N [er] D © 10 10 N S — (te) N | [4p] — — — — ——— —,— — — — —ů — — — I — — nn Wagener Die Wlaldrente. an 002 2 50 anne HRNERBITY Br TORDNTD ABRARY... Die Waldrente und ihre nachhaltige Erhöhung. Von Guſtav Wagener, Forſtrat i. Penſ. LIBRARY UNIVERSITY OF TORONTO | N Neudamm. SE Verlag von J. Neumann, Verlagsbuchhandlung für Landwirtſchaft, Fiſcherei, Gartenbau, Forſt⸗ und Jagdweſen. SD 319 w34 Seinem langjährigen und treuen Freunde, dem Oberforſtrat Dr. Carl von Jiſchbach im Hinblick auf die Verdienſte desſelben um die Fort— bildung der Jorſtwiſſenſchaft gewidmet vom Derfajler. T- VII. Inhalt. Die Regelung der einträglichſten Waldproduktion nach ihren Zielen und Aufgaben . 1. Allgemeine Grundſätze für die Feſtſtellung der ertragreichſten Wachstumszeiten . 2. Welche Verfahrungsarten haben die Beſitzer nachhaltig bewirt⸗ ſchafteter Waldungen mit jährlicher Rentenlieferung zu wählen, um die einträglichſten Erntezeiten für die vorhandene Wald— beſtockung zu ermitteln? . 3. Welche Ermittelungsarten haben die Beſitzer von Waldparzellen und kleineren Waldungen mit ausſetzendem Betrieb zu wählen, um die einträglichſten Verjüngungszeiten und die Be Verzinſung des Kapitalaufwandes aufzufinden? Andere Methoden der Waldertragsregelung Auswahl der anzubauenden Waldbäume nach ihren Aufgaben . Ermittelung der zuwachsreichſten an während der Erziehung der Hochwaldbeſtände . 7. Wahl der Betriebsart . z O or He Die Nutzholzzucht in den Suter . nad rer geſamtwirtſchaftlichen Leiſtungsfähigkeit . Die Wirtſchaftsziele der Staatsforſtverwaltung. .. . Die Produktionsziele der Bodenreinertrags-Wirtſchaft. Die F der . F Pikſcha fe x Die einträglichſte e 25 Sieber ER Nittet- waldungen und der a > 1. Niederwaldbetrieb 2. Mittelwaldbetrieb cn 3. Femel⸗ oder Plenterbetrieb Fer Die einträglichſte Bewirtſchaftung der 2555 ah kleineren Waldungen im Hochwaldbetriebe mittels aus- ſetzendem Rentenbezug 5 1. Feſtſtellung des Waldvermögens und der Wertproduktion der Waldbeſtände . 5 2. Rentabilitäts⸗ Vergleichung nach dem Gang der laufend jährlichen Verzinſung der Bejtands- mus 5 die an jährliche Wertproduftion . 5 10—15 90 —126 92—96 96—100 9 bu | Die Nutzleiſtungen des geſamten Waldvermögens .. Ermittelung der a len a mittels der welke. — VIII — Ermittelung der Gewinn- und Verluſtbeträge bei Einhaltung verſchiedener Abtriebszeiten nach der laufend jährlichen Ver— zinſung der Beſtandsverkaufswerte verſchiedener Abtriebszeiten nach der Zinſeszinsrechnung einträglichſten Abtriebszeiten Jeſtmeter des erweiterten Starkholzangebots Prozentformel VIII. Die Bemeſſung der . Pl in 7 en Waldungen. Die Entwickelung der Baumkörper im 1 Kronenſchluß Mit welchen Umtriebszeiten erreicht die Holzſorten-Gewinnung in Welche Rundholzſorten Hedden für die grirhhafgberusbenkig auf den Sägewerken erforderlich? Nutzholzverbrauch der inländiſchen Kohlengruben und Zellſtoff— werke erforderlich? Welche Umtriebszeiten ſind für die maximale Nutzholzproduktion 138-146 . Bei welchen Umtriebszeiten kulminiert die jährliche Brennſtoff⸗ 146 150 150-156 erforderlich? Gewinnung? . größeren Beſtänden mit Kronenſchluß allfeitige®ebrauchsfähigfeit? IX. Die Ermittelung der nachhaltig einträglichſten Bewirt— ſchaftung des aa im sn: im allgemeinen. . Bewertung des Waldbodens Bewertung der Holzvorräte . N . Aufitellung von Altersklaſſen— Tabellen. Aufſtellung von örtlichen Wertertragstafeln . Rentabilitäts-Vergleichungen zur Auffindung der einträglichſten . 187-208 Zur Beurteilung der Rentabilitäts-Verhältniſſe des Eichen— E — O 2 Anwendung der Bodenreinertragslehre auf den nachhaltigen ‚„ůͤ „ ͤ „„ „% p il Umtriebszeiten in Fichten-, Kiefern- und Buchenwaldungen hochwaldbetriebes mit Kronenſchluß . Betrieb . X. Die maximale Gewinnung gebrauchsfähiger Nutzholzſort en im Deutſchen Reich nach der Durchführbarkeit und an den geſamtwirtſchaftlichen Nutzleiſtungen jr Kann die Einführung der maximalen Gewinnung 1 fähiger Nutzholzſorten ermöglicht werden, ohne in Deutſchland eine bedenkliche Abwärtsbewegung der Nutzholzpreiſe hervorzurufen Kann der Erlös für die entbehrlich werdenden Altholzbeſtände in der Geſamtwirtſchaft des Deutſchen Reiches mit nachhaltig beſſeren Nutzleiſtungen als durch die geringfügige Durchmeſſer— Verſtärkung der Waldbäume untergebracht werden? . Seite 5 . 100-109 Ermittelung der Gewinn- und Verluſtbeträge bei Einhaltung . 109 —114 Vergleichung der Ergebniſſe Pe Ermittelungsarten der . 114--117 Ermittelung der Herſtellungskoſten und der Berlufibetäge bio . 117—118 . 118—121 . 121—126 . 127—169 Be . 127—131 Welche Rundholzmaſſen und Rundholzſorten werden für den 132-138 156—169 . 170—210 . 173—175 . 175—179 . 180—183 . 183—187 209 . 211—223 212—218 . 219—223 N Seite XI. Die praktiſche Durchführung der einträglichſten Hochwald— wirtſchaft in Fichten-, Kiefern-, ae und Buchen— waldungen : 2 PER 221 271 1. Die Leiſtungsfähigkeit der Betriebs zarten 8. 1 2. Die Bemeſſung der Zeitdauer für den nächſten Rundgang der Jahresnutzungen nach den privatwirtſchaftlichen Aus an punkten „ 2382 235 3. Die einträglichſte Bewirtſchaftung der Fichtenwaldungen 235—247 4. Die einträglichſte Bewirtſchaftung größerer Kiefernwaldungen . 247—260 5. Die einträglichſte Bewirtſchaftung der Eichenhochwaldungen 260—264 6. Die einträglichſte Bewirtſchaftung der Buchenhochwaldungen . 264—271 XII. Die Erziehung der „ und die e der e 3 l . 272—322 Die Triebkräfte der I Waldproduktion . 5 272288 5 Welche Grundſätze für die Erziehung der Hochwaldbeſtände waren bisher maßgebend? . . . 288—292 3. Welche Rückſichten find bei der Erziehung gemiſchter Beſtände wahrzunehmen? . 292 —301 4. Kann die Anregung zu ver gleichenden Unterſuchungen über die leiſtungsfähigſte Kronenſtellung gerechtfertigt werden, und können die Ergebniſſe eine . Swerte 5 5 glich begründen? ; 3 . 301--322 XIII. Die Auswahl der en für die a der Hochwaldungen 8 . 323— 358 1. Die Auswahl der anzubauenden Holzarten nach den Standorts⸗ eigenſchaften, insbeſondere nach der Beſchaffenheit des Mutter— geiteins . . 324— 330 2. Die Leiſtungsfähigkeit der Waldbäume auf den vorherfcenden Waldbodenarten . 30—354 a) Die Eichen . 335—339 b) Die Rotbucden . . 339 — 341 c) Die Lärchen . 312 d) Die Fichten . . 343—348 e) Die Weißtannen . 348—349 f) Die Kiefern . 5 349 —352 g) Die übrigen Holzarten N 352—354 3. Die Form, die Art und die Zeitdauer der Beſtandsbegründung 355—358 XIV. Die Einträglichkeit der Nutzholzproduktion auf ertrags— armen Feldböden } . 359—368 1. Die Auswahl der Holzarten für die sufünftge Waldbeftodung 361—363 2. Die Rentabilität des Fichtenanbaues . 363—366 3. Die Rentabilität des Kiefernanbaues 367-368 XV. Die Streunutzung und ihre Wirkungen auf den se 369—376 Anhang. Wertertragstafeln für größere Fichten-, Kiefern- und Buchenbeſtände mit mittlerem Kronenſchluß 377—382 | Vorwort. Von der nahezu 14000 000 ha großen Waldfläche des Deutſchen Reichs befinden ſich 9 309 484 ha im Privat-, Gemeinde-, Stiftungs- und Genoſſenſchaſts— eigentum. Die Beſitzer, in erſter Reihe die Großgrundbeſitzer, wollen den herr— lichen deutſchen Wald nicht zertrümmern und abſchwenden, ſondern pfleglich und nachhaltig, aber im Einklang mit der einträglichſten Bewirtſchaftung ihres Geſamt— vermögens benutzen. Sie ſind berechtigt, der Forſtwirtſchaft die privat wirt— ſchaftlich einträglichſte Nutzbarmachung des Waldvermögens, deſſen realiſierbarer Wert in größeren Forſtbezirken oft nach Millionen zählt, abzuverlangen und die überzeugende Beweisführung aufzuerlegen, daß die Produktionsziele und Wirtſchaftsverfahren nicht nach forſttechniſchem Gutdünken angeordnet worden ſind, ſondern die befürworteten Nutzungspläne auf umſichtiger und umfaſſender Erforſchung der andauernd erreichbaren Nutzleiſtungen beruhen. Die Privatwaldbeſitzer und die waldbeſitzenden Gemeinden und Körperſchaften ſind befugt, die Beweisführung zu beanſpruchen, daß die realiſierbaren Wald— Vorrats- und Wald⸗-Bodenwerte durch die privatwirtſchaftlich ertragreichſte Holzzucht nachhaltig einträglicher verwertet werden als durch die Einſtellung des Wald— betriebs mit Übertragung der Holzerlöſe in andere Wirtſchaftszweige und außer— forſtliche Benutzung des Waldbodens. In dieſem großen Waldgebiet iſt der Nutznießung auch nicht geſtattet, das Waldvermögen aus zurauben. Angeſichts der unabwendbaren Zunahme der Kohlenfeuerung ſind alle für das Wohlergehen ihrer Nachkommen beſorgten Waldeigen— tümer verpflichtet, dieſen Wirtſchaftsnachfolgern eine Ausgeſtaltung der Waldvorräte mit Alters- und Stammſtärkeklaſſen planmäßig ſicher zu ſtellen, welche mit den Ernteerträgen die maximale Gewinnung der ausnutzungsfähigſten Rundholzſorten für die Nutz— holz verarbeitung im Abſatzgebiet darbieten wird — insbeſondere im Hochwaldbetrieb mit jährlicher Rentenlieferung. Die waldbaulichen Wirtſchafts— pläne haben den Beweis zu erbringen, daß die Erreichung dieſes Produktions— zieles maßgeblich der örtlichen Vorrats-, Standorts- und Abſatzverhältniſſe — XII — vereinbart worden iſt mit der andauernd rentenreichſten Waldbenutzung während der Übergangszeiträume, die den größten Teil des beginnenden Jahrhunderts umfaſſen werden, ohne die Bodenkraft und die günſtigen immateriellen Wirkungen der Waldbeſtockung zu beeinträchtigen. Wir werden darlegen, daß der Holzzucht durch dieſes privatwirtſchaftliche Nutzungsſyſtem eine hervorragende Rangſtellung innerhalb der vaterländiſchen Bodenwirtſchaft verſchafft und gleichzeitig eine reich fließende Quelle für die nachhaltige Befruchtung der nationalen Volkswohlfahrt erſchloſſen werden kann — im Einklang mit dem gesamtwirtjchaftlichen Fundamental-Geſetz: „Erzeugung eines Maximums von Gebrauchswerten mit einem Minimum naturaler Koſten“. In dem genannten großen Waldgebiet iſt die beweisfähige und zielſichere Begründung der Betriebsmaßnahmen nach der privat— wirtſchaftlichen Leiſtungsfähigkeit für das konkrete Waldvermögen ein Gebot der Selbſterhaltung für die Forſtwirtſchaft. Grundlegend für die Normierung der waldbaulichen Produktionsziele aus privatwirtſchaftlichen Geſichtspunkten iſt ſonach die Abwägung der Nutz— leiſtungen, welche die örtlich wählbaren Wirtſchaftsverfahren für das vorhandene Waldvermögen während gleicher Rentenbezugszeiten einbringen. Die bisher unterbliebene Bemeſſung des thatſächlichen, realiſier— baren Wertes des letzteren und der bisherigen durchſchnittlichen Waldreinerträge hat demgemäß vorauszugehen. Wenn in größeren Waldungen mit jährlicher Rentenlieferung die vorhandenen Holzvorräte dürftig und unzureichend ſind für die maximale Gewinnung brauchbarer Nutzholzſorten in der Zukunft, welche das privatwirtſchaftliche Nutzungsſyſtem principiell zu bevorzugen und zu erſtreben hat, ſo wird die Waldertragsregelung zu prüfen haben, ob die Herſtellungskoſten für die Verſtärkung der Holzvorräte eine Erhöhung der bisherigen Waldrente bewirken werden, welche für die gleiche Kapitalanlage in anderen, gleich ſicheren Wirtſchaftszweigen nicht oder wenigſtens nicht zweifellos zu erreichen iſt. In dieſen Fällen find die Endſummen der durch Rentenausfälle aufzubringenden Herſtellungskoſten der erzielbaren Rentenerhöhung gegenüberzuſtellen. Wenn andererſeits in größeren Waldungen mit reichhaltigen Holzvorräten beachtens— werte Beſtandteile des Waldvermögens in den älteren Hochwaldbeſtänden mit Kronenſchluß vorgefunden werden, die für die maximale Nutzholzgewinnung ent— behrlich ſind, ſo werden die waldbaulichen Reinerträge derſelben den Nutzleiſtungen der realiſierbaren Reinerlöſe in anderen Wirtſchaftszweigen gegenüberzuſtellen ſein. Wenn während einer etwa 30- bis 40 jährigen Verlängerung der Wachstumszeiten lediglich eine im Mittel zwei bis drei Finger breite Verſtärkung der Baum-Durchmeſſer bewirkt werden kann, wenn demgemäß der für dieſe minimale Nutzleiſtung erforderliche Kapitalaufwand ca. 1 bis 1½ % durch die erreichbare Rentenerhöhung rentiert, wie in der Regel gefunden werden wird, wenn ferner dieſe unbeträchtliche Zunahme des Körpergehalts der Baumſtämme für die Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet ANFSHT kaum berückſichtigenswert iſt und die Herſtellungskoſten dieſer im Mittel 3 bis 5 cm erreichenden Durchmeſſerverſtärkung, bemeſſen nach den berechtigten Ver— zinſungsforderungen, die Erlöſe weitaus überſteigen, ſo wird das privatwirtſchaft— liche Nutzungsſyſtem das maſſenhafte Angebot dieſer entbehrlichen Stämme (mit über 1,0 fm Körpergehalt anſtatt der 3 bis 5 cm ſchwächeren Nutzholzſtämme) nicht rechtfertigen können. Die Waldertragsregelung wird den unentbehrlichen Starkholzbedarf der Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet zu ermitteln haben und dieſen Prozentſatz des geſamten Nutzholzangebots den Produktionszielen wegen der Verwertbarkeit der zukünftigen Ernteerträge beigeſellen, andererſeits jedoch eine Überproduktion von Kleinnutzholz möglichſt fern zu halten ſuchen. Aber für alle Standorts- und Holzvorrats-Verhältniſſe wird zu ermitteln fein, welche Wachstumszeiten dieſe maximale Gewinnung brauchbarer und marktgängiger Nutz— holzſorten für die örtlich anbaufähigen und dabei ertragreichſten (eventuell brenn— ſtoffreichſten) Holzgattungen in gemiſchten Hochwaldbeſtänden bedingt. Von Stufe zu Stufe der prüfungswerten Normalvorräte wird zu erforſchen ſein, ob den Nutzungs— nachfolgern größere Nutzleiſtungen durch die Belaſſung der erforderlichen Vorratsver— ſtärkung im Walde (bezw. der Herſtellung derſelben) zugebracht werden, oder mittels der gleich ſicheren Kapitalanlage in außerforſtlichen Wirtſchaftszweigen, die für alle Eingriffe in die ererbten Vermögensbeſtandteile Obliegenheit der Nutznießung iſt. Das privatwirtſchaftliche Nutzungsſyſtem, welches wir befürworten, vermeidet ſonach die Bemeſſung der Boden- und Vorratswerte nach den Formeln der Zinſes— zins⸗Rechnung, weil die letztere wandelbare Kapitalbeträge für das Waldvermögen zu Tage fördert, welche praktiſch zumeiſt imaginär bleiben. Eine beweiskräftige Grundlage kann der privatwirtſchaftlichen Waldertragsregelung nur verliehen werden durch die Ermittelung des thatſächlich vorhandenen Waldvermögens nach dem Kapitalwert, welcher bei Einſtellung der Holzzucht mit Übertragung der Erlöſe in andere Wirt— ſchaftszweige und fortgeſetzte außerforſtliche Bodenbenutzung realiſierbar werden würde. Anzuſchließen iſt die Vergleichung der Nutzleiſtungen, welche die örtlich wahlfähigen Wiriſchaftsverfahren und Umtriebszeiten fur dieſes thatſächliche Wald— vermögen einbringen werden. Umfaſſende Rentabilitätsvergleichungen haben für alle örtlich wählbaren Umtriebszeiten die Wertunterſchiede der von den letzteren beanſpruchten, den Wirtſchaftsnachfolgern zu überliefernden Normalvorräte zu bemeſſen und hierauf die durchſchnittlich jährlichen Reinerträge, welche die pro— jektierten Normalvorräte nachhaltig liefern werden, gegenüberzuſtellen und ab— zuwägen. Ergänzend iſt auf Grund ſummariſcher Wirtſchaftspläne zu ermitteln, ob die Verkaufswerte dieſer Vorratsunterſchiede infolge der dermaligen Alters— klaſſengeſtaltung oder ſonſtiger örtlicher Wirtſchaftsbedingungen erheblich abgeändert werden und welche Herſtellungskoſten bei unzureichenden wirklichen Vorräten für dieſelben aufzuwenden ſind. Nach den in der Regel finanziell bedeutungsvollen Rentenunterſchieden werden die Waldeigentümer beurteilen können, ob die — XIV — Belaſſung der fraglichen Vermögensbeſtandteile in den älteren Holzbeſtänden, be— ziehungsweiſe die Einſparung der Vorratsverſtärkungen während des Übergangs— Zeitraumes andauernd nutzbringender für die Wirtſchaftsnachfolger werden wird wie die Zubringung durch gleich ſichere Kapitalanlage in anderen Wirtſchafts— zweigen. Kann die maximale Nutzholzproduktion mittels 70- bis 90jähriger Umtriebszeiten maßgeblich der Standortsgüte und Abſatzlage erſtrebt und die verluſtbringende Verlängerung des nächſten Rundgangs der Abtriebsfällungen vermieden werden, ſo wird die Rentabilitätsbemeſſung für Fichten-, Kiefern und Buchenwaldungen und für die mittelguten Standorte und Ortslagen in der Regel eine durchſchnittliche Verzinſung des realiſierbaren Waldvermögens von 3 ½ bis 4% nachweiſen. Während einer nahezu 40 jährigen, der praktiſchen Verwirklichung der Wald— Reinertrags-Wirtſchaft gewidmeten Thätigkeit hat der Verfaſſer die Überzeugung gewonnen, daß die privatwirtſchaftlich ertragreichſte Waldproduktion, insbeſondere die maximale Gewinnung brauchbarer Nutzholzſorten, welche der zukünftigen Holz— zucht den ſicherſten Ankergrund darbieten wird, durch die genannte, die Wald— eigentümer überzeugende Beweisführung mit der Sicherheit fundamentiert werden wird, welche für dieſen Zweig der Bodenwirtſchaft beanſprucht werden kann. Die aufſteigende und abſteigende Bewegung der Holzpreiſe, welche ſich auf die ſchwächeren und ſtärkeren Holzſorten gleichmäßig erſtreckt, kann die Ergebniſſe dieſer Rentabilitätsvergleichung nicht weſentlich ändern, da die maximale Nutzholz— abgabe erſtrebt wird, und es wird lediglich zu würdigen ſein, ob es wahrſcheinlich iſt, daß in der Zukunft das Wertverhältnis zwiſchen den ſchwächeren und ſtärkeren Holzſorten zu Gunſten der letzteren tiefgreifend umgeſtaltet werden wird. Wird im übrigen dieſe zielbewußte Begründung der Holzzucht (insbeſondere der maximalen Nutzholzproduktion durch die leiſtungsfähigſten, gemiſchte Beſtände bildenden Wald— bäume) auf die umfaſſende und tiefgehende Erforſchung der Wachstums- und Rentabilitätsfaktoren geſtützt und werden nur beträchtliche Ertragsunterſchiede als beweisfähig erachtet, ſo werden die Epigonen anerkennen müſſen, daß die zur Zeit lebenden Forſtwirte beſtrebt waren, ſorgſam und umſichtig ihre Pflicht zu erfüllen. Seit 40 Jahren debattieren die Forſtwirte über die berechtigten waldbaulichen Produktionsziele. Der erbitterte Meinungsſtreit iſt nicht frei geblieben von perſönlicher Herabwürdigung der Wortführer, und es iſt für einen praktiſchen, der Algebra entfremdeten Forſtmann gefährlich, die allſeitig erſehnte Beendigung der formelreichen Ausführungen pro und contra Unternehmergewinn anzubahnen. Aber ohne die Gegenüberſtellung der Streitfragen nach ihrer ſachlichen Bedeutung würde die bezweckte Information der Waldbeſitzer und der betriebsführenden Forſt— wirte lückenhaft geworden ſein. Die Grundſätze der Staatsforſtverwaltung, die man als konſervativ zu rühmen pflegt, waren bisher in den größeren Waldungen außerhalb des Staatsbeſitzes faſt ausnahmslos grundlegend für die planmäßigen SEEN Endziele der Holzzucht, und die Waldbeſitzer werden fragen, ob es nachhaltig nutz— bringend werden wird, andere Wege einzuſchlagen. Wir werden deshalb die Beweisführung nicht umgehen können, daß die Staatsforſt-Verwaltung dem im Mittel 3 bis 5 em breiten Zuwachsring, den die Waldbäume im normalen Kronen— ſchluß von der 70- bis 90 jährigen Wachstumszeit bis zur 100- bis 120 jährigen Wachstumszeit auflagern, eine weitgehende Wertſchätzung widmet und ohne Be— rückſichtigung des Koſtenaufwands und des oben erwähnten Produktionsverluſtes ein möglichſt maſſenhaftes Starkholzangebot den Wirtſchaftsnachfolgern, welche nach Ablauf des kommenden Jahrhunderts bezugsberechtigt werden, zu erhalten beſtrebt iſt. Der Verfaſſer hat gleichzeitig im Intereſſe der Privat-Forſtwirtſchaft für nötig erachtet, die Ergründung der leiſtungsfähigſten waldbaulichen Produktions— ziele in typiſchen Waldgebieten durch die Staatsforſtverwaltung anzuregen, insbeſondere die Bemeſſung der Prozentſätze der geſamten Nutzholzverarbeitung, welche der von der maximalen Nutzholzproduktion zu berückſichtigende Starkholz— verbrauch beanſpruchen wird. Hinblickend auf dieſen Zweck werden wir die Unterſuchung der Verluſtbeträge befürworten, welche die Waldbeſitzer nach den bis jetzt bekannt gewordenen Ertrags-Unterſuchungen auf jeden Feſtmeter der entbehrlichen Starkholzproduktion bei den berechtigten Verzinſungs forderungen aufzuwenden haben, wenn die derzeitigen Preisverhältniſſe fortbeſtehen. Andererſeits wird in den letzten Jahrzehnten die mathematiſche Unfehlbarkeit der Bodenreinertrags-Wirtſchaft vielen Waldbeſitzern und Privatforſtbeamten verkündigt worden ſein. Es war leider in dieſer Schrift die Prüfung der Fragen nicht zu umgehen, ob der Unternehmergewinn, den die Bodenwert-Theorie der zukünftigen Forſtwirtſchaft auch in den mit Holz bewachſenen Waldungen als Leitſtern voranſtellen will, mit richtigen Beträgen beziffert wird, ob dieſer Zinſen— gewinn einem außerforſtlichen Geldgeſchäft entſtammt und erſt nach Ablauf der bekämpften Wachstumszeiten realiſierbar werden wird, indem unſere Nachkommen die Reinerträge der ſogenannten finanziellen Abtriebszeiten in der Zwiſchenzeit nicht antaſten, ſondern mit Zinſen und Zinſeszinſen anhäufen, und ob es gerecht— fertigt iſt, die Verzinſung eines derartigen, ſicherlich problematiſchen „Unternehmer— gewinns“ allen derzeitigen Waldbeſtänden zu belaſten. Es war vor allem zu prüfen, ob die grundlegende, aber die Rentabilität der Forſtwirtſchaft diskreditierende Vorausſetzung dieſer Theorie, daß alle Einnahmen und Ausgaben im nationalen Wirtſchaftsleben unabſehbare, mindeſtens ein halbes Jahrhundert überſteigende Zeiten mit Zinſen und Zinſeszinſen anwachſen, in Deutſchland die Regel bildet oder auf Ausnahmefälle zurückzuführen iſt. In größeren Waldungen mit jährlicher Rentenablieferung kann die Bewirt— ſchaftung nicht auf die Bodenwert⸗Theorie begründet werden, weil die obligatoriſche Verzichtleiſtung der Nutznießer auf den Rentenbezug zu Gunſten der Wirtſchafts— nachfolger nicht angeordnet und die freiwillige Verzichtleiſtung nicht gewährleiſtet EU werden kann. In kleineren Waldungen und Waldparzellen mit ausſetzendem Betrieb kann man auch ohne Befragung der Zinſeszinsformeln den Wendepunkt im Wachstumsgange der verwertbaren Beſtände finden, mit welchem die Wert— produktion aufhört, für den Beſtandsreinerlös einen Zinſenertrag zu liefern, welcher in anderen Wirtſchaftszweigen eingebracht werden kann und der Sicherheit der Kapitalanlage entſpricht. Zur Rechtfertigung der befürworteten maximalen Gewinnung brauchbarer Nutzholzſorten war die ausführliche Darſtellung der bisher bekannt gewordenen Forſchungsergebniſſe über den Zuwachsgang und die Holzſortenbildung der in den deutſchen Hochwaldungen vorherrſchenden Waldbäume und andererſeits die Erörterung des Holzſortenverbrauchs der Sägewerke, Kohlengruben, Zellſtoff— Fabriken ꝛc. erforderlich, und dadurch iſt die Schrift umfangreicher geworden, als dem Verfaſſer wünſchenswert war. Die urſprünglich beabſichtigte Beigabe einer kurzen Darſtellung der praktiſch bewährten Verfahrungsarten auf dem Gebiete des Waldbaus, des Forſtſchutzes, der Forſtbenutzung, der Wald-Ertragsregelung und Waldwertberechnung mußte deshalb unterbleiben. Die Leſer finden eine aus— führliche Wiedergabe des Inhalts dieſer Lehren in den Seite 35 zuerſt genannten Werken. Koburg, Februar 1899. Der Verfaſſer. Erſter Abſchnitt. Die Regelung der einträglichſten Wald⸗Produktion nach ihren Zielen und Aufgaben. Kann die andauernd einträglichſte Nutzbarmachung der deutſchen Waldungen, insbeſondere der nicht zum Staatseigentum gehörigen Waldungen), durch ein überzeugendes Beweisverfahren erfolgſicher begründet werden? Kann glaubwürdig dargelegt werden, daß der Forſtwirtſchaft eine hervorragende Rangſtellung *) Von der Geſamtfläche des Deutſchen Reichs = 54,048 Millionen ha waren 1893 13,957 Millionen ha mit Wald bewachſen. Dieſe Waldfläche verteilt ſich nach dem Beſitzſtand wie folgt: Staatsforſte 4 252 000 ha Stiftungsforſte 0 184000 ha Kronforſte 0389000 „ Genoſſenſchaftsforſte 0 320000 „ Gemeindeforſte 2 180000 „ Privatforſte 6 625 000 „ Sonach entfallen auf den Staats- und Kronbeſitz nur 33 % der geſamten Waldfläche. Im Jahre 1893 wurde die folgende Verteilung der Holz- und Betriebsarten gefunden: Kiefernhochwaldbeſtände .. e Fichten⸗ und Tannen⸗Hochwaldbeſtände F555 Buchen⸗-Hochwald mit . ur 0 Eichenhochwaldungen .. n ien, Aſpfen 0 Gemiſchte Nadelholzwaldungen (in Preußen) % Gemiſchte e 55 e 08 0 Lärchenbeſtände .. % CV, % enn 32 % eald ungen 2,5 % VV 0,3 % Summa 100,0 %, Der Hochwaldbetrieb wird ſonach 88 bis 89 % der geſamten deutſchen Waldfläche umfaſſen. Die Nadelholz-Beſtände erſtrecken ſich zwar nur auf ca. / der deutſchen Waldfläche, werden aber mit erheblich größeren Prozentſätzen bei der Nutzholz— Gewinnung beteiligt ſein. Wagener, Die Waldrente. 1 — 2 — innerhalb der Geſamtwirtſchaft der Grundbeſitzer verſchafft werden kann, indem die Nutzleiſtungen der anbaufähigen Waldbäume und der wählbaren Betriebsarten und Wachstums⸗Zeiten vergleichend gewürdigt und die ertragreichſten Produktions- Richtungen bevorzugt werden? Die Waldertragsregelung, welche privatwirtſchaftliche Rückſichten voran— zuſtellen hat, kann den Wegen nicht überall folgen, welche der Staatsforſt— betrieb bisher eingeſchlagen hat. Aber auch der Ausbau der „Forſtſtatik“, welche die Kapital-Aufwendungen für die wählbaren Forſtwirtſchafts-Verfahren mit den privatwirtſchaftlichen Nutzleiſtungen derſelben vergleichen ſoll, hat kaum begonnen, und wir werden darlegen, daß derſelbe weder theoretiſch unbeſtrittene, noch praktiſch direkt anwendbare Ergebniſſe zu Tage gefördert hat. Wir werden parteilos die Hauptaufgaben der nachhaltig einträglichſten Produktion gebrauchswerter Wald-Erzeugniſſe kurz überblicken, und wir hoffen die Löſung dieſer Aufgaben auf praktiſch erprobte, den Waldbeſitzern verſtändliche Beweisverfahren begründen zu können. I. Allgemeine Grundſätze für die FLeſtſtellung der ertragreichſten Wachstums -Zeiten. 1. Die Waldertrags-Regelung hat ſowohl für die Waldparzellen und kleineren Waldungen mit ausſetzendem Fällungs-Betrieb, als für die großen Privatforſte, Gemeinde- und Körperſchafts-Waldungen mit jährlicher Holzfällung und Rentenlieferung die nachhaltig einträg— lichſte Bewirtſchaftung des Geſamtvermögens der Waldeigentümer als Leit— ſtern voranzuſtellen. Die Forſtwirtſchaft iſt nicht befugt, eine Sonderſtellung im natio— nalen Wirtſchaftsleben zu beanſpruchen, und nicht berechtigt, die Klarſtellung der Nutzleiſtungen dieſes Zweiges der Bodenbebauung zu verweigern. Durch die Maßnahmen, welche die nachhaltig einträglichſte Verwertung der Waldvorräte und des Waldbodens bezwecken, wird die Schönheit des Waldes nicht merkbar beeinträchtigt werden, und völlig unberührt bleiben die günſtigen Wirkungen des Waldes auf die Regenmenge, die Quellenſpeiſung, die Verhütung von Überſchwemmungen, Abrutſchungen und Verſandungen, auf die Friſche und Reinheit der Waldluft u. ſ. w. Die Sicherheit der Kapital-Anlage iſt in den Holzbeſtänden keineswegs eine außergewöhnlich hohe, am allerwenigſten in den Altholzbeſtänden, die durch Windwurf und Inſektenfraß ꝛc. gefährdet werden. Für jede Vermögens-Verwaltung iſt der Kapitalwechſel, wenn für dürftig rentierende Beſtandteile der Stammguts-Subſtanz eine beträchtlich höher rentierende Anlage in anderen Wirtſchaftszweigen in ſichere Ausſicht zu nehmen iſt, nicht nur ge— ſtattet, ſondern geboten. Weitaus überwiegend ſind in Deutſchland die Grund— beſitzer, welche ihre Waldungen nicht zertrümmern und abſchwenden, aber die Beer Waldwirtſchaft mit den erreichbar höchſten Nutzleiſtungen in die haushälteriſche, nachhaltig ertragreichſte Bewirtſchaftung ihres Geſamtbeſitzes einfügen wollen. Die Verringerung des Holzreichtums in den Privatwaldungen, insbeſondere in den Waldungen des Großgrundbeſitzes, welche in der Forſtlitteratur befürchtet wird, läßt ſich nicht dadurch abwenden, daß auf den Zinſen-Ertrag des Wald— vermögens kein Wert gelegt und den Nutznießern eine möglichſt knapp bemeſſene Waldrente zugebilligt wird. Die deutſche Forſtwirtſchaft hat die Aufklärung ihrer Nutzleiſtungen keines— wegs zu fürchten und durch übermäßige Starkholz-Produktion,“) nationalökonomiſche Beweggründe vorſchützend, zu hintertreiben. Die maximale Produktion gebrauchs— fähiger Nutzhölzer, die für die in Deutſchland vorherrſchenden mittelguten Wald— ſtandorte in erſter Linie zu begründen ſein wird, vermag immerhin, wie wir nachweiſen werden, das realiſierbare Waldkapital mit 3½ bis 4% nachhaltig zu verzinſen, und wird auf den guten und ſehr guten Bodenarten eine 4% über— ſteigende Rente einbringen — abgeſehen von der ſtändigen, nur vorübergehend kurze Zeit unterbrochenen Preisſteigerung der Holzvorräte. Wenn die Forſtwirt— ſchaft verluſtbringende Produktions-Richtungen zu vermeiden oder wenigſtens thunlichſt zu beſchränken beſtrebt iſt, ſo wird die aus— giebige Nutzholz-Produktion im Deutſchen Reiche infolge des ſtetig ſteigenden inländiſchen Nutzholz-Verbrauchs und derüberaus günſtigen Lage unſeres Vaterlandes in der unmittelbaren Nachbarſchaft der waldarmen weſteuropäiſchen Länder eine reichlich fließende Quelle für die Befruchtung der vaterländiſchen Volkswohlfahrt erſchließen. Die Regelung der Waldproduktion kann, wie wir ſehen werden, in Einklang gebracht werden mit dem Grundgeſetz für die volks— wirtſchaftliche Entwickelung, indem die maximale Gewinnung ge— brauchswerter und ausnutzungsfähiger Waldprodukte mit dem erreichbaren Minimum des volkswirtſchaftlichen Koſtenaufwandes erzeugt wird. 2. Die Waldbeſitzer ſind berechtigt, der Waldertrags-Regelung Aufſchluß über den realiſierbaren Wert des Waldeigentums und die Nutzleiſtungen des Waldvermögens bei der bisherigen Bewirt— ſchaftungsart abzuverlangen. Die Beweisführung, daß durch die Einſtellung der Holzzucht (durch die Übertragung der Holzvorrats— Erlöſe in andere Wirtſchaftszweige und durch die außerforſtliche Benutzung des Bodens) Rentenausfälle entſtehen wür den, iſt zu er- bringen, bevor die Rentabilitäts-Vergleichung der forſtlichen Wirt— ſchafts verfahren beginnt. *) Zu Starkholz werden in dieſer Schrift die Baumſtämme mit über 1,00 fm Derb- holz⸗Gehalt, zu Mittelholz die Baumſtämme mit 0,51 bis 1,00 fm Derbholz, zu Kleinholz die Stämme und Stangen bis 0,50 fm Derbholz gerechnet werden. Vor— ausgeſetzt wird, daß die Fichten und Weißtannen bei einer Zopfſtärke von 7 em, die Kiefern und Lärchen bei einer Zopfſtärke von 14 cm und die Laubhölzer in orts- üblicher Weiſe abgelängt werden. 1* a Die Waldbenutzung ift bisher im weſentlichen auf die jährliche Entnahme der durchſchnittlich jährlich produzierten Rohſtoffmaſſe beſchränkt worden. Selten werden die Waldbeſitzer den realiſierbaren Wert der Holzvorräte und des Bodens ihres Waldeigentums kennen gelernt haben und die bisherige und die nachhaltig erreichbare Rente des Waldvermögens beurteilen können. Die Unterſchiede in den Kapital-Anlagen, über welche die übliche Forſteinrichtung (Betriebs-Regelung, Forſttaxation 2c.) nach forſttechniſchem Gutachten verfügt, zählen in kleinen Forſt— bezirken nach Hunderttauſenden und in ausgedehnten Waldgebieten nach Millionen.“) 3. Die Waldbeſitzer ſind berechtigt, der Waldertrags-Regelung die Beweisführung aufzuerlegen, daß die befürworteten Produktions— Richtungen und Wirtſchaftsverfahren die nachhaltig einträglichſte Verwertung des Waldvermögens auf den örtlich erreichbaren Höhe— punkt bringen werden. Dieſe Beweisführung bildet für die Forſttechnik, wie wir ſehen werden, kein unlösbares Problem. Jedoch iſt bei den Anforderungen zu beachten, daß in dieſem Zweige der Geſamtwirtſchaft infolge der langen Reifezeit der Waldbäume nur beträchtliche Unterſchiede in den Nutzleiſtungen der Kapitalaufwendungen beweisfähig werden können. 4. Die Nutznießer des Waldvermögens ſind verpflichtet, in erſter Linie die allſeitige Brauchbarkeit und Marktgängigkeit der Ernteerträge nach derzeitigem Ermeſſen zu erforſchen und den Wirtſchaftsnach— folgern ſicherzuſtellen. Erſtrebenswert iſt vor allem die maximale Produktion der dauerhafteſten, tragkräftigſten oder auch der brenn— ſtoffreichſten Waldbäume und die maximale Gewinnung der für die Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet brauchbarſten und ausnutzungs— fähigſten Rundholz-Stärkeklaſſen. Die Unterſuchung, ob die wirkungs— vollſte Abſtufung der letzteren vereinbart werden kann mit der nachhaltig einträglichſten Verwertung der herzuſtellenden Normal— vorräte bildet den Kernpunkt der Waldertragsregelung aus privat— wirtſchaftlichen Geſichtspunkten. *) Die Verteidiger möglichſt langer Umtriebszeiten haben die Unterſchiede in den Holzvorräten, welche in den Nadelholz- und Rotbuchen-Hochwaldungen im Staatsbeſitz bei Einführung der ſogen. Bodenreinertrags-Wirtſchaft entbehrlich werden würden, auf 4¼ Milliarden Mark veranſchlagt. Die bisherige Jahresrente dieſes Kapitalaufwands wurde mit 1,04 % berechnet. Zur Zeit kann, wie wir ſehen werden, dieſe Veranſchlagung nicht in verläſſiger Weiſe kontrolliert werden. Man kann nur vermuten, daß bei der genaueren Bewertung immerhin der Milliarden-Maßſtab anzuwenden ſein wird und die jährliche Verzinſung in der Regel 1 bis 1½% einhalten wird. Wir werden in dieſer Schrift die maximale Gewinnung gebrauchsfähiger Nutzholzſorten befürworten, und wir werden zu fragen haben, welche Nutzleiſtungen der geſamtwirtſchaftlich immerhin beachtens— werte Kapitalaufwand bewirkt, ob die letztere verringert wird, um die Baumkörper etwa zwei bis drei Finger zu verſtärken, bezw. dieſe Verſtärkung für die zweite Hälfte des nächſten Jahrhunderts zu erhalten und den betreffenden Konſumenten reichlich darzubieten. In der Forſtlitteratur iſt allerdings befürchtet worden, daß die eben genannten Milliarden, die in den deutſchen Staatswaldungen entbehrlich werden würden, bei dent 5 — 5. Andererſeits haben die Nutznießer unzweifelhaft berechtigten Anſpruch auf die Waldrente, welche bei Erhaltung des ererbten Waldwertvorrates reſultiert, und die Forſtwirtſchaft iſt nicht befugt, die Rente der Nutznießung im Übergangszeitraum in gutdünkender Weiſe weitergehend zu verringern, als es durch die leiſtungsfähigſte Ausgeſtaltung der vorgefundenen Vorratswerte geboten iſt, ohne die Einträglichkeit dieſer Vorratseinſparung im Hinblick auf die er— tragreichſte Bewirtſchaftung des Geſamtvermögens der Beſitzer glaub— würdig nachzuweiſen. 6. Andererſeits iſt wiederum die Forſtwirtſchaft nicht befugt, den Wechſel der Kapitalanlage für Beſtandteile des Waldvermögens, welche kärglich rentieren, zu hintertreiben. Die Forſtwirte können jedoch dieſe Transferierung nur dann verantworten und befürworten, wenn das dem Forſtbetriebe entzogene, Eingriffen in das ererbte Waldvermögen entſtammende Kapital unverringerte Wiederanlage als Stammguts-Subſtanz mit gleicher Sicherſtellung des nachhaltigen Rentenbezuges wie im Walde findet und eine erhebliche und ſtändige Steigerung der Nutzleiſtungen zweifellos nachweisbar iſt und garantiert erſcheint. Schon ſeit Jahrzehnten hat die Brennſtoff-Produktion im Walde infolge der ſteigenden Verbreitung der Kohlenfeuerung aufgehört, ein waldbauliches Produktionsziel zu bilden. In der Zukunft wird die Forſtwirtſchaft den ſicherſten Ankergrund nur in der ausgiebigen Gewinnung gebrauchsfähiger Bau-, Werk— und Nutzhölzer finden können, entweder durch den Hochwaldbetrieb oder durch die Bewirtſchaftung oberholzreicher Mittelwaldungen. Die Ertragsregelung der nachhaltig bewirtſchafteten Staatswaldungen mit Hochwaldbetrieb ſtellt die normale Altersklaſſenabſtufung für die gutachtlich bemeſſenen Umtriebszeiten als erſtrebenswertes Wirtſchaftsziel den generellen Nutzungsplänen voran, und maßgeblich dieſer Normalvorräte wird die aus den vorhandenen Holzbeſtänden zu beziehende Rohmaſſenfällung berechnet, welche der Kapitalreichtum Deutſchlands nicht mit gleicher Sicherheit wie im Walde unterzu— bringen ſeien. Der Verfaſſer kann dieſe Befürchtung nicht teilen. Allgemein wird zu— geſtanden, daß der unleugbare Niedergang der Zahlungskraft unſerer Landbevölkerung verurſacht wird durch die erdrückende Zinſen-Belaſtung des landwirtſchaftlich benutzten Bodens, und es wird kaum zu beſtreiten ſein, daß die mit über 3% zu verzinſende hypothekariſche Belaſtung den Erlös überſteigen würde, der nach Einführung des befürworteten Wirtſchaftsprincips in den nächſten 25 bis 30 Jahren für die in den Staats- waldungen entbehrlich werdenden Altholz-Beſtände realiſierbar werden würde. Gern und willig würde die Landwirtſchaft ein Kapital auch mit einer 1 bis 1½ 9% über— ſteigenden Zinsforderung hypothekariſch zweifelfrei ſicher ſtellen, und wir werden demgemäß zu unterſuchen haben, ob die unten nach Mittelbeträgen zu beziffernde Durchmeſſer— Verſtärkung die Gebrauchsfähigkeit der Baumſtämme für die Nutzholz-Verarbeitung weſentlich zu verbeſſern vermag. Auch ohnedem wird die pekuniäre Unterſtützung der Starkholz⸗Konſumenten minder gemeinnützige Wirkungen haben und auch für die Forſt— wirtſchaft minder erſprießlich ſein, wie die Erhaltung der Zahlungskraft unſerer Land— bevölkerung. n Nutznießung in der nächſten zehn- oder zwanzigjährigen Wirtſchaftsperiode zuge— billigt wird. Vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus wird, wenn die Ein— ſtellung des Forſtbetriebes als verluſtbringend nachgewieſen worden iſt, in vorderſter Reihe zu unterſuchen ſein, ob die eben erwähnte maximale Nutzholzgewinnung nicht nur vereinbart werden kann mit der ausreichenden Brauchbarkeit der Ernte— erträge für die Nutzholzverarbeitung, ſondern auch mit der zufriedenſtellenden Verzinſung des erforderlichen Produktionsaufwandes. Kann dieſes erwünſchte Wirtſchaftsziel infolge von Trockenheit, Flachgründigkeit des Bodens, überhaupt unzulänglicher Produktionskraft des Standortes nicht verwirklicht werden, iſt vielmehr die Wachstumszeit der Hochwaldbeſtände wegen Beſchaffung des unent— behrlichen Starkholzbedarfs der Nutzholzverarbeitung zu verlängern, ſo hat immerhin die Nutznießung die erforderliche Ausdehnung des nächſten Rundganges der Jahres— fällung unweigerlich zu bewilligen und die hieraus reſultierende Beſchränkung der jährlichen Rente zuzugeſtehen — vorausgeſetzt, daß die derzeitigen Nutznießer für das Wohlergehen ihrer Nachkommen beſorgt ſind und keine unverwertbar bleibende Überproduktion von Klein-Nutzholz für dieſelben erſtreben. Mit Ausnahme ſelten vorkommender, beſonders günſtiger Produktionskräfte und Verwertungsrichtungen (ſehr guter Boden, ausgiebige und ſtändige Nachfrage nach Grubenholz und Zellſtoffholz 2c.) haben demgemäß die Rentabilitäts-Ver— gleichungen für nachhaltig bewirtſchaftete Hochwaldungen den Ausgangspunkt zu finden in der Herſtellung normal abgeſtufter Altersklaſſen für Umtriebszeiten, deren Ernteerträge von Baumſtämmen mit der Körperſtärke gebildet werden, welche für die Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet unentbehrlich iſt. Es iſt nutzlos, eine hohe Kapitalverzinſung für Wachstumszeiten der geſchloſſenen Hochwald— beſtände herauszurechnen, welche vorherrſchend ſtärkere Stangen und ſchwache Baumhölzer liefern, aus denen man weder Bauhölzer noch Fußbodendielen ſchneiden kann — auf die Gefahr hin, daß bei einem unberechenbaren Preisſturz für Kleinnutzholz (infolge Überproduktion bei zunehmender Präponderanz der Kohlenfeuerung) die hypothetiſchen Verzinſungsſätze illuſoriſch werden. Vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus kann den Waldbeſitzern anderer— ſeits keine reichliche Produktion von Starkhölzern, welche für die Nutzholzver— arbeitung im Abſatzgebiet entbehrlich ſind, auferlegt werden, wenn die Rentabilitätsvergleichung ergiebt, daß die Produktionskoſten ſelbſt bei ermäßigten Verzinſungsforderungen weitaus höher ſind als die Erlöſe — und zu dieſem Ergebnis werden wir leider für die Produktion der über 1,0 tm meſſenden Nutzholzſtämme faſt durchgängig gelangen. Die Privatforſtwirtſchaft wird eine derartige, auf forſttechniſches Gutdünken begründete Erweiterung der Starkholz— produktion neidlos dem Staatsforſtbetriebe überlaſſen dürfen. 7. Die Regelung der nachhaltigen Hochwaldwirtſchaft aus privat— wirtſchaftlichen Geſichtspunkten wird ſonach ihre oberſte Aufgabe in der Erforſchung des Wendepunktes im Wachstumsgange der ge— ſchloſſenen Hochwaldungen zu ſuchen haben, mit welcher die Ge— winnung allſeitig brauchbarer Nutzholzſorten beginnt und die Verzinſung der Vorratsverſtärkung durch die Wertproduktion mit „ dem Zinſenertrag ſicherer Kapitalanlagen aufhört. Demgemäß würde die Ermittelung des Ganges der Rohſtoffzunahme in den Hochwald— beſtänden mit Kronenſchluß, ohne Berückſichtigung der für die Ver— ſorgung der Geſellſchaft maßgebenden Gebrauchswerte, offenbar zwecklos bleiben und kann nur die Vorſtufe bilden für die Erforſchung des Entwickelungsganges der Erzeugung von Gebrauchswerten, in erſter Linie von brauchbaren Nutzholzſorten. Für die Bemeſſung des Gebrauchswertes der Holzarten und Rundholzſorten hat vorläufig das nach den Durchſchnittspreiſen in den letzten 10 oder 20 Jahren feſtgeſtellte Preisverhältnis den Maßſtab zu bilden. Dieſe Er— mittelungen ſind zu ergänzen durch die Beurteilung des unentbehr— lichen Starkholzverbrauchs (der Stämme über 10 fm Körpergehalt), welcher der Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet ſtändig zu erhalten iſt. Für dieſe Beurteilung wird die Unterſuchung grundlegend werden, welche Erhöhung des Gebrauchswertes der Nutzholzſtämme die während der fraglichen Verlängerung der Wachstums dauer aufge— lagerten, nach 30 bis 40 Jahren zwei bis drei Finger breiten Zuwachs— ringe bewirken können. Nicht minder beachtenswert wird die Starkholzverarbeitung des Sägebetriebes in waldarmen, dabei aber gewerbe- und induſtriereichen Ländern werden. Während die Holzmaſſe und der Gebrauchswert der dominierenden Wald— bäume in den Hochwaldbeſtänden, die in möglichſt dichtem Kronenſchluß auf— wachſen, in den Jugendperioden reichlich vermehrt wird, ſolange das Aufſtreben zum Licht durch einen lebhaften Höhenwuchs kräftig unterſtützt wird, kann nach dem Eintritt in das Baumholzalter dieſe Wachstums-Energie nicht mehr gleichen Schritt halten mit den ſteigenden Verzinſungs-Anforderungen, welche durch das ſtändig erhöhte Vorratskapital maßgeblich der Sicherheit der Kapitalanlage bedingt werden. Würde die Forſtwirtſchaft die Gewinnung der größten Rohſtof-Quantitäten als Wirtſchaftsziel erachten dürfen, ſo würde nach den zuverläſſigen bisherigen Unter— ſuchungen dieſer Höhepunkt bei Einhaltung der folgenden Umtriebszeiten im großen Durchſchnitt der Standortsklaſſen und Holzarten und in Hochwaldbeſtänden mit möglichſt lückenloſem Kronenſchluß erreicht werden: Standortsklaſſen: I n IV V Kiefern⸗Beſtände durchſchnittlich im Jahr 50 065 70 Fichten⸗ , 7 „„ „ 6 e 90 100 100 Rotbuchen-Hochwald-Beſtände durch— ſchnittlich im Jahr 80 80 SO 80 80 Der Gang der Derbholz-Entwickelung iſt bis jetzt weder für die Eichenhoch— waldungen und die Weißtannenbeſtände noch für die (allerdings ſelten vorkommenden) reinen Beſtände der Lärchen, Eſchen, Ahorne, Erlen mit genügender Zuverläſſigkeit er— forſcht worden. Indeſſen werden ſich erhebliche Abweichungen vorausſichtlich nicht En ergeben, und überdies find die Fichten» und Kiefernwaldungen maßgebend für die Nutzholzgewinnung im Deutſchen Reich. Nach der mittleren Wachstumszeit von 80 Jahren kann die Forſtwirtſchaft in dieſen geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden eine hervorragende körperliche Verſtärkung der Waldbäume nicht erreichen — ſelbſt nicht durch die 40 jährige Verlängerung der Wachstumszeit. Die im 120 jährigen Alter in den Hochwald-Beſtänden mit normalem Kronen- ſchluß vorhandenen Stämme ſind nach den bis jetzt vorliegenden vergleichenden Meſſungen während je zehn Jahren in den Wachstumsperioden vom 80- bis 120 jährigen Alter im Bruſthöhen-Durchmeſſer mit Rinde im großen Durchſchnitt und im Mittel aller Standortsklaſſen wie folgt verſtärkt worden: Fichtenbeſtände Kieſernbeſtände Wie cm | en | em vom 80-90 jährigen Beſtandsalter .. 1,3—1,6 | 12—16 | 17-21 Ba 00 A N 0,9—1,3 1.013. 1 „ 100—110 „ 5 ö e 5555 e eee e h RL = 0,9 | 0,7 7 Die vorſtehenden Angaben, für welche die ſpeciellen Belege im achten Abſchnitt folgen, beziehen ſich auf die Abtriebsſtämme, welche im 120 jährigen Alter den Ernteertrag der Hochwaldbeſtände mit Kronenſchluß bilden. Die Zunahme der unter- und zwiſch henſtändigen Stangen und Stämme, welche den Vornutzungen zufallen, iſt natur— gemäß minder beträchtlich. Die Abnahme der Durchmeſſer aufwärts an den Baumſchäften verringert die oben für Bruſthöhe — 1,3 m über dem Boden — angegebene Verſtärkung der Baum⸗ körper. Dieſe Abnahme beträgt bei Fichten und Kiefern in der Regel 0,7 bis 0,8 em mit jedem Längenmeter, und die noch nicht ermittelte Abnahme der Laubhölzer wird etwas beträchtlicher ſein als bei den Nadelhölzern. Die Zunahme der mittleren Baumhöhe der Abtriebsſtämme beträgt nach den genannten Ermittelungen durchſchnittlich in je zehn Jahren: Fichten 0,70 0,77 m Kiefern 1,08—1,17 m Buchen 1,33—1,35 m Dieſelbe hat bei der Nutzholz-Verarbeitung geringe Bedeutung, da die Hauptmaſſe der Rundhölzer beim Sägebetrieb in kurze Abſchnitte gebracht wird und nur die ſchweren Balkenhölzer größere Längen erfordern. Für Lärchen, Eichen, Eſchen, Ahorne, Ulmen u. ſ. w. liegen dem Verfaſſer zweifels— freie Durchſchnitts-Ergebniſſe größerer Unterſuchungen nicht vor. Dieſe Holzarten haben in reinen Beſtänden eine geringe Verbreitung gefunden und werden im allgemeinen mit den gleichen Umtriebszeiten bewirtſchaftet werden wie die Holzarten, welche den Hauptbeſtand bilden. Die Unterſuchungen in den reinen Weißtannen-Beſtänden ſind noch nicht abgeſchloſſen. Wenn die Waldbeſitzer mittels 30- bis 40 jähriger Verlängerung der Umtriebs— zeiten mit maximaler Nutzholz-Gewinnung die jährliche Nutzholz-Verwertung ver— ringern und nur eine einige Finger breite Verſtärkung der Baum-Durchmeſſer hervorzubringen vermögen, ſo wird die Prüfung, ob die den durchſchnittlich So jährigen Stämmen aufgelagerte, hohlkegelförmige Zuwachsſchicht eine erhebliche Verbeſſerung der Gebrauchsfähigkeit der geſamten Stammmaſſe zu bewirken ver— — == mag, nicht unterlaſſen werden dürfen. Leider find die Unterſuchungen über die qualitativen Eigenſchaften, welche beim älteren und beim jüngeren Holz die Gebrauchsfähigkeit bewirken — über die Dauer, Tragfähigkeit u. ſ. w., auch über die Heizkraft — noch nicht abgeſchloſſen. Aber nach den bisherigen Ergebniſſen iſt nicht anzunehmen, daß der Gebrauchswert von Centimeter zu Centimeter der Bruſthöhenſtärke in einer den Produktionsaufwand lohnenden Weiſe ſteigen wird. In erſter Reihe wird für die Preiserhöhung die Wertſteigerung des Rundholzes beſtimmend werden, welche durch die Erweiterung der Bretterbreite und des Bauholzbeſchlages (auch der Balkenlänge bei großen Spannweiten ꝛc.) verurſacht wird. Nur für einzelne Bretterſorten (im Rheinhandel für die ſog. Holländer— bretter) wirkt die zunehmende Breite preiserhöhend, wenn auch die Verwendung der ſehr ſchmalen Parkettriemen und der meiſt unter 18 em breiten ſog. Hobel— bretter zur Fußbodendielung vorherrſchend geworden iſt. Für die Bauholz— Verwertung wirkt die Verſtärkung des Beſchlags und die Verlängerung zwar faſt durchweg pro Feſtmeter Schnittholzmaſſe preiserhöhend, jedoch nur unerheblich von Centimeter zu Centimeter und von Meter zu Meter fortſchreitend. Wenn man ſachkundige Bautechniker, Leiter größerer Sägewerke, Holzhändler ꝛc. befragt, für welche Verwendungszwecke Starkhölzer mit über 1,0 fm Körpergehalt maſſenhaft verbraucht werden und nicht durch hochkantigen Beſchlag, Verringerung der Spannweiten, Zuſammenfügen ſchmaler Bretter ꝛc. erſetzt werden können, ſo wiſſen dieſelben einen unentbehrlichen Maſſenverbrauch für die betreffenden Starkholzſorten, außer zu Eiſenbahnſchwellen, nicht namhaft zu machen, und es bleibt zweifelhaft, ob im Kronenſchluß die breiten Schnittholzſorten, welche zu Eiſenbahnſchwellen, Treppenſtufen, Gerüſtdielen ꝛc. aus Nadelholz (neuerdings Eiſenbahnſchwellen aus Rotbuchen) verbraucht werden, ſelbſt bei Einhaltung 120 jähriger Umtriebszeiten mit ausſchlaggebenden Maſſen erzeugt werden können, oder ob für die Erziehung des Schwellenholzes und des ſonſtigen Starkholzes die Kronenfreiheit wie im Eichenhochwalde und im Oberholze des Mittelwaldes zu wählen iſt und zureichend werden wird. Die Sachverſtändigen behaupten, daß die Verwendung der eiſernen Träger, der ſchmalen Hobelbretter u. ſ. w. ſtetig zunehme, daß ein Starkholzangebot, welches das bisherige reichliche Angebot der über 1,0 fm meſſenden Stämme weſentlich verringere, etwa von 60 bis 70% der geſamten Nutzholz-Gewinnung auf 20 bis 30% der letzteren, ausreichend ſein werde und die bisherige, bei reichlichem Starkholz-Angebot entſtandene Preisbildung dem Gebrauchswert der Stämme mit über 1,0 fm und über 30 cm Durchmeſſer nicht mehr entſprechend, ſondern für dieſe Stammklaſſen zu ermäßigen ſei. Vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus wird man leider als Regel konſtatieren müſſen, daß die Holzvorratsbeſtandteile, welche das 70- bis 90 jährige Alter überſchreiten, eine Verzinſung der realiſierbaren Beſtandsverkaufswerte von 1 bis 1½ % ſelten erlangen werden und daß die Waldbeſitzer, welche die bei der maximalen Nutzholzgewinnung erzielbare Verzinſung von 3½ bis 4% fordern, für jeden Feſtmeter der erweiterten Starkholzgewinnung erhebliche Zinſenverluſte erleiden, weil die Herſtellungskoſten weitaus höher zu beziffern ſind wie die Erlöſe. In Forſtbezirken, in denen die Altholzbeſtände beträchtliche Teile der ee Vorratswerte umfaſſen, ſinkt begreiflicherweiſe die geſamte Waldrente unter den Zinſenertrag ſicherer Kapitalanlagen. In abſehbarer Zukunft iſt eine einſeitige Steigerung der Starkholzpreiſe durchaus unwahrſcheinlich, und es iſt fraglich, ob die in der Forſtlitteratur verlautete Hoffnung auf alsbaldiges Sinken der hypothekariſchen Zinſenerträge im kommenden Jahrhundert verwirklicht werden wird. Die Produktionsziele der Waldwirtſchaft wird man für die Waldungen außerhalb des Staatseigentums (9,3 Millionen Hektar, 66% der geſamten deutſchen Waldungen) in der Regel zuverläſſiger normieren können, indem die Holzſortenabſtufung der Nutzholzverarbeitung in den Ländern mit vorgeſchrittener gewerblicher und induſtrieller Thätigkeit erforſcht wird. Für die Nadelholz— waldungen werden die Produktionsergebniſſe in den Staatswaldungen des Königreichs Sachſen möglicherweiſe als muſtergiltig erachtet werden. In den vorherrſchend von Fichtenbeſtänden gebildeten Staatswaldungen dieſes induſtrie- und gewerbereichen Landes werden nachweisbar ſeit einem halben Jahrhundert 71- bis 80 jährige Umtriebszeiten planmäßig eingehalten, und gleichzeitig hat ſich ein blühender Sägebetrieb ohne nennenswerte Starkholzeinfuhr entwickelt, die Nach— frage nach Starkholz iſt nicht geſtiegen, und die Forſtrente pro Hektar iſt uner— reichbar geblieben für die Staatsforſtbehörden in den größeren deutſchen Ländern mit ähnlicher Bodengüte. Es iſt, wie man ſieht, unverkennbar, daß die Beurteilung des Gebrauchswertes der eben bezifferten Durchmeſſer-Verſtärkung ein Erfordernis für die beweisfähige Begründung der wählbaren, waldbaulichen Produktions- richtungen werden wird. 8. Die in der Forſtlitteratur befürwortete, gutdünkende Annahme eines ermäßigten, ſogenannten wald freundlichen Zinsfußes zu Gunſten der Umtriebsverlängerung iſt weder notwendig noch berechtigt. Die Lieferung des unentbehrlichen Starkholzbedarfs der Nutzholz— verarbeitung iſt eine Exiſtenzbedingung für die nachhaltige Waldwirtſchaft, die bei allen Zinsforderungen unabweisbar iſt. Die Sicherheit der Kapitalanlage iſt insbeſondere für die von Windbruch und Inſektenfraß bedrohten Altholzbeſtände keineswegs hervorragend. Die Hoffnung auf eine zukünftige, einſeitige Preis— ſteigerung der Starkhölzer iſt, wie geſagt, an ſich problematiſch und im Hinblick auf die ſtetig ſteigende Starkholzeinfuhr für abſehbare Zeiten doppelt fragwürdig, kann ebenſo getäuſcht werden wie die frühere Hoffnung auf ſteigende Brennholz— und Eich enrinden-Preiſe. II. Welche Verfahrungsarten haben die Befiker nachhaltig bewirtſchafteter Waldungen mit jährlicher Nentenlieferung zu wählen, um die einträglichſten Erntezeiten für die vorhandene Waldbeſtockung zu ermitteln? A. Für Nadelholz- und Rotbuchen-Hochwaldungen. 1. Vorbedingung iſt die Bewertung des vorhandenen Wald— eigentums nach den realiſierbaren Vorrats- und Bodenwerten. Fe > Fe Dieſelbe iſt auf Holzmaſſenaufnahmen, Probeholzfällungen und Wert— berechnungen nach den bisherigen 10- oder 20 jährigen Durchſchnittspreiſen der Holzarten und Rundholzſorten (nach Abzug der Gewinnungskoſten) zu begründen und nach Werteinheiten (à 10, 100 oder 1000 Mark bisheriger Decenniumserlös) auszudrücken. Mit den gleichen Wertfaktoren find die Fällungsergebniſſe im nächſten Jahrzehnt dem nach denſelben Werteinheiten bemeſſenen Etat gegenüber— zuſtellen und zu bilanzieren. Die Vergleichung der geſchätzten und der gefällten Rohholzmaſſe widerſtreitet den geſamtwirtſchaftlichen Aufgaben der Waldproduktion, kann leicht hinſichtlich der Werterträge trügeriſch werden und hat keinen er— kennbaren Zweck. 2. Anzuſchließen iſt die Erforſchung des Ganges der Produktion von Gebrauchswerten in den Hochwaldbeſtänden mit mittlerem Kronen— ſchluß für die vorherrſchenden Holzgattungen und Wachstumsklaſſen. Für die örtlich geeignete Abſtufung der Derbholz-Vorräte im S0 jährigen Alter ſind auf Grund der Holzmaſſen-Ermittelung und mit Benutzung zuverläſſiger, allgemeiner Unterſuchungs-Ergebniſſe über den Verlauf der Rohſtoffzunahme örtliche Derbholz-Ertragstafeln aufzuſtellen. Hierauf iſt die Entwickelung der Rundholz— Stärkeklaſſen zu erforſchen, und mit Anwendung der Wertfaktoren der Gang der Wertproduktion ſowohl nach Haubarkeits-Erträgen als für die Vornutzungen zu verzeichnen. 3. Nach dieſen örtlichen Wertertragstafeln werden die Wert— erträge der vorfindlichen Beſtockungsgruppen und Altersklaſſen, deren Wertvorräte in Altersklaſſen-Tabellen überſichtlich verzeichnet werden, für die Einhaltung der örtlich wohlwürdigen Umtriebs— zeiten, beginnend mit der Gebrauchsfähigkeit der Ernteerträge, be— rechnet und in generellen Wirtſchaftsplänen etwa für die 70“, 80>, 120 jährigen Umtriebszeiten und die 10- oder 20 jährigen Wirt— ſchaftsperioden derſelben ſummariſch nachgewieſen. Das gefällte Probeholz (Draudt'ſches Verfahren) wird für die 70- bis 120 jährigen Beſtände auf benachbarten Sägewerken zu den im Abſatzbezirk ver— brauchten Bretter⸗, Baus und Werkholzſorten, getrennt nach Holzarten, Alters— und Standortsklaſſen, verarbeitet. Es iſt nicht nur die- Abſtufung der Rundholz— Stärkeklaſſen mit zunehmendem Alter der Hochwaldbeſtände wiſſenswert, ſondern vor allem die Steigerung des Gebrauchswertes durch den je 10 jährigen Zuwachs— ring zu beurteilen. 4. Die generellen Wirtſchaftspläne haben, falls die vorhandenen Holzvorräte die für Nutzholz-Zwecke erforderliche Brauchbarkeit der Ernteerträge nicht vollſtändig beſitzen und eine Vermehrung derſelben prüfungswert erſcheint, mit den Umtriebszeiten zu beginnen, welche der Erhaltung der wirklichen Vorräte entſprechen, damit die Zahl der Werteinheiten bemeſſen werden kann, zu deren Verbrauch die Nutznießung berechtigt iſt. 5. In den anzuſchließen den Rentabilitäts-Vergleichungen für die prüfungswerten Umtriebs zeiten ſind, falls die Rentabilität einer Vorratsverſtärkung zu prüfen iſt, die Herſtellungskoſten derſelben zu ermitteln und den Nutzleiſtungen gegenüberzuſtellen. Nachdem den aus den Abtriebserträgen zu gewinnenden Werteinheiten die Wert— einheiten der Vornutzungs-Erträge in den betreffenden Perioden hinzugefügt und die Anbau- und Betriebskoſten abgezogen worden ſind, hat die Waldertrags-Regelung die Herſtellungskoſten für die Verſtärkung der vorhandenen Vorräte zu ermitteln und nach Wert— einheiten auszudrücken. Dieſe Herſtellungskoſten ſind für die Rentabilitäts-Vergleichung maßgebend — nicht die vorherrſchend hypothetiſchen Vorrats- und Bodenwerte, welche mittels der Zinſes— Zinsrechnung gefunden werden und einen ſogenannten Unternehmer— Gewinn einſchließen, der einem in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts zu unternehmenden Geldgeſchäft entſtammt.“) Aus den Altersklaſſen-Tabellen und den generellen Wirtſchaftsplänen kann man ermitteln, welche Umtriebszeiten und Normalvorräte annähernd gleiche Werteinheiten beanſpruchen werden, als den jetzigen wirklichen Vorräten der betreffenden Forſtbezirke entſprechen und bei Nutzung der durchſchnittlich jähr— lichen Wertproduktion den Nachkommen überliefert werden würden. Die hier— nach bemeſſene Wertproduktion bildet den Ausgangspunkt der Rentabilitäts— Vergleichung. Zunächſt iſt zu prüfen, ob die Rundholzſorten der Ernteerträge die erforderliche Brauchbarkeit für Nutzholzzwecke haben. Im verneinenden Falle iſt zwar, wie geſagt, die Ergänzung der Wertvorräte Obliegenheit der Nutznießer, jedoch ſind die Waldbeſitzer zu informieren über den entſtehenden Rentenausfall. Die Verſtärkung der Baumſchäfte kann auch, wie wir ſehen werden, durch recht— zeitige Umlichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme, etwa im 35- bis 45 jährigen Alter, bewirkt werden, und es iſt ſehr fraglich, ob die Vorratsverſtärkung ohne Lockerung des Kronenſchluſſes als einträglich gerechtfertigt werden kann. Keinenfalls iſt der Forſtwirtſchaft geſtattet, eine Erhöhung der Umtriebszeiten diktatoriſch und beweislos anzuordnen. Zweitens iſt zu prüfen, ob die genannte Wertproduktion und Umtriebszeit die maximale Gewinnung brauchbarer Nutzholz— ſorten feſtſtellt und welche Beſchränkung der Waldrente erforderlich wird, um die letztere dem Wirtſchaftsnachfolger zu verſchaffen. Die Waldertrags-Regelung hat gleichzeitig die Waldbeſitzer zu informieren über die Feſtmeterzahl der Mehr— gewinnung von Starkhölzern, welche durch die Herbeiführung der maximalen Nutzholzgewinnung erreichbar werden wird, damit dieſelben beurteilen können, ob die Kapitalanlage im Walde die Nutzleiſtungen überſteigt, die in anderen Wirt— ſchaftszweigen den Nachkommen zugeführt werden können. Über alle dieſe Fragen kann die Rentabilitäts-Vergleichung auf Grund der generellen Wirtſchaftspläne mit der in der Waldwirtſchaft erreichbaren Zuver— läſſigkeit Auskunft erteilen. Wenn die von den Waldbeſitzern zu treffende Ent— ſcheidung über die maßgebenden Zinsſätze und die Zinſenberechnungsart ausſtändig iſt und eine Verſtärkung der vorhandenen Wertvorräte nach ihren finanziellen *) Siehe unten ad IV und vierten Abſchnitt. Nutzleiſtungen zu unterſuchen iſt, jo hat die Waldertragsregelung offenbar die Waldbeſitzer zu informieren über den erforderlichen Koſtenaufwand und die Rente des letzteren, die in Ausſicht geſtellt werden kann. Wenn beiſpielsweiſe der dermalige Wertvorrat einer 1000 ha großen Fichten— waldung auf 1130 Werteinheiten à 1000 Mk. feſtgeſtellt worden iſt und die Berechnung der normalen Wertvorräte für die verſchiedenen Umtriebszeiten ergiebt, daß die 60 jährige normale Altersſtufenfolge einen Wert von 1128 Werteinheiten à 1000 Mk. erfordert, ſo iſt zunächſt zu prüfen, ob bei Herſtellung dieſes 60 jährigen Vorrats nicht nur das unentbehrliche Starkholz für die Nutzholz-Verarbeitung im Abſatzgebiet geliefert wird, ſondern auch eine Überproduktion der Stangen und ſchwachen Stämme bis 0,5 fm (etwa infolge ausreichender Verwertung zu Zellſtoffholz, Grubenholz ꝛc.) ausgeſchloſſen iſt. Ergiebt die Unterſuchung, daß die Verwertung des Kleinholzanfalls — etwa mit 50 bis 600% des geſamten Nutzholzanfalls — bedenklich wird, während die Einhaltung der 80 jährigen Umtriebszeit eine genügende Ausbeute von Sägeholz ꝛc. erwarten läßt, ſo ſind die generellen Wirtſchaftspläne über die Herſtellungskoſten und die Nutzleiſtung der 80 jährigen Normalvorräte zu befragen. Geſetzt den Fall, daß die durchſchnittlich jährlichen Reinerträge des 60 jährigen Normalvorrats auf 63,7 Werteinheiten, des S0 jährigen Normalvorrats auf 82,0 Werteinheiten (& 1000 Mk.) in den generellen Ertragsberechnungen feſtgeſtellt werden, ſonach die erreichbare Rentenerhöhung nach dem derzeitigen Preisverhältnis dem durchſchnittlich jährlichen Reinertrag von 18300 Mk. nahe kommen würde, ſo iſt klar, daß der Koſtenaufwand 610000 Mk. nicht weſentlich über— ſteigen darf, wenn die Rente 30% erreichen ſoll. Soll der Rentenausfall gleichmäßig auf die nächſten 80 Jahre verteilt und die normale Altersabſtufung der 80 jährigen Umtriebszeit direkt hergeſtellt werden, beanſprucht ferner der Waldbeſitzer Zinſen und Zinſeszinſen für die Rentenausfälle mit 3%, jo iſt weiter klar, daß die jährlichen 610000 = 98 ME. — 9 Wertei i 321.363 1898 Mk 1,9 Werteinheiten (von 63,7 Werteinheiten) nicht erheblich überſteigen dürfen, wenn die dreiprozentige Kapitalverzinſung erreicht werden ſoll. Über die entſtehenden Rentenausfälle giebt die Vergleichung der generellen Wirtſchaftspläne für die 60 jährige und die S0 jährige Um— triebszeit Auskunft. Es wird hierauf die Rentabilitäts Vergleichung für die Voraus- ſetzung, daß die Rentenausfälle oder die Zinſen derſelben jährlich verbraucht werden, für die Zinsſätze von 21/,0/,, für andere Arten des Überganges mit Abkürzung der Zeit und vorteilhafterer Ausſtattung der periodiſchen Werterträge ꝛc. vorzunehmen und zu würdigen ſein. Eutſcheidend iſt ſelbſtverſtändlich für die Entſchließungen der Waldbeſitzer, die Klarſtellung der erhöhten Starkholzgewinnung (nach Feſtmeterzahlen), welche aus den betreffenden Koſtenaufwendungen ſchließlich reſultieren wird. 6. Wenn im umgekehrten Falle die Bewertung der vorhandenen Holzvorräte eine beträchtlich größere Zahl von Werteinheiten ergiebt, als im normalen Waldzuſtand für die maximale Gewinnung gebrauchs— fähiger Nutzhölzer erforderlich werden, ſo ſind die realiſierbaren Ver— kaufswerte für die Unterſchiede zwiſchen den konkreten Vorräten und den Normal- vorräten für die letzteren in erſter Linie zu ermitteln, und es ſind die Nutzleiſtungen zu bemeſſen, welche den betreffenden Vorratsbeſtand— teilen bei Belaſſung der erreichbaren Reinerlöſe im Walde zufallen würden. In dieſen Fällen, in denen Vorrats-Reduktionen zu prüfen ſind, führt die bisher befürwortete Berechnung der Vorratswerte nach den admaſſierten Zinſen und Zinſeszinſen der maximalen Boden-Erwartungswerte wiederum zu Rentenausfälle nach der Zinſeszins-Rechnung I unzutreffenden und unbrauchbaren Ziffern, weil hierbei vorauszuſetzen iſt, daß Idealvorräte für Umtriebszeiten mit maximalen Boden-Erwartungswerten vor— handen ſind, die nirgends exiſtieren. Die einträglichſten Verwertungsarten des vorhandenen Waldvermögens werden in anderer Weiſe zu ermitteln ſein. Mit den Umtriebszeiten, welche die reichlichſte Gewinnung brauchbarer Nutz— holzſorten bewirken, werden die generellen Wirtſchaftspläne und die hierauf geſtützten Rentabilitäts-Vergleichungen am zweckmäßigſten beginnen können. Grundlegend für den Fortgang der letzteren iſt die Prüfung, ob eine Erweiterung der Starkholz— Lieferung und eine Verringerung des Klein-Nutzholz-Angebots örtlich erforderlich iſt oder ſofort von den Waldbeſitzern als eine von vornherein verfehlte und verluſtreiche privatwirtſchaftliche Spekulation erkannt werden wird. Es iſt demgemäß klarzuſtellen ob es nutzbringender werden wird, den Nachkommen die derzeitigen, beiſpielsweiſe 110 jährigen Wertvorräte ungeſchmälert zu erhalten und die Altersklaſſen regelrecht auszugeſtalten, oder ob es nachhaltig nutzbringender werden wird, die Umtriebszeiten mit der genannten reichlichſten Gewinnung brauchbarer Holzſorten, an Stelle der 110 jährigen Umtriebszeit die 80 jährige Umtriebszeit oder die 100 jährige, 90 jährige Umtriebszeit einzurichten (oder auch auf ſehr gutem Boden Normalvorräte für die 70 jährige, ſelbſt bei reichlichem Kleinnutzholzabſatz für die 60 jährige Umtriebszeit planmäßig herzuſtellen), während die reſultierenden Mehr-Erträge, ſoweit die— ſelben Eingriffen in die Stammgutsſubſtanz entſtammen, zur Tilgung kündbarer, Stammgutsſchulden, zu Waldankäufen, hypothekariſch ſicheren Kapitalausleihungen, zum Zweck der Anſammlung eines Waldreſervefonds, überhaupt für andere Ver— wertungsarten des Geſamteigentums unverkürzt zu verwenden ſind. Für dieſe Ent— ſcheidung iſt die Unterſuchung grundlegend, ob den Nachkommen der Starkholz— bedarf, welcher für die Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet unentbehrlich iſt, geliefert und eine Überproduktion der Stangen und Stämme bis 0,5 km Körper— gehalt vermieden werden wird oder Bedenken in dieſen Richtungen beſtehen bleiben. Die Jahres- und Periodenrenten, welche bei Erhaltung nnd regelrechter Aus— geſtaltung der vorfindlichen Wertvorräte für die zugehörigen Umtriebszeiten reſultieren würden, ſind aus den generellen Wirtſchaftsplänen ebenſo zu erſehen wie die Jahres- und Periodenrenten bei Abkürzung der letzteren. Die Wahl des Zinsfußes und der Zinſenberechnungsart iſt Obliegenheit der Waldbeſitzer, und die Motive für die Entſcheidung hat die Waldertragsregelung durch Renta— bilitätsvergleichungen für verſchiedene Zinsſätze klarzuſtellen — nicht nur für die meiſtens maßgebende Vorausſetzung, daß die Nutznießung zum jährlichen Rentenverbrauch der nachhaltig und ſicher angelegten Stammgutsbeſtandteile be— rechtigt iſt und Zinſen- und Zinſeszinsanſammlungen nicht entſtehen können, ſondern auch für die Vorausſetzung, daß die Nutznießung bei Fortbezug der bis— herigen Waldrente auf die Jahreszinſen der fraglichen Kapitalanlage verzichtet und dieſelben mit dem Kapitel zu Gunſten der Nachkommen angeſammelt werden. Zu dieſem Zweck ſind überall dem nach Werteinheiten bemeſſenen Kapitalaufwand die nach gleichem Maßſtab bemeſſenen Renten und Nutzleiſtungen für gleiche (gewöhnlich 100- oder 120jährige) Zeiträume der Zukunft gegenüberzuſtellen, die Gewinn- und Verluſtbeträge nach Prozentſätzen nachzuweiſen und über— zeugend darzulegen, daß hinreichende Deckung für die nach Beendigung des erſt— maligen Nutzungsrundgangs eintretenden Ausfälle an Waldrente gewährleiſtet worden iſt — entweder durch einen anzuſammelnden Waldreſervefonds oder durch ſonſtige höher rentierende und gleich ſichere Eigentumserweiterung. Das Ver— gleichungsverfahren wird kaum der in den ſpäteren Abſchnitten folgenden Er— läuterungen bedürfen. 7. Ergeben die genannten Rentabilitätsvergleichungen, daß die in den vorhandenen Vorräten gefundenen Werteinheiten den Normal— vorräten, welche örtlich die maximale Gewinnung gebrauchsfähiger Nutzholzſorten gewährleiſten, vollſtändig oder annähernd entſprechen, ſo wird ſich die Waldertragsregelung im weſentlichen auf die Er— mittelung der nützlichſten Abtriebsreihenfolge (cf. ad 8) und die Unter- ſuchung der zuwachsreichſten Beſtandserziehung (ek. Abſchnitt XII) zu beſchränken haben. 8. In dieſen generellen Wirtſchaftsplänen wird die Reihenfolge der Verjüngung innerhalb der benutzbaren Beſtände nach dem Wert— zuwachs gleicher Werteinheiten in den Beſtandsvorräten bemeſſen, und die Beſtände mit der dürftigſten Wertproduktion werden zuerſt für die Verjüngung deſigniert. B. Eichen⸗Hochwaldungen. Die Eichen⸗Hochwaldungen ſind mit Rückſicht auf die freie Kronenentwickelung zu erziehen. Die maximale Nutzholzgewinnung wird in der Regel eine ſekundäre Bedeutung erlangen, nur bei vorherrſchendem Abſatz von Eichengrubenholz zuläſſig werden. Für die langſam wüchſigen Eichen werden maßgeblich der Standortsgüte 120 bis 160 jährige Umtriebszeiten (mit Lichtung und Anbau von Bodenſchutzholz etwa im 50⸗- bis 60 jährigen Alter) zu befürworten ſein. III. Welche Ermittelungsarten haben die Beſitzer von Waldparzellen und kleineren Waldungen mit ausſetzendem Betrieb zu wählen, um die einträglichſten Verfüngungszeiten und die reichlichſte Verzinſung des Kapitalaufwandes aufzufinden? 1. Die Anordnung der einträglichſten Bewirtſchaftung findet bei Einhaltung des ausſetzenden Betriebs (mit kumulativer Ablieferung des jährlich produzierten Wertzuwachſes der Geſamtflächen) ihren Schwerpunkt in der Beweisführung, daß die Wachstumsdauer in ſämtlichen Beſtänden nicht weiter erſtreckt wird, als die jährliche Wertproduktion den landesüblichen Zinſenertrag ſicherer Kapital— ee anlagen einbringt. Der Letztere iſt für die realiſierbaren Reinerlöſe der verwertbaren Beſtände nach Abzug der während der Erntezeit zu verausgabenden Anbaukoſten zu berechnen. Die verfrühte Verjüngung würde bei der hervor— ragenden Waldverzinſung der meiſtens geringen Erlöſe im jugendlichen Alter der Hochwaldbeſtände eine finanzielle Mißwirtſchaft begründen. Geſtattet die Bodengüte den Anbau von Feldfrüchten, Futtergewächſen ꝛc., und überſteigt die landwirtſchaftliche Bodenrente den Wert der Holznachzucht, ſo iſt außerdem der Rückerſatz der landwirtſchaftlichen Reinerträge den fortwachſenden Holzbeſtänden zu belaſten. Auch auf abſolutem Waldboden kann der Rückerſatz des waldbaulichen Nachzuchtwertes, welcher durch die ſofortige Verjüngung erzielt werden würde, der ferneren Wertproduktion der abtriebsreifen Beſtände belaſtet werden. Dieſe Belaſtung iſt jedoch nicht mit Sicherheit zu bemeſſen und praktiſch unerheblich für die Feſtſtellung der einträglichſten Abtriebszeiten der vorhandenen, benutzbaren Beſtände. 2. Die Bewertung des vorhandenen Waldvermögens, die Er— mittelung des Entwickelungsganges der Holzmaſſen- und Gebrauchs— wertproduktion ꝛc. hat die gleichen Verfahrungsarten einzuhalten wie in den größeren Waldungen mit jährlicher Rentenlieferung. (Durch— meſſermeſſung, Probeholzfällung, Berechnung der Rundholzſorten nach den 10- oder 20 jährigen Durchſchnittspreiſen, Verzeichnung der Ergebniſſe nach den Standorts— klaſſen und Altersſtufen der Beſtände mit mittlerem Kronenſchluß.) Die Aus— führung wird im neunten Abſchnitt näher erläutert werden. 3. Die Bemeſſung der Zins forderungen und die Entſcheidung, ob einfache Zinſen oder Zinſeszinſen den nächſten, zumeiſt 5jährigen oder 10jährigen Wachstumsperioden zu belaſten find, iſt im aus- ſetzenden, wie im jährlichen Betrieb Obliegenheit der Waldbeſitzer. Die Rentabilitätsvergleichung wird jedoch in der Regel ergeben, daß die Berechnung mit Zinſeszinſen eine praktiſch unerhebliche, ſelten drei bis vier Jahre überſteigende Vorrückung des Einzeljahres der einträglichſten Abtriebszeit, welches durch die Vergleichung der laufend jährlichen Wertproduktion mit den laufend jährlichen Ver— zinſungsverpflichtungen gefunden worden iſt, motivieren würde, falls eine mathematiſch genaue Bemeſſung der Rentabilitätsfaktoren ermöglicht werden könnte. Zudem wird dieſe Vergleichung der Produktionsleiſtungen mit den Verzinſungsverpflichtungen zumeiſt ergeben, daß bis etwa zum 80. Wachstumsjahr die Zinſen-⸗Ausfälle ſelbſt bei dem Zinsſatz von 3½ % praktiſch unerheblich bleiben und erſt im ſpäteren Baumholzalter ausſchlaggebend werden.“) 4. Wird bewieſen, daß die benutzbaren Hochwaldbeſtände bis zum genannten Alter die landesübliche Verzinſung ſicherer Kapitalan— lagen für die realiſierbaren Waldwerte vollſtändig oder nahezu voll— ſtändig einbringen, ſo iſt es zweifellos, daß die geſamten Beſtandteile *) ef. Abſchnitt VII. rr en des Waldeigentums eine genügende Rentenbildung admaſſieren, weil die realiſierbaren Beſtands⸗ und Bodenwerte durch die Wertproduftion in den jüngeren Beſtänden reichlicher verzinſt werden wie in den älteren Beſtänden. 5. Sind mehrere Beſtände verwertbar, ſo wird die Reihenfolge der Verjüngung wie oben ad II ermittelt. 6. Für die Beurteilung der Rentabilität der geſamten, der Holz— zucht gewidmeten Bodenflächen und des realiſierbaren Wertes der Holzbeſtockung ſind die Zinſen-Sollbeträge des konkreten, bei Ein— ſtellung des Waldbetriebs liquid werdenden Kapitalaufwands mit den planmäßigen Reinerträgen der einträglichſten Wirtſchaftsver— fahren zu bilanzieren. 7. Zur Rentabilitäts⸗Bemeſſung der dringend zu befürwortenden Begründung der Nutzholzzucht auf ertragsarmen Feldflächen iſt der meiſtens unbeträchtliche Ausfall an landwirtſchaftlichen Reinerträgen des Geſamt— beſitzes den waldbaulichen Vornutzungs- und Hauptnutzungserträgen gegenüber— zuſtellen und dadurch der Reinertrag zu bemeſſen, den die Holzzucht admaſſieren und in ſpäter Zeit abliefern wird.?) Die örtlich anbauwürdigſten Holzgattungen ſind nach Maßgabe der Standortsbeſchaffenheit und durch ſorgſame Abwägung der gegenſeitigen Wertproduktion auszuwählen.“) IV. Andere Methoden der Waldertrags-Regelung. 1. Die Wirtſchaftsſyſteme der Staatsforſtverwaltung und die hierauf geſtützten Wirtſchafts-Pläne können für die Begründung der ein— träglichſten Bewirtſchaftung des Waldeigentums, welches nicht zum Staatsbeſitz gehört, nicht befürwortet werden. Der ſtaatliche Forſt— betrieb beſchränkt ſich im weſentlichen auf die Entnahme der von den vorhandenen Waldbeſtänden durchſchnittlich jährlich produzierten Rohſtoffmaſſe und die möglichſt gleiche Verteilung des vorhandenen und des zuwachſenden Rohſtoffs auf die Wirt— ſchaftsperioden der nach forſttechniſchem Gutdünken feſtgeſetzten Umtriebszeiten, und oft wird auch nur die Gleichſtellung der periodiſchen Nutzungsflächen für aus- reichend erachtet. Die für die Bedarfsbefriedigung der Bevölkerung maßgebenden Gebrauchswerte der Holzarten und Holzſorten werden nicht bemeſſen und nicht beachtet. Es iſt jedoch bei dieſer Art der Ertragsregelung die Gefahr nicht aus— geſchloſſen, daß bei beträchtlichen Wertunterſchieden der vorhandenen Holzbeſtände die Wertvorräte des Waldes ausgeraubt werden, obgleich der Maſſenetat auf dem Papier aufrecht erhalten wird. Die Ermittelung des Waldvermögens nach dem derzeitigen Werte und nach der leiſtungsfähigſten Ausgeſtaltung der Waldvorräte iſt von den Staatsbehörden bisher ebenſo abgelehnt worden, wie die Vergleichung *) cf. Abſchnitt XIV. *) Siehe unter ad V. und XIII. Abſchnitt Wagener, Die Waldrente. 2 ana der wählbaren Wirtſchaftsverfahren nach ihren geſamt- und privatökonomiſchen Nutzleiſtungen für das konkrete Waldvermögen. Die oben bezifferte Durchmeſſer— verſtärkung zu Gunſten der Starkholzkonſumenten wurde prüfungslos als gemein— nütziger und erſprießlicher für die Forſtwirtſchaft erachtet als die Gewinnung maximaler Nutzholzerträge. Dieſe Ablehnung war gegenüber den Beſtrebungen der Bodenreinertragspartei nicht völlig unberechtigt, aber die Wirtſchaftsziele der Staatsforſtverwaltung ſind unvereinbar mit der Verwirklichung des geſamtwirtſchaftlichen Grundgeſetzes: Erzielung eines Maximums von Gebrauchswerten mit einem Minimum naturaler Koſten.“) 2. Die algebraiſche Begründung der bisher üblichen Wirtſchafts— Syſteme durch die ſogenannte Waldrenten-Theorie iſt auf unſtatthafte Ausgangspunkte geſtützt worden, und es iſt keine Ausſicht vor— handen, daß dieſelbe eine beweisfähige Begründung erlangen wird, ſolange die Zinſeszinsrechnung grundſätzlich beibehalten wird. Geht dieſe Methode von gleichen Bodenwerten aus, ſo führt die Zinſeszins— rechnung unabweisbar zu den bekämpften Ergebniſſen der Bodenrenten-Theorie. Wird die einträglichſte Bewirtſchaftung eines vorhandenen Vorrates nach den Formeln der Zinſes-Zinsrechnung geregelt, ſo findet die Diskontierung der Renten den Gipfelpunkt der Jetztwerte bei Umtriebszeiten, welche die von der Boden— teinertragspartei befürworteten Umtriebszeiten kaum erreichen. “) 3. Die hervorragend verdienſtvolle Begründung der Boden— reinertrags-Theorie hat nach ihrer wiſſenſchaftlichen Tragweite einen un vergänglichen Wert. „Das wirtſchaftliche Gewiſſen unſerer Forſtleute iſt angeregt und geſchärft worden,“ ſagt der National-Okonom Helfferich ſehr richtig. In der That iſt die Aufklärung des bisher dunklen Gebietes, welches die Daſeins— zwecke und die Leiſtungskraft des waldbaulichen Zweiges der Geſamtwirtſchaft verſchleierte, angebahnt worden. Aber leider iſt die konſequente Ver— wirklichung der zumeiſt hypothetiſchen Schlußfolgerungen der Lehre vom Unternehmer-Gewinn mittels Steigerung der Boden-Erwartungs— werte nicht nur praktiſch unthunlich und würde den herrlichen deutſchen Wald der Entwertung nahe rücken; es ſind auch die Ausgangspunkte der Beweisführung nicht völlig einwandsfrei. Wir wollen an dieſer Stelle die gewichtigſten Bedenken, deren ausführliche Begründung im vierten Abſchnitt nachfolgen wird, kurz überblicken. a) Die Grund-Annahme, daß alle Einnahmen und alle Ausgaben — nicht lediglich die Erübrigungen — der Waldbeſitzer mit Zinſen und Zinſeszinſen ebenſo viele Jahrzehnte fortwachjen und mit den Endſummen den Nachkommen überliefert werden, wie die Waldbäume zu ihrer Reife gebrauchen, bildet keineswegs die Regel, ſondern eine ſeltene Ausnahme im nationalen Wirtſchaftsleben. Der maßgebende Boden-Wertgewinn, d. h. der Zinſengewinn bei einem (ſpäter zu erörternden) Geldgeſchäft, wird zumeiſt fiktiv bleiben. *) cf. Abſchnitt III. **) ef. Abſchnitt V. 9. b) Für den ausſetzenden Betrieb ijt die Ermittelung der nach den Zinſes— zinsfaktoren einträglichſten Abtriebszeit für die auf den holzleeren Waldflächen anzubauenden Hochwaldbeſtände, welche den Ausgangspunkt der genannten Theorie bildet, verfrüht und entbehrlich. Es genügt, wenn die ertragsreichſten Holzarten ermittelt und angebaut werden. Die Ermittelung der „finanziellen“ Abtriebszeit, welche erſt von den Nutznießern in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts nach Maßgabe der zukünftigen Rentabilitäts-Faktoren zu vollziehen ſein wird, wird als maßgebend und zutreffend nicht erachtet werden können. c) In den jährlich benutzten Forſtrevieren erſtreben die Nutznießer in der Regel die nachhaltig erreichbare Steigerung der jährlich eingehenden Renten- und nur in ſeltenen Fällen wird der als unabweisbar unterſtellte Zinſenzuſchlag zum Kapital zur Anſammlung von Zinſeszinſen praktiſch verwirklicht werden. Werden Beſtandteile der vorhandenen Vorräte entbehrlich, ſo ſind dieſelben mit nachhaltiger Erhöhung der Jahresrenten wieder anzulegen. Die Jahresrenten des geſamten Stammvermögens können nur in Ausnahmefällen dem Revenuenbezug der Nutz nießung verweigert und Teile derſelben durch Zinſenzuſchlag zum Kapital an— geſammelt werden. d) Die allgemeine Giltigkeit des grundlegenden Princips iſt lediglich wegen der Konkordanz der algebraiſchen Ausdrücke behauptet worden. Die konſequente Durchführung würde bei dem Wachstumsgange der Hochwaldbeſtände die Stangen— hölzer und ſchwachen Brennholz-Beſtände vorherrſchend im deutſchen Walde verbreiten. Die ausgiebige Nutzholzproduktion, die bisher erſtrebt wurde und auch zukünftig als ſicherſte Grundlage der Waldproduktion unentbehrlich iſt, würde als privatwirtſchaftlich nicht leiſtungsfähig diskreditiert werden. e) Es iſt längſt bekannt, daß die Wertproduktion der Baumhölzer den ein— ſchlägigen Endwerten der Zinſeszinsformeln für 3 oder 3 ½ „% p. a. nur etwa bis zum 60: bis 70 jährigen Alter zu folgen vermag. Der Zinſengewinn, der aus dieſen Formeln gegenüber der genannten Wertproduktion nach der 60-bis 70 jährigen Wachstumszeit reſultiert, bildet nicht nur die Quelle des für die Wahl der Abtriebszeit maß— gebenden „Unternehmer-Gewinns“ der Bodenreinertrags-Theorie, der Jetztwert des Zinſengewinns bei dieſem problematiſchen Geldgeſchäft unſerer Nachkommen wird auch der Holzzucht als ſofort realiſierbares Kapital mit Zinſen und Zinſeszinſen belaſtet. Bei Ausſchluß der Holzzucht würden für den durchgängig vorherrſchenden abſoluten Waldboden keine nennenswerten Reinerträge durch Viehweide, Streu— nutzung ꝛc. eingehen. Größere Bodenrenten werden auch durch die bisher eingehaltenen Staatswald-Umtriebszeiten admaſſiert und die Zinſen und Zinſes— zinſen mit 3 und 3½ 9% abgeliefert, wenn der Boden gut iſt und die Betriebs— koſten mäßig ſind. Nun berechnet die Bodenreinertrags-Theorie, indem der Zinſengewinn des genannten Geldgeſchäftes auf die Gegenwart diskontiert wird, Gewinnſummen für die Bodenverwertung mittels der Produktion von Stangen— hölzern und ſchwachen Baumhölzern, welche in ausgedehnten Waldgebieten nach Millionen zählen. Es würde ohne Zweifel freudig zu begrüßen ſein, wenn derartige Produktions-Richtungen im deutſchen Walde gefahrlos und erfolgſicher eingehalten werden könnten. Da wir aber in Deutſchland keine tropiſche Vegetation 25 sa —u— haben und die maximale Gewinnung brauchbarer Nutzhölzer Wachstumszeiten bedingt, welche 60 bis 70 Jahre überſteigen, da außerdem die Einhaltung dieſes Wirtſchaftszieles weitaus größere finanzielle Nutzleiſtungen hat wie alle außer— forſtlichen Boden-Benutzungsarten, ſo iſt es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, die Nutzholzproduktion als eine Verluſtwirtſchaft zu qualifizieren, wenn der genannte weitere Zinſen- oder Unternehmergewinn nicht realiſierbar werden ſollte. Es iſt zudem im hohen Grade fragwürdig, ob das genannte Geldgeſchäft von unſeren Nachkommen in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts unter- nommen und konſequent durchgeführt werden wird. Die Vermutung, daß mit Annahme der Bodenreinertrags-Wirtſchaft die Erlöſe für die im 60- bis 70jährigen Alter abgehauenen Beſtände von den Nutznießern den Revenuenkaſſen zugeführt werden dürfen, würde unzutreffend ſein. Bei einer Abkürzung der Wachstumszeit (z. B. von 100 auf 60 Jahre) kann der berechnete Bodenwertgewinn nur dann hervorgebracht werden, wenn die Hochwaldbeſtände nach kürzerer (hier 60 jähriger) Wachstumszeit abgehauen, aber die Erlöſe nicht angetaſtet, ſondern mit Zuſchlag der Zinſen und Zinſes— zinſen zum Kapital ebenſo lange admaſſiert werden, wie die längere, früher eingehaltene oder aus anderen Gründen zur Vergleichung gebrachte Wachstumszeit angedauert haben würde (ſonach im genannten Beiſpiel vom 60. bis 100. Jahre). Dieſe Vorausſetzung wird nicht nur für größere Waldungen mit jährlicher Renten— entnahme, ſondern auch für kleinere Waldungen mit ausſetzendem Betrieb vielen Waldbeſitzern gewagt erſcheinen. f) Wenn die Betriebskoſten und die Anbaukoſten den Ausgaben der Staats— forſtverwaltung nahe kommen und im großen Durchſchnitt ſelbſt die höchſten erntekoſtenfreien Erträge der deutſchen Staatswaldungen erzielt werden, ſo werden die Erträge von den Endwerten der Koſtenaufwendungen (bei Annahme eines der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechenden Zinsfußes) überſtiegen. Der Boden— wert wird negativ; die Holzzucht würde, um eine Verluſtwirtſchaft zu vermeiden, einzuſtellen ſein. Dagegen werden in den deutſchen Staatswaldungen jährlich Millionen nach Abzug der Ernte-, Anbau- und Betriebskoſten erübrigt, weil die poſtulierte Vergütung der Bodenwertzinſen und Zinſeszinſen an die Nutznießer der Vergangenheit nicht ſtattfindet. g) Nach den bisherigen Formeln der Bodenreinertrags-Theorie werden unzutreffende Rentabilitätsunterſchiede für alle im ausſetzenden Betriebe bewirt— ſchafteten Waldungen berechnet, deren Beſtockung das 60- bis 70 jährige Alter überſchritten hat. Will man den Unternehmergewinn nach der Bodenverwertung ausdrücken, ſo ſind für die mit älterem Baumholz bewachſenen Waldungen die genannten Formeln abzuändern, wie wir im vierten Abſchnitt darlegen werden. h) Die Rentabilitätsvergleichungen der Bodenreinertrags— Theorie ſind für die Ertragsregelung von Waldungen, welche jährlich benutzt werden, ſelten verwendbar. Allerdings iſt von den Interpreten der genannten Theorie nachgewieſen worden, daß eine ideale Beſtands-Altersſtufenfolge für die ſogenannte finanzielle Umtriebszeit, deren Ernteerträge den Zinſen des maximalen Bodenerwartungs— 5 2 wertes gleichſtehen, Jahr für Jahr dieſe Zinſen den Waldbeſitzern abzuliefern vermag. Aber derartige ideale Altersklaſſen-Bildungen exiſtieren ſelbſt dann nicht, wenn die Holzvorräte in größeren, jährlich benutzten Waldungen nur bis zum 60- bis 70 jährigen Alter vorhanden find, und dieſelben werden vorausſichtlich bei der zukünftig maßgebenden Nutzholzwirtſchaft niemals lebensfähig werden. i) Die Ermittelung der Unterſchiede im Bodenwert und die hierauf geſtützte Ermittelung der Beſtandserwartungswerte und der Beſtandskoſtenwerte wird nach— weisbar, wie geſagt, für alle Hochwaldbeſtände illuſoriſch, welche das 60- bis 70 jährige Alter überſchritten haben. Die Formelergebniſſe ſind ſonach weder für die Bewertung des Waldeigentums, noch für die Bemeſſung der effektiven Gewinn— und Verluſtbeträge, welche mit den wählbaren Wirtſchaftsverfahren verbunden ſind, brauchbar. Zudem iſt unerfindlich, aus welchen Gründen der bei dem eben genannten Geldgeſchäft erreichbare Zinſengewinn lediglich für die nach 60 bis 70 Jahren abzuhauenden, zur Zeit noch nicht angebauten Hochwaldbeſtände ermittelt worden iſt und nicht für die jetzt erntereifen Waldbeſtände. Wenn lediglich die für die jetzt holzleeren Waldflächen durch die wählbaren Abtriebszeiten zu erreichenden Zinſengewinnbeträge durch eine fragmentariſche Anwendung der Zinſeszins— rechnung ermittelt werden, ſo werden ſelten die in der Regel dimunitiven Beträge der jährlichen Rentenerhöhung praktiſch beachtenswert werden. Die Waldbeſitzer werden meiſtens finden, daß die Schwankungen in den Holzpreiſen erheblicher find. k) Durch die ſog. Weiſer-Prozentformeln, welche die laufende Wertproduktion mit der laufenden Verzinſung der Beſtandsverkaufswerte und des Produktions— aufwands vergleichen, kann lediglich die Erkenntnis erneuert werden, daß die Wertproduktion nach dem Beſtandsalter mit maximalem Bodenerwartungswert die Zinſenerträge nicht mehr auszugleichen vermag, welche nach den Zinſeszins— formeln und für den gleichen Zinsfuß gefunden werden. Man kann die rentabelſte Reihenfolge der Verjüngung für die abtriebsfähigen Beſtände und für verſchiedene Zinsforderungen, aber nicht die maßgebenden Beträge der Zinſenverluſte und deren Schwankungen beurteilen. Sobald die jährlichen Nutzungsflächen ungleich große Wertvorräte haben, iſt die direkte Bemeſſung der Gewinn- und Verluſt— beträge zu bevorzugen. V. Die Auswahl der anzubauenden Waldbäume nach ihren Aufgaben. Seit vielen Jahrzehnten hat, wie ſchon oben bemerkt wurde, die Gewinnung von Brennholz aufgehört, ein beachtenswertes Wirtſchaftsziel zu bilden. In den Steinkohlen⸗ und Braunkohlenlagern, welche wir, unterſtützt durch die Entwickelung der Verkehrsverhältniſſe, namentlich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausbeuten, wird die Wärmemenge, die untergegangene Wälder von rieſenhaften Farnkräutern, Bärlapp⸗ und palmenartigen Gewächſen einſtmals den Sonnen— — 22 — ſtrahlen entnommen haben, in konzentrierter Faſſung dargeboten. Bevor die kürzeſte Waldumtriebszeit abgelaufen und die jetzige Brennholz-Nachzucht hiebsreif geworden iſt, wird die Produktion des Heizſtoffes innerhalb des voluminöſen Holzes die Segel ſtreichen müſſen gegenüber der übermächtigen Konkurrenz der billigen Kohle. Schon jetzt beruht die Beibehaltung der Holzfeuerung in den Landesteilen, welche von Eiſenbahnen durchzogen werden, vielfach auf den Vorurteilen und den Ge— wohnheiten der Landbevölkerung und dem Feſthalten an veralteten Heizungsein— richtungen. Nur bei einem ſehr niederen Stande der Holzpreiſe wird ſich im nächſten Jahrhundert der Brennholzverbrauch im Wettbewerb mit dem Kohlen— brand, der durch vortreffliche Ofen- und Herdkonſtruktionen unterſtützt wird, ein beſcheidenes Plätzchen erhalten können — abgeſehen von der Gasfeuerung, welche bei der Entwickelung der elektriſchen Beleuchtung ſtetig zunehmen wird. Die Forſtwirtſchaft hat ſchon ſeit Jahrzehnten einen beſſeren Ankergrund aufgeſucht. Kein Forſtmann beſtreitet, daß die beſtehenden Brennholzwaldungen, die Buchenhochwaldungen und die ſonſtigen Laubholzwaldungen mit geringen Nutzholz— erträgen, die oberholzarmen Mittelwaldungen, die Niederwaldungen ꝛc. bei der Verjüngung umzuwandeln ſind in gemiſchte Hochwaldbeſtände, in denen die brauch— barſten Nutzhölzer vorherrſchend den Ertrag zu liefern haben. Die Brennholz— produktion wird in der Zukunft hauptſächlich beſchränkt bleiben auf die letzten Ertragsklaſſen der Kiefernbeſtände — auf den trockenen dürftigen Boden, welcher in Nord- und Oſtdeutſchland auf größeren Waldflächen gefunden wird, ſtrichweiſe Süd⸗ und Weſtdeutſchland durchzieht und außerdem auf den parzellierten Wald— beſitz, welcher mit landwirtſchaftlichen Betrieben des Kleingrundbeſitzes verbunden häufig angetroffen wird. Es läßt ſich zwar nicht beurteilen, wie weit in den pfleglich behandelten Kiefernwaldungen, die namentlich öſtlich der Elbe einen kümmerlichen Nutzholzertrag bis jetzt geliefert haben, die ausgiebige Nutzholz— Verwertung durchführbar werden wird. Dieſelbe würde erweitert werden, wenn die Zurückdrängung der dermaligen Nutzholzeinfuhr in das Deutſche Reich auf die Durchfuhrwege zur Oſtſee und nach den Weſtländern Europas ermöglicht werden könnte. Es iſt auch mit Sicherheit vorauszuſagen, daß die Grubenholz— verwertung bei der ſtetig zunehmenden Kohlenförderung (namentlich nach Ausbau des ſogenannten Mittellandkanals) in Waldgebiete eindringen wird, welche das jetzige Bezugsgebiet der Kohlengruben oſtwärts begrenzen. Allein in dem großen oſtelbiſchen Kieferngebiet wird immerhin noch lange Zeit die Brennholzverwertung in denjenigen Waldgebieten, welche abſeits von den Waſſerſtraßen liegen, beſtehen bleiben müſſen. Und vor allem wird die Brennholzgewinnung in den bäuerlichen Privatwaldungen noch lange fortdauern. Die Privatwaldungen unter 10 ha Größe, welche mit Gutswirtſchaften verbunden ſind, haben 1883 die beachtens— werte Fläche von 1680653 ha im Deutſchen Reiche umfaßt. Der deutſche Bauer, der ſich bekanntlich ſchwer vom Hergebrachten trennt, iſt namentlich in Gegenden mit unzureichendem Strohertrag und ſtarker Viehzucht gewöhnt, aus ſeinem kleinen Waldbeſitz in erſter Linie Waldſtreu zu benutzen, während der kümmerliche Holzwuchs, vielfach als Ausſchlagwald benutzt, zur Ofen- und Herdfeuerung verwendet wird. 1 In den verbleibenden Waldgebieten des Deutſchen Reiches, deren Flächengröße immerhin auf 6 bis 8 Millionen Hektar geſchätzt werden kann, finden die ertrag— reichſten und gebrauchsfähigſten Nutzholzbäume günſtige Wachstumsverhältniſſe — nicht nur im Gebiete des gutwüchſigen Nadelwaldes, ſondern auch im bisherigen Laubholzgebiet. Im Verlaufe unſerer Unterſuchungen wird kein Zweifel darüber beſtehen bleiben, daß die Nutzholzgewinnung vordringen darf in das Geſamtgebiet des deutſchen Waldes, bis ungünſtige Standortsverhältniſſe Halt gebieten. Eine Überproduktion von Nutzholz iſt nicht zu befürchten — angeſichts des beträchtlichen und nach kurzen Unterbrechungen ſtetig vorwärts ſchreitenden inländiſchen Nutzholz— verbrauchs und im Hinblick auf die unmittelbare Nachbarſchaft der waldarmen Weſtländer Europas, die enorme Nutzholzmaſſen ſchon jetzt verbrauchen, während die induſtrielle und gewerbliche Thätigkeit andauernd erweitert wird. Bei der Verjüngung der beſtehenden Hochwaldungen werden die Waldbeſitzer, welche die ertragreichſte Waldbeſtockung ihren Nachkommen überliefern wollen, die anbaufähigen Holzarten einer gründlichen Muſterung hinſichtlich des Wertertrags, zu deſſen nachhaltiger Produktion dieſe wählbaren Holzgattungen nach Lage und Boden befähigt ſind, zu unterwerfen haben. Bisher war die Fortpflanzung der heimiſch gewordenen Holzarten durch natürliche Verjüngung oder durch Saat und Pflanzung ohne weitere Unterſuchung der genannten Leiſtungsfähigkeit vorherrſchend in Übung. Den Forſtwirten haben bisher die erforderlichen Anhaltspunkte gemangelt für die Bemeſſung und Vergleichung der Werterzeugung, zu welcher die Waldbaumgattungen befähigt ſind. Wir haben keinen unmittelbaren Gradmeſſer für die Produktionsthätigkeit des Waldbodens. Wir wiſſen nicht einmal genau, welchen quantitativen Jahres- zuwachs die Eiche, die Fichte, die Kiefer, die Weißtanne im großen Durchſchnitt auf einem Boden hervorbringt, auf dem geſchloſſene Buchenbeſtände einen jährlichen Haubarkeits⸗Durchſchnittszuwachs von 3, 4, 5... . fm Derbholz pro Hektar haben. Zudem iſt die Derbholzproduktion nicht maßgebend. Vielmehr tritt der Gebrauchswert der rohen Holzmaſſe als weiterer Produktionsfaktor hinzu. Die Unterſuchungen über die Nutzholzgüte der Holzarten und Holzſorten, über die Dauer, Tragkraft, Feſtigkeit u. ſ. w. haben bis jetzt keine abſchließenden Ergebniſſe geliefert, die man als Richtpunkte für die Anbauwürdigkeit der Holz— arten verwerten kann. Aber dieſe Lücke läßt ſich ergänzen, und ſie wird ergänzt werden. Inzwiſchen kaun man als vorläufigen Maßſtab für die Wertertrags— leiſtungen die örtliche Derbholzproduktion der Fichten, Eichen, Kiefern, Rotbuchen u. ſ. w. ſchätzungsweiſe beſtimmen und mit den örtlichen Verkaufspreiſen verviel— fältigen. In einem ſpäteren Abſchnitt werden wir annähernd genau zu bemeſſen ſuchen, zu welchen Wertertragsleiſtungen unſere deutſchen Waldbäume befähigt ſind — die Eiche, die man als die Königin des Waldes ſeit alten Zeiten beſonders verehrt, die Rotbuche, welche von den Forſtwirten hochgeſchätzt, die Mutter des Waldes genannt wird und in der That in mütterlicher Weiſe den Waldboden dicht mit Laub bedeckt, friſch und humusreich erhält, die Fichte, dieſe im geſelligen Leben der Waldbäume gewaltthätige, aber für die holzverarbeitende Induſtrie und die holzverarbeitenden Gewerbe bedeutungsvolle Holzart, die ge— nügſame Kiefer, welche den trockenen Sandboden im Flachland ertragsfähig geſtaltet und bei günſtigen Standortsverhältniſſen zu prächtigen Nutzholzbeſtänden emporwächſt, die Lärche, welche im Alpenlande ihre Heimat hat, die Weißtanne, welche im Schwarzwald, im Frankenwalde und in den Vogeſen beachtenswerte Verbreitung gefunden hat, endlich die Fremdlinge im deutſchen Walde, die bei uns mit der Winterkälte zu kämpfen haben. Wir werden die Leiſtungen der Waldbäume, die nach der Standortsbeſchaffenheit und der Höhenlage überaus verſchieden ſind, zu überblicken haben, und wir werden finden, daß neben der Eiche, die durch ihre Holzqualität hervorragt, vor allem die Nadelhölzer den Vorrang verdienen, und wiederum die Fichte, ſowohl hin— ſichtlich der Rohſtoffproduktion als wegen des Gebrauchswertes des Rohſtoffes auf den friſchen und kräftigen Bodenarten, auf denen die Fichte gedeiht, den anderen Nadelhölzern voraneilt, wenn auch die Lärche auf Standorten, auf denen dieſer Gebirgsbaum Fortkommen findet, der Fichte den Rang ſtreitig macht. Wir werden ferner zu unterſuchen haben, ob die Erziehung der Waldbeſtände in ſogenannten reinen Beſtänden, im weſentlichen gebildet von ein und derſelben Holzart, die bisher zumeiſt üblich war, zu erſetzen iſt durch die Vermiſchung von Holzgattungen, die ſich in ihren Wachstumsleiſtungen gegenſeitig ergänzen. Die gemiſchten Beſtände haben beachtenswerte waldbauliche Vorzüge. Die lichtbedürftigen Holzarten laſſen ſich nur im Zuſammenleben mit jchatten- ertragenden Holzarten dauernd erhalten. Unter den lockeren Baumkronen der lichtbedürftigen Holzarten wird der Boden erwärmt, die Feuchtigkeit verflüchtigt und die Bildung des Humusgehalts geſtört. Durch die Vereinigung mannigfacher Holzgattungen wird die individuelle Entwickelung der Waldbäume gefördert, wenn die erſtere nach Höhenwuchs und Lichtbedürfnis richtig bemeſſen wird. Vor allem ſind jedoch gemiſchte Beſtände an die Stelle der jetzigen reinen Nadelholz— waldungen zu ſetzen, weil die erſteren die Waldverheerungen vermindern, welche Nonnen, Kiefernraupen, Borkenkäfer und zahlloſe Genoſſen den reinen Fichten— und Kiefernbeſtänden zufügen. Aber auch eine weitere Erwägung veranlaßt uns zur Befürwortung gemiſchter Beſtände. Im Walde wird die heutige Ausſaat erſt in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts erntereif. Es würde unvor— ſichtig ſein, nur einzelne Holzgattungen mit konzentrierten Maſſen der Holzver— arbeitung darzubieten, lediglich diejenigen Holzgattungen in reinen Beſtänden an— zubauen, welche nach den heutigen Annahmen hinſichtlich der Wertertragsleiſtungen auf den höchſten Stufen ſtehen. Zwar werden die techniſchen Eigenſchaften, welche die Holzgüte beſtimmen, unverrückbar auch nach Jahrhunderten fortbeſtehen. Auch nach hundert Jahren wird die Dauer, die Tragkraft, die Biegſamkeit u. ſ. w. den Gebrauchswert der Holzarten und Holzſorten vorherrſchend beſtimmen — mit raſch faulendem Holze wird man keine Häuſer bauen. Es würde ſicherlich nicht zu rechtfertigen ſein, wenn man in den gemiſchten Beſtänden den Holzarten mit ungenügenden Wertertragsleiſtungen eine größere Verbreitung geben würde, als die Rückſicht auf den Bodenſchutz gebietet. Aber wir können nicht wiſſen, welche Verwendungszwecke die fortſchreitende Technik für das Holzmaterial ausfindig machen wird, und welche Eigenſchaften des letzteren ſpäter bevorzugt werden; es ſoll nur an die jeit wenigen Jahrzehnten beſtehende Verarbeitung des Holzes zu Papierſtoff und die Vorzüge, welche das Fichtenholz für dieſelbe darbietet, und an die Tränkung des Buchenholzes mit antiſeptiſchen Flüſſigkeiten erinnert werden. Auf den tiefgründigen und friſchen Bodenarten kann man eine reiche Mannig- faltigkeit der Holzbeſtockung bis zu den höheren Lebensaltern der Waldbeſtände erhalten, ohne den Wertertrag weſentlich zu ſchmälern. Wenn die durchgreifende Vermiſchung der Holzgattungen, die Karl Heyer ſchon vor 50 Jahren dringend befürwortet hat, im Buchengebiet des Deutſchen Reiches ſchon damals allgemeine Regel der forſtlichen Praxis geworden wäre, ſo würde durch dieſes vorſorgliche Aſſortiment der Wertvorrat der noch vorhandenen reinen und faſt reinen Buchen— beſtände weſentlich geſteigert worden ſein. Wir werden im dreizehnten Abſchnitt die erworbenen Kenntniſſe über das Leiſtungsvermögen der anbaufähigen Waldbäume hinſichtlich der Wert-Produktion überblicken. Um jedoch eine ſichere Grundlage für die Auswahl der Holz— gattungen, die Bildung gemiſchter Beſtände und die Erziehung der letzteren zu gewinnen, werden wir nicht nur die Triebkräfte, welche die Waldproduktion im Boden für die Aſſimilation der atmoſphäriſchen Kohlenſäure findet, ſondern auch das Verhalten der Holzarten gegen Licht und Schatten und im Höhenwuchs nach den bis jetzt geſammelten Forſchungs-Ergebniſſen darzulegen haben. VI. Die Ermittelung der zuwachsreichſten Kronen-Dichtigkeit während der Erziehung der Hochwaldbeſtände. Die Entſcheidung der in den beiden letzten Jahrzehnten erörterten Frage, ob die Waldbäume fortgeſetzt im möglichſt dichten, lückenloſen Kronen— ſchluß zu erziehen ſind oder innerhalb einer mäßigen, noch näher zu bemeſſenden Kronen-Lockerung, welche den ſtärkſten und wüchſigſten Nutzholz⸗Stämmen freien Wachsraum für eine etwa ſechs bis zehn— jährige Kronen⸗-Entwickelung öffnet, iſt zur Zeit noch ausſtändig. Nach den bis jetzt vorliegenden Ergebniſſen der vergleichenden Unter— ſuchungen iſt zu vermuten, daß durch dieſe rechtzeitige Umlichtung der nächſte Rundgang der Jahresfällung in den nachhaltig bewirt— ſchafteten Nadelholz- und Rotbuchen-Hochwaldungen unbeſchadet der Brauchbarkeit der ſpäteren Wald-Ernten abgekürzt werden kann und nicht nur hierdurch, ſondern auch durch eine erhebliche Steigerung der Vornutzungs-Erträge die Waldrente und die Kapital- Verzinſung im nächſten Jahrhundert ſehr weſentlich erhöht werden wird. Übereinſtimmend iſt gefunden worden, daß in dem geräuſchloſen, aber erbitterten Kampfe der Waldbäume um Erhaltung des Daſeins, welcher im Kronenſchluß die Wachstumsleiſtungen beherrſcht, die höchſten und kräftigſten Stämme auf den überſchirmten Bodenflächen eine weitaus größere Holzmaſſe produzieren als die nebenſtändigen und unterſtändigen, im Wachsraum beengten 2 Stämme. Von der geſamten Holzproduktion für die Haubarkeits- und die Vor— erträge vom 40. bis zum 120. Jahre werden die im 120 jährigen Alter noch vorhandenen, früher zumeiſt dominierenden Stämme im Durchſchnitt reichlich 85 bis 90 Prozent produzieren. Die Pflanzen-Phyſiologen haben gefunden, daß ein Lichtſtrahl, welcher durch ein lebendes Blatt hindurch geht, die Fähigkeit verliert, in den weiter berührten chlorophyllhaltigen Organen Stärkebildung zu bewirken. Wird dieſes experimentelle Ergebnis beſtätigt, ſo würden die über— raſchenden Wachstumsleiſtungen der hoch aufgebauten Baumkronen erklärlich werden. Der Produktion von Gebrauchswerten würde die Aufgabe zufallen, den Wachs— raum vorgreifend zu öffnen, den ſich die höchſten und kräftigſten Stämme im lückenloſen Kronenſchluß in den nächſten ſechs bis zehn Jahren mühſam durch eigene Kraft, behindert durch die nur vegetierenden Kronen des Zwiſchen- und Nebenbeſtandes, erkämpfen müſſen. Die oben bezifferte körperliche Verſtärkung, welche die Forſtwirte bisher durch eine Anhäufung von Altholz-Beſtänden hervor— gerufen haben, würde während einer abgekürzten Wachstumszeit hergeſtellt werden können, wie die bisher gefundenen Durchmeſſer-Zunahmen der mäßig umlichteten Stämme übereinſtimmend ergeben haben. Judeſſen iſt nicht nur die Vollholzigkeit und Aſtreinheit der Schaftbildung nach der Umlichtung, ſondern auch die Rückwirkung der letzteren auf die Bodenthätigkeit und auf die Qualität des gebildeten Rohſtoffes zu erforſchen. Der Verfaſſer hat vorgejchlagen,*) die Stämme im dichten Kronen— ſchluß bis zur möglichſt aſtreinen und vollholzigen Ausbildung des wertvollſten unteren Schaftteils auf 8 bis 10 m Höhe zu erziehen und hierauf vorſichtig den ſtandfeſten, ſpäteren Abtriebsſtämmen einen Wachsraum von etwa 50 bis 70 cm mit ſteter Erneuerung dieſer für die ſpäteren Wachstums-Perioden noch näher feſtzuſtellenden Umlichtung zu öffnen, während der Nebenbeſtand vorläufig im Kronenſchluß erhalten wird. Bis jetzt ſind jedoch die Unterſuchungs-Ergebniſſe noch nicht ſpruchreif. Im Hinblick auf die Tragweite der Entſcheidung dieſer Umlichtungsfrage hinſichtlich der Feſtſtellung der einträglichſten Umtriebszeiten und der beträchtlichen Steigerung der Vornutzungs-Erträge auch bei minder reichhaltigen Holzvorräten können wir zur Zeit nur die Anlage vergleichungsfähiger Probeflächen mit verſchiedenen Auslichtungsgraden für die höchſten und ſtärkſten Stämme in angemeſſener Ent— fernung anregen, in denen die Holzproduktion während eines genügend langen Wachstums-Zeitraumes genau gemeſſen, die Schaft- und Aſtbildung, die Boden— begrünung beobachtet wird ꝛc.“ ) VII. Die Wahl der Betriebsart wird bei der Erörterung des Mittelwaldbetriebes, der Verbindung der Baumholzzucht mit der Benutzung der Stock- und Wurzelausſchläge und der Der Waldbau und ſeine Fortbildung. Stuttgart, Cotta. 1884. ar) cf. Abſchnitt XII. I Niederwaldwirtſchaft, die ſich auf die Gewinnung von Brennholz und Eichen: rinde aus den letzteren beſchränkt, gewürdigt werden.“) In den folgenden Abſchnitten dieſer Schrift werden die vom Verfaſſer praktiſch bewährt befundenen Anhaltspunkte für die Löſung der vorſtehend zuſammengefaßten Aufgaben ausführlich dargeſtellt werden. Wir werden nicht nur verſuchen, die einträglichſte Bewirtſchaftung der deutſchen, nicht zum Staatseigentum gehörigen Waldungen anzuregen und anzubahnen, ſondern auch die Überzeugung wachzu— rufen, daß die nachhaltig ertragreichſte Nutzbarmachung des vorhandenen Wald— vermögens durchführbar iſt und mit dem beginnenden zwanzigſten Jahrhundert zeitgemäß werden wird — im Einklang mit dem oben (ad IV, 1) erwähnten Grundgeſetz für die gedeihliche Entwickelung der vaterländiſchen Volkswohlfahrt. ) Siehe Abſchnitt VI. Zweiter Abſchnitt. Die Autzholz-⸗Zucht in den deutſchen Waldungen nach ihren geſamtwirtſchaftlichen Leiſtungen. Die in dieſer Schrift zu erörternde Feſtſetzung der waldbaulichen Produktions-Ziele hat unverkennbar beachtenswerte Bedeutung für die nationale Geſamt-Wirtſchaft, da die Waldungen außerhalb des Staats-Eigentums ?/, des geſamten deutſchen Waldbeſitzes umfaſſen. Nirgends wird durch die Wirtſchafts-Verfahren, welche die materielle Leiſtungs— fähigkeit der Waldproduktion dem Höhepunkt entgegenführen, die günſtige Ein— wirkung des Waldes auf die Reinheit, Friſche und Kühle der Luft, auf die Quellenſpeiſung, die Verhütung von Überſchwemmungen u. ſ. w. merkbar beein- trächtigt und die Ausſchmückung verringert werden, welche der deutſche Wald den Bergen und Thälern und ſelbſt dem Flachland verleiht. Die Leiſtungskraft des deutſchen Waldbaus innerhalb der nationalen Geſamtwirtſchaft iſt bisher nicht nach ihrer vollen Be— deutung gewürdigt worden. Zwar hat zu allen Zeiten die Vorliebe der Deutſchen für den vaterländiſchen Wald volltönend Ausdruck gefunden und die günſtigen Einwirkungen des Waldes auf die Bewohnbarkeit unſeres Heimatlandes ſind bereitwillig und rückhaltlos zugeſtanden worden. Dichtung und Sage haben den deutſchen Wald verherrlicht. Innig verwachſen mit dem Gefühlsleben unſerer Nation ſind die grünen, ſchattigen Wälder der Heimat. Sie bieten in der That eine nie verſiegende Quelle der köſtlichſten Erfriſchung für Geiſt und Körper. Und namentlich im neunzehnten Jahrhundert iſt dieſe Waldliebe allgemein ver— breitet und neu belebt worden. Ermüdet von dem aufreibenden Wettbewerb im materiellen Erwerbsleben finden nicht nur die Gebildeten des deutſchen Volkes im Walde die erquickende Erholung, wenn „über allen Wipfeln Ruhe iſt“ und das leiſe Flüſtern der Blätter im hoch aufgebauten Kronendach ahnen läßt: „was ſich der Wald erzählt“. Auch der ſchlichte Arbeiter vergißt mit Wohlbehagen die dumpfe, rauchgeſchwängerte Atmoſphäre der Städte in der friſchen, kühlen und reinen Waldluft. — Aber dieſe tiefempfundene Waldliebe hat bisher die Würdigung der materiellen Nutzleiſtungen der Waldproduktion für die vaterländiſche Geſamtwirt— ſchaft in den Hintergrund gerückt. Die Waldfreunde blicken widerwillig und beſorgnisvoll auf jeden neuen Hiebsſchlag. Jede Maßnahme, welche die Benutzung des Waldes ſchmälert, wird freudig willkommen geheißen. Das waldreiche Deutſchland iſt im tiefſten Frieden den Nord-, Oſt- und Südoſtländern Europas, den Ruſſen, Galiziern, Ungarn und Slovenen tributpflichtig geworden. Für ge— liefertes Nutzholz erheben die genannten Nachbarvölker nach den bisherigen Grenz— preiſen alle ſieben Jahre ungefähr 1 Milliarde Mark. Dieſe Nutzholz-Einfuhr be— wirkt ſelbſtverſtändlich eine Zurückdrängung der Holzverwertung aus den reichhaltigen Holzvorräten der inländiſchen Waldungen. Dieſelbe iſt fortgeſetzt durch die Beſchlüſſe der geſetzgebenden Faktoren erleichtert worden. Bis jetzt hat man nicht unterſucht, wie weit durch dieſe friedliche Kontribution die Rein-Einnahmen aus den deutſchen Staatswaldungen verringert worden zwar zu Gunſten der importierenden Holzhändler im Inland, aber auf Koſten der ſteuerzahlenden Staatsangehörigen. Man hat auch nicht feſtgeſtellt, wie weit die geſteigerte Nutzholz-Ausſonderung in den deutſchen Waldungen dieſe Mehr-Einfuhr quantitativ und qualitativ mit Verringerung der Erwerbungskoſten erſetzen und dieſelbe abdrängen würde auf die Durchfuhr nach den waldarmen Ländern Weſteuropas. Es iſt, wie es ſcheint, vermutet worden, daß die deutſchen Waldungen, durch die bisherige Kultur-Ent— wickelung zurückgedrängt auf die unfruchtbaren Bodenflächen, nicht zureichend ſeien für die Gewinnung der beſſeren Holzſorten in genügender Menge. Werden in der That in dem Waldreichtum Deutſchlands nur minderwertige Nutzhölzer und große Brennholz-⸗Maſſen vorgefunden? Man hat die deutſche Holzzucht der Unterſtützung und Wertſchätzung nicht für würdig erachtet. Kann der deutſche Wald nur eine geringfügige Rente gewähren, welche den Nutzleiſtungen der Odungen und der ertragsarmen Weideflächen anzureihen iſt? Bevor wir die Grundſätze eingehend erörtern, welche die Nutz— barmachung der Waldbeſtockung nach Maßgabe des genannten geſamt— wirtſchaftlichen Fundamental-Geſetzes zu regeln haben, wollen wir mit wenigen Worten den Kapitalreichtum andeuten, den die deutſche Nation in den vaterländiſchen Wäldern beſitzt. In der Forſtlitteratur iſt in den letzten Jahrzehnten die Waldrentenfrage eifrig erörtert worden. Im Kernpunkt handelt es ſich bei dieſem Meinungs- ſtreit um eine Anderung der herkömmlichen Betriebs-Syſteme. Die Verteidiger der ſogenannten finanziellen Umtriebszeiten haben vermutet, daß es nicht er— forderlich ſei, den aufwachſenden Waldbeſtänden 100- bis 120 jährige Wachs- tumszeiten planmäßig einzuräumen, wie es bisher üblich war, ſondern 60 bis 70jährige Wachstumszeiten genügen würden. Dieſe Abkürzung der Umtriebs— zeiten ſei unerläßlich, wenn die erreichbar höchſte Verwertung des Waldbodens maßgeblich der Zinſeszins-Rechnung erzielt werden ſolle. Man hat hierauf gegneriſcherſeits, wie oben geſagt, berechnet, daß der Wert der über 60- bis 70 jährigen Waldbeſtände, welche lediglich im deutſchen Staats— forſt⸗Beſitz bei der geplanten Herabſetzung der 120 jährigen Umtriebszeiten in den An Sn Buchenhochwaldungen, der 100 jährigen Umtriebszeiten in den Fichtenwaldungen und der 90 jährigen Umtriebszeiten in den Kiefernwaldungen verfügbar werden würden, etwa mit 4½¼ Milliarden Mark zu veranſchlagen ſein werden. Die Schulden des Deutſchen Reichs haben am 31. März 1895 2,201 Milliarden Mark, die Schulden der deutſchen Einzelſtaaten mit Ausſchluß der Eiſenbahnſchulden und der ſonſtigen rentierlichen Anlagen ungefähr 1,4 Milliarden Mark (nach dem Stande von 1891, für Preußen nach Ausſcheidung der Eiſenbahnſchuld im Jahre 1887) betragen.“) Die unterſtellte weitgehende Herabſetzung der Waldumtriebszeiten wird man allerdings nicht befürworten können. Aber wir werden zu fragen haben, ob die Vorratswerte, die bei einer die Gebrauchsfähigkeit der ſpäteren Waldernte nicht beeinträchtigenden Reduktion der Altholzbeſtände verfügbar werden würden, in der That mit dem Milliarden-Maßſtab gemeſſen werden müſſen, wenn der ge— ſamte Waldbeſitz des Deutſchen Reichs in Betracht zu ziehen iſt. Für die oben genannte Vorratsanſammlung von 4/, Milliarden Mark haben die Verteidiger der herkömmlichen Umtriebszeiten eine Verzinſung von 1,08 % berechnet, und in der That wird die Rente, welche die fraglichen Altholzbeſtände einbringen, ſelten mehr als 1 bis 1½ % betragen. Man wird fragen dürfen, ob dieſe Anhäufung von Holzvorräten in den älteren Waldbeſtänden hervorragende geſamtwirtſchaftliche Nutzleiſtungen haben wird. Nach den bisherigen Unterſuchungen iſt, wie ſchon im vorigen Abſchnitt bemerkt wurde, zu vermuten, daß durch die 30- bis 40 jährige Verlängerung der Umtriebszeiten mit maximaler Nutzholzabgabe eine kaum zwei bis drei Finger breite Verſtärkung der Baumkörper herbeigeführt werden wird, und es wird deshalb zu prüfen ſein, ob die Eigenſchaften, welche die Holzgüte bewirken, durch die Auflagerung von 30 bis 40 älteren Jahrringen weſentlich ver— beſſert werden können, und ob der Wegfall dieſer Durchmeſſer-Verſtärkung die in— ländiſche Nutzholz-Verarbeitung einer Kataſtrophe entgegenführen kann. Anderer— ſeits ſind nicht nur in den deutſchen Staatswaldungen, auch in den Privatwaldungen, in den Gemeinde- und Körperſchafts-Waldungen unſeren Nachkommen wertvolle Holz— vorräte mit verkaufsfähigen Ernteerträgen zu erhalten — darüber kann kein Zweifel obwalten. Selbſt für Waldbeſitzer, welche Zinſeszinſen für ihre Kapitalanlagen erzielen können, ſind Rentabilitäts-Vergleichungen wertlos, welche die höchſte Boden— rente für die 60- bis 70 jährige Wachstumszeit mittels der Zinſeszinsformeln gefunden, aber Erlöſe für Stangenholz und ſchwaches Bauholz zu Grunde gelegt haben, welche dem bisherigen, meiſtens quantitativ geringfügigen Angebot ent— ſtammen. Vor allem iſt eine Überproduktion von Klein-Nutzholz zu verhüten. Aber für die Wahl der waldbaulichen Produktionsziele bleibt immerhin ein beachtenswerter Spielraum beſtehen. Wird im nächſten Jahrhundert die maximale Produktion brauchbarer Nutzhölzer leitendes Wirtſchaftsziel, und wird die pekuniäre Unterſtützung der Starkholzkonſumenten (durch reichlicheres Angebot der 4 bis 5 cm *) Der beträchtlich größere Schuldenſtand der deutſchen Einzelſtaaten enſtammt hauptſächlich dem Bau und dem Ankauf von Eiſenbahnen. Lediglich für vollſpurige Eiſenbahnen iſt bis zum Betriebsjahr 1894/95 ein Anlagekapital von 11,18 Milliarden Mark verwendet worden. Der Überſchuß der Betriebseinnahmen über die Ausgaben hat dieſes Anlagekapital in den letzten zehn Jahren mit 4,4 bis 5,60% verzinſt. ne, — ftärferen Baumſtämme, als dieſer maximalen Nutzholzabgabe entjprechen würde) beſchränkt auf den unentbehrlichen Starkholzbedarf der Nutzholzverarbeitung, ſo werden möglicherweiſe in den größeren Waldungen, welche der forſttechniſchen Betriebsleitung unterſtellt ſind, Vorratswerte mit einem Verkaufserlös von mehreren Milliarden Mark entbehrlich, die im Walde 1 bis 1½ 9 rentieren, und die ver— bleibenden, im mittleren Baumdurchmeſſer wenige Finger breit abgeſchwächten Waldvorräte werden auf die im erſten Abſchnitt angeführten Renten von durch— ſchnittlich 3½ bis 4% erhöht. Man hat zwar in der Forſtlitteratur behauptet, daß die Fort— ſetzung der vorwiegenden Starkholz-Verwertung ſchon deshalb geboten ſei, weil die Holzvorräte, welche bei jeder erheblichen Reduktion der bisherigen Umtriebszeiten entbehrlich werden würden, die Nachfrage weſentlich überſteigen und einen tiefgehenden Preisſturz herbeiführen würden. Wir werden im zehnten Abſchnitt darlegen, daß dieſe Be— hauptung ſehr fragwürdig werden wird, wenn wir Frieden in den erſten Jahrzehnten des nächſten Jahrhunderts behalten und der inländiſche Nutzholz-Verbrauch die bisherige Steigerung beibehält. Man hat ferner in der Forſtlitteratur behauptet, daß der Milliarden— Zufluß aus den entbehrlich werdenden Wald-Vorräten bei dem Kapital— Reichtum Deutſchlands nicht nur unnötig, ſogar ſchadenbringend ſein werde, indem derſelbe ähnliche Wirkungen hervorrufen würde, wie feiner Zeit der Milliarden-Segen nach dem Frankfurter Frieden. Man hatte hierbei die älteren Holzvorräte in den Staatswaldungen im Auge. Es wird jedoch überſehen worden ſein, daß lediglich zu fragen iſt, ob die fraglichen Milliarden mit gleicher Sicherheit, aber mit einem höheren, nachhaltigen Zinſenertrag als etwa 1 bis 1½ % in der inländiſchen Geſamtwirtſchaft untergebracht werden können, ohne Kapital-Vergeudung zu bewirken, dagegen im nationalen Erwerbsleben fruchtbringender wirken werden als durch die bezifferte Durchmeſſer⸗Verſtärkung zu Gunſten der Starkholz-Konſumenten. Weder die ſchwankende Rentabilität der Börſengeſchäfte und die vielfach überſtürzte Bau— thätigkeit in den großen Städten noch der Betrieb der Handels- und der ge— werblichen Unternehmungen kann die gleiche Sicherheit gewähren wie die Wald— wirtſchaft, ſondern vorherrſchend die hypothekariſche Beleihung des vaterländiſchen Grundbeſitzes zur erſten Stelle und innerhalb zu— verläſſiger Beleihungs-Grenzen. Allgemein wird anerkannt, daß die Ackerbau treibende Bevölkerung, ſoweit dieſelbe durch die Bodenbeſchaffenheit auf Körner— bau hauptſächlich angewieſen iſt, infolge des Weltverkehrs und der Weltmarktpreiſe verarmen muß, wenn die beſtehende Zinſenbelaſtung nicht weſentlich verringert wird. Die Erhaltung der Zahlungskraft unſerer Landbevölkerung wird aber für die Fortbildung der Forſtwirtſchaft fruchtbringender ſein als die fragwürdige Unterſtützung der Starkholz-Konſumenten durch das Angebot von Baumſtämmen, welche 4 bis 5 cm in Bruſthöhe ſtärker ſind als die Baumkörper der Umtriebszeiten mit maximaler Nutzholz— gewinnung — fragwürdig, weil wir noch nicht wiſſen, ob für die EBD Nutzholzverarbeitung dieſe unbeträchtliche Zunahme der Durch— meſſer beachtenswert iſt. (Für die Waldbeſtände mit vorherrſchender Brenn— ſtoffgewinnung hat die Verſtärkung der Baumkörper zudem geringe Bedeutung, da die Verkleinerung vor dem Verbrauch ſtattfindet.) Bedeutungsvolle geſamtwirtſchaftliche Nutzleiſtungen kann endlich die Bebauung der ertragsarmen Felder und Weideflächen mit den leiſtungsfähigſten Nutzholzgattungen herbeiführen. Bei der günſtigen Lage des Deutſchen Reiches in der unmittelbaren Nachbarſchaft der holzarmen, induſtriell und gewerblich weit vorgeſchrittenen Weſtländer Europas iſt eine Nutzholz— Überproduktion nicht zu befürchten, und zudem wird die Waldfläche Deutſchlands nicht ausreichen, um den inländiſchen Nutzholzbedarf zu decken, wenn derſelbe in friedlichen Zeiten die bisherige Entwickelung fortſetzt. Die Zunahme der Bewaldungs— ziffer des Deutſchen Reiches kann, wie wir darlegen werden, ungünſtige Wirkungen auf Luft und Boden nicht ausüben, wird vielmehr die Quellenſpeiſung verſtärken, den Waſſerabfluß und die Überſchwemmungen mäßigen, die Abrutſchungen in den Bergländern verhüten u. ſ. w. Die erfreuliche Wertſchätzung des Waldes, welche unter den Gebildeten des deutſchen Volkes vorherrſchend iſt, hat vielfach, wie ſchon eben bemerkt wurde, die Befürchtung hervorgerufen, daß die Schönheit des Waldes und die Einwirkungen der Waldbeſtockung auf Luft und Boden geſchädigt werden können durch die materielle Nutzbarmachung der Waldproduktion. Selbſtverſtändlich können die unbeträchtlichen Unterſchiede im Durch— meſſer, welche die einträglichſte Bewirtſchaftung möglicherweiſe (wenn die Anderung der bisherigen Erziehungsweiſe der Hochwaldbeſtände, die wir im zwölften Abſchnitt erörtern werden, unterbleibt) in ſpäterer Zeit hervorrufen wird, weder die Schönheit des Waldes, noch die Friſche und Reinheit der Waldluft, die Speiſung der Quellen, den Waſſerzufluß zu den Flüſſen u. ſ. w. bemerkenswert beeinfluſſen. Aber die Dar— ſtellung der immateriellen Einwirkungen des Waldes, welche in hervorragender Weiſe auf die Bebauung und Bewohnbarkeit der Länder einflußreich werden können, wird die Leſer dieſer Blätter immerhin intereſſieren. Durch die bisherigen Forſchungsergebniſſe ſind leider die Einflüſſe des Waldes auf die Luft und den Boden im Walde und in der Umgebung desſelben noch nicht mit der wünſchenswerten Zuverläſſigkeit ermittelt worden. Sicher iſt vor allem, daß die Geſundheit der Menſchen durch die Reinheit der Waldluft und die Abweſenheit geſundheitsſchädlicher niederer Or— ganismen erhalten und gefördert wird. Fraglich iſt bis jetzt noch, ob die Lufttemperatur durch den Wald in einem beachtenswerten Stärkegrade ermäßigt wird. Man hat allerdings früher angenommen, daß die Luft im geſchloſſenen Wald im Hochſommer etwas kälter ſei wie im Freien, wenn auch bisher nur ſelten einen Grad überſteigende Differenzen der mittleren Jahrestemperatur konſtatiert werden konnten. Man hat ferner gefunden, daß die Temperatur-Extreme und die täglichen Temperatur— ſchwankungen durch die Waldbeſtockung abgeſchwächt werden. Neuerdings wird jedoch behauptet, daß die Beobachtungsmethoden nicht völlig verläßlich waren und die Ein— wirkung bei einem richtigen Beobachtungsverfahren als nahezu bedeutungslos nach— gewieſen werden kann. Vor allem ſcheint aber eine Fernwirkung des Waldes auf ſeine Umgebung ausgeſchloſſen zu ſein. Während früher angenommen wurde, daß zwar ein erheblicher Unterſchied in der abſoluten Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb des Waldes nicht exiſtiert, jedoch die relative Luftfeuchtigkeit in den Sommermonaten im Walde etwa 10% größer ſei als im Freien, will man gleichfalls durch die neueren Beobachtungsmethoden gefunden haben, daß ein bemerkenswerter Unterſchied nicht nachweisbar iſt, ſondern lediglich der Waſſergehalt der Luftſchichten innerhalb und oberhalb des Kronenraumes 9 der Waldbäume im Sommer infolge der ſtarken Waſſerverdunſtung der Belaubung mehr geſteigert wird wie in den gleichen Luftſchichten über Freiland. Die frühere Vermutung, daß der Wald die Regenmenge beträchtlich vermehre, iſt nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Regenmenge wird durch Einflüſſe im Luftmeer bewirkt, welche weitaus mächtiger ſind als die Wirkung der Bodenbedeckung durch Wald— bäume. Wenn mit Feuchtigkeit geſättigte Luftmaſſen über die Ebene ziehen und in die Berge eintreten, ſo kann die geringe Erhebung des Holzwuchſes über die Bodenoberfläche die Entladung des Waſſergehaltes nur unweſentlich fördern. Der häufigere und ſtärkere Regen- und Schneefall in den Gebirgswaldungen iſt durch die Höhenlage erklärlich. Die Einwirkung des Waldes auf die Niederſchläge kann möglicherweiſe ſowohl in den Bergen als in der Ebene bemerkbar werden, indem die Luftbewegung mehr abgeſchwächt wird wie im Freien und die Luftfeuchtigkeit durch den Waſſergehalt der Waldluft inner— halb und oberhalb des Kronenraumes frühzeitiger geſättigt wird wie außerhalb des Waldes. Aber entſcheidend iſt, ob ſich dieſe größere Luftfeuchtigkeit auch auf die hinter dem Walde befindlichen Bodenflächen erſtreckt und zweifellos nachgewieſen werden kann, daß auch hier die Niederſchläge regelmäßig ſtärker werden wie ohne vorſtehende Waldungen. Zur Entſcheidung dieſer Frage ſind die bisherigen Unterſuchungsergebniſſe nicht aus— reichend. Ein Zuſammenhang der Häufigkeit der Hagelſchläge mit der Bewaldung iſt bis jetzt nicht konſtatiert worden; für einzelne norddeutſche Länderſtriche wird ein günſtiger Einfluß des Waldes behauptet, für Württemberg und Baden übereinſtimmend beſtritten. Unzweifelhaft günſtig wirkt der Wald durch die Hemmung der Luftſtrömung auf die hinterliegenden Bodenflächen, indem dieſelben Schutz gegen Stürme finden. Es iſt auch wahrſcheinlich, daß dieſe hinter der Waldſchutzmauer liegenden Bodenteile im heißen Sommer durch die im Walde etwas feuchter gewordene Luft erfriſcht werden. Die wichtige Frage, ob durch die Waldbeſtockung die Speiſung der Quellen verſtärkt wird, iſt bis jetzt nicht entſchieden worden. Der Quellenzufluß iſt in erſter Linie von der Schichtung und Zerklüftung des Grundgeſteins abhängig, ferner von der Neigung und der Mächtigkeit des Verwitterungsprodukts. Hierzu kommt die noch nicht genügend feſtgeſtellte Verdunſtungsmenge der Waldbäume, die den Boden aus— trocknet. Zweifellos verlangſamt der Wald den Quellenzufluß und erhält demſelben längere Dauer. Aber bei anhaltender Dürre verſiegt derſelbe ebenſo im bewaldeten wie im unbewaldeten Boden, zumal im Jurakalk, Quaderſandſtein u. ſ. w. Auch der Abfluß des Regen- und Schneewaſſers wird verlangſamt und dadurch nicht nur die Quellenſpeiſung, ſondern auch der Waſſerſtand der Flüſſe und Bäche gleichmäßiger geſtaltet und in der heißen Jahreszeit etwas länger erhalten. Jedoch iſt eine Abnahme der transportierten Waſſermaſſen infolge der Entwaldung für Deutſchland bis jetzt nicht nachgewieſen worden. Anderer— ſeits wird die Einwirkung des Waldes auf die Verhütung der Überſchwemmungen häufig überſchätzt. Der Einfluß ſtarker und andauernder Regengüſſe, die Zeitdauer der Schneeſchmelze beim Eintritt warmer Witterung wirkt weitaus mächtiger, zumal bei der meiſtenteils geſättigten Waldbodendecke, als das Durchſickern des Waſſers vor dem Sättigungspunkt der Streudecke und des Bodens. Dagegen wirkt wieder die Waldbeſtockung unverkennbar günſtig durch die Befeſtigung des Verwitterungsbodens, wodurch Wildbachverheerungen im Gebirge, die Bildung von Trümmerablagerungen und Schutthaufen, Abſchwemmungen u. ſ. w. verhütet oder wenigſtens verringert werden, beſſer wie Grasboden. Nicht minder wirkt der Wald günſtig durch die Bindung des Flugſandes, vor allem im Küſtengebiet. Unzweifelhaft ſind ferner die Einwirkungen der Waldluft, die wir ſchon im Ein— gang dieſes Abſchnitts geprieſen haben — die Einwirkungen der Reinheit und Friſche der Waldluft auf die Geſundheit der Menſchen, deren Atmungsorgane in den größeren Städten und namentlich in den induſtriereichen Gegenden beläſtigt worden ſind von Rauch und Staub. Die Waldluft bleibt nicht nur befreit von geſundheitsſchädlichen Wagener, Die Waldrente. 3 — 1 — Gaſen und Dünſten, ſie iſt vor allem arm an pathogenen Mikroben. Der Aufenthalt im kühlen, ſchattigen Walde wirkt nicht nur belebend auf die Nerventhätigkeit, ſondern auch in hervorragender Weiſe fördernd auf die Kräftigung der menſchlichen Geſundheit. Neben der Schönheit und Erhabenheit des Waldes iſt ſchon die Befreiung der Waldluft von Staubteilen und krankheiterregenden Bacillen vollkommen genügend, um die Wertſchätzung des Waldes zu begründen. Aber dieſe vorſtehend ausführlich erörterten Wirkungen der Waldbeſtände auf die Geſundheit und Bewohnbarkeit der Länder werden, wie geſagt, durch die Bewaldung als ſolche und nicht durch die Verſtärkung der Baumkörper durch einige Centimeter hervorgerufen, die bei der Betrachtung der älteren Hochwaldbeſtände für das Auge nur wenig ſichtbar werden wird. Man wird vermuten dürfen, daß dieſe gering— fügige Verſtärkung der Baumkörper die Schönheit und Erhabenheit der älteren Hochwaldsbeſtände nicht im gleichen Maße fördern wird wie die ſpäter zu befürwortende, rechtzeitig begonnene und richtig bemeſſene Um— lichtung derſpäteren Abtriebsſtämme zum Zweckderalsbaldigen Erſtarkung und die reichliche Durchſtellung der Waldbeſtände mit ſog. Oberſtändern, welche während einer zweiten Hochwald-Umtriebszeit die bewunderns— werten, umfangreichen und vollkronigen Waldbäume den bisherigen gleichalterigen Hochwaldbeſtänden zugeſellen wird. Vom ſpeciell waldbaulichen Standpunkt aus iſt endlich zu unterſuchen, ob die verlängerten Umtriebszeiten günſtiger auf die Bewahrung der Boden— thätigkeit wirken als die abgekürzten Umtriebszeiten. Am wichtigſten wird in dieſer Hinſicht die Bewahrung der Bodenfeuchtigkeit ſein. Wenn auch noch nicht die Wirkung der den Wald durchziehenden Luftſtrömungen auf die Austrocknung des Bodens konſtatiert iſt, ſo iſt doch ſelbſtverſtändlich, daß die Erhöhung der Kronen über die Bodenoberfläche, die mit dem Alter der Hochwaldbeſtände zunimmt, minder günſtig wirken wird, als die minder große Erhebung des Kronendachs der Beſtände. Mit dem zunehmenden Alter der Hochwaldbeſtände wird die jährliche Düngung des Bodens durch den Laub- und Nadelabfall wahrſcheinlich nicht verſtärkt werden können, weil der letztere nach den vergleichenden Unterſuchungen vom 30- bis 60 jährigen Alter in Fichten- und Buchenbeſtänden größer iſt als vom 60- bis 90 jährigen Alter. Der jährliche Streuertrag ſcheint zwar in Kiefernbeſtänden mit dem zunehmenden Alter unbeträchtlich zu ſteigen. Aber im höheren Alter der reinen Kiefernbeſtände wird wieder die Bodenaustrocknung durch die natürliche Lichtſtellung der lichtbedürftigen Kiefern gefördert. Die vorſtehenden Andeutungen werden genügen, um zu erkennen, daß auch aus geſamtwirtſchaftlichen Geſichtspunkten die Unterſuchung nutzbringend werden kann, ob im praktiſchen Forſtbetriebe das oben genannte volkswirt— ſchaftliche Grund geſetz: „Erzeugung eines Maxim ums von Gebrauchs— werten mit einem Minimum naturaler Koſten“ durchführbar iſt und in Einklang gebracht werden kann mit der privatwirtſchaftlich ein— träglichſten Verwertung des vorhandenen Wald vermögens. Dritter Abſchnitt. Die Wirtſchaftsziele der Staatsforſtverwaltung. Seit mehr als hundert Jahren ſind in den größeren Waldungen des Deutſchen Reichs, welche der forſttechniſchen Betriebsleitung unterſtehen, die Grund— ſätze der Staatsforſtbehörden maßgebend geworden. Die Privat-Waldbeſitzer werden fragen, welche Wirtſchaftsziele die Staatsforſtverwaltung bisher feſtgeſtellt und verwirklicht hat.“) Zwar gehört es nicht zu den Aufgaben dieſer Schrift, die Grundſätze der Staatsforſtverwaltung zu würdigen. Aber es wird immerhin nicht zu vermeiden ſein, die Produktionsziele der ſtaatlichen Holzzucht klar zu ſtellen, um beurteilen zu können, ob dieſe Beſtrebungen als muſtergiltig für die Waldwirtſchaft des Privatbetriebs, der Gemeinden und Körperſchaften anzuerkennen *) Eine umfaſſende Darſtellung der Lehren auf dem Geſamtgebiete der Forſt— wiſſenſchaft, welche bisher für die Staatsforſtwirtſchaft maßgebend waren, findet man in folgenden Werken: Karl von Fiſchbach, „Lehrbuch der Forſtwiſſenſchaft.“ 4. Auflage, Berlin 1886.— Richard Heß, „Eneyklopädie und Methodologie der Forſtwiſſenſchaft.“T München 1885. — „Handbuch der Forſtwiſſenſchaft“, bearbeitet von verſchiedenen Profeſſoren, heraus— gegeben von Lorey. Tübingen 1888. Die einzelnen Disciplinen der Forſtwiſſenſchaft behandeln zahlreiche Werke, unter anderen in neuerer Zeit auf dem Gebiete des Waldbaus: Karl Heyer, „Waldbau“. 4. Auflage. Leipzig, Teubner. 1893. — Burckhardt, „Säen und Pflanzen“. 6. Auflage. Hannover, Rümpler. 1893. — Geyer, „Wald— bau“. Berlin 1889. — Ney, „Waldbau“. Berlin 1884. — Borggreve, „Holzzucht“. Berlin 1891. — Weiſe, „Waldbau“. Berlin 1894. — Der Waldbau des Verfaſſers (Stuttgart, 1884) enthält eine Zuſammenſtellung der Lehren der Waldbau-Schriftſteller und Anregungen zu einer Beſtands-Erziehung im ſogen. Lichtwuchsbetrieb. Ferner auf dem Gebiete des Forſtſchutzes: Kauſchinger, „Waldſchutz“. Berlin 1883. — Heß, „Forſtſchutz“. Leipzig 1878 u. f. — Nördlinger, „Forſtſchutz“. Berlin 1884. = Auf dem Gebiete der Forſtbenutzung: Geyer, „Forſtbenutzung“. Berlin, arey. Endlich über Waldertragsregelung, Waldwertrechnung und Forſt— Statik: Karl Heyer, „Waldertragsregelung“. Leipzig 1883. — Grebe, „Betriebs⸗ 3* N ind. In den Staatswaldungen hat die Gewinnung der jog. Starkhölzer (mit über 1,0 fm Nutzholzgehalt) ein ausgeſprochenes Übergewicht erlangt. Wir haben ſchon eben vermutet, daß die Herſtellungskoſten dieſer Starkhölzer den Erlös überlaſten und den Niedergang der Waldrente bewirken werden. Wir haben andererſeits befürchtet, daß die Privatwirtſchaft in der Produktion von Kleinnutzholz mittels Abkürzung der üblichen Umtriebszeiten zu weit gehen kann. Die Feſtſtellung der einträglichſten Wachstumszeiten in den außerſtaatlichen Waldungen würde einen größeren Spielraum gewinnen, wenn zweifelsfrei dar— gelegt werden könnte, daß die vorherrſchende Starkholzproduktion eine volkswirt— ſchaftliche Notwendigkeit iſt und für abſehbare Zeiten von den Staatsbehörden nicht verlaſſen werden wird. Wenn auch die Staatswaldungen nur den dritten Teil des deutſchen Waldbeſitzes umfaſſen, jo ſind dieſelben beträchtlich holzreicher als die übrigen Waldungen, und es wird immerhin bei den folgenden Unter— ſuchungen in die Wagſchale fallen, ob die erſteren das Kleinnutzholz mit 10 bis 12% der geſamten Nutzholzgewinnung andauernd im nächſten Jahrhundert wie bisher liefern oder zu befürchten iſt, daß in den Staatswaldungen die maximale Nutzholzproduktion mit ca. 40% Kleinnutzholz eingeführt werden wird. Vom finanzwirtſchaftlichen Standpunkt aus wird der Staatsforſt— verwaltung, wie wir ſehen werden, die Lieferung des Starkholz— verbrauchs unſerer Nation neidlos überlaſſen werden dürfen. Aber die Verwaltungsgrundſätze der maßgebenden Staatsbehörden ſind im Laufe der langen Zeiträume, mit welchen die Forſtwirtſchaft zu rechnen hat, wandelbar, und wir werden immerhin zu prüfen haben, ob die Konkurrenz des Staatswaldes durch reichliches Angebot der Mittel» und Kleinnutzhölzer mindeſtens für die erſte Hälfte des beginnenden Jahrhunderts ausgeſchloſſen bleiben wird. In dem nahezu vierzigjährigen Meinungskampf über die nutz— bringendſte Feſtſtellung der waldbaulichen Erntezeiten haben die Verteidiger der hergebrachten Waldwachstumszeiten lebhaft be— teuert, daß nur die letzteren „national-ökonomiſch“ zuläſſig ſeien. Nach dem Urteil der namhafteſten Vertreter der Volkswirtſchafts— lehre, welche in dieſen Streit eingegriffen haben, find Die und Ertragsregelung“. Wien 1879. — Judeich, „Forſteinrichtung“. Dresden 1885. — Borggreve, „Forſtabſchätzung“. Berlin 1888. — Graner, „Forſtbetriebseinrichtung“. Tübingen 1889. — Räß, „Waldertragsregelung“. Frankfurt a./M. 1891. — Weber, „Forſteinrichtung“. Berlin 1891. — Preßler, „rationeller Waldwirt“. Dresden 1858 und 1859. — Boſe, „Beiträge zur Waldwertrechnung“. Darmſtadt 1863. — Guſtav Heyer, „Waldwertrechnung“. Leipzig 1892. — Baur, „Waldwertrechnung“. Berlin 1886. — Guſtav Heyer, „Handbuch der forſtlichen Statik“. Leipzig 1871. — Ferner die Werke von Burckhardt, Stötzer, Endres, Wimmenauer u.a. Des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs“ (Berlin 1875) behandelt ausführlich die Arbeiten zur Ermittelung und Etatiſierung der Erträge — nach Gebrauchs— werten und nicht nach roher Holzmaſſe —, die Waldvermeſſung, Erforſchung des Vorrats und der Produktionsverhältniſſe in Hochwald-, Mittelwald- und Niederwald— beſtänden, die Feſtſtellung der Zielpunkte, planmäßige Einrichtung des Hochwaldz, Mittelwald- und Niederwaldbetriebs und die periodiſche Reviſion derſelben. ) ' we Produftionsziele der Staatsforſtverwaltung möglichſt in Einklang zu bringen mit dem oben erwähnten Grundgeſetz für die gedeihliche Entwickelung der Volkswohlfahrt: Erzeugung eines Maximums von Gebrauchswerten mit einem Minimum naturaler olkswirtſchaft— licher) Koſten. Dieſe Volkswirtſchaftslehrer, die offenbar in erſter Linie zur maßgebenden Entſcheidung befähigt und berechtigt ſind, befürchten jedoch einer— ſeits, daß die geſamtwirtſchaftlichen Nutzleiſtungen der Waldproduktion durch die Vorliebe der Forſtwirte für Altholzbeſtände verkümmert werden und andererſeits, beirrt durch die abſtrakten Lehren der Bodenreinertragsmethode, daß die reichliche volkswirtſchaftliche Verſorgung der Geſellſchaft mit gebrauchswerten Hölzern geſchädigt werden könne durch das privatwirtſchaftliche Streben nach kapitaliſtiſcher Steigerung der Zinſen für die langſichtigen Vorſchüſſe von Arbeit und Kapital. Schon vor nahezu 100 Jahren hat der bahnbrechende Begründer der heutigen Forſttechnik, Georg Ludwig Hartig, das eben genannte. geſamtwirtſchaftliche Produktions geſetz faſt mit gleichen Worten der Forſtwirtſchaft vorangeſtellt: „Auf der zu Wald beſtimmten Fläche iſt in möglichſt kurzer Zeit mit einem möglichſt geringen Koſtenauf— wand möglichſt vieles und nutzbares Holz zu erziehen.