- % ANVERSE || zer IR 2 — — RT — IR 7 — IR RT - 7” * ad ER” — * — — EIER 3 > RE — — — 666 TTS LTE NT ELTERN TINTEN TEN TEN NT NETT LETTER ET ENTE TNT Tee TTS TEEN TEN TEN TEL Te es ER EEE RE HE — TEBEIE IR HE TRIERER IR IR > > — > x 0 > PX x Ds " EI. 7 ie ee BD DSL DS! _ DSr_* 2 oe et "= pe * 8 EEE DE TEIL TEE TEE EEE ENT TN N ELTENTLTNLTN TEN a —— EEE TEE —— — TT ENT Te N —— EI — LETTER TEN TEN, ELEFANTEN TN Tr DR REITER FETTE LT NN N Tr NT NE ENT — TEN TEN TR RER —— — Fu TE EEE LEERE TE TE SEDEITE SEELE 2 m SER ER ER n >? LER o EN — — —— — > ER I * * * > Er I > > 3% 5 > x S 3 ur — ————— Dos re 4 BD —— . ET, a LE — EL De —— FT TE TEN TE EEE ENTER —— & * a > un —* — 22 >. — ER“ Ko —— DD > 3 — Ko x; BL 3” I > 1 EN —8 Sy j I Rn KIEL TER EEE ER 30 3 —— — Te BREI EE - RE Ko ee NE — > —— - 2 5 - ——— - 3% TEE IERETE HE PLIEREIEHEIENE : > > EI I # * * Ko 3 I EI —S— SS Sn DL — * — —S —— —— EEE EIER ——— ER —— DEE = ee De a ——— LE ED DREIER RR IR RER —— — — I —2 —— — — — — REBEL DE ——— » * . 1 * SR h . \ m, — — e — * — — * > x 3 > 4 k “ z 4 ’ * —— — x u: ws 15* * ————— —— — 9 — ng: 63 F = “ . \ F vi % r ni ee 8 A Forſtliche Chreſtomathie. — —ñ⸗(Q— Beitrag zu einer ſyſtematiſch-kritiſchen Nachweiſung und Beleuchtung der Literatur der Forſtbetriebslehre und der dahin einſchlagenden Grund- und Hülfswiſſenſchaften. Mit Rückſicht auf die forſtlichen Verhältniſſe und Zuſtände aller Länder bearbeitet und zuſammengeſtellt von Friedrich Freiherrn von Löffelholz;- Colberg, f. bayeriſchem Nevierförfter zu Lichtenhof bei Nürnberg. I Einleitung in die Forſtwiſſenſchaft; — Forſtgeſchichte; — Forſtſtatiſtik und Koritliteratur. m — En ET nn — Berlin 1866. Verlag von Julius Springer. Monbijouplatz 3. Forſtliche Chreſtomathie. Beitrag zu einer ſyſtematiſch⸗kritiſchen Nachweiſung und Beleuchtung der Literatur der Einleitung in die Forſtwiſſenſchaft, der Forſtgeſchichte, Forſtſtatiſtik und Forſtliteratur. Mit Rückſicht auf die forſtlichen Verhältniſſe und Zuſtände aller Länder bearbeitet und zuſammengeſtellt von Friedrich Freiherrn von Köffelholz-Colberg, f. bayeriſchem Revierförſter zu Lichtenhof bei Nürnberg. LIBRAR | FACHLRY-BF-FORESTRY UNIVERSITY OF TORONTO Berlin 1866, Berlag von Julius Springer, Monbijouplag 3. I INNERE 2 EI 07 Vorrede. Nachdem von vielen, zum Theil ſehr kompetenten Seiten der Plan des Unterzeichneten, die vorliegende, bereits vor 10 Jahren begonnene und ſeit dieſer Zeit in ſeinen dienſtfreien Stunden fortgeſetzte, mühevolle Arbeit zu veröffentlichen, gut geheißen worden, hat er ſich endlich zur letzten Re— daktion —— Sntihtoffen, und wagt es hiemit, unter Bezugnahme auf die bereits in der Vorrede zu ſeiner, im vergangenen Frühjahr erſchienenen kleinen Schrift „Ueber die Schüttekrankheit der Kiefer“ vorausgeſchickte Be— merfung, das erjte Heft dieſes größeren Werfes dem forftlichen Bublifum zu nachſichtsvoller Beurtheilung vorzulegen, — mit der Bitte, dabei das auf dem Titel gegebene Verſprechen, wonach) dasjelbe nur eine „Chreftomathie“ und ein „Beitrag“ fein joll, ftet3 im Auge zu behalten. Dieſe Nachmweifung wird fich in der Weife, wie in jener Brofchitre ver- ſucht worden, über die ganze Forftbetriebslehre und deren Neben- und Hülfg- wiſſenſchaften erftreden und jo ein möglichit vollftändiges Bild über jene mit Rückſicht auf alle Länder gewähren. — Das erfte Heft bringt zunächft die Ein- leitung und Methodologie, die Forftgefchichte, die Forftftätiftif im Allgemeinen und die Forftliteratur ; das nächte wird die forftliche Journaliſtik, die forftlichen Bereine und Verſammlungen, ſowie das Forſtunterrichtsweſen behandeln; das dritte die Grund- und Hülfswiſſenſchaften iiberhaupt und in specie die Mathematik incl. Forfttaration ; das vierte die Naturwifienfchaften iiberhaupt und in specie die Phyſik, Klimatologie, Metereologie und Chemie be> fprechen x. Ein Anhang geht in das Spezielle der Forftftatiftif, der Forft- dienfteinrichtung und Forftorganifation jedes Yandes ein. Umfafjende Namen- und Sachregifter am Schluffe werden den Gebrauch des ganzen Werkes erleichtern. Der Zweck diefer Nachweifung ift — wie jchon an dem obenangeführten Drte bemerft worden — ein mehrfacher. — Sie foll eines Theil dem fich wiſſenſchaftlich ausbildenden Forftmanne in der Wahl feiner Lektüre und Studienmittel berathend und belehrend an die Hand gehen, anderen Theils aber auch ihn mit dem jesigen Stand der Wiffenfchaft, mit ihren Fortichritten und Refultaten befannt machen. Bei der maffenhaft angewachſenen Literatur der Forſtwiſſenſchaft und ihrer Hülfs- und Nebenwiſſenſchaften ift es ſchwierig, fich mit allen dahin bezüglichen Werfen befannt zu machen; daher wird — wie wir hoffen — unjere Nachweiſnng auch dem Forftichriftiteller vi und dem Manne vom Fach VBortheile bieten, Wie mühſam und zeitraubend ift es doch, aus der Menge des vorhandenen Materials durch Nachſchlagen und Suchen fich alles das zu verjchaffen, was ſchon vorher da und dort iiber den zu behandelnden Gegenftand gejchrieben worden; namentlich aber ift e8 dem Forftwirth auf dem Lande, für den der Unterzeichnete hauptjächlich dieſes Sammelwerf beftimmt wiſſen will, unmöglich, fich ohne ein folches mit der forftlichen Literatur auf dem Standpunft der Zeit zu erhalten. Diejen Uebelftänden num fucht unfere Chreftomathie abzuhelfen, indem fie jich über alle Theile der Forſtwiſſenſchaft und der Forftwirthichaft ver- breitet, die meilten in Ddiefem DBetreffe vorhandenen neueren Werfe und Abhandlungen aufzählt, den Inhalt und die Anfichten der Berfaffer derjelben — jo viel als möglich — im Auszuge mittheilt und häufig auch kritiſche Be- richte iiber jene beibringt. Das Unvollfonnmene und Mangelhafte feiner Arbeit gar wohl er- fennend, appellivt der Herausgeber an die Nachficht des forftlichen Publikums und bittet vor Allem, mit der ftrengen Beurtheilung diefer Chreftomathie fo lange hinzumarten, bis ein größerer Theil derfelben erſchienen fein wird, in- dem erſt dann erſehen werden kann, daß diefelbe feine bloße, planlofe Bücher— abjehreiberei und BüchertitelSammlung ift, fondern daß die meiften der darin aufgenommenen Artikel durch Hinweifungen mit Ziffern und — mo dies noch nicht fein fonnte — mit Worten unter ſich in Zufammenhang ge- bracht und ſomit die einzelnen Bruchftiide möglichft zu einem Ganzen ver- arbeitet find. Ueberhaupt wollte der Herausgeber durch feine Arbeit nur einen Impuls gegeben und namentlich jüngere Fachgenoffen zur Vervollſtändigung diejes ſeines Stückwerks feiner Zeit veranlaßt haben. Wenn nicht andere Gründe zu einem abweichenden Verfahren, z. B. zu einer ſyſtematiſchen oder alphabetifchen Reihenfolge der einzelnen Nummern beftimmten, ift bei der Nachweifung diefer ftetS die chronologiſche Ordnung gewählt worden, weil nur dadurch eine hiftorifche Meberficht der Willenfchaft ermöglicht wird. Mittheilungen, Beiträge und Rathſchläge zur Verbefferung und Be— richtigung allenfalls unvichtiger Nachmweifungen, ſowie zur Vervollftändigung der Sammlung werden vom Herausgeber mit größtem Danke angenommen. Lichtenhof bei Nürnberg, im April 1866. Der Herausgeber. Inhnltsunzeige, Einleitung. age Methodologie und Grundrif, Studium, Zweck und Be- griff, Syiteme der Forſtwiſſenſchaft. — Einleitende, all— gemeine Schriften und Abhandlungen in Betreff diefer Be Horiiwiethihelt - - - -..-..:....2%.. 1 bis 40 Forſtgeſchichte. en we 41 836 Einzelner Länder. ns . . - ». » » » eo. 22 84 - 106 ei 22 en 107-188 —— 129 = 146 a 147a - 162 —— nn nie. ne 163 - 166 Bi ee ea 167 .- 1720 ——— en a en 173 - 1790 — we ee a 180 - 183 — erhanp 184 = 187 — 4 464616168 "m » nn Großherzogtum Baden...» 2... 1892 - 189. N » mn ‚Großherzogthfum Heflen. - - - .».... 1894 190 "nn ee 191 - 192b "nn „ bon den jächfifchen Herzogthümen . ..... 193 = 196 io „ dom Herzogthum Schleswig-Holftein ... . . 197 = 199a " n „. „Fürſtenthum Schwarzburg-Rudolftadt . . . 1995 - 199e Bi "m " Walded-Pyrmont. . ...» . 200 = 201b " 7 „ „ " Lippe 202 Außerhalb Deutſchlands. Be en .» 8. een 203% » 208b Bm a 644 209 ⸗2114 a ee en ce 211b ee ee ee 212 - 214 — 215 - 219 "nm ee ee nee 20 - 2214 " n re ae sn. ae 2990 „ 21 = a 223. 225 "nn eds a 226 - 230 we ee, 91a 2316 N N: 212 a ee es 232 » 40 VII Nummer J 241 bis 252% Statiftif und Forſtſtatiſtik. rn überhaupt » mE æ a een 253 » 264 Mit befonderer Beziehung auf. Deutfhlad . ... 1... 265 = 272 Kornnatifit insbelonbere » . ........ „sun 273 = 294 Koritliteratur, BERBETDAUDE 3 ee 295 = 302 Mit Rückſicht auf einzelne Länder. Ant Deuichlaub Uberbaupt , 2 2...» mean 303 = 305 Auf Deleni u 2. 8 306 - 310 rt ran ee 311 - 315 ULEB 316 - 317a Ant Eualanbaiit. us tar ER RE 317b Auf Polen ei nr. 11 318 Repertorien, Kataloge :c, der forjtwifienichaftlichen Lite- 319 » 342 Einleitung. Methodologie und Grundrig, Studium, Zwer und Begriff, Syiteme der Forſtwiſſenſchaft. Einleitende, allgemeine Schriften und Abhandlungen, in Betreff diefer und der Forſtwirthſchaft. Pr Die Geſammtheit der für die Behandlung, Beihüsung und Be- _ nutzung der Waldungen vorhandenen Vorſchriften und Regeln, in ein Lehr- gebäude vereint, bildet die Forſtwiſſenſchaft. Das Handeln nach jenen Regeln heißt Forſtwirthſchafti)y, Betriebslehre; Lehre und Anwen: dung verbunden das Forſtweſen. — Die Forſtwiſſenſchaft ift theils aus dem Betriebe hervorgegangen, theils ift fie aus anderen Wiſſenſchaften abgeleitet, die in Beziehung zu ihr als Hülfswiſſenſchaften daftehen. — Hiernach zerfällt die — in drei Haupttheile: 1. in Hülfsfächer: Naturwiſſenſchaften und Mathematik; 2. in Nebenfächer: Staatswirthſchaftslehre, Rechts- und Geſetzkunde, Kaſſen⸗ und Rechnungsweſen, Landwirthſchaftslehre, Gartenbau, Berg- bau, Baukunde. (Dieſe werden in der folgenden Nachweiſung nur berührt, inſoweit ſie für den Forſtwirth von Intereſſe find.) 3. in das Hauptfach, welches zerfällt in Waldzucht und Holzanbau?), Waldbenutzung, Waldſicherung, Waldſchätzung und Waldverwaltung. 2. Hartig, Dr. Theod. Gorſtrath in Braunſchweig). Syſtem und Anleitung zum Studium der Forſtwirthſchaftslehre. 1858, XIV und 409 ©. Leipzig. Förſtner. (2 Thlr). 1) Nah Heyer's Waldbau. 1865. ©. 4. (ef. unter Handbücher des Waldhaus) bezielt die Forft- oder Waldwirthſchaft die vortheilhaftefte, nachhaltige Benutung des vorzugsweife der Holzzucht gewidmeten Waldgeländes nach Maßgabe der individuellen Zwecke der Waldbefiter, — und ift die Forft- wiſſenſchaft oder Forft- oder Waldwirthſchaftslehre der Inbegriff der foftematifch geordneten, bewährteften Regeln fiir diefen Zweck. 2) Der Ausdrud Waldbau wurde fhon lange vor Cotta gebraudt (cf. Hager's Unterriht vom Waldbau. 1764.) Forſtl. CHreftomathie. 1 2 Pfeil's frit. BL. 1858. 4.1. ©. 14—25. v. Berg im Tharand. Ihrbch. 1859. Nene Folge. 6. Band. ©. 344. Barnde's Lit. Centralbl. 1859. ©. 553 und 554. Allg. Forft- und Jagdzeitg. 1858. ©. 468. Dengler's Monatsjchrift. 1859. ©. 283. Das Bud) enthält mehr, als der Titel erwarten läßt; denn nad) diefem würde man hauptfächlich eine ſyſtematiſche Meberficht des gefammten forftlichen Wiſſens darin fuchen. — Bon dem foritlichen Unterricht und der Bildung des Forftmannes (cf. 571.) wird jedoch erſt in dem letzten Abjchnitt gefprochen und das neue Syſtem, welches der Berfaffer hier aufftellt, nur in allgemeinen Umriſſen auf wenig Seiten mehr angedeutet, als vollftändig ausgeführt. Den größten Theil des Buches füllen mehrere damit gar nicht in Verbindung ftehende Abhandlungen, als Entwidelungsgefhichte der Forſtwiſſenſchaft und ihrer Literatur, — die Yehre von den Wirthſchaftsſyſtemen und dem Richt⸗ zuftande (Normalzuftande) der Wälder, — die Lehre von der Wirthichafts- einrichtung, — die Lehre von der Ertragsermittlung zur Begründung eines nachhaltigen Hauungsfages, — die Lehre von der Wirthichaftsführung (Wald- verwaltung). — (Wir übergehen hier die Leidenfchaftlichen Ausfälle Pfeil's auf Hartig und fehließen uns dem Urtheile v. Berg’3 an, der fi mit vielen hier aufgeftellten Anfichten zwar nicht einverftanden erklärt, jedoch dag Buch al3 ein geiftreich und gut gefchriebenes und als eine beachtenswerthe Erſcheinung bezeichnet. — In Zarncke's Centralblatt ift dasſelbe nicht nur al3 eine Anleitung zum Studium der Forjtwirthichaftslehre, ſondern auch al3 eine Enchflopädie der geſammten Forftwirthichaft empfohlen, und dabei bemerft, daß e3 fein Buch geben dürfte, welches den gefammten Umfang des forftlichen Wiſſens und deſſen Anwendung auf die Praxis von einem fo echt wiſſenſchaftlichen Standpunkt aus auffaßt und erläutert, als diejes, fich . durch Darftellung und Gründlichfeit auszeichnende; — wenn hier auch ein- geräumt ift, daß dasjelbe jo Manches enthält, womit fich die Mehrzahl der praftifchen Sorftleute nicht einverftanden erklären wird. 3. Suckow, U J. D. Einleitung in die Forſtwiſſenſchaft zum afademifhen Gebraud. Mit Kupfern. 1798. 8, Jena. Cröder. (%/ Thle.) 4. Kanzler, F. G. Einleitung in die Forſtwiſſenſchaft. 1798. 8. Göttingen. 5. Entwurf eines Syftems der Forſtwiſſenſchaft. Meyer's Zeitfehrift f. das Forft- und Jagdweſen in Baiern. 1815. III. 4. ©. 1. 6. Schönberger, U, Etwas über die heut’ zu Tage üblichen Waldbehandlungs-Syfteme. Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1816. ©. 500 und 519. 7. Entwurf eines Syſtems der Forftwifjenfdaft. Dajelbit. 1818. ©. 355. 18. 3 MWidenmann, W. (cf. Nr. 51). Das Spftem der Forft- wiſſenſchaft, — als Grumdriß zu alademifchen Borlefungen und mit Bemerkungen über die Methode des Studiums der Forftwifienfchaft begleitet. 1824. 8. VIu. 94 ©. Tübingen. Laupp. (Vs Thlr.) Derjelbe. Ueber den Zweck und Begriff der Forftwirth- ſchaft; — eine hiftorifch-Fritiiche Abhandlung. 1826. 8. Tübingen. Laupp. (cf. 51). (14 Thlr.) Ueber die Forſtwirthſchafts-Syſteme. | Allg. Forft- und Jagdztg. 1833. ©. 29. 33. 37. 41. 45. 49. 58. 57. . Hundeshngen, Joh. Chr. (Brofefjor)., Methodologie und Grundriß der Forftwifjenfhaft. 1819. 8, Tübingen. Laupp. (7% Ngr.) MWedefind, ©. W. v. (Oberforftrath). Umriß der Forftwiffen- ſchaft für Staatsbürger und StaatSgelehrte. 1838. 8. Altona. . Blondein. Die Grundlinien einer forſtwiſſenſchaftlichen Methodenlehre. Defterreihijche Vierteljahrsſchrift f. das Forſtweſen. 1858. IH. 3. ©. 247. Berjhiedene Grundlagen der Forftwirthichaft. Pfeil's frit. BL. 1824. 4. 2. ©. 199. Reum, Dr. 3. A. Ueberſicht des Forftwefens. Gedrucktes Manufcript für feine Zuhörer. 1828, 8. TIharand. Derjelbe. Ueberficht des Forftwefens. Ein wiffenfchaftlicher Verſuch. Als Manufcript für feine Zuhörer. 1838. 8. Dresden. Könige, AU. A. v. Entwurf eines Grundriffes der Forft- wiſſenſchaft in ihrem ganzen Umfange ꝛc. 1. Abthlg. 1831. 8. Heidelberg. Oßwald. (16 Ngr.) Zweckund Begriff der Forſtwiſſenſchaft. Pfeil's trit. BL. 1859. 41. 2. ©. 227. Die Aufgabe, welche der Forjtmann zu löſen hat, ift: „Das Richtige zu wählen und die Wirthichaftsführung den Berhältniffen anzupafjen; — und daß er dies fünne, dazu joll ihn die Wiſſenſchaft in den Stand jegen.“ 19. Neider, Dr. 3. €. dv. Das einzig richtige Prinzip der ForftwirtHichaft. Zur dringenden Berüdfichtigung für Forſt— männer ıc. 1840. 8. Augsburg. 20. Lineamente zur Theorie der Forftwiffenfchaft im Geifte 21. der lebenden Natur und der pofitiven Staatseinrid- tungen. Behlen's Zeitihr. f. das Forft- und Jagdweſ. in Baiern. IL. 3. ©. 77. u. 4. ©. 52. Ueber den dermaligen Stand des Forftwejens und die J 4 Mittel zur befferen Begründung und jehnelleren Ent- widlung desjelben. Behlen’s Zeitſchr. f. d. Forft- u. Jagdweſ. inBaiern. III 3. S. 59 u. 4 ©. 47. Braun (Forftmeifter). Ueber Forftwifjenfhaft und die Mittel zur feften Begründung und jchnelleren Entwid- (ung derjelben. Allg. Forft- und Jagdztg. 1825. Nr. 4. 23. Was kann für eine innigereBerbindung der Forſtwiſſen— fhaft mit der Forftwirtbfchaft und für die gemeinjame Förderung derjelbengejhehen? Allg. Forft- u. Jagdztg. 1841. ©. 317. u. Schultze's frit. Be- leuchtung. 1843. 1. ©. 85. (cf. 385). 24. Schulge, J. E. €, Ueber den gegenwärtigen und fünf- tigen Stand der Forſtwiſſenſchaft. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1841. ©. 4. Der Verfafier zieht folgende drei Fragen in Erwägung: 1) ob die all- gemeinen Zeitverhältnifie einen jo bedeutenden Fortichritt im Forſtweſen erheifchen, daß diejerhalb eine Entwicklungskriſis eintreten müfje; 2) ob und wie diefe Krifis fich wirklich fehon fund gibt, und ob und welche Wirkungen davon nicht nur in der Theorie, jondern auch ſchon im Walde bemerkbar find, wodurch fich dann 3) zeigen wird, was in dieſer Beziehung Noth thue. 25. Derjelbe, Bemerkungen über den gegenwärtigen und fünftigen Stand der Forftwiffenfhaft. _ André's ökonomiſche Neuigkeiten. 1841. ©. 705 u. 763. 26. Ueber den gegenwärtigen und zufünftigen Stand der Forſtwiſſenſchaft. Schultze's krit. Beleuchtung. 1843. 1. ©. 34. 27. Greyerz, v. (Gorftinfpeftor). Ueber den gegenwärtigen Zu- ftand und die Stellung des Forftwefens in Deutſchland. v. Wedefind's neue Jahrbücher d. Forſtk. 1844. 27. Hft. ©. 180. 28. Die Forſtwirthſchaft nach jegigen Zeitverhältnifjen in finanzieller, ftaat3-öfonomifcher und forſt-techniſcher Beziehung. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1864. ©. 245-255. Es ift die Abficht diefer Betrachtung, die Aufmerkſamkeit der Forftwirthe auf die Werthsverhältniffe des Nugholzes im Vergleich zum Brennholze zu lenken und unter ftrenger Beobachtung des Bodens die finanziellen Rüdfichten mit den technifchen zu vereinigen, dabei die hohe Wichtigkeit der Fichte als Waldbaum zu zeigen, um in Etwas der enormen allgemeinen Anwendung der Kiefer zu begegnen, vorzugsweiſe aber die Nußholzerziehung im Buchenwalde als für die Zufunft wichtig hervorzuheben. NG) ID 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 5 Forſtwirthſchaftliche Betrachtungen auf dem Felde der Gegenwart. | Smoler's Vereinsſchrift f. Forft-, a is DM atntinudex. 1852. 12. ©. 17. Guilleaume. Welche Hinderniffe ſtehen dem Emporkom— men des Forſtweſens noch immer im Wege. Andre's ölonomifche Neuigkeiten. 1815. S. 266. Slaubensbefenntniß über Theorie und Praris. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1828. ©. 66. Thierſch, E. Theorie und Praris. Dajelbit. 1828. ©. 157. König, Dr. ©. (Oderforftrath). Vermittlung zwiſchen Theorie und Braris im Forftwefen. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1834. S. 445. 449, 453. 457. 461. 607. 609. 613. 627. Bon der Forftwirthfgafta a1 befonderem Theil der land- wirthſchaftlichen Induftrie. Barth's Borlefungen über National-Defonomie. S.137—151. Caspari (Ober-Anmtmann). Weber die Beziehungen und Ver— bindungen zwifhen Land- und Forftwirthichaft. Mittheilungen des Vereins für fand- und Forftwirthe. VII. &. 14-31. und Ceres. Landwirthſchaftliche Vierteljahrs- ſchrift v. M. Beyer u. M. Prob. 1843. IIL ©. 1—13. Leipzig. Sintelmann, F. W. 2. Ueber die Verbindung der Land- wirthſchaft mit der Forſtwirthſchaft und die Mittel, wodurch diefe herzuftellen ift. 1834. 8. Berlin. Dunder u. Humblot. (22"/, Sgr.) Bereinigungs- und Uebergangspunft der Eagd- und Forſtwirthſchaft. Allg. Forft- n. Jagdztg. 1836. ©. 417 u. 421. Wedefind, v. Ueber die gegenfeitigen Berhältniffe der Land- und Forftwirthichaft. Defien Jahrbchr. d. Forſtk. 15. Hft. ©. 1—14. Forftwirthihaftlihe Aphorismen. Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1841. ©. 948. Feiſtmantel. Aphorismen über Forſtwiſſenſchaft. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1842. ©. 311—314. Forſtgeſchichte. Ueberhaupt. 41. Die Forſtgeſchichte gibt Aufſchluß über die Aenderungen ſo— wohl des Zuſtandes der Waldungen, als deren Behandlung und gewährt namentlich ein Bild von dem Gange der Entwicklung und Ausbildung der Holzwirthſchaft iiberhaupt. Sie ſoll daher lehren, wie die äußeren Verhält— niſſe und die bei der Waldbehandlung befolgten Grundſätze auf den Beſtand der Wälder eingewirkt haben, wie ſich nach und nach das herausgebildet hat, was wir jetzt als richtig erkennen, und wie der Kulturzuſtand der Völker in den verſchiedenen Zeitabſchnitten ſeinen Einfluß auf die Bewirthſchaftung der Waldungen geäußert hat?). — In den früheſten Zeiten war die Bewirth— Ichaftung der Waldungen und die Erziehung des Holzes nur in den Händen der Yandwirthe, und wir find — was jene anbetrifft — nur auf die land- wirthichaftlichen Schriftfteller der Alten angemiefen. Auch geben in diefer Be- ziehung die älteren Forſt-) und Jagdordnungen, Inſtruktionen, denen in unferer Chreftomathte eine bejondere Abtheilung gewidmet ift, — Belehrung über die damalige Walderziehung, Behandlung und Benutzung, ſowie in den alten Chroniken, Spezialgefchichten der Klöfter und Stiftungen manche Mit- theilung hierüber enthalten ift?). 3) Pfeil in feinen Erit. Blätt. 1851. 30. 2. ©. 25. verlangt auch, daß einer Gefhichte der deutfhen Wälder und ihrer Bewirthſchaftung eine überfichtlihe Darftelung- der Boden- und klimatiſchen Verhältniffe Deutſchlands vorausgehen müffe, „weil jowohl der gegenwärtige Zuftand der Wälder unferes Baterlandes, als die Entwicklung unferer eigenthiimlichen Art der Waldbehandlung und Holzerziehung durch diefe bedingt wird.” (Eigentlich gehört in eine Gefchichte der Waldungen, vefp. in eine Nachweifung der Literatur derjelben, auch die Hin- weiſung auf befondere Ereigniffe oder größere Kalamitäten, welche jene betroffen haben, als Waldbrände, erheblichere Sturm- und Duftbefhädigungen, Inſekten— vermwüftungen 2c., welcher wir jedoch, jo viel als thumlich, in den fpeziellen Rubriken des Forſtſchutzes zc. Erwähnung gethan haben). *) Nach) dem meftphälifchen Frieden (1648) bildeten fich befondere Forft- follegien, von melden die erften wejentlichen und umfaſſenden Forftordnungen ausgingen. 5) Schon die falifchen Ordnungen und ripuarischen Geſetze geben genaue Vorſchriften, welche die Anmweifung 2c. der Bäume im Walde, die Fällung des 7 Die eigentliche Forftwirthichaft hat ihre Entftehung erſt bei vorfchrei= tender Kultur erhalten und ift mit diefer auf ihren dermaligen Stand ge- langt. Für Deutſchland läßt fich namentlich eine Forftgefchichte erft aus den jeit Anfang des vorigen Jahrhunderts erjchienenen Forftichriften6*), Reper- torien 2c. darjtellen, wenn auch jchon manche Verordnungen des 15. und 16. Jahrhunderts Spuren einer aufmerffamen Beachtung der Waldungen ihrer Bedeutung an fich tragen. Wichtige Beiträge zur Forſt geſch ichte liefern auch viele, in die Forft- ftatiftif einfchlagende Werke und Abhandlungen, iiber welche in unferer Chre- ftomathie Nachweilung gegeben ift. Länge Zeit hat man den Werth jener für die Forftwirthichaft und Forſtwiſſenſchaft nicht erkannt; erſt die neuere Zeit hat ihre mehr Theilnahme und Würdigung gefchentt. Namentlich hat zur Förderung derfelben der national-ftatiftiiche Kongreß o) fehr viel ge- nützt, jowie mehrere Bereine, als bejonders die großen Wanderverfanmlungen deutjcher Yand- und Forjtwirthe (ef. 564), denen ein reiches Material über die verjchiedenen Länder in forjtlicher und forſtſtatiſtiſcher Beziehung zu ver- danken ift. Holzes ac. betreffen. — Das ſaliſche Gefet, welches im J. 422 befannt wurde und nad welchem fich vorzüglich die Franken richteten, ift im Verlaufe der Zeit auch unter andere deutjche Völker verbreitet worden. Das ripuariſche Gejet ift vom J. 511 —534 vom fränfifhen König Chlodwig den Ripuariern ertheilt worden. Ebenſo ift ſchon im J. 1309 eine Forftordnung vom Kaifer Heinrich VII. erjchienen. — Erft jpäter wagten fich auch die Reichsſtände auf dieſes Gebiet der Aurispiftion. — cf. auh das Saalbud des Ebersheimifhen Klofters von 1320 (Cap. de judieio silvarum), desgleihen des Büdinger Waldes Wyßdum, 1380, und Merkerding's instrumentum zc. 1444. — Das Forft- gejeß zur Zeit Karl's IV. in Smoler's Vereinsſchrift für Forft-, Sagd- u. Naturf. 1861. 21. — u. die vom König Karl J. (Kaifer Karl IV.) im J. 1348 erlafjene „Majestatis Carolina“, überjegt aus dem böhmiſchen Urtert. 6a) Der Name einer eigentlichen Forftwiffenfchaft findet fi in Y. G. Beck—⸗ - mann’ Schrift von 1756 zuerft erwähnt, und zwar in deſſen Verſuchen xc. von der Holzjaat (Bemerfung 51). 69) cf. Engel. Compte-rendu general des travaux du congres inter- national et statistique dans ses seances tenues à Bruwelles 1853, Paris 1855, Vienne 1857 et Londres 1860—1863. 4. XXVII. et 274 pag. Berlin. Decker. (1!/; Zhlr.) Desgleihen Engel, Der internationale ftatiftifhe Kongreß im Berlin. — Ein Bericht an die VBorbereitungs-Kommiffion der 5. Sigungsperiode des Kongrefies ꝛc. In amtlichem Auftrag erftattet. 1863. 8, VIII. u. 144 ©. Berlin. Deder. (2/; Thlr.). Böckh, R. Die gefhihtlihe Entwidlung der amtlichen Statiftit des preußifhen Staats. — Eine Feitgabe fiir den internationalen ftatiftischen Kongreß in Berlin. 1863. 4. III u. 105 ©. Berlin, Deder. (2/; Thlr.) 8 Behufs der Vervollftändigung der Forftgejchichte der neueften Zeit und der Zufunft wären auch für jeden Forſtbezirk der einzelnen Länder von Deutjchland und dem Ausland alle in diefem Betreff wichtigen Momente zu jammeln und von Zeit zu Zeit zu veröffentlichen. ef. Ueber die Forft- memorabilien- Bücher in Hartmann’s u. Laurop's Zeitſchr. f. das Forſtweſ. 1803 — und über authentifhe Ehronifen in befonderer Beziehung auf Forſtwiſſenſchaft im Neichsanzeiger 1801. Nr. 163. ©. 2185 u. 2186. (276). Bei der Bedeutung, welche die Forſt geſchichte für die richtige Er- fennung und Witrdigung aller forftlichen Berhältnifie iiberhaupt und nament- fich auch dadurch hat, daß man durch fie allein Gelegenheit findet, die Fehler der früheren Wirthichaft fennen zu lernen und daher zu vermeiden, ift jeder Schrift und Arbeit Beachtung zu fchenfen, die auf diefem, im Allgemeinen noch wenig bebauten Gebiete auch nur einigermaßen Licht verbreiten hilft. Die Nachmweilung der bezüglichen Werke und Abhandlungen erjtreckt fich daher in Folgenden auf eine jo viel wie möglich entjprechende Ausdehnung”). 42. Karl, 9. (Sorftmeifter, fürftl. Fürſtenbergiſcher, in Sigmaringen). Die Bearbeitung einer Geſchichte der Wälder. v. Wedekind's neue Jahrbchr. d. Forſtk. 1840. 19. ©. 148. Bortrag bei der Verſammlung ſüddeutſcher Forftwirthe in Heidelberg (1840) (557), in welchem zur Betheiligung an einer Bearbeitung der Gefchichte der Wälder und zur Lieferung von Materialien hiezu, die von einem zu wäh— lenden tüchtigen Manne zu einem Ganzen verarbeitet werden follen, aufgefordert wird. Der Redner theilt den Entwurf eines Schema’3 zur einer folchen mit. — Nach) einer Disfuffion hierüber, bei welcher die Wichtigfeit des Thema's anerkannt wird, erfolgt der (bis jest noch nicht zur Ausführung gefommene) Beihluß der Berfammlung, daß die jegigen und fünftigen Theilnehmer an dieſer vorläufig recht viele Beiträge zur Wäldergefchichte liefern und zu jeder Verſammlung mitbringen follen. Unter Anderem jagt Karl in feinem Vortrage: „Denken wir und all dasjenige, was unjere Vorgänger in einer Reihe von Jahren erfahren und der Geſchichte übergeben haben, gänzlich verwifcht, jo ſtehen wir in der Un— wiſſenheit unjeren erften Vorgängern gleich. In diefer Unmiffenheit würden bei der Erziehung und Bewirthichaftung der Waldungen große Mißgriffe ge- macht werden, vor welchen uns nun die Erfahrungen und Beobachtungen unferer Vorfahren, die gejchichtlich auf ung übergegangen find, ſchützen ꝛc.“ — „Die Geſchichte der Wälder wird uns zeigen, was wir von jo mancher neuen 7) Wir Hoffen, durch diefe unfere Nachweiſung manche Baufteine zum der- einstigen Aufbau einer zufammenhängenden, umfaffenden Forſtgeſchichte gelegt zu haben, und glauben, durch einen Theil der in unferer Chreftomathie aufgenom- menen Artikel und Notizen iiberhaupt namentlich für die neuere und neuefte Forftgefhichte mehrere Beiträge und Vorarbeiten zu liefern. 9 Theorie halten dürfen; wir werden fie als Probftein benutzen können, wenn das Irrthümliche neuer Lehren dargethan werden will, und fie wird und zur Prüfung und Beurtheilung mancher in der Literatur vorfommenden Montente dienen. Sie wird ung zeigen, wie leicht, und wie viele und wie große Miß— griffe gemacht werden können, wenn die Behandlung und Benutzung der Wälder ganzer Länder nach Ideen und Rüdfichten aufgeftellt wird, welche dent unabänderlichen Gange der Natur früher oder Ipäter mehr oder weniger entgegentreten ꝛc.“ 43. Behlen, St. (t. bayer. Forftmeifter). Lehrbuch der Forft- und Jagdgeſchichte. 1831. Frankfurt a. M. Wilmans. (11/; Thle.). Eine Kompilation von jehr untergeordnetem Werthe, von melcher der Rezenjent in der allg. Forft- u. Jagdztg. 1832. Nr. 89. jagt: „Bei näherer Prüfung des Buchs glaubt man mit Grund behaupten zu dürfen, daß der Berfafier einen falſchen Titel gewählt habe, und daß derjelbe heißen müſſe: „Blanloje Exrtrafte aus Anton's Geſchichte der Landwirthichaft (104) und einiger anderer, weniger befannter Schriften, vermengt mit Phantaſieſtücken des Herausgebers und anderen nicht hieher gehörigen Dingen.“ 44. Geſchichte des Forſtweſens. efr. Raßmann's, W. C. C., Grundriß der VBorbereitungs- Wiſſenſch. f. d. For ſtweſ. 1827. ©. 4—14. 45. Kurze Geſchichte der Waldungen und der Forftwijjen- art. ses Encyflopädie. 1835. 1. Th. 8. 2 u. 3. ©. 2—7. 46. Krauſe (Staatsrath), Geſchichtlicher Gang der Waldwirth— aft. —— ökonomiſche Neuigkeiten. 1829. ©. 121 u. 204. 47. Geſchichtlicher Gang der Waldwirthſchaft. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1829. ©. 445 n. 457. 48. Rüdblid aufdie Vorzeit und Bergleihung derfelben mit unferer Zeitin Bezug auf den Forfthaushalt. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1830. ©. 389. 49. Stumpf (Direkt. u. Prof. in Aſchaffenburg) gibt in der Einleitung zu feinem Waldbau. 3. Aufl. 1863. (cfr. unter Lehrbücher d. Waldbaus) ebenfalls einen Abriß der Forſtgeſchichte.“ 50. Hartig, Dr. Theod, GForſtrath in Braunſchweig. Entwidlungs- geſchichte der- Forftwiffenfhaft und ihrer Literatur. cfr. Nr. 2. | 51. Widenmann (f. würtemberg. Kreisforftrath u. Prof. in Tübingen) 8). \ 3) Nekrolog desfelben mit deffen Bildniß in Gwinner's forftlichen Mittheilungen. 1847. 12. Heft. 10 Geſchichtliche Einleitung in die Forftwiffenfhaft. 1837. VI. u. 58 ©. Tübingen. Yaupp. (/ Thle.). Pfeil’ krit. BL. 1838. 12. 1. ©. 59-61. Es wird in diefer Schrift, deren Verfaſſer das Wejen und die Aufgabe einer Gejchichte feines Faches wohl gefannt hat, eine Zufammenftellung deſſen gegeben, was bereit$ die älteren Schriftfteller, deren und derer Schriften hier Ipezielle Erwähnung gefthieht, über die Bildung des Waldeigenthums ge- Iprochen haben; — ſowie der Forftordnungen gedacht, deren Zwed die Ord— nung und Sicherung der Waldbenugung war (9). — „Gleditſch (cfr. 610.) war der erfte Lehrer der Forftwiffenichaft und überhaupt der erfte, welcher ein wiſſenſchaftliches Werf über die Forftwirthichaft jchrieb (cfr. unter Lehrbücher der Forftwiffenschaft), worauf dann mehrere Schriftfteller dieſe An- fichten verfolgten und die Forſtwiſſenſchaft in das Leben riefen.“ 52. Zur Geſchichte der Wälder. Pfeil's frit. Blätter. 1847. 28. 2. 53. Wächter (£. hannoverſcher Oberforftrath)). Blicke in die Urge- Ihichte der Wälder. Hannover’fhes Magazin. 1839. IV. 28. ©. 217—224. „ 29. ©. 225—232. „ 30. ©. 233—240. „ 3. ©. 241-248. 32. ©. 249—251 Menn auch diefe Abhandlung befonders die Gefchichte der Waldungen Han- novers und die daſigen früheren forftlichen Berhältniffe im Auge hat, jo enthält fie iiberhaupt fo Vieles, was in die allgemeine Forftgefchichte einfchlägt, daß ihre Nachweiſung hier am rechten Plage fein dürfte: — Abjchn. I. handelt von den heiligen Wäldern und Bäumen und meilt hiſtoriſch-mythologiſch nach, wie allgemein die Verehrung von Bäumen und Wäldern in früheren Zeiten verbreitet mar (103). Abjchn. I. Bon den befriedeten Wäldern und Bäumen. Unter diefen ragen hauptjächlich die fogenannten Bannforfte!0) hervor, befonders wegen ihrer Größe und Ausdehnung und namentlich dev Achtung, welche ihnen in der altgermanifchen Gefeßgebung gefchentt wurde. Wenn fie auch nach den Worten des Sachjenjpiegels 1!) vor Allen zur Be— 9) Ein geift- und Fenntnifreiher Mann; — ftarb in Hannover. Er war friiher Forftichreiber in Clausthal. 10) Buri, 8. €. Behauptete Vorrechte der alten königlichen Bannforfte ꝛc. 1744. Fol. Offenbach. 11) Ein deutſches Rechtsbuch des Mittelalters, welches ein Schöffe aus dem Anhaltiſchen, Eike von Repkow um 1230 in lateiniſcher Sprache zufammenge- ftellt und auf den Wunfd des Grafen Hoyer von Mansfeld in's Deutjche überfett hat, und das bald jo allgemeinen Beifall fand, daß dasſelbe noch im Laufe des 13. Jahrhunderts fi) durch ganz Deutjchland und dariiber hinaus verbreitete. 11 friedung des Wildes dienten, fo waren fie doch auch von großer Wichtigkeit für die Erhaltung des Holzbeitandes der Forftörter, wenn fie auch keineswegs von der Ausübung der Holz-, Maft- und Hutrechte ausgefchloffen waren. — Zwei von diefen Bannforften jcheinen, wenn auch nicht ganz, doc, größten- theil3, in Hannover gewejen zu fein, und zwar der Harz und die Magd— haide, meld legtere — ehedem im zufammenhängenden Komplexe — die noch vorhandenen nicht unbedentenden Waldtheile den Barskamperwald, Wiebe, die Göhrde (ef. Anhang. Hannover), Lucie ꝛc. in fich begriff. — Grenz- und Mahlbäume ver Wälder, Maft und Frucht tragende Bäume, Laßreißer und Samenbäume waren ebenfalls befriedet, d. h. auf ihre Entfrem- dung, Beihädigung ıc. war eine Geld-, Leibes- und Lebenzftrafe gefett. — Des Nutzens wegen, welchen die Eichen und Buchen als Maft tragende Bäume für die Viehzucht ſowohl, als auch als Bau- und Nußholz für die Haushaltungen, jowie als Gerbematerial für die Gewerbe hatten, genofien auch dieſe des befonderen Schußes der Befriedung im Gegenſatze von an— deren unbefriedeten Bäumen und Holzarten, hie und da auch Unholz ge- nannt. — Vom fünftlihen Waldbau fannten unſere Vorfahren höchitens den der Eichen, Hainbuchen und Weiden durch Pflanzen. Außerdem überließen fie der Natur den Holzanbau durch Befriedung der abgeholzten Stellen (Ge- häge) vor aller Beweidung und der jtehen gelafjenen Laßreißer und Samen- bäume vor aller Benugung bis zu einem gewiſſen Zeitpunkte. — Abjchn. II. Bon belafteten Wäldern. Der freie Germane gewährte feinen Hinter- ſaſſen und Dienftleuten und anderen holzlojen Grundbefigern ꝛc. nach Maß— gabe ihres Bedürfnifjes Antheil an jeinem Walde, aber nicht umfonft, fondern Es gewann, obſchon es eine Privatarbeit war, in allen Gerichten Sachſens und vieler anderer Länder Eingang und Geltung eines Gejeßbuches. ef. Homeyer, Dr. €. ©. €. (Prof. d. Rechte an d. Univ. Berlin). Des Sachſenſpiegels 1. Theil oder das jähjische Landrecht. Nach der Berliner Handſchrift v. J. 1369. 3. Aufl. (die 2. 1835.) 1861. Berlin. Dümmler. XVI. ınd 524 ©. 8. (Göttinger gelehrte Anzeigen. 1862. ©. 361-367). Desgleihen Weisfe, Prof. Dr. Jul. Der Sahjenfpiegel nad der älteften Leipziger Handſchrift heraus— gegeben. 3. Aufl. 1863. von Dr. H. R. Hildebrandt in Leipzig beforgt. 8. XVI u. 180 ©. Leipzig. Hartknoch. (1. Anfl. 1840, 2. Aufl. 1853). Ein ähnliches altes Rechtsbuch — der Schwabenſpiegel — ift nicht weniger wichtig für die alte Forftgejchichte Deutjchlands. cf. Laband, Dr. ph. (Privatdocent der Nechte an der Hochjchule zu Heidelberg). Beiträge zur Kunde des Schwabenfpiegels. 1861. Berlin. Diimmler. 80 ©. in 8, (Göttinger gelehrte Anzeigen. 1862. ©. 257—269). In diefer Schrift wird der Franzis- faner-Mönh Berthold zu Regensburg (geft. 1272) für den Berfaffer dieſes Rechtsbuches erflärt. — ef. au) die Freiburger Shwabenfpiegel-Hand- fhrift von Dr. Laband, in der ZSeitſchrift für Mechtögefchichte. 1863. IIL. Hft. 1. ©. 125—156. Weimar. Böhlau. — Schwabenjpiegel und Sachſenſpiegel von A. v. Daniels, cf. Rechtödentmäler des deutſchen Mittelalter von v. Daniels, Sr. v. Öruben ꝛc. 1863. 8. u. 9. Lief. S. 1—382. 12 gegen Gegenreichniffe durch Burg-, Hof-, Spann- und Handdienfte, Holz-, Maft-, Weide-, Hafer-, Buſch-Abgaben, Brote, Hühner, Eier ꝛc. — Die Dienfte, insbeſondere für den Wald und deſſen Erhaltung und nament- lich die Nachzucht der Eiche !?), nehmen dabei eine vorzügliche Stelle ein. Zu den Hauptwaldgenüffen gehörten die Weide- 13) und Maftgenüffe und bejonder8 die legtern. Durch diefe ernährte der Wald das Wild für den Herrn und das Vieh fir den Hinterfaffen c. — Es ift gewiß, daß damals die Waldungen durch Maft, Weide und Jagd mehr eintrugen, als durch ihr Holz. — Abſchn. IV. Bon Gemeindewäldern und Marfenforften. — Die Entftehung von erfteren ift leicht erflärlich: Der Wald, aus dem unfere Borfahren ihr Holz, ihre Weide und Maft ꝛc. holten, ward — wenn er nicht ſchon friiher befeffen wurde — ihr Wald. — An anderen Orten, wo der Wald ſchon früher befefien war, — wurden den Anbauern zu ihrer Eriftenz gewiſſe Gerechtſame, 3. B. Hut und Weide, eingeräumt, Er erhielt dadurch den Namen „ &emein-Wald“, d. h. mehrere Ortichaften hatten darin gemeine (gemeinfame) Gerechtſame; ihr Eigenthum war er aber nicht, er gehörte dem mächtigen „Edelingus“, der darin jagte und das Holz für fi) behielt. Diefe gemeinen Waldungen, von denen ſchon in den ripua— riſchen Geſetzen (Anmerkung 5) Tit. 78. 8. 1. die Rede ift, machen den na- türlichen Uebergang zu den in vieler Beziehung merkwürdigen Marfen- wäldern oder Marfenforften (100). Diefe waren und find noch zum Theil über ganz Deutjchland zerftreut und in Marfungen, Berbände pon Gemeinhuten getheilt, aus denen daS deutjche Gerichtsweſen und die gejammte deutſche Berfaffung hervorging. Die für fie erlaffenen Weis- thünter (96), Marfenordnungen, Holzordnungen x. find nod) jegt 12) Merkwürdig ift die Verpflichtung der jungen Eheleute in manchen Ge- genden zur Pflanzung des fogenannten Bräutigams-Heifters (Eichen). (cf. 180). 13) Sollte der Hinterfaffe — der „Hörige“ leben und Dienfte leiften, jo mußte er Weide und Gras fir fein Vieh haben, und Beides bot ihm der Wald dar. Man fand, daß, je weniger Bäume im Walde find, defto mehr Gras in demjelben wächlt, und daß das Gras verdorrt, wenn gar feine Schatten bringen- den Bäume übrig bleiben. Rückte man aljo die Bäume etwas weiter auseinander, jo war Weide im Ueberfluffe vorhanden und es biieb auch ein Wald, wenn gleich fein gejchloffener. Da übrigens, wo gutes Gras wählt, gewöhnlich gutes Holz jteht, jo war es ganz natürlich, daß es alte Eichenbeftände waren, unter denen das Vieh im Walde mweidete. (Die Hutörter, Hut- und Weidewälder, Pflanzmwälder (188) nach neuerer Bezeichnung). Dies ift wahrjcheinlich die Entſtehungsgeſchichte der meiften Hut- und Weideörter. — Dabei ftanden fich. beide Theile jo gut, wie möglich: der Weideberechtigte, weil er eine beftändig offene Weide vorfand, auf der er Nichts zu hüten brauchte, als höchftens die jungen Nachpflanzungen; — der Forftherr, weil er immer noch einen Eichenwald behielt, der ihm Bauholz, Maft und Lohe lieferte und außerdem von feinen Gehägen alle Bemeidung aus- ſchloß. 13 # eine reiche Quelle für diejenigen, welche behaupten, daß die freien Inftitutionen aus den germanijchen Wäldern hervorgegangen feien !*). Die Marfen — aus der Berfafjung Deutichlands hervorgegangen — waren ein Inftitut, welches zur Kultur und zum Anbau von Deutjchland ohne Zweifel von großem Einfluffe war. Sie konnten fich jedoch — als bei zunehmender Bevölkerung und gefteigerten Bedürfniſſen, bei immer mehr er— fterbendem Gemeinfinne zc. die Begierde zum Genuſſe nicht mehr durch Höl- tinge!) und vorgejegte technifche und richterliche Obrigfeiten im Zügel ge- halten werden konnte, — nicht länger erhalten, waren nicht felten ganz ent- blößt von jedem Beitande und wurden in privative Theile zerſtückelt, auf denen häufig nur ein fümmerlicher Nadelwald an der Stelle ehemaliger Buchen und Eichen herangezogen ward 16). 54. Beiträge zur Öefhichte der Waldungen. v. Wedefind’s neue Jahrbücher d. Forftf. 1842. 25. ©. 62. 55. Schulte, J. C. L. (Sorfifekvetär). Bemerkungen über die Forſtwiſſenſchaft und das Forftwejen, ihr Entftehen und ihre Fortbildung. Dejjen frit. Beleuchtung zc. 1843. 1. ©. 1—22. 56. Entftehung und Fortjchreiten der Forſtwiſſenſchaft, als Beitrag zur Geſchichte derjelben. Defterreidh. Zeitjehr. 1841. ©. 289 u. 305. 57. Smoler, Fr. %. (gräfl. Leopold. Thun-Hohenſteiniſcher Forftmeifter). Hiftorifhe Blide auf das Forft- und Jagdwefen, feine Gejeggebung und Ausbildung von der Urzeit bis zu dem Ende des 18, Jahrhunderts. Nach den beften älteren und neueren Schriften und Quellenauszügen. 1847. 8. XVI u, 430 ©. Prag. Calve. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1847. ©. 413—420. 14) cf. Grimm’s deutjche Rechtsalterthümer, die fich über die Marken und ihre inneren Berhältniffe weiter verbreiten. 15) "Holtdinge, Holzgedinge, Holzmahle zc. waren die Gerichtstage, an welchen in der Mark, an beftimmten Orten, in Beifein von Schöffen, Ur- theilsfindern und Urtheilsträgern und bei verfammelten Markgenoſſen die Rügen aus der Mark gerichtet wurden. — Die Uebertragung der Gerichts» barkeit über, die Marf nah Markenrecht an einen Martenrichter, Holz- gräfen, Ober-Holzgräfen zc. fand gegen einen Antheil an den Marfgenüffen (Wahrbäume) ftatt. 16) Wir verweilten bei” diefer Nachweifung länger, weil diefelbe, auf biftorifchen Grundlagen und Quellen beruhend und von einem jehr unterrichteten Manne verfaßt, um jo mehr einer näheren Beleuchtung, reſp. umfaffenderen Mit- theilung ihres Inhaltes würdig fein diirfte, als fie in einem für Viele unzugäng- fihen Lokalblatte enthalten und daher weniger zur allgemeinen Kenntniß ge- langt ift. (Das „Hannoverifhe Magazin“ bildete feiner Zeit ein Beiblatt zum „Hannoverifchen Anzeiger” und ift mit diefem vor mehreren Jahren eingegangen.) 14 Wenn wir auch im diefer Schrift größtentheild nur Bekanntes zu- jammengetragen finden, jo dürfen wir feineswegs den Sammelfleiß des Berfafferd verfenmen und müſſen zugeben, daß in Bezug auf die öfterrei- chiſchen Staaten rücfichtlich der Geſetzgebung einige nicht allbefannte Gegen- ftände darin hervorgehoben find, obwohl auch in mancher Hinficht bei Beur- theilung der Waldzuftände in Defterreich eine wohl zu große patriotifche Vor— liebe vorherrichen dürfte, welche die Wirthichaft dafelbit im Allgemeinen von einer zu günftigen Seite betrachtet. — Der Zweck des Verfaſſers war es übrigens auch nicht, eine allgemeine Forſt- und Jagdgefchichte zu jchreiben, jondern nur der, feinen Kollegen und früheren Zuhörern ein Buch in die Hand zu geben, welches fie auf einen Gegenftand des Wiſſens aufmerffam machen joll, der bisher im dem öfterreichifchen Staaten weniger Anklang ge- funden hat (73%). 58. Berenger, A. di. Beiträge zur Geſchichte der Forft- wiſſenſchaft. Suppl. 3. allg. Forft- u. Jagdztg. 1865. V. 2. 59. Ueber das Alter der Schlagwirthſchaft im Buchenhoch— wald. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 75 u. 76. Aus einer hier mitgetheilten Inftruftion des Grafen von Laubach an feinen Hofjäger geht hervor, daß in deſſen Waldungen (im Großherzogthum Helfen — Vogelsberg. cf. im Anhang unter Heffen und Bemerfung Nr. 34 der Chreftomathie) jchon 1735 der Fehmelbetrieb in den Buchenwaldunrgen in den ſchlagweiſen Betrieb übergegangen war. (cf. Umwandlung der Mittel- u. Nieder- mwälder in Hochwald). 60. Ueber das Alterder Hohmwaldwirthichaft. Allg. Forft. u. Jagdztg. 1861. ©. 261—265. Im Septemberhefte der allg. Forft- und Zagdzeitung. 1858. finden ſich Ausführungen über die Gejchichte des Buchenhochwaldbetrieb3, welche Schulge im Jahrg. VIIL der neueren Folge feiner forftlichen Berichte anficht. Gegen dieſe Angriffe ift obige Abhandlung gerichtet, und weist diefelbe hiſtoriſch und auf Grund alter Dokumente (Forjtlagerbücher, Weisthitmer) nad, daß ſchon vor dem Anfang des vorigen Jahrhunderts die Buchenhochwaldwirth— ſchaft in unferen deutfchen Wäldern eingeführt war und die Laubholzwirthichaft iiberhaupt bereit8 im 15., 16. und 17. Jahrhundert — vielleicht ſchon im 13. — aller Wahrjcheinlichkeit nach beftanden hat (188 u. 189). 61. Das Alter des Buhenhohmaldbetrieb?. Nördlinger's krit. BL. 1861. 43. 2. ©. 133. Mit Beftimmtheit läßt fich bei der Buche wohl erjt vom 3. 1720 an ein Hochwaldbetrieb nach der jegigen Auffafjung nachweiſen, melchen der 15 - Dherförfter von Minnigerode in den Heffen-Darmftädtifhen Waldungen — einführte (189)17). 62. Ueber das Alter der Mittelwaldwirthſchaft. Knorr's Studien über Buchenwirthſchaft. 1868. ©. 25. Su der mansfeldijhen Forftordnung vom Jahre 1585 finden wir bereit3 eine vollftändige Mittelwaldwirthichaft, und e8 dürfte die Annahme nicht als ungerechtfertigt erfcheinen, daß die Idee der Mittelmald- wirthichaft im Unterharze jowohl, wie überall, der deutjchen Laubholzwirth- ſchaft vor und nach dem 3O jährigen Kriege vorgefchwebt und bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts, reſp. bis zum Eintreten des Hochwalds, die Grundlage des Betriebs gebildet hat. (Nr. 184 u. 196). — cf. Mittelwald. 63. Die Entftehung des Mittelwaldes. Allg. Korft- u. Jagdztg. 1847. ©. 41. Die Fehmelwirthichaft war die einzige naturgemäße Wirthichaft in jenem Waldzuftande, wie er fich nach dem 3Ojährigen Kriege mwiederhergeftellt hatte; und da bei derjelben auch geringe Stangen — wie e8 der Gebrauch des Beſitzers verlangte — mweggenommen wurden, welche dann vom Stode ausjchlugen, bildete fi nad) und nad) der Mittelwald aus (180 u. 196). 64. Das Alter der Durchforſtungen. Pfeil's krit. BL. Bd. 6. Hft.1. und von Berg, im Tharander Sahrbud 1846. III. Die erften theoretijchen Verhandlungen über Durhforftungen finden fi in Stahl’3 Forftmagazin. 1764. IV. ©. 87. (Nr. 841.349) und find von dem Oberförfter von Zanthier!?). — Am hannover’schen Harze hat man ſchon gegen das Ende des 17. Jahrhunderts die Plänterwirthichaft aufgegeben und den Anbau der Schläge da, wo die Natur nicht außreichte, betrieben und Thon angefangenzudurdforften. — — Bereits eine Forftordnung des Herzogs Johann Friedrich von Würtemberg vom 3.1613 (cf. Durchforſtungen in verjhiedenen Ländern) jchrieb vor: „Wo das Tannenholz zu did fteht, joll dasſelbe ausgehauen werden.“ 65. Ueber das Alter der Verbindung der landwirthſchaft— lihen Zwifhennugung mit der Holzzucht gibt ung Colerus in feiner oeconomia ruralis et domestiea. 1591—1601. 6 Thle. Franff. 2. Aufl. 1697. Nachricht. (ef. Landwirthſchaftliche Zwiſchennutzung.) 17, Binder von Kriegelitein in den Verhandlungen d. k. k. Sandwirthicafts- geſellſchaft in Wien. 1841: „Die Dunkelwirthſchaft gehört erft der neueren Zeit an, und man hatte bis zum J. 1824 im niederöfterreichiichen Waldamte — obgleich die prädominirende Holzart die Rothbuche mit eingejprengter Tanne ift — fahl abgetrieben.” — cf. Buchenhochwaldwirthſchaft in verfchiedenen Ländern. Deſterreich. 18) Der Gründer der erften Forftlehranftalt in Deutſchland (cf. Korftiehr- anftalten); ftarb 1778. — (Nr. 75). Ueber diefe Zanthierifchen Ducchforftungen ef. auch Durforftungen überhaupt. 16 66. Zur Gefhichte der Holzkultur?) liefert Karl Gottl. Rößig (kurfürſtl. ſächſiſcher Advokat) nicht unmwichtige Beiträge in feinem Verſuch einer pragmatifchen Gejchichte der Defonomie-, Kameral- und Polizeiwiſſen— ichaften jeit dem 16. Jahrhundert bis zu unferen Zeiten. II. Theil. 1. Ab- theil. ©. 249—3%20), 67. Grunert, Jul. Th. (E. preuß. Oberforftmeifter). Zur Gefhichte der Kiefernpflanzung. (cf. diefen Artikel). Deſſen forftlihe Blätter. 1865. 10. ©. 1-30. 68. Ueber die Art der Holzerziehung in der Vorzeit, reſp. Holzwirthichaft der Perſer, Griechen und Römer. Pfeil's frit. BL. 1822. 2. 2. S. 257. 69. Geſchichtlicher Ueberblid zur Geſchichte der Taration, (ef. auch Pfeil unter Taration), Pfeil's krit. BL. 1854. 34. 1. ©. 144 ic. 70. Im 2. und 4. Bande von Stahl's Forftmagazin (Nr. 84) findet man zuerjt einen beachtenswerthen Beitrag zur Tarations- gefhichte, und zwar einen Verſuch, die vorhandene Holzmafje mit dem Zuwachſe für eine beftimmte Zeit gleichmäßig zu vertheilen. — Wie weit man aber ſchon in der Mitte des 18. Jahrhunderts in Eng- land in der genauen Beitandsaufnahme der Holzbeftände gefommen war, zeigt die Vorjchrift für die Aufftellung eines Inventariums über alle beim Gute vorhandenen Bäume, welche eine gewiſſer Lawrence gibt und die a. a. DO. mitgetheilt ift. So jpeziell, wie hier verlangt wird, dürfte der Werth des Holzes eines Gutsforſtes — felbit bei jeinem Verkaufe — mohl in Deutjchland noch niemals ermittelt worden jein. 71. Zur Geſchichte der Forftwirthfchhaft in den Öemeinde- waldungen. (cf. Gemeindewaldungen und Nr. 53 u. Nr. 92 der Chre- ftomathie). 72. Zur Geſchichte der Torffteherei und Torfmoore liefert Dr. Breitenlohner (Chemiker in der Torfproduften-Fabrif zu Chlu— mes) in Smoler's Vereinsſchrift ꝛc. 1864. 2. Folge. 5. Hft. ©. 1-17. 19) In der Gefchichte der Waldkultur der neueren und neueften Zeit ver- dienen auch die Namen eines Biermanns*), vd. Buttler, Alemann und v. Mantenffel Beachtung; wir verweifen in diefer Beziehung auf die betreffenden Artikel unferer Chreftomathie. 20) Das ganze aus der damaligen Zeit nicht unintereffante Werk hat zwei Theile und erjehien 1781 und 1782 bei Weidmann's Erben. 8. (Der 1. Theil mit XIX und 488 und der 2. Theil mit 864 ©). *) Das Biermanns’she Berfahren ift in dem Stahl’ihen Magazin (Nr. 84) im 6. Bande 1765, aljo ſchon vor 100 Jahren, zur —— em⸗ pfohlen worden. 17 in der Abhandlung „Die Torfmoore und ihre volfswirth- Ihaftliche Bedeutung“ jehr intereffante Beiträge. (Außerdem cf. unter Torf überhaupt, Torfwirthichaft und Torfmoore). 73°, Fraas, Dr. (Prof. u. Direktor in Mitiichen). Die Literatur der | Geſchichte der Forftwiffenfhaft. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1862. ©. 330—333. - Der Berfaffer verfucht, eine überſichtliche Darftellung des Ganges und der Entwicklung der Forſtwiſſenſchaft und ihrer Literatur zu geben, indem er die Hauptmomente dexjelben in Hiftorischer Folge mit Sachkenntniß und tref- fenden kritiſchen Urtheil furz und klar beleuchtet. Er will bei der fünftigen Bearbeitung einer Forſtgeſchichte hauptſächlich den Unterfchied zwifchen einer Geſchichte der Forftwirthichaft und der Forſtwiſſenſchaft, welche jedoch nicht wohl getrennt werden kann, — hervorgehoben haben (1). 73°. Geſchichte der forftlichen Ausbildung durh Schriften und Lehranftalten, reſp. die 9. Abtheilung von Smoler's hiſtoriſchen Blicken (57). Allg. Forft- u. Jagdztg. 1847. ©. 419. Was die Entwicklung der Yiteratur betrifft, jo ift hier blos ein Verzeich- niß der Schriftiteller gegeben; das Wichtige jedoch, wie diefe die Wiſſenſchaft gefördert haben, ift eben jo wenig berithrt, al$ der Einfluß nachgewiefen, welchen die Literatur auf die Waldwirthichaft jelbft gehabt hat, Auch ift die Darftellung der forjtlichen Bildungsanftalten ungenau, und in das Weſen derjelben und wie ſich nach und nach der Unterricht auf ihnen entwidelte, nicht eingegangen, 74. v. Berg, (Oberforftvath). Geſchichte der Entwicklung des forft- lihen Unterrihtswejens, Dengler's Monatſchrift. 1862. ©. 121—141. u. ©. 161—1852). Der Berfafjer gibt hier mit gewohnter Klarheit, Gründlichkeit und Sachkenntniß ein Bild der älteren, blos praftichen Forft- und Jagdlehre, der Forftlehranftalten des vorigen Jahrhunderts und der Entwicklung des forftlichen Unterrichts iiberhaupt, Jucht an der Hand der Gefchichte die Gründe auf, wie man auf den Punkt angelangt ift, auf dem man fich jet im Betreffe der forftlichen Aus - und Borbildung befindet, und ftellt in diefer Beziehung das Sonjt und Jebt gegen einander, 75. Zur Geſchichte der Forftlehranftalten. Cotta’3 Grundriß der Forſtwiſſenſchaft. 1860. ©. 10. Nachdem der Senat von Venedig jchon im J. 1500 eine Forſtſchule errichtet hatte, wurde das erfte deutjche Forftlehrinftitut im J. 1772 zu Iſſenburg am Harz von v. Zanthier (64 u. 610) gegründet. Dieſem folgten 21) Mit der Weberchriftz Sonft und jetzt. Ein Zeitbild von der Erziehung, Bildung und dem Unterrichte der Forftleute. cf. 59. dorſtl. Chreſtomathie. 2 18 jpäterhin mehrere, ſowohl Privat-, als Staatsanftalten, und zwar in folgen- den Orten: Aſchaffenburg, Auffee, Berka, Berlin, Biſſingen, Braunſchweig, Carls- ruhe, Clausthal, Datihis, Deſſau, Dillenburg, Dreißigader, Düben, Neu— ftadt Eberswalde, Kloſter Ebrach, Eiſenach, Eijenftadt, Fulda, Freiburg, Siegen, Harzgerode, Herzberg, Hohenheim, Homburg an der Höhe, Hungen, Kiel, Yauterburg, Dlariabrunn, Melfungen, München, Minden, Plaß, Purfersdorf, Rothenburg an der Fulda, Ruhla, Schwarzenberg, Schemniß, Schwegingen, Stuttgart, Tharand, Tübingen, Waldau, Waltershaufen, eigentlich Kemnote bei Waltershaufen, Weilermünfter, Weihenftephan, Weiß- waſſer, Wernigerode, Zillbach. — Bon diefen ift jedoch die größte Zahl ſchon fängft wieder eingegangen, und werden dafür in neueren Zeiten auf Umniver- jitäten einzelne Vorträge iiber Forftwiffenichaft vorgetragen (5%). — Bon ausländischen Horftinftituten find die befaunteften die zu Moskau und die zu Nancy??). ef. Forftlehranftalten. Frankreich. 76. Trans, Dr. (Prof. u. Direktor in Münden). Geſchichte der Yand- wirthichaft oder gejchichtliche Meberficht der Fortſchritte landwirthichaftliher Erfenntniffe in den Testen 100 Jahren. Eine gefrönte Preisichrift. 1852. IV u. 612 ©, Prag. Ealve. Die beachtenswerthefte Arbeit über die Geſchichte der Landwirthichaft, die ein fehr reichhaltiges Material Liefert. 77. Im 3. Bande der Dreißig Bücher von der Landwirthſchaft von v. Segnitz. 1851. Veipzig. ift eine encyklopädiſche Meberficht der Gejchichte der Yandwirthichaft durch die Schilderung des gegen- wärtigen Zuftandes der leteren in verjchtedenen Ländern gegeben. 78. Bol, C. W. Beiträge zur Kulturgefchichte. 1852. XIV u. 523 ©. Leipzig. Der Berfaffer verfucht in diefer Schrift, den Einfluß des Menjchen auf die Verbreitung der Hausthiere und Kulturpflanzen nachzuweiſen und liefert dadurch einen intereffanten Beitrag zur Geſchichte der Yandwirthichaft. 79. Aus alten Zeitfhriften, Pfeil's krit. BL. 1856. 38. 1. ©. 188. | 80. Reynier. Gefchichte der Landwirthſchaft der alten Bölfer. Nach dem Franzöſiſchen frei bearbeitet u. mit Anmerkungen verfehen zc. von Damance. 1833. Heidelberg. Oßwald. Dieſe Schrift enthält interefiante Nachweifungen. Fr die Forftgefhichte find gleichfalls nicht ohne Intereſſe: 22) Eine Zufammenftellung der bereits eingegangenen umd der noch beftehenden Forftlehranftalten mit einer möglichft entfprechenden Literatur -Nachmweifung und eingehenden Bejchreibung der Verhältniffe dafelbft findet fich unter 622 ff. 19 81. Hauck, Dr. H. (Lehrer an der Handelsſchule zu Nürnberg). Das Steigen der Holzpreife feit dem Anfange des vorigen Jahrhunderts, dejjen Urfahen, Wirkungen und Mittel dagegen. cf. unter Holzpreife iiberhaupt. Supplement 3. allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. I. ©. 47. und 82. Derfelbe. Ueber das Steigen der Holzpreife jeit Anfang des 18. Jahrhunderts. Ein ftaatswirthichaftlicher Beitrag. 1853. 4. 16 ©. Nürnberg. — (Bejtgabe der Stadt Nürnberg für die bei der Berfammlung d. deutſchen Yand- und Forjtwirthe im J. 1853 da- jelbjt anwejenden Forjtmänner. cf. ebenfalls unter Holzpreife iiberhaupt. Anger in Bezug auf das Steigen der Holzpreife bringt diefes Schrift- hen von S. 6—16 nicht unintereſſante Notizen zur Forftgefchichte überhaupt und namentlich in Beziehung auf Bayern. (cf. auch Waldtheilung). 83°. Bruchſtücke zur Wanderung der Bäume. (cf. Wechfel der Holz- arten.) Niemann’s vaterländiſche Waldberichte. 1820.1 4. ©.627—634. Diefe Abhandlung. betrifft ausſchließend die Geſchichte der Einführung fremder, ausländischer Holzarten in Europa (173). 83°. Hlende. B. F. H. Die Naturwifjenfhaften der legten 50 Jahre und ihr Einfluß auf das Menjchenleben. Ju Briefen an Gebildete aller Stände, 1854. VII. u. 323. ©. 8. Leipzig. Kummer. (11% Thlr.) Einzelner Länder. — Don Deutfchland überhaupt. 84. Eine allgemeine deutſche, den Anforderungen vollfommen ent- Iprehende Forſt geſchichte fehlt (87) in unferer Yiteratur noch ganz”?), und es dürften — wie bereit3 in der Bemerfung 7. gejagt ift — zu der Bearbei- tung einer ſolchen die in unferer Chreftomathie nachgewiefenen Monogra- phieen ꝛc. einige Beiträge liefern. Auch) ift das von Moſer-Gattereriſche Forſtarchiv zur Erwei- terung der Forjt- und Jagdwiſſenſchaft und der Forft- und Jagd- literatur. (1788—1805. Ulm.) eine jehr wichtige Quelle fir die ältere Sorjtgejchichte, befonders defjen 16. Band (1795), der einen Verſuch der Geſchichte der deutschen Forftgefchichte von den Alteften Zeiten bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts enthält. — Nicht weniger perdienen im dieſer Beziehung Anführung und Beachtung, und zwar als Grundſteine der deutſchen Forftgefchichte: 1) Die nunmehr veraltete, an Urkunden aus der älteften Zeit aber reiche Forft- und Fagdhiftorie der Teutſchen von Stiſſer. 2. Aufl. vermehrt dur ©. H. Franken. 1757. Jena. (1. Aufl. dafelbft 1737); — die eine trefflihe Darjtellung der gefchichtlichen Ausbildung der Forft- und HoheitSrechte, ſowie eine reichhaltige Literatur gibt, und welcher ein jorg- fältiges Quellenftudium zu Grund gelegt ift. 2) Zanthier's, v. (Bemerfung 181.242), Abhandlungen aus dem Forftwejen. I. Sammlung. 3. Aufl. 1799. mit Zufäßen von Karl Wild. Henmert (k. preuß. geheimen Forftrath). ©. 10—13. 3) Brodes, 9. Chr., Urfahen des von Zeit zu Zeit ein- ‚geriffenen Holzverderbs; — S. 1-50 des erſten Theil3 von deſſen 23) 9. Berg bemerkt in der allgemeinen Forſt- u. Jagdztg. 1845. ©. 91.: „Wir glauben überhaupt nicht, daß eine allgemeine deutſche Forft- und Jagd— geſchichte gejchrieben werden kann, fo wie wir ung eine jolche denken; indem dazu nicht nur eine Aneinanderreihung der Hiftorifchen Thatſachen gehört, fondern auch der Einfluß entwicelt werden muß, welchen die veränderten politiſchen Einrich- tungen der Völker, die Fortjchritte in der technischen Ausbildung, der Zuftand des Handels ꝛc. nicht ſowohl auf die Subftanz des Waldes, als auch auf die Bewirth- Ihaftung gehabt haben. Da num die deutfhen Völkerſchaften in ihrer gefammten Entwicklung einen höchft verjchiedenen Gang genommen haben, ift auch eine deutjche Forftgefhichte in unferem Sinne noch nicht zu jchreiben, indem dazu weit mehr Borarbeiten gehören, als jetzt vorliegen.“ 21 wahren Gründen der Forſtwiſſenſchaft ıc. 2. Aufl. 1788. in 4 Thin. Leipzig. (1. Aufl. 1768— 1775). 4) Stahl's, J. F., Allgemeines ökonomiſches Forſt— magazin. 12 Bände. 1763—1769. Frankfurt und Leipzig ”*). (349.) 5) Beckmann's, Joh. (Brofeffor der -Oefonomie in Göttingen, und nicht zu verwechjeln mit dem Forſtſchriftſteller Koh. Gottl. Bedmann (Bemerf. Rr. 50), Phylifaliich-öfonomische Bibliothek, 1770— 1807. — „Ein Sammelmwerf, welches Alles wenigſtens im Auszuge enthält, was die Forft- wirthſchaft im irgend einer Art berührt und in irgend einer europäiſchen Sprache damals gedrudt worden tft. Bedmann hatte Gelegenheit, die große Göttinger Bibliothef zu benugen, und eine für die damalige Zeit jehr viel- jeitige Bildung. Sein Magazin Liefert manchen nicht unmichtigen Beitrag für die damalige Forftgefchichte. Pfeil's krit. Bl. 1856. 38. 1. ©. 213 ꝛc. 6) Die Beamten Kaifer Karls des Großen mußten Letzterem alljähr- lich Bericht über den Zuftand feiner Forfte erftatten, und e8 gab diefer eine Wirthichaftsordnung an feine Domänenbeamte heraus, die unter dem Namen capitulare Caroli Magni de villis befannt, von Roß (1784. Helm- - jtädt.) überſetzt und eine wichtige Urkunde auch in Beziehung auf die ältere deutjche Forſtgeſchichte ift. ; 85. Böcklin, v. Ein Beitrag zur deutfchen Forſtgeſchichte. Harl's Kameral-Korrejpondent. 1809. 11. ©. 607. 86. Beiträge zur Geſchichte der deutſchen Forſtwirthſchaft von den älteſten bis auf unſere Zeiten. Harl's Kameral-Korreſpondent. 1810. 7. ©. 33. 87. Andeutungen zur Bearbeitung einer Forſt⸗ und Jagd— geſchichte von Deutſchland. Allgem. Forft- u. Jagdztg. 1835. 38. 1. ©. 188 ꝛc. Der Mangel einer deutſchen Forft- und Fagdgefchichte (84 u. 88) ift be- 24) Pfeil gibt im feinen kritiſch. BL. 1856. 38. 1. ©. 188 ıc. einen Auszug aus obigem Forftmagazin: „Ueberblidt man die 12 Bände diefes Werkes, fo fällt es in die Augen, daß zu der Zeit, wo es erſchien, eigentlich das Material zu einer forftlihen Zeitichrift ganz fehlte. Die Herausgeber waren offenbar literarifch ge- bildete Männer, wenn auch feine praftifchen Forftwirthe; denn fie theilen Alles mit, was in englifchen, jchwedifchen, ſchweizeriſchen 2c. Schriften, den Verhand— lungen gelehrter Gejellichaften zc. vorfommt und irgend ein Intereſſe für den Forftwirth haben kann. — Dann fieht man daraus, daß in der Mitte des 18. Jahr- hunderts noch gar feine eigentliche Grundlage fiir die Forftwiffenfhaft gewonnen war (Bemerkung Nr. 103), Man fühlte wohl, daß etwas gejchehen müſſe, um der Waldwirthſchaft eine fefte Baſis zu geben, fie fyftematifch zu regeln, aber man wußte nicht, wie man dies anfangen könnte. Das lag offenbar daran, daß man die Forftwiffenfchaft aus einzelnen Erfahrungen nad den Aufichten einzelner Forft- wirthe bilden wollte, und ihr noch eine allgemeine Grundlage fehlte, die fie nur in den Naturwiffenfchaften umd der Mathematif haben Tann. (ef. ‚die Einleitung in die Naturwifſenſchaften.) 22 kannt. Die Schwierigkeiten einer erjchöpfenden Darftellung der fortjchrei- tenden Entwiclung des Forſt- und Jagdweſens in Dentjchland dürften ledig- lich die Urfachen der bisherigen Verzögerung fein. — Dieſe Schwierigfeiten nicht verfennend, findet fich der Verfaſſer ©...... g veranlaßt, den Plan zur Bearbeitung eines umfafjenden Werfes über Forft- u. Jagdgejchichte mit- zutheilen: I. Periode. Von dem früheften Zuftand Deutſchlands an bis auf Karl den Großen. 800. II. Periode. Bon da bis zur Ausbildung der Yandeshoheit der deut— chen Fürften??*) oder bis Rudolph von Habsburg, als den Wiederherfteller des deutſchen Neiches und deutſcher Inftitutionen. 1273. II. Periode. Bon da bis zur beginnenden Ausbildung forftlicher Geſetz— gebung und forftwirthichaftlicher Grundfäge durch Forſtordnungen °P). 1500. IV. Periode. Bon da bis zur Ausbildung des Forſtweſens als Wiffen- ſchaft — bis Karlomwig?‘), Stiſſer“), Beemann?) und deren Zeit- genoſſen. V. Periode. Von da bis auf die neuere Zeit. 88. Laurop, C. BP?) Das Forſt- und Jagdweſen und die Forft- und Jagpliteratur Deutſchlands in gefhichtliden allgemeinen Umriſſen dargeitellt. 1843. 8. VI. und 145 ©. Stuttgart. Schweizerbart. Allg. Forft: u. Jagdztg. 1843. ©. 210 u. 211. Der Berfaffer entwarf diefe Schrift als Leitfaden für feine Borlefungen itber Gefchichte und Literatur bei der großherzoglichen Forſtſchule zu Carls— ruhe und gab fie, als zu dieſem Zweck auch Anderen dienlich, im Drucke heraus. Aber auch) fie half dem Mangel an einer tiefgreifenden Gefchichte des Forſt— und Jagdweſens (87) nicht ab, indem fie feine neuen Forſchungen enthält. Doch kann fie die Vergleihung mit ihren Vorgängern wohl aushalten, — Die Gejchichte des Forſtweſens greift mit derjenigen dev Literatur fo inein- 252) cf. Berchtold, Joſ. Die Entwidlung der Landeshoheit in Deutjhland in der Periode von Friedrid II bis einſchlüſſig zum Tode Rudolph's von Habsburg, ſtaatsrechtlich erörtert. 1. Thl. 1863. 8. VIII u. 156 ©. München. Rieger. (1 Thlr.). 25b) ef, Spangenberg, Chr. Bon forftlicher Oberherrlichkeit u. Gerechtigkeit. 1661. 26) Carlowitz, 9 8. v. Sylvicultura oeconomica „der hauswirthſchaftliche Nachricht und naturgemäße Anweifung zur wilden Baumzucht, nebſt gründlicher Darftellung, wie zuförberft durch göttliche Benedeyen dem allenthalben und insgemein einreißenden Holzmangel vermittelft Säe-, Bflanz- und Berjegung vielerhaud Bäume zu profpiziven 20.5; aus Liebe des allgemeinen Beitend. Mit Kupf. 2 Theile. 1713. Leipzig. 2. u. mit einem 3. Theile verjehene Auflage von Rohr. 1732. 27) cf. Abſatz 1 von Nr. 84 der Chreftomathie. 28) cf. Abſatz 5 von Nr. 84 der Chreftomathie. 29) ef. auch dejjen Briefe eines in Deutichland reiſenden Forſtmannes. Ein Beitrag zur Gejhichte der gegenwärtigen Sorftverfaffung u. Forſtwiſſenſchaft in Deutfchland. 3 Hefte. 1802 u. 1803. 8. Tübingen u. Leipzig. (1 Thlr. 27°/, Nor.) 23 ander, daß die Verbindung beider in der nämlichen Darftellung nur gebilligt werden kann. Der Berfaffer theilt diefelbe in 5 Zeitabjchnitte. In einem jeden diejer Abfchnitte werden. der Stand der Bewaldung, die Verhältniſſe des Eigenthums und der Berechtigungen zc., die Organifation und Benutzung angedeutet, die wichtigiten Ergebniffe und — infoweit e8 deren gab?) — die Leiftungen der Literatur angegeben. 89. Keudell, J. Die Geihichte des Forft- und Jagdweſens von Teutſchland. 1837. VII. u. 110 ©. Hersfeld. Schuiter. 22/ Nr). Pfeil’s krit. Bl. 1838. 12. 1. ©. 62 u. 63. Eine jehr mangelhafte, werthlofe Compilation befannter Notizen, deren Herausgeber a. a. O. von Pfeil hart mitgenommen ift und fir die gegen- wärtige Zeit, „die“, nach feiner auf S. 62 der Schrift ausgejprochenen Anficht, „nichts mehr zu thun itbrig läßt, als nur das bereits ſchon Gejchaffene gut zu benützen“, — zu jehr eingenommen jein dürfte. 90. Schultze, J. C. L. Beitrag zur allgemeinen Forjtkultur- geihichte Deutſchlands. cf. Nr. 180. 91. Cotta, Heinrich. Bormaliger Zuftand der Waldungen in Deutſchland und Blid auf die ältere und neuere Geſchichte des Forjtwejens dajelbit. Deſſen Grundriß d. Forſtwiſſenſchaft. 1860. 5. Aufl. $. 3—6. reip. ©. 2—9. (Herausgegeben von dejjen Nabhfommen.) 30) cf. Röpig’s Verfuc ꝛc. (66) U. 1. ©.278.: „ES finden ſich im 16. Jahr- hundert nur wenige oder faft Fein Schriftfteller, der fich befonders mit dem Forft- weſen in Deutjchland bejchäftigt hätte*). — Die Urfache liegt umftreitig darin, daß die damaligen Schriftfteller meift nur die alten Defonomen — Griechen und Römer — benutzten, welchen die wilde Holzzucht und Holzkultur, da fie in jo warmen Ländern lebten, nicht fo ſehr angelegen war; daher fie jelbige auch nicht jo umftändlich behandelten, außer infoferne fie dann wilde Bäume zu ihren Schattengängen oder Thiergärten oder fiir ihre Weinberge zogen. Denn es ift befaunt, daß die Römer fonderlich Ulmen pflanzten, um die Weinftöcde an den- jelben in die Höhe zu leiten, und deswegen ordentliche Baumfchulen und Pflanz- gärten von dergleichen wilden Bäumen hatten, — Eine andere Urfache des Man- gels an Schriftftellern in Betreff der wilden Holzkultur in diefen Zeiten ift wahr- ſcheinlich die, daß man diefelbe nicht genug achtete, bis die Polizei fich ihrer nach— drücklicher und ernſtlicher annahm; und endlich, daß man das Forſtweſen jo fehr mit der Jagd verband, fo daß die letztere das Hauptgejchäft geweſen zu fein ſcheint ꝛc.“ *) „Wie arm die deutſche Forſtliteratur ſelbſt noch zu Stahl's Zeit (1760) war, geht aus dem Verzeichniſſe der Bücher in deſſen Forſtmagazin (84 Abf.4) (Band 1. ©. 174. 1763) hervor, aus denen eine vollftändige Forftbibliothef gebildet werden follte. Es enthält dasjelbe zwar 54 Nummern, davon find aber nur 15 deutjche Forftichriften, welche von der Bewirthichaftung und der Natur der Hölzer handeln, wovon noch 2 mit lateinischen Titeln u. 13 franzöfifche; die iibrigen betreffen die Zagd, das SForftrecht und die Forſtgeſchichte.“ cf. Pfeil's frit. BI. 1856. 38. 1. ©. 190 24 „Die Forftwirthichaft in Deutjchland hat ihre Perioden gehabt, in mel- chen fie vom Befferen zum Schlechteren herab und dann wieder emporgeftiegen ift, umd dieſes Auf- und Abmogen in der Forftwelt hat bis auf unfere Zeiten ftattgefunden. Bor mehr als 500 Jahren wurde der Anbau ganzer Wälder betrieben, wie die Forſtordnung von Kaifer Heinrich VII. vom 3. 1309 be— weift, und noch vor nicht gar langer Zeit nannte man — wie Moſer in dem 1; Bande feines Forſtarchivs (84) ©. 6. jagt — das ſchlagweiſe Hauen Wald- verwüſtung und das Holzjäen |pottweile Gärtnerei.” — „Auf jeden Fall be- handelte man vor dem dreißigjährigen Kriege, der im J. 1618 begann, die Waldungen viel forgjamer und verftändiger, als es kurz nach diefem Kriege geichah, wie aus den landwirthichaftlichen Schriften jener Zeit zu erſehen iſt.“ 92. Stieglis, Ch. U Geſchichtliche Darftellung der Eigen- thumsverhältniſſe an Wald und Jagd in Deutſchland, von den älteften Zeiten bis zur Ausbildung der Landeshoheit. 1832. 8. Leipzig. Brodhaus. (1 Thle. 22, Ngr.). Allg. Forft- u. Jagdztg. 1834. ©. 129—131, ©. 133—135, ©. 137—139, ©. 142 —144 und 1845. ©. 89. In dieſem vportrefflihen Buche find mit fleifiger Benützung vieler Duellen die nach und nad) eingetretenen Veränderungen in den Eigenthums— verhältnifien an Wald und Jagd nach den befonders ausgezeichneten gejchicht- lichen Perioden nachgewiejen und erläutert. Das Ganze beruht auf hiſto— riſcher Baſis und zerfällt in 3 Abtheilungen, von denen die exjte die ältefte Zeit bis zur Entjtehung der Bannforfte?’!), die zweite die Periode von da bis zur Ausbildung der Landeshoheit umfaßt, und die dritte die Verände— 31) cf, Hundeshagen’s Encyflopädie der Soritwiffenichaft. 3. Aufl. 1835. ©. 3 ıc.. „Als zu Karls des Großen Zeiten das Chriftenthum in Deutjchland allgemein verbreitet und der Aderbau von den Belehrern zugleich als ein Mittel benutst wurde, die Sitten der wilden Jägervölker zu mildern und fie an feſte Wohnfitse zu gewöhnen, — erhielt das Grumdeigenthum einen höhern Werth, und damals erlitt alfo auch die früiherhin freie und willkührliche Benützung der Wälder und Gewäſſer durch Geſetze die erfte feite, gejetliche Einfhränfung. Man fieng nämlich damals zuerft an, die in feinem Befit befindlichen und herrenloſen Waldıntgen mit dem Forftbann zu belegen, d. h. fie als Staatseigenthum (Regale) in Be- ichlag zu nehmen und zu beniten, ſowie auch gegen jede eigenmächtige Aus— rodung zu fichern (53). — Später gingen die einzelnen deutjchen Länder ſammt den dazu gehörigen Bannforften von den Kaifern als Lehen und Eigenthum an die deutjchen Fürften und Herren über. — Bon jener Zeit an (etwa dem achten Jahrhundert) beftand num eine Forfthoheit, d. h. die oberften Staatsgewalten machten das Recht geltend, außer der ausschließlichen Benütung der Staatsforfte auch über die Erhaltung aller übrigen, Hierunter nicht begriffenen Waldungen zu wachen und ihre Verwüſtung durch Strafgefetse zu verhindern.“ (160 u. 201a u. Be- merfung 39»). | = 25 i rungen angibt, welche nach der Entwicklung der Yandeshoheit jtattgefunden haben — mit Ausjchluß der neueften Zeit. — Ein vollftändiger Auszug aus diejem Buche befindet jich im Jahrgang 1334 der allg. Forft- u. Jagdzeitung. 93. Meyer, Chr. F., DT. (penfionivter k. bayer. Regierungs- und Kreis- forftratb). Der frühere und dermalige Stand der ftaat3- wirthſchaftlichen, forjtlihen und rechtlichen Verhältnifje bei den Waldungen und Jagden in Deutjchland, und namentlich bei den dajigen Reichsforſten. 2 Theile. 1851. 8. — 1. Theil. XXX. u. 285 ©. und 2. Theil. XVI. u. 274 ©. Nürnberg. Riegel u. Wießner. Pfeil's Frit. Blätter. 1851. 30. 1. ©. 19-3732). Allg. Forft- u. Jagdztg. 1851. ©. 168—175. Dajelbit, ©. 415. eine Antifritif des Berfaffers. In dem erften Theile dieſes forftgejchichtlichen Werkes werden der na- ttonale und politische Zuftand des füdlichen und weftlichen Deutſchlands und die Verhältnifje der dafigen Waldungen und Jagden erörtert; und es find in dem Abjchnitt iiber den dermaligen Realitätenzuftand der Forfte u. Jagden in den deutjchen Bundesjtaaten in Beziehung auf Statifti viele Unrichtig- feiten mit aufgenommen. Es werden darin auch die Servitutsverhältnifie beiprochen, wobei fich jedoch auch manches Irrthümliche eingefchlichen hat; jomwie fich auch hier in mehrfacher Beziehung eine einfeitige Auffaffung von Seite des Verfaffers beurkundet. — Im zweiten Hauptftüc werden die fatfer- lichen und ReichSforfte??) in Deutjchland befonders behandelt. — Das öſt— liche und nördliche Deutjchland ift iiberhaupt in diefem Buche wenig oder nicht 32) Dieje Rezenfion verdient wegen der vielen darin enthaltenen forftgefchicht- lichen Notizen und Beleuchtungen Beachtung. 3) Die NReihsmwälder bejchränfen ſich auf den Theil von Deutichland, wo die Kaifer — wenn auch nur vorübergehend — Wohnfite hatten, fo lange fie noch unabhängige Herricher waren. Die Herzoge und Markgrafen waren nichts weiter, al3 ihre Statthalter. — Die unmittelbaren Reihswaldungen waren diejenigen, welche als eigentliche Reichsdomänen betrachtet wurden und dazu beftimmt waren, den Unterhalt des Neichgoberhauptes und die Koften feiner Regierung zu liefern, da damals noch Feine Abgaben beftanden. — Unter den mittelbaren Reihswaldungen verftand man folche, die zu gleichen Zwecken den Grafen, Herzogen und Statthaltern, welchen die Verwaltung der Provinzen übertragen war, zur Benutzung überlaffen wurden (160). Es werden in obigem Werke folgende Reichswaldungen nambaft gemacht: 1) Die beiden bei Nitrnberg gelegenen Neichswaldungen Laurentii und Sebaldi. (ef. Nr. 161 der Chreſtomathie, und Krüppelmaldungen in den Nürnberger Reichs- ‚waldungen). - 2) Der Dreieihenhain bei Frankfurt a. M., ſüdlich von Sachſenhauſen gelegen und der Stadt Frankfurt gehörig (ef. ©. 28, Zeile 2), (ef. Nr, 94 der Ehreito- matbie, und Nugholzwirtbichaft, nach Holzarten: Eiche); nebjt dem Frankfurter Wald- 26 beachtet, was ſehr zu tadeln ift, da hier — bejonders im Königreich Sachen, in Thüringen und im Harze fich unfere gegenwärtige Forftwirthichaft Haupt- fächlich entwicelt hat. — Der zweite Theil enthält ausfchliegend die Bejchrei- bung und Specialgefchichte des Nürnberger Reichswaldes (161), die hier zum erſten Male vollftändig gegeben und aus einem wirklichen Duellen- jtudium hervorgegangen ift. Die Darftellung geht jo weit, als die Quellen zurücgehen, und endigt mit der Erörterung des gegenwärtigen Waldzuftandes und der gegenwärtigen Bewirthichaftung und Verwaltung diejer Forte, welche im Berlaufe der Zeit aus dem Befite der freien Neichsftadt Nürnberg in den der Krone Bayern — iſt. — Dieſes mit Fleiß verfaßte Werk iſt N Der faiferlihe Wald und Wildbann bei Büdingen und Gelnhausen (ef. Nr. 94 der Chreftomathie, u. Maß überhaupt). 4) Der faiferliche Wildbann bei der Reichsftadt Friedberg in der Wetterau (Provinz Oberheffen). , 5) Der Faiferliche Forſt- und Wildbann Schönbuch zwiſchen Tübingen und Stuttgart. (164). 6) Der Reihswald Walenberg bei Wimpfen (Heffen- Darmſtadt). 7) Der kaiſerliche Forſt- und Wildbann bei der Stadt Schwäbiſch Hall und Babenhaufen (Würtembera). 8) Der kaiſerliche und Reichswald bei Altdorf-Weingarten (einer be- rühmten Neichsabtei). (Ebenfalls in Witrtemberg im munmehrigen k. Forſtbezirk Weingarten.) (165P). 9) Der Faiferliche Wildbann zwijchen Nedargemünd u. Laufen (Baden). 10) Der Ffaijerliche und Neichsforft Weißenburg im Nordgau (bei Eich- ftädt, Bayern). \ 11) Die faiferlichen und Reichsforſte in der Tafelpropinz am Ahein und der Neihsforft Winterhauch in der jeßigen bayeriichen Pfalz (cf. Beſchreibung ver- Thiedener Zorfmoore: Bayern). 12) Der Spesfart (ef. Nr. 159 der Chreftomathie u. den Anhang unter Bayern), 13) Der Steigerwald. (cf. den Anhang unter Bayern). 14) Der Faiferlihe Bannforft Haßberg in Unterfranken, — eine Fortjeßung des Steigerwaldes. In der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1851. S. 172. werden als hier nicht aufgeführt noch folgende Reihsforfte in Novddeutichland, „welche im 12. und 13. Jahr— hundert gewiß noch beftanden,” aufgezählt: 1) Ein Theil des Thüringer Waldes — der Neichsforft zu Kayne genannt; 2) Ein Theil des Harzwaldes *). 3) Die Magd- u. Bottiner-Haide, der große Wald im heutigen Magde— burgifchen, die Kobliger Haide mit dem Letlinger Jagdſchloſſe, welche fih früher bei Blekede hinab ins Liineburgifche erſtreckte **). *) ef, Orechsler. Die Forfte Hannovers. 1851. ©. 2. (tim Anhang unter Hannover): ‚Der große Harzwald gehört zu denjenigen Waldungen, welche ſchon unter der Re— gierung Koifer Karls des Großen zu Neichsforften erklärt wurden.“ (ef. Nr. 184 der Ehreftomathie und im Anhang unter Harz). 3*) cf. auch Stahl's Forftmagazin. 1763. IL. ©. 302-304. Kurze Anzeigevon den vormals berühmt geweſenen und no heut zu Tage befannten großen Waldungen und NReihsforften. 27 eine nicht unwichtige Materialien- Sammlung für fünftige Bearbeitung der forftgejchichtlichen Verhältniffe Deutichlands. Aber e8 ift darin das veich- haltige Material jehr mangelhaft verarbeitet, ſowie in demfelben den Er- wartungen, zu welchen der Titel berechtigt, nicht vollftändig Rechnung ge: tragen ift, da darin — was wejentlich geweſen wäre — der eigentliche Zuftand der Wälder im 15. und 16. Jahrhundert ganz unberührt geblieben. — Die Darftellung ift ſchwerfällig und breit, wodurch jowohl, als namentlich durch die häufigen Wiederholungen und die Weitjchweifigfeit, mit der eine Menge Auszüge und Zahlen aus alten Akten und Urkunden mitgetheilt werden, das Studium des Buchs jehr ermüdend und der Nuten, welchen dasjelbe bringen könnte, jehr beichränft wird. Mit einem Worte: „ES ift hier eine große Mafie von hiſtoriſchen Thatfachen mit ftaatswirthichaftlichen, theilweiſe un- richtigen und daher werthlofen, ftatiftifchen Forft-, Jagd- und Rechtsverhält- niffen zufammengeftellt, welche oft gar feine, oft nur eine jehr lodere Ver— bindung mit einander haben und noch dazu an Umvollftändigfeit leiden. Bon einer jelbitftändigen Produftion ift im ganzen Werke feine Rede; das Ganze ift nur eine Zufammenftellung und Mittheilung deſſen, was * Verfaſſer in anderen Schriften gefunden hat.“ 94. Simon, ©. Die kaiſerlichen Bannforſte des Büdinger Waldes und der Dreyeich, und Beiträge zur Geſchichte des deutſchen Forit- und Jagdweſens im Mittelalter. Supplemente zur allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1861. II. 2. ©. 49—65. u. V. 3. Dieje Abhandlungen liefern jehr beachtensmwerthe Beiträge zur Forft- und Jagdgeſchichte Deutjchlands: Zwiſchen dem Flüfchen Kinzig und Nidder, — im Norden in die rauhen Höhen des Vogelsberges*) hinaufreichend, im Sitdoften ei Oh 2 Zu u tn Ed a nd nad) dem milden und fruchtbaren Hügelland der Wetterau herabziehend, da, wo die Herrſchaft Iſenburg-Büdingen von dem Freigerichte Kaichen, dem vormals hanauiſchen Gerichte Marförbel und dem früheren mainzifchen, feit 1487 ifenburgijchen Gerichte Langen fich ſcheidet, lag der Bitdinger Wald (Bemerf. 33 Abſ. 3), der hauptjächlich aus Buchenwaldungen befteht?’) und feit langer Zeit ſchon Gegenftand der Aufmerkſamkeit der Geſchichts- und Alter- thumsforſcher ift. — Der vormalige Königsforit Dreyeich (Bemerk. 33 Abf. 2) 3) Nördlich von den Nordhügeln des Speffarts erhebt fi das Vogels— gebirge oder der Vogelsberg; eine fanft auffteigende Fläche von 3-4 Meilen Durchmefjer, etwa 10 Onadrat-Meilen bededend, in deren Mitte ein flaches, etwas eingejenftes Plateau, der Oberwald, 2420 paris. Fuß hoch, fteht (ef. im Anhang Großherzogthum Heffen; dann Verhalten reſp. Eignung einzelner Holzarten zum Mifchwald, auch geognoftiihe Bejchreibung einzelner Länder, Heffen unter Mineralogie). Allg. Sorfts u. Kagdztg. 1862. ©. 233, 35) Der fürftl. ifenburgifche Forftmeifter Ihrig zu Büdingen bringt in der allg. Sorit- und Jagdzeitung. 1860. ©. 341. (ef. Maft.) mehrere nicht unintereffante Mit- theilungen über die früheren und gegenwärtigen Maftverhältniffe des Büdinger Waldes, fowie aftenmäßige Nachweifungen hierüber. 28 ift der ſüdlich von Sachienhaufen gelegene, der Stadt Frankfurt gehörige Wald, über deſſen Grenzen und Umfang in alter Zeit nähere Nachrichten nicht vorliegen. —- Ludwig der Bayer, der 1347 an einem Schlagfluffe auf der Bärenjagd in der Nähe von München ftarb, feste iiber den Drey-Eichen- wald ein Forjtgericht?) ein, das zu Yangen bei Frankfurt abgehalten wurde. Es wurde im Mai von dem Faut von Minfterberg, dem Schultheiß von Frankfurt und einem Forjtmeifter geleitet. Der Letztere mußte es 14 Tage 36) Dergleihen Holzgerichte waren im 16. Jahrhundert ſehr gewöhnlich. Eines der berühmteften war das Forftgericht zu Nürnberg, das ſich vorzüglich über den Sebaldi-Wald erſtreckte (Bemerkung Nr. 66). — Die münfterifche *) Landes- verordnung von 1571 gibt nähere Nachricht von der Berfaffung diefer Holz- gerichte. Es wurde jährlich einmal ein folches gehalten und die Abhaltung des- jelben von den Kanzeln verkündet. Dabei war der Fandesförfter als der oberite Erbere **) in den Marken beftellt, und wurden darin die Strafen angeordnet und ge— jetst, fowie das Pflanzen und Beſäen der Holzmarfen befohlen. „Bor das Holz- gericht“ — heißt e8 — ‚gehören Hutedrift, Plaggenmalhanen, Graben, Czeünen, Wrechten, Pflanzen, Sachen der Zufchläge, Aufrichtung von Kotten, jo in gemeinen Marken und zwifchen oder von Perſonen gejchehen, die in gerirten Marken gehören und darinnen berechtigt ſeyn; jo fern doch in obberührten Fällen allein von wegen des Befittes gehandelt wird, und ſoll feine Appellation deßhalb geftattet, noch vorgenommen werden. Wenn aber des Petitorii d. i. Eigenthiim- lichen Gerechtigkeit und Proprietät halber die Klagen fürgenommen, ſollen ſolche Sachen vor dem Richter gehandelt werden. In Fall auch in den Marken einige Malefiz begangen, als Diebſtal, Gewalt, Verſpruch, Todtſchlag ꝛc., ſo ohne allen Mittel der Obrigkeit zu ſtrafen zukommt, dasſelbig ſoll auch nit vor das Holz— gericht, ſondern am andern gebührenden Ort ausgeführt werden.“ — Auch aus dem 17. Jahrhundert finden ſich Nachrichten über dieſe Holz— gerichte. In einer osnabrückiſchen landesfürſtlichen Markordnung von 1670 kommt deshalb ein beſonderer Titel vor: „was für Sachen zur Holzbank gehören.“ Es heißt daſelbſt: „„Zur Holzbank gehört Alles, was in der Mark gemein und keinem privativ zuſtändig, auch nicht binnen Hägen, Zäunen und zugemachten Vrechten belegen iſt. So verbietet und gebietet der Holzgräfe zu Berge und zu Bruche über Hede, Heide, Weide, iiber die Gebüſche, Hölzer, Wälder, iiber Plaggen-, Heide- und Torfftechen, Exrdejchaben, Graben graben, Wafferftauen, Flachsrothen machen, über Stein- und Mergelgruben, Zimmer in der Mark, über große und Heine Vichtrift, Eichel- und Buchenmaft, Anzündung der Hirtenfener, iiber Baſt— und Lohjchälen, über Acerpfannung, Zufchläge und Zaunrichtung, über Harzrecht und Orthland, über Beſämung und Zubereitung der Eichelfämpe, iiber die ge- meine Mark-Bepottung, über Winnung der jährlichen Holzweide, über die Finde gefete Derter, iiber die Schüttung, Auspfändung und über die Streitmarf; — Summa über Alles, was der Mark nützlich und ſchädlich iſt.“ *) Rößig theilt in ſeinem ſchon öfters erwähnten Buche (66) S.381 Die Beichreibung des Holzgerichtes zu Osnabrück von 1582, ebenjo zu Gläne von 1574, zu Schledenhaufen von 1576, fowie Nachrichten von folchen in den miün- fterifchen Landen (des vormaligen minfterifchen, reichsunmittelbaren Hochitifts im nunmehrigen k. preußifchen Negierungsbezirfe Münſter in Weftphalen) aus der minfterifchen Landgerichtsordnung mit. **) Ueber diefe Benennung der Markgenofjen j. Grimm, Woch. III, 718 f. 29 vorher anfündigen. Man nannte dergleichen Gerichte „Maigerichte, Förfter- gedinge, Märfergedinge (97), Erbarıngerichte, Holzgedinge.“ — cf. Rößig's Berſuch zu einer pragmat. Geſchichte d. Oekonomie ꝛc. Wiffenjchaften. 1782. IL. 1. S. 275. — Nicht amı unvechten Orte dürfte hier auch die Nachweifung der - Faiferlihen Beftätigung der Forftbücher vom Büdinger Wald vom %. 1425 fein, welche G. M. v. Ludolf in feiner Symphorema Con- sultationum et Decisionum forensium XXXII. col. 682 ete. 1731. No. 5. auf- behalten hat. — Es finden fich darin feine öfonomifchen Regeln und Vor- ſchriften, ſondern e8 werden hier nur die Rechte der Forftbedienten und die Strafen wegen der Forjtfrevel beſtimmt“). 95. In Laurop's, C. P., und Gatterer’s, Ch. W. J., Annalen des Forft- und Jagdweſens. II. 1812. ©. 96. Darmftadt. wird einer Forftordnung Er- wähnung gethan, die ums Jahr 1144 im Stift Maurermiünfter erſchien und welche beurfundet, wie gering noch im 12. Jahrhundert der Werth des ‚Holzes geweſen iſt. 96. Berg, v., theilt in Nördlinger’s krit. Blättern. 1861. 43. 2. S. 128. beachtenswerthe forjthiftorische Notizen, namentlich iiber den Forftbetrieb der Alten ſowohl im Allgemeinen, als auch befonders in Beziehung auf die Harz- waldungen, wo jich weit früher, al in anderen Gegenden von Deutjchland ein umfangreicheres Kulturverfahren entwicelte, ſowie über die älteren Schrift- jteller, die namentlich die Forjtkultur behandelten, — und über die Werth- ſchätzung der Eiche mit. „Das Yaubholz, und namentlich die Eiche und Buche, war bis zum Anfang des vorigen Jahrhunderts weit mehr herrjchend, als das Nadelholz." — So ſpricht unter Anderem Carlowitz in feiner wilden Baumzucht. 1713. (Bemerkung Nr. 26.) noch „von der Gefahr, daß das Laub- holz die Tangelbäume auf den Erzgebirge ganz verdränge;" eine Bejorgniß, die fich jeit jener Zeit gerade in umgekehrter Richtung geltend gemacht hat. — Mit Eichen- und Buchen-Heifterpflanzungen wurde fchon im erften Viertel des vorigen Jahrhunderts, namentlich auf dem Harze durch den braunſchweigiſchen Oberjägermeifter v. Yangen, Großartiges geleiftet (601. Bemerk. 242). — „Die ältejten Weisthimer und Deffnungen — dieje alten Rechtsanweiſungen, worin die geheiligten Reichsſätze und NechtSgebräuche nach den alten Ueberlieferungen niedergefchrieben find, — enthalten neben vielen Beſtimmungen, welche die Art und Weile des Holzbezugs oder Holzempfangs regeln, pofitive Vor— ichriften über die Hege des Waldes ꝛc.“ Auch andere Mafregeln zur Scho- nung des Waldes, befonders durch die auf Entwendung gejegten Strafen, finden wir in jenen Weisthiimern und alten Forftordnungen vielfach). 37) In diefem, 3 Folianten umfaffenden Werke find außerdem nod ©. 679 bis 705 verfchiedene andere Faiferliche Fehnbriefe, die dem gräflicen Haufe Yſen— burg ertheilt worden find, und diefen Wald betreffende Kaufbriefe, ſowie andere in Beziehung auf denjelben nicht unintereſſante Nachrichten, Berichte von den Jahren 1395, 1405, 1409, 1420, 1440, 1463, 1484 ꝛc. enthalten. 30 97. Zangen, 8. G. v. Abhandlungen über das Märkerrecht | und iiber Märfergedinge. 1800, Gießen, Heyer. 98. Löw, K. F. Ludw. v. Ueber die Mark-Genoſſenſchaften. 1829. 8. Heidelberg. Mohr. 99. Ueber die Geſchichte der Forſthoheit und des Inſtituts des Märkerthums. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1861. ©. 361. 100. Maurer, ©. L. v. (k. bayer. Staats- u. Reihsrath). Geſchichte der Marfenverfallung in Deutihland’). 1856. XX und 494 ©. (2%; Thlr.). Tharander Jahrbuch. 1857. Neue Folge V. ©. 29. Ein fire die deutſche Forftgefchichte jehr. wichtiges Werk, welches ein tiefeg Duellenftudium und einen großen Fleiß feines Verfaſſers beurkundet. Nach einer Darftellung der Marken jet den älteften Zeiten werden ausführ— (ich behandelt: 1) Die Mark und ihre Beftandtheile, 2) die Eigenthumsrechte in der Mark, 3) Marfgenofienichaft, 4) genoſſenſchaftliche Nechte und Ver— bindlichleiten (Holzberechtigunigen, Maft- und Weiderechte, Jagd und Fiſcherei), 5) Markvorftand und Marfbeamte, 6) Markgemeinde und Markverfanm- (ungen, 7) die öffentliche Gewalt in den Marken, 8) Untergang der marf- genofjenjchaftlichen Verſammlungen 3°), 101. Die Bäume Deutſchlands vor 2000 Jahren. Pfeil's krit. Blätter. 1854. 34. 1. ©. 254. 102. Weber die Wälder des alten Germaniens?®). Laurop's u. v. Wedekind's Beiträge zur Kenntniß des Forft- wejens in Deutfhhland. 1819. IL ©. 24. 38a) In der allg. Sorft- u. Jagdztg. 1847. ©. 417. wird bemerkt, daß die Mark— waldungen die erften Waldungen geweſen find, in welchen mehr Ordnuug her— geftellt wurde, und daß man diefem Inſtitute die Erhaltung vieler Wälder bis in die Febstzeit verdanfe*). — cf. 190. Forſtmeiſter Tramnitz (138 u. 160) jagt in Grunert’3 forftlichen Blättern. 1862. I. & 23: „Nach Tacitus (um das Jahr 100 nach Ehrifto) beitellten die alten Deutihen das Pflugland in wechjelnder Yahresfolge, und blieb außerdem noch Gemeindeland übrig. Solches ungetheiltes Gemeindegut — wohl nur aus Weide und Wald beftehend und zum gemeinfamen Gebrauch aller Genofjen beftimmt — wurde Schon damals „Mark genannt, und man kann daher mit Recht behaupten, daß die Markwälder, welche in Weitphalen häufig noch jest unter ähnlicher Bedeutung vorkommen, einen bis auf diefe Zeit Hinaufragenden Urſprung haben.‘ 389) ef. auch Manrer, 6.2. Gejhichte der Fronhöfe, der Bauern- höfe und Hofverfafjung in Deutſchland. 4 Bände. 1862 und 1863. 8. Erlangen. Ente. R 39a) cf. auch „über die Größe und Bejhaffenheit ver Waldungen des alten Germaniens, Galliens und Britannieng.‘ Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1828. ©. 321 u. 333. *) Nach einer Sachſen-Gotha'ſchen Verordnung vom %. 1644 waren auf das Umhauen der Grenz- und Mahlbaume nach Umftänden Lebensftrafen geſetzt. ! 31 103. Weber die heiligen Haine und Bäume der. Deutfchen?®), Klemm's Handbuch der germaniſchen Alterthiümer. 1836. 8. Dresden. 104°, Judeich, Alb. (E. ſächſ. Kreisftenerrath in Dresden). Die Grund- 39) ch „Nahriht von heiligen Wäldern und Bäumen“ in Stahl's Forftmagazin. 1766. VII. ©. 66. (Nr. 53); desgleichen in den Supplementen zur allg. Forſt · u. Jagdztg. 1858. 2. ©. 81 ꝛc. unter der Ueberfchrift „Der wilde Jäger 2.“ „Einem Bolf, bei welchem der Wald nicht mehr den Hauptbeftand der äußeren Erdumhüllung, jondern einen leider oft nur allzu verfürzten Theil der- jelben bildet, bei welchem die Jagd nicht mehr der eigentliche Lebensberuf ift, — lann auch der Wald nicht mehr die heilige Ehrfurcht einflößen, welche unſere ceftijchen und germanischen Vorfahren dafür empfinden mußten, und es kann bei demjelben jene Andacht, welche mit dem Wald als dem Sitz der Nationalheilig- thlimer eines Bolfes verknüpft gewejen, nicht länger ftattfinden, oder fich höchſtens in Reſten ehrfurchtspoller, ſchöner Erinnerung auf veränderte Zeiten fortpflanzen. In der Epoche, in welcher unſere Vorfahren in die Halle der Gejchichte eintreten, ftand jene Art der Gottesverehrung noch in vollſter Blüthe; bei den Griechen und Römern dagegen war die Religion längft in die Städte übergeſiedelt, und nur ein Theil des Kultus hatte fich in der Abgejchiedenheit dev Wälder erhalten. — Stalien war reich an heiligen Wäldern, umd der Kultus der Celten concentrirte ſich faft ganz auf die Forte, denen als Gegenftänden ehrfurchtsvoller Schen Art und Beil nicht zu nahen wagten. Götter und mythiſche Wejen der mannigfal- tigſten Art bevölferten das Dunkel der Waldnacht im höchften Norden, wie im tiefften Süden. — Der Waldkultus der Germanen, deffen Tacitus bereits in einer, den frommen Naturfinn unjerer Vorfahren jo ehrenvoll anerfennenden Weife gedenft, zeichnet ſich vor allen andern durch Tiefe und Erhabenheit aus, und e8 ift bei diejer Natur feines Wejens begreiflich, daß die Erinnerung daran, auch bei gänzlich umgewandelter religiöfer Erkenntniß, nicht fo bald erlofch, vielmehr ſich in mannigfaltigen, mehr oder weniger verdunfelten Ueberreſten und Traditionen er- halten mußte. Ueber die heiligen Bäume und Wälder, aus denen fich zum Theil die jpäteren Bannforjte (Bemerkung 31) der Könige entwidelt haben, Näheres auf- zuführen, diirfte überflüjfig fein, da jede Darftellung unferer deutſchen Gejchichte damit beginnt. Weniger bekannt dürfte das Berhältniß fein, im welchem fie zu den jpäteren chriftfichen Heiligthiimern ftanden. Viele Berg- und Waldkirchen oder Kapellen erheben fich nämlich auf heidniſchem Boden an der Stelle friiherer Opfer- pläße, indem die hriftlichen Miffionäre von dem gewiß richtigen Grundſatz aus- gingen, den neuen Glauben — joweit dies unbejchadet höherer Zwede gefchehen fonnte — an den ältern anzuknüpfen. Manche noch fortlebende, unjern Jägern gewiß oft vorgelommene Sagen von Marien» und Heiligenbildern, welche man in Baumftämmen gefunden und zu erneuter Verehrung hervorholte, hängen mit jenem Waldfultus zufammen, und bei alten Kirchen, welche von Eiche, Buche, Linde ꝛc. benannt worden, läßt fich fat mit Beftimmtheit auf eine ehemals vor» handen gewejene heidniſche Kultusftätte jchließen. — — Das Chriftenthum war fängjt verbreitet, doch die Scheu vor dem heiligen Walde währte fort. Die alte Form, den Bäumen und Quellen oder den fie bewohnenden göttlichen Wejen die ſchuldige Verehrung zu bieten, wogegen Beſchlüſſe geiftlicher Synoden und Ber. ordnungen der fränkischen und longobardifchen Könige geeifert, — das Darbringen 32 entlaftung in Deutſchland. 1863. 230 ©. Leipzig. Brodhaus. (1Y5 Thle.) Göttinger gelehrte Anzeigen. 1864. ©. 1865—1876. Ein Werk, welches wifjenfchaftliches und hiftorifches Intereſſe hat, indem es eine gedrängte, überfichtliche Zufammenftellung der die Grundentlaftung betreffenden Geſetze der einzelnen deutschen Staaten enthält, und zwar in der Weife, daß die Öejeßgebung eines jeden einzelnen Staates im Ganzen für jich dargeftellt wird. (cf. Ablöfung der Waldfervituten iiberhaupt). 104°, Anton, Dr. Geſchichte der deutſchen Landwirthichaft pon den ältejten Zeiten biS zum 15. Jahrhundert. 3 Thle. 1799 1804. Görlitz. Ein in Beziehung auf die ältere Forſtgeſchichte ſehr beachtenswerthes Buch; es wird in dieſer Beziehung namentlich auf Theil I. ©. 141 u,459, jowie auf Theil II. ©. 325 hingewieſen. 105. Laugethal, Chr. Ed., Dr. (Profeſſor in Zena). Geſchichte der teutſchen Landwirthſchaft. Jena. Luden. Hiervon iſt 1847 das erſte Buch erſchienen, und ſind 1851 und 1852 Sortjegungen von dieſer fleigigen Arbeit ausgegeben worden. Im Jahr 1854 wurde das dritte Buch veröffentlicht‘, welches den Beitabjchnitt vom Aus— gang des Interregnums (1273) bis zum 30 jährigen Krieg (1618) enthält. von Opfern, Anziinden von Lichtern, Bekränzen mit Blumen ꝛc. ging in ländliche Feltfreude iiber, die fic) an dem Tage eines verehrten Heiligen oder an Anläffe ähnlicher Bedeutung knüpfte; und auch jene Furcht, den heiligen Wald zu ver- feten, erhielt fih an manchen Orten noch das ganze Mittelalter hindurch, ja ift jelbft im nenefter Zeit noch nicht völlig erloſchen. — In einem mittelalterlichen Gedichte wird der Wald als der „edele“, „frone“, d. h. der heilige, bezeichnet; Kamen, wie „Heiligenholz‘‘, „Heiligenforft” und andere haben fich bis auf unfere Tage erhalten; der Glaube an Halbgötter und Geifter, welche auf Bäumen oder in Wäldern haufen, lebt noch in manchen Sagen und Geſpenſtergeſchichten fort, welche nach dem Standpunkte heutiger Bildung zwar fiir Aberglauben gelten, uns aber, weil fie Refte eines untergegangenen Glaubens find, bedeutfam dünken ꝛc. — Eine bejondere Bedeutung Hatten die Wälder als Begräbnißjtätten, indem in der Nähe ihrer Heiligthümer zu ruhen, ſchon den Heiden ein tröftender Gedanke war. — Jemand „zu Walde wünſchen“ hieß daher jo viel als Jemandem den Tod wün— jhen. Benennungen wie „Freund Hain“, „Holzmeier” fiir den Tod feinen damit zufammenzuhängen, ebenſo wie der im ſchwäbiſchen Oberlande noch gebräuchliche Name für Särge: „Todtenbäume.“ — Noch begraben die Eſthen ihre Berftor- benen heimlich in den Wäldern, und eine Stelle der Edda*) gibt den Beleg, daß auch im Norden die Wälder zu Begräbnißjtätten dienten. *) Eine Sammlung uralter Lieder, welche nordijche Mythen und Sagen in ſich faſſen, — von dem gelehrten und weitgereiften Isländer Sämund Sig- fufion, einem Geiftlichen, der 1133 ftarb. . — — 33 = 106. Röſcher — über die Frage: haben unjere deutfchen Vor— m I, Io em 4 — ——93— a —— fahren zu Tacitus Zeit ihre Yandwirthichaft nad der Dreifelderwirthichaft getrieben? Berichte über die Verhandlungen der k. ſächſ. Gefellichaft der Wiffenfhaften zu Leipzig (philologifch - Hiftorifche Klafje). 1858. I. In specie von ©eflerreich‘"). - 107. Weber die forjtlichen Zuftände Oeſterreichs gibt die allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. S. 408. Folgendes: „Forſtliche Berichte aus der öjterrei- chiſchen Monarchie zu jchreiben, ift ſchwierig; denn die Zuftände find fo ver- 408) Allgem. Forft- u. Jagdztg. 1861 ©. 223: „Vielfach ift in Defterreich der forft- liche Schlendrian jo feft eingewurzelt, daß man nicht rückſichtslos genug gegen ihn durch Beröffentlihung der Schäden dajelbft verfahren fan.” — Welcher Werth übrigens in früherer — vielleicht noch nicht gar langer Zeit hier auf die Wal- dungen gelegt wurde, und wie iiberhaupt die Verwaltung derjelben beftellt war), möchte aus S. 347 des XI. Bandes der öſterreichiſchen Vierteljahrfchrift für Forſtweſen. 1861. zu erjehen jein. Ein öſterreichiſcher Forſtmann ©. H. erzählt hier aus jeinen jüngeren Zahren, als er bei feiner Anftellung als Förfter eine ſehr mangelhafte Regiſtratur antraf und jich daher an jein vorgefetstes Herrichafts-Berwaltungsamt wandte, um fich von diefem über Berjchiedenes Rath zu erholen: „Dort jah man mich erftaunt, ja beinahe mit Entrüftung an, als ich nach Betriebs- und Wirth- ſchaftsplänen, Wirthichaftsbiichern, Auftruktionen und Rechnungen fragte. Der ‚mündliche Beicheid, den ich vom geftrengen Herrn Verwalter erhielt und den ich nie vergefjen werde, lautete: „„Ein Förjter, der in einer Forftlehranftalt wifjen- ſchaftlich gebildet ift, muß ſelbſt wiffen, was er zu thun hat; der braucht feine Pläne und wie die Dinge alle heißen. Will er fie haben, kann er fie fich jelber machen. Uns geht das nichts an. Sollen wir dem Förfter Alles vorjchreiben, dann brauchen wir feinen wiffenschaftlich-gebildeten Förfter, der theuer bezahlt wird (jein Geldgehalt betrug damals monatlih 10 Thlr.). — Was die Rechnungen betrifit, jo gehen Sie dieje nichts an x. An den Wäldern liegt jo nicht viel, fie tragen nicht viel, und die Herren Förſter verftehen es nicht, um aus ihnen einen Ertrag herauszubringen.““ — AS er dies der *) Aus dem in der Allg. Forſt- und Jagdztg. 1860. ©. 316. mitgetheilten Artikel wird übrigens erjehen, daß man im letten Decennium in Oeſterreich viel gethan, eben jo viel aber gewollt und angefangen hat, ohne es auszuführen, daß daher auch noch jehr viel zu wünſchen übrig bleibt. ES ift hier noch ein ſehr reiches Feld der Thätigkeit offen zc. Daselbit. 1864. ©. 395. „Die öſterreichiſche Forftwirthichaft befindet fich bereits nod in Stadien, welche in den meiften übrigen Yändern Deutjchlands bereits längft durchlaufen find. Sie erwedt deshalb auch ein geringeres Intereſſe flir die Ge- jammtheit, jowie auch für die fortgeſchrittene Wiſſenſchaft.“ Horftl. Chreſtomathie. 3 34 ſchieden, daß ein Berichterftatter faum im Stande ift, fie alle zu fennen. — Der Forjtbetrieb in den Privatforften Böhmens, Mährens, Schlefiens, wohl auch Defterreich8 und zum Theil Kärntens und Steiermarks fteht auf einer fo hohen Stufe der Ausbildung, während Galizien, Ungarn und dejjen Nebenländer, jowie auch Tirol fich deſſen nur ausnahmsweiſe zu erfreuen haben. — Defterreich befißt einen ungemein großen Neichthun an Wald, von dem die Staatsforjte verhältnigmäßig eine geringe Fläche einnehmen»). Doch befigt der Staat noch bedeutende Waldflächen in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, im Banat, in Oftgalizien, Steiermark, Niederöfterreih, Kärnten und Tirol. — Die Bewirthichaftung diefer Waldungen ijt jedoch jehr un- gleich, je nach den Zweden, welche erreicht werden jollen; — und daß die- jelben nicht alle nach gleichartigen Grundſätzen bewirthichaftet werden können, ift ſchon durch ihre geographifche Yage begriindet. Dennoch hat das Finanz- miniftertum durch Feftitellung einer Inftruftion (cf. Tarationsverfahren in verschiedenen Ländern. Defterreich.) fiir die Betriebgeinrichtung mwenigftens im Allgemeinen beſtimmte Grundfäge aufgejtellt. In wiefern diefe jedoch praftijch anwendbar ift, muß fich noch bewähren, da noch feine Erfahrungen hieriiber vorliegen. — Yım Allgemeinen leidet die Berwaltung der Staatsforſte an manchen Uebeln. Es wurden ſchon längſt Grundfäge der Verwaltung auf- geftellt und Inſtruktionen fir das verwaltende Perfonal gegeben, jedoch nicht überall eingeführt. Nur ein Feiner Theil der Forftämter wird nach diejen Grundfägen, bei Weiten der größere Theil aber nach veralteten, jetzt nicht mehr anwendbaren verwaltet. Nach Allem ift geradezu zu zweifeln, daß die öfterreichiiche Staatsforſtwirthſchaft ebenbürtig mit der anderer Länder ſich ausbilden kann, wenn nicht eine vadifale Aenderung damit vorgenommen wird. vorgejetten Behörde — dem Oberwaldmeiſter — hinterbrachte, drückte diefer jein Bedauern über. die fchlechte Forfiwirthichaft und die fchlechte Stellung des ge— fammten Forftperjfonals aus, und verficherte, „„daß nichts Befferes zu erwarten fei; die Hauptjache jei, beim bevorftehenden Verkaufe der Standesherrichaften brav Holz verkaufen, damit dem Staat, jo lange er noch im Befiße der Herrichaften it, jo viel als möglich Geld einfließe.“ — Ich wurde fpäter auf andere Staats- herrichaften verjetst, befam auch andere Forfte auf Staatsgitern zu fehen, da ich zu verjchiedenen Commiffionen verwendet wurde. — Ueberall diejelben An- fihten und überall nahezu diefelben Waldzuftände.“ 0b) Im 7. Bande der öfterreichiichen Revüe. 2. Jahrg. 1864. (392») liefert Minifterial- rath Keiftmanteleine Abhandlung über dieöfterreihifchen Staatsforfte und gibt darin eine jehr lehrreiche Darftellung diefer Forſte und ihrer VBerhältniffe. — Die Gefammtfläche aller jetzt noch im Beſitze des Staates befindlichen Forfte — mit Ausnahme der fogenannten Militärforfte — beträgt darnach 3,870,000 Wiener Joch (= 1,275,191 Hektare). — Wen es daran liegt, eine klare Ueberſicht der öfterreihifchen Staatsforjte und ihrer Verwaltung zu erlangen, dem kann dieſer Auffag angelegentlich empfohlen werden. „ES finden dadurch mande un- rihtige Anfiten, wie man ſolchen mehrfah in forftliden Zeit— ihriften begegnet, ihre Berichtigung.“ (ef. im Nachtrag unter Sorftitatiftif. Deiterreih, und Gelverträge aus den Waldungen Defterreich®.) 35 108°. Beiträge zur Gefhichte und Statiftif des Forftwejens in Oeſterreich. Abhandlungen aus dem Forft- und Jagdweſen. 1821. I. & 15 u. 30. 108°. Czörnig, Carl Freiherr von (Sektionschef im ff. Minifterium fir Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten). Defterreihs Neu- geitaltungvom Jahr 1848— 1858. — 1858. Stuttgart. Cotta. Dieſes auch in forftgeichichtlicher Beziehung interefjante Werk fchildert die Reformen in den verjchiedenften Zweigen der Gefeggebung und Verwal: tung zc. in der öfterreichiichen Mionarchie während des genannten Zeitraums. (ef. im Anhang unter Defterreid.) 109. Rampicht (Sorftrath). Beiträge zur Gefhichte und Sta- tijtit des Forftwejens in Defterreich, befonders für die Eſterhazy'ſchen Waldungen. Andre's ökonomiſche N EBIEC 1819. ©. 151. 193. u. 1820. ©. 283—288. 110. Zur Forftgeihichte Defterreida unter der Ueberfchrift: Die for ftlihen Intereſſen des öfterreihifhen Kaiferftaats. Weeber's öfterreichifcher Forft- u. Jagdkalender. 1861. Zu diefer im Anhang unter Defterreich fpeziell — Ab⸗ handlung gibt der Verfaſſer eine hiſtoriſche Einleitung. 111. Binder von Kriegelſtein. Zur Forſtgeſchichte Oeſter— reichs. Verhandlungen der k.k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft zu Wien. 1836 Die Forſtgeſchichte Oeſterreichs liefert den Beweis, wie es von jeher den Monarchen Oeſterreichs als eine ihrer erſten Verpflichtungen erſchienen iſt, auf die Erhaltung der Wälder hinzuwirken. Dieſer landesväterlichen Für— forge verdanken wir im Vergleiche mit manch andern Ländern wenigſtens theil— weeiſe den veichlichen Waldftand und die Erhaltung günftiger Kimatifcher Ver- Be e mit der daraus entjpringenden Fruchtbarkeit des Landes. — Nicht weniger ijt es ein merfwürdiger Beitrag zur Forſtgeſchichte Oeſterreichs, daß | ‚die ſyſtematiſche Waldbehandlung dieſes Landes — vielleicht die ältefte der Zeit — ſchon vor dem 15. Jahrhundert beftanden hat, wie Kaifer Marimi- fans J. Waldbırh3- Erneuerung am Jahresabend 1512 zu Linz und Kaiſer Leopold's I. ganz erneuerte Forfteinrichtung und Schwemmanlage vom 13. IL. 1681 zeigt. — „In welchem Zuftande befände fich der über 100,000 Joch große Wald bei Wien*!), dieſes in ökonomiſcher und phyfifalifcher Beziehung ſo höchft wichtige Objeft, wäre er nicht von jeher von dem höhern Gefichts- punkt der Staatsöfonomie aus gewürdigt und als ein unantaftbarer Wälder- #1) Der Wiener Wald, ef. im Anhang unter Nieveröfterreid. 3* 36 ichag, der die Kaiferjtadt mehrere Male vor den Drangjalen augenbliclicher Holznoth bewahrte, möglichjt intenfiv bewirthichaftet worden. (Der Holzmangel der Kaiferjtadt veranlaßte erſt im 17. Jahrhundert in den mwaldreichen Viertel von Unteröfterreich unter dem Wiener Walde tm niederöfterreichtiichen Waldamte die Schwenimanftalten auf der Tulle, der Wien, der Schwechat und der Triefting). . 112. Binder von Kriegelitein, Zur Geſchichte der Berbin- dung des Wald- und Feldbau's in Defterreid. Berhandlungen der k. k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Wien. 1836. Der Berfaffer führt die Entjtehung diefer Verbindung auf die Urzeit zurück, wie fie noch bei der Gründung neuer Wohnfige in waldreichen Gegen- den und in den Alpen "gefunden wird, in welch letteren die Ungebundenheit, womit das Stock-, Raum- und Schnaitrecht (119), ſowie die Brand- und Geſchwandwirthſchaft geführt werden, dieſe Arten der Verbindung mit dem Feldbau zu Geißeln der Waldwirthichaft gemacht hat. 113. Alter der Dunkelſchlagwirthſchaft in Defterreid.. ef. Anmerkung 17. 114. Walther, Dr. F. Ludw. Grundlinien der deutſchen Forft- geſchichte ꝛc. Ein Beitrag zur Gefchichte der Forftwirthichaft. 1816. Gießen. Heyer. ( Thlr.). Eine interefjante, aber feineswegs erjchöpfende Darftellung, von einem der fenntnigreichiten Männer des endenden 18. und beginnenden 19. Jahr— hunderts, der jein Gebiet zu überjehen im Stande war, verfaßt, deren Nach- weilung eigentlich zwifchen die Nummern 86 u. 87 gehört. 115°. Kod-Sternfeld, Joſ. E. v. Beitrag zur Geſchichte der Forſtwirthſchaft im Herzogthum Salzburg. 1816. 8. Münden. Lentner. (/ Thle.). 115°. Das Kronland Salzburg vom gefhihtlihen, topogra- phiſchen, ftatiftifchen und landwirthſchaftlichen Stand- punftedargeftellt. 8. 1851. Salzburg. Dieje Feitgabe für die Mitglieder der 14. Verfammlung deutjcher Yand- und Forftwirthe gewährt in ſchöner Ausftattung ein Bild der dortigen Zu— ſtände und behandelt die auf diefe mehr oder weniger einflußreichen Ver— hältniſſe. 116. In der ſchwach bevölferten Grafichaft Tirol, von der mehr wie ein Drittheil unproduftiv, ſowie mehr al3 ein Drittheil mit Wald bedeckt und nur Ackerfeld ift, findet in Bezug auf die Waldungen eine jo jchlechte Wirthſchaft ftatt, als man fie in feinem andern Kronlande Defterreichs findet. Da hier jedoch die Erhaltung der Wälder überaus wichtig ift, führte man mit einem außerordentlichen Anlaufe das neue Forſtgeſetz vom 3. XII. 52. ein, und übertrug dem Forftperjonal, welches man in veichlicher Anzahl an— 37 ſtellte, die Handhabung der StaatSsforftpolizei im ganzen Kronlande und die Wirthichaftsführung in den Neichsforften und Gemeindewaldungen. Den Stiftungen und Privatforjtbefigern wurde es freigeftellt, ob fie ihre Wal- dungen unter die Bewirthichaftung des Staatsforitperfonals ftellen wollten. — Die Erhaltung der Waldungen, d. h. des Neftes derfelben, ift fir Tirol eine Vebensfrage. Jedermann freute jich Daher über dDieje Negierungsbeftimmungent. Kaum war aber das Foritperfonale mit feinem Wirkungskreiſe etwas ver- traut geworden, kaum hatte die neue Einrichtung Zeit, fich etwas einzuleben, jo hob man fie jchon wieder auf und wandelte fie auf eine Weife um, durch welche ein großer Theil des Zweckes nicht erreicht werden kann. Dies gejchah im J. 1859. Das zahlreiche Berjonal wurde zum Theil zur Dispofition ge- jtellt, und das alte Unweſen der Waldzerjtörung befteht in Tirol noch nad, wie vor??). "Allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. S. 318. /17. Im Herzogthum Krain kennt man nicht die folofjalen Wälderbefite des Staates und der großen Grundheren, welche den Norden und Often Oeſterreichs charakterifiven, jondern der allerdings auch hier jehr ausgedehnte Waldſtand ift in eine Anzahl Keiner und mittlerer Beſitze der Kirchen und Gemeinden getheilt. Jeder diejer Eleineren und mittleren Forjtherrn nutt feine Wälder nach feinen Privatinterefien.. — ES werden und wurden hier in Folge der jeit Jahren fteigenden Holzpreife und der Vermehrung und Ver- befjerung der Kommunifationsmittel, jowie dev wachjenden Betriebſamkeit fort und fort neue Waldftreden aufgejchlofien, welche — bisher wenig be- nützt — ihren ganzen, feit Jahren aufgejpeicherten, ſtockenden Holzvorrath plötzlich dem Verkehr übergeben; eine Nutzung, welche wenigſteus in dieſer Ausdehnung nie mehr wiederkehrt. Supplemente 3. allg. Forſt- u. Jagdztg. IV 1. ©. 2. 118. Schopf, M. Die Waldordnung des Landes Steiermarf vom 26. Juni 1767, mit den nadhfolgenden noch gültigen Vorſchriften. 1843. VII u. 134 ©. Grätz. Pfeil's frit. BL. 1845. 21. 1. ©. 10-16. Diie Wälder dieſes Gebirgslandes find jehr bedeutend ‘?) und zerfallen Hinfichtlich des Beſitzſtandes zunächſt in 3 Klafjen: 42) cf. Berichte des Forfivereind f. Nordtirol. 1862. 3. Heft: — „Die Tiroler Reichs» forfte betragen 210,000 Zoch (120,876 Heftare oder 463,424 preuß. Morgen); ordentliche Betriebspläne fehlen ganz. Es wäre jedenfalls eine jehr zeitgemäße Aufgabe, in diefem bedeutenden und wertvollen Waldbefit eine nach forftwiffen- ſchaftlichen Grundfäten geregelte Wirthichaft einzuführen.“ 4) Steiermarf hat wenig Ader, viel Wald (45 pCt.) und ift zum dritten Theile ganz unproduftiv; daher die ſchwache Bevölkerung, namentlich in den Hoch- gebirgen des nördlichen Theiles. (ef. auch Hlubet, 8. A. Dr. Die Landwirthſchaft des Herzogtbums Steiermark ıc. 1846; — nachgemwiefen im Anhang unter Steiermarf, — worin im 6. Abjchn. auch Aufſchlüſſe über die Forftwirtbichaft daſelbſt und das dahin Einfchlagende gegeben find. 38 1. Landesherrliche eigenthümliche Waldungen oder unmittelbare Staatöforfte. 2. Landesherrliche reſervirte Waldungen, welche zwar Privaten ge- hören, aus denen die Eigenthümer jedoch nur den eigenen Bedarf fiir fich entnehmen dürfen und den übrigen Einfchlag au die zahlreich im Yande vor- handenen Hütten-, Hammerwerke und Fabrifen abgeben müſſen. 3. Privatforfte, worüber die Eigenthümer nach Vorjchrift obiger Wald- ordnung frei verfügen können. — Dieſe letzteren zerfallen in obrigfeitliche, die zır den Herrichaften oder Domänen gehören, und in Ruſtikal- oder unter- thänige Wälder, die im Beſitze der Heinen Grumdbefiger find. Diefe Bauern- forfte find wieder theils Hauswälder und bilden al3 folche ein unzertrennliches Pertinenzftüd des Guts, theils Ueberlandswälder, die einzeln für fich ver- fauft werden fünnen. — Man unterjcheidet auch zwiſchen jtod- und raum— rechtlichen Forften (119). Erjtere müfjen gleich nach der Abholzung wieder aufgeforjtet werden, Lettere jedoch fünnen nach dem Abhieb einige Jahre als Kulturland, jelbft als Weide benütt werden. — Sämmtliche Forfte ftehen unter der Aufficht der Yandespolizei, die durch die Propinztalvegierung, die Kreisämter und in erfter Inftanz durch die Lofalpolizei der Bezirksobrigkeit ausgeübt wird. Diefe hat nicht nur die Befugniß, über die Erhaltung der Wälder zu wachen, fondern auch die Anordnungen zu treffen, um den Trans- port des Holzes aus den Gebirgen möglich zu machen. — Die dahin ein- Ichlagenden polizeilichen Borfchriften enthält nım obige Waldordnung von 1767, die durch mehrere nachfolgende Ergänzungen und Deflarationen ver- pollftändigt ift. — Es haben jedoch die in dieſer Waldordnung beftimmten Strafen nicht verhindert, daß die Wälder fortwährend abgenommen haben, und eine Menge verödeter Streden und verwüſtete Forfte Bejorgniß erregen, jo daß die Holzfonfumtion des Landes nicht mehr gedeckt werden kann, und beſonders der fir die Ernährung jo vieler Menfchen wichtige Hüttenbetrieb eine Beſchränkung erhalten muß. 119. Hopfgartuer. Beitrag zur Geſchichte der Stod- und Raumrechte (118) in der oberen Steiermarf, Allg. Forft- u. Jagdztg. 1857. ©. 369. /20. Zur Geſchichte der Forfte des Stiftes Admont und Af— lenz in Oberfteiermarf, Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift f. das Forftwefen. 1857. —— Eine intereſſante Darſtellung der dortigen Verhältniſſe und Wirth— ſchaftsführung, welch letztere leider immer noch allzuſehr unter dem Einfluß der Montaninduſtrie ſteht, ſo daß — wie auch der Waldzuſtand beurkundet — die forſtlichen Rückſichten den Intereſſen der Hüttengewerbe nachſtehen. — Eigenthümlich ſind hier auch die Rechtsverhältniſſe: Das Stift Admont hat die Nutzung in den Waldungen — mit Ausnahme der für ſeinen eigenen a u Ana nd Sm u Se ATI Zn = an ee Cr a a a a den ne Zu 39 4 Gebrauch und den der Unterthanen (Eingeforfteten), denen auch das Recht der Waldweide **) in jenen zufteht — an die F. f. Hauptgewerkftadt Innerberg jeit 1830 auf immer überlafien. Diefe bezahlt ein Averfun von 1000 fl. für das Bau- und Nugholz zum eigenen Bedarf (der Verkauf von ſolchem ift ausgeichloffen) und 36 Kreuzer Konventionsmünze fir die Kubifflafter jolide Maſſe Brennholz. — Die Nachhaltigkeit der Wirthichaft ift vorgeſehen 9; allein die Kulturkoften find im Vertrage nicht erwähnt, worüber in neuerer Zeit eine Differenz entjtand. 121. Lewiſch, 8. A. Ueber Wald- und Jagdzuftände aus einem Theile des Eifenbürger Komitats in Ungarn. Allg. Forft- u. FJagdztg. 1844. ©. 277. Die Behandlungsweie der Waldungen dafelbft ift ganz geeignet, die größte Noth zu bewirken. Die Grumdherrichaften haben die Gemeindemal- dungen zu überwachen. Unter dem Borwande, die Leute nicht mit Be— drüdungen zu quälen, und um Klägereien zu vermeiden, läßt man jede Wald- verwüſtung zu. Auch finden jene ihren Vortheil dabei; denn fie können dann ihre eigenen Forjtprodufte zu höheren Preiſen abfegen. Zudem ift auch jede Bevormundung infofern nachtheilig, wenn fie Männern — wie hier — anvertraut ift, die gar feine, oder eine höchſt mangelhafte forſtwiſſenſchaftliche Bildung haben. Beweiſe hiezu liefern nicht nur die hier- ortigen Gemeinde-, jondern auch die Herrichaftsmaldungen. — Die vorzüg- lichſte Betriebsart iſt bis zur Stunde fleigiges Fehmeln, und was dadurch noch nicht verloren wurde, muß durch die nebenher angewandte mißver- ftandene Schlagwirthichaft zu Grund gehen. — Die Urfachen der Nicht- beachtung alles defien, mas dem Walde zum größten Nachtheile wird, liegen in der ganz irrigen Meinung, der Wald trage fehr wenig ein. Wohl find bier die Brennholzpreife jehr gering; aber die Waldrente ließe fich ſchon da- durch um Bieles erhöhen, fände eine beffere Zurichtung und Sortirung der gefällten Hölzer ſtatt. Man fühlt fchon jet einen Mangel an tauglichen lichkeit der Weide durch verjchiedene Mittel zuricgedrängt wird, daß alle Jahre deshalb mehrere Waldtheile in Feuer aufgehen und andere durch tibermäßige Grasnugung und Aushauen des Unterwuchjes zu Dedungen werden. 45) cf, Smoler's Vereinsſchrift f. Forft-, Iagd- und Naturkunde ꝛc. Neue Folge. 1858. 17. ©. 62—67. unter der Ueberſchrift: „Spezielle Bejhreibuug des Forft- bezirfes St. Gallen in Oberſteiermark“: — Obgleich die f. k. Staats- verwaltung die Bedeutung diefer ausgedehnten Waldungen von jeher erfannt hat und ſich auch noch gegenwärtig bemüht, das Beftehen und die Nachhaltigkeit der- jelben zu fichern, fo wird hier doch nachgewieſen, wie ſchwer es dermalen unter dem Drude der beftehenden Berhältniffe wird, das aufgeftellte Tarationselaborat und Bewirthſchaftungsſyſtem diefer Waldungen aufrecht zu erhalten, da diejer Forftbezirf ein ſogenannter „Verlaßwald“, refp. ein vertragsmäßig zum Stifte Admont an die Ef. Hauptgewerkichaft zur VBenügung und Bewirthſchaftung auf immer überlaffener Wald ift, und als fjolcher mehrfache Intereſſen einfchließt. 40 Nutzhölzern; Eichen werden immer jeltener. — Wie gefagt, Männer, die fich in der Forftwirthichaft Kenntnilfe wohl anmaßen, fie aber durchaus nicht befigen, haben iiber mehrere Tauſend Joch Waldungen Aufficht und Stimme, und man fieht, daß die geringen Erträgnifie dev Waldwirthichaft, mit denen man herumwirft, Tediglich auf einer fehlerhaften und vernachläffigten Be- handlung beruhen. 122. Walenta, S, (Forfitommiffär). Bericht über den Zuftand der Waldungen und Eijeninduftrie im Biharer Komitat. Mittheilungen des ungarifhen Forftvereins. Neue Folge. 1860. I. 3. u. 4. Heft. Das Holz hat in diefem Theile von Ungarn, an der gebivgigen Grenze gegen Stebenbürgen hin, faſt gar feinen Werth, weshalb die Waldeigenthümer an eine regelmäßige Kultur ihres Waldbezirfes nicht denfen, im Gegentheil denfelben als Hinderniß der Kultur betrachten, gegen welches ohne Rückſicht auf die Zukunft in Schonungslofer Weiſe verfahren wird. — Die nächſte Ver— anlaffung zu diefer Abhandlung gab der Plan des walachiſchen Biſchofs zu Großwardein, feinen Waldbefig auf mehrere, felbft jogar auf 100 Jahre an eine induftrielle Unternehmung zu verpachten (cf. Verpachtungen der Wal- dungen). 123. In Ungarn ift bisher ein Erfolg von neuen Forftgejeß vom Jahre 1853 nicht zu bemerfen, und man wird hier den allgemein ftatt findenden Waldverwüſtungen feinen Einhalt thun können, wenn man nicht entiprechende Forftpolizei-Drgane aufitellt, vejp. das erwähnte Gejet nicht Leben erhält. — Die größeren Forte dev Herrichaftsbefiser werden zwar im Allgemeinen durch gut gebildete Forjtwirthe verwaltet. Insbeſondere aber klagt man über mangelhafte Unterfuchung der Forftpolizeivergehen und Beſtrafung der Forft- frevler von Seite der politiichen Behörden. — Mögen bei Bewirthichaftung der Privatwaldungen noch jo große und viele Mißgriffe vorgefommen fein und noch vorfommen, jo find fie doch immer noch befier verwaltet, als die Staatswaldungen**). In anderen Yändern kann man diefe den übrigen Waldbefigern zum Muſter vorftellen. Hier ift der ungefehrte Fall. (cf. mehr im Anhang unter Ungarn.) Allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. ©. 318. ‚124. Deitl, Jg. (zu Janow in Galizien). Skizze über die unga- 46) Im 2. Hefte des Bandes III der neuen Folge der Verhandlungen des ungariſchen Sorftvereins finden ſich einige Verordnungen dev Statthaltereien, welche alle be- weisen, wie viel noch zu thun ift, bis das Forftwejen in Ungarn mit dem in den deutschen Provinzen auf gleiche Stufe gebracht if. Die Gefete werden überall als gut anerfannt, aber der Vollzug fehlt, da nirgends geeignete Staatsorgane dafür beftehen. (ef. Forſtgeſetz won Defterreih. Nugarn.) ; Ag. Forſt- u. Jagdzeitung 1865. ©. 96. 41 rifhen Waldzuftände mit Beziehung auf die Koloni- ſationsfrage. Verhandlungen derForſtſektion für Mähren nu. Schleſien. 1850. 3. Heft. Ungarn bietet einen Kontraft von Holzüberfluß und Mangel an Holz dar. Erfteren in Oberungarn nad) den Karpathen (ef. diefen Artifel im An- hang unter Ungarn) und deren firdlicher Abdachung hin; letzteren mehr in feinen Ebenen und Steppengegenden, wo man gegendweije Welfchkornftengel, Stroh, Schilf und Kuhdünger als Brennfurrogat benübt. Die Forfte der Ebene betehen, meist aus Eichen in unregelmäßigen, oft lücigem Beftande, worin die Maft der Schweine die Hauptjache bildet (ef. unter Maft). Unter den Forſten der Ebene ift der Bafonyer Wald 17) der bedeutendfte. — Der Ber- faſſer legt weiter dar, wie nöthig es ſei, behufs der Kolonifirung in Ungaru uf neue Waldanlagen in den weiten baumlojen Steppen (Anmerf, Nr. 129) Bedacht zu nehmen ꝛc. 125. InUngarn beeinträchtigen die Gebundenheit des Grundbefites und der Zuftand, in welchem jich die untern Bolksklaffen befinden, die Yandes- fultur außerordentlich, die einen mächtigen Aufichwung nehmen könnte, da alle Bedingungen dazu in dem an Naturkräften jo reichen Yande vorhanden find. Flächen von mehreren Quadratmeilen liegen dort noch als Mioräfte und Sinmpfe*). Aber ſowohl in Ungarn, als den iibrigen Donauländern mangelt den Bauern, überhaupt den Volksklaſſen eine entjchiedene Neigung für den Aderbau, und mit Ausnahme einzelner großer Grundbefiger daſelbſt findet fich dieſe Neigung auch nicht bei den höhern Klaſſen. ef. Jaeobi’8 Getreidepreife und Getreidehandel ꝛc. in den Berhandlungen der naturforfhenden Gefellihaft in Görlitz. 1859. IX ©. 180. 126. Schindler, 8., in Smoler's Vereinsſchrift ꝛc. 1861. 2. Heft. Das Forjtgejeß zur Zeit Kaifer Karl's VL, rejp. die von demjelben im Jahr 1348 erlafiene „Majestatis Carolina“, überſetzt aus dem böhmischen Urtert. 127. Das 41. Heft (1860) der Verhandlungen der Forftjektion fiir Mähren und Ä Schlefien bringt eine jchlefiiche Holzordnung vom Jahre 1643. 128. Bon nicht unerheblichen Werth für die Forftgefchichte Defterreichs #7) Der Baklonyer Wald — im Komitat VBesprim (Statthalterei - Ab- theilung Dedenburg) — ift ein 12 Meilen langes und 2—5 Meilen breites holz— reiches‘ Waldgebirge und reih an Marmor. 48) In neuerer Zeit geichieht jedoch ſehr viel für Trodenlegung und Anbau diefer Siimpfe im ungarischen Tieflande, und gibt Kerner in feinem Pflanzenleben der Donanländer. 1863. (ef. unter Svezialfloren Ungarns.) und v. Berg in Dengler's Mo- natſchrift. 1864. ©.31. (ef, unter Dürre) in diefer Beziehung werthvolle Mittheilungen. (ef. auch Entwäfferung. Ungarn), 42 dürften auch noch folgende Werfe fein, welche unter Rechtswiſſenſchaft vefp. Forftgefege ausführlicher nachgewieſen find: a) Schopf. Die Forftverfaffung, das Forftreht und Die Forftpolizei in den Kronländern ob und unter der Eng, Salzburg, Kärnthen ꝛc. mit Rücficht auf den gegenwärtigen Standpunkt der öfterreichiichen Forftgefeßgebung dargeftellt. 1853. bh) Derfelbe, Handbuch der Forftverfaffung, des Forft- rechts und der Forftpolizei für die Kronländer Ungarn, Kroatien zc. auf Grund der alten und neuelten Forſtgeſetze bearbeitet. 1858. Bon gleicher Wichtigkeit in gleichem Betreffe dürften die ebenfall3 unter demjelben Rubrum nachgewiefenen Nummern über das öfterreichiihe Forftgejet vom 3. XII. 52. und das öfterveishifihe Holz- und Waldablöfungsgejeg vom 5. VII. 1853. fein. In specie von Preußen. 129. Rurzgefaßte Geſchichte des preußiſchen Forſtweſens. Hennert’s, E. W. H. Beiträge zur Forſtwiſſenſchaft ze. 1783. Leipzig ©. III bis XXI. /30. Bfeil, Dr. W. (Anın.265). Die Sarfigeiiblienn Preußens bis zum Jahre 1806. — — 1839. Peipzig. Baumgärtner. (11; Thlr.) Diefer mwerthvolle Beitrag zur Forſtgeſchichte begreift eine Zufammen- jtellung der bereit früher in gleichem Betreffe in des Verfaſſers kit. BL. 7. 1. Heft. ©. 113--199, — 9. 1. Heft. ©. 113 -148, — 11. 1. Heft. ©. 106-165 und 13. 2..Heft. ©. 40-141 erfchienenen Aufſätze. 131. Scheden, F. Ch. E. A., ftellt in feiner Schrift: die weſentlichen Mängel der preußifchen Forftverwaltung. 1848. Wirſitz. die Behauptung auf, daß in Preußen die Forjtverwaltung von der Domänenverwaltung beeinflugt werde, was Pfeil im 27. Band. 1. Heft. ©. 51. 1849. feiner Fritifchen Blätter — die preußische Forjtverwaltung der damaligen Zeit im Auge habend — wider- legt. — Wiefe (afademifcher Forftmeifter in Greifswald) fommentirt dies in Grunert's forfil. Blättern. 1863. 5. ©. 14. „ES ift zwar gejchichtlich nach- weisbar, daß die Staatsforjtverwaltung Preußens urſprünglich von der Domänenverwaltung vollftändig abhängig war, daß aber Friedrich Wilhelm I. mit der Einführung der Verpachtung der Domänen die Beranlaffung gab, beide Verwaltungen allmählich von einander zu trennen, und daß ſich von da ab die Staatsforftverwaltung??) auch in Preußen eine vollftändige Selbit- | 49) ef. Allgemeine Forſt- und Iagdzeitung. 