle garantiert, vielmehr jede derartige Grarantie als ausgeschlossen erklärt. Über die Holzqualität — ob dieselbe den vertragsmäßigen Anforderungen entspricht oder nicht — hat in Streitfällen in der 230 Zweiter Abschnitt. Regel der vom k. u. k. gemeinsamen Ministerium delegierte höhere Forstbeamte endgiltig zu entscheiden und sich dabei gegenwärtig zu halten, daß durchaus faules oder modriges, ferner durch Äste ungewöhnlich verunstaltetes und sehr rauhes Holz, kurz Holz, welches kein „Handelsgut” bildet, weder als Brenn- noch als Nutzholz in Rechnung gestellt werden könne. Für die Form der Schlagführung ist, wo den Verträgen ein Wirtschaftsplan beiliegt, dieser allein, sonst der allgemeine Grund- satz maßgebend, daß die forstwirtschaftlichen Rücksichten — dies wird immer nachdrücklich betont — über die Schlagführung ent- scheiden, welche in den meisten Verträgen als eine plentermäßige bezeichnet ist. Den Holzkäufern steht keinerlei Einfluß auf die Schlagführung zu. Die Stammhölzer sind bis zum Gipfel zu entrinden und die Schläge nach Maßgabe der vom Forstpersonal zu treffenden be- sonderen Anweisungen zu räumen. Bei den die Regel bildenden Plenter- und Lichthieben, kurzum bei den Schlägen, die keine vollen sind, erfolgt die Anweisung des zu nutzenden Holzes stammweise; bei Kahlschlägen, welche nur ausnahmsweise geführt werden, geschieht sie durch Markierung der Schlaggrenzen. Wird das Maß der Anweisung überschritten, so verfällt der Käufer in empfindliche Geldstrafen. Die zufälligen Ergebnisse innerhalb des Vertragsgebietes (Windwürfe, Insektenschadenholz u. dgl.) haben die Käufer zu den Vertragspreisen zu übernehmen, wenn die Fällungs- und Lieferkosten den normalen Betrag nicht um 50°/, überschreiten. Hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung, Benutzung und seiner- zeitigen Übergabe der Transportanstalten, dann hinsichtlich der Sägewerke und sonstigen industriellen Einrichtungen und der Verwaltungs- und Betriebsgebäude gilt in der Regel folgendes: Die zur Errichtung von Bauten etwa zur Verfügung stehenden ärarischen Grundstücke werden den Käufern für die Vertrags- dauer unentgeltlich zur Benutzung überlassen. — Das für Bauten aller Art erforderliche Holz, sofern es Vertragsholz, d.h. Nutz- oder Brennholz von der oben bezeichneten Beschaffenheit ist, beziehen die Käufer zum halben vertragsmäßigen Preise, anderes Holz haben sie mit dem halben Betrage der jeweilig geltenden Stocktaxe zu bezahlen. — Den Käufern ist die Benutzung der natürlichen Wasserläufe zur Riesung (Wasserriesen), Trift und Flößung der Hölzer, jedoch nur nach Maßgabe der von der Landesregierung aufgestellten Trift- und Flößereiordnungen zu- gestanden. Die Käufer sind verpflichtet, jene Bauten, welche die Behörden hierbei notwendig finden, durchzuführen, widrigenfalls dieselben vom Verkäufer auf Rechnung, Gefahr und Kosten des anderen Teiles veranlaßt werden. — Solche Bauten sind vom Käufer stets in gutem Zustande zu erhalten. — Entbehrlich ge- wordene Holzbringungs- oder Schutzbauten sind auf Verlangen der Landesregierung vom Käufer auf eigene Kosten abzutragen und das Abbruchmateriale unschädlich zu deponieren. Wenn nicht, f k } E l Die Waldbenutzung. 231 geschieht dies von der Landesregierung für Rechnung und auf Gefahr und Kosten des anderen Teiles. — Der Landesregierung steht während der Vertragsdauer das unentgeltliche Mitbenutzungs- recht aller vom Käufer zu Land und zu Wasser errichteten Holz- bringungsbauten und Anlagen, einschließlich aller von der Firma hergestellten Waldbahnen zu. Das Gleiche gilt von den durch den Käufer errichteten Manipulationsgebäuden. Ferner sind folgende wichtige Bestimmungen getroffen. In dem Rechte der unentgeltlichen Mitbenutzung der Bringungs- anstalten ist auch das Recht der Landesregierung inbegriffen zu verlangen, daß die Käufer auf ihren eigenen Anlagen Holz- bringungen für Rechnung der Landesregierung gegen bloßen Ersatz der effektiven Arbeitsleistung (also ohne Amortisations- und Erhaltungskostenquoten) zur Ausführung übernehmen. — Die von den Kontrahenten angelegten Wege, Trift- und Floßb- bauten ist auch die Bevölkerung der betreffenden Bezirke, respek- tive Kreise unentgeltlich zu benutzen berechtigt, insofern es sich um die Bringung ihres eigenen Holzbedarfes handelt. Einheimi- schen Unternehmern und Fremden überhaupt ist die Benutzung derselben nur gegen angemessene Entschädigung und unbeschadet des ungestörten Betriebes gestattet. In Streitfällen, welche sich auf das Recht, die Bedingungen und die Ausübung der Mit- benutzung beziehen, entscheidet die Landesregierung und end- giltig das Ministerium unter Ausschluß des Rechtsweges, auf den der Käufer verzichtet. Mit Ablauf der Nutzungsdauer, sowie mit Beendigung der Holznutzung in einem Bringungsgebiete, übergehen im ersteren Fall sämtliche, im letzteren die im Bringungsgebiet befindlichen, vom Käufer im Interesse des Nutzungs- und Lieferungsbetriebes auf ärarischem Grund und Boden errichteten Holztransportanlagen und -Anstalten, speziell auch etwaige Roll- und Drahtseilbahnen — jedoch mit Ausschluß des eisernen Oberbaues und des „rollen- den” Materials — sowie Manipulationsgebäude und Forsthäuser ohne Vergütung in das Eigentum des Landesärars. Dem Käufer bleibt es unbenommen, die von ihm im Ver- tragsgebiete auf ärarischem Grund und Boden errichteten Säge- werke und andere technische Werke und Vorrichtungen für die Umformung und Verarbeitung der Hölzer nach Beendigung der Holznutzung auf eigene Kosten wegzuräumen, falls nicht inner- halb eines Jahres nach Einstellung des Betriebes in diesen Werken ein Übereinkommen mit der Landesregierung wegen Überlassung derselben zustande kommen sollte. Die Kosten der Vorweisung der Schläge und der Holzabmaß haben die Käufer auf Grund der amtlich adjustierten Rechnungen zu bezahlen. Schon aus den Bestimmungen über die Mitbenutzung der Transportanstalten ist zu entnehmen, daß die Landesregierung die Interessen der einheimischen Bevölkerung sorgfältig wahrgenom- men hat. Dafür sprechen auch noch andere Vertragspunkte. 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Truppen zu erzeugen und zu beziehen, Die Bestimmungen über die Mitbenutzung der Transport- anstalten durch das Landesärar und dritte Personen sind für das ganze Land in Anbetracht des besonderen Umstandes, dass es sich in den meisten Vertragswaldungen um bisher schlecht praktikable oder auch ganz unwegsame (Grebiete handelt, von großer Be- deutung, um so mehr als durch einzelne Waldbahnen, wie z.B. Zavidovic—Kusaöde oder Drvar—Knin wichtige Verkehrslinien er- schlossen wurden. Selbstverständlich sind die Verträge mit allen jenen strengen Bestimmungen bezüglich der Zahlung des Kaufpreises, der Ver- tragsauflösung, des Kautionsverlustes u. dgl, dann mit jenen empfindlichen Geldbußen für eine Reihe von Vertragswidrigkeiten ausgestattet, wie sie in ärarischen Verträgen nun einmal gang und gäbe sind. Auf den Kriegsfall sehen die meisten Verträge gar nicht vor. In einigen finden sich Bestimmungen, welche die in einem solchen Fall nötige Erstreckung der Fristen betreffen. Die Holzkäufer hatten demnach keinen allzu leichten Stand. Abgesehen von den meistens außerordentlich hohen Investiti- onen für den Transport und die Verarbeitung der Produkte, wurden sie mit mehrfachen, nicht unbedeutenden Verpflich- tungen, die den Abstockungsunternehmern in den Karpathen in der Regel nicht auferlegt werden, belastet, so z. B. mit der Bestreitung der Betriebseinrichtungskosten (Crna gora— Grmet, Krivaja—Zep, Pribinice—Usora), mit den Kosten der Holzvorzeige und -Abmaß, mit der Erbauung von Forsthäu- sern und Unterkünften für das Schutz- und Hilfspersonal, mit der Übernahme von Mitbenutzungsrechten des Ärars an den Transportanstalten, mit allen Kosten der Vertragserrichtung, mit der Firmenprotokollierung im Okkupationsgebiete, mit der Vorsorge für die nötigen Wohlfahrtseinrichtungen, mit der Er- bauung von ÜGendarmeriekasernen, die infolge des großartigen Wald- und Sägenbetriebes an vielen Punkten notwendig ge- worden waren usw. 236 Zweiter Abschnitt. Nun — zu den einzelnen Verträgen. Um uns kürzer fassen zu können, haben wir dieselben Seite 232 bis 234 in tabellarischer Form verzeichnet und mit Rücksicht auf eine bessere Orientierung der Leser über die volle Bedeutung des Vertragswesens auch die bei den Regiebetrieben bereits besprochenen Verträge einbezogen. Eine dritte Kategorie von Verträgen, die Verkäufe in ganzen Stämmen am Stock, sind in die Tabelle nicht aufgenommen. Sie betreffen zumeist die Abstockung von Buchen in kürzeren Fristen behufs Erzeugung von Spaltwaren und Brennholz oder Kohle. Diese Verträge gedenken wir nur einer summarischen Bespre- chung zu unterziehen. Vertragsgebiet der Firma A,*) — Verträge 1 und 2. Dieses Unternehmen ist derzeit wahrscheinlich das größte seiner Art in Europa. Die in die Etatberechnung genommenen Waldungen im Ausmaße von 136.807 ka betragen nahezu 10°/, der gesamten Hoch- waldfläche des Staatsbesitzes. Sie bedecken den nordwestlichen Block des großen mittelbosnischen Waldgebirges, welches sich vom Vitorog (1907 m) im Süden bis an die Una an der kroatischen Grenze erstreckt. Die Waldungen sind kartiert, eingeteilt und taxiert. Das Forsteinrichtungsoperat bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Die Nutzungsanordnungen wurden auf 30 Jahre getroffen, für das erste Jahrzehnt mittels eines detaillierten Hauungsplanes, für die zwei folgenden mittels eines allgemeinen Einrichtungsplanes. Die Bestände setzen sich nach dem Anfangsstande (1900) zu- sammen aus: 19.677 ha Jungholz, 9.107 ha Mittelholz, 108.023 ha Altholz und überständigem Holze. Der Holzmassenvorrat beträgt rund 34,000.000 fm, wovon 60 Prozent Nadelholz sind — oder zirka 250 fm für 1ha. Zum Hiebe kommen im I Jahrzehnt .... . .16.126ha mit einem Abtriebsertrage von . „ . 1,342.330 fm hart und 4,557.820 /m weich oder 360 fm für l1ha, wovon 280 fm weich. Hiervon können 45 bis 50°, Nutzholz erwartet werden. *) Es mag sonderbar erscheinen, daß wir die Firmen nicht nennen, wiewohl die Mehrzahl der Namen in der Monarchie allgemein bekannt ist und viele bei Diskussion der „bosvischen Gefahr” Tag für Tag genannt wurden. Es geschieht dies lediglich aus dem Grunde, weil wir nicht wissen können, ob die Nennung allen beteiligten Firmen genehm ist. Es entspricht somit der Vorsicht, die Nennung überhaupt zu unterlassen, a h Die Waldbenutzung. / 237 Im II. Jahrzehnt sind zum Hiebe vorgesehen , . 16.915 ha Im III. Jahrzehnt sind zum Hiebe vorgesehen . .17.288 ha Insgesamt . 50.329 ha Neben dieser flächenmäßig geordneten Nutzung werden an den Rändern der bezeichneten großen Waldkomplexe noch Plen- terungen zur Deckung des Holzbedarfes der Eingeforsteten statt- finden. Nach Ablauf des Vertrages werden an ÄAlthölzern noch vor- handen sein 57.694 ha mit etwa 50°/, gemischten Beständen, in denen das Nadelholz, und ebenso vielen, in denen die Buche vor- herrscht. Da der normale Flächenetat für das Jahrzehnt 11.400 ka, für 30 Jahre 34.200 ha beträgt, bedeutet die Vorschreibung von 50.329ha Nutzungsfläche etwa das 1'47fache des normalen Etats. Da jedoch keine Vollschläge geführt werden, kann die obige Vor- schreibung nicht voll gerechnet und muß nach Maßgabe des zu- rückbleibenden Bestandes noch reduziert werden. Ohne uns dies- falls in irgendwelche, in dieser großen Fläche mit hinreichender Annäherung doch nicht mögliche Berechnung einzulassen, können wir sagen: Dieses Nutzungsmaß ist mit Rücksicht auf den urwald- mäßigen Zustand der Bestände, den tatsächlichen Stillstand ihres Zuwachses als durchaus zulässig, ja in finanzieller Beziehung ge- radezu als geboten, im Hinblicke auf die Wohlfahrtswirkungen des Waldes aber — bei genügender Obsorge für die Verjüngung — zum mindesten als unbedenklich zu bezeichnen. Die österreichische Staatsforstverwaltung ist, durch ähnliche Umstände dazu bestimmt, in den Urwäldern der Karpathen Graliziens und der Bukowina nicht anders vorgegangen, und wenn es nach denen, die bereits angeführt wurden, überhaupt noch fachmännischer Zeugnisse für die Berechtigung eines solchen Vor- ganges bedarf, so ist uns erst jüngst wieder das Urteil eines hervorragenden deutschen Fachmannes bekannt geworden, auf das wir hinzuweisen nicht unterlassen können. Professor Dr. Schwappach°?) hat nach einer Bereisung der Bukowina und Rumäniens sich darüber in umfassender Weise ausgesprochen. Es gereichte uns zur Befriedigung in seinen An- schauungen den unseren wieder begegnet zu sein. „Wer immer einen Urwald ‚anschneidet‘,” — sagten wir in unserem Vortrage vom 8. Jänner d. J.— „wird heutzutage in gewissem Sinne als Tempelschänder angesehen, unbekümmert darum, daß unsere Kultur und Wirtschaft dies fordert.” Und Dr. Schwappach schreibt: „Irotz der Gefühle der Entrüstung und des Bedauerns, welche jeden westeuropäischen Forstmann angesichts solcher Zu- stände ergreifen” (Berichterstatter meint die Zustände im ausge- nutzten Urwald) „sagt die ruhige Überzeugung schließlich doch, daß man den Wealdbesitzern keinen Vorwurf machen darf. Sie können und dürfen nicht Millionen einem forstlich-ästhetischen Empfinden opfern, die Ausnutzung kann aber unter den ge- 238 Zweiter Abschnitt. gebenen Verhältnissen nicht anders stattfinden, wie es ge- schieht.” In der Vorgeschichte dieser Unternehmung wurde schon an- gedeutet, daß es sich hier um ein Waldgebiet von zweifacher Gravitation und verschiedener Transporteinrichtung handelt. Der Holztransport aus dem südlichen Teile der Crna gora (7863 ha) gravitiert zum Ribnikflusse und durch diesen zur Sana, welch letztere auch den Einschlag der Grmec planina (53.117 Aha) in sich aufnimmt und endlich auf der Una dem Bestimmungsorte zuführt. Der größere, nördliche Teil der Erna gora-Waldungen (54.392 ha) ist auf den Landtransport angewiesen, der sich naturgemäß dem Tale des Unac zuwendet. Diese Transportrichtungen bestimmten die Lage der beiden Sägewerke: in Dobrlin an der Una wurde das erste, in Drvar am Unac das zweite errichtet. Das Dobrliner Holz gelangt zuerst auf Waldbahnen und mit Anwendung von Bremsbergen, die den Abfall des Plateaus über- winden, aus dem Walde an das Triftwasser und erreicht mittels Trift auf dem Ribnik und der Sanica, ferner Flößung auf der Sana und Una den Ort seiner Bestimmung. Auf diesem weiten Wege wird es nach 56km Trift im Rechenhofe zu Caplje ge- sammelt, hier gebunden und nun 90km weit geflößt. Die Landung in Dobrlin erfolgt mittels eines Dampfkrahnes, der das Holz aus den Flößen hebt und einer 0'8km langen Lokomotivbahn zur Be- förderung auf den Klotzplatz übergibt. Der Hauptmotor des großen, geräumig placierten Werkes in Dobrlin ist eine Dampfmaschine von 200 Pferdekräften mit Frickartsteuerung. Eine primäre Dynamo von 42 besorgt die Manipulation auf dem Klotzplatze, betreibt eine Kopfsäge und versieht die Beleuchtungsanlagen. Eine vortreffliche Einrichtung ist für die Lagerung und Sortierung der Klötze auf dem Klotz- platze getroffen, wo zwei Bockkrähne mit vier sekundären Dynamos das Abheben, Befördern und Ablegen der Klötze mit — fast möchte man sagen — graziöser Leichtigkeit besorgen. Ein Laufkrahn erleichtert in der Säge die Einführung der schweren Bloche ins Geatter. Das Sägewerk arbeitet mit 6 Vollgattern und 1 Saumgatter, 3 Saum- und Lattenkreissägen, 3 Querabschnittsägen und 1 Uni- versaltischlermaschine, welche die fertigen Bestandteile zur Kisten- fabrikation ausarbeitet. Im Unacanteil der Crna gora hat die Waldbahn volle Herr- schaft, die Schienenstränge laufen bis an den Fuß der Schläge, die Lokomotiven besorgen den größten Teil der Transportarbeit. Das Gebirge entbehrt jedes offenen Wasserlaufes, Quellen sind auch nicht vorhanden, die Wasserbeschaffung bildet auf dem Hoch- plateau bedeutende Schwierigkeiten. Ein Tovar (Pferdelast) Wasser mit 60 bis 70/ kostet im Schlage 1'20 K. So ist es denn nicht zu bezweifeln, daß die Wasserbeschaffung im Jahre 1903, wie man uns sagte, 13.000 X gekostet habe. | EN Pad. =! » Dei Waldbenutzung. 239 De — — Auf dem Hauptstrange Vußja poljana—Ostrjel (40 km) gelangt das Rohholz nach ÖOstrjel, einen Umschlagplatz, wo es mittels eines elektrischen Krahns auf die für den Transport zum Säge- werke Drvar bestimmten größeren, mit Vakuumbremsen versehenen Wagen (von 107 Tragfähigkeit) verladen wird. Auf einer sich hier anschließenden, schon als Industriebahn (Schienen 125g) zu be- zeichnenden, 24km langen Bahn werden die Holzzüge zum Säge- werke Drvar abgelassen. Drvar liegt im Tal des offenen Unac, östlich von Trubar, mitten im Karstgelände. Auch hier besorgt ein Krahnensystem mit elektrischem Antrieb die Lagerung und Sortierung des Bloch- holzes. Das Sägewerk mit seinen ausgedehnten Nebenanlagen ist eine Industriestätte ersten Ranges, die Einrichtungen entsprechen dem vorgeschrittensten Stande der Sägebautechnik. 11 Vollgatter stehen in Betrieb, 3 weitere Gatter können nach den Raumver- hältnissen jederzeit angeschlossen werden. Die ökonomische Ausnutzung des Materials, die feine Be- handlung des Schnittes, die sorgfältige Sortierung, Verteilung und Lagerung der Schnittware und die peinliche Bedachtnahme auf die Ansprüche des Holzmarktes läßt hier sofort erkennen, daß das bosnische Holz vermöge der Reinheit seiner Bearbeitung der Durchschnittsware weit überlegen ist. Die Einrichtungen für Unfallverhütung und Wohlfahrtspflege stehen auf der Höhe der Zeit. Die Gesamtsituation dieses Unternehmens brachte es mit sich, daß hier eine Anlage für den Transport des Schnittmate- rials erst zu schaffen war. Indem die Firma die Schmalspur- bahn Drvar—Knin (78km, 14%kg Schienen) erbaute, gewann sie mit daranschließender Benutzung der österreichischen Staatsbahn- linie Knin—Perkovie—Sebenico (95km) den Hafen von Sebenico. Hier war ihr aber noch die Aufgabe gestellt, einen Stapelplatz für direkte Verladung der Ware einzurichten. Die Firma hat auch diese Aufgabe glänzend gelöst. Sie er- warb eine zur Staatsbahn günstig gelegene, in die Bucht von Sebenico eingreifende Landzunge, stellte die nötigen Verbindungs- geleise her und läßt nun die Schiffe vor dem eigenen Lande Anker werfen. Hierin unterscheidet sich das Unternehmen der Firma A von ‚allen anderen, welche in der Lage waren, ihre Etablissements an eine bestehende öffentliche Verkehrsanstalt anzuschließen. Die Investitionen, die vom Sägewerke abwärts bis Knin und in Sebenico gemacht wurden, sind in Minimum auf 2,150.000 X zu schätzen. Wir kehren nun aber in die Waldungen zurück, wobei wir gleich bemerken wollen, daß dieser Rückweg in Bezug auf Crna gora 220 bis 230 km bedeutet. Abgesehen von den Strecken Östrjel—Drvar und Drvar— Knin, beträgt die Gesamtlänge der in beiden Exploitationsgebieten 240 Zweiter Abschnitt. derzeit in Betrieb stehenden und noch innerhalb des laufenden Jahres (1904) in Betrieb zu setzenden Lokomotivhauptbahnen . . tee 2 DR die Lokomotivnebenbahnen belaufen sich auf. . 31 km, die ‚Rollbahnen- auf „u iess sn ee Dans en Nach dem Exploitationsplane werden im ersten Jahrzehnt (bis 1910) noch 74km Haupt- und 66km Nebenbahnen gleicher Art nebst 70km Rollbahnen zu erbauen sein. — Von 180 km Waldbahnen, die zum guten Teile noch aus dem ersten Vertrage datieren, ist der Oberbau derzeit schon abgetragen. Für das zweite und dritte Jahrzehnt ist der Exploitationsplan wohl noch nicht ausgearbeitet, wenn auch die Grundzüge des- selben bekannt sind. Keinesfalls läßt sich derzeit darüber eine zuverlässige Berechnung anstellen. Durchaus glaubwürdig aber muß es dem Fachmann erscheinen, daß die Investitionen zu Wald für bestehende 24km Industriebahn (Östrjel—Drvar), dann 52 km Haupt-, 31 km Nebenlokomotivbahnen und 26 km Rollbahnen, ferner für im ersten Jahrzehnt noch zu erbauende 74, 66 und be- ziehungsweise 70km Bahnen gleicher Art und Abstufung, dann für die Trift- und Flößereieinrichtung und die im Betrieb stehen- den Bremsberge, endlich für die beiden Werksanlagen samt allem Zugehör einen Betrag von mindestens 6,000.000 X beanspruchen. Es würde einen viel zu umständlichen, über den Zweck dieser Schrift hinausgehenden Kalkul erfordern, wollten wir die Gestehungskosten des Rohmaterials loko Dobrlin und Drvar aus den Einzelposten ableiten. Wir beschränken uns also darauf zu sagen, daß die auf Grund verschiedener Daten vergleichend an- gestellten Berechnungen für 1 fm Rohmaterial samt Platzmani- pulation und Verschnitt für Dobrlin einen Gestehungskostensatz von . .12bis13 X „. Diwar a a 2 2. SE ergeben haben. Das Schnittmaterial käme also bei 55°, Ausbeute in Dobrlin auf rund . . . . 2180 bis 23°60 K „ Divar „20,00. 22000 „ 20:00, Die Fracht- und sonstigen Kosten von Dobrlin nach Fiume (331 Bahnkilometer) und in Fiume selbst belaufen sich auf etwa 9 K; dieselben Posten von Drvar nach Sebenico (78km eigene Bahn, 95km Staatsbahn) und in Sebenico selbst auf etwa 7K. Die Firma käme also mit den Selbstkosten von 3080 bis 3260 K von Dobrlin nach Fiume und von 30'60 bis 32:50 X von Drvar nach Sebenico und bis zum Seeversand. Wird diesen Ziffern ein Durchschnittspreis des Schnittmaterials von 34 bis 35 X gegenübergehalten, so sind daraus die Gewinnstchancen des Unter- nehmens zu ermessen. Sie können sich je nach fortschreitender Verbesserung der Waldmanipulation und des Sägenbetriebes, sowie des Schnittwarenpreises erhöhen, sie können auch von Die Waldbenutzung, 241 Betriebsstörungen und Marktkonjunkturen empfindlich herab- gestimmt werden. Der Leiter des Unternehmens schrieb uns im November v. ]J.: „Ich sehe heute, daß wir mit dem jetzigen Teilbetriebe über die Gestehungskosten, Zinsen und Amortisationen nicht oder nicht sehr erheblich hinauskommen. Es bedarf also aller Aufmerksam- keit und des größten Fleißes, um bei vollem Betriebe ein Resultat zu erzielen, das als ein befriedigendes bezeichnet werden kann, der aufgewendeten Arbeit, Sorge und Mühe jedoch kaum voll entsprechen wird, Dafür, daß wir nicht leichtfertig schleudern und Preise drücken, ist gesorgt.” Aus dieser Darstellung dürfte erhellen, daß die außerordentliche Höhe der Investitionskosten eine längere Vertragsdauer erheischte und daß diese Kosten, sowie der weite und schwierige Transport dem Stockpreise keinen großen Spielraum ließen. Dieser letztere wurde für das zweite Jahrzehnt um 20, für das dritte Jahrzehnt um 40°/, gegenüber dem Anfangspreise steigend vereinbart. Was den Umfang und die Form der Nutzungen anbelangt, gelten die Bestimmungen des $ 3 des Vertrages. Nach dem Wort- laute desselben erfolgt die Regelung der gesamten Abnutzung auf Grund des von der Landesregierung aufgestellten Wirtschafts- planes, der in allen diesbezüglichen Fragen als maßgebend erklärt wird. Zunächst gilt also der für das erste Jahrzehnt aufgestellte Hauungsplan, in der Folge werden die von Jahrzehnt zu Jahr- zehnt im Wege der Revision — unter Benutzung der Erfahrungen der verflossenen Wirtschaftszeit — im Einvernehmen mit der Firma aufzustellenden Hiebspläne und Betriebsvorschriften maß- gebend sein. Der Hauungsplan für das laufende Jahrzehnt setzt den Wald- besitzer in die Lage, die Schläge mit der gebotenen Schonung des Bodens und des Bestandes auszuzeichnen. Der Passus „Kahl- hieb mit Überhalt der zur Neubestandesbildung tauglichen jüngeren wuchskräftigen Fichten und Tannen, sowie der zum Bodenschutze nötigen Buchen” bildet eine stehende Formel für die Hiebsführung. In der Regel heißt es im Anschlusse daran auch: „Nach dem Ab- triebe Fichten- und Tannenanbau durch Schneesaat.” — Im übrigen sind Lichtungshiebe und Plenterschläge vorgesehen. In den ersten Jahren, während der Geltung des früheren Vertrages, wurden die Schläge (wie auch aus dem Exkursions- berichte des Reichsforstvereines zu entnehmen war) sehr vor- sichtig behandelt. Man bewegte sich damals in Beständen, welche schon kräftig unterwachsen waren und dem Hiebe sehr entgegen kamen. Der Charakter der heutigen Schläge in Örna gora (die (srme6waldungen besuchten wir nicht) spricht sich in zwei Haupt- formen aus: sie sind entweder plentermäßig geführt und enthalten nach der Nutzung außer Buche noch Tanne und Fichte in allen Hauptaltersstufen, vorwiegend jedoch Vorwüchse und Mittelholz, — oder sie stellen sich so, daß hauptsächlich Buche zurückbleibt und das Mittel- und Jungholz der beiden anderen Holzarten unter- Dimitz, Bosnien. 16 242 Zweiter Abschnitt. geordnet vertreten ist. Im Höhengürtel der Bestände wird allent- halben eine mäßigere Ausnutzung beobachtet. Da es sich hier um ein ausgesprochenes Karstgebirge handelt, dessen Waldregime plötzlich in großen Flächen eine durchgreifende Veränderung erfährt, sympathisieren wir unter allen Umständen mit den vorsichtigeren Formen der Schlag- führung. Unseres Erachtens ist mit Kulturen nicht sofort vorzu- gehen. Vorerst ist zuzuwarten und dafür vorzusorgen, daß die Nutzungsorte vom Weidegang und jedem weiteren Hiebe, wenn er nicht Freistellung von Nadelholzanwüchsen bezweckt, eine an- gemessene Zeit hindurch verschont bleiben. Die Natur selbst wird dann zu erkennen geben, wo und in welchem Moment und in welcher Weise sie von Menschenhand der Hilfe bedarf. Da die Buche gewiß gut für sich selbst sorgen wird, scheint uns der künftige Bestand gesichert zu sein. Bei entsprechendem Überhalt von Samenbäumen, rechtzeitiger Vornahme von Ausfüllungen, nötigenfalls mit örtlichen Raumhieben im Buchenanwuchs, wird sich auch dem Nadelholz der erwünschte Anteil am Zukunfts- bestande sichern lassen. Zu den Nutzungen des Hauptvertrages werden in etwa fünf Jahren diejenigen in den nach Drvar bringbaren, in der süd- östlichen Fortsetzung des Örna gora-Zuges gelegenen Beständen Pliva und Janj pro 9787 ha mit einem Jahresanfall von zirka 16.000 fm weichen Holzes hinzutreten, auf welche Bestände der Firma seinerzeit die Option eingeräumt wurde. Indessen wurde die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für diese Nutzungen an- geordnet. Außerdem steht der Firma A auf Grund des Vertrages vom 7. März 1903 (Vertrag 2 des Ausweises S. 232) die Ausnutzung von Buchen in der Waldung Pastirevo mit jährlich 2000 fm auf 6 Jahre zu. Da die Unternehmung überdies die Abstockung mehrerer Kolonisationsobjekte erworben hat, verschneidet sie in Dobrlin auch Buche und exportierte sie in den letzten Jahren durchschnitt- lich 500 Waggons Kohle. Vertragsgebiet der Firma B, Vertrag 3. Dieser Vertrag, dessen Vorgeschichte die Leser schon kennen, ist vermöge des Ausmaßes der Vertragswaldungen und des voraus- sichtlichen Abtriebsertrages der zweitwichtigste, weshalb wir ihm gleichfalls eine eingehendere Besprechung widmen. Die Nutzungen laufen bis 1930 und betreffen den nach Maß- gabe des Wirtschaftsplanes abgebbaren Bestand an Fichten-, Tannen- und Kiefernholz (Schwarz- und Weißkiefern) in den Kri- vaja- und Zepwaldungen. Diese umfassen: im Grebiet der unteren Krivaja . . . 43.017 ha 1 R „ oberen N 832.884 ha } 9.552 ha ; ; „ Zepa 19.651 ha Die Waldbenutzung. 243 Der Vertrag 3 weist, wie schon bemerkt, insofern eine Be- sonderheit auf, als sich die Landesregierung verpflichtete, zur Besorgung der Holztransporte im Vertragsgebiet eine Waldbahn zu erbauen und deren Betrieb und Benutzung der Firma gegen eine jährliche Zahlung von 105.000 fl. = 210.000 X auf die Dauer von 30 Jahren, vom Tage der Übergabe an gerechnet, zu über- lassen, wobei jedoch die Firma die Fahrbetriebsmittel (rollendes Material) selbst beizuschaffen hatte und ihr obliegt, die Bahn in betriebsfähigem Zustande zu erhalten. Das Landesärar hat sich das unentgeltliche Mitbenutzungsrecht der Bahn im Sinne der vorbesprochenen allgemeinen Bestimmungen vorbehalten. Diese Bahn nimmt in Zavidovi& ihren Ausgang, folgt dem Krivajatal nach Olovo, läuft dann durch das Stup&anicatal bis nach Han Pjesak und in das Zepgebiet bis Kusade, wo sie mit 1187 km abschließt. Die dem Landesärar hiernach durch 30 Jahre zufließende Rente von 210.000 X hat bei 5°/, einen Jetztwert von 3,228.225 X, es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß der Bau, unter der be- währten Leitung des technischen Chefs der bosnisch-hercegovini- schen Staatsforstverwaltung im gemeinsamen Ministerium, namhaft billiger zu stehen gekommen ist. Da uns indessen die Art und Weise der Finanzierung des Baues nicht bekannt ist, beschränken wir uns darauf zu notieren, daß die Annuität von 210.000 X sich bei angenommenem mittleren Transport von 172.000 fm Rohholz auf 122 K pro 1 fm verteilt. Das Vertragsgebiet dehnt sich südöstlich von Zavidovi6 zwischen den Vertragswaldungen der Firma D (Gostovic), jenen der Firma C (Drinawaldungen) und dem vorhin geschilderten Regiebezirke Vare$ aus, in welch letzteren es mit einem Komplex von 20.035 ha eingreifen wird. Das Gebirge gehört zumeist dem Triaskalk an, im unteren Krivajatal kommt auch Serpentin in größerer Ausdehnung vor. Der Waldbestand setzt sich in einer für die hierortigen Ver- hältnisse günstigen Verteilung aus 6.974ha Jungholz, 25.565 ha Mittelholz und 63.013 ha Althölzern zusammen. . Die Nutzungsanordnungen sind mit Rücksicht auf das starke Überwiegen des Altholzes so getroffen, daß a ea ea ea anal sei RL sr Bi r a Bea ke desslans Zar te. er El. F ae. a en mt ren ar BR RG zum Hiebe herangezogen werden. Für die Bedürfnisse des Landes- ärars und der Eingeforsteten ist eine Jahresschlagfläche von 186 ha und somit für 30 Jahre von 5580 Aa in Aussicht genommen. Die gesamte Hiebsfläche für 30 Jahre beträgt sonach, die Räumungshiebe von 226 ha ungerechnet, 30.519 ha, welche gegen- 16* 244 Zweiter Abschnitt. über dem, dem 120jährigen Umtriebe entsprechenden Normaletat von 23.880 ha das 1'27fache darstellen. Die Zulässigkeit dieses Flächen- hiebssatzes noch zu erörtern, erscheint überflüssig. Wir wollen nur hervorheben, daß nach Ablauf der Vertragszeit an Althölzern, die inzwischen nur einer gelegentlichen oder mäßigen Benutzung unterliegen werden, noch (63.013 — 30.519) 32.494 ha, darunter etwa 8300 ha reiner Buchenbestand, vorhanden sein werden. Der Abtriebsertrag für das I. Jahrzehnt ist in den Vertrags- schlägen auf 4,165.200 fm, und zwar: auf 846.800 fm hart, „ 3,318.400 fm weich, im übrigen auf 1,474.430 fm, und zwar: 777.900 fm hart, 696.530 fm weich geschätzt. Da die Buche und die anderen Laubhölzer in den Vertragswaldungen bis auf weiteres am Stocke verbleiben, be- trägt der Massenhiebssatz für die nächsten 10 Jahre 4,792.830 fm oder, da der konkrete Holzvorrat auf 27,000.000 fm geschätzt ist, zirka 15°/, des letzteren. Vom Nadelholze pro 3,318.400 fm können in runder Ziffer 165.000 bis 180.000 fm Merkantilholz erwartet werden. Die Ausbringung des Holzes stützt sich auf die Hauptwald- bahn Zavidovie—Kusate. Die Nebenbahnen werden nach Fort- schritt des Betriebes erbaut und gleichfalls mit Lokomotiven be- fahren, während die Rückung aus den Schlägen je nach Ent- fernung und Terrainbeschaffenheit mittels Riesen, Knüppelwegen oder einfachen Ausziehens erfolgt. An Nebenbahnen und sonstigen Greleisen bestehen und werden bis Ende 1904 noch anzulegen sein 62km; bis zum Jahre 1909 ist die Ausführung von weiteren 84km Waldbahnen geplant, Für diese Transporteinrichtungen dürften investiert worden sein: Fahrpark der Haupt- und Nebenbahnen mindestens . 500.000 X Nebenbahnen und sonstige Geleise etwa . . . . . .. 700.000 „ Erweiterung des Waldbahnnetzes . . . . . 900.000 bis 1,000.000 „ Hochbauten im Walde 7:5, Wa) 5 Zr. | 0 Summe . 2,185.000 bis 2,285.000 X Der Verschnitt des Vertragsholzes erfolgt auf der an der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahn nächst der Station Zavidovie erbauten Dampfsäge, der größten des Landes und wohl auch einer der größten Europas. (Die Dampfsäge in Pacyköw in Galizien wird offiziell mit 20 Bundgattern angegeben, das Etab- lissement Skönvik in Schweden arbeitet mit 15 Bundgattern, endlich die Dampfsäge zu Demnia wyäna in Galizien mit 12 Bund- gattern.) Die Waldbenutzung. 245 Das Etablissement in Zavidovid beherrscht mit allen seinen Nebeneinrichtungen einen Raum von 52 ha und steht in allen seinen Details, wiein der räumlichen Gesamtanlage auf der Höhe derZeit. Die Säge arbeitet mit 13 Bund- und 4 Spaltgattern und dem ganzen modernen Apparat von Nebenanlagen und maschinellen Einrich- tungen, die auf die Exaktheit des Betriebes, die Förderung der Ausnutzung und die Herabsetzung der Betriebskosten abzielen. Wie in Dobrlin und Drvar ist auch hier auf die Arbeiterschaft in anerkennenswerter Weise Bedacht genommen. Es wurde ein Spital errichtet, ein Arzt bestellt, eine Schule erbaut und für gute Wohnungen der Beamten und der beim Werke seßhaften Arbeiter- schaft gesorgt. Im Vereine mit dem benachbarten Sägewerke der Firma D ist Zavidovic, gleichwie es die großartigen Salinenanlagen von D.-Tuzla und Siminhan, das Eisenwerk Vare$, die Fabrik Teslie und andere Schöpfungen dieser Art sind, zu einer industriellen Niederlassung ersten Ranges geworden. Die Kosten der Sägewerksanlage samt allem und jedem Zubehör werden mit rund 1,800.000 X angegeben und sind nach übereinstimmendem fachmännischen Urteil wohl auch tatsächlich verausgabt worden. Die Investitionen belaufen sich demnach — ohne die Haupt- bahn — auf den Kostenbetrag von rund 4,000.000 X, wovon 2,200.000 K das Waldkonto, 1,800.000 X das Sägenkonto treffen. Nach unserer Berechnung sind die Gestehungskosten des Rohholzes, selbstverständlich mit Einschluß von 122 X für Tilgung der Hauptbahnkosten und mit Einschluß des Stockzinses, loko Zavidovi& auf 950 bis 10°— K anzuschlagen. Hier treten für Lagerung und Sortierung der Bloche, für Verschnitt, Lagerung und Verladung des Materials 4 X hinzu, so daß das Schnittmaterial bei 055 Ausbeute loko Waggon auf durchschnittlich 25 X zu stehen käme. Die Firma hat für Gravosa, sofern sie in einem bestimmten Verhältnisse auch in der Richtung Bosnisch-Brod expediert, einen Frachtsatz von 108 K oder 5'40 X pro 1 fm Schnittware, wobei sie auch das Abladen selbst besorgt. Die Platzkosten in Gravosa be- tragen 1’45K für die Maßeinheit. Das Schnittmaterial aus Zavidovi6 ist also bei dieser Versandlinie am Meeresufer mit etwa 3185 K belastet. Die Differenz gegenüber Fiume und Sebenico ist keines- . falls eine bedeutende, die Ziffern decken sich nahezu. Wir halten es jedoch für ausgeschlossen, daß irgend ein Sachverständiger imstande wäre, die Gewinnstchancen derart umfangreicher Ab- stockungsunternehmungen schon in ihrer ersten Entwicklung mit Sicherheit zu ermessen. Allgemeine Erfahrungssätze geben keinen hinreichend festen Maßstab für gewisse, von den Lokalverhält- nissen sehr abhängige Posten der Gestehungskostenberechnung an die Hand, besonders ist es die Rückung bis an die Bahn- stränge, welche sich bei Anwendung von (Grespannarbeit einer sicheren Beurteilung entzieht, sei es wegen der Entfernung, aus der die Bezüge herbeigeschafft werden müssen, sei es wegen der 246 Zweiter Abschnitt. Leistungsfähigkeit der Tiere, sei es endlich auch wegen der eigentümlichen Art ihrer Bespannung und Ausnutzung. Ebenso nimmt der Anteil des schwereren Kiefernholzes, eben in diesem Vertrage, auf die Gestehungskosten Einfluß, ohne daß er derzeit genauer bestimmt werden könnte. Der Wirtschaftsplan schreibt für das I. Jahrzehnt etwa je zur Hälfte Kahlhiebe oder Lichtungs- und Plenterschläge vor. Auch einige Räumungen sind vorgesehen. Die Kahlhiebe sind nicht wörtlich als solche zu nehmen, da gemischte Bestände vor- herrschen und die Buche zurückbleibt und überdies das nicht gehörig dimensionierte Nadelholz dem Hiebe nicht unterzogen wird. Die Schläge gestalten sich im großen Ganzen ähnlich wie im Örna gora-Gebiet, günstiger jedoch wegen der minder hohen Lage der Nutzungsorte Man sieht in den Krivajawaldungen Schläge, welche, weil sie noch stärkeres Nadelholz und frohe Anwüchse enthalten, schon jetzt die beste Entwicklung des neuen Bestandes ohne viel Beihilfe und auch ganz ohne diese verbürgen. Man sieht auch andere, in denen der Boden hauptsächlich der Buche anheimfiele,. wenn man nicht mit den gegebenen Mitteln dagegen einschreitet. Mit Saaten ist bereits begonnen worden und man rüstet sich für die Aufgaben der Schlagpflege, deren Um- fang jedoch unseres Erachtens derzeit noch gar nicht zu ermessen ist. Wir sind auch hier der Meinung, daß die Natur selbst viel- mehr bewirken wird, als man ihr nach den ersten Schlagbildern zumuten könnte. Die Vorsicht in der Schlagführung und die eifrige und umsichtige Tätigkeit der Landesforstverwaltung in allem, was die Waldpflege betrifft, lassen keine Sorge um die Zukunft dieser Waldungen aufkommen, zumal dann, wenn die Schlagruhe in der schon einmal angedeuteten Art beobachtet wird. Auch dieser Unternehmung wurde nach dem Vertrags- abschlusse noch eine Fläche von 3626 ka in Trstenica auf 20 Jahre mit jährlich etwa 12.700 fm Merkantilholz überlassen. Vertragsgebiet der Firma (, Vertrag 4. Die Vergebung der Nutzungen in den zur Drina gravitieren- den Waldungen der Bezirke ViSegrad und Rogatica hat seinerzeit von sich reden gemacht. Auch in der österreichischen Delegation beschäftigte man sich mit dieser Angelegenheit, die zuerst in einer serbischen Zeitung („Zastava”) aufgegriffen und unrichtig dargestellt wurde. Aktenmäßig verhält es sich damit folgender- maßen. Schon im Jahre 1895 hatte sich ein Handelshaus in Mitrovica um die Abstockung in diesen Waldungen beworben und man war geneigt, mit ihr in Verhandlung zu treten. Sie ließ jedoch nach dem ersten Schritte jahrelang nichts mehr verlauten und trat erst 1899 wieder mit einem Anbot hervor. Früher schon hatte sich die Firma C als Reflektantin gemeldet und auch eine Wiener Firma bewarb sich um einen Teil des in Rede stehenden Nutzungs- Die Waldbenutzung. 247 gebietes. Dies veranlaßte die Landesregierung zur Abschätzung der Waldungen und zur Aufstellung der für den Abschluß eines Vertrages erforderlichen Wirtschaftsgrundlagen. Nun konnten die vorliegenden Anträge geprüft werden. Unmittelbar vor der Ent- scheidung zog sich die zuerstgenannte Firma zurück, indem sie auf die ungünstigen Konjunkturen dieses Geschäftes hinwies. Die Landesverwaltung hatte nun zwischen zwei Anboten zu wählen und griff auf das namhaft günstigere der Firma C, So kam der Vertrag vom Oktober 1899 zustande, durch welchen diese Firma die jährliche Nutzung von 80.000 fm Tannen-, Fichten- und Kiefern- (vornehmlich Schwarzkiefern-) Nutzholz aus den in den Bezirken ViSegrad und Rogatica gelegenen, zur Drina gravitierenden Waldungen im Ausmaße von 48.834ha, soweit sie nicht in das B’sche Vertragsgebiet gehören, auf 20 Jahre über- nahm. Die Preise sind in diesem Vertrage nach drei Wertklassen und in der dritten Wertklasse mit einem höheren Satz für Fichte und Kiefer, mit einem geringeren für Tanne festgesetzt. Für das Brennholz wurde nur ein Preis bedungen. Laut eines Nachtragsübereinkommens vom Mai 1901 ist das Holzbezugsquantum für 1901 bis 1904 auf je 40.000, für 1905 bis 1909 auf je 50.000, für die restliche Vertragsdauer auf je 60.000 fm herabgesetzt. Die ersten Schläge bewegten sich ausschließlich in den Schwarzföhrenbeständen des Bezirkes Vi$egrad. Es kamen in den Jahren 1900 bis 1902 einschließlich 94.07650 fm, davon 78.616 fm Nutz- und 15.460°50 fm Brennholz zum Hieb, von letzterem ein so starker Prozentsatz aus dem Grunde, weil das Nutzholz in der Kiefer nur bis 30cm Oberstärke als solches gilt. Es scheint, daß der Geschäftsverkehr in einer Holzart, deren technische Eigenschaften wegen des beschränkten Verbreitungs- gebietes allgemeiner nicht bekannt sind, gewissen Schwierigkeiten begegnet, und gewiß hat, wenn der Markt sich schon nicht günstig verhält, auch die Schwere dieses Holzes (statt 20 nur 14 fm pro 10tonnigen Waggon) auf weite Distanzen mißliche Be- deutung. Die Flößerei auf der Drina, als gegebenes Transportmittel für den Anschluß zur Save und an die ungarische Staatsbahn, ist weder sicher noch expeditiv genug. Sie soll gefahrlos überhaupt nur bei höherem Wasserstande vor sich gehen können und die Gesamtdauer der guten Floßzeit reicht dann nur für bestimmt begrenzte Quantitäten aus. So dürfte es zu erklären sein, daß diese Exploitation bisher nicht recht in Gang gekommen ist und daß die Durchführung dieses Vertrages vielleicht überhaupt in Zweifel steht. Was bisher erzeugt wurde, sind Kanthölzer und Sliper, die von Mitrovica den Weg nach Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und England genommen haben. Eine Verwertung des Abfallholzes, das vom Käufer selbstverständlich bezahlt werden 248 Zweiter Abschnitt. mußte, war bisher nicht möglich. Unter so bewandten Umständen sind die Einrichtungen in diesem Vertragsgebiete über einige An- fänge, eine primitive Rollbahn (3'2km) und einige Trockenriesen (etwa 4km) noch nicht hinausgekommen. Die besten Eindrücke haben wir von der Schlagführung in den herrlichen Schwarzföhrenbeständen der Drinagegend, in ' Tatinica, Kosovo polje und Banja empfangen. Die stammweise Vorzeige bewegte sich nur in den höheren Stärkeklassen, sie ließ auch die imposanten Schwarzföhrenhorste in den oberen Felsgalerien des Drinagehänges intakt. Bei diesem Vorgange blieb ein ansehnlicher Bestand am Stocke zurück. Die Licht- schläge in dem ehedem schon räumdigeren Altholze sind reich- lich verjüngt, es finden sich Junghölzer von mehr als 5m Höhe vor. In geradezu idealer Weise sorgt die Natur auch für den Bodenschutz, den Eiche und Duinobuche, Wildobst und Hasel, Hagedorn und Sumach wetteifernd besorgen. Es kann also gegen die Schlagführung nicht das geringste Bedenken erhoben werden, da selbst ästhetischen Rücksichten durch die Schonung der Hoch- burgen der Schwarzföhre Rechnung getragen wurde. Wir haben nach den weiteren Schicksalen dieses Unter- nehmens in letzter Zeit nicht mehr geforscht, es wäre aber — wie wir glauben — nicht zu bedauern, wenn es unter den ge- dachten Umständen zu einer Lösung des Vertrages käme. Vertragsgebiet der Firma D, Vertrag 5. Die Gostovicwaldungen beherrschen das gleichnamige, in der Richtung Zavidovic mit Krivaja konvergierende Tal, dessen Gebirge sich im Tajan bis 1278 m erheben, Der erste Vertrag datiert aus dem Jahre 1899 und bezieht sich auf ein Jahresquantum von zirka 35.000 m? Kiefern- und Tannennutzholz, soweit es nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen mit Berücksichtigung der natürlichen Verjüngung (in der Regel ohne Kahlhieb) aus dem bezeichneten Waldgebiete innerhalb der Fläche von 22.100 ha abgebbar ist. Später schlossen sich an den Hauptvertrag Nachträge an, denen zufolge die Firma auch ein Quantum schwächeren Nadelholzes von 30 bis 34cm Brusthöhen- stärke aufwärts, dann Eschen-, Ahorn-, Ulmen- und Weißbuchen- nutzholz, sowie Buchenstämme nach Stückpreisen zu beziehen hat. Der Vertragsabschluß gründete sich auf die Forstkarten, die Ergebnisse der Waldvermarkung und die ad hoc durchgeführten taxatorischen Erhebungen. Der Wirtschaftsplan ist dermal in Be- arbeitung. — Zur Erfüllung des vertragsmäßigen Nadelholz- quantums und des Einschlages an hartem Holz wird alljährlich eine Schlagfläche von 250 bis 260ha, für 25 Jahre eine solche von 6250 bis 6500 %a erforderlich sein, die bei Vollschlägen etwa dem 1'2fachen normalen Flächensatz des hier angemessenen 100jährigen Umtriebes entspräche, tatsächlich aber, da Kahl- schläge nicht geführt werden, dieses Plus nicht erreicht. Das harte Nutzholz und die Buchen werden ausstichweise genutzt. > Te Die Waldbenutzung, 249 Das Gostoviggebiet wurde bis zum Vertragsabschlusse nur auf Alteichen und in den Vorlagen zur Deckung des laufenden einheimischen Holzbedarfes benutzt. Vorherrschend sind hier ge- mischte Bestände, wie sie dem wechselnden Bodencharakter (Serpentin und Kalke) entsprechen. An den Sonnenseiten herrschen Eichen und beide Kiefernarten, im übrigen Tannen und Buchen, jedoch auch mit Beimengung der erstgenannten und verschiedener edler Laubhölzer vor. Die Fichte ist nur in geringem Maße vertreten. Es gibt hier in den rückwärtigen Lagen urwaldmäßige Bestände von großem Massen- und seltenem Artenreichtum. Den Holztransport vermittelt eine derzeit 2460 km lange Hauptbahn mit Lokomotivbetrieb, in welche zwei Stränge Seiten- bahnen mit 1835%&m einlaufen. Die Schläge sind mit diesen Linien durch 19:60 2m Rollbahnen und durch Ziehwege verbunden. Im Zeitraume von 1905 bis 1914 werden sukzessive noch 24 km Lokomotiv- und 18km Rollbahnen eingerichtet werden müssen, Das Vertragsholz wird zum Teile auf der Dampfsäge in Zavidovie (4 Voll- und 2 Spaltgatter) verschnitten, zum anderen Teil zu Kantholz bearbeitet, das Dünnholz in Flößen der Bosna übergeben. An Schnittmaterial und Kanthölzern ‚werden jährlich etwa 19.000 fm erzeugt, wovon, da die Firma in Österreich-Ungarn Bau- unternehmungen betreibt, nur ein kleiner Teil zum Export an die See gelangt. In den Jahren 1901 und 1902 waren es zu- sammen 114, im Jahre 1903 257 Waggons. Die Behandlung der Schläge schließt sich den gegebenen Bestandesverhältnissen an. Die Gostovicwaldungen bieten in ihrer mannigfachen Zusammensetzung der natürlichen Verjüngung sehr günstige Bedingungen dar und es soll alles getan werden, um die überkommenen Bestandesmischungen zu erhalten. Vorsicht ist bei Ausnutzung der schwächeren Nadelholzsortimente, bei Entnahme der edlen Laubhölzer und bei der Schlagführung an den Sonnenseiten zu beobachten. Je aufmerksamer die Wirtschaft diesen Grundsätzen Rechnung trägt, desto billiger und erfolg- reicher wird sich die Neubegründung der Bestände gestalten. Vertragsgebiet der Firma E, Vertrag 6. Das Unternehmen dieser Firma hat eine ziemlich weit zu- rückreichende Vorgeschichte. Sie beginnt 1885 mit dem „Bosni- schen Holzindustrie-Konsortium”. Im Frühjahre 1885 überreichten der Landesregierung ein Unternehmer aus Ungarn und ein Industrieller aus Wien ein Anbot auf die Ausnutzung und Verwertung der forstwirtschaftlich abgebbaren Eichen, Eschen, Ulmen, Ahorne, Buchen, Fichten, Tannen und Schwarzföhren in den zum Spreda- (Oskova-und Gostilje-) und zum Drinataflußgebiet gravitierenden Waldungen. Im Oktober desselben Jahres kam zwischen dem Landesärar und dem aus den ersten Offerenten und anderen sechs Teilnehmern aus Ungarn 250 Zweiter Abschnitt. mittlerweile gebildeten „Bosnischen Holzindustrie - Konsortium” ein Vertrag zustande, welcher sich jedoch vorläufig nur auf das Geschäft im Spreda- (Oskova- und Gostilje-) Gebiet bezog. Das Konsortium hielt zwar die Einbeziehung der Drina&awaldungen (11.270 ha) für eine notwendige Voraussetzung des Unternehmens, gab sich aber doch mit der Zusicherung derselben vorläufig zu- frieden und es wurde festgesetzt, daß das bezügliche Zusatzüber- einkommen spätestens Ende 1887 verwirklicht sein müsse. Nun trat ein Zwischenfall ein, welcher zeigt, wie kritisch sich derartige Unternehmungen in jener Zeit anließen. Schon im Jänner 1887 erklärte das Konsortium: Das Studium des Drinaßa- holzgeschäftes habe gezeigt, daß dessen Durchführung Kapitalien erfordere, die es weder aus eigenem noch mit fremder Beihilfe aufzubringen vermöchte; das vom Konsortium in Betrieb ge- brachte Spretageschäft allein aber sei zu klein, um für sich zu prosperieren. Das Konsortium bat um Enthebung von dem, den Oskova- und Gostiljewaldkomplex betreffenden Abstockungs- vertrage, um Stornierung desselben und Übernahme des Be- triebes in ärarische Regie gegen Vergütung des bereits in- vestierten Kapitals. Nach Prüfung der Sachlage erklärte sich die Landesverwal- tung im Juli 1887 bereit, dem Ansuchen zu entsprechen. Es wurde nun unter dem früheren Namen ein neues Konsortium gebildet, welchem nunmehr nur zwei ungarländische Konsorten des ersten und das Landesärar angehörten. Der Konsortialvertrag bezog sich auf die Ausnutzung und Verwertung des gesamten forstwirtschaft- lich abgebbaren Holzes jeder Gattung in den Oskova-Gostilje- waldungen und im besonderen auf die Verwertung des vom alten Konsortium in den ersten Betriebsjahren zum Verschnitt auf der konsortialen Säge in Pura£ig (westlich von D.-Tuzla) vorbereiteten Holzes. Das neue Konsortium übernahm die vom alten Konsortium gemachten Betriebsinvestitionen, die genannte Säge am Spreöa- fluß und die daselbst errichteten Wasserbauten, darunter einen Fangrechen, sowie alle für die Bringung des Holzes aus dem Walde zur Säge hergestellten Anlagen zu Land und zu Wasser um den sogleich erlegten Betrag von 96.000 fl. = 192.000 X, wozu die Privatkonsorten 26.000 fl. beitrugen. Das bevorrätigte Holz wurde um den durch Fachorgane sorgfältig erhobenen Wert von 84.550°83 fl. = 169.101°66 X übernommen, die Auszahlung dieses Betrages an die Vorgänger aber, falls nicht rascher, so in 5 Jahren, gegen mittlerweilige 5°, Zinsen für den jeweilig aushaftenden Betrag, bedungen. Der Verlauf dieser Transaktion wurde vor zwei Jahren in unrichtiger Darstellung im Lande selbst öffentlich besprochen. Aktenmäßig klargestellt ist jedoch folgendes. Die Entwicklung verschiedener Industrien und Betriebe im Bezirke Tuzla, vorteil- hafte Holzverkäufe nach Budapest, in die unteren Donaugegenden (Mitrovica, Semlin etc.) and nach Fiume ermöglichten es dem Die Waldbenutzung. 251 neuen Konsortium, dessen Betrieb und (Greschäftsführung ganz dem bosnisch hercegovinischen Forstbureau in Wien unterstelit war, die rascheste und auch eine günstige Abwicklung des Unter- nehmens herbeizuführen. Nach 3!/,jähriger Tätigkeit des neuen K.onsortiums war nicht allein das investierte Kapital von 96.000 fl. bis auf 5000 fl. als noch bestehender Wert der Investitionen ver- zinst und amortisiert, sondern auch der vorbesprochene Material- wert pro 84.550°83 fl. samt den seit der Zahlung aufgelaufenen Zinsen getilgt, alle Geschäftsausgaben bar bestritten und überdies ein reiner Überschuß von 19.545°68 fl. erzielt worden. Als die Säge in Puraöic 1892 um 9000 fl. verkauft war, er- schien auch der obige Betrag von 5000 fl. hereingebracht und überdies für das Landesärar allein noch ein Gewinn von 4000 fi. realisiert. Diese Darstellung ist unserseits nicht etwa von der Ab- sicht eingegeben, irgendetwas rechtfertigen zu wollen, das ist nicht unsere Sache. Uns lag nur daran, an diesem Hergange darzutun, wieviel bei den mannigfalten Schwierigkeiten solcher Unternehmungen auf die Sachkenntnis der leitenden Personen ankommt, wie leicht solche Geschäfte ohne diese Vorbedingung Schiffbruch leiden und endlich, wie vielgestaltig die Aufgaben waren, denen sich die technische Leitung der bosnisch-hercegovi- nischen Forstverwaltung zu unterziehen hatte. Noch etwas anderes zeigt der Fall sehr deutlich: daß auch die Staatsverwaltung be- fähigt ist, merkantilisch mit Erfolg tätig zu sein, sofern sie sich nur von umständlichen Formalitäten, kleinlichen Kontrolmaßregeln und Kompetenzbedenken befreit und der einfachen Form einer derartigen Geschäftsführung akkomodiert. Der Kern der in Rede stehenden Waldungen, Oskova und Gostilje, wurde dann 1895 einer Apatiner Firma, als diese sich zurückzog, 1900 einem Budapester Hause in Abstockung über- geben. Von der ersteren rühren die Transporteinrichtungen im Oskovatale und die dortige Dampfsäge her. Als auch dann die zweitgenannte Unternehmung abtrat, die — wie aus dem voraus- gelassenen hervorgeht — schon die vierte war, schloß die Landes- verwaltung im Juni 1902 den dermal in Durchführung begriffenen Abstockungsvertrag mit der Firma E, einer im Okkupationsgebiete in Handelsgeschäften vielfach tätigen Gesellschaft ab. Die Drinata- waldungen blieben reserviert Der Vertrag lautet auf das im Walde Oskova mit Gostilje (14.520 ha) nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen abgebbare Fichten-, Kiefern- und Tannennutzholz von jährlich etwa 15.000 fm in Oskova und 10.000 fm in Gostilje. Die Nutzungen in Gostilje sind noch nicht in Angriff ge- nommen, es wurde daher in den Ausweis Seite 232 nur ein Quantum von 15.000 fm aufgenommen. Dieses Geschäft läßt sich deswegen als ganzes noch gar nicht beurteilen. Die Einrichtung entbehrt der ökonomischen Zweckmäßigkeit. Das Sägewerk hätte so situiert werden sollen, daß es das Holz aus beiden Tälern auf- 252 Zweiter Abschnitt. nehmen konnte. Nun aber bedarf der Vertragswald Gostilje eines eigenen Werkes, was dem Unternehmen nicht förderlich ist. Die Dampfsäge in Oskova (4 Gatter) steht zur hier präliminierten Nutzung nicht in richtigem Verhältnis. Von der für den Versand in Betracht kommenden Eisenbahnstation Bukinje bei D.-Tuzla ist das Werk 24km entfernt. Die Straße, auf welcher die Schnitt- ware zur Bahn gebracht wird, befindet sich nur in ihrer Anfangs- strecke (7km), welche von der Firma selbst erhalten wird, und in der Endstrecke (13km), die als Landesstraße vorzüglich instand ist, in gut fahrbarem Zustande. Das Mittelstück (4km), das die Firma gemeinschaftlich mit der Gemeinde erhält, ist minder gut fahrbar. Aus dem Oskovatale gelangt das Holz mittels Riesen und Schleifwegen an den Strang einer 12 km langen Rollbahn und auf dieser zum Sägewerk. In früherer Zeit hatte man das Trift- wasser benutzt. Die Oskovawaldungen sind wohlerhalten, sie standen, wenig- stens in den Vorlagen, schon mehrfach in Benutzung. Es sind ausnahmslos gemischte Bestände, in denen die Eiche und andere edle Laubhölzer in günstigster Verteilung vorkommen. Wird im Mischwalde die Tanne genutzt, so bleiben Buche und Tannen- jungwüchse am Stock. Wo die Kiefer dem Hiebe unterzogen wird, gibt es noch Eichen und andere Laubhölzer und allent- halben Ansamungen der ersteren. Die unberührten oder nur wenig in Anspruch genommenen Bestände auf diesem klassischen Boden des bosnischen Mischwaldes erregen die Bewunderung des Fachmannes und würden den Naturfreund, der sie zum ersten Male beträte, in Extase versetzen. Was das Nutzungsmaß anbelangt, sprechen die angegebenen Flächen- und Nutzungsziffern für sich selbst. Vertragsgebiet der Firma F, Vertrag 7. Dieser und der nächstfolgende Vertrag der Firma G müssen vom betriebstechnischen Standpunkte im Zusammenhange be- trachtet werden, da sie ein und dasselbe Waldgebiet, die Kozara, im Süden der Grenzlinie B.