“ Aufgabe der Staatsforſtverwaltung war demgemäß die Unter— ſuchung, ob die Abſtufung der Altersklaſſen, welche mit ihren Ernte— erträgen die leiſtungsfähigſten Holzarten und die brauchbarſten Rundholzſorten darbieten, vereinbart werden kann mit der Kapital— verzinſung, welche den volkswirtſchaftlichen Nutzleiſtungen bei gleicher Kapitalſicherheit entſpricht — die gleiche Unterſuchung, welche nach den obigen Ausführungen in erſter Linie die Produktion in den Privat- Gemeinde» und Körperſchafts-Waldungen zu regeln hat. Die Er- ſtrebung einer derartigen Ausgeſtaltung der nachzuziehenden Holz— vorräte iſt, wie wir geſehen haben, eine unabweisbare Obliegenheit der Nutznießung und eine Exiſtenzbedingung für die Forſtwirtſchaft. Die Erreichung dieſes Wirtſchaftszieles bildet kein unlösbares Problem und läßt ſich, wie unten nachgewieſen werden wird, mit einer nach— haltigen Rente des konkreten Waldkapitals, welche der Sicherheit der Kapitalanlage reichlich entſpricht, vereinbaren. Die bisherigen Wirtſchaftsziele der Staatsforſtverwaltung werden dagegen charakteriſiert durch die Fürſorge für die Erhaltung der vor— handenen Holzvorräte, die Fortpflanzung der örtlich eingebürgerten Holzgattungen und die Erziehung der Hochwaldbeſtände im Kronen— ſchluß. Die Forſtwirtſchaft hat die reichhaltigen Holzvorräte in den älteren Hochwaldbeſtänden, die teils aus dem vorigen Jahrhundert herrühren, teils im laufenden Jahrhundert angeſammelt ſind, bewahrt und beſchützt und noch zu ver— mehren geſucht, indem die jährliche Nutzung bei ausreichenden Vorräten dem durchſchnittlich jährlichen Holzzuwachs gleichgeſtellt, bei dürftigen Holzvorräten dem letzteren nachgeſtellt wurde. In den Staatswaldungen waren (mit Aus— nahme des Königreichs Sachſen und einiger kleiner Länder) Holzvorräte für die 8 100 jährigen und mehrjährigen Umtriebszeiten vorherrſchend vorhanden, und dieſe Wachstumszeiten wurden bei Feſtſtellung der Wirtſchaftspläne bevorzugt.“) Der Rundgang der Verjüngung innerhalb dieſer Zeiträume bildete den umſpannenden Rahmen für die allgemeinen Wirtſchaftspläne, welche die Forſteinrichtung aufſtellte. Die Abſtufungen in der Lieferung von Gebrauchswerten, welche durch die Wahl der Holzarten für die Nachzucht und durch die Wahl der Erntezeiten hervor— gerufen werden, find nicht berüdjichtigt worden. Neben der Nachzucht der Eiche war zwar der Buchenwald beſonders beliebt wegen der bodenſchirmenden Eigen— ſchaften der Belaubung. Aber auch die Fichten- die Kiefern-, Weißtannenwaldungen ꝛc. wurden, wo ſie vorhanden waren, fortgepflanzt, ohne den Wirtſchaftsplänen die nutzfähigſte Ausgeſtaltung der Holzſortenlieferung zur Erntezeit zu Grunde zu legen. Für die vorhandenen Beſtände wurden die dem Alter und dem Zuſtand der Beſtockung entſprechenden Abtriebszeiten gutachtlich beſtimmt, die Erträge an roher Holzmaſſe ſchätzungsweiſe veranſchlagt, zuweilen auch auf Grund von Holz— mafjen-Aufnahmen und Zuwachsermittelungen für die nächſte Wirtſchaftsperiode genauer berechnet. Die periodiſchen Erträge an roher Holzmaſſe ſuchte man hierauf annähernd gleich zu ſtellen, indem Ungleichheiten durch Vorſchiebung und Zurückſchiebung der Roherträge in die nächſtliegenden Perioden beſeitigt wurden. Hieraus reſultierten ſchließlich die Nutzungsmaſſen, welche den Waldbeſitzern und der Bevölkerung forſttechniſch zugebilligt wurden. Anſtatt dieſer Zuteilung der Rohſtoffproduktion iſt mitunter die Dotation der Nutzungsperioden auch auf die gleichheitliche Verteilung der Nutzungsflächen geſtützt worden, indem die Jahres— ſchlagfläche, welche aus der Diviſion der geſamten produktiven Waldfläche durch die angenommene Umtriebszeit reſultierte, als Betriebsregulator erachtet wurde. Es iſt meines Erachtens nicht völlig zutreffend, wenn die Verteidigung dieſer Bewirtſchaftungsart behauptet hat, daß die Waldungen nach einem „gewiſſen forſttechniſchen Inſtinkt“, nach einem „ſich an die Verhältniſſe anſchließenden praktiſchen Blicke“ bewirtſchaſtet worden ſeien. Unverkennbar war das Wirt— ſchaftsziel auf die Erhaltung der bisherigen Rohſtoffgewinnung und die Über— lieferung des hierzu erforderlichen Materialkapitals an die Wirtſchaftsnachfolger gerichtet. Allerdings iſt bisher die Leiſtungsfähigkeit der angeordneten Produktions— richtungen für die Lieferung von Gebrauchswerten ebenſowenig klargeſtellt worden wie die Größe des realiſierbaren Waldkapitals und die Einwirkung der gewählten Wirtſchaftsverfahren auf die nachhaltige Waldrente. Man hat nicht genügend beachtet, daß in den Staats waldungen des Deutſchen Reichs ein realiſierbares Vorratskapital von mehreren Milliarden Mark auf— zuwenden iſt, um die Baumkörper einige Finger breit zu verſtärken, *) In Preußens Staatswaldungen iſt bisher die Altersabſtufung für die 110 jährige Umtriebszeit annähernd erhalten worden. In Bayerns Staatswaldungen waren über 108 jährige Umtriebszeiten für 71%, der Fläche (1880) angeordnet, jedoch nur planmäßig, während die thatſächlich eingehaltenen Umtriebszeiten weitaus höher ſein werden. In den badiſchen Domänen-Waldungen findet man die über 100 jährige Um— triebszeit mit 80%, in den Gemeinde- und Körperſchafts-⸗Waldungen mit 76 % der Fläche. In den Staatswaldungen Württembergs iſt die Altersabſtufung für 110 jährige Um— triebszeiten erhalten worden wie in Preußen. 8 und man hat ebenſowenig den unentbehrlichen Starkholzbedarf der inländiſchen Nutzholzverarbeitung zu bemeſſen verſucht. Bei der Durchführung dieſer Wirtſchaftsgrundſätze würden die anfallenden Waldnutzungen möglichſt hoch zu verwerten geſucht. Die mit großen Wald— beſtänden örtlich heimiſchen Holzgattungen, die Kiefern-, Fichten-, Tannen-, Rot⸗ buchen⸗, Eichen⸗Beſtände, wurden teils rein, teils in den Laubholzbeſtänden und untergeordnet auch in den Kiefernbeſtänden mit Beimiſchung von Eichen, Eſchen, Ahorn, Lärchen fortgepflanzt. Während der Wachstumszeit der Hochwaldbeſtände war die Erhaltung des normalen Kronenſchluſſes Grundregel des Waldbaus, deren Verletzung ſtrengſtens unterſagt war. Die Vornutzungen hatten ſich auf die Aufarbeitung des abgeſtorbenen oder bald abſterbenden Gehölzes zu be— ſchränken. Es war bei der Erziehung der Hochwaldbeſtände im weſentlichen ein Durchforſtungsſyſtem üblich, welches der Verfaſſer „Beſtattung der Toten“ genannt hat. Waldbauliche Verbeſſerungen wurden in den letzten Jahrzehnten vornehmlich auf dem Gebiete der Waldverjüngung erſtrebt. An Stelle der früheren Vorbereitungs-, Beſamungs⸗, Licht- und Abtriebsſchläge iſt in vielen Gegenden Deutſchlands der ſogenannte Kahlſchlagbetrieb mit künſtlicher Bepflanzung der kahl abgeholzten Flächen getreten, und man hat für dieſe Kahl— ſchläge häufig die Form ſchmaler ſogenannter Saumſchläge und die Einpflanzung ſtärkerer, „verſchulter“ Pflanzen in Löcher bevorzugt. Neuerdings wird wieder die Rückkehr zur natürlichen Verjüngung und zur Saat und Pflanzung unter Schutzbeſtände befürwortet. Für die Anordnung und Fortführung der Verjüngungsſchläge wird teils eine keſſelförmige, teils eine ringförmige, teils eine ſchachbrettförmige Ausformung derſelben vorgeſchlagen. In den ſächſiſchen Fichtenwaldungen iſt die Jahresſchlagfläche für die (bisher auf nahezu 80 Jahre) angenommene Umtriebszeit grundlegend für die Wirtjchaftspläne.*) Die Ver— jüngung dieſer Beſtände ſucht man mit „wohlgeordneten Hiebszügen“ zu vereinbaren — mit einer Aneinanderreihung der Beſtände, welche den Stürmen möglichſt wenig Angriffspunkte darbietet. Innerhalb dieſer Hiebszüge und des angenommenen Flächenetats werden nicht nur die hiebsreifen Beſtände mit unzureichender Kapitalverzinſung, deren Prozentſätze nach der „Weiſer-Prozent— formel“ bemeſſen werden (e. nächſten Abſchnitt), in der nächſten Wirtſchaftsperiode verjüngt, ſondern auch Abſäumungen wegen der Waldmantelbildung vorgenommen: Omnipotent für die ſächſiſche Forſteinrichtung iſt die bisherige, der Erfahrung entſprechende Jahresſchlagfläche, weder Bodenerwartungswert noch Weiſerprozent, wie man vermutet hat, wenn auch eine Ermittelung der Weiſerprozente nebenher läuft. Auch in Fichtenwaldungen wird, bevor der Wirtſchaft die Zwangsjacke der Hiebszüge mit beträchtlichen Produktionsverluſten auferlegt wird, zu prüfen ſein, ob die Waldmantelbildung, die im Harz, im Thüringerwald, in Bayern *) Auch die von Judeich in Tharand befürwortete Beſtandswirtſchaft begründet die Wirtſchaftspläne auf dieſen „Regulator des Betriebs“, wenn das Altersklaſſen— verhältnis der Normalität für die angenommene Umtriebszeit entſpricht. Bei abnormem Altersklaſſen⸗Verhältnis wird der nächſten Wirtſchaftsperiode bald etwas mehr, bald etwas weniger Fläche in den minder hiebsbedürftigen Beſtänden zugeteilt. 2 400 und Württemberg als ausreichend erachtet wird, eine dauernde Sicherſtellung gegen Windwurf und Windbruch herbeizuführen vermag. Gegen Orkane werden auch die wohlgeordnetſten Hiebszüge ohnmächtig bleiben. In der Forſtlitteratur iſt die Aufgabe des Waldbaues in verſchiedener Weiſe definiert worden. Nach Georg Ludwig Hartig wird die „phyſikaliſche Umtriebszeit“ eingehalten, wenn man die Bäume ſo lange ſtehen läßt, bis ſie nicht mehr beträchtlich wachſen. Dagegen wird die „ökonomiſche Umtriebs— zeit“ gewählt, wenn man die Waldbeſtände ſo lange wachſen läßt, bis ſie den beträchtlichſten Zuwachs geliefert haben und jährlich Holz geben, welches eine den Bedürfniſſen vorzüglich entſprechende Stärke und Güte hat. Will aber der Waldbeſitzer die „merkantile Umtriebszeit“ einhalten, ſo kann derſelbe das Holz nutzen, wenn es ſo ſtark geworden iſt, um den Eigentümer von ſeiner Wald— fläche den höchſten Geldertrag zu verſchaffen, der durch Berechnung des Erlöſes aus dem Holz und der Zinſen in einem angenommenen Zeitraum zu erlangen iſt. Später hat Hundeshagen dieſe Hartig'ſche Definition dahin ergänzt, daß neben der natürlichen, die Fortpflanzung ermöglichenden Haubarkeitszeit eines Beſtandes und der ökonomiſchen, dem wirtſchaftlichen Bedürfniſſe gerade ent— ſprechenden Haubarkeitszeit auch das „techniſche Haubarkeitsalter“ der Beſtände berückſichtigt werden könne; das Holz ſoll hierbei „genau die zu einem gewiſſen Behuf durchaus notwendige Größe, z. B. zum Schiffsbau“ ꝛc. erreichen. Die Namhaftmachung dieſer theoretiſchen Richtpunkte, die weitaus abweichende Hiebsalter bei ihrer praktiſchen Verwirklichung erheiſchen würden, iſt jedoch bei Feſtſtellung der Wirtſchaftsverfahren ohne hervorragende Wirkung geblieben. Es mangelten die Anhaltspunkte, um die Leiſtungsfähigkeit der Holzarten, Beſtockungs— formen und der Beſtandsaltersſtufen nach der einen oder der anderen Richtung zu würdigen. Dieſe theoretiſchen Zielpunkte bedingen auch ſehr verſchiedenartige Produktionsrichtungen. Von der mittels Zinſenberechnung feſtgeſtellten „merkantilen“ Umtriebszeit bis zur „phyſikaliſchen“ Umtriebszeit, bei welcher die Bäume ſo lange ſtehen bleiben ſollen, bis ſie nicht mehr beträchtlich wachſen, iſt ein weiter Sprung. Es iſt in der That auffallend, daß der geniale Hartig unterlaſſen hat, die etwas vieldeutige Definition dahin zu präziſieren, daß in Brennholzwaldungen die reichhaltige Gewinnung der größten Brennſtoffmenge und in Nutzholzwaldungen der höchſte jährliche Nutzholzertrag in gebrauchsfähiger Beſchaffenheit zu erzielen jei, daß aber ſtets, wie der Genannte an einem anderen Orte jagt, dahin zu ſtreben ſei, „auf der zu Wald beſtimmten Fläche in möglichſt kurzer Zeit mit einem möglichſt geringen Koſtenaufwand möglichſt vieles und nutzbares Holz zu erziehen“. In der forſtlichen Praxis ſind im weſentlichen gutdünkende Umtriebszeiten für die Hochwaldungen, welche bis zum 18. Jahrhundert und während desſelben aus den früheren, teils plenterartigen, teils mittelwaldähnlichen Beſtandsformen durch dichtere Stellung der ſtärkeren Stämme allmählich hervorgegangen waren, fortgeſetzt beibehalten worden. Die reichliche und die dürftige Rente des Staats— waldeigentums iſt volkswirtſchaftlich keineswegs gleichbedeutend, und wir werden zu fragen haben, ob die erreichbare und andauernde Nutzbarmachung der vor— handenen Holzbeſtockung für die holzkonſumierende Bevölkerung gründlich erforſcht a A und beharrlich erjtrebt worden iſt. Hat man überzeugend nachgewieſen, daß die maximale Produktion gebrauchsfähiger Holzarten und Holzſorten mit dem erreichbar geringſten Produktionsaufwand erzeugt worden iſt und andauernd erzeugt wird? Oder gebietet die Rückſicht auf die günſtigen Einwirkungen der Waldbeſtockung auf Luft und Boden die eben gekennzeichnete Verſtärkung der Baumkörper mittels reichhaltiger Holzvorräte in den älteren Hochwaldbeſtänden der deutſchen Staats— waldungen, Sachſen ausgenommen? Die Grundſätze der Staatsforſtverwaltung ſind im weſentlichen wie folgt motiviert worden: Die Staatsforſtverwaltung habe, „im Gegenſatz zur Privatforſtwirtſchaft, das Geſamtwohl der Einwohner des Staates ins Auge zu faſſen“. Sie habe zwar „der Gegenwart einen möglichſt hohen Fruchtgenuß zur Befriedigung des Bedürfniſſes an Waldprodukten und an Schutz durch den Wald zukommen zu laſſen“. Da aber die Staatsforſten „ein der Geſamtheit der Nation gehöriges Fideikommiß bilden“, ſo ſei der Zukunft ein mindeſtens gleich hoher, möglichſt aber geſteigerter Fruchtgenuß von gleicher Art zuzuführen. Dieſem Wirtſchaftsprogramm der preußiſchen Staatsforſtverwaltung (Darſtellung der forſtlichen Verhältniſſe Preußens, Berlin 1894, S. 117) hat ſich die bayeriſche Staatsforſtverwaltung angeſchloſſen (Sitzung des Petitionsausſchuſſes der Abgeordneten— Kammer vom 28. Mai 1894). Auch die württembergiſche Staatsforſtverwaltung be— folgt die gleichen Grundſätze, hält jedoch eine mäßige Abkürzung der früheren Umtriebs— zeiten in Nadelholzbeſtänden (des Jagſtkreiſes) für zuläſſig, weil der Sturm in den über— ſtändigen Nadelholzbeſtänden beträchtliche Verheerungen angerichtet hatte (Die forſtlichen Verhältniſſe Württembergs, Stuttgart 1880, S. 198). Die badiſche Forſtverwaltung ſteht „abweichend von den Lehren des höchſten Bodenreinertrags und im Gegenſatz zur Privatforſtverwaltung auf dem Standpunkt, welchen die meiſten deutſchen Forſt— verwaltungen einnehmen“. (Die badiſche Forſtverwaltung, Karlsruhe 1891, S. 71.) Für dieſe Staatswaldungen wird man nach den obigen Angaben als Durchſchnitt der planmäßigen Umtriebszeiten 100 bis 120 Jahre annehmen dürfen, wäh— rend die nach der Schlagfläche wirklich befolgten Umtriebszeiten in Bayern und auch neuerdings in Preußen weſentlich höhere Ziffern für den thatſächlich einge— haltenen Nutzungsumlauf ergeben werden. (In den preußiſchen Staatswaldungen hat die Fläche der über 100 jährigen Kiefernbeſtände von 1880/81 bis 1892/93 eine Er- weiterung von 46765 ha erfahren. Nach den Angriffsflächen wurden die Hochwald— umtriebszeiten in den bayeriſchen Staatswaldungen Guletzt in der amtlichen Dar— ſtellung von 1861) auf durchſchnittlich 171 Jahre angegeben, und es iſt nicht bekannt geworden, welche Umtriebszeiten zur Zeit that fachlich eingehalten werden.) Dagegen haben die planmäßigen Umtriebszeiten in den Staatswaldungen des Königreichs Sachſen von 1850/79 71 bis 80 Jahre betragen und eine Reduktion der Jahresſchlagflächen unter das planmäßige Soll iſt, wie angegeben wird, durch Ankauf von Blößen und jungen Beſtänden, Umwandlung von Laubholzbeſtänden und durch die Windbruchkalamitäten von 1868/72 bewirkt worden. Die ſächſiſche Staatsforſtver— waltung erſtrebt ſonach eine Benutzung der Staatswaldungen, welche dem oben genannten geſamtwirtſchaftlichen Fundamentalgeſetz im großen und ganzen entſprechen wird. Die ungewöhnlich hohen Reinerträge, welche die Staatswaldungen dieſes Landes ſeit langer Zeit gewährt haben, werden wir ſpäter kennen lernen. Die Beſtrebungen, welche mit dieſen Worten bekundet werden, ſind leider nicht völlig einwandfrei. Die Staatsforſtverwaltung hat mit EA vollem Recht das Eindringen der Bodenreinertragswirtſchaft in die Staats— waldungen abgewehrt, wie wir im nächſten Abſchnitt darlegen werden. Aber die oben erwähnte, für die Regelung der einträglichſten Privatwirtſchaft wichtige Beſorgnis, daß im nächſten Jahrhundert die bisherigen geſamtwirtſchaftlichen Nutzleiſtungen derartiger Produktionsziele gründlich geprüft und als verbeſſerungs— fähig befunden werden, kann durch ſchöne Worte nicht beſeitigt werden. Im kommenden Jahrhundert wird die Staats-Verwaltung die bisherige Verwirklichung dieſer Beſtrebungen und ihre Erfolge zu beachten haben. Die zahlreichen Feinde des Waldes werden möglicherweiſe im beginnenden Jahrhundert behaupten, daß die Staatsforſtwirtſchaft eine Sondecſtellung nicht nur im nationalen Erwerbsleben, ſondern auch für ihre Bewirtſchaftung des Staatseigentums beanſpruche, aber für die Berechtigung dieſer Forderung nur wortreiche Be— teuerungen vorbringen könne. Die Staatsforſtwirtſchaft gehe von der Vorausſetzung aus, daß durch ihr Wirtſchaftsſyſtem die vorzüg— lichſte Beſchaffenheit der Waldvorräte hergeſtellt worden ſei und den Nachkommen erhalten bleibe, ohne jemals verſucht zu haben, dieſe leiſtungsfähigſte Beſchaffenheit und Ausgeſtaltung der Holzvorräte mit den allſeitig brauchbarſten Ernteerträgen kennen zu lernen. Es werde behauptet, daß der Gegenwart der möglichſt höchſte Frucht— genuß zugeführt werde. Aber bisher ſeien niemals die Nutzz— leiſtungen der Holzgattungen und Holzſorten, welche den jährlichen Waldertrag bilden, für den Nutzholz- und Brennſtoffverbrauch der Bevölkerung aufgeklärt und von der Staatsforſtwirtſchaft beachtet worden. Die praktiſche Verwirklichung der ſogenannten national— ökonomiſchen Bewirtſchaftungsart der Staatswaldungen habe zwar zu einem reichlichen Angebot der ſogenannten Starkhölzer geführt. Aber die Forſtwirtſchaft habe für die Produktion derſelben die Erziehung im Kronenſchluß beibehalten und erreiche mit einem Koſtenaufwand, der mit dem Milliarden maßſtab zu meſſen jei, eine um wenige Finger breite Verſtärkung der Baumkörper ohne Verbeſſe— rung der Holz- und Bodengüte. Es ſei ſehr fraglich, ſogar von vornherein unwahrſcheinlich, daß dieſe unerhebliche Durchmeſſer-Zu— nahme für die Nutzholzverarbeitung Bedeutung habe und nur wahre ſcheinlich, daß die Herſtellungskoſten der Baumſtämme mit über 1,0 fm Derbholzgehalt etwa den doppelten Betrag der bisherigen Erlöſe erreicht haben, daß ferner die maximale Nutzholzproduktion das Waldkapital mit durchſchnittlich 3½ bis 4% verzinſen werde, während die Staatsforſtverwaltung, um nicht die genannten Stark— hölzer mit 60 bis 70% der jährlichen Nutzholzgewinnung anbieten zu müſſen, ſondern mit 75 bis 85% anbieten zu können, für den beanſpruchten Kapitalaufwand, den wir in den nächſten Abſchnitten kennen lernen werden, der Geſamtwirtſchaft 1 bis 1½% einbringe. Die Feinde des Waldes werden möglicherweiſe im beginnenden EIS — Jahrhundert fragen, ob dieſe pekuniäre Unterſtützung der Starkholz— Konſumenten gemeinnützig genannt zu werden verdient. Man wird fragen, aus welchen Gründen die Staatsforſtverwaltung im neun— zehnten Jahrhundert beharrlich die Wertbemeſſung des Wald— vermögens und die Ermittelung des unentbehrlichen Starkholz— bedarfs der Nutzholzverarbeitung abgelehnt und die vergleichende Würdigung der Nutzleiſtungen, welche die anzubauenden Holzarten und die wählbaren Umtriebszeiten im Hinblick auf die thatſächlichen Verbrauchsanſprüche der Bevölkerung maßgeblich der Standortsgüte und Höhenlage haben, beſorgnisvoll verhindert hat. Niemand wird gewährleiſten können, daß man im nächſten Jahrhundert den Nutzleiſtungen der oben erwähnten Durchmeſſer-Verſtärkung prüfungslos die gleiche Bedeutung beilegt wie die derzeitige Staatsforſtverwaltung. Vielmehr iſt zu befürchten, daß die Staatsforſtwirtſchaft die bisher eingeräumte Sonderſtellung ſchon in der erſten Hälfte des nächſten Jahrhunderts verlieren wird und derſelben die Unter— ſuchungen auferlegt werden, welche durch die Einführung der maximalen Nutzholz— produktion mit der erreichbaren Verringerung der Herſtellungskoſten bedingt werden. Andere materielle Nutzleiſtungen, welche nach der genannten Verſtärkung der Bruſthöhen-Durchmeſſer beachtenswert in die Wagſchale fallen würden, ſind bisher nicht namhaft gemacht worden und werden auch nicht auffindbar ſein. Der Beſitz eines größeren Waldvorratskapitals giebt allerdings der Forſtwirtſchaft „das Gepräge der Wohlhabenheit“. Wenn aber das Mehrkapital, welches dieſes wohlthuende Gefühl erzeugt, kümmerliche Nutzleiſtungen hat, ſo wird man nicht von geſamtwirtſchaftlichen Vorzügen reden können, zumal die Umtriebszeiten, welche in Anwendung des oben genannten Grundgeſetzes für die Entwickelung der Volkswohlfahrt einzuhalten ſein würden, keineswegs ein notdürftiges Auskommen, ſondern maximale Nutzholzerträge herbeiführen werden, wie die Staatswaldungen im Königreich Sachſen beweiſen, die ſeit 1850 mit 71- bis 80 jährigen Umtriebs— zeiten, wie geſagt, bewirtſchaftet werden und nachhaltig weitaus größere Netto— erträge einbringen wie alle übrigen Staatswaldungen gleicher Größe. Die immateriellen Nutzleiſtungen des Waldes haben wir im zweiten Abſchnitt erörtert und dargelegt, daß dieſelben durch die nachhaltig einträglichſte Bewirt— ſchaftung niemals ungünſtig beeinflußt werden können. Die Verſicherung, daß die bisherige Starkholzabgabe in den Staatswaldungen unwandelbar im kommenden Jahrhundert ohne Rückſicht auf die Qualität der erreichbaren Bäumeverſtärkung und deren Herſtellungskoſten fortbeſtehen wird, würde ſonach gewagt ſein. Vierter Abſchnitt. Die Produktionsziele der Bodenreinertrags⸗Wirtſchaft. Seit nahezu 40 Jahren erſtrebt eine kleine, aber rührige Partei unter den Forſtwirten die Bemeſſung der einträglichſten Wirtſchaftsziele mittels der Zinſes— zinsrechnung und nach der aus den Zinſeszinsformeln reſultierenden höchſten Verwertung des holzleeren, erſt mit Holzpflanzen zu be— bauenden Waldbodens. Sowohl im ausſetzenden als im jährlichen Betrieb ſollen diejenigen Wachstumszeiten eingehalten werden, für welche ſich der höchſte Jetztwert des Bodens berechnet, wenn man die Vorerträge und die nach je 50, 60, 70 . . . Jahren eingehenden Abtriebserträge mittels der Zinſeszinsrechnung und für die Zinsſätze, welche jeweils für ſichere Kapitalanlagen landesüblich ſind, auf die Gegenwart diskontiert und den Jetztwert der Kulturkoſten und ſonſtigen Ver— waltungs- und Betriebskoſten abzieht. Kommen beiſpielsweiſe zwei Abtriebszeiten, die bisher übliche Abtriebszeit u und die abgekürzte Abtriebszeit u zur Vergleichung, ſo werden zunächſt die Vorerträge PF Da und die Abtriebserträge Au und Au, welche dieſelben liefern werden, auf die Gegenwart diskontiert. Von dieſem Boden-Bruttowert wird der Jetztwert der Kulturkoſtenausgabe = c, die ſofort und hiernach alle u und u Jahre zu beſtreiten iſt, abgezogen. Da aber auch der Waldbeſitzer fortdauernd Jahr für Jahr Ausgaben für Forſtverwaltung, Forſtſchutz, Steuern, Wegbau und Wegunterhaltung ꝛc. zu beſtreiten hat, jo ſind dieſe Betriebskoſten = v zu kapitaliſieren, und das Kapital iſt gleichfalls vom Boden-Bruttowert in Abzug zu bringen. Wird ferner der geforderte Zinsfuß p genannt, ſo wird auf Grund der Zinſeszinsrechnung durch die Vergleichung e, Do Opezreopn & [open 0,0 p = 1170) u- 4 1 . Au Da. 10 p .. + Dq. 1,0 p — . 1,0 p Y 5 4 7 der erreichbare Bodenwertgewinn und diejenige Abtriebszeit gefunden, welche den Boden am beſten verwerten wird. An Die Bodenreinertragslehre unterſtellt hierauf in Gemäßheit der Prämiſſen der Zinſeszinsrechnung, daß der Holzwuchs nach dem Anbau der holzleeren Fläche die Zinſen des maximalen „Bodenerwartungs-Wertes“ admaſſieren und zur zu— gehörigen Erntezeit dem Waldeigentümer abliefern, auch die Zinſen und Zinſes— zinſen der Kulturkoſten und die übrigen Jahresausgaben für Verwaltung und Betrieb mit Zinſen und Zinſeszinſen zurückerſetzen wird.“) Die vorhandenen Waldbeſtände haben, wie die Bodenrententheorie fordert. mit ihrem laufenden Wertzuwachs den im Laufe der Zeit immer ſtärker ſteigenden Zinſeszinsfaktoren zu folgen, mit denen die maximale Bodenrente zu vervielfältigen ift.**) Die Be— gründer der Bodenrententheorie haben dieſe Forderung für berechtigt erachtet, weil ſie geglaubt haben, daß alle Einnahmen und alle Ausgaben im Wirt— ſchaftsleben unſerer Nation mit Zinſeszinſen bis zur Unendlichkeit fortwachſen, vor allem aber, weil die Diskontierung unendlicher Er— träge mathematiſch korrekter ſei als die Diskontierung endlicher Erträge. Auch ſei nicht zu bezweifeln, daß die Waldbeſitzer den Rückerſatz der Zinſen und Zinſeszinſen der maximalen „Bodenerwartungswerte“ vereinnahmen könnten, ſobald dieſelben die Abtriebszeiten, welche ſich mittels der Zinſeszins— Rechnung ergeben, einhalten. Da aber die Beſtockung größerer Waldungen aus Einzelbeſtänden zuſammengeſetzt werde und ſtets das Ganze gleich der Summe ſeiner einzelnen Teile ſei, ſo ſei die Anwendbarkeit der gleichen Ermittelungsart auf Waldungen mit jährlicher Holzfällung nicht zu beanſtanden. Sobald man für den jährlichen Forſtbetrieb annehme, daß nicht die konkreten Waldbeſtockungen, ſondern normale Hochwaldbeſtände, welche mit ihren Ernteerträgen die Zinſen und Zinſeszinſen der maximalen Bodenwerte abliefern, zur Zeit vorhanden ſeien, ſo ſei auch nicht zu beſtreiten, daß die letzteren volle Verzinſung finden. Praktiſch iſt die Anwendung der Bodenreinertrags-Wirtſchaft bis jetzt noch nicht in nennenswerter Weiſe verwirklicht worden, obgleich dieſelbe ſeit nahezu 40 Jahren in den forſtlichen Hörſälen befürwortet wird. Die Entwickelung dieſer Lehre, bei deren Taufe unverkennbar der Doktrinarismus Pate geſtanden hat, iſt leider nicht frei geblieben von fragwürdigen Unterſtellungen. Wir werden die *) Die Formel für den Beſtandskoſtenwert lautet: HREKm (B + V) (ö. p I) e. 10 p Da. 1.0 p 5 worin B den Bodenwert, V das Kapital der jährlichen Betriebskoſten, e die Kultur— koſten, Da die bereits bezogenen Vornutzungen, m das jetzige Beſtandsalter und p den Zinsfuß angiebt. Die Formel für den Beſtandserwartungswert, welche in normalen, dem finanziellen Abtriebsalter noch zuwachſenden Beſtänden mit der Beſtandskoſtenwertformel überein— ſtimmende Ergebniſſe liefert, lautet: nn 1 ) x Aut Do.10p, 3 BEV)EOR = 10 pu m worin ferner Au den Abtriebsertrag im Jahre u für maximalen Bodenwert und Da die noch ausſtändigen Durchforſtungen vom Jahre q.... bis zum Jahre u angiebt. **) Siehe ad 8 in dieſem Abſchnitt. HEm > — 46 — Kernpunkte der Bodenrententheorie zu überblicken ſuchen und hierauf fragen, ob ſelbſt die Waldbeſitzer, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen, auf Grund der bisherigen Ausbildung dieſer Theorie umfaſſend informiert werden können über die Löſung der Aufgaben, welche der privatwirtſchaftlichen Nutzungsordnung obliegt. Wir werden auch die angeblich mathematiſch unfehlbare Begründung dieſer Lehre zu prüfen haben, und wir werden finden, daß die Anwendung der Zinſeszinsrechnung fragmentariſch geblieben iſt und der Fortbildung und Ergänzung bedarf. Wir werden an dieſem Orte, um zu rechtfertigen, daß der Bodenreinertrags— Lehre nicht die erſte Stelle unter den nächſten Abſchnitten der vor— liegenden Schrift eingeräumt worden iſt, lediglich hinweiſen auf die weſentlichſten Bedenken, welche der Abſtammung ‚und der praktiſchen Durchführung der Bodenreinertrags-Wirtſchaft entgegenſtehen. 1. Die Anhäufung von Zinſen und Zinſeszinſen während eines Zeitraumes von mindeſtens 60 bis 70 Jahren zählt im praktiſchen Erwerbsleben zu den ſelten vorkommenden Ausnahmefällen. Die Belaſtung der Holzzucht mit den Endwerten der Zinſeszins rechnung iſt nicht von den Waldbeſitzern gefordert, ſondern denſelben unndtiger- weiſe von der Bodenrententheorie octroyiert worden. Die Bodenrenten-Theorie unterſucht, zu welcher Zeit die Holz— beſtockung, welche auf einer Waldblöße angebaut wird, in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts zu verwerten iſt, wenn die Wald— beſitzer alle Einnahmen mit Zinſen und Zinſeszinſen anhäufen und die in gleicher Weiſe admaſſierten Zinſen der Aus gaben abrechnen. Wenn bisher eine längere als 60- bis 70 jährige Wachstumszeit den Hochwaldbeſtänden geſtattet wurde, ſo wird nach den Prämiſſen der Zinſeszinsrechnung nachgewieſen, daß ein mehr oder minder großer Zinſengewinn zur genannten Zeit eingebracht werden kann, wenn die Beſtände ſchon nach 60 bis 70 Jahren abgehauen und die Flächen angebaut werden, aber der Erlös nach der Verwertung unverkürzt als Kapital mit An⸗ ſammlung der Zinſen und Zinſeszinſen ebenſo lange angelegt wird, wie die bisher eingehaltene Verlängerung der Wachstumsdauer Jahre umfaßt hat. Dieſe Methode der Rentabilitäts-Vergleichung beſchränkt ſich auf die Unter— ſuchung, ob der Zinſengewinn bei dem in der zweiten Hälfte des nächſten Jahr— hunderts zu effektuierenden Geldgeſchäft größer oder kleiner werden wird, wenn dasſelbe einige Jahrzehnte früher oder ſpäter unternommen wird. Deshalb wird der Gewinn des genannten Geldgeſchäfts für verſchiedene Beginnzeiten, nach COOLE Jahren, für die derzeitigen Holzpreiſe, Verzinſungsverhältniſſe zc. berechnet. Der Zinſenüberſchuß wird auf die Gegenwart diskontiert, weil ange— nommen wird, daß die Waldbeſitzer während der genannten Wachstumszeit ununterbrochen Zinſen und Zinſeszinſen für ihre Kapitalanlagen anhäufen würden. Nach den diminutiven Beträgen des zur Zeit für die Waldblöße erreichbaren „Unternehmer-Gewinns“ ſollen die Waldbeſitzer die Abtriebszeit für alle mit Holz bewachſenen Waldflächen feſtſetzen und vor allem ſämtliche über 60- bis 70 jährige Hochwaldbeſtände ſo bald als möglich abhauen. Bei der Begründung der Lehre — von den Erwartungswerten und vom Unternehmergewinn“) maßgeblich der Zinſes— zinsformeln war zunächſt bezüglich des kahlen, anbaufähigen Waldbodens zu fragen: welche Zinſenerträge vom außerforſtlichen Bodenwert bringen die längeren und die kürzeren Wachstumszeiten der zu begründenden Hochwaldbeſtände den Nutznießern ein, z. B. die Abtriebszeiten u und die Abtriebszeiten u+x? Wann und wie können die Nutznießer einen vermehrten Zinſenertrag realiſieren? Bei dieſer Ver— gleichung waren ſelbſtverſtändlich gleich lange Zinſen-Bezugszeiten gegenüber zu ſtellen, für die genannten Abtriebszeiten die Bezugszeit u x. Es war zu unter— ſuchen, ob, wann und wie ein etwaiger Zinſengewinn durch die Waldwirtſchaft an ſich mittels der Abkürzung der Wachstumszeit hervorgebracht werden kann, oder ob zur Ergänzung desſelben ein Geldgeſchäft oder ein Gewinn erforderlich wird, welcher nicht der Waldwirtſchaft entſtammt, ſondern Quellen, welche nicht in Verbindung mit der letzteren ſtehen. Bei der Beantwortung dieſer Fragen mittels der Zinſeszinsrechnung würde ſofort klar geworden ſein, daß es unzuläſſig iſt, den erſtmaligen, waldbaulichen Ernte— ertrag (im Jahre u) oder auch nur die Zinſen desſelben der Nutznießung zuzuweiſen, ſondern die Nutznießer die Wachstumszeit u+x abzuwarten haben, bevor fie den ſog. Unternehmergewinn und die Zinſen und Zinſeszinſen desſelben vereinnahmen können. Die Nachwertformel der Zinſeszinsrechnung beruht auf der Vorausſetzung, daß die Reineinnahme im Jahre u mit Zinſen und Zinſeszinſen bis zum Jahre u+x admaſſiert wird. Der fortwachſende Beſtand würde den vorhandenen Beſtandswert durch die jährliche Wertproduktion gleichfalls admaſſieren, jedoch im ſpäteren Beſtandsalter nicht mit der Gradation der Zinſeszinsrechnung, wenn auch bis zum 60- bis 70 jährigen Alter die jährliche Wertproduktion größer iſt wie die Zinſen und Zinſeszinſen. Den Unterſchied zwiſchen den admaſſierten Zinſen und Zinſeszinſen und der Wertprodruktion im Zeitraume u bis u x dis— kontiert die Bodenrententheorie auf die Begründungszeit der Beſtände und nennt dieſen Jetztwert für holzleere Waldflächen „Unternehmergewinn“. Nun hat aber die Verteidigung der Bodenreinertrags-Wirtſchaft bisher niemals betont, daß die Vorrückung der Fällungszeit keine Abkürzung der Rentenbezugszeit bewirken kann, daß die Verwertung des Beſtands im Jahre u den zu dieſer Erntezeit lebenden Waldbeſitzern keinen Pfennig vom Erlös einbringt, weder im ausſetzenden noch im nachhaltigen Betriebe. Dieſe Nutznießer dürfen nicht einmal die Zinſen der Erlöſe angreifen. Zinſen und Zinſeszinſen ſind ſorgſam bis zum Jahre u+x zu admaſſieren. Man darf nicht glauben, daß die abgekürzte Wachstumszeit einen größeren Zinſenertrag in der Zukunft (oder jetzt nach dem Vorwert) als die verlängerte Wachstumszeit ſchon deshalb einbringe, weil die nachhaltige Zinſenbildung unterbrochen werde und Au e x 3 | Au N — 1 nach den Zinſeszinsformeln größer als 10p — 1 ‚Op 1 ) Die Ermittelung der einträglichſten Abtriebszeit mittels der ſogenannten Weiſer— Prozentformel wird ſpäter erörtert werden. Die Vergleichung der Boden-Erwertungs- werte bildet die Grundlage und charakteriſiert die Beſtrebungen der Bodenreinertrags— Wirtſchaft und war deshalb in erſter Linie zu würdigen. wird. Sa ee Dieſe rechneriſche Steigerung des Bodenwertes wird von der Boden— rententheorie dadurch verurſacht, daß dieſelbe für die Abtriebszeitu und für den Zeitraum u x dieſer Abtriebszeit eine erheblich geringere Kapitalbelaſtung unterſtellt als für die Abtriebszeit u+x. Nach den Vorwert-Formeln der Zinſeszinsrechnung findet man den erzeugenden Kapitalſtock, indem von den ſpäteren Reineinnahmen die bis dahin aufgewachſenen Zinſen und Zinſeszinſen abgerechnet werden. Die Bodenrententheorie bringt für die Zeit vom Jahre u bis zum Jahre u+x einerſeits für die Einhaltung der ſog. finanziellen Abtriebszeit u lediglich die Zinſen des Bodenwertes, dagegen andererſeits für die Einhaltung der Abtriebszeit u+x die Zinſen des Bodenwertes und die Zinſen des Beſtandswertes im Jahre u in Abzug, und dieſen Vorgang wieder— holt dieſelbe regelmäßig nach u Jahren. Da ſonach fortgeſetzt von den Ein— nahmen für u und für den Zeitraum X eine kleinere Zinſenanſammlung ab— gezogen wird, als dieſe Abtriebszeit u gegenüber der Abtriebszeit u+x zu leiſten verpflichtet war, ſo iſt es erklärlich, daß der Jetztwert, der ſog. Bodenerwartungs— wert für u rechnungsmäßig größer ausfällt als für u x. Der erzeugende Kapitalwert wird beſtändig größer, je weniger die angeſammelten Zinſen und Zinſeszinſen betragen, welche abgezogen werden. Die waldbauliche Rentabilitäts— Vergleichung für den ausſetzenden Betrieb hat offenbar zu fragen, ob die Zinſen und Zinſeszinſen, welche den Nachkommen kumulativ abgeliefert werden, während gleicher Zeiträume, z. B. während u +x, größer oder kleiner bei Einhaltung der Wachstumszeit u oder bei Einhaltung der Wachstumszeit u x werden. Die Boden- rententheorie betrachtet dagegen, wie geſagt, die Jetztwerte der Erträge verſchieden langer Wachstumsperioden als gleichberechtigt, und deshalb kommen die verſchieden großen Zinſenabzüge nicht zum Ausdruck. Wenn aber der Beſitzer des kahlen Waldbodens glauben ſollte, daß ſeine Nachkommen ſchon bei der Verwertung des Beſtandes im Jahre u infolge der kürzeren Wachstumszeit den Unternehmergewinn und deſſen Zinſen und Zinſeszinſen beziehen können, ſo würde eine Enttäuſchung nicht zu vermeiden fein. Die geſamten Einnahmen und deren Zinſen und Zinſes— zinſen find für das fragliche finanzielle Unternehmen während der Zeit u bis u+x nicht zu entbehren, wenn der in Ausſicht genommene Unternehmergewinn realiſiert werden ſoll, weil der fortwachſende Beſtand nicht nur die Bodenwerte im Jahre u, ſondern auch die bis zum Jahre u admaſſierten Zinſen dieſer Boden— werte und der ſonſtigen Aufwendungen bis zum Jahre u-+ x verzinſt, wenn auch nicht mit den maximalen Beträgen der Abtriebszeit u. Es iſt nicht zu leugnen, daß die Ergebniſſe der Zinſeszinsrechnung für Kapitaliſten beachtenswert ſein können, welche bei Geldanlagen auf einen raſchen, mit Zinſenfruktifikation verbundenen Umſchlag ihrer Kapitalwerte bedacht ſind und die Vorausſetzung, daß in der Bodenwirtſchaft Zinſen auf Zinſen gehäuft werden können, als allgemein maßgebend erachten. Aber auch für dieſe Kapitaliſten können dann, wenn die einträglichſte Bewirtſchaftung eines ſtändigen Waldbeſitzes zu regeln iſt, die wandelbaren Bodenerwartungswerte und Beſtandskoſtenwerte nicht maßgebend werden, weil dieſelben nicht greifbar und nicht realiſierbar ſind. Vielmehr ſind durchweg die Beſtands-Verkaufswerte maßgebend. Solange die Een ag jährliche Wertproduktion für die Beſtands⸗Verkaufswerte die geforderte Verzinſung liefert und den jährlichen Bodenertrag erſetzt, ebenſo lange ſind die Waldbeſtände noch nicht finanziell haubar. Für die verwertungsfähigen Beſtände — und nur für dieſe iſt die Abtriebszeit zu ermitteln — iſt es bedeutungslos, ob der ſog. Beſtandskoſtenwert mit dem Verkaufswert übereinſtimmt oder nicht, weil der Beſtandskoſtenwert nirgends flüſſig gemacht werden kann und auch dieſes mit den Zinsſätzen wechſelvolle und im Laufe der Zeit flatterhafte Kind der Zinſeszins— rechnung niemals greifbar werden wird.“) Für die derzeitigen Waldbeſitzer wird überhaupt die Ermittelung, ob die in der zweiten Hälfte des beginnenden Jahrhunderts bezugsberechtigten Nutz— nießer das genannte finanzielle Unternehmen einige Jahrzehnte früher oder ſpäter beginnen werden, den ausſchlaggebenden Wert ebenſowenig haben als die Be— rechnung des Gewinns, welchen die Vorfahren, die zur Begründungszeit der jetzt haubaren Beſtände bezugsberechtigt waren, für die Jetztzeit kalkulieren konnten. Man wird immerhin fragen dürfen, ob der Schwerpunkt der ſeit 40 Jahren wegen der mathematiſchen Unfehlbarkeit in erſter Reihe befürworteten Bodenrententheorie in der Beweisführung liegt, daß nach 60 bis 70 Jahren ein Geldkapital, deſſen Zinſen und Zinſeszinſen vom Jahre u bis zum Jahre u x admaſſiert werden, ſchließlich einen größeren Zinſenertrag einbringe als die Beſtands— wertproduktion im höheren Alter der Hochwaldungen. a) Ausſetzender Betrieb. Aus welcher Quelle fließt der Bodenwert— gewinn? Während des Buſchholz- und Stangenholzalters kann kein Ertrag, ſonach auch kein Unternehmergewinn eingebracht werden — auch dann nicht, wenn die kürzere Wachstumszeit planmäßig feſtgeſtellt worden iſt, ſobald eine Veräußerung des Beſtands nicht beabſichtigt wird. Selbſtverſtändlich kann erſt nach Erreichung der ſogenannten „finanziellen Hiebsreife“ ein Unternehmergewinn in Frage kommen. Werden die der Rechnung zu Grunde liegenden Erlöſe thatſächlich ſowohl mittels der abgekürzten als der verlängerten Wachstumszeit erzielt, ſo iſt nicht zu bezweifeln, daß die Waldbeſitzer durch die Kapitalanlage der Erlöſe, welche im jüngeren Beſtandsalter zu erreichen ſind, mit Zinſenzuſchlag zum Kapital einen größeren Zinſengewinn zu erzielen vermögen als durch die Wertproduktion der fortwachſenden Hochwaldbeſtände. Dieſe Erkenntnis ergiebt ſich ſchon, wie im ſiebenten Abſchnitt dargelegt werden wird, durch die Vergleichung der jähr— lichen Wertproduktion mit dem jährlichen Zinſenertrag der in Geld umgewandelten Beſtandswerte. Wenn die Bodenrententheorie mit ihrem komplizierten Formel— apparat lediglich die Erkenntnis erneuert, daß die Wertproduktion der Hochwald— beſtände im höheren Alter den ausgiebig anſteigenden Rentenendwert-Faktoren der Zinſeszinsrechnung nicht zu folgen vermag, ſo wird dieſe Beweisführung nahezu bedeutungslos für die Information der Waldbeſitzer bleiben. ) Die gründliche Erörterung dieſer Fragen würde hier zu weit führen und iſt der forſtlichen Journal⸗Litteratur vorzubehalten. Wagener, Die Waldrente. 4 50 Wir haben oben behauptet, daß ſich die Waldbeſitzer mit der Annahme, daß der Reinertrag der Waldbeſtände in dem Altersjahr der Hochwaldbeſtände, welches der ſogenannten finanziellen Abtriebs— zeit mit höchſtem Bodenerwartungswert entſpricht, dem Nießbrauch zugebilligt werden könne, in einem ſchweren Irrtum befinden würden. Wir haben oben erwähnt, daß nach den Grundannahmen der Zinſeszinsrechnung der berechnete Unternehmergewinn mit den Nachwerten nur dann eingebracht werden kann, wenn der Beſtandsreinerlös zur finanziellen Abtriebszeit unverringert während der Wachstumszeit, welche der ſtehen bleibende Beſtand zurücklegt, mit Zinſen und Zinſeszinſen admaſſiert wird. Wird dieſe Bedingung nicht erfüllt, lediglich der Erlös als Kapital reſerviert oder beiſpiels— weiſe zur Schuldentilgung mit Wegfall des Ziunſenzuſchlags zum Abtriebserlös verwendet, ſo verwandelt ſich der Unternehmergewinn, wie wir vermutet haben, in einen erheblichen Unternehmerverluſt. Der Beweis für dieſe Behauptungen wird am anſchaulichſten durch die Betrachtung eines Beiſpiels erbracht werden. Es iſt ungemein ſchwer, die Beweisführung, daß die bisherigen Bodenrenten— Lehre für die umfaſſende Anwendung der Zinſeszinsrechnung zur Bemeſſung der erreichbaren Gewinnbeträge für den holzleeren Waldboden und die Waldbeſtockung umzugeſtalten iſt, ſelbſt für diejenigen Waldbeſitzer durchſichtig zu geſtalten, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen. Die algebraiſche Ausdrucksweiſe hat dieſe Klarſtellung nicht herbeigeführt, wie unter anderen der langwierige Streit, ob dq des Zählers gegen dul des Nenners geſtrichen werden darf, bezeugt. Für dieſe Klarſtellung werden, wie wir glauben, einfache Beiſpiele förderſamer ſein. Eine anzubauende Waldfläche wird im 60. Jahre einen Ertrag von 1000 Mark, im 120. Jahre einen Ertrag von 3000 Mark liefern. Vorerträge und Koſten werden wegen Vereinfachung des Beweiſes nicht berückſichtigt. Der Zinsſatz beträgt 3½0/. Der Bodenerwartungswert beträgt für die 60 jährige Abtriebszeit 145,356 Mk. pro ha, für die 120 jährige Abtriebszeit 49,128 Mk. Es iſt zu beweiſen, daß der Gewinn von 96,228 Mk. in einen Bodenwertverluſt verwandelt wird, ſobald die Nutznießer nach 60 Jahren den Erlös angreifen und nicht mit Zuſchlag der Zinſen und Zinſeszinſen zum Kapital unverkürzt bis zum 120. Jahre anſammeln. Zunächſt iſt zu beachten, daß der Beſtand bei Wahl der 120 jährigen Abtriebszeit in den erſten 60 Jahren eine Wertproduktion von 49,128. 1035.01 — 337,9 Mk. hat, dagegen in den weiter folgenden 60 Jahren eine Wertproduktion von 3000-3379 — 2662,1 Mk. pro ha. Wird dagegen der Beſtand im 60 jährigen Alter gefällt, aber nicht der Erlös, ſondern nur die Jahreszinſen des den Nachkommen als Kapital— vermögen reſervierten Erlöſes verbraucht, ſo haben die letzteren im 120. Jahre 2000 Mk. anſtatt 3000 Mk. pro Hektar. Alle 120 Jahre tritt ein Verluſt von 1000 Mk. pro Hektar ein, deſſen Jetztwert 16,4 Mk. pro Hektar beträgt. Da die Bodenrententheorie einen Bodenwert— gewinn in Ausſicht ſtellt, ſo muß ein Jetztwert von 96,2 + 16,4 = 112,6 Mk. aus anderen Quellen fließen. In der That beträgt der Endwert der Zinſen für 1000 Mk. des 60 jährigen Abtriebsertrags im 120. Jahre 6878,1 Mk., der Jetztwert 112,6 Mk. pro Hektar. Soll die Summe des jährlichen Zinſenverbrauchs bis zum 120. Jahre berück— ſichtigt werden, ſo beträgt der Unternehmergewinn nicht 96,228 Mk. pro Hektar, ſondern 18,014 Mk. pro Hektar. b) Jährlicher Betrieb. Die Bodenrenten-Theorie will nachweiſen, daß der Unterſchied im Bodenwert, welcher zwiſchen der finanziellen Umtriebszeit u und einer längeren, minder rentablen Umtriebszeit u obwaltet, jofort mit Anbau der Jahresſchlagflächen im jährlichen Betriebe zinstragend wird — daher die unten ad 3 zu erörternde Unterſtellung einer Idealbeſtockung. Dazu gehört jedoch wiederum die verzinsliche Anlage der Erlöſe zur ſogenannten finanziellen Abtriebs— zeit auf allen Jahresſchlägen im Alter u, u +1, u+2 und jo fort während der unterſuchten Wachstumsdauer von u bis u und ſo fort. Wenn dieſe Be— hauptung richtig iſt, ſo würde, bevor von einem Unternehmergewinn die Rede ſein kann, nachzuweiſen ſein, daß die Nutznießer in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts allgemein die Verzicht— leiſtung auf alle Waldrenten für die in Frage ſtehende Zeitdauer bevorzugen, aber die Kultur-, Verwaltungskoſten und ſonſtigen Be— triebskoſten beſtreiten werden — für den jährlichen Betrieb offenbar eine gewagte Vorausſetzung. Für eine 1000 ha große, anzubauende Waldfläche mit den oben genannten Erträgen von 1000 Mk. pro Hektar im 60 jährigen Alter und 3000 Mk. pro Hektar im 120 jährigen Alter würden bei Wahl der 120 jährigen Umtriebszeit jährlich 49,128 Mk. X 8,333 ha — 409,404 Mk. Bodenkapital 120 Jahre lang zinstragend werden, deren Jetztwert im 5 „120 derzeitigen Berechnungsjahr — r 1255 - een 1,035 . 0,035 Dagegen bei Wahl der 60 jährigen Umtriebszeit 145,389 X 16,666 = 2423,15 Mk. jährlich 60 Jahre lang, deren Settwert . 22.2.2... 60445 Mk. Folglich Unternehmergewinn 48 936 Mk. Bei Wahl der 120 jährigen Umtriebszeit erfolgen vom 120. Jahre an jährlich ſtändige g SE Erträge von 25000 Mk., deren Jetztwert wie oben — . 11509 Mk. 0,035 ..1,035 Bei Wahl der 60 jährigen Umtriebszeit und jährlichem Verbrauch der vom 60. bis 120. Jahre eingehenden 16666 Mk. beträgt der Rentenbezug zuſammen 1000 000 ME. Vom 121. Jahre an gehen ſtändig 16666,6 ... Mk. ein, deren Kapitalwert 476 190 Mk. Zuſammen im 120. Jahre 1476 190 Mk. Jetztwert —— 1% ĩᷣͤ Kc 23 785 Mk. 1,035 . Ware Unternehmergewinn 185 a Aer o 12 276 Mk. Gegen oben 2 . 48 936 Mk. Fehlen 36 660 Mk. Es iſt nachzuweiſen, daß der Mehrbetrag des Unternehmergewinnes von 36 660 ME. den die Bodenreinertrags-Theorie 1 den Zinſen und Zinſeszinſen des Ertrags der 60 jährigen Umtriebszeit von 16666,6 ... Mk. vom 61. bis 120. Jahre entſtammt. - 60 9 5 1 8 3 —1 N Es iſt mit den letzteren im 120. Jahre . = > : 3275285 ME. Hiervon ab den obigen Rentenbezug ohne Zinſen und Zinſeszinſen . . 1000000 Mk. Bleiben 2275 285 Mk. 752 Jetztwert 55 36 660 Mk. 1.035120 2. Die Beweisführung, daß in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts eine Kapitalanlage durch Anſammlung der Zinſen 4 * und Zinſeszinſen mehr einbringen wird als der Zuwachs der Holy beſtände, war ſowohl für den ausſetzenden als für den jährlichen Betrieb entbehrlich, und zudem iſt die Berechtigung der Zinſeszins— rechnung als Grundlage der Waldertragsregelung nicht einwands— frei nachgewieſen worden. Die Berechnung des in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts ent— ſtehenden Unterſchiedes zwiſchen der Kapitalverzinſung und der Wertproduktion wird zunächſt den Waldbeſitzern etwas verfrüht erſcheinen, und zudem wird die größte Zahl der Waldbeſitzer bereits wiſſen, daß die viele Jahrzehnte lang angeſammelten Zinſen und Zinſeszinſen ihren Erben mehr einbringen als die Waldproduktion. Ferner werden wir, wie geſagt, finden, daß die Waldbeſtände nach 60- bis 70jähriger Wachstumszeit mit ihrer laufend jährlichen Wertproduktion den laufend jährlichen Kapitalzinſen der Beſtandsverkaufswerte nachſtehen und die Vorrückung dieſes Wendepunkts, welchen man mittels der Zinſeszinsrechnung heraus— rechnen kann, praktiſch bedeutungslos bleibt. Für den ausſetzenden Betrieb wird ſonach die Konſtatierung dieſer Thatſache mittels der Zinſeszinsrechnung entbehrlich werden. Im jährlichen Betrieb wird die Zinſeszinsrechnung in den ſeltenſten Fällen zu berückſichtigen ſein, weil die nachhaltig erhöhten Renten der Nußniegung gebühren und Zinſeszinſen ſelten entſtehen. Die Vorausſetzung, daß unſere in der zweiten Hälfte des kommenden Jahr— hunderts bezugsberechtigten Nachkommen mehrere Jahrzehnte lang auf alle Wald— erträge verzichten, vielmehr dieſelben zur Erzeugung von Zinſeszinſen einem Geldgeſchäft anvertrauen — dieſe Vorausſetzung, welche die Bodenrententheorie nach ihren Grundannahmen als ſelbſtverſtändlich erachtet, erſcheint mir nicht hin— länglich beglaubigt. Die Waldeigentümer werden zumeiſt fragen, welchen realiſierbaren Kapitalwert die vorhandenen Holzvorräte und die produktiven Waldflächen haben, welche Jahresrenten dieſe Kapital— werte bisher geliefert haben und ob in abſehbarer Zeit die bis— herigen Waldreinerträge durch Einhaltung des einträglichſten Wirt— ſchaftsverfahrens ausgiebig und nachhaltig erhöht werden können. Mit dem Beweis, daß jährlich die gewählten Abtriebszeiten das Höchſt— erreichbare für die nachhaltige Rentabilität des derzeitigen Waldver— mögens leiſten, mit oder ohne Rektifikation der dermaligen Holzvorräte, werden die Waldbeſitzer in der Regel zufrieden geſtellt werden. Aber auch Waldeigentümer, welche in den letzten 60 bis 70 Jahren Zinſen und Zinſeszinſen für ihre Kapitalanlagen aufgeſpeichert haben, werden ſelten Wert auf die Ermittelung legen, ob für die wenigen Blößen in ihrem Waldeigentum ein größerer Gewinn erzielt werden kann, wenn für die nachwachſenden Beſtände das genannte Geldgeſchäft einige Jahrzehnte früher oder ſpäter in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts begonnen wird. Dieſe Waldbeſitzer werden vielmehr den Zinſengewinn kennen zu lernen wünſchen, der von jetzt an in 1 abſehbarer Zeit für die mit Holz bewachſenen und für die holzleeren Waldteile einzubringen iſt, wenn die Jahreszinſen des Beſtands— verkaufswertes nicht verbraucht, ſondern admaſſiert werden und gleichzeitig ein junger Beſtand auf den holzleer werdenden Boden— flächen begründet wird. (Vir werden ſpäter unterſuchen, ob behufs um— faſſender Information dieſer Waldbeſitzer die „Weiſerprozent“-Berechnung der Bodenrententheorie durch die direkte Berechnung der Gewinn- und Verluſtbeträge zu ergänzen iſt.) Welche Beweggründe haben die Begründer der Bodenrenten— theorie zu dieſer eigentümlichen Art der Rentabilitätsvergleichung veranlaßt? Hat man geglaubt, daß es für die Waldbeſitzer einen beſonderen Wert habe, die Zinſenüberſchüſſe zu fixieren und auf die Gegenwart zu dis— kontieren, welche durch das genannte Geldgeſchäft im 21, 22. Jahrhundert erreicht werden können? In der Theorie der Waldwertrechnung war zur Ermittelung des Jetztwerts zeitlich auseinander liegender Nutzungen vorherrſchend die Zinſeszinsrechnung gewählt worden. Man hat nun betont, daß dieſelbe zu algebraiſch korrekten Ergebniſſen führe, während die einfache Zinsrechnung bei Ermittelung des Jetzt— werts der in ſpäteren Jahrhunderten eingehenden Renten inkorrekt werde. Be— trachte man nämlich die Rente r als die n maligen Zinſen eines Kapitals K, 100 ſo werde dieſes Kapital — bei öfterer Wiederholung größer, als der gegenwärtige Wert unendlicher Renten. Denke man ſich zweitens „jede einzelne Rente als aus einem Anfangskapital derart entſtanden, daß dasſelbe mit Zinſen bis zum Betrage der Rente erwächſt und dann mit dieſen Zinſen verzehrt wird, ſo ſei die Summe aller Anfangskapitalien unendlich groß“. In beiden Fällen gelange man zu abſurden Ergebniſſen. Man hat indeſſen nicht genügend gewürdigt, daß bei der Rentabilitäts— Vergleichung der wählbaren Abtriebszeiten die Herbeiziehung der mehr oder minder hypothetiſchen, zudem nach dem Jetztwert überaus geringfügigen Zinſen— erübrigungen in ſpäteren Jahrhunderten entbehrt werden kann, ſogar der Beweis— führung anfechtbare Faktoren beigeſellt. Wenn ein wirtſchaftliches Unternehmen nur durch die Anſammlung von Zinſeszinſen rentabel werden kann, ſo wird jede vorſichtige Eigentumsverwaltung von demſelben abſehen. Auch für die Waldbeſitzer, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen, ſind lediglich die Rentenunterſchiede wiſſenswert, welche in abſehbarer Zukunft, in der Regel im nächſten Jahrzehnt durch die Abkürzung oder die Verlängerung der Wachstumszeit der vorhandenen Waldbeſtände herbeigeführt werden — ſowohl im ausſetzenden als im jährlichen Waldbetriebe, ſowohl bei jährlichem Zuſchlag der Zinſen zum Kapital als für Waldbeſitzer, welche die Jahreszinſen für den Lebensunterhalt verbrauchen wollen. Wir werden in den nächſten Abſchnitten die Richtigkeit dieſer Behauptung hin— reichend belegen. Zum Zweck der Rentabilitäts⸗Vergleichung der wählbaren Wirtſchaftsverfahren war ſonach die Grundannahme der Bodenrenten-Theorie, daß alle Waldbeſitzer 1 von ihren ſämtlichen Einnahmen Zinſen und Zinſeszinſen anhäufen und von ihren ſämtlichen Ausgaben Zinſen und Zinſeszinſen entbehren, nicht notwendig.“) Man hat allerdings geltend gemacht, daß nach Aufhebung der Wuchergeſetze die vertrags— mäßige Ausbedingung von Zinſeszinſen nicht mehr verboten ſei oder wenigſtens die verbietenden landesgeſetzlichen Beſtimmungen leicht zu umgehen ſeien. Auch ſei der Zinſenzuſchlag zum Kapital, z. B. bei Pupillengeldern, üblich. Es wird jedoch zu erwägen ſein, daß die Anhäufung der Zinſen und Zinſes— zinſen, welche ein halbes Jahrhundert überdauert, keineswegs die Regel im nationalen Erwerbsleben bildet, ſondern bisher auf ſeltene Ausnahmefälle beſchränkt worden iſt, über welche die öffentlichen Blätter zu berichten pflegen. Welchen Nationalreichtum würde Deutſchland zur Zeit beſitzen, wenn alle Netto— erträge ſeit Jahrhunderten mit Zinſen und Zinſeszinſen aufgeſpeichert und nicht für den Lebensunterhalt verbraucht worden wären? Wo ſind die Geldinſtitute zu finden, welche ſich bereit erklären, lediglich die Milliarden aufzunehmen, welche nach Durchführung der Reinertragswirtſchaft mit ihren 60- bis 70 jährigen Wachstumszeiten im deutſchen Walde verfügbar werden würden, wenn die Be— dingung geſtellt wird, daß das Kapital mit Zinſen und Zinſeszinſen unberührt zu bleiben hat und mit den letzteren nach 60 bis 70 Jahren abzuliefern iſt? Nur für kurze Zeit vergüten die Geldinſtitute Zinſeszinſen im Conto-Corrent— Verkehr, und eine Zinſenanhäufung, welche ein halbes Jahrhundert überdauert, wird nirgends gewährleiſtet und auch als Regel ſicherlich nirgends erreicht. Zwar iſt bei den waldbaulichen Rentabilitäts-Vergleichungen die Zinſeszinsrechnung nicht grundſätzlich auszuſchließen. Für kurze Zeit können die Kapitaliſten, welche die Kapitalanlage im Grundbeſitz bevorzugen, die vorübergehende Anlage der Holzvorratserlöſe mit Zinſenzuſchlag zum Kapital in vereinzelten Fällen (günſtige Vermögenslage, bei Vormundſchaften für Minderjährige u. ſ. w.) bewerkſtelligen. Aber in der Regel werden wirtſchaftliche Veränderungen nicht beſchloſſen werden, wenn nicht nur die jetzt lebenden, ſondern auch die bis gegen Ende des nächſten Jahrhunderts lebenden Nutznießer auf die erreichbare Rentenerhöhung verzichten ſollen, und dieſe Verzichtleiſtung kann den Nutznießern auch von keiner Eigentums verwaltung auferlegt werden, wenn der ſtändige Bezug einer ſicheren Rentenerhöhung durch Ankauf von Hypothekenbank-Pfand— briefen, von Grundbeſitz oder von Waldbeſtänden mit weit höherem Rentenertrag, als die älteren Hochwaldbeſtände einbringen, für abſeh— bare Zeiten gewährleiſtet worden iſt. *) Neben dem Hinweis auf die algebraiſche Korrektheit der Zinſeszins rechnung iſt dieſe Grundannahme wie folgt motiviert worden: „Zinſen, welche wirtſchaftlich verzehrt (nicht vergeudet) werden, ſind als zinstragend anzuſehen, wenn ſich ihre Rentabilität auch nicht unmittelbar in Geld ausdrücken läßt,“ (Heyer, „Waldwertrechnung“. 4. Auflage von Wimmenauer. Leipzig, Teubner. 1892, S. 293). „Man verſchließe vor allem ſein Auge nicht vor der wohl kaum beſtrittenen Wahrheit, daß jeder Wert, den wir dem Walde abwirtſchaften, in unſerem eigenen und ſomit auch im Volkshaushalt mit durch— ſchnittlich 4% fortwächſt.“ „Die Annahme, daß die Zinſen nicht wieder Zinſen tragen, iſt an ſich ein ganz ungeſundes Princip“ (Preßler). Alle weiteren Wortführer der Boden— renten-Theorie (Judeich, Lehr u. a.) gehen ausdrücklich von der gleichen Annahme aus. 3. Die Anwendung der Bodenrententheorie auf den jährlichen Betrieb größerer Waldungen wird ſelten durchführbar. Dieſelbe würde auf die Vorausſetzung zu begründen ſein, daß nicht die mehr oder minder unregelmäßig und ungleichmäßig beſtockten Waldungen vorhanden ſind, die wir thatſächlich in Deutſchland vorfinden, ſondern Holz— vorräte für die 60- bis 70 jährigen Umtriebszeiten mit idealer Abſtufung der jährlichen Altersklaſſen für die Umtriebszeiten, für welche der Boden-Erwartungswert nach der Zinſeszinsrechnung gipfelt. Es iſt nicht zu bezweifeln, daß man, um die Konkordanz der Boden— und Beſtandswerts⸗Formeln auch für den jährlichen Betrieb in größeren Waldungen nachzuweiſen, zu der Unterſtellung genötigt war, daß die abnorme Waldbeſtockung mit Einführung der Reinertrags-Wirtſchaft verſchwindet und die genannte Ideal— Beſtockung für die Umtriebszeit mit maximalem Bodenwert an ihre Stelle tritt. Alsdann iſt freilich nicht zu beſtreiten, daß „das Ganze gleich der Summe ſeiner einzelnen Teile“ auf der geſamten Waldfläche iſt. Da aber thatſächlich die Her— ſtellung dieſer Ideal-Beſtockung erſt zu erſtreben iſt, jo würde zu beachten ſein, daß die Jahresſchläge ſelten im holzleeren Zuſtande vorfindlich ſind und ſelten mit ihrer derzeitigen, vielfach finanziell überreif gewordenen Beſtockung den maxi— malen Bodenwert verzinſen können. Die Beweisführung, daß etwa vom Ende des nächſten Jahrhunderts an die maximale Bodenverwertung eintreten wird, würde offenbar keine nennenswerte Nutzleiſtung haben — ſelbſt nicht für Wald— beſitzer, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen. 4. Vor allem wird aber zu beachten ſein, daß die Bewertung der Waldvorräte nach der Verzinſung der maximalen Boden-Erwartungs— werte einen erkennbaren Zweck für die derzeitige Waldertrags— Regelung nicht haben kann. Iſt die von der Bodenrententheorie angeregte Vorratsreduktion zu unterſuchen, ſo haben die Unterſchiede in den Vorrats— Verkaufswerten und die realiſierbaren Erlöſe bei dieſer Vorratsreduktion die entjsheidende Bedeutung. Die Unterſchiede in den Koſtenwerten oder Erwartungs— werten würden unbrauchbare Ziffern ergeben und können als ſowohl theoretiſch, wie praktiſch bedeutungslos überhaupt nicht in Frage kommen. Iſt andererſeits eine Vorratsverſtärkung nach ihrer Leiſtungsfähigkeit zu unterſuchen, ſo ſind die Rentenerſparungen maßgebend, welche die Waldbeſitzer für den genannten Zweck darzubringen haben, indem die Rente, welche beim Fortbeſtand der bisherigen Vorräte beziehbar fein würde, zu verringern iſt. Der Endwert dieſer Renten- verluſte hat ſelbſtverſtändlich einen ganz anderen Urſprung als die Unterſchiede der Boden⸗Erwartungswerte zur Begründungszeit der derzeitigen Beſtockung und die hieraus hervorgegangenen Vorratskoſtenwerte und iſt auch weitaus verſchieden vom Unterſchiede der Vorrats⸗Erwartungswerte. Nach den Formeln der Bodenrententheorie kann ſonach der jeweilige Wert des Waldeigentums und die bisherige und erreich bare Rente desſelben niemals ermittelt werden. Werden die Boden- und Vorratswerte nach den maximalen Boden-Er— wartungswerten berechnet, ſo gelangt man zu Waldwerten, welche bis zur NA Herſtellung der zugehörigen Normalvorräte, ſonach mindeſtens 60 bis 70 Jahre lang, fiktiv bleiben, und die Berechnung des Unternehmergewinns oder vielmehr die Beweisführung, daß bei der vorausgeſetzten Normal-Beſtockung kein Unternehmer— gewinn erzielt werden könne, wird zwecklos. Werden die Boden- und Vorrats— werte für die Boden-Erwartungswerte berechnet, welche der bisherigen Umtriebs— zeit und der konkreten Beſtockung entſprechen, ſo werden alle Rechnungsergebniſſe a priori fiktiv, weil die Veränderung dieſer Vorrats- und Bodenwerte Zweck der Unterſuchung iſt und für die nächſte Zeit zu unterſtellen iſt. Die Normalvorräte für die ſog. finanziellen Umtriebszeiten ſind niemals vorhanden und werden wohl auch nimmer hergeſtellt werden oder ſtabil bleiben. Die Bemeſſung der derzeitigen Waldwerte nach den Boden-Erwartungswerten der bisherigen Umtriebszeiten und deren Zinſen iſt, wie geſagt, ebenſo zwecklos, weil dieſelben mit den realiſierbaren Vorratswerten nicht übereinſtimmen, auch der Fort— beſtand der derzeitigen Beſtockung vorauszuſetzen ſein würde, während die Um— geſtaltung derſelben Zweck der Unterſuchung iſt. Die realiſierbaren Vorratswert— Unterſchiede und die von der Bodenwerttheorie berechneten Unterſchiede in Ge— mäßheit der Zinſen- und Zinſeszins-Anſammlungen liefern weitaus verſchiedene Beträge. Infolge Einführung der einträglichſten Umtriebszeiten werden in den kon— kreten Waldungen nicht ſelten bei reichhaltigen, bisher für die 100- bis 120 jährigen Umtriebszeiten bemeſſenen Holzvorräten Hunderttauſende, oft mehrere Millionen entbehrlich, über deren Verbleib Auskunft zu geben ſein wird. Es entſtehen nach Beendigung des nächſten Rundganges der Nutzung beträchtliche Renten— ausfälle, und es war nachzuweiſen, daß der verbleibende „Unternehmer-Gewinn“, der von dem Mehrertrag der Zinſen des höher rentierenden Kapitalwechſels gebildet wird, reichlichen Erſatz für die entſtehenden Rentenausfälle einbringt. Im entgegengeſetzten Falle, wenn z. B. der 60 jährige Normalwald vorhanden iſt und die 70- oder 80 jährige Umtriebszeit höheren Bodenerwartungswert hat, müſſen die Waldbeſitzer beträchtliche Rentenverluſte, wie oben erwähnt, aufwenden, um den Vorratsmehrwert einzuſparen. Es wird zu unterſuchen ſein, ob für die Verzinſung des Endkapitals dieſer Entbehrungen die Nenten- erhöhung genügend iſt, welche zwiſchen dem 60 jährigen und 70- oder 80 jährigen Waldvorrat obwaltet, bezw. in ſpäteren Zeiten herbeigeführt werden wird. 5. Anſtatt die Rentenerhöhung zu ermitteln, welche für die Wald— böden und die Waldbeſtockung bei Wahl der einträglichſten Wirtſchafts— verfahren ſofort beginnen wird, will die Bodenrententheorie die Gewinnbeträge berechnen, welche unſere Vorfahren zur Begründungs— zeit der jetzt älteſten Beſtände für die holzleere Verjüngungsfläche kalkulieren konnten und unſere in der zweiten Hälfte des kommenden lebenden Nachkommen kalkulieren werden. Die Gewinnbeträge, welche die Waldbeſitzer thatſächlich für die derzeitigen Boden- und Beſtandswerte zu realiſieren vermögen, werden durch dieſe lücken— hafte und fragmentariſche Ermittelungsart bis zur wirtſchaftlichen 37 — Bedeutungsloſigkeit verkleinert zum Ausdruck gebracht und zudem für die wertvollſten Glieder der derzeitigen Waldbeſtockung unzutreffend berechnet. Die Begründung der einträglichſten Bewirtſchaftung geſtaltet ſich nach der genannten Theorie ungemein einfach. Man hat die Abtriebszeit, welche den höchſten Boden-Erwartungswert liefert, zu ermitteln und alle Beſtände, welche die Zinſen für dieſen maximalen Bodenwert und den Verkaufswert der vorhandenen Holz— beſtockung in der Zukunft nicht mehr mit ihrer Wertproduktion aufbringen können, ſo raſch als möglich abzuhauen. Maßgebend für dieſe Nutzungsanordnung iſt der Unternehmergewinn. Dieſer Unternehmergewinn wird jedoch ſowohl für den ausſetzenden als für den jährlichen Betrieb unzutreffend beſtimmt, ſobald der Wald mit Holz bewachſen iſt und dieſe Beſtockung nicht völlig normal im Sinne der Bodenrententheorie, d. h. für die Umtriebszeit mit maximalem Boden-Erwartungswert beſchaffen iſt (in welchem Fall die letztere fortzuſetzen ſein würde und ein Unternehmergewinn nicht entſtehen könnte). a) Ausſetzender Betrieb. Wenn in der That die Waldbeſitzer in der Lage ſind, alle über 60- bis 70 jährigen Baumholzbeſtände ſofort abzuholzen, jo kann immerhin der von der Bodenrententheorie in Ausſicht geſtellte Bodenwert— gewinn nicht realiſiert werden. Es war zu beachten, daß dieſe Gewinnberechnung für alle vorhandenen Beſtände, welche die ſogenannte finanzielle Hiebsreife über— ſchritten haben, nicht richtig wird, weil der Zeitpunkt der Einheimſung des Gewinnes verpaßt worden iſt. Dieſe Beſtände können lediglich die Bodenrente abliefern, welche dem derzeitigen Abtriebsalter und der fortgeſetzten Einhaltung des letzteren während der zukünftigen Haubarkeitsnutzung entſpricht, und der erreichbare Gewinn beſchränkt ſich auf die Unterſchiede zwiſchen der maximalen Bodenrente und der letzteren, beginnend mit der Verjüngung. Die Rechnungs— Ergebniſſe der Bodenreinertragswirtſchaft würden hinſichtlich des bei Einhaltung der finanziellen Hiebszeiten eingehenden Unternehmergewinns weſentlich zu verringern fein, weil der Nachwert des für die letzteren berechneten Bodenwertgewinnes durch den Abtriebsertrag der über 60- bis 70 jährigen Beſtände auch bei ſofortiger Verjüngung nicht mehr zu erlangen iſt. Der Unternehmer-Gewinn der Bodenrententheorie kann nur für diejenigen normalen Beſtände erzielt werden, welche die ſogenannte finanzielle Hiebsreife noch nicht erreicht haben, aber im Abtriebsjahre mit maximalem Boden⸗Erwartungswert verjüngt werden können, während dieſelben früher in einem minder einträglichen Altersjahr verjüngt worden ſind. Man wird ſtets finden, daß der Gewinn an Bodenrente auch für die letzteren Beſtände dimunitiv und im Hinblick auf die Oscillation der Rentabilitätsfaktoren kaum beachtenswert iſt, daß aber in dieſen älteren Beſtänden der Gewinn an Bodenrente weſentlich erhöht werden kann durch den Gewinn an Beſtandsrente. Die Bodenrententheorie hat, wie es ſcheint, nicht genügend beachtet, daß das gleiche Geldgeſchäft, welches die Bodenrententheorie für das Ende des kommenden Jahrhunderts anberaumt, auch ſofort für alle verwertbaren Beſtände vorgenommen werden kann. Dabei bleibt der Gewinn an Bodenrente beſtehen. Aber es tritt der Gewinn durch die u 8 Zinſen und Zinſeszinſen der Geldanlage hinzu, und dieſer Geſamtgewinn wird alsbald eingebracht und braucht nicht auf die Begründungszeit der Beſtände diskontiert zu werden. Schon 1879) hat der Verfaſſer nachgewieſen, daß der von der Boden— rententheorie berechnete Gewinn lediglich für die Beſtände realiſiert werden kann, welche das Alter mit maximalem Bodenwert noch nicht erreicht haben und normal beſchaffen find. Will man den thatſächlich realiſierbaren Unternehmer— gewinn nach den Unterſchieden im Bodenerwartungswert mit An— wendung der Zinſeszinsrechnung ausdrücken, ſo iſt für alle Beſtände welche das genannte Beſtandsalter überſchritten haben, zu unterſcheiden, ob die— ſelben ſofort im jetzigen Alter m oder, wenn die radikale Abholzung aller über 60- bis 70 jährigen Beſtände wirtſchaftlich undurchführbar iſt, im ſpäteren Alter x genutzt werden. Nennt man den Bodenwert, welcher dieſen Abtriebszeiten bei immerwährender Einhaltung derſelben nach der obigen Erwartungswert-Formel entſpricht, Bm und Bx, den maximalen Bodenwert Bu und den Bodenwert der zu vergleichenden, in der Regel längeren Wachstumszeit Bu, ſo iſt der Unternehmer— gewinn G im Jahre m bei ſofortiger Abholzung: & (Bm — Bu) 1,0 pm — Bu — Bm, weil bisher die Verzinſung nicht für den Bodenwertunterſchied Bu — Bu ausgefallen iſt, ſondern lediglich für den Bodenwertunterſchied Bm — Bu, während vom Jahre m an der Bodenwertunterſchied Bu — Bm ver— zinſt wird. Dagegen iſt bei Abholzung in einem ſpäteren Jahre x der Unter— Bu Bx 10 — zum Jahre x lediglich der Bodenwertunterſchied Bx— Bu verzinjt wird, vom Jahre x an dagegen der Bodenwertunterſchied Bu BX. Ermitteln wir beiſpielsweiſe, welche pekuniäre Bedeutung dieſe unzutreffende Ermittelung des erreichbaren Gewinns ſeitens der Bodenrententheorie für eine 600 ha große Fichtenwaldung zweiter Standortsklaſſe mit den Erträgen der „Schwap— pach'ſchen Ertragstafeln für Nord- und Mitteldeutſchland“ (Berlin 1890) exkl. Vor⸗ nutzungen und Koſten hat. Dieſelbe wird, wie wir annehmen, wie folgt gebildet und benutzt: 50 ha im Mittel 94 Jahre alt, Abtrieb im 95 jährigen ſtatt früher im 100 jährigen Alter nehmergewinn G = (Bx—Bu) 1,0 pm + im Jahre m, weil bis 8 0 2 7. ” 8 2 ” ” ” 2 8 5 7. 7. ” ” ” ” ” 1 20 „ „ 7 74 7 ” . 7 80 ” ” ” ” 2 ” ” 8 0 ” ” ” 6 6 ” 7. ” ” 7 5 ” ” ” ” 7. 7. ” 2 0 ” ” 2 5 + ” ” 2 ” 6 4 ” ” ” 2 ” ” ” 7 0 ” ” 7. 44 ” ” 7. 2 6 0 ” 7 7. 2 ” ” ” 4 0 7. 7. ” 3 6 ” 2 ” ” 6 0 7. 7. 72 ” ” 2 ” 6 0 2 7. ” 2 5 . 7. 7. ” 6 0 ” ” ” ” ” ” 7 2 0 ” ” ” 1 5 ” ” 2 ” 6 0 ” 2 ” ” ” ” ” 6 0 7. ” 7. 8 ” 2 2 ” 6 0 ” ” ” ” 2 ” 7 Die Auskunft, welche die Bodenrententheorie für die Zinsforderung von 30% zu geben vermag, wenn die 60 jährige und 100 jährige Abtriebszeit als Wirtſchaftsziel in Frage ſteht, würde wie folgt lauten: Für die Begründungszeit der vorhandenen Beſtände verzinſt die 60 jährige Abtriebszeit einen Bodenwert von 1410,8 Mk., die *) Maiheft des öſterreichiſchen „Centralblattes für das geſamte Forſtweſen“. — 59 — 100 jährige Abtriebszeit einen Bodenwert von 751,5 Mk. Der Unternehmergewinn beträgt ſonach 659,3 Mk. pro Hektar, für 600 ha 395586 Mk. Dagegen ergiebt die Berechnung nach den Formeln des Verfaſſers als Unter— nehmergewinn bei Einhaltung der örtlich ſtatthaften, oben genannten Abtriebszeiten, anſtatt der 100 jährigen Abtriebszeit: (BX Bu) 10 pm = 1331830 Mk. — — 106880 „ 1,0 5 zuſammen Gewinn 1438 710 Mk. Wird dieſe Gewinnberechnung erprobt, indem für alle Einzelbeſtände der jetzige Waldwert für die Einhaltung der 60 jährigen und 100 jährigen Abtriebszeit durch Dis— kontierung der bei beiden Abtriebszeiten eingehenden Reinerträge auf die Jetztzeit für den Zinsſatz von 30% ermittelt wird, jo findet man Waldwert für die 60 jährige Abtriebs zeit 4478090 Mk. Waldwert für die 100 jährige Abtriebszeietett. 3039380 Gewinn bei 60 jähriger Abtriebszeit 1438 710 Mk. Dagegen oben nach dem Unterſchied der Bodenerwartungswerte 395586 Mk. Von der Bodenrenten-Theorie nicht gefundener Mehr-Gewinn 1043 124 Mk. Man wird nicht einwenden wollen, daß die Gewinn- und Verluſtberechnung, wenn dieſelbe für das gegenwärtige Alter der Waldbeſtände Giltigkeit erlangen ſoll, den für die Begründungszeit der derzeitigen Beſtände berechneten Gewinn und Verluſt zu prolongieren habe. Dieſe Bodenwerte haben, wie oben ausge— führt, in allen über 60- bis 70 jährigen Beſtänden die Verzinſung nicht gefunden, welche die Bodenrententheorie unterſtellt. Im obigen Beiſpiel würde dieſe Prolongation einen Gewinnbetrag von 2666 885 Mk. ergeben, während thatſächlich mit Einführung der 60 jährigen Abtriebszeit nach der Zinſeszinsrechnung 1438 710 Mk. zu erzielen find. Sonach wird die Gewinnberechnung der Bodenrententheorie auch für die Waldbeſitzer, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen, der Ergänzung bedürfen, indem man die Zinſeszinsrechnung auch auf die vorhandenen Beſtandswerte erſtreckt. b) Jährlicher Betrieb. Betrachten wir den faſt ſtets vorkommenden Fall, daß das Waldvermögen hauptſächlich vom Wert der über 60- bis 70 jährigen Beſtände gebildet wird, jo iſt leicht einzuſehen, daß die vorſtehend ad a be— trachteten Vorgänge für alle Jahresſchlagflächen herbeigeführt werden, bis die Altersklaſſen in das Beſtandsalter mit maximalem Bodenerwartungswert ein— treten. Nun iſt aber auch hier, wie man ſtets finden wird, der von der Boden— rententheorie berechnete Bodenwertgewinn an ſich ſchon gegenüber dem erreich— baren Geſamtgewinn aus Vorrat und Boden und im Hinblick auf die Oscillation der Holzpreiſe u. ſ. w. überaus harmlos, und dabei wird derſelbe Jahr für Jahr, Altersklaſſe zu Altersklaſſe verringert, bis endlich gegen Ende des nächſten Jahrhunderts die Zinſenverluſte (die infolge Verzögerung der Verjüngung über die finanzielle Hiebsreife der Beſtände hinaus entſtehen) allmählich aufhören. Dieſer Zeitpunkt kann nach Herſtellung des Normalvorrats für die ſogenannte finanzielle Umtriebszeit noch nicht eintreten, ſondern erſt nach Ablauf der längeren, zur Vergleichung gebrachten Umtriebszeit, weil vorher der Zinſengewinn 0 des oben erörterten Geldgeſchäfts eingebracht werden muß, wie aus den früheren Ausführungen hervorgeht.“) Die Steigerung der jährlichen Reineinnahmen der Waldbeſitzer, welche die Bodenrententheorie nachweiſt, wird ſonach auch im jährlichen Betriebe, wie alle praktiſchen Rentabilitäts-Vergleichungen ergeben, ſchwerlich beachtenswert werden, wogegen die Steigerung der Jahresrenten, welche durch Einführung der ein— träglichſten Wirtſchaftsverfahren für das konkrete Boden- und Vorratskapital als— bald vereinnahmt werden kann, ungleich höhere finanzielle Bedeutung beanſprucht, auch wenn man nur die einfachen Jahreszinſen berückſichtigt. Die Vorführung eines praktiſchen Beiſpiels wird im Hinblick auf das obige Beiſpiel nicht notwendig werden. Wenn man für dasſelbe annähernd gleiche Werterträge für die Wirtſchaftsperioden durch Wirtſchaftspläne für die 100 jährige und für die 60 jährige Umtriebszeit ermittelt und die Durchſchnittserträge dieſer Umtriebszeiten aus der vorhandenen und hierauf aus der herzuſtellenden Normalbeſtockung auf die Gegen— wart diskontiert, ſo werden die Unterſchiede der Boden-Erwartungswerte in ähnlicher Weiſe gegenüber den thatſächlich erreichbaren Gewinnbeträgen differieren, wie im ge— nannten Beiſpiel. “*) *) Vor 23 Jahren hat der Verfaſſer, auf die Erkenntnis geſtützt, daß der that— ſächlich für größere Waldungen erzielbare Zinſengewinn von der Bodenreinertrags— Partei unzutreffend berechnet wird, die Vergleichung der ſogenannten Walderwartungs— werte, welche die wählbaren Umtriebszeiten für das konkrete Waldeigentum einbringen, befürwortet („Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs.“ Berlin 1875. Springer.) Nachdem durch generelle Wirtſchaftspläne die Waldnettoerträge der vorhandenen Be— ſtockung für die wählbaren Umtriebszeiten feſtgeſtellt worden ſind, kann man dieſe divergierenden Waldrenten auf die Gegenwart diskontieren und den Jetztwert der jährlichen Nettoerträge, welche von den nachzuziehenden Normal-Vorräten nach Ablauf des nächſtmaligen Rundgangs der Jahresſchlagführung eingehen, hinzurechnen. Man kann beurteilen, welche Gewinn- und Verluſtbeträge die Rente der wählbaren Um— triebszeiten nach Maßgabe und im Lichte der Zinſeszinsrechnung hervorbringen wird. Es werden, wie man ſieht, unausgeſetzt eingehende Jahresrenten diskontiert, und die ad 1 erörterten Bedenken werden beſeitigt. Inzwiſchen habe ich mich überzeugt, daß die Zinſeszinsrechnung für die Wald— ertragsregelung entbehrlich iſt und die Anwendung derſelben gefahrbringend werden kann. Die Diskontierung der Rentenunterſchiede auf die Jetztzeit mittels der Zinſes— zinsrechnung kann für die Information der Walbdbeſitzer einen erheblichen Nutzen nicht gewähren, wird vielmehr wegen Verringerung der in der ſpäteren Zeit ent— ſtehenden Rentenunterſchiede bedenklich, während die Gegenüberſtellung der wählbaren Umtriebszeiten nach den thatſächlichen Unterſchieden in den einzelnen Wirtſchafts— perioden und für die geſamte Rentenbezugszeit ohne und mit Rektifikation der der— zeitigen Vorräte inſtruktiver und anſchaulicher werden wird. Ich habe deshalb dieſe Ermittelung der Waldwerte, die ſelbſtverſtändlich für die thatſächliche Waldbeſtockung und nicht für wechſelvolle Normalvorräte gemäß der Unterſtellungen der ſpäter zu erörternden Waldreinertrags-Partei zu ermitteln ſein würden, nicht mehr befürwortet. *) Ein derartiges Beiſpiel iſt in des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs“ (S. 110 ff.) berechnet worden. Für eine Buchenwaldung von 100 ha und den Zinsfuß von nur 2% berechnet die Bodenrenten- Methode für die Einführung der 70jährigen an Stelle der 100 jährigen Abtriebszeit einen Unternehmergewinn von 4656 Mk. Wenn der 100 jährige Normalvorrat vorhanden iſt, jo beträgt der that— ſächliche Gewinn durch Einführung der 70jährigen Umtriebszeit 8254 Mk. nach dem Jetztwert. a 6. Die Bodenrentenlehre als Grundlage der Forſtwirtſchaft würde die privatwirtſchaftliche Leiſtungskraft der Nutzholzproduktion dis— kreditieren, indem dieſe Lehre die Holzzucht mit der Verzinſung von Kapitalerhöhungen belaſtet, welche dem Holzanbau zu verdanken ſind. Wenn der Waldboden zum Feldbau nicht tauglich iſt, ſo wird in den meiſten Fällen lediglich die Benutzung zur Waldweide, vorzugsweiſe Schafweide erübrigen und dieſe Benutzung als jährlichen Reinertrag kaum wenige Mark pro Hektar einbringen. Der bisherige Jagdertrag wird nach Entfernung der Holz— beſtockung ſinken. Dagegen wird durch die Waldwirtſchaft, und zwar ſchon mittels der in den Staatswaldungen vorherrſchenden 100, bis 120 jährigen Umtriebs— zeiten für die beſſeren Standorte ein weitaus höheres Bodenkapital mit Zinſen und Zinſeszinſen verwertet. Wenn die Rentabilität der Holzzucht mit der Rentabilität anderer Wirtſchaftszweige zu vergleichen iſt, ſo wird es nicht einmal geſtattet ſein, die Rentabilität des Waldbaues mit der Verzinſung der Bodenwert⸗Erhöhung zu belaſten, welcher der Waldproduktion bei Einhaltung der oben genannten Umtriebszeiten entſtammt, vielmehr wird offenbar die Bodenrente zu vergleichen ſein, welche die außerforſtliche Bodenbenutzung einbringt. Die Bodenrenten-Theorie belaſtet aber nicht nur der Holzzucht die Bodenrente, welche der Begründung der Waldproduktion zu verdanken iſt. Die Bodenrententheorie geht noch weiter. Dieſelbe berechnet, daß ein weiterer ſog. Unternehmergewinn zu erzielen iſt, wenn die 60- bis 70 jährigen Umtriebs— zeiten eingehalten werden und das oben erwähnte Geldgeſchäft mit der Forſt— wirtſchaft verbunden wird. Der Waldbau wird hierauf auch mit dem Jetztwert dieſes in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts realiſierbaren Unternehmergewinns belaſtet und als ungenügend rentabel qualifiziert, wenn derſelbe nicht befähigt wird, dieſen weiteren, der Waldproduktion mit den ſog. finanziellen Umtriebs— zeiten entſtammenden Gewinn zu verzinſen. Es iſt demgemäß auch die Annahme der genannten Theorie, daß der Vorrats— wert in größeren Waldungen mit jährlicher Rentenlieferung aus den admaſſierten Zinſen des maximalen Boden-Erwartungswertes entſtanden ſei, nicht völlig zutreffend. Dieſe Annahme ſetzt zudem nicht nur die fortdauernde Einhaltung der Umtriebs— zeit mit höchſtem Boden⸗Erwartungswert, ſondern auch das Vorhandenſein des Normal— vorrates für die letztere voraus. In allen anderen Fällen können die admaſſierten Bodenrenten nicht durch die Ernteerträge abgeliefert werden. Es ſind die Vorratswerte, welche die Bodenrententheorie berechnet, fiktiv und werden mindeſtens bis zur zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts fiktiv bleiben. Die Berechnung der Vorratswerte und deren Wertunterſchiede, die ſchon aus dem ad 3 erörterten Grunde nicht einwandsfrei bleiben kann, gelangt zu einer Vorratsbewertung, deren Herkunft auf Hypotheſen zu— rückführt. 7. Wenn die Wirtſchaftsbezirke den mittelguten und den minder— wertigen, noch weniger produktiven Standortsklaſſen angehören und die jährlichen Aufwendungen den Ausgaben der Staatsforſtverwaltung nahe kommen, fo gelangt die Bodenwertberechnung meiſtens für alle wählbaren Umtriebszeiten zu negativen Bodenwerten, d. h. die Kultur— koſten mit den anwachſenden Zinſen- und Zinſeszinſen, mit Hinzu— rechnung der admaſſierten jährlichen Ausgaben für Forſtverwaltung— Forſtſchutz, Steuern ꝛc., überfteigen zumeiſt, und zwar in allen Wachs— tumsperioden die Abtriebserträge und die prolongierten Vorerträge.“) In allen größeren Waldgebieten, in denen die jährlichen Nettoeinnahmen viele Millionen Mark betragen, würden die Rentabilitäts-Vergleichungen mittels der Zinſeszinsrechnung ergeben, daß der Forſtbetrieb einzuſtellen iſt, wenn die auf— zuwendenden Koſten mit Zinſen- und Zinſeszinſen an die Nutznießer ſeit der Begründungszeit zu vergüten ſind. Die Waldnettorente in den Staatsforſten des Königreichs Sachſen wird in keinem anderen größeren Staat des Deutſchen Reiches erreicht. Der durchſchnittlich jährliche Nettoertrag hat in dieſem Lande in der Periode 1888 bis 1892 — 7,802 Millionen Mark betragen, pro Hektar 4820 Mk. Nach den Lehren der Boden— rententheorie ſind aber an die Nutznießer ſeit der Begründungszeit der derzeitigen Waldbeſtände für vorgelegte Verjüngungs- und Betriebskoſten 6700 Mk., für 80 jährige Umtriebszeit mit 3½ % JZinſen und Zinſeszinſen berechnet, zurückzu— vergüten. An die Stelle des oben bezifferten Nettoertrags von 7,802 Millionen Mark tritt nach dieſer Theorie ein jährlicher Verluſt von ca. 3 Millionen Mark. Dieſer Beweis, daß die vernachwerteten Koſten die Erlöſe überſteigen, läßt ſich für alle Staatsforſt-Verwaltungen führen, welche die Gelderträge, die Koſten und die eingehaltenen Umtriebszeiten veröffentlicht haben, und man würde finden, daß die forſttechniſche Bewirtſchaftung der größeren Privatwaldungen mit ähnlichen finanziellen Mißerfolgen abſchließt, ſobald mit den Zinſenerträgen ſicherer Kapital— anlagen und mit Zinſeszinſen gerechnet wird. 8. Die ausgiebige Nutzholzproduktion, welche eine Exiſtenzbe— dingung für die deutſche Forſtwirtſchaft iſt, würde mit der konſe— quenten Durchführung der Boden-Reinertragswirtſchaft nicht ver— einbart werden können. Derſelben würden ſich faſt in allen Forſt— bezirken, da wir keine tropiſche Vegetation haben, unüberſteigliche Hinderniſſe entgegenſtellen. Wenn man die Vorerträge und die Abtriebserträge der wählbaren Abtriebs— zeiten pro Flächeneinheit, ſonach für den ausſetzenden Betrieb, auf die Gegenwart diskontiert und die in gleicher Weiſe behandelten Koſten abzieht, ſo berechnet ſich gewöhnlich für die der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechenden Zinsſätze von 3 und 3½ % der höchſte Boden-Erwartungswert für die 60- bis 70 jährigen Abtriebszeiten. Für dieſen maximalen Bodenwert werden die jährlichen Boden— renten bei einer Zinsforderung von 3 % mittels der 60 jährigen Abtriebszeit 163 fach und mittels der 70 jährigen Abtriebszeit 231 fach für die Ernteerträge ver— vielfältigt, bei der Zinsforderung von 3½ 9% mittels der 60 jährigen Abtriebszeit 197 fach und mittels der 70 jährigen Abtriebszeit 289 fach. Von dieſem Zeitpunkte *) Die in den bisherigen Muſterbeiſpielen unterſtellten Gelderträge ſind weitaus größer und die Koſten weitaus geringer als die Durchſchnitts-Ergebniſſe der forſt— techniſchen Bewirtſchaftung bei mittlerer Standortsgüte. = an iſt die folgende Vervielfältigung der jährlichen Bodenrente erforderlich, wenn die Verzinſung des höchſten Bodenwertes nachhaltig bleiben ſoll: 3%, 3½ % 80 jährige Wachstumszeit 321 fach 419 fach 90 „ % 443 „ 603 „ 100: „ 1 607 „ 863 „ 5 m 828 „ 1229 „ 120 „ ” 1124; 1765 „ Es iſt begreiflich, daß die geſchloſſenen Hochwaldbeſtände mit ihrer oben charak— teriſierten Wertproduktion dieſer Steigerung der Verzinſungsforderungen nicht nach— kommen können. Bei dem Niedergang der Brennholzpreiſe würde der herrliche deutſche Wald der Entwertung entgegengeführt werden, wenn der Zinſengewinn durch das mehr— fach erwähnte Geldgeſchäft der Leitſtern der deutſchen Forſtwirtſchaft werden ſollte. Man hat zwar einen ſogenannten „waldfreundlichen“ Zinsfuß für die Bemeſſung der Abtriebszeiten vorgeſchlagen. Aber derſelbe iſt nicht nötig, ſobald man den realiſierbaren Waldwert und nicht die Produkte der Zinſeszinsrechnung den Rentabilitäts⸗Vergleichungen zu Grunde legt. Dieſe Ermäßigung der Ver— zinſungsforderungen für ſichere Kapitalanlagen hat auch keine Berechtigung, weil für die alten Holzbeſtände, deren Verbreitung der Zweck derſelben iſt, keineswegs eine außergewöhnliche Sicherheit gewährleiſtet werden kann. Wir können außerdem nicht wiſſen, ob in der Zukunft die Holzpreiſe ſteigen oder die Kapitalverzinſung ſinkt, oder ob der Kapitalreichtum nach langjährigen Kriegen, inneren Umwälzungen ze. ſinkt, während die Kapitalnachfrage ſteigt u. ſ. w. Nach welchem Maßſtab ſoll dieſe Einſchätzung der Zinsſätze ſtattfinden, um dem Gutdünken entrückt zu werden und beweisfähig für die Waldbeſitzer zu werden? Wo ſoll die Einwirkung der „Waldfreundlichkeit“ auf den Zinsſatz beginnen, und wo ſoll dieſelbe aufhören? Aus dieſen Gründen und von der Überzeugung geleitet, daß die nachhaltig einträglichſte Bewirtſchaftung ſichergeſtellt werden wird, wenn in den kleineren, dem ausſetzenden Betrieb unterſtellten Waldungen für alle Waldparzellen die ausreichende Verzinſung der vorfindlichen Eigentumswerte durch die jährliche Wertproduktion der Waldbeſtände ohne Berechnung von Zinſeszinſen für hypo— thekiſche Bodenerwertungswerte und deren Zinſen gewährleiſtet wird und für die größeren jährlich benutzten Waldungen bewieſen wird, daß die befürworteten Wirtſchaftspläne die jährlich in abſehbarer Zeit erreichbare Rentenerhöhung des Geſamteigentums ohne Verkürzung der nachkommenden Nutznießer erſtreben — von dieſer Überzeugung geleitet wird in den ſpäteren Abſchnitten dieſer Schrift die Löſung der im erſten Abſchnitt überblickten Aufgaben befürwortet werden.“) ) Der Verfaſſer hat niemals die unvergänglichen Verdienſte verkannt, welche ſich die Begründer und Verteidiger der Bodenrentenmethode durch die Beleuchtung der forſtlichen Wirtſchaftsverfahren aus finanzwirtſchaftlichen Geſichtspunkten erworben haben, und wird fortfahren, die fruchtbringenden Anregungen rühmend zu betonen, welche die Forſtwirtſchaft der lebhaften Befürwortung dieſer Methode verdankt. „Das wirtſchaft— liche Gewiſſen unſerer Forſtleute iſt angeregt und geſchärft und die Erkenntnis befeſtigt worden, daß die Holzerzeugung ein Gewerbe iſt und als ſolches betrieben werden ſoll“, ſagt der namhafte National⸗Okonom Helferich, wie oben erwähnt, treffend. In dieſer SV pe Für Waldparzellen und kleine Waldungen, welche im ausſetzenden Betrieb bewirtſchaftet werden, iſt für gleich lange Zeitabſchnitte die Wertproduktion der verwertbaren Beſtände den Verzinſungs- Verpflichtungen gegenüberzuſtellen, welche für den ernte- und kulturkoſtenfreien Erlös dieſer Beſtände zu bemeſſen find. Man wird finden, daß es nahezu gleichbedeutend iſt, ob dieſe Zinſen mit der Summe der Jahresbeträge oder mit Auſammlung der Zinſeszinſen berechnet werden und ferner die Berückſichtigung der Bodenwertzinſen, der waldbaulichen Werte der Nachzucht berückſichtigt oder nicht berückſichtigt werden (ſiehe ſiebenten Abſchnitt). Für die größeren Waldungen mit jährlicher Benutzung werden Zinſes— zinſen in denjenigen Fällen nicht verrechnet werden, in denen Zinſeszinſen nicht entſtehen können, vielmehr auch die jährlichen Rentenerhöhungen, wenn nachhaltig, den Nutznießern gebühren — und dieſe Fälle werden die Regel bilden. Im jähr— lichen Forſtbetriebe hat die jährlich und nachhaltig erreichbare Erhöhung der bis— herigen Waldrente den Leitſtern der Waldertragsregelung zu bilden.“) Schrift waren jedoch Verfahrungsarten zu bevorzugen, welche die Waldbeſitzer aufklären über die thatſächlich erreichbaren Gewinnbeträge und die entſtehenden Verluſtbeträge. Während einer nahezu 40 jährigen, der praktiſchen Durchführung der Reinertragswirt— ſchaft gewidmeten Thätigkeit hat der Verfaſſer ſtets von neuem erkannt, daß die letztere niemals auf die Formeln der Bodenrententheorie fundamentiert werden kann. Wir haben nicht nötig, den Waldbeſitzern die Zinſeszinsrechnung, die kein Waldbeſitzer gefordert hat, zu vetroyieren. Gewinnſüchtige Kapitaliſten, welche langdauernd angehäufte Zinſen und Zinſeszinſen für ihre Geldanlagen im Grundbeſitz beanſpruchen, werden dem Hochwaldbetriebe mit Nutzholzproduktion fern bleiben dürfen, auch meiſtens das entſcheidende, von der Bodenrententheorie für die zweite Hälfte des nächſten Jahrhunderts poſtulierte Geldgeſchäft ſofort vorzunehmen ſuchen. *) Die Anwendung der Boden-Reinertragslehre und der Zinszinsrechnung beim Ankauf und Verkauf von Waldungen iſt in dieſer Schrift nicht zu erörtern. Fünfter Abſchnitt. Die Produktionsziele der ſogenannten Waldreinertrags⸗ Wirtſchaft. Im Verlaufe des forſtlitterariſchen Streites über die Löſung der Waldrenten— frage iſt der algebraiſche Beweis mittels der Formeln der Zinſeszins— rechnung verſucht worden, daß die Verzinſung des Vorratskapitals und des höchſten Bodenwertes im jährlichen Betriebe größerer Waldungen bei jedem beliebigen Zinsſatz durch die jährlichen Nettoerträge erfolge, die nach Abzug der jährlichen Aus— gaben für Kulturkoſten, Verwaltungs- und Betriebskoſten von der Forſtkaſſe ein— geliefert werden, ſonach der Kapitalaufwand nicht zu berückſichtigen und die Rentabilität der Wirtſchaftsverfahren nach der Steigerung dieſer Nettorente zu bemeſſen ſei. Da die Erhöhung der letzteren ohne die Beachtung des zugehörigen Kapitalaufwands und deſſen Verzinſung in der Regel die 100- bis 120jährige Umtriebszeit überdauert, ſo würde eine weitgehende Verlängerung der beſtehenden Umtriebszeiten zu befürworten ſein. Eine große Partei unter den Forſtwirten, die ſich zum Unterſchiede von der Bodenreinertrags-Partei „Waldreinertrags— Partei“ genannt hat, glaubt aus dieſen mathematiſchen Deduktionen die Berechti— gung der möglichſt hohen Umtriebszeiten auf Grund der Zinſeszinsrechnung herleiten zu können. Wir könnten uns auf den im ſiebenten Abſchnitt ziffernmäßig für die ein— fache Zinsrechnung geführten Beweis beſchränken, daß ein derartiges Ergebnis der Rentabilitätsvergleichung überhaupt nicht möglich iſt — weder bei der ein— fachen Zinſeszinsrechnung, noch viel weniger bei der Zinſeszinsrechnung. Aber die genannte, unzweifelhaft ſcharfſinnige, algebraiſche Beweisführung iſt in den letzten 40 Jahren, wenn auch vielfach vom Standpunkt der Bodenrententheorie aus bekämpft, nicht durch umfaſſende und allſeitig überzeugende Auf— klärung der unzuläſſigen Vorausſetzungen, von denen dieſelbe ausgegangen iſt, widerlegt worden.“) Die Wortführer der Waldreinertragspartei behaupten Nach Niederſchrift der nachfolgenden Ausführungen hat Denzin darauf hin— gewieſen, daß die Rentabilitäts⸗Vergleichung von gleichen Bodenwerten auszugehen habe. Wagener, Die Waldrente. 5 66 fortdauernd, daß die vorgebrachte algebraiſche Beweisführung obſiegend bei der bisherigen Diskuſſion der ſogenannten Waldrentenfrage geblieben ſei. Der Waldreinertragswirtſchaft werden beſondere „national: ökonomiſche Nutzleiſtungen“ beigelegt, und wir werden die letzteren in erſter Linie aufzuſuchen und zu würdigen haben. Die programmmäßige Durchführung dieſer Waldbenutzungsart würde unverkenn— bar zu einer Erweiterung der beſtehenden Starkholzzucht in den deutſchen Hoch— waldungen hinführen und in Widerſtreit geraten mit dem geſamtwirtſchaftlichen Fundamentalgeſetz, welches die erreichbare Verringerung der nationalen Pro— duktionskoſten vorſchreibt. Man wird zu fragen haben, ob die Erhöhung des jährlichen Nettoertrages der Forſtkaſſen das erſtrebenswerte Endziel aus geſamt— wirtſchaftlichen Geſichtspunkten iſt oder die nutzbringende Verwertung des möglichſt zu beſchränkenden Kapitalaufwands und die vollendete Ausgeſtaltung der kutzleiſtungen des letzteren im Waldbetriebe, wie überhaupt in allen Zweigen des nationalen Erwerbslebens, im Sinne des allſeitig verehrten Georg Ludwig Hartig. Nach den Wirtſchaftsgrundſätzen der Waldreinertragspartei ſoll man, da das Betriebskapital und die Kapitalverzinſung desſelben angeblich nicht in Betracht kommt, die Hochwaldbeſtände ſo lange wachſen laſſen, als dieſelben noch erkennbaren Wertzuwachs haben. Im ausſetzenden Betrieb würde die Einnahme der Forſt— kaſſe nach den bisherigen Ertragsunterſuchungen ſteigen, bis die Waldbäume mehr faulen, als ſie zuwachſen. Im jährlichen Betriebe vermehrt ſich der jähr— liche Geldertrag bis zu dem Zeitpunkt, mit welchem der Wertertrag aufhört, das— jenige Sinken des Jahresertrags auszugleichen, welches durch die Verkleinerung der Jahresſchlagflächen bewirkt wird. Die beſtehenden Umtriebszeiten und Holz— vorräte würden dem Programm nicht genügen können. Demgemäß wird die Annahme, daß die allgemeine Durchführung eines derartigen Wirtſchaftsprogramms zu einer beachtenswerten Vermehrung der Forſt— kaſſeneinnahmen führen werde, nicht völlig zutreffend ſein. Infolge der Vor— ratseinſparung, welche mit jeder Umtriebserhöhung verbunden iſt, würde man die bisherigen Einnahmen der Forſtkaſſe im nächſten Jahrhundert viele Jahr— zehnte lang herabſetzen müſſen. Wenn der Einnahmeausfall im Haushalt der deutſchen Staaten, Gemeinden 2c. durch Steuererhöhung zu decken fein wird, jo wird vorher zu unterſuchen ſein, welche volkswirtſchaftlichen Nutzleiſtungen die Verringerung der Revenüen haben wird. Die jährlichen Reineinnahmen durch die Kaſſen der Waldbeſitzer, die man in erſter Linie ins Auge gefaßt hat, will auch die Bodenreinertragstheorie erhöhen. Niemals iſt von der letzteren meines Wiſſens gefordert worden, daß die überſchüſſig werdenden Vorratsteile vergeudet werden ſollen. Allerdings finden ſich in jedem Berufszweige gewiſſenloſe Ver— ſchwender. Aber man wird derartige Eingriffe in das ererbte Stammvermögen nicht zu verhindern vermögen, indem man die erreichbaren Nutzleiſtungen des Wald— kapitals herabmindert. Die überwiegende Mehrzahl der deutſchen Waldbeſitzer, zumal der Großgrundbeſitzer, erſtrebt jedoch die nachhaltig einträglichſte Bewirt— ſchaftung des Waldeigentums. er Mg u Wenn lange Hochwaldumtriebszeiten wegen der national-ökonomiſchen Nutz⸗ leiſtungen gewählt werden ſollen, ſo müſſen die letzteren auch namhaft gemacht werden können. Wie ſind dieſelben beſchaffen? Nach den Ausführungen in den vorhergehenden Abſchnitten iſt nicht zu leugnen, daß die Abtriebsſtämme einige Finger breit verſtärkt werden. Den Starkholzkonſumenten wird eine gewiſſe pekuniäre Unterſtützung erteilt und ermäßigte Einkaufspreiſe werden andauernd für dieſe ſtärkeren Holzſorten herbeigeführt werden. Aber es wird immerhin andererſeits zu beachten ſein, daß zu dieſem Zwecke einige Milliarden vom Volks— vermögen mit einem Zinſenertrag, welcher etwa 1 bis 1½¼ „% erreicht, feſtgelegt werden würden, daß nicht nur die Anbrüchigkeit der Holzbeſtände, ſondern auch die Windwurf⸗ und Inſektengefahr vermehrt, dem austrocknenden Luftzug erweiterte Wirkſamkeit in den Waldbeſtänden geſtattet, der Laub- und Nadelabwurf verringert werden würde, ohne andererſeits die Schönheit des Waldes, die günſtigen Wirkungen des letzteren auf die Quellenſpeiſung, den Waſſerabfluß, die Friſche und Reinheit der Luft merkbar zu erhöhen. Zudem iſt es wahr— ſcheinlich, daß die Nutzholzverarbeitung auf die Verſtärkung des Durchmeſſers der Abtriebsſtämme, die wir in den vorhergehenden Abſchnitten kennen gelernt haben, keinen ausſchlaggebenden Wert legt, während die Erweiterung des Scheitholz— Angebots die Brennſtoffgewinnung im Walde nicht weſentlich fördern wird. Man kann vermuten, daß die Konſumenten der Starkhölzer die letzteren abnehmen werden, ſolange derartige Stämme mit billigen Preiſen zu haben ſind. Aber ſie würden beharrlich eine Preisſteigerung ablehnen, welche einen Teil der Herſtellungskoſten bei mäßigen Zinsforderungen ausgleichen würde. Welche geſamtwirtſchaftlichen Nutzleiſtungen kann man nachweiſen, um der Verſtärkung der mittleren Bruſthöhen⸗Durchmeſſer durch wenige Centimeter, welche beſten Falls erreicht werden würde, beſonderen Wert beizulegen? Weshalb ſollen wir der Nutzholzverarbeitung maſſenhaft Starkhölzer darbieten und die Produktion der hauptſächlich gebrauchsfähigen mittelſtarken Stämme herabdrücken? Gemeinnützig würde man die befürwortete Richtung der Forſtwirtſchaft meines Erachtens nicht nennen können. Hinblickend auf das oft genannte Grund— geſetz der volkswirtſchaftlichen Produktion und die bisherigen Aus— führungen in dieſer Schrift kann man nur ſagen, daß eine privat— wirtſchaftliche Spekulation ohne alle gemeinnützige Folgen begründet werden würde, die ſchon vom Anbeginn als verfehlt bezeichnet werden muß. Der Verfaſſer weiß recht wohl, daß die Befürwortung einer weſentlichen Er— höhung der beſtehenden Umtriebszeiten von den Anhängern der ſogenannten Wald— reinertragswirtſchaft weniger beabſichtigt wird als die Erhaltung der beſtehenden Holzvorräte und Umtriebszeiten. Aber ein wirtſchaftliches Programm muß klare und unzweideutige Zielpunkte haben, und man weiß in der That nicht, welche Grenzen der Umtriebsbeſtimmung bei der befürworteten Methode zu ziehen ſein würden. Mit um ſo größerer Aufmerkſamkeit werden wir zu prüfen haben, ob die Verteidiger der Wal dreinertrags-Methode unwiderleglich mathematiſch nachgewieſen haben, daß man mit den Formeln der Zinſeszinsrechnung alle örtlich wählbaren 5 * 2 Umtriebszeiten rechtfertigen kann und ſonach die Umtriebszeiten mit den höchſten Nettoerträgen einzuhalten hat, oder ob dieſe mathematiſche Beweisführung zu den Ergebniſſen führt, die wir im vorhergehenden Abſchnitt gefunden haben. Die Angriffspunkte der Waldreinertrags-Partei ſtützen ſich zunächſt auf folgende Argumentation: Wenn man mit der Bodenrententheorie annimmt, daß die Vorrats— koſtenwerte von den Zinſen und Zinſeszinſen der Boden-Erwartungs— werte gebildet werden, ſo werden zur Erntezeit bei jeder Umtriebszeit und jedem Normalvorrat dieſe Zinſen und Zinſeszinſen des zugehörigen Boden-Erwartungswertes abgeliefert, ſobald der Normalvorrat für die betreffende Umtriebszeit hergeſtellt worden iſt. Bei allen Umtriebs— zeiten und allen Normalvorräten wird nach dieſer Herſtellung die Bodenrente durch die Vorratsrente zur Waldrente ergänzt — nicht nur für den Idealvorrat der finanziellen Umtriebszeit, deſſen Ernte— erträge nach den Nachweiſungen der Bodenrententheorie die Jahres— rente des Bodenkapitals und die Jahresrente des Vorratskapitals mit der jährlichen Waldrente abliefern. Dieſe Ergänzung iſt nicht nur für alle hergeſtellten Normalvorräte, ſondern auch für alle Zins— ſätze obwaltend. Folglich bleibt die rechnungsmäßige Steigerung der Bodenrente für die Rentabilität der Waldwirtſchaft ohne finan— zielle Wirkung, vielmehr iſt die Steigerung der Waldrente, der höchſten Nettoeinnahme der Forſtkaſſe maßgebend. Je mehr die Bodenrente auf dem Papier geſteigert wird, deſto mehr wird im Walde nach der Durchführung der ſogenannten finanziellen Umtriebs— zeiten die Vorratsrente ſinken und umgekehrt. A. Beweisführung für den Aufbau der Normalvorräte. Die Bodenrententheorie hat für den jährlichen Betrieb, den auch die Wald— rententheorie faſt ausſchließlich vorausſetzt, die Herſtellung der zinſenreichſten Normalvorräte auf einer holzleeren Waldfläche unterſucht, und dabei iſt, wie im vorigen Abſchnitt bemerkt wurde, (erſtmals 1865 von Guſtav Heyer) nachgewieſen worden, daß bei dem Vorhandenſein des normalen Vorrats für die Umtriebszeit mit höchſtem Boden⸗Erwartungswert die beſte Verwertung des holzleeren Wald— bodens maßgeblich der Zinſeszinsrechnung und für den geforderten Zinsſatz ſtattfindet. Die Waldrenten-Methode hat gleichfalls die Boden-Erwartungs— werte der Zinſeszinsrechnung als Ausgangspunkt für ihre Beweis— führung gewählt und den Aufbau der Normalvorräte mittels der Zinſen und Zinſeszinſen der Boden-Erwartungswerte, Kulturkoſten rc. unterſtellt. Bei der oben genannten Argumentation hat die Waldreinertragspartei zwar, wie die Boden-Reinertragstheorie, den Aufbau des Normalvorrats auf der holz— leeren Waldfläche unterſtellt, aber zwei Punkte nicht genügend beachtet. Vor rg, allem, daß es nicht geitattet ijt, die Vorräte und Erträge bei Wahl der kürzeren Umtriebszeit mit ſehr hohen und bei Wahl der längeren Umtriebszeit mit ſehr niedrigen Bodenwertzinſen zu belaſten und zweitens, daß es ebenſowenig geſtattet iſt, Renten, welche mit ungleich langer Zeitdauer eingehen, ohne Berückſichtigung der früheren oder ſpäteren Beginnzeit der Jahresrenten zu vergleichen. Wenn man unterſuchen will, mit welchen Wachstums zeiten der Boden am höchſten verwertet wird, ſo hat man offenbar von gleichen Boden— werten auszugehen, wenn nicht die Unterſuchung von vorn— herein verfehlt begründet werden ſoll. Die Beweisführung der Wald— rentenpartei unterſtellt aber für die verteidigten Umtriebszeiten, z. B. die 120 jährige Umtriebszeit, die niedrigen Bodenwerte, welche die Zinſeszinsrechnung für dieſe Umtriebszeit findet, und bildet aus den Zinſen derſelben die zu belaſtenden Vor— ratswerte, dagegen für die bekämpften finanziellen Umtriebszeiten, z. B. die 60 jährige Umtriebszeit, keineswegs dieſelben Bodenwerte und deren Zinſen, welche ohne Anderung der 120 jährigen Umtriebszeit eingehen werden, ſondern beträchtlich höhere, oft doppelt bis dreifach ſo hohe Bodenwerte, welche die Bodenrententheorie für die 60 jährige Umtriebszeit gefunden hat. Hierauf wird angenommen, daß die Zinſen dieſes durch den höchſterreichbaren Gewinn verſtärkten Bodenwertes den Vorratswert bilden. Sonach kann offenbar der vom Waldbeſitzer that— ſächlich zu erreichende Gewinn niemals zum Ausdruck gelangen. Derſelbe iſt in den erhöhten Kapitalanſätzen enthalten und wird bei der Ermittelung der Verzinſungsleiſtungen verhüllt durch die höhere Kapital⸗ und Zinſenbelaſtung der abgekürzten Umtriebszeiten. Es iſt z. B. zu ermitteln, ob eine höhere Verwertung des Bodens erzielt wird, wenn eine 1000 ha große holzleere Fläche anſtatt bisher in 120 Jahren, zukünftig in 60 Jahren angebaut wird und die Ernte 60 Jahre früher beginnt als bisher. Die anzubauenden Beſtände liefern im 60 jährigen Alter 1000 Mk. pro Hektar, im 120 jährigen Alter 3000 Mk. pro Hektar — abgeſehen von Vornutzungen und Koſten. — Die Zinsforderung beträgt 3½ 9%. Wenn man die Zinſeszinsformeln bedingungs— los als maßgebend erachtet, ſo würde nach der Zinſeszinsrechnung der Boden im ausſetzenden Betriebe durch die 60 jährige Abtriebszeit mit 145,389 Mk. pro Hektar, durch die 120 jährige Umtriebszeit mit 49,128 Mk. pro Hektar verwertet werden. Ferner würde bei Einhaltung der 120 jährigen Abtriebszeit der 60 jährige Be— ſtand 49,128 . 1,035 60 — 1 337,911 Mk. pro Hektar wert ſein und hierzu der Boden— wert mit 49,128 Mk. pro Hektar treten, zuſammen Waldwert 387,039 Mark pro Hektar. Dagegen würde bei Einhaltung der 60 jährigen Abtriebszeit der Beſtands— wert 1000 Mk. und der Bodenwert 145,389 Mk. pro Hektar betragen. Mit Wahl der 60 jährigen Abtriebszeit würde ſonach der Grundbeſitzer, Verwertbarkeit der Produkte vorausgeſetzt, einen Kapitalgewinn von 96,261 Mk. pro Hektar verzinſt erhalten. Gleichfalls, ausgehend von der Herſtellung des Normal-Vorrats aus den admaſſierten Zinſen und Zinſeszinſen des Bodenwertes, behauptet die Waldreinertragspartei, daß im jährlichen Betriebe dieſer Gewinn lediglich auf dem Papier ſtehe, im Walde nicht realiſiert werden könnte. Können in der That die ſpäteren Nutznießer, wenn die Zinſen und Zinſeszinſen angeſammelt werden, den berechneten Gewinn für den blanken Boden durch die Wahl der Abtriebszeit mit höchſtem Erwartungswert bei un be— ſchränkter Verwertbarkeit der Produkte derſelben und bei Einhaltung Net der gleichen konkreten Abtriebszeiten in den vorhandenen Beſtänden nicht vereinnahmen? Soll auf der 1000 ha großen holzleeren Fläche der 120 jährige Normalvor— rat direkt mit gleichen Jahresſchlagflächen hergeſtellt werden, ſo iſt jährlich eine Schlag— fläche von 8 ¼ ha anzubauen. In den nächſten 120 Jahren wird Jahr für Jahr ein Bodenkapital Dan 49,128.8,333 — 409,4 Mk. pro Schlagfläche zinstragend. Sonach iſt der Jetzwert des Bodenkapitals im derzeitigen Berechnungszeitpunkt 0 120 = 11509 Mk. 3035 =. 0.035 Für den 60 jährigen Normalvorrat berechnet ſich für eine Jahresſchlag— fläche von 162 ha à 145,389 Mk. = 145,389. 16,666 — 2423 Mk. 949 60 Bodenkapital und ein Jetztwert oh zu er BO ERSEDE 1.039360 °.20.035 Sonach jetziger Kapitalwert des Bodenwertgewinnd . . „„ „„ 49 Bleibt dieſer Gewinn auf dem Papiere ſtehen oder kann derſelbe realiſiert werden? a. Bei Einhaltung der 120 jährigen Umtriebszeit hat die Waldung einen Boden— wert von 49,128 Mk. pro ha = 11509 Mk. pro 1000 ha, im Jetztwert mit 120 jährigen Zinſen zurück zu erſetzen — 11509. 1035120 3 714298 ME. 3000. 8,333 ; 5 gleichfalls . . . 714298 Mk. b. Wenn dagegen die 60 jährige Umtriebszeit den gleichen Bodenwert von 49,128 Mk. pro Hektar mit Zinſen und Zinſeszinſen erſetzen ſoll, ſo hat dieſelbe ſchon infolge des Anbaues von jährlich 16,666 ha, in den nächſten 60 Jahren nach den Annahmen der Bodenrententheorie den jährlichen Boden-Erwartungswert für 16,666... ha 120 Jahre lang zu verzinſen, im Jetztwert 20 425 Mk. und es iſt 20425. 1035120 1267 660 Mk. Außerdem ſoll nach den Lehren der Bodenreinertrags-Theorie ein weiterer Bodenwertgewinn von 145,389 — 49,128 Mk. — 96,261 Mk. pro Hektar verzinſt werden, im Jetztwert 40020 Mk. und es iſt 40020. 1,0351270 d Der 60 jährige Umtrieb müßte Fond) bis 0 5 1 im 120. A Reer 5 3751476 Mk. Thatſächlich liefert der 60 jährige Unitrieb nach den von der Waldreinertrags⸗Partei acceptierten Grundannahmen der Bodenrententheorie an a Zinſen und Zinſes— zinſen: Vom 60. bis 120. Jahre e Ertrag 16 666,6 .. . Mk., Rentenendwert Der 120 jährige Kapitalwert beträgt 2483 816 Mk. TR 5 OT 5 2 Ne: 3 275 285 Mk. Vom 120. Jahre an ſtändig 16666, M „ kapitaliſiert u 46191 Mk. 3751476 Mk. *. : ER ; _ 3751476 — 7142 Es iſt jetziger Kapitalwert des Bodenwertgewinnes e 120 2 45936 Mk. 1,035 wie oben. Wenn man die Ergebniſſe der Zinſeszinsrechnung als irrtümlich nachweiſen will, ſo darf man, wie erſichtlich, die Zinſeszins— rechnung nicht zu Grunde legen. Beide Umtriebszeiten ergänzen die Bodenrente durch die Vorratsrente zur Waldrente. Will man, konform der Waldrententheorie, annehmen, daß der Vorratswert aus den admaſſierten Zinſen des Boden-Erwartungswertes gebildet wird, jo hat man ſelbſtverſtändlich zu beachten, daß die Waldbeſitzer, wenn dieſelben die kürzere Umtriebs— zeit wählen, viele Jahrzente lang die zugehörigen Renten vereinnahmen werden, während der Aufbau des Normalvorrats für die längere Umtriebszeit noch im = re Gange iſt und Koſten erfordert. Bei der Rentabilitäts-Vergleichung der genannten Waldrentenmethode werden dagegen die fertigen, aus den admaſſierten Zinſen des blanken Bodenwertes und des ſonſtigen Produktions-Aufwandes hervorgegangenen Normalvorräte gegenübergeſtellt — einmal für die 60 bis 70 jährigen Normal: vorräte und andererſeits für die 100- bis 120 jährigen oder ähnliche Normalvorräte und dabei unterſtellt, daß dieſe verſchiedenartigen Vorräte gleichzeitig zu rentieren beginnen. Die Leiſtungen der 60- bis 70 jährigen Vorräte vom 60. bis 70. Jahre bis zum 100. bis 120. Jahre kommen ſonach in Wegfall. Dieſelben können aber ſelbſt dann nicht verſchwinden, wenn man die einfache Kapitalverzinſung oder überhaupt keine Zinſen berechnet. Geht andererſeits die Rentabilitäts-Vergleichung von den maximalen Boden-Erwartungswerten aus, fo iſt die Beweis— führung nicht minder leicht, daß die Rentenverluſte beginnen, ſobald dieſe Bodenwertzinſen und die Zinſen der ſonſtigen Be— ſtandteile des Produktionsfonds nicht mehr durch die jährliche Wertproduktion mit dem geforderten Zinsſatz eingebracht worden. Dieſe Zinſenverluſte zeigen mit der Erhöhung der Umtriebszeit eine ſtetige und ausgiebige Zunahme. Die Berechnung führt gleichfalls ziffernmäßig genau zu den Ergebniſſen der Boden-Rententheorie. B. Beweisführung für das Dorhandenfein des Normalvorrates. Die Waldreinertrags-Partei hat zweitens nachzuweiſen geſucht, daß die jährlichen Nettoerträge und auch die Jetztwerte derſelben größer ſind, wenn an Stelle der herzuſtellenden Normalvorräte für die 60- bis 70 jährigen Umtriebszeiten Normalvorräte für 100-bis 120 jährige Umtriebszeiten auf der Fläche verbleiben. Das bedarf keiner algebraiſchen Beweisführung. Die Beſitzer von Waldungen mit Holzvorräten für 60- bis 70 jährige Umtriebszeiten bezweifeln keineswegs, daß durch die Herſtellung der Normal— vorräte für die 100- bis 120 jährigen Umtriebszeiten erheblich größere jährliche Nettoerträge zu erzielen ſind und auch die Waldwerte vergrößert werden. Aber dieſe Waldbeſitzer wiſſen auch, daß dazu beträchtliche Herſtellungskoſten erforderlich find, welche ſie durch einſchneidende Rentenentbehrungen aufzubringen haben. Wenn die Waldertrags-Regelung die Endſumme dieſer Rentenverluſte nach den Zinſes— zinsfaktoren berechnet und derſelben die Unterſchiede im Nettoertrage zwiſchen den 60- bis 70 jährigen und den 100- bis 120 jährigen Umtriebszeiten gegenüber— ſtellt, ſo wird in der Regel gefunden werden, daß die Verzinſungs-Forderung von 1 bis 1½ % für eine derartige Kapitalanlage kaum erfüllt werden kann. Da außerdem die Forſtkaſſeneinnahme, wenn dieſelbe bisher der durch— ſchnittlich jährlichen Wertproduktion annähernd gleichgeſtellt worden iſt, während langer Zeiträume im beginnenden Jahrhundert zu verringern ſein würde, während die genannte Methode auf die Vermehrung dieſer Nettoerträge das ausſchlag— gebende Gewicht legt, ſo iſt der Zweck der Gegenüberſtellung verſchiedener Normalvorräte für ein und dieſelbe Fläche zunächſt für Waldungen mit dürftigen Holzvorräten nicht erkennbar. Wird andererſeits das Vorhandenſein eines größeren Normalvorrats, als den 60- bis 70 jährigen Umtriebszeiten entſprechen würde, etwa für die 100- oder 120 jährigen Umtriebszeiten vorgefunden und ſollen Normalvorräte für 60- oder 70 jährige Umtriebszeiten an die Stelle treten, ſo werden in mäßig großen Forſtbezirken Vorratsbeſtandteile, welche nach Millionen zählen, ent— behrlich. Dieſelben können weder ſpurlos verſchwinden, noch ſind die Nutznießer zur Vergeudung der Erlöſe, welche Eingriffen in die Eigentumsſubſtanz ent— ſtammen, befugt, die auch im allgemeinen nur als ſeltene Ausnahme, nicht als Regel, befürchtet werden kann. Ergiebt die Prüfung der Nutzleiſtungen mittels der vorzunehmenden Rentabilitäts-Vergleichungen, daß dieſe Vorratsbeſtandteile kaum 1 bis 1¼% rentieren, während dieſelben nach Übertragung in andere Wirtſchaftszweige der Waldbeſitzer, Anlage in gut fundierten Hypotheken, durch Ankauf jüngerer Waldbeſtände u. ſ. w. 3 bis 3¼% jährlich mit gleicher Sicher— heit der Kapitalanlage einbringen, ſo würde wiederum der Zweck der genannten Gegenüberſtellung verſchiedener Normalvorräte für ein und dieſelbe Fläche von keinem Waldbeſitzer erkannt werden können. Völlig unverſtändlich iſt die mit beſonderem Nachdruck betonte Forderung der Waldreinertragspartei: „Richte deine Waldungen jo ein, daß ſämtliche Zukunftsreinerträge des Normalwaldes, auf die Gegenwart diskontiert, ein Maximum bilden.“ Entſprechen die vorhandenen Altersklaſſen dem Normalvorrat für irgend eine Umtriebszeit, welche länger andauert als die Umtriebszeit mit höchſtem Bodenerwartungswerte, z. B. für die 100jährige Umtriebszeit, und ſoll der höchſte Jetztwert der Wald— rente mittels der Zinſeszinsrechnung durch Diskontierung aller zukünftig (auch nach der nächſten Umlaufszeit der Nutzung) ein— gehenden Reinerträge aufgeſucht werden, ſo gipfelt dieſer Jetztwert ſowohl bei der gleichen periodiſchen Flächennutzung als bei der gleichen Geldwertnutzung regelmäßig in der Nähe der Wachstums- zeit mit maximalem Bodenerwartungswert, wie der Verfaſſer ſchon vor 20 Jahren nachgewieſen hat.“) Dieſes Ergebnis der Zinſeszinsrechnung it aus nahe liegenden Urſachen erklärlich. Ergiebt die Diskontierung mittels der Zinſeszinsrechnung, daß die Wachstumszeit der Beſtände, für welche der Jetzt— wert der Nettoerträge gipfelt, früher eintritt als die bisher eingehaltene, dem konkreten Vorrat entſprechende Wachstumszeit, ſo iſt damit bewieſen, daß die jährliche Wertproduktion der Beſtände den Verzinſungsforderungen, welche die ſofortige Verjüngung erfüllen würde, nachſteht. Alle Beſtände in den zwiſchen liegenden Altersklaſſen produzieren in dieſem Falle in Gemäßheit der Zinſeszins— rechnung mit Zinſenverluſten. Sie verzinſen Bodenwerte, welche den maxi— malen Bodenerwartungswerten nachſtehen, und auch die im Beſtandskoſtenwert *) „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs.“ Berlin, 1875. Springer. S. 112. 9 angeſammelten Zinſen und Zinſeszinſen ſind den entſprechenden Beträgen des höchſten Bodenerwartungswertes nachſtehend. Je mehr die Wachstumsdauer verlängert wird, deſto geringer werden Bodenwert und Zinſen desſelben. Nach der Verjüngung findet dagegen nicht nur der maximale Bodenerwartungswert, ſondern auch der Beſtandsverkaufserlös nach den von der Waldrentenmethode mit der Zinſeszinsrechnung angenommenen Vorausſetzungen der Bodenrentenlehre volle Verzinſung mit dem geforderten Zinsſatz. Je raſcher ſonach die Beſtockung übergeführt wird in die Abtriebszeiten mit höchſtem Bodenwert, deſto höher ſteigt der Jetztwert der ferneren Erträge. Der ſogenannte ſtrengſte Nachhaltbetrieb iſt bei dieſen Beſtockungsverhältniſſen und bei der Zinſeszinsrechnung mit 3 bis 3½% minder einträglich als die reichliche Dotation der nächſten Nutzungsperioden mit Werterträgen. Eine Erhöhung der ſogenannten finanziellen Umtriebszeiten wird niemals in Frage kommen, ſobald man die Zinſeszins-Faktoren ausſchließlich als maßgebend erachtet. Aus dieſen Gründen wird es vorſichtiger ſein, die Information der Wald— beſitzer über die nachhaltig einträglichſte Verwertung des konkreten Waldkapitals vorläufig nicht auf die Beweisführung der Waldreinertragspartei zu ſtützen. Sechſter Abſchnitt. Die einträglichſte Bewirtſchaftung der Nieder- und Mittelwaldungen und der Plenterbetrieb. I. Der Niederwaldbetrieb. Der Niederwaldbetrieb hat im Jahre 1893 im Deutſchen Reiche umfaßt (exkl. Weidenheger). Eichenſchälwald 445156 ha Sonſtiger Stockausſchlag ohne Oberbäume 3370 Zuſammen 802201 ha In den Landesteilen Deutſchlands, in denen Laubhölzer heimiſch geworden ſind und ſeit Jahrhunderten gedeihen, ſind namentlich in dem waldwirtſchaft— lichen Kleinbeſitz die ſtarken Stämme des früheren Fehmelwaldes, auch vielfach des früheren Mittelwaldes nicht immer zuſammen gewachſen zu mehr oder minder holzreichen Hochwaldungen wie in den Staatswaldungen und in den Waldungen des Großgrundbeſitzes. In Zeiten wirtſchaftlicher Bedrängnis wurde ſtets der Wald als Nothelfer zu Hilfe gerufen, und im Laufe der Zeit ſind die früheren Althölzer im Hochwald, die Oberſtänder im Mittelwalde ſtetig mehr ge— ſchwunden. Die Bodenkraft iſt im waldwirtſchaftlichen Kleinbeſitz infolge über— mäßiger Streunutzung nicht ſelten rückgängig geworden. Insbeſondere in den bäuerlichen Privatwaldungen des Laubholzgebiets iſt vielfach der armſelige Aus— ſchlagwald übrig geblieben. Der weitere Niedergang der Waldproduktion von Stufe zu Stufe wird nicht abzuwehren ſein, wenn nicht der Bodenverhärtung, der Bodenaustrocknung und dem Entzug der Bodennährſtoffe, welche die Holz— pflanzen auf die Dauer nicht entbehren können, Einhalt geboten wird. Wir werden ſpäter die Nutzleiſtungen erörtern, welche die Beſchränkung der Streu— nutzung auf die Notjahre und die minder empfindlichen Waldſtandsorte den Wald— beſitzern zubringen wird. Die Laubhölzer, welche in den deutſchen Waldungen ihr Fortkommen finden, liefern ſämtlich im jugendlichen Alter Ausſchläge aus den Wurzelſtöcken, welche beim Abhieb im Boden verbleiben. Die meiſten Holzarten treiben nur Stock— lohden (von den ſenkrecht hinabgehenden Wurzelſtöcken). Stock- und Wurzel— N GEN lohden zugleich liefern Weißerlen. Rüſtern, Maßholder, Pappeln, Weiden; ältere Stöcke von Aſpen treiben nur ſogenannte Wurzelbrut. Allein alle Holzarten, welche nur Stocklohden treiben — Rotbuchen ausgenommen — laſſen ſich zum tieferen Austrieb der Lohden zwingen, wenn man die Schäfte tief am Boden abhaut. Man nimmt an, daß die Lohden nicht ſo lange wuchsfähig bleiben, als der unverſtümmelt gebliebene Schaft ausgedauert haben würde. Aber erfahrungsmäßig kann man die Stockausſchläge, namentlich die Eichenſtock— ausſchläge zu einer nach vielen Jahrhunderten zählenden Ausdauer im vollen Wuchs befähigen, wenn man die Lohden beſtändig ſehr tief abhauen läßt. Es werden in dieſem Falle Wurzel- oder Stocklohden aus dem Boden heraus— getrieben, die ſich unterhalb bewurzeln und zu ſelbſtändigen Pflanzen ausbilden. A. Die Brennſtoffproduktion im Niederwaldbetrieb. Die Leiſtungsfähigkeit gut gepflegter Niederwaldungen iſt nicht armſelig nach der Produktion roher Holzmaſſen, wenn man das Reisholz einrechnet, ſondern nach der Lieferung von Gebrauchs— werten. Man wird annehmen dürfen, daß die Ausſchlagwaldungen im großen Durchſchnitt, wenn die entſtandenen Beſtandslücken und Blößen ſorgſam durch Jungholz ergänzt worden ſind, etwa 70 bis 80% des Maſſenertrags der Hoch— waldungen (mit Einſchluß der Vorerträge der letzteren) bei gleicher Bodengüte liefern werden. Aber die Materialerträge der Hochwaldungen werden in der Regel mindeſtens den doppelten Gebrauchswert der Materialerträge der Nieder— waldungen haben, deren überwiegender Teil vom Reisholz gebildet wird. Der Niederwaldbetrieb iſt in erſter Linie für die Beſitzer kleiner Privatwaldungen, von Gemeindewaldungen, Körperſchafts— waldungen ꝛc. geeignet, welche ihren Brennholzbedarf jährlich aus dem eigenen Beſitz ohne Koſtenaufwand decken wollen. Im Niederwaldbetrieb kann nur ein geringes Betriebskapital verwendet werden. Nur in ſehr ſeltenen Fällen würde der Waldboden, außerforſtlich für landwirtſchaftliche Zwecke benutzt, eine be— achtenswerte Bodenrente liefern, da die beſſeren Bodenflächen in allen Gegenden Deutſchlands ſeit Jahrhunderten für den Feldbau hergerichtet worden ſind, zumeiſt nur der abſolute Waldboden verblieben iſt und keine neunenswerten Reinerträge (durch Viehweide ꝛc.) zu berückſichtigen ſein werden. Koſten für Saat und Pflanzung werden nur in untergeordnetem Maße erforderlich, und ſelten werden die Kleingrundbeſitzer für die Bewirtſchaftung und die Beſchützung des Waldbeſitzes beachtenswerte Aus— gaben aufwenden. Unterſucht man, welche realiſierbaren Werte der Niederwald bis zur Fällungszeit zu verzinſen hat, ſo wird außer dem Kapital der jährlichen Rein⸗Einnahme für Viehweide, welche pro Hektar für die Bodenarten mit Heidewuchs oft nur wenige Pfennige eintragen wird, hauptſächlich nur der Verkaufswert der Stockausſchläge namhaft gemacht werden können. Für dieſes geringe Boden- und Betriebskapital leiſtet der Niederwaldbetrieb, obgleich die Gelderträge dem Hochwaldbetrieb weit nachſtehen, zumeiſt eine reichliche Ver— zinſung. u Wenn beiſpielsweiſe eine Gemeinde einen vorherrſchend Brennholz produzierenden Niederwald von 200 ha Größe beſitzt, der auf mittelgutem Boden eine ziemlich regel— mäßige Schlagfolge für den 20jährigen Umtrieb hat, einen 20 jährigen Abtriebsertrag von 66 fm pro Hektar und einen erntekoſtenfreien Erlös von 6 Mk. pro Feſtmeter — 396 Mk. pro Hektar oder 3960 Mk. pro Jahr liefert, wenn ferner gefunden wird, daß bei Einſtellung des Waldbetriebs das Buſchholz bis zum 10jährigen Alter keinen be— ach tenswerten Reinerlös nach Abzug der Gewinnungskoſten liefern würde, dagegen von dieſem Alter an der Holzvorrat von 33 bis 66 fm pro Hektar gleichmäßig von Jahr zu Jahr ſteigt und der Reinerlös fortgeſetzt 6 Mk. pro Feſtmeter betragen wird, ſo berechnet ſich ein realiſierbares Vorratskapital von 30690 Mk. Würde dieſes Kapital mit jähr— lichem Zinſenbezug ad 3½ % angelegt, jo würden die Waldbeſitzer nach Einſtellung der Waldwirtſchaft jährlich vereinnahmen E 1074 Mk. Rechnet man ferner als Reinerlös bei Verpachtung der Weidenutzung für die genannten 200 Hektar riß en nr ee zuſammen 1274 Mk. ſo würde durch die Einſtellung des Waldbetriebs ein jährlicher Verluſt von 3960 — 1274 — 2686 Mk. herbeigeführt werden. Durch die Niederwaldwirtſchaft wird das realiſierbare Waldkapital von 36404 Mk. (der Weideertrag mit 3 ½ 9% kapitaliſiert) jährlich mit 10,9 % verzinſt werden. Die angenommenen Erträge werden im ſüdlichen und weſtlichen Deutſchland nicht ſelten erreicht werden. Die weſentlichſten Wirtſchaftsregeln für den Niederwaldbetrieb ſind ſchon von dem Begründer der heutigen Forſttechnik erſchöpfend dargeſtellt worden. Man haut den Schlag, ſagt Georg Ludwig Hartig, von Mitte Februar bis Mitte April, und noch heute wird im Niederwalde — mit Ausnahme des Eichenſchälwaldes, der nach Eintritt der Saftbewegung im Frühjahr gehauen wird — der Schluß des Winters vor Eintritt der Saftbewegung als Hiebszeit gewählt. Man führt den Hieb an den Stangen und Stämmen ſo tief als möglich; nur bei alten knorrigen Stämmen bleiben 2 bis 3 Zoll lange Stifte mit weicher Rinde ſtehen. Überhaupt iſt der Hieb ſtets dann, wenn die Rinde des Stockes weich und borkig geworden iſt und das Ausbrechen der Lohden erſchwert, ſtets im jungen Holze zu führen, möglichſt mit ſüdlicher Neigung der glatten Abhiebs— fläche. Die Schläge werden vor Ausbruch des Triebes geräumt. Zum Schutz gegen Sonnenhitze kann man auch im Niederwalde (nach Hartigs Vorſchlag) geringe Stämme oder Reidel und Stangen ſtehen laſſen, bis der 20. oder 16. Teil der Fläche beſchirmt iſt. Dieſe Oberhölzer ſollen durch ihren Samenabwurf die abgehenden Stöcke erſetzen. Zumeiſt wird jedoch Saat und Pflanzung für die Rekrutierung der Niederwaldungen angewendet. Zu Niederwald ſind Eichen, Hainbuchen, Birken, Ahorn, Eſchen und (auf feuchtem bis naſſem Boden) Erlen die tauglichſten Holzarten. Die Rotbuchen— ſtöcke verſagen häufig im höheren Alter den Ausſchlag, und Georg Ludwig Hartig hat deshalb die Belaſſung vieler Stangen und die Verjüngung im 60 jährigen Alter (mit hierauf folgender Niederwaldwirtſchaft in gleicher Art) befürwortet. Zur Löſung der wichtigſten Frage, mit welcher Wachstumsdauer die höchſte nachhaltige Brennſtoffgewinnung im Ausſchlagwalde herbeigeführt werden wird, iſt das vorliegende Unterſuchungsmaterial nicht ausreichend. Es bleibt den Be— ſitzern von Niederwaldungen überlaſſen, auf kleinen Verſuchsflächen zu erproben, — welche Produktion verſchiedenartige Beſtockungsformen des Ausſchlagwaldes in den in Frage kommenden Jahren entwickeln. Für die vorherrſchende Beſtockung wird eine Verlängerung der Wachstumszeit über das 20. bis 25. Lebensjahr hinaus ſelten befürwortet werden können, weil die Reproduktionskraft der Wurzelſtöcke, wenn die Wachstumszeit dem Erlöſchen der Ausſchlagfähigkeit näher gerückt wird, zurückgeht — auf magerem Boden und in rauhen Lagen früher als bei eut— gegengeſetzten Verhältniſſen, bei Buchen und Birken früher als bei Eichen, Eſchen, Ulmen, Ahorn, zumeiſt infolge der größeren Dicke der abgeſtorbenen Rinde und der Borkenſchicht, die an Stelle der ausichlagfähigen dünnen und ſaftigen Rinde tritt. Das Alter, in welchem die einzelnen Holzarten die Aus— ſchlagfähigkeit verlieren, liegt bei den Schwarzerlen und Eichen zwiſchen dem 40. und 60. Jahre, bei den Ulmen, Ahorn, Akazien, Hainbuchen und Eſchen zwiſchen dem 35. und 50., bei den Buchen und Birken zwiſchen dem 30. und 45. Jahre, bei den Weißerlen und Weiden zwiſchen dem 20. und 30. Jahre. (Karl von Fiſchbach, „Lehrbuch der Forſtwiſſenſchaft.“ 4. Auflage. Berlin, 1886. S. 166.) Eine Verlängerung der Wachstumsdauer bis zur Zeit, mit welcher dieſer Rückgang der Ausſchlagskraft beginnt, iſt für die Hauptmaſſe der Beſtockung be— denklich. Ohne Zweifel wird die ſchon von Hartig befürwortete Belaſſung einer großen Zahl von Stangen und Reideln während einer zweiten Wachstumszeit der Niederwaldungen den Niederwaldwertertrag beträchtlich verſtärken. Geſtützt auf nahezu dreißigjährige Erfahrungen glaubt der Verfaſſer vermuten zu dürfen, daß dieſe Stangen in den nächſten 20 Jahren auf den Bodenarten mittlerer Güte den Holzkörper mindeſtens verdoppeln werden. Es wird Aufgabe der örtlichen Unterſuchung ſein, durch nebeneinander angelegte vergleichende Probe— flächen zu ermitteln, welche Zuwachsleiſtungen hervorgerufen werden, wenn bei dem Hieb nicht nur einzelne, ſondern eine reichliche, nach der örtlichen Stand— orts⸗ und Beſtandsbeſchaffenheit zu bemeſſende, aus den wuchskräftigſten Stock— ausſchlägen zu bildende Zahl von Stangen und Reideln eine zweite Wachstums— zeit übergehalten werden, namentlich auf den beſſeren Bodenarten. Mit der Belaſſung derartiger Stockausſchläge in der erreichbar dichteſten, jedoch den Kronenſchluß nicht erreichenden Stammſtellung hat der Verfaſſer eine über— raſchende Zuwachs⸗ und Ertragsſteigerung der vorherrſchend aus rückgängigen Stockausſchlägen beſtehenden Laubholzbeſtände erzielt. Bei fortbeſtehendem Niederwaldbetrieb iſt auf eine reichliche Beimiſchung der Eichen wegen der Ertragserhöhung, die durch die ad 2 zu erörternde Rinden— nutzung auch bei niedrig ſtehenden Rindenpreiſen bewirkt wird, beſonderer Wert zu legen, da auch die Brennkraft des Schälholzes hervorragend iſt und dasſelbe für manche Verwendungszwecke ein ſchätzbares Brennmaterial liefert. Waldbeſitzer in günſtigerer Vermögenslage, welche einige Jahrzehnte auf die Niederwalderträge verzichten und die erforderlichen Pflanzungskoſten aufwenden können, werden zumeiſt auch in den beſtehenden Niederwaldungen eine vorzüg— liche Sparbüchſe errichten können, um den Wirtſchaftsnachfolgern ohne drückende Belaſtung eine hervorragende Vermehrung der Waldeinnahmen zuführen zu können, indem nicht nur die wuchskräftigſten Eichen beim Niederwaldhieb — 1 belaſſen, ſondern auch die abgeholzten Schlagflächen durchpflanzt werden mit den örtlich ertragreichſten, möglichſt lichtbedürftigen und am meiſten gebrauchs— fähigen Nutzholzgattungens) — in erſter Linie mit Lärchen an allen Orten, wo dieſer anſpruchsvolle Waldbaum gedeiht, auf den beſſeren Bodenarten mit Eichen, für welche allerdings etwa die doppelte Wachstumszeit der Nadelhölzer erforder— lich werden wird für die volle Gebrauchsfähigkeit, — ſodann mit Kiefern, auf dem friſchen bis feuchten Boden mit Eſchen, ferner mit Birken. Jedoch iſt dafür zu ſorgen, daß die eingepflanzten Nutzhölzer durch die umringenden Stock— ausſchläge nicht unterdrückt, ſondern möglichſt aſtrein bis etwa zum 25- bis 30 jährigen Altersjahre emporgetrieben werden. Die Einpflanzung kann nicht nur auf die Lücken der Niederwaldbeſtockung gruppenweiſe geſchehen, ſondern auch außerhalb derſelben reihenweiſe, da die Reihenform eine leichtere Auf— findung der angebauten Pflanzen bei den Freihieben ermöglicht. Dieſe Freihiebe der wuchskräſtigſten Nutzhölzer ſind rechtzeitig nach erlangter Standfeſtigkeit zu beginnen und ſorgfältig mit Abrückung der Kronen bis zum nächſten Freihieb zu wiederholen, ſobald die Kronen durch die mitwachſenden Stockausſchläge ein— geengt werden, bis das Oberholz einen genügenden Höhenvorſprung gewonnen hat und das Unterholz nur noch die Aſtreinheit und Ausformung des unteren Schaftteils fördern kann. Auf den tiefgründigen und friſchen Bodenarten kann auch die Durchſtellung der Niederwaldbeſtockung mit Fichten in Betracht kommen, mit dem Zweck, beim zweiten oder dritten Niederwaldhieb durch Verwertung von Zellſtoffholz anſehnliche Mehrerträge zu gewinnen. Bei der Einmiſchung von Nadelhölzern wird behufs Bemeſſung der einzumiſchenden Stammzahl und des Abſtandes der Stämme zu beachten ſein, daß auf mittelgutem Boden nach den bisherigen Unterſuchungen das Verhältnis des Durchmeſſers der Stämme in Bruſthöhe zur Quadratſeite des Wachsraumes wahrſcheinlich 1: 16 betragen wird. Will man z. B. einen durchſchnittlichen Durchmeſſer von 20 em zur Abtriebs— zeit erzielen, ſo werden die Nadelhölzer im Mittel einen Standraum von 10,24 qm haben, und es würden ca. 980 Stämme pro Hektar Kronenſchluß bilden, für 30 em 23,04 qm im Mittel pro Stamm und 435 Stämme pro Hektar. Für Eichen und andere Laubhölzer iſt dieſe Abſtandszahl noch nicht hinlänglich genau ermittelt worden, wird aber für Eichen jedenfalls 1:20 überſchreiten. Die örtliche Rentenvergleichung, welche auf die ad II zu beſprechende Er— forſchung der Wachstums-Leiſtungen der einzubauenden Holzarten, die Preis— verhältniſſe ꝛc. zu ſtützen iſt, wird ergeben, daß dieſe Beimiſchung weitaus höhere Werterträge liefert wie die Fortſetzung des reinen Ausſchlagbetriebes und die Anbaukoſten reichlich lohnt. Wenn man beiſpielsweiſe den Kieferneinbau für die oben betrachtete Standorts— güte und die Werterträge des oben angeführten Niederwaldes vergleicht und erproben will, ob die letzteren weſentlich erhöht werden können, wenn etwa 300 Kiefern pro Hektar im Abſtand von etwa 7 Schritt (Quadratverband), die in 60 Jahren keinen vollen Kronenſchluß bilden werden, eingepflanzt werden, ſo würde ſich für die nachſtehend ange— nommenen Ertrags- und Preisverhältniſſe die folgende Rentabilitäts-Vergleichung für den 10 ha großen Jahresſchlag der im 20 jährigen Umtrieb bewirtſchafteten Nieder— waldung von 200 ha Größe ergeben: *) Siehe elften Abſchnitt. — 18 = Der letzte Niederwaldſchlag würde bei Fortſetzung des Niederwaldbetriebes im 20., 40. und 60. Jahre pro Hektar nach der obigen Annahme 66 fm liefern, bei einem Verkaufspreis von 6 Mk. pro Feſtmeter - 396 Mk., für 10 ha 3960 Mk., bei drei- maliger Wiederholung 11880 Mk. Nach den Ermittelungen des Verfaſſers für die nahezu übereinſtimmende Stand— orisgüte*) haben freiwüchſige Kiefern im 60 jährigen Alter einen Derbholzgehalt von 0,96 fm pro Stamm, ſonach 300 Stämme einen Ertrag von 288 fm Derbholz. Der Verkaufspreis pro Hektar wurde auf 11,4 Mk. ermittelt, ſonach pro Hektar 3283 Mk., für 10 ha = 32830 Mk. (anſtatt 11880 Mk. Niederwaldertrag). Rechnen wir die Anbaukoſten (Pflanzungs- und Freihiebskoſten) mit 40 Mk. pro Hektar, 400 Mk. für 10 ha an, ſo betragen dieſelben mit 60 jährigen Jahreszinſen a 31½ % 1240 Mk. pro 10 ha, und es verbleiben 31590 Mk. pro Hektar als Kiefern⸗ Reinertrag. Es iſt jedoch zu berückſichtigen, daß der Niederwaldertrag durch den Einbau der Kiefernoberſtänder nicht verdrängt werden ſoll, in den beiden erſten Jahrzehnten nur unbeträchtlich und erſt ſpäter ſtärker abnehmen wird, während derſelbe bei dieſer Rentabilitäts⸗Vergleichung nicht berückſichtigt worden iſt. B. Der Eichenſchälwald Betrieb. Die Werterträge der Niederwald-Beſtockung wurden bis vor kurzer Zeit durch die Beimiſchung der Eiche bis zur vollen Eichenbeſtockung zum Zweck der Gewinnung von Eichenrinde, zumeiſt ſogenannter Spiegelrinde mittels 15- bis 16 jähriger, ſeltener 20 jähriger Abtriebszeit, weſentlich erhöht. Im letzten Jahr— zehnt ſind die Rindenpreiſe durch den Import der ausländiſchen Rinden, vielfach im gemahlenen Zuſtande, und der Rindenextrakte immer mehr zurückgegangen, und es iſt fraglich, ob der Preis der inländiſchen Rinde nicht noch weiter herabgedrückt werden wird. Unter dieſen Umſtänden hat die Rentabilitäts-Berechnung für den Eichenniederwald keinen Wert, und ebenſowenig iſt die Er— weiterung der beſtehenden Schälwaldungen zu befürworten. Der Verfaſſer muß ſich darauf beſchränken, die bewährteſten Wirtſchafts— Verfahren für die letzteren zu überblicken. Der Schälwald-Betrieb iſt im Odenwald, am Neckar und am Rhein heimiſch und kommt mit geringerer Ausdehnung im Siegenſchen und in der Eifel, am Donnersberg in der Rheinpfalz und im linksrheiniſchen Heſſen, im Regierungs- bezirk Kaſſel, in der Nähe von Hildesheim und parzellenweiſe in zahlreichen anderen Gegenden vor, zuſammen im Deutſchen Reich mit 445 156 ha (1893). Eichenſtockausſchlag gedeiht ſelbſt auf flachgründigem Boden bei tiefem Hieb der Stöcke ſeit Jahrhunderten mit ungeſchwächter Produktionskraft, in der Eifel bis zu einer Höhe von 500 m über dem Meere, aber weitaus beſſer auf tief— gründigem und humusreichem Boden. Die Frage, ob die Stieleiche oder die Traubeneiche beſſer für die Rindenproduktion ſei, iſt noch nicht entſchieden. Die Stieleiche ſoll von Spätfröſten weniger beſchädigt werden. Die Begründung der Schälwaldungen geſchieht ſowohl durch Eicheln-Saat (namentlich Steckſaat) als durch Eichenpflanzung (namentlich durch ſogenannte *) „Allgemeine Forſt⸗ und Jagd⸗Zeitung“ von 1879, Juliheft. OD Stutzerpflanzung, bei welcher ſtärkere Eichenpflanzen dicht über den Wurzelknoten ſcharf abgeſchnitten werden). Eine dichtere Beſtockung als 10000 Stück pro Hektar ſcheint den Rindenertrag zu vermindern, während eine die Entfernung von 1½ m überjchreitende Stellung der Stöcke nicht ratſam fein wird. Wird die 20 jährige Abtriebszeit eingehalten, jo ſcheint eine im 15 jährigen Alter vorgenommene Durchforſtung günſtig auf den Holz- und Rindenertrag zu wirken, wie in der Wetterau und am Rhein beobachtet worden iſt. Regel iſt jedoch zur Gewinnung der beſten und glatteſten Spiegelrinde die 15- bis 16jährige Abtriebszeit, und es iſt fraglich, ob die Erhöhung der letzteren auf 20 Jahre den durchſchnittlich jährlichen Holz- und Rindenertrag erhöhen wird. Als vorzüglichſte Schälmethode wird das Ablöſen der Rinde im Stehen, ſoweit erreichbar, hierauf im teilweiſen oder vollem Liegen mit dem ſogenannten Löffel befürwortet. Das Klopfen der Rinde iſt möglichſt zu vermeiden. Zum Trocknen wird die Rinde an dachförmig geſtellten Stangen aufgeſtellt. Regel iſt der Rindenverkauf nach dem Gewicht. Über die Rätlichkeit von Schutzdächern mangeln noch Erfahrungen bezüglich des Rückerſatzes des Koſtenaufwandes. Die dauernde Beimiſchung anderer Holzarten (ſogenanntes Raumholz) ſchädigt den Rindenertrag. Die Verdrängung wird am zweckmäßigſten durch oft wiederholte Aushiebe bewirkt, bei Haſſeln im zweiten bis dritten Jahre nach dem Aushieb zu wiederholen. Bei Anlage von Schälwaldungen und Ausbeſſerung von Blößen und Lücken wird es im Hinblick auf den Rückgang der Rindenpreiſe vorſichtig ſein, auf den ärmeren Bodenarten die Kiefer zur vollen Beſtandsbildung bei— zumiſchen. Bis zum 15- bis 20 jährigen Alter erhalten ſich die Eichengerten zumeiſt auch im geſchloſſenen Kiefernwuchs und bilden nach dem Aushieb der Kiefern zureichende Eichenbeſtockung. Man kann zu dieſer Zeit entſcheiden, ob zukünftig Eichenſchälwald oder Kiefernhochwald zu wählen iſt. Über die Frage, ob die Ausſchläge alter Eichenſtöcke bis zum Eiſenbahn-Schwellenholz geſund empor— wachſen werden, mangeln Erfahrungen. Die Ausſchläge junger Eichenſtöcke haben nach den ausgedehnten Erfahrungen des Verfaſſers zumeiſt dieſe Ausdauer. Wenn auch der Rindenertrag und die Rindenqualität durch einen dichten Ober— holzſtand geſchädigt wird, ſo dürfte doch bei den dermaligen Ausſichten der inländiſchen Eichenrinden-Produktion dieſes Aushilfsmittel und die reichliche Beimiſchung lichtbedürftiger und ertragreicher Nutzholzgattungen, die wir oben erörtert haben, in der Regel der Vorſicht entſprechen und auch bei der zu hoffenden Aufwärtsbewegung der Rindenpreiſe nicht ſchadenbringend ſein. Zu den Niederwaldungen kann man auch die Weidenheger (mit 42444 ha im Deutſchen Reich), die Faſchinenwaldungen und die Flächen mit Kopfholzbetrieb und Schneidelholzbetrieb rechnen. Die Erörterung der Rentabilität und Bewirtſchaftung würde hier zu weit führen.