1864. ©. 75. „Die preußifche Forftver- waltung ift in gar mancher Beziehung veraltet und einer den Anforderungen der Zeit entiprechenden Umgeftaltung bedürftig.“ (cf. im Anhang unter Preusen. Sorftorganifation, — wo die Verbefferungen der neueren Zeit in diefer Beziehung nachgewiejen find.) 43 ftändigfeit, wenn auch nur nach und nach, und namentlich erſt unter dem Miniftertum Ladenberg I. erworben hat. 132. C. F. K. Geſchichte der churmärkiſchen Forfte und deren Bewirthſchaftung, — nebit einer Anleitung, wie fie hätten be- handelt werden müſſen. Mit 3 illum. Kupfern. 1789, 72 ©. 8. Berlin. 133. Der Zuftand der bäuerlichen Privatwaldungen in Preußen und namentlich in der Marf Brandenburg ift meiſt jchlecht ; magere Haiden mit einzelnen Siefernbüfchen find meit verbreitet. Auch die Rittergüter zeichnen ſich da und dort durch halb oder ganz devaftirte Waldungen aus, wofür jeden- fall3 der Umstand fpricht, daß die meiſten Leibrentenbanken feinen Forjtgrund als Hypothek annehmen. — Der befjere Stand der StaatSwaldungen ift nicht zu verfennen. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1861. ©. 227. 134. Zur Gefhichte des Holzanbau's in Preußen. Pfeil's kritiſche Blätter. 1834. 7. 2. S. 75. Die Kiefernfaat ift jehr alt. Schon Eolerus’") führt fie als im 16. Jahrhundert in Mecklenburg und der Mark Brandenburg beftehend auf, um jandige Aecker zc. mit Kiefern in Bejtand zu bringen. — Nach dem dreißig- jährigen Kriege, wo in den entvölferten Yändern Deutjchlands das Holz fich wuchernd ausbreitete, verlor fich jedoch die Luft zum Holzanbau, welche immer nur die Frucht des Bedürfniſſes einer gefteigerten Holzproduftion ift und jein fann. Bedmann’s Empfehlung der Holzfaat in der erften Hälfte des 18. Jahrhunderts) war mehr in der Idee feiner Tarationsmethode, als in dem eigentlichen Bedürfniß begründet, und gewann daher auch mehr Terrain 50) ef.Coleri, M. Joh., oeeonomiaruraliset domestiea, darin das gan Ampt aller trewer Hauß-Vätter, Hauf-Mütter, beftändiges und allgemeines Hauß-Buch, vom Haushalten, Wein-, Ader-, Gärten-, Blumen- und Feld-Bau begriffen, auch Wild- und Vögelfang, Weid-Werk, Fiichereyen, Viehzucht, Holz- fällungen. 6 Theile. 1591—1601. 4. Fol. Wittenberg. (Neuere Auflage. 1697. Frankfurt). 51) ef. Bedmann’s, J. G. gegründete Berfuche und Erfahrungen bon der zu unjern Zeiten höchſt nöthigen Holzjaat. 1756. 4. Chemnig. (2. Aufl. 1758. daf. 3. Aufl. 1766. daf. 4. Aufl. 1777. daſ.) Deſſen Anmweifung zu einer pfleglihen Forftwiffenfchaft, als 2. Theil feiner Berfuche von der Holzfaat. 1759. 4. Chemnitz. (2. Aufl. 1765. dajelbft, 3. Aufl. 1777. daf., 4. Aufl. 1785. dafelbft). Deilen Beiträge zur Berbefjerung der Forſtwiſſenſchaft, als 3. Theil feiner Verſuche von der Holzfaat. 1763. 4. Chemnig. (2. Aufl. 1765. dafelbft, 3. Aufl. 1777. daf.) Beckmann's, J. G. Berfuche u. Erfahrungen von der Holzſaat, nebft einigen Beiträgen zur Verbeſſerung der Forftwirtbichaft. Mit Zufäten und Anmerkungen von €, P. Laurop. 2 Bände. Mit Kupfern. 1806. 8. Leipzig. (2?/; Thlr) 44 in den Büchern, als im Walde. Die Unglitdsfälle, welche die norddeutſchen Nadelholzforfte??) trafen, indem Sturmminde und Inſekten guoße Holzpor- räthe vernichteten, viele Blößen erzeugten, — die lebhaft angeregte Furcht eines großen Holzmangels ꝛc. — waren die nächite Veranlaſſung zum Anbau des Holzes aus der Hand auf großen ausgedehnten Flächen. Nah Kropf (ef. unter Handbücher der Forfttaration.) wurden in den Jahren 1779— 1806 in den Staatsforsten Preußens 1,246,338 Thlr. 10 Gr. zu dieſem Zweck ver- wendet, wober Schlefien nicht gerechnet ift, und die waldreichen Provinzen Dft- und Weſtpreußens nur ſehr wenig von diefer Summe erhielten. Dabet gelangte man aber allerdings nicht fogleich zum Anbau der Stiefer denn dieſe Holzart war zu gemein, um die Augen der Forſtgelehrten auf ſich zu ziehen. Erſt nachdem die ausländischen Holzarten ihre Unfähigkeit, einem drohenden Holzmangel vorzubeugen, dargethan hatten, kam die Kiefer an die Reihe (ef. Anbau der ausländifchen Holzarten und Holzmangel). 135. Geſchichte der Kultur in der Provinz Preußen und Be- Ihreibung ihrer land- und foritwirthihaftliden Ber- hältnijje. (Feftgabe für die Mitglieder der 24. Verfammlung der deutjchen Land- und Forftwirthe in Königsberg. 1864. 8. VII und 529 ©. Mit 5 Tab. und 6 Taf. Berlin. Wiegand ꝛc. (3 Thlr.) Dengler's Monatſchrift. 1864. ©. 397— 400. Ep gut der allgemein hiftorifche, naturmwiffenfchaftliche, ſtatiſtiſche und (andwirthichaftliche Theil diefer Feſtgabe behandelt ift, jo wenig läßt fic dies vom forftlichen jagen. Eine jo dürftige Gabe wurde bei einer folchen Gelegen- heit noch niemals den Forjtwirthen geboten, wie hier von einer Provinz mit faft 5 Millionen Magdeburger Morgen Waldfläche. 136. Bannewis, Jul, v. (f. preuß. Oberforftmeifter). (489.) Das Forit- weſen in Weftpreußen in ftatiftifcher, geſchichtlicher und adminiftrativer Hinficht dargeftellt. Mit 1 Kupf. 1829. 400 ©. 8. Berlin. Rücker und Püchler. 3 The.) 137. Skizze einer Gefchichte der Bewirthichaftung des preu— Bilhen und ſächſiſchen Spreewaldes>?). Hartmann’s und Laurop's Zeitichr. für Förfter. 1803. II. 2- ©. 61. 52) 3.8. der furchtbare Waldbrand im Harze im J. 1473, die von Zeit zu Zeit dafelbft eingetretenen Berheerungen der Borfenfäfer in den Jahren 1649 bis 1687, 1692—1710, 1773—1780. (ef. unter Borkenfäter, Wurmtrodniß), die verwü— ftenden Stürme dafelbft von 1714, 1747 und 1800, die dortigen erheblichen Schnee- und Eisbeihädigungen des gegenwärtigen Jahrhunderts (ef. unter Schnee— - und Eisbruch am Harze). f 53) Der obere Spreewald — ein Dval von etwa 3 Duadrat- Meilen im Negierungsbezirf der Provinz Brandenburg und dem ehemaligen churfürftlich- ſächſiſchen Antheil — wird dadurch gebildet, daß fich die Spree und Malr in mehr als 300 Arme fpalten, welche als ein feltfames Wafferne dieſe Gegend CRTEARN — a me ı ne ee . —— 45 138. Sehr intereſſante Beiträge zur Geſchichte des deutſchen und nament— lich weitphälifchen Forſt- und Jagdweſens liefert der k. preußiiche Forjtmeijter Trammmitz (Anmerk. 38%) in feiner Abhandlung die weitphäliichen Wälder in Grunert's forftlihen Blättern. 1862. II. S. 1—14. Durch den Parijer Frieden von 30. V. 14. kam das Herzogthum Weit- phalen an die Krone Preußen und wurde von diefer unterm 15. VII. 18. in Befig genommen. — Die Hur-Fölnijche. Gejeggebung hat ſchon frühzeitig, und zwar durch die Verordnungen vom 26. III. 1590 und 4. IX. 1595, jowie durch die Holz- und Waldordnung vom 20, X. 1666 der Erhaltung und zwedmäßigen Behandlung des Waldes im Allgemeinen eine große Auf- merkſamkeit zugewendet. Es jcheint dies auch dringend geboten geweſen zu jein; denn als Grund diejer Erlaſſe wird hauptjächlich angeführt, daß arge Holzverwüftungen vorgefallen find und — wenn dem nicht vorgebeugt wiirde — ein empfindlicher Holzmangel zu befürchten wäre. Auch, enthalten diefe Ber- ordnungen, nicht allein zwedmäßige VBorjchriften zur Erhaltung der Holzvor- räthe, jondern fie geben auch Kulturbeftimmungen. — Was die Gemeinde- waldungen, und zwar in dem Sinne, den wir heute damit verbinden, betrifft, jo gibt die Polizeiordnung vom 20. IX. 1730 am früheften eine Hindentung darauf und erjt die Verordnung vom 23. XI. 1785 Tpricht deren Eriftenz bewäfjern, Die Namen diefer Wafjergräben find zahllos. Nur diefe ermöglichen die Verbindung der im Innern liegenden Ortjchaften mit denen am Rande. In der Herrſchaft Lübbenau können die Bewohner nur auf Kähnen zu einander kommen; und im Dorfe Lehde ift jeder einzelne Hof von Waffer umgeben. Vom November bis in den April fteht der ganze Spreewald unter Waffer, die künſtlichen Er- Höhungen ausgenonmen. Außer einigen Dörfern gibt es auch fogenannte Kauper- oder Anfiedler-Wohnungen*). Der öftliche Theil ift entholzt und befteht aus guten Wieſen. Daher ift hier die Nindviehzucht von Wichtigkeit. — Der weftliche Theil ift ein großer Bruch mit vielem Laubwald, auc mit Wiejen und Aedern. — Die wendiſchen Bewohner find geborne Schiffer und Fiſcher. Im Lübbenauer Spree- walde zählt man gegen 4000 Heine Kähne, zuweilen nur ausgehöhlte Baum— ftämme. — Holz, von welchem fich in der Herrichaft Straupis etwa 2/, befindet — namentlich treffliche Ulmen — Liefert einen guten Handels-Artikel dafelbft. — Der untere Spreewald — 2 Meilen lang und 3/, Meilen breit — ift mehr ein Eisbruch und Ärmer an Baumwuchs. Die öftlihe Hälfte durchziehen feine Fluß- arme. Beim Prahın-See endet der Spreewald.» cf. v. Klöden, Handbuch d. Länver- u. Staatenfunde in Europa. 1861. ©. 877. In Beziehung auf den Spreewald ef. auch die Natur von Dr. Nie und Dr, Müller. 1857. ©. 117 ıc. umd 147 ıc. umd die allg. Forft- u. Sagdztg. 1845. ©. 104 ıc.; des⸗ gleichen Pfetl's keit. Bl. IV. 1. ©. 77 1. Der Spreewald zwiſchen Kottbus u. Lübben (Kurmarf u. Niederlaufiß). *) Die Häujer u. Ställe find auf fogenannten Kaupen erbaut, weshalb die Befiser derjelben auch Kauper genannt werden. (Kaupa heißt ſoviel als Kolonie, daher Kauper Kolonift). Friedrich der Große hat ſich diefer Kauper ftets jehr angenommen und zweimal ſolche dajelbt anfiedeln laſſen, und zwar zuerſt gleich beim Antritt feiner Regierung und dann jpäter im Jahre 1765. 46 mit Beftimmtheit aus. Es wird hierin namentlich die Theilung der den Städten und Kommumen gemeinfchaftlich zuftehenden Waldungen unter die Gemeindeglieder verboten und deren jorgfältige Bewirthichaftung angeordnet. — Es iſt unzweifelhaft, daß alle Kommunalforſte — mit Ausnahme derer, welche Fauf3- und ſchenkungsweiſe von den Yandesherren erworben wurden — aus früheren Marfforiten (53 u. 100) entftanden find. 139. Geſchichtliche Notizen über die Stubbnig°*). v. Berg's Neifebriefe von der Dftfee in der allg. Forft- u. Jagdztg. 1862. ©. 87. E3 fand hier vor Alters eine freie Beholzung von Seite der Bewohner Rügens ftatt, wodurch diefer Wald fehr mißhandelt wurde. Diefen Wald- verwüſtungen jollte durch die fürſtlich pommeriſchen Holzordnungen vom 25, IX. 1586 und vom $. 1596 für die Stubbnig auf Jasmund geftenert wer- den. Aber trotzdem, daß die hierin enthaltenen Anordnungen noch öfter er- neuert und die Berechtigungen firirt worden find, wurde der Wald doch noch überhauen und immer jchlechter. Erſt nach dem J. 1825, und bejonders, nach- dem man im J. 1834 einen Vergleich mit den Berechtigten abgeſchloſſen hatte, wurden die Berhältniffe und die hier geführte Wirthichaft, welche nach einer vorliegenden, in Folge einer Waldbefichtigung von 1733 bearbeiteten Relption eine Blänterwirthichaft war, durch eine vom Oberforſtmeiſter Smalian in Stralfund im J. 1858 ausgeführte Forfteinrichtung (ef. unter Handbücher der Forfttaration) mehr geordnet. Doch auch bei diefer blieb noch Bieles zu wünjchen übrig ; denn da der genannte Forftregulator das Nutzungs— procent nach Hundeshagen ermittelt hatte, und dadurch der Etat ſehr hoch hinaufgefehranbt wurde — wodurch die Vortrefflichkeit der gewählten Ein- vichtungsmethode bewiejen werden wollte — tft eine jehr große Fläche, und zwar mehr als die Hälfte des ganzen Waldes, in Beſamungsſchlag gelegt worden. Exft in der neueren Zeit hat man einen richtigen Weg eingejchlagen ; und die Erfolge der Pichthiebe nach 3—4 Jahren nach der Beſamung (cf. diefen Artikel unter Bucheuhochwaldwirthſchaft) find äußerſt günftig. 140. Beil (Regierungs- und Forftaffeffor — Sohn des Dr. W., zur Zeit Rechtsanwalt in Großglogau). Die Siegner Haubergsmwirth- haft”). Pfeil's Frit. BL. 1842. 17. 1. ©. 82-101. 54) Die Stubbnit (Stubbenik), ein 2 Meilen langer Wald — größten- theils Buchenwald — auf der Inſel Rügen (Halbinfel Jasmund) liegt auf einem Hochplateau, welches durch, viele Schluchten und Thäler zerriffen ift und nach der Dftfee abfällt. Der Untergrund befteht überall aus Kreide, der daraufliegende Boden aus Mergel, Thon, Sand, jandigem Lehm und lehmigem Kies, oft mit vielen Feuerfteinen, und hat eine jehr verjchiedene Mächtigkeit. (cf. auch im Artikel Vorkommen der Buche auf der Infel Stubbnig und im Anhange unter Rügen). 55) cf. den Artikel Hakwaldungen, Huuvergswirthichaft. 47 Bon den Waldungen, welche der Kreis Siegen (Regierungsbezirk Arnsberg, Provinz Weitphalen) umfaßt, find nahe an 54 p&t. Hauberge. Dieje Art der Verbindung der Erziehung von Holz und der Gewinnung von Bodenfrüchten jtammt aus dunkler Vorzeit. Die älteften Dofumente aus dem 18, Jahrhundert erwähnen fie ſchon als längſt beftehend. Ihre Ent- ftehung mag in den eigenthümlichen Berhältniffen der Gegend begründet fein. Das Land ift durchaus Gebirgsland, jedoch ohne höhere Berge und Plateaur mit meift engen Thälern. Bei der zunehmenden Bevölferung — durch die reichen mineraliichen Schäße des Bodens herbeigeführt — und dadurd) ver- anlagte Erſchöpfung der Holzvorräthe, welche ein Herabfinfen vom Hochmald in den Schlagholzbetrieb zur Folge hatte, lag die Idee jehr nahe, die räum- (ich beftocdten Schlaghölzer auch zum Getreidebau zu benugen, um zugleich den Holzbedarf zu deden und den Boden wieder die erforderliche Kraft ge- winnen zu lafjen, damit er auch ohne Düngung Getreide bringen konnte. — In der früheren Zeit war es jedem Grundeigenthümer überlaffen, feinen Hauberg willführlich zu bewirthichaften. Dabei fand eine unbefchräufte Beweidung derjelben ftatt, wodurch dev Holzbejtand dev Hauberge größten- theil3 verloren gegangen ift. Eine Menge Verordnungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert juchten vergeblich eine Regelmäßigkeit in der Bewirthichaf- tung herzuftellen, bis im Anfange des 18. Jahrhunderts der damalige Yandes- herr, Fürft Friedrich Wilhelm von Dranien eine vollftändige Konfolidation aller Hauberge bewirkte und die jogenannte goldene Jahnordnung durchführte. Sämmtlihe Hauberge einer Gemarfung wurden vermeffen und in ein Wirthichaftsganzes von 15—20 Schlägen zufammengelegt und davon jedem früheren Befiger eines Haubergs ein Antheil an der Nutzung im Berhältnig des Werthes des früher von ihm bejejienen Theils zuge- wieſen“). Dadurch konnte eine regelmäßige Schonung der Schläge erlangt, die Kultur derjelben bemirft und die ganze Haubergswirthichaft unter die Kontrole der, Yandesbehörde geftellt werden. Es jchlichen fich jedoch bald wieder Mißbräuche ein, und es mußten deshalb wiederholte Verordnungen, die lete der oraniſchen Fürften vom 5. XI. 1805, erlaffen werden. — Die mit dem Jahr 1806 eintretende Regierung des Großherzogthums Berg ord- nete die Haubergswirtbichaft durch das Dekret vom 22. VI. 11. Art. 129 56) cf. Schent’s, K. ©. F., Handbuch des Forſtrechts ıc. 1825. $. 133. ©. 258—266, wo überhaupt die Gejhichte der Siegen'ſchen Hauberge behandelt wird. Desgl. Eiter’s u. Hofmann's bürgerliche Rechtsgelehrſamkeit. 3. Thl. $: 1785 —1816. Eberhard's, I. H., Beiträge 3. Erläuterung des deutfchen Rechtes. 1. Thl. ©. 181—190. Schenk's, 3. H., Iuriftiih-ötonomijche Abhandlung von den Haubergen des Fürſtenthume Naffau-Siegen. 1774. in Schlettweind Archiv. 3. Thl. 1781. und den Dillenburgifchen Intelligenz- u. 12. Nachrichten von 179. ©. 549—635. Hartig's, H. 8, Journal f. das Forſt-, Iagd- nnd Fiſcherei-Weſen. (355.) 1806. Nr. 11 ®@.1593— 173. Wendelſtadt's, Dr, Durchflug durch's Fürftentbum Siegen. Dortmund, 1817, ©. 52—65 Schenk's, 8. C., Statiftif des vormaligen Fürſtenthums Stegen. 1820. S. 161—202. 48 den landesherrlichen Forjtbehörden unter, wogegen die Einwirkung derjelben wieder aufhörte, als Preußen das Yand in Befig nahm. ES wurde jofort die Aufficht der Haubergswirthſchaft den Kommunalbehörden übertragen, die fich jedoch bei dem Maugel einer Inſtruktion nicht überall wirkſam zeigte, jo daß ſich die Regierung zur Erhaltung der für diefe Gegend jo wichtigen Hau- berge gemöthigt Jah, unterm 6. XI. 37. eine neue volljtändige Haubergsord- nung für den Kreis Siegen zu erlaffen, nach welcher nur eine einmalige Getreidenutzung von Noggen oder Buchweizen erlaubt ift. — Im Allgemeinen gewähren aber die Stegner Hauberge fein erfreuliches Bild, und der geringe Erirag derjelben und die große Menge jchlecht belohnter Arbeit, welche fie —eryeiichen, wird gewiß nicht dazır auffordern, fie auch in anderen Gegenden einzuführen. 141. Zur Geſchichte des Siegener Hadwaldes. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. ©. 372 u. Hartig’s, G. L. Forſt— lihes Converſations-Lexikon. 1. Aufl. 1334. ©. 369. 142, Die Haubergsgenofjenfchaften in den Kreifen Dipe und Siegen exi- jtirten jehon auf den Grund älterer naſſauiſcher und heſſiſcher Gejege und wurden nur durch die Haubergsordnungen von 1837 vejp. 1859 neu re— gulirtꝰ). Ste wurden von allen Eingejefjenen jehr in Ehren gehalten. Grunert's forftl. Blätter. 1862. III. ©. 84. 143. Läis, E. D. Advofat im k. Landgericht zu Trier). Die Stod- und Bogteigut3-Bejiger der Eifel und der umliegenden Gemeinden wider ihre Gemeinden im Betreff ftreitiger Waldungen. 2 Bände, 1830 und 1831, 8. Zrier. \ Pfeil's krit. BL. 1834. 8. 2. und Allg. Forft- u. FJagdzeitg. 1845. ©. 89. Eine hiſtoriſch-juridiſche Darftellung merfwürdiger Nechtsfälle nebit ihren Entjcheidungen und Belegen ; daher beſonders wichtig für Forſtrechts— geichichte. 57) Für den Kreis Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg befteht jeit dem 6. I. 10 ein Spezial- Forftgefeß, zu deffen Ausführung unterm 24. III. 21 eine Haubergsordnung und eine Inſtruktion über das Berfahren bei Regulivung der Haubergs-Gemarkungen erlaffen wurde. — Die hiernach gebildeten Waldgenofjen- _ ichaften, welche unter der Verwaltung der von den Waldgenofjen gewählten Forſt— deputationen und eines Haubergsförfters ftehen, erſtrecken fi in dem genannten Kreife über 55,000 Morgen Hauberge. — Während im Laufe der Zeit die günſtige Einwirkung der Genofjenfchaftsbildung ſowohl auf die Erhaltung und Berbefferung der vorhandenen Hauberge, als auch auf den Anbau öder Flächen immer Harer hervortrat,-zeigte fi doc), daß die Haubergsordnung, jowie die Iu— ſtruktion den jegigen BVBerhältniffen nicht mehr völlig entjprad. Die k. Regie— rung zu Arnsberg hat daher beide aufgehoben und an die Stelle derjelben zur Ausführung des genannten Forfigefees vom 18. 1. 59 eine befondere Verordnung erlaffen, welche in der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1962. ©. 311-314. mitgetheilt ift. = ich 49 144. Wieſe (alademijcher Forftmeifter zu Greifswald). Das ſchieds— richterliche Berfahren bei Ablöſung der Waldfervitute in Preußen. Ein Beitrag zur Kulturgefchichte Preußens. Grunert's forjtl. BL. 1863. 5. ©. 1-81. „Wenn man einem jungen Forftmann in Preußen bei feiner Prüfung die Frage vorlegen würde: „„Wer kann ein Waldverderber werden?“ und er antwortete darauf: „„Die Schiedsrichter bei Ablöfungen von Waldiervi- tuten;“* — jo würde fich in Anbetracht der Erfahrungen, die im Laufe der Zeit bei Anwendung des jchiedsrichterlichen Verfahrens bei Waldſervituts— ablöjungen gefammelt worden find, gegen diefe Antwort nicht viel einwenden lafjen. — Die Schiedsrichter find erft durch die neue Kulturgefeßgebung Preußens, und zwar durch das Geſetz vom 14. IX. 11 (Kulturedift) einge- führt und werden namentlich auch zur Schlichtung von Streitfragen fehr ver- ſchiedener Natur hinzugezogen. — Die gefegliche Grundlage für die Anwen- dung derjelben und das dabei zu beobachtende Verfahren wird erft gewonnen durch die Verordnung vom 30, VI. 34 in Betreff des Gefchäftsbetriebes in Angelegenheiten der Gemeinheitstheilungen, Ablöfung und Regulirung der gutSherrlich-bäuerlichen Berhältnifie (cf. unter Forftgefege; Preußen) und durch) die Inftruftion vom 12. XII. 35 wegen des jchiedgrichterlichen Verfahrens zur näheren Bejtimmung obiger Verordnung vom 3. 1834. — Es ift unzweifel- haft, daß dieſes Inſtitut nur behufs der Beichleunigung dieſes Gefchäftes und der Kofteneriparung ins Leben trat. Sollen jedoch diefe guten Abfichten des Geſetzgebers wirklich erreicht werden, jo dürfen nur Sachverftändige (Sahmänner) zu Schiedsrichtern gewählt werden, was auch die preußijche Kulturgefeßgebung an mehreren Orten ausſpricht; jedoch kommt diefelbe in - Beziehung auf forftliche Angelegenheiten nicht in Anwendung, weil fie beſtimmt, daß die Schiedsrichter nur aus den Kreisverordneten desjenigen Kreiſes, in welchem die Forftablöfung ftattfindet, wählbar, und diefe nur Gutsbeſitzer — Landwirthe — find, und weil denjelben es anheingegeben ift, zur Verbrei— tung und Ausführung des fchiedsrichterlichen Verfahrens auch andere Fach— männer zuzuziehen. Hiedurch kann nun leicht der Fall eintreten, daß der Landwirth über die wichtigften Fragen des Forftfaches, welche nicht nur eine , vollſtändige forftliche Duchbildung, fondern langjährige Erfahrung voraus— jegen, wenn fie ſachgemäß abgelöft werden follen, — als ein Nichtjachver- ftändiger endgültig zu entjcheiden hat. Es geht daraus hervor, daß in Preußen die Forſtwirthſchaft vor dem Gefege mit der Landwirthſchaft nicht gleichberechtigt ift, d. h. die Nechte diefer befier gewahrt find, als die ber Forfte, obſchon Land- und Forftwirthichaft jest, nachdem die Waldungen Preußens ſchon auf ein Minimum der Fläche zurückgeführt find und ein an- näherndes Verhältniß zwifchen Feld und Wald angebahnt ift, als zwei ver ſchiedene Benugungsarten des Bodens gleichberechtigt nebeneinander ftehen. Es kann jomit nicht bezweifelt werden, daß die beveits al Inſtruktion Forſtl. Chreſtomathie. 50 vom 12. X. 35 nur zum größten Nachtheil der Forfte und Forftbefiger*) gehandhabt wird, da fie bei der Ablöfung der Waldfervitute, die nach dem Geſetze vom 2. II. 50 dem Inſtitute der Schiedsrichter übertragen ift, den Forftmann ganz und gar übergeht, und die Folgen, welche fi) an das ſchieds— vichterliche Verfahren knüpfen, in diefer Beziehung von höchfter Wichtigkeit find. — Der Berfaffer führt als Beleg für das hier Gejagte einige aus dem Leben gegriffene Beiſpiele an. 145. Als forstgefchichtliches Dokument verdient die als Beilage B.B. zu den Berhandlungen des fehlefijchen Forftvereins 1861 mitgetheilte ſchleſi ſche Holz- ordnung von 1643 hier aufgeführt zu werden. 146. Bon Iutereffe fir die preußifche Forftgefchichte iiberhaupt find die unter Forfigefegebung, Preußen nachgemwiejenen Nummern. In specie von Sayern’®). 147°. Schellenberg, 3. ©. v. Nothwendige Kenntniffe und Erläuterungen des Forft- u, Jagdweſens in Bayern, 2 Thle. 1780. 8 München, (11 Thlr.) 147°. Weizenbeck, © A. Einige zufällige Bemerkungen über den dermaligen Holzzuftand in Bayern, veranlaft durch die faft allgemeine Klage über Holzmangel. 1790. 4. Regens- burg. 28 ©. 147°. Hazzi (Staatsrath). Aechte Anfichten der Waldungen und Forſte, gegenwärtig über Ihre Purififation, fammt der Geſchichte des Forſtweſens im Allgemeinen, vorzüglich in Bayern. 3 Hefte, 1805. 8. München. Lentner. (3% Thlr.) 148. Grünberger, % ©. Einige Anſichten von dem Forf- wejen in Bayern, mit Bemerfungen über die ächten AR: fihten x. von Hazzi. 1810. 8. München. 149. Klödel, 3. v. Vorarbeit zu einer Geſchichte des Forft- u. Jagdweſens im Herzogthume Bayern und der Ober- Pfalz. | Meyers, Dr. Zeitſchr. für d. Forft- u. Jagdweſ. in Bayern. 1816. IV. 1. ©. 88—147. 58) Wer Yängere Zeit als Vertreter des Forftfisfus in Waldferpitutsab- löfungen gewirkt hat, muß zur Ueberzeugung gelangen, daß bei dem jchiedsrichter- lichen Verfahren die Forfte meiftens als dasjenige angefehen werden, was am meiften gerupft wird. 59) Pfeil's keit. BL. 1857. 39. 2. ©. 24. „Bayern befitt eine ausgezeichnete Forft- wirthichaft und ein fehr gebildetes Forftperfonale.” — Desgleichen dajelbft. 1858. 40. 2 ©. 57. u. allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1863. ©. 141. (Anmerkung 182.) | | 51 » Der Berfaffer liefert als ſolche ein volljtändiges Verzeichniß der Ur- kunden, Geſetze und Verordnungen, welche im Betreffe des Forft- und Jagd- weſens im Herzogthum Bayern und der Oberpfalz erfchienen find, und zwar in folgenden Zeiträumen: I. Zeitraum, Vom Landbuche (Recht3buche) Kaifer Ludwigs bis zur all- gemeinen Forjtordnung. (1329— 1568), II. Zeitraum. Bon der allgemeinen bayerifchen Forftordnung bis zur Er- richtung einer ſelbſtſtändigen Forſtkommiſſion (Trennung der Forftwirth- Ihaft von allen Berwaltungszweigen). (1568— 1752.) IH. Zeitraum. Bon da bis zur Errichtung der General-Landes-Direktion (Dienftvereinigung der Hof- u. Forftlanmer). (1752— 1799.) 150. Behlen, Steph. GForſtmeiſter). Abriß der Geſchichte, Sta- tiſtik, Berfaffung und Verwaltung des Königreichs Bayern, mit befonderer Rückſicht auf die Adminiſtration der Forften u. Jagden. 1831. 8. Karlsruhe. Marx. (1 Thlr. 7Y Ngr.) (ef.43.) 151. Zierl, Dr. (Prof). Die natürliche Kultur und politifchen Berhältniffe Bayerns in Rüdfiht auf Waldbau und Holzzudt. Behlen's Zeitſchr. f. d. Forft- u. Jagdweſen mit befonderer Rückſicht auf Bayern. 1844. Neuere Folge. V. 1. ©. 73—97. Dieſe Abhandlung war zu einem Vortrag in der 8. Verſammlung deut- jcher Land⸗ und Forftwirthe (1844) beftimmt. Der Tod überrafchte jedoch den thätigen Berfafjer noch vor diefer Berfammlung. — Der Inhalt derjelben ſchließt viel Bemerfenswerthes über Bayerns natürliche zc. Verhältniffe ein, ‚ jo daß fie auch für den Forſtmann, dem die landwirthichaftlichen Zuftände nicht fremd bleiben dürfen, und der fich daher nicht in einer iſolirten Stellung halten darf, von Intereſſe ift. 152. Wie in den übrigen deutjchen Staaten, fo tragen auch in Bayern bereits Verordnungen vom 15. und 16. Jahrhundert die Spuren einer auf: merfjamen Beachtung der Wälder und ihrer Bedeutung im ftaatswirthichaft- lichen Sinne. Ein Beifpiel bietet die allgemeine Forftordnung für Ober- u, Niederbayeru von 1616 dar, welche in ſyſtematiſcher Ordnung alle bis dort- hin erlaſſenen forftpolizeilichen und mirthichaftlichen VBorjchriften nach den Erfordernifjen der damaligen Zeit in fich aufnahm. — Der bald nachher er- folgte Ausbruch des dreißigjährigen Krieges (1618) und die Drangjale diefer Epoche hemmten lange Zeit jede weitere Entwicdlung. Erſt der wejtphälifche Friede (1648) gab dem erfchöpften Lande die erfehnte Ruhe wieder, in Folge deſſen einige Dezennien fpäter auch für das Herzogthum Neuburg (1690) und fir die oberpfälzifchen Herzogthümer (1694) eigene, bis zum J. 1852 in Gel: tung gebliebene Forftordnungen erlafjen wurden, — Eon a A aber t 92 war das 18. Jahrhundert an fonfervatorifchen und wirthichaftlichen Verord— nungen (General-Mandaten), die alle auf Abftellung von Mißbräuchen und auf Berbefferungen im Forftwefen berechnet waren. Dagegen fehlten nod) immer, und zwar bis Mitte jenes Jahrhunderts, eigene Forjtverwaltungs- behörden. — Erſt im J. 1752 wurde die oberfte Leitung des Forſtweſens einer Forftfommiffion zu München überwieſen, welche 1759 als bejondere Deputation mit der Hoffammer vereinigt wurde. Die Wirkſamkeit dieſer Be— hörde mußte indeß fehr befchränkt bleiben, da es in damaliger Zeit noch an technifeh ausgebildeten VBollzugsorganen fehlte. Nur für einige größere Forfte waren Forftmeifter aufgeftellt. Die Jagd hatte den Vorrang, die Revier— förfter waren in der Hauptfache Jäger und übrigens noch in Forjtgegenftänden den Kaftenämtern (Nentenverwaltungen) untergeordnet. — Diejes Berhältnig änderte fich endlich im J. 1789 durch eine vollftändige Organifation des äußeren Forſtdienſtes in den Herzogthümern Ober- und Niederbayern, wo 20 Forftmeiftereien nebit der nöthigen Zahl Neviere errichtet wurden. Hier zum erjtenmal wurde das niedere Forftperjonale unter eine technijche Leitung geftellt und aus dem bisherigen Dienftverbande mit den Kaftenämtern ent- laſſen. In dieſe Epoche fällt auch die Errichtung einer Forſtſchule in München (cfr. Anmerkung 274), — Die Direktion der Forſtverwaltung blieb bei jener Organiſation mit der churfürſtlichen Hofkammer vereinigt; nur nahm ſie im J. 1790 die Benennung „Oberforſtmeiſteramt“ an und bildete ſich im J. 1796 für Die Taxation der Forſte und mit der nöthigen Zahl von Räthen und Taratoren in eine hurfürftliche Forſtkammer als ein jelbftftändiger Zweig der Hofkammer aus. — Nach dem Vorbild der bayeriſchen Provinzen erfolgte eine ähnliche Einrichtung in Amberg für die neuburg-oberpfälziſchen Herzog— thümer. — Dieſe Verfaſſung änderte ſich 1799 und 1803 mit der Umbildung der Hofkammern in die Provinzial-Landesdirektionen, bei welchen die Forſt— direktions⸗Gegenſtände der vierten Sektion der ſtaatsrechtlichen Deputation zugewieſen wurden. — Auch für den äußeren Forſtdienſt konnten die früheren Bezirkseintheilungen um ſo weniger mehr genügen, als das bayeriſche Aerar (803) dur die Säfularifation der Stifter und Klöſter einen anſehnlichen Zuwachs an Domänial-Waldungen erhalten hatte, daher noch in demfelben Jahre eine durchgreifende Neorganifation der äußern Forftverwaltung unter Seftjtellung dreier Dienftgrade eintrat: der Forſtinſpektor für den infpizivenden Dienft, der Oberförfter für den forftwirthfchaftlichen Betrieb und der Revierförfter als Hauptorgan des Forſtſchutzes. Außerdem wurden noch Taratoren ernannt umd für die Mitbeforgung des Forſtſchutzes die Forftwärter und Forſtgehülfen in der nöthigen Anzahl aufgeftellt. — Faft gleichzeitig mit diefen neuen Einrichtungen verbreitete fich jedoch eine Theorie, welche der Entwicklung der bayerifchen Forftverwaltung 53 hemmend entgegentrat. Die Theorie der Freiheit des Grundeigenthumes jollte vorzüglich in dem Waldeigenthum ihre praftifche Anwendung finden. — Die Staatswaldungen erlitten durch unbedingte Ablöfung der Servituten mittelft Ueberlaffung von Waldgründen an die Berechtigten eine große Ver— minderung und daS Gemeindewaldeigenthum ging in den Provinzen durch Vertheilung unter die Gemeindeglieder großentheils in Privatbefig über. Selbjt die Anficht, daß der Waldbefig des Staates dem Nationalmohlitande hinderlich ſei, wußte ſich Geltung zu verfchaffen und gab die Beranlaffung zu ausgedehnten Waldverfäufen (cf. unter Walbverfänfe). — In diefe, nach) an- derer Richtung durch einflußreiche nationalwirthichaftliche Fortſchritte fich auszeichnende und durch politiiche Veränderungen bewegte Epoche fällt die erſte Eintheilung des Königreiches in Kreife, die Auflöfung der Landes- direftionen und Uebertragung ihrer Gefchäfte an General-Rommiffariate und Finanz-Diveftionen, ſowie die Centralifirung der technifchen Verwaltungs zweige. — Fir das Forſtweſen wurde 1807 ein oberftes Forftamt zu Minden als oberite Forftverwaltungsbehörde im ganzen Königreiche er- richtet, diejer Behörde im folgenden Jahre die Benennung Forftadminiftration . gegeben uud diejelbe dem Staatsminifterium der Finanzen untergeordnet. Die zum Betriebe der Salinen ausgejchiedenen Waldungen wurden der oberen Yeitung der zu jener Zeit ebenfalls ins Leben gerufenen General- Salinenadminiftration vorbehalten (ef. im Anhang Bayern vefp. der ober- bayerifche Salinen-Forftbezixt), — Die Weltereigniffe, welche bald nach diefer Zeit den deutjchen Ländern ihre dermalige Geftaltung gaben, theilten dem Königreich Bayern, im Austaufche einiger feiner bisherigen Beftandtheile, andere Provinzen zu und riefen 1817 eine neue Eintheilung des Königreichs nach 8 Kreifen in das Leben. Es ward die Verwaltung eines jeden Kreiſes in die Hände eines Regierungs-Präfidenten in einem in 2 Kammern gefonder- ten Kollegium, — jede Kammer mit einem Direktor und einer Anzahl Räthe, — gelegt. — Die Generalforftadminiftration wurde 1818 aufgelöft und den Finanzkammern der Kreisregierungen die unmittelbare Direftion des Aerarial- Forft- und Jagdweſens — mit Ausschluß der Salinenwaldungen — über— tragen, in Rüdficht darauf aber auch dem Kollegium jeder Kammer ein tech— niſcher Referent — Kreisforſtrath — beigegeben. Die Forftinjpeftoren er- hielten ihre Beftimmung am Site ‚der Kreisregierungen, Kammern der Finanzen. Bei einer jeden derfelben bildete fich unter Aufficht und Yeitung des Rreisforftraths ein Forſtbüreau (Forftbuchhaltung) mit dem erforderlichen Berfonal. — Die oberfte Leitung des gefammten Forftwefens für das König- reich vereinigte fich in dem Finanzminifterium, bei welchem zur Unterftügung des mit dem Forftreferat betrauten Minifterialvath8 eine Hauptforftbuchhal- tung errichtet ward. — Diefen neuen Einrichtungen folgte im 3. 1822 eine allgemeine Forftorganifation mit vollftändiger Bezirlseintheilung fir Die Staatswaldungen nach, welche zwei äußere Berwaltungs-Dienftgrade, einen 54 höhern unter dev Benennung Forftmeifter und einen niedern unter der Be⸗ nennung Revierförfter, beibehielt und den Forftämtern Aktuare, den Nevier- förftern aber die Forftwärter und Forſtgehülfen als Affiftenten hauptſächlich zur Forftfchughandhabung beließ. Zugleich erſchien mit Vefeitigung des Tan- tiemen-Syftems, das nicht ohne nachtheilige Einwirkungen auf die Wirth- ſchaft geblieben war, ein neues Bejoldungs-Regulativ (ef. im Anhang unter Forftdienfteinrichtung. Bayern.). — Die Hauptforftbuchhaltung im Staat3mint- ftertum der Finanzen wurde im 3. 1826 wieder aufgelöft. Statt ihrer erhielt das letztere einen zweiten techniſchen Miniftertalvath, zugleich Dberinfpeftor der Forfte, nebft einem geheimen Sekretär (Forftrath) und einigen Funktionären zugetheilt. Später wurden die Forfteinrichtungsgegenftände in einer bejon- deren Abtheilung des Miniſterial⸗Forſtbüreau's (Meinifterial-ForfteinrichtungS- bitreau) (ef. unter Tarationsverfahren in verſchiedenen Ländern. Bayern) unter Beigebung eines weiteren Negierungs- (Forſt-) Raths centralifirt. — Auch bei den SKreisregierungen haben die Forjtbuchhaltungen in diefem Jahre ihr Ende erreicht; die Gejchäfte der früher dabei verwendeten Offizianten wurden fofort durch Funktionäre verjehen. Das Inſtitut der Forftinipeftoren ging in jenes der Forftlommiffäre über. — — Wenn jchon mit der Organijation im $. 1822 die Bahn zum Beſſern gebrochen war, litt doch die Verwaltung an erheblichen innern Mängeln. Es fehlte an einem Forſtgeſetze; das Forft- ſchutzweſen war auf das Syſtem der Anzeigegebühren gegründet und ing- bejondere die Stellung der Nevierförfter als Organe des Forſtſchutzes ihrem Bildungsgrade durchaus nicht mehr entiprechend. — Einen Hauptmißftand bildete ferner die Handhabung der Forftpolizei und Forftitrafgerichtsbarkeit durch die Polizeibehörden der Standes- und Gutsherrn innerhalb ihrer ehe— maligen Gebietstheile. Die Bewirthichaftung der Gemeinde-, Stiftungs- u. Körperichaftswaldungen ließ oft Vieles zu wünfchen übrig. Die Oberaufficht über die Privatwaldungen wechjelte je nach den Dertlichkeiten und Indivi— duralitäten vom ſtrengſten Forſtzwang bis zur völligen Freigebung. — Eine wejentliche Veränderung bewirkte das Gefeß vom 4. Juni 1848, durch welches die ftanded= und gutSherrliche Gerichtsbarkeit und hiemit die Adminiftration der in ſtandes⸗ und gutSherrlichen Bezirken gelegenen Gemeinde-, Stiftungs- und SKörperihaftswaldungen, fowie die Oberaufficht über die Privatforfte (ef. Gemeinde: u. Privatwaldungen. Bayern.) nebft der geſammten Forftgerichts- barfeit an die k. Behörden überging. — Die wichtigfte Berbefjerung trat mit dem Forftgejege vom 28. III. 52 (cf. Forſtgeſetze. Bayern.) ein, welchem am 1. VII. 53 die vollftändige Reorganifation des Forſtweſens folgte (cf. Forftdienftein- richtung. Bayer. im Anhang). Es wurde dabei der Forſtſchutz von der Ver- waltung ſchärfer getrennt, der Wirkungskreis eines Nevierförfters zu dem eines jeibitftändigen Berwaltungsbeamten erweitert und in Folge defien die Anzahl der Forflämter nahezu um ein Drittheil vermindert. Hiermit fiel auch das Inſtitut der Forſtkommiſſäre, ftatt welcher nun mehr Forftmeifter 55 an die Kreisregierungen, beziehungsweiſe an die General-Bergwerks- und Salinen-Adminiſtration berufen wurden. Ein neues Beſoldungsregulativ (ef. im Anhang unter Forſtdienſteinrichtung. Bayern.) war mit der fraglichen Organifation gleichfalls verbunden. Der letztern folgten im J. 1858 neue Normen über das Forjtunterrichtsmejen (cf. 651.), und dem J. 1860 endlich war. e8 vorbehalten, auf eine durchaus gleichmäßige Promotionsordnung für ſämmtliche Forftbedienftete des Königsreichs (cf. gleichfalls 651.) einzulenfen. ef. die Forftverwaltung Bayerns. 1861. ©. IV— VII. 153. Zur Gedichte des Forft- und Jagdwefens im vor- maligen Fürſtenthume Bayreuth. " Allg. Forft- und Jagdztg. 1834. ©. 529. 533, 537 u. 541. Wie in älterer Zeit in allen ändern Deutjchlands, jo auch im Fürften- thum Bahyreuth‘0*) vereinigte der Dberjägermeifter die oberfte Gewalt in Fagd- und Forftjachen in fich, der nicht nur auf die Angehörigen des Faches, fondern auch auf die anderen Zweige der Verwaltung einen großen Einfluß behauptete. Das Oberjägermeifteramt übte feit 1708 die Gerichtsbarkeit in erjter Inſtanz über feine Untergebenen aus. Bei beträchtlichen Waldfreveln, auf denen Lebensſtrafe ftand, berichtete es an die Regierung; ebenfo verhielt es ſich auch in allen Kriminalfällen. — Dem Oberjägermeifter folgten die DOberforjtmeifter, deren Hauptobliegenheit fleigige Aufficht auf die Forfte und deren Angejtellte und überhaupt die Sorge für den Vollzug der in der Wald- ordnung enthaltenen Beitimmungen war, Ste waren auch verpflichtet, im Kriege gegen die Feinde des Fürften und des fränkischen Kreiſes Dienfte zu leiften. — Im Fürftenthum Bayreuth bejtanden viele Einforftungsrechte. Der Bauer konnte aus dem Walde des Herrn foviel Holz nehmen, als er nöthig hatte, durfte aber nichts verfaufen. Noch zu Anfang des 16. Jahr- hundert3 waren die Windbrüche ein Accidenz der Forjtbedienten. — In der älteften Zeit konnte der Eingeforftete das Holz nehmen, wo er es fand. Aber ſchon feit Jahrhunderten ift diefe Befugniß beſchränkt. Eine Verordnung von 1493 beftimmt die Anweifung des Holzes durch die Forjtbedienfteten. Bis zum J. 1746 bezogen lettere das Stodholz als Accidenz. — Herrichaftliche Flößereien beftanden nach Bayreuth und Kulmbach ; jene exiftirte ſchon 1464, letztere befteht feit 1573. Sehr beträchtlich war immer die fränkische Flößeret- - — Sehr friih wurde ſchon die Schlagwirthichaft in das Auge gefaßt. Die Waldordnung von 1726 zeugt von richtiger Einficht in die Natur und Be— nutzung der Wälder. Die Köhleret wurde im Bayreuthiſchen von jeher jehr (ebhaft betrieben, Auch das Recht, Pech zu ſammeln, ift hier ſchon fehr alt, da man fchon 1493 anfing, beftimmte Grenzen darüber fejtzufegen. Im Unterlande gehörte das Pecheln bis 1730 zu den Accidenzien der Forft- 604) Seit 1810 bayeriſch. 56 bedienten ; ebenfo war auch fonft das Streugeld ein Accidenz derfelben. Man fuchte itbrigens die Waldſtreunutzung möglichit zu bejchränfen, und es wurde im J. 1746 ein unbedingtes Verbot gegen diejelbe erlaſſen. Ebenſo war auch die Waldhut nie willfürlich; denn es ſetzte ſchon 1575 die Waldordnung feft, daß diefelbe nur an unſchädlichen Orten von den berechtigten Unterthanen auszuüben jet. — Die Waldgräferei war in älterer Zeit ein Accidenz der Forit- bedienten, wurde jedoch 1740 verboten. — In den Zeiten des Waldüberfluſſes war die Waldrodung ein verdienftliches Unternehmen; fie förderte die fort- jchreitende Kultur des Bodens und die Bevölkerung der Gebirgsgegend. Als aber der Werth der Waldungen erfannt ward, jchenfte man dieſem Gegenftand befondere Aufmerkfamfeit, und es erfchienen ſchon im 15. Jahr: hundert Berbote dagegen. — Mißbräuchlicher Waldnugungen machte fich be- ſonders der Adel ſchuldig. 154. Bord, v. d. (£. bayerifch. Forftmeifter 60%). Auszüge aus der neueren Gejhichte des Fürftenthums Bayreuth mit be- fonderer Hinfiht auf das Forftweien. Meyer's Zeitſchrift für’s Forft- u. Jagdweſen in Bayern. 1814. II. Jahrg. 3. Hft. ©. 25 xx. Es wird hier ein intereffanter Auszug aus K. H. Lang's Gejchichte des Fürſtenthums Bayreuth gegeben, der Aufichluß über den Zuftand der dortigen Forite in den Jahren 1557— 1603, jowie iiber die damaligen Ein- flüffe auf denjelben gibt. Nebft dem herabgefunfenen Stand jener nach den Berheerungen des Krieges wird über die Untreue und Trägheit der Förfter, über die willkürlichen Waldansnugungen, die Berwüftungen der Wälder durch die Hammermwerfe, iiber den jorglofen Abtrieb der Gemeindewaldungen und über die Viehweide Klage erhoben. (Der Baarertrag der fürftlichen Wal- dungen mit einer Abgabe von über 30,000 Klafter belief fich im J. 1558 auf 1640'/ fl. und im J. 1597 auf 3562 fl. 26 Krzr., wobei zur beritdfich- tigen ift, daß ſämmtliche Staatsdiener reichlich mit Naturalbefoldumgen bedacht waren, die Hofhaltung große Holzquantitäten in Anfpruch nahm, und eine Menge folcher unentgeltlicher Holzabgaben zu Yeiften waren, die als Servitute auf den Forften hafteten). — Im J. 1563 wurde eine Waldbefich- tigungsfommiffion ernannt, und aus ſämmtlichen Forfttommiffionsprotofollen «trugen die Räthe 1575 den Entwurf einer Forftordnung zuſammen, die aber nicht zum Vollzug kam; denn „por dem Getöfe der wilden Jagdluft ver- ſtummte der befiere Rath. Mit einem Schwarm von Höflingen und zahl- reihen Gäften von einem Schloß zum andern ziehend, Morgens jagend, Abends jubelnd, ſchaute der Fürſt alle Gegenden feines Landes“ zc. ‚155, Beitrag zur Forftgefhichte von Oberfranfen. Behlen's Zeitſchr. für das Forft- u. Jagdweſen mit befon- 60b) ef. Biographie des Forftmeifters von der Bord in Laurop's u. Fiſcher's Sylvan. 1820 u. 1821. ©. 3. 57 derer Rüdfiht auf Bayern. 1842. Neue Folge IT. 1. ©. 52—62. Der Berfajjer D. ftellt unter Bezugnahme auf Nr. 154 Vergleichungen zwijchen dem ehemaligen und dem jegigen Zuftand der Forfte des vormaligen Fürſtenthums Bayreuth an: „Längere Zeit noch dauerten diefe Mißftände fortz+ allein dies hat alles die neuere Zeit geändert. Einem durchgreifenden Bildungsfyften der an- ‚gehenden Forftleute verdankt man ein unterrichtetes und verläffiges Perfonal, umfafienden und grumdjäglichen Verordnungen eine geregelte Verwal— tung: — Die nachtheiligen Ausreutungen und Anfiedelungen in der nächjten Nähe der Waldungen pflanzten fich im bayreuthiichen Lande bis auf die legte Zeit fort. Niemals ging man aber verfchwenderifcher mit den Wal- dungen um, als in den Jahren 1810— 1812, furz nach der Uebergabe des Fürftenthums Bayreuth an die Krone Bayern. Daher trifft man in feiner Gegend jo viele Einöden, als im bayreuthiichen Oberlande an; es iſt jedoch) einem ferneren Umfichgreifen diefes Uebels durch die ftrengften Beſtimmungen der k. Regierung Einhalt gethan (ef. Ausrodungen 2c. Bayern). — Bon Ber: faufe arrondirter StaatSwaldungen ift feine Rede mehr; im Gegentheil, es wurden während diefer Zeit mehrere Waldungen vom Staate wieder an- gekauftꝰ) (cf. Waldanfäufe. Bayern). — Gegen die Verwüſtungen der Wal- dungen durch die früher in großer Anzahl hier vorhanden gemefenen Hammermwerfe®?), welche jowohl durch die Beſitzer dieſer, als durch Die damaligen Forftbedienteten ftattfanden und geduldet wurden, find von Seite der f. Regierung durchgreifende Borfehrungen, namentlich durch zweck— mäßige Afforde mit den Hammermwerfsinhabern (oder durch Ablöfung der großen Holzrechte leisterer®)) getroffen worden. — Der eigenmächtigen Ab- ſchwendung der Privatwaldungen fuchte man ſchon früher durch fürftliche und marfgräfliche Berordnungen von 1769, 1786, 1795 und 1809, die jedoch wenig Beachtung fanden, Schranfen zu ſetzen, bis von Seite der k. bayerifchen Staatsregierung in dieſem Betreffe (cf. Privatwaldungen. Bayern.) energifch eingejchritten worden ift. — Bon jeher hielten die Grundbefiger im Fürften- thume Bayreuth mehr Vieh, als fie auf ihrem Eigenthume ernähren fonnten. 61) Großartige und höchſt vortheilhafte Waldanfäufe und andere Acqui- fitionen von Flächen behufs der Arrondirung der Staatswaldungen und deren Bergrößerung wurden, wie iiberall in Bayern, namentlich in der Neuzeit auch von der k. Negierung von Oberfranken bejchäftigt. Anmerkung ded Herausgebers. 62) cf. Die Korftverwaltung Bayerns. 1861. ©. 64 ıc. „Die Plänterwirthichaft hat fih im Fichtelgebirge ſchon fehr lange, und wahrjcheinlich zu der Zeit verloren, als der ausgedehntere Betrieb der Eifenwerfe und Glashiütten immer größere Holz- quantitäten in Anfpruch nahm, zu deren Beihaffung bis zu Anfang diefes Jahr— hunderts weit ausgedehnte Kahlhiebe zc. eingelegt wurden,“ 63) Bemerkung ded Herausgebers. 58 Sie nahmen daher immer die Waldweide in Anfpruch, welche fie jedoch ſcho— nungslos ausübten. Auch diefem Unfuge, fowie der mißbräuchlichen Streu- nutzung und dem in jchauderhafter Weije ausgeübten Holzfrevel wurde Durch die k. Negierung mehr oder weniger ein Ende gemacht. 156. Brudftüde einer Gefhichte der Bewirthſchaftung der Eichſtädtiſchen Waldungen. Meyer's, Dr., Zeitſchrift für das Forft- und Jagdweſen in Bayern 1814. IL. 5. ©. 3—18. Die erſten Spuren einer forftwifjenfchaftlichen Kultur in dem pormaligen Bisthum Eichſtädt zeigen fich in jenem Zeitpunfte, al3 die dur) Zunahme der Bevölferung und Ausroden verminderten, ſowie durch die ſich immer ver- mehrenden Beditrfniffe an Holz und durd) unverhältnigmäßigfte Nugung und Verwüſtung fchlecht bejtandenen Wälder die Beſorgniß eines Holzmangels erregten und den Mangel einer Forftpolizet fichtbar machten, wodurch fich der Staat verpflichtet Jah, die Defonomie diefer, bisher nur allein den Förftern oder der willfürlichen Behandlung des Landmanns überlaffenen Waldungen unter die jtrengfte StaatSverwaltung zu nehmen. — Im J. 1592 erjchien daher hier die erfte Forft- und Holzordnung, eine zweite im Jahre 1666; und man überzeugt ſich jogleih am Eingange derfelben von der damaligen Beſorgniß eines eintretenden Holzmangels. ES zeichnet ſich diefe Forft- prdnung für die Zeit ihres Erſcheinens vor vielen älteren Forftordnungen vor- züglich dadurch aus, daß fie die bisherige Art, die Waldungen blos durch Auspläntern zu benugen, einftellte und dagegen das ſchlagweiſe Hauen der Laubwaldungen fowohl in herrfchaftlichen, als Privat- und Gemeindewal- dungen einzuführen verfuchtee — Die ordnungsmäßige Räumung der Schläge von dem gefällten Holze wurde angeordnet, ſowie die Schonung der Eichen eingefchärft und das Ausftoden der Waldungen ganz verboten, Wie für Erhaltung und Schügung der Wälder, war man auch für die Verbeſſe— rung derjelben ſowohl durch regelmäßigeren Betrieb, als Ueberhalten der er- forderlichen Samenbäume auf den abgeholzten Schlägen, ordentliche Hegung der Jungwüchſe vor dem Vieheintrieb ꝛc. bedacht. Alles eigenmächtige Holz- hauen ward unterfagt, und den Holzberechtigten jollte ihr damals ungemefjener Holzbedarf nur an den für den Waldſtand unfchäplichiten Plätzen angemiejen werden. — — Diefe Anftalten und Anordnungen wären nun alle fir das Wohl der Waldungen ſehr vortheilhaft gewejen, wenn fie auch wirklich jo ausgeführt worden, und namentlich die Förfter mit den erforderlichen Kennt— niffen verfehen gewejen wären. Selbft noch im nachfolgenden Jahrhundert wirkten diefe Verhältniffe jehe Hindernd. Im J. 1710 wurden die erften Forſtbeſchreibungen entworfen und in den Jahren 1761 und 1762 berichtigt und ergänzt. Die Verordnungen bezüglich der pfleglichen Behandlung und Benugung der Waldungen und Beförderung der Holzkultur wurden erneuert, den Förftern pafjende Inſtruktionen gegeben ꝛc.; — allein der Zuftand der 59 Wälder wurde bei der fortwährenden Nichtbefolgung aller dieſer Beſtimmungen nicht beſſer, wozu noch die iibermäßige Hegung des Wildftandes mit beitrug. — 68 zeigte ſich daher ſchon fichtbar ein lofaler Holzmangel, bis e8 unter der Regierung des Fürftbiichofs Johann Anton anders wurde. Diefer ſetzte nad) dem Vorbilde anderer Länder im J. 1783 aus tüchtigen Männern eine Forftlommiffion zufammen, welche die Abſchätzung aller Holzbeftände im Lande pornahm und eine gute Wirthichaft zu gründen ſich beftvebte. Vorzüglich ge- ſchah für die Forftverbefferung fehr viel von ihr. Man beförderte die Kultur dur Säen und Pflanzen, beftellte die öden Pläge wieder mit Holz und machte die Immediat- und Forftämter für die Handhabung der gegebenen Beſtimmungen verantwortlich. Die Forftnugung ging mit der Forſtverbeſſe— zung gleichen Schritt fort. Die Stöde, welche bisher in den Gehauen ver- faulten, wurden zu Brennholz aufgearbeitet oder zu Kohlholz verwendet, Die Nebenprodukte der Wälder in gehöriger Ordnung und im gehörigen Maße gewonnen, und namentlich das Harz, welches’ ehedem die Pechler auf eine den Bäumen höchſt jchädliche Weife vaubten, wurde unter Beobachtung der gehörigen BorfichtSmaßregeln genutzt ıc. 157. Zang, St. Aus der neueren Forftgefchichte des Fürften- thums Eichſtädt. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1826. ©. 126 ꝛc. Im Jahr 1802 wurde das Fürſtenthum Eichſtädt ſäkulariſirt und ein Beitandtheil des neuen Churfürftenthums Salzburg. — Der Großherzog von Tosfana nahm das Fürjtenthum Eichftädt am 3.11. 1803 in Befiß; es wurde bald hierauf zu einer zeitgemäßen Organifation des Landes gefchritten, welche auch die Forftverwaltung umfaßte. Die Hoflammer — die Staats- und Kameralwirthichaft leitend — übernahm in Folge jener auch die Direktion des Forſtweſens. Die Finanzen waren zerrüttet. Unter die Mittel, denfelben aufzuhelfen, ward auch die Erhöhung der Holzpreife im eichftädtifchen Forft- meijtereibezirfe um das Doppelte aufgenommen, was mit noch mehreren anderen dergleichen Dperationen für die ohnehin damals nahrungslojen Stadtbewohner jehr drüdend war. — Im 3. 1804 ward zu Eichftädt durch die Bemühungen des geheimen Raths und Kammerdirektors Barth ein Forftlehrinftitut errichtet, welches fich lange mit den beften Erfolge er: hielt. — Eine allgemeine Forftordnung, welche feit 1666 nicht mehr erneuert - worden tar, einleitend, unterftellte die Regierung durch eine Verordnung vom 26. VII. 1804 die Stiftungs-, Kommunal: und Privatwaldungen der Aufficht de8 Forjtamts. Zugleich wurde — um das Forftlehrinftitut zu heben — ver- ordnet, daß fein Hlöfterlicher oder ftädtifcher Forftauffeher, ohne die Forſtſchule bejucht zu haben, angeftellt werden dürfe. — Im J. 1805 trat eine neue Organiſation der Oberbehörden ein. — Die Negierung und die Hoflammer wurden in eine Stelle unter dem Namen Landesdireltorium vereinigt. — Zur Beförderung der Landeskultur erfchien eine Verordnung über die Ge- 60 meinde- und Privatgrumdvertheilungen, — und wurde iiberhaupt Manches gethan, um die forjtlichen Zuftände zu heben, — bis endlich im J. 1806 durch die Verträge des Preßburger Friedens das Fürſtenthum Eichftädt an die Krone Bayern abgetreten und von derfelben in Befiß genommen wurde. Um die Mittel zur Schuldentilgung aufzubringen, wurden 5501 Morgen Waldungen verkauft. Die bayerifche Forftorganifation ift hier im ihrem vollen Umfange eingetreten, als im 3. 1817 das Fürſtenthum Eichftädt an den Herzog von Peuchtenberg itberging. 158. Diejes ganze Areale, incl. einer Waldfläche von 40,700 bayerifchen Morgen, wurde von der Staatsregierung von Bayern im J. 1855 Fäuflich erworben, und find für die Behandlung diefer wichtigen und großentheils werthoollen Waldungen befondere Wirthichaftsregeln gegeben worden, die in den forftlichen Mittheilungen, herausgegeben vom k. bayer. Minifterial-Forftbireau 1856. 11. 3. S. 59—72 aufgenommen find. 159. Zur Gefhichte des Speffarts), Forſtliche Mittheilungen, herausgegeben vom königl. Miniſterial-Forſteinrichtungsbüreau. 1847. 2. Hft. S. 71ꝛc. und 1862. III. 3. Hft. (der ganzen Reihe) 11. Hft. ©. 20 ꝛc. Die in den meiften Beitänden des Speſſarts vorhandenen alten Eichen ſprechen für die Annahme, daß diefer großartige Waldfompler in der Borzeit, wenigſtens auf 500 Jahre zurück, hauptfächlich ein großer Eich- wald gemejen jei. (ef. die Forftverwaltung. Bayern. 1861. ©. 85). — In den legten 2 bis 3 Jahrhunderten wich diefer Eihwald in manchen Dertlich- feiten, in andern nur theilweife der Buche, die ſtets eine der Eichenvegetation untergeordnete, unzertvennliche Begleiterin war, — Anfänglich mochten die Eichen wohl nur wegen der Maſt geſchützt gewejen fein, die fie dem Wilde gaben. An ihre Verwerthung im Wege des Handels wurde nicht gedacht; jelbit die Anfiedler jcheinen die ftarfen Eichenftämme der bejchwerlichen Fäl- lung und Zurichtung wegen zum Bauen nicht verwendet zu haben. — Die alten Eichen verfielen allmählich der Fäulniß; an ihre Stelle mögen dann die Rothbuchen eingedrungen fein und das Aufwachen des Eichenfernmuchjes ge- hindert haben. Vor 30 (beziehungsmweile 50) Jahren fonnte man noch viele Hunderte folofjaler Eichen liegen fehen, die der Fäulniß überlaffen waren und erſt noch theilweife Verwendung fanden. — Bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts dürfte ſich im Innern des Speflarts die Forftwirthichaft in der Nähe der wenigen Anfiedlungen auf plänterweife Ausnugung des Buchenholzes beſchränkt haben. Mit der Einführung der Glashütten änderte fich diefe Wirthichaftsweife in mehr oder weniger kahlen Abtrieb um, der jenen folgte, wenn fie wegen Ausnugung dev nahen Waldtheile in andere Gegenden des Forftes verlegt wurden. Sp weit die abgetriebenen Flächen 64) cf. auch im Anhang unter Bayern. 61 nicht zur Tandwirthichaftlichen Kultur gebracht wurden, blieben fie ihrem Schickſale überlaſſen und bejtodten fich unvollfommen. — Die Spuren diefer wandernden Glashütten find jest nach Jahrhunderten noch in einigen Re— vieren im jo auffallender Weije Fenntlich, daß es Har zu Tage liegt, wie es damals lediglich auf die Nutzung des Holzes, ohne die geringfte Rückſicht auf Nachzucht desjelben, abgejehen war. In manchen Dertlichkeiten haben günftige Verhältniſſe ein beſſeres Nefultat zur Folge gehabt; fo der Geiersberg im Revier Rohrbrunn, deſſen Eichenbejtände aus Hiebsführungen der Jahre 1602— 1626 berrühren. Im Berlaufe des 17. Jahrhunderts vermehrte fi) die Bevölkerung; es bildeten ſich die Spefjarter Ortsfluren, und der Wildjtand vergrößerte ſich beträchtlich., Man fing an, für die Erhaltung des Waldjtandes bejorgter zu werden, und eine im J. 1729 erjchienene Wald- ordnung deutet mit dem Befehle, alle 20—30 Schritte einen Hegheifter jtehen zu lafjen, auf den Uebergang zur ſchlagweiſen Wirthichaft hin, welche fich aber neben fortgeſetztem Fehmelbetriebe vorzugsweife auf Flächen befchränft zu haben jcheint, auf denen bereit Unterwuchs vorhanden war. Dabei wurden ſtets viele Eichen und Buchen, ohne Rückſicht auf die Möglichkeit der Ausdauer, vorzugsweiſe zur Erzielung von Maſt für das Wild übergehalten. — An einen bejtimmten Fällungsplan jcheint man fich bis in die 2, Hälfte des 18. Jahrhunderts nicht gebunden, vielmehr die Abtriebe in jene Diftrifte gelegt zu haben, wo der Abſatz, insbejondere die Ausbringung auf Floßbäche erleichtert war. — Das Potajchenbedürfnig der Glashütten führte zum Ge- werbe der Ajchenbrenner; was jpäter zu vielen Forjtfreveln Beranlaffung gab. — Die durch üble Wirthſchaft zunächit in den Vorſpeſſarter Nevieren entjtandenen Dedungen und unvollfommenen Bejtände, die bedeutenden 4 Holzquantitäten für den Bedarf zu Mainz und in der Umgegend des Waldes, das Steigen der Holzpreije in den Städten am Untermaine und Rheine, und der zunehmende Eichenftammholz-Handel in die Niederlande, iiber welchen por der erjten Hälfte des vorigen Jahrhunderts fich Feine Nachweife in den Akten finden, lenften allmählich eine größere Aufmerkſamkeit des Churftaates auf den Spefjartwald und veranlaßten die Mainzer Hoffammer im 3. 1766, eine Taration dieſes Waldes anzuordnen, die um das J. 1770 das Ende erreichte. — Bon der irrigen Anficht geleitet, daß im Speſſart das Buchen- holz mit 86 Jahren jeine Reife erlange, glaubten damals die Taratoren den Nachhalt / des Ertrages zu fichern, wenn fie jedes Nevier (damals deren 13) in 80 Schläge abtheilten, wobei aber auf Beitands- und Terrainverjchieden- heit feine Rüdficht genommen wurde. Man jcheint blos an den Waldgrenzen und den Punkten, wo fich die Linien im Innern des Waldes durchichneiden jollten, die Abtheilung auf dem Terrain flüchtig bezeichnet und die Schläge im Zimmer in die Pläne eingetragen zu haben. Für die Eichen war feine Umtriebszeit beftimmt worden, weil man ihre Nachzucht für unficher hielt und ſich überzeugt hatte, daß zur Erziehung von jtärferem Nugholz ein Zeitraum 62 von mehreren Hundert Jahren erforderlich wäre. — Die Haubarfeitserträge wurden fir jeden Schlag befonders eingefchäßt, und zwar in den älteren Be— ftänden mittelft Mafjenaufnahme nach Probeflächen, für Jung- und Mittel- hölzer durch Angleichung nach Ausscheidung der Bodengite in 3 Klaſſen. — Dabei entbehrte diefe Taration beftimmter Betriebsvorfchriften. Der Anhieb im Buchenholze beſchränkte fich im Wejentlichen auf die ſchönſten und wüch— figften Stämme, während die aftreichiten, älteren 2c. Stämme belafjen wurden. Das Eichenholz, welches inzwifchen HandelSartifel geworden war, murde ohne Rüdficht auf Standort und Nachzucht genußt. Verſäumte, häufig auch ganz unterlaffene Nachhauungen des ftehenden Dberholzes bejchädigten den Buchenaufichlag und waren Die Beranlafjung, daß der Eichennachwuchs gänzlich zuriikgehalten und verdünnt wurde, — Die erften Spuren der Forſt— fulturen führen in jene Epoche zurück. Kleine Dedungen und Wildäder wurden in den meisten Revieren unter günftigem Erfolge mit Eichen, Lärchen, Fichten und Kiefern aufgeforftet und konnten wenigſtens 50—60 Fahre jpäter nebjt einigen ſchon bedeutenderen Nadelholzfaaten, die zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts im verfchiedenen Nevieren zur Ausführung famen, al3 Anhaltspunkte bei den Entwurfe der Kulturpläne benugt werden, die den ſehr ausgedehnten künſtlichen Aufforftungen der neuejten Zeit zur Grundlage dienen. — Bei dem fehlerhaften Prinzip, auf welches das Tarationsverfahren von 1770 gebaut war, erhoben fic) gar bald Bedenken gegen die Haltbarkeit desjelben, und dieſe veranlagten im J. 1790 die chur— mainzische Hoffammer zur Anordnung von Recherchen, die aber in den bald darauf eingetretenen politifchen Drangjalen nicht zur folgerechten Entwicklung gelangen konnten. Indeſſen mochten fie doch zur allmählichen Abänderung des Betriebsplanes bewogen und den Weg geöffnet haben, auf dem ums Jahr 1804 die regelmäßige Befamungsichlagftellung nach den Hartig’ichen Regeln eingeführt und auch auf fünftlihe Aufforftungen mehr Bedacht genommen worden tft. — Der forjtliche Betrieb des Spefjartwaldes hatte dadurch un— ſtreitig emen erfreulichen Fortſchritt gemacht, obgleich die Ausführung des neuen Syſtems noch Vieles zu wünjchen ließ. Die Fortſchritte würden namhafter gewejen fein, wenn die Ausführung des technijchen Betrieb den mohl- bemeffenen Abfichten des Großherzogs Karl von Dalberg mehr entfprochen hätte, Auch haben allerdings die Kriegszeiten hemmend eingemwirft. | In diefem Zuftand ging der Speffartwald im $. 1814 an die Krone Bayern über, und es verfehlte der mit dem Friedenszuftand eingetretene all- gemeine Aufſchwung der Forftwirthichaftstehre in Deutjchland nicht, feinen günftigen Einfluß auch auf die Verwaltung dieſes Waldes auszuüben, jo daß derſelbe jet mit feiner herrlichen Waldvegetation, feinen in jeder Beziehung wohlgeordneten Betrieb, feinen veinfchaftigen, vollholzigen, gemijchten Be— ftänden (ef. gemifchte Beftände vejp. gemifchte Eihen- und Buchen-Beftände im 63 Speffart) in ihrer Folofjalen Größe die Bewunderung des forftlichen Publi— fums und jedes Naturfveundes in hohem Grade erregt. Mit dem Etatsjahre 1860/61 endete die erſte (24 jährige) Wirthichafts- periode des im J. 1837/38 aufgeftellten generellen Betriebsplanes für die gefammten Staatsforjte des Spejjarts. Der Erfolg der Wirthichaft im zweiten Zeitabſchnitt kann — mie im exjten — als ſehr befriedigend be- zeichnet werden. . 160. Gwimbel (f. bayer. Nevierförfter zu Bobenthah. Forſtgeſchicht— liche Notizen über den k. bayer. Kreis Pfalz. Behlen's Zeitjehrift f. das Forftwef. mit befonderer Rück— fiht auf Bayern. 1842. Neuere Folge II 1. ©. 1-24. Die frühere Gejchichte dev Pfalz ift in Dunkel gehüllt. Diefer Yand- ftrich gehörte vor 2000 Jahren zu Gallien und wurde 50 Jahre vor Chriſto pon den Römern in Bejig genommen. Als nach einem länger als 400 jährigen Kampfe diefe ihre rheinischen Provinzen verloren, und die ſaliſchen Franken in der Gejchichte der Pfalz auftraten, erjchienen von 486 nach Chrifto an die Rheinlande wieder als Beitandtheil des Frankenreiches. Im Jahr 843 wurde jedoch die Pfalz zu Deutjchland getheilt, und nur die franzöfifchen Kriege im 17, Jahrhundert rifjen wieder einen Theil derjelben an Frankreich ab, bis zum Ausbruch der franzöfiichen Revolution, wo der Rhein Frankreichs Grenze bezeichnete, und die Pfalz daun als Beftandtheil erſt der franzöfifchen Republik, und von 1804 an dem Kaiferreiche zufiel. Sie kam jedoch 1814 wieder an Deutjchland, bildete_von 1816 an den 8. Kreis Bayerns als Rheinkreis bis 1838, und dann den Regierungsbezirk Pfalz. — Die Öe- ſchichte des Eigenthums und der Eigenthumsverhältniffe im Allgemeinen, ſowie der Waldungen insbejondere, geht nicht über das 5. Jahrhundert hinaus. Bor diefer Zeit waren die Waldungen Gemeingut der Nation. Zu Anfang des 6. Jahrhunderts berichtet die Gejchichte von Königsmwäldern, in welchen nur den Königen zu jagen erlaubt war. Im 7. Jahrhundert findet man die erften Spuren, daß Theile diefer Königswälder an Gemeinden ver- Ichenft wurden, und von num an, noch mehr aber in dem 8. und 9. Jahrh., als ſich nach und nach das Lehenswejen entwidelte, gehen bald größere, bald Kleinere Waldtheile an die verfchiedenen Großen und Bafallen des Reichs als Lehen und mitunter auch als Alodien über. Waren diefe Waldungen auch nicht der Holznutzung wegen in Lehen und Eigenthum vergabt worden, jo waren es doch die Jagd, der Bogelfang und die Fifcherei, welche den Beſitz folcher Waldungen den Fürften und Grafen angenehm machten und ihnen erſt in päteren Jahrhunderten die Bortheile dev Holz-, Weide- und Maftnugung gewährten, wovon fie die nahe Bevölkerung gegen Abreihung gewifjer land- wirthichaftlicher Produkte beantheiligten. — Schon im 7. Jahrhundert hatten ſich Markgenoſſenſchaften (100.1. Anm. 38%) gebildet. Die longobardifchen, ripua- riichen, ſaliſchen und alemannifchen Gejege (Anmerk. 5) jprechen ſchon von der 64 Bezeichnung der Waldgrenze und vom Eigenthum des Waldbefigeg. — Es entjtanden die Bannforjte (92 u. 201%), die zur Zeit Karls des Großen be- fonderen Forftgefegen unterworfen waren. Von diefen vergabten aber die jpäteren Könige und Kaifer viele an Klöſter, Stifter und an die Großen des Reichs, theils als Schenkungen, theil3 al3 Yehen, welch lettere in erblicher Natur nach und nad) von dem Eigenthume kaum mehr zu unterjcheiden waren. Die nicht vergabten Waldungen blieben Keichswaldungen (Anmerkung 33), und als im Anfang des 14, Jahrhunderts die Neichspfandichaft auch dieſe Waldungen noch ganz in die Hände der Großen des Reichs mit dem Rechte, jolche Pfandſchaften an andere übertragen zu dürfen, brachte, waren fajt alle Waldungen aus den Händen des Staates gekommen und an die Fürſten, Grafen, Geiftlichen, Stifter und Klöfter übergegangen. Von nun an trat durch Kauf, Tauſch, Berpfändungen, Lehen ꝛc. ein beftändiger Wechjel im Befige ein bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wo bei dem Ausbruch der franzöfiichen Revolution die Nation fih in Befig aller in den Händen der verjchiedenen 40 Souveräne, Klöfter und Stifter befindlich gewejenen Waldungen fette, diefe Eigenthum des franzöſiſchen Kaiſerreichs von 1804—14 wurden und num ſeit 1816 Eigenthum der Krone Bayern find. Der Verfafjer geht nun auf die Tpezielle Gefchichte verjchiedener Wal- dungen in der Pfalz über: Die Öeraide-Waldungen von beträchtlicher Ausdehnung nehmen die ganze Nordreihe der Vogeſen, theilweije bis ins Herz derjelben ein, und man verjteht unter ihnen jene 16 großen Berg- und Walddiftrifte, welche von Wangenau im Eljaß bis nad) Dürkheim a. d. H. ſich an der Vorderfeite des Hardtgebirges hinziehen, und welche verjchiedene, am Fuße dieſes Ge— birges gelegene Gemeinden theil3 in ungetheiltem Eigenthume mit dem Staate, theils als reines Eigenthum befigen, deren Verwaltung mit ver- Ichiedenen Borrechten, jelbit mit ForftgerichtSbarfeit verfehen war. Bon dieſen 16 Öeraiden liegen 13 in der Pfalz, die andern 3 in Frankreich. Der Ur- ſprung dieſes Waldeigenthums und der befonderen Einrichtung ihrer Ver— waltung reicht wahrjcheinlich bis auf die Zeiten der erften Niederlaffungen deut- ſcher Bölfer in diefer Gegend zurüc. — Jedoch ging ſpäter aus dem Anwachſen der Bevölkerung und aus dem Beſtreben einer jeden Gemeinde, für fich ſelbſt den größten Vortheil aus dem gemeinjchaftlichen Gute zu ziehen, allmählich der Keim zum Ruin des Waldes hervor. Obgleich ftrenge Waldordnnungen hie und da dieſe Devaftationen zu hindern fuchten, jo erwachte doch ſchon am Ende des vorigen Jahrhunderts der Gedanke, die Gemeinschaft zu theilen. Das Ge- jeg vom 10. VI. 1793 beftimmte die Kopfzahl als Bafis von Waldtheilungen ; ein Faiferliches Defret vom 20. Juni 1807 ftellt die Anzahl der Feuerheerde als Bafis auf. Doc waren hiemit noch nicht alle Schwierigkeiten gehoben, Bald begründeten befondere Nechstitel und Eigenthumsverhältnifje, bald be- jondere Berechtigungen einen Borzug der einen vor der andern Gemeinde und 65 ſprachen eine Ausnahme von der Regel an, und e8 vermochte nur Belehrungen und Geduld die Parteien zu vereinigen und die Theilung zu vollziehen. Außerdem verbreitet fich der Verfaſſer über befondere Oberhain- u, “ Mittelhaingeraide, den Euſersthaler Staatswald, den Yauber- - wald, die Öräfenfteiner Waldungen, den Falfenberger Wald, die Pirmanns- und die waldenburgijhen Waldungen. 161. Beihreibung des Reichswaldes bei Nürnberg in ge- ſchichtlicher und wirthichaftliher Beziehung. Mit einer Ueberfichtsfarte. 1853. 80 ©. 8. Münden. Palm. (1 Thle.) (Eine Feftgabe für die Mitglieder der 16. Verſammlung deutjcher Land— und Forjtwirthe 1853 in Nürnberg.) Dieſer Wald umgiebt die Stadt Nüruberg in einem Halbfreife und fiegt auf beiden Seiten der Pegnig in einer Ausdehnung von 90,531 bayer. Tagwerf = 30,846 Heltaren. Nach den auf dem dies- und jenfeitigen Ufer de genannten Fluſſes befindlichen beiden Hauptficchen der Stadt Nitrnberg wird der nördlich gelegene Theil dieſes Waldes von 35,680 Tgw. der Se- balder und der ſüdliche Theil von 54,851 Tgw. der Yaurenzer Wald genannt. — Die urfundlichen Nachrichten über diefen Reichswald (Anm. 33), defien Ausdehnung nach einem der älteften Nürnberger Gefchichtichreiber, Konr. Eeltis, 16 deutſche Meilen betragen haben joll, beginnen erft mit dem 13. Jahrhundert. Aus dieſen geht hervor, daß diefer Wald ſchon frühzeitig Reichs⸗ und Domänengut der deutjchen Kaifer geweſen, in Oberforftmeifteret- ämter ausgejchieden, von dem Kaijer zu erblichen Reichslehen verliehen war 2.) und außerdem in UnteraufjichtSbezirte — jogenannte Erbforfthuben — ab- getheilt gewejen ift, und daß für diefe Bezirke Förſter aufgeftellt waren, welche ihre Stellen ebenfall3 erbrechtSweife innehatten, daher den Namen Erb— förfter®®) führten. — Durch) die hier jchon feit den Anfängen der Hiftorifchen 65) Im 3.1023 ward vom Kaifer Heinrich II. das Oberforftamt iiber den Neihswald auf der Laurenzer Seite an Heinrich Waldftromer und Gramlieb, feinen Bruder, mit allen ihren Nachkommen zu rechtem Lehen übergeben. Der Berleihungsurfunde nad mußten diefelben jährlich 241/, Pfund gute Heller an Kaifer und Reich zahlen, wogegen fie in Abwejenheit des Kaifers den Wald nutzen und das Wild jagen und nießen fonnten. Diefes als Neichslehen der Familie Waldftromer übertragene Forftmeifteramt blieb bei derjelben bis zum J. 1396, wo es von Kaifer Wenzel der Stadt Nürnberg verkauft wurde. Die Forftordnung Heinrich8 des VII. d. d. Speyer VII. Cal. Sept. a. 1309 befiehlt unter Anderm, „daß der vor 50 Jahren ausgerodete und zu Kornfeldern umgewandelte Laurenzer Wald wieder in den vorigen Stand gebradht und mit Bäumen bejetst werden foll.“ (Beck, de jurisdictione forestali. 1733.) 66) Unter den Oberforftmeiftern und dem Waldamtınann ftanden die Förfter, welche, fowie jene‘, ihre Aemter als kaiſerliche Lehen beſaßen. Diefen Erb- förftern waren zugleich, als zu ihren Lehen gehörig, im jedem Revier oder in jeder Forſthut fogenannte Huben oder Landgüter angewiefen, die nicht unbedeu- Sorftl. Chreftomathie. 5 66 Beit beftandenen Waldgenußrechte der Stadt- und Landbemohner und durch die damalige unmirthliche Art der Beholzung und Waldausnugung, wie fie noch in das gegenwärtige Jahrhundert hineinreichte, konnte e8 nicht anders tend waren. Es waren dies ebenfalls Erbgüter und größtentheils dem Adel gehörig. Waren die Befiter diefer Lehen nicht geeignet, die ihnen obliegenden Pflichten in Beziehung auf den Betrieb der Waldungen und die Benubung dieſer Huben zu verrichten, jo wurden neben ihnen Stocförfter angeftellt, welche für dieſe die Geſchäfte im Walde ausführten, während die eigentlichen Eigenthiimer der Erbländereien die bedeutenden Einkünfte derfelben bezogen, die theil$ in den Er- trägniffen der dazu gehörigen Ländereien, theils in den Anmweisgebühren u. Stamm- geldern von den Freihölzern, welche die vielen Berechtigten bezogen, ſowie in den Pfandgeldern beftanden. Die Stodförfter wurden von den Nürnberger Magiftrats- herren ernannt, denen die Aufficht iiber den Wald zuftand, da, wie bereits bemerft, die Kaiſer diefen mit allen Nutzungen ſchon frühzeitig der Stadt Nürnberg über- laffen Hatten; fie wählten gewöhnlich ihre Dienftleute oder Günftlinge, die ohne alle forftlichen Kenntniffe waren, dazu, wobei fih der Wald natürlich fchlecht befand. — Erft jpäter, und zwar furz vor oder nad) der Bereinigung der Reichs— ftadt Nürnberg mit Bayern, und namentlich in der neuern Zeit, wurden alle dieſe Mißbräuche befeitigt und die Wirthichaft geregelt. Für diefen Nürnberger Reihswald wurden zweimal im Fahre Rügegerichte (Anmerkung 36) abgehalten. cf. in diefer Beziehung Schreiber, Joh. Sigm., De judicio Caesareo forestali Norico, — in specie ita dieto. Vom kayſerlich befreyten Nürn- bergijhen Forftgeriht von Seiten des Sebaldi-Waldes — 1711, ©. 11, wo die fayjerlihen Brivilegien in diefem Betreffe de anno 1331, 1347 u. 1350 mitgetheilt find: „Wir wollen, daß unfer und des Reichs Wald — die Walde und der Forft, die beiderfeitS des Waſſers der Pegnitz ge- legen find bei Nürnberg, es fei an Waſſer, Waid, Holt, Fürreuten, Nutzung und mit aller Zugehörung bey der Stadt zu Nürnberg ewiglich und ungehindert bleiben follen *).“ — „Daß alle Ambtleute, Forfter und Zeidler**) auf beeden Wäldern jedweder halb der Pegnige, wenn man die fordert, von des Raths wegen zu Nürnberg, alle Jahre zu einem mal jollen kommen auf den Rath und zu den Heiligen ſchwören, zu behalten, was diefelben Bürger zu Rath verordnet, das dem Reich und der Stadt gut und nütze fei, und follen auch rüchen bei demjelben Eyde, was demfelben Walde jchädlich ſey. Et in fine hielten das die Ambtleute, Forfter und Zeidler, oder wer zu dem Wald gehört, nicht ftet, oder überführen das, und wollten nicht gehorfam feyn, die fol ein Nichter zu Nürnberg und die Burger von des Reich! wegen ftraffen, an Leib und Gut, nachdem und fie dünckt, *) cf. Diploma Carolinum de anno 1358. „Unſere Wälde die gehören zur euerer (der Schultheißgen, des Naths und der Bürger) Stadt zu Nürnberg.‘ **x) Im Nürnberger Reihswalde fpielte unter dem Namen „Zeidelmejen‘ die Bienenzucht im Mittelalter eine große Rolle; die Bienenwärter hießen „Zeidler.“ Sie befaßen im Walde gewiffe Güter „Zeidelgüter“, an denen das Recht der Bienenzucht Flebte, und es wurden ihnen ihre Gerechtfame in jenem Reichswald von Kaifern und Königen, unter Andern von Kaiſer Karl IV. in einem fürmlichen Privilegium v. 3.1350, betätigt. ef. Stieher’s Forſt- u. Jagdhiſtorie. I. Cap. S. 50. — Desgleihen Menzel, Aug. (Prof.). Bienenwirthihaft und Bienenrecht des Mittel- alter. — Ein Beitrag zur germanischen Kulturgefhichte u. Rechtsfunde. 1865. 48 ©. 8. Nördlingen. Bed. (Y, Thlr.) 67 fommen, als daß der Fort allmählich erichöpft und in feiner Ertragsfähigkeit bedeutend beeinträchtigt werden mußte, wie deſſen damaliger Zuftand noch ſtellenweiſe erkennen läßt, — jo angelegentlich auch von der k. bayer. Forft- verwaltung angeftrebt wird, diefer in jeder Beziehung jo wichtigen Waldung nach Möglichkeit wieder aufzuhelfen. (ef. Wirthichaftsregeln zc. u. Krüppelhölzer.) — In wie weit dies bis jet unter mannigfach widrigen Exeigniffen und in Anbetracht der Läjtigen Forftrechtsverhältnifie gelungen ift, dies, wie auch das dermalige Wirthichaftsverfahren daſelbſt zu fchilvern, ift der Zweck diefer Schrift, welche in folgende Abtheilungen zerfällt: - I. Umfang, phyſikaliſche und geognoſtiſche Verhältniffe des Reichswaldes“ bei Nürnberg, 1. Hiſtoriſches und Wirthihaftliches bis zum pefacange der Reichs⸗ waldungen an die Krone Bayern”), II. Berwaltung und Bewirthichaftung diejer Reichswaldungen unter der bayeriſchen Regierung. ef. auch die Forſtverwaltung Bayerns, beſchrieben nad) ihrem der— maligen Stande vom k. bayer. Minifterial-Forftbüireau. 1861. München. ©. 9368). 162. Beiträge zur Forſtgeſchichte von — liefert auch die unter Nr. 82 nachgewieſene Feſtgabe. das ſie verwürckt haben.“ — Die Perſonen, aus welchen dieſes Gericht beſtand, waren der Waldamtmann des Waldes Sebaldi oder Laurenzi (Dominus praefectus hujus Sylvae), jodann der Oberrichter des kayſerl. befreyten Forftgerichts (Judex et praeses Judieii); die „Schöpfen“ (Seabini) und zwar 12 an der Zahl — nämlich judieii eivitatis (wegen des Stadtgerichts) und judicii provincialis no- mine (wegen des Land- und Bauerngericht$), und ein judex pro observando com- - modo Senatus (im Intereſſe des Raths). Die anderen Beifiter waren die Pos- sessores hereditarii praediorum sive mansorum forestalium (der Forjthuben), die „Erbförfter“, welche die Gegenreichniffe der eingeforſteten „Waldgenoſſen“ (accolae sylvestres sive usuarii forestales) für ihr Waldrecht beziehen, — und die „Stodförfter‘, die, im Falle die Erbförfter nicht ſelbſt ihre Forſthube bewirth- ſchafteten, für diefe den Forftdienft fiir Lohn ausübten. — Zuletst, als Beifiter, fommen die „Forftgerichtsichreiber.‘ 67) Das preußische Fürſtenthum Ansbach gelangte mittelft Taufchvertrag im Mai 1806 an Bayern, fowie auch die Krone Bayern die Reichsftadt Nürnberg mit ihrem Gebiet und der faiferlichen Burg nach der Rheinbundakte vom 12. VII. 1806 in Befis nahm. — Die Rechte iiber die Landeshoheit über den Sebalder Wald, der in dem von Preußen noch fortwährend beanfpruchten Fürſtenthum = Barren lag, gingen jedoch erſt bei dem Wiener Frieden am 14. X, 1809 an Bayern über. 68) Die Nachweiſung diefes beachtenswerthen Buches erfolgt im Anhang unter Bayern. 5* 68 In specie von Würtemberg. 163. Beiträge zur Öefhichte des Forſtweſens in Würtemberg. Hartmann’s und Laurop's Zeitſchr. für Forftwejen. 1802. I. 1. ©. 3. 164. Teſſin, W. v. (zu Kilchberg bei Tübingen). Zur ſtaatsforſt— lichen Gefhichte von Würtemberg. | Allg. Forft- u. Jagdztg. 1841. ©. 35 u. 36. In diefem Aufjage find die ältejten würtembergifchen Forſtordnungen vom J. 1514 an nachgewiejen. — „Herzog Johann Friedrich (1582 — 1628) ließ die älteren Forftordnungen vepidiren, erneuern, weiter erklären, vermehren und verbefjern, und fonach am 1. VI. 1614 die fünfte würtembergiſche Forft- ordnung promulgiven. Der Herzog behielt jich und feinen Nachfommen das Recht vor, „„dieſe Forjtordnung nad) Belieben und Nothdurft zu jeder Zeit zu ändern, zu vermehren, zu erläutern und zu mindern oder gar abzuthun und anders zu machen.“* — — Ungeachtet im 3. 1735 unter der Regierung des Herzogs Alerander (1684— 1737) wirklich eine Verbeſſerung diejer fünften Forftordnung im Werfe war, jo tft fie doch bis jegt die jüngfte würtem— bergifche Forftordnung geblieben, obgleic) durch verjchtedene Landtagsverhand— Inngen und einzelne Berordnungen und Nejkripte, welche in Pfeil's (Re- gierungsrath und Forjtreferent) Nealinder und Auszug der wirtembergijchen Forftordnung (Stuttgart 1748) mitgetheilt und befonders durch die Land- tagsabfchiede und Rezeſſe von 1739 und 1753, ſowie durch die Dienft- inftruftionen für das k. würtembergiſche Forftperfonale von 1818, in vielen Stitden näher beſtimmt, erläutert und verändert worden find, und wobei wieder die Anficht ausgejprochen ward, die Forjtordnung zu revidiren und den bejtehenden Geſetzen gemäßer fallen zu laffen, welche Nevifion nach dem Finanzetat von 1819/20 auch wirklich eingeleitet worden ift. Jene vom 1. Juni 1614 fich datirende Forftordnung hat noch Geſetzeskraft, und die Forftdienftinftruftionen vom 31. XI. 1818 und 11. II. 1822 find „moderne Auslegungen“ 9°), 69a) cf. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1862. ©.263. „ES find in Wiirtemberg noch die Forftdienftinftruftionen des alten Forftdireftors dv. Seutter*) in Anwendung. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1864. ©.435. „Im %. 1818 trat in Wiürtemberg eine Forftverfaffung ins Leben; aber ſchon 1820 wurde diejelbe in der Ständeverſamm— *) Seutter, J. ©. v., 1808 k. bayerischer Forftinjpefor; jpäter k. wiirtem- bergifcher Finanzlammer - Direktor zu Ludwigsburg. — cf. deſſen Nefrolog in Gwinner’3 forftlichen Mittheilungen. 1. Hft. ©. 1. (ef. im Anhang unter Forftorganifation. Würtemberg.) ia nz — — en — — De a rs * * 69 „Im J. 1495, in welchen die Grafſchaft Würtemberg zu einem Herzog— thume erhoben wurde, war es nach der Landesordnung von 1495 (cf. Sattler’s Gefchichte des Herzogthums Würtemberg unter der Regierung der Grafen. 4 Bände, 1773-1777. Tübingen.) noch Sache der Amtleute und Ge- richte, mit Rath, Willen und Willen der Forftmeifter ſowohl in den herzog- lichen, al3 in ihren Hölgern „Ordnungen“ zu machen, Nachdem aber auf dem Landtage im 3. 1514 fehr bittere Klagen über Wildfchaden und der Forftbeamten Eigennuß geführt waren, verſprach Herzog Ulrich „aufs fürder- lichſte der Vorſt, derjelben Knecht, und font gemeinen Mannes halber noth- dürftig Ordnung zu machen;“ worauf die erſte gejchriebene Forſtordnung zwifchen 1514— 1519 zu Stande kam.“ „Die Forft- u. Jagdordnung für den Tübinger Wald (cf. Anın.33.5) von 1514 ift im Tübinger Abfchied von 1514 (cf. wirtembergifche Landes - Grumd- verfaffung. 1765. fol. S. 33.) enthalten. — Die Forftordnnungen von 1540 von Herzog Ulrich, von 1552— 1567 von Herzog Chriftoph find in den Sammlungen von ſanktionirten forftlichen Vorfehriften zu finden. — Im würtembergiſchen Forftrechte beruht übrigens Manches nicht auf pofitiven Gefegen und Berord- nungen, fondern Lediglich auf dem Herfommen. — In Beziehung auf den fo- genannten Schönbuch — vormals Schainboch genannt — (cf. Anm. 33.5) erließ Herzog Ludwig (1554— 1593) am 18. II. 1581 eine bejondere, ſo— genannte Schönbuchg -Drdnung, die unterm 26. VII. 1583 erläutert und deren Befolgung wiederholt eingefchärft wurde. (cf. Pfeil's Nealinder und Auszug der Forftordnung. ©. 351 bis 389 und 379 bis 384). — In der Stadt: bibliothef von Tübingen findet man die Schönbuch8-Gerechtigfeiten jener Ge— meinden, welche Theil am Schönbuch hatten, daher Schönbuchs-Genoſſen ge- nannt wurden, in einem voluminöfen Manuffripte aufgezeichnet und eine Gayßhaldenordnung‘®®) vom 15. XII. 1565. 165°. Tſcherning, F. A. (. würtembergiſcher Oberförfter und Profeffor der Forftwiffenihaft in Hohenheim69%)). Beiträge zur Forft- geſchichte Würtembergs. (Ein Programm, ausgegeben bei Gelegenheit der Jahresprüfung an fung jo angegriffen, daß bereits im 1822 die noch gegenwärtig beftehende Organi- fation gejchaffen wurde, die in der Hauptjache nur eine wohlfeilere Auflage der früheren war ꝛc.“ 695) Die fogenannte Gayßhalde ift ein integrirender Theil des Schön. buchs, welcher jetst der Stadtgemeinde Tiibingen angehört und vor dem J. 1806 Kirhenwald war. Diefer Walddiftrikt liegt zwifchen Bebenhauſen und Tübingen. 690) Friedrich, Aug., geb. in Tübingen 1819; 1845 Nevierförfter in Bebenhaufen, 1852 erfter Lehrer der Forftwiffenichaft in Hohenheim mit dem Titel als Oberförfter; 1854 Oberförfter in Bebenhaufen. 70 der k. würtembergiichen land⸗ u. forjtwirthichaftlichen Alademie im Auguft 1854. 1854, 8. VIu. 68 ©.) Tharander Jahrbud. 1855. 11. Band — der neuen Folge. IV. ©. 260. Diefe nicht im Buchhandel erjchienene Schrift Liefert einen mit Fleiß geſammelten, beachtenswerthen Beitrag zur Forſtgeſchichte. Die hier gege- benen Mittheilungen verbreiten einiges Licht über den Zuftand der Waldungen des heutigen Würtembergs in den erften hiftorischen Zeiten und überhaupt iiber die frühere Verbreitung unferer wichtigften Holzarten im Vergleich mit der jeigen (ef. unter Vorkommen der Buche in verfchiedenen Gegenden; Wür— temberg; — Abnahme der Laubwaldungen; — Borfommen und Berbreitung der Weißtanne in verjchtedenen Gegenden; Wilrtemberg; — Vorkommen des Taxus; — Wechſel der Holzarten; und im Anhang unter Würtemberg überhaupt). 165°’, Notizen über die gefhihtlihen und waldwirthichaft- lichen Berhältniffe des k. Forftbezirts Weingarten, in welchem der vormalige Reichsforſt „der große Altdorfer Wald“ gelegen ift. (Anmerfung 33. 8.) cf. Wegweifer für die Ausflüge der Berfammlung der ſüd— deutſchen Forftwirthe in Ravensburg 1865. Desgleihen: Die Wirthihaftseinrihtung vom Revier Alt- dorf, Horftbezirts Weingarten ꝛc. Den Mitgliedern der 18. Ber. f. $ in Ravensburg im Juli 1865 gewidmet. 57 Seiten mit 2 Revierfarten. Da die hier mitgetheilten gejchichtlichen Notizen über „den großen Altdorfer Wald“ nur kurz find, fo hatte der k. würtemberg. Forftmeifter, Herr Probſt in Weingarten die Güte dem Herausgeber eine ausführlichere Beichreibung der gefchichtlichen Verhältniſſe dieſes früheren Reichsforſtes mit- zutheilen, welche in Nachfolgenden mit Erlaubniß des Verfaſſers zur Ver- vollftändigung unferer Sammlung veröffentlicht wird. „Zur Geschichte des Altdorfer Waldes und der fonder- baren Forſte.“ „Der vormals gemeine Altdorfer Wald und die jonderbaren Forite find nur Theile des großen Altdorfer Waldes, deſſen Aus- dehnung man nur ungefähr noch fennt. Denn abgefehen davon, daß Vieles durch Anbau davon gefommen tft, jo wird Manches nicht mehr hinzugerechnet, was dazu gehörte und noch damit zufammenhängt. Seinen Namen hat der Altdorfer Wald weniger davon, daß das Dorf Altdorf (jest Stadt Wein- garten) an feiner Örenze liegt, als vielmehr davon, daß er zu der alten wel- ftihen Grafſchaft Altdorf gehörte. Nach den verfchiedenen Eigenthumsverhältniffen unterfchted man ehe- mals und bis auf die neueften Zeiten in diefem großen Altdorfer Wald: 71 1) den gemeinen — gemeinjchaftlihen — Wald oder die fieben ge- meinen Forſte, 2) die fjonderbaren Forfte, welche mit dem gemeinen Wald inſoweit in Berbindung jtanden, daß fie mit jenen einer gemeinschaftlichen Behörde - untergeordnet waren, und 3) die übrigen, mit den gemeinen und ——— Forſten zwar zu⸗ ſammenhängenden, aber ſowohl in Beziehung auf Verwaltung, als Eigenthum ganz getrennten Waldungen. Der gemeine Wald theilte ſich in dreitheilige und viertheilige Forſte; die erſteren mit einem Flächenraum von 4659 Jauchert waren ge— meinſchaftliches Eigenthum der Landvogtei, des fürſtlich waldburg'ſchen Hauſes und der Stadt Ravensburg; die anderen — die viertheiligen — Forſte mit einem Flächenraume von 3227 Jauchert hatten außer den oben— genannten noch die Familie Borſer in Wetzisreute zum Miteigenthümer. Die ſonderbaren Forſte — fünf an der Zahl und ſo genannt, weil ſie nur einen Beſitzer hatten — gehörten der Reichsſtadt Ravensburg und ent- hielten 5267 Jauchert. Die übrigen Waldungen gehörten dem Fürften von —— — dem Kloſter Baindt ꝛc. Die Eigenthümer des gemeinen Waldes hatten auch die Forſtgerichts— barkeit und Forftpolizei darüber auszuüben; fie hießen darum auch die Wald- bherrichaften. Die Ausübung diefer Rechte ſowohl, als die Verwaltung wurde in Gemeinfchaft geführt. Die gemeinfchaftlihe Behörde war das Waldgericht in Ravensburg, dem auch die fonderbaren Forte der Stadt unterworfen waren, während die übrigen unter der Yandvogtei ftanden, Das Waldgericht wurde kraft einer befonderen Berleihuing Kaiſer Friedrichs II. vom 3. 1478 in der Stadt Ravensburg gehalten und war aus Abgeordneten der Wald- herrſchaften zuſammengeſetzt. An der Spitze desſelben ſtand der Oberforſt— meiſter, der von der Stadt Ravensburg, die das Oberforſtamt als Reichs— lehen innehatte, aufgeftellt wurde. Die. Strafen, welche das Waldgericht anfetste, wurden zwiſchen den Waldherrichaften getheilt. So lange noch die Stadt Waldburg und die Stadt Ravensburg allein die Waldherrichaften waren, verglichen fich im 3. 1478 beide Theile dahin, dag Ravensburg, wie von Alters her, das Waldgericht halten möge, daß aber die Truchjefien %/, und die Stadt an den Strafen haben follen, den Maienfchilling jedoch die Stadt als oberfter Waldförfter allein beziehen möge, während dagegen Weiher und Wiejen den Truchjefien gehören follen. — Die Territorialherrichaft über den ganzen Wald mit deren Ausflüffen, die hohe und niedere Jagd, das Harz und Floßrecht zc. hatte die Landvogtei auszuüben. Die die Waldherrfchaften allmählich zu ihrem Befige gekommen find, erklärt fic auf folgende Weife: Anfangs war der ganze Wald welfifches Eigenthum; als folches lernen 72 wir ihn namentlich durch eine Urfunde des Herzogs Welf IV. — die Stiftung- des Kloſters Weingarten vom Jahre 1090 betreffend — fennen, worin e8 heißt: „„Sylva Altdorfensis, quae proprietatis jure perhibetur ad nos spectare.‘ Mit den Welfischen Befigungen erbten die Hohenftaufen auch den Alt- dorfer Wald (1191) und mit jenen wurde diefer nach dem Erlöfchen des hohenſtaufen'ſchen Hauſes (1254) zum Reich eingezogen und bildete als Reichsgut einen Beftandtheil der Neichsvogtei Schwaben. — Uebrigens Iicheinen die Welfen, ſowie jpäter die Hohenftaufen den Altdorfer Wald nur als NeichSlehen, nicht auch das Dominium directum darüber gehabt zu haben, was die Briefe erweifen, durch welche Kaiſer Friedrich Barbarofia im 3.1153, Heinrich VL im J. 1193, Philipp II. im J. 1197 und Friedrich II. im Fahre 1218 das Beholzungsrecht des Kloſters Weingarten beftätigten ; was hauptſächlich auch Defterreich zur Begründung feiner Ansprüche an dag Dominium utile vor dem 3. 1575 anführte. — — Aber durch Belehnungen, durch Ertheilung von Berechtigungen und wohl auch durch eigenmächtige Zueignungen war der Befisftand ſchon frühzeitig verzweigt und ſehr verändert worden. Sp hatten ingbejondere jchon frühe die Herren von Waldburg und die von Wolfegg und Andere Theile des Waldes als Neichslehen inne. Sie waren bei jenen eine Zugehörung zur Burg Waldburg und hafteten ſehr wahrscheinlich urſprünglich als Amtslehen auf dem ReichSjägermeifteramte, während fie bei den v. Wolfegg eine Zugabe zu dem Oberforftamte waren. Die von Waldburg wurden damit von den Königen und Kaifern immer in Verbindung mit den Schloffe Waldburg belehnt. So belehnte Kaifer Ruprecht am St. Zohanni-Tage 1402 den Zruchjeß Hans von Waldburg „mit der Befte von Waldburg und allen Forften, die er oder die Seinen haben in dem Altdorfer Walde ꝛc., die von uns und dem heiligen Reiche zu Lehen rühren.“ Als im J. 1478 fich die Truchjefjen mit der Stadt Ravensburg wegen des —Oberforſtamts verglichen, wurde ausdrüdlich dafür geforgt, daß dem Schloffe Waldburg feine Gerechtigkeit verbleiben möge. In einem Vertrage von 1587 geben die Waldburg „die Ober- und Jagdbarkeit“ in dem Altdorfer Walde gegen Abtretung des Heifterganer Forſtes, der wohl ebenfalls einen Theil des Waldes ausmachte, an die Landvogtei zurüd, Einen weiteren Theil . mögen die Waldburg mit der Herrichaft Wolfegg (1336) erlangt haben. In dem Vergleiche des Truchjeflen Hans von Waldburg mit der Stadt Ravens— burg vom J. 1389 verfpricht Ießtere, den Truchjeffen bei feinen Forften und Nechten bleiben zu laſſen, die er von feinem Ehne oder Bater in dem Alt- dorfer Walde ererbt oder fonft durch Kauf oder von Erbs wegen an ihn ge- fallen. Der Ehne oder Großvater war aber eben derjenige Truchjeß Hans, der um das Jahr 1338 die Herrfchaft Wolfegg erheirathet hat. Im Jahre 1366 belehnt Kaifer Karl IV. den Wölfe Wolfegger, Sohn des Konrad Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, mit dem Oberforftamt, das er, Konrad, 73 und feine Bordern vom Reiche zur Lehen gehabt und erblich hergebracht. Diefe Wolfegger aber waren höchſt wahrfcheinlich Abkömmlinge der alten Heren von Wolfegg. Daß fie dem Adel angehört haben, ift dadurch bewiefen, dag den von ihnen ausgeftellten Urkunden ihr Siegel angehängt ift; fie führen einen Wolf in dem Wappen. Ein Hans Wolfegger war auch 1397 Mitftifter einer adeligen Gefellichaft in Navensburg. Bon ihnen kam das Oberforſtamt mit dem dazu gehörigen befonderen Forte an die Reichsftadt Ravensburg. 1368 am St. Margarethen-Tag verfaufte Konrad Wolfegger, jet (in Folge eines Zwiftes mit Ravensburg) Bürger zu Waldfee, mit feinem Sohne Wölfli „Unfer Amt iiber den Altdorfer Wald, das man nennt dag Oberforſtamt, und dazu unfere Forft befonder in demfelben Wald, der ſtoßt an das Rennthal und an des Booſers Forjt“ um 350 Pfund, mit dem Ver— Iprechen, die Belehnung der Stadt vom Reiche auszumwirken.“ Im $. 1373 erhält die Stadt ſodann wirklich einen Lehenbrief vom Kaiſer Karl IV. und wurde don diefer Zeit an auch bis zur Auflöfung ihrer Selbftftändigfeit von den Kaifern damit belehnt. Außer den Waldburgern und Wolfeggern waren aber auch noch Andere von den Kaifern mit Theilen des Waldes oder mit bejonderen Forften belehnt worden, namentlich die Ravensburger Gefchlechter Humdbiß, Linder, Ranz, Karlin, deren Forfte die Stadt ebenfalls Fäuflich an fich brachte. Am Nenjahrstage 1380 wird daher die Stadt vom Kaifer Wenzel mit dem Oberforftamte und dreien befonderen Forsten belehnt. Die weiteren bejonderen Forfte, in deren Befig man nachher die Stadt findet, wurden jpäter vollends von ihr erfauft. So faufte fie 3. B. in der Saften 1412 von Jerg Ranz feinen Forft (nachher der Mochenwanger Forft genannt), der Lehen. vom Reich ift, wobei noch bemerkt werden muß, daß mit jolchen Käufen immer auch Gefälle von Lehensteuten, welche zu dem Fort gehörten, verbunden waren. — Auf diefe Weife waren von dem alten Reichs- walde jchon früher bedeutende Theile abgeriffen und als befondere Forte in ausſchließliches Privateigenthum verwandelt worden, und es blieb nur noch ein Reit des Waldes als gemeiner Wald übrig. Aber auch diefer Reſt hatte bald die Natur eines Privateigenthums angenommen, indem er in den gemeinſchaftlichen Befig der oben genannten Waldherrfchaften überging, und zwar zuerft in den des mwaldburgiichen Haufes und der Stadt Ravensburg. Denn diefe allein werden noch in einer Urkunde des Kaifers Marimiltan L vom J. 1495 als die beiden Eigenthümer bezeichnet. Erft nachher erfcheint auch die Familie Boofer als Mitbefigerin. Sie trug ihren Antheil von dem waldburgifchen Haufe zu Lehen, von dem fie auch abjtammt. — Endlich juchte auch das öfterreichifche Haus — Namens der Yandvogtei — Ansprüche an den gemeinen Wald hervor, und da weder die Stadt Ravensburg, noch die Truchſeſſen ein befonderes Eigenthumsrecht auf den Wald nachzumweifen vermochten, jo nahm es feinen Anftand, feine Anfprüche durch die That gel- tend zu machen und fich fofort 1575 einen Theil des Holzes nebft der Aus- 74 übung anderer Rechte zuzueignen. Dadurch entftand zwar ein langer und heftiger Nechtsftreit, dev big zur Auflöfung der Landvogtei dauerte, ohne fein Ende zu erreichen; aber indefjen blieb die Landvogtei Miteigenthiimerin von dem gemeinen Wald und nahm in Folge von Jnterimsvergleichen vom Jahr 1591, 1592, 1599, 1600, 1601 und 1606 nicht nur an dem Holgertrage, fondern auch an den Strafen Theil, Der Rechtsftreit erreichte erft durch den Waldvertheilungsvertrag von 1834 förmlich fein Ende. Die Nutzung der Waldherrfchaften war jedoch jehr verkümmert durch die Mitgenoffenfchaft der Berechtigten, d. h. derjenigen, welche — ohne Wald— eigenthiimer zur fein — beftimmte Ansprüche auf den Ertrag des Waldes hatten. Man theilte fie in Berechtigte, Belehner und Dinger. Unter die erjteren gehörten die Klöfter Weingarten, Weißenau, Baindt, das Stift Wolfegg, Stadt und Spital Ravensburg, mehrere Gemeinden und andere, deren Recht auf befonderen Berechtigungen beruhte; Belehner heißen diejenigen, deren Recht blos perjönlich war. Die Berechtigten hatten ihr Recht theils noch) von den Welfen, theils von den Kaiſern erlangt. Im Fahre 1812 wurden die Holzabgaben in dem gemeinen Wald auf 6714 Klafter berechnet, wovon auf die Berechtigten 2714 und auf die Lehens— leute und Dinger 4000 kamen. Außerdem hafteten noch Weiderechte fiir 5338 Stüd auf dem Walde, Mit der Yandvogtei gingen 1805 auch deren Rechte auf den Altdorfer Wald und mit der Stadt Ravensburg 1810 auch die der letzteren an die Krone Würtemberg iiber. Aber inzwifchen hatten fich die Anftände wegen der großen, mit dem Ertrage in feinem Verhältniß ftehenden Holzabgaben aus dem gemeinen Wald von Jahr zu Jahr vermehrt,. und es wurde da— durch ein alter Vorſchlag, den Wald zu vertheilen, neuerdings rege, Cine folche Theilung wurde auch wirklich 1802 ausgeführt. Aber e8 entftanden auch alsbald Klagen über das unförmliche Werk, und die jegige Regierung jah fich veranlagt, neue Verhandlungen eintreten zu laſſen, die endlich durch die Verträge zwiſchen den Betheiligten vom 6. Januar 1835 zu gegenfeitiger Bufriedenheit ihr Biel erreichten. — Der Fürſt v. Waldburg-Wolfegg erhielt fir feinen Antheil 1570 Morgen Waldes als Eigenthum, frei von allen Dienftbarfeiten und, mit Ausnahme von 500 Morgen, auch frei von allem - ?ehensverband, und mit dem Jagdrecht im Grunder Forſt. — Die Familie Booſer erhielt für ihren Antheil eine jährliche Nente von 474 fl. Die Be- züge und Ansprüche der Holzberechtigten wurden von dem Staat allein über— nommen und für immer feftgeftellt. So befindet fich denn num legterer mit Ausnahme der oben erwähnten 1570 Morgen im Befite des ganzen ge- meinen Waldes umd, nachdem er von der Stadt Ravensburg auch deren jonderbare Waldungen erworben hat, überhaupt im Befitze des Altdorfer Waldes, ſoweit derfelbe im engern Sinn noch fo genannt wird. — Er umfaßt zur Zeit 21000 wirrtemberger Morgen und vertheilt ſich auf die 75 -£ Reviere Altdorf, Baindt und Blitzenreute und auf das fürftlich walden- burgifche Revier Wolfegg; — er liegt nördlich und öftlich von dem Flecken Altdorf- Weingarten, der erſt in diefem Jahre zur Stadt Weingarten um- | getauft wurde, beginnt eine halbe Stunde ſüdlich von Aulendorf auf dem rechten Schuffenufer, jet auf das linfe über und zieht, das Aachthal durch— fchreitend, ſüdöſtlich und firdlich bis zum Schloß Waldburg, dem Stamm: ſchloß der Truchjefien-Waldburg, hin, immer den Haupthöhenzug, der dieſen Theil von Oberſchwaben in zwei Hälften jcheidet, verfolgend. “ 166. Forjtgefchichtlichen Werth hat auch das unter Forftgefete Würtembergs nachgewieſene Handbuch der würtembergifchen Forftgefeggebung x. mit hiftorifhen Erläuterungen von I. G. Schmidlin. Stuttgart. 1821 u. 1823; fortgejeßt von Tſcherning (Anm.69e) mit einer Vor— redevon ®. v. Widenmann (51). 1842. 8. Tübingen ; denn dasfelbe ent- hält nicht nur eine Nachweiſung der beftehenden Gefete, jondern auch eine ziem— E» lich vollftändige Gefchichte der Forftgefeßgebung und mithin auch eine Forft- u. . 3 3 Jagdgeſchichte ſelbſt, ſowie eine treffliche Forftftatiftif von Würtemberg. Diejes - Werk vereinigt Alles in fich, was in Beziehung auf das würtembergiſche Jagd-, Fiſcherei⸗ und Holzwefen, ſowie über andere, Damit zunächft verwandte Gegen- ftände in gedrudten Schriften zu finden ift, vollftändig in gedrängtem, jyite- matiſchem Zufammenhange. In specie von SHachfen. 167. Zur Forftgefhihte Sachſens. Dengler'3 Monatjchrift zc. 1863. ©. 201. Im 18, Jahrhundert, namentlich aber unter dem Churfürften Auguft, wurde den Waldungen des damaligen Churfürftenthums Sachjen viel Auf: merfjamfeit gewidmet und bejonders für die Vergrößerung der Yandesforfte Vieles gethan. Die VBerwüftungen durch den 3Ojährigen Krieg und die mit ihnen verbundene große Berminderung der Einwohnerſchaft hemmten jedoch eine weitere Entwidelung der Waldpflege, und die Jagdpaffion der Johann: George und der ihnen folgenden Könige von Polen ließ den Forfthaushalt als ſolchen noch vollends in den Hintergrumd treten. — Die höheren Poften beim Forſtfache — die der Oberforftmeifter — wurden beinahe zu Hofämtern und befanden fich während des 18. Jahrhunderts ausschließlich im Befige des fiftsfähigen Adels, — ein Ufus, der erft im J. 1830 eine Unterbrechung erfuhr. — Der fiebenjährige Krieg hatte den fächfifchen Forften wieder neue, tiefe Wunden gefchlagen. Die Regierung erkannte dies und berief zu deven 76 Heilung 1764 den braunjchweigiichen Landjägermeifter von Laßberg in fächfische Dienfte. Diefer begann. eine Negulirung des Forſthaushaltes mit beftem Erfolge. Der Ariftofratie der Oberforftmeifter war ex jedoch ein fataler Eindringling, und diefe wußten auch feine Regſamkeit lahm zu legen. Ein heillofes Accidenzwejen hatte Plat gegriffen, und bei der Gentralftelle wirkte fein Techniker, da die Oberhofjägermeifter von ihrem Si im Finanz- follegium feinen entjprechenden Gebrauch zu machen verftanden. — Bald nach dem Beginne diefes Jahrhunderts kam daher die Nothwendigfeit, in einen andern Weg einzulenfen, zur Geltung. Es wurde eine Forſtvermeſſungs⸗ anftalt (ef. Zarationsverfahren ꝛc. in verjchiedenen Ländern; Sachſen.) errichtet und mit der Aufnahme der Forfte begonnen ; jedoch übertrug man dieje einem Ingenieur-Dffizier, wodurch freilich das Forftliche in den Hintergrumd trat. Es fielen daher die Blide auf Cotta, den man bewog, 1811 ſammt feiner Forft- (ehranftalt, welche bis dahin in Zillbach (cf. Forftlehranftalten. Tharand.) war, nach Sachſen überzuſiedeln. Zugleich zog man einen Nentbeamten — Zahn — in das Finanzfollegium, der hier Ausgezeichnetes leiftete, beſonders auch) das Rechnungsweſen umgeftaltete, fir Abjchaffung des Accidenzweſens wirkte und für eine befjere Formation der Reviere ſorgte. — Es läßt fich daher erft von den Jahren 1811—14 an von einem geregelten Forſtweſen |prechen. Bis dahin waren die Forfte faft ohne Ausnahme erfchöpft, in hohem Grade planlos behandelt, mit ſchweren Servituten belaftet; auch für den Wieder- anbau war verhältnigmäßig wenig gefchehen. Unter den Forftbeamten war das Verftändniß für die Aufgabe und das fachliche Wifjen nicht veich genug vertreten, eine Vorbildung für das Forftfach (damals nur Jägerei genannt) war gar nicht und als Fachbildung nur eine dreijährige Lehrzeit bei irgend einem Nevierverwalter vorgejchrieben. Die Anftellung der Forftbeamten er- folgte bei den Adeligen nach dem Dienftalter — reſp. nach dem Eintritt in in die Fagdpagen-, Kammer- und Jagdjunferlaufbahn, — jene der Bürger- lichen nad) Gunft, Zufall, Berftändigung. — Nur Cotta's Perfönlichkeit gehörte dazu, um jo raſch auf das Streben des geſammten ſächſiſchen Forft- perfonals einzuwirken und jenen Eifer hervorzurufen, Verſäumtes nachzu- holen. — Nicht minder einflußreich fire den ſächſiſchen Forfthaushalt war die Ernennung des damaligen Bicedireftord der Forftvermeffung v. Berlepfh”) zum geheimen Finanzrath und Referenten in Forftfachen, der die Refultate 70, Er ift geboren 1790 zu Seebad bei Mühlhauſen in Thüringen, und „hat fi) feit 1821 als geheimer Finanzrath und Forftreferent durch die Aufrechthaltung der Forfteinrichtung, durch die Fortbildung derjelben, durch ein geordnetes Revi— fionsverfahren und ein damit in Verbindung gebrachtes Etatwefen ꝛc. große Ver— dienſte erworben. Sm J. 1853 erhielt er das Prädikat als Oberlandesforftmeifter und trat am 1. Auguft 1860 in den Ruheſtand.“ — Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1861. ©. 104 u. 110. — — „Sachen verdankt der großen Selbftftändigfeit feines Dirigenten die trefflihe Organifation, wodurch diefes Land ſchon lange vor vielen andern ſich aus— oeichnet.‘ Dajeldft. 1863. ©. 141. (cf. Anmerk. 289.) 77 und Arbeiten der Betriebsregulirungen und Verwaltungsgefchäfte in Ver— bindung und Wechjelwirkung brachte, mit Energie an die Befeitigung aller Servituten (cf. unter Sorftfervitute in verfchiedenen Ländern; Sachjen.)?!) ging, der Entwidelung der Material- und Gelderträgniffe (ef. unter Finanzwifjen- haft. Finanzetats; Sachjen) die vollite Aufmerkjamfeit widmete und dem Kultur- weſen großen Eifer und Antrieb zumendete. \ 168. Berlepſch, d., Freih. Notizen zur älteren Forftgefchichte Sachſens bis zur Landeseintheilung. Tharander Jahrbch. 1857. Neue Folge. V. ©. 18—27. 169. Berg, v. Hiftorifche Notizen aus Chriftian Lehmann's sen. weiland pastoris zu Schiebenberg, hiftorifhem Schauplag derer Merkwürdigkeiten in dem Meißniſchen Ober-Erzgebirge, darinnen eine ausführliche Bejchreibung diefer ganzen gebirgifchen und angrenzenden Gegend nach ihrer Lage, Bergen, Thälern ıc. 1699. 4. Tharander Jahrbch. 1859. Neue Folge. VI. ©. 282—29. I. Bon der Wälder Abziehung und Eintheilung. Ehurfürft Auguft (1553 — 1586) war ein großer Adminiſtrator u. Natio- nalöfonom, widmete den Waldungen des Ober - Erzgebirges eine befondere Sorgfalt, wie feine Forftordnungen??) und Beftellungen beweifen. — Die Ein- theilung der Waldungen hatte damals wohl eine doppelte Beranlaffung: die Jagd, als die hervorragendfte, und die Flößerei; denn Auguft legte mehrere Slößereien aus den holzreihen Wäldern um Annaberg und Schwarzen- berg an. J— I. Bon falten Wintern. Die hier gegebene Chronik der Falten Winter in dem Zeitraume von 1011 — 1679 ift nicht unintereffant, um jo mehr, al3 hier häufiger die Nede von Schneejchaden im Gebirge ift (ef. Schneedrud), als fonft wo, fo dag manche Forftleute zu dem Glauben gefommen find, daß vor Zeiten gar fein Schneebruch in den bezüglichen Gebirgswäldern ftattgefunden habe. II. Bon wilden Thieren. 170. Beitrag zur Forftgefhichte in Churſachſen. Leonhardi’3 Forft- u. Jagdmagazin. 1804. I. 10. ©. 308. 171. Das Tharander Jahrbuch von 1848. V. ©. 45 x. bringt mehrere ältere ſächſiſche Forft- und Holzorduungen von den Jahren 1560, 1580, 1598, 1732, 1753, 1755, 1763, 1767 ꝛc. von forftgefchichtlichem Werthe. 71) Die Ablöfung der Forftfervitute in Sachen ift bis auf zwei Sachen, welche im Prozefje liegen, beendigt. — Allg. Sorft- u. Sagdztg. 1862. ©. 145. 72) ef. Lindner, J. T. (Amtsprofurator in Schwarzenberg). Die Holz- ordnung des Churfürfts Auguft vom J. 1560 und die Gegenwart. — Zugleich ein wichtiger Gegeuftand der Berathung für die nächften Situngen der beiden Kammern. 1840. 8. 63 ©. Zwidan. (%/, Thlr.) (ef. Forſtgeſetze ıc. Sachſen.) 78 172% Reunig, Dr. Generalſekretär d. landwirthſchaftl. Vereins in Sachſen). Die Entwidlung der ſächſiſchen Landwirthſchaft in den Jahren 1845 bi8 1854, Amtlicher Bericht an das k. ſächſiſche Miniftertum des In— nern erſtattet. 1856. 8. 220 ©. Dresden. Schönfeld. 172°. Sehr beachtensmwerth fire die Gefchichte der Land- u. Forſtwirthſchaft Sachſens überhaupt iſt auch daS ausgezeichnete Werk, welches als Feftfchrift für die 25. Berfammlung deutfcher Yand- u, Forftwirthe in Dresden 1865 bei Schönfeld erjchienen ift: l. Die Landwirthſchaft in Sachſen (XI u. 248 ©.). I. Darjtellung der f. ſächſiſchen Staatsforſtverwaltung u. ihrer Ergebnijje. (VIu. 71 ©. mit Tab.) In specie von Hannover. 173. Wächter (Sorftrath). (Anmerk.d) Säen und Pflanzen. Ein Beitragzur Forſtgeſchichte des Königreihs Hannover. Hannoverifhes Magazin. 1833. Nr. 60. 61. 62. 68. 64. 69. 70. 71. 72. 73. 81. 82. u. 83. (Anmerf. 16.) Unter Bezugnahme auf Nr. 53 fährt der Verfafler fort: „Sn dem langen Zeitraume von der Erhebung Norddeutſchlands (Sachſens) durch die Franken unter Karl dem Großen und der Einführung der hriftlichen Religion bis zum 16. Jahrhundert bietet die Gefchichte zwar große Veränderungen in ganz Deutjchland und feinen ausgedehnten Wäldern dar, aber Nichts, was eine Soräfalt für den Anbau der leßteren beweilt; im egentheil, man war eifrigit bemüht, fie auszurotten. Wenn etwas für ihre Erhaltung geſchah, jo waren es polizeiliche Borjchriften, wober man die Jagd, und höchſtens die Maſt, mehr im Auge hatte, als den Wald. — Karl der Große und. defien Nach- folger fingen an, Kirchen und Klöfter mit Wäldern zu beſchenken; die neu- eingejegten Herzöge, Markgrafen, Bisthümer thaten desgleichen; der Anbau des Yandes nahm mit Niefenfchritten zu; Städte entftanden wie mit einem BZauberjchlage, auch in Norddeutſchland; die unermeßlichen ehemaligen Wälder verſchwanden vor den Fortjchritten der Kultur und zogen fich auf die Gebirge und nach einzelnen entfernten Gegenden zurüd, und hätte die Jagdluft der deutſchen Katjer nicht noch einige jogenannte Reichswälder (Anmerkung 33) erhalten, jo würde von den Waldungen Nichts übrig geblieben fein, als was zur Weide, Maft und Brennen nöthig war. Und felbft die großen Neichs- wälder verfchwanden mit dem Bedürfniß der Kaifer, der zunehmenden Macht und dem Einfluß der erblich gewordenen Herzöge, Grafen ꝛc.; auch) fie wurden verſchenkt, verliehen und vereinzelt). — — Der zu Anfang des 17. Jahr: 73) Der Berfaffer weift dies durch Hiftorifch begriümdete Momente aus dem hannover’ihen Lande nad und führt Dokumente auf, die großer Forfte Er- wähnung thun, wo gegenwärtig feine Spur von Wald mehr zu finden ift. 79 hunderts ausgebrochene 3O jährige Krieg vernichtete, was zu dieſer Zeit an Wäldern noch übrig war, und fo erlitten damals auch, namentlich in den hannover’schen Landen, — bejonders in den flachen Gegenden — die Wälder große Verwüſtungen, deren Folgen noch jest fichtbar find, welche hier ge- fhichtlich nachgewiefen werden. — Dazu Fam noch die durch die Leiden des Krieges hervorgerufene Geldnoth, welche dazu zwang, die Waldungen zu verpfänden. Die Folge hiervon war, daß die Pfandinhaber die Wälder im höchſten Grade devaftirt haben. — Jedoch nach Beendigung diefes Krieges (1648) mußten die Fürften wieder an die Heilung der gejchlagenen Wunden denfen, weshalb man namentlich auch an die Wiederherftellung der zur Grunde gerichteten Waldungen ging; und erſt von diejem Zeitpunfte an datirt fich eigentlich die Gefchichte der Waldfultur, wenn auch hie und da jchon einzelne Forftordnungen erjchienen waren, wie auch dev Berfafjer einer jolchen von Herzog Heinrich Julius vom 20. X. 1590 für den Harz, wo der Bergbau den Holzanbau nothwendig machte, Erwähnung thut. — Wenn auch in fpäter gegebenen Forftordnungen „von Eichellefen und Eichelfteden in die Heie“ die Rede ift, jo findet fi) nirgends eine foldhe „von einem künſtlichem Anbau des Nadelholzes“ auf dem Harze. Der Anfang zu einem folhen durch Saat wurde erſt bei dem im J. 1673 zu Oſterode abgehaltenen General-Forftante und durch Pflanzung bei einem folchen im 3. 1674 gemacht, wenn auch „die Anlage von Eichellämpen und Eichenpflanzungen“ in allen Nevieren nicht verſäumt werden durfte”). — Herzog Johann Friedrich, dem der Harz überhaupt viel zu danken hat, nahm Notiz von diefen Verfuchen mit dem Nadelholz- Anbau, erkannte die Nothwendigkeit desjelben und ordnete in dem Jahre 1674 an, „daß die Stellen, allwo die Bäume zu jegen, ein halb Jahr zuvor präparirt würden.“ — Bon dieſem Zeitpunkte an datiren ſich die fünft- lichen Kulturen auf dem Harze. Sie haben von da an ohne Unterbrechung ihren Fortgang und — wenn auch in der Folge hie und da Schwankungen, Bweifel und Widerjprüche eintraten — jo hatten fie doch einmal Wurzel ge- ſchlagen. Man fuhr namentlich mit der Ausjaat von Fichtenfamen fort ; es wurden an die Revierforjtbedienten Verfügungen bezüglich der Einfammlung des Samens, der Berzeichnung des geſammelten Samens, der Koften und der Dlößen, welche umgehadt werden müſſen ꝛc., erlafien, und es kann nament- lich der Forftamtsaktuar Keydel (1727) als der Exfte, welcher den Fünft- lichen Anbau der Fichte, die nun bald alle Holzarten hinter ſich ließ (184), regelmäßig betrieb, genannt werden?®). Nichtsdefteweniger wurden im Jahr 1752 auch Berjuche mit Einführungen fremder Holzarten — der Yärche, der 74) Da in der erften Zeit von den ausgeführten Eichenpflanzungen ein großer Theil nicht gediehen ift, juchte man das Intereſſe der Förfter dabei hineinzuziehen, und zahlte ihnen für jeden gepflanzten Heifter 1 Ngr. und legte noch einen ſolchen zu, wenn jener nach drei Jahren noch grün war. 75) Die Kunſt des Pflanzens der Fichte, die in fpäterer Zeit fo ausgebildet 80 Weißtanne, Zirbelfiefer, der Mazie ꝛc. in allen Harzrevieren gemacht, jedoch jpäter wieder aufgegeben (83%), — Im J. 1756 ward die Einreichung von Kulturanschlägen und 1760 das Fefthalten an denjelben vorgejchrieben. — Der große Mißbrauch, welcher mit dem Fichtenfamen getrieben wurde, ver- anlagte im 3. 1766 einen Erlaß, daß nur abgeflügelter Samen zu verwenden jei, und einen ſolchen im 3. 1768, dag — wenn mehr Samen verjät würde, als gewöhnlich %) — die fultivirten Reviere auf Koften der Förfter vermeſſen wirden. — Im 3. 1764 wurden Befehle zu Verſuchen bezüglich der Ein- führung der Schlagholzwirthichaft auf dem Harze gegeben, diejelben jedoch wegen Unzweckmäßigkeit diefer Betriebsart in diefen Waldungen aufgegeben und jo dem Harze, deſſen Vorhölzer nur in Weichholzbeſtänden vorzügliche Schlagholzörter haben, feine ehrwirdigen Hochwaldbeftände, in welchen fortan mit größtem Fleige durch Saat und Pflanzung Fultivirt wurde (184), er- halten”). — Und fo fand im J. 1808 die weftphälifche Decupation das her- zogliche Kulturwejen in einem ſehr blühenden fortichreitenden Zuftand. Mit ihr wurde zwar die Forjtverwaltung von der Bergmwerfsdivektion getrennt; der Kulturbedarf floß aber nichtsdeftoweniger aus den Bergwerfsfafjen ; auch find die hiezu nöthig gewordenen Gelder entprechend verwendet und bis zum Ende der Decupation regelmäßig aus jenen bezahlt worden. Nach diejer ift man nun noch immer weiter fortgefchritten. Man ift mit den Kulturen big vor die Hauungen gerücdt, die Wiederaufforftung folgt dem Abtriebe, Be— ſamungen gejchehen nur, um Pflanzen zu erziehen, Pflanzungen find das Hauptkulturmittel geworden. Das Wohl des Harzes beruht auf feinen Wäldern, und es ift die Eri- ftenz des ganzen gewerblichen Zuftandes auf dem Harze mit der Erhaltung der Wälder auf das Innigſte verbunden (180u. 184). Nicht fo ift es im Lande, Hier kämpft im Allgemeinen die Forftwirthichaft mit der Landwirthſchaft um Terrain. Erftere wird das Feld räumen müfjen und fi auf unfruchtbare Gegenden, auf die Berge zc. zurüdziehen. Der Waldanbau trägt hier daher nicht den Charakter einer abjoluten Natur - und Gewerbs-Nothwendigkeit, jondern einer Befiergreifung des ihr zu Gebot ftehenden, nicht befjer zu be- nußenden Bodens. und gegenwärtig zur Hauptkulturart des Harzes geworden ift, ward im J. 1751 zuerft von dem fürftl. braunfchweigifchen Holzfnechte Fiedler gelehrt und nad einem mit ihm abgefchloffenen Bertrage mehrere Jahre hindurch ausgeübt. 76) Im 3. 1772 wurde die allgemeine Vorjehrift gegeben, daß nicht mehr, als 23/,—3 Himten (0,32—0,42 bayerifche Meten) Flügelfamen auf 1 Morgen (0,77 bayerifche Tagmw.) verbraucht werden jollen. 77) cf. Wächter, a. a. O. ©. 588: „Einer der größten Schritte zur Verbefferung des Forſtweſens wurde unter Georg's III. Regierung vorgenommen, nämlich die Trennung des Fagdwejens vom Forſtweſen im 3. 1772, wobei die Stelle eines Oberforft- und Jägermeiſters eingezogen wurde und 6 Oberförfter ernannt und unmittelbar unter die Stadtkammer geftellt worden find.“ 81 174. Seidenftider, H. A. (Forftauditor). Ueber den geſchichtlichen Urfprung und die rechtliche Natur der hannoverifchen Interefjentenforfte, vorzüglih im Fürſtenthum Calenberg. — 1853. 104 ©. Beine. Heuer. (/ Thle.) Wenn auch an der Klarheit und Ueberfichtlichkeit dev Form und Dar- ftellung manche Ausstellungen gemacht werden können, fo iſt doch diefe Schrift immer al3 ein intereffanter Beitrag zur Forftgejchichte zu betrachten. 175. Zur Forftgefhichte der Göhrde”®). Dengler'3 Monatjchrift. 1860. ©. 229 ze. Im öftlichen Theile der Liineburger Heide (cf. unter Hannover im An- bang) liegt, eirca 2 Stunden von der Elbe entfernt, ein in mehrfacher Be- ziehung interefjanter Wald — genannt die Göhrde. Faſt 20,000 Morgen umfaſſend, bildet derjelbe einen gejchlofienen Waldförper in fat runder Ge- ftalt. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts waren hier noch bedeutende Holzvorräthe, namentlich von Eichen?) und Buchen vorhanden. Es wurde aber mit denjelben jo verſchwenderiſch gewirthichaftet und gejchah jo wenig für die Nachzucht des Holzes, daß eine zur Unterfuchung des Waldzuftandes angeordnete Kommiſſion (an deren Spitze der damalige Forjtmeifter v. Lenthe ftand) erklärte: „Die Göhrde ginge ihrem Verſchwinden als Wald fchnell entgegen, wenn jener ungeregelten und devaftivenden Wirthichaft nicht bald Einhalt geſchähe.“ — Eine im J. 1777 beendigte Vermeſſung, Beftandsauf- nahme und Forfteinrichtung war die Folge diefer Erflärung. — Vom Jahre 1777 bis 1802 wurde num nach den Vorfchriften jener gewirthichaftet. Es zeigte fich jedoch bald, daß eine Berjüngung des Eichen- und Buchenhoch- waldes, der im jenem Wirthichaftsplan für einen Theil der Fläche vorge— jchrieben wurde, nicht zu erreichen war; denn während die jungen Pflanzen durch Froft, Dürre und Wild zu Grund gerichtet wurden, verödete der frei- gelegte Boden immer mehr und bededte fich mit Heide. — In den zur An- zucht von Nadelholz beſtimmten Abtheilungen war die Kultur zwar von beſſerem Erfolg, aber nur langſam vorgefchritten. — Eine weitere Kommiſſion verfannte im J. 1802 die dem Walde drohenden Gefahren nicht, modifizirte | 78) Wächter in der in der vorigen Nummer nachgewiefenen Abhandlung a. a. D. 1833, ©. 565, bringt mehrere forft- und jagdgefchichtliche Notizen über diefen Wald, deſſen Kultur und Umwandlung in Nadelholz, ſowie namentlich iiber die im obiger Nummer erwähnten Forftlommiffionen. „Die Göhrde liegt in dem - Lande, welches meift die wendifchen Fürſten bejeffen haben. Es ift diefer Name daher ohne Zweifel ſlaviſchen oder wendifchen Urfprungs und bedeutet Schloß oder Berg (Györd). — Sie ift an der Hiigelfette gelegen, welche die Liineburger Heide zwiſchen der Elbe und Wejer mit ihren Nebenflüffen durchftreicht. — Im J. 1803 fiel diefer Wald als Lehen an die Fiirften des Hauſes Braunfchweig.“ 79), Im J. 1770 fanden fich hier bei einer vorgenommenen Abzählung noch 20,00 Stämme haubarer Eichen vor. Sorftl. Chreſtomathie. 6 82 die wirthichaftlichen Beſtimmungen vom J. 1777 und empfahl, neben mehreren zwedmäßigen Anordnungen, „der Erziehung von Nadelholz mehr Aufmerk— jamfeit, als bisher, zu ſchenken.“ — Die folgenden Kriegsunruhen und In— beſitznahme des Yandes von Preußen und jpäter von Franfreich machten wei- teren Betriebgoperationen vorerjt ein Ende, und e8 muß leider gejagt werden, daß in dem legten Zeitraum bi8 zum J. 1840 für die Berbefferung diejes Waldes jehr wenig geſchah. Jedoch, unterftügt von zureichenden Kulturmitteln, nad Ordnung der bi dorthin verwidelten Weideverhältniffe d') und durch Einführung pfleglicher Wirthichaft, gelang es den Betriebsführern, vom $. 1840 an bald einen geregelteren Waldzuftand herbeizuführen, jo daß diefer zur Zeit als jehr günftig angefprochen werden kann. — Die Göhrde gehört zu den für das Aerar ausgefchiedenen Gütern und wird nunmehr als ein Berforgungswald für diejenige Gegend angefehen, welche auf ihn angemiefen ift. — Bon jeher bis auf die neuefte Zeit hat die Jagd in diefem Walde eine Hauptrolle gefpielt, und war hier der Wildftand ftet3 jehr bedeutend, dem größten Theils der Ruin diefes Waldes zuzufchreiben ift, da hier vorzüglich immer das Rothwild ſtark vertreten war®!). Daher wurde umd wird auch) die Göhrde häufig von den Yandesfürften zur Jagd befucht; nur mußte in Folge des Jahres 1848 diefer ganze Wald mit einer —— Umzäu⸗ nung verſehen werden. 176. Zur Geſchichte des Lüßforſtes. Dengler's Monatſchrift. 1862. ©. 81 ꝛc. u. 1865. ©. 65 ꝛc. Derfelbe liegt in der dem nördlichen Tieflande angehörigen Lüne— burger Heide?!®), Er ift 24000 Morgen groß und hat verjchiedene und häufige Bodenbonitäts-Wechfel, auf welchen in überwiegendem Maße Kiefern, jedoch auch die Fichte, Buche und Eiche vorkommen, deren Verhalten, je nach dem Boden, welchen fie einnehmen, jehr verjchieden ift. ES find hier ſchöne Beftände vorhanden; aber auch in Folge früherer jchlechter Wirthichaft, rück— fichtSlofer Ausübung der Weide, vorgefommener ftarfer Waldbrände ꝛc. — perödete, mit Heide überzogene Lücken mit fimmerlichen Beftänden, die ftellen- weife ein Ganzes bilden. — Namentlich an Eichen hatten diefe Forfte in der 80) Nah Wächter a. a. D. ©. 575. wurde mit 32 berechtigten Viehheerden in diefen Wald eingemeidet. 8) Derjelbe a. a. DO. ©.575. „Unter dem beftändigen Abäßen einer Heerde von 4—500 Stüd Rothwild konnte der Nachwuchs nicht wohl emporkommen.“ 8la) Diefer intereffante Landftric), der bis zu 350’ anfteigt, umfaßt eine Fläche von beinahe 200 Ouadratmeilen, mit einer ſehr dünnen Bevölkerung. Auf die Waldfläche fommen ca. 0,13 der Gefammtfläche. — Ju Folge der dajelbft ein- getretenen land- und forftwirthichaftlichen Zuftände wurden von der Regierung nahezu 100,000 Morgen (& 0,3495 Heft.) käuflich erworben, die in den letzten Fahren zum größten Theil in Beftaud gebracht wurden, was fiir die Zufumft be- züglich der Berbefferung des Klima's, der Temperatur ꝛc. diefes Landes vortheil- haft wirfen wird. 85 - früheren Zeit einen jehr großen Reichthum, und wurden erſt im J. 1844 die festen Repräjentanten jener urwäldlichen Baumrieſen gefällt. Ueberhaupt waren in diefen Waldungen in früherer Zeit große Maſſen ftarfer Bauhölzer angeſammelt. Dieje großen, für unerfchöpflich gehaltenen Holzvorräthe haben jedoch zur Abjchliegung von Kontrakten mit Bremer Handelshäufern wegen Lieferung von Stabholz veranlaßt, in Folge defien hier eine Wirthfchaft be- gann, die nur als devaftirend bezeichnet werden kann. Es läßt fich übrigens nicht verfennen, daß in dem weſtlichen Theil der Lüßforſte — im Revier Schafſtall, in welchem Eichen und Buchen vorherrjchend waren, die jedoch fpäter faft gänzlich durch Nadelholz verdrängt wurden, — von Seite der da- maligen Forftverwaltung mehr auf die Erhaltung und Sicherung eines nach— haltigen Betriebes gejehen wurde, was wohl feinen Grund hauptjächlich darin hatte, daß es hier an Abjat fehlte. Allein diejer, dadurch mit jehr bedeutenden Beſtandsmaſſen der Nachwelt überlieferte Waldförper wurde ſammt den vor- handenen jungen Bejtänden am 24. VII. 1857 auf einer Fläche von 2534 Morgen (884 Heftaren) durch einen, von Funken aus einer Lokomotive ent- ftandenen Waldbrand zerftört, durch welchen auch die Bodendede mit feinen, feit Jahrhunderten angeſammelten Beſtandtheilen verzehrt wurde. 177. Wächter theilt im hannover'ſchen Magazin. 1839. Nr. 32. ©. 251 u. 252. eine für die Forjtgefchichte Hannovers nicht unwichtige Holzordnung für das im Amte Ofterholz gelegene Ofterholz vom $. 1549 mit. 178. Seidenftider, Forftlihe Urkunden und — — betreffend. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1845. ©. 73. Aufforderung zum Studium der Urkunden und Vermächtniſſe aus der Borzeit, in Bezug auf die Forte behufs der Hiftorifchen Forſchung und Ver— vollftändigung der Fortgejchichte, und Mittheilung einer Schenfungsurfunde, welche dem im Amte Hameln des Königreich Hannover gelegenen adeligen Gute Halpenfen oder vielmehr deſſen Befigern, ben Herrn von Mengerfen, im 3. 1581 verliehen worden ift. 179°, Derfelbe, — Holzungen und Holzungsreht des Fehen- gutes Boldagjen im Königreich Hannover. v. Wedefind's neue Jahrbchr. d. Forſtk. 1854. IV. 4. 179°. Burckhardt, Heinr. (. hannov. Forftdirektor). Die forftlichen Berhältniffe des Königreihs Hannover. 1864. IH. und 171 ©. Hannover. Rümpler 8. (Ys Thlr.) Barnde's lit. Centralbl. 1865. ©. 39. Grunert'S forjtl. Blätter. 1865. 9. ©. 181—187, Nördlinger's krit. Blätter. 1865. 47. 2. ©. 17--22. Wir führen diefe gehaltvolle Schrift hier, als an ihrem Plage, im All— — an, verweiſen jedoch in Beziehung auf den nähern Inhalt und die 6* 84 weitere Beiprechung derjelben auf den Anhang, und zwar auf Forfiftatiftif Hannover's dajelbft. In specie von Braunfchweig. 180. Schulte, J. C. L. (in Braunſchweig). (24 1.55.) Aftenmäßige Geſchichte der Forftwirthichaft und befonders der Forftbetriebs- vegulirung im Herzogthum Braunfchweig feit dem 16. Jahr— hundert bis auf die neueſte Zeit; — als Beitrag zur allgemeinen Forſtkultur-Geſchichte Deutjchlands. v. Wedefind’s, neue Jahrbücher der Forftf. 1837. 13. Hft. ©. 49 —71. | In den braunfchweigiichen Yanden®?) war jchon im der erſten Hälfte des 16, Jahrhunderts, bis wohin die Nachrichten über forjtliche Gegenftände reihen, die Waldbenugung jehr hochgeachtet worden, jo daß man jchon zu jener Zeit nicht allein den Zuftand der herrichaftlichen Forfte, jondern auch der Gemeindeforfte und Privatwaldungen jcharf in's Auge faßte. In der Holzordnung Heinrichs des Jüngern vom 3. 1547 — dem erften befannten Forſtgeſetz des Herzogthums Braunſchweig — ift Schon die Beſtimmung ent- halten, daß die Gemeindeholzungen, gleich den herzoglichen Waldungen, richtig behandelt und die Gemeinden lediglich auf Anweifung der fogenannten „be- Ichlofienen Männer“ (Förfter), Amtsleute ꝛc. nach Ordnung und mit Ueber— haltung hoher Heifter ze. „welche nicht zur verlegen jeien“, Holzhiebe vor- nehmen dürfen; — und felbjt die Privatwaldbefiger mußten fich nach diefer allgemeinen Holzordnung richten und durften in ihren Waldungen nicht will- fürlich Schalten. — Hiernac war aljo ſchon im 16. Jahrhundert im Herzog- thum Braunſchweig die Schlagwirthichaft mit Ueberhaltung von Oberholz befannt, wurde nach und nach die herrjchende Betriebsart und hat fich gleich am Schlufje diefes Säkulums mehr und mehr zu einer Art Mittelwald aus- gebildet. — Bon Kulturen, welche im 16. Jahrhundert vorgenommen worden wären, ift in den Akten feine Rede; erit im J. 1658 findet fich in einem Er- (aß Herzog Auguft’3 über die Bewirthichaftung der Gemeindewaldungen im Fürſtenthum Dlanfenburg die Anordnung, „die Frucht tragenden Bäume zu Ionen und junge Bäume nachzupflanzen.“ Aus dieſem, 10 Jahre nad) Beendigung des verheerenden 3O jährigen Krieges erlaffenen Refkripte erhellt, dag man ſelbſt zu jener Zeit, mit Ausnahme dev an der Wefer gelegenen Dberforfte Holzminden und Stadtoldendorf (188), die bis zum 18. Jahr: hundert durchaus vernachläffigt worden find, — im Herzogtum Braunfchweig den Forſtbetrieb ſehr beachtete. Namentlich erholten ſich damals die Harz- forte, welchen man wegen des Bergbaues und Hüttenbetriebs (173) Hauptfächlich 82) Es umfaßte damals das herzogliche Territorium auch noch das vor- malige Fürſtenthum Calenberg, die Grafihaft Hoya, einen Theil des Stiſts Hildesheim, das Fürftenthum Celle und die Grafjchaft Rheinſtein. 