-Dubica—B.-Gradi5ka gelegen, be- treffen. Die Nutzungen der Firma F bewegen sich im Westen, jene der Firma G im Osten dieses großen, zur Save vorgescho- benen Waldgebirges. Das Vertragsgebiet der Firma G hat Ver- fasser dieser Schrift nicht besucht. Der Vertrag 7, im April 1902 abgeschlossen, betrifft einen Anteil von 7820 ha des genannten Waldgebietes und eine inner- halb desselben zur Nutzung bestimmte Fläche von 3000Aa. Das Bezugsquantum beläuft sich auf zirka 20.000 fm Buche, 10.000 fm Tanne und 1500 /m Linden- und Ulmenholz für 15 Jahre. Das (feschäft gründet sich auf das früher einer slavonischen Firma gehörig gewesene Etablissement in Bosnisch-Dubica, welches von der gleichnamigen Fisenbahnstation 9 km entfernt ist. Die Dampfsäge enthält je drei auf Nadelholz- und Buchenverschnitt F Bi ; jr Die Waldbenutzung. 253 eingerichtete Gatter, 7 Zirkularsägen und 2 Schälmaschinen nebst den dazu gehörigen Apparaten für das Dämpfen und nachherige Trocknen des Holzes, beziehungsweise der daraus erzeugten Schältafeln. Das Aufschälen der Buche gestattet, die fehlerhaften Teile des Holzes bei dem nachfolgenden, selbstverständlich auf ma- schinellem Wege vor sich gehenden Zuschnitt der Tafeln mit dem geringst möglichen Verluste zu entfernen und die Aus- nutzung möglichst günstig zu gestalten. Die Buchenware, ge- schnitten und geschält, steht denn auch im Vordergrunde des Unternehmens, Das Etablissement ist mit den Bezugswaldungen durch eine 15°50%m lange Bahn verbunden. Die primäre Bringung des Holzes besorgen Rollgeleise, Riesen und Schleifwege. Die Investitionen können in der ursprünglichen Anlage auf 450.000 X geschätzt werden. Die Schläge sind Plenterungen oder Lichtungshiebe und zeigen, soweit sie aus früherer Zeit stammen, dasselbe Bild, wie die Nutzungsorte in Oskova. Die älteren Nutzungsorte der Firma @, die wir auf dem Ritte von der gradi$skaner Bezirksgrenze zum Forsthause in Mrakovica sahen, erfreuen durch einen üppigen Nachwuchs der Tanne und lassen die Spuren des Eingriffes kaum noch erkennen. Die Kozarawaldung bietet gleich mannigfaltige und in ihrer Zusammensetzung, namentlich wegen des oft ge- schlossenen Auftretens der Silberlinde, gleich interessante Be- standesbilder, wie wir sie in Oskova getroffen. Aufmerksamkeit verdient auch hier die Erhaltung der edlen Laubhölzer des Misch- waldes. Die Beobachtung der in sukzessiven Hauungen genutzten artenreichen Bestände Nord- und Nordostbosniens hat uns dar- über überzeugend belehrt, daß die Zuwachsleistungen derart be- handelter Bestände diejenigen des schematisch schlagweise (ge- schweige denn kahlschlagweise) behandelten Waldes weit hinter sich zurücklassen. Der Holzartenreichtum bewirkt bei plenternder Nutzung eine weitgehende, wechselseitige Förderung des Wachs- tumes der einzelnen Bestandesglieder und -Gruppen. Vertragsgebiet der Firma G, Vertrag 8. Wie schon bemerkt, war dieses Unternehmen das erste seiner Art in Bosnien. Der erste Vertrag lautete auf 10 Jahre, es wurde vom Käufer eine dreigatterige Dampfsäge in Podgradce erbaut und durch eine 22'6km lange Straße mit der Save-Dampf- schiffstation Bosn.-GradiSka verbunden. Trotz der scheinbar sehr günstigen Lage und Verkehrsverbindung dieses Geschäftes, sowie des billigen, nach 3 Qualitätsklassen bemessenen Stockpreises, stellten sich demselben anfänglich noch derartige Schwierig- keiten entgegen, daß das ursprünglich höher vorgesehene Bezugs- quantum von Tannennutzholz alsbald auf 10.000 /m reduziert werden mußte. 254 Zweiter Abschnitt. Im zweiten Vertrage von 1893 und dessen Nachträgen wurde die Jahresnutzung auf 14.000 fm fixiert und der Preis als ein Durchschnittspreis für alle Qualitätsklassen vereinbart. Nach dem Tode des Firmeninhabers (1895) wurde der Witwe desselben die Fortführung des Geschäftes, in dem ihr und ihrer Kinder ganzes Vermögen angelegt war, gestattet. Sie vereinigte sich mit einigen einheimischen Notabeln, erreichte aber damit keine Förderung des Unternehmens, dessen Tannennutzholzbezug auf ein Minimum herabsank. Erst als es der Firmeninhaberin ge- lungen war, sich mit einem Paduaner Holzhändler zu verbinden, waren Grarantien für die regelmäßige Abwicklung eines Vertrages geboten und es kam im Jahre 1901 der gegenwärtig bestehende zustande, welcher auf 15 Jahre und innerhalb einer Fläche von 6900 ha auf jährlich zirka 15.000 fm Tannennutzholz, 10.000 fm Buche und 1000 /m Linde lautet. Wir haben hier ein Waldgebiet vor uns, weit nach Norden an die Wasserstraße der Save und die Eisenbahn vorgeschoben, ohne besondere Schwierigkeiten des Rohholztransportes, nur be- lastet mit den höheren Kosten der Achsfracht für die Halbfabri- kate — und wir sehen wie in Oskova-Gostilje nichts als Schwierig- keiten und Hindernisse und einen offenbar sehr bescheidenen, erst nach längerer Zeit eintretenden Geschäftserfolg. So leicht, mühelos und gewinnbringend, als man glauben könnte, sind also die Holzindustrie und der Holzhandel in Bosnien nicht angetan. Entschiedener, ausschlaggebender Erfolg ist hier zu Land nur in sehr großen Unternehmungen dieser Art und selbst hier nur mit Risiko möglich. Ausmaß und Gang der Nutzungen im Kozarawalde wurden auf Grund besonderer taxatorischer Erhebungen und eines das ganze Gebiet umfassenden Hiebsplanes bestimmt, welche Arbeiten ein, vielen Forsttechnikern in Österreich bekannter, nun schon lange ver- storbener Fachmann, Freiherr v. Schilling, durchgeführt hat. Beide Vertragsgebiete der Kozara umfassen 14.720 ha. Die vertragsmäßig vergebenen Nutzungen belaufen sich mit Einschluß des unbedeutenden Vertrages 13 der Firma M auf 27.000 fm weichen und 33.000 fm harten Holzes, zusammen 60.000 fm, gegen welches Ausmaß in Anbetracht der obwaltenden Bestandes- und Alters- klassenverhältnisse keine Einwendung erhoben werden kann. Was die Verträge unter 9, 10, 11 und 14 anbelangt, so wurden die betreffenden Waldungen von uns nicht besucht und beschränken wir uns demnach auf folgendes. Die Durchführung des Vertrages 11 ist noch nicht in Gang. Die Art und Weise der Holzbringung erfordert in dem in Frage kommenden Terrain eine besonders sorgfältige Erwägung, daher auch die Firma verpflichtet wurde, die Holzbringungs- projekte durch einen Fachmann ausarbeiten zu lassen, dessen Wahl die Genehmigung der Regierung bedarf. Die Fertigstellung dieser Projekte und die Entscheidung darüber verzögerte sich 2, ng" te Te Ze td I SL Die Waldbenutzung. aber bis jetzt, so daß dadurch auch der Beginn hinausgeschoben wurde, Die Holzprodukte der Firma dürften daher kaum vor dem Frühjahre des Jahres 1906 auf den Markt kommen. Die Brennholzerzeugung und -Lieferung für den Bedarf von Sarajevo (Vertrag 14) war vordem in Landesregie. Die Gesellschaft, welche nunmehr diese Regie übernommen hat, war schon früher mit dem Brennholzvertriebe beschäftigt. Von Bedeutung ist die Auflassung dieses Regiebetriebes nicht. Die Holzverkäufe in ganzen Stämmen nach Stück- preisen betreffen nahezu ausnahmslos die Buche. Es ist erklärlich, daß die Landesforstverwaltung danach strebt, mindestens einen kleinen Teil der kolossalen Vorräte von Buchenalthölzern der Verwertung zuzuführen. Um jedoch die Forstorgane mit den um- ständlichen Abmaßen und Inhaltsberechnungen nicht wichtigeren Arbeiten zu entziehen, hat sie eine große Anzahl von Probe- abmaßen und -Kubierungen auf verschiedenen Standorten vor- nehmen lassen und dadurch Anhalt für eine ziemlich sichere Preisbestimmung nach Stärkeklassen gewonnen. Auf dieser Grund- lage finden schon seit geraumer Zeit solche Stammverkäufe statt, wobei wohl auch getrachtet wird, dort wo Nadelholz eingesprengt ist, dieses zu begünstigen. Ein derartiger Verkauf von Altbuchen findet auch im Vertragsgebiete der Firma D in paralleler Dauer mit den anderen Nutzungen statt. Im übrigen sind uns sieben solche Verträge von erheblicherer Bedeutung bekannt geworden, von denen fünf im laufenden Jahre enden, zwei im Jahre 1908 auslaufen. Die Abschlüsse lauten teils auf eine bestimmte Anzahl von Stämmen mit einem entsprechenden Termin für ihre Auf- arbeitung, teils auf eine Anzahl von Jahren mit einem pro Jahr fixierten Quantum. Es ist darum nicht möglich, sichere Schlüsse auf das in einem Jahre durchschnittlich zur Nutzung kommende Quantum zu ziehen, und können wir dieses nur innerhalb weiter Grenzen auf 60.000 bis 80.000 fm veranschlagen. Ein achter Vertrag, welcher in diese Kategorie gehört, wurde bezüglich der um einen Pauschalbetrag vergebenen Abstockung einer Kolonisationsfläche von 2500 ha, die mit Buchen und schwachen Eichen bestockt ist, für 1902 bis 1908 abgeschlossen. Aus den zumeist den höchsten Stärkeklassen angehörenden Buchen werden Spaltwaren, Schwellen, Brennholz und Kohle — größtenteils zur Ausfuhr — erzeugt. Verschnitten wird nur ein kleiner Teil der auf diesem Wege zumeist von Einheimischen er- kauften Buchen. Wir kehren nun zur Tabelle Seite 232 bis 234 zurück und versuchen es, die mutmaßliche Ziffer der Ausfuhr an weichem Schnittmaterial für die nächste Zeit festzustellen. Mit Rücksicht auf die angegebenen Grenzen sind zu er- warten: 256 Zweiter Abschnitt, 110.000 bis 126.500 fm aus dem Vertrage 1 der Firma 4; BU.20 3.008 ee: A » = 3. M B: 2) m , » ” A, ” C; 3.000 R 3.000 fm 5 „ D, welche zum größten Teile nach der Monarchie ver- kauft; 36.300 „ 86.300 fm aus den Verträgen 6 inklusive 13; 60.500 ... GBS0O Jan. in 2 15 20; 1.600 „ 1.600 fm „ ” 21 und 23, Be Inhaber nur einen Teil der Erzeugung exportieren, somit 302.150 bis 326.900 fm i in Summe. Mit Berücksichtigung der Optionsgebiete der Firma A und 2, welche nach dem vorgesagten 28.700 fm Rohmaterial und 15.800 fm Schnitt ergeben, würde sich der Gesamtexport auf 317.950 bis 342.700 fm, und bei voller Durchführung des Vertrages 4, der jedoch immer nur teilweise für Schnittmaterial in Betracht kommt, auf 337.950 bis 362.700 fm steigern. Eine weitere Steigerung, die aber durch ablaufende Nutzungen wieder wettgemacht werden würde, träte dann ein, wenn die Firma E auch das Gostiljegebiet erschlösse. Da auch ein Teil jener Schnittmaterialerzeugung, die wir im vorstehenden voll zum Export rechneten, immer im Lande ver- wertet werden wird, ist der Anfall an weichem Schnittmaterial zum Versand für die nächste Zeit auf etwa 16.000 Waggons zu veranschlagen. Was endlich die Buche und das geringe Quantum von Linde, Ulme, Ahorn, Esche und Weißbuche anbelangt (Verkäufe von Nußbaumholz sind uns nicht bekannt), so beträgt nach dem vor- ausgelassenen die vertragsmäßige Abgabe am Stock nach Fest- maß und in ganzen Stämmen (ungerechnet die Brennholzerzeugung für Sarajevo und die Destillationsholzlieferung an die Fabrik Teslie) sicher 43.300 und schwankend 60.000 bis 80.000 fm, dem- nach 103.000 bis 123.000 fm pro Jahr, wovon ein ansehnlicher Teil in Form von Spaltwaren, Brennholz und Kohle exportiert wird. Wieviel die oben erwähnte Kolonisationsfläche pro 2500 ha noch ergeben wird, ist uns nicht bekannt, doch dürften es schwer- lich mehr als 30.000 bis 40.000 fm pro Jahr sein. 7. Der Holztransport. Die Waldbahnen. Da die Transporteinrichtungen und Transportkosten auf den werbungskostenfreien Preis des Holzes unter den hierländigen Verhältnissen den stärksten Einfluß üben, erscheint es zweck- mäßig, der Abhandlung über die Holzpreise eine kurze Dar- stellung der Hauptbringungsanstalten vorausgehen zu lassen. S . Die Waldbenutzung. 257 Die Experten von 1884 haben richtig vorausgesehen, als sie der Waldbahn in Bosnien die erste Rolle im Holztransportwesen prognostizierten. Die Schwierigkeiten, welche sich der Aufschließung der bosnischen Staatswaldungen entgegenstellten, waren in erster Linie: die große Entfernung von den öffentlichen Kommunika- tionen, den Eisenbahnen und schiffbaren Flüssen und die un- günstige Ausformung des Terrains. Das Gebirge hat sehr bedeutende Erhebungen mit häufig schmalen, tief eingeschnittenen Stufentälern und steil abfallenden Lehnen oder Karsthochplateaux mit überhinausragenden Kegeln und Rücken, zahlreichen trichterförmigen Einsenkungen und ge- schlossenen Wannentälern. Mit der ruhigeren Ausformung des karpathischen Gebirges, seinen langen, sanft abfallenden Flußtälern und ihren gedehnten Seitenzweigen verglichen, gestalten sich die Bedingungen des Holztransportes im dinarischen und pontischen Gebirge namhaft ungünstiger. Die große Ausdehnung der aufzuschließenden Waldungen und die bedeutende Menge des zu bewegenden Holzes schloß eine ausgedehnte Anwendung von Waldwegen und Achsfrachten von vornherein aus. Die Anlage von Wegen blieb demnach, wie wir gesehen haben, in erster Linie auf jene Reviere, in welchen Kohle für das Werk Vare$ erzeugt wird, dann auf jene klei- neren Waldobjekte beschränkt, welche den öffentlichen Verkehrs- wegen näher liegen und zur Deckung des örtlichen Holzbedarfes dienen. Die Aufschließung der großen Nadelholzwaldungen, zum Teil auch der Buchenreviere des Regiebetriebes, konnte vorteilhaft nur durch die Anlage von Waldbahnen, und zwar vornehmlich von solchen mit Lokomotivbetrieb stattfinden, die sich entweder an die bosnisch-hercegovinischen oder (in einem Falle) direkt an die k. k. Österreichischen Staatsbahnen in Dalmatien anschließen oder auch savewärts führen. Diese — die Hauptwaldbahnen — sind so gebaut, daß ihr Fahrpark auch auf die bosnisch-herce- govinischen Staatsbahnen übergehen kann. Welchen Umfang die der Exploitation der Waldungen dienenden Industriebahnen und die Waldbahnen erster, zweiter und dritter Ordnung in den Okkupationsprovinzen gewonnen haben, deuteten wir bei Besprechung der einzelnen Betriebe zwar schon an, doch glauben wir, den Überblick durch eine zu- sammenfassende Darstellung zu erleichtern. (S. 258 und 259.) An die Hauptwaldbahnen schließen entweder gleichfalls in Dampfbetrieb stehende Bahnen oder Rollbahnen an. Endlich stehen — jedoch nicht in größerem Maße — Riesen, Zieh- und Schleifwege in Verwendung. Häufige Anwendung finden in Bosnien die Bremsberge. Die Bremsberge vermitteln im Sanaanteil der Urna gora und in der Grmet, wo deren fünf bestehen, die Verbindung der steil ab- 17 Dimitz, Bosnien. 08-61 er 00.3 2 08-.LT 2; ar “. * oAaImseg-umgog | zZ sııeajne 9y9ppM ‘asugegqjfoyg a || 00:9 00-931 00.21 00.78 00.Fl 00.893 00.307 ||" * * Yauıım ‘8103 eu) V I :yneqıo usyuay -eIJuoy usp uon 'II 08-897 03.47 "J»ewwng ded - : -nuyeq aıudedwoj -uer 'z3g3510,7 (6) 8I -aIday Hua 26-1 08:8 — “ * w9eAosng Yılzaqysıoy | — .— ee "Zjprpzjoyuusıg 69-4 — — “0. tt OBAL-BOINSISENH N FI g: F neqp usw 65-61 Fr zus a u Er oe I | 9 Re) <«d -IIH d9p Uu9]s0yJ Es 07-98 08.07 . . . . . “ . . 9ıurguig Ri | 61 r ne mıy woA | 2 vougegpfeMm 31 = OL-8TT u ee a B N :yueqısa 4eIEsapur 7 woA ‘I | | | ıe49wo[jLy | usugeq uaugeq IN Zunyıawuy N MS Bl -jdurec] -[[oN | -Jdurecg N 3s1q93piem eursg En usumusqoeN | uomumgdneg u uyeq -LsnpuL | | omung | usugegpeMm | | {ee} R 'sSUHTUSOT uauyegqpjeM Ppun -SLIJsnpurllsıoT 9Iq Die Waldbenutzung. EEE BEE EEE EEE EEE EEE EEE 'pu3J -P272q Sjnyyzioy -wweIS sıounz ) “gzuınag SuUpLlM usjnepdge dena yezadnz usuygegq -duecgg up uspına ‘usgqey gemeqzdueg 9.17 79.981 86-19 86:81 09.67 09.67 91.821 08-97 GE-IIt 98-81 A6-PII 07-312 08-991 08-897 08.47 07.601 00-TTI -zzpuanı -T9mwwng nzaıy J>wung woıu[og oq Tue[pzoAn) ° zageA-ac og wIrugawss ° ofeg-eusaey " „elguA A99u3AIq errlero TopIse | ednıy "WO 2 Buzö “ir Manz nr BAONSO 91A0Js0H) usdunpjemeutie] - . - doz-zfeamnyg Do .A..M „Mu: 8 ne - ‘ 260 Zweiter Abschnitt. fallenden Plateaux mit den Triftwässern. Auch als primäre Bring- werke — Schlagbremsberge — finden sie Anwendung. Der Trans- port auf den Bremsbergen geht rasch, billig und schonend vor sich. Auf dem in zwei Absätzen angelegten Ribnik-Bremsberge von 1800 m Gesamtlänge und einem Höhenabstande des Brems- bergkopfes und -Fußes von 600 m werden im Sommer täglich 500 fm Klotz- und Langholz abgebracht. — Die zweitgrößten An- lagen dieser Art finden sich im Regiebezirke Busovata, wo die Bremsberge vornehmlich dem Kohlentransporte dienen. Es stehen dort drei von zusammen mehr als 2400 m Länge in Betrieb. Diese Transportmittel werden in der Folge wahrscheinlich auch in den Krivajawaldungen Bedeutung gewinnen. Zu den modernen Transportmitteln zählt überdies die Drahtseilriese mit selbsttätiger Ausweiche, die wir bei Schil- derung des Regieforstbezirkes Busovata erwähnten. In drei Fällen, und zwar in den Regiebezirken Hauptriesse Nebenriese Tlidze (Waldanteil Kasidol) auf . . . 165 km 25 km Han- ar (Waldanteil Krus£ica) | auf 1... 6bRm 67 km [ 432 km Gevljanovie. (Exploitation für die | Birma L) aufn. ee 7 20 km wurde von der Wasserriese Gebrauch gemacht. Die erstge- nannte Riese ist nicht nur durch ihre bedeutende Länge, sondern auch durch das auf längere Strecken starke Gefälle bemerkens- wert. Um hier das Ausspringen des starken Holzes hintanzuhalten, wurde der Riesenquerschnitt durch Zugabe von Sattelbäumen vergrößert und für eine den ganzen Querschnitt füllende Wasser- zufuhr gesorgt. Das starke Blochholz, welches eine größere Ge- schwindigkeit als das Wasser annimmt, staut dieses in der Riese vor sich auf und verhütet, daß das Holz eine schädliche Ge- schwindigkeit annimmt. „Infolge dieses technischen Witzes” — sagt Petraschek — „durchlaufen die stärksten und schwersten Klötze die langen, steilen Riesenstrecken anstandslos. Bei gün- stigem Wasser können an einem Tage 800 bis 1000 Stück Bloch- hölzer (a 05 fm) abgeriest werden.” In Kasidol und Cevljanovie sorgen je drei, in Krus6ica vier Steinkastenklausen und mehrere Stauwehren für die Bewässerung der Riesen. Von den großen Flüssen des Landes konnte sich der Holz- transport nur wenig zunutze machen. Die Drina, welche, wie er- wähnt, zur Flößung des aus den dortigen Waldungen kommenden Holzes benutzt wird, ist durchaus kein günstiges Floßwasser, die Bosna wird nur für die Verflößung kleinerer Holzquantitäten aus den Grostovicwaldungen benutzt. Der Wassertransport hat also nur für einen kleinen Teil der Örna gora (7860 ha) und für die Grmet planina (53.117 ha) im Grebiet der Sana und Una größere Be- ie ee A L % x T Die Waldbenutzung. 261 deutung, in welcher Hinsicht wir auf die früheren Ausführungen hinweisen. Für den Bau der Hauptwaldbahnen hat das Forstbureau des gemeinsamen Ministeriums „Grundsätzliche Bestimmungen” hinaus- gegeben, die sich an die Normalien der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen anschließen. Die Spurweite der Bahn beträgt in geradlinigen Strecken und in Bahnkrümmungen von größerem Radius als 1000 m genau 76cm. Das Lichtraum- und das Verladeprofil muß den Normalien der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen entsprechen. Die maximale Fahrgeschwindigkeit ist mit 20km pro Stunde fixiert und hienach bei schärferen Krümmungen die Spurweiterung und die UÜberhöhung des äußeren Schienenstranges zu be- messen. Zwischen den geraden und den gekrümmten Bahnstrecken sind parabolische Übergangsbögen einzuschalten und gemäß der bezüglichen besonderen Instruktion und der Tabelle für die Fahrgeschwindigkeit von 20km abzustecken. Verschiedene Krüm- mungen des Geleises sind stetig in einander überzuführen. Zwi- schen entgegengesetzten Krümmungen des Greleises ist ein ge- rades Stück von solcher Länge einzuschalten, daß die Fahrzeuge sanft und stetig in die andere Krümmung einlaufen. Mit Rücksicht auf den Langholztransport soll die einzu- schaltende Gerade in freier Bahn tunlichst eine Länge von 50 m erhalten, mindestens aber muß sie zwischen den Enden der Über- gangsbögen, beziehentlich den Endpunkten der UÜberhöhungs- rampen 10% betragen. Zwischen den beiden Gegenkrümmungen eines Verbindungsgeleises zweier Weichen soll eine gerade Linie von wenigstens 6m liegen. In stark geneigten Bahnstrecken sollen möglichst flache Krümmungen angewendet und stärkere Neigungswinkel tunlichst in die Gerade gelegt werden. Die Neigungswinkel sind mittels flacher Kreisbögen abzurunden. Zur Absteckung dieser Bögen dient eine besondere Tabelle. Zwischen Gegenneigungen, be- sonders solchen von 10°/y, (1:100) und darüber sind wagrechte oder weniger geneigte Strecken von mindestens der Länge eines Zuges einzuschalten. Die stärkste Längenneigung darf richt mehr als 25°/,, (1:40) betragen. Bei länger andauernden stärkeren Neigungen sind in angemessenen Entfernungen horizontale oder nur wenig geneigte, zirka 200 bis 300 m lange „Erholungssteigungen” einzuschalten. Falls die Stationen nicht wagrecht angelegt werden könnten, ist die Steigung in denselben nicht stärker als 2:5°/,, (1:400) zu nehmen; ebenso tunlichst bei den Zwischenstationen. Die Stations- geleise haben von Wechsel zu Wechsel in zweigeleisigen Stationen eine Länge von mindestens 180 n, in dreigeleisigen von minde- stens 230m zu erhalten. Die Parallelgeleise der Stationen sollen mindestens 3°5 2 von Mitte zu Mitte entfernt sein. Bei den Weichen 262 Zweiter Abschnitt. soll die zwischen Wechsel und Kreuzung liegende Kurve einen Radius von 100» haben. Das Unterbauplanum hat eine Kronenbreite von mindestens 3m, von Kante zu Kante gemessen, zu erhalten. In Einschnitten ist zur Entwässerung der Bahn überall ein Normalgraben im Ge- fälle von mindestens 2°/,, anzulegen. Für die Grabendimensionen, für den Bahnkörper, die Dämme, die Einschnitte, die Steinsätze, die Steinwürfe, die Wand-, die Stütz- und die Futtermauern sind Normalien gegeben. Offene, gedeckte und gewölbte Durchlässe, ferner Brücken sind, wo sich Stein vorfindet, nach den bezüglichen Normalien für 6 2 Achsdruck auszuführen. Für besondere Konstruktionen wird nach den diesfalls hinausgegebenen Entwürfen gebaut. Die Tunnels sind gleichfalls nach eigenen Normalien zu profilieren, in Steigungen über 20°%,, um 05m über das Normal- maß der Höhe. Die Breite des Schotterbettes, in einer horizontalen Linie durch die Schwellenoberkante gemessen, hat mindestens 62 cm, die Stärke auf Dämmen 25 cm, in Einschnitten mindestens 30 cm zu betragen. Die Holzquerschwellen sind 1'6 lang, oben mindestens 15, unten mindestens 21 cm breit und mindestens 13 cm hoch aus Kiefern- oder Eichenholz herzustellen. — Die zu verwendenden Fluß- oder Martinstahlschienen, deren normale Länge mindestens 7 m betragen soll, müssen mindestens 12:5 kg pro 1 m wiegen, 7!/, mm Stegdicke, 36 mm Kopfstärke und 64 mm Fußbreite be- sitzen, eine Winkellasche muß 1'66%g, eine Bandlasche 1'26%g, ein Schraubenbolzen 0'084 kg, ein Nagel 0:08 kg und eine Unterlags- platte 0'662 kg schwer sein. Bei einer normalen Schienenlänge von 7 m haben die ver- längerten Schienen 707 m und die verkürzten Schienen 693 m Länge zu erhalten. Für die Querschwellenverteilung und die quantitative Ver- wendung der Schienenbefestigungsmittel (des Kleinmateriales) ist für die normale Schienenlänge von 7 m eine Tabelle entworfen; danach beträgt die Entfernung der Stoßschwellen von Mitte zu Mitte 36 cm, der Abstand der Stoß-und der benachbarten Schwellen von Mitte zu Mitte 47cm und der übrigen Zwischenschwellen zirka 57 cm von Mitte zu Mitte. Eine Beilage enthält das Holzverzeichnis für eine komplette Spitzweiche samt Kreuzung. Auch für diese Hölzer ist Eichen- oder Kiefernholz zu verwenden. Ebenso muß für Brückenhölzer und Brückenbedielungen, überhaupt für alle hölzernen Objekte Eichen- oder Kiefernholz verwendet werden, doch ist bei einem und demselben Objekt eine entsprechend kombinierte Verwendung beider Holzarten zulässig. Hinsichtlich der Trasseführung ist zu beachten, daß überall, wo Gesteine der Flyschformation oder Werfnerschiefer oder Eruptivgesteine vorkommen, tiefere Einschnitte möglichst zu ver- Die Waldbenutzung. 2653 meiden sind und die „Dammlinie” selbst dann vorzuziehen ist, wenn das Anschüttungsmateriale aus größeren Entfernungen her- beigeschafft werden müßte. Eventuell kann die Bahn über Rutsch- terrain auf „Bockgerüsten’” geführt werden. Mit Rücksicht auf das Vorhergesagte ist die Gewinnung des Anschüttungsmateriales auf solche Plätze zu verlegen, wo durch das Zusammenrutschen desselben die Betriebssicherheit der Bahn nicht gefährdet wird. Aus diesen Vorschriften ist zu erkennen, welche Sorgfalt die bosnisch-hercegovinische Forstverwaltung dem Baue der Haupt- waldbahnen zuwandte und welche Forderungen sie, wo nicht das Landesärar als Bauherr auftrat, an die betreffenden Unternehmungen stellte. Ohne die langen Fristen aller großen Verträge hätte man sich mit leichteren, vergänglicheren Bringwerken begnügen müssen. In der Tat halten die bosnischen Hauptwaldbahnen dem Urteile jedes Fachmannes stand, sie sind keine ephemeren, sie sind auf die Dauer berechnete Bauwerke, welche auch der Entwicklung des öffentlichen Verkehres in bemerkenswerter Weise vorgearbeitet haben. So näherte sich die von Zavidovie an der Bosna ausgehende Hauptwaldbahn der Krivajawaldungen mit ihrem heutigen End- punkte Kusate der Drina bis auf eine Luftlinie von etwa 20 km. So verband die Linie Ostrjel—Drvar—dalmatinische Grenze—Knin den größten Waldstock Bosniens mit dem Adriatischen Meere als ein Werk, das in der Geschichte moderner Walderschließung wohl einzig dasteht. Wenn diese Forstindustriebahn, im Zusammenhange mit der Transporteinrichtung im Walde selbst, vornehmlich durch die kühne Gesamtkonzeption imponiert, so ist die Krivajabahn hinwieder durch die technische Korrektheit der Anlage, die Soli- dität und Okonomie der Ausführung hervorragend und gereicht ihrem Erbauer, Hofrat Petraschek, dauernd zur Ehre. Mit lebhaftem Bedauern nehmen wir hier angelangt wahr, daß der unserem Buche bemessene Raum uns nicht gestattet, auf die technischen Details auch nur der wichtigsten Waldbahnen näher einzugehen. Was die Waldbahnen im Lande bedeuten, zeigt ein Vergleich mit den öffentlichen Bahnen. Nach unserem Ausweise betragen a) die Forstindustriebahnen (Pribinic—Usora;—Flügel Kruslica — Han Compagnie ;—Ostrjel—Drvar—Knin;— Flügel Kobildol EEE EB la mrann krren Ale r AOO DENE b) die in Lokomotivbetrieb stehenden Hauptwaldbahnen 27240 kın c) die in gleichem Betriebe stehenden Nebenlinien . . 12815 km Summe . 55735 km | Laut der Daten Seite 55 betragen die im Betriebe der bosnisch- hercegovinischen Staatsbahnen stehenden eigenen und fremden Linien 857369 km. Die Forstindustrie- und Waldbahnen Bosniens repräsentieren demnach zirka 65°/, von den Strecken des Staatsbahn- betriebes, ein Verhältnis, wie es kaum noch irgendwo anders besteht. 264 Zweiter Abschnitt. Und endlich die Kosten der Forstindustrie- und Waldbahnen. Wir haben es nicht nötig, dieselben aus dem Detail heraus zu berechnen, weil die Tabelle unseren fachkundigen Lesern hin- reichenden Anhalt zur Prüfung der Ziffer bietet. Wir schätzen die ersten Anlagekosten aller im Ausweise Seite 258 und 259 auf- gezählten Dampf- und Rollbahnen samt Fahrpark auf 13,000.000 bis 15,000.000 X, zu welchem Spielraum wir durch die schwanken- den Angaben über die Höhe der Arbeitslöhne, die so bedeutend ins Gewicht fallen, genötigt sind. Diese Ziffern werfen ein helles Licht auf die Verhältnisse der bosnischen Waldexploitation. 8. Die Preise für Holz am Stock und die Vertragsfristen. Wir bedauern, daß wir nicht in die Lage gesetzt sind, in diesem Kapitel unsere Daten voll zu benutzen. Der Standpunkt, den die gemeinsame Regierung in begreiflicher Rücksichtnahme auf die geschäftlichen Interessen der Kontrahenten betreffs Mit- teilung der Holzpreise in der Österreichischen Delegation einge- nommen hat, gestattet uns dies nicht. Doch scheint es uns zu- lässig, die Wertgrenzen der Preise für die einzelnen Holzarten und beziehungsweise Sortimente zu bezeichnen. Unsere Leser wollen vorerst in die Abhandlung, welche die Regiebetriebe betrifft, Seite 219, zurückblicken. Dort wurden die Grenzen der Lieferpreise für weiches Blochholz loco Eisenbahn oder Sägewerk mit 900 bis 10:40 X und die hiebei in der Eigen- regie erzielten Stockpreise, die jedoch noch mit einer nicht leicht genau auszulösenden kleinen Quote von allgemeinen Regie- kosten belastet sind, nach zuverlässigen Erhebungen mit 300 bis 365 K notiert. Auch wurden die Stockpreise einiger anderer Holzsortimente angegeben. Die vertragsmäßig vereinbarten Stockpreise stehen nun wohl im großen Durchschnitte niederer als die im Regie- betriebe erzielten Stockpreise. Es muß aber auch berücksichtigt werden, daß in den bisherigen Regiebetrieben weitaus keine so schwierigen Bringungsverhältnisse obwalten, als in den großen Vertragswaldungen, und daß diese Betriebe den bosnisch-hercego- vinischen Staatsbahnen auch verhältnismäßig nahe liegen. Wir sagten „im großen Durchschnitt”, weil in einzelnen Abstockungsverträgen auch Preise bezahlt werden, die gleich hoch und höher sind als die Stockpreise der Regie. Um auf das Thema näher einzugehen, bemerken wir folgendes: Sofern in ein und demselben Vertrage Nadel- und Laubholz in- begriffen war, wurden selbstverständlich immer besondere Preise für das eine und andere festgestellt. Wo nur Nadelholz den Gregenstand der vertragsmäßigen Nutzung bildete, wurde — wie in den beiden größten Verträgen — ein und derselbe Preis für das Holz aller vorkommenden Arten, oder — wie dies besonders 0. Sn u a en ar ra Die Waldbenutzung. 265 in den Verträgen von mittlerer und untergeordneter Größe ge- schah — für Fichte und Kiefer einerseits und für Tanne ander- seits verschiedene Preissätze vereinbart. Im letzteren Falle stand die Tanne immer hinter dem Preise der anderen drei Holzarten zurück, ab und zu trat auch die Schwarzkiefer in den höchsten Preissatz (Vertragsgebiet der Firma C). — Wurde ein Durch- schnittspreis für alle Nadelholzarten angesetzt, so wirkt ein stärkeres Vorwalten der Tanne drückend, ein größerer Anteil der Fichte hebend auf denselben ein. Die Stockpreise des Nadelholzes wurden immer nach Festmaß, jedoch nie nach Stärke- oder sonstigen Quali- tätsklassen, die Stockpreise der Buche und der anderen Laub- holzgattungen (von Eichen ist hier nicht die Rede!) entweder nach Festmaß oder nach Stückmaß (Stammpreise) vereinbart. Bei allen Stockverkäufen nach Festmaß wurde neben dem Preise für Nutzholz ein solcher für das Gipfelholz (Brennholz) nach den bei den allgemeinen Vertragsbestimmungen bereits er- örterten Grundsätzen stipuliert. Wir schalten vorläufig die höchsten und niedersten Preis- sätze aus. Im Nadelholze überhaupt wurden vereinbart: a) Für Nutzholz 1'50 bis 400 X, wobei der erste Satz Tanne, der zweite Kiefer betraf; b) für Gipfelholz 0'40 bis 0'80 X. Speziell in Fichten- und Tannenbeständen kommen vor: a) Für Nutzholz bis 25cm Oberstärke 240 bis 400 X; db) „ Gipfelholz,„, 15cm . 050 „ 080 „ Speziell in Vertragsbeständen, welche Fichten, Tannen und Kiefern enthalten: a) Für Nutzholz bis 25 und NERPRUABEMERR 30cm 2:42 bis 3°00 X; Br. @intelholz ... . Ehe: SERRAL PER | ı | U BADEMT ; \ ; | 88 Speziell in Waldgebieten mit reiner oder weit überwiegender Tanne: a) Für Nutzholz 150 bis 225 X; db) „ Gipfelholz bis 040 X. In der Kiefer (Schwarz- und Weißkiefer) bewegten sich die Preise a) für Nutzholz bis 30 cm Oberstärke zwischen 300 und 400 X; b) „ Gipfelholz bis 0:60 X. In zwei Fällen, bei denen es sich um ein geringeres Abgabs- quantum, ferner fast ausschließlich um Tanne und überdies um notleidende Betriebe handelt, wurde der für Nadelholz überhaupt angegebene Minimalsatz noch um ein Geringes ermäßigt. 266 Zweiter Abschnitt. Dagegen wurde der oben angegebene Maximalsatz für Nadelholz in einem der Verträge noch überschritten. In einer ersten Wertklasse der Schwarzföhre werden nämlich für das Nutzholz 500 X erzielt. Das Buchennutzholz erzielte in Verträgen, wo die Preis- bestimmung nach Festmaß erfolgte, 1'00 bis 140 X; bei stamm- weisem Verkaufe (also mit Einschluß des mitgehenden Feuerholzes) je nach der Stärkenklasse und Bringungslage 1'00 bis 10'00 X für den Stamm, welch letztere Ziffer sich auf Stämme von mehr als 80cm Brusthöhenstärke und gute Lage bezieht. Die anderen Laubhölzer, als: Silberlinde, Ulme, Esche, Ahorn und Weißbuche erreichten je nach der Bringungslage, dem Ge- sundheitszustande und der davon abhängigen Farbe des Holzes ganz entsprechende und mitunter sehr ansehnliche Preise. In der Diskussion über die „Bosnische Gefahr” hat W. Frei- herr v. Berg, einer von den Wenigen, die in diesem Streite mannhaft an der Seite der bosnisch-hercegovinischen Staatsforst- verwaltung standen, mit Recht darauf hingewiesen,°0) welch weiten Schwankungen der werbungskostenfreie Preis des Holzes je nach der Bringungslage des Waldes und der Beschaffenheit der Trans- portmittel unterworfen ist. Der Stockzins ist überhaupt eine sehr empfindliche und un- abhängig vom Marktpreis sehr veränderliche Ziffer. Es verlohnt sich, seiner Eigenart an und für sich, seiner Entwicklung in ver- schiedenen Betrieben einige Aufmerksamkeit zu widmen. Der Stockzins ist gleich Null, solange ein Wald nicht auf- geschlossen, d. h. sein Holz überhaupt nicht bringbar ist. Die Urwälder der Karpathen und des bosnischen Hochgebirges sind nicht allein Beispiele für diesen Fall. Verfasser dieser Schrift hat während seiner Amtswirksamkeit als Oberforstmeister im Salz- kammergut (1878 bis 1887) für jeden Regieschlag die Abfassung einer Rentabilitätsberechnung verlangt und weiß sich sehr wohl zu erinnern, daß so manche Nutzung im Plentergürtel (Hochregion) gestrichen werden mußte, weil die Werbungskosten den so ziem- lich sicher voraus bestimmbaren Erlös überstiegen. Derartige Bringungslagen gibt es in den Alpenländern auch bei den heutigen Holzpreisen noch viele. Der Stockpreis kommt erst zur Geltung, wenn der Markt- preis an dem lokal gegebenen Absatzorte die Werbungskosten um einen ansehnlicheren Betrag überschritten hat, dies aus dem Grunde, weil der Waldbesitzer die Verwertung in der Regel nicht bis zum Endziele selbst durchführt und dem Holzkäufer demnach ein Spielraum für den Gewinn gegeben sein muß. Der Stockzins steigt an, wenn ein schlechtes Bringmittel mit hohen Transportkosten durch ein besseres mit niedrigeren Kosten ersetzt wird, die Steigerung erfolgt aber nur soweit, als sie nicht von den Zinsen und Amortisationsquoten für die gemachten In- vestitionen absorbiert wird. Diese Veränderungen des Stockpreises rn u” — = x Die Waldbenutzung. 267 sind vom Holzmarkt unabhängig, sie werden lediglich durch die inneren Waldverhältnisse, kurz gesagt durch die Wertklasse des einzelnen Bestandes oder einer Gruppe von Beständen bedingt. In dieser Hinsicht kommt es auf die Sach- und Fachkenntnisse, bei ausgedehnten Betrieben auch auf die Kapitalskraft desjenigen an, der die Werbung des Holzes einrichtet, organisiert und durchführt. Der Rückgang des Marktpreises loco eines fixen Absatzortes wirkt auf den Stockzins um so stärker ein, je weiter der betreffende Wald vom Absatzorte entfernt ist oder je kostspieliger sich der Betrieb der gegebenen Transportanstalten anläßt. Angenommen, der Stockzins habe in einem entlegenen Walde bisher 1'50 K für lfm betragen; der Marktpreis des Holzes aber sinkt plötzlich um denselben Betrag. Nun wird der werbungskostenfreie Preis wieder gleich Null, der Betrieb wird eingestellt werden, Die steigende Tendenz des Marktpreises kommt im Stock- zinse nicht immer in einer parallel verlaufenden Kurve zum Aus- druck, weil zu solcher Zeit auch die Hand- und Gespannarbeit teurer zu werden pflegt. Der Stockzins wird überdies durch Elementarereignisse und Witterungseinflüsse (Betriebsstörungen) zeitlich gedrückt. Zoll- und Frachttarife beeinflussen ihn um so stärker, je niederer er vermöge der inneren Waldverhältnisse überhaupt schon ist. Dies alles zeigt die große WVeränderlichkeit der Stock- zinsziffer. Aller mächtige Aufschwung, den das Nutzholzprozent und die Marktsortimentspreise des Holzes in der Monarchie während der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ge- nommen haben, war darum nicht imstande, den Waldertrag in gleichem Verhältnisse zu heben. Der Aufwand, der gemacht werden mußte, um die der gänzlich veränderten Sortimentsbildung entsprechenden Transportanstalten zu begründen, hat in den meisten Fällen einen sehr bedeutenden Anteil von dem Grewinne am Nutzholzprozent und Preise verschlungen. Die Waldbesitzer müßten sich gewaltig wehren, wenn man die Waldgrundsteuer nach den Holzmarktpreisen modulieren wollte. Das sind eben Eigentümlichkeiten der Waldwirtschaft. Diese Natur des Stockzinses läßt aber auch erkennen, wie schwierig sich die Konstruktion desselben für Käufer und Ver- käufer dort gestalten müsse, wo es sich um den ersten Aufschluß von Waldungen und um die Überweisung aller Investitionen und des gesamten Betriebes an den Käufer handelt. Versuchen wir es nun, einige Vergleichsziffern für die Preis- sätze Bosniens und einige Belege für die bemerkten Eigentüm- lichkeiten des Stockzinses an und für sich zu gewinnen. Die Daten, auf die wir uns stützen, sind — wo nicht andere Quellen namhaft gemacht werden — der vom Österreichischen Reichsforstvereine aus Anlaß der Kaiser- Jubiläums- Ausstellung in Wien (1898) gesammelten und durch Hofrat Professor A. v. Guttenberg trefflich bearbeiteten Preisstatistik entnommen?!) die für den vorliegenden Fall wegen ihres tiefen historischen 268 Zweiter Abschnitt. Hintergrundes besonderen Wert hat. Von den Optimalgebieten des Holzpreises in unserem industriereichen Nordwesten (Böhmen, Mähren, Schlesien) und von den in günstigster Verkehrs- und Handelslage, vielfach hart an den Zollgrenzen situierten Betrieben mit Nadelholzpreisen von 12 bis 18 K werden wir dabei absehen und uns vornehmlich an die mit Bosnien aus naheliegenden Gründen am ehesten vergleichbaren Alpen- und Karpathenländer halten. Wir machen zuerst im Wienerwalde Halt, hart vor den Toren der Großstadt. Hier erzeugt das Baugewerbe einen großen Nutzholzbedarf, man wäre berechtigt, die Erzielung hoher Nutz- holzpreise zu erwarten. Dies ist jedoch bei weitem nicht der Fall. Der Preis pro 1 fm weichen Bau- und Nutzholzes der Stärkeklasse 31 bis 50cm betrug in Kronen: 1868 1878 1888 1898 760 9:00 | 790 790 wobei jedoch nicht angegeben ist, ob es sich um Holz am Stocke oder um aufbereitetes und ausgerücktes Material handelt. Letzteres ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Dann berechnet sich der Stockzins (nach Abzug von zirka 1 K Hauer- und Rücker- lohn) auf 6°60, 8'00, 690 und 6°90 X. — Das ist in Anbetracht der Lage und guten Wegsamkeit des Wienerwaldes gewiß nicht viel, es zeigt sich hier sehr deutlich die Empfindlichkeit des Stock- reises. n Der Wienerwald verfügt erstlich nur vorwiegend über Tannen- holz, dann aber ist es eben die Großstadt, die durch teure Hand- und Gespannarbeit und hohe Magazinage den werbungskosten- freien Erlös drückt. Das Sortiment 21 bis 30 cm erzielte sogar nur 680, 7'90, 7:00 und 7'00 X, beziehungsweise unter obiger Voraussetzung 5°80, 6°90, 6'00 und 600 X. Aus den Alpen und ihrem Vorlande greifen wir nachstehen- des heraus. 1. Gräflich Hoyos-Sprinzensteinsche Gebirgsforste in Niederösterreich (ob Wald- oder Stockpreise — ungewiß). Durchschnittspreise für weiches Stamm-, Bloch- und Nutzholz pro 1 fm in Kronen: 1848—58 1858—68 1868—78 1878—88 1888—98 a) Vorlage (Stixenstein) . . - 400 440 6°00 760 8:20 &) ‚Hintergeblat . >u-.. Sachs 2:50 2:60 4:00 6:34 6:60 Die verhältnismäßig geringe Entfernung der Stixensteiner Forste (a) von den Revieren Gutenstein, Schwarzau und Hohen- berg (b) bewirkte eine Erlösdifferenz, die zwischen 150 bis 2:00 X gelegen war. Die Waldbenutzung. 269 Ein ähnliches Bild geben 2. Die Salzburger Staatsforste, Schnittbloche pro 1 fm ; in Kronen: | 1848 1873 1898 | a) Flachgau (Vorlagen) | &) bearbeitet zu Wald ... . . 5'90 10'24 10:00 Pl aa Soc . . duo 0. 498 9:50 9:80(!) b) Lungau, Tamsweg &) bearbeitet zu Wald . . . . 390 640 650 B) am Stocke . . 2 u... .+ 2:24 378 5:00(!) (In der Originalnachweisung ist gesagt, daß die 98er Stock- preise [Minimalpreise] um 25°, zu erhöhen seien. Dies wurde in obigen Ziffern beobachtet, führte aber ad z ein Mißverhältnis zwischen den Sätzen « und ß herbei.) Diese Ziffern zeigen einerseits, wie tief die Stockzinse in den entlegenen Gebirgstälern der Alpen noch vor 30 Jahren standen, anderseits wie weit der Preisunterschied zwischen einer offenen Vorlage (Flachgau) und dem Hinterland anwächst. Die 98er Stockpreise dieser beiden Wertklassen unterscheiden sich um 4'80 K. 3. Fürst Alfred Liechtensteinsches Forstamt in Deutsch-Landsberg, Steiermark. Durchschnittspreise für weiches Stamm- und Klotzholz am Stocke pro 1 fm in Kronen: 1848 1850—59 1860—69 1870—79 1880—89 1890—98 1898 a) Flachland . . 3:02 4:16 4:90 5°96 661 754 8:10 b) Gebirge. . . 100 1:20 1'36 2:52 3:10 340 3:50 Eine diesen Preisdaten beigefügte Anmerkung besagt, daß in den Gebirgsforsten die Preise vom Jahre 1850 bis 1865 ver- tragsmäßig als Stockzins mit 60 kr. pro 1 fm Nutzholz und 40 kr. pro Irm Brennholz festgesetzt waren. Wir begegnen hier vor 40 Jahren einem Verwertungsstande, der noch tief unter dem Mittelsatz der heutigen Erlöse Bosniens gelegen war und dartut, wie langsam sich in entlegenen Forsten die Wertklassen heben und wie sehr diese von den öffentlichen Kommunikationen ab- hängig sind. Aber selbst jetzt, nachdem die Stainzer Alpen durch einen Schienenstrang erschlossen sind, hat sich der Durchschnitts- preis des weichen Nutzholzes am Stocke in den Hochlagen über 3:50 K (1898) wahrscheinlich noch wenig erhoben. Er stand im letztgenannten Jahr noch 460 X von der Wertklasse des Flach- landes ab, Gutsverwalter Saurug®?) zu Seggau hat in allerjüngster Zeit (1903) gleichfalls einiges über Stockpreise in Steiermark veröffent- licht. Er gibt an, daß 270 Zweiter Abschnitt. 4,in den Stift Admonter Waldungen 1 fm Fichten- und Tannenbloche am Stocke in der Tallage mi, is ner a a er A MER HE | a Be a 6. ie HErochlage mil „us a 1 ee 4 „ verwertet wird. 5, In den Forsten des Stiftes St. Lambrecht werden für 4 und 5 m lange Sägehölzer (Fichte, etwas Tanne) am Stocke erzielt: Tallage Mittellage Hochlage K K K 15—17cm mittlere Stärke (auch Schleifholz) . . . 260—3°00 2:20—2'40 1'20—1'50 18 U ca mittlere "Starker. 720 6°00—700 480—5'80 3°:00—3°50 25cm mittlere Stärke und mehr . . . . . . .750—9'00 6°00—700 3°80—4'00 6. Im Forstbezirke (?) Cilli wird Tannennutzholz am Stocke verwertet in günstiger mittlerer ungünstiger er eu en m Lage K 1.8 K a ENT TEE » 6°00 480 2:30 BEN TTS 2:40 1:60 Kärnten und Krain sind dem italienischen Holzmarkte be- sonders günstig gelegen und doch vermögen von den in der Statistik des Reichsforstvereines mitgeteilten Preisen nur jene des Religionsfondsgutes Tarvis, dessen Forste hart an der Ponteba- bahn gelegen sind, mit Preissätzen von 13:10 X für starkes und 850 K für schwaches Klotzholz loco Wald (1898) zu befriedigen. Wir finden ferner angegeben: 7. Graf Henckel-Donnersmarcksche Reviere zu Lölling in Kärnten. Fichtenklotzholz (im Mittel) am Stocke pro 1 fm in Kronen: 1. 2. 3. 4. 5. Jahrzehnt Durchschnittspreise 1847—1897 . . 104 1:60 1'88 4:00 540 8. Graf Henckel-Donnersmarksche Reviere zu Wolfs- berg in Kärnten. Durchschnittspreise für weiches Sägeholz loco Säge pro 1 fm in Kronen: 1861—70 1871-80 1881—90 1898 7:00 8:50 9:00 9:80 Die Waldbenutzung. 27] BEE 9. Fürst Schönburg-Waldenburgsche Reviere am Schneeberg in Krain (Hochgebiet des dinarischen Zuges). 1848—57 1858—67 1368—77 1878—87 1888—97 1897 Weiches Klotz- Er, Gr ren I.Sorte 3:00 4:00 4:00 6:60 750 796 ooa Wald : IL, = Br Fe 4-30 500 5,30 10. Fürst H. Windischgrätzsches Forstamt Haasberg in Krain. Waldkarst an der Südbahnstrecke Laibach—Adelsberg. Preise pro 1 fm loco Wald in Kronen für weiches Klotzholz: 1875 1876—80 1881—85 1886 — 90 1891—95 1896—97 740 740 8:48 9:90 9:80 9:40 Die Löllinger Forste zeigen abermals das für die alpinen Verhältnisse charakteristische, anfänglich sehr langsame Ansteigen der Stockpreise und eine Kulmination derselben auf mäßiger Höhe. Die Wolfsberger Reviere haben loco Sägewerk einen Preis, der mit der gleichen Relation der bosnischen Regie über- einstimmt. Von den beiden krainischen Betrieben ist Haasberg um eine Waldpreisdifferenz von 300 K günstiger gelegen, als Schneeberg. Während die Haasberger Waldungen sich zu beiden Seiten der Südbahn längs den Stationen Loitsch, Planina, Rakek und Adels- berg gruppieren und ihre Sägeprodukte Triest mit 90 bis 100 Bahn- kilometern erreichen, hat Schneeberg auf der einen Seite 25 bis 40 km Straßentransport nach Rakek, auf der anderen Seite die günstigere Position längs der Eisenbahn St. Peter—Fiume. Schneeberg ist in der westlichen Reichshälfte das den Waldungen des bosnischen Nordwestens nächstgelegene Forst- gebiet von großer geschlossener Ausdehnung. Es kommt auf einen Stockzins von zirka 6 K. Vergleicht man seine, wenn nicht günstig, so doch einfach liegenden und größtenteils auf öffentlichen Kommunikationen beruhenden Betriebsverhältnisse mit denjenigen, die wir Seite 238 u. ff. für die bosnischen Waldungen Crna gora und Grmec planina geschildert haben, so wird man zugeben müssen, daß zwischen Schneeberg und dem letztgenannten Gebiete sich jene Differenz wiederholt, die zwischen den Produktionskosten von Schneeberg und Haasberg obwaltet. Bevor wir die Alpenländer verlassen, noch ein Blick auf einen sehr interessanten hierseitigen Vertragsabschluß der jüngsten Zeit. Ein Stift in Steiermark, das ausgedehnte Waldungen besitzt, hat mit einer großen Holzhandelsfirma, die zufällig auch in Bosnien arbeitet, einen Abstockungsvertrag auf 20 Jahre abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Hochgebirgsforste und um ein Quantum von 36.000 fm (der Forst umfaßt rund 12.800 ha) Derbholz, weich. Der Käufer hat die gesamte Regie übernommen. Er bezahlt in der ersten Wertklasse . . .470K f n " n», zweiten . 2.0520, PFO fm. 272 Zweiter Abschnitt. Der Unternehmer stellte in den letzten 6 Jahren zirka 12km Waldbahnen, 10km Waldwege erster und 64km zweiter Ordnung her und investierte dafür 400.000 bis 440.000 X. Das Holz dürfte samt Amortisation der Anlagen auf 9 bis 950 K zu stehen kommen. Für die Karpathenländer liegen zwei Nachweisungen vor. Die eine betrifft 11. Die Staatsforste in Galizien. Hier betrugen die (wahrscheinlich für den Gesamtkomplex) gerechneten Durchschnittswerte für Holz am Stocke pro 1 fm in Kronen: 1859 1873 1882 1885 1891 1897 Stammholz, weich . . . . 0'50 076 1'82 240 2:40 274 Klotzkolze, '. rer. 2:62 2:44 3:00 3:00 3:34 Die zweite Nachweisung behandelt 12. Die griechisch-orientalischen Religionsfonds- forste in der Bukowina. Durchschnittspreise für Holz am Stocke pro 1 fm in Kronen: 1841—50 1851—60 1861—70 1871—80 1881—90 1891—1900 1900 a) Forstbezirk Dor- nawatra (ältere Flößereieinrich- ERR 1,1024, 008 0:84 0:82 1:20 2:02 212 2:48 5'26 b) Forstbez. StraZa (Landtransport). Unerschlossen 0:64 072 1'40 2:10 4:54 „Es ist daraus ersichtlich” — heißt es in der Erläuterung zu diesen Preissätzen — „daß auch hier eine Hebung der anfangs sehr niederen Preise nur sehr langsam statthatte, so daß der Durchschnittspreis bis in die neueste Zeit kaum mehr als 1 fl. pro lfm betrug; erst in den allerletzten Jahren ist auch hier eine namhafte Preiserhöhung eingetreten, und zwar von 1'05, beziehungs- weise 1'24 fl. auf 2'27, beziehungsweise 2:63 fl. pro 1 fm, so daß erst von diesen letzten Jahren an von einem dem Werte des Materiales angemessenen Preise die Rede sein kann. Daß bei den vorausgegangenen Holzabstockungsverträgen nur so geringe Preise erzielt werden konnten, erklärt sich daraus, daß der be- treffende Unternehmer die bedeutenden Kosten für die Erschließung der einzelnen Waldorte durch Wege oder Bahnen und für die Ein- richtung von Sägewerken auf seine Rechnung übernehmen mußte, welche Einrichtungen mit dem Ablauf jener Verträge in den Besitz der Forstverwaltung übergegangen sind, daher beim Abschlusse neuer Verträge diese bedeutende Belastung für den Käufer, zum großen Teile wenigstens, entfällt. Im Bezirke Dornawatra hat die Preiszunahme von dem Durchschnittspreise des Jahrzehnts 1841 bis 1850 bis zu jenem der Jahre 1891 bis 1900 durchschnittlich nur 2 kr. für das Jahr und den Festmeter betragen, was bei en + > Die Waldbenutzung. 273 dem sehr niederen Anfangspreise allerdings ein Zunahmeprozent für den ganzen Zeitraum von 3 ergibt.” Wir haben speziell in den Hinterwaldungen der Karpathen einen ganz ähnlichen Entwicklungsprozeß vor uns, wie er sich in Bosnien, allerdings etwas später einsetzend, gegenwärtig abspielt. Wie in Bosnien handelte es sich hier um die allmählige Er- schließung urwaldmäßiger, den Hauptverkehrslinien weit ent- rückter Bestände. Wie die obigen Preisskalen zeigen, bedurfte es eines halben Jahrhunderts, um von Anfangspreisen, die den Namen eines Preises kaum verdienen und eigentlich nur als das Resultat von Verkaufsversuchen gelten können, zu einem Erlöse zu gelangen, der den Beginn normaler Verhältnisse markiert. Dieser Beginn besteht in der allmähligen Einführung der Eigen- regie, teils auf Grund der von den ersten Käufern geschaffenen, teils auf Grund neuester Zeit vom Waldbesitzer selbst unter- nommener Investitionen. Die Durchschnittspreise Galiziens schließen mit dem Jahre 1897 ab, noch einige Jahre weitergeführt, würde auch diese Skala den raschen Anstieg im gegenwärtigen Jahrhundert zum Ausdrucke bringen. Hier wie in Bosnien stand der Erzielung günstigerer Resul- tate in der ersten Entwicklung der Umstand im Wege, daß man die großen Investitionskosten vollends auf die Holzkäufer über- wälzte. Wahrscheinlich wäre es hier wie dort besser gewesen, sie selbst aufzuwenden. Allein es war, abgesehen von der Schwierig- keit der Geldbeschaffung, sehr fraglich, ob ein Verwaltungsapparat, wie ihn eine so umfangreiche Regie — auch wenn sie nur bis zu den Sägen und nicht bis zum Vertrieb der Feinprodukte vor- geschritten wäre — bei den in der Staatsverwaltung nicht zu umgehenden Umständlichkeiten in der Abgrenzung der Kom- petenzen, in der Rechnungsführung und Material- und Geld- kontrolle nun einmal erfordert, entsprechend hätte funktionieren können. Diesen Zweifel äußerten wir schon vor Jahren!) und er erfüllt uns noch heute. Wir unterlassen es, an die Ziffern der galizischen und buko- winischen Karpathenforste, die unserem Einflußbereiche als tech- rischem Leiter der Österreichischen Staats- und Fondsgüterver- waltung Jahre hindurch unterstanden, weitere Vergleiche und Betrachtungen anzuknüpfen. Doch möchten wir aus dem (Gresamt- bilde der Preisdaten noch ein Moment herausgreifen. Beachtet man die Preisabstände zwischen den günstigen und ungünstigen Bringungslagen, so betragen dieselben in den niederösterreichischen Gebirgsforsten bis 160 X in den Salzburger Staatsforsten bis . ..... 480, in den Deutsch-Landsberger Forsten bis . . . 460 „ in den Admonter Waldungen bis . ...... 400, in den St. Lambrechter Revieren bis . . . . . 500 „ Ba Hlichien ea reile das nl 2'300; Besen era bis. 5.2 3 0-08 18.001... 0 18 Dimitz, Bosnien, 2374 Zweiter Abschnitt. Nimmt man 11 X loco Säge als einen Normalpreis (für Säge- werke von mittelgünstiger Lage und ein Durchschnittssortiment), so zeigt sich, wie stark die Transportverhältnisse den Stockpreis beeinflussen und welche weite Latitude zwischen dem günstigsten und ungünstigsten Stockpreise des hier in Rede stehenden Sorti- mentes besteht, und zwar auch dort besteht, wo es sich um keine erste Aufschließung von Waldungen und damit verbundene In- vestitionen, sondern um Betriebe von einer langher vorbereiteten Entwicklung handelt. Wie sich der Holzverkauf in den nächsten Nachbarforsten Bosniens gestaltet, konnten wir einer Öffertausschreibung ent- nehmen, die uns jüngst zufällig in die Hände fiel. Das Forstamt der Oto&acer Vermögensgemeinde bot am 20. November 1903 im Wege einer schriftlichen Offertverhandlung 32.570 Tannen- und Fichtenstämme \ Schä 226 Buchenstämme und | zum SC Ban 1.000 Kiefernstämme von 290.681’44 oder zirka 86 K per Stamm zum Kaufe aus. Die Nadelholzstämme enthielten 58.023 fm technisch verwertbare Holzmasse, der Stamm durchschnittlich 16 fm; die Buchenstämme enthielten ebenso 226 fm, somit 1 fm pro Stamm. Der Ausrufspreis belief sich dem- gemäß bei rund 58.250 fm auf 4:98 K pro fm. Der für die Ver- mögensgemeinde zurückbleibende Abfall überwog den Gehalt des technisch verwertbaren Holzes. Es wurde nur auf einen Teil des obigen Quantums geboten und wurden erzielt: für Tannen-Nutzholz 440 bis 702, für Kiefer 5-31, für Buche 400 X pro fm. Ein Blick auf die Karte zeigt, daß die Likaner Waldungen dem Meere um ein paar mächtige Bergrücken näher gerückt sind, als die bosnische Grme& planina, die ihr Holz an das Sägewerk in Dobrlin liefert. Aus jüngster Zeit liegen zwei wertvolle Berichte über die forstlichen Verhältnisse Bulgariens und Rumäniens vor. Der erstere stammt von Ulrich Schneidemann, landwirtschaftlichem Sachverständigen für Osterreich-Ungarn und die Donaustaaten in Bukarest,®®) der letztere von Professor Dr. Schwappach.5?) Diese beiden Staaten zeigen so manche Übereinstimmung der Ver- hältnisse, einmal nach den Karpathen Galiziens und der Bukowina hin, die man gerne mit Bosniens Waldverhältnissen in Parallele stellt, dann noch vielmehr in dieser letzteren Richtung. Hören wir zuerst Schneidemann über Bulgarien. Das Fürstentum hat, hier nur nebenbei bemerkt, über 3,000.000 ha Wald, d. s. zirka 30°, der Landesfläche. „In den schwer zugäng- lichen Gebirgen finden sich noch die schönsten Wälder, während in den leichter zugänglichen, flacheren Landesteilen schöne Wälder zu den größten Seltenkeiten gehören. Als ‚Wald‘ wird dort meistens etwas bezeichnet, für das eigentlich das Wort ‚Gestrüpp‘ Die Waldbenutzung. 