“) *) Beſonderſchriften über Korbweidenkultur: R. Schulze, „Die Korbweide, ihre Kultur, Pflege und Benutzung.“ Breslau, 1885; J. A. Krahe, „Lehrbuch der rationellen Korbweidenkultur.“ 4. Auflage. Aachen 1886. Eine kurze Beſprechung iſt in dem „Waldbau“ des Verfaſſers (Stuttgart, 1884) enthalten. — 81 — II. Der Mlittelwaldbetrieb. Während der früheren regelloſen, den Wald durchplenternden Abholzung hatte ſich die Beſtockung zumeiſt durch die Regeneration der Wurzelſtöcke gebildet. Da aber auch Bau- und Werkholz gebraucht wurde, ſo ließ man, als die haus— hälteriſche Benutzung der Waldungen begann, Stangen und ſtärkere Bäume in die Stockausſchläge einwachſen. Durch die ſogenannten Laßreidel, die bei jedem Abtrieb des Unterholzes aus den ſchönen, wüchſigen Stangen ausgewählt wurden, bildete ſich eine gewiſſe Gradation im Oberholz. Vor dem fünften Hieb des Unterholzes waren vier Altersſtufen, herrührend aus den jeweils bei den vier Unterholzhieben belaſſenen Laßreideln, vorhanden, und beim fünften Hiebe blieben wieder Laßreidel ſtehen. Die forſtliche Technik hat hierauf die Abſtufung und Verteilung dieſer Oberholzklaſſen, die man Laßreidel (Laßreiſer, Bannreiſer), Oberſtänder, angehende Bäume, Bäume und (während des ſechſten und folgenden Umtriebs des Unterholzes) Hauptbäume und alte Bäume genannt hat, zu regeln geſucht. Dieſe Beſtockungsform, die noch 1893 mit 762 293 ha im Deutſchen Reich vertreten war, iſt Mittelwald genannt worden. Die Produktionsleiſtungen des Mittelwaldbetriebes gegenüber dem Hochwaldbetrieb und andererſeits gegenüber dem geregelten Femelbetrieb und dem Niederwaldbetrieb ſind bis jetzt nicht durch vergleichende Ertragsunterſuchungen klargeſtellt worden. Man kann nach den bisherigen Veröffentlichungen über die Maſſenerträge dieſer Betriebsarten im geſamten Staats- und Gemeinde-Waldgebiet größerer deutſcher Länder nur vermuten, daß der Mittelwald im Maſſenertrag dem Hochwald jedenfalls gleichkommen, wenn nicht übertreffen wird und etwa 30 bis 40 % größere Materialerträge liefern wird als der Niederwaldbetrieb. Über die Produktion von Gebrauchswerten durch die verſchiedenen Betriebs— arten mangeln alle vergleichungsfähigen Angaben. Nicht nur auf den Maſſen— ertrag, ſondern vor allem auf den Wertertrag hat die Menge und die Altersab— ſtufung des Oberholzes den größten Einfluß, und die Angaben in der Forſtlitteratur ſchwanken hinſichtlich der Überſchirmung der Fläche durch den Oberſtand zwiſchen 7¼10 der Fläche (G. L. Hartig für trockenen Boden und ſtarke Nachfrage nach Reisholz) und 7/10 bis 8/10 der Fläche (Hundeshagen und Karl von Fiſchbach für guten Boden), während hinſichtlich der Altersabſtufung einzelne Schriftſteller (Hundeshagen, Stumpf u. a.) die Zahl der Laßreidel, Oberſtänder, angehenden Bäume, Hauptbäume und alten Bäume für die ortsüblichen Flächeneinheiten ſchematiſch für Lehrzwecke verzeichnet haben, ohne die Wachstumsleiſtungen der verſchiedenen Holzarten in den einzelnen Altersperioden und den Entgang an Unterholzproduktion bei Zunahme der Beſchattung, welche der ſteigende Oberholz— vorrat im Gefolge hat, zu unterſuchen und hiernach das Optimum der geſamten Mittelwaldproduktion zu bemeſſen. Will der Waldbeſitzer nicht nur den erreich— baren Wert- und Reinertrag für den beſtehenden Mittelwaldbetrieb, ſondern auch die thatſächliche und die erreichbare Verzinſung des realiſierbaren Vorratskapitals kennen lernen, ſo erübrigt nur die Erforſchung des Wachstumsganges der Mittel— wald⸗Oberholzſtämme an einer genügenden Zahl von Probeſtämmen, die zerſchnitten Wagener, Die Waldrente. 6 u und nach der Zunahme der Durchmeſſer und der Höhe von Altersſtufe zu Alters— ſtufe analyſiert werden, und die Ermittelung des Unterholzertrags für die 20- bis 30 jährigen (ſelten höheren oder niedrigeren) Altersſtufen auf Probeflächen.) Man wird finden, daß die Mittelwaldſtämme in den Jugendperioden den jeweiligen Wertvorrat mit ſehr hohen Prozenten durch die Wertproduktion verzinſen, daß jedoch dieſe Verzinſung, wenn Mittelwaldſtämme mit über 1,0 km das Wirtſchafts— ziel nach Maßgabe der örtlichen Verbrauchs-Verhältniſſe zu bilden haben, auf Mittelboden ſchon früher unter 3 bis 3½ % ſinkt, als die Stämme dieſen Körper— gehalt erreichen. Für die Bewirtſchaftung des waldwirtſchaftlichen Kleinbeſitzes mittels des Mittelwaldbetriebes wird die Produktion von Eichen- und Kiefern-Eiſenbahn— ſchwellenholz beſonders beachtenswert ſein, und dieſen beiden Holzarten wird man Lärchen, Birken, Eſchen (dieſe in feuchten Lagen), ferner in Ermangelung der zu— vor genannten lichtbedürftigen Holzarten, Rotbuchen, Fichten und Tannen beigeben dürfen. Es wird hierauf die Wachstumszeit feſtzuſtellen ſein, welche die gewählten Holzarten gebrauchen, um für die im Abſatzbezirk geſuchten Nutzholzſorten gebrauchs— fähig zu werden, und hierbei werden in vorderſter Reihe die Dimenſionen, welche für Eiſenbahnſchwellen gefordert werden, zu beachten ſein. Für die Unterholzbeſtockung ſind als beſonders brauchbar Hainbuchen, Rotbuchen, Eſchen, Maßholder, Akazien, Ulmen, Ahorn, Weißerlen und einige andere weniger verbreitete Laubhölzer (Traubenkirſchen, zahme Kaſtanien, Birken, Pappeln, Weiden, Schwarzerlen, Linden) zu bezeichnen. Es iſt ſelbſtverſtändlich an dieſem Orte unmöglich, die leiſtungsfähigſte Zuſammenſetzung des Oberholzes und Unterholzes nach Holzarten und Alters abſtufungen allgemein giltig zu normieren. Dieſe Ermittelung iſt Aufgabe der örtlichen Unterſuchung, die ſich nicht nur auf den Wachstumsgang der im Oberſtand vorhandenen verſchiedenen Holzarten, ſondern auch auf den Unterholz⸗Ertrag nach 15=, 20, 25, 30 jähriger Wachstumszeit zu erſtrecken hat. Eine Verlängerung der letzteren bis zum 35 jährigen oder 40 jährigen Unterholz— alter wird ſeltener zu befürworten fein, weil die Reproduktionskraft der alten, weit ausgedehnten Unterholzbüſche rückgängig wird und die Nachzucht von jungen Stockausſchlägen aus Samenpflanzen ſehr erſchwert wird (ſiehe unten). An dieſer Stelle können wir nur die Aufgaben und den Gang der Unterſuchung im all— gemeinen andeuten und durch ein Beiſpiel erläutern. Wenn der Waldboden nicht flachgründig, trocken und verarmt iſt, ſo wird man in der Regel finden, daß der Ertrag und die Leiſtungsfähigkeit des Mittelwaldes mit der Reichhaltigkeit des aus den brauchbarſten Nutzholzgattungen gebildeten Oberſtandes zunimmt und ſein Optimum mit einer hervorragenden Kapitalverzinſung bei einem ſo dichten Oberſtand erreicht, daß das Unterholz zum Boden— ſchutzholz herabſinkt. Für die beſſeren Standorte iſt nicht zu bezweifeln, daß der Wertzuwachs des Oberholzes reichlich den Ausfall an Unterholz-Ertrag infolge *) ef. des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebes“. Berlin 1875. Seite 209 bis 223. 2 Er Überſchirmung erſetzt. Bodenſchutz wird durch die Stockausſchläge nach dem Unter- holzhieb erzielt, und wenn Lücken entſtehen, jo läßt ſich der Samenabwurf des Ober— ſtandes zur Ergänzung von Jungholz benutzen, aus dem beim nächſten Unterholz— hieb wieder Stockausſchläge entſtehen. Der Mittelwald entwickelt ſich in dieſem Falle immer mehr zur Ahnlichkeit mit feinem ſpäter zu be— betrachtenden Zwillingsbruder, dem Hochwald mit Umlichtung der auf— wachſenden Abtriebsſtämme mittels des ſogenannten Lichtwuchs— betriebs. Wenn die Stämme im oberholzreichen Mittelwalde auch nicht alle Vorzüge der im dichten Kronenſchluß von Jugend auf aſtrein und vollholzig aufwachſenden Hochwaldſtämme erreichen, ſo erſetzt der oberholzreiche Mittelwald etwaige Nachteile reichlich durch früh— zeitige Erſtarkung der Stämme und eine weſentlich geſteigerte Wert— produktion pro Hektar. Zudem werden die qualitativen Vorzüge der im Kronenſchluß erwachſenen Hochwaldſtämme nicht ſelten überſchätzt. Nirgends iſt meines Wiſſens die Verkaufsfähigkeit der Mittelwaldſtämme wegen der mangelnden Aſtreinheit und Vollholzigkeit beeinträchtigt oder auch nur beanſtandet worden. Aus dem Hochwaldholz wird nur ein kleiner Prozentſatz „reiner“ Bretter gewonnen, und die einige Millimeter größere oder kleinere Abnahme der Durchmeſſer pro Längenmeter iſt beim Sägebetrieb für die Ausnutzung des ſogenannten Blochholzes nicht ausſchlaggebend. Wenn die Unterholzbeſtockung im Mittelwalde gutwüchſig iſt, aus nicht zu alten und rückgängig gewordenen Ausſchlagſtöcken beſteht und keine beachtenswerten Beſtandslücken entſtanden ſind, wenn ferner für die Nachzucht der für Nutzholzzwecke brauchbarſten Ober— ſtänder erfolgreich geſorgt worden iſt und fortdauernd geſorgt wird, ſo wird ſelten die Einſtellung der Holzzucht oder der Übergang zur Hochwaldwirtſchaft in Frage kommen. Iſt die Beſtockung in dieſer Weiſe günſtig für die nächſte Umtriebszeit beſchaffen, ſo bietet die Bewirtſchaftung keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten. Vor dem Hiebe des Unterholzes zeichnet man die ſchönwüchſigſten und ſtandfeſten (ſtufig gewachſenen) Unterholzſtangen, möglichſt Kernpflanzen, zum Stehenbleiben aus. Nach Fällung des verbliebenen Unterholzes, wobei die oben ad 1 angeführten Regeln für die Niederwaldhiebe maßgebend werden, bezeichnet man, da nunmehr die Stellung des Oberholzes beſſer überſehen werden kann, die Oberholzſtämme, welche wegen Alters, An— brüchigkeit ꝛc. zur Fällung zu bringen ſind. Eine gleichmäßige Verteilung des Oberholzes über die Fläche iſt zwar erwünſcht, aber ſelten im vollen Maße zu erreichen, und die theoretiſchen Normen über die Stammzahlen, welche die einzelnen Altersklaſſen des Oberholzes zu bilden haben, gewähren bei der Schlagauszeichnung keine brauchbaren Anhaltspunkte. Mit Begünſtigung der wuchskräftigſten Stamm— klaſſen ſind die geſunden und gut geformten Nutzholzſtämme und -Stangen an allen Orten zum Fortwachſen auszuwählen, wo man ſie findet, und nur dann, wenn dieſelben ſo dicht beiſammen ſtehen, daß einzelne Stämme freien Wachs— raum bis zur nächſten Wiederholung des Unterholzhiebes nicht finden, werden nebenſtehende ſchlechtwüchſige und ſchlecht geformte Exemplare ausgehauen. Das 844 zur Fällung ausgezeichnete Oberholz iſt in der Regel unmittelbar nach dem Hiebe des Unterholzes zu hauen und abzuräumen. Will man den Mittelwald gutwüchſig erhalten, ſo wird nicht nur die Komplettierung des Oberholzes durch kräftige und ſorgſam auf— erzogene Kernpflanzen notwendig werden — zumeiſt werden Eichenheiſter— pflanzen, kräftige Eſchenpflanzen, vielfach auch Kiefern verwendet — ſondern auch die Rodung der alten, rückgängig werdenden Wurzelſtöcke und die Bepflanzung der hierdurch entſtehenden Beſtandslücken durch kräftige Laubholzpflanzen. Vor allem iſt aber der Pflege der langſam wachſenden und den benachbarten Stockausſchlägen nicht nachkommenden Kernpflanzen durch oft wiederholte Aushiebe der verdämmenden Stockausſchläge dringend geboten. Die Verjüngung der Mittelwaldungen läßt ſich auch durch Schirmſchlag— ſtellung und Einpflanzung von Hainbuchen, Buchen und anderen zu Unterholz geeigneten Laubhölzern bewirken, die nach der Lichtung des Schirmſchlages durch Eichenpflanzung, Eſchenpflanzung ꝛc. behufs Nachzucht des Oberholzes ergänzt werden. Dieſe gutwüchſigen, mit jungen Stockausſchlägen und kräftigen, vollauf produzierenden, im mittleren Alter ſtehenden Oberhölzern reichlich ausgeſtatteten Mittelwaldungen findet man jedoch leider ſelten vor. Vielmehr endet der langjährige Mittelwaldbetrieb, wenn nicht die ſchwierige Ergänzung durch Samenwuchs unausgeſetzt und erfolgreich durchgeführt worden iſt, gewöhnlich mit einer rückgängigen Beſtockung. Große, ſperrige Stockausſchläge der Rotbuche ſind ſchlechtwüchſig geworden. Weichhölzer, namentlich Aſpen und Birken, Dorngewächſe, Himbeer— ſträucher ꝛc. haben ſich angeſiedelt. Auf den feuchteren Flächenteilen hat ſich Gras und ſonſtiges Unkraut eingefunden; auf den trockenen Flächenteilen ſind Blößen und Lücken entſtanden. Der Boden trocknet aus und überzieht ſich mit Anger— gräſern oder Heidelbeeren und Heidekräutern. Mit der Zeit tritt im Oberholz ein Mangel an Stämmen ein, die aus Samen erwachſen ſind. Man muß entweder die vorhandenen Oberhölzer notgedrungen übermäßig lange beibehalten und dieſelben werden infolge des hohen Alters im Zuwachs rückgängig und ſchließlich anbrüchig, oder man muß Stockausſchläge als Oberholz ſtehen laſſen. Schon im Anfang dieſes Jahrhunderts hat Heinrich Cotta die Mißſtände, welche die Mittelwald— wirtſchaft begleiten, lebhaft geſchildert. In derartigen Mittelwaldungen wird man genötigt werden, die Beſtockung umzuwandeln in eine Samenholzbeſtockung. Die Feſtſtellung der wirtſchaftlich und finanziell leiſtungsfähigſten Verfahrungsarten dieſer Über— führung herabgekommener Mittelwaldungen in den Hochwaldbetrieb oder auch zunächſt in eine Samenholzbeſtockung mit reichlichem Oberſtand erfordert gründliche Kenntnis der neueren Forſchungsergebniſſe über die Wachstumsleiſtungen der Waldbäume im freieren Stande und im Kronenſchluß, um beurteilen zu können, ob die in Unterfranken (im Guttenberger und Gramſchatzer Walde) eingehaltenen Wirtſchafts-Regeln oder die hiervon abweichende Überführungsart im Groß— herzogtum Sachſen-Weimar oder das vom Verfaſſer eingehaltene Verfahren — 8 — leiſtungsfähiger ift.*) Die allgemeine Vergleichung der wählbaren Überführungs— arten nach ihrer Rentabilität iſt bei der unabſehbaren Verſchiedenheit der örtlichen Ertragsfaktoren an dieſem Orte nicht ausführbar. Aber bei einer beträchtlichen Ausdehnung des Mittelwaldbeſitzes ſollten die Waldbeſitzer der Forſteinrichtung ſtets die Ermittelung und Vergleichung der bei den wählbaren Wirtſchaftsverfahren zu erreichenden Waldreinerträge auferlegen. Was endlich die Rentabilität der gutwüchſigen Mittelwaldungen betrifft, ſo wird man zwar in der Regel hohe Prozentſätze für die Verzinſung des realiſierbaren Waldkapitals finden. Aber dieſe Rentabilität iſt überaus verſchieden nach der Stammzahl und der Altersabſtufung des vorhandenen und herſtellbaren Oberholzes. Mittelwaldungen mit einem reichlichen, aber größtenteils den höheren Alters— klaſſen, vom 120. Jahre an aufwärts, angehörigen Altersklaſſen haben ſehr oft nur eine geringe Kapitalverzinſung, während wieder ein reichlicher Oberſtand aus Eichen, die in die Schwellenholzklaſſe hineinwachſen, das Vorratskapital vorzüglich verzinſen kann. Für die Privatwaldbeſitzer, die Gemeinden und Körper— ſchaften wird es in der Regel am nutzbringendſten ſein, den Schwer— punkt in die Produktion des Eiſenbahn-Schwellenholzes zu verlegen und einen ſo dichten Eichenoberſtand der Bewirtſchaftung als Vorbild voranzuſtellen, daß die Unterholzbeſtockung zum Bodenſchutzholz herabſinkt. Die Erhaltungsfähigkeit des letzteren bedingt auf den verſchiedenen Bodenarten einen verſchiedenen Beſchirmungsgrad des Oberholzes, und bei der Normierung des letzteren iſt nicht nur die Leiſtungsfähigkeit der vorhandenen Beſtockung hinſichtlich der Bildung dieſes Oberſtandes aus kräftigen Kernpflanzen von Eichen und ſonſtigen gebrauchsfähigen, vor allem lichtbedürftigen Holz— gattungen, ſondern auch der Brennholzverbrauch im Abſatzbezirk zu berückſichtigen. Man wird, um eine Klarſtellung der Rentabilitäts-Verhältniſſe den Waldbeſitzern vorlegen zu können, dieſe Rentabilitäts-Vergleichung für verſchiedene Grade der Oberholzbeſchirmung, etwa von 50% der Beſchirmung der Schlagfläche aufwärts, vorzunehmen haben. Dieſelben haben ſich auf die örtliche Ermittelung des Zuwachs— ganges und insbeſondere der Wertproduktion des Oberholzes von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zu ſtützen, und dabei iſt der Unterholzertrag durch Probeflächen, die für die maßgebenden Altersperioden des Unterholzes unter verſchiedener ) Die Darſtellung der zuerſt genannten Verfahren findet man im Waldbau des Verfaſſers (Stuttgart, Cotta, 1884, Seite 470 bis 477). Das vom Verfaſſer gewählte Verfahren iſt in der „Allgemeinen Forſt⸗ und Jagdzeitung“ von 1892, Seite 296 ver— öffentlicht worden. Während der Übergangszeit wurden die früheren Mittelwaldbeſtände in eine Lichtwuchsſtellung gebracht. Nachdem die Oberhölzer mit über 40 cm Bruſt— höhendurchmeſſer, welche gewöhnlich weniger als 11/2 bis 2% zuwachſen, ausgehauen waren, wurde ein Lichtwuchsbeſtand aus den verbliebenen Oberhölzern und den wuchs— kräftigſten Unterholzſtangen gebildet, indem den Stämmen und Stangen Wachsraum für die nächſten acht bis zehn Jahre geöffnet und nach wieder eingetretenem Kronenſchluß die Lichtwuchsſtellung erneuert wurde. Die überraſchenden finanziellen Ergebniſſe dieſer Stammſtellung in den erſten 20 Jahren ſind a. a. O. ausführlich dargeſtellt worden. (Siehe den zwölften Abſchnitt dieſer Schrift). RT pe Beſchirmungsdichte vergleichungsfähig anzulegen ſind, feſtzuſtellen. Die Aufgaben derartiger Rentabilitäts-Vergleichungen, welche infolge der örtlichen Wachstums- und Abſatzverhältniſſe faſt von Forſtbezirk zu Forſtbezirk wechſeln, glaube ich durch die Behandlung eines Beiſpiels andeuten zu können. Betrachten wir ein Beiſpiel für den jährlichen Betrieb der Mittelwaldungen, da derſelbe im Privat- und Gemeindebeſitz vorherrſchend ſein wird und ähnliche Rentabilitäts-Verhältniſſe im ausſetzenden Betrieb wiederkehren werden. Wir unter— ſtellen eine 20 ha große, mit 20 jähriger Umlaufszeit des Mittelwaldhiebes bewirt— ſchaftete Waldbeſitzung. Der Zuwachsgang des Oberholzes wurde unterſucht und hat im Durchſchnitt aller vorhandenen Holzarten die nachſtehende Entwickelung pro Einzel— ſtamm ergeben: 40 jährig 0,32 fm 2,5 Mk. 80 jährig 1,70 „ 2097, 50 jährig 0,60 „ 5,4 „ 9 jährig 201 „ 88 60 jährig 0,96 „ 10,8 „ 100 jährig 2,37 „ 42,4 „ Führe al „ 18,2 „ Es iſt ermittelt worden, daß die Dichtigkeit des Oberſtandes ca. 200 fm pro Hektar betragen darf, ohne die Fortexiſtenz des Unterwuchſes zu gefährden, und es ſoll zunächſt die der folgenden Berechnung zu Grunde gelegte Altersabſtufung des Oberholzes unterſucht werden: a) Vor dem Hieb pro Hektar: 100jährige 24 Stämme à 42,4 Mk. 101756 Mk. 80 jährige 31 5 a 864,9 „ 60 jährige 52 „ 210,807, 561,6 „ 40jährige 130 „ 3 325% „ 20 jähriger Unterholzertrag 192 Summa 2961, Mk. b) Aus hieb im 20jährigen Alter pro Hektar: 100 jährige 24 Stämme à 42,4 Mk. 1017,6 Mk. 80 jährige 7 15 4 27590 0 „ 195 60 jährige 21 vi Sal Sr 2208 40 jährige 78 „ 5 195,0 „ 20 jähriger Unterholzertrag 1550 5 Summa 1787,7 Mk. c) Nach dem Hieb pro Hektar: 80 jährige 24 Stämme à 27,9 Mk. 669,6 Mk. 60 jährige 31 15 5 e 334,8 „ 40 jährige 52 5 a 2 %% „ 20 jährige 130 15 „ U SR Summa 11734 Mk. Es ſoll unterſucht werden, ob der jährliche Reinertrag die geforderte Ver— zinſung vom realiſierbaren Waldwert — 3¼50% einbringt oder die Ausſtockung vor— zuziehen iſt. Nach der Abholzung iſt ein außerforſtlicher Ertrag nur durch die Weidenutzung mit 1 Mk. pro Hektar und Jahr zu erreichen. Die Ausgaben für Beſchützung der Waldbeſtockung, Steuern ꝛc. betragen 4 Mk. pro Hektar und Jahr. Bei ſofortiger Abholzung würde der Waldbeſitzer ein Kapital realiſieren für die genannten 20 ha: ENT a) Aus der Verwertung der O- bis en Sn läge des Vorrats, Ober: und Menz des 19 jährigen Schlages . . 5 5 e M e SSchlageeeees 11734 „ 98717 - — — 40450 p // ²˙—nG » »˖ 0 . 572,0 „ / A 22860 „ Summa 43309,0 Mk. 1787,7. 100 & int . 2 — 3 0% Sonach Verzinſung: N 4,13 9%. Man hat hiernach zu ermitteln, ob eine andere Verteilung des Oberholzes nach Holzarten, der Zahl und der Altersabſtufung den Verkaufswert des erforderlichen Betriebskapitals nachhaltig höher verzinſen würde, als oben für die herbeizuführende Gradation der Laßreidel, Oberſtänder 2c. angenommen worden iſt. Dieſe Verzinſung kann jedoch erſt erreicht werden, wenn der normierte Oberholzſtand hergeſtellt worden iſt, und es iſt ſonach nicht der Verkaufswert des Oberholzes maßgebend für die Ver— zinſung, ſondern die Herſtellungskoſten. Demgemäß iſt weiter nicht nur für die Fort— ſetzung der bisherigen Bewirtſchaftung, ſondern auch für die Herſtellung des normierten Oberholzſtandes die jährliche Nutzungsgröße für die nächſten Umlaufszeiten des Mittelwaldhiebes feſtzuſtellen, um beurteilen zu können, ob eine weſentliche Ver— änderung der bisherigen Rente eintreten wird, wenn die normale Verteilung und Abſtufung des Oberholzes angebahnt und zu dieſem Zweck eine weitaus größere Zahl von Laßreideln übergehalten wird als bisher. Man wird in der Regel finden, daß die en eine vorzügliche Verzinſung bis zum Alter der „angehenden Bäume“ und Bäume“ finden, während der Rentenausfall unbeträchtlich iſt. Wenn dagegen die Herſtellung einer Samenholzbeſtockung nutzbringender erſcheint und der Waldbeſitzer Auskunft verlangt über die Leiſtungsfähigkeit des Hochwaldbetriebes an Stelle des Mittelwaldbetriebes, ſo ſind Wirtſchaftspläne in der im neunten Abſchnitt dieſer Schrift beſchriebenen Weiſe für die verſchiedenen Überführungsarten der konkreten Mittelwaldbeſtockung erforderlich, und zugleich iſt die Rente der etwa 60=, SO-, 100 jährigen Hochwald-Normalvorräte zu bemeſſen, welche nach den örtlichen Rentabilitätsfaktoren zu erwarten iſt. Man kann hierauf nach den Unterſchieden in den jährlichen Renten während der Übergangszeit die Herſtellungskoſten für die einträglichſten Formen des Mittelwaldbetriebes und für die einträglichſten Umtriebszeiten des Hochwaldbetriebes aufklären und der ſpäteren Erhöhung der jährlichen Renten gegenüberſtellen, damit die Waldbeſitzer den Zinſenertrag der Endſummen, der Herſtellungskoſten bemeſſen und vergleichen können. Die Aufklärung über die einträglichſten Bewirtſchaftungs-Verfahren in Mittelwaldungen erfordert, wie man ſieht, gründliche Unterſuchungen über die Wachstumsleiſtungen der vorfindlichen Beſtockung nach der Beſchaffenheit derſelben und den Verwertungs-Verhältniſſen im Abſatzgebiet. Im höchſten Maße dann, wenn die Überführung zum Hochwaldbetrieb geboten iſt. Für dieſe Unterſuchungen bildet nicht der Wachstumsgang der Oberhölzer im Freiſtand das ſchwierigſte Problem, ſondern der Wachstumsgang der früheren Mittelwaldbeſtockung nach Eintritt in den Kronenſchluß. Für dieſe Bemeſſung wird man ſelten beſſere Anhaltspunkte finden, als durch örtlich aufzuſtellende Wertertragstafeln für größere Hochwaldbeſtände mit mittlerem Kronenſchluß dargeboten werden können. Die BE SR EN ſchließlichen Rentabilitäts-Vergleichungen erfordern, wenn die Abtriebsflächen und Werterträge ſowohl für 20, 25, 30 jährige Mittelwald-Umtriebszeiten als für die wahlfähigen Hochwald-übergangszeiten ermittelt und für die Normalbeſtockung des Mittel- und Hochwaldbetriebes bemeſſen worden ſind, einen geringen Arbeitsaufwand. Aus den generellen Wirtſchaftsplänen gehen die Unterſchiede in den Herſtellungskoſten hervor, und durch Gegenüberſtellung der Unterſchiede und der Nutzleiſtungen durch ſpätere Erhöhung der Jahresrenten — in der Regel zu Gunſten der Nutzungsnachfolger — kann man den Walbdbeſitzern die in der Waldwirtſchaft erreichbare Aufklärung über das Verhalten der konkreten Rentabilitätsfaktoren verſchaffen — ſowohl auf Grund der jährlichen Kapital- verzinſung als mit Anwendung der Zinſeszinsrechnung.“) III. Der Femel- oder Plenterbetrieb. Wenn verſchiedenalterige Stämme, regellos über die Fläche verteilt, die Be— ſtockung bilden, Jungholz, Mittelholz und Altholz bunt durcheinander gemiſcht, ſo kann man denken, daß die höchſte Rente und die höchſte Kapitalverzinſung erzielt werden wird, wenn man jährlich etwa den zehnten Teil des Waldes durch— ſucht und diejenigen Stämme aushauen läßt, welche die hinlängliche Gebrauchs— fähigkeit erlangt haben oder im Zuwachs augenſcheinlich bald rückgängig und nach ihrer körperlichen Beſchaffenheit bald anbrüchig werden, auch durch ihre Wert— produktion nach den vorgenommenen Unterſuchungen den Verkaufswert nicht mehr in den nächſten zehn Jahren zu verzinſen vermögen. Bei dieſem Rundgang der Nutzung würden zu gleicher Zeit die zwiſchenliegenden Flächen durchſucht, in den Gartenhölzern und ſchwachen Stangenhölzern das abgeſtorbene und auch das unter— ſtändige und total eingezwängte Holzmaterial entfernt werden können. In den genügend erſtarkten Stangen- und Baumhölzern würden die bisherigen oder die (im zwölften Abſchnitt zu erörternden) vorgreifenden Durchforſtungen vorgenommen werden, während die Lücken, die durch den Aushieb der ſtärkeren Stämme ent— ſtehen, nötigenfalls künſtlich verjüngt werden können. In der That wird in der neueren Forſtlitteratur (namentlich von Bayern aus““) das „Arbeiten auf der Rückfährte zum Plenterwald“ befürwortet. Aber ſelbſt in Schutz- und Bannwaldungen (die im genannten Lande die größte Ver— breitung beſitzen) hat die forſtliche Praxis den reinen Plenterbetrieb verlaſſen, da die Erfahrungen hinſichtlich der Verjüngung und der Beſchädigungen bei der Holzabfuhr ungünſtig waren. Ein endgiltiges Urteil über die Licht- und Schatten— ſeiten des Femelbetriebs iſt zur Zeit noch nicht zu ermöglichen. Wir wiſſen noch nicht, ob der Einfluß der gleichalterigen und der ungleichalterigen Beſtockung auf die Erhaltung und Mehrung der Produktionskraft des Waldbodens erhebliche *) Das Ermittelungsverfahren hat der Verfaſſer ſchon früher erörtert, of. „Regelung des Forſtbetriebs“, Berlin, 1875, Seite 38 dis 47, 64, 65. ) Geyer, „Der Waldbau“. 1. Auflage. Berlin 1880. za no Unterſchiede zeigt und die natürliche Verjüngung durch die Löcherform der Ver— jüngungshiebe weſentlich erleichtert wird, gegenüber der Dunkelſchlagſtellung und der allmählichen Lichtung mittels etwas größerer Angriffshiebe. Andererſeits wird nicht zu beſtreiten ſein, daß die entſtandenen Jungwüchſe und auch die Stämme des ſtehen bleibenden Beſtandes durch die Holzernten des Femelwaldes mehr beſchädigt werden wie durch den Transport innerhalb des ſchlagweiſen Betriebs, zumal an Bergwänden. Zur vergleichenden Würdigung der Rentabilitätsverhältniſſe mangeln zudem alle Anhaltspunkte. Über die Wachstumsleiſtungen des Plenterbetriebs, über die Aſtbildung, Schaftausformung der Stämme ꝛce. ſind bis jetzt komparative Unter— ſuchungen nicht vorgenommen worden. Es iſt jedoch ſelbſtverſtändlich, daß der Plenterbetrieb nicht zur regelrechten Stammſtellung und richtig bemeſſener Aus— nutzung des Wachstums raumes führen kann, ſondern zur regelloſen Löcherwirtſchaft, zu excentriſchem Wuchs der Nutzholzſtämme u. ſ. w. zumeiſt führen wird. Siebenter Abſchnitt. Die einträglichſte Bewirtſchaftung der Waldparzellen und kleineren Waldungen im Hochwaldbetrieb mittels aus⸗ ſetzendem Rentenbezug. Die Waldfläche des Deutſchen Reiches, welche nicht zum Staats- und Kron— Eigentum gehört, hat nach der Aufnahme von 1893 —= 9 309 000 ha betragen. Ein beachtenswerter Teil dieſer Waldfläche iſt mit landwirtſchaftlichen Betrieben verbunden, wie die Aufnahme dieſer Holzflächen im Jahre 1883 gezeigt hat. Es haben damals umfaßt die mit landwirtſchaftlichen Betrieben verbundenen Holzflächen von 1 ha und weniger 185 664 ha von über 1 „F bis zu 10 ha 1 494 989 „ 5 10 % „ „ 1 5, 1 AB Ans „ „ 100 „ ns tra „ 1000 „ 525 229 Zuſammen 4951975 ha Die Verteilung dieſer Gutswaldungen und der weiteren, ca. 1 700 000 großen Privatwaldungen, welche ohne Verbindung mit landwirtſchaftlichen Betrieben bewirtſchaftet werden, ferner der Gemeinde-, Genoſſenſchafts- und Stiftungs-Waldungen nach dem ausſetzenden und jährlichen Hochwaldbetrieb, dem Mittelwald- und Niederwaldbetrieb iſt forſtſtatiſtiſch noch nicht ermittelt worden. Von der geſamten Waldfläche des Deutſchen Reiches (1893 wurden ein— ſchließlich der Weidenheger 13 957 000 ha ermittelt) werden jedoch nur ca. 1 600 000 ha im Mittel- und Niederwaldbetrieb bewirtſchaftet werden. Wenn man auch vermuten darf, daß die Staatsforſten am Beſitz dieſer Mittel- und Niederwaldungen nur untergeordnet beteiligt ſein werden, ſo bleibt es immerhin wahrſcheinlich, daß der Hochwaldbetrieb auch im außerſtaatlichen Waldbeſitz die entſcheidende Bedeutung haben wird. Zur Beurteilung der weiteren Frage, ob in den außerſtaatlichen Hochwaldungen der nachhaltig-jährliche Verjüngungs— Betrieb, der in den ſpäteren Abſchnitten dieſer Schrift erörtert werden wird, vor— herrſchend ſein wird oder die ausſetzende Ablieferung der Waldrente, die hier Baal zunächſt beſprochen werden ſoll — zur Beantwortung dieſer Frage mangeln bis jetzt ſtatiſtiſche Anhaltspunkte. Bei der Unterſuchung, welche Rente die bisherige Bewirtſchaftung im ausſetzenden Betrieb für das konkrete Waldkapital geliefert hat und welche Rente das einträglichſte Wirtſchaftsverfahren liefern wird, werden wir in erſter Linie ausgehen von der Grundannahme, daß die Waldeigentümer den ausſetzenden Betrieb, die kumulative Ablieferung der Waldrenten fortgeſetzt beibehalten und die Ver— jüngung der Waldbeſtände erſt dann anordnen werden, wenn die Wertproduktion der letzteren den Nutzleiſtungen erheblich nachzuſtehen beginnt, welche durch die gleich ſichere Anlage der Vorrats-Erlöſe in anderen Wirtſchaftszweigen der Waldbeſitzer nachhaltig zu erreichen ſind und außerdem durch die alsbaldige der Holznachzucht eingebracht werden würden. Die privatwirtichaftlichen Nutzleiſtungen des jährlichen Rentenbezugs im Hochwaldbetrieb maßgeblich der wählbaren Wirtſchaftsverfahren werden wir ſpäter erörtern. Die Rentabilitäts-Vergleichung, welche wir befürworten, hat demgemäß die Wald beſitzer in erſter Linie zu informieren über die Verjüngungs zeiten der vorhandenen Waldbeſtände, welche bewirken, daß die Wertproduktion auf allen Parzellen des Waldeigentums Zinſenerträge für die realiſierbaren Beſtands- und Bodenwerte ein— bringt, welche der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechen. Für die Bemeſſung dieſer zu fordernden Verzinſungsſätze, die den Walbdbeſitzern obliegt, wird im allgemeinen die Rente ſicherer Boden-Kredit-Pfandbriefe am meiſten geeignet ſein. Die Waldertrags-Regelung hat zweitens die Leiſtungsfähigkeit der anbau— fähigen Holzgattungen, insbeſondere der Nutzholzgattungen, zu überblicken und drittens die zuwachsreichſte Stammſtellung während der Erziehung) der Wald— beſtände zu erörtern. Bei Beginn der örtlichen Waldertrags-Regelung haben die Waldbeſitzer zu entſcheiden, ob die Zinſen und Zinſeszinſen der Kapitalerübrigungen, welche nach der Verwertung der Waldbeſtände verbleiben, nachdem laufende Verpflichtungen gedeckt worden ſind, dem Kapital hinzugefügt werden ſollen, oder ob die Jahres— zinſen der Nutznießung zugewieſen werden ſollen. Immerhin wird die Ren— tabilitäts⸗Vergleichung behufs Information der Nutznießer ſowohl für die Vor— ausſetzung vorzunehmen ſein, daß die Zinſen der Erlöſe jährlich verbraucht werden, als für die Vorausſetzung, daß Zinſen und Zinſeszinſen admaſſiert werden. Im erſteren Falle wird die Unterſuchung genügen, ob die der Nutznießung zufallenden Jahreszinſen eine größere oder kleinere Summe ausmachen wie die Wertproduktion der fortwachſenden Waldbeſtände und der Wert der Nachzucht im gleichen Zeitraum. Im zweiten Falle wird zu vergleichen ſein, ob die Zinſen und Zinſeszinſen des *) Siehe die Ausführungen im 12. und 13. Abſchnitt. Für die Beſitzer kleinerer Waldungen wird namentlich die Darſtellung der wählbaren Erziehungsarten im 12. Abſchnitt beachtenswert ſein. a erreichbaren Erlöſes und des Boden-Erwartungswertes größer oder kleiner werden als die Wertproduktion der fortwachſenden Beſtände während des gleichen Zeitraums. Wenn der Unterſchied zwiſchen den beiden Verzinſungsarten nicht beträchtlich wird und die aus der Zinſeszinsrechnung reſultierende Abkürzung der Wachstumszeit nur wenige Jahre beträgt, gegenüber der nicht meßbaren Dscillation der Holzpreiſe und der übrigen Rentabilitätsfaktoren nicht ins Gewicht fällt, ſo wird die mathematiſch genaue Fixierung des Einzeljahres der einträg— lichſten Abtriebszeit, welche die Bodenrenten-Theorie bisher erſtrebt hat, nicht die entſcheidende Bedeutung behalten. Vielmehr wird dieſe Ermittelung des Zeitpunktes der „finanziellen Hiebsreife“ durch die bisher nicht berückſichtigte Ermittelung der Gewinn- und Verluſtbeträge zu ergänzen ſein, damit die Waldbeſitzer beurteilen können, ob die verfrühte Verjüngung, namentlich aber die Verlängerung der Wachstumszeit Verluſtbeträge hervorruft, welche gegenüber den genannten Unſicher— heiten in die Wagſchale fallen oder (etwa vom 70 bis 90 jährigen Beſtandsalter) nicht ausſchlaggebend werden. Die ſpäter zu erörternde „Weiſer-Prozentformel“ bezweckt in erſter Linie die Ermittelung des einträglichſten Abtriebsjahres und iſt auch auf die mittels Zinſeszinsrechnung einſeitig zu berechnenden Maximal-Bodenerwartungswerte zu ſtützen. Die Ergänzung durch direkte Berechnung der Gewinn- und Verluſt— beträge wird anſchaulicher werden. Grundlegend für die Einführung der nachhaltig einträglichſten Bewirtſchaftung in kleinen Waldungen mit ausſetzendem Betrieb iſt demgemäß die ſorgfältige Ermittelung des realiſierbaren Werts der hiebsfähigen Waldbeſtände und des Waldbodens. Für die Holz— produktion, insbeſondere für die Nutzholzproduktion, iſt vor allem die wirt— ſchaftliche Exiſtenzberechtigung nachzuweiſen. Man muß zu erfahren ſuchen, ob die Waldwirtſchaft lediglich eine gewiſſe Duldung beanſpruchen kann, weil der abſolute Waldboden ohne Holzzucht veröden würde, oder ob der Waldbetrieb befähigt iſt, zu einer hervorragenden Rangſtellung innerhalb der Wirtſchaftszweige der Grundbeſitzer vorzurücken. Man hat vor allem feſtzuſtellen, wie groß der realiſierbare Kapitalwert des vorhandenen Waldeigentums iſt, welche Rente dasſelbe bisher geleistet hat und bei der einträglichſten Bewirtſchaftung zu leiſten befähigt iſt. I. Die Feſtſtellung des Waldvermögens und der Wertproduktion der Waldbeſtände. 1. Aufnahme der vorhandenen Rohholzmaſſen und der Holzſorten. In den Baumhölzern ſind alle Stämme und Stangen, in den Stangen— hölzern die Stangen und Stämme auf Probeflächen, die möglichſt zahlreich in der mittleren Beſtandsbeſchaffenheit aufzufuchen find, in Bruſthöhe (1,3 m über dem Boden) zu meſſen (zu „kluppieren“). Da der Wertvorrat und ſonach das Holzſorten⸗Verhältnis zu ermitteln iſt, jo wird die Berechnung, Aufſuchung, Fällung, Vermeſſung und Aufarbeitung von Probeſtämmen erforderlich. Hierfür iſt das Drandt'ſche Verfahren mit der Urich'ſchen Modifikation am meiſten empfehlenswert. Nach der Zahl der Probeſtämme werden die Stammzahlen mit den zugehörigen Durchmeſſern in Gruppen gebracht, für jede Gruppe wird die Stammgrundfläche, und durch Diviſion mit den Stammzahlen der Gruppen werden die Stammgrundflächen und Durchmeſſer der Probeſtämme berechnet.“) Hiernach werden für die Fällung der letzteren regelmäßig geformte Exemplare ausgeſucht, das Nutzholz wird kubiſch vermeſſen, das Derb-Brennholz und Reisholz in die orts— üblichen Verkaufsmaße aufgearbeitet und die geſamte Holzmaſſe des Beſtandes nach dem Verhältnis der Grundfläche der Probeſtämme zu der Grundfläche des Geſamtbeſtandes berechnet. Die in den Beſtänden vorkommenden Holzarten werden getrennt behandelt. Wenn die vorkommenden, wertvollen Eichen- oder Kiefern— Oberſtänder nicht zahlreich vertreten ſind, ſo wird das Robert Hartig'ſche Ver— fahren zu bevorzugen ſein (gleichheitliche Verteilung der gemeſſenen Stamm— grundflächen, nicht der Stammzahlen, nach der Zahl der zu fällenden Probe— ſtämme und Fällung der Probeſtämme, welche der mittleren Kreisfläche entſprechen, Vermeſſung des Nutzholzes und Brenn-Derbholzes geſondert für jeden Probe— ſtamm und Berechnung der Holzmaſſe und der Holzſorten des Geſamtbeſtandes nach dem von Stamm zu Stamm wechſelnden Verhältnis zwiſchen der Grund— fläche des Probeſtamms und der Grundfläche der Gruppe). Das Nutzholz der Probeſtämme wird auf benachbarten Sägewerken zu den gangbarſten Schnittholz— ſorten verarbeitet. 2. Ermittelung des mittleren Beſtandsalters. Das Alter der ſämt— lichen Probeſtämme wird durch Zählung der Jahresringe zu ermitteln und das mittlere Alter nach den Formeln von Smalian und Gümpel zu beſtimmen ſein. Nennt man die Kreisflächen der Altersſtufen g, g, 8“ . . . „ das zu⸗ gehörige Alter a, a“, a“, jo iſt das mittlere Alter A nach Smalian. I „ 2 a a Eck A = a a, a- Nach Gümpel: 79 r e Das mittlere Alter wird nach den Ergebniſſen dieſer Formeln faſt übereinſtimmende Ziffern zeigen. 3. Berechnung des Wertvorrats der meßbaren Beſtände. Schon im erſten Abſchnitt wurde darauf hingewieſen, daß die Ermittelung der Erträge nach Gebrauchswerten für die Nutzholzverarbeitung bezw. für den Brennſtoffverbrauch ſtattzufinden hat, da die Feſtſtellung und Ausgleichung der Feſtmeter- oder Raum— meterzahl von roher Holzmaſſe zwecklos iſt, beſten Falls für die Gleichſtellung ) Siehe neunten Abſchnitt. 9 der jährlichen Holzhauerlöhne Bedeutung haben kann, aber nicht für die nach— haltige Verſorgung der menſchlichen Geſellſchaft mit Waldprodukten. Durch Nach— weiſung der erntekoſtenfreien Durchſchnittsholzpreiſe, bei den Verſteigerungen in den letzten 10 oder 20 Jahren wird es möglich werden, das Preisverhältnis von den ſchwächeren zu den ſtärkeren Holzſorten annähernd genau zu bemeſſen. Auch werden die durchſchnittlichen Waldpreiſe nach Abzug der Gewinnungskoſten in benachbarten Waldungen mit jährlichem Betrieb zu ermitteln ſein. Solange keine beſſeren Anhaltspunkte für die Bemeſſung der Gebrauchswerte dieſer Holzſorten benutzbar ſind, werden wir anzunehmen haben, daß die Nutzleiſtungen der Holz— arten und Holzſorten im bisherigen Preisverhältnis Ausdruck gefunden haben. Der Berechnung der Holzvorräte, der Ermittelung der Ernteerträge und der Ver— buchung der Fällungsergebniſſe ſind Werteinheiten zu Grunde zu legen, für welche ſich in größeren Waldungen, nach des Verfaſſers Vorſchlag, der Name „Wertmeter“ eingebürgert hat. In kleineren Waldungen mit ausſetzendem Betrieb kann man den Vorrat und Abgabeſatz auch nach Werteinheiten be— ſtimmen. Jedoch iſt bei dieſer Wertertragswirtſchaft zu beachten, daß die Vergleichung zwiſchen Schätzung und Erfolg gleichfalls nach den etatiſierten Durchſchnittspreiſen der Vorzeit und nicht nach den laufenden Waldpreiſen ſtatt— zufinden hat.“) 4. Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln. Sind regelmäßige Be— ſtände mit mittlerem Kronenſchluß für die hauptſächlich vorkommenden Holzarten, für die vorherrſchenden Standortsklaſſen mit einer Altersabſtufung vorhanden, welche die Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln ermöglicht, ſo ſollte niemals unterlaſſen werden, dieſe Aufſtellung zu verſuchen.““) Der zuverläſſigen Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln werden jedoch faſt über— all ſchwer zu beſiegende Schwierigkeiten entgegenſtehen. Selbſt in größeren Waldungen werden die Hochwaldbeſtände höchſt ſelten die regelmäßige Altersabſtufung für alle Standortsklaſſen und für alle vorkommenden Holzarten zeigen, welche unentbehrlich iſt, um den Verlauf der Kurven des Wertertrags zweifellos darſtellen zu können, und die ortskundigen Forſtwirte werden die ergänzenden Aufſchlüſſe nicht zu geben vermögen, auch wenn dieſelben der ſogenannten Bodenreinertragspartei angehören. Die bisherigen Annahmen der letzteren hinſichtlich des Wachstums— ganges der Hochwaldbeſtände ſind zumeiſt auf die Burckhardt'ſche Geld— ertragstafel für die zweite Standortsklaſſe begründet worden und haben lediglich die Anwendung der algebraiſchen Ausdrücke für Bodenwert, Beſtands— wert, laufende Verzinſung des Produktionsaufwands u. ſ. w. durch Zahlen— *) Die Reduktion der anfallenden Holzſorten auf etatsmäßige Wertmeter wird nach der nahezu 40 jährigen Erfahrung des Verfaſſers mit Hilfe der Crelle'ſchen Rechentafeln unbeträchtlich zeitraubender werden als die Reduktion auf feſten Holzgehalt. *) Die Ermittelung der Produktionsfaktoren für den Hochwald-, Mittelwald- und Niederwaldbetrieb, die Aufſtellung der Wirtſchaftspläne und die Vergleichung des Ab— gabeſatzes mit den Fällungsergebniſſen nach Wertmetern u. |. w iſt in des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs“ (Berlin 1875, Springer) ausführlich dar geſtellt worden. Bee beiſpiele zu erläutern bezweckt. Der thatſächliche Entwickelungsgang größerer Hochwaldbeſtände nach der Zunahme der Gebrauchswerte wird für die Standorts— klaſſen mit gleicher Ertragsfähigkeit erſt in der Zukunft umfaſſend und zureichend erforſcht werden. Indeſſen laſſen die bisherigen Unterſuchungsergebniſſe vermuten, daß hierbei tiefgreifende Abweichungen von dem bisher gefundenen Gange der Rohmaſſen— entwickelung nicht zu Tage treten werden. Nach der Holzſortenaufnahme in Be— ſtänden mit dichter und etwas mehr gegenſeitig abgerückter Stammſtellung iſt ferner zu vermuten, daß die bisher veröffentlichten Sortimentstafeln, deren Material dicht geſchloſſenen Probeflächen entſtammt, die unterſte Entwickelungsſtufe der Holzſortenausbildung angeben werden. Es würde zudem die Waldbeſitzer, welche Belehrung in dieſer Schrift ſuchen, ſicherlich nicht befriedigen, wenn der Verfaſſer lediglich die Ergebniſſe mitteilen würde, zu denen die bisherige algebraiſche Entwickelung der Bodenwertformeln, Beſtandswertformeln und der Weiſerprozentformeln für die oben erörterten Vor— ausſetzungen der Bodenrentenlehre gelangt iſt. Der Verfaſſer hat geglaubt, die Information der Waldbeſitzer ausführlicher und eingehender geſtalten zu ſollen, und hat deshalb verſucht nach den bisher veröffentlichten Forſchungsergebniſſen und nach der Vergleichung der letzteren mit den Ermittelungen in den größeren Be— ſtänden verſchiedener Verwaltungsbezirke Derbmaſſen und Wertertrags— tafeln für größere Hochwaldbeſtände mittlerer Beſchaffenheit aufzu— ſtellen, die ſich im Anhang dieſer Schrift befinden und für zwei in den mittleren Holzpreiſen abweichende Abſatzlagen und für verſchiedene Derbholz-Erträge der Holzernte im 80 jährigen Alter, wie dort erſichtlich, abgeſtuft worden ſind. Mit allem Nachdruck muß jedoch betont werden, daß der Anwendung der— ſelben die gründliche Prüfung der örtlichen Wachstums- und Preis⸗ verhältniſſe vorauszugehen hat und die in dieſer Schrift enthal— tenen nur allgemeine Anhaltspunkte darbietenden Wertertrags- tafeln nach den Ergebniſſen dieſer Unterſuchung zu korrigieren und entſprechend umzug eſtalten ſind, überhaupt nur in ergänzender Weiſe benutzt werden dürfen, wenn die umfaſſende Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln infolge unzureichenden Beſtandmaterials nicht durchgeführt werden kann. Dieſe Prüfung und Berichtigung nach Maßgabe der örtlichen Wachstums- und Verwertungsverhältniſſe wird ſich allerdings nicht immer auf den Gang der Rohſtoffproduktion erſtrecken können, wohl aber auf Grund des Holzſortenanfalls bei den Probeholzfällungen auf die Ausbildung der Verkaufsſorten in den größeren Beſtänden und die entſprechende Anordnung von Anderungen der Angaben in den genannten Wertertragstafeln. Vor allem iſt zu ermitteln, ob die bisherige Ab— ſtufung der Durchſchnittspreiſe, die in längeren Nutzungsperioden für dieſe Verkaufsſorten erzielt worden ſind, dem Verhältnis entſpricht, welches in den Wertertragstafeln dieſer Schrift zu Grunde gelegt worden iſt, und ob namentlich der Preisſteigerung von den Mittelholz⸗ zu den Starkholzſorten beträchtlicher iſt, als in den letzteren angegeben. Der hohe oder niedere Preisſtand an ſich = Au ee ift nicht maßgebend, ſondern das Preisverhältuis der Holzjorten. Wenn in dieſen Tafeln auch zwei Abſatzlagen — Verwertung der Stämme und Nutzholzſtangen unter 0,5 fm als Nutzholz und als Brennholz — ausgeſondert worden ſind, ſo iſt es doch unmöglich, die mit zahlloſen Modulationen von Be— zirk zu Bezirk wiederkehrende örtliche Geſtaltung dieſer Rentabilitätsfaktoren allgemein zu bemeſſen und nach Abſatzlagen zu klaſſifizieren.“) Nur mit dieſem Vorbehalt der örtlichen Prüfung kann die oben genannte Abwägung der waldbaulichen Produktionsleiſtungen mit den Verzinſungs— verpflichtungen in dieſer Schrift verſucht werden. Vorläufig kann dieſelbe auch nur auf die Fichtenhochwaldungen, die Kiefernhochwaldungen und die Buchenhochwaldungen, ſoweit dieſe Holzarten in den Beſtänden entweder aus— ſchließlich oder mit geringfügiger Beimiſchung anderer Holzgattungen vorkommen, erſtreckt werden. Allerdings werden die genannten Hochwaldungen ungefähr mit 80% die Waldbeſtockung des Deutſchen Reiches bilden und werden neben den mit 3,6% beteiligten Eichenhochwaldungen und den mit 5,5% beteiligten Mittel— waldungen den inländiſchen Nutzholzertrag faſt ausſchließlich geliefert haben. II. Rentabilitätsvergleichung nach dem Gang der laufend jährlichen Verzinſung der Beſtandsverkaufswerte durch die laufend jährliche Wertproduktion. Bei der Abwägung der Produktionsleiſtungen und der Ver— zinſungsverpflichtungen der Hochwaldbeſtände, welche die Feſtſtellung der einträglichſten Abtriebszeiten zu motivieren hat, iſt die Ver— zinſung des Beſtandsverkaufswertes der einflußreichſte Faktor. Es wird ſogar zu unterſuchen ſein, ob die Rentabilitäts— vergleichung lediglich auf dieſe laufend jährliche Verzinſung geſtützt werden darf. Angeſichts der nicht mit mathematiſcher Genauigkeit zu fixierenden Rentabilitätsfaktoren, mit denen die Waldertragsregelung zu rechnen hat, iſt von vornherein die Ermittelung des Einzeljahres der einträglichſten Abtriebszeit nutzlos. Man kann weder den Gang der Holzpreiſe, noch den Aufwand für Kulturkoſten vorausbeſtimmen. Man muß mit Durchſchnittsſätzen für längere Zeitperioden rechnen, und man wird zumeiſt finden, daß es keinen Zweck hat, unter die Vergleichung fünfjähriger Wachstumsperioden herabzugehen. *) Im neunten Abſchnitt wird dargelegt werden, daß die von Burckhardt, Robert Hartig und Schwappach veröffentlichten Wertertragstafeln beachtenswerte Ab— weichungen von der in den Wertertragstafeln dieſer Schrift enthaltenen Wertzunahme der Hochwaldbeſtände nicht verzeichnen, wenn auch eine weniger ausgiebige Aufwärts— bewegung mit der verlängerten Wachstumszeit. 9 In der Regel werden die Durchſchnittspreiſe des letzten Jahrzehnts für die jährlich anfallenden Holzſorten zu Grunde zu legen ſein. Die Ermittelung der einträglichſten Abtriebszeit kann ſich, wenn nur eine annähernd genaue Information gewünſcht wird, auf die Vergleichung der Zuwachsprozente des Wertvorrats, der im Anfang der betreffenden Zuwachsperiode vorhanden iſt, mit der vom Wald— beſitzer geforderten Verzinſung beſchränken. Sicherer und inftruftiver wird allerdings die ſpäter zu erörternde Ermittelung der Gewinn- und Ver— luſtbeträge für den geforderten Zinsſatz werden. Indeſſen geſtattet die hier zu erörternde Bemeſſung der Zuwachsprozente einen Überblick über die Ver— zinſungsverhältniſſe der Hochwaldbeſtände nach Durchſchnittsziffern, welcher von manchen Waldbeſitzern als genügend informierend erachtet werden wird. Aller— dings iſt ſtets zu prüfen, ob die Wertproduktion in den ſpäteren Wachstums— perioden erheblich ſteigerungsfähig iſt und die Beſtände das momentan verlorene Gleichgewicht zwiſchen Wertproduktion und Verzinſung möglicherweiſe wieder ein— holen können. Es kann beiſpielsweiſe im 60 jährigen Beſtand durch die Wertproduktion vom 65 bis 70 jährigen Beſtandsalter die geforderte Verzinſung von 3,50% nicht erreichen, ſondern nur 3,3% leiſten. Für das 70- bis 75 jährige Beſtandsalter berechnen ſich noch geringere Verzinſungsprozente. Trotzdem kann die Verjüngung im 65 jährigen Alter finanziell ſchadenbringend werden, wenn der Wertzuwachs vom 70- bis 75jährigen Alter nennenswert größer iſt, als vom 65- bis 70 jährigen Alter. Man darf nicht überſehen, daß ſich die für das 70jährige Alter berechneten Verzinſungsprozente nicht auf den 65 jährigen Vorrat, ſondern auf den 70jährigen Vorrat beziehen. Der Wald— beſitzer würde bei Vollzug der Verjüngung im 65jährigen Alter und Kapitalanlage des Reinerlöſes nur den 65jährigen Beſtandswert verzinſt erhalten, ſonach bei ſteigen— der Wertproduktion nach dem 70 jährigen Alter einen Zinſenverluſt erleiden. Der erforderliche Aufſchluß über das Verhalten der ſämtlichen Rentabilitätsfaktoren mit zunehmendem Beſtandsalter wird durch die genannten, ſpäter zu erörternden Gewinn— und Verluſtberechnungen in umfaſſender Weiſe geliefert werden. Immerhin wird zu erproben ſein, ob eine ausreichende Grundlage für die Wahl der einträglichſten Abtriebszeiten durch dieſen Überblick über die fünf— jährigen oder zehnjährigen Wertzuwachs-Prozente zu gewinnen iſt und hinlänglich genau die Wachstumsperioden erkannt werden, mit denen die unzureichende, den Verzinſungs-Forderungen der Waldbeſitzer nicht mehr genügende Wert— produktion beginnt. In der Regel wird die Berückſichtigung der weiteren Rentabilitätsfaktoren bei den anſchließenden, unten zu erörternden Ver— gleichungen nur Vorſchiebungen der Abtriebszeiten bewirken können, die ſelten 5 Jahre überſteigen werden, und bei den Oscillationen der Holzpreiſe, der Schwierigkeit, das mittlere Alter der Beſtände zu beſtimmen u. ſ. w., iſt die mathematiſch genaue Ermittelung des Einzeljahres, wie bereits erwähnt, ſelten nutzbringend. In Tabelle I iſt auf Grund der Wertertragstafeln im Anhang dieſer Schrift eine derartige Überſicht über die Verzinſungsverhältniſſe zu Beginn der einzelnen Jahrzehnte der Wachstumszeit für zwei Abſatzlagen und die in dieſen Ertrags— tafeln enthaltenen Standortsklaſſen berechnet worden. Wagener, Die Waldrente. —1 — 98 — Tabelle J. Wertzuwachsprozente für den Wertvorrat im Anfang der je zehnjährigen Wachstums⸗ perioden, berechnet nach der durchſchnittlich jährlichen Wertproduktion in den kommenden Jahrzehnten auf Grund der Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift (mit Vor— nutzungserträgen am Ende der Jahrzehnte). S8 8 » = = 2 = D D dl!!! Bere Standortsklaſſe 5 2 2 62 2 2 = 2 und 8 8 8 5 Z = — ' e , ae Abſatzlage lass) 2 | oe | = | 2 | > S — fm Jährliche Wertzuwachs- Prozente 1. Fichtenbeſtände. 1 | 550 || 3,9 2 2,3 1,8 1,6 13 1 B 550 20 er e e es e A A | 450 | 62 4,0 2,6 | 2,1 18 1,5 be 8 450 | 6,1 40 | 2,6 29 21 1,8 14 e ß als. 22 No 17 B. 350. 1 4,9% 4.9 | 3600| 2,9. 297) Farm VA: 250 | 105 | 70 | 42 | 3,1 N TAN A B. , a. oo VA 150 13,0 | 10,0 5,9 53 21 — — 8 150 1% 21,21.0 1 25652) 7477) an == — 2. Kiefernbeſtände. TOR: | 350 | 60 3,8 3,4 2,8 23 29 13 B. 350 60. | 38 35 28 „ Soaıs N. X 300 5% 4% % 2,7) 23 | Same B. 300 5,9 8 23,6 | , 257 Dame IIT A. 250 4,8 49 3,3 2,7 | 29 | 33 093 B. 250 5, „ 3/0 2, „) os IV. A. 2005, d 2 % 23 Zr 5 200 0 a 1 ee VER. 1501043 | » p Baıe — B? 150.) a4 2352 „ Zee — 3. Rotbuchenbeſtände. LK 300 5,3 3% 1 23: 1131.81 ZH Wer B. 300. 5, 3,8 22:6. e TEEN“ 250 | 5, „ 1,9 5012200 B.. 250 | 6% SEN MOB Ra De III. A 200 5, 3 é f ˙ ˙ 12 200 6% Ban Wert 176 1301 20:9 VAR 150 0 | Para Sara ⁵ðᷣͤ IB | 150 |: 66.202 2m se easy IE W | 100 66| 38 1 % 0,8%] 206 129% 100 „ 35 1,8 h Dieſe Tabelle verzeichnet demgemäß die Prozentſätze, welche die Wertproduktion mit Einſchluß des Ertrags der am Ende des Jahrzehnts eingehenden Vorerträge durchſchnittlich jährlich für den Wertvorrat am Anfang des Jahrzehntes einbringt Na Man kann ſonach die zehnjährigen Wachstumsperioden erkennen, in deren Anfang die Produktionsleiſtung der Beſtände gegenüber einer beſtimmten Verzinſungs⸗ forderung noch befriedigend war, in deren Verlauf aber infolge des anwachſenden Vorratskapitals die Verzinſung unter die beanſpruchte Kapitalverzinſung oder den Zinſenertrag ſicherer Kapitalanlagen ſinkt. Will man nun noch die Einzeljahre im Wachstumsgange kennen lernen, mit welchen dieſer Wendepunkt eintritt, ſo wird nur die Annahme erübrigen, daß die Wertproduktion in den nächſten zehn Jahren mit gleichen Jahresbeträgen fort— ſchreitet. Für den Wachstumsgang, welcher den Angaben in den Wertertrags— tafeln dieſer Schrift entſpricht, würde beiſpielsweiſe dieſer Wendepunkt gegenüber einer Verzinſungsforderung von 3¼ % in den folgenden Altersjahren der größeren, mittelmäßig geſchloſſenen Hochwaldbeſtände und für die Preisabſtufung in die Abſatzlagen A und B, welche auf dem Titelblatt der genannten Tafeln angegeben worden iſt, eintreten: Standortsklaſſen Holzart und Abſatzlage 1 II III IV V Beſtands⸗Alters⸗Jahre Fichten, I 54 | 64 | 7 1 75 90 8 —˖ͤ 5. 2 75 85 Kiefern, A e 3 r s 61 ä e 62 63 — ... r a ae en: Zur Vermeidung von Mißverſtändniſſen iſt darauf aufmerkſam zu machen, daß die Rentabilitäts⸗Vergleichung für den jährlichen Betrieb eine Vorrückung dieſer Abtriebszeiten für die Zinsforderung von 3 % ergeben wird, die für den unterſtellten Wachstumsgang einige Jahre betragen kann. Im jährlichen Betrieb werden die Jahresſchlagflächen mit der Verlängerung der Umtriebszeiten verringert, während dieſe Verringerung im ausſetzenden Betrieb nicht ſtattfindet. Nach Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln oder Umrechnung der Wertertrags— tafeln dieſer Schrift wird dieſe Ermittelung der Wertzuwachs-Prozente für die betreffenden Waldungen den Waldbeſitzern hinreichende Anhaltspunkte vorläufig gewähren. Wir haben im vierten Abſchnitt vermutet, daß die genauen Berechnungen der Verzinſungsprozente mit Berückſichtigung des wirtſchaftlichen Wertes der herzuſtellenden Nachzucht, der Kultur⸗ und ſonſtigen Betriebskoſten entbehrlich ſei, daß auch die Anwendung der Zinſeszinsrechnung keinen erheblichen Einfluß auf die Vorrückung dieſer nach der Jahresverzinſung des Beſtandsverkaufswertes durch die jährliche Wertproduktion ermittelten Abtriebszeiten ausüben werde. Wir haben ferner vermutet, daß die bisher gelehrte Ermittelung des Zeitpunktes, nach welchem die laufend jährliche Wertproduktion dem Anwachſen der Zinſes— zinsfaktoren nicht mehr zu folgen vermag, ausſchlaggebende Bedeutung für die 7 * — Ne Begründung der einträglichſten Wirtſchaftsverfahren nicht haben könne, vielmehr die durch die Verlängerung oder Abkürzung der üblichen Wachstumszeiten herbei— geführten Gewinn- und Verluſtbeträge in erſter Linie beachtenswert für die Waldbeſitzer werden würden und nicht die Einzeljahre der ſogenannten „finanziellen Hiebsreife“ der Beſtände. Wir werden zu prüfen haben, ob in der That im ausſetzenden Betrieb die Rentabilitäts-Vergleichung der Wirtſchaftsverfahren den Schwerpunkt in dieſer Ermittelung der Gewinnbeträge finden wird und wie ſich dieſelbe vorausſichtlich erſtens nach der einfachen und zweitens nach der Zinſes— zinsrechnung geſtalten wird. III. Die Ermittelung der Gewinn- und Verluſtbeträge bei Einhaltung verſchiedener Abtriebszeiten nach der laufend jährlichen Verzinſung der Beſtands-Verkaufswerte. Vorbedingung iſt auch für dieſe Art der Rentabilitäts-Vergleichung die ad 1 erörterte Aufnahme der Holzmaſſen und Holzſorten und die Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln oder, wenn die letztere unmöglich iſt, die Umrechnung der Wertertragstafeln dieſer Schrift, falls die Prüfung derſelben nach den örtlichen Rentabilitätsfaktoren weſentliche Abweichungen von den letzteren ergiebt. Die fortwachſenden Beſtände ſind, wie wir geſehen haben, vom finanzwirtſchaftlichen Standpunkt aus nicht nur mit dem Rückerſatz der Zinſen des Verkaufswertes der gebrauchsfähig gewordenen Beſtände zu belaſten, ſondern auch mit der Erſatzleiſtung für den Wert der Nachzucht, welcher bei alsbaldiger Verjüngung in der frag— lichen Wachstumsperiode erzeugt werden kann. Dagegen ſind anderer— ſeits die Zinſen der Aufwendungen für Anbau der Verjüngungs— flächen den fortwachſenden Beſtänden gut zu bringen, da dieſe Zinſen erſpart werden. (Auf die jährlichen Betriebskoſten werden wir unten zurück— kommen.) Die Ermittelung des Beſtands-Verkaufswertes und der ferneren Wertproduktion, die Aufſtellung örtlicher Wertertragstafeln und die Umrechnung der Wertertragstafel dieſer Schrift iſt ſchon oben ad I erörtert worden. Wir haben ferner darauf hingewieſen, daß kein Grund vorliegt, von der Bemeſſung des Zinsfußes, welchen der Waldbeſitzer in anderen Wirtſchaftszweigen ſeines Eigentums erreichen kann oder der der Sicherheit der Kapitalanlage (insbeſondere dem Zinſenertrage der Pfandbriefe ſolider Bodenkreditbanken) entſpricht, abzugehen und einen ſogenannten waldfreundlichen Zinsfuß zu bewilligen, weil die alten, durch Stürme, Borkenkäfer, Nonne, Spinner und Spanner u. ſ. w. bedrohten Waldbeſtände in der That keine größere Sicherheit als erſtklaſſige Hypotheken dar— bieten werden. Was die Kulturkoſten betrifft, ſo ſind ſelbſtverſtändlich örtliche Erfahrungen maßgebend, und die allgemein giltige Bemeſſung iſt nicht ausführbar. Wenn das 5 Einſetzen der Pflanzen von den Gutsarbeitern ohne Beeinträchtigung der landwirt— ſchaftlichen Verrichtungen ausgeführt werden kann, ſo werden ſich häufig die Barausgaben auf den Ankauf von Samen und Pflanzen beſchränken und oft nur wenige Mark pro Hektar betragen. In größeren Waldbeſitzungen können dieſe Aufwendungen den Kulturkoſten in den Staatswaldungen nahe kommen, die zumeiſt zwiſchen SO und 150 Mark pro Hektar (mit Nach— beſſerungen) ſchwanken. Wenn auch die zuverläſſige Ermittelung der Kulturkoſtenausgabe ſehr oft mit Schwierigkeiten verbunden ſein wird, ſo kann doch nicht zweifel— haft ſein, daß der Wald beſitzer dieſelben, wie die Gewinnungs— koſten vom Verkaufs⸗Erlös der Beſtände alsbald zu beſtreiten hat und nur den verbleibenden Überſchuß zinstragend anlegen oder in anderer Weiſe verwerten kann. Von einem Anwachſen der Zinſen und Zinſeszinſen der Kulturkoſten-Ausgabe bis zu den nächſten Abtriebs-Erträgen der aufwachſenden Beſtände kann für die Praxis des Forſtbetriebs keine Rede ſein. Bei der ſofortigen Verjüngung und der Kapitalanlage des Erlöſes außerhalb des Waldes würde aber zu dem Zinſenertrag der letzteren eine weitere Nutzleiſtung im Walde hinzutreten: der wirtſchaftliche Wert der Nachzucht. Mit anderen Worten: Wenn der Waldbeſitzer den Beſtand ſofort und nicht erſt nach fünf oder zehn Jahren mit dem Zweck verjüngt, zukünftig die Zinſen vom Reinerlös zu beziehen, ſo erhält er nicht nur die Zinſen von dem Reinerlös, welcher nach Verausgabung der Kulturkoſten verbleibt, ſondern auch den Wert der Nachzucht, welcher aller— dings zumeiſt den Wirtſchaftsnachfolgern zu vererben ſein wird. Mit dem Rückerſatz der aus dieſen beiden Quellen fließenden Nutzleiſtungen iſt der fortwachſende Beſtand zu belaſten. Vermag die Wertproduktion des fortwachſenden Beſtandes dieſer doppelten Verpflichtung nicht nachzukommen, ſo iſt der Beſtand aus finanziellen Geſichtspunkten hiebsreif. Nur in ſehr ſeltenen Fällen werden durch die Vorrückung der Abtriebszeiten die Forſtſchutz⸗ und ſonſtigen Betriebskoſten in beachtenswerter Weiſe verändert werden. In der Regel werden demgemäß bei der Feſtſtellung der Abtriebszeiten für den ausſetzenden Betrieb die ſogenannten jährlichen Koſten den fortwachſenden Beſtänden nicht zu belaſten ſein, weil die Belaſtung mit Ausgaben, die that— ſächlich nicht geleiſtet werden, zu unrichtigen Ergebniſſen führen würde. Zur Bemeſſung des Wertes der Nachzucht iſt ein einwandfreies Verfahren ſchwer aufzufinden, und es iſt deshalb in vorderſter Reihe zu unterſuchen, ob die Unterſchiede in dieſem Wert der Nachzucht einflußreich und beachtenswert werden können. Für Waldverkäufe, Waldankäufe, Zerſtörung junger Beſtände wird im vorliegenden Falle keine Wert— ermittelung gefordert und iſt ſomit eine mathematiſch genaue Bezifferung des Geldbetrages nicht erforderlich. Es wird die Beantwortung der Fragen für die Information der Waldbeſitzer maßgebend werden: Welchen Höchſtbetrag kann dieſer Wert der Nachzucht nach den weitgehendſten Annahmen erreichen? Kann derſelbe Beachtung gegenüber dem Zinſen— Erfordernis für den Beſtands-Verkaufswert beanſpruchen? Wird die Verjüngung der derzeitigen Beſtände alsbald und nicht erſt nach X Jahren vollzogen, jo erhalten die Wirtſchaftsnachfolger einen um x Jahre älteren Beſtand und damit in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts einen Vermögenszuwachs. Es entſteht nun die weitere Frage: Nach welchem Maßſtab ſoll dieſe Erhöhung des Beſtands-Verkaufswertes verteilt werden auf die einzelnen Wachstumsperioden? Nach der konkreten Wertproduktion kann dieſe Verteilung nicht ſtattfinden, weil der Verkaufswert bis zum Gerten- und Stangenholzalter dem Nullpunkt nahe ſteht und in der Regel bis zum dreißigſten bis vierzigſten Alter eine meßbare Wertproduktion nicht ſtattfindet. Soll als Verteilungsmaßſtab irgend ein Prozentſatz für das Anwachſen der Geld— kapitalien benutzt werden, ſo wird man einwenden, daß der Entwickelungs— gang der Hochwaldbeſtände weder dem Anwachſen der einfachen Zinſen, noch dem Anwachſen der Zinſeszinſen folgt, daß aber auch beliebige Beſtands— werte, bald hoch, bald niedrig, herausgerechnet werden können, indem dieſe Prozentſätze verändert werden, bald mit einfachen Zinſen, bald mit Zinſeszinſen gerechnet wird. Dieſe auf Zinsrechnungen geſtützte Wertbemeſſung wird ſchon darum anfechtbar werden, weil kein meßbares Geldkapital in den Jung— hölzern vorhanden iſt und verzinslich werden kann. Soll dieſelbe ver— mieden werden, ſo erübrigt nur die Annahme, daß dieſe Vermögens— zunahme für die Wirtſchafts-Nachfolger während der Zeitperiode der gewählten Wachstumszeit mit gleichheitlichen Beträgen hervorgebracht wird — und auf Grund dieſer Unterſtellung wird man in der Regel höhere Beträge für den Wert der Nachzucht ermitteln wie bei allen anderen Ermittelungsarten, insbeſondere für die 20“, 30- und 40 jährigen Nachzuchtwerte. Man wird bemeſſen können, ob die ausſchlaggebende 5- oder 10jährige wald— bauliche Bodenproduktion einflußreich oder unwirkſam bei der Er— mittelung der einträglichſten Abtriebszeiten werden wird. Wenn beiſpielsweiſe der Wert der 10 jährigen Nachzucht für Fichtenbeſtände mit dritter Bodenklaſſe zu bemeſſen iſt und die Verjüngung der aufwachſenden Beſtände im 70. Jahre am einträglichſten ſein würde, ſo haben die Nutzungsnachfolger, wie ge— jagt, bei 10jähriger Verzögerung des derzeitigen Anbaus einen 60 jährigen Beſtand. Beträgt der Ernteertrag des 70jährigen Fichtenbeſtands mit der Einnahme aus Vor— nutzungen (die Zinſen-Unterſchiede der letzteren werden der Geringfügigkeit halber außer Betracht bleiben können) 3066 Mk., nach Abzug der Kulturkoſten von 60 Mk. pro Hektar = 3006 Mk. pro Hektar, dagegen der Ertrag der 60 jährigen Umtriebszeit mit den in gleicher Weiſe ſummierten Vornutzungserträgen 2062 Mk., nach Abzug der Kultur— koſten 2002 Mk. pro Hektar, ſo beträgt die Erhöhung des Nettoertrags 1004 Mk. pro Hektar. Dieſe Vermögenszunahme wird in 70 Jahren, von jetzt an gerechnet, hervorgebracht, jährlich mit 14,34 Mk. pro Hektar gemäß der Vorausſetzung, und ſonach iſt der Wert des 10 jährigen Beſtands mit 143,4 Mk. pro Hektar zu veranſchlagen. Die Rentabilitätsvergleichung ſtellt ſich für einen zur Zeit 70 jährigen bereits durchforſteten, regelrecht beſchaffenen Beſtand der genannten Standortsklaſſe — — Ze für die nächſte 10jährige Wachstumsperiode bei einer Zinsforderung von 342 0% wie folgt: Ertrag des SOjährigen Beſtands mit Vornutzung vom 70. bis zum 80. Jahre und nach Abzug der Kulturkoſten (ſiehe Ertragstafeln dieſer Schrift) Abtriebsertrag des en > nach 1 a vom Abtriebsertrag SER 3729 ME. 241190 5 Folglich Wertproduktion ben Hektar 1010 Mk. Dagegen beträgt das 10 jährige Soll der Nutzleiſtungen bei dem genannten Zins— ja von 3½ 9%: Zinſen des Verkaufserlöſes Wert der Nachzucht. 951,65 Mk. 5 143,43 „ Summa 1095,08 Mk. BIN 1010,00 Mk. Verluſt pro Hektar 85,08 Mk. Jährlicher Verluſt vom Hundert des derzeitigen Abtriebsertrags von 2719 Mk. — 0,313 Mk. Bei den faſt von Jahr zu Jahr ſchwankenden Holzpreiſen kann man nicht vorausſagen, ob der Wertzuwachs vom 70. bis 80. Jahr 1010 Mk. pro Hektar oder 1095 Mk. pro Hektar betragen wird, oder ob der derzeitige Erlös 2719 Mk. pro Hektar oder 85 Mk. mehr oder weniger betragen wird. Immerhin wird die Waldertagsregelung für die betreffenden Forſtbezirke zu unterſuchen haben, ob bei anderen Faktoren und in älteren Beſtänden die mathematiſch genaue Ermittelung des Zeitpunkts der „finanziellen Hiebsreife“ ohne die Nachweiſung der Gewinn- und Verluſtbeträge, welche vor und nach dem oben genannten Wendepunkt im Wachstumsgange der Hochwald— beſtände entſtehen, und insbeſondere die Berechnungsart des Nachzuchtwertes erheblichen Einfluß auf die Vorrückung der Abtriebszeit und ausſchlaggebende praktiſche Be— deutung gewinnen kann oder nicht. Für die Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift, die dritte Standortsklaſſe, Abſatzlage A, die normale Abtriebszeit von 70 Jahren, ergeben ſich nach dieſer gleich— mäßigen Verteilung der Eigentumsverluſte durch die 10jährige, 20 jährige, 30 jährige und 40 jährige Verzögerung der Verjüngung, wenn man für die vor dem 70. Jahre ausfallenden Vornutzungen 3¼ / einfache Zinſen anrechnet, die folgenden Werte für die Nachzucht (Mk. pro Hektar). Gegen die obige Wertproduktion von Holzart, Standortsklaſſe Nach 10 Nach 20 Nach 30 Nach 40 und Abſatzlage Jahren Jahren Jahren Jahren Fichten, III, A. 143 549 1095 1726 Kiefern, III, A. 76 263 534 829 Buchen, IL A. 61 258 585 990 Am meiſten beachtenswert iſt, wie geſagt, der Wert der 10 jährigen Nachzucht, da zumeiſt zu unterſuchen iſt, ob die verwertungsfähigen Beſtände im nächſten J ahrzehnt zu verjüngen oder länger überzuhalten ſind. Es wird aufzuklären ſein, ob die bisher ausſchließlich befürwortete Berechnung der Beſtandswerte nach der Bodenrententheorie weſentlich verſchiedene Ergebniſſe liefert gegenüber der vorſtehend gewählten gleich— mäßigen Verteilung des Ertrags der nachwachſenden Beſtände. Für die Vor⸗ und Haupterträge in den Ertragstafeln dieſer Schrift, die dritte Standortsklaſſe, 60 Mk. Kulturkoſten pro Hektar ergeben ſich z. B. für den Zinsſatz von 3½ %% und für den Reinerlös im 70jährigen Alter (nach Abzug der Kulturkoſten, — 104 — fiehe unten) nach den Formeln der Bodenrententheorie für dieſen Reinerlös die folgenden 10 jährigen Beſtandswerte, Mark pro Hektar. Fichten Kiefern Buchen 127 Mk. 68 Mk. 88 Mk. während vorſtehend mittels gleichheitlicher Verteilung gefunden worden ſind 143 Mk. 76 Mk. 61 Mk. Für die umfaſſende Informierung der Waldbeſitzer wird die örtliche Wald— ertragsregelung die Rentabilitätsvergleichung auf Grund ſelbſtändig aufgeſtellter Wertertragstafeln oder auf Grund der umgerechneten Wertertragstafeln dieſer Schrift aufzuſtellen haben. Dieſelbe wird am zweckmäßigſten für eine Ver— zinſungsforderung von 3½ und von 2¼ % und demgemäß für die Abtriebs— zeiten der Nachzucht, welche dieſen Zinsſätzen nach der Ermittelung in Tabelle I entſprechen, vorzunehmen ſein, damit die Waldbeſitzer die Gewinn- und Verluſt— beträge bei etwaigem Sinken des Geldzinsſatzes beurteilen können. Man wird vor allem zu prüfen haben, ob die Zinſenverluſte bis zur 80 jährigen Abtriebszeit überall ſo unbeträchtlich bleiben, wie nach der unten folgenden Tabelle I zu vermuten iſt, dagegen nach der So jährigen Wachstumszeit beachtenswert werden, und man wird erkennen, daß die Ermittelung des Einzeljahres der finanziellen Abtriebsreife nicht die hervorragende Bedeutung hat wie die Bemeſſung der Ge— winn⸗ und Verluſtbeträge. Für die dritte Standortsklaſſe, Abſatzlage A und den Wachstumsgang, welcher den Wertertragstafeln dieſer Schrift entſpricht, eine Kulturkoſtenausgabe von 60 Mk. in Fichten- und Kiefernbeſtänden pro Hektar und von 30 Mk. pro Hektar in Buchenbe— ſtänden (Durchſtellung der natürlichen Verjüngung mit Nutzholzgattungen) und die in vorſtehender Tabelle S. 103 angegebenen, für gleichheitliche Verteilung der ferneren Wertproduktion berechneten Werte der Nachzucht iſt die Tabelle II berechnet worden, welche die vorhergehenden Ausführungen erläutern wird. Die Zinsforderung iſt mit 3% angenommen worden. Wollen die Waldbeſitzer den Wert der Nachzucht unberückſichtigt laſſen und nur die oben ad II nach den Prozentſätzen berechneten Ge— winn⸗ und Verluſtbeträge kennen lernen, welche durch die Kapital— anlage der Reinerlöſe ohne Belaſtung der fortwachſenden Beſtände mit dem Wert der Nachzucht entſtehen, ſonach den Zinſengewinn durch die Kapital- anlage der genannten Reinerlöſe gegenüber der je 10 jährigen Wertproduktion, jo ſind die oben (Seite 105) angegebenen Beträge für den Wert der Nachzucht in Spalte „Verpflichtung“ abzurechnen. Die Waldbefiter, welche keinen Wert auf die zukünftige Ertragserhöhung durch die vorgerückte Erntezeit der Nachzucht legen, werden dadurch unterrichtet über die Zeitdauer, für welche die laufend jährliche Wertproduktion die geforderte Verzinſung des Reinerlöſes (exkluſive Kulturkoſten) liefern wird. Für den Wachstumsgang in Tabelle II würde eine derartige Rentabilitäts⸗ vergleichung ohne Berückſichtigung des Wertes der Nachzucht die folgenden Unterſchiede zwiſchen der Verzinſungsverpflichtung und der Wachstumsleiſtung für die maßgebenden Wachstumsperioden pro Hektar ergeben, mit deren in Spalte „Unterſchied“ einzuſetzenden Beträgen die Wertproduktion größer und kleiner iſt als die Verzinſungsverpflichtung mit Ausſchluß des Wertes der Nachzucht, berechnet für die Verzinſungsforderung von 31/2% und einfache Zinſen: 70 jähriger Fichtenbeſtand bis zum 80. Jahre. +58 Mk. 70 jähriger 2 FFF „ 70 jähriger ” i 105 80 jähriger Fichtenbeſtand bis zum 90. Jahre 80 jähriger ee 70 jähriger Kiefernbeſtand „ „ 80. Jahre 70 jähriger y N 70 jähriger 5 1. 80 jähriger 5 20 SO jähriger ” „ EN > 60 jähriger Buchenbeſtand „ „ 70. „ 60 jähriger 5 0 60 jähriger 5 BR ION 60 jähriger - „ 100 70 jähriger ” 880 70 jähriger 5 90. 70 jähriger > e Tabelle II. — 237 Mk. — 138 — 10 —+ 24 — 234 — 144 — 111 „ — 30 89 „ — 104 + 106 — 92 — 227 — 375 „ Gewinn⸗ und Verluſtberechnung behufs Wahl der Abtriebszeiten durch Vergleichung der Verzinſungsverpflichtungen mit den Wachstumsleiſtungen pro Hektar. Einfache Zins- rechnung, Zinsfuß — 3½ 0%, für die Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift, für Standortsklaſſe III. Abſatzlage A und die Beſtandsvorräte nach der Durchforſtung. 60 Jahre alt 70 Jahre alt 80 Jahre alt 90 Jahre alt 18 = 2 | 8 | | 2 = | 2 = 2 S =: D = = je) = = je) let = e Zu WE Ss ı|ıs|3|3 el 5 a = ö = © „ N 1 a ee | | zen = Mark pro Hektar. I. Fichtenbeſtände dritter Standortsklaſſe. i — 2719 — — 13591 — | — 4468 — 10 | 2637 | 2851 1214 3814 | 3729 — 854991 4611 —380 6175 | 5454 | 721 90 | 3689 | 3907 | + 218 || 5171 | 4797 374 6654 | 5647 |-1007| — | — | — 30 | 4881 | 5021 140 6670 | 5882 —788 °— „ ee — 40 6159 6153 — N 5 — — er N 2 II. F dritter Standortsklaſſe. 11025“ — F „ „„ ee 10 | 1460 | 1556 |+ 96 2074 1988 — 86 2645 | 2425 | —220| 3231| 3023 | 203 20 | 2005 | 2091 + 86 2779 | 2540 —239 | 3498 | 3124 | —374) 30 | 2635 | 2671 + 36 3568 | 3268 —300 — I „„ 0 8289 342 415) -— | - — — — | - — — — I I III. . dritter Standortsklaſſe. 0 — 1128 — „ — 1796 — 2062 — 10 1584 | 1555 — 29 2036 1883 153 2486 2143 343 2845 2367 478 20 | 2176 | 2007 —169 2745 | 2260 —485 3311 | 2476 | —835 — — 302897 | 2416 —481 3584 | 2624 —960 — „„ 40 | 3697 | 2813 B — — — — —1— — 884 — 106 — Wenn der von der Waldertragsregelung zu ermittelnde örtliche Wachstums» gang der Hochwaldbeſtände und die Abſtufung der Holzſortenpreiſe annähernd den Annahmen in den Ertragstafeln dieſer Schrift entſpricht, ſo würden die Waldbeſitzer, welche die Verwertung und Verjüngung der Beſtände vornehmen wollen, um mit dem Erlös Schulden a 3 % zu tilgen oder die Jahreszinſen bei der Kapitalanlage mit gleichem Zinſenertrag und gleicher Sicherheit jährlich als Nutznießung zu vereinnahmen, ſonach von Aufſpeicherung der Zinſen und Zinſes— zinſen abſehen, aber den Wert der Nachzucht nach Maßgabe der oben erörterten gleichheitlichen Verteilung der Ertragserhöhung auf die Wachstumsperioden (Tabelle II) berückſichtigen wollen, etwa wie folgt zu informieren ſein: Da im Waldbetriebe unbeträchtliche Rentabilitätsunterſchiede nicht beweis— fähig ſein können, jo iſt für die Nadelholzbeſtände die 80 jährige Umtriebszeit, für die reinen Buchenbeſtände, wenn der beſchleunigte Übergang zur Nutzholz— produktion örtlich geboten iſt, die 70 jährige Abtriebszeit auch aus privatwirtſchaft— lichen Rückſichten zu befürworten. Den Beweis liefert die Rentabilitäts— vergleichung in Tabelle II. Ein Defizit von 85 und 86 Mk. pro Hektar kann bei einem Reinerlös von 3729 Mk. pro Hektar, bezw. 1988 Mk. pro Hektar in den Nadelholzbeſtänden um ſo weniger in die Wagſchale fallen, als eine Steigerung der Holzpreiſe während der nächſten 10 jährigen Wachstumszeit von wenigen Prozenten finanzielles Gleichgewicht ſelbſt für die Zinsforderung von 3½ % herſtellen würde und außerdem dieſes Defizit durch den nicht ſicher zu beſtimmenden 10 jährigen Wert der Nachzucht (mit 143 Mk., bezw. 76 Mk. pro Hektar) her— vorgerufen wird. Dagegen wird zu erwägen ſein, ob bei der genannten Verzinſungsforderung die 90 jährige Abtriebszeit zu wählen iſt. Wenn eine Erhöhung der Preiſe von ca. 8% bezw. 6% fraglich iſt, ſo dürfte die Ver— jüngung im 80 jährigen Alter vorzuziehen ſein. Für reine Buchenbeſtände wird zu prüfen ſein, ob Eiſenbahn-Schwellenholzverwertung in Ausſicht zu nehmen iſt und die örtlichen Unterſuchungen ergeben, daß eine reichliche Zahl von Stämmen mit über 25 cm Zopfſtärke durch die 20- bis 30 jährige Verlängerung der 70jährigen Wachstumszeit gewonnen werden können und eine beträchtliche Preis— erhöhung bewirken werden. Für die Information der Waldbeſitzer durch dieſe Schrift iſt endlich noch zu prüfen, ob das Einzeljahr der einträglichſten Abtriebszeit bei dem unterſtellten Wachstumsgang und der Zinsforderung von 3½ % weſentlich vorgerückt werden würde, wenn anſtatt der Belaſtung mit den Jahreszinſen der Beſtandserlöſe auch in Tabelle J die Kulturausgabe und vor allem der Wert der Nachzucht berückſichtigt wird. Für die dritte Standortsklaſſe Abſatzlage A und die genannte Zinsforderung tritt dieſer Wendepunkt ein: in Fichtenbeſtänden anſtatt oben . I) im 71. Jahr En vollendetem 67 jährigen Alter in Kiefernbeſtänden „ 5 „ 67 5 66 jährigen „ in Buchenbeſtänden „ Fr 7 „6 7 = 58 jährigen „ Auf Grund dieſer Tabelle II läßt ſich weiter ermitteln, ob für einen aus— gedehnteren Waldbeſitz mit ausſetzendem Betrieb ein nennenswerter Zinſengewinn zu erreichen und bei Anlage mit einem beſtimmten Zinsſatz (hier 3½ /) zu — — beziehen iſt, wenn die bisher übliche Abtriebszeit verändert wird. Wir wählen für dieſe Berechnung das folgende Beiſpiel mit Berückſichtigung des Wertes der Nachzucht. Eine Privatwaldung von 800 ha Größe iſt bisher mit 100 jähriger Abtriebszeit bewirtſchaftet worden. Dieſelbe gehört durchweg der mittleren (dritten) Standortsklaſſe und der Abſatzlage A nach den Ertragstafeln dieſer Schrift an und liefert die in den— ſelben angegebenen Abtriebs- und Vorerträge. Die vorhandenen Waldbeſtände haben im Mittel das folgende Alter: Durchſchnittlich 80 jährige Kiefernbeſtändeeeeeeeeeeeeeeee .. 200 ha 1 FSichtenbeſtände 120 „ 3 Liefernbeſtände 160 „ . ieBachenbeſtände 140 7 aagtıne Sichtenbeltande - => 1... 100 , A Sjährige aus e Blößen zum Fichtenanbau .. C PUFS AR 8? Zuſammen 800 ha Die Kulturkoſten betragen 60 Mk. pro Hektar für die Nadelholzbeſtände und 30 Mk. pro Hektar für die Durchſtellung der Buchenverjüngungen mit Nutzholz— gattungen. Für den wirtſchaftlichen Wert der Nachzucht ſind die Seite 103 an— gegebenen Beträge einzurechnen. Die Zins forderung beträgt 3½ 0%. Der überblick über die Gegenüberſtellung in Tabelle 11 zeigt ſofort, daß in den Fichtenbeſtänden einerſeits der Abtrieb vor dem 70 jährigen Beſtandsalter und anderer⸗ ſeits die fernere Einhaltung der bisher üblichen 100 jährigen Abtriebszeit verluſt— bringend ſein würde. Bei der Wertproduktion, die in den Ertragstafeln dieſer Schrift zu Grunde gelegt wurde, wird für die Fichtenbeſtände die 80 jährige Abtriebszeit zu wählen ſein, da die 10 jährige Verlängerung der 70 jährigen Wachstumszeit dem Ver— zinſungs⸗Soll mit 3½ % bis auf eine kaum beachtenswerte Differenz nahe kommt. Ebenſo verhält es ſich mit den Wachstumsleiſtungen der Kiefernbeſtände vom 70. bis 80. Lebensjahr, während für die Buchenbeſtände die Berjüngung im 70 jährigen Alter infolge der unzureichenden Wertproduktion, die ſchon vor dem 60jährigen Lebens— jahr beginnt und vom 70. bis 80. Jahr immerhin beachtenswert wird, zu befürworten ſein dürfte, falls die örtlichen Abſatzverhältniſſe die Verringerung der bisherigen Scheit— holzabgabe geſtatten. Wenn die 80 jährige Abtriebszeit in den Nadelholzbeſtänden und die 70jährige Abtriebszeit in den Buchenwaldungen vollkommen brauchbare Holzjorten liefert, wie es meiſtens der Fall ſein wird, jo werden die Waldbeſitzer zunächſt nach den Nutz— leiſtungen fragen, welche die Verlängerung der Wachstumsdauer bis zum 100 jährigen Beſtandsalter bewirken wird. Auf dieſe Frage giebt die nachfolgende auf Tabelle II geſtützte Berechnung des Verluſtes, beginnend mit den 50 jährigen Beſtändeu des betrachteten Waldbeſitzes, der in den Nadelholzbeſtänden vom 80. bis 100. Jahre und in den Buchenbeſtänden vom 70. bis 100. Jahre eintritt, näheren Aufſchluß: 200 ha 80 jährige Kiefernbeſtände, Verluſt 374 Mk. pro Hektar . . 74800 Mk. 120 „ 80 jährige Fichtenbeſtände, „ a „ . 120840 „ 160 „ 60 jährige Kiefernbeſtände, „ SE 8 o 140 „ 50 jährige Buchenbeſtände, „ le rn 134400 Summa zwanzigjähriger Verluſt 388 880 Mk. Gegen dieſe Verluſtberechnung kann man die in der Forſtlitteratur oft verlautete Einwendung nicht vorbringen, daß bei derartigen Rentabilitätsvergleichungen der Rentenausfall, welcher die Nachkommen bei der Vorrückung der Abtriebszeiten treffen würde, nicht berückſichtigt werde. Man würde überſehen, daß der nachgewieſene Ver— luſt immer noch verbleibt, obgleich unterſtellt worden iſt, daß die Nutznießer im — — 100. Jahre den vollen Ernteertrag der 100 jährigen Abtriebszeit und die Vornutzungen (die letzteren mit Zinſen) erhalten. Bei der Berechnung in Tabelle II iſt keines- wegs der volle Zinſengenuß, den die Kapitalanlage im 80- bezw. 70 jährigen Alter der Beſtände bewirkt, als Gewinn nachgewieſen worden, ſondern nur derjenige Teil, welchen die Nutznießer nach Abzug der Erträge der 100 jährigen Wachstumszeit als wirklichen Zinſengewinn erübrigen. Eine kurze Vergleichung wird hierüber Aufſchluß geben: Fichten Kiefern Buchen 1. Bei Einhaltung der 100 jährigen Abtriebs— zeit würden die Erträge bis zum 100 jährigen Alter und in demſelben betragen pro Hektar: 5647 Mk. 3124 Mk. 2624 Mk. 2. Bei Einhaltung der 80 jährigen (beziehungs— weiſe 70 jährigen Abtriebszeit in Buchen— beſtänden) würden die Erträge bis zum 100. Jahre und in demſelben betragen pro 3929 Kapitalanlage .. 3591 Mk. 1903 Mk. 1463 Mk. 50 Zinſengenuß vom 81. (L jährigen) bis zum 100. Jahr „ as © 1535 c) Wert der 20 jährigen (30; jährigen) Naczurt 549 26325, 585 „ e men 6654 Mk. 3498 Mk. 3584 Mk. Gewinn pro Hell ar [00 M 374 Mk. 960 Mk. wie oben S. 107. Wenn die Waldertragsregelung die nachhaltig einträglichſte Bewirtſchaftung zu erſtreben hat, ſo werden die Entſcheidungen der Waldbeſitzer durch derartige Rentabiliäts— vergleichungen (zunächſt ohne Zinſeszins-Formeln) herbeizuführen ſein und in den— ſelben ihre Rechtfertigung finden. Die Bemeſſung der Gewinn- und Verluſtbeträge in der in Tabelle II gezeigten Art wird inſtruktiver werden als die Ermittelung der Mehrung und Minderung der Prozentſätze. Selbſtverſtändlich wird die Verſchiedenheit der Holzpreiſe in den einzelnen Gegenden Deutſchlands auf die Gewinn- und Verluſt— beträge, auf die Kapitalerübrigungen zur Schuldentilgung, Erwerbung von Eigen— tum, Kapitalanlage ꝛc. einen Einfluß ausüben, der nicht allgemein bemeſſen werden kann, ſondern durch örtliche Rentabilitätsvergleichungen feſtzuſtellen iſt. Beiſpielsweiſe ergiebt ſich für die Holzpreiſe, welche in der jüngſten Zeit in den badiſchen Domänenwaldungen erzielt worden ſind, für Fichtenbeſtände mit dem Wachstumsgang der zweiten Standortsklaſſe die folgende Gewinn- und Verluſt— berechnung (Mark pro Hektar): II I 50 Jahre alt 60 Jahre alt | 70 Jahre alt Nach Jahren 10 i a f | 5 a ont Wald⸗ ei mit gar | — % Watd⸗ 0 el 20/0 N e iz rt. Zinſen | Zinſen eee Zinſen produktion 40609 4941 | 6553 6302 | 8267 7416 2 5878 6519 | 8326 7756 10485 8863 30 re 7147 8030 | 10099 9291 12702 10515 AN erg Hr RE: 8416 9621 || 11547 | 11031 — — e 9685 11418 — — — =. 18) — Wenn der Beſitzer von Fichtenbeſtänden mit der oben genannten Fläche von 120 ha die 100 jährige Abtriebszeit anſtatt der 70 jährigen Abtriebszeit einhält, fo berechnet ſich ein Zinſenverluſt von 262440 Mk. während 30 jähriger Wachstumszeit. IV. Die Ermittelung der Gewinn- und Verluſt-Beträge bei Einhaltung verſchiedener Abtriebszeiten nach der Zinſeszins⸗ rechnung. Kapitaliſten, welche zu Gunſten ſpäterer Nutznießer Zinſen auf Zinſen häufen wollen, werden der Bodenwirtſchaft und vor allem dem Hochwaldbetrieb fern bleiben, vielmehr die Anlage als Geldkapital mit jährlichem Zinſenertrag wählen — von dieſer Annahme geleitet, habe ich in vorderſter Reihe die jährliche Wert— produktion der hiebsfähigen Waldbeſtände den Nutzleiſtungen gegenübergeſtellt, welche die Waldbeſitzer in anderen Wirtſchaftszweigen für den jährlichen Verbrauch und ohne Anſammlung von Zinſen und Zinſeszinſen erlangen können. Im vierten Abſchnitt wurde betont, daß die prinzipielle Beſchränkung der Rentabilitäts— Vergleichung auf die Zinſeszins-Rechnung unzureichend für die Information der Waldbeſitzer ſei, vielmehr von der Mehrzahl derſelben entbehrt werden könne, wenn auch die Zinſeszinsrechnung nicht grundſätzlich auszuſchließen ſei. In der That werden, wenn auch ſelten, begüterte Nutznießer gefunden werden, welche auf den jährlichen Bezug jeder Renten-Erhöhung verzichten, und dieſelben können die Reinerlöſe nach alsbaldiger Verwertung der verkaufsfähigen Hochwaldbeſtände ebenſowohl mit Zinſen und Zinſeszinſen anwachſen laſſen wie im Walde. Damit iſt allerdings nicht geſagt, daß ein Unternehmen, deſſen Gewinn vorwiegend der Anhäufung der Zinſen und Zinſeszinſen entſtammt, ebenſo leicht von einer vor— ſichtigen Eigentums-Verwaltung zu rechtfertigen iſt als eine wirtſchaftliche Maß— nahme, welche auch nach Bezug der jährlichen Rentenerhöhung als erheblich und dauernd gewinnbringend nachgewieſen werden kann. Immerhin hat die Waldertrags-Regelung, die wir hier erörtern, die Wald— beſitzer, welche zur Entſcheidung über die Zinſenberechnungsart und den Zinsfuß berechtigt ſind, umfaſſend zu informieren und hat demgemäß auch zu prüfen, ob die finanzielle Hiebsreife der Beſtände weſentlich früher bei der Zinſeszinsrechnung als bei der einfachen Zinsrechnung eintreten wird und wie weit im erſten Falle die Gewinn- und Verluſtbeträge größer werden als im zweiten Falle. Es iſt ſonach die ad III vorgenommene Unterſuchung, ob die Wertproduktion der Hochwaldbeſtände in den nächſten Jahren größer oder kleiner werden wird als der Zinſenertrag des Reinerlöſes in anderen Wirtſchaftszweigen mit Hinzu— rechnung des wirtſchaftlichen Wertes der Nachzucht, Sn: Anwendung der Zinſes— Zinsrechnung zu ergänzen. „ 441007 Nennt man den derzeitigen, nach Abzug der Gewinnungs- und Anbaukoſten ver- bleibenden Beſtandsreinerlös Am, die Jahre der fraglichen Wachstumsverlängerung x, den Reinerlös nach der Wachstums verlängerung = Am + x, den Wert der Nach- > zucht N, den Zinsfuß p, jo iſt zu ermitteln, ob Am +x — Am = (Am1,0p == + N. Die Wertproduktion und die Wertvorräte find durch die oben ad I erörterten Unterſuchungen bekannt geworden, und demgemäß kann Am + x — Am für alle Beſtände bemeſſen werden; der Faktor 1,0 p 1 iſt aus jeder Zinſes⸗ Zinstafel zu erſehen: ſonach erübrigt nur die Ermittelung des waldbaulichen Wertes der Nachzucht. Bei dieſer Feſtſtellung muß man auf unbedingte Zuver— läſſigkeit der Ziffern verzichten, da es nicht möglich iſt, die in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts eingehenden Ernteerträge und Zinſenerträge mathe— matiſch genau zu bemeſſen. Für die Ermittelung des Erwartungswertes, welchen die gegenwärtig pro— gnoſtizierten Reinerlöſe des nachwachſenden Beſtandes bei Einhaltung der einträg— lichſten Erntezeit haben, kann man zunächſt zwei Wege wählen. Man kann die Vermehrung des Waldvermögens, welches durch die Vorrückung der Verjüngungs— zeit in den z. Z. hiebsfähigen Beſtänden bewirkt wird, berechnen, indem man den Endwert der Vorerträge und die Abtriebsreinerträge für die Abtriebszeit u und hier— nach für die Abtriebszeit u — x ermittelt. Durch Diskontierung dieſes that— ſächlichen Verkaufs-Mehrwertes der Nachzucht nach u Jahren, der bei ſofortiger Verjüngung erzeugt wird, auf das Ende des für die z. Z. verwertbaren Beſtände fraglichen Wachstumszeitraums, ſonach durch Diviſion mit 1,0 p ſich der Wert der Nachzucht nach x Jahren. Man kann auch zweitens mit der Bodenrenten-Theorie annehmen, daß die Nutznießer in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts, wenn die Beſtände ſofort und nicht nach x Jahren verjüngt werden, den Zinſenertrag des Reinerlöſes zur Abtriebszeit und der vernachwerteten Vornutzungen S SDu während der Zeit— dauer u bis u + x anſammeln können = (Au + SDu) 1,0 p" au und für dieſen Zinſengewinn der Vorwert im betreffenden Alter der Nachzucht zu beſtimmen iſt. Die zuerſt genannte Ermittelungsart werden die Waldbeſitzer, wie ich aus nahe liegenden Gründen vermute, vielfach bevorzugen, und ich will dieſelbe bei der folgenden Erörterung voranſtellen. Vor allem iſt jedoch wiſſenswert, ob die Anwendung der Zinſeszinsrechnung zu einer erheblichen Vorrückung der Verjüngungszeit, des oben genannten Wendepunkts im Beſtands— wachstum führen wird, und es iſt insbeſondere zu prüfen, ob die Verluſt— beträge bei einer Verlängerung der Wachstumszeit bis etwa zum 80 jährigen Beſtandsalter die oben (Tabelle II) nachgewieſenen Ziffern beträchtlich über— ſteigen werden. 1. Rentabilitäts-Vergleichung auf Grund der Binjeszins- rechnung und für die Berechnung des Wertes der Nachzucht nach der Erhöhung der Beſtands-Verkaufswerte in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts. Will man den Unterſchied im Beſtandsreinerlös ergiebt — dl HUNG im Jahre u und im Jahre u — x (ſtets nach Abzug der Gewinnungs- und Anbau— koſten) auf das Endjahr der Wachstumsverlängerung der derzeitigen Hochwaldbe— ſtände diskontieren und hierauf die Rentabilitäts-Vergleichung vornehmen und wird der derzeitige Beſtandsreinerlös Am, der Reinerlös nach x Jahren mit Einſchluß der inzwiſchen erfolgenden Vornutzungs-Erträge Am = x genannt, wird ferner der Reinerlös der Nachzucht im einträglichſten Abtriebsjahre Au, der Endwert der Vornutzungen für dieſes Abtriebsjahr SDu, ſodann der Reinerlös der Nachzucht im Jahre u — x = Au — x und der Endwert der Vornutzungen im letzteren Jahre SDu — x genannt und endlich der Zinsfuß mit p bezeichnet, jo iſt zu unter— ſuchen, ob Au SDu - Au- x= SDu— ) 1,0 pu Wenn man nach den Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift für die dritte Bodenklaſſe, für die auf 70 Jahre angenommene einträglichſte Abtriebszeit der Nachzucht, für eine Kulturkoſten-Ausgabe von 60 Mark pro Hektar in Nadel— holz⸗Beſtänden und 30 Mark in Buchenbeſtänden, ſowie für die gleichen Renta— bilitäts⸗Faktoren wie ad III zuͤnächſt den Wert der Nachzucht berechnet, jo ergeben ſich für dieſe dritte Standortsklaſſe, Abſatzlage A, und für ernte- und kulturkoſten— freien Erlöſe die folgenden mit den Angaben auf S. 103 zu vergleichenden Beträge pro Hektar: Am x Am — Am (1,0p= Nor Fichten Kiefern Buchen Mk. Ml. Mk. ie Nachzucht Io | 72 74 20 jährige Nachzucht 358 169 | 201 e Nachzucht 17 405 40 jährige Nachzucht. ER 1088 520 690 Mit Einſetzung dieſer Ziffern in die obige Formel iſt die Tabelle III für die Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift, die dritte Standortsklaſſe, Abſatzlage A, eine Kulturkoſten-Ausgabe von 60 Mark pro Hektar in Nadelholz— beſtänden und 30 Mark in Buchenbeſtänden und den Zinsſatz von 3½ 9%, berechnet worden. Nach Feſtſtellung der örtlichen Wertvorräte und Wertproduktion kann man dieſe Rentabilitäts⸗Vergleichung zwecks umfaſſender Information für verſchiedene Zinsſätze vornehmen und für die Abtriebszeiten der Nachzucht, welche zu dieſen Zinsſätzen nach der aus Tabelle I erſichtlichen Ermittelung gehören. Ferner wird die örtliche Waldertrags-Regelung zu prüfen haben, ob das einträglichſte Abtriebsjahr durch die Forderung des unausgeſetzten Zinſen— zuſchlags zum Kapital weſentlich vorausgerückt werden kann gegenüber dem Abtriebsjahr, welches durch die Vergleichung der laufend jährlichen Wert— produktion mit den laufend jährlichen Verzinſungs-Verpflichtungen ermittelt worden iſt. — 12 — Tabelle III. Gewinn: und Verluſt⸗Berechnung auf Grund der Angaben in den Ertragstafeln dieſer Schrift behufs Wahl der Abtriebszeiten mittels Zinſeszinsrechnung für 3½ 9% 60 Jahre alt | 70 Jahre alt 80 Jahre alt | 90 Jahre alt sis | & | 8] | (TE D — 2 | = Vo) | = 2 = 2 2 — — 8 N = = 2.02 | > | 2 %%% TTT 5 1 „5 F 8 5 So 5 5 as | © Sa 1 = 908 5 Mark pro Hektar I. Fichtenbeſtände dritter Standortsklaſſe, Abſatzlage A. 0 — 1847 — — 2719 — — 3591 — — 4468 — 10 2743 | 2851 +108|| 3971 | 3729 —242 5203 | 4 e 6640 | 5454 | —1156 20 4033 | 3915 —118 5768 | 4806 —962 7503 5656 we — 30 5842 5060 — 77 | 8289 5931 2350 — | — Ir = 40) 8400 | 6302 [2098| — | — | — | | = II. Kiefernbeſtände dritter Standortsklaſſe, Abſatzlage A. U ö 10 1518 | 1556 | + 38 | 2159 | 1988 | 2756 | 2425 | 331 | 20 2208 | 2095 |—113 | 3114 | 2545 —569 | 3955 | 3147 —808 30| 3194 | 2696 —498 | 4471 3316 | 1151 — | — | — | 40| 4579 3530 —1049 00 | — | | | 997 — 3023 —345 3368 — III. Buchenbeſtände dritter Standortsklaſſe, Abſatzlage A. If ee = | 10 1665 | 1555 —110 2138 | 1883 —255 | 2599 2143 | —456 | 2983 | 2367 —616 202445 | 2007 |—438 | 3112 | 2266 . 46 3762 | 2481 —1281[l —— — 50 3571 | 2449 —1122 4510 2654 —1856 — — | — 40 5156 2913 [2243| — | — — . ine — Für die Zinſeszinsrechnung, den Zinsſatz von 3½ Yo und die oben genannte Vorausſetzung hinſichtlich des Wertes der Nachzucht ae gegenüber der Berechnungs- art mit einfachen Zinſen ad III (ſiehe S. 106) das Einzeljahr der finanziellen Hiebs— reife eintreten, wenn die Annahmen in den Wertertragstafeln dieſer Schrift für die dritte Standortsklaſſe, Abſatzlage A, bei einer Kulturkoſten-Ausgabe von 60 Mark bezw. 30 Mark pro Hektar maßgebend würden: Für Fichten-Beſtände anſtatt nach 67 jähriger nach 70 jähriger Wachstumszeit „ Kiefern⸗ 2 5 „ 66 jähriger „ 70 jähriger 5 „ Bichet „ 58 jähriger „ 60 jähriger x Wenn die Waldbefitzer den keineswegs zweifelfrei zu ermittelnden Wert der Nachzucht nicht berückſichtigen wollen, ſo werden ſich für den betrachteten Wachstumsgang, den Zinsfuß von 3½ % und für die ſonſtigen Rentabilitäts-Faktoren die folgenden Unter— ſchiede zwiſchen der Verzinſungs-Verpflichtung und der Produktionsleiſtung pro Hektar für die maßgebenden Wachstumsperioden ergeben, mit deren Beträgen die Wertpro— 8. N duktion größer und kleiner iſt als die Verzinſungs-Verpflichtung. | | | Wachstumsperiode Fichten Kiefern | Buchen | ME. pro ha | Mk. pro ha Mk. pro ha Vom 60- bis 70 jährigen Alter — 245 + 110 — 36 „„ d B — 240 — 56 — 237 1 Er 90-2 „ — 115 — 181 — 717 „ „5 — 1010 — 529 — 1553 „ EB , 2 Re — 105 — 99 — 181 5 „ 9 . — 604 — 400 — 645 ee „ 255 — 1700 — 838 — 1451 e eee A — 455 — 259 — 382 7 „ 7 100= 5 7. - - = = 1489 = 639 — 1080 h „ ee — 1049 — 273 — 542 Aus der Spalte „Leiſtung“ in Tabelle III iſt die 10 jährige Wertproduktion zu erſehen, und man kann beurteilen, mit welcher Wachstumsperiode die Verluſte beachtens— wert werden. Bleiben die Verluſte vor der S0 jährigen Wachstumszeit unerheblich, wie es nach der Wertproduktion in den Ertragstafeln dieſer Schrift der Fall zu ſein ſcheint, ſo verlieren ſelbſtverſtändlich die Formeln der Bodenrenten-Theorie und die Ergebniſſe der Zinſeszins— rechnung die ausſchlaggebende Bedeutung für den ausſetzenden Forſt— betrieb. Im weiteren würde nun noch feſtzuſtellen ſein (im Hinblick auf S. 99, 106 und 112), mit welchem Einzeljahr der oben genannte Wendepunkt im Beſtandswachstum eintritt, wenn Erſatzleiſtung für den Wert der Nachzucht nicht beanſprucht wird. Bei der Verzinſungs⸗Forderung von 31/, % und der Zinſeszinsrechnung wird dieſes Einzel— jahr eintreten: in Fichtenbeſtänden mit dem 74jährigen Beſtandsalter „ Kiefernbeſtänden „ „ 70 jährigen P „ Buchenbeſtänden „ „ 6l jährigen 7 2. Rentabilitäts-Bergleihung auf Grund der Zinſeszinsrech— nung und für die Ermittelung des Wertes der Nachzucht nach den Zinſenerträgen der ſofort zu begründenden Beſtände, wenn die Nutz— nießer mit den Ernteerträgen der letzteren ein Geldgeſchäft in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts vornehmen.) Mit dieſer Vorausſetzung für die Berechnung der feſtzuſtellenden Beſtandswerte begeben wir uns in das Bereich der Bodenrenten-Theorie. Sobald man von der Grund— annahme ausgeht, daß der erntekoſtenfreie Bruttoerlös (d. h. ohne Abzug der von den Waldbeſitzern alsbald nach der Abholzung zu verausgabenden Kulturkoſten) mit Zinſen und Zinſeszinſen x Jahre lang anwächſt, jo führt die Diskontierung dieſes Zinſenertrages auf das Jahr u—x zu dem Beſtandskoſtenwert der Bodenrenten— Theorie. Wir werden jedoch unten (S. 125) darlegen, daß es richtiger ſein wird, nicht den Bruttoertrag, ſondern den Reinertrag nach u Jahren dieſer Ermittelung des Wertes der Nachzucht zu Grunde zu legen, ) Ohne das genannte Geldgeſchäft kann, wie im vierten Abſchnitt nachgewieſen wurde, der maximale Bodenwert-Gewinn und die hier ad 2 maßgebende Verzinſung desſelben nicht erreicht werden. Wagener, Die Waldrente. 8 hl — d. h. die alsbald nach der Beſtands-Verwertung zu verausgabenden Anbaukoſten vom Bruttoerlös abzuziehen. In dieſem Falle iſt der Wert 0 X der Nachzucht nach x Jahren — up ar wenn u Stabil op 1 bleibt und die oben genannten Bezeichnungen beibehalten werden. Wird ermittelt, daß die einträglichſte Abtriebszeit des nachzuziehenden Fichten— beſtandes mit dem 70. Jahre eintritt mit einem Abtriebsertrag und Nachwert der Vor— nutzungen von zuſammen 3180 Mark pro Hektar, und verbleibt nach Abzug von 60 Mark Anbaukoſten ein Reinerlös von 3120 Mark pro Hektar, ſo beträgt nach den (für den Rein— erlös abgeänderten) Bodenerwartungs- und Beſtandskoſtenwert-Formeln der Boden— 00 renten-Theorie bei 31/2 0% der 10jährige Nachwuchs . >“ 1035101 126,7 Mark 1.03501 pro Hektar. Werden die Zinſen und Zinſeszinſen zehn Jahre lang angeſammelt, ſo iſt eine im 80. Jahre eintretende Einnahme von 1281,2 Mark pro Hektar auf das zehnjährige Alter der Nachzucht zu diskontieren — 126,7 Mark, da dieſelbe alle 70 Jahre von dieſem Zeitpunkt an wiederkehrt und ſelbſtverſtändlich mit identiſchen Faktoren zu diskontieren iſt. Für den Reinerlös berechnen ſich nach dieſer berichtigten Beſtandskoſten-Formel und für die Angaben in den Wertertragstafeln dieſer Schrift, ferner für 3½ % folgende Werte der Nachzucht (für die 40 jährige Nachzucht ohne die Durchforſtungs-Erträge im 40. Jahre) ohne Anderung der ſonſtigen ad 1 genannten Rentabilitäts-Faktoren: Fichten [Kiefern [Buchen | Mk. pro ha Mk. pro ha Mk. pro ha 1Ojahrige Neahauht.r Kan SE f ee 20 jährige . e 206 30 jährige 4 r 40 jährige ie e | 615 Die Unterſchiede im Wert der Nachzucht gegenüber der Berechnung ad 1(&. 111) find, wie man ſieht, kaum beachtenswert. Da im übrigen die Verzinſungs-Verpflichtungen und Produktions⸗Leiſtungen in Tabelle III unverändert bleiben, jo wird eine Umrechnung dieſer Tabelle an dieſer Stelle nicht erforderlich werden. Auch die Einzeljahre der ein— träglichſten Abtriebszeit werden nicht beachtenswert abgeändert werden. Jedoch wird zu prüfen ſein, ob der Unterſchied zwiſchen der Verzinſung des normalen Vornutzungs- und Abtriebs-Ertrages und der Bereicherung der Beſtandswerte im nächſten Jahrhundert, der für die Verſchiedenheit der Nachbauwerte bei den beiden Berechnungsarten maß— gebend iſt, im Vorwert beträchtlich werden kann. V. Vergleichung der Ergebniſſe verſchiedener Ermittelungs⸗ Arten der einträglichſten Abtriebs-Zeiten. Nach dem dermaligen Stande der Diskuſſion über die Waldrentenfrage hat die Ermittelung der einträglichſten Abtriebszeit in den konkreten Waldbezirken in erſter Linie zu unterſuchen, ob die Feſtſtellung des Einzeljahres der letzteren mittels der Vergleichung der jährlichen Wertproduktion mit der jährlichen Ver— zinſung des erntekoſtenfreien Beſtandserlöſes ſtattfinden kann oder ob hierzu die — — Zinſeszinsrechnung beizuziehen iſt, welche bisher als allein zuläſſig von der Boden— renten⸗Theorie erachtet wurde. Weitaus wichtiger iſt aber die Bemeſſung, ob überhaupt die Feſtſtellung dieſes Einzeljahres für den oft genannten Wendepunkt im Beſtandswachstum ausſchlaggebende Bedeutung für die Wahl der Abtriebszeit haben kann und ausreichend für die Information der Waldbeſitzer werden wird. Man kann vermuten, daß die Hochwaldbeſtände vor dem SOjährigen Alter (die Buchenbeſtände vielleicht nur bis zum ſiebzigjährigen Alter) mehrere Jahrzehnte lang mit ihrer Wertproduktion zwar nicht voll und ganz eine der Sicherheit der Kapitalanlage angemeſſene Verzinſung liefern, aber auch nur mit geringfügigen Beträgen zurückbleiben, welche gegenüber der erleichterten Verwertbarkeit der Beſtände im höheren Alter und der Wandelbarkeit der Waldpreiſe und ſonſtigen Rentabilitäts⸗Faktoren für die Praxis der Holzzucht nicht in die Wagſchale fallen. Wir können zwar nicht vorausſagen, ob die Holzpreiſe in der Zukunft bei der zunehmenden Holzeinfuhr, dem geſteigerten Eiſenverbrauch ꝛc. fallen oder ſteigen und ob die derzeitige Kapital⸗Verzinſung eine aufſteigende oder abſteigende Bewegung ein: ſchlagen wird. Aber wir haben daran feſtzuhalten, daß im Gebiete des Waldbetriebs lediglich beträchtliche Gweinn- und Verluſtbeträge beweisfähig werden können. Für die örtlichen Vorrats⸗, Wachstums- und Preisverhältniſſe wird deshalb zu ermitteln ſein, mit welcher Wachstumsperiode die eintretenden Verzinſungs— verluſte beträchtlich werden. Vor allem wird jedoch zu bemeſſen ſein, ob die verſchiedenen Ermittelungsarten des Wertes der Nachzucht, die wir kennen gelernt haben, und die Berechnungsarten der Verzinſung — nach der Summe der Jahresverzinſung in den fraglichen Wachstumsperioden oder mit Anſammlung der Zinſen und Zinſeszinſen — erheblich oder unerheblich auf die Ergebniſſe der Rentabilitätsvergleichung einwirken können. Iſt der Waldbeſitzer geneigt, auch mit einer geringeren Verzinſung als die bisher unterſtellten 3½ v. H. vorlieb zu nehmen, ſo wird ſelbſtverſtändlich die Rentabilitätsvergleichung auch für 3, 2½. 2% vorzunehmen ſein. Man kann nicht leugnen, daß insbeſondere über die Ermittelung des Nach— zuchtswertes Zweifel entſtehen können. Die Bemeſſung der Erträge, Preiſe, Ver— zinſungsſätze für die zweite Hälfte des zwanzigſten Jahrhunderts iſt mit mathe— matiſcher Genauigkeit nicht zu ermöglichen. Da aber in der Regel nur zehnjährige Wachstumsperioden für die Entſcheidung in Betracht kommen, ſo iſt nach den in obigen Beiſpielen betrachteten Wachstumsgang für die mittleren Bonitätsklaſſen zu vermuten, daß die Unterſchiede nicht ſchwerwiegend in die Wagſchale fallen werden. Das Gleiche gilt für die Unterſchiede in den Gewinn- und Verluſtbeträgen, welche ſich für die Zinſeszinsrechnung gegenüber der einfachen Zinsrechnung ergeben, ſobald man nur je zehnjährige und nicht 60- und 70 jährige Wachstums- zeiten, wie bei der Berechnung der Bodenerwartungswerte, vergleicht. Nach der bisher für die dritte Bodenklaſſe, die Ertragsangaben in den Wert— ertragstafeln dieſer Schrift, die Verzinſung von 3½ %, die normale Wachstumszeit von 70 Jahren und eine Kulturkoſtenausgabe von 60 Mark bezw. 30 Mark pro Hektar vorgenommene Rentabilitätsvergleichung ergeben ſich zunächſt hinſichtlich des sähe Einzeljahres der Verjüngung die folgenden Unter— lede: 8* — — Berechnungsarten Kiefernbeſtände Rotbuchen— e Fichtenbeſtände Jahre Jahre Jahre a) Wenn die Waldbeſitzer mit einfacher Jahresverzinſung des erntekoſtenfreien Bruttoerlöſes rechnen und die Waldbeſtände abholzen wollen, ſobald dieſe Jahresverzinſung durch die mittlere Wertproduktion unter 3½ % ſinktt . 74 67 62 bp) Wenn die Waldbeſitzer mit einfacher Jahresverzinſung | rechnen wollen, aber erwägen, daß nur die nach Abzug der Gewinnungs- und Kulturkoſten verbleibende Kapital— anlage verzinslich werden kann, dagegen andererſeits Erſatz— leiſtung für den Wert der Nachzucht beanſprucht werden kann und die Nutzleiſtungen der letzteren nach den durchſchnittlich jährlichen Beträgen wie ad III veranſchlagen wollen . . 67 66 58 e) Wenn die Waldbeſitzer mit Zinſen und Zinſeszinſen rechnen | und den Wert der Nachzucht nach dem Jetztwert der Eigen— tumszunahme, herbeigeführt durch die ſofortige Ver— jüngung, anſtatt der Verjüngung nach 10 Jahren, bemeſſen wollen, Wie d , 8 70 70 60 d) Wenn die Waldbeſitzer mit Zinſeszinſen rechnen, aber den | Wert der Nachzucht unberückſichtigt laſſen, vielmehr ledig- lich die Kulturkoſten vom Bruttoertrag abziehen wollen . | 74 | 70 61 *. Ferner entſtehen in den entſcheidenden Jahrzehnten durch die nachſtehende Wert— produktion, Gewinn- und Verluſtbeträge pro Hektar gegenüber der (ſicherlich aus— reichenden) Verzinſungsforderung von 3¼ 0% und der genannten Kulturkoſten: Fichten⸗ Kiefern | Buchen Beſtände | Bejtände Beſtände Mk. m ME. Vom 61. bis 70. Jahre. Berimrnnuktion pro ‘Hektar. rer 1004 531 427 Gewinn und Verluſt, nach Berechnung al . . . | + 214 + 96 — 29 „ „ v 5 25 „ eh — 108 — 38 — 110 . 7. 7. 7. ” „ d * - - —.— 245 I = 110 | — 36 Vom 71. bis 80. Jahre. ion pro Hekta grau Sin 508 420 Gewinn und Verluſt, nach Berechnung aol bd... — 85 — 86 — 153 25 2 . 75 2 „ — 242 — 171 — 255 7. 7. 7. ” mv ” d . . . I} a] 105 — 99 — 187 Vom 81. bis 90. Jahre. | | Wertproduktion pro Hektar .. 0 522 347 Gewinn und Verluſt, nach Baer 3 b... | —330 | —220 | — 343 ” ” 7. ” 7. ” CH - - | — 592 — 331 — 456 7 75 = 5 „ — 455 — 259 — 382 — all Sonach würde die oben ad III angegebene Information (Seite 106) im weſentlichen zutreffend bleiben. Wegen allſeitiger Information der Waldbejiger wird dieſe Rentabilitäts— Vergleichung nach Maßgabe der örtlichen Rentabilitäts-Faktoren für Zinsſätze von 3 %, auch 2½ 9% und für die wahrſcheinlichen Anderungen der Preisabſtufung durchzuführen ſein, wenn auch die Frage, ob eine allgemeine Preisbewegung in aufſteigender oder abſteigender Richtung zu erwarten iſt, mit Sicherheit nicht beurteilt werden kann. VI. Die Ermittelung der Herſtellungskoſten und der Verluſt⸗ Beträge pro Feſtmeter des erweiterten Starkholz-Aungebots. Die Information der Waldbeſitzer wird verſchärft werden können, wenn unterſucht wird, welche Herſtellungskoſten für das erweiterte Starkholz-Angebot, welches durch die Verlängerung der Wachstumszeit erreicht wird, aufzuwenden ſind, und zwar bei den Verzinſungsforderungen, welche der Sicherheit der Kapital— anlage entſprechen, und welche Verluſte in den Wachstums-Perioden entſtehen, welche nach der Rentabilitäts-Vergleichung eine unzureichende Wertproduktion haben. Dieſe leicht auszuführende Ermittelung wird am zweckmäßigſten für den Produktionsgang der dritten Standortsklaſſe, der in den Ertragstafeln dieſer Schrift verzeichnet iſt, eine Kulturkoſten-Ausgabe von 60 Mark bezw. 30 Mark in Buchenbeſtänden und einen Zinsfuß von 3½ % erläutert werden. Ein beachtenswerter Rentenausfall beginnt in den Nadelholzbeſtänden mit der 80- bis 90 jährigen Wachstumszeit, in den Buchenbeſtänden mit der 70- bis 80 jährigen Wachstumszeit. Kann der Waldbeſitzer für den Reinerlös nach Verausgabung der Kulturkoſten 3½ % Zinſen im nächſten Jahrzehnt für die jetzt 80 jährigen bezw. 70 jährigen Beſtände vereinnahmen und wird der herſtellbare Wert der Nachzucht nach Tabelle II eingeſetzt, ſo ergiebt die Rentabilitäts-Vergleichung folgendes pro Hektar: In den Wachstumsperioden vom 80. bis 90., bezw. 70. bis 80. Jahre wird in den Nadelholzbeſtänden die Starkholz-Abgabe (über 1,0 fm pro Stück) weniger geſteigert als die Starkholz- und Mittelholz-Geſamt-Abgabe (über 0,5 fm pro Stück). Das Umgekehrte gilt für die Scheitholz-Abgabe gegenüber der geſamten Derbholz-Abgabe in Buchenbeſtänden. | Fichten | Kiefern Rotbuchen Die Mehrabgabe an Mittel- und Starkholz (bezw. | Scheitholz) beträgt nach Ablauf des . | Jahrzehnts 80/90, bezw. 70/80. . . 76 fm 49 fm 52 fm Der Verluſt beträgt nach Tabelle U. -. . . . . 380 Mk. 220 ME. | 153 ME. Folglich pro Feſtmeter des Mehrangebots . ER 0, 4,5 „ 2 Bei einem Erlös pro Feſtmeter von . A 11,4 594 9028 (Für Stämme über (Für 0,5 fm pro Stück) Scheitholz) Ne Da eine Steigerung der Preiſe pro Feſtmeter der über 0,5 fm meſſenden Stämme auf 18,4 Mk. für Fichten, 15,9 Mk. für Kiefern und 11,9 Mk. für Buchen-Scheitholz in den nächſten zehn Jahren nicht zu erwarten iſt (= 380%, 40 und 32 % ), ſo wird die Feſtſtellung der Abtriebszeit auf 80 Jahre bezw. 70 Jahre zu befürworten ſein. VII. Die Autzleiſtungen des geſamten Waldvermögens. Wenn die Waldbefiger lediglich informiert werden wollen über die Abtriebs— zeiten, welche für die ſämtlichen Waldparzellen eine der Sicherheit der Kapital— anlage entſprechende Rente gewährleiſten, ſo genügt die oben erörterte Nach— weiſung der Gewinn- und Verluſtbeträge für die älteren Beſtände, welche bereits beuutzungsfähig geworden find oder bald verwertbar werden. Wenn aber die Waldbeſitzer auch zu erfahren wünſchen, wie die ſämtlichen, der Holz— zucht gewidmeten Eigentumsbeſtandteile, die Beſtands- und Boden— werte, die Kulturkoſten und jährlichen Betriebskoſten, rentieren, ob die waldbaulichen Kapitalanlagen zu vermehren oder zu beſchränken ſind, ſo wird man zunächſt zu ermitteln haben, welche realiſierbaren Kapitalbeträge das vorhandene Waldeigentum umfaßt. Wir haben ſchon im Eingang dieſes Abſchnittes betont, daß die ſorgfältige Aufnahme der vorhandenen Wertvorräte und der bisherigen und erreichbaren Produktion von Gebrauchswerten unerläßliche Vorbedingung für die Regelung der einträglichſten Bewirtſchaftung der Waldungen iſt. In den Hochwald— beſtänden, welche in das Baumholzalter eingetreten ſind, wird die Meſſung aller Stämme in Bruſthöhe und in den durchforſteten Stangenhölzern die Meſſung der Durchmeſſer auf zahlreichen Probeflächen vorzunehmen ſein. Da in erſter Linie die Ermittelung der Wertvorräte und der Wertproduktion Zweck dieſer Beſtandsaufnahme iſt, ſo wird die Auszeichnung, Fällung und Aufarbeitung von Probeholz mit reichlichem Prozentſatz für dieſe Ermittelung zu befürworten ſein. Das Verfahren und die Aufſtellung von örtlichen Wertertragstafeln iſt oben ad I charakteriſiert worden. Wenn das erforderliche Grundlagenmaterial beſchafft worden iſt und entweder ſelbſtändige örtliche Wertertragstafeln aufgeſtellt worden ſind oder die im Anhang dieſer Schrift befindlichen Wertertragstafeln nach den örtlichen Preisverhält— niſſen u. ſ. w. umgerechnet worden find, fo kann man die weitere Frage mit ausreichender Zuverläſſigkeit beantworten, ob die realiſierbaren Waldwerte durch die einträglichſten Wirtſchaftsverfahren eine Verwertung finden, welche der Sicher— heit und Annehmlichkeit der Kapitalanlage entſpricht, oder ob es privatwirtſchaft— lich gewinnbringender iſt, die Waldwirtſchaft einzuſtellen und das realiſierbare Waldkapital, die Vorratserlöſe und den kahlen Waldboden, in anderen Wirtſchafts— zweigen der Waldbeſitzer mit einem nachhaltig höheren Reutenertrag zu verwerten. Selbſt in kleinen Waldbeſitzungen umfaſſen die Holzvorräte beträchtliche Kapital— beträge, und die Grundbeſitzer werden möglichſt genauen Aufſchluß über die bisherigen und die nachhaltig erreichbaren Renten derſelben wünſchen. Gass —_|Bunundadnog I Cs | qußiugn % Fre | | | oa stunaalmmlmE sog “uonynaordagang 099 81 | | vun Sack EL Ol. r EIL TL h eng UN! sig uamngaachnogd | a uabıagufor une sig suaqzalmualıne | OFT IK | 169 095 LER fehl eee webos one ao WERGEOR m nobungnuaa mut ago 02 um AS chend gun eee pin joa ol Ja ore les | 1861 000 981 | 006 19BVAPG FIUMTaR mut | 8 WBLGHLGT egen SAG AI 8 WBLGHLOC um Faatgog gun zona | 00T OEL | 086 | ey r llvJgSJR0quvIDQ | | | | aaıpaq aqauvagua pn oda los 'r Zu Oc E | 2e+ Fozı ırı | zes | 19998 WENRGDLOS un? sig uonzngoachaog ahh WBLGDlOS un? sıg siungarolaumlıne 009 281098 000 828 | 060z | eee enge PNEnFgD ang wßngvlog un wBungmmor u ago 08 1m HN ng gun IOAIKOR MU WMOR uo ho | 080 188 8802 088 98T | S9TT nobvgjog FWAIQOER I 19998 engl UN INA SNAKE 297798 MBRGULO9 uin ZOUMAOKR gun WAR |08F 961 | Szal | u 09T AllVJJSIRoqUVIQ | | | ‚ aaypıaa aquvylaguasdaıy AB1140[09 € OE6OL-+ | LLL is WOÖRGHLog une sig vongngoadmasg | ag wBlRgulog me sig Seeed | 008 091 OFEI 00 09 0.7 | E68 | noeme MÖNgAUlCT PEN? 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Vor Aufſtellung derſelben (ſiehe Tabelle IV, S. 119) ſind jedoch einige Vorfragen zu erörtern. Soll entſchieden werden, ob das realiſierbare Waldkapital, wenn dasſelbe im Walde verbleibt, einträglicher werden wird gegenüber der Übertragung in andere Wirtſchaftszweige, ſo wird zunächſt zu fragen ſein, ob die derzeitigen Nutznießer ge— ſonnen ſind, auf die Jahreszinſen der im Walde ausſcheidenden Erlöſe zu verzichten und dieſelben mittels Kapitalzuſchlag den Wirtſchaftsnachfolgern zuzubringen oder ob die Zinſen der Erlöſe (bei Wiederanlage im landwirtſch aftlichen Grundbeſitz, in Bodenkreditpfandbriefen zc.) nicht admaſſiert, ſondern jährlich verbraucht werden. In beiden Fällen wird zunächſt zu erproben ſein, ob eine Verzinſung der Beſtandsverkaufswerte und der außerforſtlichen Bodenwerte mit z. 3. 3% durch die jährliche Wertproduktion erreichbar iſt. Sollten ſich Waldbeſitzer finden, welche auf die nachhaltig erreichbare Erhöhung ihrer Jahresbezüge zu Gunſten der Wirtſchaftsnachfolger verzichten und die Anhäufung von Zinſen und Zinſeszinſen zu Gunſten der letzteren rechts— verbindlich ſicherſtellen wollen, ſo iſt die für die Summe der Jahreszinſen berechnete Zinſenbelaſtung in der aufzuſtellenden Bilanz (ſiehe Tabelle IV) leicht mittels der Zinſeszins-Faktoren umzurechnen. Der Bilanzentwurf in Tabelle IV ift auf die Ertragstafeln im Anhang dieſer Schrift für die dritte Bodenklaſſe geſtützt worden, indem die 50 und mehrjährigen Beſtände, deren Größe in der genannten Tabelle IV angegeben worden iſt, innerhalb der oben (Seite 107) beiſpielsweiſe angeführten 800 ha großen Fichten-, Kiefern- und Buchenwaldung mit 80 jähriger Abtriebszeit in den Nadelholzbeſtänden und 70 jähriger Abtriebszeit in den Laubholzbeſtänden probe— weiſe hinſichtlich ihrer Verzinſungsverpflichtungen für eine Verzinſung forderung von 3½ % den Wachstumsleiſtungen im ausſetzendem Betriebe gegenüber— geſtellt worden find. In dieſe Bilanz wurden 180 ha 20 jährige und 5 jährige Fichten nicht aufgenommen, weil die Ermittelung der Beſtandswerte nach den obigen Er— örterungen nicht frei bleiben kann von hypothetiſchen Unterſtellungen und der rechnungs— mäßige Gewinn beanſtandet werden kann, weil derſelbe z. Z. nicht realiſierbar iſt. Zur Erläuterung der Anſätze in der Tabelle IV wird folgendes bemerkt: a) Da die Fortſetzung des Waldbaus der Einſtellung desſelben gegenüber zu ſtellen war, ſo konnte in das „Soll“ nicht der in den Tabellen II und III belaſtete Wert der Nachzucht, welcher der waldbaulichen Bodenrente entſpricht, in Betracht kommen, viel— mehr war die außerforſtliche Bodenrente, die hier (außergewöhnlich hoch) mit 5 Mk. pro Hektar und Jahr eingeſchätzt worden iſt, in das „Soll“ als Verzinſungsverpflichtung der Holzzucht aufzunehmen. In das „Haben“, unter die Wachstumsleiſtungen der Beſtände, gehört dagegen der Bodenwert, welcher durch die waldbauliche Nachzucht ver— zinſt wird. Dieſer Bodenwert beträgt für Fichten-, Kiefern- und Buchenanbau bei Zinſes— zinſen mit 3½ 0% 309 Mk., 165 Mk. und 208 Mk. pro Hektar. Zur Verhütung von Beanſtandungen wegen der nicht völlig ſicheren Faktoren iſt jedoch angenommen — 121 — worden, daß die waldbauliche Verwertung nur dieſelbe Bodenrente von 5 Mk. pro Hektar und Jahr nach der Verjüngung der Beſtände erreicht, wie die außerforſtliche Bodenbenutzung und das Bodenkapital mit 143 Mk. pro Hektar ſtändig in das Haben eingeſetzt. b) Die Kulturkoſten mit 60 Mk. pro Hektar in Nadelholzbeſtänden und mit 30 Mk. in Buchenwaldungen waren ebenſo, wie die Verwaltungs- und ſonſtigen Betriebsausgaben mit 9 Mk. pro Hektar nur im „Haben“ zu belaſten und demgemäß abzuziehen, nicht im „Soll“, weil dieſelben bei Einſtellung der Waldwirtſchaft in Weg— fall kommen würden. Können die Kulturkoſten und die hier reichlich angenommenen Betriebskoſten verringert werden, ſo erhöht ſich ſelbſtverſtändlich der Zinſenüberſchuß. c) Wenn auch etwas kürzere Wachstumszeiten, als S0 jährige Wachstumszeiten in Nadelholzbeſtänden und 70 jährige Wachstumszeiten in Buchenbeſtänden finanziell, nach genauer Rentabilitätsvergleichung geboten ſein würden, ſo iſt doch der entſtehende Zinſenverluſt, wie ſchon in den Tabellen II und III gezeigt wurde, ſo unbeträchtlich, daß dieſe Abtriebszeiten um ſo mehr bevorzugt zu werden verdienen, als ſelbſt für die Verzinſungsforderung von 3½0% ein Zinſenüberſchuß von 12660 Mk. nach— weisbar iſt. VIII. Die Ermittelung der einträglichſten Abtriebszeit mittels der Weiſer-Prozentformel. Das Weſen der Bodenreinertragswirtſchaft haben wir im vierten Abſchnitt zu charakteriſieren verſucht. Wir waren genötigt, die Ermittelung des „Unter— nehmergewinnes“ und die hierfür grundlegende Vergleichung der Bodenerwartungs— werte als entbehrlich nachzuweiſen. Angeſichts der Wertſchätzung, welche namentlich die jüngeren Forſtwirte der Bodenrentenlehre entgegenbringen, werden wir die Gründe nochmals kurz zuſammenfaſſen, welche die Erörterung der letzteren in zweiter Linie in der vorliegenden Schrift veranlaßt haben. Die Bodenrentenlehre iſt auf die Ermittelung derjenigen Bewirtſchaftungsart geſtützt worden, welche für eine vereinzelte und dabei holzleere Waldparzelle am einträglichſten werden wird. Zur Begründung dieſer Lehre hat man unterſucht, ob die in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts lebenden Nutznießer einen größeren Gewinn erzielen werden, wenn dieſelben die 60- bis 70 jährigen Hochwaldbeſtände verwerten und den Erlös mit Zinſen und Zinſeszinſen einige Jahrzehnte lang anſammeln, anſtatt die Wachtstumsdauer dieſer Hochwaldbeſtände ebenſo lange zu verlängern. Wird durch die Kapitalanlage des Erlöſes ein Zinſengewinn gegenüber der Wertproduktion im Walde gewinnes gelangt durch die Unterſchiede im „Bodenerwartungswerte“ zum Ausdruck und iſt „Unternehmergewinn“ genannt worden. Eine andere Quelle des Unternehmer— gewinns kann, wie wir nachgewieſen haben, nirgends gefunden werden. Geſtützt auf die Grundanſchauung, daß der aufwachſende Beſtand für den höchſt erreichbaren Bodenerwartungswert, welcher den genannten Zinſengewinn umfaßt, die Zinſen und Zinſeszinſen zurückzuerſtatten und die ſonſtigen Produktionskoſten mit Zinſen und Zinſeszinſen zu erſetzen habe, hat man weiter unterſtellt, daß die Zinſen und Zinſeszinſen des maximalen Bodenwertes und der ſonſtigen Kapitalaufwendungen (Kulturkoſten, jährliche Ausgaben für Forſtverwaltung, Forſtſchutz, Steuern ꝛc.) den Beſtandswert bilden. Sinkt in der Zukunft der Beſtands-Verkaufswert andauernd unter dieſen Koſtenwert des Beſtandes, ſo iſt derſelbe „finanziell hiebsreif“. Man kann ſonach ganz genau die Abtriebszeit berechnen, welche unſere Nach— kommen in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts bevorzugen werden, wenn die derzeitigen Holzpreiſe und Verzinſungs-Verhältniſſe unabänderlich beſtehen bleiben. ug Die Anwendung der Zinſeszinsrechnung ijt jedoch, wie wir ausgeführt haben, nicht nur entbehrlich, ſondern auch bedenklich, und zwar aus folgenden Gründen: a) Für alle praktiſchen Zwecke giebt die Vergleichung der jährlichen Wert— produktion mit den jährlichen Verzinſungsverpflichtungen, welche der erſteren auf— zuerlegen ſind, hinreichende Anhaltspunkte für die Bemeſſung der einträglichſten Abtriebszeit, indem die Abkürzung der letzteren, welche die Anwendung der Zinſes— zinsrechnung bewirkt, nur wenige Jahre umfaſſen kann. Wenn die Berechnung des Unternehmergewinns lediglich den Zweck verfolgt, den Zeitpunkt der finanziellen Abtriebsreife der Beſtände zu beſtimmen, ſo wird dieſelbe entbehrlich werden. b) Wenn dieſe Berechnung den Zweck verfolgt, die erreichbaren Gewinnbe— träge zu ermitteln, ſo wird dieſelbe für alle Beſtände, welche die ſogenannte finanzielle Abtriebsreife — in der Regel das 60. bis 70. Jahr — überſchritten haben oder infolge wirtſchaftlicher Notwendigkeit überſchreiten werden, zu unzu— treffenden Gewinnziffern führen. Infolge der Diskontierung des ermittelten Zinſengewinnes auf die Be— gründungszeit der Beſtände, indem man beſtrebt iſt, den waldbaulichen Wert des kahlen Waldbodens zu bemeſſen, wird unnötigerweiſe die für den Boden und den derzeitigen Holzbeſtand nachhaltig erreichbare Rentenerhöhung zu ſcheinbar finan— zieller Bedeutungsloſigkeit herabgebracht. Wenn man den Geſamtbetrag des er— zielbaren Gewinnes nach ſeiner Rückwirkung auf den Bodenkapitalwert und die Bodenrente ausdrücken wollte, ſo waren weſentlich veränderte Formeln anzuwenden. Die Unterſchiede ſind beachtenswert. Für eine 600 ha große Fichtenwaldung (ef. S. 59) würde nach der Bodenrententheorie ein Gewinn von 395586 Mark zu erzielen fein, während derſelbe thatſächlich durch Einführung der 60 jährigen Abtriebszeit an Stelle der bisher eingehaltenen 100 jährigen Abtriebszeit 1438 710 Mark beträgt. Andererſeits würde nach der Zinſeszinsrechnung ein Verluſt von 2666885 Mark zu beziffern ſein, wenn man annimmt, daß der für die Begründungszeit der Beſtände bemeſſene Bodenwertverluſt bis zum jetzigen Alter der Beſtände mit Zinſen und Zinſeszinſen fort— gewachſen iſt — einer Anhäufung von Ziffern, welcher praktiſche Bedeutung für den kleinen Waldbeſitz von 600 ha ſelten beigelegt werden wird. c) Es kann nicht gewährleiſtet werden, daß die in der zweiten Hälſte des kommenden Jahrhunderts bezugsberechtigten Nutznießer auf die Zinſen der Erlöſe für die Abtriebsbeſtände kürzere oder längere Zeiträume verzichten und dieſelben regelmäßig am Jahresſchluß dem Kapital hinzufügen. Es iſt vielmehr wahr— ſcheinlich, daß die Zinſen von dieſen Nutznießern jährlich verbraucht werden und Zinſeszinſen nicht entſtehen. d) Wenn die Kultur- und Betriebskoſten den Ausgaben der Staatsforſtver— verwaltung nahe kommen und die Erträge nicht höher ſind als die durchſchnitt— lichen Erträge der Staatswaldungen, ſo ergiebt die Zinſeszinsrechnung für die Zinsſätze, welche der ſicheren Kapitalanlage derzeitig entſprechen, negative Boden— erwartungswerte. Die Bodenrententheorie kann keinen Grundbau finden — keinen zinsfähigen Bodenwert. e) Findet dagegen die Bodenrententheorie für die beſſeren Bodenarten poſitive Bodenwerte, jo belaſtet dieſelbe den Waldbau mit Kapitalwerten, welche die Grundbeſitzer niemals verzinſt erhalten, wenn der Waldbau ausgeſchloſſen bleibt. „ 1 4) Durch die Anwendung der Zinſeszinsrechnung zur Feſtſtellung der wald— baulichen Erntezeiten würde die ausgiebige Nutzholzgewinnung in den deutſchen Waldungen, die eine Grundbedingung für das fernere Daſein der Forſtwirtſchaft iſt, a priori vereitelt werden. Die deutſchen Waldungen würden der Wertloſigkeit nahe gerückt werden, weil wir im Kronenſchluß der älteren Hochwaldbeſtände keine Treibhausvegetation haben, welche den anſchwellenden Rentenendwertfaktoren zu folgen vermag. Alsbald nach der Begründung der Bodenrentenlehre iſt jedoch die Vergleichung der laufend jährlichen Wertproduktion mit der laufend jährlichen Verzinſung des Vorratsverkaufswertes und des Produktionsaufwandes für die derzeitig vorfindlichen Beſtände mittels der ſogenannten Weiſer⸗Prozentformel erörtert worden, und dieſe Methode zur Be— meſſung der einträglichſten Abtriebszeiten iſt im vierten Abſchnitt nur flüchtig er— wähnt worden, weil ſich dieſelben im weſentlichen Teile auf die Zinſeszinsrechnung ſtützt, die wir nur für Ausnahmefälle befürwortet haben. Es wurde lediglich gejagt, daß die Angabe der Weiſerprozente für die) allſeitige Information der Waldbeſitzer unzureichend und durch die Berechnung der thatſächlichen Gewinn— und Verluſtbeträge, welche mit der Verlängerung der Wachstumszeit verbunden ſind, zu ergänzen iſt. Wenn in den aufwachſenden, „normal geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden die jährliche Wertproduktion kleiner wird als die Verzinſung des maximalen Boden— erwartungswertes und des Beſtandskoſtenwertes (oder des identiſchen Beſtandser— wartungswertes), bemeſſen nach dem Zinsſatz, mit welchem der letzere berechnet worden iſt, ſo werden dieſe Hochwaldbeſtände nach den Lehren der Bodenrenten— theorie „finanziell hiebsreif“. Für das vorhergehende Jahr berechnet ſich offenbar der höchſte Bodenerwartungswert maßgeblich des genannten Prozentſatzes. In normal geſchloſſenen Beſtänden, welche das kritiſche Jahr in ihrem Wachstums- gange noch nicht erreicht haben, wird ſonach die einträglichſte Abtriebszeit mit dem Jahre zuſammenfallen, für welches der Bodenerwartungswert gipfelt. Werden die Beſtandskoſtenwerte“) nach den Zinſen und Zinſeszinſen des maximalen Bodenerwartungswertes und des ſonſtigen Betriebsfonds (Kultur- und Betriebs— koſten) bemeſſen, ſo ſtimmen dieſelben mit den Abtriebserträgen und den vernach— werteten Vorerträgen überein. Die Berechnung der Beſtandserwartungswerte führt, wie geſagt, zu den gleichen Ziffern. Nun finden ſich aber auch Holzbeſtände, welche das betreffende Alter bereits überſchritten haben oder in ſonſtiger Weiſe den Vorausſetzungen der Bodenrententheorie nicht entſprechen, und der Wertvorrat derſelben iſt nicht übereinſtimmend mit den in der angegebenen Weiſe berechneten Beſtandskoſtenwerten. Nach den Lehren der Bodenreinertragstheorie*) ſoll man den Beſtandskoſten— wert dieſer „abnormen“ Beſtände ohne Abzug der bereits bezogenen Vorerträge *) Formel ſiehe im vierten Abſchnitt S. 45, Note. *) G. Heyer, „Handbuch der forſtlichen Statik.“ Leipzig 1871. S. 35. „5 berechnen und demſelben den Beſtandsverbrauchswert ſubſtituieren, obgleich die Zinſenberechnung nicht vollſtändig richtig wird. Die Ungenauigkeit in der Er— mittelung der Verzinſungsſätze könne nicht beträchtlich werden. Für einjährigen Zuwachs lautet dieſes Weiſerprozent W, wenn man von der Forderung ausgeht, daß der maximale Bodenerwartungswert und das Kapital der jährlichen Koſten neben dem derzeitigen Beſtands-Verkaufswert der ferneren Wert— produktion zu belaſten iſt, ferner den jetzigen Verkaufswert des Beſtandes Am und den nächſtjährigen Verkaufswert Am + 1, den maximalen Bodenerwartungswert Bu, das Kapital der jährlichen Koſten für Verwaltung, Forſtſchutz ꝛc. V nennt*) W (Am = 1 — Am) 100 Am E Bu V Für mehrjährige Zuwachsperioden — x, für die gleiche Vorausſetzung hinſichtlich der Zinſen-Belaſtung und für die weitere Vorausſetzung, daß die vom Jahre m bis zum Jahre me eingehenden Vorerträge mit Zinſen und Zinſeszinſen dem Beſtands— verkaufswerte Am K eingerechnet werden, lautet die Weiſerprozentformel von Judeich !) w = 100 ( Vn = a Dei ı) Am Bu- V x (Am Y Bu- Am + Bu V Dagegen geht Kraft***) von der Vorausſetzung aus, daß der maximale Boden— wert und das Kapital der jährlichen Koſten mit dem vom Waldbeſitzer geforderten Zinsfuß zu verzinſen und hierauf zu ermitteln ſei, wie der Beſtands-Verkaufswert verzinſt wird. Die Kraft'ſche Formel lautet, wenn man den Wertzuwachs Am +x—Am in Prozenten von Am ausdrückt und Z nennt mn 3 SL B+V X F (10 pP 1 Die Ermittelung des einträglichſten Abtriebsjahres mittels dieſer Formeln iſt jedoch nicht völlig einwandsfrei. a) Ergeben dieſelben eine Abkürzung der bisher eingehaltenen Abtriebszeit, ſo kann man einwenden, daß die Weiſer-Prozentformel den maximalen Boden— wert als Verzinſungsobjekt belaſtet, ſomit den Jetztwert des Zinſengewinnes durch das vielgenannte Geldgeſchäft in der zweiten Hälfte des beginnenden Jahrhunderts als verzinſungsberechtigt unterſtellt. Selbſt für Waldbeſitzer, welche mit Zinſes— zinſen rechnen wollen, wird es fragwürdig bleiben, ob die Wirtſchaftsnachfolger das genannte Geldgeſchäft vornehmen. Für die Information dieſer Waldbeſitzer wird das oben ad IV. 1 (S. 110 ff.) erörterte Ermittelungsverfahren zu bevorzugen ſein, wenn auch der Unterſchied praktiſch unerheblich bleibt. Ferner kann man fragen, ob die Verzinſung des Kapitals der jährlichen Betriebskoſten V den fortwachſenden Beſtänden zu belaſten iſt, wenn die Steuern, Forſtſchutz- und Forſtverwaltungskoſten u. ſ. w. bei verſchiedenen Abtriebszeiten konſtant bleiben. Der Produktionsfonds, welcher bei der Zinſeszinsrechnung in den Nenner der Au + SDu—c 1,0 51 beſtimmt werden, wenn u nach Tabelle III feſtgeſtellt worden iſt (ſiehe unten). *) Guſtav Heyer, a. a. O. ) „Forſt⸗ Einrichtung“. 5. Auflage. 1893. S. 59 ff. ) Beiträge zur forſtlichen Statik und Waldwertrechnung. 1887. oder 10 W Weiſer-Prozentformel gehört, dürfte durch den Ausdruck: — 000 .. -r N. 9 „ b) Wenn die Abtriebszeit nicht für eine vereinzelte Waldparzelle, ſondern für verſchiedene verwertungsfähige Beſtände mit wechſelnder Beſtockung zu ermitteln iſt, ſo können die Abſtufungen der Weiſer— Prozente nicht maßgebend werden, weil dieſe Prozente nicht für gleiche, ſondern für verſchiedene große Nutzungswerte beziffert worden ſind. Wählen wir zur Veranſchaulichung der entſtehenden Verluſtbeträge, wenn die Waldbeſitzer lediglich dieſe Abſtufung der Weiſer-Prozente als maßgebend erachten, ein Beiſpiel. Fordert der Waldbeſitzer eine Verzinſung von 3½ 0% und ſoll ermittelt werden, ob ein 60 ha großer, 100 Jahre alter Buchenbeſtand dritter Standortsklaſſe mit einem Wertvorrat von 2000 Mark pro Hektar und einem Weiſerprozent von 1,2% früher zu verjüngen iſt als ein gleichfalls 60 ha großer und jetzt 100 Jahre alter Fichtenbeſtand dritter Standortsklaſſe mit einem Wertvorrat von 6000 Mark und einem Weiſerprozent von 2,0%, jo wird mancher Waldbeſitzer verſucht werden, den Buchenbeſtand zuerſt zu verwerten. Die Berechnung der jährlichen Gewinnbeträge ergiebt jedoch, wenn der Waldbeſitzer den Erlös pro Hektar des Buchenbeſtandes mit 3½ % anlegt, für den Buchenbeſtand | 2000%X.0,023 = 46 ME. pro Hektar. Desgleichen für die Erlöſe vom pers Hektar 6000 40,015 = 90 „ 5 ile Verluſt pro Hektar 44 Mk. pro Hektar. PF i Man kann allerdings einwenden, daß dieſe Berechnung vom Walbbeſitzer leicht vorgenommen werden kann. Aber die direkte Ermittelung der Gewinn— und Verluſt⸗Beträge durch die Waldertragsregelung wird zu bevorzugen ſein, damit die Waldbeſitzer die wahre finanzielle Bedeutung der Verluſte kennen lernen, die Verluſte für alle Beſtände überblicken und beurteilen können, wie lange dieſelben unbeträchtlich bleiben (ſiehe die Tabellen II und III, Seite 105 und 112). c) Die Bodenrententheorie ermittelt den Produktionsfonds im Nenner der Weiſer-Prozentformel nicht völlig korrekt. Neben den Zinſen des Beſtandsverkaufswertes iſt die Wertproduktion der fort— wachſenden Beſtände mit der Verzinſung des ſogenannten Produktions-Aufwands zu belaſten, d. h. des Jetztwertes der Reineinnahmen, welche durch die Bebauung des Bodens eingebracht werden können. Offenbar ſind für die jeweilige Abtriebs— zeit der Flächeneinheit die Reineinnahmen zu ermitteln und zu diskontieren, welche nach Abzug der Gewinnungskoſten und der Anbaukoſten der Fläche vom Bruttoerlös übrig bleiben, weil ein Rückerſatz für die Anbaukoſten während der zweiten und folgenden Abtriebszeit nicht mehr beſchafft werden kann, vielmehr ſtets Au+ SDu—c vereinnahmt wird. Nennt man den Produktionsfonds Bu + V den erntekoſtenfreien Abtriebsertrag zur ſtändigen finanziellen Abtriebszeit Au, die Summe der erntekoſtenfreien Vorerträge SDu, die Kulturkoſten e und den Zins— fuß p, ſo iſt Au-+ SDu—c r Es iſt völlig gleichbedeutend, in welcher Weiſe dieſer Produktionsfonds nach Bodenwert und Betriebskoſten-Kapital zerlegt wird, und ob man, wenn die Fläche Bu+V= — 21262 Anbaukoſten zur Zeit erfordert, dieſelben vom Produktionsfonds bejtreitet und demſelben in Abzug bringt oder nicht. Die Geſamtſumme des Produktionsfonds, welche aus den Reinerträgen der Beſtände herzuleiten iſt, hat nach der Zinſeszins⸗ rechnung nicht nur die Belaſtung im Nenner des Weiſerprozents, ſondern auch den Beſtandswert nach dem Aufwand an Produktionskoſten zu beziffern, und die Berechnung der Erwartungswerte muß zu gleichen Ergebniſſen führen. Die Bodenrententheorie hat jedoch bis jetzt dieſen Reinertrag überhaupt nicht beachtet und zudem den Produktionsfonds in verſchiedener Weiſe hergeleitet. Für die urſprüngliche Preßler'ſche Weiſer-Prozentformel iſt der Brutto-Ertrag Au+SDu-+ (c.1,0p") grundlegend für die Ermittelung des Nenners. Auch werden die Zinſen des gleichen Jetztwertes als Beſtandskoſtenwert und Beſtandserwartungs— wert verrechnet, obgleich die Einnahme e 0 pu weder während des erſten noch während des zweiten und folgenden Wachstumsganges eingebracht werden kann. Stets wird Au-+SDu—c übrig bleiben. Nach der Korrektur der Preßler'ſchen Weiſer⸗Prozentformel durch Arthur von Seckendorff und Guſtav Heyer iſt Au-+SDu— (e. Lopn) zu diskontieren wie bei der Berechnung von B. Die Seckendorff'ſche Beweisführung iſt aber auch für die Reineinnahme Au A SDu -e zutreffend.) Wenn man bei Prüfung der Beſtandserwartungswert-Formel beachtet, daß ein abgehauener oder zerſtörter Beſtand angebaut werden muß und Kultur— koſten erfordern wird und vom Bruttoertrage nicht nur die Zinſen und Zinſes— zinſen von B-+ V, ſondern auch von c und außerdem die im Jahre u zu veraus— gabenden Kulturkoſten in Abzug bringt, jo gelangt man zu den gleichen Ergebniſſen, wie bei der Diskontierung von Au SDu e. d) Wenn mehrere Parzellen den Waldbeſitz bilden und durch die Verjüngung einer einzelnen Parzelle eine Verringerung der jährlichen Forſtſchutz- und ſonſtigen Betriebskoſten nicht bewirkt werden kann, ſo kann der fortwachſende Beſtand nicht mit dem Bodenwert und außerdem mit dem Kapital der Betriebskoſten (V) belaſtet werden, weil die letzteren auch nach der Verjüngung zu beſtreiten ſein würden. Die Klarſtellung dieſer Verzinſungsverhältniſſe hat jedoch für die Wald— ertragsregelung geringere finanzielle Bedeutung wie für die Waldwertrechnung— und kann der forſtlichen Journal-Litteratur vorbehalten werden. Bis dahin wird die oben ad II und III erörterte Rentabilitäts— Vergleichung für die den Waldbeſitzern verſtändliche Ermittelung der nutzbringendſten Erntezeiten zu bevorzugen ſein. *) Supplemente zur, Allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung“, 6. Band, 3. Heft. Gu ſtav n . ö 0. 