85 - Beritdfihtigung ſchenkte, und in denen damals auch allenthalben die Bevölke— rung beträchtlich zufammengejchmolzen war, von den Kalamitäten des Kriegs. — In den Jahren 1686 und 1693 erſchienen aufs Neue Forftordnungen pon den gemeinfchaftlich vegierenden Herzogen Rudolph Auguft und Anton Ulrich, wodurch die Bewirthichaftung und Verwaltung mit einer für die da- malige Zeit bemerfenswerthen Ordnung in allen Theilen des Landes, alfo auch in dem mit dem churfürftlichen Haufe damals noch beftehenden Kom- munion-Antheile des Harzes (Anmerf. 86) geregelt wurde. Als befonders wichtig für jene Zeit dürfte die Beftimmung in der Forftordnung von 1686 hervorgehoben werden, daß alles Brennholz mit der Säge gejchnitten und zur Erjparung der vielen Abgänge nicht mehr mit dem Beile gefchroten werden jolle. — Man vermißte übrigens das ganze 17. Jahrhundert hindurch noch durchaus fejte Beftimmungen zu einer auf Nachhaltigkeit begründeten Wald- wirthſchaft, jowie über die fünftliche Nachhilfe der natürlichen Berjüngungen und den Wiederanbau der Blößen. Wenn auch die Verfügung von 1686 be- ſtimmte, daß jeder in den herrfchaftlichen Forften berechtigte Unterthan für jeden Baum, den er erhielt, 4 Heifter, und jeder Privatforftbefiger jährlich 6 junge Eichen pflanzen jolle (Anm. 12 u.Nr.188), ſo wurde doc) diefe Anord- nung wenig beachtet und daher im J. 1744 ernenert. — Erft dem 18. Jahr- hundert war es vorbehalten, die künſtliche Nachhilfe der Schläge und Auf- forjtung der vorhandenen Blößen in Vollzug zu fegen und mehr und mehr zu vervollfonmmen (173), und erjt um das Jahr 1740 wurde ein beſtimmter Umtrieb der Beitände feſtgeſetzt und eine, die Nachhaltigkeit der Forftbenugung fihernde Schlageintheilung und Taration eingeführt. — Bemerfenswerth ift bei der Taration der Harzforfte im 3. 1765 der Umftand, daß man die dazu erforderlichen Forftvermeffungen ®?) zuerft von jungen Forftmännern vornehmen fieß, während bisher dieſes Gejchäft blos Geometern vom Fach übertragen war, und e8 ijt überrajchend, daß die bei der in der Mitte des vorigen Jahr: hunderts durch den herzogl. braumfchweigischen Oberjägermeifter v. Langen ausgeführten Forfteinrichtung und Abſchätzung zu Grund gelegten Prinzipien mit den gegenwärtig in Anwendung fommenden im Wefentlichen jo fehr übereinſtim— ‚men, daß — da bis dorthin noch fein Buch oder irgend eine Abhandlung über Taration erfchienen war — es unverfennbar fein dürfte, daß v. Langen feinen Beitgenofjen tm forftlichen Wiſſen weit vorausgeeilt war®t*). — Im 3.1754 begann man auf Beranlafjung des Oberforftmeifters von Hoyen das Ober: 8) ef. Protofolle aus dem 17. Jahrhundert, die Harz-Ver— mejjung betreffend. Behlen’s Zeitſchr. ſ. d. Forſt u. Jagdweſen. Neuere Folge. III. 1. S. 134. 84a) cf. den Vortrag des Kammerraths Grotian in Braunſchweig bei der Berfammlung des Hils-Solling-Forftvereins im J. 1861 in Uslar, bei Gelegenheit der Producirung einer Denkſchrift des Oberjägermeifters v. Langen v. J. 1755. — Dabei wurde hervorgehoben, „daß dieſem genialen, feiner Zeit weit vorangerücten Forftimann ſchon vor länger als 100 Jahren die Einficht beigewohnt habe, daß 86 holz in den Schlägen bis zur natürlichen Beſamung dieſer ftehen zu laſſen und nach erfolgten Auffchlage allmählich auszubauen und legte den Grund zur gegenwärtigen Hochwaldwirthichaft (59, 60 u. 61)°''). Den bezüglichen Buchen» Samenbeftänden gab man einen Umtrieb von 60 Jahren, und e8 er- folgte darin nad) gelungener Beſamung der Abtrieb des Dberholzes im Ber- laufe von 5 Jahren; wogegen man in den Schlägen, die LO oder mehrere Jahre nach dem Abtriebe feinen Auffchlag zeigten 2c., die Zuflucht zur Einfaat von Eicheln und Bucheln nahm. Solchergeftalt und durch Anshauen der auf- kommenden Weichhölzer in den Buchenfchonungen arbeitete man immer mehr auf reine Buchenbeftände hin, die nunmehr den |päteren Generationen auf- bewahrt wurden und, den Hartig’schen und Cotta’fchen Yehren entgegen, be- urfunden, daß die Erziehung eines Buchenbeftandes in einem fürzeren Ver— jüngungstermin, als durch dieje beſtimmt wurde, wohl möglich ift. (ef. Buchen- wirthſchaft iiberhaupt). — Im Nadelholz begann fich gleichfalls in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ein Mißtrauen gegen die bis dahin herr— ſchende Berjüngung einzuftellen, man führte daher den veinen Abtrieb und die finftlihe Berjüngung durch Saat oder Pflanzung ein. — Im J. 1766 trat aud) die Durchforftung ins Leben (64), und es dürfte nicht unintereffant fein, aus den Alten zu erfahren, daß jene erjte Durchforftung weniger der Holz- gewinnung wegen, als aus wirthichaftlichen Gründen ausgeführt worden ift. im Allgemeinen die Pflanzkultur dem Säen bei der fünftlichen Verjüngung vor- zuziehen fei (ef. Vergleihung der Vorzüge der Pflanzung oder der Saat); daß er nament- lich ſchon der Erziehung gemischter Beftände, den damals herrfchenden Grund— jätsen zumider, Das Wort geredet (cf. Vorzüge der gemifchten Veftände); daß er durch den Anbau von Feldfrichten im Walde den Ertrag des Teßtern zu erhöhen beab- fichtigt habe, und durch die auf diefe Weife erfolgte Nutzung den In- und An- wohnern des nahrungslofen Sollingsbodens (188) unter die Arme zu greifen be- müht gewefen fei (ef. Landwirthſchaftliche Zwifchennugung); ſowie er iiberhaupt damals ſchon alle die Ziele angeftrebt, welche heute erft der rationelle und rechnende Forft- wirth vor Augen habe. Allg. Sorft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 336. und Schultze's, 3. C. L., Taſchenbuch für Natur-, Forſt- und Jagdfreunde. 1853. 13. Sahry 8b) ef. Hartig, Rob., VBergleihende Unterfuhungen über deu Wahsthumsgang ꝛc. der Rothbuche und Eiche im Speffart, der Rothbuche im öftlihden Wefergebirge ꝛc. 1865. ©. 34 (ef. unter Er- fahrungstafeln nach Holzarten). „Bis zu Anfang diefes Jahrhunderts ift der Mittel- waldbetrieb in den Beftänden des Oberforfts Seefen (im öftlichen Wefer- gebirge”)) vorherrfchend gemwejen. Der Uebergang zum Buchenhochmwaldbetrieb hat planmäßig erft im zweiten Dezennium dieſes Fahrhunderts ftattgefunden, und haben wir in diefem Umftand den Grund zu ſuchen, weshalb fih im Haubar- feitSalter gleichalterige Beftände hier faft gar nicht vorfinden. Die meiften haubaren Orte find aus dem Mittelwaldbetriebe hervorgegangen durch Ueberhalten der Oberbäume und zeigen deshalb alle Altersklaffen von 50-200 jährigem Alter. *) Unter dem Namen öftliches Wefergebirge wird das durch zahlreiche, aber nur niedrige Höhenziige ausgezeichnete Terrain zwischen dem Leinefluß und dem Weſtrande des Harzes, welche gewiffermaßen den Uebergang vom eigentlichen Wejergebirge zum Harzgebirge machen, verftanden. 87 Wenn nun alle diefe, ſchon damals den heutigen Grundſätzen der Forft- wirthſchaft ſich annähernden wirthſchaftlichen Momente ſich in jenem Zeit— raum auch nicht im ganzen Herzogthum zur gegenwärtigen Vollkommenheit ausgebildet hatten, fo lag der Grund hauptſächlich in dem Mangel eines wiſſenſchaftlich gebildeten Forjtperfonals und eines auf Einheit gerichteten Forjtorganismus, ſowie'auch in der in manchen Theilen des Yandes beftehenden Werthlofigkeit der Forſtprodukte, die erſt durch die fteigende Bevölferung und die zunehmende Jnduftrie im gegenwärtigen Jahrhundert verjchwand. Mit der Einverleibung des Herzogthums Braunjchweig in das weſt— phäliiche Königreich trat jedoch im Allgemeinen ein vegelmäßigeres Verfahren ſowohl in der Berwaltung, als dem Betrieb ein und wurde von 1815— 1826 in allen Oberforften des Yandes eine Betriebsregulirung durchgeführt. 181. Feſtgabe für die Mitglieder der 20. Berfammlung der Yand- und Sorjtwirthe. Die Landwirthſchaft und das Forſtweſen im Herzog- thum Braunſchweig. 1858, VII u. 275 ©. mit 2 Karten. Pfeil's Frit. BL. 1858. 41. 1. ©. 62-66. v. Berg, im Tharander Jahrbch. 1859. Neue Folge. ©. 349. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1859. ©. 3%. In Betreff des forjtwirthichaftlichen Theil3 wird bemerft, daß man in demjelben weit mehr findet, als man erwartet. Ex beſchränkt fich nicht auf eine trodene Statiftif, jondern enthält auch eine ausführlihe Gefchichte dieſer Forjte, jo daß man dieſen Theil des Buches als einen jehr werth- vollen Beitrag zur Forſtgeſchicht e bezeichnen kann. (ef. auch im Anhang ‚unter Braunfchweig). 182. Beiträge zur Kenntnißder älteren Forftgefhichte Braun- Ihweigs liefern Notizen über Forjthoheit und Märkerthum (199) unter An- führung mehrerer älterer Forjtordnungen zc. von 1590 bis 1688 — in der allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1861. ©. 362 ꝛc. 183. Benturini. Das Herzogthum Braunfhweig in feiner gegenwärtigen Beichaffenheit. 2. Aufl. 1829. Helmftedt. In specie vom Harze überhaupt. 184. Zur Gefhichte des Harzes überhaupt. Dieſes freiftehende, ifolirte Gebirge in Norddeutjchland, das bis zu feinem höchſten Gipfel texrafienförmig auffteigt und etwa 36 Quadratneilen Flähenraum einnimmt, dehnt fid) in der preußiſchen Provinz Sachſen, im 88 Königreich Hannover und in den Herzogthümern Braunfchweig und Anhalt ausd), Die vom Broden, dem in der ftollbergifchen Herrſchaft Wernige— rode gelegenen höchften Gipfel des Harzes — 3590 par. Fuß über dem mittel- ländifchen Meere und 34897 dergleichen iiber der Oftfee — oſtwärts gelegene größere Hälfte des Gebirgs heißt der Unterharz, der vom Broden weſtwärts gelegene Kleinere Theil oder das eigentliche Hochgebirge der Oberharz und ein dritter Theil der Kommunionharz). — Die wirthichaftlichen Ver— hältniſſe des ganzen Harzes find ziemlich gleich. Der größte Theil desjelben it mit Wald bededt. In den höheren Regionen bis zu 2800’ prädominirt ſchon feit geraumer Zeit die Fichte. Die niedere Region enthält in einer Höhe von 16—1800' hauptfächlich Buchen und andere Laubholzarten. Höher er- fcheint dann die Buche noch im Gemifch mit der Fichte uud verfchwindet dann ganz. Faft überall im Harze ift zur Zeit ein Mangel an Eichen fühlbar (ef. unter Vorkommen der Eiche). Früher foll faft der ganze Harz mit Laubholz beftoct gemejen fein. Bis gegen das 18. Jahrhundert wurde die niedere 85) Nach Dengler's Monatfchrift. 1862. ©. 144- umfaßt der Harz und zwar der preußifche Antheil 210,780 hannover'ſche Morgen, bannover’iche „ 261,925 r * braunſchweigiſche Antheil 180,232 * „ und der anhalt-bernburg. „ 50,555 M PR im Ganzen demnach 703,492 hannover'ſche Morgen (— 184,3851/, Heft.), wovon 64 pCt. Staatsforfte, 16 pCt. ftandesherrliche, -9 p&t. Gemeinde- und 11 pCt. Klofter-, Gewerkſchafts- u. Privatforfte find. Mit dem Tode des Herzogs von Anhalt» Bernburg (19. VIII. 63) fiel das Herzogthum mit Anhalt-Deffau-Cöthen zufammen, jo daß nun wiederum Anhalt zu einem Lande vereinigt ift. Die ſchönen Waldungen dieſes Landes, namentlich aud) die dazu gehörigen Harzforfte find bei den gegebenen Berfehrsmitteln jehr werth- voll. — Es hat eine Fläche von 47 Duadrat-Meilen; die ganze Waldfläche be- trägt 218,747 preuß. Morgen (55,081 Heft.), von denen 168,294,, landesherrliche und Staatsforfte, und 50,453,3 Gemeinde-, Stift3- und Privatforfte find. — Die Bereini- gung der Herzogthiimer in feiner Verwaltung und Geſetzgebung wird einige Schwierigkeiten haben, da ſich diefe beiden Länder in der neueren Zeit bei Befol- gung verjchiedener VBerwaltungsgrundjäte, namentlich in forft- und jagdlicher Be- ziehung, mehr und mehr von einander entfernt haben. ef. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1855. ©. 221. — Dergl. Stecher's (Oekonomie-Inſpektor) die Landwirthſchaft im anhalt-bernburgiihen Harze und deren Beziehungen zur Forft- wirthſchaft. Ein Gutachten. 1849. Bernburg. ( The.) in der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1850. ©. 286. 86) Dieſer ift durch läftige Holz-Servitute, die feit 1851 regulirt find, jehr heruntergefommen. cf. ANg. Sorft- n. Jagdztg. 1862. ©.483. — Er war früher unge— theiltes Beſitzthum der welfiichen Fürftenhäufer der Altern Linie Braunjchweig- Lüneburg und der jüngeren churfürftlih hannover'ſchen Linie. Alle Erträge des Forft-, Berg- und Hüttenbetriebes, fowie der fonftigen technifchen Etabliffements famen nach einer gewiffen Quote zwifchen beiden firrftlichen Häufern zur Verthei- fung. Erſt im J. 1789 wurde die Repartition diefes Landftrich8 vorgenommen, bei der jedoch die Berg- und Hüttenwerke gemeinfchaftliches Eigenthum beider Staaten geblieben find. 89 - Region als Mittelwald behandelt (62), und erft ſpäter fing man an, letzteren in Hochwald umzuwandeln °”) ; in neuerer Zeit ift man faft allenthalben damit bejchäftigt, und zwar mit Zuhilfenahme des Nadelholzes (173) faft aus- ſchließend durch Pflanzung (ef. unter Umwandlung des Mittel- und Niederwaldes im Hohmwald. und unter Anbau der Nadelhölzer in verfchiedenen Ländern und Gegenden). — Der Boden ift im größten Theile des Harzes von ausgezeich- neter Güte, und es wirthichaften im Allgemeinen die Forftleute dahier unter günftigen Verhältniſſen. Man findet daſelbſt allenthalben vortrefflich bewirthichaftete Waldungen, und namentlich hat der hannover'ſche Harz die Ihönften Kulturen (cf. Tharand. Jahrbuch. I. 1842. u. V. 1857. ©. 44x.) „E3 gibt nicht viele Bunkte in Deutjchland, vielleicht nicht einen, wo jo große Wal- dungen nur für einen Hauptzwed benutzt werden, wie dies mit den Harze durch Verbindung des Waldbau’3 mit dem Bergbau der Fall ift. (cf. v.Berg’s Refultate der Forfiverwaltung des hannoverifhen Harzes. 1839. und in unferer Ehrejtomathie 173, jowie unter Behandlung, Betrieb, Leitung und Verwaltung der forfttechnifchen Gewerbe durch das Forftperjonale.) Wie bereits (Anmerk. 33) bemerkt, gehirt nach Drechs ler's „die Forfte des Königreichs Hannover.“ 1851. S. 2. — der Harz zu denjenigen Waldungen Deutſchlands, welche ſchon unter der Regierung Kaifer Karl’8 des Großen zu Reichsforjten erklärt wurden und daher gegen die Eingriffe der Menfchen einen bejonderen Schuß genofjen. „Auch die fächfifchen Herzoge zeigten in der darauf folgenden Zeit ftetS eine bejondere Vorliebe für den Harz, als deren Folge wieder eine jorgfältige Beſchützung diefer Waldungen fich bemerf- bar machte, — und als im 16. Jahrhundert und jpäter der Bergbau mehr und mehr in Aufnahme kam, erfannte man ſchon in jener Zeit die Unent- behrlichkeit dieſer Forfte für den Betrieb der Berg- und Hüttenwerke. — Die Forftordnungen des Grafen Bolmar Wolf zu Hohenftein für St. Andreas- berg vom 17. X. 1578 und des Herzogs Heinrich Julius zu Braunjchweig- Liineburg vom 20. X. 1590 fir die iibrigen herzoglichen Forfte beurfunden ſchon die Fürjorge für die Forfte des Harzes; und jo blieb in allen jpäteren Zeiten der Eifer fr das Erblühen diefer Waldungen durch Vorſchriften der Regenten und durch das Bedürfniß ftetS vege. Und ungeachtet, daß jene im Verlaufe der Zeit von den größten Unglücsfällen (Anmerk. 52) betroffen worden find und für die Berg- und Hüttenwerfe ftet3 einer ftarfen Ausnugung unterworfen waren, hat fich die von Natur ftarfe Kraft des Gebirgsbodens durch jenen Schu von Alters her umd durch fleiigen Anbau des Waldes ftet3 erhalten. (ef. auch im Anhang unter Harz.) 87) In der Oberförfterei Lohra (Forftinfpeftion Erfurt) — auf den fildlichen Borbergen des weftlichen Harzes — ift erft 1797 die Hochwaldwirthſchaft ein— geführt worden. ef. Knorr's Studien über die Buchenwirthſch. 1863, ©. 6. — Desgl. dajelbft. ©. 61. „ES tragen die Harzforfte noch überall — felbft in den Staatsforften — die Spuren der Mittelmaldwirtbichaft.“ 90 185. Ein Beitrag zur Geſchichte der hannover’fchen Harz- forſte. ef. Verhandlungen des Harzer Forſtvereins. Yahrg. 1862. 186. Liebmann, F., und Möller, E. Beiträge zur Geſchichte ver Harzwälder, ihrer Benugung und Erträge. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1859. ©. 11. 187. Notizen zur Forftgefhichte des Harzes liefert auch Pfeil in Ar. 130 und Wächter in Nr. 173 u. 180, In specie vom Solling. 188. Zur Geſchichte des Sollinger Waldes»). Pfeil's krit. Blätter. 1845. 21. 1. ©. 107-146. - Diejes ausgedehnte, plateanartige Sandfteingebirge ift in forftlicher Be— ziehung eine der interefjanteften Gegenden Deutfchlands, ſowohl wegen feiner eigenthünlichen Buchemirthichaft”), als namentlich feiner fehr ausgedehnten 85) cf. Wächter's „Säen und Pflanzen“ im Hannoverichen Magazin. 1833. ©. 509 ꝛc. (173.) — „Der Solling ift unftreitig nebſt dem Harze das wichtigfte und intereffantefte Waldgebirge Hannovers. Es bildet den Hauptring in der Kette der herrlichen Forfte, die fi von Münden bis nach Hameln 2c. herunter an den Ufern dev. Wefer ununterbrochen hevabziehen. Mit einer Erhebung von 1400 bis 1500 Fuß über der Meereshöhe nimmt es mit Einfchluß des fürftl. braunſchwei— giſchen und heſſiſchen Antheils etwa eine Fläche von 6—7 Duadratmeilen ein und ernährt 20,000 Außerft betriebfame Menjchen mit feinen mineralifchen und vege- tabiliihen Schäßen. Es find hier Fabrilen und Gewerbe der verjchiedenften Art, und daher ift diefer Wald von nicht. zu berechneuder Wichtigkeit für jeine Be— wohner. — Im Anfang des 16. Jahrhunderts fiel derjelbe nach dem Abſterben der Dynaftenfamilien von Dafjel, Eberftein, Homburg ꝛc. als Exrbichaft dem Haufe Braunfhweig, dem Fürſtbiſchof von Hildesheim und dem Landgrafen von Heffen zu und war damals dicht mit Eichen und Buchen beftanden, von welchen Flächen aber in dem Zeitraume von 150—160 Fahren Yediglich im Hannoverijchen Theile 10,000 Morgen in Nadelholz und 5000 Morgen in Schlagholz übergegangen find ꝛc. 89) resp. des modifizirten Buchenhochwaldes von dem k. hannoveriſchen Forft- meifter &. v Seebad in Uslar. (ef. diefen Artikel unter Buchenhochwaldwirthſchaft in verfchiedenen Gegenden; Hannever.) „In dem hannoverischen Sollinge ift derjelbe in den verfchiedenften Stadien der Entwidelung von der einjährigen Stellung bis zum 30jährigen Alter des Unterholzes vertreten. — Die Beftandesverhältniffe dieſes Waldes haben dem obengenannten k. hannoveriſchen Forftbedienfteten vor etwa 30 Fahren Beranlaffung gegeben, diefe Betriebsart in großartigem Maßſtab zu beginnen,“ | 5 91 hochſtämmigen Paubholzpflanzungen wegen. Diefe bedentende Waldfläche gehört geößtentheils zu Hannover — die Aemter Holzminden und Stadtoldendorf (180) jedoch zum Herzogthum Braunjchweig — und bildet eine fompakte Maſſe von 131— 132000 hannover’schen Morgen (34,335 — 34,597 Heftaren) Staatsforſte. — Der Solling war früher ftarf bevölfert; die Entwidlung der Bevölkerung ijt jedoch vielfach durch verheerende Kriege verhindert worden. Es war daher natürlich, daß. man früher den Wildftand mehr begünftigte, al8 den Wald- und Holzwuchs, — und jener mag namentlich Schuld an dem Mangel des Altern Eichenholzes, der im Solling auf- fallend ift, fein. Der geringe Werth des Holzes war auch Urjache, daß man den Einwohnern der in dieſem Walde gelegenen Ortſchaften nicht blos freie Bau- und Brennholz einräumte, jondern ihnen die Freiheit ließ, überhaupt das befte und nutzbarſte Holz aus dem Walde in beliebiger Menge zu nehmen. Daher ftanımen die noch jegt beftehenden ausgedehnten Feuerholzberechtigungen, die ſchwer auf dem Walde laften. Dabei war die Art der Benugung des Waldes jo verwüſtend und fir die Nachzucht des Holzes geſchah jo wenig, daß bald fein Zurückgehen fichtbar ward. Beſonders bemerkbar war die Abnahme des Eichenholzes. Diefe Holzart bildete ur- Iprünglich den Hauptbeftand des Sollinger Waldes und ihr Berfchwinden und Berdrängtwerden durch die Buche ift hier bemerfenswerth""). Mit einer im 3. 1590 eingeführten Holzordnung wurde im Sollinge eine vegelmäßigere Forſtverwaltung organifirt. Um die Nachzucht ficher zu ftellen, wurden ſchon um dieſe Zeit herum Eichenfänpe angelegt, aus denen die Eichenheifter in das Freie verſetzt worden find. Es ijt die Eichenpflanzung unftreitig Die ältejte Forftkultur, welche in Deutjchland vorkommt (180). Wir finden hier ſchon vor 200 Jahren die Eichenpflanzung und Ducchforftung des verdäm- menden Holzes zur Schonung derjelben angeführt (64). Dies legte den Grund zu der großen Menge von Eichenpflanzwäldern, die einen fo in- tereffanten Theil des Sollings bilden und wegen des beftändigen Ein- hütens nur mitteljt Pflanzung hochſtämmiger Heifter verfüngt werden dürfen und fünnen (cf. Pflanzweite; Solling.). — Im $. 1735 fand man ſich ver- anlapt, eine Kommiſſion zur Revifiton des Sollings zu ernennen, die den Zweck hatte, einen nachhaltigen Materialetat zu entwerfen, damit man im Stande wäre, zu überjehen, wie viel Holz man an die Hütten und die Brenn- holzflöße, durch welch letztere Hannover zum Theil verforgt wurde, abgeben könne. In der von diefer herrührenden Beftandsbefchreibung von 1736, die auc noch für die Gegend von Intereſſe ift, findet man ein Bild, wie e8 ſich da- mal3 in den größtentheils in der Plänterwirthichaft behandelten Yaubhölzern darbot, woraus erhellt, daß der damalige Waldzuftand einen höchft unvor- theilhaften Eindrud machte, Der Verſuch wurde zwar gemacht, die Vor- — — —z— ) Zu kaum 180 Jahren haben ſich im Lauenförder Forſtdiſtrikte des Amtes Nienover gegen 10,000 Morgen Eichenwald von felbft in Buchen umgewandelt. Y 92 ſchläge jener Kommilfion, deren Zwedmäßigfeit in die Augen fiel, durchzu— führen. Es veranlaßte dies aber jo viele Beſchwerden und Prozefje der be- vechtigten Unterthanen, daß davon wenig in das Leben trat. Deshalb wurde im J. 1747 von der oberften Forftbehörde eine abermalige Revifion der Forft- wirthichaft des Sollinger Waldes verfügt, welche jedoch fand, daß jo ziemlich noch ütberall die alte Unordnung herrſche, wie fie von der erften Kom— miſſion gerügt wurde, Sie gab zwar zu, daß der Solling noch die biß- herige Abgabe Leiften könne, bedingte aber eine beffere Behandlung des Waldes, . Dbgleich der damalige Oberforft- und Jägermeifter im J. 1758 remonftrixte, daß der Solling dies nicht mehr im Stande fei, blieb der hohe Abgabeſatz eben jo gut unverändert, wie die Planlofigfeit in der Führung der Schläge . und die anderen bezeichneten Uebelſtände. — Im J. 1775 verfügte die Kammer eine neue Unterfuchung des Sollings, in Folge derjelben jedoch die Holz- abgabe in diefem Walde nur noch erhöht wurde. Doch machte die Kommilfion auf eine Menge Unordnungen und Mißftände bezüglich der Bewirthichaftung diejes Waldes aufmerffam, worauf die Kammer in Hannover mehrere Ver- fügungen erließ, wodurch jenen abgeholfen werden jollte, — die aber nicht befolgt wurden. — In den Jahren 1776—1786 wurde der Solling zum erften Male vollftändig vermefjen, und eine neue Kommiſſion begann eine Unterfuchung der vermefienen Forte, um die Leiltungsfähigfeit derjelben zu erforichen. Die damalige Ermittlung des Vprrathes und Zuwachſes beruhte aber auf einen jehr unficheren Fundamente, jo daß eine abermalige Erhöhung des Abgabejages in diefem Jahre erfolgte. — Vom J. 1776 an entwidelte fich ein jehr ausgedehnter Handel mit Eichen- Stab- und Schiffbauholz, wodurch.die vorhandenen Eichenbejtände jehr mitgenommen wurden. — Erft die Nevifion von 1825 wurde auf eine Weiſe ausgeführt, welche der Thätig- feit und der Befähigung der damal3 damit bejchäftigten Forftbeamten alle Ehre macht. Allein trotzdem und ungeachtet dev Sorge der Regierung, den Wald nur pfleglich zu behandeln, war in demfelben nach und nach ein Zuftand ein- getreten, der nicht ferne von einer eigentlichen Walddevaftation gemejen zu jein fcheint. Namentlich die Weideberechtigten waren die Urjache der Ent- ftehung der Blößen und lichten Pflanzwälder, auf denen fich die Bodenfraft jo erichöpft hatꝰ), daß fie jeßt weder Holz, noch Weide bringen, — Die Holzberechtigten hieben willkürlich im Walde herum, nahmen nur das beſte Holz und widerjegten ich jeder Beſchränkung. — Die Schonungen wurden durch Behüten verwüftet, und in allen diefen Mißbräuchen wurden Die Be- 9) Nach den Verhandlungen des Hil-Soflings-Vereins v. 3. 1836. ift der Charakter der Sollingsblößen eine dichte, dDide Dede von Moos, Heidelbeerfraut, Gras und Farnfräutern. — Nac Ausführung der Weidefeparation waren im Jahr 1856 noch 10,000 braumfchweigifche Morgen bisher beftandflofer oder nur ſchlecht beſtockter Flächen im Sollinger Wald zur Aufforftung vorhanden. 93 rechtigten noch durch die Verjährung gefchügt??*). — Bon einer nicht weniger achtheiligen Einwirkung auf die Zuftände dieſes Waldes war die Betheiligung a Er u u vi sn le 1 Mn Di Rn A es ce der Domänenbeamten bei der Forftverwaltung. Daß jedoch unter dev gegenwärtigen Forftverwaltung ein reges und erfolgreiches Streben für Aufbeflerung der Sollinger Forfte, Aufforftung der in denjelben befindlichen Blößen (cf. unter Kufturbetrieb in verjchiedenen Ländern „den Anbau der Sollingsblößen“) und Regelung der dortigen forft- lichen Verhältniſſe überhaupt bejteht, beweifen namentlich auch die Verſamm— lungen des Hils-Sollings- Forjtvereind (522) und die bei denfelben ge- haltenen Vorträge. | Es dürfte nicht leicht eine Waldgegend in Deutjchland eine interefjantere Spezial-Forjtgeichichte Haben, die auch als ein jehr beachtenswerther Beitrag zur allgemeinen deutjchen Forftgeichichte angejehen werden kann, als diefer Solling, und es bejteht nicht wohl ein jchlagenderes Beifpiel, als die Ge- ſchichte dieſes Waldes, wie verderblich die früheren Aemter in jeder Beziehung für die Forjte waren. So war die Harzer Forftwirthichaft derjenigen in den Landforjten Hannovers blos deshalb jo weit voraus, weil bei jener die Domänen- beamten nicht den Einfluß hatten, welchen, fie in diefen ausübten, da die Harzer Forjte eine abgejonderte Verwaltung unter der Berghauptmannfchaft hatten (184). In specie vom Großherzogthum Baden. 189*. Gebhardt (früher fürſtl. fürftenbergifcher Oberforftinfpektor, zur Zeit Forftrath a. D.). Skizzen zur Gefchichte der Wälder und der Berjüngungsformen im jüdweftliden und oberen ba- diihen Staatswalde. Korftliche Zeitfhrift fiir Baden. 2. Bandes 3. Heft. ©. 13-37. 92a) cf. Wächter a. a. D. ©.560. (Anın.85): „Sp zehrte von dem Sollinge die Landwirtbichaft und Forftwirthichaft, Fabriken und Manufakturen, Berechtigte und Unberechtigte, Einheimifche und Auswärtige 2c. — des Frevels nicht zu gedenken, Kein Wunder, daß die „reiche Goldgrube” am Ende erjchöpft wurde; — und fo ift e8 denn auch wirffich. Die neuefte Unterfuchung hat ergeben, daß der Sol— fing Erleichterung und Kultur bediirfe, wenn er aufrecht erhalten werden und die wıabweislichen Bedürfniſſe der Unterthanen jetst und in Zukunft befriedigen joll. — — Wenn man früher nur auf Holzlonjumtion bedacht war, fo ift man dies jetzt nur auf Holzerfparung. — Die Hlitten, die Salinen u. die Flößerei find auf das Minimum veduzirt oder auf Surrogate verwieſen; unweigerlich werden alle Sum- men bewilligt, die als erforderlich erachtet werden, dem geſunkenen Walde wieder aufzuhelfen, und die Unterthanen müſſen jetzt nachfolgen, um eine unfchätbare Duelle des Wohlftandes und des Unterhaltes für fih und ihre Nachkommen zu erhalten.“ 94 „Die Gefchichte dev Wälder des badischen Antheils vom Schwarzwalde im Allgemeinen und der wirthichaftlichen Schidjale derjelben insbeſondere liegt noch jo ziemlich im Dunkel. Alles, was einzelne Nachrichten und das freilich oft ſchwankende Mittel der Tradition an die Hand geben, befteht 1) Im Hinblick auf die vorzeitliche Bewaldung nur darin, daß — wie auf dem untern oder öftlichen und nördlichen, jo auch auf dem jogenannten obern oder badischen Schwarzwalde die Weißtanne big zu ihrer, in den Zeiten der jehr umfaſſenden Bewaldung höchſt wahrjcheinlich mehr ausgedehnten Re— gionsgrenze, hier vorherrjchte und der Hauptfache nach bei weiten das Groß der Beſtände formirte, die Fichte aber nur als beigemifchte, eingejprengte, mehr untergeordnete und überhaupt als eine Holzart erfchien, die fich nur auf einzelnen Höhepunkten, insbeſondere ertremen Exrpofitionen ꝛc. in ein gewiſſes Mebergewicht — man fünnte Jagen — in den wenig beneiveten Bortheil eines bedingt Geduldeten ſetzte. Gleich untergeordnet ſcheint ſtets in den Höhenlagen des Urgebirges die ohnehin abhängigere Fohre geweſen zu ſein, während die Eiche und Buche der dominirenden Weißtanne ſehr häufig beigemiſcht, ja auf nicht unbedeu— tenden Stellen rein aufgetreten ſein ſollen. — Alle übrigen Holzarten dagegen ſcheinen zu keiner Zeit eine hervorragende oder beſonders erhebliche Rolle ge— ſpielt zu haben. | 2) In Abficht auf die älteren Wirthichafts- oder Berjüngungsformen ; daß neben einer wenig planmäßigen, jedenfalls aber nach bejtimmten Kegeln nicht geordneten Plänterwirthichaft über den größeren Theil des Gebirgs hin und höchſt wahrfcheinlich der Hauptjache nach kahler Abtrieb ſtattfand.“ „Schon feit langer Zeit jchreibt und fpricht man viel über das immer mehr und mehr fichtbar werdende Verſchwinden der Weißtanne im Schwarz- walde und legt den Grund davon hauptjächlich in diejenigen Wirthichafts- u. Berjüngungsformen, deren allmähliche Einführung in jene Zeit fällt, wo bei jteigendem Wachjen der Population und des Spefulationsgeiftes ein höheres Bedürfniß und damit die Nothwendigkeit und die Verfirhung zu einem ge- fteigerten Zugriff in den Waldungen rege wurde, in Verjüngungsformen, welche daS frühere, ſucceſſive Wirthichaften ausfchloffen. ES find dies — wie oben bemerkt — die wechjeljeitige Fehmelwirthichaft und der Kahlhieb, welche fich, mehr der Ausdehnung als einer foliden Ausbildung nach, viele Fahre in den Waldungen des Schwarzwaldgebirges behaupteten. Die Exi— ftenz der erfteren ift eine unbeftreitbare Thatfache. Diefelbe wirkte jedoch . weniger, al3 der Kahlhieb und die rückſichtsloſe Ausübung der Waldweide nachtheilig auf die Gefährdung des Waldes. Und doch hat fich jener in perjchiedenen Ausläufen bis zum Anfang diefes Jahrhunderts erhalten. — Wir finden zwar in den Forftordnungen des Fürſtenthums Fürftenberg vom 14. X. 1724 und 4, V, 1746, ſodann in der Inſtrultion für die Forſt- und Waldmeifter der ehemals unmittelbaren Stadt Villingen auf dem Schwarz- % 2 el = F 95 walde vom 20. XI. 1756, der Forft- und Waldordnung für das Reichsſtift St. Blaſien (im J. 936 geſtiftet und 1805 aufgehoben) vom 25. II. 1766 umd in der ehemals vorderöfterreichijchen und breisganifchen (der Breisgau war bis 1805 öſterreichiſch) (Anm. 244) Forjtordnung vom 7. XII. 1786, ſowie einigen abgejonderten Verordnungen dajelbjt vom 1755 bis 1777 — alfo gerade in Dokumenten der vorzeitlichen Forftgefeggebung, die fich hauptfächlich auf den oberen Schwarzwald beziehen, — jchon den Ausdrud „ſchlagweis“; allein wie diefer Ausdruck aufzufaſſen jet, geht aus den gleichfall3 jener Zeit an- gehörigen Erläuterungen hervor; wie 3. B. „gur Beförderung der Beſamung müfjen bei den Hieb derjenigen Nadelhölzer, welche im Gebirge liegen, wo feine nahen Waldungen zur Beſamung des Schlages vorhanden find zc., eine jedesmal verhältnig- mäßige Anzahl Samenbäume ftehen bleiben; bei Eichen- und Buchen- waldungen find feine Samenbäume zu belafjen, jondern der Schlag ganz auszuſtocken.“ Ferner: „Die natürliche Nachzucht der Wälder durch Samenbäume iſt nur bei dem Nadelholze anwendbar. Zu dem Ende iſt der Wald gegen den Wind anzuhauen und der Schlag kahl abzuholzen ꝛc.“ Insbeſondere aber aus der Verordnung vom 21. II. 1810, wo es heißt: „Da man wahrgenommen hat, daß in manchen Forften 2c. gar die - verderbliche Methode kahler Abtriebshiebe angewendet wird ꝛc.“ Endlich aus einer Erläuterung zu den breisgauifchen Forftordnungen vom 22. VII. 1753 und 7. XII. 1786: „auch durch neuere badische Verord— nungen bejonders in diefem angefallenen Yandestheil ift der, wahrjcheinlich durch obige Anordnung faſt allgemein angewendete fahle Abtrieb ab- gejtellt worden ꝛc.“ „Es liegen alſo nach Obigem im badifchen Schwarzwald die Erfchei- nungen vor 1) das Berfchwinden der Beftände, in welchen die Weißtanne auf grö- Beren Flächen dominirte, 2) die Befigergreifung vom größeren Theile des Waldbodens durch die Fichte, die jegt und jeit längerer Zeit hier durchaus als herrichend angejehen werden muß.“ (cf. unter Weißtannenbetried — Abnahme der Weißtanne auf dem Schwarzwald.) „Weit entfernt“ ift der Verfaffer, „der Weißtanne nur im Geringften nahe zu treten und ihre Vorzüge verfennen zu wollen;“ behauptet jedoch, „daß man fich durchaus nicht jo weit hinreißen laſſen ſoll, die Fichte auf dem Schwarzwald gleichſam als ein Unkraut anzuſehen. Es iſt gewiß ein zeit— gemäßes Unternehmen, dieſer Richtung entgegenzutreten; denn es iſt unbedingt das Herrſchendſein der Fichte auf dem oberen Schwarzwald weder als wald— unwirthſchaftlich, noch als ein nationalwirthſchaftliches Unglück zu betrachten und liegt durchaus kein zureichender Grund vor zu einem Streben, der Weiß— 96 tanne vor der Fichte die Eigenschaft der dominirenden Flächenbeherrichung wieder zu verleihen. (cf, Vorkommen der Fichte auf dem Schwarzwald, — Fichtenbetrieb und Sturmbeſchädigungen dafelbft.) 189’. Beitrag zur Geſchichte der Waldberedhtigung im | Baden. Allg. Forft- u Jagdztg. 1841. ©. 36-37. Mehrere Gemeinden der Bezirfsämter Kork, Nheinbifchofsheim und Dffenburg im Großherzogthum Baden haben Ansprüche auf den fogenannten Korfer Wald. Der maßgebende Brief vom J. 1476 enthält hierüber Folgendes: „Ein Herr hat geheißen Herr Eppel und feine Hausfrau Utze, jeynd gefeflen auf Fürſteneck bei Oberkirch, handt gehabt eine Tochter, hat geheigen Jungfrau Stefel, derjelbige Herr ift jo reich geweſen, daß er Fürſten— genos war, diefelben zwei ehelichen Gemächte haben nicht mehr, dann die— jelbige Tochter gehabt, ift zu Nußbach an einem Tanze gähling geftorben, zu derjelben Tochter Seelenheile haben fie in dasſelbe Dorf Nußbach eine Kirche thun bauen, und auch gegeben Korfen Gemälde, mit aller feiner Yubehörde denen dreien Kirchenfpielen Kork, Bedersweier und Yings zu einer rechten Gottesgaben, Wittwen und Waifen, Arm und Neich zu gebrauchen. — Die- jelbe Gabe hat man verboten und befeindet, 20 Jahr, die aufgezielet und gebefjert, derjelbe Herr hat, auch an demfelben Wald gelegen, ein Wald und Weide an die Kirche zu Zimmern gegeben, und doch mit unterfchiedlichen be- zeichnet, — um diefelbe Gottes Gaben feynd die drei Kirchſpiel Kork, Beders- weier und Ling auch die von Zimmern uneins worden, daß ZTodtichläge deshalb gejchehen ſeyndt, dazwiſchen fich etliche Herrn und Amtleute geleit _ haben in Meynung, die Späne gütlich zu vertragen und hinzulegen, hat ihnen nicht mögen folgen, alfo haben die drei Kirchſpiel Korf, Bedersweier und Lings die zwei Dörfer Windfchlächen und Appenmeier zu ihnen in eine vechte Gemeinjchaft genommen, um Willen, daß fie ihnen helfen, ſolche Gottes Gaben behalten und handhaben, über daß zwei Dörfer Windfchlächen und Appenmweier zu den beftimmten drei Dörfern in Gemeinfchaft geſetzt worden, ward die Irrung nicht hingelegt. Alſo rufte jedermann Gott an, daß irgend ein frommer Menſch erichiene, der Anweifung gäbe, wie die Ding zu ver tragen während; Alſo gab eine ehrbare Perſon den Rath, man folle nehmen ein Wucher-Rind, daß ein Farr wäre, daß ſoll 5 Jahre alt ſeyn, obe man es einjtelle und follte es darnach einftellen, daß es darnad) ein Jahr und Tag weder Sonne noch Mond nicht jehe, ift gejchehen und auf dem Rind— Ichädel erzogen worden. — Item darnach hat man das Rind uß genommen und es geführet auf den Hof zu Kork unter die Eiche, da haben fich die Herrn und Amtleute auch die Dorfleute und ganze Gemeind der 5 Dörfer porgenannt, davon die Spänne rühret, fich deſſen geeinet, man jolle das Rind beſchwören und ihm Heiligthum anhängen und e8 von dem Hof zu Kork, von der Eiche an laffen gehen, und wo es hingehe, es jey zu Waſſer, Zi 11a >42 Ze JE an Sa a m Da 5 Ki 97 ‚Holz oder anderft wohin, daß folle ein Mark derjelben Spänne ſeyn, auch dabei bleiben, und von feinem Theil geändert werden, ſolchem Untergang hat man allermänniglich wen daS berühret verkündet, wer dabei ſeyn wolle, der möge e8 thun.“ Nun wird in dem erwähnten Waldbriefe der ganze Umkreis, den das Kind durchlaufen hat, genau befehrieben und feftgefegt, daß alle Orte, die in den Umfreis fallen, in die Waldgenofjenjchaft aufgenommen werden follen. Die Beſchreibung ſchließt mit den Worten: „und ift kommen auf den Hof zu Kork unter die Eiche und an derjelben Eichen im jelbit fein Herz abgeftoßen und dasjelbe Rind ift an eine geweihte Statt begraben worden, al3 ob es ein Ehriften-Menfch wäre gemejen.“ Da das Rind bei feinem Lauf durch mehrere Orte hindurd) ift, fo wurden dieſe auch nur theilweife in die Waldgenofjenfchaft aufgenommen. Bei einer im J. 1796 ftattgehabten Renovation der Anfprüche des Ortes Diersheim wurde deshalb auf den Grund des Korkerwald - Inftruments feft- gejegt: „als exftlich feit undenklichen Zeiten in Diersheim alle diejenigen Bürger, jo an dem rechten Ufer der jogenannten Mühlbach wohnen, in der Waldgenoſſenſchaft begriffen, weil e8 wahrjcheinlich, daß diefe Bach — der alte Rhein genannt — derjenige Rhein ift, von welchen es heißt, daß das Kind bis dahin und nicht weiter gegangen; Alle die, welche an dem linken Ufer diefer Mühlbad) wohnen, haben fein Recht an den Korker Wald, “ 189°, Erwähnung verdient hier auch die Feſtgabe für die Mitglieder der 14. Berfammlung ſüddeutſcher Forftwirthe in Baden (557): Die Forft- verwaltung Badens. Mit3Tab. VIIu. 174 S. 1857. Karlsruhe. Gutſch. Pfeil's krit. BL. 1857. 39. 2. S. 25-29 und v. Berg im Tharander Jahrb. 1859. Neue Folge. VIn.342©. „Man kann dieſe Heine, aus offiziellen Quellen gejchöpfte Schrift als eine mufterhafte Darftellung der forftlichen Verhältniſſe Badens bezeichnen. “ (et. im Anhang unter Forftorganifation; Baden.) Desgleihen: - Beiträge zur Kenntniß der Land- und Forft- wirthſchaft im Großherzogthum Baden. 1860. 8, mit 6 Taf. u. 1 fith. Karte. Heidelberg. Emmerling. (2 Thlr.) (Feſtgabe für die Mit— glieder der 21. Verf. deutjch. Yand- u. Forftwirthe. — 564). Allg. Forjt- u. Jagdztg. 1861. ©. 29. Tharander Jahrbuch. Neue Folge VII ©. 387. (ef. unter Forfttaration; Baden.) In specie vom Grofherzogthum Heffen. 1894. Wedekind, Gg. Wilh. Freih. v. (Oberforftrath. Anm. 168). Notizen zur Gefchichte der Forftwirtbichaft im Grof- herzogthbum Heſſen. Deſſen neue Jahrbücher d. Forftlunde. 1842. 25. Hft. S.62—67. Forſtl. Chreftomathie. | 7 98 (Vortrag bei der forftlichen Seftion der 6. Verſammlung deutfcher Yand- und Forjtwirthe 1840. 564). Im Großherzogthum Hejfen waren beiläufig 130,000 Morgen Mart- oder Märferwaldungen (Anm. 38%) noch bis in Die neuere Zeit vorhanden, welche jetst beinahe durchgängig getheilt find. Fe nachdem fie einer forftlichen Aufficht untergeben waren, gingen fie in einem mehr oder minder guten, nicht jelten auch in einem devaftirten Zuftande auf die Gegenwart iiber. Die vorhandenen Nefte und die gejchichtlichen Nachrichten beweiſen, daß dieſe Marken ſämmtlich mit den ſchönſten Eichen- und Buchenhochwaldungen be- jtanden waren. Da, wo. Devaftationen jtatthatten, find an deren Stelle in der neueſten Zeit meiftens Kiefern-, am Gebirge mitunter Fichten- und Lärchen-, auch Eichen- und Birken-Niederwaldungen getreten. Einige von diejen Markwaldungen dagegen zeichnen fich noch jest durch ihre ſchönen Buchenhochwaldungen aus. Am Rheine befanden fich ausgedehnte alte Eichenwaldungen, unter denen bei allmählicher Vichtftellung Dornen und Weichholz⸗Aufwuchs aufwucherten, wodurch der Erd- und Bufchholzbetrieb in meift 1Ojährigem Umtrieb entjtand. In mehreren diefer Eichenwaldungen hatte fich ein befonderes RechtSverhältniß gebildet, indem der Fiskus die Be- nugung des Oberſtandes und die benachbarten Gemeinden die Ernte des Erdholzes hatten, was jedoch nunmehr durch Auseinanderfegung bejeitigt ift. — Die Gefchichte der Forftwirthichaft in den alt-heſſen-darmſtädtiſchen Landen liefert einen Beweis, daß auch hier keineswegs der ſchlagweiſe Betrieb aus dem Mittelwald entjtanden ift, der hier überhaupt mit wenig Ausnahmen nie einheimijch gewejen. Der jchlagmweife Betrieb wurde hier unter dem Landgrafen Ernjt Ludwig zu Anfang des 18. Jahrhunderts durch den Minifter und Oberjägermeifter Minigerode in den bis dahin als Plänter- und Fehmelwald behandelten Waldungen eingeführt (61), wofür mehrere Be- lege vorliegen, unter denen ein Gutachten vom 14. II. 1794 von Joh. Heinr. Hartig, einem Oheim des G. 2. Hartig, wovon in diefem Vortrag ein Auszug mitgetheilt ift, hiſtoriſchen Werth hat. ! (ef. auch Wedekind: Beitrag zur Gefhichte des Forſtweſens im Großherzogthum Heffen in Pen neuen Jahrbüchern der Forftkunde. 1851. Neue Folge. IL. 1). 190. Stockhauſen, v. (großh. heſſiſcher Oberforftrath). Zur Ge- ſchichte des Forftfulturwefens im Großherzogthum Heilen. Deflen Beiträge zur Forft-, Jagd- und Fifcherei-Statiftif des Großherzogthums- Hefjen. 1859. Darmftadt. ©. 38. (ef. unter FSorftunterrichtswejen in Heflen.) Dem Gebiete der Forſtkultur iſt in dem Großherzogthum Heffen ſchon ſeit Ende des vorigen Jahrhunderts bedeutende Fürſorge gewidmet worden. Te RE 99 Die fichtbarften Erfolge find in den ausgedehnten Markwaldungen (1894) vor- - handen, wo viele Taufend Morgen lichte, zum Theil kaum hier und dort noch einen werthlofen Stummel oder Dornbufch enthaltende Hutwaldungen und zur Weide benugte Blößen ihren Eigenthümern nicht zum Nuten, wohl aber zum Schaden gereichten, wo jegt aber, nach der Theilung der Marken unter die verjchiedenen Gemeinden und nach Aufhebung dev Märkerordnungen und Märfermigbräuche (100) die Verwaltung durch Staatsforftbeamte Holz- beftände in das Leben gerufen hat, auf welchen weentlich der Haushalt und der Wohlſtand der betheiligten Gemeinden beruht, und die auf die wirthſchaft— lichen Verhältniſſe der Einzelnen von unſchätzbarem Einfluſſe ſind. — Neben dieſem Beiſpiel größerer Wirkſamkeit der Forſtkultur bieten ſich andere in dem fortſchreitenden Anbau der kahlen Höhen des Vogelsberges (cf. Anmerk. 34) und in der Berdrängung und Verlegung der Hutweiden, fomweit fie dem Holz- anbau und überhaupt beſſerer Benugung des Bodens hinderlich waren, dar; nicht minder auch in dem Anbau fteiler und ertragslofer Abhänge und ins— bejondere in der VBervollfommnung der jüngeren Holzbejtände, In specie von Aucheffen. 191. Die Forftverwaltungsvorschriften aus der Zeit Ernft Friedrich Hartigs (cf. Forftlehranftalten. Kurheffen-) als Oberforftdireftors in Kurheſſen find veich an den wichtigften Reformen. Vorzüglich ift hier zu bemerfen: die Einführung des Baumrodens (1825) (efdiefen Artikel unter Forſtbenutzung), das Regulativ iiber den Forftbetrieb in den Gemeindewaldungen (1840) (cf. diefen Artikel unter Kurheffen), die Forftitrafordnung (1822), die Holzhauer- inftruftion (1824), die Regelung des Forftrechnungswejens (1825), die Ein- führung zwedmäßiger Betriebsvorſchläge (1822), die Anordnung von Holz- verfteigerungen (1834), das Streu-Regulativ ꝛc. (cf. auch unter Hochwald— betrieb in Laubholzwaldungen). Allg. Forft- u. Jagdztg. 1862. ©. 38 ꝛc. 192°. Nach eben diefer Zeitung 1865. ©. 72. jedoch „liegt die Forft- verwaltung Kurheſſens in einer Krife, der fie fich über furz oder lang entwinden muß, um, an Leib und Seele frifch belebt, nicht nur mit den iibrigen Verwaltungszweigen, jondern auch mit den Forftverwaltungen der Nachbar- ftaaten wieder in's Gleichgewicht zu treten; auch zieht fich durch die tm Anfang dieſes Jahrhunderts ftattgehabten jegensreichen Verbeſſerungen der Forſt— wirthſchaft in diefem Lande im fchwarzen Faden eine Neihe großer, aber jehr lehrreicher Fehler, z. B. die taftlofe Ausdehnung des Birkenanban’s, die Fichtenzucht auf, geringem Standorte ꝛc.“ (cf. Forſtgeſetze. Kurheſſen.) 7* 100 192’, Landau, Dr. ©. Die Waldungen zu halbem Ge- brauche in Kurheffen. Eine vechtShiftorische Abhandlung. 1855, 21 ©. Kaffel. Bertram. (4 Ngr.) Eine Heine, gediegene, in forftgefchichtlicher Beziehung jehr — werthe Schrift, aus dem Jahrg. J. der landwirthſchaftlichen Zeitung für Kur— heſſen beſonders abgedrucktꝰ?b). — Gegenüber der herrſchenden Anſicht, daß die Waldungen zu halbem Gebrauch ??*) urſprünglich reines Eigenthum des Staates geweſen ſeien, verſucht der Verfaſſer, den Beweis von dem Ir— rigen dieſer Meinung aufzuführen, und theilt zu dieſem Behufe hiſtoriſche Be— lege mit. — Man hatte nämlich hierüber bisher folgende Meinung: Im 14. Jahrhundert hätten die Landgrafen von Heſſen, weil der Forſtſchutz ſchwierig zu handhaben geweſen fei, da die wenigen Forſtſchutzdiener durch Ausitbung und Beſchützung der Jagd zu ſehr in Anſpruch genommen worden, einen Theil der berrfchaftlichen Waldungen in Halbgebrauhsmwaldungen verwandelt, (ediglich um die nunmehr mit großen Waldnugungsrechten begünftigten Ge— meinden für die Erhaltung des Waldes mehr zu intereffiren. Unter Anderem jtügte man dieſe Meinung auf eine Urkunde des Yandgrafen Heinrich IL. und feines Sohnes Dtto, die Feldberger Mark betreffend. — Dr. Landau dagegen jucht zu bemeifen, daß die Gemeinden den Landgrafen ven Schuß ihrer Wal- dungen übertrugen, oder Letztere fich die Nechte der Oberaufjicht und Ber- waltung aneigneten, und beleuchtet demgemäß die Frage: „Wie entjtand die Abgabe des halben Forſtes?“ Nachdem gezeigt worden ift, daß diefe Abgabe nicht aus der landgräflichen Obermärferfchaft entiprungen jein fünne, wird diefe Frage dahin beantwortet, daß fich dieſes Verhältniß nur durch die Bogtei erfläre und das halbe Forftgeld als ein vogteiliches Nugungs- recht zu betrachten fei. Durch Auszüge aus alten Urkunden wird in Betreff mehrerer Halbgebrauchswaldungen der Beweis mit überzeugender Schärfe geführt: „Die Schirmwogtei, welche die Landesherrichaft über die frühere Mark- oder Gemeindewaldung übte, das Anftellen landgräflicher Beamten zur Hegung und Beſchützung gemeiner Wälder und die Schadloshaltung für diefe Leiſtung durch die bei Schutzvogteien übliche Hälfte der Nutzungen — hier das halbe Forſt- und Maftgeld — rief das Inſtitut der Halb- 920) Der Berfaffer hat fich auch durch die werthoollen Beiträge zur Gejchichte der Zagd in Deutfchland: „Die Geſchichte der Jagd und der Yalfnerei in beiden Heffen. 1849.” fehr verdient gemacht. 20, Halbgebrauhsmwaldungen find folche Waldungen, deren Benußung dem Staat und den Städten oder Gemeinden gemeinfchaftlich zufteht, wobei die Berechtigten fiir Nutımgen zum eigenen Gebrauch ein herfümmliches geringes Forftgeld an den Staat zahlen, der übrige Forftertrag in beftimmten Berhältniffen zwifchen dem Staat und den berechtigten Gemeinden vepartivt wird, der Staat die Berwaltung beforgt und deren Koften von den Berechtigten und dem Staat — je nach der Obfervanz — gemeinjchaftlich oder einfeitig getragen werden. Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1857. ©. 216. 101 E gebrauhsmwaldungen ins Leben.” Nach den weiteren Erörterungen ift dieſe Schugherrichaft entweder durch die Marfgenoffenjchaften (100) ſelbſt ge- grüundet, oder dieſe haben fie geduldet, oder find zu ihrer Anerkennung ge- nöthigt worden ; es hat dieſes Vogteirecht fchon im 13. Jahrhundert unter dem thüringifchen Fürftenhaufe beftanden; auch finden fich Halbgebrauchswal- dungen in den Pandftrichen, welche ehemals zu Thüringen gehörten, z. B. im Amte Wildungen des Fürftenthums Waldeck (201»), niemals aber in Ge- richten, welche dem Adel zuftanden. ‚Der Rezenjent in der allg. Forft- und Jagdztg 1857. ©. 217. fügt bei: _ „Die beiprochene Abhandlung verdient als Unterfuchung über die Entftehung umd. rechtliche Natur dev Halbgebrauhsmwaldungen alle Beachtung, Da aber der faktiſche Nechtszuftand ein durch das Herkommen anders normirter und firivter ift, jo dürfte für die Praris, inSbejondere für richter- liche Entſcheidungen das Rejultat diefer hiſtoriſchen Forſchung nicht maßgebend und entjcheidend fein fünnen. Die Frage, ob Grund und Boden bei den Halbgebrauchswaldungen nur alleiniges Eigenthum des Staates ſei, welche bei Acception der in dem vorjtehenden Werke entwidelten Anficht verneint werden müßte, wird fich nur durch Feititellung des gegenwärtigen Rechts— verhältnifjes und des Herfommens entjcheiden laffen. Unſeres Wiffens ift in Streitfachen über das von den Grundbefigern nach dem Jagdgeſetze des Jahres 1848 erwerbbare Jagdrecht bezüglich der Halbgebrauhswaldungen zu Öunften des Staates entſchieden worden.“ In specie von den füchfifchen Herzogthumern. 193. Die Gotha’fchen Forjte werden ſchon lange regelmäßig bewirth- ſchaftet, und es dürfte die Wirthichaft in den Kleinen thüringiſchen Fürften- thümern überhaupt wohl mit zu den beften und belehrendften in ganz Deutjch- land zu zählen fein. | Pfeil's frit. BL. 1857. 39. 1. ©. 31 u. 33. 194. Story, J. W. Geſchichte des Forft- u. Jagdwejens in dem großherzoglich ſächſiſchen eiſenachiſchen Kreiſe, — nebit einem Vorwort über die Urwälder, womit Deutjchland im graueften Alter- thume bededt war. 1841. 8. 222 ©. Eijenad). Nach) den allgemeinen Betrachtungen über den früheren Zuftand der deutjchen Waldungen geht der Verfaſſer zu den im eifenachiichen reife von den großen Buchonifchen Waldungen übriggebliebenen Theilen über. (ef. im Anhang unter Sächſiſche Herzogthümer.) — Das Buch enthält eine chrono- logiſche Ueberficht der eifenachifchen Forftbeamten feit 300 Jahren, ſowie 102 eine Sfizze des ehemaligen und gegenwärtigen Zuftandes des eifenachiichen Forſtweſens. (cf. Urwaldungen.) 195. Löbe, W. Ueber die Forftwirthichaft und Jagd im Herzog- thum Sachjen-Altenburg. Andre's ökonomische Nenigfeiten. 1842. ©. 585-590. 196. Michelfen, A. L. 3. GBrofeſſor) Der Mainzer Hof zu Erfurt”) am Ausgange des Mittelalters. Eine urfundlihe Mit- . theilung. Einladungsichrift zu der erften, am 4. VI. 53 in Eiſenach zu hal- tenden eneralverfammlung des Vereins für thüringifche Gefchichte und Alterthumskunde, Namens des Vorjtandes des Vereins herausgegeben. 1853. 4, 46 ©, Jena. Frommann. Es ift hier über die Bewirthichaftung des Gutes, welches dem Erzftift Mainz gehörte, mit Einjchluß dev dazu gehörigen Waldungen eine jpezielle Darftellung gegeben, welche auch in forftgefchichtlicher Hinficht von Intereſſe ift. Man erfährt daraus, daß man beveit$ 1529 die Forfte vermaß, in Schläge eintheilte und damals jchon der Betrieb auf Mittelmald (62 und 63) beftand. In specie von Schleswig-Holflein. 197. Falck, — vermiſchte Bemerkungen zur Geſchichte der Waldungen und Moorein Schleswig-Holftein. Niemann's vaterländiiche Waldberichte. 1820. I. 3. ©. 323 bis 343. Diefe Bemerkungen, die fich größtenteils auf nachgewieſene gefchichtliche Belege gründen, betreffen hauptjächlich die in den nordfriefiihen Mooren und Marſchen vorgefundenen Spuren ehemaliger Bewaldung und liefern That- ſachen über das Verſchwinden großer, ausgedehnter Wälder und das Dafein folher in früheren Zeiten in Gegenden, wo man fich jet vergeblich nach Bäumen umfieht. — Alle ſchleswigſchen Ortsnamen, die mit ſchow, with, land .c. zufammengefett find, weiſen auf das frühere Dafein von Waldungen in jenen Gegenden hin. — Auch theilt der Berfaffer eine hiftorifch wichtige Notiz über den Gebrauch de Torfes aus dem Jahr 1293 mit und führt eine Urkunde an, die auf den Werth, welchen ſchon damals die Torfmoore gehabt haben müſſen, jchließen läßt. Daß damals der öftliche Theil von Wagrien?!) — 9) Erfurt, die alte Hauptftadt Thüringens, war ſchon im 8. Jahr— hundert als Kleiner Ort befannt, zu Ende des 16. Jahrhunderts Hanfeftadt und kam 1803 als weltliches Fürftenthum an Preußen. ) Holftein beftand bis zum 14. und 15. Jahıhumdert aus der Grafichaft Holftein, der Grafſchaft Etormarn, dem freien Diftrikte Dithmarſchen und der 103 dem jegigen Oldenburg — jchon feiner Holzungen beraubt war, ift urfundlich. 3 ef. auch Niemann's Waldberichte. I. 1. S.3. Alterthümliche Bruch— ffrüücke oder geſammelte Nachrichten von Wäldern und Mören, Wild und Jagd in alter Zeit in den Herzogthümern Schles— wig und Holſtein. 198. Forſtgeſchichtlichen Werth haben auch die im Anhang unter Schleswig-Holftein bejprochenen Beiträge zur land- und forftwirth- fhaftlihen Statiftif der Herzogthümer Schleswig - Holftein von Graf Neventlow-zarve und H. A. von Warnftädt. 1847. Altona. (AS Feftgabe für die Mitglieder der 11. Verfammlung deutfcher Land- und Forftwirthe (564).) 199°, Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 277. Leider findet man die tüchtigen Yandwirthe von 1847 nicht mehr in dem unglüdlichen Schleswig aftiv. Diejelben — wenn auch einzelne noch leben — find ihres Amtes entjegt. Fremdlinge, Militärs, Wilddiebe, Maler und andere Künjtler bewirthichaften zum Theil jest die Forfte, wo früher brave Forſtwirthe angejtellt waren. Die Herzogthümer Schleswig - Holftein haben einen Oberförjter und einen Minifter in Domänenfachen als Oberhaupt. Schleswig war bis in die Neuzeit mit Dänemark verfchmolzen worden und ftand unter dem Finanzminifterium dajelbft. Die Berwaltung von ca. 20,000 Tonnen (40,000 preuß. Morgen) Domänenwaldungen ift zu einer Willfür- herrichaft geworden. Die Bejoldungen der Förfter in Schleswig find be- dentend verbeſſert worden ; außer ihrem baaren Gehalte haben fie noch Dienft- fand, Deputatholz, und es iſt den gegenwärtigen Forftbeamten die Weide- nugung in den Gehegen erlaubt worden, jo daß dafelbft nichts mehr in Schonung gelaffen wird und mancher einen Biehftand von 20—40 Kühen auf Koften der Forfte hält. In specie vom Sürftenthbum Schwarzburg-Rudolftadt. 199’. Fragmente über die Schwarburg- Rudolftädtifche Waldgegend (in Thüringen). Ein Beitrag zur wahren Witrdigung der gegenwärtigen Berhältniffe und einige Andeutungen und Winfe zur Ber- befferung und Aufhülfe der materiellen Zuftände — von einem unftudirten Waldbewohner. 1851. 31 ©. Rudolftadt. Nenovanz. (3 Ngr.) Landihaft Wagrien im Nordoften; 1773 kamen alle diefe Theile unter denfelben Negenten. (ef. Möller, Gajus, — Geſchichte Schleswig-Holftelns. Bon der älteften Zeit bi auf die Gegenwart. Dem deutſchen Volke erzählt. 2 Bände. 1865. 8. XXXIV u. 664 S. Hannover. Rümpler. Mit 3 Tab. (1'/, Thlr.) und: Derjelbe, Geſchichte Schledwig-Holfteind bis zum Jahre 1848. 1864. 8. XIV 0.429 ©. Mit 2 Tab. Kiel. Schröder u. Komp. (2"/; Tple.)), 104 199°. Sigismund, Berthold, Landeskunde des Fürften- thums Schwarzburg-Rudolſtadt. Im Auftrag der fürſtlichen Staatsregierung mit Benutzung amtlicher Hilfsmittel bearbeitet. 2 Theile. 1862 u. 1864. 8. Rudolſtadt. Scheiß in Som. (1 Thl. VII u. 226 ©,; 2. Thl. VIu. 224 ©.) (2 Thle.) Zarnde's literariſches Centralbl. 1864. ©. 1037 u. 1038. „Ein trefflicher Beitrag zur Speztalfunde dieſes Yandes.“ In specie vom Sürflenthum Walveck-Pprmont ®°). 200. Einige Nahridten über die Geſchichte des Forſt— wejens im Fürftenthbum Walded. Allg. Forft: u. Jagdztg. 1827. ©. 194—1%. Das in früheren Zeiten unter der Benennung ‚Aber og jelbjtändig bejtandene Oberforftfollegium zu Arolfen wurde im J. 1807 mit der Renten— fammer vereinigt. Diefe Behörde erhielt 1814 bei der allgemeinen Landes— organifation die Benennung Domänen-Kammer und bildet bei diefer die Dberforftdireftion eine Sektion al® Domänen- und Forftlammer. — Das Landesforſtweſen ift nun in 2 Forftinipeftionen getheilt, welchen 2 Oberforjt- meifter vorftehen, die zugleich mit den Kammerräthen die Forftfammer bilden. Sieben Oberförftereien beftanden im ganzen Yande; jeder Oberforft wieder aus 3— 6 Nevieren. — Das Dienfteinfonmen der Oberforjtmeifter floß größtentheils bis zum J. 1807 aus Forftaccidenzien (2013), die in dieſem Jahr jedoch in fire Bejoldungen umgewandelt wurden. Das Einkommen der Landförſter blieb beim Alten; der größte Theil desjelben beftand in Ac— cidenzien und der reine Gehalt war jehr gering und verjchieden. Diefe jehr mangelhafte Einrichtung erlitt im 3. 1820 durch die Einficht des um das Waldeck'ſche Forſtweſen in jeder Hinficht hochverdienten Oberjägermeifters 5a) Der Gebirgszug, welcher ſich im mweftlichen Deutſchland zwifchen dem Rhein und der Wejer erftvect, durchzieht obiges Fürſtenthum. Letzteres bildet in Südweſt ein eigentliche$ Gebirgsland, das mit den zwifchen der Sieg und Nuhr gelegenen Gebirgsgegenden der preußischen Provinz Weftphalen — dem jo- genannten Sauerlande — in einem Höhenzug, der fich zwifchen 1400 — 1600 ' Meereshöhe erhebt, zufammenhängt. — Die nordweftliche Hälfte des Fürſtenthums dagegen ift ein Hügelland, das ſich nad Preußen und Heffen hinabjenft und Thal- breiten, aber feine eigentlichen Ebenen und Niederungen aufzumweifen hat. — Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1862. ©. 377. Der Boden in dieſem Lande ift von Natur aus gering, aber größtentheils jehr verbefjert. Die Wälder dafelbft find bedeutend, jedoch flarf ausgenutt. Die Induſtrie ift ganz umbedentend, der Bergbau, Hamentlich auf Eifen und Kupfer, nicht unerheblich. . v. Klöden 8 Handb. d. Länder- und Stantenfunde von Europa 1861. ©. 956. er - y A Le * RI u Mr . 5 v \ + Br —— — 9 rn Tu a 105 von Hadel eine Beränderung, die darin beftand, daß das Forftperfonale auf ein größeres Fixum gejeßt wurde und an Accidenzien nur Prozentgelver bezog. Durch Bejeitigung noch vieler anderer Mißſtände und Einführung entiprechenderer Adminiſtration der Forfte wurde hier nun ein ſehr guter Forft- haushalt geichaffen, jo daß dadurch bald ſämmtliche Forft-Revenüen der Waldeck'ſchen Lande auf mehr als das Zehnfache erhöht worden find, ohne daß ein höherer Holzabſatz ftattgefunden hatte. 201°. Die Holzfrage im Fürftentbum Walded. Supplemente zur allg. Forft- u. Jagdztg. 1858. I, 2. ©. 72. . Im Fürftenthum Walded, einem der waldreichiten Länder des mittlern Deutichlands, wurde feit undenklichen Zeiten der Holzbedarf für die Yandes- bewohner nach einer bejtimmten, jehr niedrig gehaltenen Tare abgegeben, und neben anderen Berechtigungen an Holz, Weide und Waldftreu gewährte der Landesherr den Unterthanen noch vielfältige Vortheile. Bon 1728 bis 1767 erhielten die Landesbewohner das Malter Buchenjcheitholz a 80 Kubikfuß Raum, excl. des Hauerlohns und einer geringen Accidenz, um 10 Sgr. Bon 1767 ab jegte man die Taxe auf 22") Sgr. Zu Anfang diefes Jahrhunderts beantragte die Domänenverwaltung eine geringe Erhöhung der Holzpreife, erreichte aber ihren Zweck nicht, weil die Yandjtände diefer Forderung ent- gegentraten, fich auf frühere Verhandlungen ꝛc. beziehend, nad) welchen die Holztare nur mit ihrer Zuftimmung erhöht werden fünne, Im J. 1841 wiederholte fich derjelbe Antrag von Seiten des Dominiums, erlag aber aus demjelben Grunde. — Bei der Berathung des Budgets im 3. 1853 waren von der Finanzverwaltung unter der Rubrif „Forſtnutzungen“ 3000 Thlr. mehr auf den Etat der Einnahme gebracht, weil die Regierung wieder beabjichtigte, den bisherigen Preis des Buchenholzes auf einen Thaler zu erhöhen. Da fich dabei die Regierung dahin äußerte, daß die Unterfuchung der Frage: „ob es rathſam jei, die Holzpreife zu erhöhen“, nicht zur Kompetenz der Stände ge- höre, vielmehr nach der im 3. 1852 von dem jet regierenden Fürſten gege- benen Verfaſſung lediglich Verwaltungsmaßregel fei, ftellten jene dieſe regie- rungsjeitig ausgefprochene Behauptung nicht nur in Abrede und legten gegen dieje den feierlichiten Proteft ein, ſondern ftrichen den im Budget zur Ein- nahme gejtellten Mehrbetrag mit der Bemerkung, „daß die Erhöhung der Brennholzpreife einer indiveften Stenererhöhung gleich zu achten ſei.“ — Dieſes Proteftes unerachtet erfchien unter'm 20. September 1855 eine Ver— ordnung, wonach fünftig das Brenn- und Nutzholz im Wege öffentlicher Licilation abgegeben werden follte. — Es war zu erwarten, daß dieje Ber- ordnung von den Yandesbewohnern eben nicht beifällig aufgenommen werde, und daß die Stände nicht nur ihren Proteft ernenerten, jondern auch in einer an den Landesheren gerichteten Beſchwerdeſchrift nachzumeifen fuchten, daß „Die von der Regierung genommene Maßregel — im Hinblid auf die frühern 106 Landtagsabjchiede, fürftlichen Zuficherungen, Domanialrezefie und das ihnen verfaſſungsmäßig zuftehende Steuerbewilligungsrecht — eine willfitrliche fer.“ Diefe Verhältniffe veranlaßten ein Mitglied der waldeck'ſchen Regierung zur Herausgabe einer Broſchüre, aus der wir im hiftorifcher zc. Beziehung hier einige aphoriftiiche Bemerfungen mittheilen : „Es ift zwar nicht hiftorifch nachweisbar, ob im Fürſtenthum Walde d Markwaldungen und Bannforfte beftanden haben. Man darf aber wohl an- nehmen, daß die Waldverhältniffe zwifchen dem Ahein und der Wefer früher gleicher Natur geweſen feien, und daß der allmähliche Uebergang der Wälder in feſtes Eigenthum einen und denfelben Gang genommen habe; denn Die aus den joctalen Zuftänden hervorgegangenen Rechtsverhältniffe waren bei den verwandten deutjchen Bolfsftämmen ziemlich allgemein. Und wenn hier im Lande Marfwaldungen von großer Ausdehnung auch nicht vorhanden geweſen find, fo ift doch wahrſcheinlich, daß Die kleinen Markgemeinden die Einrichtungen der größeren adoptirt und analoge Anordnungen getroffen haben. Da der Forftbann nicht ausjchlieglih von den Königen ausging, jondern auch von Fürften und Grafen ”>®), ja ſogar von den höheren Klofter- geijtlichen, jo werden auch die waldeck'ſchen Landesherrn gedrängt worden fein, auf diefem Weg ihren Waldbefit zu ſchützen und zu fichern. — Die Mark- mwaldungen und Bannforfte (cf. Anmerk. 31 u. 38) bahnten alſo den Weg, das Waldeigenthum für die Befiger in engere Grenzen zu ziehen; und wenn die Idee von einer Gemeinschaft der Wälder auch noch einige Zeitperioden hin- _ durch herrichend blieb, jo mußte fie doch im Verlaufe der Zeit immer mehr in den Hintergrumd treten, das Eigenthum fich im heutigen Sinne des Worts ausbilden und mit der Entwidlung der Yandeshoheit (cf. Nr. 99) eine fejtere Geftalt gewinnen. — Bon einem univerſellen Waldeigenthume der Landesherren war wohl nie die Nede, wohl aber von einem jpecifijchen Eigenthume, dergeftalt, daß alle nicht im Privatbefig befindlichen Waldungen ihnen zugehörten. — Herrichaftliche Waldungen (Foresta dominica) werden von den Waldungen der Privaten urfundlich ſchon unterfchieden in einem Diplom Karls des Kahlen vom J. 877 und in den longobardijchen Ge- jeßen genannt: „Sunt sylvae ad regem pertinentes;* „sunt sylvae scilicet majores, quos principes sibi reservabant.“ Aus den dynaftiichen Waldungen gingen dann auch die Domantialland- güter (Billen, Kammergüter) dev Grundherrn hervor. | Wenn auch nicht diplomatifch nachgewiefen werden fann, daß bereits Karl der Große die Allodialeigenfchaft der Beſitzungen der Grafen v. Walde anerkannte, fteht doch urkundlich feft, daß das Land im 14. Jahrhundert in Beziehung auf das NeichSoberhaupt allodial und erblich war, bis es Graf 5b) In folhen Fällen nannte man die Waldbuße aitch nicht den Königs- bann, jondern „des Herrn Landpfenning.“ Dito 1349 dem damaligen Kaifer Karl IV. zum Reichslehen auftrug und —J 107 jo zur Reichsgrafichaft machte. Später wurde das Yand an Heffen zu Lehen aufgetragen. — Aber im Yaufe der Hiftorifchen Entwicklung kommen neue Rechtsobjelte und Rechtsſubjelte auf die Bahn, und jo wird auch der Allodial- befis der Grafen zu Walded, die ja eben wegen ihres ausgedehnten und be- borzugten Befisitandes in den Befit von Negierungsrechten gelangten, — dem Wechjel der Zeit durch Zu- und Abgang unterftellt geweſen fein. Wir willen, daß derartige Befigungen auch wohl durch Kauf, Erbſchaft, Taufch, Heimfall zc. in die Hand des Regenten übergingen; auch der Waldbefit der Grafen von Walde ift manchen Beränderungen unterworfen gemefen, wodurch aber der urjprüngliche hiftorifche Thatbeitand nicht alterirt und des- avouirt wird. — Die Gejchichte des waldeck'ſchen Landes ift mit der Ge- ſchichte feines Regentenhauſes identificirt und kann ohne legteres nicht gedacht werden’). Die Reformen, welche das Forſtweſen im vorigen Jahrhundert erlitt, find auch hier im Lande nicht ſpurlos vorübergegangen, wie ſchon die mit vieler technischer Sachkenntniß verfaßte Forftordnung von 1741 bezeugt, in welcher nach jeder Richtung hin in Bezug auf die Erhaltung der Waldungen zweckmäßige Anordnungen getroffen waren, denen aber nicht immer nach— gekommen fein mag. Eine folche ausführliche Ordnung hatten in damaliger Zeit wenige deutjche Länder aufzumeifen. Die Forfte jollen der Schonung jehr bedurft haben. Vielleicht waren damals die Wunden des fieben- und des Dreißigjährigen Krieges noch fichtbar. Auf den hochgelegenen, wenig zu- gänglichen Forften war aber noch zu Anfang diefes Jahrhunderts der Holz- vorrath jehr bedeutend und konnte größtentheil® nur als Kohlholz für die Eijenhütten und Hämmer verwerthet werden, welche zur Abnahme des Holzes bis auf die neuefte Zeit gegen einen fehr geringen Preis vertragsmäßig verpflichtet waren. In Folge deffen verſchwanden in den meiften Forften die haubaren Beftände in fehr kurzen VBerjüngungsperioden, und die erzielten jungen Hochmwaldbeftände haben gegenwärtig das Alter der Haubarkeit noch nicht erreicht. Sie find im Alter nicht fehr verfchieden. — Mehr ald 100 Jahre (von 1728 — 1855) erhielt ſich der Kubikfuß derbe Maſſe — Buchenfcheitholz in dem Preife von 2—5 Pfennigen. Aber nicht allein in diefen nievern Holzpreifen lag die indivefte Anordnung, jede Holzeriparung fern zu halten, fondern auch in der Tantieme, die das Forjtperfonal ein⸗ ſchließlich der fontrolivenden Oberförſter von dem Geldertrag aller Forit- produkte bis zur neueften Zeit bezog und den Haupttheil des Gehaltes aus— machte (200). — Die Laubftreunugung, welche oft in ehr extremer Art den 9.) ef. Beiträge zur Geſchichte der Fürftenthümer Walded und Pyrmont. Im Namen des Bereins (hift. Ver. f. d. Fürftenthiimer Walded und - Pyrmont) herausgegeben von L. Curtze. I 1. und 2. Heft. 1864 u. 1865. 8. VI 1.426 S. Mit 1 Chromolith zc. Aroljen. Speyer. (11/5 The.) 108 Unterthanen in den Hochwaldrevieren geftattet ward (cf. Streunugung in ver- jchiedenen Ländern; Walded.), iſt gleichfalls als eine Verkürzung des Umtriebs anzufehen und wird bei der Güterzerfplitterung, welche über ung hereinzu- brechen droht, an Ausdehnung zunehmen. Und jo nimmt e3 nicht Wunder, wenn die haubaren Beftände abgenommen haben und der Jahresbedarf zum großen Theil aus jolchen entnommen werden muß, die noch im beften Zuwachs ftehen. Durch die niedern Holgpreife war der Holzverbrauch groß, aber die Einfünfte aus den Porften blieben gering, und daher wurden für Wald- fulturen jelten die dem Bedürfniß entiprechenden Summen verwendet. Außer den durch natürliche Verjüngung entftandenen Buchenbeftänden haben fich im ganzen vorigen Jahrhundert die Waldfulturen nur auf einige Nadelholz- anlagen von geringem Umfang ausgedehnt. Erſt ſeit 30—40 Jahren hat man in faft allen Forften begonnen, die fulturbedürftigen Waldorte und Blößen in Beftand zu bringen.“ | 201°. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1865. ©. 153 ıc. Es ift hier ein Nechtsftreit zwiſchen der walded’Ichen Regierung und der Stadt Nieder-Wildungen mitgetheilt, der in forftrechtlicher und forit- geichichtlicher Beziehung nicht ohne Intereſſe fein dürfte. „Die genannte Stadt 9 war im J. 1506 mit ihrem damaligen Pandesherrn wegen einiger außerhalb ihrer Flurmarkung gelegener Waldtheile, an welchen die Stadt Holz-, Weide- und andere Gerechtfame zu fordern hatte, in Differenz gerathen, die noch in demfelben Jahre dahin verglichen wurde, daß der Stadt ein anderes, näheres Waldrevier, das Eichenfcheit genannt, al3 Eigenthum abgetreten wurde, unter dem Vorbehalt, daß die Stadt dem Yandesherrn und feinen Nachfolgern für alle Zeiten das für die beiden Schlöffer Waldeck und Alt- Wildungen be- nöthigte Eichenbauholz aus dieſem abgetretenen Waldorte unentgeltlich zu liefern hatte zc. Diejer Vergleich wurde von dem nachfolgenden Yandesherrn 1545 aufs Neue bejtätigt. — Die Stadt Nieder-Wildungen — gegenwärtig noch im Beſitz jehr ausgedehnter Waldungen — muß zu jener Zeit und in den darauf folgenden Jahrhunderten einen jehr teichen Borrath an Eichen- holz in ihren Waldungen nach vorliegenden Urkunden befeffen haben. — Nach den Beſtimmungen des Vergleiche von 1506 war nun von Seite der Stadt die ımentgeltliche Abgabe von Eichenbauholz für die beiden genannten Schlöffer niemals verweigert, vielmehr bis auf die jüngfte Zeit — fo oft fie ver- langt — präftirt worden. Im J. 1857 forderte nun dag Domanium zu Bauten auf Schloß Walde wieder eine Quantität Eichenbauholz, deſſen Abgabe non der Stadt aber um deswillen verweigert wurde, „weil zur Zeit in dem belafteten Forftorte Eichenfcheid die verlangten Holzjortimente nicht vorhanden waren.“ — Auf den Grund der beftehenden Waldordnung vom J. 1853 wurde die Klage der Stadt in zwei Inſtanzen abgewieſen und diefe zur Erfüllung der fraglichen Reallaft: „die Abgabe aus anderen Forften oder mit anderen, dent 109 Zwecke entfprechenden Holzarten zu befchäftigen oder ſich eventuell einer dem Solzwerthe äquivalenten Geldentfhädigung zu unterziehen,“ — verurtheilt. — Die diefem richterlichen Spruche zur Grundlage dienenden Entjcheidungs- gründe find am oben angeführten Drte mitgetheilt. In specie vom Sürftenthum Lippe”). 202. Hiſtoriſch-geographiſches Handbuch des Fürſten— thums Lippe. 1829. Lippe. %) Durch den ſüdlichen Theil dieſes 20,06 Duadrat-Meilen haltenden Länd— chens (Lippe-Detmold und Lippe-Schaumburg) zieht fich der Teutoburger Wald. Es ift bergig, hat aber fruchtbare Thäler und ift mit dichtem Eichen- u. Buchen- walde qut beftanden. Es ift daher hier Holz im Meberfluffe vorhanden. — Die Landwirthichaft ift der Haupterwerbszweig der Bevölferung; namentlich auch Vieh- zucht. Beſonders werthvoll ift hier die Salzgewinnung. Die Induſtrie ift von geringem Betrage. (ef. mehr im Anhang unter Lippe.) 110 Außerhalb Deutſchlands. —_ In specie von Srankreich?”®). 203“, Maury, Histoire des grandes foröts de la Gaule et de l’ancienne France. 1850. Paris. 203°. Deloche, Mx. Etudes sur la g&ographie histo- rique de la Gaule, et specialement sur les divisions territoriales du Limousin”®) au moyen-äge. — 1861 u. 1864. 2 vol. 541 p. mit einer Karte, 204. Wie verfchieden man in Frankreich zu verfchiedenen Zeiten”) über die Bedeutung der Waldungen gedacht hat, dürfte der Umftand beur- funden, daß die franzöftfche Nationalverfammlung 1790 die Waldungen für unverwüſtlich erklärte, während Yafitte 1831 den Berfauf von 30,000 Hek— taren Staatswaldungen rechtfertigte (cf. unter Waldverfäufe.)9%), — Nach Moreau de Jonnes, Aler.??) (cf. unter Wichtigkeit der Waldungen überhaupt.) 97a) ef. auch im Anhang Frankreich. 975) Eine Grafjchaft im Depart. des Indre im mittleren Frankreich, — eines der ärmften Länder dajelbft. 9.) Frankreich gehört mit zu denjenigen Ländern, die von jeher am meiften durch Entwaldungen heimgefucht worden find. Die Beranlaffungen dazu waren verichieden. Bon dem Ende des vorigen Jahrhunderts erzählt Delabagerie in feiner histoire de l’agriculture frangaise: „daß man Waldzerftörungen vorgenommen babe, um Räuber ꝛc. zu vertreiben, und 1796 ein franzöfifcher General proponirte, die ſämmtlichen Waldungen Südfrankreichs „als Schlupfwinfel der Ariftofraten und Royaliften“ zu vertilgen*,.” — Am einflußreichften aber bis in die neuefte Beit waren die vielen finanziellen Berlegenheiten, in welche Frankreich bejonders durch Kriege gebracht wurde; und wo bei diefen Verwüſtungen das Holz allein nicht mehr zuveichen wollte, zögerte man nicht, diefes mit Grumd und Boden zu veräußern (ef. Waldverfäufe; Frankreich.). 9), In Beziehung auf den Berfauf von Staatswaldungen (ef: auch Bewirth- ihaftun, der Nichtkameralwaldungen in Frankreich) jagt die ally. Forft- u. Jagdztg. 1861. S. 198: „Wenn auch in Frankreich in der letzten Zeit ſolche verkauft wurden, ſo beſchränkte ſich dies auf die kleinen iſolirten Waldungen, deren Schutz beſonders erſchwert und koſtſpielig war“ ꝛc. 9) Geboren 1778 zu Rennes (Depart. der Ille und Vilaire). — Nachdem er von 1792 an in der franzöfifchen Armee gedient, dann mehrere Jahre auf den *) Rodungen aus polizeilich-militärifchen Gründen kommen aud) in England vor. cf. Roſcher's Nationalökonomie des Ackerbau's. 1861. und Rau's Grundſätze der Volks— wirthſchaftspolitik. 1. Abthlg. (cf. unter Nationalökonomie.) 111 hatte Frankreich 1788 noch den fiebenten Theil feines Gebietes mit Wald bedeckt, im 3.1792 nicht einmal den achten, und im J. 1804 war ſammt den Waldungen Belgiens, des Nheingau’s, der Seealpen und Savoyens nur noch der 10. Theil feiner ganzen Oberfläche bewaldet !9), — Nur langjam fann der Fleiß der Menfchen wieder gut machen, was fein Unverftand und jeine Rohheit verjchuldeten (cf. Bewirthſchaftung der Nichtfameralwaldungen; Frankreich). — Den Bedarf des eigenen Landes zu befriedigen, ift Frankreich Schon lange nicht mehr im Stande. Nach M. Block's dietionnaire de Pad- ministration frangaise. 1856. betrug die jährliche Gefammtproduftion der Waldungen Frankreichs 20 Millionen Kubikmeter, die einen Werth von ca. 130 Mill. Francs WaldpreiS vepräfentirten, und wurden jährlich noch für über 50 Mill. Frances Holz eingeführt. — — Man hat jedoch ſchon längere Zeit den Waldbau in Frankreich wieder mit Vorliebe betrachtet, ihm große Summen zugewendet (cf. Kulturbetrieb in verjchiedenen Ländern; Franfreich.), jest jährlich Prämien aus (cf. Augsburger allgemeine Zeitung. v. 2. II. 47.),— und doch hatte man mit aller Anftvengung die Waldfläche erft 1828 um 3 pCt. gehoben. — — Die allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 198. bringt den Nachweis, „daß die franzöfiiche Regierung in den legten zwei Jahren wichtige Antillen gelebt hatte, Fam er in die Verwaltung und wurde fpäter Chef des fta- tiftifchen Büreau's im Handelsminifterium zu Paris. 100) Bannemwit*) jagt in diefem Betreffe in feinen Wäldern Frankreichs ꝛc 1863. ©. 104. (ef. im Anhang unter Frankreich): „Im 3. 1791 betrug die Geſammt— waldfläche Frankreichs 9,589,869 Heftare, wovon dem Staate 1,360,497 gehörten ; 1851 waren nur noch 8,967,000 Hektare iibrig, wovon 1,226,000 Staatswaldungen. Hiernach haben fich die Waldungen Frankreichs überhaupt feit 1791 um 768,073 Heftare und die Staatsforite um 260,311 Heft. (1,041,244 preuß. Morg.) vermindert, da a. a. O. die Gefammtwaldfläche von Frankreich im J. 1863 mit 8,821,796 Heft. und die der Staatsforfte jpeziell mit 1,100,186 Heft. "angegeben wird. ) Julius von P. ward am 21. VIII. 1788 zu Niederbuchwald bei Sagan geboren. Nach Heftandener Korftlehre und Militärdienften während des Krieges (1806) wurde er 1808 Negiernngs- und Forftreferendarius bei der Kriegs- und Domänenfanmer zu Glogau und fiedelte als jolcher mit nach Liegnit über. Nach abjolvirter höherer Staatsprüfung der Verwaltungsbeamten (1811) wurde er noch in demjelben Jahre als Negierungs- und Forftaffeffor in Königsberg und 1812 zum Diftrifts-Forftmeifter von Weftpreußen ernannt, als welcher er feinen Wohn- fi in Preußisch Stargardt hatte. Im J. 1814 wurde er Regierungs- u. Forft- rath in Gumbinnen und trat, nach fortgefetster militärischer Thätigkeit, als Frei- williger ein, um im Freiheitsfrieg gegen Napoleon mitzufechten. Er kehrte 1816 als Offizier zurücd und wurde fofort als Forft- u. Regierungsrath nad) Marien- werder verſetzt, wo er 1817 Oberforftmeifter wurde; 1822 kam er in gleicher Eigenschaft nah Oppeln und 1842 nach Breslau. — Vom Fahre 1841 an war v. Pannewitz Vorftand des von ihm gegründeten jchlefiichen Forftvereins (cf. 489). — Am 16. IV. 57 beging er fein 5Ojähriges Amtsjubiläum und trat am 1. 1. 61 auf fein Anfuchen in den Ruheſtand. cf. Verhandlungen des ſchleſiſchen Forit« vereind, 19857. S. 97-104, und Grunert's foriti. Blätter. 1861. 2, ©. 192-195. 112 Berbefferungen in der Verwaltung der Domänenforfte eingeführt und zugleich die Ausführung großartiger ftaatsforjtwirthichaftlicher Maßregeln, nament- (ich im Betreff der Wiederbewaldung der Gebirge (205 2c.) und Troden- legung von Sümpfen und Moräften, bejchloffen hat.“ Auch in Grunert’3 forftlichen Blättern. 1864. 8. ©. 8. reſp. der dafelbft befindlichen Abhandlung des Verfaſſers „die Forfte Frankreichs nach) dem Stande von 1863.” — (ef. im Anhange unter Frankreich.) — wird e8 nicht verfannt, daß in der neneften Zeit in Frankreich viel für Blößenaufforftung, jowie fir Kultur von Ded- land und Dünen gejchehen ift und noch gefchieht, „wenn auch heute noch bei Weiten nicht alles Waldland Frankreichs den Charakter gepflegter holzreicher Forſte trägt.“ Nach der allg. Forft- u. Jagdztg. 1863. ©. 303 „fährt die von der faiferlichen Forftverwaltung entwidelte Thätigfeit fort, die Aufmerffanfeit alles mit dem Wald in irgend einer Beziehung Stehenden in Anſpruch zu nehmen. Staats- und Forſtwirthe find gefpannt über die Nefultate von Maß— regeln, die in ihrer Art bis jet einzeln daftehen, und die der Kaiſer nicht allein angeregt, fondern jelbft überwacht 1014).“ Die Zunahme an Fläche, fowie der Bevölkerung Frankreichs war in den legten 150 Fahren beträchtlich ; denn in diefem Zeitraume find dem urfprüng- lichen Yande zugefallen: der Elfaß, Lothringen, Corfifa, Avignon, Savoyen, Nizza. Bor dem angegebenen Zeitraume war die Bevölferung Frankreichs ‚19 Mill., jest beträgt fie 37,714,000. — Bei der Revolution 1789 wurde Sranfreih in Departements eingetheilt, deren jetzt 89 beftehen, welche 37,500 Gemeinden in fich faflen. 205. Es ift unzweifelhaft, daß man gerade in Frankreich jehr früh auf die Nothwendigkeit der Wälder für das Wohl des Landes aufmerkfam geweſen 101a) ef. Höffler, J. C. W. — ©.V. der Borrede feiner Ueberſetzung von Viet. de Courval’8 Werf: Das Aufäften der Waldbäume. 1865. (ef. Nüdficht auf Erziehung von Baus und Nußholz durch Ausäften der Stämme) „Wenn auch die Waldungen Frankreichs einer guten Zukunft entgegengehen mögen, fo ift dies nur von den unter Aufficht und Berwaltung des Staats ftehenden Staats-, Gemeinde- und Fuftituts-Waldungen zu verftehen. Die große Mafje der feit dem %. 1791 der freien Willkür ihrer Eigenthümer iiberlaffenen Privatwaldungen (cf. diefen Artikel) ift zu dem Häglichiten Zuftande heruntergefommen; die Waldvermüftungen, gegen welche das gejetzlich beftehende Verbot der Rodungen (ef. diejen Artikel) nur einen ſehr Schwachen Schuß gewährt, nehmen immer größere Ausdehnung an, und das Uebermaß des Uebels, namentlich) aber die durch die Entwaldung dev Gebirge herporgerufenen, zu einer Yandesfalamität erwachjenen häufigen Ueberſchwemmungen haben endlich zu dem Geſetze vom 28. VII. 60 (205 0.) Beranlaffung gegeben. Alles dies wird aber nicht hindern, daß auch die wiederaufgeforfteten Flächen, jobald fie iiber kurz oder laug der freien Dispofition ihrer durch fein Geſetz darin beſchränkten Eigen- thümer wiedergegeben werden, der wiederholten Zerftörung anheimfallen; denn die Rückſicht auf augenblicklichen Gewinn jehließt bei der großen Mafje die Er- wägung aus, wie es in der Zukunft werden foll.“ B: r J 113 iſt und die Erhaltung derſelben angeſtrebt hat. Davon finden ſich die erſten Spuren ſchon in den Kapitularien der Franken-Könige aus dem 9. Jahr- - Hundert, und es ift dieſe Anficht weiter ausgeprägt in verfchiedenen, vom 13. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts erlaffenen Ordonnanzen oder Forftord- nungen. Am eindringlichiten aber wußte dies der Minifter Colbert den Franzoſen durch fein berühmt gewordenes „la France perira faute de bois* nz Er A EEE ne a A a m Le ı WE vor die Seele zu führen und dadurch jener befannten Ordonnanz von 1669 Eingang zu verfchaffen, durch welche befonders den Waldrodungen Einhalt gethan und ein geordneter Betrieb eingeführt werden jollte. Bald nad) dem Staatsmann Colbert war es der Gelehrte Reaumur, der diefen Gegen- ftand in einem, der Akademie 1721 überreichten Aufſatz willenjchaftlich be- handelte und auf die Notwendigkeit hinwies, die Blößen wieder zu bewalden und der Holzrodung Einhalt zu thun, Diejelben Fragen fanden weitere ge- lehrte Bearbeiter von 1740—1780 an Duhamel und Buffon, jowie auch an Barenne de Venille 1785. — Diefe große Fürforge des Staates für die Waldungen Frankreichs, unterftügt durch den wiſſenſchaftlichen Nach- weis der Nothwendigfeit derjelben, geführt von den namhafteſten Gelehrten des Landes, wirkte ohne Zweifel günftig, und fo hatte ſich bis ungefähr zum 3. 1750 in dem damals 27,000 Duadrat- Meilen großen Lande, nad) Mirabeau’s Theorie de limpöt eine Waldflähe von fat 59 Mill. preuß. Morgen, aljo weit mehr als ſeiner Gefammtfläche erhalten. — Diefe Waldmaſſen verminderte im Laufe der Zeit fortfchreitende Kultur ebenfo, wie verjchwenderifche Wirthichaft bis gegen die Revolutionszeit hin erheb- lich, und jo berechnete Arthur Young!!P) im Jahre 1788 die Wälder Frankreichs nur noch auf 32 Mill, Morgen, d. i. mehr als Y, der Gefammt- fläche, welche die fonftituirende Berfammlung im J. 1792 auf 26,200,000 preuß. Morgen oder auf ca. Y/; der damaligen Gejammtfläche des Landes abgerundet hat. Unter diefen Waldmaffen räumte die Revolution gründlich auf. Namentlich wurden die als National-Eigenthum erflärten Wälder der Kirchen und der ausgewanderten großen Gutsbeſitzer entweder verfauft, oder vertheilt und vielfältig ausgerodet, auch die Wälder der Krone angegriffen. Auf der anderen Seite vermehrte fi) wieder die Fläche des Staatswaldes durch Hinzufchlagung von eingezogenen ehemaligen geiftlichen und adeligen Forſten, jo dag — mie in der vorigen Nummer bereit3 angedeutet — Morean de Jonnes!0e) ihre Größe fir das Jahr 1804 immer noch auf 3,877,742 Morgen angibt. — Nach den vom Grafen Chaptal im Jahr 1819 angejtellten Ermittlungen jollte damals der Walditand Frankreichs 27,722,240 Morgen betragen, alſo jelbft größer als der vom 3.1792 fein, was 0 4015) ef, Befhreibung der Waldungen von Franfreih von Arthur Young in Leonhardi’s Horfttalender. 1796. ©. 3—12. 1010) Nah Mar Kunze in Nördiinger’s frit. BL. 1866. 48, 1. ©. 277. Morean de Sonnés. Sorftl. Chreſtomathie. 8 114 nur darin liegen könnte, daß man Dedländereien, mit Geftriippe bewachſen, auch, zu den Waldflächen zählte, während dies früher niemals geſchah. — Ob bei Angabe des augenblidlichen Waldftandes von über 34 Mill. Morgen, alfo einer Waldfläche, die im Berhältniß der vor der Nevolution vorhandenen ungefähr gleichfäme, nicht ähnliche Täufchungen zu Grunde liegen, ift ſchwer fejtzuftellen, doch zu vermuthen 1%), (cf. Folgen der Entwaldung in verſchie— genen Ländern; Frankreich.) Grunert's forftlihe Blätter. 1864. 8. ©. 5—7. 206. Die Waldungen Frankreichs wurden in früheren Zeiten hart angegriffen und vermindert. Es mußte daher diefem UWebelftande Abhülfe verjchafft werden, und man war deshalb jchon zu Ende des 17. Jahrhunderts mit Eifer darauf bedacht. Unter dem früheren Leiter der Forftwirthichaft Frankreichs, Triftan de Noftainz, erſchien daher im 3. 1669103) eine Ordonnanz, welche die Wirthſchaftsweiſe jeder Willkür enthob und in geſetz— (ich vorgefchriebene Negeln brachte. Waren aber die Vorjchriften diefer Or— donnanz jhon an und für fich ungeeignet, gute Wälder nachzuziehen, fo wurden diefe außerdem noch durch die großen Ummälzungen in Frankreich weſentlich beeinträchtigt. Man glaubte daher nach Wiedereintritt der Ord- nung in Frankreich die Walderhaltung von Neuem zum Gegenftand ge- jeglicher Beitimmungen machen zu müfjen. Dies gejchah durch das Forit- gejeg vom 1. VII. 27 — Code forestier. (cf. Forftgefeße; Frankreich.) — Die Hohmwaldwirthichaft Frankreich hatte durch die frühere Bewirth- ſchaftung der Laubwälder jehr an Ausdehnung verloren und ſich nur in fehr untergeordnetem Maße erhalten. Sie wieder einzuführen, hat man fich feit 1827 beftrebt und der Samenfchlagwirthichaft ein ganz befonderes Ber- trauen zugewendet. Der Endzweck des Waldbau’3 in Frankreich ift daher 102) Nördlinger in feinen fritifchen Blättern. 1865. 47. 2. ©. 7. gibt die Geſammt— waldfläche Franfreihs auf den Grund der neueften amtliden Notizen auf 8,721,796 Heftare = 34,159,917 preuß. Morgen und die Fläche der Staats— forfte daſelbſt auf 1,100,186 Hektare — 4,309,005 preuß. Morgen an. 103) cf. Am oben angeführten Orte. ©.137.: „Der erfte Schritt, welcher in Frankreich) zur Einführung einer befferen, geregelteren Forftwirthichaft geſchehen ift, Datirt vom Jahre 1669, worauf ſich die franzöfifchen Yorftbeamten viel zu Gute thun und fogar behaupten, daß Deutjchlands Forftwirthe darauf fort- gebaut hätten. Doch erfennen fie auch an, daß die eigentliche Grundlage ihrer jegigen Forftwirthichaft aus Deutfchland zu ihnen übergegangen fei 20.” — Der erfteren Behauptung jchließt fih auch Pfeil an, indem er in feinen kritiſchen Blättern. 1856. 38. 1. ©.191. jagt: „Franfreih war damals (1763—69) in Bezug auf pfleg- liche, nachhaltige und regelmäßige Behandlung der Forfte Deutjchland weit voraus, und jelbft die Schriften, befonders Reaumur’s und du Hamel's, waren von einem bedeutend höhern wifjenjchaftlichen Werthe als die deutjchen. — Die erften Berjuche, die deutjche Forftwirthichaft zu regeln, find auch nichts geweſen, als eine Nahahmung franzöfiicher Einrichtungen.“ 115 zur Zeit nachhaltige Produftion, natürliche Berjüngung!%) und Ver- beſſerung der Wälder. (cf. Forſtkulturbetrieb in verfchiedenen Ländern; Frankreich.) Aus Pannewitz's Wäldern Frankreichs. 1863. iiberhaupt. 207. Nach der allg. Forft- u. Jagdztg. 1862. S. 191. ftößt die Wieder- bewaldung der Gebirge in Frankreich, die durch das Geſetz vom 28. VII. - 60 vorgefehrieben wurde, ſowie die damit verbundene Berafung der fiber 2,700,000 Hektare Gemeinde-Biehmweiden bei ihrer Ausführung auf Schwierigkeiten und Widerjeglichkeiten, die den Vollzug der genannten Maß— regeln in Frage ftellen 19). — Die Regierung läßt fich jedoch dadurch nicht abjchreden ; weshalb der Finanzminifter im Einverftändnig mit dem Minifter des Innern und des Aderbaues eine ftändige Kommiffion von jachverftändigen höhern Beamten ernannt hat, um durch zweddienliche Maßregeln in legter Inſtanz zu berathen und die bezüglichen Vorſchläge einzureichen. — Jeden Falls wird es noch lange hergehen, bis die 20,000,000 Heftare (?) öder Yän- dereien in Frankreich 106) in Ertrag fommen, da man über die dabei zu befol- genden Methoden nicht einig ift. (cf. ebenfalls Kulturbetrieb in verſchiedenen Ländern; Frankreich.) — In neuerer Zeit wird der Bewaldung der Vorzug gegeben, da jedoch die diejelbe bezielenden Vorſchläge gewöhnlich nur von 104) Wenn man auch in Frankreich auf die natürlihe Berjüngung hauptſächlich Bedacht nimmt und die künſtliche Holzkultur nur als Beihülfe be- trachtet, jo ift man dort mit letterer doch auch vollfommen vertraut. Die ausge: dehnten, zur Bewaldung beftimmten Dedungen in den Gebirgen, an den Seefüften und jelbft in unbebauten und wüſte liegenden Ebenen im Innern bes Landes, 3. 2. in der Sologne*), nehmen die Anwendung der Kultur im ausgedehnteften Maße in Anſpruch. — In den weiten Landes (Haiden) längft der Kiiften des bis— fayifchen Meerbuſens wird die Seeftrandfiefer (cf. dieien Artikel) zu großartigen Aufforfiungen verwendet, und im Innern des Landes kommen nad) den verjchie- denen Dertlichkeiten salle unjere deutjchen Nadelhölzer, bejonders dur Saat, zum ausgedehnten Anbau. Auch Laubholz wird zu den Aufforftungen genom— men, bejonders in der Sologne. — Ferner zeigt ausgedehnte Aufforftungsarbeiten namentlich mit Nadelholz die Auvergne (im Innern von Frankreich) mit ihren rauhen, vulfanischen Gebirgen, jowie namentlich auch große Anpflanzungen der. Kronwald Eompiegne (ef. im Anhang unter Sorftftatiftit; Frankreich). 105) Bei dem Umftand, daß iiber 2 Millionen Hektare diefer Dedflächen jo- . genannte Allemanden in den Alpen (Pyrenäen) bilden, welche die Einwohner da- jelbft zur Unterhaltung ihres BVBiehftandes — ihrer ausschließlichen Erwerbsquelle — nothwendig zu haben glauben, wird obige Befürchtung als begründet er» jcheinen. — — Nad) Elave’s, J. Etudes sur l’&conomie forestière. 1862. ©. 78. (ef. unter Lehr- und Handbücher der Forſtwifſenſchaft überhaupt.) find die Koften für die Verbeſſerung der Weiden, welche mit der Wiederbewaldung Hand in Hand gehen joll, auf 25 Francs pr. Heftare veranfchlagt, mit welcher Summe jehr wenig zu machen fein diirfte. 106) Unter Bezugnahme auf Efave’s Etudes. ©. 15. „hat Franfreih noch 7 Mil. Heftare Brachfelder und Dedland.“ *) Im De6part. de la Loire et Cher, jüdlid von Orleans, find 2 Mill. preuß. Morgen Oedungen, von denen ca. die Hälfte zum Holzanbau geeignet ift. 8* 116 Landwirthen ausgehen, jo können diefe nicht immer vor dem NRichterftuhl einer rationellen Forftwirthichaft beftehen. | 208°. Ein anderer Korreſpondent in der allg. Forft- u. Jagdztg. 1862, ©. 314. berichtet in diefem Betreffe: „Die VBollziehung des Gejeges vom 28. VII. 60!) ift im Jahre 1861 mit großer Thätigfeit betrieben worden. Ueber 600 Grundbefiger haben aus eigenem Antriebe die Wiederbewaldung entblößter Yändereien unternommen, Sie erhielten dazu Unterftügungen. — Ueberall ift die vorgejchriebene Wiederbewaldung mit Beifall aufgenommen iporden. In 24 Departements haben fich jogar die Provinzialbehörden durch Unterftügung mit Geldern daran betheiligt. Zugleich wurde vom Kaifer eine Kommilfion mit dem Auftrage ernannt, darauf zu jehen, daß mit der Be— waldung auch die Verbefferung der Bergweiden Hand in Hand gehe.“ (Land- wirthichaftliches Kentralblatt fir Dentſchland. 1865. 3. ©. 215-220. u. 240 u. 241. — cf. auch die Wiederbewaldung in Frankreich unter Kulturbetrieb in ver- jhiedenen Ländern; Frankreich. ; — desgleichen unter Landwirthichaft; Frankreich; auch in den Annalen der Landwirthichaft in den k. preußifchen Staaten. 1866. 24. Jahrg. Januar. „das franzöfiiche Geſetz vom 21. VI. 65, die Ausführung von Meliorationen durch Genoſſenſchaften.“) 208°. Hauptmomente für die Forftverwaltung Franf- reichs jeit der Revolution bis heute, Allg. Forft- u. Jagdztg. 1825. Nr. 12. 107) Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1865. ©. 112. „Die Ausführung des Gefetes vom 28. VII. 60 hat mit namenlojen Schwierigkeiten zu kämpfen, wovon die meiften die Gebirgsbewohner felbft veranlaffen. Die Beſchränkung der Weide fpielt dabei die Hauptrolle, obgleich die Verwaltung Alles aufbietet, um den Forderungen, die daher rühren, gerecht zu werden. — Ein Gejet vom 24. V. 64 hat es ſich zur Aufgabe gemacht, die Befeftigung des Bodens im Gebirge durch Berajung ver- mittelft geeigneter Futterfräuter zu veranlaſſen.“ — Diejes Geje bringt der mo- niteur universel im offiziellen Theil ſeiner Nummer 332 vom 27. XI. 64, wonach es in Deugler's Monatſchrift. 1865. ©. 41-53. in einer Ueberſetzung mitgetheilt ift. — „Der 1. Titel behandelt die freiwilligen Wiederbewaldungen und Berajungen von Seite der Privaten und Gemeinden; es werden dieſe Arbeiten unter der Kon- trole und Ueberwachung der k. Forftbeamten ausgeführt. Der 2. Titel. enthält Beſtimmungen über die gebotenen Bewaldungen und Berafungen, jowie die Firi- rung des Umfangs derjenigen Ländereien, welche bewaldet oder berajt werden miüffen. Im 3. Titel find die Beftimmungen über die Ausführung der Arbeit felbft. — Erklären die Gemeinden, die Arbeiten dem Staate überlaſſen zu wollen, fo jchreitet die Forftverwaltung zu ihrer Ausführung, indem fie dabei ganz nad) der Art und Weife verfährt, wie bei den Arbeiten der Verbefferung der men ftüde in den Domanialforften.”“ (ef. Forſtgeſetze; Frankreich.) Bezüglich des Gejeßes vom 8. VIL.60 bringt auch die allg. Augsburger Zeitung vom 30. XI. 64. die Nachricht, „daß der Monitenr ein langes Dekret über die Wieder: bewaldung der Gebirge mittheilt. Durch obiges Gejets wäre diefe wichtige Maß- regel prinzipiell ing Leben getreten, es fehlte jedoch bis jett das in dieſem Geſetz vorbehaltene adminiftrative Reglement, welches durch dieſes heute veröffentlichte Defret gegeben wird.“ 117 In specie von Spanien. 209. Die Spanier find von Natur träge, und der Grundbefig befindet ſich größtentheils in den Händen des Adels und der Geiftlichkeit, die zur Aufmunterung der Landwirthichaft jo wenig thun, wie die Regierung. Die Einwanderung anderer Völker wird durch die höchfte Intoleranz in Sachen der Religion aufs Aeußerſte erjchwert, ftatt daß durch eine Begünſtigung derfelben dieſes jchöne, ehemals jo blühende und jest jo verarmte!%) und entwölferte Land der Sit des Wohlftandes fir eine zahlreiche Bevölkerung werden fönnte. Daher kommt es, daß jet mehr als 20 Mill. Morgen Aderland fo gut, als wüſte liegen, jo daß die gegenwärtige Devölferung kaum ihren Bedarf an Getreide im eigenen Yande erzeugen kann, objchon jene um 7 Mill. ge- ringer ift, als im Mittelalter, und daß von den zahlreichen, blühenden Dörfern, die zu jener Zeit in Andalufien vorhanden waren, jegt faum noch 7 p&t. zu finden find. Annalen der Landwirthihaft in Preußen. 1854. X. und Abhandlungen d. naturforfchenden Geſellſchaft in Görlik. 1859. IX. ©. 181. (Jacobi: „über Getreidepreife und Getreidehandel in Bezug auf Getreidethenerung.“) 210. Neue Forftorganijation in Spanien. Maffei’s forftlihe Rundſchau Italiens. Eines der legten Monatöhefte von 1863 von Maffei's Revista (316) enthält nebft furzen Bemerkungen das am 1. VI. 63 in Spanien publizirte neue Forſtgeſetz. 211°. Erreicht Spanien fein Ziel, feine umfangreichen Dedflächen auf- zuforften und jeine Holzvorräthe in den Gebirgen zugänglich zu machen, fo hat es in Zufunft die Beifuhr irgend welches Holzjortiments 1%) faum nöthig. Nördlinger’s frit. BL. 1865. 47. 2. ©. 208. In specie von Portugal !%P). 211°. In Portugal mar im 14. Jahrhundert der Aderbau in folher Blüthe, daß bei einer meit ftärferen Bevölferung, als es jetzt hat, 108) Das Proletariat Spaniens kann auf 11/, Mill. Köpfe bei einer Be- völferung (1849) von 14,216,219 Seelen veranfchlagt werden. cf. v. Klöden, Handb, d. Länder und Staatenfunde von Europa. 1861. ©. 58. 1098) A.a. O. „Spanien lieferte zur Londoner Ausftellung im J. 1862 (ef. biefen Artitel) eine äußerſt reiche Hölzeransftellung, die wenigſtens zeigt, was diefes Land in forftlicher Beziehung thun könnte.“ 1099) Maldungen gibt es in Portugal im Ganzen wenig, und das Forft- mefen ift hier fchlecht beftellt. Der größte Wald, 6 Meilen im Umfang und mit Nadelholz beftoct, ift bei Leiria an der Küfte, 118 Getreide ausgeführt werden konnte, während jet die jährliche Einfuhr davon beinahe 2 Mill. preußifche Scheffel beträgt. ef. Jacobi iiber Getreidepreife u. Getreidehandel zc. in den Abhandlungen der naturforfhenden Geſellſch. in Görlitz, 1859. IX. ©. 181. In specie von ver Schweiz. 212. Buftand des Forftwejens in einigen Kantonen der Schweiz. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1836. ©. 189 und 19. Es ift Thatfache, daß in letter Zeit in manchen Verwaltungszweigen in der Schweiz im Allgemeinen, in$bejondere aber in den regenerirten Kan— tonen bedeutende Fortjchritte gemacht worden find, und daß hier namentlich auch das Forftweien große Beachtung gefunden hat. — Unter allen Kan— tonen gehen hierin Bern, Waadt, Aargau und Zürich voraus. 213. Nach v. Wedekind's neuen Jahrbüchern d. Forftlunde. 1838. 34. ©. 153. haben die Freiftaaten der Schweiz die verderblichen Folgen der Wald- licenz eingejehen und beginnen daher die Einführung einer bejjeren Bewirth- Ihaftung nicht allein der StaatS-, fondern auch der Gemeinde- und Stiftung3- waldungen, ja fie unterwerfen auch die Privatwaldbefiter einer Aufficht, welche gegen die eigenmächtige Augrodung und Verwüſtung der Waldungen gerichtet ift. Um zur Ausführung der hiefür erlafjenen Gejete und der neuen Orga- nifation das erforderliche Berfonal zu erhalten, find für den forftlichen Unter- richt in der Schweiz mehrere Anftalten getroffen (cf. 687 bis 689.), über— dies aber jchon jeit mehreren Jahren öfters junge Forſtmänner zu ihrer weitern Ausbildung nach Deutichland gejchiekt worden. Die Kantone Aargau, Bern, Freiburg und Waadt (Vaud) zeichnen fich hierin bejonders aus. Zu diefen hier gegebenen Notizen liefert die unter folgendem Titel er- ſchienene Drudfchrift intereffante Beiträge: „Code forestier du 12. Juin 1835 (das Forftgejet). — Décret du 21. Mai 1835 sur la circonseription des arron- dissements forestiers et les traitements des fonctionnaires et employes de administration des forets (Horftorganifations-Defret). — Loi du 12. Juin sur le commerce et l’exportation des bois. (Gefets iiber Holzhandel und Ausfuhr.)“ 1835. 8. 94 ©. Lausanne, imprimerie d’Emmanuel fils. — Weber deren näheren Inhalt ift unter Forſtgeſetze; (Schweiz.) weiter gefprochen. 214. Hier verdient auch Erwähnung die im Anhang unter Forftftatiftit; Schweiz |peziell nachgewiefene Schrift: Bericht an den hohen fchweizerifchen Bundesrath über die Unterfuhungen der Hochgebirgswaldungen in den - eh, WE a en Eye ER IP. 119 Kantonen Teifin, Graubiinden, St. Gallen und Appenzell. 1860. 183 ©. Zürich. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. S. 10-15. Tharander Kahrbud. 1861. Neue Folge. VII. ©. 386. Dengler's Monatjhrift. 1863. ©. 33. Der Bundesrath beauftragte eine Kommiſſion Sachverftändiger zur Unterfuchung der Waldzuftände in den bezeichneten Kantonen 0), worüber Profeffor Landolt in Zürich (cf. 689.) vorftehenden Bericht erftattet. Derjelbe gibt eine ſehr intereffante Darftellung der Waldwirthichaft da- jelbft und deren Folgen. Er führt zudem die Maßregeln an, welche zur Befeitigung und Abftellung der Gebrechen und Krebsſchäden zu ergreifen wären, und die, da die forftliche Geſetzgebung in den meiften Kan- tonen gut ift, hauptjächlich im pünktlichen Vollzug der gegebenen Geſetze 11) und Beihaffung des erforderlichen Perſonals bejtehen. Diefe Schrift, der im Allgemeinen wiſſenſchaftlicher Werth beigelegt werden muß, gibt fein erquicliches Bild über die Waldzuftände der fraglichen Gegenden, in denen noch bis in die neuefte Zeit gegen die Fundamente der Forftwirthichaft arg gefündigt wird. Nicht weniger wurde vom Bundesrath eine Kommilfion zu der Unter: ſuchung der jchweizerifchen Wildbäche beauftragt, welche von dem Profeflor Culmann in Züri und dem Oberingenieur Hartmann in Bafel unter Buziehung von Lofalbeamten mit großem Fleiße und entfprechendem Erfolge beichäftigt worden und in Folge deren folgende Schrift erfchienen ift: 110) Der 2. Theil des Berichtes umfaßt die Kantone Glarus, Zug, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Bern*). 111) Aus der jcweizerifhen Zeitjchrift für das Forftwefen. 1862 u. 1863, erhält man in die große Reichhaltigfeit der centralen Forfiverwaltung und Geſetzgebungs— thätigfeit in der Schweiz (ef. Sorftgefege; Schweiz.) einen fehr intereffanten Einblid. Es find hier alle möglichen Syfteme in Anwendung gebracht. — Klagt man ſchon in mehreren monarchiſchen Staaten darüber, daß die Forſtgeſetze ſchlecht vollzogen werben, jo ift dies in den Republifen noch mehr der Fall. Doc) finden wir auch einige Kantone, in denen die Forftorganifation und Forftgefegebung nahezu in mufter- gültiger Weife durchgeführt find**). (cf. Tarationsverfahren in verfchiedenen Ländern; Schweiz.) Dahin zählen wir namentlich Waadt, Zürich und Bern. *) Greyerz, A. dv. (Korfiverwalter der Stadt Biel. Eine Stimme aus dem Walde über die Nothmwendigkeit einer rationellen Forft- organifation im Kanton Bern. 1847. 48 ©. Bern. Huber u. Komp. (7 Ngr.) * Diefelben Jahrgänge d. ſchweizeriſchen Zeitfchrift f. d. Gorftweien. beurfunden, „mie man in der Schweiz auf verfchiedenen Punkten eine rege und anregende Thätig- geit, welche ihr großes Ziel der Wiedereinkfeidung der heimathlichen Alpen in den vielfach verlorenen Schmud des Waldgriins (cf. Entwaldung; Schweiz.) unverrückt im Auge behält und mit der dem Schweizervolfe any Ausdauer und Baterlandsliebe zu erreichen beftrebt ift.“ 120 Bericht an den hohen ſchweizeriſchen Bundesrath über die Unterfuchung der ſchweizeriſchen Wildbäche, vorgenommen in den Jahren 1858, 1859, 1860 u. 1863. — 1864, Zürich. Deugler's Monatſchrift. 1865. ©. 37—40. „Die Kommiſſion beſchränkte fich nicht blos auf die Wildbäche, fondern zog auch die-größeren, nicht gerade dieſen Charakter tragenden Bäche und Flüffe der Schweiz in den Kreis ihrer Betrachtungen.” — „Die gefchilderten Zuftände find ähnliche, wie fie in den deutfehen Alpenländern faft durchgehends und nicht jelten auch in anderen Gebirgen Deutſchlands vorfommen, und mir finden Vorfchläge in dieſem Buche, die der Harzer und der Thüringer, der Schwarzwälder und Erzgebirger Forftmann jo gut anwenden kann, wie der der bayerischen und öfterreichifchen Alpenländer.* — „Nicht nur die Schuß- mittel gegen das Waſſer und die dadurch veranlaßten Beihädigungen find in diefem Berichte beiprochen, auch diejenigen gegen Lawinen, Eisblöde der Gletſcher, Steinfchläge ꝛc. finden am geeigneten Orte ihre Stelle.“ (cf. auch unter Ueberſchwemmungen; Schweiz.) In specie von Italien ?!?2), 215. Archeologia forestale. Dell’ antica storia e giuris- prudenza forestale in Italia. Saggio di A. di Be- renger. Parte prima. 1859. Treviso. (Berenger, A. v. Urgefhichte des Forſtweſens. Alte Öe- Ihichte des Forftwefens und der forftlihen Rechts— kunde in Italien. — Ein Verſuch. 1. Theil.) ‚ Allg. Forft- u. Jagdztg. 1860. ©. 192. Die hiftorifche Bearbeitung des Forftfaches in der deutjchen Literatur hat fich bisher hauptfächlich auf Deutichland beſchränkt; fie beginnt mit den: Nachrichten, melche wir den Römern über die Gebirge und Wälder unjeres Baterlandes verdanfen. — Der Zuftand des Forftwejend in denjenigen Fändern, deren Bevölkerung ſchon damals auf einer höheren Stufe der Lite— ratur ftand, dagegen ift ung völlig unbefannt geblieben. Es ift daher die vorliegende Urgefchichte des Forftmejens und der forftlichen Rechtskunde in Stalien nicht ohne Bedeutung. 216. Saggio storico della legislazione Veneta fore- stale dal secolo VI. al XIX. (Berfud einer Gefdidhte ‚der venetianifhen Forft-Gejeggebung vom 7—19. Jahr- hundert) von Adolph von Berenger, 1863. 157 ©. 8. Venedig. Erhardt. | Allg. Forft- n. Jagdztg. 1863. ©. 217 ic. 112a) ef. auch Forftgefege; Italien. a innigi zn u all u Allllln al in lu, Spar 121 n Ein mit vielen Zufägen und Erläuterungen beveicherter Auszug aus der 5. Lieferung der in vorftehender Nummer nachgewiejenen forftlichen Archäologie, die übrigens noch unvollendet ift, ihrem Abſchluß aber nunmehr entgegenfieht, — Es ift auffallend, wie Italien, das bisher in forftlicher Beziehung wenig von fich hören ließ, nun plöglich durch diefe forftrechts- geichichtliche Monographie im Stande ift, dem Auslande nicht nur treffliche Forftgejege, jondern felbft ein Mufterbild eigener Staatsforftwirthichaft auf- weiſen zu fönnen, — und zwar deſſen Entjtehung in eine Epoche zurücfällt, wo noch feine Regierung auf der ganzen Erde daran dachte, dem Forſt— weſen mehr Aufmerkjamfeit zu jchenfen, als der Schu der fürftlichen Re— galien erforderte. — Es ift daher am Plage, auf den Urfprung Benedigs zurückzubliden : „Eine geringe Anzahl emfiger Leute, von den Barbaren verdrängt, fuchte eine Stätte, um in Freiheit und Frieden zu leben. Sie fand diejelbe mie mitten im Wafjer und gründete dafelbft die Republik Benedig, welche am allererften unter allen europätfchen Staaten das Bedürfniß fühlte, für die Erhaltung ihrer nahe liegenden Waldungen die höchftmögliche Sorge zu tragen; zuerft wegen der Gründung ihrer Häufer und Paläftet!?®); in der Folge wegen des Baues ihrer Schiffe. Dieſes Bedürfniß Konnte nur durch Schaffung entiprechender Forftgefege gefichert werden; und nachdem diefe Re- publik durch Erweiterung ihres Gebietes ihrem urfprünglichen Waldbefige — aus wenigen Strandforften mit Eichen - und Pignolen- Beftänden beftehend — 1340 bi3 1420, begünftigt durch dag Glüd ihrer Waffen, nach und nad) die ganze Wäldermafje von Iſtrien und Dalmatien, vom Litorale bis zu den Alpen mit 200,000 Heftaren Eichen-, Tannen- und Buchen- Hohmäldern einverleibt hatte, mußte fie auch ihre forftlichen Einrichtungen verändern und durch zeitgemäße neue Anordnungen auszubilden fuchen, wodurch eine Menge Forſtgeſetze, Verordnungen und Inftruftionen entftanden. — Nun aber eriftirte zur Zeit der Republik nicht einmal eine vollftändige, noch weniger fyftematifch geordnete Sammlung der forftlichen Normalen; und was davon aus der älteften Beriode von dem im Jahre 1294 erfolgten Brande des Archivs von St. Markus übrig geblieben und noch da war, ging durch die Plünde- rung der Staatsarchive im Jahre der Demofratie 1797 theilmeife vers foren. — Es war daher feine Heine Mühe für den Verfaffer obiger Schrift, die Bruchftüde jener, wovon er nad langjährigem Suchen an 500 zu: fammenbrachte, aufzufinden, zu ordnen und zu einer Gejchichte der vene- tianischen Forftgefeßgebung zu verſchmelzen. — Diefelbe ift hier in 10 Epochen eingetheilt, von denen die erfte die ältefte Forftverfaflung von 697—1379 umfaßt; die 2. Epoche von 1380— 1452, vefp. bis zur bedingungsmeifen Abtretung der Materialwälder an die Oemeinden; 3. Epoche — Kreirung 112b) Ganz Venedig — 15000 Gebäude — fteht auf eichenen Palifaden. 122 des Holz und Waldmagiftrats fir die oberfte Leitung des Forſtweſens, 1453 bis 1500; 4. Epoche — oberfte Leitung des Forftweiens durch den Zehnerrath, Kataftrirung und Bann dev Hochmwälder zu Gunften der Kriegs- Marine!'?), 1501 bis 1550; 5. Epoche — Neorganifirung des Holz- und Waldmagiftrats, Anordnung im Betreff der Waldfatafter, des Marine- Reſervats, der Wiederbewaldung, der Waldhauptmannfchaften und des Staatsholztransports, 1551— 1600; 6. Epoche — Reformation der Forft- verwaltung, Diveftion und Verwaltung der Eichwälder durch das Regiment de3 Arjenals, Aufihwung der Staatsforfte, Verkauf und Verfall der Ge- meindewälder, dag 17. Jahrhundert; 7. Epoche — oberfte Leitung des Forſtweſens durch den Senat, Syſtem der Kommunal-, Privat- u. Staats- wirthichaft, Drganijation des Forſtweſens in Iſtrien, forftlicher Organismus u. Forftichußperfonale, Rejervat der Manna-Ejchen, Mortalität der Oliven— beftände und Maulbeerpflanzungen, Beitandsummandlungen durch Ueber- hauung der Wälder!!), 1701— 1791; 8. Epoche — allgemeine Reformation 113) In dem feit 1304 vergrößerten Arjenale Benedigs, in welchem 1486 Segeljchiffe für 100 Kanonen von Stapel liefen, waren täglich 10,000 Arbeiter beihäftigt, das Holz aus den Landesforften Herbeizuholen und Schiffe daraus zu bauen. — Alle zum Behufe des Schiffbaues tauglichen Kommunal-, Stiftungs- und Privatforfte wurden mit dem Rejerve-Bann belegt, refp. jo gut, als kon— fiszirt, — alle wo immer ftehenden Eichftämme der gefammten Landesfläche auf- genommen, — darüber eigene Forftfatafter eingefüihrt, in welchen die Eichen nad ihren Standorten, ihrer Quantität und Onalität nach eingetragen und nach je einem halben Schuh in 10—20 Klaffen unterfchieden waren, wobei überdies die Fehler, Gerade- und Krummfchaftigfeit 2c. beriicdfichtigt wurden. — Den Gemeinden wurde die Pflicht auferlegt, für jeden Stamm gut zu ftehen, und infofern er ohne Erlaubniß gefällt wurde und die Frevler nicht angezeigt wurden, — den Werth desselben zu erſetzen. 114) In Folge der politifchen Berhältniffe begann eine Waldverwüftung, die 60 und mehrere Jahre dauerte und dem 18. Jahrhundert nadte und verödete Thäler hinterließ, die früher der Reichthum der Gemeinden waren und aus denen jest — nachdem meift des Jammerns über den Drud der Forftverwaltung fein Ende war, die bitterften Klagen über Entwaldung der Gebirge, Holzmangel u. Ber- ichlechterung des Weidelandes erjchallten. Man legte fofort dem Staat die hei- Yigfte Pflicht auf, der Waldverwäftung Einhalt zu thun. Die Magiftrate ließen e3 fich auch angelegen fein, neue forftpolizeiliche Gefee und Verordnungen druden zu laſſen. Aber dennoch wurden die Folgen jchlechter Wirthichaft immer fühl- barer. Der Holzhandel, die Bergwerke ftocten, felbft der Betrieb des Schiff- baues; bis man endlich zu Ende des vorigen Jahrhunderts zu ernften Maßregeln ſchritt und den Weg eines rationelleren Wirthichaftsfyftens anbahnte. Doch bald hierauf ergriff diefen Neubau der Wirbel der Revolution und des Krieges, in Folge deffen jener wieder zufammenftürzte. Defterreich juchte wohl die Trümmer wieder zufammen, um den Bau zu erneuen. Aber auch diefen traf bald das Schid- jal, einer neuen Macht weichen zu müffen, unter welcher Unordnung entftand, die dazu beitrug, daß das nur der Form nach noch beftehende napoleonifche Forftgefeß vom 27. V. 11 als eine den Bediirfniffen jener Epoche entjprechende Wohlthat begrüßt wurde. 4 | 123 r der Forjtverwaltung und Forfteinvichtung, forftliche Literatur und neue Forft- geſetze, Waldverwüftung während der Revolution, 1792 bis 1797; 9. Epoche bvſterreichiſche proviforifche Forftverwaltung, 1798 bis 1805; 10. Epoche . — frangöfifche proviforifche Forftverwaltung bis zur Promulgation des noch) N beftehenden Forftgejeges vom 27. V. 11 (cf. Forſtgeſetze; Italien). — Nad) J dieſer Mittheilung der Epochen werden in dieſem Buche, welches bezüglich feiner Gründlichkeit und Vollſtändigkeit als eine ausgezeichnete Quelle der j Forſtgeſchichte überhaupt zu bezeichnen ift, die wichtigften Momente der vene— tiamifchen Forſtgeſchichte unter Anführung der diefelbe betreffenden Forſt— geſetze, Berordnungen zc. im Zufammenhange vorgetragen. ’ Ä 217. Doroten, Leonh. (General-Domänen-Pächter in Neapel). Ueber | die Forftverwaltung in den Südprovinzen Italiens. | (Sull’ amministrazione delle acque e foreste nelle provincie meri- dionali d’Italia.) Maffei's Revista. (316.) 1862. III. Jahrg. | Eine Schildernng der Forftverwaltungspolitif der vorigen Regierung, namentlich der Folgen ihrer in Forſtſachen begangenen Fehler und geduldeten Mißbräuche. — Ein Hauptfehler — nach der Anficht des Verfaſſers — war die unzulängliche Bejoldung der Forftbedienfteten (ef. im Anhang unter Forft- | dienfteinrichtung; Ftalien.) und namentlich des Forſtſchutzperſonals. Ein an— derer Fehler war: die Verleihung der Forftämter an Subjekte, welche feine grundlichen Forſtkenntniſſe, fein Gefühl für ihre Berufspflichten, für die Würde | ihres Standes xc. (218%) beſaßen. 218°. Ueber das Forſtweſen in Italien. ef. Behlen's Zeitjchrift f. d. Forft- u. Zagdwefen in Bayern. 5. Band. 2. Heft. S. 17—12%0. u. 6. Band. 2. Heft. ©. 70-77. 218°. Ueber das italienijche Forftwejen. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1864. ©. 380-332. Der Verfaſſer bringt Mittheilungen über die forftlichen Verhältniſſe des neuen Königreichs Jtalien, die ſich auf Referate des Profefjors an der Forft- ſchule zu Turin, Baleftrieri!!?) gründen: „Der Referent beim Minifterium | 115) Diefer wurde 1847 zu feiner Ausbildung nad) Neuftadt- Eberswalde geſendet. Nach feiner Rückkehr wurde bei Turin in der Veneria reale eine Forſtſchule in Berbindung mit einer landwirthſchaftlichen Schule errichtet, welche - 1851 nad) Turin übertragen und mit dem technischen Inſtitute dafelbft verbunden wurde. Ende 1863 wurden einige Aenderungen in Bezug auf die forftlichen Vor— träge eingeführt, und ficherte die Regierung denen, welche den forftlichen Kurs vollſtändig durchmachen, die Aufnahme in den Staatsdienft zu. Wer jedoch die Borträge befuchen wollte, that es; wer nicht, blieb weg. — Jetzt find 70 vegel- mäßige Forfteleven in der Anftalt, und man will noch rein forftliche Schulen in Neapel und Turin einrichten. 124 ift gar fein Forftmann, jondern diente als Adjutant Garibaldi's und erhielt als Belohnung für feine Dienfte die Yeitung des gefammten Forftwejens, von welchem ex gar feinen Begriff hat." Es läßt fich hieraus ein Schluß auf die dortige forftliche Gefeggebung und Wirthichaft iiberhaupt ziehen, wovon der troſtloſe Zuftand der Waldungen Ftaliens hinreichendes Zeugniß gibt. — Bor Kurzem wurde die Forftverwaltung für das ganze neue Königreich neu orgamifirt ; auch foll ein gleichartiges Forſtgeſetz für dasjelbe verfaßt werden (ef. Forſtgeſetze; Italien.). — „Unter den Forftbeamten ift fein fpezieller Forft- mann ; die Stellen werden nach Proteftion und aus fonftigen VBeranlaffungen pertheilt. Der Wirkungsfreis ift gar nicht feſtgeſetzt, und haben die meiften gar feine andere Beichäftigung, ald das Holz mit dem Hammer zu bezeichnen, was fie gewöhnlich den Auffehern überlaffen.” — Im Ganzen follen im Königreich Italien die Staatswaldingen 8—9 Mill, Hektaren betragen, mas bei einer Gejammtfläche von 25 Mill. Hektaren circa /; derjelben betrüge und jedenfalls ein bedeutendes Waldareal darftellte.e — Im Gebirge wird planlos gepläntert, in der Ebene meift im 6—7 jährigen Umtriebe Nieder- waldwirthichaft getrieben. Da Standort und alle übrigen Bedingungen günftig find, jo ift der Zumachs auch ein jehr bedeutender, und würde fich bei guter Wirthichaft der Zuftand der Forfte in furzer Zeit verbeſſern. — Am reichſten an Wald ift Sardinien (cf. Korkeiche.). 219. Poggi, Heinr. Cenni storici delle legi sull’ agri- cultura daitempiromani fino ai nostri. (1845—1848. 2 Bände.) In dieſem Werke findet man Ausführliches über die Gejchichte der tos— fanifchen Forſtverfaſſung. In specie von Griechenland. 220. Griehenland ift ein holzarmes Land. Wenn e8 auch in manchen Theilen desjelben bedeutende Wälder gibt, wie in Rumelien, im Peloponnes, auf Euböa'!‘), jo fehlen doch die nöthigen Kommunifations- 116) Unter den Inſeln des Königreichs Griechenland ift Eubda die größte. Nicht arm an fruchtbarem Boden, erhebt fie fich befonders in ihrem mittleren Theile zu anfehnlichen Gebirgen. Doc fehlt es auch der Nordhälfte Euböa's nicht an reich bewaldeten Gebirgen, die namentlich mit prächtigen Eichen und Nadelholz aller Art bededt find. — Der Bafeler Profeffor Wild. Viſcher erwähnt in feinen Erinnerungen und Eindrücken aus Griechenland. 1857. Bajel. — „daß dort der Aderbau — jo reichlich er die Miihe lohnt — nad) einer fehr primitiven Weife betrieben wird. Zwei große Stüce Land find zum Aderfelde ausgejhieden und werden abwechjelnd mit Getreide und Mais angebaut, jo lange, bis das fruchtbare Land vollfommen ausgefogen ift. Das geht eine Reihe von Fahren, dann läßt man diefe Strede 125 mittel, um das gefällte Holz weiter zu führen. Daher kommen auch Taufende von Schiffsladungen Holz aus dem Auslande, während daſelbſt durch all- Er vorkommende, abfichtlich durch die Hirten veranlaßte Waldbrände die ſchönſten Bäume verloren gehen. Bonplandia. 1862. ©. 171. 221°, In Griehenland ift der Yandmann faft beſitzlos; denn der ganze Grumdbefig ift meijtens in den Händen des Staates, der Kirchen, öfter, Geiftlichen und des Adels. Bon dem wirflich kulturfähigen Lande daſelbſt wird kaum der ſechſte Theil angebaut, weil die Grundſtücke mit fo ungeheueren Abgaben belaftet find, daß trog ihrer Fruchtbarkeit und der Milde des Klima's der Anbau jehr vieler Früchte ſchlechthin unmöglich wird. Daher kommt es, daß der eigene Bedarf nicht im Lande gewonnen werden kann, obgleich die Bevölferung jo gering ift, daß faum 1300 Menjchen auf die Quadratmeile kommen. ef. Abhandlungen der naturforfhenden Geſellſchaft zu Görlitz. 1859. IX. ©. 181. vejp. Jacobi's Abhandlung über Getreidepreije dajelbft. 221°. Foritlihe Zuftände von Griehenland. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1840. ©. 299-302. u. ©, 353. 221°. Die Waldungen in Griehenland. Andre's öfonomifhe Neuigkeiten. 1834. ©. 336. J ji —— Fr a ⏑— en 7 4 In specie von Großbritannien 7). 222°, Das Iufelgebiet Großbritannien umfaßt mehr ala 5000 Infeln und Infelhen, von denen freilich die meiften unbewohnte Feljen find. Die beiden großen — England und Schottland — mit 4228,95 Quadrat- meilen, die Kleinere — Jrland — mit 1538 Duadratmeilen. Das Yand bietet feine großartige Natur. Obwohl ohne große Wälder!!®), ift dasfelbe doch bewaldet. Zu dem charakteriftiichen Grundzuge im Bilde Englands gehören brach liegen und rodet ein neues Stüd Land aus, mit dem man auf gleiche Weiſe verfährt. — Auf jenem ausgenutten Boden wächſt allmählich wieder Geſtrüppe, aber fein Hochwald mehr, wie er jett ringsum die Gegend bededt, — und jo muß freilich das herrliche Land nach und nach zu Grund gerichtet werden.” (ef. Entwaldung; Griechenland.) “47, Mehr im Anhange unter Sorftitatiftit; Großbritannien. 118) cf. Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1864. ©.246. „England hat ausgezeichnete Parks, aber feine Wälder, nachdem der in großartigem Maßftabe vor längerer Zeit ge- machte Berfuch, die Lärche zu benuten, um gejchlofjene Wälder herzuftellen, dort vollſtändig gejcheitert ift.“ 126 namentlich die mit Heden und Baumreihen eingefaßten Felder und die zahl- reichen Landfige des Adel mit mächtigen und alten Bäumen (cf. unter Begetationsmerfwirbigfeiten; Starke Bäume), Bufchwerf und Unterholz. — In. Schottland 19°) und Jrland 1P) finden fich jedoch Baumpflanzungen 119a) Schottland ift ein reizendes Land von ſehr mannigfaltiger, in- tereffanter äußerer Geftaltung, in welchem Kunft, Natur, Altertfum und Jetztzeit ſich vereinen, Alles zu verſchönern.“ — „Wenn die Gebirge in den ſüdlichen Landes— theilen auc außerordentlich viel niedriger find, als die nördlichen (die höchften von ihnen fteigen bis nahe an 3000 Fuß hinauf, während die höchften in den Hochlanden fich bis zu etwas mehr als 4000 Fuß erheben), jo haben dieſe doch einen völlig verjchiedenen Charakter. Die füidlichen Haben grüne, abgerumndete Gipfel, nicht jo viel milde, ſchroffe Felſenſchlünde, Einjchnitte, Abgründe, mehr Wald und weniger Moraft und Haide. Die Hochlande (Highlands) nehmen bei Weitem die größere Hälfte von Schottland ein.“ — Der berühmte Dr. Johnſon, der 1773 eine Reife durch Schottland machte, jagt, „daß ein Baum in diejem Lande eine große Seltenheit fei*). Dank fei daher dem Herzog von Athol (2225) und mehreren anderen jo eifrigen Baumpflanzern, die in neuerer Zeit ge- forgt haben, daß dies nicht mehr der Fall ift.“ Er fügt Hinzu, „daß fat alle Bäume, die er in Schottland gejehen habe, ihm ganz kürzlich gepflanzt zu jein ſchienen.“ Es muß daher, da man jeßt jo häufig ſchöne Haine in Schottland antrifft, in diefer Beziehung im letzten Jahrhundert eine außerordentliche Thätig- feit geherrijhht haben. Selbft in dem allernördlihften Landende gibt es noch große Forfte ꝛc. Man kann in Schottland, wie in Irland, eine zweimalige Bewaldung und eine zweimalige Waldlofigkeit bemerken. Zuerft war natürlich das Land nadt, als es aus dem Meer emportauchte. Alsdann bejamte es fich über und über mit Ihönem Walde, und jo bewaldet fanden e3 die Römer. Als Beleg dienen theils die Berichte diefer, theils der Umftand, daß felbit in den baumlojeften Diftrikften Schottlands — jelbft auf den beinahe völlig öden Hebriden — fi) noch die ſchön— ften Baumftämme in Sümpfen und Moräften finden. Jene alte Belaubung ſchwand aber im Laufe der Jahrhunderte durch die jchlechte Wirthichaft und Pflege der Menſchen**), bis unfere Zeit auch wieder Waldungen über Schottland herauf- geführt hat. Wenn Dr. Johnſons Worte auch nicht auf das ganze Land paffen, fo gibt es doch überall große Striche, auf die fie anwendbar find ***). — Keinen Baum fieht man an der füdlichen Grenze des Hochlands fo häufig, als die Lärche zc. ef. im Anhang unter Sorftjtatijtit; Schottland. aus Kohl's Reifen in Schottland. 1844. 1. u. 2. Band. *) cf. Waldfultur in Schottland in NRiemann’s vaterlindifhen Wald- berichten. I. 1. ©. 95. und über die Wälder u. das Forftwejen in Schott- land in der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1830. ©. 137. | **) Mr. Tyler, der die umfafjendfte und nah Walter Scott's Urtheile die befte Geſchichte von Schottland gejchrieben hat, entwirft eine Schilderung der Wälder Schottlands zur Zeit von Wallace und Bruce, aus welcher her- vorgeht, daß damal3 — im 14. Jahrhundert — das Land noch mit großen Wäl- dern bededt war. — Es ift dies eine Periode, die nicht jo weit zurückliegt, und es bleibt ein Räthjel, wie und durch welche Umftände das Land auf ſolche Weife ent- holzt und eutwaldet werden fonnte. *3°) So muß man 3. B. von Hodh-Schottland jagen? „Das Land ift noch weit in der Kultur zurück; denn es ift faft ganz kahl.“ — Mebrigens pflanzen jetzt I x 127 nur in der Nähe der Landſitze; im Uebrigen aber mangelt e8 an Wald. Das Hochland hat meift Fahle, weite Haiden ohne Baum und Strauch und auf den Bergen von Steinblöden überſäte Moore. Klöden. Handbuch der Völker- und Staatenfunde von Europa. 1861. ©. 507 ꝛc. 222°, Waldgefhihte von England. Leonhardi'3 Forftlalender. 1801. ©. 146. 222°. Slevogt, R. Fragmente englifher Forftwirthfchaft. v. Moſer's Forftardiv. 39. ©. 156. 2228, Forſtwirthſchaft in England. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1830. ©. 548. 222°. Barallele des englifchen und ſchottiſchen Waldes. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1830. ©. 297. 2227, England wird in den früheften Zeiten als mit Wald bededt be- Ichrieben. Als da8 Doomsday-book !?0) zufammengetragen wurde, waren die Wälder fo zahlreich und ausgedehnt, daß fie nicht nach der Menge von Nug- und Brennholz, jondern nad der Anzahl von Schweinen, die fi) darin mäften konnten, gejchägt wurden. Noch 400 Jahre fpäter, zu König Eduards IV. Zeiten, nennen die Schriftſteller England ein mit Holzungen wohl verjehenes Land. — aud die kleineren Grundbefiter häufig Bäume. Jenfeit3 des ganzen Lod) Tay und überall um den Ben Lawers herum ift das Land entweder neu gepflanzter Wald oder Schafweide. — Die berühmte hochländiſche Ackerbaugeſellſchaft zu Edinburg (Highland- and Agricultural-Society) (547) — geftiftet 1784 — jetste ſchon im 3. 1843 unter anderen auch 9 Preife für verjchiedene Baumpflanzungen und die Anlage guter Baumſchulen für Waldbäume aus. 11995) Bei allem Reichthum feines Bodens und der Vortrefflichfeit feines Klima’ war in Irland Hungersnoth faft eine regelmäßige Erſcheinung geworden, jo daß endlich eine Auswanderung *) ftattfand, die in der neueren Gejchichte kaum ihres Gleichen hat; denn fie belief fich in den 10 Jahren von 1841 —1851 auf mehr als 18 pEt. der ganzen Bevölkerung und umfaßte beinahe 21/5 Mill. Menjchen ; — umd doch famen 1841, wo die Bevölkerung am ftärkften war, nicht 5,500 Menſchen durchſchnittlich auf die Duadratmeile. Die beifpiellofe, mafjenhafte Aus- wanderung hatte alſo nicht in der Uebervölferung, jondern in der troftlofen Lage der untern Klaffen ihren Grund, für die in den BVBerhältniffen des Grundbefites feine befferen Ausfichten in die Zukunft fich öffneten. cf. die Abhandlungen d. natur forſch. Geſellſch. zu Görlig. 1859. IX. ©. 181. refp. Jakobi's Getreidepreije u. Getreidebandel in Bezug auf Getreidetheuerung. 120) Diejes Buch wurde im J. 1080 auf Anordnung Wilhelm des Er- oberer8 abgefaßt und enthielt eine vollftändige Topographie und Statiftif von England, zur Ueberſicht der Föniglichen Gerechtſame und Einkünfte und zur vich- tigen Eintheilung derjelben dienend. *) Aus Irland wanderten noch 1855: 91,814 u. 1856: 90,788 Menjchen aus. 128 Erft im 16. und 17. Jahrhundert jcheint die Anpflanzung von Nutz- umd Brennholz ein Gegenftand geworden zu fein, dem man befondere Aufmerkſam— feit widmete, was Sir John Norden in feinem 1607 erjchienenen Sur- veyor’s Dialogue, wie auch jchon Venoſe 1538 und Filzherbert 1539 amdentet. — Im Fahre 1612 erjchien eine in dieſem Betreffe nicht unwichtige Schrift unter dem Titel: Of planting and preserving. of Timber and Tuel von R. L. und im folgenden Jahre: Directions for the planting of Timber and Firewood von Arthur Stadiſch. — An— pflanzungen von Bäumen und Gebitfchen werden auch in Googes Husbandry empfohlen, wovon Manwoods Treatise on Forests 1615 und Rathbones Surveyor 1616 ausbrüdlich handeln, — Es ift auffallend, daß in jener frühen Periode jo viele Bücher über einen und denfelben Gegenftand er- Ihienen find. Die Urfache davon mag wohl fein, daß unter Heinrich VIII., als fich diefer der Kirchengüter bemächtigte, eine große Verheerung unter den Forftbäumen angerichtet wurde, von welcher Zeit an das Eichenholz immer mehr abnahm, — ein Umftand, welcher jowohl die Regierung, al3 das Volk beun- ruhigte. — Holmshed, der unter der Regierung der Königin Elifabeth (1533 bis 1603) lebte, meinte, daß ehedem die Leute fich begnügten, in Häufern non Weidenholz erbaut zu wohnen, und daß die Eiche einzig für Kirchen, Valäfte und für den Schiffbau zc. verwendet wurde, was fpäter nicht mehr der Fall war. Unter der Regierung Jakob's I. (ftarb 1625) feheint es jedoch) nicht an Holz gefehlt zu haben ; denn aus einem Ueberſchlag der königlichen Forſte vom %. 