275 mehr paßt.” (Buschwald.) — Die Erträgnisse des Waldes sind noch höchst unbedeutende. Der Wald wird bei dem Betriebe zahlloser kleiner Wassersägen im ganzen Lande stark mitgenommen, ohne daß daraus für den Waldbesitzer etwas erübrigt. Nach dem Urteil unseres Grewährsmannes ist in Bulgarien eine Besserung nur von der staatlichen Durchführung der Nutzungen oder von der Zen- trierung des Betriebes durch Abstockungsunternehmer zu ge- wärtigen. Charakteristisch ist für den dortigen landesüblichen Walderwerb folgendes Beispiel. „Ein Bauer zieht mit zwei Wagen, welche mit je einem Paar Ochsen bespannt sind, zum Holzfällen in den Wald. Zur Führung des zweiten Wagens, zur Wartung der Ochsen und zu mancherlei sonstigen Hilfeleistungen bedarf er noch eines etwa 12jährigen Knaben oder sonstigen Gehilfen. Im Walde hat der Bauer ein kleines vorsintflutliches Sägewerk. Dasselbe ist — zunächst einen ungünstigen Fall angenommen — für die Ochsen angesichts der sehr schlechten Gebirgswaldwege fast eine Tagereise weit ent- fernt. Nach seiner Ankunft hat der Mann noch für seine Ochsen zu sorgen und kommt an diesem Tage nicht mehr zur Arbeit. Am zweiten Tag begibt er sich in den Wald, sucht sich zwei Bäume aus, welche er fällt, von Asten reinigt und zu acht Klötzen zerschneidet. Am dritten Tage bringt er diese Klötze ins Sägewerk und setzt letzteres in stand. An diesem, hauptsächlich aber am vierten Tage zerschneidet er die Klötze zu 160 Bretter von 2m Länge, 23cm Breite und lcm Dicke. Am fünften Tage fährt er mit diesen Brettern in sein Dorf zurück, wo er sie günstigenfalls noch an demselben Tage verkauft. Das ganze Material macht 0'896 fm aus. Der Festmeter der- artiger dünner Bretter kostet in jenem von der Bahn noch viele Kilometer weit entfernten Dorfe 2250 Leva; der Bauer erhält für seine 0'896 fm demnach höchstens 20 Leva (= 16 Mk.).” Für die fünftägige Arbeit eines Mannes, eines Knaben und zweier Paare Ochsen wurden also 192 X erzielt; für das Holz — nichts. Das ist beiläufig das Bild, wie man ehedem auch in Bosnien verfuhr. Aber auch der große bulgarische Waldbesitz erzielt nur einen knappen Preis. Aus den Staatswaldungen des Kreises Turn wurden 9827 m® Brennholz um 2974 Leva (1 Leva = 0'96 K) = 2855 X oder um 0'49 X per 1 m? verkauft. Es ist zwar nicht gesagt, daß dies ein Verkauf am Stocke war, doch läßt sich wohl kaum etwas anderes vermuten. — Aus den Staatswaldungen von Küstendil veräußerte man in einem Jahre 7732 m® Holz (1050 m® Nutzholz, 6680 m? Brennholz) um 3713 Leva = 3565 K. — Das Rila-Kloster besitzt etwa 30.000 ka Wald, welche aber nicht mehr als 31.500 Leva = 30.240 K einbringen. Man hat darum vor kurzem 6000 ha besten Nadelwaldes auf 20 Jahre in Abstockung gegeben und erhofft davon einen besseren Ertrag. — So wie die Verkehrsverhältnisse heute liegen, kostet der Transport eines Festmeters im Wald er- 18* 276 Zweiter Abschnitt. zeugter Schnitt- oder Balkenware aus dem Rhodopegebirge zu den nächsten Bahnstationen noch 155 Leva = 1488 K. „Die teure Zufuhr des Holzes” — sagt Schneidemann — drückt den Preis des Holzes am Orte seiner Gewinnung zur Zeit noch derartig herab, daß das bulgarische Holz trotz großer Wohl- feilheit auf dem Weltmarkte noch nicht in Wettbewerb treten kann und nicht einmal den inländischen Bedarf derartig deckt, daß eine Einfuhr entbehrlich wurde.” Dr. Schwappach berichtet aus Rumänien, daß man im Hügelland der Walachei für einzelne ausgewählte, zu Faßdauben geeignete Eichenstämme 12 bis 17 Franks pro Stamm bezahlt. Bei flächenweisem Verkauf kostet 1 ka bei einem Vorrat von 400 bis 500 Stämmen 900 bis 1200 Franks, der Stamm also durchschnitt- lich 250 Franks. — Der Stockpreis für 1 fm Nadelholz beträgt in Tarcati 0'60 bis 1'60 Mark = 0:72 bis 1'92 K. Unsere Darstellung zeigt nun wohl sehr deutlich, daß 1. die bosnischen Regieholzpreise von den in den österreichi- schen Alpen und im Vorlande der Alpen (mit Ausnahme der am günstigsten gelegenen Verkaufsgebiete und Wertklassen) erzielten korrespondierenden Preissätzen nicht abweichen, ja mitunter sogar höher stehen; 2. daß die bosnischen Stockpreise für weiches Nutzholz mit den- jenigen, welche unter ähnlichen Verhältnissen in den Karpathen- forsten erzielt wurden, entweder gleichfalls beiläufig überein- stimmen oder auch einen Vorsprung haben; 3. daß die bosnischen Stockpreise denjenigen, welche in den ungünstigen Bringungslagen der alpenländischen Forste resul- tieren, entweder standhalten oder sie auch übertreffen, ja daß selbst nahe an der Küste gelegene Forste des öster- reichischen Südens und Kroatiens verhältnismäßig wenig oder gar nicht besser verkaufen; 4. daß, während die Stockzinskurven Galiziens und der Buko- wina in den letzten 40 bis 50 Jahren mit Anfangspreisen von weniger als 1 K langsam anstiegen, die Preislinie Bosniens seit der Okkupation alsbald höher ansetzte und vermöge der langfristigen Verträge sich beharrsamer verhält; endlich 5. daß die im Okkupationsgebiete vertragsmäßig vereinbarten Liefer- und Stockpreise für Nadelholz demnach, in Anbetracht der hohen Investitionskosten und des mehrfachen Risikos der Käufer, als im großen Ganzen entsprechend bezeichnet werden können. Dem allen gegenüber kann man sich aber auch nicht ver- hehlen, daß das Regiesystem — allmählig von den einfacheren und kleineren zu den schwierigeren und größeren Exploitations- gebieten vorschreitend — in der ursprünglich geplanten oder in der, heute in den Waldungen bei Sarajevo eingeführten Form aller Wahrscheinlichkeit nach günstigere Resultate ergeben hätte. Nun war es aber bekanntlich in den Österreichischen Staatsforsten, pa > Die Waldbenutzung. 277 bei dem riesigen Budget der im Reichsrate vertretenen König- reiche und Länder, bis zum Jahre 1898 nicht möglich, die nötigen Summen für große Aufschließungsinvestitionen zu erlangen, und man darf sich nicht wundern, wenn die gemeinsame Regierung, die in Bosnien und der Hercegovina mit einem Budget von nur 40,000.000 bis 50,000.000 X (in der ersten Zeit noch viel weniger) zu rechnen hatte, von einer solchen Aktion absah und es, viel- leicht auch wegen des staatsrechtlichen Verhältnisses der Pro- vinzen vermied, die Forste mit einer Investitionsanleihe zu belasten. Unsere Leser konnten aus den Ausführungen über die Wald- bahnen entnehmen, was diese Bringungsanstalten allein für Auf- wand erfordert haben. Rechnet man hierzu die Kosten der an- deren, zwar minder kostspieligen aber weit verzweigten Transport- mittel, die sonstigen Betriebsgebäude im Wald, die Sägewerke mit allem und jedem Zugehör und endlich das notwendige Be- triebskapital, so wächst dies alles zu einer Summe an, die einem halben Landesbudget von heute gleichkommt. Auch auf eine Reihe von Jahren verteilt, waren solche Be- träge nicht aufzubringen in einer Zeit, in der die Landesverwal- tung einerseits genötigt war, das finanzielle Gleichgewicht im Landesbudget zu wahren, anderseits aber doch dafür sorgen mußte, daß Bahnen und Straßen gebaut, Schulen errichtet, land- wirtschaftliche Meliorationen durchgeführt, Grundbücher angelegt und alle Zweige der Verwaltung dem wachsenden Bedarfe gemäß ausgestaltet wurden. In dieser Situation galt nur die nüchterne Erwägung, was "im Hinblicke auf Zweck und Erfolg voranzugehen, was zurück- zustehen hatte. So wurden denn jene wohlgedachten Entwürfe, welche die große Forstregie Bosniens in der Hand der Forst- verwaltung zusammenfassen wollten, beiseite gelegt und die In- vestitionen auf die Käufer des Holzes überwiesen. Denn — so mag das Raisonnement etwa gelautet haben — was dem Lande aus der Entwicklung der Holzindustrie auf indirektem Wege zufließen soll, wird ihm auch bei Verkauf des Holzes am Stocke ungeschmälert zukommen. Und da es im Programme der Landes- verwaltung lag, die Provinzen durch industrielle Betriebe wirt- schaftlich zu heben, da es sich in der Mehrzahl der Vertrags- waldungen um totes Land, um zuwachslose oder zuwachsrück- gängige Bestände handelte, zog man der allmählig fortschreitenden Inangriffnahme der Exploitation eine breite Inszenierung des Be- triebes auf allen Linien vor, nicht ohne aber — wie wir noch sehen werden—auchin derNadelholznutzung für Reserven zu sorgen. Die langen Vertragsfristen, in der Mehrzahl der Fälle 15 bis 30 Jahre, haben bei Erörterung der bosnischen Waldfrage noch vielmehr als die Vergebung der Nutzungen außer dem öffentlichen Offertwege den Gegenstand scharfer Kritik gebildet. Wir können uns, was den Modus der Vergebung der Nutzungen betrifft, auf die im Vorherigen enthaltene Geschichte der wichtigsten Verträge berufen. Die Landesverwaltung hat teils 278 Zweiter Abschnitt. selbst mit verschiedenen Firmen Fühlung genommen, teils sind Reflektanten aus eigener Initiative an sie herangetreten. Wie schleppend und zaghaft sich diese Vorbereitungen und damit ein- hergehenden Verhandlungen gestalteten, konnte unseren aus amt- lichen Quellen geschöpften Mitteilungen entnommen werden. Alles das war nicht danach angetan, um zur Durchführung her- kömmlicher Offertverhandlungen zu encouragieren. Es war be- sonders bezüglich der größten Vertragsgebiete zu erwägen, daß ein in alle Einzelheiten ausgearbeitetes Bedingnisheft, was die zu errichtenden Transportanstalten anbelangt, ohne einen kostspieligen Apparat technischer Vorprojekte nicht zu beschaffen war, daß also jene fixen Grundlagen, wie sie zu derartigen Offertausschreibungen, ebenso wie unter einfacheren Verhältnissen, gehörten, nur in all- gemeinsten Umrissen hätten geboten werden können. Es fehlte also in den größten Vertragsgebieten die wichtigste Vorbedingung einer glatten, auf weiteste Kreise berechneten Öffertverhandlung, und deshalb — glauben wir — hat man für die Krivajawaldungen (Firma B, Vertrag 3) auch nur einen beschränkten Wettbewerb unter solchen Firmen eingeleitet, die umfassende Lokalstudien in den betreffenden Waldungen gemacht hatten und vermöge ihrer bisherigen Tätigkeit in ähnlichen Geschäften die Gewähr einer richtigen Beurteilung aller Chancen boten. Man muß sich gegenwärtig halten, daß in den großen Ver- tragswaldungen die Transporteinrichtungen für den Nutzungs- betrieb der zweiten Dezennien erst jetzt studiert werden. Was ein für allemal gegeben war, waren nur die Transporthauptlinien. Daß unter diesen Umständen die gewöhnliche Schablone der ÖOffertverhandlung nicht gut anwendbar war, ist wohl einleuchtend. Das wissen alle jene großen Holzkaufleute, die sich mit ihren Kapitalien und Fachkenntnissen anfänglich — in den ersten und zweiten Vertragsdezennien — in Galizien und der Bukowina en- gagiert haben. Die Offertverhandlungen in regelrechter Form kamen erst und konnten erst kommen, nachdem die Grundlagen der Exploitation einigermaßen erprobt und die Chancen der Unternehmungen sicherer geworden waren, oder — nachdem der Waldbesitzer den Übergang zur Eigenregie, den Übergang vom Verkaufe am Stock zum Verkaufe ab Lager vollzogen hatte. Die Vertragsfristen betragen — noch genauer unterschieden — in den größten Verträgen 20 bis 30, in den mittleren 15, in den kleineren 3 bis 10 Jahre. Es war also die Höhe der in kürzester Frist, und zwar schon für den Betrieb der ersten Jahre aufzuwendenden Investitionskosten, was den stärksten Einfluß auf diese Fristen genommen hat. Es ist möglich, daß die abnorm langen Vertragsfristen der ersten Kategorie kürzer hätten be- messen werden können. Nun war das Bestreben der Landes- verwaltung aber darauf gerichtet, sich eine Waldrente von an- nähernd gleicher Höhe auf eine bestimmte Zeit hinaus zu sichern und das Budget auch in diesen Titeln fester zu gestalten. Kürzere Vertragsfristen, für 10 jahre etwa, hätten den Stockpreis empfind- Die Waldbenutzung. 219 lich beeinflußt und es wäre dann kaum mehr erzielt worden, als man in den ersten, gewissermaßen versuchsweise abgeschlossenen Verträgen in der Bukowina (S. 272) erreicht hat. Unter diesen Umständen zog man einen Preis vor, der den mutmaßlichen Ver- lauf der Kurve eskomptierte. Es muß doch wohl angenommen werden, daß die Landesverwaltung alles aufgeboten habe, die bestmöglichen Bedingungen zu erzielen, eine Annahme, für die die Geschichte der großen Verträge spricht. Selbstverständlich haben sich auch die Käufer mit jenem Panzer von Sicherheitskoeffizienten umgeben, den der große Kaufmann in derlei Fällen immer anlegt. Die großen Verträge und die langen Fristen entsprangen keinem von vornherein gegebenen Programm oder Arrangement, sie sind ein Produkt der Verhältnisse, hier ebenso, wie in der ersten Ent- wicklung der Exploitationen in Schweden, in Galizien, in der Bukowina, in Siebenbürgen, in Rumänien. Daß die Festlegung eines Preises auf so lange Dauer, als die großen Verträge in Bosnien laufen, etwas mißliches ist, wird niemand in Abrede stellen wollen. Es können daraus Nachteile ebensowohl für den Wealdbesitzer wie für den Holzkäufer er- wachsen. In Schweden, das ein klassischer Boden langfristiger Abstockungsverträge war und immer noch ist, hat es eine Krise letzterer Art abgesetzt. Durch die großartige Entfaltung der dortigen Sägewerksindustrie wurden, wie Dr. Cieslar‘*) berichtet, die Taglöhne emporgeschnellt und die Lebensverhältnisse in den Industriedistrikten bedeutend erschwert. Solange die Preise der fertigen Ware noch stiegen, konnte das ertragen werden, als aber diese von 1874 auf 1879 von 170 K schwedisch auf 76 K für 1 Standart = 4'672 m? sanken, erfolgte ein Krach, den wohl nur die kapitalskräftigsten Unternehmer wirtschaftlich überdauert haben werden. In einer Beziehung, will uns scheinen, haben die langfristigen Hauptverträge Bosniens sogar etwas ausgesprochen Gutes an sich, insofern nämlich durch dieselben das Nutzungsmaß für ihre Dauer in einer dem Waldzustande entsprechenden Weise begrenzt und damit auch die Konkurrenz zu einem berechenbaren Faktor gestaltet wurde. - Der bosnische Staatswald ist durch die besprochenen Ab- stockungs- und Lieferungsverträge für Nutzholz in eine sichere, budgetär zuverlässige, wenn auch derzeit noch bescheidene Rente eingetreten, die Inangriffnahme der großen regelmäßigen Wald- nutzungen in Verbindung mit dem intensiven Sägenbetriebe führt den bosnischen Staatsbahnen dermal etwa 29°/, ihrer Frachten zu und gewährt etwa 20.000 Arbeitern nachhaltigen Arbeitsverdienst — Momente, die für die wirtschaftliche Hebung des Landes von eminenter Bedeutung sind. Was in spezifisch forstwirtschaftlichem Interesse nun, nach- dem die Verhältnisse des Landes auch in Bezug auf Kommunika- tionen schon so weit vorgeschritten sind, am dringendsten ge- wünscht werden muß, ist die allmählige, doch stetig fortschreitende 280 Zweiter Abschnitt. Erweiterung des Forstbetriebes in der Eigenregie. Schon jetzt schälen sich aus dem riesigen Besitzstande des Staatswaldes eine Reihe von Komplexen deutlich heraus, welche diesen Übergang ohne große finanzielle Opfer ermöglichen. Ganz besonders zeigt sich dies im Norden des Landes, der schon vor der Okkupation um ein gutes Stück weiter entwickelt war als das Innere. Hier sind unserer Ansicht nach — bei weitem nicht ausschließlich, aber doch vornehmlich — die Bedingungen für diese Aktion gegeben. Aber auch im Inneren des Landes gibt es Waldkomplexe, die verhältnismäßig einfache Transportverhältnisse aufweisen, nicht allzuweit von den bestehenden oder im Baue begriffenen Linien der Staatsbahn entfernt sind und wo die Regie mit einem ge- ringen Aufwande eingeführt werden kann. Die Landesverwaltung hat einen solchen Vorgang schon auf ihr Programm gesetzt — man darf sie dazu aufrichtig beglück- wünschen. Wo immer hinkünftig ein Vertrag abläuft oder die Durchführung eines solchen Schwierigkeiten begegnet, wird diese Frage in Erwägung gezogen und gegebenen Falles mit der For- mierung neuer Forstverwaltungsbezirke vorgegangen werden. 9. Der Nutzungsstand nach Flächen. Man faßt heute, wenn von Nachhaltigkeit die Rede ist, die Betriebsklasse nicht mehr in so engem Sinne auf, als es die ältere Schule der Betriebseinrichter lehrte. Wenn z. B. in einem großen, selbstverständlich ein und derselben physischen oder juristischen Person zugehörigen Wealdbesitze von 50.000 und mehr Hektar Größe — wegen Verschiedenheit des Umtriebes, der Holzart, der Absatzrichtung usw. — fünf oder mehr Betriebsverbände gebildet wurden, wird man gegenüber dem Nachhaltsprinzipe nicht be- anspruchen, daß die Nachhaltigkeit innerhalb jeder dieser Be- triebsklassen gewahrt werde, sondern sich auch zufrieden geben, wenn dieselbe innerhalb des ganzen Waldkörpers gesichert er- scheint. « Den bosnisch-hercegovinischen Staatswald aus solchen Ge- sichtspunkten als zwei große Betriebsverbände anzusehen, die durch den Hochwald einerseits, durch Nieder- und Buschwald anderseits dargestellt werden, ist durchaus keine bloß theoretische Spielerei, wenn es sich um Beleuchtung der Frage handelt, ob und inwieweit die Nachhaltigkeit der Nutzungen bei der heutigen Inanspruchnahme dieser Wälder gewährleistet ist. Wir haben oben den Nutzungsstand nach der Masse bereits beleuchtet, es sei uns nun gestattet, ihn — soweit dies vermöge der herrschenden Betriebsarten möglich ist — auch in einer Flächenbilanz zu prüfen. Die hierzu erforderlichen Daten liegen vor, auch insoferne als uns das Forstbureau in Sarajevo schon im vorigen Jahre eine Nachweisung der noch unerschlossenen, nur gelegentlich benutzten Laub- und Nadelholzmischbestände zur Die Waldbenutzung. 281 Verfügung gestellt hat, was selbstverständlich von Wichtigkeit erschien. Laut dieser Nachweisung gibt es 45 solche Gebiete von 315 bis 11.270ha Größe und in einem Gesamtausmaße von rund 134.000Aa. Wir nennen nur die größten Waldungen dieser Art: Kozica (Bezirk Fojnica) 4034; Pepelari und pepelarska rijeka (Bez. Zenica) 4118; Dnolucka planina (Bez. Jajce) 4322; Bistrica, Babine brnjie (Bez. Zenica) 4396; Borja planina, westlich (Bez. Kotor- -Varo$) 4509; Crna gora (Bez. Nevesinje und Konjica) 4963; Stolovac, Se- meänica und Plazenica (Bez. Bugojno) 5380; Imljani (Bez. Kotor- Varo$) 5988; Vrbnitka rijeka, Vuku$a (Bez. Fota) 6029; Romanja, Bogoviecka planina, Kalina usw. (Bez. Sarajevo) 8939; Drinjada (Bez. Kladanj) 11.270 ha. Diese Waldungen enthalten nach dem uns vorliegenden Aus- weise eine Derbholzmasse von 52,000.000 fm, wovon 35,800.000 fm Nadelholz sind. Die Bilanz stellt sich für den gesamten Staatswald wie folgt. Vom Hochwalde per 1,436.584 ha stehen: I. In voller Benutzung, wie geschildert, 1. die Regiebetriebe, Buchen- und Nadelholz, Urwald- und Plenterwaldform . . . . . 126.304 ha 2. die Vertragswaldungen, reine Nadelholz- und gemischte Bestände, gleiche Form .. . 370.000 ha II. In mäßiger, teilweise nur gelegentlicher Benutzung 3. die Laubholzbestände, vorwiegend Buche, ein- gesprengt auch Eiche und Nadelholz, ähnliche Eormen ...... 700.000 ha III. in mäßiger Beutzing: 4. der Eichenhochwald, en Mittel- und Jungholz . . . . . . . 106.280 ha ‚IV. außer regelmäßiger Bun 5. die unaufgeschiossenen gemischten Bestände, Urwald- und Plenterwaldform . . . 134.000 ha Vom Nieder- und Buschwalde per 561. 291 Nö stehen: V. Als Schälwald in planmäßiger Benutzung . . . . . . 9920 ha VI. in mäßiger Holznutzung, vorwiegend zur Befriedigung der eingeforsteten Bedürf- nisse, die restlichen . . . ERROR TLTRRER ©; 1 be: v |: 7 7; Wenn oben unter I, 2. die Vertragsbestände mit Abschlüssen für Holz am Stocke mit 370.000 ha, in der Tabelle Seite 233 da- gegen nur mit 343.027 ha angegeben wurden, so rührt dies Era davon her, daß dort die Buchenstammholzverkäufe, welche dermal etwa 16.000%a okkupieren, nicht inbegriffen waren und bei ein- zelnen Verträgen nur die zur Nutzung bestimmten, nicht aber die in Etatberechnung gestellten Flächen aufschienen — 282 Zweiter Abschnitt. wie dies auch im Kopf der bezüglichen Tabelle ersichtlich ge- macht wurde. Zu beachten ist in obigem Ziffernbilde, daß aus den Be- ständen I und III die Schlagflächen der letzten 1 bis 2 Jahrzehnte nicht ausgeschieden werden konnten, daß in denselben selbst- verständlich auch der Schutzwald der oberen Waldgrenze ent- halten ist und daß es hier, wie überhaupt, an den unteren Wald- rändern eine Zone des stärkeren Anpralles der Einforstungen gibt, die eine minder gute Bestockung aufweist. In diesen Beziehungen bleibt unsere Nachweisung korrekturbedürftig. Wenn wir aber auch in der Lage wären, diese Korrekturen durchzuführen, sie würden das Bild nicht wesentlich verändern, auch dann nicht, wenn Brandflächen, natürliche Blößen, die hierher eingreifen- den Eichenaltholzaushiebe etc. ziffermäßig berücksichtigt werden könnten. Die obige Flächenbilanz des Hochwaldes hält jeder Prüfung auf Nachhaltigkeit Stand. Man beachte nur, daß von den Wal- dungen der Kategorie I, 2 der größere Teil (von zirka 220.000%a) durch die vertragsmäßigen Abstockungen nicht getroffen wird und daß die Gemeinsame Regierung nicht die Ab- sicht hegt, die Bestände der Kategorie IV, 5 in absehbarer Zeit der Nutzung zuzuführen, daß sie dieselben vielmehr als Reserven behandeln will. Der Logik dieser Ziffern, die wir in unserem Vortrage vom 8. Jänner d. J. ins Feld führten, hat man sich denn auch nicht ver- schlossen, und mit Genugtuung folgten wir jenen Ausführungen, die Hofrat Professor A. v. Guttenberg,5) als er am darauffolgen- den 19. Februar im Klub der Land- und Forstwirte über die bos- nische Konkurrenz sprach, an unsere Bilanz knüpfte und die in dem Satze gipfelten, daß es noch ganze 100 Jahre dauern werde, bis der letzte der jetzt vorhandenen Bestände verschwunden sein wird. Wir hörten an jenem Abende nur eine Einwendung gegen die vom Vortragenden vertretene Anschauung, sie wurde im ver- vertraulichen Gespräche geäußert. „Wie steht es mit der Nach- haltigkeit in Bezug auf die Qualität der Bestände?” — Darauf erwiderten wir damals und wiederholen heute: Wenn man Nutzungen in großer, den gegebenen Bestandesverhältnissen an- gemessener Ausdehnung ernstlich wollte, mußte man zunächst auf die wertvolleren Bestände greifen. Nicht nur deshalb, weil die Buche im Großen selbstverständlich keine Nehmer gefunden hätte, sondern auch darum, weil unter den zuwachslosen Alt- beständen der wertvollere finanziell hiebsbedürftiger ist, als der minder wertvolle. Aber auch hinsichtlich dieses Momentes der Nachhaltigkeit liegt — glauben wir — kein Anlaß zu Besorgnissen vor, da eine große Reserve von Nadelholzbeständen zur Verfügung steht und die wertvollen Eichenbestände, wie schon früher erwähnt, in einigen Dezennien ausschlaggebend wieder in Ertrag treten werden. Fr Falı ı ni Die Waldbenutzung. 283 Was den Nieder- und Buschwaldbetrieb anbelangt. entzieht sich derselbe bei der Art und Weise seiner Benutzung natürlich jeder Flächenbilanz; denn er wird nur zum geringsten Teil schlag- weise in Anspruch genommen. Genug an dem, wenn der wirt- schaftliche Zustand dieser Betriebsklasse sich immer mehr bessert, wenn die Resurrektion und Aufforstung konsequent fortschreitet und der Weidebetrieb soweit möglich geordnet und eingeschränkt wird. In welchem Maße dies geschieht, werden wir im zweit- nächsten Kapitel ausführlich dartun. Nicht ohne Bangen haben auch wir im vorigen Jahre den bosnischen Wald betreten; denn es ist kein Vergnügen für den Pfleger und Freund des Waldes, Bilder der Verwüstung und Sorg- losigkeit zu schauen, wie man sie hier zu Land nach Inhalt der früher erwähnten Zeitungsartikel hätte finden müssen. Als sich uns jedoch Tag für Tag neue und eine ganz andere Sprache redende Waldbilder aufschlossen, als wir Tag für Tag tieferen Einblick in das ganze System der Waldbenutzung gewannen, schwand jegliches Bangen und gab der Beruhigung und Befriedi- gung über das Gresehene Raum. Im gleichen Jahre besuchte der Kroatische Forstverein Bosnien. Keine Stimme wurde laut, welche Zweifel in die forst- wirtschaftliche Berechtigung der eingeleiteten Nutzungen geäußert oder strengere Nachhaltigkeitsforderungen gestellt hätte. Forst- inspektor Dojkovic‘) hat über die Exkursion in der „Agramer Zeitung” berichtet und der bosnisch-hercegovinischen Forstver- waltung rückhaltlose Anerkennung gezollt. Er wies auf die inneren Streitfragen hin, die in der Monarchie die wirtschaftliche Ent- wicklung lähmen. Indessen werde in Bosnien zielbewußt gearbeitet, werden dort — sagte er — „als Resultate intensiver geistiger Bestrebungen Überraschungen geschaffen, die uns staunen machen. Gestehen wir es nur offen, es ist das Neue an den Erfolgen, der Amerikanismus im Fertigbringen und Lösen von Aufgaben das, was uns zur Bewunderung für die Erfolge der bosnischen forst- lichen Administration anregt. Der gesunde Gedanke wird rasch in die Tat umgewandelt, gelingt sie nicht sofort, so sind an richtigen Plätzen die richtigen Männer, die sie ins Geleise bringen, und fort geht es an die weitere, frische, neue Aufgabe. Neiden wir also unseren bosnischen Kollegen nicht ihre Erfolge, sondern lernen wir von ihnen.” 10. Der Staatswaldertrag und das Budget. Bei Erörterung der bosnischen Holzkonkurrenz in den Fach- zeitschriften wurde mehrfach auf die Geringfügigkeit des Staats- waldertrages hingewiesen. In der Tat — derselbe ist sehr unbe- deutend, wenn man ihn lediglich aus jenen Ziffern ableitet, die dem Budget entnommen werden können. Doch ist ein Staats- voranschlag, der seinem Zwecke gemäß nur Einnahmen und Aus- 284 Zweiter Abschnitt. gaben einander gegenüberstellt und abgleicht, nie geeignet, einen richtigen Schluß in Bezug auf den Erfolg (Ertrag) irgend einer wirtschaftlichen Unternehmung des Staates abzuleiten. Wer es versuchen wollte, aus dem bosnisch-hercegovinischen Budget für den Staatsforstbetrieb, für die Salinen- und sonstigen Montanwerke oder für die Tabakregie eine kaufmännische Bilanz herauszurechnen, wie sie sich aus der doppelten Buch- führung ergibt, würde nicht zurande kommen, weil eine ganze Reihe von Faktoren, die zu einer solchen Bilanz gehören, dem Budget fremd sind und über seinen Zweck auch wirklich hinaus- gehen. Einen solchen Versuch gedenken wir also, was die Staats- forste anbelangt, auch nicht zu unternehmen, wohl aber möchten wir das Budget, soweit als es die zugebote stehenden Daten zu- lassen, ergänzen und erläutern und der Frage auf den Grund sehen, ob der Ertrag der bosnisch-hercegovinischen Staatswälder tatsächlich ein so geringfügiger ist als es scheint. Wir gehen dabei vom Budget für 1905 aus. Hiernach werden sich in diesem Jahre belaufen I. Die Einnahmen aus dem Forstbetriebe aus 1. a) Freihandverkäufen durch die Be- zirksämter nach der Stocktaxe a‘ +, 2, 23100000 b) Verkäufen im 1 Offertwege ‚051 200:0007,. c) Verkäufen gegen vertragsmäßig 2,863.000 X festgesetzte Holzpreise . . . . 1,400.000 „ d) Regieholznutzungen . . . . . . 1,163.000 „ 9; die Waldschädenersatze anf. .. nm Seen ze 50.000 „ 3. die Nebennutzungen für 4) -W.eide 0.00, armeituchunznen krt; verucr mon AMNEEE P}.Mast... 2.02 sa Een 3.000 „ c) Knoppern . 40 „ 101.540 d) Steinbrüche und Schottergruben 16.000 „ n e&). Rischerel , Ye» NEE S pP) Jagdlizenzen... -. 7... 7.20 5 Eee un Summe . 3,014.540 K II. Die Ausgaben setzen sich aus folgenden Posten zu- sammen: 1. Oberste Leitung (1 Hofrat, 1 Forstrat, derzeit mit dem Titel und Charakter eines Regierungsrates) SEELE ET 18.800 X 2. Forstbureau in Sarajevo RR bezüge) . er u ee eh eh Eu 103.000 „ 3. # okskäienet der Kreisiäster: a) Personalbezüge . . Re Nenn; U Rt, 2; 43.100 b) Forstdistriktsbereisungen een ı 8.8 9 n Die Waldbenutzung. 285 1 4. Forstdienst der Bezirksämter (Per- Baamalger re I I FARGEBTU X 5. Ordentliche forstwirtschaftliche Aus- lagen: a) Regieholznutzung . . » .... 910.000 X b) Regiekosten der Forstgefäle . 14.900 „ c) Kulturen und Verhegung . . . 40.000 „ d) Karstsanierung Zapanjac. . . . 17.000 „ e) Weideschutz Livno . . ..» . 3.700 „ f) Forstinstrumente . ..... | 2.000 „ 1.032.270 &) Instandhaltung der Waldvermar- 2 a RR A EN 5.400 » Ss h) Erhaltung der F orsthäuser . . . 30.000 i) Unfallversicherung der Wald- a iA HERE 3210, 2) Raubtiervertilgung . . .ı... 6.000 „ 6. Außerordentliche forstwirtschaftliche Auslagen: a) Neubau von Forsthäusern . . . 50.000 „ b) Holzmassen- und Stammaufnah- | ee rd. ARE 8.000 „ 94.000 „ c) Vermarkung und Forsteinrich- | ee at He. ee, 2: SO: Summe , 1,857.550 X Gegenüber den Einnahmen von . 3,014.540 „ Resultiert ein Überschuß von . 1,156.990 K Um eine richtige Aufstellung zu machen, ist bei den Ein- nahmen folgendes zu berücksichtigen. Der Wert der Holzabgaben an die eingeforsteten Par- teien beträgt nach den bezüglichen Ausführungen Seite 138 1,124.000 X Was die Waldweide anbelangt, ist dieselbe, da das Kleinvieh einer besonderen, eigentlich einen Weidezins darstellenden Steuer unterworfen ist, nur für Rinder und Einhufer zu berechnen. Es sind dies laut der auf Seite 63 enthaltenen Daten 1,147.311 und beziehungsweise 339.626 Stück, wofür jedoch mit Bedachtnahme auf den Anteil von Jungvieh und auf die anderweitige Haltung der Zugtiere, welche an der Weide in geringerem Maße beteiligt sind, nur insgesamt 1,000.000 Normalgräser in Rechnung genom- men werden können. Von diesen Weideeinheiten ist die Hälfte auf den Weidegang außerhalb der Staatsgründe in Abschlag zu bringen und sind nur 500.000 Normalgräser zu bewerten. In Öster- reich wird das Normalgras für 1 Stück auf 5 bis 10 X veranschlagt. ‚In den Okkupationsprovinzen ist der Satz ein weit geringerer, die Sachverständigen, die wir darüber gehört, schätzen ihn mit Ein- schluß des Futterlaubes auf 4 K. 286 Zweiter Abschnitt. Die Weide- und Futterlaubnutzung für obige 500.000 Normal- gräser ist für den Staatsbesitz demgemäß zu berechnen auf 2,000.000 K, ein Betrag, welcher auf den ersten Blick hoch erscheint, doch aber darin seine Begründung findet, daß die Viehzucht Bosniens mehr als irgendwo anders auf dem Weidebetriebe und der Futter- laubnutzung beruht. Was das Kleinvieh (Schafe und Ziegen, laut der Daten Seite 63 insgesamt 4,677.829 Stück) anbelangt, wurde uns von maßgebender Seite bestätigt, daß die Staatsgründe für diesen Viehbestand durch Weide und Futterlaubnutzung mit mindestens 3/, der Futterkosten aufkommen und daß es ganz berechtigt wäre, die Leistung der Staatsgründe für 1 Stück Kleinvieh pro Jahr auf 0'50 X anzuschlagen. Wir stellen jedoch den hiernach ent- fallenden Betrag aus dem früher bemerkten Grunde nicht in Rechnung. Laut der Daten Seite 141 sind noch folgende unentgelt- liche Holzabgaben zu berücksichtigen: Für Landeszwecke einschließlich der Versorgung des Werkes VareS werden durchschnittlich jährlich abgegeben 260.092 fm, wovon 26.000 fm Nutz- und 234.000 fm Feuerholz, ersteres mit Rücksicht auf die in den besseren Wertklassen erfolgende Ab- gabe a 300 X, letzteres a 0°50 X, Gresamtwert . . . . 19.000 X Für Kultus-, Unterrichts- und sonstige gemein- nützige Zwecke werden verabgabt 10.107 fm, wovon rund 2000 fm Nutz- und 8100 fm Feuerholz & 300 X und beziehungsweise 0'60 X, im Betrage von . . . . 10.860, An nicht servitutsberechtigte einheimische Stadt- und Landbewohner, an Gemeinden und Korporationen gelangen im Jahresdurchschnitte zur Abgabe 58.754 fm, wovon ungefähr 11.700 fm Nutz- und 47.000 fm Feuer- holz a 2'20 K und beziehungsweise 0'60 K, Gesamtwert 53.940 „ Summe . 259.800 X Summiert man alle diese Posten, so ergibt sich: Budgetmäßige Einnahmen . . . ..... 0. .83,014.540 K Wert der Holzabgaben an die Kingeforaiäten nn. =... LI2SNEE Wert der servitutsmäßigen Weide- und Futterlaub- nutzug ohne das besteuerte Kleinvieh . . . . . . » 2,000.000 „ Wert der unentgeltlichen Holzabgaben für Landes-, Kultus-, Unterrichts,» Gemeinde- und sonstige Zwecke anne zen 259.800 „ Summe . 6,398.340 X Die Ausgaben belaufen sich budgetmäßig auf den Betrag von 1,857.550 X. Sie bedürfen jedoch in dieser Ziffer noch einer Korrektur. Eine Reihe von forstlichen Ausgaben (Reiseauslagen, Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. 287 Amts- und Kanzleierfordernisse u. dgl.) verbirgt sich unter ver- schiedenen anderen Posten des Budgets mit einem Betrage, der auf rund 100.000 X veranschlagt werden kann. Die Verwaltungs- kosten, welche sich in der Hauptsache aus obigen 18.800 + 103.000 —+- 43.100 + 566.380 K = 731.280 K zusammensetzen, sind demnach richtiger auf 831.380 X zu stellen. In dieser Höhe betreffen sie jedoch nicht allein die Ver- waltung der Staatswälder, der Jagden und Fischereien, sondern auch den Privatwald, weshalb es gerechtfertigt erscheint, auf die Überwachung des letzteren einen Betrag von 200, = — 166.256 K in Abschlag zu bringen. Die Ausgaben für den Staatswald berechnen sich dann wie folgt: I. Verwaltungskosten 831.280 —166.256K ..... 665.024K II. Ordentliche forstwirtschaftliche Ausgaben . . . .„1,032,270 „ III. Außerordentliche forstwirtschaftliche Ausgaben. . 94.000 „ Summe . 1,791.294 K Den Erträgen und unentgeltlichen Abgaben des Staatswaldes in der Haupt- und Nebennutzung per... ... . .6,398.340 X stehen demnach Ausgaben von . . .........1,791.294 „ gegenüber und wenn man die Differenz von. . . . . 4,607.046 X auch nicht als Ertrag hinstellen kann, so bringt diese Ziffer doch die tatsächlichen Leistungen, die Ertragsfähigkeit und die finanzielle Bedeutung des bosnisch-hercegovinischen Staatswaldes viel richtiger zum Ausdruck als das Budget. Für 1ha bedeutet obige Ziffer 2:30 K. — Vergleicht man sie mit dem auf gleicher Grundlage berechneten Ertragssatze der Staatsforste Graliziens, welche gleichfalls noch vorwiegend exten- siven Betrieb und wenig Eigenregie haben, oder mit jenem ähn- lich belasteter alpenländischer Staatswaldungen,s”) so zeigen sich kaum nennenswerte Unterschiede, ja in einzelnen Fällen solche zugunsten des bosnischen Staatswaldbetriebes. Es wäre also ein allzu summarisches Verfahren, wenn man über der bosnisch- hercegovinischen Staatsforstverwaltung deshalb den Stab brechen ' würde, weil sie dem Lande im Budget, bar, nur einen Über- schuß von 1,156.990 X einbringt. IV. Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forst- produkten. Der Holzexport der ÖOkkupationsprovinzen ist für diese selbst, wie schon aus dem Vorausgelassenen erhellte, von großer Bedeutung. Unbedeutend aber erscheint er, wenn man ihn gegen- über jenem des ganzen österreichisch-ungarischen Zoligebietes 288 Zweiter Abschnitt. oder jenem der westlichen Reichshälfte allein ins Auge faßt, ver- schwindend klein endlich stellt er sich im Vergleiche mit den Massen dar, die der Weltholzhandel in Bewegung setzt. Bosnien und die Hercegovina sind mit dem österreichisch- ungarischen Zollgebiete vereinigt; sie partizipieren an den Zoll- einkünften der Monarchie mit einem Aversum von 600.000 Al. in Gold = 1,428.571 K. Wie bekannt, bildet der bosnisch-hercegovinische Außenhandel in den statistischen Übersichten des k. k. Handelsministeriums keinen Gregenstand besonderer Nachweisung, er verbirgt sich in den Ziffern der gesamten Ein- und Ausfuhr des Zollgebietes. Nichtsdestoweniger ist der Anteil, den die Provinzen an der Ge- samtbewegung nehmen, so ziemlich genau bekannt, seit die bos- nisch-hercegovinische Landesregierung die „Hauptergebnisse des auswärtigen Warenverkehres Bosniens und der Hercegovina” 2) jährlich veröffentlicht. Die Ziffern dieser Handelsstatistik, von der wir im ersten Abschnitte bereits Gebrauch gemacht haben, laufen zwar mit dem Warenschema des öÖsterreichisch-ungarischen Zoll- gebietes nicht durchwegs parallel, sie müssen auch darüber selbst- verständlich noch Zweifel übrig lassen, welche Quote der bosnisch- hercegovinischen Ausfuhr die Zollgrenzen nicht überschreitet — da jedoch diese Quote wegen des weit vorwaltenden Seeweges der hierländischen Holzausfuhr keine bedeutende sein kann, dürfen die Ziffern der bosnischen Handelsstatistik in den nachstehenden Vergleichen ohne Gefahr eines groben Fehlers ins Feld geführt werden. Als die Wogen der Bewegung, welche der plötzlich an- schwellende bosnische Holzexport erzeugt hatte, am höchsten gingen, nahm sich niemand die Zeit, die Sachlage nüchtern, an der Hand von Ziffern, zu prüfen. Der Export wurde als ein ex- orbitanter bezeichnet und niemand fragte sich, in welchem Ver- hältnis er zu dem unseren stünde. Verfasser dieser Schrift darf sich das bescheidene Verdienst beimessen, auf dieses Verhältnis zuerst hingewiesen?) und damit eine ruhigere Beurteilung der bosnischen Konkurrenz herbeigeführt zu haben. Wie dieses Verhältnis beschaffen ist, zeigt die Tabelle Seite 291, deren Ziffern einerseits der Österreichischen, anderseits der bosnisch-hercegovinischen Handelsstatistik entnommen sind. Zur Erläuterung sei folgendes bemerkt. — Das Brennholz geht fast ausschließlich nach Norden und Osten und kommt, wenn man von der „Bosnischen Konkurrenz” spricht, gar nicht in Be- tracht. Die zweite Post, das Bau-, Werk- und Nutzholz, um- faßt in der bosnischen Statistik alle Warengattungen, welche in der Zollgebietsstatistik (linke Seite der Tabelle) unter 2 bis 8 ge- sondert aufscheinen. Von den 1,407.630 q = 14.076 Waggons dieser summarischen Post dürften, da der Durchschnitt bis auf einschließ- lich 1898 zurückreicht, höchstens 12.000 Waggons auf Nadelholz in Form von Schnitt-, Balken- und Rundware, der Rest auf hartes Holz, hauptsächlich in Schnittware und Schältafeln, zu rechnen Nast PR’ Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten, 289 sein. Die dritte Post, Faßdauben, begreift zum größeren Teil Eichen-, zum geringeren Buchendauben in sich. Die letzte Post, Holzkohle, ist auf Holzgewicht berechnet, sie betrifft haupt- sächlich Buche und Eiche (Schälschläge). Im Jahrfünft 1898 bis 1902, welche Periode den stärkeren Anwachs des bosnischen Holzexportes teilweise schon einschließt, belief sich die Holzausfuhr nach obiger Tabelle für 1ha des kor- respondierenden Waldstandes in Meterzentnern: 1. Im Gesamtzollgebiet mit 21,353.455 ha auf 1'86; 2. in Österreich-Ungarn ohne die Okkupationsprovinzen mit 18,783.740 ha auf 1'98; 3. in Österreich-Ungarn ohne die Okkupationsprovinzen bei Mitberücksichtigung des Exportes von Zellulose und Holz- stoff (in den letzten Jahren zirka 600.000g — etwa 1,500.000 q Rohholz), welche Artikel Bosnien überhaupt nicht exportiert, auf ungefähr 200; 4. in Österreich (ohne Ungarn) mit 9,709.620 ha,°®) nach Abschlag eines auf Ungarn mit 25°, hoch berechneten Anteiles, auf 2:80; 5. in den Okkupationsprovinzen allein mit 2,549.715 ha Wald auf 0:96. Daraus ergibt sich, daß der bosnisch-hercegovinische Holz- und Holzkohlenexport für 11a Waldfläche bis einschließlich 1902 ad 1 um (1'86 — 0°96 =) ungefähr 0'90g = 2,..(1.98 — 096 =) ” 102g „3 2: 200-096 —) N 104g „4 „ (280 — 096 =) e 184g zurückstand und daß es unter so bewandten Umständen ganz und gar haltlos ist, die bosnisch-hercegovinische Holz- und Holz- kohlenausfuhr als eine übermäßige zu bezeichnen, dies um so mehr, als in den Okkupationsprovinzen sehr große Altholzüberschüsse vorhanden sind, in der Monarchie aber, wenn man von den Nadel- holzbeständen der Karpathen und vom Buchenwalde absieht, von Überschüssen wohl nicht mehr die Rede sein kann. Gegen obige Zahlen können im übrigen freilich mehrfache Einwendungen erhoben werden, die aber nur zum Teile von Ge- wicht sind. Man wird vielleicht sagen, daß der Buschwald (412.071 ha) bei Berechnung der bosnisch-hercegovinischen Exportquote nicht mitzuzählen und dann diese Quote auf etwa 1'1ög zu erhöhen sei. Es ist ganz richtig, daß der Buschwald mit Ausnahme einer Anzahl von Eichenoberholzstämmen und der Stöcke, die er an die Derventer Fabrik lieferte, für den Export nicht in Betracht kommt; es ist aber zu berücksichtigen, daß auch der österreichische Waldstand namhafte Flächen. enthält, die wenig oder gar nichts für die Ausfuhr produzieren. Wenn man die neueste Statistik unserer Forste aufschlägt,°®) so findet man zunächst in Dalmatien 19 Dimitz, Bosnien, 290 Zweiter Abschnitt. 381.190 ha, im Küstenlande 234.543 ha Wald verzeichnet. Der erstere hat für den Export nichts, der letztere verschwindend wenig zu bedeuten. Man findet ferner bei den Nadelholzbeständen 65.780 ha Krummholz angegeben, das für den Export gleichfalls nicht zählt. Vom Waldstande der Alpenländer endlich per 3,283.305 ha stehen nicht weniger als 1,754.270 ha im Plenterbetriebe. Das sind Wälder im obersten Gürtel der Holzvegetation mit starkem Alpen- weidegang und ausgedehnten Flächen verbutteten Gehölzes. Auch von dieser Kategorie Wald wäre ein namhafter Anteil bei Berech- nung der Exportquote in Abschlag zu bringen. Dasselbe gilt von dem Niederwalde Tirols (hauptsächlich Südtirols) mit 105.177 ha und Galiziens mit 379.895 ha, der dem Charakter des bosnisch- hercegovinischen Buschwaldes mitunter nahesteht. Die Chancen einer Rektifikation der Exportflächenquote liegen also beiderseits so ziemlich gleich. Es kann ferner eingewendet werden, daß der bosnische Holzexport in der Höhe von 2,187.000g (ohne Holzkohle) wegen der unvollkommenen Schlagausnutzung einen ungleich höheren Einschlag bedinge als der Export Österreich-Ungarns, wo eine intensivere Ausnutzung des Abtriebes stattfinde. Für das beiderseitige Verhältnis der Exportmengen, um dessen Feststellung es sich hier handelte, ist dieser Einwand zwar irrelevant, nichtsdestoweniger möchten wir darauf hin- weisen, daß auch in Österreich-Ungarn noch ausgedehnte Wald- gebiete im Nord- und Südabfalle der Karpathen, in den trans- sylvanischen Alpen, im kroatischen Hochgebirge und in einigen entlegenen Tälern der Zentralalpen mit einer unvollkommenen Ausnutzung kämpfen. Von größerem Gewichte ist die Einwendung, daß im Durch- schnitte des Jahrfünfts 1898 inklusive 1902, welches den obigen Ziffern zugrunde liegt, der bosnische Export noch nicht voll zum Ausdruck gelange, und endlich der am 8. Jänner im Klub der Land- und Forstwirte geltend gemachte Umstand, daß es sich gregenüber der bosnischen Konkurrenz nicht so sehr um die Höhe des Gesamtexportes, als vielmehr um die Ausfuhr von weichem Holz und besonders von weicher Schnittware, zumal nach Italien, handle, wo die alpenländische Produktion auf ihrem an- gestammten Markt mit der bosnischen zusammentreffe. In ersterer Beziehung gibt schon das vorangegangene Ka- pitel Seite 232—234 alles Nötige an die Hand. Der bosnische Spaltwarenexport, in welchem bisher die Eichendaube obenan war, wird in der nächsten Zeit zurückgehen, weil keine nennenswerten Nutzungen im Eichenhochwalde bevor- stehen. Auf dieser Rubrik wird sich nur noch die Buchenspalt- ware, möglicherweise auch mit steigender Tendenz, behaupten. Zunehmen wird ferner noch die Ausfuhr von geschnittener und eschälter Buchenware, dann von Holzkohle aus Eiche (wegen Erweiterung des Schälbetriebes) und Buche — Artikel, die vor- nehmlich Italien betreffen. 291 Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. -sIqdImoNn SO6T 8681 oıye[ 19p Syylugasyam([ wre ıyuysay 098'6rF'7 | mung 098293 —= b 699'39 u>]yoy2]0H 'OI oIs’sIr " » maqnepgje I '6 ‘8 p' ) . zıoyzinpun ) OEILOFT | yo ' q 7 'g | Z 09°'098 “ * zjoquusagr "I b o3usu I1P373up1eM PIEM vy 916797 eUlA0Z9919H pun uorusog (yoyszjopg pun 9sofnjpz »uyo) D 98.1 g0g9’zTL LE | ' mung 000°009°T |" punı jqotmsdzjo ur b8F£'967 ‘us]yoyzjoy] E20°08ET |" * " " uognepge LII'SIS'TT ns ypa usıemades 0809811 "eg (usıemades ' 902'666 nr WpAUDS gaT09LT 1° 990 or “usneyaq ZjoyymaMm F6L'90F a Tel a 0 Be ey “usnegyagq 'zoyguam szrseg'ut | yaraa ‘yor zoyguom 916038 " z2ey ‘yoı ‘zjoygio Mm gLgTeIg | ° °° zogausg b o3usw -SIqDIMaX) [9313uso1eqM 06T 8681 sıge[ ı19p oyyruyasysaınqg wi gnysny PI?M. vy SIPEKE'IZ mung ı9* voy gIL6Hg'z ' " " wura0odas -13H pun usrusog | | vy0aLHro'6 ° vwdng | vy089601'6 ' " " PPUEOQ 3orqe31lloz uszuıaoıdsuorgednyyO .ı9p weus[ nz Sy91I9[3ıaA WI S9J9TQ9S]]oZ usjwesead sap Jsodxazjogy 2 292 Zweiter Abschnitt. Der Export von Nadelholz, welcher in den letzten Jahren ungefähr 12.000 Waggons betrug, wird einige Zeit noch erheblich zunehmen, dann aber sich auf ziemlich gleichmäßiger Höhe er- halten; denn es ist nicht anzunehmen, daß die Landesverwaltung eine raschere Ausnutzung der Vertragswaldungen zugeben würde. Da eine Wahrscheinlichkeitsrechnung darüber, in welchen Formen der Bearbeitung das weiche Nutzholz zur Ausfuhr gelangen werde, gewagt erschiene und nur soviel mit voller Sicherheit voraus- gesehen werden kann, daß die Sägeware, bis auf einen geringen Prozentsatz von Rund- und Kanthölzern, die herrschende Form bleiben wird, benutzten wir schon bisher das geschnittene Holz gewissermaßen als Rechnungseinheit. Auch im Nachfolgenden rechneten wir die Gesamterzeugung von Rohmaterial auf Schnitt- holzladungen um, wobei wir (wegen des nicht unbeträchtlichen Anteils der schwereren Kiefer) 18 fm für 1 Waggon von 10/7 an- nahmen. Der Anfall in weicher Schnittware wird laut der Aus- führungen Seite 256 betragen: a) In nächster Zei . A we rn 2 16.780 bis 18.160 Waggons b) bei Hinzutreten der Optionsgebiete 16.660 „ 19.040 c) bei voller Durchführung des Ver- TEE NE ae 18.775 „ 20.380 a Da jedoch einzelne Verträge wieder in Abfall kommen und vorläufig die Absicht nicht besteht, die unaufgeschlossenen Nadel- holz- und gemischten Bestände in Nutzung zu ziehen, dürfte im äußersten Falle mit einem Export von 18.000 Waggons zu rechnen sein. Soviel zur Klarstellung der mutmaßlichen Gestaltung des bosnischen Nadelholzexportes überhaupt. Was das Verhältnis dieses Exportes zu Italien betrifft, möchten wir zuerst die bisherigen Bestimmungsländer der bos- nischen Ausfuhr ins Auge fassen, um daran die weiteren Folge- rungen knüpfen zu können. In den Jahren 1901 und 1902 haben die fünf meistexportierenden Firmen 245.054 fm Nadelholz und Nadelholzschnittware®°®) außer Landes versendet und 10.175 fm im Lande selbst abgesetzt. Von obigen 245.054 fm gingen 45°6%/, = 5590 Waggons nach Unteritalien, 25'20/, = 3087 " „ Deutschland, Frankreich, Belgien, Schottland und England, 11°9°/, = 1466 > nach Nord- und Südafrika, 79, =: 90 x „ Ungarn und Österreich, 67%/, = 821 ” „ Oberitalien, 27%, = 308 a „ Griechenland, Serbien, der Türkei, Persien und Indien. Nach Unter- und Oberitalien kamen demnach 52-30, der bosnischen Produktion. Angenommen, daß die bosnische Ausfuhr nach dem Königreich in diesem Maße fortbestehen bleibt, würden Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. 293 in der Folge — bei 18.000 Waggons Erzeugung in Bosnien — ungefähr 9400 Waggons weicher Ware nach Italien gehen. — Um die Bedeutung dieses neuen Zuzuges richtig zu ermessen, muß Italiens Holzeinfuhr aus dem österreichisch-ungarischen Zoll- gebiete in Betracht gezogen werden. Nach den Angaben, die wir für 1899 einschließlich 1902 in jenen umfassenden Studien nieder- gelegt finden, welche Zentralgüterdirektor L. Hufnagel"’) jüngst veröffentlichte, und für 1903 nach dem Dezemberheft der „Sta- tistischen Übersichten” wurden aus dem österreichisch-ungari- schen Zollgebiete nach Italien exportiert: 1899 a) 35.020 Waggons 1900 Sägeware, 38.220 8 1901 weich und 41.316 = 1902 hart, 41.087 : 1903 ) hart etwa 10%, \ 48.450 u 1899 b) 10.040 Waggons 1900 Werkholz, roh 10.040 x 1901 und behauen, 9.767 s 1902 | weich und hart, | 10.991 ö 1903 } hart etwa 10°), 12.284 Die Steigerung des italienischen Importes in den letzten fünf, mit dem Aufschwunge der bosnischen Produktion parallel gehen- den Jahren belief sich ad a auf 13.430, ad 5 bei einem unbedeuten- den inzwischen liegenden Rückgange auf 2244, zusammen 15.674 Waggons, d. i. um ein Quantum, welches die bosnische Provenienz in Italien nicht erreichen wird. Dieser gewaltige Aufschwung des italienischen Importes aus dem österreichisch-ungarischen Zollgebiete ist unseres Erachtens einerseits auf den wirtschaft- lichen Aufschwung des Aufnahmslandes, welches ja auch einen ausgedehnten Zwischenhandel betreibt, anderseits — nachdem die Handelsvertragsverhandlungen noch schweben — auf das Be- ‚streben zurückzuführen, von der für die Zukunft zweifelhaften zollfreien Einfuhr noch möglichst viel zu profitieren. Von einer UÜberfüllung der italienischen Lager durch bosnische Provenienzen kann gewiß nicht die Rede sein. Wir können unter so bewandten Umständen, bei der er- sichtlich wachsenden Aufnahmsfähigkeit des Nachbarstaates, nicht annehmen, daß das Hinzutreten des bosnischen Exportes an weichem Holz, wenn derselbe im ersten Anprall sich für einige Produzentengruppen auch fühlbar gemacht haben mag, auf die Dauer imstande sein könnte, die südösterreichische Produktion auf dem italienischen Markte zu benachteiligen. Prozentuell fällt der Exportanteil Bosniens in Buchenwaren und Holzkohlen, worin die Ausfuhr unseres Zollgebietes eine geringe ist, ungleich schwerer ins Gewicht als die Erzeugnisse der Nadelholzbestände. Die Alpenländer werden übrigens im bisherigen Maße auf die Dauer nicht exportieren können. In der am 19. Dezember 1903, zum Zweck einer energischen Stellungnahme gegenüber der 294 Zweiter Abschnitt. bosnischen Konkurrenz, zu Klagenfurt abgehaltenen Versammlung alpenländischer Forstwirte hat ein ausgezeichneter Kenner der kärntnerischen Holzproduktion und des italienischen Holzhandels mitgeteilt, daß Kärnten jährlich 10.000 bis 12.000 (im Mittel 11.000) Waggons weichen Holzes (vornelimlich Schnittware) nach Italien exportiert. Kärnten hat einen Waldstand von 456.179ha, der Ex- port beträgt demnach 2-41g pro 1ha oder das 2l/,fache der auf gleicher Grundlage für Bosnien berechneten Exportquote. Zu diesem Export bedarf es eines Nutzholzeinschlages von rund 400.000 fm und — da die Kärntner Bestände nach der offh- ziellen Statistik?) etwa 55°), Nutzholz ergeben — eines Gesamt- einschlages von 730.000 fm; dazu kommen weitere 100.000 fm weichen Holzes für 37 Holzstoffabriken. — Also für diese Zwecke allein 830.000 fm Einschlag, während der durchschnittliche jährliche Gresamtzuwachs der Forste dieses Landes nur 1,200.000 fm beträgt und während jeder Kenner des Landes weiß, daß die Althölzer schon längst bedenklich herabgeschmolzen sind. Wie lange kann das noch dauern? Wir glauben, daß die Nadelholzbestände Bosniens nicht aus- reichen werden, den Ausfall zu decken, der im italienischen Ex- port unserer Alpenländer in einiger Zeit sicher eintreten wird. Eine so weitgehende Anspannung der Produktion, wie sie da im letzten Dezennium stattgefunden hat, kann nicht anhalten. Die Krisis wird eintreten, und wir wünschen, daß ihr ein rascher und gründlicher Gesundungsprozeß folgen möge. Das will nur flüchtig andeuten, wie wir uns nach der ge- schilderten Sachlage den weiteren Verlauf der bosnischen Kon- kurrenz vorstellen, zum Propheten des Holzhandels schwingen wir uns damit nicht auf, wohlwissend, daß man als Kaufmann mitten im Getriebe des Großhandels gestanden sein müsse, um diesem das Horoskop zu stellen. Diese Erkenntnis hat uns bestimmt, einen im Welthandel vielerfahrenen und in Geschäften weitgereisten Vertreter der „Branche”, der in den Okkupationsprovinzen in keiner Weise engagiert ist, über die „Bosnische Konkurrenz” zu interviewen, Leider hat er uns nicht gestattet, seinen Namen zu nennen. Wir geben seine Ansichten hier unverändert wieder. „Man hörte — sagte unser Gewährsmann — bis in die letzte Zeit herein von kolossalen Quantitäten Sägewaren, welche Bos- nien zum Export bringen soll und die preiswerfend auf den Welt- markt drücken sollen — man hörte aber nur Worte, nichts als Worte. Man brachte keine Tatsachen, keine Belege. „In Bosnien werden gegenwärtig jährlich zirka 12.000 Waggons Sägewaren für den Export produziert. Der Welthandel in gleichen und ähnlichen Hölzern beziffert sich heute im Jahres- umsatz auf mindestens 1,250.000 Waggons, mithin erreicht die ‚Bosnische Gefahr’ hiervon kaum 1°/,. — Die Gesamtausfuhr frag- licher Hölzer aus dem österreichisch-ungarischen Zollgebiet er- Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. 