10 p 11 a Heyer hat, wie es jcheint, überjehen, daß zwar a Rp ler 10 p, aber ö e ep m eee ee x 10 S 38 = 0 p-1 ahrıg 650 | 31 90 | 324 23 Erſte Standortsklaſſe 90 374 100 394 | 20 |! 100 394 | 110 411 | | [| so | 304 | 90 | 320 | 16 Zweite A l 90 32,0 || 100 333 1,3 | 100 33,3 | 110 34, I | 90 | 246 I; 290: 260 Dritte 5 90 26,0 || 100 27,2 1,2 10 | 272 110 282 | 10 | 80 193 | 90 | 20,6 3 Vierte 5 x 90 20,6 100 7112 2105715209 | 100 | 215 (110 220 | 0 | | | Ar | 9 / | Fünfte 1 | 80 15,5 90 164 | 09 90 16,4 (100 170 05 — 153 — Anfang der je 10 jährig. Wachs- Nach 10 Jahren = 22, tumsperioden FE, Holzarten und Standortsklaſſen | Een 7 S Mittleres höhen⸗ | Mittleres höhen⸗ 8 Ur Altersjahr Durch- Altersjahr] Durch⸗ = | | mefjer || meſſer | em em em III. Kiefern auf den ſächſiſchen Probeflächen, wie ad J. g Erſte Standortsklaſſe .. 62 31,5 72 32,5 | 10 Zweite Re 9 74 3170 | 09 il 108 | 33 18 | 39 0,7 nn . 0 7 e . Ea 123 | 344 | 09 | 81 29,5 91 29,4 > & 83 31.15 |. 95 al 0,2 Vierte ze 5 5 m | 85 30,395 30,4 0,1 87 a 30,4 0,1 IV. Kiefern wie oben ad II, er⸗ | mittelt in der norddeutſchen Tiefebene. 79 9 | I | 80 350 90 36,6 | 1,6 Erſte Standortöklafie . | 90 | 36,6 | 100 38,0 1,4 100 | 380 || 110 392 || 12 80 SEI 90 32,7 1,6 Zweite 2 90 32,7 | 100 34,0 1,3 | 100 34,0 | 110 35,0 1,0 so | 261 | 90 27,8 1,7 Dritte 5 90 27,8 100 29,1 1 5 1 100 29, 110 | 300 | 09 8 223 | oo 23 | ı2 Vierte 5 90 235 | 100 24,5 1,0 | 100 | 245 | 110 25,3 | 0,8 Bu JJ Fünfte ” SEE EU 16,7 | 100 172 | 05 Geſtützt auf dieſe Ergebniſſe der vergleichenden Ermittelung wird man ſagen dürfen, daß nach den zur Zeit zuläſſigen Annahmen die Entſcheidung der Frage, ob die 100- bis 120jährigen Umtriebs— zeiten zukünftig fortzuſetzen oder die im Mittel 70- bis 90jährigen Umtriebszeiten mit maximaler Nutzholzproduktion einzuführen ſind, über eine nicht beträchtliche Verſtärkung der Baumkörper zu befinden hat. In den Nadelholzbeſtänden auf Mittelboden (Standorts— klaſſen II, III, IV) wird vorausſichtlich gefunden werden, daß die Verlängerung der Wachstumszeit vom 80. bis zum 110. Jahre eine mittlere Verſtärkung der Baumkörper in Bruſthöhe von 3 bis 5 cm bewirken wird. Wenn im kommenden — 154 — Jahrhundert die maximale Nutzholzproduktion das Wirtſchaftsziel bilden würde, ſo würde dieſe Verringerung des Durchmeſſers der Baumſchäfte die zukünftige Nutzholzverarbeitung ſicherlich keiner Kataſtrophe entgegenführen. 3. Unterſuchungen der ſächſiſchen und preußiſchen Verſuchsanſtalt über die Zunahme der Sägeſtämme und der Abtriebsſtämme nach Derbholzmaſſe. Wenn man die mittlere Zunahme der Derbholzmaſſe während je zehnjähriger Verlängerung der Abtriebszeit für die Sägeholzſtämme über 0,50 fm in Sachſen und für die 120 jährigen Abtriebsſtämme in den mitteldeutſchen Gebirgen, bezw. in der norddeutſchen Tiefebene ermittelt, ſo zeigen die bis jetzt vorliegenden, in Tabelle VII nachgewieſenen Ergebniſſe der bisherigen Unterſuchungen gleichfalls eine zögernde und nur wenig ergiebige Steigerung des Derbgehaltes der ſtärkeren Stämme. Im Hinblick auf die Ergebniſſe der bisherigen vergleichenden Unterſuchungen wird man immerhin die örtliche Ermittelung anregen dürfen, ob die Auflagerung 3 bis 5 cm meſſender Hohlfegel auf die während 70- bis 90 jähriger Wachstums- zeit ausgebildeten Baumkörper eine ausſchlaggebende Erweiterung der Gebrauchs— fähigkeit für die 110- bis 120 jährigen Abtriebsſtämme bewirken wird. Vorläufig darf man vermuten, daß zwar bei Einhaltung von 100- bis 120 jährigen Um— triebszeiten eine gewiſſe Zahl von Stämmen, die im durchſchnittlich 80 jährigen Alter einen Derbholzgehalt von 0,75 bis 1,00 fm hatten, einrücken werden in die Stammklaſſe von 1,00 bis 1,50 fm Derbholzgehalt, daß aber die Hauptmaſſe der Stämme von 0,50 bis 0,75 fm die entſcheidende, auf den Sägebetrieb einfluß— reiche Ausbildung der Nutzholzkörper zu ſchweren Sägeklötzen und Balkenhölzern nicht finden wird, am allerwenigſten auf den Standorten mit mittlerer Bodengüte. Beachtenswert könnte die Durchmeſſer-Zunahme nur dann werden, wenn die Preiſe für Bretter und Kanthölzer von Centimeter zu Centimeter der Breite beträchtlich ſteigen würden. Für die 24 bis 30 cm breite Brettermaſſe werden beiſpielsweiſe im rheiniſchen Holzhandel 5 bis 14% mehr als für die 15 bis 23 cm breiten Bretter nur dann erlöſt, wenn dieſelben 4,5 m lang find, während die Bretter— breite keine Einwirkung auf den Preis der 3 m langen Bretter hat. Die ſtarken und langen Balkenhölzer und Bauhölzer werden in der Regel für 5 em der Breitezunahme 8 bis 10% und für 5 m der Längenzunahme 14 bis 16% höher bezahlt als die kurzen Bau- und Balkenhölzer. Aber der Preis der erſteren wird infolge der Verwendung eiſerner Träger möglicherweiſe in der Zukunft nur für ſtetig ſinkende Starkholzquantitäten erzielt werden. Für die Feſtſtellung der Umtriebszeiten in den Nadelholz-Waldungen iſt unverkennbar die oben erörterte Verhütung einer Überproduktion von Klein-Nutzholz ungleich wichtiger wie die forſtwirtſchaftlich erreichbare Durchmeſſer— Verſtärkung der Abtriebsſtämme vom 80 jährigen bis 120jährigen Alter. Im Kronenſchluß des Buchenhochwaldes wird eine beachtenswerte Nutz— holzabgabe vorläufig nur für die Buchennutzholz-Klötze mit einem mittleren Durchmeſſer von 40 cm aufwärts erreicht werden können. Die ausgiebige Erzeugung dieſer Buchenſtarkhölzer im Kronenſchluß würde eine weitgehende Erhöhung der bisher eingehaltenen Umtriebszeiten bedingen und nach den ſpäter nnn 155 Tabelle VII. Nachweiſung der Derbholzzunahme in fortwachſenden Normalbeſtänden im Mittel pro Stamm, nachgewieſen für die Sägeholzſtämme durch die ſächſiſche forſtliche Verſuchsanſtalt und für die 120 jährigen Abtriebsſtämme durch die preußiſche Verſuchsanſtalt. Standorts⸗ klaſſe . HIER. IV Wie I 1. SE ni —— — —— — ä — — — . ——— — — — — Anfang der | Nach 1 10jähr. Periode 10 Jahren S2 8 Mitt⸗ Mitt⸗ Z lerer lerer I Se Alters⸗ Derb⸗ Alters⸗ Derb⸗ 2 2 Jahr | Holz: | Jahr holz⸗ . gehalt ; gehalt = | fm fm fm I. Fichtenbeſtände in Sachſen, Durchſchnitt aller Stämme über 0,5 fm 10287 1,26 0,24 „ | 002 | 93 101 0 78 | 082 | ss | 01 | 0,09 | 84 0,89 94 | 103 0,14 98 1,16 | 108 | 1,28 | 0,12 102 | 1113 | 112 | 1,29 | 0,16 | 78 | 059 | ss | 0,76 | 0,17 81 | 074 | 94 | 0,87 | 0,13 | ss | 0,62 98 | 0,73 0,1 78 0,73 ss | 0,87 | 0,14 | | | I I III. Kiefernbeſtände in Sachſen, wie ad 1 62 0,76 72 | 0,90 0,14 64 | 070| 74 | 0,8 | 0,08 | | | | 108 | 0,79 118 | 0,88 | 0,09 | 113 | 0,85 123 | 0,92 | 0,07 || 81 | 049 | 91 | 053 | 0,04 || 83 | 051 | 83 | 064 0,13 85 0,46 95 | 059 | 0,13 87 0,55 97 | 0,8 || 0,08 ||| | mitteldeutſchen Gebirgen de., Durchſchnitt aller 120jährigen Anfang der Nach . ver . I 1 — — 10jähr. Periodeß 10 Jahren 28 = 2 Mitt⸗ a0 2 S5 4 lerer 4 erer 562 Alter3= | Derb- Alters⸗ a 2 D Jahr holz⸗ | Jahr | Holz: Idee. gehalt gehalt In {m || fm II. Fichtenbeſtände in den Haubarkeitsſtämme Il so 1,70 so 195 0,25 90 | 195 100 | 2,18 | 0,28 100 | 2,18 | 110 | 239 | 0,21 80 | 1,06 | 90 | 1,23 | 0,17 90 | 123 | 100 | 1,38 | 0,15 | 100 1,35 | 110 | 1,52 | 0,14 so 0,63 90 | 0721| ou 90 | 0,74 | 100 | 0,84 | 0,10 100 0,84 | 110 0,93 | 0,09 s0 | 0,34 | 90 | 0,40 | 0,06 | 90 | 0,40 | 100 | 0,46 | 0,06 |-100 | 0,46 | 110 | 0,50 | 0,04 80 | 0,18 | 90 | 0,2 0,04 90 0,22 || 100 0,25 | 0,03 Ey: Kiefernbeſtände im nord— . ieflande, wie ad II | | so 117 so | 133 | 0,16 100 1,47 | 0,14 100 | 147 110 | 1,59 | 0,12 so 085 90 | 097 | 0,12 90 | 0,97 | 100 | 1,08 | O,11 ll 100 | 1,08 110 |.1,17.\ 0,09 80 | 055 | 90 | 0,64 || 0,09 90 | 0,64 | 100 | 0,72 || 0,08 | 100 0,72 || 110 0,79 0,07 80 | 035 | 90 | 0,1 || 0,06 90 | 041 | 100 | 0,45 | 0,04 100 | 045 | 110 | 0,9 || 0,04 I so | 015 || 90 | 0,17 || 0,02 90 | 0,17 | 100 | 0,19 || 0,02 — 156 — folgenden Rentabilitäts-Vergleichungen den Privatwaldbeſitzern ungemein teuer zu ſtehen kommen. Für die minder ſtarken Buchennutzhölzer wurden bisher Preiſe bewilligt, welche den Scheitholzpreiſen pro Feſtmeter nahe kommen. Ob die Schwellenholzſtämme mit 26 bis 27 cm Zopfſtärke ſpäter verſtärkte Nachfrage finden und die Imprägnierungs- und Transportkoſten nicht höher kommen wie bei Kiefernſchwellen, kann zur Zeit noch nicht beurteilt werden. Für das Brenn— holzangebot wird die Verſtärkung der Scheitholzgewinnung ſo lange nicht befür— wortet werden können, als nicht nachgewieſen worden iſt, daß die Brennſtoff— Erzeugung hierdurch merkbar zunimmt. Die Zunahme der Eichen im Lichtſtand wird unten erörtert werden. VI. Mit welchen Umtriebszeiten erreicht die Holzſorten⸗ Gewinnung in größeren geſtänden mit Kronenſchluß allſeitige Gebrauchsfähigkeit? 1. Die Holzſorten-Gewinnung in den Fichtenwaldungen der Staatsforſte des Königreichs Sachſen mittels planmäßiger Umtriebs— zeiten von 70 bis 80 Jahren. — Die planmäßige Regelung des Forſtbetriebes aus privatwirtſchaftlichen Geſichtspunkten hat bei Feſtſtellung der Produktions— richtungen vor allem hinzublicken auf den Verbrauch der Nutzholzſorten in den Ländern mit hoch entwickelter gewerblicher und induſtrieller Thätigkeit. In allen größeren Hochwaldungen iſt, wie geſagt, ein Rundgang der Verjüngung zu beſtimmen, welcher nach Abnutzung der vorhandenen Waldbeſtockung den bezugs— berechtigten Nutznießern eine komplette Beſtandsalters-Stufenfolge darbietet, deren erntereifen Glieder gebildet werden von den nutzbarſten Rundholzſorten. Wir ſind nicht zu der Annahme berechtigt, daß die im 19. Jahrhundert mächtig auf— ſtrebende gewerbliche und induſtrielle Entwickelung in unſerem Vaterlande den Gipfelpunkt erreicht oder überſchritten hat und einmünden wird in eine traurige Periode des Stillſtandes oder Rückganges. Die Waldertrags-Regelung hat ſicherlich auch derartige, hoffentlich bald vorübergehende Niedergangszeiten zu berückſichtigen, in denen die zurückweichende Nachfrage nach Nutzholz eine Ver— mehrung des Brennholzangebots bedingt. Es iſt nachzuweiſen, daß durch die Be— günſtigung der Nutzholzproduktion die maximale Brennſtoffgewinnung nicht weſentlich beeinträchtigt werden wird. Aber dieſe Rückſichtnahme läßt ſich, wie wir ſehen werden, mit der intenſiven Nutzholzproduktion vereinbaren. Man würde den Forſtwirten, die berufen ſind, mit langen Zeitperioden zu rechnen, mit Recht eine gewiſſe Kurzſichtigkeit und einen gewiſſen beſchränkten Geſichtskreis zum Vorwurf machen können, wenn ſie bei der Begründung und der Feſtſtellung ihrer Wirt— ſchaftspläne den Blick abwenden würden von den Nutzholz-Verbrauchsverhält— niſſen in Ländern mit hoch entwickelter gewerblicher und induſtrieller Thätigkeit. Auf Grund der Gutachten von ſachverſtändigen Säge-Induſtriellen haben wir oben vermutet, daß für die Befriedigung des zukünftigen Nadelholz-Nutzholz— — 120 — verbrauchs der inländischen Bevölkerung die folgende Abſtufung des Rundholz— Sortenangebots genügen wird: Nadelholzſtämme mit über 1,0 fm pro Stamm . . .. 24% in ee 10, „ 5 36, 55 bis 3u 0,50 5 5 75 3 400% Unter den deutſchen Ländern wird vor allem das Königreich Sachſen ein vielfach lehrreiches Vorbild für die Entwickelung des Nutzholz-Konſums und ſpeciell hinſichtlich des Verbrauchs der Rundholzſorten darbieten können. Man kann nicht bezweifeln, daß die Entwickelung des gewerblichen und induſtriellen Fortſchritts, der dieſes kleine Königreich, namentlich in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, zu wirtſchaftlicher Blüte emporgeführt hat, alle vater— ländiſchen Gauen bis zur zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts durchdringen wird, und man darf auch hoffen, daß die volkswirtſchaftliche Aufwärtsbewegung unterſtützt werden wird durch den zunehmenden Wohlſtand der Bevölkerung im Deutſchen Reiche. In den Fichtenwaldungen des ſächſiſchen Staates werden ſeit langer Zeit Umtriebszeiten planmäßig eingehalten, welche die maximale Nutzholzgewinnung herbeiführen, und ſeither hat dieſe Bewirtſchaftung glänzende finanzielle Ergebniſſe ununterbrochen hervorgerufen. Wenn auch in dieſem Lande und im angrenzenden Elbegebiet die Kohlenförderung und die Zellſtofffabrikation eine hohe Stufe erreicht hat, ſo hat ſich gleichzeitig eine blühende Säge-Induſtrie fort— ſchreitend entwickelt, und man kann nicht nachweiſen, daß im Königreich Sachſen der Häuſerbau, der Bahnbau, der Grubenbau ꝛc. in irgend einer Richtung, infolge Stark— holzmangels, unſolider vollzogen werden mußte als in Ländern mit vorherrſchender Starkholz-Produktion. In den ſächſiſchen Staatswaldungen, welche vorherrſchend von Fichtenbeſtänden — nur mit 23% von Kiefernbeſtänden und mit 4% von Laubholz— beſtänden — gebildet werden, iſt planmäßig ſeit vielen Jahrzehnten eine normale Umtriebszeit von nahezu 80 Jahren maßgebend, und die konkrete Abtriebszeit der vorhandenen Beſtände wird nur in einzelnen Forſtbezirken und in wenigen Beſtänden das 100 jährige Alter überſteigen, während andererſeits die 80 jährige Abtriebszeit infolge der ſächſiſchen Hiebszugwirtſchaft nicht immer erreicht ſein wird. In den Staatswaldungen des Königreichs Sachſen waren in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrhunderts folgende planmäßige Umtriebszeiten maßgebend: 71 Jahre 186%9 80 Jahre 173 „ D 2272,80, 75 „ F Dr. ..16% ., Man kann allerdings, wie gejagt, nicht beſtimmen, ob die Abtriebsnutzung in Be— ſtänden ſtattgefunden hat, welche ein mittleres Alter von 70 bis 90 Jahren hatten, und welchen Anteil die Vornutzungen am Nutzholzertrag genommen haben. Wenn auch einzelne ältere Beſtände der Nutzung einverleibt worden ſind, ſo werden andererſeits, wie geſagt, infolge der ſächſiſchen Hiebszugwirtſchaft auch Beſtände, welche das normale Haubarkeits— alter noch nicht erreicht hatten, dem Etat des nächſten Jahrzehnts zugewieſen worden ſein. Nach dem Altersklaſſen-Verhältnis von 1884 ift zu vermuten, daß die Hauptmaſſe das konkrete Abtriebsalter von 80 Jahren nicht weſentlich überſtiegen haben wird. Die Starkholz⸗Abgabe in den ſächſiſchen Waldungen iſt keineswegs, wie vielfach vermutet wird, in tief greifender Weiſe ergänzt worden durch die Starkholz— Einfuhr aus Böhmen auf der Elbe, weil die Nutzholzgewinnung in den ſächſiſchen — a und böhmischen Waldungen nach dem beiderſeitigen Altersklaſſen-Verhältnis Höchiten- falls nur wenige Centimeter in der mittleren Baumſtärke differieren kann. Nach den Angaben über die Umtriebszeiten in den böhmiſchen Waldungen, mit ca. 70% dem Großgrundbeſitz gehörig, wird man annehmen dürfen, daß die 80- bis 90 jährigen Umtriebszeiten im Hochwaldbetrieb vorherrſchend find. Der größere Teil der Hochwaldfläche wird mit Umtriebszeiten unter und mit 80 Jahren bewirtſchaftet. Judeich ſagt (Tharander Jahrbuch 1883, S. 169): „Nach den in Sachſen gewonnenen Erfahrungen werden hauptſächlich ſchwächere und mittlere Hölzer eingeführt.“ Direkte Mitteilungen über den Rundholz-Verbrauch der großen ſächſiſchen Sägewerke, welche dem Verfaſſer in der letzten Zeit zugekommen ſind, beſtätigen nicht nur, daß die Starkholz-Einfuhr aus Böhmen unbeträchtlich iſt, ſie betonen beſonders, daß eine Erweiterung des Starkholz-Angebots in keiner Weiſe erwünſcht ſein würde. Bei den Ankäufen des böhmiſchen Holzes bevorzuge man ein Holzſorten-Verhältnis, welches ſich nach der Mittenſtärke der Stämme wie folgt abſtufe (in Prozenten der geſamten angekauften Nutzholzmaſſe): 11717171) ͤ „ 21—30 m 3330 über 30 em bis höchſtens 36 E 250% Bevorzugt wurden ſonach die Stämme mit 21 bis 30 cm Mittenſtärke, für die ein mittlerer Derbholzgehalt von 0,5 bis 1,0 fm anzunehmen ſein wird. In den ſächſiſchen Staatswaldungen find im Jahrzehnt 1880/89 von dem Geſamtquantum des Nutzderbholzes mit über 5000 000 km faſt lediglich Nadel— holz, 58% als Klötzer, 34% als Stämme und 8 % als Derbſtangen, ſortiert worden. Dabei haben ſich für die Klötzer und Stämme die folgenden beachtens— werten Ergebniſſe herausgeſtellt: Prozente | Waldpreis I NY 7 2 . on | eee der Verwertung | pro Feſtmeter I. Nadelholzderbſtangen und Nadelholzſtämme. Bis 15 em 37 0% 10,4 Mk. „5 340% | 130 „ 21% 161 „ 36, 7 0% 1 Über 35 | 1% | 1 II. Nadelholzklötzer. Bis 15 em 15 00 10,0 Mk. „ 37% | 128 , 30 % 185 „ 20367, 12 0% 191 5 Über Sache | 6%, 8 1838 Gejamte Nutzholz-Gewinnung. **) Bis > cm 26 0% io 337. 35 0% 1 23 5 26 0% 1 | 9 % | über 36 „ | 4%, | *) Seit 1875 iſt im ſächſiſchen Staatsforſtbetrieb die Meſſung nach Oberſtärke nur noch bei Klötzern bis 5 m Länge zuläſſig. *) Der Forſtbezirk Eibenſtock konnte bei dieſen Zuſammenſtellungen nicht berück⸗ fichtigt werden, weil die Nachweiſungen nur für fünf Jahre vollſtändig ſind. Ebenſo ls! — Obgleich die Stämme mit mehr als 30 cm Durchmeſſer nur mit 8% und die Klötzer mit mehr als 30 em Durchmeſſer nur mit 18 % zum Angebot kamen, fo zeigt ſich in der Preiszunahme von der Stärkeklaſſe 23 bis 29 cm an eine fallende Reihe, was namentlich bei den Sägeklötzen auffallend iſt. Bemerkens— wert iſt vor allem, daß der Preisrückgang von 1873/75 bis 1879/81 mit 34 bis 40 % die ſtärkeren Holzſorten, dagegen nur mit 17 bis 20% die ſchwächeren Nutzholzſorten getroffen hat. In den Staatswaldungen des Königreichs Sachſen werden ſeit vielen Jahr— zehnten nahezu 80 %8 des geſamten Derbholzertrages als Nutzholz verwertet. In keinem anderen größeren Lande Deutſchlands erreichen die Brutto-Gelderträge und die Wald⸗Reinerträge auch nur annähernd einen gleich hohen Stand wie in dieſen Staatswaldungen, ſelbſt nicht in den Nadelholzgebieten des Königreichs Württem— berg, obgleich in dieſem Lande die Nadelhölzer durchſchnittlich mit 100 jähriger Umtriebszeit bewirtſchaftet werden und im Schwarzwald und in Oberſchwaben keine ungünſtigeren Standortsverhältniſſe vorherrſchen werden wie in Sachſen. 2. Die Fichtenholz-Verwertung im preußiſchen Harz wird pro 1880 bis — 1889 wie folgt beziffert (Neuß in Danckelmanns Zeitſchrift von 1890, S. 691): Durchſchnittspreis Feſtmeter pro Feſtmeter Mark Langholz r 1650 22,81 BR ze un. .: 3 370 20,74 R 1 ER 13539 18,24 Fi „ . 27 023 15,18 j- „ a 35386 11,13 Bein... 5. 6 159 19,04 Derbholzſtangen I. „ ö 6066 8,12 A — 55 5177 6,75 x * EEE 4778 7,32 —— 9 ae "Br BE 1269 | 27,86 N ee 4792 8,87 Zuſammen . 109 209 Nach den preußiſchen Vorſchriften iſt das Fichtenſtammholz in folgender Weiſe zu klaſſifizieren: I. Klaſſe über 3,00 fm . „ von 0 U 00 I E 1.0050 ee Er; e De: „ 0,50 fm und weniger. wenig ſind die nicht ſortierten Stämme und Klötzer in dieſe Vergleichung aufgenommen worden. Die Umwandlung der Abſtufung nach Centimetern in die Abſtufung nach Kubikmetern Nutzholzgehalt läßt ſich ſelbſt durch die umfangreichſten und zeitraubendſten Berechnungen auf Grund der ſächſiſchen Probeholzvermeſſungen nicht genau ermitteln. Wahrſcheinlich dürfte ſein, daß die Stämme mit einem Nutzholzgehalt bis 0,50 fm mit 40 %, die Stämme mit 0,50 bis 1,00 fm Nutzholzgehalt mit 36%, und die Stämme mit mehr als 1,00 fm mit 24% der geſamten Nutzholzgewinnung im Abſatzgebiet der ſächſiſchen Staatswaldungen verarbeitet worden ſind. W a In den Fichtenbeſtänden der Provinz Hannover ſchwanken nach den amtlichen Angaben die Umtriebszeiten zwiſchen 60 und 100 Jahren, betragen jedoch in Hochlagen bis 120 Jahre. Rechnet man das Blochholz und das Böttcherholz zu dem Stamm— holz über 1,0 fm, fo würde ſich das NEE wie folgt jtellen: über n 24 % err „ 2 E25, „enge, „al ſonach mehr Kleinholz als in Sachſen. Im Harz und im Abſatzgebiet des Harzes exiſtiert bekanntlich eine blühende Säge— Induſtrie. Es iſt beſonders beachtenswert, daß die geſamte Nutzholzverwertung die Stämme mit über 0,50 fm Nutzholzgehalt lediglich mit 49%, das Kleinnutzholz mit 51% angeboten und für das letztere dennoch recht annehmbare Preiſe erzielt hat. 3. In den Fichtenbeſtänden des braunſchweig'ſchen Harzes hat Robert Hartig ſchon 1866 die Rundholzſorten für verſchiedene Abtriebszeiten ermittelt, leider nur in Fichtenbeſtänden mit vorzüglichem Holzwuchs. ) Zu Blochholz für den Betrieb der fiskaliſchen Sägemühlen und für die vier erſten Balken- und Bauholzklaſſen, welche mit ihrem Preiſe dem Preiſe der gangbarſten Blochholzſorten nahe ſtehen, hat Hartig folgende Anteilnahme am Nutzholzertrag der Abtriebsbeſtände ermittelt: Bloch- und Sparren, ſtärkeres Lattenknüppel Bauholz u. ſ. w. Erſte Standortsklaſſe. 60 jähriger Umtrieb . . . - » . | 60%, | 40 0% 70 F ae 810% | 19% 80 T, 25 „ 90 % 10% Zweite Standortsklaſſe. BMiähriger Umes 37994 63 9% 70 „ FF 45 % 55% 9 E 710% 29 % Die unterſuchten größeren Fichtenbeſtände werden auf den beſten Fichtenſtand— orten erwachſen fein, denn dieſelben hatten im 80 jährigen Alter 8,3 und 7,0 fm Haubarkeits-Durchſchnittszuwachs (Geſamtmaſſe pro Hektar). 4. Die umfaſſenden Unterſuchungen, welche die forſtlichen Verſuchs— anſtalten in den deutſchen Fichtenwaldungen vorgenommen haben, ſind von der preußiſchen Verſuchsanſtalt einerſeits für Norddeutſchland und die mitteldeutſchen Gebirge und andererſeits für Süddeutſchland zu Ertragstafeln verarbeitet und durch die Ermittelung der Holzſorten-Verhältniſſe des Abtriebes und Vorertrages weſentlich bereichert worden.““) Die Ergebniſſe dieſer Unterſuchungen liefern uns die am meiſten beachtenswerten Anhaltspunkte, weil dieſelben, wie oben angeführt, maximale KleinholzF- und minimale Starkholz— prozente für ausgedehnte Länderſtriche des Deutſchen Reiches beziffern werden. Da aber auf größeren Beſtandsflächen ſelten die Holzmaſſen gefunden werden, *) „Die Rentabilität der Fichtennutzholz- und Buchenbrennholz-Wirtſchaft im Harz und im Weſergebirge.“ Stuttgart 1868. *) Schwappach, „Wachstum und Ertrag normaler Fichtenbeſtände.“ Berlin 1890. — 161 — Tabelle VII. Nachweiſung der Holzſorten⸗Gewinnung in Fichtenbeſtänden mit normalem Kronenſchluß in den mitteldeutſchen Gebirgen und in Norddeutſchland. 2 60⸗ 70. S0⸗ 90⸗ | 100= Eier tsgüt tutzholzklaſſer jährig. jährig. jährig. jährig. jährig. 3 ee en Alter Alter Alter Alter Alter 19 909 Oo %o 009 I Starfholz*) . IE 225 36 49 62 79 A eh 5 Mittelpolg** ) „ vorzuͤglich Kleinholz“ 33 22 13 9 6 Starkholz. 6 15 23 36 83 B Mittelgut bis gut JJ Mittelholz 30 40 42 38 30 Kleinholz. 3 | 64 45 35 26 17 Starkholz. N 5 12 18 28 41 en l Mittelholz 4 35 39 37 32 n | Kleinholz. e Gering bis Starkholz. | — — 3 12 22 mittelgut Mittelholz Me 25 36 37 36 Kleinholz. 91 13 61 51 42 Starfholz . 1 — — — — E un uns | Mittelholz r | Kleinholz. 00 100 100 83 73 Durchſchnitt aller] Starkholz. 15 22 30 40 52 F 1 v Mittelholz 29 33 34 30 23 en 5 Kleinholz. 56 45 36 30 25 welche für die genannten ausgeſuchten Probeflächen nachgewieſen worden ſind (zumal für die erſte Standortsklaſſe mit einem 80 jährigen Haubarkeitsertrag von 857 fm Derbholz pro Hektar), jo wird es für die Vergleichung anſchaulicher fein, wenn die folgenden Gruppen bei der Nachweiſung der von der preußiſchen Verſuchsanſtalt für die mitteldeutſchen Gebirge und Norddeutſchland ermittelten Prozentverhältniſſe ausgeſchieden werden. Mit Einreihung der Nutzholz-Aus— ſonderung aus den Vornutzungen werden die letzteren für die folgenden Gruppen in der obenſtehenden Tabelle VIII nachgewieſen: A. Mittel der Standortsklaſſen J und II, guter bis vorzüglicher Boden. 2 [2 Ibis III, mittelguter bis guter Boden. II, III und IV, vermutlich den im Fichten» Produktionsgebiet vorherrſchenden Standortsklaſſen entſprechend. D. Mittel der Standortsklaſſen III und IV, zur Trockenheit geneigter bis mittelguter Boden. E. Standortsklaſſe V, trockener und flachgründiger Boden. F. Durchſchnitt aller Standortsklaſſen I bis V. *) Über 1,0 fm pro Hektar. **) 0,5 bis 1,0 fm pro Hektar. a) Bis 0,5 fm pro Hektar. Wagener, Die Waldrente. 11 — 162 — Zur näheren Charakteriſtik dieſer Gruppen werden die durchſchnittlichen Gipfelhöhen- und Bruſthöhen-Durchmeſſer (1,3 m vom Boden) hier angeführt, welche ſich nach den Ermittelungen der preußiſchen forſtlichen Verſuchsanſtalt als Mittel im 80 jährigen Beſtandsalter für dieſe Gruppen ergeben: Gruppe A B C D E F Mittlere Beſtandshöhe m 26,6 22,9 21,4 17,2 13,2 22,8 Mittlerer Durchmeſſer cm 29,3 24,5 23,0 18,0 14,5 24,6 Im Hinblick auf die von den forſtlichen Verſuchsanſtalten vorgeſchriebene, für die Ermittelung des Holzſortenanfalls in größeren Beſtänden nicht genügende Probeholz— fällung iſt jedoch zu vermuten, daß ſelbſt in dieſen in dichter Stammſtellung erwachſenen Probebeſtänden die ſtärkeren Stämme mit höherem Prozentſatz vertreten waren, als Schwappach nach dem Verfahren der forſtlichen Verſuchsanſtalten ermitteln konnte. Dieſe Vermutung wird beſtärkt, wenn man die Schwappach'ſchen Unterſuchungs⸗ Ergebniſſe einer weiteren Prüfung unterwirft. Der Genannte hat die Wachstums⸗ leiſtungen der einzelnen Stammklaſſen getrennt ermittelt — zuerſt für die 200 ſtärkſten Stämme pro Hektar, hierauf für die Abtriebsſtämme, welche im 120 jährigen Alter die Beſtände bilden und endlich für den Reſt der dominierenden Stämme. Berechnet man nun den Nutzholzgehalt dieſer Beſtandsteile, ſoweit das veröffentlichte Unterſuchungs— material eine annähernd richtige Ermittelung geſtattet, und addiert die Ergebniſſe, ſo ſtimmen die oben nachgewieſenen Angaben in den Schwappach'ſchen Sortimentstafeln (die Prozentſätze A in der unten ſtehenden Vergleichung) nicht überein mit den Ergebniſſen dieſer Proberechnung (den Prozentſätzen B in der unten folgenden Ver— gleichung). Die letztere ergiebt beiſpielsweiſe für das in erſter Linie prüfenswerte S0 jährige Beſtandsalter und die drei mittleren Standortskaſſen: Standortsklaſſen Starkholz Mittelholz Kleinholz und Ermittelungsverfahren ur: . nn oben | Wie Io Zweite Standortsklafie . N 43 46 11 ” v Ba 55 26 19 Dritte En 9 | 6 48 46 2 2 5 30 35 35 Bierte 5 4 — 28 72 7 65 n 10 31 59 Durchſchnitt der Standortsklaſſen II, III, e, A 20 | 43 37 B| 37 31 32 5. Zur Bemeſſung der Holzſorten-Abſtufung nach Wachstumszeiten in den geſchloſſenen Kiefernbeſtänden ſind nur die Ergebniſſe der Ermittelungen benutzbar, welche die preußiſche forſtliche Verſuchsanſtalt vorgenommen hat.“) Es *) Schwappach, „Wachstum und Ertrag normaler Kiefernbeſtände in der nord— deutſchen Tiefebene.“ Berlin 1889, Springer. Die Ermittelungen der ſächſiſchen forſtlichen Verſuchsanſtalt in den Kiefern- beſtänden der Staatswaldungen konnten wegen der geringen Verbreitung der Kiefer in dieſem Königreich benutzbare Durchſchnittsſätze nicht liefern. Die Zuſammenſtellungen, die der Verfaſſer vorgenommen hat, ließen lediglich vermuten, daß auf den Kiefern- ſtandorten mittlerer Güte bei Einhaltung von 75- bis 85 jährigen Umtriebszeiten den Stammklaſſen über 0,5 fm ca. 60 % der geſamten Nutzholzgewinnung zufallen wird, — 163 — Tabelle IX. Nachweiſung der Holzſortengewinnung in Kiefernbeſtänden mit normalem Kronenſchluß im norddeutſchen Tiefland. 2 | do 00 | 100- | 110 | 120- Sag te zus —„äährig. jährig. jährig. jährig. jährig. jährig. jährig. = Standortsgüte jährig. jahrig. jahrig. ] g. jährig. ] 9. J 9 E 8 | Hafen Alter Alter Alter Alter Alter Alter Alter pro Stamm 0% | N ——9 —29 — —2 Gut bis | is 0 | 5 | ee Te vorzüglich 0,510 fm 31 47 52 48 34 — | — | Bis 05 fm | 64 38 18 e — — a 113 21 36ͤ¶́¶òꝗ Io bib en 145 52 27 —— gut 100 65 42 27 1 — | 5 | | | | 77 1. 175,180 | a5 C) Mittelgut R or || 58 | 50, | 37 N Bis 0,5 fm 100 79 58 43 30 1812 Durchſchnitt der | über 1,0 fm 1 35 53 71 8560 D| Standorts⸗0,5—1,0 tm — 42 51 49 38 22 11 klaſſen I, II, III Bis 0,5 fm | — | 27 16 9 4 3 5 s 12 286 41 a | 122% AH 47 4338 | Bis 0,5 fm | 100 | 88 74 | 56 | aı | 20 21 - | | | 2 8 Trocken und 15 115 = ee Er 35 = achgründi ER r l r flachgründig || Pis 05 fm | 100 100 95 | 83 | 67 46) 33) wird auch für die Kiefernbeſtände zweckmäßig ſein, die Anteilnahme der Stärfe- klaſſen nach der obigen Abſtufung der Standortsgüte nachzuweiſen und demgemäß in Tabelle IX folgende Güteklaſſen auszuſcheiden: A. Guter und ſehr guter Boden, Mittel der Standortsklaſſen I und IL 25 m mittlere Beſtandshöhe im 80 jährigen Alter und 30 em mittlerer Durch— meſſer in Bruſthöhe. B. Mittelguter bis guter Boden, Mittel der Standortsklaſſen II und III, 21 m mittlere Beſtandshöhe im 80 jährigen Beſtandsalter und 25 cm Durchmeſſer. C. Mittelguter Boden, Standortsklaſſe III, 19 m mittlere Beſtandshöhe und 23 cm mittlerer Durchmeſſer im 80 jährigen Alter. daß ferner auf den beſten Standortsklaſſen eine 40% erreichende Starkholzgewinnung (über 1,0 fm) mit 80 jähriger Umtriebszeit nicht unwahrſcheinlich iſt. Die Ergebniſſe der Ermittelungen, welche Schwappach früher in den Kiefern— beſtänden der heſſiſchen Rheinebene und des Odenwaldes vorgenommen hat, find für unſere Zwecke ebenſowenig brauchbar, weil die Probeſtämme nach der Zopf- ſtärke ſortiert worden ſind und es nicht durchführbar war, den Nutzholzgehalt der Klaſſen über 1,0 fm pro Stamm, 0,5 bis 1,0 fm und bis 0,5 fm pro Stamm zu beſtimmen. *) Für die beſſeren Standorte dieſer Gruppe. 11* — la — D. Durchſchnitt der drei erſten Standortsklaſſen, 23,6 m mittlere Beſtandshöhe und 28,3 cm mittlerer Bruſthöhendurchmeſſer im 80 jährigen Alter. E. Mittelmäßiger bis geringer Boden, Durchſchnitt der Standortsklaſſen III und IV, 17,6 m mittlere Beſtandshöhe und 20,9 cm mittlerer Bruſthöhen— durchmeſſer im 80 jährigen Alter. F. Trockene und flachgründige Standorte, Durchſchnitt der Standortsklaſſen IV und V, mit 14,0 m mittlerer Beſtandshöhe und 16,6 cm mittlerem Bruſt— höhendurchmeſſer im 80 jährigen Alter. Die oben (bei den Fichten-Normalbeſtänden, Seite 162) erwähnten Verſchieden— heiten in der Holzſortenabſtufung, welche durch das von den forſtlichen Verſuchsanſtalten angeordnete Ermittelungsverfahren entſtanden ſein werden, kehren auch bei den Kiefern— Normalbeſtänden wieder. Für die wichtigſten drei erſten Standortsklaſſen und für die 80 jährige Wachstumszeit ergiebt die Vergleichung, wenn man die Anteile der Holz— ſorten an den 80 jährigen Abtriebserträgen zunächſt für die 200 ſtärkſten Stämme pro Hektar, hierauf für die verbleibenden Abtriebsſtämme im 120 jährigen Alter und endlich für den Reſtbeſtand berechnet und die Ergebniſſe, die allerdings nur annähernd genau ermittelt werden können, den von Schwappach gefundenen Prozentſätzen für die geſamten Nutzholzſorten des Beſtandes gegenüberſtellt, die folgenden Unterſchiede der Prozentſätze: Nutzholzgehalt pro Stamm | über 1,51— 1,01 0,51— bis 2,0 fm 2,00 fm 1,50 fm 1,00fm 0,50fm | 9% — "a — 9 a. Für die erſte Standortsklaſſe | | Berechnung nach Stammklaſſen 9 24 29 27 11 Nach Schwappach, Gefamtbeitand . . . | — 17 42 34 U b. Für die zweite Standortsklaſſe Berechnung nach Stammklaſſen .. 4 10 22 31 33 Für den Geſamtbeſ tand — 22 48 30 c. Für die dritte Standortsklaſſe Berechnung nach Stammklaſſen . — 8 18 27 | 47 Für den Geſamtbeſtand . | 42 58 Dieſe Unterſchiede find immerhin, wenn auch eine genaue Vergleichung nicht ausführbar iſt, auffallend. 6. Andere Nadelholz-Beſtände. Ermittelungen und Erfahrungen über die Nutzholzſorten, welche die Weißtannen-Waldungen, die hauptſächlich im Gebirge vorkommenden Lärchenbeſtände und die nur vereinzelt in Deutſchland vorhandenen Weymouthskiefern-Beſtände bei verſchiedener Umtriebszeit liefern, liegen nicht vor. Indeſſen wird ſich wahrſcheinlich die Weißtanne ähnlich verhalten wie die Fichte. Die Lärche wird der Kiefer in der Entwickelung zu ſtärkeren Holzſorten vorauseilen, vielfach auch die Weymouthskiefer. 7. Eichenhochwald-Beſtände. Die Produktion des Eichenholzes wird hauptſächlich drei Verwendungszwecke zu beachten haben: Starkholz für breite Bohlen, Schwellenholz für den Eiſenbahnbetrieb und Grubenholz für den Kohlen— bergbau. Die Umtriebszeiten, welche die jährliche quantitative Nutzholzgewinnung auf den Höhepunkt bringen, ſind für die im Kronenſchluß aufwachſenden — 165 — Eichenhochwaldungen noch nicht erforſcht worden. Dieſelben ſind auch nicht maßgebend für die Wahl der Abtriebszeit, weil die Eichen am zweckmäßigſten im Lichtungsbetriebe erzogen werden. Die Durchforſtungen werden ſchon im 15 bis 20 jährigen Alter begonnen, hierauf zunehmend kräftiger mit höchſtens 5jährigen Zwiſchenräumen wiederholt, bis im 50- bis 60jährigen Alter der eigentliche Lichtungshieb mit Abrückung der Baumkronen eintritt und gleichzeitig der Boden mit einer Schutzholzbeſtockung verſehen wird. Nach Einlegung dieſes Lichtungshiebes wird ſich der Wert der belaſſenen Eichenſtämme beträchtlich erhöhen, in 20 bis 30 Jahren meiſtens verdoppeln. Specielle Angaben über die Dimenſionen, welche der Eichenholzverbrauch in Deutſchland (zu Schiffsbauholz, für den Waggonbau, das Tiſchlergewerbe, die Parkett⸗Fabrikation, die Faßdauben-Zurichtung, den Erdbau und für die oben genannten Verwendungszwecke) bedingt, ſind zur Zeit nicht möglich. Man kann nur jagen, daß Stämme, welche im Mittel einen Derbholzgehalt von 1½ bis 2 fm haben, gebrauchsfähig ſein werden. Der Verfaſſer hat aus den Eichenabgaben, welche in den letzten 20 Jahren in ſeinem Verwaltungsbezirk ſtattgefunden hatten, ca. 6000 Mittelwald-Eichen zur Er— mittelung der Formzahlen und des Wertgehalts zuſammenſtellen laſſen. Dieſelben wurden teils zu Schiffsbauholz, teils zu Eichenſchnittholz für Tiſchler und Waggon— fabriken u. ſ. w. nach Holland, Rheinland und Weſtfalen, teils als Bahnſchwellenholz verwertet, und man wird annehmen können, daß das Holzſortenverhältnis, welches hierbei ermittelt wurde, für den inländiſchen Verbrauch genügen wird. Die Zuſammen— ſtellung hat das folgende Holzſorten-Verhältnis ergeben: Apr tferer 17 Mittlerer Prozente der Mittlerer Dur 8 der ne Derbholzgehalt Eichennutzholz— 7 pro Stamm Gewinnung 26 bis 35 cm 0,55 fm | 12%, SB. As, | 1.140; 35 0% 5 1 4, 340% Dr ee 29 16% über 65 „ SAT, 30% Die weitere Frage, welche Wachstumszeit erforderlich werden wird, um die Brauchbarkeit für Bahnſchwellen, für breite und ſchwere Eichenbohlen u. ſ. w. den gelichteten Eichenſtämmen zu ver— leihen, läßt ſich nur nach der örtlichen Standorts-Beſchaffenheit beantworten. Der Wachstumsgang der Eichen iſt örtlich nach der Tief— gründigkeit und dem Feuchtigkeitsgehalt des Bodens ſo ungemein verſchieden, daß es bei dem derzeitigen Stande unſerer Kenntniſſe noch nicht angängig iſt, die Standortsklaſſen, für welche Ertragstafeln aufzuſtellen ſind, hinreichend zu charakteriſieren. Man kann die einträglichſten Umtriebszeiten nur andeutungs— weiſe beſprechen. In den Flußthälern, wo periodiſche überſchwemmungen mit Schlick führendem Waſſer beſtändige Bodenfeuchtigkeit erhalten, auf den tiefgründigen, feuchten Niederungs— böden ꝛc. erreichen Eichen — für gewöhnlich Stieleichen, Qu. pedunculata — ſchon — 166 — frühzeitig eine annehmbare Gebrauchsfähigkeit. Freiſtändig im Mittelwalde oder rechtzeitig gelichtet im Eichenhochwald erzogen, erlangen die Stämme mit 100- bis 120 jährigem Alter einen Derbholzgehalt von 2 bis 3 fm. Wird die Freiſtellung der Eichenkronen in den jugendlichen Wachstumsperioden nicht verſäumt, jo wird für das Über- ſchwemmungsgebiet der Flüſſe und die tiefgründigen, feuchten, humushaltigen Niederungsböden eine 120 jährige Umtriebszeit ausreichend fein. über die beachtenswerten Unterſchiede in der Entwickelung der Eichen im Mulde— thal (Regierungsbezirk Merſeburg), wenn dieſelben im Inundationsgebiet mit milden, ſehr fruchtbaren Schlickbildungen oder kalkhaltigem Lehm, reichlich getränkt durch Über— ſchwemmungen, und andererſeits auf dem nicht inundierten Höhenboden mit faſt hoch— waldartigem Schluß aufwachſen, hat Forſtmeiſter Brecher den in Tabelle X nach— gewieſenen Entwickelungsgang ermittelt: Tabelle X. Entwickelungsgang der Eichen im Muldethal. Höhenboden mit faſt hoch— o * N S 1 * o x 2 Guter Boden Mittlere Bodenklaſſe waldartigem Schluß e erb a Derb- | ar Derb⸗ Durchmeſſer . Derb Durch⸗ = maſſe Durch⸗ S maſſe Alt 13 m über Sg maſſe im Alter 855 er F Alter — = ; Alter ZI | mir Alter meſſer Se im [Aller meſſer im dem Boden S* Mittel N I” | Mittel N an Mittel Sahr cm m fm Jahr cm m fm Jahr em m fm 44 | 21-30 17 | 038 | 44 | 21-30 15 | 042 | 85 | 21-30 14 | 0,34 60 | 31—40 19 | 091 | 67 | 31-40 16 | 0,88 | 108 | 31—40 17 | 0,80 72 | 41-50 | 21 | 1,87 | 76 41—50 17 1,57 149 ] 41507) 2072157 100 | 51—60 | 22 | 3,35 | 94 | 51-60 18,6 2,61 |176 | 51—60 |21,2| 2,58 130 | 61—70 | 23 | 4,96 | 116 | 61—70 19,5 | 3,78 185 | 61—70 22,4 3,15 132 | 71-80 | 24 | 7,00 [119 | 71-80 20,6 5,18 208 | 71-80 |23,1| 4,20 135 | 81-90 | 25 | 9,09 1138 81-90 | 22 | 7,75 | 140 | 91—100| 25 | 11,15 142 |101—110| 26 14,17 In anderen Gegenden Deutſchlands wurden dagegen weitaus geringere Wachstumsleiſtungen der Eiche gefunden, wie vorſtehend angegeben worden iſt. Für die Rieſen-Eichen im Waldort Zuber im Speſſart, die allerdings über ein Jahrhundert im geſchloſſenen Buchenwald erwachſen ſein werden, fand Robert Hartig den folgenden Zuwachsgang: Höhe Bruſthöhen-Durchmeſſer 1 DES 2 2 20—23 cm 140 „ „ 2 7 29—35 „ D Er f SEM 39—46 „ Der Verfaſſer hat 1232 Eichen-Probeſtämme, welche im fränkiſchen Hügel— lande und im Steigerwalde auf verſchiedenen Bodenarten des Mittelwaldes er— wachſen und meiſtens im 30 bis 40 jährigen Alter durch den Mittelwaldhieb freigeſtellt worden waren, ſektionsweiſe vermeſſen laſſen. Der Boden (Keuperlehm) gehörte teils der zweiten, teils der dritten Standortsklaſſe des Buchenhochwaldes an, und für größere 80 jährige Buchenbeſtände wird ein Derbholzertrag der Abtriebsnutzung von 200 fm pro Hektar bis höchſtens 250 fm pro Hektar anzunehmen fein. Für derartige Stand— orte werden 150- bis 160 jährige Wachstumszeiten erforderlich werden, wie die folgende Zuſammenſtellung der gefundenen Durchſchnittsſätze zeigt: — 167 — Derbholz- N Gipfel⸗ Bruſthöhen⸗ es Alter Gipfel⸗ Bruſthöhen⸗ ehalt pro U höhe. Durchweſßer g Sai 5 höhe Durgmeſer Stamm Jahr m cm tim Jahr m em fm 60 10,6 193 0,15 140 14,5 43,0 1,30 70 11,2 23,0 0,28 150 14,9 45,6 1,51 80 11,8 26,0 0,39 160 15,2 48,2 1,73 90 12,2 28,3 0,52 170 15,8 51,0 1,95 100 12,7 31,2 0,64 180 16,2 53,2 2,16 110 13,2 34,0 0,76 190 16,5 55,5 2,38 120 17 3770 0,94 200 16,9 37,3 2,60 130 14,0 40,0 1,12 300 20,0 75,0 4,86 Man ſieht, daß der Eichenwuchs beträchtliche Verſchiedenheiten je nach der Feuchtigkeit, Humushaltigkeit und Tiefgründigkeit des Bodens zeigt, und daß es ungemein ſchwer iſt, die mittlere Umtriebszeit, welche bei dieſen differenten Produktionsleiſtungen der Eiche die volle Gebrauchsfähigkeit herſtellen würde, zu benennen. Dieſe Umtriebszeit wird, wie ich vermute, zwiſchen 120 und 160 Jahren ſchwanken. Auf den Entwickelungsgang der Eichen hat zudem die Erziehungs— art derſelben den größten Einfluß. Die Frage iſt noch nicht entſchieden, ob die Eichen in reinen Beſtänden auf den fruchtbarſten Bodenteilen der Waldbezirke, bis zum 50 bis 60 jährigen Alter im (ſtets lichter werdenden) Kronenſchluß verbleibend, erzogen werden ſollen oder in Vermiſchung mit Rotbuchen, jedoch mit Erhaltung der Eichen— kronen in vorwüchſiger Stellung — durch rechtzeitig wiederholte Kronenfreihiebe, wenn die umringenden Buchen und andere ſchattenertragende Laubhölzer die Eichen im Kronenraum zu beengen beginnen. Burckhardt hatte früher vorgeſchlagen, etwa im 90 jährigen Alter durch einen Hauptlichtungshieb 0,6 des vorhandenen Beſtandes zu entfernen. Es wird jedoch nicht nur wegen Erhöhung der Wertproduktion, ſondern auch wegen möglichſter Beſchränkung der Gipfeldürre vorzuziehen ſein, die Durch— forſtungen allmählich mit der Umlichtung der ſtärkeren, beſſeren Stämme vorſchreiten zu laſſen und die Eichenbeſtände mit Buchen zu unterbauen, wenn der nötige Aus— lichtungsgrad für den Buchenunterwuchs hergeſtellt worden iſt, von dieſer Zeit an bis zum Abtriebsalter jedoch nur die ſchwächeren Eichen zu entfernen, um den Abtriebs— ſtämmen freien Kronenraum für die nächſte Wachstumsperiode zu verſchaffen. (Weiteres über Eichenerträge im elften Abſchnitt.) 8. Buchen⸗Hochwaldungen. Wenn die Nutzholzproduktion vorherrſchendes Wirtſchaftsziel wird, ſo wird der reine Buchenhochwald dem Miſchwald zu weichen und die Rotbuche nur noch den boden- und beſtandſchirmenden Nebenbeſtand zu bilden haben. In den reinen Buchenhochwaldungen war der Nutzholzertrag bisher geringfügig. Die Nutzholz-Ausſonderung hat in 309 Revieren Preußens, in denen die Buchenwirtſchaft beſteht, nach dem Durchſchnitt der Jahre 1869 bis 1879 nur 8,8 bis 9,7 % des Holzeinſchlages betragen. In den Laubholz— waldungen des Speſſarts, in dieſem vom floßbaren Main umringten, von der Eiſenbahn durchzogenen Waldgebiet hat in den Buchenbeſtänden die Nutzholz— ausbeute bisher 3 bis 5 %/, betragen und iſt nur vorübergehend auf 10 % geſtiegen. Sichere Angaben über die Ausſichten der belangreichen Verwendungs— arten für Buchennutzholz, die man meiſtens im letzten Jahrzehnt anzubahnen geſucht — 168 — hat, ſind zur Zeit noch nicht möglich. Buchenholz wird auch in der Zukunft zur Stuhlfabrikation (nach Biegung der durch Dampf erweichten Schnittſtäbe, die aus aſtreinem Schaftholz gewonnen werden), zu Packkiſten, Butterfäſſern, Holzſchuhen, Cigarrenwickelformen, Cigarrenkiſten, für mannigfache Haus- und Landwirtſchafts— geräte u. ſ. w. verwendet werden. Aber dieſer Verbrauch beanſprucht nur geringe Holzmaſſen im Vergleich mit den beträchtlichen Buchenholzvorräten, welche wir in Deutſchland haben. Wenn die imprägnierten Buchen-Eiſenbahnſchwellen ſich als haltbar und dauerhaft erweiſen, ſo könnten möglicherweiſe die zur Zeit vorhandenen Buchen— beſtände eine ausgiebige Verwertung als Nutzholz finden. Die Unterſuchungen in dieſer Richtung ſind noch nicht abgeſchloſſen. Nach den Erfahrungen, die man in Elſaß-Lothringen bei der Auswechſelung der von der franzöſiſchen Oſtbahn herrührenden, mit karbolſäurehaltigem Teeröl im— prägnierten Buchenſchwellen gemacht hat, ſcheinen ſich allerdings günſtige Ausſichten für die Verwendung der imprägnierten Buchenſchwellen zu eröffnen. 1 5 21 Jahren waren auszuwechſeln Eichenſchwellen, nicht 5 ENTER . desgl. mit Teeröl imprägniert .. A ea a EZ 0% Buchenſchwellen mit Teeröl imprägniert 8 „ „ Die Buchenſchwelle wird vollſtändig Ae enk, nimmt 30 bis 35 kp Teeröl auf und vermehrt dadurch das Gewicht um 50%. In die Eichen- und Kiefern-Schwellen dringt die Imprägnierflüſſigkeit nur ½ cm ein, die erſteren zeigen eine Gewichts— zunahme von 10%. Die franzöſiſche Oſtbahn verbraucht jährlich 200000 bis 250000 Stück Buchenſchwellen. Die preußiſche Bahnverwaltung hat neuerdings probeweiſe 50000 mit Teeröl imprägnierte Buchenſchwellen I. Kl. und 30000 mit Teeröl und Chlor-Zink zu imprägnierende Buchenſchwellen II. Kl. beſtellt, und es iſt eine 15 jährige Lagerzeit garantiert worden. Indeſſen ſtellt ſich der Preis für die Buchenſchwellen loco Berlin zur Zeit noch auf 6,70 Mark pro Stück, während die Kiefernſchwellen mit 15 jähriger Lagerzeit 4 Mark koſten. Immerhin iſt noch fraglich, ob der Holzſchwellenbau in der Zukunft verdrängt werden wird von dem eiſernen Oberbau, welcher ſich ſeit dem Rückgange der Eiſenpreiſe immer mehr eingebürgert hat und bei weiterem Rückgang noch mehr einbürgern wird. In den geſchloſſenen Buchen-Hochwaldungen würde auch die Erziehung brauchbarer Schwellenhölzer mit etwa 27 em Zopfſtärke den Wald— beſitzern, wie wir ſpäter ſehen werden, teuer zu ſtehen kommen. Ohne die früh— zeitige Umlichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme, die wir in einem ſpäteren Abſchnitt erörtern werden, wird der Ernteertrag auch mit 100- bis 120 jähriger Umtriebszeit mit den Hauptmaſſen Brennholz liefern. Was die Brennſtoffgewinnung betrifft, ſo wird vor allem zu prüfen ſein, ob es genügt, wenn die Abtriebserträge haupt— ſächlich aus dem brennkräftigen, 70- bis 90 jährigen Prügelholz- (Knüppelholz—) Sorten beſtehen. Die überwiegende Scheitholz- (Klobenholz-) Produktion wird in der Regel eine verluſtbringende Produktions-Richtung herbeiführen, ohne die Brenn ſtoffgewinnung weſentlich zu ſteigern. Die Anordnung der Umtriebszeit behufs Verwertung der beſtehenden Buchen-Hochwaldungen wird vor allem hinzublicken haben auf die Nachfrage nach Buchenbrennholz im Abſatzgebiet. Reich— haltige Buchenvorräte in Altholzbeſtänden werden bei ihrer Verwertung ſehr oft Abſatzmangel begegnen, und wenn die bisherigen Umtriebszeiten 100 bis 120 Jahre — 169 — umfaßt haben, ſo wird häufig der Übergang zur mittleren Umtriebszeit von 80 Jahren infolge von Abſatzmangel verhindert werden. Die Abſtufung der Brennholzſorten iſt in den Ertragstafeln dieſer Schrift für größere Beſtände mit mittlerem Kronenſchluß nachgewieſen worden. Aber auch hier iſt die Prüfung durch die örtliche Holzmaſſenaufnahme vor der An— wendung unerläßlich. 6. Die Holzſortenlieferung der anderen Laubhölzer iſt zur Zeit nicht zu ermitteln, da nur vereinzelte Angaben vorliegen. Die Eſche erreicht in dem oben (bei der Eiche) genannten Überſchwemmungsgebiet im Durchſchnitt der Meſſungen auf gutem Boden mit dem 63 jährigen Alter eine Bruſthöhenſtärke von 41 bis 50 em und eine Baumhöhe von 22 Metern, auf Mittel— boden mit 66 Jahren die gleiche Stärke und eine Baumhöhe von 17,6 m, der Bergahorn mit 63 Jahren den genannten Durchmeſſer und eine Baumhöhe von 18,2 m. Die Erle mit 65 Jahren den gleichen Durchmeſſer und eine Baumhöhe von 20 Metern. Die Korkrüſter (Ulmus suberosa) mit 86 Jahren die genannte Grundſtärke und eine Höhe von 21,5 m, und ſelbſt die Hainbuche erreicht mit 80 bis 82 Jahren die gleiche Grundſtärke und eine Baumhöhe von 16,1 bis 18,6 m. Auch aus Baden wird berichtet, daß die Eſchen im 80. bis 90. Jahr, durchſchnittlich im 85 jährigen Alter eine mittlere Baumhöhe von 25,0 m und einen Bruſthöhen-Durch— meſſer von 40,4 em, die Ulmen im durchſchnittlich 71 jährigen Alter eine Baumhöhe von 25,8 m und einen Bruſthöhen-Durchmeſſer von 41,3 cm erreichen — allerdings teilweiſe auf einem humoſen, ſandigen Lehmboden von 60 em Mächtigkeit auf Kies— unterlage, teilweiſe auf ſehr tiefgründigem (bis zu 2 m) fettem Marſchboden. Keunter Abſchnitt. Die Ermittelung der nachhaltig einträglichſten Bewirtſchaftung des Wald⸗Vermögens im Hochwald⸗Betrieb im allgemeinen. Gebührt dem deutſchen Waldbau lediglich eine gewiſſe Duldung im Geſamtgebiete der deutſchen Bodenwirtſchaft, damit nicht nur die Erhabenheiten und Schönheiten der vaterländiſchen Wälder, ſondern auch die günſtigen Wirkungen des Waldes auf Luft und Boden, auf die Quellenſpeiſung, die Verhütung von Überſchwemmungen u. f. w. erhalten und gepflegt werden? Oder kann die Exiſtenz- Berechtigung der pfleglichen Waldwirtſchaft wegen ihrer materiellen Nutzleiſtungen aus privatwirtſchaftlichen Geſichtspunkten zweifellos nachgewieſen werden? Wird die gründliche Rentabilitäts-Unterſuchung der Wald— wirtſchaft zu einer weitgehenden Ausſtockung der derzeitigen Holz— flächen führen oder wird bewieſen werden, daß die Kapitalwerte der deutſchen Waldungen, wenn einerſeits verluſtbringende Produktions- Richtungen möglichſt beſchränkt und ausgeſchieden werden und andererſeits die bedenkliche Überproduktion von Kleinnutzholz (etwa der Stämme und Stangen bis 0,5 km Derbholzgehalt) vermieden wird, auf mittelgutem Boden mit 3½ bis 4%, auf gutem und ſehr gutem Boden mit mehr als 4% und nur auf ſehr trockenen und flachgründigen Standorten mit 1bis 2% durch die jährlichen Reinerträge nachhaltig verzinſt werden? Werden die ärmeren Feldböden zukünftig durch die Nutzholzproduktion erheblich und andauernd höher verwertet werden als zur Zeit durch den landwirtſchaftlichen Fruchtbau? Die Klarſtellung dieſer Fragen durch die überzeugende Beweisführung, daß die Fortſetzung der Holzzucht weitaus größere Nutzleiſtungen gewähren wird als 5 „ die Einſtellung des Waldbaues und der Wechſel der Kapitalanlagen, hat nicht nur in jedem Forſtbezirke das unentbehrliche Fundament für die Aufſuchung der einträglichſten Wirtſchaftsverfahren zu bilden, die uns im zweiten Teil dieſes Abſchnittes beſchäftigen wird. Dieſe grundlegende, bisher von der Forſteinrichtung nicht für erforderlich erachtete Beweisführung wird vorausſichtlich im nächſten Jahrhundert der Forſtwirtſchaft allſeitig von den Waldbeſitzern und deren Vertretern auferlegt werden. „Die Feinde des Waldes zählen uns die ſich mehrenden Erſatzſtoffe des Holzes vor und deuten ſiegesgewiß auf die nicht mehr ferne Zeit, wo man gar keinen Wald mehr brauchen wird“ — jo jagt Riehl treffend.“) Zwar teilen die Gebildeten des deutſchen Volkes die Waldliebe des Forſtmannes und verkünden, wie geſagt, begeiſtert die erhabene Schönheit und Poeſie der heimiſchen Wälder. Aber ſie ſtehen, wie die große Maſſe unſerer Bevölkerung, den undurchſichtigen forſtlichen Betriebs-Maßnahmen zumeiſt verſtändnislos, wenn nicht mißtrauiſch gegenüber. Die Wertſchätzung des Waldes innerhalb der bäuerlichen Bevölkerung wird aber leider beherrſcht von den Anſprüchen, welche die gering begüterten Landwirte an die Streuvorräte des Waldes erheben zu können glauben. Man wird ohne Zweifel die Verſuche fortſetzen, die finanzielle Leiſtungsfähigkeit des Forſtbetriebes zu diskreditieren. Man wird fortgeſetzt behaupten, daß die beträchtlichen Walderträge, welche anſehnliche Etatspoſten im Haushalt der Staats— verwaltung, der Gemeinden, größeren Grundeigentümer ꝛc. bilden, fiktiv ſeien, weil man bisher unterlaſſen habe, die Zinſen der Betriebskapitalien und der Holz— vorratswerte in Abzug zu bringen. Bei Bemeſſung des Verkaufswertes der letzteren und nach Abzug der Zinſen dieſes realiſierbaren Kapitals, welche bei gleicher Sicherheit der Kapitalanlage zu erreichen ſeien, vom jährlichen Waldnetto— ertrage werde ſich ergeben, daß die Rentabilität des waldbaulichen Produktions— zweiges kaum nennenswert ſei. Man wird behaupten, daß es nicht gefahrbringend werden könne, wenn die Forſtwirtſchaft auf den Ausſterbeetat geſetzt und die Verwertung der beträchtlichen Holzmaſſen, welche dieſelbe in den Waldungen angeſammelt habe, vorbereitet werde. Für die Erhaltung der wohlthätigen Einwirkungen der Waldbeſtockung auf Luft und Boden ſeien keineswegs Baumholzbeſtände erforderlich, vielmehr würden Buſchhölzer genügen. Man könne dieſelben parkartig geſtalten und vereinzelt gut geformte, vollkronige Waldbäume ſtehen laſſen. Ohne Materialvorräte im Werte von Milliarden zu beanſpruchen, habe die fortſchreitende Eiſen- und Stahlver— arbeitung für Bauzwecke und für den Betrieb der Eiſenbahnen, die Fabrikation von Bauſteinen und zahlreiche andere Gewerbsarten den bisher üblichen Bau— Wert⸗ und Nutzholzverbrauch zurückgedrängt.? n) Zukünftig werde für die *) „Land und Leute.“ Stuttgart 1894, Cotta. z) Zum inneren Ausbau der Wohnhäuſer wird ſchon jetzt Eiſen ausgedehnt ver— wendet. Zur Bildung der Außenmauern iſt dasſelbe bisher weniger häufig gebraucht worden, weil nicht nur das einförmige Ausſehen der aus Eiſen hergeſtellten Fronten hinderlich war, ſondern auch die bedeutende Wärmeleitungsfähigkeit der Eiſenteile jeden Temperaturwechſel in das Innere der Gebäude brachte und bei erheblicher äußerer „ Waldproduktion nur Lieferung der ſchmalen Parkettbrettchen, der ſchwachen Kant— hölzer, etwaige Verſchalungsholzſtücke für die Eiſenkonſtruktion der Gebäude, des Materials für die allerdings zahlreichen Holzgeräte (die man indeſſen aus Kleinholz gewinnen könne) u. ſ. w. übrig bleiben. Wenn die Nutzholzproduktion in den deutſchen Waldungen Milliarden vom Volksvermögen feſtlege und hierfür nur gering— fügige Nutzleiſtungen gewähren könne, ſo werde man beſſer thun, den Holzbedarf, den die Eiſen- und Stahlinduſtrie, die Cementfabrikation, die Herſtellung von Gipsdielen, Asphaltfilzplatten u. ſ. w. nicht zu decken vermöge, aus den urwald— ähnlichen Holzvorräten in den Nord- und Oſtländern Europas zu beziehen, wie es in den benachbarten, waldarmen Weſtländern ſeit Jahrzehnten üblich ſei. Die Brennſtoffproduktion innerhalb der inländiſchen Waldungen könne man fortbeſtehen laſſen, ſoweit der Buſchholzbetrieb Brennholz nahezu koſtenlos liefere und der abſolute Waldboden keine andere Benutzung ermögliche. Aber dieſe Brennſtoff— produktion ſei entbehrlich und falle gegenüber der Kohlenförderung ſchon lange nicht mehr in die Wagſchale, werde auch durch den fortſchreitenden Ausbau des Eiſeubahn- und Kanalnetzes immer mehr zurückgedrängt werden. Die umfaſſende Beleuchtung und Entkräftung dieſer Vermutungen und Be— fürchtungen iſt auf die Ermittelung des konkreten Waldvermögens von Forſtbezirk zu Forſtbezirk und auf die vergleichende Würdigung der bisherigen und der nach— haltig erreichbaren Nutzleiſtungen desſelben zu ſtützen. Von einer allgemein giltigen Beurteilung der Rangſtellung, welche der Holzzucht in der Geſamtwirtſchaft unſerer Nation gebührt, kann bei dem derzeitigen Stande der Forſtſtatiſtik und dem erſt ſeit wenigen Jahrzehnten begonnenen Ausbau der Forſtſtatik keine Rede ſein. Der Wert des deutſchen Waldeigentums zählt ohne Zweifel nach vielen Milliarden Mark; aber nicht einmal die mutmaßliche Schätzung dieſer Zahl iſt ſtatthaft. In der That werden ſelten Waldbeſitzer ge— funden werden, welchen der Wert ihres Waldeigentums ziffernmäßig bekannt geworden iſt, und ebenſo ſelten wird die bisherige, noch ſeltener die nachhaltig erreichbare Verzinſung des Waldkapitals beurteilt worden fein. Man kann zur Zeit die Bemeſſung der Waldboden— werte und Waldvorratswerte und die Vergleichung der wählbaren Wirtſchaftsverfahren maßgeblich ihrer Nutzbarmachung dieſes Wald— kapitals nur anregen. Immerhin werden wir bei der nachfolgenden Be— gründung dieſer Anregungen, obgleich dieſelbe auf ein dürftiges und Kälte das Kondenſationswaſſer aus den Innenräumen an dem Eiſen niedergeſchlagen wurde. In neuerer Zeit hat man jedoch die eiſernen, Außenwände mit weſentlich verbeſſerten Konſtruktionen eee und dadurch die Übelftände mehr oder minder beſeitigt. (Iſothermal-Syſtem des Ingenieurs Heilmann in Berlin, Wandkonſtruktion der Firma Müller und Bedarf in Hannover u. ſ. w.) überaus zahlreich ſind die Verwendungsarten des Eiſens zur Bildung von Decken und Fußböden 2c. Auf den deutſchen Panzerſchiffen iſt neuerdings die geſamte Wohnraumausſtattung aus Aluminium hergeſtellt worden, um die bei Beſchießung derſelben ſplitternde Holzkonſtruktion zu beſeitigen. Das Metall erhält einen Leder-, Kork- oder Stoff— überzug. = a — ergänzungsbedürftiges Unterſuchungsmaterial zu ſtützen iſt, darüber nicht im Zweifel bleiben, daß die Forſtwirtſchaft zu privatwirt— ſchaftlich und geſamtwirtſchaftlich ergiebigen undb efriedigenden Nutz— leiſtungen befähigt werden kann. I. Sewertung des Waldbodens. In den Lehrbüchern der Waldwertberechnung iſt es üblich geworden, die Bemeſſung des Waldbodenkapitals auf die Zinſeszins rechnung zu ſtützen (ef. vierten Abſchnitt). Man ermittelt damit den waldbaulichen Verzinſungswert der anzu— bauenden Grundflächen nach dem Minimal-Betrage, und derſelbe iſt in den meiſten Fällen weitaus größer als der ſog. außerforſtliche Benutzungswert, der nach Ausſchluß der Holzzucht verbleiben würde, außergewöhnliche Bodenfrucht— barkeit, Steinbruchbetrieb u. ſ. w. ausgenommen. Der ſogenannte außerforſt— liche Bo denwert der abſoluten, zur landwirtſchaftlichen Bebauung nicht geeigneten Waldflächen wird ſich in der Regel auf das Kapital des jährlichen Weideertrags beſchränken und nach den Weideflächen gleicher Bodengüte einzuſchätzen ſein. Soll die Bemeſſung des Bodenwertes zunächſt für die grundlegende Entſcheidung vorgenommen werden, ob die Holzzucht fortzuſetzen oder einzuſtellen iſt, ſo iſt klar, daß die Forſtwirtſchaft lediglich mit dem Rückerſatz der Bodenreinerträge belaſtet werden kann, welche der Grund— beſitzer durch die anderweite Benutzung der abgeholzten Bodenflächen während der Wachstumsdauer der Waldbeſtände, etwa mittels land— wirtſchaftlicher Bebauung, Viehweide ꝛc. vereinnahmen würde. Die Aufgabe der Rentabilitätsvergleichung zum Zweck der Unter— ſuchung, ob die Holzzucht einzuſtellen oder fortzuſetzen iſt, wird dem— nach durch die Prüfung erfüllt, ob die Holzzucht in der Zukunft nicht nur jährlich den realiſierbaren Vorratswert angemeſſen verzinſen wird, ſondern auch die jährlichen Bodenreinerträge erſetzen wird, welche die außerforſtliche Bodenbenutzung jährlich einbringen würde. Man braucht, wie man ſieht, die Rentabilitätsvergleichung nicht mit den Pro— dukten der Zinſeszinsrechnung zu infizieren, die manchem Waldbeſitzer nicht ein— wandsfrei erſcheinen werden. (Siehe vierten Abſchnitt.) In jedem Forſtbezirke hat die Waldertragsregelung feſtzuſtellen, welche Teile des geſamten Areals zur landwirtſchaftlichen Benutzung geeignet ſind, welche nach— haltigen Reinerträge für dieſelben in Ausſicht zu nehmen ſind und ob nach Ein— ſtellung des Forſtbetriebs weitere beachtenswerte Einnahmen in Betracht kommen werden als der Pachtertrag für Viehweide, was nicht wahrſcheinlich iſt. Wald— beeren werden nicht mehr geſammelt werden können. Der Jagdpachterlös wird ſich verringern. — 174 —& Aber auch von einer weitgehenden landwirtſchaftlichen Bebauung des derzeitigen Waldbodens wird keine Rede ſein können. Im Wald— gebiet des Deutſchen Reiches iſt der ſogenannte abſolute, lediglich zur Holzzucht geeignete Waldboden vorherrſchend. Man darf nicht überſehen, daß ſelbſt die Urbarmachung der beſſeren Bodenflächen beträchtliche Rodungs- und Düngungs— koſten erfordern würde. Die Verwendung des Düngermaterials in die beſtehen— den Felder wird zumeiſt den Getreideertrag mehr fördern als die Inſtandſetzung beträchtlicher Waldflächen für den nachhaltigen Fruchtbau — von der Beſchaffung der Arbeitskräfte für weitgehende Waldausſtockungen abgeſehen. Die Waldrodungs— frage wurde 1881 im preußiſchen Landes-Skonomie-Kollegium behandelt und der geſtellte Antrag, die beſſeren Waldböden in Feld umzuwandeln, ſeitens der Land— wirte einſtimmig abgelehnt. Die Hauptmaſſe des deutſchen Waldes iſt zurückge— drängt worden in das Hügelland, die Vorberge, in das Gebirge und Hochgebirge, abgeſehen von den trockenen Lagen der Sandebenen, in die ſpärlich bevölkerten Gegenden, und ſelten wird man ausgedehnte Waldflächen mit gutem, zu Feldbau ge— eigneten Boden finden, welche zugleich eine ebene Lage haben. Was ſoll die Staats— verwaltung und der große Grundbeſitz mit dem Boden anfangen, wenn die Holzzucht aufgegeben worden iſt? In faſt allen Fällen würde, wie geſagt, nur die Benutzung als Viehweide und für die Wildzucht erübrigen, und die letztere iſt einträglicher, wenn der Boden nicht kahl, ſondern mit Holz bewachſen iſt. Die Viehweide im Walde wird nur noch ſelten ausgeübt, in Süddeutſchland faſt nur noch in den Gebirgen, und liefert einen kaum nennenswerten Ertrag, wenn der Boden graswüchſig iſt, während die Rente dem Nullpunkt nahe kommt, wenn ſich der Boden mit Heidekraut überzieht. Der durchſchnittliche Geldwert aus der Gras- und Weidenutzung in den Staats- waldungen Bayerns wurde vor 40 Jahren (nach der letzten mir vorliegenden Nach— weiſung) auf 36 Pfennig pro Hektar und Jahr veranſchlagt (erlöſt wurden nur 11 Pfennig). Dieſer Ertrag war ſchon damals im Rückgang begriffen, obgleich die Waldweide in den Gebirgswaldungen „einen üppigen Graswuchs auf dem ungeſchwächten Waldboden reichlich vorfindet“. Der Jagdertrag wird, wie geſagt, verringert werden, wenn die ſchützenden Dickungen (Schonungen, Hegen), die Gerten- und Stangenhölzer hinweg— geräumt würden. Derſelbe wird überhaupt nur ausnahmsweiſe in der Nähe größerer Städte beachtenswert ſein. (Für die Geſamtfläche der preußiſchen Monarchie wird der jähr— liche Jagdertrag amtlich auf 18,6 Pfennig pro Hektar berechnet, für die bayeriſchen Staats- waldungen auf ca. 12 Pfennig, für die ſächſiſchen Staatsforſten 1864/68 auf 12,6 Pfennig, für die badiſchen Domänenwaldungen auf 34,5 Pfennig, für die heſſiſchen Domänenforſten und die ſelbſt adminiſtrierten Jagden auf 14,4 Pfennig, für die verpachteten Jagden auf 25,4 Pfennig, ſtets pro Hektar und Jahr.) Die Waldbodenpreiſe, welche bisher für vereinzelte holzleere Flächen, Odländereien u. ſ. w. ſeitens der Staatsforſtverwaltung bezahlt worden ſind, können nicht maßgebend ſein, da hierbei nicht der außerforſtliche Bodenwert, ſondern der forſtliche Bodenwert die Grundlage der Wertbemeſſung gebildet hat, auch vielfach der Ankauf durch Arrondierungszwecke, Wegebauten u. ſ. w. veranlaßt worden iſt. Für die Einſchätzung der realiſierbaren außerforſtlichen Bodenrente wird der jährliche Reinertrag der Bodenflächen in der Nähe der Waldungen maßgebend werden. (In Preußen ſind 2500000 ha mit einem jährlichen Kataſtralertrag von 1 Mark 18 Pfennig pro Hektar abwärts eingeſchätzt worden.) Wenn das Angebot holzleerer Waldflächen nicht auf wenige Hektar be— ſchränkt, ſondern auf Hunderte und Tauſende von Hektaren ausgedehnt wird, 0 ==. US — fo wird ſich zumeist ergeben, daß die außerforſtliche Bodenrente einflußlos bei der Vergleichung des Forſtbetriebs mit der Einträglichkeit anderer Benutzungs— arten der zu unterſuchenden Waldflächen bleiben wird. Der Verfaſſer hat ſtets gefunden, daß die Kapitaliſierung der außerforſtlichen Bodenrente unwirkſam bleibt bei den Rentabilitäts— Vergleichungen der forſtlichen Wirtſchafts-Verfahren und wird die— ſelbe bei dieſen Vergleichungen für die unten folgenden Beiſpiele nicht berückſichtigen. Wenn die Waldertrags-Regelung Forſtbezirke zu behandeln hat, welche nach Lage und Boden beachtenswerte landwirtſchaftliche Rein— erträge für ausgedehnte Waldflächen vermuten laſſen, ſo werden landwirtſchaftliche Sachverſtändige zu vernehmen ſein über den Kapitalwert, welcher der Holzzucht zu belaſten iſt. Dieſer Kapital— wert iſt den Erlöſen aus den vorhandenen Holzvorräten, welche ſich durch die vorteilhafteſte Verwertung der letzteren ergeben und die wir nunmehr erörtern werden, hinzuzurechnen, und die erhöhte Jahresrente iſt bei den ad II inſtruierten Rentabilitäts-Ver⸗ gleichungen dem Forſtbetrieb zu belaſten. Für die Auffindung der einträglichſten Bewirtſchaftungsmethoden iſt, wie wir ſpäter darlegen werden, die Anwendung der Zinſeszinsrechnung zur Be— wertung des Bodens nicht erforderlich. Insbeſondere ſind die Erwartungswert— Formeln der Bodenrententheorie entbehrlich (ſiehe vierten Abſchnitt, Seite 61), welche die Waldproduktion nicht nur mit größtenteils fiktiv bleibenden Boden— kapitalien belaſten würden, ſondern auch vielfach Wertunterſchiede beziffern, die nicht realiſiert werden können. II. Bewertung der Holzvorräte. In den meiſten Privat⸗ und Gemeindewaldungen ꝛc. werden Erhebungen über den Kapitalwert des vorhandenen Holzvorrats mangeln. Die Vergleichung der bisherigen Wirtſchaftsverfahren mit den einträglichſten Wirtſchaftsverfahren hinſichtlich der nachhaltigen Nutzleiſtungen wird in größeren Waldungen mit jähr— licher Rentenlieferung eine Aufgabe bilden, welche ſelbſt erfahrene Forſttechniker nicht ohne weiteres zu löſen vermögen, und die Formeln der Bodenrententheorie werden den meiſten Waldbeſitzern teils unverſtändlich, teils fragwürdig geblieben fein. Die im neunzehnten Jahrhundert übliche Waldertrags-Regelung (Forſt— einrichtung, Forſttaxation, Betriebsregulierung u. ſ. w.) iſt über die planmäßige Verteilung der vorhandenen Holzrohmaſſen und der quantitativen Zuwachsbeträge auf die Wirtſchaftsperioden der ſog. Einrichtungs-Zeiträume, bei deren gut— dünkenden Feſtſtellung privatwirtſchaftliche Geſichtspunkte und Rentabilitäts⸗ Vergleichungen grundſätzlich ferngehalten wurden, nicht hinausgekommen, oft nicht einmal fo weit vorgedrungen. Selten werden die Waldbeſitzer beweisfähigen — 176 — Aufſchluß erlangt haben über die Kapitalbeträge und Rentenunterſchiede, über welche die Forſtwirtſchaft verfügt — zwar nach beſtem Ermeſſen, aber immerhin ohne gründliche Erhebungen und ohne aufklärende Beweisführung, nach mehr oder minder trügeriſchem Gutdünken. Bei der Wandelbarkeit der örtlichen Rentabilitäts-Faktoren und bei dem Mangel forſtſtatiſtiſcher Anhaltspunkte, die möglicherweiſe erſt in der Zukunft für typiſche Waldverhältniſſe ermittelt werden, kann nur die von Waldbezirk zu Waldbezirk vorſchreitende Ertragsregelung, welche privatwirtſchaftliche Produktions— ziele erſtrebt, beweisfähige Aufſchlüſſe erteilen, und zudem ſind infolge des Grund— charakters der Holzzucht, insbeſondere der Nutzholzproduktion, nur erhebliche Rentabilitätsunterſchiede beachtenswert. Aber die letzteren bilden auch, wie wir darlegen werden, im Hochwaldbetrieb die Regel. Wenn auch das zur Zeit benutzbare Beweismaterial vielfach und oft in bedenklicher Weiſe mangelhaft ift, fo kann man doch immerhin die Waldbeſitzer informieren über die Ermittelungs— art der maßgebenden Rentabilitäts-Faktoren. Man kann annähernd genau die wahrſcheinlichen Ergebniſſe der Kapital-Aufwendungen beurteilen, welche die forſt— lichen Wirtfchaftspläne bisher ohne numeriſche Bemeſſung angeordnet haben, und man kann die Einwirkung der bisher nach Gutdünken angeordneten Umlaufs— zeiten der Jahresnutzung auf das Reineinkommen der Nutznießer für abſehbare Zukunft und nach menſchlicher Vorausſicht annäherungsweiſe für ſtatthafte Voraus— ſetzungen bemeſſen. Die planmäßige Ordnung der Waldverjüngung hat von jeher den Nutznießern die Herſtellung einer idealen Gruppierung und Alters— abſtufung der zukünftigen Waldbeſtände auferlegt oder wenigſtens, da die Verwirklichung des Ideals im Walde vielfach Hinderniſſe findet, als erſtrebenswertes Vorbild vorangeſtellt. Wir haben ſchon im erſten Abſchnitt die Bildung von Waldkörpern, deren Ernteerträge die maximale Gewinnung allſeitig brauchbarer Nutzholzſorten geſtatten, als wünſchenswert be— zeichnet, und man kann ſogar behaupten, daß eine Reichsgeſetzgebung gemeinnützig wirken würde, welche dieſelbe für alle größeren Privatwaldungen als Obliegen— heit der Nutznießung ſtabilierte. Aber die Brauchbarkeit der Nutzholzſorten iſt ein vielſagender und noch nicht genügend präziſierter Begriff. Die Herſtellungs— koſten der einzelnen Rundholzſorten ſind ungemein verſchieden, und es iſt bisher auf dem Gebiete des Waldbaues noch nicht verſucht worden, Herjtellungs- koſten und Verkaufserlöſe in Einklang zu bringen. Kann in der That, wie oben behauptet worden iſt, eine Verzinſung des realiſierbaren Vorratskapitals von vier und mehr Prozent nachhaltig eingebracht werden, wenn die Abſatzverhältniſſe eine reichliche Verwertung von Kleinnutzholz (bis 0,5 km Derbholzgehalt) geſtatten? Bleibt auch dann noch eine Kapitalverzinſung für Mittelboden von 3½ bis 4% beſtehen, wenn der Schwerpunkt in der Produktion der mittelſtarken Stamm— klaſſen (etwa von 0,5 bis 1,0 km durchſchnittlich pro Stamm) zu verlegen iſt, um die genannte Brauchbarkeit für die maßgebenden Abſatzbezirke herzuſtellen? Kann dagegen glaubwürdig nachgewieſen werden, daß die Kapital-Aufwendungen, welche die Waldbeſitzer in den über So jährigen Hochwaldbeſtänden zu belaſſen — 177 — oder denſelben einzufügen haben, um zwei bis drei Finger breit ſtärkere Stämme mit reichlichen Prozentſätzen der geſamten Nutzholzgewinnung den Starkholz⸗Konſumenten anbieten zu können, die nur mit etwa 1,0 bis 1,5% verzinſt werden? Kann die örtliche Waldertrags-Regelung die Fragen beantworten, welche die Waldbeſitzer zu ſtellen berechtigt ſind: Wie groß iſt der Kapitalwert des vor— handenen Waldeigentums und insbeſondere der benutzbaren Holzvorräte? Hat die bisherige Bewirtſchaftung dieſes Kapital mit Nutzleiſtungen verwertet, welche der Sicherheit der Kapitalanlage und der Stetigkeit des Rentenbezugs entſprechen? Laſſen ſich die bis jetzt erzielten, durchſchnittlich jährlichen Reineinnahmen weſentlich und nachhaltig erhöhen, indem Produktionsrichtungen zielſetzend werden, welche eine reichlichere Rentenbildung für die Kapital-Aufwendungen bewirken und nach Maßgabe der örtlichen Standorts-, Wachstums- und Abſatzverhältniſſe gefahrlos bleiben hinſichtlich der allſeitigen Verwertbarkeit der ſpäteren Ernteerträge? Die Beantwortung dieſer Fragen wird der Forſtwirtſchaft nur dann, wie geſagt, erſpart bleiben, wenn die Waldbeſitzer eine hauptſächlich von Althölzern gebildete Parkwirtſchaft im großartigen Maßſtab beabſichtigen. Bevorzugen die— ſelben dagegen die andauernde materielle Nutzbarmachung des konkreten Wald— vermögens, ſo wird es der Forſtwirtſchaft nicht geſtattet ſein, zu beanſpruchen, daß die älteren Waldvorräte, auch wenn dieſelben kümmerlich rentieren, mit einer Art von Waldbann zu belegen ſind. Selbſt für Grundeigentum, welches im fideikommiſſariſchen Verbande ſteht, iſt ein Wechſel der Anlageart hinſichtlich derartiger Vermögensbeſtandteile, welche z. B. unter zwei vom Hundert andauernd rentieren, keineswegs unterſagt, und auch dann, wenn die Anlage im Grund und Boden principiell zu bevorzugen iſt, wird die vorübergehende Anlage in inländiſchen Staatspapieren, ſicher fundierten Hypotheken ꝛc. geſtattet. Die Unterſuchung des Produktionsaufwandes und deſſen Nutzleiſtungen wird ſich demgemäß nicht nur auf das vorhandene Geſamt-Waldkapital, ſondern auch auf die hauptſächlichſten Beſtand— teile desſelben, die 1 bis 60 jährigen, 61- bis 80 jährigen, 81- bis 100 jährigen und über 100 jährigen Altersklaſſen zu erſtrecken haben. Nach kurzem Zeitaufwand wird man den Waldbeſitzern die Beurteilung ermöglichen können, ob die Einſtellung der Holzzucht finanzwirtſchaftlich nutzbringender ſein wird als die Fortſetzung derſelben mit thunlichſter Beſchränkung kärglich rentierender Produktions-Richtungen. Welche Kapitalwerte — und zwar realiſierbare und nicht hypo— thetiſche, den Zinſeszins-Formeln entſtammende Kapitalwerte um— faſſen die zur Zeit angeſammelten Holzvorräte in den benutzbaren Holzbeſtänden? Die Feſtſtellung der vorhandenen Beſtandsverkaufswerte, die ſog. Kluppierung der meßbaren Beſtände, Berechnung, Aufarbeitung und Vermeſſung der Probe— ſtämme u. ſ. w., die Schätzung des Holzgehaltes der jüngeren Beſtände, die Ermittelung der Holzſorten, der bisherigen Durchſchnittspreiſe für die letzten zehn oder zwanzig Jahre und die Berechnung des Verkaufswertes für alle Unter— abteilungen der einzelnen Forſtbezirke wurde ſchon im ſiebenten Abſchnitt (Seite 92 ff.) erörtert. Wagener, Die Waldrente. 12 — MI Die Waldbefiter, welche dieſe Aufnahmen ohne forſttechniſche Beihilfe durchführen wollen, finden die erforderliche Anleitung in zahlreichen Beſonderſchriften über Holz— mafjenaufnahme.*) Für die hier bezweckte Ermittelung der Gebrauchswerte ſind für die zu fällenden Probeſtämme Stärkegruppen zu bilden; hierauf find die Stamm⸗ Grundflächen für alle Stärkegruppen der verſchiedenen Unterabteilungen zu berechnen und die Grundſtärken der Mittelſtämme jeder Stärkeklaſſe durch Diviſion der Stamm— zahl in dieſe Summe der Gruppenflächen zu beſtimmen. Beträgt der Prozentſatz für das Probeholz ½, 1%, 2% , fo find die Durchmeſſer der Mittelſtämme für 200, 100, 50 . . . Beſtandsſtämme zu berechnen, wie das folgende Probeſtamm— Regiſter zeigt: 640. Hinterer Schloßberg. Höhenklaſſe B. Buchen. 1% Probeholz. Stärke⸗ f Probeſtämme— OR 1 Pr = meſſung Gruppenbildung Berechnung Probeſtämme-Meſſung f Stamm⸗ 5 .= =. | 8 Stammzahl grundfläche ea Durchmeſſer u | — > 2 — S | = — — = S | 2 2 — „ „„ „ je s 818 a) 12) 2): | else |sıe.) ze a4 09 10 3 = 2 = S |@ 2 = zZ 228 > I 8 = — cm cm qm | qm | qm mm mm mm m I | > 0211 25° 21 | 1,03 | 24 5 | 24 5 0,23 55 e 997% 84 99 6 22 6422 43 1,63 21 5722 21 0,0 |} | 20 | 21 57 100 | 1,97 3,46] 1 0,0346 210] 210 208/110 3 | 20,2 19 203 20 22 0%9 | 13 114 20 51 1,60 a = 5 1100 10 2991 0,0299 195 195 194/197 11189 e 1,39 N f | 19 100 100 | 233 2,83 ı 0,0283 190] 190 188/189 7 | 17,4 | 19 54 W. f. f. | r | | | Are f | | *) Baur, „Holzmeßkunſt“. 4. Auflage. Berlin 1891. — Kunze, „Lehrbuch der Holzmeßkunſt“, auch unter dem Titel: „Anleitung zur Aufnahme des Holzgehalts der Waldbeſtände“. Berlin 1883 und 1891. — Finckhäuſer, „Praktiſche Anleitung zur Beſtandsaufnahme“. Bern 1891. — Schwappach, „Leitfaden der Holzmeßkunde“. — Güttenberg in Loreys „Handbuch der Forſtwiſſenſchaft“. 2. Band, 11. Abſchnitt. — Ferner in faſt allen Lehrbüchern der Waldertrags-Regelung. Die Ermittelung der vorhandenen Wertvorräte und die Aufſtellung der ört— lichen Wertertragstafeln iſt ausführlich in des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebes“ (Berlin 1875) behandelt worden. Die ſonſtigen zahlreichen Werke über Waldertrags-Regelung beſchäftigen ſich faſt ausſchließlich mit der Ermittelung und Verteilung der Holzrohmaſſen oder der Nutzungsflächen. Nur Räß („Waldertrags- Regelung gleichmäßiger Nachhaltigkeit“. Frankfurt a. M. 1890) hat die vom Verfaſſer befürwortete Etatsbemeſſung nach „Wertmetern“ zu Grunde gelegt. — 109 — Bei der Auszeichnung des ſtarken Probeholzes zur Fällung iſt beſonderes Augen- merk auf die Auswahl regelmäßig gewachſener Stämme zu legen. Für die mittel- ſtarken und ſchwachen Stammklaſſen ſind in der Regel zahlreiche Probeſtämme zu fällen und hier iſt zu überwachen, daß Stämme mit abnormer Schaft- und Aſtbildung vom Probeholz ausgeſchloſſen bleiben. Nach Ermittelung des Alters der Probeſtämme durch Zählen der Jahresringe, nach Beſtimmung der Gipfelhöhe, Vermeſſung der Nutzholz-Abſchnitte und Aufarbeitung des Brennholzes in ortsüblicher Art und getrennter Verzeichnung der Ergebniſſe nach Nutzholz⸗ und Brennholz⸗Verkaufsſorten (für die Nutzholzſtämme ſowohl nach Durch— meſſer als nach Feſtmeterklaſſen) ſind die Durchſchnittspreiſe in den letzten zehn Jahren, eventuell für ſeltener verwertete Holzſorten in den letzten 20 Jahren wegen Ermittelung des gegenſeitigen Wertverhältniſſes, ſoweit dasſelbe in den bis- herigen Waldpreiſen für die Abſtufungen im Körpergehalt der Rundhölzer zum Aus- druck gekommen iſt, zu beziffern. Man kann hierauf den Verkaufswert des Probe— holzes berechnen und nach dem Grundflächen-Verhältnis der Probeholzfällungen zu den Stammgrundflächen der betreffenden Beſtände die Vorräte der Unterabteilungen nach Derbholz⸗Geſamtmaſſe und Verkaufswert bemeſſen. Es wurde ſchon oben erwähnt, daß die gleichheitliche Verteilung oder planmäßige Abſtufung der rohen Holzmaſſen (Derbholz oder Derb- und Reisholz) auf und für die zukünftigen Nutzungsperioden nicht gewährleiſten kann, daß einerſeits die Ausraubung des Waldes verhütet wird, wenn die älteren Beſtände wertvolle Nutzholzmaſſen, z. B. Eichen-Starkhölzer, Kiefern⸗ Blochhölzer ꝛc. liefern, während die jüngeren Beſtände vorherrſchend zu Buchen— Brennhölzern, Kiefern⸗Brenn⸗ und ⸗Grubenhölzern ꝛc. heranwachſen und andererſeits ebenſowenig eine Benachteiligung der Nutznießer in den nächſten Jahrzehnten ver— mieden werden kann, wenn die älteren Beſtände minderwertiges Brennholz, die jüngeren Beſtände hochwertiges Nutzholz liefern. Die Verteilung der Hiebsflächen auf die Wirtſchaftsperioden würde die erſtrebte Zuverläſſigkeit der Beweisführung für die Richtigkeit des ermittelten Abgabeſatzes noch weiter verringern. Anſtatt die Ertragsermittelung und Ertragsverteilung auf Flächeneinheiten und Einheiten der Verkaufsmaße zu ſtützen, wird ſonach die Waldertragsregelung in nach— haltig zu bewirtſchaftenden Privatwaldungen Einheiten der Gebrauchs werte ihren Ermittelungen und Wirtſchaftsplänen zu Grunde zu legen, die Fällungsergebniſſe nach den gleichen Wertfaktoren nachzuweiſen und mit den Etatsſätzen zu vergleichen haben (nicht nach laufenden Holzpreiſen).“) In Betracht, daß nur größere Ertragsunterſchiede bei der planmäßigen Einrichtung des Forſtbetriebes beweisfähig ſein können, wird jedoch eine überladung der Wirtſchaftspläne mit Ziffern zu vermeiden fein, und es wird genügen, wenn in großen Waldbezirken dieſe Gebrauchswerteinheiten auf 1000 Mark, in kleineren Waldungen auf 100 oder 10 Mark nach Maßgabe der Durchſchnittspreiſe in den letzten 10 oder 20 Jahren abgerundet werden. Nach der Vermeſſung der Nutzholz-Probeſtämme ſind dieſelben, wenn irgend möglich, auf benachbarten Sägewerken zu den gangbarſten Schnittholzſorten verarbeiten zu laſſen. Die Wertberechnungen der Einzelſtämme loco Wald, ſonach nach Abzug der Säge-, Transport- und Fällungskoſten vom durch- ſchnittlichen Reinerlös loco Säge, find nach Durchmeſſer- oder Feſtmeterklaſſen zuſammen— zuſtellen, um für den Gang der Preiserhöhung beſſere Anhaltspunkte zu gewinnen als bisher. *) Nach den Erfahrungen des Verfaſſers bleiben dieſe Wertfaktoren jahrzehnte— lang konſtant, wenn auch die laufend jährlichen Preiſe wechſeln. Im letzteren Falle iſt die Veranſchlagung der jährlichen Brutto-Gelderträge entweder nach Prozentſätzen der ſogenannten „Etatspreiſe“ oder nach den letztjährigen Durchſchnittspreiſen zu bemeſſen. — 180 — III. Aufſtellung von Altersklaſſen-Tabellen. Die nächſte Arbeit nach Beendigung der Probeholz-Fällungen und Berechnungen der in den einzelnen Unterabteilungen vorhandenen Holzwertmaſſen, des mittleren Alters (ofr. ſiebenten Abſchnitt, S. 93) und der durchſchnittlichen RohholzF- und Wert- produktion iſt die Aufſtellung von Altersklaſſen-Tabellen (ſiehe Tabelle XI, S. 181). Durch Zuſammenfaſſung der gleichartigen Beſtände in Beſtockungsgruppen iſt in das Chaos der konkreten Beſtockungszuſtände eine überſichtliche Ordnung zu bringen, indem die verſchiedenartige Beſtockung der einzelnen Unterabteilungen zurückgeführt wird auf eine geringe Zahl gleichartig beſchaffener Beſtockungsglieder. Die zunächſt anzuſchließenden ſummariſchen Wirtſchaftspläne (ſiehe Tabelle XI B., S. 182) ſind für alle wählbaren Umtriebszeiten überſichtlich zu entwerfen, und die planmäßige Verteilung der einzelnen Unterabteilungen würde zeitraubender werden, als es für den Zweck der überſichtlichen Vergleichung, bei welcher die Nachweiſung kleinlicher Ertragsunterſchiede entbehrlich iſt, geboten erſcheint. Nachdem der Holz— vorrat der einzelnen Waldteile nach Holzarten, Holzſorten und der Feſt- oder Raummeterzahl, getrennt nach Haubarkeits- und Zwiſchennutzungsvorrat, unter— abteilungsweiſe verzeichnet, der derzeitige Gebrauchs- und Verkaufswert dieſer Holz⸗ vorräte berechnet, auch der Haubarkeits-Durchſchnitts-Zuwachs der einzelnen Unter— abteilungen ermittelt und dieſer Zuſammenſtellung hinzugefügt worden iſt, werden die Einzelbeſtände (Unterabteilungen) nach dem durch Meſſung oder vergleichende Schätzung ermittelten Haubarkeits-Durchſchnitts-Zuwachs im 80 jährigen Alter bonitiert. Hierbei ſind örtliche Standorts- und Wachstumsklaſſen für die im betreffenden Forſtbezirke vorherrſchend vorkommenden Fichten, Kiefern, Buchen-, Eichen- dc. Beſtände, denen die ſchwach mit anderen Holzarten vermiſchten Beſtände anzugliedern ſind, auszuſcheiden, und für jede Wachstumsklaſſe find der mittleren Beſtands— beſchaffenheit entſprechende Muſterbeſtände in der älteren Hochwaldbeſtockung auszuwählen, deren Haubarkeits-Durchſchnitts-Zuwachs für das 8Ojährige Abtriebsalter nach dem durch die Holzmaſſenaufnahme und Altersermittelung gefundenen Unterſuchungs-Material feſtzuſtellen iſt. Nach den bisherigen Ermittelungen differiert der Derbholz-Haubarkeits-Durchſchnitts⸗ Zuwachs von den 60 jährigen bis zu den 100 jährigen Umtriebszeiten für regelrecht ge= ſchloſſene Nadelholz- und Rotbuchen-Beſtände unbeträchtlich, wie die folgende Zuſammen⸗ ſtellung der Mittelſätze für alle Standortsklaſſen zeigt (80 jähriger Haubarkeits-Durch⸗ ſchnitts⸗Ertrag an Derbholz pro Hektar — 1,00). 60 jähriger 80 jähriger 100 jähriger Umtrieb Umtrieb Umtrieb Fichtenwaldungen in Norddeutſchland und | den mitteldeutſchen Gebirgen. | 0,95 1,00 1,00 Desgl. Süddeutſchland 8 3 0,93 1,00 0,99 Kiefern-Waldungen in der norddeutſchen | | Tiefebene 1,05 1,00 0,92 Buchen⸗ Beſtände in in Oberheſſen „ 0,81 1,00 1,03 — 181 — Nach dieſer ſchon bei der Holzmaſſen-Aufnahme zu beginnenden Auswahl von Muſterbeſtänden (möglichſt für alle Standortsklaſſen der hauptſächlich in den reinen und ſchwach gemiſchten Beſtänden vorkommenden Holzarten) iſt eine Klaſſifikation der in den einzelnen Unterabteilungen vorhandenen Beſtockung nach Gruppen mit annähernd gleichem Ertrags vermögen durchzuführen und die Aus— ſcheidung von Altersgruppen nachfolgen zu laſſen. Bei dieſer Ausſcheidung werden die unvollkommenen, abtriebsfähigen Beſtände und die regelmäßigen Beſtände zu trennen und für die über 60 jährigen, mehr oder minder vollſtändigen Beſtände werden zehnjährige Altersgruppen, für die jüngeren Beſtände zwanzigjährige Altersgruppen auszuſcheiden ſein. In den gemiſchten Beſtänden werden die Holzarten nach Zehnteilen des Geſamtbeſtandes eingeſchätzt und, wenn größere Ertrags⸗Differenzen beachtenswert werden, bei der Ertrags-Berechnung getrennt behandelt. Weitere Gruppenbildungen ergeben ſich nach der Beſchaffenheit des vor— findlichen Beſtandsmaterials, z. B. Verjüngungen mit und ohne Nachhiebsreſte, im Übergang zu Hochwald befindliche oberholzreiche und oberholzarme Mittelwaldungen ꝛc. Nach den örtlichen Wachstumsverhältniſſen iſt auch die Abſtufung der Standorts— Tabelle XI. Zuſammenſtellung der Altersklaſſen-Tabelle für eine 740 ha große, für Fichten ⸗Nachzucht einzurichtende Fichten, Kiefern⸗ und Buchen⸗Waldung und Entwurf eines ſummariſchen Wirtſchaftsplanes für dieſe Waldung. “) A. Zuſammenſtellung der Altersklaſſen-Tabelle für die Fichten— Betriebsklaſſe des Wirtſchaftsbezirks N. N. „ Jetziger Abtriebs⸗-Ertrag der Beſtandes⸗ 8 = Wert⸗Vorrat gruppen im Jahre Bor | Alters⸗ 8 | I 15 bro |pre Be | | herrſchende 8 klaſſen 8 ſtands⸗ 70 | 80 | 90 | 100 | 110 = | 5 Hektar Gruppe | Holzarten 3 1 | Jahr ha | Wert-Ertrags - Einheiten à 1000 Mark Fichten II 101-110 80 [8,40 6722 — | — — | — [7714 Buchen III 91-100 | 120 2,10 252 — — — 264 290 Kiefern III 71-80 | 141 1,60 226 — | 253 | 310 389 | 468 Fichten II 5160 100 || 3,30 330 531 653 | 772 | 888 | 1003 Fichten II | 3140 || 150 || 0,85 127 720 | 874 | 1029 | 1186 | 1338 Fichten II | 11-20 | 129 | — | — | 715 | 869 1022 | 1179 | 1329 Sa.: 740 1607 | Laufend jährliche Zuwachs-Prozente 70/80 | 80/90 90/100 100 110 110/120 Fichten ohne Vornutzungen, Kl. II 2,2 1,8 15 1,3 171 wit Pr a l 2,1 1,8 1,5 02 Buchen ohne Vornutzungen, Kl. III — — 1 0,9 0,7 75 mit 75 5 — — 15750 1,2 0,9 Kiefern ohne Vornutzungen, Kl. III | 2,7 2,2 23 21 1,8 FR mit 5 „ III 3,3 | 2,7 2,9 2,3 1,9 *) Die Aufftellung des letzteren (fiehe nächte Seite ad B) und die nachhaltig ein- träglichſte Verwertung des Waldvermögens (hier 1607 000 Mk. ohne Bodenwert) wird unten ad V2 erläutert werden. 182 B. Sum mariſcher eee für die 100 jährige Umtriebszeit (45 W.⸗E.⸗E. pro Jahr). Se IR 7 8 F Mitte der Nutzungs- oa S = 2 S Sc periode — S SSS e 8 vor ß z Ach SS S „. | ® 8 S s e zz 8 92 e eee 0 = | 88 GS ERER | Wert-Ertrags-Ein- Jahr heiten à 1000 Mk. I. 1 [Buchen III 9 252 5 10264 264 — Nager I. 1 Fichten II 105 672 5 | 13 714 186 528 |? 8 I. 2 Fichten II 105 — | 15 | 11 | 586 | 450 | 136 II. 1 Fichten II 105 — 25 | 09 as Tas = Kiefer 75 25 2˙6 30 7 Jichten⸗Nach⸗ II. 1 Kiefern III 75 226 | 25 | 2,6 | 389 | 302 | 87 facht 111. Kl. II. 2 Kiefern III 75 — | 35 | 31 | 105 | 105 | — desgl. II. 2 Fichten II 55 330 35 | 1,8 | 772 | 345 | 427 III. 1 Fichten II 55 — 45 | 15 491 450 41 III. 2 Fichten II 55 — 551,2 46 46 — III. 2 Fichten II 35 127 | 55 1,8 1029 404 625 | IV. 1 Fichten II 5 | — 65 | 15 719 | 450 | 269 IV. 2 Fichten II 35 — 75 | 13 | 304 304 — IV. 2 Fichten II 15 | — 75 1,8 1022 | 146 | 876 | | || V. 1 Fichten II 15 — |- 85 | 1,5 1007 | 450 | 557 | | | | | V. 2 Fichten II 15 | — | 95 | 1,2 | 623 | 450 | 173 Summa: 4500 | 173 und Wachstumsklaſſen, etwa pro Hektar von 50 zu 50 fm Abtriebsertrag im SOjährigen Alter oder von 100 zu 100 fm, zu wählen. Werden die Standorts- und Wachstums- klaſſen nahe aneinander gerückt, ſo laſſen ſich die Einſchätzungen des Wertertrages nach Zehnteilen des Vollbeſtandes vermeiden oder wenigſtens beſchränken. Die Altersklaſſen-Tabellen (ſiehe Tabelle XI) haben für die einzelnen Beſtockungs-Gruppen nachzuweiſen: a) Die ſämtlichen Unterabteilungs-Namen,-Nummern und Buchſtaben, b) Produktive Fläche derſelben nach Hektar, c) Mittleres Alter der Beſtände (Ermittelung ſiehe ſiebenten Abſchnitt, S. 93), d) Wertvorrat pro Hektar, e) Wertvorrat pro Unterabteilung, ) Die Werterträge der Beſtandsgruppen nach den örtlich wählbaren Wachstumszeiten (wegen Erleichterung der ſpäteren Aufſtellung ſumma— riſcher Wirtſchaftspläne). Für die Aufſtellung der ſpäter notwendigen ſummariſchen Wirtſchaftspläne wird es genügen, wenn die Wertvorräte ad d und e nach Wertertrags-Einheiten — 183 — à 1000 Mark in größeren Forſtbezirken, nach Wertertrags-Einheiten à 100 oder 10 Mark in kleineren Waldungen nachgewieſen werden. Die Zuſammenſtellung der Altersklaſſen-Tabelle bildet die Grundlage für die (ſpäter zu erörternden) ſummariſchen Wirtſchaftspläne. In Tabelle XI A iſt dieſer Abſchluß der Altersklaſſen-Tabelle für eine Waldung von 740 ha Größe enthalten. Vorläufig ſind nur die ſechs erſten Spalten beachtens— wert. Die Ergänzung dieſer Altersklaſſen-Tabelle durch die Anführung der Abtriebs— Erträge nach Ertragseinheiten und der Wertzuwachs-Prozente in der Wachstumsperiode vor der Nutzung erleichtert die Aufſtellung der ſummariſchen Wirtſchaftspläne für die wahlfähigen Umtriebszeiten (ſiehe unten ad V. 2). IV. Die Aufſtellung von örtlichen Wertertrags-Tafeln, welche für die anzuſchließenden Ertragsbemeſſungen und Rentabilitäts-Ver— gleichungen unentbehrlich ſind, iſt ein in den meiſten Fällen ſchwer zu löſendes Problem. Die Darſtellung des Wachstumsganges der verſchiedenen Holzgattungen in geſchloſſenen Waldbeſtänden iſt auf alle örtlich vorherrſchenden Standortsklaſſen zu erſtrecken. Dieſelbe hat mit dem Stangenholzalter der geſchloſſenen Hochwald— Beſtände zu beginnen und iſt durch alle ferneren Wachstumsperioden bis zur Erntezeit durchzuführen. Es find ſonach, um für die Aufſtellung einer örtlichen Ertragstafel genügende und ſichere Anhaltspunkte zu gewinnen, Hochwaldbeſtände mittlerer Beſchaffenheit für alle Holzarten, für alle Altersgruppen und für alle Standortsklaſſen erforderlich, und mit dieſer Vollſtändigkeit finden ſich brauchbare Waldbeſtände in einzelnen Forſtbezirken ſelten oder niemals. Die Regelung der einträglichſten Waldwirtſchaft wird ſtets genötigt werden, die Ergebniſſe der ört— lichen Holzmaſſen-Aufnahmen und Zuwachs-Ermittelungen durch die in der Forſt— Litteratur veröffentlichten Ertragstafeln zu ergänzen und zu vervollſtändigen. Zu dieſem Zwecke ſind jedoch die Ermittelungen der forſtlichen Verſuchs— anſtalten nicht ohne weiteres brauchbar. Die letzteren haben den Zuwachsgang für kleine, ausgeſuchte Probebeſtände mit außergewöhnlichem Holzgehalt (infolge einer ſehr engen Stammſtellung) ermittelt, und die hier gefundenen Holzvorräte ſind weitaus größer als die Holzvorräte, welche in den größeren Waldbeſtänden mittlerer Beſchaffenheit in der Regel vorgefunden werden. Man würde durch die Verwendung der Ziffern dieſer Ertragstafeln für die genannte Rentabilitäts— Vergleichung unbrauchbare Ergebniſſe erlangen. Man würde für die Fortſetzung der Holzzucht Ernteerträge beſtimmen, welche in größeren Forſtbezirken und in größeren Hochwaldbeſtänden mittlerer Beſchaffenheit nicht erreicht werden können. Will man die vorhandenen Beſtände mittlerer Größe und mittlerer Beſchaffenheit den Bonitätsklaſſen der Normal-Ertragsklaſſen zuteilen, ſo findet man in der Regel, daß von der nachgewieſenen Holzmaſſe, wenn auch die Bodengüte und der Höhenwuchs annähernd vorhanden ſein würden, in den bis jetzt aufgewachſenen älteren Beſtänden erhebliche Beträge mangeln und die Annahme des Wachstums— ganges einer tiefer ſtehenden Klaſſe wegen der bisherigen und zukünftigen Wertproduktion bedenklich iſt. — 184 — Es iſt mir deshalb zweckfördernder erſchienen, für die praktiſche Ertrags— Regelung Ertragstafeln auf Grund des bisherigen wiſſenſchaftlichen Unterſuchungs— Materials und mit Benutzung eigener Ermittelungen für die in den größeren Hochwaldbeſtänden mittlerer Beſchaffenheit in der Regel mit der größten Ver— breitung vorkommenden Derbholz-Vorräte (im 80 jährigen Alter, Feſtmeter pro Hektar) zu entwerfen, damit in den Einzelfällen, wenn die ſelbſtändige und voll— endete Aufſtellung örtlicher Ertragstafeln nicht möglich iſt, geprüft werden kann, ob und wie weit der durch die Holzmaſſen-Aufnahme und Probeholzfällung gefundene Derbholz- und Wertvorrat mit dem Wachstumsgang dieſer im Anhang dieſer Schrift befindlichen Wertertrags-Tafeln übereinſtimmt. Dieſe eingehende Prüfung und die nachfolgende, nicht nur bei abweichender Derbmaſſen— Entwickelung und Holzſorten-Bildung der Abtriebs- und Vornutzungs— Erträge, ſondern vor allem bei abweichenden Preis-Abſtufungen von den ſchwächeren bis zu den ſtärkeren Holzſorten anzuſchließende Umrechnung der genannten Tafeln iſt unerläßlich, und nur hierdurch können Fehlſchlüſſe verhütet werden. Indeſſen werden die Forſtbezirke ſelten gefunden werden, welche das regelrechte Altersklaſſen-Verhältnis haben, um den nachgewieſenen Gang der Rohmaſſen-Entwickelung hinreichend kontrollieren zu können. In dieſem Falle wird nur die Prüfung erübrigen, ob die in den genannten Ertragstafeln zu Grunde gelegte Wertſteigerung von den ſchwächeren zu den ſtärkeren Rundholzſorten ſtändig in den betreffenden Srtlichfeiten aus— giebiger war und bleiben wird oder eine andere Aufwärtsbewegung zeigt. Das Ergebnis dieſer Prüfung iſt hauptſächlich entſcheidend für die örtliche Giltigkeit der folgenden Rentabilitäts-Vergleichungen. Bei weſentlichen Verſchiedenheiten in der Preis-Abſtufung darf die Umrechnung und Aufſtellung örtlicher Ertragstafeln nicht unterlaſſen werden. Während mehrerer Jahrzehnte ſeiner praktiſchen Thätigkeit hat der Verfaſſer die Schwierigkeiten gründlich kennen gelernt, welche mit der Erforſchung der Wachstums- geſetze der geſchloſſenen Hochwaldungen und der Mittelwald-Oberhölzer verbunden find. Es kann ſich nicht darum handeln, ein unbedingt zuverläſſiges Verfahren einzuhalten, ſondern nur um die Auffindung von Verfahrungsarten, welche die ausſchlaggebenden Wachstumskurven mit den relativ geringſten Abweichungen und Regelwidrigkeiten erkennen laſſen und zum Ausdruck bringen. Für die Zuſammenfaſſung der Beſtände mit annähernd gleichem Wachstumsgang habe ich (nach Vorgang von Theodor Hartig) das ſogenannte Weiſerſtamm-Verfahren befürwortet. Man darf vermuten, daß die Produktionskraft des Waldbodens und ihre Wirkung relativ am ausgiebigſten aus— gedrückt werden wird im Wachstumsgange der in den 80- bis 120 jährigen Hochwald— beſtänden (Muſterbeſtänden) dominierenden Stämme — entweder in der Geſamtzahl derſelben oder in etwa 400 ſtärkſten Stämmen pro Hektar. Nun kann man für die genannten Stämme in den Altholzbeſtänden Mittelſtämme fällen laſſen und den Bruſt⸗ höhendurchmeſſer und die Gipfelhöhen z. B. im 60, 70 jährigen Alter 2c. durch Stamm- Analyſe finden. Man kann hierauf die 60, 70 jährigen Beſtände mit mittlerem Schluß aufſuchen, welche mit der Stärke und Höhe der gleichen, in den ſtärkſten Stammklaſſen abgezählten Stammzahl adäquat ſind und deren Derbholz- und Wertvorrat der Ertragstafel als jüngere Glieder einreihen. Die genannte Vermutung ſtützt ſich nicht nur auf die bisherige Auffindung adäquater Ertragskurven für alle Ertragsklaſſen des — 185 — Unterſuchungsmaterials der preußiſchen Verſuchsanſtalt in Fichtenbeſtänden durch den Verfaſſer, ſondern hauptſächlich auf die von demſelben zuerſt in den Kiefernbeſtänden im badiſchen Odenwald gefundene, ſodann für die Ertragstafeln von Theodor und Robert Hartig, Wimmenauer und Schwappach nachgewieſene, hierauf von der preußiſchen Verſuchsanſtalt beſtätigte Erſcheinung, daß in den 100- bis 120 jährigen Abtriebs— beſtänden die Geſamtproduktion für die Vornutzungs- und Abtriebs-Nutzungen vom 40. bis 60. Jahre bis zum 100. bis 120. Jahre in der Regel mit 85 bis 95% von den Stämmen hervorgebracht wird, welche im 100- bis 120 jährigen Alter die dominierenden Beſtände bilden. Das Verfahren iſt in des Verfaſſers „Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebes“ (Berlin 1875, S. 30 bis 36) dargeſtellt, aber bisher noch nicht mehrſeitig erprobt worden. Kann man durch Analyſe von Probeſtämmen die Derbholzproduktion der Abtriebsſtämme etwa vom 40 jährigen Alter an ausreichend genau ermitteln, ſo iſt offenbar nur noch die relativ geringfügige Produktion des Nebenbeſtandes hinzuzufügen und der Gebrauchswert pro Feſtmeter zu ermitteln. Der Wachstumsgang der Muſterbeſtände wird bis auf unweſentliche Teile direkt analyfiert. Nach den bis jetzt vorliegenden Unterſuchungen iſt es nicht beweisfähig, daß die Ertragstafeln dieſer Schrift eine Wertſteigung für die Verlängerung der Wachstumszeit zu Grunde gelegt haben, welche der thatſächlichen Wertſteigerung in den geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden nach dem 80 jährigen Alter derſelben be— trächtlich nachſteht und deshalb die ſpäter folgenden Verzinſungsprozente erheblich zu gering bemeſſen worden ſind. Robert Hartig, Burckhardt, Schwappach u. a. find von den Holzpreijen im Harz, im mitteldeutſchen Gebirge und der norddeutſchen Tiefebene bei Aufſtellung ihrer Geldertragstafeln ausgegangen. Wenn man die Abtriebs-Erträge der Fichten Kiefern⸗ und Buchenbeſtände im 90 jährigen, 100 jährigen, 110 jährigen und 120 jährigen Alter pro Hektar (nicht die Jahreserträge der Nachhalt-Wirtſchaft) nach dem Verhältnis zum 80 jährigen Abtriebsertrag pro Hektar beſtimmt und die Ziffern mit den in gleicher Weiſe für die Ertragstafeln dieſer Schrift ermittelten Verhältniszahlen vergleicht, ſo ergiebt ſich die in Tabelle XII folgende Gegenüberſtellung. Bei Vergleichung der Steigerung der Bruttoerlöſe pro Hektar infolge Verlängerung der Wachstumszeit wird zu beachten ſein, daß die Ertragstafeln dieſer Schrift den Wachstumsgang großer Waldbeſtände mittlerer Beſchaffenheit nachzuweiſen haben, während die übrigen Angaben den dicht geſchloſſenen Probebeſtänden entſtammen, in denen nach gleicher Wachstums— zeit infolge der geſteigerten Kronendichte, wie ſchon oben bemerkt wurde, ſchwächere Holzſorten vorgefunden werden als in den erſteren. Tabelle XII. Vergleichung der bisher für die dominierenden Hochwaldbeſtände nachgewieſenen Steigerung der Wert⸗Erträge pro Hektar von der 80 jährigen bis 100 jährigen Wachs⸗ tumszeit mit den Angaben in den Wert⸗Ertragstafeln dieſer Schrift. Abtriebs⸗Erträge pro Hektar im Holzarten, Standortsklaſſen und f 1 | | Autoren 80. 90. 100. | 110. | 120. | Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Fichten erſter Klaſſe nach R. Hartig 1,00 1,12 | 1,21 1,28 — „ 5 5 nach Schwappach. . 1,00 | 1,13 27 138 183 1 „ 5 nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. . 1,00 1,14 1,29 1,42 1,54 15 B² Io 1,16 e Holzarten, Standortsklaſſen und Abtriebs-Erträge pro Hektar im Autoren | 80. 90. 100. 110. 120. | Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Fichten zweiter Klaſſe nach Burckhardt 1,00 | 120 | 1,36 — = $ 5 1 nach R. Hartig. 1,00 1,17 E33 1222 ut 1 1 nach Schwappach . 1,00 | 1,16 | 1,32 | 1,47 | 1,61 N 4 E nach diefer Schrift: Abſatzlage A . 1,00 | 1,18 1,36 „5 & Bi 1,00 1,18 1,20%) 1,61% Ze Fichten dritter Klaſſe nach Schwappach 100 1,20 1,38 6 @p5St 75 5 5 nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. 1,00 ] 1,24 1,47 1,75 202 r B. 1,00 | 1,25 | 1,49 | 1,79 | 2,10 Fichten vierter Klaſſe nach Schwappach 10% %s e | 5520 55 1 „ nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. 1,00 1,7 1,3 f 5 B. 1,00 1,25 1,9%) Ta Fichten fünfter Klaſſe nach Schwappach . | 100 | 134 | 154 | — | — 5 17 55 nach dieſer Schrift: Abſatzlage A . ner | 74 — 5 1500 1,6% %%% Kiefern erſter Klaſſe nach Schwappad . 1-00 1,17 1,35 21522) 23768 # 1 5 nach dieſer Schrift: | Abſatzlage A. 1,00 1, 1% „ iz 15% | 1,00: | 1,24 | 1,482] 71,789) 71797 | Kiefern zweiter Klaſſe nach Burckhardt 1,00 117 | — — — 3 hr „ nach Schwappach | 1,00 14 1,31.) 152 7 5 „ nach Wimmenauer 1,00 | 1,16 | 1,33 | 1,51 1,68 2, 5 „ nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. 1,00 | 1,23 1,50 | 1,82 | 2,14 N B. 1,00 | 124 | 1,51 | 1,84 | 2,16 Kiefern dritter Klaſſe nach Schwappach . 1,00 | 1,16 | 1,33 | 1,53 | 1,71 7 5 „ nach dieſer Schrift: | Abſatzlage A . „1,00 1,221 21,33 |, 1.800 22000 5 B. I, 1,22 1,49) 1,861, 250 Kiefern vierter Klaſſe nach Schwappach 1,00 1,05 1,09 1s 9 1 „ nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. | .1,00 | 1½2 1,44 6 982 1 5 „1,00 1,27 | 1,42 | 71,05 Naees Kiefern fünfter Klaſſe nach Schwappad . | 100 745022 2,052] 0 — 2 15 „ nach dieſer Schrift: Abſatzlage A . .| 1,00 | 119 | 1444 — — . 100 1,18 137 — | = 1 25 Abtriebs⸗Erträge pro Hektar im Holzarten, Standortsklaſſen und 5 8 8 pr 0 f Autoren | 80. | 90. | 100. Jahr Jahr Jahr 110. | 120. Jahr Jahr | 9 : — — Buchen erſter Klaſſe nach R. Hartig | 15 u 125 u x = 1 5 nach Schwappach.. | 1,00 | 1,13 | 1,24 | 1,34 | 1,42 4 85 „ nach dieſer Schrift: | | | Abſatzlage A. . . | 1,00 | 1,14 | 1,27 | 1,39 | 1,50 „„ a Buchen zweiter Klaſſe nach Burckhardt . 1,00 | 124 | 147 1,65 181 2 = 15 nach Schwappach . 1,00 | 1.15 | 1,26 | 1,38 | 1,46 1 5 5 nach dieſer Schrift: Abſatzlage A. . .| 1,00 | 115 | 1,28 | 1,39 | 1,50 5 eee e ee Buchen dritter Klaſſe nach Schwappach . 1,00 | 1,17 1,30 1,41 | 1,52 x A „ nach dieſer Schrift: | | | Abſatzlage A. 1,00 1,15 | 1,27 | 1,39 | 1,48 ene Buchen vierter Klaſſe nach Schwappach . 1,00 1,15 131 142 | 149 1 A 75 nach dieſer Schrift: | Abſatzlage K. | 1,00 1,13 1,25 | 1,34 | 1,44 a „„ N 8.151297] 1,40: | 1,51 Buchen fünfter Klaſſe nach Schwappach . 1,00 | 1,15 | 1,28 | 1,40 | 1,50 F fe „ nach diefer Schrift: | | nee e 117 1,21: | 1,27 1,33 8 By 270,500 ee | 132 | 1,39 V. Rentabilitäts-Vergleichungen zur Auffindung der einträglichſten Umtriebszeiten in Lichten-, Kiefern- und Zuchen-Waldungen. Die nachfolgenden Ausführungen bezwecken die Information derjenigen Waldbeſitzer, welche die Holzzucht als vollberechtigtes Glied einfügen wollen in die einträglichſte Bewirtſchaftung des Geſamtvermögens und zu erfahren wünſchen, durch welche Wald— Umtriebszeiten ꝛc. dem realiſierbaren Waldkapital die reichlichſten Nutzleiſtungen andauernd verliehen werden können. Sie ſind, wie ſchon oben geſagt, ebenſowenig geſchrieben für Waldbeſitzer, welche eine Park— wirtſchaft im großen Umfang begründen wollen, als für Waldbeſitzer, welche eine Raubwirtſchaft innerhalb des zu vererbenden Wald⸗-Stammkapitals beabſichtigen. Die Unterſuchungen, die wir anregen, und die Wirtſchaftspläne, die wir befür— worten werden, ſind ſchon im erſten Abſchnitt im Hinblick auf die privatwirt— ſchaftlichen Aufgaben der Waldproduktion dargeſtellt worden. Die Waldertrags— — 188 — Regelung hat vor allem dem Endziel entgegenzuſtreben: Ausgeſtaltung der vorhandenen und der herzuſtellenden Waldvorräte mit einer Ab— ſtufung der Altersklaſſen für Ernteerträge, welche die Gewinnung dauerhafter, tragfähiger bezw. brennkräftiger Nutzholzgattungen und allſeitig brauchbarer Rundholzſorten quantitativ dem nach den Stand— orts- und Verbrauchs-Verhältniſſen erreichbaren Höhepunkt entgegen— führen wird, jedoch mit möglichſter Beſchränkung oder völliger Ver— meidung von Kapitalaufwendungen, deren Nutzleiſtungen zurückbleiben gegenüber der Rentabilität gleich ſicherer Kapitanlagen in anderen Er— werbszweigen, z. B. durch Schuldentilgung, Waldankauf, hypotheka— riſche Anlage u. ſ. w. Wir werden die Klarſtellung der Vorrats-Beſtand— teile anregen, welche bisher kärglich, etwa unter 1½ bis 2%, rentiert haben, und wir werden von der Grundanſchauung ausgehen, daß zwar die Forſtwirtſchaft den Wechſel der Kapitalanlage nicht unterſagen, aber nur dann befürworten kann, wenn die unverkürzte Wiederanlage der realiſierbaren Erlöſe für entbehrliche Beſtandteile der Waldvorräte als Stammguts-Subſtanz unangreifbar ſichergeſtellt worden iſt. Nach den Daſeins-Bedingungen der Waldwirtſchaft kann jedoch nur eine er— hebliche Rentenerhöhung berückſichtigungswert werden. Dieſe nachhaltige Renten— erhöhung gebührt der Nutznießung. Für die Feſtſtellung derſelben iſt die Ermittelung des „Unternehmer-Gewinns“, welcher durch das mehrfach erwähnte Geldgeſchäft in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts den Nutznießern, die gegen Ende des letzteren oder ſpäter bezugsberechtigt werden, zugebracht werden kann, nicht nur unnötig, weil bei jährlichem Bezug der nachhaltigen Rentenerhöhung keine Zinſes— zinſen entſtehen können, ſondern auch entbehrlich. Es genügt die Vergleichung der bisherigen jährlichen Waldreinerträge mit den erhöhten Reinerträgen, welche das derzeitige Waldvermögen nachhaltig zu leiſten vermag, und es iſt zu unterſuchen, ob dieſelben unbeſchadet der Wirtſchafts-Nachfolger der Nutznießung des Geſamt— beſitzes zugewieſen werden können. Die Summierung der Rentenerhöhung für gleiche Bezugszeiten iſt für die erſtrebte Information genügend und die Diskontierung auf die Gegenwart oder auf die Begründungszeit der Beſtände entbehrlich. Grundlegend für die Rentabilitäts-Vergleichung, die wir befür— worten werden, iſt ſonach die Bewertung des derzeitigen Wald— eigentums nach dem realiſierbaren Kapitalbetrag und die Ermittelung der nachhaltig einträglichſten Waldbewirtſchaftung innerhalb des intakt zu erhaltenden Geſamt-Eigentums. Dieſe Grundlage der Rentabilitäts-Vergleichung wird jedoch ſeitens der) Anhänger der Bodenreinertrags-Wirtſchaft nicht ohne Anfechtung bleiben, und wir haben kurz nachzuweiſen, daß die Bemeſſung des realiſierbaren Waldwertes der Beſtimmung der Wald⸗Rentierungswerte nach dem Verfahren der Bodenrenten-Theorie vorzuziehen fein wird. Nach der letzteren ſoll vorausgeſetzt werden, daß der Wald normalen Vorrat für die Umtriebszeit mit höchſtem Bodenerwartungswert beſitzt, der Bodenerwartungs— wert und der Wert des normalen Vorrats den Waldwert bilden und ſonach der Wald— Au + Da.. . + Dꝗ - c— uv 0, Pp k Rentierungswert — wenn Au den erntekoſtenfreien ug — Abtriebsertrag, Da ... Dq die Durchforſtungserträge, e die Kulturkoſten, v die jährlichen Betriebskoſten einer Altersſtufe, p den Zinsfuß und u die betreffende Umtriebszeit bezeichnet. Die Bodenrentenlehre hat die Giltigkeit der für den ausſetzenden Betrieb und die Waldblößen ermittelten Boden- und Beſtandswert-Formeln für den jährlichen Betrieb lediglich für das Vorhandenſein des Normalvorrats, welcher ſich für die Um— triebszeiten mit maximalem Bodenwert, z. B. die 60- bis 70 jährigen Umtriebszeiten, ergiebt, algebraiſch nachgewieſen. Nun können aber dieſe Normalvorräte beſtenfalls erſt nach 60 bis 70 Jahren hergeſtellt werden, und bis dahin bleiben die berechneten Vorrats⸗ und Bodenwerte fiktiv, werden auch im nächſten, Jahrhundert mit jeder Ver— änderung der angenommenen Zinsſätze — abgeſehen von Anderungen der Holzpreiſe — trügeriſch. Zudem kann man beliebig geſteigerte oder niedergehende Waldwerte heraus— rechnen, je nachdem man den noch nicht fixierten Waldzinsſatz Y2 oder 1% oder mehr ermäßigt oder erhöht. Dieſe wechſelvollen Normal-Vorratswerte und Boden— Erwartungswerte ſind ſelbſtverſtändlich nicht verwendungsfähig für die brauchbare Be— meſſung des thatſächlichen Wertes der mit Wald bewachſenen Eigentumsteile. Die Waldertrags⸗Regelung, die wir befürworten, hat als Leitſtern die Her— ſtellung der oben genannten Ausgeſtaltung der zu erſtrebenden Normalvorräte voranzuſtellen, welche in größeren, nachhaltig bewirtſchafteten Waldungen eine unabweisbare Verpflichtung der Nutznießung bildet. Sie findet ihren Schwer— punkt in der ſorgfältigen Bemeſſung der Grenzlinie im Wachstumsgang der geſchloſſenen Hochwaldbeſtände, mit welcher die hinreichende Brauchbarkeit der Waldbäume für die Zwecke der Nutzholzverarbeitung beginnt und mit deren Einhaltung eine bedenkliche Überproduktion von Kleinnutzholz vermieden wird. Nicht minder wichtig iſt die oben genannte Bemeſſung der bisherigen Rente des realiſierbaren Waldkapitals und der Rentenerhöhung, welche eingebracht werden kann, wenn bei der Umtriebs⸗Normierung die genannte Grenzlinie eingehalten wird. Für die Beweisführung, daß die befürworteten Wirtſchaftspläne frei bleiben von einer Erweiterung des Starkholz⸗Angebots, welche im Abſatzbezirk entbehrlich iſt und ſeitens der Waldbeſitzer nur durch beträchtliche Rentenverluſte ermöglicht werden kann, liefert die nachhaltig einträglichſte Bewirtſchaftung des Geſamteigentums der Waldbeſitzer die maßgebenden Richtpunkte. Kann die Waldertrags-Regelung den überzeugenden Beweis erbringen, daß die nachhaltig einträglichſte Nutzbarmachung des Waldeigentums durch Befolgung dieſer leitenden Grundſätze thatſächlich verwirklicht werden wird und durch die aufgeſtellten Wirtſchaftspläne geregelt worden iſt? 1. überblick über die Rentabilität der herzuſtellenden Normalvorräte. Die Information der Waldbeſitzer hat zu beginnen mit der Beweisführung, daß die Einſtellung der Waldwirtſchaft weniger nutzbringend werden wird wie die Fortſetzung derſelben, und dieſelbe hat zugleich Aufſchluß zu gewähren über die Frage, ob eine erhebliche Steigerung der bisherigen Reineinnahmen nach— haltig werden wird, indem übermäßige Kapitalaufwendungen, welche den Nach— kommen dürftige Nutzleiſtungen einbringen, nicht begünſtigt werden. Aus den Zuſammenſtellungen der Altersklaſſen-Tabellen ſind die derzeitigen Vorratswerte erſichtlich. Es iſt nicht entſcheidend, welche jährlichen Reinerträge dieſes Kapital bisher nach dem Durchſchnitt längerer Zeitperioden geliefert hat. 190 m | um | 8776 2% 208 790997 9˙g ore 71296 cr 20 21 Fire 1˙9 0 98 [ges a vr 89“ 2881 | ve 86% fie | 0F 281 %% 0% 29˙855 I#cır e |ocse 1.202 v dagvs 09 appoch rd 998 wa oack 98 apphoch ad 299778 WG oach 19978 apo od ae Brngplos un 909g | BiaGplog un ggg | Birgvlog un 9099 | Bragulos un 209909 | "Hragpfog un Yoggug; wy Oel uplpang mu | ur 007 uplpang pıu | wr 067 uplpang mu | wur 008 "uplpang un |wy ee "uplpang um wBunguggunlag A fusgungzogx- use ATjuaBungguggeunslorg III BUngJoggsuaalans I U9BUNGJUSR-Uaalaas 1 — = = = — = 9% | yes 8/7802 | ea 82 2/088 | 33 | 0101| ToccH — 5 — = = = 92 | yieg SP 8 688 21988 172 | KTIT 80982 = — = , cz 766 1ETER = — — 6 | yes 9% 62 | 6/66 9808 9% | 6/98 99 28 | % 6/111 29897 0 | 601 6,292 I TE | ers F162 | de oO Leros 6˙/0E 0e 82 296 Coe 178 FI eier | ee 808 8686 8 8% 88021 6 1/78 81988 22 8011 29607 dag 051 dagvs 011 du 001 ee | 88 Pe ee 9% | ar eser ee | 0/99 % 611 086 |z/cHez i ee e, Orzecer se Oe 2 Tes 6/62 1789 e TE 2019652 9 e e, ee eee er ee e 68 | 919 6˙1I 9er HE 28 o S1 OP | +8 e ce | ee 9% | CH 1910 | 0% | zes \s’eısı | 9 6201 96888 Se 1% I yııa | vs 170 9068 | 67 29 |e/acıı | er | 0/18 89681 BE leer | de | Fer |yHEE | 6 80 0% 069 76881 ler 8“½76 2 Pes mm | un 2.87 ger nes lo Ter aa ee Tegel 00 or our \ He Fr ce SE) 09 al loss | v9 | v8e ef | 29 2 8886 | #o | 706 68891 WG coach 197778 Ava ad 197778 WIPG ard 197778 WG oack 299778 wa ad 299778 Bragplos un 909g | Bragplos un oGgag I Eiagplos un 90990 | Bragolos un 90990 | Bragolog un Rogge u Oe uplpang u | wur 067 uplgang yuu | wır ocE uplpang un | wg er "upl@ang mın | wır oce "upl@ang u UBUNgVgg-U NL A eu- eee AT|UBUNggUgR- UF PL uner- "IE | U9BUngJugg- u PIL "I dag 06 dag 08 wg 02 «Aa « 100 Jahre anſtatt 90 Jahre ieee ee 0,22 me: ee, Le 0,0 0,3: 0.4103 | | | | | | | | 0,6 | 1,2 1,2 1,7 | 1,6 | 0,7 min. min. min. 10,9. 1,2 [1,2 1,7 | 31 0,9 0,0 | 0,2 min | | | | | EOS ROrIE eee e min. min. min. € ee | 5 2 0,5 | 12 | — || 11 | 1,6 | 0,4 min. min. min. Wird für die betreffenden Forſtbezirke die hier in Tabelle XIII veranſchaulichte Rentabilitäts⸗Vergleichung durchgeführt und die Berechnung der Verluſtbeträge 110 Jahre anſtatt 100 Jahre 120 Jahre anſtatt 110 Jahre d r G Kb bp D ra angefügt, welche auf jeden Feſtmeter des Starkholzmehrangebots ſowohl bei den dermaligen Zinſenerträgen ſicherer Kapitalanlagen als bei der Vorausſetzung ent— ſtehen, daß der Zinsfuß im nächſten Jahrhundert beträchtlich, etwa auf 2 ½ bis 25%, ſinkt, jo werden die Waldbeſitzer die Nutzleiſtungen beurteilen können, welche das zu belaſſende oder herzuſtellende Mehrkapital im Waldvorrat den Nutzungs- Nachfolgern einbringt. In vorſtehender Tabelle XIV iſt die jährliche Rente des Mehrkapitals, welches nach den Wertertragstaſeln dieſer Schrift für die je zehnjährige Verlängerung der Umtriebszeit entweder zu erhalten oder herbeizuführen iſt, nach Prozentſätzen des Verkaufswertes dieſes Mehrkapitals nachgewieſen worden, und zwar für die zumeiſt vorkommenden mittleren drei Standorts- oder Wachstumsklaſſen und die oben angegebenen Kultur- und ſonſtigen Betriebskoſten (Kulturkoſten 60 Mk. für Nadelholzanbau und 30 Mk. für die Buchenbeſtände pro Hektar und Betriebs— koſten 5 Mk. pro Hektar). 2. Die Rentabilitäts:Dergleihung der Umtriebszeiten auf Grund ſummariſcher Wirtſchaftspläne für die einzurichtenden Forſtbezirke. Wenn die Exiſtenzberechtigung der Waldproduktion durch die ad 1 dargeſtellte vorläufige Rentabilitäts-Vergleichung in überzeugender Weiſe beglaubigt worden iſt und die Waldbeſitzer durch den Überblick über die Rentabilitäts-Verhältniſſe der herzuſtellenden Normalvorräte die Kapitalbeträge und Rentenunterſchiede erkannt haben, über welche die Waldertragsregelung disponiert, ſo wird zumeiſt die gründ— liche Unterſuchung der konkreten Waldrentabilitäts-Verhältniſſe angeordnet werden. Dieſe Einrichtung der einträglichſten Bewirtſchaftung wird zunächſt zu fragen haben: Welche Ausgeſtaltung der nachwachſenden Waldkörper ſoll für unſere Nachkommen erſtrebt werden und als Vorbild der wald— baulichen Thätigkeit während des nächſten Rundganges der Fällung voranleuchten? Kann die Waldertrags-Regelung glaubwürdig nach— weiſen, daß die befürworteten Wirtſchaftspläne die berechtigten Anſprüche der Nutznießer während dieſer Zeit, die ſelbſtverſtändlich auf die andauernd höchſt erreichbare Rente gerichtet ſind, in voll— endeter Weiſe nach menſchlicher Vorausſicht vereinbaren mit einer ſpäteren Abſtufung der Altersklaſſen, welche nicht nur die dauer— hafteſten, tragkräftigſten, bezw. brennkräftigſten Holzarten, ſondern auch die brauchbarſten Rund holzſorten nachhaltig in den Ernte— erträgen gewinnen laſſen und überdies die reichlichſten Waldrein— erträge, welche nach den örtlichen Ertragskräften erreicht werden können, für die in den Waldvorräten belaſſenen oder denſelben hinzugefügten Vorratsbeſtandteile andauernd und jährlich ein— bringen? Kann die Forſtwirtſchaft die Herſtellungskoſten ihrer Produkte, der Starkhölzer, Mittelhölzer und Kleinhölzer, ermitteln und den durchſchnittlichen Verkaufserlöſen während langer Zeitperioden — 201 — gegenüberſtellen, die wir vorläufig als Maßſtab für die Gebrauchs— werte zu betrachten haben? Kann dieſer gewerbliche Betrieb ſorgfältig bemeſſen, welche Rundholzſorten mit erheblichem Gewinn und welche Rundholzſorten mit beachtenswerten Verluſten produziert werden? Kann die Forſtwirtſchaft die Produktionsrichtungen mit dieſen unzureichenden Nutzleiſtungen beſchränken oder iſt auch der Privat— forſtbetrieb wegen Erhaltung der Bodenkraft ꝛc. verpflichtet, die— ſelben, wie beim bisherigen Staatsforſtbetrieb, beſonders zu begünſtigen? Kann vor allem der unentbehrliche Starkholz— verbrauch der Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet erforſcht und beachtet werden oder hat die Forſtwirtſchaft irgend welche Gründe zu berückſichtigen, welche die Fortſetzung der über 70- bis 90jährigen Umtriebszeiten rechtfertigen und das mit namhaften Verluſten produzierte Starkholz mit erhöhten Maſſen zum Markt bringen würden? Für die Beantwortung dieſer Fragen, deren Löſung die Waldbeſitzer der Forſtwirtſchaft abverlangen werden, wird eine beweiskräftige Grundlage geſchaffen durch die Aufſtellung von „ſummariſchen Wirtſchaftsplänen“ für alle Produktionsrichtungen, welche örtlich wahlfähig erſcheinen, und durch die an— zuſchließenden Rentabilitäts-Vergleichungen, welche die vorläufigen Prüfungen ad 1 ergänzen und abſchließen. Die dort als maßgebend zu Grunde gelegte Proportion: Normalvorrat zu Normaletat wie wirklicher Vorrat zu wirklichem Etat iſt nur brauchbar für die Umtriebszeit, welcher der wirkliche Vorrat ent— ſpricht. Die Unterſchiede der Normalvorräte verſchiedener Umtriebszeiten erleiden infolge der praktiſchen Herſtellung in den meiſten Fällen weſentliche Abänderungen, welche durch die örtlichen Beſtockungs-, Wachstums- und Abſatzverhältniſſe, Ver— jüngungsmittel, Berechtigungs-Abgaben, Transportſchwierigkeiten u. ſ. w. not— wendig werden. A. Bei reichhaltigen Waldvorräten, welche hauptſächlich in den über 70- bis 90jährigen Altersklaſſen ruhen, ſind in erſter Linie die Verkaufs⸗ oder Verbrauchswerte der entbehrlich werdenden Vorratsbeſtandteile nach ihren bisherigen und den erreichbaren Nutzleiſtungen in Betracht zu ziehen, und man wird begreifen, daß dieſelben nicht nach der idealen Altersſtufenfolge der Normalvorräte, ſondern nach der konkreten Beſtockungsbeſchaffenheit zu bemeſſen find und die Rentabilitäts-Vergleichung auf lokale Wirtſchaftspläne für die wählbaren Wirtſchaftsverfahren zu ſtützen iſt. Für die Entſcheidung, welche Zeitdauer für den nächſten Rundgang der Jahresfällung am nutzbringendſten ſein wird, werden indeſſen bei der Wandelbarkeit der Holzpreisabſtufung, Zinsſätze, Arbeitslöhne, Transportkoſten ꝛc. in den einzelnen Fällungsperioden des nächſten Jahrhunderts minutiöſe Ertrags- und Verzinſungsunterſchiede keine beweisfähige Bedeutung erlangen können. In den meiſten größeren Waldungen wird die Auffindung der einträglichſten Wirtſchaftsverfahren ermöglicht werden, wenn auf Grund der bereits erwähnten Altersklaſſen-Tabellen die genannten ſummariſchen Wirtſchaftspläne aufgeſtellt werden, welche die oben erläuterten Wertertrags— — — Einheiten (à 100 oder 1000 Mk. Gebrauchswert) in ähnlicher Weiſe verteilen, wie früher die produktiven Flächen oder die Feſtmeter- oder Raummeterziffern in die Nutzungsperioden verteilt worden ſind. (Eine ſpeciellere Bemeſſung der Wert— erträge, etwa nach Markeinheiten, hat in dieſen größeren Waldungen von vorn— herein keinen Anſpruch auf genaue Verwirklichung der Einzelziffern in ſpäterer Zeit; nur die Richtigkeit der Etatsanſätze iſt zu motivieren, und zwar innerhalb derjenigen Grenzen, welche auch bei der Oscillation der Rentabilitäts-Faktoren im nächſten Jahrhundert dem menſchlichen Ermeſſen geöffnet bleiben.) Die Vorarbeiten für die Aufſtellung der ſummariſchen Wirtſchaftspläne ſind teils, wie die Flächenvermeſſung und Waldeinteilung, aus den Lehrbüchern der Forſt— einrichtung zu erſehen, teils ſchon oben erörtert worden, insbeſondere die Ausſcheidung der vorhandenen Beſtockung nach Standorts- und Wachstumsklaſſen, die Auswahl der Muſterbeſtände, die Aufſtellung örtlicher Ertragstafeln und die Zuſammenfaſſung der Beſtockungsgruppen mit gleichartigen Ertragsleiſtungen in Altersklaſſen-Tabellen. Zur Erleichterung der Konſtruktion ſummariſcher Wirtſchaftspläne für alle wählbaren Umtriebszeiten werden zunächſt die Altersklaſſen-Tabellen in der ſchon in obiger Tabelle XI (S. 181) erſichtlichen Weiſe zu ergänzen ſein, indem die Werterträge der Beſtandsgruppen für die Abtriebszeiten in der Regel für Mitte der Nutzungs— perioden berechnet werden. Für die Abtriebsreihenfolge der Beſtände ſind im nach— haltigen Betrieb die laufend jährlichen Zuwachsprozente maßgebend, welche für die verwertbaren Beſtände durchſchnittlich im nächſten Jahrzehnt eingebracht werden, und zwar mit Einrechnung der Vornutzungen, damit die zuläſſigen Jahres- oder Periodenerträge aus den Beſtänden entnommen werden können, welche am dürftigſten zuwachſen. Deshalb ſind die Prozentſätze der laufend jährlichen Wertproduktion mit Zurechnung der Vornutzungen (cfr. Tabelle I im ſiebenten Abſchnitt Seite 98) in dieſer Altersklaſſen-Tabelle anzumerken; gleichzeitig aber auch die laufend jährlichen Zuwachs— prozente für den Wertertrag des dominierenden Beſtandes ohne Vornutzungen, damit das Material für den Entwurf der ſummariſchen Wirtſchaftspläne, die anfänglich auf die Abtriebsnutzungen zu beſchränken ſind, vollſtändig überblickt werden kann. a) Ermittelung des nachhaltigen Reinertrags für die Einhaltung der Umtriebszeiten, welche die Erhaltung der vorhandenen Holz— vorräte bewirken. Die ſummariſchen Wirtſchaftspläne werden in erſter Linie für die Bewirtſchaftungsart aufzuſtellen ſein, welche den derzeitigen Vorratswert aufrecht erhält. Man wird zunächſt zu ermitteln haben, welche Jahresrente den derzeitigen Nutzunießern gebührt, wenn weder eine weſentliche Verſtärkung, noch eine weſentliche Verminderung des konkreten Vorratskapitals vorgenommen wird, ſonach die Bewirtſchaftungsmethode befolgt wird, welche der bisherige Forſtbetrieb vielfach bevorzugt haben würde. Die Aufſtellung der ſummariſchen Wirtſchaftspläne für dieſe Vorausſetzung wird von der eben erörterten Ermittelung von Näherungswerten für die Etatsbemeſſung auf Grund der Proportion: Normalvorrat zu Normaletat wie wirklicher Vorrat zu wirk— lichem Etat ausgehen dürfen, nachdem bemeſſen worden iſt, welchem Normalvorrat der unterſuchten Umtriebszeiten der wirkliche Vorrat am nächſten kommt. Als Normaletat iſt jedoch diesmal nicht der Reinertrag, ſondern der erntekoſtenfreie Abtriebsertrag ohne Vornutzungen und ohne Koſtenabzug feſtzuſtellen. Dieſe Berechnung des mutmaßlichen Wertertrages der betreffenden Forſtbezirke hat nur den Zweck, die Aufſtellung der ſummariſchen Wirtſchaftspläne zu erleichtern, welche zu erproben haben, ob der auf Grund der genannten Proportion ermittelte Wertetat gegenüber den mehr oder minder abnormen Altersklaſſen-Verhältniſſen der Forſtbezirke ſtichhaltig bleibt. Das zeitraubende — 203 — Hin⸗ und Herſchieben der Werterträge zwiſchen den Nutzungsperioden beim Entwurf der ſummariſchen Wirtſchaftspläne wird dadurch, wie man bald finden wird, abgekürzt. Den gleichen Zweck verfolgt die Nachweiſung der Werterträge für die Beſtands— gruppen in der Altersklaſſentabelle (ſiehe Seite 181 Tabelle XI) für die 70, 807 905, 100, 110, 120 jährige Fällungszeit. Man kann nach einiger Übung annähernd genau bemeſſen, welche Abtriebszeiten vorherrſchend eintreten werden, wenn für die konkrete Beſtockung die 100, 90, S0 jährige Umtriebszeit 2c. gewählt wird. Werden hierauf die Werterträge der Beſtandsgruppen für die betreffenden Abtriebsjahre ſummiert und die Summe mit der Zahl der Umtriebsjahre dividiert, ſo findet man annähernd den Jahresetat, von dem die Erprobung der Stichhaltigkeit ausgehen darf, um mit ab— gekürztem Zeitaufwand den nachhaltigen Etat zu finden (allerdings nur in denjenigen Fällen, in denen weſentliche Vorratsveränderungen ausgeſchloſſen bleiben). Im obigen Beiſpiel (Seite 181 und 182) ſtimmt der Normalvorrat für die 100 jährige Umtriebszeit = 1617000 ME. faſt völlig überein mit dem wirklichen, durch Zuſammen— ſtellung der Altersklaſſentabelle gefundenen Wertvorrat von 1607000 Mk. Der normale Fällungsetat aus Abtriebsnutzung beträgt: Jährliche Nutzungs- 100 jähr. Wertertrags- Jährlicher Abtriebs— fläche, Hektar Einheiten pro Hektar ertrag, W.⸗E.⸗E. Fichten 4,79 IX 791 — 37,89 S 1,20 24 2,32 = 2,78 Seren - : - 1,41 »4 3,00 == 4,23 Zuſammen 44,90 Die Summierung der Abtriebserträge der Beſtandsgruppen im 100 jährigen Alter ergiebt (ſiehe Tabelle XI, Seite 181, Spalte 10 und für 101- bis 110jährige Fichten Spalte 11) ergiebt 4620 Wertertragseinheit, ſonach bei Einhaltung der 100 jährigen Umtriebszeit 46,20 Wertertragseinheit pro Jahr. Sonach wird zunächſt zu prüfen ſein, ob ein Jahresetat von 45 bis 46 Wertertrags— einheiten nachhaltig im nächſten Jahrhundert aus Abtriebsertrag gewonnen werden kann. Die Ergebniſſe dieſer Prüfung find in Tabelle XI (Seite 182) zu erſehen. Ein jährlicher Bruttoertrag von ca. 46000 Mk. wird vom 100 jährigen Umtrieb in den nächſten 100 Jahren mit Einrechnung des Fällungsreſtes von 173000 Mk. eingebracht werden können. Da die anzuſchließende Rentabilitäts-Vergleichung jedoch die Reinerträge zu ver— gleichen hat, ſo ſind die Vorerträge hinzuzurechnen und die Koſten abzuziehen. Eine mathematiſch genaue Ermittelung der Vornutzungserträge iſt zur Zeit nicht möglich, und es wird genügen, wenn die in den örtlichen Ertragstafeln verzeichneten Vorerträge nach Prozent— ſätzen der normalen Abtriebserträge im betreffenden Umtriebsalter veranſchlagt werden. Für die obige Waldung iſt für die normale Jahresſchlagfläche von 7,40 ha Fichten 4,79 ha a 1,06 W.⸗E.⸗E. = 5,08 W.⸗E.⸗E. Buchen 1,20 „ à 0,55 3 — 0,66 > Kiefern 141 „ à 0,41 1 — 0,58 9 Zuſammen 6,32 W.-E.-E. Da 44,9:6,32 = 46,0:6,49, jo wird der geſamte Brutto-Geldertrag 52,9 W.-E.-E, rund 53000 Mk. pro Jahr betragen. Hiervon find, um den Reinertrag zu ermitteln, die Kulturkoſten, Verwaltungs-, Forſtſchutz⸗, Wegebau⸗ und ſonſtigen Betriebskoſten nach dem bisherigen Jahres— durchſchnitt abzuziehen. Für das obige Beiſpiel und die oben, Tabelle XIII, angenommenen Sätze von 60 Mk. pro Hektar für Nadelholz und 30 Mk. für Buchen und 5 Mk. pro Hektar Jahresbetriebskoſten ſind jährlich abzuziehen: e 7 3720. 1.20. 30 = 36 „ KU 52 NN Zuſamm̃en 4108 Mk. „ Sonach bleiben 53000 — 4108 = rund 48900 Mk. als jährlicher Reinertrag, für ein realiſierbares Vorratskapital von 1607000 Mk. = 3,04 %. b) Ermittelung des nachhaltigen Reinertrages für die einträg— lichſten Umtriebszeiten und Wirtſchaftsziele. Wenn feſtgeſtellt worden iſt, zu welchen Nutzleiſtungen die vorhandene Wald— beſtockung bei einer Bewirtſchaftungsart befähigt iſt, welche die vorhandenen Wertvorräte den Wirtſchaftsnachfolgern ohne Verringerung und Erhöhung derſelben überliefert, wird die Unterſuchung zu beginnen haben, ob die einträglichſten Wirtſchaftsverfahren eine weſentliche und beachtenswerte Rentenerhöhung für den Geſamtbeſitz nachhaltig herbeizuführen vermögen. Zunächſt wird zu unterſuchen fein, ob die Umtriebszeiten mit maximaler Nutzholz- bezw. Derbholzgewinnung wegen der Holzſortenlieferung für das örtliche Abſatzgebiet wahlfähig werden und wie ſich dieſelben finanzwirtſchaftlich verhalten. Wird die Holzſortenlieferung der obigen 740 ha großen Waldung beiſpielsweiſe für die 80 jährige Umtriebszeit berechnet, wenn das Kleinnutzholz-Angebot der 70 jährigen Umtriebszeit mit 30 % (ef. Seite 197) bedenklich erſcheint, jo ergiebt ſich nach 80 Jahren, d. h. nach Herſtellung der Fichtenbeſtockung auf den derzeitigen Buchen- und Kiefern— flächen, die folgende Holzſortengewinnung vom Abtriebsertrag: Stämme über 1,0 fm 1219 im — 32%, ir von 0,51 bis 1,01 fm 1788 „ —= 46% „ bis 0,50 fm 128.0, 190, Brennholz II. Klaſſe fm 102 „ 3% Summa 3837 tm 100 9% erſtklaſſiges Brennholz verwertungsfähig werden. Zweitens iſt zu fragen, ob die Erhöhung der Rente namhaft werden wird, da kleine Rentabilitäts-Unterſchiede im Forſtbetrieb keine Beweis— kraft haben. Die Rentenerhöhung wird ſehr weſentlich durch die Wahl des Nutzungs— ganges beeinflußt, und namentlich würde dieſe Rentenerhöhung in der hier betrachteten Waldung zurückgedrängt werden durch die langſame Umwandlung der mit 1 bis 1½ % rentierenden Beſtandteile der derzeitigen Vorräte in beſſer rentierende Kapital-Anlagen. Die Gleichſtellung der periodiſchen Erträge für einen 80 jährigen Herſtellungs— Zeitraum des 80 jährigen Waldvorrats im geſamten Waldbezirk würde offenbar die Renten— erhöhung verzögern und wird nicht ohne Not angeordnet werden dürfen. Vielmehr wird die Unterſuchung damit zu beginnen haben, den Unterſchied im Vorratswert zu ermitteln, welcher bei regelrechter Altersabſtufung für die 80 jährige Umtriebszeit entbehrlich werden wird, und hierauf wird zu prüfen ſein, ob dieſer Geſamtbetrag oder nur ein Teilbetrag im nächſten Jahrzehnt verwertet und rentabler angelegt werden kann. Für das obige Beiſpiel würde die Rentabilitäts-Vergleichung etwa mit der Unterſtellung zu beginnen haben, daß die älteſten Fichtenbeſtände mit 80 ha im erſten Wirtſchafts-Jahrzehnt gefällt und verjüngt werden, während in den verbleibenden 660 ha gleichzeitig die 80 jährige Umtriebszeit ein— gerichtet wird. Nun können wir zwar ermitteln, daß dieſe außerordentliche Nutzung des Vorrats von 672 000 Mark mit 5 jährigem Zuwachs ca. 714000 Mark (ſiehe Tabelle XI A) einbringen wird, und wir können berechnen, daß der Waldbeſitzer bei Kapitalanlage mit 3½ % jährlich 24990 Mark beziehen wird. Wir wiſſen aber nicht, was die verbleibenden 660 ha nachhaltig in den nächſten SO Jahren Jahr für Jahr ein— bringen werden. Zur Abkürzung der oben genannten probeweiſen Verſchiebungen kann man indeſſen auch hier berechnen, welchem Normalvorrat der örtliche Vorrat — —ͤ— dieſer 660 ha am nächſten ſteht, für dieſen Normalvorrat das jährliche Nutzungs- engen Arn 100 - Normalvorrat wirkliche Nutzungsſatz zum wirklichen Vorrat gehören wird. Man kann hierauf durch Aufſtellung genereller Wirtſchaftspläne kontrollieren, ob das gefundene Ergebnis ſtichhaltig bleibt oder infolge der Regelwidrigkeit der derzeitigen Altersklaſſen weſentlich abgeändert werden muß. Für die genannten 660 ha beträgt der örtliche Vorrat nach Tabelle XI 1607 — 672 = 935 W.⸗E.⸗E., der Normalvorrat und normale Abtriebsertrag für die 80 jährige Umtriebszeit: ) bejtimmen und annähernd genau bemeſſen, welcher Normalvorrat Jährlicher Abtriebsertrag. 399 ha Fichten II X 1873,8 = 747650 Mk. 72,94 = 29103 Mk. eee X 6083 = 72156 „ 2283 2740 7 ieee II X 628,3 = 88590 „ e e Sa. 908396 Mk. 35303 Mk. Sonach 908: 935 = 35,3: 36,4 W.⸗E.⸗E. — dem jährlichen zuläſſigen Abtriebs— ertrag, einer Kapitalverzinſung von 3,9% entſprechend. Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man die in obiger Tabelle XI A nach— gewieſenen Abtriebserträge der Buchenbeſtände im 100. Jahre und der Nadelholzbeſtände 2 Ä . 4 58 2913 up im 80. Jahre ſummiert und mit SO dividiert = =: A 36,4 W.⸗E.⸗E. Dieſer Ertrag wird durch den analog der Tabelle XI B, Seite 182 aufzuſtellenden generellen Wirtſchaftsplan als 80 Jahre nachhaltig beſtätigt werden (nach meiner Rechnung werden lediglich im letzten Jahrzehnt pro Jahr 36,1 W.-E.-E., anſtatt 36,4 W.⸗E.⸗E., verfügbar werden). Nach Einrechnung der in der oben angegebenen Art annähernd genau ermittelten Vornutzungen wird ein geſamter Bruttoertrag von 40401 Mk. aus Abtriebs⸗ und Vornutzungen anzunehmen ſein. Nach Abzug der Kulturkoſten und der ſämtlichen Betriebskoſten wird ein Jahresreinertrag von 36251 Mk. erübrigt werden. Bei Einhaltung des 100 jährigen Umtriebs werden, wie oben (Seite 204) berechnet worden iſt, der jährliche Reinertrag in den nächſten 100 Jahren jährlich genutzt werden mit 48900 Mk. Dagegen bei Übergang zur S0 jährigen Umtriebszeit in den nächſten 80 bis 100 Jahren: Jährlicher Reinertrag für 660 ha mit 80 jähriger Umtriebszeit. . 36 251 Mk. Zinſen der Vorratsreduktion von 709 200 Mk. (714000 Mk. — 4800 Mk. Kulturkoſten) 95 Jahre lang 31/½ % . . . 24 822 Mk. Ferner in den letzten 10 bis 20 Jahren 3½ 9% Zinſen des Erlöſes der im S0 jährigen Alter genutzten Fichtenbeſtände exkl. Vor— nutzungen auf 80 ha = 80 (5835 — 60) und en 80 en wg... . 16 135 Mk. Jährlicher Reinertrag ir in Be nn 80 ben re 2.5, 100073: ” nach 80 bis 90 Jahren beginnend. „„ „77 2 DEE Gegenüber der Fortſetzung der 100 jährigen Umtriebszeit mit . . 48 900 Mk. Erhöhung des jährlichen Reinertrages in den erſten SO Jahren . 12173 Mk. ” se - nach 80 Jahren 28 308 ME. In den nächſten 80 Jahren wird finanzielles Gleichgewicht ſchon dann hergeſtellt werden, wenn der Reinerlös von 709 200 Mk. nur 1,8 % rentiert. Die Beweggründe zur Fortſetzung der 100 jährigen Umtriebszeit können nicht in der Vermehrung der geſamten Nutzholzgewinnung gefunden werden. Nach Herſtellung des 80 jährigen Normalvorrates auf der Geſamtfläche von 740 ha würde die jährliche Nutzholzabgabe vom Abtriebsertrag 3837 fm betragen, dagegen bei Einhaltung der 100 jährigen Umtriebszeit normal nach Herſtellung des Normalvorrates nur 3687 fm — 206 — betragen. Die Nutzleiſtung des 100 jährigen Umtriebs wird lediglich durch die ver— mehrte Gewinnung der Stämme mit über 1,0 km, jährlich 2379 fm anſtatt 1219 fm beim 80 jährigen Umtrieb bemerkt. Auch dieſes Mehrangebot von 1160 fm trifft jedoch ſchon in den nächſten 80 Jahren ein jährlicher Rentenverluſt von 12173 Mk., auf jeden Feſtmeter 10,5 Mk., während der Verkaufspreis mit 15,5 Mk. pro Feſtmeter für dieſes Starkholz verrechnet worden iſt. Nach Herſtellung des 80 jährigen Normalvorrates erhöht ſich der Verluſt auf 24,4 Mk. pro Feſtmeter. Soll der Beweis erbracht werden, daß für die betreffenden Waldbezirke die einträglichſten Umtriebszeiten und Wirtſchaftsverfahren gewählt worden ſind, ſo werden die vorſtehend angeregten generellen Wirtſchaftspläne und Rentabilitäts— Vergleichungen zu vervollſtändigen und auf alle wählbaren Umtriebszeiten und Bewirtſchaftungsarten zu erſtrecken ſein. Eine durch weitere Beiſpiele veran— ſchaulichte Anleitung zur Vornahme der aufklärenden Rentabilitäts-Vergleichungen in dieſer Schrift wird nicht erforderlich werden. Die örtlichen Rentabilitäts— Faktoren ſind überaus wechſelvoll, und es kann nur der allgemeine Gang der Unterfuchung gekennzeichnet werden. Wenn die ſummariſchen Wirtſchaftspläne lediglich die jährlichen Abtriebserträge nachweiſen, ſo werden, da für die Rentabilitäts-Vergleichungen die jährlichen Reinerträge maßgebend werden, die Vornutzungserträge nach Prozentſätzen der Abtriebserlöſe beizurechnen und die Verjüngungs- und Betriebskoſten abzurechnen ſein, wie oben (Seite 203 und 205). Die weitere Frage, ob für die Verwertung der Vorrats— reduktion die Zinſeszinsrechnung maßgebend iſt, wird nach den Vermögensverhältniſſen der Nutznießer zu entſcheiden ſein. Kann nicht nur die maximale Gewinnung brauchbarer Holzſorten nach Abkürzung des erſtmaligen Rundganges der Schlagführung, ſondern auch die unverkürzte und zweifellos ſichere Wiederanlage der Er— löſe als Stammguts-Subſtanz bei dieſer Vorratsreduktion gewähr— leiſtet werden, ſo wird in der Regel vorauszuſetzen ſein, daß die Zinſen der letzteren von der Nutznießung vereinnahmt und nicht dem Kapital zugeſchlagen werden. In dieſem gewöhnlich vorkommenden Falle wird die Zinſeszinsrechnung, wie ſchon oben bemerkt wurde, keinen Boden finden. Für jede größere Eigentumsverwaltung wird es zu— dem mißlich werden, die Einträglichkeit veränderter Wirtſchaftsverfahren mittels der Vorausſetzung nachweiſen zu müſſen, daß alle Nutznießer im nächſten Jahrhundert die anſchwellenden Zinſen und Zinſeszinſen der Mehreinnahmen unberührt laſſen und auch dann dem Kapital beigeſellen, wenn die jährliche Rentenerhöhung infolge ſicherer Anlage im Waldbeſitz, guten Hypotheken ze. als nachhaltig nachgewieſen werden kann. Die Gegenüberſtellung der bisherigen Rente aus dem Waldeigentum mit der verbleibenden Waldrente und dem Zinſen— ertrag der Vorratsreduktion wird in den meiſten Fällen beurteilen laſſen, ob ein beträchtlicher und nachhaltiger Mehrertrag nach menſchlichem Ermeſſen voraus— zuſagen iſt. Man kann außerdem die beiderſeitigen Renten mit Einſchluß der Zinſen der Vorratserlöſe für gleiche Bezugszeiträume ſummieren, wenn hierauf Wert gelegt wird. — — Im obigen Beijpiel ergiebt dieſe Gegenüberſtellung für die Abtriebs— erträge a) 100 jährige Umtriebszeit 100 X 45900 . . 4890000 Mk. b) 80 jährige Umtriebszeit Zinſenertrag der Vorrats— reduktion von 709 200 Mk., in 95 Jahren. 