1608 ergibt fih, daß eine große Partie Holz verkauft werden ſollte und aus Mangel an Abnehmern Lange liegen geblieben ift. — Während der bürgerlichen Kriege zu Karl's I. Zeit und während des Zwiſchenreichs Titten die föniglichen Forfte und Wälder der Grundbefiger fo jehr, daß von vielen großen Wäldern außer dem Namen faum noch etwas übrig blieb, « Die Herausgabe von Evelyn's Sylva 1664 erwedte eine große Luft zu Anpflanzungen. In jeiner Dedifation an König Karl II. 1678 bemerfte er, „daß es nicht nöthig fei, den König zu erinnern, wie viele Millionen von Waldbäumen innerhalb feiner Beligungen auf Antrieb und nach Anleitung diejes Werkes gepflanzt worden jeien.“ Die damalige Regierung — durch die während des bürgerlichen Krieges ftattgefundene Berheerung für die Zukunft bejorgt gemacht — widmete der Erhaltung und Vermehrung des Nugholzes in den königlichen Forften große Aufmerkſamkeit. — Die 1753 geftiftete Gejellfchaft dev Künfte trug mit dazu bei, den Anpflanzungsgeift rege zu er— halten, und die neue Auflage von Evelyn's Sylva dur) Dr. Hunten und die auf diefen Gegenftand fich beziehenden Werke von Kennedy, Young, dem Bifchofe von Landaff, Marfhall, Poutey und Anderen förderten nicht weniger den Zweck und das Ergebniß, daß viele Tauſend Aeder wüſt— liegenden Landes binnen. den letzten Jahren mit Forjtbäumen angepflanzt wurden. — Aeltere Autoren berichten noch, daß junge Bäume aus den natür- u a ne u na a. a u ee ee 0. sh he ee ee 1 Abe Bu ee ehe ee * * 4 129 ſlchen Wäldern und Gebüſchen hergeholt, bald aber öffentliche Baumfchulen errichtet wurden, wo man die Setlinge aus Samen zog. Die erſte Baum- ſchule war die von Ben Johnjon erwähnte von Corbett in Tianfenham und die nächit folgende bedeutende die von Lodon und Wiſe in Bromptonparf, welche noch bejteht. AUS große Anpflanzer des 17. Jahrhunderts verdienen die Herzoge von Portland, Newcaftle, Northumberland, Bedford u. Rich— mond, der Marquis von Both, der Biſchof von Yandaff, der Graf von Panddale, Lord Jarborough, Sir W. Winne, Sir Richard Hoare, Sir Georg Seville, W. Cofe, R. Wyndhom, J. 2, Cur- wen ꝛc. rühmliche Erwähnung. Dann die Heden in England eingeführt wurden, ift ungewiß. Ver— muthlich wurden fie zuerit in den Gärten der römischen Statthalter angelegt und erjchienen dann wieder mit den Mönchen und jpäter auch in der Feld- wirthichaft. Marſchal vermuthet, daß das Ausroden der Wälder zum Be— hufe des Aderbaues, wobei Reihen von Büjchen ftehen geblieben, die erſte Fee zur einer Hede gegeben habe. — Der Urfprung der Hedfen fei, welcher er wolle; in allgemeinen Gebrauch kamen fie erjt, als die flämijche Landwirth— ſchaft in der Mitte des 17. Jahrhunderts in Norfolk eingeführt wurde. — Seitdem vermehrten fie fich jo ſchnell, daß fie binnen der legten 80 Jahre die Anficht des Landes ganz veränderten. Zu Georg’ I. Zeiten (1660— 1727) beftand fat jedes Stück Land in England aus vier verjchiedenen Theilen: 1) dem Haufe des Befizers, deſſen Parf und Garten und dem daran lie genden Dorf mit Pächtern und Taglöhnern; 2) den urbar gemachten Gemeindeländereien ; 3) der gemeinen Weide und ungepflügten Trift, und 4) dem Wald, aus Bäumen und Gebitjch beftehend. . Jetzt vermifchen fich dDiefe Grundzüge und gruppiven fich auf verfchiedene Weile; das Land iſt eine fortlaufende Scene eines gartenähnlichen Hains, mit Gebäuden und bebauten Feldern untermifcht. Die älteften Einzäunungen in England find in Kent und Effer gewejen und jcheinen aus Hagedorn, Schlehen, Holzäpfeln, Hafelnuß und Kornel- firichen, die aus den Wäldern genommen wurden, unter einander gepflanzt gewejen zu fein. Jetzt beftehen beinahe alle Feldzäune aus einer Reihe von Hagedorn ohne oder mit Bäumen, die regelmäßig von einander gefeßt find, um als Brennholz zu dienen. Es ift aus Graham's Reports of Scotland. vol. II. zu erſehen, daß auch Schottland in den früheften Zeiten mit anfehnlichen Wäldern bededt war, die jedoch jpäter durch Menfchenhände größtentheils zerjtört wurden. Die Berfuche, durch Anpflanzungen das Dagewefene wieder zu erjegen, jcheinen neueren Urfprungs zu fein. Dr. Walker glaubt, daß der gemeine Hollunder Sorftl. Chreſtomathie. 9 130 (sambucus nigra) der erſte unfruchtbare Baum war, der in Schottland ge- pflanzt wurde, und die Platane der nächte. Das Holz von dem erjteren wurde zur Anfertigung dev Bogen gebraucht. „Etliche Kaftanien und Buchen“, jet er hinzu, „wurden zuerjt in den Gärten gepflanzt, ungefähr um die Mitte des 17. Jahrhunderts, von welchen noch jegt einige anzutreffen find.“ Trotz diejer glaubwirdigen Autorität ift Doch anzunehmen, daß einige der noch exiſtirenden Bäume ſchon vor der Reformation angepflanzt worden find, indem man die alten Stämme meiftens in ehemaligen Kloftergärten findet. — Dr. Walker liefert über die Einführung der übrigen Bäume fo genaue Nach— richten, als e8 ihm feine Forſchungen gejtatteten. Derjelbe nennt den Grafen Thoma von Haddington den Vater der Anpflanzungen in Schottland, da er bereit3 1705 den Binningwald pflanzte, der noch jetzt von großem Umfange und Werth ift. — Dergleichen Anpflanzungen wurden in Schottland in den Jahren 1730 — 1760 durch die Bemühungen und dag Beifpiel der Herzoge von Argyle und Athol (Anmerkung 119%), den Örafen von Bute, Loudon ac. weiter ausgeführt. Die erjte in Schottland erjchienene Abhandlung über Forftbäume war die 1760 vom Grafen von Haddington gefchriebene, obgleich ſchon etwas früher Betrachtungen in dieſem Betreffe von Fleifher, Salton, Home, Maxwell ac. befannt gemacht wurden. Butcher’3 Abhaudlung über diejen Gegenstand erſchien 1778, Nicol's practical Gardener 1801, dejjen Plan- ters Calendar wurde 1812 von Senz herausgegeben. Die 1784 erſchienenen Essays von Dr. Anderfon gaben den An- pflanzungen in Schottland einen neuen Aufſchwung. ES wurden darin der Werth des Lärchenbaumes und die Fortjchritte, die deſſen Kultur in Dunkeld jeit feiner exrften Anpflanzung (1741) gemacht, genau angegeben. Das Beijpiel und die Schriften des Lord Kames trugen ebenfalls dazu bei, diefen Gegen- ftand in Aufnahme zu bringen. Doc) die mächtigfte Anregung zum Anpflanzen von Holz war defien hoher Preis während des Krieges. — — Die beiden erjten Baumſchulen in Schottland wurden in Edinburg zu Anfang des 17, Sahrhunderts von Mancolm und Gordon angelegt. Diefen Schloß fich eine bedeutende derartige Anftalt von Anderjon und Leslie um 1770 an. Letzterer machte den Anbau der Lärche gemein- nügig und war der erſte Handelsgärtner, der ein Gewächshaus anlegte. Seitdem find Baumſchulen in Schottland eben jo gewöhnlich, wie in England, Heden wurden um die Mitte des 17. Jahrhunderts üblich. Jetzt find fie in den Thälern des Yandes allgemein und dienen dazu, dag Klima zu verbefjern und die ländlichen Anlagen zu verjchönern, „Dpbgleich man überall, wo ih in Irland gemwejen bin“, bemerkt A. Young 1777 (Tour. Voll. II.), „ſichtbare Spuren gewahrt, daß das Land einft bewaldet war, fo tft doch jetzt der größte Theil des Königreichs fahl und öde an Waldungen, die vor etwa einem Jahrhundert auf die leicht et ME —ã —— 131 ſinnigſte Weije verwüftet wurden. Die noch übrig gebliebenen Wälder find von der Art, dag man fie in England Unterholz nennen würde.“ Shaw Mafon jagt in einer Statistical Survey of Ireland, daß zu Jakob's II. (1685) Zeit fi) an einigen Orten natürliche Wälder befanden ; aber er ſpricht von feinen fünftlichen Anpflanzungen, wenigftens von feinen älteren, als von der Mitte des 17. Jahrhunderts an. Der Oberrichter Forſter war der größte Pflanzer, als Young Irland befuchte. — Sir Humen — Berfaljer eines Practical Essai on Planting, das 1794 erjchien, bemerkt, daß feit Gründung der Dubliner Societät 1749 viel für Waldfultur gefchehen jei. Er erwähnt Walter Yawrence in Galway und Sir Newcomens in Larridglas als große Pflanger. Allg. Forft- und Jagdztg. 1828. ©. 625—627. In specie von Norwegen. 223°, Drei Gutachten über die Berbejjerung des Forftwejens in Norwegen vom J. 1735. v. Moſer's Forftardiv. 1792. X. ©. 6. 223°. Ueber den Zuftand der Waldungen in Norwegen. Niemann's vaterländifhe Waldberichte. II. 3. ©. 97. 223°, Einiges über die Forſtwirthſchaft in Norwegen. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1839. ©. 567. 223°, Zur Kunde Norwegens. % Allg. Forft- u. Jagdztg. 1840. ©. 232. 223°. In Norwegen ift jeit der Abtrennung von Dänemark (1814) 121) eine bedeutende Entwicklung und damit eine jo vafche Bewegung der Bevölke— rung eingetreten, daß dieſes Yand in diefer Beziehung gegenwärtig die meiften europäifchen Staaten übertrifft. Göttinger gelehrte Anzeigen. 1858. ©. 1399. 224. Asbjörnfen (Forftmeifter in Chriftiania). Forſtliche Skizzen aus Norwegen. Dengler's Monatſchrift. 1860. ©. 278. 121) Seit Harold Harfagr’s Zeit (863— 936) ein einziges Königreich, fam es 1397 durch die Union zur Calmar nebft Schweden und Dänemark umter eine gemeinjame Herrſchaft. 1520 wurde Schweden wieder davon getrennt, Nor- wegen und Dänemark blieben aber vereinigt, bis 1814 wieder Norwegen und Schweden unter derfelben Krone vereinigt wurden, aber jo, daß Norwegen fiir ſich ein umabhängiges Reich blieb, 9* 132 Wenn man einen Blid auf die Karte von Norwegen wirft und die Küftenftrede von 58 —61'/" nördl. Breite betrachtet, fo kann man ſich bei dem zerriffenen, von tief einjchneidenden Fjörden (vom Meere erfüllten Thälern) zerflüfteten Yande eine Vorftellung von dem wunderbaren und groß- artigen Eindrud machen, den eine Natur, in welcher Meere und Gletſcher ſich durch unzählige Flüffe die Hand reichen, bei dem Beſchauer herporrufen muß. — Und dabei wieder dazwiſchen die üppigſte Yaubholzvegetation (ef. Borkommen d. Eiche, Buche, Birkezc, in Norwgen; — desgl. Floren; Skandinavien) ! — Die Forftfahe iſt nun in diefem Lande angebahnt und eingeleitet, eine ſtatiſtiſche Ueberſicht iſt dadurch zu Stande gebracht, die gefammelten That- ſachen find von einer aus Forſtmännern, Waldbefigern und anderen Sach— verftändigen zufammengefegten Kommiſſion zur Bafis eines Geſetzvorſchlags benußt worden, dejjen Inhalt auf die Ordnung des norwegischen Forſtweſens abzielt und der Nationalverſammlung vorgelegt wird. 225. Norwegen, das bisher vorzugsweife England mit Nußhölzern verforgt hat, iſt jeßt jchon fo erichöpft, daß die Noth zu dem von der Regie- rung in Öemeinjchaft mit dem Storthing Nationalverfammlung) gefaßten Be- Ichluffe veranlagt hat, durch Ausjendung von 24 jungen Leuten in das Aus— land den Anfang zu machen, um jpäter eine geregeltere Forjtwirthichaft einführen zu können. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1864. ©. 246. In specie von Schweden). 226. Im 5. Bande von Stahl's Forftmagazin (1765) (349) finden wir eine getreue Darftellung des Wälverzuftandes in Schweden, wie er in der Mitte des vorigen Jahrhunderts war, — vorgetragen in der ſchwediſchen Akademie der Wiffenjchaften von einem Mitgliede derjelben — Rudenſkjöld. Es geht daraus hervor, „daß die ausgedehnten Staatsforfte ziemlich willkürlich von den Anwohnern benugt wurden, da die Zahl der Forjtbeamten fitr diefe großen Flächen zu Hein war, um fie gehörig ſchützen zu können.“ 227, Poſſart (Prof), Das Königreih Schweden u. Nor- wegen. 1839, Stuttgart. S. 54 erwähnt der Verfaſſer die Vernachläſſigung und Abnahme der Waldungen in diefen Ländern und bemerkt, „daß — obgleich die Holzwirth- haft fir Schweden jo wichtig ift, fie doch bis jetzt nur mit geringer Sorgfalt betrieben wurde, | 122) cf. auch im Anhang unter Sorftftatiftit; Schweden. 133 228. Nach Pfeil’s kritiſchen Blättern. 1858. 41. 1. ©. 239. find in Schweden neunzehn Theile der geſammten Bodenfläche Wald und nur zur Holzzucht benugbar geweien, und dennoch leidet das Land ſchon Mangel an Holz, jo daß die Ausfuhr des Holzes verboten werden mußte. Dies liegt in der rückſichtsloſen Verwüſtung dev Wälder, mit der jo weit gegangen worden ift, daß nur noch etwa 0,28 der gefammten Bodenfläche als wirklich mit Wald beftockt angejehen werden können, und 0,62 wüſte und unproduftiv liegen. Dennoch gefchieht Nichts Für den Anbau von Holz, obwohl die Staatsforfte ſehr be- deutend find. Dies liegt lediglich in den politischen Verhältniffen und der großen Belaftung der Forfte mit Servituten, jo daß diefe für die Staats- laſſe faft gar feinen Ertrag geben, und deshalb auch feine Mittel da find, um etwas an ihre Verbeſſerung zu wenden, cf. auch „die Waldungen von Schweden“ in der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1839. ©. 491. 229. Die Waldverhältniffe in Schweden find im Ganzen recht traurig zu nennen. Der Schwede hält ftrenge an feiner alten Freiheit, jo daß ein gänzlicher Ruin fänmtlicher Waldungen in vielen Theilen des Landes gar nicht mehr zu verfennen iſt. Es find hier jchon ganze Provinzen jeden Waldes beraubt, und größere Yandftriche fünnen nur noch nothdürftig das nöthige Brennholz produziven '?), Feder Berfuch der Regierung, hier Fräftig einzufchreiten, wird als Eingriff in das freie Eigenthumsrecht erklärt. Daher find alle bisher von Seiten jener gemachten Einrichtungen ohne Erfolg ge- blieben. Der Privatbefig ift zu groß und die Intelligenz zu Klein. Ein Geſetz fieht zum Schute der Wälder und zur Erhaltung der nöthigen Ordnung nicht zur Seite. Viele landwirthſchaftliche Vereine arbeiten auf eine verbefferte Waldbehandlung Hin; es fehlen ihnen aber oft die Mittel. Allg. Korft- u. Jagdztg. 1861. ©. 276. 230. Fir Schweden fteht eine Forftorganifation i Ausficht, bei der Dberjägermeifter v. Segerdal!??) (692) technijcher Berather ift und den 123) „Stodholm bezieht fein Brennholz von Finnland.” cf. v.Rlöden's Handb. d. Ränder- u. Staatenfunde Europa’s. 1861. ©. 710. 124) Diefer erhielt vom Staate die Mittel zu einer Bereifung von Däne- marf und Deutfchland, und fein Bericht (forstliga jakttagelser under en resa in Danmark och Nordtyskland) ift fo ausgefallen, daß man aus demfelben ent- nehmen Tann, daß der Verfaſſer fich feiner Aufgabe Mar bewußt gemefen ift, das Geſehene und Gehörte richtig begriffen und auf die Verhältniffe Schwedens an- zumenden verftanden hat. (im Anhang Schweden; Borftorganifation.) Die Mifhandlung der Waldungen jchreitet hier mit Niefenfchritten voran; denn in Schweden herrjcht die Idee, daß ein Gefets, welches eine pflegliche Be— handlung der Waldungen befiehlt und die Walddevaftation verbietet, ein uner— laubter Eingriff in die Freiheit des Eigenthums fei. Es ift daher hier ſchwierig, Berbefferungen im Forſtweſen eintreten zu laffen. Die adeligen Grundbefiger find die Mehrzahl im Reichstag; ihnen halten die Bauern im diefer Trage getreulich 134 Dberjäger Sjögren, der 2 Jahre in Deutfchland reifte, an der Seite hat. Die ſchwediſche Regierung denkt eifrig daran, einen anderen Geift in das Forſtweſen dieſes Landes zu bringen, was ſehr nothwendig ift. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1862. ©. 29. In specie von Dänemark '). 231°. Falck — Bruchſtücke zur älteren vaterländifhen Forſtgeſchichte. Niemann's vaterländ. Waldberichte. 1820. I. 4. ©. 613-616. bei, und beide beſitzen den meiſten Wald. — Segerdal ſagt in ſeinem Berichte: „Wenn man aus anderen Ländern wieder nach Schweden kommt, dann kann man ſich beim Anſehen des Jammerzuſtandes im Walde des Wunſches nicht erwehren, es möge recht raſch noch mit der Zerſtörung vieler Wälder gehen, damit endlich eine andere Geſetzgebung erzielt werde. Ehe die größte Noth eintritt, iſt hier nichts Gutes zu erwarten.“ — Der Fehmelbetrieb — wenn man überhaupt von einem Betriebe reden darf — iſt hier allgemein. — Bei und durch den oft ſehr geringen Werth des Holzes ſtellt ſich den Kulturen eine große Schwierigkeit entgegen. A. a. O. S.28-30. — (ef. auch Durchforſtungen; Schweden,) „Der Schwede iſt grauſam gegen Alles, was Baum heißt, etwa Obſtbäume ausgenommen, die er anders behandelt, d. h. mißhandelt, indem er fie nicht zu züchten verfteht. — Der Bauer nutt hier das Holz und hat dabei feine Ahnung von Sorge für die Zukunft. Er nimmt auf einer Stelle fo viel, als ihm tauglich ift, weg ꝛc.“ — Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1862. ©. 386. 125) Anſehnliche Gehölze*) ziehen fich von der Schlei nordwärts gegen die Dftfüfte von Schleswig und Nord-Fiütland bis zum Limfjord, der den nördlichften Theil von Jütland abjchneidet und ihn zu einer Halbinjel macht. Ebenſo ift der füdmeftliche Theil von Fünen mit bedeutenden Waldftredden bedeckt, welche fich zu— fammenhängend von Bogenje bis Svendborg ausdehnen. Ueber den Zuftand der Weftküfte von Jütland bringt dagegen die öfterreichiiche Zeitjchr. f. Forſtweſen. 1859. IX. 3. ©. 264, folgende Schilderung: „In den hohen Haide- gegenden derſelben gedeiht Fein einziger Baum, und fommt auch ein Samenforn zum Wurzeltreiben, jo entfteht daraus ftatt eines Baums ein früppliges, ftrunfiges Gewächs, das fich kaum iiber die hohen Haidefräuter erhebt. Die Eichen werden dort nicht höher, als die Difteln. Die ganze jütifche Weſtküſte, das mittlere Haide- land, ſowie endlich auch das berühmte Land Ti und Wenfyfel im Norden des Fimfjord find völlig baumlofe und fahle Gegenden, in denen der beftändige Drud des Weftwindes (ef. unter Sturmjhaden.) alle Vegetation niederhält. Sogar auf *) Auf der dänischen, zur feeländifchen Inſelgruppe gehörigen, ebenen und mit fettem Lehmboden verjehenen Inſel Falſter, die viel Holz und Korn liefert, liegt der Korſclither Wald (ein eine Quadratmeile großer Buchenwald), den man für einen der älteften Wälder Dänemarks hält. „Dort ftehen Riejenftämme von Buchen (ef. DVegetations-Merfmwürdigkeiten:), deren mächtige, ausgebreitete Kronen die Gräber der Ureinwohner des Landes bejchatten.” — cf. Nielf, €. Riefen der Pflanzenwelt 1863. I. Abſchn. N 135 = Es werdeit hier einige, auf die Forftgefhichte Dänemark's bezügliche Dokumente zur Kenntniß des forftlichen Publikums gebracht: | 1) Aus Chriftian’s II. Lehenrecht oder Berprdnung für die Amtleute von 1557 1263), x 8. 12. Die Lehensmänner jollen den Unterthanen erlauben, fir. einen billigen xc. Preis fi das zum Bauen und zur Feuerung erforderliche Holz zu verſchaffen. Doch müſſen fie fleigige Aufficht über die Waldungen führen. 4 Auch dürfen die Lehensleute fein Bauholz zu ihrem eigenen Bortheil verkaufen, noch zu Schiffe außer Yandes fahren laſſen; fie jollen dem Holzvogt einen theueren Eid abnehmen, dazu auch jelbit Einfehen thun, daß Alles, was in den Hölzungen gejchlagen und daraus verkauft wird, uns alleine zu gute lomme und wir davon richtige Rechnung und Nachricht erhalten. ; $. 13. Sind Höfe, zu welchen Hölzungen gehören da, fo follen die Lehensmänner dem Bauer, der auf dem Hofe wohnt, Bauholz gönnen nach Billigkeit. Sind die Hölzungen jo groß, daß man ohne Nachtheil für den Wald anderen helfen fann, jo joll dieſes auch gejchehen. $. 17. An den Orten, wo Haiden und große Hölzungen find, und Biegen feinen Schaden thun fünnen, jollen die Lehensmänner erlauben, Ziegen zu halten ꝛc. Wo aber die Hölzungen es nicht ertragen, ſoll dies nicht ge- ftattet fein. 2) Beltimmungen des Fehmerifchen Landrecht3 und älterer Statuten von 1558. | Dieſe Statuten behandeln das Hauen in fremden Hölzungen nach der ganzen Strenge damaliger Geſetze gegen den Diebjtahl ıc. 3) Von Zäunen. Bon Zaunmerfen ift aus alten Rechten Nichts mit einiger Bejtimmtheit zu jagen. Bon Zäunen handelt der Sachjenfpiegel II. Art. 50—53 (Ann. 5), aber offenbar von todten, nicht von den lebendigen Hecken. — Ein Gefet des fongobardifchen Königs Rothnels, weil es nicht wohl einen Zweifel Leiden fann, daß die Longobarden aus den nördlichen Sachſen nach Italien ge- der hiigeligen Oftküfte des Landes, wo es mehr Schutz gibt, nehmen die Waldungen nach Norden Hin ab, und jenfeits des Limfjord hören fie ganz auf. Endlich ift im äußerften Norden die völlig wüſte Sfager - Halbinfel, wo nicht einmal ein Gras: halm mehr wächſt. und wo feit Jahrtauſenden der Wind den Sand bald fo, bald anders zufammenmwirft und herummirbelt. Die Natur fcheint Hier zu erfterben. Und doch — geht man noch weiter nad Norden und nach Norwegen über, jo lebt fie auf einmal wieder auf. — Zütland ift der Hauptjache nad) eine große, mit Haide bewachfene Sandbank und gibt den Weftwinden alle mögliche Gewalt über fih, während Norwegen mit feinen Bergen, Thälern und Schluchten feiner Begetation vielfältigen Schu gewährt.” — ef. auch Wittken, Ed. dv. Studien über Zütland. 1865. 129 ©. 8. Berlin. Springer. (221/g Sgr.) ef. Zarn de’s lit. Gentralbl. 1866. ©. 110. 1262) cf. Dänisches Lehensrecht von Peter Kofod Ancher, überſetzt von J. 9. Bährens. 1788. Kopenhagen. Anhang. ©. 276 xc. 136 wandert find, iſt in diefer Beziehung beachtenswerth. Es unterjcheidet zwei Arten von Zäunen sepes asseata und sepes stangaria — Bretter- und Stangenzäune, und e8 wäre hier gewiß der Drt gewefen, noch der lebendigen Heden zu erwähnen, wenn man fie damals jchon gefannt hätte. Es läßt fich demnach niit Sicherheit jchliegen, daß die Umfriedigung mit Heden nicht in der alten Zeit zu juchen iſt. — Auch der Sachjenfpiegel bemerkt noch, „daß der Hopfen fich über den Zaun ſchlingt.“ Bon Zäunen enthalten überhaupt die alten Geſetze manches, 3. B. das ripuarifche Gefeß, Tit. 80 (Anmerk. 5), „über die Höhe. eines Zauns“, daß ein folcher einem Manne von mittlerer Höhe bis an die Bruft reichen soll. 4) Vom Maftgeld im Amte Cismar in alter Zeit. Hiernac machten die Waldeinfünfte aus der Maft mehr, als den vierten Theil der ganzen Einnahme aus, ungeachtet der anf den Höfen verzehrten Schweine. 231°. Zeugniß für die frühere Bewaldung Jslanda 126), Niemann’s vaterländiſche Waldberichte. II 2. ©. 206. In specie von Rußland 1260), 232. Rußland, dem noch vor Kurzem ganze Kronforfte!?”) Durch Kolonien und Potajchenbrennen abhanden gefommen find, empfindet auch ſchon das dringende Bedürfniß, durch eine — Forſtwirthſchaft ſeine Bedürfniſſe zu decken 28). Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1864. S. 246. 126d) Eine däniſche, höchſt intereſſante Inſel im Nordmeer. Sie iſt voll von Gegenſätzen in der Natur, — und faſt gänzlich unbewaldet*). (ef. im Anhang unter Sorftftatiftit; Dänemark.) 1260) ef. mehr im Anhang unter Sorftitatiftif; Rußland. 127) Die gefammten Staatswaldungen in Rußland umfaffen eine Fläche von 21,889 Duadrat-Meilen — ca. 490 Mill. preuß. Morgen, und fomit 2/3 der 33,000 Duadrat- Meilen enthaltenden Reichsdomänen. — Der Geldbetrag aus diefen Staatsforften betrug im J. 1855 nur 1% Mill. Silber-Rubel, a 1Y, Thlr.**) (ef. Gelderträge der Waldungen.). — Betrachtet man, daß im Gouvernement Peters- burg 11/ Mil. Morgen Kronland Tiegen, welche nur 21,000 Aubel bringen, im Gouvernement Drel 1,700,000 Morgen Kronland mit nur 15,000 Rubel Ein- nahme befindlich find, im Gouvernement Charkow 1 Mill. Morgen, im Norden des Gouvernement Woroneſch 2,700,000 Morgen find, und daß in Rußland über 50 Gouvernements beftehen und außerdem die Länder Livland, Kırland, Finnland und Efthland, ſowie auch die Kolonieländer ftark bewaldet find, jo wird die oben angegebene, ungeheure Waldmaffe nicht übertrieben erjcheinen. Verhandlungen des fchlefiichen Forftwereind. 1857. ©. 176 ꝛe. 128) Es fchreitet in diefer Beziehung mit Niefenjchritten vorwärts. Anmerkung ded Herausgebers. *) Einiges über die Bemwaldung Islands in der allg. Sorft- u. Iagd« zeitung. 1858. ©. 309. *x) Nach der Eneyel. brit. 1859 belief fih im %. 1859 der Ertrag der Kron— Domänen, Forfte, Fijchereien und Gewerbe - Anftalten auf 40,554,000 Thlr. F 1 % e; a —— 137 233. Die Abhandlungen der naturforſchenden Geſellſchaft in Görlitz. 1859, IX. &.179 reſp. der Aufſatz Jakobi's daſelbſt über Getreidepreife ac. bringen folgende Mittheilung: „Rußland enthält neben den unermeßlichen Steppen 12) 129) cf. Brinden, J. von der (Ober-Landforftmeifter fiir das Königreich Polen). Anjichten über die Bewaldung der Steppen des europäifchen Ruplands, mit allgemeiner Beziehung auf eine rationelle Begründung des Staats— waldmwejens. Mit 1 Kupferftih, 1 Lithographie und 2 lith. Karten. 1833. IV u. 230 ©. 4. Braunjchweig. Vieweg. (2. Aufl. — Titel- Ausgabe. — 1854. dafelbft. 2 Thlr.) Pfeil's Erit. Blätter. 1836. X. 2. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1855. ©. 174. Das Buch zerfällt in 2 Theile: — einen allgemeinen, theoretifchen, worin die Grundſätze der Staatsforftverwaltung im Allgemeinen zu entwideln verfucht wird, — und einen befonderen, welcher fich blos auf das ruſſiſche Waldweſen, die Berwaltung diejes Reiches und zulett auf den Holzanbau in den Steppen bezieht. — Das Staatswaldwejen will der Verfaffer überhaupt mehr auf Her- ftellung eines günftigen Klima's, als auf Erfüllung des Holzbedürfniſſes gerichtet wiſſen. Harthauſen, v. Studien über die innern Zuſtände ꝛc. Rußlands. 2 Theile. 1847. 321 ©. Hannover. „Das Klima der Steppen Rußlands zeichnet fich durch eine ungewöhn— liche Unficherheit und Ungleichheit aus; ungeheuere Kälte, Hite und Dürre, daß zumeilen in 20 Monaten fein Tropfen Waffer und fein Floden Schnee herabfiel, und dann wieder eine fo anhaltende feuchte Witterung, daß die Erdfchichte Wochen lang zu einem Brei ward, das Getreide verfaulte, fein Gras in Heu verwandelt werden fonnte. Das größte Hinderniß, welches die Steppen einer allgemeinen Kultur entgegenftellen, ift der Mangel an Wäldern. Wären die Steppen bewaldet, jo wiirde das Klima ein anderes fein, e8 würden fih Quellen und Seen bilden, der Boden hätte nachhaltige Feuchtigkeit und wäre der Bebauung und Bevölkerung fähig, wovon man jetst feine Ahnung hat.“ Bode, A. (Oberlehrer der Forftwiffenschaft am Forft- u. Meßinftitute zu Petersburg), mweift in feinem Handbuch zur Bewirthihaftung der Forfte in den deutjhen Oftjfee-Provinzen Rußland's. 1840. (cf. Sorftbetrieb in verjchiedenen Ländern; Rußland.) nad, daß die Steppen von jeher — foweit nur die Nachrichten reichen — holzleere Gegenden geweſen jeien*) und an eine Holzver- wüſtung hier wohl nicht zu glauben ift. In der öſterreichiſchen Vierteljahrsſchrift für Forftwefen. 1859. IX. 3. ©. 273. ift be- merkt: „Die in den ſüdruſſiſchen Steppen im Untergrumnde vorfommende Kalt erdenfchicht ift die Haupturjache der Trodniß und Baumloſigkeit jener, und find die, eben wegen Mangels hochſtämmiger Vegetation völlig ungebrochenen Winde und Stürme ein weſentliches Motiv (ef. unter Stürme u. Sturmfcäden.), warum jene Steppen gar fo dürr und fahl find. Merkwürdig ift der günftige Einfluß, welchen jede Einfenfung in diefem Steppenlande auf die Entwidlung der Bäume hat. Schon einige Fuß unter dem Spiegel der Ebene bemerkt man ihn, Einfchnitte umd Thäler, deren Sohle einige Klafter unter dem Steppenniveau liegt, haben eine herrliche Begetation.“ *), ef. Spuren ehemaliger Wälder in den Steppen des neu- ruffifhen Landes. Allg. Gorft- u. Jagdztg. 1844. ©. 480. 138 faft eben jo große Flächen der fruchtbarften Ländereien, die unter befferen Kulturverhältniffen beinahe ganz Europa mit Korn verforgen könnten. — Nach einer Angabe v. Meyendorf’3 in den Annalen der Landwirthichaft in Preußen. 1853. X. befinden fich blos im Flußgebiete der Wolga (234) mehr als 300 Mill. Morgen des fruchtbarften Bodens’). Aber diefer Reichthum de3 Bodens fann unter den obwaltenden Zuftänden nicht vollftändig aufge- Ihlofjen und auch nicht genügt werden. Der eingeborne Ruſſe ift mehr zu einer leichten, wechjelvollen Beichäftigung geneigt, al3 zu jener anftrengenden, beharrlichen Thätigkeit, die der Aderbau erfordert. In einem erftarrenden Gemeindeweſen und einer perfönlichen Unfreiheit wird der größte und für den Aderbau wichtigfte Theil der ganzen Bevölferung faft nutzlos verbraucht. Bon dem ganzen fulturfähigen Boden gehören ?/0 der Krone und dem Adel. Der Berfehr im Innern ift außerordentlich ſchwierig, ja zu manchen Zeiten faft unmöglich; denn es fehlen nicht nur Eifenbahnen, Kanäle und fchiffbare Flüffe, jondern fogar die erften Erfordernifie — gute Yandftrafien 131). 234. Köppen, P. v. (Mitglied der Akademie der Wiffenfchaften in Petersburg). Ueber den Wald- und Waffervorrath im Gebiete der obern und mittlern Wolga!s?). Ein Bericht an die Kommiſſäre zur Unterfuchung der Frage über den Einfluß der Verminderung der Wälder auf die Verminderung des Waffers in der obern Wolga. Mit einem Vorwort des Afademifers v. Baer. Mit 1 Karte. 1841. Petersburg. Pfeil's Frit. Blätter. 1842. 17. 1. ©. 59—64. Hommanire de Hell macht in feinem Buche iiber die Steppen auch auf diefelbe Erjcheinung aufmerffam, und zieht daraus intereffante Folgerungen über den großen Einfluß der Winde auf die Vegetation der Steppen. Kohl's Schilderung der Steppen ift in Daniel’s Handbuch der Geographie. Thl. 2. ©. 831. 1860. in trefflicher Weite zufammengefaßt und in Klöden's Handbuch d. Länder» u. Stantenfunde von Europa. 1861. ©. 1226 2c. mitgetheilt. ef. auh „die Steppengegenden in Rußland“ in den allg. Sorft- umd Jagdztg. 1838. S. 112. und „die ruffifhen Steppen.“ vafelbft. 1839. ©. 587. — Nach der allg. Forſt- u. Jagdztg. 1849. ©. 346. „ift die Bewaldung der Steppen mit größter Umficht eingeleitet 2c.“ 130) cf. Petzhold, — Beiträge zur Kenntniß des Innern von Rußland, zunächft in Tandwirthichaftlicher Hinficht. 1851. Leipzig. In diefer Schrift wird ein Theil des inneren Rußlands bejchrieben, welcher einen Boden befitt, „der an Fruchtbarkeit nicht feines Gleichen in Deutjchland bat”, und der die Gouvernements, in welchen er vorkommt, zur Kornfammer nicht nur eines großen Theils von Rußland, jondern auch des iibrigen, befonders ſüd— lichen Europa's macht. 131) Auch für dieſe ſämmtlichen Verkehrsmittel geſchieht jetzt in Rußland mehr, als in jedem anderen Lande. Anmerkung des Herausgebers. 132) Auf 470 Meilen ihres Laufes iſt die Wolga 386 ſchiffbar. — Das Gebiet diefes Fluffes unterliegt großen Beränderungen, jo daß es während eines Jahrhunderts ein weſentlich anderes wird. 139 Eine aus den Verhandlungen der ruffischen Afademie der Wiffenfchaften zu Petersburg bejonders abgedrudte Abhandlung, welche die Frage, „ob überhaupt die Berminderung der Wälder im Norden eine Verminderung des Waſſers in den Flüffen veranlagt“, — befpricht und intereffante Notizen enthält. — Der berühmte Naturforfcher v. Baer fpricht fich darin gegen die Anfiht aus, „daß der Wald in den nordifchen Ländern auf die Regen- menge und den Waflergehalt der Flüffe denjelben Einfluß habe, wie in den heißen Erdftrichen, wo die Ausrodung der Wälder die Verminderung der Waſſermenge in den Flüffen unläugbar zur Folge habe.“ — Die Beran- laffung zu diefer Schrift war 1) ein Bericht vom Jahr 1836 aus dem Gou— bernement Twer!?3), „daß der Waflermangel in der obern Wolga oft die Schiffahrt behindere und der Grund desjelben die Verminderung der Wälder fei;“ 2) das Gutachten einer hiefür vom Kaifer zur Unterfuchung diefes Um— ftandes ernannten Kommiffion, „daß die angegebene Urfache die richtige ſei und nur dadurch Abhitlfe dieſes Mebelftandes gewährt werden fünne, wenn die auf 7 Werft den Ufern der Wolga und ihrer Nebenflüffe nahe gelegenen Wälder unter plöglichen Schuß geftellt 4°) und ihre Benugung durch Holz- einſchlag gänzlich unterfagt würde.“ — Im Minifterium der Reichsdomänen wurde jedoch dieſe Anficht nicht getheilt und daher die Afademie der Wiffen- ſchaften zur Unterfuchung diefer Frage beauftragt. Eine ernannte neue Kom— miffion aus den Mitgliedern der Akademie ſchloß fich dem von v. Baer aus— gefprochenen, eben mitgetheilten Gutachten an. „Die Klage über Waldverwüftung und Holzmangel ift ebenfo, wie in Deutichland, in Rußland !?*P) ſchon fehr alt. Bereit 1726 fand man die Abnahme der Waldungen für jo gefährlih, daß man folche wieder anjäen 153) Im füdlichen Rußland ift mehr, als zur Hälfte Wald. An der obern Wolga wird das Land von der großen Eifenbahn durchichnitten. 1348) ef, Waldanbau an der Wolga in Rußland. Allg. Sorft- u. Jagd · zeitung. 1826. ©. 25. 134b) Die Moskauer Zeitung vom 4. Septbr. 1866. klagt über die reifend zu— nehmende Entwaldung Ruflands, „die es bald dahin bringen wird, daß am noth- mwendigften Feuerungsmateriale Mangel eintreten muß.” Sie führt eine große Zahl von Gegenden an, die — noch vor Kurzem prächtig bewaldet — jetzt dürre Steppen ohne alle Vegetation find. Sie beſchwört die Regierung, energiſche Maß- regeln zu ergreifen. Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1861. ©. 361. — „Trotz der enormen Holzpreife (ef. unter Holzpreije; Moskau.) ſchenkt man der Forftwirthichaft in der Gegend von Moskau feine größere Aufmerkſamkeit, als bisher der Fall war. Man haut herunter, verkauft und überläßt e8 der Natur, was diefe auf dem abahauenen Orte wachſen laffen will. Im Umfreife von 10 Meilen um Moskau fann man feinen in die Augen fallenden Holzbeftand fehen. In der unmittelbaren Nähe findet man nur werthloje Sträucher und geringe Stangenhölzer; nur hin und wieder Meine Flächen haubarer Hölzer, die ſich noch erhalten haben und größten- theil® der Krone gehören. (ef. Privatwaldungen in Rußland.) 140 ließ. Schon 1649 wurden Gejege wegen der Waldvermüftung erlaffen, und 1796 befohlen, daß wegen Mangels an Schiffbauholz fein Baum in den Kronländern, in welchen fich folches worfand, ohne Genehmigung des Admiral— Kollegiums gefällt werden dürfe. (cf. Entwaldung in Rußland, und im Anz hange unter Forftftatiftif; Rußland.) 235. In den Staatsforften in Ruſſiſch-Litthauen ift der Einfluß einer geregelten Forftwirthichaft fichtbar ; auch in Polen fängt die Forftwirth- ſchaft an, feften Fuß zu fallen, und geht hier die Staatsforſtverwaltung mit guten Beifpiel voran. (cf. Privatforſtwirthſchaft; Rußland.) Allg. Forft- u. Jagdztg. 1863. ©. 107. 236. Zn Allgemeinen mag in Deutjchland in Beziehüng auf die Forftwirthichaft in Polen !’*°) eine unrichtige Anficht herrichen, und es ftellt fih daher Mancher den Zuftand der Waldungen daſelbſt als einen jehr trau- rigen vor. Wenn auch vielleicht in einzelnen Fällen dies wirklich jo ift, jo muß doc) zugegeben werden, daß die f. polnischen Staatsforfte und viele der größeren Privatforfte ganz entjprechend bewirthichaftet werden. Die polnifche Regierung hat die Wichtigkeit der Waldungen ſchon Längft erfannt. Es wurde bereit8 1818 eine Forftordnung für die Verwaltung und Bewirthſchaftung der Staatswaldungen erlaffen, welche auch ins Leben trat und big jest als Grundlage dient.“ — „ES ift anzuerkennen, daß in Polen die Forjtwirth- Ichaft nicht vernachläffigt wird und daß — wenn aud) in den fleineren Privat— bejigen noch fein wiljenjchaftlicher Betrieb ftattgefunden hat, Doch von Seite der Forftwirthe nichts verfäumt wird, um jenen nach und nach durch Belehrung und Beijpiel ins Leben zu rufen (318). — Der Schöpfer der polniſchen Forit- verwaltung ift Graf Ludwig Plater. Diefer hat im J. 1807 ein treffliches Werk über Forftwirthichaft herausgegeben, daS Leider unter den Waldbefigern wenig Beachtung gefunden hat, das jedoch den Beweis lieferte, daß die Lei- tung des polnischen Forſtweſens feinen befferen — anvertraut werden konnte. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 460—463. 237. Maron (k. preuß. Oberforftmeifter zu Oppeln). Reiſebilder aus dem Königreich Polen. 1841. Posen. 238. In Lithauen werden die Forfte noch am jchlechteften bewirth- ichaftet, da bet dem Privatbefig gar fein Gefeß der Verwüſtung entgegentritt. Aber auch hier dürfte es fich zum Befferen wenden; denn man fängt auch hier 134) Das Land im Stromgebiete der Weichfel ift faft nur Ebene und ent- Halt zum Theil große Sumpfftreden und ausgedehnte Wälder, in den Flußthälern aber auch vortreffliche Aderfelder und gute Wiefen. — cf. auch forſtliche Zu- fände aus dem Königreich Polen in v. Wedekind's Jahrbüchern d. Forftkunde- 1842. 25. Hft. ©. 113. 141 an, einzufehen, daß eine geregelte Waldwirthichaft nöthig ift. So lange der Bauer Yeibeigner war, mußte ihm Bau- und Brennholz nach Bedarf von der Herrichaft gegeben werden, und haben dabei die größten Mißbräuche ftatt- gefunden. Jetzt, nach Aufhebung der Leibeigenfchaft, wurde der Bauer ganz vom Walde ausgeſchloſſen und verlor alle Rechte auf Holzbezug; weshalb er num fein Bau- und Brennholz kaufen muß. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 463. 239. Wald- u. Jagdzuftände in Livland. Kohl's Reifen in die ruſſiſchen Oftfeepropinzen. „Mehr noch, al3 der Anbau des Landes, ift die Forjtkultur hier zurüd, worüber fich um jo weniger zu wundern ijt, al3 der Holzvorrath die Bedürf- nifje des Inlandes vielleicht umS Zehnfache überfteigt und auf einen Holzab- jag nach) außen nicht zu vechnen ift, ein folcher wenigſtens nicht genugfam in Betracht Fommt, um diefem Kulturgegenftand diejenige Aufmerkſamkeit zu widmen, wie wir es in Deutjchland gewohnt find. Aber dennoch muß e3 dem Sorjtwirth wehe thun, wenn er diefen Grad von Sorglofigfeit und gänzlicher Vernachläſſigung vor Augen hat. In eine Menge der ſchönſten Waldungen ift noch nie eine Art gedrungen, und noch fein Menfchenfuß hat fie betreten (?). Wenn man aber an anderen Orten Holzfällungen fieht, wo die Stämme 3 Fuß hoch über dem Boden gefällt werden, und die Stämme ungenußt liegen bleiben, wenn man gefälltes Holz aufgejchichtet der Fäulniß preisgegeben fieht, weil zufällig der leiste Winter feine gute Schlittenbahn hatte, und man es im nächſten Jahre angemefjener findet, für den Bedarf friſches Holz zu fällen, wenn durch Fahrläſſigkeit ganze herrliche Wälder in Brand gerathen: — tft es da zu verwundern, wenn mitten im Ueberfluſſe ver Mangel fich ſchon fühl- bar macht? xc. Erwägt man, daß in Livland fo Vieles aus Holz fonftruirt wird, daß es jogar verordnungsmäßig ift, alle Häufer aus Holz zu bauen, jo wird man nicht ohne Bejorgnig an die Zufunft denfen, wo mit Zunahme der Be- pölferung und des Bedarfs auf einmal jene Abnahme des Holzes eintreten muß, welche jchon öfters, wie ein Geſpenſt, heraufbeichworen worden ift zc. — Bei der Vermehrung der Bevölkerung wird dies- aber ſchon anders werden; denn ſchon jest fangen einzelne Gutsbefiger an, ihre Waldbefigungen nad) deutjcher Art zu bewirthichaften und hiezu deutjche Forftmänner zu berufen, und man wird endlich auch die Wege finden, mit der Erportation den höheren Werth feiner Waldungen als eine Duelle des Landesreichthums zu benugen.“ 240. Kittel (gräflicher Förfter in Telfen am See in Kurland), berichtet in Dengler’s Monatjhrift. 1861. ©. 339.: „Nach dem Journal der Reihsdomänen. (Dezemberheft. 1860.) hat Rußland 110,235,202 Defjätinen = 120,487,076 Heftare oder ca, 420 Mill, preuß. Morgen Kronforfte (Anmerf. 127.), wovon auf Kurland 417,866 Deifä- tinen = 456,728 Heftaren = 1,827,828 preußijche "Morgen fommen. — 142 Mit der Bewirtbfchaftung diefer Fläche in Kurland find nur 36 Oberförfter, Förfter und Unterförfter mit einem Oberforftmeifter an der Spite betraut. Abgeſehen von den großen Wirthichaftsbezirken des Einzelnen find die Kron- forftbeamten noch dadurch ihren Funktionen im Walde entrüidt, daß fie be- züglich ihrer Gehaltsverhältniſſe vorzugsweiſe auf Benugung von Land an- gewiejen find. Die Forfteigüter des Einzelnen betragen nicht jelten 600 big 800 Morgen Aeder und Wiejen, deren Bebauung ꝛc. die zahlreichen Kron- waldhüter injtruftionsgemäß unentgeltlich) bejorgen. Daher kümmern fich diefe wenig um den Wald; denn außerdem haben fie jelbjt wieder größere Bauernhöfe von der Krone ftatt einer Geldbejoldung in Nutznießung. Den Schub des Waldes beſorgt gewöhnlich ein Knecht des Waldhüters. — Der Adel zc. beſitzt wenigftens eben jo viel Wald, als die Krone; und hier fteht es um dag Forftwefen noch jchlimmer. Die Mehrzahl hat gar feinen Förfter. Die Einwohnerzahl Kurlands ift gering, und bei dem ausgedehnten Be— triebe der Yandwirthichaft find ſämmtliche Arbeitskräfte der Landbevölferung in Anjpruch genommen. Große Waldmaſſen find von Moräften umgeben und nur in jehr ftrengen Wintern zugänglich. Es gewähren die Forfte jelbit — namentlich im Innern des Landes — gar feinen Geldertrag;; fie find dem Landwirth noch ein Hinderniß bei Erweiterung des Feldbaues. 241. 242. 213, 244. 245. 143 Biographien"), Alphabetifches Verzeichniß der vornehmften Schrift- fteller über daS Forjtwejen. ef. Andrei, %. H. Charafteriftif Minnie Forſtbäume u. Sträucher x. 17%. S. 13-30. Biographiſche Skizzen von Naturforfhern und Forft- männern, welche jich um dag — weſentliche Ver— dienſte erworben haben. Zwicker's Depoſitorium ꝛc. 1805. ©. 250. Lebensſchilderung der für die Forft- und Jagdwiſſen— Ihaft merkwürdigen Gelehrten des In-und Auslandes, Allg. Forft- und Jagdztg. 1831. ©. 509. Wedekind, G. W. v. Tabellariſches Verzeichniß be- merkenswerther, jetzt lebender Forſtmänner. Deſſen Jahrbücher d. Forſtkunde. 1841. 21. ©. 81. und 1842. A. ©. 68, Gwinner (Forftrath)13). Gallerie merfwärdiger Forft- männer. Monatsjhrift f. d. würtembergiſche Forſtweſen. V. 1554. — VI. 1855. und VII. 1856. 135) Wir waren bemüht, bei den einzelnen Schriften die Lebensumriffe der Berfaffer jo viel als möglich mitzutheilen, und weifen daher hier nur einige Werke und Abhandlungen nach, welche die Biographien mehrerer Forſtmänner oder Natur- forjcher zuſammen enthalten. — Ueber jene biographifchen, im ganzen Werke zer- ftreut vorkommenden Nachweife wird ein am Schluffe beigegebenes alphabetijches Verzeichniß überſichtliche Darftellung gewähren. 136) Dr. Wild. Heinrich v., geboren in Detisheim (Oberamt Maulbronn) am 13. Oftbr. 1801; Profeffor in Hohenheim 1829; Oberförfter und Profeffor daſelbſt 1839; Kreisforjtrath in Ellwangen 1841; Forftrath in Stuttgart 1850; Geheimer Yinanzrath und Domänendirektor zc. des Fürften von Hohenzollern» Sigmaringen zu Briftnig in Böhmen. 1858, 144 246. Riecke, Dr.'). Programm der Hohenheimer Akademie fir das %. 1859. Stuttgart. Hafjelbrinf. (Enthaltend Nachweiſungen über die Lebensverhält- nifje u. Zeiftungen der in Hohenheim von 1818 bis 1859 angejtellt gewejenen und angeftellten Xehrer.) Dengler's Monatſchrift. 1860. ©. 154. Der Stoff dieſes Programms verdient vollen Beifall, der Fleiß und die Geduld des Verfaſſers desjelben Anerkennung. 247. Hork, J. D. A. Biographiſch-literariſche Nachrichten von Oekonomen und Kameraliſten. 1784. 8. Gießen und Marburg. 248. Biographiſche Skizzen aus dem Leben der Naturforſcher und Mathematiker der Gegenwart. Liebich's Forſt- u. Seidenbau-Journal. 1837. S. 86, 94, 166 und 155. 249. Kurze biographiſche Notizen über die botaniſchen Schriftſteller. (cf. auch unter Literatur der Botanik; Frankreich.) ef. Krüger's Bibliographia botanica. 1841. (unter Literatur der Botanik.) 250. Die naturforſchende Geſellſchaft zu Görlitz (cf. unter naturwiſſen— ihaftliche Gejelljchaften und Vereine.) bereitet die Veröffentlichung eines Werkes vor, dag der wifjenjchaftlichen Welt von großem Intereſſe ſein wird. Es ift ein von Dr. Giftel angefertigtes Verzeichniß aller jeßt lebenden Naturforjher in den fünf Welttheilen. Bonplandia. 1861. ©. 88. 351. Die Fortfhritte der Naturmilfenfhaften in biogra- phijchen Bildern. — Bearbeitet von mehreren Gelehrten. 1. bis 4. Heft. 1856. 8. — 68. 122, 76.1. 99, ©. Berlin, Bofjelmann. (21; Thke.) Gersdorf's Leipziger Repertorium d. Literatur. 1857. 91. Br. ©. 10 x. Paſſend vorbereitete Eingänge führen in die einzelnen Biographien ein; in ihnen ſelbſt wird ein veiches Material in entjprechender, allgemein ver- ftändlicher Form verarbeitet, den bejten neueren und älteren Quellen ent- nommen. Wenn auch manche wilienjchaftliche Erörterungen nicht von allen gelehrtem Beiwerk frei gehalten werden konnten, fo ift das Ganze doch vor- 137) Friedrich Johann Pythagoras, geboren in Brünn am 1. VI. 1794; Privatdocent der Mathematif an der Univerfität Tübingen 1822; Profeffor der Mathematif und Phyfif in Hohenheim 1823; zugleich anßerordentliches Mitglied des k. Studienrathes in Stuttgart 1850, mit dem Titel Oberftudienrath 1852. Iſt im 3. 1864 in den verdienten Nuheftand getreten. 145 herrſchend jo behandelt, daß es eine richtige und Mare Einficht in die wiffen- ſchaftlichen Grundlehren vermittelt. 252°. Poggendorf, Joh. Ehrift."). Biographiſch-lite— rariſches Handwörterbuch zur Gefhichte der eraften Wiffen- Ihaften, enthaltend Nachweifungen über Lebensverhältniffe und Leiftungen von Mathematifern, Aſtronomen, Phyfifern, Chemifern, Mineralogen, Geo- fogen ꝛc. allev Bölfer und Zeiten. 1. Band. 1858 und 1859. 762 ©. u. 2. Bd. 1860— 1863. 743. ©. 8. Yeipzig. Barth. (13; Thlr.) Gersdorf'3 Leipziger Repertorium d. Literatur. 1858. 96, Br. ©. 249 x. u. 1859. 101. Band. ©. 319. Göttingergelehrte Anzeigen. 1864. ©.532—537. (von Keferftein.) Der Verfaſſer hat fich zur Aufgabe gemacht, alle, dem auf dem Titel ge- nannten Wifjenjchaftsgebiete angehörigen Perſonen in diefes Ueberfichtsmwerf aufzunehmen, joweit über deren Lebensverhältniffe irgend beftimmte Angaben zu bejchaffen jeien, ohne Ausartung zu einem bloßen Namens- und Biücher- verzeichniß, aber auc ohne Auswachſen in eigentliche Lebensbefchreibungen und vollftändige Literaturberichte. Das Werk ift vom naturhiftorifchen Stand- punkt aus nur hochzufchägen, und enthält eine Fülle literarifcher Materialien, die mit Nutzen zu weiterer Forſchung gebraucht werden fünnen. Jeder Freund der Wiſſenſchaft wird daher mit dem größten Danfe gegen den Verfaſſer diejes Werk begrüßen, das mit außerordentlich vielem Stoff eine reiche Quelle der Belehrung bietet. Seit etwa 15 Jahren hat der Berfaffer unabläffig für fein Werf gejammelt, das jedoch) — wie jchon der Titel jagt — nicht alle Naturforjcher umfaßt, jondern die, welche fich der lebenden Natur widmen, ausſchließt. Für dieſe tritt nun das Bedürfniß eines ähnlichen Werkes be- ſonders hervor. Im Ganzen bietet der erſtaunliche Literaturkenntniß beur- fundende Berfafier 8447 Artikel, unter denen 1169 Originalbeiträge find. Dem Werke joll jpäter ein Supplementband folgen. 252°. Wurzbad von Tannenberg, Dr. Conſt. Biographi- ſches Lerifon des Kaiſerthums Defterreich, enthaltend die Lebens— ſtizzen der denfwürdigiten Perſonen, welche ſeit 1750 in den öfterreichiichen Kronländern geboren wurden, oder darin gelebt und gewirkt haben. Mit genea- logiſchen und geichichtlichen Tafeln. Mit Unterſtützung des Autors durch die faiferliche Alademie d. Wifienfchaften. 1—12. Theil. 1857 — 1864. 8. Wien. K. K. Hof- und Staatsdruderei. Petzholdt's neuer Anzeiger f. Bibliographie. 1863. 4. ©. 117. „Es gehört ein feltener Muth und eine außerordentliche Arbeitskraft dazu, ein folches Unternehmen, wie das vorliegende Werk, meift nur aus eigenen Mitteln in verhältnigmäßig jo vafcher Folge fortzuführen.“ Es hat auch für den Forftmann viel Interefie. 138) Geboren 1796 zu Hamburg. — Profefior an der Umiverfität zu Berlin feit 1834. War früher Pharmacent. Forſtl. Chreſtomathie. 10 146 a) Statijtif ze. überhaupt, in fo weit fie für den Forftmann von Intereſſe ift, und b) Forſtſtatiſtik insbeſondere *). ad a⸗) Ueberhaupt. 253. Haſſel, Georg. Statiſtiſcher Umriß der ſämmtlichen europäiſchen und der vornehmſten außereuropäiſchen Staaten x. 1823. Weimar. Fol. (die 1. Aufl. hievon 1805. Braunjchweig.) 254. Derfelbe — Statiftifhe Meberfichtstabellen der ſämmtlichen europätfchen und einiger außereuropäiſchen Staaten. 1809. Göttingen. Dieterich). * 139) Es ſind hier nur ſtatiſtiſche und forſtſtatiſtiſche Werke im Allgemeinen nachgewieſen. Der Anhang geht jedoch in das Speziellere in dieſem Betreffe ein und erſtreckt ſich zugleich auch auf die Forſtdienſteinrichtung und Forſtorganiſation jedes einzelnen Staates. — Wir hielten dieſe letztere, freilich mühevolle Nachweiſung für um ſo nothwendiger, als das Bekanntſein mit jenen Gegenſtänden zum Verſtänd— niß vieler, in den einzelnen Nummern nachgewieſener Werke, Abhandlungen und No— tizen nothwendig erjcheint, und man immer mehr die Wichtigfeit einficht, welche die Kenntniß verjchiedener MWaldgegenden für das Fortjchreiten der Wiſſenſchaft hat. — Eine große Mafje im dieſer Beziehung jchätsbarer Beiträge find in den vorhandenen Zeitjehriften niedergelegt, und wir bemühten ung, unjere Samm- fung aus dieſen möglichft vollftändig zu machen. — Dieſe Arbeiten find jet hauptfächlich Dadurch erleichtert, daß die Erlangung von ftatiftifchen Nachrichten durch die Verbannung der Geheimnißkrämerei aus der Staatsperwaltung über— haupt mehr möglich und durch die Verhältniffe, welche bezüglich der Transport- mittel eingetreten find, das Reifen und dadurch das Bekanntwerden mit den Län- dern und Waldgegenden wmejentlich gefördert wird. (Die Forftgeographie wird unter Botanik und zwar unter Floren näher beſprochen.) 1404) Die hier aufgeführten Schriften find für den Forftwirth nicht ohne Antereffe, da fie mehr oder weniger auch die forftlichen Verhältniſſe berühren. — Auch finden wir uns veranlaßt, hier auf Müldener's Bibliotheca geo- graphico-statistieca. 1—13. Jahrg. 1853—1865. (cf. unter Staatswirthſchaft- lie Literatur) hinzuweiſen. . 147 255. Berghaus, Heinr, Karl Wil. Das europäiſche Staatenſyſtem nah feinen geographiid - ftatiftifchen auptverhältnijjen. 2, Theile. 1839— 1841. Stuttgart. Umfaßt die Staaten des deutjchen Bundes, einjchließlich der preußifchen und öfterreichiichen Monarchie, in vereinigter Darftellung. 256. Hoffmann, Dr. Wild. Encyklopädie der Erd-, Bölfer- und Staatskunde. Eine geographifch-tatiftiiche Darftellung der Erdtheile, Länder, Meere, Inſeln, Gebirge, Berge zc., nebft den geographiſch⸗ aſtronomiſchen Beſtimmungen der Lage der Orte. 1855 — 1864 in 58 Liefe— rungen 4 4 Nor. 2320 ©. 4. Leipzig. Arnold. (Von dem zweiten Ab- drucke ift bereit$ die 1— 19. Lieferung a 12 Ngr. 1860— 1865. mit 2280 ©. daſelbſt erſchienen.) Bei der Bearbeitung der einzelnen Artikel iſt mit Sorgfalt und Gewiſſen— haftigkeit zu Werke gegangen worden; die Faſſung derſelben iſt präcis und bündig; die ſtatiſtiſchen Angaben beruhen auf den neueſten, darüber irgendwie veröffentlichten Mittheilungen offizieller Art; überhaupt iſt das Ganze ein geographiſcher Rathgeber, der einem jeden Gebildeten unentbehrlich iſt. Heidelberger Jahrbücher d. Literatur. 1860. S. 475 ꝛc. 2057. Hoffmann, Karl Friedr. Vollrath. Die Erde und ihre Bewohner. Ein Hand- und Lejebuch für alle Stände. 6. durchaus neu bearbeitete Auflage von Prof. Dr. Heinr. Berghaus. 1— 23. Lieferg. 1840 ©, mit Stahlftichen, eingedr. Holzih. und chromolith. Karten. 1860 bis 1865. 8. Stuttgart. Rieger. (a 9 Ngr.) 258. Klöden, Dr. Guft. Adolph v. (Profeſſor an der ftädtischen Gewerbeſchule zu Berlin). Handbuch der Yänder- und Staatenfunde von Europa. Berlin Weidmann. (112; Thle.) 1. Theil: Phyſiſche Geographie. 1859. XV u. 995 ©. Mit 274 Holzſchn. — 2. Theil: Po— litiſche Geographie. 1861. XI u. 1394 ©. — 3. Theil: Handbuch) der Länder- und Staatenfunde von Aſien, Auftralien, Afrika und Amerika. 1862. XI und 912 S.40d), Ein auch für den Forjtmann ſehr intereſſantes, vortreffliches Werk. 259. Kolb, ©. Frd. Handbuch der vergleichenden Sta- tiftif der Bölferzuftands- und Staatenfunde. Für den allgemeinen praftifchen Gebrauch. 4. Aufl. 1865. XX u. 548 ©. Yeipzig. Förftner. (2 Thlr. 27% Sgr.) — (2. Aufl. 1860. 3. Aufl. 1863.) Literaturblatt zu Dr. Ule's und Dr. Müller's Natur. 1862. Nr.1. ©. 5—6. 1406) Bon des 1. Bandes in 4 Lieferungen bearbeiteter 2. Aufl. ift bereits 1865—1866 die 1. bis 3. Lieferung (& 1 Thlr.), ſowie von des 2. Bandes in 5 Lieferumgen erjcheinender 2. Aufl. gleichfalls 1865—1866 die 1. bis 3. Pieferung (& 1 The.) ausgegeben worden. 10 * 148 Das Bırch verdient in feinem charaktervollen Geifte voll Gewiſſenhaftig— feit und Streben nach Fortjchritt erkannt zu werden, 260. Derjelbe. Grundriß der Statiftif der Völkerzu— ſtands- und Staatenfunde Ein Handbuch für Jedermann. 1862. 78 ©, Leipzig. Förſtner. (5 Thle.) 261. Stein, Dr. C. 6, D. und Hörfchelmann, Dr. Ferd. Handbuch der Geographie und Statijtif für die gebildeten Stände. Neu bearbeitet unter Mitwirkung mehrerer Gelehrten!!!) von Profefior Dr. % E. Wappans (in Göttingen). 7. Aufl. Leipzig. Hinrichs. 8. — Von 1849 — 1865 find davon bereits erfchienen: I. Band. 13 Lieferungen. II. Bd. 8 Vieferungen. II. Band, 8 Vieferungen und IV. Band. 8 an (22 Thlr. 23 Ngr.) 262. Hübner, Otto (Direktor). Statiftifhe Tafel aller Länder der Erde. Enthaltend: Größe, Negierungsform, StaatSober- haupt ac. 2c. 13. Aufl. der deutjchen Ausgabe. 1864. Fol. Frankfurt a. M. Dojelli. (4 Ngr.) — 12. Aufl, 1863. 263. Bradelli, Dr. 9. F. GProfeſſor). Dreißig ftatiftifche Tafeln über alle Länder und Staaten der Erde, Unter Zugrund- legung der früheren Bearbeitungen von Prof. Dr. 8, Th, TE NUNER, 1862. 28 ©. Fol. Leipzig. Hinrichs. (1 Thlr.) 264. Petzoldt, E. Hiſtoriſch-geographiſch-ſtatiſtiſche Ta- bellen über Entſtehung, Zu- und Abnahme der vornehmſten europäiſchen Staaten. Ein Verſuch. 1863. 8. IV u.79 ©. Leipzig Mayer. (2; Thlr.) Mit befonderer Sezichung auf Deutfchland 2). 265. Höck, Dr. 8. Prof). Handbud einer Statiftif der deutſchen Bundesftaaten. 1821. Yeipzig. 266. Hörſchelmann, Dr. Ferd. Erd-, Volfs- u. Staaten- funde von Deutſchland. 1829. Berlin, | 141) Joh. Hartwig Brauer, Dr. M. Blod, J. Heufhling, Prof. Hugo Br. dv. Brachelli, Direftor Meinide, Dr. M. Willfomm. 142) Nah Franz's Handbuch der Statiftif. 1863. hat Deutſchland einen Flächen- inhalt von 11,433,31 und incl. der außerdeutſchen Provinzen Preußens und Defter- reichs von 21,318,39 Onadratmeilen, nämlich: I. Die Kleinftaaten 559,05 Onadratmeilen. II. Die Mittelftaaten 3904,30 = III. Preußen 3387,73 > im Bunde, u. außer dem Bunde 1714,94 Ouadratmeilen. IV. Oeſterreich 3580,55 5 im Bunde, u. außer dem Bunde 8171,54 Ouadratmeilen. 149 267. Schlieben, Wilh. E. Aug. v. Gemälde der deutfchen Bundesftaaten. 2 Theile. 1834. Wien. 363. Hoffmann, K. Fr. B. Deutſchland und feine Be- mwohner. 1834—1836. Stuttgart. (4 Thle.) 269. Reden, Dr. Friedr. Wilh. Otto Ludw. Freih. v. 14%) Deutfhland und das übrige Europa x. 1854. Wiesbaden. Bergleichende Zufammenftellungen über Grundfläche und Bevölkerung, vBodenbeſchaffenheit, Bodenbenugung und Bodenertrag, Hausthiere, Woh- nungen, Wohnpläte, Erwerbsverhältnifie, Staats- und Gemeindehaushalt zc., — welche — wenn gleich aus Quellen von jehr verſchiedenem Werthe ent- nommen — doch) einen jchäßbaren Anfang der genauen, ziffernmäßigen Dar- ftellung der Gefammtzuftände des StaatSverbandes bilden. 270. Bradelli, Dr. 9. F. Deutfche Staatenfunde. 2 Bde. 1856 u. 1857. Wien #?P), Eine fleigige Zulammenftellung von Statiftifen ſämmtlicher deutjcher Einzelftaaten, welche zwar die Naturbefchaffenheit, Bevölferungs-, Pro- duftiond- und Kulturzweige Deutſchlands nicht in einheitlicher Darftellung abſchließt, aber die Einzeljtaaten nach einem iübereinftimmenden Plane ab- handelt, und die neue Organifation und innere Entwidlung jener — auf gute Quellen geftügt — in umfichtiger Weife zur Anfchauung bringt. Diefe beiden Schriften 269 und 270 fchliegen auch die außerdeutfchen Provinzen Defterreichs und Preußens in ihre Darftellung ein und haben fohin einen gewaltigen Länderumfang zum Gegenftand. Doch genügen fie dem Bedürfniſſe — wenn auch bei anzuerfennendem Werthe — noch nicht, und faßt erſt das nachfolgende Werk (271), an diefe Anfänge anfnüpfend, die ſämmtlichen Hauptzweige der Yandes-, Volks- und Staatenfunde des zoll- vereinten Deutichlands mit Einſchluß der norddeutichen Staaten in ſyſte— matischer Ordnung zufammen. 271. Biebahn, Dr. ©. v. (Geheimer Oberfinanzrath und k. preuß. Regierungspräfident). Statiftif des zollvereinten und nördliden Deutihlands. In Verbindung mit dem Berghauptmann v. Dechen !*°), Ma) War Gutsbefiser und als Schriftfteller im Fache der Statiftif wohl befannt. Geboren zu Wendlinghaufen im Firrftenthum Lippe-Detmold im Februar 1804, geftorben in Wien im Dezember 1857. 1436) cf. Brachelli ze. Die Staaten Europa’s und die übrigen Länder der Erde. Bergleichende Statiftif. 2. Aufl. (in 5 Lieferungen). 1. Liefg. 1864. 8. 128 ©. Brünn. Buſchak und Irrgang. (, Thlr.) 14a) Ernft Heinrich Karl v. Dechen, Dr., geboren im Jahr 1800 zu Berlin; 1826 Bergaffeffor; 1828 Oberbergamtsaffeffor in Bonn; 1831 Oberberg- rath; 1835 geheirher Oberbergrath in Berlin; feit 1841 Berghanptmann in Bonn. 150 Prof. Dr. Dove, Akademiker Klotzſch »), Leutner I. u. I., Maron, Jäger und Prof. Dr. Ratzeburg — unter Benugung — Aufnahmen herausgegeben. 3 Theile, Berlin. Reimer. 1. Theil, Landeskunde. 1858. XXVILu, 1120 ©. 8. (41% The.) 2. Theil. Bevölkerung, Bergbau, Bodenkultur. 1862. XVIu. 1038©. 41/5 Thlr. Zeitfehrift für allgemeine Erdfunde von Neumann. Neue Folge. VII 1859. ©. 84-87. v. Berg, im Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge VI ©. 352. Gersdorf's Leipziger Repertorium d. Literatur. 1859. 99. Br. ©. 329-331. Die Namen der Mitarbeiter und des Herausgebers dieſes Werfes, in welchem eine Menge dem Forftmanne interefianter Gegenftände gefunden werden, bieten eine hinreichende Bürgfchaft für die Zuwerläffigfeit und Ge- Diegenheit desfelben. ES ift der darin beurkundete große Fleiß, die an den Tag gelegten Kenntniffe und der Eifer des Verfaſſers nicht zu verfennen; es ift aber auch zu zweifeln, ob der daraus hevvorgehende Nutzen jenem Fleiße entjprechen wird, da dieſe Arbeit viel zu weit angelegt zu jein ſcheint. — Das 1. Buch — aus der Feder des Heransgebers — behandelt den Gebiets- beitand, die Einzelftaaten und den Staatsverband Deutſchlands ꝛc. — Die erften drei Abſchnitte des 2. Buches — von Dechen — beiprechen die ver— ſchiedenen Erhebungsſyſteme und überhaupt den geognoftifch - mineralogiichen Theil. — Im 4. Abjchnitte hat Dove die Elimatifchen Verhältnifie furz und Har behandelt. — Im 5. Abfchnitte werden von Klotzſch und Dr. Kör- nide die Vegetation und Botanik?) dargeftellt, — Der 6. Abjchnitt gibt die Thierwelt von Ratzeburg, wobei dem Jagdwild eine befonders iiberficht- , liche Berüdfichtigung zu Theil wird !*%). — Der 2. Band enthält die Statiſtik der Bevölferungsverhältniffe, der Yandwirthichaft, Forſtwirthſchaft (292), des 144b) Klotzſch, Dr. J. F. Kuſtos des k. Herbariums in Berlin, ftarb 6. XI. 60. (ef. Spezial⸗Floren; Ceylon.) 145) Es werden hier befonders hervorgehoben: 1) Die Region der Ebene; die Flora des Aderbaues, der Audera, der Wege, Haiden, Wälder, Wiejen, Siimpfe ud ftehenden Gemwäffer, der Torfmoore, Ufer und Flüffe; — die Einwirkung der Flüffe auf die Vegetationsgrenzen; die Kiüften- und Salinen-Flora. 2) Die Vegetation der Bergregion; die jubalpinifche Region; die VBerände- rungen der Vegetation durch die Kultur; eine vergleichende Ueberſicht der im zoll— vereinten und nördlichen Deutjchland mildwachjenden und durch Bermwilderung einheimisch gewordenen phanerogamtichen Pflanzen. 3) Ein Ueberblid über die Flora der einzelnen Hauptländergruppen; 4) Schlußbetrachtungen und Literatur. 146) Ratzeburg zeigt in Pfeil’s frit. Bl. 1857. 29. 2. ©. 67— 75. das Erjcheinen diefes Werkes an und gibt eine Mittheilung über die Anlage und Schwierigkeit desjelben. #2 BY. 151 Bergbau's, der Gewerbe zc. und der 3. ift dem Handel, den Verkehrsanſtalten, der Rechtspflege und anderen ftaatlichen Inftituten gewidmet. 272. Hoff, Karl Ernit Adolph v.““) Deutfchland nad feiner natürlihen Bejhaffenheit und feinen früheren und jeßigen politifhen Berhältnijfen. 1838. Gotha. ad b'°). 273. Bfeil, Wilh. Dr. Was ſoll die Forftftatiftif eines grö- Beren Landes enthalten? Deſſen krit. BL. 1851. 30. 2. 274. Niemann, Aug. Chr. Heinrich!) (Brofeffor zu Kieh. All— gemeine Wälderfunde als Einleitung in die Forftftatiftif. 1811. 8. Altona. 275. Wedefind, v. Ueber den Werth und die Behandlung der Forftitatiitif. Deſſen neue Jahrbücher d. Forftfunde. 1828. 1.2. ©. 1. 276. Ueber Forftlagerbücher und Revierhronifen als För- derungsmittel der Forftftatiftif. (Mr. 41.) Allg. Forft- u. Jagdztg. 1837. ©. 601. 277. Die Forftgeographie und Forftftatiftif in Bezug auf deren Wichtigkeit, Nuten und Behandlung. 1833. 8. Gotha. Hennings u. Hopf. (5 Ngr.) | 278. Meber die Wichtigkeit, Nuten und Behandlung der Forftgeographie und Forftftatiftik. Behlen's Zeitichr. f. Forft- u. Jagdweſen von Bayern. V. 2. ©. 147) Geboren 1771 und geftorben 1837 in Gotha. Seit 1791 in den go- thaiſchen Staatsdienft eingetreten, war er Legationsjefretär (1803), Legationsrath (1809), Hofrath (1813), geh. Aififtenzrath, geh. Konferenzrath, Direktor des Ober- fonfiftoriums, auch Direktor der wiffenjchaftlichen und Kunftfammlungen dafelbft. 148) Die Forftftatiftif gewährt einen zuverläffigen Anhaltspunkt bei An, ordnung der verjchiedenartigen forftlichen Maßregeln und meift den Realftatus des Waldes nad allen Richtungen nach, woraus fich VBergleihungen anftellen und die weſentlichen Konjequenzen fiir die befte Bewirthichaftung und Benutung desjelben ziehen faffen. (ef. Rr.41.) — Der Anhang geht fpezielfer auf die ferftftatiftifchen Berhältniffe der einzelnen Länder ein. 149) Geboren in Altona am 30. Januar 1761; geftorben als Prof. der Phi- fofophie in Kiel am 22. Mai 1832. (cf. 365.) 279. 152 Zur Forjtftatiftik, Pfeil's Frit. BL. 1844. 19. 1. ©. 228. 280°. Zur forftliden Statik und Statiftif, Hundeshagen's forftlie Berichte. 1830. ©. 138—163. 280°. Heyer, C. Dr. Die Bildung eines forftftatiftifchen 281. Vereins. 1845, cf. 455, Theilfuhl, F. (gräflich ſtollberg-wernigerodiſcher Amtmann). Land— und forſtwirthſchaftliche Verhältniſſe. Praktiſche Abhand— lungen und Tabellen. 1882. 33 S. 4. Nordhauſen. Büchting. (11’/ Ngr.) Soll ein Beitrag zur land- und forſtwirthſchaftlichen Statiſtik ſein, — hat indeſſen wenig Werth. 282. 284. 285. 286. 287. 288. 289. Pfeil, Wild. Dr. Ueber das Berhältnig des Wald- landes zur ganzen Oberfläche verfhiedener euro- päiſcher Yänder. Deſſen frit. BI. 1827. V. 2. ©. 119—163. . Ueberſicht der Waldflähen mehrerer deutſchen Bundes- ftaaten. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1827. ©. 614. Brumhard. (cf. 387.) Beiträge zur Forftftatiftif von Europa. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1833. ©. 1u.d. Die Statiftif und Chronik des Forſtweſens in Deutjd- land betreffend. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1831. ©. 308. Zur Forftftatiftit von Deutſchland. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1833. ©. 621. Berhältniffe der Duadratmeilen verfchiedener Länder zu den Waldmajjen. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1844. ©. 35. PBrocentverhältniffe der Waldflähen der ſämmtlichen Länder Deutfhlands zu den Geſammtflächen derjelben. Tharander Jahrbuch. 1848. V. ©, 6. | Bülow, C. W. v. (preußifcher Oberförfter). Deutfhlands Wälder. Beiträge zur Forſtgeographie. 1834. 8. VI u. 336 ©. Berlin. Reimer. (1/3 Thlr.) Dieſes Werk erſtreckt ſich nicht auf alle Bundesſtaaten und ehe auch nicht auf alle Theile des forftftatiftiichen Gebietes. F 153 290. Baur, K. F. (großherzogl. oldenburgiſcher Förſter zu Streek, unweit Bremen). Forſtſtatiſtik der deutſchen Bundesſtaaten. Ein Ergebniß forſtlicher Reifen. 2 Bände. 1842. 8. XIV u. 272 ©. und VIu. 280 ©, Leipzig. Brofhaus. (3 Thle.) Göttinger gelehrte Anzeigen. 1843. Stück 157—160. Das Unternehmen des Verfaſſers ift ein verdienftliches ; ex ift der exfte, der eine Forftftatiftif der deutjchen Bundesftaaten in diefer Form und in dieſer Vollſtändigkeit geliefert, und der die Bahn in diefer Beziehung gebrochen hat. Man muß es nun, nachdem man ein Vorbild vor fich hat, der Zufunft überlaffen, die Nachrichten zu vervollftändigen und zu berichtigen. Eine gründliche Berichtigung und VBervollftändigung ift übrigens nöthig. 291. Meyer, Dr. Fr. Chr. Der frühere und dermalige Stand der ſtaatswirthſchaftlichen und rechtlichen Ver— hältnijje beiden Waldungen x. in Deutfchland. 1851. ef. Nr. 9. 292. Maron, E WB. (f. preuß. wirkt. Oberforftmeifter zu Oppeln, Oberftlientenant a. D., Ritter zc.). Forftitatiftif der ſämmtlichen Wäl- der Deutſchlands, einschließlich Preußen. Bearbeitet nach amt- fichen Quellen. VI u. 356 ©. mit mehreren Tabellen. 1862. 8. Berlin. Springer. (2 Thlr.) v. Berg in der allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 463—476. Grunert's forftlihe Blätter. 1862. II. ©. 196—198. Bonplandia. 1862. ©. 158. Das Werf verdankt feine Entjtehung der allgemeinen Statiftif Deutjch- lands (271), bei welcher der Verfaſſer die Bearbeitung des forftlichen Theils übernommen hatte und dadurch in den Beſitz der durch ꝛc. Viebahn be- Ihafften amtlichen Unterlagen kam. — Sn jener allgemeinen Statiftif fonnte jedoch der Forftftatiftif nur ein befchränfter Raum angemwiejen werden, weshalb fih Maron entjchloß, die reichen Materialien noch weiter nuß- bringend für das forftliche Publikum zu verarbeiten. Gewiß mar eine deutſche Forftftatiftif ein längft anerfannter Mangel. Doch ift die obige nur ein Anfang, und fann in Hinficht auf das umverzeihliche Weglafien des öfterreichtichen BundesgebietS nur al3 ein Bruchſtück für die deutſche Forft- ftatiftif betrachtet werden; wogegen fie für Preußen ſchon eine höhere Bedeu- tung hat, auch bei einigen anderen Staaten brauchbarer ericheint. In Be- ziehung auf Bayern iſt übrigens dieſer Forftftatiftif auch eine große Unvoll— fommenheit nachzumeifen. — Das Syſtem ift gut und bedarf nur der Erweiterung in mehrfacher Beziehung. Es werden darin: 1) die Subftanz der Waldungen befprochen, 2) die Forftorganijation der betreffenden Yänder dargeftellt und 3) auch die Forft- und Jagderträge angeführt. — Die Mängel bei der Ausführung liegen meiften® darin, daß dem Verfaſſer von 154 Seiten einzelner deutſcher Länder ausreichende Mittheilungen fehlten, umd diefe unvollftändigen Vorlagen nicht. mit mehr Sorgfalt kompilirt worden find, die Herausgabe mit einem Worte übereilt worden zu fein fcheint. — E3 wird daher eine gleichmäßige Volljtändigfeit im ganzen Werke durchaus vermißt, und berühren fich in Bezug auf den Umfang der Bearbeitung häufig die Extreme — Bollftändigfeit und große Dürftigfeit — nebeneinander. Dieſe große Ungleichheit der Behandlung und häufig vorfommende Mangel- baftigfeit der Darftellung beeinträchtigen die praftifche Brauchbarfeit des Buches, abgefehen davon, daß noch viele Unvichtigkeiten und Drudfehler das Ihrige dazu beitragen. — Nach der in Rede ftehenden Forftitatiftif find von den 9574 Quadratmeilen des deutjchen Zollvereinslandes 2312 Waldboden, und find Süd- und Südweſtdeutſchland reicher an Wald al der Norden und Nordweften. Die waldreichten Länder find Naſſau (mit 41, p&t.), Kur- heſſen (mit 40,5: p&t.), Meiningen (mit 40 pCt.) und Schwarzburg-Rudol- ftadt (35 p&t. der Gefammtfläche), während in Preußen nur 26 p&t. des Geſammtbodens bewaldet find. Den verhältnigmäßig geringften Waldumfang haben Medlenburg, Hannover, Oldenburg. Bon obigen 2312 Duadratmeilen Wald find 17 Mil. Morgen StaatSeigenthum, ca. 770,000 Morgen ge- hören Gemeinden, Stiftungen und Kirchen und ca. 23): Mill. Morgen Privaten. | 293. Bezüglid) der Forftftatiftif von Europa theilt auch Meaffet in feiner italienischen Zeitfchrift Revista (316), 1862. III. Jahrg. eine Ueberſicht des Waldareal3 in den verjchiedenen Staaten Europa’3 mit. 294. Statiftif der Forftfrevel. cf. unter Forftpolizei, Forſt— rügeweſen. 155 Korftliteratur. Heberhaupt. 295. Geſchichte der forftlihen Ausbildung durch Schriften ıc. 1847. cf. Nr. 73b, 296. Brumhard, A. Zur Vermittlung zwifchen Theorie u. Praris; — mit befonderer Rückſicht auf den dermaligen Zuſtand der forftlichen Literatur. Allg. Forft- m. Jagdztg. 1835. ©. 81-9. 297. Laurop, C. B. Die Bearbeitung der forſtlichen Lite- ratur. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1845. ©. 475. 298. Die forftliche Literatur und ihre Bearbeitung in Hin- fiht auf Zwederfüllung. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1845. ©. 49—52.- „Welcher ift der Nutzen einer forftlichen Literatur? — Wir lernen dedurch einſehen, was durch das Wirken Vieler in langen Reihen von Jahren ge— fördert, verſucht oder verfehlt wurde, wie ſich dadurch Wiſſen und Handeln geſtalteten oder-auch nach Zeit und Umſtänden umgeſtalteten.“ „Wie joll eine Schrift über forftwifienfchaftliche Literatur bearbeitet werden, damit fie den Anforderungen der Zeit und einem zweckmäßigen Ge— brauche ganz entſpreche?“ „Die Anordnung ſei enchflopädiich, nach Abtheilungen und Zweigen der Wiſſenſchaft ohne Auseinanderreigung der Gegenftände. E8 werden unter jeder wiſſenſchaftlichen Abtheilung die Schriften in chronologischer Folge nach den Jahren des Erjcheinens angeführt, neue Ausgaben nach der Jahreszahl, Berlagsort und Format beigefet mit den etwa dazu nöthigen Bemerfungen. Eine Schrift über die Piteratur darf nicht itber die Mitte des vorigen Jahr: hunderts zurückgehen. Anhangsweife find nur beizufügen: a) die Literatur vor 1750, b) die auf Forftwefen bezütglichen Bücher oder Kapitel aus der klaſſi— ſchen Literatur und c) von der fogenannten einjchlägigen oder dem Forftwefen verwandten Literatur die betreffenden Abjchnitte oder Stellen aus Büchern und Schriften :c., ſowie die Bormerkung der bezüglichen Abhandlungen in den Zeit— 156 ſchriften. — Die forftliche Journaliftif werde in ſelbſtſtändiger Ausführung durch enchklopädiſche Nachweifung des Inhaltes bearbeitet. Ein Werf in diejer Richtung dürfte als ein wahres Bedürfniß zu betrachten und fein praftifcher Werth nicht zu läugnen fein“ ꝛc. 19%), 299. Heer, Dr. C. Ueber den dermaligen Zuftand der forft- wiflenfchaftlihen Kritik, Deſſen Beiträge zur Forſtwiſſenſchaft. 1842. 1. Heft. u. 1846. 2. Heft. 300. Ueber die Nothwendigfeit einer mehr Ban Nid- tung der forſtwiſſenſchaftlichen Schriftitellerei. Behlen's Zeitijhrift für das Forft- und Jagdweſen mit be- fonderer Rüdfiht auf Bayern. 1841. I 4 ©. 49, 301. Fraas, Dr. Die Literatur der Beihinle der Forft- wiſſenſchaft. 1862. ef. Nr. 73a. 302. Erwähnung an diefem Plate verdient auch folgende Schrift: Nomberg, Dr. J. A. Die Wiffenfhaften im 19. Jahr- hundert, ihr Standpunkt und die Resultate ihrer Forfhungen. Eine Rundſchau für das gebildete Bublitum. Herausgegeben von einem Ver— eine von Gelehrten, Künftlern und Fahmännern. 1856—1865. 9 Bände. a 12 Hefte. 8. Leipzig. Nomberg. (a Band 3 Thle.) Mit Rückſicht auf einzelne Lünder. Auf Deutfchland überhaupt. 303. Raurop, C. PB. Die Forft- u. Jagdliteratur Deutſch— lands. 1843. cf. Nr. 88. 304. Berg, Freiherr v. ( ſächſiſcher Oberforftrath. — Anmerkung 198). Rückblicke auf die deutſche Forftliteratur. Allg. Forft: u. Jagdztg. 1845. ©. 81-N. Der Berfaffer macht den fehr gelungenen Berfuch, die forftliche Literatur der Jahre 1820 bis 1840 näher in das Auge zu faſſen, und legt dabet feine gründliche Kenntniß derjelben durch wiffenfchaftliche Behandlung feiner Auf: gabe und Fritifche Beleuchtung der in diefem Zeitraum erfchienenen wichtigften Forftichriften an den Tag. (345 u. 346) 1502) Diefem Bediirfniffe — wenn auch nur nad) feinen Kräften annähernd — zu entjprechen, beftrebte fich der Herausgeber durch die Bearbeitung diejer forft- lichen Chreftomathie. 157 305. Gegenmwärtiger Stand der deutſchen Forftliteratur, Pfeil's krit. Blätter. 1859. 42. 1. ©. 178—184. Auf Oeſterreich. 2306. Im 2. Hefte des 9. Bandes der öfterreichifchen Vierteljahrsſchrift für Forftwejen. 1861. werden in einer Abhandlung unter der Ueberfchrift: „Vom Ausbau unjerer Forſtwiſſenſchaft“ verjichiedene Lücken der Literatur bernorgehoben, wobei jedoch zunächſt nur der Standpunft der öfterreichi- Ihen Specialliteratur feitgehalten wird, die übrige deutjche Literatur dabei aber feine Berücfichtigung findet. 307. Allgemeine Forft- uud Jagdztge 1861. ©. 274. — „Die forftliche Literatur in Un garn it ſehr arm. Einige in deutfcher Sprache erfchienene Werke tragen den Stempel der Mittelmäßigfeit, wiewohl hinreichend Stoff vorhanden wäre. Die großen flimatifchen VBerfchiedenheiten Ungarns, das Borhandenjein jo mancher Holzarten daſelbſt, welche in Deutfchland nicht vorkommen und deren Behandlung jonft nicht in deutjchen Forftlehrbüchern zu ‚finden ift, wiirden das Aufftellen befonderer Wirthichaftgregeln ſehr erwünſcht machen. — Ueberjegungen deutjcher Forftbücher — jo gut dieje auch ſonſt find — werden den Zweck nur dann erfüllen, wenn fie den örtlichen Anforde- rungen angepaßt werden.“ (cf. 467.) 308. Allgemeine Zort- und Jagdztg. 1862. ©. 269. „In Schemnig wird jest durch Diwald und Wagner eine ungariſche Forftzeitung heraus— gegeben, wodurch einem im Yande lange gefühlten Bedürfniß wenigſtens theil- weile abgeholfen wird.“ 309. Diwald, A. Zur ungariſchen Forftliteratur. — Ueber den ungariſchen Forſtverein. (cf. 467.) von Erwin Helm. 1861. 8. 36 ©. Preßburg. Wigand. (6 Ngr.) 310. Es joll nur ein einziges forftwiffenschaftliches Buch in böhmi- jeher Sprache vorhanden fein, nämlich die Ueberjegung einer älteren Auflage von Hartig’3 Lehrbuch für Förfter. Allg. Forft- un. Jagdztg. 1861. ©. 441. Auf Srankreid). 311. Forftlihe Zuftände.und Literatur in Franfreid. v. Schulte's Taſchenbuch pro 1840/41. ©. 113—129. 158 312. Wenn auch ſchon im Jahre 1805 eine forjtliche Zeitjchrift von Goujon de la Somme al3 Memorial forestier (Allg. Forft- und Jagdztg. 1862. ©. 314.) erjchienen ift, jo erhob fich diefelbe nicht viel iiber einen Anzeiger der im Forſtweſen ergangenen, gejeßlichen Beftimmungen und Verordnungen der Berwaltungsbehörden. Diejelbe erjchien bis zum J. 1807 in 6 Bänden. Ihm folgten von 1807 bis 1815 unter der Hauptredaftion von Vaudril- lart, Chaulaire und Doniol 8 Bände „Annales forestieres*, die feinen weiteren Kreis ihrer Mittheilungen hatten. Im Jahr 1825, nach— dem in Frankreich ein lebhafteres Intereſſe für das forftliche Gewerbe hervorgerufen war (cf. 682.), that fich ein Journal des for&ts unter Hot- ton’s Redaktion auf, bejtand aber nur ohngefähr ein Jahr. Erſt 1842 wurde von Neuem ein Zachjournal von Thomas unter dem Titel Moniteur des eaux et for&ts herausgegeben. Die mit diejem gleichzeitig ge- gründeten Annales forestieres, die ſich der Unterſtützung der Damals bedeu— tenditen Forſtmänner Frankreichs, wie Lorentz, Barade (ef. unter Hand- biicher des Waldbau's. und 682.) zu erfreuen hatten, verfümmerten aber dem Moniteur das Daſein, jo daß fich diefer 1848 mit den Annalen vereinigen mußte, welche noch jegt bejtehen und in Frankreich ſchon vielfach nützlich und. belehrend gewirkt haben. In der letteren Zeit ſcheinen fich verjchie- dene Mitarbeiter der Annalen von denjelben zurückgezogen und ihre Kräfte einer neuen, ſeit 1862 erſchienenen Zeitjchrift Revue des eaux et forets zugewendet zu haben, welche von einem im Minifterium der Fatjerlichen Kammergüter angeftellten Forſtmann, Frezart, redigirt wird. An legterer arbeiten der Direktor und die Lehrer der Forſtſchule und mehrere kaiſerliche Forſtwirthe ꝛc. Durch die hohe Wichtigkeit, welche die gegenwärtige kaiſer— liche Negierung dem Forſtweſen beilegt und die Regſamkeit, welche fich hiedurch bei dieſem entwickelt, ſcheint diefer Zeitjchrift eine gute Zukunft in Ausficht zu jtehen. (cf. 446.) 313. Pannewis, Jul, v., widmet in feinen Wäldern Frankreichs. 1863. ©. 204. (cf. Anmerkung 100.) auch der franzöfiichen Forftliteratur einige Worte und führt hier die michtigften älteren und neueren forft- lichen Bücher und Schriften auf. „Ein gewiffer Jacquemart hat eine Zufammenftellung aller derjenigen franzöfiichen forftlichen Werke geliefert, welche von Erfindung der Buchdruderkunft an bis zum 3. 1852 erfchienen find, deren Anzahl ich nach diefem Verzeichniß auf 620 beläuft.“ 314, Allg. Forft- und Jagdztg. 1864. ©.18. „Die franzöfifche forftliche Literatur ift am reichften an Schriften ꝛc. über forftliche Gejeßgebung, Holz- fonfervirungSmethoden und Marinehölzer, Ueber brennende forftliche Tages- fragen indeß, deren Löſung für Franfreichs Wälder jegensreiche Folgen herbei- führen müßte, befindet man fich hier noch jehr im Unflaren.“ CZ pP) 159 315. Allg. Forft- und Jagdztg. 1865. S. 114. „Die forftliche Literatur gewinnt in Frankreich immer mehr Bedeutung. Es haben fich hier Viele die Aufgabe geftellt, für den Wald erfolgreich zu wirken.“ Auf Italien. 316. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1863. ©. 475 2. — „Mit dem bürgerlichen Gemeingeijte, der die den kommerciellen Verkehr zwifchen Unter- und Ober- italien hemmenden Schranken einmal durchbrochen hat, tauchten daſelbſt mehrere Projekte zur Förderung des Forjtwejens auf. Berjchiedene Afade- mien der Wiſſenſchaften (cf. unter Folgen der Entwaldung; Jtalien.) haben Aufforderungen zur Veröffentlichung populärer Lehrbücher über Waldbau er- gehen laſſen, jowie auch eine forftliche Zeitjchrift ins Leben trat (218%). — In forftlich literariſcher Beziehung für Italien find namentlich zwei Männer beachtenswerth. Der eine, Schirr (lies Skirr) — ein geborner Sicilianer — Ingenieur und unter der vorigen Regierung Forft- und Schwefelinpektor in Palermo, war der Erfte, der — nachdem feit Jahrhunderten die forft- und landwirthichaftlichen Verhältnifie des einft jo blühenden, waldreichen Siciliend mit Riefenjchritten herabfamen — den Weg des Fortichrittes an- trat. Jedoch unter den Regimente der Bourbonen blieben feine Bemühungen fruchtlos. Dies veranlafte ihn, im J. 1860 eine Auswahl von feinen amt- lichen Berichten herauszugeben, welche Licht über Die forftlichen Zuftände jener Inſel gaben. Sie führt den Titel: Gegenwärtiger Zuftand des Forſtweſens und der Schwefelproduftion Sicilien’3 (Attuale condizione forestale e solforifera di Sicilia. 1860. 8. 384 ©. Balermo. Giliberti), — und zerfällt in 7 Theile. Der Juhalt des 1. Theiles ift unter Folgen der Entwaldung in Italien. mitgetheilt; der 2. u, 3. Theil veröffentlicht einen Bericht vom Jahr 1855 über den früheren und jegigen Zuftand der Waldungen Siciliens; be- züglich des 4. Theils ef. Forſtgeſetze Italiens ; der 5. Theil enthält Anfichten und Vorſchläge in Betreff der Seefijcherei, deren Aufficht dort den Forft- ämtern anvertraut ift; der 6. Theil behandelt die Gegenwart und Zukunft der Inſeln Lampeduſabob) und Linoſa, zweier Eilande der pelasgiichen 150b) Eine aus ftürmifchen Meereswogen ſich emporhebende, jchiefe Hochebene mit einer Oberfläche von 2060 Heftaren. Ihr kalfiger, quellenlojer Sandboden nährt eine jpärliche Vegetation, der fein Hügel, fein Berg Schuß gegen die Gluth der afrifanishen Sonne, noch das Toben der Seewinde gewährt. Als Negenerjat in der Sommerzeit labt fie ein dichter Meeresnebel, der fi in den Früh- und Abenditunden herabjenft. In Folge diejer eigenthimlichen VBerhältniffe wiederholen ſich hier in tiefer Lage in dem ſüdlichſten Theil Europa’s gewiffermaßen die Vege— tationsverhältniffe unſerer Hochgebirge. Es bededen nämlich nur Krummhbolz- beftände den Boden. (cf. Krüppelwaldungen in anderen Gegenden.) 160 “ Infelgruppe, von denen die erftere ſeit Jahrhunderten verödet blieb, bis vor etwa 40 Jahren fich die neapolitanifche Regierung veranlagt fand, fie zu ko— lonifiren. Ihr einziger Handelsartikel iſt Holzfohlen. — Der 7. Theil han- delt von den Schwefelgruben, welche — größtentheil3 Privatbefig — feit 1851 der Staat3aufjicht, und zwar der Zorftinjpeftion Palermo, unterftellt wurden. — Der andere, Raimund Maffet, gab als herzoglich parme- ſaniſcher Förfter zu Borni forjtliche Jahresberichte unter dem Titel: Rivista _ forestale del regno d’ Italia — forftliche Rundſchau im italienifchen König- reiche — heraus, deren Zweck war, der Forſtwiſſenſchaft in Italien mehr Po— pularität zu verfchaffen. Der 3. Jahrg. diefer Nivifta, fir das Jahr 1862, unterblieb jedoch, weil Maffei jeine Förfterjtelle in Borni niederlegte und ſich in Turin etablivte. Hier ſetzte er jedoch feine Rundjchau in MonatSheften fort, und zwar unter eben demfelben Titel. (Nach einem Korrespondenzartifel aus Italien in der allg. Forſt- und Jagdztg. 1864. ©. 72. waren bi8 Dftober 1863 noch 3 Hefte diefer Rivifta erjchienen, welche die Fortjegung der neueren k. Forftverordnungen bringen; und nach einem anderen Berichte dafelbft. 1864. ©. 444. ift diefer Zeitfchrift die Befugniß ertheilt worden, die forftlichen Verhältniſſe und Cirkulare der Landesbehörden, ſowie alle Ernennungen, Verjegungen der Forftbeamten ꝛc. zu veröffentlichen, wodurch fie einen offiziellen Charakter angenommen hat.) 317°. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1864. ©. 444. — „Der neuefte Zuwachs der Forftliteratur in Italien ift: Manuale teoretico-pratico d’ arte forestale (Theoretifch - praktifches Handbuch der Forſtkunde) di Giovanni Carlo Sie- moni. 1864. 8. 359 ©. Florenz. — Der Berfaffer ſoll jedoch ein Deut- ſcher und großherzogl. tosfanifcher Oberförfter geweſen fein, der in den Jahren 1840—1859 in den Apenninen mehrere nicht mißlungene Kulturen aus— geführt hat. Das Werk jelbft ift ein aus franzöfifchen, deutjchen und italie- nischen Quellen gefchöpftes, dem gegenwärtigen Umfang der Wiffenjchaft durch— aus nicht entjprechendes Sammelmwerf, das füglic) der Scienza selvano des Tondi (1829, Neapel. in 3 Bänden), in welchem der Leſer manches Wiſſens— werthe in Beziehung auf forſtliche Hülfswiſſenſchaften, nur nicht in Betreff des eigentlichen Fachſtudiums findet, an die Seite gejtellt werden kann. Auf England. 317’. Ueber die Forftliteratur in Großbritannien. Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1828. ©. 625. (ef. 222r.) 161 Auf Polen. 318. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1861. ©. 462. — Es erfchten in Polen vom 8.1818 an ein Forjtjournal unter dem Titel „Sylvan“, welches bis Ende der fünfziger Jahre fortgeführt wurde 151), insbefondere bis zum Jahr 1831 ſehr viele praftifche und wifjenjchaftliche Mittheilungen enthielt und gleichzeitig auch alle auf die Staatsforftverwaltung Bezug habenden Verordnungen (cf. Forſtgeſetze; Rußland.) veröffentlichte. Kozlowski gab eine forftliche Termi- nologie heraus ; jowie Anleitner (1845) ein Werk unter dem Titel „Wald- wirthichaft“, zu welchen die Pfeil'ſchen Schriften ſehr benußt wurden. — Im J. 1843 erjchien eine Ueberjegung von Maron's Forftwirthichaft (cf. unter Privatwaldungen.), jowie in Pojen eine freilich jehr mangelhafte Ueberjegung von Cotta's Waldbau (ef. unter Handbücher des Waldbau’s.). Im J. 1836 gab Kurows ki eine Ueberſetzung von Pfeil's ſchädlichen Forſtinſekten (cf. unter Inſektenſchaden.) 1842 Benedyct Alexandrowicz eine Anleitung zur Berechnung des kubiſchen Inhalts der Stämme, ſowie zur Erkennung der Eigenjchaften der zu Schiffsmaften tauglichen Stämme, 1850 Anleitner einen Forftfalender, 1855 Alerandromicz wiederholt Kubiktafeln, ſowie eine Forfttechnologie, gleichzeitig Thieriot in Krafau eine folche und 1859 Borudi eine Schrift über den Forſtſchutz, vom Standpunkt der politischen Defonomie aus betrachtet — heraus. 1860 erjchien eine populäre Anleitung zur Bewirthichaftung der Forfte von Polujanski!s?), welcher jchon 1854 eine ftatiftifche Bejchreibung der Forfte im Königreich Polen, Litthauen, Vol— hynien, Podolien und Weißrußland in 4 Bänden veröffentlichte. Derjelbe Verfaſſer redigirt jet ein größeres Werk unter dem Titel: „die polniſche Forft- wirthſchaft“, welches im Ganzen 7 Theile umfafjen jol. — Bon Mie- czynski erjcheint eine Landwirthichaftliche Bibliothek, deven erfte vier Hefte 151) ef. Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1863. ©. 108. „ES erjcheint in Warſchau unter der Redaktion von Polujanski ein forftliches Jahrbuch, zuerft jährlich in einem, feit dieſem Fahr aber in zwei Heften, und foll dasjelbe in der Folge noch öfter erjcheinen. Diejes Jahrbuch diirfte fich zu einer forftlichen Zeitjchrift ausbilden umd den leider eingegangenen Sylvan erjeßen.“ 152) cf. Allg. Sorft- u. Jagdztg. 1863. ©. 108. „Die vom Warſchauer Regierungs- Kommiffär Aler. Polujanski herausgegebene „polnische Forftwirthichaft” läßt fi) mit Zugrumdlegung des jetigen Standpunktes der Forftwiffenschaft nicht wohl beurtheilen. Der Zwed des Berfaffers war, in möglichft kurzen Umriffen die Pri- vatwaldbefiger mit den auf den Forftbetrieb Bezug habenden wiſſenſchaftlichen Gegenftänden belannt zu machen und die in diefer Beziehung dort noch jehr ver- worrenen Begriffe zu berichtigen. In diefer Beziehung hat das Werk allerdings einen Werth, aber einen wiffenfchaftlichen Werth im eigentlichen Sinne kann man ihm nicht zufprechen. Man Fann fich durchaus nicht mit allem, in diefem Werke Enthaltenen einverftanden erflären und hätte mancher Gegenftand einer gründlicheren Bearbeitung bedurft. Zu bedauern ift es, daß ſich der Berfaffer mehrmals zu Angriffen auf die deutjche Forſtwiſſenſchaft hinreißen läßt ꝛc.“ Forſtl. Chreftomathie. 11 162 die Grundfäge der Forftwirthichaft fir Privatwaldbefiger enthalten. — Bon dem Standpunkt der deutjchen Forftwirthichaft aus betrachtet, kann man dieſe Werke nicht als genügend anfehen, und würde die Kritif an denjelben viel auszuſetzen wiffen. Da jedoch hier berücjichtigt werden muß, daß es vor Allem gilt, in der Nation Intereſſe für die Forftwirthichaft zu erwecken, und zu diefem Zweck eine Literatur gefchaffen werden muß, jo muß auch die Be— urtheilung fchonender ausfallen (cf. auch Nr. 236). Ptepertorien, Kataloge ze. der forſtwiſſenſchaftlichen Literatur. 319. Gatterer, Chr, Wilh. Jak.*). Allgemeines Reper- torium der forft- und jagdwiſſenſchaftlichen Literatur, nebit beigefitgten Fritifchen Bemerkungen über den Werth der einzelnen Schriften. (Aus Moſer's Forft- und Jagdarchiv 18. und 19. Band. (ef. unter 352.) befonder8 abgedrudt). 2 Bde. 8. 1796. Ulm. Stettin. (17 Thle.) 320. Ensslin, Th. Ch. F. Bibliothek der Forft- u. Jagd- wiſſenſchaft oder Verzeichniß aller vom Jahre 1800 bis zur Mitte des Jahres 1823 in Deutjchland erjchtenenen Bücher über Forft- und Jagdweſen. 1824. 8. Berlin. (330.) 321. Weber, Dr. F. B. Handbuch der ökonomiſchen Li— teratur ꝛc. 5 Theile. 1803—1823. Berlin und Breslau, (Vom 1. Theile enthält die ganze 2, Abtheilung; vom 2. Theile ©. 124 u. 168; nom 3. Theile ©. 154 u. 225; vom 4. Theile ©. 94 u. 144; vom 5. Theile ©. 94 u. 155 die forftwifjenschaftliche Literatur) 15%), 322. Krieger, J. €. Handbud der Literatur der Ge- werbskunde. 2 Bände, 1815 u. 1820. 8. Marburg. — Der erfte Sup- plementband 1821. 8. dajelbit. 323. Berzeihniß einer Handbibliothef der vorzüglid- ften öfonomifhen und forfiwifjenfhaftliden Werfe Deutfd- lands. 1819, .8,. Berlin. 153) Geboren 1759 in Göttingen, geft. 1838 in Heidelberg. Anfangs Privat- docent in Göttingen, jeit 1787 Profeffor der Kameralwiſſenſchaften und Technologie an der Univerfität Heidelberg; jeit 1805 Oberforftrath. 154) 6, Theil oder 4. Supplementband — enthaltend die Literatur von 1823 bis 1832, — 1832. 8. daſelbſt. 163 324. Erſch, 3. ©. Literatur der Mathematik, Natur- u. Gewerbskunde x. — Neue fortgefegte Ausgabe von F. W. Schmweigger- Seidel. 1828. 8. Leipzig. (Die forftliche Literatur ©. 6%7— 675; ©. 750 und ©. 1249 bis 1264.) 325. Laurop, Chrift. Pet. Handbuch der Forft- u. Jagd- literatur. Von den älteften Zeiten biß Ende des Jahres 1828; — ſyſte— matifch geordnet. 1830. 8. XIX u. 443 ©. Erfurt und Gotha. Hennings. Auch unter dem Titel: Die Forft- und Jagdwiſſenſchaft nach allen ihren heilen ꝛc. von Dr. Bechſtein und fortgefegt von Dr. Ch. PB. Laurop. 15. Theil, (cf. Bech- ftein unter Handbitcher der Forſtwiſſenſchaft.) Derjelbe. Handbuch der Forft- u. Jagdliteratur vom Jahr 1829 bis 1843, foftematijch geordnet. 1844. 8. XTV u. 180 ©. Frank— furt a. M. Sauerländer. Derfelbe. Handbuch der Forſt- und Jagdliteratur. Ergänzungs- heft1); — die Literatur aus den Jahren 1844 und 1845 und Nachträge aus früheren Jahren enthaltend. Syftematifch geordnet. X und 134 ©. da- jelbft. (6 Thlr.) 1. Sundeshagen's forſtliche Berichte und Miszellen. 1832. 2. Hft, ©. 73. 2. Pfeil's frit. BL. V. 2. S.1-5. 3. Tharander Jahrbuch. 1847. IV. ©. 239. 4. 5, Wedeklind's Neue Jahrbücher der Forfttunde. 1842. 2. S. 98. und 1847. 34. ©. 201 ı. 202. ad 1, Hundeshagen?’‘) erfennt die große Mühe, welche mit dem Unternehmen verbunden war, an und bezeichnet diefe Schrift als die vorzüg— fichfte und verdienftlichite von allen der Art. ad 2. „Der Berfafier hat fehr viel geleiftet, und Niemand wird den großen Fleiß, mit welchen diefe Nachweiſung angefertigt ift, ſowie die große Literaturkenntniß jenes beftreiten können. Wir empfehlen diefe Schrift jedem Forftmanne, welcher aus Neigung oder Beruf fich mit der älteren Forftlite- ratur beſchäftigt.“ 155) Laurop bejchloß mit diefem Ergänzungshefte — nach feinen eigenen Worten in der Borrede zu demjelben — „feine 5Ojährige fiterarifche Laufbahn nad) 58 dem Forftfache gewidmeten Lebensjahren.” — Er war geboren zu Schleswig am 1. April 1772 und ftarb zu Karlsruhe am 13. Mai 1858; — 1790 Oberjäger im f. dänifchen reitenden Feldjägercorps zu Kiel; 1798 Forftfefretär in Loitmark; 1802 Lehrer in Dreißigader; 1805 — 1807 Forftrath zu Amorbach; fpäter groß. herzogl. badifcher Oberforftrath. 156) Geboren 1783 zu Hanau, geftorben 1834 zu Gießen; 1818 Profeffor der Forſtwiſſenſchaft an der Univerfität zu Gießen; Forftmeifter und Direktor der Forftlehranftalt zu Hersfeld (1821--1824) und dann Direktor des forftwiffenfchaft- lichen Inftituts in Gießen. (ef. unter 672.) 11* 164 ad 3. „Eine jehr zu empfehlende Literaturnachweifung.“ ad 4. Wedekind theilt hier den Ausspruch der Berfammlung der deut- hen Land- und Forftwirthe in Stuttgart (1842) mit, „daß die Fortfegung des Handbuchs als nütlich und zeitgemäß und von ihr mit Danf aner- fannt würde," — und jagt weiter: „Wir erhalten in diefer Fortjegung (1846) ein willfommmes Lebenszeichen von dem greifen Schriftfteller und feiner fortwährenden Theilnahme an unferer Literatur. — Die Geduld, welche das Zufammenfuchen des zerftrenten Stoffes erforderte, gibt dem Verfaſſer Anſpruch auf Nachficht einzelner Mängel.“ 326. Desberger, Dr. A. F. A. Kritifche Ueberſicht des Ganges der deutfchen Forftliteratur — von ihrem Beginne an bis auf unfere Zeit. 1835. 96 ©. 8. Gotha, Hennings u. Hopf. E / Thle.) (Auch aufgenommen in Behlen's Zeitjehrift fiir das Forft- und Jagdweſen mit befonderer Beziehung auf Bayern. VI. 2. ©. 78--172.) Dhne alle Kritik der hier vorgetragenen Schriften legt der Verfaſſer mehr Werth auf die Zahl der in einem Dezennium erjchienenen Werfe, als auf deren Inhalt. 327. Bibliographie der neuesten Literatur des Forft- u. Jagdweſens und der verwandten Fächer. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1836. ©. 127. 130. 389; — 1837. ©. 31 bis 36. 169. 401. 405. 513; — 1840. ©. 148. 152. 156. 160. 164. 168. 328. Meberjicht der Forftliteratur. Gwinner's forftlide Mittheilungen. 1839. 3. ©. 9. 329. Günther, Dr. 3. Allgemeines Literatur - Reper- torium oder Nachmweile der in ſämmtlichen wifjenjchaftlichen Sournalen und Zeitungen Deutjchlands enthaltenen Abhandlungen, nach den einzelnen Ma- terien geordnet. 1842. 8. Jena. (I. Jahrg. 1. Semejter. VI. Abthlg. die Forft- u. Jagdwiſſenſchaft ent- haltend.) | 330. Engelmann, W. Bibliothef der Forft- und Jagd- wiſſenſchaft oder Verzeichniß der in älterer und neuerer Zeit, beſonders aber von 1750 bis Ende des Jahres 1842 in Deutſchland erſchienenen Bücher “über alle Theile des Forft- und Jagdweſens ꝛc. Zuerft herausgegeben von Enslin (320) x. — (Ein Supplement zur Bibliotheca oeconomica). Nebſt einem vollitändigen Materialien - Regifter. 1843. 2. Aufl. 101 ©, Leipzig. Engelmann. Allg. Forft- u. Jagdztg. 1843. ©. 379, Diefes literariſche Verzeichniß ift alphabetifch nach den Namen der Ber- faffer geordnet. Es ift darin ein Mißſtand, daß die Schriften iiber Forftwefen, Jagd und Fifcheret nicht unter Abtheilungen gebracht, fondern durcheinander nach den Anfangsbuchſtaben der Verfaſſer aufgeführt find (333). 165 331. Kritiſche Heberficht der deutfhen Forftliteratur des 18. Jahrhunderts und der erften Hälfte des 19, Jahrhundert mit Bezug auf die Gegenwart. Pfeil’ krit. Bl. 9. Bd. 2. Hft. ©. 106; — 1849. 26. 2. und 1853. 33. 2. ©. 145. 332. Bfeil, Dr. W. Kritifches Nepertorium der Forft- wirthſchaft. — Zweite bis zur Mitte des Jahres 1854 vernollftändigte Ausgabe 1772), 1855. XII u. 243 ©. Berlin. Voit u, Yang. (1 Thle. 71/, Near.) Auch unter dem Titel: . Derfelbe — neuevollftändige Anleitung zur Behandlung ıc. der Forite. S 1. Abthlg. Literatur-Nachweiſung ꝛc. (cf. unter Handbücher der Forft- wiffenfchaft.) Die erſte Auflage erfchien 1830. Auch diefe 2. Auflage ift eine flüchtige Arbeit mit vielen Auslaffungen und vielen ungenauen, unvollftändigen und mangelhaften Angaben, mit Unrichtigfeiten und Sinn entftellenden Drud- fehlern, wodurch die Brauchbarkeit diefes Buches, in welchem der Verfaffer jehr wenig Gebrauch von feinem Fritifchen Talente machte, beichränft, ja. ſehr beeinträchtigt wird. 333. Schneider, F. W. (Prof. der Mathematik an der höhern Forft- lehranſtalt Neuftadt-Eberswalde). Bibliothef der Forft- und Jagplite- ratur. Ein Berzeichniß der über alle Theile des Forft- und Jagdweſens und über Fischerei in Deutfchland erfchienenen Schriften; — umfaffend den Zeit- raum von 1842— 1856. Zum buchhändlerifchen und. wiffenfchaftlichen Ge- brauche herausgegeben und mit jpeziellen Sachregiftern verfehen. 1856. IV u.63 ©, 8, Berlin. Springer. (Vs Thlr.) Allg. Forft- u. Jagdztg. 1857. ©. 28. Diefe Schrift fchließt fich an Nr. 330 an, und enthält eben jo wenig den jpeziellen Inhalt der Zeitfchriften. Die Angabe der Titel in alphabetischer Drdnung, des Umfangs und der Preife der einzelnen Bücher ift jehr genau und vollfftändig. — Das Sachregiſter ift entfprechend. — AS Fortfegung diefer Bibliothek dienen die in dem vom Berfafler alljährlich herausgegebenen Forft- und Jagdfalender von Preußen (cf. unter Forft- u. Jagdkalender.) mit- getheilten Piteratur-Nahmeifungen. — Das Repertorium über die erften 10 Jahrgänge diefes Forft- und Jagdkalenders von 1851— 1860. (cf. eben- falls unter Forft- u. Jagdkalender.) enthält auch ein Negifter über die ſeit 1848 in Deutfchland erfchienenen Schriften über Forft- und Jagdweſen. 1578) Eine Anzeige diefer 2. Auflage vom Berfaffer felbft findet ſich in Pfeil's kritiſchen Blättern. 1855. 35. 1, ©. 21, 166 334. Bürhting, Adolph. Repertorium über die nad) den hbalbjährigen Berzeichniffen der J. C. Hinrihs’fhen Buch— handlung in Leipzig in den Jahren 1857—1861 erſchienenen Bücher: — Nah den Wiffenichaften geordnet und bearbeitet. Mit einem Sachregifter und fpezieller Hinweifung auf genannte Bücherverzeichnifle. X u. 489 ©. 8. Nordhaufen. Büchting. (2Yz Thle.) Entpfohlen im neuen Anzeiger fir Bibliographie von Dr. Petholdt. 1863. 4. ©. 113. — Das Hinrichs'ſche Bücherverzeichnig wird hier Heft 9 u. 10 als mufterhaft bezeichnet 1676). — Da in diefem Buche auch der Literatur der Forſtwiſſenſchaft und der einfchlagenden Hülfswiſſenſchaften ſpezielle Abſchnitte gewidmet find, jo dürfte es als gerechtfertigt erſcheinen, daß dasſelbe hier aufgeführt wird. 335°. Andre, 8, Die Forft- u. Jagdliteratur der letzten zwanzig Jahre. Alphabetifches Berzeichniß der vorzüiglichften vom Jahr 1840 bi3 1859 erſchienenen Werke aus den Gefammtgebieten der Forft- und Jagdkunde, — mit Einbeziehung der hervorragenditen älteren Fachwerfe und einer fleinen Bildungsbibliothef. 1860. Vu. 58 ©. 8. Prag. Andre. Ein ganz mangelhafter und unvollftändiger Biicherfatalog, in welchem Bücher aufgeführt find, die man — nach dem Titel diefer Schrift zu fchließen — bier nicht fuchen würde, 3. B. die Bibel, das ——— Bul⸗ wer's und Cooper's Romane ꝛc. 335°. Helwing (profeſſor). Jahresbericht der Literatur der x. Forſt- u. Jagdwiſſenſchaft. Berlin. cf. unter ſtaatswirthſchaftlicher Literatur. 336. Müldener, Dr. JB, (Sekretär der k. Univerſitäts-Bibliothet in Göttingen). Bibliotheca mechanico-technologica et oeco- nomica, oder foftematifch geordnete Heberficht aller auf dem Gebiete der me- chaniſchen und technischen Künfte und Gewerbe, der Fabriken, Manufakturen und Handwerfe ꝛc., ſowie der gefammten Haus. Land-, Berg», Forft- und Jagdwiſſenſchaft in Deutjchland und dem Ausland erfchienenen Bücher. 1576) In dem oben genannten Petzholdtiſchen Anzeiger. Jahrg. 1864. Heft 2 und 8. S. 54 u. 250. ift die 131. und 132. Fortjesung (1863 u. 1864) diefes Hinrichs— ſchen Biicherverzeichniffes (A 15 Ngr.) beiprochen, in welchem die Bücher, die vom Juli 1863 bis Juni 1864 erjchtenen, mit einer wiffenfchaftlichen Meberficht ver— zeichnet find. „Dieſe Biicherverzeichniffe haben fich Durch ihre Genanigfeit und Zu- verläffigfeit im Bereiche der deutſchen Bibliographie eine große Geltung verjchafft.“ Einen gleichen Werth hat die allgemeine Bibliographie für Deutſch— land, — ein wöhentlihes Berzeihniß aller neuen Erfheinungen im Felde der Literatur, heransgegeben und verlegt von der J. C. Hinrichs' ſchen Buchhandlung in Leipzig, von der jährlich) 52 Nummern & l/o—1 Bogen —— und der Jahrgang 11/; Thlr. koſtet. 167 1—4. Jahrgang. 1862— 1865. à 2 Hefte zu 7 Ngr. — Mit alphabetischen Regiftern. 8. Göttingen. VBandenhoed und Rupprecht. Sit mit großer Sachkenntniß und Sorgfalt redigirt. ef. Petzyholdt's neuer Anzeiger der Bibliographie. 1864. 6. Hft. ©. 184. 337. Hennings, R. Kataloge ſämmtlicher in den Jahren 1860, 1862, 1863, 1864 und 1865 erſchienenen land- und forft- wirthſchaftlichen Werfe, ſowie Gartenbau-Fiteratur. 4. Leipzig. Hen- nings. (& 21 Ngr.) Eine ſyſtematiſche und überfichtliche Zufammenftellung. 338. Catalogue des Livres, Estampes et Autographes — composant la Bibliotheque de feu M. le Baron Grandjean d’Alte- ville. Tr&s belle Collection de Livres de Chasse, Venerie et Faucon- nerie, des Eaux et For&ts, Agriculture, Jardinage et Arboriculture. — 1862, 8. VII u. 183 pag. Paris. Aubry. In der von dem Baron Altenille?5®) Hinterlafjenen Bibliothek ift vor- züglich die Literatur der Naturwiffenichaften, jowie des Forſtweſens und der Jagd reich und durch die jeltenjten Werke vertreten. 339. Grebe, Dr. €. F. A. (Großherzogl. weimariſcher Forftrath). Literaturnahmeifung über die Privatforftwirthichaft. 1845. (ef. unter Privatforftwirthichaft.) 340. Krocker, Ant. Archiv der landwirthichaftlichen Lite- ratur des In- und Auslandes. 1. Heft. VIII u. 88 ©. und 2. Heft. 92 S. — Supplementheft zum landwirthichaftlichen Gentralblatt für Deutjch- land. 1863 u. 1864. Berlin. Wiegandt und Hempel. (cf. unter landwirth- ſchaftliche Zeitſchriften.) Dieſes Archiv enthält von 3 zu 3 Monaten einen Ueberblick über den mwejentlichen Inhalt der Literatur des In- und Auslandes auf dem Gebiete der Landwirthichaft, ihrer Grund- und Hülfswiffenichaften, jowie der land- wirthichaftlichen Gewerbe — nebjt der betreffenden Bibliographie. Es ver- ſpricht ſowohl für Literatur als Praris nützlich zu werden. Pesholdt, neuer Anzeiger für Bibliographie. 1863. 11. ©. 353. und 1864. 2. ©. 57. 341. Eine kritifche Rundſchau der Forft- und Jagdliteratur geben auch) möglichft volljtändig: Pfeil's u. Nördlinger's kritifche Blätter, Heyer's allgemeine Forft- u. Jagdzeitung, Grunert's foritliche Blätter, 158) Geftorben am 24. Oktober 1861 als Sous-Inspecteur des Eaux et des Foröts, 168 Dengler's Monatjehrift für das Forft- u. Jagdweſen, dv. Berg's Tharander Jahrbuch, Schultze's forftliche Berichte, und die Verhandlungen der Forftfettion für Mähren und Schleſien, welche Zeitſchriften ſämmtlich unter Forſtjournaliſtik nachgewieſen und be— ſprochen ſind. 342. Bibliothek eines Kameraliſten vor 100 Jahren. Pfeil's krit. BL. 1857. 38.1. 8.29. — — Buchdruckerei von Guſtav Lange in Berlin, Friedrichsſtraße 103. *8 J— N Ep: Forſtliche Chreſtomathie. — )1 — Beitrag zu einer ſyſtematiſch-kritiſchen Nachweiſung und Beleuchtung der Literatur der Forſtbetriebslehre und der dahin einſchlagenden Grund- und Hülfswiſſenſchaften. — — Mit Rückſicht auf die forſtlichen Verhältniſſe und Zuſtände aller Länder bearbeitet und zuſammengeſtellt von Friedrich Freiherrn von Köffelholz-Colberg, k. bayeriſchem Revierförſter zu Lichtenhof bei Nürnberg. I Forſtjournaliſtik; — Forſt- und Iandwirthichnftliche Vereine und Ber— fammlungen; — Forftlicher Unterricht überhaupt; — forit- und land- wirthichaftliche Lehranitalten und Akademieen; — Wiſſenſchaftliche Fortbildungsmittel, — Nachträge. — Berlin 1867. Berlag von Julius Springer. Monbijouplag 3. Forſtliche Chreſtomathie. —ñn s7 Beitrag zu einer | iyitematijch- Fritifchen Nachweiſung und Beleuchtung der Literatur über die Forſtjournaliſtik, die forſt- und landwirthſchaftlichen Bereine und Berfammlungen, den forjtlichen Unterricht überhaupt, die forjt- und landwirthichaftlichen Lehranftalten und Akademieen und die wiſſenſchaftlichen Fortbildungsmittel. Mit Rückſicht auf die forftlichen Verhältniſſe und Zuftände aller Länder bearbeitet und zufammengeftellt von Sriedrich Freiherrn von Löffelholz- Colbera, k. bayerifchem Revierförfter zu Lichtenhof bei Nürnberg. m —TTII IT TE — Berlin 1867. Verlag von Julius Springer. Monbijouplatz 3, Vorwort. — Der Grund des ipätern Erjcheinens dieſes zweiten Heftes, das bandjchriftlich ſchon im Sommer vorigen Jahres vollendet war, fiegt allein in den ungünftigen Zeitverhältniffen der jüngften Vergangenheit. Nur die Ausficht auf einen dauernden Frieden bat den Herausgeber und den Verleger zur a desjelben ermuthigt. Da jedoch beim Beginn des Drudes die durch den Krieg herbeigeführten großen Veränderungen in Deutjchland noch nicht ftatiftisch feitgeftellt waren, jo iſt in dieſem Hefte, wie im erften, Deiterreich noch unter Deutjchland vorgetragen, fowie in De: ziehung auf die andern, dadurch mehr oder weniger berührten deutjchen Länder und Provinzen der damalige Territorial-Befiß: ſtand beibehalten, wie dies bereits in der Bemerkung 271” und im Nachtrage ad Bemerkung 38° und 59 — foweit es bei dem ſchon vorgerücten Drude nod) möglich war — angedeutet it. Im dritten Hefte, deffen Herausgabe nur durch die thä— tige Theilnahme des forftlichen Publikums bedingt tft, und in welchem die Mathematik, einjchlieglich der Forfttaration und Betrieböregulirung, mit Rücficht auf alle Länder beſprochen und encyflopädijch behandelt wird, ſoll den jedenfalls bis dahin durch Die Literatur befannten Befigveränderungen in Deutſch— Sand Rechnung getragen werden. Angemeſſen ſchien e8, dieſem Hefte einen Nachtrag beizu: geben, um dadurch den Beweis zu liefern, daß der Herausgeber, abgejehen von der mühevollen, den gegenwärtigen Stand der vI Wiſſenſchaft entiprechenden Bearbeitung der noch folgenden Hefte, fortan beftrebt ift, den bereits Vera fe Theil des Werkes zu vervollitändigen. Um die Erreichung des in der Borrede zum erſten Hefte ausgeiprochenen Zweckes diejes Sammelwerfes: daß dasjelbe hauptjächlich jolchen Fachgenoffen, denen die Benutzung größerer Bücherfammlungen und die Einficht wilfenjchaftlicher Zeit: ichriften erfchwert, ja theilweije gänzlich verfagt ift, Belehrung und Unterhaltung bieten fol, — möglichit zu erleichtern, wird das dritte Heft mit einem Namen: und Sachregifter über Die eriten drei Hefte verjehen werden. Lichtenhof, im Februar 1867. Der Herausgeber. VII Inhaltsunzeige Nummer Aenjenennlt k. | sr erhau m 343 bis 348 cczorurnaliſtftiiiie 349 „892° Beriodifhe Schriften und $ournale bon verſchiede— ſ 33 „ 44 Periodif } = riften und Journale von verſchiede— nen fo: ee aftlichen Vereinen... 415 „ 428 Beitfriften. = —— e, welche die Forſt- und — ugleich berüdfihtigen — ——— .. 429 „ 445e Ausländi — BET Re. Be 446 und 447 Horft- und anbwiethehftlice Bereine und Berfamm- Nein forhtide an forft- und landwirthſchaftliche Vereine. ne ee ns wire 448 bis 456 Me - : . .» 2. 2 2 en. anne 457 „ 458» Ba 459 „488 ee ie 489 „ 507? — a 508 „ 512a BR: » = 2 ei 512» ie 5132 „ 515» Be D 516 „ 518» oe m Beammihweg -. .» Mur. 220er 519 und 520 „ Am Harze umd im Oollinge. ».. 2.2... 521. „: 522 ee a en er 523 bis 525 FR ;, VER a u a ag 526° und 526» En eins 527 „» nn u den fächfischen SEEN RAR 528 bis 529b " „ Kurheſſen ae tee ar a ee 530 md 531 Rt = . 20. ee ee 532 Eur >. 2. een 533 a Wein Söteenig Holftein und Lauenburg... . - 533» EV - 534 Außerhalb Deutilanp. In specie in errang Et ee 535 bis 537 a ea uch ee 538 Bee me Owen ee 539 „ 547 wi Et m ——— a a En ae 547» ee ae ee : 548 bis 554 Berfammflun en. Rein forftlihe Berfammlungen . ... 2.2.2 554 bis 562 Forft- und Tandwirthichaftliche Berfammlungen . . » ... - 563 „ 570» Das forjt- und landwirt ldetine Untereichtäwefen. Gen. und ug era) chaftliche Lehranitalten und Ala—⸗ Ben. — —X ngungen zur Anftellung im Forſt⸗ Auntsh ienft. ER ee ei ie ce 570° bis 591» Das Sonft und Fett in Beziehung auf forftliche Ausbildung, mit zum auf die verfchiedenen Ynfichten iiber die Sea en: Sollen ifolirte Korft- und Landwirthſchafts⸗Schulen beftehen, oder follen void ui Univerfitäten verlegt und mit diefen Brig werden ? Sollen Forft- und Landwirthichafts-Schulen mit einander vereinigt, oder von einander getrennt fein? . ».... 592 bis 608 VIII Nummer Das forſt- u. landwirthſchaftliche Unterrichtsweſen, — die forſt- und landwirthſchaftlichen Lehranſtalten und Akademieen, — und Borbedingungen zur Anſtel— lung im Forftdienfte (Borlehre, Praris, Staatsdienftprii- fungen xc.) in den verihiedenen Staaten, In EuropG überhaupt U Ne 609 In Deutihland Überhaupt . - » » rennen 610 bis 6lls Bepocie Tr Pe en ee res ehe Tea 6122 „ 636 ee N 637 „ 6508 NE ne ee 6506 „ 653 ER. er EEE REIT 2 + 654 „ 658» ER a al ll 2.068907, 7666 N N ERBIERDER 2 ee seen sn TREE 666 „ 667% N ERROR 5 Ta a a rn 6688 6686 „ m n Baden a ea 0 79 FE REF — a 669 und 670 I PBRERL 6 RE TEE N 671 bis 6% Br Npuchektei HEN DE Re 2 RO BTOR ER nt 6772 und 677b „nn den ſächſiſchen Herzogthümern . . 2... .. 678 bis 680? a BBERIERDUTRSSOWWERE = +. 2.2. 2 He 681. und 681» Außerhalb Deutjhland. ZB UDERIO AUS SBLONETEND eu m . 682 und 683 ” 5 TREE a ee Bra AD Er ar ee 684 und 685 De OO, an Te re EEE 686 RE DEE ODER 6872 bis 689 a 1 RR 690 MN. — ee 691 bis 692» a Sy na A 6995 u a6098 veztiennin ertkildungsmitiel. Ueberhaüpt.. ...... 1.8.0 4 0,5. A 699 In specie $orftlejevereine; Cirkulation forſtlicher und anderer wiffenfhaftliger Bücher nnd Zeit- J— unter dem Forſtperſonalezꝛc.; Forſtbiblio— theken 7004 bis 700° In verſchiedenen Ländern. 701 DT ee a ya a ae 6 A 702 bis 705 DER Sn en a ee Ma 706 und 707 „ RORpsemberd: +... oa 708. und 708» 7 OR 709 BGRRDBBE 2 12 a 710 — gefien a ET N 711 SHINE. 2 2 ee et en de ne . 112 RER 2 2 une ne DE 713 | RE ER . .. 1148 * ONBAWIS-Dolfien 2 714» Muplans ii en 715 Sorftreiien; Stipendien dazu. Mebechaupt.. :: .. ., .. Wu 716 bis 723 Anleitungen und Wegmeifer zu forſtlichen Reifen . 724 „ 730 Forftlihe Reifebejchreibungen. Veberhäuht „URN DEREN re 731 bis 738 Ueber Cänber und Waldgegenden in Deutihland . . . . . 730. „ 794 Ueber Länder und Waldgegenden in Deutſchland und dem angrenzende Aus et 7 „ 830 Ueber Länder und Waldgegenden außerhalb Deutichlands 801 „. 810 Nahträge, Ergänzungen und Berbejferungen zu Heft 1 und 2. 169 Forſtjournaliſtik ®). Meberhaupt. 343. Wedekind, G. W. Freih. v. (großherzogl. heſſiſcher Oberforftrath. Anm. 168.) Forſtliche Journaliſtik im Allgemeinen und vom Jahre 1827 infonderheit. Deſſen neue Jahrbücher d. Forftfunde. 1828. 3. ©. 153 — 171. 344. Derfelbe. Ergebniſſe der forftlihen Journaliftif vom Sahre 1828 und 1829. Dajelbit 1828. 4. ©. 102—182 ; — 1829. 6. ©. 21—85 u. 7. ©. 112 bis 217. 345. Berg, d. (damals Oberförfter zu Lauterberg; vergl. Anmerfung 198). Ueber die ältere forſtliche Journal-Fiteratur. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 50. u. 215. „se mehr fich in früherer Zeit die Forftwirthichaft ausbildete, defto mehr ftellte fich auch) das Bedürfniß einer eigenen Journaliſtik heraus, und jehr zeitgemäß eröffnete Stahl mit feinem allgemeinen Forftarchiv (349) die Reihe. Ihm folgten in kurzen Zwifchenräumen andere Journale, welche eine längere oder fürzere Dauer hatten. Selbjt unter den fo drüdenden und Deutjchlands geiftigen Aufihwung jo hemmenden Kriegsjahren zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts ift diefe Folge doch nie lange unterbrochen worden, und find in einem Zeitraume von 70 Jahren 37 vein forftliche oder die Forſt- und Jagdwiſſenſchaft zugleich berückſichtigende Zeitichriften erjchie- nen, Neben diejen hat man aber auch fortgefahren, Abhandlungen von forit- lichem Intereffe in den der Defonomie und Staatswirthichaft beftimmten Zeitſchriften niederzulegen; auch einzelne Yofalblätter enthalten noch aus der neueſten Zeit Aufjäge von allgemeinem, ſowohl wiſſenſchaftlichem, als praf- 159) Da die Forftjournaliftit als ein großer Hebel des Fortſchritts und das werthvollfte Bildungsmittel zu betrachten und in den Beitfchriften — dem Depot vieler Erfahrungen und Anfichten der Praftifer — ein großer Vorrath für die Bereicherung der Wiſſenſchaft zufammengetragen ift, jo wurde hier jener eine umfafjende Beiprehung gewidmet und eine möglichft vollftändige Nachweiſung der treffenden Literatur gegeben. Forſtl. Chreftomathie. 12 170 tiſchem Intereſſe. Ueberdies finden wir in den vielen technifchen, mechanifchen, hemifchen und phyſikaliſchen Zeitjchriften eine Menge von Abhandlungen und Notizen, welche wohl verdienen, von den Forſtmännern gefannt und beachtet zu werden. — Auffallend eifriger ift die forftliche Literatur von ihrem Beginn an bis auf die neneften Zeiten im ſüdlichen Deutfchland, als im nördlichen angebaut worden. 10) Man darf dies jedoch durchaus nidht in einer zu geringen Theilnahme an der Wiſſenſchaft in der nörd- lihen Hälfte unjeres Baterlandes ſuchen; wohl mag es aber der leichteren Erregbarfeit der Süddeutſchen im Allgemeinen, vielleicht dem Ge— fühle der Nothwendigfeit, auch wohl zum Theil zufälligen Umftänden zuzu- Ichreiben jein, daß bis jegt eine jo große Menge forftlicher Zeitjchriften im Süden unjeres Vaterlandes auflebte. — Der Einfluß, welchen die forftliche Journal-Literatur auf die Entwide- lung unjerer Wiffenfchaft gehabt hat und noch äußert, ift ſehr wichtig und der mächtigjte Hebel zum Gedeihen der Wiſſenſchaft 2c.; fie hat dieſe gewiß mehr von Schlafen gereinigt, als alle Yehrbücher zufammen, und nur durch fie fönnen wir in fteter Kenntniß der Fortichritte erhalten werden.“ Der Verfaſſer gibt nun eine Ueberficht der älteren forftlichen Journal Literatur, benennt die Zwede und die Tendenz der Zeitſchriften und ſpricht fich iiber den Geift, der in denfelben herrfchte, aus. (cf. 349. 350. 351. 352 u. 353). 346. Berg, dv. Rückblicke auf die forftliche periodifche Lite- ratur feit ihrem 100jährigen Beftehen!‘!). (804.) Pfeil's krit. Blätter. 1863. 45. 2. ©. 151. 347. Vorſchlag wegen der Erweiterung des Wirfungsfreijes forftliher Zeitſchriften. | Dengler's Monatſchrift. 1861. S. 465— 470. „Die Tendenz einer forjtlichen Zeitjchrift joll im Wejentlichen eine rein wiffenfchaftliche und wirthichaftliche fein und follen deshalb Gegenftände von nur lofaler Bedeutung nicht, oder wenigftens nur oberflächlich darin zur Be— Iprehung gelangen. — Und doch ift nicht in Abrede zu ftellen, daß durch öffentliche Beleuchtung verfchiedener dienftlicher Einrichtungen und Maßregeln in den einzelnen Ländern manches Gute geichaffen, viel Unzweckmäßiges fallen gelaffen und manche Willfür gehemmt wird. — Der Verfaffer tft da- 160) In der neueren Zeit gleicht fich diefes frühere Mißverhältniß immer mehr aus. Bemerkung ded Herausgebers. 161) Am Schluße diefes Aufſatzes wird bei der Betrachtung der Bereinsschrif- ten der Vorſchlag gemacht, ein Centralblatt fiir alle deutjchen forftlichen Vereine zu gründen, welchen auch v. Berg bei der VBerfammlung des Hil3-Sollings-Forft- vereing im %. 1863. zur Sprache gebracht hat. Er fand aber nach den Verband. lungen diejes Vereins. Ihrg. 1863. ©. 8. u. 9. u. 1864. ©. 9. u. 38. nicht den erwünſchten An- Mang. (408). 171 her der Anficht, daß es jehr förderlich wäre, wenn in der Jonrnal-Literatur ein Organ ins Leben gerufen würde, das alles den Forftdienft Betreffende, Rügen und Wünſche in den verjchiedenen Ländern aufnähme. — Die darauf bezüglichen Aufjäge jollten mit dem Namen der Yänder, aus welchen fie fommen, unterjchrieben fein, jo daß Jeder — falls ihn forftliche Zuftände anderer Länder nicht intereffirten, — überſehen kann, ob etwas auf fein Land Bezügliches, mithin für ihn Leſenswerthes fich vorfindet.“ — Die Redaktion der Monatjchrift bemerkt a. a. O. „daß eine wifjenschaftliche Zeitjchrift ſich gegen feinen Zweig des Faches, für welchen fie beftimmt ift, vollftändig abjchliegen darf.“ — 348. Bei der 20. Berfammlung der deutſchen Land- und Forftwirthe 1860 (564 und Anmerkung 233) verpflichteten fich die Mitglieder der Forft- jeftion, in Zufunft alle forftlichen literarischen Veröffentlihungen ohne Aus— nahme nur unter Nennung ihres Namens herauszugeben. — Die allg. Forft- und Fagdzeitung 1861. ©. 26 ꝛc. beleuchtet die Yicht- und Schattenjeiten diejes Beſchluſſes mit der Bemerkung, dag — wenn man beide auf die Wagjchale lege — die Entjcheidung immer auf die Nennung des Namens fallen müſſe. — Ein Korrefpondent aus Kurheſſen dagegen hebt daſelbſt 1861. ©. 312. in Bezug auf diejen Beſchluß hervor, daß die Redaktion der allgemeinen Forft- und Jagdzeitung faktijch noch nicht demfelben beigetreten je, — ſowie an demjelben Orte 1861. ©. 368. diefer unter dem Zeichen F. W. als ein über- eilter erklärt wird. Der Verfaſſer dieſes Artifel3 bittet im Namen und im Sinne vieler Mitarbeiter die Redaktion der allg. Forſt- und Jagdzeitung, an der jeitherigen Einrichtung nichts zu ändern, und erjucht Alle, die an dieſer Zeitung mitwirken, „den Heidelberger Beihluß nur infoferne zu beachten, daß fie den Vertretern desjelben feine Gelegenheit geben, fich über unmürdigen Ton und perjönliche Angriffe mit Grund zu beſchweren“ (Anmerkung 173). — Der Referent in der allgemeinen Forft- und Jagdzeitung 1865. ©. 403. (ef. unter Forfttaration: die Waldertrags-Regelung in Baden) hält ebenfalls die Nennung des Autors für unpraktiich und nachtheilig für den Fortjchritt der Wiſſenſchaft ıc. Deutfche Sorftjournaliftik. 349. Stahl, Zoh. Friedr. ). Allgemeines ökonomiſches Forftmagazin, in welchem allerhand nützliche Beobachtungen, Vorſchläge und Berfuche über die wirthichaftlichen, Polizei- und Kammeral-Gegenftände 162) Der Sohn eines Schulfehrers, — ward geboren im J. 1718 in Heims- heim (im Nedarkreis in Witrtemberg). Anfangs zum Schulfadh, fpäter zur Theo- logie beftimmt, wurde er 1740 Magifter und hierauf Bifar in Rudersberg. Seine Liebe 12* 172 des ſämmtlichen Wald-, Forft- und Holzweiens enthalten find; gefanmelt von einer Gefellfchaft und herausgegeben von ꝛc. — 12 Bände. 1763 bis 1769. 8. Frankfurt und Leipzig. (10% The.) — Bom 1, u, 2. Bande ift eine 2. Auflage erſchienen. (84. 4. u. Bemerfung 24.) Nach der Borrede des eriten Bandes war diefes Magazin zur Samm— lung aller werthoollen forftlihen Mittheilungen in Büchern oder Zeitjchriften jeder Sprache beſtimmt, wie denn auch Frankreich und England für dasjelbe beinahe ebenfoviel Stoff geliefert haben, als Deutjchland; desgleichen „jollte jie die neueren Forftedifte und Verordnungen oder die Marimen, wonach an manchen Drten die Waldungen wirthichaftlich benußt wurden, befannter machen, wie auch die ganze Forjtwirthichaft, alle Arbeiten und Borfehrungen, welche auf die Gewinnung, Nutzung und Erhaltung der Forfte abzweden, durch bejondere Abhandlungen erklären und namentlich auch die Vorurtheile, Fabeln und Aberglauben, die fich in das Forſtweſen nad) und nach eingejchlichen haben, befämpfen.” — cf. v. Berg in der allgemeinen Forft- u. Jagdzeitung. 1842, ©. 52. (845): „Die Herausgabe diefer Zeitfehrift war ein wichtiges Unternehmen und wird ſtets in der Gefchichte der Ausbildung des Forſtweſens eine Epoche ein- nehmen; denn e8 war damals an der Zeit, dag Männer vom Fache zufammen- traten, daS Zerſtreute zu ſammeln und zu fichten 2c., und wurde zu jener Zeit dadurch unter den Forftleuten ein Sinn angeregt, ihre Anfichten und Erfahrun- gen zu ordnen und mitzutheilen. — Den Charakter der Zeit, resp. das Beftreben zum Fortjchreiten, welches fich nach dem fiebenjährigen Kriege in allen Wiſſen— Ichaften zeigte, aber immer mehr rein wifjenfchaftlich ausſprach und das Praftifche und Technifche weniger beachtete zc., finden wir aud) in diefem Magazin völlig ausgeprägt. — Nächſt dem großen Einfluße, den dasſelbe ohnedies durch Ver- breitung neuer Anfichten auf die eigentlichen Forftvermalter zc, äußerte, trug es auch namentlich jehr viel dazu bei, die Aufmerffamfeit der Regierungen für das Forſtweſen mehr anzuregen und manche Mängel in den forftlichen Staats— einrichtungen zur Sprache zu bringen. — Zur Erfenntniß der Entwidelung der Forſtwiſſenſchaft in ihrem erften Auftreten iſt das Studium dieſer Zeitſchrift uner— läßlich; — außerdem iſt ihr jetzt nur noch rein hiſtoriſcher Werth beizulegen.“ 350. Franzmahdes, J. M. cchurmainziſcher Hoſfammerrath, Rath bei der churfürſtlichen Finanzkammer der eichsfeldiſchen Lande und Referent des Forſtdepartements daſelbſt 2c.). Neues Forſtmagazin oder Sammlung + zum Wald brachte ihn 18 Fahre fpäter mit dem Forjtdienft in nähere Berührung, wo er als Stadtfammer-Erpeditionsrath in Stuttgart die Direktion des würtembergi— ſchen Forſtweſens fast ganz allein beforgte. Später, als Lehrer der Forftzöglinge zu Solitude und an der StaatSafademie, war Stahl einer der erften, welcher die Grundfteine zur heutigen Forftwiffenjchaft fammelte, befonders durch obiges Forft- magazin. cf. Kurze Lebensgejhidhte des Hof- und Domänenrathes Stahl in Stuttgart im Sournal f. Sorft- u. Jagdweſ. (358) I. 1. ©. 224. 173 zerſtreuter Forſtſchriften. 1. Abthlg. 1.—2. Band u. 2. Abthig. * 1. Band. Mit Kupfern. 1776— 1779. 8. Frankfurt. Kettenbeil. (6%, Thlr.) Allg. Forft- u. FJagdzeitung. 1842. ©. 53. (von v. Berg. 345). Diefes Forftmagazin ſchließt fich an das Stahlifche an. — Wenn man erwägt, dafs bei dem Aufhören dieſes leteren bis zum Erjcheinen des obigen Forftmagazins die forjtliche Literatur ganz ohne irgend eine periodische Schrift war, — fo verdiente die Herausgabe dieſes Journals allerdings den Danf der Zeitgenoffen und deren Theilnahme, obwohl fich diefelbe durch Mittheilung von Beiträgen nicht fundgab. Der größte Theil des Inhalts liefert Auszüge aus anderen Werken und Zeitichriften. Es ift möglich, daß dasjelbe auch einigen Einfluß auf die Entwidelung des Forſtweſens gehabt hat; für den jegigen Stand der Wiljenfchaft aber ift es ganz ohne Intereſſe ıc. 351. Forſt- und Jagdbibliothef, oder nügliche Aufſätze, Bemerkungen und Verordnungen. das geſammte wirthichaft- liche Forft-, Jagd-, Holz- und Flößweſen betreffend, — als eine Fortſetzung des allgemeinen öfonomijchen Forftmagazins (349). 3 Stüde. 1788 u. 1789. Stuttgart. Mebler. 8. (1”/ Thlr.) In der allgemeinen Forft- und Jagdzeitung 1842. ©. 215. (345) wird Joh. Friedr. Stahl als der Herausgeber diefer Forft- u. Jagdbibliothef ge- nannt, während in Engelmann’s Bibliothek der Forft- u. Jagdwiſſenſchaft ©. 233. 30) Chr. Wilh.v. Hoppe und andere als folche bezeichnet find. — „Der Plan diefer Zeitichrift ift dem des Stahliichen Magazins gleich ge— blieben, obwohl anerfannt werden muß, daß fich hier im Ganzen gediege- nere Arbeiten finden, als in jenem.“ Y 352. Mofer, Wild. Gottfr. v. 13%), Forftarhiv zur Erweiterung der Forft- und Jagdwiſſenſchaft und der forft- u. jagdwiſſenſchaftlichen Yiteratur. 1. bis 17. Band. 1788 bis 1795. 8. Ulm. Stettin. (16?/; Rthlr.). Deſſen 18. bis 30. Band auch unter dem Titel: Neues Forſtarchiv ıc., fortgejegt in Gejellichaft mehrerer Gelehrten und erfahrener Forftwirthe von Eph. W. Zac. Gatterer cchurpfälziſcher Bergrath u. Profeffor der Landwirthſch. etc. in Heidelberg; — Bemerkung 153.). Mit Zeichnungen x. 13 Bände. 1796 bis 1807. Dafelbft. 11%, Athlr.). (Der 18.1. 10. Bd. ift das unter Nr. 319, nachgemwiejene Repertorium). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 216. (von v. Berg. 345). Nach dem in der Vorrede zum 1. Bande angegebenen Plane follte in diefem Forftarchiv Alles aufgenommen werden, was in Forft-, Jagd-, und Fifcherei-Sachen das deutjche Publikum intereffiren könnte. — „Unter vielem Anderen findet hier auch die ältere Forftgefeßgebung ihre Stelle. Wenn auch 1634) Starb zu Anfang des Jahres 1793. 174 diefe Arbeit durch die neueren Leiftungen eines Behlen, Laurop ꝛc. (cf. unter Forftgefeßgebung) jest entbehrt werden kann, jo bleibt fie doch als die erfte dieſer Art eine werthvolle Quelle. Faft alle damals befannten Forftgejeße und Verordnungen ꝛc., Die für die Forftgefchichte Interefie gewähren, find hier abgedruckt. — Auch die in dieſem Forftarchive mitgetheilten Inſtruktionen, die zum Theil an und für fich Ichätbar find, geben ein lebendiges Bild von dem damaligen Zuftande des Forſtweſens. Zur Forftgefchichte überhaupt (84) und Forftliteratur (319) liefert dasjelbe höchſt beachtenswerthe Bei— träge; es find hier die Erſcheinungen der Literatur mit einer furzen Kri— tif auf eine fehr entiprechende und anziehende Weiſe behandelt. — Bet der Redaktion ift im Ganzen mit Umficht, Sachfenntniß und Eifer für die gute Sache verfahren; und es wurde deshalb der Werth dieſer Zeitjchrift zur Zeit ihres Erſcheinens von Jedermann anerkannt. Daß fie die Aufmerffam- feit hochgeftellter Männer jener Zeit auf fich gezogen hat, beweifen die vielen darin befindlichen Arbeiten jo vieler damals an der Spite gejtandener Män- ner, welche dieſes Archiv zieren. Aber auch für den Forſtmann unferer Tage hat dasjelbe noch Werth: einmal bietet es — mie ſchon bemerft — in hifto- riſcher Hinficht reichhaltiges Material, und dann ift manches das Technijche Betreffende darin, aus den wir erfehen fünnen, daß unjere Vorfahren ſchon tüchtige Vorjchritte gemacht hatten.“ | 353. Meitter, Joh. Dan, (herzoglich wirtembergifcher Büchſen— jpanner — fpäter Forftrath) 1630), — Journalfür das Forft- und Jagd- wejen. 5 Bände, jeder in 2 Hälften. 1790 bis 1799. Xeipzig. Erufius. (a 1'/ Rthlr.) Allg. Fort u. Jagdztg. 1842. ©. 21. (von v. Berg. 3%). „Der größte Theil der in diefem Journal enthaltenen Abhandlungen ift aus den Lehren des Waldbaus, des Forftihuges und der Forftbenugung. Wir finden unter denfelben viele noch jet lefenswerthe Arbeiten und begegnen darin mehreren in der Literatur befannten Namen al3 Mitarbeitern. Im Gan- zen muß dieſe Zeitjchrift als eine fehr gute bezeichnet werden, und es verdie- nen einzelne Abhandlungen in derjelben noch jet Beachtung. Diejelbe darf der Forſtmann, welchen das Fortjchreiten feines Faches am Herzen liegt, auf feine Weiſe unberücfichtigt Yaffen, um dem Gange der wiſſenſchaft— lichen Entwicklung folgen zu können; denn eine Vergleichung diefer Zeitjchrift mit den frühern läßt die großen Fortichritte des Forſtweſens ir in einem kurzen Zeitraume wahrnehmen.