295 reichte im Jahre 1903 die Ziffer von 420.000 Waggons, von welcher Summe Bosnien keine 3°/, aufliefert. Der italienische Import an Sägewaren erreichte 1903 die Ziffer von 48.000 Waggons, der bosnische Anteil belief sich auf zirka 4000 Waggons oder zirka 80/,. Osterreich-Ungarn und Rumänien exportieren derartige Ware teils per Bahn nach Mittel- und Westeuropa, teils zur See an die Küstenländer des Mittelmeeres und darüber hinaus jährlich zirka 500.000 Waggons. „latsache ist, daß der bosnische Export heute nach keiner Richtung hin auch nur die geringste Einheit, weder im Weltholz- handel, noch im österreichisch-ungarischen Gesamtexport und für den italienischen Import kaum den Ersatz für die sich verringernde alpine Holzproduktion, verbunden mit dem durch die wirtschaft- liche Entwicklung Italiens hervorgerufenen Mehrbedarf, darstellt. Preise machen oder Preise drücken konnte da Bosnien mit seinen 80%/, nicht. „Erfahrungsgemäß hat jede größere Weichholzproduktion den für ihre Dimensionen, Qualitäten und bessere oder mindere technische Ausarbeitung passenden Markt. Als beispielsweise anfangs der Achtzigerjahre die ersten Brettersendungen von galizischen, bukowinischen und rumänischen Sägewerken ans Mittelländische Meer kamen, mußten dieselben an den Enden ab- gerundet werden, weil die über Triest kommenden Waren der Alpenländer derartig appretiert waren und letztere bis zum Er- scheinen der Karpathenkonkurrenz überall im Mittelmeere domi- nierten. „Seit dieser Zeit, seit mehr als 20 Jahren, hat sich vieles geändert. Das Abrunden der Bretter und manche andere Eigen- tümlichkeiten des Triester Holzmarktes sind verschwunden, neue Provenienzen sind im Mittelmeere heimisch geworden und werden es bleiben. „Bosnien hat verhältnismäßig viel breite Ware, doch in der Hauptsache Tanne und Kiefer, welche mit der schmäleren, aber schönen und feinjährigen Fichtenware aus den Alpenländern über- haupt in keine Konkurrenz gezogen werden kann. Beide Quali- täten sind Waren für sich, der Käufer wird diejenige suchen, für welche er Verwendung hat, der eine das alpine und karpathische Holz, der andere das bosnische oder kanadische. — Was die alpenländische Ware an ihren natürlichen Eigenschaften aber voraus hat, das fehlt ihr wieder in der Appretur. Der schöne, glatte Schnitt, die Egalität in den Dimensionen und manches andere. Mit dem Vertrieb ist es auch nicht am besten bestellt. Die Meisten warten, bis der Zwischenhändler ins Land kommt, von dem sie über die Marktlage einseitig unterrichtet werden und der durch Gewährung von Vorschüssen den Preis drückt. Die Konkurrenz sucht die verschiedenen Märkte auf, holt sich an Ort und Stelle Informationen und macht sofort Abschlüsse.” Den Preissturz von 20 bis 25°/,, für den man Bosnien ver- antwortlich gemacht hat und der die alpine Produktion getroffen 296 Zweiter Abschnitt. haben soll, bezeichnete unser Gewährsmann als eine unbegründete Behauptung. Er sagt darüber: „Der Preisrückgang für Sägeprodukte in den Jahren 1901 und 1902 war eine Folge der in diesen Jahren allgemein und in allen Ländern eingetretenen wirtschaftlichen Depression. Nach- dem durch ein Jahrzehnt vorher die Holzpreise Jahr für Jahr eine manchmal sprunghaft steigende Tendenz verfolgten, hat dieser Preisrückgang eigentlich nur die naturgemäße Preisprogression auf das Normale gestellt. Derselbe wurde in allen holzproduzieren- den Ländern gleichmäßig empfunden. Man hat aus diesem Grunde in Ländern mit organisierter Produktion, so in Schweden, Nor- wegen, Finnland etc, den Holzeinschlag zur Hälfte herabgesetzt, um einer Überproduktion und deren Kalamitäten auszuweichen. Seitdem dieser allgemeine wirtschaftliche Rückgang wieder schwindet, d. i. seit der zweiten Hälfte des Jahres 1903, ver- folgen der Holzverbrauch und die Holzpreise wieder eine steigende Tendenz. „Da die bosnische Konkurrenz im Welthandel gar nichts und im Gesamtexport Osterreich-Ungarns und Rumäniens nicht viel mehr bedeutet, so bleibt nur noch der italienische Import übrig, welcher durch das bosnische Holz preisnachteilig kon- kurriert werden soll. — Hierfür ist kein Anhaltspunkt vor- handen. Lange bevor Bosnien überhaupt in die Reihe der holz- exportierenden Länder eintrat, wurde der Süden Italiens schon zum größten Teile mit Holz aus Galizien, der Bukowina und Rumänien per mare von Galatz und ÖOdessa aus ver- sorgt. „Die Alpenländer waren schon seit langen Jahren nicht mehr imstande, dieser Konkurrenz, die mit guter Qualität und Appretur auftrat, zu begegnen. Das Mittelmeer hat seinen Bedarf seit zwei Dezennien ganz außerordentlich erweitert und derselbe fand im Karpathenholze auch deshalb seine hauptsächlichste Deckung, weil die alpine Produktion hierfür schon langeher und bei weitem nicht mehr genügte. „Wenn heute der gesamte bosnische Holzexport mit einem Schlag aufhören würde, möchte kein nennenswertes Holzaufnahms- gebiet dies empfinden, weil dieser minimale Ausfall von vielen anderen Seiten sofort erfaßt und gedeckt werden würde, ohne daß die geringste Preisbewegung sich fühlbar machte. Was sind denn auch 12.000 Waggons Sägewaren im Welthandel und was sind 4000 Waggons für den italienischen Import, wenn im Jahre 1905 — gegenüber 1901 und 1902 — der österreichisch-ungarische Holzexport um 62.800 und der italienische Import aus unserer Monarchie um 8000 Waggons gestiegen ist? „Es gibt selbst in Österreich-Ungarn Firmen, die ihre Pro- duktion von einem Jahr zum anderen um die Summe des bosni- schen Anteiles am italienischen Import vergrößert haben. Niemand hat davon Notiz genommen und kein Preisniveau wurde dadurch alteriert. u Zyh Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. 297 „Oberitalien wird dem Absatz alpiner Holzprodukte infolge seiner geographischen Lage immer erhalten bleiben, da die mari- time Konkurrenz dort nicht so leicht Fuß fassen kann. An Stelle des Ausfalles in Unteritalien sind in den letzten Jahren durch Ausbau der Eisenbahnen und Herstellung billiger Exporttarife, die für die Alpenländer allerdings noch weiter ausbaufähig und ausbaubedürftig sind, Länder als Nehmer des alpinen Holzes auf- getreten, die im Verbrauch enorm bedeutender sind als ganz Italien. Die guten Qualitäten der Hölzer aus Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol finden in der Schweiz, in Süddeutschland, Südost- Frankreich und den Rheinlanden besseren Absatz als in Italien, welches Land hervorragende Qualitäten nicht entsprechend hono- riert, wozu noch der Umstand tritt, daß die Kreditverhältnisse in den genannten Ländern nichts zu wünschen übrig lassen, „In früherer Zeit gingen auch große Quantitäten Sägeware auf der Save, Drau und mittels Bahn nach dem ungarischen Donau-, Theiß- und Maröstieflande. Seit Oberungarn und speziell Siebenbürgen intensive Holzgewinnung betreiben, hat diese Re- lation fast ganz aufgehört, und es sind dies vielfache Mehrquantitäten des gesamten bosnisch-italienischen Importes, die die genannten Länder seit geraumer Zeit in das Tiefland entsendeten und dort die alpine Ware verdrängten, ohne daß der Holzhandel nervös wurde und trotzdem die einschlägigen Holzstockpreise — bei ungleich günstigerer Manipulation — vor nicht ganz kurzer Zeit und teilweise auch heute noch in Sin Parallele mit den bosni- schen gestellt werden konnten. „Man kennt die Tatsachen nicht, wenn man behauptet, daß die bosnischen Produzenten, weil sie verhältnismäßig geringe Stockzinse zahlen, mit billigem Holz zu Markt kommen und den Preis drücken. Von sämtlichen holzproduzierenden Ländern Mittel- europas hat Bosnien die teuersten und größten Bringungsanlagen, deren Verzinsung und Amortisation enorme Summen verschlingen und die unmöglich für 10 Jahre, wie in anderen Ländern — in denen übrigens die Erfahrung auch schon gelehrt hat, daß der Zeitraum von 10 Jahren für die Amortisation stabiler Bringungs- werke zu kurz ist — angenommen werden konnte. Nirgends kostet die Bringung des Holzes so teuer wie dort, was durch die Karstformation und die abgeschlossenen Talkessel im Karst- terrain bedingt ist, aus denen das Holz meist bergauf gebracht werden muß, „Die Beschaffung und Erhaltung der Arbeiter bildet eine große Schwierigkeit. Auch bedingt der in Bosnien (gegenüber dem Kahlschlage in den Karpathen) häufiger praktizierte Plenterhieb eine viel teurere Waldmanipulation, abgesehen von dem Wasser- mangel der Hochwaldregion, dem nur mit großen Kosten abge- holfen werden kann, und anderes mehr. — Nein, die Bosnier sind nicht auf Rosen gebettet, ihre Werbungskosten sind durchwegs bedeutend höher als in anderen Ländern, ihr Holz kostet nicht billiger als andere Provenienzen, auch wenn sich die bosnischen 298 Zweiter Abschnitt. Unternehmer selbst optimistisch billigere Kalkulationen vor- rechnen. Nur zu häufig kommt es vor, daß der Produzent im Laufe der Betriebsperiode sich einen guten Kalkul vortäuscht. Dann tritt am Ende der Betriebszeit, nach der Generalabrechnung, die Ernüchterung ein. „Es ist bekannt, daß manche — wenn nicht alle — bosnische Holzabstockungsunternehmer heute gerne und eventuell mit Ver- lust ihre Engagements lösen möchten — gewiß kein Zeichen ihrer mit so viel Aplomb behaupteten Überprosperität.” Was die Art und Weise, sowie das Maß der Nutzungen an- belangt, äußerte sich unser Fachmann im wesentlichen wie wir selbst; nur steht er als Kaufmann begreiflicherweise auf dem Standpunkte, eine ungleich stärkere Ausnutzung der Waldungen zu lancieren. Er betrachtet „die bosnischen Holzgewinnungen im Hinblicke auf die seit unvordenklichen Zeiten aufgespeicherten Altholzüberschüsse, deren Verwertung ein unabweisbares Gebot der Staats- und Volkswirtschaft ist, als einen Bruchteil der forst- wirtschaftlich zulässigen und gebotenen Holzernte. Jeder kann sich davon überzeugen, daß überall und in allen Ländern ohne Ausnahme, wo die Großindustrie eingesetzt hat, der Ur- wald rücksichts- und schonungsloser angegriffen wurde als in Bosnien. „Es wäre traurig und würde sich jeglicher Begründung ent- ziehen, wenn der größte und wertvollste Export unseres Zoll- gebietes, als welcher sich der Holzexport mit der majestätischen Wertsumme von 250,000.000 X für 1903 darstellt, durch die ver- schwindend kleine bosnische Konkurrenz, deren Gesamtwertziffer heute kaum 6,000.000 X” (wohl mehr!) „oder 2'4°/, ausmacht, auch nur im geringsten alteriertt werden könnte. Hierin würde man den Bosniern zu viel Ehre antun, das können sie nicht, weder in quantitativer noch in qualitativer Richtung und ebensowenig wegen der ihnen supponierten unverhältnismäßigen Billigkeit ihrer Werbungskosten. „Die bosnische Gefahr ist ein Phantom,” schloß unser Ge- währsmann seine sehr interessanten Ausführungen. Wir kamen dann aber noch auf das amerikanische Holz und den Schutz der alpenländischen Produktion zu sprechen, was unserem Besuche neuerlichen Anlaß gab, das Thema fortzuspinnen. „latsache ist es” — fuhr er nun fort — „daß das bosnische Holz, wenn überhaupt, nur der aus Kanada kommenden Spruce- ware, welche früher im Mittelmeere einen bedeutenden Absatz fand, und dem über Odessa und Galatz kommenden Karpathen- holze einige Konkurrenz bereitete. Dem baltischen und alpinen Holz ist es ungefährlich. Trotz und ohne Bosnien hat die Mon- archie ja im Jahre 1903 den stärksten Export nach Italien er- reicht, der bisher überhaupt vorgekommen ist. Diese Tat- sache illustriert schlagend, was die ‚Bosnische Konkurrenz’ be- deutet und wie sehr man die damit verbundenen Gefahren auf- gebauscht hat.” Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mi: Forstprodukten. 299 Wir kamen zum Kapitel „Staatshilfe.” „Im Zeitalter der Elektrizität, des großen Verkehres und der massigen Kapitalsassoziation” — meinte unser Besuch — „läßt sich eine Industrie wie diese nicht mehr nach veralteten Prinzipien führen, auch nicht, wenn der Staat sie schützen wollte, welcher Schutz sich in der Regel als nicht vorteilhaft erwiesen hat. Was in freier Konkurrenz sich nicht zu erhalten vermag, wird immer schwer zu schützen sein. „Heute gehen bereits nennenswerte Holzquantitäten — im Jahre 1900 waren es 2600, 1903 schon 4900 Waggons — aus den Alpenländern der Monarchie nach Italien, um dort weiter ver- arbeitet zu werden. Wenn die Handelsvertragsverhandlungen mit Italien eine dem Export ungünstige Zollbehandlung für Sägeware herbeiführen sollten, werden in den Alpenländern analoge Ver- hältnisse platzgreifen, wie an den deutschen Grenzen nach Ein- führung des deutschen Holzzolles. Das Nadelholz wird im runden Zustande über die Grenzen wandern und das käme einer Kata- strophe gleich für die vielen, auf Wasserbetrieb eingerichteten, an die Scholle gebundenen alpinen Sägewerke. Der Rundholz- export nach Italien ist ein nicht mißzuverstehendes Anzeichen dafür, daß die alpine Holzindustrie mit Mängeln behaftet ist. „Hier muß der Hebel angesetzt werden, hier kann die Staats- verwaltung mithelfen, mit mehr Erfolg als gegen die vermeint- liche bosnische Konkurrenz, die schon jetzt mit einem namhaften Teil ihrer Erzeugnisse nach England, Holland und Deutschland geht und dort bessere Rechnung findet als in Italien. — Eine weitere Notwendigkeit wäre die Vereinigung gewisser Gruppen von Sägewerken zu gemeinsamem Verkaufe des Holzes. Es liegt in der Natur des Holzexportes, daß derselbe sich nur in großem Maßstabe gut konkurrenzfähig erweist und so erhält. Der Zwischenhändler, der von vielen kleinen Produzenten billig kauft und möglichst viel in seiner Hand zu vereinigen strebt, ist die Verkörperung dieser Assoziationsnotwendigkeit. Nur so kann man billige Frachten erzielen, die jeweilig passenden Sortimente auf die verschiedenen Märkte bringen und die besten Preise heraus- schlagen. Wer in heutiger Zeit die Hände in den Schoß legt und den Fortschritt der Konkurrenten mißgünstig betrachtet, ohne sich selbst vorwärts zu schieben — dem, glaube ich, kann nie- 'mand helfen, auch der Staat nicht.” Wir haben diesem interessanten Expos&, für das hier dem nicht genannt sein wollenden Erstatter nochmals Dank gesagt sei, nur ein paar Worte über den Welthandel beizufügen. Der Jahres- umsatz desselben wurde, allerdings als Minimum, mit 1,250.000 Waggons beziffert. Für eine zuverlässige Bestimmung des Holz- umsatzes im Welthandel feblen zwar ausreichende Daten, doch bietet der Export der hervorragendsten Holzhandelsstaaten einen Maßstab, der sofort auf eine ungleich höhere Ziffer hinweist. Das europäische Rußland mit Finnland exportiert etwa 480.000, das 300 Zweiter Abschnitt. österreichisch-ungarische Zollgebiet (1903) 420.000, Schweden ungefähr 400.000, Rumänien 20.000 Waggons. Hierzu kommen 350.000 Waggons, welche nach Hufnagel’) Amerika nach Europa versendet. Das sind 1,670.000 Waggons, die auch wieder als ein Minimum bezeichnet werden können, weil sie die Gesamtbewe- gung im Welthandel — im richtigen Sinne dieses Wortes — noch bei weitem nicht erschöpfen. Daß das Expose Bosnien nicht mit seinem Gresamtexport an Holz und Kohle, sondern nur mit der Nadelholzware in die verschiedenen Vergleiche einbezog, muß zur Vermeidung von Mißverständnissen noch konstatiert werden. Wir wenden uns nun noch dem Bilde zu, das der Holz- handel des österreichisch-ungarischen Zollgebietes im Jahre 1903 in seiner bisher unerreichten Exportziffer bot. Das österreichisch - ungarische Zollgebiet exportierte in Waggons: 1902 1903 Brennholz, Flechtweiden, Faschinen . . . 22.017 22.710 + 693 Europäisches Werkholz, rund, hart . . . 6.053 7.664 + 1.611 . % „ weich .. . 157.925 181.694 —+ 23.769 A n behauen, hart . . 2.970 4.657 + 1.687 si a = weich . 14.790 23.148 + 8.358 PaBHanbem. 7.00, 0/0 Ta tee an 11.509 6.459 — 5.050 Eisenbahnschwellen. . . » . » . ».,.xe.» 4.957 6.192 +. 1.235 SEE@Wwaren, Bart u... . 2, Der uin 16 893 21.000 + 4.107 5 WOICH.\. > 'Rga te a Bee 118.772 145.618 —+ 26.846 Zusammen . 355.886 419.142 —+- 63.256 Holckohlesi 26 eu 4.552 4.043 — 509 Belluinse ti 3.222 ..02709 2085 3.960 3.966 - 6 Holzstoff, geschliffen . . . - 499 883 + 384 Zusammen . 9.011 8.892 — 119 Im Jahre 1898, als in Bosnien die größten Verträge noch gar nicht im Gange waren, befand sich unser Export beiläufig auf derselben Höhe wie im obigen Vergleichsjahre 1902. In- zwischen ist er — nach einem Rückschlage, der rasch über- wunden war — auf die heutige Höhe geklommen, welche ein Plus von mehr als 63.000 Waggons gegenüber dem erstgenannten Jahre bedeutet. Selbst in diesem Plus verflüchtigt sich die bos- nische Konkurrenz von heute, wenn man ihren Anteil inklusive Buchen- und Eichenware auf 20.000 Waggons anschlägt, auf einen Prozentsatz von 32. — Man wird nun doch nicht sagen wollen, daß — wenn unsere Holzausfuhr innerhalb der letzten fünf Jahre einer Steigerung um 63.000 Waggons fähig war — die 20.000 des bosnischen Zuzuges unserem Außenhandel überhaupt, ganz abge- sehen von Italien, gefährlich werden konnten. Das wäre eine zu Der bosnisch-hercegovinische Außenbandel mit Forstprodukten. 301 gewagte Behauptung und würde beiläufig dasselbe besagen, als wenn man Schweden, Finnland, Kanada oder Australien, die sich wie unser Zollgebiet um die Gunst des unter englischem Ein- fluß rasch aufstrebenden, in Holz immer aufnahmsfähiger werden- den Agypten bewerben, diese Plätze lieber eingeräumt sähe, als dem mit der österreichisch-ungarischen Monarchie wirtschaftlich denn doch vereinigten und dahin schon ansehnlich und mit Erfolg exportierenden Bosnien. Gegen einen solchen Standpunkt aber — dies können wir nicht unterlassen auszusprechen — sträubt sich unser altöster- reichisches Empfinden, sträubt sich unser Gefühl für die Mon- archie als Granzes. Warm wie für unser Reich in diesem Sinne, fühlen wir auch für die Alpenländer. Es handelt sich jedoch in diesem Gebiete Westösterreichs nicht so sehr darum, es vor der bosnischen Kon- kurrenz zu schützen, als vielmehr um wirtschaftlich-organisatorische und technische Maßnahmen, abzielend darauf, die Produktion für Exportzwecke, welche in den nächsten Dezennien aus den bereits angedeuteten Gründen in quanto wird zurückgehen müssen, in quale zu heben und zu verbessern — abzielend also darauf, die Alpenländer vor einem Verluste aus der unausweichlich vermin- derten Produktion tunlichst zu bewahren. Unabhängig von dem, was der von uns interviewte Indu- strielle und Kaufmann bezüglich der Alpenländer gesagt, äußerte sich ein hervorragender Forsttechniker Österreichs, der — wie Verfasser dieses — dem Boden derselben entstammt und sie in allen Winkeln kennt, Hofrat Professor v. Guttenberg,®5) nach- stehend über diese wichtige und dringliche Frage. „Die großen Firmen, welche den bosnischen Holzexport hauptsächlich in der Hand haben, haben den Produzenten unserer Alpenländer gegenüber vor allem die genauere Markt- und Ge- schäftskenntnis, das große Kapital, das ihnen zur Verfügung steht, und ganz sicher auch die bessere Bearbeitung des Materiales in- folge vorzüglicher mechanischer Einrichtung ihrer Sägewerke voraus. Es ist eben auch hier der Kampf ums Daseins seitens des Kleinen gegen den Großen, in welchem Kampfe wir uns ja gerne auf die Seite des Schwächeren stellen wollen. Man hat die von einer Seite aufgestellte Bemerkung, daß die Holzbearbeitung in unseren Alpenländern in ihren Einrichtungen rückständig sei, mit Entrüstung zurückgewiesen; nun, diese Bemerkung hat sicher nicht von jenen größeren Sägewerken, die etwa von einzelnen Großwaldbesitzern oder Holzindustriellen in neuerer Zeit aufge- stellt worden sind, gegolten; wohl aber ist sie für einen großen Teil der Sägeindustrie und des Holzhandels in unseren Alpen- ländern vollkommen zutreffend. Dieselben können sich mit den technisch vollendet eingerichteten Werken Bosniens nicht messen und liefern großenteils ein ungenau und schlecht bearbeitetes Material. Was aber exakte und schöne Bearbeitung des Holzes heute am Markte bedeutet, das sehen wir am besten aus der 302 Zweiter Abschnitt. Konkurrenz des schwedischen Holzes, welches trotz höheren Preises infolge seiner vorzüglichen Qualität überall Eingang findet. In ganz Oberkärnten z.B. ist der Sägebetrieb fast durch- wegs in den Händen von kleineren Leuten, Wirten, Kaufleuten oder auch Bauern, die denselben als Nebengewerbe betreiben. Diese Sägen sind zumeist sehr primitiv eingerichtet, der Säge- besitzer selbst hat vom Holzmarkt nur wenig Kenntnis, das ge- arbeitete Material geht durch verschiedene Hände, bis es endlich an den Hauptversandplatz kommt, während der bosnische Unter- nehmer seine Produkte direkt, sei es in Neapel oder Alexandrien oder im Kapland, auf den Markt bringt. Daraus, meine Herren, ist es zum großen Teile zu erklären, warum über die Konkurrenz der bosnischen Holzhandelsfirmen geklagt wird. Nicht ganz mit Unrecht hat der Herr Reichsfinanzminister bei den letzten Ver- handlungen in der Österreichischen Delegation gesagt, die Holz- produzenten der Alpenländer sollen von den bosnischen Unter- nehmern lernen, um mit ihnen konkurrieren zu können. Mit dieser gegebenen Konkurrenz müssen wir nun einmal rechnen, Klagen darüber nützen nichts und Versuche, derselben Einhalt gebieten zu wollen, wären lächerlich. Unsere Holzproduzenten und Holz- industriellen müssen alle jene Mittel ins Auge fassen, durch welche ihnen diese Konkurrenz erleichtert werden kann und da ist vor allem die eigene Tätigkeit in der Verbesserung des Betriebes und in der Aufsuchung neuer Absatzrichtungen voranzustellen. An die Regierung soll gleichfalls herangetreten werden, damit auch sie dieser Konkurrenz ihre Aufmerksamkeit schenke, und den Holzexport aus den Alpenländern durch Erwirkung billiger Frachttarife, nicht nur auf den Eisenbahnen, sondern insbesondere auch für den Fernverkehr zur See möglichst erleichtere.” Besehen wir uns die Sachlage noch etwas näher. Die Alpen- länder, worunter wir im Anschluß an die politische Gliederung Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und Vorarlberg zu- sammenfassen, haben einen Waldstand von 3,283.305 ha, wovon 2,041.491 ha mit Einschluß der Fideikommisse Privatwald sind. Der Staatswald und die sonstigen vom Staate verwalteten Waldungen belaufen sich auf rund 388.000 ra, der Kleinwald- besitz auf mehr als 50°%/,, etwa 1,700.000 ha. Von der Gesamtfläche sind 2,275.000 ka Nadelholz- und 570.000 ka gemischte Bestände. Der Plenterbetrieb beherrscht mehr als die Hälfte dieses Waldstandes, von dem rund 800.000 ha in systematisch geordnetem Betriebe stehen. Der durchschnittlich jährliche Gesamtzuwachs beträgt 7,120.000 fm, wovon etwa 50%, — 3,560.000 fm auf Nutzholz entfallen. Die tatsächlich erfolgende Nutzung wird auf einen Betrag geschätzt, der annähernd dem Zuwachs gleichkommt. — Ein großer Teil der Forste ist mit Ser- vituten belastet. Ende 1900 bestanden in den Alpenländern 93 Dampf- und 6145 Wassersägen mit zusammen 349 Bund- und 6211 einfachen (rattern. Eine Anzahl von 90 Holzstoffabriken verarbeitet rund u Ka Der bosnisch-hercegovinische Außenhandel mit Forstprodukten. 303 400.000 fm Holz. Von den Wassersägen, deren viele mit der Müllerei vereinigt sind, dürften mindestens 2000 lediglich für den Hausbedarf, die anderen in der Mehrzahl für Handel und Haus, in der Minderzahl für den Handel allein arbeiten. Die Dampfsägen sind fast ausnahmslos kleine Werke mit 1 oder 2 Bundgattern, als größte Etablissements dieser Art führt die offizielle Statistik auf: Scheffau in Salzburg mit 5; Gairach in Steiermark mit 4; Hornwald in Krain mit 16 Gattern, von welchen wahrscheinlich die Mehrzahl Tavolettigatter sind. Das in den Alpenländern zum Verschnitt gelangende Rund- holzquantum ist auf 2,500.000 fm zu schätzen, wovon 1,300.000 fm Schnittware —= 65.000 Waggons resultieren können, die — wie aus mehrfachen früheren Daten erhellt — zum größten Teil Export- ware sind. Wir wollen an dieser Stelle nicht wieder Vergleiche mit der bosnischen Produktion anstellen, wohl aber auf den im Zwecke dieser Ausführungen liegenden Umstand hinweisen, daß in den Alpenländern mit obiger Schnittwarenproduktion etwa 4200 Sägewerke beschäftigt sein und somit auf ein Werk pro Jahr durchschnittlich 310 fm Erzeugung entfallen dürften. Dies ist nur eine in großen Zügen durchgeführte Rechnung, die aber doch von den Tatsachen nicht wesentlich abweichen kann und überzeugend dartut, wie weit die Zersplitterung des Sägenbetriebes in diesen Ländern geht und wie ungünstig die- selbe offenbar die Produktionskosten, die Ausstattung und Ver- wertung der Schnittware beeinflußt. Seit 50 Jahren hat es von Seite der österreichischen Forst- techniker niemals an Mahnungen gefehlt, die Aufteilung des Ge- nossenschafts- und sonstigen Gemeinschaftswaldes nicht weiter fortschreiten zu lassen. Dennoch wird sie immer noch fortgesetzt und bildet heute die Hauptursache der in Rede stehenden miß- lichen Verhältnisse. Der kleine Sägenbetrieb hätte sich ohne die immer noch anhaltende Wälderaufteilung niemals so üppig ent- wickeln und Zustände heranreifen lassen können, die nun gebie- terisch Abhilfe fordern. Über die Abhilfemittel hat Hofrat Professor v. Guttenberg an der oben zitierten Stelle seines Vortrages Andeutungen ge- macht, die sehr beachtenswert sind. Doch glauben wir nicht, daß von der Selbsttätigkeit des kleinen Wald- und Sägewerksbesitzes in Bezug auf eine Zusammenlegung des Forstbetriebes, die doch vor allem nötig wäre, dann hinsichtlich der Verbesserung der Sägeanlagen und der Zentrierung ihrer Produktion ausreichendes erwartet werden könne. Wir gehen darum um einen Schritt weiter und sagen: Unter diesen Verhältnissen ist es einzig und allein die berufsgenossenschaftliche Organisation, welche erfolg- reich eingreifen kann. Hier kann das Gesetz vom 27. April 1902 segensreich wirken. ' - Wir machen unsere Leser diesfalls auf das Referat auf- merksam, welches der derzeitige Rektor der Hochschule für Bodenkultur, Professor Dr. v. Schullern-Schrattenhofen,'!) 304 Zweiter Abschnitt. in der vorjährigen Tagung des Österreichischen Forstkongresses erstattet und worin er auf die Eigentumsgenossenschaften als eine Form der Organisation hingewiesen hat, die forstwirt- schaftlich von besonderer Bedeutung ist. An dieser Stelle kann hierauf ausführlich nicht eingegangen werden. Wir denken uns als Ziel einer solchen Organisation den Zusammenschluß großer gut formierter Bringungsgebiete von Wald zu gemeinschaftlicher Bewirtschaftung und gemeinschaft- licher Verarbeitung und Verwertung der Forstprodukte. So könnten eine Produktion und ein Vertrieb geschaffen werden, die befähigt wären, mit der großen Industrie auf dem Weltmarkt er- folgreich in den Wettbewerb einzutreten. Eine solche Organisation bedarf jedoch der sorgfältigsten Vorstudien und zunächst würde es sich unseres Erachtens darum handeln, die einschlägigen Verhältnisse der Alpenländer einer ge- nauen Durchforschung durch Experten des Forst-, Industrie-, Handels- und Verwaltungsfaches zu unterziehen und dieser Kom- mission unter Anhandgabe der leitenden Gesichtspunkte die Aus- arbeitung eines Aktionsprogrammes zu übertragen. Man wird uns nun vielleicht einen „sonderbaren Schwärmer” nennen, der die ganze, seit einem halben Jahrhundert gewordene oder neugeschaffene Waldeigentumsordnung aus den Fugen heben will. — Immerhin! Wir streben nichts anderes an, als was im Geiste des obzitierten Gesetzes liegt, von dem man doch nicht annehmen kann, daß es sich in Utopien bewegt. V. Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 1. Allgemeines. „Die große Waldfläche ist die Mutter und Erhalterin der schlechten Waldwirtschaft,” sagt Altmeister Pfeil in seinen klassi- schen Betrachtungen über die richtige Verteilung der Waldfläche. Die sorgfältige Waldwirtschaft „gedeiht nur, wo das Bedürfnis sie fordert, der Wert der vermehrten Erzeugung sie belohnt”. Den ersten Satz findet man im waldreichen Bosnien voll bestätigt. Hier erzeugte der Überfluß die mehrfach geschilderte verschwenderische Gebarung mit den Erzeugnissen des Waldes und jene Mißachtung seines Bodens und Bestandes, deren Spuren sich erst nach Menschenaltern werden tilgen lassen. Den zweiten Satz sollte man auf dem Karste bewährt finden, allein der ver- sagt. Seit Jahrhunderten fordert hier das Bedürfnis laut eine bessere Waldwirtschaft, immer hätte der Wert der vermehrten Erzeugung an der Meeresküste sie reichlich belohnt. Dennoch wurde der Wald unausgesetzt mißhandelt, unbekümmert um die Folgen. Was Pfeil sagte, war gewiß unmittelbar aus der Er- fahrung geschöpft, nur war diese in einem glücklicheren Lande gesammelt worden, dort wo die warnende Stimme des Gesetzes Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 305 sich schon früh für den Wald erhob und ihren erziehlichen Ein- fluß auf das Volk übte. Eine solche Stimme ward hier nie ver- nommen, Waldpflege und Forstkultur blieben unter der früheren Regierung unbekannte Begriffe. Wenn man auf dem Karst, besonders an der dalmatinischen Grenze, in der Nähe der Gehöfte kleine ummauerte Baumfriedungen (Ograda) findet, so sind dies die einzigen Orte, wo eine Pflege des Holzwuchses stattfindet, die man als ein Ergebnis der Holznot deuten kann. Sonst ist der Baum, wenn man so sagen darf, überall — vogelfrei. Hart genug empfindet der Karstbewohner den Mangel des Holzes und alle andere Unbill seiner entwaldeten Heimat. Den- noch gibt er das kümmerliche Gehölze forthin dem Zahne des Viehes preis, dennoch schreckt er auch davor nicht zurück, die Wurzel aus dem Boden zu graben, die — wenn auch kümmerlich — noch immer unverwüstlich reproduziert. Niemand hat hier das Volk gelehrt, der Not mit den rechten Mitteln zu begegnen, sie steigerte sich von Generation zu Generation und wurde mit fata- listischer Anpassung ertragen. Diese Bemerkungen sind von Wichtigkeit, weil sie dartun, daß in Bosnien und der Hercegovina vor 25 Jahren absolut keine Ansätze zur Forstkultur vorhanden waren, nicht einmal dort, wo die Not mit all ihren Schrecken zutage lag. Langsam dämmert erst jetzt in den breiteren Schichten des Volkes einiges Ver- ständnis dafür auf, wenn der Erfolg, wie dies auf dem Karst und im Buschwalde der Fall ist, grell in die Augen springt. Nun möge sich, wer mit den wohlgeschulten Cadres seiner Holzhauer und Kulturarbeiter auf dem Reviere haust, einiger- maßen die Schwierigkeiten vergegenwärtigen, mit denen unser grünes Pionierkorps in Bosnien und der Hercegovina zu ringen hatte, ehe es ihm gelang, der Waldpflege und Forstkultur einen ersten Pfad zu bahnen. Die einheimischen Arbeitskräfte standen jedem solchen Unternehmen völlig fremd gegenüber. Das Volk ist gewiß nicht stumpf, sondern anstellig und geschickt, aber es wußte nichts von derlei Arbeit, Werkzeuge und Handgriffe waren ihm ein Novum. Die Arbeit schien ihm Spiel, es fehlte der Glaube an den Erfolg, der Arbeitsfreude bewirkt. Noch heute besteht eine Hauptschwierigkeit bei Ausführung aller derartigen Arbeiten darin, daß es an geschulten Kräften für die Aufsicht und Vorarbeit mangelt. Im Privatwalde ist es das oben besprochene Gesetz vom 17. Dezember 1890, welches durch die Gebote der Schutzwald- erhaltung und der Wiederaufforstung, sowie durch die Bestim- mungen über die Holzvorzeige einen erziehlichen Einfluß auf die Waldbesitzer geltend zu machen sucht. Unmittelbar vermögen die Forstorgane zum Zwecke einer pfleglichen Ausübung der Nutzungen nur in vereinzelten Fällen einzugreifen. Im Staatsbesitze sind die Verhältnisse je nach Betriebsart, Bestimmung und Benutzung des Waldes sehr ungleich vorgeschritten. Dimitz, Bosnien. 20 306 Zweiter Abschnitt. In den derzeit noch unbenutzten oder nur in gelegentlicher (nicht regelmäßiger) Benutzung stehenden Waldungen und Wald- teilen, die durchaus dem Hochwaldbetriebe angehören, haben Pfleghiebe oder künstliche Aufforstungen in der Regel noch nicht Eingang gefunden, es sei denn, daß die leider noch arg grassierenden Waldbrände zur Vornahme von Aufforstungen nötigten. Da hier die plenterwaldmäßige Urwaldform vorherrscht und die natürliche Verjüngung niemals stillsteht, läßt das passive Verhalten der durch die großen Nutzungsgebiete vollauf in An- spruch genommenen Forstverwaltung für den Wald nichts be- fürchten. Nichtsdestoweniger scheint die Frage der Beachtung wert, ob und welche pfieglichen Maßnahmen bis zur seinerzeitigen Erschließung dieser Bestände lediglich mit dem Zweck, die erste Schlagführung und ihren Abtriebsertrag zu verbessern, eingeleitet werden könnten. Zum mindesten liegt diese Erwägung nahe, wo die Buche gewalttätig gegenüber dem Nadelholz auftritt. Wo Waldbestände des eben gemeinten Charakters in der letzten Zeit in regelmäßige Benutzung genommen wurden und die Gewinnung und Bringung des Holzes entweder in Regie des Landesärars oder der Holzkäufer stattfindet, ist die im dritten Kapitel ausführlich besprochene Schlagstellung als das erste und wichtigste Moment der Waldpflege zu betrachten. Davon, wie die Schläge geführt werden, hängt die Zukunft des Bestandes ab. Die Pflege der natürlichen Anwüchse, die Ausführung von Voll- und Ausfüllungskulturen, welch erstere nur in selteneren Fällen nötig werden, tritt erst in zweite Sicht. Je ältere Nutzungs- betriebe man in Bosnien antrifft, desto weiter findet man, wie dies früher am Forstverwaltungsbezirke Vare$ gezeigt wurde, die Boden- und Bestandespflege vorgeschritten. Die Nutzungen sind es, die einen solchen Wald der Pflege erschließen. Die Anbahnung des regelmäßigen Forst- betriebes im bisher verschlossenen Altwalde ist also keine bloß fiskalische Maßregel, sie ist die durchaus notwendige und wünschenswerte erste Etappe auf dem Wege aus dem Chaos zur Ordnung, vom Urwalde, der sich selbst überlassen war, zum pfleglich behandelten Forste. Sehr bedeutend ist die Fläche jener Waldungen, die vor- nehmlich — wenn auch nicht ausschließlich — der Befriedigung des eingeforsteten Holzbedarfes der Bevölkerung dienen. Nennen wir diesen zumeist der unteren und mittleren Holzregion ange- hörenden Staatswald einfach den Servitutswald. Er ist teils Hoch-, teils Niederwald und befindet sich größtenteils im Stande einer empirischen Behandlung. Die Waldpflege vermag nur durch Hand- habung der Holzvorzeige allmählig Eingang zu finden. Anfänglich mußte sich die Holzvorzeige an die Eingeforsteten damit begnügen, auf den Gebrauch der geeigneten Werkzeuge für die Holzfällung und auf die Beseitigung der ärgsten Übelstände beim Holzbezuge hinzuwirken. Später steckte man sich weitere Ziele, ordnete mög- lichst die Benutzung des Ausschlagwaldes und trachtete im Hoch- 2 a > Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 307 walde die Elite des Bestandes zu schonen, versuchte es wohl auch mit Läuterungen und Durchforstungen. Solche Bestrebungen sind in erfreulicher Weise wahrzunehmen, freilich auch Übergriffe der Eingeforsteten, die nur mit der Frevelanzeige bekämpft werden können. Da die Einforstung weit überwiegend Brennholz betrifft, diese Nutzungen sich vornehmlich im Niederwalde und im Buchen- hochwalde bewegen und letzteren Falles die Plenterung platz- greift, reicht die natürliche Verjüngung für die Erhaltung des Bestandes in der Regel vollkommen aus. Die Herstellung eines pfleglichen Standes dieser Waldungen ist unter so bewandten Umständen in erster Linie von der intensiven persönlichen Ein- flußnahme der zuständigen Forstbeamten auf die Holzvorzeige, dann aber, da letztere nur zu geringerem Teile von diesen Or- ganen selbst vorgenommen werden kann, von der fachlichen Schulung des Forstschutz- und technischen Hilfspersonales und endlich von der Disziplin der Holzbezugsberechtigten selbst ab- hängig. Ein weites dankbares Feld der Tätigkeit eröffnet sich der Staatsforstverwaltung im Hoch- und Niederwalde der Eiche. Die Verträge, welche die Abnutzung der Althölzer im Eichenhoch- walde und den Mischbeständen dieser Holzart bezweckten, laufen, wie bereits erwähnt, eben jetzt ab. Die betreffenden Bestände enthalten gegenwärtig, wenn auch noch einige Reserven von nutzbaren Stämmen vorhanden sind, vorwiegend Mittel- und Jung- holz, so daß hier die Waldpflege weit im Vordergrunde steht. Die Absicht der Verwaltung ist dermal auf Ausfüllungskulturen, Anzucht von Bodenschutzholz, Beimengung von Schwarz- und Weißkiefer, mäßige Durchforstungen in den jüngeren, kräftigere in den Stangenholzorten, Vorsorge für Treibholz usw. gerichtet. Bei den Ausfüllungskulturen steht vornehmlich das Einstufen der Eicheln als eine billige und unter den hiesigen Verhältnissen . sichere Methode in Ubung. Vom Eichenniederwalde ist eine be- deutende Fläche durch Einführung des Schälwaldbetriebes in vollkommen rationelle Behandlung genommen. Außerdem wird auf die Anbahnung eines zweckmäßigen Umtriebes, auf richtige Behandlung des Stockhiebes, Ausführung von Durchforstungen und Anzucht von Kernwüchsen hingewirkt. Granz besondere, in sich geschlossene Aktionen hat die bos- nisch-hercegovinische Verwaltung zur Verbesserung des Busch- waldes und zur Wiederbewaldung des Karstes, sowie zur wirt- schaftlichen Kräftigung der Karstgegenden eingeleitet. Diese Maßnahmen werden denn auch im Nachfolgenden unter beson- deren Überschriften behandelt werden. Faßt man das Gesamtbild des bosnisch-hercegovinischen Waldes ins Auge, so sind allenthalben günstige Bedingungen für die natürliche Verjüngung und Wiederbegründung der Bestände vorhanden. Die Kunst hat nur auf dem Karste ein weiteres, aber selbst hier kein so großes Feld, als man glauben möchte. Sie 20* 308 Zweiter Abschnitt. tritt hierlands mehr als anderswo in die Rolle einer bescheidenen Mitarbeiterin der Natur zurück. Besonders entschieden gilt dies von den gemischten Hochwaldbeständen Bosniens. Was Verfasser dieser Schrift hierüber in der im Herbste vorigen Jahres an Se. Exzellenz, den Herrn gemeinsamen Finanz- minister erstatteten Reiserelation niedergeschrieben, mag hier unverändert zum Ausdruck kommen. „Angesichts der von der Natur gegebenen Abgrenzung der verschiedenen Bestandesformen und Holzarten und angesichts der vorhandenen ausgezeichneten Bestandesmischungen kann der Forsttechniker hier Besseres nicht tun, als daß er sein Augen- merk immer und überall darauf richtet, die Erhaltung dieses geradezu idealen Zustandes auf natürlichem Wege zu sichern, und daß er erst dort mit der Bestandesbegründung aus der Hand vorgeht, wo die Natur versagt oder nur Ungenügendes leistet, in diesem Falle sich aber aller Extravaganzen enthält und nur die dem gegebenen Standort im Lande entsprechenden Holz- arten säet oder pflanzt. | „Es wäre höchst beklagenswert, wenn man in Bosnien und der Hercegovina in den Fehler verfallen würde, den man in den alten Forstkulturländern im vorigen Jahrhundert so vielfach be- gangen hat und auch noch heute begeht, in den Fehler nämlich, über die Natur hin zur Tagesordnung überzugehen und den Wald zu — uniformieren.... „Praktisch und kurz läßt sich dies in die Worte zusammen- fassen: Man vermeide im Hochwalde den Kahlhieb mit nach- folgender Verjüngung aus der Hand, begünstige den Samen- schlag in allen seinen heute schon so hoch entwickelten Formen und folge in allen günstiger gelegenen Waldungen mit dem Hieb nicht der Schablone, sondern entgegenkommend dem Bedürfnisse der Natur. „Der Waldpflege in diesem Sinne kommt hier eine weit größere Bedeutung zu, als der Forstkultur in der engeren Fassung dieses Begriffes... .” Die (von Hofrat Petraschek aufgestellten) Hauptgrund- sätze, welche bei Ausführung der Forstkulturen beobachtet werden, sind in kürzester Fassung folgende. Unter normalen Ver- hältnissen wird der Saat, namentlich bei Tanne, Kiefer (beide Arten) und Eiche, der Vorzug eingeräumt und vornehmlich die Plätzesaat praktiziert. Dabei macht man die Plätze lieber größer als kleiner, besonders bei starkem Unkräuterwuchs, besäet sie reichlich und immer nur mit Samen von einer Spezies. Man be- zeichnet die Plätze mit Pflöcken und revidiert die Kulturen wegen allfälliger Nachhilfe und Beseitigung von Unkräuterwuchs. In Kulturorten, welche von der Weide bedroht sind, wendet man die Verpflockung der Saatplätze und Pflanzstellen an. Die Forstorgane haben den Auftrag, nicht mehr Kulturen auszuführen, als mit den vorhandenen Mitteln gut und solid ausgeführt werden können, derart, daß Nachbesserungen tunlichst unterbleiben. Die | | Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 309 Tanne wird in der Regel unter Buchenschutzbestand gesäet; wenn in ein und demselben Bestande Tanne und Fichte einge- bracht werden, geschieht dies in der Weise, daß eine horstweise Mischung angestrebt wird. Über die beste Zeit zur Ausführung der Saaten sind im laufenden Jahre Versuche angeordnet worden. Da die Pflanzung dem Gesagten zufolge nicht in erster Linie steht, sind die Pflanzgärten im Lande nicht sehr zahlreich, da die Verschulung nur in geringem Maßstabe praktiziert wird, die Einzelflächen auch nicht sehr groß. Zu Ende 1902 bestanden folgende Pflanzschuleinrichtungen. In der Obhut der Forstreferenten der Forstverwalter Kreis Sarajevo 13 Gärten . . 3 mit 0'880 ha 10 mit 4780 ha „ Banjaluka 4 : . 3 „. 0590 Aa 1: „: 0250ha z.- Fihad 6 5 3... 0530 ha 3 „ 1200%ha = D-Kuzla 10 s 8 „ 1807ha 2 „ 0350ha 2 Travnik 10 u 7 „. 0876ha 3 „ 1500ha „ Mostar 5 : una NEID —. , ha Summe .48 Gärten . . 29 mit 5'798 ha 19 mit 8080 ha zusammen 13'878 ha. Im gleichen Zeitpunkte befanden sich in Hege 345112 ha Kulturen, wovon 70977ha dem Dienstbereiche der Bezirksforst- referenten, 2741'35ha jenem der selbständigen Forstverwaltungen angehörten. Auch auf die Erholung und das Vergnügen des Publi- kums war die Landesforstverwaltung bedacht, indem sie in der Nähe mehrerer Städte parkmäßige Kulturen anlegen ließ, Mit besonderer Freude erfüllen solche Anlagen den Reisenden in einem Lande, das die Forstkultur bis in die jüngste Zeit herein nicht kannte, wo nun mit den urwüchsigsten Zuständen des Waldes sich die modernsten, auf die Schaffung eines „Schönheitswaldes” abzielenden Bestrebungen begegnen. In einer Hinsicht ist man auch auf Naturschutz bedacht. Die gezählten Horste der edlen Omoricafichte, die zwar reicher vor- handenen, doch nicht minder kostbaren Panzerföhren werden mit besonderer Strenge gehütet. Darauf gestützt hat Verfasser dieser Schrift Sr. Exzellenz, dem Herrn gemeinsamen Finanz- minister, in der oberwähnten Relation die Bitte unterbreitet, einige durch Urwüchsigkeit, Massenfülle und Holzartenreichtum hervorragende Teile des bosnischen Waldes als Naturdenkmäler abmarken zu lassen und bleibend zu bewahren. Die urwüchsigen Bestandesformen werden allerdings noch nicht sobald völlig ver- schwinden, das Bannwort für einzelne, dem Publikum leichter zugängliche Teile derselben müßte nichtsdestoweniger schon jetzt gesprochen werden, wenn die Erreichung des Zweckes, soweit dies angesichts der vielen dem Walde drohenden Gefahren über- haupt möglich ist, gesichert werden soll, 310 u... Zweiter Abschnitt. 2. Die Verbesserung des Buschwaldes. Der Buschwald ist ein Thema, über welches man hierzu- lande nicht so leicht hinwegkommt. Wir haben im früheren schon die Entstehung und Zusammensetzung dieser den Balkan- ländern eigentümlichen Gehölzform erörtert und dabei den Ge- sichtspunkten des Botänikers und Forstwirtes Rechnung getragen; wir haben später die Ziele besprochen, welche zwecks Verbesse- rung des Buschwaldes mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, mit Bedachtnahme auf die Einforstungen im be- sonderen, zu verfolgen sein werden. Es erübrigt uns jedoch, auch die Verbreitung und Verteilung dieser Waldgründe, ihre Unter- arten, die bisher durchgeführten und fernerhin ins Auge zu fassen- den Verbesserungsmittel in Betracht zu ziehen. Nach der Seite 115 gegebenen amtlichen Stätistik sind an Buschwald vorhanden: in Bosnien . 223.723 ha, wovon 90.880 ha oder 40°/, in der Herce- im govina ._.188.348 ha, wovon 96.105 ha oder 5lY/, (Staatsbesitze in Summe . 412.071 ha, wovon 186.985 ha oder 45°/, stehen. Hierdurch ist der Landesverwaltung ein weitgehender Ein- fluß auf die Bewirtschaftung dieser Waldgründe ermöglicht. In diesen Flächendaten ist keine Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Büschwalde im größeren nördlichen und öst- lichen Teile des Okkupationsgebietes und dem ähnlich bestockten Boden im Südwesten, dem Karste, gemacht. Tatsächlich besteht jedoch ein solcher Unterschied; denn der Buschwald ist die bessere, den Boden noch so ziemlich voll deckende Form des verbutteten Niederwaldes, während die Gehölze des Od- karstes (entwaldeten Karstes) in Bosnien und der Hercegovina nur mehr Rudimente einer niederwäldmäßigen Holzvegetation darstellen, den Boden nicht mehr voll decken und in ihrer Höhenentwicklung gegenüber dem Buschwalde zurückstehen. In beiden Landesteilen kommen jedoch auch beide Kategorien von Buschwald vor. Die zweite Kategorie deckt sich so ziemlich mit der v. Beckschen Buschformation des litoralen Eichenwaldes. Im nachstehenden behalten wir vorzugsweise den eigentlichen Busch- wald im Auge. Dieses ist der meistens in der Nähe der Ortschaften und Gehöfte gelegene, zum Teile sehr gute Böden einnehmende Laub- wald, der seit Jahrhunderten vom Stock und der Krone weg auf Wiederausschlag benutzt, dabei Tag auf Tag bis auf die strenge Winterszeit von Haus aus beweidet, überdies ausgiebig zur Ge- winnung von Futterlaub herangezogen, kurzum in jeder nur mög- lichen Art verstümmelt wurde. Der Buschwald bestimmt sehr energisch den Charakter der bosnisch-hercegovinischen Landschaft, v m Er As Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 311 und wo er die Kuppen, Lehnen und Niederungen noch voll deckt, berührt er das Auge in der Laubzeit gleich angenehm, wie etwa die Jugenden unserer Eichen- oder Buchenwälder. In der Nähe freilich entrollt er die traurigsten Bilder der Wald- verstümmelung. Wir sagen absichtlich nicht „Waldverwüstung”, sondern „Waldverstümmelung”, weil sich in der Art und Weise der Be- nutzung dieses Holzlandes die Verstümmelung zur Methode ent- wickelt hat und wir im Buschwalde eine in gewissem, freilich nicht in gutem Sinne systematische Form der Benutzung vor uns haben. Es gibt einen Buschwald, wo man auf dem Hektar nur wenige Wellen Bürdelholz gewinnen könnte, wo man vergeblich nach einem Holzgewächs von einigen Metern Höhe ausblickt. Es gibt aber auch Gestrüppland, das sich der Niederwaldform nähert oder in dem sich die starken Kronen alter Laubholzstämme als Oberstand ausbreiten, und es gibt zwischen diesen Extremen die verschiedenartigsten Bestandesgüteklassen, wenn man von solchen überhaupt sprechen darf. Im Hügel- und Flachlande, gegen die Save zu, wo die Landwirtschaft auf einer höheren Stufe steht, verschwindet der Buschwald entweder ganz oder er nimmt bessere Formen an. Dies zeigt deutlich, daß die ärgste Waldverstümmelung mit dem landwirtschaftlichen Proletariertum, mit wenig Feld, viel Vieh und maßlosem Weidegang, einher- gegangen ist, Ein weiteres Charakteristikon des Buschwaldes ist, wiewohl er in ausgedehntem Maß der Weide dient, der Mangel einer aus- giebigen geschlossenen Grasnarbe, die aber häufig durch Farn- kraut ersetzt wird. Die Weide auf diesen Gründen ist eben keine Grasweide, sondern eine Holz-, Knospen- und Laubweide. Der Kopfholzbetrieb im Oberstande, der Wurzel- und Stockhieb im Unterstande regen die Knospen- und Laubproduktion selbstver- ständlich sehr stark an, während das dichte Buschwerk den Gras- wuchs unterdrückt. Dem Vieh liegt es in der Rasse, diese Weide begierig anzunehmen, die wegen der fortwährenden Erneuerung der Triebe zweifellos ihre kulinarischen Vorzüge hat. Im Buschwalde besteht die Reproduktion der Wurzeln und Stöcke seit Jahrhunderten unverändert und dem Anscheine nach ungeschwächt fort, wiewohl für den Ersatz des Mutterholzes von Menschenhand sicherlich nichts geschah. Das geköpfte Oberholz ist kein Samenproduzent, Kernwüchse sind äußerst selten vor- handen und wenn, so verfallen sie alsbald dem Viehbiß oder der Axt. Der natürliche Ersatz des Mutterholzes durch Samen er- scheint offenbar unzureichend. Und doch diese Ausdauer! Vor allem dürfte dieselbe in der Gunst der klimatischen Verhältnisse begründet sein, die der Vegetation eine bedeutende Wärme- und Lichtsumme zuführen,?2) überdies wirken dabei wohl mit: die vom niederen, dichten Laubdach begünstigte Bodenfrische und das Vorwalten hochausschlagfähiger Holzarten, als welche vorzüglich 312 Zweiter Abschnitt. die unverwüstliche Duinobuche, die Eichenarten, die gemeine und die Blumenesche, die Ahorne und von den Sträuchern die Hasel zu bezeichnen sind. Rechnet man hierzu noch den Artenreichtum der Büsche, der einen Wechsel des jeweilig dominierenden Ge- hölzes ermöglicht; den kurzen, den Ausschlag öfter anregenden Umtrieb und den Einfluß des wie ein Messer wirkenden Vieh- bisses: so ist in all diesen Momenten wohl einige Erklärung für die außerordentliche Lebenskraft des Busches gegeben, keines- wegs aber ein erschöpfender Aufschluß erbracht. Es ist unseres Wissens überhaupt noch nicht erforscht, welche Vorgänge bei Erhaltung der Ausschlagfähigkeit unserer Holzarten beteiligt sind. In den Gestrüppen des inneren Bosniens und des Karstlandes ist offenbar eine ganz außerordentlich lange, jeder Schätzung sich entziehende Dauer der Ausschlagfähigkeit tätig, die eingehendster Beobachtungen und Studien wert wäre. Vergleiche mit der Dauer der Ausschlagkraft im regelmäßig behandelten Niederwalde führen hier zu keinem Resultat; denn der Busch ist kein schlagweise be- handelter, sondern ein plentermäßig benutzter Niederwald, eine ganz scharf geprägte, Vergleichen wenig zugängliche Individualität. Nun die Maßnahmen zur Verbesserung dieser Waldform. Die bosnisch-hercegovinische Landesverwaltung, die ihre Ziele überall ausgesteckt hat, wo es gilt, die überkommenen Zu- stände zu bessern, wendete auch dem Buschwalde ihre Aufmerk- samkeit zu. Wer heute das Land bereist, wird wahrnehmen, daß sich aus den langgezogenen Strecken des Buschwaldes mitunter größere Anteile von besserer Höhenentwicklung des Bestandes abheben. Es sind dies die eingeschonten Staats- oder Privat- buschwälder, in denen die Weide untersagt und die Holznutzung beschränkt ist, wo der Übergang zu einem regelmäßigen Nieder- oder lichten Mittelwaldbetriebe schon angebahnt, d.h. der verbuttete Holzbestand auf den Stock gesetzt und dabei, soweit Ansätze dazu vorhanden, die Heranziehung von Oberholz berücksichtigt wurde, Nebenhin bemerkt, erfährt die Behandlung der Buschwälder durch den früher besprochenen Vertrag, welcher auf eine turnus- mäßige Gewinnung des Materiales für die Stockfabrik in Dervent abzielt, eine nicht zu unterschätzende Förderung. Nach den Ausweisen des Forstdepartements der Landes- regierung gab es zu Ende 1902 im Staatswalde 58.689'12 ka Ein- schonungen. Hierin sind allerdings auch Flächen inbegriffen, wo die Schonung nur das Weideverbot (Verhegung) bedeutet und den Buschwald nicht betrifft. Im Bereiche des letzteren befinden sich in Schonung und in der erwähnten Umwandlung: Im Kreise Sarajevo . . x. ... . 792ha ir Bihab ;.. v0 ne a x A D.-Tuzla .... 7... ZoE R . Iravnik.. .. 0.0 000 0 oe r R Mostar.. „0 2.20. a Summe. . 28.4991 ha | 4 | E ü . d ’ A BER Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 313 x wovon auf den Karst in Bosnien (Bezirke Livno und Zupanjac im Kreise Travnik) 85167 ha, in der Hercegovina (Kreis Mostar) 6235°’3 ha, zusammen 14.7520 ha entfallen. Das einfache Mittel, welches zur Verbesserung der Busch- wälder in Anwendung gebracht wird, ist die Waldresurrektion und der zu Zwecken derselben geführte Hieb, der Resurrek- tionshieb, wie Generaldomäneninspektor Wessely ihn benannt hat. Soviel bekannt, wurde dieses Verfahren in größerem Um- fange zuerst in der ehemaligen kroatisch-slavonischen Militär- grenze angewandt. Wessely schreibt darüber in seinem klassi- schen Werke „Das Karstgebiet Militär-Kroatiens und seine Rettung” folgendes: „Es ist sehr naheliegend, für den Zweck der Seekarstkultur sich zunächst auf die Waldresurrektion zu werfen. „Die Grenzforstverwaltung hat dies bereits wohl erkannt und von 1865 bis 1872 4464 Joch bebuschter Gemeindehutweide in ziemlich wüchsiges Gehölz umgewandelt... „In Grabarje oberhalb Jablanac hat man neuester Zeit noch mehr getan und beim Resurrektionshiebe die einigermaßen wüch- sigen Stangen der Baumarten, zumal der Eiche, als Laßreidel übergehalten, dadurch einen Mittelwald einleitend, der in der Folge auch starke Bau- und Werkhölzer liefern kann. „Ich glaube, daß man mit diesem Vorgehen das Rechte ge- troffen hat, genug, daß die Ausführung vollkommener vor sich geht, als dies bisher” (d. h. mit dem Resurrektionshieb allein, ohne Überhalt von Reideln) „der Fall war. Man erzeugt da mit einem Minimum von Aufwand Mittelwälder, welche nicht nur die Bora mäßigen, sondern auch Laub und Holz jeder Gattung in Fülle liefern werden.” Ausschluß der Viehweide, dann Resurrektion mittels Setzung des vorhandenen Gebüsches auf den Stock und die Wurzel unter Überhaltung von hochwüchsigen Laßreideln, endlich Auspflanzung der vorhandenen Lücken — empfiehlt der genannte Autor als die beste Manier, die noch genügend bebuschten Flächen sofort der Kultur zuzuführen. Dabei rät er, „dem Hiebe allermindestens ein Jahr vollkommene Schonung vorausgehen zu lassen, damit sich die vorhandene Holzbestockung mittlerweile erholen und die Zwischenstellen sich besser begrünen können, der Wiederaus- schlag somit sichergestellt und gefördert werde”. Dieses Verfahren hat die bosnisch-hercegovinische Landes- verwaltung im Buschwalde mit durchschlagendem Erfolg einge- führt. Modifiziert erscheint dasselbe hierlands durch Hofrat Pe- traschek insoferne, als vom Beginne der Einschonung an, welche das Verbot der Holz- und Weidenutzung einschließt, bis zum Resurrektionshieb in der Regel ein längerer Zeitraum verfließt und als Ausfüllungskulturen wegen der meistens guten Bestockung der Büsche unterlassen werden. Schon alsbald nach der Einschonung bildet das vom Zahn und Tritt des Viehes befieite Buschwerk einen entschiedenen 314 Zweiter Abschnitt. Gipfelansatz, es „schießt”, der Zuwachs nimmt erheblich zu. Auf den Blößen entwickelt sich unter dem Einfluß der gleichen Um- stände auch ein besserer Graswuchs. Nach dem Resurrektions- hiebe, der in der bereits erstarkten Schonung geführt wird, er- folgt kräftiger Ausschlag, der sich von dem früheren durch Geradwüchsigkeit vorteilhaft unterscheidet. Der Busch wird ein Niederwald. Was da vor sich geht, sieht nach wenigen Jahren aus wie ein Wunder und ist nichts als der Erfolg einfachster Mittel. Wenn es gelingt, die Einschonungen und Resurrektions- hiebe in den einzelnen politischen Bezirken in je einen regel- mäßigen Turnus zu bringen; wenn man nebenher für gute Laß- reidel sorgt und wo die Natur geeignetes Material dazu nicht darbietet, für einige Starkheister Sorge trägt; wenn die politi- sche Behörde bei Freveln im Schonwalde und in den Resur- rektionen ihr Strafrecht rasch und energisch übt; wenn man überdies eine rationelle Gewinnung, Aufbewahrung und Zu- bereitung des Futterlaubes und Reisigs durch eine Koopera- tion der forst- und landwirtschaftlichen Organe anbahnt und durchsetzt: so besteht nicht mehr der geringste Zweifel dar- über, daß der Buschwald in absehbarer Zeit vollkommen saniert werden kann. Die Bevölkerung wird dafür nur verhältnismäßig wenig Opfer zu bringen haben, dagegen Vorteile von hohem Wert ein- heimsen können. Diese werden sich äußern: in einer wesentlichen Verbesserung des bisherigen, im Einforstungswege bezogenen Brennholzsortimentes; in der baldigen Beziehbarkeit von kleinem Nutzholze;, in dem späteren Ertrage von stärkeren Sortimenten; in der Konzentration des Holzbezuges für den häuslichen Bedarf auf eine kleinere Fläche mit guten Bringungsverhältnissen; in der Verbesserung der Grasweide und einer guten Überwinterung des Kleinviehstandes. — Die Opfer bestehen zunächst in dem Ver- zicht auf die Waldweide in den ersten Hegeflächen, dann nach Herstellung des regelmäßigen Niederwaldumtriebes, in der Ein- haltung der sich ergebenden normalen Hegezeit der jeweiligen Schläge. Wieviel schon die Einhegung allein — ohne Resurrektion — zu leisten vermag, zeigen die Schonflächen des Tuzlaer Kreises. Dort wurden Buschwälder, allerdings solche von besserer Be- stockung, in bedeutenden Komplexen — in den Bezirken Tuzla, Bjelina, Bröka, Kladanj, Maglaj und Zvornik obige 7530 ha — in Schonung genommen. Bei Bereisung der Oskovawaldungen hatten wir Gelegenheit, hiervon die Waldteile Dubrova, Rudenik-Svatovac und Ravnibor kennen zu lernen. Diese Schonungen wurden vor 5 bis 6 Jahren angelegt, werden vorläufig im Wege der Servituts- holzvorzeige durchforstet und wachsen, da sie vornehmlich Eichen enthalten, zu guten Nieder- und Mittelwäldern heran, ai man alsbald einer regelmäßigen Benutzung wird zuführen Önnen. Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 315 Nun kann man zwar den Erfolg der ganzen Aktion nach dem Maßstabe dieser besten Bestandesbonitäten des Buschwaldes nicht messen, das Beispiel eröffnet aber doch die erfreuliche Perspektive, daß man hoffen darf, einzelne Strecken des ver- butteten Niederwaldes selbst für eine intensive Forstkultur und somit für Zwecke zu gewinnen, die über das allgemeine Aktions- programm hinausgehen. 3. Die wirtschaftliche Hebung des Karstes und seine Wiederbewaldung. Die Meereswasserscheide grenzt den bosnisch-hercegovini- schen Karst vom waldreichen Hinterlande ab. Es ist immer schwer, bei der theoretischen Abgrenzung natürlicher Gebiete von der administrativen Einteilung eines Landes ganz abzusehen. In der Regel rechnet man zum Karste die Hercegovina mit Ausnahme eines Teiles des Bezirkes Konjica, dann die bosnischen Bezirke Zupanjac, Livno (mit der Expositur Grahovo), Glamo6 und die Expositur Kupres im Bezirke Bugojno. Tatsächlich reicht der Karst westlich von der Wasserscheide noch höher nach Norden hinauf, ebenso wie er sich östlich von derselben noch weiter landeinwärts fortsetzt. Da er aber in diesen letzteren Anteilen vermöge der reicheren Bewaldung sein charak- teristisches Gepräge verliert, kann man ohne weiteres von der landesüblichen Abgrenzung ausgehen. Das Karstgebiet in diesem Sinne nimmt etwa 29°/, der Ge- samtarea der Okkupationsprovinzen ein und verhält sich in der Benutzung des Bodens zum Nichtkarstlande in Bosnien wie folgt. Karstland Nichtkarstland mu mn nn Do mm nn Anteilsprozente ee BENENNEN RT 31-9 Hutweiden . . en 7: 82 Wald und beziehungsweise Holzboden . 37:0 580 Steuerfreies . . . ee ee 19 Was der Karst noch an REIIM hochwaldmäßig be- stocktem Walde besitzt, ist in das höhere Grebirge des östlichen Randes zurückgedrängt. In den unteren, dem Meere näher ge- legenen Landstrichen gibt es nur noch Niederwald und Nieder- waldreste, die im obigen Waldprozent mitzählen, in ihrem Holz- ertrage aber wenig zu bedeuten haben. Selbstverständlich unter- liegt es großen Schwierigkeiten, das Holz in kleinen Quantitäten aus dem weit entfernten Hochwalde herunter zu schaffen, der Holzmangel ist also in vielen Gegenden schon seit geraumer Zeit ein empfindlicher. So ist es geworden, weil seit Jahrhunderten alles Sinnen und Trachten der Bevölkerung nach Ausbreitung der Weide ging und das Gemeinschaftsverhältnis im Weide- betriebe niemanden daran denken ließ, einen Aufwand zur Ver- 316 Zweiter Abschnitt. besserung des Weidelandes zu machen oder sich eine Be- schränkung in der Benutzung desselben aufzuerlegen, geschweige denn den Holzwuchs irgendwie zu schonen. Der Viehstand wuchs beständig und wächst noch immer, und das Streben, den Weide- boden zu erweitern, ist bis zur Gegenwart noch nicht zum Still- stande gelangt, weil auch der Ertrag der weit überstellten und arg vertretenen Triften zurückgeht. Es wäre nun vielleicht ein kleiner Trost, annehmen zu können, daß die Verwüstung des Karstlandes die Schuld weit zurückliegender, von der Geschichte nicht erhellter Zeitperioden sei. Das ist jedoch so ziemlich sicher nicht der Fall. Ballif?) weist sehr zutreffend darauf hin, daß der bosnisch-hercegovinische Karst unter der römischen Herrschaft von einem in den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung erbauten viel dichteren Straßennetze, als es das heutige ist, durchzogen und das Land in den Talbecken, nach mancherlei Bauresten zu schließen, ' stark besiedelt und intensiv kultiviert war. Aus einer Zeit, die tausend Jahre später liegt, stammen die altchristlichen Grabdenk- mäler und viele Zisternenbauten, die sich ebenso und fast noch häufiger im Bereiche der heutigen Hochweiden, wie in den Niederungen vorfinden. Es scheint also, daß die Besiedelung der höheren Gebiete und jener Kampf mit dem Walde, der den größten Teil des Karstes verödete, erst im Mittelalter seinen entschiedeneren Anfang genommen hat. Wenn dies sich aber auch anders verhielte, soviel ist gewiß, daß der Entwaldungs- und Verkarstungsprozeß bis in die jüngste Zeit herein angedauert hat, ja daß er in dem Bestreben nach Er- weiterung des Weidebodens noch fortdauert und nur durch die Sanierungsmaßregeln der heutigen Landesverwaltung einigermaßen eingedämmt wird. In einem denkwürdigen Schriftstücke, auf’ das wir noch wieder- holt zu sprechen kommen, im sogenannten „Karst-Memorandum”, welches die Herren Sektionschef Eduard Ritter v. Horowitz und Hofrat Karl Petraschek im Februar 1890 dem gemein- samen Finanzministerium überreicht hatten, werden die Verhält- nisse des Karstes so trefflich geschildert, daß wir es uns nicht versagen können, dieser unter dem unmittelbaren Eindruck einer Bereisung entworfenen, für die Einleitung der Karstsanierung im Bezirke Zupanjac bestimmend gewordenen Schilderung hier Raum zu geben. „Das eigentümliche karstartige Grebirgsland, welches den westlichen und südwestlichen Rand von Bosnien und den ganzen südlichen Teil der Hercegovina einnimmt, mit seiner Trichter- und Kesselformation und seinen Höhlenflüssen und intermittieren- den Seen und Wasserläufen war aller Wahrscheinlichkeit nach im Mittelalter, wo es eine verhältnismäßig dichte Bevölkerung beherbergte, noch reich bewaldet. Allmählich und konzentrisch um die Ansiedlungen herum ist die Hochwaldgrenze immer weiter zurückgegangen. In seinen westlichen Teilen, wo der Boden eine Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 317 durchschnittlich sehr bedeutende Höhe aufweist, ist das Klima rauh im Winter und unverläßlich im Sommer. Das Terrain, Kessel an Kessel in- und übereinanderliegend und bei der Porosität der Gesteinmassen bald rascher Austrocknung, bald plötzlicher Über- flutung ausgesetzt, hat von jeher dem Ackerbauer nur in wenigen beschränkten Teilen einen lohnenden Ertrag seiner Arbeit ge- währt und von jeher mag dort, seit menschliche Ansiedlung sich in die bewaldeten Gebirgsmassen hineingezogen, die Viehzucht den Hauptnahrungszweig der Bewohner gebildet haben. Der Wald aber war der Feind, den der Mensch dort am meisten zu bekämpfen hatte; nicht nur den Raum für seine Wohnstätte und einen spärlichen Acker mußte er ihm abringen, sondern weit- gedehnte Weideplätze für sein Vieh, das in den Graslichtungen der Hänge und auf den enormen Hochflächen, soweit sie ge- lichtet waren, üppige Nahrung und vorzügliches Gedeihen fand. Neben diesen natürlichen Bedingungen trieben aber auch die Jahrhunderte dauernde Unsicherheit des Besitzes, der schwankende Zustand der Öffentlichen Verhältnisse, die kolossale Ausdehnung und die vollkommene Abgelegenheit des ganzen Gebietes die Bewohner der Viehzucht gänzlich in die Arme, und Hand in Hand damit ging das Bestreben, sich des Waldes zu entledigen. Das Resultat liegt heute vor: der Wald ist dem Viehzüchter unter- legen; Axt und Feuer haben ihn vernichtet und der Zahn des Weideviehes den aufsprossenden Nachwuchs solange benagt, bis auch die zäheste Triebkraft erlahmt ist. Aber was Weide werden sollte und auch für eine gewisse Zeit geworden ist, das ver- wandelte sich und verwandelt sich auch heute allmählig in eine Steinwüste.e. Wo die Fläche bestimmte Neigungswinkel einhält, geschieht diese Verwandlung rasch, beinahe zusehends, wo die Fläche nicht geneigt ist oder sonst geschützt liegt, wirkt der Wasserablauf weniger schädlich und auch der Borasturm braucht lange Reihen von Jahren, um die Humusnarbe wegzufegen. Aber auch in diesen Lagen ist das Schicksal des Bodens besiegelt, — auch hier wird über kurz oder lang der nackte Stein zutage treten. „Die Bevölkerung nun leidet in manchen Gegenden schon sehr empfindlich unter dieser Sachlage, nicht nur wegen des Holzmangels, sondern auch weil die Weide nach landesüblichen Begriffen wenigstens eng zu werden beginnt. Nirgends aber hat auch nur eine Spur besserer Einsicht Platz genommen, und heute wie vor Jahrhunderten wüstet und wütet der Mensch selbst gegen den spärlichsten Baumwuchs, wo und wie er nur kann. Was das Weidevieh verschont, fällt der Haue des Wurzelgräbers zum Opfer. „Nach den Rechtsbegriffen des Volkes gehört das Gebirgs- land, die Planina, d.i. alles Land, das nicht in den Holter irgend einer Ansiedlung fällt, dem ‚Kaiser‘. Wohl hatte hie und da sich irgend ein lokaler Tyrann Herrenrechte auf eine Planina arregiert und sie solange zu behaupten gewußt, bis sie ihm auch im Volks- 318 Zweiter Abschnitt. bewußtsein zuerkannt wurden und darum auch heute noch als ihm zustehend gelten. Allein diese Fälle sind Ausnahmen. Unbe- stritten hat sich kein Herrenrecht auf eine Planina etabliert, es bedurfte einer lange dauernden zwingenden Gewalt, um derartigen Ansprüchen Anerkennung zu verschaffen. Wie immer aber es sei, ‚kaiserlich‘ oder ‚grundherrlich‘, das Eigentumsrecht auf die Pla- nina ist in der Vorstellung der Leute kein Nutzungseigentum, sondern ein dominium der Bodensubstanz, die Nutzung und die freie Verfügung über die Produkte des Bodens gehört jeder- mann. Dieses ursprüngliche Recht hat allerdings noch eine ein- schränkende Wandlung durchgemacht, denn aus diesem ganz all- gemeinen Nutzungsrecht ist, als die Bevölkerung dichter wurde und die Ansiedlungen näher aneinander rückten, ein Kollektiv- recht einer bestimmten Ansiedlung oder einer Gruppe solcher Ansiedlungen geworden. Die Individualität einer Gemeinde oder der Gesamtheit der Bewohner einer Gegend ist an die Stelle der früheren Unbeschränktheit getreten, und unter ‚Jedermann‘ versteht man heute jeden aus der bestimmten Gemeinde oder Gezxend. Dem Obereigentümer des Bodens, dem ‚Kaiser‘ oder ‚Grundherrn‘ aber steht nach dem landläufigen Begriff keine direkte Nutzung zu, denn diese ist bereits gegeben und ‚ehrlich‘ gezahlt in der Steuer, beziehungsweise in der Giebigkeit, und beide enthalten gleichzeitig einefaktische Anerkennung des Obereigentums. „Innerhalb der nutzungsberechtigten Gemeinschaft ist das einzelne Individuum völlig uneingeschränkt. Ob Einer ein Stück Vieh auf die Alpe auftreibt oder tausend, ob er eine Traglast Holz zusammenfällt oder das Zehnfache, ob er einen Ackertag Fläche rodet oder viele Hektare — ist ganz gleichgiltig. Es wird niemanden innerhalb der Gremeinschaft einfallen, ihm eine übermäßige Nutzung zu verwehren oder die gänzliche Nicht- nutzung als ein Aufgeben seines Rechtes zu deuten. Nur der kommunistische Charakter der Nutzung muß gewahrt bleiben. Der Versuch eines Individuums, ein Stück sich zum ausschließ- lichen Gebrauch herauszuschneiden, wird immer dort mit scheelen Augen angesehen, wo es sich nicht um ein Ackerfeld handelt oder wo es ein ‚Fremder‘ ist, der sich ansiedeln will. Die gemein- same Nutzung ist also nicht nur ein althergebrachtes Recht des Einzelnen und der Gemeinschaft, sie ist auch ein vollkommen ausschließliches, und jede staatliche Beschränkung ist ein Eingriff, ein Rechtsbruch, eine Vergewaltigung. „Dies ist die Rechtsauffassung. Was die Wirtschaftsgewohn- heit betrifft, so hat man es mit dem atavistischen Triebe des Hirten zu tun. Die Herde braucht Raum, je mehr desto besser. Auch der Ackerbauer, der sich im Walde niederläßt, rodet und verwüstet den Wald, aber im Vergleiche mit dem Hirten ist sein Treiben beinahe unschuldig zu nennen. Wo der Ackerbauer ein Tagwerk rodet, braucht der Hirt das Hundert- und Tausendfache. Der Ackerbauer rodet intensiv, er muß Stöcke und Wurzeln ent- fernen usw. — Der Hirt brennt und haut den hochstämmigen Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 319 Wald auf meilenweite Strecken nieder, den Rest besorgen die Herde und der Borasturm. Er rodet im großen und bald dehnt sich die ‚Öajra‘ stundenweit hinein in den Forst, Aus der ursprüng- lichen Notwendigkeit ist nun ein Instinkt geworden. Selbst wo er notwendig ist, muß der Wald nach landesüblichem Begriffe fallen. Nun ist aber heute der Viehzüchter immer auch Acker- bauer. Selbst die nomadisierenden Hercegovcen auf der Kop£ie und der Muharnica, die servitutsberechtigten Dalmatiner auf den Planinas in Zupanjac und Livno bauen während der Weidezeit einen Aepel (dolac) oder eine Fläche mit Kornfrucht oder Kraut an, die sie einheimsen, ehe sie die Alpe verlassen. Mit diesem Anbau wird aber in vielen Fällen — in den meisten sogar — wieder neuer Schaden gemacht. In vielen Hochlagen, wo der dünne, den Fels überlagernde Humus ohnehin nur mühsam der Bora widersteht, wenn er vom Vieh vertreten und durch das Ab- rupfen der Gräser gelockert ist, wird derselbe durch den Pflug noch aufgerissen und endlich von dem stürmenden Nordwinde ganz vertragen... „Wo Kultur ist, braucht man, da dieselbe mitten in der Weide liegt, wieder Holz zu den Einzäunungen. In Vukovsko am Kupres kann man tausende von jungen Fichtenstämmen in dieser Verwendung finden. Alles Gerät, jedes Dach und jede Hütte ist plump und klotzig gefertigt aus den größten und dicksten Stücken, und selbst in den holzärmsten Gegenden hat der Bauer noch nicht gelernt, mit dem Material hauszuhalten.... „Aber auch die Weide wird nicht geschont, selbst dort, wo kein Wald mehr ist. Es fällt niemand ein, z.B. einen Hang, der sichtlich alljährlich mehr ins Rutschen kommt, ja wenn der Erd- sturz schon über den Häusern hängt, ... vor dem Viehtrieb zu schützen. Wo Moränen und schlunderartige Wasserrisse sich bilden, wird ebenso ruhig weitergeweidet, wie aufirgend einemHochplateau.” Das Memorandum übergeht an dieser Stelle zur Erörterung des Unterschiedes zwischen der Alltagsweide (Mera) und der im Vorstehenden besprochenen Sommerhochweide (Planina), Der Begriff „Mera” fällt so ziemlich mit dem zusammen, was man in den Alpenländern die „Heimweide” nennt. „Die Alltagsweide” — heißt es dann — „ist naturgemäß nahe am Dorf, beziehungsweise unmittelbar um dasselbe gelegen. Es "ist dies meist ein mit kümmerlichem Gestrüpp bewachsener Hang. Der Weidegang macht hier den größten Schaden, der Baumwuchs kann nicht aus der Zwerghöhe emporkommen und der Boden wird solange gelockert, bis sich die schmalen Wasserrinnen, die die Lehne anfangs durchfurchten, zu tiefen Runsen und Rissen erweitert und das Trümmerwerk der nachstürzenden Böschung den Boden des darunter liegenden Kessels auf weite Strecken vermurt haben. Über die ‚mera‘, die gewöhnlich ganz unver- hältnismäßig groß ist, wacht der Bauer mit besonderer Eifersucht; hier duldet er keine Enklave, kein Einzelrecht, sondern nur die kollektive Nutzung des berechtigten Dorfes.” 320 Zweiter Abschnitt. In der bestockten „Mera” haben wir die Niederwaldreste der unteren Lagen des bosnisch- -hercegovinischen Karstgebietes vor uns, welche jedoch, wie gleich hier bemerkt werden muß, nur teilweise von der im Memorandum geschilderten, vornehmlich den Zupanjacer Karst im Auge haltenden Beschaffenheit ist. In der Hercegovina gibt es ausgedehnte Flächen solcher Niederwald- Rudera, die ein günstig ausgeformtes, plateauartig entwickeltes, nahezu ebenes Terrain innehaben, wo also der Boden den ihm an den Hängen drohenden Gefahren nicht ausgesetzt und in der Regel vollkommen intakt ist. Diese Gelände sind es auch vornehmlich, wo die Forstverwaltung, wie noch später be- sprochen werden soll, mit ausgedehnten Einschonungen und Resurrektionen vorgegangen ist und rasch sehr günstige Erfolge erzielt hat. Wir möchten, ehe wir nun zur eingehenden Darstellung dessen übergehen, was die bosnisch-hercegovinische Verwaltung zur Sanierung des Karstes eingeleitet hat, hier noch festlegen, daß die im Memorandum so scharf gezeichneten Benutzungs- formen der „Planina’”” (Sommerhochweide) und der „Mera” (All- tagsweide) auch für das Unternehmen der Wiederbewaldung als besondere Typen aufzufassen sind. Die „Planina” setzt der Wieder- bewaldung nicht nur wegen der hohen Lage und der für sie nahezu ausschließlich in Betracht kommenden Betriebsart (Hoch- wald), sondern auch wegen der Benutzungsform ungleich größere Schwierigkeiten entgegen, als der untere Karst in klimatisch günstigerer Lage und der gegebenen Niederwaldform. Die spe- zifisch forstkulturlichen Maßnahmen haben also offenbar von den Meragründen auszugehen und überhaupt voranzugehen. Für die Planinagründe steht vorläufig die Erhaltung des annoch bestehen- den Waldes, die Regelung des Weidebetriebes und die Ver- besserung der Weidegründe obenan. Wo immer es noch galt, solche oder ähnliche Zustände, die mit allem Rechtsbewußtsein und allen wirtschaftlichen Gewohn- heiten des Volkes auf das engste verknüpft sind, zu bessern, ge- hörte dies zu den schwierigsten Problemen der Verwaltungs- kunst. Solche Aufgaben waren niemals zu bewältigen, indem man einfach nach unmittelbarer Beseitigung der offen zutage liegenden Schäden griff. Es mußte da auf das ganze subtile Getriebe von Ursachen und Wirkungen zurückgegangen und das Übel in seinen Wurzeln gefaßt werden. Doppelt schwierig mußte sich die Lösung einer solchen Frage, der Karstfrage, in einem Lande gestalten, dessen agrarische Entwicklung seit Jahrhunderten stagnierte, das niemals recht zur Ruhe, niemals recht zur Pflege seiner Boden- kultur gelangt war und wo das Volk, inmitten beständig un- sicherer Zustände, seine wirtschaftliche Existenz durch die allzeit mobile Herde am besten zu sichern meinte. Es war denn auch ein mehrfach gegliedertes Verfahren, das in Anwendung gebracht wurde, um eine solche Lösung anzubahnen. im tu es Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 321 Alles was von vornherein von der österreichisch-ungarischen Verwaltung getan wurde, um den geistigen und materiellen Wohl- stand des Volkes zu heben, und alles was in dieser Beziehung forthin geschieht, ob es nun mit der Karstfrage im Zusammen- hange steht oder nicht, bildet den breitesten und wirksamsten Ansatz für die Verbesserung der Karstverhältnisse. Die Karst- frage ist eben vor allem eine Kulturfrage im weitesten Sinne dieses Wortes. Bevor die Regierung an die spezifisch forstlichen Arbeiten zur Karstsanierung herantrat, wandte sie sich der Bekämpfung der Wassernot, unter der besonders der Betrieb der Hochweiden beständig und empfindlich zu leiden hat, dem Baue von Zisternen und der Fassung von Quellen zu. Gleichzeitig wurden umfassende Meliorationen im Bereiche der Poljen, dieser Korn- und Futterkammern des Karstes, in Angriff ge- nommen. Über diese beiden Unternehmungen geben die Schriften Ballifs®) erschöpfenden Aufschluß. Der Karst leidet im Sommer unter großer Trockenheit, Quellen und offene Wasserläufe mangeln. Die Wassernot gestaltet sich zu einer großen Kalamität für Menschen und Tiere. Die Auf- findung der Kanäle, in denen das Wasser unterirdisch zirkuliert, begegnet selbstverständlich großen Schwierigkeiten, noch größeren die Hebung des Wassers aus der meistens sehr bedeutenden Tiefe. Brunnenanlagen sind durch die bekannten Eigenschaften des Karstbodens ausgeschlossen, die Wassertümpel (lokva) in den lehmigen Terrainmulden geben nur wenig und unreines Wasser, die Zisterne (Öatrnja) bildet also nahezu das einzige, freilich ziemlich kostspielige Mittel zur Bekämpfung der Wassernot. Zisternenruinen aus verschiedenen Zeitaltern zeugen denn auch, wie viel Mühe und Sorge der Wasserbeschaffung auf dem Karst zugewandt war. Heute sind die alten Zisternenanlagen geradezu Wegweiser für die Ortsbewegung, Gradmesser für den Stand der früheren Kultur. In der Hercegovina hatte man bis 1896 nicht weniger als 700 verfallene Zisternen konstatiert, welche sich weit überwiegend im Gebiet der Hochweiden vorfanden und in ihrer Entstehung auf das spätere Mittelalter hinweisen. Der genannte Autor meint, daß ihre Anzahl noch bedeutend an- wachsen werde, da die Nachforschungen noch nicht abgeschlossen seien; er mißt den noch in Gebrauch stehenden alten Objekten ein hohes Alter bei, da man im Volke bei bezüglichen Fragen der fast überall gleichbleibenden Antwort begegne: „So lange wir und unsere Vorfahren zu denken vermögen, steht die Catrnja.” Hingegen bewahren die Leute von jenen Zisternen, die aus den frühen Zeiten der ottomanischen Herrschaft stammen, noch meistens Traditionen über die Erbauung. Es scheint also, daß auch zur Milderung der Wassernot in den letzten Jahrhunderten nur das Nötigste geschehen war. Dimitz, Bosnien, 21 322 Zweiter Abschnitt. Ballif schreibt über die neuesten Bestrebungen: „Mit der allmähligen Steigerung des Viehstandes erhob sich der Ruf nach Wasser immer dringender und veranlaßte im Jahre 1886 die Vor- nahme von Vorerhebungen, wie den allerdringendsten Bedürf- nissen abgeholfen werden könne. Einen weiteren Anstoß zum Baue einer größeren Anzahl von Zisternen und Tränken gab die Durch- führung der montenegrinisch-hercegovinischen Grenzregulierung, durch welche manche Quelle, die früher der Hercegovina ange- hörte, dem Nachbarlande zufiel... Selbst die Kosten dieser nur zur Abhilfe der äußersten Not dienenden Bauten erreichten schon eine so namhafte Höhe, daß deren Ausführung nur in mehreren Jahren erfolgen konnte.” Es mehrten sich nun die dringenden Bitten der Bevölkerung um die Wiederherstellung alter und um Erbauung neuer Zisternen. Freiwillig boten die Leute der Regierung ihre Hand- und Ge- spannarbeit zu diesem Zwecke an, so daß von 1887 bis 1891 eine große Anzahl von Zisternen mit geringem Baraufwand wieder hergestellt werden konnte. Nach diesen ersten erfolgreichen Maßnahmen wurden immer mehr Wünsche vorgebracht. Die Landesverwaltung schritt zur Fortsetzung des begonnenen Werkes und stellte hierzu durch- schnittlich 20.000 X in das Budget ein. „Vom Jahre 1885 bis Ende 1894” — schreibt der Mehr- genannte — „entstandenin der Hercegovina im ganzen 173 Zisternen und Tränken und 33 Quellenfassungen mit einem Kostenaufwande von 75.894 fl.” (= 151.783 K) „50.880 Robot-Menschen- und 21.260 Tiertagewerken. Der Fassungsraum dieser Zisternen und Tränken beträgt 11,809.000 2.” In den Bezirken des bosnischen Karstes begann die Aktion 1891 mit einem auf fünf Jahre fixierten Bauprogramm. Es kamen mit einem Fassungsraume von 5,464.000 7 20 Zisternen und Tränken, sowie 8 Quellenfassungen um den Betrag von 29.174 fl. (= 58.348 K) und 21.611 Menschen- und 17.668 Tierrobottagen zur Ausführung. Im Bezirke Petrovac wurden Wasserversorgungsobjekte mit einer Fassung von 3,105.000/ erstellt und hierfür 8815 fl. = 17.630 X und 11.455 Menschen- und 2421 Tierrobottage verwendet. So waren also zu Ende 1894 in beiden Provinzen 202 Zisternen und Tränken mit einem Fassungsraum von 20,578.0007 hergestellt und 53 Quellen nutzbar gemacht und dafür aus Landesmitteln ein Betrag von 113.883 f. = 227.766 K verausgabt worden. Der Stand von Ende 1902 beläuft sich nach gefälligen Mit- teilungen der Bauabteilung auf 244 Zisternen und 64 Quellen- fassungen mit einem Gesamtfassungsraume von zirka 25,000.000 7, wofür aus Landesmitteln 382.496 X verausgabt, von der Bevölke- rung im Robotwege 88.886 Handtagwerke geleistet und 42.223 Tage Tierarbeit beigestellt wurden. Die Bedeutung dieser Arbeiten für die Salubrität der Karst- bewohner und für die Verbesserung des Weidebetriebes mag der Leser selbst ermessen. Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 323 Diese Bauten werden sorgfältig instand gehalten und eine strenge Überwachung bezüglich der Behandlung und Benutzung derselben geübt. Sie sind unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es besteht eine Zisternenordnung, zu deren Handhabung auber den amtlichen Organen die Bevölkerung selbst herangezogen wurde. Jedes amtliche Organ Bosniens und der Hercegovina hat die Weisung, sich bei Dienstreisen von der Befolgung der Zisternen- ordnung zu überzeugen und bei Vorfund von Anständen Abhilfe zu erwirken. Wir kommen zu den Meliorationen. Es wäre verlockend, dieser Erörterung eingehendere Betrachtungen über das Karst- phänomen überhaupt, über seine hydrographischen Erscheinungen, über Boden, Klima und landwirtschaftliche Bodenbenutzung im Karstgebiete vorangehen zu lassen. Wir sind jedoch auf knappe Behandlung des Stoffes angewiesen und können jenen Lesern, welche sich für das Detail interessieren, nur raten, die Schriften Ballifs zur Hand zu nehmen, wo auch wertvolle Literaturnach- weise zu finden sind. Was die Natur der Poljen oder Blato’s (Sümpfe), wie sie ab und zu im Volksmunde auch heißen, betrifft, wurde das Nötigste im ersten Abschnitte gesagt. Einiges ist noch hinzuzufügen. Die Vorgänge, welche bei Entstehung der „Hohlformen” des Karstes beteiligt sind, haben den Gegenstand vieler Forschungen und Studien, aber auch mannigfacher Kontroversen gebildet. Wir müssen dieses Kapitel überschlagen. Die unseren Lesern vom österreichisch-ungarischen Karste her bekannten, hier jedoch zum Teile eine abweichende Ausbildung erlangenden Hohlformen sind: die Karren, welche sich als scharfe, ungleich tiefe Einschnitte des Karstterrains bezeichnen lassen; die Karsttrichter oder Dolinen, die oben rundlich abgerandeten, nach unten sich trichterförmig verengenden Gesenke; die meist langgedehnten Blindtäler und die Wannen, Poljen; die unterirdischen, die Wasserzirkulation vermittelnden Klüfte und Höhlen. Die Dolinen sind auf dem hierländischen Karste äußerst zahlreich, das Terrain ist von ihnen örtlich wie besäet, ihr Durch- messer schwankt zwischen 10 und 1000 m, ihre Tiefe zwischen 2 und 100m. Das Meteorwasser nimmt auch durch diese Trichter unterirdischen Ablauf. Die Terrarossaschichten der Dolinen be- fähigen die größeren derselben zu einer guten feldmäßigen Be- nutzung und lassen sie nicht selten wie Oasen in der Steinwüste erscheinen. Die Poljen geben dem Karste der Okkupationsprovinzen ein ganz eigentümliches Gepräge. Spiegeleben, wie erdegewor- denes Wasser, füllt ihre Krumme die Becken bis zu den feinsten Linien der Randisohypse aus. Die Poljen erscheinen parallel dem Schichtenstreichen zwi- schen die von Nordwest nach Südost ziehenden Bergketten ein- gebettet und bilden in dieser Anordnung ein ganzes System von 21? 324 Zweiter Abschnitt. stufenförmig bis in die Nähe des Meeres leitenden Terrassen; Cviji6’3) bezeichnet die Poljen als große, breitsohlige Boden- senkungen mit einem gegenüber der Sohle scharf abgegrenzten Grehänge. „Die Größe der Poljen” — wir folgen hier wörtlich Ballifs Darstellung — „ist außerordentlich verschieden. Von den an die Dolinen anschließenden kleinsten bis zu dem 40.500 ka umfassen- den Becken von Livno sind alle Zwischenstufen vertreten, wobei allerdings die kleineren bis etwa 1500%a in der Mehrzahl sind. „In der Regel besteht der Boden der Poljen aus Sedimen- tierungs- und Erosionsmaterial, dessen Hauptbestandteile ver- schiedene Varietäten des Zersetzunglehmes bilden. Stellenweise kommen auch Torfmoorbildungen vor. Die Oberfläche des Bodens besitzt kein gleichsinniges Gefälle, es herrschen oft verschiedene Abdachungen und Abflußrichtungen. Diese wannenartigen Ein- senkungen sind in der Regel rings von Gehängen umwallt und entbehren deshalb der Möglichkeit eines oberirdischen Abflusses (geschlossene Poljen). „Den Wasserzufluß erhalten dieselben nebst den unmittelbar auf das Polje auffallenden Niederschlägen zumeist durch Quellen, seltener durch geschlossene Bach- und Flußläufe, deren Ursprung aber ebenfalls Karstquellen sind. „Die Entwässerung der geschlossenen Poljen erfolgt durch unterirdische Kommunikationen in Spalten und in Kanälen, deren Verbindung mit der Oberfläche „Ponor” genannt wird. Die Ponore liegen zum Teile in der Sohle der Poljen (Sohlenponore), zum Teile in verschiedenen Höhen an den sie umschließenden Ge- hängen (Randponore). Die in ihnen verschwindenden Gewässer verlaufen oft auf weite Strecken unterirdisch und treten in tiefer gelegenen Gebieten, nicht selten prächtige Landschaftsszenerien bildend, als Quellen, Bäche, ja sogar als ansehnliche Flüsse wieder auf. „Im allgemeinen kommt den Ponoren die Funktion der Ent- wässerung zu. Bei einzelnen tritt aber auch eine Umkehrung ihrer Tätigkeit ein, indem sie in gewissen Zeiten als sogenannte ‚Speilöcher‘ wirken und Wasser in die Poljen bringen. Diese letztere Erscheinung ist auf die Wirkung des hydrostatischen Druckes zurückzuführen, wie dies Riedel”) in anschaulicher Weise des näheren erläutert hat. „Es ist selbstverständlich, daß Querschnitt, örtliche Lage, Verteilung, zeitweilige Beschaffenheit der unterirdischen Abzüge und der sich daran schließenden Kanäle im Zusammenhange mit Art und Quantität der Speisung für die Wasserstandsverhältnisse in den Poljen maßgebend sind. Wenn das Fassungsvermögen der Abzüge so groß ist, daß selbst die bei Exzessen resultierende Summe der durch die atmosphärischen Niederschläge direkt und durch Bäche, Quellen etc. indirekt den Poljen zugeführten Wasser- mengen rasch abfließen kann, werden sie trocken sein, wenn die Ponore auch in den tiefsten Teilen liegen. Ist die Kapazität der Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 325 Ponore den bei Exzessen auftretenden Wassermengen nicht ge- wachsen, so werden die Poljen zeitweise inundiert. Die Inunda- tion kann von sehr verschiedener Dauer, ja sogar eine bleibende sein, es entstehen sogenannte ‚Seepoljen‘. Vorübergehende Inun- dationen lassen wegen der ungünstigen Abflußverhältnisse oftmals partielle Versumpfungen zurück, „Ähnliche Abflußverhältnisse finden sich bei den blinden Karsttälern. Auch bei diesen sind es die Ponore, durch welche der Wasserabzug erfolgt und sich je nach Beschaffenheit und Größe der Abzugkanäle in der obigen Weise reguliert. „Nebst den als typisch anzusehenden geschlossenen Poljen gibt es auch Hohlformen, welche im allgemeinen den Poljen gleichen, aber in das Bereich der gleichsinnigen Abdachung ein- bezogen sind und oberirdischen Abfluß besitzen. Cvijic nennt dieselben ‚aufgeschlossene‘ Poljen.” Die meistens sehr fruchtbaren, große Flächen einnehmenden, das Kulturland der hier mangelnden ausgesprochenen Täler er- setzenden Poljen sind für die Landwirtschaft des Karstes, der dem Feldbaue sonst nur kleine Flächen darbietet, von ausschlag- gebender Bedeutung, ja sie sind geradezu ein Schlüssel zur be- friedigenden allmähligen Lösung der Karstfrage. Ballif®) weist für beide Provinzen tabellarisch nach: a) 32 trockene Poljen mit einer Gesamt- ae en un nes ODAU HR b) 17 periodisch inundierte Poljen mit einer 157.260 ha Beatatlläche Von... . ....,.% 20...998120. Ra Von den Poljen ad 5 wird eine Fläche von 56.800 ka alljähr- lich im Frühjahr und Herbst inundiert, während 19.400 ha ver- sumpft sind. Die trockenen Poljen gehören zumeist den höheren, die periodisch inundierten den tieferen Horizonten an. Es liegen: zwischen zwischen bis 300 m 300 und 800 m 800 und 1250 m Hektar trockene Poljen. . . . 880 7.850 52.810 periodisch inundierte . 29.890 44.940 20.890 inundierte . . ..'. ..+ 15.280 34.815 6.726 so daß von den trockenen Poljen insgesamt mehr als 85°/, in die oberste Höhenstufe fallen. Während in den, übrigens manchmal auch sehr fruchtbaren höher gelegenen Poljen doch ärmere Böden vorherrschen, haben sich in den unteren und untersten Etagen reiche Humusschichten abgelagert; erstere eignen sich mehr für Wiesenbau, letztere für Ackerbau. Doch liefern auch noch schotterige Poljeböden Tabak und Wein. Leider kürzen die periodischen Überschwemmungen die zur Produktion verfügbare Zeit ab und nötigen vielfach zum 326 Zweiter Abschnitt. Anbau von schnell reifenden Getreidearten. — In den Poljen liegen derzeit 39°/, alles Acker- und Wieslandes des Karstgebietes und noch beherbergt dieses Kulturland über 60.000 kz Weide- und steuerfreie Gründe, welche durch Entwässerung und Bewässerung größtenteils in höhere Kultur überführbar sind! Dies stellt die Bedeutung der Poljenmelioration voll ins Licht. Die Verhältnisse des Grundbesitzes ließen eine genossen- schaftliche Organisation des Unternehmens von vornherein aus- sichtslos erscheinen. Die Landesverwaltung trat also auch hier mit ihrer Initiative, mit der Durchführung der Vorstudien, mit der Aufstellung von Projekten und dem Aufwande namhafter Geldmittel zur Verwirklichung der letzteren in Aktion. Schon im Jahre 1883 hatte man im Livanjsko polje (40.500 ka) mit Arbeiten begonnen, welche, da an eine Regelung des Zuflusses nicht ge- dacht werden konnte, in der Offnung und Reinigung der Ponore bestanden und die Überschwemmungen verringern sollten. Über die ersten größeren Arbeiten im Gatko polje (5200 ha) in der Hercegovina hat Ingenieur J. Riedel,’*) welcher mit der Durchführung hydrologischer Untersuchungen im südlichen Na- rentagebiete betraut war, an der bereits angemerkten Stelle be- richtet. Diese Arbeiten nahmen im Jahre, 1887 ihren Anfang, zu- fällig in einer Zeit, da man sich auch in Österreich mit ähnlichen Angelegenheiten, der Entwässerung der Kesseltäler Krains, be- schäftigte.”” 7) Die Regierung hatte besondere Gründe, eben hier zu beginnen. In Gatko war von altersher ein Herd anarchi- scher Zustände, der seine Nahrung von dem agrarischen Prole- tariat empfing. Große Sommerviehstände, Futtermangel, Ver- kümmerung und Verschleuderung des Viehes im Winter, Hungers- nöten und Kalamitäten mit dem Saatgut und dergleichen waren an der Tagesordnung. Schon die ottomanische Regierung sandte Unterstützungen nach Gaöko und die österreichisch-ungarische Verwaltung mußte die Subventionen fortsetzen, so daß — wie Ballif sagt — die Gatkaner zu „einer Art von Staatspensionären” wurden. Später brachten die Truppenverpflegung und große Straßenbauten Arbeitsverdienst und einige Besserung der Zu- stände, gründliche und dauernde Abhilfe war aber nur durch die Verbesserung des Polje zu erzielen, weil alle Ergiebigkeit der großen Hochweidegebiete wenig fruchtete, solange die Mittel zur Über- winterung des Viehes fehlten. Der Bezirk Gatko umfaßt 72.632 ka, wovon nur 13°, Kultur- land, dagegen 58 und 28°, Weideland und Holzboden sind. — Von 20.310 ha des letzteren ist mehr als die Hälfte niederer Busch. Die Bevölkerung beträgt 1746 auf 1km?. Wir überlassen uns nun der Führung Ballifs, ohne jedoch allen interessanten technischen Einzelheiten seiner Darstellung folgen zu können. Das Gaöko polje liegt hart an der Grenze von Montenegro, 950 m hoch am Südabfalle des mächtigen Gebirgswalles, der hier | | | | Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 327 in Gipfeln von 2000 bis nahezu 2400 m die Wasserscheide zwischen dem Adriatischen und Schwarzen Meere aufrichtet, Das Becken von Gaöko ist etwa 24km lang und 35km breit. Das Polje selbst wird mit 5200 ha angegeben, wovon zirka 1400 ha in die Melioration einbezogen sind. Überschwemmungen im Herbst und Frühjahr und Dürre während des regenarmen Sommers sind die Kalamitäten, welche die Ausnutzung dieses von der Natur zum größten Teile reich bedachten, humosen angeschwemmten Bodens nachteilig beeinflussen. Vor der Melioration waren zirka 30°%/, des Polje versumpft. Etwa 30 Teile standen als Ackerland, ebensoviel als Weide, 40 als Wiese in Benutzung. Auch in der Folge wird die Wiesenkultur im Vordergrunde stehen. Die Me- liorationsarbeiten zielten demnach darauf ab, die versumpften Partien des Polje zu entwässern und den Übergang aus der Sumpfvegetation in gutes Wiesland zu beschleunigen, die Wiesen während des Frühjahres und Sommers intensiv und gleichmäßig zu bewässern und den Verlauf der Hochwässer zu regulieren, ohne jedoch die Herbst- und Frühjahrsüberschwemmungen, welche dem Polje durch die Musica und Graßanica sehr fruchtbare Ab- lagerungen sichern, verhindern zu wollen. Ein System von Entwässerungskanälen und von Seiten- gräben, welche zumeist in der Richtung des stärksten (refälles der Ebene fast senkrecht auf die Hauptabzüge angelegt wurden, bewirkt die Entwässerung des Terrains und wird auch zur Be- wässerung verwendet. Für die Bewässerung der Wiesen von Oktober bis Mai wird das Wasser direkt dem MusSicaflusse von Avtovac abwärts ent- nommen. Drei Grundwehre vermitteln während dieser Zeit die Speisung der Bewässerungsgräben. Für die Anfeuchtung während der durchschnittlich 60 Tage andauernden sommerlichen Trocken- heit mußte jedoch das Wasser aus dem Überfluß der Frühjahrs- niederschläge künstlich aufgespeichert werden, wofür die Be- dingungen im oberen MuSicagebiet in der günstigsten Weise vor- handen waren. Die geräumigen Täler der drei Ursprungsbäche dieses Flusses, die Vrba, Dramesina und Zanjevica boten für die Magazinierung hinlänglichen Raum und der am Zusammenflusse der beiden ersteren gelegene Eingang in das Felsdefil@ der Mu$ica erwies sich zur Anlage einer Reservoirmauer „wie geschaffen”. Da die Kosten der Magazinierung bei 1000Aa für 45 Tage mit 1 Sekundenliter sich unverhältnismäßig hoch gestellt hätten, wurde für die Berechnung des sommerlichen Minimalwasser- bedarfes die kontinuierliche sekundliche Zufuhr von 0'5/ pro 1ha angenommen und nur der Wiesenkomplex am linken MuSicaufer mit 876Aa in Rechnung gestellt, weil das Wiesland am rechten Ufer wenigstens zum Teile mit Quellwasser versorgt wird. Es handelte sich also mit Rücksicht auf die Verluste durch Ver- dunstung und Versickerung um einen Wasservorrat von 1,730.000 m°, für dessen Beschaffung die Reservoiranlage bei Kline (Kosten: 424.503 fl. = 849.006 K) erbaut wurde, 328 Zweiter Abschnitt. Die Reservoirmauer ist nach dem Systeme des französischen Ingenrieurs Krantz konstruiert. „Die Mauer konnte durchaus auf Felsen fundiert werden, wobei die seitlichen Anschlüsse an die beiderseitigen Felslehnen des Defiles treppenförmig abgestuft wurden. Ihre größte Höhe, vom Absatze des in der Flußsohle im Durchschnitte 4m tiefen Fundamentes an gemessen, beträgt 22:0, die Breite an der Krone 4°6, an der Basis 167 und die Länge in der Kronenhöhe 1045 m, der kubische Inhalt 9504m°. Das Mauer- werk, welches in der Flußsohle auf einer 0'6m starken Beton- schicht ruht, wird aus Bruchsteinen zyklopenartig aufgeführt und hierzu ein mit Puzzolanerde aus Neapel hergestellter Mörtel ver- wendet. Die für die Beschaffung des Nutzwassers von 1,730.000 m3 notwendige Wasseranstauung erreicht die Höhe von 19m über der Talsohle; dieselbe steigt infolge der beim Abflusse des maxi- malen Hochwassers eintretenden Stauung um weitere 2m.” Da die geschützte Lage des Reservoirs bedeutenden Wellenschlag nicht befürchten läßt, wurde 1» freier Höhe über dem höchsten Wasserspiegel als genügend befunden. Zur Ableitung der Hochwässer dient ein in Felsen einge- sprengter, von der Reservoirmauer unabhängig situierter Hoch- flutkanal. Der Raum gestattet uns nicht, auf die Anlage und Dimen- sionierung dieses Kanales, welcher 40m abwärts des Fußes der Reservoirmauer in das Felsenbett der MuS$ica einmündet, sowie auf die Details bezüglich der die Seitenflanken der Mauer um- gehenden, im massiven Felsen ausgearbeiteten zwei Stollen (125°2 und beziehungsweise 1005 m lang) einzugehen, welche die Be- stimmung hatten, die während des Baues eintretenden Hoch- wässer unschädlich abzuleiten und die nunmehr, nach Vollendung des Baues, der Entleerung und Reinigung des Reservoirs, der Abfuhr des angeschwemmten Schotters und nach Bedarf der Ab- leitung des Nutzwassers für die Bewässerung dienen sollen. Ebenso muß darauf verzichtet werden, die Bewässerungsanlagen, welche 1890 ein Netz von 29:1km Hauptkanälen, 290m Seiten- gräben und 65 km Bewässerungsrinnen nebst 6 Stauwehren, 81 Schleusen, 30 Fahr- und 16 Reitwegbrücken darstellten, einer Erörterung zu unterziehen. Die Regulierung des Hochwasserverlaufes ist mit eine Auf- gabe des Reservoirs in Kline, die zwar durch den Fassungsraum desselben beschränkt ist, immerhin aber ausreichend sein dürfte, um im Herbste die Gefährdung der Heuernte hintanzuhalten. Obwohl 1896 die Sommerbewässerung noch nicht eingeleitet war, konnte Ballif um diese Zeit doch schon darauf hinweisen, daß jener Komplex von 575ha, welcher bereits entsumpft und im Frühjahr bewässerbar war, gegenüber einer früheren Heu- ernte von 8g im Werte von 1:20 bis 1'60 X pro 1g, eine solche von 18g im Werte von 4K pro 1g (für 1ha) lieferte, was einer Bruttoertragssteigerung von rund 60 X für 1ha gleichkommt. _ Die landwirtschaftliche Station Gatko hat die Aufgabe, die Grund- Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 329 wirte zu einer rationellen Wiesenkultur anzuleiten, zu welchem Behufe auch 1 Wiesenmeister und 2 Wiesenwärter bestellt wurden. Inzwischen ist auch die Sommerbewässerung wahrschein- lich schon voll in Funktion gesetzt und die zweite für Be- wässerung vorbereitete Flur von 525 ha der Melioration zuge- führt worden. Im sogenannten kleinen Gatko polje, das von dem großen durch eine Hügelkette getrennt ist, wurde nach den Daten des Jahres 1896 „vorläufig” nur durch Absperrung eines Ponores mittels Schleuse der Versuch gemacht, dem zu raschen Versiegen des Mittel- und Niederwassers nach Ablauf des Hochwassers ent- gegen zu wirken. Mehr blieb einer späteren Zeit vorbehalten. Die Kosten der im großen Polje 1882 einschließlich 1901 ausgeführten Ent- und Bewässerungsarbeiten haben sich mit Ein- schluß der Projektsanfertigung und Bauleitung auf 125.344 fl. = 250.688 X belaufen. Für die Wasserversorgungsanlage wurden 849.006 X verausgabt, insgesamt 1,099.694 X, deren 4°/,igen Zinsen von rund 44.000 X schon der erste partielle Erfolg auf obigen 575 ha allein die Wage hält. Die freie, schrankenlose Weide wurde auch hier zu einer das Kulturwerk bedrohenden und nicht leicht zu besiegenden Schwierigkeit. Das Polje war stets vor und nach Beginn der Sommerweidezeit von den Herden des Bezirkes besetzt. Es braucht wohl nicht erst gesagt zu werden, welche Nachteile ein ungeregelter Weidebetrieb für bewässerte oder durch Über- schwemmung erweichte Wiesenböden mit sich bringt. Gewohnheit und Vorurteil waren nur durch werktätige Hilfe der Regierung einerseits, durch ihre Strenge gegenüber der Nichtbeachtung der Vorschriften anderseits zu bekämpfen. Um der ärgsten Weidenot im Frühjahr zu begegnen, ließ die Regierung anfänglich den Leuten Heu ausfolgen und sich dasselbe im Herbst in natura zurückerstatten. Nach einigen Jahren wurde es anders. Die Be- völkerung erkannte die Vorteile der Bewässerung und petitio- nierte um die frühere Einleitung des Wassers. Die von der Landesverwaltung aufgestellte Weideordnung enthält unter anderem Folgendes: 1. Die Frühjahrsweide ist bis 1. April einzustellen. 2. Die erste Mahd soll um den 10. Juli be- ginnen und das Heu bis 20. abgeführt sein, damit dann sofort mit der Bewässerung zu Zwecken der Grummetgewinnung begonnen werden könne. 3. Das rechtzeitig etwa nicht entfernte Heu ist auf höher gelegene Stellen zu schaffen, damit es durch das Wasser nicht Schaden leide. 4. Die Zehentbeschreibung muß sofort nach der Heuernte beginnen, damit die Wiesen rechtzeitig geräumt sein können. 5. Das Grummet ist bis auf weiteres vom Zehent befreit. 6. Die Grummeternte muß Ende August beginnen und soll bis 15. September beendet sein. 7. Die Herbstweide ist erst nach Beendigung der Grummeternte gestattet. 8. Mit Ein- tritt der Regenzeit ist sie einzustellen und erst wieder zu er- öffnen, wenn der Boden trocken geworden ist. 330 Zweiter Abschnitt. Einem Berichte, welchen die Landesregierung im Mai 1902 an das gemeinsame Ministerium erstattete, entnehmen wir, daß von 415 Parteien 378 die Weide- und Mahdordnung angenommen haben. Zwei Wiesenbesitzerkonsortien haben zwei amerikanische (roßmähmaschinen (System Deering) aus eigenem angeschafft und mähen damit pro Maschine und Tag 60 Dunum = 6 ha. Ein zweites Konsortium war in Bildung begriffen. Auch konnte der Bericht konstatieren, daß die regelrechte Kultur der Wiesen (Bearbeitung mit der Moosegge und dem Wiesenhobel, Anlage von Impfstellen und Pferchdüngung) immer mehr Eingang finde. Die Ernte des Jahres 1901 ergab 62°/, mehr, als der Durch- schnitt der letztvorangegangenen Jahre betragen hatte. Auf dem Livanjsko polje, dem größten des Landes, datieren die ersten Arbeiten, wie schon erwähnt, aus dem Jahre 1883. Dieses 707 bis 710m hoch gelegene, etwa 65km lange und 6km breite Becken streicht parallel mit dem Zuge der Dinarischen Alpen, empfängt seinen Wasserzuzug aller Wahrscheinlichkeit nach von den höheren Talstufen des Glamocer und Duvno polje und bildet die Mittelstufe in dem mit dem Sinjsko polje in Dal- matien abschließenden System. Eine Terrainerhebung südlich der Straße Prolog—Livno trennt das große Livanjsko polje (29.550Aa) von dem kleineren BuSko blato (10.950 Aa), welches in das Meliorationsunternehmen nicht einbezogen ist. Im südlichen Teile des großen Polje, in der Jagma, besitzt das Landesärar einen Komplex von 1423 ha. Das Livanjsko polje hat nur im südlichen Teile bei Livno drei offene, von Karstquellen gespeiste Bäche (Bistrica, Studba und Zab]jak), im übrigen aber liegt es im Sommer trocken. Bei Eintritt der Regenperiode im Herbst und Frühjahr verändert sich das Bild vollständig. Dann gleichen, sagt Ballif, lange Strecken des östlichen Lehnenfußes einem Siebe, dessen Maschen zahllose Quellen entströmen; einige Felsschlünde, die beim Verlaufen des Wassers dasselbe aufnehmen, speien große Mengen aus; die Bäche treten in das Maximum ihrer Leistungsfähigkeit, welche bei außerordentlich langer Dauer oder Intensität der Niederschläge mitunter das gewöhnliche Hochwasserquantum (Studba 60 m® in der Sekunde) noch bedeutend übersteigt. Da die Ponore den Wasserzudrang zur Zeit der größten Niederschläge nicht bewältigen konnten, verwandelte sich das Becken im Herbst (November) zu einem See und die Inundation dauerte vor Durchführung der Melioration bis in den Juni an. Der günstige Umstand, daß das Landesärar hier mit einem nam- haften Grundbesitze interessiert ist und schon deshalb zur Führung berufen war, noch mehr aber die Ausdehnung dieses Kulturlandes, seine günstigen klimatischen Verhältnisse und der sicher zu ge- wärtigende Erfolg einer Melioration bestimmten die Regierung zu raschem Eingreifen. EEEEEEEEELEERWENE N Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanieruny. 331 Das Livanjsko polje stellt die große Futterkammer des bosnisches Karstes dar, auch Dalmatien bezieht von hier viel Heu. Hier ist der Ort, wo das in jeder Weise überlastete, be- drängte und in seiner Ertragsfähigkeit arg bedrohte Gebiet der Gebirgsweiden namhaft entlastet werden kann; hier ist der Ort, wo die Sanierung des Hochkarstes am erfolgreichsten unterstützt und ein vollkommener Umschwung in der die Wiederbewaldung niederhaltenden Weidewirtschaft herbeigeführt werden kann. Die Mittel, welche im Becken von Livno zum Ziele führen, sind ungleich einfachere und weniger kostspielige als im Gatko polje. Man wandte von vornherein alle Aufmerksamkeit den Po- noren zu. Wenn der Wasserabzug beschleunigt werden sollte, waren diese aufzudecken, zu räumen und zu reinigen. Mehrere Gruppen von Rand- und Sohlenponors wurden durchforscht, in erster Linie jene, welche augenscheinlich die größte Schluckfähig- keit besaßen. Man grub in die Tiefe, bis die Mündungen der Felsspalten, in deren Innerem Erde, Schlamm und Wasser ver- schwanden, bloßgelegt waren und drang dann durch Beseitigung der Erd- und Schlammassen soweit als möglich vor. Die aufge- deckten Ponorspalten waren dann vor neuerlicher Verschwemmung und beziehungsweise Verlegung durch Erde, Sand, Vegetabilien,, Gesteinstrümmer möglichst zu sichern. Staudämme vor den Ponor- mündungen, gewissermaßen als Filter wirkend, erschienen dies- falls wohl als zweckdienlich; allein sie hätten wegen der be- deutenden Stauhöhe sehr große Kosten verursacht und die Zer- klüftung des Terrains hätte es sehr erschwert, eine gegen Unter- spülung gesicherte Fundierung zu bewerkstelligen. „Die Beseiti- gung der Verschlämmung der Ponore allein,” sagt Ballif, „würde daher die Errichtung so kostspieliger und gefährlicher Objekte nicht rechtfertigen, und kommt es jedenfalls billiger, den die inneren Spalten verlegenden Schlamm, soweit die Spalten über- haupt gangbar gemacht werden können, ‘mit der Hand zu ent- fernen. Wie die Erfahrung lehrt, sind im Livanjsko polje diese Erhaltungsarbeiten, wenn selbe alljährlich vorgenommen werden, weder besonders umfangreich noch kostspielig. Durch Entfernung der an den Ponoröffnungen vorkommenden zerklüfteten Fels- partien kann auch die von dieser Stelle drohende Gefahr beseitigt werden.” — Bei der Verbauung der Ponore wendete man, da die nach abwärts gekehrten Schlundränder zumeist keine feste Basis für solide Bauwerke darboten, gemischte Bauten (Holz und Stein) nach Art der Wildbachverbauung in einigen Gebieten der Alpen an, welche Schutzwerke sich auch vortrefflich bewährt haben. Diese Arbeiten als Mittel gegen die Überschwemmungen bildeten die Basis der Melioration. Nun hätte man auch Einrich- tungen für die Bewässerung zu treffen und die Wasserabfuhr danach zu regulieren gehabt. Es war jedoch nicht sicher, ob die zu diesem Behufe um die Sohlenponore zu errichtenden, mit Schleusen versehenen Ringdämme mit Rücksicht auf den zer- klüfteten Untergrund sich standfest erweisen würden; man ließ 352 Zweiter Abschnitt. daher die bezüglichen kostspieligen Projekte fallen und faßte eine partielle Melioration einzelner Partien des Polje ins Auge. Diese Arbeiten wurden im südlichen Teile des Polje, west- lich von Livno, wo auch der landesärarische Besitz gelegen ist und durch die landwirtschaftliche Station eine Musterwirtschaft geschaffen werden konnte, in Angriff genommen und ist dermal die Detailbewässerung für eine Fläche von 600%a durchgeführt. Wir können auf Einzelheiten hinsichtlich dieser Bauten hier nicht eingehen, ohne die dieser Darstellung vorgezeichneten Grenzen zu überschreiten, und wenden uns nur in aller Kürze den Erfolgen zu. Die Ponorarbeiten haben überraschend günstig gewirkt. Im mittleren, zum Ponor von Caprazlije gravitierenden Gebiete des Beckens, wo das Terrain früher über 6 Monate inundiert war, blieb dasselbe zum größten Teile überschwemmungsfrei. Dasselbe geschah auch im nördlichen Gebiete, wo jedoch die Versumpfung wegen des hohen Grundwasserstandes noch andauert. Im Süden gelang es, die Inundation von sechs Monaten auf höchstens zwei zu beschränken. Im BusSko blato dagegen, wo die Ponore noch nicht gereinigt sind, blieb der frühere Stand unverändert. Der Zehentertrag in den zehn Gemeinden des Livanjsko polje hatte sich denn auch zwischen den Jahren 1883 und 1893, welch letzteres Jahr nur ein mittelgutes war, von 34.490 fl. auf 52.420 fl. gehoben. Speziell in der Gemeinde COrnilug, wo früher die Überschwem- mungen am längsten dauerten und die Versumpfung am stärksten war, gestaltete sich der Erfolg nachstehend: Zehnfacher Zehent Ernte 1883 Ernte 1893 An Heu erster und zweiter Klasse. . 6.977q 10.072 q 5 s. .ditter ‚Oualitat . -. x... 20, „anslıg 26.979 q Sonstige Feldfrüchte . . .. .. . .22.048fl. 43.806 fl. Dabei handelt es sich im großen Ganzen nur um den Erfolg der Ponor-Reinigungsarbeiten. Wieviel noch erzielt werden kann, wenn die Detailbewässerung fortschreitet, ist dermal nicht leicht abzusehen. Bekannt ist, daß der frühere Ertrag der Jagmawiesen sich auf etwa 7g Heu pro 1ha belief und unser Gewährsmann nimmt an, daß dieser Ertrag auf jenen mittelguter Wiesen, d. s. 35g gesteigert werden könne, was keine zu gewagte Annahme sein dürfte. Die Anlagen für die Bewässerung eines Komplexes von 1800 ha (Jagma’s und Drinovac) waren insgesamt auf 370.000 X veranschlagt, es steht also eine hohe Rentabilität dieser Meliora- tionen außer Zweifel und bleibt nur zu wünschen, daß die Grund- herren des Livanjsko polje, von denen mehrere über Tausende von Hektaren verfügen sollen, sich dem Meliorationswerke gegen- über nicht teilnahmslos verhalten, wie es bis jetzt allem Anscheine nach der Fall war. 5" ae ee Zr a a en ET TER EEE OBERE Di Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanieiung, 333 Ein drittes Unternehmen dieser Art war die Regulierung des Mladegebietes im tabakreichen Bezirke Ljubuskı an der dalmatinischen Grenze. Die Mlade entspringt südlich von Drinovce auf hercegovini- schem Boden. Auf seinem 48 km langen Laufe wechselt dieser Fluß dreimal den Namen, er heißt in seinem oberen Laufe bis Klobuk Tihaljina, durchfließt dann als Mlade die gleichnamige, 9 km lange und im Mittel 2!