2358 090 Mk. Waldrente von 36251 Mk., in 100 Jahren 3625 100 Mk. Zinſenertrag des Erlöſes von 80 m Fichten = 16 170 % 0 242 550 Mk. Summa 6225740 Mt. Gewinn 1335740 Mk. Soll dagegen für begüterte Waldbeſitzer nachgewieſen werden, welcher Gewinn erreicht werden kann, wenn die Zinſenerträge des Erlöſes der Vorratsreduktion dem Kapital zugeſchlagen werden, ſo iſt zunächſt der jährliche Mehrertrag (bei Vorratserhöhung der jährliche Minderertrag) für die längſte Umtriebszeit, die zur Vergleichung gebracht wird, zu admaſſieren. Hierauf iſt zu ermitteln, welche Kapitalerträge als außerordentliche Nutzungen bei Vorrats-Reduk— tionen in Betracht kommen und welcher Vorrats-Minderwert und Renten-Ausfall nach Vollzug der Vorratsreduktion von den Nutz— leiſtungen der abgekürzten Umtriebszeit abzuziehen iſt. Für die oben erwähnte Waldung von 740 ha Größe ſtellt ſich die Reinertrags— Vergleichung für die 100 jährige Umtriebszeit und die 80 jährige Umtriebszeit, wenn bei Einführung der letzteren die älteſten Fichtenbeſtände im nächſten Jahrzehnt mit 80 ha ver— wertet werden und für den Erlös eine Jahresrente von 3½ 6% erzielt wird, wie folgt: Jahresertrag der 100 jährigen Umtriebs zeit.... 48 900 Mk. „ ke) 2 2 Ebbe hal 2, 2.36251 >, Jährlicher Ausfall 12 649 Mk. Nach 100 Jahren Endwert von 12649 Mk. 100 12 649. 1,035 a 22% ee 2 10911180 Mk. Du 0,035 Endwert der Jahreszinſen für den Erlös der alten Fichtenbeſtände mit 709 200 Mk. - 5 = 24820.1,03 3551 5 a 3½ 0% = 24820 Mk. nach 95 Jahren — Es — 17916041 ME. Mehrertrag nach 100 Jahren 7004861 ME. Zu dieſem Mehrertrag kommen folgende Kapitalanlagen infolge Einführung der 80 jährigen Umtriebszeit: Erlös für 80 ha Fichtenbeſtände im erſten Jahrzehnte. 709 200 Mk. Erlös für 80 ha nachgewachſene Fichtenbeſtände im 80 jährigen Alter. .. 462 000 15 jährige Jahreszinſen dieſes Erlöſes, 16170 “19,2957 31201123 Summa 8488072 Mk. Hiervon Minderwert des Vorrates infolge Herabminderung der 12649 Jahresrente von 48900 Mk. auf 36251 Mk. — 0035 361400 ME. Bleibt Gewinn für die 80 jährige Umtriebszeit 8126672 ME. Der Jetztwert dieſer für die erſten 100 Jahre — Gewinnbeträge iſt für den angenommenen Zinsfuß von 3½ % — 260542 Mk. Der Unterſchied im Boden- erwartungswert zwiſchen der 100 jährigen und 80 jährigen Abtriebszeit würde, nebenbei bemerkt, die Bodenreinertrags-Wirtſchaft für 740 ha auf 65 822 Mk. berechnen, einen relativ kaum beachtenswerten Gewinn von 4,7 % des derzeitigen Waldwerts a ae 48900 0,035 Vergleichungs-Verfahren der Bodenrententheorie nicht zu befürworten fein. Der praktiſche Wert dieſer Gewinn-Berechnung (8126672 Mark für eine Waldfläche von 740 ha) wird vorläufig nicht gewürdigt zu werden brauchen. Jedoch iſt die Zinſeszinsrechnung, beſchränkt auf kürzere Perioden, keineswegs grundſätzlich auszuſchließen, wenn der unausgeſetzte Zinſenzuſchlag zum Kapital geſichert erſcheint, wie wiederholt betont wird. B. Wenn in holzarmen Waldungen die Unterſuchung geboten iſt, ob eine Verſtärkung der vorhandenen Holzvorräte nutzbringender ſein wird als die Beibehaltung des dürftigen Kapitalaufwandes, ſo werden gleichfalls die ad A erörterten ſummariſchen Wirtſchaftspläne für die wählbaren Wirtſchaftsverfahren grundlegend für die Beurteilung werden, ob die erforderliche Kapitalanlage eine ausreichende Verzinſung findet. Bei dieſer Vorratsbeſchaffenheit wird man bei Aufſtellung der generellen Wirtſchaftspläne den Abgabeſatz, welcher dem wirklichen Vorrat entſprechen würde, nach der Proportion: Normalvorrat zu Normaletat, wie wirklicher Vorrat zu wirklichem Etat gutachtlich bemeſſen und hierauf die Nachhaltigkeit des Abgabegeſetzes durch Verteilung der Erträge in die Wirtſchaftsperioden kontrollieren können. Der Abgabeſatz, welcher bei Herſtellung der Vorräte für die erhöhten Umtriebszeiten verbleibt, iſt durch die Ertragsver— teilung in den generellen Wirtſchaftsplänen und durch Ausgleichung der periodiſchen Werterträge zu ermitteln. Man kann alsdann die jährlichen Rentenverluſte bis zur Herſtellung des Vorrates für die längere Wachstumszeit bemeſſen. Maßgebend für die Beurteilung der Rentabilität werden hierbei die Verzinſungs-Forderungen der Waldbeſitzer werden. Dieſelben können offenbar die Entbehrungen vom jährlichen Reineinkommen auch außerhalb des Waldes ſicher und ſogar mit Zinſen— Zuſchlag zum Kapital anlegen und werden auf den Zinſenertrag der Minder— Einnahmen nicht verzichten wollen. Wenn das bisherige Fällungsergebnis als Grubenholz, Zellſtoffholz und ſtärkeres Nutzholz verwertet werden konnte, ſo wird in der Regel die Vergleichung der Herſtellungskoſten mit der ſpäteren Sorten— erhöhung ergeben, daß die erreichbare Durchmeſſer-Verſtärkung übermäßig teuer erkauft wird und von einem Zinſenertrag, welcher der Sicherheit der Kapital— anlage entſpricht, keine Rede ſein kann. Dagegen ändert ſich die Sachlage, wenn die vorhandenen Hochwaldbeſtände vorherrſchend Brennholz liefern und durch Verlängerung der Wachstumszeit Nutzholzbeſtände herangezogen werden können. Man hat dann zu bedenken, daß bei einer Entwertung des Brennholzes in der Zukunft der Kapitalwert des derzeitigen Vorrates herabgedrückt werden würde und die Fürſorge für die Wirtſchafts— Nachfolger den derzeitigen Nutznießern Opfer auferlegt. Die Einführung der einträglichſten Umtriebszeiten und Wirtſchaftsverfahren auf Grund dieſer generellen Wirtſchaftspläne und Rentabilitäts-Vergleichungen werden wir im elften Abſchnitt für die vorhandenen Fichten-, Kiefern- und Rotbuchenwaldungen eingehender erörtern. von —= 1397 143 Mk. ermitteln. Es wird ſonach das Ermittelungs- und — 209, —— VI. Zur Zeurteilung der Bentabilitäts-Berhältnife des Eichenhochwald-Zetriebes mit Kronenſchluß mangelt das erforderliche Unterſuchungsmaterial. Die Eiche wird auch zumeiſt nur in den jugendlichen Wachstumsperioden im Kronenſchluß erzogen. Für den mit dem 90 jährigen Alter beginnenden Eichenlichtungsbetrieb hat der verſtorbene Forſtdirektor Burckhardt in Hannover Wertertragstafeln aufgeſtellt.“) Die Eichenpreiſe werden auffallend gering ſelbſt für die Zeit der Aufſtellung dieſer Tafeln veranſchlagt (nur mit 12 Mk. pro Feſtmeter des 100 jährigen Haubarkeitsertrages). Trotzdem berechnet ſich für die zweite Standorts— klaſſe „gut“ nach Abzug der oben genannten (vorſichtshalber verdoppelten) Kultur— koſten und der jährlichen Betriebsausgaben eine jährliche Verzinſung von 3,3% für den 120 jährigen Umtrieb, und es wird deshalb die örtliche Rentabilitäts— Vergleichung vorausſichtlich ergeben, daß die befriedigende Rentabilität der beſtehenden Eichenwälder nicht in Frage kommen kann. Weitere Mitteilungen über die Erträge des Eichenlichtungs-Betriebes, die namentlich aus Hannover vorliegen, werden im elften Abſchnitt erörtert werden. Die übrigen Laubhölzer (Eſchen, Ahorn, Ulmen, Birken, Erlen u. ſ. w.) bilden ſelten mit reinen Beſtänden die Hauptbeſtockung größerer Waldungen. Die Ertragsunterſuchungen in Weißtannen-Beſtänden ſind noch nicht abge— ſchloſſen, auch nicht auf die Entwickelung der Holzſorten erſtreckt worden. Die übrigen Nadelhölzer (Lärchen, Weymouthskiefern, Schwarzkiefern u. ſ. w.) werden gleichfalls in reinen Beſtänden nur ſelten gefunden. VII. Die Anwendung der Bodenreinertragslehre auf den nachhaltigen Betrieb iſt im weſentlichen von dem namhafteſten Verteidiger derſelben wie folgt inſtruiert worden:) „1. Die Grundlagen zur Beſtimmung der Umtriebszeit gewinnt man: a) indem man entweder das Beſtandsalter ermittelt, bei welchem der Boden— Erwartungswert kulminiert, oder b) an normalen Beſtänden das Alter ausfindig macht, bei welchem das Prozent der laufend jährlichen Verzinſung des Produktions-Aufwandes eben anfängt kleiner zu werden als das geforderte Wirtſchaftsprozent. 2. Die ſo ermittelte Umtriebszeit bedarf jedoch in folgenden Fällen eine Erhöhung: a) wenn ſeither eine höhere Umtriebszeit eingehalten wurde und wenn anzunehmen iſt, daß das bei Einführung einer niederen Umtriebszeit erfolgende Angebot an ſchwächeren Sortimenten die Preiſe zu ſehr drücken würde, b) wenn der Waldeigentümer die Herſtellung einer Reſerve verlangt.“ Im Hinblick auf die Ausführungen in den vorhergehenden Abſchnitten, namentlich im vierten Abſchnitt, glaube ich die Beweisführung, daß die Bodenrentenlehre noch nicht hinreichend für die praktiſche Verwendbarkeit ausgebildet worden iſt, nicht erneuern zu ſollen. Für Waldbeſitzer, welche mit den Zinſeszinsfaktoren rechnen wollen, wird ) „Hilfstafeln für Forſttaxatoren.“ Hannover, 1873. Rümpler. *) Guſtav Heyer, „Waldertragsregelung.“ Leipzig 1883. S. 250. Wagener, Die Waldrente. 14 — 721082 entſcheidend fein, daß die genannte Lehre den „Unternehmer-Gewinn“ zwar als ausſchlaggebend erachtet, aber den thatſächlich erreichbaren Gewinn nur für den holz⸗ leeren und holzleer werdenden Boden, nicht für die derzeitige Holzbeſtockung, ſonach mit unzutreffenden Beträgen ermittelt, und zweitens der Gewinn, den die Bodenrenten⸗ theorie für die Waldblößen findet, erſt gegen Ende des beginnenden Jahrhunderts durch das wiederholt erwähnte Geldgeſchäft eingebracht werden kann. Im übrigen werden durch die von Guſtav Heyer befürwortete Ermittelung der Umtriebszeiten die oben ausführlich erörterten Bedenken nicht entfernt. Heyer ſagt: wenn vorauszuſetzen iſt, daß die ſchwächeren Holzſortimente der Waldernte die Preiſe zu ſehr drücken würden, ſo iſt die Umtriebszeit zu verlängern, mit anderen Worten: jo haben die Nutzungsnachfolger das genannte Geldgeſchäft ſpäter vorzunehmen. Dieſe Vorausſetzung wird in allen größeren, jährlich bewirtſchafteten Waldungen die Regel bilden. Die Waldbeſitzer, welche mit Zinſeszinſen rechnen wollen, werden ohne Frage der Waldertragsregelung angeſichts der beträchtlichen Kapitalzuſchüſſe und der Rentenverluſte, welche dieſe gut dünkende Erhöhung der Umtriebszeit erfordert, die über— zeugende Beweisführung auferlegen, daß dieſe Verluſte unvermeidlich ſind. Dieſelben werden vor allem zu erfahren wünſchen, wie groß dieſe Verluſte ſind und welche Durchmeſſerverſtärkung dieſelben bewirken. Welche Verzinſungsverluſte ſoll die gut dünkende Erhöhung der Umtriebszeiten, die zudem ſtets bei der Forſteinrichtung maß— gebend war, umfaſſen? Auf den mittleren Bodenarten ſind, wie wir geſehen haben, für die Lieferung der brauchbaren Holzſorten 80 jährige, bei ſinkender Bodengüte 90- bis 100 jährige Wachstumszeiten erforderlich. Will man dieſelben mittels der Zinſeszinsrechnung rechtfertigen, ſo wird die Herabſetzung des Zinsfußes von 3½ auf 2% nicht ausreichend ſein, man wird auf 1½ und 1% herabgehen müſſen. Man wird dann allerdings ſtaunenswert hohe Bodenwerte für dieſe ärmeren Bodenarten herausrechnen. Aber die Waldbeſitzer würden angeſichts der verſchiedenartigen Ziffern— anhäufung fragen, ob bei der Ermittelung der einträglichſten Waldwirtſchaft die größere Beweiskraft der Zinſeszinsrechnung oder dem bisher maßgebenden Gutdünken gebührt. Die befürwortete Methode der Waldertrags-Regelung wird zudem ſo lange ſogenannten akademiſchen Wert für den jährlichen Betrieb behalten, als nicht Nutznießer gefunden werden, welche jährlich und nachhaltig eingehende Renten und Rentenerhöhungen un— verkürzt admaſſieren wollen — und zwar eben ſo lange, wie die unterſuchte, längere Wachstumszeit im Walde andauern würde. Zehnter Abſchnitt. Die marimale Gewinnung gebrauchsfähiger Autzholz⸗Zorten im Deutſchen Beich nach der Durchführbarkeit und nach den geſamtwirtſchaftlichen Autzleiſtungen. Seit mehr als zwanzig Jahren wird in der Forſtlitteratur behauptet, daß die ausgiebige Erhöhung des Nutzholz-Angebots, welche durch die Herabſetzung der 100» bis 120 jährigen Umtriebszeiten in den Staatswaldungen bewirkt würde, vom inländiſchen Nutzholz-Markt nicht aufgenommen werden könne und demgemäß die vorwiegende Starkholz-Gewinnung in den letzteren beibehalten werden müſſe. Wird dieſe Annahme durch die nähere Unterſuchung beſtätigt, ſo würde der einträglichſten Bewirtſchaftung des außerſtaatlichen Waldbeſitzes, wie ſchon oben erwähnt, freier Spielraum geöffnet werden. Wird in den Staatswaldungen die vor— herrſchende Starkholzproduktion beibehalten, ſo wird eine Überproduktion von Klein⸗Nutzholz in den außerſtaatlichen Waldungen nicht zu beſorgen ſein. Das oben als zuläſſig bezifferte Mehrangebot von Klein-Nutzholz in den inländiſchen Waldungen würde nicht erreicht werden. Der weitaus größte Teil der Holzmaſſe, welche bei einer ausgiebigen Vorrats— Reduktion verfügbar werden würde, wird in den Staats- und Kronwaldungen gefunden werden. In den Waldungen, welche nicht zum Staats- und Kron— Eigentum gehören, werden die über 70- bis 90 jährigen Holzvorräte weniger maſſenhaft vertreten fein wie in den Waldungen im Staats- und Kronbeſitz, und die vorzunehmende Unterſuchung wird ihren Schwerpunkt in der Bemeſſung finden, ob die in den Staatswaldungen entbehrlich werdenden Holzmaſſen genügenden Abſatz ohne erheblichen Preisrückgang finden werden. Wenn auch die Würdigung der Wirtſchaftsziele des Staatsforſtbetriebs nicht unmittelbar zu den Aufgaben dieſer Schrift gehört, wie ſchon im dritten Abſchnitt erwähnt wurde, ſo wird für die Beſitzer von größeren Privatwaldungen, welche bisher nach den Grundſätzen der Staatsforſtwirtſchaft benutzt worden ſind, immerhin die Beantwortung der 145 — 212 — Frage beachtenswert werden, ob in den inländiſchen Waldungen die maximale Nutzholzproduktion durchführbar wird oder ob es geſamtwirtſchaftlich notwendig iſt, die oben bezifferte, nur wenige Finger breite Verſtärkung des unteren Durch— meſſers der Baumſtämme für die Nutznießer am Ende des zwanzigſten Jahr— hunderts zu erhalten. I. Kann die Einführung der marimalen Gewinnung gebrauchs⸗ fähiger Nutzholz-Sorten ermöglicht werden, ohne in Deutſch⸗ land eine bedenkliche Abwärtsbewegung der Autzholzpreiſe hervorzurufen? Im waldreichen Deutſchland iſt die Forſtwirtſchaft nicht mehr im ſtande, den Nutzholz-Bedarf der Bevölkerung aus den inländiſchen Waldungen zu befriedigen. In den zehn Jahren 1886 bis 1895 ſind lediglich für Nutzholz-Mehreinfuhr 1065000000 Mk. an die Ruſſen, Galizier, Ungarn, Slavonen, Böhmen, Schweden und Norweger, Amerikaner 2c. entrichtet worden, und dabei iſt dieſe Kontribution ſtetig geſtiegen, von 439300000 Mk. in den fünf Jahren 1886 bis 1890 auf 625500000 Mk. in den Jahren 1891 bis 1895. In dieſen fünf Jahren wird die jährliche Mehreinfuhr, wenn man das beſchlagene und geſägte Bau- und Nutzholz in Rundholz umrechnet, nahezu 5000 000 fm durchſchnittlich pro Jahr betragen haben mit einem Ankaufswert von 125 100 000 Mk. pro Jahr. Im Jahre 1896 iſt die Mehreinfuhr auf 154200 000 Mk. geſtiegen. Das importierte Nutzholz iſt ſelten beſſer qualifiziert als das Nutzholz, welches im deutſchen Walde erzeugt worden iſt. Aber die Preiſe, welche das deutſche ſtatiſtiſche Reichsamt ermittelt hat, ſind keineswegs niedrig. Die Eichen und die Nadelhölzer, welche hauptſächlich eingeführt werden, haben weder längere Dauer wie größere Tragkraft ꝛc. als die deutſchen Waldbäume. Die raſch emporgewachſenen Eichen aus Ungarn, Slavonien ac. ſtehen bekanntlich im Gebrauchswert den deutſchen Eichen nach. Die ſchwediſchen Schnitthölzer ſind nicht beſſer wie die deutſchen Kanthölzer, Hobelbretter ꝛc. Fraglich iſt, ob die im Holzhandel bevorzugten jog. „polniſchen“ Kiefern den alten, im Lichtſtand erwachſenen deutſchen Kiefern, wie z. B. den Hauptsmooriefern, hinſichtlich der Eigenſchaften, welche für den Gebrauchswert maßgebend ſind, überlegen ſind. Die Einheitswerte betragen nach den Ermittelungen des ſtatiſtiſchen Amtes pro 1896: a) für rohes oder nur in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitetes Holz pro Feſtmeter. .. 22,8 Mk. b) in der Längsrichtung beſchlagen (wa pace vorherrſch end Eichen) 1 Feſtmeter . EüEůͤ m 3110 Mk. ) gelägte Bretter und Kanthölzer pro Feſtmeter ES 7,2 Mk. Da dieſe Einfuhrmengen nicht getrennt für Eichen und Nadelhölzer 1 8 worden ſind, jo iſt eine genaue Vergleichung mit den inländiſchen Waldpreiſen nicht möglich. Aber der Sachverſtändige wird zugeſtehen, daß ein Grenzpreis von 37 Mk. pro Kubikmeter geſchnittenes Nadelholz — und geſchnittene Eichen werden nur mit geringen Quantitäten eingeführt worden ſein — pro 1896 nicht niedrig genannt zu werden verdient, und daß es den inländiſchen Sägewerken möglich ſein wird, die Konkurrenz aufzunehmen. Man hat aus dieſer Überhandnahme der Nutzholzeinfuhr eine Geringſchätzung der deutſchen Forſtwirtſchaft und ihrer Nutzleiſtungen herzuleiten geſucht. Das iſt nicht berechtigt, da zur Begründungszeit der jetzt erntereifen Brennholzbeſtände die gewerbliche und induſtrielle Entwickelung, welche namentlich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingetreten iſt, nicht vorauszuſehen war. Ich will an dieſem Orte nicht wiederholt diskutieren, ob die derzeitige Nutzholz— einfuhr zu ermäßigen war durch die Zollgeſetzgebung. Der Standpunkt des Verfaſſers während der Caprivi'ſchen Zollgeſetzgebung iſt durch die Verhandlungen des Reichstages bekannt geworden. Die deutſche Volkswohlfahrt iſt, ſoweit die Waldwirtſchaft in Betracht kommt, bisher durch den Abfluß von über einer Milliarde Mark in das Ausland geſchädigt worden, während die für den Erſatz ausreichenden Althölzer in den größeren deutſchen Waldungen, insbeſondere in den Staatswaldungen, durch den Wertzuwachs höchſten Falls 1½¼ bis 1½ % ren— tiert haben. Nunmehr werden wir mit dem Fortbeſtand der bisherigen Nutzholz— einfuhr zu rechnen haben. Die Bezugsquellen, welche der Holzhandel im Aus— land gefunden hat, werden nicht ohne Zwang verlaſſen werden, und der Import wird auch bei Erhöhung der Zollſätze noch gewinnreich für die Holzhändler bleiben. Man kann nur erörtern, ob es möglich werden wird, die Zunahme der Nutzholzeinfuhr abzudrängen auf die Durchfuhrwege nach den Weſtländern Europas, indem der inländiſche Mehrbedarf aus den inländiſchen Waldungen dargeboten wird. Zur Zeit beherrſcht noch die deutſche Forſtwirt— ſchaft mit ihrem Nutzholzangebot den inländiſchen Nutzholzmarkt. Von dem geſamten Nutzholzverbrauch im Deutſchen Reich wird der Import etwa den fünften Teil liefern. Aber die Forſtwirtſchaft hat mit langen Zeit— perioden zu rechnen. Die zielbewußte Ausgeſtaltung der heranzuziehenden Waldkörper mit den leiſtungsfähigſten Holzarten und Holzſorten hat zu fragen, wie ſich die Nachfrage nach Nutzholz und das inländiſche Angebot ohne Anderung der Wirtſchaftsziele in der erſten Hälfte des bald beginnenden Jahr— hunderts geſtalten wird, und ob es möglich werden wird, nicht nur die bevor— ſtehenden Milliardenausgaben dem vaterländiſchen Volkswohlſtand zu erhalten, ſondern auch die deutſche Forſtwirtſchaft mit einer Rentabilität von 3½ bis 4% auszuſtatten, indem die maximale Nutzholz— gewinnung, wenn auch mit 3 bis 5 cm ſchwächeren Rundholzſorten als bisher angebahnt wird. Auf Grund ſpecieller Ertragsnachweiſungen für 14 deutſche Staaten hat vor 23 Jahren (1875) Profeſſor Lehr die Nutzholzgewinnung in den ſämtlichen Waldungen des Deutſchen Reichs auf 14400000 fm pro Jahr berechnet. Dieſe Berechnung iſt indeſſen hinſichtlich der kleinen Privatwaldungen zu hoch gegriffen worden. Nach den Ermittelungen des Verfaſſers wird die Danckelmanniſche Schätzung mit 12- bis 13000000 fm Nutzholz pro Jahr als zutreffender zu erachten ſein. Infolge des zunehmenden Holzverbrauchs der Eiſenbahnen, der Kohlen— gruben und namentlich der Zellſtoffwerte iſt die Nutzholzabgabe in den letzten 20 Jahren beträchtlich geſtiegen. Bis 1888 wird (nach dem Durchſchnitt — 214 — der Jahre 1863/72 bis zum Durchſchnitt der Jahre 1883/92) die 20 jährige Steigerung betragen haben: in Preußens Staatswaldungen 460% „ Bayerns 5 49% „ Württembergs 3 27%, „ Sachſens 7 39% Wird angenommen, daß die an ſich minder beträchtliche Nutzholzgewinnung in den Gemeinde-, Genoſſenſchafts- und Privatwaldungen mit gleichem Prozent- ſatz geſtiegen iſt wie in den Staatswaldungen und wird berückſichtigt, daß die Waldungen in Preußen und Bayern ca. 70% der geſamten deutſchen Waldfläche umfaſſen (die Nadelholzwaldungen über 80%), ſo wird man nicht zu hoch greifen, wenn die 20 jährige Vermehrung der Nutzholzabgabe auf 45% ein— geſchätzt wird. Die Nutzholzabgabe würde ſonach pro 1895 rund mit 18 000 000 fm pro Jahr anzunehmen ſein, pro Jahr einer Zunahme von durchſchnittlich 275000 fm entſprechend. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt man auf einem andern Wege. Nach den in der Forſtlitteratur veröffentlichten Ertragsnachweiſungen aus verſchiedenen Ländern wird der jährliche Nutzholzertrag der maßgebenden Nadelholzwaldungen auf jährlich 16 bis 18 000 000 fm inkl. Vornutzung zu veranſchlagen ſein. Der jährliche Nutzholz— ertrag der Eichenhochwaldungen, Buchenhochwaldungen, Mittelwaldungen und der ſonſtigen Laubhölzer dürfte mit 1 bis 1500000 fm einzuſchätzen ſein. Zuſammen würde nach dieſer Schätzung der jährliche Nutzholzertrag im Deutſchen Reiche für das Jahr 1895 —= 17 500 000 bis 19 500 000 fm betragen. Die oben angegebene Zunahme des inländiſchen Nutzholzverbrauchs iſt haupt— ſächlich aus den inländiſchen Waldungen infolge der geſteigerten Nutzholzaus— ſonderung beſtritten worden. Hierzu kommt die weitere Verbrauchsſteigerung, welche durch die Einfuhr von Nutzholz über die deutſchen Grenzen gedeckt worden iſt. Dieſelbe hat, wenn man die Bretter und Kanthölzer in Rundholz umrechnet, in den fünf Jahren 1886/90 — 20200000 fm Rundholz, durchſchnittlich pro Jahr 4040 000 fm, dagegen in den fünf Jahren 1891/95 = 24630000 fm, durchſchnittlich pro Jahr 4930000 fm betragen. Die jährliche Zunahme nach dem fünfjährigen Durchſchnitt beträgt ſomit annähernd 178000 fm. Rechnet man hierzu den jährlichen Durchſchnitt der bisherigen Abgabe aus den inländiſchen Waldungen mit 275000 fm — 453 000 fm, jo würde, wenn lediglich die Zunahme des inländiſchen Nutzholzverbrauchs nach 30 Jahren ohne Erweiterung der derzeitigen Nutzholzeinfuhr befriedigt werden ſoll, eine Steigerung der jähr— lichen Nutzholzgewinnung in den inländischen Waldungen etwa von 18 000 000 auf 31000000 fm pro Jahr — 13 000 000 fm erforderlich werden. Die Steigerung wird jedoch weitaus beträchtlicher werden, wenn die induſtrielle Ent— wickelung, die in den letzten 20 Jahren periodiſch Hinderniſſe gefunden hat, in den nächſten Jahrzehnten lebhafter zunimmt als mit dem oben unterſtellten Mittel aus den gleich bleibenden Durchſchnittsbeträgen pro Jahrzehnt und dem durch— ſchnittlichen Prozentverhältnis in den letzten Jahrzehnten der Vergangenheit. Soll die beträchtliche Vermehrung der Nutzholzeinfuhr unterbleiben, ſo würde in den nächſten 30 Jahren eine Mehrabgabe von annähernd (453000 — 13 590000) — 215 — 15 = ca. 211000000 fm aus den inländiſchen Waldungen erforderlich werden, um die nach den zuerſt genannten Sätzen berechnete Zunahme des inländiſchen Nutzholzverbrauchs zu befriedigen. Aus welchen Quellen in den inländiſchen Waldungen ſoll dieſe Steigerung der Nutzholzgewinnung fließen, wenn die bisherigen Umtriebszeiten fortgeſetzt werden und der bisherige Abgabeſatz nicht erhöht wird? Schon jetzt werden höchſt ſelten geſunde und ſchnürig gewachſene Nadelholz-, Eichen-, Eſchen-, Ahorn-, Ulmen- und ſonſtige Nutzholz— ſtämme über 0,50 fm als Brennholz verwertet. Von einer Steigerung der Sägeholzabgabe, die ſich jährlich auf Millionen von Feſtmetern erſtreckt, kann nicht die Rede ſein. In faſt alle Fichtenwaldungen des Deutſchen Reichs iſt die Nachfrage der Zellſtofffabriken nach den Stämmen unter 0,5 fm bis herab zu 7 cm Zopfſtärke eingedrungen, und nur ſelten wird im Fichtengebiet ein Forſt— bezirk (ohne Brennholzberechtigung) gefunden werden, in dem die Brennholz— verwertung auf die zu Zellſtoffholz brauchbaren Abſchnitte erſtreckt wird. Eine Erweiterung des Kleinnutzholz-Angebots in den inländiſchen Fichtenwaldungen wird aber für das fernere Gedeihen der inländiſchen Zellſtofffabrikation (deren Wettbewerb auf dem Weltmarkt erſchwert wird durch die billigen Ankaufspreiſe für das Holzmaterial in Amerika, den Nord- und Oſtländern Europas ꝛc.) unabweisbar erforderlich. Die deutſche Forſtwirtſchaft hat um ſo weniger Urſache, die maximale Nutzholzproduktion zu verabſäumen, die Starkholzkonſumenten durch die oben bezifferte Verſtärkung der Baumkörper zu begünſtigen und die nicht minder berechtigten An— ſprüche der Zellſtoffinduſtrie und des Kohlenbergbaues zu mißachten, als durch die Erweiterung des Angebots der ſchwachen Nadelhölzer die Rentabilität des Forſtbetriebes weſentlich erhöht werden kann. Die weitere Frage, ob in den beſtehenden Buchen-Hochwaldungen eine Zu— nahme der Nutzholzausſonderung wahrſcheinlich iſt, welche einige Millionen Feſt— meter jährlich betragen wird — dieſe Frage kann zur Zeit nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Eine Maſſen-Abgabe wird ſich, wie ſchon im achten Abſchnitt bemerkt wurde, nur erreichen laſſen, wenn den Stämmen etwa über 30 em Bruſthöhen-Durchmeſſer die erforderliche Brauchbarkeit für Bahnſchwellen durch Imprägnierung antiſeptiſcher Flüſſigkeiten verſchafft werden kann und da— durch namentlich die Zunahme des eiſernen Oberbaues beſchränkt wird. Es iſt bisher nicht hinlänglich aufgeklärt worden, ob ſich eine Starkholz-Maſſenabgabe in den 100 bis 120 jährigen, im Kronenſchluß aufgewachſenen Buchen— Hochwaldungen erreichen läßt und welche Waldpreiſe nach Beſtreitung der Imprägnierungs⸗ und Transportkoſten als Reinerlöſe übrig bleiben werden. Eine Erhöhung der Wachstumszeit der geſchloſſenen Buchenbeſtände auf 130 bis 140 Jahre würde aber wegen der Koſtſpieligkeit der Buchen-Schwellenholz— Produktion, wie wir im nächſten Abſchnitt ſehen werden, ausgeſchloſſen ſein. Im weſentlichen würde ſonach die Steigerung des Klein-Nutzholz-Verbrauchs der Kohlengruben als beachtenswert verbleiben. Dieſelbe iſt im achten Abſchnitt auf ca. 625000 fm pro Jahrzehnt eingeſchätzt worden, und wenn dieſe Schätzung nicht weſentlich zu gering gegriffen iſt, ſo würde der Nutzholz— — 21 Mehrverbrauch an Grubenholz in den nächſten 30 Jahren (62500 + 1875000) 15 = 29062500 km betragen. Wird angenommen, daß dieſe 29 062 500 fm durch anderweite Verwertung und Ausſonderung des bisherigen Brennholzes größten— teils gedeckt werden, ſo würden immerhin, gegenüber der oben vermuteten Zunahme des Nutzholz-Verbrauchs in den nächſten 30 Jahren, die eine Mehr— lieferung von ca. 211000000 fm bedingen würde, nahezu zweihundert Millionen Feſtmeter für das inländiſche Nutzholz-Erfordernis in den nächſten 30 Jahren mangeln — wenn die induſtrielle und gewerbliche Entwickelung die bisherige Aufwärtsbewegung fortſetzt. Die Forſtwirtſchaft wird, wie ich vermute, alsbald die Beibehaltung der oben bezifferten, etwa 3 bis 5 cm breite Verſtärkung der Baumkörper im nächſten Jahrhundert zu rechtfertigen haben, wahrſcheinlich ſchon bei der nächſten Anderung der Zollgeſetzgebung. Man wird ſagen, daß die Notwendigkeit, in den inländiſchen Hochwaldungen die oben bezifferte Verſtärkung der Baumkörper bis zum Ende des nächſten Jahrhunderts zu erhalten, nicht nachgewieſen worden ſei. Man wird fragen, ob es gemeinnützig ſein könne, zur Erreichung dieſes Zwecks den Ankauf von vielleicht nahezu 200000000 fm Nadelholz-Rundholz ſchon für die nächſten 30 Jahre an den deutſchen Grenzen anzuordnen und dadurch einen Geldabſchluß in das Ausland zu bewirken, der nach den bisherigen Grenzpreiſen 4½ bis 5 Milliarden Mk. erfordern wird. In der Forſtlitteratur iſt zwar, wie geſagt, vermutet worden, daß es unmöglich werden würde, die Holzmaſſen ohne beträchtlichen Preisrückgang auf den deutſchen Nutzholz-Markt unterzubringen, welche nur in den Staatswaldungen bei Einführung der ſogenannten finanziellen Umtriebszeiten verfügbar werden würden. Man hat damit darlegen wollen, daß der Unternehmergewinn, den die Bodenrententheorie für die Umtriebszeiten mit maximaler Bodenrente mittels der Zinſeszinsrechnung ver— mittelt hat, illuſoriſch bleiben wird. Nach den obigen Ausführungen kann jedoch von der Einführung dieſer 60- bis 70 jährigen Umtriebszeiten in das geſamte Nutzholz-Produktionsgebiet des Deutſchen Reichs keine Rede fein, weil dieſelben die ausgiebige Nutzholz-Gewinnung höchſten Falls auf den beiden erſten Standorts— klaſſen ermöglichen und die deutſchen Waldungen der Entwertung entgegenführen würden. Man kann, wie wir geſehen haben, für die am weiteſten verbreiteten Wald⸗Standorte in dieſem Produktionsgebiet nur eine durchſchnittliche Wachstums— zeit von 80 Jahren diskutieren — Hochwaldbetrieb mit Kronenſchluß voraus— geſetzt. Der Klarſtellung der Frage, ob durch Einführung der mittleren Umtriebszeit von 80 Jahren in die Nadelholz-Waldungen des Deutſchen Reichs der oben be— zifferte inländiſche Nutzholz- Mehrverbrauch ohne Erweiterung der beſtehenden Nutzholz-Einfuhr in 30 Jahren beſtritten werden kann — vorausgeſetzt, daß die gewerbliche und induſtrielle Entwickelung unſeres Vaterlandes keinen andauernden Niedergang erleidet — die Unterſuchung dieſer Frage kann an dieſem Orte nur angeregt werden. Solange die forſtſtatiſtiſche Ermittelung der Vorrats-Abſtufung in den einzelnen Landesteilen des Deutſchen Reichs nicht einmal für mehrere — 217 — Waldgegenden vorgenommen worden iſt, welche den mittleren Vorrats-Verhältniſſen in dieſen Gebietsteilen nahe kommen, ſtellen ſich ſelbſt der mutmaßlichen Schätzung Schritt für Schritt unüberſteigliche Hinderniſſe entgegen. Zur Zeit kann man nur vermuten, daß die Nutzholzmaſſe, welche bei dem beſchleunigten, auf drei Jahrzehnte bemeſſenen Übergang zu den mittleren Umtriebs— zeiten von 70 bis 90 Jahren im Nadelholzgebiet der deutſchen Staats— waldungen und in den ſonſtigen Nadelholz-Waldungen, vornehmlich im Großgrundbeſitz, entbehrlich werden würde, nicht ausreichen wird, um die Zunahme des inländiſchen Nutzholz-Verbrauchs in den nächſten 30 Jahren ohne Erweiterung der derzeitigen Nutzholz-Einfuhr zu befriedigen. Für die zielbewußte Ausgeſtaltung der herzuſtellenden Alters-Abſtufung in den Holzvorräten der geſchloſſenen Hoch— waldungen werden im nächſten Jahrhundert forſtſtatiſtiſche und ſog. forſtſtatiſche Erhebungen zunächſt in Waldgebieten mit typiſchen Produktions- und Abſatzverhältniſſen, und zwar für die hauptſächlich vorkommenden Holzarten und für die Standortsklaſſen mit 3, 4, .fm Haubarkeits-Durchſchnitts-Zuwachs pro Jahr und Hektar erforderlich werden. Man wird annähernd genau erforſchen können, welche Umtriebszeiten zu wählen ſind, um Rundholzſorten zu produ— zieren, welche für die Nutzholz-Verarbeitung im Abſatzgebiet am brauch— barſten werden und einen möglichſt geringen Brennholzreſt zurück— laſſen. Nach Erfüllung dieſer waldbaulich wichtigſten Obliegenheit der ſtaatlichen Fürſorge in den erreichbaren Grenzen würden die Privatwaldbeſitzer die für die örtliche Bodenqualität leiſtungsfähigſten Wirtſchaftsziele hinlänglich ſicher zu beurteilen vermögen. Mit der Inangriffnahme dieſer Ermittelung wird die Für— ſorge der Staatsbehörden für die gedeihliche Entwickelung der nationalen Geſamt— Wirtſchaft die weitere Klarſtellung zu verbinden haben, welche Holzmaſſen die etwa verfügbar werdenden Altholzbeſtände umfaſſen. Ohne allſeitige und be— harrliche Erſtrebung dieſer für den waldbaulichen Produktionsgang grundlegenden Erforderniſſe würden die Forſtwirte nach der klaren Sachlage dem Vorwurf aus— geſetzt bleiben, daß die Holzzucht weder zielbewußt noch gemeinnützig geregelt worden iſt, wie ſchon aus den Ausführungen im dritten Abſchnitt hervor— geht. Man wird beurteilen können, ob die zwei bis drei Finger breite Durchmeſſer-Verſtärkung der Abtriebsſtämme, die bis jetzt gegenüber der maximalen Nutzholzgewinnung bevorzugt worden iſt, und mit den bereits hinlänglich erörternden Rentenverluſten auch zukünftig erkauft werden muß, in der That geſamtwirtſchaftlich geboten iſt und als gemeinnützig verteidigt werden kann. Bei dem heutigen Stande der forſtwirtſchaftlichen Kenntniſſe ſind über die leiſtungsfähigen Produktionsziele leider nur Mutmaßungen geſtattet. Die obige Vermutung, daß die Nutzholzmaſſen, welche bei Einführung der 70- bis 90 jährigen Umtriebszeiten verfügbar werden würden, nur wenige Jahrzehnte die Zunahme des inländiſchen Nutzholz-Verbrauchs decken werden, ſtützt ſich zwar auf umfang— reiche Unterſuchungen und Berechnungen mit durchdringender Benutzung der vorliegenden Ertrags-Nachweiſungen, die in einzelnen Ländern, wie z. B. in Baden, auch die Gemeinde-, Körperſchafts- und Privatwaldungen umfaſſen. Aber ich wage nicht zu behaupten, daß die entbehrlich werdenden Waldvorräte in den Nadelholzwaldungen des Staatsbeſitzes etwas über die Hälfte des oben für die nächſten 30 Jahre bezifferten Mehrbedarfs des inländiſchen Nutzholz-Verbrauchs bei den am meiſten wahrſcheinlichen Vorausſetzungen decken werden, wie dieſe zeit— raubenden Wahrſcheinlichkeits-Berechnungen ergeben haben. Wenn auch die Staats- und Kronwaldungen nur ½ des geſamten deutſchen Waldeigentums um— faffen, jo wird doch die Erwartung, daß die Nadelholzwaldungen in Gemeinde-, Stiftungs- und Genoſſenſchaftswaldungen und in den größeren Privatforſten nahezu die fehlende Nutzholzmaſſe gewinnen laſſen, ausgeſchloſſen ſein. Die Behauptung, daß die Einführung der maximalen Nutzholz— gewinnung in die größeren Privat- und Gemeinde waldungen wegen Abſatzloſigkeit der entbehrlichen Nutzholzmaſſen gefahrbringend wird, dürfte nach den vorhergehenden, die Staats- und Kronforſte einſchließenden Ausführungen nicht als begründet nachgewieſen werden können. Selbſtverſtändlich iſt in größeren Nadelholzgebieten bei Feſtſetzung des Ab— gabeſatzes zu erwägen, daß während der Übergangszeit das jährliche Fällungs— Quantum verwertungsfähig bleiben muß und die Sägeholzſorten, welche für den Fortbetrieb der inländiſchen Sägewerke unentbehrlich ſind, darzubieten hat. Au dieſem Orte war in Gemäßheit der Aufgaben dieſer Schrift zu fragen, ob es für den Privatforſtbetrieb und die Verwertung etwaiger entbehrlicher Holzmaſſen während der nächſten Jahrzehnte bedenklich werden kann, wenn in allen deutſchen Waldungen die Produktionsziele nach den Nutzholzſortenverbrauch in Ländern mit hoch entwickeltem Induſtrie- und Gewerbebetrieb bemeſſen werden. Für den waldliebenden Forſtmann iſt es ſicherlich betrübend, nachweiſen zu müſſen, daß der Fortbeſtand der ehrwürdigen, über 100 jährigen Hochwaldbeſtände in den größeren Privat- und Gemeindewaldungen des Deutſchen Reichs auch aus geſamt— wirtſchaftlichen Geſichtspunkten nicht gerechtfertigt werden kann. Tröſtend bleibt allerdings der Gedanke, daß es der Forſtwirtſchaft auch durch Verlängerung der Wachstumszeit (infolge des Wachstumsganges der geſchloſſenen Nadelholz— beſtände nach dem 70- bis 90jährigen Alter derſelben) nicht möglich werden wird, die ins Auge fallenden, mehrere Feſtmeter meſſenden Starkhölzer maſſenhaft zu produzieren. Für die körperliche Verſtärkung der Abtriebsſtämme und die ver— einzelte Durchſtellung der heranzuziehenden Beſtände mit Stockhölzern wird die ſpäter zu erörternde gefahrloſe Umlichtung der Abtriebsſtämme während der Erziehung der Hochwaldbeſtände zu wählen ſein und in geſchützten Lagen die Be— laſſung möglichſt zahlreicher Oberſtänder, und auch hierdurch wird man unſere Waldungen verſchönern. — 219 — II. Kann der Erlös für die entbehrlich werdenden] Altholz- beſtände in der Geſamtwirtſchaft des Deutſchen Reichs mit nachhaltig beſſeren Autzleiſtungen als durch die geringfügige Durchmeſſer-Verſtärkung der Waldbäume untergebracht werden? Nach den bisherigen Behauptungen in der Forſtlitteratur würde es zweifel— haft ſein, ob bei dem Kapitalreichtum in unſerem Vaterlande der Erlös für die verfügbar werdenden Waldbeſtände, der lediglich für die Staatswaldungen auf 41/, Milliarden Mk. mit einer Verzinſung von 1,08 % beziffert wurde, mit höheren Zinſenerträgen ebenſo ſicher untergebracht werden können wie im Wald— betriebe. Wenn dieſe 4 Milliarden auf den ſchon überfüllten Geldmarkt geworfen würden, ſo würden ſich, wie die Verteidigung der bisherigen Staats— forſtwirtſchaftsgrundſitze geltend gemacht hat, die verheerenden Wirkungen der ſog. Gründerepoche mit ihren ungeheuren Kapitalverluſten und dem allgemeinen wirtſchaftlichen Niedergang ſehr wahrſcheinlich wiederholen.“) Der Verfaſſer kann dieſe Befürchtung nicht teilen. Zunächſt iſt die obige Berechnung des Vorrats-Verkaufswertes, der in den Staatswaldungen entbehrlich werden würde, zweifellos mit 4 Milliarden Mk. weitaus zu hoch gegriffen worden. Zur Zeit iſt leider, wie geſagt, die ziffernmäßige Beſtimmung des Kapitals, welches verfügbar werden würde, wegen Mangels aller forſtſtatiſtiſchen Anhalts— punkte über die 80- bis 120 jährigen Altersklaſſen und die Vorräte derſelben, über die in den einzelnen Gebietsteilen Deutſchlands verſchiedenen Waldpreiſe u. ſ. w. nicht durchführbar. Die obige Berechnung von 4½ Millarden Mk. für die Staats— waldungen kann aber ſchon deshalb nicht maßgebend ſein, weil bei derſelben die Burckhardt'ſchen Ertragstafeln für die zweite Standortsklaſſe zu Grunde gelegt worden find und außerdem der Übergang zur 70 jährigen Umtriebszeit unterſtellt worden iſt. Die Materialerträge und die Holzpreiſe Burckhardts ſind für den Durchſchnitt der deutſchen Staatswaldungen offenbar zu hoch gegriffen worden. Außerdem kann die 70 jährige Umtriebszeit für die mittelguten und minderwertigen Bodenarten wegen des übermäßigen Anfalls von Kleinnutzholz nicht in Frage kommen.“) Mit der oben erwähnten Berechnung des Kapitals der Vorratsreduktion hat ) Bauers „Forſtwirtſchaftliches Centralblatt“, Jahrgang 1868, S. 464. a) Nach den langwierigen Ermittelungen und Zuſammenſtellungen, die der Ver— faſſer für die einzelnen Landesteile des Deutſchen Reichs und die Einführung der 70 bis 90 jährigen Umtriebszeiten in den nächſten 30 Jahren vorgenommen hat, vermutet derſelbe, daß der entbehrliche, für anderweite Kapitalanlagen frei werdende Vorratserlös in allen Waldungen des Deutſchen Reichs über 100 ha Größe des Waldeigentums zwiſchen 3 und 3½ Millarden Mk. betragen wird — abgeſehen von den Zinſen dieſer immerhin beachtenswerten Kapitalſumme. Die Differenz zwiſchen dem Geldwert der Normalvorräte (cf. Tabelle XIII, S. 190) kann ſchon deshalb nicht maßgebend ſein, weil bis zur Herſtellung der Normalvorräte für die 70- bis 90jährigen Umtriebszeiten die bisherige Sägeholzabgabe quantitativ, wie geſagt, zu erhalten iſt, wenn auch die Durchmeſſer etwa 3 bis 4 cm verringert werden. man auch lediglich bezweckt, auf den ſpäteren Rückgang der Waldrente hinzuweiſen, welcher die Staatskaſſen nach vollendeter Einführung der ſog. finanziellen Umtriebszeiten treffen würde. Dabei iſt jedoch nicht genügend beachtet worden, daß die Nutznießung des Staatseigentums niemals berechtigt iſt, die Mehrerlöſe, ſoweit dieſelben Eingriffen in das ererbte Staats— vermögen entſtammen, zu den jährlichen Ausgaben zu verwenden. Die Aufzehrung ererbter Vermögensbeſtandteile wird leichtfertigen Verſchwen dern in vereinzelten Fällen zuzutrauen ſein, aber nicht den deutſchen Staatsverwaltungen, auch nicht der weitaus überwiegenden Mehrheit der Privatwaldbeſitzer, der Gemeinden und Körperſchaften. Eine weit— gehende, den Kapitalmarkt überlaſtende Tilgung der Staatsſchulden iſt aus national— ökonomiſchen Rückſichten unſtatthaft. Die Staatsſchulden ſind für die Geſamtwirtſchaft und für die ſichere Kapitalanlage weiter Bevölkerungsſchichten unentbehrlich. Vom geſamtwirtſchaftlichen Standpunkt aus kann dagegen ge— würdigt werden, ob die Staatsverwaltungen in den erſten Jahrzehnten des nächſten Jahrhunderts die Mehrerlöſe, welche infolge der bezifferten Verringerung des Durchmeſſers der Abtriebsſtämme erzielt werden würden, in anderen Zweigen der nationalen Produktion mit einer nachhaltig höheren Rente als 1 bis 1½ % und mit derſelben Sicherheit, wie ſie in den älteren Holzbeſtänden dargeboten wird, unverkürztals Staatseigentum wieder anzulegen vermögen. Eine analoge Erwägung wird für die Beſitzer größerer Privatwaldungen, von Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen geboten und maßgebend ſein. Geſamtwirt— ſchaftlich würde nicht nur der Ankauf von Privatwaldungen, die Aus- ſcheidung größerer, für den Körnerbau nicht mehr lohnender Feld— flächen zur Waldkultur, die Ablöſung von Berechtigungen ꝛc. in Be— tracht kommen, ſondern vor allem zu beurteilen fein, ob die pekuniä re Unterſtützung der Konſumenten der ſtärkeren Nutzholzſorten gemein— nütziger wirken wird als die Beleihung des landwirtſchaftlich benutzten deutſchen Grundbeſitzes, ſoweit die hypothekariſche Kapitalanlage zur erſten Stelle innerhalb zuverläſſiger Beleihungsgrenzen und mit genoſſenſchaftlicher Haftung für die rechtzeitige Zinszahlung gewähr— leiſtet werden kann. Wir haben ſchon früher darauf hingewieſen, daß das ſtaatliche Kapitalangebot ebenſowenig zur Befruchtung des Börſenbetriebs ver— wendet werden darf, als die Kapitalanlage der in Frage ſtehenden Milliarden dem Fabrik- und Gewerbebetrieb mit ſeiner ſtets wechſelnden Rentabilität anvertraut werden kann, daß auch nicht die Belebung der teilweiſe bereits überſtürzten Bau— thätigkeit in den größeren Städten ſtatthaft werden würde. Aber die entſcheidende Frage, ob die Erhaltung der Zahlungskraft unſerer Landbevölkerung durch Zins— reduktion der hauptſächlich beläſtigenden Hypothekarverſchuldung gemeinnütziger und ſpeciell für die Forſtwirtſchaft erſprießlicher werden wird als die eben bezifferte Durchmeſſerverſtärkung, wird nicht verneint werden können, zumal es zweifel— haft iſt, ob die pekuniäre Unterſtützung der betreffenden Konſumenten dieſer verſtärkten Baumkörper, die überhaupt bezweckt werden kann, — 221 — von der Nutzholzverarbeitung beanſprucht wird. Es wird kaum zu be— zweifeln ſein, daß ein Kapitalangebot mit reichlicher Erhöhung des bisher für die fraglichen Vorratsbeſtandteile erzielten Zinjenertrags (1 bis 1½ %) ſtürmiſche Nachfrage finden würde, auch dann, wenn ſich das Kapitalangebot auf mehrere Milliarden erſtrecken ſollte. Dieſe Art der Staatshilfe würde zugleich für die Geſamtheit ein andauernd gewinnbringendes Unternehmen be— gründen. Eine Verringerung des bisherigen Nutzholzertrags der Staatswaldungen iſt nicht zu befürchten. Die maximale Nutzholz— gewinnung wird ja erſtrebt, und es kann lediglich eine Verſtärkung des Angebots der mittelſtarken Nutzholzſorten in dem nachgewieſenen Umfang herbeigeführt werden. Für die zukünftige Verwertung der Forſtprodukte iſt die Erhaltung eines zahlungskräftigen Bauernſtandes, wie ich glaube, in höherem Maße erwünſcht als die genannte Unterſtützung der Starkholzkon— ſumenten. In Gegenden mit blühender Landwirtſchaft, welche die Mittel gewährt für reichliche, künſtliche Düngung, verringern ſich die Streubezüge der ackerbautreibenden Bevölkerung, welche dem Walde die Bodenkraft rauben, wie die in einem ſpäteren Abſchnitt anzuführenden Erfahrungen im Königreich Sachſen gezeigt haben, und die Streunutzung iſt unſtreitig die Peſtbeule, welche die aus— giebige Nutzholzproduktion zum Hinſiechen bringt, vor allem in den Waldungen des Kleingrundbeſitzes (mit über 3000000 ha unter 100 ha Größe). Die Wohlhabenheit der breiten Schichten der ländlichen Bevölkerung ſteht außerdem in Wechſelwirkung mit der Sicherſtellung eines gedeihlichen Erwerbslebens in den Großſtädten und Induſtrie⸗Bezirken, den Centralorten der Bauthätigkeit und des Nutzholzverbrauchs für gewerbliche Zwecke. Die Nutzholzproduktion, welche den Ankergrund der Forſt— wirtſchaft zu bilden hat, würde empfindliche Rückſchläge erleiden, wenn der In— duſtrie⸗ und Gewerbebetrieb im Inlande keine zahlungskräftigen Abnehmer finden würde. Wir haben in Deutſchland keine Rohprodukte, welche anderen Ländern mangeln, und auch hinſichtlich der Arbeitslöhne und Betriebskoſten genießt Deutſch— land keine Vorzüge. Fortſchritte in der Fabrikation ꝛc. werden alsbald Gemeingut, und kein kulturfähiges Land wird im nächſten Jahrhundert zurückbleiben in der Aneignung und Verwertung techniſcher Kenntniſſe. Unverkennbar gehen wir der Zeit entgegen, in welcher jedes bisher induſtriell zurückgebliebene Land die verbrauchten induſtriellen und gewerblichen Erzeugniſſe mit der Hauptmaſſe innerhalb ſeiner Grenzen mit ver— ringerten Arbeitslöhnen herſtellt. Wenn aber die Rückflut des großartigen deutſchen Exports im Inlande eine zerrüttete Konſumfähigkeit, andauernd lahm gelegte Zahlungskräfte der ackerbautreibenden Bevölkerung vorfindet und auf die Händler und Gewerbetreibenden in den Städten beſchränkt bleibt, jo werden, wie ich befürchte, die entſtehenden forſtwirtſchaftlichen Abſatzverhältniſſe auch dann die Waldrente nicht befriedigend geſtalten, wenn die Staatsforſtwirtſchaft die vor— handenen Altholzbeſtände ängſtlich geſchützt und bewahrt hat. Bei objektiver Würdigung der derzeitigen mißlichen Lage der Landwirtſchaft in den weit ausgedehnten Gegenden unſeres Vaterlandes, in welchen die Be— völkerung im Körnerbau den Lebensunterhalt findet, kann nun nicht bezweifeln, daß — 2227 — der Fortbeſtand der geſunkenen Weltmarktpreiſe keineswegs eine vorübergehende Erſcheinung iſt. Unabweisbar werden die Bodenwerte in unſerem Vaterlande ſinken auf den vormaligen Stand dieſer Bodenwerte in den Ländern mit zurück— gebliebener Kulturentwickelung und geringer Bevölkerungsdichte. Dem deutſchen Volksvermögen werden, wenn die Landwirtſchaft in den genannten Ländergebieten beharren muß auf dem Stand der Bodenwerte, welcher den heutigen Weltmarkt— Fruchtpreiſen entſpricht, Milliarden verloren gehen, welche die Beſitzer der bei Subhaſtationen ausfallenden Hypotheken abzuſchreiben haben. Amtlich iſt konſtatiert worden, und jeder Fachgenoſſe, der die Lebensführung der ländlichen Bevölkerung kennen gelernt hat, wird beſtätigen, daß die unleug— bare Notlage der Landbevölkerung in den genannten Gegenden nur zum geringſten Teil durch den geſteigerten Unterhalt der Grundbeſitzer und die erhöhten An— ſprüche der ländlichen Bevölkerung an den Lebensgenuß verurſacht worden iſt, ſondern in erſter Linie durch die frühere Bemeſſung der Erbanteile nach dem damals hohen Güterwert und die dadurch hervorgerufene hypothekariſche Be— laſtung mit übermäßig hohen Zinſen und Amortiſations-Quoten. Zur Zeit kann, wie geſagt, zwar die Anzahl der Milliarden nicht bemeſſen werden, welche die derzeitige hypothekariſche Belaſtung des Grundbeſitzes, ſoweit derſelbe zur Landwirtſchaft gehört, bilden. Man kann auch nicht konſtatieren, ob und wie weit die Verzinſungs- und Amortiſationsverpflichtungen 3 bis 3½ vom Hundert überſteigen. Immerhin wird man mit der Annahme nicht fehl gehen, daß eine Verdoppelung der bisherigen Rente dieſer Altholzbeſtände, die mit durchſchnittlich 1½¼/%ä hoch veranſchlagt werden wird, von den oben genannten landwirtſchaftlichen Genoſſenſchaften freudig und mit zweifelloſer Sicherſtellung auch dann bewilligt werden wird und dieſe Steigerung der Reinerträge für abſehbare Zeiten erreicht werden kann, wenn ſich das Kapitalangebot mit einem derartig ermäßigten Zinsſatz auf mehrere Milliarden erſtrecken ſollte. Nach den Ausführungen in dieſem und den vorher gehenden Abſchnitten hat der Verfaſſer keine Erwägungen aufzufinden vermocht, deren geſamtwirtſchaftliche Tragweite die Einführung der maximalen Gewinnung gebrauchsfähiger Nutzhölzer und die damit erreichbare Verringerung der durch die Produktion entbehrlichen Starkholzmaſſen entſtehenden Rentenverluſte gefahrbringend erſcheinen laſſen. Wenn die Waldertragsregelung die planmäßige Ausgeſtaltung der herzu— ſtellenden Waldvorräte mit brauchbaren Rundholzſorten in großen Privat-, Kommunal- und Körperſchaftswaldungen zu normieren und zu motivieren hat, ſo wird mit der Eventualität zu rechnen ſein, daß in den im Abſatzgebiet gelegenen Staats- und Kronwaldungen die bis— her bevorzugte Starkholzabgabe bis zur zweiten Hälfte des kommen— den 20. Jahrhunderts verringert wird — die oben erwähnte Grenz— linie für die Wachstumszeit der Hochwaldbeſtände kann leider nicht zu Gunſten einer die obigen Sätze überſchreitenden Kleinnutzholz-Produktion inner— halb der außerſtaatlichen Waldungen herabgerückt werden. Zur genannten Zeit re wird allerdings unſer Vaterland vollends „unter dem Zeichen des Verkehrs“ ſtehen, und auch der Transport des Gruben- und Zellſtoffholzes wird nicht nur durch Verbilligung der Eiſenbahnfrachten, ſondern vor allem durch Deutſchland durchziehende Waſſerſtraßen erleichtert werden. Die Forſtwirtſchaft hat mit langen Wachstumsperioden der Waldbeſtände zu rechnen, und ich habe es deshalb nicht für überflüſſig erachtet, der zukünftigen Ent— wickelung des Holzſortenverbrauchs, vor allem des auf die Waldrente einfluß— reichen Kleinnutzholzverbrauchs, die vorſtehenden Ausführungen zu widmen und die Unterſuchung anzuregen, ob und wie weit die Verſtärkung der Baumkörper von der 70- bis 90 jährigen bis zur 100- bis 120 jährigen Wachstumszeit, welche die Forſtwirtſchaft beſten Falls zu erreichen vermag, eine unabweisbare Be— dingung für die Nutzholz-Verarbeitung und die Bautechnik iſt oder werden wird. Elfter Abſchnitt. Die praktiſche Durchführung der einträglichſten Hochwaldwirtſchaft in Fichten⸗, Biefern-, Eichen⸗ und Vuchenwaldungen.“) Die Einführung der einträglichſten Bewirtſchaftung wird für alle Waldungen zu erſtreben ſein, deren Beſitzer auf die nachhaltig erreichbaren Nutzleiſtungen des Waldvermögens Wert legen und nicht gewillt ſind, die oben genannte parkartige Waldverſchönerung mit reichlichen und dichten Altholzbeſtänden zu begründen. Dieſe privatwirtſchaftliche Waldbenutzung wird ſowohl in kleineren, im ausſetzenden Betrieb bewirtſchafteten Waldungen als in großen Forſtbezirken mit jährlicher Rentenlieferung ihren Schwerpunkt finden in der Bemeſſung des Boden- und Vorratskapitals, welches der Holzzucht zuzuwenden iſt, indem einerſeits gebrauchsfähige Holzſorten mit den erreichbar höchſten Werterträgen produziert *) Es iſt ungemein ſchwer, die Ermittelung der nachhaltig einträglichſten Ver— wertung des Waldeigentums durchſichtig und allgemein verſtändlich darzulegen und die wechſelnden örtlichen Beſonderheiten zu überblicken und zu berückſichtigen. Der Verfaſſer wird in Zweifelsfällen bereitwillig brieflich Aufſchluß über die Wahrſcheinlichkeit oder Unwahrſcheinlichkeit einer beachtenswerten und vor allem nachhaltigen Renten- erhöhung erteilen, wenn in den betreffenden Zuſchriften die folgenden Fragen zu— verläſſig beantwortet werden: 1. Welche Flächengröße umfaßt der produktive Waldbeſitz, und welche Flächenteile unterſtehen dem Hochwald-, dem Mittelwald- und Niederwaldbetriebe? 2. Liegt eine Vermeſſung und Kartierung des Waldbeſitzes und der im Alter nach den beſtandsbildenden Holzarten und nach der ſonſtigen Beſchaffenheit ver— ſchiedener Holzbeſtände vor und laſſen ſich hiernach in einer beikommenden Beſtandsbeſchreibung, insbeſondere die über 60 jährigen Hochwaldbeſtände nach Flächengröße, mittlerem Alter und nach dem Haubarkeits-Durchſchnittszuwachs für das 80 jährige Alter (Feſtmeter pro Hektar und Jahr), welcher in den Ertrags— 5 22 — werden und andererſeits eine Kapitalverzinſung nachhaltig gewähr— leiſtet bleibt, welche der Rente der Bodenproduktion und der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechend iſt. Man wird bei der Unterſuchung der Rentabilität des Waldbaues, wie wir geſehen haben, von einer Kapitalverzinſung von 3½ bis 4% ausgehen dürfen. Dieſe Kapitalverzinſung wird mit Ausnahme der entkräfteten und trockenen Stand— orte für das realiſierbare Waldvermögen in der Regel erreicht werden und nur für die zuletzt genannten Bodenteile wird wegen dürftiger Nutzleiſtungen der Holzzucht vom finanzwirtſchaftlichen Standpunkt aus möglicherweiſe die Einſtellung der letzteren und damit die Verödung des Bodens in Frage kommen. Die genannte Kapitalverzinſung wird dagegen über 4% durch die Einführung der einträglichſten Wirtſchaftsverfahren erhöht werden können, wenn im Abſatzbezirk ein reichlicher Verbrauch von Kleinnutzholz (Grubenholz, Zellſtoffholz ꝛc.) vor— herrſchend iſt oder die Bodengüte die frühzeitige Erſtarkung der Abtriebs- und Vornutzungs⸗Stämme in den geſchloſſenen Hochwaldungen bewirkt oder durch rechtzeitige und vorſichtige Umlichtung dieſer Abtriebsſtämme eine Abkürzung der nächſtmaligen Umlaufszeit der Jahresnutzungen ermöglicht wird. Nach den Ausführungen in den vorhergehenden Abſchnitten werden die Wald— beſitzer die nachſtehend nur kurz überblickten Aufgaben umfaſſend zu beurteilen ver— mögen, welche die Waldertrags-Regelung aus privatwirtſchaftlichen Geſichtspunkten zu löſen hat. Vor allem iſt der Kapitalwert des realiſierbaren Waldvermögens zu beſtimmen, die einträglichen Wirtſchaftsverfahren für die nach— haltige Verwertung des letzteren ſind im Hinblick auf die andauernd ertragreichſte Bewirtſchaftung des Geſamteigentums aufzuſuchen und verluſtbringende Produktions richtungen ſind klar zu ſtellen, zu ver— meiden oder wenigſtens möglichſt zu beſchränken. Für den ausſetzenden Betrieb in Waldparzellen und kleinen tafeln dieſer Schrift zu erſehen iſt, hinreichend zuverläſſig angeben? Beruhen dieſe Angaben auf Holzmaſſen-Aufnahmen oder auf Schätzungen? 3. Wie ſtellt ſich der bisherige erntekoſtenfreie Durchſchnittspreis für die hauptſächlich verwerteten Holzſorten, etwa in den letzten fünf oder zehn Jahren, im Walde? 4. Welche Kilometerzahl meſſen die fahrbaren Transportwege zur nächſten Bahn— ſtation, Schiffahrts⸗ oder Floßort? Welche Feſtmeterzahl kann jährlich höchſten Falls transportiert werden? 5. Sit Grubenholz und Zellſtoffholz abſatzfähig oder kann die bisherige Brennholz— abgabe erweitert werden? 6. Iſt das Forſtperſonal zur Holzmaſſen-Aufnahme der meßbaren Beſtände, zunächſt zur ſogenannten Kluppierung, befähigt? 7. Welches Fällungsquantum (Feſtmeter Derbholz inkl. Vornutzungen) und welche erntekoſtenfreie Geſamt-Bruttorente aus dem Holzertrag ergiebt der Jahres- durchſchnitt für die letzten fünf oder zehn Jahre im nachhaltigen Betriebe? Welche Prozentſätze des letzteren haben die Kulturkoſten, Verwaltungs- und Forſtſchutzkoſten, Wegbau- und Wegunterhaltungs-Koſten, Steuern und ſonſtigen Betriebskoſten erfordert? Die weiteren Arbeiten bis zur Aufſtellung der Wirtſchaftspläne wird der Verfaſſer ebenſo bereitwillig inſtruieren, wenn eine erhebliche Rentenſteigerung zu vermuten iſt. Wagener, Die Waldrente. 15 — 226 — Waldungen ſind die Aufgaben der einträglichſten Bewirtſchaftung ſchon im ſiebenten Abſchnitt ausführlich erörtert worden. Dieſe Aufgaben werden ihre beweisfähige Löſung finden, wenn die Wachstumszeit ermittelt und eingehalten wird, während welcher die Waldbeſtände durch ihre jährliche Wertproduktion diejenige Verzinſung des Vorrats-Verkaufswertes und des waldbaulichen Bodenwertes liefern, welche der Sicherheit der Kapitalanlage entſpricht, bezw. bei gleicher Sicherheit in anderen Wirtſchaftszweigen der Waldbeſitzer für abſehbare Zeit zu erreichen iſt. Können die Waldbeſtände infolge hohen Alters oder ſonſtiger Gebrechen dieſe Verzinſungs-Ver— pflichtung nicht mehr erfüllen, ſo ſind dieſelben zu verjüngen und mit den örtlich ertragsreichſten Holzgattungen maßgeblich der Standortsbeſchaffenheit zu bebauen. Die Feſtſtellung der Abtriebszeit für den Nachwuchs kann den Nutznießern überlaſſen werden, welche in der zweiten Hälfte des nächſten Jahrhunderts bezugsberechtigt ſind. Wenn auch bei dieſer Rentabilitäts-Vergleichung die Anwendung der Zinſes— zinsfaktoren nicht principiell auszuſchließen iſt, weil die Bedingungen für den jährlichen Zinſenzuſchlag zum Kapital von einzelnen Waldbeſitzern möglicherweiſe erfüllt werden können, ſo hat doch die bisher ausſchließlich eingehaltene Ermittelung, mit welchem Altersjahr die oben genannten Nutzungsnachfolger im Hinblick auf ein zu unternehmendes Geldgeſchäft die Verjüngung vornehmen, bezw. das Einzeljahr der Verjüngung mittels der Zinſeszinsrechnung berechnen werden, nicht die ausſchlaggebende Bedeutung. Die ſogenannte finanzielle Hiebs— reife kann von Jahr zu Jahr nach dem Wachstumsgang der geſchloſſenen Hochwaldbeſtände beſtimmt und nach der Jahresverzinſung der Beſtands-Verkaufswerte durch die jährliche Wertproduktion im Hinblick auf die berechtigte, der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechende Verzinſung bemeſſen werden. Dieſer Zeitpunkt fällt bei den genannten, der Sicherheit der Kapitalanlage entſprechenden Zinsforderungen in der Regel in das ſpätere Stangen— holzalter und das beginnende Baumholzalter. Wenn auch die Berechnung mittels der Zinſeszinsfaktoren das Einzeljahr desſelben wenige Jahre herabrückt, ſo ſind die Unterſchiede praktiſch einflußlos, weil es bei der Verwertung der Ernteerträge auf die Ermittelung des Einzeljahres, für welches die finanziellen Nutzleiſtungen der Verjüngung den Gipfelpunkt erreichen, nicht ankommen kann (ef. ſiebenten Ab- schnitt). Weitaus wichtiger für die allſeitige Information der Wald— beſitzer iſt die Ermittelung der entſtehenden Gewinn- und Verluſtbeträge bei abgekürzter und verlängerter Wachstumszeit. Die letzteren ſind nämlich, wie wir geſehen haben, in der Regel mehrere Jahrzehnte lang nicht ſo beträchtlich, um bei der keineswegs mathematiſch genauen Ermittelung der Rentabilitätsfaktoren — Derbmaſſe, Holzſortenverhältnis, Preisabſtufung, Verzinſungsforderung — aus— ſchlaggebend in die Wagſchale zu fallen. Auch für Waldbeſitzer, welche mit Zinſeszinſen und nicht lediglich mit dem jährlichen Zinſenverbrauch rechnen wollen, wird demgemäß die Berechnung der Unterſchiede im Boden-Erwartungswerte und der Prozentſätze für die laufend jährliche Verzinſung des Produktionsaufwandes („Weiſerprozente“) durch die im ſiebenten Abſchnitt (Tabelle III, S. 112) erörterte Rentabilitäts-Ver⸗ gleichung zu ergänzen ſein, damit dieſelben die Wachstumsperioden — W I erkennen können, welche beträchtliche und beachtenswerte Verzinſungs— verluſte bewirken — mit und ohne Berückſichtigung des Wertes der Nachzucht, welcher die Zinſen des waldbaulichen Bodenwertes ausdrückt. In der Regel werden die Waldbeſitzer bis zum 80. Lebensjahre der Hochwaldbeſtände die Ver— wertung nicht zu übereilen brauchen, ſondern ſteigende Nachfrage und günſtige Holzpreiſe abwarten können. Dagegen würden dieſelben durch die verfrühte Abnutzung beträchtliche Zinſenverluſte erleiden, da es zur Zeit ſchwer fällt, einen 3½ % überſteigenden Zinſenertrag bei ſicheren Kapitalanlagen zu erlangen. In den Wachstumsperioden nach dem 80 bis 90 jährigen Alter häufen ſich allerdings die Rentenverluſte in bedenklicher Weiſe. Im übrigen wird man für die Ertrags— regelung der kleineren Waldungen mit ausſetzendem Betrieb weitere Anhaltspunkte im ſiebenten Abſchnitt finden. Die Einrichtung der einträglichſten Bewirtſchaftung in größeren Waldungen mit jährlichem Verjüngungsbetrieb hat zunächſt die Aufgabe, den realiſier— baren Wald-Kapitalwert der betreffenden Wirtſchaftsbezirke feſtzu— ſtellen. Dieſe Ermittelung iſt im neunten Abſchnitt nach den hauptſächlichen Aufgaben erörtert worden (ek. Seite 170 ff.). Es iſt hierauf nicht nur zu beſtimmen, wie weit der bisherige jährliche Waldreinertrag den berechtigten Verzinſungsforderungen entſpricht. Es ſind auch in allen Fällen die örtlich wahlwürdigen Wirtſchaftsverfahren und Produktionsziele aufzuſuchen, welche die erreichbar höchſte Waldrente andauernd herbeiführen. Den Leitſtern bildet eine Waldbeſtockung mit der regelrechten Beſtands-Altersſtufenfolge, ausgeſtattet mit den ertragsreichſten Waldbäumen und mit gebrauchsfähigen Nutzholz— ſorten, welche baldmöglichſt herzuſtellen und unſeren Nachkommen zu überliefern iſt. Die Erreichung dieſes Zieles iſt in Einklang zu bringen mit der Gewährung einer möglichſt geſteigerten Rente an die Nutznießer während der Übergangszeit, ſoweit dieſe Steigerung örtlich gefahrlos bleibt hinſichtlich der Nachhaltigkeit des Renten— bezuges vom Geſamteigentum. Zu dieſem Zweck ſind die Verjüngungsflächen mit den ertrags— reichſten Waldbäumen, insbeſondere den wertvollſten Nutzholz— gattungen nach Maßgabe der örtlichen Standorts-Verhältniſſe zu bebauen. Wir werden die zur vorherrſchenden Beſtandsbildung geeigneten Waldbäume nach ihren Nutzleiſtungen im 13. Abſchnitt überblicken. Bei der Erziehung der aufwachſenden Beſtände iſt die zuwachs— reichſte, den Wald gegen Gefahren ſichernde Kronenſtellung zu wählen, die wir im nächſten Abſchnitt erörtern werden. Ausſchlaggebend für die Durchführung der einträglichſten Wald— wirtſchaft und auch weitaus ſchwieriger iſt die Bemeſſung des Rund— ganges der Holzfällung und Verjüngung in den vorhandenen Hoch— waldbeſtänden, die etwa 80% der geſamten deutſchen Waldfläche einnehmen. Das Waldkapital bildet ſehr oft den wertvollſten Vermögensbeſtandteil der Grund— beſitzer. Die Unterſchiede in den Waldrenten, welche die Forſtwirte bisher nach 157 Gutdünken den Waldbeſitzern zugebilligt haben und bei der einträglichſten Bewirtſchaftung nachhaltig zubilligen können, laſſen ſich nach den bisherigen Aus— führungen in dieſer Schrift und den beiſpielsweiſe angefügten Rentabilitäts-Ver⸗ gleichungen für kleine Forſtbezirke nach ihrer finanziellen Bedeutung bemeſſen. Kann der überzeugende Beweis erbracht werden, daß durch die befürworteten Betriebsarten und Umtriebszeiten die nachhaltig beſte Verwertung des konkreten Waldkapitals begründet wird, welche zur Zeit und für abſehbare Zeiten maß— geblich der Standorts- und Abſatzverhältniſſe erreichbar iſt? I. Die Teiſtungsfähigkeit des Hochwaldbetriebs im Hinblick auf andere Betriebsarten. Die Waldbeſitzer werden zunächſt fragen, ob das konkrete Wal dvermögen am einträglichſten durch den Hochwaldbetrieb verwertet werden wird, oder ob bei dürftigen Holzvorräten der Mittel- und Niederwald— betrieb vorzuziehen iſt, und wie ſich die Ertragsleiſtungen des ge— regelten Femelbetriebs geſtalten werden. Der im ſechſten Abſchnitt ad I (S. 74 ff.) ausführlich erörterte Niederwald: betrieb erfordert ein unbeträchtliches Betriebskapital und hat hauptſächlich in den Waldungen des Kleingrundbeſitzes Ausdehnung gefunden. Aber derſelbe bedingt hauptſächlich die Brennſtoffproduktion durch Laubholzſtockausſchläge, und die all» gemeine Einführung würde in größeren Waldungen, die wir hier zu betrachten haben, gefahrbringend werden. Angeſichts der fortwährenden Verbeſſerungen auf dem Gebiete der Kohlenfeuerung und der Gasheizung — und die letztere wird bald in Konkurrenz mit der Elektrotechnik treten — kann die Holzproduktion in größeren Waldungen ihren Schwerpunkt nur in der ausgiebigen Nutzholzgewinnung fuchen. Die Verbindung des Ausſchlagwaldes mit der Produktion von Gerbrinde durch Begründung einer vorherrſchenden Eichenbeſtockung wird ebenſowenig ratſam ſein, nachdem nach den letztjährigen Erfahrungen auf den größten Eichenrindenmärkten Süddeutſchlands — Hirſchhorn, Heilbronn, im badiſchen Odenwald, in der Rhein— pfalz und in Rheinheſſen — zu befürchten iſt, daß die Rindengewinnung im bald beginnenden zwanzigſten Jahrhundert infolge der Einfuhr gemahlener Rinde aus den Südländern Europas und der Rindenerſatzmittel aus den überſeeiſchen Ländern, teils Rinden, teils Rindenextrakte, nicht mehr lohnend werden wird. Für größere Waldungen wird auch der geregelte Femelbetrieb, der gleichfalls im ſechſten Abſchnitt (ek. S. 88) erörtert worden iſt, ſelten befürwortet werden können. In der vorhandenen Beſtockung ſind mit Ausnahme der ſogenannten Schutzwaldungen, für welche der Femelbetrieb in der Regel forſtpolizeilich an— geordnet wird, die gleichartigen und gleichalterigen Hochwaldbeſtände wälderbildend, nicht nur gruppen- und horſtförmig, ſondern in ausgedehnten Waldgebieten mit reinen und faſt reinen Beſtänden verbreitet worden. Die nachhaltig geregelte Durchplänterung dieſer Beſtände, die alle über das Mittelmaß der Körperſtärke hinausgehenden Stämme entfernen würde, kann nicht frei bleiben von den Nach— teilen, die wir im ſechſten Abſchnitt geſchildert haben. — 229 — Dagegen kann in den Laubholzwaldungen der beſſeren Standorte der Mittelwaldbetrieb in Betracht kommen, wenn die vorhandene Be— ſtockung die Bildung eines reichen Oberholzſtandes geſtattet. Mittelwaldungen mit ſpärlichem Oberholz, die vorwiegend Brennſtoff produzieren, werden ebenſo— wenig lebensfähig in der Zukunft bleiben, wie die Niederwaldungen mit vor— herrſchender Brennholzproduktion. Wenn dagegen der Oberholzſtand verdichtet werden kann bis zu einer Kronenſtellung, welche das Unterholz nahezu zum Bodenſchutz— holz herabdrückt, fo wird nach den vorliegenden Nachweiſungen über die Mittel- walderträge (namentlich aus Boden) nicht bezweifelt werden können, daß der Maſſenertrag dieſer oberholzreichen Mittelwaldungen der Hochwaldproduktion nahe kommen wird, und es wird auch vermutet werden dürfen, daß die bisher nicht näher unterſuchte Wertproduktion und Kapitalverzinſung die Leiſtungen des Hoch— waldbetriebs übertreffen wird, weil das Vorratskapital des oberholzreichen Mittel— waldes immerhin nicht den Betrag des gleichalterigen Hochwaldes erreichen und infolge der durch den größeren Lichtgenuß verſtärkten Wertproduktion eine erheblich beſſere Verzinſung finden wird als bei der weitaus trägeren Rentenbildung in den gleichalterigen Hochwaldbeſtänden mit Kronenſchluß. Was die Qualität der Pro— duktion betrifft, ſo iſt die Holzgüte der Mittelwaldnutzhölzer bisher im Holzhandel meines Wiſſens nicht beanſtandet worden. Die Freunde der Erziehung der Waldbäume im dichten Kronenſchluß können aller— dings geltend machen, daß an den Mittelwaldoberholz-Stämmen infolge der völligen Freiſtellung (ſpäteſtens im 35- bis 40 jährigen Alter) die Aſtbildung mehr verſtärkt wird, die Jahrringe breiter werden und die Abholzigkeit des Nutzholzſchaftes bis zum Abſchnittspunkt des Nutzholzklotzes einige Centimeter mehr beträgt als an den Hoch— waldſtämmen mit gleichem Alter. Allein völlig aſtreine Schnitthölzer gewinnt der Sägebetrieb aus den älteren Stämmen des Hochwaldbetriebs nur mit einem geringen Prozentſatz, und es iſt noch fraglich, ob die Aſtbaſis pro Feſtmeter der erzeugten Holz— maſſe durch die Freiſtellung weſentlich erhöht wird. Ebenſowenig iſt bisher feſtgeſtellt worden, ob die durch den erweiterten Lichtgenuß bewirkte Auflagerung etwas breiterer Hohlkegel die Holzgüte verringert oder erhöht. Die vermehrte Abholzigkeit der Säge— holzabſchnitte fällt beim Sägebetrieb nicht in die Wagſchale, da der Anfall von Seiten— brettern mit etwas geringerem Verkaufswert nur unerheblich vermehrt wird. Im Mittelwalde werden die ſpäteren Oberholzſtämme durch das Unterholz vor der Freiſtellung zum lebhaften Höhenwuchs hingedrängt, und der wertvollſte untere Schaftteil wird immerhin nahezu aſtrein ausgebildet. Schwer zu beſiegende Hinderniſſe findet dagegen, wie ſchon im ſechſten Abſchnitt ausgeführt wurde, die Ergänzung des Oberholzes durch Kernpflanzen und die Erhaltung einer wuchskräftigen Unter- holzbeſtockung, mit einem Wort die Regeneration des Ober- und Unterholzes bei jedem Mittelwaldhiebe. Die Stockausſchläge erreichen, wenn auch die Wurzelſtöcke alt geworden ſind, in wenigen Jahren eine größere Höhe als die durch den Samenabwurf des Oberholzes angeſiedelten Kernpflanzen der zu Nutzholz tauglichen Laubhölzer und bilden alsbald, aus ſperrigen Stock— ausſchlägen mit dünnen Lohden beſtehend, dichten Schluß. Man iſt genötigt, die Rekruten des Oberholzes durch die koſtſpielige Heiſterpflanzung einzubringen und öfters frei zu hauen. Ebenſo ſchwierig iſt die Verjüngung des Unterholzes — 230 — durch die Ausſchläge junger und kräftig funktionierender Wurzelſtöcke, die bis zum 25- bis 30 jährigen Alter nicht nur ſchwaches Reisholz, ſondern ſtärkeres Prügelholz liefern. Ohne ſorgfältige Pflege, die zumeiſt eine erhebliche Geld— ausgabe erfordert, degeneriert die Unterholzbeſtockung. Die alten Wurzelſtöcke werden kraftlos, auf den entſtehenden Beſtandslücken werden die raſchwüchſigen Weichhölzer, wie Aſpen und Sahlweiden, oft auch Birken, Haſſeln, Dornen u. ſ. w. angeſiedelt, und es erübrigt nur der Übergang zum Hochwaldbetrieb. Will man die räumliche Erziehung der Abtriebsſtämme bevorzugen, ſo wird die im nächſten Abſchnitt zu erörternde Hochwaldform (entjtanden durch Umlichtung der ſtärkſten und gut geformten Waldbäume nach aſtreiner und voll— holziger Entwickelung des wertvollſten, unteren Schaftteils im Hochwald-Kronen— ſchluß, etwa im 35- bis 45 jährigen Alter, mit rechtzeitiger Begründung eines Bodenſchutzholzes, hauptſächlich aus Buchenkernwuchs) die genannten Nachteile des Mittelwaldes beſeitigen und die Wertproduktion des letzteren durch voll— ſtändigere Ausnutzung des Kronenraums erhöhen können. Für die ſchon im ſechſten Abſchnitt erörterte Rentabilitäts-Vergleichung des oberholzreichen Mittelwaldes mit dem Hochwaldbetrieb mangeln zur Zeit noch die erforderlichen Unterſuchungen für Standorte mit übereinſtimmender Pro— duktionskraft. Im Hochwaldbetrieb ſind die gleichalterigen und die nahezu gleichalterigen Beſtandsformen vorherrſchend vertreten, und die letzteren ſind nunmehr auf ca. 80% des geſamten deutſchen Waldbeſitzes (ca. 12000 000 ha) ausgedehnt worden. Die gleichalterige Hochwaldform entſteht vorwiegend durch Saat und Pflanzung auf Kahlſchlägen, die nahezu gleichalterige Hochwaldform durch Samenabwurf der vorhandenen Beſtände und den hierdurch erzeugten ſogenannten Kernwuchs. Vorbereitungs- und Beſamungsſtellungen fördern die Entſtehung des letzteren. Und nach erfolgter Beſamung wird der entſtandene Kernwuchs durch allmähliche Auslichtungshiebe (Nachhiebe) und ſpäter durch ſogenannte Reinigungs— hiebe, welche die Stockausſchläge und Weichhölzer beſeitigen, erhalten. Karl Gayer unterſcheidet weiter die folgenden Hochwaldformen: Gleichalterige Hochwaldform mit vorübergehender Ungleichförmigkeit, Hochwaldform mit ſpät nach— folgendem Unterbau, Hochwaldform mit zeitig folgendem Unter- und Zwiſchenbau, Hochwaldform mit Überhalt, mehralterige Hochwaldform, Femelſchlagform, echte Femelhochwaldform. Über die gegenſeitigen Ertragsverhältniſſe dieſer verſchiedenen Hochwald— formen liegen vergleichende Unterſuchungen nicht vor, und die Würdigung der Licht- und Schattenſeiten iſt im weſentlichen über theoretiſche Vorausſetzungen hin— ſichtlich der Rückwirkung auf die Bodenthätigkeit, die Holzgüte, die Widerſtands— kraft gegen Wind, Schnee und Inſektenſchaden u. ſ. w. nicht hinausgekommen. Die folgenden Ausführungen ſind demgemäß auf die gleichalterigen und nahezu gleichalterigen Hochwaldbeſtände und die Erziehung derſelben im Zu— ſammenſchluß der Baumkronen zu beſchränken. Wie iſt dieſe Beſtockungsform entſtanden? Sind die Nuß- leiſtungen derſelben gegenüber dem Mittelwaldbetrieb u. ſ. w. über— — 231 — zeugend nachgewieſen worden? Im vorigen Jahrhundert war man all— mählich von den mittelwaldartigen und den plänterwaldartigen Beſtandsformen durch reichliche Belaſſung von Samenbäumen, Laßreideln, auch von Beſtands— reſten zu einer Verſtärkung der Holzvorräte übergegangen. Man wollte der damals befürchteten Holznot begegnen. An einzelnen Orten war ſchon im An— fang des 18. Jahrhunderts der ſchlagweiſe Hochwaldbetrieb zuerſt in den Buchenwaldungen üblich geworden.“) In der erſten Hälfte des genannten Jahr— hunderts wurde auch die Hiebsführung in den Nadelholzwaldungen in einzelnen Ländern geregelt, für die preußiſchen Kiefernforſte von Friedrich dem Großen eine Umtriebszeit von 70 Jahren vorgeſchrieben, und gegen Ende des vorigen Jahrhunderts ging man im norddeutſchen Nadelholzgebiet allgemein zur Stellung von Dunkelſchlägen bei der Verjüngung über. Georg Ludwig Hartig hat hierauf 1791 die Lehre von der natürlichen Verjüngung durch den „Femelſchlagbetrieb“ (nach Karl Heyer'ſcher Bezeichnung) ſyſtematiſch dargeſtellt, und dieſe Ver— jüngungsart fand im 19. Jahrhundert allgemeine Anwendung, auch im Anfang des— ſelben in den Nadelholzgebieten. In den letzteren iſt jedoch einige Jahrzehnte ſpäter vorherrſchend Kahl ſchlagwirtſchaft mit künſtlicher Verjüngung eingeführt worden. Aber auch dieſe Methode hat vielfach zu Mißſtänden geführt, die leiſtungsfähige Holzartenmiſchung verdrängt, Inſektenbeſchädigungen, namentlich durch Enger— linge und Rüſſelkäfer, herbeigeführt, und vielfach werden in neuerer Zeit Stimmen laut, welche die Rückkehr zu der Verjüngung mittels Dunkelſchlägen, ſogar zum Femelbetrieb befürworten. Vorherrſchend wurden durch die eingehaltenen Verjüngungsverfahren gleich— alterige und nahezu gleichalterige Hochwaldbeſtände herbeigeführt. Während der Erziehung derſelben galt bis vor wenigen Jahrzehnten die Lockerung des dichten Kronenſchluſſes, die über die Aufarbeitung des völlig übergipfelten, abgeſtorbenen und abſterbenden Gehölzes hinausging, als eine wirtſchaftliche Verſündigung, und noch immer wird von zahlreichen Staats-Forſtbehörden eine Unterbrechung des Kronenſchluſſes, die erſt durch mehrjährigen Zuwachs wieder ausgeglichen werden kann, als ſtrafwürdig erachtet. Erſte Durchforſtungsregel iſt die „Beſtattung der Toten“. Man ſoll die Durchforſtungen frühzeitig beginnen, oft wiederholen und mäßig greifen. Außer den völlig trockenen Gerten und Stangen werden lediglich die Stammklaſſen entfernt, welche durch den Zuſammenſchluß der Baumkronen unter— ſtändig geworden ſind und dem Abſterben zueilen, aber beibehalten werden die unter— ſtändigen Stammklaſſen, die noch lebensfähig erſcheinen und die zwiſchenſtändigen Stangen und ſchwachen Stämme mit eingezwängten Kronen. Für dieſe völlig oder nahezu gleichalterigen und gleichartigen Hochwald— beſtände ſind die Produktionsziele nach dem forſttechniſchen Gutdünken normiert worden. Von den Staatsforſtbehörden wurden vorherrſchend 100= bis 120 jährige *) Die Verjüngung der Buchen durch nicht zu lichte Beſamungsſchläge, durch die erſte Ausläuterung der ſtehen gebliebenen Heiſter, wenn der Anwuchs „eines Knies hoch und darüber erwachſen iſt“ und durch die letzte Ausläuterung, wenn „der junge Anwuchs alsdann mannslang erwachſen iſt“, wird erſtmals in der Hanau-Münzen⸗ bergiſchen Forſtordnung 1736 ausführlich inſtruiert. — 232 — Umtriebszeiten, ſeltener 80- bis 100 jährige Umtriebszeiten diktatoriſch, ohne Unter: ſuchung der Nutzleiſtungen der wahlfähigen Wirtſchaftsverfahren angeordnet, und die Bewirtſchaftung der außerſtaatlichen, größeren Waldungen wurde den Grundſätzen der Staats-Forſtverwaltung nach Maßgabe der Holzvorräte angepaßt, während den Beſitzern der kleineren Privatwaldungen das Leiſtungsvermögen der forſttechniſchen Ziele und Wege zumeiſt undurchſichtig geblieben ſein wird. Wir haben ſchon in den vorhergehenden Abſchnitten dargelegt, daß weder die geſamtwirtſchaftliche, noch die privatwirtſchaftliche Leiſtungsfähigkeit der nach den Standorts- und Verbrauchsverhältniſſen wahlfähigen Wirtſchaftsverfahren und Produktionsziele bis jetzt durch Rentabilitäts-Vergleichungen ergründet worden iſt. Die Wald— beſitzer ſind bisher durch die Forſttechnik nicht hinlänglich befähigt worden zur Beurteilung des konkreten Waldkapitals und der bisherigen und derjenigen Nutz— leiſtungen dieſes Waldkapitals, welche durch die einträglichſten Wirtſchaftsverfahren erreichbar ſind. Dieſelben werden fragen, ob die Feſtſtellung der letzteren inner— halb der Grenzen, welche auf dem waldbaulichen Produktionsgebiet der menſch— lichen Vorausſicht offen ſtehen, ſtets ein unlösbares Problem bleiben werde. II. Die gemeſſung der Zeitdauer für den nächſten Rundgang der Jahresnutzungen in der nachhaltigen Hochwald⸗ Wirtſchaft nach den privatwirtſchaftlichen Ausgangspunkten. Obgleich die Regelung der Waldproduktion mit langen Zeiträumen zu rechnen hat, ſo wird die planloſe und zielloſe Bewirtſchaftung des herrlichen deutſchen Waldes, anſtatt der vernunftgemäßen Nutzbarmachung, nur für diejenigen Wald— beſitzer in Betracht kommen, welche die oben erwähnte Parkwirtſchaft im groß— artigen Maßſtab begründen wollen und auf das Reineinkommen des Waldes keinen Wert legen. Alle anderen Eigentümer größerer Waldungen werden fragen, welche Kapitalaufwendungen die Holzzucht erfordert und wie dieſelben rentieren. Die Waldbeſitzer ſind berechtigt, der Forſtwirtſchaft die ſorgſame und gründliche, von Wirtſchaftsperiode zu Wirtſchaftsperiode zu erneuernde Beweisführung abzuver— langen, daß die nach menſchlichem Ermeſſen leiſtungsfähigſten Produktionsrichtungen durch Vergleichung der für das konkrete Waldkapital zu erringenden Nutzleiſtungen ſorgfältig und umfaſſend feſtgeſtellt worden ſind und planmäßig verwirklicht werden. Sicherlich find die Waldbeſitzer, in erſter Linie die Großgrundbeſitzer, gewillt, das Kapital aufzuwenden, welches die Forſtwirtſchaft zur Herſtellung gebrauchsfähiger Ernteerträge nicht entbehren kann, ſolange die Rente der Anlageſicherheit entſpricht. Aber vor allem die Beſitzer größerer Privatwaldungen werden nicht gewillt ſein, der Holzzucht eine Sonderſtellung innerhalb ihrer Geſamtwirtſchaft einzuräumen, damit die Forſtwirtſchaft jede Rechenſchaft über die Nutzleiſtungen der Kapitalaufwendungen andauernd verweigern kann. Zielſetzend für die Regelung der einträglichſten Bewirtſchaftung iſt, wie in den vorhergehenden Abſchnitten ausgeführt wurde, die — 233 — ſorgfältige Prüfung, ob die Ausgeſtaltung der herzuſtellenden Wald— vorräte mit Holzarten und Holzſorten, deren Ernteerträge im Voll— genuß der Gebrauchsfähigkeit und Marktgängigkeit ſtehen, verein— bart werden kann mit den erreichbar höchſten Rentenbezügen, welche den Nutznießern während des nächſten Rundgangs der Jahresfällung gebühren. In den gleichalterigen und gleichartigen Hochwaldbeſtänden, deren jährliche Bewirtſchaftung zunächſt zu erörtern iſt, hat die Waldertrags— Regelung in erſter Linie eine Abſtufung der Altersklaſſen zu normieren, welche mit ihren älteſten Jahresſchlägen die ausnutzungsfähigſten Nutzholzſorten, gebildet von den wertvollſten Holzarten, den Wirtſchaftsnachfolgern darbietet (oder bei vorwaltender Brennholzverwertung die reichhaltigſte Brennſtoffgewinnung). Dieſem wirtſchaftlichen, im Laufe der Zeit zu modifizierenden Vorbild hat die Betriebs— leitung innerhalb der nächſten Umlaufszeit in Gemäßheit der aufgeſtellten Wirtſchaftspläne zuzuſtreben, bis die Reviſion der letzteren den Beweis erbringt, daß die mittleren Bruſthöhen-Durchmeſſer der Abtriebsſtämme, welche das Produktionsziel bisher gebildet haben, unbeträchtlich verſtärkt oder verringert werden dürfen. Im jährlichen Hochwald betriebe iſt die ſorgſame Feſt— ſtellung der Durchmeſſer-Abſtufung der Beſtände, welche den Wirt— ſchaftsnachfolgern zur Erntezeit darzubieten ſind, der einflußreichſte Faktor bei der planmäßigen Begründung der einträglichſten Bewirt— ſchaftung, obgleich lediglich Unterſchiede von wenigen Centimetern in Betracht zu zieben ſind. Es kann darüber kein Zweifel obwalten, daß alle Grundbeſitzer, welche Waldbau, insbeſondere Nutzholzproduktion nachhaltig betreiben wollen, der Anteilnahme der Starkholzſorten (über 10 fm Derbholz pro Stamm) am Ernteertrag diejenigen Prozentſätze von der geſamten Nutzholz— Gewinnung zuzuweiſen und ſicher zu ſtellen haben, welche für den Verbrauch der Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet unentbehrlich ſind. Vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt aus wird die Ausdehnung dieſer Starkholzproduktion nicht nur nach der Erhöhung des Gebrauchswertes zu beurteilen ſein, welche die örtlich erreich— bare Verſtärkung der Baumkörper der Nutzholzverarbeitung zubringt, ſondern vor allem durch den Ausfall der Unterſuchung beſtimmt werden, welche Kleinnutzholz— maſſen in dem mit geringen Transportkoſten erreichbaren Abſatzgebiet nachhaltig verkäuflich werden. Wir glauben, im neunten Abſchnitt die Wahrſcheinlichkeit, daß die Erfüllung dieſer für die Nutzbarmachung des Waldvermögens grundlegenden Obliegenheit im größten Teile des vaterländiſchen Waldbeſitzes vereinbart werden kann mit einer befriedigenden Kapitalverzinſung, hinlänglich nachgewieſen zu haben. Können in Ausnahmefällen, für trockene, flachgründige Standorte, in Hochlagen, überhaupt für kümmerliche Produktionskräfte und abnorme Bodenzuſtände, befriedigende Nutz— leiſtungen der Holzzucht nicht in Ausſicht geſtellt werden und iſt zu erwarten, daß die Brennholzverwertung nicht lohnend gegenüber dem unvermeidlichen Koſtenaufwand bleiben wird, ſo würden vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt aus Koſtenaufwendungen, welche über die forſtpolizeilich gebotene Erhaltung der Holzbeſtockung hinausgehen, nicht gerechtfertigt werden können. Alsdann iſt, wie 55 geſagt, entſcheidend, ob die Einſtellung der Waldwirtſchaft nutzbringender werden wird als die Fortſetzung derſelben. Kann aber die Nutzholzproduktion oder auch die Brennholzproduktion für abſehbare Zeiten in Einklang gebracht werden mit befriedigenden Reinerträgen des erforderlichen Kapitalaufwandes, ſo ſind ſicherlich Produktionsrichtungen zu vermeiden, welche dieſe nachhaltigen Nutzleiſtungen ohne Not und ohne Zweck herabdrücken — und hierher gehört in erſter Linie die Erweiterung des Starkholzangebots über den unentbehrlichen Bedarf der Nutzholz— verarbeitung hinaus, zumal angeſichts des Wachstumsganges der geſchloſſenen Hochwaldbeſtände im höheren Alter. Die Altersklaſſen, welche die Hochwaldvorräte zuſammenſetzen, ſind in der finanziellen Leiſtungskraft, in der Verzinſung der Beſtandsverkaufswerte weſentlich verſchieden. Bis zum 60 jährigen bis 70 jährigen Alter finden die Hochwald— beſtände der Fichten, Kiefern und Rotbuchen, wahrſcheinlich auch der Eichen, Weißtannen, Lärchen und der untergeordnet auftretenden Waldbäume eine lebhafte jährliche Wertproduktion, welche das bis dahin kleine Kapital mit 4 bis 5% und höher verzinſt. Dieſe Kapitalverzinſung läßt ſich dann einbringen, wenn für die mittleren und ſchwachen Holzſorten eine Verwertung ohne beträchtliche Ver— ringerung der bisherigen Durchſchnittspreiſe für die anfallenden Kleinholzmaſſen ermöglicht werden kann oder hervorragende Bodenkraft die frühzeitige Erſtarkung der Baumkörper fördert. Wollen die Beſitzer größerer Waldungen bei dieſen günſtigen Wachstums- und Abſatzverhältniſſen nur ein kleines Kapital im Walde beſchäftigen und den entſprechenden kurzen Rundgang der Verjüngung einhalten, ſo ſind die Forſtwirte nicht befugt, die vorzügliche Rentabilität, welche die Holzzucht herbeiführt, den Nutznießern zu verweigern. Aber derartige Standorts- und Abſatz— verhältniſſe werden in größeren Waldgebieten ſelten mit weitgehender Verbreitung gefunden werden. Für Waldbezirke mit mittelguter Bodenbeſchaffenheit und in Abſatzbezirken mit mäßigem Kleinnutzholzbedarf und lebhaftem Sägebetrieb iſt die Erhöhung des Vorratskapitals, obgleich dieſelbe dürftig und unzureichend rentiert, unabweisbar, um die ausgiebige Nutzholzverwertung in der Zukunft zu ermög— lichen und die herrlichen vaterländiſchen Waldſchätze vor Entwertung zu retten. Dieſe Kapitalvermehrung iſt allerdings vom finanziellen Standpunkt aus als ein Übel zu betrachten, aber als ein notwendiges und auch erträgliches Übel, ſolange die Kapitalverzinſung des geſamten realiſierbaren Vorrats- und Bodenwertes 3½ bis 4% einbringt. Aber die Forſtwirtſchaft iſt nicht berechtigt, dieſen Kapitalzuſchuß diktatoriſch, ohne jegliche Beachtung der Nutzleiſtungen und der Rentenverminderung, welche dadurch für das Geſamteigentum herbeigeführt wird, den Privatwaldbeſitzern, Gemeinden, Stiftungen ꝛc. aufzuerlegen, wenn bewieſen werden kann, daß die geplante Erweiterung des Starkholzangebots nicht nur kaum beachtenswert, ſondern auch für die Nutzholzverarbeitung entbehrlich iſt — eine von vornherein verfehlte privatwirtſchaftliche Spekulation, die lediglich zu einer Starkholzverſchwendung und vielleicht zu einer pekuniären Erleichterung der Starkholzkonſumenten beim Holzeinkauf führen kann. Die Waldbeſitzer werden fragen, ob es nicht nutzbringender ſein wird, das Geſchäft der prüfungslos erweiterten Starkholzproduktion dem Staatsforſtbetriebe zu überlaſſen. — 235 — Welche Wege find einzuſchlagen, um den Beweis zu führen, daß die befür- worteten Wirtſchaftspläne die genannte Ausgeſtaltung der herzuſtellenden Wald— vorräte vereinbart haben mit der erreichbaren Steigerung der Rentenbezüge während des nächſten Rundgangs der Jahresnutzungen? Die wichtigſte, allerdings auch ſchwierigſte Aufgabe der örtlichen Waldertrags⸗ Regelung aus privatwirtſchaftlichen Geſichtspunkten iſt unverkennbar die mehrfach erwähnte ſorgfältige Bemeſſung der Grenzlinie im Wachstumsgange der geſchloſſenen Hochwaldbeſtände, mit welcher die zweifelloſe Brauchbarkeit der erzeugten Rund— holzſorten für die Nutzholzverarbeitung im Abſatzgebiet beginnt und das Angebot von Kleinnutzholz keinen bedenklichen Charakter annehmen kann. Für dieſe Umtriebszeit iſt in erſter Linie der herzuſtellende Normalvorrat und die Verzinſung desſelben auf Grund der örtlichen Ertragstafeln zu berechnen. In den Nadelholz— waldungen wird die Rentabilitäts-Vergleichung vorläufig und bis zur allgemein giltigen Feſtſtellung des Rundholzſortenverbrauchs der Nutzholzverarbeitung von der örtlichen Prüfung ausgehen dürfen, ob im Abſatzgebiet zukünftig eine Rundholzſorten— Gewinnung, welche das Starkholz mit über 1,00 fm Derbholzgehalt pro Stamm etwa mit 24 %, das Mittelholz von 0,51 bis 1,00 fm Derbholz pro Stamm etwa mit 36% und das Kleinholz mit bis 0,50 fm pro Stamm etwa mit 40 9% der geſamten jährlichen Nutzholzgewinnung zum Angebot bringt, hinreichende Gebrauchsfähigkeit erlangen wird. Alsdann ſind die Nutzleiſtungen für eine Erhöhung der Umtriebszeit und den erforderlichen Kapitalzuſchuß auch dann zu bemeſſen, wenn der maximale Nutzholz— ertrag verringert werden würde. Die Waldbeſitzer ſind zu informieren über die Herſtellungskoſten, welche durch die Erweiterung des Starkholzangebots erforderlich werden, und über die quantitative Steigerung des jährlichen Starkholzangebots, welches mit den aufgewendeten Kapitalbeträgen überhaupt erreicht werden kann. Dieſe Kapitalaufwendungen ſind entweder im Walde zu belaſſen oder durch Rentenentbehrungen einzuſparen und demgemäß entweder nach dem Verkaufswert oder den Herſtellungskoſten zu bemeſſen. Man wird die herbeizuführende Erweiterung des Starkholzangebots nach der Feſtmeterzahl für die einzelnen Holzarten und Standortsklaſſen zu ermitteln haben. Wenn man hierauf den jährlichen Zinſenertrag des erforderlichen Kapitalaufwandes nach den derzeitigen Zinſen ſicherer Kapitalanlagen oder auch für die von den Waldbeſitzern ermäßigten Verzinſungsforderungen berechnet und den jährlichen Mehrerlös durch das erweiterte Starkholzangebot abzieht, ſo werden ſich die Verluſtziffern ergeben, die auf jeden Feſtmeter Srackholz, welchen die Waldbeſitzer den Starkholz-Konſumenten zum Kauf anbieten, haften bleiben. III. Die einträgliche Bewirtſchaftung größerer Kichtenwaldungen. Unter den Waldbäumen, welchen nicht nur wegen des Maſſenertrages, ſondern auch wegen der vielſeitigen Gebrauchsfähigkeit des Holzmaterials die am meiſten hervorragende Leiſtungsfähigkeit zuerkannt werden muß, nimmt die Fichte oder = 230 — Rottanne (Abies excelsa de Cand, Pinus picea du Roi) den erſten Rang ein, wie wir im dreizehnten Abſchnitt näher darlegen werden. Wenn die maſſenreichen Hochwaldbeſtände dieſes Waldbaums überall, auch im Flachland und an der Seeküſte, gedeihen und nicht von Pilzbildungen, die ſich im Seeklima über— reichlich entwickeln, zerſtört werden würden, auf fettem, feuchtem Boden nicht rotfaul werden und nicht zuweilen in den Gebirgen wie in den Ebenen durch Stürme, Borkenkäfer, Nonnenraupen und Konſorten verheert werden würden, ſo würde man den Beſitzern der Fichtenwaldungen rückhaltlos den fortgeſetzten Anbau dieſes „Baumes der Induſtrie“ mit reiner Beſtandsbildung, ohne Bei— miſchung anderer Holzgattungen, empfehlen dürfen. In der That laſſen ſich keine Gründe, außer der Gefahr der Sturm- und Inſektenverheerung, namhaft machen, welche die Bildung gemiſchter Beſtände rechtfertigen würden, weder im Hinblick auf die Erhöhung des Maſſenertrages (da die reichliche Lärchenbeimiſchung im größten Teil der deutſchen Fichtenwaldungen abwärts vom Hochgebirge ſelten unbedenklich iſt), noch im Hinblick auf die Bewahrung der Bodenkraft, die durch Nadel— abwurf und Moospolſter unter dem dunklen Schirm der Fichte hinreichend geſchützt bleibt. Nur die Berückſichtigung der genannten Gefahren kann die Forſtwirtſchaft veranlaſſen, für die beſten Standorte den Eichenanbau und für die anderen Stand— orte, auf denen die Fichte gedeiht, die Begründung gemiſchter Beſtände zu be— fürworten, wie im genannten Abſchnitt weiter ausgeführt werden wird. Das Verbreitungsgebiet der Fichte, die Anſprüche dieſer Holzart an die Standortsbeſchaffenheit, der wirtſchaftliche Wert und das forſtliche Verhalten dieſer Holzart, die Gefährdung durch Stürme, Schnee, Eis und Rauhreif (Duft— anhang), durch Inſekten, Rotfäule ꝛc., alle dieſe für den Anbau der Fichte beachtenswerten Faktoren werden wir bei der Auswahl der anzubauenden Holz— gattungen im dreizehnten Abſchnitt ausführlicher erörtern. Für die nachhaltige Bewirtſchaftung der vorhandenen Fichtenwaldungen iſt die Bemeſſung der einträglichſten Umlaufszeit der Jahresnutzung am einflußreichſten, und kaum [minder einflußreich iſt die Erziehung der Fichtenbeſtände mittels ſchwacher oder ſtarker Durchforſtung, die wir im zwölften Abſchnitt beſprechen werden. An dieſem Orte werden nur wenige Bemerkungen vorauszuſchicken ſein, bevor die Unterſuchungsmethoden zur Auffindung der einträglichſten Umtriebs— zeiten erörtert werden. Die Feſtſtellung der einträglichſten Umtriebszeiten muß in rauhen, ſchutz— bedürftigen Hochlagen, auf felſigen Gehängen ꝛc. zurücktreten gegenüber der Erhaltung des Waldbeſtandes, und hier wird oft der Plänterbetrieb zu Hilfe gerufen werden müſſen, wenn ſchmale, langſame Abſäumungen, ringförmige Schlag— führungen ꝛc. mit allmählicher Erweiterung und mit Anpflanzung kräftiger Pflanzen den Dienſt verſagen. Im allgemeinen iſt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Nachzucht der Fichte durch Pflanzung mit Bevorzugung ſchmaler Abſäumungs— Flächen vorherrſchend geworden. Es iſt aber nicht zu leugnen, daß nicht nur die Beſchädigung durch Spätfröſte, Engerlinge, Rüſſelkäfer ꝛc. dadurch gefördert wird, daß auch die Verflüchtigung der angeſammelten Humusbeſtandteile, die — 237 — Austrockung und Verhärtung des Bodens namentlich dann beachtenswert werden wird, wenn die Pflanzungen mißlingen, daß ferner die aus Pflanzungen im engen Verband, aus Vollſaaten ꝛc. hervorgegangenen, dichten, in der Stammbildung weniger widerſtandskräftigen Fichtenbeſtände die Sturm- und Schneedruckgefahren und die Inſektenbeſchädigungen vermehren. Es wird deshalb in den betreffenden Ortlichkeiten näher zu erproben ſein, ob die Führung langer und ſchmaler natür— licher Beſamungsſchläge, der herrſchenden Windrichtung entgegen, zu bevorzugen iſt — mit Entnahme von !/, bis % der vorhandenen Maſſe und allmählicher Lichtung bis zur Räumung, die bald früher, bald ſpäter, in der Regel bei einer Pflanzenhöhe von 30 em vollendet ſein muß, um einerſeits die Lichtwuchs— Produktion auszunutzen und andererſeits den Anflug im dunklen Stande nicht verkümmern zu laſſen. Die alsbaldige Unterpflanzung dieſer Schirmſchläge wird ſtets die Koſten lohnen, zumal bei ausbleibender natürlicher Verjüngung. Für die vorhandenen Fichtenbeſtände iſt die oben angeregte Beweisführung, daß unter allen örtlich wählbaren Umtriebszeiten die nachhaltig einträglichſte planmäßig begründet worden iſt, die bedeutungsvollſte Aufgabe der Waldertragsregelung. Die Löſung derſelben iſt auf die ſchon im neunten Abſchnitt erörterten Altersklaſſentabellen, die Wertertragstafeln, die ſummariſchen Wirtſchaftspläne und die Rentabilitäts— vergleichungen der Kapitalaufwendungen mit den Reinerträgen zu ſtützen, und die letzteren ſind ſowohl für den nächſten Rundgang der Abtriebsnutzung als für die Normalvorräte, die erſtrebenswerten Vorbilder der Bewirtſchaftung, vorzunehmen. In Fichtenwaldungen iſt jedoch bei Anordnung der Abtriebsreihenfolge in erſter Linie die Aneinanderreihung der Beſtände ins Auge zu faſſen, welche den Stürmen die geringſten Angriffspunkte darbietet. Vor Feſtſtellung der ſummariſchen Wirtſchaftspläne iſt auf den Beſtandskarten zu prüfen, ob in den nächſten und in ſpäteren Wirtſchaftsperioden durch die angeordnete Abtriebsreihenfolge ältere Fichtenbeſtände an der Windſeite freigeſtellt werden. Haben die in der nächſten Zeit wegzuhauenden Beſtände geringe Flächenausdehnung und unbeträchtliche Wertvorräte und werden durch die Fällung derſelben hinterliegende größere und bereits erwachſene Beſtände gefährdet, ſo werden die Wirtſchaftspläne die gleich— zeitige Fällung der erſteren mit den letzteren anzuordnen haben. Im entgegen— geſetzten Falle, wenn der Ertrags-Verluſt für die hinterliegenden Baumholzbeſtände unbeträchtlich iſt, aber dieſelben an der Windſeite gefährdet werden, ſo wird die Ver— jüngung der hinterliegenden Beſtände vorzurücken und gleichzeitig mit den in der Windrichtung voranſtehenden, älteren Beſtänden vorzunehmen ſein. Wird die Sturm— gefahr erſt in ſpäteren Wirtſchaftsperioden für die hinterliegenden Fichtenbeſtände infolge der angeordneten Abtriebsreihenfolge bedenklich, ſo bieten ſogenannte Los— hiebe, auch Sicherheitsſtreifen, Anhiebsräume genannt, ein vorzügliches Vor— beugungsmittel gegen Sturmgefahren, die man durch etwa 10 m breite Abſäumungen zum Zweck der Waldmantelbildung an den Rändern der ſpäter gefährdet werdenden, jetzt noch jüngeren Fichtenbeſtände herſtellt und nach der Oberflächengeſtaltung und den vorherrſchenden Windrichtungen anzuordnen hat. Die Forſteinrichtung in den ſächſiſchen Fichtenwaldungen hat durch ſog. Hiebs- züge ein charakteriſtiſches Gepräge erhalten. Vorbildlich ſollen in einem derartigen — — Hiebszug die Jahresſchlagflächen der angenommenen Umtriebszeit vom 1- bis u-jährigen Alter die ganze Breite desſelben annehmen, jedoch kann auch ein Hiebszug durch den anderen ergänzt werden. Kleine Hiebszüge ſind zu bevorzugen; die Größe ſchwankt in Sachſen zwiſchen 40 und 80 ha. Dieſe Einteilung der größeren Betriebs-Verbände in Hiebszüge bezeichnet Judeich als den „hauptſächlichſten Schwerpunkt der Forſt⸗ einrichtung im engeren Sinne“ und „als die Grundlage der feinen Zukunftswirtſchaft mit freier Bewegung, indem durch fie allein die Wald-Wirtſchaft in eine Beſtandes⸗ Wirtſchaft verwandelt werden kann“. In den Fichten-Waldungen anderer Staaten (Bayern, Württemberg, in den thüringiſchen Ländern) werden zwar die oben genannten Loshiebe ꝛc. nach Bedarf ausgeführt und die Verjüngungsſchläge werden der herrſchenden Windrichtung entgegen— geführt. Jedoch wird die Bewirtſchaftung weniger zwangsweiſe der Bildung von Hiebs— zügen untergeordnet, wenn die Verwirklichung der vorbildlichen Alters-Abſtufung die Abräumung jugendlicher Beſtände oder andere Ertrags-Verluſte bedingt. A. Feſtſtellung des anzubahnenden Normalzuſtandes für die derzeitige Waldbeſtockung und der erreichbar höchſten Rente während des Ubergangs— zeitraums. Der Gang der Rentabilitäts-Vergleichung, den wir in den folgenden Ausführungen befürworten und durch Beiſpiele erläutern werden, wird beſtänd ig die privatwirtſchaftlich einträglichſte, und zwar nachhaltig einträglichſte Verwertung des Geſamteigentums der Waldbeſitzer ins Auge faſſen. Haben die Altersklaſſen-Tabellen die ver— ſchiedenalterigen Beſtände, die gewöhnlich in buntem, regelloſem Wechſel die Be— ſtockung bilden, in Beſtandsgruppen mit gleichmäßigen Ertragsleiſtungen zuſammen— gefaßt und die vorhandenen Wertvorräte gruppenweiſe ſummiert, ſo ſind zunächſt auf Grund der örtlichen, durch ſelbſtändige Forſchung ermittelten oder durch Prüfung und Umrechnung der Ertragstafeln dieſer Schrift aufzuſtellenden Wert— Ertragstafeln die Normalvorräte für die in den betreffenden Forſtbezirken vor— herrſchenden Holzarten und Standortsklaſſen zu berechnen, und insbeſondere iſt die Anteilnahme der Stark, Mittel- und Kleinholzſorten an der geſamten jähr— lichen Nutzholzabgabe für die wählbaren Umtriebszeiten gegenüberzuſtellen. Man kann hiernach beurteilen, welche Normalvorräte den vorfindlichen wirklichen Holzvorrats-Werten am nächſten ſtehen. Man kann ferner bemeſſen, welche Alters— Abſtufung und welche Holzſorten-Gewinnung den Nutzungsnachfolgern bei Wahl kürzerer oder längerer Umlaufszeiten der Jahresfällungen überliefert werden wird, und man kann auch beurteilen, ob das Starkholzangebot für die Nutzholz— Verarbeitung im Abſatzgebiet maßgeblich der oben erörterten Verbrauchsverhält— niſſe in den gewerbe- und induſtriereichen Ländern genügend erſcheint oder gefahrlos verringert werden kann oder zur größeren Sicherſtellung der zukünftigen Gebrauchs— fähigkeit erweitert werden muß. Ausſchlaggebend wird vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt aus in der Regel die Entſcheidung werden, ob mit Grund nicht zu bezweifeln iſt, daß die gewählten Umtriebszeiten die Verwertungsfähigkeit des ſpäteren Angebots von Kleinnutzholz (zu Zellſtoffholz, Grubenholz ꝛc.) herbei— führen werden. — en Wenn auch in den einzelnen Forſtbezirken die entſcheidende Beweisführung den aufzuſtellenden ſummariſchen Wirtſchaftsplänen zufallen wird, ſo muß man doch zunächſt wiſſen, mit welchen Umtriebszeiten die Aufſtellung dieſer allgemeinen Wirtſchaftspläne, welche grundlegend für die Rentabilitäts-Vergleichung werden, örtlich zu beginnen iſt. Nach den früheren Ausführungen wird es wünſchenswert werden, den Nachkommen eine Altersklaſſen-Abſtufung mit maximalen Nutzholz— Erträgen zu überliefern, wenn infolge der örtlichen Produktionskräfte und Abſatzlagen eine Überproduktion von Kleinnutzholz nicht wahrſcheinlich iſt. Da die Kapitalverzinſung durch die Umtriebszeiten mit der Abkürzung derſelben ſteigt, ſo wird die örtliche Ertragsregelung das Augenmerk zunächſt auf diejenigen Umtriebs— zeiten zu richten haben, welche die Grenzlinie im Wachstumsgange der Fichten— beſtände, mit welcher die Brauchbarkeit für die Nutzholz-Verarbeitung im Abſatz— gebiet beginnt, zweifellos erreichen. Dagegen würden Umtriebszeiten, welche dieſe Grenzlinie im Entwickelungsgange der Hochwaldbeſtände mit Kronenſchluß unnötiger— weiſe mittels der oben als privatwirtſchaftliche Spekulation gekennzeichneten Er— weiterung des Starkholzangebots überſchreiten, offenbar eine Verluſtwirtſchaft begründen. Es kann demgemäß die Fortſetzung der Umtriebszeiten nicht kurzer Hand angeordnet werden, welche bisher gebräuchlich waren oder dem vorhandenen wirklichen Vorrat entſprechen. Es iſt vielmehr der Blick in erſter Linie zu richten auf die Normalvorräte, deren Herſtellung vorbildlich für die wirtſchaftlichen Beſtrebungen in der erſten Hälfte des kommenden Jahrhunderts werden ſoll. Die Waldertragsregelung hat die Holzſorten-Ab— ſtufung, welche die wählbaren Umtriebszeiten unſeren Nachkommen überliefern werden, auf Grund der örtlichen Ertragstafeln vergleichend darzuſtellen, damit beurteilt werden kann, wie groß die Feſtmeterzahl des vermehrten Starkholzangebots vorausſichtlich werden wird, welche überhaupt erſtrebt werden kann. Und hierauf iſt zu unterſuchen, welcher Koſtenaufwand unſeren Nachkommen zur Herſtellung des erweiterten Starkholzangebots auferlegt wird, indem wir die Holzvorrats— Werte, welche für dieſes Mehrangebot erforderlich ſind, im Walde belaſſen und welche Nutzleiſtungen dieſe Kapitalaufwendungen dadurch einbringen werden, daß die jährlichen Waldreinerträge, welche die wahlfähigen kürzeren Umtriebszeiten und ihre möglichſt vollſtändig herzuſtellenden Vorräte dieſen Nachkommen gewähren würden, erhöht werden. Für dieſe Unterſuchung werden, wie im neunten Ab— ſchnitt (Tabelle XIII, Seite 190) erſichtlich, die normalen Vorratswerte und normalen Jahresrenten zu berechnen ſein. Man kann dann die in der Alters— klaſſen⸗Tabelle für den betreffenden Forſtbezirk nachgewieſenen wirklichen Vorrats— werte vergleichen und bemeſſen, welche Beſtandteile der wirklich vorhandenen Vorratswerte entbehrlich werden, wenn die Wahl einer abgekürzten Umtriebs— zeit keine Bedenken verurſacht, und welche Rentenerhöhung dieſelben, bis zum Ende der Umtriebszeit, belaſſen in den alten Waldbeſtänden, bewirken werden. Man kann mit anderen Worten nicht nur die Rentenerhöhung beurteilen, welche die Nutznießer während der zweiten Umlaufszeit der Jahresfällungen beziehen werden, ſondern auch die jährliche Rentenerhöhung bemeſſen, welche nach der— zeitigem Ermeſſen für dieſelben erreichbar iſt, wenn die Erlöſe für die Vorrats— — 2407 — Reduktion außerhalb des Waldkapitals erheblich ertragsreicher angelegt werden können als im Walde. Durch dieſe Rentabilitäts-Vergleichung für die zu erſtrebenden Normalvorräte, welche auch für Nichttechniker kein unlösbares Problem bleiben wird, können allerdings die Waldbeſitzer nur informiert werden über die Nutzleiſtungen der für die wählbaren Umtriebszeiten herzuſtellenden Normalwald— vorräte und über die finanzwirtſchaftliche Bedeutung der Fragen, welche zu unter— ſuchen ſind. Immerhin wird auch die örtliche Ertragsregelung orientiert werden über die Umtriebszeiten, welche für die einträglichſte Nutzbarmachung der der— zeitigen Waldbeſtockung und die durchdringende Klarſtellung der Rentabilitäts— Faktoren in erſter Linie zu prüfen ſind. Wird hierauf dieſe gründliche Klarſtellung der örtlichen Produktionsfaktoren und die erſchöpfende Unterſuchung angeordnet, welche nachhaltige Rentenerhöhung für den Kapitalwert des der— zeitigen Waldeigentums praktiſch herbeigeführt werden kann, ſo iſt für dieſe Beweisführung die Aufſtellung der gleichfalls ſchon im neunten Abſchnitt (S. 200 ff.) beſprochenen ſummariſchen Wirtſchafts— pläne unentbehrlich. Die Aufſuchung der maßgebenden Rentabilitätsfaktoren und der Gang der Beweisführung wird am anſchaulichſten durch ein Beiſpiel erläutert werden. Für eine 2000 ha große Fichtenwaldung, mit vorherrſchend gutem Boden und den regelmäßigen Abſatzverhältniſſen des mittleren Deutſchland unterſtellen wir die Werterträge in den Ertragstafeln dieſer Schrift, Abſatzlage A, eine Kulturkoſtenausgabe von 60 Mk. pro Hektar, eine jährliche Betriebsausgabe von 5 Mk. pro Hektar — 10000 Mk. und die folgenden Beſtandsgruppen mit den beigeſetzten Wertvorräten nach Wertertrags-Einheiten à 1000 Mk.: | | Derzeitiger Wertvorrat | Alters⸗ u | | Bonitäts- pro Hektar | pro Gruppe Br e e külaſſe Wertertrags-Einheiten Jahr | à 1000 Mk. Fichten 1110 l Ne 180 do. | 101-110 II | 8,4 1512 160 do. 91—100 | MU 5,0 | 800 170) 1 do. 81—90 IV 2,4 | 408 150 do. 71-80 I | 79 1080 180 do. 61—70 III 25 | 450 140 do. 51-60 II 3,0 | 420 190 do. 41 0 II 7 | 323 160 do. | 3140 III 0,⁴ 64 150 do. | 21-30 II an 180 do. 21120 II — 200 M ı II | — Sa. 2000 | 6401 Zunächſt iſt zu ermitteln, für welche Umtriebszeit Normalvorräte zu erſtreben find, damit einerſeits die Nutzholzproduktion möglichſt dem Höhepunkt nahe gerückt wird und andererſeits eine Überproduktion von Kleinnutzholz vermieden wird. — —ü—z Überficht des Holzſortenanfalls der 60- bis 120 jährigen Normalvorräte. 60jähr. 80 jähr. 100 jähr. 110 jähr. 120 jähr. Der jährliche Abtriebsertrag Normal- | Normal⸗ Normal- | Normal Normal⸗ enthält: vorrat vorrat vorrat vorrat vorrat e tm ee n eee Stämme mit über 1,0 fm Derbhonz 1211123634 35 6594 a 7849 81 8662 92 Stämme mit 0,51 bis 1,00 fm | | Derbholz 3808 38 4591 44 2599 26 1407 15 556 6 Stamme bis 0,50 fm Derbholz 4095 40 1877 18 616 | 6 271 3 821 Brennholz zweiter Klafje. - 1057 10 271 | 3 157 2 ne 11 10 Summa ö 10171 100 10373 100 9966 100 9664 100 9409 10⁰ Für die Holzſorten⸗ Gewinnung, welche die Ertragstafeln dieſer Schrift nachweiſen, würde füglich nicht zu bezweifeln ſein, daß der 80 jährige Normalvorrat verwertungs— fähige Fichtennutzhölzer liefern wird, da 18% Kleinnutzholz ſtets neben dem Vor— nutzungsanfall von Derbſtangen und ſchwachen Stämmen verwertungsfähig bleiben werden. Es wird hierauf zu ermitteln fein, welchem Normalvorrat der Werteinheiten- gehalt des wirklichen Vorrats von 6401 Wertertrags⸗Einheiten am nächſten kommen wird, um zu bemeſſen, zu welchem Rentenbezug die Nutznießung bei Erhaltung dieſes Vorrats befugt iſt, und welche Kapitalverzinſung dieſer Rentenbezug einbringen wird. Man kann ferner beurteilen, ob eine weſentliche Rentenerhöhung in Ausſicht zu nehmen iſt, wenn dieſe den vorhandenen Wertvorrat erhaltende (hier über 110 jährige) Umtriebszeit nicht fortgeſetzt, ſondern die S0 jährige Umtriebszeit eingeführt wird. Die Waldbeſitzer werden beurteilen wollen, ob es für die einträglichſte Benutzung des Geſamteigentums förderlich ſein wird, den fraglichen Mehrvorrat den Nutzungsnachfolgern als Wald— kapital oder als außerforſtlichen Eigentums-Beſtandteil zu überliefern. Zu dieſem Zweck kann man die folgende Rentabilitäts-Vergleichung benutzen, welche die jährliche Starkholzabgabe (über 1,0 fm pro Stamm) aus dem Abtriebsertrag angiebt und im übrigen durch Multiplikation der Flächengröße der Standortsklaſſen mit den Angaben in Tabelle XIII für Abſatzlage A (Seite 190) berechnet worden iſt: Jährliche Normal⸗ Normal⸗ | „ Sorrat etat Verzinſungs⸗ Umtriebszeit %%% TTT . abgabe Wertertrags⸗Einheiten Prozente En | à 1000 ME. | 2323 7849 5907 155,0 2,6 100 Jahre 6594 5004 148,7 3.0 Mehr ** Ane 1255 | 903 | 6,3 0,7 | PPP 6594 5004 | 148,7 | 3,0 80 Jahre rin 3238 1309 | 4,0 Mehr 100 ge BN | 2960 1766 | 178371 1,0 I a 5007 | 150 [266 80 Jahre [[I ü Mehr 110 jähriger 85 | 4215 | 2669 | 241 | 0,9 Der wirkliche Vorrat wurde oben mit 6401 Wertertrags⸗Einheiten à 1000 Mk. Gebrauchswert beziffert, und die bisher in den deutſchen Staatswaldungen übliche Forſteinrichtung würde ohne weitere finanzwirtſchaftliche Prüfung beſtrebt ſein, mindeſtens Wagener, Die Waldrente. 16 — 242 — die 110 jährige Umtriebszeit mit einem Normalvorrat von 5907 Wertertrags-Einheiten herzuſtellen. Es würde ſonach ein Vorratskapital von 5907 — 3238 Wertertrags- Einheiten = 2669000 Mk. im Walde zu belaſſen fein, und dasſelbe würde 24100 Mk. (0,9% rentieren. Kann die dem entbehrlichen Mehrvorrat entſprechende Holzmaſſe etwa im nächſten Jahrzehnt verwertet werden, was näher zu unterſuchen iſt (ſiehe unten), und kann der Erlös etwa mit 3½ 9% Jahreszinſen durch Schuldentilgung, Ankauf von Fichten— waldungen und Bewirtſchaftung derſelben mit SO jähriger Umtriebszeit ꝛc. dem Eigen- tum erhalten werden, ſo wird zu fragen ſein, ob es privatwirtſchaftlich nutzbringend werden wird, die immerhin beträchtliche Starkholzmehrabgabe von 4215 fm pro Jahr aufrecht zu erhalten. Die obige Rentabilitäts-Vergleichung ergiebt, daß die 80 jährige Umtriebszeit das normale Vorratskapital mit 4% verzinſen wird, dagegen die 110 jährige Umtriebszeit mit 2,60%, und man kann nicht leugnen, daß die Waldertragsregelung die Obliegenheit hat, die Herſtellungskoſten pro Feſtmeter dieſer vermehrten Starkholz— abgabe mit dem Erlös bei der Verwertung zu vergleichen. Der letztere iſt mit ca. 16 ME. pro Feſtmeter in den genannten Ertragstafeln veranſchlagt worden. Die Berechnung für eine auf 3½0% ermäßigte Zinsforderung ergiebt: Zinſenertrag der Kapitalanlage, 2669000 Mk. X 0,035. . 93415 Mk. Hiervon ab Erhöhung des jährlichen Waldreinertrags . .. 24 100 Mk. Jährlicher Berluft . . 69315 ME. Für das vermehrte Starkholzangebot von jährlich 4215 in nach Herſtellung der Normalvorräte jährlicher Verluſt pro Feſtmeter 16,4 Mk. Wenn aber auch der Zinsſatz für ſichere Kapitalanlagen auf 2% ſinken ſollte, ſo würde immerhin noch ein Verluſt von ca.7 Mk. pro Feſtmeter beſtehen bleiben. Eine ein— ſeitige Steigerung der Starkholzpreiſe iſt, wie oben ausgeführt wurde, nicht zu erwarten, und eine Aufwärtsbewegung aller Nutzholzpreiſe würde der vermehrten Nutzholz-Jahresabgabe des 80 jährigen Umtriebs nach Herſtellung des Normalvorrats gleichfalls gut kommen. Auf Grund dieſer orientierenden Rentabilitäts-Vergleichung werden die Waldbeſitzer, wie ich vermute, die eingehende örtliche Unterſuchung für geboten erachten, wie ſich die Erträge geſtalten, wenn etwa im nächſten Jahrzehnt die über 100jährigen Beſtände (320 ha) mit jährlich 18794 fm verwertet worden (in ähnlicher Weiſe, wie der Staatsforſtbetrieb in der jüngſten Vergangenheit jährlich Millionen von Feſtmetern, vom Windwurf, Borkenkäfer, Nonnen- und Spannerfraß herrührend, ohne erheblichen Preisrückgang verwertet hat), dagegen mit der Schlagführung für die 80jährige Umtriebszeit in den verbleibenden 1680 ha ſofort begonnen wird. Die Rentabilitäts-Vergleichungen für dieſe Beweisführung ſind, wie geſagt, auf ſummariſche Wirtſchaftspläne zu begründen. Zunächſt iſt durch die letzteren zu revidieren, ob der vorläufig nach der Proportion Normalvorrat: Normaletat = wirklicher Vorrat: wirklichem Etat zu bemeſſende Reinertrag weſentlich durch die derzeitige mehr oder minder abnorme Geſtaltung der Altersklaſſen verändert wird. Nach dieſem Verhältnis und nach der Berechnung der Abtriebserträge im 70jährigen, 80 jährigen .. . . Alter (cf. Tabelle XI, Seite 181) kann man an⸗ nähernd genau bemeſſen, mit welchem Abgabeſatz pro Jahrzehnt oder pro 20jährige Wirtſchaftsperiode zu verſuchen iſt, ob derſelbe nachhaltig während der erſten Umlaufszeit der Nutzung bleiben wird oder ein größerer oder geringerer Abgabeſatz zu erproben iſt, damit die zeitraubende Arbeit, welche die Ausgleichung der periodiſchen Werterträge für die örtlich wählbaren Umtriebszeiten erfordert, möglichſt abgekürzt wird. Nunmehr ſind jedoch nicht die Werteinheiten des Reinertrags, ſondern die Werteinheiten des Bruttoertrags aus der Abtriebsmaſſe zu ermitteln, die Vorerträge ſpäter nach Prozenten zuzuſetzen und ſchließlich die Jahreskoſten für Kultur und Betrieb abzuziehen. Für das obige Beiſpiel ergiebt die Ertragsberechnung für den jährlichen Brutto— ertrag der 110 jährigen Umtriebszeit nach der genannten Proportion 148,8 Wertertrags— —̃ — einheiten vom Abtriebsertrag. Die Prüfung mittels Aufſtellung des ſummariſchen Wirtſchaftsplanes (of. Tabelle XI B, S. 182) ergiebt als jährlichen Bruttoertrag aus der Abtriebsnutzung 151,1 Wertertragseinheiten. Dieſer Bruttorente aus ö zu e Met. gehen für Vornutzungen 13,8 9% des letzteren hinzu e Zuſammen Bruttoertrag 171 952 Mk. Dagegen gehen ab: T 1091 Mk. r 10000 „ Zuſammen 11 091 Mk. Bleibt jährlicher Reinertrag der 110 jährigen Umtriebszeit . . 160 861 „ Welche Jahresrente wird dagegen nicht nur in den nächſten 80 Jahren, ſondern auch in der Folgezeit erzielt werden, wenn die über 100 jährigen Beſtände unter 1% Reinertrag (ſiehe oben) im nächſten Jahrzehnt verwertet werden können und der Erlös mit 3½ % nachhaltig rentierend angelegt werden kann? a) Erlös aus Haubarkeitsnutzung für die Kapital-Anlage. 140 ha 115 jährige Fichten = 1344 X 1,055 = 1418 Wertertragseinheiten 180 „ 105 jährige Fichten 1512 X 1,065 = 1610 . b) Vornutzung. 140 ha X 0,154 Wertertragseinheiten .. 22 1 180 4 0,187 3 3 5 Zuſammen 3084 Wertertragseinheiten c) Ausgaben. Kulturkoſten 320 ha 0,06 Wertertrags-Einheiten 19 Mehrausgabe für Wegbau und Verwertungs- koſten, Zinſenverluſte ꝛc. veranſchlagt mit 20 5 Bleibt für Kapitalanlage 3045 Wertertragseinheiten Jährlicher Zinſenertrag, mit dem vollen Betrage nach 10 Jahren beginnend 106575 Mk. Zur Ermittelung des jährlichen Reinertrags der verbleibenden 1680 ha wird ein Wirtſchaftsplan aufzuſtellen ſein. Für die 80 jährige Umtriebszeit ergiebt derſelbe einen Bruttoertrag aus Abtriebsnutzung für die erſten 80 Jahre von jährlich annähernd ... 120 000 Mk. Vornutzungen 11,3 % des letzteren t Summa jährlicher em 133 560 ME. Hiervon ab Ausgaben: e RKK „ 1260 „ Betriebskoſten 2000 ha Xx 5 M/ k.... 10 000 „ Bleibt Wee 122 300 Mk. A; iſee nm 106575 Zuſammen jährliche e 228 875 Mk. Bei Einhaltung der 110 jährigen Umtriebszeit (ſiehe oben) . . . 160861 — Jährliche reine Mehreinnahme gegenüber der jährlichen Rein⸗ einnahme bei Fortſetzung der 110 jährigen Umtriebszeit . 68 014 Mk. Die Waldwertvergleichung für die Zeit nach 80 Jahren ſtellt ſich wie folgt, wenn man die nach 160, 240 .. . Jahren eingehenden Erträge der derzeitigen Mehr- nutzungsfläche von 320 ha nicht berückſichtigt: 16* — 244 — Jährlicher Reinertrag N ra des SOjährigen Normalvorrats für 1680 ba „ 6.85 Wertertragseinheiten Tahitaltiiert- «x t 2.002) er "3053 Wertertragseinheiten Kapitalanlage. 05 2 Erlös für die nachgewachſenen Fichten beſtände auf 320 ha ohne „ der . nach 80 Jahren. 0 5 7965 Wertertragseinheiten Hiervon gehen ab Kulturkoſten für 320 ha à 60 Mk. 19 5 Betriebskoſten für 320 ha 1600 Mk., kapitaliſiert 46 5 bleiben 7900 Wertertragseinheiten Bei Erhaltung des derzeitigen Vorratswertes würde der jährliche Reinertrag, wie oben berechnet, 160 861 Mk. betragen, mit 31½ % kapitaliſiert 4 596 Wertertragseinheiten Gegenüber dem Kapitalwert der e Bewirtſchaftung nach 80 Jahren .. 7 900 ” Ein Kapitalverluſt von . .. 3304 Wertertragseinheiten Derartige ſummariſche Wirtſchaftspläne ſind für alle wählbaren Umtriebszeiten und zuläſſigen Nutzungswege aufzuſtellen und den Waldeigentümern zur Entſcheidung vorzulegen. Zur Verhütung von Mißverſtändniſſen wird vorſorglich bemerkt, daß die in den obigen Beiſpielen gefundenen beträchtlichen Kapital-Unterſchiede vorwiegend in Fichtenwaldungen mit gutem Boden, vielleicht auch in Eichen-Waldungen und in Kiefernwaldungen der erſten Standortsklaſſen erreichbar ſind, dagegen in den Fichtenwaldungen, den Kiefernwaldungen und namentlich den Buchen— waldungen mit zwar annähernd proportionalen, aber ziffernmäßig geringeren Beträgen wiederkehren werden, wenn die Standortsgüte beträchtlich geringer iſt, wie in dem hier behandelten Beiſpiel von 2000 ha, in dem 1330 ha der erſten und zweiten Standortsklaſſe angehören. In dieſer Schrift wird nur die In— formation der Waldbeſitzer und der Leiter der Wald-Ertragsregelung über den Gang der Rentabilitäts-Vergleichung und Beweisführung bezweckt, wenn dieſelbe vom privatwirtſchaftlichen Standpunkt auszugehen hat. Es wird nicht notwendig werden, den im weſentlichen gleichartigen Gang der Rentabilitäts-Vergleichung für Fichtenwaldungen mit Wertvorräten für 60- bis 70 jährige Umtriebszeiten und für die minderwertigen Bonitätsklaſſen zu erörtern, zumal unten ad IV eine derartige Kiefernwaldung durch ein Beiſpiel betrachtet werden ſoll. Für Fichtenwaldungen mit dürftigen Holzvorräten ſind in erſter Linie die Ausführungen im zwölften Abſchnitt über die rechtzeitige Umlichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme beachtenswert. Leider iſt bisher das Material für die Beurteilung des vom Verfaſſer in der Forſtlitteratur befürworteten Lichtwuchsbetriebs noch nicht für Fichtenwaldungen mit der zu Rentabilitäts-Vergleichungen an dieſem Orte genügenden Vollſtändigkeit und Zuverläſſigkeit beigebracht worden — abgeſehen von der Windwurf-Gefahr in ungeſchützten Lagen und den weiteren noch offenen Fragen. Im genannten zwölften Abſchnitt (ad IV) wird das gegenſeitige Verhältnis der Werterträge in Fichtenbeſtänden, deren Standortsgüte ungefähr dem Mittel der zweiten bis dritten Klaſſe entſprechen wird, mit dichtem Kronenſchluß und mit Lockerung des letzteren zur weiteren Prüfung befürwortet werden, nämlich pro Hektar. — 245 — Durchſchnittlich jährlicher Brutto-Geldertrag der 70 jährigen Umtriebs— zeit in Schlußbeſtänden . 60,1 Mk Durchſchnittlich jährlicher Brutto⸗ Geldertrag der 70 jährigen Umtriebs⸗ zeit in Lichtwuchsbeſtänden bei gleichen Preisannahmen . 91,9 „ Durchſchnittlich jährlicher Brutto-Geldertrag der 100 jährigen Umtriebs⸗ zeit in Schlußbeſtänden bei gleichen Preisannahmen . B. Specielle Wirtſchaftspläne für das nächſte Jahrzehnt. Wenn durch die bisher erörterten ſummariſchen oder generellen Wirtſchafts— pläne und die Rentabilitätsvergleichungen das Beweismaterial für die auf das nächſte Jahrzehnt zu erſtreckenden ſpeciellen Wirtſchaftspläne und Nutzungs- anordnungen beigebracht worden iſt, ſo erfordert die Aufſtellung der letzteren einen geringen Zeitaufwand. Der Wertetat, welcher bei Einhaltung der nutz— bringendſten Umtriebszeit der nächſten Wirtſchaftsperiode oder dem nächſten Jahr— zehnt zufällt, iſt nach Wertertragseinheiten aus den ſummariſchen Wirtſchaftsplänen zu erſehen. Es ſind lediglich die Beſtandteile zu ermitteln, durch deren Ver— jüngung die größten Rentenverluſte entfernt werden, um die nutzbringendſte Ab— triebsreihenfolge der konkreten Beſtände im nächſten Jahrzehnt ordnen zu können. In der Regel wird es genügen, wenn die Wertzuwachsprozente, wie im ſiebenten Abſchnitt, Tabelle 1 (S. 98) berechnet werden und der Beginn der Verjüngung ſowohl der natürlichen Verjüngung als des Kahlſchlagbetriebs für die konkreten Be— ſtände angeordnet wird, welche die geringſten Wertzuwachsprozente haben. Soll der Wert der Nachzucht außer der Verzinſung des Verkaufserlöſes berückſichtigt werden, ſo find die Berechnungen wie im ſiebenten Abſchnitt ohne Zinſeszinsrechnung in Tabelle II (Seite 105) und mit Zinſeszins rechnung in Tabelle III (Seite 112) auszuführen, jedoch ſind die Prozentſätze nicht für den Wertvorrat pro Hektar, ſondern für je eine Wert— ertragseinheit von 1000 Mk., überhaupt für eine gleiche Zahl von Werteinheiten vom derzeitigen Wertvorrat der hiebsreifen Beſtände zu berechnen, um den Verjüngungs— gang in den konkreten Beſtänden während des nächſten Jahrzehnts anordnen zu können. Für dieſe ſpeciellen Wirtſchaftspläne werden folgende Spalten genügen: . Der Waldteile Namen und Nummer. 2. Produktive Beſtandsflächen. 3. Kurze Beſtandsbeſchreibung. 4. Werterträge (Wertmeter à 10 Mk.). a) Holzarten. b) Nutzholz. c) Im ganzen. 5. Hauungs⸗ und Kulturanordnung für das nächſte Jahrzehnt. 6. Fällungsergebniſſe nach Wertmetern (mit Spalten zum Eintragen der Jahres- ergebniſſe für Nutzholz und Brennholz, berechnet nach den gleichen Wertmeter— preiſen.) Durch die ſpeciellen Wirtſchafts⸗-Pläne ſoll in der Regel die Thätigkeit der ortskundigen Forſtwirte nicht weiter beſchränkt werden, insbeſondere hinſichtlich des Vornutzungs⸗ und Kulturbetriebs, als zur Erreichung der Wirtſchaftsziele notwendig iſt. Neben der jährlichen Fällungskontrolle wird am Ende des Jahr— zehnts, nach Bedarf auch früher, die Abgleichung zwiſchen den etatiſierten Wert— Erträgen und den Fällungs-Ergebniſſen vorgenommen. — 246 C. Fichten⸗Waldungen mit ausgeſuchter Baumkronen-Dichte. In Fichtenbeſtänden mit ſog. normalem Kronenſchluß haben die forſtlichen Verſuchs-Anſtalten Unterſuchungen über den Wachstumsgang vorgenommen, und der Dirigent der preußiſchen Hauptſtation, Profeſſor Schwappach, hat die Ergebniſſe bearbeitet und für die verſchiedenen Standortsklaſſen (I—V) in den mitteldeutſchen Gebirgen und in Norddeutſchland Geldertrags-Tafeln veröffentlicht.“) Die Holzpreife, welche derſelbe angenommen hat, ſind weſentlich verſchieden von den Annahmen in den Ertragstafeln dieſer Schrift für Abſatzlage A und B, wie die folgende Gegen— überſtellung zeigt (beiderſeits Nutzholz von 0,51 bis 1,00 fm = 1,00). 5 Wagener Schwappach )hwappach N B Fichten-Nutzholz über 3,0 fm a 1,33 1,44 1,17 ) holz » bon 2,01--3,00 fm. 127 1,36 1,15 . e 1,13 1,20 1,13 1 „ e e f 1,00 1,00 1,00 5 rr - 70,64 0,70 Fichten-Klobenholz . a .| 0,0 | re „ Knüppelholz 2 9 0,82 al „ ͤ Reisholz | 0,06 — -- Ferner hat Schwappach für Kulturkoſten 70 Mk. pro Hektar und für jährliche Verwaltungs- und ſonſtige Betriebskoſten 7 Mk. pro Hektar für Fichten verrechnet, während oben 60 Mk. und 5 Mk. verrechnet worden ſind. Trotzdem ergeben ſich für die Mehrung des Vorrats-Verkaufswertes (nach der S. 193 angeführten Summen— formel berechnet) keine beſſeren Rentabilitäts-Verhältniſſe, als der Verfaſſer oben ge— funden hat, wie die Berechnung in Tabelle XV zeigt. Tabelle XV. Verzinſung des Normalvorrates in normal geſchloſſenen Fichtenbeſtänden nach den Schwappach ' ſchen Ermittelungen. (Mark pro 1000 ha). Holzart und Umtriebszeit | Fichten, 60jähr. Umtrieb 80- „ ” Vorrats⸗ Standortsklaſſe II Standortsklaſſe III Standortsklaſſe IV Rein ertrag Wert ährlicher erzinſung 9 O N ME. Mk. 2 250 750 3 682 669 118 716 142 212 Unterſchied Fichten, 80 jähr. Umtrieb 1 = ” ” Unterſchied Fichten, 100 jähr. Umtrieb 120jähr. bezw. 110 jähr. Umtrieb Unterſchied ) „Wachstum und Ertrag normaler Fichten-Beſtände.“ 1431 919 1 658 526 . 11638 305 ul 23 496 142 2123 152 150 2 9 938 3 682 669 5341195 5 341 195| 152 150 156 213 4 063 6 979 500 0,3 ährlicher Vorrats⸗ Wert ertrag Rein erzinſung 0 16 — S 2 a S V o E . Mk. 1128166 2200 706 072 5400 2 [ N — 2200 706 3 390 330 1189 624 90 000 101 940 11 940 101 940 | 3,0 111 758 9 818 2,4 0,8 |4 642 679 1252 349 1312144 [ee 2 518 418 Vorrats— Wert ertrag Jährlicher Rein- „Verzinſung Mk. Mk. 630 466 1312 144 681 678 34 866 | 5,5 55 150 | 4,2 20 284 | 3,0 55150 | 4,2 61880 | 2,9 6 730 | 0,8 2113 530 801 386 2113530| 61 880 110 jährig 64 900 2,9 2,6 407 888 3 020 0,7 Berlin, 1890. — 247 — Nach den Ertragstafeln dieſer Schrift find oben (S. 190) folgende Verzinſungs— Prozente berechnet worden für Abſatzlage A und B. Standortsklaſſe III III IV 0% | 5 | 0% mala | 6,2 | 6,0 | 6,4 6,2 | 6.0) | 5,5 595 8 r 40 2 4 5 45 | 44 10020 x A 129130 | 3232| % 120: Fr : i ) „% | — Set bringt nach dieſen Ertragstafeln die Vorratsverſtärkung der Normal- vorräte, welche durch die 20 jährige Erhöhung der Umtriebszeit erforderlich wird, die folgende Kapitalverzinſung durch Erhöhung der Reinerträge für die oben genannten Standortsklaſſen. 0% 9% | % SOjähriger, anſtatt 60 jähriger Normalvorrat . | 1,9 | 1,9 | 2,9 | 1,8 | 3,7 | 3,8 100- , 7 807, 5 1 ar OR eee eee 120- „ 100 5 er IV. Die einträgliche Bewirtſchaftung größerer Kiefernwaldungen. Die Kiefer (Forche, Forle, Föhre, Fuhre, Pinus sylvestris, L.) iſt der Baum des Tieflandes. Dieſe genügſame Holzart hat in Deutſchland die weiteſte Ver— breitung gefunden und iſt vorherrſchend wälderbildend geworden im weit aus— geſtreckten Flachland im Norden und Nordoſten des Deutſchen Reiches, deſſen lockere Sandablagerungen dem früheren Meeresboden entſtammen. Wenn die Kiefer auch aufſteigt oder zumeiſt durch Saat und Pflanzung aufwärts gebracht worden iſt in das Mittelgebirge, ſeltener in das Hochgebirge, ſo iſt ſie im Gebirge nicht mit großer Ausdehnung in größeren Waldgebieten beſtandsbildend geworden, weil Schneebruch, Eis- und Duftanhang die brüchigen Aſte und Gipfel der Kiefer abbrechen und die Gerten- und Stangenhölzer durchlöchern. In dem tiefgründigen, lockeren Sandboden kann die tiefgehende Bewurzelung der Kiefer nicht nur Waſſer aufſaugen und der Baumkrone zuführen, ſondern auch der aufwachſenden Kiefer Standfeſtigkeit im höheren Grade verleihen als der Fichte. Die Verbreitungs⸗Grenzen, Standorts-Anſprüche, Anbau- und Erziehungs— Methoden, Gefahren u. ſ. w. werden in ſpäteren Abſchnitten beſprochen werden. An dieſem Orte iſt ein kurzer Blick zu werfen auf die Rückwirkung des Kiefernwuchſes in reinen Beſtänden auf die Bodengüte und die hieraus folgenden wirtſchaftlichen Maßnahmen. In der Natur dieſer Holzart liegt eine früh eintretende Kronenwölbung und Selbſtlichtung der geſchloſſenen Baumhölzer, früher beginnend auf den minder— wertigen, zur Trockenheit hinneigenden Bodenarten als auf den friſchen, tief— gründigen und humusreichen Bodenarten. Der Höhenwuchs ſtockt, die Beſtände werden licht und nicht ſelten, namentlich bei Hinzutreten von Stammtrocknis und — 28 — Käferfraß, lückig, und die Bodenkraft leidet. Beim Anbau der Kiefern iſt nicht ſelten, von den trockenen Standorten bis herauf zu den mittelguten Bodenarten, der mehrere Jahre unbeſchirmt gebliebene Kiefernboden mit Heide bewachſen. Das entſtehende Kiefern-Dickicht erſtickt zwar den mehr oder minder hohen Heide— überzug, und auch während des Stangenholzalters bleibt der Boden rein oder überzieht ſich mit einer dünnen, aber immerhin ſchützenden Moosdecke. Aber im beginnenden Baumholzalter erſcheint die Heidelbeere, oft auch die Preißelbeere, und die Verfilzung und Austrocknung beginnt oft früher, als die Lichtſtellung Heidewuchs erzeugt. Mit fortſchreitender Lichtſtellung erſcheint wieder die Heide meiſtens in üppiger Fülle und wirkt in mehrfacher Weiſe ungünſtig auf die Bewahrung der Bodenkraft ein: nicht nur durch Beeinträchtigung des Eindringens der atmoſphäriſchen Niederſchläge, ſondern auch durch weitaus ſtärkere Verdunſtung der eingedrungenen Feuchtigkeit, als die letztere im nackten oder mit Moos be— wachſenen Boden ſtattfindet. Auf den beſſeren Waldböden, auf denen prächtige Kiefernbeſtände emporwachſen und langſchaftige, vollholzige Kiefern-Starkhölzer erzogen werden können, erſcheint zumeiſt nur eine ſchwache Bodenbegrünung durch Graswuchs und ſonſtigen Unkrautwuchs. Auch läßt ſich der Rückgang der Boden— thätigkeit durch Beimiſchung ſchattenertragender Holzarten und durch Unterbau von Buchen, Fichten ꝛc. mildern.“) Auf den ärmeren Standorten, die man als ausgeſprochenen Kiefernboden bezeichnet, gedeihen in der Regel keine Buchen, während man nicht verſäumen ſollte, auf die Beimiſchung und die Unterbauung von Fichten überall Bedacht zu nehmen und den Anbau der Weymouths-Kieſer zum Bodenſchutz zu probieren, wo dieſe ſchattenertragenden Holzarten, wenn auch mit geringem Höhenwuchs, gedeihen, um bei ſpäterem Schneebruch, Inſekten— fraß ꝛc. Bodendeckung zu behalten. Auf dieſen Bodenarten wird ſelbſt eine mäßige Streunutzung, welche die Moosdecke unter dem Heidelbeer- und Heidewuchs entfernt, den Boden entkräften, die übermäßige Streunutzung verderblich werden. Die Starkholzzucht in geſchloſſenen Kiefern-Baumhölzern würde ſonach hinſichtlich der Förderung der Bodenkraft und namentlich des wichtigſten Faktors derſelben, der Bodenfeuchtigkeit, keineswegs günſtig wirken. Bei der Verjüngung der Kiefern-Beſtände wird faſt durchweg in Deutjch- land die Pflanzung bevorzugt, nachdem zur Verhütung von Rüſſelkäfer-Be⸗ ſchädigungen Stock- und Wurzelroden vorausgegangen iſt. In der That kann die natürliche Verjüngung der lichtbedürftigen Kiefer keine hervorragenden Nutz— leiſtungen gegenüber der Saat und Pflanzung haben, da die wenigen Samen— bäume, welche bei der Beſamungs-Schlagſtellung ſtehen bleiben, in der Regel nur wenige Jahre belaſſen werden. Wenn dagegen Beſchädigungen der Maikäfer— larven (Engerlinge) eine beſtändige Gefahr bilden, wie z. B. in den öſtlichen Provinzen Preußens, ſo wird die Unterpflanzung nach dunkler Schlagſtellung zu erproben ſein, weil der Maikäfer beim Eierablegen die dunkel beſchatteten, auch „) Über die vorzüglichen Wirkungen des Buchen-Unterbaues (unter 115 bis 125jährige Kiefern 40- bis 60 jährige Buchen) ſowohl auf den Maſſen-Ertrag als den Wertertrag und die Holzgüte, cf. die beachtenswerten Unterſuchungen Runnebaums in Danckelmanns Zeitſchrift von 1885, S. 156. — 249 — die mit Heide bewachſenen Waldböden weniger bevorzugt, als die lockeren und kahlen Waldböden. Im übrigen wirkt die tiefe Lockerung (im ſteinfreien Flachland mittels Untergrundspflügen, durch Dampfkultur, ſowohl ſtreifenweiſe als voll) weſentlich fördernd auf die Produktion der aufwachſenden Kiefern-Beſtände. A. Feſtſtellung des anzubahnenden Normalzuſtandes der i Beſtockung und der erreichbar höchſten Rente während des übergang Zeitraumes. Licht bringend in dieſer Richtung find auch für Kiefernwaldungen die ad III in dieſem Abſchnitt erwähnten, auf Altersklaſſentabellen, örtliche Wertertragstafeln und ſummariſche Wirtſchaftspläne geſtützten Rentabilitätsvergleichungen. Der Gang der Unterſuchung iſt am angeführten Orte ausführlich erörtert und durch ein Beiſpiel erläutert worden. Auch in den Forſtbezirken mit vorherrſchender Kiefernbeſtockung wird zunächſt der Kapitalbetrag des vorhandenen Wertvorrates zu ermitteln und weiter zu unterſuchen ſein, ob der Boden oder weſentliche Teile desſelben eine beachtenswerte außerforſtliche Rente nach Entfernung der Holzbeſtockung nachhaltig einbringen würden. Wenn die Einſtellung des Waldbetriebes im Hinblick auf die bisherige waldbauliche Rente und die von der Waldertragsregelung zu ermittelnde Steigerung derſelben nicht in Frage zu ziehen iſt, ſo wird die Umtriebszeit aufzuſuchen ſein, welche mit ihrem Normalvorrat dem wirklichen Vorrat am nächſten kommt. Zu dieſem Zweck ſind die Normalvorräte für die wahlfähigen Umtriebszeiten zu berechnen, wie es Tabelle XIII (Seite 190) geſchehen iſt, und die Berechnung der Reinerträge, welche dieſe Normalvorräte nach der Herſtellung liefern, iſt anzuſchließen. Man kann durch dieſe proviſoriſchen Ermittelungen, wie ad III gezeigt worden iſt, den Waldbeſitzern einen vorläufigen Einblick in die Wert- und Verzinſungsverhältniſſe des Waldeigentums verſchaffen. Es kann zunächſt annähernd genau die Rente beurteilt werden, welche der Nutznießung im nächſten Jahrhundert bei Erhaltung der derzeitigen Wertvorräte mittels Einhaltung der entſprechenden Umtriebszeiten während des erſtmaligen Rund— ganges der Nutzung einbringen wird, und man kann auch erkennen, welche Reinerträge und Zinſeneinnahmen jährlich erzielt werden können, wenn andere Umtriebszeiten gewählt werden. Werden durch Einführung abgekürzter Umtriebszeiten dürftig rentierende Vorratsbeſtandteile entbehrlich, ſo kann man, da die Verkaufserlöſe den genannten Berechnungen der Normalvorratswerte zu Grunde liegen, bemeſſen, welche Kapitalanlagen außerhalb des Waldes in Frage kommen werden und welche Zinſen— erträge für die letzteren in Ausſicht zu nehmen ſind. Man kann, wie wir geſehen haben, die zuläſſigen Renten annähernd genau durch Multiplikation der wirklichen Wertvorräte mit dem Reinertragsprozent bemeſſen, welches ſich durch Diviſion des normalen Wertetats mit dem normalen Wertvorrat für die betreffende Umtriebs— zeit ergiebt. Da aber die thatſächlich vorfindlichen Waldvorräte niemals die regelrechte Alters— klaſſenabſtufung der vorbildlichen Normalvorräte haben, jo hat in allen Forſtbezirken die Waldertragsregelung durch ſummariſche Wirtſchaftspläne, die auf die in der Zuſammenſtellung der Altersklaſſentabelle erſichtlichen Beſtandsgruppen zu ſtützen ſind, zu erproben, welche Modifikationen die Etatsſätze für den jährlichen Reinertrag erleiden, welche nach den Reinertragsprozentſätzen für die genannten Normalvorräte bemeſſen worden ſind. — 250 — Für den Fall, daß die Beſitzer von Kiefernwaldungen fragen, wie ſich die Rentabilitätsvergleichungen nach dem Wachstumsgang in den Wertertragstafeln dieſer Schrift ſtellen werden und welche Hauptpunkte in dem Ermittelungs— verfahren zu beachten ſein werden, wählen wir zur Veranſchaulichung des Ganges der Rentabilitätsvergleichung zwei Beiſpiele für Mittelboden (Durchſchnitt der zweiten und dritten Standortsklaſſe und dritte Standortsklaſſe)h, und zwar für vorratsreiche und für vorratsarme Kiefernwaldungen. Beiſpiel für vorratsreiche Kiefernwalduugen. Eine 2400 ha große Kiefernwaldung liefert die in den Ertragstafeln dieſer Schrift ad A angegebenen Werterträge. Die Kultur— koſten betragen 60 Mk. pro Hektar, die Betriebskoſten 5 Mk. pro Hektar und Jahr. Die Zuſaͤmmenſtellung der Altersklaſſentabelle ergiebt: I Nate, Werten Altersklaſſe Fläche Stand⸗ Vorratswerk⸗ einge | 118 ortsklaſſe Einheiten 2 1000 Mk. 91100 jährige 300 II | 3,8 1140 81— 90- „ . 500 III 2,2 1100 CCC II 1,8 720 41— 50= „ . 600 III 0,6 360 Be 0 II 02 40 11— 20: „ UNE N 100 III | —— — 1— 10 „ . 300 | III —— -- Summa 2400 — | — 3360 Die Vergleichung mittels Tabelle XIII (S. 190) zeigt, daß dieſer Vorratswert von 3360 Wertertragseinheiten dem 110jährigen Normalvorrat nahe ſteht. Zur Be— urteilung, ob dieſer Wertvorrat beizubehalten und die 110 jährige Umtriebszeit einzu— halten iſt, wird man zunächſt die Geſtaltung des Holzſortenanfalls nach Herſtellung der Normalvorräte zu überblicken haben. Nach den Ertragstafeln dieſer Schrift ergiebt ſich die folgende Zuſammenſtellung: \ SO jähriger 90 jähriger 100 jähriger 110 jähriger Der jährliche Abtriebsertrag \ Normal | Normal- | Normal- Normal⸗ wird liefern | vorrat | vorrat vorrat | vorrat | 0% 5 0a 0, fm % fm % | fm % f fm 0% Stämme über 1,0 fm Nutzholz . . 