“ 354. Medicus, Fr. Euſ.«). Forftjournal. 1. Band in 2 Theilen. 1797 bis 1801. Yeipzig. Wienbrad. (1; Rthlr.) — ef. Biographie des Forſtraths Reitter in Laurop's u. Fiſcher's Sylvan. 1813. ©. 3. 164°) „Medicus iſt ein Wetterhahn, der fich nad) dem Athem aus dem 175 355. Heldenberg, F. X. G. — Der Förfter oder neue Beiträge zum Forftwejen. 1. Band. 1. bis 3. Heft. 1802 bis 1803. 8. Nürnberg. Stein. (4'/, Rthlr.) | 356. Laurop, Chr. Pet. (360. 361. 373%. 3739) und Hartmann, Aug. Zeitichrift für die Forftwiffenfhaft. 2 Bode. a2 Hfte, 1802 und 1803. 8. Kopenhagen. (Leipzig. Barth). (2°/ Rthlr.) 357. Zeonhardi, Fr. Glo. Magazin für das Forft- und Ä Jagdweſen. Mit Kupfern. 1804. 1. Band in 12 Heften; 1805. 2. Band. 1. und 2. Heft. 4. Leipzig. Hunger. (9/; Rthlr.) 358. Hartig, Gg. Ludw. 1). Journal für das Forft-, Munde desjenigen SchriftftellerS bewegt, den er eben vor fich Liegen hat.“ ef. son Seckendorf's u. Sievogt’s Forftrügen. 1804. IX. ©. 73-93; — mo die Beweiſe obiger Behauptung aufgeführt find. 1646) Geboren den 2. IX. 1764 zu Gladenbach bei Marburg, wo fein Vater Forftmeifter war, bejuchte er 1781 die Univerfität Gießen. Er erhielt 1785 den Acceß im Oberforftamte zu Darmftadt, fam 1786 als Forftmeifter des Fürften von Solms nach Hallgen in der Wetterau, wo er ein Forftinftitut gründete und mit feiner „Anmweifung zur Holzzucht (1791)“ (ef. unter Handbücher des Korft- Betriebs überhaupt) als Schriffteller auftrat; wurde 1797 Landforftmeifter und Forft- rath bei dem Firften von Oranien-Naffau, und verlegte als folcher feine Forft- fehranftalt nad Dillenburg (75. u. Anmerkung 2434 u. 3056), die fih mit jedem Kahre erweiterte. Nach der Auflöfung des FürftentHums Oranien-NRaffau folgte er einem Rufe als Oberforftirath nad) Stuttgart, wo er wieder feine Forftlehr- ariftalt, jedoch ohne großen Erfolg, eröffnete (654 u. Anmerkung 281). Er nahm endlich 1811. die Stelle eines Oberlandforftmeifters in den preußifchen Staaten an, in der er fih um das Forſtweſen fehr verdient machte. Obgleich hier Verwaltungs— geſchäfte faft feine ganze Thätigkeit in Anfpruch nahmen, rief er in Berlin doch wieder feine Forftlehranftalt ins Leben, jedoch in der Art, daß er fie mit der Univerfität dajelbft in Verbindung brachte und die Hitlfswiffenfchaften von den Unibverfitätsprofefforen vortragen ließ (6404), Im Jahre 1830 wurde er als Ehren- profeffor an der Univerfität Berlin ernannt. Er ftarb am 2. II. 1836*). — ef. Biographie des Oberlandforftmeifters Harfig in Berlin in Laurop's u. Bifher’s Splvan. 1816. ©. 1. — Biographie des k. preuß. Oberlandforftmeifters imd Profeffor® Dr ©. 2. Hartig in Berlin in Gwinner!s forftlihen Mittbei- lungen. 3 Heft. ©. 1. — Nefrolog dest. pr. Staatsraths un. Oberlandforft- meifters Dr. ©. 2. Hartig in Liebich's Forſt- u. Seidenbau-Journal 1837. ©. 35. u. der allg. Forft- und Sagdzeitung. 1837. ©. 185. — Berichtigung, ©. 2. Hartig’s Biographie betreffend im Pfeil's Frit. Blättern. 11. 2. ©. 173. — Beridti- *) Es ift nad) dem Tode Hartig's eine fogenannte „Hartigsftiftung“ ent ftanden, aus der ein Monument Hartig's errichtet und Stipendien an junge Forſtmänner beftritten werden follen. Im J. 1864 wurde das erfte Stipendium ans derfelben mit 100 Thlr. ausgetheilt. Trotzdem hat fi der Stand des Ber- mögens diefer Stiftung feit dem J. 1845 bis September 1865 von 1301 Gulden auf 3430 Gulden gehoben. — Allg. Horft- w. Sagbzeitung. 1865, ©. 44. 176 Jagd- und Fifchereimefen. 3 Jahrgänge, 1806 bi 1808. 4. Stutt- gart. Bed und Fränfel. (4 Rthlr.) F 359. Derſelbe. Forft- und Jagdarchiv von und fir Preußen. 1. bi8 5. Jahrgang à 4 Hefte. 1816 bis 1820. 8. Berlin; — 6. und 7. Band. 1822 und 1826. Auch unter dem Titel: Allgemeines Forft- und Jagdarchiv. 8. Stuttgart. Cotta. (13; Thle.) Bezüglich des 7. Bandes, der auch den Titel: Erfahrungen und Bemerfungen beim Forft- und Jagdwefen, 1. Bd. mit Steindr. und Tabellen hat, cf. Laurop's forftwiffenjchaftliche Hefte. 1827. J. ©.144. 360. Laurop, & P. und Gatterer, E. W. J. Annalen der Forft- und Jagdwiſſenſchaft. 2 Bände a 4 Stüd. 1810 bis 1812. 8. Darmjtadt. Heyer. (5%; Rthlr.) 361. Derjelbe. (373° und ®) und Wedekind, G. W. v. Bei- träge zur Kenntniß des Forſtweſens in Deutſchland. 1. Band (1. bis 4. Heft) mit 1 Kupf. 1819 — 1821. 8. Leipzig. Baumgärtner. (ef. 373% und » und 393. resp. Anmerkung 185*) 4.) (5 Thle.) 362. Meyer, C. Fr. (damals f. Bayer. Oberforftaffeffor; 93) 165), Beitjchrift für das Forft- und Jagdweſen in Bayern. Zur Unter- haltung und Belehrung dafiger Kammeral- und Forftbeamten, Forft- und Jagdliebhaber. Mit Kupf. u. Tabellen. 1. bis 4. Jahrgang à 4 Hefte. 1813 bis 1816. und 5. Jahrgang. 1. Heft. 1818. 8. München. Fleiſchmann. Diefelbe unter dem Titel: Zeitſchrift für das Forft- und Jagdweſen mit befonderer Rüdfiht auf Bayern, fortgefeßt von E. F. Meyer, Stephan Behlen, Mayr, aus dem Windel x. 4 Bande a4 Hefte. Mit Kupf. u. Tab. 8. 1823 big 1826. Franffurta, M. Weihe. (18%, Thlr.) Diefelbe, fortgefegt von Steph. Behlen. 5. u. 6. Band oder neue Folge 1.u. 2. Band a 4 Hefte. 1827 u. 1828. Bamberg. Dreſch. (a Band 4 Thlr.) | Diefelbe fortgefeßt von demjelben. Neue Folge 3. Band (3. und 4. Heft) u. 4. Band (1. Heft). — Auch unter dem Titel: Allgemeine Jahrbücherder Forft- u. Jagdfunde, herausgegeben von v. Wede— gung der Biographie des Staatsraths G. 8. Hartig in Gwinner's forjtl. Mittheilungen. 4. Heft. ©. 1. — Beleuchtung der Pfeil’fhen Berihtigung der Biographie zc. Hartig’s. Daſelbſt. 5. Heft ©. 108. — G. L. Hartig'3 Wirf- jamfeit als Forftimann und Schriftfteller in v. Schultes Taſchenbuch 1840/41. ©. 261. 165) Das 2djährige Dienftjubiläum des f. bayer. Regierungs- u. Forſtraths Dr. €. % Meyer. cf. Behlen's Zeitſchr. f. das Forft- und Jagd⸗ wei. 2c. Neue Folge. 4. 3. ©. 95. u. allg. Forſt- u. Iagdzeitung. 1844. ©. 263. 177 find u. St. Behlen. (Bemertung 174). 1. Band. 3.1.4. Heft u. 2. Bd. 1. Heft. 879) 8. 1831 u. 1832. Erfurt. (Leipzig. Gebrüder Rei— chenbach.) (& Heft 9 Thlr.) Die ſelbe fortgefegt ıc., 7. bis 9. Heft. Neue Folge 5. und 6. Band a 4 Hefte. U. u. d. T.: Allgemeine Jahrbücher der Forftfunde, herausgegeben von xc. v. Wedefind u. St. Behlen. 2. Band, 3. u. 4. Heft. 3. Band. 1. bis 4. Heft. 4. Band, 1. u. 2. Heft. 1833 bis 1835. Erfurt. Hennings u. Hopf. (a Heft / Thlr.) Diejelbe — fortgefegt von denfelben. Neue Folge. 7. bis 11. Band A 4 Hefte. Mit 10 Steintaf. und 1 Bildn. 8. 1836 bis 1841 dafelbft. (a Heft % Thle.) Diefelbe — fortgejeßt von denjelben. Neuere Folge. 1. bis 7. Band a 4 Hefte. 1841 bis 1847. Mit Abbildungen und Karten dafelbft. (& Heft °/ Thlr.) Dieſe Zeitfchrift hat mit Ausnahme manches brauchbaren ftatiftijchen Materials im Ganzen wenig Werth. Ä 363. Abhandlungen aus dem Forft- und Jagdweſen. Aus Andres und Elsner's öfonomifchen Neuigkeiten und Verhandlungen (432) beſonders abgedrudt; 5 Bände, welche die in den Jahrgängen 1819 bis 1830 diefer aufgenommenen forftlihen Auffäge enthalten. Mit 5 Kupf. 1821 bis 1830. 4. Prag. Calve. (6%; Thlr.) Fortjegung derjelben; die aus den Jahrgängen 1831 big 1842. jener abgedrudten forftlichen Auffäge enthaltend. Herausgegeben von Emil Andre. 12 Bände. 1832 bis 1842. 4. Prag. Calve. (a Band 17% Rthle.) 364. Hobe, J. W. v. Der Forft- und Jagdliebhaber oder Archiv zur Berbreitung alles Nüglihen und Wiffensmwürdigen aus dem Forft- und Jagdfache. 1. Band. 1. Heft. 1820. 8. Hamm. Wundermann. (12, Ngr.) 365. Niemann, Aug. Ehrift. Heinrich; (Anmerkung 149 u. 244). Baterländifhe Waldberichte nebft Bliden in die allgemeine Wälderfunde und die Gefhichte und Literatur der Forftwirth- ſchaft. 2Bände, jeder zu 4 Stüden. 1820 bi8 1822. 8. Altona. Hammerich. (5% Rthlr.) 366. Liebich, Chriſtoph. Der aufmerkſame Forſtmann oder das Neueſte und Bemerkenswertheſte aus dem Forft- und Jagdfache. 4 Bände a 2 Hefte. Mit 6 Kupfern, 2 Steindruden, 15 Tabellen und 1 Karte. 1824 bis 1829. 8. Prag. Endres. (81, Rthir.) WGom 1. u. 2. Band unveränderte Auflage. 1829 bis 1831. dafelbft.) 178 367. Liebich, Chriftoph. Allgemeines Forft- und Jagd— journal. Zeitblatt fix Forſt- und Landwirthe, Jagdliebhaber, Herrichafts- befiger und Freunde dev Induſtrie. 1. bis 6. Jahrgang a 4 Hefte. 1831 bis 1836. 4. Mit Steindrudtafeln. (1. bis 3. Jahrg. Prag. Calve; 4.— 6. Jahrg. dajelbft. Hanfe.) (a Jahrg. 22/, Rthlr.) Die Fortjegung hiervon erſchien unter dem Titel: Allgemeines Seidenbau- Journal, 1837, 7. Jahrgang. 4. Prag. Hanfe. 368°. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 42 Jahrgänge zu 12 Monatsheften a circa 40 Seiten. Mit Steintafeln. 1825 bis 1866. Frankfurt a. M. Sauerländer; (bis zum Jahre 1832. Dafelbit. Weiche.) 4. (à 4%, Thlr.) — Jahrg. 1825 — 1846 unter der Redaktion des k. bayer. Forftmeifters Behlen zu Achaffenburg 166). (Vom dahrg. 1833 bis 1846 neue Folge!). Der Eintheilung nach zerfällt diefe Zeitfchrift in die Abſchnitte: Aufjäge, fiterarifche Berichte, Briefe und Notizen. In den beiden letteren ift manches Intereſſante enthalten. Im Ganzen wurden aber unter der damaligen Redak— tion nur wenige entfprechende Driginalauffäße gebracht, und erfüllte diefe Zei- tung nur ihren Zwed durch ſchnelle Mittheilung von Neuigkeiten der mannig- faltigften Art. — Eine forgfamere Drgantfation derfelben war ein oft geäu- Berter Wunſch. Jahrgang 1847 bis 1855. Nene Folge. — Nad) dem Tode Beh- len's ging die Redaktion an den großh. bad. Oberforftrath v. Wedefind 16) 166) Starb am 7. II. 1847. 167) ef. Einrihtung der neuen Folge der allgemeinen Forft u. Jagdzeitung im der aflg. Forſt- und Jagdzeitung. 1840. S. 237 bis 240. Meberfiht der Leiftungen der allgemeinen Forft- und Jagd— zeitung während ihres num 6jährigen Beſtehens. Dajelbft. 1831. ©. 33, 65. und 106. 168) Sg. Wilh. Freih. v. Wedefind ftarb am 22. I. 1856 zu Darm- ftadt als großherzoglich heifiicher geheimer Oberforftrath und war am 28. VIL 1796 zu Straßburg geboren. Er erhielt feine Ausbildung anf den Gymnaſien zu Mainz und Darmftadt und bezog 1812 die Univerſität Göttingen, ging 1813 nach Dreißigader und erhielt feine erfte Anftelluung bei den großherzogl. heſſiſchen Forftfollegium zu Darmftadt. An dem franzöfiichen Feldzuge betheiligte er fich als Lientenant und bezog nad) Beendigung desjelben wiederholt die Univerfität Göttingen. 1816 wurde er großherzogl. heſſiſcher Forftmeifter und 1821 Ober- forſtrath. — Er war der Gründer des ſüddeutſchen Forftvereing. (374 u. 557). — ef. Erinnerung an den Hingang Wedefind'S vom k. mürtemberg. Forft- rath Gmwinner in den Verhandlungen der 13. Verf. der ſüddeutſchen Forſtwirthe. 1857. ©. 4. — Smoler’3 Vereinsſchrift 2c. 1856. Neue Folge. 10. ©. 75—77 aus der Zeitichrift d. Sorftvereind der öfterreichtfhen Alpenländer. 1856. Nr. 3. entnommen; — Nefrolog des v. Wedefind im Februarheft der allg. Forft- u. Jagdzeitung 18565 Biographie des 179 über. — Dabei hatte die Form diefer Zeitung feine Veränderung erlitten. Die literarifchen Berichte, welche feine fir den Forftmann wichtige Erſcheinung übergingen, find in angemefiner Haltung und mit unpartheiiicher Würdigung verfaßt. Die Briefe und Notizen bringen mannigfache intereffante Mittheilun- gen und Belehrungen. — Die Thätigkeit und Umficht der Redaktion ift um fo mehr anzuerkennen, als die Zeitjchrift monatlich erfcheint und jedes Heft immer vollftändig ausgefüllt jein muß. Jahrgang 1856 bis 1866. — Nach Wedekind übernahm der groß- berzogl. heſſ. Forftmeifter und feit 1835 Profefjor der Forſtwiſſenſchaft in Gießen Dr. Karl Heyer und defien Sohn der großherzogl. heil. Oberförfter u. Profeſſor dajelbft Dr. Guſtav Heyer die Redaktion. Als der erſtere 16°) am 24, VIII. 56. zu Gießen ftarb, beforgte letterer 179) diefelbe vom II. Quar— tal 1856 an allein, und zwar mit big jegt unveränderter Tendenz. 368’. Heyer, Dr. Guft. SupplementezurallgemeinenForft- und Jagdzeitung. Mit fith. Tafeln u. Holzichn. — 1. bi 6. Band a2 und 3 Hefte. 4. 1857 bis 1866. Frankfurt a. M. Sauerländer. (pr. Heft 14 u. 28 Ngr.) — Diefe Supplemente find an die Stelle der v. Wedekind'ſchen Jahrbücher getreten (374). Er 369. Klauprecht, J. 8, und Meyer, €. H. Sylvaneion. Ein Komverfationsblatt für unbefangene, gebildete Forftmänner. 1. Jahr: gang. 1. bis 4. Heft. 1826. 8. Aſchaffenburg. Karde. (1'/ Rthlr.) 370. Sundeshngen, J. Chr. Dr. (Anmerkung. 156 und 305%). Beiträge zur gefammten Forftwiffenfhaft. 1.1. 2. Band a3 Hefte. 1824 bis 1828; — 3. Band. 1. Heft 1833; — das 2. Heft 1845 ift von Dr. Klauprecht redigirt. Tübingen. Laupp. (a Heft 1'/ Thle.) (Dem legten Hefte ift beigefügt: Erwiederung auf Einwendun- gen gegen das rationelle Abfhägungsverfahren). — Diefe Beiträge find feiner Zeit mit entjchiedenem Beifall aufgenommen worden. 371. Derjelbe. Forftlihe Berichte und Miszellen. — Eine Zeitihrift in zwanglofen Heften. 1. u. 2. Heft. 1830 u. 1832. 8. Zübin- gen. Laupp. (a Heft 1 Thlr.) Iſt nicht weiter fortgefetst worden. großh. heff. OberforftratHs v. Wedefind zu Darmftadt in dem forit- lien Mittbeilungen von Gmwinner. 7. Heft. ©. 1 bie 27. 169, Einen Nekrolog des Dr. Karl Heyer bringt die allg. Gorft- m. Jagdzeltung 1856. Septemberbeft. 170) Dr, Karl Guft. Heyer ift geboren im J. 1797 im Beffunger Forft- hauſe bei Darmiftadt. 180 372. Kritifhe Blätter für Forft- u. Jagdwiſſenſchaft. Herausgegeben von Dr. Wilh. Pfeil (t. pr. Oberforſtrath. Anmerkung 265.) 1822 bis 1859. 1. bi8 42. Band & 2 Hefte. Vom 42. Bande ift nur das erſte Heft erjchienen. Leipzig. Baumgärtner. (pr. Heft 11; Rthlr.). Die in dieſer Zeitſchrift enthaltenen, wohl alle Zweige des forſtlichen Wiſſens berührenden Aufſätze find größtentheils von dem Herausgeber ſelbſt verfaßt und bieten ſehr viel des Intereſſanten dar. Die Lektüre derſelben iſt immer anziehend, wirkt anregend und trägt zur Fortbildung der Wiſſenſchaft bei. — Zu tadeln iſt übrigens die Haltung der Mehrzahl der Kritiken, die oft ungerecht, parteiifch, perſönlich und leidenſchaftlich find. Nicht weniger machen die häufigen Wiederholungen in den Abhandlungen einen unange- nehmen Eindrud. — Außerdem ift die Form und der Zweck der Zeitjchrift, welche ein bleibende Zeugniß von Pfeil's vielfeitigen Kenntniffen, großer Begabung und raftlofer Thätigfeit gibt und daher auch noch in fpäterer Zeit immer die Aufmerkſamkeit eines jeden gebildeten Forftmanns in Anſpruch nehmen wird, — vom Anfang bis zum Ende unverändert geblieben 17), Kritifhe Blätter für die Forft- und Jagdwiſſenſchaft; — begründet von Dr. W. Pfeil, fortgefegt in Berbindung mit meh- veren Forfimännern und Öelehrten von Dr. Hermann Nörd— finger (f. mürtembergifcher Oberförfter und Profeffor an der forft- u. land— wirthiehaftlihen Akademie zu Hohenheim) 172), 1860 bis 1866 resp. 42. Bd. 2. Heft bis 48. Band 2. Heft. 8. Leipzig. Baumgärtner. (pr. Heft 1%, Rthlr.) 171) ef. Grunert's forſtliche Blätter. 1861, 1. Heft: „In dieſer Zeitſchrift hat Pfeil feine Anfichten und fein Wiffen in erichöpfender Weife niedergelegt, und es ift die Reichhaltigfeit feiner Gedanken und die Fülle feines Wiffens hier zu bewundern. Hat er ſich darin auch oft wiederholt, jo find Doch felbft die Wieder- hofungen der Art, daß fie gerne gelefen wurden und den Zwed der Belehrung, den fie verfolgten, erreichten. — Einen Haupttheil diefer Blätter bildete die Kritik, die Pfeil mit befonderer Vorliebe und ſchonungslos, leider nicht itberall frei von Perjönlichkeit und vorgefaßter Meinung, ausübte. Jedenfalls hat er fih durch diefen Theil feiner Blätter zahlreiche Feinde und harte Urtheile zugezogen, was er hätte vermeiden können, wenn das jcharfe Kritifiren ihm fchon feit langer Zeit nicht zur andern Natur geworden wäre. Auf der andern Seite ift es auch nicht zu verfennen, daß Pfeil durch dieſe Kritiken iiberhaupt auf das Studium der nen erfehienenen forftlichen Schriften beftimmt hinführte und felbft durch die Schärfe derjelben noch infofern Nuten brachte, als fie unbefugte Schreiber jehr entjchieden in ihre Schranken zurückwies, während Schriften von Gehalt ſich troß feines ſcharfen Urtheils Geltung verjchafft und theilmeife bis jettt erhalten haben. 172) Geboren 1818 zu Stuttgart (7210); — zuerft 1842 Brofeffor der Forft- wiffenschaft an der franzöftichen landwirthſchaftlichen Schule zu Grand-Juan (683) in der Bretagne; 1845 Profeffor der Forftwiffenichaft in Hohenheim (654); ſodann 1850 im ausibenden f. wiirtembergifchen Staatsforftdienft; zugleich F. Oberförfter dafelbft. 181 Die Form und die Tendenz ift diefelbe geblieben, wie unter der früheren edaktion. Die Kritiken erjcheinen jedoch nunmehr mit der Angabe des Namens der Rezenfenten (348). — In Grunert's forftlichen Blättern. 1862. 3. ©. 178. ift eine Beurtheilung des 2. Heftes des 42. Bandes vom Forft- mieiſter Wiefe (144) aufgenommen. 173) 373°. Laurop, €. P. (860 u. 361.) Forſtwiſſenſchaftliche Hefte. 1.u. 2. Heft. 1827 u. 1828. 8, Nürnberg. Riegel und Wiener. (& 5/ Rthlr.) 373°. Derjelbe. Jahrbücher der gefanmten Forft- u. Jagdwiſſen— ſchaft und ihrer Literatur. 1823 u. 1824 1. u. 2. Jahrgang à 4 Hefte. 3. Jahrgang 1. Heft 1825 und 2. Heft. 1826. 8. Heidelberg. Groos. (356). (10 Rthlr.) 374. Wedekind, v. ©. W. Freih. (Anmerfung 168). Neue Sahrbücher der Forftfunde. Mit lithographirten Tafeln, Karten zc. — 1828 bis 1849. 1. bis 37. Heft’). Mainz. Kupferberg; — Leipzig. Gebrüder Reichenbach; — Darmftadt. Dingeldey. (à 25 Ngr.) Mit dem 37. Hefte ift diefe Zeitfchrift in der bisherigen Form gejchloffen, und e8 beginnt hierauf eine neue Folge mit Beibehaltung des in der Bemerkung 174 angegebenen Titel3. Diejelbe — 1. bis 6. Jahrgang à 4 Hefte. 1850 bis 1857 zu eirca 2 Thlr. 28 Ngr. Frankfurt a. M. Sauerländer — fährt fort, die Verhandlungen der Berjammlungen der deutjchen . Forft- ul A EEE — = 173) Weber die Wahl der Baumgärtnerifhen Buchhandlung des Dr. Nörd- finger zur Fortjeßung der kritiſchen Blätter bemerkt ein Korrejpondent aus . Würtemberg in der allgemeinen Sorft- und Iagtzeitung. 1860. ©. 209, „daß man bei jenem nicht blos die Kenntniffe und Fähigkeiten, fondern auch den Taft voraus- fetst, welcher zur Redaktion einer Zeitfchrift nothwendig iftz — daß e8 der Wunfch aller würtembergiſchen Forftleute ift, daß dadurch endlich einmal das Gezänfe in unferer Literatur ein Ende hat; — daß die Wiürtemberger keineswegs die Rück— ſchrittsmünner find, für welche man fie auszugeben pflegt, und daß fie im empi- rifchen Vorgehen auf der Bahn der Wiffenfchaft bleiben, aber wollen, daß dies ohne gegenfeitige Anfeindungen gejchehe*). 174) Bom 7. Hefte an auch unter dem Titel: Allgemeine Jahrbücher der Forft- und Jagdfunde, ee von x. vd, Wedefind umd Steph. Behlen. (362). | *) Wozu follen perfönliche, die Wiffenfchaft durchaus nicht fördernde An⸗ griffe in einer Form, die den wiſſenſchaftlich gebildeten Forſimann keineswegs verrüth, führen, — denen wir leider noch heut’ zu Tage in unſerer Literatur be— gegnen. (Anmerkung 265. u. b, 386, 656«, ſowie unter Forſttaxation: Prebler's Schäpungs- methode, Formzahlen, bayeriſche Maffentafeln, — desgleihen Preßler unter Waldwerth - berechnung 26.) — Uebrigens wiißte — was die weitere Aeußerung des obigen Kor- vefpondenten betrifft — der Unterzeichnete wahrlich nicht, warum man die witrtembergifchen Fachgenoſſen für „Rüdjhrittsmänner“ erklären follte. Bemerkung ded Herausgebers. a 182 wirthe 175), fowie außerdem forftwifjenschaftliche Abhandlungen und Mitthei- lungen wie bisher zu geben. — Das 2. Heft des 6. Jahrgangs ift nach dem Tode Wedefind’S von Dr. Guftan Heyer herausgegeben worden, und find mit demfelben die neıten Jahrbücher der Forftfunde gejchloffen, an deren Stelle die Supplemente zur allgemeinen Forft- u. Jagd— zeitung (368®) getreten find. ef. Allgemeine Forft- u. Kagdzeitung. 1850. ©. 170 u. 407; — 1851. ©.15; — 1852. ©. 454; — 1853. ©. 94, 225 u. 376; — 1854. ©. 64, 103, 253 u. 410; — 1855. ©. 212 u. 410; — 1856. ©. 24. | Pfeil's frit. Bl. 1851. 30. 1. ©. 37 176), 375. Widenmann, WB. (8,91.51). Forftl. Blätter für Wür- temberg. 1828 bis 1831. 1. bis 5. Heft. Tübingen. Yaupp. (3 Thle. 1 Ngr.) 376. Derjelbe, Literarifche Berichte für Forftmänner. 1832, 1. Band. 1. bis 5. Heft. 8. Tübingen. Yaupp. (2 Rthlr.) 377. Hubeny, Joſeph. Forftwifienfchaftliche Mittheilungen. Eine Zeit- Ihrift in zwanglofen Lieferungen. 1835. 1. Heft. 8. Peſth. Hart- leben. ( Thle.) 378. Gwinner, W. H., Dr. (Anmerkung 136 u. 183%). Forftliche Mittheilungen. 1. bis 12. Heft. 1836 bis 1847. Mit Por- trait3 u. Abbildungen. Stuttgart. Schweigerbart. (a Heft 7 Thle.) Dieſe Mittheilungen verdienen in jeder Beziehung Anerkennung und nehmen um jo größere Aufmerkſamkeit des forftlichen Publikums in Anſpruch, als fie fich mehr in der Praxis bewegen, als der Theorie huldigen. 379. Kaſthofer, Theod. Dr.177*) Der Lehrer im Walde und im Gebirge. Eine Zeitfchrift für die Forft- u. Alpenwirthichaft Herausgege- 175) Diefe Jahrbücher galten bisher als Organ der Forftjeftionen der Ver— fammlungen der deutjchen Land» und Forftwirthe (564), ſowie der ſüddeutſchen Forftwirthe. Cf. die Verhandlungen der 13. Berfammlung der Ieteren in Kempten (557), — und werden ihren Werth behalten, befonders in Beziehung auf die Entwidelungs- gejhichte der Vereine, welche jo vortheilhaft für die Fortbildung der Forftwiffen- ſchaft wirken. 176) Gegen diefe Rezenfion veröffentlichte zc. Wedekind eine Antikritif in der allgemeinen Forft- und Sagdzeitung. 1851. ©. 417. 17a) War Förfter in Bern. ef. deſſen Beijhmwerdejhrift gegen den NRegieruugsrath, das Finanzdepartement u. die Forſtkommiſſion der Republif Bern. 1845. VI. u. 105. ©. 8. Bern. — Diefelbe bejpricht die perjönlichen VBerhältniffe Kafthofer’s den Behörden Berns gegenüber, mobei au der Verwaltung der Staatsforfte der Republif gedacht wird. (cf. Anmer- fung 335). u ne 183 ben. 1. Jahrgang in 4 Duartalheften mit Tabellen. 8. 1836. Bern. Fiſcher. (12% Nr.) 380. Hartig, Dr. Theod. (Herzogl. braunjchweigifcher Forftrath, Prof. d. Forſtwiſſenſchaft am Collegio Carolino u. der Forftafademie in Braunjchweig). Jahresberichte über die Fortſchritte der Forſtwiſſenſchaft und der forftlihen Naturkunde im Jahre 1836 u. 1837, nebft Origi— nalabhandlungen aus dem Gebiete diefer Wiſſenſchaften. Eine Zeitſchrift für Forftleute, Waldbefiger und Kammeraliften. 1. Jahrg. 1. bis 3. Heft. Mit Kupf. 8. 1837 bis 1839. Berlin. Förftner. (31; Rthlr.) Diefe Jahresberichte hatten den Zwed, eine vollftändige, möglichft ge- drängte, Fritifche Weberficht alles deſſen zufammenzuftellen, was im Laufe eines jeden verflofienen Jahres fir unfere Wifjenfchaft gejchrieben und ver- öffentlicht wurde, und eine ſyſtematiſche Meberficht nicht allein defjen, was in bejonderen forftwifienfchaftlichen Werfen und gefonderten Abhandlungen gelie- fert wurde, jondern auch der in forftlichen und anderen Zeitjchriften zur Sprache gebrachten forftlichen Gegenftände zu geben. Es jollten ferner diefe Jahres- berichte da8 dem Forſtmanne Beachtensmerthe aus Werfen, welche feiner Yite- ratur nicht angehören, oder aus fremden Zeitfchriften, die nicht oder jelten in feine Hände gelangen, hervorheben und dadurch der forftlichen Literatur ein- verleiben ze. — Das Erfcheinen diefer Jahresberichte hat Leider bald aufgehört. 381. Arnsperger, ©. (großherzoglic badifcher Forſtrath) und Gebhard, C. (fürftl. fürftenbergiicher Oberforftinfpektor; 189»). Forftliche Zeitfehrift für das Großherzogthum Baden. 1.u.2. Band & 3 Hefte 1838 bis 1843. — 3. Band. 1862. 8. Carlsruhe. Braun. (& Heft 221% Ngr.) (cf. 412 u. 523). Der 2. Band enthält die badiſche Forfttaration (of. unter Forfttaration in verjchiedenen Ländern; Baden), und der 3. Band unter Anderem die Beichreibung und die Aufnahme von 270 ftändigen Verfuchsflächen in den badischen Domänenwaldungen. (ef. Sendfhreiben an die Herren Redaftoren der forftlichen Beitfohrift für Baden als fritifher Anhang und Nachtrag zum eriten Hefte. Bon einem badifchen Forftmanne. 1838. 24. S. 8, Carls— ruhe. Groos. — „Eine leidenfchaftliche, in unmitrdigen Tone gejchriebene Kritik,“ 382. Heyer, Dr. Carl. (Prof. der Forfiwiffenihaft an der Uni- verfität Gießen.) Beiträge zur Forftwiffenfchaft: 1. u. 2. Heft. 1842 und 1847. 8. Dillenburg. Pagenftecher. u. Gießen. Nider. v. Wedeklind's neue Jahrbücher der Forſtkunde. 1847. 34. S. 193 — 201. Werfen wir im Allgemeinen einen Blick auf das 2..Heft, fo finden wir ‚zwar, daß der Herausgeber durchaus nicht zur Reform der wilfenjchaftlichen 184 Kritif geeigenfchaftet ift, vielmehr die Befolgung feines Beiſpiels das Uebel nur noch mehr verfchlimmern wiirde, — daß aber wifjenjchaftliche Aufjäe, wie die beiden erften dieſes Heftes über gemifchte Holzbeſtände (cf. unter diefem Betreffe) und die Anzucht von Holzpflänzlingen, den Wunſch begrün- den, daß der Herausgeber bei Fortfegung feiner Beiträge den Stoff mehr aus dem Fache der Holzzucht und des Waldhaus nehmen möge, worin er VBorzüg- liches zu leiften im Stande tft. 383. Smaltan, H. C. (f. preuß. Oberforftmeifter 2c.). Beiträge zur Forſtwiſſenſchaft. 2 Hefte. 1842 u.1845. 8. Stralfund. Löffler. (Hingft.) (a % Thle.) Die in diefen Beiträgen enthaltenen Abhandlungen betreffen insbeſon— dere die Forſtſchätzung, Unterfuchungen über den Holzwahsthumsgang und Ertrag der Bäume und Holzbeftände, über die Holzertragverhältnifje der Forftbetriebsarten, tiber die Veränderungen des Waldzuftandes ganzer Re— viere und Vergleichungen mit dem Soll der Schäßung zc. 384. Forſtwirthſchaftliches Jahrbuch, herausgegeben von der k. ſächſ. Akademie für Forft- und Landwirthe zu Tharand. cf. Nr. 421. 385. Schulte, J. E 8% (herzoglich braunſchweigiſcher Forft- jefvetär) 176). Kritiſche Beleuhtung des Neueſten im Forjt- und Jagdweſen und in den Forſtwiſſenſchaften. Eine Zeitjchrift in jähr- fichen Heften. 1. (und einziges) Heft. 1843. 8. Lemgo und Detmold. 386. Derſelbe. Forftlihe Berichte mit Kritik über das Hauptjählichfte der Journal-Literaturder Jahre 18426i3 1850. 1. bis 9. Heft. — 1842 bis 1851. 8, Ofterode u, Goslar. Sorge. Diejer Berichte neue Folge unter dem Titel: Forſtliche Berichte mit Kritik über die neuefte forftlide Journal-Literatur. 1. bis 10, Jahrg. 1852 bis 1861. (Im J. 1862 find die Berichte nicht erfchienen). Nordhaufen. Büchting. — 1863 bis 1865. 11. bis 13. Jahrg. & 4 Hefte. Leipzig. Wilffardt. (pro Jahrg. 2 Thlr.). — Vom Jahrgang 1865 an dafelbft u. d. T.: Forſtliche Berichte zc. herausgegeben von einem Vereine praktiſcher Forjtmänner 177°), 1770) Der als forftlicher Schriftfteller bekannte Forftfefretäar Schulte zu Stadtoldendorf im braunſchweigiſchen Solling ift aus feiner feitherigen Dienftftel- lung eines forftlichen Rent- und Rechnungsbeamten wegen vorgerüdten Alters ausgetreten. — cf. Grunert’$ forftl. BL. 1866. 11. ©. 236. 177) Die Herausgeber diejer neuen Folge, von welcher vierteljährlich ein Heft erſcheinen fol, wollen nad der VBorrede im 1. Hefte ungenannt bleiben und beab- fihtigen, „im Geifte ihres Vorgängers fortzufahren, da fie ganz mit den Lehren desjelben vertraut find, folche für wahr erkennen und daher feſt daran. halten.“ 185 ef. Allgemeine Korft- und Jagdzeitung. 1851. ©. 13 u. 178; 1852. ©.101; 1853. ©. 98; 1856. ©. 174; 1857. ©. 24 u. 474; 1859. ©. 69. Pfeil's krit. BL. 1851. 30. 1. ©. 49— 1511788), Dengler's Monatjhrift. 1862. ©. 197178), dv. Berg im Tharander Jahrbud. 1864. 16., der neuen Folge. 9. Band. ©. 330 178e), Diefe Berichte geben eine Fritifche Beleuchtung der verjchiedenartigften forftlichen Gegenſtände, wie jolche die Literatur der einzelnen Jahre darbietet. An ſich ſcheinen fie ein ganz zweckmäßiges Unternehmen zu fein, da eine Revüe der forftlichen Journal = Literatur, wenn fie auf entiprechende Weife gegeben wird, nur dankbar angenommen werden kann. — In denjelben — Jahrgang 1852 bis 1864 — herrſcht jedoch die Subjeftivität des Verfafjers zu jehr vor, umd zwar oft auf eine einfeitige, der Wiſſenſchaft ſehr unwürdige Weife. Der Berfafjer ftellt jeine Anficht unter Bezugnahme auf feine Schriften indenBordergrund. Das Einmijchen von Perjönlichkeiten — nicht jelten in einer jehr ungeziemenden Weife Anmerkung 173) — wirkt jehr ftörend auf den Lejer, — Bet diefen Mängeln und der Unvollftändigfeit, mit welcher hier die ganze Journal⸗Literatur behandelt ift, befördert dieſe Zeitichrift die Wiffen- ſchaft auf eine nur ſehr bejchränfte Weile. — Der Verfafjer legt denjenigen Schriftſtellern, welche nicht mit ihm harmoniren, nicht jehr feine Prädifate bei und tritt überhaupt nicht mit der Würde auf, wodurch allein der Kritik ihre wichtige Stellung gefichert wird. Auch die Schreibart ift nicht prägife, fondern oft mehr fonfus. Die große Selbftliebe, mit welcher der Berfafler feine Schriften citirt, macht einen höchft unangenehmen Eindrud. — Mit dem Jahrgang 1864 beginnt eine Umgeftaltung der Form diefer Berichte, indem der Verfaſſer neben den Berichten über die Journal-Literatur, „welche er allein bejorgt“, auch Abhandlungen, „wozu jeder fein Schärflein beitragen lann“ (ef. Anbau der Eiche in Miſchung mit der Buche) hier auf- (Wir enthalten uns, da uns erſt das erjte Heft vorliegt, noch jedes weiteren Urtheils, „ob diejes Zugeftändniß empfehlend fiir das Unternehmen der Heraus— geber ift.“) 1780) Pfeil gibt zu, daß fih in Schultze's Schriften Manches findet, was in Bezug auf die braunjchweigifchen und angrenzenden hannoverſchen Yorfte Beachtung verdient, bemerkt jedoch and, „daß — wenn Schultze glaubt, über jede Erfheinung in den Wäldern und in der Wiffenjchaft als letzte Inſtanz ein Urtheil fällen zu müſſen — derjelbe wohl feine Kräfte und feine Autorität in der Literatur überſchätzt.“ 3 1789) Dafelbft jagt Krohn (ef. umter Gräfer): „Die Praris und der Wald feinen für x. Schulte ganz fremde Dinge zu fein. Der Werth feiner fchrift- ſtelleriſchen Leiftungen ift fo befannt, daß es faum der Mühe lohnt, Worte da- rüber zu verlieren.“ 178) „Diefe Berichte enthalten manches Gute, nicht viel Neues und viel Wiederholung befannter Grumd- und Lehrſätze.“ Forſtl. CHreftomathie. 13 186 genommen hat. — Dom Jahrgang 1865 an werden jedoch diefe „forſtlichen Berichte mit Kritik“ — wie bereit3 bemerft — von einer Gefellichaft unge- nannter Forftleute fortgejeßt. 387. Brumhard (großherzoglich heffiicher Nevierförfter). Beiträge zur praftifchen Forft- und Jagdwiſſenſchaft. Eine Zeitfchrift in zwanglofen Heften. I. Band. 1. bis 3. Heft. 1846, 1849 u. 1852. 8. Frankfurt a. M. Sauerländer, (a 1 Thle.) Pfeil's frit. Bl. 1853. 32. 1. ©. 26 u. 33. Die Tendenz diefer Zeitichrift ift vorzugsweiſe auf das Praktiſche gerichtet. Die wilfenjchaftlihe Bildung und praktiſch richtige Auffaſſung des Heraus- geber3 bürgt für die Gediegenheit derjelben. Die darin aufgenommenen Ab— handlungen verbreiten fich- über intereffante Gegenftände und find in einer guten Form gejchrieben. 388. Forſtwirthſchaftliche Mittheilungen; herausgegeben vom k. bayerifchen Miniſterial-Forſtbüreau. 1846 bis 1849. 1. bi8 3. Heft. 8. München. Gedrucdt bei Wild. — 1852. 4. Heft. 8. München. Palm. Forftlihe Mittheilungen; herausgegeben ıc. : 1854 bi8 1856. II. Band. 1. bis 3. Heft. (Der ganzen Weihe 5. bis 7. Heft). — München. Palm. 17?) 1858. II. Band. 4. Heft. 197. ©. (der ganzen Reihe 8. Heft.) 8. daſelbſt. ——— Mitheilungen über das Forſt- und Jagdweſen in Bayern: herausgegeben ꝛc. 1. Heft. 80) 1859 bi8 1862. IM. Band. 1. bis 3. Heft. (der ganzen Reihe 9. bis 11. Heft; — resp. der Mittheilungen über das Forft- und Jagdweſen xc. 2. bis 4, Heft.) 1864. II. Band. 4, Heft. (der ganzen Reihe 12. Heft; resp. der Mit- theilungen über das Forft- und Jagdweſen in Dayernzc. 5. Heft). XV. u. 499 ©. Mit einer Photo⸗ graphie und Tabell, — München. Grubert. 191) 179) Die erften 4 Hefte hatten den Zweck der Mittheilung entjprechender wirth- ichaftliher VBerfahrungsarten, Regeln und Grundſätze. — Bon dem 1. Hefte des II. Bandes an jedoch) finden auch die die bayerische Forftverwaltung betreffenden Verordnungen ꝛc. Aufnahme in diefen Blättern. 180) Bon diefem Hefte an find diefe Mittheilungen auch auf das Jagdweſen ausgedehnt worden und werden diefelben vom k. k. Minifterialvath v. Mantel redigirt. 181) Der Preis der Hefte L bis 12 ift 102/, Thaler; — und find mehreren Heften Holzſchnitte und kolorirte lithographirte Karten beigegeben. 187 1866. IV. Band. 1. Heft. (dev ganzen Reihe 13. Heft, resp. der Mit- theilungen über das Forft- und Jagdweſen in Bayern, herausgegeben ꝛc. 6. Heft.) Miinchen. Binfterlin (in Kommiſſion). ef. Pfeil's krit. BL. 1849. 26. 1. ©. 1-27; — ©. 108; — 1858. 40. 2. ©. 63; — 1859. 42. 1. ©. 38—42. Nördlinger's frit. BL. 1861. 44. 1. ©. 63—78. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1850. ©. 250; — 1854. ©.248; — 1856. ©. 184; — 1859. ©. 62 1.416; — = 1861. ©. 9; — 1863. ©. 109; — 1865. ©. 373 — 375. Dengler’s Monatſchrift. 1859. ©. 310; — 1861. ©. 109. „Dieje Zeitjchrift ift der Beachtung des forftlichen Publitums nicht genug zu empfehlen, und erhält ſich diejelbe fortwährend in ihrem unveränderten Werthe. Diejer beruht namentlich darin, daß fie fich nicht mit Theorien und gelehrten Speculationen befaßt, fern von aller doftrinellen Richtung nur praftifch gehal- ten iſt und daher nur die Erfahrungen, die man in den verfchiedenen bayeri- ſchen Staatsforjten gemacht hat, jowie die darauf gegründeten ſpeciellen Vor— ſchriften und Wirthichaftsregeln für die einzelnen Forftbezirfe Bayerns ent- hält2). Sie liefert jomit eine große Anzahl Artikel, von denen jeder in feiner Art einen höchſt werthoollen Beitrag für unfere Wiſſenſchaft gibt. Auch Für die deutſche Forftitatiftif überhaupt ift fie von großer Wichtigkeit, da den darin aufgenommenen Wirthichaftsregeln eine genaue Darftellung 182) ef. Pfeil’s frit. Blätter. 1858. 40. 2. ©. 57. 1.63. „Dieſe Zeitfchrift ift des- halb jo werthvoll für die Wiſſenſchaft und Praxis, weil fie nur auf unbeftrittene Thatjachen gegriindete Erfahrungen enthält, alle hohlen Theorien unberückſich— tigt laßt und die Waldwirthichaft betrachtet, wie fie ift, und nicht wie fie nach Formeln am Schreibtifche Fonftruirt wird.“ — „Das ift der große Vorzug der bayerischen Forftverwaltung iiberhaupt, daß bei ihr durchaus nicht alles gleich behandelt wird, jondern, daß man überall die Eigenthümlichkeiten des Waldes und die Bedingungen, unter denen er bewirthichaftet werden muß, berücfichtigt. Haupts ſächlich mag der Grund diefer Lofalwirthichaft wohl darin liegen, daß die Leiter der dortigen Forftwirthichaft fich nicht damit begnügen, Alles vom grünen Tiſche im Minifterialforftbiireaun in München ans zu regeln, ſondern dies an Ort und Stelle thun, ſowie fie e8 als zweckmäßig erkennen.“ — ef. Anmerkung 59. Allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1863. ©. 141: „Die bayerische Forftverwaltung wäre nicht jo weit entwidelt, daß fie fir das Mufter aller anderen gelten könnte, wenn nicht den oberften Leitern derjelben von jeher freie Hand gelaffen worden wäre, jo daß ein Kollegium die durch feine Stellung anfcheinend bedingte Oppofition, oder eim nicht techniſch gebildeter Direktor feine entlehnte techniſche Weisheit nicht da- gegen geltend machen fonnte.” 13° 188 und Charakteriftif der auf die verjchtedenen Waldgegenden Bayerns bezüg— lichen Berhältniffe beigegeben ift, — Außerdem findet man hier die neueſten Erlaſſe und Verfügungen der k. bayerifchen StaatSbehörden in forjtlicher und jagdlicher Beziehung. — Dieſe Mittheilungen beweifen mit einem Worte, mit welch günftigem Erfolge die StaatSforftverwaltung Bayerns bemüht ift, auf der längſt betretenen Bahn des Fortichrittes fortzugehen. — Sie werden den f. bayerifchen Forſtbeamten als Inventarſtück zugeftellt und behalten fon- jequent ihren offiziellen Charakter.“ (700). — Der Korrefpondent der allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 375. wünſcht nicht nur, „daß die bayerifche Staatsforftverwaltung mit diefen ge- diegenen Beröffentlichungen fortfahren, fondern auch, daß ihr Beijpiel bald eine allgemeine Nachahmung finden und in anderen ändern auch jo viel für allgemeine wifjenjchaftliche Zwede gejchehen möge ꝛc.“ (425). I8I. Monatſchrift für das württembergifche Forftwejen. Amt- liches Organ. Jahrgang 1 bis 7. a 12 Hefte. 1850 bis 1856. Stuttgart. (2 The). Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1850. ©. 332; — 1851. ©. 215; — 1852. ©. 92; — 1855. ©. 178. Pfeil's krit. Bl. 1851. 30. 1. ©. 60; — 1854. 36. 1. ©. 25. Diefe Zeitſchrift erichien zum Theil auf Koften der k. würtembergiſchen Oberfinanzkammer (Abtheilung der Forfte), um als Organ diefer Behörde in ihrem amtlichen Verkehr mit den forftlichen Behörden zu dienen und durch wiſſenſchaftliche Auffäge und Mittheilungen aus dem Gebiete der Wirthichaft und Verwaltung des vaterländijchen Forſtweſens Lebteres zu fürdern. — Im erften, amtlichen Theil wurden alle Gejege, Inſtruktionen, Verordnungen und Verfügungen in Beziehung auf Forjtverwaltung, Forſtpolizei und Forft- ſtrafrechtspflege, ſowie Perfonalernennungen aufgenommen. — Der zweite Theil war für Beiprehung allgemeiner, forftlicher Gegenſtände beftimmt. „Dieſe Zeitfchrift erfüllte nicht nur ihren partifularen Zwed für Witrtemberg, fondern bot auch den Forftwirthen anderer Länder intereffante Mittheilun- gen 26.” — Die k. Forftämter und Nevierförfter erhielten dieſe Monatjchrift unentgeltlich ; jonft fojtete dev Jahrgang 2 fl. 30. fr. Mit dem Jahrgang 1856 ſchloß diefe Monatjchrift, da das Miniftertum eine andere Form der Mittheilung der offiziellen Erlaſſe an die k. Forjtämter gewählt hat. An die Stelle derjelben trat daher die Monatjchrift für das Forft- und Jagdweſen mit befonderer Berüdjichtigung von Süddeutſchland; redigirt von Dr. Gwinner!%a) 1. Jahrg. 1857 à 12 Hefte. VII. und 520 ©. Stutt- gart. Schweizerbart. (225 Thle). 1834) Gmwinner, deffen Lebensmomente in der Anmerkung 136 bereit3 mit- getheilt find, ftarb am 19. I. 66 in Briftnit, wurde jedoch nach feinem Willen in Stuttgart beerdigt. cf. Allgemeine Forſt- u. Iagdzeitung. 1366. ©. 116. Eine Biographie Gmwinner’s gibt auch Bauer's Monatſchrift. 1866. Maiheft. 189 Diefelbe erjchien weiter, und zwar unverändert in Tendenz und Form, in demjelben Verlage (cf. Pfeil's krit. BL. 1857. 39.2. ©. 40. bis 49.) unter dem Titel: Dengler, Ludw. (großh. badiſcher Bezirksförſter, fpäter Forftrath und Lehrer der Forwiſſenſch. am Polytechnikum in Karlsruhe 1830), Monatſchrift für das Forft- und Jagdmwefen mit befonderer Beziehung auf Süddeutjchland. 1. u. 2. Jahrgang. 1858 u. 1859, à 12 Hefte zu 2—3 Bogen. (Der Jahrg. zu 24 Thle). j S.41 des Jahrgangs 1858 diefer Zeitſchrift ift unter der Ueberfchrift „Bas wir wollen“ die Anficht der neuen Redaktion über den Zweck diefer Beitjchrift niedergelegt, nach welcher diejelbe „den Forjtmännern und Ange- hörigen des Forftdienftes ein Organ bieten-und darin Alles vom praftifchen Standpunkte aus beiprochen werden foll“. Zu gleichem Zwede erſchien dieſe Zeitichrift weiter mit dem Titel: Dengler, 2. Monatjchrift für das Forft- und Jagdmwefen. Mit einzelnen Kupfern und Portraiten. Jahrg. 1860 bi8 1866. à 12 Hefte. 8. Stuttgart. Schweizerbart. (Bom J. 1866 an 2° Thle.) - Die oben erwähnte Aufgabe ift von der bisherigen Redaktion diefer Zeit- ſchrift nur theilweife gelöft worden. E3 finden fich in derſelben zwar fehr viele beachtenswerthe Beiträge von Seite befannter und hervorragender Forft: männer; häufig haben aber auch jehr werthlofe Lückenbüßer darin Pla er- halten. : | Bom Aprilheft 1866 an hat Profefior Dr. Franz Bauer in Hohen- heim (früher Lehrer an der böhmischen Forftichule Weißwaſſer und darauf großh. heſſiſcher Dberförfter) die Redaktion dieſer Zeitichrift übernommen. — In diefem Hefte hat derjelbe S. 121—129 in „einer Anjprache an die Leſer“ be- merkt, „daß dieje Zeitichrift vorzugsmweile für den Wirthichafter und diejeni-, gen Fachgenoſſen beftimmt ſei, deren Berufsthätigfeit und Verhältniſſe es nicht gejtatten, viel Zeit auf das Leſen forftlicher Blätter zu wenden;” — „die felbe ſoll fich bei wiflenfchaftlicher Haltung mehr der populären Darftellungs- weife bedienen“ ꝛc. | 390. Grunert, Zul. Th. (t. pr. Oberforftmeifter u. Direktor der k. pr. Forftlehranftalt zu Neuftadt-Eberswalde). Forftliche Blätter. Zeitichrift für Forft- und Jagdweſen. Herausgegeben unter Mitwirkung der Yehrer der + £ pr. höhern Forftlehranftalt zu Neuftadt-Eberswalde und anderer Fachmän— ner und Gelehrten. Mit Abbildungen im Farbendrud, Holzihnitten, lithogr. Tafeln x. 1861 bis 1866. 1. bis 12. Heft. (Dem 10. Hefte ift ein Sach— 1836) Starb am 27. I. 66. (6694). 190 und alphabetifches Negifter iiber Heft 1 bis 10 beigegeben). 8. Berlin. Zul. Springer. (a 11% The). Tharander Jahrbud. 1861. Neue Folge VII ©. 399. u. 1863. Neue Folge VIIL ©. 39. Dengler's Monatſchrift 1861. ©. 148 ꝛc. Diefe Zeitjchrift erfcheint jährlich in zwei zwangloſen Heften und foll vorzüglich den forftlichen Erſcheinungen Norddeutichlands und namentlich Preußens Rechnung tragen, jowie das forftliche Publikum nicht nur mit den Anfichten des Herausgebers befannt machen, ſondern auch hauptjächlich dazu dienen, Erfahrungen zc, von Forftmännern, Jägern ꝛc. über einjchlagende Gegenstände und Hilfswifienfchaften zur Kenntniß zu bringen und dadurch anregend und belehrend zu wirken. — E3 kann nur erwünjcht fein, wenn die Forſtmänner Preußens mehr, als dies bisher der Fall war, fich mit der Ausbil— dung der forjtlichen Literatur bejchäftigen, 181°) und es entjpricht diefe Zeit- jchrift bisher vollfommen den Erwartungen, zu denen der Name des Heraus- gebers berechtigt. — Der Inhalt derjelben zerfällt in Auffäge und Abhand- lungen, Literarifches, Perſonalien und verjchiedene Mittheilungen; es ift hier reichhaltiges und belehrendes Material größtentheils in entjprechender Weiſe verarbeitet und dargeboten. — v. Berg am oben angeführten Orte im Tharander Jahrbuch glaubt „mit der Anficht nicht zu irren, daß fich die forftlichen Blätter bereit eine geachtete Stellung in unferer periodifchen Litera- tur erworben haben.“ 391°. Hohenstein, Adolph. Defterreihifher Forftwirth. Für Herrichaften und Waldbeſitzer, Forſt- und Landwirthe, Kaufleute, Holz- händler, Fabrifanten, Bau- und Snduftrieunternehmer. 1861 bis 1863, 36 Nummern a 1Yy Bgn. 4. Wien. Selbftverlag. (Bierteljährlich 11/; Thle.) Bon Nr. 10 des Jahrgangs 1863 unter dem Titel: Der Forft- und Landwirth; — unter Mitwirkung des Landwirths E. Kirchhof und vieler anderer erfahrener Forftwirthe herausgegeben von xc. Hohenſtein (438). Eine Zeitjehrift, der ein Korrefpondent der alfg. Forft- und Fagdzeitung. 1861. ©. 435. alles Glück abipricht, und über die dajelbft 1862. ©. 268. mit 1842) cf, Allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1864. ©. 75 ıc.: * Man knüpft an den Eintritt des Oberlandforſtmeiſter von Hagen in die Domänen-Forftabtheilung des Finanzminifteriums große Hoffnungen. Es handelt ſich vor Allem auch da— rum, daß Preußen — wie Bayern (388. u. Anmerkung 68) — in Beziehung feines Forftwefens mehr in die Deffentlichfeit tritt und das Gouvernement — wie dort , (338) — fi) zum Träger des wiffenfchaftlichen Fortichrittes macht. — Bon Ha- gen (Anmerkung 269) ift ein praktiſch gebildeter Forftwirth, und fein theoretifches Wiffen fteht nicht weniger auf der Höhe der Zeit. Er ift alfo im Stande, dieſe auf ihn gefegten Hoffnungen zu erfüllen. An der Unterftiigung des Forftperjonals wird es ihm nicht fehlen, wenn er nur feine Aufgabe mit fefter Hand anfaßt und Bertrauen zur Nachhaltigkeit feiner Thätigkeit erweckt.“ 191 vollem Rechte auch Fein günftiges Urtheil gefällt wird. Die Herausgabe der- ſelben ſcheint nur eine Geldipefulation Hohenftein’S geweſen zu fein; fie Konnte fich aus diefem Grunde auch nicht halten. — Dafelbft. 1864. ©. 403. wird auch die, bei der in der fraglichen Zeitfchrift 1863. Nr. 10 bis 12. erſchienenen Abhandlung über die Pflanzung mit ein- und zweijährigen Kiefern von v. Löffelholz (ef. unter Pflanzung mit einjährigen zc. Kiefern) beurfun- dete und in Dengler's Monatjchrift. 1863. ©. 318. nachgewieſene große Rück— ſichtsloſigleit Hohenftein’S bezüglich der Korrektur der in fein Blatt aufgenommenen Artikel durch häufig dafelbft vorgefommene derartige Fälle fonftatirt, — und dabei bemerft: „So lange die forftliche Literatur in Defter- reich in jolchen Blättern befteht, wird fie feine großen Fortjchritte machen ꝛc.“ — Dajelbft. 1865. ©. 315. wird in Betreff diefer Zeitjchrift gefagt: „Es ift zu viel verlangt, daß man ein folches Blatt halte, geſchweige leſe“. 391°. Greyerz, Wallo v. Der praftifche Forftwirth. 1. Jahr— gang. 1861. Lenzburg. Hagnerifche Buchdruderei. (413). Dengler’s Monatihrift. 1862. ©. 39. Diefe Zeitichrift erjcheint (monatlich 1 Bogen zu 2 Franken) fowohl in deutjcher, als franzöfiicher Sprache und foll hauptfählih das Bedürfniß jolcher Forftwirthe befriedigen, welche vermöge ihrer Stellung und Aufgabe höhere wiſſenſchaftliche Bildung nicht befigen können, aber dennoch den Trieb in fich fühlen, ſich Kenntniß und Rath für gewiffe Fälle zu verichaffen. — 392°, Aus dem Walde. Mittheilungen in zwanglofen Heften von 9. Burckhardt (f. hannover. Forftdiveftor) 184), 1, Heft. 1865. 8. 184 ©. mit Holzjchnitttafeln. Hannover. Rümpler. (%, Thlr.) Der Herausgeber widmet diefe Mittheilungen „aus dem Walde“ vor- nehmlich denen, die zur Bewirthihaftung der Wälder und zur Hülfeleiftung im Betriebe berufen find. Sie haben daher mehr auf die Wirthichaft, als auf die abftrafte Wifjenfchaft, mehr auf Erfahrung und Praris, als auf Theorie Bezug. — Ohne jeden Zeitzwang wird ein Heft von diefen Mitthei- — — — — — — 1549) Heinrich Burckhardt ift zu Adelebſen am Solling, wo fein Vater reitender Jäger im Privatdienfte war, am 26. II. 10. geboren. — „Nach er— langter Schulbildung, nach praftifcher Vorlehre, kurzem Univerfitätsftudium waren Selbſtſtudium und der Wald, der Verkehr mit tüchtigen Forſtmännern und die mannigfachfte Verwendung im Forftdienfte feine Schule.” — Die Stufen, welche er im Dienfte einnahm, find: Feldjäger, Privatförfter, Unterförfter, Förfter, rei— tender Förfter, Oberförfter, Forftrath, Oberforftrath, Forftdireftor im Finanz- minifterium — Nbtheilung für Domänen und Forfte, zugleich Generaljefretär in Forſtſachen, Landtagsfommiffär bei forftlichen Vorlagen ꝛc. — Seine viel« feitigen literarifchen Arbeiten find bekannt, ebenjo feine erfolgreichen Beftrebungen, durch Belebung des forftlichen Vereinsweſens die wiffenfchaftlihe und praftijche Ausbildung der Forftmänner fördern zur helfen. ef. Dengler’s Monatjchrift. 1863. ©. 3 192 lungen erfcheinen, wie es die beſchränkte Muße des Herausgebers und der vorliegende Stoff mit fich bringen. — Der Berichterftatter in Dengler’s Monatſchrift. 1865. ©. 356—360 wünſcht, daß fein Forſtmann dieſe Mittheilungen übergehen möge; „er wird fie ficherlich mit Nuten und Vergnügen ſtudiren.“ 392°. Oeſterreichiſche Revüe. 1. und 2. Jahrgang à 8 Bände. 1863 u. 1864. Wien. Gerold. (a 20 fl. ö. W.) Nördlinger's krit. BL. 1864. 47. 1. ©. 1—12 von v. Berg. Wiewohl diefe Zeitjehrift Feine ſpeziell forſtliche ift, jo enthält fie doch mehrere auf das Forſtweſen und die mit diefem verbundenen Grund- und Nebenwiſſenſchaften 2c. bezitgliche Auffäge, fo daß die Nachweifung derjelben hier um fo weniger am unvechten Plate fein dürfte, als jene — wenn fie fich auch zunächſt auf die verjchiedenen Länder Defterreichs erſtrecken, doch im Ganzen ein allgemeines Intereſſe haben. Dieſe Zeitichrift bringt Arbeiten aus allen Zweigen des menjchlichen Wiſſens. Der Redakteur ift zwar nicht genannt, allein man erkennt als ſolchen allgemein Dr. B. J. A. Meyer, der als Schriftfteller bereit3 einen Ruf hat. Derjelbe hat auch ſehr viele tüchtige Fachmänner, Gelehrte und StaatSmänner als Mitarbeiter gewonnen. Es find deren 52, wovon 45 ihren Namen unterzeichnet haben. Man findet fie am Schlufje des 6. Bandes des Jahrgangs I. aufgeführt. 392°. Ungarische Fournalliteratur cf. 467 und Bemerkung 224. Periodifche Schriften und Journale von verfchiedenen Forſtvereinen. 393. Laurop, E P. Annalen der Societät der Forft- u. Jagdkunde 9. 4 Bände à 4 Hefte. 1813 bis 1822. 8. Marburg (89). 185) Am 23. II. 1822 verlor die Societät der Forft- und Jagp- funde*) und die Forftafadenie zu Dreißigader (610 678.) ihren langjährigen würdigen BVorfteher Dr. Johann Matthias Behfteim Beide Anftalten ftiftete diefer im Fahre 1796, und wurden beide von Privatanftalten zu öffent- tihen erhoben. — Becdhftein, der Sohn eines Huf- umd Waffenſchmieds, *) cf. a) Anzeige und Statuten der Forft- und Zagd-Societät zu Waltershaufen in Moſer's Forftardiv. XX. ©. 245. | b) Bon der Societät der Forft- und Fagdfunde zu Waltershan- jen in Bechſtein's Diana, I. ©.484; — IL. ©. 375; — IH. ©. 522 und IV. ©. 328. (cf.394). ec) Ueberfiht von der Entftehung und dem Fortgang der Societät der Forft- und Jagdkunde zu Dreißigader bei Waltershaufen in Lau— rop's Annalen der Forſt- und ISagdwifienichaft. IL 1. ©. 113. d) Die Societät der Forft- und Jagdfunde und die Gefellichaft der Wald- und Jagdfreunde in v. Wedekind's neuen Jahrb. der Forſtk. 11. Heft. ©. 17—33. 193 394. Bechſtein, J. M., Dr. Diana oder Geſellſchafts— fhrift zur Erweiterung der Natur-, Forft- und Jagdkunde. 1. Band. 1797. 8. Waltershaufen. 2. u. 3. Band. 1801 bis 1805; Gotha und Schnepfenthal. (52; Thlr.) 4. Band a. u. d. T. Diana oder neue Gejellihaftsfhrift zur Erweiterung x. 1.Band. 1815. 8. Marburg. — Mit Kupfern. (2% Thlr.). (Wurde durch 393 fortgefegt). 395. Abhandlungen des Vereins für forſtwiſſenſchaftliche Ausbildung. 2 Hefte. 1825 u.1826. 8. Tübingen. 396. Defterreichifche Bierteljahresfhrift für das Forit- weſen, — herausgegeben von einem Vereine von Forftmännern und Freunden des Forjtweiens unter der Redaktion L. Grabners (vormaliger Profeffor der Forftfunde an der k. k. Forftlehranftalt zu Mariabrunn, fürftl. Liechtenfteinifcher Forftmeifter) 186), — Mit Holzjchn. und Steintaf. 8. Wien. Braumiüller 1. u. 2. Band. 1851 u. 1852. | Bom 3. Bande 1853 an zugleich Organ des öfterreichiichen Reichsforſt— vereins (462), gleichfall8 unter der Redaktion Grabner. | Mit dem 4. Bande 1854 hat der Reichsforftwerein jelbft die Heraus— gabe diejer Zeitichrift übernommen und mit den Bänden 5, 6, 7 u. 8 die Redaktion derfelben feinem Sekretär, dem k. k. Minifterialfanzliften Strohal übergeben. — Für die Bände 9, 10 u. 11. 1859 bis 1861 hat der damalige Sekretär des Reichsforſtvereins Fr. Altdörfer die Redaktion übernom— men!®b); Band 12, 13 u. 14 — 1862 bis 1864 — erjchien unter der Redaktion des General- Domänen -Infpeftors Weſſely (Tharander Jahrb. 1863. ©. 388). — Jeder Band hat 4 Hefte und koſtet 2 Rthlr. — Defterreihifhe Monatsfhrift für Forftwefen. Herausge— geben von öfterreichifchen Reichsforftvereine. Nedigirt von Gen.-Domänen- ward geboren zu Waltershaufen bei Gotha im J. 1757; — 1776—1779 ftudirte er in Jena Theologie. Anftatt jedoch nach Vollendung feiner Studien, die er nebenher auf Mathematik, Naturkunde, Forft- und Kammeralwifjenichaft ausdehnte, fich dem Predigtamt zu widmen, trieb ihn feine Neigung zum Natur» und Forſtwiſſenſchaft auf diefes damals noch jehr brach liegende Feld. Nach gehöriger Vorbereitung trug er feine Dienfte der Landesbehörde an, die aber von diefer zuriicgewiefen wurden. Erſt 1800 nahm ihn ein fremder Fürft — Herzog Georg von Meiningen — in feine Dienfte, wo er zum Direktor der Forftalademie in Dreißigader und zum Mit- glied der herzoglihen Kammer und des Oberforftkollegiums ernannt wurde. — Bechſtein trug viel zur Entwicklung der Forftwirtbichaft in ihrer Kindheit bei. Eine Skizze feines Lebens findet fich in Laurop’s u. Fiſcher's Sylvan. 1815. ©. 5. (ef. unter Sorfttajhenbüher) und in Laurop's Jahrbüchern. 1823. 11. ©. 1. u. 2. 1864) Anmerkung 254». 1865) Mit dem Bande 11 jchließt die Thätigkeit Altdörfers, der um die Enthebung von der Redaktion bat. Er kann jedod mit Beruhigung auf feine Wirkfamkeit bezitglich der Redaktion diefer Zeitjchrift, die feiner umfichtigen Lei- tung jehr viel verdankt, blicken. 194 Infpeftor Joſ. Weſſely. 15. Band. 1865. 12 Hefte à 4 Bog. 8. Wien. Braumüller. (3% Rthlr.) Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1852. ©. 145 — 1853. ©. 20: — 1854. ©. 208; — 1858. ©. 139; — 1861. ©. 423—430; — 1863. ©. 179; — 1865. ©. 412—414. Pfeil's frit. BL. 1851. 30. 2. ©. 79 20; — 1857. 38. 1. ©. 32. u. 2. ©. 12; — 1858. 39.1. ©. 17. u. 0, 2. ©. 15—21; — 1859. 42. 1, ©. 29—38. Dengler’s Monatſchrift. 1860. ©. 78—82 u. 1861. ©. 195 —236. (von Gmwinner). | Diefe Zeitjchrift ging aus dem vereinten Wirken von Mitgliedern der Forſtſektion der k. k. Landwirthichaftsgefellichaft (474) hervor und bezwedt, neben der Förderung des Forſtweſens im Allgemeinen zugleich einen Vereini- gungspunft der forftlichen Journaliftif dev Gefammt- Monarchie darzubieten und der öfterreichiichen Geſetzgebung, zugleich auch als Bindemittel der ver: Ichiedenen Forftvereine zu dienen. — Nach Aufhebung des Minifteriums für Landeskultur und Bergweſen hat fich das £. f. Finanzminiſterium bereit erflärt, dieje Zeitjchrift durch Mittheilung interefianter, das Staatsforſtweſen betreffen- der Daten und Verfügungen — die ſämmtlichen öfterreichifchen Staatsforſte und deren Betriebsperfonal umfafjend — zu unterftügen. — Sie pflegt nur die reine Wiſſenſchaft, enthält jehr gediegene Abhandlungen und dient zur Mittheilung bewährter Erfahrungen, Iehrreicher Thatfachen und intereffanter Erjcheinungen im Forfthaushalte überhaupt und im Speziellen im Reichsforft- haushalte, ift jedoch auch für die außeröfterreichifchen Forftwirthe nicht ohne Intereſſe. Sie verdient ſchon deshalb von diefen Beachtung, weil man fich durch fie über die forftlihen Zuftände Oeſterreichs unterrichten fann. Doch dürfte ihr in mehrfacher Beziehung eine praftifchere Richtung zu wünſchen jein, als fie bisher gehabt hat. — Unter der Leitung der neuen Redaktion tft ein friſcheres mwifjenjchaftliches Leben in diefe Zeitjchrift gefommen; dagegen findet man aber einzelne Gegenftände, die mit der Forſtwiſſenſchaft jelbft nur in loſer Verbindung ftehen, ausführlicher darin befprochen, als früher. — Auch v. Berg bemerkt im TIharander Jahrbuch. 1864. 16., der neuen Folge 9. Band, ©. 329: „Anzuerkennen ift, daß fich unter der gegenwärtigen Nedaktion der Werth diefer Zeitfchrift nicht unbedeutend gehoben hat.“ 397. Borftwilfenfhaftlide Vorträge aus den Berhand- (ungen der £ Landwirthfchaftsgefellfhaftin Wien. (415.4. v. Wedekind's neue Jahrbücher der Forftlunde. 22. Heft. ©. 101. 398. Reiniſch, K. . f. Salinen- u. Forftdiveftions-Roneipift — nun— mehr Forftmeifter; früherer Vereinsſekretär). Berichte des Forſtvereins für Defterreih ob der Enns. (473. 475). 1. bis 6. Heft. 1856 bis 1862. Mit Steintafeln ꝛc. Linz, Haflinger; — und Gmunden, Frihlin- ger's Wittwe (Schworella). 195 Das 7. u. 8. Heft. 1863 u. 1864. daſelbſt — ift vom nunmehrigen Bereinsſelretär Joſph. Weifer — fürftt. ſtahrembergiſchem Forftmeifter in Wildburg — redigirt. | Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1856. ©. 211; — 1857. ©. 378; — 1859. ©. 143; — 1863. ©. 252 u. 292; — 1864. ©. 390 bis 395; — 1865. ©. 378—381. | Dieſe Hefte bieten ein mannigfaltiges Material dar, wenn auch deren Jnhalt nicht immer ein forftliches Intereſſe beanfprucht. — Uebrigens dürfte die darin herrichende unklare Schreibart, die mit Provinzialismen durchfpict ift, „für die Folge zu vermeiden und die befannte öfterreichifche gefchäftliche - Rede- u. Schreibweife in diefen Heften nicht auf die wifienfchaftlichen Ver— öffentlichungen über zu tragen fein 2c.“ 399. Bereinsſchrift für Forft-, Jagd- und Naturkunde — Herausgegeben von dem Vereine böhmiſcher Forftwirthe (465) unter der Redak— tion F. Xav. Emoler’S (früheren Forftfoncipienten, Forftmeifters u. fpäteren f. £. Forftraths — 576.) 1872), — Erſcheint in zwanglofen Lieferungen. Mit Kar- ten, Abbildungen und Steintafeln. Prag, in Kommiffion bei Andre. 1849 bis 1852. 1. bis 14. Heft. Neue Folge 1), 1853 bis 1862. 1. bis 28. Heft. Zweite Folge. 1862 bis 1865. 1. bis 9. Heft. Der ganzen Reihe 1. bis 52. Heft. (41Y/, Thlr.). In Folge von Smoler’3 Tod hat Oberforftmeifter 2. Schmid! mit dem 50. Heft die proviforifche Redaktion diefer Vereingfchrift iibernommen. — Der ganzen Reihe 53. Heft erfchien unter dem Titel: Bereinsfhrift fürForft-, Jagd- und Naturkunde, heraus- gegeben vom böhmischen Forftvereine, redigirt von Ludwig Schmid! (Oberforftmeifter). 1. Heft. 1866. 8. 119 &. Prag. Neichen- eher (vormals Andre) in Kom. — (Erfcheint nun in vierteljährigen Heften, der Ihrg. zu 4fl. 48). In der Generalverfammlung des bömifchen- Forftvereind im Januar 1866 wurde dieſe Form der Bereinsschrift unter der neuen Redaktion beftimmt. Wenn fich auch der reichhaltige Inhalt diefer Vereinsſchrift Hauptfächlich auf öfterreichiich -böhmifche Zuftände bezieht, fo ift er doch iiberhaupt für die 1874) Starb im J. 1865. — Smoler war auch in weiteren Kreifen rühm— lichſt befannt. Wenn auch feine amtliche Thätigkeit durch den Verkauf der Staats- forfte in Böhmen in leßter Zeit eine beſchränkte war, jo ift doch fein Verluſt ein jehr fühlbarer und lichtet die Reihen der vorzüglichſten Forftwirthe anf eine ſehr empfindliche Weiſe. — cf. Allg. Forft+ und Iagdzeitung. 1865. ©. 314. — Im 8. Hefte der 2. Bolge der obigen Vereinsſchrift 1865 ift dem Verftorbenen ein Nachruf gewidmet, der eine furze Biographie desjelben enthält (636»). 1876) Um die neu eintretenden Mitglieder des Forftvereins nicht zu zwingen, alle vorhergegangenen Hefte zu fanfen, ift diefe neue Folge begommen worden. 196 weitere Entwiclung des Forſtweſens beachtenswerth und verdient die um- fichtige und jachgemäße Nedaftion derfelben von jeher große Anerkennung. — Die Verhandlungen geben Zeugniß, daß der Verein tüchtige Forftwirthe hat, die Luft und Liebe zum Walde haben. ef. Pfeil’ Frit. BL. 1850. 8. 1. S. J. 1851. 30.1. ©. 1. 1855. 36. 1. ©. 20. 1856. 37. 2. ©. 16. Dengler's Monatſchrift. 1860. ©. 246. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1849. ©. 248. 347. u. 461. 1854. ©. 213. u. 409. 1855. ©. 9. u. 375. 1858. ©. 270. 1861. ©. 142. 1862. ©. 102. 1863. ©. 137 u. 414. 1864. ©. 185. n. 467—470. 1865. ©. 214-216. u. 331—336. 1866. ©. 56 - 62. 400. Jahreshefte der böhmischen Forftichule zu Weißwaſ— fer. (4668 u. 625). 1. und 2. Jahrgang. 1857 u. 1858, Mit Zeichnungen IV. u. 88. u. IV. 64. ©. — Prag. Rziwnatz. (Y u. % The). Pfeil's krit. Bl. 1857. 39. 2. ©. 36. Allgemeine Forft- u. Fagdzeitung. 1857. ©. 455. u. 1859. ©. 184. ! Dengler's Monatichrift. 1860. S. 84-86. Diefe Hefte enthalten verfchtedene Nachrichten aus dem Innern der frag- lichen Schule, welche nicht nur für die Freunde und ehemaligen Zöglinge der- jelben, jondern theilweife auch für ein größeres Publitum von Interefje find. — Pfeil bezweifelt jedoch, daß fie außerhalb Böhmens eine Verbreitung finden werden, und räth, fie mit der Smolerifchen Vereinsſchrift (399) zu verſchmelzen. 401. Verhandlungen der Forſtſektion für Mähren und Schleſien. (463 u. 464.) Nedigirt vom Borftand-Stellvertreter Heinrich C. Weeber (Forftinipeftor). 56 Hefte. 1850 bis 1864. (Aa ?/, bi8 1% The). Mit Karten und xylographiſchen Zeichnungen. — Brünn. Nitzſch und ſpäter (vom Jahrg. 1862 an) Karafiat in Kom. Das 55. u. 56. Heft resp. der Jahrg. 1864. 1. u. 2. Heft. Brünn. Rohrer in Kom.). (Anmerkung 215). Tharander Jahrbuch. 1851. VII. ©. 331. xc. Pfeil's krit. BL. 1850. 1. Heft. ©. 30. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1850. ©. 330 u. 4115 — 1851. ©. 259; — 1852. ©. 133; — 1855. ©. 67; — 1856. ©. 410; — 1857. S. 9%; — 1858. ©. 98, 399 u. 441; — 1860. ©. 313; — 1861. S. 183; — 1862. ©. 102. u. 179; — 1864. ©. 353—356. Dengler's Monatſchrift. 1860. ©. 147. u. 148, 197 | Die Redaktion diefer Verhandlungen, die im Ganzen wenig Stoff zu ‚ einer wifjenjchaftlichen Kritik geben, wegen der darin enthaltenen ftatiftifchen Beiträge jedoch Anerkennung verdienen, hat der Mitvorftand der Forftjeftion, dorſtinſpektor Weeber übernommen, der durch feine Leitungen feinen Beruf dazu beurkundet. In denjelben werden die Verhandlungen bei den Verſamm— lungen der Forftjeftion neben noch anderen in weiteren Sreifen intereffanten Gegenſtänden gebracht. — Am Schlufje des 48. Heftes, 1862. ift eine - Meberficht des Inhaltes der Hefte 1 bis 48 gegeben. 402. Mittheilungen des ungarifchen Forftvereing. (467. u. Bemerkung 224). Redigirt (und zwar abwechſelnd) von Erwin Kolaczeck, William Rowland u. Schmetäczerf'°). 1. bis A. Jahrgang. 1854189) bi8 1858. à 4 Hefte. — Sodann der neueren Folge 1. bis 4. Band & 4 Hefte 1859190) bis 1864. — Mit Steintaf., Karten ꝛc. — Preßburg. Wigand in Kom. (a1 The. — 2%; Thlr. pr. Ihrg. oder Band). — Vom J. 1865 an unter der Redaktion des f. f. Forftraths Thieriot in Preßburg. ef. Pfeil's frit. BL. 35.1. ©. 68; — 36.1. ©. 13; — 1858. 40 2. &.22-31; — 41.2. ©. 48. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1854. ©. 296; — 1855. ©. 65. u. 330 — 1856. ©. 103; — 1858. S. 26; — 1859. S. 349; — 1860. ©. 434; 1861. ©. 222; — 1862. ©. 181—183; 1865. ©. 9% bis 97. Abgejehen davon, dag man durch diefe Mittheilungen Kenntniß von den forjtlichen Verhältniſſen Ungarns erhält, werden darin auch hier und da wiſſenſchaftliche Gegenftände behandelt, und haben’ diefelben namentlich in Deziehung auf Forftftatiftif Intereſſe. Bei der 15. General-Berfammlung des Vereins in Bösniz wurde be- ſchloſſen, vom 3. 1866 an eine Aenderung in der Herausgabe diefer Mitthei- fungen eintreten zu laſſen. Es ſoll nämlich die Vereinsſchrift in zwei abge- fonderten Abtheilungen erfcheinen. Die eine, welche nur gejchäftliche Ver— einsangelegenheiten behandeln joll, wird in zwanglofen Heften herausgegeben. Die zweite Abtheilung, unter dem Titel Jahresſchrift des ungariſchen 188) Kranz Schmetaczed faßte zuerft den Gedanken zur Gründung des ungarischen Forftvereins und wirkte, längere Zeit als Vereinsſekretär Fräftig bei demjelben. cf. Allg. Forft- u. Iagdzeitung. 1862. ©. 73. 189) Da fich viele Schwierigkeiten entgegenftellten, konnte erſt 1854 das erfte Heft diefer Mittheilungen in's Leben treten. Diefelben erfcheinen im deutſcher Sprade. Es beftand jedoch jeit Entftehung des Vereins der Plan, gleichzeitig and) eine Ausgabe in ungarischer Sprache zu veranftalten , konnte aber wegen Man— gels an Theilnahme und Mitteln nicht ausgeführt werden. cf. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1862. ©. 126, 190) Bom Yahrgang 1859 an wird die Vereinszeitfchrift den Mitgliedern umentgeltlich zugeftellt, was den Grimd zur dem Beginn einer nenen Folge gab. 198 Forftvereins, wird wifjenfchaftliche Aufſätze ꝛc. enthalten und halbjährlich erjcheinen. — Man hat diefe Trennung fiir nothwendig gefunden, um die Bereinsmitglieder fchneller in Kenntniß von der Thätigfeit des Ausſchuſſes zu ſetzen und die auf den Berein Bezug habenden Befchlüffe 2c. raſcher zu ver- breiten. Die Jahresichrift jelbft, welche von Vereinsangelegenheiten ganz Umgang nimmt, wird denjenigen Mitgliedern, welche Beiträge dazu liefern, Gelegenheit bieten, fich auch in weiteren Kreifen befannt zu machen. Allg. Forft- und Fagdzeitung. 1865. ©. 462, — 403. Berichte des Forftvereins von Nordtirol (469); redigirt vom Dereinsvorftande Andr. Sauter (penf. f. f. Oberforftrath und Landes- forftdiveftor). 4 Hefte. 1858 — 1864. 8. Innsbruck. Wagner. (a 9, Thlr.) 1. Heft. 1858. VII. u. 166 ©. 2. „1860. 196 ©. Mit lith. Taf. 191). 3. „ 1862. I.u. 244 S. Mit 1 lith. Taf. (Iharander Jahrbuch. 1863. 155 — der neuen Folge 8. Band. ©. 384.) 4. „ 1864. auch) unter dem Titel: Berichtedes Forftvereins für Tirol und Borarlberg; redigirt vom Bereinsvorftande Joſeph Edler von Peſch (E. k. Kreisforftmeifter und Statthalterei- Forftlommiffär). Mit 3 lith. Tab. V. u. 274 ©, ef. Allg. Forft- u. Fagdzeituug. 1858. ©.387; — 1860. ©. 437; — 1862. ©. 423; — 1865. ©. 220. 404°, Ullrich, Hteronymms, Mittheilungen des Forft- verein der öſterreichiſchen Alpenländer. (470) 1. bis 5. Jahrgang à 26 Nummern. 1852 bi8 1856. Laibach. (& 2 Thle.) 403°. Mojſisovies, Ed. v. und Grohmann, PL, Mitthei- lungen des öfterreihifchen Alpenvereins. 1. Band. Mit Holz- Ichnitten und 3 panoramat. Anfichten. 1863. V. u. 393 ©. Wien. Brau— müller. (21/; Rthlr.) Dasſelbe. 2. Band, vedigirt von P. Grohmann. Mit 1 Farben- drud, 1 Holzſchn. u. 1 Karte. 1864. 502. ©. 8. Dafelbft. (3%, Rthlr.) 405. Zahres= (VBereins-) Schrift des weſtgaliziſchen Forft- perein$ (468). In zwanglojen Heften. 9 Jahrgänge. 1852 bis 1863. Krakau, Budweifer; — u. Bielig, Zamarsfi. 8. (& % — % Thle.) Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1852. ©. 460; — 1853. ©. 254; — 1854. ©. 57; — 1855. ©. 51; — 1856. ©. 220; — 1858, ©. 441; — 1859. ©. 345. 191) Diejes Heft bezieht fich ausschliegend auf die im October 1859 in Inns— brud abgehaltene 4. Berfammlung des Forftvereing für Nordtirol. 199 206. Berhandlungen der Forftfeftion der Landwirth- Ihaftsgejellihaft für Kroatien und Slavonien im Jahre 1852. Redigirt nom Vorſtande der Forftjeftion. 1853. Agram (487). (4, Thlr.) 407. Berhandlungen des fchlefifchen Forftvereing. — Mit artiſtiſchen Beilagen, Holzſchnitten, Steintafeln und Tabellen. 23 Hefte von 1841 bis 1865 9), 8. — Breslau, in Kom. von Graß, Barth u. Comp. (Später Ziegler, nunmehr Morgenftern). (1 Thlr. 5Ngr. bis 1 Thle. 1ONgr. — je nad) dem Volumen der einzelnen Hefte) 192®). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1851. ©. 175; — 1852. ©. 22; — 1853. ©. 55; — 1854. ©. 5; — 1855. ©. 135; — 1856. ©. 175; — 1857. ©. 65; — 1858. S. 49; — 1859. S. 138; — 1860. ©. 310; — 1862. ©. 138; — 1865. ©. 58 — 66. Pfeil's krit. BL. 1851. 29. 2. ©.40; — 1852. 31. 2. ©. 27; — 1854. 34. 1; — 1855. 35. 2. ©. 70. Dengler’s Monatſchrift. 1861. ©. 25 ꝛc.; — 1865. ©. 62, 119, 120, 193 u. 197. Dieſe Vereinsſchrift, die viele intereffante Mitteilungen und reiches Material für die forjtlihe Entwicklung ſowohl in Schlefien, als auch im Allgemeinen enthält, wird mit anerfennenswerther Umficht von dem Präfi- denten des Vereins, dem k. preuß. Oberforjtmeifter v. Bannewit (489 umd Anmerkung 100*) redigirt. Es find darin die umfafjenden Protokolle dieſes Vereins mitgetheilt. 408. Berhandlungen des Hils- Sollings - Forftvereins (522). Herausgegeben vom Verein. 1119) Jahrgänge, 1853 bis 1864. Mit Steintafeht. 8. Holzminden, Müller; Braunfchweig, Bruhn und Meyer sen. (à 12—22 Ngr. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1856. ©. 248; — 1859. ©. 99; — 1860. ©. 55-59; — 1862. ©. 183—191 u. 335—838; — 1865. ©. 97 u.98 und 452— 457. Dengler's Monatſchrift. 1859. ©. 97 1.117; — 1863. ©. 115 ꝛc Diefe Verhandlungen bieten reichhaltigen Stoff, und find diefelben als eine anregende und belehrende Lektüre dem Forftpublifum überhaupt zu em— pfehlen. — Auf einen Antrag des Forftgehülfen Lampe von Wangelnftedt 1924) Mit Ausnahme von 1845 — wo fein Heft erjchien, weil die 9. Ver— ſammlung der deutjhen Land- und Forftwirthe in diefem Jahre in Breslau tagte, und die betreffenden Verhandlungen in den Berichten diefer Verfammlung (564) enthalten find, — und vom %. 1848, wo wegen der aufgeregten politischen Zeit- verhältniffe feine Berfammlung des ſchleſiſchen Forftvereins ftattfand. — Die erften Mittheilungen dieſes Vereins erjchienen in den „Statuten und Berhand- lungen des ſchleſiſchen Forftvereins. 1841. Breslau.“ 192,) Die ſämmtlichen Forftunterbeamten erhalten diefe Hefte fiir den Betrag von A Thlr. (Allg. Sorft« u. Sagdzeitung. 1865. ©. 469. u, Grunert’s forftl. Blätter 1864. 8. ©. 297). 198) 1859 find diefe Verhandlungen nicht erfchienen. 200 bei der Verſammlung dieſes Forftvereing im J. 1864 befchloß letzterer, feine Zuftimmung zur Gründung einer gemeinfchaftlichen forftlichen Zeitfchrift fir die Staaten Hannover und Braunfchweig zu geben, und ermächtigte derfelbe jeinen Borftand, mit den übrigen forftlichen Vereinen des Königreichs Hanno- ver und Herzogthums Braunſchweig in Unterhandlung zu treten und dieje zum Beitritt zu dem Unternehmen zu bewegen. — (347). 409. Die Verhandlungen des Harzer Forftverein (521); — herausgegeben von dem Vereine. Mit Abbildungen. 8. Jahrgänge 1843 bi8 1847 9). 1851 bis 1853. 1855. 1859. 1861. 1862. 1863, 1864 195), — Die Verleger find fir die verfchiedenen Jahrgänge Schweigger in Clausthal, Brüggemann in Blankenburg a. H. und Yeibrod oder Meyersen. in Braunjchmweig. — (& / bis Y; Rthlr.). Pfeil's krit. BL. 1854. 1. und 1857. 39. 1. S. 10; — 1859. 42. 2. ©. 162. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1853. ©. 369; — 1854. ©. 258; — 1860. ©. 350; — 1862. ©.419; — 1864. ©.223; — 1865. ©. 260-265. Dengler’s Monatjchrift. 1860. ©. 155—168; — 1862. ©. 274; — 1865. ©. 118. Tharander Jahrbuch. 1863. 15., der neuen Folge 8. Band. ©. 383. Eine gut vedigirte Vereinsfchrift, die dem ruhigen und befonnenen Fort- Ihritt huldigt und außer den lokalen viele allgemeine Gegenftände mit Um— fiht und Sachkenntniß befpricht, daher auch von Nichtharzer Forftwirthen um jo mehr beachtet zu werden verdient, als fich die Verhandlungen ent- 194) ef. Auszug ausdem Protofoll der Berfammlung der Forft- wirthe am Harze am 26. IV. 1843 zu Ballenftedt (Anhalt-Bernburgifchen Antheils) in der allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1843. S. 389. — — Desgleihen aus den Protofollen der Hauptverfammlung des Harzer Forftvereins im Juni 1844. Daſelbſt 1845. ©. 275 bis 280. — Themata des Harzer Forft- verein. Dajelbft. 1845. ©. 311. 195) Der Jahrg. 1854 ift nicht erjchienen und die beiden Jahrgänge 1856 und 1857 durch die Schuld des damaligen erften Gejchäftsfüihrers nicht zum. Drude gelangt. — 1858 ftel die Berfammlung aus, mweil die Berfammlung der deutjchen Land- und Forſtwirthe in diefem Fahre in Braunſchweig tagte. — Die fiir 1860 beftimmte Verfammlung wurde erft im Auguft 1861 abgehalten, und zwar wegen des in jenem Fahre erfolgten Todes des k. pr. Oberförfters Scheele*) in Thale. *) Scheele, Albr., k. preuß. Oberförfter in Thale — einem wichtigen Ge- birgSrevier im Harze (6404) — war geboren am 24. II. 1809 zu Calbe an der Saale und ift geftorben-am 15. VI. 60. — Nach Grunert’s forſtl. Bl. 1861 1. ©. 248— 252 war er eim fehr thätiger, wiffenjchaftlich gebildeter Mann, was in der allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1862. ©. 152-157 auf tadelnswerth Teidenjchaftliche Weiſe widerſprochen wird. “ 201 Ichieden der Praris zugemendet halten. Es ift aus ihnen zu erjehen, daß den Verein ein kräftiger und gefunder Geift durchweht, der ganz das Gepräge der Harzer Forjtwirthe trägt, die fich von jeher weniger mit allgemeinen Theo- rien, als mit praftifchen Beobachtungen im Walde und den in diefem vor- fommenden Erjcheinungen bejchäftigt haben. (184). 410. Die Berichte über die Berfammlungen des fähfifchen Forſtvereins. 1. bis 13. Heft. 1847 bis 1863. Mit Karten, Tabellen ꝛc. 8. Colditz. Drud von Heinfe. (5138). Bericht über die 1. Berfammlung 1847 in Marienberg; desgleichen über die 2. Verf. 1850 in Colditz; desgleichen über die 3. Berl. 1851 in Schandau; desgleichen über die 4. Verſ. 1852 in Zittau; desgleichen über die 5. Verſ. 1853 in Schneeberg; desgleichen über die 6. Verf. 1855 in Tharand (660); desgleichen über die 7. Verſ. 1856 in Oſchatz; desgleichen über die 8. Verf. 1857 in Olbernhau; desgleichen über die 9. Berl. 1858 in Nofjen an der Mulde — mit 145 ©, u. 27 ©. Anhang; desgleichen über die 10, Verf. 1860 zu Eibenftod — mit 168 ©. nebjt einer Feftgabe: „Kurze Notizen über den gefammten Forjtbezirf Eibenftod und gedrängte Beſchreibung der Reviere Auersberg, Eibenftod, Glashütte und Wilſchhaus“. 36 ©. mit Karte und Tab.; desgleichen über die 11. Verf. 1861 zu deiänig — 36 — nebjt einer Feftgabe von 830 S.: Kurze Befhreibung des in der Dberförfterei Eoldig liegenden Timmligwaldes unddes Revier Wendisheim, mit Karte. (ef. Tharander Jahr- buch. 1863. 15., der neuen Folge 8. Band. ©. 383). Wendisheim. 80 ©. mit Beilagen; deögleichen über die 12. VBerfammlung 1862 zu-Radeberg, — nebjt einer Feftgabe von 15 ©. und einer Forftfarte die Statiftif der Dresdener Heide xc. enthaltend; desgleihen über die 13. Verf. 1863 zu Marienberg; — 1863. 96 S. Dresden. Teubner. (cf. Funke, Nepräfentantenbericht über die 13. Berf. des ſächſiſchen Forftvereins zc. in Smoler’3 Ber» einsſchrift zc. 2. Folge. 5. Heft. S. 62 ꝛc.) cf. Pfeil's frit. BL. 1856. 38. 1. ©.7; — 1857. 39. 2. ©. 1—12; — 1858. 40. 2. ©. 61—63. Nördfinger's frit. BL. 1861. 44. 1. S. 9—103. (von 8, Berg). Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1858. ©. 312; — 1860. ©. 15; 1861. ©. 233; — 1862. ©. 52. u. 383; 1863. ©. 456-459; — 1865. ©. 98—100. - Dengler's Monatſchrift. 1859. ©. 31; — 1862. S. 20. Sorſliche Chreſtomathie. 14 202 Sachen zählt unter feinen Forſtwirthen fo viele gut unterrichtete Män- ner, daß man den Berichten über ihre Berfammlungen ftetS mit großem In— teveffe entgegen fieht. — Dieſe Bereinsberichte werden übrigens nur für Die Mitglieder des Vereins gedruckt; allein die häufigen Nachfragen nach ihnen beweijen, daß auch dag größere forftliche Publikum ihnen feine Aufmerkſam— feit widmete. — Nach einem Beichluffe bei der Verfammlung von 1860 ift es daher geftattet, die überzähligen Exemplare der Oberförjterei Coldig in Kommiffion zu überlafjen. 411. Die Protokolle über die Berfamnmlungen der Thürin- ger Forftwirthe. 9 Hefte. 1853 bis 1864. 8. Sondershaufen, Eupel; und Gotha, Thienemann. (a 5 bis 10 Ngr.). Pfeil's krit. Bl. 1855. 36. 1. ©.7; — 1856. 37. 2. ©.41; — 1857. 39. 1. ©. 30. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1857. ©. 59; — 1861. ©. 309. Dengler's Monatjchrift. 1862. ©. 283; — 1864. ©. 402. Dieje Protokolle bringen manches Gute und Er deren zweckmäßige Re— daktion zu rühmen, indem ſie ſich lediglich auf Mittheilung des Thatſäch— lichen, was auch für den fremden Leſer ein Intereſſe haben kann, beſchränken (528. 567). Sie erſchienen vor dem Jahre 1853 nicht im Drucke. cf. Die Protofolle über die 4. Berfammlung im September 1853. — 1853. Die 5. Berfammlung im September 1854 zu Eisfeld. (Herzogth. Sachjen-Meiningen). — 1854. Die 6. Berfammlung im September 1855 zu Neinhardsbrunn. (Herzogthbum Sachſen-Gotha). — 1856. Die 7. Berfammlung im September 1856 zu Coburg. (Herzogthum Coburg⸗Gotha). — 1857. Die 8. Beriammlung im Auguft 1858 in Eiſenach. 1859. (679%). Die 9. Berfammlung im Herbit 1860 zu Königsjee (am nordöftlichen Fuße des Thiringerwaldes in Schwarzburg-NRudolftadt). — 1861. — Mit Erkurfion in den Singer- und Paulinzeller Forft (ef. im — unter Forſtſtatiſtik der ſächſiſchen Herzogthümer). Die 10. Verſammlung im Herbſt 1862 in Sonnenberg. — 1862. — Mit Exkurſionen in die nahe gelegenen herzoglich meiningen'ſchen Do— manialforſte Judenbach, Steinach und Mürſchnitz. | Die 11. Berfammlung im Auguft 1864 in Oberhof. (Herzogthunt Sahjen- Gotha im Thüringerwald). — 1864. — Mit Exrfurfionen in den Oberhofer, Dörrberger, Krawinkler ꝛc. Wald. (ef. im Anhang unter Forftftatiftit der ſächſiſchen Herzogthiimer; und Deifing unter Waldwegban). 412. Die Verhandlungen des forftlihen Bereins im ba- diſchen Oberlande (523). 203 Zuerft wurde die forftliche Zeitichrift für Baden (881) zur Veröffent- lichung der Berhandlungen diejes Forftvereins benugt, und finden fich die- ſelben vom Jahre 1841 dafelöft, II. 2. S. 3-31. und vom Jahre 1842 daſelbſt, II. 3. ©. 3—13, ‚Die Berhandlungen von 1843 und 1844, vedigivt von Gebhard, find aufgenommen in der allgemeinen Forft- u. Jagdzeitung. 1845. S. 110-113, — in Wedekind's Jahrbüchern der Forftlunde. 29. Heft. S. 178-183. und in Behlen's Zeitfchrift fiir das Forft- u. Jagdweſen. 1848. VI. 1. Neue Folge. Später erjchienen in befonderen Heften: Die Berhandlungen diejes Vereins bei der 9. Jahresver- - jammlung im Auguft 1852 in Lenzkirch (ebenfalls von Gebhard). - 1853. 100 ©. Engen. (cf. auch von Wedekind's neue Jahrbücher der Forft- tunde. 1843. 2. Folge. III. 4.) | Diefelben bei der 10. Verſammlung im Auguft 1853 in Em- - mendingen (von Forſtrath Gebhard). 1854. V. u. 99 ©. | Desgleihen bei der 11. Jahresverfammlung x. im Auguft 1855 zu Donauejhingen. 1856. Engen. Die Berhandlungen der 12. und 13. Berfammlung zu Dffenburg im Auguft 1856 und Rippolds au im September 1858. cf. Dengler’s Monatſchrift. 1859. ©. 402. | Die Berhandlungen bei der 14. Berf. v. 1859 in der Amts- ftadt Staufen in dem obern Rheinthal, mit Exkurfion in das intereffante Münfterthal. Die Berhandlungen der 15. Berfjammlung zu Gengenbad im Kinzigthale im Herbft 1861. (ef. Dengler’s Monatſchrift. 1861. ©. 441. und 1862. ©. 372 xc.). Die Berhandlungen des badijchen Forftvereins bei feiner 19. Jahresverfammlung in Karlsruhe am 18. IX. 65. — 1865, 75©. 8. Rarlörube. (cf. Dengler’s refp. Baur’ 3 Monatjchrift. 1866. ©. 160). Die erſte Berfammlung des neuen Vereins für das ganze Groß— herzogthum Baden fand im Auguft 1862 zu Achern ftatt. cf. Ver— einsheft pr. 1862. Verlag bei Roos in Engen, in Kom. bei Schmidt in Donaueſchingen. (Dengler’3 Monatſchrift. 1862. ©. 283.) 413. Greyerz, Walo v. (Forftverwalter). Schweizeriſches Forftjournal; — herausgegeben vom ſchweizeriſchen Forftverein (540) 19%). 1—11. Jahrgang. 1850 bis 1860. Lenzburg. Hagen. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1853. ©. 256; — 1854. ©. 100; — 1855. ©. 172; -- 1858. ©. 51. 1%) Die erfte Verſammlung des jchweizerifchen Forftvereins war zu Langen- thal im Kanton Bern im Mai 1843. (Ally. Forft- u. Sagdzeitung. 1843. ©. 315 u. Wede- kind's neue Jahrb. d. Forſtk. 27. Heft. ©. 164—197). Die zweite Derfammlung war zu Aarau — im Kanton Yaran im Juni 1844. 14* 204 Diefes Journal hat fich auf eine Weife entwidelt, daß e3 die Beachtung aller deutjchen Forftwirthe verdient, obgleich e8 feine Hauptaufgabe ift, Die forftlichen Zuftände dev Schweiz zu behandeln, wodurch es fich um fein Vater- land ein großes Berdienft erworben hat, — Mit den J. 1860 hat Grey— erz die Redaktion dieſes Journals an die Profeſſoren der Forftichule des eid- genöffiichen Polytechnikums (689) abgegeben, und wurde dasfelbe unter dem bisherigen Titel gejchloffen (391) und unter nachfolgendem fortgefeßt: 414. Schweizerifche Zeitjehrift für das Forſtweſen. Or— gan des ſchweizeriſchen Forftvereing ; vedigivt von EI. Landolt und Joh. Kopp. (689). 1. bis 3. Jahrgang. 1861 bis 1863. Zürich. Orelli, Füßli und Komp. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1863. ©. 416 und 417, und 1864. ©. 386 bis 388. Bon diejer in zweimonatlichen Heften erjcheinenden Zeitſchrift, die in franzöftfcher und deutſcher Sprache redigirt wird, erhält jedes Vereinsmitglied ein Exemplar. — Die Leiftungen der Redaktion verdienen Anerkennung, in- dem fomohl der Sache, als der Form nach Gediegenes und vorherrichend Driginalarbeiten geboten werden. — Der Ton und die ganze Haltung des Dlattes ift populär im beften Sinne des Wortes. Die hier mitgetheilten, bei den Berfammlungen des fchweizerifchen Forftvereins, der den Weg der Be- lehrung für eine feiner wichtigften Aufgaben hält, beiprochenen Fragen find ehr gut gewählt, um das Intereſſe für die Forſtwirthſchaft auch in weiteren (Allg. Forſt. u. Iagdztg: 1844. ©. 20 1.440. und Wedekind's I.d. 8. 28. Heft. S. 76-119 und 29. Heft. ©. 105—146). ef. auh: Die Berhandlungen der zweiten Berfammlung ſchweizeriſcher Forſtwirthe x. — 212. ©. 8. (ohne Fahrzahl). Solothurn. Scherer. (221/ Ngr.) Nachdem 1845 die Zuſammenkunft durch politifche Unruhen verhindert wor- den war, fand fie 1846 zu Solothurn ftatt. ef. die Berhandlungen der 3. Verſammlung ſchweizeriſcher Forjtwirthe zu Solothurn im Juni 1846. Mit Abbildungen. 144 ©. 8. (1/s Thle.). Die Herausgabe diefer Berhandlungen ift vom Forftverwalter Walo von Greyerz zu Büren a. d. W. beforgt, und enthält dieſes Heft manche beachtens- werthe Vorträge und Abhandlungen. — Ein Auszug daraus findet fih in Wede- kind's neuen Ihrb. d. Forſtk. 1847. 34. Heft. ©. 202—208. Die Verfammlung des jchweizeriichen Forftvereins im 3. 1847 war in Zit- rich; die für das Jahr 1848 fiel aus, die im Fahr 1849 war in Burgdorf und die im $. 1850 in St. Gallen. Allg. Forſt- und Jagdzeitg. 1850. ©. 31—33.) — Die pro 1859 fand in Schaffhaufen ftatt, die pro 1860 in Zofingen, die pro 1861 in Neuen— birg, die pro 1862 in Winterthur, und berichtet Forftrath Roth in Donauefchingen über die Verfammlung diefes Vereins im %. 1863 in Biel im Kanton Bern am Tuße des Jura in Dengler's Monatſchrift. 1863. ©. 405-415. — Die Berfammlung im September 1865 war in Sitten, der Hauptftadt des Kantons Wallis (Dengler’s Monatſchrift. 1865. ©. 431 ıc.). 205 Kreiſen anzuregen; ebenfo find die hier aufgenommenen Originalauffäte Har . amd faßlich gejchrieben (428. 844). Periodiſche Schriften und Journale von verfchiedenen forjt- und Iandwirthichnftlichen Vereinen. 415. Arenſtein, Dr. Joſeph (Prof). Allgemeine land- und forftwirthichaftliche Zeitung. Herausgegeben von der f. k. Yandwirth- Ichaftsgefellichaft in Wien (474) 17). 1. bis 15. Jahrgang. 1851 big 1865. a 52 Nummern zu 1— 2; Bogen. Mit eingedrudten Holzjchnitten und Beilagen. 4. Wien. Gerold’8 Sohn. (397). — (a 4 Thlr.). 416. Wochenblatt für Yand-, Forft- und Hauswirthſchaft. für den Bürger und Landmann. Herausgegeben von der k. f. patriotifch-öfo- nomiſchen Gejellichaft im Königreich) Böhmen (476); vedigirt von Alois Borroſch. Mit eingedruckten Holzichnitten. 1. bis 16. Jahrgang. 1850 bis 1865. zu 52 Nummern. 4. Prag. Calve in Kom. !”®), (a 17 Thlr.). 417. Centralblatt für die gefammte Landesfultur. Her ausgegeben von der f. k. patriotifch-öfonomifchen Geſellſchaft im Königreich - Böhmen; redigirt von Alois Borroſch. 1. bis 16. Jahrg. 1850 big 1865. & 52 Numm. Mit Beilagen. 4. Prag. Calve in Kon. (a 314 Thlr.). 418. Wochenblatt der £ Ef. fteiermärfifhen Landwirth— - Schaftsgefellihaft 477). Bon diefem Wochenblatt, welches auch) die Forft- jeftion diefer Gejellichaft zur Veröffentlichung ihrer Verhandlungen benugt, er- - Scheint alle 14 Tage eine Nummer und ift der Jahrg. 1864 der zwölfte 177°), u Schindler's Schematismus der öfterreichifchen Staatsforfte xc. 1864. ©. 192. 419°, Mathias, 3. F. Der deutfche Landwirth. Zeitung für Yand- und Forftwirthichaft und die mit denfelben verwandten und ver- bundenen technischen Gewerbe. Central- Organ der Oekonomen- und land- wirthichaftlichen Beamten-Hilfs-Vereine. — Herausgegeben im Auftrage des Borftandes des Defonomie-Bereins der Provinz Brandenburg (498). Erfter Jahrgang. 1857. à 52 Nummern zu 1 Bogen mit Holzjchnitten und Bei— lagen. 4. Berlin. (2 Thlr.). 1978) ef. auch Berhandlungen der ka k. Landwirthſchaftsgeſell— fhaft in Wien. Nene Folge. 1. bis 12. Band. & 2 Hefte. 1833 bis 1843, Wien 1975) Der erfte Jahrgang 1850 ift redigirt von 8. Schopf. 1976) ef. auch) Berhandlungen und Aufſätze der Fk Landwirth- ihaftsgefellihaft zu Gräk in Steiermark. 1. bis 44. Heft. 1819 — 1842. 8. Gräß. 206 419’. Land- und forftwirthfchaftliche Zeitung der Pro- vinz Preußen. — Vereinsorgan der oftpreußifchen Centralftelle zu Kö— nigsberg (495) und des Hauptvereins meitpreußifcher Yandwirthe zu Danzig (502). Redakteur Otto Hausburg; Mitredakteur Martiny. Iahrgang 1865. 52 Nummern — zu 1 Basen mit eingedrudten Holzſchnitten. Fol. Berlin. Wiegandt u. Hempel. (Halbjährlic) 2°; Thlr.). 420. Wochenblatt für Land- und Forſtwirthſchaft. Her- ausgegeben von der k. wiürtembergifchen Gentralftelle Anmerkung 2264) für Landwirthichaft; redigirt vom Profeſſor und Oberftudienrath Riecke (Au— merfung 137). 1849 bis 1866. 18 Jahrgänge. à 52 Nummern zu Bog. Mit Beilagen und Yithographien ꝛc. 4. Stuttgart. Cotta. (A 28 Ngr.) Früher, und zwar Jahrgang 1834 bis 1848, unter dem Titel: Wo - henblatt für Yand- und ee Gewerbe und ‚Handel. In dieſer Zeitſchrift ift die Forſtwirthſchaft jehr wenig vertreten. (cf. ad 420 im Anhang zu diefem Heft der Chreftomathie.) 421. Forst: und landwirthichaftlihes Jahrbuch, — her- ausgegeben von der k. ſächſiſchen Akademie der Forſt- und Landwirthichaft in Tharand (660). 1842. 1. Jahrgang. XIV u. 182 ©. 8. Dresden und Leipzig. Arnold. ö Auch unter dem Titel: Forftlihes Jahrbuch, — herausgegeben von der k. ſächſ. Afad. der Land- und Forftwirthichaft zu Iharand durch Dr. Bernhard Cotta, — mit 5 Steintafeln ıc. Da der landwirthſchaftliche Hauptverein für das Königreich Sachen zu jener Zeit eine eigene landwirthichaftliche Zeitung gegründet hatte, wurde neben der forftwirtbichaftlichen Abtheilung dieſes Jahrbuchs eine landwirth— Ichaftliche nicht mehr ausgegeben : Forſtwirthſchaftliches Jahrbuch, — herausgegeben von ꝛc. 2. Band. 1845, mit 2 Steintafeln. dajelbit. Sorftwirthichaftliches Jahrbuch, — herausgegeben von der f. ſächſ. Akad. ꝛc. unter der Redaktion des k. Oberforſtraths Frhrn. v. Berg 9). 208) Karl Seinri Edmund, — geb. am 30. XI. 1800 zu Göttingen — fam, noch nicht 15 Jahre alt, auf die Forftichule zu Dreißigader, beſuchte von da aus von 1817 bis 1818 die Univerfität Göttingen, und wurde bald darauf Auditor bei dem k. hannoverifchen Berg- und Forftamte Clausthal. — 1821 ift dafelbft eine Forſtſchule (666) errichtet worden, in welcher v. Berg Vorträge hielt. Er wurde Oberförfter daſelbſt, 1833 Borftand der Forftinfpeltion Lauterberg am Harze, — 1845 Oberforftrath und Direktor der Akademie Tharand (660). cf. Dengler’3 Monatſchrift. 1864. S.3 u.4. — v. Berg ift am 1. April 1866 unter fönig- licher Anerkennung feines Yangjährigen verdienſtvollen Wirfens in den Ruhe— ftand getreten. (Allg. Forſt- u. Jagdztg. 1866. ©. 144.) 207 3., 4, 5., 6.19) und 7. Band. 1846. 1847. 1848. 1850 und 1851. 8. dafelbft. | Hierauf erichien — um die auf der Tharander Akademie vorgenomme— nen willenfchaftlichen Unterfuchungen 2c. ſämmtlicher Lehrer in Bezug auf Forſt⸗ und Pandwirthichaft in diefem Organ mitzutheilen — eine neue Folge dieſes Jahrbuchs und zwar unter der Ueberfchrift: Jahrbuch der ſächſiſchen Afademie der Forft- und Land— wirthſchaft zu Tharand, — herausgegeben von den afademifchen Leh— vern Freih. v. Berg, A. Cotta, Dr. H. Krutzſch, Prefler, Dr. Schober, Dr. Stein, Dr. A. Stödhardt?%*) und Dr. Willfomm; — (vom 5. Band der neuen Folge an ift Dr. Stein 2%») nicht mehr als Mit- arbeiter aufgeführt); oder des forftwirthbichaftlihen Jahrbuchs 8. bis 16., der neuen Folge 1. bis 9.20%) Band. 1852. 1853. 1854. 1855. 1857. 1859. 1861. 1863 und 1864. Mit Holzichn. Yeipzig. Arnold. ef. Dengler's Monatjchrift. 1859. ©. 286 u. 306. Allg. Sorft- u. Jagdzeitung. 1854. ©. 375; — 1856. ©. 149; 1864. ©. 268 bis 277. und 1866. ©. 132—142. Ueber den Werth diefer Jahrbücher, die den Zwed haben, mit bejon- derer Rückſichtnahme auf die Intereſſen und Bedürfniffe des Vaterlandes ein fortlaufendes Zeugniß von der Wirkfamfeit der Lehrer an bejagter Akademie abzulegen und damit einen Bericht an das größere Publikum über den Zu— ftand der Beftrebungen und Veiftungen der ihrer Pflege anpertrauten Lehr- anftalt abzuftatten, — ift ſchon längſt entjchteden. Ste bilden ein werth- polles Glied der periodifchen Forftliteratur und geben ein rühmliches Zeugniß von der wiſſenſchaftlichen Rührigkeit der Yehrer der Akademie. 422. Burgtorf, F. und Michelſen, Ed. (5914)2°?*) (beide Vor- fieher der Aderbaufchule in Hildesheim), Hannover'ſches land- und forſtwirthſchaftliches Vereinsblatt. Mit fteter Rückſicht auf Garten— bau, Bienenzucht, Seidenbau und andere verwandte Zweige. 1. bis 4. Jahr- 199) Der 6. Band enthält eine Anficht der Akademie Tharand und die Grundriffe derfelben. 2004) Geboren 1809 in Nöhrsdorf bei Meißen. Er war 1838 und 1839 Lehrer der Naturwifjenfchaften an einer Privat-Erziehungs-Anftalt zu Dresden, dann Profeffor der technifchen Chemie an der k. Gewerbſchule zu Chemmig bis 1847 umd ift jeitvem Profeffor der Agrikulturchemie an der k. Afademie in Tharand, 2009) Nunmehr Profeffor in Prag. 201) Beim 15. resp. der neuen Folge 8. Band. IV u. 391 ©. mit 4 ein- gedruckten Holzjchnitten (22/, Thlr.) find als, Herausgeber aufgeführt: v. Berg, Dr. Krutzſch, Prefler, € Rod, Dr. Schober, Dr. Stengel, Dr. Stöd- hardt ımd Dr. Willkomm. 2024) Der friiher alleinige Herausgeber und Gründer diefes Bereinsblattes, 208 gang. 1862 bis 1865. à 52 Nummern zu 1Ys Bogen. 4. Hildesheim. Gerftenberg. (a 17% Thle.). 423. Land- und forftwirthbichaftlihe Zeitung für das Fürftenthum Lüneburg; — herausgegeben von dem landwirthichaft- lichen Provinzialverein, redigirt von den Lehrern der Georgs-Anftalt zu Ebstorf: Dr. Schweiger, Dr. Erdmann, B. Köpfe und Direftor Fiſcher. 1. Jahrg. 1863. Juli bi8 Dezember. 26 Nummern, & 1 Bogen. 4. Uelzen. Lüneburg. Herold und Wahlftab. (% The.) ?02P), 424°, Mittheilungen des Vereins für Land- und Forft- wirthbihaft im Herzogthbum Braunfhmweig (519); redigirt vom Kammer-Kommiſſär W. Schönermark. 1841 bis 1860. Heft 1 bis 28, (Das 1. bis 8. Heft ift nicht in den Buchhandel gefommen). 8. Braunſchweig, in Kom. bei Leibrock. (a ?/; Thle.) Außer mehreren Ab- und Verhandlungen — hauptfächlich landwirth— Ihaftlihen Inhalts — theilt jedes diefer Hefte immer den Generalbericht über die Verwaltung dev Bereinsangelegenheiten mit. | 424°, Sprengel, C. Land- und forftwirthichaftliche Zeitfchrift für Braunjchweig, Hannover und die angrenzenden Länder. Heransgegeben von dem land- und forjtwirthichaftlichen Vereine des Herzogthums Braunfchmeig. 1. bi8 5. Band. 1834 und 1835. 8. Braunfchweig. Die Fortfegung derjelben unter dem Titel: Annalen der deut- Ihen Landwirthſchaft. 5. Band. 1. bis 6. Heft. 1836. 8. Braun- ſchweig. 425. Dünkelberg, Dr. Wilh. (früher Dr. Thoma). Wochen— blatt des Vereins nafjauifher Yand- und Forftwirthe (827) 7 Jahrgänge reſp. der neuen Folge 17 derfelben. 1818 bis 1865. — Der Jahrgang zu 52 Nummern. à Y—1 Bogen. Wiesbaden. Kreidel. (1 Thlr.) Dieſe Zeitichrift brachte früher faſt nur landwirthichaftliche Aufſätze, Hat aber jeit Beginn des Jahres 1853 ein forftliches Beiblatt erhalten. — Die Dr. Konrad Michelfen, ftarb am 16. V. 62. — Er gehörte zu den vertriebenen Schleswig-Holfteinern und fand eine Anftellung als Seminardireftor in Alfeld. Nach feiner Penftionirung gründete er die Ackerbauſchule zu vitdrete die unter feiner Direktion ſehr gedieh (667). 202») cf. auch Landwirthſchaftliche Mittheilungen, bejonders für das FürftentHum Lüneburg, und Berhandlungen des landwirth- Ihaftlihen Brovinzialvereins zu Uelzen (5181). Herausgegeben von der Direktion desselben. 1. bis 10. Lieferung. (Die 10te ift vom J. 1850). 8. Uelzen. Celle. Herold und Wahlftab. (& 3% Thle.) 209 herzoglich nafjauische Regierung hat auf 400 Exemplare diejer forftlichen Bei— (age ſubſcribirt und vertheilt diefe unentgeltlich an die Förfter des — Allg. Forft- u. Jagdztg. 1864. ©. 25. 426. Mittheilungen über Haus-, Land- und Forftwirth- Schaft. Herausgegeben von der landwirthichaftlichen Gefellfchaft des Kan: tons Aargau ; vedigirt vom Direktor Dr: 3. Glaſer. 1. bis 23. Jahrgang. 1843 bis 1865. 4. Aarau. Ehrijten. — pr. Jahrg. zu 26 u. 52 Numm. 22 Nor. bis 1%, The. — Der 23. Jahrgang 1865 ift redigirt von Dr. Simler. 427. Fellenberg⸗Ziegler, Albr. Berniſche Blätter für Landwirshihaft, Wald- und Gartenbau, Mittheilungs- und Verhandlungsblatt der berniſchen öfonomifchen Geſellſchaſt. 1847 bis 1858. 1.— 12. Jahrg. 826 Numm. zu Y Bogen. Bern. Huber u. Comp. (a1 Thle.) 428. Schatzmann, R. (Pfarrer in Vechingen). Schweizerifche Alpenwirthſchaft. 1. bis 6. Heft. 1859 bis 1865. (Das 5. Heft 1864, mit einem Plane der Churer Alpen). 3. Aarau. Chriften. (1— 6 Heft 3 The. 9 Sgr.)* Man erfieht aus diejem leisten Hefte, wie fortwährend thätig der ſchwei— zerifche alpemmwirthichaftliche Verein ift. Das genannte Heft zeichnet fich be- jonders durch zwei größere intereffante Arbeiten über die Pflanzenwelt der Alpen und über Alpendiingung aus, Wochenblatt für Land- und Forftwirthichaft, herausg. von der t. miürtemberg. Gentralftelle f. Landwirthſch. 1865. ©. A. Derfchiedene Zeitfchriften und Iournale, welche die Forſt- und Landwirthſchaft zugleich berückfichtigen. 429°, Harl, Zoh. PL, Allgemeiner KRameral-, Oekono— mie-, Forſt- und Tehnologie-Korrefpondent für Deutfchland. 1. bis 10. Jahrgang. 1806— 1815. 4. Erlangen. Palm. (a 5 Thle.) 429’. Allgemeine Zeitſchrift für Yand- und Forftwirth- ſchaft, Gartenbau und Obftbaumzucht 2c; herausgegeben von einem Verein praftijcher Yandwirthe. 1. bis 3. Jahrg. 1852 bis 1854. à 52 Nummern. Leipzig. (& 12. Thlr.) 430. Beyer, Morik (Brof.). Allgemeine Zeitung für die deutjhen Land- und Forftwirthe. Unter vielfeitiger Mitwirkung her- ausgegeben. 1. bis 27, Jahrg. 1823 bis 1850, Yeipzig. à 4 The. 431. Derjelbe, Allgemeine Zeitung für Land- und Forft- 210 wirthichaft, Gartenbau und Obftbaumzucht. Jahrg. 1853 mit 52 Num. Leipzig. (11 Thle.) 432. Andre, E. Oekonomiſche Neuigkeiten und Abhand- lungen. Beitjchrift fir alle Zweige der Land- und Hausmwirthichaft, des Forft- und Jagdweſens im öfterreichifchen Kaiferreiche und ganz Deutſchland, herausgegeben von E. E. Andre, jpäter gemeinfchaftlich mit J. G. Elsner und zulegt von E. Andre. Jahrgang 1 bis 35 in 70 Bänden. 1811 bis 1845. 4. Prag. Calve (363). Fortgefegt von Dr. F. & Hlubeck. 1846 bis 1848, dafelbft. (Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1847. ©. 214 und 1849. ©. 368 ıc. 433. Central-Anzeigeblatt — land- und forftwirthidhaft- liches für Deutſchland; — zur Veröffentlichung aller, die Land- und Forſtwirthſchaft und die damit in Verbindung ftehenden Fabrifationszweige betreffenden Geſetze, Verordnungen, Anfragen, Beſitzwechſel 2c.; vedigirt von Friedr. Schröder, 1. und 2. Jahrg. 1855 u. 1856. & 104 Nummern. Berlin. (a 2% Thle.) Die Fortjegung von Wilda, Kroder ıc. ef. unter ———— reſp. landwirthſchaftliche Zeitſchriften. 434. Dünnwald ꝛc., — Sonntagsblatt für Land- und Forſtwirthe. 1856 und 1857. 1. und 2. Jahrgang. à 52 Nummern zu Ya Bogen. 8. Berlin. Kühn. (a 11/4 Thle.) 435. Elsner, J. ©. und Dr. €. E. Hammerſchmidt. ALL- gemeine öfterreichifche Zeitfchrift für den Yandwirth, Forft- mann und Gärtner In Verbindung mit mehreren Gelehrten und Freunden der Yandwirthichaft herausgegeben. 1. bi8 17. Jahrgang. 1829 bi3 1845. 4. Wien. (Die Jahrgänge 15 bis 17 von 1843 bis 1845 find allein von Hammerſchmidt.) 436. Glaß, Rich. (Oekonomierath). — Allgemeine landwirth- Ihaftlihe Zeitung. Organ für Feld- und Gartenbau, Forſt— weſen und Obſtbaumzucht. 1. bis 6. Jahrg. 1857 bis 1862. a "52 Nummern zu 1 Bogen. 4. Yeipzig.. Klinckhardt. (a2 Thlr.) (Jahrgang 1862 unter d. Titel: Organ für Yand- und Volks— wirthſchaft. 437. Gropp, Herm. — Allgemeine landwirthſchaftliche Zeitung für Feld- und Gartenbau, Forſtweſen und Obft- baumzucht. 1. bis 4. Jahrgang. 1857 und 1860. à 52 Nummern zu 1 Bogen. Mit Beilagen. Yeipzig. Klinckhardt. (1/z bis 2 Thle.) 438. Haurand, €. W., und Hohenstein, Adolph. Der Land- und Forftwirth. — Jahrg. 1863 und 1864. — Illuſtrirte all- 211 gemeine Zeitjchrift für Forft- und Yandwirthfchaft, Gartenbau, Handel und Induftrie, Bolls - und Hausmwirthichaft, Berg- und Hüttenkunde, für neue Erfindungen und für technifche Gewerbe. — PVierteljährlih 10 Numm. a 2 Bogen. Berlin. Grieben; zu 1Y/, Thlr. Um das Publifum anzufirren, werden den Abonnenten Prämien auf merkantiliiche Weiſe zugefichert! — Die Zeitichrift, die im Vaterlande wahr: Icheinlich feinen Verleger gefunden hat, „berichtet iiber Werth und Sicherheit aller StaatSpapiere, faßt vorzugsweiſe die öfterreichifchen Verhältniſſe in das Auge und vermittelt Nachfragen, wie Angebote von Gütern, Yandfigen, Fa— brilen, Mühlen, Wäldern, Mafchinen, Produkten.“ (19). — Sie hat fich vor Kurzem in zwei rivalifivende Blätter gejpalten, wovon das eine unter dem alten Titel von Hohenftein (391°), das fich jedoch nicht halten konnte, das andere als illuftrirter Yand- und Forſtwirth von C. W. Th. Haurand (Jahrgang 1864 u. 65; 36 Nummern mit eingedrudten Holz- jchnitten. 4. Wien. Beckiſche Univerfitäts-Buchhandlung in Kom. (4Y; Thlr.)) von 3. Tapfer redigirt wird. — „Ueber den Werth derfelben als forftliche Beitichrift würde e8 Schade fein, ein Wort zu verlieren ꝛc.“ Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1864. ©. 403. 4139. Hoffmann, Dr. W. Allgemeine Zeitung für Sand- und Forſtwirthſchaft, Gartenbau und Obſtbaumzucht zc. 1852. à 52 Nummern. Jüterbogk. (1 The.) ! | 440. Kerndt, Dr. Th. (Docent der Technologie und Agrikulturchemie an der Univerfität Leipzig) und Bruns, G. W. (Direktor des landwirthſchaftl. Inſtituts zu Lützſchena 2c.). Allgemeine Zeitung für die deutjchen Land- und Forftwirthe. Unter vielfeitiger Mitwirkung herausgegeben. 1824 bis 1862. 1. bis 39. Jahrg. mit 52 Nummern, a 1 Bogen. Mit Steintafeln und eingedrudten Holzichnitten. Leipzig. Hoffmann. (Später Gebhard und Reisland). Dieje Wochenfchrift war zugleich das Organ der landwirthichaftlichen Schule zu Lützſchena (663=). 441. Rau, Dr. A. (in Debring) und Dorhnahl, F. J. Die Fundgrube — Ein Wochenblatt für die praftifchen Erfahrungen und neuen Entdedungen in der Yand-, Haus- und Forftwirthichaft, dem Obft- u. Weinbau und der Gärtnerei in allen ihren Zweigen, herausgegeben in Verein mit praftiichen Fachmännern. Mit Beilagen. 1855 bis 1864. 1. bis 10. Jahrg. a 52 Numm. zu Ys Bogen. 4. Erlangen. Palm. (a 1Y/, Thle.) 442°, Sachs, L. Landwirthichaftliche Notizen über Ader-, Forſt-, Garten und Hauswirthſchaft, mit Benugung der neueſten Journale und Bücher des In- und Auslandes zufammengeftellt und für 212 praftifche Yandwirthe bearbeitet. 1. Sammlung. 1861. XII u. 334 ©. 8, Berlin. (1 Thlr.) 442°. Simmler, Dr. Mittheilungen über Land-, Haus- und Forftwirthichaft. 1. bis 23. Jahrg. 1843—1865. a 52 Numm. zu Yo Bogen. 4. Aarau. Chriften. (a 1'/; The.) 442°, Tapfer, J. Allgemeine illuftrirte Zeitfehrift für Land u. For ſtwirthe (438). Jahrg. 1865. 36 Numm. Wien. (414 Thlr.) 443. Zimmermann, Gg. Willib, Allgemeine Zeitung für Land- und Forftwirtbihaft, Gartenbau und DObftbaum- zucht zc. herausgegeben unter Mitwirkung einer Geſellſchaft praftifcher Yand- und Forftwirthe. 1. bis 5. Jahrg. 1852 bis 1856. à 52 Numm. Yeipzig. (a 1, The) + 444. Die Gerberzeitung. 1. bis 6. Jahrg. 1858 bis 1863. cf. Gerbervereine (5071). 445°, Löbe, Dr. Will, Illuſtrirte landwirthſchaftliche Zeitung. — Herausgegeben unter Mitwirkung einer Gejellfchaft praftijcher Land-, Haus- und Forjtwirthe. 1. bis 25. Jahrgang. 1841 bis 1865. A 52 Nummern zu 1 Bogen mit eingedrudten Holzjchnitten. 4. Leipzig. Lord. (Bollmar). Der Jahrgang 1865. Leipzig. Reichenbach. (Bierteljährlich 2a Thlr.) Dieſe Zeitſchrift verarbeitet in Abhandlungen, Anfragen und Antwor— ten, Literaturberichten über die meiſten in ihr Gebiet einſchlagenden Werke, in land-, haus- und forſtwirthſchaftlichen Neuigkeiten ꝛc. ein höchſt reichhalti— ges, auf Land-, Haus- und Forſtwirthſchaft Bezug habendes Materiale. 445°. Michelſen, Ed. Mittheilungen über landwirthſchaftliches Unterrichtsweſen. Eine Vierteljahrsſchrift. 1. Heft. 1865. (6910). 445°. ef. auch Yandwirthichaftliche Zeitfchriften unter Land- wirthichaft. Auslandifche Sorfijournalifik. 446. Die forftlihe Journaliftif in Frankreich. Allgemeine Forft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 314. Die erfte periodifche Forftzeitung in Frankreich erſchien im 3. 1805 unter dem Titel Memorial forestier und war von Goujon de la Somme herausgegeben. Sie war eine Sammlung der über das Forſtweſen erſchiene— nen Gefege und Verordnungen und fam während der Jahre 1805 bi3 1807 in 6 Octavbänden heraus. Diefer folgten 1808 bis 1815. 8 Bände Auna- 213 les forestieres, deren Hauptredakteure Baudrillart?®), Chanfaire und Doniot waren, Sie bildeten ebenfall3 nur eine Sammlung gefetlicher Beftimmun- gen über das franzöfiiche Forſtweſen. Erft im J. 1829 erſchien eine eigent- liche Fachzeitung — Journal des foräts, die jedoch nur 13 Monate beftand. Ihr Hauptredaftenr war Stotton, befannt durch ein Werf über das Aus- äjten dev Waldbäume. — Der ungünftige Erfolg, den diefe Zeitfchriften hatten, war der Ausbildung einer periodifchen Forftliteratur ſehr hinderlich; denn erjt im J. 1842 gründete Thomas?) (bucheron de la Nievre) feinen Moniteur des eaux et des forôts, welcher von 1842 bis 1848 in monatlichen Heften bei Bouchard verlegt wurde, fich jedoch nicht halten Konnte und 1848 mit den Annales forestieres, die ebenfalls ſeit 1842 beftehen und bis 1862 die einzige Zeitichrift waren, welche die Intereſſen der franzöfifchen Forſtliteratur vertrat (cf. Brivatforftwirthichaft; Frankreich), — vereinigt wurde. . AUS ſolche und als Organ der Societe forestiere (536) genofjen diefe Anna- les eine entjprechende Verbreitung, welche jedoch feit dem Januar 1862 durch die neugegründete Revue des eaux et des forets?®) ſehr gefährdet ift. Der Hauptredaktenr diefer letzteren ift Forgard, Forftwirth und beim Minifte- _ rium der k. Kammergüter angeftellt, welcher fich die Mitarbeiterfchaft des Lehrerlollegiums der k. Forftichule zu Nancy (683) und vieler anderer Forft- ſchriftſteller gefichert hat. Hierdurch und bei der Wichtigkeit, welche das Forft- wejen während der legten Zeit in Frankreich gewonnen hat, wird dieſe Revue eine gute Aufnahme erhalten. 447. Forſtliche Journaliftif in Italien. cf. (816), 203) Baudrillart, 3. Joſ.;— geb. 1774 zu Givron in der Champagne, ge- ftorben 1832 zu Paris, war Divifionschef in der franzöſiſchen Forftverwaltung; auch Mitredafteur des periodiſchen Journals Trait& general des eaux et des forets, chasses et pöches. 10 vol. Paris. 1821—1834. 204) Thomas jchrieb gegen die Dunfelfchläge, die er coupes tudesques (altfräntifche Schläge) nannte. 205) ef. Annuaire des eaux et foröts; anndes 1862—1864 contenants le tableau complet au 1. fevrier 1862. 1863 et 1864 du personnel de la di- rection generale des forets, du service forestier de l’Algerie ete. — 18. Paris, bureau de la Revue des eaux et foröts; Libr, agricole. — (& 2 francs). (Beziiglih des 1. Jahrgang 1862 ef. die Supplemente zur allgem. Forft- umd Sagdzeitung. 1865. V. 2.). 214 Forſt- und landwirthſchaftliche Bereine und Ver— jammlungen. Nein forſtliche und forſt- und landwirthſchaftliche Bereine?'%), Im Allgemeinen. 448. Braun (FSorftmeifter). Ueber Forſtwiſſenſchaft und die Mittel zur feften Begründung und fehnelleren Entwidlung der felben durch Forjtvereine. Sb Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1825. Nr. 4. 449, Einige Worte über Forftvereine. Daſelbſt. Nr. 101. 450. Forftwirthichaftlihe Bereine. Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1836. 451°. Ueber Forft- und Jagdvereine. Liebich's Forft- und Seidenbau-Journal. 1837. ©. 56. 451°. Seidenſticker. Forftlihe Vereine und Lejegefell- Ihaften. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 184. 5.182. 452. Das Bereinswefen und fein Einfluß auf die niede- ren Forftbeamten, Forft- und Fagdfalender für Preußen. 1851. B. V. ©. 137 bis 140. „Die in das Leben gerufenen Forftvereine jollen nicht blos den Revier— verwaltern Beranlafjung geben, ihre Erfahrungen und Beobachtungen un- ter fi) auszutauschen, fondern auch den Förftern (Forſtſchutzbeamten) geöffnet fein, damit fie hier Gelegenheit finden, ihren Geift auszubilden, Er- fahrungen zu fammeln 2.“ — Die hier in Beziehung auf die Ausſchließung der Forftichugbeamten vorkommenden Ausfälle auf den ſchleſiſchen Forftver- ein (407) beruhen auf Unrichtigkeiten und find daher zu tadeln. 206) Es find hier die meisten der wichtigeren landwirthichaftlichen Vereine mit aufgenommen, weil fich diefelben theils mehr, theils weniger an den forftlichen Intereſſen betheiligen. ; a er * Fe ’ 215 453. Wichtigkeit der Forftvereine für die Fortbildung - der Forjtwiffenfchaft. cf. Bemerkung 175. 454. Ueber den Nugen naturwiffenfhaftlider Vereine für den Forftmann und Jäger. Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1837. ©. 471. 455. Heer, Dr. C. (Sorftmeifter.) Die Bildung eines forft- ftatiftijchen Vereins betreffend. (280%). v. Wedekind's neue Jahrbücher d. Forſtkunde. 1845. 30. Heft. ©. 127—151. 456. Baur (Oberfürfter). Verein zum Schuge der Singvögel. Dajelbit ©. 1%. In Deutfchland überhaupt. 457. Die forftliden Bereine Deutſchlands. Monatjhrift für das würtembergiſche Forſtweſen. 1855. VI. S. 109. 458°. Die Bereine der deutſchen Forftmänner. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1842. ©. 155. „Wer in die Gegenwart und Zufunft einen unbefangenen Blid zu wer- fen gewohnt ift, muß mit Hoffnung die vielen Vereine begrüßen, welche feit einer Reihe von Jahren fich in Deutjchland und den benachbarten Ländern gebildet haben x.” — Unter anderen wird hier auch der Wunfch ausge. Iprochen, „daß aller Verkehr in diefen Vereinen zur öffentlichen Kunde ge- lange x.“ — 458”. Aehnlich, wie der ſüddeutſche Forjtverein (557), hat fich im April 1866 zu Frankfurt a. M. auch eine ſüddeutſche Aderbaugefellichaft fonftituirt. Bei der dabei ftattgefundenen Generalverfammlung, in welcher die Statuten feſtgeſetzt worden find, waren jehr viele Vertreter der Yand- wirthichaft aus Süd⸗ und Mitteldeutjchland anmejend. — Um big zur Ent- ſcheidung über Gründung einer Zeitfchrift nicht unthätig zu fein, follen in- zwiſchen Flugblätter erfcheinen und felbige an die Mitglieder vertheilt werden. | (Lempp, K. Einladung zur Betheiligung an der Aderban- gejellichaft für jüd- und mitteldeutjche Yandmwirthe. cf. Wocen- blatt f. Land⸗ und Forftwirthichaft. Herausgegeben von der f. würtemberg. Cen- tralftelle für Landwirthſch. 1866. ©. 88.) 216 In specie in ©efterreich ?”, 459. Erklärung, Vorſchlag und Aufruf an die öſterreichi— Ihen Forftmänner und Freunde des Forftwejens zu einem Forft- verein. : Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1815. ©. 294. 460. „Bei dem Vereinsweſen, welches fiir Defterreich bei feinem itber- wiegenden Privatforitbefige von größter Bedeutfanfeit ift, traten im Allgemei- nen, manche und namhafte pekuniäre Opfer bringend, die großen Gutsbeſitzer an die Spitze der verfchiedenen Unternehmungen. Sie gaben und geben da- durch der Sache einen Halt. — Aber es traten auch unter den Forftbeamten jelbft eine nicht geringe Anzahl tüchtiger Männer hervor, die fich mit vollem Eifer der Sache annahmen, raſtlos das Gute fürderten und noch immer in gleicher Regſamkeit thätig find. Berhältnigmäßtg.ift die Zahl der Faiferlichen Beamten, welche in den Vereinen eine Rolle jpielen, gering; es fann dies je- doch kaum anders fein, weil im Ganzen ihre Zahl weniger groß ift. — Die Forftvereine haben für die Entwidelung unferes Faches in Defterreich einen nicht genug zu würdigenden Einfluß geäußert und äußern ihn noch. Ihre Er- haltung ift eine Nothwendigfeit für den forftlichen Fortſchritt.“ „Dies gilt hauptfächlich nur von dem mähriſch-ſchleſiſchen (463) und böh- mifchen (465) Forftverein. Der ungarische Verein (467) finder fein rechtes Intereſſe im Lande und ift fein Einfluß im Sinken. Ein kroatiſcher Forft- verein (487) ift zwar einmal aufgetaucht, gibt aber fein Lebenszeichen mehr von fich. Auch von dem Alpenforftverein (470) und vom Tiroler (469) weiß man nicht viel. Der weitgaliziiche Forftverein (468) ſcheint feiner Auflöfung entgegen zu gehen und die Forſtſektion der Lemberger (484), ſowie die der Wiener Landwirthſchaftsgeſellſchaft (474) Laffen auch wenig von fich hören. Was den Neichsforftverein (462) anbelangt, jo exiftirt diefer zwar noch fort, alle Be- ftrebungen aber, demſelben Lebensfähigkeit einzuhauchen, waren big jest ohne Erfolg; und dennoch könnte diefer Verein noch jehr viel fir die Berbefferung wenigſtens der Forftgefeßgebung thun, wenn er fein Beftreben darauf richtete, Einfluß beim Minifterium des Innern zu gewinnen und von dieſem als ein Rathgeber in forftlichen Angelegenheiten benutzt zu werden.“ Allgemeine Forft- u. Fagdzeitung. 1860. ©. 317 u. 408. 461. „Alle Forftvereine des Reichs, mit Ausnahme des böhmischen (465) und der mähriſch-ſchleſiſchen Forftieftion (463), haben den gehegten Hoffnungen nicht entfprochen, ſelbſt wenn fie eine große Anzahl von Mitgliedern aufweifen, wovon die Urfache hauptfächlich die ift, daß die Forftwereine überhaupt im Lande felbft und unter den Waldbefigern nur einen geringen Anklang finden.“ Allg. Forft- u Sagdzeitung. 1862. ©.268. 462. Der dfterreihifhe Reihsforftverein wurde 1852 ge- 207) Die öfterreihischen Forftvereine und Forfteftionen ftehen umter dem k. k. Minifterium für Handel und Volkswirthſchaft. 217 gründet ?0®) und 1862 veorganijirt. Er ijt ein Wanderverein, der jeine jähr- lichen Generalverfammlungen bald in dieſem, bald in jenem Kronlande des Kaiferjtaates hält. Die Mitglieder find in ftändige, zeitliche und Ehrenmit— glieder unterjchieden. Die erjteren werden vom Direktorium für immer auf- genommen, die zeitlichen jedoch nur für die Zeit einer Berfammlung. — Die Angelegenheiten des Bereins leitet ein Direktorium, dem ein erfter und zweiter Borjtand vorfteht. Der Sit des Direftoriums ift in Wien. Für die Bejor- gung der Kanzleiarbeiten zc. wird ein aus den Bereinsmitteln bezahlter ftän- diger Sekretär beitellt. Der Verein gibt als fein Organ „die öfterreichifche Vierteljahrsſchrift“ (396) heraus (460). Schindler's Schematismus. 1864. ©. 177-179. | PBrotofoll über die Verhandlungen des f. f. Reichsforſt— verein bei der allgemeinen Berjammlung im Mai 1853. Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für das Forſtweſen. 1853. III 2. Seidl (Forftmeifter) berichtet al3 Abgeordneter des böhmischen Forft- vereins über die Verhandlungen der 3ten Öeneralverfammlung des öoſterreichiſchen Neihsforftvereins, abgehalten in Wien im Dftober 1855, bei welcher die meiften Forft- und Yandwirthichaftsvereine aus den Kronländern vertreten waren, in Smoler's Vereinsſchrift. Neue Folge. 1856. 10. ©. 40—47. Relation über die 6te Berfammlung des öfterreihifchen Reichsforſtvereins im Januar 1859 von dem Abgeordneten des böhmi- ſchen Forftvereins. Diefelbe behandelt hauptjächlich die Frage über die Verbindung des Reihsforftvereins mit den andern Kronlandsvereinen?®), von welchen Abge- ordnete aus Böhmen, Mähren, Galizien, Ungarn, Steiermark, Oberöfterreich, jowie von der Wiener Landwirthichaftsgefellichaft (474) anweſend waren. — E3 wurde jedoch von Seite des Reichsforſtvereins hervorgehoben, daß alle hierauf zielenden Anträge das Princip verlegten, auf welchem der Reichsforſt— verein beruhe. Derjelbe ſei als ein freier Verein entjtanden, der die doppelte Aufgabe habe, eine Verbindung der Lokalvereine herzuftellen und als jelbft- ftändiger Berein zu wirken. Es fei jedoch eine Abänderung der Statuten nothwendig, weshalb die Vorlage jolcher zur Steigerung der Wirffamfeit und - 208) Gründung des Neichsforftvereing. Defterreichiihe Vierteljahrsichrift. 1852. II. 2. ©. 148. Die Statuten des Neichsforftveing. Daſelbſt. ©. 259. 209) Die Negierung gebraucht den Neichsforftverein in forftlihen Angelegen- heiten als Beirath. Dadurch gewinnt der Verein eine dominivende Stellung, deren büreaufratiichen Einfluß man um jo weniger zur Geltung kommen laffen will, als die einzelnen Kronländer jelbft nah möglichfter Selbftftändigfeit ftreben. Die Op- pofition wird daher jenen Verein nie aufkommen laffen. Sorftl. Chreſtomathie. 15 218 Wechjelwirkung des Reichsforſtvereins mit den Lofalvereinen bei der nächſten General-Berfammlung bejchloffen wurde, Smoler's Bereinsjährift. 1859. 20 S. 84—89. Defterreihifche Bierteljahrsjchrift des Forſtweſens. 1859. IX. 1. Mittheilungen des öfterreichifchen Forftvereins in Wien an die mähriſch-ſchleſiſche Forftjeftion im Betreffe der Frage tiber Verſtärkung der Wirkſamkeit des Reichsforftvereing und deſſen Wechſelwirkung mit den Kronvereinen. Es find hier die Öutachten mehrerer der Letztern in diejer Beziehung mitgetheilt und beleuchtet. Die Sache ift aber bis jegt nicht zum Abſchlnuß gelangt. Berhandlungen der Forftfeftion für Mähren u. Schlejien. 1859. 4. Dafelbft. 1861. 46. befindet fich auch ein kurzer Bericht über die 1861 in Wien abgehaltene Generalverfammlung des Reichsforſtvereins, aus dem jedoch nichts Beſonderes herporzuheben ift. Bericht über die 7. Öeneral- Berfjammlung im Januar 1860, bei welcher die jänımtlichen Kronlandsvereine vertreten waren. Dejterreihifhe Bierteljahrsihrift für das Forſtweſen. 1860. 1., 2. und 3. Heft. Auch hier wurde befonders iiber die Mittel und Wege zur Erhöhung der Wirkſamkeit des Reichsforſtvereins 9) und feiner Wechjelmirfung mit den Kronlandsvereinen geſprochen. — Generalinfpeftor Weſſely jchlägt eine Aenderung der Organijation nach Art der Wanderverfammlungen der deut- Ihen Land- und Forſtwirthe (564) vor. Man verftändigte fich), daß der Reichsforſtverein bisher nicht zur beabfichtigten Geltung fommen konnte, und bejchließt daher wiederholt Abänderung der Statuten. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1861. ©. 274 ꝛc. Die Theilnahme an diefem Vereine ift jehr gering ; — 400 bis 500 Mit- glieder und oft nur 30 Anweſende bei den jährlichen Berfammlungen, und zwar immer mr aus Wien und deſſen nächjter Umgebung. Der böh- miſche Forſtverein hat alle Berbindung mit dem Reichsforſtverein abgebrochen, da fich Ießterer bisher noch in feiner Verſammlung eines der vielen im öſter— reichiichen Staate bejtehenden Forftvereine durch Abjendung von Vertretern betheiligt hat. — Wenn die übrigen Kronlandsvereine dem Beifpiele des böhmischen Vereins noch nicht gefolgt find, jo liegt dies einzig in der Achtung ſämmtlicher öfterreichifceher Forftwirthe vor dem eigentlichen Gründer des Reichsforſtvereins. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 267. 210) „Die Thätigfeit diefes Vereins hat ſich nicht fo entwidelt, als man Anfangs zu hoffen berechtigt war.” Allgemeine Forſt- u. Jagdzeitung. 1860. ©, 317. 219 Im Mai 1862 war in Wien eine außerordentliche Verſammlung des Reichsforjtvereins, in welcher die Nefonftituirung desfelben und der Ent- wurf neuer Bereinsjtatuten berathen wurden, da der Verein in jeiner bis- herigen Geftalt weder den Anfprüchen, noch den Bedürfniſſen Genüge geleiftet. Das Direktorium ftellte daher den Antrag, den Reichsforftverein in einen all- gemeinen wiffenfchaftlichen Verein umzugejtalten, welcher feine Berfammlungen außerhalb Wien in den verjchiedenen Kronländern abhalten fol. Es fand jedoch diefer Antrag nicht die gehörige Unterftügung ; der Statutenentwurf, welcher in der allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 342 mitgetheilt ift, wurde aber angenommen. — Während fich der Verein früher die Vertretung forftlicher Interefien des Kaiferreichs nach jeder Richtung hin als Auf- gabe geftellt hatte, hat er nun den Zweck, die forftlichen Kenntniffe und den Forjtbetrieb im ganzen Reich zu fördern und durch die Vereinsſchrift (396) die jährlichen Berfammlungen, die Anträge an die Behörden, die Abgaben von Gutachten an diefe, den Verkehr mit anderen Vereinen, Preisaufgaben, Privatmittheilungen ꝛc. zu veröffentlichen. Die Verſammlungen werden in Wien — dem Site des Direktoriums?!!) — fowohl, al3 an anderen Orten der Monarchie gehalten. Allg. Forft- m. Jagdzeitung. 1865. ©. 72 bis 74. Die erjte Wanderverfammlung des Neichsforftvereines war 1863 und wurde verbunden mit der Feier der 5O jährigen Errichtung der Forftlehranftalt zu Mariabrunn (621) in Hütteldorf?!?). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1864. ©. 470. Im Auguft 1864 tagte in der 2. Wanderverjanunlung der Reichsforft- verein in Tetſchen in Schlefien mit der mährifch-Ichlefiichen Forftjeftion zu— ſammen. — Nach der allg. Forft- u. Jagdztg. 1865. ©. 72 bis 74 hat bei dieſer Berfammlung nichts die Eintracht geftört. „Jeder Verein hat unabhängig von dem andern fein aufgeftelltes Programm durchgeführt, und haben beide Bereine gleichen Antheil an den Debatten genommen. Nux jpezielle Haupt- geſchäfte wurden gejondert verhandelt. ef. Zn der öſterreichiſchen Vierteljahrsichrift für das Forftweien. 1864. 14. 3. „Rücdblide auf die Berfammlung des öfterreichiichen Reichs— forftvereing.“ Smoler’3 Vereinsſchrift ec. 1865. 2. Folge. 8.Hf. „Schmid! (Oberforftmeifter). Bericht iiber die Berfammlung des Reichsforit- vereins in Tetjchen.“ Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 77. 211) Allg. Forft- u. Iagdzeitung. 1863. ©. 181. — „Es fragt ſich, ob nicht der fefte Sit des Vereins in Wien etwas lähmend einwirkt, und ob nicht Wanderverfamm- (ungen das Intereſſe und die Theilnahme an demfelben erhöhen?“ 212) In Dengler’s Monatſchrift. 1864. S. 87-9 find die Themata befprochen, welche bei diejer Berjammlung zur Sprache kamen. ef. unter Holzhandel Defterreicht; 15* 220 Nach diefer Zeitung, 1865. ©. 314 jollte die 3. Wanderverfammlung des Reichsforſtvereins 1865 in Preßburg in Berbindung mit dem ungarifchen Reichs— forftverein ftattfinden, was jedoch der Magiftrat von da ausſchlug (467. ©. 229). Diejelbe wurde daher im September 1865 auf dem Karſt (cf. unter Forftdireftion: Folgen der Entwaldung — Oefterreich in spec. Iſtrien, — und unter Kulturbetrieb in verjchiedenen Yändern ꝛc. gleichfalls: Defterreich in sp. Iſtrien.) und in Trieſt abgehalten, wo der Reichsforſtverein auf eigenen Füßen jtand und BER die Karftbewaldungsfrage in Unterfuhung und Berathung nahm. AS Berfammlungsort für das Jahr 1866 wurde Wien beftimmt. 463. Die k. k. mähriſch-ſchleſiſche Geſellſchaft zur Be- förderung des Ackerbau's, der Natur- und Yandesfunde — bereit$ jeit 1811 gegründet?!?) — widmete erjt jeit 1845 in ihren Mitthei- lungen ?*) dem Forſtweſen eine befondere Abtheilung, wenn auch ſchon früher, im richtigen Erfennen der Wichtigfeit des Forjtwejens für die Landeskultur, forftliche Gegenftände in jener Gejellfchaft abgehandelt wurden. — Im Herbit 1845 beſchloß man von Seite der Forftwirthe, zwar bei der Gejellfchaft zu bleiben, jedoch einen eigenen Zweigverein als Forftjeftion (460) zu gründen, die im Jahr 1849 veorganifirt wurde. Daß dies zeit- und ſachgemäß war, bewies der Umſtand, daß ſchon im 2. Hefte der Berhandlungen jener *1?) (401) 433 Mitglieder aufgeführt find. Die Forftjeftion hält ihre Verjomnilangen abwechjelnd in Mähren und in Schlefien: 1851 zu Troppau (Schlefien), Brünn (Mähren) u. Frieded (Schlefien). 1852 zu Brünn (Mähren). 1853 zu Straßnig in den Karpathen (Mähren). 1854 zu Jägerndorf (Schlejien). 1855 zu Kremſier (Mähren). 1856 zu Iglau (Mähren). 1857 zu Karlsbrunn (Schlejien). 1858 zu Znaim (Mähren) mit Erfurfionen in die Zuaimer u. Frainer Waldungen. Berh. d. Forftjelt. f. M. u. Schl. 1859. 35. ©. 84. unter Erziehung von Nußholz nach verfchiedenen Holzarten — Buche; unter Holzpreife in Defter- veich überhaupt; unter Buchenhochwaldbetrieb — v. Berg; — und im Anhang unter Forft- einrichtung Einrichtung des Forftdienites in Defterreih — Weſſely, reſp. die Bemerkung dazu. 213) Die Gründung der mähriſchen Landwirthichaftsgejellichaft fällt in das Jahr 1771; e8 wurde diejelbe 1811 mit der jchlefischen vereinigt. 214) Mittheilungen der k. k. mähriſch-ſchleſiſchen Geſellſchaft für Ackerbau, Natur- und Landeskunde, redigirt von H. C. Weeber. Der Jahrgang mit 52 Nummern zu 22%, Thlr. Mit Beilagen, Abbildungen und einem Notizblatt der hiftorifch-ftatiftifchen Sektion diefer Geſellſchaft ꝛc. re- digirt von Chr. D’Elvert. (12 Nummern.) 4. Brünn. Karafiat. 215) Dieje Verhandlungen (401) find bereits bis zum 56. Hefte gediehen. — - Bon 1845 bis 1849 wurde eine Zeitjchrift von der Forftjeftion herausgegeben. 221 | — 1859. Die für dieſes Jahr angeſetzte Verſammlung wurde wegen der kriegeriſchen Verhältniſſe vertagt. 1860 zu Weſetin (Bericht des Oberförſters v. Ern ſt darüber in den Verhandlungen des ſchleſiſchen Forſtvereins 1861. 2. Heft. und Ver— handlungen d. Forſtſekt. f. M. u. Schleſ. 1861. 41., welche auch eine Karte dieſer Herrſchaft liefern). 1861 zu Bielitz (Schleſien). ef. Smoler's Vereinsbl. ꝛc. 1861. Heft 36; — Mittheilungen der k. k. mähriſch-ſchleſ. Geſellſchaft fiir Ackerbau, Natur- u. Landeskunde. 1861. IV. Nr. 21; — Verh. der Forſtſekt. für Mähren und Schleſien. 1862. 47. Heft, mit einer Karte der herzogl. Bielitzer Waldungen, welche von den Mitgliedern dieſer Verſamm— lung beſucht wurden. 1862 zu Beſſitz (Mähren) mit Exkurſion in die Freiherrlich v. Sina’- Shen Waldungen bei diefer Herrfchaft. ef. Verh. d. Forftfeftion f. Mähren und Schlefien. 1863. 51. Heft. 1863 zu Boskowitz (Mähren) mit einer Erfurfion in die Forfte diefer Herrichaft. ef. Jahrg. 1864. 1. und 2. Heft d. Verh. d. Forſtſekt. für Mähren und Schlefien. 1864 zu Tetſchen (Schlefien) mit dent Neichsforftverein (462). Die neueren Verhandlungen der Forftjeftion weifen einen Berfonalftatus von 1000 Mitgliedern nach, ſowie die Jahrgänge 1857 und 1859 derjelben eine Weberficht der Leiftungen jener Gefellfchaft geben, wodurch ein rühmliches Zeugniß von der Thätigfeit derjelben abgelegt wird. Die erfreuliche Entwid- fung dieſes Vereins beurfundet, daß er einer der lebenskräftigſten in Deutfch- fand ift (627). — Die Mitglieder der Forftfeftion bezahlen einen jähr- fichen Beitrag von 2 fl. 10 kr. öſterr. W.; erhalten aber dafür die Seftions- Ihriften. | Schindler's Schematismus. 1864. ©. 1%. 464. Der mährifch-ichlefiiche Forftichulverein befteht aus Mitgliedern, welche mit Kapitalfchenfungen oder Beiträgen für mindeftens 6 Jahre fich der Unternehmung anfchliegen. — Die mähriſch-ſchleſiſche Forft- ſchule zu Auffee (627) wurde durch diefen Verein gegründet und am 1. X. 1852 eröffnet. Schindler 3 Schematismus. 1864. ©. 187. Aus der in den Verhandlungen der Forftfektion fiir Mähren und Schleften, 1859. IV. 01) mitgetheilten Nachweifung der Einnahmen und Ausgaben dieſes Vereins pr. 1857/58 iſt gleichfall® zu entnehmen, daß derjelbe hauptjächlich auf freiwillige Jahresbeiträge angewieſen ift. 465. Der Berein böhmifher Forftwirthe?'®) (460) trat im Auguft 1848 ins Leben. — Daß die Gründung eines ſolchen Vereins ein 216) ef. auch Schindler's Schematismus ıc. 1864. ©. 179-181. 222 Bedürfniß für Böhmen war, beweilt der Umftand, daß derjelbe gleich zu Anfang eine große Anzahl Mitglieder, und namentlich als ſolche Forftwirthe erhielt, fowie daß die Theilnahme daran noch immer in Zunahme begriffen ift. 1850 zählte der Verein ſchon 800 Mitglieder. — ES ift jedenfalls eine erfreuliche Erfcheinung, daß in dem jo mwaldreichen Böhmen ein Forftverein befteht, um jo mehr, als hier das gemeinſame Band der Staatsforftverwal- tung fehlt und das jo wichtige Forſtweſen in diefem Lande, ſowie in Defter- reich überhaupt, noch der jorgjamften Pflege bedarf, um es zu einer für alle Theile gedeihlichen Entwicklung zu führen. Es hat auch diefer Verein feit feinem Beftehen bereit einen bedeutenden Einfluß auf die Hebung der Forft- fultur gehabt. Bezirks - Gefchäftsleitungen, iiber das ganze Yand verbreitet, hat er dermalen 121; auch erhält derjelbe eine Gefchäftsfanzlei in Prag mit einen bejoldeten Sekretär und einem Kontroleur. — Man beichloß in der 1. Plenar-Berfammlung in September 1848 die Herausgabe einer Vereinsſchrift 3IN), welche Mittheilungen über die Vereinsangelegenheiten, die Verhandlungen in den Sitzungen, ſowie andere Abhandlungen und lei— tende Artifel, Berichte, Vorjchläge, Korreipondenzen ꝛc. bringen jollte. — Auch durch die Gründung der Forftichule zu Weißwaſſer machte fich dieſer Forft- verein verdient (624). — Derjelbe ift ein Wanderverein und hält jährlich eine Generalerfammlung bald in diefem, bald in jenem Theile des Königreichs. Im 3. 