/,;km breite Ebene und heißt von Humac an bis zur Mündung in die Narenta — TrebeZat. Süd- westlich von der Mladeebene, durch einen Höhenzug von ihr getrennt, liegt das lange Kesseltal Raztok zum Teile in Dalmatien, zum Teile in der Hercegovina. „Die Mladeebene und der Raztoktalkessel” — schreibt ein Fachmann in der „Bosnischen Post” '?) — sind Teile einer Etagen- gruppe, von welcher das Imotskipolje mit der mittleren Seehöhe von 260 m die erkennbare oberste, die Mladeebene mit der See- höhe von 77 m die nächstniedere und sonach der Raztok mit zirka 60m, der Jezerac mit 30 m und der Jezero mit 27m See- höhe die weiteren Stufen der Abdachung darstellen. Ein ober- irdischer Zusammenhang ist bloß zwischen dem Mladetal und dem Raztok vorhanden, und zwar durch die Einsenkung bei Orov]je, welche der sogenannte Parilokanal durchzieht, während zwischen den übrigen Stufen das Vorhandensein unterirdischer Verbindungen sehr wahrscheinlich erscheint. Dagegen unterliegt es keinem Zweifel, daß zwischen dem Becken von Imotski und dem Mlade- tale eine unmittelbare Verbindung besteht, indem schon die Ört- lichen Verhältnisse mit Sicherheit erkennen lassen, daß das an der Tihaljinaquelle zutage tretende Wasser von jenem herrührt, welches in dem 90 m höher liegenden und durch einen 25 km breiten Bergrücken getrennten Sajnovac-Ponor bei Drinovce ver- schwindet. „Durch die etagenförmige Terraingestaltung werden nun die Wasser- und Bodenverhältnisse teils günstig, teils ungünstig be- einflußt. Ihre günstige Einwirkung besteht darin, daß jede Stufe für sich einen mächtigen Rezipienten bildet, in dem die zur Zeit anhaltenden Regens von den kahlen Lehnen herabfließenden Wässer länger oder kürzer aufgehalten werden. Sie sind daher natürliche Regulatoren des Abflusses nach der unteren Stufe und während an anderen Orten derartige Talsperren mit großen Kosten hergestellt werden müssen, sind sie hier von der Natur gegeben. Während jedoch bei derartigen künstlichen Anlagen die Größe des Abflusses und damit die Dauer der Zurückhaltung des Wassers in dem Rezipienten nach Erfordernis geregelt werden kann, ist sie hier von der Kapazität der vorhandenen, meist un- zugänglichen Abflußkanäle abhängig, und da die letztere in der Regel viel zu klein ist, wird die Dauer der Überflutung der Kesseltäler derart ausgedehnt, daß der fruchtbare Boden nicht rechtzeitig bestellt oder aber die Ernte wegen frühzeitigem Ein- tritte der Herbstüberschwemmung nicht eingebracht werden kann, 334 Zweiter Abschnitt. was eben eine für die Agrikultur äußerst nachteilige Wirkung dieser natürlichen Rezipienten in sich schließt. „So liegen die Verhältnisse noch heute im Imotskipolje, im Jezero und — in etwas milderer Form — im Jezeracbecken und so waren sie auch im Raztok. In der Mladeebene waren zwar diese Übelstände geringer als in den Kesseltälern, da der Mlade- fuß von dem 7m hohen Katarakte bei der Vukojevitamühle ab bis zu dem Karsthügel, auf dem die Ortschaft Otok liegt, von Natur aus ein genügend großes Durchflußprofil besitzt, doch war unterhalb Otok das Flußbett auf der ganzen, 7'2 km langen Strecke bis Humac hinab zu klein, durch Stauhindernisse, wie Brücken und Tuffbaren eingeengt und erhöht, so daß die Hochwässer auch hier nicht ungehindert abfließen konnten.” Auf Grund einer zwischen der Österreichischen und türki- schen Regierung am 4. Februar 1837 zu Maovac abgeschlossenen Konvention kam es zwar um die Mitte des vorigen Jahrhunderts auf dieser Strecke zur Errichtung von Hochwasserdämmen, deren Bau der österreichische Ingenieur Lucchini geleitet hat, allein die Dämme verfielen und die Zustände verschlimmerten sich wieder, da auch die Zuflüsse des Mladeflusses alljährlich mehr oder minder ausgedehnte Überschwemmungen verursachten. Moor- hirse blieb die Hauptfrucht dieses 1200 ha großen Kulturlandes. Nicht besser stand es um das Raztokgebiet, das seinen Zufluß durch den auf Grund obiger Konvention (hauptsächlich zum Be- triebe der ÖOsmanbeg Kapetanovieschen Mühlen) angelegten Parilokanal erhält, der bei Otok vom Mladefluß westlich abzweigt. Die an der Abzweigung hergestellte Schleuse verfiel alsbald und es floß bei höheren Wasserständen durch den Kanal viel mehr mehr ab, als die Mühle bedurfte. „Durch das Zusammentreffen mit anderen Zuflüssen”? — sagt unser Gewährsmann — „wurde der Raztokkessel zur Regenzeit monatelang bis auf 5s»n Höhe überschwemmt, wobei dessen tiefer liegende dalmatinische Seite mit 750ka Ausdehnung mehr als die höher liegende hercegovini- sche Seite (600%a) in Mitleidenschaft gezogen wurde.” Schon 1885 hatte das k. und k. gemeinsame Ministerium die Sanierung dieser Zustände ins Auge gefaßt und Erhebungen ein- geleitet. Zu Anfang der Neunzigerjahre kam es zur geodätischen und hydrographischen Aufnahme dieses Gebietes und sohin zur Verfassung des Detailprojektes durch die Bauabteilung in Sara- jevo. Die k.k. Regierung hatte sich in Anbetracht der Vorteile, welche die Regulierung dem dalmatinischen Gebietsanteile ge- währt, zu einem Beitrage von 120.000 K zu den auf 810.000 X veranschlagten Kosten bereit erklärt, und so konnte 1898 nach (renehmigung des Projektes durch die beiden Regierungen an die Durchführung geschritten werden, zu welchem Zwecke die bosnisch-hercegovinische Verwaltung in Vitina eine eigene Bau- leitung bestellte. „Für die Regulierungsarbeiten selbst waren zweierlei Ziele gegeben: Erstens die Hintanhaltung der periodischen Über- Kan LE U 2 Mh > ET Mia ee Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanicrung. 335 schwemmungen der Mladeebene und des Raztok und zweitens die Vorsorge für die Bewässerung dieser (Grebiete, wobei ebenso- wohl auf die Notwendigkeit einer düngenden Bewässerung im Herbst und Frühjahr als Ersatz der Vorteile der früheren Über- schwemmungen, als auch auf jene einer anfeuchtenden Bewässe- rung während der heißen, regenarmen Sommermonate Rücksicht zu nehmen war. „Zur Erfüllung des ersten Programmpunktes wurde eine durchgreifende Regulierung des Mladeflusses in jenen Strecken vorgenommen, in denen das Durchflußprofil nicht genügte und daher der Austritt der Hochwässer stattfand. Dies war insbe- sondere der Fall in den Strecken von Klobuk bis zur Vukojeviöa- mühle und anderseits von der Ausmündung des Parilokanales bis zu der Humacbrücke. Innerhalb dieser beiden Abschnitte, d.i. auf eine Gesamtlänge von 36km, wurde das Flußbett stellenweise beträchtlich vertieft, verbreitert und durchgehends mit neuen starken Inundationsdämmen begrenzt. Das Profil der regulierten Flußstrecken wurde gemäß mehrjähriger Beobachtungen für die Hochwassermenge von 195 bis 200m? pro Sekunde bemessen, die Sohlenbreite mit 25 m, die Breite des Hochwasserspiegels zwischen den beiderseitigen Dämmen mit 48 m und die größte Wassertiefe mit 28m festgelegt. Diese Flußregulierung bildete den wesentlichsten und schwierigsten Teil der Arbeiten, einesteils wegen der damit verbundenen großen Materialbewegung von rund 220.000 m? Erd- und Felsmasse, und anderseits deshalb, weil die Ausführung stets nur auf die wenigen Monate des Nieder- wasserstandes beschränkt werden mußte und daher notgedrungen eine vierjährige Bauzeit in Anspruch nahm.” Gleichzeitig wurden die alten Mladebrücken durch zweck- mäßige Eisenkonstruktionen ersetzt. Ahnlich wie der Hauptfluß, jedoch in kleineren Dimensionen, wurden die Seitengerinne in Korrektion genommen, an der oben erwähnten Abzweigung des Parilokanales eine solide Einlaßschleuse errichtet und das Bett des Kanales in der ganzen Länge von 323 km reguliert, mit Über- brückungen und Stauschleusen versehen und die bestandenen wilden Ausläufe gegen die seitlichen Niederungen abgesperrt. „Das Unterwasser der erwähnten Mühlen wird durch den Parilokanal in den dalmatinischen Raztok geleitet und dort zur Zeit des Bedarfes zur Bewässerung verwendet, außerdem wurden aber noch zwei von diesem Kanale abzweigende Hauptkanäle hergestellt, von denen der eine, samt zwei Ausleitungen 3'15 km lang, ebenfalls für die Versorgung des dalmatinischen, der andere 95 km lange Kanal für die Bewässerung des hercegovinischen Raztok bestimmt ist. In einer großen, weitausholenden Schleife und mit einer Abzweigung angelegt, beherrscht dieser letztere Kanal das große Gebiet, welches vordem im Sommer ganz ohne Wasser gewesen ist, und mündet nahe der dalmatinischen Grenze in einen Ponor, der das überschüssige, für die Bewässerung nicht verbrauchte Wasser aufnimmt. 336 Zweiter Abschnitt. „Auch in der Mladeebene wurde durch die Anlage eines Netzes von Kanälen und Gräben — es wurden solche in der Ge- samtlänge von rund 52km zum großen Teile ganz neu hergestellt — den Anforderungen für die Bewässerung der Felder in aus- reichendem Maße Rechnung getragen und für die Zuleitung von Betriebswasser für die bestehenden Mühlen, deren Wasserrechte im vollen Umfange gewahrt worden sind, Vorsorge getroffen. Von den nach Hunderten in die Kanäle eingebauten Einlaß-, Teil- und Stauschleusen, Aquädukten, Durchlässen, Überbrückungen, ge- mauerten oder gepflasterten Abstürzen sei hier nur der drei be- deutendsten massiven Wehre im Mladeflusse, davon zwei unterhalb Klobuk und eines bei Otok, gedacht. Die so hergestellten Kanäle dienen als Hauptzubringer, an welche die kleinen Gräben zur Verteilung des Wassers auf die einzelnen Grundstücke anzu- schließen sein werden. Die Ausführung dieser Anlagen bleibt vorderhand den Grundbesitzern, jedoch unter Leitung des in Vitina angestellten ständigen Wiesenmeisters überlassen. „Obwohl erst nur wenige Monate seit Beendigung der Re- gulierungsarbeiten verstrichen sind, wissen die Landwirte bereits, daß sie nunmehr von den Überschwemmungen befreit sind und das Wasser nur dann haben werden, wenn ihre Gründe dessen bedürfen. Als praktische Leute haben sie ihren Vorteil rasch er- kannt und in dem Maße, als die Ameliorierung vorwärts schritt, sogar schon mit Wintersaaten begonnen, nicht nur im Mlade- gebiete, sondern auch im Raztok. Lange Reihen junger Pappeln, der einzigen verbreiteten Baumgattung dieser Gegend, begleiten die Kanäle und Schutzdämme und markieren weithin sichtbar deren Verlauf. Zum großen Teile haben sie die Anrainer selbst gesetzt, längs der Bewässerungsgräben des Raztoks sogar ab- wechselnd mit Reben.” Welche Bedeutung diese Regulierung besitzt, geht aus einer von Ballif®) für die Mladeebene und den hercegovinischen Teil des Raztok (zusammen 3000 ha) angestellten Berechnung hervor. Im Dutchscheiies der Jahre 1887 bis 1894 belief sich das Brutto- erträgnis dieser vorzugsweise mit Mais bebauten Acker auf 106 X für 1ha, wobei im Mittel nicht mehr als 7g geerntet wurden. Die Annahme, daß in Hinkunft der doppelte Ertrag (14 g) erzielt werden könne, ist begründet, weil schon bisher auf einzelnen gut gedüngten und bewässerten Feldern der Mladeebene 15 bis 20 g erzielt wurden. Dies würde einer Bruttoertragssteigerung von 100°/, gleichkommen. Die Maßnahmen, in denen das forstliche Moment in den Vordergrund tritt, lassen sich nach drei besonderen Arbeits- feldern unterscheiden. Diese sind 1. die Sanierung des Karstes im bosnischen Bezirke Zupanjac; 2. die Weideregulierung in dem an der dalmatinischen Grenze ge- legenen bosnischen Bezirke Livno und seinen Nachbargebieten; 3. die Waldresurrektion in der Hercegovina. u 23 Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 337 Die Sanierung des Zupanjacer Karstes wurde mit dem oben schon zitierten Karstmemorandum vom Februar 1890 ein- geleitet. Bevor wir uns nun aber diesem Arbeitsfelde zuwenden, ist es unerläßlich, daß wir vorerst die Beziehungen, welche in Sachen der Viehhaltung und Weide zwischen Dalmatien und dem Okkupa- tionsgeebiete bestehen, einigermaßen klarstellen. Waren die Schicksale des Küstenlandes politisch schon vielfältig mit dem Hinterlande verwoben, so war dies — von den wechselnden Erscheinungen der Staatenbildung unabhängig — zu allen Zeiten in wirtschaft- licher Beziehung der Fall. Dafür zeugen die an anderer Stelle besprochenen, für alle geschichtlichen Perioden nachweisbaren Verkehrsverbindungen dieser Länder. Selbstverständlich trafen auch die beiderseitigen Herden im langgestreckten Grenzgebirge immer aufeinander und es ist nichts natürlicher, als daß das schmale und weideärmere Dalmatien in dem breiten, hochweide- reichen Bosnien nach Ersatz für seine Enge strebte. So ent- wickelten sich von altersher Ansprüche vieler benachbarter Ge- meinden Dalmatiens auf die Mitweide im bosnischen Gebirge. Dalmatien strebt derzeit die Anerkennung dieser Ansprüche als Servituten im Sinne der österreichischen Gesetzgebung an, die bosnisch-hercegovinische Regierung will jedoch diese Angelegen- heit, bei allem billigen Entgegenkommen gegenüber den Nach- barn, nur Öffentlich-rechtlich beurteilt wissen. Von dieser Mitweide der Dalmatiner abgesehen, besteht ein eigenartiger, sehr lebhafter Viehverkehr zwischen hüben und drüben, der die bosnischen Weidegründe gleichfalls empfindlich belastet. Nach dem „Karstmemorandum” hat sich der Stand der Ziegen, welche in diesem Verkehre obenan sind, im Bezirke Zu- panjac von 1881 auf 1890 — nach einem kurzen Rückgang in den Jahren 1883 bis 1885 — nahezu verdoppelt (anfänglich 7042, 1890 schon 13.094 Stück). Für 1895 hat die Zählung sogar schon 23.444 Stück ergeben, also abermals eine Vermehrung um nahezu 80°/,. Die bosnischen Viehzüchter nehmen nämlich dalmatinisches Vieh in Pflege. „Meist übernimmt der Mieter’ — heißt es im Memo- randum — „vom Eigentümer eine gewisse Stückzahl gegen Ent- richtung eines bestimmten Quantums Fett oder Käse per Stück; die Jungen gehören alternierend einmal dem Eigentümer, einmal dem Mieter, der letztere löst sie öfter dem Eigentümer ab oder umgekehrt, oder sie werden bis zu einem gewissen Alter aufge- zogen, dann verkauft und der Erlös geteilt u. dgl.m. Man nennt diese Verträge Kesim- (Teilungs-) Verträge. Der Steuerbehörde gegenüber gilt alles Kesimvieh als Eigentum des Inhabers (Mieters), der die Steuer dafür entrichtet und hierzu auch nach Gewohnheitsrecht verpflichtet ist. Da aber anderseits den hier- ortigen Bewohnern wohl bekannt ist, daß sowohl die bosnischen wie die dalmatinischen Behörden auf Verminderung der Ziegen hinarbeiten, werden diese Verträge geflissentlich geheim gehalten und der Mieter fremden Viehes gibt dasselbe als sein volles Dimitz, Bosnien. 22 338 Zweiter Abschnitt. Eigentum aus. Erst bei Vornahme von exekutiven Schritten meldet sich der wirkliche Eigentümer mit einem Exzindierungs- anspruch.’’” — Die außerordentlich hohen Kleinviehstände, die im ersten Abschnitte dieses Buches besprochen wurden, finden in dieser Gepflogenheit mit ihre Erklärung. Wenn man von Spalato, an den Ruinen von Salona vorbei, nach Sinj und von hier über den Prologsattel nach Livno fährt, wie es dem Verfasser dieses am 31. August v. J. vergönnt war, durchquert man eines der interessantesten Studiengebiete des dalmatinischen und bosnischen Karstes. Man kann da namentlich an den Gehängen zum Sinjsko polje wahrnehmen, wie eifrig und erfolgreich die dalmatinischen Forsttechniker mit Einschonungen und Halepensiskulturen an der Wiederbewaldung des Landes tätig sind. Man lernt aber auch begreifen, daß die diesseitigen Aufforstungsbestrebungen nicht ohne entschiedenen Einfluß auf das Weideregime des bosnischen Nachbargebietes bleiben konnten und daß die dalmatinischen Herden, zumal die verpönte Ziege, drüben Ersatz suchte für die Verluste an der heimatlichen Weide. Es war nur ein Gebot der Selbsterhaltung, daß die bosnische Verwaltung das ganze Grenzweideland in eine schärfere Über- wachung nahm und ihre Waldresurrektionen zunächst mittels der später noch zu besprechenden umfassenden Weideregulierung vorzubereiten und zu sichern suchte, Nun aber kehren wir auf den Zupanjacer Karst zurück. Der Bezirk Zupanjac umfaßt nach den Daten der 1891er Kommission 945'83km? Fläche. Hiervon sind: km? 9, Acker HA ER N ISO karte EEE EEE DE a Fre ee WIE 1 2007 EV AUE EEE Hotweided’: HT N NOTE Wald a UBER 2 ER RR 83 Dawarea!?. N SEHEN EN OPER Wagner, 20, Se IR EEE 41 Gewässer 7: AN Te Sonstige 7 oT a Ne En Die Bevölkerung beträgt 2795 Familien (Parteien) mit 19.522 Köpfen, wovon 406 Familien (Parteien) mit 2408 Köpfen Herce- govzen und Dalmatiner sind, die sich im Laufe der Zeit teils bleibend, teils auf Sommerwirtschaften (Stan) hier angesiedelt haben. Der Grebäudestand beträgt 2512 Wohnhäuser, 2887 Wirt- schaftsgebäude, 204 Kolibas (Sennhütten), 128 Mühlen, 10 Dußans, 9 Kirchen, 20 Kapellen, 3 Moscheen, 1 Schulhaus. Das Acker- und Wiesland gehört in seiner kompakten Fläche den Poljen, und zwar dem Duvanjsko polje mit 12.160, dem Ro5ko polje mit 520, dem Becken von Vinica mit 210Aa und einem Teil des Busko blato an; der Rest sind kleine Grundstücke nächst Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 339 den Dörfern und Oasenkulturen im Weideland. Der Wald ist bis auf wenige Reste zusammengeschmolzen; was die Gestrüppe liefern, ist derzeit kaum von Bedeutung; der wenige gut be- stockte Wald aber liegt weit zurück. Es herrscht Holzmangel und Holzteuerung, in Zupanjac kostet ein Tovar—=0'2m® geringen Brennholzes 1'6 K. Das Horowitz-Petrascheksche Memorandum gliederte die objektiv zu lösende Aufgabe nach drei Richtungen hin: a) Wald- erhaltung (Schonung) und Walderziehung (Resurrektion und Auf- forstungen); 5) Erzeugung von Baumwuchs überhaupt, Förderung von Pflanzung und Erhaltung einzelner Bäume und Baumgruppen; c) Erhaltung und Schutz der Grasnarbe auf den Weiden, sowie des Bodens selbst, wo er gefährdet erscheint. Was das Detail anbelangt, wurde vor allem ein auf längere Zeit hin festzu- stellendes Programm und etwa von 10 zu 10 Jahren zu ent- werfende Arbeitspläne empfohlen, die solide Verhegung der Re- surrektionen und Kulturflächen mittels Trockenmauern betont und die lichte Mittelwaldform als das anzustrebende Ziel der heran- zuziehenden Gehölze bezeichnet. Das gemeinsame Ministerium schloß sich in seinen bald darauf erlassenen Verfügungen den „Ideen und Prinzipien” des Memorandums an und veranlaßte den Zusammentritt einer Er- hebungskommission unter Leitung des Bezirksvorstehers und Zu- ziehung von Experten des Forst-, Bau- und landwirtschaftlichen Faches. Diese Kommission hatte festzustellen: 1. Die Flächen, welche sich nach Vegetationsbedingungen, sowie nach Lage zu den Ansässigkeiten für den Nieder- oder Mittel- waldbetrieb eignen; . die Flächen, welche etwa mit dem Zweck, Hochwälder zu erziehen, ausgeschieden werden können; . die Flächen, welche als vollendete Odungen zu betrachten, daher für die Wiederkultur verloren sind; ‚ die unbestockten Weideflächen (Grasflächen), welche der Be- völkerung zur Verfügung stehen; . die Gattung und Größe der Agrikulturflächen; . den Viehstand nach Gattung und Zahl; . den faktischen Bezug an Bau-, Werk- und Brennholz mit Angabe der Bezugsorte, nebstbei den erhobenen wirklichen Bedarf an diesen Holzsortimenten. Die Erhebungen ad 5, 6 und 7 waren derart festzulegen, daß die Daten einzeln nach Ansässigkeiten unter Angabe ihrer Köpfezahl und summarisch nach der wichtigen wirtschaftlichen und politischen Zusammengehörigkeit aufscheinen. Den Erhebungs- resultaten ad 4 und 5 war eine Charakteristik über den Zustand der Weide- und agrikolen Grundstücke, über Bewirtschaftung und Erträge derselben beizugeben und Vorschläge für mögliche Verbesserungen zu erstatten. Sinngemäß galt dies auch für Punkt 6. Zu diesem Punkte war überdies nachzuweisen: a) wo jede Ansässigkeit ihr Winter- und Sommerweideland habe; 22* a > > Be SS) a Boris 340 Zweiter Abschnitt. b) welche andere Ansässigkeiten daran mitbeteiligt seien; c) um wieviel sich bei jeder Ansässigkeit der Viehstand jeder Gattung ohne Gefährdung des Wirtschaftsbetriebes, respektive der be- treffenden Familien allenfalls reduzieren ließe. Außerdem hatte die Kommission zu erheben und festzu- stellen: 8. Welche Maßnahmen, behufs lohnender Bodenbenutzung in den großen Talspalten schon jetzt oder nach vorgenommener Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Zu- und Abfluß der Hochwässer ergriffen werden könnten und welche lokale Vor- teile daraus zu erwarten wären; 9. in welchen Örtlichkeiten Zisternen anzulegen wären, Größe und Kosten derselben; 10. Wildbäche, welche Ortschaften oder agrikoles Kulturland be- drohen; die Charakteristik dieser Bäche, Art und Weise, sowie Kosten der Korrektion. Diesem Erlasse war eine von Hofrat Petraschek verfaßte technische Instruktion beigegeben, welche die Gesichtspunkte be- zeichnete, auf die es bei Beurteilung der Vegetationsbedingungen und gegenwärtigen Vegetationsverhältnisse in Rücksicht auf die Bewaldungs- und Kultivierungsfrage des Karstes ankommt und wie diese Bedingungen usw. kartographisch dargestellt werden können. Diese Kommission hatte nach Abschluß der Erhebungen und Festlegung der Resultate derselben unmittelbar an die Beratung der im allgemeinen und Gegend für Gegend einzuleitenden Sa- nierungsarbeiten zu schreiten und hierüber ein Protokoll aufzu- nehmen; dasselbe war vom Bezirksvorsteher, eventuell mit seinen abweichenden Anträgen an das Kreisamt und von diesem ebenso an die Landesregierung zu leiten. Diese hatte es schließlich mit ihrem Votum dem Ministerium vorzulegen. Die Karstkommission trat im Sommer 1891 unter Leitung des Bezirksvorstehers Dr. Radimsky und Teilnahme des da- maligen (nun verstorbenen) Oberförsters Andreas Geschwind, sowie des landwirtschaftlichen Sachverständigen Josef Eckl zusammen und arbeitete (die Protokolle sind vom November datiert) bis tief in den Herbst. Es ist selbstverständlich ganz ausgeschlossen, hier auf dieses Operat, welches eine vollständige Monographie der natür- lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bezirkes Zupanjac darstellt und im ganzen 2665 Folioseiten umfaßt, irgendwie näher einzugehen. Wir haben im Laufe einer 4öjährigen Tätigkeit im Forstfache und in der Bodenkultur überhaupt viele derartige Arbeiten kennen gelernt, wüßten jedoch nur zwei zu nennen, welche das Zupanjacer Operat — in dem einen Falle den gleichen, im zweiten Falle einen ähnlichen Stoff behandelnd — überragen, beziehungsweise ihm sleichzustellen sind. Wir meinen da die bayrisch-österreichische Saalforstregulierung vom Jahre 1839 und te Det ee ee ee ro r mw Id 2 ee u es Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 341 Josef Wesselys Denkschrift über das Karstgebiet Militär- kroatiens vom Jahre 1876. Das Zupanjacer Operat zerfällt in einen allgemeinen und speziellen Teil. Der allgemeine Teil gliedert sich in drei Abschnitte, deren Inhalt wir im Nachstehenden knapp skizzieren wollen. I. Abschnitt. Allgemeine Beschreibung des Bezirkes und speziell Forstliches, sowie Anträge zur Sanierung. — 1. Einleitung. 2. Das Karstgebiet von Zupanjac und seine Bewohner. 3. Be- schreibung des Karstlandes im besondern. 4. Die Folgen der Verkarstung in der Gegenwart und Zukunft. 5. Das Klima und dessen Einfluß auf die Vegetation. 6. Die Luftströmungen. 7. Geo- logische Beschaffenheit des Hochlandkarstes von Zupanjac. 8. Die Erdkrume und die Vegetation. 9. Die Wasserverhältnisse. 10. Der Wald. 11. Die Aufforstung des Karstes. 12. Der Futterlaubwald. 13. Die Hegemauern. 14. Das Weideland. 15. Die Verbauung der Wildbäche und Runsen. 16. Die Überwachung der kulturellen Maßnahmen. 17. Anträge betreffend: die anzulegenden Schonungen und die Futterlaubwirtschaft; die Aufforstung; den Holzbezug der Bevölkerung; die Benutzung der Braunkohle in Vußje polje; die Benutzung der Weiden; die Aufteilung kleiner bestockter Flächen an die Bevölkerung; die Beaufsichtigung der Aufforstungsarbeiten; die Wasserversorgung; die Verbauungen; die Schaffung neuer Erwerbsquellen; den Ausschluß der Ziegen von der Weide; die Baumpflanzungen bei den Gehöften. II. Abschnitt. Dieser beschäftigt sich in derselben Weise mit den spezifisch landwirtschaftlichen Momenten, besonders mit dem Häuserstand, der Beschaffenheit der Baulichkeiten, dem Vieh- stande, der Beschreibung der Kulturflächen, der Gattung der Feldfrüchte, dem Anbau, der Ernte und dem Ertrage derselben, den Agrarverhältnissen, den Kommunikationen, der Wasser- beschaffung usw. und den einschlägigen Anträgen. Diese letzteren beziehen sich auf: Baubeschränkungen, Viehreduzierung, insbe- sondere Einschränkung der Schweinezucht, Umfriedung des Feld- landes und verschiedene Verbesserungen in der Landwirt- schaft. III. Abschnitt. Dieser enthält das tabellarische Grundlagen- materiale, und zwar: einen Auszug aus dem Katasteroperat, sum- marisch für den Bezirk; ein Summarium des Häuser-, Haus- 'bewohner- und Viehstandes; eine Übersicht des Holzbedarfes und über die Bedeckung desselben in den einzelnen Gemeinden; eine Übersicht der Entfernung der einzelnen Gemeinden von den Holzbezugsorten; Bedeckungsplan für den Holzbezug der nächsten zehn Jahre; den Nachweis der schlagbaren Bestände des Bezirkes; Hiebsplan für das erste Jahrzehnt; Verhegungs- und Kulturplan für den gleichen Zeitraum nebst Kostenanschlägen; Bestandes- beschreibung und Hiebsplan für, die Aushilfswaldungen in den Bezirken Mostar und Bugojno; Übersicht über die zu errichten- den Manipulations- und Forstschutzbezirke nebst Kostenanschlag; 342 Zweiter Abschnitt. Kostenanschlag für die zu erbauenden Forsthäuser; Verzeichnis der erforderlichen Zisternen und Tränken. Schlußfassungsprotokoll über die Anträge ad I bis III. Der spezielle Teil enthält alle Erhebungsresultate, statisti- schen Daten und Anträge, konform mit der im allgemeinen Teile beobachteten Anordnung, forstlich und landwirtschaftlich, für 35 Prädien und Gremeinden. In einem Anhange findet man Vorschläge wegen Regelung des Holzbezuges und ein’ Verzeichnis der auf den Weiden des Bezirkes vorkommenden Kräuter und Futterpflanzen. Bemerkenswert erscheinen im I. Abschnitte des allgemeinen Teiles mehrfache Ausführungen des Öberförsters Geschwind. So sagt er über die Verkarstung unter anderem folgendes: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß vor kaum einigen Jahrzehnten ein großer Teil des nun verkarsteten Gebietes noch bewaldet war. Ältere Leute erinnern sich noch, daß die Hänge der Ljubusa und Paklena planina, wo heute kein einziger Baum mehr vor- kommt, mit mächtigen Föhren und Buchen, ja sogar Eichen gruppenweise bestockt waren. Gleiche Versicherungen wurden mir betreffs der Su$nica, Jelova&a und Kova6 planina gegeben. Und heute noch sind Überreste von Waldbeständen auf den übrigen Gebirgshöhen zu finden.” Er schildert dann die Reste des Karstwaldes und schreibt: „Ich kann den Eindruck nicht ver- gessen, den ein solcher Bestand auf mich machte, als ich im Jahre 1884 zum erstenmal in den Bezirk Zupanjac kam; mir schien damals die Möglichkeit ausgeschlossen, diese Bestände zu regenerieren, und eine gewisse Beklemmung erfaßte mich beim Anblick des Karstes. Heute, wo die Erfolge einer siebenjährigen Tätigkeit hinter mir liegen und die hoffnungsvollsten Bestände dank der damals eingeleiteten Inschonunglegung vor mir stehen, denke ich anders und kann die Versicherung geben, daß bei energi- schem Wollen die Möglichkeit vorhanden ist, dort, wo noch Holz- pflanzen vegetieren und der Boden die Vegetation begünstigt, Wälder zu erziehen .. .” Die Operate für die einzelnen Gemeinden gewähren Ein- blick in alle Verhältnisse des Volkshaushaltes. Sie sind nicht nur forstlich und landwirtschaftlich, sondern auch ethno- graphisch von bleibendem Wert. Jedes dieser Einzeloperate enthält: 1. Das Expose des landwirtschaftlichen Experten. Dieses ent- hält: a) eine Gemeindebeschreibung (Anzahl und Namen der Ortschaften, Verteilung derselben, Anzahl und Bauart der Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude, Kirchen, Mühlen usw.); b) den Bevölkerungs- und Viehstand; c) den im Gemeinde- gebiete vorhandenen Grundbesitz; d) die Beschreibung der landwirtschaftlichen Grundstücke; e) die Gattung der Feld- früchte; f) Anbau- und Erntezeit, Erträge; g) die Art und Weise der Bewirtschaftung des Bodens; A) eine Darstellung der Agrarverhältnisse; z) desgleichen der Kommunikationen; Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 343 k) der Wasserbeschaffung; 2) der Weide; m) des Holzbezuges; — endlich ») die Sanierungsanträge. 2. Das Expose des Forsttechnikers, enthaltend: a) die Lage des (remeindegebietes, orographisch; 5b) eine Charakteristik des Klimas; c) der geologischen Beschaffenheit des Landes; d) der Wasserverhältnisse; e) der allenfalls vorkommenden Terrainbrüche (Wildbäche, Rutschflächen u. dgl.); f) der Weideverhältnisse; g) des Waldstandes; /) Sanierungsanträge. . Das tabellarische Detail des Grebäude-, Einwohner- und Vieh- standes. f . Eine tabellarische Übersicht des Grundbesitzes nach Kultur- gattung, Bonität und Fläche. . Eine gleiche Übersicht des Bau- und Brennholzbedarfes. . Desgleichen der Weide- und Waldflächen und des Zustandes derselben. „Diese Ausweise enthalten: die topographische Bezeichnung in Übereinstimmung mit der Karte 1:25.000; die Fläche; die Ge- steinsart; die Zerklüftungsform; die Mächtigkeit der Erdschichte und deren Eigenschaften mit Bezug auf die Vegetation; Luft- strömungen; gegenwärtige Benutzung und Zustand der Fläche; Vegetation des Weidelandes; Vegetation des Waldlandes (Holz- arten, Sträucher und „Erdhölzer”, Mischungsverhältnis, Alter, Bestockung, Wuchsform, Holzmasse für 1a und auf der Fläche). 7. Das Schlußfassungsprotokoll zu den Anträgen ad 1 und 2. Aus dieser Übersicht des Operatsinhaltes ist auch schon alles wesentliche über die Kommissionsanträge zu ersehen. Zunächst wurde eine Regelung des Holzbezuges der Be- völkerung angestrebt. Es sollten bauliche Einschränkungen durch- geführt und die Anweisung von Brennholz nur nach dem Bedarfe, nicht nach der Gewohnheit, bemessen, dafür aber den Bezugs- berechtigten durch Heranziehung von Hilfswaldungen und genaue Einteilung der Holznutzungen die Gewähr einer regelmäßigen, geordneten Deckung des Bedarfes geboten werden. Die Kom- mission beantragte die Abtretung kleiner Flächen, die den Ort- schaften zunächst liegen, zum Zwecke der Anlage von Baum- friedungen; sie beantragte das Verbot der Ziegenweide im ganzen Bezirk und die Einschränkung der Weide überhaupt; sie bean- tragte die Anlage von Schonungen und deren Sicherstellung durch trockene Steinmauern, die allmählige Resurrektion der ° Schonungen und Komplettierung der Bestände durch künstliche Aufforstung (Pllanzung von Schwarzföhren); die ausgiebige Aus- nutzung der vorhandenen Braunkohle, namentlich auch bei der Kalk- brennerei. — In Absicht auf die Regelung der Weideverhältnisse sollte auf eine Limitierung der Viehzahl, auf den Ausschluß fremden, nicht weideberechtigten Viehes, auf die gesonderte Weidehaltung der Schweine und Bestellung von Schweinehirten hingewirkt, ein Weidenutzungsplan entworfen und die Bildung von Weidegenossen- schaften angestrebt werden. Behufs Durchführung der Waldresur- rektionen und Kulturen, sowie Überwachung des Weidebetriebes, DO mW 344 Zweiter Abschnitt. wurde die Bestellung von 3 Forstwarten und 10 Waldhütern und bauliche Vorsorge für deren Bequartierung gefordert. Nur nebenbei erwähnen wir die Anträge, welche sich auf die Einschränkung der Anlage von Einfängen (Stan’s) im Weidelande, auf die Abstellung der weitgehenden Ciftlukteilungen, auf einzelne Maßnahmen des Terrainschutzes usw. beziehen. Aus dem Kapitel „Holzverschwendung” soll jedoch einiges hervorgehoben werden. Der forstliche Experte hat (allem Anscheine nach etwas zu hoch rechnend) erhoben, daß eine Bauernwirtschaft durch 6 Winter- monate täglich 1, durch 6 Sommermonate täglich !/;, Tovar Holz — 54 m® im Jahre verbrauche. Das Feuer gehe bis spät in die Nacht nicht aus, damit immer glimmende Kohle für das Anrauchen der Pfeifen vorhanden sei. Einer der landesüblichen, primitiven riesigen Wägen, welche rollenden Tribünen gleichen, erfordere zu seiner Herstellung 20 und mehr Stämme Holz. Im Winter aber, wenn Holzmangel eintritt, verfeuert man diese Vehikel, um im nächsten Jahre neue zu bauen! Man baut und deckt die Häuser trotz aller Schwierigkeiten der Beschaffung „grob und klotzig” mit Holz. — Die Kommission beantragte angesichts solcher Holz- verschwendung: die Bestellung eines dalmatinischen Maurers, damit derselbe bei Einführung von Steinbauten und Steinplatten- dächern tätig sei; die Berufung eines Wagners, welcher auf die Herstellung zweckmäßiger Wirtschaftswagen einwirken sollte u. dgl. Kommissionell wurde der Holzbedarf pro Familie und Jahr mit 0'640 fm Nutzholz, 6'050 fm Brennholz, und für 2863 Familien mit 1.8333 fm Nutzholz, 17.314 fm Brennholz in Rechnung gestellt. An der Durchführung aller Maßnahmen, welche den land- wirtschaftlichen Betrieb betreffen, ist die landwirtschaftliche Sta- tion in Livno in hervorragender Weise tätig. Die Landesverwaltung wendete sich in Ausführung des Pro- grammes seit 1892 folgenden Aufgaben zu: *°) 1. Regelung der den Bezirksbewohnern, den Hercegovcen und Dalmatinern zustehenden Weidenutzungen auf Grund einer sorgfältigen Evidenz des Viehstandes. 2. Ausscheidung der Ortsweideflächen (mera) und Vermarkung derselben gegen die einer wesentlich anders eingeteilten Be- nutzung unterliegenden Sommerweiden. 3. Vermarkung des zwischen einigen dalmatinischen und bosni- schen Gemeinden gemeinschaftlichen, an den Grenzen des Bezirkes gelegenen Alltagsweidegebietes, im Zusammenhange mit der noch zu besprechenden großen Weideregulierung an der bosnisch-dalmatinischen Grenze. 4. Einschätzung der im Bezirke vorhandenen Karstweiden auf ihren Futterertrag nach 7 Güteklassen, schwankend zwischen 8g und 0'5 bis 0'8g Heuwert pro 1ha, wonach die Fläche Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 345 von 66.674ha Weide- und Waldland ein jährliches Futter- quantum von 127.382 9 = 1'91 g pro 1 ha ergab. 5. Regulierung des Viehauftriebes nach diesem Futterertrage. 6. Einführung der Weideruhe auf intensiv beweideten und in- folgedessen herabgekommenen Weidegründen (Verhegung). 7. Einstellung der Umwandlung von Weide- oder Holzland in Ackerland und von Holzboden in Weide. 8. Planmäßige Durchführung der Aufforstung mittels Einschonung, Resurrektion und Anpflanzung; Anbahnung eines forstmäßigen Betriebes in den eingeschonten Beständen; Bannung angehen- der Odungen; Anlage von Futterlaubwäldern. 9. Regelung des Servitutsholzbezuges. Das Karstmemorandum vom Jahre 1891 und die rasche, gründliche Durchführung der Aufgaben, die der Erhebungskom- mission gestellt und von ihr im gleichen Jahre bewältigt wurden, haben denn auch reiche Frucht getragen, Was die forstliche Organisation der Karstsanierung und den Erfolg der bisherigen Arbeiten betrifft, darf der Bezirk Zupanjac als mustergiltig, als ein Vorwerk der Kulturpflege bezeichnet werden; freilich nicht in dem Sinne, als ob alle im Vorstehenden geschilderten Unzustände schon beseitigt wären, aber gewiß in- soferne, als alles getan wurde, was eine gute Verwaltung ohne Hintansetzung aller politischen Rücksichten tun kann. Dem Bezirksforstreferenten in Zupanjac sind außer dem eigenen Bezirke auch jene Waldgründe in den Bezirken Mostar und Bugojno zugewiesen, welche dem früher Gresagten zufolge zur Deckung des diesseitigen Bedarfes herangezogen wurden. Die Holz- und Weiderechte und alle für den Referenten damit verbundenen Geschäfte werden in gleich minutiöser Weise in Evidenz gehalten, wie dies in den bestverwalteten, mit Servi- tuten belasteten Forsten unserer Alpenländer der Fall ist. Es wird ein Gebäude- und Viehstandskataster, ein Holzanmelde- und Abgabsregister nebst einem bezüglichen Summarium für je fünf Jahre geführt. Für die Weide werden nach Maßgabe des Vieh- standes und der Weideordnung Lizenzen ausgegeben, gesondert für Alltagsweide (Svakdanja pa$a) und für die Sommerweide (Ljetna pa$a) und der Auftrieb während der Weidezeit vom Schutzpersonale kontrolliert. Der Forstschutz wird intensiv ge- handhabt, zu Anfang Dezember v. J. zählte das Waldschaden- protokoll des Forstreferenten 2500 Nummern. Schon zu Anfang der Achtzigerjahre hatte man mit Ver- hegungen und kleineren Karstkulturen begonnen. Nach dem „Ver- hegungsplan” des obbesprochenen ÖOperates waren im ersten Dezennium (1892 bis 1901) von in die Berechnung einbezogenen 61.106 Aa Weide- und 7214 ha Waldland 7814 ha in Hege zu nehmen, wovon bestimmt waren Baeenttawaldern . . . Tr een. 106 zum Hiochwaldbetriebe. . . ... 2... . 859Aa 345 Zweiter Abschnitt. zum Niederwaldbetriebe .... .,.. 2.1.22, 1287 zu Futterlaubwald (Mittelwaldform?) . . . 4601 ha Die Kosten dieses Programmes waren auf 327.328 K be- rechnet, wovon auf die Anlage von 98.800 m» Trockenmauern a 08 K = 79.040 K entfielen. 5 Im Sommer v.J. fanden sich im Bezirke Zupanjac 8894 ha schonungsbedürftiger oder zur Aufforstung nach obigem Pro- gramme herangezogener Wald- und Weideflächen ihrer Bestim- mung zugeführt, wovon 94 ha neue Vollkulturen (Schwarzföhre und Eichelstufungen) waren. Die einfache Einschonung, d.h. das Verbot der Beweidung einer Fläche, welche entweder nur mit Steinpyramiden ausgemarkt oder mit Trockenmauern abge- schlossen wurde, bildete die Einleitung der Operationen. Der Erfolg war, wie beim Buschwalde schon bemerkt, eine rasche Kräftigung der vorhandenen, oft nur kissenartig entwickelten Laubholzbestockung („Erdhölzer”) und eine lebhafte Zunahme der Grasproduktion, wobei die Bevölkerung sehen konnte, wie leicht sich die Weiden durch einen aussetzenden Betrieb verbessern lassen. — Hierauf folgte, je nach der Beschaffenheit und Bestim- mung des betreffenden Terrainabschnittes, der Resurrektionshieb entweder allein oder auch mit gleichzeitiger oder bald folgender künstlicher Ausfüllung der Lücken, womit dann, wenn dies nicht schon früher geschah, nun unbedingt die sicherste Einhegung;, die Anlage von trockenen Umfassungsmauern einherging. Die weitere Bestandespflege mit dem bestimmten Ziel, die eine oder andere Bestandesform — vornehmlich die lichte Mittelwaldform — herbeizuführen, konnte bis jetzt entschiedener noch nicht ein- greifen; denn es handelt sich bej der Waldresurrektion auf dem Karst anfänglich um möglichst gute Deckung des Bodens und Heranbildung einer Humusschichte. Die Führung von Reinigungs- hieben wird, wenn es sich nicht um dringliche Deckung eines lokalen Holzbedarfes handelt, am besten erst nach Erfüllung dieses Zweckes einsetzen. Vor Jahren plaidierte Forstdirektor Bretschneider auf einer Versammlung des krainisch-küstenländischen Forstvereines ‘®) für die Einführung des doppelhiebigen Hochwaldes in den (künfti- gen) Karstbeständen. Dem gegenüber vertrat Buberl#?) mit Nach- druck die Anschauung, daß sich für den Karst vornehmlich der Niederwald- und mittelwaldartige Niederwaldbetrieb eignen. Es ist hier nicht der Ort, dieser Frage unter Bedacht auf die allge- meinen Verhältnisse der Karstländer näher zu treten, soviel scheint uns aber außer allem Zweifel zu stehen, daß — wo immer es sich auf dem Karste um Laubholz handelt — die Niederwald- form entschieden vorzuziehen ist. Zuerst wegen der Einfachheit, Sicherheit und Billigkeit der vom bisherigen Ausschlagbetriebe ausgehenden PBestandesverjüngung und -Verbesserung; dann wegen leichterer Befriedigung der auf dem Karste vorwaltenden Bedürfnisse der Bevölkerung, zumal was die Viehzucht anbelangt; Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung, 347 und last not last, weil die mit der Überführung verbundenen Opfer an Zeit bei Wahl oder eigentlich Beibehaltung des Aus- schlagwaldes am kleinsten sind. Man steht in Bosnien und der Hercegovina noch nicht un- mittelbar vor derartigen Fragen, einige drängen sich aber doch schon auf. So ist es wichtig — und dieser Vorgang wurde über Ver- anlassung des Hofrates Petraschek auf dem Zupanjacer Karst in der Regel auch beobachtet — daß man die eingeschonten „Erdhölzer” nicht direkt für den ersten Umtrieb ausnutzt, son- dern vorerst die Stock- und Wurzeltriebe sich nur erholen und kräftigen und den regelrechten Umtrieb erst vom Resurrektions- hiebe an eintreten läßt. Die ohne Resurrektion behandelten Schonungen zeigen zwar gleichfalls eine überraschende Hebung des Holzwuchses, doch weist dieser noch viel schlechte Wuchsformen auf, während die der Resurrektion folgenden Lohden sich sehr ent- schieden durch einen schlankeren, reineren Wuchs auszeichnen. Eine zweite Frage von Bedeutung bildet der Umtrieb in den in Begründung begriffenen Nieder- und Mittelwaldbeständen und die Art und Weise der Regelung des Futterlaubbezuges. Bisnun waren diese Fragen nicht akut; denn die bisherige Aktion hatte nur zum Zweck, die Bedingungen für den einzuleitenden Betrieb herbeizuführen. Was den Umtrieb betrifft, weisen die lokale Holznot und die Grenügsamkeit der Bevölkerung hinsicht- lich des Sortimentes, dann auch und nicht zuletzt das begreifliche Streben der Verwaltung, die Karstbewohner durch baldige Nutzungen für das Unternehmen zu erwärmen, auf einen kürzeren Umtrieb hin. Dagegen sprechen die Rücksichten auf die Ver- besserung des früher in jeder Weise rücksichtlos ausgenutzten Bodens, der einer gründlichen Regeneration bedarf, wenn er sich nicht zu bald erschöpfen soll, für einen längeren, auch bis 20jährigen Umtrieb. Die Abwägung dieser Umstände leitete uns bei Betracht der Verhältnisse des höheren Karstes, wie er in Zupanjac ist, zu der Ansicht, daß zwischen dem ersten und den folgenden Umtrieben zu unterscheiden und der erste aus den an- geführten Gründen jedenfalls länger zu bemessen sei, als er unter normalen Verhältnissen begründet erschiene. — Ob die Futter- laubgewinnung vorzugsweise in das Unterholz oder in das Öber- holz verlegt und letzteren Falles vorwiegend in mittelwaldartig zu erziehenden Beständen betrieben werden solle, ist gleichfalls noch eine offene Frage. Die Futterlaubgewinnung im Niederwalde oder im Unterholze der Mittelwaldform begegnet Schwierigkeiten in dem Widerstreite, welcher zwischen der besten Fällungs- und der besten Laubgewinnungszeit besteht, während anderseits die Etablierung des Schneidelbetriebes im Oberholze die Nutzholz- wirtschaft beeinträchtigt. Feste zuverlässige Formen und Regeln für einen rationellen Futterlaubwaldbetrieb sind trotz der um- fassenden Studien Josef Wesselys noch nicht gefunden. Als feststehend kann nur betrachtet werden, daß der kurzhiebige 348 Zweiter Abschnitt. Niederwald, im jungen Laub gehauen, das beste und billigste Futterlaub liefert und daß die Verschmelzung der Futterlaub- gewinnung mit dem gewöhnlichen Nieder- oder Mittelwaldbetriebe dem Zwecke weniger entspricht. Wenn man von diesem Stand- punkte ausgeht, wird man sich am ehesten der Einführung springender Umtriebe im Niederwald, einmal auf Holz, einmal auf Laub zuneigen, im Interesse der Sache aber immer noch die Durchführung von Versuchen wünschen müssen. In derartigen Versuchen wäre den Forstorganen im Vereine mit den landwirt- schaftlichen Stationen eine dankbare Aufgabe gestellt. Wir kehren nach diesem Exkurs zu den Aufforstungen zurück, bezüglich deren nur noch weniges zu bemerken ist. Wir haben einen großen Teil der Hege- und Kulturorte besucht. So die Schonung in Kologaj (3670 ha, wovon 12'25ha Kulturen); die Einhegung Stipaniti (38ha); das große Schongebiet der Grabovica planina (1200 ka, wovon etwa 700 ha in Bestand gebracht und komplettiert, 500%a noch zu behandeln sind). Die an erster Stelle genannte, oberhalb Zupanjac gelegene Aufforstung mit Schwarz- föhre ist vollkommen geschlossen und wächst dem Stangenholz- alter entgegen. Eine hier erbaute Hütte ist dem Andenken des verstorbenen Oberförsters Geschwind zu Ehren „Andreashütte” benannt: ein forstmännisch schlichtes Denkmal der Pietät für den verdienten, unermüdlichen Begründer der ersten Schonungen und Kulturen des Zupanjacer Karstes. An diese älteren schließen sich gleich gelungene jüngere Schwarzföhrenpflanzungen und Eichel- stufungen an. Namhaft sind auch die Kulturen in der Grabovica planina (etwa 60 ha), welcher Komplex in den älteren Schon- anteilen zu einem wohlgeschlossenen, vornehmlich Eiche ent- haltenden „Reviere” heranwächst. Hier findet man in den Kul- turen auch die Panzerkiefer, die Blumenesche und Duinobuche, welche zwei letzteren Holzarten an allen Niederwaldresten des hiesigen Karstes von Natur aus stark beteiligt sind. Die Schon- flächen oberhalb des Weilers Stipaniti, der von dem Bache Sutulinski draga bedroht wird, erfüllen schon jetzt die Aufgaben eines Schutzwaldes. Der volle, überraschend bald eintretende Erfolg der Scho- nungen, Resurrektionen und Einhegungen (Mauerumfriedungen), worüber kaum noch etwas gesagt zu werden braucht, gibt sich dermal schon auf namhafte Entfernungen zu erkennen, derart, daß wir von den Höhen an der Westseite des Duvanjsko polje und bei der Heimfahrt nach Zupanjac die Schonungen an den gegenüberliegenden Hängen deutlich unterscheiden konnten. Belangend die Kosten dieser Aufforstungsarbeiten, liegt uns ein Summarium nicht vor. Die wichtigsten Einheitssätze sind jedoch bekannt. Vollkulturen samt Nachbesserung kosten 400 bis 500 X, Resurrektionen mit Heppe und Schere 60 X, Steinumfrie- dungen (0'8 X für Im) bei Annahme einer mittleren Größe des Hegeortes von 100 ha und möglichst quadratischer Figur 32 X für 1ha. Daraus allein ist ersichtlich, daß die Pflanzung keine Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 349 ausgedehntere Anwendung erfahren kann, als es bisher der Fall war, daß also der Resurrektionshieb noch geraume Zeit voran- zustellen sein wird. Selbst die Ausfüllungskultur hat kein sehr weites Feld, weil man einzelne Blößen mit Rücksicht auf den Ertrag der Grasweide durchaus nicht zu scheuen braucht. In der Folge wird unseres Erachtens auch hier — zumal wo die Mittel- waldform herbeigeführt werden soll — die Heisterpflanzung mit einer mäßigen Stückzahl pro 1ha an Bedeutung gewinnen. Nach den auf dem Zupanjacer Karste gemachten Erfahrungen, die wir den Mitteilungen Hofrat Petrascheks verdanken, ver- verhalten sich die Holzarten des Karstniederwaldes in ihrer Raschwüchsigkeit in abnehmender Skala wie folgt: Blumenesche — Traubeneiche — Zerreiche — Flaumeiche — Hasel — Weißbuche — Ahornarten. Was die klimatischen Einwirkungen betrifft, habe sich ge- zeigt, daß mäßige Bora den Anpflanzungen und Resurrektions- nachwüchsen nicht so sehr schade, wie die Sciroccostürme, wenn diese längere Zeit anhalten und mit keinen Niederschlägen ver- bunden sind, weil sie dann ungemein austrocknend wirken. Die Bora schadet den Anpflanzungen und Resurrektions- hieben hauptsächlich dann, wenn sie im Winter die gewöhnlich von Regen begleiteten Sciroccostürme ablöst. Dann leidet die Vegetation unter der heftigen und kalten Bora durch Rauhreif und die plötzlich eintretende Verdunstungskälte. Die Aktion in den bosnisch-hercegovinischen Hochweiden an der dalmatinischen Grenze, woran hauptsächlich die Be- zirke Livno und Zupanjac beteiligt sind, ist vorläufig mehr auf Abwehr der dem Karstlande drohenden Gefahren, als auf syste- matische Sanierungsarbeiten gerichtet. Hier spielt sich Zug um Zug ein interessantes Brettspiel zwischen der Österreichischen und bosnisch-hercegovinischen Verwaltung, ein recht bewegter Kampf zwischen den dalmatinischen und den auf eigenem Landes- boden bedrohten bosnisch-hercegovinischen Weideinteressenten ab. Leider gewann diese Angelegenheit für viele, welche das Streitobjekt nicht kennen und die mit dem Entwicklungsgange nicht vertraut sind, den Anschein, als ob es sich um die Verge- waltung von Servitutsrechten der Dalmatiner handelte. Tatsäch- lich ist es der bosnisch-hercegovinischen Landesverwaltung aber nur um die Hintanhaltung von Übergriffen und um die im beider- seitigen Interesse gelegene Rettung des von völliger Verödung bedrohten Objektes zu tun. Wir wollen eine objektive Darstellung des Sachverhaltes versuchen, den Umfang und die Bedeutung des bezüglichen Re- gulierungswerkes der bosnisch-hercegovinischen Verwaltung be- leuchten und die Anschauung darlegen, die wir uns darüber im Hinblick auf die Karstsanierung gebildet haben. Wer einen tieferen Einblick in diese Weidefehden gewinnen will, als er den Lesern im Rahmen dieser Schrift eröffnet werden kann, der wird in den 350 Zweiter Abschnitt. stenographischen Protokollen der österreichischen Delegation, wo die beiderseitigen Standpunkte zu wiederholten Malen gründlich auseinandergesetzt wurden, ein reiches Material aufgestapelt finden; ein Material, das in unserer in derartigen Streitsachen doch schon abgeklärten Zeit eines gewissen agrargeschichtlichen Interesses nicht entbehrt. Das Weideterrain, um das es sich handelt, dehnt sich von der dalmatinisch-kroatisch-bosnischen Dreigrenze im Norden bis unterhalb Vir in Bosnien aus. Auch im hercegovinisch-dalmatini- schen Grenzgebirge bis an die Südspitze des Okkupationsgebietes bestehen Weideansprüche dalmatinischer Grundwirte auf einzelne in der Hercegovina gelegene Sommerweiden. Über die Entstehung dieser W eideausübung ist Zuverlässiges nicht bekannt, die Tradition datiert sie bis über 200 Jahre zurück. Sie gründete sich, da es keine bezüglichen Staatsverträge gibt, nur auf den Usus oder auf Verträge, welche seinerzeit zwischen Dalmatinern und türkischen Spahis, Begs oder Steuerpächtern abgeschlossen wurden. Da die in Rede stehenden Entitäten durchaus solche sind, welche nach Niederwerfung des bosnischen Lehensadels durch Omer Pascha 1851 als Staatseigentum erklärt wurden, so hält man solche Verträge für annulliert. Und tatsäch- lich hat die türkische Regierung die Weiderechte der dalmatini- schen Grenzbewohner auch nie anerkannt, sondern nur geduldet. Sie intervenierte auf Einschreiten der österreichisch-ungarischen Konsulate nur dann, wenn bei Benutzung der Weide Streitig- keiten entstanden. Es wurden in solchen Fällen wiederholt Lokal- kommissionen abgehalten, ohne daß jedoch jemals eine Einigung erzielt worden wäre oder irgendwelche Konventionen die beider- seitige staatliche Ratifikation erhalten hätten. Der für beide Teile gleich unsichere Zustand blieb also behängen, nachdem auch ein Versuch der türkischen Regierung, das zur Weide nach Bosnien aufgetriebene Vieh als Importvieh zu behandeln, fehlgeschlagen war. Alsbald nach der Okkupation kam die Angelegenheit ins Rollen. Die zahlreichen Streitigkeiten, welche sich aus diesem gremeinschaftlichen Weidebetriebe der Dalmatiner und der bos- nisch-hercegovinischen Landesangehörigen ergaben, veranlaßten das k. u. k. gemeinsame Ministerium und das k. k. Ministerium des Innern, im Jahre 1831 eine gemischte Kommission zur Er- hebung des Tatbestandes einzusetzen. Auf Grund dieser in den Jahren 1881 und 1883 durchgeführten Lokalerhebungen kam im Jahre 1884 zwischen beiden Ministerien eine Vereinbarung über die einzelnen Nutzungsfälle (Weidedistrikte) der Dalmatiner zu- stande. Gemäß dieser Vereinbarung blieb die Feststellung der Nutzungsgrenzen für jeden einzelnen Nutzungsfall einer gemein- samen Kommission vorbehalten, der bosnisch - hercegovinischen Landesverwaltung wurde jedoch ausdrücklich die Befugnis einge- räumt, in jenen Fällen, wo eine Nutzung im Kommissionsproto- kolle nur im allgemeinen (ohne nähere Qualifizierung) erwähnt ist, die aus forstlichen und allgemein wirtschaftlichen Rücksichten Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 351 Tb eeeeeeeeeeeeeee„..,a«n_n_—_neeeee—m___ä I gebotenen Einschränkungen in quanto und quale eintreten zu lassen. Auch dort, wo zwar laut Kommissionsprotokoll die Nutzungsarten konstatiert sind, jedoch die Gefahr einer über- mäßigen Ausnutzung vorhanden ist, blieb es nach dem Wortlaute der Vereinbarung vom Jahre 1884 der bosnisch-hercegovinischen Landesverwaltung vorbehalten, die im Interesse beider Teile be- hufs Erhaltung des Nutzungsobjektes und seiner Ertragsfähigkeit gebotene Einschränkung der Nutzungen eintreten zu lassen, Hinsichtlich der an das bosnisch-hercegovinische Ärar zu entrichtenden Taxen wurde in der Vereinbarung nur im allge- meinen festgestellt, daß die Dalmatiner so zu behandeln seien, wie die bosnisch-hercegovinischen Landesangehörigen und daß ihnen vorkommenden Falles dieselben Erleichterungen zu ge- währen seien wie diesen. (Die Weidetaxe beträgt 070 K für Großvieh und 0:12 K für Kleinvieh. Für einzelne Ortschaften bestehen besondere Bestim- mungen. Für die Weide auf Meragründen besteht keine Taxe, ebenso wird das während der Weidezeit benötigte Holz unent- geltlich abgegeben.) Nach Abschluß dieser Vereinbarungen wurden 1886 bis 1888 die Nutzungsgrenzen mehrerer gemeinschaftlicher Weidegebiete, namentlich auf hercegovinischem Boden, durch gemischte Kom- missionen fixiert. In derselben Weise kam dann in den Jahren 1895 bis 1900 die Vermarkung, Einteilung und Abschätzung der in den Bezirken Zupanjac und Livno gelegenen, mehr als 60.000 ha umfassenden Hochweiden zur Durchführung. Der derzeitige Leiter des Forstdepartements in Sarajevo, Regierungsrat M. Buberl, der an diesen letzteren Arbeiten in hervorragender Weise beteiligt war, schilderte uns diese harte Kampagne folgendermaßen: „Der Landstrich, um den es sich hier handelt, sind die Dinari- schen Alpen. Dieselben bilden die Grenze zwischen Bosnien und Dalmatien in den Bezirken Zupanjac und Livno. Dieser Land- strich beginnt beiläufig in der Gegend von Imotski in Dalmatien als niedriges Hügelland, zieht von da mit obiger Grenze gegen Nordwesten und erhebt sich nach und nach in die Hochregion, welche er mit der Kameßnica planina (Konj 1849 »n) erreicht. Von da an zieht sich dieser Gebirgsrücken in gleicher Richtung mit den Gipfeln Troglav (1913 m), Gnjat (1806 m) und Dinara (1831 ») bis zur Linie Grahovo—Rastello di Grab. Nordwestlich von dieser Linie erhebt sich dann, ebenfalls in derselben Richtung streichend, die Uilica planina mit dem gleichnamigen 1654 m hohen Gipfel, mit welchem das Gebiet in der Längsrichtung abschließt. „Dieser Grebirgszug wird bosnischerseits durch das etwa 100 km lange und 0'6 km breite Wannental des Livanjsko polje, dalmatinischerseits durch das Tal des Cetinaflusses begrenzt und ist auf eine Länge von 130 und eine Breite von 20 km anzuschlagen., „In der Querrichtung wird dieses Gebirge außer der Senkung Grahovo—Rastello di Grab noch durch die Einsenkung von Uniäte 352 Zweiter Abschnitt. zwischen dem Gnjat und der Dinara, sowie durch den Prolog- Vaganj-Sattel durchbrochen, über welchen die Straße von Livno nach Sinj in Dalmatien führt. „Das Gebirge ist ausgesprochener rauher, größtenteils nicht bewaldeter, in ausgedehnten Flächen schwer zugänglicher Karst, dessen