870 | 11) 1449 18 2604 35 4065 57 Stämme über 0,5 bis 150 fm Nutzholz 3240 | 39 3710 | 47 | 3336 44 2180 | 30 Brennholz erſter Klaſſe und Klein- | | nußho - = 2. 2940 361942 25 108014 556 | 8 Brennholz zweiter Klaſſe . 1200 | 14 798 10 540 71 392 > 7560 | 100 | 7193 100 Summa | 8250 100 7899 | 100 | ! Im Hinblick auf die Abſatzfähigkeit dürfte die Wahl zwiſchen der 80- und 90 jährigen Abtriebszeit ſchwanken, während Rentabilitätsvergleichungen für die 70- und 60 jährigen Umtriebszeiten wegen der Überproduktion von Kleinnutzholz, welche mit dieſen kurzen Umtriebszeiten verbunden ſein würde, von vornherein nicht in Betracht kommen können. Wenn in dem betreffenden Forſtbezirk die beträchtliche Steigerung der Starkholgpreiſe pro Feſtmeter, welche in den Ertragstafeln dieſer Schrift für die Abſatzlage A der Kiefernbeſtände und für die Verlängerung der Wachstumszeit angenommen worden iſt, wiederkehrt, ſo iſt zu hoffen, daß die ad III gefundenen Verzinſungsverluſte pro — 251 — Feſtmeter des Mehrangebotes weſentlich ermäßigt werden. Die Rentabilitätsvergleichung ergiebt: 1 1 0 > 9 2 Sache rer facher eulen Rentabilitäts-Objekte 72 Reinertragſdes Mehr- e 5 Vertertragseinheiten vorrats | à 1000 Mk. 0% 110 jährige Umtriebszeit, nach hergeſtelltem | | Normalvorrat .. 4065 3523 97,00 2,8 100 jährige Umtriebszeit, nad bergen | | Normalvorrat . - . | 2604 || 2909 87,08 3,0 Mehr und weniger für die e | | | Umtriebszeit . . - — 1461 — 614 — 9,92 1,6 110 jährige Umtriebszeit wie oben . 4065 | 3523 97,00 | 2,8 90 1 VJ Mehr und weniger für die 90 jährige | | | /- 2616 — 1168 — 19,6 17 110 jährige Umtriebszeit wie oben .. | 4065 3523 97,00 | 2,8 80⸗ ” ” ” ” . . . | 870 | 1845 68,96 | 377 Mehr und weniger für die o jährige | | Unurtehszet . . - . 20.2.3195 — 1678 — 28,04 | 1,7 90 jährige Umtriebszeit iin 1449 2355 77,34 33 80⸗ „ 5 1 870 [ 1845 6896 | 3,7 Mehr und weniger für die SOjährige | | C579 |, — 510 —838 | 186 Vom finanziellen Standpunkt aus wird ſchon im Hinblick Ge die Verzinſungsſätze des en Kapitalaufwandes (1,2 bis 1,7 vom Hundert) die Wahl der 110 jährigen Umtriebszeit leider nicht befürwortet werden können, wenn die Verwertung entbehrlicher Vorratsteile ohne erheblichen Preisrückgang durchführbar und ein ausreichender Abſatz für den Kleinnutzholz- und beſſeren Brennholzabſatz der 90 jährigen oder 80 jährigen Umtriebszeit (etwa 25 bis 36% der geſamten Derbholzgewinnung) zu erwarten iſt. Bei Einhaltung der 110 jährigen Umtriebszeit, anſtatt der 80 jährigen Umtriebszeit, würde, wie in der vorſtehenden Vergleichung erſichtlich, ein Mehrkapital von 1678000 Mk. im Walde zu belaſſen fein, deſſen Zinſen bei Kapitalanlage mit 3½ % betragen .. „„ 3390 Ml. Dagegen können die icjnftsuadfolger dung Sehösung des anne en Reinertrages einbringen .. 28 040 „ Sonach entſteht für das StncthoßgMehrangebt von 3195 fm pro Jahr Verluſt 30 690 Mk. Pr ; C 9,6 Mk. Bei Einhaltung der 90 jährigen Umtriebszeit, anſtatt der 110 jährigen Umtriebszeit, würde ein Mehrkapital von 1168000 Mk. im Walde zu belaſſen ſein, deſſen Zinſen erbte 2 40 880 Mk. Erhöhung des Reinertrags. .. ö Verluſt für das n von bahn 2016 0 „% / pro Feſtmeter e ty — 252 — Dagegen würde bei der Preisſteigerung, die in den Ertragstafeln dieſer Schrift für die Abſatzlage A verzeichnet worden iſt, die Einhaltung der 90 jährigen Umtriebszeit, anſtatt der 80 jährigen Umtriebszeit, ein Mehrkapital von 510000 Mk. erfordern, deſſen Jahreszinſen a 3½0% betragen würden . . 17 850 Dagegen würde durch bohang des . Reinertrags einge⸗ bracht werden .. „53 „8380 Sonach für ein Mehrangebot 8 579 Em 9 5 al Verluſt „„ „ pro Feſtme ten B R 5 16,4 Mk. Indeſſen wird zu prüfen ſein, 15 die für le A angenommene Preis— ſteigerung von den ſchwächeren zu den ſtärkeren Kiefern-Nutzholzſorten örtlich zutreffend iſt. Für Abſatzlage B berechnet ſich beiſpielsweiſe für die Einhaltung der 90 jährigen Umtriebszeit an Stelle der 80 jährigen Umtriebszeit ein Verluſt von 10,9 Mk. pro Feſtmeter, und es wird für dieſes Starkholz ein Reinerlös von 2 bis 3 Mk. übrig bleiben. Hierauf hat die Prüfung zu beginnen, inwieweit die örtlichen Verhältniſſe Be— richtigungen der erſtehenden Ergebniſſe (für Normalvorräte) bedingen (ef. ad III. A., S. 242 ff.). Wenn die einzurichtende Waldung vorratsarm und zu unter— ſuchen iſt, ob eine Erhöhung des vorhandenen Materialkapitals einträglich werden wird, ſo iſt zunächſt zu ermitteln, welcher jährliche Rein— ertrag bei Fortſetzung der Umtriebszeit, welcher der vorhandene Vorrat entſpricht, nachhaltig ſein würde. Alsdann iſt durch ſummariſche Wirtſchaftspläne feſtzu— ſtellen, welcher jährliche Reinertrag bei den verſchiedenen Arten der Herſtellung des erhöhten Vorrats zuläſſig ſein wird. Der jährliche Rentenverluſt, der bei gleichheitlicher Vorratserſparung in den einzelnen Wachstumsperioden der herzu— ſtellenden Umtriebszeiten mit gleichen Jahresbeträgen (bei zeitlich divergenter Einſparung mit verſchieden großen Jahresbeträgen) in den einzelnen Zeitperioden wiederkehrt, iſt zu ſummieren. Da aber offenbar der Waldbeſitzer die ent— behrten Beträge, welche im Walde mit Verzichtleiſtung auf den Zinſenbezug zu Gunſten der Wirtſchaftsnachfolger angelegt werden, entweder jährlich beziehen und verbrauchen oder als Geldkapital mit Zuſchlag der Zinſen und Zinſeszinſen, gleichfalls zu Gunſten der Nachfolger, ebenſogut anlegen kann, wie derſelbe bei der Anlage im Walde auf den Zinſenbezug verzichtet, ſo ſind für die Rentabilität die Verzinſungs-Anſprüche entſcheidend, welche die Waldbeſitzer erheben. Grundlegend für die Rentabilitäts-Vergleichungen ſind ſonach die oft erwähnten ſummariſchen Wirtſchaftspläne, welche je nach den örtlichen Verhältniſſen und der Vorrats-Beſchaffenheit verſchiedene Nutzungswege zu erproben haben. In den jugendlichen Kiefernbeſtänden, deren Wachstumszeit zu verlängern iſt, wird in der Regel die laufende Wertproduktion hohe Prozentſätze für den Verkaufs— wert einbringen, und es wird eine relativ geringfügige Herabſetzung der Rente zur Vorratserhöhung erforderlich werden, wenn die Umtriebszeit bis zur vor— herrſchenden Lieferung der Stämme von 0,50 bis 1,00 km Nutzholzgehalt ver— längert werden ſoll. Dieſe im Walde anzulegende Rentenerſparung würden die Waldbeſitzer außerhalb des Waldes in verſchiedener Richtung verwerten können. Man wird behufs allſeitiger Information der Waldbeſitzer erſtens zu unterſtellen — — haben, daß die Waldbeſitzer den entgehenden Teil der Jahresrente jährlich ver— braucht haben würden. In dieſem Falle würde die Rentabilitäts-Vergleichung erſt in zweiter Linie die Zinſeszinsrechnung anzuwenden haben, da zunächſt die jährlichen Rentenverluſte zu ſummieren und der ſpäteren jährlichen Rentenerhöhung gegenüber— zuſtellen ſein werden. Man wird zweitens zu unterſtellen haben, daß die Wald— beſitzer den fraglichen Rentenausfall nicht jährlich verbrauchen, ſondern er— übrigen und als Geldkapital anlegen, daß aber die Jahreszinſen nicht andauernd dem Kapital zugeſchlagen, ſondern alsbald von den Nutznießern jährlich ver— braucht werden. In dieſem Falle werden nicht nur die Rentenverluſte, ſondern auch die weiteren Jahreszinſen, welche der Nutznießung bei der Kapitalanlage außerhalb des Waldes zufallen würden, zu ſummieren ſein, um beurteilen zu können, welche Nutzleiſtungen durch Erhöhung der ſpäteren Waldrente gegenüber— zuſtellen ſind. Man wird drittens zu unterſtellen haben, daß der Waldbeſitzer, wenn die Herabſetzung der jährlichen Reinerträge der vorhandenen Waldvorräte unter— blieben wäre, die fraglichen Jahresbeträge mit Zinſenzuſchlag zum Kapital, be— meſſen nach dem Zinſenertrag ſicherer Kapitalanlagen, den Nutzungsnachfolgern überliefert haben würden. In dieſem Falle hat die Zinſeszinsrechnung Platz zu greifen. Der Gang der Rentabilitäts-Vergleichung ſoll an dieſem Orte durch ein Beiſpiel anſchaulich gemacht werden. Beiſpiel für vorratsarme Kiefernwaldungen. Eine 900 ha große Kiefern— waldung, durchweg dritter Standortsklaſſe, mit den in den Ertragstafeln dieſer Schrift, Abſatzlage A, verzeichneten Werterträgen, einer Kulturkoſtenausgabe von 60 Mk. pro Hektar und einer Betriebskoſtenausgabe von 5 Mk. pro Hektar wird von den folgenden Altersklaſſeu gebildet und hat die beigeſetzten Wertvorräte: Wertvorrat nach Wert⸗ Der Beſtandsgruppen ertragseinheiten ca. 1000 Mk. ha Altersjahr pro Hektar pro Gruppe 140 51—60 1,000 | 140,0 160 | 41-50 | 0,623 | 99,7 130 31—40 | 0,360 | 46,8 150 B — | — 160 1 — | — 160 1—10 | — | — Summa 900 | 286,5 Der Normalvorrat beträgt für die 60 jährige Umtriebszeit 300,96 W.-E.-E., ſonach ſind 95% desſelben vorhanden. Die 60 jährige Wachstumszeit liefert jedoch Ernteerträge, welche lediglich von geringwertigen Holzſorten gebildet werden, und zwar werden 50% des Abtriebsertrags dem erſtklaſſigen Brennholz und dem auszuſondernden Kleinnutzholz und 50% dem zweitklaſſigen Brennholz zufallen, während die 80 jährige Umtriebszeit von 0,5 bis 1,0 fm pro Stamm 350% T mennhalssbis O5. dm. „|... 2 02002 ee. ni Saazen P ↄ ᷣ c ˙ . I E — 254 — vom Abtriebsertrag liefern wird und bei einem etwaigen weiteren Rückgang der Brennholzpreiſe die Nachhaltigkeit des Rentenbezugs weniger gefährdet. Die ſummariſchen Wirtſchaftspläne, deren Aufſtellung durch die aus Tabelle XI (Seite 181) erſichtliche Berechnung der Werterträge der Beſtockungsgruppen im 50., e ee Jahre weſentlich abgekürzt wird, ergeben für die Fortſetzung der 60 jährigen Umtriebszeit: Nachhaltiger Bruttoertrag pro or „„ RE ieee Aus Vornutzungen Ne e e Zuſammen 17739 Mk. Kulturkoſten 15 ha à 60 Mk. 32 N er 900 Mk. Sonſtige Betriebskoſten 900 ha à 5 Mt. . 35 ;- Bleibt jährl ichen Reinertrag 12 339 Mk. Soll die Herſtellung des 80 jährigen Wertvorrats mit annähernder Gleichſtellung der Jahresrenten in den nächſten 80 Jahren vollzogen werden, ſo wird nach dem aufzuſtellenden ſummariſchen Wirtſchaftsplan jährlich genutzt werden können: Brüttoertrag aus Abtriebsnuß ung 1 5 „ nf,, ee ee 978 „ Zuſammen 16 358 Mk. Hiervon gehen ab Kulturkoſten Sn Jahr E N 675 Mk. Sonſtige Betriebskoſten .. e Bleibt Reinertrag 11183 Mk. Reinertrag bei Einhaltung der 60 jährigen Umtriebszeit ... 12 339 Mk. Folglich jährlicher Rentenverluſt 1156 Mk. a) Beanſprucht der Waldbeſitzer zu Gunſten ſeiner Nachkommen keine Zinſen für dieſe Mindereinnahme von jährlich 1156 ME, fo wird mit dem S0 fachen Betrage = 92480 Mk. eine Erhöhung des Verkaufswertes des Normal— vorrates, der zwiſchen der 60- und S0 jährigen Umtriebszeit obwaltett, hervorgebracht, welcher ſich wie folgt (ſiehe Tabelle XIII, S. 190) berechnet: SOahriger Umtrieb 900 „ 628 36 %% Me 0 „ M eee Mehrvorrat der 80 jährigen Umtriebszeit 264 510 Mk. Die jährliche Mehrung des Reinertrages beträgt nach der genannten Tabelle für die gleichen Annahmen: Sljahriger Umtrieb 900 „ 21%, ne RE ber 5 900, 13,32. m Ser Jährliche Rentenerhöhung 7 560 Mk. Der zinſenloſe een von 92 480 Mk. findet ſonach nach dem 80. Jahre eine jährliche Verzinſung von 8,2% und erhöht den Waldrentierungswert für 3½ 0% von 342 514 Mk. auf 558 514 Mk. b) Will der Waldbeſitzer beurteilen, ob die Kapitalanlage im Walde denſelben Zinſenertrag einbringt wie die Anlage als Geldkapital, wenn die Zinſen jährlich bezogen und nicht mit Zinſeszinſen den Nachkommen vererbt werden, jo kommt zu obigen 92 480 Mk. eine Zinſenſumme von 129472 Mk. für den Zinsfuß von 3½ /, welche der Nutznießung bei anderweiter Anlage der jähr— lichen Rentenerſparungen zufallen würden. Der geſamte Kapitalaufwand von 221 952 Mk. rentiert 7560 Mk. = 3,4% nach dem 80. Jahre, und der Unterſchied im Verkaufswert (264510 Mk.) überſteigt die Herſtellungskoſten. c) Will der Waldbeſitzer drittens beurteilen, wie ſich die Kapital— anlage und Verzinſung bei ununterbrochenem Zuſchlag der 3½ % betragenden Zinſen zum Kapital am Jahresſchluß ſtellt, wenn dieſe Anlage 235 — in Hypotheken oder Bodenkredit-Pfandbriefen oder in Staatspapieren ꝛc. erfolgt, jo iſt der Rentenendwert im 80. Jahre 1156 X 419,3 484719 Mk. und die Verzinſung nach dem 80. Jahre beträgt 1,6 0%. Die Rentabilitäts⸗Vergleichung wird jedoch auch für das vorſtehende Beiſpiel, wie überhaupt für vorratsarme Waldungen mit jährlichem Betrieb, noch andere Nutzungswege zu prüfen haben. Bei der lebhaften Wertproduktion mit reichlicher Kapitalverzinſung, welche die Hochwaldbeſtände in den jugendlichen Wachstums— perioden haben, wird die Vorratserhöhung finanziell deſto günſtiger, je mehr die Jahresnutzung in den nächſten Nutzungsperioden eingeſchränkt wird. Dieſe Kapitalanlage findet im Walde oft eine vorzügliche und bald eingehende Ver— zinſung. Jedoch wechſelt die letztere von Forſtbezirk zu Forſtbezirk nach der Altersabſtufung innerhalb der vorhandenen Holzvorräte und kann nicht im allgemeinen, ſondern nur auf Grund der ſummariſchen Wirtſchaftspläne von Fall zu Fall beurteilt werden.“) Die Aufſtellung der ſpeciellen Wirtſchaftspläne für das nächſte Jahrzehnt hat denſelben Gang einzuhalten wie in den Fichtenbeſtänden (ek. oben Seite 245). B. Kiefernwaldungen mit ausgeſuchter Beſtandsdichte. Die preußiſche forſtliche Verſuchs-Anſtalt hat den Wachstumsgang der Kiefern— beſtände oder vielmehr kleiner ausgeſuchter Probeflächen mit ſogenanntem normalen Kronenſchluß innerhalb der letzteren unterſucht und die Ergebniſſe veröffentlicht. Die Geldertragstafeln Schwappachs für normale Kiefernbeſtände in der norddeutſchen Tiefebene“) haben die folgende Preisſteigerung pro Feſt— meter zu Grunde gelegt. I DIE . | Schwappach gener A | B Nutzholz über 200 fm . 22.2.2220 0136 2,00 2,00 „ Wii eee e 1,40 2 1775 15 „ 1,01—1,50 „ SE 1,16 1,36 1,37 15 „ ee 1 1,00 1,00 1,00 = J 0,84 0,64 0,62 Klobenholz. 0,51 0.36 Dr E 5 0,3 Knüppelholz | 0,29 we Reis holz. 0,02 — — Die Annahmen Schwappachs für Kulturkoſten mit 75 Mk. pro Hektar und für jährliche Betriebskoſten mit 5 Mk. pro Hektar und Jahr differieren nicht beträchtlich mit den Annahmen des Verfaſſers in den Ertragstafeln dieſer Schrift (60 Mk. und 5 Mk.). Die Rentabilitäts⸗Vergleichung für die Schwappach'ſchen Ziffern nach der oben beſchriebenen Ermittelungsart des Normalvorrats führt zu den folgenden Ergebniſſen (Mk. für je 1000 ha). *) Über die Erträge der Kiefer nach rechtzeitiger Umlichtung ſiehe den nächſten Abſchnitt. *) „Wachstum und Ertrag normaler Kiefernbeſtände.“ Berlin, 1889. — 256 — Tabelle XVI. Verzinſung des Normalvorrates in normal geſchloſſenen Kiefernbeſtänden nach den Schwappach'ſchen Ermittelungen. (Mark pro 1000 ha). Verzinſung Standortsklaſſe II Standortsklaſſe III Standortsklaſſe IV | = = | > = | — Holzar =. = Er S . Holzart Vorrats⸗ S 2 = N SA S Vorrats⸗ S 2 j S2el | = — SS; A = — — — — und Umtriebszeit Wert 8 8 5 Wert S8 5 > Wert 88 8 I 00 8 0 =) 2 ME. ME % Me Mk. % Mk Mk. _o Kiefern, 60jähr. Umtrieb 1 297 341 55 616 | 4,3 1 071 842 41 066 | 3,8 797 200 31133 | 3,9 80- „ „ 1903 844| 62 200 3,31 507 281] 42729 | 2,9 |1 157 475| 30538 | 2,6 Unterfdiede . . 606 503 6584| 1,1 | 435439| 1663| 0,4 | 360 275] — 595 |-0,2 | | | Kiefern, SOjähr. Umtrieb 1 903 844 62 200 | 3,3 11507 281) 42 729 2,9 1 157 475 30 538 2,6 100 „ 7 2 560 1550 65 620. 2,61 931 1200 45 810 2,41 437 240] 27 240 1,9 Unterſchied. . 656 3110 3 420 0,5 | 423839| 3081| 0,7 279 765 |— 3298 |-1,2 Kiefern,100jähr.Umtrieb 2 560 155| 65 620 | 2,601 931120 45810 | 2,4, 1437 2400 27 240 1,9 120- „ 2 3 270 962| 70508 2,22 490 962| 48 733 2,0 1 680 304 27 433 1,6 Unterfhied . .| 710 807 4888| 0,7 556 842 2923| 0,5 243 0640 + 193 ]+0,1 Nach dem Wachstumsgange in den Ertragstafeln dieſer Schrift ſind oben (Seite 190) folgende Verzinſungsprozente nachgewieſen worden für Abſatzlage A und B Standortsklaſſe IL III IV 0% 0 JR Sozähriger Tormalborrat . . = „..: 5,0—45 | 403,6 323 BE, a ee ag ae 2893 1 . „ e 5 2,4 2,0 120 „ 5 28 05 2,3 1,0 2106 Ferner wird nach Ne 2 tafeln durch die je en Vorratserhöhung die folgende Kapitalverzinſung für den Vorratszuſchuß auf den obengenannten Standorts— klaſſen eingebracht. 0 0 0 0 0 0 80 jähr., anſtatt 60 jähr. Normalvorrat . 2,8 2,9 | 2,9—2,4 2,3— 2,3 100 7 Sur ; 1,6—1,7 13 51 ‚9 1,6—1,5 12028 „ 100 „ „ | 1,4—1,4 — 1,6 0,6—0,7 Es kann ſonach vorläufig nicht ne werden, 115 die Starkholzzucht in dicht geſchloſſenen Fichtenwaldungen und in dicht geſchloſſenen Kiefernbeſtänden einträglicher werden wird als in Beſtänden mit mittlerem Kronenſchluß, wenn nicht das Anſteigen der Holzpreiſe von den ſchwächeren zu den ſtärkeren Nutzholzſorten örtlich erheblich ausgiebiger iſt und bleiben wird, als Schwappach gefunden hat. C. Kiefernſtarkholz⸗Hucht durch Belaſſung zahlreicher Oberſtänder in den Verjüngungen und deren Rentabilität. Die ausgiebige Gewinnung umfangreicher Kiefernſtämme mit über 1 km eutzholzgehalt ohne Lockerung des Kronenſchluſſes wird den Waldbeſitzern auf — — den mittelguten und minderwertigen Standorten teuer zu ſtehen kommen. Durch die 20⸗ bis 30 jährige Verlängerung der Wachstumszeit, vom 80- bis zum 100 und 110 jährigen Alter kann in den geſchloſſenen Kiefernbeſtänden nur eine Durchmeſſerzunahme von wenigen Centimetern erreicht werden, und hierzu iſt ein außergewöhnlich großer Betriebsaufwand mit dürftiger Nutzleiſtung erforderlich. Unverkennbar iſt für die Beurteilung der Rentabilität der Kiefern— zucht im nächſten Jahrhundert die Entſcheidung der Frage wichtig, ob die Starkholzproduktion durch Verlängerung der Wachstumszeit der geſchloſſenen Kiefernbeſtände lohnender werden wird als die Stark— holzproduktion im Lichtſtande durch Belaſſung eines reichlich be— meſſenen Oberholzſtandes während einer zweiten Umtriebszeit. Die Belaſſung zahlreicher Oberſtänder auf den Kiefern-Verjüngungsſchlägen iſt bisher in der Forſtwirtſchaft ſelten im großen erprobt worden. Gegenüber der Befürwortung des Kiefern-Überhaltbetriebes, des doppelhiebigen Kiefern- betriebes u. ſ. w., hat man darauf hingewieſen, daß die Kiefernoberſtänder in lockerem Boden nach der Freiſtellung vielfach von Stürmen geſchoben und umge— worfen werden, auch ſelten die ſchöne Schaftbildung erlangen wie im Kronen— ſchluß und die nachwachſenden Kiefernbeſtände infolge der Überſchirmung, der ſeitlichen Beſchattung und durch die ſogenannte Traufe im Wuchs zurückgehalten und im Abtriebsertrag geſchmälert werden. Die Frage, ob dennoch die Kiefern— Starkholzzucht durch dieſe einwachſenden Oberhölzer weſentliche Vorzüge hinſichtlich der Rentabilität (3. B. bei der Verwertung als Eiſenbahnſchwellen) gegenüber der Starkholzproduktion im Kronenſchluß, deren Koſtſpieligkeit aus den vorſtehenden Rentabilitäts⸗Vergleichungen ſchon für eine geringfügige Durchmeſſerverſtärkung hervorgeht, gewährt — dieſe Frage iſt bisher nicht durch vergleichende Unter— ſuchungen aufgeklärt worden. Wenn auch die Kiefernoberſtänder auf den beſſeren Bodenarten prächtige, langſchaftige, aſtreine und vollholzige Schaftformen mit hoch angeſetzten, kleinen und lockeren Kronen bilden, wie man überall beobachten kann, ſo bedarf doch zweifellos die Überhaltung zahlreicher Kiefernoberſtänder beſonderer Vorbereitungs— und Vorſichtsmaßnahmen. Bei der Erziehung im geſchloſſenen Kiefernwald muß den ſpäter freizuſtellenden Kiefern eine volle, kräftige, wohl ausgebildete Baumkrone verſchafft werden. Schon bei den Ausjätungen ſind die prädomi— nierenden, aber mißgeſtalteten Kiefern thunlichſt auszuhauen, ſoweit dieſe Reinigungen ohne bedenkliche Unterbrechung des Kronenſchluſſes ausgeführt werden können. Vor allem find aber den ſtärkſten, höchſten und gut geformten Kiefern- ſtangen durch frühzeitig im Stangenholzalter vorſichtig begonnene Umlichtungen die Wachsräume etwa für fünf Jahre zu öffnen und rechtzeitig, aber ſtets behutſam und öfters ſind dieſe Kronenfreihiebe zu wiederholen. Schlanke Kiefernſtangen und ſchwache Kiefernſtämme mit durch mangelhaften Lichtgenuß verkümmerten Kronen werden nicht nur häufig vom Wind gebogen, gehoben und niedergeworfen, ſie verſagen auch häufig den Lichtungszuwachs nach der Freiſtellung. Es iſt für den Lichtwuchsbetrieb in Kiefernwaldungen beſonderes Gewicht auf die frühzeitige Ausbildung und ununterbrochene Erhaltung voller, Wagener, Die Waldrente. 17 — 258% gut ausgebildeter Kronen für die Rekruten der ſpäteren freiſtändigen Stämme zu legen, da die Kiefer keine ſchlafenden Knoſpen hat. Erforderlich ſind weiter, wenn man nicht nur einzelne, ſondern zahlreiche Kiefern in den Lichtſtand hinüberbringen will, ſchmale Schläge, die der herrſchenden Windrichtung entgegengeführt werden. Die in dieſer Richtung vorſtehenden Beſtände dürfen erſt dann angegriffen und hinweggeräumt werden, wenn die hinterſtehenden Kiefernoberſtänder nach mehreren Jahren ſtandhaft geworden ſind, und ſtets wird es vorſichtig ſein, einen Reſt der älteren geſchloſſenen Beſtände als Waldmantel ſtehen zu laſſen. Schmale Abſäumungsſchläge ſind beſonders auf Weſt⸗ und Südabhängen und auf Sandböden, überhaupt auf lockeren Böden in ungeſchützten Lagen geboten. Die oben erwähnte Vermutung, daß der Wertzuwachs des Oberholzes von dem Produktionsverluſt überragt wird, welcher infolge der Überſchirmung und Beſchattung des nachwachſenden Kiefernbeſtandes auf der überſchirmten und beſchatteten Fläche herbeigeführt wird, iſt bis jetzt noch nicht allgemein giltig beſtätigt worden. Dieſe Frage läßt ſich nur durch vergleichende Zuwachsmeſſungen beantworten, die für die betreffenden Standorte vorzunehmen ſind. Nach den Unterſuchungen von Täger-Kohlfurt in der Görlitzer Heide) zeigte ſich auf den Standortsklaſſen II, III und IV mit einem 80 jährigen Haubarkeits-Durch— ſchnittszuwachs von ca. 4,0, 3,0 und 2,0 fm pro Hektar die folgende Entwickelung der freiwüchſigen Kiefern vom 50. Jahre an (durchſchnittlich pro Stamm): Bodenklaſſe II Bodenklaſſe III | Bodenklaſſe IV 5 r er | Alter | Mitten- 5 8 Mitten⸗ in i Mitten⸗ 5 M Wert Maſſe Wert ,. Maſſe Wer ſtärke tale dev ſtärke tale ert | ſtärke taſſe] Wert em fm Mk. em tm Mk. em fm ME. | | 50 17,4 0,47 | 3,74 14,4 0,26 1,79 | 252 0,15 1,03 60 21,2 0,75 7,95 16,5 0,38 SS | AT 0,23 1,59 70 | 23,7 1,01 13,33 192 90,55 4,67 | 164. 770 500 7205 SD 28 2184172156 0,73 7 0,39 2,89 90 | 28,4 1,57 | 2394| 23,9 | 0,92 | 11,50 20,0 0% IN 374 100 30,6 1,89 32,50 26,5 1,15 15,95 242 9, vres 110 | 324 | 216 44,06 285 | 134 19,49 | 35 0,66 6,27 120. nr 57,9 304 1,53 23,3 %% | 00a 130 3% | 273 | 6835| 320 | 170 27, 2 8 140. | 378: 1, 290 | 8222| 33,6 | 1,80: 32,0 27,17 2088. 1033 150 | 395 | 326 97,80 351 | 206 39,75 | 284 | 0,96 | 12,00 160 | 409 | 350 | 10850 | 36,2 | 2,20 | 44,88 A = = 1720/42545 | 7375: 1.120,00 — 3 = > 8 = 180.1 ie Ei 2 2 = — Der durchſchnittliche Mittendurchmeſſer der Stämme hat ſonach vom 50. bis 100. Jahre zugenommen: Bodenklaſſe II 13,2 em 5 II 31247; 5 e *) Bericht über die Verſammlung der deutſchen Forſtmänner in Görlitz. Berlin, 1886, Springer. Vom 100. bis 150. Jahre: Bodenklaſſe II 8,9 cm 8 III 8,6 . 6, Die von Täger gefundene Zunahme der Stammlänge hat vom 50- bis 100 jährigen Alter betragen: Bodenklaſſe II 6,2 m = N 2 Vom 100- bis 150 jährigen Alter dagegen nur: Bodenklaſſe II 10 m n IV 04 Gegenüber den ſtärkſten Stämmen der Schluß zbeſtände ſcheint die Höhenentwickelung vom 50- bis 100 jährigen Alter 2 bis 4 m zurück zu bleiben. Einen ähnlichen Gang der Produktion fand der Verfaſſer ſchon früher) für Kiefernoberſtänder auf Keuperſandboden mit einem a Haubarfeits-Durchichnitt3= zuwachs von 3,5 fm Derbholz pro Hektar, mithin dem Durchſchnitt der zweiten und dritten Standortsklaſſe in unſeren Ertragstafeln naheſtehend. Durch die Unterſuchung zahlreicher Probeſtämme wurde die folgende Entwickelung der freiwüchſigen Kiefern nach der zumeiſt im 50- bis 60 jährigen Alter erfolgten Freiſtellung gefunden (pro Mittelſtamm): | Bruſthöhen- : a 9 | Ba eo Mer Alter Durchmeſſer Derbholz | Wert 2 a SR: 50 20,0 | 026 2,24 60 . 70 27,5 ĩ 0,568 5,16 80 3252 0,798 7,66 90 36,0 1,016 11,52 100 39,1 1.919. 1549 Der Bruſthöhendurchmeſſer hat ſonach vom 50. bis 100. Jahre = 19,1 cm und die mittlere Gipfelhöhe vom 50. bis 100. Jahre 3,4 m zugenommen. Dieſe Unterfuhungen des Verfaſſers wurden 1895 in dem gleichen Bezirke dadurch vervollſtändigt, daß der Einfluß ermittelt wurde, welchen die durchſchnittlich nahezu 100 jährigen Oberſtänder auf die unterſtändigen 40- bis 50jährigen Kiefernbeſtände ſowohl durch die direkte überſchirmung, als durch den Seitenſchatten ausgeübt haben. Es wurde zu dieſem Zwecke nicht nur die Schirmfläche unterhalb der Kiefernkronen, ſondern auch die ſeitliche Fläche, ſoweit auf derſelben eine Verringerung des Holzwuchſes wahrnehmbar war, nach Quadratmetern beſtimmt und der Verluſt an unterſtändiger Kiefernproduktion nach Prozenten des benachbarten, nicht überſchirmten und überſchatteten Kiefernwuchſes eingeſchätzt. Hierbei ergab ſich, daß auf der direkt überſchirmten Fläche, und zwar an den Rändern derſelben noch Unterſtand von Kiefern vorhanden war, deſſen Produktion durchſchnittlich mit 26,0% des unbeſchirmten Vollbeſtandes eingeſchätzt wurde. Der Betrag des Holzwuchſes auf dieſer Überſchirmungsfläche, welchen die Durchforſtungen *) „Allgemeine Forſt⸗ und Jagdzeitung“ von 1879, Juniheft. Die weiter damals mitgeteilten Unterſuchungsergebniſſe (erſte und dritte Standortsklaſſe) beziehen ſich auf von Jugend auf freiſtändig und freiwüchſig erwachſene Kiefern und ſind hier nicht beweisfähig. 12 — 260 — in den unterſtehenden 40- bis 50 jährigen Kiefernbeſtänden entfernt hatten, konnte nicht mehr ermittelt werden. Auf dem weiteren, nur vom Seitenſchatten der Oberſtänder getroffenen Flächenraum wurde die Produktion auf 73,7 % der Produktion des Voll— beſtandes eingeſchätzt. Gleichzeitig wurde die direkte Schirmfläche der 31 bis 50 cm, durchſchnittlich 38,9 em in Bruſthöhe meſſenden Kiefernoberſtänder ſtammweiſe nach Quadratmetern ermittelt und das Verhältnis zwiſchen Bruſthöhendurchmeſſer und Quadratſeite des Wachsraumes, die ſogen. Abſtandszahl berechnet. Bei den früheren Unterſuchungen war für den gleichen Bezirk im Durchſchnitt aller Meſſungen das Verhältnis 1:17 gefunden worden. Bei den neuen Meſſungen an 30 Oberholzſtämmen ergab ſich als Durchſchnitt 1: 16,8. Es würden ſonach ca. 232 Stämme pro Hektar freien Wachs- raum vom 50. bis 100. Jahre finden und auch ohne Unterſtand den 100 jährigen Ertrag geſchloſſener Kiefernbeſtände in dieſem Forſtbezirk übertreffen. Wenn die Waldertragsregelung an Oberſtändern, die in den meiſten Kiefern— bezirken mit genügender Zahl zu finden ſein werden, den Wachstumsgang und das Verhältnis des Bruſthöhendurchmeſſers zur Quadratſeite des Wachsraumes ermittelt, ſo kann nicht nur die Stammzahl pro Hektar, welche für die in Frage kommende Wachstumszeit freie Kronenentwickelung finden wird, bemeſſen werden; man kann auch prüfen, ob etwa eine 60 jährige Umtriebszeit einzuhalten ſein wird, wenn während der Verjüngung geſunde, ſchlanke Stämme von mäßiger Stärke und guter Kronenbildung möglichſt zahlreich ſtehen bleiben, damit auch nach dem Abgang durch Windwurf ꝛc. noch eine reichliche Zahl von Oberſtändern ſtandfeſt wird und erhalten bleibt. Man kann prüfen, ob hierdurch eine ein— träglichere Kapitalanlage bewirkt werden wird als durch die Herbeiführung 100- bis 120 jähriger Normalvorräte. Auf den trockenen Bodenarten, welche den dritten bis fünften Standortsklaſſen angehören, wird man allerdings nicht die vollholzigen, ſchlanken, hohen Kiefernſchäfte erziehen können, wie auf den friſchen, tiefgründigen und zugleich lockeren Bodenarten. Aber im 100- bis 120 jährigen Alter werden auf den zuerſt genannten Standorten immerhin zahlreiche Kiefern— Eiſenbahnſchwellen mit mehreren Längen vom Schafte gewonnen werden können. V. Die einträglichſte Zewirtſchaftung der Eichenhochwaldungen. Die deutſche Eiche, die Königin der Waldbäume, war ſeit alter Zeit in allen Gauen unſeres Vaterlandes beliebt und geachtet, und es iſt zu beklagen, daß der Eichenhochwald zur Zeit nur noch in dem nahezu 14000 000 ha großen Waldgebiet des Deutſchen Reiches mit ca. 500 000 ha vorgefunden wird. In der That iſt die weitere Verbreitung der Eichenbaumhölzer dringend zu befürworten, nicht nur für den Staatsforſtbetrieb, ſondern auch für die Bewirtſchaftung der Privat⸗ Gemeinde- und Körperſchaftswaldungen. Wenn auch der reine Eichen— hochwald den Nadelholzwaldungen an Maſſenproduktion beträchtlich nachſteht, jo hat doch das Eichenholz vorzüglichen Gebrauchswert, und die Preisbewegung war bisher ſtets eine ſteigende. ä Die beiden in Deutſchland vorkommenden Eichenarten, die Stieleiche (Quercus pedunculata Ehrhart) und die Traubeneiche (Quercus sessiliflora Smith oder Quercus robur Roth) ſtehen ſich in ihrem wirtſchaftlichen Wert nahe und haben auch nahezu gleiche Preiſe. Die Traubeneiche iſt ſchwerer und ſpaltbarer als die Stieleiche, die letztere für den Schiffbau mehr geſchätzt als die erſtere. Auch hinſichtlich der Wachstumsleiſtungen laſſen ſich keine durchgreifenden Verſchiedenheiten namhaft machen. Die Stieleiche findet das üppigſte Gedeihen im humoſen Fluß— oder Aueboden, ſodann im guten, graswüchſigen Lehmboden der Flachländer und kommt auch im Kalk- und Baſaltgebirge, ſelbſt im Bruchboden fort, während die Traubeneiche im Gebiete des bunten Sandſteins (Speſſart, Odenwald, Solling) vorherrſchend iſt. Die Eichenarten werden in Deutſchland ſelten über einer Meereshöhe von 400 bis 500 m Baumholzbeſtände bilden. Über den Wertertrag und den Gang der Wertproduftion reiner Eichen-Hoch— waldungen ſind in der Forſtlitteratur nur vereinzelt beachtenswerte Ermittelungen veröffentlicht worden, und auch das vom Verfaſſer geſammelte Material iſt zur Aufſtellung einer Wertertrags-Tafel unzureichend. Es wird jedoch nicht bezweifelt werden können, daß die Erziehung der Eichen im Lichtungsbetrieb rentabel iſt und bleiben wird, für die hierfür auszuwählenden beſſeren, tiefgründigen, humusreichen und lockeren Bodenarten mit 120- bis 160 jährigen Umtriebs— zeiten eine hervorragende Verzinſung des Vorrats- und Bodenkapitals ein— bringt — ſelbſt dann einträglich auf dieſen beſſeren Bodenarten bleiben wird, wenn die Wertproduktion und die Rentabilität der konkurrierenden Holzarten, der Fichten und Lärchen und der Tannen, zu vergleichen iſt, obgleich dieſe Nadel— Hölzer, mit 60- bis 80 jähriger Umtriebszeit behandelt, während der 120 bis 160 jährigen Wachstumszeit der Eichen-Hochwaldungen die Abtriebserträge und Vorerträge pro Hektar zweimal gewinnen laſſen. Für die beſtehenden Eichen— Hochwaldungen können an dieſem Orte Rentabilitäts-Vergleichungen nicht vor— genommen werden. Über die Material-Erträge reiner Eichenbeſtände werden (ſiehe unten) einige Angaben angeführt werden, und es werden mit Benutzung derſelben die einträglichſten Umtriebszeiten durch die oben erörterten generellen Wirtſchafts— pläne und Rentabilitäts-Vergleichungen maßgeblich der örtlich obwaltenden Wachs— tums⸗ und Preisverhältniſſe ermittelt werden können. Dieſe Rentabilität wird in erſter Linie bedingt durch die Erziehungsart der Eichen. In neuerer Zeit wird, wie ſchon oben bemerkt wurde, die Erziehung im Kronenſchluß nicht mehr für das höhere Alter der Eichen-Hochwaldungen befürwortet, ſondern die Erziehung der Eichen etwa vom 50- bis 60 jährigen Alter an mit Freiſtellung der Kronen und Bebauung des Bodens mit Rot— buchen. Die Erziehung der Eichen in reinen Beſtänden gefährdet bei längerer Wachstumsdauer die Bodenkraft, zumal auf den minder fruchtbaren Wald— Bodenarten. Der Rückgang der Bodenkraft wird gekennzeichnet durch Kürzer— werden der Triebe, matten Wuchs im Reidelholz-Alter, ſchorfige Rinde. In der That ſind die Anſichten verſchieden über die leiſtungsfähigſte Erziehung der Eichen bis zur Lichtſtellung. Von Bayern aus wird der Anbau kleiner reiner Eichen— beſtände, mehrere Hektar groß, und die Lichtung und Unterbauung derſelben im — 262 — 50. bis 60. Jahre befürwortet. In den großen Buchen-Hochwaldungen des Speſſarts und der Rheinpfalz hatte man die angebauten Eichengruppen und Horſte und die einzelſtändigen Eichen nicht rechtzeitig frei hauen können, und ſelbſt die Horſte von etwa Zimmergröße waren von den überwachſenden Buchen in der Umgebung eingeengt und erdrückt worden. Man hat die Horſte immer mehr vergrößert und iſt nunmehr bei Kleinbeſtänden mit reinem Eichenwuchs angelangt, die mit der Größe von etwa 2 bis 3 ha auf den beſten Bodenflächen angebaut werden. In Berichten aus anderen Waldgegenden wird dagegen behauptet, daß der Freihieb der Eichenkronen auch dann, wenn die Eiche von der Rotbuche in der Jugend überwachſen werde, im großen Forſtbetriebe rechtzeitig begonnen und wiederholt werden könne, daß die Eichen, umringt von einer Buchen-Grund— beſtockung, eine beſſere Entwickelung zeigten als im reinen Beſtand und nament— lich der Bodenſchutz und die Humusbildung im reinen Eichenwalde bis zum Rot— buchen-Unterbau, ſonach 50 bis 60 Jahre lang, infolge des lockeren Baumſchlags der Eiche und der dünnen Laubdecke dürftiger ſei als bei der Umringung der einzelſtändigen Eichen durch einen geſchloſſenen Buchenbeſtand. Wir werden dieſe Meinungsverſchiedenheiten im zwölften Abſchnitt weiter erörtern. Wollen und können die Waldbeſitzer die zumeiſt geringen Koſten für die frühzeitig begonnenen und öfters wiederholten Kronenfreihiebe aufwenden und finden ſich hierzu die erforderlichen Arbeitskräfte, ſo wird die einzelſtändige Erziehung der Eichen im Buchen-Grundbeſtand zu bevorzugen ſein. Die Eichen beanſpruchen freien Kopf und warmen Fuß. Für die Rentabilität der Eichenzucht wird außerdem maßgebend ſein, ob man hauptſächlich Eichen-Schwellenhölzer und Eichen-Grubenhölzer oder ſtärkere Eichen— Rundholzklötzer zur Erzeugung von Eichenbohlen auf den Sägewerken produzieren will. Die letzteren ſtehen weit höher, oft doppelt ſo hoch im Preiſe als die Eichen-Schwellenhölzer, und es wird meiſtens einträglicher werden, den Schwer— punkt in der Produktion der etwa 40 bis 60 em in Bruſthöhe meſſenden Eichen— ſtämme zu ſuchen. Hierzu werden, je nach der Bodengüte und dem Beginn der Kronenfreiſtellung verſchiedene Wachstumszeiten erforderlich werden. Auf tief— gründigem, friſchem Lehmboden wird man mit 120 jähriger Umtriebszeit aus— reichen, für Standorte, auf welchen der Buchen-Hochwald einen jährlichen Geſamt— ertrag an oberirdiſcher Holzmaſſe von etwa 4 bis 5 km pro Hektar liefert, wird man 150 bis 160 jährige Umtriebszeiten einhalten müſſen und auf den ärmeren Sandböden, wie beiſpielsweiſe vielfach im Flachland, werden die Wachstumszeiten, wenn die Eichen nicht ſtark anbrüchig werden, auf 200 Jahre zu verlängern ſein. Bei dem vorliegenden dürftigen, teilweiſe ſchon im achten Abſchnitt (ef. Seite 164 ff.) mitgeteilten Material iſt eine weitere Information der Wald— beſitzer nur durch die Ermittelung des Wachstumsganges der Eichen in den verſchiedenen Forſtbezirken zu erreichen. Aber die Walbdbeſitzer ſollten niemals verſäumen, die Beweisführung zu verlangen, daß die Forſteinrichtung das nachhaltig einträglichſte Wirtſchafts-Verfahren auch für die Eichen-Hochwaldungen gewählt hat. Auf Grund der Ermittelungen in Hannover hat Oberforſtmeiſter Kraft die in Tabelle XVII folgende Ertragstafel für die Annahme aufgeſtellt, daß bei durchgehends normaler Hiebsführung mit 120 jährigem Umtrieb der ſchließliche Überhalt (alſo etwa — — im 100. Jahre) über die Zahl von 100 Stämmen pro Hektar keinenfalls erheblich hinausgehen darf, dagegen durch zeitig und fleißig betriebene Lichtungen die Zahl der ſchließlichen überhaltsſtämme ſehr wohl auch etwa 70 Stück und weniger pro Hektar herabgedrückt werden kann. Tabelle XVII. Krafts Ertragstafel für Eichen⸗Lichtungsbetrieb in Hannover. II. Standorts⸗ III. Stand⸗ IV. Stand⸗ V. Standorts⸗ T Standortsklaſſe klaſſe ortsklaſſe ortsklaſſe klaſſe Lebens⸗ „= „= „2 „= 2 alter der“ 8 Ab⸗ 2 Ab⸗ 2 Ab⸗ , Ab⸗ , Ab⸗ Beſtändeſ Ss | triebs- | SF triebs⸗ S triebs⸗ SS triebs⸗ S S triebs⸗ 5 = Ertrag 5 Ertrag 5 = | Ertrag = = Ertrag S = Ertrag S. S. 02 ©?) D Jahre Ertrag in Feſtmetern mit Einſchluß des Reisholzes pro Hektar 123 120.30 — 20.25 — 115-20 — 60 3040 — 25-35 — 20-30 — 20-25 — 15200 — 1 JI 30.40 — (3535| — 20.30 — 20.25 — 75 70-90 1 6080| — 50-70 — (45-60 — (40-50 — 85 75-931 — 6585 — 55-75 — 50-651 J 45555 — 100 105.1255 — 90.110 — 759 — 65-85 — 55-70 — 120 — 390-440 — 340.390 — |290-340| — 240-290 — 200-240 Überhalt im 100jährigen Alter, Feſtmeter mit Reisholz pro Hektar 240-280 210-250 180-220 || 155-185 125-155 Mittlere Beſtandshöhe im 120jährigen Alter in Metern 29 26 | 23 20 | 17 Oberlandforſtmeiſter Carl in Metz hat mit Hilfe feiner Zuwachs-Unterſuchungen und ſtatiſtiſchen Erhebungen im Reichsland Elſaß-Lothringen die in Tabelle XVIII erſichtliche Ertragstafel für den Eichenhochwald berechnet:“) Tabelle XVIII. Carls Eichen⸗Ertragstafel pro Hektar. Erſte Bodenklaſſe Zweite Bodenklaſſe i 9 8 | Ba: Stammzahl | Borrat Stammzahl | Vorrat Stück | fm Stück {m 60 200 | 285 | 300 247 70 160 342 | 260 304 80 | 140 399 230 352 90 125 447 200 399 100 115 494 180 437 110 | 105 | 532 | 160 475 120 | 95 | 970 145 504 130 | SER Ei 130 523 140 | — | — 115 542 =) „Allgemeine Forſt- und Jagd⸗Zeitung“ von 1895, S. 1. Das betreffende 1 legt mir zur Zeit nicht vor, und ich entnehme die Angaben in der folgenden Tabelle den „Mündener forſtlichen Heften“, Heft 10. Aus Dänemark, für friſchen Lehmboden auf Fünen, Revier Brahetrolleborg, bat Dr. Metzger die in Tabelle XIX erſichtliche Ertragstafel mitgeteilt.“) In Dänemark beginnen die Durchforſtungen in der früheſten Jugend der Eichenbeſtände und werden vom 17. Jahre bis zum 30. Jahre alle 3, bis zum 40. Jahre alle 4 Jahre, ſodann wie in der Tabelle XIX erſichtlich, ſtark vorgreifend wiederholt. Die Vornutzungen liefern bis zum 120. Jahre 463 fm pro Hektar, der Haubarkeits— Ertrag 527 fm pro Hektar, ſonach 8,25 im durchſchnittlich pro Hektar und Jahr — ein für Eichen ſtaunenswerter Ertrag. Tabelle XIX. Dän iſcher Eichenhochwald auf friſchem Lehmboden pro Hektar. IT RS eee || 02 o Vor der Durchforſtung Die | — 1 Mitt. | | 3 | Zu⸗ Altersjahr Mitt⸗ lerer Kreis⸗ le Kreiss⸗ wachs⸗ Stamm⸗ lere Durch⸗ fläche Maſſe Stamm fläche | Maſſe Maſſe peu zahl Höhe meſſer Zahl | | vor⸗ | m em am | fm | am | fm | fm wärts | | | | 40 774 14% 18,5 20 195 203 3 83.0) 51622 6 44 571 16% 2% 2030| ee | 3,3. 29 nan 6,1 49 435 19 23,9 |, 1952| 223 109 | 3,6 38 185 4,8 54 326 1953 269 18, 229 1 43 186 60 239 207. 30520152233 69 3,8 48 185 088 66 17071 21,8) 5219 27. i eee 1443 381 2 18 1,6 23 220% 343 son | 125502320 426. | 17,3. 268 13 1,4 | 20 248 14 88 112 23,5 47,4 19,8 304 9 12 19, 2852006 96 103 23,9 52,2 22,1 344 5 0,9 14 330 22 105 | 98 242 57,7 25,5 404 4 | 07 12 392% 925 120 94 266%, 88,90 a2 | | — — VI. Die einträglichſte Lewirtſchaftung der Buchen- hochwaldungen. Die Rotbuche (Fagus Silvatica L.), die man die Mutter des Waldes genannt hat, wird von den Forſtwirten beſonders hochgeſchätzt. Sie hat ihr Verbreitungsgebiet hauptſächlich im weſtlichen und ſüdlichen Deutſchland, und der reine und mit anderen Holzarten ſchwach gemiſchte Buchenhochwald wird zur Zeit etwas über 2000000 ha von der deutſchen Waldfläche einnehmen. Die Rotbuche gedeiht bis zu einer Meereshöhe von 680 m im Harz, bis zu 840 m im Thüringer Wald, bis zu 910 bis 1140 m im ſüdlichen Schwarzwald und bis zu 1360 bis 1560 m im bayerischen Hochgebirge auf allen friſchen, lockeren, tiefgründigen und humusreichen Bodenarten, am beſten auf Kalk- und Baſaltböden, aber auch auf lehmhaltigen bunten Sandſteinböden, auf Thonſchiefer, Grauwacke, Porphyr, ſobald die genannten Bodeneigenſchaften nicht mangeln. *) „Mündener forſtliche Hefte.“ X. Berlin, Springer. 1896. EN Was aber die privatwirtſchaftliche Leiſtungsfähigkeit der reinen Buchenhochwaldungen betrifft, jo wird leider der Fortbeſtand des reinen und unvermiſchten Buchenwuchſes in Frage zu ſtellen ſein. Die einträglichſte Bewirtſchaſtung der Buchenhochwaldungen wird herbeigeführt werden durch die möglichſt zu beſchleunigende Umwandlung derſelben in gemiſchte Beſtände mittels Ausdehnung der Verjüngungen in den über 80 jährigen Buchen— Beſtänden und reichliche Durchſtellung der Buchenverjüngungen mit Eichen, Lärchen, Eſchen, Fichten, Tannen und Kiefern u. ſ. w. Für dieſe Nutzholz-Gattungen iſt eine gegenſeitige Entfernung zu wählen, welche den Rotbuchen geſtattet, in den Jungholz- und Mittelholzperioden nahezu volle Wachstumskraft zu entfalten, während die genannten Nutzhölzer im Baumholzalter vorherrſchend werden und die Rot buchen zurückdrängen zu einer zwiſchenſtändigen und unterſtändigen Kronenſtellung. Wenn die Rangordnung der Waldbäume nach der Produktion von Gebrauchs— werten für die Landesbewohner zu bemeſſen iſt, ſo kann man den Rotbuchen leider keine hohe Stufe zuerkennen. Es würde nicht zu verantworten ſein, wenn die Forſtwirtſchaft, nachdem der weitere Niedergang der Holzfeuerung in ſicherer Ausſicht ſteht, die reinen Buchenhochwaldungen bei der Holznachzucht begünſtigen würde. Die Derbholzproduktion der Rotbuche ſteht auf den meiſten Boden— arten erheblich zurück gegenüber der Derbholzerzeugung der auf Buchenboden anbaufähigen Holzarten. Fichten werden über die doppelte, Kiefern wahrſchein— lich etwa die 1½ fache Holzmaſſe der Rotbuchenproduktion bei Gleichheit der Standortsgüte liefern; Lärchen, Eſchen. Tannen werden die Wachstums— leiſtungen der Rotbuche in mehr oder minder hohem Grade übertreffen, und was die beiden Eichenarten betrifft, ſo kann man angeſichts der Erträge, welche für die wertvollen Eichen in lichter Stellung nachgewieſen werden,) nicht jagen, daß die Rotbuchen in der Gewinnung von Gebrauchswerten nachkommen werden. Nun hat aber das Buchenholz für den maßgebenden Nutzholzverbrauch eine ungenügende Brauchbarkeit. Die Verwendung wird vor allem beeinträchtigt durch die geringe Dauer bei dem Verbrauch in abwechſelnder Näſſe und Trocken— heit und die hier bald eintretende Fäulnis. Wenn auch die Dauer durch Imprägnierung antiſeptiſcher Flüſſigkeiten erhöht werden kann, ſo fällt doch in die Wagſchale, daß neben dem Ausſall an Maſſen-Erzeugung noch Koſten für die hervorgebrachte geringe Maſſe zu verausgaben ſind, um die Holzgüte herzuſtellen, welche andere Holzarten, z. B. Eichen, auch Kiefern, haben oder durch Imprägnieren erlangen können. Nur im Trockenen und unter Waſſer hat das Buchenholz etwas längere Dauer. Infolge von ſtarker Waſſerabgabe ſchwindet das Holz ſehr ſtark und quillt auch wieder beträchtlich, indem es für Feuchtigkeit ſehr durchläſſig iſt und das Waſſer leicht aufnimmt. Dadurch entſteht Reißen und Werfen des Buchen-Nutzholzes, und namentlich das Aufreißen läßt ſich auch bei der ſorgſamen Behandlung der Buchen-Bohlen und Buchen-Schwellenhölzer auf den Sägewerken nicht vermeiden. Pilzbildungen dringen in das Buchenholz ein, *) cf. oben Seite 164, 263 und 264. — 1266.) — und Inſekten zerſtören dasſelbe. Tritt die Verarbeitung nicht alsbald nach der Fällung ein, ſo „verſtockt“ das Buchenholz. Rühmenswert iſt andererſeits die „Scheerfeſtigkeit“ des Buchenholzes, d. h. der Widerſtand gegen die ſeitliche Verſchiebung der Holzfaſern, und dieſe in höherem Grade als bei anderen Holzarten ausgebildete Eigenſchaft des Buchen— holzes wird möglicherweiſe die erweiterte Benutzung des letzteren für die Straßen— pflaſterung großer Städte bewirken. Das Buchenholz iſt zwar wenig elaſtiſch, jedoch erreicht dasſelbe nach Behandlung mit feuchten und heißen Dämpfen eine große Biegſamkeit (Stuhlfabrikation). Wegen Schwellenholz cf. S. 167. Die älteren und neueren Unterſuchungen über die Heizwirkung der Holz— arten für die Zimmer- und Herdfeuerung haben übereinſtimmend ergeben, daß das Fichten-Stammholz 79 bis 85%, das jüngere Kiefernſtammholz 68 bis 85% vor der Wärmeentwickelung des Buchenholzes bei gleichen Raumeinheiten nutzbar machen, während das ältere Kiefernſtammholz dem Buchenholz nahezu gleichkommt und auch die übrigen Laub- und Nadelhölzer ſelten weiter zurück ſtehen, als oben angegeben wurde. Für die maßgebenden Fichten- und Kiefern— beſtände dürfte, ſoweit man bis jetzt urteilen kann, annähernd das nachſtehende Verhältnis für die Leiſtungsfähigkeit der geſamten Holzerzeugung für Heizungs— zwecke gegenüber dem Buchenholz anzunehmen ſein: Hihi nun EEE ri. 8 Fichten 1,50 Vorzügliches leiſtet die Rotbuche hinſichtlich der Beſchützung des Bodens und der Mehrung der Bodenkraft und namentlich durch Verringerung der Gefahren, welche Stürme, Schneemaſſen und Inſekten in reinen Nadelholzbeſtänden verurſachen. Die bodenbeſſernden Eigenſchaften der Rotbuche werden allerdings weniger ins Gewicht fallen gegen— über den reinen Fichten- und Tannenbeſtänden, welche den Boden mit Nadeln und Moos bedecken und durch ihre dunklen Baumkronen ſchützen, als gegenüber den lichtbedürftigen Holzarten, den Eichen, Lärchen, Kiefern u. ſ. w. Aber ſtets finden die Nadelhölzer in reinem Rotbuchen-Grundbeſtand eine kräftige Entwickelung und feſtere Bewurzelung. Die etwas ſtufigere Schaftform ermäßigt die Beſchädigungen durch Schnee und Stürme, welche in reinen Nadelholzbeſtänden, namentlich in Hochlagen, öfters wiederkehren. Die Inſektenverheerungen werden durch zwiſchen- und unterſtändige Rotbuchen in mehrfacher Hinſicht gemildert. Die Nadelhölzer bleiben in vereinzelter Stellung mit vorwüchſigen Baumkronen kräftig und vollſaftig, und die Nadelholzverderber finden nicht die kränkelnden Nadel— holzſtämme und -Stangen, welche ſie bevorzugen. Durch das Laubholz werden die Feinde der Juſekten vermehrt, und auf der an ſich erſchwerten Wanderung von einem Nadelholzſtamm zum andern Nadelholzſtamm werden die Raupen in ſtärkerem Maße vertilgt als in reinen Nadelholzbeſtänden. Fichten und Kiefern werden durch die mehr iſolierte Bewurzelung gegen Wurzelfäule und Rotfäule geſchützt. Die reichliche Durchſtellung der Buchenverjüngungen mit den ertragreichſten Nutzholzgattungen wird aber vor allem aus den Geſichtspunkten der einträglichſten — ̃ Waldbenutzung die wichtigſte Wirtſchaftsregel zu bilden haben und wird voraus— ſichtlich im nächſten Jahrhundert den reinen Buchenhochwald verdrängen. Die Rentabilitätsvergleichungen werden zwar zumeiſt annehmbare Verzinſungsſätze für den derzeitigen Vorratswert der Buchenwaldungen ergeben. Aber man darf nicht überſehen, daß dieſer Vorratswert an ſich ein weit geringeres Kapitalvermögen beziffert als der Vorratswert der Nadelhölzer bei gleicher Ertragskraft des Bodens. Das Vorratskapitel iſt infolge der zurückbleibenden Maſſenproduktion der Rotbuchenbeſtände quantitativ geringer als in den Nadelholzwaldungen, und der Gebrauchswert der erſteren mußte mit niedriger ſtehenden Preiſen berechnet werden, weil die Nutzholzausbeute ſo geringfügig und für die behandelten Umtriebszeiten*) jo fragwürdig iſt, daß dieſelbe in den Wertertragstafeln dieſer Schrift nicht berüdjichtigt werden konnte. Aus dieſen Geſichtspunkten ſind die nachfolgenden Rentabilitäts-Vergleichungen zu würdigen. Die Eigentümer ausgedehnter Buchenhochwaldungen ſind in der nicht ſehr günſtigen Lage, geringe Kapitalbeträge für im Werte geſunkene Holzvorräte zu beſitzen. Aber dieſelben können wertvolle Holzarten und reichliche Waldrenten durch die Beimiſchung der ertragreichſten Nutzholzgattungen an die Stelle der minderwertigen Vorräte bringen — allerdings bei der verringerten Abſatzfähigkeit großer Brenn— holzmaſſen erſt innerhalb ſehr langer Zeiträume. Die Einſtellung des Wald— betriebs würde aber, wie im neunten Abſchnitt gezeigt wurde, noch unvorteilhafter ſein. Die Waldbeſitzer werden die einträglichſten Wirtſchaftsverfahren innerhalb der Übergangszeit zu wählen und insbeſondere die örtlich wählbaren Zeiträume für den nächſtmaligen Rundgang der Verjüngung in den vorhandenen reinen oder ſchwach gemiſchten Buchenhochwaldungen zu prüfen haben. Dieſe Rentabilitätsvergleichung iſt in den einzelnen Buchenbezirken wiederum auf die oben genannten generellen Wirtſchaftspläne zu ſtützen, und zur Aufſtellung derſelben ſind örtliche Holzmaſſen-Aufnahmen und Zuwachs⸗-Unterſuchungen erforderlich. Auch für die Feſtſtellung der einträglichſten Umtriebszeiten in den Buchen— hochwaldungen ſind unbeträchtliche Rentabilitätsunterſchiede nicht beweisfähig. Die generellen Wirtſchaftspläne haben, wie in den Nadelholzwaldungen, von den in „Altersklaſſen⸗Tabellen“ verzeichneten gleichartigen Beſtockungsgruppen auszugehen und bezwecken lediglich, die ſpeciellen Nutzungsdispoſitionen für das nächſte Jahrzehnt zu motivieren. Für die Einreihung der Beſtände in die einzelnen Wirtſchaftsperioden des Einrichtungszeitraums ſind die Prozentſätze der laufenden Wertproduktion maß— gebend, die im ſiebenten Abſchnitt erörtert worden ſind — namentlich dann, wenn *) Höhere Preiſe als für Buchenbrennholz wurden bis vor kurzer Zeit in der Regel erſt für die im 100- bis 120 jährigen Kronenſchluß nur vereinzelt gefundenen Stämme von 40 cm Durchmeſſer aufwärts erlöſt. Die Lieferung von Buchen-Grubenſtempeln iſt nur noch im Steinkohlengebiet an der Saar zuläſſig, in den großen Kohlengebieten an der Ruhr, in Schleſien, im Königreich Sachſen, in Belgien dc. faſt völlig ausgeſchloſſen. Da die Lieferung des ſchweren Buchengrubenholzes aus der unmittelbaren Nachbarſchaft der Kohlengruben bevorzugt werden wird, ſo wird der Buchengrubenholzbezug auch in der Zukunft durch den Verbrauch der Nadelhölzer zurückgedrängt werden. — 268 — in den betreffenden Wirtſchaftsbezirken auch Fichten, Kiefernbeſtände ꝛc. vor— kommen — und es wird zweckfördernd ſein, dieſe Prozentſätze für gleiche Wert— einheiten der Jahresfällung auszudrücken, damit die nutzbringendſte Reihenfolge für die letztere angeordnet werden kann. Nach Aufſtellung örtlicher Wert-Ertragstafeln und ſummariſcher Wirtſchafts— pläne iſt vor allem zu unterſuchen, ob ein ſtändiger Nutzholz-Abſatz aus dem Abtriebs— Material der 100-bis 120 jährigen geſchloſſenen Buchenbeſtände wahrſcheinlich iſt und beachtenswert werden wird. Bisher ſind zumeiſt, wie geſagt, nur die über 40 em in Bruſthöhe meſſenden Stämme mit weſentlicher Erhöhung der örtlichen Brennholz— preiſe und oft nur mit beſchränkten Quantitäten verwertbar geworden. Die aus— giebige Nutzyolzgewinnung wird im Buchenhochwald ſelbſt auf den beſſeren Stand— orten vorausſichtlich die frühzeitige Umlichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme (neben dem Aushieb mißgeſtalteter Gerten, Stangen und Stämme bei den Aus— jätungs- und erſten Durchforſtungshieben) bedingen. In den Wert-Ertragstafeln dieſer Schrift konnte die Nutzholz-Ausſonderung in den älteren Buchenbeſtänden nicht berückſichtigt werden, weil es unmöglich war, hierfür allgemein giltige Sätze zu gewinnen. Auch für die örtlichen Ertragstafeln werden nur dann zuverläſſige Prozentſätze für den Nutzholzertrag der Buchenhochwaldungen ermittelt werden können, wenn die Nutzholzverwertung ſeit langer Zeit beſteht, und in dieſem Fall werden für die Verlängerung der Wachstumszeit höhere Verzinſungsſätze wie bei reiner Brennſtoffgewinnung reſultieren, insbeſondere nach Lockerung der Kronen. In den Buchenhochwaldungen mit Kronenſchluß wird die ausgiebige Starkholzgewinnung nur in den wenigſten Fällen mit den privatwirtſchaftlichen Produktionszielen zu vereinbaren ſein. Die Herſtellungskoſten werden meiſtens den Erlös in bedenklicher Weiſe überſteigen. Kann aber die Hauptmaſſe der Buchenholz-Produktion nur als Brennholz verwertet werden, ſo iſt zu beachten, daß als Wirtſchaftsziel die Produktion der erreichbar höchſten Brennſtoffmenge zu vereinbaren iſt mit dem waldbaulichen Produktions-Aufwand. Bis jetzt iſt es aber zweiſelhaft, ob die gleiche Holzmaſſe, wenn ſie aus älteren und umfangreichen Stämmen gewonnen wird, eine größere Wärmemenge nach ſofortigem Aufſpalten zu Scheitholz (Klobenholz) erzeugen wird als dieſe Holzmaſſe, wenn dieſelbe aus jüngerem Prügelholz gewonnen und gleichfalls alsbald nach der Verwertung im Walde oder am Verbrauchsorte aufgeſpalten wird. Nach den vorgenommenen Unterſuchungen von G. L. Hartig und Theodor Hartig verhalten ſich die Brennholzſorten der Rotbuche wie folgt: Erwärmung der Zimmer nach Th. Hartig Kochwirkung nach G. L. Hartig | \ 120-160 jähriges Scheitholz. 1,00 | 1,00 50—60 jähriges 5 . 1,01 1,03 25— 30 jähriges Prügelbolz. . » » | 0,99 1,07 == 0,90 Reiſerholz. — 269 — Maßgebend für die Wahl der Umtriebszeit in reinen Buchenhochwaldungen oder in ſchwach mit Eichen, Eſchen, Ahorn, Nadelhölzern u. ſ. w. gemiſchten Buchenhochwaldungen, in denen die Nachhaltigkeit der jährlichen Waldrente Wirtſchaftsbedingung iſt, werden dann, wenn privatwirtſchaftliche Produktionsziele voranzuſtellen ſind, in der Regel die Wachstumszeiten werden, welche die nach— zuziehenden gemiſchten Beſtände für die Herſtellung allſeitiger Gebrauchsfähigkeit nötig haben. 1. In den Buchenhochwaldungen, welche den ſehr guten, guten und mittelguten Bodenarten angehören, etwa im 80 jährigen Alter einen Haubarkeitsertrag von 250 fm Derbholz pro Hektar liefern, wird man die 70jährige Umtriebszeit wählen dürfen, wenn Fichten in den nach— zuziehenden gemiſchten Beſtänden zur Abtriebszeit dominieren ſollen und eine Überproduktion von Kleinnutzholz ausgeſchloſſen bleibt, wie es in der Regel der Fall ſein wird. Zwar wird der 80 jährige Normalvorrat der reinen Buchenbeſtände, wie wir im neunten Abſchnitt geſehen haben (S. 191) noch mit 3,5 bis 3,90% verzinſt werden. Aber es iſt zu beachten, daß die Waldrente durch die nachzuziehenden gemiſchten Beſtände beträchtlich erhöht werden wird und keine Veranlaſſung beſteht, den Nutzungs-Nachfolgern den Bezug der Renten— erhöhung planmäßig länger zu entziehen, als notwendig iſt. Man darf ferner nicht überſehen, daß das normale Mehrkapital, welches den Wirtſchaftsnachfolgern mit Einhaltung der 80 jährigen Umtriebszeit anſtatt der 70 jährigen Umtriebszeit im reinen Buchenhochwald überliefert werden würde, eine ungenügende Rente liefern würde. (Nach den Ertragstafeln dieſer Schrift und den obigen Koſten-Annahmen 1,2 % in Abſatzlage A und 1,5 % in Abſatzlage B). Die Holzſorten, welche in den Normalvorräten für die verſchiedenen Umtriebszeiten zur Gewinnung kommen, laſſen ſich nach den Ertragstafeln dieſer Schrift nur für die Abtriebserträge beziffern, da zuverläſſige Angaben über die Sortierung der Vornutzungen nicht vorliegen. Dieſe Prozentſätze betragen (Jahresnutzung einſchließlich der Vor— erträge): Geſamte Jahres⸗ Vom Abtriebsertrag Prozente Umtriebszeit Nutzung, Feſt⸗ 3 Proz meter pro Hektar Scheitholz Prügelholz Reisholz c 4,68 | 49 29 | 22 o 4,97 | 61 20 | 19 80 „ r 5,10 70 13 12 Brenn. 5,10 | 75 9 | 16 33 . 9 78 8 | 14 Auf jeden Feſtmeter Scheitholz, welcher bei Wahl der SO jährigen Umtriebszeit anſtatt der 70 jährigen Umtriebszeit das jährliche Angebot verſtärkt, wird bei einer Zinsforderung von 3½0% ein Verluſt von ca. 11,1 Mk. in den Abſatzlagen A und von 6,5 Mk. in den Abſatzlagen B haften bleiben. (Berechnungsart cf. S. 270.) 2. Für die Buchenhochwaldungen der mittelguten Standorte mit etwa 200 fm Derbholzertrag im 80 jährigen Alter pro Hektar wird — 200 die Rentabilitäts-Vergleichung vorausſichtlich ergeben, daß die So jährige Umtriebszeit zu befürworten ſein wird, wenn vorausgeſetzt werden darf, daß in den nachzuziehenden gemiſchten Beſtänden eine Überproduktion von Klein-Nutzholz nach Sojähriger Wachstumszeit nicht zu befürchten iſt. Allerdings wird, wenn Kiefern als Hauptholzart der gemiſchten Beſtände nachzuziehen ſind, für die minderwertigen Bonitäten dieſer Standortsklaſſe zu prüfen ſein, ob eine 90 jährige Wachstumszeit für die Her— ſtellung gebrauchsfähiger Nutzholzſorten zu bevorzugen iſt. Nach den Ertragstafeln dieſer Schrift würde für die reinen Buchenhochwaldungen der Klaſſe III die folgende Holzſorten-Lieferung vom Abtriebs-Ertrag anzunehmen ſein: Geſamte Jahres⸗ Vom Abtriebsertrag Prozente Umtriebszeit Nutzung, Feſt⸗ . e meter pro N Hektar Scheitholz Prügelholz Reisholz 60 Jahre. SEEN 3,78 33 44 23 r Aeee RLTE | 45 35 20 FFF | 60 22 18 T 4,13 67 17 16 M „ ee ,07 | 73 12 15 Wenn die Verſtärkung der Scheitholz- Abgabe durch örtliche Unterſuchung feſt— geſtellt worden iſt, ſo wird vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus zu fragen ſein, was dieſelbe den Waldbeſitzern koſtet und ob die letzteren dieſen Mehraufwand vom Vorratskapital mit größeren Nutzleiſtungen in anderen Wirtſchaftszweigen anzulegen vermögen als durch Erhöhung des Wald-Vorratskapitals. Für den Wachstumsgang, welcher den Ertragstafeln dieſer Schrift zu Grunde liegt, würde die Rentabilitäts— Vergleichung für 1000 ha bei gleichen Abzügen wie oben die folgenden Ergebniſſe liefern: (Buchen-Standortsklaſſe III, 30 Mk. Kulturkoſten pro Hektar und 5 Mk. pro Hektar jährliche Betriebskoſten). | Verkaufswert des Jährlicher Ver⸗ | Normalvorrats Reinertrag zinſungs⸗ | ME. ME. Prozent | Abſatzlage A, 90 jähriger Umtrieb. . 750 700 23 230 31 80 jährigen 601 300 22 420 7 Unterſchied 149 400 810 0, Für die jährliche Mehrabgabe von 197 fm und die Zinsforderung von 3½ 0% berechnet ſich bei einem Erlös von 9 Mk. pro Feſtmeter ein Verluſt von 22,4 Mk. pro Feſtmeter. Abſatzlage B, 90 jähriger Umtrieb . . | 446 400 | 12 210 | 2,7 80 jährigen 349 900 e Unterſchied 96 500 | 830 7 0 Verluſt pro Feſtmeter bei gleicher Mehrabgabe, gleicher Zinsforderung und einem Verkaufspreis von 6 Mk. pro Feſtmeter 12,6 Mk. 55 3. Für Rotbuchen-Hochwaldungen auf geringem Buchenboden, etwa mit einem Derbholzertrag von 150 fm im S0 jährigen Alter, wird die 90jährige Umtriebszeit wegen Herſtellung der Brauchbarkeit für die nachzuziehenden gemiſchten Beſtände zu befürworten ſein, wenn die Vor— ausſetzungen hinſichtlich der Brauchbarkeit der gemiſchten Beſtände nach 90 jähriger Wachstumszeit zutreffend ſind. Nach den Ertragstafeln dieſer Schrift würde die folgende Holzſortengewinnung in den reinen Buchen⸗Hochwaldungen der Klaſſe IV anzunehmen ſein (Jahresnutzung einſchließlich der Vorerträge): Geſamt— Vom Abtriebsertrag Prozente Umtriebs zeit jahresnutzung Feſtmeter Scheitholz Prügelholz Reisholz Se pro Hektar, Jahr I 5 60 | 2,85 22 53 25 70 | 3,04 34 44 22 80 | 3413 45 36 19 90 | 3,10 51 31 18 100 3,01 61 22 17 Weiter ergiebt für die gleichen Annahmen die Rentabilitäts-Vergleichung der 90 jährigen und 100 jährigen Umtriebszeit bei gleichen Abzügen wie oben ad 1 für je 1000 ha. Verkaufswert = Jährlicher 92 des Normal⸗ Reinertrag Verzinſung vorrates Mk. | ME 9 | | | Abſatzlage A, 100 jähriger Normalvorrat . 641000 14750 2,3 90⸗ 7 7. 930 300 14 720 21 Unterſchied . 103 800 30. "| 0,0 Abſatzlage B, 100 jähriger Normalvorrat . 378300 | 6820 | 18 90- „ 2 312 0 | 6 500 2,1 Unterfchied . | 66 300 | 230 0,3 Bei der Zinsforderung von 3½ % beträgt für ein Scheitholz-Mehrangebot von jährlich 174 fm der Verluſt pro Feſtmeter ad A (bei einem angenommenen Verkaufs— preis von 9 Mk.) 20,7 Mk. und ad B (bei einem angenommenen Erlös von 6 Mk.) 12,0 Mk. pro Feſtmeter. Auf die Erziehung der Buchen-Hochwaldbeſtände, insbeſondere auf die Starkholz— zucht und auf die Leiſtungsfähigkeit der Rotbuche im Lichtſtand werden wir in den nächſten Abſchnitten dieſer Schrift zurückkommen. Die ſpeciellen Wirtſchaftspläne für Buchenhochwaldungen und für das nächſte Jahrzehnt erhalten die gleiche Einrichtung, und die Abtriebsreihenfolge iſt in gleicher Art zu beſtimmen wie für Fichten (ef. oben S. 245). Eſchen, Ahorn, Hainbuchen, Birken und die übrigen Laubhölzer finden ſich gewöhnlich einzelſtändig den Rotbuchen beigemiſcht. In dieſen gemiſchten Beſtänden iſt die Holzart, welche den Hauptbeſtand nach dem Werte bildet, maßgebend für die Umtriebszeiten. Zwölfter Abſchnitt. Die Erziehung der Hochwaldbeſtände und die Erhaltung der Bodenthätigkeit. I. Die Triebkräfte der Waldproduktion. Die Erhaltung und Belebung der Triebkräfte, welche die Waldbäume im Boden finden, iſt nicht nur bei der Auswahl der Holzarten für den Anbau und bei der vergleichenden Würdigung der leiſtungsfähigſten Wirtſchaftsverfahren und Verjüngungsmethoden des Hochwaldbetriebs, der Mittel- und Niederwaldwirt— ſchaft in erſter Linie zu berückſichtigen; auch die Rückwirkung, welche der dichte oder der mehr oder minder gelockerte Kronenſchluß auf den Humusgehalt, die Feuchtigkeit und die Lockerheit des Waldbodens ausübt, bedingt die Wahl der Erziehungsmethoden unſerer Waldbeſtände, die im ſogenannten Vornutzungs— (Durchforſtungs-)Betrieb zum Ausdruck kommen, und die Wahl der Holzarten für die Verjüngung der Waldungen. Bevor wir dieſe Maßnahmen in dieſem und dem folgenden Abſchnitt erörtern, müſſen wir darlegen, wie die Nahrungs— quellen beſchaffen ſind, welche die ſogenannte Bodenthätigkeit hauptſächlich ver— urſachen. Die Triebkräfte, welche das Wachstum der Waldbäume bewirken, waren bisher vielfach rätſelhaft. Erſt in neuerer Zeit hat man begonnen, die Erſcheinungen im Leben der Waldbäume auf ihre naturgeſetzlichen Urſachen zurückzuführen. Man hatte früher vermutet, daß geheimnisvolle Beziehungen zwiſchen der ſogenannten Ortlichkeit und dem Holzwuchs beſtehen, welche nur vom praktiſchen Blick oder durch die Betrachtung und Befragung der Bäume ergründet und verwertet werden können. Ausſchlaggebend für die Regelung der Waldwirtſchaft ſollten die Erfahrungen ſein, welche in der betreffenden Ortlichkeit geſammelt worden waren. Derartige Beteuerungen, die noch heute den alten Förſtern geläufig ſind, können nicht ſtandhalten gegenüber den Fortſchritten der naturwiſſenſchaftlichen Erkenntnis. Auch die frühere Annahme, daß die Fruchtbarkeit des Waldbodens durch eine — 273 — „mineraliſche Kraft“ der beſſeren Waldſtandorte in erſter Linie verurſacht werde, hat ſich als unhaltbar erwieſen. Wenn auch die Vorräte an Mineralſtoffen und Stickſtoffverbindungen, welche dem „Geſetz des Minimums“ entſprechen, unentbehrlich für das Leben der Wald— bäume ſind, ſo bleiben doch überſchüſſige Vorräte wirkungslos, und dem Wald— boden werden die benötigten Pflanzennährſtoffe durch den jährlichen Laub- und Nadelabwurf erhalten — wenn der Wald von der verderblichen Waldſtreu— nutzung verſchont bleibt. Andere Kräfte ſind es, welche hier die prächtigen Eichen und Buchen, die langſchaftigen Nadelhölzer u. ſ. w. emportreiben zu den Hochwaldbeſtänden, die uns mit Ehrfurcht und Bewunderung erfüllen, während an anderen Orten der Boden, obgleich der Vorrat von Mineralſtoffen genügend iſt, lediglich der genüg— ſamen Kiefer ein armſeliges Daſein zu ſpenden vermag. J. Der Humusgehalt, die Feuchtigkeit, Lockerheit und Tiefgründigkeit des Waldbodens. Das geſamte organiſche Leben auf unſerem Erdball findet bekanntlich ſeine Triebkraft im Sonnenlicht. In der That ſind es die hellen Sonnenſtrahlen, welche unſere Waldbeſtände aufbauen, indem ſie die Kohlenſäure der Atmoſphäre in den Chlorophyllkörpern der Blattzellen zerlegen und organiſche Subſtanz erzeugen. Nach mehr oder weniger zahlreichen, bis jetzt nicht bekannten Zwiſchen— ſtufen iſt Stärke (C,,H,0;,) das zunächſt ſichtbare Erzeugnis der Aſſimilation. Die Stärke unterliegt alsbald weiteren chemiſchen Metamorphoſen und wird zu Pflanzenbauſtoffen zubereitet. Die Kohlenſäure der Luft wird unter lebhafter Verdunſtung des aus dem Boden aufſteigenden Waſſerſtroms und unter Mitwirkung einiger Mineralſtoffe und Stickſtoffverbindungen zerlegt. Der Kohlenſtoff wird aſſimiliert und der Sauerſtoff ausgeſchieden. Der Waſſerſtoff, der im Holze enthalten iſt, wird gleichfalls von dieſem Waſſerſtrom geliefert, und auch die Mineralſtoffe ꝛc. gewinnt der Baum durch die Verdunſtung des Waſſerſtroms — ſie bleiben zumeiſt in den Blättern zurück. In dieſer Weiſe entſteht der Holzkörper. Im lufttrockenen Holze ſind im Mittel enthalten: 39,6% Kohlenſtoff 34,8% Sauerſtoff 9,8% Waſſerſtoff 0,87% Aſche 20,0% Waſſer. a) Der Waſſerſtrom aus dem Waldboden zu den Blättern und Nadeln als Triebkraft der Aſſimilation. Unzweifelhaft iſt der wichtigſte Faktor für die Aſſimilation in den Blättern und Nadeln der Waſſerſtrom, den die Wurzelſpitzen aufnehmen und die Spalt— öffnungsapparate in den Blättern und Nadeln verdunſten. Man hat gefunden, Wagener, Die Waldrente. 18 a2 daß die Waldbäume zwar verſchiedene, aber ſtets beträchtliche Waſſermaſſen während der Vegetationszeit verbrauchen. Obenan ſtehen die Laubhölzer. Auf Grund von Ermittelungen, die allerdings nur ſchätzungsweiſe die Waſſerverdunſtung geſchloſſener Buchenhochwaldbeſtände im 115 jährigen Alter bemeſſen konnten, hat von Hönel die letztere auf 35000 bis 54000 hl pro Hektar und Jahr berechnet, während für jüngere Buchenbeſtände weit geringere Verdunſtungsmengen gefunden wurden, vor allem aber die Weißtannen, Kiefern und Fichten nur etwa den achten bis zehnten Teil dieſer Waſſermaſſe verdunſten — immerhin für waſſerarmen Boden noch beträchtliche Quantitäten.“) Während der heißen Sommermonate iſt, ſo viel iſt ſicher, das Vorhanden— ſein eines beträchtlichen Waſſervorrats im Boden von der größten Wichtigkeit. Zu dieſer Zeit wird die Waſſerverdunſtung am intenſivſten und die Aſſimilation am ausgiebigſten ſein, wenn keine Stockung in der Waſſerzufuhr durch die Wurzelſpitzen eintritt. Wird dagegen der Waſſerſtrom verringert, ſo wird auch die Bildung organiſcher Subſtanz zurückbleiben. Wenn der Diluvialſand kein Waſſer im Untergrund hat, ſo bleiben die Kiefernbeſtände kurzſchaftig und krüppelhaft — auf dem ſogenannten ſchwitzenden Sand ſieht man prächtige Buchenbeſtände. Für das Gedeihen der Waldbäume iſt ein mittlerer Waſſergehalt des Bodens am günſtigſten. Ein ſogenannter friſcher Boden, der noch beim Zuſammendrücken mit ſeinen einzelnen Teilen zwar anhaftend bleibt, aber während des Zuſammen— drückens Waſſer nicht hervortreten läßt, iſt in erſter Linie für die volle Entfaltung der Bodenproduktionskraft erforderlich. Iſt der Boden entweder naß und feucht oder trocken und dürr, ſo wird die Waldproduktion beſchränkt und nur einzelne Holzarten finden Gedeihen — bei vorherrſchender Bodenfeuchtigkeit Schwarzerlen, Eſchen, die meiſten Pappel- und Weidenarten, Sumpfkiefern, Ruchbirken u. ſ. w., bei vorherrſchender Bodentrockenheit: Schwarzkiefern, gemeine Kiefern, Weißbirken, Akazien, Aſpen u. ſ. w. Man nimmt gewöhnlich an, daß Hainbuchen, Ulmen, Linden und Ebereſchen auf einem feuchten Boden beſſer fortkommen als Weiß— tannen, Fichten, Lärchen, Rotbuchen, Eichen, Ahorn, Weißerlen, die nur einen friſchen Boden verlangen. Jedoch mangeln zureichende vergleichende Beobachtungen über die Anſprüche der Holzarten an den Waſſergehalt des Bodens. überhaupt ſtehen unſere Kenntniſſe über das günſtigſte Maß der Boden— feuchtigkeit, welches für die meiſten Waldbäume am erſprießlichſten iſt, dem Nullpunkte nahe. Wir wiſſen nur, daß ein reichlicher Waſſervorrat dann nutzlos wird, wenn die übrigen Faktoren der Produktions-Thätigkeit, z. B. Tiefgründigkeit, *) Wenn auch die jährliche Niederſchlagmenge in Deutſchland durchſchnittlich 70000 hl Waſſer pro Hektar beträgt (in Süddeutſchland 80000 hl pro Hektar), ſo ſickert unter geſchloſſenen Holzbeſtänden ein beträchtlich geringerer Teil in den Boden ein. Nach den Beobachtungen Ebermayers, des verdienſtvollſten Forſchers auf dieſem Gebiet, gelangten nach dem Mittel der vier Jahre 1868 bis 1871 folgende Prozente der insgeſamt herabfallenden Regen- und Schneemenge zum Boden: Fichtenbeſtände 59—73 9% Kiefernbeſtände 660% Buchenbeſtände 73-83%. — 275 — Durchlüftung des Bodens, Bodenlockerheit u. ſ. w., mangeln — und es iſt ſelbſtverſtändlich, daß der Waſſervorrat im Boden nutzlos bleibt, wenn die Wurzeln nicht atmen können und nicht im ſtande ſind, das Waſſer zu den Blättern hinauf— zupumpen.) Aber auf ſehr vielen Waldſtandorten findet man die nötige Bodenfriſche, Tiefgründigkeit, Lockerheit ꝛc. unter einer ſchützenden Bodendecke, während die Laub- und Nadelabfälle oft ſeit Jahrhunderten dem Waldboden erhalten worden ſind, gleichzeitig aber ſehr beträchtliche Unterſchiede in der durchſchnittlich jährlichen Holzproduktion. Durch welche Vorgänge im Boden oder im Kronenraum werden dieſe verſchiedenartigen Leiſtungen verurſacht? Das wiſſen wir nicht. Allerdings iſt zu vermuten, daß die Waldbäume an den heißen, ſonnenhellen Sommertagen großartige Waſſermaſſen verdampfen, und es iſt möglich, daß diejenigen Waldbeſtände, deren Baumwurzeln tief und weit ver— zweigt in den Boden dringen und ausgiebig und vor allem nachhaltig das Bodenwaſſer mit den aufgelöſten Nährſtoffen zu den während dieſer heißen Zeit reichlich verdunſtenden Blättern liefern, weitaus maſſenhafter organiſche Subſtanz von den Blättern geliefert erhalten als diejenigen Waldbeſtände, deren Baum— wurzeln das zuſtrömende Bodenwaſſer ſpärlicher den Blättern zuſenden und bei längerer Dauer der heißen Sommerszeit die Waſſerzufuhr immer mehr verſiegen laſſen. Sicherlich ſind für die Steigerung der Holzproduktion Bodeneigenſchaften erforderlich, welche die reichliche und zugleich andauernde Aufnahme der den Boden in verſchiedener Stärke durchſtrömenden Bodenlöſung begünſtigen — die Ausdehnung des Wurzelbodenraums und die Wurzelverzweigung in demſelben, die Lockerheit der Bodenoberfläche, die Humusſchicht im Boden u. ſ. w. Aber bis jetzt iſt die vermehrte und verringerte Aufnahme der Bauſtoffe für die Waldbäume aus dem Waldhumus und den Bodenlöſungen noch nicht genügend erforſcht worden, und man kann nur vermuten, daß in der nächſten Zukunft die Klarſtellung der naturgeſetzlichen Urſachen, welche die Beziehungen zwiſchen der ſogenannten Bodenthätigkeit und der Waldproduktion regeln, auf dem nicht mehr ungewöhnlichen Wege der Bacillenforſchung erfolgen wird (ſiehe unten ad d). b) Die Kohlenſäure der Luft. Welche Quellen benutzen die Waldbäume für den Bezug von Kohlenſäure, bei deren Zerlegung der Waſſerſtrom innerhalb des Holzkörpers als Motor wirkt? Nach dem heutigen Stande der Forſchung iſt nicht mehr zweifelhaft, daß die Atmoſphäre vollſtändig oder nahezu vollſtändig die Kohlenſäure, welche für die geſamte Pflanzenwelt erforderlich wird, darbietet. Eine beachtenswerte Zufuhr von Kohlenſäure aus dem Boden innerhalb des Holzkörpers der Waldbäume iſt nicht wahrſcheinlich. Es iſt keinen Augenblick zweifelhaft, daß die Kohlenſäure— menge, welche ſelbſt bei ruhiger Luft durch die Baumkronen zieht, quantitativ *) In der Forſtlitteratur hat man ſonderbarerweiſe dem Verfaſſer die Anſicht zugeſchrieben, daß der Waſſergehalt der allein entſcheidende Faktor der Bodengüte ſei, während derſelbe lediglich die große Bedeutung betont hat, welche die Waſſer— ſtrömung von den Wurzeln zu den Blättern für die Holzbildung haben wird, wenn dieſelbe nicht durch entgegenwirkende Bodeneigenſchaften beeinträchtigt wird. 18* a für die Aſſimilation der frohwüchſigſten Holzbeſtände genügend iſt. Fraglich iſt nur, ob der ſtarke Kohlenſäuregehalt des Waldbodens, namentlich des humus— reichen Wal dbodens, dadurch die Holzproduktion zu ſteigern vermag, daß Kohlen— ſäure in die Waldluft diffundiert und das Blätterdach durchzieht. Wir kommen auf dieſe Frage unten bei der Beſprechung des Waldhumus zurück. c) Die phyſikaliſchen Eigenſchaften des Waldbodens und der Vorrat an Mineralſtoffen und Stickſtoffnahrung. Für das Gedeihen der Waldbäume iſt außer der zureichenden Waſſerſpeiſung weiter erforderlich, daß der Waldboden günſtige phyſikaliſche Eigenſchaften hat. Der Waldboden muß locker und tiefgründig ſein, einen mäßigen Feuchtigkeits- gehalt haben, derſelbe darf nicht zu naß und nicht zu kalt ſein. Es iſt eine gewiſſe Durchlüftung des Bodens erforderlich. Die Wurzeln müſſen von ſauer— ſtoffhaltiger Luft umgeben ſein, um, wie man bis jetzt annimmt, atmen zu können. Die Tiefgründigkeit iſt notwendig, damit die Wurzeln in den Boden eindringen können und die Bildung und Verbreitung derſelben gefördert wird, die Auf— ſaugung des Waſſers und die Auflöſung und Aufnahme der Mineralſtoffe in der ausgiebigſten Weiſe ſtattfinden kann. Wenn die Durchlüftung des Bodens durch zu dichte Struktur desſelben gehemmt wird oder das Bodenwaſſer ſtagnierk, indem nicht nur die Kapillarräume, ſondern auch die leeren Zwiſchenräume er— füllt werden, ſo entwickeln ſich die Waldbäume kümmerlich. Bei der Aſſimilation des Kohlenſtoffs ſind die ſogenannten Mineralſtoffe und die Ammoniak- und ſalpeterſauren Salze nicht zu entbehren, wenn auch die Holzbeſtände nur geringe Mengen beanſpruchen. Zahlreiche Vegetations— verſuche haben gezeigt, daß die Aſſimilation aufhört und die Erzeugung organiſcher Subſtanz nicht mehr fortſchreitet, wenn man von den Elementen Kalium, Calcium, Magneſium und Phosphor auch nur eins ausſchließt. Ohne Beigabe kleiner Spuren von Eiſenſalzen bildet ſich das eigentliche Ernährungsorgan, das Chlorophyll, nicht aus. (Kieſelſäure iſt kein Nahrungsmittel im engeren Sinne dieſes Wortes, lagert ſich aber wie der Kalk in die Zellwände ein.) Die Ablagerung der aus dem Boden aufgenommenen Mineralſtoffe in die Baumkörper iſt quantitativ nicht beträchtlich (im Holze gewöhnlich 0,3 bis 0,4%, der Trockenſubſtanz). Die Kenntniſſe auf dem Gebiete der Bodenkunde geſtatten uns nicht, mit Beſtimmtheit zu ſagen, daß Standorte mit unzureichender Holz— produktion benachteiligt werden durch einen Mangel von Nährſtoffen — Torf— lager ausgeſchloſſen —. „Es kann als feſtſtehende Thatſache betrachtet werden, daß ein zweijähriger Blatt- oder Nadelabfall vollkommen genügt, um für die betreffenden Bäume ſämtliche Bodennährſtoffe zu liefern, welche ſie zur jährlichen Holzbildung notwendig haben.“ „Zur reichlichen Holzbildung und kräftigen Ent— wickelung der Waldbäume iſt kein großer Überſchuß von mineraliſchen Stoffen, beſonders an Kali, Phosphorſäure und Stickſtoff erforderlich; es genügen verhältnis— mäßig geringe Mengen, wenn nur genügend Waſſer und Humus vorhanden iſt, um ſie löslich und aſſimilationsfähig zu machen.“ (Ebermayer.) Wird Streus nutzung ausgeſchloſſen, die Bloßlegung des Bodens vermieden und der Waldboden — 277 — humusreich und an der Oberfläche locker erhalten und das Optimum der Boden— feuchtigkeit möglichſt zu wahren geſucht, ſo fragt es ſich, ob der vermehrte Gehalt des Bodens an Nährſtoffen forſtwirtſchaftlich ausſchlaggebend in die Wagſchale fällt. In dieſem Falle iſt es wahrſcheinlich, daß die Waldbäume im Wald— boden ein für das Wachstum genügendes Reſervoir von Nährſtoffen vorfinden. Selbſt die Quellen der Stickſtoffnahrung, die bei mangelndem Humus nur unzureichend durch die wäſſrigen Niederſchläge erſetzt werden, verſiegen nicht, obgleich die Befürchtung, daß durch einen Mangel an Stickſtoffnahrung der Rückgang der Holzproduktion in erſter Linie verurſacht wird, früher ſehr nahe lag und erſt neuerdings durch die Unterſuchungen von Hellriegel, Frank u. a. abgeſchwächt worden iſt. Für die Aufnahme der Bodennährſtoffe iſt bekanntlich das Geſetz des Minimums maßgebend, und es iſt bis jetzt nicht nachgewieſen, daß die minimalen Mengen von Nährſtoffen, welche der Holzkörper bedarf, hinſichtlich irgend eines Bodennährſtoffs mangeln, wenn die ungleich größeren Nähr— ſtoffmengen, welche mit dem Laube und den Nadeln abfallen, dem Waldboden erhalten werden.) Die Annahme, daß ein mit Bodennährſtoffen reichlich verſorgtes Blatt ſchneller und erfolgreicher aſſimiliert als ein ebenſo großes und ebenſo beleuchtetes Blatt bei geringer Nahrungs zufuhr, iſt meines Wiſſens nicht durch exakte Unterſuchungen beglaubigt worden und die zum Be— weis angeführte Erſcheinung der plötzlichen Zuwachsſteigerung des Mittelwald— Oberholzes nach dem Abhieb des Unterholzes wird in erſter Reihe Wirkung der vermehrten Waſſerzufuhr in den freigelegten Boden ſein, nach welcher die letztere reichlicher empor in die Waldbäume ſteigt als früher. Man kann, wie erwähnt, vorläufig nicht ſagen, daß die frühere Annahme, nach welcher die Unterſchiede im Holzwachstum der höheren oder geringeren mineraliſchen Kraft des Waldbodens entſtammen, Beſtätigung gefunden hat, vielmehr iſt zu vermuten, daß ein Reichtum der mineraliſchen und ſtickſtoffhaltigen Nährſtoffe im Boden wirkungslos bleiben wird, ſobald die Wurzeln die geringen Mengen, welche die Holzproduktion bedarf, im Boden finden. Man kann gegen dieſe Ausführungen nicht einwenden, daß der Rückgang der Holzproduktion infolge intenſiver Streunutzung unbeſtreitbar ſei. Es iſt vorläufig noch nicht entſchieden, ob derſelbe in erſter Linie verurſacht wird durch die Austrocknung und Ver— härtung des früher unter der Streudecke friſchen und krümeligen Bodens oder durch den Mangel derjenigen Mineralſtoffe und ſtickſtoffhaltigen Beſtandteile, welche das genannte Minimum für die betreffende Waldbaumgattung bilden. Bis jetzt iſt nicht nachgewieſen worden, daß in einem Boden, welcher den Waldbäumen die erforderliche Waſſerſtrömung darbietet, der Holzwuchs verkümmern wird, weil die Wurzeln nicht die wichtigſten Bodenbeſtandteile, vor allem Kali, Kalk und Phosphorſäure, finden, während es zweifelfrei iſt, daß der Holzwuchs rückgängig *) Die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit in Saat- und Pflanzſchulen, welche zur Düngung derſelben nötigt, kann allerdings auf einen Mangel an Mineralitoffen beruhen, weil die junge Pflanze dem Boden beträchtliche Mengen von Mineralſtoffen entnimmt und mit dem Geſamtkörper bei der Verwendung der Pflanzen aus dem Boden ausſcheidet. — 278 — werden muß, wenn den Baumwurzeln die Waſſeraufnahme und der Luftgenuß geſchmälert wird. Durch die Ergebniſſe zahlreicher experimenteller Unterſuchungen müßte vorher bewieſen werden, daß in Wurzelbodenräumen, denen gleiche Waſſer— mengen zugeführt worden ſind, regelmäßig kümmerliche Produktionsleiſtungen erfolgen, wenn bei ſonſt gleichen Wachstumsfaktoren die beigemengten Mineral- ſtoffe ꝛc. bis zu dem Gehalt ſinken, welchen man in den ärmſten Waldbodenarten findet. Die Ergebniſſe einer derartigen vergleichungsfähigen Verſuchsreihe ſind meines Wiſſens bisher nicht veröffentlicht worden. Bevor dieſelben vorliegen, kann man nicht wiſſen, ob unter den Triebkräften der Waldproduktion in der That die Mineralſtoffe und die Stickſtoffverbindungen die ausſchlaggebenden Wirkungen haben, die man denſelben bisher beigelegt hat. Neuerdings wird behauptet, daß es nicht der Entzug der Mineralſtoffe ſei, welche die Verarmung des Bodens herbeiführe, ſondern die Auswaſchung derſelben in tiefere Bodenſchichten. Es ſoll deshalb die Streuentnahme auf reicheren Bodenarten, nament— lich bindenden Lehmböden, längere Zeit ohne bemerkbare Anderung des Bodens ſtatt— finden können, und bei ſelten wiederkehrender Streunutzung ſoll dieſe Veränderung überhaupt unbemerkbar bleiben. Werden aber Lehmböden an der Oberfläche infolge der Streunutzung dicht zuſammen gelagert und ausgetrocknet, ſo verringern dieſelben, wie jeder Forſtmann weiß, die Holzproduktion ſehr weſentlich und gefährden die Holz— nachzucht, falls nicht gründliche Lockerung ſtattfindet. Bis zur näheren Aufklärung der hier erörterten Beziehungen kann man nicht ſagen, daß die verminderte Holzbildung durch eine Erſchöpfung der Mineralſtoffe, welche zur Pflanzennahrung notwendig ſind, verurſacht worden ſei. Lediglich der Vorrat an löslichen Beſtandteilen berechnet ſich nach den in Kiefernwaldungen vorgenommenen Unterſuchungen für Lehmboden bis zu 1 m Tiefe pro Hektar und für die wichtigſten Mineralſtoffe: Kal! 18998 Halkerde 579d , Phosphorſäure . 21800 „ Bei jährlicher Entnahme der Streu waren nach 21 Jahren entnommen worden: Gall ss RO, SrES HKalkerde Phosphorſäure . 137,2 „ Allerdings iſt die Lagerung der Mineralſtoffe in der Nähe der Wurzelſpitzen maßgebend, die ſich nicht klar ſtellen läßt. d) Die Humushaltigkeit des Waldbodens. Das Holzwachstum, welches man auf einem humusfreien Mineralboden dann findet, wenn derſelbe genügend waſſerhaltig, tiefgründig und locker iſt, wird weſentlich geſteigert und belebt, wenn ſich der Waldboden mit einer Humusſchicht bedeckt. Aber dieſe Humusſchicht wirkt nur bei einer dünnen und lockeren Lagerung günſtig auf die Produktionsleiſtungen des Waldbodens. Iſt die Streudecke in anſehnlicher Höhe dicht zuſammen gelagert, wie man es häufig in Buchenbeſtänden findet, ſo beginnt die Bildung von Rohhumus. Die zuſammengeklebten, eine a feite Decke bildenden Blattſchichten ſind nicht nur undurchlaſſend für die atmo— ſphäriſchen Waſſerniederſchläge, vor allem für das Regenwaſſer, welches während der Vegetationszeit durch das dichte Kronendach der Buchenbeſtände herabtröpfelt; dieſe feſt zuſammengefügten Laubmaſſen und die gebildeten Rohhumusſchichten verringern auch den Luftzutritt zum Boden, welcher für Atmung der Wurzeln (wahrſcheilich auch für die Thätigkeit der Mikro-Organismen im Boden) erforder— lich iſt. Ahnlich verhält ſich der Rohhumus der Heide- und Beerkräuter. Die Urſachen, welche den Einfluß des Waldhumus auf die Waldproduktion bewirken, ſind noch nicht genügend aufgeklärt worden. Der Waldhumus hat keine direkte Ernährungskraft. Die Beſtandteile des Humus, die man früher, als Ulmin- und Huminſäuren, Quellſäuren und Quell— ſatzſäuren unterſchieden, nunmehr in zwei große Gruppen Huminſtoffe und Humusſäuren getrennt hat, ſind keine Pflanzennahrungsmittel, ſondern fort— während durch Aufnahme von Sauerſtoff und Luft in Umbildung begriffen und erſt die ſchließlichen Verweſungsprodukte — Kohlenſäure, Waſſer und die übrig bleibenden Mineralſtoffe — werden von den Pflanzen aufgenommen, die Kohlenſäure aus der Luft, das Waſſer und die Mineralſtoffe aus dem Waſſer— ſtrom, der innerhalb der Waldbäume aus dem Boden emporſteigt. Zur Erklärung der Wirkung, welche die Humushaltigkeit des Waldbodens auf die Steigerung der Holzbildung hat, iſt zwar geſagt worden: der Humus erhält die Feuchtigkeit, macht den Boden locker und verſtärkt die Tiefgründigkeit. Die Nitrate ſind in der Humusſchicht am ſtärkſten vertreten und gelangen von hier aus in den Wurzelbodenraum. Durch den hervorragenden Kohlenſäure— gehalt im Humus wird die auflöſende Kraft des Waſſers verſtärkt. Aber dieſe mittelbaren Wirkungen können, wie der Verfaſſer ſchon früher vermutet hat,“) die hervorragende Bedeutung des Humus für die Waldvegetation nicht befriedigend erklären. Der Kohlenſäuregehalt der Bodenluft iſt ein direkter Maßſtab für die Fruchtbarkeit des Waldbodens (Ebermayer). Jedoch iſt das Optimum dieſes Kohlenſäuregehalts für die von verſchiedenen Holzarten ge— bildeten Waldbeſtände noch nicht ermittelt. Im Boden der Rotbuchenbeſtände findet man nicht die Hälfte des Kohlenſäurevorrats im Fichtenboden, allerdings auch nicht die Hälfte der Holzproduktion der Fichtenbeſtände. Wir wiſſen, daß zahlloſe Mikroorganismen den chemiſchen Prozeß der Ver— weſung einleiten, die Kohlenhydrate, welche das Hauptmaterial zur Humus— bildung liefern, und die Eiweißſtoffe zerſetzen. Wir wiſſen auch, daß dieſelben in einem humushaltigen und genügend durchlüfteten Boden am reichlichſten vermehrt werden. Aber die ſpeciellen Vorgänge bei der Pflanzenernährung ſind noch nicht ſicher erforſcht worden. Der jährliche Laub- und Nadelfall erzeugt im Mittel ca. 2440 bis 2650 ebm Kohlenſäuregas pro Hektar, wie Ernſt Ebermayer gefunden hat. Dieſe gewaltige Kohlenſäure-Menge ſtrömt entweder direkt oder, nachdem dieſelbe vorübergehend im Boden aufbewahrt worden iſt, in die Waldluft, und es liegt die Frage nahe, ob dieſe *) „Der Waldbau und ſeine Fortbildung.“ Stuttgart, Cotta, 1884, S. 53. — 280 — Verſtärkung der atmoſphäriſchen Kohlenſäure ſpurlos an den Walbäumen vorüber— gehen wird. Geſtützt auf die pflanzenphyſiologiſche Beobachtung, daß die Stärkebildung in den Blättern und Nadeln bis auf den ſechs- bis achtfachen Betrag geſteigert wird, wenn dieſelben im intenſiven Lichte und gleichzeitig in einer Luft funktionieren, deren Kohlen— ſäure-Gehalt bis auf etwa 8% erhöht worden ijt,*) hat der Verfaſſer 1884 Unter⸗ ſuchungen angeregt, ob die enorme Kohlenſäure-Erzeugung des Laub- und Nadelabfalls, die entweder direkt oder nach Aufbewahrung im Boden in die Waldluft ſtrömt, die Waldproduktion erhöht. Ernſt Ebermayer konnte bei ſeinen Unterſuchungen, die er 1885 veröffentlicht hat,“ ) nicht finden, daß im großen und ganzen der Kohlenſäuregehalt der Waldluft weſentlich verſchieden iſt von dem der Luft auf freiem Felde, Ebermayer räumt jedoch ein, daß die Waldbäume unter Umſtänden, wenn alle anderen Produktions— faktoren (Nährſalze, Feuchtigkeitsgrad, Humusgehalt reſp. Stickſtoffnahrung, phyſikaliſche Bodenbeſchaffenheit, klimatiſche Verhältniſſe, Luftzutritt) den Anforderungen der Holz— arten genügen, von jener Kohlenſäure Gebrauch machen können, welche aus der Humus— decke des Waldbodens zu den Blättern diffundiert. (Nach einer neueren Angabe Robert Hartigs***) ſoll es bekannt fein, daß die Luft geſchloſſener Waldbeſtände etwa den doppelten Kohlenſäuregehalt — im Mittel 0,1% — gegenüber der atmoſphäriſchen Luft — 0,04 bis 0,06%, — hat. Unbeträcht— liche Unterſchiede im Kohlenſäuregehalt der Waldluft werden allerdings [mit Baryt— Waſſer] nach den Geſetzen der Gasdiffuſion ſchwer feſtzuſtellen ſein, da die Moleküle in allen Gaſen eine kaum meßbare Geſchwindigkeit erreichen.) Nach den neueren Unterſuchungen auf dem Gebiete der Pflanzenernährung, namentlich durch Frank, iſt der Blick in verſchärftem Maße auf die Thätigkeit der niederen Organismen im Boden gerichtet worden. f Schon vor langer Zeit hatte man in Paris in einem Gramm Erde 750000 bis 900 000 Bakterienkeime gefunden. Miquel fand in 1 g Erde in 0,2 m Tiefe 7= bis 800 000 Spaltpilze, Adametz 500 000 an der Oberfläche, 450 000 in tieferen Schichten, Fränkel in der Gegend von Potsdam in 1 cem Erde an der Oberfläche im März und September 80- bis 95000 Spaltpilze, in ½ m Tiefe 65- bis 85000, in 1½ m Tiefe 300 bis 700, Emmerich in der Gegend von München in 1 cem Humus aus Fichten— und Buchenwaldungen 170- bis 190000 Bakterien. Durch viele, zuerſt 1885 veröffentlichte Unterſuchungen und Beobachtungen hat Frank konſtatiert, daß „in allen humushaltigen Waldböden die Saugwürzelchen der Laubbäume und Nadelhölzer nicht wie bei anderen Gewächſen mit feinen Wurzelhaaren bekleidet, ſondern vollſtändig von einem braunen oder ſchwarz— braunen, mehr oder minder dicken Pilzmantel umhüllt ſind, der mit der Wurzel— Epidermis innig verwachſen iſt und von dem zahlreiche kürzere oder längere Myeelfäden ausgehen, die ſich in der benachbarten, humusreichen Erde nach allen Seiten verbreiten und mit den Humusteilchen verwachſen. Dieſes eigentümliche, x ) Schon Liebig hat vermutet, daß der Humus die Aſſimilation der Kohlenſäure durch die Pflanzen vermehrt. Er ſagt: „Von der in den Poren der Ackerkrume ent— haltenen Kohlenſäure tritt unausgeſetzt ein Teil an die äußere Luft durch Diffuſion, und man verſteht, daß Pflanzen, die mit ihren Blättern den Boden wie mit einer dichten Decke beſchatten und dadurch den Wechſel der kohlenſäurereicheren Luftſchichten unterhalb verlangſamen, in einer gegebenen Zeit mehr Kohlenſäure vorfinden und durch ihre Blätter aufzunehmen vermögen als ſolche, die für ihren Bedarf ausſchließ— lich auf die atmoſphäriſche Luft angewieſen ſind.“ ae) „Beſchaffenheit der Waldluft.“ Stuttgart, Enke, 1885. zu) „Lehrbuch der Anatomie und Phyſiologie der Pflanzen.“ Berlin 1891, Springer. 55 aus Pilz und Wurzel kombinierte Organ wurde als Pilzwurzel oder Mykorhiza bezeichnet. Erzeugt durch Pilzmycelien, welche nur im Waldhumus mit großer Menge vorkommen, bilden ſich dieſe Mykorhizen immer in jenen Boden— ſchichten und Stellen des Waldbodens aus, welche humushaltig find, am reichlichſten dort, wo ſich viele in Zerſetzung begriffene Pflanzen— abfälle und Humusbeſtandteile angeſammelt haben. Waldpflanzen, die in künſtlichen Nährſtofflöſungen erzogen wurden, oder Bäume. die ſich in humusfreien Mineralböden entwickelt haben, zeigen völlig pilzfreie, mit Wurzelhaaren bekleidete Saugwürzelchen. Die Verſuche, welche Frank mit Kiefern— pflanzen im ſteriliſierten und nicht ſteriliſierten Boden vorgenommen hat, zeigten be— achtenswerte Unterſchiede im Wachstum der Kiefernpflanzen nach drei Jahren. Im ſteriliſierten Boden waren die dreijährigen Kiefern nur durchſchnittlich 7 em hoch, zeigten faſt gar keine Zweigbildung und hatten nur gelbgrüne 3 em lange Nadeln. Im nicht ſteriliſierten Boden waren die dreijährigen Kiefern 20 em hoch, hatten meiſt kräftige Zweigquirle und dunkelgrüne Nadeln von durchſchnittlich S em Länge. An einem und demſelben Baume können verpilzte oder unverpilzte Saugwurzeln vorkommen, je nachdem dieſelben humushaltige und humusfreie Bodenſchichten durchſtreichen. Die Saugwurzeln, welche ſich in den oberen humushaltigen Bodenſchichten ausbilden, ſind verpilzt, die Saugwurzeln in den tieferen, humusfreien Regionen des Waldbodens unverpilzt. Nicht nur Kiefern, ſondern auch junge Buchen und Eichen ſollen ſich nach den Verſuchen Franks mit verpilzten Wurzeln weit beſſer ernähren und kräftiger entwickeln als die Pflanzen ohne Wurzelpilze, nur mit Wurzelhaaren, die im ſteriliſierten humusreichen Kalkboden erzogen wurden. Frank behauptet, daß die Waldbäume nicht nur die mineraliſchen Salze, ſondern auch das Waſſer durch Vermittelung dieſes Pilzes aufnehmen, ſogar Stickſtoffnahrung. Dieſe Theorie iſt jüngeren Datums und nicht unbeſtritten geblieben. Man vermutet, daß die Mykorhize pathologiſche Bildungen der Baumwurzeln ſeien. Für die praktiſche Forſtwirtſchaft wird entſcheidend ſein, ob vollends nachgewieſen werden kann, daß die Einwirkung des Waldhumus auf den Holzwuchs durch die Thätigkeit der Mikroorganismen im Boden verurſacht wird, indem dieſelben die Nahrung im Boden zur Aufnahme durch die Wurzeln vorbereiten. Die Forſtwirtſchaft würde alsdann die Obliegenheit haben, nicht nur für die Erhaltung und Vermehrung der Humusvorräte im Boden zu ſorgen, ſondern auch während der Erziehung der Waldbeſtände die genügende Durchlüftung des Bodens bis zu etwa 0,5 m Tiefe beſtändig im Auge zu behalten. Es würde dieſer poröſe Humus auch im weiteren günſtig wirken; derſelbe hat das größte Waſſeraufſaugungsvermögen und verringert die Sickerwaſſermengen in hohem Grade. Die Auswaſchung der löslichen Nährſalze, der man neuerdings, namentlich für lockere Sandböden, große Bedeutung beigelegt hat, wird dadurch verhindert. Der Kulturboden erhält eine lockere, krümelige Struktur, und dadurch wird die oben berührte Durchlüftung bewirkt. Im Humus kommen Regenwürmer, Maulwürfe, Engerlinge in größerer Zahl vor, die den Boden lockern. Im Humus iſt die Kohlenſäurebildung durch Zerſetzung der Laubblätter und Nadeln am kräftigſten, und wenn der feuchte Boden unter einer Moosdecke im Sommer erwärmt wird, ſo wird die Zerſetzung beſchleunigt. Es iſt deshalb nicht — 282 — wunderbar, daß man, wie oben erwähnt, im größeren oder geringeren Kohlen— ſäuregehalt des Waldbodens einen ziemlich zuverläſſigen Gradmeſſer für die Beurteilung der Bodenthätigkeit und Bodenfruchtbarkeit gefunden hat. (Moor— und Torfböden ausgenommen). Das Rätſel der Bodenthätigkeit iſt in der letzten Zeit, wie man ſieht, der Löſung näher gerückt, aber endgiltigen Abſchluß hat dieſe Löſung noch nicht gefunden. Überaus ſchwierig iſt es namentlich, die Funktionen der Mineralſtoffe und Nitrate feſtzuſtellen. Die Lagerung dieſer Nährſtoffe in der Umgebung der Wurzeln kann durch die Bodenanalyſe nicht erforſcht werden, und dieſe Vorräte ſind für die Aufnahme durch die Baumwurzeln maßgebend, nicht die Boden— vorräte, welche man durch Auflöſung in kochender Salzſäure ermittelt. Die ver— ringerte Ablagerung in den Blättern und Nadeln nach unmäßiger Streunutzung iſt wiederum nicht beweisfähig für die Annahme, daß der Rückgang der Holz— produktion durch mangelnde Mineralſtoffe ꝛc. verurſacht werde, weil mit der abnehmenden Waſſerſpeiſung aus dem vertrockneten und verhärteten Boden auch der quantitative Transport dieſer Nährſtoffe vom Boden zu den Blättern und Nadeln abnehmen muß. Vom Standpunkt der Bodenkunde aus kann man bis jetzt nicht mit poſitiver Sicherheit behaupten, daß durch die bisherige Erziehungsart der Hoch— waldbeſtände im dichten Kronenſchluß die Leiſtungsfähigkeit des Waldbodens in unübertrefflicher Weiſe erhalten und gefördert wird. Die Produktivität des Waldbodens wird vermutlich durch eine lockere, krümelige, poröſe, Beſchaffenheit der oberen humus haltigen Bodenſchicht, welche fort— geſetzt von der Luft durchdrungen wird, am meiſten und am nach— haltigſten geſteigert werden.?) Zur Herſtellung und Erhaltung dieſer Bodenbeſchaffenheit iſt auf den meiſten Bodenarten die Bodenbedeckung durch eine ausreichend hohe Laub-, Nadel- oder Moosſchicht nicht zu entbehren. Aber wir ſehen auf den kalkhaltigen Bodenarten, daß eine lockere Bodenbedeckung genügend iſt und eine raſche Verweſung des Laubes und der Nadeln ſchadenbringend nicht ſein kann. Es fragt ſich, ob die Bedingungen für die Holzproduktion in der vorzüglichſten Wirkungsfähigkeit dargeboten werden, wenn die lockere, durchläſſige Beſchaffenheit der oberen Bodenſchicht erſetzt wird durch eine kompakte, zuſammen— geklebte, für Waſſer und Licht ſchwer durchdringliche Bodenbedeckung. Wir wiſſen noch nicht, ob eine mäßige Lockerung des Kronenſchluſſes erſchlaffend oder belebend auf die Bodenthätigkeit wirken wird, ob die letztere begünſtigt oder geſchädigt wird, wenn unter dem dicht zu— ſammengefügten Kronendach der „normal“ geſchloſſenen Hochwald— *) Auf dieſe ſortgeſetzte Durchlüftung des Waldbodens hat ſeit langer Zeit die däniſche Forſtwirtſchaft den ausſchlaggebenden Wert gelegt und damit eine hervor— ragende Holzproduktion hervorgerufen und erhalten. Siehe däniſche Reiſebilder von Dr. Metzger in den „Mündener forſtlichen Heften“, Heft IX und X. Berlin, Springer 1895 und 1896. — 2838 — beſtände der Boden kalt bleibt und nicht genügend durchlüftet wird, wenn die Baumabfälle nicht genügend zerſetzt werden und eine Ab— lagerung erlangen, welche dem Rohhumus ähnlich iſt, wenn die wäſſerigen Niederſchläge, welche während der Vegetationszeit Erſatz leiſten für die von den Waldbäumen verdunſtete Winterfeuchtigkeit, größtenteils vom Kronendach aufgefangen und in die Atmoſphäre verflüchtigt werden. Aufgabe der Forſtwirtſchaft bis zur Feſtſtellung der für die Bodenthätig— keit wirkſamſten Kronenſtellung wird die Erhaltung einer mäßig hohen Laub-, Nadel⸗ oder Moosſchicht und Verhütung des Gras- und Unkrautwuchſes ſein. In den Buchenhochwaldungen und in den übrigen Laubholzbeſtänden läßt die friſch aufgelagerte Laubſtreu das Waſſer leicht durchdringen und behält wenig zurück. Zur Erhaltung der günſtigen Wirkungen des Buchenlaubes auf die Bodenthätigkeit wird jedoch zu verhüten ſein, daß bei fortſchreitender Zer— ſetzung die Blätter dicht zuſammen gelagert werden und die verklebten Blatt— ſchichten eine dichte Decke bilden, die ſelbſt bei einem beträchtlichen Waſſerdruck kein Waſſer durchläßt, bis dieſelbe an einzelnen Stellen zerriſſen wird. Eine zu dichte Auflagerung dieſer verweſenden Laubſchichten mit beginnender Roh— humusbildung wird zudem die Durchlüftung der oberen Bodenſchichten ver— hindern. Sie kann keineswegs, wie man früher angenommen hat, die Boden— thätigkeit in vollendetem Maße erhalten und fördern. Eine dünne, locker aufgelagerte Laubſchicht wird, wenn die Verweſung des jährlichen Laubabfalls durch Wärme und Feuchtigkeit in den richtigen Grenzen gefördert wird, günſtiger wirken. Eine Laubſtreu⸗Nutzung, welche dem Übermaß durch periodiſche Durch— brechung der Anhäufung vor dem Blattabfall entgegenwirkt, wird deshalb in geſchloſſenen Buchenhochwaldungen geſtattet werden können. Bei der „Na delſtreu“ iſt eine dichte, kompakte Überlagerung des Bodens infolge der Geſtalt der Nadeln nicht möglich, und wenn auch die Nadeln langſamer verweſen wie die Laubblätter, ſo zeigt doch immer die Nadeldecke be— trächtlich mehr Offnungen, welche das Waſſer durchdringen kann. Eine ſtarke Moosdecke wirkt wie ein dem Boden aufgelagerter Schwamm. Sie hemmt die Waſſerverdunſtung aus dem Boden. Aber das Moospolſter läßt auch erſt dann Feuchtigkeit in den Boden, wenn die bedeckende Moosjchicht vollſtändig ge— ſättigt iſt und weiterer Regen erfolgt. Es kann deshalb nur nützlich wirken, wenn eine über 8 bis 10 cm ſtarke Moosdecke ſtreifenweiſe durchbrochen wird. Der vegetationsloſe Boden ſteht der Moosdecke in der Einwirkung auf den Feuchtigkeitsgehalt des Bodens am nächſten, während Gräſer und Unkräuter die obere Bodenſchicht am meiſten austrocknen — weit mehr als junge Buchen und Fichtenpflanzen. Im Walde iſt der Boden in den unteren Schichten ſtets waſſerärmer als der vegetationsloſe Boden im Freien in den unteren Schichten, weil die Bodenfeuchtigkeit im Walde durch die Baumwurzeln in ſtarkem Maße ausgepumpt wird — am ſtärkſten in der Jugend der Waldbeſtände, abnehmend im höheren Alter. Dagegen iſt die obere Bodenſchicht im Walde ſtets waſſer— reicher wie die obere Bodenſchicht im Freien. 55 Wenn lichtbedürftige Holzarten die Waldbeſtände bilden, die ſich im höheren Alter licht ſtellen, wie Eichen, Lärchen, Birken, Kiefern u. ſ. w., oder wenn bei der Erziehung der Hochwaldbeſtände eine Abrückung der Baumkronen wegen Wuchs— förderung der Nutzholzſtämme durch ſogenannte Kronenfreihiebe bewirkt wird, jo entſteht die Frage, ob es wirkſamer ſein wird, den Boden locker (möglichſt im vegetationsloſen Zuſtande) zu erhalten, oder ob die verſtärkte Einwirkung von Licht und Luft auf den Boden zu paralyſieren iſt durch Anbau von Schutzholz. Auch zur Entſcheidung dieſer Frage mangeln die maßgebenden komparativen Unterſuchungen.“) Man wird jedoch annehmen dürfen, daß der Anbau ſchattenertragender Boden— ſchutzhölzer, namentlich Rotbuchen 2c., entbehrlich iſt und keine weſentliche Ver— beſſerung der Bodenfeuchtigkeit ꝛc. herbeiführen wird, ſolange der Boden lediglich mit lebloſem Laub und Nadeln und mit Moos bedeckt, überhaupt vegetationslos und locker bleibt. Man kann ſogar vermuten, daß der bebaute Boden waſſerärmer werden wird, wie der vegetationsloſe Boden, weil die Blätter des Unterwuchſes die atmoſphäriſchen Niederſchläge auffangen und die Wurzeln desſelben in der Aufnahme des Waſſers und auch der Nährflüſſigkeit konkurrieren mit den Baumwurzeln des unterbauten Beſtandes. Dieſe nachteilige Wirkung wird am meiſten bei einem dichten, filz— artigen Unterwuchs von Fichten zu befürchten ſein. Wenn dagegen eine beachtenswerte Bodenbegrünung durch Graswuchs, Heidelbeer- oder Heidewuchs und Anſiedelung anderer ſogenannter Forſtunkräuter zu erwarten iſt oder beginnt, ſo wird der Unterbau ſchadenbringend nicht ſein können. Dieſe Gräſer und krautartigen Gewächſe verdunſten eine weit größere Feuchtigkeitsmenge aus dem Boden als Holzgewächſe und werden die Boden— austrocknung und die Bodenverangerung mehr fördern als die letzteren. Die Verhinderung oder wenigſtens die Milderung der Bodenaustrocknung wird der hauptſächliche Erfolg des Unterbaues werden. Die Bearbeitung des Waldbodens mit Hacke und Spaten, die in dem be— nachbarten Holland üblich iſt, hat bisher in Deutſchland keine große Flächen— ausdehnung erreicht und wird auch zukünftig in den größeren Waldungen am Koſtenpunkt ſcheitern. Nutzbringend würde die Bodenlockerung für den Holzwuchs unzweifelhaft werden, wie die Erfahrungen im Hackwaldbetrieb und beim Wald— feldbau bemeijen.**) Die Krümelung wird gefördert, die Bodendecke wird den unteren Bodenſchichten zugebracht und die oberen und unteren Bodenſchichten *) Die Beobachtungen in Meiningen ſind nicht beweisfähig. Zweck können der— artige komparative Unterſuchungen nur haben, wenn ein üppiger Gras- und Unkraut⸗ wuchs entſtanden iſt, der auf der unterbauten Fläche entfernt wurde, aber auf der nicht unterbauten Probefläche fortdauert, während in Meiningen eine Bodenbedeckung von Laub, Moos und einigen beigeſellten Beerkräutern auf der letzteren vorherrſchend war, die weniger Waſſer verdunſten wird wie die angebauten Holzpflanzen. Wenn auf der unterbauten Fläche ein Abnehmen der Holzproduftion gegenüber der nicht unterbauten Fläche gefunden wurde, ſo kann dieſe Erſcheinung nicht maßgebend für die Entſcheidung über Nützlichkeit des Unterbaues ſein. **) Heinrich Fiſchbach, „Lockerung des Waldbodens“. Stuttgart 1858. Reiß, Baur's „Centralblatt für das geſamte Forſtweſen“, 1885, S. 354. Waldbau des Verfaſſers, Stuttgart 1884, S. 71 bis 77. = 1:5 werden öfters gemiſcht. In lockeren Böden iſt die Verdunſtung weſentlich ge— ringer, als in feſt gelagerten Böden, in den erſteren wird das Eindringen der Niederſchläge erleichtert, die Temperatur iſt durchſchnittlich geringer, die Durch— lüftung weitaus ausgiebiger als in den feſtgelagerten Böden. Jedoch iſt dann Vorſicht geboten, wenn der Boden ſteinhaltig oder ſchiefrig iſt, oder der gekrümelte Boden nur geringe Mächtigkeit hat. In dieſen Fällen darf die Bearbeitung nicht tiefer gehen, als gekrümelter Boden vorhanden iſt. Selbſtverſtändlich iſt bei der Bearbeitung die Beſchädigung der Baumwurzeln zu vermeiden. Die Aufgabe der Forſtwirtſchaft hinſichtlich der Bodenpflege wird vorläufig dahin präziſiert werden dürfen, daß als Regel der jährliche Blatt⸗ und Nadelabfall dem Waldboden ſorgſam zu erhalten und in Humus umzuwandeln ſein wird, daß unbedingt die Entſtehung eines erheblichen Gras- und Unkrautwuchſes zu verhüten iſt, daß aber andererſeits wegen der Durchlüftung des Bodens und des Ein— dringens der at moſphäriſchen Niederſchläge eine nicht zu hohe und nicht zu dichte, zur Rohhumus bildung hinneigende Blätter- und Nadelaufſchichtung zu bevorzugen, auch eine hohe und dichte Moos— decke ſtreifenweiſe zu durchbrechen iſt. Die Kronenſtellung, welche die Bodenthätigkeit am wirkſamſten durch Waſſerzufluß und durch Bildung der Bodendecke für die genannten Erforderniſſe unterjtüßt, iſt noch nicht ermittelt worden. 2. Die Wirkung des Sonnenlichts im Kronenraum auf die Produktionsthätigkeit der Waldbäume. Wenn ſcheinbar im ſtillen Walde „über allen Wipfeln Ruhe“ iſt und nur das geheimnisvolle Flüſtern der Blätter ahnen läßt, „was ſich der Wald er— zählt“, ſo vollzieht ſich thatſächlich ein geräuſchloſes, aber heftiges und mörderiſches Ringen und Kämpfen der Waldbäume um die Erhaltung des Lebens. Von der Jugend bis zum Alter wird das Zuſammenleben der Waldbäume von dieſem Daſeinskampfe beherrſcht und geregelt. Freigebig ſtreuen die älteren Hochwald⸗ beſtände in Samenjahren, wenn ſie ſogenannte Vollmaſt oder auch nur Halbmaſt oder Sprengmaſt tragen, ihre Samenkörner aus, und die jungen Pflanzen wachjen, wenn ſich der Same in lockeres, friſches Erdreich eingebettet hat und die Keimlinge den benötigten Lichtgenuß finden, kräftig empor, zu Tauſenden auf kleiner Fläche zuſammengedrängt. Aber alsbald beginnt die „Reinigung“ der Dickungen (Schonungen, Hegen ꝛc.), welche durch das Emporſtreben zum Licht verurſacht wird. Sind Waldbäume gleicher Gattung zum Fortwachſen vereinigt worden, ſo erwürgen die kräftigeren Stämmchen, welche günſtigere Verhältniſſe für ihre Entwickelung im Wachsraum oder in der Nahrungsaufnahme gefunden haben, langſam, aber ſicher ihre ſchwächeren Stammesgenoſſen. Die kräftigeren Stämmchen dringen mit dem Gipfel empor zum belebenden Genuß der hellen Sonnenſtrahlen, breiten ihre Kronenzweige aus und verdichten dieſelben durch einen reichlichen Blatt- und Nadelanſatz. Die minder begünſtigten, zurückbleibenden Mitkämpfer werden durch Lichtentzug zum Hinſiechen gebracht, vegetieren längere Zeit kümmerlich, und ſchließlich werden ſie trocken. Sind Holzpflanzen verſchiedener Gattung zu dieſem Zuſammenleben im dichten Kronenſchluß der Hochwaldverjüngungen vereinigt worden, ſo beginnt als— bald ein gleiches, wenn nicht verſchärftes Ringen um die Exiſtenz, und es fällt in der Regel denjenigen Gattungen der Sieg zu, welche von der Schöpfung mit beſonderen Kampfmitteln ausgerüſtet worden ſind. Unter den Waldbäumen, welche für ihre Baumkronen ausgiebigen Lichtgenuß, freien Wachsraum nötig haben und deshalb lichtbedürftig genannt worden ſind, konnten nur die mit überlegener Energie im Höhenwuchs begabten Genoſſen das Leben erhalten und die Fort— pflanzung ermöglichen. Auch die Nachkommen waren gezwungen, emporzueilen über die bedrängende, das Leben bedrohende Nachbarſchaft der ſchattenertragenden, dunkel belaubten Waldbäume, um freien Wachsraum zu gewinnen. Sie würden ohne dieſe Raſchwüchſigkeit längſt zu Grunde gegangen ſein. Zu überragender Kronenſtellung gelangt, drängen ſie zwar die unterſtändigen, langſam wachſenden Holzgattungen zurück. Allein der lichte und lockere Baumſchlag mäßigt dieſe Wirkung, und ein ausgeprägtes Schattenerträgnis kommt den unterjochten Holz— gattungen zu Hilfe. Weitaus gefährlicher ſind die Waldbäume, welche von der Schöpfung nicht nur mit Raſchwüchſigkeit, ſondern auch mit einer dunklen Be— laubung, mit einer dicht verzweigten blätter- und nadelreichen Krone ausgeſtattet worden ſind. Hierher gehören vor allem Fichten und Weißtannenz dieſe „gewalt— thätigen“ Holzgattungen beginnen nach Zurücklegung der Jugendjahre einen energiſchen Höhenwuchs und überwachſen mit ihren dunklen, dichten Kronen die meiſten nebenſtehenden Holzarten, wenn die letzteren nicht einen beträchtlichen Höhenvorſprung haben, die raſchwüchſige Eſche, die königliche Eiche nicht aus— genommen. Kann ſich namentlich die Fichte einniſten in ein Waldgebiet, in welchem die Laubhölzer bisher dominierend waren, ſo wird ſie alsbald die benachbarten Verjüngungsſchläge mit ihren Samen befruchten und im Laufe der Zeit die Laub— hölzer immer mehr zurückdrängen. Das Leben unſerer Waldbäume wird, wie man ſieht, von der Jugend bis zum Alter beherrſcht und geregelt durch die Kraft, welche die Urquelle alles organiſchen Lebens auf dieſem Erdball iſt — das Sonnenlicht. Bei reichlicher Waſſerzufuhr wird die Aſſimilationsthätigkeit in den Chlorophyllkörpern der Er— nährungsorgane weſentlich geſteigert durch die Helligkeit der Beleuchtung, bis die Helligkeit eines ſonnigen Sommertages erreicht wird. Schon im diffuſen Sonnen— lichte findet die Sauerſtoffabſcheidung mit bedeutender Energie ſtatt. Wurden jedoch die Blätter dem intenſiven Sonnenlicht bei den pflanzenphyſiologiſchen Unterſuchungen ausgeſetzt und zugleich der Kohlenſäuregehalt der Luft bis zu etwa 8 % geſteigert, ſo wurde die Stärkebildung weſentlich ausgiebiger (bei den Godlewsky'ſchen Unterſuchungen wurde die Aſſimilation auf den ſechs- bis acht— fachen Betrag geſteigert') Tag für Tag ſehen wir im Walde die Wirkung der helleren Beleuchtung auf die Aſſimilation an den Stämmen, welche ihre Kronen emporgeſchoben haben in den vollen Lichtgenuß. In kurzer Zeit bilden dieſe Stämme weitaus ſtärkere Baumkörper 2872 — als die benachbarten auf gleiche Nahrungsquellen angewieſenen, aber im Höhenwuchs zurückgebliebenen Stämme, welche im engen Kronen— raum hauptſächlich auf die Gipfelbeleuchtung ange wieſen find. Die Baumkronen der neben- und unterſtändigen Stämme und Stangen in dem dicht geſchloſſenen Kronendach der Hochwaldbeſtände werden überdies durch eine eigenartige Abänderung der Lichtwirkung benachteiligt, welche die pflanzen— phyſiologiſche Forſchung neuerdings nachgewieſen hat.“) Das Licht, welches durch ein lebendes Blatt hindurchgegangen iſt, hat nicht mehr die Kraft, in einem zweiten Blatte Aſſimilation zu bewirken. Die Blätter und Nadeln der zwiſchen- und unterſtändigen Baumkronen in den geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden bleiben grün und tranſpirieren, weil die in den Zweigen abgelagerten Ernährungsorgane die Trieb— bildung der Knoſpen ermöglichen und das Licht für die Erg rünung ausreicht. Aber ſie aſſimilieren minimal und ihre Thätigkeit wird für die Holzbildung kaum beachtenswert. Sind die wanderungsfähigen Stoffe in den jüngſten Zweigen erſchöpft, können keine Knoſpen mehr ausgetrieben werden, ſo ſterben die unterdrückten Gerten, Stangen und Stämme ab. Es iſt nach dieſen pflanzenphyſiologiſchen Forſchungsergebniſſen zu vermuten, daß die vom Lichte unmittelbar getroffenen Blätter und Nadeln im oberen Kronenraum der dicht geſchloſſenen Hochwald— beſtände die Geſamtproduktion der letzteren hauptſächlich bewirken und die Baumkronen der zwiſchen- und unterſtändigen Stämme, welche in den Genuß der direkt einfallenden, kein lebendes Blatt berührenden Lichtſtrahlen nicht vordringen können, nur geringe Zuwachsleiſtungen vollbringen werden. Wird dieſe Vermutung durch die Zuwachsmeſſung der Stammklaſſen in dieſen dicht geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden beſtätigt, ſo würde der Erziehung der Hochwaldbeſtände die Aufgabe zufallen, den Kronenraum möglichſt auszufüllen mit Blättern und Nadeln, welche im hellen Sonnenlicht funktionieren, und dieſe direkte Beleuchtung möglichſt tief herabzurücken, jedoch nur bis in die tiefer liegenden Schichten des oberen und mittleren Kronenraums — ſonach innerhalb der Grenzen bleibend, deren Einhaltung durch die Rückſicht auf Bewahrung der Bodenkraft, der Schaftausformung, Holzgüte ꝛc. geboten iſt. Wenn in der That die Lebensthätigkeit der unterſtändigen und zwiſchenſtändigen Stämme und Stangen zwar zur Chlorophyllbildung hinreicht, aber nicht zur Aſſimilation und Stärkebildung im Chlorophyll, ſo würde die Beibehaltung der zugehörigen Baumkronen im weſentlichen nur wegen des Bodenſchutzes erforderlich werden. Für die Erziehung der Hochwaldbeſtände würde die Pflege der vorgewachſenen Stämme mit heller, tiefer gehender Beleuchtung der oberen und mittleren Baumkronenſchichten das leitende Ziel werden. Vor allem dieſen Stämmen würde bei den Vornutzungshieben freier Kronenraum zu öffnen ſein, allerdings in nicht bedenklicher Weiſe, etwa für *) „Arbeiten des botaniſchen Inſtituts in Würzburg.“ Dritter Band, Heft III. Leipzig 1887. Engelmann. die nächſte fünfjährige, bis höchſtens zehnjährige Wachstumsdauer. In erſter Linie würden die zwiſchenſtändigen Stämme im oberen Kronenraum, welche die ſeitlich einfallenden hellen Lichtſtrahlen abſorbieren und dem oberen und mittleren Blätterraum der vorgewachſenen Stämme ohne entſprechende Nutzleiſtung rauben, ſo weit zu entfernen ſein, als es die Rückſicht auf die Bodenbeſchattung und Bodenbedeckung ꝛc. geſtattet. Man würde die wirkungsvollſte Kronen— ſtellung zu ermitteln und zu verwirklichen, aber dabei im Unter— ſtand eine genügende Blätter- und Nadelmaſſe für den Bodenſchutz beizubehalten haben. Aber man würde dieſelbe in den unteren Kronenraum herabzurücken haben, abgeſehen von der Ergänzung durch Bodenſchutzholz. Wir werden unterſuchen, ob die vorſtehend erörterten pflanzenphyſiologiſchen Forſchungsergebniſſe beſtätigt worden ſind durch die bisherige vergleichende Bemeſſung der Wachstunmsleiſtungen der ſtärkeren und ſchwächeren Stammklaſſen in den normal geſchloſſenen Hochwaldbeſtänden. Man kann nicht verkennen, daß die Ergebniſſe der Unterſuchung hervorragende Bedeutung für die einträglichſte Bewirtſchaftung der Waldungen, insbeſondere für die Feſtſtellung der Umtriebs— zeiten gewinnen werden, und wir werden zu prüfen haben, welchen Einfluß die rechtzeitige Umlichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme auf die körperliche Entwickelung, die Schaftform, Holzgüte ꝛc. derſelben ausüben wird. Zuvor iſt jedoch die Kronenſtellung zu erörtern, welche die bisherigen Durch— forſtungsmethoden erſtrebt haben. II. Welche Grundſätze für die Erziehung der Hochwaldbeſtände waren bisher maßgebend? Die Erziehung der Hochwaldbeſtände hat mit dem Reinigungs-(Ausjätungs⸗ Hiebe zu beginnen, mit dem Aushiebe unwüchſiger Vorwüchſe, ſperriger Stock— ausſchläge und verdämmender Weichhölzer. Wird Nutzholzproduktion bezweckt, ſo wird dieſe Reinigung auch auf die mißgeſtalteten Beſtandsglieder auszudehnen ſein, überhaupt auf alle Holzpflanzen, welche zur ſpäteren Beſtandbildung nicht tauglich ſind und ohne Erzeugung bedenklicher Beſtandslücken vorſichtig und allmählich entfernt werden können. Aus Nadelholzbeſtänden ſind Birken früh— zeitig auszuhauen, weil dieſelben die jüngſten Triebe der Nadelhölzer abpeitſchen. Hierauf iſt den aufwachſenden Hochwaldbeſtänden eine nach der Raſchwüchſigkeit der Waldbäume und der Standortsgüte verſchieden lange, aber ſtets mehrere Jahrzehnte umfaſſende Wachstumszeit zu geſtatten, bis die Baumkronen der dominierenden Stangen und Stämme eine den Aushieb lohnende Zahl von Gerten und Stangen unterdrückt haben, die teils vollſtändig trocken geworden ſind, teils dem Abſterben entgegengehen. Es beginnen die „Durchforſtungen“, und die— ſelben werden, da der Ausſcheidungs- und Unterdrückungsprozeß in den ſpäteren Altersperioden (mit ſteigenden Holzmaſſen bis zum 60- bis 70jährigen Alter) fortdauert, alle fünf bis zehn Jahre wiederholt. — 289 — Als durchgreifende Regel iſt bei dieſen Durchforſtungen, und zwar für alle Holzarten und für alle Standorts- und Altersklaſſen die Er— haltung des Kronenſchluſſes befolgt worden, und die Vornutzungs— hie be haben ſich dementſprechend auf die Beſtattung der Toten und der hinſiechenden und abſterbenden Stangen und Stämme unterhalb der Kronen der dominierenden Stämme beſchränkt. Nachdem ſchon im vorigen Jahrhundert der Aushieb des unterdrückten, über— gipfelten und abſtändigen Holzes von vielen Forſtordnungen und den meiſten Waldbauſchriften erwähnt worden war, hat Georg Ludwig Hartig am Ende desſelben die Generalregel erteilt: „lieber etwas zu viel als zu wenig Holz ſtehen zu laſſen und nie einen dominierenden Stamm weg— zunehmen, alſo auch niemals den oberen Schluß des Waldes zu unter— brechen“. Hartig befürchtete Platzregen, Schnee und Duftanhang für die zu ſtark durchforſteten Beſtände. Man wird annehmen dürfen, daß dieſe Generalregel bis heute in allen deutſchen Hochwaldungen im weſentlichen befolgt worden iſt. Man hat den Aushieb dominierender Stämme, auch wenn dieſelben zwiſchenſtändig waren und eingeklemmte Kronen hatten, zu vermeiden geſucht und auf mißförmige Exemplare, die von „nutzholztüchtigen“ Stangen und Stämmen umringt wurden, beſchränkt. In der Litteratur iſt zwar die ſtärkere Auslichtung, jedoch nur „nach Beendigung des Hauptlängenwuchſes“, hin und wieder als für dieſes höhere Alter der Hochwald— beſtände zuläſſig erwähnt worden.?) Aber im weſentlichen galt bis vor etwa 10 bis 15 Jahren die Unterbrechung des Kronenſchluſſes als eine ſtrafwürdige, wirtſchaftliche Verſündigung und erſt durch die unten zu erörternden Anregungen iſt man zweifelhaft geworden, ob eine mäßige Lockerung des Kronenſchluſſes nutzbringender werden wird als die Fortführung des dichten Kronenſchluſſes. Im 19. Jahrhundert haben ſich zwar zahlreiche Schriftſteller für ſtarke Durch— forſtungen ausgeſprochen, u. A. Heinrich Cotta, Grabner, Chriſtoph Liebig, Schultze, Blondein — aber ſie haben ihre Anſichten lediglich auf Vermutungen geſtützt und nicht mit beweisfähigen Unterſuchungen belegt. Wo derartige ver— gleichende Unterſuchungen vorgenommen, worden ſind, hat ſich auch das Über— gewicht der ſtarken Durchforſtung ſowohl in der Maſſenproduktion als in der Verſtärkung der Stämme, ſonach in der Wertproduktion ergeben.“) Vergleichende Verſuche im größeren Maßſtab hat erſt der Verein der forſtlichen Verſuchs-Anſtalten begonnen. Auf kleinen, ausgeſuchten Probe— flächen wurden drei Durchforſtungsgrade verwirklicht: A. Schwache Durchforſtung, welche nur die abgeſtorbenen Stämme entfernt. B. Mäßige Durchforſtung, welche die abſterbenden und unterdrückten Stämme entfernt. *) Dieſer vielſagende Begriff iſt nicht präciſiert worden. Man hatte wahrſcheinlich etwa ¾ des Längenwuchſes der 100- bis 120 jährigen Abtriebsſtämme im Auge. ) Siehe die Zuſammenſtellung der Ergebniſſe in des Verfaſſers Waldbau, ſechſter und zwölfter Abſchnitt. Wagener, Die Waldrente. 19 — 290 — C. Starke Durchforſtung, welche auch die zurückbleibenden Stämme entfernt. Dieſe Normen wurden auf die folgende Klaſſifikation der Stämme geſtützt: 1. Dominierende Stämme, welche mit voll entwickelten Kronen den oberen Beſtandsſchirm bilden; 2. Zurückbleibende Stämme, welche an der Bildung des Stammſchluſſes noch teilnehmen, deren größter Kronendurchmeſſer aber tiefer liegt als der größte Kronendurchmeſſer der dominierenden Stämme, die alſo gleichſam die zweite Etage bilden; 3. Unterdrückte (unterſtändige, übergipfelte) Stämme, deren Spitze genau unter der Krone der dominierenden Stämme liegt; 4. Abſterbende und abgeſtorbene Stämme. Bei dem ſtärkſten Durchforſtungsgrad haben ſonach die forſtlichen Verſuchs— anſtalten nur den Aushieb der zurückbleibenden Stämme für zuläſſig erachtet, und demgemäß iſt jede erhebliche und wirkſame Unterbrechung des Kronenſchluſſes ausgeſchloſſen, wie die Definition ad 2 zeigt. Sollte hin und wieder eine merkbare Abrückung der Kronen eingetreten ſein, ſo iſt dieſelbe ſicherlich in wenigen Jahren ausgeglichen worden. Trotzdem hat ſich ſchon während der bisherigen kurzen Be— obachtungszeit ergeben, daß durchweg eine weſentliche Verſtärkung der Baumkörper entweder mit Erhöhung der Maſſenproduktion oder ohne Verringerung derſelben eingetreten iſt. Nachteile hinſichtlich un— günſtiger Einwirkungen auf den Boden, die Schaftformen, die Beaſtung ꝛc. ſind für den Grad C nicht wahrgenommen worden. Später iſt ein weiterer Grad D, welcher einen Eingriff in die dominierenden Stämme in der erſten Etage durch Aushieb der Stämme mit eingezwängten und eingeklemmten Kronen geſtattet, angefügt worden. Die Beobachtungszeit iſt zu kurz und die Veröffentlichung der Ergebniſſe nicht ausreichend, um ſichere Schlüſſe zu begründen. Im Anſchluß an die folgende, urſprünglich von Burckhardt herrührende Unterſcheidung Stammklaſſen hat Kraft die unten folgenden Durchforſtungsgrade vorgeſchlagen: 1. Vorherrſchende Stämme mit ausnahmsweiſe kräftig entwickelten Kronen. 2. Herrſchende, in der Regel den Hauptbeſtand bildende Stämme mit verhältnismäßig gut entwickelten Kronen. 3. Gering, mitherrſchende Stämme. Kronen zwar noch ziemlich normal geformt und in dieſer Beziehung denen der zweiten Stammklaſſe ähnelnd, aber verhältnis— mäßig ſchwach entwickelt und eingeengt, oft mit beginnender Degeneration (3. B. mit etwas trockenſpitzigen Kronenrändern, bei der Eiche auch oft mit den Anfängen eines knickigen Wuchſes der Kronenzweige). 4. Beherrſchte Stämme. Kronen mehr oder weniger verkümmert, entweder von nur zwei Seiten oder von allen Seiten zuſammengedrückt oder einſeitig (fahnen— förmig) entwickelt (bei der Eſche mit ſehr knickigem Zweigwuchſe). a) Zwiſchenſtändig, im weſentlichen ſchirmfreie, meiſt eingeklemmte Kronen. b) Teilweiſe unterſtändige Kronen. Der obere Teil der Kronen frei, der untere Teil überſchirmt oder infolge von Überſchirmung abgeſtorben. Ganz unterſtändige Stämme; a) mit lebensfähigen Kronen (nur bei Schattenholzarten); b) mit abgeſtorbenen und abſterbenden Kronen. der — or — 231 — Kraft hat die einzuhaltenen Durchforſtungsgrade wie folgt normiert: a) Schwache Durchforſtung: Nutzung der fünften Stammklaſſe; b) Mäßige Durchforſtung (meiſt die oberſte, häufig noch nicht normal erreichte Grenze der gewöhnlichen Durchforſtungspraxis): Nutzung der Stammklaſſen 5 und 4b. e) Starke Durchforſtung: Nutzung der Stammklaſſen 5, 4b und 4a. Kraft hat ſeine Vorſchläge nicht auf die Ergebniſſe vergleichender Unterſuchungen geſtützt, ſondern auf Mutmaßungen, und es iſt auch nicht bekannt geworden, welche Ergebniſſe der praktiſche Durchforſtungsbetrieb nach der Kraft'ſchen Methode gegenüber der bisherigen Durchforſtungsweiſe hervorgebracht hat. Wenn bei dem ſtärkſten Durch- forſtungsgrad, den Kraft für zuläſſig erachtet, alle Stämme mit ſchwachen, eingeengten, degenerierenden Kronen ſtehen bleiben, ſo wird der Eintritt der hellen Lichtſtrahlen in den oberen Kronenraum ſo mäßig werden und ſo bald wieder vergehen, daß eine weſentliche und nachhaltige Zuwachsſteigerung gegenüber den gleichalterigen, im vollen Kronenſchluß ſtehenden Hochwaldbeſtänden bei ſonſt gleichen Verhältniſſen nicht wahr— ſcheinlich iſt und vor allem ein beachtenswerter Erfolg hinſichtlich der Wertproduktion nicht zu erwarten ijt.*) Bisher iſt, wie man ſieht, die Kronenſtellung während der Erziehung der Hochwaldbeſtände noch nicht endgiltig geregelt worden, indem man die reichhaltigſte Maſſen⸗ und Wertproduktion der Hochwaldbeſtände bei verſchiedenen Auslichtungs— ſtufen und die günſtigſten und nachhaltigſten Wirkungen der letzteren auf die Ernährungskräfte im Waldboden durch vergleichende Unterſuchungen zweifelsfrei ermittelt hat. Man kann nicht verkennen, daß die bisher in der Forſtwirtſchaft maßgebenden Durchforſtungsregeln auf Gutdünken, aber in keiner Richtung auf überzeugender Beweisführung des Leiſtungsvermögens derſelben beruhen und die Obliegenheit beſtehen geblieben iſt, die nutzbringendſte Erziehungsart der Hochwald— beſtände und das Optimum der Kronenſtellung ſowohl hinſichtlich der Belebung und ungeſchwächten Erhaltung der Bodenthätigkeit als auch hinſichtlich der Zunahme der im Kronenſchluß nur wenige Finger breiten Durchmeſſerverſtärkung der Waldbäume zu erforſchen. In den vorhergehenden Abſchnitten iſt ausführlich dargelegt worden, daß ein beträchtlicher Kapitalaufwand für die Erziehung der Waldbäume im Kronen- ſchluß erforderlich wird, um in den ſpäteren Wachstumsperioden des Baumholz— alters eine Verſtärkung der mittleren Baumdurchmeſſer zu bewirken, welche durch die 30- bis 40 jährige Verlängerung der Wachstumszeit ſelten 4 bis 5 cm im Durchſchnitt aller Stämme überſteigen wird. Wir haben nachgewieſen, daß dieſe Verſtärkung des Vorrats⸗Kapitals kümmerliche Nutzleiſtungen hervorbringt und die Forſtwirtſchaft infolge dieſer üblichen Beigabe älterer Hochwaldbeſtände eine beachtenswerte Verringerung der Rentabilität zu erleiden hat. Die Wald— beſitzer werden fragen, ob es der Forſtwirtſchaft möglich werden wird, die Gewinnung der wenige Finger breiten Baumverſtärkung durch eine Abänderung der bisherigen Erziehungsweiſe, weil dieſelbe durch dichtes Zuſammendrängen der ) Die Vermutungen, auf welche Borggreve die ſogenannte Plänter-Durchforſtung begründet hat, kann der Verfaſſer beim beſten Willen nicht als beweisfähig erachten. Nach der von Borggreve ausgezeichneten Probefläche (im Offenbacher Walde) ſollen nicht nur einzelne mißförmige Stämme, ſondern die zuwachsreichſten Stämme zahlreich ausgehauen werden. Borggreve bezweckt dadurch die Umtriebszeit weit über das bisherige 100. bis 120. Jahr zu erhöhen. 19* a Baumkronen die körperliche Ausbildung der Baumſchäfte zurückdrängt, herbei— zuführen. Man wird fragen, ob es verluſtbringend und gefährlich werden wird, wenn der dichte Kronenſchluß für eine Wachstumszeit von etwa acht bis zehn Jahre gelockert wird, damit die hellen Sonnenſtrahlen in den oberen Kronen— raum eindringen können und die Auslichtungshiebe nach dieſer Zeit fortdauernd wiederholt werden, ſonach die Durchforſtung vorgreifend erfolgt. Man hat bisher dieſe Frage einer endgiltigen Löſung nicht entgegengeführt. Wir werden unten Probeverſuche über die ertragreichſte Stammſtellung ſeitens der örtlichen Waldertrags-Regelung anregen.“) III. Welche Rückſichten find bei der Erziehung gemiſchter Beſtände wahrzunehmen? Die zukünftige Holzzucht wird auf den beſſeren Bodenarten, insbeſondere im Gebiet des bisherigen Buchenhochwaldes, vorausſichtlich in der Bildung der leiſtungsfähigen Holzarten-Vermiſchung ihren Schwerpunkt finden. Zwar iſt kaum anzunehmen, daß die gemiſchten Beſtände tief eindringen werden in das zumeiſt gebirgige Waldgebiet, welches zur Zeit die reinen Fichtenbeſtände einnehmen und hier den Beſtandscharakter umfaſſend umgeſtalten werden. Auch iſt fraglich, ob dieſe gemiſchten Beſtände in dem ausgedehnten Kieferngebiet des norddeutſchen und oſtdeutſchen Tieflandes weite Verbreitung wegen der Boden— beſchaffenheit finden werden. Aber gegenüber den reinen Buchenhochwaldungen haben die gemiſchten Beſtände unſtreitig mannigfache Vorzüge. Die Maſſen- und namentlich die Werterträge der reinen Beſtände werden weſentlich erhöht, und dabei wird das Angebot der Holzarten und Holzſorten mannigfaltig geſtaltet, ſtändig ein wohl aſſortiertes Lager von allen Holzarten und Holzſorten unterhalten. Vor allem wird aber durch die Holzartenmiſchung die Widerſtandskraft der reinen Nadelholzbeſtände gegenüber den Inſekten-Beſchädigungen und den Sturm— verheerungen erfahrungsgemäß erhöht. Die Auswahl der Holzgattungen, welche bei der Erziehung der gemiſchten Beſtände zu bevorzugen ſind, hat nicht nur nach der Maſſenproduktion der örtlich anbaufähigen Holzarten, ſondern vor allem nach der Wertproduktion derſelben, nach der Nutzholzgüte des Rohſtoffes, ſonach durch Vergleichung der erzeugten Gebrauchs— Werteinheiten ſtattzufinden. Man kann nicht einwenden, daß dieſe Beurteilung trügeriſch werden könne und deshalb zu unterlaſſen ſei. Die techniſchen Eigenſchaften der Waldbäume, die Dauer, Tragkraft, Heizwirkung u. ſ. w. werden noch nach Jahrhunderten maßgebend für den Gebrauchswert bleiben, und auf den ver— ſchiedenen Bodenarten ſind diejenigen Holzarten zu bevorzugen, welche bei der Vervielfältigung der Rohſtoffproduktion mit dem Gebrauchswert die oberſten Rangſtufen erreichen. Mit zweifelloſer Sicherheit können die Forſtwirte allerdings die Eigenſchaften des Holzſtoffes, welche in der Zukunft die Brauchbarkeit ) Siehe ad IV in dieſem Abſchnitt. — 293 — beſtimmen werden, nicht ſchon heute vorausſagen, wie beiſpielsweiſe die hervor— ragende Qualifikation des Fichtenholzes für die Herſtellung von Papierſtoff nicht vorausgeſehen und beachtet werden konnte. Aber man kann nicht ſagen, daß die Forſtwirte ihre Pflicht erfüllen, wenn dieſelben auf den beſſeren Boden— arten Rotbuchen und ähnliche Holzarten mit beſonderer Vorliebe zur Bildung des ſpäteren Hauptbeſtandes erziehen und ausbreiten — Holzarten, die hinſichtlich der Rohſtoff⸗Erzeugung auf der unterſten Rangſtufe ſtehen, deren Material die geringſte Nutzholzgüte hat, dem Werfen, Aufreißen, Quellen, Schwinden u. ſ. w. am meiſten unterworfen iſt, am raſcheſten ſtockt und fault, ſelbſt beim Verbrennen wegen der zurückbleibenden quantitativen Erzeugung eine minderwertige Heiz— wirkung im Vergleiche mit anderen Holzarten hat. Man ſchätzt die Rotbuche wegen der Humusbildung und der Bodenbeſchattung, und zur Bildung des Nebenbeſtandes wird dieſe Holzart in erſter Linie in Betracht kommen. Aber die Ernteerträge ſind aus denjenigen anbaufähigen Holzgattungen zu bilden, welche die reichhaltigſte Maſſenproduktion mit der erreichbar vorzüglichſten Brauchbarkeit vereinigen. Die Zuſammenſtellung der Holzgattungen, welche nach der örtlichen Standorts— Beſchaffenheit für den Hauptbeſtand zur Erntezeit und für den Nebenbeſtand zum Bodenſchutz am leiſtungsfähigſten ſind — die Löſung dieſer Aufgabe iſt mit dem Anbau der Waldbeſtände zu beginnen. Im nächſten Abſchnitt werden wir die Auswahl der Holzarten nach der Maſſen- und Wertproduktion ſpecieller darſtellen. In dieſem Abſchnitt iſt lediglich die Erhaltung und Pflege der einzelnen Holz— gattungen im Miſchwuchs zu überblicken. In dieſer Richtung, bei der Erziehung der gemiſchten Beſtände, iſt in erſter Linie das Verhalten der Holzarten gegen Licht und Schatten und im Höhenwuchs zu beachten. Die Angaben über die Fähigkeit, Schatten zu ertragen, und über das Licht— bedürfnis der einzelnen Waldbaumgattungen ſind nicht völlig übereinſtimmend. Ohne Zweifel gehören Buchen, Weißtannen, Fichten und Hainbuchen, vielleicht auch Linden und Edelkaſtanien zu den ſchattenertragenden Holzarten, etwas größeren Lichtgenuß werden Weymouthskiefern und Schwarzkiefern beanſpruchen, alle übrigen Waldbäume ſind lichtbedürftig. Guſtav Heyer hat folgende Reihenfolge, von den am meiſten ſchattenertragenden Holzarten ausgehend, aufgeſtellt: Fichte, Weißtanne, Buche, Schwarzkiefer, Linde, Hainbuche, Eiche, Eſche, Ahorn, Erle, Ruchbirke, Weymouthskiefer, Gemeine Kiefer, Ulme, Weißbirke, Aſpe, Lärche. —ı A Kraft hat neuerdings folgende Reihenfolge für das Schattenerträgnis aufgeſtellt: Buche und Weißtanne, Ahorn, Eſche, Ulme, Linde, Hainbuche, Fichte, Weymouthskiefer (erträgt mehr Seitenſchatten als Fichte), Traubeneiche, Stieleiche, Birke, Lärche, Schwarzkiefer, Gemeine Kiefer. Dagegen hält Carl von Fiſchbach die folgende Reihenfolge für richtiger: Buche, Tanne, Zirbel- und Weymouthskiefer, Fichte, Eſche, Hainbuche, Schwarzkiefer, Trauben- eiche, Ahorn, Ulme, Stieleiche, Erle, Gemeine Kiefer, Lärche, Aſpe, Birke. Die Bodenbeſchaffenheit, namentlich die Vermehrung der Feuchtigkeit, ſcheint auf das Verhalten zum Licht modifizierend einzuwirken. Was den gegenſeitigen Höhenwuchs betrifft, ſo ſind auch dieſe Beziehungen noch nicht endgiltig feſtgeſtellt. Nach Guſtav Heyer überwachſen in allen Lebensperioden Lärchen, Aſpen, Birken und Weymouthskiefern alle anderen Wald— bäume. Dann folgt im Range die gemeine Kiefer und die Erle, letztere auf feuchtem Boden. Die Fichte iſt in der Jugend langſam wüchſig und wird von allen anderen Holzarten überwachſen. Aber ſchon vom 8. bis 12. Jahre an ſetzt die Fichte lange Gipfeltriebe auf und überholt bis zum 30. Jahre in der Regel alle Nachbarn mit Ausnahme der gemeinen Kiefer, der Erle, Lärche, Birke, Aſpe und Weymouthskiefer. Aber im höheren Alter werden Kiefern und Erlen über— wachſen, und wenn die Fichte die Kronen der Lärchen der oft rückgängig werdenden Birken und Aſpen ꝛc. einzwängen kann, ſo ſind dieſe lichtbedürftigen Holzarten verloren. Langſam wüchſig ſind Rotbuchen, Hainbuchen, Eichen, Ahorn, in der Jugendzeit Fichten und Tannen, eine mittlere Stellung haben Ulmen, Linden, Pirus- und Sorbus Arten, raſchwüchſig ſind von den Laubhölzern Erlen, Birken, Kirſchen, Akazien, Eſchen, Ahorn, zahme Kaſtanien, Pappeln, Weiden, bei den Nadelhölzern: Lärchen, gemeine Kiefern, Schwarz- und Weymouthskiefern, im höheren Alter Fichten und Weißtannen. Beſonders wichtig iſt das Verhalten der Rotbuche zur Stiel- und Traubeneiche. In manchen Ortlichkeiten, namentlich ſonnigen Lagen mit gutem, tiefgründigem Boden, erhält ſich die Eiche in der Jugendzeit vorwüchſig, jedoch ſelten länger, als bis zum 50- bis 60 jährigen Alter. Zumeiſt wird die Eiche ſchon im Stangenholzalter eingeklemmt und unterdrückt. Miſchung der Stiel- und Traubeneichen mit anderen Holzarten. Wir haben ſchon früher die Eiche als diejenige Holzart bezeichnet, welche auf den beſſeren, zur Eichenzucht geeigneten Standorten möglichſt zu verbreiten und zu pflegen iſt. Man hat, wie mehrfach erwähnt, die Eiche die Königin des Waldes genannt. Allein dieſer Waldbaum iſt nicht zur Herrſchaft geboren und auch ſelten hierzu durch eigene Kraft befähigt, vielmehr meiſtenteils recht hilfs— bedürftig. Von den Nadelhölzern wird die Eiche faſt während der ganzen Lebens— zeit überwachſen, und das Zuſammenleben der Eiche mit den erſteren geſtaltet ſich — 295 — zumeiſt ungünſtig für die Eiche, die in allen Lebensperioden freies Haupt, allerdings auch warmen Fuß bedingt. Aber auch die Rotbuche, welche man als die Pflege— mutter des Waldes bezeichnet hat, muß der forſttechniſchen Aufſicht unterſtellt werden, weil dieſelbe auf den meiſten Standorten die Eiche ſchon in der Jugendzeit erdrücken würde. Für die Eichen hochwaldwirtſchaft ſind in erſter Linie zwei ſchon oben berührte Erziehungsarten der Eiche zu erörtern — die Erziehung in Vermiſchung mit gleichalterigen oder nahezu gleichalterigen Rotbuchen und anderen ſchattenertragenden Laubhölzern und die Erziehung im reinen Eichenwuchs mit rechtzeitigem Unterbau von Rotbuchen, Hainbuchen ꝛc. zum Bodenſchutz. Im erſteren Falle wird die Eiche vorherrſchend einzelſtändig, im letzteren Falle in genügend großen Gruppen und Horſten und in Kleinbeſtänden, die man auf den beſten Bodenteilen begründet, erzogen. Vom Standpunkt der Bodenpflege aus wird die einzelſtändige Erziehung zu befürworten ſein. Aber dieſelbe iſt, wenn die Buchen in der Jugendzeit vor wüchſig werden, nur dann erfolgſicher, wenn bei der Bewirtſchaftung fortgeſetzt die Eichenkronen aufgeſucht und denſelben andauernd der erforderliche Kronenraum durch Aushieb der gleichalterigen und bedrängenden Rotbuchen und der anderen Laubhölzer verſchafft werden kann. In dieſer einzelſtändigen Miſchung findet die Eiche die vorzüglichſte Ausbildung im Höhenwuchs und der Schaftform, und ſie wird fortwährend umringt von bodenbeſſernden Rotbuchen, die auch den Boden der Eichen mit ihrem Laub bedecken. Die Erziehung der Eichen in reinen Beſtän den hat unverkennbare Nachteile. Der Laubabfall aus den lockeren Eichenkronen liefert eine wenig mächtige Streudecke, und der gebildete Humus iſt durch hohen Gerbſäure- und Wachsgehalt der Blätter weniger förderſam für die Erhaltung und Mehrung der Bodenkraft wie die lockere Auflagerung der kleber— und eiweißhaltigen Buchenblätter. Schon beim Übergang von der Dickung zum Stangenort ſtellt ſich oft Unkrautwuchs ein. Der Boden kann durch den Blätter— abwurf der Eichen nur dünn bedeckt werden, wird humusarm und verliert die krümelige Struktur unter dem lockeren Eichenſchirm. Wenn dann nach dem gewöhnlich für das 60 bis 70jährige Alter als zuläſſig erachteten Kronenfrei— hiebe Buchenunterbau ſtattfindet und derſelbe auch nach mehreren Jahren kräftig gedeiht und den Boden bedeckt und beſchützt, ſo hat der letztere bereits an Pro— duktionskraft Einbußen erlitten. In großen Forſtre vieren iſt jedoch dieſes Durchſuchen der Dickungen nach vereinzelten Eichen, um dieſelben rechtzeitig frei ſtellen und dieſe Freiſtellung rechtzeitig wiederholen zu können, nicht immer ausführbar. Auf manchen Standorten erhalten ſich die einzeln eingemiſchten Eichen bis zum 35- bis 40 jährigen Alter. In der Regel werden dieſelben jedoch ſchon im Dickungsalter von Rotbuchen über— wachſen. Zudem iſt es nicht genügend, wenn die Eichen kümmerlich am Leben bleiben. Sie wollen beſtändig freien Kopf, freie Baumkrone haben. Man hat nun namentlich in den Staatswaldungen des bayeriſchen Speſſarts und des Pfälzer— waldes beobachtet, daß praktiſch die rechtzeitige und andauernde Freiſtellung der — 296 — einzeln in die Buchenbeſtände eingemiſchten Eichen nicht durchführbar war und die— ſelben zu Grunde gegangen ſind. Man hat deshalb die Eichen auf den beſten Böden gruppen- und horſtweiſe angebaut; man hat die zuerſt kleineren Horſte, nach— dem die Buchen immer noch ſeitlich mit ihrer Aſtverbreitung in die Eichenhorſte übergriffen, immer mehr vergrößert und immer mehr ſind kleine Eichenbeſtände, ſelbſt bis zur Größe von einigen Hektaren, auf den beſten Bodenflächen entſtanden. Principiell iſt, wie geſagt, die Erziehung der Eiche in Einzelmiſchung wegen des Bodenſchutzes zu bevorzugen, und dieſelbe wird nicht nur in kleineren Forſtbezirken und Gutswaldungen durchführbar ſein, wenn Jahr für Jahr ein ausreichender Teil der Jungholzbeſtände und der Mittelhölzer auf hilfsbedürftige Eichen durchſucht und dieſelben ſo lange freigeſtellt werden, bis ihre Kronen die benachbarten, im ſtrengen Kronenſchluß befindlichen Buchenkronen überragen. Auch in größeren Waldungen ſoll, wie behauptet wird, der rechtzeitige Vollzug dieſer Kronenfreihiebe ermöglicht werden können.