1854/55 ſchloß die Vereinskaſſe mit einem Kaffenbeftande von 3458 fl. 51 fr. ab, nachdem unter den Ausgaben 3101 fl. 251g fr. für Forftichul- auslagen verrechnet worden find. (Smoler's Vereinsſchrift zc. 1855. Neue Folge. 9. Heft. ©. 95). Im J. 1849 hielt der Berein feine Berfammlung in Wohred bei Frauenberg im Schwarzenbergijchen *172). —— „ „ 1850 in Tetſchen. (Smoler's Vereinsſchrift 1850. 7. Heft. u. 1851. 8. Heft. (ef. Forfttaration in Sachen von Pfeil.) „ » 1851 in Eger, mit Erfurfion in die Forfte von Eger und die bayeri- ſchen Forfte von Waldſaſſen. (Smoler's Vereinsſchr. 1851. 10.) „ n 1852 zu Kosmanos (ereinsſchrift. 1852. 14. Heft.). „ n 1853 zu Neuhaus (Kreis Budweis, an der mährijchen Grenze). (Bereinsichrift. 1853. Neue Folge. 3. Heft.) „ „ 1854 zu Prag, mit Erfurfion in die intereffanten fürftlich fürftenber- giichen Forfte von Pürglitz. (Vereinsſchr. 1854. Nene Folge. 6. Hft.) „ „ 1855 zu Hohenelbe, mit Exrfurfion in die Hohenelber Gebirgsforfte zu- nächſt der preußifch-fchlefiichen Grenze. (Vereinsjchrift. 1855. Neue Folge. 9. Heft. ©. 3—82. ımd 1856. Neue Folge. 10, Heft. ©. 3 bis 25. 217 a) ef. auch Smoler's Verhandlungen des böhmiſchen Forſtvereins im September 1849; reſp. daſelbſt die Beſchreibung der Exkurſion jenes in die Urwälder des Böhmerwaldes. Nebſt einem Anhange, Statuten, Geſchäftsordnung und Namensverzeichniß ſämmtlicher Mitglieder des böhmijchen Sorftvereins enthaltend. 1850. Prag. (t/; Thlr.) F | | 293 i | — 1856 fiel die Verſammlung des böhmiſchen Forſtvereins aus, weil die allgemeine Verſammlung der deutſchen Land- und Forſtwirthe in dieſem Jahre in Prag tagte (564), reſp. jene an dieſer Theil genommen hatte. (cf. in Smoler’s Vereinsſchrift. 1856, Neue Folge. 12. Heft. ©. 1. 66 ꝛc. 13. Heft. S. 30. „Erkurfion in die Waldungen der k. k. Reichsdomäne Brandeis, der fürftlich Kinsky ſchen Domäne Böhmiſch-Kamnitz und der Domäne Pürg— lig mit der Forftjeftion der 18. VBerfammlung der deutfchen | Land- und Forftwirthe.) „ „ 1857 in Niemes (Kreis Jung-Bunzlau), mit Erfurfionen in die k.k. Forfte der Domäne Reichsftadt und gräflich Hartig’schen Forfte der Domäne Niemes-Wartenberg. (Vereinsichrift. 1857. Neue Folge. 15. Heft. S. 7 ꝛc.) „ „ 1858 zu Schwarzfofteleg, mit Exrfurfion in die Forfte der fürftl. liech⸗ tenfteinifchen Herrichaft daſelbſt. (Vereinsſchrift. 1858. Neue Folge. 18. Heft. ©. 8 ꝛc.) „ „ 1859 zu Marienbad, mit Erkurfion in die Forſte des Prämonftra- tenfer - Stiftes Tepl?!7b) bei Marienbad, — (Vereinsſchrift. 1859. Neue Folge. 21. Heft. ©. 73 bis 83 umd allgem. Forft- und FJagdzeitung. 1859. Decemberheft.) „ „ 1860 zu Kommotau am Fuße des Erzgebirges, mit Exrfurfion in die der Gräfin Bouquoy gehörigen Waldungen der Domäne Rothen- haus. (Vereinsichrift. 1860. Neue Folge.’ 24. Heft. ©. 3—64, und den Bericht des Oberförfters Naas in den Verhandlungen des jchlefijchen Forftwereins 1861 „über die Berfammlung der böh- milchen Forftwirthe in Kommotau.“) „» n 1861 zu Bilef (Kreis Piſek), mit Exrfurfion in die Pifefer Stadt: waldungen. (VBereinsichrift. 1862. Neue Folge. Heft 27; — all- gemeine Forft- u. Jagdzeitung. 1861. ©. 437 bis 442 und 1863. S. 137; — Berhandlungen der Forftfektion für Mähren u. Schlefien. a 1862. Heft 48, — und in der Chreftomathie unter landwirthſchaft— fihe Zwifchennutungen; Böhmen. „ „ 1862 zu Jitſchen (Jin), mit einer Erfurfion in die Waldungen der fürftl. Trautmannsdorfiſchen Herrichaften Kumburg und Radin. — Der fürftl. Forftmeifter Fleifhmann zu Jitjchen übergab den Mitgliedern der Berfammlung eine Brofchiire: Hiftorifche und ftatiftifche Notizen iiber beide Herrſchaften. — (Bereinsjchrift 2c. 2. Folge. 1. 1862.) 217») Tepl am Tepl, ein reiches Prämonftratenfer-Klofter. — Marien- bad — Dorf im Egerer Kreife, 1809 parifer Fuß hoch, von waldigen Höhen ums geben, in etwas rauhem Klima, aber doch in einer anmuthigen Senfung ge- legen. 224 Im 3.1863 zu Wittingan in Südböhmen (ef. im Anhang unter Forftftatiftit— Böhmen.), mit Exrfurfionen in die fürftl. Schwarzenbergifchen Wal- dungen dafelbft. Gereinsſchrift. 2. Folge. 4. Heft. 1863.) „ „ 1864 zu Dobrziſch (im Prager Kreife), mit Erfurfionen in die dem Fürsten Colloredo- Mannsfeld gehörigen Waldungen. (Ber: einsichrift. 2. Folge. 7. Heft. 1864. und 9. Heft. 1865.) „„ 1865 in Jungbunzlau, mit Erfurfionen in die Waldungen des Fürften Thurn und Taris. Im Januar 1865 (Bereinzfchrift. Heft 1. refp. der ganzen Reihe. 53. 1866. ©. 107 20.) wurde die Gefchäftsleitung des böhmischen Forft- pereins dem Dberforjtmeifter Yudw. Schmid übertragen (399). 466°. Der Forftfhulverein für Böhmen — Im J. 1855 gründete der böhmiſche Forftverein die Forftichule zu Weißwafler (624) in der Hoffnung, daß die Grundbeſitzer Böhmens dieſe jelbft in die Hand nehmen würden. Er wandte fich auch an diefelben ; und jo geichah es, daß dieſe Forft- vereinsfchule 1862 aufhörte und an deren Stelle eine neue, durch die Wald- befier gegründete Lehranftalt trat. Die Großgrundbefiger vereinigten fich am 6. II. 62 zu Prag und fonftitwirten den Forſtſchulverein für Böhmen, deſſen Zweck die Gründung und Erhaltung jener Forftlehranftalt war und ift. — Gründer find ſolche Mitglieder, welche von jedem Joch ihres Waldbeſitzes in Böhmen 20 Neufreuzer auf einmal oder in 5 Jahresraten ein— zahlen, oder fich verpflichten, die hierfür entfallenden Intereſſen durch eine hy— pothefarifche Sicherftellung in halbjährigen Raten zu entrichten. — Wirfliche Mitglieder find folche, welche die 5 pCt. Intereffen des bet der Gründung be- ftimmten Kapitals einzahlen oder ohne Rückſicht auf ihren Waldbefit einen jährlichen Beitrag von wenigftens 50 fl. 5. W. entrichten. — Die Bereins- ftatuten erlangten die allerhöchite Genehmigung am 30. V. 62, und die pro- viſoriſche Forftvereinsfchule wurde am 23. III. 62 vom neuen Forftichulverein übernommen und am 15. X. 62 eröffnet. Der Grindungsfond hatte nahe an 180,000 fl. ö. W. erreicht (400). Schindler's Schematismus. 1864. ©. 185 und 186. 1 466°. Der neuentftandene Berein zur naturwifienichaftlihen, land— und forftwirthichaftlihen Durchforſchung Böhmen. Smoler's Vereinsſchrift. 1864. 7. Heft der 2. Folge. Der böhmische Forftverein beſchloß in feiner Sigung 1864 jenem Ver— eine einen jährlichen Beitrag von 700 fl. 8. W. auf die Dauer von 3 Jahren zu geben. ©. 48 und 49 des 1. refp. 53. Heftes der ganzen Reihe obiger Bereins- ſchrift, 1866, findet fich eine Anzeige diefes „Landesdurchforſchungsvereins“, der fih mit paläontologiichen Unterfuchungen, botanischen und geologiſchen Exrfurfionen, orographiihen Aufnahmen ꝛc. im ganzen Kronland Böhmen beichäftigt. air is — 225 467. Der ungariſche Forſtverein (402 u. 460), deſſen Central- leitung in Preßburg ift, konſtituirte fih im J. 1851 und fand im Lande immer mehr Anklang. — Er befindet fich aber zur Zeit in einer folchen Stellung, daß deſſen Beftrebungen nicht den gewünfchten Erfolg haben können. Während in Mähren und Böhmen auch von Seite der großen Waldbeſitzer Theilnahme an den Forftvereinen ftattfindet, fich diefelben perfönlich an den Berfammlungen betheiligen und materielle Mittel darbieten, befteht in diefer Beziehung in Ungarn ein großer Indifferentismus, der alle Beftrebungen des Forftvereing lähmt. — Letzerer — hervorgerufen durch deutjche Forftwirthe — gab ich , alle Mühe, den Stand der Forft- wirthichaft im ganzen Lande zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Es wurde auf die Mängel derjelben aufmerfiam gemacht, Rath zu Verbeffe- rungen ertheilt, kurz mit allen dem Verein zu Gebot ftehenden Mit- teln auf die Hebung der forftlichen Zuftände im Lande hingearbeitet ; aber der Erfolg war nie ein den Erwartungen entiprechender, weil man immer den Berein als einen fremden anfieht, der deutſch verhandelt, jchreibt und druckt?). — Die Mitglieder — im Jahr 1859, in welchem Jahre die erſte Hauptverfammlung des Bereins in Dedenburg -ftattfand, worüber der Bericht im 1. Bande. Neue Folge. 1. u. 2. Heft. 1859. der Mittheilungen des ungariichen Forftvereing (402) aufgenommen ift: 1091 neben 15 Ehrenmitgliedern an der Zahl — find entweder Ehren- oder wirf- liche Mitglieder. Die legteren zahlen einen jährlichen Beitrag von 4 Fl. ö. W., erhalten aber dafiir die Beitichrift unentgeltlich. Erlegt ein Mitglied ein Ka— pital von mindeftens 100 FI. ö. W. oder fertigt e8 eine Stiftungsobligation über diefen Betrag aus, die entfallenden Zinſen — zu be. zahlen, ſo heißt es ein ſtiftendes. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1861. ©. 274. Schindler’ Shematismus. 1864. ©. 184 u. 185. Ungariſche forftlihe Zuftände mit befonderer Berüdfidti- gung der Beitrebungen des ungarijchen Forſtvereins. Allg. Jorft- ı. Jagdzeitung. 1862. ©. 125—136. - Der Berfaffer beabfichtigt, wegen der Angriffe, die in neuerer Zeit gegen den ungarifchen Forftverein umd die in Ungarn ange- ftellten Forftwirthe gemacht wurden, das deutſche forftliche Publikum mit den Zuftänden im diefer Beziehung dafelbft näher bekannt zu machen umd zugleich diejen jehr ungegründeten Berdächtigungen entge- genzutreten. — Ein gewiſſer Diwald — Forfttarator bei der Chemnitzer 218) Ein Hauptfrebsfchaden, an welchem der ungarische Yorftverein leidet, iſt der Geldpunft. Geiftige Kräfte hat derjelbe genug, leider aber fein Geld. Es ift deshalb um fo trauriger, daß der Verein von Seite der Grundbeſitzer nicht die geringfte Unterftütung findet. (Allg. Korft- u. Iagdzeitung. 1862. ©. 21.) 226 Berg-, Forft- und Güterdiveftion — hat ſowohl in öffentlichen Blättern, als auch in einer befonderen Brofchiire (309) den Forftverein ange- griffen und demfelben vorgeworfen, daß er nur trachte, Alles zu germa- nifiren und dahin zu wirken, daß nur deutfche Forftleute in Ungarn zum Nachtheil der Inländer angeſtellt würden. Er verfuchte dadurch, das Publi- fum gegen den Forftverein aufzuheßen und fich als Negenerator desfelben zu empfehlen. — Der herzoglich coburgifche Waldmeifter Erwin Helm hat zwar jenem in einer Broſchüre treffend geantwortet. Da jedoch diefe dem größten Theil des Publikums unbefannt geblieben ift, jo fieht fich der Ver— faſſer des hier aus der allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung angezo- genen Artikels veranlaßt, den deutfchen Kollegen Einficht in die bezüglichen Berhältniffe zu geben und den ſchwierigen Stand darzuftellen, welchen die nicht ungarischen Forftleute in Ungarn der Yeidenfchaft und den na- tionalen Borurtheilen der Ungarn ausgejett find. — „Man begegnet in Ungarn häufig fremden, d. h. nicht ungarischen Forftleuten, welche man hier ohne Rüdficht auf das Yand, aus welchen fie ſtammen, „Deutſche“ nennt. Diefe fremden Forftleute find nun plößlich einigen ihrer Standesgenofjen ein Dorn im Auge geworden. — Und doch ſcheint der Umftand, daß die ungari- ſchen Waldbefiger es vorgezogen haben, Fremde anzuftellen, darauf hinzu- deuten, daß unter den Nationalen nicht die hinveichenden Kräfte vorhanden find. Weit entfernt, den Ungarn die Befähigung hiezu abzufprechen ; allein es bleibt dies immer ein Beweis, daß fich bei der großen Ausdehnung der Wal- dungen (die Gefammtfläche derjelben in Ungarn wird auf 7,700,000 Joch angejchlagen) bis jett verhältnigmäßig nur Wenige diefem Zweige gewidmet haben ; — auch find unter den nationalen, auf Privatgütern angeftellten Forft- beamten jehr viele, welche auf eine forftlihe Bildung feinen Anſpruch machen ?!9). Unter dieſen gibt es zwar einige, melche ſich bemüht haben, die ihnen abgehenden Kenntniffe durch eigenes Studium zu erlangen; jedod) mußten fie ſich dazu wieder nur deutſcher Werke bedienen, da bis jetzt eine forſtliche Literatur in ungariſcher Sprache ganz mangelt, und die wenigen in 219) cf, Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1863. S. 483. — unter der Ueberſchrift „die Forftbeamten in den europäiſchen Karpathen“: „Die Koften für Verwal— tung und Erhaltung der Waldungen dafelbft find jehr gering. Jene wird zwar von Forſtleuten geführt; es ift aber Ddurchfchnittlich fir die dortigen zum Theil großen Forftbezirke verhältnigmäßig nur wenig Perfonale angeftellt. — Man ift über- haupt bei Anftellungen von VBerwaltungsbeamten — namentlich im Privatdienft — nicht ſehr ftreng und fragt nicht viel, was der Anzuftellende bisher getrieben hat, ftellt auch Nichtforftbeamte im Forftdienft an, und mechjelt oft. Wer als Hofrichter (Berwalter) nicht mehr fortfommen Tann, fucht und findet eine Stelle als Förfter, und umgekehrt, ohne weder Oekonom, noch Forftimann zu fein. Dies wirft na- türlich ſehr nachtheilig auf die Forſte. Man findet unter den Forftlenten viele Deutſche, die aber meiftens als junge Leute dahin gefommen find, daher mit der deutichen Praris noch wenig befannt waren. Es gibt zwar unter denfelben ganz gebildete Leute, wirkliche Forftverftändige find aber jelten.“ 227 diefer Sprache vorhandenen Schriften feinen Anſpruch auf literarifchen Werth machen können (307). Es ift daher augenfällig, daß für Ungarn, wenn ſich hier das Forftwejen entwideln foll, die Mitwirkung der Fremden umd deren Literatur noch unentbehrlich ift. — Wenn die Waldbefiger ihren Vortheil verftänden, jo würden fie die — des Forſtvereins, Forſtſchulen zu errichten, unterſtützt haben ??°).“ Unter Bezugnahme auf Obiges wird in der allgemeinen Forft- u. Jagd— zeitung 1862. ©. 305. der weitere Gang diefer unliebjamen Angelegenheit ver- handelt: — „Nach dem Erfcheinen jener Flugſchrift Dimald’3 wurde diefer von dem Vereinsvorftand, Grafen v. Königsegg aufgefordert, feine die Ehre des Vereins verlegenden Ausdrücke zu wiederrufen. Jener verwahrte fich jedoch dagegen, als habe er diefen durch feine Beröffentlichungen per- ſönlich beleidigen wollen, hielt daS, was er gegen den Verein gejprochen hatte, aufrecht und fand fich nicht veranlaßt, Etwas zu wiederrufen. Er trat aus dem Berein, wurde aber plößlich vom F. f. Finanzminifterium von Schemnig nah Eifenerz in Steiermark verſetzt, worauf er eine jchriftliche Erklärung abgab, in welcher er Alles, was er in feiner Flugjchrift gegen den Berein vorgebracht hatte, zurüdnahm und die Beftrebungen des Vereins zur 220) Das Streben des ungarischen Forjtvereins, noch drei Forftichulen außer der bereit in Schemnit (622) beftehenden im Lande ins Leben zu rufen, wurde bei der 6. Generalverfammlung des öfterreichiichen Aeichsforftvereins als ein ſehr verdienftliches gerühmt*). Dieje 3 Lehranftalten jollen nach dem Plane des un— garifchen Forftvereins durch Beiträge aller ungarischen Waldbefiger gegründet und gefichert werden. — Die Gefammtfoften fiir diefelben wurden jährlich auf 22,522 fl. 8. W. angeſchlagen, welche zu 5 pCt. fapitalifirt, ein Stammkapital von über 450,000 fl. erfordern. Es wurde daher auf die obenangegebene Gefammtwaldfläche Ungarns eine Umlage von 5,5; Kreuzer ö. W. pr. Joch vorgefchlagen und follten fomit die Koften durch einen ſich auf den Waldbeſitz gründenden, fich jährlich wieder- holenden Beitrag aufgebracht werden. — Leider blieb e8 jedoch beim Entwurf des Programms, und fcheiterte diefer Plan an der nicht erfolgten Genehmigung von Seite der Staatsbehörde. ef. Smoler’s Vereinsſchrift. 1859. 20. S. 86 und allgem. Forſt- und Jagdzeitung. 1862. ©. 126 u. 127 ıc. (623). „Bei den jüngſten Ausſchußverhandlungen des ungarischen Forft- vereins (defien Verhandlungen. 4. Heft des 3. Bandes. Neue Golge. 1864.) wurde der Antrag geftellt, beziiglich der Forftichule felbftftändig vorzugehen, weil von Seite der Re— gierung ſeit mehreren Jahren feine Antwort auf die Anträge des Vereins erfolgte, — amd beſchloſſen, in Preßburg die Gründung einer Forftichule zu veranlaffen. “ *) ef. Allg. Borft- u. Sagdzeitung. 1860. S. 317. „Man fpricht viel von der Er- richtung einer Forftfchule fiir Ungarn von Seite des Forftvereins. Es jcheint in- deffen die Theilnahme zu fehlen, welche der Forftfache in Böhmen, Mähren und Schlefien durch die reichen und großbegiiterten Gutsbefiter zu Theil wurde‘; — nach derſelben Zeitung. 1869. ©. 183. fcheint aber jene Forftfchulenangelegenheit mehr als je ins Stoden gerathen zur fein. 228 Förderung des Forſtweſens in, Ungarn anerfannte???)*. — E3 wurden hier- auf neue Statuten für den Verein entworfen, über welche bei einer außeror- dentlichen Situng im Juli 1862 in Schemnitz endgültig entfchieden ward. Das 1. Heft der neuen Folge des 3. Bandes der Mittheilungen des ungarischen Forftvereins it angefüllt mit Brotofollen und Verhandlungen iiber die Neu- geftaltung dieſes Vereins. Die Aenderungen der Statuten wurde auf der 12. Plenarverfammlung im Oktober 1862 zu Gödölld bei Peſth berathen. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1863. ©. 108. | Trotz der mehrfach angeregten Oppofition gegen den ungarifchen Forft- verein beſſern fich deſſen VBerhältnifie???); es zählt derfelbe noch iiber 700 ftändige Mitglieder???),. Auch find die meiften Rückſtände eingebracht worden, jo daß die finanziellen VBerhältnifie des Vereins jetzt günftiger ftehen, als zu erwarten war. E83 zeigt fich, daß trog dem von Diwald gegen den Berein aufgeregten Sturme diefer geringen Schaden erlitten hat und man fich der Hoffnung hingeben darf, daß fich die dadurch veranlaßten Miß— verftändnifje mit der Zeit ausgleichen werden. — Der Forftverein wird jeine Mittheilungen von nun an auch in einer ungarischen Ausgabe erfcheinen laſſen. — Die Bonplandia 1862 ©. 355. meldet in letzterem Betreffe: , „Da der Verein feinen Forſtmann fand, der eine von der deutfchen Bereinsjchrift (402) gejonderte Forftzeitung ??*) in ungarischer Sprache heraus: geben fonnte, jo wurde bei der Hauptverſammlung 1862 befchloffen, von nun 221) In der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 393—396. verantwortet ſich Di— wald unter der Ueberſchrift ‚„Noch ein Wort über den ungariſchen Forſt— verein“ gegen die auf ihn gemachten Angriffe. Er ſucht hier die Sache in einem anderen Lichte darzuſtellen, gibt in dieſer Beziehung mehrere Auſſchlüſſe und be— merkt, „daß er keine andere Abſicht habe, als die deutſche Forſtwiſſenſchaft mit Rückſicht auf die abweichenden Verhältniſſe in die ungariſche Sprache zu über— tragen, damit jene auf dieſem Wege das Gemeingut der ungariſchen Nation werde. Er wolle einem blühenden Forſtweſen in Ungarn die Bahn ebenen und das Mittel ſchaffen, durch welches unter den gegenwärtigen Verhältniſſen einzig und allein zum Ziele gelangt werden kann.“ — „Das deutſche Forſtpublikum könne überzeugt ſein, daß jeder deutſche Forſtwirth Ungarns, der nicht als Feind nationaler Be— ſtrebungen auftritt, auf allgemeine Liebe und Achtung der Beſſern im Lande werde zählen fünnen, und daß er diefelbe auch immer genoffen habe.“ — Er behauptet jedoch, „daß der Verein eine gänzliche Umgeftaltung beditrfe und ihm eine andere Leitung zum dringenden Bediirfniß gemorden fei.“ 222) Allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1862. ©. 21 u. 60. „Diejenigen, welche an der Lebensthätigfeit des Vereins zweifelten, hatten bei der 11. Verſammlung zu Ora— vicza im Banat die Meberzeugung gewonnen, daß bei dem vegen Intereſſe, welches ſich hier bei den Verhandlungen fund gab, durchaus feine Urſache vorhanden ift, die Zufunft des Vereines fir gefährdet zu halten.‘ 223) Im Jahr 1857 war die Zahl der Mitglieder des Vereins 1096. 224) Nach der allgemeinen Forſt- u. Iagdzeitung. 1863. ©. 108. redigirt ein gewiſſer Wagner ungarische forftlihe Blätter, die in Schemnitz erjcheinen. Es werden diefelben jedoch nicht fiir populär gehalten, weil zu gelehrte Abhandlungen darin 229 an als Bejtandtheil der deutſchen Vereinsſchrift und unter derfelben Redaktion jährlich wenigftens ein Heft in ungarischer Sprache herauszugeben, welches entweder Driginalarbeiten oder paſſend gewählte deutjche, ins Ungarijche überjeßte Aufjäge enthalten fol. Die 10. Berjammlung des ungarischen Forftvereins war 1861 in Arad. ! Die 11. 1862 in Dramisa (daS 4. Heft des 2. Bandes 1862, der Mittheilungen des Vereins gibt einen Bericht über die bei diefer Verſamm— fung ftattgefundene Exkurſion). Die 12. und 13. VBerfammlung im J. 1863 fand in Gödöllö und in Weszprim ftatt. Die 14. Berfammlung im September 1864 in Schemnitz (Allgem. Forfi- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 76.). „Diefe Berfammlung beurfundete, daß fich die bei dieſem Bereine beftandene feindfelige Stimmung gemildert hat und num zwilchen den ungarifchen und deutfchen Forftwirthen im Lande ein voll- fommenes Einverſtändniß herrſcht. vorkommen, welche für den Laien und weniger gebildeten Forſtwirth unverſtänd—⸗ lich und daher ohne Nuten find, für den mehr gebildeten Forftmann aber nur Belanntes wiederholen. Bis zum Schluß des Jahres 1862 waren 12 Hefte er- jchienen. Im 2. Hefte der neuen Folge des 3. Bandes 1863 der Mittheilungen des ungarifchen Forft« vereind iſt von einem in ungariicher Sprache erjchienenen Auffage und im 3. Hefte von einer Verhandlung bezüglich dieſes mit jenem Redakteur der ungarijchen forft- lichen Zeitſchrift — dem Forftprofeffor-Mdjunkten Wagner die Rede, was hoffen läßt, daß die früheren Schwierigkeiten iiberwunden find (ef. Forſtterminologie). Die allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 76. berichtet in diefem Betreffe, daß die feit Anfang des Jahres 1864 von Diwald und Wagner gegründete ungarische Forſtzeitſchrift Emlöszeti lapok, welche jett unter der alleinigen Redaktion des Leßteren erjcheint, Organ des ungarischen Forftvereing wurde und dieſes Blatt, welches der jet als Oberförfter und Taxator nad) Nagy Banya (Statthal- terei- Abtheilung Großmwardein) verjetste Wagner fortredigiven wird, von 1865 an ganz an den Forftverein übergegangen ift. — Der Forftverein gibt daher von 1865 an zwei Blätter heraus, obige Erdöszeti lapok und die deutjchen Mitthei- lungen (402); erftere als Monatsſchrift, letztere in Heften, deren jährlich vier zu 30 Bogen erjcheinen jollen (402). — Die Redaktion der Mittheilungen hat jofort der E. k. Forſtrath Thieriot in Preßburg übernommen. — Diefelbe ift aber bei dem Mangel an Materialien und materiellen Mitteln, da die Mitglieder jehr ſäu— mig mit der Einzahlung der ftatutenmäßigen Beiträge find, mit Schwierigkeiten verknüpft. — Der Korrefpondent der allgemeinen Forſt- und Iagdzeitung 1865. ©, 462. ſchreibt weiter in diefem Betreffe: „Da Karl Wagner den bisherigen Vertrag bezüglich der Forſtzeitſchrift Erdöszeti findigte, jo wurde mit ihm aufs Neue be- fiimmt, daß diefelbe nach wie vor das Organ des ungarischen Forftvereins zu verbleiben habe, ohne daß jedoch der Verein bei dem Drude und bei der Ver— jendung fich betheiligt, dagegen der Herausgeber fich verpflichtet, gegen ein jähr- liches Honorar von 150 fl. die Vereinsprotofolle und Verhandlungen der Situngen darin zu veröffentlichen ꝛc.“ 230 Die 15. Öeneralverfammlung im September 1865 in Böſnitz bei Preßburg. (Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 461.). „Der Befuch derjelben war auffallend ſpärlich, und ift diefe geringe rn nur zu bedauern.“ 468. Der weitgalizifche Forftverein (460) entftand im Jahre 1850 und fand bei der Wichtigkeit der Wälder in diefem Kronlande und bei dem Bedürfnig und der Ueberzeugung, daß eine befjere Bewirth- Ihaftung jener dringend Noth thut, großen Anklang. Er entmwicelte fich daher auf eine jehr erfreuliche Weife, wovon die in zwanglofen Heften er— ſcheinende Zeitjchrift (405) den Beweis liefert. — Ein Korrejpondent in der allg. Forft- u. Fagdzeitung 1860. ©. 408. berichtet jedoch, „Daß derjelbe feiner Auflöfung entgegen zu gehen ſcheine,“ während ein jolcher — daſelbſt. 1863. ©. 108. — ſchreibt: „Der weitgalizifche Forftverein, welcher ſeit 1859 fein Lebenszeichen mehr gegeben hat, hielt im Januar 1863 in Krakau wieder eine Verſammlung, bei welcher bejchlofjen worden ift, den Verein ganz neu zu organifiren. Es wurde ein Präfivent gewählt und bejtimmt, daß alle bis— herigen Mitglieder aufgefordert werden jollen, fich wieder einfchreiben zu laſſen. ; (Die 6. Berfammlung fand 1855 in Tarnow ftatt.) ef. Schindler’3 Schematismus. 1864. ©. 183. 469. Der Forftverein für Nord- und Südtirol (460) war jeit dem J. 1854 ein Ziweigverein des Forftvereing der öfterreichifchen Alpen- länder (470). 1856 entjchied man fich für die Abtrennung des legeren und gründete den felbjtändigen Forjtverein für Nordtirol, welcher 1857 als jolcher feine erfte Siung, wobei die Herausgabe einer Zeitfchrift in zwang⸗ Iofen Heften (403) bejchlofjen wurde, hielt. — Die Verhandlungen diejes Bereins betreffen größtentheil® Themata, welche für die Alpenforfte — ins— bejondere für Tirol und die Gebirgsforftwirthichaft iiberhaupt — von Intereffe find. — Er findet große Theilnahme und feine Berfammlun- gen beurfunden des Streben der Tiroler Forftleute, in ihrem Lande möglichft viel Gutes zu wirken. Seit 1861, mo diefer Verein im November feine Berfammlung in Bogen hielt, ift der ſüd- mit dem nordtiroler Forftverein vereinigt umd befteht unter dem Namen „Horftverein für Tirol und Borarlberg. (403). In dem unter diefer Nummer nachgewiefenen 4. Heft find die Statuten des nunmehr vereinigten Vereins für Tirol und Vorarlberg mitgetheilt, nach welchen jährlich eine Generalverfammlung innerhalb Tirol und Vorarlberg abgehalten und eine Erkurfion in nahegelegene Waldungen damit in Verbindung gebracht wird. — Im Jahre 1864 war die Ver- jammlung zu Innsbruck. Schindler's Shematismus. 1864. ©. 182. u. 183. TIharander Jahrbuch. 1864. 16., der neuen Folge 9. Band ©. 323 x. | | 231 | 470. Der Forftverein der öfterreichifchen Alpenländer (469) wurde im Jahre 1851 gegründet, und war die erfte Verfammlung desjelben im Juni 1852 zu Slagenfurt (404 u. 460). 471. Der öſterreichiſche Alpenverein. Heidelberger Jahrbücher der Literatur. 1863. ©. 762. Barnde’s literarifhes Central-Blatt. 1864. ©. 79. Diefer überaus thätige und wirffame Verein hat den Zwed, die Kennt- niß der Alpen und namentlich der öfterreichichen Alpen zu verbreiten und zu erweitern und den Reifenden die Erfenntniß derjelben zu erjchließen, ſowie jene zu weiteren Forſchungen anzuregen. — Der Inhalt feiner Mitthei- (ungen (404%) ift von großem Intereſſe und beurfundet, daß bereits meh- vere verdiente und mit den Alpen wohlvertraute Naturforjcher dem Verein angehören. — Es ift in denfelben auch ein ſehr ausführliches bibliogra⸗ phiſches Verzeichniß der neueſten in Beziehung auf die Alpen erſchienenen Bücher und Karten mitgetheilt, ſowie eine Ueberſicht der für die Vereins— bibliothek eingegangenen Geſchenke und angekauften Werke. 472. Berein zur Bewaldung des Karſtes. Schindler's Schematismus. 1864. S. 187. Dieſer Verein hat ſich zur Aufgabe gemacht, die Bewaldung des Karſtes (ef. Folgen der Entwaldung; — Iſtrien und im Anhang unter Forſtſtatiſtik: rien) zu unterftügen. Er hat feinen Sig in Seſſana in Iſtrien. 473. PBorftverein für das Herzogthum Defterreih ob ‚der Enns (475). Schindler's Schematismus. 1864. ©. 181 ꝛc. Diefer Verein fonftituirte fich im J. 1855 felbjtändig, nachdem er an- fänglic) ein Zweigverein des Alpenforftvereing (471) geweſen war. Er hält jähr- lich Wanderverfanmlungen mit Exrfurfionen in die benachbarten Forfte und gibt eine Zeitfchrift in zwanglofen Heften (398) heraus. — Die Kanzleigejchäfte . leitet ein unbejoldeter Sefretär. (Die 6. Bereinsverfammlung war im Juni 1861 zu Ebenſee. — (Berichte des Forftvereins fiir Defterreich ob der Enns 1862. 5. Heft.) Die 8. Berfammlung war im Juni 1863 zu Friedberg und die 9. 1864 in Linz. 474. Die f. k. niederöfterreihijche Landwirthſchaftsge— jellfchaft zu Wien (460) hat ihren Sit dafelbft. Sie wurde im J. 1807 gegründet, hat jedoch erjt im J. 1812 ihre Wirkfamkeit begonnen. hr Statutenentwurf wurde 1862 erneuert und erhielt die fatjerliche Genehmi- gung. Die Gefellichaft zerfällt in 5 Seltionen, wovon die dritte die der Forftwirthichaft ift, die — wie jede andere — ihren bejonderen Vorſtand 232 hat (397), An der Spite der Gejellichaft ſteht jedoch ein Präfident, Der Geſellſchaft unterjtehende BezirfSvereine gibt es 50. Schindler's Schematismus. 1864. ©. 187. Die Landwirthichaftsgejellfchaft zu Wien feierte im Mat 1857 ihr 50 jähriges Jubiläum, (Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für Forſtweſen 1857. VII. 3. unter Forſtverwaltung und Forſtdirektion in beſouderer Beziehung auf Oeſterreich.) und Smoler's Vereinsſchrift ꝛc. 1857. 14. ©. 42-95.) — Mit diefer Jubiläumsfeier waren landwirthichaftliche Verſammlungen, Vor- träge, Ausftellungen 2c. verbunden. 475. Die & k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft in Linz für Defterreih ob der Enns. — Obgleich für Oberöfterreich ein befonderer Forjtverein befteht (473), fo hat es doch obige Landwirthichaftsgejellichaft für gut erachtet, eine Forſtſektion auch in ihrer Mitte zu gründen. — Die Geſellſchaft ſelbſt konftituirte fich im Jahre 1845. Sie unterhält eine landwirthichaftliche Zeitjchrift, welche halb- monatlich die Mitglieder unentgeltlich erhalten, und hat 33 Bezirksvereine. Schindler's Schematismus. 1864. 476. Die k. k. patriotiſch-ökonomiſche Geſellſchaft in Böhmen zu Prag iſt im J. 1767 gegründet worden. Sie theilt ſich in den Centralverein, Zweigvereine oder Sektionen und Filialvereine und zählt gegen 4000 Mitglieder. — Bis zum Jahre 1849 wurden auch forſtliche Fragen in dem Hauptvereine verhandelt; von da an aber gingen dieſelben an den Forſtverein Böhmens (465) über. — Dieſe Geſellſchaft gibt 3 Zeitſchriften heraus: Nr. 416 u. 417 und Hospotarske noving. A Schindler's Schematismus. 1864. ©. 19%. ' 477. Die k. k. fteiermärfifhe Landwirthſchaftsgeſell— Ich a ft wurde 1819 geftiftet und theilt fich ebenfalls in mehrere Sektionen, wo— von eine die Forftfeftion (633) ift, die feit dem Jahr 1854 befteht und fich als das Gentrale für die Forjtangelegenheiten Steiermarf3 betrachtet. — Sie edirt das Wochenblatt der k. k. Landwirthichaftsgejellichaft (418). — Der Berein tritt in der Regel jährlich wenigftens einmal in Ober-, Mittel- und Unterjteiermarf zujammen und verhandelt über die wichtigften allgemeinen und forjtlihen Drtsfragen. Dieſer Landwirthichaftsgefellichaft unterjtehen 47 Zofalvereine. | Schindler's Schematismus 1864. ©. 192. Die allg. Forft- u. Jagdzeitnng 1860, ©. 317 berichtet in dieſem Betreffe: „Diejer Forftverein hat einen eigenen, aber praftiichen Weg eingejchlagen; man jchreibt bei demfelben weniger, aber handelt deito fräftiger. Er nahm einen tüchtt- gen Forſtmann aus dem Großherzogthum Heſſen in den Dienft, welcher reijend — RER > — * 233 berathend und ordnend wirkte. Derſelbe iſt jedoch vor einiger Zeit zurück— getreten, hinterließ aber einen jehr guten Auf, und feine Wirffanfeit war eine befriedigende. Gegenwärtig widmet der aus dem Staatsdienſt zurüd- getretene F. k. Forſtrath Hopfgartner diefem Verein in der angedeuteten Richtung feine Kräfte. 478. Die. f. Landwirthichaftsgejellfchaft für Tirol und Borarlberg in Innsbruf wurde im Jahre 1839 gegründet. Sie zählt 7 Filialvereine und unterhielt ein landwirthichaftliches Wochenblatt, von dem 10 Jahrgänge erichienen find; dasſelbe ging jedod) 1854 ein. 479. Die & f. Landwirhſchaftsgeſellſchaft für Salzburg wurde im Jahre 1848 konſtituirt und hat ihren Sitz in Salzburg. Sie hat 20 Filialvereine. 480. Die ff. Landwirthſchaftsgeſellſchaft für das Her— zogthum Krain in Laibach. Sie wurde gegründet im Jahre 1767, ftellte ihre Wirkſamkeit 1787 ein, wurde jedoch im Jahre 1814 wieder er- neuert. Sie gibt die landwirthichaftlichen Mittheilungen und die ſlavoniſche Beitichrift Novice gospodarske obrtniske in narodne heraus. Schindler's Shematismus. 1864. ©. 198. 481. Die £ k. Landwirthſchaftsgeſellſchaft für Kärnten in Klagenfurt befteht feit dem Jahre 1764 und wurde 1830 neu organifirt. — Gie gibt eine Zeitjchrift „ Mittheilungen iiber Gegenftände der Yand- wirthichaft und Induſtrie Kärntens“ heraus und hat 26 Filtalvereine, Schindler's Schematismus. 1864. ©. 198. 482. Der landwirthſchaftliche Hauptverein für Dal— matien hat feinen Sitz in Zara und 3 Filial-(Kreis-) Vereine. Dajelbft. ©. 197. 483. Die f. Landwirthſchaftsgeſellſchaft für dag Küften- fand in Görz mit 22 Filialvereinen. Dafelbft. S. 18. 484. Die k. k. Landwirthichaftsgefellihaft für Dft- galizien (460) in Lemberg wurde 1845 gegründet. Sie befist dag Gut Dublany bei Lemberg, wo fie im Jahre 1856 eine Landwirthichaftsichule errichtet hat, und gibt eine Zeitfchrift heran, von der alle Jahre 2 Bände ericheinen und bis zum Jahre 1864 30 Bände erfchienen find, Eine Sektion für Forftwirthichaft befteht blos zur Zeit der Generalverfammlung. Daſelbſt ©. 1%. 485. Die i. i. Landwirthſchaftsgeſellſchaft für das Großherzogthum Krakau und Weſtgalizien in RR Borftl. Chreſtomatbie. 234 486. Der Berein für Landeskultur und Landesfunde in der Bukowina in Czernowig wurde im Jahre 1851 gegründet. Schindler's Schematismus. 1864. ©. 197. 487. Die k. k. kroatiſch-ſlavoniſche Landwirthſchafts— geſellſchaft (460) hat ihren Sig in Agram und eine Forſtſektion, welche im Jahre 1846 vom Waldmeifter Kloß gebildet wurde, Letere iſt ein Wan- derperein, welcher jährlich abmwechjelnd in Kroatien und Slavonien feine Ber- fammlungen hält. Eine eigene Zeitfchrift gibt fie nicht heraus, fondern es ift das Wochenblatt der Muttergefellichaft zugleich da$ Organ der- jelben. Schindler's Schematismus. 1864. ©. 19. Vereinsſchrift f. Forft-, Jagd- und Naturkunde, herausgegeben vom Berein böhmiſcher Forftwirthe zc. 1849. 3. Heft. III. 488. Die k. £ Landwirthſchaftsgeſellſchaft für Sieben- bürgen wurde im Jahre 1844 fonftituirt und 1854 neu organifirt; fie hat ihren Sitz in Klauſenburg. Für die forftlihen Angelegenheiten Siebenbürgens verhandelt die Gejellichaft in einer Forftjeftion, die jedoch feine Selbitjtändigfeit befitt. Dafelbft. ©. 19. In specie in Preußen. 489. Der ſchleſiſche Forftverein. Diefer Verein gründete fich zu Gorkau im Jahre 184022) und hat fi) unter der Leitung de k. preuß. Oberforjtmeifter non Pannemiß in Breslau (Anmerkung 100.), der von der Entftehung des Vereins bis jet ohne Unterbrechung demfelben vorftand, — fehr erfolgreich entwidelt?2%=), indem er während der ganzen Dauer feines Beftehens eine rege Thätigfeit an den Tag gelegt hat. Er verfügt über viele tüchtige Kräfte und zählt unter feinen Mitgliedern eine bedeutende Anzahl Waldbeſitzer und Forftbeamter von großen Grundherren und Wald befigenden Städten (407. 641.). | . 225) cf, Verhandlungen des jchlefiichen Sorftvereins. 1841. „Vorbericht über die Gründung und Bildung des Shhlefifhen Forftvereins im J. 1841“, — und unter Naturwiſſenſchaften naturwiſſenſchaftliche Vereine, 2262) Die Ueberficht des Vereinsitatus vom %. 1859 ergab ein Anwachſen diejes Vereins; es ift dies um jo mehr hervorzuheben, da es bei einigen Forft- _ vereinen in Deutfchland den Anjchein gewinnt, als ob fie fich immer geringerer Theilnahme erfreuten, als früher. Bon dem PVereinspräfes wird auch Alles aufgeboten, um das Intereſſe rege zu erhalten, und man muß es rühmend an- erkennen, daß ſich derjelbe bemiiht, immer durch neue Gegenftände, welche auf die Tagesordnung gebracht werden, die Verhandlungen zu beleben zc. WE EIERN FRE a — — 9— a 235 Die Berfammlungen diefes Vereins haben ftattgefunden : 1844 in Bad Salzbrunn in Schlefien. (Allg. Forft- u. Jagdzeitung 1843. &. 40.) 1848 ließ die Ungunft der Zeit feine Berfammlung zu Stande fommen ; 1849 in Liegnitz; 1850 in Gorfau am Fuße des Zobtenberges (Verhandlungen des fchlefi- ſchen Forftvereins. 1860. ©. 229. und im Anhang unter Forftftatiftit Schlefien); 1851 in Prosfau in Oberfchlefien (Verh. d. ſchleſ. Forftv. ng 1852 in Reichenbach); 1853 zu Ohlau — mit Exrfurfion in den Peifterwiger Oderwald; 1854 zu Sagan — mit Erfurfion in die Saganer Haide; 1855 zu Coſel — mit Exkurfion auf die Herrichaft Slawentzitz; 1856 zu Stadt Waldenburg — mit Erfurfion in die Fürftenfteiner Forfte (Verb. d. ſchleſ. Forftv. 1856. ©. 310 :c.); 1857 zu Zrachenberg (720), — mit Erfurfionen in die Umgegend ; 1858 zu Warmbrunn am Fuße des Riefengebirges (ef. im Anhang unter Forſtſtatiſtik Schlefien), mit Erkurfionen in die Reviere Hain und Giersdorf; 1859 zu Trebnitz, — mit Exkurſionen in die k. Reviere Katholiſch— Hammer; 1860 zu Gorkau am Zobtenberg??6*); (Verh. d. Forſtſektion für Mähren u. Schleſien. 1861. Heft 43.). 1861 zu Bunzlau (Berh. d. ſchleſ. Forfto. Jahrg. 1861); 1862 zu Yangenbiefau bei Reichenbach am Fuße des Eulengebirges, — mit Erkurfionen in das Gebirgsrevier Lampertsdorf (die Verh. d. ſchleſ. Forftv. Jahrg. 1862) ; 1863 zu Sprottau (Regierungsbezirk Liegnig im Fürſtenthum Glogau), — mit Erfurfionen in die Forfte der Stadt Sprottau (Verb. des ſchleſ. Forfiv. 1863.) ; ef. auch a) der Schlefiiche Forftverein vom Oberforftmeifter von Pannewitz in der allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1841. ©. 455. — b) Statuten und Berhandlungen des fchlefifhen Forſt— vereins. 1841. 8. Breslau. 490. Berein zur Beförderung der Wäldfonfervation zu Naumburg an der Saale (Regierungsbezirk Merfeburg). Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1844. ©. 249, 253 u. 259. / 491. Berein fhlefifher Privatförfter und Jäger. Dajelbft. 1843. ©. 257. 2266) Zum Orientiren bei diefer Erfurfion gab Oberförfter v. Ernft Mit- theilungen über die forftlihen Verhältniſſe des Zobtenberges heraus. 16* 236 492. Die Bildung von Bereinen für Erhaltung und Pflege der Waldungen, Vermehrung der Baumpflanzungen und Holzerfparung in Rheinpreußen. j Dafelbft. 1844. ©. 339. 493°. Die Bildung von Bereinen zur Holzerjparung, Erhaltung der Privatwaldungen und Bermehrung der Baum— pflanzungen in der Provinz Brandenburg. Daſelbſt. 1845. ©. 300. 493. Lengerfe, v. Bericht über den Kongreß ſämmt— licher landwirthihaftlider Hauptvereine aller preußiſchen Provinzen mit dem k. Landes-Defonomie- Collegium zu Berlin im Mai 1850. 2 Abtheilungen. — 1850. Berlin. Diefe Schrift enthält die von dem k. preuß. Landes - Defonomie - Eolle- gium mit den Vertretern der preußifchen landwirthſchaftlichen Vereine über die zur Förderung der Landiwirthichaft zu ergreifenden Maßnahmen gepfloge- nen Derhandlungen. | 493°. Das im Jahre 1865 erjchienene 7. Heft der preußiichen Sta- tiftif (ef. im Anhang unter Statiftit Preußens) enthält eine vergleihende Meberfiht des Standes und Ganges der preußiſchen Land— wirthbichaft in den Fahren 1862 u. 1863. — Diefelbe ift aus den Sahresberichten hervorgegangen, welche von den landwirthichaftlichen Haupt- vereinen dem Minijterium für die landwirthichaftlichen Angelegenheiten ein- gereicht zu werden pflegen. „Ein vollftändiges, alle Theile des Staats be- rücfichtigendes Bild ließ fich jedoch aus diefen Berichten nicht herftellen, weil die desfallfige Berichterftattung gegenwärtig noch Tüdenhaft ift. Allein ein erfter Anfang auf dieſem Gebiete wird immer deſſen Freunden willkom— men fein.“ 493°, Das Yandwirthichaftl. Centralblatt f. Deutſchland. 1865. 2. ©. 157. theilt im Betreffe der Landwirthichaftlichen Vereine in Preußen mit: „Nach den Berhandlungen der 10. Siungsperiode des k. preußiichen Yandes-Defo- nomie-&ollegiums im Januar 1865 zählten am Schluffe des Jahres 1864 die ſämmtlichen preußischen landwirthſchaftlichen Vereine, deren Zahl fich feit 1855 von 408 226bb) auf 519 fteigerte — 64,330 Mitglieder, und befaßen dieje Vereine ein Kapitalvermögen von 187,627 Thaler bei einer Jahres- einnahme von 141,513 Thaler, exel. der Staatszuſchüſſe. 226bb) Cf, Zeitfchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern, 1865. XIL ©. 570. „In Preußen beftehen 408 landwirthichaftliche Vereine mit 40,565 Mitgliedern.“ 237 494. Auf Anordnung des preußischen Tandwirthichaftlichen Minifte- riums erſcheint jedes Semefter ein Repertorium der periodijchen landiwirth- ſchaftlichen Literatur, welches in alphabetifcher Ordnung den wefentlichen Inhalt aller Zeitichriften umfaßt, die in dem erwähnten Miniftertum gehal- ten werden. Bonplandia. 1862. ©. 141. 495. Der landwirthihaftlihe Gentralverein für Oſt— preußen in Königsberg. cf. 419», ef. Haſencamp's neupreußifche Provinzialblätter. 3. Folge. III. 4. 1859. 496. Der landwirthihaftlihe Centralverein für Lit— thauen und Mafuren (Preußifch-Fitthanen). ef. deſſen Zeitfchrift „ Georgine für landwirthſchaftliche Cultur“ 1. bis 41. Jahrgang. 1823 bis 1864. à 6 Hefte. 8. Gumbinnen. Sterpel. (a Jahrg. 2 Thle.) und K. Käswurm über die Ent- ftehung und den gegenwärtigen Beſtand der landwirthichaftlichen Bereine in Preußen mit befonderer Berüdjichtigung des landwirth- ſchaftlichen Gentralvereins für Lithauen und Mafuren in der alt- preußiſchen Monatjchrift. 1865. 2. Heft. 497. Der Koften- Frauenftädter (Negierungsbezirt Poſen) landwirthſchaftliche Verein. ef. Bericht über die Thätigfeit desfelben vom Jahre 1855 bis 1861, herausgegeben von Rob. Lehmann. 1. Sammlung. VII. u. 345. ©. 8. Liſſa. Günther. (1%; Thle.). 498. Der Delonomie-Berein der Provinz Branden- burg (419). 499. Landwirthihaftliher Provinzial-Berein für die Mark Brandenburg und Niederlaufig. cf. deſſen Monatjchrift zc., herausgegeben vom Hauptdireftorium desjelben und redigirt von E. v. Schlicht (General-Sefkretär und Defonomierath). Der Jahrgang zu 12 Heften & 194 bis 2 Bogen. Mit eingedrudten Holzichnitten. 8. Berlin. Wiegand u. Hempel in Kom. (1 Thlr.) 500. Die Pommer'ſche ökonomiſche Geſellſchaft. ef. deren landwirthſchaftliche Monatſchrift, herausgegeben vom Hauptdirektorium derfelben und redigirt vom Generalſekretär Dr. H. Birner. — Der neuen Folge 1. bis 14. Jahrgang. 1851 bis 1855. & 12 Hefte. Regenwalde. Stettin. Saunier, (pr. Jahr- gang 1'/; Thlr.) 238 Die Verfammlung der baltischen Forft- und Landwirthe resp. der pommerifhen ökonomiſchen Gejelljcha ft in Stettin im Juni 1857. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1857. ©. 347. 501. Der baltifhe Centralverein. ef. deſſen landwirthſchaftliche Wochenjchrift, herausgegeben vom Hauptoorftande desjelben und redigirt vom Oekonomierath Dr. Rohde und Prof. Dr. Trommer. — Der Jahrg. zu 24 Numm. Eldena. Berlin. Wiegandt u. Hempel. 8. (a 1 bis 1% Thle.) 502. Hauptverein weftpreußifher Landwirthe (419%), cf. deſſen landwirthichaftlihe Mittheilungen als „Drgan dieſes Vereins“ redigirt von v. Martiny. 1. bis 31. Jahrg. 1832 bi3 1863. &12 Nummern zu 1 bi 2 Bogen. 8. Danzig. Kafe— mann. (a 11 Thle.) 503. Der landwirthichaftlihe Verein im Rieſengebirge zu Hirſchberg in Schleften. cf. deſſen Mittheilungen. — Schreiberhau. Hirschberg. Neffener. 8. (pr. Jahrg. Y Thle.) | 504. Landwirthſchaftlicher Gentralverein für Schleſien. ef. deſſen Mitteilungen, herausgegeben vom Öeheimerath v. Görtz. 8. Breslau. Mar u. Komp. (a Y Thle.) 505. Der landwirthſchaftliche Kentralverein der Pro- vinz Sachſen. cf, deſſen Zeitſchrift, redigirt vom Oekonomierath Dr. Stadel— mann. Jahrg. 1 bis 22. 1843 bis 1865 zu 12 Numm. a 14, bis 2 Bogen. 8. Halle. Hendel in Kom. (früher Heynemann in Kom.) (à 1Thlr.) Grouven, Dr. H. Erſter Bericht über die Arbeiten der agrikultur— chemiſchen Verſuchsſtation des landwirthſchaftlichen Centralvereins der Pro— vinz Sachſen ꝛc. zu Salzmünde. 1862. XV. u. 308 ©. 8. Halle. Schrö- del u. Simon. (12/ Thlr.) ef. unter praktischer Chemie Verſuchsſtationen in Preußen. 506. Der Neuhaldensleben-Loburg-Debisfelde-Elüöger landwirthſchaftliche Berein (Regierungsbezirk Magdeburg.). ef. deſſen Iandwirthichaftliche Mittheilungen, herausgegeben von den Borftänden desjelben. 1. bi$ 15. Jahrgang. 1850 bis 1865. - a 12 Numm. 8. Neuhaldensleben. Eyraud. (A Y/ Thlr.) 507°, Der landwirthſchaftliche Berein für Nheinpreußen. ef, deſſen Zeitfchrift, redigirt von J. N. C. Thilmany. 1. bis 239 33. Jahrgang. 1832 bis 1865 zu 12 Numm. & 2 bis 3 Bogen. Eoblenz. Bonn. Habicht. (a 1 Thle.) 507°. Der landwirthſchaftliche Kreisverein zu Jferlohn Regierungsbezirk Arensberg in der Provinz Weftphalen). ef. deſſen Drgan „der praftijche Landwirth “, vedigirt unter Mit- wirkung des Vereinsporftandes von E. Meiß ner. Jahrg. 1865. à 26 Nummern zu % Bogen. 4. Iſerlohn. Bädeder. (4 Thlr.) 507°. Der landwirthihaftlihe Provinzialverein für Weftphalen und Kippe. ef. deſſen Vereinsſchrift „die landwirthichaftliche Zeitung für das nordweitliche Deutſchland,“ herausgegeben vom Verein und redigirt von W. v. Laer. 1844 bis 1865. à 52 Nummern zu 1 Bogen. Miünfter. Theiffing. (a 1%; Thlr.) 507% Der Berein zur Beförderung der Landwirthſchaft und der Gewerbe in Sigmaringen. 507°. Der landwirthſchaftliche Centralverein für den Regierungsbezirf Potsdam. 5077. Der norddeutiche Gerbeverein (444) cf. Gerbevereine unter Gewinnung ꝛc. der Eichenrinde. „ Die Beftrebungen der Gerber, die Forftwirthichaft in eine, ihr Ge- werbe förderlichere Richtung zu bringen, — die jedoch in mancher Beziehung zu weit gehen, — haben namentlich aus legterem Grunde bei den Forftleuten noch feinen rechten Anklang gefunden 2c.“ | Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge VI ©. 273 ıc. In specie in Sapern. 508. Die Landmwirthfchaft in Bayern. — Denffchrift zur Feier des 5Ojährigen Beftandes des landwirthihaftlihen Vereins in Bayern. 1860. XII und 806 S. München. Lindauer, (1'/; Thlr.) Die 2. Auflage. 1863. XIV. 664 ©, 8. (2 Thlr.) wurde den Mit- gliedern der 23. Berfammlung deutjcher Land- und Forftwirthe in Würzburg — 1863 (564) als Feſtgabe gegeben. „Im Dftober 1860 vollendete der land wirthfchaftliheBereinin Bayern das 50. Jahr feines ununterbrochenen Beitandes und Wirfens. Zur Erinnerung an diefes Ereigniß ift dieſe Denkſchrift beftimmt. — Sie enthält I. einen Einblid auf das Wirken diejes Vereins wäh vend dieſes Zeitraumes und zwar in den Perioden von 1810 bis 240 1835, von 1836 bis 1849 umd von 1850 bis 1860, d. h. von der Grün— dung des Vereins big zur Reorganiſation desſelben und der Bildung der land- wirthichaftlichen Diftrift8-Berfammlungen, und von da big zur Revifion der Bereinsfagungen und Wirkſamkeit des Bereins als technijch berathendes Dr- gan der Staatsregierung in landwirthichaftlichen Angelegenheiten. — Der Berein, bei jeiner Gründung aus 634 Mitgliedern beftehend, zählte am 20. II. 60 deren 21,352?26%), — Die Gejammt - Einkünfte des Vereins be— trugen von 1810/11 bis 1849 im Durchſchnitt jährlich 27,513 fl. 53%% Er., und in den 9 Jahren von 1850 bis 1858 ind. im Durchſchnitt jährlich 121,232 fl. 16 kr. Diefelben haben fich raſch fortfchreitend erhöht und be- liefen fich im Jahr 1858 allein auf 174,177 fl. 46 ir. — Die jährliche Dotation für den landwirthichaftlichen Verein aus der Staatskaſſe beträgt 18,000 fl. (653). U. Die bayeriſche Geſetzgebung und veewan im Be- reihe der Landwirthſchaft. — Hier wird auch des Forſtgeſetzes vom 28. IT. 52 (ef. unter Nechtswifjenjchaft Forftgefese Bayerns ) und des Ge- jeges über die Ausübung und Ablöfung des Weiderecht3 auf fremdem Grund und Boden vom 28. V. 52 (cf. unter Forftdireftion Ablöfung der Forſtrechte in Bayern.) erwähnt und dieſelben im Auszuge mitgetheilt. M. Eine Schilderung der landwirthſchaftlichen Zuſtände Bayerns und deren Entwidlung in den legten 50 Jahren. — Es wird hier auch der forftlichen Berhältnifie Bayerns von Seite 481 bis 514 gedacht. Die in diefem Betreffe mitgetheilte Relation wurde vom k. b. Mint- ftertal-Forftbitreau (152) bearbeitet.“ Die Ausarbeitung obiger Denkſchrift ift won den beiden Mitgliedern des General Komite’8 des landmwirthichaftlichen Vereins dem Minifterialrath v. Wolfanger und dem Univerfitätsprofeffor und Direktor Dr. Fraas be- 226°) Im Jahre 1865 war die Mitgliederzahl 24,110. — „In den revidirten Statuten des Vereins von 1862 ift feftgefetst, daß in der Regel jeder Bezirfsamts- bezirt (154 an der Zahl) auch einen landwirthichaftlichen Bezirk bilden ſoll, und find demnach im ganzen Lande Bezirks-Comité's organifirt, welchen einige Mittel zugewiejen find (von jedem Mitgliederbeitrag 36 kr.), um wenigftens ihre Regie- ausgaben beftreiten zu fünnen. — Dieje Bezirkscomitè's — zur Zeit 249 — ftehen ſämmtlich unter den betreffenden Kreisfomite’S und Ddiefe wieder unter dem Generalfomite in Minden.“ — — Zu einer weiteren Organifation des land— wirthichaftlihen Vereins ift Ausficht gegeben in dem Berichte über die öffentliche Situng des Generalfomite’s des Tandwirthichaftlichen Vereins in der Zeitjchrift desjelben. 1865. XIL ©. 563—584 *). *) Dieſelbe. 1866. VIII. ©. 342. bringt den Erlaß des k. Minifteriums des Han- dels vom 19. VI. 66., nach welchem von 1867 an der Jahres-Beitrag eines jeden Mitgliedes von 2 fl. 42 fr. auf 1 fl. 45 fr. herabgeſetzt ift und diefer (1 fl.) jenem Bezirfs- und (45 fr.) jenem Kreis-Romite zur Verwendung zufommt, deffen Bezirk das Vereinsmitglied angehört. Damit entfällt dem General-Komite die VBerpflich- ung zur umentgeltlichen Herausgabe von Bereinskundgaben. Be | 241 ſchäftigt worden, und haben fich diefelben durch diefe mühevolle Arbeit den Dank des landwirthichaftlichen Publikums erworben. Die Zeitfchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern. 1. bis 57. Jahrgang. 1812 bis 1866. à 12 Hefte zu 3 bis 5 Bogen. 8. München. Fritſch. (Die Mitglieder des Vereins erhielten bis- ber dieſe Zeitjchrift unentgeltlich ; fie hört jedoch nach vorftehender Bemerkung *) pon 1867 an auf. 509. Die Bedeutjamfeit der freien Benugung des Grund und Bodens mit Bezugnahme auf die Wirffamfeit und den Deruf des landwirthichaftlihen Vereins in Bayern. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1839. ©. 585, 589 und 593. 510. Die landwirthihaftlihe und agrifultur-hemifche Berfuhsftation des Generallomite’3 des landwirthſchaft— fihen Bereins in München. cf. unter praftifcher Chemie Verſuchs— ftationen in Bayern. 511. Die landwirthihaftlihen Vereine in Bayern. ef. BEE mIQaItlice Monatjhrift von Pidford. 1859. Juni. 512°. Berein ſüdpfälziſcher Forft- und Waidmänner. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1843. S. 68. In specie in Würtemberg. 512°. In Wiirtemberg befteht für jeden Oberamtsbezirf ein be- fonderer landwirthichaftlicher Bezirfsverein, und ftehen dieje Vereine — 64 an der Zahl — unter der Centraljtelle??°*) in Stuttgart. Die Mitglieder- 2264) Die f. Centralftelle für Landwirthihaft in Würtemberg ift nach der Berfügung vom 22. VII. 48 an die Stelle der im J. 1817 gegrün- deten Gentralftelle des Tandwirthichaftlichen Vereins getreten. Sie hat die Auf- gabe: die gefammte Urproduftion, die zunächſt am diejelbe fich anfchließenden Gewerbe, jowie den Handel mit Naturerzeugniffen zu fördern, die Wünſche und Anträge der in den einzelnen Oberamtsbezirfen beftehenden landwirtbichaftlichen Bereine an die Regierung zu bringen, die Staatsbehörden und Privatperfonen in landwirthſchaftlichen Dingen zu berathen und die Regierungsmaßregeln zur Hebung der Landwirthichaft auszuführen. Ferner ift ihr die Ueberwachung umd Leitung der forft- und landwirthichaftlichen Akademie zu Hohenheim (65:), der Aderbau- ſchulen (6584) und überhaupt des Iandwirthichaftlichen Fortbildungswefens in Wir- femberg (6585) übertragen. (cf. die Verordnung des Minifteriums des Kirchen- und Schulmefens vom 1. TI. 65 im Wochenbl. f. Lond- und Forſtwirthſchaft, herausgegeb. von der f. würtemberg. Gentralitelle. 1865. Nr. 8). — Sie befteht aus ordentlichen Mit- gliedern, von denen der VBorftand der jeweilige Direktor der Akademie Hohenheim, fowie der technifche und der Adminiftrativ-Referent ftändig find, die übrigen aber auf 2 Jahre ernammt werden; fodann aus vom König gewählten Beiräthen aus den 242 zahl derfelben betrug am 1. I. 64 im Ganzen 18,991 und am 1. I. 66 19,538. (Wochenblatt für Land- und Forftwirthichaft 2c. 1866. ©. 40). — Die Feftitelung der FJahresbeiträge von 30 Kreuzern bis zu 1 Gulden ift den einzelnen Bereinen überlaffen, welche die volle Verfügung über jene haben. Jeder derjelben erhält außerdem vom Staat jährlich 150 fl. unter der Bedingung, daß die Gemeinden des Beizrf3 ebenjoviel bezahlen. Diefe 150 fl. werden nur gegen Berwendungsnachweis ausgezahlt. (Zeitfchrift des Landwirthichaftlichen Vereins in Bayern. 1865. XII. ©. 571.) Die Bezirkspereine find freiillige Vereinigungen von Landwirthen zur Förderung der Yandwirthichaft in den einzelnen Bezirken. Sie find iiber das ganze Land verbreitet und wirken theils durch mündliche Beiprechungen in pertodifchen Zufammenfünften, wozu fich auch zuweilen mehrere Bereine in jogenannten Gauverfammlungen zufammenfinden, theils durch Beranftaltung von landwirthfchaftlichen Bezirtsfeften, theils durch andere nach den Bedürf- niffen de3 Bezirks fich richtende verfchiedene Maßregeln. — Ihnen liegt es auch durch die Verordnung des Minifteriums für Kirchen- und Schulan- gelegenheiten vom 31. Il. 66 (658%) ob, das landwirthichaftliche Fortbil- dungsweſen in allen feinen Beziehungen zu fördern. — Die Organifation der Iandwirthichaftlichen Bezirfsvereine, der Gaunereine und Verfamm- {ungen ift ganz die gleiche geblieben, wie fie in dem ſchon öfters ge- nannten Wochenblatt zc. 1856. ©. 126 mitgetheilt wurde. — Die Beilage Nr. 19 zu demfelben. 1865. S. 298 gibt Auffchluß über die Thätigkeit dieſer Bereine in der neueften Zeit. Darnad) feierte im Jahre 1865 unter an- derem der landwirthichaftliche Verein in Weinsberg das Gedächtniß feines 40 jährigen und der von Spaichingen dag feines 25 jährigen Beſtehens. — Den Nutzen häufigerer Befprechungen erfennend, veranftalteten mehrere Ber- eine neben den ordentlichen Plenarverfammlungen noch) fogenannte Wander- verfammlungen in ihren Bezirken, fowie auch weitere [ehrreiche Exrfurfionen ꝛc. ausgezeichnetften Randwirthen des Landes und aus Ehrenmitgliedern. — Für diefe Centralftelle ift im landwirthichaftlichen Budget fir Wirtemberg pro 1864/65 ein jährlicher Etat von 39,000 fl. ausgeſetzt (Wochenblatt f. Land und Forſtwirthſchaft, her- ausgegeben von der f. würtembergiichen Gentralitelle ꝛe. 1866. ©. 109). — Eine von der Cen— tralftelle herausgegebene Zeitjchrift (420) dient zur Verbreitung Yandwirthichaftlicher Kenntniffe und Erfahrungen. — Zur Berathung von Behörden und Privaten in einzelnen Zmeigen der Landwirthichaft find bejondere Sachverftändige aufgeftellt, welche ſowohl auf Verlangen, als von Amts wegen einzelne Bezirke von Zeit zu Zeit bereifen, die vorhandenen Einrichtungen und Anlagen befichtigen und theils durch “öffentliche Vorträge, theils durch Belehrung der einzelnen Landwirthe auf Berbefferungen hinwirken. cf. Das Königreich Würtemberg ꝛc., herausgegeben von dem f. ftatift.etopogr. Büreau. 1863. ©. 724. — * 243 In specie in Sachſen. R 513%. Der fähfiiche Forftverein. — Der Zweck diefes Vereins, deſſen Direktor früher Oberforftmeifter Cotta war, fpäter und noch jett Oberforftmeifter v. Mannteufel, der ihn 1847 zu Marienberg grün— den half (410), — ift, nach feinen ftatutenmäßigen Beftimmungen: „Durch Austaufch der Erfahrungen, Beobachtungen und Anfichten aus dem Bereiche des Forſt- und Jagdweſens und feiner Grund- und Hülfswiſſenſchaften, durch gemeinfchaftliche Unternehmungen und Verſuche, ſowie durch andere geeignete Mittel die forjtliche Erkenntniß zu erweitern und durch perſön— fiche Befanntjchaft den Gemeinfinn zu heben.“ — Daher bewegen ſich auch) die Verhandlungen bei den Verſammlungen desjelben ausfchliegend auf dem praftiichen Gebiete und bleiben in deren Berichten alle gelehrten Abhandlungen entfernt. | | | Allg. Forft- und Zagdzeitung. 1861. ©. 233. 513°. Der Berein der thüringifhen Forftwirthe befteht jeit 1850 und hielt von da an bis 1865 (cf. im Anhang zu diefem 2. Heft ad 411) an verjchiedenen Orten Thüringens Berfammlungen (411). Von 1860 an finden diejelben jedoch nur alle 2 Jahre ftatt; auch wurde bei der Verſammlung in benannten Jahre befchloffen, daß der Verein Fünftighin feine jtändigen Mitglieder mehr haben foll, fondern nur die Befucher einer jeden Verſammlung einen Beitrag von 1 Thlr. zu bezahlen hätten (528). Allg. Forft- u. FJagdzeitung. 1861. ©. 309. Dengler'3 Monatjchrift. 1862. ©. 283. 513°. Rittner aus Sachen verbreitet fich bei der Verſammlung der deutjchen Yand- und Forjtwirthe in Würzburg — 1862 — über die Drganijation des landwirthichaftlichen Vereinsweſens in Sachfen 7) feit 227) In dem 1. Theil der Geftjhrift für die 25. Verfammlung der deutſchen Land» und Gorftwirthe in Dresden. — 1865. &.243 bis 248. werden die Grundzüge der Organi- fation des landwirthſchaftlichen Vereinsweiens im Königreich Sachſen, feftgeftellt durch den Beichluß des Tandwirthichaftlichen Hauptvereins vom 9. IX. umd durch Genehmigung des k. Minifteriums des Innern vom 4. XI 48, mitgetheilt. Die Zahl der landwirthichaftlichen Vereine in Sachfen, die nunmehr ziemlich iiber alle Theile des Landes verbreitet find, ift flets im Wachfen. Im Jahr 1844 betrug diejelbe 55 umd belief fich 1865 auf 242. Die Zahl der Mitglieder der- jelben ift gegenwärtig eirca 15,000. — Bon den Vereinen widmen fich der Förderung der Landwirthfchaft iiberhaupt 218, p des Waldbau's Ä e des Garten- und Obftbau’s 5 ꝛc. Den Kreisvereinen werden aus den ſeit einer Reihe von Jahren zur För— derung der Landwirthſchaft bewilligten 20,000 Thalern Dispoſitionsgelder bleibend ausgeworfen, über deren Verwendung jährlich von denſelben ein Etat aufzuſtellen und von der Regierung zu genehmigen iſt. (ef. die erwähnte Feſtſchrift. 1865. ©. 108.) 244 dem Jahre 1850. Hiernach beftehen im ganzen Lande Pofalvereine, und die Borftände derfelben bilden die Mitglieder der Bezirfsvereine, deren das Land fie jeden Kreis einen hat. Nächſtdem ift noch der Yandesfulturrath da, der das gemeinfchaftliche Organ der landmwirthichaftlichen Vereine if. Er hat dahin zu wirfen, daß die Bodenkultur in ihren verfchiedenen Richtungen ge- fördert, durch Erfahrung Lehre und Wiffenfchaft fortgebildet, das hierin als niglich Anerkannte verbreitet und iiberhaupt Alles gethan werde, was mög- ich ift, die Kultur fort und fort zu erhöhen, und handelt in den Sachen, welche ihm zur Entjcheidung. vorgelegt werden, entjcheidend, im Uebrigen nur berathend, gutachtend, empfehlend und anregend. Er erftredt feine Thätigfeit auf dag geſammte Gebiet der Bodenkultur, jowie auf Alles, was mit derjelben in Verbindung fteht, und ift dem k. Miniftertum des Innern untergeordnet, mit dem er in unmittelbarer Gefchäftsverbindung fteht; zu- gleich ift er befugt, mit den übrigen StaatSbehörden in Benehmen zu treten. — Bufammengefeßt ift er aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Zu den erfteren gehören die Vorfisenden der Kreisvereine und ein Abgeordneter eines jeden derjelben, welcher auf 3 Jahre gewählt wird, ferner der Generaljefretär der landwirthichaftlichen Vereine, ein Vertreter der landwirthichaftlichen Bildungsanftalten des Staats und ein Vertreter der Naturwiſſenſchaften. Die außerordentlihen Mitglieder find: je ein Dertreter der Thierheilfunde, der Pferdezucht, des Obft- und Gartenbau's, des Weinbau's und der landwirthichaftlichen Mechanik, Außerdem ift der Landesfulturrath berechtigt, zu den betreffenden Berathungen Beijiger zu- zuziehen. — Der Öeneralfefretär der landwirthichaftlichen Vereine nimmt dabei zugleich die Stellung eine Regierungskommiſſärs ein, und werden aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder auf die Dauer von 3 Jahren ein Vor— ftand und ein Stellvertreter gewählt. — Die Mitglieder dieſes Landes— fulturrathes erhalten, wenn fie einberufen werden, Entſchädigungen aus dem fire die Förderung der Bodenkultur bewilligten Fond. — Der Landeskultur— vath ift zudem befugt, für feine Sitzungen Deffentlichfeit ftattfinden zu laſſen und feine Verhandlungen und Beichlüffe in der Hauptfache durch den Drud mitzutheilen. — „Diefe Organifation des landwirthichaftlichen Vereins- weſens hat fich jehr bewährt.“ | 514°, Die Leipziger ökonomiſche Societät wurde ſchon im Jahre 1763 in Folge der Kalamitäten des fiebenjährigen Krieges gegründet. 514’. Die öfonomifhe Geſellſchaft zu Dresden bildete ſich im Jahre 1816 aus diefer. 514°. Der landwirthſchaftliche Kreisverein zu Leipzig. cf. 569. 5149, Der landwirthſchaftliche Kreisverein für daß ſächſiſche Markgrafenthum Oberlaufig zu Bautzen. cf. 569. a | 245 Er ’ 515°. Berichte über den landwirthſchaftlichen Verein in Noſſen (im Erzgebirge, an der Mulde), der aus der Wandergejellichaft fächfifcher Landwirthe und Naturforfcher hervorgegangen ift (667). 515°. Neunig, Dr. (geheimer Regierungsrats). Amts- und An- zeigeblatt für die landwirthſchaftlichen Vereine im Königreidhe Sachſen, zugleich Organ für die f. landwirthichaftlichen Verſuchsſtationen des Königreichs Sachſen (cf. unter angewandter Chemie. Berfuchsftationen; Sachſen.) 1. bis 13. Jahrgang. 1853 bis 1865. à 12 Nummern. 4. Dresden. Schönfeld. (Werner). (à 97/, Ngr. In specie in Hannover ?2®*), 516. Burdhardt (Sorftdireftor in Hammover), Die Forftvereine in Hannover. Dengler's Monatjhrift. 1862. ©. 141—150. Indem der Berfaffer die Bedeutung und Wichtigkeit der allgemeinen Verſammlung der deutjchen Land- und Forftwirthe (564) vollfommen aner- fennt, Spricht er ſich auch für die Lofalvereine der Forſt- und Landwirth- ſchaft als Mittel zur Anregung und Fortbildung aus und ftellt hier die Forſtvereine Hannovers zufammen, die mit Ausnahme des Hildes- heimer land- und forjtwirthichaftlichen Provinzial- Vereins meiſtens außer Derbindung mit den landwirthichaftlichen Vereinen ftehen. — Er ift mehr für die felbftitändigen Forftvereine, indem diefe Ming das Fach ungleich wirf- ſamer jeien. * 2284) Graf Borries berichtet in der Verſammlung der deutſchen Land- und Forftwirthe in Würzburg (1862) über das hannover'ſche Vereinsweſen: „Schon früher habe der Regierung ein Ausschuß der k. hannover'ſchen Landwirth- ichaftsgejellichaft (5174) zur Seite geftanden, was ſich als jehr nittlich bewährte. In den dreißiger Jahren diefes Yahrhunderts Habe man das Bedürfniß gefühlt, das Tandwirthichaftliche Vereinsweſen unter gleichzeitiger Konftituirung neuer Vereine zu reorganifiren. Es hätten fich auch wirklich in allen Provin- zen jolche gebildet, aber evjt feit dem Jahr 1830 ſei man dahin gelangt, wo man jest beziiglich des Vereinsweſens ftehe. Während nämlich friiher der der Regierung beigegebene Ausſchuß nur aus Mitgliedern der Provinzialvereine be- ftanden habe, jei ſeitdem, und zwar feit dem Jahr 1850, die Einrichtung in das Leben gerufen worden, daß zwei Drittel der Mitglieder des Ausſchuſſes von den Provinzialvereinen und ein Drittel durch den Ausſchuß jelbft auf je 4 Jahr ge- wählt wurden. Dieſe Einrichtung fei infofern von Nuten, als die Provinzialver- eine hauptjächlich praftifche, der Ausſchuß dagegen wiſſenſchaftlich gebildete Männer gewählt haben. In diefem Ausſchuß zeige fich ein ſehr veges Leben; er beſuche das Land nach allen Richtungen und liefere der Regierung Gutachten, wenn fie ſolche verlange zc.“ 246 1. Der Harzer Forftverein (5%0). 2. Der Hil8-Solling Forftverein (522). 3. Der MWejer - Forftverein umfaßt die kombinirten Forft- infpeftionen Aerzen und Grohnde (Forftinfektion Hameln), ſowie die Forft- infpeftion Zauenftein und die Waldeck'ſche Grafichaft Pyrmont. Man ver- jammelt fich jährlich einen Tag zu Beſprechungen, Vorträgen und feinen Exrfurfionen. Der Verein hat auch eine Forftlefegefellichaft (710). Die Ber- handlungen wurden bisher nicht gedrudt ; auch wäre jener einer Ermeiterung fähig. | 4. Der Hildesheimer forft- und landwirthſchaftliche Berein (422) war von 1848 bi3 1857 nur ein auf die Forftinfpektion Hil- desheim bejchränfter Leſeverein (710) und dehnte fich jeitdem auf kleine Er- furfionen aus. An diefem Forftverein dürften fich auch noch die Forſt— injpeftionen Liebenberg und Lamſpringe betheiligen, jo daß das ganze Bereinsgebiet circa 150,000 hannover’ihe Morgen enthielte, Es folgen nun nur noch die Forftvereine des Flachlandes in Hannover: 5. Der Lüneburger land- und forſtwirthſchaftliche Ver— ein (423) 2239), — Der Vereinsbezirk ift der Landdrofteibezirk Lüneburg mit einer Öefammtgrundfläche von 656,000 hannover’shen Morgen. Es iſt jedoch unter dieſer Fläche viel Yand begriffen, welches noch Haide (cf. die Lüneburger Haide im Anhang unter Forfiftatiftif Hannovers) ift, und fteht hier der Zuftand der Waldungen mit Ausnahmeder Staatsforfte iiberhaupt noch jehr zurüd, — Der Verein hat fi als Geſellſchaft von Forft- und Yandwirthen fonftituirt und verſammelt fich in der Negel alle Jahre, bei welcher Gelegen- heit nur Erkurfionen gemacht werden. 6. Der Forftverein für das Unterwejergebiet. Es ver- ſammelten fi) 1861 meiftentheils Forftwirthe aus den Grafichaften Hoya und Diepholz und dem Herzogthum Bremen behufs der Bildung obigen Dereind, die nun alljährlich zufammentreten und vorzugsmweife Erfurfionen machen. Die Berhandlungen follen gedrudt werden. Mit Ausnahme von Dsnabrüd, Lingen und Oftfriesland wäre ſonach jo ziemlich über dag ganze Land ein Net von Forftvereinen gezogen. 517°, Die k. hannover’fhe Landwirthſchaftsgeſell— Ihaft zu Göttingen. 2286) cf. Dengler's Monatſchrift. 1861. ©. 361. — „Diefer Verein wurde vom Forftdireftor Burdhardt gegründet und verfammelte fih zum erften Male im uni 1861 zu Lüneburg. Es ift ein Verein von Forft- und Landwirthen, Forit- befitern und Freunden des Waldes und hat den Zweck der Förderung der Forft- wirthichaft im Lande. Er hält feine Situngen, ſondern wandert und bejpricht meift im Freien die Vorkommmiffe unter Austauſchung der Erfahrungen und An- fihten. Später wird das Borgefommene auf einigen Drudbogen zuſammen— geftellt. 247 Im Auftrage derfelben und unter Mitwirkung der landwirthſchaftlichen Arademie Göttingen-Wende (667°) wird das Journal für Landwirthichaft pon den Profefioren Dr. W. Henneberg, Dr. A. Ubbelohde und Dr. W. Wide herausgegeben. — Der neuen Folge 1. bis 13. Jahrgang. 1853 bis 1865. à 4 Hefte Mit Steintafeln. 8. Göttingen. Dietrich. (pro Heft 3 Thle.) 517°. Die. Landmwirthihaftsgefellfhaft zu Celle. (Land- droftei Lüneburg.) cf. „die Protofolle der Sitzungen des Centralausſchuſſes derfelben. 1. bis 22, Heft. (das 22. Heft 1864. VII u. 119 ©.) Celle. Schulze.“ (A Y/o Thlr.) Desgleichen: „Feftichrift zur Säkularfeier derfelben am 4. VI. 64. — 1. . und 2. Abtheilung. XVI. u. 1252 S. mit Photographie. 8. Hannover. Klindworth.“ (3 Thlr.) „Dieſelbe mit Zeichnungen und 18 Steintafeln, wovon 16 im Bunt— drud und 1 Blatt Text. Fol. Dafelbft.“ (3 Thlr.) 518°, Der Provinzialverein für das Großherzogthum Arenberg- Meppen und die Graffhaften Bentheim und Lin— gen. (Landdroftet Osnabrüd.) ef. deſſen landwirthichaftliches Blatt, redigirt vom Sekretär Wilh. Peters (Landes - Defonomie-Geometer). Fortgejegt bis zum Jahre 1865. Der Jahrgang zu 12 Nummern. 8. Osnabrück. Radhorft - Meinders. (a 2% Thle.) 518’. Der landwirthihaftlide Provinzialverein zu Uelzen. ef. Anmerfung 202». In specie in Sraunfchweig. 519. Der Berein für Land- und Forftwirthihaft im Herzogthbum Braunſchweig (444). ef. „Der Berein zur Förderung der Land- und Forſtwirthſchaft im Her- zogthum Braunfchweig“ im braunfchweigifhen Magazin. 1833. Nr. 3. und „Bericht über den Verein für Yand- und Forftwirthichaft im Her- zogthum Braunfchweig“ in der land- und forftwirthichaftlichen Zeitung. 1. 1. &.1—5. 520. Der Bauernverein zu Badersleben. ef, deſſen Monatjchrift zur Unterhaltung und Belehrung des Bauern— ftandes von Dr. A. Krämer u. d. T. Mittheilungen über die Wirkfam- feit des Bauernvereind und der Aderbaufchule zu Badersleben, 1. und 2. 248 Jahrgang. 1861 und 1862. & 12 Nummern. 8. Badersleben. Braun- ſchweig. Leibrod. (A 1 Thlr.) 2 In specie im Harze und im Sollinge. 521. Der Harzer Forftperein (409. 516.) wurde im Junt 1843 zu Ballenftedt (Anhalt- Bernburg, am Rande des Nord-Harzes) gegründet und umfaßt an Forften in Preußen, Hannover, Braunſchweig und Anhalt- Bernburg ein Gefammtgebiet von 703,492 hannoverſchen Morgen. Dem- felben wird in der allg. Forft- und Zagdzeitung. 1862. ©. 423. fir fein kon— ſequentes, ſyſtematiſches Streben volle Anerkennung gezollt. — Die jähr- lichen VBerfammlungen wechjeln in der Regel zwifchen dem weftlichen und öftlichen Harz. Im Jahre 1847 hielt der Berein auf dem alten Schlofie Falkenſtein jeine Berfammlung; im Jahre 1848 fand wegen der politischen Zuftände feine jolche ftatt, ebenfo im Jahre 1850, wo man eine geringe Theilnahme permuthete, da die Harzer Forftwirthe durch die in diefem Jahre vorgefom- menen bedeutenden Clementarjchäden fehr mit Dienftgeichäften überhäuft waren. — Die Berfammlungen in den Jahren 1849, 1851, 1852 u. 1853 find in Harzburg, Ilefeld, Ilſenburg und Haffelfelde abgehalten worden. Im Jahre 1854 fiel die Berfammlung aus. Die Berfammlungen in der neueren Zeit waren 1855 in Lauterburg, 1859 in Borge (Braunfchweig), 1861 in Thale (Preußen), 1862 in Herz- berg (Hannover), 1863 in Harzburg, 1864 (die 17. Verfammlung) in Ilſenburg (610) — in dem Revier Wernigerode in der k. preuß. Provinz Sachſen (am Fuße des Brodens), 1865 (18. Berfammlung) in Stolberg. (Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1866. ©. 262—268). cf Forſtwirthſchaftlicher Verein am Harze in der allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1843. ©. 387. Der Harzer Forftverein. Dafelbftl. 184. ©. 305. Die Statuten des Harzer Forftvereins. Dajelbf. 1845. ©.311. 522. Der Hils-Solling Forftverein (188. 516.) bewegt fich auf dem richtigen Weg der Beobachtungen und fpeziellen Unterfuchungen. Er ift beftrebt, feine Berfammlungen mehr im Walde zu halten und legt denen im Zimmer eine mehr untergeordnete Bedeutung bei. Seine Mitglieder be- ftehen fast ausfchlieglih aus k. hannoverjchen und herzoglich braunfchweigi- ſchen Forftwirthen. — Er wurde im Juni 1853 geftiftet und bejchränfte fich anfangs auf die beiden Dberforfte des Hilfes und Sollings. Erſt 1856 traten die k. hannoverſchen Forfibeamten der beiden Infpeftionen Uslar und Dafiel bei und fteigerten dadurc den Nuten und Neiz de Vereins wejent- / 249 ich. — Sein Gebiet ift zwiſchen der Wefer und der Leine mit dem Hilß- Solling - Gebirge. Die Größe desfelben ift ungefähr 400,000 hanno- ver'ſche Morgen. Es wird jährlich eine Berfammlung gehalten, und wechfelt der Berfammlungsort nad den Gebieten. — Im Jahr 1864 beftand der Berein aus 4 Ehren- und 723 zahlenden Mitgliedern. Die Verſammluugen in der neueren Zeit waren: 1856 in Holzminden, im braunfchweigifchen Splling, — 1860 in Stadtoldendorf, — 1861 in Uslar, am hannover’, ſchen Solling (Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1862. ©. 183—190 und in der Chreftomathie unter Buchenhochwald in verfchiedenen Ländern den modifizir- ten Buchenhochwald von v. Seebad; 223°), — 1862 wieder in Holzminden, — 1863 in Hardechjen am hannover’schen Solling (Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1864. ©. 67-72), — und 1864 (die 11. VBerfammlung) in Stadtoldendorf, einem Städtchen im Herzogthum Braunſchweig (Allg. Forſt- und Jagd— zeitung. 1865. ©. 452 - 457). Die Verhandlungen diefes Vereins (408) haben reichhaltigen Stoff. In specie im Großherzogthum Gaden. 523. Der forftlihe Berein im badifhen Oberlande. (381. 412.) Dei der Berfammlung in Gengenbach im Jahr 1861 hat fich diefer Berein, der im Frühjahr desjelben Jahres 22 Jahre beftand, in einen badifhen Forftverein umgewandelt, der fich auf das ganze Großherzog- thum ausdehnt; es wurde dabei beftimmt, daß fünftig die Verfammlungen abwechstungsweife im Dber- und Unterlande ftattfinden. Der Verein hat vom Jahre 1847 bis 1852 feine Berfammlungen in Folge der politifchen Berhältniffe ausgefegt. — Im Jahre 1865 verſammelte fich derfelbe im Sep- tember in Karlsruhe (Dengler’s Monatſchrift. 1865. S. 321. und 1866. S. 160 (412).) Der Berein zählte im Herbſt 1865 170 Mitglieder, worunter 33 Ehrenmitglieder. ef. auch der badifhe Forftverein im badifhen DOberlande in der forftlichen Zeitung fiir Baden. 1.3. &.49—111. 524. Steinberg, L. v. Das landwirtfchaftliche Vereins- weſen in Baden??*), — Ein Beitrag zur genoffenfchaftlichen Fortbildung. 1860. 8. 14.©. Karlsruhe. Groos. (3 Ngr.) 298°) Chriftian u, Seebad, ef. im Anhang zu diefem 2. Heft ad Bemer- fung 228 «. | 2294) Dr. Herth aus Heidelberg berichtete bei der Berfammlung der Land- und Forfiwirthe in Heidelberg (1862) iiber die Reorganifation des land- wirthſchaftlichen Vereinsweſens in Baden, nachdem er vorausgefchict, daß die Landwirthichaft berechtigt fei, bei der Negierung, und zwar nur durch Gorftl. Chreſtomathie. 17 250 525. Der landwirthſchaftliche Berein im Großherzog- thum Baden. cf. deffen Wochenblatt — herausgegeben von der Centralftelle und re- digivf von Bauer. Der Jahrgang mit 52 Nummern zu Yo Bogen. 4. Karlsruhe. Braun. (al Thle.). In specie im Großherzogthum Heffen. 526°. Seller, Dr. Chr. Felix (Regierungsrat) ®®), Die Wirkſamkeit der landwirthſchaftlichen Vereine des Großher- zogthums Hefjen??°) und deren Gentralbehörde vom Jahr 1831 bis 1856. — 1857. 544 ©, Darmftadt. Jonghaus. (2 Thlr.) Desgleihen. Nachtrag, die Periode vom Jahr 1857 bis 1860 ent- haltend. — 1860. VI. u. 76 ©. Dafelbit. (12'% Nr.) 526’. Zeitfhrift für die landwirthſchaftlichen Bereine des Großherzogthums Heſſen. — Herausgegeben von dem ftändigen Sefretär jener Bereine. 1. bis 12. Jahrgang. 1831 — 1842. Darmftadt. In specie im Herzogthum Tiaffau. 527. Der Verein naſſauiſcher Land- und Forftwirthe (43). Seit von Baumbach zu Foftein als Referent in das Diveftorium dieſes Vereins eingetreten ift, entwickelt fich auch in der forjtlichen Abtheilung Fachmänner, vertreten zu fein. „Bon diefer Borausfeßung ſei man auch aus- gegangen, als die Centralftelle der Landwirthichaft in Baden von vielen Seiten ftarfe Angriffe erfahren, weil diefelbe die Landwirthichaft bei der Staatsregierung nicht vertreten habe. Eine ſolche Vertretung müſſe aus den landwirthichaftlichen Vereinen hervorgehen. Baden fei in 68 Bezirfsvereine eingetheilt, von denen jeder wieder in eine Anzahl Gauvereine zerfalle.. Die Bezirksvereine wählten indireft, und die aus diefen Wahlen hervorgehenden Männer wählten direft die Mitglieder des Ausſchuſſes. Durch dieſe Emrihtung werde auch fehr wohlthätig auf die landwirthichaftlihen Bereine zurückgewirkt. — Die Beftimmung der Größe des Sahresbeitrags ift den einzelnen Bezirken iüberlaffen, welche ihr Geld jelbft für den Zwed verwenden.” 2296) Geboren zu Wiernsheim (Oberamt Maulbronn in Wirtemberg) im Fahr 1807, 1826 Bitreaugehülfe in Hohenheim, 1829—1834 Kaffabuchhalter da- jelbft, 1835 Lehrer der Landwirthichaft am Schullehrer-Seminarium zu Ettlingen, 1838 Affiftent und landwirthichaftlicher Lehrer in Hohenheim, 1839 großherzoglich hejfiicher Defonomierath in Darmftadt und 1852 großherzoglich heififcher Regierungs- rath daſelbſt. 229°) Im Großherzogthum Heſſen beträgt der Jahresbeitrag eines Vereins— mitgliedes 3 fl. Die Zahl der Mitglieder belief fi am Schluſſe des Jahres 1865 auf 3075. Ye Y 251 desjelben ein ungemein veges Leben. — Die Zahl der Mitglieder ift 1780; für das kleine Herzogthum eine bedeutende. Eine Abtheilung dieſes Vereins bildet der vom Oberforftrath Bag en- fteher gegründete Forjtlefeverein (714). In specie in ven fächfifchen Herzogthimern. 528. Der Berein der thüringifchen Forftwirthe. Dengler’s Monatſchrift. 1864. ©. 402—414. Diefer Berein wurde 1850 gegründet und hielt von da bis 1864 an verjchiedenen Orten Thüringens Berfammlungen. Bon 1860 an, wo die Berfanmlung in Königsfee (am Fuße des Thitringerwaldes im Firftenthum Schwarzburg- Rudoljtadt) ftattfand (Dengler's Monatſchrijt. 1862. ©. 283. und allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1861. ©. 309.), werden von demfelben jedoch nur alle zwei Jahre Berfammlungen gehalten; auch wurde bei diefer Verſamm— lung bejchlofien, daß der Verein fünftighin keine ftändigen Mitglieder mehr haben jolle, jondern daß nur die Bejucher einer jeden Berfammlung einen Beitrag von 1 Thaler zu bezahlen hätten. — Der Berein veröffentlicht die Protofolle jeder Berfammlung, die nicht ohne Intereffe find, am Schluffe derjelben durch eine befondere Drudjchrift (411. 513 9. u. 567). 529%. Der Berein zur Beförderung der Landwirthſchaft in Sondershanfen (Fürftenthum Schwarzburg-Sondershaufen). ef. deſſen Verhandlungen, zunächft für die Mitglieder des Vereins, re- digirt und herausgegeben vom Pfarrer und Confiftorialvath Dr. A. F. Ma- gerftedt, 1. bis 25. Jahrg. 1840—65. Mit Tabellen u. Steintafeln. 8. Sondershaujen. Eupel. (a 21 Ngr.) 529°. Das landwirtbihaftlihe Bereinswefen Thür ringens. ef. deſſen Organ: „Die landwirthſchaftliche Zeitung für Thüringen;“ (unter Angewandte Chemie — Berfuchsftationen — Jena. In specie in Aurheffen. 530. Der landwirtbichaftlihe Verein für Kurheſſen. ef. Dietrich, Dr. ©. Th. Erfter Bericht über einige Arbeiten der agrifulturchemifchen Berfuchsftation des landwirthichaftlichen Centralvereins für Kurheſſen zu Heidan. Im Auftrage des Vorftandes des Centralvereins mitgetheilt. 1862. VIII und 134 ©. mit 1 Tab. Kaſſel. Freyichmidt. (% Thlr.) 531. Rurfürftlide Kommiffion für landwirthichaftliche Angelegenheiten in Kaſſel. 4 252 ef. Die landwirthichaftliche Zeitfchrift fin Kurheſſen, redigirt und her- ausgegeben von furfürftlicher Kommiſſion für landwirthichaftliche Angelegen- heiten. MitTab. und Steintafeln. 1.bi8 11. Jahrg. 1854— 1865. à 6 Hefte, Kaſſel. Freyſchmidt (a 1 big 17/, Thlr. mit dem landwirthichaftlichen Anzeiger für Kurhefien. 1. bis 11. Jahrg. 1854 bis 1865. à 26 Numm. zu Ya Bog.) (Xetterer allein a 1/; Thle.). In specie im Großherzogthum Alecklenburg. 532. Der medlenburgifche patriotifche Berein. cf. deſſen landwirthichaftliche Annalen, vedigirt von Dr. E. Sohn. 1862 bis 1866. 1. bis 5. Jahrg. der neueften Folge, à 52 Nummern. Mit Beilagen. 4. Wismar u. Roftod. Hinstorff. (a 3 Thle.) In specie im Herzogthum Oldenburg. 533°. Die oldenburgifche Landwirthſchafts-Geſellſchaft. cf. Das Landwirthichaftsblatt fir das Großherzogthum Oldenburg, herausgegeben vom Gentralvorftand ꝛc., vedigirt vom General- Sekretär Schröter. 1852 bis 1866. 1. bis 14. Jahrgang à 26 Nummern. 4. Didenburg. Stalling. (a 1/ Thlr.) In specie in den Herzogthümern Schleswig-Holftein und Lauenburg. 533°. Der landwirthſchaftliche Generalverein für Die Herzogthümer Schleswig-Holftein und Yauenburg (568). cf. deſſen landwirthichaftliches Wochenblatt, herausgegeben durch. die ausführende Diveftion desfelben, vedigirt von Heinv. Meier (Advofat). 1. bis 16. Jahrg. 1851 bis 1866. & 52 Numm. zu 1 Bog. Kiel. Schröder u. Komp. (a2 Thle.) In specie im Fürſtenthum Walverk. 534. Der landwirthichaftlide Berein im Fürſtenthum Walded. ef. deſſen landwirthichaftliche Blätter, — vredigirt vom Defonomie- Commifjär Telgmann und fpäter von Dr. Engelhard. 1844-—1866. 1.518 22. Jahrg. & 12 Numm. zu 1 Bogen. 4. Mengeringhaufen. Arol- jen. Speyer. (a1 Thlr.) 253 Außerhalb Dentichlands, In specie in Srankreich??®), 535. Man zählt in Frankreich 145 große landwirthichaftliche Gefell- ichaften (soeietes-d’agrieulture), und nad) den moniteur vinicole iiberhaupt im Ganzen 774 landwirthichaftliche Vereine. Bonplandia. 1862. ©. 24 u. 115. 536. Die im $. 1844 gegründete Societe forestiere in Paris, welche die größten Waldbefiger Frankreichs vereinigt, hatte fich zur Aufgabe gemacht, den Sinn für den Wald unter dev Bevölkerung zu weden. Doc hat diejelbe bisher feine andere Thätigkeit entwicelt, als die jährlichen Bei- träge einzuziehen. Hoffentlich wird der erjt kürzlich neu gewählte Präfident ein neues Leben im Vereine veranlaffen (446). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1855. ©. 113. 537. Die Central-Landwirthichaftsgefellfhaftvonfranf: reich in Paris. cf. Annuaire de la Soeiete imperiale et centrale d’agrieulture de France. Annee 1864. 211 pag. 12. Paris. Ve. Bouchard-Huzard. (Anne 1863. 215 pag.; — annee 1866. 211 pag.) Bouchard-Huzard, Louis. Notice bibliographique sur les pu- blieations faites par la Societe centrale d’agrieulture de France, pendant un siecle, depuis son origine en 1761 jusqu’en 1863. (Extrait des me- moires de la Societe imperiale et centrale d’agriculture de France.) 1864. Paris. 8. 38 pag. Paris. Ve. Bouchard-Huzard. In specie in Selgien. 538. Die f. belgiſche Eentral-Landwirthihaftsgefell- ſchaft. | ef. Das Journal de la Societe centrale d’agrieulture de Belgique. 1. bis 13. Jahrg. 1854 bis 1866. — Erfcheint zu Brüſſel monatlich. In specie in der Schweiz. 539. Unter den 4022 Vereinen aller Art, welche in der Schweiz be- ftehen, find 84 landwirthichaftliche Vereine mit 7900 Mitgliedern. Bonplandia. 1862, ©. 319. 540. Der ſchweizeriſche Forftverein. (413 und Bemerkung 196.) Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1843. S. 440, nn * 2304) cf, (683), 254 541. Die landwirthihaftliche Gejellfhaft des Kantons Aargau. cf. 426. 542. Der ſchweizeriſche landwirthichaftlihe Verein. cf. deſſen landwirthichaftliche Zeitung als „Organ des Vereins“ vedigixt von C. Monnard. Der Jahrgang zu 52 Nummern. A 1% Bogen. 4. Bern. Huber in Kom. (pro Jahrgang 1%; Thlr.) 543. Die berniſche ökonomiſche Geſellſchaft. ef. 427. 544. Der Berein für ſchweizeriſche Alpenwirthſchaft. (ef. 428 im 1. Hefte u. ad 428 des Nachtrags zu diefem 2. Hefte). 545. Der ichweizerifche landwirthichaftliche Gentralverein. cf. das landwirthichaftliche Wochenblatt als Organ desjelben. 1. bis 4. Sahrgang 1859 bis 1863. a 52 Nummern zu Y Bogen. 4. Zürid). Meyer und Zeller. (a 11% Thle.). 546. Die ſchweizeriſche gemeinnützige Gejellihaft in Zürid. ef. deren Organ — die jchmweizerifche Zeitfchrift fir Gemeinnüsigfeit — vedigirt von Prof. 3. %. Spyri. 1. bis 4. Jahrgang 1861 bis 1865. à 6 Hefte zu 5 Thlr. Zürich. Hehr. 547°, Der Verein ſchweizeriſcher Yandwirthe. ef. deſſen Organ — die jchweizerifche Bauernzeitung. 1. bis 9. Jahrgang 1854 bi$ 1862. & 52 Nummern zu yo—?/ı Bogen. 4. Aarau. Chriften. (a 1 Thle. 14 Ngr.) In specie in Italien. 547°, Die Aderbaugefellihaft in Sicilien. cf. im Nachtrag zu diefem 2. Hefte ad 547» und 547p», In specie in Großbritannien. 547°. Die hochländiſche Aderbaugefellihaft zu Edin- burg (Highland- and Agricultural-Society) wurde im J. 1784 geftiftet. (Anmerkung 119.) ef. Kohl's Reifen in Schottland. 1844. In specie in Rußland. 548. Nah Schindler's ftatiftifchen Notizen über forft- und landwirth— ſchaftlichen Unterricht in Rußland (695) beftehen dajelbft 21 Yandwirthichafts- gejellichaften. s 255 549. Geſellſchaft zur Beförderung der Forſtwiſſenſchaft in Rußland. Preußiihe Staatszeitung. 1832. Nr. 20. Statuten der im 3. 1832 allerhöchſt beftätigten Gefellichaft zur Be- förderung der Forſtwiſſenſchaft in Rußland. Ruſſiſche Forftzeitung. 1833. 1. Heft. Beftimmungen über die von der Gejellichaft zur Beförderung der Forft- _ wirthichaft in Rußland zu ertheilenden Auszeichnungen. Dafelbft. 1833. 1. Heft. 550. Die kaiferliche freie ökonomische Geſellſchaft zu St. | Petersburg (69). ef. deren Mittheilungen von Dr. 3. Johnſon. 1843 bis 1864. 21 Jahrgänge. & 6 Hefte. Mit Steintafeln und eingedrudten Holzichnitten. 8. St. Petersburg. (Leipzig. Hoffmann.) (Der Jahrgang 3, Thler.) 551. Die kaiſerliche öfonomifche Gefellihaft zu Mos— fau (6%). 552. Die kaiſerliche ökonomische Gefellihaft von Süd- rußland zu Odeſſa (69). 553. Die livländifhe ökonomische Gejellfchaft zu Riga, (69). 554. Die efthländijche landwirthſchaftliche Gejellichaft zu Reval. | Berfammlungen. Kein Forflliche Derfammlungen. 555. Welhen Werth haben die großen forftlihen Ber- fammlungen? ef. Brumhardt's Beiträge zur praktiſchen Forft- und Jagd- wiffenfdaft. 1852. 1. 3. 556°. Wedefind, dv. Ueber amtliche Forftverfammlungen. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1855. ©.1. 556°. Aufruf zur Berfammlung deutfher Forftwirthe. Dajelbit. 1836. ©. 616. 556°. Geitel (Forftmeifter zu Blankenburg am Harz), Die forft- lichen Wandergejellihaften. (cf. ad 556° im Anhang zu diefem 2. Hefte.) Nördlinger’s Frit. BL. 1866. 48. 2. ©. 183—1%. 557. Die Berfammlung der ſüddeutſchen Forftwirthe. 256 Ber der Berfammlung der deutichen Land- und Forftwirthe in Karls— ruhe im 3.1838 (564. 2. Verſammlung) wurde unter befreundeten Forftwirthen die Berabredung getroffen, immer dann in Süddeutſchland eine Forſtverſamm— lung abzuhalten, wenn die Verſammlung der deutfchen Yand- und Forſt— wirthe in Norddeutſchland tagt. cf, Der jährlide Berein der ſüddeutſchen Forftwirthe, defien Gründer von Wedekind (cf. Anmerkung 168) war, in dejfen neuen Jahrbüchern der Forftfimde 1841. 20. ©. 183, — der allg. Forft- und Zagdzeitung. 1841. ©. 220 und in André's ökonomiſchen Neuigkeiten. 1841. ©. 881. | Die 1. Berfammlung war 1839 in Heilbronn. Die 2. Berfammlung war 1840 in Heidelberg. cf. v. Wedekind's Jahrbücher. 1840. 19. ©. 121—182. Die 3. Verſammlung war 1841 in Baden. cf. Dafelbft. 1841. 21. S. 96—108.: md 22. ©.1. Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1841. ©.149. Bei diefer Berfammlung wurden die Statuten für den ſüddeutſchen Forjtverein bejchloffen. Die 4. Berfammlung war 1843 in Ulm. ef. v. Wedekind's Jahrbücher x. 1845. 27. ©. 198-223 und 28. ©. 49—68. Die 5. Berfammlung war 1845 in Darmftadt. ef. Dafelbft. 1845. 28. ©. 235 ıc.; 29. ©. 290 x. ud 30. ©. 1 bis 226. Allg. Forft- u. FJagdzeitung. 1845. ©. 68. 150. und 271—275. Desgleichen die Chreftomathie unter Biermann's ulturver- fahren. Die 6. Berfammlung war 1846 in Freiburg im Breisgau. cf. v. Wedekind's Jahrbücher 2c. 1847. 33. und die in der Chre- ftomathie unter Forfttaration in Baden von Arnsberger nach— gewieſene Feſtgabe. Die 7. Verſammlung war 1847 in Aſchaffenburg. ef. dv. Wedekind's Jahrbücher zc. 1847. 35. und die in der Chre— ftomathte unter Forftftatiftit Bayerns erwähnte, den Mitglie- dern diefer Verſammlung gewidmete Feitgabe: „Der Spes- fart 2c. 1847.” Die 8. Verſammlung war 1849 in Ellwangen. ef. v. Wedekind's Fahrt. 1850. 37. Die 9. Berfammlung war 1850 in Kreuznach. ef. dafjelbft. 1850. Neue Folge. 2. Heft. Monatſchrift für das würtembergifche Forftwejen. 1850, 1. 257 — Die 10. Berfammlung war 1851 in Paſſau. ef. 8. Wedekind's Jahrb. 1852. Neue Folge II. 2. ©. 343, fowie die in der Ehreftomathie unter Forftftatiftit Bayerns auf: geführte Feftgabe „der Neuburger Wald ꝛc. 1851.“ - Die 11. Berfammlung war 1852 in Dillenburg. ef. Wedefind's Jahrbücher. 1852. Neuerfolge I. 3. und 4. und 1853. III. 1. und 2. Im Jahr 1854 fand wegen der politifchen Verhältniſſe feine Ber- fammlung ftatt. Die 12. Berjanmlung war 1855 in Stuttgart. ef. v. Wedefind's Jahrbücher. 1855. Neue Folge V. 3. u. 4. und VI.1. Monatjchrift für das BIRSSSDENAITGE Forſtweſen. 1855. VI. (s654r), Die 13. Berfammlung war 1856 in Kempten, cf. die Verhandlungen der 13. Berfammlung füddeuticher Forft- wirthe in Kempten. — 1857. Stuttgart. Schweizerbart. XVI . und 130 ©. (18 Nor.) ??0®), Pfeil's krit. BL. 39. 1. ©. 33. Desgleichen die im Anhang unter Forftftatiftif Bayerns nachgewie- jene Fejtgabe: „Beſchreibung des k. Reviers Kimratshofen zc. 1856.“ Die 14. Berfammlung war 1857 in Baden, ef. Die Berhandlungen der 14. Berfammlung ſüddeutſcher Forftwirthein Baden. — 1857. Stuttgart. Schweizerbart. 74 ©. Die 14. Berjammlung füddentiher Forftwirthe in Baden im Mai 1857. — Karlsruhe. Als Feſtgabe die im Anhang unter Forſtſtatiſtik von Baden nachge- gewiejene Forftverwaltung von Baden. 1857. (189). Pfeil's krit. BL. 1857. 39. 2. ©. 25—29. -d. Berg im Tharander Jahrbud. 1859. Neue Folge VI. ©. 342. Die 15. Berfammlung war 1858 in Frankfurt a. M. ef. Brogramm der 15. Berfammlung füddeutfher Forft- wirthe zu Frankfurt a. M. im Juni 1858. — 1858. Frankfurt aM. Die 16. Berfammlung war 1861 in Kaiferslantern in der bayeriichen Rheinpfalz. ef. Deugler's Monatſchrift. 1861. ©. 321 bis 334. Die Brotofolle der 16. Berfammlung fjüddentfher Forft- wirthe zu Kaiferslauternim Juni 1861. 70&. 1862. Speyer. (ef. Tharander Jahrbuch. 1863. 15., der neuen Folge 8. Band. ©. 384.) 2306) Der Beihluß diefer Verfammlung, -ihre Verhandlungen als felbft- fändige Schrift druden zu laffen und durch den Buchhandel zu verbreiten, fann 258 Die 17. Ne tBIRMIENER war 1863 in Erbac im heffiichen Oden— walde. ef. Allgemeine Forit- u. ——— 1863. ©. 470 475. unter der Ueberſchrift: „Gedanken über die 17. Verſammlung ſüd— deutſcher Forſtwirthe in Erbach im Juni 1863.“ Die 18. Verſammlung war im Juli 1865 in der ehemaligen Reichsſtadt Ravensburg im Donaukreiſe in Würtemberg (1668 u. im Nachtrag zu dieſem Hefte ad 165»). ch. Dengler's Monatjchrift. 1865. ©. 208. ALS Feftgabe wurde den Mitgliedern diefer Berfammlung die unter Forfttaration in verjchiedenen Ländern unter „Würtemberg* bejprochene Wirthichaftseinrichtung des Revier Alt- dorf, Forftbezirfs Weingarten. Stuttgart. 1865. 8. 57 ©. mit einer Karte überreicht. | Allg. Forft- un. Jagdztg. 1864. ©. 279 und 433 bis 442. Für die 19. Berfammlung im Jahr 1866 war Neumied und für die 20. Berfammlung im Jahr 1867 Königftein in Naſſau im Vorſchlag. Erſtere hat aber wegen der ungünftigen friegerifchen Beitverhältniffe nicht ftattgefunden. 558. Die Berfammlung von würtembergifhen Forft- leuten in Heilbronn im Jahr 1839. Gwinner's forftlihe Mittheilungen. 6. Heft. ©. 100. Einladung zum würtembergifchen forftlihen Berein an der Tauber. Dajelbit. 7. Heft. ©. 135. Die würtembergifche forftlihe VBerfammlung zu Hall im uni 1842. Dajelbft. 9. Heft. ©. 14—38. Allgemeine Forft- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 311. Die würtembergifche forftlihe Berfammlung zu Schorn- dorf (Jartkreis) im Juli 1844. Gwinner's forftl. Mittheilungen. 1845. 11. Heft. Allg. Forft- un. Fagdzeitung. 184. ©. 431—435. Die würtembergiſche forſtliche Verſammlung in Ell— wangen im Juni 1846. Gwinner's forſtl. Mittheilungen. 1847. 12. Heft. 569. Erſte würtembergiſche forſtliche Wanderverſamm— (ung in Oppenweiler nächſt dem Forſtamtsſitze Reichenberg ?!) im September 1862. Denglevs Monatiehrift. 1862. ©. 401 und 411. vom forftlichen Publikum nur anerfannt werden; denn ſie enthielten bisher fo viele ſchätzbare Mittheilungen, daß fie gewiß auch fir den norddeutſchen Forſtmann Sutereffe bieten, 231) Der tree Pfleger des Reichenberger Forſtes war der Forſtrath — frühere Oberförſter — Freiherr dv. Beſſerer, der am 21. XL. 65 zu Schloß 259 Zweite würtembergiiche forftlihe Wanderverfammlung in Hall im Auguft 1863. Dengler's Monatjchrift. 1863. S. 364-369. Dritte würtembergifhe forftlihe Wanderverfammlung in Urach im Augujt 1864. Diefe Verfammlung würtembergiſcher Forftmänner legt ihr Haupt: gewicht auf Waldbefuche. 560. Die forftwiffenfhaftliben Berfammlungen im Großherzogthum Heffen. v. Wedefind's neue Jahrbücher der Forftfunde Neue Folge. I. 1851. 4. Heft. und II. 1851. 1. Heft. Die forftwirtHichaftlihe Berfammlung zu Biedenkopf im Jahre 1852. Dajelbfi. Zweite Folge. 1852 u. 1853. IH. 1. u. 2. Heft. Die forftwirthbichaftlihe VBerfammlung im Forfte Rein- hain im 3. 1852. Daſelbſt. Die forſtwirthſchaftliche Berſammlung im Großherzog— thum Heſſen. | Daſelbſt. 1853. Neue Folge. IV. 1. ©. 1. 561. Ueber die forftliche Berfammlung in Braunfchmeig. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1841. ©. 487. 562. Die Bezirksforftverfammlungen in Sadjen. ef. Darftellung der k. jähfifhen Forftverwaltung ꝛc. 1865. ©. 57. (659). Es ift durch die Verordnung für den ſächſiſchen Staatsforftdienft vom 27. XI. 51 vorgefchrieben, daß die Oberforftmeifter von Zeit zu Zeit — in der Regel mindeftens alle 6 Jahre — Berfammlungen fänmtlicher Reviervor— ftände zu veranftalten haben, in welchen von diejen oder dem Oberforjtmeiiter wichtige, die Forftverwaltung im Allgemeinen oder die eines Reviers insbe— jondere betreffende Gegenftände zur Sprache gebracht und berathen werden. Zu diefen Verſammlungen ift auch den Förftern, Forjtfandidaten und Forft- acceſſiſten, ſowie — ſoweit fie die Oberforftmeifter für geeignet dazu finden, — auch den Unterförftern der Zutritt geftattet. Es werden bei denfelben Neichenberg als aktiver Forftmeifter an der Brechruhr geftorben ift. Er war geboren am 7. VIII. 1794 zu Leipheim, diente beim ek. wiürtembergijchen Militär und feit 1818 als Oberförfter und Forftmeifter in Neichenberg. Er hat ſich durch die vielen jchönen Beftände, die er in den 47 Jahren feines forftlichen Wirlens ge- ſchaffen hat, ein ſchönes Denkmal geſetzt. — ef. Dengler's Monatſchrift. 1866. ©. 41 bis 45. und allg. Forft« u. Iagdzeitung. 1866. ©. 112, 260 Protofolle aufgenommen und deren wichtigfte Ergebniffe in dem Haupt⸗ jahresberichte von dem Oberforſtmeiſter dem Finanzminiſterium vorge— tragen (699). ⸗ Forſt- und landwirthſchaftliche Verſammlungen. 563. Verſammlungen deutſcher Land- und Forſtwirthe. Gwinner's forſtliche Mittheilungen. 5. Heft. ©. 118. 564. Die Berfammlung der deutſchen Land- und Forft- wirthe, „Es war im Jahre 1835, als der num verftorbene Defonomierath Schmidt in Oſchatz mit dem Gedanken umging, nach dem Vorbilde der Berfammlung deutjcher Naturforfcher und Aerzte (cf. diefen Artikel unter Naturwiffenschaften) eine Wanderverfammlung deutfcher Landwirthe ins Leben zu rufen. Derjelbe jegte fich zu diefem Behufe mit Profeffor Dr. Schweizer in Tharand, dem damals in Darmftadt lebenden, nunmehrigen f. k. Mint- jterialvath Dr. v. Pabſt in Wien und dem Rittergutsbefiger 3. Teihmann in Möckern bei Yeipzig Ind Benehmen, — und e8 wurde von dieſen genann— ten Männern der Plan gefaßt, „eine allgemeine deutfche lanpwirthichaftliche Geſellſchaft zur Förderung des wifjenfchaftlichen und technifchen Theils des landwirthichaftlichen Gewerbes“ zu gründen, — in Folge deſſen von diejen eine Einladung zu der erften nachfolgend näher bezeichneten Berfammlung erfchien. — Daß man durch die Gründung diefer Gefellfchaft, zu welcher jpä- ter auch die deutfchen Forſtwirthe zugezogen wurden, einem Bedürfniß ent- Iprach, beurfundete das nach und nach erfolgte bedeutende Erftarfen derſelben.“ Deutſche Vierteljahrsſchrift. 1865. 28. Jahrg. 3. Heft. S.314 xc. Die erſte Berfammlung ꝛc. war im Jahre 1837 in Dresden. ef. v. Wedekind's Jahrbücher der Forftfunde. 15. Heft. ©. 48 Amtliher Bericht über die Berfammlung deutſcher Land- und Forftwirthe in Dresden im Dftober 1837 von H. W. Pabſt und Dr. A.G. Schweizer. 1838. 8. Dresden. Die 2. Verſammlung war im Jahre 1838 in Carlsruhe. cf. Forſtliche Zeitjchrift fir Baden I. 2. ©. 104-112. vb. Wedekind's Jahrbücher ꝛc. 15. Heft. S. 66 und 16. Heft. ©. 421. Amtliher Bericht über die Verſ. deutfch. Land- und Forft- wirthe in Karlsruhe im September 1838. Herausgegeben von 9. W. Pabſt und Dr. V. Bogelmann, 1839. 8. Carlsruhe. Frömbling, 5 W. Leuchtkugeln über Forftliteratur und Waldwirthihaft mit Rüdfiht auf die Baumzudht au uud auf Feldern, Wiefen, Wegenzc. nebft einer Erörterung der bon der Berfammlung deutfher Landwirthe zu Carls— 261 ruhe aufgeftellten forftwifjenshaftliden Fragen. 1. Heft. 1839. 8. Berlin. i Die 3. Verſammlung ꝛc. im Jahr 1839 in Potsdam. ef. v. Wedefind's Jahrbücher ꝛc. 16. Heft. S. 142 ımd 17. Heft. ©. 1. 13. u. 75— 78. Bemerkungen zu einigen Fragen, welche von dem Berein der deutſchen Land- u. Forftwirthe für die Berfammlung im Herbfte 1839 zur Erörterung gegeben wurden, — in Pfeil's frit. BL. 13.1. ©. 163— 180. Amtliher Bericht über die Berfammlung deutſcher Land- u. Forftwirthe zu Potsdam im September 1839, heraus- gegeben von X. v. Lengerke. 1840. 8. Berlin. Hlubel, Dr. %. X. W.e32.5). Die Ernährung der Pflanzen und die Statif des Landbaus. Eine von der 3. Verſamm— lung deutſcher Land- u. Forftwirthe zu Potsdam 1839 ge- frönte Preisſchrift. 1841. Prag. (ef. unter Botanik die Ernährung d. Pflanzen). Die 4. Verſammlung zc. im Jahre 1840 in Brünn. ef. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1840. ©. 455 u. 1841. ©. 436. v. Wedefind's Jahrbücher ꝛc. Heft 19. ©. 179. Heft 0. ©. 1 bis 180. Hlubed, Fr. X. W. Bericht über die Erfurfion der Mitglieder der 4. Verſammlung deutfher Land- u. Forftwirthe zu Brünn auf die 2. Herrihaft Selowitz. Mit 4 lith. Anfichten. 1841. 8. Gräß. Damian u. Sorge. (261/, Sgr.) Neitler, 3. 8. Des Borftandes Amtsbericht über die 4. zu Drünn im September 1840 abgehaltene Berf. deutſcher Land- u. Forftwirthe. 1841. 8 Olmütz. (31/, Thlr.) Die 5. Berfammlung ꝛc. im Jahre 1851 in Doberan. ef. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1841. ©. 433, v. Wedefind’s Zahrbücherzc. 1841. 21. ©. 96 bis 108; 22. Heft. ©. 161; — 233. Heft. ©. 9 bis 12. Amtliher Bericht über die Berfammlung deutfher Land- u. Forſtwirthe in Doberan im September 1841, heraus— gegeben von deren Gejhäftsführer Dr. U. v. Lengerfe, Güſtrow. Lengerke, A. v. Briefe über die 5. Verſammlung deutſcher Land- u. Forftwirthe zu Doberan. 1842. 8. Roftod. Andre’ ökonomische Neuigkeiten. 1841. S. 588, Allgemeine Zeitjhrift für Land- und Hauswirthſchaft. 1842. Nr. 1. Die 6. Berfammlung ꝛc. im Jahre 1842 in Stuttgart. v. Wedefind's Jahrbücher d. Forftl. 25. ©. 1—112. Forftlihe Zeitjchr. f. Baden II. 2. ©. 176—181. Behlen's Zeitfehr. f. d. Forft- u. Jagdwejen. II. 1. ©. 139. 2324) Hlubeck, Franz Kaver Wilh., geb. 1802 zu Chatitſchau in Schlefien, war 1830 Profeffor der Landwirthichaft in Wien, 1832 in Lemberg, 1833 in Laibach umd ift jeit 1840 Profeſſor der Land- und Forſtwirthſchaft in Grat ıc. * “ 262 Forftlide Mittheilungen. 9. Heft. ©. 69—104. (ef. Zapation in verjchiedenen Ländern — Würtemberg.) Klöckner (Oberförfter). Briefe iiber die 6. Berfammlung der deutſchen Land- u. Forftwirthe in Andre’s ökonomiſchen Neuigkeiten. 1842. ©. 881 bis 884. Amtlicher Bericht über die 6. Berfammlung deutſcher Land— u. Forftwirthe in Stuttgart im September 1842. — 1843, IV. ı. 524 ©. (wovon Seite 445-508 über die forftlihen Sitzun— gen). Stuttgart. Metzler. Löffelholz-Colberg, Freih. v. (damals ftädtifcher Revierförfter zu Nördlingen). Gedenfbuh an die 6. Verf. deutjher Land— u. Forftwirthe in Stuttg. im Herbfte 1842 für die Mit- glieder d. Forftjeftion. — Eine Sammlung forftlidher Driginal- Abhandlungen unter x. Mitwirfung mehrerer praftiiher Forftwirthe Herausgegeben 1843. VII. u. 157. ©. 8. Stuttgart. Metzler. (2/; Thlr.) Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1843. S. 451—453. „Dieje Sammlung theilt Abhandlungen mit, welche bei der bezüglihen Berfammlung nieht vorgetragen wur— den und von ſolchen Forftwirthen verfaßt find, welde der genannten Berfammlung beigewohnt haben. Der Kranz, det durch diejes Gedenfbuh geboten worden ift, hat ein größeres, alS ephemeres Intereſſe.“ Die 7, Berfammlung ꝛc im Jahre 1843 in Altenburg. v. Wedekind's Jahrb. d. Forftk. 16. Heft. ©. 49-72. 27. Hft. ©. 1-88 ꝛc. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1843. ©. 390 u. 1844. ©. 20. Andre’s öfonomische Neuigkeiten. 1843. ©. 881. Die 8. Verſammlung ꝛc. im Jahre 1844 in Münden. Allgemeine Forft- u. Kagdzeitung. 1843. ©. 401. 1844. ©. 206 u. 231. 1845. ©. 35. v. Wedekind's Jahrb. d. Forſtk. Hft. 27. ©. 76 und 1845. 28. ©. 120-235 u. 29. ©. 1-9. Andres ökonomiſche Neuigkeiten. 184. ©. 359 u. 1845. ©. 105 u. 164. Gwinner's forſtliche Mittheilungen. 1845. Heft 11 die Er- furfion der Forftieftion in das bayerifhe Hochgebirge, mit Befhreibung der abgehaltenen Gemſenjagd dafelbft.) Amtliher Beriht über die 8. Verfammlung der deutſchen Land- u. Forftwirthe 2c. im J. 1844. XIV. u. 638. ©. (wovon ©. 339 bis 476 die forftlihen Situngen ben 1845. Mün— chen. Palm. Die im Anhang unter Sorftdienfteinrichtung in Bayern nachgewieſene Feftgabe für die Forftfeftion bei der 8. Berfammlung xx. „Die Forftverwaltung Bayerns. 184. München.“ (2. Aufl. 1861. ef. Bemerkung 68). Die 9. Verſammlung ꝛc. im Jahre 1848 in Breslau. v. Wedekind's Jahrb. d. Forftf. 1846. 31. ©. 52 bis 159. 263 Pfeil's krit. Bl. 1847. 33.2. ©. 10. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1845. ©. 128. Die unter Handbücher des Kulturbetriebs nachgemiefene Feſtgabe für die Mitglieder der Verſammlung dentfcher Land- u. Forſtwirthe in Breslau: „Pannewig, v. Anleitung. zum fünftlihen Holzanbau. 1845.“ Die 10, Berfammlung x. im Jahre 1846 in Gras. ef. v. Wedelind's Jahrbücher der Forftlunde. Heft 31. ©. 86 umd’ 142. und 1847. Heft 34. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1845. ©. 448. Die im Anhang unter Sorftftatiftit Steiermarts nachgewieſene Feſtgabe für die Mitglieder diefer Berfammlung von Hlu— beck (Bemerkung 232 a). - Die 11. Berfammlung x. im J. 1847 in Kiel. ef. 8, Wedefind's Jahrbücher d. Forſtkunde. 1848. 36. ©.222 x. Die unter Sorftitatiftit Holfteins umd 198 nachgewieſene Feftgabe für die Mitglieder diejer Berfammlung von Reventlow— Farve, Warnftädt (Anmerkung 244) und Hirfchfeld, Die 12. Berfammlung ꝛc. im 3. 1849 in Mainz. ef. v. Wedefind's Jahrbücher. 1850. 57. Heft. Den amtlihen Beriht über die 12. Berfammlung x. in Mainz im DOftober 1849. — 1849. Mainz. (11/, Thlr.) Die 13. Berfammlung x. im 3. 1850 in Magdeburg. ef. v. Wedelind's Jahrbücher der Forftfunde. 1851. I 3. und II. 1. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1851. ©. 453 ꝛc. Den amtlihen Bericht über die 13. Verſammlung x. im September 1350, mit 8 Tafeln Abbildungen. 1851. 8. 619 ©. Halle. (Berlin. Grieben u. Wiegand.) (5 Thlr.) -Desgleihen unter Agrikulturhemie Stöckhardt's Feldpredigten. Die 14. Berfammlung zc. im 3. 1851 in Salzburg. ef. v. Wedelind's Jahrbücher der Forftfunde. Neue Folge. 1851. II. 2. Heft. $ Den amtlihen Bericht über die 14. Berfammlung deutjcher Land» u. Forftwirthe im September 1851. — 1851. Salzburg. Die unter Forftftatiftit des Kronlands Salzburg nahgewiejene Feftgabe fiir die Mitglieder diejer Verſammlung. 1851. Die 15. Verſammlung ꝛc. im 3. 1852 in Hannover. ef. v. Wedefind's Jahrbücher. 1852 und 1853. III. 1. u. 2. Hft. Den amtlihen Bericht iiber die 15. Berfammlung zc. von dem Gejhäftsfiihrer Dr. C. Wolf. 1853. Hannover. Die unter Korftftatiftit Hannoverd nachgewieſene Feftgabe für die Mitglieder diefer Berfammlung. (Mig. Sorft« und Jagdzellung. 1852. ©. 44.) 264 Die 16. Berfammlung ꝛc. im 3. 1853 in Nürnberg. ef. v. Wedekind's Jahrbücher ꝛc. Neue Folge. 1854. IV. 1. Hft. ©. 30 x. Den amtlihen Beriht über die 16. Berfammlung zc. her- ausgegeben von dem Gejhäftsführer Dr. E. Frans, 1854. Minden. (3 Thle. 26 Ngr.) — ©. 411—530 enthält die forftfichen Sitzungen. Die unter 161 nahgemiejene Feftgabe fiir die Mitglieder diejer Berfammlung. Monatjchrift für das würtembergiſche Sorftwefen, 1853. IV. Nr. 82 der Chreftomathie. Die 17. Verſammlung ac. im 3. 1855 in Eleve. ef. v. Wedefind's Jahrbücher zc. Neue Folge. 1855. VI. 1. Hft. ©. 1-24. Den amtlihen Bericht über die 17. Berfammlung zc. heraus- gegeben von dem Gejhäftsführer Dr. E. Hartitein. — 1856. XII u. 414 ©. mit 1 lith. Porträt. 8. Bonn. Marcus. (21/;, Thlr.) Bericht über diefe Verfammlung x. in Smoler's Vereins- ſchrift. 1856. Neue Folge 11. Heft. ©. 31-56. Die 18. Verfammlung ꝛc. im 3. 1856 in Prag. * ef. den amtlichen Bericht über die 18. Verſammlung ꝛc. her— ausgegeben von Fr. X. Aſſenbaum. 1857. XII. u. 551 S. mit 1 Tab. u. 1 lith. Porträt. Prag. Calve. (2 Thlr.). Die im Anhangeunter Sorftftatiftit Böhmens nachgewieſene Feſt— gabe für die Mitglieder diefer Berfammlung von Dr. Terd. Stamm, 1856. (Allg. Torft- u. Jagdzeitung. 1856. ©. 451.) Die 19. Verſammlung ꝛc. im J. 1857 in Coburg. ef. den amtlihen Bericht über die 19. Verfammlung ac. her— ausgegeben von dem Gefhäftsführer E. Deyßing. 1858. VII. u. 467. ©. 8. Coburg. Meufel u. Sohn. (2 Thlr.) Die im Anhange unter ZForftftatiftif der ſächſiſchen Herzogthümer be- ſprochene Feftgabe für die Mitglieder diefer Verſamm— lung vom Regierungsrath Herm. Noje, 1857. (Allg. Sorit- u. Sagdzeitung. 1855. ©. 14 u. Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge. VI. ©. 342.) ; Desgleihen die unter Pilzfioren aufgeführte Feftgabe für die Mitglieder diefer Berfammlung von Dr. F. Staude. Die 20. Berfammlung zc. im 3. 1858 in Braunfchmweig?32P), ef. den amtlihen Bericht der 20. Ber. zc. herausgegeben von dem Gefhäftsführer C. Geitel. Braunſchweig. (2 Thle.) 232») „Dieje Berfammlung der deutfchen Land- und "Forftwirthe gehört in jeder Beziehung zu den bedeutendften in der Reihe diefer großartigen Verſamm— lungen. Es hatten fih aus allen Gauen des deutschen Baterlandes viele Fach— männer und Fremde der land- und forftwirthichaftlichen Beftrebungen einge- funden. — Die bei diejer Gelegenheit nach allen Richtungen hin unternommenen Erfurfionen Haben den Fremden die Ueberzeugung aufgedrungen, daß Land- und 265 Die im Anhang unter Korftitatiitif von Braunſchweig ein- gehender beſprochene Feftgabe für die Mitglieder diejer Berjammlung: „Die Landwirthichaft und das Forſtweſen im Grofherzogthum Braunſchweig.“ 1858. (Pfeil's krit. Bl. 1858. 41. 1. ©. 62 2; v. Berg im Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge. ©. 349; allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1859. - &. 3%.) Die Frauendorfer Blätter. 1858. ©. 300 xc. Die 21. Verſammlung x. im J. 1860 in Heidelberg???). Diejelbe war fir 1859 feſtgeſetzt, wurde jedoch wegen der damaligen politifchen Berhältnifje vertagt. ef. den amtlihen Bericht über die 21. Berfammlung zc. her- ausgegeben vom erften Geſchäftsführer Dr. F. Biſſing. 1861. Heidelberg. (2 Thlr.) Heine, Dr. (Kreisphyfilus). Kurzer Bericht über die 21. Ber- fammlung zc. — 1861. Halle. (1/; Thlr.) Die unter 189° nachgewieſene Feftgabe für die Mitglieder diejer Verſammlung. — 1860. Heidelberg. Die Verhandlungen des ſchleſiſchen Forftvereins. 186123). Allg. Forft- u. Zagdzeitung. 1861. ©. 25 u. ©. 150 x. Dengler’s Monatſchrift. 1860. ©. 430. v. Stockhauſen's bereits unter 190 angeführte Schrift wurde bei diefer Berfammlung in einzelnen Erempla- ren in der Forftjeftion vertheilt; — Dengler’s Monatſchrift. 1861. ©. 309. — Die 22. Verſammlung ꝛc. im Jahre 1861 in Schwerin. ci. Bülow. Bericht über diefe Berfammlung in der allg, Forſt- und Iagdzeitung. 1862. ©. 107—113. Kurzer Bericht über diefelbe in der Bonplandia. 1861. Nr. 24. ©. 374. Deutſche Vierteljahrsſchrift. 1861. XXIV. 4. Hft. ©. 136 bis 184. Forftwirtbichaft im Herzogthum Braunfchweig auf einer jehr hohen Stufe ftehen. "Die Buchenwälder am Elm haben den Auf, den fie in der forftwirthichaftlichen Welt genießen, vollflommen gerechtfertigt, (cf. Vorkommen der Buche in verſchiedenen Ländern — Braunjhweig.), und die braunſchweig'ſchen Forfte am Harze wefentlich viel Intereſſantes dargeboten.“ 233) Beichluß diefer VBerfammlung, „daß zum Behufe eines Einheitsmaßes ° für literarische Mittheilungen das franzöfifhe Metremaß nebft Anführung des Lolalmaßes fiir die Zukunft jedes Mal anzugeben ift. — cf. allg. Korft- und Jagd. zeitung. 1861. S. 26 u. 152, und Dengler's Monatjchrift. 1860. ©. 428., jowie auch Nr. 348 der Shreitomathie. 234) Forſtmeiſter Tramnik (138) berichtet hier iiber diefe Verſammlung und behauptet, daß den Forftwirthen die Vereinigung mit den Landwirthen nichts nütze (ad 5560 im Nachtrag zu diefem Hefte), worauf dv. Berg in der allg. Korft- und Jagdzei · tung. 1862. ©. 140 den Rath gibt, „an diefem jchon über 20 Jahre beftehenden Js ftitute nicht zu rütteln.“ Gorftlihe CHreftomathie. 18 266 Die 23. Berfammlung ꝛc. im Jahre 1862 in Würzburg. ef. den amtlihen Bericht über die 23. Berfammlung ꝛc. zu Wirzburg vom 13. bis 19. September 1862; — herausge- geben von dem Geschäftsführer Dr. Medieus. VII. u. 332. ©.8. 1863. Würzburg. Stuber in Kom. (11/o Thlr.) Deutſche Bierteljahrsichrift. 1863. XXVI. 1. Heft. ©. 23 bis 350. Dengler's Monatjichrift. 1863. ©. 14 bis 25 u. ©. 81 bis 88. — v. Pannewitz. Neferat über die Berfammlung deutſcher Land- u. Forſtwirthe in Würzburg in den Verhandlungen des ſchleſiſchen Forſtvereins. 1863. No. 508 in der Chreſtomathie resp. die unter dieſer Nummer nachgemiejene, bei diefer Berfammlung den Mitgliedern gegebene Feftiehrift. Die 24. Verfammlung ꝛc. im Jahre 1863 in Königsberg, ef. den amtlihen Bericht iiber die 24. Berfammlung ꝛc. zu Königsberg vom 23. bis 29. Auguft 18635 — herausgege- ben von Otto Hausburg. XI. ı. 606. ©. 8. 1864. Königs berg. Berlin. Wiegand u. Hempel. 4 Thlr. Die für die Mitglieder diefer Berfammlung herausgegebene Feſt⸗ gabe: Die Provinz Königsberg. Geſchichte ihrer Eultur- und Befhreibung ihrer land- und forſtwiſſenſchaftlichen Ver— hältnifje. 1864. (135). Deutſche Bierteljahrsihrift. XXVI Nr. 104 ©. 344—398. Die 25. Verfammlung ꝛc. im Jahre 1865 in Dresden. — (Die für das Jahr 1864 dajelbit anberaumte Verſammlung unterblieb wegen politifcher Verhältniffe.) ef. die Feftjhrift für die 25. Verfammlung 2c. zu Dresden. 1865. Dresden. 1. Theil. Die Landwirthſchaft. VIII. und 248 ©. mit 3 Karten. 2. Theil. Darftellung der k. ſächſiſchen Staatsforſtverwal— tung und ihrer Ergebniſſe. IV. u. 71 ©. mit Beilagen und Tabellen. (Diefer 2. Theil ift bejonders herausgegeben. 1865. Dresden. - Schönfeld (Werner). (2/3 The.) — ef. 172» im 1. und ad 172» im Nachtrag zu diefem Hefte. Nüdblide auf die 25. Verfammlung deutfher Land- und Sorftwirthe in Stöckhardt's (Bemerkung 2004) Zeitfehrift für deutſche Landwirthe. 1865. 16. Jahrgang. 9. Heft. Allgemeine Forft- u. SJagdzeitung. 1865. ©. 389 bis 401 u. 446 bis 447. Grunert's forftilihe Blätter. 1866. 11. ©. 239-257. Sprengel (Oberförfter). Die 25. Wanderverfammluug der deutfhen Land- u. Forftwirthe zu Dresden vom 2%. Juni bis 1. Juli 1866. Dengler's Monatſchrift. 1865. 2. ©. 281-296. Deutſche Bierteljahrsichrift. 1865. XXVIII. 3. ©. 314—333. 267 Amtlicher Bericht über die 25. Verf. der deutfhen Land- und Forftwirthe zu Dresden vom 25. Juni bis 1. Jali 1865. — 1866. 8. VII u. 610 ©. Dresden. Drud bei Blochmann ꝛc. (1 Thlr. 22 Ngr.) Die 5. VBerfammlung der deutſchen Land- und Forftwirthe in Dresden (Bericht des vom böhmischen Forftverein ge- wählten Repräfentanten Forftrath Judeich) im 1. reip. 3. Hefte der Bereindjchrift ded böhmischen Forftv. ıc. 1866. S. 58—88. In der Chreftomathie unter Finanzwiſſenſchaft mit befon- derer Rückſicht auf die Forſtwiſſenſchaft: VPrefler’s ratio— nellen Forftwirth. Die 26. Berfammlung war fir Wien bejtimmt (Journal für Landwirth— Ihaft von Henneberg, Ubbelohde u. Wide. 1865. Neue Folge. X. 45 ſo— wie das 1. vejp. 53. Heft der Vereinsichrift des böhmischen Foritv. ꝛc. 1866. ©. 88 bis 101). Diejelbe kam aber wegen der ungünftigen politifchen Zeitver- hältnifje nicht zu Stande (Ag. Forſt- und Jagdzeitung; 1866. ©. 204). Die 27. Berfammlung für das Jahr 1867 foll in Breslau ftattfinden. Die Betheiligung von Seiten der Mitglieder an den vor— ftehenden allgemeinen Berfammlungen der deutſchen Land- u. Sorftwirthe war: 1837. — 145 Mitglieder. 1851. — 311 Mitglieder. 1838. — 289 ⸗ 1852. — 1153 - 1839. — 824 ⸗ 1853. — 681 % 1840. — 383 ⸗ 1855. — 207 - 1841. — 909 ⸗ 1856. — 1865 - 1842. — 523 ⸗ 1857. — 643 - 1843. — 921 ⸗ 1858. — 1168 ⸗ 1844. — 535 ⸗ 1860. — 658 - 1845. — 951 ⸗ 1861. — 2580 1846. — 1505 ⸗ 1862. — 800 - 1847. — 2498 ⸗ 1863. — 3100 1849. — 155 ⸗ 1865. — 1242 - 1850. — 535 - 565. Wedefind, v. Bemerkungen über die Berfammlun- gen der deutſchen Yand- und Forftwirthe. Deilen Jahrbücher der Forftfunde. 21. Heft. ©.%. . 566°. Borträge, gehalten im land- und forſtwirthſchaft— lihen Berein zu Hellftädt (f. pr. Negierungsbezirt Mexjeburg). — 1840. 8. Hellftädt. 566°’. Die Wanderverfammlungen der landwirthidhaft- lihen Bezirfsvereine in Würtemberg. cf. 512? am Schluffe der Seite 242. 18* 268 & 567. Die Wanderverfammlungen thüringifeher Land— und Forftwirthe und Naturforſcher. (411 u. 515°, ſowie ad 411 im Nachtrag zu diefem Heft.) Stöckhardt's Zeitfchrift für deutfhe Landwirthe. 1864. 15. Sahrg. 12. Heft. 568. Die 5. Wanderverjammlung der holſtein'ſchen Land- und Forfjtwirthe im Juni 1861 in Pinneberg (533%), Bonplandia. 1861. ©. 219. | 569. Bericht über die Verhandlungen der allgemeinen Berjammlung der fähjifhen Yandwirthe zu Dresden am 13. und 14. März 1854; herausgegeben vom landwirthichaftlichen Kreisverein zu Dresden, unter Mitwirkung der Profefjoren Dr. Schober und Bernd. Koch nach ftenographiichen Niederfchriften bearbeitet. 1854. 8. VI. und 156 ©. Dresden. Schönfeld. (Werner). (1; Thle.) Deriht über die Verhandlungen der allgemeinen Ber- jammlung ſächſiſcher Landwirthe in Baugen am 15. umd 16. Dctober 1855. Nach ftenographifchen Niederjchriften herausgegeben vom landwirthichaftlichen Kreisverein für das ſächſiſche Markgrafthum Ober- laufig (514%. 1856. VII. und 256 ©. m. 6 Bl. Beilagen. Dajelbft. (2); Thle.). | 570°, Wedefind, ©. W. v. Der wifjenfhaftlihe Kon- greß von Franfreich zu Straßburg im J. 1842 x. — 8. 1842. Darmftadt. 570°. Die VBerfammlungen der Landwirthſchafts-Kam— mern in Frankreich. (cf. unter Landwirthſchaft in Frankreich). Landwirthihaftlihes Kentralblatt f. Deutſchland 2c. 1865. 3. Heft. ©. 209. 269 Das forſt- und landwirthſchaftliche Unterrichtsweſen. Forſt- und landwirthſchaftliche Lehranſtalten und Akademien. Borbedingungen zur Auſtellung ꝛe. im Forſtdienſte. _— Meberhaupt. 570°. Aeltere Schriften und Abhandlungen über forftliches Unter- richtsweſen und Forftlehranftalten find: 1. Kurzer Unterriht von dem, was ein angehender Be- amter von Forjtjahen zu wiſſen nöthig hat. Stahl's Forftmagazin. 1769. VII. ©. 19. 2. Broddorf, €. 9. 3.0. Gedanken über Errichtung . eimer Förfterfhule. 1792. Hamburg. Meatthieffen. (5 Ngr.) 3. Bildung der Forftmänner. v. Burgdorf's Forſthandbuch. 1792. I. ©. 15—60. 4. Die Bildung der Forftbedienten betreffend. Leonhardi’s Forſtkalender. 179. ©. 232—248. 5. Errihtung einer Forftihule oder Forftafademie. Fiedler's Lehrbuch d. Forſtwirthſchaft. 1796. I. ©. 301-312. 6. Ausbildung des Forftperjonals. dv. Zanthier's Abhandlungen aus dem Forſtweſen. 1799. II. &.1—9. 7. Bon Einrihtung der Forftafademien. Krünis, Dr. 3. ©. ökonomiſche Encyklopädie. XVII. unter Art. Forftafademie. 8. Wilfens, H. D. Die Bildung des Forftmannes, 1801. 8. Braunjchweig. Reichard. (5 Ngr.) 9. Käpler, W. H. Die nöthigen Borkenntniffe der Forft- u. Jagdwiſſenſchaft für angehende Forſtſchüler, welche ihre 10. 3%, 12. 13. 14, 15. 16. Bag * 18. 19. 20. 270 Zeit auf Inftituten mit Nugen zubringen wollen. Mit 2 Sorftfarten und Kupfern. 1803. 8. Leipzig. Barth. (1 Thle.) Orphal, W. Ch, Ein Wort zu rechter Zeit über unfere Forft- und Jagdinftitute, mebft einigen Bemerkungen über Jägerbildung überhaupt. 1804. 8. Eiſenach. Bärede. (7'/ Ngr.) Bildung des Forſtperſonals. Späth's Handb. d. Forſtwiſſenſchaft. 1805. IV. ©. 153—174. Ueber Forfterziehungs-Anftalten. Hartig's Journal für Forft- und Jagdweſen. 1806. I. 2. ©. 11. Ohnmaßgeblihe Gedanken über die öffentliden Lehr- anftalten der Forft- und Jagdfunde. Dafelbft. V.1. ©. 17. Ueber Forftlehranftalten. Daſelbſt. V. 2. ©. 67—121. Von der wiſſenſchaftlichen Bildung der Forſtbedienten überhaupt und von den Bildungsanſtalten für junge Forſtmänner. Daſelbſt. Jahrg. 1807. S. 785 und 801. Die Forſtſchule zur nützlichen Pflege des Waldes — von einem Liebhaber der Forſtkultur. 1814. 8. Eßlingen. Firdorf. (71% Ngr.) Ueber die Bildung des Forftmanns in Forftlehran- ftalten. Laurop's und Fiſcher's Sylvan. 1815. ©. 79. Guilleaume 89. Mangel an Forftbildungsanftalten. Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1816. ©. 201. Mufter einer Bildungsanftalt für Forftmänner. Laurop's Annalen der Forft- und Jagdwiſſenſchaft. IV. 2. ©. 177. Krutzſch, K. Lebr. Auch einige Worte über forftwiffen- Ihaftlihe Bildung und Unterricht. 1820. 8. Dresden. Arnold. (71/2 Ngr.) Ueber die Art und Weije der Bildung des Forftmannes. Laurop's und Fiſcher's Sylvan. 1820 u. 1821. ©. 67. und 1822. ©. 93. 21; 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 271 Papius, K. (Anmerkung 276%. Ueber die Bildung des Forft- mannes. 1823. 8. Achaffenburg. Knode. (12% Ngr.) Hartig, ©. % Kurze Anleitung zum Unterricht junger Leute im Forft- und Jagdweſen. 1827. 8. Berlin. Dunfer und Humblot. (Y Thlr.) ef. Laurop's forftwifjenshaftlihe Hefte. 1828. ©. 144.- Bemerkungen itber Unterriht und Bildung des Forft- manne®. Behlen’s Zeitjchrift für Forft- und Jagdweſen. VI. 3. ©. 14. Shieriot, A, Die Nothwendigkeit wiffenfhaftliher Aus- bildung für den Forftmann unferer Zeit. Einige Worte zur Beherzigung für Diejenigen, welche fich dem Forftwefen widmen wollen, 1829. 8. Gotha. Hennigs. (7%, Ngr.) Diefe Schrift enthält nichts Neues umd trägt zur Feftftellung dieſes vielbeiprochenen Gegenftandes gar nichts bei. Ueber die Art der Bildung des Jägers und Forftmanne®. Andre’s ökonomische Neuigkeiten. 1822. ©. 585-590. Ueber die Borbildung des Forſtmannes. Pfeil's Frit. BL. 1826. 4. 2. ©. 144-158. Ueber den Andrang junger Leute zu Beamtenftellen, vorzüglich im Forſtfache. Dafelbft. 1828. 6. 1. ©. 66-98, | Ueber die frühe Bildung des Bürgers und Landmannes in Beziehung auf Forft- und Jagdwejen. Allg. Forft- und Zagdzeitung. 1830. ©. 49. Desberger, Dr. Ueber land- und forftwirthichaftlide Lehranftalten. Behlen’s Zeitfchrift fiir das Forft- und Jagdweſen. 4. Band. 3. Heft. ©. 6—19. Einige Winfe für Forftfandidaten, welche bei den Forft- ämtern praftiziren wollen. Widenmann’s forftl. Blätter. 6. Heft. ©. 105—111. Anſichten über die zwedmäßigfte Einridtung öffent» liher Forftafademien. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1833. ©. 105. Ueber forftlihen Unterriht und VBorbereitung zum Staatsforftdienite. v. Wedefind's neue Jahrbücher d. Forſtkunde. 10. Hft. ©. 111. 272 33°. Berg, v. Bildung des Forfimannes (59). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1836. ©. 9. 33%, Derielbe. Die forftlichen Säulen und der forftliche 34. 35. 36. 37. 838. 39. 40 41, Unterricht. Dafelbft. 1838. ©. 69 und 73. Schwabe, v. Ueber die Erziehung und vernunftgemäße Heranbildung junger Forftleute. für Staats-Forſt— Berwaltungsftellen nad dem Bedürfniſſe der Zeit. Behlen's Zeitfchrift für das Forſt- und SubaeizE 8. Band. 2. Heft. ©. 81-108. Ueber forftlihe Bildung, Unterriht und Forftlehran- ftalten. Dajelbft. 9. Band. 4. Heft. ©. 65. Smoler, X. Ueber forftwiffenfhaftlihe Bildung und Unterricht (13*). Allg. Forſt- und Seidenbau-Journal. 1837. ©. 133. 139. 157. Ueber die Art der Bildung und Prüfung der Forft- individuen. Daſelbſt. 1837. S. 143. Smalian. Ueber die Ausbildung der Förſter. v. Wedekind's neue Jahrbücher d. Forfttunde. 17. Heft. ©. 142. Betrabhtungen über die Bildung auf Forftlehrinfti- tuten und die zu ertheilenden Zeugniffe. Andre's ökonomiſche Neuigkeiten. 1841. ©. 286. . Ueber die Erziehung und Bildung junger Forftmänner. Dafelbfi. 1843. ©. 41 und 105. Ueber die forftlihe Ausbildung und Mittel dazu. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 184. ©. 121. 571. Hartig, Th., Dr. (Brofeffor und Forſtrath). Ueber Bildung junger Forftleute (2. u. 50.). Dejjen Jahrbücher zc. (880). 1838. 3. Heft. 572. Derjelbe. Ueber Konfolidirung der deutſchen forſtlichen Bildungsanſtalten. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1849. ©. 161. Der Berfaffer bezieht fich auf die unter 577 nachgewiejene Abhandlung in der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1848. ©. 373, welche die Vortheile hervorhebt, die von der Zufammenziehung der gegenwärtig beftehenden zahlreichen forſt— 273 lichen Bildungsanftalten in vier bis fünf deutſche Forftlehranftalten in Aus- ficht geftellt würden; — und fragt, „ob jene nicht durch manche Nachtheile in anderer Richtung überwogen werden, indem dieſe namentlich dann zweifelhaft jein dürften, wenn man erwägt, daß häufig der Forftwirthichaft3- betrieb des Landes, in welchem die Studien gemacht werden, wejentlich von dem des Pandes ‚abweicht, aus dem der Forftfandidat gebitrtig ift und in dem er feine Anftellung feiner Zeit zu exhalten beabfichtigt; denn dem Ausſpruche, daß es nur eine Forftwifienichaft gebe, möchte der Verfaſſer nur im bejchränften Maße beiftimmen, da e8 wohl fein Fach gibt, in welchem die Dertlichkeit jo viel Berückſichtigung verdient und jo modifizivend auf die Lehre einmwirkt, wie das Forſtfach?a).“ — Ferner gibt Hartig zu bedenken, „Daß der Aufenthalt auf einer entfernteren Bildungsanftalt dem Studirenden thenerer wird, und daß die große Zahl der fich in vier biß fünf Bildungsan- ftalten vertheilenden Studivenden den Erfolgen wefentlich entgegenfteht??5P). “ Desgleihen räth Hartig, „den Einfluß der forftlichen Bildungsanftalten auf den Forjchritt der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß und auf den Fortbau der Literatur nicht aus der Acht zu laſſen; denn mit der Beſchränkung der Lehr— anftalten auf eine geringere Zahl muß fich auch die Anzahl der Diener der Wiſſenſchaft beſchränken ꝛc.“ ef. Hartig, Th. Dr. Ueber die Verbindung forſtlicher mit anderen Bildungsanftalten im der allg. Forft u. Jagdzeitung. 1845. S.121— 123. (ef. ad 572 im Nachtrag zu diefem Hefte.) 379. Pfeil, W., Dr. (t. preuß. Oberforſtrath 2c.). Ueber die Ver— bindung des praktiſchen und theoretiſchen Unterrichts auf den forſtlichen Bildungsanſtalten. Deſſen krit. BI. 1840. 26. 2. ©. 117 bis 153. Sehr beachtensmwerth ??°*). — (cf. 577 und ad 573 gleichfalls im Nachtrag zu dieſem Hefte.) 2355) Diefer letzte ren Anficht vollkommen beiftimmend, glaubt der Heraus- geber der Chreftomathie, daß gerade das Bekanntwerden mit verjchiedenen Betriebs- arten und Wirthichaftsanfichten in anderen Gegenden umd Ländern dem jungen Forftwirth für feine künftige Laufbahn von größtem Nuten fein dürfte, — wenn er auch durchaus nicht in Abrede ftellen will, daß gerade das der Vorzug des wiſſenſchaftlich gebildeten Forftmanns vor dem reinen Empirifer ift, daß ſich jener in allen Dertlichfeiten zurecht zu finden weiß, weil er fich befähigt hat, die gege- benen Regeln, welche ihre Grundlage in der Naturwiſſenſchaft und Mathematik, die überall gleich find, haben, — nach der Oertlichkeit anzumenden. 2355) cf. die in 577 in diefem Betreffe hervorgehobenen Momente, denen der Herausgeber vollflommen beiftimmt. 2360) Der BVerfaffer der Abhandlung in der allg. Forft- und Jagdzeitung. 1857. &. 168. (ef. 612) jagt in diefem Betreffe: „Der theoretifche Unterricht in den forft- lichen Fächern muß Hauptfache bleiben (570c. 24. und Anmerkung 236.) und die pral» 274 574. Bfeil, Dr. W. Forftliche Bildung und Unterricht. Defien krit. Bl. 1851. 30. 1. 575. Derſelbe. FSorftlihe Bildung und Unterricht. Dafelbft. 1856. 38. 1. ©. 68. Die hier gegebenen Betrachtungen find die Refultate einer 52 jährigen Beichäftigung des Verfaſſers mit dem forftlichen Unterricht der verfchiedenften Art (637 u. 638). 576. Smoler, Tr. Kab, (Anmerkung 187°), Geſchichte der forft- lichen Ausbildung durch Schriften und Lehranftalten??6P). ef. 57. 577. Die deutſche Einheit und die deutfchen Forftlehr- anftalten und die Einrihtung von Reihsforftafademien. Allg. Fort- u. Jagdzeitung. 1848. ©. 373. und 1849. ©. 