Grundgestein heute als Kreide angesprochen wird, was meines Erachtens noch der Bestätigung bedarf. Das Gebirge fällt insbesondere im Bereiche, des Bezirkes Livno gegen Bosnien steil und sehr steil bis schroff ab, während die dalmatinischen Abhänge sanfter und zugänglicher sind, — ein Umstand, welcher mit Rücksicht auf die Beweidungsverhältnisse von hervorragender Bedeutung ist. „Die bewaldeten Teile des Gebirges liegen nahezu aus- nahmslos in Bosnien. Hauptholzart ist die Buche mit Beimischung von allen möglichen anderen Laubhölzern. Ebenso tritt die Tanne in den mittleren Lagen des ganzen Zuges, und zwar in den gegen Bosnien abfallenden Hängen stellenweise sogar mit der Fichte gemischt auf. An den Nordabhängen der Dinara finden sich auch Schwarz- und Weißkiefern. An der oberen Waldgrenze der Uilica planina findet sich die Buche in dichten Buschbeständen und fördert die interessantesten Bestandesbilder zutage. „Das Weideterrain ist mit wenigen Ausnahmen magere und magerste Karstweide; der Auftrieb übersteigt weit die Futter- produktion. Dieses Moment und die Absicht, das friedliche Neben- einanderleben der diese Hochweiden gemeinschaftlich benutzenden bosnischen und dalmatinischen Landesbewohner zu fördern, waren die Veranlassung des im Jahre 1884 zwischen der k.k. Österreichi- schen Regierung und der bosnisch-hercegovinischen Landesver- waltung zum Abschlusse gelangten Übereinkommens, in welchem die Weide-, Holz- und Tränkenutzungen geregelt wurden. „Dieses Übereinkommen enthält unter anderem die Grenz- beschreibung der einzelnen längs der Landesgrenze liegenden Weideterritorien, welche nach den beiderseits gelegenen dalmati- nischen und bosnischen Ortschaftsgruppen ausgeschieden und eingeteilt wurden; ferner die Vorschriften für die Holz- und Tränkenutzungen und alle jene Maßregeln, welche wegen Wahrung der Nachhaltigkeit dieser Nutzungen vereinbart wurden. „Der Vollzug dieser Vereinbarungen oblag einer im Bezirke Zupanjac 1894 und 1895 und im Bezirke Livno (mit Grahovo) in den Jahren 1897 inklusive 1899 an Ort und Stelle tätigen ge- mischten Kommission, an welcher politische und forsttechnische Beamten aus beiden Ländern teilnahmen. Ich selbst fungierte dabei als Vertreter der bosnisch-hercegovinischen Landesregie- rung, während die Bezirksvorsteher von Livno und Zupanjac die Interessen ihrer Bezirke zu vertreten hatten. Insbesondere war diese Kommission mit der Vermarkung der einzelnen Weideterritorien und der zu den Tränken führenden Viehtriebswege betraut. „Diese Kommission hatte mit mannigfachen bedeutenden Schwierigkeiten zu kämpfen. Zwischen den anwesenden Vertretern Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 353 ——— [0 m der dalmatinischen und bosnischen Weideinteressenten traten Gregensätze hervor, die man nicht vorausgesehen hatte. Sie mußten von der Kommission mit dem Aufgebote aller Vermitt- lungskunst ausgeglichen werden. Oftmals handelte es sich um ganz geringfügige Flächenteile oder Grenzdistanzen, welche von beiden Parteien mit größter Zähigkeit für ihre Zwecke reklamiert wurden. Nichtsdestoweniger wurde der Ausgleich mit einer ein- zigen Ausnahme, in welcher die Kommission die Entscheidung traf, stets erzielt. „Die Vermarkung der Weidegrenzen erfolgte an der Hand der vorhandenen Grenzbeschreibungen und nach Bestimmung der einzelnen Grenzpunkte durch Aufstellung von zirka 15m hohen massiven Steinpyramiden, welche nachträglich mit einem Kalk- anstrich versehen wurden. Die Erneuerung des Kalkanstriches und der Ersatz unkenntlich gewordener Grenzzeichen erfolgt seither alljährlich durch die Bezirksämter Zupanjac und Livno auf Kosten der bosnisch-hercegovinischen Landesverwaltung. Wo die Weidegrenzen durch Waldland zogen, wurden überdies Durch- haue angelegt. so daß die Deutlichkeit der Vermarkung nichts zu wünschen übrig läßt. — Sämtliche Grenzlinien wurden gelegent- lich der kommissionellen Durchführung der Vermarkung mit dem kleinen Meßtische vermessen und in die Katastralkarten (1 :6250) übertragen, wobei die Distanzmessung durch ein hierzu einge- richtetes Perspektivlineal auf optischem Weg (nach Reichenbach) erfolgte. „Alle Grenzpyramiden sind in der Natur und in der Karte fortlaufend numeriert und werden vom diesseitigen Forst- personal auf Grund besonderer Handskizzen in steter Evidenz erhalten. „Schon gelegentlich der Durchführung dieser Arbeiten er- mittelte ein im engeren diesseitigen Wirkungskreise bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger den nachhaltigen Futter- ertrag der Weidegründe, sowie den Viehstand, welcher während der jährlichen Weidezeit auf denselben ernährt werden kann. Auf Grund dieser Schätzung wurde dann der mittlerweile ebenfalls festgestellte bisherige Viehauftrieb limitiert. „Die in den vermarkten Weidegebieten liegenden landes- ärarischen Waldkomplexe wurden taxiert und ist auf dieser Grundlage die Regelung der Holznutzungen der einheimischen Bewohnerschaft, sowie der auf die Weidezeit und den bezüg- lichen Bedarf beschränkten Holzbezüge der dalmatinischen Inter- essenten eingeleitet.” Nur nebenhin fügen wir den Schilderungen unseres Grewährs- mannes noch bei, daß der Apparat dieser Kommission (15 bis 20 Arbeiter eingerechnet) einen Tagesverpflegsstand von 25 bis 30 Mann mit sich brachte. Die Unterkunft boten Zelte. Sie wurden mit einer Tragtierkolonne von durchschnittlich 15 Pferden von Ort zu Ort transportiert und zu „Lagern” vereinigt aufgestellt. Zwei permamente Transporte zu je 2 Pferden und 1 Mann hatten 23 Dimitz, Bosnien, 354 Zweiter Abschnitt. das Trink- und Nutzwasser aus den nächsten Ortschaften beizu- schaffen. Dies alles in einer heißen dreimonatlichen Sommer- kampagne, die in einem unwegsamen, bis auf wenige Oasen schattenlosen Karstgebirge an die physische Leistungsfähigkeit der Kommissionsmitglieder die denkbar größten Anforderungen stellte. Um die Ordnung in diesem ausgedehnten Weidegebiete auf- recht zu erhalten, begründete die bosnisch-hercegovinische Ver- waltung einen besonderen Dienst. Es wurden 10, teils einfach, teils doppelt besetzte Blockhäuser erbaut und in dieselben ein Korps von 3 Forstwarten und 13 Wealdaufsehern einquartiert. Außerdem sind 22 Gemeindewaldhüter bestellt. Auch wurden die Gendarmerieposten längs der Grenze vermehrt. Welche Bedeutung die Angelegenheit für die Okkupations- provinzen hatte, geht unter anderem daraus hervor, daß die dal- matinischen Weideinteressenten im Bezirke Zupanjac im Jahre 1891 noch 3417 Stück Vieh (darunter 637 Ziegen), 1894 aber schon 7974 Stück (darunter 1365 Ziegen) auftrieben. Im Bezirke Livno stieg der Auftrieb von 45.752 Stück (darunter 5613 Ziegen) im Jahre 1896 auf 100.080 Stück (darunter 9779 Ziegen) im Jahre 1898. — Diese Bezirke hatten nach der Zählung vom Jahre 1895 selbst einen Viehstand von rund 50.000 Rindern, 274.000 Schafen und 61.000 Ziegen, der zum guten Teil auch auf die Hochweiden in den Dinarischen Alpen angewiesen ist. Wenn nun laut eines Sachverständigenbefundes der Ertrag dieser Hochweiden zwischen 05 bis 4q Heuwert für lha schwankt und somit im günstigsten Falle mit 3gq angenommen werden kann, so liefern die in Rede stehenden Weiden (die wir oben nur schätzungsweise auf 60.000 ha bezifferten) 180.000g Heuwert. Nun bedarf ein Normalstück nach den Verhältnissen des Landes pro Tag 6 kg, für 100 Tage der Sommerweide 6 g Heu- wert, und es bieten die in Rede stehenden Hochweiden demnach nur 30.000 Normalstücken hinreichende Ernährung, während der obige Viehstand allein — also ohne den Zuzug aus Dalmatien — 80.000 bis 90.000 Normalstücke (8 Stück Kleinvieh = 1 Normal- stück) repräsentiert. Dieses Mißverhältnis schwächt sich allerdings ab, wenn man in Betracht zieht, daß den bosnischen Viehbesitzern daheim noch andere als die dinarischen Grenzweiden zur Verfügung stehen; man mag aber in Berücksichtigung dessen den 1895er Zählstand auch um die Hälfte reduzieren, so ist das Mißverhältnis noch immer ein so grelles, wie sichs kaum irgendwo anders finden läßt. Es war also wohl nur ein Akt der Notwehr, wenn die bosnisch-hercegovinische Landesverwaltung, auf das Übereinkom- men vom Jahre 1884 gestützt, in den Jahren 1895, beziehungs- weise 1898 und 1899 zu einer Reduktion des dalmatinischen Vieh- auftriebes schritt. Sie reduzierte ihn durchwegs auf die Hälfte und nahm dabei im Bezirke Zupanjac den Stand von 1894, im Bezirke Livno den Stand von 1897, in der Expositur Grahovo TE w - Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 355 oo des letztgenannten Bezirkes den Stand von 1899 zum Maßstab und schloß Pferde, Esel, Ziegen und Schweine von der Weide aus. Daß bei dieser Reduktion von einem bereits namhaft er- höhten Auftriebe ausgegangen wurde und daß man dieselbe nicht plötzlich eintreten ließ, sondern auf je drei Jahre gleichmäßig ver- teilte, bekundete gewiß ein Entgegenkommen gegenüber den Weideparteien des Nachbarlandes. Wir, wollen nicht erst auf die Komplikationen und Kontro- versen eingehen, die sich an die rechtliche Natur der Weide- ausübung und an die Judikatur im Falle von Übertretungen, welche von den dalmatinischen Landesangehörigen auf bosnisch- hercegovinischem Boden begangen werden, knüpfen. Nur die wirt- schaftliche Seite der Frage soll hier erörtert werden und in dieser Beziehung ist vor allem festzuhalten: daß das Weideterri- torium nur mehr Reste seiner einstigen Bewaldung aufweist; daß die Verkarstung bis zu den schlimmsten Formen dieses traurigen Wandels vorgeschritten und die Substanz des Bodens gefährdet ist; daß der Auftrieb die Weideertragsfähigkeit des Objektes weit übersteigt und daß demnach die Greefahr für die wenige Bestockung und die spärliche Krume des kahlen Bodens in beständigem Wachsen begriffen ist. Nun kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß eine Regeneration dieser Böden nur mit Hilfe der Bewaldung mög- lich ist. Es erscheint also nicht allein geboten, die vorhandenen Trümmer und Reste der Bewaldung zu erhalten, sondern nach Möglichkeit — wenn auch nur in einem sehr vorsichtigen Maße — neuen Waldstand zu begründen; überdies aber dem über- weideten Boden wenigstens zeitweilig Ruhe zu bieten und diese durch eine entsprechende Einhaltung von Weideschlägen sicher- zustellen, kurzum eine pflegliche Benutzung an Stelle der maß- losen Ausnutzung treten zu lassen, Alle diese Maßnahmen müssen — darüber besteht kein Zweifel — die Weideinteressenten dies- und jenseits des dinari- schen Kammes augenblicklich empfindlich treffen. Blickt man aber über die Gegenwart nur einigermaßen hinaus, so liegen ebensowohl der Schutz des vorhandenen wie die Begründung neuen Waldes, als Mittel zur Wiederherstellung des Bodens, ebensowohl die Reduktion des Auftriebes wie alle sonstigen Maßnahmen zur Erholung des reinen Weidebodens im ausge- sprochensten, wohlverstandenen Interesse beider Teile, der bosnisch-hercegovinischen wie der dalmatinischen Interessenten, und es ist Sache beider Regierungen, das, was als Erfordernis der dauernden Öffentlichen Wohlfahrt anerkannt ist, auch gegen einiges Einzelwiderstreben, ob es hüben oder drüben zutage tritt, durchzusetzen. Die Frage liegt einfach so: will man diesen Karstboden retten oder will man ihn preisgeben und der Gegenwart das Schauspiel bieten, daß die Verödung des Karstes auf Staatsbesitz gefördert statt hintangehalten wird? 23* 356 Zweiter Abschnitt. Im heurigen Jahre (1904) sollen auch jene Grenzweidegebiete, welche längs der hercegovinisch-dalmatinischen Grenze auf herce- govinischem Boden gelegen und Gegenstand gleicher Ansprüche sind, auf Grund des Übereinkommens beider Regierungen vom Jahre 1884 in derselben Weise vermarkt werden, wie dies laut des Vorausgelassenen in den bosnischen Grenzbezirken der Fall war. Aber auch diese letzteren Bezirke werden im nächsten Jahre abermals eine gemischte Kommission tagen sehen. Es wurde nämlich zwischen der k. und k. gemeinsamen Regierung und dem k. k. Ministerium des Innern vereinbart, daß die verschiedenen Beschwerden und Wünsche der dalmatinischen Weideinteressenten durch eine lediglich aus beiderseits delegierten Fachtechnikern (Forst- und Landwirten) zusammengesetzte Kommission an Ort und Stelle geprüft werden sollen. Die zu erörternden Punkte sind sehr zahlreich. Sie beziehen sich weitgehend genug auf die Aufhebung der Limitierung des Auftriebes; auf die Herabsetzung der Weidetaxe; auf Erleichterungen bei der Anmeldung des Auftriebes und Ab- stattung der Taxen; auf die Zulassung von Pferden, Maultieren, Eseln und Schweinen zur Weide; auf die Verbesserung der Tränken und Triebwege; auf die Hintanhaltung jener Ein- schränkungen, welche die dalmatinische Weidenutzung infolge des Wachstums des bosnischen Privatbesitzes, infolge der über- mäßigen Weideausnutzung durch die bosnische Bevölkerung, sowie infolge von Umwandlung einzelner Teile der Weide in Kulturland (Anbau von Sommerfrucht) erfährt; auf die Fort- setzung der Vermarkung der Weidedistrikte und Privat- enklaven; auf Berücksichtigung der dalmatinischen Nutzungen bei Erlaß forsttechnischer Verfügungen; auf die gleichmäßige Be- handlung der beiderseitigen Interessenten; auf die Bewaffnung der Hirten u. a. m. Die Zusammensetzung der Kommission, an welcher auch ein forsttechnischer Beamter des Ackerbauministeriums teilnehmen wird, läßt erwarten, daß das kulturelle Moment in der Auffassung der Sachlage hervortreten und eine solche Ordnung befürwortet werden wird, welche den öffentlichen Rücksichten und dem dauernden, nicht bloß dem augenblicklichen Interesse der beiderseitigen Interessenten entspricht. Aus dieser Darstellung dürften unsere Leser neuerdings entnommen haben, wie vielgestaltig die Aufgaben sind, die dem bosnisch-hercegovinischen Forstdienste aus den eigenartigen Ver- hältnissen des Landes erwachsen, und wie schwierig es sich für die Organe dieses Dienstes gestaltet, den Anforderungen nach allen Richtungen hin zu entsprechen. Ein Verwaltungswesen, in dem noch immer Jahr für Jahr neue dringende Aufgaben auf- tauchen, muß gar oft minder Wichtiges fallen lassen, wenn Wichtigeres auf die Bildfläche tritt. So hat sich bei den äußeren forsttechnischen Arbeiten im Okkupationsgebiet kaum jemals auf ein Jahr voraus bestimmen Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 357 lassen, was in Angriff genommen, fortgesetzt oder vollendet werden wird. Es obliegt uns noch eine kurze Besprechung der besonderen Karstsanierungs- (Aufforstungs-) Arbeiten in der Hercegovina. Die Aktion entbehrt hier zwar solcher Grundlagen, wie sie für den Zupanjacer Karst geschaffen wurden, sie hat aber nichts- destoweniger ziemlich weit ausgegriffen und ist insofern von ganz besonderer Bedeutung, als die Ausscheidung der in Hege oder Kultur genommenen Flächen im Einvernehmen mit den Weideinteressenten erfolgt und diese sich bereit finden lassen, die Umfriedungen und Resurrektionshiebe unter Leitung der Forstorgane selbst, d. h. ohne Kosten für das Ländesärar, zu be- werkstelligen. Man hat es also hier mit einer Kooperation der Landesverwaltung und der Bevölkerung zu tun. Gelingt es den Forstorganen deßungeachtet, das Heft fest in der Hand zu behalten, so ist dies gewiß der wünschenswerteste Zustand. Nach den uns vom Kreisforstreferenten in Mostar zur Ver- fügung gestellten Ausweisen waren im Jahre 1903 in der Herce- govina in Schonung genommen, teilweise dem Resurrektionshiebe unterzogen und umfriedet, mehrfach auch mit Ausfüllungskulturen versehen: | a) in den nördlichen Be- ( Mostar . . 158870 ha zirken (mit einer Ge- | Gatko . . 145600 ha Bi samtarea von 5165 km?) | Konjica . . 71487 ha 465715 ha Nevesinje . 89756 ha b) in den südlichen Be- ( Bilek . . . 124575 ha zirken (mit einer Ge- | Ljubinjie. . 62852 ha samtarea von 3954 km?) | Ljubuski .1273'40ha | 481867 ha Stolac. . . 114800 ha Trebinje . 52300%ha Insgesamt 9475'80 ha. — Hierbei wurde der dichter be- völkerte, holzärmere Süden vornehmlich berücksichtigt: Nach den oberwähnten Ausweisen steht die Resurrektion für eine weitere Fläche von 4045 ha bereits in Vorbereitung,’®) wobei für jeden einzelnen Komplex die Einteilung der Resurrektionshiebe, zumeist auf Zeiträume bis zu 10 Jahren, getroffen ist. Im volk- reichsten Bezirke der Hercegovina, Ljubuski mit 4725 Ein- wohnern auf 1 km?, sind allein noch 3452 ha Schonungen in Aus- sicht genommen. Der Erfolg der einfachen Einschonung, noch mehr selbst- verständlich jener der Belebungshiebe, tritt in der unteren Herce- govina, wo die klimatischen Verhältnisse die Vegetationszeit so sehr begünstigen, rascher und vollkommener ein als im rauhen bosnischen Karstlande. Der Umtrieb läßt sich hier namhaft kürzer bemessen. Wir haben in der Schonung Pr£ine im Bezirke Ljubuski, welche vornehmlich Eichen, besonders ungarische und Flaumeiche 358 Zweiter Abschnitt. enthält, den Hauptbestand der zweijährigen Resurrektion 2m und höher angetroffen. Das Gredeihen der Ausfüllungskulturen, in denen bis nun überwiegend Schwarzföhre und Eiche eingebracht werden, läßt nichts zu wünschen übrig. In der Folge will man auch die in Dalmatien mit vielem Erfolg verwendete Aleppo- kiefer berücksichtigen. Wenn die Resurrektionen der unteren Hercegovina auch ziemlich stark von den im Massenertrage zu- rückstehenden Spezies der Macchienvegetation durchsetzt sind, so dürften sich in einem löjährigen Umtriebe doch Abtriebs- erträge von 40 bis 45 fm pro 1 ha erzielen lassen, die für die Brenn- und Kleinnutzholzbeschaffung von Belang sind. Von der Energie und Zielfestigkeit der Verwaltung kann er- wartet werden, daß sie die Waldresurrektion in der unteren Herce- govina im bisherigen Maßstabe fortsetzen und dafür Sorge tragen werde, daß der neubegründete Niederwald forthin im regelmäßigen Umtriebe benutzt werden und bis zur jedesmaligen Erstarkung von der Weide verschont bleiben wird. Dies darf umsomehr er- wartet werden, als die Bevölkerung ja allenthalben mitwirkt und sich alsbald überzeugen muß, daß sie nach jedesmaliger Eröffnung der Hege auf einen vermehrten Weideertrag der Schonungen rechnen kann. Die Annahme, daß man in der unteren Hercegovina in 20 Jahren 30.000 ka Niederwaldrudimente in einen regelmäßigen Umtrieb und Ertrag überführen könne, ist nach dem heutigen Stande der Arbeiten keine allzu gewagte. Dann stünde alljährlich ein sicherer Anfall von 80.000 bis 90.000 fm zur Verfügung, genug, um bei einer Bevölkerung dieses Landstriches von etwa 120.000 Köpfen und den günstigen klimatischen Verhältnissen alle Holznot und alle Schwierigkeiten der Holzbeschaffung zu be- seitigen. Die nördliche Hercegovina und auch der nördliche und nordwestliche Teil des Bezirkes Mostar verfügen noch über einen nicht unbedeutenden Stock von Hochwald- und von Niederwald- beständen, die nicht aufs Außerste herabgekommen sind. Wenn hier die Erhaltung und Verbesserung der Bestände mit den Auf- forstungen im Süden Schritt hält, woran unter der derzeitigen Verwaltung nicht zu zweifeln ist, dann wäre die hercegovinische Karstfrage, soweit es sich hierbei um Holzbeschaffung und Ab- schwächung der Folgen der Entwaldung handelt, in verhältnis- mäßig naher Zeit als gelöst zu betrachten. Und wahrlich — das ist, wie wir schon einmal bemerkten, kein Kampf mit dem Drachen, der Sieg ist mit einfachen Mitteln erreichbar, wenn nur Energie und Konsequenz die Waffe führen. Der schwierigere Teil der Aufgabe liegt in der Regelung der Weideverhältnisse, in der Anbahnung eines pflegsamen Be- triebes der Hochweiden. Der Weg ist betreten. Die Melioration der Poljen steht damit, wie wir gezeigt zu haben glauben, im innigsten Zusammenhange; die landwirtschaftlichen Stationen sind unten und auf ihren Alpenhöhen dafür tätig; die Vorsorge für Wasserbeschaffung hat neue Weidegebiete erschlossen und den il Waldpflege, Aufforstungswesen und Karstsanierung. 359 Betrieb der anderen erleichtert; man sucht den Auftrieb des Viehes mit dem Ertrag der Weidegründe durch Kontrolmaß- nahmen in Einklang zu setzen; man beschäftigt sich mit der Ein- führung von Weideordnungen und strebt die Verminderung des Ziegenstandes an. Das Weideland der Hercegovina beträgt rund 380.000 ha, wovon der größere Teil auf Hochweiden entfällt. Im Bereiche dieser letzteren ist noch ein großes Stück Arbeit zu tun, wenn das herrliche hercegovinische Land der vollen bodenkulturlichen Gesundung zugeführt werden soll. Frankreich hat in seinem 1897 der Gewässer- und Wälderverwaltung angegliederten Dienste der „ameliorations pastorales”? eine Organisation geschaffen, an die man in der Hercegovina sofort erinnert wird.) Freilich wurde diese Organisation in Frankreich durch die bekannten Gesetze vom 23. Juli 1860 und vom 8. Juni 1864, welche das forstliche System der Wildbachverbauung mit allen miteinhergehenden Ar- beiten begründeten, und sohin durch das Gesetz vom 4. April 1882, welches auch schon Meliorationen ins Auge faßte, seit Langem vorbereitet. Allein auch im Okkupationsgebiete sind, wie wir gezeigt haben, schon weit ausgreifende Vorbereitungen ge- troffen worden. Und so wie in Frankreich die Erfolge, die man mit der Restauration der Gebirgsböden erzielt, und die Er- fahrungen, die man dabei gesammelt hat, Schritt für Schritt so- zusagen naturnotwendig zum Dienste der „ameliorations pasto- rales” geleitet haben, so denken wir uns den wünschenswerten Entwicklungsgang auch in den österreichisch-ungarischen Reichs- landen, zumal in der Hercegovina. In administrativer Beziehung liegen ja hier die Verhältnisse vielleicht günstiger als in Frank- reich, wo sich der größte Teil des Weidelandes in Privathänden befindet; schwieriger sind sie nur in technischer Hinsicht ver- möge der Eigenschaften des Karstlandes.. Wenn man Briot®!) liest und das von diesem Autor entwickelte System der Weide- melioration verfolgt, wird man sich jedoch sagen müssen, daß die Anpassung desselben an den Karst keinen Schwierigkeiten unterliege. Die bosnisch-hercegovinische Verwaltung, welche die Höhlen des Karstes bezwang und ihre Gewässer für das sommerlich dürre Land der Poljen magazinierte, wird auch die Melioration des Hochkarstes, mit welcher forstlich und landwirtschaftlich so großartige Aufgaben verknüpft sind, zu meistern wissen. Die Frage der Melioration der Gebirgsböden war auf dem forstwirtschaftlichen Kongreß zu Paris 1900 Gegenstand der Ver- handlung, und Forstinspektor Cardot fand mit Recht allgemeine Zustimmung, als er am Schlusse seines Referates sagte: „er halte eine allgemeine Aktion zur Melioration der Gebirgsweiden für eine der wichtigsten und dringendsten Aufgaben am Beginn eines Jahrhunderts, dem die Vorzeit im Hochlande so beklagens- werte Zustände hinterlassen hat.” 8?) 360 Zweiter Abschnitt. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß namentlich bezüglich der Hercegovina teils von amtlicher, teils von nicht amtlicher Seite auf die Einführung von neuen Nutzungen hingewiesen wurde, welche bisher entweder nur in kleinem Maße oder auch gar nicht gangbar waren, die aber unter den obwaltenden Boden- und klimatischen Verhältnissen einführbar wären. Es sind dies: Sumach, Chrysanthemum und Parfumpflanzen. Was den Sumach betrifft, so ist derselbe in Bosnien und noch mehr in der Hercegovina sehr weit und ausgiebig verbreitet, er findet in der einheimischen Gerberei und Färberei auch einige Verwendung, die jedoch nicht von Bedeutung ist. Von forstlicher Seite wurden mehrfache Erhebungen über eine allfällige merkan- tilische Nutzbarmachung des Sumach gepflogen, es zeigte sich jedoch, daß bei der heutigen Entwicklung der Gerb- und Farb- stoffbeschaffung ein solches Unternehmen im Großen nicht durch- dringen könnte. In Montenegro ist die Sumachgewinnung Staatsmonopol und wird der Handelswert des Exportes auf 300.000 X geschätzt. Besser steht es mit der Insektenpulverpflanze, dem Chrysan- themum cinerariifolium. Wie v. Beck berichtet, hatte dieser Ar- tikel längere Zeit hindurch vortrefflichen Absatz, 1g trockener Ware wurde bis 500 X bezahlt. Zur Zeit dieses Aufschwunges, zwischen 1875 und 1896 ist in Dalmatien der Anbau von anfäng- lichen 0'2 auf 0'45°/, der Landesfläche, also von etwa 2400 auf 5800 ha gestiegen. Dermal bei namhaft gesunkenem Preise sollen nur mehr 500 ha dieser Kultur gewidmet sein. Wenn man die Küste des südlichen Dalmatien entlang fährt, nimmt man noch ziemlich ausgedehnte Chrysanthemumfelder wahr, die sich durch ihr dunkles Braun, zumal zwischen dem blanken Karst, weithin verraten. Der Anbau geschieht nämlich unter Beihilfe des „Brandens”. Ist die hierzu bestimmte Fläche noch mit Niederholz bestockt, so wird dieses auf den Stock gesetzt, der Abraum ver- brannt und dann Chrysanthemum entweder allein oder gleichzeitig mit Pinus halepensis angebaut. Die Planze dauert einige Jahre aus und dann bleibt die Strandkiefer zurück. — Auch in der Hercegovina, in der dem Meere nahe gelegenen Expositur Hrasno, die wir leider nicht besuchen konnten, ist man mit dem Anbau schon bekannt. Wie wir in Mostar erfuhren, beträgt die Ernte 40 bis 45 Ag für 1ha und könne für gute Ware ein Preis von 300 bis 360 K, demnach ein Bruttoertrag von 130 bis 150 X er- zielt werden. Nach unserem Dafürhalten ist diese Brandkultur, wenn man ihr auch das Halepensismäntelchen umhängt, für die Bodenver- hältnisse des Karstes eine etwas gewalttätige und es dürfte dabei ohne fühlbare Schwächung der Bodensubstanz durch mechanische und chemische Vorgänge kaum abgehen. Gern werden wir uns auch eines anderen und besseren belehren lassen, wenn über- zeugende Beweise beigebracht werden, indessen aber halten wir an unserer Ansicht fest. Die Jagd. 361 — Dr. Ami Bone&®®) hat, wahrscheinlich zuerst, auf die Anzucht von wohlriechenden Pflanzen hingewiesen, wozu ihm — wie in der Provence — auch in der Hercegovina und an der albanesi- schen Küste die richtigen Bedingungen gegeben zu sein scheinen. Tatsächlich soll, wie Ballif nach Plinius d. J. berichtet, im Alter- tume eine im Narentatale gedeihende Lilie zur Anfertigung von Salben besonders geschätzt worden sein. Der Rosmarin (R. offi- cinalis) dürfte wohl noch heute Verwendung finden. | Jedenfalls verfügt auch der Karst der Hercegovina noch über unerschlossene Hilfsquellen. VI. Die Jagd. Die Entwicklung der Jagd in Bosnien und der Hercegovina ist grundverschieden von dem Hergange, den sie bei uns ge- nommen hat. Verhältnisse, die für den Weidmann des Westens einen Urzustand bedeuten — der Kampf des Nomaden mit dem reißenden Tiere, das seine Herden bedroht — ragen hier in eine späte Zeit herein. Sie sind noch heute nicht ganz überwunden. Haben doch erst jüngst die Dalmatiner, welche die Weiden auf bosnischem Boden beziehen, für ihre Hirten das Recht, sich zu bewaffnen, beansprucht. Ein geordneter Jagdbetrieb, eine Organisation desselben, wie sie bei uns aus den großen Kron- und Herrenforsten hervor- gegangen, konnte angesichts der mehrfach geschilderten recht- lichen Eigenart des Hinterlandbesitzes nicht platzgreifen. Ebenso wenig konnte von irgendwelchen Beziehungen des Jagdwesens zur Waldwirtschaft, die nach westlichen Begriffen nicht existierte, die Rede sein. Die Jagd als Notwehr gegenüber dem das Land bedrohenden Raubwilde, das Nutzwild nur nebenher ein Gegen- stand ungeregelter Erlegung und Aneignung: das ist in wenigen Worten die Signatur dieser Zustände. Dennoch leuchtet auch in dieses Bild ein schwacher Schimmer des Grlanzes herein, den das Weidwerk im Westen um sich ver- breitet hat. Zwei solche Lichtwellen lassen sich deutlicher er- kennen. Als noch das heute gänzlich verschwundene Rotwild die urwüchsigen Wälder hinter den Dinarischen Alpen bevölkerte, als die bosnischen Ritter, wie aus Hervojas Zeiten berichtet wird, zu den Waffenspielen nach Ofen zogen, mag wohl die Jagd, des ernsten Kriegsgottes lustige Braut, eine kurze Blütezeit erlebt haben. Viele Grabdenkmäler des Mittelalters, das wir deswegen nicht als eine Zeit des Lichtes preisen wollen, geben in ihren bildlichen Darstellungen Zeugnis, daß auch hier die Jagd eine Vorschule des Krieges war. Ihre Darstellungen finden sich neben den Emblemen des letzteren, neben der Tartsche und dem Schwert. Das Denkmal von ZgoSta dolnja, ein Monolith von 14.000 kg) zeigt in dem einen Felde den Jäger, der 362 Zweiter Abschnitt. vom Rosse herab einen Eber erlegt, daneben einen Bogen- schützen. Als die Osmanen das Land ihrer Herrschaft unterworfen hatten, kam durch sie der alte Jagdsport der Örientalen, die Falknerei in Blüte. Ob die Eroberer auch dem streitbaren Wilde zu Leibe gingen, mag dahin gestellt bleiben. Sie vergnügten sich an der Beize in den wirtlicheren Gegenden des waldreichen Bodens. Noch heute betreibt man in Bosnien diese Jagd.) Die Bezirke Maglaj und Zepte sind der Schauplatz ihres verblichenen Glanzes. Hier tragen die jagdlustigen Türken noch einige Falken ab und beizen mit ihnen die Wachtel, Die Gegenwart hat indessen keine Ursache, dies alles mit einem Ausdruck des Bedauerns zu begleiten. Der bescheidene Nutzwildstand, der sich in diesen Zuständen zu behaupten ver- mochte, trägt in seinem kräftigen Bestande die Merkzeichen der Urwüchsigkeit an sich. Und wenn sonst der Jäger des alten Kulturlandes seinen Hegeeifer an den letzten Füchsen und Mardern kühlt, kann er hier seinen Mut und seine Gewandtheit noch an Petz und Isegrimm messen. Dem Freunde der mühevollen, mutigen Jagd sind diese Reviere noch ein Dorado. Unter der türkischen Regierung war die Jagd frei, jedoch nicht etwa in dem Sinne, wie noch heute in den Ländern der romanischen Völker oder wie im benachbarten Dalmatien, wo es Schonzeiten gibt und der Gebrauch des Jagdrechtes an einen Erlaubnisschein, den nicht jedermann erlangt, gebunden ist. Die Jagd war frei im gewöhnlichsten Sinne dieses Wortes, d.h. die Behörden kümmerten sich einfach nicht darum, wer jagte, wo, wie und was er jagte und was er mit der Beute begann. Jeder konnte sich das erlegte Wild aneignen. Nur eines, will uns scheinen, war dabei selbstverständlich: daß die Herren des Landes auch die Herren der Jagd waren. Von dem Verkaufswert der Fische hob die türkische Re- gierung ein Fünftel als Abgabe ein, der Verkauf des Wildes war jedoch ganz abgabefrei. Vor dem Raubwild mochte sich jeder schützen, wie es ihm gefiel. Das ottomanische bürgerliche Gesetz (Medzelle) enthält eine eigentümliche, gewiß charakteristische Definition des Wildes. Alle wilden Tiere, die sich vor dem Menschen flüchten, sind — Wild. Diese Definition, die nicht viel mehr besagte, als daß gezähmte wilde Tiere nicht mehr zum Wilde zählen, war so ziemlich gleich- giltig, solange die Jagd überhaupt keinen besonderen gesetzlichen Vorschriften unterstand, wie sie z. B. das österreichische bürger- liche Gesetz voraussetzt. Als Osterreich-Ungarn das Land nach heftigem Widerstande besetzt hatte, konnten die Waffen, mit denen man unserem Heere entgegengetreten war, nicht in den Händen der Bevölkerung be- lassen werden. Die Freiheit der Jagd war nun, soweit es sich nicht um den Tierfang mit Fallen, Schlingen, Gruben u. dgl. handelte, illusorisch geworden. Dieser Zustand blieb einige Zeit Die Jagd. 363 behängen, die neue Verwaltung bereitete zuwartend einen Über- gang vor. Ab und zu benutzten Beamten und Offiziere dıe Jagd, wozu sie die behördliche Bewilligung einholten. Wer sonst zum Waffentragen noch berechtigt war, erschien nicht bemüssigt, zur Ausübung der Jagd eine Erlaubnis zu erwirken. Ein Erlaß vom 16. Februar 1880 brachte die ersten Normen, Die Landesregierung stellte ein Jagdgesetz in Aussicht, bestimmte einstweilen die Schonzeiten des Nutzwildes, machte die Ausübung der Jagd von der hierzu behördlich erteilten Berechtigung abhängig und regelte provisorisch die Jagdaufsicht. Im gleichen Jahre verordnete die Landesregierung einstweilen die unentgeltliche Abgabe von Jagd- karten durch die Kreisbehörden an Offiziere, Militär- und Landes- beamten. Der einheimische Jäger konnte auch jetzt noch ohne Jagd- karte jagen. Aus Anlaß der Organisation der Landesforstverwaltung im Jahre 1880 wurde dieser auch der Jagddienst übertragen. Eine entschiedene Wendung nahm die Reform aber erst mit der auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 24. Mai 1883 am 16. Juni desselben Jahres kundgemachten Verordnung, be- treffend die Jagdausübung in Bosnien und der Hercegovina. Diese Verordnung hob die Jagdfreiheit auf und setzte die Jagdhoheit der Landesverwaltung an ihre Stelle. Die Jagd war nun, wie es dem Entwicklungsgange des Grundeigentums in den Okkupationsprovinzen entsprach, ein Staatsregal geworden. Die Jagd auf das Nutzwild wurde an gewisse weidmännische Regeln gebunden, die Ausübung der Jagd von der behördlichen Bewilli- gung und von dem vorherigen Erlag der Jagdtaxe abhängig ge- macht. Die Jagdkarte, für welche Offiziere, Militär- und Landes- beamte 25 fl.—=5= Birkwild xD Haselwild os) LS nt ww es. DD in den Alpenländern . 246 ) in Bosnien - Hercego- TR: 3 2 03 9 216 23 33 Diese weiten Abstände zeigen sehr deutlich, wie verschieden sich die Jagd unter Verhältnissen eines ursprünglicheren, noch unter der Herrschaft des schädlichen Wildes stehenden Jagd- betriebes gegenüber unseren gut gepflegten Revieren gestaltet. Die Jagdordnung vom Jahre 1883 blieb nur 10 Jahre in Kraft. Am 5. August 1893 erhielt das Jagdgesetz für Bosnien und die Hercegovina die Allerhöchste Grenehmigung, am 29. August wurde es kundgemacht. Dieses Gesetz, dessen Entwurf aus der Feder des Hofrates Petraschek herrührt, sollte eine Reihe von Übelständen beseitigen, welche während der Wirksamkeit der ersten Jagdordnung zutage getreten waren. Das bosnisch-hercegovinische Jagdgesetz vom Jahre 1893 schließt sich zwar in mehreren Bestimmungen an die in der Monarchie geltenden Grundsätze an, es wächst aber doch vor allem aus seinem eigenen Boden heraus, aus den Erfahrungen, die im Lande selbst gesammelt wurden. Eine — möglichst knapp gehaltene — Besprechung des Inhalts wird dies dartun. An dem rechtlichen Charakter der Jagd änderte die neue Ordnung nichts. Die Jagd ist Staatsregal ($ 1). Wer die Jagd ausüben will, hat bei der Kreisbehörde seines ständigen Aufenthaltsortes eine Jagdlizenz zu erwerben, die nur für die Person, auf deren Namen sie lautet, und nur auf die Dauer des Kalenderjahres gilt, in welchem sie ausgestellt wurde. Fremden können auch Lizenzen mit kürzerer Giltigkeitsdauer er- teilt werden ($ 2). Die Jagdlizenz berechtigt den Inhaber, die Jagd unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften im ganzen Lande, jedoch mit Ausnahme der reservierten Jagdgebiete, aus- zuüben ($ 3). Die Jagdlizenz hat der Inhaber bei sich zu führen und den zur Aufsicht berufenen Organen auf Verlangen vorzu- weisen, bei vorkommenden Anständen auch zu übergeben ($ 4). Die Jagdlizenzen unterscheiden sich: a) als Jahreslizenzen für Jäger ohne Hunde; 5) als Jahreslizenzen für Jäger mit einem Hunde; c) als Jagdlizenzen für Jäger mit zwei Hunden; d) als kurzfristige für fremde Jäger ohne Hunde; e) als kurzfristige für fremde Jäger mit ein bis zwei Hunden ($ 5). Für die Ausstellung der Jagdlizenz ist nebst dem gesetzlichen Stempel von 1 fl. von jedermann eine Taxe in Barem zu entrichten, welche für einen Jäger ada5fl, ad5 10 fl, adc 15 fl, ad d täglich 05 fl., ad e 1 fl. beträgt. Das gemeinsame Ministerium für Bosnien und die Hercegovina kann diese Taxen mit Rücksicht auf den jeweiligen 366 Zweiter Abschnitt. Nutzwildstand und die sonstigen Landeskulturinteressen abändern ($ 6). Die Jagdlizenz kann ohne Angabe der Gründe verweigert werden. Belangend die Personen, denen Lizenzen überhaupt nicht ausgefolgt werden dürfen, hält sich das Gesetz so ziemlich über- einstimmend an die in Österreich geltenden Grundsätze ($ 7). Die Jagdlizenz kann eingezogen werden, wenn später ein Aus- schließungsgrund eintritt, wenn die Lizenz mißbräuchlich benutzt wurde, wenn endlich eine Übertretung des Jagdgesetzes seitens des Inhabers konstatiert wurde, eine Strafe aber wegen Verjährung nicht mehr verhängt werden kann ($ 8). Gegen die verweigerte Ausstellung oder gegen die Einziehung der Jagdlizenz steht die Berufung an die Landesregierung binnen 14 Tagen offen ($ 9). Die staatlichen Forstorgane und das Jagdpersonal der reser- vierten Jagdgebiete sind für die Dauer der Dienstzeit von der Lösung einer Lizenz befreit ($ 10). Privatwaldhüter genießen die Befreiung nicht. Besondere Beachtung verdienen die Vorschriften, betreffend die Jagdarten auf Nutzwild. Sie zeigen, daß man die „landes- übliche” Jagd genau kennen gelernt hat. Die Jagd auf das nützliche Haar- und Federwild ist nur mit Schießgewehren gestattet. Auch darf sie ein Jäger höchstens mit zwei Hunden ausüben. Die Jagd mit hochläufigen DBrackier- (Wildboden-) Hunden ist verboten. — In der Regel kann der Ab- schuß am Ansitz, auf dem Birschgang, durch Beschleichen, auf der Suche vor dem Hunde, und zwar einzeln oder in Gesellschaft, dann speziell betreff a) des Auerhahns durch Anspringen zur Balzzeit, 5) des Birkhahns am Anfall zur Balzzeit, c) des Hasel- huhnes auch beim Gebrauch der Lockpfeife statthaben. Ausnahms- weise kann die Kreisbehörde über vorheriges Ansuchen in jedem einzelnen Falle auch die Abhaltung von Treib- und Kreisjagden bewilligen. Diese Bewilligung, die einer von den Teilnehmern an der Treibjagd bei Ausübung derselben mit sich zu führen hat, gilt nur für das in dem betreffenden Erlaubnisschein angeführte Jagdterritorium, sowie für die festgesetzte Frist und für die aus- gestellte Anzahl von Jägern, Hunden und Treibern. Die Kreis- behörde kann die Abhaltung einer solchen Jagd von bestimmten Bedingungen abhängig machen, auch ohne Angabe der Gründe verweigern ($ 11). — Das Fangen des nützlichen Haar- und Feder- wildes ist auf jegliche Art, sei es in Schlingen oder Netzen oder Garnen oder Fallen oder Eisen u. dgl. untersagt, ebenso der Besitz der betreffenden Fangapparate und selbst deren Aufbewahrung. Insbesondere ist das Anlocken des Nutzwildes zur Winterszeit auf die um die Greehöfte befindlichen Grundstücke oder zu ge- fällten Bäumen (Proßhölzern) behufs Fangen oder Erlegen des- selben nicht gestattet. Weiters ist betreff des Nutzwildes ver- boten: a) Die Jagd auf Gemsen durch das Treiben in unpassier- bare Örtlichkeiten; D) die Aasjägerei durch das „Drücken auf die Wechsel”, wobei das Wild auf die vorher mit Schlingen oder Fallen oder Eisen besetzten Wechsel getrieben wird, und durch Tr ee Die Jagd. 367 das „Ausgehen im tiefen Schnee”, wobei getrachtet wird, das Wild von oben, eventuell auch noch von beiden Seiten, in einer Mulde, einem Graben etc. nach abwärts zu treiben, wo es von den Verfolgern oder von den vorgestellten Genossen erlegt wird; c) das „Kesselschießen im Winter” auf Rebhühner; d) „das Schießen mit dem Schirm oder der Blende” auf Steinhühner; e) das Fangen des Federwildes mit Anwendung von Körnern oder anderen Futterstoffen, denen betäubende Substanzen beige- setzt sind; f) das Vernichten und Sammeln der Eier; g) das Aus- nehmen der Jungen aus den Setz- und Brutstätten. — Ausnahms- weise kann die Landesregierung das Sammeln der Eier behufs Fortpflanzung oder Versetzung des Federwildes, sowie das Ein- fangen des Wildes zum Zwecke der Hege entweder den staat- lichen Forstorganen selbst, oder unter deren Aufsicht gestatten ($ 12). Betreffs des Verfügungsrechtes am erlegten Wilde ist die einzige Bestimmung getroffen, daß dem nach diesem Gesetze befugten Erleger die vollkommen freie Verfügung über das außerhalb der reservierten Jagdgebiete gefällte Wild zusteht ($ 13). Die Bildung von Erwerb bezweckenden Jagdgenossenschaften und der Abschluß von Kompagniegeschäften für den Wildverkauf (Ortakluk) ist untersagt ($ 14). Die Paragraphe 15 inklusive 18 beschäftigen sich mit der Hege des Nutzwildes. Die Abschuß- und Schonzeiten sind wie folgt festgesetzt: Schußzeit 18. August bis bis 31. Oktober 17. August Schonzeit Gemsen, wobei die Geißen 1. November möglichst vom Abschuß aus- zunehmen sind: Rehbock, insofern das Reh- wild nicht in Lagen vor- kommt, wo auch Gemswild steht: 18. August 1. Januar bis bis 3l. Dezember 17. August Rehgeiß, dann Kitz von Geems- und Rehwild: keine 18. August das ganze Jahr 1. Januar 31. Dezember 17. August 1. Juni 15. April bis 31. Mai 1. September bis 31. Oktober keine Auer- und Birkhahn: Auer- und Birkhenne: | | Hasen: | bis bis | | bis 31. August 1. November bis 14. April das ganze Jahr 368 Zweiter Abschnitt. — Schußzeit Schonzeit Hasel-, Stein- und Feld- i huhn, Wachtel, Wald- 18. Fe 1. Jänner schnepfe und alle Arten ’B bis wWildtauben: 31. Dezember 17. August 13. August 1. März Alle Wildentenarten: bis bis Ende Februar 17. August Die Landesregierung kann ausnahmsweise die Fällung des einen Gegenstand dieses Gesetzes bildenden nützlichen Haar- und Federwildes für wissenschaftliche Zwecke auch während der Schonzeit, dann das Sammeln der Eier dieses Federwildes be- stimmten Personen mittels besonderer Erlaubnisscheine gestatten ($ 15). In der Absicht, eine dem Nationalreichtum angemessene Wildbahn noch mehr zu sichern, ermächtigt das Gesetz die Landesregierung, Gebiete von jeglicher Größe zu reservieren (reservierte Jagdgebiete), in denen die Jagd auch den mit einer Lizenz versehenen Personen ganz untersagt ist. Das Tragen von Waffen innerhalb dieser Gebiete ist nur auf den Straßen und öffentlichen Wegen erlaubt. Die reservierten Jagden sind in ihren Grenzen genau zu verlautbaren und deutlich durch Tafeln mit der Aufschrift „Zabranjen lov” (Verbotene Jagd) zu markieren. In diesen Gebieten kann der Jagdbetrieb entweder in Staatsregie stattfinden oder an weidmännisch qualifizierte Persönlichkeiten überlassen werden ($ 16). Sehr strenge Maßregeln sind gegen herumstreifende (re- vierende) oder jagende Hunde getroffen. Solche Hunde, Hirten- hunde nicht ausgenommen, können von dem staatlichen Forst- und Jagdpersonal erschossen werden. Dasselbe gilt auch für allein revierende oder jagende Hunde, die einem mit einer Jagdlizenz für Hunde versehenen Jäger gehören. Die Landesregierung kann anordnen, daß in den reservierten Jagdgebieten alle Arten Hunde, auch Hirtenhunde, solange sie nicht an der Kette sind, mit einem „Hängeprügel’ versehen werden, welche Anordnung erforder- lichenfalls auch auf andere Landesteile ausgedehnt werden kann. In diesem Fall gelten für die ohne Prügel betretenen Hunde die obigen Bestimmungen. Es können überhaupt gegen das über- mäßige Halten von Hunden fallweise geeignete Maßnahmen ge- troffen werden ($ 17). Aus den Schongeboten werden alle Konsequenzen gezogen. Nach Ablauf von zehn Tagen vom Eintritte der Schonzeit an, und während der übrigen Dauer dieser Zeit darf die in Schonung befindliche Wildart weder im lebenden Zustande, noch tot in ganzen Stücken oder zerlegt oder zum Genusse fertig zubereitet (mit Ausnahme von Konserven) zum Verkaufe herumgetragen, auf Märkten, in Läden oder sonst auf irgend eine Art zum Ver- kaufe aufgestellt oder feilgeboten, auch nicht der Verkauf davon Br Bi Die Jagd. 369 vermittelt, schließlich auch nicht in Privat- oder Grasthäusern ver- abreicht werden. Ferner ist es untersagt feilzubieten oder zu verkaufen oder zu verabreichen: a) Wild, das laut $ 15 dieses Gesetzes überhaupt gar nicht getötet werden darf; b) Wild, das auf eine der verbotenen Jagdarten oder durch Fangen in Schlingen, Netzen, Garnen, Fallen, Eisen u. dgl. Fangapparaten, sowie durch Anlocken erlegt worden ist; c) Wild, das aus den Setz- und Brutstätten entnommen wurde; d) Eier jenes Feder- wildes, das einen Gegenstand dieses Gesetzes bildet. Ebenso ist in allen diesen Fällen die Verrnittlung eines solchen Verkaufes verboten. Diejenigen, welche Wild, das von außerhalb des Gel- tungsgebietes dieses Gesetzes herstammt, während der Schonzeit feilbieten oder verkaufen oder verabreichen, haben die Herkunft des Wildes nachzuweisen ($ 18). Der siebente Abschnitt befaßt sich mit dem Schutz des Grundbesitzes gegen Jagd- und Wildunbill. Auf Saat- feldern oder noch nicht abgeernteten Grundstücken, in Wein- gärten während der Reifezeit der Trauben bis zur Weinlese ist es in der Regel verboten zu jagen und Hunde einzulassen und nur ausnahmsweise gestattet, Felder mit weitgerillten Gre- wächsen, dann Wintersaaten (den Fall großer Nässe ausgenom- men), Feldraine, Weingärten etc. bei Ausübung der Jagd zu be- treten ($ 19). Auf einem abgesperrten Grundbesitz darf die Jagd nur mit Erlaubnis des Besitzers (Nutznießers) ausgeübt werden ($ 20). Jeder Besitzer (Nutznießer) eines Grundstückes kann, sobald ihm ein fühlbarer Nachteil droht, das nützliche Haar- und Feder- wild mit den gewöhnlichen Mitteln von seinen Grundstücken ferne halten, es ist ihm aber verboten, dieses Wild mit Schuß- waffen zu vertreiben oder mit Hunden zu jagen ($ 21). Bezüglich Verminderung eines übermäßigen Wildstandes sind ähnliche Vorschriften wie sie in den österreichischen Jagdgesetzen aufgestellt wurden, gegeben ($ 22). Wenn bei der Ausübung der Jagd von dem mit der Jagd- lizenz Beteilten selbst oder von seinen Dienern, Gehilfen oder Treibern Beschädigungen an fremdem Eigentum, an Grund und Boden oder an zu erwartenden oder noch nicht eingebrachten Erzeugnissen desselben verursacht werden, so finden die allge- . meinen Bestimmungen der bestehenden Gesetze sowohl inbetreff des Schadenersatzes als eventuell auch der behördlichen Ahn- dung volle Anwendung und wird bestimmt, daß der mit der Jagdlizenz Beteilte auch für den Ersatz des durch seine voran- geführten Leute durch die Ausübung der Jagd verursachten Schadens haftet. Wenn die Jagd in Gesellschaft ausgeübt wird, so haften die lizenzversehenen Personen für den durch die Aus- ae der Jagd verursachten Schaden zur ungeteilten Fland In einem Lande von immer noch ziemlich ursprünglichen, vom schädlichen Haarwilde stark beherrschten Jagdzuständen Dimitz, Bosnien, 24 370 Zweiter Abschnitt. mußte der Fällung des Raubwildes ein besonderes Augen- merk zugewendet werden. Das Gesetz gestattet jedermann mit den ihm zugebote stehenden Mitteln: a) die Fällung von Bären, Wölfen und Raubvögeln, insoferne es die Verteidigung der Person oder des Eigentums erheischt; 5) die Erlegung des kleinen Raub- wildes und sonstiger schädlicher wilder Tiere, als Füchse, Dachse, Marder, lltisse, Otter, Wiesel, Wildschweine und rabenartige Vögel (Raben, Krähen, Elstern etc.) auf seinen eigenen oder auf den in seinem Nutzgenusse befindlichen Grundstücken. Es ist jedoch hierbei den nicht mit Lizenz versehenen Personen das Herumstreifen mit Schießwaffen verboten. In den reservierten Jagdgebieten ist es auch den Jagdlizenzbesitzern in keinem Falle erlaubt, auf derlei Tiere zu jagen oder falls sie angeschossen und verwundet in ein solches Gebiet übersetzen, sie darin zu ver- folgen. Der Fang des Raubwildes und sonstiger schädlicher wilder Tiere mittels Schlingen, Fangeisen aller Arten, Kasten- fallen, Schlag- und Decknetzen sowie Fallgruben ist Niemanden, ohne hierzu einen besonderen Erlaubnisschein von der Kreis- behörde erhalten zu haben, und auch dann — damit die Fang- apparate mit der zur Verhütung von Schaden und Unglück an Menschen und Haustieren nötigen Vorsicht aufgestellt werden — nur unter Kontrolle des staatlichen Forstpersonales gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für die auf dem betreffenden Schein ge- nannte Person und ersichtlich gemachte Dauer, weiters für den bezeichneten Fangapparat sowie für den angegebenen Ort, wo dieser Apparat verwendet werden soll. Die Kreisbehörde kann das Ansuchen um eine solche Erlaubnis auch ohne Angabe der Gründe verweigern. Mit der Vertilgung des Raubwildes durch Gift dürfen nur staatliche Organe betraut werden. In erster Linie wird hierzu das Forstpersonale zu verwenden sein, dem es über- haupt obliegt, dem Raubzeug und sonstigen schädlichen Tieren nachzuspüren und sie auf irgend eine Art zu erlegen. Es ist der Landesregierung überlassen, auf die Erlegung des Raubwildes und sonstiger schädlicher wilder Tiere Prämien (Taglien) auszu- setzen ($ 24). Die Ubertretungen des Jagdgesetzes werden mit Geld- bußen von 2 bis 50 fl. oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit des schuldig Erkannten mit 1 bis 14 Tagen Arrest geahndet. Ge- schehen die UÜbertretungen unter besonders erschwerenden Um- ständen oder zu wiederholten Malen oder in einem reservierten Jagdgebiete, so kann das Strafausmaß bis 200 fl. (6 Wochen Arrest) erhöht werden. Gesetzwidrig erlegtes, gefangenes oder in Ver- kehr gebrachtes Wild ist als verfallen zu erklären. Gleiches gilt von den gesetzwidrig gesammelten Eiern. In besonders vorge- sehenen Fällen ist auch der Verfall der Fangapparate, ob sie dem Übertreter gehören oder nicht, auszusprechen. Bei Miß- brauch der Jagdlizenz oder bei Übertretung der Schonzeiten im Wiederholungsfalle ist die Jagdlizenz ohne Rücksicht auf die erlegte Taxe einzuziehen und kann überhaupt bei Übertretungen ee Die Jagd. 371 des Gesetzes auf den Verlust der Lizenz, des Waffenpasses, sowie auf Abschaffung und Vertilgung der der Wildbahn schädlichen Hunde erkannt werden ($ 25). Die Verhängung der Strafen obliegt den Bezirksämtern, in deren Bereich die strafbare Handlung begangen wurde. Be- rufungen gehen an die Kreisbehörde und in letzter Instanz an die Landesregierung ($ 26). Die Strafgelder, sowie der Erlös für konfisziertes Wild, dann für die vorher unbrauchbar zu machenden Fangapparate fließen in den allgemeinen Strafgelderfond ($ 27). In den letzten Paragraphen (28, 29 und Schlußbestimmungen) beschäftigt sich die Jagdordnung mit der Verjährungsfrist, den Überwachungsorganen, und dem Geltungsbeginne vorstehender Bestimmungen. Die Überwachung obliegt in erster Linie den Forstorganen, zur Mitwirkung sind die schon bei Besprechung der früheren Ordnung genannten Organe verpflichtet. Der Inhalt und die Fassung dieses Gesetzes zeugen von einer scharfen Beurteilung der maßgebenden Verhältnisse, von warmem weidmännischen Gefühl und dem Streben nach mög- lichster Einfachheit und Klarheit der Vorschriften. Der grüne Faden, der durch das Ganze läuft, ist die mög- lichste Einschränkung der Nutzwildjagd in Bezug auf die daran sich beteiligenden Personen sowohl, als auch in zeitlicher und räumlicher Hinsicht. Dies spricht sich in der Höhe des Lizenz- tarifes, in der Beseitigung diesfälliger Begünstigungen, in den Vorschriften über die Einziehung der Lizenzen, im Verbote ge- wisser Jagdarten und jagdlicher Assoziationen, in der Kürze der meisten Schußzeiten und endlich am entschiedensten in der Ein- führung der reservierten Jagdgebiete aus. Die Tafeln mit der Aufschrift „Zabranjen lov” sind, auch wenn man auf der Bahn und Landstraße bleibt, sehr oft anzu- treffen. Sie markieren die Grenzen des Jagdbannes. Hier hat die allgemeine Jagdlizenz keine Giltigkeit mehr, hier genießt das nützliche Wild Schonung und Ruhe. Man hört mancherlei Zweifel äußern in den Erfolg der Jagdreservate. Namentlich wird einge- wendet, daß der Nutzwildstand in diesen Gebieten sich nicht hebe, weil auch das „Schädliche” von dem Bann Nutzen ziehe; ‚man sagt, daß die Baänngrenzen zu wenig bekannt seien, um nicht überschritten werden zu können, daß die Überwachung beiweitem nicht ausreiche u. dgl. Ahnlich klang es erst jüngst aus jener farbenreichen Schil- derung einer bosnisch-hercegovinischen Jagdfahrt heraus, die Anton v. Perfall in der „Gartenlaube” veröffentlichte. Sind solche und ähnliche Klagen begründet oder vielmehr: sind sie berechtigt? Wir glauben nicht. Zu Ende 1903 gab es insge- samt acht staatliche Schutzjagdgebiete im Ausmaß von etwa 250.000 ha. Der zum größten Teil unweidmännische freie Jagd- betrieb war demnach für einen ansehnlichen Teil der Landes- 24” 312 Zweiter Abschnitt. fläche ausgeschlossen. Unseres Erachtens muß man sich gegen- wärtig halten, daß in einem Lande mit Lizenzjagd die Hebung des Wildstandes überhaupt nur bis zu einer gewissen Grenze möglich ist, weil diese Jagdbetriebsform eine reviermäßige Pflege und Hege ausschließt und weil sie vor allem die Raubzeug- vertilgung nicht ausreichend ermöglicht. Dies gilt von allen Ländern mit einer ähnlichen Jagdverfassung, wie es die bosnische ist. Das herrliche Kulturland Frankreich ist trotz seiner histori- schen Organisation der „Louvetrie” mit den Wölfen noch bis heute nicht fertig geworden, wiewohl seine Jagdverfassung es dem Großgrundbesitze ermöglicht, sich jagdlich unabhängig zu stellen. Man kann also — meinen wir — an die Jagdschongebiete nicht Anforderungen stellen, wie z. B. an ein großes geschlossenes Eigenjagdrevier in Österreich oder Deutschland. Uns scheint die im $ 16 des Gesetzes ausgesprochene Absicht nicht so sehr in der Vermehrung des Wildstandes innerhalb der reservierten Jagdgebiete, als vielmehr darin zu liegen, daß der Wildstand der nicht reservierten, freien Jagdgründe, welche dies sehr nötig haben, von hier aus Sukkurs erhalte und vor Ver- ödung bewahrt werde. Dieser Zweck aber wird, wie uns mehr- fach von fachkundiger Seite gesagt wurde, in den Okkupations- provinzen in befriedigender Weise erreicht. Überdies sind die reser- vierten Jagdgebiete, wie $ 16 es erkennen läßt, zur Begründung weidmännisch-pfleglich behandelter Pachtreviere ausersehen. Wenn die Regierung die Gewohnheiten der Bevölkerung nicht empfindlich treffen wollte, mußte sie die revierlose Jagd beibehalten und konnte sie mit dem in Rede stehenden Gesetze sich nicht mehr als das ruhig Erreichbare zum Ziele setzen. Dann aber war die Bildung der Jagdreserven das beste, wenn nicht auch nahezu das einzige Mittel, dem Lande einen „angemessenen” Wildstand zu sichern. Was das Gesetz im übrigen zu diesem Zwecke vorkehrt, dürfte so ziemlich weit in zweiter Linie stehen; denn alle jene Grewohnheiten, Mißbräuche und Sünden wider das Weidgerechte, die sich seit Jahrhunderten im Volke festgewurzelt haben, können nicht mit der Dekretation einiger Gebote und Verbote aus der Welt geschafft, sie können nur sehr langsam Schritt für Schritt einigermaßen eingeschränkt und gemildert werden. So ist’s einmal, so ist das Volk durch die früheren Zustände geworden, man kann ihm dies alles so groß nicht übelnehmen. Wer den Mangel an Aufsicht, an Hege und Pflege der Jagd hervorkehrt, möge sich dies und besonders den Umstand vor Augen halten, daß die Jagd in Bosnien und der Hercegovina Staatsregal ist. Niemals wird die Verwaltung, solange dieser oberste Grundsatz der Jagd- verfassung steht, für die Hege, Pflege und den Schutz der Jagden & fonds-perdu einen Aufwand machen können, wie ihn der Private als vermögender, passionierter Weidmann ganz un- bedenklich zu seinem Vergnügen macht. Die Verwaltung muß Die Jagd. 373 sich hierin um so mehr beschränken, als sie auf den Wilderlös zugunsten des gesetzlichen Erlegers verzichtet, an Taglien für Bären und Wölfe ansehnliche Beträge verausgabt, für Jagd- lizenzen jedoch nur 42.000 X (Budget für 1904) einnimmt. Man kann es also billigerweise nicht tadeln, wenn der Jagdschutz weitgehenden Anforderungen nicht entspricht und kann es nicht ganz verhindern, daß das Wilderertum auch hier sein trutziges Haupt erhebt. Eines verdient in Bezug auf Schutz vielleicht Beach- tung, gewiß erheischt es Abhilfe: das ist das unweidmännische Grebaren vieler im Lande ansäßiger Fremder, d. h. nicht einge- borener Jäger, die der Bevölkerung mit gutem Beispiel voran- leuchten sollten. Es ist eine Ehrensache der weidgerechten Jäger, die hier leben und des edlen Weidwerkes pflegen, auf die be- zeichneten Elemente Einfluß zu nehmen, auf ihre weidmännische Perfektion hinzuwirken und die Nichtkurablen zu — ächten. In allen Ländern mit freier Jagd gestaltet sich die Er- öffnung der Schußzeit zu einem freudig begrüßten, volkstüm- lichen Festtag. Es ist darum ein schöner, von echt weidmänni- schem Gefühl eingegebener Gedanke gewesen, die Schußzeit in Bosnien und der Hercegovina am 18. August, am Geburts- tage Sr. Majestät des Kaisers und obersten Jagdherrn, eröffnen zu lassen und damit breiteren Schichten des Volkes zu Gemüte zu führen, wem’ es zuerst die gesetzliche Ordnung, die Rücksicht für all seine Eigenart, Frieden und Wohlstand verdankt. Wer unsere gewöhnlichen Schonkalender vor Augen hat, den mag die weitgehende Zusammenfassung der Schuß- und Schonzeiten des hierländigen Kalendariums auf den ersten Blick befremden. Eminent praktische Gründe, die vornehmlich in der damit erleichterten Überwachung liegen, rechtfertigen jedoch unter den mehrfach angedeuteten Verhältnissen diesen Vorgang. Auch gegen die Knappheit einiger Schußzeiten ist aus diesen und ähnlichen Gründen kaum etwas einzuwenden. Mit aufrichtiger Sympathie wird jeder Jäger, wenn er sich auch daheim die Freuden des Schnepfenstrichs nicht gerne ver- sagen mag, die Frühjahrsschonzeit dieses edlen Federwildes begrüßen. Da die Langschnäbel in Bosnien zahlreich brüten, kommt uns nordischen Egoisten dieses Gesetz gleichfalls zu- . statten. Der platonische Schutz, den man den Langschnäbeln bei uns einräumt, ist hier in die Tat umgesetzt. Eines Stück- chens internationaler Schonung erfreuen sie sich hier. Wohlan, tun wir ein gleiches und verzichten wir auf die Frühjahrs- schußzeit! So entschieden die Sprache des bosnisch-hercegovinischen Jagdgesetzes in seinen Geboten und Verboten redet und den Leser in ältere Zeiten zurückversetzt, so unverkennbar ist das- selbe doch wieder von der modernen Richtung beherrscht. Dafür zeugen die Bestimmungen über den Schutz der Kulturen, über die Jagd auf umfriedeten Grundstücken, über die Abwehr 374 Zweiter Abschnitt. des Wildes, die Verminderung eines übergroßen Wildstandes, den Ersatz von Jagdschäden und die Freiheit in der Fällung des Raubwildes. Wenn vom Ersatze eines Wildschadens nicht die Rede ist, so erscheint dies im rechtlichen Charakter der Jagd begründet. So führt uns auch die Jagdordnung unserer KReichs- lande ein Stück jenes großen Prozesses vor Augen, der sich hier durch die Verschmelzung westlicher und östlicher Einrichtungen vollzieht. Die Freiheit der Jagdausübung hat dem Raubwilde in früherer Zeit nur wenig Abbruch getan. Bär und Wolf machten von derselben auch ihrerseits Gebrauch. Die neue Regierung mußte diesen Zuständen einigermaßen beizukommen trachten. Sie bezahlte Taglien und schritt, als diese sich nicht wirksam genug erwiesen, zu einer systematischen Vertilgung mit Strychnin und Kadavern. Laut einer uns vorliegenden Nachweisung wurden in den Jahren 1880 einschließlich 1903 in Bosnien und der Herce- govina 1879 Bären und 14.382 Wölfe gefällt und hierfür 151.864 X an Taglien, 11.81507 X für Strychnin und 192765 K für Kadaver — in Summe 165.606'72 K — ver- ausgabt. Die Raubtierfällung bewegte sich in folgenden Ziffern: Anzahl Durchschnittlich der gefällten jährlich Bären Wölfe Bären Wölfe a) im Jahrfünft 1880 bis 1884 . . 