“) Bei dieſem zumeiſt ring— förmigen Aushieb der benachbarten Buchen und der anderen Laubhölzer, auch der angeſiedelten Nadelhölzer wird der Abhieb am Stocke, wie im Niederwalde und das Köpfen, Entaſten ꝛc. in Frage kommen. Der im Bedarfsfalle wiederholte Abhieb am Boden wird jedoch zu bevorzugen ſein, bis weitere Erfahrungen über die Erfolge des Köpfens ꝛc. vorliegen. Wenn das Umbiegen der Eichen nicht zu befürchten iſt, wird die Kronenöffnung für die Eichen nach dem Wachsraum bis zum nächſten Kronenfreihieb (für zehn Jahre etwa 0,8 bis 1,0 m breit) zu bemeſſen und baldmöglichſt zu erweitern ſein. Aber auch im ſpäteren Alter ſind die Eichen, da die Bildung von Waſſerreiſern zu verhüten iſt, allmählich in den Freiſtand über— zuführen und erſt dann völlig frei zu hauen, wenn dieſelben vollkronig geworden ſind. Fichten⸗ und Tannenunterwuchs iſt bedenklich, weil dieſe Nadelhölzer im ſpäteren Beſtandsleben in der Regel vorauseilen und die Eichenkronen umdrängen. Lichtbedürftige Holzarten, wie Kiefern, Eſchen ꝛc., ſind als Unterholz nicht genügend leiſtungsfähig. Für die minder guten Bodenarten werden zwar Kiefern empfohlen. Aber die Eichen gehören nicht auf derartige Standorte, und die Erziehung derſelben zu den geſuchten Starkhölzern wird weniger Erfolg haben als die Kiefern-Starkholzzucht. Bildet dagegen die Eiche bereits größere Horſte und kleine Be— ſtände, in denen dieſer Waldbaum unvermiſcht mit anderen Holzarten zu erziehen iſt, ſo wird häufig im Dickungsalter eine Durchreiſerung vorzunehmen ſein. Hierbei werden auch die nicht normal geformten Gerten und Stangen entfernt. Im 50- bis 60 jährigen Alter, je nach dem Standort früher und ſpäter, ſtellen ſich dieſe reinen Eichenbeſtände in bedenklicher Weiſe licht. Es erſcheint eine leichte Begrünung des Bodens durch Gräſer 2c., oft auch durch Heidelbeerkräuter. Alsdann iſt mit dem Unterbau zu beginnen, nachdem der Beſtand nach Bedarf ſtärker oder ſchwächer durchforſtet worden iſt, und vorwiegend unterbaut man durch Buchelſaat in Maſtjahren. Iſt der Unterwuchs, begünſtigt durch weitere allmähliche, oft auch nur partielle ) Für einen Förſter ſei ein Zeitaufwand von einer Woche hinreichend, um die Eichen auf 500 ha frei ftellen zu laſſen. — Bl Auslichtungen, kräftig genug geworden, um den Bodenſchutz zu über- nehmen, ſo geht man immer mehr zum eigentlichen Kronenfreihieb und Lichtungsbetrieb über. In Hannover wurden früher die anfänglichen Aushiebe bis zu 0,6 der Beſtandsmaſſe fortgeſetzt. In der Regel wird es genügen, wenn man bei den weiteren Aushieben in erſter Reihe die Zahl der Stämme freiſtellt, welche zur Haubarkeitszeit der Eichen genügenden Wachsraum haben werden, und dieſe Zahl wird, wenn Eichen-Starkholz verwertet werden ſoll, zumeiſt 100 Stück pro Hektar nicht weſentlich überſteigen. Die Umlichtungshiebe im Nebenbeſtand werden beſtändig die ſtärkſten Stämme auszuſuchen und denſelben für die Wachs— tumszeit bis zum nächſten Lichtungshieb durch Aushieb der eingezwängten Kronen freien Wachsraum zu verſchaffen haben. Bei der Eichenzucht und Eichenpflege wird auf den meiſten Standorten die Traubeneiche zu bevorzugen ſein, weil das Holz derſelben in den meiſten Gegenden geſuchter iſt, auch dieſelbe auf den minder fruchtbaren Standorten beſſer gedeiht als die Stieleiche. Die Eichen mit höherem Alter, die man häufig in Nadelholzbeſtänden findet, ſind ſelbſtverſtändlich bis zur nutzfähigen Stärke zu erhalten, da der Wertzuwachs in der Regel größer iſt als die Wertproduktion, die man auf der überſchirmten Fläche durch Anbau erreichen kann. Die plötzliche Freiſtellung iſt jedoch bei älteren wie bei jüngeren Eichen wegen der Bildung von Waſſerreiſern möglichſt zu vermeiden. Erziehung der Eſchen, Ahorn, Ulmen, Hainbuchen, Birken ꝛc. Von den lichtbedürftigen Nutzholzgattungen unter den Laubhölzern iſt zweitens die Eſche zu erwähnen. Eſchen können nur auf genügend feuchtem und kräftigem Boden gedeihen. Sie werden die beigeſellte Buchenbeſtockung bei dieſer Bodenbeſchaffen— heit meiſtens überwachſen. Aber trotzdem bedarf dieſer wertvolle Waldbaum, da derſelbe im Lichtbedarf der Eiche nahe ſteht, rechtzeitiger und oft wiederholter Kronenfreihiebe auch dann, wenn Rotbuchen oder Hainbuchen beigeſellt ſind. Auf feuchtem Boden begegnet die Erziehung der Eſche in kleineren oder größeren Horſten und reinen Beſtänden wegen der Bodenbegrünung geringeren Bedenken als die Erziehung der Eiche in Horſten oder Kleinbeſtänden; immerhin werden die Horſte frühzeitig mit ſchattenertragenden, örtlich im Unterwuchs gedeihenden Holz— arten unterbaut werden dürfen. Zu vermeiden iſt die vereinzelte Einmiſchung der Eſche in eine vor— herrſchende Beſtockung von Fichten und Weißtannen. Selbſt ein Altersvorſprung von zehn bis zwanzig Jahren reicht ſelten aus. In der Regel wird die Eſche von den genannten Nadelhölzern im ſpäteren Beſtandsleben eingezwängt und geht zu Grunde. Auch die Vermiſchung von Eſchen und Kiefern oder Lärchen iſt weder wegen des Verhaltens dieſer lichtbedürftigen Holzarten im Höhenwuchs noch aus den Geſichtspunkten der Bodenpflege ratſam. Die Ahornarten, der Bergahorn in den höheren Berglagen, der Spitzahorn im niederen Berglande, ſind mit der Buche gleichwüchſig oder derſelben nicht erheblich nach— wüchſig. Sie bedürfen im Buchenwalde gleichfalls der Kronenfreihiebe, weil ſie licht— bedürftiger als Rotbuchen ſind. 55 Die Ulmen (Rüſtern) ſind mit Rotbuchen ziemlich gleichwüchſig, aber faſt ſo licht— bedürftig als Birken und können deshalb nur durch Freihiebe zur kräftigen Ent— wickelung gebracht werden. Hainbuchen haben als Baumholz geringe Leiſtungsfähigkeit, ſtellen ſich licht, wachſen langſamer und behaupten ſich nicht ſo lange als Rotbuchen, der Boden wird weniger verbeſſert u. ſ. w., während Hainbuchen als Stockausſchlag (unter Eichen ze.) Vorzügliches für den Bodenſchutz leiſten. Die Erhaltung durch Kronenfreihiebe bis zur Erntezeit wird ſelten rätlich werden. Birken, die in reinen Beſtänden den Boden herabkommen laſſen, läßt man im Buchenwalde mitwachſen, bis ſie nutzbar werden. Dieſe ungemein lichtbedürftige, aber auch raſchwüchſige Holzart liefert ein vortreffliches Brennholz und wird für manche Nutzzwecke (Leiterbäume ꝛc.) geſucht. Auf den meiſten Standorten läßt jedoch der Wuchs nach dem 40jährigen Alter nach, und deshalb muß man die Birken im Miſch— beſtand frühzeitig benutzen. Kronenfreihiebe werden ſelten erforderlich werden. Die anderen Laubhölzer (Erlen, Linden, Pappeln, Akazien, Kaſtanien, Elzbeerbäume, Ebereſchen, Platanen) werden ſelten in Betracht kommen. Über ihr Verhalten im Höhenwuchs und gegen Licht und Schatten liegen ausreichende Erfahrungen nicht vor, und man kann nur ſagen, daß die wertvollen Nutzholzſtämme dann freizuhauen ſind, wenn ſie von der Nachbarſchaft bedrängt werden. Das gegenſeitige Verhalten der ſchattenertragenden Holzarten. Was zunächſt die Pflege der Buche im Fichtenwalde und der Fichte im Buchenwalde betrifft, ſo iſt davon auszugehen, daß allerdings eine zu reichliche Beimiſchung der Fichte zur Rotbuche die letztere in der Regel zu einem kümmerlichen, kraftloſen Geſtänge herabdrückt, welches häufig dem Schneedrucke unterliegt, daß auch die Fichte im vereinzelten Stande, wenn ſie beträchtlich vorwüchſig wird, ſtarke, weit verbreitete Aſte und kegelförmige Schäfte bildet. Allein die Eigenſchaften der beiden Holzarten ergänzen ſich in vortrefflicher Weiſe, und bei zielbewußter Regelung des Miſchwuchſes läßt ſich dem Waldboden, namentlich den beſſeren Bodenarten, der erreichbar höchſte Wertertrag abgewinnen. Die Fichte liefert durch ihre hohe Maſſenproduktion und durch ihre Nutzholzgüte einen weitaus höheren Wertertrag als die Rotbuche. Sie erhält und vermehrt zwar unter einer Moosdecke die Bodenkraft in genügendem Maße. Aber ein aus Buchenlaub und Fichtennadeln gebildeter Humus wird ohne Zweifel die Durchlüftung des Bodens noch erhöhen, wie die Ausführungen im erſten Teil dieſes Abſchnittes ergeben. Vor allem ſind jedoch die reinen Fichtenbeſtände mehrfachen Gefahren, dem Windwurf und Inſektenfraß, auf fettem Boden auch der Rotfäule ausgeſetzt, die durch die Beimiſchung der Rotbuche gemildert werden. Es iſt deshalb zu unterſuchen, ob ſich die Herabdrückung der beigemiſchten Buchen zu einem kraftloſen Geſtänge mit kümmerlichem Wuchs nicht vermeiden läßt. Das iſt allerdings, wie zahlreiche Beſtandsbilder in verſchiedenen Gegenden Deutſchlands zeigen, möglich, wenn man die maſſenhafte Beimiſchung der Fichte vermeidet oder bei den erſten Ausjätungs- und Durchforſtungshieben entfernt. Es iſt dabei das Ziel maßgebend, die Fichten nur in derjenigen Zahl und räum— lichen Verteilung zu belaſſen, welches ſie zur Haubarkeitszeit befähigt, den Abtriebsbeſtand rein oder mit ſchwacher Beimiſchung von Rot— buchen zu bilden, während die Rotbuche in den jüngeren und mittleren Altersperioden der Beſtände den größten Teil der Beſtockung bildet. — 23 — Dazu wird eine Entfernung der Fichten von 5 bis 7 m im möglichſt gleichen Ab— ſtand auf Mittelboden ausreichend ſein. Man hat andererſeits die beträchtliche Vorwüchſigkeit der Fichten zu vermeiden, indem man den Fichten beim Anbau keinen Altersvorſprung gewährt und im weſentlichen auf das Heraustreten der Gipfel aus dem oberen Kronenraum der Buchen beſchränkt. In dieſem Gipfel— ſtücke kann die ſtärkere Beaſtung die Nutzholzgüte der Abtriebsſtämme nicht weſentlich verringern, und die Aſtreinheit der unteren Fichtenſchäfte wird durch die nachdrängenden, gleichfalls ſchattenertragenden und dicht belaubten Rotbuchen in ähnlicher Weiſe hergeſtellt wie durch mitwachſende, nebenſtändige Fichten. Beachtenswert ſind die Unterſuchungen, welche Lorey in vergleichungsfähigen, gemiſchten Beſtänden der Fichte und Buche in mehreren Revieren Württembergs vor— genommen hat.“) Die Fichten und Buchen hatten Gipfelhöhe in folgenden Altersjahren, Meter: | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 60 70 80 90 100 110 120 Erjte und zweite Bonität. Fichten . . | 235 | 7,3 |14,0] 18,8 22,2| 24,2 | 26,1 | 27,9 | 29,5 |30,9 | 33,2] 33,5 Buchen . .|12|40| 83| 11,8] 14,817,419, 21,2 22,4 | 23,2 | 24,0 24,8 Dritte Bonität. Fichten 1,4 | 5,1 | 87 11,9 14,3 16,5 18,3 20,0 21,4 22,8 240248 | | Buchen 1,8 4,2 6,6 | 9,2|11,6| 14,0 | 15,9 | 17,5 | 18,9 | 20,3 | 22,1 | 23,8 Ziemlich flachgründiger, lehmiger Sandboden, weißer Jura. 1 5 DE 17 0 7 0 55 I I N o | 2,2 | 13 12,8 | 17,9 1 1 — ß = | | | - | - |< — Zugleich wird die Rotbuche, bei ihrem der Fichte kaum nachſtehenden Ver— mögen, Schatten zu ertragen, in ihrer kräftigen Entwickelung ebenſowenig be— einträchtigt wie der Fichtennebenſtand. Allerdings wird der Wertertrag der reinen Fichtenbeſtände durch dieſe Buchenbeimiſchung etwas geſchmälert. Aber dieſe Schmälerung trifft in erſter Linie die Vornutzungen, deren Werterträge auch in reinen Fichtenbeſtänden weitaus geringer ſind als die Abtriebserträge. Dieſes Ziel iſt hauptſächlich beim Holzanbau, den wir im folgenden Abſchnitt erörtern werden, ins Auge zu faſſen. Wenn ſich aber für die Ausjätungs- und ſonſtigen Vornutzungshiebe derartige Miſchungen darbieten, ſo ſollte man meines Erachtens nicht verſäumen, eine Regulierung der Fichten-Beimiſchung nach dieſen Zielpunkten eintreten zu laſſen, wenn auch manchem praktiſchen Forſtmann der Aushieb von frohwüchſigen Fichten bedenklich ſein wird. Selbſtverſtändlich hat dieſer Aushieb nur da einzutreten, wo eine reichliche Buchen-Beimiſchung zur Bildung des vollen Nebenbeſtands vorhanden iſt. Die Beimiſchung der Weißtanne zur Rotbuche beim An bau an Stelle der Fichte iſt, wie im nächſten Abſchnitt ausgeführt werden wird, minder empfehlens— wert, weil die Fichte im Einzelſtand ſturmfeſt wird und die Tanne nicht die gleiche ) „Allgemeine Forſt⸗ und Jagdzeitung“ von 1896, Seite 9. — 300 — Nutzholzgüte hat wie die Fichte.“) Wenn aber Miſchungen von Tannen und Rotbuchen vorhanden und zu erziehen ſind, ſo wird die gleiche Behandlung ratſam werden wie bei Miſchung mit Fichten, da die Tanne in ihrem Wuchsverhalten der Fichte ähnlich iſt. Die Beimiſchung der Rotbuche zur Kiefer und umgekehrt iſt für alle Stand— orte, auf denen die beiden Holzarten gedeihen, dringend zu befürworten.“ “) Die Kiefer iſt lichtbedürftiger und hat demzufolge eine minder dichte Krone als die Fichte. Sie beläſtigt die mitwachſende Buche weniger intenſiv als die gewalt— thätige Fichte. Die Kiefer wächſt im Buchenwalde mit gutem Boden zu prächtigen, vollholzigen, aſtreinen Baumſchäften heran. Immerhin iſt bei den Vornutzungshieben ein Übermaß von Kiefern zu entfernen, und dabei wird der eben genannte Abſtand (5 bis 7 m) vorläufig als Richtſchnur dienen können (bis das Verhältnis vom Bruſthöhen-Durchmeſſer zur Quadratſeite des Wachsraumes näher feſtgeſtellt worden ift). Eine etwas dichtere Stellung der Kiefern iſt jedoch vorläufig, bis weitere Erfahrungen vorliegen, nicht bedenklich. Man ſieht ſehr oft faſt geſchloſſene Kiefernbeſtände im jugendlichen oder mittleren Alter, welche einen reichen und freudig proſperierenden Buchenunterwuchs haben. Geradezu unverantwortlich würde es aber ſein, wenn man einen vorhandenen Buchen— unterwuchs entfernen und damit im ſpäteren Alter der Kiefernbeſtände, die ſich der Natur der Holzart gemäß ſtark auslichten, Unkraut- und ſchließlich Heidewuchs hervorvorrufen würde. Die einzelſtändige Beimiſchung der Lärche iſt ſowohl für Buchen- als für Fichtenbeſtände gleichfalls dringend zu empfehlen. Die Lärche leiſtet auf den— jenigen Standorten, auf denen dieſer Gebirgsbaum gedeiht, das Höchſterreichbare an Maſſen- und Werterträgen in der kürzeſten Zeit, und das Holz dieſer raſchwüchſigen Holzart hat einen vorzüglichen, an Dauer dem Eichenholz nahe ſtehenden Gebrauchswert. Allein leider erhebt die Lärche, dieſer in das Mittel— gebirge, die Vorberge und das Flachland eingewanderte Waldbaum, beſondere Anſprüche an die Standortsbeſchaffenheit, die wir im nächſten Abſchnitt erörtern werden. Findet man aber Beſtände, in denen die Lärche im Einzelſtand oder auch in horſtförmiger Stellung freudiges Gedeihen bis mindeſtens zum 40- bis 50 jährigen Alter und keine Spur von Krebsbildung oder ſonſtigem Rück— gang zeigt, ſo iſt die Lärchenbeimiſchung zu pflegen und zu unterſtützen. Dazu gehört vor allem freie Kronenentwickelung der Lärche, welche, wie die Eiche, freies Haupt haben will. Die grüne Bezweigung muß, wie man beobachtet hat, bis zu ù des Schaftes herabgehen. Vor allem muß der Luftzug die Lärchen treffen können, um die Krebsbildung zu verhüten. Die Miſchung der Lärche mit der Kiefer leiſtet weniger als die Zugeſellung der Lärche zu unterſtändigen ſchattenertragenden Holzarten. Beide Waldbäume ſind lichtbedürftig. Derartige Beſtände ſtellen ſich im höheren Alter 0 über das gegenſeitige Verhalten der Fichte und Tanne hinſichtlich der Maſſen— Produktion mangeln zureichende Erfahrungen und vergleichende Beobachtungen. „) Die Erziehung der Kiefer zu Starkholz im ſogenannten Überhaltbetriebe iſt im vorigen Abſchnitt erörtert worden. (ef. Seite 256 ff.) 5 licht, und der Boden nimmt an Trockenheit zu. Sind die Lärchen frohwüchſig geblieben, ſo kann man ſie durch Kronenfreihiebe unterſtützen, aber gleichzeitig wird der Unterbau mit ſchattenertragenden Holzarten, wenn dieſelben gedeihen, der Vor— ſicht entſprechen. (In Naſſau wurde dieſe Miſchung ſchon vor vielen Jahrzehnten verboten.) Reine Lärchenbeſtände ſind frühzeitig auszulichten und zu unterbauen. Es iſt möglich, daß die Weymouthskiefer der Lärche in der Produktion von Gebrauchswerten in manchen Ortlichkeiten nahe treten kann. Obwohl das Holz der Weymouthskiefer leichter iſt und nicht die Dauer haben wird wie das Lärchenholz, ſo iſt doch nicht zu bezweifeln, daß dasſelbe für die meiſten Verwendungszwecke der Pinus silvestris gleichfalls gebrauchsfähig ſein wird. Für die Beurteilung des Verhaltens der Weymouthskiefer im höheren Alter liegen jedoch nur ſpärliche und nicht zureichende Anhaltspunkte vor. Das Verhalten der Fremdlinge im deutſchen Walde, namentlich der Douglas— fichte (Abies Douglasii Lal.), der Nordmannstanne (Abies Nordmanniana Lg.). der amerikaniſchen Ulme (Ulmus americana L.) u. ſ. w., iſt noch nicht genügend erprobt worden. Vorſichtig wird es ſein, die Stammſtellung bei den Vornutzungen ſo zu regeln, daß größere Lücken nicht entſtehen, wenn die fremdländiſchen Holz— arten erfrieren oder aus ſonſtigen, oft unbekannten Urſachen eingehen. Die Behandlung der Akazien, Schwarzkiefern ꝛc. im Miſchwuchs wird ſelten notwendig werden. Allgemein giltige Erfahrungen in dieſer Richtung mangeln bis jetzt gleichfalls. IV. Kann die Anregung zu vergleichenden Unterluchungen über die leiſtungsfähigſte Kronenſtellung gerechtfertigt werden, und können die Ergebniſſe eine beachtenswerte Rentenerhöhung hinlänglich begründen? Bei der Anſammlung der Holzvorräte im vorigen Jahrhundert, welche dem Femelbetrieb und dem Mittelwald-Oberholz entſtammten, ſind die entſtehenden Hochwaldbeſtände zuſammengedrängt worden zum dichten Kronenſchluß. Man wollte der drohenden Holznot begegnen. Die Durchforſtungen find auf das abgeſtorbene und abſterbende Holz beſchränkt worden. Vergleichende Probeverſuche mittels Lockerung dieſes dichten Kronenſchluſſes haben nicht ſtattgefunden. Die Mahnungen Cottas und anderer Schriftſteller, welche frühzeitige und ſtarke Durchforſtungen befürworteten, haben keinen Anklang gefunden.“) Jede principielle Unterbrechung des Kronenſchluſſes wurde für ſtrafwürdig erachtet. *) Dieſe Vorſchläge ſind allerdings, wie ſchon oben bemerkt, nicht auf vergleichungs— fähige Unterſuchungen geſtützt worden. Cotta hat ſtärkere Durchforſtungen in den Jugendperioden, „bis ſich die Zweige noch berühren“, vorgeſchlagen. Hierauf ſoll die Reinigung der Stämme abgewartet werden. Nach Grabner ſollen die Abtriebsſtämme (ca. 500 bis 600 Stück pro Joch) vorwüchſig erzogen werden und demgemäß ſchon bei der Begründung einen Altersvorſprung durch Pflanzung erhalten. Für die einträglichſte Bewirtſchaftung der Waldungen außerhalb des Staats— Eigentums iſt die Entſcheidung der Frage bedeutungsvoll, ob die vorgreifende Be— ſtattung der Stangen und Stämme, welche dem Tode nahe ſind und demſelben in den nächſten Jahren verfallen werden, ohne Zuwachsverluſte und ohne Einbußen an Bodenkraft und an Ausformung und Brauchbarkeit der Nutzholzſtämme ſtattfinden kann. Wird dieſe Frage bejaht, ſo würde man nach den vorliegenden Unter— ſuchungen über die Körperentwickelung der vorwachſenden Stämme und die Wachstunsleiſtungen derſelben örtlich feſtſtellen, daß nicht nur der nächſtmalige Rundgang der Jahresnutzung in holzreichen Waldungen mehrere Jahr— zehnte abgekürzt werden kann, ſondern auch alle acht bis zehn Jahre etwa 25 bis 35% der vorhandenen Beſtandsmaſſe verwertbar werden. Aus den Ausführungen in den früheren Abſchnitten geht hervor, und die angeregten Wirtſchaftspläne und Rentabilitäts-Vergleichungen werden beſtätigen, daß in holzreichen Waldungen anſehnliche Teile der vorhaudenen Holzvorräte, die nicht immer 1 bis 1½ % rentieren, keine anderen Nutzleiſtungen haben als die oben bezifferte Verſtärkung der Baumkörper. Sollten dieſelben bei einer noch näher zu bemeſſenden, gefahrloſen Lockerung des Kronenſchluſſes entbehrlich werden und die Kapitalanlage der Reinerlöſe in anderen Wirtſchaftszweigen erhebliche Renten— erhöhungen bewirken, kann außerdem die Einträglichkeit der Holzzucht in bevölkerten Gegenden gefördert werden durch die Verwertung des reichlichen Holzanfalls bei ſtärker eingreifenden Vornutzungen, ſo kann niemand die finanzielle Bedeutung derartiger Unterſuchungen bezweifeln. Der Verfaſſer hat die Derbmaſſen- und Wertproduktion und die Kronenerweiterung der vom 30- bis 40 jährigen Alter an freiwüchſigen Fichten und Kiefern für Standorte ermittelt, welche den zweiten und dritten Wachstumsklaſſen in den Ertragsklaſſen dieſer Schrift nahe kommen werden. Bei dieſer alle 10 Jahre ſich ſchließenden Kronenſtellung (mit rechtzeitigem Unterbau) würde die 60- bis 70jährige Wachstumszeit weitaus ſtärkere Baumkörper hervorbringen wie die 100 jährige Wachstumszeit in Hochwald— beſtänden mit permanentem Kronenſchluß. Das normale Vorratskapital würde durch den jährlichen Reinertrag bei gleicher Berechnung wie für Tabelle XIII (S. 190) verzinſt werden: Borgreifende | Kronenſchluß [Durch⸗ (Tabelle XIII forſtung Abſatzlage A) 9—⁰ JR Fichten, Standortsklaſſe II. ee nne 6,9 6,2 nor . . N | 6,1 5,0 80 „ . 3) 4,0 Kiefern, Standortsklaſſe II. 60 jähriger Normalvorrat. . 71 5,0 A 3 N 7,4 | 4,5 80 5 n 5,9 3,9 Kiefern, Standortsklaſſe II. 60 jähriger Norntalvorrat . | 6,1 40 70 5,4 3,9 80 4,9 3 — 303 — Bei den angeregten örtlichen Verſuchen wird vor allem zu erproben ſein, ob die Entwickelung der Stammkörper und die Steigerung des Maſſen- und? Wertertrages in ähnlicher Weiſe auf mittelgutem und gutem Boden erfolgt, wie der Verfaſſer für die im Verwaltungsbezirk desſelben bisher beſtätigte Vorausſetzung ermittelt hat, daß die Zuwachsleiſtungen der freiſtändigen Stämme dann erhalten bleiben, wenn alle S bis 10 Jahre der Kronenraum vorgreifend geöffnet wird, den ſich die Freiſtämme erkämpfen. Die Vergleichung hat für annähernd gleiche Standortsgüte und gleiche Holzpreiſe zu folgender Gegenüberſtellung mit den Aufnahme-Ergebniſſen der forſtlichen Verſuchs⸗ anſtalten geführt, und es wird zu erproben ſein, ob auf den auf 50 bis 70 em Kronenabſtand gelichteten Probeflächen die Zunahme dem nachſtehenden Verhältnis entſpricht und eine beträchtliche Herabſetzung der 100- bis 120 jährigen Umtriebszeiten demgemäß ſtatthaft erſcheint. i Normale Schlußbeſtände Beſtände mit 80 jqähriger mit! SO jähriger mit 120 jähr. Wachstums⸗ Wachstums⸗ Wachstums⸗ zeit zeit | zeit Fichten, mittlere Gipfelhöhe . - 22,4 m 21,8 m 28,6 m mittlerer Bruſthöhen-Durchmeſſer . 38.1 em 213 em 25 em mittlerer Derbholzertrag inkl. Vor⸗ nutzung pro Jahr und Hektar . . 9,12 fm 7,74 fm | 8,38 fm Kiefern, mittlere Gipfelhöhe e. 21,2 m | 30m 27,9 m mittlerer Bruſthöhen-Durchmeſſer . 467 em | ‚274 em 35,7 em mittlerer Derbholzertrag inkl. Vor⸗ nutzung pro Jahr und Hektar . . 9,11 fm 7,12 fm 6,19 fm Rotbuchen, mittlere Gipfelhöhe . . 20,6 m 20,4 m 26,7 m mittlerer Bruſthöhen-Durchmeſſer . 33,8 em 18,7 em 278 em mittlerer Derbholzertrag inkl. Vor⸗ nutzung pro Hektar und Jahr. 6,79 fm 4,79 fm | 5,32 fm Die Vergleichung des durchſchnittlich jährlichen Brutto-Geldertrags inkl. der Vornutzungen führte bei gleichen Preisannahmen pro Feſtmeter zu folgenden Ergebniſſen: Fichten, Lichtwuchsbetrieb mit 70 jähriger Umtriebszeit 91,9 Mk. Schlußbetrieb 3 0 60,1 „ 100 ;-; 2 74,5 Kiefern, Lichtwuchsbetrieb n 1 104,0 Schlußbetrieb In rt x a . 100 1 4 wir 5 Rotbuchen, Lichtwuchsbetrieb „ 70 „ 5 53,4 Schlußbetrieb e 5 25,8 5 1008 28,9 Die praktiſche Erprobung des Lichtwuchsbetriebs hat erſt vor kurzer Zeit begonnen, und die bisherigen Ergebniſſe berechtigen noch nicht zu einer Befür— wortung der durchgreifenden Einführung bei der Bewirtſchaftung größerer Waldungen. Neue Wirtſchaftsverfahren brechen ſich indeſſen langſam Bahn, und es iſt nicht abzuſehen, ob in der forſtlichen Praxis in den nächſten Jahrzehnten die bisher befürwortete oder eine ähnliche Umlichtung der ſtärkſten und regel— mäßig geformten Stämme, welche für den Abtriebsbeſtand zu erziehen ſind, allgemein gebräuchlich werden wird. Zudem iſt die wirkungsvollſte Kronenſtellung „ noch nicht durch die bisherigen Unterſuchungen für alle Standorte und Alters— klaſſen mit mathematiſcher Sicherheit feſtgeſtellt worden. Die Waldbeſitzer können inzwiſchen in wenigen Jahren genügend klarſtellen, ob die mäßigen oder die ſtarken Durchforſtungen oder die vom Verfaſſer befür— worteten, unten zu beſchreibenden Kronenfreihiebe die größere Produktion von Gebrauchswerten bewirken und gefahrlos hinſichtlich Schneedruck und Windwurf und Bodenverarmung bleiben. Die Waldbeſitzer können gleichzeitig beurteilen, wie weit die genannte Umlichtung vorzuſchreiten hat, um eine Abkürzung der bisher üblichen Umtriebszeiten und damit eine erhebliche und nachhaltige Erhöhung der Waldrente zu ermöglichen, die jedoch ſtets durch Einhaltung der in dieſer Schrift wiederholt betonten Bedingungen für die Eingriffe in das ererbte Waldvermögen andauernd ſicher zu ſtellen iſt. Für dieſe Beweisführung werden Verſuchsflächen ins Auge zu faſſen ſein, welche innerhalb der geſchloſſenen 40- bis 60 jährigen Hochwaldbeſtände der Fichte, Weißtanne, Buche, Kiefer mit einer Flächengröße von etwa 1 bis 2 ha anzulegen find. Dieſe Probeflächen werden in möglichſt gleichartigem Holzwuchs ausgeſucht. Ein Dritt— teil wird mäßig, ein Dritteil wird ſtark durchforſtet“) und ein Dritteil wird vorgreifend durchforſtet, d. h. in Lichtwuchsſtellung gebracht. Bezüglich der vor greifenden Durchforſtung auf den Lichtwuchs— probeflächen wird folgendes zu beachten ſein: Die Lichtwuchsſtellung darf erſt begonnen werden, wenn die im vollen Kronenſchluß aufgewachſenen Stangen und Stämme den Schaft bis zur Balken— höhe (etwa 8 bis 10 m) möglichſt aſtrein ausgebildet haben.) Dieſe Um— lichtung der ſpäteren Abtriebsſtämme, welche auch auf den beſſeren Bodenarten in der Regel der erſten (wenn auch bei genügender Beſtandserſtarkung bald nachfolgenden) Durchforſtung voraus zu gehen hat, ſucht die ſtärkſten, höchſten und gut geformten Stangen und Stämme in einer entſprechenden Entfernung auf und öffnet den— ſelben denjenigen Kronenraum, welchen ſich dieſe kräftigen Stämme in fünf bis zehn Jahren in den geſchloſſenen Beſtänden erkämpfen würden, ohne die weiter zwiſchenſtändigen und die unterſtändigen Gerten und Stangen zu entfernen. Nach den Vorſchlägen des Verfaſſers ſollen bei den erſten Kronenfreihieben, die auf mittelgutem Boden in Fichtenbeſtänden zwiſchen dem 40- und 50 jährigen Alters- jahr, in Kiefernbeſtänden zwiſchen dem 35- bis 45 jährigen Alter, in Rotbuchen— beſtänden zwiſchen dem 50- und 60 jährigen Alter — je nach der Bodengüte und Lage bald früher, bald ſpäter — zu beginnen haben werden, dieſe kräftigſten und normal geformten Stämme, mit einer Ringbreite, die nach der Bodengüte und der Wachs— tumsenergie der betreffenden Holzgattung wechſelt, im Mittel 50 bis 70 em betragen - ) ef. Seite 290. **) Die ſpäter zu betrachtende Lichtſtellung der Buchendickungen, welche in Däne— mark erfolgreich betrieben wird, wird vorläufig für Deutſchland nicht befürwortet werden können — am wenigſten für Schnee- und Duftbruchlagen. 55 wird, freigehauen werden. Vorſichtshalber iſt der Zwiſchenſtand zunächſt nur auf dürres und abſtändiges Holz zu durchforſten, bis ſich die umlichteten Stämme zur unzweifelhaften Standfeſtigkeit auch bei heftigen Angriffen von Schnee und Sturm entwickelt haben, und ſtets hat man einen ge— nügend breiten Waldmantel, zumal in Fichtenbeſtänden, möglichſt unberührt im dichten Kronenſchluß zu laſſen. In der Regel wird man einen acht⸗ bis zehnjährigen Zeitraum für dieſe Entwickelung geſtatten dürfen, jedoch ſteht der Wiederholung der Kronenfreihiebe nach je fünf Jahren kein Hindernis entgegen, wenn eine die Verwertung lohnende Holzmaſſe zwiſchenſtändig geworden und dieſe Wieder— holung ausführbar und gefahrlos iſt. Beim zweiten Kronenfreihieb werden zwar auch diejenigen ſtärkſten Stämme im Nebenbeſtand umlichtet, welche bei den letzten Vornutzungen brauchbare Nutzholzſtämme zu liefern verſprechen. Der Schwerpunkt der Beſtandserziehung ruht jedoch in der ſorgfältigen Pflege der erſtmals freigehauenen Rekruten des Abtriebsbeſtandes, während dem Nebenbeſtand in erſter Linie die Funktion des Boden- und Beſtandsſchutzes zugewieſen wird. Principiell hat demgemäß die Lichtung in dieſen Nebenbeſtand nur ſo weit einzugreifen, als den herrſchenden umlichteten Stämmen Wachsraum für die nächſten Wachstumsperioden zu verſchaffen iſt durch Beſeitigung derjenigen Stämme des Nebenbeſtands, welche in den Kronenraum der erſteren eindringen und die Entwickelung derſelben bis zum nächſten Auslichtungszeitpunkt behindern. Im Nebenbeſtand darf eine weitere Unterbrechung des Kronenſchluſſes dann nicht ſtattfinden, wenn bemerkenswerter Gras-, Heidelbeer- und ſonſtiger Unkrautwuchs zu befürchten iſt — am allerwenigſten auf heidewüchſigen, aber ſonſt kräftigen Bodenarten. Dieſe Lichtungshiebe ſind ſo lange zu wiederholen, wie ſich ein— gezwängte Stämme vorfinden, die ohne übermäßig große Beſtandslücken entfernt werden können. Die Anlage der genannten Verſuchsflächen hat jedoch die trockenen und in der Bodenkraft heruntergebrachten Bodenarten zu vermeiden, bis näher feſtgeſtellt worden iſt, in welchen Grenzen auf den letzteren der Freihieb der ſpäteren Abtriebsſtämme mit Erhaltung des Kronenſchluſſes im Nebenbeſtand ſtatthaft iſt. Die Kronenfreihiebe ſind ſchleunigſt zu wiederholen, ſobald die Kronenannäherung ſo weit vorgeſchritten iſt, daß die frühere Gipfelbeleuchtung wiederzukehren beginnt. Nach den Erfahrungen des Verfaſſers iſt in dieſem Fall alsbald ein ausgiebiger Rück— gang der laufend jährlichen Produktion pro Hektar die unausbleibliche Wirkung. Dieſer Zeitpunkt wird annähernd genau bemeſſen werden können, wenn man annimmt, daß die jährliche Zunahme der Bruſthöhen-Durchmeſſer bei Fichten, Kiefern und Buchen im 40- bis 60 jährigen Alter 0,4 bis 0,5 cm auf gutem Boden, 0,35 bis 0,45 cm auf mittelmäßigem Boden; im höheren Alter dagegen 0,30 bis 0,35 em auf gutem und 0,25 bis 0,30 em auf mittelmäßigem Boden betragen wird. Nach den bis jetzt vorgenommenen Ermittelungen wird es für den Beginn der Verſuche genügen, wenn die zu öffnende Ringbreite für Fichten und Kiefern nach dem 16 fachen Betrag der Durchmeſſer⸗Zunahme, für Buchen nach dem 20 fachen Betrage der letzteren bemeſſen und der Auszeichnung im Walde als allgemeine theoretiſche Richtſchnur vorangeſtellt wird. Hinſichtlich der Kiefernbeſtände iſt zu beachten, daß es unſicher iſt, ob Baum— kronen, welche im dichten Kronenſchluß die erforderliche Ausbildung in der Jugendzeit nicht gefunden haben, nach der ſpäteren Umlichtung den bisherigen Zuwachs ent— ſprechend verſtärken wie die anderen Nadelhölzer, welche ſchlafende Knoſpen haben. „Bei einer in andauerndem Vollſchluſſe erwachſenen Kiefer“, ſagt Kraft ſehr richtig, „ſind die unteren und mittleren Seitenzweige der Krone entweder vorn abgeſtorben (trockenſpitzig) oder verkümmert, nämlich mit ſehr verkürzten, oft kaum erkennbaren Trieben mit dürftiger Benadelung verſehen, während in rechtzeitig und kräftig durch— forſteten Beſtänden und bei Kiefern in ſtets räumlich geweſener Stellung die Seiten— zweige der Kronen derbe Triebe mit büſchelförmiger, dichter Bewegung entwickeln. Wagener, Die Waldrente. 20 — 1.1 Die Vergleichung der Kronenſchluß-Flächen und der Lichtwuchsflächen hat durch etwa alle drei Jahre oder alle fünf Jahre zu wiederholende Meſſung der laufend jährlichen Maſſenproduktion, der körperlichen Entwickelung der maßgebenden ſtärkſten Stämme und die Ermittelung der Durchmeſſer-Abſtufung und Wertproduktion, ferner durch die Beobachtung der Bodenbedeckung und die fortgeſetzte Vergleichung der Beſchädigungen, welche Schneedruck, Duftanhang ꝛc. nach den verſchiedenen Stamm— ſtellungen bewirken, ſtattzufinden. Die Meſſung der Durchmeſſer in Bruſthöhe iſt bei jeder Meſſung auf die Stämme und Stangen bis etwa 6 cm vor und nach der Durchforſtung zu erſtrecken, und zwar mit dauernder Bezeichnung des Meß— punkts. Die Höhe der Stämme wird durch zahlreiche Meſſungen mittels der Höhen— meſſer von Fauſtmann oder Weiſe ermittelt und die Mittelhöhe berechnet. Da die Fällung zahlreicher Probeſtämme nach dem Draudt-Urich' chen Verfahren (S. 178) nicht zuläſſig iſt, ſo wird die Derbmaſſe und die Baummaſſe nach Formzahlen be— rechnet, die im „Forſt- und Jagdkalender“ (Berlin, Springer) zu finden find. Durch die Altersermittelung nach jedem Durchforſtungshieb wird man das mittlere Alter (Formel ſiehe S. 93) ermitteln können, da auf der Lichtwuchs-Probefläche auch ſtärkere Stämme gefällt werden. Die verſchiedenen Verſuchsflächen ſind dauernd zu um— grenzen (Gräben). Erſcheint jedoch die Umlichtung aller kräftigen und vorgewach ſenen Stämme auf etwa 5 bis 7 m Entfernung ſelbſt für dieſe kleinen Probeflächen bedenklich, ſo können die von Urich und Borgmann befürworteten Modifikationen der Vor— ſchläge des Verfaſſers erprobt werden — der von Urich vorgeſchlagene „Licht— wuchs⸗Couliſſenhieb“ und der von Borgmann befürwortete „horſt- und gruppenweiſe Lichtwuchsbetrieb.“ Urich hat möglichſt frühzeitige und tief eingreifende Durchforſtungshiebe auf etwa 20 bis 30 m breiten Couliſſenſtreifen zwiſchen dunkel gehaltenen Beſtandsteilen befürwortet. Die letzteren ſollen die Lichtwuchsſtreifen gegen die ſchädigende Ein— wirkung der Sonne, gegen Laubverwehung, Bodenverwilderung und Aushagerung ſchützen. Borgmann hat das etwa im 50. Jahr beginnende Einlegen von etwa 10 a großen Gruppen und Horſten befürwortet, in denen durch allmählich von der Mitte nach dem Rande zu ſich ringförmig fortſetzende, alle fünf Jahre zu wiederholende, ſtarke Kronenfreihiebe die beſtgeformten, höchſten und ſtärkſten Stämme gelichtet werden, zuerſt in möglichſt regelmäßigen, gleichſeitigen Dreiecksverband von etwa 3 m, zuletzt in Dreiecksverband von etwa 6 m mittlerem Stammabſtand. Auf Grund von Probe— verſuchen in einem 48 jährigen Fichtenbeſtand dritter Bonität find die unten ad 2 erwähnten Wachstumsleiſtungen konſtatiert worden. Die Horſte ſollen gleichmäßig über die Fläche verbreitet werden und etwa %3 derſelben einnehmen. Die unterſtändigen, noch lebensfähigen Stangen bleiben in denſelben erhalten. Vom 50. Jahre an werden in dem zwiſchenliegenden Flächendrittel ſtärkere Durchforſtungen als früher vorgenommen und die beſten Stämme (etwa 200 pro Hektar) durch ſchwache Kronenfreihiebe und Ent— fernung eingeklemmter Stämme gelichtet. Mit dem 75. Jahre beginnt die Verjüngung. Durch die alle drei bis fünf Jahre wiederholten Durchmeſſer-Aufnahmen und Höhenmeſſungen kann nach bisheriger Erfahrung der Zuwachsgang und vor allem die Wertproduktion bei dieſer vergleichungsfähigen Stammſtellung hinlänglich genau bemeſſen werden. Beſchädigungen durch Schneebruch und Schneedruck ſind nach den Beobachtungen in Schneebruchlagen auf den vorgreifend durchforſteten Flächen nicht ſtärker als auf den ſtark oder mäßig durchforſteten Flächen, weil keine Neſterbrüche entſtehen und der Schnee durchfällt, auch die umlichteten Stämme — — nach einigen Jahren ſtandfeſt werden. Dagegen mangeln Erfahrungen über Beſchädigungen durch Duftanhang (Rauhreif) in Hochlagen. Die Waldbeſitzer werden nach Durchleſung der Ausführungen in den vorhergehenden Abſchnitten zugeſtehen, daß die Rentabilität des Forſtbetriebes ausgiebig geſteigert werden würde, wenn durch dieſe Erziehungsart der Hochwaldbeſtände eine 20- bis 30 jährige Herab— ſetzung der bisher eingehaltenen Hochwald-Umtriebszeiten ermöglicht werden könnte. Aber dieſelben werden fragen, ob die bis jetzt vor— liegenden Anhaltspunkte genügend ſind, um die Anlage derartiger Verſuchsbeſtände zu rechtfertigen. Man wird jedoch die Berechtigung dieſer Auregung nicht beſtreiten, wenn wir die Fragen kurz bezeichnen, welche nach dem derzeitigen Stande der Forſtwiſſenſchaft der Löſung hinſichtlich des Vornutzungs— betriebes harren: 1. Wird in den Hochwaldbeſtänden mit Kronenſchluß die geſamte Holzproduktion durchſchnittlich vom 40 jährigen Alter bis zum 100- bis 120jährigen Alter (mit Einſchluß der Vorerträge) mit 85 bis über 90% von der unbeträchtlichen Zahl der ſtärkſten und höchſten Stämme hervorgebracht, welche in der Regel die 120 jährigen Abtriebs— beſtände für die betreffende Standortsklaſſe bilden? Man hat bis vor kurzer Zeit, wie geſagt, angenommen, daß für die höchſt— erreichbare Maſſenproduktion ein volles, blätter- und nadelreiches Kronendach herzuſtellen ſei. Man hatte nicht unterſucht, was die ſtärkeren und ſchwächeren Stammklaſſen innerhalb der normal geſchloſſenen Hochwaldbeſtände leiſten. Dieſe Unterſuchungen hat der Verfaſſer zuerſt 1878 hinſichtlich der Fichten— beſtände, hierauf 1879 und 1882 hinſichtlich der Kiefernbeſtände und Rotbuchen— Hochwaldungen begonnen.?) Im Jahre 1887 hat Riniker, ein ſchweizeriſcher Fachgenoſſe, die Ergebniſſe gleichartiger Unterſuchungen veröffentlicht, und Profeſſor Schwappach-Eberswalde hat die Erforſchung der Zuwachsleiſtungen der Stamm— klaſſen in Normalbeſtänden fortgeſetzt. Beachtenswerte Anhaltspunkte liefern ferner die Unterſuchungen von Theodor und Robert Hartig und Wimmenauer. Übereinſtimmend wurde gefunden, daß der den Vornutzungen zumeiſt zufallende Nebenbeſtand nur minimale Zuwachsleiſtungen hervorzubringen vermag. Es iſt zu vermuten, daß der Wertzuwachs der kräftigen Stangen und Stämme, der Rekruten des ſpäteren Abtriebsbeſtandes, die unbeträchtliche Produktion des nur vegetierenden Nebenbeſtandes weitaus übertreffen werden, wenn die Luft und Raum verſperrenden Stangen und Stämme des letzteren rechtzeitig ent— fernt werden. In der That wird die Anregung zu vergleichenden Unterſuchungen über die Wirkungen der rechtzeitigen Umlichtung der ſpäteren Abtriebs- ſtämmeſchon durch die verſchiedenartigen Wachstums leiſtungen der Stamm— klaſſen, welche bisher konſtatiert worden ſind, hinreichend gerechtfertigt. Die Geſamtproduktion nach dem 40 jährigen Alter inkl. Vornutzungen wird ſich nach *) Supplemente zur „Allgemeinen Forſt- und Jagd⸗Zeitung“, X 2 und Jahrgänge 1879 und 1882 der letzteren. 20* — — diefen Ermittelungen auf die Stämme des Abtriebs- und des Nebenbeſtandes annähernd wie folgt verteilen: 1 5 Nebenbeſtand 9%, 218 Fichtenbeſtände vom 60- bis 110- bis 140 jährigen Alter bezw. 50- bis 100- bis 120 jährigen Alter .. 82-95 5—18 Kiefernbeſtände vom 29- bis 80 jährigen Alter | De Dartig). > & 3 78 | 22 Vom 50= bis 100 jährigen Alter (Sch wappach) . 8491 || 96 Rotbuchenbeſtände vom 60- bis 100- und en Alter (Th. Hartig) ä | 91 9 Vom 60- bis 145 jährigen Alter (R. Hartig) 1 93 7 Vom 40= bis 85 jährigen Alter (derſelbe) . | 93 7 Vom 40- bis 110 jährigen Alter Wimmenauern) . . | 82-83 | 17—18 Ahnliche Ergebniſſe find für die wiederholt aufgenommenen Verſuchsflächen im Königreich Sachſen nachweisbar. Auf dieſen kleinen Probeflächen, die bisher zumeiſt unterſucht wurden, hat eine Anſchwemmung beſonders humusreicher Bodenbeſtandteile im Wurzelboden— raum der ſtärkſten und höchſten Stammklaſſen offenbar nicht ſtattgefunden. Kohlen— ſäurehaltige Luftmaſſen waren überall vorhanden und anorganiſche Boden— beſtandteile haben den ſchwächeren Stämmen in dieſem geſchonten Boden nicht gemangelt. Durch welche Triebkräfte iſt alſo die größere Wurzelverbreitung und die hervorragende Maſſenbildung auf den von ſtärkeren Baumkronen überſchirmten Bodenteilen verurſacht worden? Offenbar durch die verſchiedenartige Lichtwirkung im Kronenraum, durch die beſſere Beleuchtung der Baumkronen der hervorragenden Stämme. Veranlaßt durch dieſe auffallenden Zuwachsleiſtungen derjenigen Stämme, welche in der Regel vom 40- bis 50 jährigen Alter an ihre Kronen einige Meter emporgerückt haben über das dichte Blätterdach der mitwachſenden, in der Zahl beträchtlichen Nachbarn, hat der Verfaſſer zunächſt den Wachsraum ermittelt, welcher dieſen ſtärkſten Stämmen die freie Kronenentwickelung für einen je zehn— jährigen Wachstums-Zeitraum geſtattet. Es wurde gefunden, daß es für dieſe 10 jährige Kronenentwickelung genügt, wenn im Umkreis der wuchskräftigſten und gut geformten Stämme, die man etwa mit einer mittleren (Quadrat-) Entfernung von 5 bis 7 m aufſuchen kann, ein ringförmiger Wachsraum von im Mittel etwa 50 bis 70 em durch Aushieb der gewöhnlich minder hohen und minder ſtarken Nachbarſtämme geöffnet wird (je nach der Bodengüte ver— ſchieden, bei Rotbuchen etwas weiter als bei Fichten und Kiefern). Dieſe Unterſuchungen wurden vorwiegend an Nadelholz- und Rotbuchenſtämmen vor— genommen, welche im Mittelwalde im durchſchnittlich 30- bis 50 jährigen Alter freien Kronenraum gefunden hatten. Nach Stellung der Lichtwuchsbeſtände in Fichten— und Buchenhochwaldungen, welche dieſer Kronenentwickelung gleichfalls einen Wachs— raum von durchſchnittlich 50 bis 70 em Kronenabſtand öffnete, wurde jedoch genau die gleiche Durchmeſſer- und Höhenentwickelung gefunden, wie an den Freiſtämmen. Auf die Wertproduktion werden wir unten zurückkommen. — 309 — Indeſſen ſind dieſe Zuwachsmeſſungen zumeiſt auf mittelgutem und gutem Boden (dritte bis zweite Standortsklaſſe des Rotbuchenhochwaldes) vorgenommen worden, und es iſt hinſichtlich der trockenen und flachgründigen Standorte Vorſicht geboten, auch hinſichtlich der älteren Kiefernbeſtände. 2. Produzieren die Probebeſtände mit Lichtwuchsſtellung eine größere oder geringere Holzrohmaſſe als die Probebeſtände mit Kronenſchluß und kann eine nachſtehende Rohmaſſenproduktion der erſteren ausgeglichen werden durch Steigerung des Gebrauchswertes? Die Beantwortung dieſer Frage durch die oben befürwortete Meſſung der Durchmeſſer an allen Stangen und Stämmen über 6 cm in Bruſthöhe mit Fixierung des Meßpunkts, durch die Höhenmeſſung und die Berechnung der Holz— rohmaſſe nach Formzahlen, des Gebrauchswertes nach den Stammſtärken kann die örtliche Regelung des Forſtbetriebs nicht umgehen, ſolange in der Forſt— wiſſenſchaft Zweifel obwalten, ob die vorgreifende Beſeitigung der abgeſtorbenen und dem Abſterben nahen Stämme nutzbringend oder wegen des entſtehenden Zuwachs— ausfalls oder wegen der Rückwirkung auf die nachhaltige Bodenthätigkeit unzuläſſig fein wird. Der oben dargelegte Wachstumsgang der Stammklaſſen iſt offenbar maßgebend für die Regelung der geſamten Holzzucht. Die Erhaltung des dichten Kronenſchluſſes iſt aber, wie wir geſehen haben, keineswegs auf Grund vergleichender Zuwachs unterſuchungen als produktiver nachgewieſen worden wie die vorgreifende Durchforſtung, weder in den alten Forſtordnungen, noch von Georg Ludwig Hartig. In der Zwiſchenzeit iſt zwar bei den Jahresverſammlungen des Vereins der forſt— lichen Verſuchsanſtalten die Anlage vergleichender Probeflächen mit der vom Verfaſſer, vorläufig für Probeverſuche befürworteten Abrückung der Kronen im Anſchluß an die (S. 289 ff.) genannten Durchforſtungsprobeflächen, auf denen höchſten Falls die im mittleren Kronenraum eingezwängten Stämme entfernt worden ſind, beantragt worden. Aber die Anträge wurden abgelehnt als viel zu weit gehend, zeitraubend, koſtſpielig, Feuer— und Inſektengefahr hervorrufend erachtet. Man hielt die Entfernung der zurück— bleibenden Stämme in zweiter Etage des Kronenraums für genügend (Grad C). Erſt 1891 wurden Durchforſtungsflächen mit Unterbrechung des Kronenſchluſſes (für den Grad D) angereiht, nachdem Profeſſor Boppe aus Nancy über die Erfolge des in Frankreich im großen erprobten, „Eclairsier par le haute“ genannten Durchforſtungs— ſyſtems in einer Jahresverſammlung des genannten Vereins berichtet hatte. Die franzöſiſche Bezeichnung wurde beibehalten. Jedoch iſt die in, Frankreich übliche Methode identiſch mit den vom Verfaſſer befürworteten Kronenfreihieben und der weiteren Beſtandserziehung mittels des Lichtwuchsbetriebs, wenigſtens kann man nach den bisherigen Veröffentlichungen bemerkenswerte Unterſchiede nicht namhaft machen.“) Die Ergebniſſe der wiederholten Aufnahmen des verbliebenen Holzbeſtandes der *) Der Hauptbeſtand wird in Frankreich mit Belaſſung der unterdrückten Stämme ausgelichtet. Beim Kronenfreihieb, den der Verfaſſer befürwortet hat, ſollen gleichfalls, wenn derſelbe vor der erſten Durchforſtung vorgenommen wird, die Stämme des Abtriebsbeſtandes gelichtet werden, aber der Zwiſchen- oder Nebenbeſtand ſoll un— berührt bleiben. Erfolgt der Kronenfreihieb gleichzeitig mit der erſten Durchforſtung, ſo ſind im Zwiſchenſtand unter den frei gehauenen ſpäteren Abtriebsſtämmen „lediglich die unterdrückten, völlig übergipfelten, kränkelnden und abſterbenden Gerten und Stangen zu entfernen“ (Waldbau des Verfaſſers, S. 252), und dieſe trockenen und nahezu trockenen Stangen wird man in Frankreich wohl auch nicht konſervieren. — ea D⸗Flächen find meines Wiſſens nur für zwei württembergiſche Flächen (von Lorey) veröffentlicht worden. (Nach einer Außerung des Profeſſors Bühler, bisher in Zürich, auf der Verſammlung der deutſchen Forſtwirte im Jahre 1897 hat der D-Grad eine Steigerung der abſoluten Größe des Maſſenzuwachſes 1855 geſchloſſenen Beſtände) bewirkt und gezeigt, „daß 90% der Stämme und der Maſſe entfernt werden können, ohne daß eine Verringerung der Holzproduktion eintritt.“) Die Waldbeſitzer und die Forſtwirte, welche die privatwirtſchaftlich leiſtungs— fähige Erziehung der Waldbeſtände erſtreben, werden jedoch fragen, welche Ergebniſſe die bisherigen Ermittelungen der forſtlichen Verſuchs-Stationen für die Seite 289 und 290 genannten drei Durchforſtungsgrade A, B und C zu Tage gefördert haben und ob insbeſondere die maximale Rohſtoffproduktion dem Grade B oder © zugefallen iſt. Allerdings konnte die für die Entſcheidung der geſtellten Frage maßgebende Lichteinwirkung im oberen Kronenraum auch durch den Grad C nur unerheblich verſtärkt werden, weil die hellen Lichtſtrahlen, welche unmittelbar nach dem Aushieb der zurückgebliebenen Stämme in die zweite Etage des Kronen— raumes unberührt von Nebenkronen einfallen, nach zwei bis drei Jahren natur— gemäß nur zu den überragenden Kronenſpitzen gelangen konnten. In überraſchender Weiſe hat ſich trotzdem faſt durchweg eine meßbare Zuwachsſteigerung für den Durchforſtungsgrad C gegenüber den Durchforſtungsgraden A und B ergeben. In den ſächſiſchen Verſuchsbeſtänden hat ſich die Geſamtproduktion in den nebeneinander liegenden Durchforſtungs-Probeflächen wie folgt verhalten: Fichten-Probeflächen, vom 41- bis 72 jährigen Alter. a) ſchwach durchforſtet . .. . e e A b) mäßig . c EOS c) ſtark 75 f Be a Re 9 TO Fichten-Probeflächen, vom 23- bis 55 jährigen Alter. a) ſchwach Dürchforſ te SE DEaDErRE b) mäßig 5 eee c) ſtark 5 . „ ene Für die Fichten⸗ Probeflächen 1 a Güte des 3 Holzes im Tharander Labora— torium unterſucht. Ein Einfluß der verſchiedenen Behandlungsweiſe auf das (für die Qualität maßgebende) ſpecifiſche Gewicht war nicht nachweisbar. Kiefern⸗Probeflächen, vom 20- bis 52jährigen Alter in verſchiedener Weiſe durchforſtet: /// ⁰⁰ / e 2 ee A Pb ĩð d a al we De Be ee ee De Buchen mit Weißtannen gemiſchte Probebeſtände, vom 50- bis 83 jährigen Alter in verſchiedener Weiſe durchforſtet: Buchen Tannen ſchoo yyy 8 Kim ee Baß nn ee VaTabe BiBe Bar fal, )/ö ð̊ Die Buchen- Probeflächen waren wegen der Tannenbeimiſchung nicht völlig vergleichungsfähig. Kunze hat deshalb die Zuwachsleiſtung der Mittelſtämme beſonders beſtimmt. Hierbei iſt der überwiegend günſtige Einfluß der ſtarken Durchforſtung zweifellos hervorgetreten. *) Bericht über die 25. Verſammlung deutſcher Forſtmänner in Stuttgart. Berlin, 1898. Springer. 5 In Bayern find zunächſt nur 33- bis 43 jährige Fichtenbeſtände erſter Bonität unterſucht worden. Die geſamte Maſſenproduktion zeigte in dieſer Wachstumsperiode keine durchgreifenden Unterſchiede nach dem Durchforſtungsgrade. Die zehnjährige Produktion hat pro Hektar betragen: „ 6. 2... 0. ran. im Mäßig 5 . ‚ F ̃¶ [ ·¶ · Stark 5 . Es wurde jedoch betont, daß der ſtärkſte Durchforſtungsgrad die Erſtarkung der Stämme und damit die Wertproduktion weſentlich gefördert habe. Abgeſehen von der ungenügenden Aushiebsmaſſe wird die gleichmäßige Maſſenproduktion durch das jugendliche Alter der unterſuchten Beſtände verurſacht ſein, in welchem infolge des lebhaften Höhenwuchſes die Kronenſpannung minder ſchädlich wird. Neuerdings ſind Unterſuchungsergebniſſe für einen Fichtenbeſtand erſter Klaſſe für die Wachstums periode vom 36- bis 59 jährigen Alter veröffentlicht worden. Die Ermittelung ergiebt eine 23 jährige Geſamtproduktion: ſchwach durchforſtet V ˖ »A ͥ ² ² ů2f ꝛͤ³w en AA mäßig . ä 3%660 an a) a AA ſtark 7 / ͤ A ee pro Hektar. Es wurde im Hinblick auf die erzielte körperliche Entwickelung der Stämme vermutet, daß ſchon durch die ſtarke Durchforſtung eine 15 bis 20jährige Abkürzung der Umtriebszeit ermöglicht werden könne. Als weitere Beweiſe, daß die fortgeſetzte Zuwachsmeſſung bei den befür— worteten vergleichenden Unterſuchungen in Probebeſtänden grundlegend für die einträgliche Nutzbarmachung des vorhandenen Waldeigentums werden wird, ſollen zunächſt die in erſter Reihe beweisfähigen Ergebniſſe dieſer vergleichenden Unter— ſuchungen auf kleinen Probeflächen nach dem Grade D (ttark vorgreifende Durchforſtung) in den für die Nutzholzproduktion maßgebenden Nadelholzwaldungen und hierauf die Zuwachsleiſtungen der Lichtwuchsſtellung in ausgedehnten Laubholzwaldungen (im Solling, in Dänemark und im fränkiſchen Steigerwald) angeführt werden. (Ziffernmäßige Angaben über die Ergebniſſe des franzöſiſchen Durchforſtungs-Syſtems mit Auslichtung des prädominierenden Beſtandes liegen nicht vor.) a) Zunächſt ſind die Unterſuchungen beachtenswert, welche Profeſſor Lorey ſchon vor nahezu 20 Jahren in Württemberg begonnen hat. Lorey hat zwei Fichten-Verſuchsflächen „ſehr ſtark“ (ſogen. Grad P) durchforſtet. Die eine 0,5 ha große Fläche im Forſtbezirk Weingarten war 35½ Jahre alt und gehörte der erſten Standortsklaſſe an. Im Jahre 1879 wurden 22% der vorhandenen Holzmaſſen ausgehauen und die Meſſung nach ſieben Jahren wiederholt. Die bleibenden 2364 Stämme mit 37,5 qm Stammgrundfläche und 376,4 fm Holzmaſſe pro Hektar hatten in den nächſten ſieben Jahren einen laufend jährlichen Zuwachs von 24,2 fm durchſchnittlich pro Hektar und Jahr = 6,44%, während die Vollbeſtände erſter Klaſſe nach Loreys Fichten⸗Ertragstafeln einen Jahreszuwachs pro Hektar von 15,4 fm — 4,18% haben. Der jährliche Durchſchnittszuwachs hat bis zur Lichtung 13,6 fm pro Hektar betragen, nach ſieben Jahren war derſelbe mit Einrechnung der ausgehauenen 106 fm auf 15,3 fm geſtiegen. Der Durchmeſſer des Mittelſtammes hat dor der Licht- ſtellung 12,5 em betragen, nach ſieben Jahren 16,8 em. Die Höhe des Mittelſtammes vor der Lichtſtellung 13,4 m, nach ſieben Jahren hatte der bleibende Beſtand eine Mittelhöhe von 18,3 m. Die andere Probefläche, im Revier Dankolsweiler, Forſt Ellwangen gehört dem Mittel der dritten und vierten Fichtenbonität an. 1879 wurden im 59 jährigen Beſtand 29,3% ausgehauen. Die verbliebenen 3164 Stämme mit 28,0 qm und 269 fm pro Hektar hatten nach 7¼ Jahren einen laufend jährlichen Zuwachs von durchſchnittlich 12,8 fm pro Hektar = 4,76 %, während geſchloſſene Fichtenbeſtände nach der Lorey'ſchen Ertragstafel einen laufend jährlichen Zuwachs vom 60. bis 65. Jahre von 7,7 fm pro Hektar = 2,80% haben. Der durchſchnittlich jährliche Zuwachs hat bis zum 59 jährigen Alter 6,45 fm betragen und iſt in den nächſten 7½ Jahren unter Einrechnung der ausgehauenen 111 fm auf 7,16 fm pro Hektar geſtiegen. Der mittlere Bruſthöhen— Durchmeſſer des Mittelſtammes hat 1879 vor der Aufnahme 8,0 em, im Jahre 1887 12,2 em betragen. Die mittlere Höhe des 1879 gebliebenen Beſtandes hat 12,5 m betragen, und derſelbe hatte Juni 1887 die Höhe von 14,0 m erreicht. Die entſcheidende Wertproduktion wird für dieſe Flächen nicht nachgewieſen. Nach den günſtigen Ergeb— niſſen der Maſſenproduktion kann das Übergewicht der lichtgeſtellten Probefläche nicht zweifelhaft ſein. b) Ferner hat Forſtmeiſter Borgmann in Oberaula, Provinz Heſſen, beachtenswerte Ergebniſſe durch Probeverſuche erzielt. Derſelbe hatte 1888 in einem gutwüchſigen 48 jährigen Fichtenbeſtand dritter Standortsklaſſe 103 Stämme pro Hektar mittels des oben genannten Kronenfreihiebs umlichtet (auf der 0,107 ha großen Probefläche 11 Stück). Im Jahre 1896 ſtand der Beſtand wieder im dichteſten Kronenſchluß; es war nicht nur ein weiterer Kronen— freihieb vorzunehmen, die alsbaldige Durchforſtung wird gänzlich abgeſtorbenes Material bringen. In den erſten drei Jahren hat der laufend jährliche Zuwachs durchſchnittlich 15,0 fm Derbholz pro Hektar, in den weiteren fünf Jahren 14,3 fm Derb— holz durchſchnittlich pro Jahr und Hektar betragen. Die Lichtwuchsſtämme hatten in den drei erſten Jahren durchſchnittlich 12,4%, pro Jahr, in den weiteren fünf Jahren 10,30% durchſchnittlich pro Jahr zugewachſen. Dagegen der Füllbeſtand in den erſten drei Jahren 6,03%, in den folgenden fünf Jahren 4,99%. Die Durchmeſſer-Zunahme der Lichtwuchsſtämme hat im Mittel in dieſen acht Jahren 5,1 em jährlich betragen. Den beſten Beweis für die Leiſtung der Lichtwuchs— beſtände bringt die vorgenommene Vergleichung der 100 Lichtwuchsſtämme mit den 100 ſtärkſten Stämmen des zwiſchenliegenden geſchloſſenen Beſtands. Es hatten ES sn: die 100 ſtärkſten 5 100 Lichtwuchsſtämme Fullbeſtandsſtämme Jahr der Meſſung Stamm— n Stamm⸗ 1 grundfläche DerByolg grundfläche Derbholz am | fm qm fm ECK ee N 8 | 8,18) 33,92 3,18 32,66 1896 33 3,93 51,41 3,70 42,51 5 jährige Zunahme 0,78 17,49 0,52 | 9,85 Sonach hatten ſelbſt die 100 ſtärkſten Stämme im geſchloſſenen Beſtand nur die Hälfte der Derbholzproduktion der Lichtwuchsſtämme in den genannten fünf Jahren zu ſtande gebracht, weil die tiefer gehende Kronenbeleuchtung gemangelt hat. Der Sohn des Genannten, Forſtaſſeſſor Dr. Borgmann, welcher die Unter— ſuchungen von 1896 vorgenommen hatte, konſtatiert weiter in einem 107 jährigen, be— reits ſeit 16 Jahren im Lichtwuchsbetrieb ſtehenden Fichtenbeſtand, Südweſthang, ſteinig, flachgründig, trocken, Heidelbeere, etwas Heide, Nadeln, ſtarke Rohhumusſchicht, IV. Standortsklaſſe, erfolglos unterbaut) überraſchend hohe Zuwachsbeträge an ſechs gefällten Probeſtämmen. Der Schaftmaſſen-Zuwachs vor der Lichtung war nach der — 313 — Lichtung während der gleichen Zeitdauer auf den 1,70, 1,95, 2,20=, 2,30-, 4,60- und 7,80 fachen, durchſchnittlich 2,18 fachen Betrag geſtiegen. Der Höhenzuwachs war bei drei Stämmen vor der Lichtſtellung kleiner, bei drei Stämmen größer als nach der— ſelben, im Durchſchnitt mit dem höheren Alter nicht abnehmend, wie im Kronenſchluß.“) c) Die vergleichenden Unterſuchungen des Verfaſſers mußten ſich in Ermangelung größerer Hochwaldbeſtände ) auf kleine Verſuchsflächen beſchränken. Während einer über 20 jährigen Beobachtungszeit ergab ſich auf den Probeflächen, auf denen der Kronenraum auf 50 bis 70 em Abſtand der Lichtwuchskronen geöffnet worden war, daß die alsbald eintretende Kronenannäherung keinen hellen Lichtſtrahl zum Boden dringen läßt, daß die im oberen Kronenraum entſtandenen, nicht beachtenswerten Lücken nach wenigen Jahren verwachſen waren und nach durchſchnitt— lich acht Jahren ſo viele eingeklemmte Stangen und Stämme vorhanden waren, daß eine abermalige Lichtung erforderlich wurde. Der Zuwachs war in Fichten und Buchen auf gleicher Fläche ausnahmslos beträchtlich größer wie auf den anliegenden im Kronenſchluß belaſſenen Kontrollflächen. Vor allem in die Augen fallend war aber der Unterſchied in der Stammſtärke zwiſchen den Lichtwuchs- und den Kontrollflächen und ſomit in der Wertproduktion. (Das Verhalten im Höhenwuchs und in der Schaftausformung und Aſtbildung wird unten mitgeteilt werden.) Allerdings war die Bodenbeſchaffenheit den Standortsklaſſen mittelmäßig bis gut faſt durchweg anzureihen. Unterbau hat ſich für dieſe jüngeren Hochwaldbeſtände als unnötig erwieſen, in den Fichtenverſuchsbeſtänden iſt der Boden mit Moos und Nadeln völlig bedeckt geblieben, auf den Buchenprobeflächen mit einer Laubdecke. Dieſe günſtigen, 1886 veröffentlichten Erfolge konnten jedoch für die gelichteten Kiefern— beſtände nicht konſtatiert werden, die allerdings den geringeren Bodenarten in höherer Gebirgslage angehörten, auch teilweiſe verhagelt wurden. Auffallenderweiſe leiſteten die Lichtwuchsflächen lediglich den laufend jährlichen Zuwachs der nebenliegenden Kronen— ſchlußflächen. Die Maſſen- und Wertproduktion dieſer jüngeren Verſuchsbeſtände blieb weit zurück hinter dem Zuwachsgang, den auf ähnlichem, teils noch ſchlechterem Boden die freiwüchſigen Oberſtänder und die im Mittelwalde erwachſenen Oberſtänder für die gleichen Wachstumsperioden auf den zahlreichen Stammſcheiben zeigten. Die Licht— wuchs⸗ und die Kontrollflächen in den erſteren hatten im weſentlichen, wie gejagt, gleichen Zuwuchs ſowohl nach den Ergebniſſen der Holzmaſſenaufnahme als nach den Stammſcheiben. Für die Kronenfreihiebe in Kiefernbeſtänden werden Stämme auszuſuchen ſein, welche in den Jugendperioden volle Kronen ausgebildet haben. d) Die Einführung eines übermäßig weitgehenden Lichtungsbetriebs in größere Buchenhochwaldungen hat ſchon vor 60 Jahren in den Buchenhoch— waldungen des Sollings bei Uslar im damaligen Königreich Hannover ſtatt— gefunden. u Es waren nur 61= bis 80 jährige Buchenbeſtände als ältejte Klaſſe vorhanden mit einem Haubarkeits⸗Durchſchnittszuwachs von 3 bis 4 fm pro Hektar, während eine ) Die weitere Erörterung dieſer Probeverſuche (ſiehe Inaugural-Diſſertation von Forſtaſſeſſor Borgmann. Frankfurt, Sauerländer, 1897 und Juli— und Auguſtheft der „Allgemeinen Forſt⸗ und Jagdzeitung“ von 1897) iſt der forſtlichen Journal— Litteratur vorzubehalten, namentlich die Befürchtung Borgmanns, daß die nach den Berechnungen des Verfaſſers frei zu hauenden Lichtwuchsſtämme körperlich ſtark zunehmen, alsbald die geſamte Fläche überſchirmen werden und eine weitgehende Herab— ſetzung der bisherigen Umtriebszeiten nicht zu vermeiden ſei. as) Die Ergebniſſe des Lichtwuchsbetriebs in Mittelwaldungen, die mittels dieſes Betriebs auf ausgedehnten Flächen zur Hochwaldbeſtockung übergeführt wurden; werden unter ad f erörtert werden. — 314 — Berechtigungsabgabe von über 5 rm pro Hektar und Jahr zu decken war. In dieſer Notlage ließ der Oberforſtmeiſter von Seebach nicht etwa 5/0 des vorhandenen Vor— rats (wie es der vom Verfaſſer befürwortete Lichtwuchsbetrieb für zehnjährige Wachs— raumöffnung bedingt), ſondern 0 der Beſtandsmaſſe aushauen. Innerhalb der frei geſtellten / der letzteren ſtieg der Zuwachs in den nächſten 30 Jahren auf 5,6 bis 8,7 fm pro Hektar, alſo nahezu auf das Doppelte. Dieſe ungewöhnliche Zuwachs— leiſtung der Buchenhochwaldungen — 8,0 bis 10,7 fm Geſamtmaſſe pro Hektar — wurde in allen gelichteten Beſtänden beobachtet. In 37 Jahren hatte ſich (Probefläche Kugelberg) der Höhenwuchs von 19,4 auf 24,4 m, wie im geſchloſſenen Beſtand, der Durchmeſſer von 21,9 em auf 36,1 em gefördert. Nachdem die Stammgrundfläche in 30 Jahren von 10,62 qm auf 23,37 qm angewachſen war, wurde mäßige Kronen— ſpannung und Nachlaſſen des Lichtungszuwachſes bemerkbar. „Die früheren wipfel— dürren Beſtände ſind (nach 30 bis 40 Jahren) wieder in die ſchönſte und üppigſte Lebensthätigkeit getreten und ſtatt des verkruſteten, mit ſpärlicher Laubdecke und Moos— polſtern verſehenen Bodens iſt ein friſcher Waldboden mit einer Laubdecke entſtanden, wie man ſie im geſchloſſenen Hochwalde bei den günſtigſten Verhältniſſen nicht beſſer findet.“ Die gelichteten Beſtände ſind 40 Jahre lang von allen Beſchädigungen ver— ſchont geblieben. e) Die Erziehung der Hochwaldungen, vorherrſchend Buchenhochwaldungen, in Dänemark unterſcheidet ſich von der deutſchen Durchforſtungsart hauptſächlich dadurch, daß die in Deutſchland beſonders befürchtete Auslichtung der Buchen— hochwaldbeſtände in früher Jugend in Dänemark principiell den Schwer— punkt der Erziehungsweiſe bildet. Das däniſche Verfahren wird wie folgt beſchrieben:“) Schon frühzeitig, etwa im 20. Beſtandsjahre bei einer durchſchnittlichen Stamm— höhe von 7 m wird der erſte Durchforſtungshieb vorgenommen und bis zum 40. Beſtandsjahre alle drei Jahre wiederholt. Von Beginn an wird jeder Stamm gefällt, der ſeinen mehrwertigen, an Schaft und Krone beſſer veranlagten Nachbar beengt und ſchädigt. Durch dieſen fortgeſetzten Aushieb der ſchlechten, minderwertigen Stammformen wird bewirkt, daß ſich die Kronen der ſtarken und ſtärkſten, beſſeren und beſten Stämme ſchon in der Jugendzeit voll ausbreiten. Die körperliche Erſtarkung dieſer bevorzugten Stämme wird ſo weit gefördert, daß im 40. Jahre der Beſtand durchweg aus geradwüchſigen und gut geformten Stämmen zuſammengeſetzt wird und der Zukunftsbeſtand deutlich in den ſtärkſten Gliedern erkennbar iſt. Vom 40. Jahre an werden die Durchforſtungen in immer längeren Intervallen wiederholt, die im allgemeinen ſo viele Jahre auseinander liegen ſollen, als das Beſtandsalter Decennien zählt, alſo vom 40. bis 60. Jahre vier bis ſechs Jahre u. ſ. f. Die Hauptaufgabe derſelben iſt die Entfernung der Stämme, welche die leiſtungsfähigeren Nachbarn in der Entwickelung der Krone beengen und ſchädigen — neben dem fortzuſetzenden Aushieb der ſchlechteren Stammformen. Dagegen werden die unterſtändigen Stangen und Stämme, welche dieſe Rekruten des Abtriebsbeſtandes umgeben, ohne ihre Kronen— entwickelung zu benachteiligen, belaſſen, damit dieſelben die Aſtreinheit der dominierenden Stämme, etwa bis zu 15 m Schafthöhe, herbeiführen. Gegen das 60. Beſtandsalter treten die zur Bildung des Abtriebsbeſtandes geeigneten Hauptſtämme deutlich hervor: es werden 200 bis 300 Stück pro Hektar ausgeſucht und durch Anſtrich mit Kalkmilch oder Teer dauernd bezeichnet. Im direkten Gegenſatz zu den deutſchen Wirtſchaftsregeln, welche die ſtrengſte Schonung der Laubdecke bis zur Verjüngungszeit vorſchreiben, *) „Däniſche Reiſebilder“ von Dr. Metzger in den „Mündener forſtlichen Heften“, 9. und 10. Band. wird in Dänemark grundſätzlich die Begrünung des Bodens ſchon nach den erſten Durchforſtungshieben herbeigeführt. Die maſſenhaft angeſiedelten Regenwürmer vermiſchen erfahrungsgemäß das abfallende Laub mit dem mineraliſchen Boden und geben demſelben die oben als am wirkſamſten bezeichnete Krümelſtruktur, welche die Durchlüftung vermittelt und die Humusbildung fördert. Die Durchforſtungsgrundſätze, welche man in Deutſchland befolgt, ſind in Dänemark längſt aufgegeben worden, und zwar mit hervorragenden Erfolgen, wie die folgende Gegenüberſtellung einer däniſchen Ertragstafel für die zweite Buchen-Standortsklaſſe und der Schwappach ſchen Normal-Ertragstafel für die zweite Buchenſtandorts— klaſſe in Deutſchland zeigt: | | Hauptbeſtand Nebenbeſtand Alters- g Land | 8 = Grund- Durch⸗ = an Bor: „„ Höhe flache meſſer Mae TEN Maſſe ertrags⸗ Kr | za) Summe | E am em fm fm Deutſchland . | 60 1395 18,1 30,7 16,6 | 331 | 215 18 99 Dänemark >, 62 | 621 | 21,9 25,8 | 24,7 | 386 136 49 353 | | Deutſchland 80 820 | 233 | 34,2 23,0 459 | 119 26 191 82353 26,0 31,5 33,8 arı | 76 | 61 | 516 Deutſchland . | 100 | 539 | 27,2 | 344 28,5 535 48 | 30 311 I 100 | 235| 280| 325 | 419 | 532 53 71 653 Deutſchland . | 120 | 402 | 29,8 | 34,0 | 32,8 | 595 28 | 26 | 419 Be 2.1 120 || 167 | 28,6 | 33,8 | 50,8 | 595 30 66 787 Die Geſamtproduktion bis zum 120 jährigen Alter beträgt ſonach pro Hektar C » «. 1014 fm, „ Dänemark . Bis zum 80 jährigen, bezw. 82 jährigen Alter beträgt die jährlich durchſchnittliche Holz produktion pro Hektar . AAA 81 fm, Danemark , der Unterſchied im Bruſthöhen-Dur chmeſſer 10,8 em pro Mittelſtamm. In Dänemark ſind die Schutzmaßnahmen gegen Bodenaustrocknung hoch ent— wickelt. Man kann nicht ſagen, daß die heftig durchſtreichenden Seewinde die Luft feucht und den Boden friſch erhalten. Vielmehr werden ſelbſt bei mäßigem Windzutritt die vorhandenen Humusbildungen trocken, die auf den Boden ſich auflegenden Blattſchichten bleiben unzerſetzt, Pilzbildungen verfilzen die Blätter zu feſtem Torf, es bildet ſich Bleiſand, Roterde und ſelbſt feſter Ortſtein. Bei unge— hindertem Zutritt des Windes verhagert der Boden immer mehr und wird völlig unzugänglich für jungen Baumwuchs. Die Heide verdrängt die Waldvegetation. Deshalb haben die däniſchen Forſtwirte an den Rändern der Waldparzellen durch ſogen. Wallhecken oder Knicks, an breiten Wegen durch künſtliche Hecken für Waldmantel— bildung geſorgt — aus Findlingſteinen und Erdreich bis zu 1½ m hohe Wälle errichtet und mit Haſeln, Linden, Hainbuchen, Eſchen, Ahorn und anderen leicht vom Stock ausſchlagenden Holzarten bepflanzt. Man kann ſonach nicht nachweiſen, daß in Dänemark die ſchädlichen Wirkungen der frühzeitigen Kronenfreihiebe auf den Boden durch klimatiſche Einflüſſe, insbeſondere durch die feuchte Seeluft paralyſiert werden. Jedenfalls werden Lichtwuchs⸗Probeflächen mit exponierten Lagen durch Waldmantel— Bildung in ähnlicher Weiſe wie in Dänemark zu ſchützen ſein. — 316 — ) Endlich find die Wirtſchaftsergebniſſe beachtenswert, welche der Verfaſſer in 27 Jahren bei der Überführung von Mittelwaldungen mit rück— gängiger Produktion in den Hochwaldbetrieb in den Regierungs— bezirken Unterfranken und Mittelfranken erzielt hat. Die Mittelwaldbeſtockung entſtammte zwar zumeiſt mittelmäßigem bis gutem Kalk— und ſandigem Lehmboden, aus Muſchelkalk, buntem Sandſtein und Keuper hervorgegangen. Aber das Buchen- und Eichen-Oberholz, meiſtens von Stockausſchlägen herrührend, war anbrüchig und rückgängig geworden und das aus Rotbuchen, Eichen, Aſpen pp. beſtehende Unterholz, durchſchnittlich 35 bis 40 Jahre alt, war aus alten, in der Regenerations— kraft geſchwächten Wurzelſtöcken hervorgegangen, lieferte geringe Reisholzerträge und nur ſchwaches Prügelholz. Nach dem Aushieb der Oberholzſtämme, deren Wert— zuwachs 2% nicht erreichte, und der im Unterholz eingezwängten oder ſonſt unwüchſigen Stangen und Stämme wurden die Lichtwuchsbeſtände aus den gefunden Oberholz— ſtämmen und aus den wüchſigſten und aus ſtandfeſten Unterholz-Stockausſchlägen im Mittel mit 50 bis 70 em Kronenabſtand gebildet. Der Boden wurde vorſichtshalber teils mit Fichten bepflanzt, teils mit Buchen bebaut. Nach den fortgeſetzten Zuwachsmeſſungen, die mit der erreichbaren Genauigkeit“) ausgeführt wurden, hat der laufende Maſſen- und Wertzuwachs vor und nach der Lichtwuchsſtellung den folgenden Gang im jährlichen Durchſchnitt der Jahrzehnte ein— gehalten: Gebrauchs- wert pro Hektar und Jahr erbholz | © Geſamter Waldbefiß | fm m ei 1858/68 vor der Lichtung | 2,09 22,4 Herbſt 1868/78 nach der Lihtung - ss 3,56 39,3 Merit 1878/88 nach der Lichtung | 3 46,2 Was die finanziellen Ergebniſſe betrifft, jo iſt der Bruttoertrag durch dieſen 20 jährigen Lichtungsbetrieb (mit Einrechnung der dreiprozentigen Zinſen und Zinſes— zinſen der durch den Lichtungsbetrieb herbeigeführten Erübrigungen gegenüber dem Etat) von 20,45 Mk. pro Hektar, der größtenteils von den herabgekommenen Mittel— waldungen und zum kleinſten Teil von jungen Nadelholzbeſtänden geliefert wurde und als nicht nachhaltig herabgeſetzt werden ſollte, auf 69,18 Mk. pro Hektar und Jahr, der Reinertrag von 8 Mk. 11 Pfg. pro Hektar und Jahr auf 56 Mk. 84 Pfg. pro Hektar und Jahr geſtiegen (ſtets bei gleichen Holzpreisannahmen). Dieſe Durchſchnittserträge beziehen ſich auf den geſamten Waldbeſitz und um— faſſen auch die Waldflächen, in denen die Lichtſtellung wegen Abſatzmangels nicht recht— zeitig vorgenommen und erneuert werden konnte, und die jungen, hierzu noch nicht geeigneten Nadelholzbeſtände. Vergleichungsfähig im vollen Sinne des Worts ſind jedoch nur die gelichteten und die nicht gelichteten früheren Mittel— waldungen und Nadelholzbeſtände mit gleicher Lage und gleicher Bodenbeſchaffenheit. *) Alle über 14 em in Bruſthöhe ſtarken Stämme wurden ſchon anfänglich kluppiert und das ſchwächere Stangen- und Gertenholz nach Probeflächen eingeſchätzt. Zur Ermittelung örtlicher Formzahlen wurden 3630 Mittelwaldſtämme und 2885 Hoch— waldſtämme nach ſtammweiſer Altersbeſtimmung ſektionsweiſe vermeſſen. Die Baum— höhen wurden mittels des Fauſtmann'ſchen Spiegel-Hypſometers für die einzelnen Durchmeſſerſtufen ermittelt. Laufend jährlicher Zuwachs pro Hektar Derbholg | Meisholz Base | fm fm ME. Hochwaldbeſtände. a) Nadelholz (vorherrſchend Kiefern), rein und faſt rein, vor der Lichtung, 49= bis 59 jähriges Alter 5,33 — 58,0 nach der Lichtung 59 bis 66 jähriges | 21 6,48 | — 73,1 b) Nadel- und Laubholz, hauptſächlich Kiefern und Rotbuchen, vor der Lichtung 40- bis 50 jähriges Alter 7 — 60,9 nach der Lichtung 50 bis e | Ales 6,90 | 8171 Derartige gemiſchte Beſtände, Be | ſchloſſen geblieben, vom 39- bis 49- jährigen Alter. .. n 5,14 | — 64,0 vom 49⸗ bis 56 jährigen Alter 1 4,50 — 65,6 Mittelwaldbeſtände. c) Mittelwaldungen auf lehmigem Sand (bunter Sandſtein) vor der Lichtung (nur annähernd genau zu ermitteln) 1,49 0,85 23,0 nach der Lichtung, 1872/9 4 4,15 ö 2,33 58,2 d) Mittelwaldungen auf bindendem Lehm (Keuper) vor der Lichtung (wie oben) 2,25 0,56 29,1 nach der Lichtung 1868/95. 5,00 2,10 61,5 Der Aushieb bei jeder Lichtſtellung divergiert zwiſchen 25 und 35% der vor— handenen Holzmaſſe. Man kann ſonach nicht ſagen, daß die Ergebniſſe der bisherigen vergleichenden Unterſuchungen ungünſtig für die Lockerung des Kronenſchluſſes durch vorgreifende Durchforſtungen ausgefallen ſind. Die Ergebniſſe ad d, e und f beziehen ſich auf lange Wachstumszeiträume, und zudem iſt der laufende Maſſen- und Wertzuwachs im Verwaltungsbezirk des Verfaſſers längſtens alle zehn Jahre wiederholt durch Meſſung aller Bruſthöhen— Durchmeſſer und Berechnung mit den gleichen Formzahlen und Wertfaktoren ermittelt worden. Die Vermutung, daß durch den verſtärkten Lichteinfall ein Aufflackern der Bodenthätigkeit verurſacht werden könne, iſt ſonach durch die praktiſche Erfahrung keineswegs beſtätigt worden. Auch hat der Boden eine hinreichende Laub», Nadel- und Moosdecke behalten. Bei der Anlage und der fortgeſetzten Zuwachsmeſſung der Ver— ſuchsbeſtände darf jedoch nicht überſehen werden, daß der Haupt— zweck dieſer vergleichenden Unterſuchungen die Bemeſſung der Durchmeſſerzunahme an den umlichteten Rekruten der ſpäteren Abtriebsbeſtände iſt, damit beurteilt werden kann, ob der nächſte — 318 — Rundgang der Jahresnutzungen erheblich abgekürzt werden kann, ohne die Darbietung gebrauchsfähiger Nutzholzſorten nach Ablauf desſelben in Frage zu ſtellen. Kann nicht bezweifelt werden, daß die um— lichteten Abtriebsſtämme, wenn dieſelben etwa nach 70 bis 80 Jahren in lockeren Kronenſchluß treten, den gleichen Wertertrag pro Jahr liefern werden, wie die im Kronenſchluß erzogenen Hochwaldbeſtände nach 100- bis 120 jähriger Wachstums- zeit (ſiehe S. 303), ſo kann der Nutznießung nicht nur ohne Bedenken die erhöhte Rente zugebilligt werden, welche aus der verringerten Abnutzungszeit der vorhandenen Wertvorräte reſultiert (aber ſtets durch höher rentierende Wiederanlage der Ein— griffe in das ererbte Vorrats-Stammkapital dem Stammgut zu erhalten iſt), ſondern auch der Bezug der Mehrerträge, welche die vorgreifende anſtatt der nachhinkenden Durchforſtung jährlich liefert. Sind außerhalb der Verſuchsflächen Waldbäume zu finden, welche im 40- bis 50 jährigen Alter freigeſtellt wurden, ſo wird der Wachstumsgang durch Meſſung der Stammgrundflächen auf den in Bruſthöhe auszuſchneidenden Stammſcheiben und die Gipfelhöhe auf meterlangen Abſchnitten des Gipfelſtücks zu ermitteln ſein. Nach den Unterſuchungen des Verfaſſers halten die Lichtwuchsſtämme in den größeren Nadelholzbeſtänden, wenn die Offnung des Kronenraums rechtzeitig auf 60 bis 70 cm Kronenabſtand erfolgt und vor wieder eintretendem Kronen— ſchluß mit 50 bis 60 em Kronenabſtand erneuert wird, den Zuwachsgang der völlig freigeſtellten Mittelwaldſtämme ein. In Rotbuchenhochwaldungen wird eine etwa 10 em betragende Erweiterung des genannten Kronenabſtands erforderlich werden. 3. Zeigt ſich auf den Probeflächen mit Lichtwuchsſtellung beachtens werter Gras- und Unkrautwuchs? Die ſchief einfallenden Sonnenſtrahlen können während der Vegetations- zeit ſelbſtverſtändlich nur dann zum Boden dringen, wenn das unterſtändige Gehölz nicht belaſſen, ſonderu entfernt wird und im Kronenraum Lücken geöffnet werden, welche breiter als 50 bis 70 em ſind. Aber es iſt im erſten Sommer nach der Lichtwuchsſtellung zu beobachten, ob ein kräftiger Graswuchs im Entſtehen begriffen iſt, wie beiſpielsweiſe auf fetten Kalk- und Baſaltböden, oder der Bodenzuſtand hergeſtellt worden iſt, welchen die Bodenkunde wegen der Bodendurchlüftung ꝛc. als beſonders erſprießlich für die Bodenthätigkeit erachtet (Siehe oben S. 276 und S. 282). Iſt ſtarker Graswuchs zu befürchten, ſo iſt das unterſtändige Gehölz reichlich zu belaſſen, oder es hat Buchelſaat oder Fichten- pflanzung der Lichtwuchsſtellung auf dem Fuße im nächſten Frühjahr zu folgen. Schon nach dem erſten Kronenfreihieb iſt im früheren Verwaltungsbezirk des Verfaſſers in vielen größeren Beſtänden ein Unterwuchs teils von Buchen, teils von Fichten angebaut, teils in Buchenbeſtänden bald nach der Lichtwuchsſtellung ent⸗ ſtanden. Wenn der Boden friſch und nicht trocken und entkräftet war, ſo erhielt ſich der Unterwuchs, aber nur kümmerlich vegetierend und ohne beachtenswerten Höhen— wuchs, bis die zweite Lichtſtellung demſelben eine lebhaftere Entwickelung verlieh. Faſt ausnahmslos blieb aber der Boden mit Laub, Nadeln und Moos bedeckt (von heidewüchſigem Boden mit kümmerlich wachſenden Kiefernbeſtänden abgeſehen, für welchen eine durchgreifende Lichtwuchsſtellung, wie geſagt, bedenklich ijt). In den nicht unterbauten Buchen-Lichtwuchsbeſtänden konnten maſſenhafte Streuabgaben im ſtroh⸗ armen Jahre 1893 gewährt werden. — 319 — Da aber bei den ſpäteren Kronenfreihieben naturgemäß größere Beſtands— lücken entſtehen, ſo ſollte man niemals den Unterbau, und zwar durch Miſchung von Buchen mit einzelſtändigen Fichten verſäumen, wenn der Boden friſch und kräftig iſt und die Erhaltung des Unterbaus auch nach der Wiederannäherung der Kronen nicht ausſichtslos iſt. Nach dem zweiten Kronenfreihieb entwickelt ſich auf den größeren Lücken der bereits vorhandene Unterwuchs zum Bodenſchutz“) viel raſcher als ohne vorherige Begründung desſelben. In der Regel wird man aller— dings finden, daß der Unterbau nach den erſten Kronenfreihieben zu ſtark beſchattet und erſt dann wirkſam wird, wenn die Lücken im Oberſtand größer werden, als oben angegeben, und unterbleiben kann, wenn der Boden nicht hervorragend gras- und unkrautwüchſig iſt. In Kiefernbeſtänden, für welche Verdrängung des Heidelbeer- und Mooswuchſes durch Heide zu befürchten iſt, kann man einen Fichtenunterbau verſuchen, wenn die Lichtwuchsſtellung bei dieſer Bodenbeſchaffenheit nicht bedenklich erſcheint. Eine Einwirkung der genannten Kronenlockerung auf die Temperatur der Wald— luft und des Waldbodens wird ebenſo ausgeſchloſſen ſein wie die Abnahme des Waſſer— gehalts im Boden, da die atmoſphäriſchen Niederſchläge weniger im Kronenraum zurück— gehalten werden, während die verdunſtende Stammzahl verringert wird. Die ver— mutete Erwärmung des Bodens und die behauptete Bildung von leichtem Frühjahrs— holz infolge frühzeitig beginnender Aſſimilation iſt nach den vergleichenden Beob— achtungen des Verfaſſers nicht zu befürchten.“) 4. Kann auf den Flächen mit Lichtwuchsſtellung die Aſtreinheit und Vollholzigkeit der Nutzholzſtämme verringert werden? Nach den Vorſchlägen des Verfaſſers ſollen die Umlichtungshiebe erſt dann beginnen, wenn der untere Schaftteil auf Balkenlänge — etwa 8 bis 10 m — möglichſt aſtrein, im nicht unterbrochenen Kronenſchluß ausgebildet worden iſt und die entſtandenen Aſte trocken werden. Dieſe Beginnzeit iſt in der Forſt— litteratur vor Bekanntwerden des däniſchen Durchforſtungsverfahrens als zu früh im Hinblick auf die Aſtreinheit und die Abholzigkeit des Schaftes erachtet worden. Man habe die „Beendigung des Hauptlängenwuchſes“ abzuwarten. Jede Lichtung des dichten Kronenſchluſſes ſei vor dieſer „Beendigung des Hauptlängenwuchſes“ bedenklich. Bis jetzt wiſſen wir jedoch nicht, welche Einwirkung die ſchmale Kronen— öffnung, welche zur Gewinnung eines 5- oder 10jährigen Wachstumsraumes erforderlich iſt (mit einer ringförmigen Breite von im Mittel 50 bis 70 cm) auf die Entwickelung der Baumform und der Aſtbildung ausübt. Konſtatiert iſt nur, daß die Stammform auf den mäßig und ſcharf durchforſteten Probeflächen entweder keine Veränderungen zeigt oder verbeſſert worden iſt. *) Irrtümlich iſt dem Verfaſſer die Abſicht zugeſchrieben worden, aus dem Unter— wuchs die ſpäteren Nutzholzbeſtände bilden zu wollen. Es handelt ſich lediglich um die Verhütung der Bodenaustrocknung. **) Siehe in der „Allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung“ von 1893, Aprilheft, die Beobachtungen vom 9. bis 17. Mai 1892 in Buchenlichtwuchs-Beſtänden, und in neben⸗ liegenden Buchenſchluß-Beſtänden über den gleichzeitigen Laubausbruch. Überdies find die Pflanzenphyſiologen noch nicht einig über die Frage, ob die anfängliche Dünnwandigkeit des Frühjahrsholzes während der Vegetationsperiode beſtehen bleibt. Ebenſowenig über die Bedingungen der Kernholzbildung. a) Die Annahme, daß das in dicht geſchloſſenen Beſtänden erwachſene Nutzholz aſtreiner ſei als von Eichen und Kiefern, die den größten Teil des Holzkörpers im Freiſtand ausgebildet haben, beruht auf Vermutungen und verdient noch näher unterſucht zu werden. In den Hochwaldſtämmen, die im normalen Kronenſchluß aufwachſen, ziehen die Aſte häufig, namentlich die vom Kern ausgehenden Aſte, quer durch den ganzen Stamm hindurch und liefern bei der Ausſonderung an den Sägewerfen die völlig reinen Bretter (im Kleinhandel Tiſchlerbretter genannt) nur mit geringen Prozentſätzen, während die Hauptmaſſen den „halbreinen“ Brettern zufallen. In den Mittelwald— ſtämmen findet man gleichfalls beim Zerſchneiden reine Bretter mit erheblichen Anteilen, da die ſtärkeren Aſte häufig nicht tief in den Stamm hineinziehen, ſondern auf die Seitenbretter ꝛc. beſchränkt bleiben. Zudem wird dieſe Aſtreinheit für die Schnittholzſorten, welche vom oberen Schaftteil geliefert werden, in der Regel nicht beanſprucht, weil für die kurzen und ſchwächeren Bauhölzer, auch für Balkenhölzer die Ausnutzung bis zur Grenze der Tragkraft nicht ſtattfindet und Zopfbretter für Zwecke, die Aſtreinheit bedingen, ſeltener verbraucht werden. Immerhin ſind die Probeflächen mit Lichtwuchsſtellung hinſichtlich der Aſtreinheit zu unterſuchen und mit den Probeſtämmen und dem Kronenſchluß zu vergleichen. Derartige Unterſuchungen hat der Verfaſſer vorgenommen. Es wurde konſtatiert, daß die kräftigſten, den Abtriebsertrag im Kronenſchluß hauptſächlich liefernden Stämme ganz gleiche Aſte bilden — einerlei, ob der Kronenſchluß erhalten bleibt oder der Wachsraum, welchen ſich dieſe Stämme in den nächſten ſechs bis zehn Jahren erkämpfen, vorzeitig geöffnet wird. Dieſe Unterſuchungen (für Fichten) werden nächſtens veröffentlicht werden und werden beweiſen, daß ſowohl die Aſtbaſis dieſelbe Fläche pro Feſtmeter Schaftholz in Lichtwuchs- und Schlußbeſtänden hat als die gleiche Reisholzmenge pro Feſtmeter Schaftholz hier wie dort produziert wird, und zwar nicht nur die gleiche Wellenzahl, ſondern auch das gleiche Gewicht. Die Lichtſtandsproduktion, welche ſeit 14 Jahren auf den Lichtwuchsprobe— flächen weitaus beträchtlicher war als die Schlußſtandsproduktion auf den nebenliegenden Kontrollflächen während der gleichen Zeit, ſcheint ſonach auch ohne Verſtärkung der Aſt— menge in Fichtenbeſtänden, wahrſcheinlich auch in Buchen- und Weißtannenbeſtänden einzutreten, lediglich als Folge der verſtärkten Lichtwirkung auf die im oberen Kronenraum bereits gebildeten Blätter und Nadeln. Bei allen dieſen Holzarten tritt dieſelbe ſofort nach der Lichtwuchsſtellung ohne Umbildung der Struktur der Blätter und Nadeln ein. Ferner iſt die Einwirkung der Lichtwuchsſtellung auf die vollholzige Ausbildung der Baumſchäfte auf den Verſuchsflächen zu vergleichen. Wenn von früher Jugend an freiwüchſig erzogene Waldbäume kurzſchäftig und kegel— förmig infolge der Aſtverbreitung werden, ſo iſt dieſe Erſcheinung nicht maßgebend für die Stämme, denen lediglich der Kronenraum geöffnet wird, welchen ſie ſich im ſpäteren Alter ſelbſt erkämpfen. Zudem legt die Nutzholzverarbeitung der einige Millimeter größeren oder kleineren Abnahme der Durchmeſſer aufwärts am Baumſchaft nicht den entſcheidenden Wert bei. Dieſer Unterſchied wird höchſtenfalls 3 bis 5 mm pro Längenmeter bei Schlußſtämmen und Mittelwald— ſtämmen betragen, und die letzteren ſind bisher nicht wegen der Schaftform beanſtandet worden. Mit Ausnahme der Gerüſthölzer, Telegraphenſtangen ꝛc. werden faſt alle Bauhölzer in 3 bis 4 m, höchſtens 10 bis 12 m lange Abſchnitte zerſchnitten, und die abfallenden Seitenbretter werden mit wenig ermäßigten Preiſen verwertet. Die Unterſuchungen des Verfaſſers auf den obengenannten Fichtenprobeflächen haben bis 12 m Höhe die gleiche Abnahme der Bruſthöhendurchmeſſer der Lichtwuchs— — 321 — und Schlußſtämme, ziffermäßig völlig übereinſtimmend, über 12 m hinaus ſogar eine ſtärkere Abnahme für die letzteren ergeben. 5. Kann durch die Lichtwuchsſtellung der Höhenwuchs, der im Kronenſchluß erfolgt, verringert werden? Man hat zu unterſuchen, ob gleichalterige Lichtwuchsſtämme nach etwa 5 oder 10 Jahren höher geworden ſind als die gleichalterigen und gleichſtarken Stämme auf den Probeflächen mit Kronenſchluß. Die Behauptung, daß nach den Kronenfreihieben der Höhenwuchs nicht die Energie der Schlußſtämme beibe— halten werde, iſt weder für den ſtärkſten Durchforſtungsgrad, noch für die mäßige Umlichtung der ſtärkſten Stämme in den letzten Jahrzenten beſtätigt worden. Nach den Beobachtungen des Verfaſſers eilen die Lichtwuchsſtämme in ca. 4 bis 5 Jahren den ſtärkſten Stämmen des Nebenbeſtandes im Höhenwuchs weit voran. Man hat, wie es ſcheint, die buſchförmige Geſtaltung der Vorwüchſe in den Hochwaldverjüngungen und die Aſt- und Schaftbildung der während der Jugend— zeit völlig freiſtändigen Bäume generaliſiert, ohne zu beachten, daß die ſchmale Kronenöffnung den umlichteten Stämmen keine weite Verzweigung geſtattet und dieſelben zwingt aufwärts zu ſtreben. 6. Kann in Folge der Bildung etwas breiterer Jahrringe durch die Lichtwuchsſtämme, als die Stämme im Kronenſchluß auflegen, die Holzgüte verringert werden? Zunächſt wird zu ermitteln ſein, ob auf den Lichtwuchsflächen die frühere Jahrringbildung, in den Jahrzehnten vor der Umlichtung, gleichmäßig fortgeſetzt oder merklich verbreitert wird und ob die ſtärkſten Stämme im Kronenjchluß, welche die Abtriebsbeſtände vorherrſchend bilden, bemerkenswert feinringiger ſind als die ſtärkſten Lichtwuchsſtämme. Der Unterſchied wird nach meinen Erfahrungen nicht beträchtlich ſein. Zudem iſt die maßgebende Frage noch nicht entſchieden, ob die Engringigkeit einen günſtigen oder ungünſtigen Einfluß auf die Dauer, Tragkraft ꝛc. ausüben wird. Nach den bisherigen Unterſuchungen, die noch nicht abgeſchloſſen ſind, iſt es wahrſcheinlich, daß das im Lichtſtand erzeugte Holz ſchwerer und darum beſſer iſt als das im Kronenſchluß aufwachſende Holz. Nach den in neuerer Zeit vor— genommenen Unterſuchungen iſt „die Anſicht, daß die Ringbreite im umgekehrten Verhältnis zur Holzgüte (ſpecifiſches Gewicht) ſteht, nicht beſtätigt worden. Die kleinſten Ringbreiten hatten häufig die geringſten ſpecifiſchen Trockengewichte, jedoch konnte ein durchgreifender, geſetzmäßiger Unterſchied zwiſchen Ringbreite und Holz— gewicht bisher nicht nachgewieſen werden.“ Nördlinger und Ebermeyer behaupten, daß das im freien Stande gewachſene Holz härter, feſter und ſchwerer iſt als das Holz der im dichten Schluß erwachſenen Bäume, und hiermit ſtimmen die Erfahrungen der Holzhändler und Flößer überein. (Das hochwertige Kiefernholz im Hauptsmoor bei Bamberg hat den größten Teil des Holzkörpers im Lichtſtand gebildet.) 7. Wie verhalten ſich die verſchiedenen Durchforſtungsgrade gegen Schnee- und Duftdruck, Windwurf und Inſektenfraß? Es iſt allerdings nach den bisherigen Beobachtungen kaum mehr zu bezweifeln, daß die Waldbäume nach der frühzeitigen Erſtarkung, welche durch die Umlichtung, Wagener, Die Waldrente. 21 — 322 — auch durch die Vermiſchung der Holzarten herbeigeführt wird, ſtandfeſt und wider— ſtandskräftig gegen Schnee, Wind und Inſekten werden, auch im Höhenwuchs nicht zurückbleiben, ſondern den Schlußſtämmen voraneilen. Indeſſen iſt immerhin zu prüfen, ob die folgenden Beobachtungen allgemein in ebenen, wie in gebirgigen Lagen beſtätigt werden: Die Gefahr des Schneedrucks und Schneebruchs, insbeſondere des Gipfelbruchs iſt im Gebirge wie in der Ebene nicht größer für vorgreifend durchforſtete als für mäßig durchforſtete Beſtände, aber im weſent— lichen beendigt, wenn in den nächſten Jahren nach der vorgreifenden Durchforſtung keine derartige Beſchädigungen die Beſtände durchlöchern. Durch die Umlichtung werden die Beſtände widerſtandskräftiger gegen Stürme und Inſekten als nach Erhaltung des Kronenſchluſſes, weil die Stämme im erſteren Falle ſtandfeſt und vollſaftig geworden ſind. 8. Im übrigen können die Bedenken gleichfalls gewürdigt werden, welche in der Forſtlitteratur dieſer Umlichtung der ſpäteren Abtriebs— ſtämme entgegengeſtellt worden ſind. Der am eifrigſten und am heftigſten diskutierten Frage, ob der Unterbau nach den erſten Kronenfreihieben frohwüchſig werden oder infolge von Kronenannäherung des Oberſtandes kümmerlich fortwachſen wird — dieſer von vornherein minder wichtigen Frage wird man maßgebende Bedeutung bei der Beobachtung der Ver— ſuchsflächen nicht mehr beilegen, nachdem es durch die neueren Forſchungen auf dem Gebiete der Bodenkunde und im Hinblick auf die Erfahrungen in Dänemark zweifel— haft geworden iſt, ob der Unterbau dann erſprießlich werden wird, wenn nur eine leichte Bodenbegrünung eintritt und ein ſtarker Gras- und Unkrautwuchs verhütet werden kann, wie oben (S. 318) erwähnt. Die Koſten des wiederholten Unter— baues nach ſtärkerer Lichtung des dominierenden Lichtwuchsbeſtandes fallen zu— dem nicht in die Wagſchale gegenüber den finanziellen Nutzleiſtungen, welche die Herabſetzung der nächſtmaligen Umlaufszeit der Jahresnutzungen im Gefolge hat. Die weiteren Bedenken,“) daß beim Lichtwuchsbetrieb die Produktion haupt— ſächlich auf Sägenutzholz gerichtet werde, während auch ſchwächere Stämme und Stangen zu produzieren ſeien, während gleichzeitig befürchtet wird, daß der Markt mit ſchwächeren Stämmen und Stangen infolge der vorgreifenden Durch— forſtungen überlaſtet werde, werden nach ihrer örtlichen Bedeutung zu würdigen ſein. Mißverſtändlich iſt die Meinung, daß der Verkaufswert des normalen Vorrats durch dieſe vorgreifenden Durchforſtungen herabgebracht werde, weil dem Vorratskapital des Schlußbetriebes die unterſtändigen Stangen und ſchwachen Stämme einzurechnen und die Herſtellungskoſten und Vorerträge der beider— ſeitigen Vorräte nicht zu berückſichtigen ſeien. Aus dem Unterbau ſoll, wie ſchon oben bemerkt wurde, kein Nutzholzbeſtand erzogen werden. Die Arbeits— vermehrung für das Forſtverwaltungsperſonal iſt nicht ſo erheblich, als vermutet wird, ſobald die Auszeichnung der Kronenfreihiebe dem die Durchforſtungen über— wachenden Forſtſchutzbeamten vorgezeigt worden iſt. *) „Zeitſchrift für Forſt- und Jagdweſen“ von 1887, Seite 342. Dreizehnter Abſchnitt. Die Auswahl der Holzgattungen für die Nachzucht der Hochwaldungen. Wenn die einträglichſte Bewirtſchaftung der deutſchen Waldungen nachhaltig ſichergeſtellt werden ſoll, ſo hat die Verjüngung der erntereifen Waldbeſtände weitergehende Obliegenheiten zu erfüllen als die prüfungsloſe Fortpflanzung der örtlich eingebürgerten Holzarten, deren Wertproduktion in der Regel zu ſehr ver— ſchiedenen Ernteerträgen hinführt. In erſter Linie iſt die Produktion von Gebrauchswerten durch die nach Lage und Bodenbeſchaffenheit anbaufähigen Waldbäume im Hinblick auf die Gewinnung der im Abſatzbezirke tauglichſten Rundholzſorten vergleichend zu prüfen, und in zweiter Linie iſt das Leiſtungsvermögen der Holzgattungen hinſichtlich der Brenn— ſtofflieferung für den Fall zu würdigen, daß der Nutzholzverbrauch im mittleren Europa rückgängig wird. Niemand wird die maſſenhafte Nachzucht von Holzgattungen, welche auf den unterſten Stufen der quantitativen und qualitativen Nutzholzerzeugung ſtehen, befürworten wollen. Die Forſtwirt— ſchaft hat, wie geſagt, ein wohl aſſortiertes Lager der brauchbarſten Holzarten und Holzſorten zu unterhalten, weil fie mit langen Wachstumszeiten der Hoch— waldbeſtände zu rechnen hat. Aber deshalb iſt es keineswegs geſtattet, die Hauptbeſtandteile der zukünftigen Hochwaldbeſtockung aus Waldbäumen zu bilden, die nicht nur quantitativ mit der Holzerzeugung zurückbleiben, ſondern auch ein bald faulendes und minderwertiges Holzmaterial liefern. Die Nutzholzproduktion hat in den deutſchen Waldungen infolge der Lage unſeres Landes in unmittelbarer Nähe der waldarmen und gewerbreichen Länder Mitteleuropas günſtige Ausſichten auf Nutzholzabſatz, wenn zur Erntezeit des jetzigen Holzanbaus die urwaldähnlichen Holzvorräte in den nördlichen und öſt— lichen Ländern Europas herabgemindert und von den Waſſerſtraßen abgerückt ſein werden. Zu dieſer nachhaltigen Nutzholzgewinnung gehört aber in vorderſter Reihe die ſorgſame Pflege und Beſchützung der Eigenſchaften des Waldbodens, welche 21* — 324 — die Produktionsthätigkeit desſelben verurſachen. Durch die Steigerung der Waldbodenkraft kann und ſoll die vaterländiſche Volkswohlfahrt noch nach Jahr— hunderten eine ausgiebig fließende und andauernd befruchtende Quelle in der Nutzholzproduktion finden, welche in den heimiſchen Waldungen in rationeller Weiſe zu begründen iſt. Nicht nur bei der Erziehung der Wald beſtände, ſondern auch bei der Auswahl der Holzgattungen für die Verjüngung der Waldungen hat die Forſtwirtſchaft die Erhaltung und Belebung der Nahrungsquellen, welche die Waldbäume im Waldboden finden, ebenſo eingehend zu berückſichtigen wie die Wertproduktion der anbaufähigen Holzgattungen. i I. Die Auswahl der anzubauenden Holzarten nach den Standortseigenſchaften, insbeſondere nach der Beſchaffenheit des Mluttergeſteins. Im vorigen Abſchnitt haben wir die Triebkräfte, welche die ſogenannte Bodenthätigkeit verurſachen, überblickt. Nach dem heutigen Stande der Forſchung muß man annehmen, daß für das Gedeihen der Wald— bäume ein zureichender Waſſergehalt im Boden erforderlich iſt und außerdem in erſter Linie Bodeneigenſchaften den größten Einfluß auf die Waldproduktion ausüben werden, welche die Durchlüftung bei entſprechender Bodenbedeckung und die Wurzelverbreitung be— günſtigen, die Lockerheit, Tiefgründigkeit und Humushaltigkeit des Waldbodens fördern. Bleibt den Waldungen vor allem eine locker aufgelagerte, Luft und Waſſer nicht abſchließende Humusſchicht erhalten, wird die übermäßige Streunutzung, welche durch die entſtehende Verhärtung und Austrocknung des Bodens wie ein Krebsſchaden am Marke des Waldes zehrt, beſeitigt oder wenigſtens auf ein erträgliches Maß zurückgeführt, ſo hat die Auswahl der anzubauenden Holzarten, die wir in dieſem Abſchnitt zu erörtern haben, die Anſprüche zu beachten, welche die einzelnen Holzgattungen nach ihrem Wurzelbau an die Tiefgründigkeit und nach ihrer Waſſerverdunſtung an den Feuchtigkeitsgehalt des Bodens erheben, damit auf allen Standorten die Produktion von Gebrauchswerten dem Höhepunkt entgegengeführt werden kann. Man hat die Waldbäume nach den Anſprüchen, welche ſie an den Boden ſtellen, in Gruppen gebracht: 1. Zu den genügſamen Holzarten werden gerechnet: Schwarzkiefern, gemeine Kiefern, Weymouthskiefern, Birken, Pappeln, Akazien. 2. Als Holzarten mittlerer Begehrlichkeit bezeichnet man: Fichten, Lärchen, Roterlen, Linden, Weiden, Roßkaſtanien, Hainbuchen, Spitzahorn. 3. Ungenügſame Holzarten werden genannt: Weißtannen, Rotbuchen, Traubeneichen, Bergahorn, Eſchen, Ulmen, Edelkaſtanien, Stieleichen. — 325 — Dieſe Rangordnung iſt jedoch nicht einwandsfrei, und es wird auch nicht möglich werden, einen allgemeingiltigen Gradmeſſer für die „Begehrlichkeit“ der Holzarten aufzufinden. Ebenſowenig kann uns die geognoſtiſche Abſtammung des Bodens und die Einteilung in Steinböden, Sandböden, Lehmböden, Thon— böden, Kalkböden, Humusböden einen Maßſtab für die Beurteilung der waldbaulichen Fruchtbarkeit der Bodenarten und der Abſtufung der quantitativen Holzproduktino gewähren. Wenn ein Waldboden locker, tiefgründig, friſch und humusreich iſt und in dieſem Zuſtande erhalten wird, jo verleiht demſelben weder die geognoſtiſche Abſtammung, noch die Zuſammenſetzung der Erdkrume aus verſchiedenartigen Bodenpartikeln beſondere Trieb— kräfte, die ſich durch die Unterſchiede in der Holzproduktion manifeſtieren. Einflußreich iſt die Beſchaffenheit der Bodenteile nur inſofern, als dadurch die Lockerheit und die waſſerhaltende Kraft verändert wird und die Verwitterung je nach der bodenbildenden Geſteinsart einen verſchieden tiefen und verſchieden lockeren Wurzelbodenraum hergeſtellt hat. Durch die in der Vergangenheit erzeugte Tiefgründigkeit, durch die Waſſerkapacität, die Humus⸗ haltigkeit und die Durchlüftung des Bodens werden die Unterſchiede in der waldbaulichen Bodenfruchtbarkeit bewirkt. Die Eigenſchaft der Bodenpartikel, Waſſer zu halten und ſich dicht einzulagern oder locker zu erhalten, wird nament— lich dann wirtſchaftlich einflußreich, wenn die geſchloſſene Waldbeſtockung licht und lückig geworden oder abgeräumt worden iſt — am erheblichſten, wenn die ſofortige Wiederverjüngung durch eine ſchützende Holzbeſtockung mißlingt und der Kahlſchlag an der Oberfläche verhärtet und durch Sonne und Wind, Gras- und Unkrautwuchs ausgetrocknet wird. Alsdann iſt es oft ſchwer, die trockenen, armen Sandböden, die Kalkböden ohne Lehmbeimiſchung, die ſtrengen Lehmböden und die Thonböden produktiv zu erhalten, und dieſe Aufgabe wird um ſo ſchwieriger, je weniger mächtig das lockere, krümelige Erdreich dem feſten Boden oder dem feſten Geſtein aufgelagert iſt. Derartige Bodenzuſtände hat die Forſt— wirtſchaft mit allen Mitteln zu verhüten und ſtets iſt alsbald nach der Verjüngung der Krümelzuſtand des beſchatteten Bodens durch eine nicht zu hohe und nicht zu dichte Laud⸗, Nadel⸗ und Moosdecke herzuſtellen und zu erhalten. Einen ſicheren Maßſtab für die Beurteilung der Bodenkraft zum Zwecke der Auswahl unter den anbaufähigen Holzgattungen kann uns weder die boden— kundliche Forſchung, noch die vergleichende Beobachtung der Wachstums leiſtungen der Waldbäume bei verſchiedenartiger Standortsbeſchaffenheit darbieten — weder die ſorgfältigſte Bodenbeſchreibung, noch die genaueſte Bodenanalyſe. Holzarten mit tiefgehendem Wurzelbau wird man ſelbſtverſtändlich nicht bevorzugen, wenn flach— gründige Bodenarten mit dünner Erdkrume anzubauen ſind. Eſchen und Erlen wird man nicht auf die trockenen, ſondern die Eſchen auf die friſchen bis feuchten, die Erlen auf die feuchten bis naſſen Böden bringen. Auf den trockenen Diluvialſand des Flachlands ohne Lehmbeimiſchung und ohne anſtehendes Grundwaſſer und überhaupt auf den zur Trockenheit hinneigenden Standorten der Vorberge — 326 — und der Mittelgebirge unterhalb der Schneebruch-Region wird man in erſter Linie die gemeine Kiefer zur Beſtandsbildung berufen und den Anbau der Weymouthskiefer, wenn die letztere nicht gedeiht, verſuchen. Die trockenen Kuppen und Abhänge im Kalkgebiet und mit feſtem und ſtrengem Lehm- und Thonboden ſucht man mittels Schwarzkiefern und Akazien der Holzkultur zu gewinnen, bis ein paſſender Wurzelbodenraum für etwas anſpruchsvollere Nutzholz— arten geſchaffen worden iſt. Aber wir beſitzen bis jetzt keinen aus wiſſenſchaft— licher Forſchung hervorgegangenen Gradmeſſer für die waldbauliche Bodenfrucht— barkeit, welcher die Ergebniſſe der praktiſchen Beobachtung ergänzt und regelrecht ordnet, und es wird, wie aus den Ausführungen im vorigen Abſchnitt hervor— geht, eine derartige Bodenbonitierung auf bodenkundlicher Grundlage vielleicht dann in Frage kommen, wenn das Optimum des wechſelnden Kohlenſäure— gehalts im Waldboden und die Einwirkung des letzteren und der Ortslage auf die ſogenannte Bodenthätigkeit erforſcht worden iſt. überaus verſchiedenartig iſt die Bodenbildung der geognoſtiſchen Formationen. Im Gebiet der Maſſengeſteine mit ſtarkem Kieſelſäuregehalt liefert die Ver— witterung des grobkörnigen Granits einen tiefgründigen, kräftigen Waldboden, dagegen die Verwitterung des feinkörnigen Granits einen flachgründigen, grandigen Boden, oft mit faſt verſiegender Produktionskraft. Die Hornſtein— Porphyre liefern einen ſteinreichen, erdarmen, feſten Boden, der das Eindringen des Waſſers verhindert und das Ablaufen des Waſſers in geneigten Lagen fördert. Die Feldſtein-Porphyre liefern einen etwas beſſeren, aber auch noch ſteinreichen und erdarmen Boden, während die Thon-Porphyre und meiſtens auch die Porphyrite einen ausgezeichneten, tiefgründigen und kräftigen Boden liefern. Die Maſſengeſteine mit mittlerem Kieſelſäuregehalt und die baſiſchen Geſteine mit 40- bis 54% Kieſelſäure haben nicht minder eine verſchiedenartige Bodenbildung; während Syenit, Andeſit, Diorit, Diabas, Melaphyr und vor allem die weit verbreiteten Baſalte einen fruchtbaren Boden bilden, verwittern Quarz-Trachyt und Oligoklas-Trachyt zu einem flachgründigen, trockenen Boden. In der Gruppe des Urthonſchiefers und der metamorphiſchen Ge— ſteine iſt die Schichtung und der dadurch bewirkte Waſſerablauf von der größten Bedeutung. Der Gneisboden ſteht im Verhalten dem Granitboden nahe. Kali— glimmerſchiefer liefert zumeiſt einen flachgründigen, geringwertigen Boden, dagegen Magneſia-Glimmerſchiefer in der Regel einen weſentlich beſſeren Boden. Der quarz— reiche, dickſchiefrige Urthonſchiefer bildet ſtrenge, erdarme Böden, vielfach durch Trockenheit leidend, während der quarzarme, dünnſchiefrige Urthonſchiefer einen beſſeren Boden hergeſtellt hat. Die Schieferthone und Thonſchiefer liefern thonige, kräftige Waldböden, für den Holzwuchs mittelgut bis gut. Jedoch ſind die in der Triasformation vielfach vorkommenden Lettenböden und Thonböden faſt immer kalt und naß und tragen häufig Krüppelbeſtände. Wenn die Kalkböden nur aus kohlenſaurem Kalk ohne Beimiſchung thonhaltiger Beſtandteile gebildet werden, ſo ſind dieſelben erdarm und trocken und die Aufforſtung iſt oft nur durch Schwarzkiefern und Akazien möglich, deren Fortkommen zweifelhaft ift. Dagegen ändert ſich die Bodenkraft ſehr weſentlich, wenn dem Kalkgeſtein Thonteile beigemiſcht ſind. Derartige Kalkböden, durch pflegliche Waldwirtſchaft vor Austrocknung und Gras- und Unkrautwuchs bewahrt, zählen zu den kräftigſten Waldböden. Die reinen Dolomite liefern einen erdarmen Boden mit dürftiger Produktionskraft. Aber auch hier bewirkt Thonbeimiſchung Gleichſtellung mit den beſten Kalkböden und über- trifft die letzteren ſehr oft an Fruchtbarkeit. Auch die Mergelböden ſind im hohen Maße fruchtbar, trocknen aber auch leicht aus und werden feſt und hart. — 327 — Im Rotliegenden liefert die Verwitterung der Konglomerate meiſtens einen flachgründigen, ſteinreichen, oft reinen Geröllboden. Nagelflue, in den Alpen weit verbreitet, wird durch Kalkgehalt begünſtigt, und der Boden zeigt, vom dichten Waldbeſtand geſchützt, hervorragende Kraftleiſtungen. Die Grandböden ſind von ſehr verſchiedenem Wert, in den Höhenlagen und Bergabhängen meiſtens trocken. Der quarzreiche Grauwackeboden iſt zumeiſt flachgründig und wenig produktiv. Sind dagegen thonige Bindemittel beigemiſcht, jo hat die Verwitterung einen tiefgründigen, ſteinfreien und kräftigen Boden geliefert, meiſt durchweg ſogenannte Buchenböden. Ebenſo verſchieden iſt der Buntſandſteinboden. Hat derſelbe geringe Bindemittel und helle Färbung, ſo iſt er in der Regel trocken und arm, bei gelber Färbung mittelgut, bei roter Färbung gut bis ſehr gut. Der Keuperſandſtein bildet meiſtens tiefgründige, lehmhaltige Sandböden, günſtig für die meiſten Holzarten, ſehr oft aber auch flachgründige, trockene Böden. Der Liasſandſtein erzeugt noch mehr produktive Böden als der Keuperſandſtein. Dagegen iſt der lockere Sandboden des Quader— ſandſteins meiſtens trocken und wenig fruchtbar, oft vegetationslos. Sehr ſchlechten Boden liefert der ſchwer verwitterbare Quarzit, flachgründige und arme Sandböden. Die tertiären Quarzſande bilden gleichfalls einen armen Boden, der jedoch bei nahe— ſtehendem Grundwaſſer guten Holzwuchs beſitzt. Etwas beſſer iſt der Boden des tertiären Glimmerſandes. Die ſelten vorkommenden vulkaniſchen Aſchen haben, wenn ſie zu vulkaniſchen Tuffen verkittet worden ſind, gewöhnlich eine gute bis ſehr gute Produktionskraft. Die vulkaniſchen Sande tragen dagegen zumeiſt dürftige Vegetation. Die Bildungen des Diluviums, welche faſt das geſamte norddeutſche Flachland bedecken, gehören zumeiſt dem „unteren Diluvium“ an und beſtehen im weſentlichen aus Sand, Thon und Mergel. Ein fein- bis grobkörniger Sand, aus gelblich gefärbten Quarzkörnern beſtehend, enthält im unverwitterten Zuſtande Kalk, der aber durch die Verwitterung ausgelaugt wird. Es bildet ſich eine obere Schicht von humoſem Sand, dem eine Schicht von gelblichem Verwitterungsſand unter— lagert, nach unten in den feſtes Erdreich bildenden, gewöhnlichen Sand übergehend. Der Diluvialſand hat einen mittleren Waldboden geliefert, welcher den Standort aus— gedehnter Kiefernwaldungen mit mittlerem, teilweiſe gutem Wuchs, vielfach mit Buchen als Unterholz bildet, auch mit den beſten Bodenanteilen für Eichen anbaufähig iſt Eingelagert ſind Diluvialthone, Diluvialmergel und Mergelſand. Die Diluvialmergel gehören zu den fruchtbarſten Bodenarten, gehen aber bei fortſchreitender Verwitterung in lehmigen Sand über. Mergelſand bildet einen milden, tiefgründigen Lehmboden mit gutem bis vorzüglichem Holzwuchs. Die Diluvialthone haben meiſtens geringe Flächenausdehnung. Das obere Diluvium wird vorherrſchend vom oberen Diluvialmergel gebildet. Man unterſcheidet Lehmböden, lehmige Sande mit unterlagerndem Lehm, oft nur neſterförmig, nach unten mit eingelagerten Steinen vorkommend, und drittens den oberen' Diluvialſand mit ſchwachem Lehmgehalt, vielfach ſteinreich. Auf den höchſten Kuppen iſt der Lehm feſt aufgelagert, ſteinreich, von geringer Produktionskraft, nach unten in Diluvialſand mit ſchwacher Lehmbeimiſchung und mit mittlerer und guter Produktivität der Kiefernbeſtände übergehend, während die ausgeſprochenen Lehmböden des oberen Diluvialmergels eine für den Ackerbau genügende Bodenkraft haben. Auch die Geſchiebe im nordiſchen Diluvium mit Mergelbeſtandteilen zwiſchen Steinen haben einen guten Waldboden geliefert. In den diluvialen Flußthälern, welche im nordiſchen Diluvium noch erkennbar find, befindet ſich Thalſand und Thalgeſchiebeſand. Erſterer bildet fein- bis mittel- körnige Sande und trägt zumeiſt minder gutwüchſige Kiefernbeſtände. Der Thal— geſchiebeſand iſt grobkörniger und reichlich mit Steinen gemengt und bildet die geringen bis ſchlechten Kiefernſtandorte. Die übrigen Diluvialbildungen (Moränen, diluviale Nagelflue, Flußab— lagerungen, Löß) haben geringe Ausdehnung. „ Ebenſo die alluvialen Ablagerungen im Waldboden, Flußgrand, Flußſand, Auethon, der vorzügliche, aber faſt nur landwirtſchaftlich benutzte Marſchboden, der Aue⸗ boden im Überſchwemmungsgebiet der Flüſſe, namentlich Saale und Elbe, mit prächtigem Wuchs der wertvollſten Laubholznutzhölzer endlich der armſelige Heideſand und Heidelehm. Die wichtigſten Geſteinsarten kann man nach der Bildung des Wald— bode ns wie folgt abſtufen (nach Grebe): 1. Sehr kräftige Böden bilden die baſiſchen Eruptivgeſteine: 1 > Bode Baſalt, Diabas, Melaphyr und ihre Tuffe; leicht zerſetzbare Felſitporphyre: Kalkgeſteine mit reichlichem Thongehalt; leicht zerſetzbare Thonſchiefer; Aue- und Marſchboden. Kräftige Böden bilden: Die leicht verwitternden Abänderungen von Granit, Gneis Felſitporphyr, Syenit; bindemittelreiche, nicht quarzitiſche Sandſteine: Grauwacke, Lias- und Keuperſand, manche Buntſandſteine; Lettenſchichten der Trias; Diluvialmergel und der daraus hervorgehende Lehm. Mäßig kräftige Bodenarten bilden: Schwer verwitternde Granite und Gneiſe; Magneſia-Glimmerſchiefer; bindemittelärmere, nicht quarzitiſche Sande: die meiſten Sand— ſteine, Grauwacken; ſchwerer verwitternder Thonſchiefer. Schwache Bodenarten bilden: Sämtliche ſchwer verwitternde Silikatgeſteine: manche Granite, Gneiſe, Felſitporphyre; Kaliglimmerſchiefer; Sandſteine mit quarzigem Bindemittel; Sande: Diluvialſand; viele Konglomerate: Rotliegendes, Grauwacke. Magere (arme) Bodenarten bilden: Sehr ſchwer verwitternde Geſteine, z. B. manche Quarzporphyre, Grauwacken, Rotliegendes; bindemittelarme oder ſtarkquarzitiſche Sandſteine: Abänderungen der Grauwacke, des Quaderſandſteins; Heide- und Flugſand, Dünenſande; tertiärer Sand; Geſchiebe und Geröllablagerungen; thonarme Kalkgeſteine; zähe Thone und Letten. Eine genaue Abſtufung iſt jedoch infolge der verſchiedenartigen Faktoren der ngüte ungemein ſchwer. Nach den vorherrſchenden Beſtandteilen hat man die vorſtehend angeführten, mannigfachen Bodenarten in folgende Hauptgruppen zuſa mmengefaßt. a) Steinböden. Auf den großſteinigen Waldböden im Granit-, Bajalt- Porphyrgebirge u. ſ. w. überziehen ſich die Steine und Felsbrocken häufig mit Moos, die Baumwurzeln wachſen über die Oberfläche der Steine, bis ſie Spalten zum Eindringen finden, und es entſtehen zumeiſt geſchloſſene Fichten- und Tannenbeſtände. Die Gruß- und Grandböden (Gerölleböden) finden ſich hauptſächlich im Granit, Syenit und Gneis, gutwüchſig, wenn feinerdige Beſtandteile beigemengt —in 322 worden ſind oder das Grundwaſſer nahe ſteht, ſchlechtwüchſig auf trockenem Grandboden. b) Die Sandböden kann man als humoſen Sandboden (ſchwache, mittel und ſtark humoſen Sandboden), der im Walde gewöhnlich die oberſte Bodenſchicht bildet, als gelben und braunen Verwitterungsſand, der die zweite Bodenſchicht bildet und als unterlagernden Rohbodenſand unterſcheiden. Enthält ein Sandboden keine beachtenswerten thonigen Beimengungen, jo bezeichnet man denſelben als reinen Sandboden, bei Zunahme der feinerdigen Beſtandteile wird der Boden ſchwachlehmiger oder anlehmiger Sand genannt, und bei ſtärkerem Lehmgehalt lehmiger Sand. Die Lehmbeimiſchung erhöht die waldbauliche Ertragskraft, und außerdem wird der Holzwuchs dann gefördert, wenn die Baumwurzeln Grundwaſſer beziehen können. Die Lehmböden kann man als ſandigen Lehm, milden und ſtrengen Lehm unterſcheiden. Der ſandige Lehmboden bildet meiſtens guten, oft ſehr guten Waldboden. Bei dem reinen Lehmboden wird die Tiefe der Krümelung entſcheidend für die Produktion. Die ſtrengen (ſchweren, feſten) Lehmböden ſind meiſtens gering— wertig, infolge der dichten Lagerung waſſerarm und nur oberflächlich von den Pflanzenwurzeln zu durchdringen. d) Für die Thonböden iſt die Krümelung und die Durchlüftung ebenſo einflußreich auf die Fruchtbarkeit als bei den ſtrengen Lehmböden. Die plaſtiſchen Thone find ſchwer kultivierbar und auch die übrigen Thonböden (Schieferthone, Letten u. ſ. w.) beſitzen nicht die Eigenſchaften, welche dem Gedeihen der Wald— bäume förderlich ſind. e) Die Kalkböden nennt man reine Kalkböden, wenn der kohlenſaure Kalk einen trockenen, geringwertigen Boden bildet. Die Produktivität der Lehmböden und Thonböden auf Kalk wird durch den Krümelungsgrad und durch die Durchläſſigkeit des unterlagernden Geſteins beſtimmt. In der Regel ſind die Eigenſchaften des Kalkbodens für den Holzwuchs günſtig, und die waldbauliche Boden— fruchtbarkeit iſt hervorragend. Jedoch iſt die Bodenbedeckung ſorgfältig zu erhalten, der gewöhnlich üppige Gras- und Unkrautwuchs zu verhüten und der Austrocknung vorzubeugen. Trocken gewordene Kalkböden ſetzen der Wieder— beſtockung ſchwer zu beſeitigende Hinderniſſe entgegen (Karſt, Kalkberge in Thüringen). 1) Reichlichen Gehalt an humoſen Stoffen haben die Humusböden. Der ſtark humoſe Sand, namentlich der diluviale Flußſand, bildet einen vorzüglichen, aber gegen Austrocknung und Auffrieren zu ſchützenden Boden. Die Grundland— moore, die Hochmoortogfe, die Bruchböden ꝛc. haben geringe Ausdehnung. Anbau von Erlen iſt zumeiſt dann nicht lohnend, wenn das Waſſer ſtagniert, ſonkdern nur dann, wenn dasſelbe fließend iſt. 0 — Die bisherigen Forſchungsergebniſſe auf dem Gebiete der forſt— lichen Bodenkunde geſtatten uns, wie man ſieht, noch nicht, die Wald— beſitzer zureichend zu informieren über die Wechſelbeziehungen zwiſchen den Bodenkräften und den Wachstums-Leiſtungen der Wald— bäume — einerſeits über die Förderung der Bodenthätigkeit durch die Beſchattung und den Laubabfall der anbaufähigen Holzarten und andererſeits über die Wachstumsleiſtungen der letzteren infolge der verſchiedenartigen Triebkräfte im Granit⸗, Baſalt⸗, Thonſchiefer⸗, Kalkgebiet u. ſ. w., im Sand», im Lehm-, im Kalkboden u. ſ. w. erſchöpfenden Aufſchluß zu erteilen. Eine Bemeſſung und Abſtufung der Produktionsergebniſſe für die anbaufähigen Holzgattungen nach der Abſtammung vom Muttergeſtein und der 2 vorherrſchenden Bodenbeſtandteile iſt nicht durchführbar, und die Wald» beſitzer müſſen die vergleichende Beobachtung und die Zuwachs— Meſſung in nebeneinander liegenden, von verſchiedenen Holzarten gebildeten, reinen Beſtänden in der betreffenden Srtlichfeit zu Hilfe rufen. II. Die Teiſtungs fähigkeit der deutſchen Waldbäume auf den vorherrſchenden Waldbodenarten im allgemeinen. Welche Waldbaumgattungen ſind zur Bildung des zukünftigen Ernteertrages durch die wertvollſten Nutzholzſorten zu berufen, wenn das vorhandene Wald- eigentum andauernd am einträglichſten benutzt werden ſoll? Dieſe Frage iſt ſchwer zu beantworten. Wir wiſſen zwar, daß bei gleicher Standortsgüte die Laubhölzer jährlich eine geringere Kubikmeterzahl an roher Holzmaſſe pro Hektar produzieren wie die Nadelhölzer und unter den Nadelhölzern die Maſſenproduktion der Fichte und Weißtanne größer iſt als die Maſſenproduktion der gemeinen Kiefer, während wieder Lärchen und Weymouthskiefern die zuerſt genannten Nadelhölzer in der Erzeugung von Holzrohmaſſen bei günſtigen Produktionsfaktoren vielfach über— treffen. Aber wir wiſſen nicht anzugeben, welche Kubikmeterzahl an roher Holz— maſſe der Fichten- oder Kiefernanbau durchſchnittlich pro Jahr auf einem Boden liefern wird, auf dem die Rotbuche 2, 2½, 3, 3½ .. . fm pro Hektar und Jahr produziert. Die Vermutung, daß die durchſchnittlich pro Jahr und Hektar produzierte Trockenſubſtanz dem Gewichte nach annähernd gleich ſei, iſt noch nicht genügend beglaubigt worden, ſteht im Widerſpruch mit den Unterſuchungen in nebeneinander liegenden Fichten- und Buchenbeſtänden und wird auch für neben— einander liegende Fichten- und Kiefernbeſtände nicht zutreffend ſein. Zudem iſt das Trockengewicht nur bei ein und derſelben Holzart als Anhaltspunkt für den Gebrauchswert des Rohſtoffes zu benutzen, aber nicht zur Wertbemeſſung der Rohſtoffproduktion verſchiedener Holzgattungen, wie z. B. das ſchwere Buchenholz einen geringen Gebrauchswert für die Nutzholzverarbeitung hat. Die vergleichende Ermittelung derjenigen Eigenſchaften der verſchiedenen Holzarten, welche den Gebrauchswert hauptſächlich beſtimmen, iſt aber noch nicht ſo weit vorgeſchritten, um die Auswahl der Holzſorten auf die Ergebniſſe ſtützen zu können. Durchgreifende Regel für den Holzſortenanbau bleibt, wie ſchon im vorigen Abſchnitt erörtert wurde, die Bildung gemiſchter Beſtände ſobald die Standorts-Beſchaffenheit mehrfachen Holzgattungen günſtige Wachstumsverhältniſſe geſtattet. Wir haben die Vorzüge der gemiſchten Beſtände gegenüber den reinen, von ein und derſelben Holzart gebildeten Beſtänden ſchon im vorigen Abſchnitt erwähnt. Vor allem wird die Bodenthätigkeit erhalten und geſteigert. Die Erwärmung des Bodens unter den Lichtholzbeſtänden durch die eindringenden Sonnenſtrahlen wird ebenſo verringert wie die Austrocknung durch den durch— ſtreichenden Luftzug. Der Gras- und Unkrautwuchs nach der Auslichtung der ä Lichtholzbeſtände, der die Bodenfeuchtigkeit ſtark verdunſtet und das Eindringen des Regen- und Schneewaſſers hemmt, wird zurückgehalten. Aber auch aus anderen Gründen iſt die Bildung gemiſchter Beſtände eine waldbauliche Grundregel, die immer mehr zum Durch— bruch kommt. In der That haben die gemiſchten Beſtände hervorragende Nutzleiſtungen für die Einträglichkeit der Holzzucht. Sie erhöhen vielfach die Maſſen⸗ und Werterträge, welche man durch eine reine Beſtockung, von ein und derſelben Holzart gebildet, erzielen würde. Indem die lichtbedürftigen, zumeiſt raſchwüchſigen Holzarten die Baumkronen emporſchieben über den Kronen— raum, in welchem die mitſtrebenden, aber überflügelten Beſtandsgenoſſen dichten Kronenſchluß bilden, treten dieſe lichtfordernden Waldbäume in den Genuß der hellen Sonnenſtrahlen. Sie erſtarken ſchon frühzeitig, werden ſtandfeſt und widerſtandsfähig. Die lichtbedürftigen und auch die ſchattenertragenden Holz— gattungen können ſelbſtverſtändlich die verſchiedenen Höhenſchichten des Kronen— raumes ausgiebiger für die Thätigkeit der Baumkronen benutzen, als dies in dem weniger hohen Wachsraum, in welchen die Baumkronen der reinen Beſtände zuſammengedrängt werden, möglich iſt. Infolge der frühzeitigen Erſtarkung der Baum— körper werden die Beſchädigungen durch Schneedruck, Windwurf, Duftanhang ꝛc. vermindert. Vor allem werden aber in den Nadelholzbeſtänden die Verheerungen durch Inſekten abgeſchwächt. Die gefährlichſten Raupen und Käfer bevorzugen einzelne Holzgattungen, namentlich unter den Nadelhölzern. Die Vermehrung dieſer Waldfeinde und die Geſamtwirkung des Fraßes wird aus den ſchon oben ange gebenen Urſachen ermäßigt, wenn dieſe Holzarten mehr voneinander abgerückt worden ſind als in reinen Beſtänden der Fichte, Kiefer ꝛc. Außerdem ſind die wertvollſten Stämme der gemiſchten Beſtände infolge vermehrten Lichtgenuſſes kräftiger und vollſaftiger geworden als die im Kronenraum beengten Stämme der reinen Beſtände. Die meiſten Forſtinſekten bevorzugen das kränkelnde Holz und gehen in ſaftreichen Bäumen zu Grunde — die Nonne und auch andere Waldverderber leider ausgenommen. Bei der Auswahl der Holzarten zur Bildung der gemiſchten Beſtände iſt allerdings Fürſorge zu treffen, daß im Abtriebsbeſtand die minderwertigen Holzarten nicht die hochwerkigen Waldbäume verdrängen. Man kann jedoch den Zweck der gemiſchten Beſtände erreichen, ohne den Wertertrag weſentlich zu verringern, weil es genügt, wenn die bodenſchützenden Holzarten, wie namentlich Rotbuchen, bis in die ſpäteren Perioden des Beſtandslebens zwiſchen- und unter— ſtändig beibehalten werden. Bis dahin erfüllen dieſelben ihre Funktionen hin— ſichtlich des Boden- und Beſtandsſchutzes. Der entſtehende Ertragsausfall wird hauptſächlich das Material der Vornutzungen treffen und die Gewinnung der wertvollen Nutzhölzer im Abtriebsertrag nicht beträchtlich verringern. Zudem darf man niemals vergeſſen, daß bei der Auswahl der Holzgattungen für die Bebauung unſerer Waldungen die Bedürfniſſe des Holzverbrauches in einer ſehr fernen Zukunft zu berückſichtigen ſind. Wenn auch die Dauer, die Tragkraft und die ſonſtigen, die Nutzholzgüte beſtimmenden Eigenſchaften unſerer Waldbäume — 332 — fortdauernd beſtehen bleiben und den Nutzholzwert auch zukünftig in erſter Linie beſtimmen werden, jo iſt es doch unmöglich, die An- forderungen der Nutzholzverarbeitung für die ferne Erntezeit mit poſitiver Sicherheit zu bemeſſen. Vorſichtiger wird es jedenfalls ſein, Nutzhölzer verſchiedener Gattung zur Bildung der zukünftigen Haupt— beſtockung zu berufen — wenn die Standorts verhältniſſe Freiheit in der Auswahl geſtatten. Man kann es dann der Zukunft überlaſſen, während der Erziehung dieſer gemiſchten Beſtände diejenigen Holz— arten zu begünſtigen, welche den höchſten Wert für die Befriedigung der Verbrauchsanforderungen im Laufe der Zeit erlangt haben. Mit der Einführung der einträglichſten Bewirtſchaftung iſt aber vor— ſorglich eine Muſterung der auf den guten und auf den minderwertigen Waldſtandorten anbaufähigen Holzgattungen nach ihrem Leiſtungs— vermögen für die maximale Gewinnung brauchbarer Waldprodukte mit möglichſter Verringerung der Erzeugungskoſten, d. h. in der er— reichbar kürzeſten Zeit, zu verbinden, damit der deutſche Wald mit ſeinen Nutzleiſtungen auch zukünftig die Volkswohlfahrt in unſerem Vaterlande befruchtet. Wir haben allerdings in Deutſchland vielfach Waldſtandorte mit abnormer Beſchaffenheit. Außer den hohen Regionen der Gebirge und Alpen— länder, wo die Krummholzkiefer heimiſch iſt und die Fichte oft nur kümmerlich vegetiert, finden ſich naſſe und ſumpfige Lagen, Flugſandſtrecken und Ortſteinböden. In den Tiefländern, den Vor- und Mittelbergen und den unteren Lagen der Hochgebirge ſehen wir ſtrichweiſe nicht nur trockene Sand— ebenen, verödete Kalkberge, ſteinige und erdarme Abhänge, felſige und flachgründige Bodenpartien, Ortſteinbildungen zc., ſondern auch Waldflächen, die durch intenſive Streunutzung verangert, vertrocknet und verhärtet ſind. An den Seeküſten und in einem weiten Streifen der angrenzenden Länder finden die Nadelhölzer nicht überall günſtigen Standort, Lärchen und Weißtannen wahrſcheinlich ausgenommen. Das Klima fördert die Pilzbildungen, Trametes radiciperda, erzeugt Rotfäule und der Halimaſch (Agaricus melleus) zerſtört die jüngeren Fichten und Kiefern. Hier begegnet der Nadelholzanbau oft Bedenken und wird nur da am Orte ſein, wo die reinen Eichen und Buchenbeſtände und die Eichenbeſtände mit Buchenbeimiſchung nicht mehr gedeihen, wie auf dem Heideboden, dem Spatſand, bei Ortſteinunterlage u. ſ. w. In den Länderſtrichen Deutſchlands mit dieſen traurigen Bodenverhältniſſen tritt nicht nur die Tauglichkeit der Holzgattungen für die Bildung gemiſchter Beſtände, ſondern auch die Leiſtungsfähigkeit derſelben hinſichtlich der Wert— produktion in den Hintergrund. Vor allem iſt zu fragen: welche Holzgattung iſt überhaupt noch anbaufähig, wird noch, wenn auch kümmerlich, gedeihen? Iſt die Akazie oder die Schwarzkiefer zu bevorzugen, oder kann man den Anbau der gemeinen Kiefer, der Weymouthskiefer, auch vielleicht der Birke noch riskieren? Das muß erprobt werden und kann in Büchern nicht gelehrt werden. Dieſe Bodenverhältniſſe kommen jedoch in Deutſchland in der Regel nur ſtrichweiſe vor, und es iſt fraglich, ob dieſelben mit — 333 — Ausnahme des Küſtengebietes zufammenhängend einige 100000 ha in irgend einem Waldgebiet Deutſchlands erreichen. Dagegen findet man in allen Gegenden Deutſchlands Waldflächen weit verbreitet, welche weder ſehr naß, noch ſehr trocken ſind, einen mäßigen Humus— gehalt und eine mäßige Tiefgründigkeit und Lockerheit — mit einem Wort mittlere Bodengüte haben. Entſcheidend für das Gedeihen der Holzarten wird in erſter Linie der Waſſerverbrauch derſelben und der verfügbare Waſſervorrat im Boden, in der Umgebung der Wurzelſpitzen, namentlich im Hoch— ſommer, ſein. Diejenigen Waldbäume, welche von Natur aus eine geringe Waſſerverdunſtung haben und ſich mit ihrer Wurzelverbreitung der oft flach— gründigen Bodenbeſchaffenheit anpaſſen können, werden eine größere Holzproduktion bewirken, als Holzarten, deren Organiſation eine gleiche Anſpruchsloſigkeit nicht geſtattet. Zur Zeit kennen wir allerdings den Waſſerverbrauch der Waldbäume noch nicht ſo genau, um eine Rangordnung hinſichtlich dieſer Verdunſtungsanſprüche mit zweifelloſer Sicherheit aufſtellen zu können. Wir wiſſen nur, daß die Nadel- hölzer infolge ihrer ſchmalen, nadelförmigen Blätter, die von einer dicken, ſtark kutikulariſierten, harz- und wachsreichen Oberhaut bedeckt find, an die Waſſerver— dunſtung geringere Anſprüche machen als die meiſten Laubhölzer. Man kann lediglich vermuten, daß die größere Beſtände bildenden Waldbäume bei gemindertem Feuchtigkeitsgehalt des Waldbodens relativ noch am beſten in der folgenden Reihen— folge gedeihen werden. In erſter Linie ſteht die Schwarzkiefer, die gemeine Kiefer und der Stockausſchlag der Traubeneiche. Hierauf folgt die Lärche (deren Verhalten in Flach- und Tiefländern jedoch noch nicht ausreichend beobachtet worden iſt); alsdann die Fichte, die Weißtanne die Hainbuche (als Stockausſchlag), die Rotbuche, die Traubeneiche (als Baumholz) und endlich die Stieleiche. Voll— kommen unzureichend ſind unſere Kenntniſſe über die Anſprüche der meiſtens nur vereinzelt vorkommenden Holzarten an den Waſſergehalt des Bodens. Auf den trockenſten Böden gedeihen außer den ſchon genannten Schwarzkiefern relativ am beſten: Akazien, Birken, Weymouthskiefern, Aſpen (Birken und Aſpen kommen auch auf feuchtem Boden fort). Die übrigen Holzarten werden ungefähr die folgende Rangordnung im Gedeihen vön den trockenen zu den feuchten und naſſen Stand— orten Rigen: Bergahorn, Spitzahorn, Ulmen, Eſchen, Weiß- und Schwarzerlen. Das Verhalten gegen die Bodentrockenheit wird jedoch vielfach abgeändert durch die Höhe und die Lockerheit des benutzbaren Wurzel— bodenraumes. So gedeiht namentlich die Weißtanne in einem an der Ober— fläche vertrockneten, aber nach unten kräftigen Boden beſſer als die flach wurzelnde Fichte. Auf einem flachgründigen Boden gedeiht bei gleichem Waſſergehalt die Fichte relativ beſſer als die Kiefer, während bei einem in der Oberfläche trockenen, aber lockeren und tiefgründigen Boden (wie z. B. Diluvialſand ohne Grundwaſſer) das umgekehrte Verhalten eintritt. Auch der Lichtgenuß iſt nicht ohne Einfluß. Wenn ſonnige Lagen waſſerhaltende Bodenbeſchaffenheit haben, ſo wachſen die licht— bedürftigen Holzarten, wie Eichen, Kiefern ꝛc. raſcher über Nachbarn anderer Gattung empor als auf Nord- und Oſtſeiten. — 334 — Die Maßnahmen der Forſtwirtſchaft zur Erhöhung der wald— baulichen Fruchtbarkeit des Bodens ſind, abgeſehen von der Er— haltung des Blätter- und Nadelabfalls, eng begrenzt. Das vor— züglichſte Mittel, die Bodenthätigkeit zu erhöhen, würde zweifellos das Behacken der Boden oberfläche mit 5- bis 6jähriger Wiederholung ſein, welche die Boden- und Humusdecke mit den oben abgelagerten Mineralſubſtanzen vermiſchen und in krümelige, die Durchlüftung fördernde Beſchaffenheit bringen würde. Bisher iſt die allgemeine Einführung am Koſtenpunkt geſcheitert. Aber den Waldbeſitzern, denen dieſe Blätter zugänglich werden und welche über die nötigen Arbeitskräfte verfügen, darf der Verfaſſer dieſes Umhacken des Bodens auf Hacken— ſchlagtiefe vor der Verjüngung als vorzügliches Mittel, die Bodenkraft zu erhalten und zu beleben, warm empfehlen. (Derſelbe hat in den letzten 25 Jahren Tauſende von Hektaren wiederholt behacken laſſen.) Während der Verjüngung, nach der ſtarken Lichtung der Waldbeſtände und vollends durch den Kahlſchlagbetrieb wird unverkennbar die günſtige Wirkung, welche die langjährige Anſammlung der verweſenden Bodendecke hervorgebracht hat, weſentlich beeinträchtigt. Die Blätter und Nadeln werden vom Winde entführt und die angeſammelten Verweſungs— produkte werden nutzlos in die Atmoſphäre verflüchtigt. Werden die Humus— beſtandteile unmittelbar vor oder mit der Lichtſtellung durch die Verjüngungshiebe unter die Bodenoberfläche durch Umhacken untergebracht und der Waſſergehalt des Bodens durch die Lockerung erhöht, wird die Verhärtung gemildert, wird gleich— zeitig der Nachwuchs unter Schutzbeſtand durch Samenabwurf des Mutterbeſtandes oder durch künſtliche Saat oder Pflanzung begründet, ſo wird offenbar die unver— meidliche Schädigung der Bodenthätigkeit während der Verjüngungszeit ſo weit ein— geſchränkt, als es dem forſtlichen Betriebe möglich iſt. Die Kahlſchlagverjüngung ohne gleichzeitige Lockerung der Bodenoberfläche führt dagegen die Verflüchtigung der Humusteile durch Sonne und Wind jahrelang dem Gipfelpunkt entgegen. Dazu kommen andere Mißſtände: Gras- und Unterwuchs, Engerlinge, Rüſſelkäfer und Konſorten. Wenn die Waldbeſitzer die aus dem Geſichtspunkt der Bodenpflege gebotene Verbreitung der ſchattenertragenden Laub- und Nadelhölzer in den gemiſchten Beſtänden bevorzugen, wenn Fichten und Weißtannen und namentlich Rotbuchen (als Grundbeſtockung) weit vordringen in das Waldeigentum, wenn Streuentzüge möglichſt vermieden werden und die Verjüngung mit Erhaltung der Bodenlockerheit möglichſt beſchleunigt wird, ſo können die Beſitzer wegen der Erhaltung der Boden— kraft unbeſorgt bleiben. Die Frage, wie weit die Bodenarten örtlich verbreitet find, welche dieſen ſchattenertragenden Holzarten eine ausreichende Maſſenproduktion geſtatten — eine Maſſenproduktion, welche namentlich der anſpruchsloſen gemeinen Kiefer die Wagſchale hält — dieſe Frage kann nur durch die örtliche Unterſuchung der Bodenverhältniſſe beantwortet werden. In allen Forſtbezirken hat darum, wie geſagt, vor Auswahl der anzubauenden Holzarten eine Muſterung der ſchattenertragenden Fichten, Tannen, Rotbuchen und der licht— bedürftigen Eichen, Lärchen, Kiefern, Eſchen ꝛe. hinſichtlich der Leiſtungsfähigkeit für die Produktion gebrauchsfähiger Holzmaſſen „ 388 —— maßgeblich der Bodenbeſchaffenheit ſtattzufinden und hiernach iſt den einzelnen Holzarten das am meiſten geeignete Anbaugebiet anzuweiſen. Es iſt die Grenze zu beſtimmen, bis zu welcher die Begründung des Eichen— hochwaldes mit gleichalterigen oder unterſtändigen Buchen und des Miſchwuchſes aus Laubhölzern und Nadelhölzern vorzudringen hat, mit welchem Umfang minder— wertige Bodenflächen dem reinen Kiefernwalde zuzuweiſen ſind u. ſ. w. Insbeſondere für die innere Ausgeſtaltung der gemiſchten Beſtände mit den geſuchten Nutzholz— gattungen hat dieſe Muſterung für alle Bodenarten, welche die nötige Friſche, Lockerheit und Tiefgründigkeit für das Gedeihen ſchattenertragender Holzarten be— ſitzen, die Beimiſchung der letzteren (auch für die Kiefernbeſtände) zu bevorzugen, ins— beſondere der Rotbuchen, wegen der günſtigen Wirkung der abfallenden Belaubung und Benadelung auf die Erhaltung und Förderung der Bodenkraft, wenn auch die Rotbuchen, Hainbuchen ꝛc. nicht zur vorherrſchenden Beſtandsbildung berufen werden dürfen. Im weiteren ſind zunächſt die verſchiedenartigen Leiſtungen der anbaufähigen Waldbäume in der Rohſtoffproduktion zu vergleichen. Vor allem iſt jedoch zu würdigen, welches gegenſeitige Verhalten die Nutzholzgüte der pro— duzierten rohen Holzmaſſen zeigt. Für die Anbauwürdigkeit der anbaufähigen Waldbäume iſt die auf gleicher Fläche produzierte Zahl der Gebrauchswert— einheiten maßgebend, da die vermehrte Produktion der Rohſtoffmenge ohne Berückſichtigung des Gebrauchswertes keinen erkennbaren Zweck haben würde — für die holzkonſumierende Bevölkerung ohne Nutzleiſtungen bleiben würde. Gegen die vorwiegende Berückſichtigung der Nutzholzqualität des herzuſtellenden Ernteertrages kann man nicht einwenden, daß möglicherweiſe die Nachfrage nach den einzelnen Holzſorten wechſeln kann. Wenn die Gewinnung des dauerhafteſten, tragfähigſten Holzmaterials mit den reichhaltigſten Ernteerträgen für unſere Nachkommen planmäßig erſtrebt wird, ſo kann die derzeitigen Nutznießer kein Vorwurf wegen mangelhafter Pflichterfüllung treffen. Man kann auch nicht ein— wenden, daß möglicherweiſe der Nutzholzabſatz in der Zukunft rückgängig werden wird und zur Erntezeit der heutigen Ausſaat die Heizwirkung der Holzrohmaſſen in erſter Linie den Wert derſelben beſtimmen wird, wie jetzt in den Gegenden, welche weitab von den Kohlengruben liegen und mit Schienenwegen ſparſam verſehen ſind. Man würde überſehen, daß die Umtkiebszeiten, welche wegen der maximalen Nutzholz— gewinnung zu bevorzugen ſind, auch die maximale Brennſtoffgewinnung entweder vollſtändig oder nahezu vollſtändig herbeiführen werden und insbeſondere die Nadelhölzer dem Baum des Brennholzwaldes, der Rotbuche, in der Brennſtoff— produktion auf gleichen Flächenteilen meiſtens überlegen ſein werden. Für die genannte Muſterung wird der nachſtehende Überblick über die Leiſtungsfähigkeit und über die Eigenſchaften der in Deutſchland anbaufähigen Holzarten einige Anhaltspunkte gewähren. 