401 bis 407. Wir faſſen hier namentlich die aus der Forſt- und Jagdzeitung zu— zuletzt citirte Abhandlung, welche im Hinblid auf die in Pfeil's kritiſchen Blättern. 26. 2. ©. 200. (573) von Pfeil jelbft ausgefprochene Anficht „gegen die Errichtung mehrerer deuticher Reichsakademien“ die erftere mit auf Er- veihung der deutjchen Einheit geftütten Hoffnungen beleuchtet, ind Auge. Der Derfafler jagt: Pfeil ift der Anficht, daß eine Centralifation im Forft- wejen nichts tauge; denn es ſei Klar, daß gerade der Mangel einer Cen— tralifation der Forftverwaltungen Deutfchlands und die Zerſtücklung der deutſchen Wälder unter verjchiedene Staaten mwohlthätig auf deren Ver— waltung gewirkt habe. Die Forftverwaltung müſſe fich nach der Oertlich— feit richten ꝛ2c., und deshalb fer immer in den fleineren Ländern ein bejje- ver Forftbetrieb geweien, al in den größeren.“ Er wendet nun dies auf den forftlichen Unterricht und die Lehranftalten an und meint, „daß die Ver— einzelung diefer eine Nothwendigfeit wäre, um überall der Dertlichfeit der Forftwirthichaft Rechnung zu tragen.“ — Der Berfaffer der oben angeführ- ten Abhandlung ift nur bedingungsweiſe diefer Anficht und widerſpricht ihr durch Beweiſe inſofern, als dabei für die kleineren Staaten eine befjere Forſtwirthſchaft in Anfpruch genonmen wird. Er ift daher im Allgemeinen tiſchen Demonftrationen können und follen nur zur Erläuterung des theoretischen Vortrags dienen. Die beim Forftwirthihaftsbetriebe vorkommenden praftifchen Handgriffe miüffen zwar vorgezeigt werden, aber man hat daranf zu verzichten, daß der Schiller fehon auf der Schule eine vollkommene manuelle Fertigkeit fich erwirbt. Die Forſtſchule ſoll Wirthichafter, aber feine Arbeiter bilden.” — „Ein vollftändiger Ueberblick über die allgemein anerkannten theoretifchen Lehren im Ge— biete der Forftwiffenichaft auf guter haltbarer Bafis muß die Grumdlage des forft- fihen Unterrichts bilden.“ 2366) Hiervon findet fich auch ein Abdrud in Smoler’s Vereinsſchrift. 2. Folge. 2. Heft. 1863. 275 auch gegen die Bereinzelung des Forftunterrichts, ftimmt jedoch mit Pfeil darin überein, daß eine zu große Centralifation der Forſtſchulen nicht zwed- mäßig fein fünne. „Wenn die Zahl der Studirenden fo groß ift, daß eine perjönliche Befanntichaft mit diefen von Seite des Lehrers nicht möglich) it, daß fich alfo der Unterricht blos auf das Hören der Vorlefungen be- ſchränkt, jo kann derſelbe nie jo fruchtbringend fein, als da, wo im per- ſönlichen Verkehr manche unrichtige Anficht berichtigt werden kann u." — „Wenn eine wirklich humaniftifch-vealiftiiche Bildung für angehende Forft- leute auf den Schulen ftattfindet, jo daß der zur Forftichule itbergehende Jüngling z. B. in der Naturwifienfchaft jo feſt ift, daß er das Allgemeine der Lehre volljtändig erfaßt hat, jo wird nothwendig der Unterricht auf den Forſtſchulen fich nur auf die Anwendung diefer fir das Fach befehränfen, kann aljo weit fürzer und praftifcher gehalten werden. Es feheint dies eigentlich das Biel zu fein, wonach man ftreben muß; und der fo wichtige Punkt, eine gleihmäßige Vorbildung für Forftlehranftalten zu erreichen, ift noch nicht gehörig gewürdigt worden. So viel man auch fehon dariiber ge- Ichrieben hat, ins Leben find dennoch die Haren Begriffe von dem, was Noth thut, noch nicht übergegangen. Eines Theils find die Schulen in den ver- ſchiedenen Ländern jelbft noch jehr verjchieden, andern Theils aber machen die Staaten verjchiedene Anforderungen.“ — Der Verfaſſer beleuchtet zum Beleg feiner Anfichten die Pläne für die Mfademie zu Tharand (660) und die Forft- fehranftalt Ajchaffenburg (651) und jchließt daraus, „daß es gewiß richtig und nöthig jei, daß fiir Deutjchland in Hinficht des forftlichen Unterrichts eine Einheit erlangt werde“ (598). 578. Preßler, Rob. Dr. (Profeſſor in Thaxand). Ueber Organi- fation der Forftihulen, die Lehrmethode und die Unterrichts— gegenftände auf denfelben. cf. 665. 579. Wedefind, v. Ueber Aneignung und Prüfung forft- männijcher Bildung für den Staat3dienft. ef. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1847. S. 247 und 1850. ©. 2 bis 6. auch des Verfaſſers Encyflopädie der Forftwiffenfchaft. (ef. diefen Artikel). 1847. ©. 13. Der Verfaſſer hat hier die Qualifikation für den Staatsforftdienft, und zivar für alle Stufen desfelben, im Auge. — Allerdings ift die zu erlangende Qualififation fir höhere Stellen eine verfchiedene und mit den Stufen des Dienftes fteigende. Sie befitt der junge Forftlandidat fiir die höheren Dien- ftesjtufen niemals zur Zeit feiner Staatsdienftprüfung; ev kann fie erft im Dienfte erlangen. Eine befondere wiſſenſchaftltche Prüfung fir höhere Forft- dienftftellen empfiehlt ſich ſchon darum nicht. — Außerdem verlangt er, daß Jeder, welcher fich dem Studium der Forftwiflenfchaft widmet, fie in ihrem ganzen Umfange mit allen dazu erforderlichen Hülfs- und Neben- 276 wiſſenſchaften erlerne, fowie, daß er in den Schulfenntniffen diefelbe Reife erlangt habe, welche überhaupt dag afademifche Studium, die rationelle Er- lernung der Wiffenfchaft des künftigen Berufes erheifcht. — Den Uebergang von der Gymnaſialbildung zum forftlichen Studium will übrigens der Ver— faffer auch Durch einen praftifchen Vorkurſus bet einem Lokalbeamten vermit- telt wifjen 20.” (ef. die Anmerkungen 238° u. 278 u. ad 573 u. 673 im Nachtrag zu dieſem Hefte). | 580 9 Grabn er (fürſtl. Lichtenſteiniſcher Forſtrath u. emeritirter Profeſſor in Marienbrunn). Ueber praktiſchen Waldbauunterricht. Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für das Forſtweſen. 580««, Mearon : &, W. (preuß. Oberforſtmeiſter in Oppeln). Der gute Forſtlehrling und tüchtige Förſter. 1842. Berlin. 580°. Ueber die Forſtabrichtungsſchulen für die Forſt— Ihugbeamten, welche die Anordnungen des Reviervermwalterd ausführen follen. Defterreihifhhe Vierteljahrsihrift des Reichsforſtvereins 1856. VI. 2, beziehungsweife Pfeil's krit. BL. 1857. 39.1. ©. 26, wo den Yeiftungen folcher Waldbaufchulen fein Werth beigelegt wird. — cf. auch über dieſe den Bericht der 8. Verſammlung des ſächſiſchen Forftwereing. 1857. und ©. 2. Jahrg. XL. 1861. des ſchweizeriſchen Forftvereing, ſowie 616, 618. 2; 633, 634. u. 641 der Chreſtomathie. 580%. Weber Bildung und Stellung der jhüßenden Forftdiener. Allg. Forft- u. Jagdzeitung 1839. S. 74 u. 77. 580°. Urtheile über Forſtwirthſchafe— und Mei— ſterlehre. Allg. Forſt- u Jagdzeitung. 1865. ©. 49—52. In der allg. Forſt-⸗ u. Jagdzeitung 1864. ©. 112 wird von den Forftfehul- direftoren Midlig und Judeich von dem Unhaltbaren und Unpraftifchen der jogenannten Förfterfchulen der alten Lehrzeit gegenüber ge- ſprochen, — worauf der Berfaffer vorftehender Abhandlung erwidert: „Da es eine befannte Sache ift, daß die Unterweiſung in der alten Xehre in den allermeiften Fällen nur jehr unvollftändig und weit mangelhafter, wie auf einer Förfterfchule betrieben wird und betrieben werden kann, jo wird eine praftiihe Förfter- oder Forſtwirthſchaftsſchule unbeftreitbar den Zwed der Ausbildung für jubalterne und affiftirende Betriebsbeamte weit mehr, als die alte Lehre erfüllen — „Auf einer Forftwirthichafts- Ih ule bleibt die techniſche praftifche Ausbildung nicht, wie bei der Meiſt er— 277. fehre, dem Zufall überlaſſen. Der Fortgang der Ausbildung kann bier beſſer, wie bei diejer, itberwacht werden.“ „Eine höhere Bildung in den forftlihen Hilfswifienfchaften und den Fachımterrichtsgegenftänden nach einem weiter gehenden Maßitabe find hierzu nicht erforderlich." — „Sind niedere Fachichulen in anderen Branchen praftifch und lebensfähig, warum follten fie es nicht auch beim Forſtfach fein?" — „Forſtwirthſchafts— Ihulen im rechten Sinne find eine Forderung der Neuzeit, über deren Zweckmäßigleit bei dem Unbefangenen Fein Zweifel obwalten wird. Sie wer- den nicht nur zur Ausbildung der ausführenden Lokalförſter und Betriebs— beamten der größeren Forftbezirfe, jondern auch zur Unterweifung der För- fter für Hleinere Privat- und Kommunalforfte zc. weit geeigneter und zwed- mäßiger jein, als die alte Lehre.“ — „Die Meifterlehre ohne Ergän- zung des Unterrichts durch eine Forftichule ſowohl, als das Inſtitut der techniſchen Hülfs- und Schugbeamten find abgelebte Ueberbleibjel aus der guten alten Zeit x. cf. auch allg. Forjte und ZJagdzeitung 1857. ©. 209 (612). Eine Erwiderung auf diefe Abhandlung von Rob. Midlig und 3. Ju deich findet fich gleichfall3 in der allg. Forft- und Jagdzeitung 1865. ©. 282— 284 „Wo es fi um einen ſehr bejchräntten, Lofalen Anſchauungs— unterricht handelt, hielten und halten wir eine zwedmäßig geordnete Yehrzeit — ähnlich der alten Meifterlehre — für beffer, al3 die Förfterfchule; na- mentlich deshalb, weil erſtens der vein handwerfsmäßige Unterricht für eine größere Anzahl von Schiilern gleichzeitig unmöglich ift, und zweitens ein fol- cher Unterricht dann die beften Reſultate haben dürfte, wenn er für jene Lo— falverhälfniffe erfolgt, für welche der fünftige Schuß - oder Hülfsbeamte be- ftimmt iſt.“ — „Wenn man freilich — wie e8 Herr Referent thut — das deal einer jogenannten Förfterichule, welches noch niemals beftanden hat, wohl auch nie zur erreichen fein wird, der mangelhaften, alten Meifterlehre gegenüber ftellt, jo muß allerdings die Wagichale zu Gunften der erſteren fi neigen. Es wird daher dem Herrn Referenten ſehr ſchwer fallen, den thatfächlichen Beweis zu liefern, „es fei eine befannte Sache, daß die Unter: weiſung in-der alten Lehre in den allermeiften Fällen nur jehr unvollſtändig und weit mangelhafter, wie auf einer Förjterfchule betrieben wird und betrie- ben werden kann.“ Der Referent replizirt daſelbſt. 1866. S. 50— 52 „Die Herren Forftichul- direfioren machen mir den Einwand, daß ich das deal einer jogenannten Förſterſchule der mangelhaften Meifterlehre gegenübergeftellt habe. — Ber- langen diejelben etwa, daß ich als Mufter der von mir befürmworteten Forſt— wirthichaftsichulen ein gänzlich verwahrloftes ꝛc. Exemplar einer ſolchen An- ftalt aufjtelle?“ „Durd die Einrichtung von Forftwirthichaftsichulen wird die Verbeſſe— rung der Mängel in dem beftehenden Unterrichtswejen für die von mir be- 278 zeichneten Beamten angeftrebt?3°°). Den Forftbeamten, welche Forftlehr- linge, die fich zu techniſchen Hülfsbeamten geſchickt machen wollen, zur prafti- hen Ausbildung annehmen, geht häufig nicht num die Befähigung zur Er- theilung eines tüchtigen Unterrichts ab, jondern es fehlt ihnen oft an der dazu erforderlichen Luft und Zeit. Defters mangelt ihnen auch die Ge— legenheit, den Lehrling in mancher Kulturarbeit, im Wegbaue ꝛc. zu unter- weiſen, und noch öfter fehlen ihnen Sammlungen der verfchtedenen forſtwirth— Ihaftlichen Geräthe 2c., die zur gehörigen Inftruirung nöthig find (ef. Nörd— linger’g frit. Bl. 1863. 46.1. ©. 7). Von Männern aber, die im forftlichen Lehrfache ihren Beruf finden und dazu für tüchtig befunden werden, darf und muß man die zum Lehrer erforderlichen Eigenschaften vorausfegen. Yehranftal- ten werden fich auch die nothwendigen Sammlungen an Geräthen und Inſtru— menten zc. viel leichter als ein Wirthichaftsbeamter, der einzelne Lehrlinge an- nimmt, bejchaffen fünnen. Mangelhafte Unterweifung auf Forftwirthichafts- Ihulen wird deshalb nur als Ausnahme vorausgeſetzt werden fünnen, wäh— rend fie in der Meifterlehre erfahrungsmäßig mit einzelnen Ausnahmen die Regel ift.“ 581°. Die Forftfhulfrage und die Staatsforftprüfungen. Bereinsfhrift f. Forft-, Jagd- und Naturfunde vom böh- miſchen Forftverein. 1851. 8., 9. und 10. Heft. 581’. Ueber Berfhiedenheit der Prüfungen im Forft- wejen. Allg. Forft- und Fagdzeitung. 1831. ©. 325. 582. Welche Anſichten find von den Forftdireftionen zu verfolgen, um tüchtige Oberforftbeamte heranzubilden. Allg. Forft- und Fagdzeitung. 1851. ©. 162. 583. Micklitz (Forſtmeiſter). Betrahtungen und Meinungen über die Erziehung und Bildung der jungen Forftleute. (580°). Berhandlungen der Forftfeftion für Mähren u Schleſien. 1851. 2. Heft. Allg. Forft- und Fagdzeitung. 1864. ©. 400. | 584. Micklitz (Osefürte). Die Staatsprüfungen und der Forſtunterricht. Verhandlungen der Forſtſektion für Mähren u. Schleſien. 1852. 1. ©. 8. 585. Meber die Bildungsbahn junger Forftmänner. Zeitſchrift für das würtembergiſche Forſtweſen. 1853. IV. 6. ©. 185. } 2360) ef. Weber das Unzureichende der bloßen Empirie bei dem Forftmejen und der Landwirthfchaft in Hartig’s Journal für dad Forſt- und Sagdweien. Jahrg. 1807. ©. 721. (587 a). 279 586. Dengler , Q, (669* und die Bemerkung 183P im Heft 1, jowie hiezu im Nachtrag zu diefem Heft). Ueber die praftifche Borbildung zum Stu- dium der Forſtwiſſenſchaft. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1855. ©. 47. 587% Welche Anforderungen muß man an einen prafti- Ihen Forſtmann madhen? Pfeil's frit. BI. 1858. 41.1. ©. 1%6. „Soll man einen Forftmann im Allgemeinen als praftifch gut außgebil- det anerkennen, jo muß er fich überall in den verfchiedenärtigften Wäldern raſch orientiren fünnen, um im Stande zu fein, die darin vorfommenden Geſchäfte entiprechend zu verrichten; er muß befähigt fein, alle ihm bei Be- Ihüsung, Pflege, Behandlung und Benugung der Wälder obliegenden Ar- beiten auszuführen, indem er die dabei zu treffenden Anordnungen ftetS den vorliegenden Verhältniſſen jo anzupafien weiß, daß die Zwecke am ficherjten erreicht werden und er zugleich die Ausführung derjelben entweder jelbft übernehmen, oder doch leiten fan. — Als Grundlage einer guten forftlichen Bildung muß man jedoch unbedingt eine vollftändige wiffenfchaftliche Aus- bildung bezeichnen (Anmerkung 236°), und ift diefe erreicht, fo kann erſt dag Praktifum im Walde begonnen werden. Die Unterftügung, welche durch Leh— ver und andere Forjtmänner in Beziehung diejes letzteren gegeben werden fann, ift nur eine bejchränfte; vorzugsweiſe ift der junge Forſtmann zur Erweiterung der praftifchen Ausbildung auf fich jelbft anzumeifen. Da dieſe hauptjächlich in der Befähigung zur richtigen Beurtheilung aller vorliegenden Zuftände und Verhältnifie bejteht, jo muß er fich den er- forderlichen praftiichen Bli erwerben; er muß mit einem folchen, ſowie mit einer gefunden Urtheilsfraft ausgerüftet fein.“ ??7*) 237%) Der Berfaffer der Abhandlung in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1857. ©. 168. (612».) jagt in diefem Sinne: „Wer nicht allein ein wiſſenſchaftlich gebildeter Forftimann, fondern auch eim tüichtiger Praftifer werden will, der muß ſchon von der Natur aus mit einem gewiſſen praftifchen Blicke, einem richtigen Geflihle in die- jer Beziehung ausgeftattet fein. Beide können wohl durch den forftlichen Unterricht und durch längeren praftifchen Dienft gepflegt, aber nie vollfommen erſetzt werden. Neben vorherrjchender Liebe zum Wald und zur Natur iiberhaupt muß jener das Talent befigen, die aus Büchern umd auf der Schule empfangenen Lehren den fofalen Berhältniffen anzupaffen und die vielfachen Winfe der Natur richtig auf- zufaffen. Geht ihm diefe Fähigkeit ab, jo mag er den Kopf noch fo voll von Kenntniffen haben, ein tiichtiger Verwalter oder rationeller Kultivator wird er nie werden. Der Forſtmann muß ſchon mehr zu einem foldhen geboren fein und fann weniger zu einem ſolchen gemadt werden*).“ 9 ef. in Pfeil’s krit. BL. 1826. 4.1. ©.64 „Befähigung gilt mehr, als die pofitive Dogmatif.“ 280 ; 587’. Heyer, Guſtav. Ueber den praftifhen Unterricht in der Forftwiffenichaft. (59). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1858. ©. 258. 587°. Heyer, Eduard, Iſt es nothwendig, daß aufeiner Sorftlehranftalt ein praftifher Unterricht ertheilt werde? (673:4..873) I@8TP), Dafelbft. 1858. ©. 263. 588. Weber die Ausbildung der Forftleute. Bon einem ſächſiſchen Foritbeamten. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1861. ©. 452 u. 453. Die Borbildung ſoll auf einem Gymnaſium erfolgen; der Verfaſſer ift aber gegen das jogenannte praftiiche Jahr (Borlehre), wie e8 dermalen in Sachjen und anderwärts (Anmerkung 278 u. 287) befteht. In vielen Fällen dient es nur dazu, einen guten Theil von dem zu vergejien, was auf der Schule gelernt worden ift (609’), und als Entſchädigung dafür wird nur jehr wenig Neues, zum Beruf Gehöriges gelernt??7). Das praktiſche Jahr, als das erjte von 3 Studienjahren, ſoll auf einer Univerfität zugebracht und hier Nehtswifjenihaft und Nationalöfonomie, Staatzforftwirthichaft und viel- leicht noch Mathematik gehört, auch an der Hand eines praftiichen Lehrers die nöthigen praftiichen Borfenntnifje zum Verſtändniß der fpäteren Vorträge erworben werden. — Der übrige Unterricht der zwei nächftfolgenden Jahre joll auf einer Forftafademie ftattfinden, gegen deren Verlegung auf eine Uni- verfität der Verfaſſer fich ausſpricht. Nach Verlauf dieſes dreijährigen Kurſus muß der junge Forfimann in den Wald, und die höchfte forjtliche Behörde bat alle Jahre der Direktion der Forftlehranftalt diejenigen Revierverwalter zu bezeichnen, die geeignet find, jolche wiljenfchaftlich gebildete junge Leute als Gehülfen oder Volontaive aufzunehmen. Nach 2—3 Jahren laſſe man fie zu dem Staat3eramen zu. — Dieſe wiſſenſchaftlich gebildeten Forſtkan— divaten auf die gleiche Inſtruktion, wie theoretifch nicht gebildete Schuß« 237») cf. auch: Meber die praftijche Bildung des angehenden Forft- mannes in Laurop's u. Fiſcher's Sylan. 1816, ©. 75. 237°) ef. die Abhandlung in der allg. Forſt- u. Iagdzeitung. 1857. ©. 172. (612): „Das vielfache Herumfchlendern im Walde trägt fehr zur Ertödtung des Stu- diums und zum Vergeſſen des in der Schule Erlernten bei. Wird nun der Lehr- fing von feinem Lehrmeifter überdies nicht in der gehörigen Zucht gehalten, fo fommt dann der Zögling leicht mit ganz, eigenthümlichen Anfichten und Begriffen vom Forftwejen und mit einer oft nicht geringen Portion von Rohheit auf die Sorftichule 20.” — (Dagegen iſt Nördlinger (ef. ad 673 in dem Nachtrag zu dieſem Hefte) fiir diefes fogenannte praftifhe Jahr. J = { 281 beamte anzuftellen und als jolche verwenden zu wollen, wäre unzwedmäßig, wenn es auch Jenen nichts ſchaden wird, wenn fie eine Zeit lang den foge- nannten Forſtſchutzdienſt mit verrichten. 589. Heinrich (Direktor in Prostau — 648°) verlangt bei der 13, Ver. ſammlung der deutjchen Yand- und Forjtwirthe 1850 (564), dahin zu wirken, daß die jungen Leute ſowohl bezüglich ihrer wifjenjchaftlichen Bildung, als des technilchen Yandbaus vollftändig vorbereitet in eine landwirthichaftliche Lehranstalt treten, und daß diejelben hier immer im Technifch engebildete Leh— ver finden. 589 b Birnbaum, Dr. 8. (Docent an der mit der Solms⸗Lich' ſchen Guts⸗ herrſchaft zu Lich verbundenen höhern landwirthſch. Anſtalt in Gießen — 605) und Dr. Löll qurſtliher Gutsverwalter dafersit) „bekennen ſich“ — in dem für dieſe Anſtalt ausgegebenen Programm — „hinſichtlich der Förderung der Landwirthſchaft durch die Naturwiſſenſchaften als Schüler Liebig's für die Erwerbung einer feſten, aber nur auf Univerſitäten zu ermöglichenden naturwiſſenſchaftlichen Grundlage (Anmerkung 239°), — find ſich aber auch als Schüler Friedr. Gottl. Schulze's (Anmerkung 309) und W. Albrechts bewußt, daß die Landivirthichaft nicht minder eine vollfommene nationalöfonomifche Baſis be- darf und der Pandwirth der Zukunft nur auf Grund einer allgemeinen Bil— dung zu einem vationellen Wirthichafter befähigt werde.“ Bonplandia. 1862. ©. 106. 590. Weidenhammer, Dr. 8. Die landwirthichaftliche höhere Bildung und die zur Gewinnung derjelben geeigne- ten Anjtalten. 1865. 8. 22 ©. Xeipzig. Wigand. (4. Ngr.) 591°. Michelſen, Ed. (Direttor — 422). Mittheilungen über landwirthihaftlihes Unterrihtsmwefen. Eine Bierteljahrsichrift; im Auftrage herausgegeben. 1865. Hildesheim. Gerftenberg. 8. Der Jahr- gang à 4 Hefte zu 2—3 Bogen %/; Thlr.) Im Juni 1865 tagte die erfte Berfammlung der Vorſtände deutjcher Aderbaufchulen in Dresden. Es wurde daſelbſt beſchloſſen, eine Vierteljahrs- Fachzeitfchrift unter obenftehendem Titel zu gründen. Durch dieje follen Fahmänner in den Stand geſetzt werden, das bisher in verjchiedenen Zeit— ſchriften zerſtreute Materiale iiber das landwirthichaftliche m | an einem Orte gefammelt zu finden. ef. die Zeitfchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern. 1866. ©.137. „Die Wichtigkeit des landwirthichaftlichen Unterrichts ift allenthalben zur Aner- fennung gelangt, allein es herrſchen über die zweckmäßigſte Einrichtung des— felben verfchiedene augeinandergehende Anfichten. Es ift daher ein guter Gedanke gewefen, ein Organ zu ſchaffen, in welchem ſich diefe ausſprechen, ergänzen und gegenfeitig ‚verbefiern können, — Die Redaktion desſelben Sorftl. Chreſtomathie. 19 282 fcheint in die rechten Hände gegeben worden zu fein. Nicht nur ift die Art und Weife, in welcher die Verhandlungen wiedergegeben werden, anziehend und belehrend, fondern die Aeußerungen des Herausgebers bezeugen über- haupt den Mann von Einficht und tiefer Urtheilsfraft.“ 591’. Thiele-Anderbeekt, Ludwig. — Der Defonomie- fehrling und feine Ausbildung zum Dirigenten größerer Güter. 2. Aufl. 1865. VII. u. 96 ©. Halle. Hendel. (%/s Thle.) Der Berfaffer gibt praftifchen Yandmwirthen eine Anleitung, wie fie ihre Lehrlinge auf zweckmäßige Weife beichäftigen und in die Landwirthſchaft ein- führen können. Es wird jeder Gutsbefitzer ꝛc., der Praftifanten hält, in die- fer Kleinen Schrift eine mit Sachkenntniß gefchriebene Anweiſung finden. Aber auch dem Lehrlinge find darin die erprobteften Rathſchläge über den von ihm einzufchlagenden Weg, feine Yehrjahre jo rac als möglich zu benutzen, gegeben. Im Wochenblatt für Land- und Forſtwirthſchaft der k. würtembergi- ſchen Centralſtelle. 1865. Nr. 47 u. 48 find einige Abfchnitte aus diefer Schrift mitgetheilt. Das Sonſt und Sekt in Sezichung auf forftliche Ausbildung, mit Rüdfiht auf die verſchiedenen Anſichten über die Frage: Sollen ifolirte Forſt- und Landwirthſchafts-Schulen beitehen, oder follen dieſe auf Univerfitäten verlegt und mit denſelben bereinigt werden? und: | Sollen Forſt- und Lanpwirthihanfts-Schulen mit einander verbunden oder bon einander getrennt jein? 592. Berg, Freiherr von (berforſtrath). Sonft und Jetzt. — Ein Beitbild von der Erziehung, Bildung und dem Unterrichte der Sorft- leute ??8), Dengler's Monatjchrift. 1862. ©. 121 bis 141. und 161 bis 185. 2352) cf. auch: von Berg, Theorie und Praris in der allg. Sorft- und "Sagdzeitung. 1847. ©. 411. und - Derjelbe, Forftlihe Bildung und Unterricht in v. Wedekind's neuen Sahrbüchern der Forftkunde. 1851. 1. 5. Heft. Dejjen Staatsforſtwirthſchaftslehre. S 141—150. Desgleichen auch 570°, und zwar dafelbft Abſatz 33% und » in der Chre- ftomathie. 283 Obwohl ſchon jehr viel über diefes Thema gefchrieben wurde, fo ift doch noch feine Einigung über den dabei zu verfolgenden Weg erreicht worden. — Der Verfaſſer gibt hier mit gewohnter Klarheit, Gründlichkeit und Sachkennt- niß und auf den Grund feiner vieljeitigen Erfahrung in diefem Betreffe ein Bild der früheren, blos praftifhen Forft- und Jagdlehre, der Forſtlehranſtalten des vorigen Jahrhunderts und der Entwicklung des forſtlichen Unterrichts überhaupt, ſucht an der Hand der Geſchichte die Gründe auf, wie man an den Punkt gelangt iſt, an dem man ſich jetzt bei der forſtlichen Vor- und Ausbildung befindet, und ſtellt in dieſer Beziehung das Sonſt und Jetzt gegeneinander, ſich beſtre— bend, die Mittel aufzufinden, den gegenwärtigen Mißſtänden in dieſer Be— ziehung zu begegnen oder wenigſtens deren Ausbreitung entgegen zu wirken. Er iſt der Ueberzeugung, daß dies ſehr nothwendig iſt. — Da die Zeit der blos praftiihen Forſt- und Jagdlehre und der älteren Forſtſchulen (610) vorüber it und fir die Berwalter der Reviere eine wifjenfchaftliche Bildung verlangt wird, jo ift der Verfaſſer ganz entjchieden für die Gymnafial-Borbildung mit voller Reife für die Umiverfität (651). „Sonst herrfchte der rauhe Jäger, feine Bildung holte er ich im Walde, eine praftifche Abrichtung. Originelle Charaktere, mannhafte Gejellen mit offenen Augen waren unfere Vorgänger. - Sie wirthichafteten oft befier, als man meiſtens annimmt ꝛc. Jet regiert die Wiſſenſchaft; es kann nicht anders fein; denn — wie alle Gewerbe — verlangt auch) das Forjtwejen einen weiteren Geſichtskreis. Die Aufgabe des Forftmanns wurde eine höhere, als blos ein Holzzüchter zu fein. — Aber wir itbertreiben nicht jelten die Anforderungen an die Wiſſenſchaft ꝛc. — Biele Vorwürfe, welche man den forjtlichen Lehranftalten macht, die fie übrigens mit den anderen hohen Schulen theilen, find in der verfehrten, nicht natur- gemäßen Erziehung der Knaben und Jünglinge im elterlichen Haufe und in dem diefelben zu Schwächlingen heranziehenden erſten Unterricht begründet. Die Fehler der Zeit, das unruhige Drängen nad möglichft baldiger Be— endigung der Pernzeit, das Jagen nach Genuß, die VBerflahung der Menjchen überhaupt — treten auch bei der zu Forftlenten beftimmten Jugend auf eine beffagenswerthe Weife hervor. — Hier war das Sonſt weit bejjer, als das Jetzt.“ (Bemerkung 265°). 593. Baur (Oberföriter zu Forſthaus Mitteldid) tritt in Dengler’s Mor natfehrift. 1863. ©. 141 bis 153 unter Bezugnahme auf feinen Artifel in der all⸗ gemeinen Forftz u. Jagdzeitung. 1857 gegen die in vorftehender Abhandlung auf- geftellten Anfichten auf umd fucht zu beweifen, daß die Urſache der wirklich vorhandenen, nicht zu widerfprechenden Thatfache weit tiefer liege, und zwar hauptfächlich in einem vollftändigen Umfturze der Berhältnifie, in verloren gegangenen Rechten des jegigen Forftperfonals, — und daß man der gegen- wärtigen, leider in mancher Beziehung verkiimmerten Generation Unrecht 19* 284 thue, wenn man die an den jungen Forftmännern gerügten Mängel haupt- fählich den Lehranftalten und der mangelhaften Erziehung zuſchreiben will, „Weniger aus Liebe zum Walde, fondern mehr aus folcher zur Jagd find unfere friiheren rechten und echten Waldmänner hervorgegangen, umd da Die fonftigen Zagdverhältniffe wohl nie wiederfehren, fo werden auch die Waldmen— ſchen jener Zeit nicht mehr fonmen ꝛc. (ef. unter Forftdirektion „die Verwaltung und Ausübung der Jagd mit der Korftverwaltung”). — „Sonft konnte der Forſtmann mit Recht fagen: „„im Walde bin ich König.““ Jetzt ift wenigftens die Jagd feinen Händen entwunden und feine frühere, freiere Bewegung im Forfte ift in dem „„papierenen Zeitalter“ durch gejegliche Borfchriften in der Art eingeengt, daß man fich feinen Augenblick mehr wundern darf, wenn auch das Perjonal ein anderes geworden ift.“ — Der Berfaffer ftellt noch mehrere, größtentheils fehr wahre Vergleiche zwifchen Sonft und Jet auf und „findet darin eine ganz natürliche Erklärung für die Thatfache, daß das jegige Forftperjonale förperlich immer mehr zurücdgehen muß, daß friſche Gefichter, munterer un- getrübter Sinn, fräftiger Wille und feiter Charakter immer jeltener werden.“ 594. Heyer, Guſtav. Sonft und Jetzt. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 409 bis 418. Da das Großherzogthum Heffen der einzige Staat ift, welcher jeine Forſtbeamten auf der Univerfität ausbilden läßt und v. Berg in 592 An- - griffe auf den forftlichen Univerfitätsunterricht und namentlich auf Gießen macht, jo findet fich der Verfaſſer als Lehrer der Forſtwiſſenſchaft an jener Univerfität (672) berufen, hier diefen entgegen zu treten: „Da es Thatjache ift, daß das Streben nad) Erlangung einer allge- meinen Bildung fortwährend zunimmt und fich auch auf ſolche Schichten der Geſellſchaft verbreitet, welche früher fich mit einer bloßen Fachbildung zu be- gnügen pflegten“, fo räumt der Berfaffer „namentlich auch in Beziehung auf die Ausbildung der Forftmänner dem forftlichen Unterricht auf Univerfitäten den Vorzug ein,“ und bemerkt: - „Barum will mar dem Forjtmann den Univerfitätsunterricht entziehen, während man den Landwirth für denfelben reif erachtet und mit der Ueber- fiedlung der landwirthichaftlichen Anftalten auf die Univerfitäten bereitS mehr- fach den Anfang gemacht, auch die Verſammlung der deutjchen Yand- und Forftwirthe in Würzburg 1862 fich dafür ausgeiprochen hat?“ Der Berfaffer führt nun dieſes Thema unter Widerlegung der v. Berg’- ſchen Behauptungen und mit Anwendung auf die Univerfität Gießen durch. — „Er gibt fich keineswegs der Hoffnung hin, daß der Uebergang des forft- lichen UnterrichtS auf die Univerfitäten mit einem Schlage zu bewerfitelligen jet, ift aber auf das Beſtimmteſte überzeugt, daß er früher oder fpäter er- folgen muß. Die Vortheile, welche die Univerfitäten bieten, find zu einleuch— tend, als daß fie fir die Dauer verfannt werden könnten. Ex fpricht nicht 285 allein von der durch die Univerfitäten dargebotenen Gelegenheit zur Erlan— gung einer allgemeinen Bildung, fondern auch von dem wohlthätigen Einfluß, welchen die Drganifation jener auf die Ertheilung eines tüchtigen und zeit- gemäßen Unterrichts in allen Wiſſenſchaften ausitbt?38%),“ (587, 587° mb 673.) IH. In der Feſiſchrift für die 20. Verſammlung deutſcher Land- und Forſtwirthe zu Dresden. 1865. I. S. 86 x. (564) wird der Streit berührt, welcher gegenwärtig Über die Frage des höheren Tandwirthichaftlichen Unterricht3 geführt wird. „Man kann die verjchiedenen Anfichten hierüber vielleicht in kurzen Worten dahin zufammenfaffen, daß die Vertreter der einen Richtung die praftifche, die der andern die wiljenjchaftliche Ausbildung als Princip voranftellen; daß er- jtere fich in der Form der Afademieen, lettere in der Form der Univerfitäten verfürpern. Jene betrachten die Landwirthichaftslehre, wie folche auf der fo- genannten Erfahrungswiſſenſchaft beruht, als Hauptſtützpunkt, und nennen die Naturwiſſenſchaften jowie die Bolfswirthichaftslehre Hilfswifienfchaften ; fie wollen den ſtudirenden Yandwirth in die Praris einführen, die ganze Lehre foll hauptjächlich eine praftifche fein. Diefe läugnen die Eriftenz einer Erfahrungs— wiſſenſchaft, jtüßen jich auf eine allgemeine geiftige Ausbildung, betrachten die Landwirthihaft als auf den Naturwifienichaften und der Nationalökonomie beruhend, wollen Geſetze lehren und die unvermeidliche Aneignung der Kenntniß des praftiichen Betriebs der Praxis felbft überlaffen. — Fir die Akademieen wird eine grimdliche wiffenfchaftliche VBorbildung nicht als Bedingung der Aneignung der praftiichen Kenntniſſe verlangt ; die Univerfitäten aber müſſen diejelbe vorausſetzen, da die Vorträge auf einer folchen bafiren. Für erſtere muß, um den Yandwirth in den praftiichen Betrieb einzuführen, ein wo möglich größeres Gut beansprucht werden, für lettere wird mit derfelben Konſequenz mehr nicht als ein Berfuchsfeld für wifienichaftliche Experimente gefordert. Dieſe jo wejentlich widerftreitenden Anfichten muß die Zeit klären; das endliche Ergebniß des Prozeſſes dürfte faum einem Zweifel unterliegen: es muß die Wiffenfchaft in dem Grade an Terrain gewinnen, wie fie vorjchreitet, — die praftifche Ausbildung durch den Unterricht in dem Maße in den Hinter: grund treten, als jolche durch die Praxis ſelbſt vollkommner erreicht wird, als die alademiſchen Wirthichaften aus ihrem Range als Vorbilder durch die vor- geichrittene Privatthätigkeit verdrängt werden, als die Yehrer der Praxis fich angewiejen jehen, aus diefer zu lernen, was fie lehren, als man erkennt, daß das Halbwiſſen, das fich einem griimdlichen Lernen in ſpäterer Zeit ver- ſchließt, weit gefährlicher ift, als das Nichtwiffen mit der Abficht zu lernen, als endlich die wirklich wilienfchaftliche Bildung die Erfahrung fich Teichter aneignet, indem fie die Erkenntniß der Urfachen und Wirkungen in einem höhern Grade gewährt. 2380) Altdörfer ift in 616 ebenfalls fir die Errichtung von Lehrftühlen fiir Forftwiffenfchaft auf Umiverfitäten. — Desgleichen der Verfaſſer von 613. 286 So der höhere Unterricht, verbunden mit einer allgemein wiſſenſchaft— fichen Bildung, welche zur Zeit im Verhältniß nur Wenige fi) anzueignen fir erforderlich erachten und wofür Viele nicht die Mittel befigen oder auf- wenden wollen. Die eigentliche gewerbliche Fahbildung umfaßt jo viele Stufen, als die Bedürfniffe je nad) dem Umfange der Güter, für deren Bewirthichaftung der Unterricht die Baſis darbieten ſoll, verfchieden find. Derjelbe muß auf einem Wecken der geiftigen Kräfte, auf einer Ausbildung des Vermögens zu denfen auf der Schule ruhen. Hiermit haben fich die pofitiven Kenntniffe dem Grade der zu erlangenden Ausbildung entiprechend und auf allgemeinen mwiffenjchaft- lichen Gefegen, nicht auf Lehren der fogenannten Praxis der „Landwirthichaft- lichen Erfahrungswiſſenſchaft“ bafirend, zu verbinden. E3 mag ein tüchtiger Elementarunterricht, eine niedere oder höhere Bürgerfchule in den Städten, eine Real-, eine Gewerbichule, ein Gymnaſium oder ein höheres polytechnifches Inſtitut Die verjchiedenen Grade des Unter- richts bezeichnen, — je vollfommener, je weiter gehend die wirkliche geiftige Ausbildung ift, je weiter der junge Landwirth in die Wiffenfchaften, auf wel- hen fich der Iandwirthichaftliche Betrieb aufbaut, eingeweiht wird, in um fo höherem Grade wird ihm diefelbe frommen. Nur wolle man die Schule ala das betrachten, was fie ift und fein foll, als Mittel zur geiftigen Ausbildung, nicht als eine Lehrerin der Erfahrung, welche nur das Yeben geben kann und von ſelbſt darbietet ꝛc.“ 5%. Preßler, Rob, 3%. Bier Streitfragen aus der land- und forſtwirthſchaftlichen Pädagogik. Tharander Jahrbnuch. II. 1846. ©. 135—254. 1. Vorwort. 2. Was find höhere Forſtſchulen, und können foldhe mit Recht Afademieen genannt werden ? 3. Sind iſolirte forft- und landwirthichaftliche Afademieen oder fombi- nirte zweckmäßiger ??°°4) 4. Soll der politische Theil der höheren Fechbilbung der Forſt- und Landwirthe den Univerſitäten überlaſſen werden? St es pädagogiſch und zır vechtfertigen, fiir unfere Akademieen als 238°) Maximilian Robert Preßler iſt 1815 in Dresden geboren, war von 1836—1840 Lehrer der Ingenieurwiſſenſchaften an der £. ſächſiſchen Gemerb- ſchule zu Zittau und ift ſeitdem Profeffor der Forſt- und Landwirthichafts-Mathe- matif an der f. Akademie zu Tharand (421 umd 660). 2384) Preßler, der fich ftetS eingehend mit dem forftlichen Unterrichtsmejen befaßt hat, ift in feiner „Forſtwiſſenſchaft in 7 Thejen.“ 1865. ©. 66. (ef. unter Finanzwiffenſchaft in bejonderer Beziehung auf Sorftwirthichaft.) der beftimmten An— fiht, „daß eine Verbindung der Forftlehranftalten mit der Univerfität oder dem Polytechnikum ganz unzweckmäßig fei.“ 287 Baſis die altklaſſiſchen Gymnaſien zu wählen und von den Adfpiran- ten höherer Forftverwaltungsitellen fogar die volle Maturität eines ſolchen zu verlangen? Die Behandlung diejer legtern Frage wurde im Band IV. des Tharander Jahrb. 1847. S. 246 — 391 fortgejegt, und derfelben eine weitere angehängt: Welchen Inhalt und welchen Geift fordert dann in Wahrheit das ra⸗ tionellite Syſtem der allgemeinen Jugendbildung höherer Forft- und Yandwirthe? (665). 597. Meber die Bildung der jungen Forftmänner. Allg. Forſt- u. Fagdzeitung. 1847. ©. 247. Der Berfaffer jpricht fich Fiir die Verbindung der Forftlehranftalten mit den Univerfitäten aus. 598. Nach dem Berfaffer von 577. (Allg. Foxſt- und ZJagdzeitung. 1849. ©. 405) „wird der Bejuc einer Univerfität — felbft wenn er nur ein Jahr dauert — dem Forftwirth eine höhere allgemeine Bildung geben, vermöge deren er befähigt erjcheint, die Stellung im Staat und in dem bürgerlichen Leben einzunehmen, welche er der Wichtigkeit feines Faches gemäß mit Recht beanjprudhen fann Wenn auf einer Forftlehranftalt Deutfche von verjchiedenen deutjchen Stämmen zufammen ftudiren, jo hat das gegenfeitige Abjchleifen der Charaktere einen höchft bedeutenden Vortheil. Das Hören von andern Yändern und anderer Waldwirthichaft und das Se- hen derjelben befämpft die Einfeitigfeit und den Glauben an die heimifche Unübertrefflichkeit beſſer und Fräftiger, als das oft der Profefjor vermag. Diefe humaniſtiſche Ausbildung ift für das Fach und das Leben hoch an- zufchlagen und ift natürlich auf der Umiverfität noch mehr erreichbar, als auf einer weniger bejuchten Forftichule. Aber auch in Beziehung auf dag Einfammeln von pofitivem Wiſſen, namentlich von hiſtoriſch-ſtaatsmänniſcher und juriftiicher Bildung ift der Univerfitätsbefuch von unlengbarem Vorzuge, wenn auch fiir das eigentliche Fach gar nichts dabei gelernt werden follte?384a), 233da) Der Berfaffer der Abhandlung in der Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1857. &.2%9, (619) jagt ©. 204 0.0.0. in diefem Betreffe: „Jedenfalls ift und bleibt wenig- ftens in Heineren Staaten die befte Pflanzftätte für den höheren forftlichen Unterricht die Umiverfität ꝛc. Eine durch und durch vieljeitige Bildung erhält der junge Mann nur af einer folchen. Kein anderer Ort gewährt jo viel Stoff zur geiftigen An— regung und Gewandtheit in der raſchen Auffafjung jchwieriger Fragen. Selbſt wenn der Student nur feine forftlichen KRollegien hören follte, jo ift jchon der Um— gang mit befreundeten jungen ftrebfamen Medizinern, Kameraliften, Juriften, Chemikern, Phyſikern, Phyfiologen ꝛc. für feine allfeitige Ausbildung vom größten Intereſſe.“ v. Wedekind empfiehlt in der unter 579 nachgewieſenen Abhandlung — „nach vorausgegangener vollftändiger Gymnaftalbildung und davauf erfolgten praktijchen Borkurfus bei einem Lofalforftbeamten zum Studium der Hülfswiſſenſchaften den Befuch einer Umiverfität oder polytechnischen Hochſchule und für den Unterricht der 288 599. Zorftafademieen und Forſtſchulen. — AS Zeitfrage. Smoler's Bereinsshrift. 185. Neue Folge. 1. ©. 5-11. „Die Zuweiſung der eigentiichen Revier - Adjpivanten an Afademieen foll nur ausnahmsweiſe geichehen. Es kann fich jedoch der Adfpivant oder Betraute eine Förfterftelle durch Beſtehung einer weitern Prüfung nach An- forderung des Afademieftudiums ꝛc. auch die legale Eigenjchaft für den zu— nächft höhern Grad feines Berufs erwirfen. — it. die Verwechslung des Zwecks einer Akademie von jenem einer Förfterfchule befeitigt, jo entwidelt fich die Form beider Anftalten klar und entjchteden.“ 600. Hartig, Dr. Th. Ueber die Vertheilung der Lehr— ftunden an forftlihen Bildungsanftalten. Allg. Forft- u. FJagdzeitung. 1861. ©. 77 x. „Für den Umfang desjenigen theoretischen Wiſſens, das ſich der Stu- dirende auf den forſtlichen Bildungsanſtalten aneignen ſoll, iſt der gegebene Zeitraum ein ſehr kurzer. — Es iſt daher eine wichtige Frage, wie dieſer zweijährige Zeitraum zu verwenden jet, um möglichſt günſtige Reſultate zu er— zielen: — der Unterricht auf forftlichen Lehranftalten ſoll fi) daher nur auf das erſtrecken, was der Betrieb3beamte wiſſen muß, einjchlieglich deſſen, was nöthig ift, um dieſes Wiffen feſt und dauernd zu begründen. — Die intelligen- teren, ein höheres Ziel, als das des Neviervermalters, vor Augen habenden Forſtſchüler?sse) haben aber nach Beendigung ihrer forftlichen Studien noch eine Univerfität zu befuchen und nach Aneignung der dajelbit vorgetragen wer— denden allgemeinen Wifjenjchaften deren Anwendung auf ihr Fach der Lite— ratur zu entnehmen.” — Was die den Vorträgen auf den forftlichen Bil- dungsanftalten zu widmende Zeit betrifft, jo ift die Anficht des Verfaſſers, „daß die Borträge auf dieſen ſtets nur als eine Anleitung zum häuslichen Stu- dium betrachtet werden müſſen und diefelben nur auf eine Zeit zu bejchränfen find, die den Studirenden noch hinlängliche Muße und Kraft zu ſelbſtſtändi— gen, häuslichen Arbeiten läßt“ (2.571.572 und ad 572 im Nachtrag zu diefem Hefte), 601. An der allgemeinen Forſt- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 185 iſt unter der Meberfchrift Stimme aus der Praris über die forſtliche Ausbil- dung die Anficht ausgefprochen, „daß fich das, was die Forftichulen gegen- wärtig darbieten, weit vollftändiger und wohlfeiler auf einer — er⸗ reichen ließe.“ eigentlichen Forſtwiſſenſchaft den beſonderer Forſtlehranſtalten an einem dem Zwecke entſprechenden Orte. Der Eintritt in ſolche dürfte aber nur nach beſtandener Prüfung über die fämmtlichen Hülfswiſſenſchaften geftattet fein.“ 233.) cf. Werne, %. L. v. Einleitung in das Studium der Na- tur= und Forſtwiſſenſchaft für diejenigen, welche ſich zu obern Forft- ftellen brauchbar bilden wollen. 1808. 8. Heilbronn. 289 - 602°. Dex Korrefpondent in der allg. Forſt⸗ u. Jagdzeitung. 1865. ©. 104 äußert fih: „Das preußische Minifterium ließ den Ausspruch Liebig's (An- merkung 239) nicht unbeachtet. Schon 1862 errichtete e8 einen Lehrftuhl für Land⸗ wirthſchaft an der Univerfität Halle (646), der bereits befuchter ift, als alle iſolirten Iandwirthichaftlichen Afademieen des Staats. — Für das Winter- jemefter 1864/65 wird ein Lehrituhl für Landwirthichaft auch an der Uni- perjität Breslau (645) errichtet.“ (Bezüglich der Landwirthichaftlichen Lehr— ftühle auf den andern k. preuß. Univerfitäten cf. 643. 644. u. Anmerkung 272). — | Findet man nun bei den Landwirthen eine Univerfitätsbildung noth- wendig, um jo mehr muß dies bei den Forftwirthen der Fall fein, welche als Staatöbeamte fungiven. Es hat dadurch der gedachte Ausſpruch Liebig's namentlich auch volle Geltung für die iſolirten Höhern Forftlehranftalten 2387). * 602°, Der Forftaffiftent F. Franf in Bebenhaufen (Witrtemberg) (656) ift entfchieden für die Frage: ob es nach den Anforderungen, die heut’ zu Tage alle deutfchen Staaten mehr oder weniger in den Staatsdienftprü- fungen an die Forjtkandidaten ftellen, nicht als zeitgemäß und dringend nothwendig ericheinen muß, die Forftlehranftalten, wie fie auch eigen mö— gen, jeien fie mit einer landwirthſchaftlichen Akademie, oder mit einer polytech- niſchen (603) Schule verbunden, an die betreffenden Yandesuniverfitäten zu verlegen? * Dengler’3s Monatſchrift. 1865. ©. 441. 603. Die Redaktion der Dengler'ſchen Monatſchrift. 1865. S. 59) ver— | wirft die einzeln geftellten Forftafademieen und empfiehlt die polytechnifchen Schulen als die Univerfitäten fir Künſte und Gewerbe, an welchen die fünf- tigen Yand- und Forftwirthe ihre Bildung fuchen werden???*), — „Man braucht fein Prophet zu fein, um zu behaupten, daß die in irgend einem Winkel 2387) Dagegen wünſcht Grunert in feinen forftlichen Blättern. 1865. X. ©. 217. (640;) „im Jutereſſe tlichtiger forftlicher Wiffenjchaft und der Heranbildung brauch— barer praftiicher Forftbeamten, daß jener in Ausficht geftellte Zeitpunkt, wo die Forſtſchulen aufgelöft und ausſchließlich in die Metropolen allgemeiner oder all- gemein techniſcher Wiffenjchaft überführt werden, noch im meiteften Felde liege, jedenfalls aber unſere deutſche Forftwirthichaft noch lange ebenfo vor unpraktiſchen Gelehrten, wie vor gewerbsmäßigen Technifern bewahrt bleiben möge, feien diefe nun bier oder da gebildet.“ 239) Weſſely ift in 619 gegen die Vereinigung einer forftlichen Hoch— ſchule mit einem Polytechnifum. — Anmerkung 253». Desgleichen fpricht fich auch der geheime Bergrath umd Profeffor an der Umiverfität Bonn, Dr. Jakob Nöggerath in feiner Schrift „Die Bergafade- mie zu Berlin.“ 1865. Berlin, — für den Fortbeftand jelbftftändiger Fachſchulen im Allgemeinen aus. — Anmerkung 238. ef, auch: Iſt das Fortbeftehen der ſogenannten Fachſchulen, na- mentlich der Höheren Forftlehranftalten in Deutfhland nothwendig oder wünjhensmwerth? im allg. Anzeiger der Deutſchen. 1842. Nr. 122. 290 verfteeften Forſtſchulen wohl die längfte Zeit beftanden haben, da fie weder dem Schüler, noch dem vielleicht Beitlebens daſelbſt bleibenden Lehrer die nöthige vielfeitige Anvegung zu gewähren im Stande find ꝛc.“ — Diefelbe bemerkt (daſelbſt 1865. S. 442: „Bei zweckmäßiger Einrichtung der polytechni- ſchen Schulen fteht es in Frage, ob die Ausbildung der Forftleute hier nicht befjer, oder wenigſtens eben fo gut, wie auf Univerfitäten, erfolgen fann. Hier findet der Studivende Fächer, wie Bau- und Ingenieurweſen, Mafchirtenbau, Landwirthſchaft zc., die mit dem feinen näher verwandt find, als 3. B. Theo- logie, Jurisprudenz ꝛc. Die Hauptfache befteht mach gefchehener allgemeiner Ausbildung in einem gründlichen Studium der Mathematif, der Natur- wiljenfchaften, der Volkswirthaft — unbefchadet des eigentlichen Fachftudiums. Die polgtechnifchen Schulen find zum Theil jet wefentlich anders, wie frü— ber, und eine auf der Höhe der Zeit ftehende — eine techniſche Hoch— ſchule — mird für die Heranbildung von Techniken wohl den Vorzug verdienen,“ 604°. Forftrath Judeich (660) ift in dem unter 619® nachgewiefenen Berichte in dieſem Betreffe der Anficht: „Die Vereinigung der forftlichen mit andern Vehranftalten ift nur dann zuläffig, wenn in Folge derfelben feine tech- niſche Verflachung der Lehrer zu befürchten ift, wenn fich alfo ein entfprechen- der Inſtitutsforſt in der Nähe befindet. Iſt diefe Bedingung erfüllt, dann läßt fich gegen die Verbindung nichts einwenden; fie kann und wird in der Regel vorteilhaft fein, weil Dadurch ein vegeres geiftiges eben an der Schule erhalten und gefördert wird 239a«), 604°. Dr. Fraas in München (73° und 508, ſowie 73% im Nachtrag zu diefem Hefte) will in feinem Vortrage bei der 13. Verſammlung deutjcher Yand- und Sorftwirthe 1850 in Magdeburg „die höhern landwirthichaftlichen Anftalten mit den Univerfitäten verbunden haben, wenn vorher an diefen ſtaatswirthſchaft— liche Fakultäten errichtet fein würden, — und als Spezialfchulen nur Aderbau- ihulen für den gewöhnlichen Yandmann.” Er fucht „den Grund fiir die bisherigen geringen Leiftungen der landwirthichaftlichen Afademieen in ihrer fehlerhaften Juftitution, da Ddiefelben feine Praxis geben und bei feichter Theorie in zweit Jahren nur wifjenfchaftlich angeftrichene Halbwiſſer bilden.“ 605. Birnbaum, Dr. K. (Oocnd. Die Univerfitäten und die ifolirten landwirthſchaftlichen Lehranftalten. Hiſtoriſch kritifche Zufammenftellung aller Urtheile älterer und neuerer fompetenter Sahmänner über Iandwirthichaftliche Lehranftalten und Bildung des Yand- 239aa) „Letsteres ift gewiß richtig. Die iſolirten Fachſchulen haben Manches für fih; allein ein gutes Stüd des unter der Forftwelt befindlichen handwerks— mäßigen Zopfes verdankt gewiß denſelben fein Daſein.“ Allgemeine Forſt- und Jagd: zeitung. 1866. ©. 59. 291 wirths in Bezug auf das Urtheil Viebig’S?%») (ef. unter Agritultur— diemie). 1862. X. u. 122 ©. 8. Gießen. Nieder. (1 Thlr.) (689”). 606. Reichlin-Meldegg, d., jagt in der Nezenfion über Dr. Karl Hermann Scheidler's (Profeſſor d. Philoſophie u. Lehrer an dem ſtaats- u. landw. Inftitut zu Jena) 0°) jenaiſche Blätter zur Förderung der höhern wiljenihaftlihen, ſowie politifhen und focialen landwirth— Ihaftlihen Jugend- und Bolfsbildung. 1862 u. 1863. 1.20%) u. 2. Heft. (Iena. Frommann. 8. & A Rthlr.) — — bei Gelegenheit der Er— wähnung des ſtaats⸗ und landwirthichaftlichen Inſtituts zu Jena (680): „Mit Recht wird jolchen Anftalten vor landwirthichaftlichen Specialjchulen oder Alademieen der Vorzug gegeben. Der Geift der akademiſchen Lehr- und Lernfreiheit, die Allgemeinheit des wifjenfchaftlichen Studiums, die fo we- fentlich von der bloßen technischen Gewandtheit verjchieden ift, die allgemeine, nur an Hochichulen zu erzielende wiſſenſchaftliche Bildung und die damit zu- fammenhängende Grundlegung einer männlich freien Gefinnungs- und Hand- lungsweiſe unterfcheiden die Univerfitäten, an denen man allein den innern Organismus der Wiljenjchaften und ihr höchſtes Ziel kennen lernt, jo vor- theilhaft von andern gelehrten Spezialjchulen, daß an den letztern auch mit den beiten Kräften das nicht erreicht werden kann, was fich die Hochichulen zur Aufgabe jegen. Heidelberger Jahrbücher der Literatur. 1863. ©. 909. 607. Der Berfaffer von Nr. 648%) berichtet in der Einleitung über die in der leisten Zeit jo häufig beiprochene Frage „ob fiir den höhern landwirth- ſchaftlichen Unterricht Yehrftühle auf den Univerfitäten zu errichten ſeien, oder ob derjelbe am bejten auf für fich beftehenden landwirthichaftlichen Afademieen gedeihe“: — Auf die in dem preußiichen Yandes - Defonomie - Kollegium ge- ftellte Frage, „haben fich Preußens landwirthichaftliche Afademieen, die außer Verbin— dung mit einer Univerfität ftehen, wirklich nicht bewährt, und dürfte es da- 239») Weber dieifolirtenlandwirthichaftlihen Afademieen fpricht ſich Juſtus v. Liebig in einer Nede, gehalten zu München am 16. III. 61, am Stif- tungstage der Afademie der Wifjenfchaften, und ferner in einer joldhen am Geburtstag des Königs Mar von Bayern am 28. XI. 61, dahin aus, „daß die Ausbildung an ſolchen eine eimfeitige ſei und daß die landwirthichaftlichen Lehranftalten des- halb an die Univerfitäten zu verlegen ſeien.“ — ef. auch Liebig's Urtheil über die höhern landwirthſchaftlichen Lehranftalten im den Beilagen zur allge» meinen Augsburger Zeitung. 1857. Nr. 169 ıc., 1861. Nr. 118—124. und 1864. Nr. 126. 127. 129. 130 ꝛc. (unter Landwirthſchaft Würtembergs). 2408) Iſt im Oftober 1866 geftorben. 2405) Der Inhalt des 1. Heftes ift: Ueber das Univerfitäts- Studium der rationellen Dekonomie, befonders ihrer Hülfsdisciplinen. VIII md 116 ©. 292 her zweckmäßig fein, fie durch Lehrftühle der Landwirthichaft an Univerſi— täten zu erfegen, reſp. mit diefen in einigen Zufanmienhang zu bringen?“ lautete die Reſolution desfelben: „Das Landes - Defonomie- Kollegium erklärt fid) im Allgemeinen mit der jegigen Organifation der landwirthichaftlichen Akademieen einverftanden und erachtet eine durchgreifende Reform derjelben fiir nicht geboten.“ Demungeachtet wurde bald nachher an der Univerfität Halle ein land- wirthichaftlicher Lehrſtuhl (646) errichtet. — | „Der Berfaffer der unter 648° nachgewiefenen Abhandlung fieht in dem ftudentifchen Treiben auf der Univerfität eine Gefahr für die Stu- direnden der Landwirthſchaft. Er meint, daß in der meift ifolirten Yage der ftreng landwirthichaftlichen Afadenieen eine Gewähr dafür liege, daß dem Studium der nöthige Exrnft und Fleiß gewidmet werde.” Wicke (517 °) bemerft in den Göttinger gelehrten Anzeigen. 1864. ©. 1071 hiezu, „daß im die- jer Rüdficht die Erziehung, der Grad der Bildung, die individuelle Eigenthümlichkeit ꝛc. den michtigften Einfluß auf das Behaben des jun- gen Mannes ausüben.“ — „Man wird nicht aus dem Streite in Die- jem Betreffe herausfommen, wenn man nicht die Verſchiedenheiten und Eigenthümlichfeiten beider Yehranftalten beachtet. Die landwirthichaftlichen Anftalten ältern Styls richten den Unterricht mehr fir die ſpezielleren Bedirfniffe des Studirenden ein, als dies auf den Univerfitäten gejchieht. Sie berüdfichtigen die landwirthichaftlich-fachlichen Disciplinen in höherem Grade, als jene e8 thun fünnen, Hier werden die betreffenden Lehrbücher in ſtreng wiffenfchaftlicher Weife vorgetragen, um die befonderen Bedürf— niffe der Einzelnen kümmert fich jedoch der Lehrer bei ſolchen Vorträgen nicht. Der Schüler muß im Stande fein, ſelbſt die Beziehungen, welche ſich aus dem Gehörten fir fein Tach ergeben, aufzufinden ꝛc. Er muß diejenige geiftige Neife haben, welche erforderlich ift, um für eine ftreng wiffenschaftliche Behandlung der Gegenftände empfänglich zu fein. — Hat der die Univerfität befuchende Landwirth vorher an einer intelligent ge— leitete Wirthfchaft feine praftifche Ausbildung erlangt, jo werden auf der Univerfität hauptſächlich die nationalöfenomifchen und naturmiffenfchaftlichen Fächer es fein, welchen er fich zuwenden muß. — Die landwirthichaftlichen Akademieen an den Univerfitäten und die für fich beftehenden haben einen jo verschiedenen Charakter, daß man beide nicht mit einander auf gleiche Linie ftel- fen kann. Wir find weit davon entfernt, den legtern Inftituten die Berechti— gung ihrer Exiftenz abjprechen zu wollen. Ob fich der junge Landwirt ihnen, oder der Univerfität zumenden müſſe, darüber kann allein der Grad jeiner geiftigen Fähigkeiten entfcheiden. Und daher ift unfere Meinung, daß mit der zunehmenden wiſſenſchaftlichen Ausbildung der Yandwirthe auf den Schulen auch die landwirthſchaftlichen Afademieen auf den Univerfitäten emporblühen werden. Jene Ausbildung ift die Bedingung für das Gedeihen dieſer.“ — u 293 6 08. In der allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung 1864. ©. 167 (ef. Bewirth⸗ wirthſchaftung der Gemeinde⸗, Stiftungs= sc. Waldungen — Preußen) wird der Vereini— gung land- und forſtwirthſchaftlicher Akademieen das Wort geredet 1°); „Es jei diefe im Hinblid auf Hohenheim (611. 3) und Tharand (611. 3) durch die Erfahrung beftätigt. Die Zwedmäßigfeit derfelben liege in der Natur der Sache ſelbſt. Land- und Forftwirthichaft feien zwei verwandte Gewerbe, die fich beide bemühen, dem Boden Erträge abzugewinnen. Die- jenigen Naturgefege, welche Yand- und Forftwirthe zum vationellen Betrieb ihrer Wirthichaft fennen müſſen, feien die nämlichen; — beide Gewerbe juchten dieſelben Naturfräfte zur Errreihung ihres Zwedes dienftbar zu machen ꝛc. #1»), Das forit- und landwirthſchaftliche Unterrichtsweſen, Die forft- und landwirthſchaftlichen Lehranſtalten und Akademieen und die zur Anſtellung im Forſtdienſte (Borlehre, Praxis, Staatsdienſtprüfungen x.) in den verſchiedenen Stanten. In Europa überhaupt. 603. Löbe, William. Die landwirthihaftlichen Lehr- anftalten Europa’s, ihre Gefchichte, Organifation und Frequenz. 1851. 8. Stuttgart und Tübingen. Cotta. (1 Rthlr.). Der Berfaffer ftellte fich die Aufgabe, die in Zeitfchriften, Programmen ꝛc. in dieſem Betreffe zerftreut liegenden Materialien über die große Anzahl hö- herer und niederer landwirthichaftlicher Lehranftalten zu ſammeln, zu fichten und zu ordnen und daraus ein Ganzes zu bilden. Die fo entftandene Schrift Hin) Wefjely ift in 619a gegen die Vereinigung forft- und landwirth- ſchaftlicher Aladeinieen. 219) Nachdem wir nun die verſchiedenen Anſichten über die forſtliche Vor— bildung nachgewieſen haben, wagen wir es, auch die unſrige im Betreffe der Aus— bildung eines künftigen Forftverwaltungsbeamten beizufeen: „Gründliche VBorbildung durch den vollftändigen Befuch eines Nealgymna- finms (Anmerkung 277), jodann eine halbjährige Vorlehre auf einem größeren Revier unter der Leitung eines wiſſenſchaftlich gebildeten praktiſchen Mevierförfters (Anmerkung 278), hierauf zweijähriger Beſuch einer ifolirten Forftafademie und Voll- endung der Stubim anf einer Univerfität in 2 bis 3 Semeftern.“ Bemerkung des Herausgebers. 294 dürfte in mancher Hinficht von Werth und Intereſſe fein; fie umfaßt ſämmt— liche Lehranftalten Deutſchlands und der ausländiichen Staaten. An Deutfchland überhaupt. 610. Gejhichte der Gründung und des Entwidlung3- ganges der ältern, jest nicht mehr beftehenden Forſtſchulen und Forftlehranftalten. Die erfte Privatforftlehranftalt in Deutjchland war die von dem gräf- (ich -ftolberg-wernigerodifchen Oberförfter von Zanthier in Wernigerode (64. 75) durch den Einfluß des Oberforſtmeiſters von Yangen?*?*) gegründete und von jenem, bei feinem Webertritt als Oberforftmeifter nach Ilſenburg am preußiſchen Harze im J. 1772, dahin verlegte, welche fich ſchon 1767 eines all- gemeinen Rufes erfreute. Sie war jedoch eigentlich nur ein praftifcher Kurſus, 2424) Joh. Gg. von Langen (96. 180. und Bemerkung 8a) — ein ausge- zeichneter Forſtmann des vorigen Jahrhunderts und geriffermaßen der Begriinder einer regelmäßigen Forftwirthichaft*) — gebürtig aus den ſächſiſchen Herzogthit- mern — fam als Fagdpage an den Hof des Herzogs Ludwig Rudolph von Blankenburg und unternahm, nachdem er 1719 mehrere Reiſen nach Stuttgart, Minden und Wien gemacht hatte, nach feiner Rückkehr die Vermeffung, Ab- ſchätzung und Eintheilung der Forfte des damaligen Firftenthums Blankenburg und fpäterhin auch die der übrigen braunfchweigischen Landestheile, mit Aus- ichluß der Kommunionforfte (Bemerkung 86). — Im J. 1737 trat er als Hofjäger- meifter und Forftmeifter in dänische Dienfte, um die Forſte des Königreihs Nor- wegen einzurichten, fehrte aber 1745 in herzogliche Dienfte als Oberjäger- und Forftmeifter zuriid und bat fich die Erlaubniß aus, die Betriebseinrichtung in den gräflich ftolbergifchen Forften der Grafihaft Hohenftein ausführen zu dürfen. — In dieſem Betreffe ift eine Yorftordnung vom J. 1744 (ef. Sorfttaration in den ver- ſchiedenen Ländern des Harzes) vorhanden, die deshalb ein hiſtoriſches Intereſſe hat, weil fie die Grumdjäße darlegt, wonach die von Langen'ſche Einrichtung umd Bewirthihaftung des Laubholzes — eine Art Mittelmaldbetrieb mit reichlichem Oberholze und 40- bis 60jährigem Umtrieb im Unterholze, welcher unter dem Namen „Stangenholzbetrieb” in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in einem Theile des Harzes in verjchteden modifizirter Weife beftanden hat und deffen Spuren hier und da in den älteren Laubholzhochwaldbeitänden noch) ficht- bar find, — geführt wurde. — v. Langen — nach Pfeil der Verfaffer diefer Forftordnung — übernahm 1746 die Einrichtung und obere Verwaltung der braun- ſchweigiſchen Weferforfte, trat 1763 auf Einladung des Königs Friedrich V. wieder . in dänische Dienfte zur Einrichtung der dafigen Landesforfte und war mit deren - Bermeffung, Einteilung in Schläge und forgfamer Kultivirung bis zu jeinem Tode — 1770 — befchäftigt (Sorittaration in den verfchiedenen Ländern — Schweden.). Verhandlungen des Harzer Forftvereind. 1864. ©.125. *) cf. Moſer's Forſtarchiv. 9. und 10. Band; — Niemann’s vaterlindiihe Wald- berichte. 2. Stück. und Höck's Lebensbeſchreibungen berühinter Kameraliften. 1. Band. ©. 62. (247), — deögleichen auch ad 409 im Nachtrag zu dieſem Heft. u Ws 295 den von Zanthier größtentheils im Walde hielt, wobei von demjelben nur wenig theoretijcher Unterricht ertheilt wurde. Eine große Anzahl tüchtiger Sorftmänner, die jpäter namentlich im Harze wirthichafteten, ift aus die- jer Schule hervorgegangen, was nur fir die Leiftungen derfelben fprechen fann #2»), (cf. Pfeivs kit. Bl. v. 1 umd allg. Forſt- u. Jagdzeltung 1847. ©. 419). Ein Schüler Zanthier’s — v. Ehrenwerth (636)2#2°) — rief im 3.1773 eine Ähnliche Forftlehranftalt in Böhmen ins Leben; es folgten nunmehr 1790 die von dem f. hannover’schen Oberförfter von Uslar in Harzburg am Harze ?#3.), — 1791 die zu Hungen in der Wetterau von dem damals fürftl. ſolms'ſchen Forjtmeifter ©. L. Hartig?#P), — 1795 die zu Zillbach im Thüringer Wald von dem damaligen Förfter Hein- rich Cotta (660), — und ebenfalls 1795 die von dem badifchen Oberforjtmeifter Drais in Gernsbach im Murgthal im badifchen Schwarzwalde (189°). Dieſe Tehranftalt ging mit ihrem Gründer. nach Schweßingen über und von da nad) Frei- burg, wo fie mit dem Tode jenes aufhörte. Ueber ihre Wirffamfeit ift nie viel befannt geworden. Nachdem der als Schriftfteller weniger befannte, jedoch in jeder Beziehung fenntnißreiche heſſen-homburgiſche Forftmeifter Lotz fich bereitS mehrere Jahre mit der Bildung einzelner Forfteleven bejchäf- tigt hatte, gründete er zu Homburg vor der Höhe — einem im Tau- nus (ad Bemerkung 34 im Nachtrag zu diefem Hefte) gelegenen freundlichen Städtchen — im Jahr 1812 eine Privatforftlehranftalt, die 1818 vom Yandgrafen von Heflen- Homburg zu einer Yandesanftalt unter der Direktion ihres Gründers erhoben worden ift, allein — troß der Thätigfeit und des eifrigen Wirken ihres Borftandes — durch die Lo— 242») cf. Röpig (Bemerkung 20) ©. 322: „Friedrich der Große jehicdte verjchie- dene Herren aus feiner Kammer nach Wernigerode, um bei dem beriihmten und großen Sacverftändigen v. Zanthier die Forftwiffenjchaft zu hören und daſelbſt unter deffen Aufficht praktifch zu betreiben.” — ef. auch Kurze Lebens- geſchichte des Oberforftmeifters v. Zanthier im Sournal f. Sort u. Jagd- weſen. (358). I. ©. 21 — und den Nachtrag zu den in Pohl's Archiv der deutjhen Landwirthſchaft mitgetheilten Nahrichten von dem Leben v. Langen's und v. Banthier's in Niemann’d vaterländifchen Waldberichten. II. 3. ©. 146. (365). 2420) cf. Nekrolog des f. f. Kameralforftmeifters I. I. Ehren. werth in Liebich’s Forft- und Jagdjournal. 1836. 1. ©. 1. 2434) War fpäter hannover'ſcher Forftinfpeftor in Lauterberg und darauf berzoglich braunſchweig'ſcher Kammerpräfident. 2430) Hartig, 1798 in naffauifche Dienfte übertretend, verlegte diefe An- ftalt nad Dillenburg (im Herzogthum Naffan), woſelbſt fie erweitert und ſtark befucht wurde (Bemerkungen 164» und 305). 296 falverhältniffe wenig begünftigt, Ichon im Jahr 1820 wieder ein- ging. cf. Smolers hiſtoriſche Blide, 1857. 8.423. (57). Die Forjtichule zu Harzgerode am Anhalt-Bernburgifchen Harze. cf. - Andre’s ökonomiſche Neuigkeiten. 1822. ©. 478. — Alle diefe Forftlehranftalten hatten einen vorwaltenden praftifchen Charakter und äußerten dadurch einen Einfluß auf die Entwicklungsgeſchichte des Forſtfaches. ES find in ihnen Männer gebildet worden, welche jpäter für die rationelle Bervollfommmung jenes viel thaten. — Neben ihnen wa- ven auf Univerfitäten und Kameralſchulen Lehrſtühle für Forftwiffenichaft?**) errichtet, welche jedoch nur Naturforfchern und SKameraliften (Dr. Joh. Friedr. Gmelin (Profeffor der Medizin) in Göttingen, Schreber in Leipzig, Friedr. Ludw. Walther in Gießen, Medicus (354) in Heidel- berg) überwiejen wurden (cf. ad 610 im Nachtrag zu diefem Hefte). Of. in dieſem Betreffe auch: Müllenfampf, F. D. F. Einladung zu einer öffentlichen Borlefung über die Forſtwiſſenſchaft auf der hohen Schule zu Mainz. 1785. 8. Mainz. Spüth, J. L. Imhaltsanzeige der Privatvorlefungen, welche über das Forſtweſen auf der Univerfität Altdorf ge- halten worden. 1797. 8. Nürnberg. Stein. (4 Ngr.). (ef. ad 610 im Nachtrag zu diefem Hefte). | Mediens, Kr, C. — Ueber den Gefihtspunft, aus wel- chem der afademifche Unterriht in der Landwirthſchafts-, 244) In Kiel war ſchon im J. 1785 eine Bildungganftalt zunächft fir das Fägercorps mit 2 Profefforen der Univerfität und 2 Hülfslehrern entftanden, in der 1794 außer Militärperfonen auch einige Eleven, die fi) dem Forftfache wid- men wollten, aufgenommen wurden. 1808 erfolgte die Auflöfung des Fägercorps, und wurde erft zu jener Zeit die Anftalt, bei welcher der Etatsrath Aug. Niemann 365 u. Anmerkung 149) und der Hofjägermeifter v. Warnftädt (198 u. 564. 11. Verf.) als Lehrer wirkten, jelbftftändig. Im J. 1834 wurde der forftliche Unterricht nach . Kopenhagen verlegt. — cf. André's ökonomiſche Neuigkeiten. 1829. ©. 128. — Allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1833. ©. 117. und 1834. ©.163. — Niemann’s vaterländiihe Maldberichte. 1820. 1.1. ©. 155; 2. ©. 314; 3. ©. 473; 4. ©. 647: — IL. 1. ©. 155; 2. ©. 231; 3. ©. 155. und 4. ©. 327. Im Jahr 1788 eröffnete Trunk — früher als Kameralbeamter im Main- ziſchen und 1787 als Oberforftmeifter in den vorderöfterreichifchen Landen (189%) angeftellt — in Freiburg feine PVorlefungen über Forftwiffenichaft nach feinem eigenen, in demfelben Jahre erjchtenenen Lehrbuch (cf. unter Lehrbücher der Forſt— wiſſenſchaft), wodurch der forftliche Unterricht mit der dortigen Univerfität in Ber- bindung gebracht wurde. Es verordnete damals die öfterreichifehe Negierung, daß alle, welche in diefen Provinzen auf Forftdienftitellen Anspruch machen wollten, diefen Unterricht genofjen haben jollten. — Dieje Borträge wurden jedoch bald wieder eingeftellt. So entftanden auch die Schulen zu Lautern md Mannheim, in welchen theoretifcher forftlicher Unterricht ertheilt wurde; doch hielten fie ſich nicht lange. 297 Forft- und Bergwerks-Wiſſenſchaft zu betrachten ift, — und den Unterschied dieſes Unterrihts von jenem, welder von den dieſen Wiſſenſchaften gewidmeten Spezialfhulen erwar- tet werden fann. 1804. 4. Bamberg. Derſelbe. Kann der Unterriht einer Spezial-, Forft- und Landwirthbihaftsihule durch den Univerfitäts-Unter- richt jurrogirt werden? Nebit Bejhreibung des öfonomijchen und Forftgartens in Landshut (am der ar in Bayern) ?*9*), 1808. 8. Landshut. In Berlin wurde im J. 1770 unter Mitwirkung des Profeffors Gleditj ch (51 und Anmerkung 262) und des Minifters v. Hagen von Friedrich dem Großen eine Forſtakademie errichtet (640). cf. Die forftlihen Bildungsanftalten des preußiſchen Staates, zunächſt in Bezug auf die Forftafademie in Berlin in Andr&’s ökonomiſchen Neuigkeiten. 1822. ©. 49. Die im 3. 1783 in Hohenheim vom Herzog Karl von Würtemberg errichtete Forftlehranftalt, wo 60 Jäger in der Forjtwifienichaft theoretisch und praftijch ausgebildet wurden, erlofch im J. 1793 wieder (654). Nach einem Negierungsbeichluffe vom J. 1787 trat im 3 1790 in Schleißheim eine Forftichule in’S Leben (651). Im 3. 1804 wurde in Eichftätt ein Forftinftitut errichtet, velches jedoch nicht ſehr lange beſtand (157). In Schwarzenberg in Franken (Bayern) war feiner Zeit unter der Leitung des dortigen fürftlich ſchwarzenbergiſchen Forftmeifters Friedel?*®) (ef. unter Lehrbücher der Holzzucht) — eines praftifchen und eifrigen Forftman- nes, der im J. 1783 aus Böhmen dahin überfiedelte, — ein Privatforftinfti- tut, in welchem mehrere, jpäter als tüchtige Forftwirthe erfolgreich wirkende Männer ihre erfte forjtliche Bildung erhielten. Im 3. 1796 folgte auch der damalige Bergrath Bechſtein (cf. Anmer— tung 185) den bereits zahlreichen Beifpielen und errichtete auf feinem Gute bei Waltershaufen im Thüringer Wald eine Privatforftlehranftalt (75. 394. 678). — cf. Bon der Lehranftalt der Forjt= und Jagdkunde zu Wal: 2454) Es war hier vom Jahr 1800-1826 eine Univerfität, die in leterem Jahre nach München verlegt wurde. Urfprünglich, und zwar vom Jahr 1472 bis 1800, war fie in Jugolftadt. 2455) Joſeph Friedel — ein geborener Böhme — ftarb im J. 1833 in Schwarzenberg als aktiver fürſtlich ſchwarzenbergiſcher Yorftmeifter dafelbft nad) thätigem, praftifchem Wirken in den dafigen Waldungen. Er hat fi um die Ber- breitung und richtige Anwendung der rationellen forſtwirthſchaftlichen Grundſätze zu feiner Zeit große Verdienfte erworben. — ef. deſſen Bemerkungen über Holzkultur und Forftinftitute zc. in v. Mojer’s Forſtarchiv. XXVIII. ©. 78. Forftl. Chreftomathie. 20 298 tershauſen in Bechfteing Diana. 1800. I. S. 449 — 483; 1805. III. ©. 4715 1815. IV. ©. 321. 611°. Ueberſicht der Forftbildungsanftalten in Deutſch— land, Laurop's und Wedekind's Beiträge zur Kenntniß d. Forft- wejens. 1819. L.1. ©. 4. 611°. Meber den gegenwärtigen Stand der Forftbildung3- anftalten in Deutſchland. | Laurop's Annalen d. Forſtwiſſenſch. 1821. VI. 4. ©. 102. 611°. Deutsche Forftlehranftalten betreffend. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1826. ©. 286; — 1828. ©. 113. 125. 269. 397. 589. GT Meberficht der beftehenden Forftlehranftalten. Liebich's anfmerffamer Forſtmann. 1825. IL 2, 611°. Hiftorifche Heberfiht der Art und Weife des forft- lihen Unterrichts und der ae der forftliden Bil- Pfeil's krit. Bl. 1827. 5. 1. ©. 32--88. 6117. Zur Statiſtik der Forſtlehranſtalten Deutſchlands. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1837. ©. 467. 6119. Nach) v. Berg — in Dengler’s Monatſchrift. 1862. S.174 — beftehen die Forjtlehranftalten Deutſchlands unter jehr verſchiedenen Formen: 1) Mit der Univerfität verbunden, zu Gießen (672); 2) vereinigt mit polytechnifchen Schulen, zu Braunfchmweig (668) und Karlsruhe (669); ” 3) mit landwirthichaftlichen Tehranftalten verbunden, zu Hohenheim (654) und Tharand (660), und | 4) rein forjtliche Anftalten zu Aſchaffenburg (651), Auffee (626), Eifenah (679), Mariabrunn (621), Melfungen (676), Neuftadt- Eberswalde (640) und Weißwaſſer (629). In specie in Oeflerreich. 612°, Binder bon Kriegelftein, Freih. cm. — anſtalten im öſterreichiſchen Kaiſerſtaate. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1841. ©. 299. ir737 wi es 299 . 612°. Ueber den forftlichen Unterricht, — mit bejonde- ver Beziehung auf die neueften Forftichulen Oeſterreichs. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1857. ©. 168 bis 173 und ©. 209 bis 215. „Der Weg, den man in den neueren forftlichen Yehranftalten in Defter- reich eingejchlagen hat, ſcheint ziemlich der richtige zu fein. Der theoretifche Unterricht findet feine gebührende Würdigung, aber auch den praktischen Ar- beiten widerfährt ihr volles Recht ꝛc.“ &.210 0.0.0. „Die Forftlehranftalten Oeſterreichs müſſen aber dennoch mit jedem Jahre an Bedeutung gewinnen, ſowie diefelben in andern deut- ſchen Staaten bereit3 unentbehrlich geworden find.“ — Die Frage: „Sind die vorhandenen Lehranftalten Oeſterreichs in ihrer gegenwärtigen Geftalt und Einrichtung hinreichend zur Befriedigung des Bedürfnifes an Verwal— tungs⸗ und höherem Forftperfonale?” — wird hier verneint 246°), 613. R. Was thut noth? Defterreihifhe Bierteljahrsjhrift für das Forftwejen. 1859. IX. 4. In diefer Abhandlung find beachtenswerthe Anfichten über die Ur- fachen, welche daS öſterreichiſche Forftwefen nicht in feiner vollen Bedeutung zur Geltung fommen lafjen, entwidelt. Der Verfaſſer verlangt a) das Heraustreten der Forftleute aus ihrer Einfeitigkeit, b) Aneignung ftaatswirthichaftlicher Kenntniffe von Seite der Großmwald- befiger und ihrer höhern Beamten (cf. 619’ und die Bemerkung zu National: Ökonomie überhaupt), und e) Errichtung von Lehrftühlen an Univerfitäten und — —* len in dieſer Beziehung. 614. Anſichten über den forſtlichen Bildungsgang junger Leute in Oeſterreich. Mittheilungen des ungarifhen Yorftvereins. 1860. Neue Folge. I. 3. u. 4. Heft. ©. 138 ꝛc. In diefer Abhandlung wird über die mangelnde praftifche Befähigung der jungen Forftleute geflagt und dies dem Mißſtande zugejchrieben, daß diejer Theil auf den Forftlehranftalten faſt gänzlich vernachläfjigt wird (587* 246) In der 6. Generalverfammlung des öfterreichiichen Reichsforſtvereins (462) fand auch eine Verhandlung iiber den Stand der Forftihulen im Kaiferftaate ftatt. Es gaben dabei die Mittheilungen der meiften Abgeordneten Stoff zu ern— ften Bedenken und führten zur Ueberzeugung, daß — fo viel aud im Ganzen feit einer Neihe von Jahren in jenen fiir den forftlichen Unterricht gejchehen ift und jo erfreulich die Fortjchritte mehrerer Forftlehranftalten fein — doch im diefer Beziehung Manches zu wünſchen übrig bliebe. Smoler’d Vereinsſchrift ıc. 1859. 20. ©. 86. * 300 und Anmerkung 236°) und die wenigen Lehrer, die an den öfterreichifchen der- gleichen Anftalten angeftellt find, unmöglich die Zeit zu einem praftifchen Kurſus finden. Auch wird der Umftand, daß man die Kandidaten mit me- hanifchen Arbeiten überhäuft und zwecklos im Walde herumlaufen läßt, ge— rügt und den jungen Leute die Lehre gegeben, daß das Streben, fich wei- ter zu bilden, nach überftandenem Examen nicht aufhören dürfe. „Durch Preisaufgaben, Anfchaffung von Kiterarifchen Mitteln, Stipendien ꝛc. ließe fich mit wenig Geld viel erreichen (cf. Forſtwiſſenſchaftliche Fortbildungsmittel), 615. Unter der Ueberfchrift Pia desideria von TH, wird im A. Hefte bes 10. Bandes 1860 der Hfterreichiichen Vierteljahrsſchrift für Forſtweſen Die Unzu⸗ länglichkeit der forſtlichen Aus- und Fortbildung des praktiſchen Unterrichts, der Forſtdienſtprüfungen ?*6®) und der Mangel an forſtlichen Leſegeſellſchaften (700 — 715) in Defterreich unter Anführung fehr zwedmäßiger Vorfchläge in diefen Beziehungen bejprochen. 2469) Durch die k. k. Minifterialverordnung vom 16. I. 50 wurden in Oefterreih Staatsprüfungen für die Korftwirthe angeordnet, welche in den verfchiedenen Kronlandshanptftädten alljährlich abgehalten werden. Ebenfalls ift darin fir das untergeordnete Hülfs- und Verwaltungs -Perfonale eine Prüfung vorgejchrieben (Czörnich's Neugeftaltung Defterreihg. 108»). ef. „Berathung iiber diefe proviforische Verordnung“ in den Verhandlungen der Forftfeftion für Mähren und Schlefien. 1850. 2. Heft. (Die genannte Forftfeftion hatte in ihrem Bereiche die Prüfung felbft über— nommen und dazu eine Kommiffion niedergejeßt). In obiger Verordnung des f. k. Minifteriums für Landesfultur und Berg- weſen ift beftimmt, daß auch die Forftbeamten, welche von Herrichaftsbefißern au- geftellt werden, vorher eine Prüfung vor einer von der Staatsregierung ernann- ten Rommiffion zu beftehen haben, — welche Beftimmung nur zu billigen ift. Eine meitere k. k. Verordnung vom 21. VI. 56 verfügt in diefem Betreffe, „daß bei den Staatsforftprüfungen- auch eine praftiiche Mefjung durch die Era- minanden vorgenommen werden joll.“ Bezüglich des Staatsprüfungsmwefens in Defterreich bemerft die allgem. Sorft- und Jagdzeitung. 1862. S. 26. „Abermals find im öſterreichiſchen Kaifer- ftaate die forftlichen Staatsprüfungen in allen Kronländern, mit Ausnahme Un- garns, wo fie ohnedies als befeitigt zu betrachten fein ditrften, abgehalten worden. Es zeigte fich auch in diefem Jahre das Zweckwidrige dabei; denn in der Wirk— Yichfeit verfehlen fie ihren Zweck ganz. Sonderbarer Weife verlangt die f. k. Forſt— verwaltung von den jungen Männern, welde als Praftifanten*) aufgenommen werden follen, bereit die wohlbeftandene Höhere Staatsforftprüfung. Die Wiener Pritfungs - Rommiffton hat diefen Uebelftand jchon 1859 geriigt, — und da dies feine Folge hatte, heuer beim k. k. Kinanzminifterium den Antrag ge- *) „In Defterreich dürfen nur jene Forftverwalter, die in der Staatsprü— fung als befähigt erkannt worden find, Forftlehrlinge aufnehmen.“ (ef. Czörnich's NRengeftaltung 2e.). „Es erfordert aber dafelbft die Aufnahme in die Forftichulen Feine voraus— gegangene Forftpraris (Vorlehre).“ — Allg. Sorft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 27. - 301 616. Betrachtungen über das öfterreihifche Forftichul- wejen. Defterreihifhe Bierteljahrsfhrift für das Forftwejen. 1859. IX In diefem Auflage find bei den Forftgehülfenfchulen die Bedürf- niſſe und Berhältniffe des Großmwaldbefiges im Auge behalten und ſchwebt dem Verfaſſer die Idee von Anftalten vor, die anderwärts mit dem Namen Waldbauſchulen (580° und Anmerkung 249°) bezeichnet werden. Neben der Theilnahme an allen Forſt- und Jagdverrichtungen auf dem Schulrevier ſollen die Forftihuszöglinge, deren Eintritt durch Schulzeugniffe einer Unter- real- oder Gymnaſialklaſſe bedingt ift, Unterricht in der Forftbotanif, Holz- zucht, im Forjtwaarengewerbe und Forftihug, in der Holzmeßkunſt, Wild- zucht und Jagdkunde genießen?“). — Ein weiterer Abjchnitt handelt von ftellt, „es möge die höhere Staatsforftprüfung künftig nicht mehr fiir den An- tritt dev Praris, jondern vielmehr fir die Borrüdung zum eigentlich wirthſchaf— tenden „der vermwaltenden Beamten gefordert werden.“ — Diefer Antrag er- jcheint als wohlbegriindet; denn es liegt eine große Inkonſequenz darin, für die Zulafjung zur Praris fhon jene praftifche Reife zu fordern, welde eben durch dieje Praris erft erworben werden foll. — Nad) der An— ficht des BVerfaffers des vorftehenden Korreipondenzartikels jollten die Staatsforft- prüfungen nad) demjenigen, was draußen im Leben befteht, in folgende 3 Kate: gorien getheilt werden: a) Forſtgehülfeu-, b) Förfter- und ec) Forftmeifters-Pritfung. Der $ 22 des öfterreichifchen Forftgefetes vom 3. XI. 52 enthält die Ein- gangs erwähnten Borjchriften, welche über die Staatsprüfungen der Forft- wirthe in Defterreich durch Verordnung des damals beftandenen Minifteriums fur Landeskultur und Bergmwejen*) gegeben worden find. — ef. auch Schindler's I a ed a 4 Gorft- und Jagdgeſetze der öſterreichiſchen Monarchie. 1866. S. 22—32. — Jene Verordnung ift auch in Grabner's (Anmerkung 2549) Soritwirthichaftslehre. 3. Auflage. 1866. ©. 188—233 abgedrudt. ©. 50-55 des 1. reip. 53. Heftes der VBereinsjchrift des böhmischen Forſtweſens ı2c. 1866 it ein Ausweis der im Jahre 1865 für das Kronland Böhmen vorgenommenen Staatsforftprüfungen ſowohl für jelbftftändige Forftwirthe, als das Forft- ſchutz⸗ und technische Hülfsperſonale mitgetheilt. 24 ef. Dienſtunterricht für die kak. Forſtwärter und kak. Unter- förſter im der öſterreichiſchen Vierteljahrsſchrift für das Forſtweſen. 1852. IL. 1. S. 31. Desgleichen Weeber, ©. L. (Forſtinſpeltor in Brünn). Leitfaden fir den Unterricht und die Prüfung des techniſchen Forſtſchutz- und Hülfsperſonals indenf. f. Staaten. Mit eingedruckten Holzſchnitten. 2. Aufl. 1859. XIT uud 308 ©. Wien. Braumüller. (11/5 Thlr.). — Die 1. Aufl. dafelbft. 1856. XII und 299 ©. (ebenfalls 11/, Thlr.). Der Berfaffer hat feine Aufgabe unter Benutung der in diefem Betreffe be- ftehenden Verordnungen in entjprechender Weife gelöft. ef. Tharander Jahrbuch. 1861. Neue Folge, VIL ©. 382. Pfeil's frit. BL. 38. 2. ©. 20. Allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1857. ©. 134. *) Gegenwärtig Minifterium fir Handel und Bollswirthichaft. 302 dem forftafademifchen Unterrichte, Der Berfaffer Spricht fich für einen Vorbereitungskurs an der Forjtafademie und gegen die Verbindung derfelben mit Univerfitäten oder polytechnifchen Jnftituten namentlich in größeren Städten aus (603). Ex wünſcht bei einer Forftafademie einen dreijährigen Kurs, jo daß das erjte Jahr den Vorbereitungsfurs, das zweite die Forft- gehülfen- oder Förfterfchule und das dritte Jahr die Verwaltungs- oder In— genieurlehre umfafjen wiirde. — — Die Fortjegung diefer Abhandlung im 3. Heft des 9. Bandes 1859 ©. 201 bis 237 obiger Vierteljahrsschrift behandelt die Meifter-, Kollegial-, Forftherrn=?*#*) und Ber- einsichulen Weißwaſſer (624) und Anſſee (626), fowie die Unter- nehmungsſchulen (Privatichulen) und enthält offene Bekenntniſſe des Verfaſſers über die beftehenden und zu befürchtenden Mängel hiebei. — Am Schluffe wird noch die Klage geführt über den Mangel ent- Iprechender Hand- und Lehrbücher in Defterreich und die fehlende Unter- ftügung und Aufmunterung von Seite der f. f. Regierung und der großen Waldbefiger. — Altdörffer (896) hält auch eine weitere Verbrei- tung forftlicher Kenntniffe für nothwendig (615) und macht zu dieſem Zweck den Vorſchlag, an den Univerfitäten Yehrftühle für Forſtwiſſenſchaft zu er— richten (594). 617. Glubna (Büreauche). Ueber den Stand des forftlihen Unterrichts in Defterreich überhaupt. cf. Anmerkung 253. 618°. Reform unſerer techniſchen Hochſchulen. Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für das Forſtweſen. 1864. XIV. 3. 618°. Der Korreſpondent aus Oeſterreich in der allgemeinen Forſt- und Zagdzeitung. 1864. ©. 400 ift gegen eine höhere Forftfarriere. „Wer auf einer forftlichen Anftalt den Kurs abſolvirt hat und fich nicht befähigt findet, auf einen höhern Poften Anſpruch zu machen, der begnügt ſich auch damit, Förfter zu bletben; wogegen derjenige, melcher größere Fähigkeiten befitt, fich beftreben wird, fich durch Fortbildung die Eignung für höhere Verwaltungs - oder Inſpektionspoſten zu erwerben, wenn er auch nur als Förfter anfängt, zu dienen?*®»). Die Mittel zur Ausbildung aber miüffen für Alle gleich fein.” — 248%) Unter Meifterfchulen verfteht der Berfaffer Inſtitute, in welchen der ganze Unterricht von einem einzigen Lehrer ertheilt wird, in Kollegial- ſchulen ift jener unter mehrere Lehrer vertheilt, und Forftherrnfhulen find ſolche Anftalten, die von einem großen Waldbeſitzer gehalten werden. 248b) cf. Allg. Forſt- u. Ingdzeitung. 1863. ©.459. „In Defterreich fteht die weit— aus größte Anzahl der Förfter nicht im k. k. Dienft, jondern im Privatdienfte. In letzterem haben diejelben jehr verichiedenartige Stellungen; bald find. fie Ver- walter, bald Schutbeamte, bald ein Mittel von beiden, — mährend der Wir- kungskreis und die Beftimmung des Förfters im Staatsdienft durch den Dienft- 303 Auch ift hier S. 402 das NRefultat über das 5. Thema der bei der erſten Wander-Berfammlung des Reichsforftvereing verbunden mit dem 50 jährigen Jubiläum der Forftlehranftalt in Mariabrunn (462. 621), wo Forſtrath Zudeich (624) die Einführung eines höhern und eines niedern Lehrkurſes beftritt (619%) und feine Anficht ausfprach, daß fiir das eigentliche Forftichug- perfonale eine befondere Forſtſchule nicht nöthig fei, — mitgetheilt. „Wenn dem Revierförſter die ihm gebithrende Stellung eingeräumt wird, falle die Nothwendigkeit eines niedern Lehrkurfes ganz weg.“ Ex jchlägt vor, daß man das Programm aufftellen ſoll, „auf den Forftichulen feine Diveftionsbeamte, ſondern tüchtige Forftleute zu bilden.“ Profefior Breymann ift — bei derjelben Gelegenheit — gleichfalls gegen eine Trennung in höhere und niedere Forſtſchulen, verlangt aber einen dreijährigen Lehrkurs, um den künftigen Forſtwirthen eine höhere Durchbil— dung zu geben. 618°. Bei der 2. Wander-Verfammlung des öfterreichifchen Reichsforſt— pereing in Tetſchen (462. S. 219) kam die Frage: „Wie follen wir unfere Forſtſchulen mit Rüdfiht auf den Umſchwung unferes vater- ländifhen Güterweſens ſofort beftellen?“ — zur Beiprechung, wobei Micklitz die beitehenden Forftichulen in Defterreich gegen die Angriffe Weſſely's (619°) in Schuß nahm. — Auch der Forftinfpeftor Bechtel aus Britan erklärte fich gegen die Errichtung einer Akademie, „weil fich die prin- zipiellen Schulen bewährt haben ; doch wären dieſe zu vereinfachen. “ Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 73. 519°. Weilely (General-Domänen-Inipektor zc. 396). Weber Die Forft- afademie- Frage. Defterreihifhe Revue. 1864. 4. Band. (3920). Es wird in diefem Auffas die Abftufung des forftlichen Unterrichts, die VBorbildung und der UnterrichtSkreis, die Lehrdauer und Kurseintheilung, die forſtliche Hochſchule, das Polytechnifum und die Vereinigung der forft- lichen mit den landwirthichaftlichen Afademieen — nad) einer Einleitung be- leuchtet und dann noch die Frage erläutert: Was foll Defterreich thun? Der Berfaffer theilt bezüglich der Abſtufung des forftlichen Unterrichts unterricht genau vorgezeichnet ift, nach welchem fie die ihnen zugemwiefenen Forfte unter Kontrolle der Forftämter jelbftftändig zu verwalten haben. — Die letsteren, an deren Spite die Forftmeifter ftehen, find nur Inſpektionsorganue, welche die Wirthihaftsführumg der untergeordneten Förfter prifen und fontroliren, in den meiften Fällen aud die Geld- und Materialvehnung führen und die Korre- ſpondenz mit den vorgefetten und andern Behörden bejorgen. — Die Förfter find jammtlich technifch gebildet und können zu den höchften Stufen im Staats- und Privatforftdienfte gelangen. Es gibt in Oeſterreich wenige oder feinen höhern Forftbeamten (Horfträthe, Forftdirektoren), der nicht früher Förfter geweſen wäre.“ 304 die beim Waldweſen befchäftigten Leute nach dem geiftigen Erforderniß bei ihren Berrichtungen in 4 Stufen: 1. Arbeiter, die gar feine Forftichule beditrfen. 2. Schußbedienftete (Schugperfonale, Aufſeher, Forſtgehülfen), fire deren Ausbildung die jogenannten Waldbanfchulen (680”. 616) ge- nügen?*9®), 3. Wirthihaftsführer (Förfter), welche eine beſſere, halbwiſſenſchaft— liche (? ?) Bildung nothwendig haben und fir welche die jegt im Defterreich beftehenden Forſtſchulen hinreichen. 4. Forftamtsporftände (Forftmeifter) und die Höheren Leitenden (Bnfpeftoren, Näthe, Direktoren), endlich die Ingenieure, Für diefe ift eine vollfommen wifjenfchaftliche Durchbildung erforderlich?*?), welche bet dem jegigen Organismus der Lehranftalten in Defterreih auf diefen nicht erreicht, jondern nur auf einer forftlichen Hochſchule erlangt werden kann. — MS Bedingung der Vorbildung fire eine jolche wird die Abjoloirung der Oberrealfchule oder -einer forftlichen Mittelſchule aufgeftellt, wobei jedoch ein Jahr praftifcher Verwendung im Walde verlangt wird. Die Lehr ner wird für dieſe Kategorie cuf 3 Jahre ausgedehnt. Der Berfafjer widerlegt die Anficht, daß eine Vereinigung der forftlichen Hochſchulen mit dem Polytechnikum vortheilhaft fei, und hält auch eine Ver- bindung der forftlichen und Landwirthichaftlichen Akademieen nicht fir angemeffen. In Beantwortung der Frage: Was Soll Defterreich thun? fpricht fich der Verfaffer dahin aus, „daß man die Forftlehranftalt Mariabrunn in eine Akademie (Bemertung 253”) ummandeln ſoll.“ — Witrde aber nach diefem Plane vorgegangen, dann erhielte Defterreich eine Menge Kandidaten für Foritmeifter = und Forftrathsitellen, aber feine Forftverwalter, da ſich ein jolder Forftgelehrte jhwerlih dazu verftehen wird, einen Poftenverjehenzumollen, für melden — nach Abj. 3 diefer Abhandlung — ein Halbwifjer hinreiht. — Wenn man übrigens auch nicht mit allen Anfichten des Verfaſſers einverſtanden fein kann, jo muß zugegeben werden, daß die hier gebrachten Entwicklungen und Begründungen nicht ohne Intereſſe find. Der Verfaſſer hat ſich mit den Forſtſchulverhältniſſen anderer Länder genau bekannt gemacht und dasjenige, was für ſeinen Zweck brauchbar war, 2494) In der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1863. ©. 177 wird auf die Förſterſchulen, wie fie Wefjely in feiner Einrihtung des Forftdienftes in Defterreih (ef. im Anhang unter Sorftorganifatien Defterreihe) verlangt, in denen nur Wald- zucht, Forftwaarengemwerbe, Forſtſchutz und Holzmeßfunft gelehrt werden foll, fein . bejonderer Werth gelegt. 299) Warum joll der Nevierverwalter als die Seele feines Bermwaltungs- bezirfes nicht eben fo gut eine vollkommene wiffenfchaftlihe Durchbildung be- dürfen, als der Forftamtsvorftand ? Anmerkung des Herausgebers. u” R — 305 nicht verworfen. Wir müſſen übrigens dem, wenn auch verdeckt ausgefproche- nen Borwurf, „daß auf den jegt in Defterreich beftehenden Forftlehranftalten nur Halbwiffer gebildet werden“, geradezu widerfprechen. Es wird Jedermann zugeben, daß feine Lehranftalt in der Welt volllommen ausgebildete Forft- männer entläßt, jondern daß die wirkliche forftliche Ausbildung erſt durch die Praris und fortwährendes Studium erlangt werden kann. Die jetst in Dejterreich bejtehenden Forftlehranftalten mögen an manchen Mängeln lei- den, jedoch find viele tüchtige Forftwirthe ſchon aus ihnen hervorgegangen, was gewiß zu ihren Gunſten ſpricht. 619°. Forſtrath Judeich (624) übergibt in Smoler’s Vereinsſchrift. 2. Folge. 8. Heft. 1865 einen von ihm an das k. k. Minifterium für Handel und Bollswirthichaft erftatteten Bericht zur Frage des forftlihen Unter- richts in Defterreich der Deffentlichfeit, der gegen die in vorftehender Nummer. mitgetheilten Anfichten ꝛc. Weffely’S gerichtet ift. In den- jelben ift in Hinblid auf den Unterricht das gefammte Forftperfonale nur in zwei Kategorieen — das Schug- und technifche Hülfs- und das Forft- verwaltungs- und Direftiong-Perjonale gejchieden. „Eine wiffenfchaftliche Bildung jei für erfteres weder nöthig, noch erwünfcht; das Bedürfniß des wiſſenſchaftlichen Unterrichts trete erſt für die zweite Kategorie ein, diefe be- gründe die Nothwendigkeit der Forftichulen. Einen weiteren Unterfchied zwijchen höherem und niederem Unterricht zu machen, wäre ein Rücjchritt. Der dienftlihe Wirkungskreis jei zwar ein verſchiedener, die Fachwiſſenſchaft aber bleibt fir Berwaltungsbeamte diefelbe, wie für Direftoren, folglich fann der Unterricht fein verjchtedener fein.“ | Der 2. Abſchnitt dieſes Berichtes Handelt von der Borbildung der Schit- fer, und verlangt der Erſtatter desjelben die Abiturientenprüfung auf einer Dberrealichule oder auf einem Obergymnaſium. Er-räumt letterem vor je- nem Borzüge ein, weil da8 Gymnaſium „bildungsfähigere Leute erzieht,“ — verlangt einen praftiichen Vorkurſus, gibt jedoch zu, „daß für manchen jungen Mann dieſe Zeit der Praxis feine Zeit des Lernens, fondern nur des Berlernens fein kann“ (588) und jet die Unterrichtsdauer auf der Forftichule auf drei Jahre feit. — Der 3. Abſchnitt beipricht „den allgemeinen Unterrichtsplan der Forft- lehranftalt.“ Zu den Grundwiffenfchaften rechnet der Berichterftatter als unbedingt nöthig „die allgemeine Wirthſchaftslehre“ — einen bezeichnenden Ausdrud für VBollswirthichaftslehre oder Nationalöfonomie, — „weil e8 ſich hier nicht nur um die Wirthichaft des Volfs, jondern eben jo gut um die des Einzelnen handelt. Die allgemeine Wirthichaftslehre betrachtet die Geſetze, welche jeder Wirthichaft zu Grunde liegen. Sie bildet ſonach die Grund- lage für jede wirthichaftliche Thätigkeit des Menfchen, ſomit auch hauptjäch- lich für das forftliche Studium“ (cf. die Anmerkung zu Nationalökonomie überhaupt, 306 ſowie Nationalökonomie in befonderer Beziehung auf das Forſtweſen). — ntjchieden Spricht fih Judeich — und dies mit Recht — dagegen aus, einen höhern und niedern Kurſus einzuführen, von denen leßterer nur für die künftigen Forjtmeifter beftimmt wäre, — Der 4. Abjchnitt behandelt die Unterrichts- und Yehrfräfte und der 5, die Frage der Vereinigung der forjtlichen mit an- deren Yehranftalten (604%), 620. Was den forftlichen Unterricht in Defterreich anbelangt, jo wurde in dem Zeitraum von 1848 bis 1858 fiir die höhere Ausbildung die k. k. Forft- lehranſtalt Mariabrunn (621) neu organifirt; ebenſo wird auch zu glei- chem Zwede an der f. k. Berg- und Forftafademie Schemnitz (622) forft- licher Unterricht extheilt. — Außerden find mit Unterftügung der Staats— regierung (?) die Privatforitichulen Weißwaſſer (624) und Auffee (626), ſowie Forſtſchulen zu Hornegg, Hohenwang und Groß-Lobming in Steiermark (632) errichtet worden und wird in der Ackerbauſchule zu Du— blang (in Galizien (Anmerkung 261®) ebenfalls Forſtunterricht gegeben (580). — (Cz örnich's Neugejtaltung zc. 1858. — 108®), — Uebrigens dürften in feinen deutſchen Yande junge gebildete Forftleute eine jo gute Ausficht haben, bald Beihäftigung und Unterfommen zu finden, wie in Defterreich 250°) ; denn das Kaijerreich hat 31,235000 Joch ?°'P) Wald- fläche, zu deren Verwaltung und Beauffichtigung eine große Anzahl von Sorjtbedienfteten erforderlich wird (Pfeil’s Kit. Bl. 1859. 42.1. &. 263), — Berichte über den Stand der Forjtfchulen in Defterreich in den Generalver- ſammlungen des öfterreichiichen Reichsforſtvereins (462) in den Jahren 1859 und 1860, melden immer größeren Zudrang zu jenen, Hagen aber über Mangel an Mitteln (Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für Oefterreid. 1859. IX. 1. und 1860. X. 1). 250%) ef. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 106. „Durch den nad) und nad) eintretenden Berfauf der an die Nationalbank überlaſſenen Staatsgüter werden eine Menge Staatsforftbeamte disponibel. Wenn fich dergleichen Waldverfänfe noch ver- mehren, worüber verjchiedene Gerichte im Umlauf find, — jo dürfte für längere Zeit jede Ausfiht im Staatsforftdienfte gejchloffen jein x. Nach Schindler's, K. (Anmerkung 252) Schematismus und Statiſtik der Staatsforſte, der forſtlichen Lehranſtalten und Vereine des öſterreichiſchen Kaiſerthums. 1864. Wien. (ef. im Nachtrag unter Sortitatiftit Defterreichs) find nämlich 320,561 Joch Staatsforfte (Anmerkung 409), welche im ganzen Kaiferftaat herumliegen, der k. k. privilegirten öfterreihifchen Nationalbank itberantwortet, vejp. als Hypothek überwieſen, und ſollen dieſe Waldungen bis zum J. 1866 entweder an die Verwaltung des Staates übergehen, oder veräußert werden; welch Letzteres jedoch bisher ſchon größtentheils geſchehen ift. 2500) Derjelbe Schindler gibt in dem oben citirten Werfe die Geſammt— waldfläche Defterreihs im 3. 1864 zu 32,215,864 Wiener Joch — 18,542,630 Hef- tare an. (Anmerkung 40.) j —— —— J X 307 621. Die Forſtlehranſtalt zu Mariabrunn. Im Jahre 1805 wurde ein praftifcher Kurs zu Burfersdorf?) errichtet (636”). Da es fich jedoch bald herausftellte, daß dieſer für die forft- liche Ausbildung nicht zureichend ſei, jo erhielt ein im J. 1807 entworfener Plan zu einer Forftlehranftalt für die öfterreichiichen Staaten im J. 1808 die Faiferliche Genehmigung, und trat eine folche, jedoch erft im Jahr 1813, zu Mariabrunn ins Leben. — Diefe Anftalt, welche unter der Direftion des f. £. oberften Hof- und Landjägeramtes ftand und deren 5Ojähriges Jubiläum — nad) der allg. Forſt- und Zagdzeitung. 1864. S. 26 und Dengler’s Wonaiſchrift. 1864. S. 81 — 87 — im Oktober 1863 gefeiert worden ift, wobei ein Feftprogramm?°2) überreicht wurde, erhielt bezüglich der höheren Aus- bildung der Eleven in neuerer Zeit eine Organifation, wie fie noch jeßt bejteht und wonach diefe Lehranftalt nunmehr dem k. f. Finanzminifterium unterftellt ift (Oeſterreichiſche Vierteljahrsſchrift für das. Forftweien. 1859. IX. 3). Nach) der allg. Forftz und Jagdzeitung. 1865. ©. 73 liegt zur Zeit das Pro: 251) Fiir den öfterreihiichen Staat beftand ſchon zu Ende des 18. Jahrhun— dertS, wenn gleich feine eigentliche Bildungsſchule, jo doch eine Behörde in dem f. £. Oberwaldanmte zu Purkersdorf bei Wien, bei welcher die Forftlandidaten praktiſchen Unterricht erhielten und fich einer Prüfung iiber die dafelbft erworbenen Kenntnifje unterziehen mußten. ef. Uslar's (Bemerkung 243.) Bemerkungen auf einer Reife gefammelt. 1792. Braunjchweig. 252) ef. Schindler, K. (Aifiitent der Sorftwifenichaft und Docent der Baufunft an der k. £. Forftlehranftalt Mariabrunn). Die f. f. Forftlehranftalt Mariabrunn. Eine gefhichtlich-ftatiftiiche Darftellung ſeit ihrer Entſtehung bis auf die Gegen- wart. — Eine Feftgabe zu der am 12. X. 63 ftattfindenden 5Ojährigen Jubel— feier. Auf, Veranlaffung des Feſtkomito's zufammengeftellt. 1863. 178 ©. Wien. Braumilller. — cf. Zarnde’s lit. Gentralblatt. 1864. S. 553. „Dieje Feftgabe bietet in gedrängtem Rahmen die Hauptmomente dar, welche auf die Entftehung nnd Entwidlung diefer Anftalt Bezug haben. Nach derjelben ift e8 jedoch zu bezweifeln, ob der fir diefe Anftalt beftimmte Lehrplan gegenüber dem jetzigen Stande der Wiffenfchaft und den Anforderungen, welche heut zu Tage gemacht werden, ausreichend ift. Auch erſcheinen die in dieſer Schrift fpeziell an- gegebenen Lehrmittel für unzulänglich; ſowie nicht meniger aus ihr hervorgeht, daß die Studirenden aus dem Anftitutsforft (Bemerkung 254a) feine befonderen Vortheile ziehen, da die Bewirthichaftung desjelben ziemlich einförmig ift und wenig Wirth- ichaftsformen darbietet. — Im Ganzen bejchränft ſich der Inhalt der Schrift auf ein einfaches Neferiven von Thatfahen, woraus fich ergibt, daß man aud) in Mariabrunn, ungeachtet feines 5Ojährigen Beftandes und der dafelbft fort- während vorgenommenen Veränderungen, noch feineswegs zu einer feften und voll- ftändig befriedigenden Geftaltung gelangen konnte.“ Im 6. Bande des Jahrg. I. der öfterreihijhen Reune. 1863. (392») findet fich auch ein Aufſatz des Büreauchefs Glubna in Wien über das im Herbite 1863 gefeierte Mjährige Jubiläum jener Forftlehranftalt und find daran einige treffende Be— merkumgen über den Stand des forftlichen Unterrichts in Defterreich iiberhaupt geknüpft. 308 ekt zur Errichtung einer höhern Forftafademie in Mariabrunn beim Unterrichtsrathe zur Begutachtung *°®). In Dengler’s Monatfehrift. 1861. ©. 230 ift das Programm über die bis— herigen Einrichtungen dieſer Anſtalt mitgetheilt. Zu den praktiſchen Uebungen dient der nächſtgelegene Waidlinger Reichs— forſt, ein Theil des Wiener-Waldes 231°). — — Ein großer Mangel bei die— jer Staatsforftichule ift, daß hier die Hülfswiſſenſchaften nicht in den Lehr— plan mit aufgenommen find, fondern nur in ihrer Anwendung auf das Forit- wejen berührt werden. Nur für die Mathematik find fogenannte Kollegial- vepetitionen fiir beide Kurſe angeordnet (allgemeine Forfts und Jagdzeitung. 1863. S. 177). — Un der Forftlehranftalt lehren 2 Profefioren und 2 ſelbſtſtändig portragende Aſſiſtenten 254») (Dafetsft. 1863. ©. 466). — Borftand des Gan- 253) „In Defterreih, wo man damit umgeht, eine forftliche Hochſchule zu gründen, und es zur Sprache fam, ob dieje nicht zweckmäßig mit dem Polytechni- kum in Wien zu verbinden wäre, entjchieden fich nach der öſterreichiſchen Vierteljahrs- ſchrift. 1864. ©. 387 u. 577 die Stimmen im forftlichen Publikum gegen diefen Plan. Man hat daher auch) die Regierung beftimmt, daß dies nicht gefchehen, ſondern jene ihren Plag im Walde behalten und Mariabrunn in eine felbftftändige höhere Forftlehr- anftalt neu umgeftaltet werden fol. — Die Reorganifation diefer Forftlehranftalt nach den im Januarheft der öfterreihifhen Monatſchrift. 1865 enthaltenen Beftimmungen dürfte im Laufe diefes Jahres vor fi) gehen, da der Reichsrath den Aufwand gebilligt hat. Die Art der Reform hat jedoch nicht den allgemeinen Beifall erlangt, und mehrere fompetente Stimmen haben ſich tadelud dariiber geäußert. — Mau jheint auch darauf zu rechnen, daß Ausländer Mariabrunn befuchen werden; dies wird jedoch ganz von der Wahl des Direktors abhängen, und wird die neue Anftalt überhaupt einen fchwierigen Standpunkt gegenüber den längft beftehenden Lehranftalten einnehmen. Allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1865. ©. 316. 2548) Cf. die Anmerkung 252. — Diefer Forft bildet — wie oben bemerft — einen Theil des Wiener-Waldes (cf. 111 ımd im Anhang unter Forftftatiftif Oeſterreichs Nieveröfterreich), — und ift der erfte Profeffor der Lehranftalt zugleich Inſpektor desfelben. Er enthält eine Waldfläche von 2980,16 Zoch (1715 Hektare). 254») An diejer Forftlehranftalt wirkte auch, und zwar nach dem Ableben des Profeffor Höß (ef. unter Schwarzfößre), der nunmehr verftorbene Leopold Grabner im Jahre 1833, als proviforiiher Profeffor der Naturkunde, der nah der Jubilirung des Profeſſors Schmitt (ef. unter Lehrbücher der Holzzucht) 1837 die Lehrkanzel der Forſtkunde daſelbſt übernahm und im Mai 1838 wirk— licher Profeffor dieſes Fachs wurde und blieb, bis er 1847 als Forftrath in die Dienfte des Fürften Alois Liechtenftein trat. — Er war geboren am 21. VII 1502 zu Breitenfurth in Niederöfterreich und Nachkomme einer Familie, die jeit Generationen dem Wald- und Waidwerfe angehörte, trat nach dem Be- juche eines Gynmafiums in Wien als Eleve in die f. k. Forftlehranftalt Maria- brumn, war von 1823— 1827 Aſſiſtent dafelbit, wurde 1827 zuerft Unterförfter, dann propiforifcher Förfter im Wiener-Walde 111), Fam als Oberforjtamts- ihreiber zum Oberforftamt Purkersdorf, 1830 als Waldamtsingenienr nad) Wien, als welcher er fich mit Vorliebe der Betriebsregulivung und den Tarations- Arbeiten widmete. 1835 wurde er als Profefjor der Forftwiffenichaft nach Schem- 309 zen iſt ein penſionirter Oberſt Alerander Nagy de Galantha, der nur die häusliche Dberaufficht beforgt ?°5°). Es findet hier eine Art Klofter- und Kafernen-Erziehung ftatt. — Nah Schind ler's Schematismus. 1864. ©. 160 bis 163 iſt die Durchſchnittszahl der bisher an diefer Forftlehranftalt Stu- direnden 64 gewejen (1862/63 — 91 und 1863/64 — 86). Die Tafeln zur Statiftif der öfterreichiichen Monarchie (ef. im Anhang unter Forftftatiftif Ocfterreihs) weifen nach, daß der jährliche Koftenaufwand des Staats für diefe Lehranftalt 22,007 fl. Comventions-Miünze im Durchfchnitt beträgt. cf. außerdem noch: Andres Abhandlungen aus d. Forſt- u. Jagdwefen U, &. 120 ꝛc.; und deffen öfonomifche Neuigkeiten. 1825. ©. 57 und 1840. ©. 705. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1834. ©. 163 u. 1715 — 1847. ©. 57 u. 265; — 1857. ©. 213. (612» der Chreftomatie). — Defterreihifhe VBierteljahrsihrift f. das Forftwefen. 1852. 1.2. ©. 131 u. 1854. IV. 1. ©. 38. Smoler's hiftorijhe Blide auf das Forft- u. Jagdweſen. (57). 1847. ©. 423. 622. Die Bergafademie zu Schemnig wurde im J. 1762 unter der Regierung der Kaiferin Maria Therefia gegründet, und ift im Jahre 1852 mit ihr eine Forftichule vereinigt worden. Die Errichtung einer forft- lichen Abtheilung dafelbft fällt übrigens jchon in das Jahr 1809, die aus einer 1807 gegründeten forftlichen Lehrkanzel hervorging (636®), welche fir die fünftigen Bergbeamten, die damals auch die für das Montanwefen beftimm- ten Waldungen verwalteten, eingerichtet wurde. Die Anftalt führt daher jegt den Namen: Ef. Berg- und Forftafademie. — Es zeigt fich jedoch, da die Zahl der jährlich an diefer Forftlehranftalt abjolvirenden Zöglinge — jährlich ungefähr 20 — für den Bedarf Ungarns und Siebenbürgens bei Wei- tem nicht ausreicht, daß diefe Schule wohl noch mehr Zöglinge aufnehmen nis berufen ꝛc. (ef. im Eingange diefer Anmerkung). — AS fürftl. Liechtenfteini- ſcher Forſtrath erhob er von 1847 an die fürſtliche Forftverwaltung zu einer der befteingerichteten des Kaiferftaates. (ef. im Anhang unter Sorftorganifation in Defter- veih — Weffely’s Korftdienfteinrichtung). — Nachdem er einige Jahre zuvor im den mohlverdienten Ruheſtand verfetst worden, ftarb er am 4. XI. 64 nad) vor» bergegangenem längeren Gichtleiden plötzlich an einem Nervenſchlag. — Er zeidh- nete ſich durch jeine vieljeitigen Kenntniffe und feinen praftifchen Sinn als Forft- mann umd feine Biederfeit als Menſch aus. ef. in Grabner's Korftwirthfchaftslehre, und zwar in der 1866 von Weffely redigirfen 3. Ausgabe. S. VII bis XII. „Grabner's Ne» krolog“ und allg. Forſt und Sagdzeitung. 1865. ©. 105. (ef. 396). 2554) Aus der in der Anmerkung 252 nachgemwiefenen Schrift geht jedoch her- vor, daß diefer VBorftand, der fein Forſtmann ift, auch einen iiberwiegenden Ein- flug aud Disciplin, Geſchäftsführung, Rechnungs- umd Kaffenwejen und jelbft auf die Vorträge ausiibt. 310 fönnte und daher dort vornehmlich die Beichaffung neuer Stipendien 255») ing Auge gefaßt werden dürfte. — Die Ausbildung der aus dieſer Forftlehran- ftalt, deren Selbftftändigfeit, resp. Trennung von der Bergſchule in wielfacher Beziehung fehr wünfchenswerth wäre, hervorgehenden jungen Forftleute ſoll eine gute fein. Die Forfteleven haben den Unterricht in den Hülfswiſſen— haften zugleich mit den Bergeleven bei den fir Mathematif, Naturwiſſen— ſchaften 2c. angeftellten Profefforen und werden nur in befonderen Borträgen über alle Zweige der Forftwiffenfchaft von dem Forftprofeffor und feinem Ad- junften unterrichtet. Im Ganzen find ihnen 3 Jahre eingeräumt, obgleich die Zeit für die eigentlichen Forftftudien nur auf 17/4 Jahre beſchränkt tft. — Dieje Akademie nimmt im Durchfchnitte jährlich einen StaatSaufwand von 19,065 fl. Comventiong- Münze in Anſpruch. — Sie wurde mehrmald reorganifixt, erhielt ihre jegige Einrichtung im 3. 1861 und befigt mehrfache Hülfsmittel des Unterrichts: ein gut eingerichtetes chemijches Yaboratorium, ein mineralo- giſch-geognoſtiſches und phyfifafifches Kabinet, eine Bibliothef von 6500 Bän- den, mehrere Sammlungen, zwei botanifche Gärten und für den praftifchen Unterricht ein gut bejtandenes Forftrevier von 356 Wiener Joch. — Der Diveftor der Anftalt ift der jeweilige Berg-, Forft- und Güterdireftor. — — Der ungarische Forftverein (467) beabftchtigt, außer diejer bereitS beftehenden Forſtſchule — um den verjchtedenen Elimatifchen und Standort3 -Berhält- niffen Rechnung zu tragen — in diefem Yande noch drei Forſtſchulen ins Leben zu rufen (623°), die durch Beiträge aller ungarischen Waldbefiter gegründet und erhalten werden jollen. Es wäre deshalb auf die Öefammt - Waldfläche Ungarns (7,70000 Zoch) eine Umlage von 5,85 Kreuzer öftr. Währung Bro Joch erforderlich 235 ©), ef. Allg. Forſt- und FJagdzeitung. 1844. ©. 230; — 1847. ©. 265; — 1862. ©. 126 u. 127. 132 u. 183; — 1863. ©. 177 und 460. Mittheilungen des ungarifhen Forftvereins. 1857. IH. 2- u. 3. Heft. Smoler’3 Vereinsſchrift. 1859. 20. ©. 86 x. Schindler's Shematismus x. 1864. ©. 163—166. 2556) Zur Unterftitung minderbemittelter Studirender beftehen 12 Forft- ftipendien mit je 210 fl. 8. W., welde an ordentlihe und fleißige Akademiker verliehen werden. 255°) Allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1865. ©. 316. „In einigen öffentlichen Blättern findet fich eine Notiz, zufolge welcher die Forftihule zu Schemnit aufgehoben werden fol. Es würde jedoch befjer fein, Hier den forftlichen Theil des Un— terricht einer Reform zu umterziehen. Hiedurch würde zugleich die mehrfach zur Sprache gefommene Frage bezüglich” der Errichtung von Forftchulen in Ungarn gelöſt und dem Bedürfniß des Landes abgeholfen fein, ohne daß es noth- wendig wäre, neue Anftalten ins Leben zu rufen. Wenn die ungarifhen Magnaten dem Beifpiele der böhmischen und mährifchen Wald- und Herrichaftsbefiter folgen und durch hinreichende Kapitalienzeichnungen den Beftand einer Forſtſchule fichern 7 311 623°. Die Förfterfhulen in Ungarn. Das 3. Heft der III. Reihe der Mitteilungen des ungariſchen Forſtoereins befchäf- tigt fich vorzugsweife mit der Errichtung von ungarischen Förfterfchulen 25°), auf denen die untern Beamten, welche unter der Leitung eines wiſſenſchaftlich gebildeten Vorgeſetzten ftehen, fir den Privatforftdienft unterrichtet und aus— gebildet werden follen. — Es werden dazu in Berückſichtigung der verfchie- denen klimatiſchen und Standortsverhältuiffe 3 Förfterfchulen verlangt, deren Koften jährlich zu 21,410 FL. veranfchlagt find, die entweder durch freiwillige Beiträge, oder durch eine Umlage von 34, Kreuzer — auf jedes Joch Wald aufgebracht werden ſollen. 623°. Ueber die Bildung von ungariſchen Forſtmännern in Liebich's Forft- und Jagd-Journal. 1832. 1. ©. 4. u. 20. 624. Die Forſtſchule zu Weißwaſſer in Böhmen wurde im 3. 1855 von dem Verein böhmifcher Forftwirthe errichtet und durch Pri- vatmittel, resp. Beiträge von 27 der bedeutendften böhmischen Wald- und Grumdbefiger erhalten, bis fie an Oftern 1862 wegen Mangel an Geldmit- würden, dann würde e8 freilich möglich werden, eine ſolche auch neben einer Staatsanftalt zu errichten. Allein man Hört in diefer Beziehung gar nichts, und bieten die Berhandlungen des ungarischen Forftvereins gar feine Anhaltspuntte, ans denen zu jchliegen wäre, daß es mit der Errichtung von Forftichulen Ermft it. — Für den Bedarf des Staates wird bei den durch den Verkauf bedeutend verminderten Forften (Anmerkung 2504) die Mariabrunner Anftalt den nöthigen Nach- wuchs von Forftleuten abgeben 2c.“ 36) Die Errichtung dieſer Förfterfchulen blieb bis jest nur Projekt. Schon Pfeil im feinen krit. BL. 1858. 40. 2. ©.23 verfpricht denfelben, felbft wenn die Mittel zu ihrer Unterhaltung vorhanden wären, weder eine gedeihliche Wirf- famfeit noch eine lange Dauer (Anmerkung 220). ef. Allg. Sorft- und Sagdzeitung. 1860. ©. 317. „Die Errichtung einer Förfterfchule in Ungarn*’ift jehr nöthig; denn gerade hier bedarf die feither vernachläſſigte Ur- produktion des Bodens einer Fräftigen Nachhülfe durch die Wiffenjchaft, wofür bisher, außer auf der Akademie zu Schemmitz (622), wo ohnedies der forftliche Un— terricht am Schlepptau der montaniftischen Fächer nicht die nöthige Selbftftändig- feit genießt, in diefem großen Kronlande nichts dafiir gefhah. — Was ift das, daß an der Preßburger Nealjchule von dem Profeffor Rowland (402) wöchentlich zwei Vorlefungen iiber Holzzucht den Winter hindurch gehalten werden?“ Daſelbſt. 1862, ©. 134. „Daß eine Forftlehranftalt in Ungarn nothwendig ift, das ift eine ausgemachte Sache, da die Schemniter Afademie in diefer Beziehung viel zu winjchen übrig läßt. Auf diefer wird die Forftwiffenichaft nur als Neben- ſache betrachtet. So lange die Vereinigung diefer mit dem Bergſtudium aufrecht erhalten wird, jo lange wird diefe den Anforderungen, welche man an eine Forft- fehranftalt zu ftellen berechtigt ift, micht entiprechen. — Deshalb ließ fich bisher der ungarische Forftverein die Errichtung von Förfterfchulen jehr angelegen fein. Bereits im %. 1857 wurde deshalb eine permanente Kommifftion zur Durchfüh- rung dieſes Vorhabens gewählt, welche ſchon einen Schulplan entworfen hatte, — was jedoch nach Obigem verfrüht war. 312 ten gefchloffen werden mußte. Das Bedürfniß einer Forftlehranftalt in Böhmen wurde jedoch allgemein gefühlt, weshalb ein Theil der großen Grundbefiger einen Forftichulverein (466°) ins Leben rief, deſſen Zweck die Gründung und Erhaltung einer neuen Forftichule fein ſollte. Es erfreute ſich diefes Unternehmen eines günftigen Erfolges. Die Beiträge der Mit- glieder dieſes Vereins find nach) vielen Anftänden und Zerwirfniffen ?? *) fo reichlich gefloffen, daß man ein Kapital zufammengebracht hat, welches nunmehr die Exiftenz der Anftalt ganz ficher ftellt 27’), — Die neue Forit- (ehranftalt wurde fonach im Dftober 1862 wieder. eröffnet, und umfaßt der Lehrplan für Diefelbe, der nebjt den Statuten in Smoler's Vereinsſchrift. 1863. der 2. Folge. 2. Heft aufgenommen ift, das ganze Gebiet des forftlichen Wiſ— ſens. Die Diveftion derjelben war bis zum 1. April 1866 dem Forftmeifter Judeich (660) aus Hohenelbe übertragen und ihm der Titel „Forjtrath“ verliehen worden; die Profefjoren Sluka fir Mathematif und Burfony für Naturwifjenfchaften find won der alten Lehranſtalt in die neue iibergetre- tens), — Graf Waldftein?d°®) räumte fein Schloß in Weißwaſſer zur Benugung für die Schule ein, ſowie der Gemeindewald dajelbit von 1616 öfterreichifchen Joch jener als Demonftrationswald zur Bewirthichaftung zugewieſen ift. Die Berwaltung desfelben liegt dem Direktor, der zugleich erſter Lehrer der Forſtwiſſenſchaft ift, mit dein zweiten Lehrer nach einem alle 10 Jahre zu erneuernden, dem Unterrichte Nechnung tragenden Plane ob. Dem Direktor fällt jedoch mehr die leitende Aufgabe beim Betriebe zu, während der Lehrer der Forſtwiſſenſchaft die eigentliche Wirthichaft im Walde beforgt und über ein genügendes Schutzperſonale verfügt. Er ift zu— gleich auch Verwalter einer Jagdfläche von circa 7000 Joch, weil er auch den Unterricht in der Jagdfunde zu ertheilen hat. 2578) Der Hauptgrund diefer Zerwürfnifie foll der geweſen fein, daß einige Herren mit dem Anspruch aufgetreten find, eine Forſtſchule mit czechifcher Unter- richtsſprache zu gründen. 257b) Das im Heft 27. 1862. der Vereinsſchrift von Smoler mitgetheilte Verzeich— niß über die Beiträge zur Gründung und Erhaltung der Forftichule weift eine Summe von 95,327 fl. öftr. Währung nah, und wird in der allg. Sorit- u. Jagd zeitung. 1863. ©. 137 hiezu bemerkt, daß feit diefer Zeit das Kapital nach und nad. um einige 60,000 fl. vermehrt worden if. — Nach Smoler’s Vereinsjchrift. 1864. 5. Heft der zweiten Folge berechnete fich der Stand des Vermögens des böhmischen Forftichulvereing am Schlufje des Schuljahres 1863 zu. 124,653 fl. 2588) In Smoler’s Vereinsſchrift 2c. 1855. Neue Folge. 9. S.87—A find die frii- heren Statuten und der erfte Lehrplan diejer Forftichule mitgetheilt, jowie das 11. Heft ©. 56 diefer Vereinsichrift einen Bericht iiber das günftige Ergebniß der im März 1856 an derjelben abgehaltenen erſten Fahresprüfung Tiefert. 2580) Graf Chrift. von Waldftein-Wartenberg, Präfivent des böh- mischen Forftvereing (465, ward 1794 geboren und ift am 24. XII. 58 geftorben. Amt. * — * 313 Oberforſtmeiſter Seidl liefert in Smoler's Vereinsſchrift. 1865. 2. Folge. & Heft 8 einen Bericht iiber eine Berfammlung des böhmischen Forſtſchulvereins, aus dem hervorgeht, daß die Forftlehranftalt Weißwaſſer fih auf dem Wege des Fortſchritts befindet (784). Of. außerdem die Jahreshefte der Forſtſchule zu Weißwaffer. 1857 u. 1858 (400), worin fi ausführliche Mittheilungen und Nachrichten iiber diefe Forſtſchule befin- den, die nicht ohne Intereſſe find. Smoler's Bereinsjhrift. Neue Folge. 1856. 9. S. 87-9; — 1859. 20. ©. 86: — 1860. 24. ©. 10; — 1862. 27. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1857. ©. 168 u. 209 ꝛc.; 1861. ©. 157 u. 433; — 1862. ©. 392. 625. In Sqhin dler's Schematismus. 1864. ©. 168—170 find die in der vorjtehenden Nummer mitgetheilten Notizen beftätigt; doch ift hier noch bemerkt: „Dieſe Forſtſchule hat namentlich den Zweck, Forfteleven zu brauchbaren Forftverwaltern und Jägern heranzubilden. — Der forftliche Unterricht wird in 2 Jahrgängen ertheilt. — Der aufzunehmende Schitler hat außer den Schulzeugniffen?59*) noch ein Zeugniß über eine einjährige Verwendung im Sorjtdienfte (579) beizubringen. — Die Anftalt befigt mehrere beachtenswerthe und reichhaltige Sammlungen, als: eine mathematifch-technologijche, forftbota- niſche, Holz- und Samen-, eine entomologifche, Boden-, Gebirgs- und Mi- neralien- Sammlung, ein Herbarium, eine Bibliothek von mehreren Hundert Dänden, ein phyfifalifch-chemifches Laboratorium, einen forftbotanifchen Gar- ten, eine Baum- und Pflanzjchule zu verjchiedenen Kulturverfuchen ꝛc.“ 259 =), « Der Gemeindewald von Weißwafler, welcher der Anftalt zur theilweifen Ber nutzung überlafjen ift, wird von Schindler nur zu 50 Joch angegeben. — „Es fönnen Höchftens 80 Schüler in den beiden Jahrgängen an der Lehran- 2594) Smoler berichtet in der 2. Folge. 2. Heft. 1863. feiner Vereinsjchrift in die— ſem Betreffe: „Ein Hauptübelftand, mit dem diefe Schule zu kämpfen hat, ift die geringe Borbildung der Schüler; es ift jedoch zu hoffen, daß auch in diefer Be— ziehung eine weitere Entwiclung des guten Anfangs erwartet werden kann, da das Anlagefapital allmählich wächft und deshalb von Jahr zu Jahr mehr ge- ſchieht. Freilich hätte eine Verbefferung der Volksſchulen in Böhmen überhaupt einen jehr günſtigen Einfluß auf das Gedeihen diefer Anftalt. 259aa) Cf, die Vereinsjchrift des böhmiſchen Forſtvereins. 1866, 1. Heft. 8.235: Ein Be- ſuch des böhmischen Forftvereins an der Forftlehranftalt zu Weiß- waſſer (bei der Berfammlung desfelben zu Jungbunzlau im Januar 1866). „Wer diefe Anftalt ſeit ihrem Entftehen vor 9 Jahren nicht gefehen hat, war hier auf das Angenehmfte überraſcht. Es war nur eine Stimme der Anerkennung über die Zwedmäßigkeit der Einrichtung der Anftalt, die Neichhaltigkeit der Sammlungen zc.“ Gorftl, Chreſtomathie. 21 314 ftalt ftndiren?59P). — Die jährlichen Erhaltungskoſten der gegenwärtigen Schule belaufen fi) auf 7—8000 fl. öſtr. Währung“ 260). 626. Die mähriſch-ſchleſiſche Forſtſchule zu Auſſee in Mähren. | Schindler's Schematismus. 1864. ©. 170—173. Berhandlungen der Forftfeftion für Schlefien und Mähren. 1852. 3. Heft u. 1857. 2. Heft. Defterreihifche Vierteljahrsſchrift. 1852. IL. 4. Heft; 1853. III. A. Heft. ©. 390; 1859. IX. 2. Weſſely's Einrichtung d. Forftdienftes inDefterreid. 2. Band. ef. im Nachtrag unter Oefterreih — Forftorganifation. Smoler's Bereinsfhrift xc. 1859. 20. ©. 86. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1857. ©. 168 ꝛc. (ef. Bemerkung 2368. 2378. 237). Diefe Schule wurde durch den mähriſch-ſchleſiſchen Forſtſchulverein, der ſich dadurch ein großes Verdienft erwarb, gegründet und am 1. X. 52 eröffnet. Ihr Zweck ift die Bildung tüchtiger Revierförfter, und es verfolgt der Unterricht vorzugsweiſe eine praftifche Tendenz. — Die Bedingnifje zur Aufnahme find befriedigende Kenntniffe aus fämmtlichen Unterrealfchul - Gegenftänden und eine mit gutem Erfolge zurückgelegte 2jährige Forſt- und Jagdpraxis (579). — Die Anftalt befigt mehrere Sammlungen und eine Bibliothef. Dex derjelben zugewiejene Lehrforft von 1616 Joch, defien Verwaltung durch den Direktor der Anftalt und den zweiten Lehrer der Forftwifienichaft beforgt wird, ift Eigenthum des Fürften von und zu Liechtenftein. — Es ift der jährliche Beſuch diefer Forftichule auf 40 — 50 Zöglinge anzunehmen. Die jährlichen Erhal- tungskoſten derfelben berechnen fich auf 7500 fl. öfte. Währung. — Ueber den erfrenlichen Stand und die wohlbegründete, geficherte Eriftenz der Anftalt wird in der 6. Generalverſammlung des öfterreichifchen Reichsforſtvereins im 3. 1859 Bericht erftattet. 627. Die kroatiſch-ſlavoniſche land- und forſtwirthſchaft— liche Lehranftalt zu Kreuz. Schindler's Schematismus. 1864. ©. 166—168. Allgemeine Forft: und Jagdzeitung. 1860. ©. 411. 259») ef. Smoler’3 Vereinsichrift. 1859. 20. ©. 86: „Die Zahl der jährlich auf- zunehmenden Zöglinge war anfangs auf 30 bemefjen; mit Rückſicht auf die ftei- ‚gende Bewerbung aber wurde die Zahl auf 40 erhöht. Im 3. 1859 ftudirten in den beiden Kurſen ſogar 70 Zöglinge.“ 260) Im 3.1863 beliefen fich nach dieſer Vereinsſchrift. 1864. 5. Heft der 2. Folge, die Ausgaben der Forftlehranftalt auf 6946 fl. 27 kr., die im Verhältniß zu anderen derartigen Anftalten ſehr gering find. Fiir 1864 waren diejelben auf 7772 fl. ver- anſchlagt. „Würde nicht fehr ſparſam gewirthichaftet, jo wäre mit dieſem Gelde nicht wohl auszukommen, namentlid) da man auch nicht unbedeutende Mittel auf Bermehrung der Sammlungen und der Bibliothek zu verwenden fcheint.“ 315 Diefelbe wurde in der Stadt Kreuz (Krizcoac) im J. 1860 auf Yan- desfoften errichtet und ift eine öffentliche, der kroatiſch-ſlavoniſchen Statthal- tevei unmittelbar und der königlich kroatiſch-ſlavoniſchen Hofkanzlei in oberfter Linie unterftehende Anftalt. Sie bezwedt in forftlicher Beziehung die Aus- - bildung der Forftmänner für Dienfte der Privatwaldbefiger, der Kommunen und des Staates und befteht aus einer höhern und einer niedern Abtheilung, von denen jede 3 Jahrgänge zählt. Der Unterricht wird hier mehr praltiſch gehalten. — Die Anftalt befist mehrere Kabinete, einen 7 Joch großen land- und forftbotanifchen Garten und einen etwa 300 Joch großen Inſti— tutsforft. — Mit der Imdwirthichaftlichen Abtheilung ift auch eine Mufter- wirthichaft verbunden (636). 628. Die fonceffionirte Privatforftihule zu Prag»). Schindler's Schematismus. 1864. ©. 173. Inhaber und Direktor diefer Anftalt it der emeritirte £. k. Profeffor Jungmann. Diejelbe bildet die dritte Sektion der Privat-Lehr- und Erzie- hungsanftalt höherer allgemeiner theoretijch-praftijcher Bildung aller Stände, und dauert deren Kurs 2 Jahre (636). 629. Die Lehrfanzeln für Forſtwiſſenſchaft in Defterreid. Schindler's Schematismus. 1864. ©. 174—177. 1. An dem f. böhmischen polytechnifchen Landesinftitute zu Prag. Diefe Docentur trat im Januar 1849 ins Leben. 2. An dem k. k. techniſchen Inftitute zu Brünn. Diejes Inftitut wurde 1850 neu eröffnet und dabei ein enchflopädi- ſcher Vortrag über die Forftwiffenjchaft eingeführt. 3. An dem fteiermärfifh-polytehnijhen Landesinſtitute Foanneum in Gräp. Die hier beftehenden Borlefungen über die Forftwifjenjchaft find nur encyklopädiſch (632* im Nachtrag zu biefem Hefte). 4. Un der Bergakademie zu Leoben (in Ober - Stetermarf). Die fteiermärfifch-montaniftifche Lehranftalt zu Bordernberg war mit den Joanneum in Grätz bis 1848 verbunden. In diefem Jahre ift fie aber theilweife umgeftaltet, nach Leoben überfiedelt und zu einer Neichsanftalt erklärt worden. 1861 fand eine abermalige Reorganifi- rung und Erweiterung zu einer vollftändigen Bergakademie ftatt, an welcher auch encyklopädifche Vorleſungen über Forſtwiſſenſchaft gehal- ten werden. 2619) Iſt die Errichtung einer Forftlehranftalt in Prag zu wünſchen? — cf. Liebich's aufmerkfamer Forſtmann. 1825. II: 2. 21° 316 5. An der ka k. Montan-Lehranſtalt (Bergakademie) zu Pribram in Böhmen (Prager Kreis). Diefe wurde 1849 gegriindet und 1861 reorganifirt, wobei ein enchflopädifcher Vortrag über Forſtwiſſenſchaft eingefiihrt worden ift. 6. An der k. £ höhern landwirthſchaftlichen Lehranftalt zu Ungarifh-Altenburg (635). Dieſe Anftalt ging 1850 an die StaatSverwaltung über, und wurde dabei ein Vortrag über Forftencyklopädie angeordnet. 7. An der landwirthichaftlichen Lehranftalt zu Liebwerd bei Tetſchen an der Elbe in Böhmen (am füdlichen Ende der ſächſiſchen Schweiz) (634). | Dieſe Anftalt zerfällt in eine höhere und eine niedere Tehrabtheilung. Die erjtere wurde 1856 eröffnet und unter die Unterrichtsgegenftände ift auch ein enchklopädiſcher Vortrag über Forftwirthichaftstehre auf- genommen (cf. ad 629 im Nachtrag zu diefem Hefte). 8. An der landwirthſchaftlichen Landesanftalt zu Groſſau in Niederöſterreich (633). Dieſes Inſtitut beſteht gleichfalls aus einer höheren und einer nie— deren Abtheilung. In erſterer wird auch Encyklopädie der Forſtwiſſen— ſchaft gelehrt. 630. Das fürſtlich Eſterhazyſche Forſtinſtitut zu Eiſen— ſtadt in Ungarn (Statthalterei- Abtheilung Oedenburg) — (636). — Der Entwurf zu deſſen Reorganifirung ift in André's bkonomiſchen Neuig- feiten. 1818. 5.433 aufgenommen. 631. Die Forſtſchule an dem landwirthſchaftlichen Lehr— inftitute zu Kosztholy in Ungarn — dafelbit?%1?) — (636). Liebich's Forft- und Jagdjournal. 1836. 632%, Die Waldbaufchulen (550? u. 620) in Steiermark. Schindler's Shematismus. 1864. ©. 174. - Der Forftverein für Steiermark (477) fucht feine Wirkſamkeit bei der jehr ftarfen Zerjplitterung des Waldbodens auch durch die Heranbildung von Leuten zur Berwendung im untergeordneten Forftdienfte zu fördern. Zu dieſem Behufe find 8 Stipendien zu 78 fl. gegründet, welche theils aus Lan— desmitteln, theil® aus Beiträgen von Vereinsmitgliedern beftritten werden. ‚Hiefür erhalten die Eleven freie Koft, Wohnung, Holz, Licht und jährlich einen einfachen Anzug. — Die Stipendiaten werden auf Befigungen von 2610) Nah v. Czörnig's Nengeftaltung Defterreih$ 1858 (108%) wird auch an der FEDER zu Dublany in Galizien (620) Forftunterricht ertheilt. - f 317 Privaten gegeben, wo fich gute Forftbeamte und entiprechende Forfte befin— den. — Dergleichen Unterrichtsanftalten beftehen zur Zeit zu Lannach, Schwanberg, Friftrin bei Windifch-Feiftrig und Goppelsbad, auf welchen vorzüglich praftiiche Ausbildung beabfichtigt wird. — — Nad) dem in der Bemerkung 261° angeführten Werfe befinden fich auch zu Groß- Lobming, Hohenwang und Hornegg in Steiermark Waldbaufchulen. (ef. ad 632* im Nachtrage zu diefem Hefte.) 632°. In der Hinterbrühl — im Kronlande Defterreich unter der Enns — bejteht auch eine Wald bauſchule, die jedoch nur 12 Zöglinge aufnimmt. Vorſtand derjelben iſt der k. k. Förfter und Nevierverwalter des Anninger Waldes Joſeph Pitafch, dem diefer als Lehrforft zu Gebote fteht. (ef. ad 632” im Nachtrage zu dieſem Hefte.) Bereinsjhrift des böhmischen Forftpereins. 1. resp. 53. Heft der ganzen Folge. 1866. ©. 104. 633. Die landwirthichaftliche Landesanftalt zu Groſſau bei Raabs in Niederöfterreich ift eine jogenannte Ackerbauſchule (629. 8). 634. Die landwirthichaftlihen Aderbaufhulen in Tetſchen (Leitmeriger Kreis) (630. 7), Liebwerda (Jung-Bunzlauer Kreis am Fuße des Iſerberges), Yibejie-Nebie und Rabin in Böhmen. ef. Stamm's Berhältnijje der Volfs-, Land- u. Forftwirth- haft in Böhmen. 1856. (564. 18. Verſ.). 635. Die höhere landwirthihaftliche gehranftalt zu Ungarifh-Altenburg. Diejelbe beſchäftigt fich mit der Ader-, Wiefen-, Wein- und Holz- kultur (630. 6), der Biehzucht, den Iandwirthfchaftlich-technifchen Gewerben :c. ; — unter ihr ftehen mehrere praftijche Anftalten, namentlich zuNteu-Aigen, Dillmannshof, Groſſau (630. 8) in Defterreich unter der Enns; in Gräs und Grottenhof in Steiermark; in Laibach in Krain; in Görz ‚in Iſtrien; in Rabin und Liebwerd (630. 6 u. 634) in Böhmen; Dub- lany in Galizien (Bemerkung 261°); in Kreuz in Kroatien (628); — ſowie mehrere agrikulturschemijche Stationen (unter praktiiger Chemie — Verſuchsſtationen in Oeſterreich). v. Klöden's Handbuch der Länder- und Staatenkunde von Europa. 1861. ©. 1119. 636. Hiftorifche Rüdblide auf ſämmtliche frühere, theil- weile wieder eingegangene, theilweiſe noch beſtehende Forſt— afademieen und Forft- und Waldbanfchulen in Defterreid, Schindler's Schematismus. 1864. S. 157 u. Die erften Spuren eines forftlichen Unterricht im öfterreichifchen Kai- jerftaate finden wir in den fiebenziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, in- 318 dem der k. k. Forftmeifter 3. 