315 3667 63 733 b) „ „1885 „1889. .569 4823 114 96 5 . 1890 1 189 N. 487 0 19856 I) Or a; 1895 „ 1899 . . 327 1829 65 366 e) in den letzten vier Jahren . . 181 1207 45 302 Die starke Fällung, die nach dem zuerst noch lässigen Be- triebe der Vertilgung im zweiten Jahrfünft eingetreten ist, hat die beabsichtete Wirkung nicht verfehlt. Von nun an sank die Einlieferung stetig, wiewohl gerade in den letzten zehn Jahren bedeutende Beträge für Strychnin und Kadaver verausgabt wurden und anzunehmen ist, daß die Fällung — wenn der Stand nicht vermindert war — hätte ansteigen müssen. Ungleich lang- samer als die Wölfe nimmt die Anzahl der Bären ab, eine Er- scheinung, die in allen Ländern mit ähnlichen Verhältnissen be- obachtet werden kann. Meister Petz ist durch seine passivere Lebensführung und die Beharrsamkeit innerhalb seiner ent- legeneren Reviere mehr geschützt, als der agressivere und weit revierende Wolf. SE a Rückblick und Ausblick. 375 Es war uns nicht vergönnt, unseren zweimonatlichen Auf- enthalt in den Okkupationsprovinzen weidmännisch auszunutzen, derselbe mußte Tag für Tag, ja Stunde für Stunde seinem Haupt- zweck gewidmet bleiben. Wir sind also nicht in der Lage, über jagdliche Erlebnisse und Beobachtungen zu berichten. Hervor- ragende Weidmänner haben darüber viel Interessantes veröffent- licht, mancherlei Berufsschriftsteller dieses Thema mit allerlei abenteuerlichem Aufputz behandelt. Wer sich für das jagdlich Erlebte — oder zum mindesten mit diesem Anspruch Erzählte — interessiert, findet in den Jagdzeitungen reichlich Auskunft. Doch wird er die Spreu sorgsam vom Weizen sondern müssen. VI. Rückblick und Ausblick. Von ihren alten Heimstätten in Mitteleuropa aus haben sich die Ideen des Waldschutzes und die Grundsätze der Forstwirt- schaft im vorigen Jahrhundert über alle Teile der Erde verbreitet, indem sie teils schon große Gebiete durch entsprechende Ein- richtungen gewannen, wie in Indien, teils einzelne Etappen be- setzten, wie im Norden von Afrika und in Australien. Selbst in Nordamerika sind sie von Jahrzehnt zu Jahrzehnt weiter vorge- drungen und erobern immer neuen Boden. Die Überzeugung von der Notwendigkeit des Waldschutzes, von der Ersprießlichkeit einer geordneten Waldbenutzung in gemeinwohlfahrtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist zu einem Gemeingut aller Kulturvölker geworden. Auch jene, wie z. B. die Engländer, haben sich ihr nicht verschlossen, die daheim derartige Institutionen weniger gepflegt hatten. Sie gewannen diese Überzeugung auf dem Boden ihrer Kolonien. Daß dies so gekommen ist, darf als eine der kostbarsten Errungenschaften der modernen Kultur betrachtet werden, weil die Erhaltung und Pflege des Waldes eben jenen Störungen des Naturhaushaltes wieder entgegen wirkt, die überall eine unheim- liche Begleiterscheinung des Kulturfortschrittes sind. Man solite glauben, daß der Boden Europas, von dem sich diese Bestrebungen weit über alle Meere und östlich über den Kontinent verpflanzten, denselben voll gewonnen worden wäre, Mit nichten. Im Südosten blieb ein großer Länderkomplex, der herrliche Bedingungen für die Waldkultur darbietet, von diesen Ideen und von den Einrichtungen des Waldschutzes und der Forstwirtschaft im heutigen Sinne gänzlich unberührt, bis einzelne Staaten sich aus den alten Banden befreiten und ihre Kräfte frei zu sammeln begannen. Wir meinen die Balkanstaaten. Während sich im hohen Bergland ungenutzte Umtriebe in Moder verwandelten, wüsteten unten eine wilde Weidenei und eine schonungslose Axt im überreichen Boden der Eiche. Meister- lich hatten es die alten Beherrscher dieses Länderkomplexes ver- 376 Zweiter Abschnitt. standen, denselben von dem Einflusse westlicher Kultur abzu- dämmen. Es erwachte kein Trieb, die überkommenen Zustände zu bessern, zur Tätigkeit, sie sanken immer tiefer zurück, im grellen Widerspiel zur forstwirtschaftlichen Entwicklung im Norden und Westen des Kontinents. War auch der Kalif an Gottesstatt Herr alles Landes, in Wirklichkeit gebot über die riesigen Flächen des unaufgeteilten Bodens der nomadische Hirt. In diesem von allen, Fortschritten der Forstkultur abge- schlossenen Winkel Europas nahmen unsere Okkupationsprovinzen nächst Rumänien forstlich eine hervorragende Stellung ein. Sie besitzen nicht allein das stärkste Prozent an Waldfläche, sie be- herbergen schon vermöge ihrer bedeutenden Bodenerhebung die größte Fläche von Hochwaldbeständen. Hier war es der öster- reichisch-ungarischen Verwaltung vorbehalten, ordnend und be- lebend einzugreifen in ein dunkles Gewoge verworrener und bei- spiellos vernachlässigter Zustände, dem verstümmelten und aus- gebeuteten, dem vermodernden und verschlossenen Walde die Forstkultur zu erschließen. Eine einzige Handhabe war zu Beginn der Okkupation hierzu vorhanden: das vorbereitende Forstgesetz des Reformers Omer Pascha. Die Aufgabe war groß. Sie läßt sich nicht messen an dem Entwicklungsgange, den die Forstkultur im Norden und Westen genommen hat, noch weniger an dem Stande, den dieselbe dermal dort innehat. Die Aufgabe war eine ganz neue, mit Herkömm- lichkeiten hatte sie nichts zu schaffen. Die Aufgabe war ebenso eigenartig als schwierig. Eine Waldfläche, die mehr als die Hälfte des Bodens einnimmt; die Benutzung des größten Teiles derselben mit allen wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung auf das innigste verknotet; die Bevölkerung selbst in vererbter Gewohn- heit von dem Triebe nach Vernichtung des Waldes eingenommen; nirgends auch nur die kleinsten Anfänge oder Ansätze zum Waldschutz; nirgends ein Vorwerk der Forstkultur, diese letztere Land und Leuten etwas völlig neues und unverständliches; eine Arbeit von grundauf, eine Spatenarbeit aus wildem sterilen Boden heraus! Neben den großen Aufgaben des Waldschutzes, deren Er- füllung Klugheit und Vorsicht erheischte, ergab sich hier sofort eine andere, die damit in engem Zusammenhange stand; das aus dem islamitischen Recht hervorgegangene riesige Staatseigentum an Grund und Boden, von vielen Seiten bedroht und bestritten, war physisch sicher zu stellen und aus naheliegenden Gründen baldigst einer regelmäßigen Benutzung zuzuführen. Während es sonst auf den jüngsten Pflanzstätten forstlicher Ordnung eine der ersten Aufgaben des öffentlichen Dienstes zu sein pflegt, einer unsinnigen Ausnutzung der Waldbestände Zügel zu legen, fanden sich hier im unerschlossenen Gebirge ausgedehnte Urwälder außer aller Benutzung vor. Es galt, tote Schätze zu heben. Sie sollten dazu dienen, die Mittel zu einer weit ausgreifenden Forstdienst- Rückblick und Ausblick. 377 organisation herbeizuschaffen, dann aber das Land wirtschaftlich zu beleben und zur Konsolidation seines selbständigen Budgets beizutragen. Dieser Teil der forstlichen Aufgaben war um so wichtiger, als nicht allein der Waldschutz im benutzten Holzlande, sondern auch die Arbeiten zur Wiederbewaldung im Süden und eine Reihe anderer, mit letzterem Unternehmen zusammenhängender Maßnahmen forthin bedeutende Mittel, weit über die Kosten der Dienstorganisation hinaus, in Anspruch nahmen. Ein gewaltiges Stück Arbeit, wie es auf gleichem (Gebiet kaum irgendwo in so kurzer Zeit vollbracht wurde, ist hier von der österreichisch-ungarischen Verwaltung und ihrem wackeren Stabe von Forsttechnikern getan worden. Wohl schnellte ein erster, zu heißer Reformanlauf in noch bewegter Zeit zurück, doch immer bedächtiger, ruhiger und sicherer, immer gerade und fester in der Richtung der Ziele rückte die Verwaltung bei Er- füllung ihrer überaus schwierigen Aufgaben vor. Daß sie dabei in der Regel alle Schablone von sich wies, daß sie die zweck- dienlichen Mittel nach freiem Ermessen der Sachlage wählte, hat wohl mancherlei Anstoß innerhalb und außerhalb des Landes erregt, die gute Sache selbst aber, wie sich in späterer Zeit noch deutlicher zeigen wird, nur gefördert. Überblickt man, was in Bosnien und der Hercegovina nach unserer getreuen Schilderung im Laufe eines Vierteljahrhunderts forstlich getan wurde, mit einem Blick, der sich nicht kritisch in Einzelheiten verliert, sondern das Große und Ganze faßt und festhält, dann wird man unseres Erachtens zugestehen müssen, daß hier mit bescheidenen materiellen Mitteln, vornehmlich durch Geist und Tatkraft der Verwaltung, ein Werk vollbracht wurde, dem ein Ehrenblatt in der Geschichte der europäischen Forst- wirtschaft gebührt. Als unsere Truppen das Land in Besitz genommen hatten, gebrach es noch an jedwedem graphischen Behelf für die Be- urteilung seines Bodenkulturstandes, über die Ausdehnung des Waldlandes im besonderen gab es nur schwankende Annahmen und Berechnungen. Die Arbeiten zur Kartierung, Vermarkung und Beschreibung der Forste sind in der den Landesverhältnissen angepaßten einfachen und billigen Weise durchgeführt worden, werden immer mehr vervollkommnet und ist auch die sorgfältige Vermarkung des gesamten Staatsgrundbesitzes bald zu ge- wärtigen, Der Eigentumsstand am Walde, vor kurzem noch ein Chaos, ist nahezu vollständig geklärt. Durch die Waldbesitzregulierung und Staatswaldvermarkung wurden namhafte Wealdflächen, für deren Erhaltung durch ein zweckmäßiges Schutzgesetz vorge- sorgt ist, in Privateigentum überführt, hierdurch Gelegenheit zu größeren Kulturumwandlungen und Ansätze für eine leichtere spätere Ablösung der Holzungsrechte der Bevölkerung ge- schaffen. nit. 378 Zweiter Abschnitt, Die Anweisung des Holzes an die im Sinne des türkischen Forstgesetzes Servitutsberechtigten geht nach guten forstwirt- schaftlichen Regeln vor sich. Nur die Weideausübung bereitet der Verwaltung noch empfindliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Wege wurden indessen mit vielem Erfolge zu dem Zwecke be- schritten, um der Ernährung des Viehstandes auch außerhalb des Wald- und Weidelandes neue Quellen zu eröffnen, den Land- schlag und die Haltung des Viehes zu verbessern. Was auf dem Karste für die Regelung der Weideverhält- nisse, für die Wiederaufforstung der Odgründe, für die Milderung der Holznot und darüber hinaus für die wirtschaftliche Hebung dieses Landesteiles durch Meliorationen und Wasserbeschaffung geschehen ist, erregt in der Gründlichkeit der Vorbereitung und wohldurchdachten technischen Ausführung die Bewunderung des Fachmannes. Die Verbesserung der Buschwälder, dieser Schmerzenskinder der bosnischen Forstwirtschaft, ist nach richtigen, durch be- deutende Erfolge bewährten Grundsätzen angebahnt. Bei plan- mäßiger Fortsetzung der Aktion ist hiervon nicht nur eine weit- gehende Verbesserung des Waldstandes, sondern auch eine be- langreiche Förderung der Viehzucht zu erwarten, wobei einer guten Futterlaubwirtschaft die Hauptrolle zufällt. Ist die Bevölkerung im allgemeinen auch noch in den alten waldfeindlichen Gewohnheiten befangen, so kann doch nicht in Abrede gestellt werden, daß sich die Erkenntnis von der Nütz- lichkeit der neuen Einrichtungen schon durchringt und — wie wir gezeigt haben — in der aufrichtigen Mitwirkung bei mehr- fachen Aktionen der Verwaltung zutage tritt. In den Regiebetrieben und Vertragswaldungen ist die Wirt- schaft fast ausnahmslos durch besondere Pläne systematisch ge- regelt, die in der Grundlage und Form zwar nur teilweise dem ‘ fachlichen Herkommen voll entsprechen, doch aber dem Bedarfe unter den gegebenen Verhältnissen, die von jenen der alten Forstkulturländer ganz verschieden sind, genügen. Die Nach- haltigkeit der Nutzungen ist nicht innerhalb der einzelnen Wirt- schaftskörper, jedoch reichlich innerhalb des Gesamtstandes der Staatswaldungen gewährleistet, und wo immer der Etat über das Maß des Nachhaltsprinzipes hinaustrat, erscheint dies durch das weite Vorwalten der längst hiebsbedürftigen Bestandesklassen gerechtfertigt. In den über Gebühr in Anspruch genommenen Eichen- beständen wächst eine wertvolle Reserve für die Zeit heran, in welcher die Nadelholznutzungen erster Qualität weiter werden zurücktreten müssen. Die Einrichtungen für den Transport und die Verarbeitung des Holzes in den großen Regiebetrieben des ÄArars und in den zur Abstockung vergebenen Waldungen gehören zu dem besten und vorgeschrittensten, was die waldgewerbliche Technik in neuerer Zeit aufzuweisen hat. Rückblick und Ausblick. 379 —mm 0. ——___ee I... u nn _— Die Exploitation der Waldungen hat zur wirtschaftlichen Belebung des Landes sehr viel beigetragen. Die finanziellen Er- folge der Exploitation, beeinträchtigt durch die erstmaligen außer- ordentlich hohen Investitionskosten und mancherlei von den Käufern übernommenes Risiko, sind nicht allein nach dem Preis- erlöse im einzelnen und ganzen, sondern nach der Summe aller dem Lande damit zugeführten Einnahmsquellen, aller ihm damit gegebenen Impulse, als ein Glied im Gefüge jener umfassenden Maßnahmen zu beurteilen, welche die Landesverwaltung ange- wendet hat, um die Provinzen aus ihrem wirtschaftlichen Tief- stande emporzuheben. Mit der ersten Inangriffnahme der Nutzungen in den bisher toten Urwaldbeständen war unvermeidlich eine Störung des ruhigen Naturhaushaltes verbunden, vom forstwirtschaftlichen Standpunkte aber waren diese Eingriffe nicht nur unvermeidlich und finanziell voll gerechtfertigt, sondern auch ein Mittel, aus der rohesten Benutzung in ihre feineren Formen hinüberzulenken, aus dem Urwalde zum ertragsameren Kulturwalde überzugehen. Nicht die dermalige Verwaltung hat diese scheinbar gewalttätigen Eingriffe zu verantworten, sondern die frühere Regierung, welche sich an die Erschließung der Hinterwälder niemals herangewagt, sondern es vorgezogen hat, Nadelhölzer zu importieren, während im eigenen Waldgebirge Millionen von Festmetern solchen Holzes entweder in Waldbränden emporloderten oder zu Moder verfielen. Der von mehreren Seiten erhobene Vorwurf, daß die Waldungen unter der Österreichisch-ungarischen Verwaltung de- vastiert werden, ist ein unbegründeter. Die Waldungen konnten im ersten Angriff nicht behandelt werden wie der heimatliche Kulturwald, den die sorgsame Hand des Forstwirtes von der ersten Läuterung durch alle Stadien der Pfleg- und Vorhiebe hindurch bis zum Abtrieb leitet. Mit rauher Hand mußte das Chaos entwirrt werden. Nirgends geschah dies ohne die eben mögliche Rücksichtnahme auf die Schonung und Wiederbegrün- dung der in Angriff genommenen Bestände, sei es durch Be- günstigung des natürlichen Verjüngungsvorganges, sei es durch Anwendung künstlicher Mittel. Die bosnisch-hercegovinische Forstverwaltung hat auf dem Karst und im Buschwalde, wie in ihren ausgedehnten Regiebetrieben den vollen Nachweis für ihren ernsten Willen und ihre Befähigung, die Forstkultur im engeren Sinne zu pflegen, erbracht. Wenn sie sich an vielen Orten mit der künstlichen Nachhilfe zuwartend verhielt, so hat sie dies im berechtigten Vertrauen auf die hervorragende Eignung der ge- mischten Bestände für natürliche Verjüngungen getan, denen — wie wir wiederholt hervorgehoben — hierlands besondere Bedeutung und der günstigste Erfolg zuzusprechen ist. — Trotz- dem greift die Vorsorge für Voll- und Ausfüllungskulturen von Jahr zu Jahr weiter aus. 380 Zweiter Abschnitt. Was die bosnische Holzkonkurrenz anbelangt, halten wir uns der Notwendigkeit überhoben, dem Gesagten hier noch mehr hinzuzufügen. Unser Holzexport nimmt überhaupt und besonders auch nach den Mittelmeerländern in einem Maße zu, welchem gegen- über der bosnische Anteil, der auf eine Reihe von Jahren hinaus limitiert ist, kaum noch in Betracht kommen wird. Die Organisation des- forsttechnischen Dienstes ist von be- scheidenen Anfängen ausgegangen. Sie wurde zwar Schritt vor Schritt weiter ausgebaut, entsprach aber immer nur knapp dem Bedarfe. Es war in der ersten Zeit mit Schwierigkeiten verbunden, Kräfte zu gewinnen, die fachlich entsprechend geschult und mit der Landessprache hinreichend vertraut waren. Diese Ver- hältnisse besserten sich zwar, als die Sicherheit im Lande sich immer mehr befestigt hatte. Sie mögen aber auch später noch fühlbar genug gewesen sein und haben zur Errichtung der technischen Mittelschule in Sarajevo geleitet, welche auf der forstlichen Abteilung junge Männer für den Betriebsdienst heran- bildet. Selbstverständlich traten in einem Verwaltungswesen, das sich nicht in ausgefahrenen Geleisen bewegte, das vorerst selbst noch nichts fertiges war und immer nach weiterer Ausgestaltung rang, das sich beständig vor neu auftauchende Aufgaben gestellt sah, auch im Forstdienste von Jahr zu Jahr neue, nicht vorge- sehene Anforderungen an das technische Personal heran. Darunter mußte die Erfüllung einiger wichtiger Aufgaben, so eine raschere Durchführung der Staatswaldvermarkung, der weitere Ausbau und die Revision der Forsteinrichtungswerke, eine intensivere Überwachung der Dienstführung im Walde und das wünschens- werte selbsttätige Eingreifen der Forstbeamten bei den spezifisch forsttechnischen Verrichtungen im belasteten Staatswalde zurück- bleiben. Je knapper aber der Personalstand bisher im Walde selbst bemessen war, desto anerkennenswerter ist das Maß und die Vielseitigkeit seiner über das ausgesprochen Fachliche weit hinausgehenden Leistungen. Im forstlichen Transportwesen hat es sich in und außer den Regiebetrieben um Bahnen gehandelt, deren Bauart und Bedeutung den Lokalbahnen entsprach. Es wurden Handelsstudien in namhaftem Umfange betrieben, man befaßte sich mit der Organisation von Arbeiterschaften und der einschlägigen Wohlfahrtspflege, man griff (in einem Falle) in die Führung eines industriellen Betriebes und seine handelsmäßigen Geschäfte ein. Mit der Karstsanierung waren Arbeiten des Terrainschutzes, die Aufstellung von Weideordnungen u. dgl. verbunden. Faßt man zu dem allen noch die weitgehende Mitwirkung des Forst- dienstes bei der grundlegenden forstlichen und jagdlichen Ge- setzgebung, bei der Organisation des Fachunterrichtes und in *n Di a Rückblick und Ausblick, 381 allen jenen Angelegenheiten ins Auge, die hierzuland mit dem Waldwesen in Beziehung stehen, so wird man mit Hochachtung für die Leitung dieses Dienstes und die Summe seiner Leistungen erfüllt. Deutlich lassen sich die verschiedenen Zielpunkte erkennen, die nun zu verfolgen sein werden. Mehr als drei Viertel des Bodens, der dem Holzlande zuge- rechnet ist, befindet sich in Staatsbesitz, Die Verwaltung ist da- durch in die Lage gesetzt, die forstlichen Geschicke des Landes, welche immer einen großen Einfluß auf die Wohlfahrt desselben nehmen werden, entscheidend zu lenken, sie wird ihrem Berufe, als Erhalterin und Mehrerin dieses Nationalschatzes, in so weit- gehender Weise nachkommen können, wie es nur wenigen Staaten ermöglicht ist. In der Hand der Verwaltung liegt es, diesen glücklichen Umstand zur Verwertung aller jener Er- fahrungen zu nutzen, die anderwärts mit der, aller Natur und Eigenart der Waldwirtschaft widerstrebenden Aufteilung und Zersplitterung des Waldeigentums gemacht wurden. Aus der Größe und Einflußkraft des Staatswaldbesitzes erwächst aber der Verwaltung auch die besondere Pflicht, den Staatswald nicht zuerst nach fiskalischen Grundsätzen, sondern immer so zu be- handeln, wie es der allgemeinen Wohlfahrt am besten ent- spricht. x In der 1882. verfügten Überweisung der Forstagenden von der Finanzverwaltung an die politische Abteilung der Landes- regierung gelangte eine solche Auffassung zu deutlichem Aus- druck und es kann nur gewünscht werden, daß sie auch weiterhin Oberhand behalte. Gegenüber den großen Aufgaben der Staatsforstverwaltung tritt hierlands das politische Forstwesen in engerem Sinne, d. i. die Oberaufsicht der Staatsbehörden über den Privatwald weit - zurück. Eine ruhige und entschiedene Handhabung des (Gresetzes vom 17. Dezember 1890, betreffend die Bewirtschaftung und forst- polizeiliche Überwachung der Privatwälder, bietet hinreichende Garantien für die Erhaltung dieses Waldstandes auf allen jenen Flächen, die den Charakter des absoluten Holzbodens an sich tragen. Innig verwoben ist die Entwicklung der Privatwaldwirt- schaft mit dem herrschenden Agrarsystem, die fortschreitende Befreiung der Grundholden wird auch forstlich von günstiger Wirkung begleitet sein. Was den Staatswald anbelangt, ist der Abschluß der Vermarkungsarbeiten, welcher bei Gewährung entsprechender Geldmittel in einem Zeitraume von etwa fünf Jahren herbei- geführt werden kann, als eine sehr wichtige Aufgabe zu be- zeichnen. Die Ablösung oder Regulierung der den Staatswald be- lastenden Weide-, Holz- und Futterlaubservituten wird aus nahe- ———— 382 Zweiter Abschnitt. liegenden Gründen erst in einer späteren Zeit ins Auge gefaßt werden können. Indessen kommt alles darauf an, daß die Aus- übung dieser Rechte, welche früher eine ungemessene und in der Form willkürliche war, auf die Bahnen einer guten forst- lichen Ordnung gelenkt werde. In solcher Ausübung wird die Last der Holz- und Futterlaubrechte keine allzu drückende sein. Schwierigkeiten begegnet die Befriedigung dieser Bedürfnisse nur auf dem Karst, wo jedoch die Waldresurrektion in abseh- barer Zeit Abhilfe verspricht. In weiteste Ferne gerückt ist die forstlich gebotene Rege- lung und Einschränkung des Waldweidebetriebes. Der Viehstand nimmt noch beständig zu, und alles ist leichter als der Bevölke- rung in dieser Beziehung Fesseln aufzuerlegen. Eine gründliche Besserung dieser Zustände kann nur aus dem Fortschritte der Kultur überhaupt und aus einem ordentlichen Betriebe der Land- wirtschaft, die eine andere Viehhaltung herbeiführen wird, hervor- gehen. Zur Beschleunigung dieses Prozesses wird die Befreiung des Kmetenstandes, die Gewinnung neuen und die Melioration des vorhandenen Kulturbodens, endlich die Verbesserung der Viehrassen und die Restauration der Gebirgsweiden das Meiste beitragen. Belangend die Benutzung des Staatswaldes, sind die Regie- betriebe als die eigentlichen Vorwerke der Forstkultur zu be- trachten. Die Ausbreitung der Eigenregie ist eine conditio sine qua non für die Verallgemeinung eines rationellen, zeitgemäßen Forstbetriebes. Damit Hand in Hand wird die Vermehrung des Personalstandes, die Vervollkommnung der bisherigen und die Aufstellung neuer Betriebsregulierungen zu gehen haben. Der Abschluß der ausführlich besprochenen großen Ab- stockungsverträge vermittelte nur die Erschließung der bisher entweder gar nicht oder nur gelegentlich benutzten großen Waldungen, die damit einhergehende Form der Waldbenutzung ist ein vorübergehender, an die Dauer dieser Verträge ge- bundener Zustand. In einem weiteren Vierteljahrhundert werden auch die äußersten Vertragsfristen abgelaufen und der Zeitpunkt gekommen sein, da die Benutzung der Vertragswaldungen in normale Formen einlenken kann. Wenn inzwischen die mehr- fach besprochenen Reserven möglichst ungeschmälert erhalten bleiben, wird in jenem Zeitpunkte — bei mittlerweile hoffent- lich verbesserter Ausnutzung der Bestände — ein empfind- licher Rückschlag im Massenetat des Staatswaldes nicht ein- treten, zumal dann auch der Eichenhochwald allmählig wieder in regelmäßige Benutzung wird einrücken können. Von der fort- schreitenden industriellen Entwicklung das Landes darf eine Be- lebung des inländischen Holzabsatzes, von der Ausbreitung des Regiebetriebes die Erzielung höherer Holzpreise am Stock und somit, dem gesamten voraussichtlichen Entwicklungsgange nach, eine so ziemlich sichere Steigerung des Waldertrages erwartet werden. a I Rückblick und Ausblick, 383 Die gemischten Bestände Bosniens haben vermöge des Reichtumes und Wertes ihrer edlen Holzarten eine schöne Zu- kunft. Sie sind-in dieser herrlichen Zusammensetzung nur durch eine solche Behandlung zu erhalten, die dem waläbaulichen Be- dürfnis feinfühlig entgegenkommt und sich durch keinerlei Schablone verlocken läßt. Im breiten (Gürtel jener, Waldungen, die — auf ähnlichem Boden stockend — den ÖOdkarst vom bosnischen Hinterlande abgrenzen, wird wegen Hintanhaltung der Bodengefährdung forthin die Vorverjüngung begünstigt werden. 2 Die Arbeiten zur Sanierung des Odkarstes selbst bedürfen nur der konsequenten Fortsetzung nach dem bisherigen Plan und Umfang, um in einigen Jahrzehnten eine durchgreifende Verbesserung der Zustände herbeizuführen. Große Bedeutung ist in diesem Unternehmen der. Restauration der Hochweiden beizumessen. Eine Reihe großer Aufgaben, die teils in den einzelnen Kapiteln dieses Buches angedeutet, teils hier nochmals hervor- gehoben wurden, harrt noch der Erfüllung. Die Schwierigkeiten des Anfanges sind überwunden, überall ist fester Grund gelegt zu einem Ausbaue der forstlichen Einrichtungen, der die Okku- pationsprovinzen unserer Monarchie ebenbürtig zur Seite stellen wird, Das unvermittelte Erscheinen Bosniens auf dem Welt- Holzmarkt, auf dem es bis vor 20 Jahren nur mit der Eiche ge- kannt war, hat in der ersten überraschenden, ja verblüffenden Wirkung zu manchem herben Urteil über die dortige Forst- verwaltung geleitet. Das Land des Buschwaldes — und nun ein Holzwarenproduzent ersten Ranges. Wie konnte dies anders möglich sein, als auf Kosten der Substanz der wenigen, vom Feuer der Hirten noch verschont gebliebenen Hochwälder? — So etwa war die Auffassung der Sachlage in weiten Kreisen. Nun sind die Ansichten geklärt. In festen Ziffern ist auf Jahre hinaus der Anteil bestimmbar, den die bosnische Holz- produktion an dem Exporte des österreichisch-ungarischen Zoll- gebietes nehmen wird, und dieser Anteil ist nicht von der Art, daß er die im ersten Anpralle hervorgerufenen Befürchtungen noch weiterhin nähren könnte. Wir werden die forstliche Ent- wicklung Bosniens und der Hercegovina, die mit staatsmänni- schem Geist und technischem Geschick angebahnt ist, forthin mit neidlosem Interesse und patriotischer Befriedigung verfolgen können. Am Schlusse dieser Schrift angelangt, sei es uns gestattet, pietätvoll derjenigen zu gedenken, die seit der Okkupation in Wien und in Sarajevo an leitender Stelle als Forsttechniker ge- wirkt haben und nicht mehr unter den Lebenden wandeln. Es waren dies: im k. u. k. gemeinsamen Ministerium Forstmeister 3854 Zweiter Abschnitt. m m Heinrich Mladek (vom 22. Februar 1881 bis Ende Dezember 1888), der in der Eigenschaft eines forsttechnischen Konzipienten dem Referenten für forstliche Angelegenheiten zugeteilt war; bei der Finanz-Landes-Direktion und seit Juli 1882 bei der Landesregierung in Sarajevo: Forstrat Max Schweiger (vom 1. Mai 1879 bis 12. November 1880), — Forstrat Karl Seitner (vom 17. Dezember 1880 bis 31. März 1883), — Forstrat Rudolf Pfob (vom 31. März 1883 bis 11. Oktober 1895), — Regierungsrat Karl Hoffmann (vom 12. Oktober 1895 bis 14. Oktober 1902). Literatur und Anmerkungen. 1) Dr. F. Katzer, bosnisch-hercegovinischer Landesgeologe: Geologischer Führer durch Bosnien und die Hercegovina. Herausgegeben von der Landesregierung anläßlich des IX, internationalen Geologenkongresses in Sarajevo, -— Sarajevo 1903, Landesdruckerei. 2) Hofrat Professor Dr. Ernst Ludwig: Schwefelbad Ilidze bei Sarajevo in Bosnien. 6. Auflage. Wien 1902. 3) Philipp Ballif, bosnisch-hercegovinischer Oberbaurat: Wasserbauten in Bosnien und der Hercegovina. I. Teil. Meliorationsarbeiten und Zisternen im Karst- gebiete. Wien 1896, bei A. Holzhausen. — II. Teil. Flußbauten und Wasserleitungen. Wien 1899, ebendort. Zu vergleichen ferner desselben Autors: Organisation du Service meteoro- logique en Bosnie-Herzegovine et resultats des observations sur la pluie. Paris 1900. 4) Die Landwirtschaft in Bosnien und der Hercegovina. Herausgegeben von der Landesregierung. Sarajevo 1899, Landesdruckerei. (Verfasser nicht genannt.) 5) Dr. Günther Ritter Beck v. Mannagetta, ordentlicher Professor der Botanik und Direktor des botanischen Gartens der k. k. deutschen Universität in Prag: Die Vegetationsverhältnisse der illyrischen Länder, begreifend Südkroatien, die Quarnero- inseln, Dalmatien, Bosnien und die Hercegovina, Montenegro, Nordalbanien, den Sandschak Novipazar und Serbien. (Band IV von A. Englers und O. Drudes: Die Vegetation der Erde. Leipzig 1901, bei W. Engelmann.) 6) Dr. Moriz Hoernes: Dinarische Wanderungen. Kultur- und Landschafts: bilder aus Bosnien und der Hercegovina. Wien 1888, bei Karl Gräser. 7) Karl Petraschek, bosnisch-hercegovinischer Regierungsrat: Skizze der natürlichen und forstwirtschaftiichen Verhältnisse Bosniens und der Hercegovina. — Österreichische Vierteljahresschrift für Forstwesen (Ö. V. f. F.). Wien 1895, 3. Heft. $) Hermann Ritter v. Guttenberg, k. k. Forstrat in Triest: Die forstlichen Verhältnisse Bosniens. — Zentralblatt für das gesamte Forstwesen (Z. f.d. g. F.). Wien 1880. °) Bosnien und die Hercegovina auf der Millenniumsausstellung in Budapest 1896. Herausgegeben vom Ausstellungsbureau der bosnisch-hercegovinischen Landesregierung. — Forstlicher Teil von K. Petraschek, 10) In dieser Schilderung liegt ein Irrtum vor. Der Luchs kommt in den Okku- pationsprovinzen nicht vor. Dimitz, Bosnien, 25 386 Literatur und Anmerkungen, 11) Franz Fiala, Kustosadjunkt am bosnisch-hercegovinischen Landesmuseum: Zwei interessante Nadelhölzer des bosnischen Waldes. Eine floristische Schilderung. Wien 1893, in Kommission bei C. Gerolds Sohn. 1?) Dr. G. Ritter Beck v. Mannagetta: Flora von Südbosnien und der angrenzenden Hercegovina.. — Annalen des naturhistorischen Hofmuseums in Wien. ‘Wien, bei Hölder. 13) Die untere Grenze (840 m) des Vorkommens der Panzerföhre entnahmen wir den Angaben des unter 9 zitierten Kataloges, der überhaupt eine Reihe von inter- essanten Daten botanischen Inhaltes verzeichnet. 14) J. Pan£it: Eine neue Conifere in den östlichen Alpen Belgrads. 1876. 15) Professor R. Wettstein v. Westersheim: Das Vorkommen der Picea Omorica in Bosnien. — Österreichische Botanische Zeitschrift. Wien 1890. Dann: Die Omorikafichte, Picea Omorica Panc. Eine monographische Studie. — Sitzungsberichte der k. Akademie der Wissenschaften. XCIX. Band. 8. bis 10. Heft. Wien 1890. 16) L. v. Thallöczy in Österreich-Ungarn in Wort und Bild (Band Bosnien und die Hercegovina, Historischer Teil). 17) Ph. Ballif: Das Straßenwesen in Bosnien und der Hercegovina. — Allge- meine Bauzeitung. Wien 1903. 15) Dr. Konstantin Jireltek: Handelsstraßen und Bergwerke von Serbien und Bosnien während des Mittelalters. Prag 1879. 19) Milena Preindlsberger-Mrazovi@: Bosnisches Skizzenbuch. Dresden 1901, C. Pierson. 20) H. Daublebsky v. Sterneck, Hauptmann im Generalstabe: Geographische Verhältnisse, Kommunikationen und das Reisen in Bosnien, der Hercegovina und Nordmontenegro. — Wien 1877, bei W. Braumüller. 21) Dr. Stefan Posilovie: Das Immobilarrecht in Bosnien und der Hercegovina. Agram 1894, bei A. Scholz. 22) Eduard Eichler, bosnisch-hercegovinischer Regierungsrat: Das Justizwesen Bosniens und der Hercegovina. Wien 1889, Hof- und Staatsdruckerei. 23) Freiherr v. Helfert: Bosnisches. Wien 1879, bei Manz. 24) Johannn Roskiewicz, Major im Generalstabe: Studien über Bosnien und die Hercegovina. Leipzig und Wien 1868, F. A. Brockhaus. 25) R. Baron Potier des Echelles: Die Produktionsverhältnisse in Bosnien und der Hercegovina. Wien 1879, bei Seidel und Sohn. 26) Bericht über die Verwaltung der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen im Jahre 1902. — Sarajevo 1903, Landesdruckerei. ?””) A. Freiherr v. Hohenbruck: Der Holzexport Österreichs nach dem Westen und Norden. Wien 1869, bei W. Braumüller, 25) Hauptergebnisse des auswärtigen Warenverkehres Bosnien und der Herce- govina. Für 1898 bis inklusive 1902. Sarajevo, Landesdruckerei. 29) Das Berg- und Hüttenwesen in Bosnien und der Hercegovina im Jahre 1902. Österreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. 1903. ») Eduard Ritter v. Horowitz, k. und k. Legationssekretär und (damals) bosnisch-hercegovinischer Kreisvorsteher: Die Bezirksunterstützungsfonds in Bosnien und der Hercegovina. Herausgegeben von der Landesregierung. Wien 1892. 1) Instruktion für die Einrichtung und den Betrieb der Schulbauernwirtschaften, Sarajevo 1902, Landesdruckerei, 3) Dr. Theodor P, Zuruni6, Vizesekretär im bosnischen Bureau des k. und k. Finanzministeriums: Die bosnische Pflaume, Eine Handelsstudie. Wien 1895. Literatur und Anmerkungen. 387 33) Über bosnische Literatur zu vergleichen: Hofrat Konstantin Hörmann in Österreich-Ungarn in Wort und Bild. %) In Dr. F. Dittes’ Pädagogium. Wien, Jahrgang 1879. 3) Otto Bismarck: Eine pädagogische Studienreise nach Bosnien und der Hercegovina. Leipzig 1898, bei R. Voigtländer, s) Viktor Wessely: Die Katastralvermessung von Bosnien und der Herce- govina. Pecs (Fünfkirchen) 1893, bei L. Engel. 37) Regierungsrat H. Müller in den Verhandlungen des IX, deutschen Geologen- tages zu Wien 1891. Berlin 1891, bei Reimer, 39) Dr. A. Arslanian: Das gesamte Recht des Grundeigentums und das Erb- recht in der Türkei. Wien 1894, bei Moritz Perles. 39) Statistisches Jahrbuch des k. k. Ackerbauministeriums für das Jahr 1900. 3. Heft. Forst-, Jagd-, Moor- und Torfstatistik. — Wien 1903, Hof- und Staatsdruckerei. 40) Dr, Albert Bedö: Wirtschaftliche und kommerzielle Beschreibung der Wälder des ungarischen Staates, 2. Auflage. Budapest 1896. 4) Professor R. Weber: Die Aufgaben der Forstwirtschaft. In Loreys Handbuch der Forstwissenschaft. Herausgegeben von Professor Dr. H, Stötzer. 2. verbesserte und vermehrte Auflage. Tübingen 1903, bei H. Laupp. 22) Ludwig Dimitz: Die forstlichen Verhältnisse Bosniens und der Hercegovina. — 6. V.f.F. Wien 1904. 1. Heft. 43) Forstmeister M. Buberl: Über die zukünftige Bewirtschaftung der Karst- wälder. — Z.f.d. g. F. August-Septemberheft 1895. #4) Derselbe: Der gegenwärtige Stand der bosnisch-hercegovinischen Karstfrage. — 6. V.f.F. Wien 1895. 3. Heft. 45) Die Betriebseinrichtung der österreichischen Staats- und Fondsforste. — Jahr- buch der Staats- und Fondsgüterverwaltung (J. d. St.u. F. V.). HI. Band. Wien 1897, in Kommission bei W. Fiick. 46) In dem bei 42 zitierten Vortrage wurden die Verwaltungskosten auf 700.000 K veranschlagt. Eine genauere Zusammenstellung der bezüglichen Ziffern ergab den Betrag von 800.000 K. 47) J.d. St.u. F. V. — U. Band. Daten über Verwaltungskosten. 48) Verhandlungsbericht in Ö. V. f. F. Wien 1895. 3. Heft. Ferner H. Reuss: _Forstliche Reiseeindrücke aus Bosnien. Brünn 1896. 49) Ch. Petraschek: Le developpement de la Sylviculture en Bosnie-Herze- govine, — Vienne 1900. Imprimerie de la Cour et de l’Etat. 50) „Die bosnische Gefahr.” Österreichische Forst- und Jagdzeitung. 1903. L. Hufnagl: Die Wege und Ziele des Holzhandels (Nr. 5). — K.: Die Holz- ausfuhr aus Bosnien (Nr. 8). — L. Hufnagl: Die bosnische Gefahr (Nr. 10). — M.: Die „bosnische Gefahr” (Nr. 12). — A. K.: Holzverkehr und Handelspolitik (Nr. 16 und 1%). — Land- und forstwirtschaftliche Woche in Wien (Nr. 21). — W. Freiherr v. Berg: Nochmals „Die Wege und Ziele des Holzhandels” sowie „Die bosnische Gefahr” (Nr.22). — H. Schollmayer: Zu letzterem Artikel (Nr. 24). — L. Hufnagl: Nochmals „Die bosnische Gefahr” (Nr. 26). — Ein kroatischer Forstwirt: Die bosnische Gefahr (Nr. 28). — Otto Steinbeis: Die bosnische Gefahr (Nr. 37). — L. Hufnagl: Zu „Die bosnische Gefahr” (Nr. 38). — P.: Zu „Die bosnische Gefahr” (Nr. 39). — Ein österreichischer Forstwirt: Zur Abwehr (Nr. 40). — Die bosnische Gefahr (Nr. 42). — Ein kärntnerischer Interessent: Die bosnische Gefahr (Nr. 46). — K.: „Bosnische Gefahr und Delegationen” (Nr. 51). — Zum Schutze der alpenländischen Forstwirtschaft (Nr, 52). 25* 388 Literatur und Anmerkungen. Österreichische Forst- und Jagdzeitung. 1904. Die bosnische Holzkonkurrenz (Nr. 1). — Erklärung des Österreichischen Reichs- forstvereines. — Die bosnische Holzkonkurrenz im Klub der Land- und Forstwirte (Nr. 3). — Die bosnische Holzkonkurrenz in der österreichischen Delegation (Nr. 5). — L. Hufnagl: Im gleichen Gegenstand (Nr. 6). — Delegationsverhandlungen im gleichen Gegenstand (Nr. 7). — Nochmals „Die bosnische Holzkonkurrenz” im Klub der Land- und Forstwirte (Nr. 9). — Der Österreichische Reichsforstverein und die bosnische Holzkonkurrenz (Nr. 15). Ö. V. f. F. 1903: L. Hufnagl: Der Holzhandel in seinen Grundlagen, Wegen und Zielen (1., 2. und 3. Heft). Enthält auch Daten über den bosnischen Holzexport. — 1904: L. Dimitz: Die forstlichen Verhältnisse Bosniens und der Hercegovina (1. Heft). — A.v. Guttenberg: Die bosnische Konkurrenz im Holzhandel (2. Heft). 51) Verwaltung und Wirtschaft in den Forsten des Bukowinaer griechisch-orien- talischen Religionsfondes. Wien 1897, bei W. Frick, 52) J. d. St. u. F. V. I. Band. Wien 1893, in Kommission bei W. Frick. 53) M. Buberl: Aus der Praxis der Forstbetriebseinrichtung. — Z. f. d. g. F. Wien 1896. 51) Ö. V. f. F. — 1897. 3. Heft. 5) C. Hoffmann: Über den Eichenschälwaldbetrieb in Bosnien. — Ö. V. f. F. 1895. 3. Heft. 56) Dr. Fr. Jentsch: Der deutsche Eichenschälwald und seine Zukunft. Berlin 1899, bei J. Springer. 57) J. Wessely: Die österreichischen Alpenländer und ihre Forste. Wien 1853, bei W. Braumüller. I. Teil, S. 153. 53) M. Klar: Technologie der Holzverkohlung. Berlin 1903. 59) Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen. Redigiert von Riebel und Weise. Berlin 1904, Maiheft. 60) W, Freiherr v. Berg: Nochmals „Die Wege und Ziele des Holzhandels” und „Die bosnische Gefahr”. — Separatabdruck aus der Ö. F. u. J. Z. 1903. 61) Ö. V. f. F. — 1899, 2. Heft; 1900, 1. Heft; 1901, 1., 3., 4. Heft. 62) Johann Saurug, bischöflicher Gutsverwalter: Waldbenutzung und Wald- pflege. Graz 1903, Verlag „Styria”. | 63) Dr. A. Bühler, Neue forstliche Blätter. Tübingen 1903, Nr. 17 und folgende. 64) Ö. V. f. F. 1904, 2. Heft. 65) Hofrat Professor A. v. Guttenberg: Die bosnische Konkurrenz im Holz- handel. Wien 1904, Verlag des Klubs der Land- und Forstwirte. 66) Agramer Zeitung vom 15., 16. und 17. September 1903. 67) Die Ertragsverhältnisse der Staats- und Fondsgüter 1874 bis 1893. — ]J. d. St. u. F. V. I. Band. 68) Die neueste Statistik (Zitat 39) beziffert den österreichischen Waldstand auf 9,767.566 ha. Wir verblieben bei den Ziffern der älteren Nachweisung, welche wir vor Erhalt der neuesten Daten in unserem Vortrage vom 8. Jänner 1904 (Zitat 42) benutzt hatten. 69) Diese Ziffer birgt eine unbedeutende Differenz gegenüber jenen Angaben, die wir in unserem Vortrage vom 8. Jänner 1904 diesfalls machten. In der diesmaligen Ziffer ist der Export einer fünften Firma inbegriffen. 70) L. Hufnagl: Der Holzhandel in seinen Grundlagen, Wegen und Zielen. — Ö. V. f. F. Wien 1903, 2. Heft. 1) Professor Dr, H. v. Schullern zu Schrattenhofen: Erwerbs- und Wirt- schaftsgenossenschaften der Forstwirte. — Ö. V. f. F. Wien 1903, 2. Heft. Literatur und Anmerkungen, 389 72) Josef Wessely: Das Karstgebiet Militärkroatiens und seine Rettung. Agram 1876. 739) Cviji@: Das Karstphänomen. Versuch einer morphologischen Monographie. Wien 1893, bei Hölzel. 74) Ingenieur Josef Riedel: Über landwirtschaftliche Ameliorationen in der Hercegovina, Wien 1889, bei Gerold und Komp. 75) Franz Kraus: Die Entwässerung der Kesseltäler von Krain. — Wochen- schrift des Österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines, Wien 1888, Nr. 13. 76%) Wilhelm Putik: Die Ursachen der Überschwemmungen in den Kesseltälern von Innerkrain. Ebendort, 1888 und 1889. 77) Die Regulierung des Mladegebietes, — Bosnische Post Nr. 140, 1902, 78) Mitteilungen der Forstvereine für Niederösterreich, Steiermark, Krain, Küsten- land und Kärnten. 1895, 1. Heft. 79) Im Vortrage vom 8. Jänner 1904 war die Fläche der in Vorbereitung stehenden Einschonungen mit 1000 ha beziffert. Nachträglich fand sich im betreffenden Ausweise ein Summierungsfehler, entstanden durch Verstellung des Dezimalpunktes. Richtig also 4045 ha! 80) Richard Kopezky: Die Wiederherstellung und Erhaltung der Gebirgs- böden. — Z. f. d. g. F. Wien 1897, Juli- und August-Septemberheft. 81) Les Alpes francaises. Etudes sur l’&conomie alpestre et l’application de la loi du 4 Avril 1882 & la restauration et l’am&lioration des paturages. Par F. Briot, Inspecteur des for&ts. Ouvrage couronn& par la Societ& d’agriculture de France. Paris 1896, Berger-Levrault et Comp. #2) Josef Dimitz: Bericht über die Verhandlungen und Beschlüsse des inter- nationalen Kongresses für Forstwirtschaft in Paris 1900. — J. d. St. u. F. V, Wien 1901. V. Band. 83) Dr. Ami Bon&: Über Karst- und Trichterplastik. — Sitzungsberichte der k. Akademie der Wissenschaften. Mathematisch-naturwissenschaftliche Klasse. XLII. Bd. %) C. Petraschek: Die Forstwirtschaft. — Österreich-Ungarn in Wort und Bild, Band Bosnien und Hercegoviza, 8) In L. Dimitz’ Österreichs Forstwesen 1848 bis 1888. Wien 1890, bei W. Frick. Nach Schluß des Satzes kamen uns genauere Daten über den Vakuf-Wald- besitz zu. Derselbe beträgt in Bosnien 19.576°'5106 ha, wovon 18,3867811 ha auf den Kreis Banjaluka allein entfallen. In der Hercegovina ist der Vakufwald nur mit 1'4350 ha vertreten. Insgesamt beträgt er demnach 19.577°9456 ha. Hiernach ist die Angabe S. 117 (15.000 Aa) zu berichtigen, Dimitz, „Die forstlichen ‘Verhältnisse und Einrichtungen von Bosnien und der Hercegovina“. ° östl. v. Ferro f Navnagora 3 100 Hornbühed \e 7% Araina 5 D ee Come & I nakß, ) Ham RT \ 3 7e N Ni a N Kosova hragek Zutica 35° GENERALKARTE von Dalmatien, Bosnien, ser Hercegovina und Montenegro. Maßstab 1: 750 000. 30 “0 50 50km \ end = . De eo ! o Jazakselo O, gl b sadao 60000 70000 Grgurwa = Besensvo Bels Bere sc a, __ Wine: uk 7,2) De Tr 2 a, ; Kalkan \ En fe) Be Qa Porova 1 04 + IN Ge Keane CRY, Grataruca Bi 2 N EN Sr Smiljevad.. 6Ferdiihmvoselo®. g *yanı . " en | \r - N a ST Alodad . Date YV infola Lak Kati Kann fo?” { N), 5 5 7 \ Er R / - In S t N MR \ ’ ? 2 ; an L il, B 7 = N Teizacı, Vrenimar), 4 IN 2 j = ii # ’ [ J ii ce :iorgfepg R \W EN ondilis Trifmgpie dyaı iRnggi Bar! % \ ) P/ 1, %,0bodrick „. o Le} Y <\ sm Era f / Stent. N, ere ja oe 4280 \ 1 vo Aası NMrbnolie 7 Pr} x oje 1510 Y ö Ogarıda > - aros EN N, 3 Ustkalin. } Kor goeoiee RE star N Ti SU Jos: H Slrmimmdh y S-Marı 5 } N une E or Re Eu Tata. Elan Olperiodarer un, 4 hi Ih > N A 7 > Bringe (Brünatı \ Srieg, % aıanı SRicg Konaliste 3 \ 1653 „- na— a Arad y / Salorina € RS 5 = 2 f 7] Brusaneot£ Divo. — = =. &K-Tedovnik .Q \ S SE Asse Ti, RL al n u n. fodonymstlto.. önz *® u WM Mm kastipehl ass ) 128 Syayarsendg. \odernica ag | Föne Ap 1928 Gala, \Nralgprasa \ of Aocen Gradigne N Verteneylio ist Dalacf S N Tisinad Gttanıovaz a SE: 3 Nr ce Ir lanuova | > Vandati,) SlZorenzo 125 Geroldia, ), | area “7 EA ara IZabronigh zu C* S zeidvanM Lithographie u.Druck des kuk. Militärgeogr. Institutes inWien. 3 ud .y ir dfenb re RE be) y San SD N Rn)? 008 X (Iran Frantadi! ji | ‚Aäkıtına Dunmahı & %) RE ir Leski adoli na Schneeber Fr 1196 u, Custehuovl a 1408 Obrus - ' = 1 lisa N, Be re a Su 0 1STANDREA £ Politische Übersicht Königreich Dalmatien Bezirks- hauptmannschaft ölk für die Gerichtsbezirke a ee mit dem 1900 Amtssitze in Benkovac . . . . Benkoyac, Kistanje, Obbrovazzo 38.481 H E N _ E R K L A R U N E \ Budua, Castelnuovo, Cattaro, 7 Risano 37.096 Curzola Curzola, Sabbioncello, Orebid. . 27.352 Imotski Imotski 36.797 Drnis, Knin 51.608 Lesina Cittavecchia, Lesina, Lissa.. . . 23.005 CONVENTIONELLE BEZEICHNUNGEN. Macarsca Macarsca, Vrhgorac 25.588 N = Metkovie 14.160 x> STADT über 100000 & 3 Kirche, Moschee ı Kagusa, Ragusavecchia, Stagno 40.939 ei STADT von 100000 bis 70000 *t r "Moster- z Scardona, Sebenico 51.298 \ \ u Sinj, Vrlika 52.516 °) STADT, MARKT, DORE ” 70000 20000 + Wirthshuus | _— Almissa, Brazza, Spalato, Traü 114.687 o | - 20000 „ 10000 Einmohner vw Jagerhaus ee Arbe, Pago, Zara, Zaravecchia 75.322 , Stadt, Markt, Dorf LU .) 10000 3000 - Heilbad = ©] Stadt Markt Dorf " 3000 „ 2000 ? Gesundbrunnen \ = o| Stadt, Markt, Dorf mit 2000 und weniger x Bergmerk = “ Waler. In derselben Schrit-Grölse sind alle anzen stehenden Objecte: „Rirchen, ne Siaaten- Fe = > Bosnien und Hercegovina. Möster, ec “beschrieben. mann Landes und Promi | ame - a Da Tager- Schrift- Gattung für Stadtr, Ortszeichen und Schrift-Gröfs — bar: mil anem belizse & 4. Stadtbezirke (Städte mit eigenem Statut): u a 2 ana r = re = i =& Sarajevo (Landeshauptstadt)... ... . . 41.543 Einwohner BEIDE] NEBEN CETITENTE ee \ Banjaluka aa ee rare „14.812 a + Kleine permanente Befestigung : Fort, Sperre, Gtadelle, Castell Küsten - —_ Verkhır \schmalspurig | & Mostarı denne See . 17.010 n Baterie etc. SrnkenEiseki une _ 3 mas Irgonometrisch bestmmier | Absolute Höhe # = Kreis Politische Bezirke Einwohner "om Dei derDetailmıfmahme | Höhenpunkt | in Metern iz — = © ® Kreis,-Bezirks,- Sarajevo Sarajevo, Cajnica, Foda, Fojnica © © Y Rogatica, inoka, Vilegrad > 2’ Comitats-Gespanschafts-, Banjaluka Banjaluka, Bosn. GradiSka, Boan. « DeHöhen-Coten. beziehen sich be Trnanqulirungs-Burkten auf den natürlichen Boden, bei Dewassern. auf den. Nullpurikt des Fegels oder =! © Kostajnica, Dervent, Kotor- ; Varoä, Prijedor, Projavor, und be Orten auf die Kirche (Fulspunkt), 316.553 Bihat, Cazin, Klju&, Krupa, | h\ Petrovac, Sanski most . . . - 192.518 SCHRIFT-CROSSE UND - GATTUNG. Dolnja Tuzla .... Deiniz Tuzla, Bjelina, Bröka, radanica, Gradalac, Kladanj CE 7 RK Maglaj, Srebrenica, Vinsenica BLEI ANSEEE Ze MEER Ten Zworuik 361.994 petr, ab Travnik Travnik, Bugojno, Glamod, GEBIET, INSEL, sel. unter 50 Fluss Canal sculer Jajce, Livno, Prozor, Zenica, : ze n Zepöe, Zupanjac 241.250 Ailometer Längen -dusdehnung. Fluss, Canal, Buch wicht scuilter BLZ ostar Mostar, Bilek, Gacko, Konjien derseien Schrit- 6 Gräßching: Na Ljubinje, Nevesinje, Stolac, Cultur über 50 Mi - Gang. (die hingi zen Trebinje 213.158 der Ausdehnung des Objectes ab) sind m | We 1,691.036 Cultur unter 50 ünlfe „Buchten Baier, Kreden nd Zuge yes en kaum 14° 33 Bevölkerung 1900 38.481 Ar 37.096 ebie. . 27.352 .| 36.737 DR 51.608 Ba... 23.005 | 25.588 use 14.160 Stagno 40.939 51.298 u... 52.516 o, Traü 114.687 ‚vecchia 75.322 egovina. genem Statut): . 41.543 Einwohner . 14.812 B . 17.010 5; Fojnica grad... 193.808 ka, Bosn Kotor- rojavor, rail fie 316.553 Krupa, eier 192.513 Bröka, Xladanj, lasenica ee 861.394 lamo&, Zenica, ee 241.250 Konjica, Btolse, Dani 212.158 1,591.036 2. Zeh I +TOREDLA —= ‘2 STADT über 100000 & 3 Aürche, Moschee ©) STADT 100000 bis 70000 1 ı Hlostor besonders michlig und | STADT, MARKT, DORF 70000 « 20000 x Wirthshaus enzeln stehend o ( 20000 „ 10000 Einvohner vw Jägerhaus Stadt, Markt, Dorf 1 . l 10000 . 5000 s Heilbad u] Stadt Markt Dorf 5000 „ 2000 ? Gesundbrunnen .] Stadt, Markt ‚Dorf 2000 und weniger Ei Bergmierk =» Waler. In derselben Schrit-Drölse sind alle anzeln stehenden Objecte.: „Rirchen, um Staalen- n Klöster, etc“ beschrieben Mass © Lager-Festung Schrift Dattung für Stadtr, Ortszeichen und Schrit-Orölse 8 # u Depot-Festung | derEinmohnerzahl entsprechend. ne mitPer:sonen. | mat zwei beleisen + Aleine permanente Belestigung : Fort, Sperre, Ütadelle, Castell Küsten - — Verkehr schmalspurig Balterie etc. Stralse ‚Stralsen-Eiserlbahnen.(Iramooays)) a) Ingonometrisch. bestummier | AbsolugeHöhe Fahrıeg N | ad Dex der Detiailmımahme | Höhenpurkt \ in Metern Sauımmeg ® © Nrais-Denrks,- ——— Damm © ® mn nn. PT * Dellöhrn-Coten. beziehen sich bau Triangulirungs-Bunkten, auf‘ den natirlichen Boden, bei Dewässern. auf den Nullpunkt des Tegels oder auf den Normalmasserstand, bei Fisenbahnen auf die Schienenköpfe und ba Orten auf die Jürche (Fulspunkt GEBIET, INSEL über 50 GEBIET, INSEL, Insel umier 50 Cultur über 50 Cultur unter 50 4 35 Ziv hs # a | BR, a) rOdrd 2 Fo 1 BD Dabrslica / Hu Kae 7 Vai El N mt 41090 FR SC Mogevic UdoN, om Em ZEICHEN-ERKLÄRUNG CONVENTIONELLE BEZEICHNUNGEN. Grenze wunun Landes-und Frovinz- | Eisenbahn mil anem Deleise SCHRIFT-CRÖSSE UND - GATTUNG. MEER Fluss Canal schier Klometer Längen -Ausdehnung Fluss, Canal, bach nicht schaffbar Mit derselben Schrüt- Gattung ‚(dız Grölse hängt von. der dusdehnung des Objectes ab) sind auch. Seen, Golfe ‚Buchten ‚Raien, Rheden und. Sümpfe beschrieben. —Brezn gs ee el Flıs. a .—._ _ — Eisenbahn Iraject 27 E7 Dampfschiffahris-Verkehr Veränderliches Seeufer & Leuchtzhurm RISK Hauptkriegshafen Xx Miriegshaten 6-7 Handelshafen mit ohne en °) Bank ee. Unterseeisches Kabel = Tobaihe | | et om Hauyıges ARGDRA Abazmerg mg Fayıne Spitze, Sletacher, Hach- und Tefsbene Kanugiihad Nebenthal Seitenihal, Taas , Schlucht. Graben Verlag: K. u. k. Hof- und Universitätsbuchhandlung R. Lechner (W. Müller), Wien, Graben 3 Preis 3 K, auf Leinen aufgespannt 4 K 50h. ” ” Er ’ f} ’. a ) LIBRARY FACULTY OF FORESTRY UNIVERSITY OF TORONTO SD Dimitz, Ludwig 217 Die forstlichen . Y8D5 Verhältnisse und j Einrichtungen Bosniens und | Hercegovina x Esresuy RA Fe. | PLEASE DO NOT REMOVE | CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET » UNIVERSITY OF TORONTO LIBRARY 4 ut [13017] u Bun. SUBuE LE. 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