1. Die Stiel⸗ und Traubeneichen (Quercus pedunculata Zhrh. und Quercus sessiflora Smith, oder Quercus robur Roth). Seit alter Zeit verehrt die deutſche Nation, wie ſchon geſagt, die Eiche als die Königin des Waldes. Bei der Wertſchätzung der ehrwürdigen Baumrieſen, — 336 — welche ſeit Jahrhunderten den deutſchen Wald zieren, nimmt die Eiche den erſten Rang ein. In der That ſoll und darf die Anzucht und die Pflege ſchönwüchſiger, vollkroniger Eichen im deutſchen Walde niemals vernachläſſigt werden. Jedermann weiß, daß das Eichenholz wegen ſeiner Dauer und ſeiner ſonſtigen techniſchen Eigenſchaften einen hohen Nutzwert hat und in der Regel mehr als doppelt ſo hoch verwertet wird als Nadelholz mit gleichen Dimenſionen. Die beiden Eichenartenk) ſind nur inſofern anſpruchsvoll hinſichtlich des Bodens, als derſelbe nicht trocken ſein darf. Sie wachſen im ſchweren wie im leichten Boden, im fetten Marſchland wie im lockeren Sandboden, wenn der Boden friſch iſt. Obgleich ſowohl Stiel- als Traubeneichen den friſchen, tief— gründigen Bergboden beſonders lieben, ſo können dieſelben doch ihre Wurzel— ausdehnung der Unterlage des Bodens anpaſſen. Aber Bodenfriſche iſt, wie geſagt, ſtets erforderlich. Die Eiche erträgt ſogar einen hohen Grad von Feuchtigkeit. Ein oberflächlich armer Sandboden hat guten Eichenwuchs, wenn Feuchtigkeit im Untergrund iſt. Im Bergland liebt ſie die Sonnenſeiten und die unteren Bergabhänge. In der Ebene hat der Marſchboden ſelbſtverſtändlich den vorzüglichſten Eichenwuchs. Aber auch hier wie im Gebirge erzeugt der lockere Sandboden mit mäßiger Lehmbeimiſchung guten Eichenwuchs, ſelbſt dann, wenn die Lehmbeimiſchung gering iſt und nur die Feuchtigkeit durch eine Humus— decke erhalten wird. (Die berühmten Eichenbeſtände des Speſſart wurzeln in einem nur wenig lehmhaltigen Sandboden der Buntſandſtein-Formation.) Die geognoſtiſche Abſtammung ſcheint für das Gedeihen dieſer Holzart ohne Einfluß zu ſein. Nur findet man zuweilen auf Kalkboden und vulkaniſchem Boden eine auffallende Schlechtwüchſigkeit mit Hinneigung zu Erkrankungen, deren Urſachen noch nicht näher erforſcht worden ſind. Die Verbreitungsgrenzen und die Standortsanſprüche der beiden Eichenarten ſind im elften Abſchnitt (Seite 261) angegeben worden. Was die Anbauwürdigkeit der Eiche im Vergleiche mit anderen Holzarten, namentlich mit dem ſpäter zu betrachtenden Baume der Induſtrie, der Fichte, betrifft, ſo ſind zwar die Maſſen- und Werterträge der Eiche, Fichte, Kiefer, Weißtanne u. ſ. w. bei ein und derſelben Standortsgüte bis jetzt nicht genügend ermittelt worden. Aber es iſt immerhin wahrſcheinlich, daß die Eiche, im Lichtungsbetrieb behandelt, mindeſtens die Hälfte der Maſſenproduktion der Fichte hervorbringen wird, daß aber der Gebrauchswert der Eiche etwa doppelt ſo hoch ſein wird als der Gebrauchswert der Fichte. Die Fichte wird unter den wählbaren Holzarten meiſtens die ertragreichſte auf den mittleren und beſſeren Bodenarten ſein und vielleicht nur von der Lärche (im Lichtungsbetrieb mit *) Die Stieleiche hat längere Blattſtiele, meiſtens über 11½ em lang, als die Traubeneiche, bei welcher dieſelben kurz geſtielt oder faſt ſitzend ſind. Die Blattbaſis iſt bei der Stieleiche ohrförmig zurückgeſchlagen; dieſe umgeſchlagenen Ohrchen (Häkchen) mangeln der Traubeneiche. In ihrem forſtlichen Verhalten ſtehen ſich die beiden Eichenarten nahe; im ganzen iſt die Traubeneiche genügſamer in ihren Anſprüchen an die Standortsbeſchaffenheit als die Stieleiche, wie ſchon im elften Abſchnitt bemerkt wurde. — 337. — Unterbau) übertroffen worden, die jedoch beſondere Anſprüche an die Standorts— beſchaffenheit macht, und deren Anbau auf größeren Flächen häufig mit einem Mißerfolg endet. In reinen Beſtänden wird die Fichte auf den feuchten und fruchtbaren Standorten, auf denen die Eiche vorzügliches Gedeihen findet, vielfach rotfaul. Man darf deshalb ſagen, daß der Eichenanbau auf den beſſeren Standorten, wenn die Eichenhochwaldungen im Lichtungs— betrieb regelrecht erzogen werden, den Anbau aller anderen Holz— gattungen auch hinſichtlich der Werterträge einholen wird. Im elften Abſchnitt ſind die Maſſenerträge, welche dieſe Erziehungsart auf gutem Boden hervorbringt, mitgeteilt worden, und man wird nach dem lokalen Preisverhältnis zwiſchen 120- bis 160 jährigen Eichenholz und 70 bis 90 jährigen Nadelholz die jährlichen Wertproduktionen der Eiche mit dem Wertertrag der anbaufähigen Nadelhölzer vergleichen können. Zur Eichenzucht ſind nicht nur die beſſeren Buchenböden mit Thonbeimiſchung — die Thon⸗, Lehm⸗, vor allem die humusreichen und friſchen Bodenarten geeignet — auch die ſandigen Böden mit Feuchtigkeit im Untergrund, die lehmigen Sandböden, ſandigen Lehmböden und die zahlloſen Modifikationen in der Boden— bildung, ſobald der Waldboden humushaltig, feucht, tiefgründig, krümelig und locker geworden iſt. Aber im allgemeinen läßt ſich ſchwer ſagen, mit welchen Bonitätsſtufen der Eichenanbau minder einträglich werden wird, wie der Anbau gemiſchter Beſtände mit dominierender Nadelholzbeſtockung. Indeſſen wird es rätlicher ſein, den Eichenanbau hauptſächlich die Standorte anzuweiſen, auf denen die Rotbuche mehr als 3 km Abtriebsertrag exkl. Reisholz durchſchnittlich pro Hektar und Jahr produziert. Die Form des Eichenanbaues, einzelſtändig in gleichalterige oder nahezu gleichalterige Buchengrundbeſtockung oder in großen Eichengruppen und Eichen— horſten, die in großen Wirtſchaftsbezirken zu kleinen Eichenbeſtänden mit 2 bis 3 ha Größe übergehen, haben wir ſchon im vorigen Abſchnitt (S. 294) erörtert. Wegen der Bodenpflege wird die einzelſtändige Begründung der Eichen in eine Buchengrundbeſtockung auf den geeigneten Standorten ſtets dann zu bevorzugen ſein, wenn die Waldbeſitzer die Koſten für rechtzeitig zu beginnende und öfters zu wiederholende Freihiebe der* Eichenkronen aufwenden können und über die nötigen Arbeitskräfte verfügen. In größeren Forſtrevieren, in denen dieſe Kronen freihiebe nicht durchführbar ſind, hat die Feſtſtellung der Flächengröße der an— zubauenden Eichen-Beſtockung, die in den bayeriſchen Staatswaldungen von kleinen Gruppen und Horſten bis zu mehrere Hektar großen, reinen Eichenbeſtänden vorgedrungen iſt, beſondere Bedeutung. Nach den Erfahrungen im Speſſart und Pfälzerwald hat die Eichenverjüngung in ausgedehnten Buchenwaldungen nur dann Ausſicht auf Gedeihen, wenn die beſten Standorte mit der Größe von einigen Hektaren hierzu ausgeſchieden werden und der Anbau der Eichen der Verjüngung des Geſamtbeſtandes längere Zeit vorausgeht. Die Regelung der einträglichſten Waldbenutzung wird jedoch zu erwägen haben, ob kleine, reine Eichenbeſtände mit hohen Rentenerträgen innerhalb großer Buchenwaldungen die geringfügige Wertproduktion der letzteren und die Rente des geſamten Wagener, Die Waldrente. 22 5 Buchenwaldbeſitzes ausreichend erhöhen können. Wenn in der That kleinere Eichen— horſte infolge der näher gerückten Buchenbeſtockung beſſeren Bodenſchutz durch das eindringende Buchenlaub erhalten, wie 2 bis 3 ha große, reine Eichenbeſtände,“) ſo iſt zu erwägen, daß bis zum erſten Kronenfreihieb der Eichen die Aufgabe zu löſen iſt, im Innern der Eichenhorſte eine zur Haubarkeitszeit ausreichende An— zahl kräftiger Eichenſtangen und Eichenſtämme vor dem erdrückenden Schirm der umringenden und oft vorwachſenden Buchen zu bewahren. Es wird zu beachten ſein, daß die mittlere Kronenausdehnung der Rotbuchen (Quadratſeite des Wachs— raumes) bis zu einem Bruſthöhendurchmeſſer der Buchen von 25 cm ſelten 5 m überſteigen wird. Sonach würde nach dieſer Abrückung der Buchenbeſtockung von den genannten Stangen und Stämmen im Innern der Eichenhorſte (bei der Beſtandsbegründung der letzteren, bezw. bei den mehrmaligen Aus— jätungshieben) der ausreichende Eichenwuchs auch ohne Freihiebe bis zum 60“ bis 70 jährigen Alter der Eichenhorſte erhalten bleiben, wenn die wertvolle Eiche nicht nur auf die beſten, ſondern auch auf die beſſeren Bodenarten ver— breitet wird. Soll die Einmiſchung der Nadelhölzer bei der Verjüngung der Buchenhoch— waldungen, die etwa über 3 bis 4 fm Haubarkeitsdurchſchnitts-Zuwachs pro Hektar und Jahr haben, vermieden werden, ſo wird eine hiernach bemeſſene reichlichere Einmiſchung kleiner Eichenhorſte als in Bayern zu erproben und nötigen— falls frei zu hauen ſein. Findet der Anbau durch Pflanzung ſtatt, ſo wird nach den bisherigen Erfahrungen die Verwendung 1- bis 2jähriger Eichenpflanzen wirkſamer werden wie die Verwendung von Heiſterpflanzen. Für die Verjüngung der Eiche in Kiefernbeſtänden hat man kleine Kahl— ſchläge von 10 bis 12 a Größe eingeh auen, den Boden rigolt und die Eichen— pflanzen behackt (Mortzfeld' ſche Löcher). Dieſe Verjüngungsmethode ſcheint ſich jedoch nicht immer auf den ärmeren Standorten bewährt zu haben. Auch mit dem Einhieb von breiten Streifen und Gaſſen in die Kiefernbeſtände hat man Miß— erfolge erzielt, Unkrautwuchs und Froſtbeſchädigung hervorgerufen. Zur Verjüngung der Eiche wird die natürliche Beſamung benutzt, für die Gruppen, Horſte und reinen, kleinen Beſtände hauptſächlich Eichelſaat und Pflanzung kleiner Saatbeetpflanzen gewählt. Zur Eichenzucht iſt in erſter Reihe das deutſche Laubholzgebiet geeignet, und für die fruchtbaren Bodenarten in dieſem Gebiet iſt der Anbau der Eiche ſchon bei den heutigen Preiſen zu befürworten. In der Zukunft wird der inländiſche Verbrauch von Eiſenbahnſchwellen und Weichenhölzern enorme Eichenmaſſen erfordern. Von dem bisherigen inländiſchen Eichenholzverbrauch iſt ein großer Teil vom Ausland, namentlich vom ſüdlichen und öſtlichen Oſterreich geliefert worden. Die Eichenvorräte ſind in Cisleithanien gering und fallen nicht in die Wagſchale, und in den transleithaniſchen Ländern werden dieſelben in abſehbarer Zeit zur Befriedigung des Eichenſchwellen-Verbrauchs der Eiſenbahnen in der *) In der Forſtlitteratur wird außerhalb Bayerns zumeiſt eine Größe von 3 bis 4 a für ausreichend erachtet, größere Horſte über 20 a als bedenklich (nach den Beobachtungen in Mittel- und Norddeutſchland). == an. öſterreichiſch-ungariſchen Monarchie nicht mehr ausreichen.“) Der Eichenſchwellen— verbrauch wird aber vorausſetzlich durch die Mitwerbung der Eiſeninduſtrie nicht verdrängt werden. 2. Die Rotbuchen (Fagus Silvatica L.). In Würdigung der herrlichen, bodenſchützenden und bodenbeſſernden Eigen: ſchaften der Rotbuche, iſt dieſe Holzart, wie geſagt, die „Mutter des Waldes“ genannt worden und wahrlich mit Recht. Die Rotbuche liefert durch den reichen Blattabfall einen nährſtoffreichen, leicht zerſetzbaren Humus, erhält den Boden im lockeren und krümeligen Zuſtand, das Waſſer, die Luft und die Wärme erhalten Zutritt, die organiſchen Subſtanzen werden zerſetzt und die Bodenthätigkeit wird erhöht. „In normalen, humushaltigen Buchenbeſtänden findet ſich weitaus der größte Teil der Streich- und Saugwurzeln in der oberen, dunkel gefärbten, etwa 25 cm tiefen Bodenſchicht, wo ſie ſich in horizontaler Richtung nach allen Seiten verbreiten und mit ihren korallenartig verzweigten Mikrorhizen ein den Boden völlig durchwucherndes Geflecht bilden, welches die Lockerung desſelben bewirkt“ (Ebermayer). Wenn auch die bodenkundliche Forſchung die Urſachen dieſer bodenbeſſernden Wirkungen der Bedeckung mit Buchenlaub noch nicht genügend aufgeklärt hat, ſo wird es doch höchſtwahrſcheinlich die lockere, krümelige Beſchaffenheit der vom Buchen— laub gebildeten Humusſchicht ſein, welche nicht nur die Bodenfeuchtigkeit erhält, ſondern auch den Luftzutritt zum Boden geſtattet — und die Durchlüftung des Bodens ſcheint unter den Faktoren der Bodenthätigkeit eine größere Wertſchätzung zu verdienen, als derſelben bisher zugebilligt worden iſt. Der Kohlenſäuregehalt der Bodenluft ſoll im allgemeinen, wie im vorigen Abſchnitt erwähnt, einen Maßſtab für die Fruchtbarkeit des Waldbodens bilden. Dieſer Kohlenſäuregehalt iſt aber unter Buchenbeſtänden weitaus geringer wie unter Fichtenbeſtänden mit Moosdecke. Wir wiſſen allerdings, daß die Mikroorganismen, welche die Bodenthätigkeit bewirken, dann am ſtärkſten vermehrt werden, wenn ſie am reichlichſten mit Luft in Berührung kommen. Anderer— ſeits kennen wir das Optimum des Kohlenſäuregehalts im Waldboden noch nicht. Die bodenkundliche Forſchung hat noch die Beziehungen zwiſchen Durchlüftung und Kohlen— ſäure⸗Entwickelung, die durch den reichhaltigen Kohlenſäure-Vorrat in den tieferen Bodenſchichten geſpeiſt werden wird, aufzuklären. 2 5 3 x MT A Schon im elften Abſchnitt wurde erwähnt, daß die Rotbuche bis zu einer Meereshöhe von 600 bis 800 m in Norddeutſchland und 1100 bis 1400 m in Süd— deutſchland gedeiht, ſowohl auf friſchem Sandboden mit Feuchtigkeit im Untergrund als auf Lehmboden und thonigem Boden, am beſten auf den Verwitterungsböden *) Die Eichenhochwaldungen in Ungarn bedecken eine Fläche von 239 252 ha, und davon find 31,7 % 75879 ha 81 bis über 120jährig und werden innerhalb der nächſten 20 Jahre als ſchlagbar erachtet. In den letzten Jahren wurden durchſchnittlich 2230 ha pro Jahr ausgenutzt und dadurch 456557 fm = 205 fm pro Hektar Holz— ausbringung erzielt. Davon find jedoch 68 % als Brennholz, 21 % als Nutzholz und 11% als Schwellenholz verwertet. Man hat berechnet, daß aus den geſamten ungariſchen Eichenwaldungen in den nächſten 30 Jahren jährlich 926 500 Eichenſchwellen gewonnen werden können. Ungarn hat aber einen jährlichen Bedarf von ca. 2000 000 Schwellen. Man hat berechnet, daß nach 10 bis 12 Jahren alle haubaren Beſtände in den Privateichenforſten Ungarns konſumiert ſein werden. DIE — 340 — kalkhaltiger Geſteine, wenn dieſelben nicht waſſerarm und verödet ſind, nicht aber auf naſſem und Überſchwemmungsböden. Günſtig wirkt feuchte Luft auf den Oſt— und Nordſeiten im Gebirge, an den Seeküſten ꝛc. Die Rotbuche iſt namentlich im weſtlichen und ſüdlichen Deutſchland verbreitet, öſtlich durch Hannover und Braunſchweig bis zur Provinz Sachſen vordringend. Leider ſteht dieſer bodenbeſſernden Eigenſchaft der Rotbuche nicht die ergänzende Leiſtungsfähigkeit hinſichtlich der Wert- und namentlich der Nutzholzproduktion zur Seite. Auf den beſſeren Stand— orten, auf denen die anſpruchsvolle Buche gedeiht und heimiſch geworden iſt, wird die Fichte durchſchnittlich mindeſtens den doppelten Maſſenertrag der Rot— buche, wie ſchon oben erwähnt wurde, liefern, und jedenfalls wird auch die Kiefer den Maſſenertrag der Rotbuche weſentlich überſteigen, vielleicht bis zum 1½ fachen Betrag, während die Weißtanne einen ähnlichen Maſſenertrag liefern wird wie die Fichte. Robert Hartig ermittelte im braunſchweigiſchen Unterharz die Maſſenproduktion der Buche und Fichte in nebeneinander liegenden Beſtänden. Die Buchenbeſtände hatten einen Haubarkeits-Durchſchnittszuwachs von 4,6 fin im 80 jährigen Alter und verhielten ſich zur Fichtenproduktion wie folgt (inkl. Reisholz): Abtriebsertrag | Geſamtertrag Buchen Fichten Buchen Fichten r ]e Wnponl-sse Kl oo T h 1,00 2742 80. „ EL Aue ln: 1,00 | 1,91 1,00 2,28 Robert Hartig unterfuchte ferner einen 61jährigen Rotbuchenbeſtand und einen 50 jährigen Fichtenbeſtand im Revier Bruck bei München, dicht nebeneinander liegend. Der Rotbuchenbeſtand hatte eine Holzmaſſe von 291,17 ebm inkl. Reisholz, der Fichten— beſtand eine Holzmaſſe von 651,14 fm inkl. Reisholz pro Hektar. Der Haubarkeits— Durchſchnittszuwachs verhält ſich ſonach wie 1,00 :2,73 — ähnlich, wie der Durchſchnitt der Abtriebserträge im Harze. Wimmenauer fand in Oberheſſen in nebeneinander liegenden 46 und 50 Jahre alten Buchenbeſtänden und 50- bis 54 jährigen Fichten— beſtänden für das mittlere Alter von 50 Jahren das Verhältnis der prädominierenden Holzmaſſe von Buchen: 1,00 zu Fichten: 2,99. Für die Kiefer fand Wimmenauer fortgeſetzt Mehrerträge gegenüber der Rot— buche, jedoch bleibt die ziffernmäßige Gegenüberſtellung nicht völlig zweifelsfrei. Der Verfaſſer vermutet, daß die Kiefer mindeſtens den 1½ fachen Materialertrag der Rot— buche liefern wird. Die weiteren in der Litteratur enthaltenen Angaben beziehen ſich nicht auf gleiche Standortsgüte. Eine ſichere ziffernmäßige Vergleichung der Werterträge der genannten Holzarten bei gleicher Standortsgüte iſt zur Zeit noch nicht ausführbar. Als Heizmaterial verdient das Rotbuchenholz den Vorzug vor dem Nadelholz. Aber die Rotbuche kann infolge der zurückbleibenden Materiallieferung den Nadel— hölzern auch hinſichtlich der Brennſtoffgewinnung nicht als ebenbürtig erachtet werden. Bei der Verwendung als Nutzholz iſt das Buchenholz, wie jchon im vorigen Abſchnitt bemerkt, mit weſentlichen Qualitätsmängeln behaftet. Das — 341 — Buchenholz hat geringe Dauer, kurze Faſern, großes Gewicht, leidet durch ſogenanntes Werfen der Bohlen und Bretter und wird infolge ſeiner techniſchen Eigenſchaften bei dem Vergleich mit dem Holz der anderen Waldbäume faſt ſtets, abgeſehen von der noch nicht genügend erforſchten Tragkraft, zurückſtehen. Man kann die Rotbuchenſtämme, die namentlich bei wechſelnder Feuchtigkeit und Trockenheit bald faulen, zwar imprägnieren und auslaugen; aber durch dieſes Verfahren erhält das Buchenholz keinen höheren Wert als das imprägnierte Nadelholz, und ſonach bleibt der Ausfall der Buche an Maſſenertrag ungeſchwächt beſtehen. Nach allgemeiner, durch die Geringwertigkeit der Buchen— produktion hervorgerufenen Überzeugung hat der reine, ungemiſchte Buchenhochwald aufgehört, ein forſtliches Produktionsziel zu bilden. Aber damit hat die Rotbuche nicht ihre Bedeutung als bodenpflegende und beſtandsſchützende Grundbeſtockung der Nutzholzbeſtände verloren. In dieſer Grundbeſtockung laſſen ſich die wertvollſten Nutzhölzer ſowohl einzel— ſtändig (wenn ſie vorwüchſig gegenüber der Rotbuche ſind) als in Gruppen und Horſten (wenn ſie nachwüchſig ſind) erziehen. Aufgabe der Forſttechnik iſt die zielbewußte Einmiſchung der Rotbuche in die Nutzholzbeſtände. Wenn die ertragreichſten Nutzholzgattungen vorherrſchend den Abtriebsertrag liefern und die beigemiſchten Rotbuchen nach Erfüllung ihrer Funktionen (des Boden- und Beſtandsſchutzes) den Vornutzungserträgen zufallen, ſo wird einer— ſeits die geſamte Wertproduktion nicht weſentlich verringert, und anderer— ſeits gewinnt man die Beruhigung, daß nicht nur dem Boden die voll— kommenſte Pflege geſichert worden iſt, ſondern auch die aufwachſenden Nutzholz— beſtände, namentlich von Fichten und Kiefern, verhältnismäßig am wenigſten durch Schneedruck, Windwurf und namentlich durch Inſektenfraß leiden werden. In dieſem Miſchwuchs erſtarken die Nutzhölzer frühzeitig, werden ſtufig und wider— ſtandskräftig, geſund und vollſaftig, und die gefährlichſten Forſtinſekten finden erfahrungsgemäß in dieſen gemiſchten Beſtänden ungünſtigere Bedingungen für ihre Vermehrung wie in reinen Nadelholzbeſtänden. Wird bei der Verjüngung der vorhandenen Buchenhochwaldungen die oben befürwortete Bildung gemiſchter Beſtände bezweckt, ſo iſt die richtig bemeſſene und nicht zu dichte? Durchſtellung der Buchenverjüngungen mit den wertvollſten Nutzholzgattungen beſonders zu beachten. Die Rotbuchen dürfen nicht durch eine vorzeitige Kronenannäherung der eingemiſchten Nutzhölzer, insbeſondere der „gewaltthätigen“ Fichten und Weißtannen, herabgedrückt werden zu einem kraftloſen, hinſiechenden Geſtänge mit kümmerlicher Belaubung, ſondern ſind bis zu den letzten Wachstumsperioden der Nutzholzbeſtände mit kräftigem Wuchs möglichſt zu erhalten. Als Richtſchnur für den bei der Einpflanzung einzuhaltenden Abſtand wird für Fichten und Weißtannen und auch für Kiefern eine Quadratentfernung von etwa 5 bis 7 m im Durchſchnitt angenommen werden können. Werden Eichen, Lärchen und lichtbedürftige Laubhölzer eingemiſcht, und zwar einzelſtändig und nicht gruppen- oder horſtförmig, jo wird erweiterter Abſtand zu wählen ſein, weil dieſe lichtbedürftigen Holzarten freie Kronen und größeren Wachsraum beim ſpäteren Kronenſchluß beanſpruchen. u 5. Die Lärche (Larix europaea De Cand.). Gleichfalls lichtbedürftig wie die Eiche, beſitzt die Lärche eine weitaus höher ſtehende Wachstumsenergie als faſt alle anderen Holzarten, jedoch nur in Lagen, welche dieſer mit beſonderen Anſprüchen auftretenden Holzart zuſagen. Sie liefert ein vortreffliches, dauerhaftes und harzreiches Nutzholz, welches nicht ſchwindet und wenig reißt. Dieſer Gebirgsbaum produziert in reinen Beſtänden, jedoch nur auf den geeigneten Standorten, einen Maſſenertrag von 9 bis 16, durchſchnittlich 11 bis 13 fm pro Hektar und Jahr, kann ſonach den Wettbewerb mit allen anderen Waldbäumen aufnehmen. Die Lärche liefert das beſte Nutzholz für Hoch-, Erd- und Waſſerbauten, ein vorzügliches Tiſchler-, Böttcher- und Glaſer— holz (zu Thüren und Fenſterrahmen beſonders geeignet). Das Lärchenholz ſteht zwar dem Fichtenholz hinſichtlich der Biegſamkeit, der Tragkraft für längere Balken und Sparren nach, aber in der Dauer wetteifert das Lärchenholz mit dem Eichenholz. Die Lärche beanſprucht, wie die Eiche, Freiheit im Kronenraum, aber Deckung des Fußes durch ſchattenertragende Holzarten. Sie iſt für die Erziehung in reinen, dicht geſchloſſenen Beſtänden nicht geeignet. Die zurückbleibenden, unterdrückten Stangen werden alsbald dürr, und ſchon mit 30- bis 40 jährigem Alter ſtellen ſich reine Lärchenbeſtände licht und ſind zu unterbauen, wenn die Vermagerung und Verwilderung des Bodens verhütet werden ſoll. Die Anzucht in einer Buchen-Grundbeſtockung wird beſſere Bedingungen für das Gedeihen der Lärche darbieten als die Anzucht in einer Grundbeſtockung von Nadelhölzern. Wird die Lärche von dicht ſtehenden Fichten umringt, ſo wird die vollſtändige Ausbildung der lichtbedürftigen, freien Raum beanſpruchenden Lärche beeinträchtigt werden. Dieſe Holzart kann, wie ſchon früher bemerkt wurde, frohwüchſiges Fortkommen nur dann finden, wenn etwa zwei Dritteile des Schaftes mit lebenden Zweigen beſetzt bleiben. Bleibt die Lärche nicht ſtark vorwüchſig, gelangt die nacheilende Fichte in die Aſte der Lärche, ſo können die lichtbedürftigen Nadeln nicht mehr ausgiebig funktionieren. Ferner beanſprucht die Lärche freie Lagen mit Windzug, während die feuchte Luft in Fichtenbeſtänden nur wenig dem Wechſel unterliegt. Buchenunterſtand iſt deshalb dem Fichten- und auch dem Tannenunterſtand vor— zuziehen. Noch weniger ratſam iſt die Miſchung mit Kiefern. Die Lärche wächſt in der Regel ſchon mit dem zehnjährigen Alter vor, die Kiefer ſtirbt, wenn die Lärche ſtark und nicht nur vereinzelt beigemiſcht iſt, ab und wird häufig vor dieſer Zeit durch Schnee-, Duft- oder Eisanhang zuſammengebrochen. Die ver— bleibenden Lärchen ſtehen vielfach lückig und licht; ſie ſind im dichten Schluß emporgewachſen, ſchlank und walzenförmig geworden und brechen oft bei Schnee— anhang gleichfalls zuſammen. Überall iſt die Lärche ſchon von Jugend auf mit freiem Wachsraum für die Krone zu erziehen. Der Stamm muß koniſch und die Baumform muß pyramidaliſch werden, die grüne Bezweigung muß, wie gejagt, bis zu / des Schaftes herab— gehen. Der Boden muß tiefgründig, locker, mäßig friſch und nicht durch — 343 — Streunutzung verarmt ſein. Sehr trockene Böden ſind der Lärche ebenſo zuwider als feuchte Standorte, ſtrenge, dichte und naſſe Böden. Vor allem iſt aber zu beachten, daß Thäler und Einſenkungen, die zuglos und dunſtig ſind, überhaupt alle tiefen Lagen ohne Windzug, kein Standort für dieſen Waldbaum ſind, der in den Alpen ſeine Heimat hat. In den ungeeigneten Lagen treten ſehr häufig Beſchädigungen durch den Lärchen-Krebs-Pilz (Peziza Willkommii) auf, deſſen Früchte nur in anhaltend feuchter Luft zur Reife gelangen, während die kleinen Fruchtpolſter ſehr empfindlich gegen Lufttrocknis und Luftzug ſind, darum in ſtiller, feuchter Luft gedeihen, aber in den hohen Lagen mit Windzug minder gefährlich werden. Hinſichtlich des Anbaues der Lärche iſt dann, wenn dieſe Holzart örtlich noch nicht eingebürgert iſt, Vorſicht anzuempfehlen. In den ungeeigneten Lagen leiſtet ſie weniger als die Fichte und Kiefer, wird frühzeitig mooſig und rückgängig. Es iſt deshalb eine zu ſtarke Beimiſchung der Lärche, falls der Anbau dieſer Holzart erſt erprobt werden ſoll, zu vermeiden, vielmehr den einzelſtändigen Lärchen lediglich eine Verbreitung zu geben, welche die volle Produktion der Beſtände, falls die Lärchen eingehen ſollten, nur wenig ſchädigt. Iſt die Lärche dagegen örtlich eingebürgert und zeigt ſie die oben genannte Wuchskraft, ſo wird man dieſe Holzart auf den geeigneten Standorten einzel— ſtändig, überreichlich und frühzeitig einbringen, weil die Lärche vielfach windſchief, auch von Rehböcken durch Fegen beſchädigt wird und ein Übermaß von Lärchen bei den Ausläuterungen beſeitigt werden kann. In gemiſchten Beſtänden und auf den beſſeren Böden werden 150 Lärchen pro Hektar im 80 jährigen Alter einen reichlichen Nutzholz⸗Ertrag liefern. Kiefernbeſtände vertragen jedoch nur eine ſchwache Beimiſchung von Lärchen, und in Fichten- und Tannenbeſtänden iſt gleich— falls eine zu ſtarke Beimiſchung, wenn nicht vorher die höhere Leiſtungskraft der Lärche hinlänglich erprobt worden iſt, bedenklich. 4. Die Fichte oder Rottanne (Abies excelsa De Caud., Pinus picea Du Roi). Die Fichte iſt der „Baum der Induſtrie“. Fichtenholz wird mit den größten Maſſen verbraucht für Hochbauken aller Art, für alle Holzgewerbe und für unzähl— bare Verfdendungszwede. Von bejonderer Bedeutung iſt die in den letzten Jahr— zehnten aufgeblühte chemiſche Zubereitung des Fichtenholzes zu Papierſtoff. Die Fichte iſt zugleich der Baum der Maſſenproduktion. In der erſten Jugend langſam wüchſig, bildet ſie alsbald ſtammreiche Hochwaldbeſtände, welche durch eine dichte Nadel- und Moosdecke die Bodenkraft in vollkommen genügender Weiſe erhalten. Man nimmt, wie geſagt, an, daß die Fichte den doppelten Maſſenertrag der Rotbuche liefert und auch den Maſſenertrag der Kiefer bei gleicher Standortsbeſchaffenheit weſentlich erhöht. Die Weißtanne wird der Fichte in der Maſſenproduktion nahe ſtehen, aber es iſt fraglich, ob dieſe Holzart die Fichte übertrifft. Von anderen Holzarten wird auf den geeigneten Standorten die ſoeben behandelte Lärche und, nach den bisherigen Veröffentlichungen zu ſchließen, auch die Weymouthskiefer beträchtlich höhere Maſſenerträge liefern als 3 die Fichte. Übereinſtimmend wird der Jahreszuwachs der Weymouthskiefer auf 12 bis 13 fm pro Hektar angegeben, etwa der doppelten Produktion der Fichte entſprechend. Ob außereuropäiſche Holzarten die Fichte an Maſſenertrag über— treffen — darüber mangeln noch zureichende Erfahrungen. Zwar zeigt namentlich die Douglasfichte auch in Deutſchland einen hervorragenden Wuchs, aber es iſt noch nicht konſtatiert, ob dieſelbe in ſehr ſtrengen Wintern Ausdauer behalten und nachhaltig nicht nur die Maſſen-, ſondern auch die Wertproduktion der Fichte übertreffen wird. Altere Beſtände der Nordmannstanne, der amerikaniſchen Ulme ꝛc. mangeln in Deutſchland. Eine genaue Abwägung der Wertproduktion der Fichte mit der Eiche, Rotbuche, Kiefer ꝛc. iſt zur Zeit bei dem Mangel aller vergleichenden Unterſuchungen nicht möglich. Von den norddeutſchen und oſtdeutſchen Tiefländern bis zur Baumgrenze im ſüddeutſchen Hochgebirge tritt die Fichte Wälder bildend auf den friſchen Bodenarten auf, meidet trockenen Boden und Überſchwemmungsgebiete, kommt aber auf naſſem Boden fort, wenn derſelbe nicht ſumpfartig geworden iſt und der Feuchtigkeitsgehalt durch die Sommerwärme, ein durchziehendes Grabennetz 2c. verringert und ſpäter durch die ſtarke Waſſerverdunſtung dieſer Holzart hinreichend ausgetrocknet wird. In einem Gürtel von noch näher feſtzuſtellender Breite landeinwärts von der Nord- und Oſtſee ſoll der Anbau der Fichte durch die an den Wurzeln beginnende Rotfäule, welche durch Trametes radiciperda R. Htg. erzeugt wird, und durch ſogenanntes Harzſticken, erzeugt vom Hallimaſch, Agaricus melleus L., gefährdet werden. Die vollendete Ausbildung zu den maſſenreichſten Beſtänden erlangt die Fichte in der feuchten Gebirgsluft und auf tiefgründigem, kräftigem, lehmhaltigem, aber nicht zu bindigem und feſtem Boden. Auf den fetten, kalkreichen Bodenarten und bei Kronenſchluß iſt die oben genannte Rotfäule bisher häufiger als auf anderen Standorten aufgetreten, während bei der einzelſtändigen Erziehung die Verbreitung dieſer Krankheit durch die genannten Pilzbildungen erſchwert wird. Der Sturmgefahr unterliegt die Fichte gleichfalls bei ununterbrochenen Kronenſchluß, während die Bewurzelung den ſtärkſten Stürmen widerſteht, wenn der Kronenentwickelung der Fichte frühzeitig freier Wachsraum geöffnet wird. Man kann mit ziemlicher Sicherheit auf das Gedeihen der Fichten rechnen, wenn der Boden nach der Freiſtellung Gras hervorſprießen läßt, während Heidewuchs ſchon dann bedenkenerregend iſt, wenn der unterlagernde Boden trocken iſt und nach Abräumung der Heide nicht friſch bleibt, ſondern feſt wird. Hinſichtlich der Rückwirkung des Holzartenanbaus auf die Bodenkraft haben wir oben der Rotbuche den erſten Rang unter den deutſchen Waldbäumen zuerkannt. Aber es wurde gleichzeitig eingeräumt, und es iſt nicht zu bezweifeln, daß die Fichte der Buche naheſteht. Der dicht beſchirmte Boden der Fichten- beſtände wird in der Regel von einer gut geſchloſſenen, feuchten Moosdecke be— deckt, welche die Verdunſtung der Bodenfeuchtigkeit hindert und durch die ver— weſenden unteren Stengel den Humus vermehrt. Die Bodenthätigkeit findet ſonach unter den Fichtenbeſtänden gleichfalls günſtige Bedingungen. Vor allen: — 345 — wird die wichtigſte Triebkraft der Waldvegetation, die Waſſerverſorgung, in vorzüglicher Weiſe dauernd ſicher geſtellt. Nach oben wird die Verdunſtung durch die Moosdecke gehemmt und nach unten läßt der Fichtenboden nach den neueren Unterſuchungen weniger Waſſer in die Tiefe abſickern als der Buchen— boden. Allerdings bleibt, wie bereits erwähnt wurde, der Boden dichter, als der lockere Buchenboden. Dadurch und durch die Moosdecke wird die Durch— lüftung gehindert, deren Bedeutung für die Atmung der Wurzeln und die Thätigkeit der Schimmelpilze und anderer Mikroorganismen im vorigen Ab— ſchnitt erwähnt worden iſt. Wenn aber auch hierdurch die Bodenthätigkeit unter der Moosdecke abgeſchwächt werden ſollte, obgleich ein reichhaltiger Waſſer— vorrat vorhanden iſt, ſo hat doch die Erfahrung gezeigt, daß die nachhaltige Wachstumskraft der Fichtenbeſtände nicht leidet und die Fichte nicht verhindert wird, eine ähnliche organiſche Subſtanz der Gewichtmenge nach in ihren Nadeln jährlich abzuwerfen als die Rotbuche. Der Abfall organiſcher Subſtanz iſt nämlich für die normal geſchloſſenen Hochwaldbeſtände nicht ſehr verſchieden. Derſelbe beträgt nach den Ebermayr'ſchen Unterſuchungen von 1876 jährlich in Buchenbeſtänden 4107 kg pro Hektar Fichtenbeſtänden 3537 „ „ 5 Kiefernbeſtänden 3706 „ „ 5 Leider wird die Fichte von Stürmen und Inſekten, von Schnee- und Duft- druck ſtärker beſchädigt als die Laubhölzer, vom Sturm auch ſtärker als die übrigen Nadelhölzer. Man darf zwar dieſe Beſchädigungen nicht überſchätzen. Der Verfaſſer hat ſchon früher (Waldbau, S. 123) nachgewieſen, daß in den 82 Jahren von 1800 bis 1882 in den von Stürmen, Inſekten und Schneebrüchen verheerten Waldungen nur ca. 19 fm pro Hektar von dem 80 jährigen Zuwachs der Fichtenbeſtände, welcher durchſchnittlich 350 bis 400 fm pro Hektar betragen wird, in— folge dieſer Beſchädigungen gefällt worden ſind und teilweiſe mit verminderten Erlöſen verwertet werden mußten, dagegen in den Kiefern- und Laubholzbeſtänden nur 2 bis 3 fm pro Hektar. Die Nachweiſungen lagen damals für 7400000 Hektar vor. Wenn man unterſucht, wie weit die jüngſten Nonnenfraßbeſchädigungen in Ober— bayern, die als eine ſchreckenerregende Waldverwüſtung in der Preſſe geſchildert worden ſind, den Ertrag der geſamten Nadelholzwaldungen im Beſitz des bayeriſchen Staates verringert haben, ſo werden ſich pur wenige Feſtmeter pro Hektar ergeben, für welche ein Mindererlös eingetreten iſt. Allein dieſe Verheerungen können immerhin einzelne Waldbeſitzer empfindlich ſchädigen und ſogar, wie der frühere Nonnen- und Borkenkäferfraß in Oſtpreußen, größere Landesgebiete umfaſſen. Erfahrungsgemäß werden die Beſchädigungen durch Juſektenfraß erheblich gemindert durch die Bildung gemiſchter Beſtände, namentlich von Laub- und Nadelholz. Aber dazu iſt, wie ſchon oben bei der Buche erwähnt wurde, eine planmäßige Ordnung der gegenſeitigen Stellung der Holzarten ſchon bei der Begründung der Beſtände erforderlich. 5 Die Beſchützung der Fichte, dieſes leiſtungsfähigen, aber leider durch Stürme, Inſekten x. bedrohten Waldbaums durch die Bei— miſchung der Rotbuche wird für einen großen Teil des deutſchen Wald— gebiets im nächſten Jahrhundert erfolgſicher einzurichten ſein, um den — 346 — Verheerungen durch orkanartige Stürme, Inſekten ac. möglichſt vorzubeugen. Deshalb werden wir nochmals auf die gegenſeitige Stellung der Fichten und Buchen zurückkommen dürfen. Die Rotbuchen ſollen auf allen Boden— arten, auf denen Buchen und Fichten gedeihen, die Fichten dicht umſtehen, die letzteren aſtrein und vollholzig geſtalten und zur vollen Höhenentwickelung emportreiben. Dieſer Zweck wird nicht erreicht werden, wenn die Fichten ſehr dicht in die Buchen— verjüngungen eingemiſcht werden. Die ſchon oben als gewaltthätig bezeichnete Fichte, die alsbald im Höhenwuchs voraneilt und eine dunkel benadelte, verdämmende Krone bildet, läßt die Buche nur dann ihre Obliegenheiten hinſichtlich des Bodenſchutzes erfüllen, wenn den Fichten ſchon bei der Begründung, wie geſagt, ein Abſtand von etwa 5 bis 7 m angewieſen wird. Die Annäherung der Fichtenkronen, welche die Ver— dämmung der Buchen bewirkt, wird dann erſt kurz vor der Verjüngungszeit eintreten, wenn auch die Fichten den Buchen im Höhenwuchs im höheren Alter etwa 4 bis 5 m voraneilen. Werden die Fichten dichter eingepflanzt, ſo entſteht nach längſtens 30 bis 40 Jahren der reine Fichtenwald — die dünnen Gerten und Stangen der Rotbuche vegetieren kraftlos, werden vom Schnee umgebogen und zu Boden gedrückt. Aller— dings erleiden die Waldbeſitzer nicht ſelten einen Ausfall am Verkaufswert der Vor— nutzungserträge. Aber derſelbe fällt nicht in die Wagſchale gegenüber der Sicherſtellung der wertvollen, den Angriffen der Waldverderber ausgeſetzten Ernteerträge. Demgemäß werden die Buchen-Beſamungsſchläge, wenn der Buchennachwuchs vollſtändig begründet worden iſt, mit etwa dreijährigen Fichten in Abſtand von etwa 5 bis 7 m (am zweckmäßigſten wegen der Pflege der Fichten reihenweiſe) zu durchpflanzen ſein. Im bisherigen Buchengebiet wird die Fichte nicht nur Lückenbüßer bleiben dürfen, wenn eine ausgiebige Nutzholzproduktion erſtrebt werden ſoll. Selbſtverſtänd lich iſt der Fichtenanbau für den ſpäteren Ernteertrag auf Bodenarten auszuſchließen, auf denen die Fichte nicht gedeiht (ſiehe oben) und auch in den höheren Gebirgslagen werden die reinen Fichtenbeſtände nur teilweiſe mit einer Grundbeſtockung von Rotbuchen verſehen werden können. Bei der Fichtendurchpflanzung wird jedoch zu beachten ſein, daß nicht nur bei den ferneren Lichtungshieben und der Räumung der Schläge ſehr viele Pflanzen infolge der Fällung und namentlich des Transports der Fällungsmaſſen beſchädigt werden, ſondern auch nicht alle Pflanzen gedeihen und bei einem reichlichen Buchenaufſchlag aufkommen. Innerhalb der Reihen wird man deshalb vorſichtshalber eine dichtere Stammſtellung wählen und das übermaß bei der Regulierung des Nachwuchſes entfernen. Auf dieſe Regulierung des Nachwuchjes gelegentlich der Reinigungshiebe und auch vor und nach den letzteren iſt bei einer derartigen Miſchung von Buchen und Fichten beſondere Aufmerkſamkeit zu verwenden. Iſt der Buchennachwuchs reichhaltig erſchienen und ſind die im erſten Jahrzehnt langſam wüchſigen Fichten unterſtändig geworden, ſo ſind die Fichtenreihen oder bei anderen Kulturverfahren die wüchſigen Fichtenpflanzen in der oben genannten Entfernung durch Abhauen, Abſchneiden, Köpfen 2c. der Buchen frei zu ſtellen, und dieſe Maßnahme iſt, wenn erforderlich, zu wiederholen. Sind aber die Fichten acht bis zwölf Jahre alt geworden und beginnen dieſelben die bekannten, langen Gipfeltriebe aus dem Buchenwuchs hervorzuſtrecken, ſo muß, wenn nicht der Zweck verfehlt werden ſoll, die Axt auch dann die Fichten auf das richtige Maß zurückführen, wenn dieſelben infolge zu dichter Stellung die bei— gemiſchten Buchen unterdrücken würden, bevor dieſelben ihren Beruf erfüllt haben. Es iſt Sache der örtlichen Beurteilung, ob die oben genannte Stellung der Fichte gleich beim erſten Regulierungsh ieb herzuſtellen iſt oder ob die Erſtarkung der Fichten zu Hopfenſtangen, Gruben- und Zellſtoffholz abgewartet werden kann, falls die Be— fürchtung ausgeſchloſſen iſt, daß bei dem ſpäteren Aushieb Lücken in der Buchengrund— beſtockung beſtehen bleiben. — 347 — Die vorſtehenden Ausführungen beziehen ſich auf die Auswahl der Fichte zur Beſtandsbildung für die beſſeren Standorte, auf denen auch Rotbuchen gedeihen. Man findet jedoch häufig auch eine Bodenbeſchaffenheit und Höhenlage, welche für das freudige Gedeihen der Rotbuchen und der ſchattenertragenden Laubhölzer nicht geeignet iſt oder dasſelbe wenigſtens in Frage ſtellt, während die Fichten ſeit Jahrhunderten proſperieren. Bei dieſer Standortsbeſchaffenheit wird in den meiſten Fällen nur die Begründung des reinen und unvermiſchten Fichten— Hochwaldes erübrigen. Dieſe dunkel ſchirmende und bald raſchwüchſig werdende Holzart erträgt in ihrer Geſellſchaft in den ſpäteren Lebensperioden auf der— artigen Standorten keine andere Baumgattung. Die Weißtanne iſt in der Jugend langſam wüchſiger als die Fichte und läßt ſich nur dann andauernd erhalten, wenn derſelben ein Altersvorſprung bei der Verjüngung gegeben wird. Immerhin iſt die Beimiſchung der Weißtanne als Nebenbeſtand, wenn dieſe etwas anſpruchsvollere Holzart gedeiht, erſtrebenswert. Wenn auch die Nutz— leiſtungen der reinen Fichtenbeſtände dadurch nicht erhöht werden können, ſo wird doch die Standhaftigkeit der Beſtände verbeſſert und die Windwurf- und Inſekteu— gefahr verringert. Dagegen iſt, wenn die Fichte kräftig emporwächſt, der Mit— anbau von Kiefern dann empfehlenswert, wenn die Standortsverhältniſſe den Anbau reiner Fichtenbeſtände bedenklich erſcheinen laſſen. Iſt die Lage rauh, der Boden heidewüchſig und mangelt demſelben in heißen Sommern die Feuchtigkeit, welche den Untergrund friſch erhält, ſo gewinnt man durch den Anbau der raſch— wüchſigen Kiefern, etwa reihenweiſe mit den Fichten abwechſelnd, alsbald Beſtands— ſchluß und dadurch frühzeitigen Bodenſchutz, und dieſe günſtige Wirkung wird den Jugendwuchs der Beſtände, insbeſondere auf den Kahlſchlägen, mehr fördern als die Beſchränkung der Nachzucht auf die in der Jugend und beſonders auf den ärmeren Bodenarten langſam wachſenden Fichten. Man kann alsdann die Entwickelung der beiden Holzarten abwarten. Auf Standorten mit genügender Bodenfriſche werden die Kiefern allmählich wieder ausgehauen. Gedeiht dagegen die Kiefer beſſer als die Fichte, ſo wird die letztere Holzart immerhin unterſtändig zu erhalten ſein, da dieſelbe nicht ſchadet und bei natürlicher Auslichtung der Beſtände oder nach Schneebruch ꝛc. nützlich werden kann. Auf den Standorten, auf denen Rotbuchen nicht gedeihen, wird die Anzucht der Fichte in ſtändiger Untermiſchung mit Kiefern dauernd erhalten werden können, jedoch die ſtändige Miſchung mit anderen Holzarten ſchwer halten. Selbſt bei den minder friſchen Bodenarten ſollte der Anbau der Fichte mit der Kiefer ſtets erprobt werden, weil auch dann, wenn die Fichte unterjtändig bleibt, der Heidewuchs in den reinen Kiefernbeſtänden, welcher den Boden nach der Auslichtung der letzteren austrocknet, zurückgehalten wird. Die Beimiſchung der Eichen zu dem Fichtenanbau iſt nicht ratſam. Ohne erheblichen, der Schaft— bildung nachteiligen Höhenvorſprung werden die Eichenkronen von den Fichten eingeklemmt, während die Eiche freies Haupt beanſprucht. Buchen und Hainbuchen bleiben auf den hier betrachteten Standorten im Wuchs zurück, vegetieren kümmerlich und vergehen, wenn die Fichten in den Kronenſchluß treten. Birken peitſchen die Gipfeltriebe der Fichten ab und können ſich auch in den „ Fichtenbeſtänden nur bis zu den Vornutzungshieben erhalten, liefern aber, vorwüchſig erzogen, annehmbare Vorerträge. Die übrigen Laubhölzer — Eſchen, Ahorn, Ulmen, Erlen u. ſ. w. — können ebenſo wenig für einen belangreichen Einbau in Fichtenbeſtänden befürwortet werden; ſie werden faſt ſämtlich von der Fichte, auch auf den beſſeren Bodenarten mit genügender Bodenfriſche, überwachſen. Die Beimiſchung der Lärche zur Fichte iſt ſchon oben (ad 3) erörtert worden. Die Fichten- und Weißtannen-Beſtände nehmen zur Zeit nur 3100000 ha — 22,6% von der geſamten Waldfläche des Deutſchen Reiches ein. Wenn auch die Fichtenbeſtände hin und wieder durch Windwurf und Inſektenfraß beſchädigt werden, ſo bleibt doch eine weitaus überwiegende Produktions-Leiſtung gegenüber anderen Holzarten — vielleicht Eichen im Lichtungsbetrieb ausgenommen — beſtehen, und es iſt die ausgiebige Verbreitung der Fichte, namentlich in dem bisherigen Laubholzgebiet, dringend zu befürworten, zumal bei dem anſteigenden Verbrauch der Celluloſe- und Holzſchleifwerke, für die Zwecke des Papierverbrauchs“) und für andere Verwendungsarten. Ein muſtergiltiges Vorbild für den Anbau der Holzgattungen gewährt uns die ſächſiſche Staatsforſt-Verwaltung. Hauptſächlich der Fichtenanbau, allerdings unterſtützt durch die hoch entwickelte Induſtrie- und Gewerbethätigkeit in Sachſen, hat die Forſtwirtſchaft im Königreich Sachſen befähigt, mit ihren Maſſen- und Werterträgen an die Spitze der deutſchen Staats— Forſtverwaltungen zu treten. Wenn auch leider in dem großen deutſchen Kiefern— Gebiet (5900000 ha — 42,6% der geſamten deutſchen Waldfläche) der Fichten— Anbau infolge der Standorts-Beſchaffenheit vielfach nicht ſtatthaft ſein wird, ſo ſollte doch vor allem die Privatforſtwirtſchaft den Fichtenanbau mit Beigabe einer Buchen⸗Grundbeſtockung in dem großen Laubholzgebiet im weſtlichen und ſüd— weſtlichen Deutſchland ins Auge faſſen. (Die Anpflanzung der ertragsarmen Felder und Weideflächen mit Fichten werden wir im nächſten Abſchnitt erörtern.) Gebrauchsfähiges Fichtenholz wird ſicherlich im nächſten Jahrhundert keinem Abſatzmangel bei der günſtigen Lage Deutſchlands in nächſter Nähe der wald— armen und reichlich holzverbrauchenden, weſteuropäiſchen Länder begegnen. Bis zur Erntezeit der jetzt angebauten Fichten wird vorausſichtlich ein enges Netz von Waſſer- und Eiſenbahnſtraßen, welches die Frachtkoſten bis zu den nächſten Haupt— Verbrauchsorten und bis zur Nord- und Oſtſeeküſte auf wenige Mark pro Feſt— meter verringert, auch die jetzt noch abgelegenen Waldproduktions-Gebiete durch— ziehen. 5. Die Weißtanne oder Sdeltanne (Abies pectinata De Cand.). Die wirtſchaftliche Leiſtungsfähigkeit der Weißtanne gegenüber der Fichte iſt bis jetzt noch nicht durch vergleichende Unterſuchungen in nebeneinander liegenden Fichten- und Tannenbeſtänden mit gleicher Bodengüte und gleicher *) Fichtenholz, mittels des ſogenannten Sulfit-Verfahrens behandelt, liefert das ſchönſte Fabrikat. Bei dem Niedergang der Preiſe für Celluloſe kann vielfach die Zubereitung des Kiefern- und Buchenholzes mittels des Sulfat-Verfahrens nicht mehr konkurrieren. — — Behandlungsweiſe klargeſtellt worden. Wir kennen nicht einmal die Wachstums— leiſtungen der reinen Weißtannenbeſtände mit genügender Zuverläſſigkeit.“) Die Weißtanne iſt ein ſchöner Waldbaum und erfreut ſich der Vorliebe der Forſtwirte. In ihren Anſprüchen an die Bodenkraft nicht begehrlich, nur friſchen Boden, feuchte Luft, verhältnismäßig hohe Wärme bedingend, ſaure Böden und ſtauende Näſſe vermeidend, gedeiht ſie bis zu einer Meereshöhe von 800 bis 1000 m überall, wo Buchen und Fichten gedeihen. Sie geht aber in den Thälern nicht ſo weit hinab und in den Bergen nicht ſo hoch hinauf als die Fichte. Ob die Tanne beſſer gedeiht wie die Fichte, wenn Streunutzung die Bodenkraft merkbar heruntergebracht hat und ein Heidelbeer-Überzug den ſonſt friſchen Boden bedeckt, wie behauptet wird, iſt noch näher zu konſtatieren. Die Weißtanne iſt überaus zählebig und Weißtannenanflug, der viele Jahre im Drucke geſtanden hat, entwickelt ſich gewöhnlich nach Freiſtellung kräftig Dieſe Holzart heilt Rindenbeſchädigungen gut aus, leidet aber vom Sonnenbrand und von Spätfröſten. Man hat die Tanne, wie es ſcheint, hauptſächlich bevorzugt, weil ſie wider— ſtandskräftiger gegen Schneedruck und Stürme iſt als die Fichte und von Inſekten weniger leidet wie die letztere. Standfeſter iſt die Tanne jedoch nur auf tiefgründigem Boden, auf dem die Bewurzelung der Tanne, die tiefer geht als die Bewurzelung der Fichte, eingreifen kann. Auf flachgründigem Boden und bei ſehr heftigen Stürmen wie 1868 und 1876 wurde die Tanne ſtärker geworfen als die Fichte. Dagegen iſt die verminderte Beſchädigung durch Inſekten ein weſentlicher Vorzug dieſer Holzart. In Gebirgslagen mit Ausnahmen des Hochgebirges wird die Weiß— tanne, wenn die Luft nicht trocken, der Boden genügend friſch iſt und Spätfröſte ſelten auftreten, vielfach wegen dieſer waldbaulichen Eigenſchaft zu bevorzugen ſein. Leider iſt das Weißtannenholz zum Verbrauch als Nutzholz weniger beliebt als das Fichtenholz. Bei den meiſten Rohholz- und Schnitt— holz-Lieferungen wird das Tannenholz von den Käufern entweder ganz aus— geſchloſſen oder nur mit geringen Prozentſätzen (in vielen Abſatzgebieten bis zu 10% der Geſamtlieferung) zugelaſſen. Weißtannenholz iſt in den meiſten Gegenden Deutſchlands mit großen Maſſen ſchwer verkäuflich. Das Tannenholz iſt hart und, wie die Holzhändler ſagen, „glaſig“, läßt ſich ſchwer kehlen, die feinen Kehl— ſtöße ſprifigen leicht ab, hat ſtärkere Rinde als das Fichtenholz, die Tannen über 40 em Mittenſtärke ſind häufig kernſchälig. Es wird noch näher feſtzuſtellen fein, ob die Weißtanne durch quantitative Mehrproduktion dieſe qualitativen Nach- teile ausgleichen kann. 6. Die gemeine Kiefer (Föhre, Forle, Forche, Furche, Weißfiefer), Pinus sylvestris L. Dieſe Holzart, welche vorwiegend das norddeutſche Flachland bewohnt, iſt ein genügſamer Waldbaum, was die Anſprüche an die Produktionskraft des *) Die Ertragstafeln von Schuberg und Lorey divergieren in den Angaben für gleiche Bonitätsklaſſen beträchtlich. — 350 — Bodens betrifft, aber auf gutem Boden findet die Kiefer einen vorzüglichen Höhen— wuchs, vollholzige Schaftbildung und eine reichliche Holz-Erzeugung, allerdings der Fichte und Weißtanne in geſchloſſenen Beſtänden nachſtehend. Vom Flugſand in den norddeutſchen Tiefländern beginnend, durchziehen die Kiefernbeſtände bis zu den Vorbergen das geſamte Deutſchland, bis der Schnee- und Duftbruch ihrem Aufſteigen im Gebirge eine Grenze zieht. Tieflockere Sandböden mit Feuchtigkeit im Untergrund iſt das günſtigſte Gebiet für den Kiefernanbau, aber ſie ſteigert wie geſagt, ihre Leiſtungen auf friſchem, lehmhaltigem Boden und verſagt ſelbſt auf feuchtem Boden keineswegs eine reichhaltige Maſſen- und Wertproduktion. Die Kiefernwaldungen ſind in Deutſchland auf der größten Fläche verbreitet — ſchon in den preußiſchen Provinzen Weſtpreußen, Poſen, Brandenburg und Schleſien auf nahezu 3000000 ha, in der geſamten preußiſchen Monarchie auf 4500000 ha, in Bayern auf, 734650 ha, im Königreich Sachſen auf 127 534 ha, in Mecklenburg-Schwerin auf 123215 ha, in Heſſen-Darmſtadt auf 82469 ha u. ſ. w., im Deutſchen Reiche auf 5921518 ha, im ganzen 42,6% der geſamten Forſt— fläche einnehmend. Wenn auch die Wachstumsleiſtungen der Kiefer nach der Bodengüte ungemein verſchieden ſind, ſo liefert dieſe Holzart ſtets für die minder produktiven Wald— böden die erreichbar höchſten Werterträge. Aber leider läßt dieſe lichtbedürftige Holzart in reinen Beſtänden zu wünſchen übrig hinſichtlich der Bewahrung und Verbeſſerung der Bodenkraft. Die reinen Kiefernbeſtände ſtellen ſich frühzeitig licht, die Sonnenſtrahlen dringen ausgiebiger zum Boden als in Buchen-, Fichten- und Tannenbeſtänden, der Nadelabwurf findet nicht die nötige Feuchtigkeit für die alsbaldige Verweſung, der Windzug entführt, im Baumholzalter die lichten Kiefernbeſtände durchſtreichend, die Luftfeuchtigkeit. Trockenheit des Waldbodens und der Waldluft in der heißen Jahreszeit begleitet beſtändig die Kiefern-Wirt— ſchaft. Zudem iſt der Kiefernboden meiſtens heidewüchſig, und wir haben das Verhalten und die nachteiligen Folgen des Heidewuchſes bereits früher dargelegt. Unkrautfrei läßt ſich auch der beſſere Boden unter Kiefernbeſtänden ſelten erhalten. Vom Standpunkt der Bodenpflege aus bietet deshalb der Anbau reiner Kiefern— beſtände ohne den jchon im vorigen Abſchnitt erörterten Unterbau in allen Stand— orten, auf denen auch Fichten anbaufähig ſind, nicht die Vorzüge, wie der Anbau gemiſchter Beſtände. Man kann nicht konſtatieren, daß die reinen Kiefernbeſtände, welche die moderne Forſttechnik begründet und erzogen hat, eine ſtetige Verbeſſerung der Bodenkraft bewirkt und namentlich nach dem vielfach üblichen Kahlſchlag— betrieb andauernd erhalten haben — im Hinblick auf die geringeren Erträge der Staatswaldungen mit vorherrſchender Kiefernbeſtockung im öſtlichen Deutſchland kann man es als fraglich bezeichnen, ob der Zuwachs der reinen Kiefernwaldungen in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrhunderts weſentlich zugenommen hat. Auf dem trockenen Boden der vierten und fünften Standortsklaſſe wird es im höheren Alter der Kiefernbeſtände ſchwer halten, die Bodenbedeckung mit Nadeln und Moos zu erhalten und den Heidebeer- und namentlich Heidewuchs zu bekämpfen. Jedenfalls wird Umhack een des Bodens kurz vor der Verjüngung (vielleicht auch früher mit Verſchonung der Wurzeln) günſtig wirken, wenn dem — Sal — Waldbeſitzer billige Arbeitskräfte zur Verfügung ſtehen, namentlich in Maikäferflug⸗ jahren, mit nachfolgender Vollſaat oder Pflanzung unter Schutzbeſtand. Wenn dagegen der Boden den beſſeren (etwa erſten bis dritten) Bodenklaſſen angehört und die Beimiſchung eines Bodenſchutzholzes von Laubholz zuläſſig tt, ſo erſcheint die Leiſtungsfähigkeit der Kiefer in einem beſſeren Lichte. Im geſchloſſenen Hochwald rührt die Verminderung des Wertertrags der Kiefer gegenüber der Fichte und Weißtanne hauptſächlich davon her, daß die licht— bedürftige Kiefer die Stammzahl pro Hektar in ſtärkerem Maße verringert als die Fichte und Tanne. Werden dagegen die Nadelhölzer einzelſtändig in einer Laub— holz⸗Grundbeſtockung erzogen werden, ſo fällt dieſer Nachteil größtenteils hinweg. Sind Buchenbeſtände auf ſüdlichen und weſtlichen Abdachungen oder auf den mehr trockenen Standorten in nicht zu hohen Lagen zu ver— jüngen, ſo wird auf die reichliche Einmiſchung von Kiefern beſonderer Wert zu legen ſein. Wenn es auch fraglich iſt, ob die Kiefer in den letzten Abtriebs— perioden vor der Hiebsreife die gleiche Stammgrundfläche ohne Verringerung des Lichtungszuwachſes erträgt wie die Fichte und Tanne, ſo erſetzt dieſe raſchwüchſige Holzart den Ausfall höchſtwahrſcheinlich durch größere Wertertragsleiſtungen. Man wird immerhin gut thun, die Kiefern etwa im Abſtand von 5 bis 7 m durch— greifend den Buchenbeſtänden beizumiſchen. Wenn auch die Kiefern im jugend— lichen Alter der Buche weiter voraneilen als Fichten und Tannen, ſo wird doch durch die mitwachſenden Laubhölzer die Sperrwüchſigkeit vermindert, und die auf— wachſenden Kiefern entwickeln ſich erfahrungsgemäß zu prächtigen, vollholzigen Baumſchäften mit ſchmalen, dünnen, lichten Baumkronen, unter denen die Buchen im Wuchs wenig beeinträchtigt werden. Stärkeres Kiefernholz wird in der Regel als Sägeholz höher bezahlt als Fichten- und Tannenholz, namentlich von Stand— orten, welche Kernholzbildung bewirken. Kiefernholz wird im imprägnierten Zuſtande als Eiſenbahnſchwellenholz maſſenhaft verwendet. Allerdings hat das jugendliche Kiefernholz geringeren Nutzholzwert als jünngeres Fichtenholz, weil das erſtere brüchiger iſt, und auch für die Zellſtofffabrikation wird in erſter Linie Fichtenholz benutzt, weil das Kiefernholz, wie geſagt, ein minder ſchönes Fabrikat liefert und das Sulfatverfahren bedingt, während das Sulfitverfahren mit Fichtenholz zukünftig immer mehr bevorzifft werden wird. Hinſichtlich der Verwendung zu Grubenholz ſind die Anſprüche der einzelnen Grubenbezirke verſchieden. In den ſächſiſchen Steinkohlengruben wird die Annahme von Kiefernholz verweigert, in den Ruhr» und Saargruben verwendet man maſſenhaft Kiefernholz zu Stempeln 2c., auch ſollen viele Braunkohlengruben in der Provinz Sachſen Kiefernholz ver— wenden. Jedenfalls wird die Kiefer in der genannten Buchengrundbeſtockung dem Fichten⸗ und Tannenanbau den Rang vielfach ſtreitig machen können, wenn die Kiefer örtlich gutes Gedeihen zeigt. Außerdem kann man, wie im elften Abſchnitt ausführlich erörtert wurde, beim Abtrieb jüngerer Kiefernbeſtände zahlreiche Kiefern— oberſtänder mit dem Nachwuchs aufwachſen laſſen, wenn die Kiefer durch früh— zeitige Kronenfreihiebe zur Bildung einer vollen Krone veranlaßt worden iſt und eine erhöhte Standfeſtigkeit erlangt hat. Im genannten Abſchnitt iſt ausführlich „ dargelegt worden, daß die Wuchsverringerung, die im nachwachſenden Kiefernbeſtand durch Beſchattung eintritt, in der Regel weitaus geringer iſt als der Wertzuwachs des Oberſtandes. Die Starkholzzucht auf Kiefernboden wird vielfach nur durch Belaſſung zahlreicher Oberſtänder möglich werden. In den vorhandenen Kiefernbeſtänden hat auf beſſeren Bodenarten der Laubholz, insbeſondere Rotbuchenunterbau rechtzeitig einzutreten. 7. Die übrigen Holzarten. Die Hainbuche leiſtet nur als Stockausſchlag gute Dienſte und liefert hier ein gutes Brennholz. Im Baumholzalter ſtellt ſie ſich räumlich, wächſt langſamer als die Rotbuche und wird bald rückgängig. Unempfindlich gegen Spätfröſte verlangt ſie humoſen, kräftigen, friſchen Boden und gedeiht ſelbſt auf feuchtem Boden, die Thäler und unteren Abhänge in den Bergen mit Vorliebe auf— ſuchend. Als Stockausſchlag iſt ſie überaus ausdauernd und leiſtet vielfach als Bodenſchutzholz vortreffliche Dienſte, namentlich in Froſtlagen. Stark beſchädigt wird ſie mitunter durch Mäuſefraß. Die Ahornarten (Bergahorn, Acer pseudoplatanus L., Spitzahorn, Acer platanoides L. und Feldahorn oder Maßholder, Acer campestre L.) paſſen nicht für reine Beſtände. Sie ſtellen ſich frühzeitig licht und ſinken im Wachstum, verlangen dabei kräftigen Boden und ſind deshalb nur zur Einſprengung im Buchenwalde geeignet. Das Nutzholz wird an manchen Orten geſucht, meiſtens wird jedoch das Eſchennutzholz bevorzugt. Immerhin hat das Ahornnutzholz, ſowohl vom Bergahorn als vom Spitzahorn, vielfache Verwendungsfähigkeit zu Möbeln, Parkettböden, Holzſchnitzarbeiten ꝛc., und die vereinzelte Einmiſchung in eine mitwachſende Buchenbeſtockung iſt deshalb nicht zu verſäumen, wenn auch die hochſtämmig werdenden beiden Ahornarten weder im Wuchs noch im Maſſen— verbrauch mit Fichten, Eichen, Tannen, Lärchen und Kiefern konkurrieren können. Maßholder werden zu Peitſchenſtielen gebraucht, liefern aber geringe Ausbeute. Von den Ulmenarten iſt die Feldulme (Ulmus camprestis L.) in Deutſch— land am meiſten verbreitet. Aber es iſt vorläufig noch fraglich, ob dieſe Holzart eine weitere Verbreitung verdient. Das Holz wirft ſich ſelbſt nach langer Ablagerung und ſtockt leicht, und die Wachstumsleiſtungen ſind, namentlich im Ver— gleich mit der Eſche, keineswegs hervorragend. Die Feldulme paßt nicht zu reinen Beſtänden, in denen ſie ſich räumlich ſtellt und rückgängig wird. Sie verlangt kräftigen, lockeren, tiefgründigen Boden und gedeiht ſelbſt noch auf feuchtem Boden. Vorhandene Ulmen ſind ſelbſtverſtändlich bis zur Hiebsreife zu erhalten, aber bei der Wahl der Holzarten für den Anbau wird es rätlicher ſein, Eichen und Eſchen zu bevorzugen. Die Korkrüſter (Rotulme, Ulmus suberosa L.) liefert zwar ein vorzügliches, rotbraunes Kernholz von ſchöner Textur, welches dem Eichenholz in Dauer gleich— kommt und nicht nur zu Kanonenlafetten, ſondern auch zu Möbelholz verbraucht wird. Jedoch iſt dieſe Ulmenart überaus anſpruchsvoll hinſichtlich der Boden— beſchaffenheit; ſie gedeiht nur auf dem Überſchwemmungsboden beſter Güte. Das Holz der Flatterrüſter (Ulmus effusa L.) hat ganz geringen Nutzwert. — 353 — Dagegen iſt der Anbau der Eſche (Fraxinus excelsior L.) ſehr beachtenswert, wenn der Boden kräftig, humusreich, friſch bis feucht, aber nicht zu naß iſt. Dieſe Holzart meidet trockenen, mageren Boden, den feuchten Lettenboden, gedeiht aber ſowohl auf feuchtem, lockerem Sandboden als auf bindigem Lehmboden. Ihr Gebiet iſt der gute Buchenboden im Hügel- und Bergland und der kräftige, aufgeſchwemmte Boden in den Flußniederungen und im Küſtengebiet. Die raſchwüchſige Eſche liefert in kurzer Zeit vorzügliche, zu Möbelholz geſuchte Nutzholzſtämme, auf gutem, friſchem Boden im 80- bis 90 jährigen Alter im Durchſchnitt 22 bis 25 m lange, 40 bis 50 cm in Bruſthöhe meſſende Stämme. Aber dieſe lichtbedürftige Holzart verträgt ebenſo wenig wie Ahorn und Ulmen reine Beſtockung, ſondern nur vereinzelte Einſprengung mit unbeſchränktem Kronenraum. Selbſt in feuchten, tiefen Lagen ſtellt ſich die Eſche licht, die reinen Beſtandspartien werden lückig, und der Boden geht, wenn er nicht ſehr waſſerhaltig iſt, allmählich in der Leiſtungskraft zurück. Die einzelſtändige Erziehung mit Buchen— oder Hainbuchen⸗Beimiſchung hat deshalb die Regel zu bilden und vorhandene reine Eſchenpartien ſind ähnlich zu behandeln wie Eichenhorſte, d. h. zu lichten und mit Rotbuchen, Hainbuchen oder ſonſtigen, dem Standort angemeſſenen ſchattenertragenden Holzarten zu unterbauen. Eſchen bilden auch im Mittelwalde leiſtungsfähigen Ober⸗ ſtand und werden hier in der Regel durch Heiſterpflanzung rekrutiert. | Die Birke fteht als Waldbaum im ſchlechten Rufe. Sie ſtellt ſich früh licht, iſt zur Beſchirmung des Bodens unfähig und der geringe, faſt ohne Humusbildung raſch vertrocknende Blattabfall läßt den Boden veröden. In reinen Beſtänden bringt die Birke, wenn die Beſtände älter als 40 bis 50 Jahre werden, unfehlbar ſelbſt den beſten Boden zum alsbaldigen Rückgang. Dagegen kann dieſe Holzart bei entſprechender Benutzung immerhin gute Dienſte leiſten. Man trifft ſehr häufig vereinzelt ſtehende Birken in Miſchung mit Buchen und Kiefern. Die Birke iſt hinſichtlich der Bodengüte ſehr anſpruchslos und ſiedelt ſich ſowohl auf trockenen Böden, als in den höheren Partien des Bruchbodens leicht an, wächſt auch auf ärmeren Böden recht gut und verſagt nur auf armem Sandboden oder bindigem Lehmboden freudigen Wuchs. In Buchenbeſtänden vermehrt dieſe licht— bedürftige Holzart, welche vorzügliches Brennholz und auch Kleinnutzholz liefert, den Ertrag der Zwiſchennutzungen, wenn man dieſelbe in mäßiger Beimiſchung fo lange beibehält, bis fie rückgängig wird. Jedenfalls iſt der oft beliebte radikale Birkenaushieb in Rotbuchenbeſtänden nicht immer nutzbringend. Dagegen wird die Beibehaltung einer beachtenswerten Birkenbeimiſchung für Kiefernbeſtände nicht rätlich ſein, weil Birken und Kiefern lichtbedürftig ſind und, im Wuchs verhalten, ſich gegenſeitig beeinträchtigen, während der Kiefer ein höherer Rang hinſichtlich der Wertproduktion gebührt als der Birke. Fichten werden häufig von Birken durch Abpeitſchen der Triebe beſchädigt; ſind dagegen die Birken ſtark vorwüchſig, ſo ſchadet ihre vorübergehende Beibehaltung weder in Fichten⸗ noch in Tannenbeſtänden, während dieſelbe für Eichen und Kiefern bedenklicher iſt. Die Schwarzerle iſt die Bewohnerin des Bruchbodens und iſt hier, je nach dem Untergrund, in ihrem Wuchsverhalten außerordentlich verſchieden. Zum Wagener, Die Waldrente. 23 — 334 — Hochwaldbetriebe wenig geeignet, wird dieſe Holzart hauptſächlich als Ausſchlagwald bewirtſchaftet, wobei Laßreidel ſtehen bleiben. Die Weißerle kommt ſelten beim Holzanbau im Walde in Betracht. Ebenſo wenig iſt der Anbau der Linden, Aſpen, Pappeln, Weiden, Akazien, Kaſtanien, Platanen, Walnußbäume ꝛc. hier zu erörtern, denn die Würdigung des Anbaues dieſer Holzarten in größerem Umfang wird ſelten in Frage kommen. Vorzügliche Dienſte leiſtet die bezüglich der Bodenkraft anſpruchsloſe Akazie auf verödetem Boden, wenn derſelbe beim Anbau oder vor demſelben gründlich gelockert wird, vielleicht auch zur Anzucht von Grubenſtempeln ꝛc. im Nieder— waldbetrieb. Hinſichtlich der Anbaufähigkeit der Weymouthskiefer (Pinus Strobus L.), Douglastanne (Abies Douglasii Lal.), Nordmannstanne (Abies Nordmannia L.), der amerikaniſchen Ulme (Ulmus americana L.) und anderer außereuropäiſcher Holzarten mangeln Erfahrungen, welche eine vergleichende Würdigung der Leiſtungsfähigkeit ermöglichen. Beachtenswert iſt jedenfalls die Weymouthskiefer und die Erprobung des Anbaues in allen Teilen des Deutſchen Reiches dringend zu befürworten. Dieſe Holzart iſt hinſichtlich der Bodengüte ziemlich anſpruchslos und produziert überall, wo fie Gedeihen gefunden hat, große Holzmaſſen (cf. S. 344). Zwar iſt das Holz leicht, aber für ſehr viele Verwendungszwecke, welche keine Tragfähigkeit bedingen, vollſtändig brauchbar. Der Verfaſſer hat 80 jährige Weymouthskiefern zu Brettern verarbeiten laſſen und im Großhandel mit denſelben Preiſen verwertet wie das beſte Kiefern-Blochholz. Aber die Weymouthskiefer begegnet im Wuchs, namentlich in den Jugend— perioden, unaufgeklärten Störungen. Vorläufig kann der verbreitete Anbau dieſer Holzart, namentlich in größeren reinen Beſtänden, noch nicht befürwortet werden, ſondern nur die vereinzelte und darum nicht gefahrbringende Einmiſchung. Jedoch iſt zu beachten, daß die Weymouthskiefer in vereinzelter oder auch reihenweiſer Vermiſchung mit langſam wachſenden Holzarten in der Regel ſperrwüchſig wird. Kann dem Gedeihen der Weymouthskiefer nicht völlig vertraut werden, ſo werden die Reihen dieſer Holzart mit gemeinen Kiefern zu umſtellen ſein. Für die Aufforſtung öde liegender, trockener Böden, beſonders in Kalkbergen, wird vielfach die Schwarzkiefer (Pinus Laricio Poir.) ausgezeichnete Dienſte leiſten. Dieſe Holzart verbeſſert durch ihren Nadelabfall bis zum Stangenholz— alter, in welchem häufig der Wuchs nachläßt, den Boden, und es wird die Verjüngung mit ertragreicheren Holzarten durch den Vorbau der Schwarz— kiefer ermöglicht. — 355 — III. Die Form, die Art und die Zeitdauer der Beſtandsbegründung. In den vorſtehenden Ausführungen haben wir in erſter Reihe die Bildung gemiſchter Beſtände befürwortet. In einer Grundbeſtockung von ſchatten— ertragenden, bodenbeſſernden Holzarten, vornehmlich Rotbuchen, ſollen die licht— bedürftigen Holzarten in der Regel einzelſtändig erwachſen. In den vorhergehenden Abſchnitten ſind die Gründe, welche die einzelſtändige Erziehung der Lichthölzer und die Bevorzugung der gemiſchten Beſtände, die Umſtellung der lichtbedürftigen Holzarten mit ſchattenertragenden Laub- und Nadelhölzern rechtfertigen, ausführlich erörtert worden — vor allem im Hinblick auf die Bodenpflege und auf die Verringerung der Windwurf- und Inſekten— Beſchädigungen. In neuerer Zeit iſt jedoch die Zerlegung der größeren gleich— alterigen und gleichwüchſigen Hochwaldbeſtände in ungleichalterige Beſtandsteile, in Gruppen, Horſte und Kleinbeſtände in der Forſt— litteratur angeregt worden. Man will dadurch die gleichalterige und gleichartige Beſtandsform, die hauptſächlich dem Kahlſchlagbetrieb entſtammt, beſeitigen. Im Innern dieſer ungleichalterigen Gruppen, Horſte und Klein- beſtände ſoll die gleichalterige und gleichwüchſige Beſchaffenheit erhalten bleiben, wie in den bisherigen reinen Beſtänden auf größeren Beſtandsflächen. Dieſer Vorſchlag iſt bisher hauptſächlich mit dem Hinweis auf den Widerſtand begründet worden, welche eine ungleich hohe Beſtockung der durchſtrömenden Luftbewegung entgegenſtellt. “). Man hat gejagt: wenn die Baumkronen im höheren Alter der Beſtände hoch über den Boden erhoben werden, ſo wird der öftere Wechſel der feuchten mit der trockenen Wald— luft durch den Windzug weſentlich gefördert. Dieſer Vorgang wird die Trocken— heit der Waldluft erhöhen, der Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit entgegenwirken und die Waſſerverſorgung der Baumkronen ſchmälern. Bis jetzt iſt jedoch nicht durch vergleichende Beobachtungen er— wieſen worden, daß die Hemmung der Luftbewegung einen erheb⸗ lichen Einfluß auf den Feuchtigkeitsgehalt der Waldluft ausüben wird. Der Wechſel zwiſchen trockener und feuchter Luft durchdringt bekanntlich infolge der phyſikaliſchen Geſetze ſelbſt bei ſcheinbar ruhiger Luft in kurzer Zeit alle Lufträume, auch die Wohnräume der Menſchen. Die Frage, ob die natürliche Verjüngung der Beſtände durch dieſe löcher— förmigen (ring⸗ und ſchachbrettförmigen) Angriffshiebe weſentlich erleichtert und gefördert wird, iſt bisher nicht durch eine genügende Zahl vergleichender ) Außerdem wurden als Vorzüge der Horſtform erwähnt, daß der Koſten— aufwand für das Freihauen der langſam wachſenden Holzarten beſeitigt wird, weil die letzteren nicht mehr durch die raſchwüchſigen Nachbarn überholt werden, daß die einzelnen Holzgattungen ſichtbarer gemacht werden und daß in den Horſten eine größere Stammzahl erzogen werden könne als im Einzelſtand (Kaſſeler Verſammlung der Deutſchen Forſtmänner von 1890). 23 — 356 — Beobachtungen zweifelsfrei beantwortet worden. In ſehr vielen Fällen iſt dieſelbe mißlungen und nur auf den beſchatteten Teilen dieſer Löcher haben die Pflanzen Gedeihen gefunden.“) Wenn die minder guten Bodenarten friſch, locker und empfänglich erhalten worden ſind, ſo gelingt bei regelrechter Schlagſtellung die Verjüngung ebenſo gut, wenn nicht beſſer, wie bei Freihieb von Löchern. Iſt aber der Boden vertrocknet und verhärtet, ſo werden auch die Löcher ohne Boden— bearbeitung und Saat und Pflanzung wenig helfen und keine vollſtändige natür— liche Beſamung hervorbringen. Viel wirkſamer gegen austrocknende Luftſtrömungen werden buſchförmige Waldmäntel ſein, die man in Dänemark mit hervorragenden Erfolgen anzuwenden pflegt (ſiehe im vorigen Abſchnitt S. 315). Jedenfalls würde durch die Zerlegung größerer Beſtände in ein Konglomerat von verſchiedenalterigen, aber im Innern gleichalterigen und reinen Duodez— beſtänden der Zweck verfehlt werden, welcher mit der Bildung gemiſchter Beſtände erreicht werden ſoll. Im Innern der Gruppen, Horſte und Kleinbeſtände würden die Schattenſeiten der Beſtandsbildung mit lediglich lichtbedürftigen Holzarten, die wir oben erörtert haben, wiederkehren, ſobald dieſelben nur Bruchteile der Fläche unvermiſcht mit ſchattenertragenden Holzarten bedecken. An den zahlreichen Rand— ſtämmen würde excentriſcher Wuchs entſtehen, der treibende Schnee würde auf— gelagert werden und Bruch- und Druckbeſchädigungen veranlaſſen, wie man überall beobachten kann und längſt beobachtet hat. Man würde den lichtbedürftigen Holzarten nicht die freie, überragende Kronen— ſtellung geben können, welche ungehinderte Kronenentfaltung bewirkt und damit die alsbaldige Erſtarkung zu nutzfähigen Stämmen herbeiführt, während der Boden— ſchutz durch die mitwachſenden, aber im Höhenwuchs zurückbleibenden Schatten— hölzer übernommen wird. Man wird deshalb abwarten dürfen, ob dieſer aus Bayern kommende Vor— ſchlag, wenn derſelbe in dieſem Lande, namentlich auf den minderwertigen Stand— orten in vergleichungsfähigen Verjüngungsſchlägen praktiſch verwirklicht werden wird, zu überzeugenden Erfolgen führen wird. Was zweitens die Art und Zeitdauer der Beſtandsbegründung betrifft, ſo wird im allgemeinen maßgebend werden, ob ſchattenertragende oder lichtbedürftige Holzarten angebaut werden ſollen, und es wird auch zu unterſcheiden ſein, ob die Bodenbeſchaffenheit die Verjüngung unter Schutzbeſtand geſtattet und der letztere einen wertvollen Lichtungszuwachs produziert oder ob die Bodenfriſche und Bodentrockenheit ſo weit herabgekommen iſt, daß die jungen Pflanzen ohne den Taugenuß alsbald wieder vertrocknen. Wenn bei der Nachzucht von Eichen, Kiefern, Lärchen, Eſchen ꝛc. der dunkle Oberſtand alsbald nach der Beſamung ſtark gelichtet oder geräumt werden muß, ſo hat die natürliche Verjüngung und *) In der Nähe von Eberswalde wurde folgender prozentiſcher Waſſergehalt des Bodens der Löcher durchſchnittlich vom 10. Mai bis 23. Auguſt 1885 gefunden: Oberfläche 15 m 26cm 50 em Beſonnte Seite . 7,52 7,05 4,95 3,41 Beſchattete Seite 1178 8,37 7,05 5,53 — 357 — die Anſaat oder Anpflanzung unter Schutzbeſtand ungleich geringere Nutzleiſtungen als bei der Begründung ſchattenertragender Fichten-, Buchen- und Tannen-Ver— jüngungen. Können dagegen die weiteren Auslichtungshiebe und Räumungshiebe, welche auf die Vorbereitungs- und Beſamungs-Schlagſtellungen folgen, langſam und allmählich nach dem vorſchreitenden Lichtbedarf der Pflanzen vorgenommen werden, ſo dürfte in der Regel die Verjüngung unter Schutzbeſtand der Saat und Pflanzung auf Kahlſchlägen vorzuziehen ſein — ſelbſt der modern gewordenen künſtlichen Auf— forſtung ſchmaler Saumſchläge. Damit iſt nicht geſagt, daß das langjährige Zuwarten auf genügenden natürlichen Samenabfall Regel werden ſoll. Wenn die natürliche Beſamung der Fläche bei ausbleibenden Samenjahren nicht alsbald nach der Beſamungsſchlagſtellung eintritt, ſo ſollte man mit der Beſäung und Unter— pflanzung der Schirmbeſtände nicht ſüumen. Wir haben in den früheren Ab— ſchnitten den Wert der jährlichen Holzproduktion kennen gelernt, und auf dem empfänglichen Boden der Beſamungsſchläge laſſen ſich die billigen Saat- und Pflanzmethoden anwenden, deren Koſten oft kaum die Hälfte der jährlichen Wert— produktion des Nachwuchſes ausmachen werden. Bei verzögerter Verjüngung wird aber der Boden nicht beſſer, zumal bei graswüchſiger oder heidewüchſiger Beſchaffenheit. Auch für die ärmeren, nicht vollends trockenen und verhärteten Waldböden wird ſorgſam zu unterſuchen ſein, ob natürliche Beſamung mit ausgedehnter Zu— hilfenahme von Saat und Pflanzung unter Schutzbeſtand minder erfolgreich iſt als Saat und Pflanzung auf Kahlſchlägen. Zu Gunſten der letzteren kann man anführen, daß der Nachwuchs in der Regel einige Jahre früher in Kronenſchluß tritt und den Bodenſchutz und die Humusanſammlung übernimmt als bei der Verjüngung unter Schirmbeſtand, daß der einfallende Regen nicht vom Oberſtand gehemmt und teilweiſe verdunſtet wird und die jungen Pflanzen zur heißen Sommerszeit vom Tau befeuchtet werden. Aber dieſen Vorzügen ſtehen auch Nachteile gegenüber. Die pflegliche Waldbehandlung ſammelt viele Jahrzehnte lang die Verweſungsprodukte des Laub- und Nadelabfalles und erhält die Moos— decke, um die Humusſchicht vor Austrocknung zu bewahren. Werden hierauf die Waldbeſtände reif für die Verjüngung, ſo iſt es offenbar wünſchenswert, daß dieſer konſervierende Bodenſchutz nicht länger und nicht intenſiver unterbrochen wird, als es für die Begründung eines jungen Beſtandes örtlich erforderlich iſt. Wenn nun der Boden auf den Kahlſchlägen gras- und unkrautfrei bleiben und die wohlthätige Humushaltigkeit und Lockerheit behalten würde, ſo würden die Vorteile, die frühere Bodenbedeckung durch den Nachwuchs und der reichlichere Regenniederſchlag, die Wagſchale zu Gunſten des Kahlſchlagbetriebes ſenken. Aber auf den Bodenteilen, auf denen Gras- und Unkrautwuchs entſteht, bewirkt die ſtarke Waſſerverdunſtung Bodenaustrocknung, und auf den kahl bleibenden Boden— flächen haben nicht nur Sonne und Wind die gleiche Wirkung, der Boden wird auch durch den einfallenden Regen hart und feſt, und die frühere Durchlüftung und Humusbildung wird zerſtört. Hierzu kommen die Beſchädigungen durch Engerlinge, Rüſſelkäfer u. ſ. w., die in vielen Gegenden eine wahre Landplage oder vielmehr Waldplage geworden ſind. — 358 — Sind Kahlſchläge nicht zu vermeiden, jo find ſchmale Abſäumungen, etwa ſo breit, als der angrenzende Beſtand hoch iſt, mit alsbaldiger Bepflanzung und Nachbeſſerung am meiſten empfehlenswert. Während für den empfänglichen Boden der Schutzbeſtände kleine Saatſchulpflanzen ohne Bodenbearbeitung oder auch die billigen Saatmethoden anwendbar ſein werden, erzielt man auf den Kahlſchlägen durch Löcherpflanzungen mit ſogenannten verſchulten Pflanzen alsbaldigen Kronen— ſchluß des Nachwuchſes.“) ) Die ausführliche Darſtellung der Verjüngungsverfahren, d. h. die Stellung der Vorbereitungs-, Beſamungs-, Auslichtungsſchläge bis zu der Räumung, die Vollſaat, Streifen-, Rinnen-, Rillen-, Furchen, Platten-, Löcher- und Stockſaat, die Ballen- pflanzung in Löchern mittels Bohrer und Hacke, die Pflanzung ballenloſer, verſchulter und unverſchulter Pflanzen in Löchern oder Erdſpalten mittels Hacke, Bohrer, Pflanz- eiſen von Buttler, Pflanzbeil, Stieleiſen von Wartenberg, Keilſpaten von, Allemann, die Hügelpflanzung von Manteuffel, Rabattenpflanzung, Sattelpflanzung die Büſchelpflanzung, Stummel- oder Stutzerpflanzung u. ſ. w. iſt in dieſer Schrift nicht durchführbar. Dieſelbe iſt in den Seite 35 des dritten Abſchnitts angeführten Lehrbüchern des Waldbaus enthalten, die Pflanzenerziehung beſonders ausführlich in Fürſts „Pflanzenzucht im Walde“. (Berlin, 1897.) Dierzehnter Abſchnitt. Die Einträglichkeit der Uutzholzproduktion auf ertragsarmem Feldboden. Der Niedergang der landwirtſchaftlichen Reinerträge, verurſacht durch die Verbilligung der Maſſeneinfuhr von Getreide aus Ländern mit tief ſtehenden Boden— werten, Arbeitslöhnen und Frachtkoſten, wird vorausſichtlich in der nächſten Zus kunft manchem Grundbeſitzer die Erwägung näher rücken, ob die Fortſetzung des Körnerbaues auf denjenigen Grundſtücken lohnend bleiben wird, welche im Fruchtertrag minder ergiebig ſind und nur geringe Boden— renten nach Abzug der Beſtellungs- und Düngungskoſten gewähren. Man wird vielfach fragen, ob die Anſaat und Anpflanzung dieſer Feldflächen mit den ertragreichſten Nutzholzgattungen eine beſſere Verwertung des Bodens be— wirken wird als der Feldbau. Man kann nicht glaubwürdig nachweiſen, daß der Niedergang der Körnerpreiſe, der den Wohlſtand der ſtaatserhaltenden Land— wirtſchaft zu erſchüttern droht, alsbald überwunden werden wird und Quellen erſchloſſen werden, welche ergiebige Abhilfe gewähren, und es iſt nicht einmal ſicher, ob die zunehmende Bodenverſchuldung wirkſam eingedämmt werden wird — eine ausgiebige Befreiung des deutſchen Bodens von der drückenden Schulden— belaſtung wird in abſehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden können. In vielen Gegenden Deutſchlands wird die Ermittelung vorzunehmen ſein, ob die ſelbſtbewirtſchafteten oder verpachteten Feldgüter im Reinertrag beträchtlich verringert werden, wenn die ſchlechten Felder, die Odungen und die wenig ergiebigen Weideflächen behufs Holzzucht abgetrennt werden und die landwirtſchaftliche Benutzung auf die beſſeren Felder, die Wieſen und die zur Viehzucht erfor derlichen Weideflächen konzentriert wird. Es wird ſehr oft konſtatiert werden, daß die Gutsrenten nur unbeträchtliche Ausfälle erleiden, nachdem die genannte Ab— trennung vollzogen worden iſt. Nach dem Anbau der ertragsreichſten Nutzholzgattungen auf dem bisherigen Feldboden werden allerdings zumeiſt 30 bis 40 Jahre vergehen, bevor die — 360 — Vornutzungen beachtenswerte Erträge liefern, und die eigentlichen Ernteerträge zur Verjüngungszeit der Waldbeſtände werden nur bei vorzüglicher Bodenkraft nach 50- bis 60 jähriger Wachstumszeit der Nadelholzbeſtände, in der Regel erſt nach 60⸗ bis 80 jähriger Wachstumszeit unſeren Nachkommen zufließen. Allein es iſt zu fragen, ob die deutſchen Grundbeſitzer, die doch ſicherlich mit über— wiegender Mehrzahl für das Wohlergehen ihrer Nachkommen beſorgt ſind, auf anderen, raſcher fördernden Wegen eine ebenſo weitgehende Schul denentlaſtung anbahnen oder eine reichlichere Kapitalanlage ermöglichen können, und zwar mit gleicher Sicherheit und mit der gleichen Ausgiebigkeit wie durch die Nutzholzproduktion. Die minder— wertigen, mit den ertragreichſten Nutzholzgattungen bebauten Felder werden in der Zukunft — ich möchte ſagen: eine Sparbüchſe mit ſelbſtthätigen Einlagen bis zur Erntezeit bilden. Wir haben in einem früheren Abſchnitt die Wahrſcheinlichkeit nachgewieſen, daß bei Fortdauer der inländiſchen volkswirtſchaftlichen Entwickelung der Gruben— holzverbrauch und der Holzverbrauch der Zellſtofffabriken eine weitgehende Ver— mehrung des Angebots von Kleinnutzholz abſorbieren wird, und vor allem eignet ſich der Feldboden zur Gewinnung der Gruben- und Zellſtoffhölzer. Schon im Hinblick auf den dermaligen und unausgeſetzt ſteigenden Nutzholzverbrauch der Weſt⸗ länder Europas kann nicht bewieſen werden, daß eine Überproduktion in Deutſch— land zu befürchten iſt. Nach den Ausführungen im zweiten Abſchnitt (S. 32 ff.) kann die Frage, ob die Vermehrung der Bewaldung Deutſchlands von jetzt 25,8 % auf etwa 30 bis 32 % der Geſamtfläche eine ungünſtige Wirkung auf Boden und Luft haben wird, keinenfalls bejaht werden. Über 35 % der Landesfläche waren ſchon 1893 mit Wald bedeckt: Schwarzburg-Rudolſtadt mie. . 44,12 %, Saächſen Meiningen mit 2a Provinz Heſſen Naſſan mit 2 Naar, Wer!!! 8 Reuß füngere nne nk Des Bader !! a ee Reuß ältere Linie mit e Enit)e) Von der geſamten Bodenfläche des Deutſchen Reichs mit 54049000 ha wurden 1893 13957000 ha als Wald benutzt. Lediglich in Königreich Preußen ſind aber nach der amtlichen Darſtellung der forſtlichen Verhältniſſe (Berlin 1894, Springer) an Odländereien und Ackerflächen, welche höchſtens mit 30 Pfg. Reinertrag pro Morgen (0,255 ha) bei der Grundſteuerregulierung eingeſchätzt ſind und zu angemeſſener Rentabilität nur durch forſtlichen Anbau gebracht werden könne, etwa 25000 qkm vorhanden. Die geringen Weiden und Hütungen unter durch— ſchnittlich 30 Centner Heuweidewert pro Hektar oder mindeſtens einer Kuhweide pro Hektar haben nach der ſtatiſtiſchen Aufnahme von 1893 im Deutſchen Reich 2124000 ha, das Od- und Unland (einschließlich der reinen Heideländereien und der weder zu Ackerland noch als Grünland benutzten Moore, ſowie der — 361 — Steinbrüche, Lehm⸗, Thongruben und dergleichen, ſoweit dieſe nicht bei den Forſten gerechnet find) hat 2 061000 ha betragen. Die Erwerbung derartiger Flächen durch die Staatsforſtverwaltung wird nicht zureichend werden, wenn die ſinkenden Körnerpreiſe zu einem Maſſen— angebot führen ſollten. In Preußen wurden 1867 bis 1892/93 = 134633 ha zur Aufforſtung angekauft — eine kaum beachtenswerte Fläche gegenüber den oben angeführten Ziffern. Wenn die Großgrundbeſitzer die Feldflächen mit geringwertigem Boden ausſcheiden zur Waldkultur und die Kleingrundbeſitzer die Zuſammenlegung der ertragsarmen Bodenflächen zum Zweck der Aufforſtung vereinbaren, ſo wird der ſpäteren Nutznießung eine weitaus beträchtlichere Ver— mehrung ihres Vermögens zufließen als durch den derzeitigen Verkauf mit einem Erlös von wenigen hundert Mark pro Hektar. Es iſt jedoch ungemein ſchwer, ziffermäßig zutreffende Richtpunkte namhaft zu machen für die Vergleichung der Ackerwirtſchaft mit dem Anbau der ertragreichſten Nutzholzbeſtände hinſichtlich der nachhaltigen Rentabilität. Der Verfaſſer muß ſich auch hier auf Anregungen beſchränken. I. Die Auswahl der Holzarten für die zukünftige Waldbeſtockung iſt im vorigen Abſchnitt dieſer Schrift ausführlich erörtert worden. Es wird an dieſer Stelle genügen, wenn wir die Leiſtungsfähigkeit der Holzgattungen ſpeciell für die Bebauung des minder kräftigen Feldbodens kurz überblicken. Wenn der Ackerboden lehmhaltig iſt, die Feuchtigkeit bewahrt, wenn die Waldbäume im Wurzelraum nicht durch undurchlaſſende Bodenſchichten (anſtehende Felſen, Ortſteinbildungen, Thonſchichten ꝛc.) beeinträchtigt werden und vor dem Holzanbau keine Verhärtung und Austrocknung des Bodens belaſſen, ſondern eine tiefgehende Bodenlockerung nicht verſäumt wird, ſo wird in erſter Linie Fichtenanbau zu befürworten ſein wegen der im genannten Abſchnitt dar— gelegten Leiſtungskraft dieſer Holzart. Namentlich für den Anbau der bis— herigen Ackerflächen bietet die Fichte beſondere Vorzüge nicht nur durch die hohen Maſſenerträge und die hervorragende Holzqualität, ſondern auch durch die baldige Eingangszeit der Vornutzungen, die mit den Bohnenſtecken und Hopfenſtangen beginnen. Wird aber das Gedeihen der Fichte durch die Bodenbeſchaffenheit, namentlich durch die Hinneigung zur Bodentrockenheit in Frage geſtellt, ſo iſt es ſtets rat— ſam, die Kiefer durch Saat oder Pflanzung beizumiſchen. Schon in den Jugend— perioden der Nachzucht kann man erkennen, wie ſich die Holzarten in ihrem ferneren Wachstum verhalten werden. Proſperieren unzweifelhaft die Fichten, ſo können die Kiefern, ſoweit ſie nicht gleichfalls durch ſchlanken Wuchs und geringe Aſtbildung zur Nutzholzzucht tauglich erſcheinen, allmählich ausgehauen werden. — 362 — k Der Anbau von Weißtannen an Stelle der Fichten kann aus den oben dargelegten Gründen nicht befürwortet werden. Dagegen lohnt namentlich im Gebirge die Lärche, wenn ſie gedeiht, den Anbau am reichlichſten, nicht nur durch ihre Raſchwüchſigkeit, ſondern auch durch die vortreffliche Holzqualität. Der Anbau der Lärchen in reinen Beſtänden iſt allerdings nicht ratſam, ſondern vor allem die einzelſtändige Beimiſchung. Kann die Lärche auf gutem, friſchem, nicht flachgründigem Boden in hohen, vom Windzug andauernd berührten Lagen erzogen werden, ohne im Höhenwuchs zu ſtocken, von Moos und Flechten über— zogen oder krebskrank zu werden, ſo bildet dieſelbe, in Ermangelung von Rot— buchen den Fichtenbeſtänden reichlich beigemiſcht, die ertragreichſte Nachzucht. Aber die Lärche muß beſtändig, wie erwähnt, bis herab zum unterſten Dritteil der Baumlänge freien Raum für ihre Kronenentwickelung behalten. In ausgedehnten Gebieten des Deutſchen Reichs iſt die Kiefer heimiſch geworden, und der Anbau dieſer Holzart wird meiſtens für die mehr trockenen Feld— lagen in den Ebenen und den Vorbergen zu bevorzugen ſein und häufig, wenn die Kiefernbeſtände nicht krüppelhaft werden und vorherrſchend Nutzholz liefern, eine beſſere Bodenverwertung bewirken wie der Körner- und Knollenbau. Wenn die Kiefer im Wurzelboden lockeren, nicht zu trockenen und vermagerten Boden vor— findet, ſo liefert dieſelbe in der Regel höhere Erträge auf den bis zum Holz— anbau beackerten Boden als auf den benachbarten Waldböden gleicher Güte. Günſtig wirkt eine tiefe Bodenbearbeitung, welche dem Holzanbau unmittelbar vorausgeht. Jedoch iſt die Aufforſtung mittels Kiefernanbau dann nicht unbedenklich, wenn ſich unterhalb der Ackerkrume eine feſte Bodenſchicht befindet oder der reine Quarzſandboden längere Zeit der Verödung preisgegeben war und anzubauen iſt. Vielfach verſagt die Kiefer bei einer derartigen Boden— beſchaffenheit ſchon im Stangenholzalter das fernere Wachstum, wird krank und rückgängig. Auch auf beackertem Boden iſt eine Wachstumsſtockung nicht ſelten eingetreten, wenn die Wurzeln die gelockerte Ackerkrume durchwachſen haben und auf die feſte Ackerſohle gelangen. Gründliche Bodenunterſuchung ſollte deshalb dem Holzanbau vorausgehen. Eine Beimiſchung von Laubholz (Eichen, Birken, Akazien) ſoll die Kiefern erfahrungsgemäß geſund erhalten. Das wirkſamſte Mittel wird immer tiefgehende Bodenlockerung bleiben. Eine Ortſteinſchicht muß ſelbſt— verſtändlich durchbrochen werden. Wenn der Boden nicht zu trocken iſt und auf demſelben die Fichte im Unter— ſtand aushält, ſo ſollte man die Untermiſchung der Kiefernbeſtände mit Fichten nicht verſäumen, ſobald der Boden heidewüchſig iſt. Allerdings iſt ein dichter, die wäſſerigen Niederſchläge zurückhaltender Stand des Fichtenunterwuchſes zu vermeiden. Die Kiefer ſtellt ſich frühzeitig licht, und gegenüber dem bald erſcheinenden Heidekraut iſt Bodenſchutz erforderlich, den die mitwachſenden Fichten ſchon dann übernehmen, wenn dieſelben den Boden ſo weit beſchatten, daß wuchernder Heidewuchs zurückgehalten wird. Der gefährlichſte Feind der Kiefern— beſtände iſt der Heidewuchs, der den Boden austrocknet, die wäſſerigen Nieder— ſchläge aufſaugt und die Winterfeuchtigkeit ſtärker verdunſtet als der Fichten— unterwuchs. In reinen Kiefernbeſtänden mit ſtarkem Heidewuchs, der im höheren — 363 — Alter in der Regel den minder ſchädlichen Heidelbeerüberzug verdrängt, wird die nachhaltige Bodenverbeſſerung nur geringe Fortſchritte machen. Erſcheint der erſtere in bedenklichem Maße in den Kiefernkulturen (oder auch in den Fichten— kulturen), ſo iſt die alsbaldige Entfernung, bevor der Heidewuchs erſtarkt und die Beſeitigung koſtſpieliger wird, geboten. Die Weymouthskiefer (Pinus Strobus L.) liefert in der Regel höhere Maſſenerträge als die gemeine Kiefer Pinus silvestris L.), und das Holz hat für manche Zwecke der Holzverarbeitung volle Gebrauchsfähigkeit. Das Verhalten der Weymouthskiefer in Deutſchland iſt jedoch noch nicht völlig aufgeklärt. Der Anbau dieſer Holzart in weitſtändigem Verband iſt zu vermeiden, wie ſchon oben bemerkt wurde. Der Vollanbau von Laubhölzern wird ſeltener für die Auf— forſtung von Feldern gewählt werden. Rotbuchen werden auszuſchließen, Eſchen und Erlen nur für feuchte bis naſſe Flächenteile zu wählen ſein. Die beiden Eichenarten gebrauchen bis zu ihrer Reife eine ungewöhnlich lange Wachstums— zeit. Wenn der Boden die Eichenzucht geſtattet, ſo werden auch Fichten gedeihen. Da nun in der Regel Eichen erſt nach 120 bis 150 Jahren die geeigneten Nutz— hölzer liefern, ſo kann man die Fichten- und auch die Kiefern-Vor- und Haupt- erträge während dieſer Wachstumszeit zweimal beziehen. Wenn auch der Eichen— ertrag wertvoller iſt, ſo wird doch oft die Wagſchale hinſichtlich der Einträglichkeit hin und her ſchwanken, und es wird ausſchlaggebend ſein, daß bei der Aufforſtung von Feldern der baldige Eintritt der Holzernte wünſchenswert iſt. Immerhin kann man Eichen auf den guten Bodenarten vorwüchſig zu Gruben- und Schwellenholz erziehen. 2. Die Rentabilität des Sichtenanbaus auf geringwertigem Teldboden. Wenn ein Landwirt unterſuchen will, ob ein Teil ſeines Ackerlandes durch die Anzucht von Fichtenbeſtänden eine beſſere Verwertung finden wird wie durch den Körnerbau, ſo wird zunächſt zu beſtimmen ſein, welcher Reinertrag für die in Frage kommende Fläche nach“ Abzug der Beackerungs-, Düngungskoſten ꝛc. bisher pro Hektar erübrigt worden iſt und in welchem Verhältnis der thatſächlich erreichte Reinertrag zum Reinertrag der geſamten Gutswirtſchaft ſteht. Dabei wird zu beachten ſein, daß faſt in allen Fällen der Ertrag des verbleibenden Ackerlandes geſteigert werden kann, wenn dem letzteren die verfügbare Düngung insgeſamt zugeführt wird. Dem erfahrenen Landwirt wird die annähernd genaue Bemeſſung des ent— ſtehenden Ertragsausfalls pro Hektar und Jahr nach Maßgabe der letzten zehn— jährigen Durchſchnittspreiſe für die Ernteerträge nicht ſchwer fallen. Bei der Ver— pachtung größerer Feldgüter wird dieſer Ausfall leicht zu konſtatieren ſein und in der Regel, wenn der Wieſenbeſitz bei den Gütern verbleibt, nicht ſehr beträchtlich werden. Dagegen wird die Beſtimmung, welchen Maſſen- und Wertertrag die anbau— fähigen Holzarten zu liefern verſprechen, für den Landwirt ohne Waldbeſitz größere Schwierigkeiten darbieten. Zwar wird die Ermittelung der ortsüblichen Fichtenholz— — 364 — preiſe — und zwar in erſter Linie für Zellſtoffholz, d. h. für Röller von 8 em Zopfſtärke und 2 m Länge aufwärts bis 20 bis 25 em Mittendurchmeſſer — in den meiſten Gegenden Deutſchlands ermöglicht werden können. Allein die genaue Einſchätzung des Maſſenertrags an Derbholz und Reisholz und die Er— mittelung der Nutz- und Brennholzſorten für die Vornutzungen, die oft ſchon nach 25 bis 30 Jahren beginnen werden, und für die Abtriebsnutzungen nach 50=, 60=, 70 jähriger Wachstumszeit iſt ſelbſt für die ortskundigen Forſtwirte in der Regel keine leichte Aufgabe. Immerhin werden die letzteren Auskunft geben können, ob nach Lage und Boden ein Haubarkeits-Durchſchnittszuwachs von 3, 4, 5, . . . . fm Derb⸗- und Reisholz pro Hektar und Jahr anzunehmen iſt. Für den Fichtenanbau wird es genügen, wenn hierauf annähernd genau beſtimmt wird, mit welcher Wachstumszeit die heranwachſenden Beſtände Zellſtoffholz und Gruben— holz mit 70 bis 80% der Derbholzmaſſe liefern und welche Waldreinerlöſe für den Feſtmeter und für das verbleibende Brennderbholz und Reisholz anzunehmen ſind. Die Wachstumsdauer wird in der Regel bei ſehr gutem Holzboden auf 50 Jahre, bei mittelgutem Fichtenboden auf 60 Jahre und bei minder produktivem Fichten— boden auf 70 Jahre zu erſtrecken ſein. Subtile Rentabilitäts-Vergleichungen, um zu unterſuchen, ob die Verlängerung der Abtriebszeit von den Wirtſchaftsnach— folgern nach 50 oder 60 . . . . Jahren einträglicher befunden werden wird als die Abholzung, haben keinen Zweck, da wir gegenwärtig nicht bemeſſen können, ob die derzeitige Wertſteigerung von den ſchwächeren zu den ſtärkeren Nutzholz— ſorten nach 50 bis 70 Jahren fortbeſtehen wird. Man wird die Rentabilität der Nutzholzzucht genügend beurteilen können, wenn die nach der durchſchnittlichen Jahresproduktion eingeſchätzte Feſtmeterzahl des Abtriebsertrags mit den Jahren der Wachstumszeit und hierauf mit dem Preis pro Feſtmeter multipliziert und die Vorerträge nach Prozentſätzen zugeſetzt werden, und hierbei werden die Ertrags— tafeln dieſer Schrift aushilfsweiſe benutzt werden können. Man kann mit dieſem Endwert des waldbaulichen Ertrags den Endwert des landwirtſchaftlichen Ertrags vergleichen. Bei den Entſchließungen der Grundbeſitzer wird auch hier, wie überhaupt, die Forderung ſeltener geſtellt werden, daß der entſtehende Ausfall im Feldertrag mit Zinſen und Zinſeszinſen, der im vierten Abſchnitt bezifferten Vervielfältigung gemäß, nach 50 bis 70 Jahren zu erſetzen iſt. Dauert der Körnerbau ꝛc. fort, ſo wird die Kapitalanlage des auf die abzutrennende Fläche treffenden Reinertrags der Guts— wirtſchaft mit Zinſenzuſchlag zum Kapital ſicherlich nicht die Regel bilden, ſondern die jährliche Vereinnahmung der geſamten Gutsrente. Wenn hierbei Erübrigungen erzielt werden, ſo wird nur in ſeltenen Ausnahmefällen der jährliche Zinſenertrag der Kapitalanlage aufgeſpeichert werden, bis dieſer Zinſenzuſchlag zum Kapital, etwa nach 60 bis 70 Jahren, den Nutznießern zufällt. Vielmehr wird in der Regel zu würdigen ſein, daß der Waldbau lediglich die Vervielfältigung des Ertragsausfalls zu erſetzen hat, welchen die derzeitigen Grund— eigentümer und ihre Wirtſchaftsnachfolger in den nächſten 60 bis 70 Jahren zu entbehren haben, wenn die Aufforſtung vollzogen wird. Außerdem wird die Vervielfältigung der Zinſen des waldbaulichen — mu) —— Kulturaufwandes und der jährlichen Forſtſchutzkoſten ꝛc. die Rück— erſatz-Forderung zu bilden haben. Die Größe und die Bedeutung des entſtehenden Ertragsausfalls kann ſelbſt— verſtändlich an dieſer Stelle für die wechſelvollen landwirtſchaftlichen Verhältniſſe im Deutſchen Reich nicht bemeſſen werden. Zu vermuten iſt allerdings, daß der Ausfall für die Nutznießung nicht beträchtlich werden wird, wenn lediglich die ertragsarmen Ackerfelder von der Gutswirtſchaft abgetrennt, dagegen die zwiſchen liegenden Wieſen und die beſſeren Weideflächen beibehalten werden. Nach den Erfahrungen des Verfaſſers, die ſich allerdings auf die öffentliche Verpachtung größerer Meierhöfe beziehen, fällt es den ortskundigen Landwirten nicht ſchwer, den Ausfall an landwirtſchaftlicher Rente zu bemeſſen. Die zu erreichenden Wald— erträge nach Abzug der Zinſen der Kulturkoſten und der Summe der etwa not— wendig werdenden Jahresausgaben für Forſtſchutz werden ortskundige Forſtwirte mit hinlänglicher Zuverläſſigkeit zu ermitteln und gegenüberzuſtellen vermögen. Für eine kleine, nur 169,42 ha große Gutswirtſchaft war die Abtrennung der minder produktiven Felder, zunächſt mit einer Fläche von 26,58 ha, zum Fichten— anbau hinſichtlich der landwirtſchaftlichen und forſtwirtſchaftlichen Reinerträge zu unterſuchen. Für den geſamten Gutskomplex war eine jährliche Pacht von 3000 Mk. geboten. Nach der oben genannten Abtrennung wurde ein jährlicher Pachtertrag von 2800 Mk. erzielt, demgemäß würden die abgetrennten Felder in der nächſten Pacht— periode einen jährlichen Reinertrag von 7,52 Mk. pro Hektar geliefert haben. Die Kulturkoſten haben insgeſamt 797 Mk. erfordert. Verwaltungs- und Forſtſchutzkoſten kamen nicht in Betracht, weil der Koſtenaufwand im angrenzenden Forſtbezirk nicht vermehrt wurde. Obgleich weder der obige Verluſt von 200 Mk. pro Jahr noch die jährlichen Zinſen dieſer Kulturkoſtenausgabe mit 27,9 Mk. à 3½ % bei dem Einkommen des Beſitzers beachtenswert werden konnten und eine Kapitalaufnahme zur Beſtreitung des Rentenausfalls ausgeſchloſſen war, ſo wurde die Rentabilität der Holzzucht auch mittels der Zinſeszinsrechnung geprüft, indem der Endertrag des Rentenentganges für eine 60 jährige Wachstumszeit der angebauten Fichtenbeſtände ermittelt und dem letzteren gegenübergeſtellt wurde, und zwar ſowohl für die Vorausſetzung, daß Zinſenzuſchlag zum Kapital nicht erforderlich wird, als auch für die Annahme, daß jährlich Darlehen bei Bodenkreditbanken zur Deckung der Rentenausfälle und zur Verzinſung der Kultur— ausgaben erforderlich werden und die Anhäufung der Zinſen und Zinſeszinſen mit 3½ % bis zur Abtriebszeit der Fichtenbeſtände ſeitens der Darleiher geſtattet wird. a) Wird der Zinſenzuſchlag nicht erforderlich, ſo beträgt nach 60 Jahren der jährliche Pachtausfall .. 12 000 ME. Die 60 jährigen Zinſen der Kulturkoſten von 797 Mk. betragen. „ DA Ferner Rückerſatz der letzteren .. . 1 nen Rückerſaß.—— 171 ME Dagegen ſind die Einnahmen in den nächſten 60 Jahren wie folgt pro Hektar zu veranſchlagen: Durchforſtung im 35 jährigen Alter, 15 fm a 4,5 M r... 67 Mk. desgleichen im 45jährigen Alter 18 fm 50 Mkꝶ .... 90 „ 85 55 jährigen e, N 126 „ Abtriebsertrag im 60 jährigen Alter 350 fm à 10,0 Mk. EEE NN pro Ge ee ea: FFT Me 00 ne ne RT Bleibt Mehreinnahme . . 86081 Mr — 3667, > Durchſchnittlich pro Jahr 1435 Mk., welche der oben angegebenen jährlichen Mindereinnahme von 228 Mk. (mit den Jahreszinſen der Kulturausgabe) gegen- überſtehen. b) Wird vorausgeſetzt, daß der jährliche Einnahmeausfall und die Begründungs- koſten durch Kapitalaufnahme zu beſtreiten ſind und die Zinſen nicht bezahlt, ſondern 60 Jahre lang admaſſiert werden, jo beträgt die 60 jährige Endſumme der Forderungen für den Zinsſatz von 31½ 0%. - 60 200 1035 1 0,035 ; 39 303 ME 797 .1,03 60 „„ ee N LT Zuſammen Rückerſatz .. 45 582 Mk. Dagegen betragen die oben bezifferten Einnahmen mit Zinſen und Zinfes- zinſen der Vornutzungen pro Hektar bei 3 ½ 9%: dd nn: sa d i 3500 . 1,000 V Summa pro Hektar. . . 3958,77 ME. e s B 2 ef 0⁵ Hiervon ab obigen Rückerſatz 32% Bleibt Überſchuß . . 5962 Me. Dieſer überſchuß würde ſpäter mit 6Ojähriger Wiederholung eingehen und nad) 60 Jahren einen Vorwert von 8672 Mk. dem Gewinn hinzufügen. In den „Landwirtſchaftlichen Jahrbüchern“ pro 1890 hat der Profeſſor der Landwirtſchaft in Gießen, Dr. Thaer, eine Vergleichung des ſogenannten „Weizen⸗-Haferbodens“ (thonig, etwas Humus, ſchwer zu bearbeiten, aber von einer höheren Ertragsfähigkeit bei fleißiger Bearbeitung und reichlicher Düngung, wie Sandboden) mit den Erträgen des Fichtenanbaues auf Grund der Zinſeszins⸗ rechnung vorgenommen. Als landwirtſchaftlichen Reinertrag, der bei Verpachtung größerer Güter (preußiſcher Domänen) als Hof mit Gebäuden, nach Abzug der Amortiſations- und Verzinſungs— Quote für die Gebäude ꝛc, erzielt werde, rechnet Thaer 18 Mk. pro Hektar. Derſelbe ſtellt die Fichtenerträge der zweiten Waldſtandortsklaſſe nach den Geldertragstafeln von Burck— hardt dieſem landwirtſchaftlichen Reinertrag gegenüber (für das 70 jährige Alter 6,66 fm durchſchnittlicher Haubarkeitszuwachs pro Hektar und Jahr mit Einſchluß des Reis— holzes, einen Preis von 13,6 Mk. pro Feſtmeter und einen Geſamtertrag inkl. Vor— nutzungen von 7 107 Mark bis zum 70 jährigen Alter) und findet für die Zinsforderung von 3 %, daß der 70jährige Abtrieb der Fichtenbeſtände eine Bodenrente von 31 Mk. (nach Abzug einer Kulturkoſtenausgabe von 48 Mk. pro Hektar) mit Zinſeszinſen zurückerſetzt (ſtatt 18 Mk. Feldrente). Jedoch wird ein Reinerlös von 13,6 Mk. für den 70 jährigen Abtriebsertrag mit Einſchluß des Reisholzes nicht überall zu erreichen ſein. ae 3. Die Rentabilität des Riefernanbaus auf 33 TFeldboden. Die Frage, ob Fichten- oder Kiefernanbau auf ertragsarmem Feldboden vor— zuziehen iſt, läßt ſich ohne Kenntnis der örtlichen Bodenverhältniſſe nicht beantworten. Auf landwirtſchaftlich ausgebauten, mehr trockenen Böden erübrigt in der Regel nur der Anbau der Kiefer. Die Aufforſtung wird bei dürftiger Standortskraft eine beachtenswerte, waldwirtſchaftliche Rente ſchon dann bewirken können, wenn die Kiefer geradſchaftig wächſt und nicht ſchief und krüppelhaft bleibt und die Verwertung zu Grubenholz in Ausſicht zu nehmen iſt und wenn die landwirtſchaftlichen Reinerträge 15 bis 20 Mk. pro Hektar nicht überſteigen. Iſt der Boden friſch, tiefgründig und locker, wie beiſpielsweiſe der lehmhaltige Sandboden, ſo findet die Kiefer namentlich auf dem früheren Ackerboden einen vortrefflichen Höhenwuchs und eine vollholzige Schaftbildung und liefert ſchon mit dem 60jährigen Alter nicht nur Grubenholz, ſondern auch vollkommen gebrauchsfähiges Bauholz. Der Kiefernanbau hat jedoch der letzten landwirtſchaftlichen Beſtellung auf dem Fuße zu folgen; der Boden darf nicht verhärten und verangern, und beſonders nützlich iſt die Lockerung mit dem Unter— grundspflug beim letzten Fruchtanbau und die reichliche Düngung mit Thomas— ſchlackenmehl. Allerdings werden die ſtammreichen Fichtenbeſtände in der Regel einen höheren Maſſenertrag auf den beſſeren Böden liefern als die bald licht werdenden Kiefernbeſtände, und das Holz der Fichte wird auch in den Gegenden, welche von den Steinkohlengruben weiter entfernt ſind, für den Verbrauch der Zellſtofffabriken höher verwertet werden können als bei dem Transport der Kiefern— grubenhölzer nach Rheinland und Weſtfalen, Oberſchleſien, Belgien u. ſ. w. Für die beſſeren Bodenarten dürfte deshalb im allgemeinen der Fichtenanbau den Vor— zug verdienen oder wenigſtens die Fichte den Kiefernkulturen in der oben erörterten Weiſe beizumiſchen ſein. Wir haben jedoch in Deutſchland ausgedehnte, bisher landwirtſchaftlich benutzte Flächen, welche ſich nicht für die Fichte, ſondern zumeiſt für den Anbau der genüg— ſamen Kiefer auch dann eignen werden, wenn der Boden durch den Ackerbau gelockert worden iſt. Die Urſachen der oben genannten Wuchsſtockung der Kiefernbeſtände auf früherem Ackerboden ſind noch nicht genügend aufgeklärt worden. Es wird ver— mutet, daß die Durchlüftung des Bodens, wenn die Wurzeln in die frühere Acker— ſohle oder auch tiefer in undurchlaſſende Bodenſchichten eindringen, unzureichend wird. Man hat auch die Beimiſchung von Laubhölzern, Eichen, Birken, Akazien ꝛc. vorgeſchlagen und behauptet, daß dieſe Miſchung die Kiefer geſund erhalten werde. Eine allgemeine Bemeſſung der Kiefernerträge iſt nicht durch— führbar. Indeſſen werden die Grundbeſitzer die Beurteilung ermöglichen können, ob eine Produktion von 3, 4, 5 . . . fm Derbholz dem Haubarkeitsertrag pro Hektar entſpricht, auch erfahren können, welche Waldpreiſe derzeitig in der betreffenden Gegend für das 60, 70, 80 jährige . . . Kiefernholz erzielt werden, und die Rentabilitätsberechnung und Vergleichung des Kiefernanbaues nach den Ausführungen in den früheren Abſchnitten dieſer Schrift (bezw. mit Benutzung — 368 — der Ertragstafeln im Anhang derſelben) ſowohl für die Unterſtellung des jährlichen Zinſenverbrauchs als mittels der Zinſeszinsrechnung ausführen können (ek. S. 148). Auf Grund der Zinſeszinsrechnung hat Profeſſor Thaer in dem oben genannten landwirtſchaftlichen Jahrbuche auch eine Vergleichung zwiſchen der land- und forſtwirtſchaftlichen Rente für den Sandboden, welcher landwirtſchaftlich als ſechsjähriges Roggenland bezeichnet wird, vorgenommen, wiederum auf Grund der Zinſeszinsrechnung mit 3 9%. In dieſem Boden gedeihe bei feuchter Lage die Kiefer noch leidlich, beſſer jedoch in einem ſogenannten dreijährigen Roggenland. Thaer hat hierauf, um eine Vergleichung mit dem Kiefernertrag der erſten Standortsklaſſe (nach Burckhardt) zu ermöglichen, den Roggen-Haferboden, welcher bei der alten Dreifelderwirtſchaft als „Haferland“ bezeichnet wurde, heraus— gegriffen. Für einen derartigen Boden werde bei Verpachtung der preußiſchen Domänen eine Jahrespacht von 12 bis 20 Mk. pro Hektar erzielt. Davon ſei jedoch der Aufwand für Gebäude ꝛc. abzurechnen. Thaer veranſchlagt den jährlichen Aufwand für Ver— zinſung und Amortiſation der Gebäude auf 8 Mk. pro Hektar, indem er für 100 ha ein Baukapital von 20000 Mk. (für ein Wohnhaus 9000 Mk., für Stallung 6750 Mk. und für Scheunen 4200 Mk.) rechnet und eine dreiprozentige Verzinſung und ein— prozentige Amortiſation = 800 Mk. pro Jahr unterſtellt. Für den kahlen Feldboden ſei ſonach ein jährlicher Ertrag von 8 Mk. pro Hektar anzunehmen. Für die 70jährige Umtriebszeit, die wegen der vollen Gebrauchsfähigkeit des Nutzholzertrags zu befür— worten ſein wird, findet Thaer auf Grund der Burckhardt'ſchen Angaben über den Maſſen- und Wertertrag eine dreiprozentige Zinſeszinsverzinſung für eine Bodenrente von 16,1 Mk. pro Hektar durch den Kiefernanbau nach Abzug von 36 Mk. pro Hektar für Kulturkoſten. Fünfzehnter Abſchnitt. Die Streunutzung und ihre Wirkungen auf den Holzwuchs. Wir haben bei den bisherigen Ausführungen vorausgeſetzt, daß die Boden— decke dem Walde erhalten bleibt. In Deutſchland beſtehen jedoch noch zahlreiche Waldſtreuberechtigungen, und in ſtroharmen Jahren ſind die Beſitzer von Wald— parzellen und kleineren Waldungen, die in Verbindung mit Gutswirtſchaften benutzt werden, zumeiſt genötigt, Waldſtreu zu benutzen, um das Vieh trocken zu lagern und den Dünger transportfähig zu machen.“) Dieſe Waldbeſitzer werden zu wiſſen wünſchen, in welchen Holzbeſtänden die Entnahme der Waldſtreu am wenigſten ſchädlich werden wird und welche Zeitdauer für die Wiederholung der Streunutzung einzuhalten iſt, um die Verringerung des Holzwuchſes auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Es kann darüber kein Zweifel obwalten, daß der Düngerwert der Waldſtreu geringfügig iſt und daß das Einſtreuen von Baumlaub, Moos und Nadeln nur als Lückenbüßer in Betracht kommen ſollte, wenn das naturgemäße Material, das Stroh, mangelt.“) Stets iſt der Verluſt, den ſich der Waldbeſitzer durch *) Die ausgiebige Streunutzung datiert erſt von der Mitte des vorigen Jahr- hunderts, als der am Anfang desſelben eingeführte Kartoffelbau in raſch ſteigendem Maße auf Koſten des Halmfruchtbarks vermehrt wurde. Seit dieſer Zeit iſt auf großen Waldflächen die Produktionskraft des Waldbodens zurückgegangen und hat zu der Bebauung der früheren Laubholzbeſtände mit Kiefern genötigt. ==) Näheres in den Beſonderſchriften über die Streunutzung, u. a. Ebermayer, „Lehre der Waldſtreu“. Berlin 1876. Ramann, „Waldſtreu“. Berlin 1890. Geyer, „Forſtbenutzung“. Neueſte Auflage. Berlin Parey. Ferner ſind in früherer Zeit erſchienen: Hundeshagen, „Waldweide und Waldſtreu“. Tübingen 1830. — G. von Schultes, „Streuwald“. Koburg und Leipzig 1849. — Hanſtein, „Bes deutung der Waldſtreu für den Wald“. Berlin 1863. — Krohn, Fraas und Hanſtein, „Wert der Waldſtreu für den Wald“. Berlin 1864. — Karl von Fiſchbach, „Beſeitigung der Waldſtreunutzung“. Frankfurt a. M. 1864. — L. Heiß, „Waldſtreufrage“. Neuſtadt a. H. 1866. — Wilhelm Vonhauſen, „Raubwirtſchaft in den Waldungen“. Frankfurt a. M. 1867. — E. Ney, „Natürliche Beſtimmung des Waldes und die Streunutzung“. Dürkheim 1869. — Schuberg, „Waldſtreu— frage und die Mittel zu ihrer Löſung“ (Monatsſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 2. Supplementsheft, 1869). — Guſtav Walz, „Über den Dünger und die Wald— ſtreu“. Stuttgart 1870. — H. Zeeb, „Waldſtreufrage“. Ravensburg 1871. Wagener, Die Waldrente. 24 — Sr Abſchwächung des Holzwuchſes zufügt, weitaus beträchtlicher als der Preis der Erſatzmittel, welche für die entzogenen Pflanzen— nährſtoffe verwendet werden können. Nach den Ermittelungen von Ernſt Ebermayer braucht man, um einen Centner Kali auf das Feld zu bringen, beiläufig: 3 Centner dreifach konzentrierten Staßfurter Kalidünger 10 Centner Laubholzaſche, 16 1 Nadelholzaſche, 112 „ Roggenſtroh (trocken), 180 „ Waldmoos (do.), 330 5 Buchen- und Eichenlaub (do.), 620 5 Fichtennadeln (do.), 660 5 Kiefernnadeln. Ferner braucht man, um einen Centner Phosphorſäure auf das Feld zu bringen, beiläufig: 4 bis 5 Cenutner Knochenmehl, dagegen 318 Centner trockene Laubſtreu, 337 5 trockenes Waldmoos, 416 ©, 4 Roggenſtroh, 466 5 trockene Fichtennadeln, 861 . 5 Kiefernnadeln. Man nimmt an, daß für den Düngerwert der Waldſtreu der Gehalt an Phosphorſäure und Kali entſcheidend iſt. über die Wirkſamkeit des Stickſtoff— gehalts — in der Buchenſtreu im Mittel 1,34%, in der Fichtenſtreu 1,06% und in der Kiefernſtreu 0,8 bis 1,0%, — ſind die Unterſuchungen noch nicht abgeſchloſſen, jedenfalls läßt ſich aber dieſelbe durch ſtickſtoffhaltigen Beidünger mit geringen Koſten ausgleichen. Der Landwirt kann ſonach leicht bemeſſen, daß der Düngerwert, welcher ſeinen Feldern durch die Waldſtreu zugeführt wird, in der Regel teuer er— kauft werden muß. Allerdings mangeln den ärmeren Landwirten zumeiſt die benötigten Geldmittel für den Strohankauf, der in trockenen Jahren in erſter Linie erforderlich wird und die vorgeſchlagene Verwendung von Erdſtreu, Torf— ſtreu u. ſ. w., iſt ſeither in der praktiſchen Verbreitung zurückgeblieben. Aber der waldbeſitzende Landwirt muß ſich bewußt werden, daß er fortgeſetzt mit der Ausübung der Waldſtreunutzung die Verarmung ſeiner Familie und ſeiner Kinder fördert und deshalb namentlich auf die Vermehrung des Stroh- und Körner— ertrags durch Verwendung künſtlicher Düngemittel innerhalb der Grenzen ſeiner finanziellen Leiſtungsfähigkeit hinzuwirken hat. „Laub macht den Boden taub“ und niemals wird die Düngung mit Waldſtreu weſentlich reichere Strohernten herbeiführen, den Landwirt aus der Miſere des Waldſtreubedarfs hinausführen. Wenige Centner künſtlicher Düngemittel, deren nachhaltige Beſchaffung auch der ärmere Grundbeſitzer erſchwingen kann, wirken in ganz anderer Weiſe wie zahl— reiche Fuhren Waldſtreu. f 5 ale In den deutſchen Ländern, in denen nach Einstellung der Streu— nutzung künſtliche Düngemittel einige Jahrzehnte lang allgemein verwendet wurden, haben ſich reichliche Strohernten eingeſtellt, und auch in trockenen Jahren regt ſich kein Verlangen nach Waldſtreu.“) Seit Jahrzehnten betonen die Forſtwirte und auch die Vorkämpfer des landwirtſchaftlichen Fortſchritts, daß die Waldſtreunutzung, wenn ſie intenſiv aus— geübt und nach wenigen Jahren wiederholt wird, namentlich in den bäuerlichen Privatwaldungen und den Gemeinde- und Genoſſenſchaftswaldungen ein Krebs— übel der Bodenwirtſchaft bildet. In der That wird im Laufe der Zeit die Waldbodenkraft dem Erlöſchen immer näher geführt werden, während anderer— ſeits dieſe Grundbeſitzer einen Feldboden mit kümmerlichen Erträgen übrig be— halten werden. 8 Die nachteiligen Wirkungen der Streunutzung auf die Waldboden— kraft haben verſchiedene Urſachen. In erſter Linie wird die Verhärtung, Aushagerung und Austrocknung des Bodens in Betracht kommen. Durch die Gewalt des fallenden Regens und durch die Auswaſchung der lös— lichen Mineralſtoffe verliert der Waldboden ſeine krümelige Beſchaffen— heit, die für die Aufnahme der Pflanzennahrung dringend erforderlich iſt, wird feſt und hart, die Poren des Erdreichs werden verſchlemmt und ſowohl das Eindringen des atmoſphäriſchen Waſſers als auch der Luftwechſel im Boden wird verhindert. Der Boden wird in ſeiner Thätig— keit, der Humusbildung und der Kohlenſäure-Entwickelung lahm gelegt, während das Waſſer aus dem feſten Boden leichter als aus lockerem Boden an die Ober— fläche geleitet und hier durch die austrocknenden Winde und die heißen Sonnen— ſtrahlen verdunſtet wird. Bleiben Humusſubſtanzen und Pflanzennährſtoffe zurück, ſo können ſie nicht aufgeſchloſſen werden. Wird hierauf das Material für die Humusbildung jährlich oder mit zwei- oder vierjährigem Turnus entfernt, ſo kann eine erhebliche Zufuhr von Humusſubſtanzen nicht ſtattfinden, auch nicht, wenn dieſelbe in untergeordnetem Maße eintritt, vom feſten Boden aufgenommen werden. Hand in Hand geht hiermit der ſtetige Entzug der Mineralſtoffe und Stickſtoff— Verbindungen, welche die fortwachſenden Waldbäume für ihre Ernährung brauchen. In geſchonten Beſtänden gelangen dieſelben, da ſie zumeiſt mit den Blättern und Nadeln abgeworfen werden, wieder zum Boden, während die Streunutzung ſich dieſelben aneignet. Wenn man auch einwenden wollte, daß bei dem geringen Verbrauch dieſer Nährſtoffe durch die Blätter und das Holz unſerer Waldbäume ) Im Königreich Sachſen find auf Grund des Ablöſungs-Geſetzes vom 17. März 1832 die beträchtlichen Streuberechtigungen in den Staatswaldungen abgelöſt worden. Dieſe Ablöſung hat zur Hebung der ſächſiſchen Landwirtſchaft weſentlich beigetragen. Eine Zunahme der Streufrevel hat in der Zeit nach der Ablöſung nicht ſtattgefunden, auch nicht 1848, und dieſelben waren bis 1856 völlig verſchwunden. Die Bauern halfen ſich zuerſt durch eine ſorgfältigere Benutzung der Jauche, durch Kompoſthaufen, eine beſſere Behandlung des Düngers und ſpäter durch eine ausgiebige Verwendung künſtlicher Düngemittel, anfänglich Guano und Knochenmehl. Auch in anderen Gegenden Deutſchlands iſt die Streunutzung durch landwirt— ſchaftliche Verbeſſerungen auf ein unſchädliches Maß zurückgedrängt worden. — —— eine Erſchöpfung des Bodens erſt durch langjährige Streunutzung herbeigeführt werden könne, ſo wird doch nicht zu beſtreiten ſein, daß ſchon viel früher die noch vorhandenen Bodennährſalze ꝛc. mehr oder minder unwirkſam werden, weil der Übergang in die Baumwurzeln durch die zurückbleibende Waſſeraufnahme aus dem trockenen Boden vermindert wird. Wenn zudem auf ſteilen Bergabhängen das Waſſer, ungehemmt durch die Bodendecke, raſch in die Tiefe abfließt und das fruchtbare Erdreich abſchwemmt, wenn Sonne und Wind namentlich auf Weſt— und Südſeiten und in licht ſtehenden Beſtänden den Boden austrocknen, ſo iſt klar, daß der Boden naturgemäß immer mehr ſeiner Verödung zueilen muß — von anderen Nachteilen (Überſchwemmung, Verringerung der waſſerhaltenden Kraft, welche den toten Laubblättern und der Moosdecke innewohnt, Eindringen von Kälte und Hitze u. ſ. w.) abgeſehen. Nützlich kann die einmalige Streunutzung vor dem Laubabfall nach den neueren Forſchungsergebniſſen auf dem Gebiete der Boden— kunde möglicherweiſe werden, wenn durch dieſelbe die Bildung von Rohhumus verhindert wird, da die letztere höchſtwahrſcheinlich die Bodenthätigkeit erheblich benachteiligt. Die Entfernung einer hohen Laub— ſchicht in Buchenbeſtänden und anderen Laubholzbeſtänden mit Kronenſchluß, wenn eine dünne Bodenbedeckung erhalten bleibt oder alsbald wiederhergeſtellt wird, iſt am wenigſten bedenklich. In Fichtenbeſtänden mit dichtem Moospolſter als Bodenbedeckung wird die Durchrupfung auf Streifen gleichfalls ungefährlich werden. Jedoch ſind in beiden Fällen die Nord- und Oſtſeiten zuerſt in Angriff zu nehmen, während die Süd- und Weſtſeiten der Berge möglichſt lange von dieſer Streunutzung, wenn irgend möglich, auszuſchließen ſind. Die Entfernung eines hohen und dichten Heidewuchſes, den man nicht ſelten in älteren, vom Schueedrucke gelichteten Kiefernbeſtänden findet, kann wegen der verminderten Austrocknung des Bodens möglicherweiſe die ſonſtigen Nachteile der Streunutzung mehr oder minder paralyſieren. Immerhin iſt die Entblößung des Bodens ohne nachfolgenden Unterbau in Kiefernbeſtänden mit unterbrochenem und lockerem Kronenſchluß nicht unbedenklich, zumal in den trockenen und ſonnigen Lagen wegen Verhärtung des Bodens. Nach den neueren Unterſuchungen auf dem Gebiete der forſtlichen Boden— kunde werden die nachteiligen Folgen der Streunutzung weſentlich vermindert werden, wenn eine Bedeckung des Bodens mit einer dünnen Laubſchicht in den Nadelholzbeſtänden und mit einer dünnen Mossſchicht oder Nadelſchicht in den Laubholzbeſtänden erhalten oder bald wiederhergeſtellt wird und zu dieſem Zwecke hölzerne, weitzinkige Rechen bei der Gewinnung verwendet werden. Nach dieſen Unterſuchungen iſt es wahrſcheinlich, daß der Rückgang der Bodenkraft langſamer fortſchreiten und in den nächſten 15 bis 20 Jahren nur unbeträchtlich auf die Verringerung der Holzproduktion einwirken wird, wenn die Streunutzung a) früheſtens alle ſechs Jahre wiederkehrt, b) beſchränkt wird auf die guten, friſchen und feuchten Böden, auf kalkhaltige Lehmböden, auf friſche und feuchte Fluß- und Seegebiete, auf Tieflagen, — 373 — Einbeugungen, Schluchten und Thäler, auf Örtlichkeiten, auf welchen der Wind das Laub ungehindert entführt, wenn ferner die Streunutzung c) niemals in den geſchloſſenen Beſtänden ſtattfindet, bevor dieſelben das 40⸗ bis 50 jährige Altersjahr erreicht haben,) und in den herabgekommenen Beſtänden, die ſich ſtark gelichtet haben oder ſonſt ſchlechten Wuchs zeigen, gleichfalls ausgeſchloſſen wird, d) vor der Verjüngung die Streunutzung etwa zehn Jahre unterbleibt, während e) unmittelbar vor der Verjüngung, in dicht geſchloſſenen Buchenwaldungen ſchon bei der Stellung des Vorbereitungsſchlages, die Entfernung einer dichten Laubſchicht, eines Heide- und Beerfraut-Überzuges, auch einer Moos⸗ decke ſtattfinden kann, die möglichſt mit Lockerung des Bodens (Kurzhacken, Ausrupfen der Heide ꝛc.) zu verbinden iſt, dagegen f) in fortwachſenden Nadelholzbeſtänden die Moosdecke nur ſtreifenweiſe entfernt wird, g) zur Gewinnung der Streu lediglich weitzinkige, hölzerne Rechen benutzt werden, dieſelbe nur auf die oberſten, noch nicht zerſetzten Laubſchichten beſchränkt und die Beſeitigung der Humusdecke vermieden wird und endlich h) die Streunutzung kurz vor dem Laubabfall ſtattfindet. Minder ſchädlich iſt die Entfernung der Streudecke im Hochgebirge und auf Nord⸗ und Oſtſeiten, in kälteren und feuchteren Ländern, in Hochwaldungen als im Mittelgebirge, im Hügellande und den warmen Tieflagen, den Süd- und Weſtſeiten, in warmen Ländern, im Mittel- und Niederwaldbetriebe. Auf den ſtärker geneigten Abhängen im Hochgebirge iſt indeſſen die Erhaltung der Boden— bedeckung wegen ihrer mechaniſchen Einwirkung auf den Abfluß des Waſſers von Wichtigkeit. Andererſeits iſt es nach den vorgenommenen Unterſuchungen nicht zweifelhaft, daß bei jährlicher Streunutzung in jüngeren, unter 40 bis 50 Jahre alten Beſtänden auf den meiſten Böden ſchon nach 20 Jahren ein beträchtlicher Rückgang der Holzproduktion eintritt, ſelbſt auf Mittelboden bis über 50 0% derjenigen Produktion, welche auf geſchontem Boden gleicher Beſchaffenheit konſtatiert wurde. Dieſe jährliche, im jugendlichen Alter begonnene Streunutzung läßt die völlige Verödung des Bodens bei Fortſetzung derſelben befürchten, während die alle zwei Jahre oder alle vier Jahre wiederholte Streunutzung dieſen Rück— gang zwar gewöhnlich bis zu 30 bezw. 20% verringert, aber immerhin, wenn ſie im jugendlichen Alter begonnen wird, für die Zukunft einen die Nutzholz— produktion weſentlich beeinträchtigenden Holzwuchs herbeiführen kann. Bedenkt man nun, daß dieſe Unterſuchungen auf den beſſeren Bodenarten und keineswegs in den Beſtänden vorgenommen worden ſind, welche häufig die bäuerlichen Privat— waldungen und auch die längere Zeit von größeren Gutswirtſchaften auf Streu genutzten Waldungen zeigen, und erwägt man vor allem, daß die Streunutzung auf den unterſuchten Flächen ſelten länger als 20 Jahre ſtattgefunden hat, ſo wird man annehmen dürfen, daß ſelbſt der Mittelboden, wenn die Streunutzung ) Die Beginnzeit ſollte, wenn irgend möglich, über das höhere Stangenholz— alter hinausgerückt und in das angehende Baumholzalter verlegt werden. „ etwa in 30- bis 40 jährigem Beſtandsalter beginnt, zu Werterträgen herabgedrückt wird, welche nach 30 bis 40 Jahren einen empfindlichen Ertragsausfall herbei— führen. Auf den minder kräftigen und namentlich trockenen Boden— arten wird aber ein armſeliger Brennholzertrag das Endergebnis dieſer Streu— nutzung ſein und die ausgiebige Produktion ſelbſt von Kleinnutzholz, deren hervorragende Nutzleiſtung wir oben kennen gelernt haben, wird für die ver— armten Waldbeſitzer ein frommer Wunſch bleiben. Die ungemein ſchwierige Aufforſtung wird eine ſchlechte, lückige Beſtockung erzeugen, mit dem krüppel— haften Holzwuchs wird der Streuertrag immer mehr ſinken und im Laufe der Zeit aufhören. Es iſt deshalb den Waldbeſitzern dringend zu raten: a) Die jährliche Streunutzung, wenn irgend möglich, völlig einzuſtellen oder wenigſtens, wenn dieſe Einſtellung nicht möglich iſt, auf ſtroharme Jahre und auf die älteren Beſtände mit feuchtem, tiefgründigem Boden und in nördlichen und öſtlichen Lagen zu beſchränken und hier die Waldſtreu mittels weitzinkiger, hölzerner Rechen zu gewinnen und demgemäß alle trockenen, armen und ſchlechten Böden, alſo vorzugsweiſe die Quarz— ſande und Kalkſande, die Kies- und Geröllböden, dann aber auch die ſeicht— 1 und alle jene Bodenarten, die ſich durch große Kalkarmut uszeichnen, die Süd- und Weſtſeiten, die ſteilen Gebirgsabdachungen, frei 19 5 Gebirgsrücken und sur von der Streunutzung aus» zuſchließen, ferner licht ſtehende, ſchlecht geſchloſſene Holzbeſtände, in denen die Sonne zum Boden gelangen kann und denſelben austrocknet und verhärtet, die Mittel— und Niederwaldungen, namentlich die Eichenſchälwaldungen von der Streu— nutzung gleichfalls auszuſchließen. Es iſt möglich, daß die ungünſtigen Wirkungen der Streunutzung, wenn dieſelbe auf ältere Beſtände, die beſſeren Bodenarten und einen ſechsjährigen Wechſel beſchränkt bleibt, durch das Umhacken des Bodens auf Hackenſchlagtiefe alsbald nach der Streunutzung weſentlich verringert werden können. Selbſt— verſtändlich muß dabei eine Beſchädigung der Wurzeln vermieden werden, und deshalb ſind junge Beſtände für dieſe Maßnahme nicht zugänglich. Die Wirkung dieſer Bodenlockerung iſt noch nicht genügend unterſucht worden. Der Verfaſſer hat die Streuabgabe mit nachfolgendem Umhacken des Bodens durch die Streuempfänger ſeit 25 Jahren praktiſch erprobt. Zuwachsverluſte ſind bis jetzt nicht wahrzunehmen. Über die Streuerträge hat die preußiſche forſtliche Verſuchsanſtalt Ermittelungen vorgenommen, und durch Hinzufügung der in anderen Ländern, namentlich Bayern, vorgenommenen Unterſuchungen hat Landforſtmeiſter Dr. Danckelmann die folgenden Streuertragstafeln aufgeſtellt. b — C — Die einmalige Streunutzung, welche mit den unten angegebenen Ziffern zu verviel— fältigen iſt, wenn die Streunutzung in 2, 4, 6 Jahren wiederkehrt oder ſich auf den geſamten, noch unbenutzten Streuvorrat erſtreckt, beträgt pro Hektar nach Doppel— Centnern à 100 kg (dz). — = 1. Riefern-Normalbeſtände. 1. Guter und mittlerer Boden, Bodenklaſſe I bis III, 421, 328 und 231 fm Derbholzertrag (exkl. Reis- und Stockholz) pro Hektar im 60 jährigen Alter, im weſent— lichen moos- und graswüchſig: 21= bis 40 jährige Altersklaſſe. 33 dz pro Hektar 60 „ 1 V # „ 80 „ r 0 „ 5 a A RE über 100 „ x PTT A 2. Unter mittelmäßiger bis geringer Boden, Ertragsklaſſen IV bis V, 183 und 131 fm Derbholz (exkl. Reis- und Stockholz) pro Hektar im 60 jährigen Alter, im weſentlichen mit einem Bodenüberzug von Si Aſtmoos ꝛc.: 21% bis 19 0 . 2p Hel A „ 60 Te Dr, Z 380 „ . FCC 0 1 CCC über 100 „ 1 „V Von dem jährlichen Streuertrage bei jährlicher Nutzung betragen die Streuerträge bei 2jährigem Streurechen . . . rund das 1,7 fache SE 7 ö n „ 2 n 7 3,1 auf geſchontem Boden . „5 2. Notbuchen-Normalbeſtände. 1. Auf gutem und mittelmäßigem Boden, Bodenklaſſe I bis III, mit einem 60 jährigen Abtriebsertrag von 354, 273 und 209 fm Derbholz (exkl. Reis- und Stockholz) pro Hektar: 21 bis 40 jährige Altersklaſſe. 35 dz 55 Be 41⸗ 7. 60 „ 75 . 42 , eee 5 F oo f. ͤ über 100 „ 7 F 2. Auch unter mittelmäßigem bis geringem Boden, Klaſſe III bis V, mit 209, 128 und 65 fm Derbholzertrag pro Hektar im 60 jährigen Alter: 41: bis 60 jährige 5 Jer et 80 BUS ER ð2w N 1 100 „ 1 V 1 Von dieſem Streuertrage bei jährlicher Nutzung betragen die Streuerträge bei 2jähriger N das 1,65 fache . „ a 95 „ 2,06 „erſtmaliger Nutzung „ 2,31 N ao 3. Zürhtenbeftände. Ohne Ausſcheidung von Bodenklaſſen. 215 bis 40 jährige Alters flaſſe 8e pen peter e e 2 J) N STR 5 „ 80 = F 1 e , „„ EN LH über 100 „ 1 F Von dieſen Streuerträgen bei jährlicher Nutzung betragen die Streuerträge bei 3jähriger Nutzung das 2,34 fache ” 6 ” ” ” 2,94 „ exitmaliger, „ 4,20 ” Die Aſtſtreunutzung an ftehenden, noch längere Zeit fortwachſenden Bäumen iſt ſtets verderblich und ſollte, wenn nicht entbehrlich, auf die in der nächſten Zeit zur Fällung kommenden Stangen und Stämme beſchränkt werden. Anbang. Wertertragstafeln für größere Fichten⸗, Biefern⸗ und Buchenbeſtände mit mittlerem Bronenſchluß. Vorbemerkung: Die folgenden Wertertrags tafeln ſind für die Ermittelung der Holzmaſſen⸗ und Werterträge in denjenigen Wirtſchaftsbezirken beigegeben worden, in welchen das Unterſuchungsmaterial für die Aufſtellung örtlicher Wertertrags- tafeln unzureichend iſt. Stets iſt jedoch zu prüfen, wie weit in den betreffenden Waldungen die Entwickelung der Beſtandsderbmaſſen, die Bildung der Rundholz— ſorten und vor allem die für die Rentabilitätsvergleichung maßgebende Abſtufung der Gebrauchswerte (für welche das bisherige Verhältnis der 10jährigen, bezw. 20 jährigen Durchſchnittspreiſe vorläufig als Maßſtab an— zunehmen ſein wird) den Annahmen in dieſen Wertertragstafeln nahe kommt, und nach dem Ergebnis dieſer Unterſuchung ſind die letzteren zu berichtigen und umzurechnen. Die Verkaufserlöſe ſtützen ſich auf das folgende Wert— verhältnis der Rundholzſorten (Fichten- oder Kiefernnutzholz von 0,51 bis 1,00 fm pro Stamm, für Buchenprügel- oder Knüppelholz = 1,00) und der beigeſetzten Waldpreiſe nach Abzug der Gewinnungskoſten für zwei Abſatzlagen mit unbeſchränkter und mit beſchränkter Holzverwertung: Abſatzlage A Abſatzlage B | if | Waldpreii Wert⸗ 2 ene Wert⸗ ert. 5 Hauer verhältnis . IE pro verhältnis ne Fichtennutzholz über 3,00 fmpro Saamm 1,44 18,0 1,70 | 170 Pon . he = 1,36 17,0 1,50 15,0 DOES. 52 1,20 15,0 1,30 13,0 051100, , | 100 125 | 10 | 100 Kleinnutzholz und Brennholz erſter Klaſſe bis 0,50 fm pro Hektar 0,64 807 0,70 7,0 Brennholz zweiter Klaſſe .| 0,32 | 40 0,30 3,0 Kiefernnutzholz über 2,00 fm pro Stamm 2,00 22,0 2000 16,0 a von 1,51-2,00 „ „ 2 1,73 19,0 1,75 140 = 01-507, 2 1,36 15,0 1,30 1, 380 2.0,51-1,00577 5 1,00 11,0 1,00 8,0 Kleinnutzholz und Brennholz erſter Klaſſe e bis 0,50 fm pro Stamm 0,64 70 | 0,62 5,0 Kiefern⸗Brennholz zweiter Klaſſe . 0,36 4,0 0,37 3,0 Buchen⸗Scheitholz (Klobenholz) 3 1,29 9,0 1,50 6,0 „ Prügelholz n a 1,00 7,0 1,00 4,0 N . 0,43 3,0 0,25 1,0 — 378 — Wenn für das Nadelholz-Reisholz beachtenswerte Verkaufserlöſe örtlich anzunehmen ſind, ſo ſind dieſelben zu ermitteln und zuzuſetzen. Allgemeine Sätze für die im Gebirge und den Ebenen verſchiedene Reisholz-Verwertung waren nicht zu ermitteln. Die mit ) bezeichneten Verkaufserlöſe ſind mittels Interpellation berichtigt worden. Auf Grund der im ſiebenten und elften Abſchnitt erörterten Holzmaſſen-Auf— nahmen, Probeholzfällungen ꝛc. (Seite 92, 177 ff.) wird die Bildung örtlicher Stand— ortsklaſſen und die Einreihung der konkreten Beſtände vollzogen werden können. = Abtriebserträge pro Hektar Vornutzungen 5 Sägeholz mit Feſtmeter pro Klein— = „„Vertaufserlbös pro Hektar = Stamm nutz⸗ Brenn 8 | | „ eur, 112010177019] 0051 9 u. holz 35 Abſatz⸗ Abſatz San 3 300 bie bis bis holz kl. Kl Se lage lage E S SEE 3,00 | 2,00 | 1,00 J. Kl. ei er B Ja ses Jahr Feſtmeter Derbholz | ME. {m | ME I. Fichtenbeſtände. 1. Erſte F (80 jähriger Abtriebsertrag 550 fm Derbholz pro Hektar). 30 17 69 , 40( — — 23 96 | 92 | 46 || 257 2465 | 2041 | 9 36 27 3 97 | 158 | 63 | 29 | 347 | 4050 | 3369 | 22 | 110 | 88 60 — | — | 169 | 199 | 46 | 15 | 429 | 5450 | 4554 | 31 | 186 | 155 70 — | — | 247 | 224 12 11 | 494 ı 6645 | 5568 40 | 280 | 240 sul — 68 | 294 182 — | 6 | 550 7865 | 6680 | 37 | 296 | 259 90] 26 | 133 | 326 | 106 | — 6 || 597 | 8968 | 7753 | 34 | 306 | 272 100| 113 | 190 329 — | — | 7 | 639 012508875 30 | 300 | 270 KID.e208 2217 °| a6) — — 7 | 678 11151 |9997*)| 24 | 253 | 240 2 341 | 233 | ısı | — | — || 8 || 713 |12096 |11019 | 19 | 228 209 2. Zweite Standortsklaſſe (Sojähriger Abtriebsertrag 450 fm Derbholz pro Hektar). 30 | 36 | 44 80 | Asa ag ee 40 - — — 13 | 100 | 66 || 179 || 1226 | 1008| 7 | 28| 21 50 | 80 13946 || 265 || 2296 | 1911 | 17 | 80| 61 601 —. in — | 40 152125 20 337 3580 | 2975| 25 | 135 |105 70 — | — | 116 | 190 | 79 | 13 | 398 4799 | 4000 | 32 | 195 154 8) — — 192 | 207 4110 || 450 || 5835 | 4883 | 30 | 204 | 162 90 23 | 259 203 — 11 | 496 6857 | 5775 | 28 | 210 168 100 30 | 84 | 289 127 — 6 | 536 7914 | 6815 | 25 | 205 165 110) 95 127 293 51 | 6 572 38925 | 78754 a Tendse 120| 162 | 176 263 — | — | 6 || 607 || 9877 883116 | 154 123 3. Dritte Standortsklaſſe (SOjähriger W 350 fm Derbholz pro Hektar). 30J— — | — | — = | 32 32128 61 — | — | -— 1 — | — | — | — | 39 | 62 101560 459 41612 50 | | — | 102 | 74 || 176 | 1112 | 936 | 11 | 49| 37 60 | 38 || 154 | 50 242 | 1907 | 1608 | 18 90 | 68 701 — | — | — | 119 || 167 14 300 27790 2300) 24 | 132 | 101 me ee 21 | 168 | 148 13 3503651 | 3028 | 23 | 138 | 106 ae 91174 | 119 | 9 393 || 4528 | 3783 | 22 | 143 110 10900 172 178 74 10 | 429 5374 | 4514 | 20 | 140 108 110| — | 36 | 257 | 136 | 21 10 || 460 || 6375 | 5418 | ı6 120 93 99 | 291 72 — | 5 | 489 7364 | 6377 | 13 10481 — 379 Wachstumszeit Jahr Abtriebserträge pro Hektar Sägeholz mit Feſtmeter pro Klein⸗ Vornutzungen pro Hektar = Verkaufserlös — Stamm a E a * | - olz u. — S Albſatz⸗-Abſatz- & 555 üb | ne 0 Ba holz S A — 5 2 Er bis | bis | Big Ss | lage | lage zu rer Sl. 18 18 19 f ß LI. Kl. = > la 2 Il © 3,00 | 00 - yolz A IN B a2 alse | 3,00 | 2,00 | 3,00 I. Kl = 3 r DS Feſtmeter Derbholz Mk. fm Mk 30 1 I | | \ I | | | 1 18 60 18 71 109 138 156 24 83 141 164 160 145 113 8 41 75 74 45 15 17 15 12 Standortsklaſſe (SOjähriger Abtriebsertrag 15 4] 70 69 48 15 12 8 41 99 157 207 250 286 316 341 15 41 19 117 150 176 196 32 164 492 960 1545 210050 1786* 2658*) 3215 3802 | 150 fm Derbholz pro 60 164 392 664 1008 1486 1758 — 4. Vierte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 250 fm D — 123] — 403 6 803 | 11 17 17 2261 | 16 2674 I 15 3167 | 12 45 erbholz pro Hektar). 24 18 | 48 | 36 82 | 61 88 66 90 | 67 | 90 | 68 77 38 Hektar) | — | | 12 | 9 | 2521719 | 40 | 31 46 | 36 48 | 38 Jahr Abtriebserträge pro Hektar Sägeholz mit Feſtmeter pro Klein⸗ Verkaufserlös Vornutzungen pro Hektar B= = — 2 Verkaufs⸗ Stamm 1 Brenn 32 | e 2 erlös 11101 | 051: 1° holz 35 Abſatz⸗Abſatz⸗ = = Den über | .:. een eie eee. 200 bis bis bis 9543 II. KI = e el S SSS 2,00 1,50 | 1,00 I. Kl. 0 A B [A SSS = | Feſtmeter Derbholz Mk. fm Mk. | — 23 55 15 | 100 63 | 133 114 | 149 171 | 138 204 | 104 | 40 100 148 179 159 97 28 II. Kiefernbeſtände. 1. Erſte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 350 fm Derbholz pro Hektar). 31 83 92 69 43 39 28 21 15 11 10 114 183 236 279 317 1350 376 397 417 29 Io 549 | 404 1005 | 731 1605 | 1162 2408 | 1747 3158 | 2299 4062 | 2966 5025 | 3679 6012 | 4408 7189 | 5273 7984 5854 24 18 s0 | 61 | 158 | 106 | 154 | 111 | 176 | 136 | 171 |133 | 150 | 115 132 | 101 |132| 9 — al) = Abtriebserträge pro Hektar Vornutzungen 2 Sägeholz mit Feſtmeter 9 Klein⸗ Verkaufserlös . 1 5 E un | ſbolz u. Bann 8 8 Abſah⸗ Abſat⸗ = erlösf | = | über | 15 | 55 125 e po lage inge eee 5 Kl. 1 eh A| B A SSS Jahr Feſtmeter Derbholz Mk. {m | Mk. 2. Zweite Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 300 fm Derbholz pro Hektar). 30 | 87 | 87 [ 348 | 2611 — | — “| = | 4499 | 143 704 517| 4 1612 5a | >| 2. 2 | 71007194 || 19271076) 7822 125 ae 60 | | | 39 | 131 | 66 | 236 1610 | 1165 | 19 99 | 80 70 — — 18 | 86 | 117 | 49 | 270 | 2231 | 1618 | 21 | 122 [101 85 58 | 129 | 78 | 35 300 2900 % 2100 20 | 128 108 901 — |, — 97 155 | 43 | 27 322 3569 | 2603 | 16 | 112 | 96 1004 — 34 | 130 | 144 11 | 21 | 340 | 4341 | 3176 | 13 | 99 86 110| 28 75 | 143. | 95] 356 5291 3876 a0 Sao 120% 7 107 128 49 [13 3726194 | 4537 | 3 a 2 Dritte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 250 fm Derbholz pro Hektar). D 30 | „6868272204 40 | =. a9 119) eee, en 50 52 109 161 7700 5871 5.720725 60 9998 || 197 1085 850% 12 | 54 41 „ 42 127 57 226 15405) 1142 | 15 | 76 | 57 Sl 87 | 118 | 45 || 250: || 1963 | 1421 | 15 | 85 | 63 12 | 128 103 || 33 || 270 | 2897 | sa | a es We — 53 134 | 79 | 24 290 3000 % 2114½% 12 83 60 110] — 905 51 | 21 || 304 || 3625 | 2648| 9 | 67 | 49 120 60 . 133 74 35 14 816 4250 3142 777) 2622 4. Vierte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 200 fm Derbholz pro Hektar). 30. =) | | 88 % 38 | 1521 ha 40 | | 78 78. 312.) os ge 50 | | 122. 122 488 7366 | 3 |anıag „„ Ne 37 120 157739 53% 657200728 70 | | 88 | 93 181988 719 9 13123 j | 200 || 1255 908 10 | 52 | 39 90 52 | 119 | 46 | 217 1525 1149 | 10 | 56 | 42 1004 382 | 108 7 227 | 1806, 13077 Sam L 5 10795 27 | 234 20653) 1500% 8 5138 120% 19 129 7510 220 3623#] 37) 008: 5. Fünfte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 150 fm Derbholz pro Hektarh. 90% % | | | 14 Ie 40 — | 44 4 176 132 — | — | — 50 | | ˖— | — 79 7 336,| 2370| 222 ea 60 | | | — | 108 | 108 | 432 | 324 | 5 | 21 | 16 70 — 11 | 121 | 132 | 561 | 418 | 6 | 26 20 80(— — — — 4 109 150 723 532 6 28 22 , 000 ie | Bau j"0sn | So Name 100 | 26 | 9ı | 56 | 173 [1040% 730% 4 | 20 | 16 381 Vornutzungen pro Hektar = Abtriebserträge pro Hektar = Derb- und Reisholz Gebrauchswert 7 Gebrauchswert 3 | Scheit- Prügel⸗ Ober⸗ und | es holz holz gieisholz irdiſche Abſatz⸗ AbſatzeReis⸗ Abſatz⸗ | Abjat- 5 [Kloben-⸗ (Knüppel 5 Geſamt⸗ lage A lage B holz lage A lage B a holz) holz) maſſe 3 Jahr im ME. fm ME. III. Rotbuchenbeſtände. 1. Erſte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 300 fm Derbholz pro Hektar). 20 — — — — — = 7 21 7 30 — 30 40) 70 330 -| 160 12 36 12 40 19 66 46 131 771 424 s 50 50 194 1320 788 a 60 | 154 46 55 255 1873 116324 149. | 82 70 222 30 58 310 | 2382 1510 | 24 | 156 93 80 25 | 60 360 2830 | 1816 22 149 93 90 | 320 23 61 | 404 3224 | 2073 | 17 121 73 100 | 360 26 62 448 3608 | 2324 | 15 111 2 110 | 394 29 63 486 3938 2543 | 12 90 61 120 | 423 34 65 522 4240 | 2737 11 89: 9 #37 2. Zweite Standortsklaſſe (SO jähriger Abtriebsertrag 250 fm Derbholz pro Hektar). zu 20 — — — ie > — 7 7 30 — 16 39 55 229 103 1 SE IE LER 40 7 41 106 594 317 | 15 60 15 50 75 43 160 1032 | 595.1 17 385 47 60 | 103. 63 45 211 1503 915 | 19 114 65 70 161 49 47 257 1933 | 1209 19 | 120 77 35 48 298 2334 | 1478 18 119 75 90 | 261 25 nis 100 | 297 22 51 870 | 2980 | 1921 14 | 101 63 327 21 52 400 | 3246 | 2098 11 82 59 20 | 54 429 3492. |, 2264. 1; 10°. |} 79, 1 Su 3. Dritte Standortsklaſſe (80 jähriger Abtriebsertrag 200 fm Derbholz pro Hektar). 20 — = — — — — 6 18 6 30 — u 36 40 136 52 9 27 9 91 43 38 81 415 210] 12 43 12 50 170 39 129 787 439 | 13 56 22 60 75 40 s 8 75 45 70 94 | 74 43 211 1493 95 | ı7 92 60 80 | 146 54 44 244 1826 | 1136 | 15 87 54 90 | 182 46 44 272 | 2092 1320 | 13 81 51 100 | 216 35 45 296 | 2324 1481 | 11 | 73 46 110 | 246 27 46 319 | 2541 | 1630 9 65 3 120 | 268 23 46 337 27111746 8 60 39 — 382 — 2 Abtriebsertrag pro Hektar Vornutzungen pro Hektar 2 Derb- und Reisholz Gebrauchswert Derb⸗ Gebrauchswert Z | Scheit- Prügel⸗ Ober⸗ as = holz holz Reisholz irdiſche Abjat- Abſatz⸗]Reis⸗ Abſatz⸗ Abſatz⸗ = I[(Kloben- (Knüppel. 9s Geſamt⸗ lage A lage B lage A lage B 2 „ 9 holz lag 9 A holz) holz) | | maſſe ) Jahr {m | Mk. fm Mk. 20 — „ — ( — — 5, 15% En a 26 26 78 26 7 21 7 40 — 28 eh 140 8 50 > 56 29» | 932, ©551 301 10 38 230 60 29: 68 1 33 130 || 836 479 11 46 20 70 Sa 735 1 1088 643 12 54 36 80 8 180 1326 804 11 53 35 90 | 105 6 , 206 ale 923 9 47 29 100 134 49 38 221 || 1663 | 1038 7 41 24 110 151 45 38 234 1788 | 1124 5 31 16 120 173 35 39 27 1919 1277 3 20 11 5. Fünfte Standortsklaſſe (S0 jähriger Abtriebsertrag 100 fm Derbholz pro Hektar). Bl. = ne . er = 3 9 3 a 3 = ae u Wu; 5 e 17 18 35 173 86 a 7 5 38 24 | 62 6 8 2 8 60 8 26 89 535 | 294 9 27 13 70 [ 18 66 27 | 114 70 | 399’ 4.210. 1 035 22 so 36 64 28 128 856 500 Sally 35 24 90 | 47 63 | 29 139 951 | 563 8 | 36 26 100 SE ee Ve 148 | 1032 | 618 3a 25 E 153 1089 660 4 22 13 120 na was 158 1140 697 2 12 5 Druck: J. Neumann, Neudamm. 0 0 0 a 2 u he N N 2 — 4 u Wagener, Gustav 393 Die Waldrente und ihre W34 nachhaltige Erhöhung PLEASE DO NOT REMOVE CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET UNIVERSITY OF TORONTO LIBRARY LIDO H | UNIVERSITY OF FORONTO De 2 mere ede -f nee v cn 7 LE want ren 4 a a F 75 .