3. Ehrenwerth ein Privatforftinftitut auf der Herrichaft Rothenhaus in Böhmen — unfern der fächfiichen Grenze im Erzgebirge — (610) ins Leben rief, das jedoch nur bis zum Jahre 1791 bejtand. — Ein weiteres Privatinftitut wurde im 3. 1780 zu Krum— mau in Böhmen (ef. unter Urwaldungen) auf den Gütern des Fürſten von Schwarzenberg gegründet, das hauptfächlich dazu beftimmt war, junge Leute für die Forftdienfte des Legtern auszubilden. — Um diejelbe Zeit entftand auch ein jolches auf den fürftlich Liechtenfteinischen Gütern zu Eisgrub in Mähren; — deögleichen 1804 in Ungarn zu Eifenftadt auf den fürftlich Efterhazy’ichen Gütern (630) eine Forſtſchule, die jedoch 1815 wieder einging (cf. Entwurf zu einer Reorganifirung des fürftl. Eſterhazy'ſchen Forſt— inftituts in Eijenftadt in Ungarn in Andre’s ökonomiſchen Neuigkeiten. 1818. S. 483). — Im Jahre 1805 gründete Graf Johann von Bouquoy ein Sorftinftitut auf feinem Gute Gratzen in Böhmen, das aber auch bald wieder geichlofien ward. — Ebenfalls um. das Jahr 1805 wurde — wie Nr. 621 näher nachweiſt — zu Purkersdorf beim f. f. Oberforftamt ein Forſtkurs er- öffnet, wobei fich die Forftdienft-Adfpiranten fo fange dem Studium widmen fonnten, bis fie fich zum Ablegen der forftlichen Amtsprüfung tüchtig fühlten; 1813 entftand daraus die Forftlehranftalt Mariabrunn (621), — Im Jahre 1807 wurde eine Lehrfanzel an der k. k. Bergakademie zu Schemniß in Ungarn errichtet, aus welcher das gegenwärtige Forftinftitut daſelbſt (622) hervorging. Im J. 1823 ward das Privatinftitut Hlava's in Datzſchitz in Mähren errichtet, das bis 1830 Beftand hatte, wo e8 zum allgemeinen Be— dauern der Waldbefiger aufgehoben wurde. Als Lehrer wirkte hier auch der k. k. Forſtrath Smoler (cf, Bemerkung 187*, fowie André's Abhandlungen aus dem Forts und Jagdweſen. 1823. IL. ©. 177 und deffen Sfonomifche Neuigkeiten. 1822. ©. 761 bis 767). — In diefem Jahre gründete Nußbaumer ein Privatinftitut zu Plaß in Böhmen, das auch ſpäter wieder aufhörte. — 1840 errichtete der fürſtl. fürftenbergifche Oberforftmeifter Geitl für das fürftliche Forftperfonale eine Forftichule zu Amalienhof auf der Herrichaft Pürglig in Böhmen, die im 3. 1850 wieder zu beftehen aufhörte (cf. André's ökonom. Neuigkeiten. 1843. ©. 232). — 1852 ftifteten die Walobefiger Schleſiens und Mährens die Forftichule zu Auffee (626). Ihnen folgten die Waldbefiger Böhmens 1855 zu Weißwaſſer (624). — In den erften fünfziger Jahren entjtand das allgemeine Jung- manns'ſche Penfionat in Prag (628), welches 1855 eine forftliche Lehrkanzel erhielt. — Das Jahr 1860 brachte eine Forftlehranftalt zu Kreuz in Kroa— tien (627), jo daß gegenwärtig (1364) in der Monarchie Defterreich 2 Staats— forftinftitute, 1 forftliche Yehranftalt, 2 dauernde Privatforftichulen, 1 Privat- forſtſchule und außerdem.mehrere Waldbaufchulen beftehen. _ (Bezüglich einer anderen, weiter nicht befannt gewordenen Forftichule zu Keftthely in Ungarn berichtet auch Liebich in feinem Forſt- und Jagdjournal. 1836). 319 In specie in Preußen. 637. Bfeil, Dr. Wilh. (Oberforſtrathj. Weber forſtwiſſenſchaft— lihe Bildung und Unterricht im Allgemeinen (573. 574. 575), mit bejonderer Beziehung auf den preußiſchen Staat. 1820, Bül- lichau. (ef. Eongen und Pfeil unter Nationalötonomie mit beſonderer Beziehung auf die Forſtwirthſchaft). Enthält eine Fülle gefunder Anfichten. 638. Deſſen Rede über die Bedeutung und Wichtigkeit der wijjenfhaftlihen Ausbildung des Forfimanns für Die Erhöhung des Nationalwohlitandes und des Bolfsglüdes — gehalten bei der Eröffnung der k. Forftafadenie zu Berlin (640). 1822. Daſelbſt. 639°. Die Reorganiſation der preußiſchen Realſchulen und ihre Beachtung zur wiſſenſchaftlichen Vorbildung der Oberförſters-Kandidaten. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1860. ©. 288. Bon der k. preußifchen Staatsregierung ift unterm 6. X. 59 eine Unterriht3- und Prüfungsordnung der Real» und höhern Bürgerjchulen er- laffen worden. Dieje haben die Aufgabe, „die wiſſenſchaftliche Vorbildung für die höhern Berufsarten zu geben, zu denen afademijche Fakultätsftudien nicht erforderlich find." — Die Abiturienten » Zeugnifje von einer Realſchule erſter jowohl, wie zweiter Ordnung gewähren unter Anderem auch die Be- fugniß zur Aufnahme in das veitende Feldjägercorps und in die Forftlehr- anjtalt Neuftadt-Eberswalde (Anmerkung 277). 639°. Forftwiffenfchaftlihe Bildungsanftalten im preu- Bilden Staat. Niemann’s vaterländifche Waldberichte. 1822. II. 3. ©. 120. 640. Die k. preußiſche Forftafademie zu Berlin und die f. preußifche Höhere Forftlehranftalt zu Neuftadt-Eberswalde, a. Unter Friedrich dem Großen wurde in Berlin die erfte Forftlehr- anftalt in Preußen errichtet, die unter Aufficht des Minifters Hagen ftand, umd an welcher Gleditſch als Lehrer ?%2) angeftellt war (610). Es fehlte jedoch 262) cf. Nachricht von den Lebensumftänden des Dr. med. Joh. Gottlob Gleditſch im Journal für Sorft- und Iagdweien. I. 2. ©. 131. (358) und in den Schriften der Berliner Geſellſchaft maturforjchender Freunde. IX. 3, — Gleditſch — geboren 1714 zu Leipzig und geftorben 1786 zu Berlin — war and Direllor des k. botanischen Gartens in Berlin. J 320 in der Organifation und Leitung diefer Anftalt, jo daß ihr Fortgang nicht der. beabfichtigte war und hier eine Zeit lang alle Borträge auf den Unter- richt befchränft blieben, der dem Feldjägercorps zu Pferde (cf. Weber die Be— ftimmung und Einrihtung der preußiſchen Feldjägercorps zu Pferde in der allg. Forſt- und Zagdzeitung. 1828. ©. 305) ertheilt wurde, Diefe Mängel find im Verlaufe der Zeit immer fühlbarer geworden, jo daß der Verſuch gemacht wurde, das benachbarte Kevierv Tegel, wo v. Burgsdorff?®) (ef. unter Lehrbücher der Forſtbotanik) für Die damalige Zeit nicht unbedeutende Pflanzungen gemacht hatte, für die Anftalt zu benutzen. Hier follte zuerft pon Stein und jpäter von Burgsdorff den zu höheren Stellen be- jtimmten Forftfandidaten Vorleſungen halten und die Forſtwiſſenſchaft praftiich Iehren. Erſtere kamen auch wirklich in Berlin zu Stande; wurden aber oft unterbrochen (Bemerkung 164?) cf. Krünitz's Encyklopädie 269) unter dem Artifel Forſtakademie. — Erft jpäter ging man wieder damit um, für Preußen eine SForftlehranftalt zu jchaffen und Dr. Pfeil?64) 263) Friedrich Auguft Ludwig von; — geb. 1747 zu Leipzig, geftorben 1802 zu Berlin als geheimer Forftrath, Oberforftmeifter der Kurmark, Domherr zu Minden 2c. — ef. dejjen Lebensbefchreibung in Leonhardi's Forſt- u. Jagdmagazin. 1. 11. ©.335 und 12. ©. 381. (387) und den Schriften der Gejellichaft naturforſchender Freunde in Berlin. IV., jowie den Abhandlungen der Berliner Akademie. 1804—1811. 264) ef. Krünitz, 3. ©. Delonomifh-tehnologifhe Encyklopädie, oder allgemeines Syftem der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthichaft, in alphabetiicher Ordnung. Mit Kupfern. Berlin. 1. bis 73. Band. 1773-1798, — 74. bis 123. Band fortgefet von den Gebrüdern H. ©. und F. 3. Flörke, 1798—1813; — und von J. W. D. Korth, 124 bis 142. Band. 1800 bis 1858. 2652) Pfeil, Dr. Friedrich Wilh. Leop., war geboren am 28. IH. 1783 zu Rammelburg in der Grafihaft Mansfeld am Harze und ift geftorben am 4. IX. 59 im Bade Warmbrunn bei Hirfchberg im Schlefien. — Bezüglich defjen Biographie cf. a) Pfeil’s Erit. BL. (372) 1849. 97. 1. ©. 135 ıc. uud 33. 2. S. 186, ſowie 1859. 41. 2. S. 98 big 122. „Die Lehr-, Lern- und Docirzeit des Berfajjers, mit vergleihenden Bemerfungen über Sonſt und Fest“. b) Pfeil’ lebte Lebensmomente in Dengler’s Monatſchrift. 1860. ©. 2 ıc. e) Erinnerung an Pfeil's Tod. — Verhandlungen der 21. Verfammlung der deutſchen Land» und Foritwirthe. 1860. d) Marcard, Zum Andenten an Pfeil, Nördlinger’s frit. Blätter. 1860. 42. 2. ©.1. e) Pfeil, jeine Schüler und die Forftlehranftalt zu Neuftadt-Ebers- walde, nach feinem Tode von Grumert in deijen forftlihen Blättern. 1861. 1. ©. 1 bis 75. „Wer wollte es Yäugnen, daß mit Pfeil ein umfaffender Geift von Hinnen gegangen ift und daß wir mit ihm einen der bedeutendften Schriftfteller, die eit- her die forftliche Literatur aufzumeifen hatte, verloren haben. Hafteten ihn auch — mie jedem Sterblihen — Mängel und Schwächen genug an*), jo wurden *) Dietzel, Karl Emil, nannte ihn den Zeus omnipotens Eberswaldensis (ef, die Abhandlungen der naturwiffenichaftlihen Gejellichaft zu Nürnberg. 1861. II., wo ©. 265—286 deffen Lebensbeichreibung aufgenommen ift, — Er ftarb als quieszirter k. bayer. 321 * al8 Direktor diefer zu Berlin neu zu gründenden Forftafademie zu. berufen, ſowie dieſem gleichzeitig die Lehrerjtelle der Forſtwiſſenſchaft bei derjelben zu übertragen. Im J. 1821 wurde dem zufolge jener zum Oberforftrath und Profeſſor der Forftwifienfchaft bei der Univerfität Berlin ernannt und damit die Forſtakademie dajelbft eröffnet (638). dieſe doch durch viele gute und tüchtige Eigenfchaften al3 Menſch, wie als Ge- lehrter verdunfelt. Das deutjche Baterland und namentlih Preußen hat ihm jedenfalls viel zu verdanken.” Sur der allg. Sorft- u. Sagdzeitung. 1861. ©. 79 fiefert Dr. Th. Hartig Bemerkungen zu dieſem Nefrologe und rechtfertigt fich beziiglich einer darin enthaltenen, vermeint- lich auf ihn gezielten Anklage, worin jcharfe Ausfälle auf Pfeil vorfommen. — Gegen dieje jpricht fich jedoh Grunert im feinen forftlihen Blättern. 1861. 2. ©. 223 aus, „daß weder Theodor, noch deſſen Vater Georg Ludwig Hartig in jenem Nekrologe von ihm angegriffen worden jei, daß erfterer jedoch der Anficht zu fein ſcheine, „es jei mit dem Neuftädter Direktorium das Officium verknüpft, die literari— ſchen Fehden Pfeil’S (Bemerkung 173) fortzufegen, wobei es nur darauf anfomme, daß die früheren Gegner Pfeil's irgend eine Beranlaffung Hiezu vom Zaune brächen, um an das frühere Ende den Anfang wieder anknüpfen zu können. In ihm ivre fi) aber zc. Hartig (668), wenn er glaube, er werde ihm behülflich dazu fein. Das Abgeben diefer Erklärung, daß er im diefer Beziehung die Erbſchaft Pfeil’s nicht angetreten habe, jei der bejondere Grund diefer Erwiederung 2c.“ f) Nachruf an den geheimen Oberforftrath Prof. Dr. Wild. Pfeil bei jeinem Ausſcheiden als Direktor und Lehrer an der höhern Forftlehranftalt zu Neuftadt-Ebersmwalde von den Lehrern und Stu- direnden der k. höhern Forftlehranftalt am 3. VIII. 59 in Schneider's Forſt- und Sagdfalender für Preußen. 1860. g) Es hat fih ein Komit zur Errichtung eines Denkmals für Pfeil gebildet. Zu Beiträgen hiezu erging in Dengler's Monatjchrift. 1863. ©. 361-363 und Örunert’s forftlichen Blättern. 1862. S.221 und 1863. VI. &.249 ıc. eine Aufforde- rumg an alle deutjchen Forftmänner. Zur Aufftellung desjelben wurde ein Platz beim Zägerhäushen am Dammbachskopfe in dem Revier Thale am Harze, wo Pfeil — nad) jeinen krit. BL. 41.2. S. 1us — in der Einfamfeit diejes Waldes 50 Jahre lang faft jährlich die genußreichften Stunden feines Lebens zugebradht hat, beftimmt, da diefer in einem Gedichte (Grunert's forftl. BI. X. ©. 250) den Wunſch ausgeſprochen hatte, hier feine Ruheſtätte zu finden. Er Hat deshalb bei der Verjüngung des dortigen Buchenbeftan- Revierförfter am 23. VIII. 60 zu Schwebheim bei Schweinfurt, und war -geboren am 8. XII 1779 zu Immelshauſen in Bayern an der Meiningen’schen Grenze, und Hauptjächlich ausgezeichnet als Kenner der Jagd, auf welchem Felde ſich namentlich auch feine literarifche Thätigkeit bewegte. ef. Allg. Sorft- u. Iagdzeitung. 1359. ©. 499; 1860. ©. 381. 423. 463; 1861. ©. 155; 1862. ©. 366 u. 406. — Dengler'd Monat« ſchrift. 1860, ©. 432. — Grunert's forftl. Blätter. 1861. IL. &.195—197. — Im Hartig’- ſchen Forft- und Jagdiournal reiht Dietzel mittelft feines Gedichts an Herrn Forſtmeiſter Pfeil „dieſem zu Friede und Freundſchaft herzlich feine Hand“, ſowie er auch im feinen Fragmenten die immer mehr in den Hintergrumd tretende Jagdwiſſenſchaft nicht ganz verloren wähnt, „jo lange Diana in ihrem Köcher noch Pfeile aufzumeifen Hat, ſcharf und weittreffend, wie der in der preußifchen Königsftadt.“ 322 Of. die forftlihden Bildungsanftalten des preußiſchen Staates, zunädft in Bezug auf die Forftafademie zu Berlin in Andre’s ökonomiſchen Neuigkeiten. 1822. ©, 49, fowie deſſen Abhandlungen aus dem Forſt- und Jagdweſen. IL. ©. 14 u. 73 und Pfeil's krit. Bl. I 15 — desgleichen Pfeil, W. Die Forftafademie zu Berlin in der allg. Korft und Sagdzeitung. 1826. ©. 33. b. An Oftern 1830 wurde auf den Antrag Pfeil’3 die Forjtafade- mie unter der Benennung „k. preußifche höhere Forftlehranftalt“ nach) Neu— ftadt-Eberswalde verlegt, wo den Kandidaten mehr Gelegenheit geboten ward, fich im Praftichen überhaupt und den Waldgefchäften auszubilden. Zu dieſem Zwede wurde Pfeil auch die Mitwirkung bei der Berwaltung der beiden zunächft gelegenen k. Waldreviere Liepe und Bieſenthal mit 30913 und 29757 preuß. Morgen eingeräumt (Andre’s ökonom. Neuigkeiten. 1830. S. 735), — Auch wurden gleich damals Dr. Rageburg und Dr. Schnei— der — beide als forftliche Schriftfteller rüihmlichit befannt und noch jeßt das felbft wirffam — für diefe Anftalt gewonnen. Nachdem Pfeil letzterer lange Zeit als Lehrer und Divektor mit aner- fannter Thätigfeit vorgeftanden hatte, erhielt er unterm 20, VI. 59 die wegen jeiner förperlichen Hinfälligkeit von ihm nachgefuchte Entlaffung, worauf die Stelle des Direktors und Lehrers der Forſtwiſſenſchaft an diefer Forftlehranftalt einem Schüler jenes, dem damaligen Oberforftbeamten des Danziger Regie- rungsbezirks, dem f. Oberforftmeifter Grunert am1.X. 59 übertragen wurde. Für diefe höhere Forftlehranftalt Neuftadt-Eberswalde murde durch einen Finanz-Minifterial-Erlaß vom 7. II. 64 ein neues Regulativ gegeben, welches in Grunert's forftl. Blättern. 1864. VII. ©. 247 — 252 und in Der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1864. &.482—485 abgedrudt ift und an Die Stelle des Regulativs vom 15. VII. 30 trat. — Die Statuten für die Studirenden diefer k. Forftlehranftalt ef. in Grunert’s forftlihen Blättern. 1866. 12. S. 245 —455. | Für diefelbe waren (cf. die allgemeine Forſt- und Jagdzeitung. 1865. ©. 374) im Jahre 1858 8116 Thaler genehmigt. Nach Schneider's Forft: und des fieben in einem Kreife ftehende alte Buchen als diejenigen felbft aus— gezeichnet, welche jein Grab dereinft befchatten ſollten. — Nach 1864. VII, ©. 254—256, 1865. IX. ©.251, 1865. X. &©.233—234 und 1866. S. 207 der Grumert’fchen forftl. Blätter und Nördlinger’s krit. BI. 1865. 48. 1. ©. 278 betrugen die einge- gangenen Beiträge fiir diefes Denkmal 3726 Thlr. 29 Ngr. und fand die Enthiillung desfelben am 3. VIL. 65 ftatt. Ueber die Feier derjelben, die dabei gehaltenen Reden und das Denkmal ſelbſt liefert Grunert in den bereits öfters genannten forftl. Blättern. 1866. XI. ©. 210-218 und Nördlinger in feinen krit. 81. 1865. 48. 1. S.1-8 Nachweifung, und theilen diejelben a. a. O. ein Verzeichniß von 96 deutjchen, namentlich preußifchen Forftwirthen mit, welche bei jener anmejend waren. 323 Zagdkalender XVI. Jahrgang. 1862, 2 Ch. S. 29 find pro 1863 7848 Thlr. vom Staat zu diefem Zwecke ausgegeben worden, nachdem (vaſelbſt. 1862. S. 23 und 1863. S. 26) pro 1860 — 1863 ein Etat von je 7726 Thlr. dafür ausgeworfen war, und der oben genannte Forft: und Jagdkalender im Jahr⸗ gang 1866. S.17 eine EtatSpofition von 7999 Thlr. dafür nachweift?6®). Im Betreff der Forftlehranftalt Neuftadt- Eberswalde cf. noch weiter: Pfeil's krit. Blätter. 5.2. S.61—118; — 11.1. ©. 186; — 1840. 14. 1. 8.205. 927 md 228; — 17.2. S. 155-172; — 1859. 41. 2. ©. 119. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1845. ©. 387; — 1857. ©. 213; — 1860. ©. 288; — 1861. ©. 434. Grunert's forftlihe Blätter. 1. bis 12. Heft. 18611866. In neuerer Zeit erjchienen außerdem noch in gleichem Betreffe und iiber die forftliche Ausbildung in Preußen überhaupt mehrere Artikel und Abhand- lungen in verjchiedenen Zeitjchriften, worüber im Nachfolgenden Nachweifung erfolgt: c. Allgemeine Forts und Jagdzeitung. 1861. ©. 227 x. „Wenn Pfeil in feinen krit. Blättern 1859. 41.2, ©. 119 darauf hinweiſt, daß die Organiſation der höhern Forftlehranftalt in Preußen feit 30 Jahren diejelbe geblieben ift, fo zeigt dies nur, daß man der Erweite— rung umd dem Fortjchritt der Wiſſenſchaft feine Rechnung zu tragen beftrebt iſt. Was will e8 heißen, wenn ein auf 60 Eleven mit Zjährigem Kurfe ein- gerichtetes Inſtitut feit 30 Jahren nur 2 Forftlehrer und einen Lehrer der Naturwifjenjchaften?6°) hat. ES ift fir Preußen fehr nöthig, auf die Aus- bildung der zum Forftdienft beftimmten Individuen?) eine größere Sorg- 2655) Man vergleiche hiemit, was Bayern für den forftlichen Unterricht aus- gibt. ef. Anmerkung 279. 265°) Auch in der allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1863. ©. 199 ift der Mangel an Mitteln zum naturwiſſenſchaftlichen Unterrichte an der Forftlehranftalt Neuſtadt— Eberswalde gerügt, fowie der Webelftand getadelt, wenn an einer Forft- afademie fämmtliche Naturwiffenichaften in die Hände eines einzigen Lehrers ge- legt find. — „Gegen die landmwirthichaftlichen Lehranftalten in Preußen ift die Forftlehranftalt in Neuftadt ftiefmitterlich behandelt.“ (cf. unter angewandter Chemie Berfuhsanftalten in Preußen), . 266) Die Förfter, denen der Vollzug der meiften wirthichaftlichen Gejchäfte obliegt, werden dem Jägerbataillon entnommen, mwofelbft fie nie die nöthige Aus— bildung erhalten können; um jo weniger, als fie erft (nach ©. 141 der allg. Forft- u. Sagdzeitung. 1863 im günſtigſten Falle nah 13—15 Jahren) nad Ablauf ihrer militäriſchen Dienftzeit*) eine Anftellimg als Förfter befommen und bis dorthin *), cf. Die Kabinetsordre vom 23. VII, 64 (Mintfterialblatt. 1864. S. 262; — Staatdanzeiger. 1864. Nr. 232 u. Schneiders Forit- u. Iagdfalender. Jahrg. 1866. 2. Theil. S. 35), 324 falt, als bisher zu verwenden, fie, wo möglich, vom Militärdepartement frei zu machen und mehrere Förſterſchulen im Lande zu errichten (641), damit auch die Nittergutsbefiger entjprechend gebildetes Perfonale erhalten Könnten; denn Neuſtadt allein kann das Bedürfniß des Staates und das der größeren Standesherren an höher gebildeten?) Forftbeamten nicht decken 2%), — Es dürfte daher in vieler Beziehung der Wunfch, daß das 30 Jahre auf gleicher Stufe ftehen gebliebene forftliche Unterrichtswefen in Preußen einer Verbeſſe— rung und Erweiterung theilhaftig werde, als gerechtfertigt erfcheinen 292). das Forſtliche verlernen, die Liebe zum Walde verlieren und bequem gemorden find. (ef. im Anhang unter Fortorganifation in Preußen). In der allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1865. ©.386—388 und 464. und in Schneider’ Sorft- und Jagdkalender. 1866. 2. Theil. ©. 38-46 findet fi) ein Negulativ vom 1. XL. 1864 über Ausbildung, Brüfung und Anftellung fir die unteren Stellen des Forftdienftes in Verbindung mit dem Militärdienfte im Jägercorps, worin al3 oberfter Grundſatz aufgeftellt ift, „daß zur Anftel- ung auf Förfterftellen und zur Annahme als Hiülfsaufjeher im königlichen Forft- dienfte, ſowie zur Anftellung auf ſolchen Förfterftellen im Dienfte der Kommumen und öffentlichen Anftalten, welche iiberhaupt eine weitere Qualififation als die eines k. Förfters nicht erfordern, — nur Perſonen gelangen dürfen, welche durch den Militärdienft im Jägercorps ꝛc. fich die Berechtigung dazu erworben haben, — und daß — jomeit ſich diefelben hiefür eignen, dieſe Perfonen auch bei der Beſetzung von k. Nevierförfterftellen befonders beritdfichtigt werden follen, und ihnen — wenn fie den hiefür beftehenden befonderen Vorſchrif— ten Genüge geleiftet haben, jelbft der Weg zur höhern Forftfarriere offen fteht“ (641. 642a u. D.). — cf. Das Berfahren bei Beſetzung der Gemeinde- und Inftitutsforftbeamten in Preußen unter Verwaltung und Bewirthichaftung der Gemeinde 20.» Waldungen Preußens. 267) cf, Pfeil's krit. Bl. 1859. 41. 2. ©.119: „Diejenigen Forftmänner, welche eine höhere wiffenjchaftliche Bildung erftreben, als die Forft-Fachanftalt gewähren Tann, müffen, nach Beendigung ihres zweijährigen Kurſus auf derjelben, noch die Univerfität beſuchen.“ 268) Die Zahl der Studirenden in Neuftadt-Eberswalde ift noch dazu be- Ihränft. Der Aufzuehmende muß volle 18 und darf nicht iiber 24 Fahr alt fein, eine gute Geſuudheit genießen, ſich auf einem Gymnaftum oder einer Realichule erfter oder zweiter Ordnung das Zeugniß der Neife und nach einer mindeftens ein- jährigen Forft- und Fagdlehrzeit den Lehrbrief erworben haben, jowie fich iiber ausreichende Mittel zur Beftreitung feines UnterhaltS während feiner Studienzeit: bei feiner Anmeldung ausweiſen. 2692) Gegen dieje der preußischen Forftlehranftalt gemachten Vorwürfe tritt in der allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1862. ©. 429—431 ein k. preußifcher Oberförfter 9. G. v. W. auf: „Man kann annehmen, daß jährlich 35 Kandidaten das ftaatliche nach welcher die Ausfiht auf Forftverforgung den Reſervejägern vom Fahre . 1866 ab nad einer 12jährigen Die nftzeit zuerfannt werden darf und es Hinficht- fi) der Feldwebel und Oberjäger bei den Zägerbataillonen bei der bisherigen Beftimmung bleibt, wonach Anſpruch auf Forftverforgung von denjelben durch eine neunjährige aktive Dienftzeit, in welcher aber eine ſolche von mindeftens fünf Fahren als Oberjäger enthalten jein muß, erworben wird. 325 d. Auf obigen Tadel erwidert Ratzeburg in Grunert’s forftlihen Blät- tem. 1862. II. &.180, — „daß alle naturwifjenschaftlichen VBorlefungen auf der höhern Forftlehranftalt zu Neuftadt-Eberswalde nur einem Lehrer zu- fallen, war von jeher der Wille des Minifteriums?69®) und diirfte fich diefes in den Erwartungen der Erfolge einer folchen Behandlung der Naturwiffenfchaf- ten nicht getäufcht haben. Nach 30 Jahren hätte fich doch der Mangel an einer derartigen Bildung — wenn ein folcher begründet wäre — zeigen miffen. Im Gegentheil find von den aus Neuftadt hervorgegangenen Forit- männern — unter denen auch jehr viele Ausländer waren — wenigftens eben jo viele ſchon als Schriftiteller in naturhiftorifchen Abhandlungen aufgetreten, wie unter den Schülern der Afademieen anderer Länder; und welchen an- dern Maßftab könnte man anlegen, als diefen literariſchen? — Sollten un- jere Forftleute in der allgemeinen Bildung zurück fein und deshalb weniger für die Praxis leiften? — ch glaube, fie laſſen e8 in allen diefen Beziehun— gen auf einen Wettftreit anfommen.“ e. „Ein Beweis, wie wenig die Forſtwiſſenſchaft Geltung in Preußen errungen hat, ift der, daß, — obgleich Diefes Land eben jo viel Waldfläche befitt, wie das übrige Deutjchland mit Ausnahme von Defterreich — dasselbe doch nur, wie jo viele 1Omal Eleinere Staaten eine einzige. Forftlehran- ftalt unterhält, — und daß Preußen nur etwa 6000 Thlr. (abzüglich der Ein- nahmen) dafür aufmwendet, während 3. B. Bayern 20,000fl. jährlich für forft- liche Bildungsmittel (Bemerkung 279) verausgabt.“ — „ES jcheint daher, als ob man in Preußen die Forftlehranftalten als ein Mittel, um nur den Staat mit Forſtbeamten zu verforgen, betrachte. In diefem Falle würde freilich Neuftadt genügen, da es mehr Kandidaten liefert, al3 man in Preußen braucht (Bemer- fung 269). — Die Forftlehranftalten haben aber noch einen andern Beruf. Sie follen auch die Ausbildung und Förderung der Wiffenjchaft übernehmen; und dazu reicht ein einziger Forftprofeflor nicht aus, fei er auch noch fo tüchtig, — weil er doch nur einzelne Zweige feines Faches benugen kann und - Dabei vor einer einfeitigen Auffaffung nicht geſchützt ift. — Nur die Grün- dung einer größeren Zahl forftlicher Lehrſtühle und die Bejegung derjelben mit Männern, bei deren Berufung mehr auf vorangegangene wilfenjchaftliche Leiftungen, als darauf zu jehen wäre, daß diefelben durch die verfchiedenen Stufen der Forfiverwaltung hindurchgegangen find, — könnten in die Oberförftereramen beftehen; — wenn aljo — was ziemlich feftfteht — durchfchnitt- fih nah 5 Zahren die Anftellung als Nevierverwalter im Staatsdienfte erfolgt, fo ift ſtets ein VBorrath von 175 zu einer folchen qualifizirten Individuen vorhanden und damit obige Behauptung, daß Neuftadt in der Megel das Bedürfniß des Staates und der größeren Standesherrn an höher gebildeten Beamten nicht dede, widerlegt ꝛc.“ 9) cf. Bis zu welhem Umfange darf man auf einer Forft- ſchule den Unterricht in den Naturwiffenfhaften ausdehnen? Bfeil’s keit. BL. 1844. 19. 2. ©. 213—236. 326 wifienfchaftliche Behandlung des Forftfaches in Preußen ein größeres Leben bringen.“ Allgemeine Forft- u. Jagdzeitung. 1863. ©. 143. f, Im Novemberhefte der allgemeinen Forft: u. Sagdzeitung 1862 ift in einer Entgegnung auf die Angriffe, welche im Junihefte derfelben 1864 (640°) aus Sitddeutjchland gegen die preußiſche Forftverwaltung ge- macht worden find, unter Anderem ausgejprochen: „daß in Preußen bezüglich dev Heranbildung junger Forftleute bie praf- tiſche Ausbildung in den Vordergrund gejtellt: werde“ und „daß in Neuftadt- Eberswalde feine fünftigen Forſtſchützbeamten erzogen werden jollen.“ Der k. preuß. Oberförfter H. G. v. W. in 3. (Bemerkung 269) vervoll- ftändigt diefe Behauptung im der allg. Forſt- und Jagdzeitung 1863. S. 469: „ES ift ausdrüclich verfügt, daß die Lehrlinge nicht in der Kanzlei bejchäftigt werden follen, und liegt zwiſchen der Lehrzeit und dem Beſuche der Forft- afademie in den meiften Fällen eine nicht unbedeutende Zwiſchenzeit. — Ebenfo, wie für die Zeit vor dem Bejuche der Afademie, ijt aber noch mehr nach Abjolvirung diefer Anftalt die Beichäftigung der jungen Leute an Kanz- leien nicht geftattet. Denn wenn das Abgangseramen an jener (das fogenannte Tentamen) beftanden ift, wird der junge Mann zur Antretung feines Förfterjahres zugelafien, und er begibt fich zu dieſem Behufe auf eine Dberförfterei, wo ihm vom Revierverwalter ein jelbitftändiger Forſtbezirk überwiejen wird, in welchem Hauungen und Kulturen auszuführen find. Hier hat der junge Mann ein volles Jahr alle Funktionen eines Förſters auszu- üben 269°), und befteht diefe Einrichtung mindeftens ſeit 10 Jahren. — Da erſt 2 Jahre nach abgelegtem Tentamen fich die Adjpiranten zum Ober— fürfter Cramen melden dürfen, jo müſſen fich dieſelben noch ein Fahr nad dem bejtandenen Förfterjahre auf Nevieren aufhalten; und wenn fie in diefem zweiten Jahre in den Kanzleien der Oberförfter arbeiten, jo tft dies ihr freier Wille. Selbft nach dem Oberförfter-Eramen wird bei weitem die Mehr- zahl derfelben im Walde bejchäftigt, indem fie bei Taxationen als Vertreter der Dberförfter, d.h. als Forftihugbeamte mit Theilnahme an der Berwaltung in ſolchen Neviertheilen, welche von dem Site des Dberförfter8 entfernter liegen, verwendet werden." — „Auf der k. preußifchen Forftlehranftalt wer- den nur Verwaltungsbeamte gebildet. Die Leute, welche jene verlafien, be- ftehen entweder das Oberförfter-Cramen und werden Revierverwalter, oder fie beftehen dasfelbe nicht und müfjen eine andere Laufbahn ergreifen.“ g. Nach der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1864. S. 405 hat das k. preußijche - Finanzminiſterium unterm 7. I. 64 über die Ausbildung und Prüfung der- jenigen, welche fich dem ForftverwaltungSpienft widnen, neue Beftimmungen 269°) ef. Pfeil's krit. BL. 19. 1. ©.135—165. Wie muß der vorgejdrie- bene praftifhe Kurfus auf einem Reviere zur Ausbildung für den preußijhen Staatsdienft zwedmäßig geleitet werden? A 327 feftgeftellt und ein neues Regulativ für die höhere Forftlehranftalt Neuftadt- Eberswalde herausgegeben. (Daſelbſt. S.477 bis 485 und Grunert’s forftliche Blätter. 1864. 8. 5.235 0. — Die Mitwirkung bei Heranbildung tüchtiger Deamten für den k. Forftdienft wird bei diefer Gelegenheit für die Ober- . förfter umd höhern Forftbeamten als eine Dienftpflicht bezeichnet. — „Wer zu einer Anftellung als verwaltender Beamter im k. Forftdienft (Oberförfter) gelangen will, muß drei Prüfungen 269%) beftehen: 1) die Forfteleven-Prüfung?®°), 2) das forftwifienfchaftliche Tentamen 2694) Bezüglich der friiheren Prüfungen im Forftfache in Preußen über— haupt. ef. Anleitung zur Prüfung der Forftlandidaten in Hartig’s Horft- ardiv. 1818. IH, 1. ©. 1. Hartig, ©. 2. Anleitung zur Prüfung der Forftlandidaten. 1818. 8. Berlin. Nicolai. — 2. Aufl. 1828. dafelbft. (121/, Nor.) Ueber Prüfung der Jägerburſchen und’Forftlandidaten Mit befonderer Rüdjiht auf die in Preußen deshalb beftehenden Be- ftimmungen, — in Pfeil’ frit. Bl. IL 1. ©.42, fowie in der allgemeinen Forft- und Sagdzeitung. 1840. ©. 291 und 1841. ©. 394. Allgemeine Beftimmungen über die von den Kandidaten des Forftwejens nahzumeijende Dualififation und die für diefen Zwed angeordneten Prüfungen im Königreih Preußen. Pfeil's krit. BL. 6. 1. ©. 105-107. Ueber die forftlihen Prüfungen im preußifchen Staate. - Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1841. ©. 393. Die Prüfungen im Kameral- und Forftfahe im FürftenthHum Sigmaringen*). Allg. Forft- und Iagdzeitung. 1844. ©. 186. 269.) ef. Bemerfungen für mandhe Forftmänner in Rückſicht der Bildungs- und Behandlungs-Methode ihrer Lehrlinge in Hartig’s Sournal für Forft- und Jagdweſen. 1807. ©. 81. Hartig, Fr. 8. Gejetse über die Lehre eines Jägerjungen. 1807. 8. Nürnberg. Rednagel. (5 Ngr.) Prüfung der FJägerlehrlinge behufs der Ertheilung des Lehr- briefes in Pfeil’s krit. Bl. IL. 1. ©. 45. Die Dualififation der Forftverforgungs-Beredtigten und Forftlehrlinge in Preußen in der allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1842. ©. 70. Maron, ©. W. 299. Der gute Forftlehrling und der tüchtige Förfter; — enthaltend eine deutliche Darftellung von den Licht- und Skhattenfeiten des Förfter- und Jägerlebens, der Erfordernijfe zum Eintritt in die Lehre, Prüfung als Lehrling, Dienftzeit bei den Fägerabtheilungen, Verhalten während der Urlaubszeit bis zur Anftellung und demnächſt die Dienftpflichten eines Förfters; — in befonderer Beziehung auf den preußifchen Staat. 1842. 8. Berlin. Mittler. (11/; Thlr.). *), Die Flrften von Hehingen und Sigmaringen — aus der ältern Hanptlinie des Hanfes Hohenzollern — entjagten im Dezember 1849 der Negie- rung, und Preußen — aus der jüngern Hanptlinie jenes — nahm das Land im März 1850 in Befit. 328 und 3) das forftliche Staatseramen?®N). — Die forftliche Lehrzeit umfaßt mindeſtens einen Zeitraum von einem Jahr bei einem Oberförfter, und hat der Forftlehrling darauf die Prüfung ad 1 zu beftehen. — Zur weitern forft- wiffenfchaftlichen Ausbildung hat derjelbe fodann eine höhere Forftlehranftalt zwei Jahre lang zu bejuchen, nach deren Abſolvirung er ſich der Prüfung ad 2 unterziehen muß; nach diefer hat er fich noch zu feiner praftifchen Ver— vollfommmung in lehrreichen Forften durch Selbftftudium und Theilnahme an allen in den Fünftigen Beruf einfchlagenden Gefchäften im Walde unter der Leitung geeigneter Dberförfter zu befafien. Der Zeitraum diejer praftifchen Ausbildung beträgt noch mindeftens 2 Jahre, und es gehört zu den mwichtigften Obliegenheiten der Oberförfter und höheren Forftbeamten, Was wird von dem angehenden Forfibeamten bei der Lehr— lingsprüfung und von dem verforgungsberehtigten Jäger bei der nahmaligen Prüfung über ihre Dualififation verlangt? — ef. Schneider's Forft- und Sagdfalender. 1851. B. II. 9. Bemerkungen zur zwedmäßigen Bejhäftigung der Lehrlinge in den Forften in Pfeil's frit. BL. 1853. 33.2. ©. 88. In diefen Bemerkungen ift befonders Riüdficht auf Preußen genommen; fie verdienen jedoch auch im Allgemeinen Beachtung. 2695) Prüfung zur Revierverwaltung oder das Oberförſters— Eramen. Pfeil's krit. BL. 11. 1. ©. 55. Reglement für die Förſterprüfung, mitgetheilt in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1866. ©. 32—35. ? Das k. Finanzminifterium hat über die Prüfung fiir den Lofalförfterdienft, welche von den auf Verforgung dienenden Rejervejägern der Klaffe A. 1 nad) vollendeten 8., aber vor dem 11. Dienftjahre abzulegen ift, das a. a. O. mit- getheilte Reglement vom 4. III. 65 erlafjen, welches bei der Prüfung derjenigen Anwärter Anwendung finden fol, welche im J. 1857 und fpäter in das Jägercorps zugegangen find, während die früher in den Milttärdienft ein- getretenen noch in der bisherigen Weife geprüft werden follen. Die Prüfung für die höhern Verwaltungsftellen. Vfeil’3 krit. BL. IIL.1. ©. 75. Hartig, ©. 2%. Anleitung zur Prüfung der Forftfandidaten. 2. Aufl. 1828. (1. Aufl. 1818.) Berlin. Nicolai. (121/, Ngr.) Die Prüfung der Oberforftbeamten in Preußen. Pfeil's krit BL. 6.1. ©. 118-137. Das preußiiche Oberförfter-Eramen. Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1840. ©. 291. „Bei der Oberförfterprüfung in Preußen wird die Mathematif al erfte Hülfswiſſenſchaft betrachtet; — nicht hinreichende Leiftungen darin werden befonders nachtheilig und jchließen unter Umftänden von der weiteren Ber- folgung der Laufbahn fir den Oberförfterdienft aus.‘ — Weberhaupt be- fähigt feit dem Fahr 1842 zur Aufnahme in die Forftlehranftalt Neuftadt nur ein ſolches Schulzeugniß, welches in der Mathematif eine unbedingt genigende Cenfur enthält. ef. Allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1861. ©. 434. Die Prüfung der k. preuß. Forftreferendarien. Dajeldft. 184. ©. 337. - . Ba Fe a ee 329 diele praftifche Ausbildung der Forftkandidaten fachgemäß zu leiten. Nach vollbrachtem praftiichen Biennium ꝛc. und nach Ableiftung der Militärdienft- pflicht lann fich der Forftfandidat beim Finanzminifterium zum forftlichen Staatseramen melden. Der Anſpruch auf Zulaſſung erlifcht, wenn diefe - Meldung nicht binnen 5 Jahren nach dem Beftehen des Tentamens erfolgt. — Bis hierauf der Kandidat die Anftellung als Oberförfter erhält, wird er bei der k. Forfiverwaltung gegen Bezug von Diäten verwendet 2." — Im Uebrigen wird wegen der Prüfung und Beichäftigung der Negierungs- und Forftreferendarien auf den Erlaß vom 14. II. 46 „über die Befähigung zu den höhern Aemtern der Verwaltung“ verwieſen. h. Auch in Dengler’s Momatjehrift. 1865. S. 54 wird es gerügt, „daß Preußen nur eine höhere Forftlchranftalt Hat“, — und gemwünfcht, „daß bei diejer einzigen Lehranftalt wenigftens ein folches Perfonal angeftellt werde, welches allen gerechten Anforderungen genügt und entfpricht, demnach für die gefammten Naturwifienfchaften künftig zwei Lehrer berufen werden und hier auch eine Bernollftändigung der bisher in fo ungenügendem Maße vorhande- nen Sammlungen baldmöglich erfolge.“ i. Auf Veranlafjung diefer Rüge findet fich der k. preuß. Oberforft- meifter und vortragende Rath 3. v. Hagen in Berlin 2698) mit Recht veran- laßt, ebenfalls in Dengler’s Monatichrift. 1865. ©. 201 bis 208 Berichtigungen mitzutheilen, die dazu beitragen dürften, dag ungünftige Urtheil zu mildern, welches dort in der angeregten Beziehung über die preußifche Forftverwaltung ausgeſprochen wird: „Die Errichtung einer zweiten Forftlehranftalt, und zwar in Ahein- preußen, wurde bereit3 im Minifterium in Berathung genommen. Es haben ſich jedoch Erörterungen erhoben, welche zu einer Verneinung diefer Frage geführt, weshalb von dem Plane, mit der landwirthichaftlichen Lehranftalt in Poppelsdorf (647) einen Lehrfurfus zur Ausbildung von Forftwirthen zu verbinden, Abjtand genommen werden mußte.“ — Der Berfaffer ſucht num die Behauptung, „daß die Schule zu Neuftadt- Eberswalde im Vergleiche mit der zu Tharand nicht mit den gehörigen Lehrkräften und Lehrmitteln verfehen jei“, zu entkräften. Er ftellt dabei feineswegs in Abrede, daß auf einer Afademie für die Naturwiſſenſchaften wohl zwei Lehrer angeftellt fein dürften; „allein in Neuftadt hat ſich ausnahmsweiſe das Bedürfniß hiezu noch nicht geltend gemacht, da e8 der Befähigung und dem unermüdlichen Eifer Ratzeburgs gelungen ift, allen Anforderungen Rechnung zu tragen, und diejer ſelbſt der Anftellung eines zweiten Lehrers der Naturwiffenfchaften ent- 2695) Bruder des derzeitigen k. pr. Oberlandforftmeifters DO. v. Hagen in Berlin (184»). Ein weiterer Bruder ift F. dv. Hagen, f. pr. Oberforftmeifter zu Stralfund, ebenfo J. v. Hagen, gräflich ftolbergifcher Oberforftmeifter zu Jljen- burg. Nach Grunert’s forftl. BI. 1866. 11. ©.215 „aus dem Harze hervorgegangene tüchtige ac. Forftmänner.‘ Sorftlihe Chreſtomathie. 22 330 gegen ift (d).“ — „Dem Mangel eines genügenden Forftgartens ift durch Die Einrichtung eines jolchen im Umfang von 27 Morgen bei Ehorin — 177; Meile von Neuftadt gelegen, melche Entfernung durch die Eifenbahn jehr gemindert iſt — Abhülfe gewährt." — „Was die Sammlungen der Anftalt betrifft, ſo wird nicht zu zweifeln fein, daß Herr &. fie als ſehr voll- ftändig und für die forſtlichen Lehrzwecke für mehr als ausreichend anerfen- nen würde, wenn er fie ſelbſt befichtigt Hätte.“ — „Die Bibliothef enthält mehr als 4000 Bände, die Forftfarten-Sammlung 553 Blätter ꝛc.“ — Nach dem Urtheile herporragender Fahmänner der Berliner Univerfität jolfen diefe Sammlungen rüdfihtlih ihrer Bollftändigfeit und Ordnung den Anforderungen der Wiſſenſchaft ganz ent- ſprechen.“ — Gleichfalls hält es Grunert in feinen forftlichen Blättern. 1865. 10. S. 213 big 228 für nicht unangemeffen, zu den Ausftellungen jenes Herrn &. einige Bemerkungen. zu machen. Er gibt e8 durchaus nicht zu, daß in Preußen das Beftehen nur einer Forftlehranftalt ein Mangel fein foll. „Wiſſenſchaftlich durchgebildete Forftwirthe bedarf und bezahlt in Preußen nur der Staat ; diefem genügen durchfchnittlich im Jahr eirea 18 neu heran- _ gebildete Forftwirthe; die von 30 die Forftlehranftalt abjoloirenden Kan- didaten übrig bleibenden fünnen bei größeren Privat- und Kommunalver— waltungen Verwendung finden, was hinreichend ift. Für Kleinere Forjtwirth- ichaften bieten die Jägercorps an Forftlenten hinreichende Auswahl." — Weiter widerlegt der Verfaſſer die anderen Ausftellungen des Herrn &. und räumt diefem nicht die geringfte Veranlaſſung ein, die preußiſche Forftverwal- tung auf die desfallfigen Leiftungen in Sachen hinzumeifen; „jene weiß ſchon felbft, was Preußens Forften Noth thut und weiß ihre Zwecke auch) ohne Hinweilung auf andere deutjche Forftverwaltungen zu fördern, obſchon fie die guten Leiftungen diefer gern verfolgt und anerkennt.“ 641°. Smalian, H. L. (333) Die nothwendige Ausbildung der als Förfter Anzuftellenden, mit jpezieller Beziehung anf die k. preußifche Forftverwaltung. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1842. ©. 201. 641°. Dem Mangel der fiir die Jetztzeit nicht mehr genügenden Aus- bildung des preußijchen unteren Forftperfonald (Bemerkung 266) dürfte nur durch die Forderung höherer Schulfenntniffe für die Lehrlinge und durch Errichtung von Forftichulen abgeholfen werden fünnen. — Es find zwar im preußifchen Staate zwei jogenannte praftiiche Waldbaufchulen (580P), nämlich eine in Schlefien vom ſchleſiſchen Forftwerein (489), die andere im k. Forftrevier Mulartshütte — Forftinfpeftion Aachen ?»), — Der Wir- 269n) Diefe Waldbauſchule wurde im J. 1853 laut Bekanntmachung des f. Oberpräfidenten der Aheinprovinz vom 29. III. 53 errichtet und hat den Zweck, 331 fungsfreis diefer Schulen wird jedoch immer nur ein ſehr befchränfter, loka— ler bleiben. — Es kann bei den eigenthiimlichen Berhältnifien in Preußen wohl nicht von Privatunternehmungen Abhilfe des befprochenen Uebelftandes erwartet werden. Nur durch möglichjte Centralifation, wie fie der Staat allein bewirken kann, ift in der bezeichneten Richtung etwas Durchgreifendes und vollitändig Genügendes zu erwarten. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1860. ©. 164 ꝛc. 642°. Kos, P. A. F. (£ preuß. Forſtkommiſſär und oberſchleſiſcher land— ſaſtliher Förfter). Ueber die zweckmäßige Bildung der Jäger zu brauchbaren Forftbeamten, Nebft Hundert Fragen und Antworten zu deren Belehrung und Prüfung im Forftwejen zc. 2. Aufl. 1846. 8. 1186. Breslau. Goſohorsky. (7, Thle.) — (1. Aufl. 1828). Ein ganz unbrauchbares Machwerf. 642°, Großmann, Der preußifhe Jäger und Forft- beamte. — Zufammenftellung der Beftimmungen tiber die Behandlung der vorſchriftmäßig gelernten Jäger von ihrem Eintritt in die Lehre an bis zu ihrem Ausjcheiden aus dem Fägercorps durch Anftellung als Forftbeamte ꝛc. 1862. 155 ©. Berlin. Bath. (Mittler). (Y Thlr.) (Bemerkung 266). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1863. ©. 259. ef. auch: Ueber den Feldjägerdienft und deffen Einfluß auf das Forſtweſen in Hartig’s Journal f. Forſt- u, Jagdwei. 1806. S. 393. 643. Die Bonplandie. 1861. S. 343 meldet: „Der k. preuß. Yandesöfonomierath Thaer, Sohn des befannten Landwirths und DireftorS der feit 55 Jahren beftandenen Afademie für Landbauer in Mögelin Dr. Albrecht Daniel Thaer?7%) — Töfte diefe An- die Kenntniß der verbefferten Kultur- und Betriebsmethoden im Forſtweſen zu verbreiten und befonders jungen Männern, welche fi) dem Staats-, Gemeinde- und Privat- Forftihus widmen, oder jpäter als Kultur-Oberarbeiter bejchäftigt fein wollen, die Gelegenheit einer praftiichen Ausbildung zu verjchaffen. — Der k. Oberförfter Biermanns (ef. Bemerkung 19) zu Mulartshütte ift mit der Direktion diejer Waldbaufchule betraut. — ef. Schneider's Forft- und Jagdkalender. 1854. IV. ©. 81. und unter Pflanzung Biermann’s Kulturverfahren. 270) War geboren am 14. V. 1752 zu Celle im Hannoverifchen und ftudirte 1771 — 74 zu Ööttingen Medizin und Philofophie; — zuerſt praktiſcher Arzt in Celle, erhielt er 1804 einen Ruf als geheimer Rath und zugleich einen Landbefig von 400 Mor- gen im Oderbruche, den er jedoch bald gegen Mögelin — ein Dorf bei Küſtrin in der Mittelmarf, wo er 1807 die berühmte landwirthſchaftliche Anftalt errichtete vertaufchte; wurde 1810 Profeffor der Landwirthichaft an der Univerfität Berlin und zugleich vor- tragender Rath im Minifterium des Innern; 1815 Generalintendant der f. Stamm- jchäfereien. — Mögelin ift 1824 zu einer k. Akademie des Landbaues erhoben wor- den, nachdem Thaer 1818 jeine Entlaffung als Profeffor an der Univerfität genommen hatte. Er ftarb zu Mögelin am 26. X. 28. — Sein großes Werl „Grundſätze der 22% 332 ftalt am 1. November 1861 auf. — An ihre Stelle tritt eine landwirth— ſchaftliche Lehranftalt in Berlin, welche mit der Univerfität in Verbindung gebracht wird.“ Hieriiber äußert ein Korrefpondent in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1863. ©. 109: „Dem Bernehmen nah jol nun auch in Berlin eine mit der Univerfität zu vereinigende neue landwirthichaftliche Anftalt gegrün- det werden. Nach der Abficht des Minifteriums ſoll diefelbe ſolchen Per- fonen zur Ausbildung dienen, die — mit den nöthigen Vorkenntniſſen ausgeftattet — einen Ueberblid über daS Gebiet der Landwirthſchaft gemin- nen und fich für den Betrieb wifjenfchaftlich vorbereiten wollen. Die fiir das Studium der Landwirthſchaft nöthigen Vorlefungen ſollen größtentheils an der Univerfität gehalten, ergänzender Unterricht jedoch nach Maßgabe des Be- dürfniffes von beſonders dazu angeftellten Lehrern außerhalb der Univerfität ertheilt werden. — Ob bei diefer Anftalt ein ordentlicher Lehrſtuhl der Forft- wirthichaft errichtet werden fol, um den gebildeten jungen Landwirthen, jowie auch den einftigen höheren Verwaltungsbeamten Gelegenheit zu geben, fich Kenntniſſe in der Forftwiffenfchaft anzueignen und einzelne Zweige und Hülfswiſſenſchaften grümdlicher zu ftudiren, oder ob in der Anftalt nur ein anderweit bejchäftigter Forftbeamte forftlichen Unterricht geben wird, dariiber verlautet noch nichts.“ 644. Mit der Univerfität Greifswald ift die ſtaats- und landwirth- ſchaftliche Akademie zu Elvena, in welcher die Profefjoren jener lehren, ver- bunden (648®). 645. Gründung eines Lehrſtuhls für Landwirthichaft an der Univerfi- tät Breslau (602°). 646. An der Univerfität Halle wurde ein landwirthichaftlicher Lehr— ftuhl errichtet und im Winterfemefter 1862/63 eröffnet (602°). Na den Annalen der Landwirthſchaft in den k. preuß. Staaten 1862. Wochenbl. Nr. 22 — „wird diefer Verfuch mit dem beiten Erfolg gefrönt werden, da Profeſſor Dr. Zul. Kühn als Dirigent an der Spitze fteht (607). Nachrichten über das landwirthſchaftliche Inſtitut zu Halle. (Zugleich als Programm diefes Inftituts für Michaelis. 1863. Mit 1 lith. u. fol. Taf. 70 ©.) in Kühn's Mittheilungen aus dem ac. Laboratorium des landw. Inſtituts der Univerfität Halle. 1864. 1. Heft (ef. unter praftiicher Chemit ꝛe.) — Darin gibt auch Pfeffer (Profeſſor in Halle) Berichte aus dem phy- fiologifchen Laboratorium und der Verſuchsſtation dajelbft. Im 2. Hefte diefer Mittheilungen. 1865 finden ſich ebenfalls Nachrichten rationellen Landwirthſchaft. 4 Bände. 1809 und 1810. Berlin.“ wurde in faft alle europäischen Sprachen überfjett. (cf. Thaer, Geſchichte meiner Wirthſchaft in Mögelin. 1815. — Körte, Albrecht Thaer. 1839. Leipzig.) 3 333 f TREE en an 0 un DE dl PR u FE il über diejes Inſtitut, welche auch im landwirthſchaftlichen Centralblatt f. Deutſchland. 1866. &. 22— 30 abgedrudt find. Darnach „ift durch jenes bewiefen, daß der vollſtündige Eintritt der Landwirthichaft in die Univerfität nicht nur vecht wohl durchführbar ift, jondern daß diefelbe hier auch die Stätte zu einem friſchen und gefunden Gedeihen findet, da die Organifation des Landwirth- ſchaftsſtudiums an der Univerfität Halle in einer Weife erfolgt ift, daß hier bereit3 Einrichtungen zur Förderung der Unterrichtszwede getroffen und in Ausführung begriffen find, die zum Theil felbft Längft beftehenden land— wirthſchaftlichen Lehranftalten mangeln. Ihre Aufführung und nähere Be- ſchreibung findet man a. a. ©. Nach dem landwixthſchaftlichen Gentralblatt f. Deutfchland. 1865. 2. S. 152 ber fanden ſich im Winterfemefter 1864/65 an der Univerfität Halle 115 Stu- dirende der Landwirthichaft. — Daſelbſt. Heft 3. S. 244 find die VBorlefungen der Univerfität Halle für die Studivenden der Landwirthſchaft an derfelben veröffentlicht. 647. Die höhere landwirthfc aftliche Anſtalt zu Poppels— dorf bei Bonn am Fuße des Kreuzbergs“10). Landwirthſchaftliches Ceutralblatt für Deutſchland. 1865. 2. ©. 158. - Außer den diefer Afademie — die im Winterfemefter 1864/65 85 und 1865/66 86 Studirende zählte — eigenen wilfenjchaftlichen und praftifchen Lehrmitteln ift derjelben durch die Verbindung mit der Univerfität Bonn die Benutzung der reichhaltigen Sammlungen und Apparate der letern möglich gemacht. Zugleich bietet die enge Beziehung der Umiverfität zur Akademie den Studirenden Gelegenheit, auch noch andere, für die allgemeine wiſſen— ſchaftliche Bildung wichtige VBorlefungen zu hören. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1860. 5. 208. Das Minifterium geht jet ernftlich damit um (6401), einem ſchon längſt gefühlten Bedürfniſſe dev Aheinprovinz und Weſtphalens abzuhelfen, nämlich den Forftunterricht an der höhern landwirthichaftlichen Yehranftalt zu Pop— pelsdorf in der Weife auszudehnen, daß fünftig fich die Kommunal- und Vrivatforſtbeamten dort ausbilden fünnen. — Wenn auch zur Erwerbung landwirthichaftliher Kenntniffe in Preußen viel Gelegenheit gegeben ift, fo wurde bisher dajelbft auf die Erlernung der Forftwiffenfchaft weniger Be- dacht genommen; denn der circa 20,000,000 preuß. Morgen Wald ent- haltende preußiſche Staat??'®) befitt nur eine Forftlehranftalt (640). Mochte 214) An diefer Anftalt war Dr. Joh. Lahmann (geboren 1. VII. 1832 geftorben zu Poppelsdorf 7. VII. 1860 in der Blüthe feines Lebens) Lehrer der Naturgeihichte. Er hatte Zohannes v. Müller, deffen Aufmerkfamfeit fein un— gewöhnliches Talent erregt hatte, auf feinen natırrroiffenfchaftfichen Neifen nad Trieft, durch Illyrien, nach Salzburg und nad) Norwegen begleitet. 2719) Allg. Forft- und Iagdzeitung. 1851. ©.171. „Preußen, wie es gegenwärtig 334 auch diejelbe zur Ausbildung der Staatsforftdiener hinveichen, fo war fie Doch den Adfpiranten zum Kommunalforſtdienſte der Rhein- und angrenzenden Provinzen wegen der weiten Entfernung und der nicht unbedeutenden Reiſe— foften unzugänglich gemacht. Letztere find meist Söhne unbemittelter Eltern (Zorftbeamter), deren VBermögensverhältniffe ihnen feinen bedeutenden Auf- wand für das Studium erlauben. Dazu ift noch die Zahl der in Neuftadt- Eberswalde Aufnahme findenden Zöglinge eine bejchränfte (Bemerkung 268), und da dieje beftändig von Afademifern, die ſich dem Staatsdienſt wid- men, ausgefüllt ift, jo war bisher den Kommunal- und PBrivatforftbean- ten die Gelegenheit, fich.die erforderliche Fachbildung im Lande felbft zur ver- Ichaffen, gänzlich genommen. Es blieb ihnen daher nichts übrig, als die Forftlehranftalten des Auslandes zu beiuchen. — Eine natürliche Folge die- jes Mißftandes ift der Mangel an geprüften Kandidaten für den Kommunal- forftdienft, und man ſah fich darum bisher genöthigt, Kommunaloberförfter an- zuftellen, welche die nöthige Qualifikation nicht befaßen, was auf die Bermal- tung der fraglichen Waldungen vom nachtheiligiten Einfluffe war. — Ueber den Ort, wo die Bildungsanftalt für Kommunal- und Privatforftbeamte hinzulegen fei, konnte das Minifterium nicht lange unentjchlofien bleiben. Es war Boppelsdorf?”?), da hier die Verbindung einer forftwirthichaftlichen (1851) mit allen feinen Landern zum deutjchen Bunde gehört, hat im Ganzen etwa 24,500,000 prenß. Morgen Wald, worunter 8,110,735 Morgen Staatswald be- griffen find.“ Maron in feiner Sorftitatiftit. 1862. (292) beziffert die Sefammtwaldfläche der preußiihen Monarchie zu 25,637,811 preuß. Morgen, worunter 7,874,432 Morgen Staat3-, Domänen-, Kammer umb Klofterforfte, 3,605,523 Morgen Interefjenten- und emeindeforfte, 223,818 Morgen Kirhen-, Pfarr- und Inſtitutsforſte * 13,934,068 Morgen Privatforfte find. Nach Grunert’s forftlichen Blättern. 1865. 9. S. 183 hat Preußen bei 5140 Ou.- Meilen Flächeninhalt 27,988,865 preuß. Morgen Wald, und ift daher hier eirca 26 p&t. bewaldet. Der k. preuß. Oberlandsforftmeifter v. Hagen gibt in der neuen Denkfchrift über die in Gemäßheit der Anweiſung für das Verfahren bei Ermittlung des Reinertrags behufs Regelung der Grundjtener vom 21. V. 61 erlangten Rejultate des Ab- und Einſchätzungswerkes für die Holzungen — die Gejammtmwaldfläche Preußens zu 26,796,876 preuß. Morgen - (6,841,858,; Heft.) an, von der die füniglichen Forfte 7,179,524 preuß. Morgen (1,833,097,6 Heftave) und die fonftigen Waldungen 19,617,352 preußifche Morgen (5,008,761,3 Heftare) betragen. — ef. Sorititatiftit Preußens im Anhang *, 212) Ein Korreipondent aus der Aheinprovinz in der allg. Forft- u. Iagdzeitung. 1865. ©. 103 jagt: „Rheinland und Weftphalen find es gerade, welche bei einem Gemeinde- und Privatwaldbefit von 4,538,225 preuß. Morgen das Bedürfniß einer Bildungsanftalt fir Kommunal- und Privatforftbeamte am meiften empfinden, weshalb diefe beiden Provinzen dem Minifterium zu großem Danke verpflichtet wären, wenn mit der landwirthichaftlichen Lehranftalt zu Poppelsdorf, welche *) Das Jahr 1866 hat alle diefe Berhältuiffe anders geftaltet. Es wird hierüber im Nachtrage zum 3, Hefte genauer Bericht erftattet werden, jobald ein: mal die Ziffern in diefem Betreffe amtlich feitftehen. — F J 5 * 335 Lehranſtalt mit der landwirthſchaftlichen ganz ohne Koſten geſchehen kann, und ohnedies ſchon ein Forſtlehrer angeſtellt iſt. Es wäre nur noch der in Bonn ſtationirte k. Oberförſter hinzuzuziehen. Die übrigen erforderlichen Lehrkräfte für Naturwiſſeuſchaften, Mathematik, Landwirthſchaft, Rechtskunde, F Boltswirthfejaft, foivie Die umentbefelichen Sammlungen, Upperate, Biblio- ee But 0 te, = thef zc. find in reichem Maße vorhanden. Hiezu gefellt fich noch der günftige Umftand, daß die nahe bei Poppelsdorf gelegenen Waldungen von den verſchiedenſten Beſtänden (dev k. Kottenforſt mit eirca 12000 preuß. Mor- gen) eine jehr gute Gelegenheit zu praftifchen Demonftrationen darbieten?”3). — ef. Hartit artitein, E. Ueber Zwed und Einrihtung höherer landwirth = Ihaftliher Anjtalten nebjt einer Bejhreibung ber höhern landwirth— fhaftlihen Anſtalt zu Poppelsdorf bei Bonn. 1852. Bonn. — und die Zeitſchrift der landwirthſchaftlichen Lehranjtalt und Verſuchsſtation zu Poppelsdorf. —-(cf. unter angewandter Chemie Verfuhsftationen in Preußen.) 648°, Die Ef. preußiſche landwirthſchaftliche Akademie Brosfau in der Provinz Schlefien. Unter Mitwirkung der Lehrer der Akademie gejhildert. 1864. VII und 72 ©. 8. Berlin. Wiegandt und Hempel. ef. Göttinger gelehrte Anzeigen. 1864. ©. 1069 bis 1073. (von Wide (607)). Landwirthſchaftlliches Kentralblatt für Deutſchland. 1865. 3. ©.24 x. Der Inhalt diefer Schrift zerfällt in 2 Theile: : 1. Die Alademie und ihre Einrichtung, 2. Die Hülfsmittel derjelben, Direktor der Anftalt ift zur Zeit der Landes -Defonomierath Sette- gaft, der an die Stelle des 1863 geftorbenen geheimen Negierungsrathes Dr. Heinrich (589®) trat. Das landwirthſchaftliche Centralblatt ac. 1866. 1. S.15—22 bringt ausführ- liche Mittheilungen über diefe Akademie und deren Fortgang und Entwidlung: Diefelbe wurde im 3. 1848 gegründet und mit 39 Schülern eröffnet. Sie ift bis jeßt von 680 Studirenden befucht worden. 102 Landwirthe nah- ‚men im Sommerjemefter 1864/65 und 122 dergleichen im Winterfemefter 1865/66 an den Borlefungen Theil. — An ihr wirken 15 Dozenten ; auch haben dajelbft die Lehrhülfsmittel eine angemefjene Bereicherung erfahren, indem fie mit verjchiedenen werthuollen Sammlungen, einem chemifch-pflanzenphyfiolo- giſchen Laboratorium (cf. unter angewandter Chemie Verſuchsſtation in Prostau), als ein integrivender Theil der Univerfität zu Bonn zu betrachten fein dürfte, eine Horftlehranftalt fir diefe Beamten verbunden würde“ ꝛc. 273) Daß in Poppelsdorf alle Mittel zur Erlernung der für die die Forſtwiſſenſchaft Studirenden nöthigen Kenutniſſe in reichem Maße geboten find, wird auch in der allg. Forft- und Iagdzeitung. 1864. ©. 166 beftätigt. 336 einer reichhaltigen Bibliothef ꝛc. ausgeftattet if. — Die zu den praftifchen Mebungen dienende Gutswirthichaft umfaßt 4000 preuß. Morgen. Zur Erläuterung der forftwirthichaftlichen Vorträge dient das über 2000 preuß. Morgen umfaſſende k. Forftrevier. Der k. Oberförfter Wagner zu Pros- fau hält die Borträge über forftwirthichaftliche Disciplinen. 648°. Die k. preußifche ſtaats- und landwirthſchaftliche Akademie in Eldena, Eldena ift ein Dorf im preußifchen Regierungsbezirk Stralfund, in der Nähe von Greifswald, dicht an der Oſtſee gelegen. Der Grundbeſitz der ſäkulariſirten Abtei daſelbſt — gegen 2000 Magdeburger Morgen umfaſſend — gehört der Univerfität Greifswald, mit der die genannte Afademie — die größte landwirthichaftliche Anftalt Preußens — in Verbindung fteht. Sie wurde mit einem Koftenaufwand von 170,000 Thalern errichtet und eingerichtet, hat 11 Lehrer, einen großen botanijchen Garten, ein Berfuchs- feld, eine fehr gut verwaltete Gutswirthichaft, Bierbrauerei ꝛc., ſowie reiche wifienfchaftliche Sammlungen und Inftitute. — Im Winterfemefter 1865/66 “ befanden fih nur 11 Studirende an diefer Anftalt. — Direktor war von 1835—39 Schulze (680), von 1839 — 1843 Pabſt (564) und von da an Baumſtark. ef. Schober, Dr. Die Akademie Eldena. 1843. Greifswald. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 184. ©. 32. Außer obigen Grundbeſitz hat auch die Univerfität Greifswald bedeu— tende Waldungen. Dieſe betragen 11,721 Morgen, wovon 10,440 zur Holzzucht benugbar find (144). cf. Schneider’s dorſt- und Jagdkalender auf das Jahr 1862. ©. 36 und unter Anbau der Fichte diefelbe in den Greifswalder Univer- fitätswaldungen. — 649°. Die k. preußiſche landwirthichaftlide Afademie zu Waldau bei Königsberg. Ueber die Verhältniffe diefer Akademie und deren Hilfsmittel enthält der landwirthichaftliche Kalender von Menzelund Lengerke (cf. diefen Artikel) nähere Nachrichten. — Dajelbit finden auch Vorträge iiber Waldbau, Forſtſchutz und Forftinfektenfunde vom Oberförfter Gebauer zu Warniden ftatt. — Landwirthihaftlihes Centralblatt für Deutſchlaud. 1865. 3. ©. 246. 649°. Das landwirthſchaftliche Inftitut zu Ebſtorf, einer k. preußifchen Domäne in dev Nähe von Berlin (cf. unter Pflanzen- phyſiologie die Kieſelſäure in ihrer Beziehung zum Pflanzenwachsthum). Landwirthſchaftl. Gentralbl. ꝛc. 1865. 3. ©. 188. 649°. Die Aderbaufhule zu Dahme im Regierungsbezirk Potsdam (cf. unter angewandter Chemie Verſuchsſtationen in Preußen). Landwirthſchaftl. Centralbl. ꝛc. 1865. 1. ©. 76. 337 649°. Die Aderbaufhule zu Badersleben in der Provinz Sachſen (ef. unter Landwirthichaft Zeitſchriften). 650° Die neu gegründete Bergafademie in Berlin. cf. - Bemerkung 239°, — Der bisherige Direktor war Bergrath Heinrich Yottner (+ am 16. III. 66). In specie in Bayern. 650°. Sentter, 3. ©. v. (Bemertung 69%). Ueber das Stu- dium der Forſtwiſſenſchaft mit vorzügliher Beziehung auf das Königreich Bayern. Harl's Kameral-Korrefpondent (unter Forft - Wörterbiicher). Sahrg. 1809. 3. ©. 115. 119. 127. 135. 139. 147. 650°. Ueber die Bildung des Forftperfonals, nament- lich in Bayern. Ä Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1841. ©. 353. 650°, Einige Worte über den dermaligen Bildungsgang des f. bayerifhen Forftdienftperfonal®. Allg. Forfi- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 413. 651. Wie der Staatsforftdienft felbft fich nach den zwei befonderen Richtungen der Verwaltung und des Schußes der Forfte wirkſam zeigt, fo trennt ſich auch in Bayern der technifche Unterricht der Jünglinge, die fich dem Forjtweien widmen, in die Vorbereitung für den Forftfhug- und in jene für den Berwaltungsdienft. Für die erftere Kategorie befteht die einfache Lehre??t=) bei hiezu geeig- neten Revierförftern, wozu ein Nachweis über fehlerfreie, kräftige Körper: fonftitution und genofjenen Elementarumterricht geliefert werden muß. So— bald ſich ein Uebermaß von Forftichugdienft-Adjpivanten zeigt, fünnen die Kreisregierungen die Aufnahme von Forftlehrlingen temporär fiftiren. Die Lehre dauert 2 Jahre und endigt mit einer beim Kreisforftbitreau ꝛc. abzu- haltenden Prüfung. Die Prüfungsgegenftände werden aus den Elementen der Arithmetif, der praftifchen Geometrie und dem niedern Forft- und Jagd- weſen überhaupt entnommen. Die Prüfungsnoten ertheilt die f. Regierung. Die technifche Ausbildung der Adipivanten zum Forftverwaltungs- dienft hat dagegen in der Regel an der fönigliden Eentrallehranftalt Afchaffenburg zu erfolgen. 2748) Aufnahme von Forftpraftifanten und Forftlehrlingen in Bayern. Allgemeine Sorft- und Iagdzeitung. 1842, ©, 193, 345 u. 436; 1844 ©. 318. 426. und 1845. ©. 270, 338 Diefe wurde im 3. 1807 gegriindet?7*®) und von dem damaligen Groß- herzog zu einer öffentlichen Staatsanftalt erhoben. Sie hatte den Zweck, die fir den höhern und niedern Forſtdienſt erforderlichen Forftwirthe zu bilden. — Als im Jahre 1814 das Fürftenthum Afchaffenburg?°) an die Krone Bayern überging, ift diefe Forftlehranftalt beibehalten worden, erhielt jedoch) in den Jahren 1819 und 1824 Reorganijationen?”°®). Da diejelbe aber dennoch nicht den Erwartungen der k. Regierung entiprach, jo wurde fie 1832 aufgehoben, und die Zöglinge, welche ſich für die Höhern Dienftgrade auszu— bilden beabfichtigten, auf die Univerfitäten verwieſen (Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1833. S. 254), wie noch heutigen Tags. — nachdem im 3. 1844 das Forft- inftitut zu Ajchaffenburg durch k. Erlaß vom 28. I. 44 wieder ing Leben ge- treten ift (Allg. Forſt- und Zagdzeitung. 1843. ©. 426 und 1844. S. 150— 152 und André's ökonomiſche Neuigkeiten. 1844. ©. 948), — früher von Papius und nad) deſſen Benfionirung von Karl Roth?7%*) an der Uniwverfität München, ſowie von Albert an der Univerfität Würzburg forftliche Vorträge gehalten wer— den, (cf. Plan des ausführlihen Vortrags über Forjtwijjenihaft an. 274%) Im Fahre 1790 trat zu Schleißheim eine Forftunterrichtsanftalt ins Leben, die 1799 nad) München (75) tiberfiedelte. Hier waren Grünberger (143) und Dätzel Lehrer. Bedingung zur Anftellung beim Forftdienft im Lande war der dreijährige Beſuch diefer Forftichule. — Im Fahre 1803 erhielt die An- ftalt eine Umgeftaltung, indem fie nah Weihenftephan (652) verlegt und mit ihr eine Mufterwirthichaft in Verbindung gebracht wurde; behufs des forftlichen Unterrichts ift jedoch einige Jahre jpäter die Forftlehranftalt Ajchaffenburg er- richtet worden. ef. Hazzi's Anfichten ıc. ©. 214. (147c) und Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1837. Nr. 28 und 29. und 1842, Nr. 110. Auch in Eihftätt ward im J. 1804 ein Forftinftitut gegründet, das fich einige Fahre erhielt (157). 275%) Das Fürftenthum Aſchaffenburg umfaßte 21 Quadratmeilen und iſt aus dem ehemaligen Oberamte Aſchaffenburg des Churfürſtenthums Mainz, das außer der Stadt Aſchaffeuburg 82 Ortſchaften und im J. 1801 57,510 Ein- wohner enthielt, entftanden. Bei demfelben blieb es bis zur Auflöfung des deut- ſchen Reichs. Durch den Reichsdepntationsbefchluß vom 25. IL. 1803 (ef. ad 2e- merkung 38» im Nachtrag zu diefem Hefte) wurden alle geiftlichen Staaten aufgehoben, nur der Churfürft-NReichsfanzler — damals Karl von Dalberg (15%) — behielt die Regierung mit einem bejchränften Gebiete, wozu aud das Firftenthum Aſchaffenburg gehörte. Als 1810 Dalberg zum Großherzog von Frankfurt ev- hoben wurde, bildete Afchaffenburg die Hauptftadt des gleichnamigen Departe- ments. — Später Fam das Fürſtenthum Ajchaffenburg auf furze Zeit an Dejter- veich, wurde aber durch den Vertrag vom 3. VI. 14 an Bayern abgetreten, 2750) ef. Strauß, A. F. Wiedererneuerung und Eröffnung der k. b. Nationalforftlehranftalt. 1820. 8. Ajchaffenburg. 2768) Karl Roth — früher k. b. Forftmeifter zu Weiden — wurde 1859 — nachdem Papius, der am 7. III. 62 ftarb, nad) langjähriger Wirkſamkeit in den Auheftand getreten war — ordentlicher Profeffor der Forſtwiſſenſchaft ze. an der ſtaatswirthſchaftlichen Fakultät der Univerfität Minchen. 3 ’ de F F ; ar > # a 339 ; ber Univerfität München in der allgemeinen Forft: und Jagdzeitung. 1837. ©. 109 u. 1135 — Bedingungen der Aufnahme tehnifdher Kandidaten, insbejon- dere an den Hochſchulen Bayerns. Dafeldit. 1841. ©. 67), ſowie die betreffen— den E. b. Berordnungen vom 23. XI. 40 und 19. II. 44 in Behlen's Archiv f. dorſt⸗ und Jagb-Gefegebung. X. 1. &.5— 8 und 2. S.1—4; — desgleichen die Schlußprüfung ber Forfttandidaten an den Hochſchulen in der allg. Forft- und Jagdzeitung. 1844. ©. 314. Der Erlaß der k. bayeriſchen — vom 20. VII. 58 (forſt⸗ fiche Mittheilungen des k. b. Miniſterialforſtbüreau's. 1859, III. 1. &.148— 214) gibt die Normen über das Forftunterrichtsmweien in Bayern in neuerer Zeit und erhebt die Forſtſchule zu Ajchaffenburg, die vom 3. 1844 bis 1848 Seba— ſtian Mantel?’‘®) leitete und der von da bis jet Stumpf als Direktor borftand, zur Gentral- Forftlehranftalt für das Königreich Bayern. Zur Aufnahme in diefelbe ift für Inländer die Beibringung eines voll- ftändigen Gymmafial-Abfolutoriums °7°) und die Nachweifung über eine vor- 2769) War geboren am 15. VII. 1792 in Langenprozelten im Speffart, wurde im J. 1822 Forftmeifter in Hochipeier, nachmals in Kaiferslautern und 1831 in Kronach, 1844 Direktor und erfter Profeffor der Forftlehranftalt Aſchaffenburg; 1848 Negierungs- und Kreisforftrath in Speier. — 1859 trat er wegen Kränf- fichfeit in Benfion und ftarb am 27. VIII. 1860. ef. Smoler's Bereinsjchrift 2c. 1860. Neue Folge. 24. S©.89— 91, — allg. Sorft- und Sagdzeitung. 1860. S. 367 und das Abendblatt von der neuen Münchner Zeitung v. 31. VIIL 60. 277) Ein Korrefpondent aus Bayern in der Allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1865. ©.229—231 „über die Borbildung des bayerifhen Forſtverwaltungs— perſonals“ ſchließt ſeinen Artikel: „Wir möchten fragen, ob es — da doch die Forſtwiſſenſchaft, insbeſondere die Forſtwirthſchaft, eine techniſche Erfahrungs— wiſſenſchaft iſt — nicht zweckmäßiger ſei, den Lehrling, ſobald es die nothwendigen Vorbereitungsſtudien erlauben, je eher deſto beſſer in dieſe praktiſchen Wiſſenſchaften durch die Waldauſchauung ſelbſt einzuführen, und ob dieſe Vorbereitungswiſſen⸗ ſchaften nicht als zweckmäßiger, ſchneller und ſicherer zum Ziele führend durch die in Bayern errichteten Realgymnaſien*) geſchehen würden, als durch die huma— ) Sämmtliche Beſtimmungen über den Zweck und den Unterrichtsumfang der Realgymnaſien, iiber die Vorbedingungen zur Aufnahme in dieſelben, über die aus dem Abjolutorium derfelben erwachjenden Berechtiaungen zum Beſuche der tedh- nischen Hochſchule und der Umiverfität, ſowie zum Eintritt in verfchiedene Zweige des Staatsdienftes find im Reglerungsblatt für das Königreich Bayern. 1864. Nr.%. ©. 537 ıc. zu finden. — Of. in diefem Betreffe auch Neue Schnlordunng für die tech— nifhen Lehranftalten Bayerns. 1864. Münden; — desgleihen Schul- ordnung für dietehnifchen Lehranftalten Bayerns. 1864. Würzburg; — aud die Einleitung zum Fahresberichte des k. b. Realgymnafiums zu Nürnberg für das Schuljahr 1864/65: „Ueber die Beftimmung des Be- geiffs Realgymnafium vom Rektor Aug. Daumiller dajelbft.” „Die Real- gymnaſien find Bildungsanftalten, welche im fich die beiden Richtungen des Hu- manismus und Realismus zur Einheit verfühnen und tragen als Vermittlerinnen der Vergangenheit mit der Gegenwart die Bürgſchaft im fich, nicht blos Anftalten, jondern die Anftalten der Zukunft zu fein.“ i 340 her beftandene halbjährige VBorlehre?7®) hei einem k. bayerifchen Kevierförfter Bedingung. Bezüglich der früheren Berhältniffe diefer Forftlehranftalt ef. die allg. Forſt⸗ und Sagdzeitung. 1825. ©. 56; 1829. S. 1; 1840. ©. 369; 1846. ©. 388; 1847. ©. 419. — Andre’s Abhandlungen über das Forſt- und Jagdweſen. 1823. II. ©. 120. — Deſſen ökonomiſche Neuigkeiten. 1826. ©. 425. — Hefperus. 1831. ©. 885. 889. 895. Die Verhältniffe derfelben in neuerer Zeit, jowie die übrigen Vorbe- dingungen zum Forftftaatsdienft in Bayern anbelangend , geben die bereits angezogene allerh. Beftimmung vom 20. VII. 58, — bie Forſtverwaltung Bayerns. 1861. S. 169 x. (162 resp. Bemerkung 68) und die in den forſtlichen Mittheilungen, heraus⸗ gegeben vom k. bayerifchen Minifterialforftbürenu. IV. 1. (der ganzen Reihe 13. Heft). ©. 122— 158 mitgetheilten, vom k. Staatsminifterium des Innern für Kir- hen- und Schulangelegenheiten und dem der Finanzen unterm 24. I. 65 genehmigten Sagungen für die Kandidaten der f. bayerijchen Gentralforftlehranftalt zu Aſchaffenburg Aufſchluß: niftifchen Gymnafien 20.2” (6392) — „Wenn man nun jet ſchon eine bedeutende Abnahme der zum Forftverwaltungsdienft fich Hinwendenden Gymmafialabiturienten wahrnimmt, fo möchte der Grund wohl in den Erwägungen liegen, welche diefe - jungen Leute im Bergleich der Mühſeligkeiten und Entbehrungen des Forftdienftes gegenüber den übrigen Berufsarten und gejellihaftlichen Verhältniffen derjelben anftellen. Denn das fortgejetste lange Gymmafialftudium Hat jedenfalls eine ge- wiſſe Verweihlihung in der Lebensweiſe zur Folge, welche beim Forfimejen durch— aus im Dienfte ftörend ift*). — Die Redaktion der allg. Forft- und Fagdzeitung ift a. a. O. nicht dieſer Anficht, fondern jucht den Grund dieſer Erſcheinung darin, „daß die Forftbeamten troß der allerwärts ftattgehabten Gehaltsaufbefferungen immer noch verhältnigmäßig zu gering befoldet find.“ **) 278) Der bezügliche Theil der oben angeführten allerhöchften Beftimmung vom 20. VII 58 in diefem Betreffe lautet: „Die Borlehre (585) hat den Zwed, zum befferen Berftändniß der Vor— träge an der Gentralforftlehranftalt den Jünglingen einen allgemeinen Meberblid der im Forfthaushalte vorkommenden Betriebsgefhäfte zu verfchaffen, denjelben ein Bild von den mit dem Forft- und Jagddienſt verbundenen Förperlichen Anftren- gungen 2c. zu gewähren. — Zur möglichft vollftändigen Erreichung des Zwedes darf dieſelbe nur auf wichtigen, eine Marmmigfaltigfeit von Betriebsgejchäften darbietenden Revieren mit Rückſicht auf- die zeitliche Beſetzung derjelben ftatt- finden.“ Der k. bayerische Minifterialvatd Dr. von Mantel fpricht fih in einem Berichte vom 30. IV. 58 in diefem Betreffe folgendermaßen aus: „Als ein Gegenftand von bejonderer Bedeutung erjcheint die auf faft ſämmt— *) cf. Pfeil’s krit. Bl. 17.2. ©2083. Gemwähren eigentlide Gymna— fien oder höhere Realfhulen dem Forfimanne eine beſſere Borbil- dung? *x) Mir find unter Hinmweifung auf Foritdienfteinrichtung Bayerns im Anhang mit diefer letztern Anficht, wenigftens in Bezug auf Bayern, durchaus nicht einverftanden. Anmerkung des Herausgebers. EEE TO A Bd — u 341 „Studirende, welche mit Minifterialbewilligung Forftichulen anderer deutfchen Staaten bejucht haben, find — fofern fie fich um den bayerifchen Staatsdienft bewerben — gehalten, die Schlußprüfung an der Gentralforft- lehranſtalt Aſchaffen burg zu erftehen, wobei fie fich über die Erfüllung aller jener Vorbedingniſſe auszuweiſen haben, welche zum Eintritt in diefe gefordert werden. — Der Unterricht an diefer Anftalt erſtreckt fich über die Forſtwiſſenſchaft und Forftwirthichaftslehre nach allen ihren Theilen, — die Naturkunde in ihrer Anwendung auf das Forftwefen, die Mathematik, die Staatsforftver- waltungslehre, Landwirthichaft mit befonderer Nückficht auf Bodenfunde und die Jagdfunde. — Die Lehrporträge werden durch Exkurſionen der Forftlandidaten unter Leitung der Profefjoren in nahe und entfernter gelegene Waldungen erläus tert, wobei die minderbemittelten Kandidaten Unterftügungen zur Beftreitung der Reifefoften erhalten. — Die Studienzeit an der Centralforftlehranftalt währt 2% Jahre. — An derjelben waren für das Sommerjemefter 1865/66 127 Randidaten (worunter 33 Ausländer) intriirt; für das Winterſemeſter desſelben Jahres nur 74. (In Dr. F. L. W. v. Herrmann's 14. Heft der Beiträge zur Statiſtik des König— reichs Bahern 1866. S. 14 iſt der Beſuch dieſer Anſtalt in den Jahren 1852 bis 1863 jpeziell nachgemwiejen). Die Adjpiranten für den höhern Forftverwaltungsdienft (vom Forft- meifter aufwärts) haben — wie bereitS oben bemerkt — nach Abfolvirung jener Anftalt einen einjährigen ftaatSwirthichaftlichen Lehrkurs an einer der Univerfitäten München oder Würzburg zu frequentiven, nach deſſen Schluß fie ebenfalls eine mündliche Prüfung aus den obligaten Lehrgegenftänden zu beftehen haben. — Eine mehr als einmalige Wiederholung der Prüfung an der Centralforftlehranftalt wird nicht zugegeben. — Die Kandidaten find einer Disciplinarordnung unterworfen und an den unausgefegten Kollegien- bejuch gebunden. — Die äußerft reichhaltigen Sammlungen der Anftalt von Forftproduften, ſowie von Gegenftänden der Jagdkunde und Landwirth- lichen deutſchen Forſtlehranſtalten eingeführte Vorlehre auf einem Revier unter der Leitung eines beſonders hiezu geeigneten Revierförſters*) zwiſchen dem Gym- naſium und der Forſtlehranſtalt. Die Vortheile einer ſolchen find bereits allgemein anerkannt ꝛc. — „Der größte Gewinn möchte aber darin beſtehen, daß ſie gleich— ſam ein Prüfſtein wäre, ob ein junger Mann zum Forſtfach tauglich ſei und auch wirklich Beruf und Neigung hiezu habe ꝛc.“ (ef. Der Wald als eine lehrreiche Schule für Gelehrte in Stahl's Borftmagaziu. X. ©. 128). Die Borfhule in der allg. Forſt und Jagdzeitung. 1829. S. 328. *) ef. „Ueber den Einfluß der Befhaffenheit der Reviere und der Individualität des praftifhen Lehrers auf die WERNE junger Forfimänner“ in Pfeit’s frit. BL. 18. 2. ©. 77-90. 342 Ihaft, fir Zoologie, Mineralogie und Botanik, von mathematifchen Inſtru— menten und folchen für den phyſikaliſchen und Zeichnen-Unterricht, die Biblio- thet (1862/63 aus 2130 Bänden und 30 Karten beftehend), das chemifche Laboratorium 2c. find den Kandidaten zur Benugung geöffnet. — Für die Söhne füniglicher Beamter, insbeſondere der füniglichen Forftbedienfteten, werden 5 Stipendien zu je 250 fl., 10 zu je 200 fl. und 10 zu je 150 fl. jährlich verliehen; ebenfo 5 Stipendien & 250 fl. jährlich an Forftfandidaten, welche den ftaatswirthichaftlichen Kurs an den vorgenannten Hochichulen be- juchen. — Das Lehrerperignale an der Centralforftlehranftalt befteht aus dem Direktor (tm Range eines Regierungs- und Kreisforſtraths), der zugleich erfter Lehrer der Forſtwiſſenſchaft ift, und aus fünf anderen Profefforen (im Nange eines Forjtmeifters), ferner aus einem Aktuar als Affiftenten des Direktors in den Verwaltungs- und Rechnungsgeichäften. — Die Leitung ec. der Centralforftlehranftalt, welche dem k. StaatSminifterium des Innern für Kicchen- und Schulangelegenheiten und dem der —— unmittelbar unter⸗ geordnet iſt, ſteht zunächſt dem Direktor zu.“ — Nach Ausweis der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1864. ©. 867 betrugen die Ausgaben der k. bayer. Staatsregierung für die Centralforftlehranftalt pro 1859/60 19,280 fl. und pro 1860/61 21,983 fl. 44. — (ef. auch in diefer Deziehung die forftlihen Mittheilungen ꝛc. 1864. III. 4 (dev ganzen Reihe 11). ©. 51.) Desgleichen pro 1862/63. Die Einnahmen aus Staatsbeiträgen .... . 20,229 fl. he, „ SKollegiengeldern ..... 2,500 fl. | Summa 22,729 fl. und die Ausgaben . auf Perfonal- Erigenz a. Bejoldungen ..... 9,152 fl. b. Kolleg- Honorar... 2,500 fl. auf Menl- Exigenz: . .: un 22 Summa 22,729 fl. ef. Dr. v. Herrmann's Beiträge zur Statiftif des König- reichs Bayern. ‚1866. ©. 14. „Die Einreihung der die Centralforftlehranftalt gleichzeitig abſolviren— den und jofort-in die Nevier- und Forſtamtspraxis oder auch in den ftaat3- wirtbfchaftlichen Kurs übertretenden Forftlandidaten in den Forftdienft- Adjpirantenftatus gejchieht nach Maßgabe der bei der Abjolutorialprüfung in Ajchaffenburg errungenen Fortgangspläge; daran reihen fich die in dem— jelben Jahre mit Erfolg geprüften Forftlehrlinge, ebenfalls nach der Ord— nungsfolge der bei der Prüfung ihnen zu Theil gewordenen Rangnummern. — Borftpraktifanten, welche zwei Jahre praftizirt haben, gehen bei der An- ftellung den geprüften älteren Forjtlehrlingen vor und fünnen auch in den Soritdienft der Gemeinden und Stiftungen eintreten und in denfelben nicht 343 nur ihre Einreihung in den Staatsforftdienft abwarten, fondern auch nad) dieſer noch drei weitere Jahre in jenen Dienften verbleiben. Innerhalb die- jes Zeitraums fteht ihnen der Rücktritt in den Staatsforftdienft frei. — Die Soritpraftifanten und geprüften Forftlehrlinge ftehen unter der Aufficht der Regierungslammern, welche ſich über die Verwendbarkeit und dag Verhal- ua U m am 2 | AZ ur 1 a . - * ten derſelben Qualifikationen vorlegen laſſen. Erſtere können während der Prariszeit zu Forſteinrichtungs⸗Arbeiten oder zu interimiſtiſchen Verſehungen von Altuarſtellen oder, wie auch die geprüften Forftlehrlinge, zur Verſehung von Forftgehülfenpoften verwendet werden. Der Konkursprüfung ?7?*) haben fich alle Adſpiranten zum Staatsforft- Berwaltungsdienft zu umterwerfen. Die Zulaffung zu diefer ift nur nach zweijähriger Praris geftattet. Eine ſolche wird in der Regel alle 2—3 Jahre gleichzeitig am Site aller Kreisregierungen abgehalten; e8 faßt die jchrift- lichen Fragen dazu das f, Finanzminifterium resp. das Minifterial- Forft- büreau ab. Die Konfursprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Bei der Cenſur werden fünf Notenabftufungen angewendet. Die Zahl der fehrift- lichen Fragen ift auf 40 fejtgejegt, die mindliche Prüfung zählt fiir 7, das Reſultat des Planzeichnens für 2, der Orthographie und Kalligraphie fir je eine und der jchriftliche Bortrag für 3 Fragen, wonach fich die Anzahl derfelben im Ganzen auf 54 feſtſtellt. Die Hauptqualififation findet in der Art ftatt, daß ſich die Geprüften, deren Gefammtnotenfumme 54 bis 100 beträgt, in die Hauptklaſſe I, ferner jene mit einer Summe von 101 bis 150 in die Klaſſe II und die 151 bis 200 zählenden in die Klafje II] einveihen. Die mit 201 bis 270 Notenziffern der Hauptklaſſe IV zufallenden Individuen werden als unbefähigt für den VBerwaltungsdienft dem Forftichugdienfte zugewieſen. Die neue Forftdienfteinrichtung kennt folgende Chargen: A. Im Forftverwaltungsdienfte: Minifterialräthe als tech- nische Referenten im StaatSminifterium der Finanzen; ferner Forfträthe, als folche bei den Kreisregierungen, Kammern der Finanzen ; For ftmeifter als höhere, und Revierförfter als niedere äußere Forftverwaltungsbeamte ; endlich Forftamtsaftuare als Affiftenten und Kontroleure der Forft- meifter. B. Im Forſtſchutzdienſte: Forftwärter, Forftgehülfen und Waldauffeher. AS befondere Erfordernifje und VBorbedingungen find beſtimmt: A. Für den Forſtverwaltungsdienſt: 279“) Beziiglich der früheren Forftdienftprüfungen in Bayern, cf. die allg. Forft- und Iagdzeitung. 1841. S.193, — jowie die Zufammenftellung der älteren und neueren f. bayerifhen Berordnungen über die Forft- prüfungs-Konfurfe aus den Jahren 1812, 1817, 1821, 1830, 1832 und 1837 in Behlen's Archiv der Forft- und Jagdgeſetzgebung. X. 2. ©. 45—62, 344 Zur Anftellung als Forftamtsaftuar wird erfordert: das Abſolu— torium der Centralforftlehranftalt Aichaffenburg, das Beftehen der Staat3- Forſtkonkursprüfung, Gewandtheit im Planzeichnen, eine gute Handichrift, fowie entjprechende Dienftleiftung als Forftgehülfe. _ Die Anftellung als Nevierförfter erreichen. nur folche Individuen, welche bereit$ mehrere Jahre als Forſtamtsaktuare gedient und ſich die Haupt- qualififationsnote I erworben haben. Zur Vorrüdung zum Forftmeifter jollen nur jene Nevierförfter ge- langen, welche mehrere Jahre als folche mit Auszeichnung gedient und fich die Hauptqualififationsnote I errungen haben. Zum Forftrath avanciren die Forftmeifter von befonders ausgezeich- neter wifjenjchaftlicher Bildung und Befähigung für den direftiven Dienft. Die Dberforftbeamten werden aus dem äußeren Dienfte in das Staat3miniftertum berufen. B. Für den Forſtſchutzdienſt: Zur Anftellung als Waldauffeher wird die Befanntichaft mit den praftifchen Waldarbeiten erfordert, ſowie daß dag zu verwendende Individuum des Leſens und Schreibens fundig ift zc. Zur Anftellung als Forftgehülfe wird verlangt, daß das Indivi— duum das niedere Forſt- und Jagdweſen vollitändig erlernt hat, korrekt und leſerlich ſchreiben und fich fchriftlich gut ausdrücken kann. Zur Beförderung zum Forftwart gelangen nur ſolche Individuen, die als Forftgehülfen mehrere Jahre gedient und im Dienfte als ſolche die Hauptqualifikationsnote J erhalten haben. Die Feſtſtellung der Qualifikations-Liſten für die Revierförſter, Aktuare, Forſtwarte und Forſtgehülfen erfolgt in den Kreisforſtbüreau's durch ein Komité, welchen: der einſchlägige Forſtmeiſter beizuwohnen hat (cf. die Verordnung vom 8. XI. 55 „die Qualifikations- und Promotiongliften des Forſtperſonals betreffend“ in dem forftlichen Mittheilungen, herausgegeben vom k. bayer. Miniſterial-Forſtbüreau. IL. 3. &.23— 31. 18565 — desgleichen „die neue Inſtruktion zur Anfertigung der Qualififations- und Promotionsliſten des k. bayer. Forftperfonal3 vom 22. VII. 63“ daſelbſt. 1864. II. 4. ©. 350— 391 und in der allg. Forftz und Jagdzeitung. 1865. ©. 375), Die Promotionsliften (cf. 152 am Schluſſe) haben den Zweck, Ungleich- heiten in der Beförderung der Forftbedienfteten verfchiedener Kreife vorzubeu— gen, ſowie den Anträgen auf Wiederbejegung erledigter Dienftesftellen eine feftere, von perfönlichen Anfichten freiere Grundlage zu geben ꝛc. — Im All- gemeinen wird bei der Anftellung und Beförderung ſowohl im Forftverwal- tungs⸗ als Forftfchugdienfte der befferen Befähigung gebührend Rechnung ge- tragen, ohne die Anciennetät bei Seite zu jegen. “Die höhere wifjenfchaftliche Bildung und das Nefultat der Konkursprüfung wird insbeſondere ſchon bei der erſten Anftellung berüdfichtigt zc. 345 652°. Auf der nunmehrigen k. landwirthſchaftlichen Central- Thule zu Weibenftephan, deren Direftor zur Zeit Dr. R. Wenz ift, werden nur zum Unterrichte der dortigen landwirthichaftlichen Eleven von dem in der Nähe wohnenden k. bayer. Forftmeifter zu Freyfing forftwiflen- ſchaftliche Borlefungen gehalten und zu den praftifchen Demonftrationen das benachbarte k. Revier Freyfing benutzt (Bemerkung 274°), cf. v. Lips (£. Bayer. Revierförfter, nunmehr k. Forftmeifter in Weilheim). Fünf⸗ ter Jahresbericht der F. bayer. Iandwirthichaftlichen Centralfchule zu Wei- benjtephan. — Mit einem Programm über den dortigen forftlihen Unterriht und den Wirthichaftsbetrieb im f. Forftrenier Frey— fing. 1856. 8. 806. Freyſing. Datterer. (1/s Thle.) (cf. auch v. Lips unter Handbücher des Waldbau's). | Nach Pieil’s kit. BL. 1857. 39.2. S.37—40 gibt der Berfaffer diefer Schrift Rechenjchaft, wie der forftliche Unterricht in der benannten Schule ertheilt wird, und es jcheint nach dem, was fich aus diefem Programm ent- nehmen läßt, daß diefer ein zweckmäßiger ift. „v. Lips geht ganz richtig von der Anficht aus, daß der forftliche Unterricht an einer Tandwirthichaftlichen Anstalt, die nur von Landwirthen befucht wird, ein anderer fein muß, als der auf einer jolchen, auf welcher auch Forftwirthe gebildet werden.“ An dieſer landwirthichaftlichen Centralfchule waren im Jahre 1862/63 10 Lehrer angejtellt, und beſtanden damal3 die Einnahmen für diejelbe i aus dem Ertrage des k. Staatsgutes Weihenftephan mit 7057 fl. aus Koft- und Schulgeldernn. . 3501 fl. ee a a a are 5515 fl. aus anderen Quellen und Zuſchüſſen aus der Staatskaſſe 4268 fl. . Summa 20,341 fl. und die Ausgaben fiir diefelbe 11,089 fl. smnseneans 6216 fl. ee 3036 fl. Summa 20,341 fl. In den bereits unter 651 citirten Beiträgen von Dr. Herrmann ift der Bes ſuch diefer Schule von 1852 bis 1863 nachgewiefen. Im Herbit 1863 abjolvirten 13 Eleven und 34 Hospitanten, und waren im derjelben im %. 1862/63 überhaupt 44 In- und 25 Ausländer. ef. auch den Jahresbericht der k. Iandwirthichaftlichen Centralſchule zc. 1860/61 mit einer. Abhandlung über den Einfluß des Futterbaus auf den‘Ertrag von Getreide und die Rente der Öüter, — fowie über den Einfluß einer entſprechenden — Forſtl. Chreſtomathie. 346 auf den Ertrag der Güter vom Direktor Helferich °P). 1861. V. und 98. ©. 8. Freyfing. Datterer. (Ys Thlr.); deögleichen pro 1864/65 mit einem Auflage über das Kugeltorf von Eihhorn in Feilendorf bei Aibling (cf. Beſchreibung verſchiedener Torfmoore in Bayern) von Dr. Lindner. Dafelbit. 1865. (ef. auch ad 652* im Nachtrag zu dieſem Hefte). 652°. Nach v. Herimann’s Beiträgen 1866. &.20 beftanden im Jahre 1862/63 in Bayern 5 Aderbaufchulen und zwar in Schleigheim (Ober- bayern), Shönbrunn bei Landshut (Niederbayern), Pfrentſch (Ober- pfalz und Regensburg), Tries dorf (Mittelfranken) und Ramhof (Schmwa- ben-Neuburg). — An denjelben waren damals 23 Lehrer angeftellt, ſowie 87 Schüler und 10 Hospitanten befchäftigt. Die Einnahmen derfelben be- trugen in jenem Jahre 21,477 fl., worunter 991 fl. aus Staats- und 13,081 fl. aus Kreisfonds, und die Ausgaben 20,998 fl. 652°. Außerdem ift noch in Bayern eine landwirthſchaftliche Erziehungsanftalt zu Lichtenhof bei Nürnberg, deren Zwed die theore— tiiche und praftiiche Ausbildung junger Leute von 12 bis 18 Jahren für die Landwirthichaft und den niedern Forftdienft ift. Sie wurde im J. 1834 von Dr. 3. 3. Weidenfeller mit 12 armen Knaben gegründet, war bis 1854 ein Privatinftitut und von da ab Kreisanftalt des Regierungsbezirkes Mittel- franfen. — Die jährliche Frequenz derjelben ift circa 100 Zöglinge aus allen Kreifen des Königreichs ; für einen Theil derjelben beftehen Freipläge. — Die Anftalt befigt außer einem chemiſchen Laboratorium, mehreren Samm- lungen und Kabineten eine Bibliothek zc. und circa 120 Tagewerk Ader- und Wiejenland. (Der Rektor der Anftalt vedigivt „die Kichtenhofer Blätter.“ Dr- gan de3 landwirthichaftlichen Marimilianginftituts in Lichtenhof ꝛc., deren Jahrgang 1866 der 38. ift). Mit diefer Iandwirthichaftlichen Erziehungsanftalt ift auch eine Ader- baufchule verbunden. 6524 Die landwirthſchaftliche Fortbildungsjhule zu Würzburg. An derfelben ertheilten im 3. 1862/63 unter 11 Lehrern 8 den Unterricht unentgeltlich, daher unter den Ausgaben die ganze Perfonal-Erigenz nur 934fl. betrug. — Vier Monate im Winter erhalten die Zöglinge in der Anftalt Unterricht, Wohnung und Verpflegung. Die übrigen 8 Monate des Jahres befinden fich Abtheilungen derfelben im Iandwirthichaftlichen Vereinsgarten und 2790) Helferich, Joh. Kar! Chriſt., vormals Direktor obiger Centralfchule, ftarb am 20. 1.65 an ſchweren Gehirnleiden in einem Alter von 48 Fahren. 347 in den ärarialiſchen Weinbergen, und der Reſt wird auf dem verjchiedenen Punkten des Regierungsbezirtes Unterfranken vertheilt und mit Wiefenbau- und Drainage-Arbeiten beſchäftigt. — Im J. 186%63 war die Schülerzahl 124. — Die Einnahmen waren damals 12,788 fl. (morunter 368 fl. aus - Gemeinde-, 3763 fl. aus Diftrikt3- und 4000 fl. aus —— und die Ausgaben 12,186 fl. ef. dv. Herrmann’s Beiträge. 1866. ©. 19. 653. Das f. bayerifche Staatsminifterium des Handels ıc. hat be- ſchloſſen, zur Förderung des landwirthichaftlichen Fortbildungs - Unterrichts jedem Kreisfomite des landwirthichaftlichen Vereins außer den bereit3 be- willigten Mitteln (508) einen weitern Zufchuß im Betrage von 250 fl. zu- zumenden. Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern. 1865. XI. In specie in Wiürtemberg. 654. Die forft- und kondwizthfhaftfige Akademie in Hohenheim. Hohenheim war im Mittelalter der Stammfig einer adeligen Familie gleichen Namens, von der auch der befannte Ph. A. Theophraftus Pa- raceljus Bombaftus von Hohenheim (cf. ad 654 im Nachtrag zu dieſem Hefte) abjtammte. Es fiel im Jahre 1768 als Lehen dem Herzog von Würtemberg heim, wurde 1772 herzogliche Sommerrefidenz und berühmt durch jeine prachtvollen Anlagen. Nach des Herzogs Tod fank jedoch die alte Pracht Hohenheims raſch; es wurde die Domäne — nachdem das Schloß nod als Militärfpital benutzt worden war — von 1797 bis 1817 verpachtet und vernachläffigt. Erſt im letzteren Jahre wurde Schloß und Gut durch König Wilhelm zu einer. Unterrichts -, Verſuchs— und Mufteranftalt Wirtembergs beftimmt, und trat- folhe unter Di: reftion des berühmten Schwerz?®?) ins Leben. Seit diefer Zeit hob ſich 1 J 220, Joh. Nep. Hubert v. Schwerz war geboren in Koblenz am 11. IV. 1789, wurde nad) vielen Reifen im %. 1816 preußifcher Regierungsrath in Mitn- fter, 1818 Direktor des landwirthichaftlichen Inſtituts in Hohenheim und 1828 in den Ruheſtand verjetst. Er ftarb am 11. II. 44 in feiner Geburtsftadt. — Of. deffen Selbftbiographie in der 2. Auflage feiner Anweifung zum praftifchen Aderbau (cf. diejen Artitel). — Desgleihen deſſen Bericht über die land- wirthſchaftliche Verſuchs- und Unterrihtsanftalt zu Hohenheim ꝛc, - mit einem Borwort von Freih. v. Barnbüler. 1821. Stuttgart. 23* 348 diefelbe ſchnell zu einer großen Bedeutung als Schule und Mufterwirth- ichaft, und es ftrömten ihr Zöglinge aus allen Ländern zu23ie), — 1820 wurde die Forſtſchule, welche bis dahin für die Feldſchwadron?s!v) in Stutt- gart (75) bejtand und ſchon im J. 1783 vom Herzog Karl zunächft für jene gegründet wurde, jedoch mit deſſen Tode für diefen Zweck auf einige Zeit erlofchen und erſt jpäter wieder ing Leben getreten (Bemerkung 164°) und mit dem Feldjägercorps verbunden worden war (610), nah Hohenheim ver- legt (Allg. Forſt- umd Jagdzeitung. 1847. ©. 419 und den unter 655 nachgemwie- jenen Vortrag Gwinner’s). — Der Unterricht in der Forftwifjenichaft war dem Oberförfter Joh. Wilh. Feitter?3?) übertragen. — Im J. 1829 wurde Dr. W. H. Gwinner (Bemerkungen 136 u. 183%, fowie ad 654 und ad Bemerkung 183° im Nachtrage) Profeſſor dafelbft. Nach Beförderung dieſes zum Kreisforſtrath in Ellwangen erhielt Brecht ?*?) deſſen Stelle, und nad) diefem der als Schriftiteller bekannte Dr. Heinrich Nördlinger (Be merkung 172 und 173), der noch jest diefen Poſten befleivet. — Dem erſten Lehrer der Forftwiljenichaft wurde ein Nepetent beigegeben, und ftatt deſſen 1831 ein ftändiger zweiter Lehrer angeftellt. — 1838 ift dem erften Die Direktion der Lehranftalt in Hohenheim ift zur Zeit dem Oeko— nomierath 21. Werner übergeben, nachdem am 14. VI. 65 Guft. Friedr. Alb. v. Walz als Direktor derjelden penfionivt worden. Letzterer ift geboren zu Stuttgart am 30. XII. 1804, wurde 1828 Borftand der Aderbaufchule in Ellwangen mit dem Titel al3 Defonomierath und 1850 Direktor in Hohenheim. (Bemerfung 281). 2812) Neben der höhern landmwirthichaftlichen Anſtalt beſteht hier noch eine Ackerbauſchule, welche 1818 errichtet und 1829 von v. Ellrichhauſen erweitert wurde. Die Zöglinge dafelbft müſſen alle Arbeiten der Wirthſchaft verrichten, erhalten aber nebenbei theoretischen und praftifchen Unterricht. — Nach dem Mufter jener find ſämmtliche in Witrtemberg bejtehenden Aderbaufchulen (658) gebildet. Sul. Ludw. Freiherr v. Ellrichshauſen, geboren zu Affumftadt am 17. VI. 1789, ftudirte 1807 Forftwiffenihaft unter der Leitung Gg. Ludwig Hartig’s in Stuttgart (Bemerkung 1640) und wurde 1828 Direktor in Hohenheim (Bemerkung 280), woſelbſt er am 11. IV. 32 ftarb. 2510) cf. Neitter, D. Nachricht von der herzoglich würtembergi- ſchen Jäger-Garde, als Erziehungsanftalt für fünftige — betrachtet in v. Moſer's Forſtarchiv. IL. S. 3. 282) Geboren zu Kleinheppach (Ob. A. Waiblingen in Würtemberg) im September 1757; — war von 1780 bis 1806 Forſtverwalter mit dem Charakter als Oberjäger und von da bis 1810 k. Oberförſter in Um, 1810 Lehrer der Forſtwiſſen— ichaft bei der Feldjägerſchwadron in Stuttgart, 1820 Profefjor der Forftwiffen- ſchaft in Hohenheim, wurde 1825 penftonirt und ftarh im Mai 1842 zu Beutelsbach. 233) Joh. Ludw. v. Brecht, geboren zu Weislensburg (Ob. A. Weins- berg in Würtemberg) den 23. V. 1806, wurde 1833 zweiter Lehrer der Forft- wiffenfchaft in Hohenheim, 1838 Profeffor daſelbſt, 1841. Forftlehrer und Ber- walter des Reviers Hohenheim mit dem Titel eines Oberförfters, 1845 wirklicher Oberförſter zu Crailsheim, 1853 zu Bönnigheim und 1857 zu Leonberg und ift zur Zeit Forſtrath in Stuttgart. N 3 349 Forftlehrer als Oberförfter die Verwaltung des Reviers Hohenheim ?**) üiber- tragen worden. / ef. Andre's ökonomische Neuigkeiten. 18%. ©. 697. u. 1832. ©.29. 91-96 u. 140. Gruner's Reifen dur das Königreich der Niederlande, herausgegeben von Wimmer. 1826. 1. Thl. ©. 14 (807). Laurop's Tajhenbuh für Wald- und Jagdfreunde. 1831. ©. 83. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1827. ©.61; — 1833. ©. 238; 8 1838. ©. 551; — 184. ©. 31 u. 4235 — 1843. ©. 435. Gwinner's forftl. Mittheilungen. 1836. 1 ©. 128; — 1838 3. ©. 111; — 1839. 4. ©. 165; — 1842. 7. ©. 138. Die 7 Jahrgänge der Monatjhrift für das würtember- giſche Forſtweſen. 1850 —1856 (389). Bei der Alademie in Hohenheim find neben dem Direktor 11 Yehrer angeftellt. — Inländer, welche als Studivende des Forftfaches eintreten wol— len, haben ſich — jofern fie nicht die afademische Borprüfung beftanden — einer befonderen Prüfung über den Beſitz genügender Elementarfenntniffe zu unterwerfen, und find auf die k. Verordnung vom 4. I. 40, $ 6 hin- gewiejen, wonach fie bei der Meldung zur erften StaatSdienftprüfung auch ein Zeugnig über das Beginnen ihrer forftlichen Yaufbahn bei einem Revierförfter während eines wenigftens einjährigen Aufenthalts vorzulegen haben (Bemerkung 278). — cf. Ueberſicht über die Zwede, den Lehrplan und die Aufnabmebedingungen bei der k. würtembergiihen lands und forftwirthihaftlihen Akademie zu Hohenheim im Wochenblatt für Land = und Forſtwirthſchaft, Herausgegeben von ber k. würtembergifchen Gentralftelle für Landwirthichaft. 1864. ©. 266 — 268. Im Jahre 1838 wurden für die Afademte in Hohenheim neue Sta- tuten verfaßt. Es ftehen derjelben zu dem anfchaulichen und praftifchen ?°) Unterrichte vielfache Hilfsmittel zu Gebote, namentlich ein: botanijcher Garten, eine ausgedehnte Baumfchule, eine großartige Werkzeugfabrif, das 254) Das f. Revier Hohenheim (im k. würtembergifchen Forftamt Leonberg) enthält 2127 Wiürtemberger Morgen Staats-, 3210 dergleichen Gemeinde-, 123 dergl. Stiftungs- und 639 dergleichen Privatwaldungen. ef, v. Wedekind's neue Jahrbücher der Forſttunde. 1842. 25. ©. 228 ıc. Nach Nördlinger’s frit. Bl. 1861. ©. 161 dagegen 2584,57 Morgen Staats, 3599,37 dergleichen Gemeinde-, 401,0; dergl. Stiftungs- und 668,95 dergl. Privat- en. 285) Unter Borftihugdiener und Beſtrafung der Borftfrevel in Würtemberg (cf. Sorftpolizei) wird eine Abhandlung aus der allg. Forft- und Sagdzeitung. 1864. S. 1-10 befprochen, welche die Meberfchrift Forſtliche Zuftände in Wiürtemberg führt. . — Hier find diefelben theilweife als tadelnswerth bezeichnet und werden in der dafelbft bejtehenden Organifation, „welche der praktiſchen Heranbildung des jungen Forftmanns hemmend im Wege fteht” — begründet gefunden. 390 Forftrevier Hohenheim, eine Modellfammlung von Werkeugen, eine Samm- lung von Naturalien und forſt- und landwirthichaftlihen Produften, eine allen Zöglingen zugängliche Bibliothef ꝛc. — Im Budget fir Würtemberg ift in der Etatsperiode 1864/67 für Die fand - und forjtwirthichaftliche Anftalt Hohenheim, resp. die Afademie, Aderbau- und Gartenbaufchule, die agrikultur-chemiſche Verſuchsſtation (ef. ad 654 im Nachtrage) und die Gutswirthfchaft jährlich eine Summe von 17,992 fl. 18 fr., beziehungsmeife 19052 fl. 18 fr. ausgeſetzt. Nach dem landwirthſchaftlichen Centralblatt für Deutfchland. 1865. 2. ©. 152 befanden ſich im Winterfemejter 1864/65 an der Afademie 97 Land- und 32 Forftwirthe. cf. ebenfalls ad 654 im Nachtrage. Of. noch) in Beziehung auf die Akademie Hohenheim: a. Zeller, — Nachrichten über die würtembergiſche land- wirthbihaftlihe Unterrihts- und Berfuhsanftalt zu Hohenheim. 1827. Stuttgart. b. Gwinner, Dr. Ueberficht der Lehrgegenftände und Wirth- ſchaftszweige des k. würtembergijhen land- und forft- wirthbichaftlihen Inſtituts in Hohenheim x. 1831. 8. Stuttgart. ec. Die k. würtembergifche Tehranftalt für Land- und Forft- wirthſchaft in Hohenheim. 3. Aufl. Mit 1 lith. Plane. 1838. 8. Stuttgart. d. Die k. würtembergifche Tehranftalt für Yand- und Forft: wirthbihaft in Hohenheim. — Eine Feftgabe der Centrafftelle des Iandwirthichaftlichen Vereins in Stuttgart für die Mitglieder der 6. Berfammlung der deutjchen Land- und Forftwirthe (564). 1842. IV. u. 332 S. Mit Titelblatt u. 14 Taf. Abbildungen. Stuttgart. Hoffmann. (2 fl. 42 fr.) (v. Wedekind's nene Jahrbücher der Forſtkunde. 1842. 25. ©. 228 ıc.) & e. Mittheilungen aus Hohenheim mit einem Kulturplane. 1853. Stuttgart u. Tübingen. Diefe Schrift bezieht ſich mehr auf die landwirthichaftliche Lehr- anftalt dafelbft und die mit diefer verbundene Gutswirthſchaft 28°). f. Die Forftfhule zu Hohenheim. Geſchichte und Beſchrei— bung derjelben. Mit 1 Karte des Reviers Hohenheim. 1855. 96 ©. Stuttgart. Blum u. Vogel. Eine Feftgabe fir die Mitglieder der Verfammlung ſüddeutſcher Forftwirthe (657. 12. Verſ.), die eine ſchätzbare Mittheilung aller auf 2864) ef. unter Landwirthſchaft in Würtemberg Liebig, Jul. v. Weber den landwirthſchaftlichen Betrieb in Hohenheim und die rationelle Be— handlung der Felder. 351 — — — dieſe Forſtſchule bezüglichen Verhältniſſe und namentlich eine genaue Beſchreibung des Hohenheimer Reviers enthält. g. Tſcherning, F. A. Programm der Hohenheimer Akade— mie pro 1854. cf. 165°. h. Riecke, Dr. Desgleichen pro 1859. ef. Anmerkung 137. i. cf. ad 654 im Nachtrage. Beihreibung der land» und forſtwirthſchaftlichen Akade— mie Hohenheim. Herausgegeben von dem Direktor und den Leh— rern der Anftalt. Mit 18 eingedrudten Holzichnitten und 3 lith. Karten. 1863. VII und 324 ©, mit 1 Tabelle. Stuttgart. Ebner und Seubert. (1?/; Thlr.) 655. Ueber den forftliden Unterricht auf der Univerfi- tät Tübingen. Dieje Univerfität wurde im 3. 1477 geftiftet, und dafelbft im J. 1818 auch eine ſtaatswirthſchaftliche Fakultät gegründet. Der Lehrftuhl der Forft- wiſſenſchaft wurde damals von dem befannten Dr. Hundeshagen (Bemer« tung 156 u. 305®, ſowie ad 305” im Nachtrage) eingenommen. Für diefen Lehrftuhl der Land- und Forftwirthichaft find im Budget für Würtemberg in der Etatöperiode pro 1864/67 jährlich 2000 fl. genehmigt. ef. Das Königreih Wiürtemberg zc., herausgegeben von dem von dem ftatiftifh-topographifchen Büreau. 1863. ©. 739. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1830. ©. 380 u. 465. Ferner: Gwinner's Bortrag „über die Entwidlung und Geftaltung des würtembergifhen Forſtweſens 2c.* im amtlichen Bericht über 6. Berfammlung der deutichen Land» und Forftwirthe zu Stuitgart ıc. 1843. S. 471 Wochenblatt für Land- und Forſtwirthſchaft, herausgege- ben von der f. würtembergifhen Gentralftelle für die Landwirthſchaft. 1856. ©. 111. Desgleihen in der Chreftomathie unter angemwandter Che- mie Laboratorium in Würtemberg. 656°. Frank, E. ift in Dengler's Monatiärift x. 1865. S. 441 —452 unter der Heberfchrift „über die Bereinigung der Forftlehranftal- ten mit den Univerfitäten, mit befonderer Berüdjichtigung der würtembergifhen VBerhältniffe* (602°) — für die Verlegung der Akademie zu Hohenheim auf die Landesuniverfität Tirbingen. — Er begründet feine Anficht durch eine Darftellung der Verhältniſſe der erfteren und verſucht e8, zu bemeifen, „daß diefe Forftlehranftalt — falls fie fortan mit der landwirthichaftlichen Akademie verbunden bleiben fol — auf die Dauer den Anforderungen der Zeit nicht mehr entfprechen könne“. — „Wbgefehen von der hochwichtigen allgemeinen Bildung, die der Forft- fandidat allein auf der Univerfität erlangt, und welche die Gleichſtellung 392 des Forſtmanns mit anderen Beamten bedingt, ift jenem nur auf einer ſolchen ein vollitändiges Studium der fir ihn nothwendigen Naturwiffen- ſchaften möglich. Die Mittel, die einer Bibliothek in dieſer Beziehung zu Gebote ftehen, find hier ungleich bedeutender, als die einer Afademie, ge- ſchweige, daß auf einer Univerfität meift auch die beften Lehrkräfte vorhanden find. Ebenjo verhält es fich mit dem Studium der Staat$- und fameral- wiſſenſchaftlichen, ſowie der juridiichen Fächer.“ — „Die Univerfität Tübin- gen liegt ziemlich in der Mitte des Landes an einer Eifenbahn; in ummittel- barer Nähe derfelben befinden fich drei der größten und inftruftivften Wald: fomplere Würtembergs — der Schönbuch ?36P) (164 ımd Bemerkung 33, Ab. 5), die Alp und der Schwarzwald (189% und Bemerkung 332, desgleichen im An— bang unter Forftftatijtit Würtembergs) 26°), In Beziehung auf obige Abhandlung findet fich ebenfalls in Dengler's Monatirift. 1866. ©. 45 u. 46 eine Ermwiderung der Profefforen Dr. Nörd- linger und Fiſchbach von Hohenheim, „die es dem Urtheil der Lefer anheimftellen, ob es von Seiten eines kaum erſt angeftellten, erfahrungslofen jungen Mannes Takt beweift, wenn er 2c. zu entfcheiden fucht, was den viel- jährigen Gegenftand des Nachdenkens der tüchtigften gereiften Fachmänner Würtembergs bildet und im Augenblid von den betreffenden oberften Behörden erwogen wird.“ — „Was die aufgezählten Mängel der Hohenheimer Anftalt betrifft, die fich in Bezug auf Lehrmittel, organifche Einrichtun— 2860) Der Schönbuch hat ohne Zweifel nie anderes, als Laubholz gehabt. Sein Name, welcher auf die noch jett in ihm vorherrfchende Holzart hinweiſt, ift mohl eben fo alt, als der des Schwarzmwaldes (Bemerkung 33%. Zuerft findet er fih als Schaienbuod in einer Schenfungsurfunde des Herzogs Friedrich V. von Schwaben an das Klofter Bebenhaufen vom %. 1187 (cf. Besold — documenta rediviva monasteriorum. 1638. ©.353) und als Schainbuod in der Stiftungsurfunde des Pfalzgrafen Rudolph I. von Tübingen vom J. 1191 (cf. Shmid’s Geſchichte der Pfalzgrafen von Tübingen. 1853. Tübingen). — Die nod) erhaltenen Dokumente, welche der Holzarten diejes friiheren Reichswaldes erwähnen, insbefondere eine Urkunde vom 15. VIH. 1310, in welcher Pfalzgraf Rudolph der Scheerer II. der Stadt Reutlingen ein Beholzungsredht einräumt (cf, Schmid, a. a. O. S. 87) und die alte Schönbuchs-Ordnung (164) fennen das Nadelholz nicht. Daß die Kiefer erft in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts im Schönbuch angebaut worden ift, Yaßt fi) aus Akten nachweiſen.“ — cf. Tſcherning's Beiträge (1654) ©. 18 u. 19. — Der Schönbuch gehörte urjprünglih zum F. Kammergut und Fam von dem- jelben als Lehen an die Pfalzgrafen von Ted und von diefen durch Kauf 1348 an Würtemberg. (Of. Das Königreich Würtemberg, herausgegeben von dem ſtatiſt.topographiſchen Büreau. 1863. S. 879.) — ef. im Nachtrage ad 164 u. ad Bemerkung 286. 2860) Die Regierung von Wirtemberg jheint noch immer konſequent für die Erhaltung der forftlihen Fachſchule zu fein, indem fie bei der Neueinrichtung des Polytechnikums im J. 1862 in Stuttgart alle Borträge über Forſtwiſſenſchaft ferne hielt. 4 ; | 353 gen und Lehrrevier mit denjenigen der erſten ähnlichen An- ftalten mejjen kann, — fo beruht ein Theil des Angeführten auf Nicht- kenntniß oder Mangel an Urtheil ꝛc.“ Hierauf erfolgte daſelbſt. 1866. S. 114—116 eine Duplik von Frank, die wir unter die in Bemerkung 173*) angezogenen höchft widerlichen Angriffe re- giſtriren ıc. und daher hier ohne weitere Beiprechung nur als vorhanden be- rühren. — Auch) die Redaktion der Monatfchrift bemerkt hiezu, „daß fie ſich verpflichtet hielt, eine beiderfeitige Duplif in diefer Angelegenheit aufzuneh- men, jedoch damit diefelbe als erledigt erachtet“ (cf. auch dieſelbe Monatſchrift. 1866. ©. 151). RE 656°». Uebrigens berichtet auch die allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1866. ©. 148 in Betreff der Verlegung der Forftlehranftalt Hohenheim: In Hohenheim wird der Raum allmählich zu enge für die landwirth— ſchaftliche Akademie und die fonftigen damit verbundenen Inſtitute. Man geht deshalb ernftlich mit dem Gedanken um, die Forftlehranftalt zu verlegen, mobei zunächft die Verbindung mit der Landesuniverfität ind Auge gefaßt wird. Doch werden auch VBorjchläge gemacht, die jungen Forfteleven in die Waldeinſamleit zu verweiſen, was jedoch ſchwerlich zweckmäßig und jedenfalls ſehr theuer wäre.“ 657. Sorftdienftprüfungen in Würtemberg. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1860. ©. 287. . „Die für Würtemberg geltenden Vorſchriften zur Bildung der jungen Forſtleute haben fich in mehrfacher Beziehung ald unzureichend bewiefen. - Die dabei obwaltenden Uebelftände haben bei der legten Staatsforftprüfung injofern eine Berücjichtigung gefunden, als die Prüfungskommiſſion auf deren Abftellung angetragen hat?ss). — Es wäre aber auch zu wünjchen, daß eine Aenderung in der Eraminationsmeije zu Stande füme, dag chrift- liche Eramen mehr bejchränft und der mündlichen Prüfung eine entjprechen- dere Ausdehnung gegeben, namentlich eine Prüfung im Walde jelbt ein- geführt wide.“ * 2864) Obgleich Gmwinner in dem unter 655 nachgewiejenenen Vortrag im J. 1842 jagt: „Die Forftdienftprüfungen in Wirtemberg haben in furzer Zeit durch die Verfügung vom 24. I. 40 (ef. deijen foritlide Mittheilungen. 7. Heft. 1840. ©. 129, allg. Forſt⸗ und Iagdzeitung. 1840. ©. 346 und Behlen's Archiv für Forſt - und Jagdgefeggebung. IX. 2. S.111—117) eine andere, den Fortfchritten und Forderungen ‚der Beit angemefjente Einrihtung erhalten; e8 wird dadurch dem Forſtperſonal eine Stellung in der öffentlichen Meinung vorbereitet werden, die ihm nach der vieffeitigen wichtigen Bedeutung feines Berufs längft gebührt”). ⸗ 5et. Ueber die Geringſchätzung des Förſter-Standes in Lau— rop's und Fiſchers Sylvan. 1819. ©. 85. 354 Bezüglich der Forftdienftprüfungen in Wirtemberg cf. Gwinner, ®. H. Die f. würtembergifhen Forftdienft- prüfungen von 1818 bis 1830. — 1830. 8. Stuttgart. Megler. (% Thke.). | Derjelbe, Ueber die zwedmäßige Einrihtung der Forftdienftprüfungen in Würtemberg. MWidemann’s forftlihe Blätter für Würtemberg. 1832. 6. ©.1 bis 22. Derfelbe, Die. f. würtembergifhen Forftdienftprü- fungen. Deſſen forftlihe Mittheilungen. 1837. 2. Heft. ©. 108 und 1839. 4. ©, 131. Die würtembergifhen Dienftprüfungen. Widemann's forftlihe Blätter xc. 1828. 1. Heft. Jeitter, 3. W. (Bemerkung 282). Eraminationsfragen zur Selbftprüfung für Forftfandidaten. 1821. Stuttgart. Bed. (5 Ngr.). | Derjelbe. Entwurf einer fyftematifchen Belehrung in der theoretifhen und praktiſchen Forft- und Jagd- funde, zunädhft für die f. würtembergiſchen Forſt— diener, die fih der Dienftprüfung unterwerfen wollen. Mit einer Steindrudtafel. 8. 1830. Stuttgart. 658°. Die drei auf den Staatsdomänen zu Ellwangen, Ochſenhauſen (Oberamt Biberah) und Kirchberg (Oberamt Sulz) beſtehenden Aderbaufchulen (cf. ad 658* im Nachtrage). Die beiden erften murden aus den Mitteln der Jubiläumsftiftung 86°) im J. 1842, die legtere im J. 1850 gegründet, um junge Männer, hauptjächlich aus dem Bauernftande, zu tüchtigen Wirthichaftern, Pächtern und Gutövermal- tern heranzubilden. — Jede derjelben befteht aus einem Borftand, welchem zugleich die Domäne in Pacht gegeben ift, einem Lehrer, einem Thierarzt, der auch Hülfslehrer ift, einem Gut3auffeher und 12 Zöglingen mit 3jährigem Kurs. — (Bemerkung 281°). — Im Budget für Wiürtemberg in der Etat3- periode pro 1864/67 ift für diefe 3 Aderbaufchulen ein jährlicher Betrag von 9747 fl. 28 kr. ausgejegt, in welchem die Summe von 3384 fl. jähr- ich aus obiger Zubiläumgftiftung inbegriffen ift (Wochenblatt für Land- und 286€) Zum Andenken an die 2djährige Negierung des Königs Wilhelm von Würtemberg wurde unter obigem Titel in den Jahren 1841 und 1842 duch freiwillige, aus allen Gegenden des Landes und von allen Klafjen feiner Bevölkerung eingefendete Beiträge ein Fond von etwas über 160,000 fl. ge— bildet, deſſen Zinfen zu landwirthſchaftlichen Zwecken verwendet werden. — cf. das Konigreih Würtemberg 2c. 1863. ©. 746. ee An Se re EEE u a 355 Forſtwirthſchaft, Herausgegeben von der E. würtembergiſchen Gentralftelle für Landwirthſchaft. 1866. ©. 110.) 658°. Zu einer fefteren Organifation des Iandwirthichaftlichen Fort- bildungsweſens in Würtemberg (Bemertung 226%) erfchien unterm 31. I. 66 eine Verfügung des k. Miniſteriums der Kirchen- und Schulangelegenheiten: „Die Gemeinden erhalten zur Gründung und Erhaltung einer Schulanftalt, behufs einer befferen landwirthichaftlichen Ausbildung zc., einen angemefjenen Staat- beitrag, und ift in diefen Fortbildungsanftalten der Iandwirthichaftliche Unter- richt in durchaus praftifcher Richtung zu ertheilen. Um hiefür die erforder- lichen Lehrkräfte zu fichern, werden befondere landwirthichaftliche Lehrkurſe für Schullehrer in der Anftalt zu Hohenheim oder in anderen Bezirken, in denen ſich geeignete Lehrer der Landwirthſchaft befinden, gehalten?°°). — (612?). ef. Wochenblatt für Land- und Forſtwirthſchaft, herausg. bon der f. würtembergiſchen Centralſtelle Lie Landwirth— ſchaft. 1866. ©. 25-27. In specie im Königreich Sachfen. 659. Bildung und Unterricht für den ſächſiſchen Forft- ftaatsdienft überhaupt. Feſtſchrift für die 25. Berfammlung deutfher Land- und Forftwirthe in Dresden. 1865. ©. 48 ꝛc. Dengler’s Monatſchrift. 1863. ©. 218. Die Berordnung des Finanzminifteriums vom 27. XI. 51 theilt das Staatsforftperfonal in 4 Gruppen: die Oberforftmeifter, welche den gefammten Dienft und technifchen Betrieb in den Staatsforften ihrer Bezirke zu leiten haben, — die Reviervorſtände, DOberförfter oder Revierförjter als ausführende Beamte, — das Hülfsperfonal und die Beamten der Forftvermeffungsanftalt (ef. im Anhang unter Forftdienfteinrihtung in Sachſen). Nach der Berfchiedenartigkeit der Anfprüche, welche an die Dienftleiftun- gen dieſer Forjtbeamten zu machen find, ift auc) deren Vorbildung entweder eine blos praftifche, oder zugleich eine wiſſenſchaftliche. Für Reviergehülfen und Forftauffeher iftrücdfichtlich der all- gemeinen Bildung das Ziel der Elementarvolfsfchulen bezeichnet. Der Be- treffende hat dann nach zurüdgelegtem 15. Lebensjahr als Lehrling bei einem f. Revierverwalter einzutreten und nach dreijähriger Lehrzeit vor dem Ober- 2861) Für das Tandwirthihaftlihe Fortbildungsweſen find im Budget für Wiirtemberg in der Etatsperiode 1864/67 jährlich 4000 fl. und fiir den landwirthſchaftlichen Unterrihtsfurs für Volksſchullehrer in Hohenheim jährlich 755 fl. 36 fr. ausgefchieden, cf. Wochenblatt für Land- und Forft« wirthſchaft. 1866. ©. 111. 356 forftmeifter des Bezirks ꝛc. eine Prüfung zu beftehen. Das dariiber aus- geftellte Zeugniß befähigt zum Eintritt als Reviergehülfe und nach zur Zu- friedenheit zuritdgelegter, wenigſtens 5jähriger Dienftzeit in diefer Eigen- Ihaft zur Bewerbung um eine Unterförfterftelle und‘ ſomit zum Eintritt in den Staat3dienft. | Für alle höheren Dienftftellen wird eine wifjenfchaftliche Bildung verlangt. Diejenigen Inländer, welche ſich fir den ſächſiſchen Staatsforft- dienft außbilden wollen, haben die in der Bemerfung 297 aufgeführten Zeug- niffe beizubringen. Diefe und ein Gefundheitsatteft 2c. bedingen den Eintritt in die einjährige Vorlehre?°”), welche auf einem Staatsforftreviere abzuhalten it. Nach Beftehung diefer Lehrzeit erfolgt der Uebertritt in die Forftafademie Tharand (660), um dafelbft einen zweijährigen Lehrkurfus zu vollenden. Nach beftandener Abgangsprüfung tritt der junge Mann als Forftacceffift zur wei- teren praftiichen Ausbildung über. Diefe hat entweder 3 Jahre auf einem oder mehreren. von demfelben zu wählenden Forftrevieren ftattzufinden, oder es fann auch im dritten Jahr der Eintritt bei der Forftvermefungsanftalt ge- ſchehen. Ebenſo ift es geftattet, während diefer dreijährigen Vorbereitungs- zeit entweder ganz oder. theilweife bei einem f. Reviernorftande als Revier- gehülfe zu dienen; jedoch bedarf es hiezu der befonderen Genehmiguug des Finanzminiſteriums. Diefe drei praftifchen Jahre zählen nicht als Dienft- jahre, jondern fie berechtigen nur zur Ableiftung der Prüfung für den höhe- ven Staatsforftdienft?*?), nach deren Beſtehen erft eine Anftellung im Staat3- dienfte erfolgt. — 287) cf. von Berg in Dengler’s Monatſchrift. 1862. S 68: „Wenn auch nicht in allen deutſchen Staaten dariiber Einverftändniß herrfeht, daß vor dem Beſuch der Forftichule eine praktiſche Lehrzeit auf einem Revier durchgemacht werden müffe, jo find doch die meiften Forftleute darüber einig, daß fie nützlich ſei. Manche wollen fie nur bedingungsweife, andere mit theoretifchem IUnterrichte ver— bunden und auf die Afademie übertragen; wieder andere legen der praftiichen Borlehre einen nur jehr geringen Werth bei (588), während dieſelbe von manchen Seiten als ein jehr wichtiges Glied in der forftlihen Bildung angefehen wird (Bemerkung 278). 288) Unterm 1. XI. 52 find die neuen Beftimmungen iiber die Abhaltung der Anftellungsprüfung für den höheren Forftdienft erfchienen. — Für die Prü— fing jelbft, die in eine fchriftliche und eine mündliche, welch letztere theils im Zimmer, theils im Walde abgehalten wird, zerfällt, wurde ein Regulativ (cf. Tharander Jahrbuch. 1853. 9. Band. ©. 230 und 234) erlaffen. — Das Staatseramen Tann nad) Zahresfrift wiederholt werden, wenn der erfte Verfuch mißlang. Mit der in diefer Prüfung erlangten Note — gleichviel welche — kann die Stufe der höchſten Staatsforftftelle erftiegen .werden*). Bon da ab datirt das Dienftalter des Kan- didaten. | *) Bis zum J. 1851 hatten diejenigen, welche die Karriere bei der Forſt— vermeffungsanftalt machen wollten, fich einem ſchwereren Examen als die Uebri— gen, dem fogenannten Oberförftereramen, zu unterziehen, während die anderen Kandidaten nur das leichtere, fogenannte Aevierförftereramen zu beftehen brauchten. — Allg. Forſt- und Sagdzeitung. 1865. ©. 443. 357 660. Die Forftafademie Tharand. Die von dem geheimen Oberforftrath Heinrich Cotta?) zu Zillbach . im Thüringer Wald im Sachjen-Weimar’schen gegründete Brivatforftlehran- ftalt ?9) wurde bei deſſen Uebertritt in den k. ſächſiſchen Staatsforftdienft im 1811 behufs der Vermeffung und Einrichtung der k. fähftfhen Wälder 239) Geboren am 30. X. 1763 in Klein-Hillbad im Weimar'ſchen, geftor- ben am 25. X. 1844. — (Sharander Jahrbuch. 1845. IL ©. 16%) — Of, die Biographie des Oberforftraths Cotta in Laurop's und Fiſcher's Sylvan. 1817 und 1818. S.3; — Biographie des Oberforftraths und Direltors H. - Cotta zu Tharand in Gwinner's forftl. Mittgeilungen. 5. Heft. ©.3, und Andr&’s äfono- niſchen Reuigfeiten. 1839. S.41; — Cotta's Jubelfeier in der allg. Forft- und Jagd⸗ zeitung. 1836. ©. 524; — Cotta's Jubelfeft, gefeiert am 20. VIIL. 1836 in Tha- rand von dejjen Freunden und Berehrern. Mit 1 Abbildung. 1837. 8. Dresden. (%, Thlr.); — H. Cotta's Jubelfeft, gefeiert am 20. VIIL. 36 zu Tharand in Behlen's Zeitſchrift für das Forſt - und Sagdweien. IX. 1. ©. 117; — Cotta's 5Ojähriges Profejjor-Fubiläum in Liebich's Forſt- und Seiden- bau-Fournal. 1837. ©. 110. 126. 135. 174. 1915 — Nachtrag zu der Mittheilung über Cotta's Zubelfeier in der allgemeinen Forſt und Iagdzeitung. 1837. ©. 105; — H. Cotta's Tod. Dajelsit. 1844. S.4605 — H. Cotta's Nefrolog in Andre’s Ötonomijchen Nenigkeiten. 1344. S.949, — die legten Tage Cotta’ im Tharander Sahrsud. 2. Band; — Sorflices Eotta-Album. Mit Cotta's Bildnif, Facjimile und der Anjicht feines Wohnhanfes in Tharand. Heraus- gegeben von v. Pannewitz. 1844. 8. Breslau; — Bejhreibung der Ruheftätte Cotta’ im Tharander Wald in Swmoler's Vereinsſchrift ıc. 1859 19. ©. 45. („Höchft einfach aus einer Partie Steinen, von denen einer mit einer pafjenden Inſchrift verjehen ift. Bezeichnend nehmen fich die 80 Eichen aus, welche an Cotta's Hundertjährigem Geburtstage von 80 ſächſiſchen Forftwirthen hier ge pflanzt wurden“); — Cotta's Grab im forftbotanijhen Garten in Tha- rand in Grunert’s forftlihen Blättern. 1866. 11. ©. 255. — CA. 167 im erften Heft und ad 167 im Nachtrag zu dieſem Hefte. Bei der am 30. X. 63 in Tharand ftattgefundenen Seier von Eotta’s hundertjährigem Geburtstag, worüber im Tharander Jahrbuch. 1864. XVL der neuen Solge. ©. 1-21 eine nähere Beichreibung aufgenommen ift, betheifigten fich auch viele fremde Forftleute und ehemalige Schüler desjelben. Einer von diefen, der k. ſächſiſche Oberlandsforftmeifter a. D. Freiherr v. Berlepfch (Bemerkungen 70 und 290) gab bei diejer Gelegenheit in einer Feftrede eine Darftellung der wichtigften Lebensyiomente des Gefeierten, rühmte defjen Verdienſte als Lehrer, Schriftfteller und Beamter, hob die vielen liebenswürdigen Seiten feines biederen Charakters hervor und Aniipfte einige Betrachtungen daran, welche die Anfichten Cotta’$ über die Forfteinrichtung und einige waldbaulihe Gegenftände wifjenjchaftlich be« 20) Der Keim zum diefer Forftlehranftalt wurde bereits im J. 1786 gelegt, als Eotta bei Gelegenheit eines Forftvermeffungsgefchäftes bei Fiſchbach einige junge Leute als Schüler aufnahm, welche jpäter mit ihm nad) Zillbah — feinem damaligen Wohnorte als Förfter — zogen, um von ihm theoretifchen Unterricht im Forftwejen und der Bermeffung zu erhalten. (Unter diefen befand ſich auch der in der vorftehenden Bemerkung genannte f. Oberlandsforftmeifter a. D. 358 nah Tharand verlegt”) und am 17. VI. 1816 als Forftafademie zu einer öffentlichen k. Forftlehranftalt erhoben???). Sie wird ſonach auf Koften des Staates unterhalten?”), ift dem Finanzminifterium unterftellt und ftand von Cotta's Tode an bis zum 1. IV. 1866 unter dem Direktorium des als forftlicher Schriftfteller rühmlichft befannten und beliebten k. ſächſiſchen Oberforftrath3 Freiheren v. Berg (Bemerkung 198), deſſen Nachfolger nun- mehr der zum £. ſächſiſchen Oberforftrath ernannte frühere Divektor der Forft- lehranftalt Weißwaſſer, Joh. Friedr. Judeich (624) ift. Mit diefer Akademie wurde im $. 1830 eine unter der befonderen Lei— tung des Profeſſors Dr. Schweiger?) ftehende Iandwirthfchaftliche Abthei- lung verbunden. cf. Heinrich Cotta, einige Worte über den Zwed ber £, fähftfhen Akademie Tharand bei Erdffnung derjelben am 4. V. 1830 29), von Berlepfh*. — Zu diefen Schiilern gefellten fi) bald mehrere, fo daß ein Privatinftitut darans entftand, das im Jahre 1795 durch herzogliche Genehmigung einen öffentlichen Charakter annahm. 291) ef. Cotta's, H. Rede, gehalten bei Eröffnung der Forftlehr- anftalt zu Tharand. 1811. 8. Dresden. 292) In Dengler's Monatſchrift. 1865. ©. 369 ift die Feier des 5Ojährigen Subelfeftes der Forftafademie Tharand am 17. VI. 66 angekündigt. — —— iſt jedoch wegen der damaligen Zeitumſtände unterblieben. 29) Im Spezialetat fr das Königreich Sachſen pro 1861/63 findet man die Pofition mit 12,500 Thalern für die Forft- und Landiwirthichafts - Mfademie Tharand angefet; — dieſelbe wurde aber nad) Dengler’3 Monatſchrift. 1864. ©. 361 bis 363 vom fächftichen Landtag während jener Finanzperiode auf 13,650 Thaler feftgeftellt. 29%) Dr. Schweiter fam im 3. 1847 als Direktor der Iandwirthichaftlichen Anftalt nach Poppelsdorf (6484), und wurde deſſen Stelle in Tharand durch Dr. Schober, der ſich noch daſelbſt befindet und früher in Eldena (6480) war, erjeßt. — Als Brofeffor der Agrikulturchemie und VBorftand des chemiſchen Laboratoriums ift Hofrathd Dr. Zul. Adolph Stödhardt (Bemerkung 200) zur Zeit in Tharand angeftellt. — Wenn auch defjen Vorträge hauptſächlich für Landwirthe beftimmt find, fo ift doch die Einrichtung getroffen, daß gleichfalls Forftwirthe behufs ihrer weiteren Ausbildung in der Bodenfunde daran Antheil nehmen können. 295) Bei der Ständeverfammlung 1860 ward von der Regierung der An— trag eingebracht, die landwirthichaftlihe Abtheilung von der Forſtakademie zu trennen und mit der Univerfität Leipzig in Verbindung zu bringen. Bon Seite der Kammer wurde jedoch diefer Antrag abgelehnt. Man fand die Gründe nicht für hinveihend, um das zu trennen, was feit 30 Fahren zufammen beftanden bat (61). — Vom 1. V. 62 an wurde ein zweiter Lehrftuhl der Landwirthichaft in Tharand gegründet und auf denjelben Dr. Stengel aus Prosfau (6482) be- rufen. — Allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1861. ©. 388 ıc. und 186. und 1862. ©. 146- *) Nachdem v. Berlepſch im Auguft 1860 in den Auheftand getreten mar, fam an feine Stelle als k. ſächſiſcher an der geheime Finanzrath v. Kirchbach. ⁊ \ 359 (Allg. Forſt⸗ u. Jagdzeitung. 1830. ©. 514); — desgleichen Schweiger, Dr. Ueber die Wichtigkeit des wiſſenſchaftlichen Studiums der Landwirthſchaft. . Eine Einladbungsihrift für die zu Tharand neu errichtete und mit der daſelbſt ſchon längſt A x 5 N & n ” beftehenden Forſtakademie in Verbindung geſetzte landwirthſchaftliche Lehranftalt. 1830. 8. Dresden u. Leipzig. Arnold. (6 Ngr.)29°®). Für die Forftwirthe der Anftalt bieten der Grillenburger Forſtbezirk (ef. im Anhang unter Forftftatiftit Sachſens) und befonders der in der Nähe gelegene Tharander Wald, deſſen Verwaltung dem zweiten Lehrer der Forſtwiſſenſchaft übertragen ift, viel Gelegenheit zu praftifchen Uebungen‘ dar. Letzterer ift befonders durch feine Größe von 10,000 Ader (5540 Heltar — 21,697 preuß. Morgen) und Mannigfaltigfeit der darin vorkommenden Beftände, Rultur- und Abjasverhältnifie fehr Lehrreich (cf. 410 resp. die dafelbft nachgewieſenen Berichte des ſächſiſchen Forftvereins über die 6. Verſammlung desjelben in Sharand). — Im J. 1847 und 1848 wurde in Tharand ein neues Afa- demiegebäude gebaut, das 1849 bezogen wurde; auch befitt die Anftalt eine zweckmäßig geordnete Bibliothef von 6000 Bänden über alle Zweige der Hülfswiſſenſchaften, wie der Forft- und Landwirthſchaft (699), zu deren Ver— volftändigung man fortwährend in den Beſitz der Inftruftionen, Tarations- apparate, Wirthichaftspläne, Waldfarten??6*) zc. anderer Länder zu kommen fich beſtrebt (Dengler’s Monatfärift. 1861. ©. 62), eine Naturalien - Samm- lung, viele mathematische, chemijche und phyfikaliiche Apparate??6®) und einen nicht weit entfernten, reich ausgeftatteten botanischen Garten für forft- und landwirthichaftliche Botanik am Kienberge, welcher den Studirenden zu jeder ‚Zeit zugänglich ift, und in welchem diefe bei den Kulturarbeiten felbft thätig fein können. Er gleicht einem ftattlichen Waldbeftand aus verschiedenen und feltenen Holzarten. Der Eintritt in die Afademie fteht In- und Ausländern offen 7), Für die unbemittelten und würdigen Studirenden, welche ſich für den 2956) „Wer von jenem VBorurtheile, daß die Landwirthichaft feine höhere Geiſteskraft und Bildung erfordere zc., befangen ift, der wird mwohlthun, wenn er diefe Schrift Tieft.” — (Leipziger Literaturzeitung. 1831. ©. 30 und 31.) 2964) Die Afademie ift auch im Beſitze einer fpanifchen Wald- und einer dergleichen geognoftiihen Karte. (cf. Forſtlarten und umter Mineralogie geognoſtiſche Karten). — Zharander Jahrbuch. 1864. 16. ©. 252 ıc. 2966) Der 6. Band. 1850. des Tharander Jahrbuches enthält S. 198 eine Befchreibung des neuen Alademiegebäudes, fowie eine Ueberficht der bei diefer Alademie befind- fihen Sammlungen zc. (Smoler’s Vereinsſchrift. 1859. 19. I. ©. 44.) 297) Die unterm 9. XII. 1862 erlaffenen Nachträge zum allgemeinen Plane der Alademie vom 27. II. und 9. XII. 1852 jchreiben vor, „daß die Aipiranten für den höhern Staatsforftdienft betreffs ihrer VBorbildung folgenden Bedingungen genügen müſſen: 1) Beibringung eines Abfolutoriums von einem inländifchen Gymmafinm oder von der höhern Gewerbichule zu Chemnit zc.; 2) Zurücklegung eines einjährigen praktiſchen Kurfus bei einem Revierverwalter. Tharander Jahrbuch. 1863. Band 15, ©. 357— 364. 360 ſächſiſchen Staatsforftdienft vorbereiten, find 6 ganze und 6 halbe Freiftellen gegründet; auch wird unter dieje ein Stipendienfond von 350 Thalern jähr- lich verteilt. | Das Lehrperſonal der Forftafademie befteht aus 2 Forft- Lehrern, 1 Profefjor der Mathematik, zu deſſen Unterrichtskreiſe auch Mechanit, Baukunde und dag Zeichnen gehören ; 1 Profefjor der Chemie; 1 Profefjor der organijchen Detrwitfenfihaften: 1 Profeffor der unorganiſchen Naturwifjenfchaften, welcher auch om und Meteorologie vorzutragen hat?) ; außerdem ift noch ein Hülfslehrer. für Nechtsfunde?”), ſowie einer für 238) Einem bereit$ verftorbenen wirrdigen Lehrer der Forftalademie Tharand müffen wir hier auch ein rüihmendes Andenken widmen. — Es iſt der Profeffor Friedrih Auguft von*), Cotta, der zweite Sohn Heinrich Cotta's. Ge- boren am 17. III. 1799, befuchte er von 1816—1819 die Forftafademie Tharand, war, nachdem er einige Jahre an den Forftvermeffungs- und Forfteinrichtungs- arbeiten im Königreih Sachſen Theil genommen hatte, vom J. 1824 an Lehrer und von 1852 an Profefjor an genannter Afademie, als welcher er eine große Stütze feines alternden Vaters ward, da deffen Vorträge nah und nach in feine Hand übergingen, in der fie auch nad dem Tode jenes bis zum Eintritt des nenen Direktor blieben. Im J. 1848 erhielt er dazu die Verwaltung des Re— viers Tharand mit dem Titel eines Forftinjpeftors übertragen, die ihm 1852 wieder genommen, und er von da an ausfchliegend als Profeſſor in Tharand ver- wendet wurde. — Zunehmende Kränklichkeit (Nerven- und Rückenmarksleiden) aber veranlaßten vom 1. IV. 1860 an feine Beurlaubung. Er fuchte Linderung feiner Schmerzen in Teplig und ftarb am 18. X. 60. Geinen Tod bejchleu- nigte ein unglücklicher Fal in Tharand. — Er wa ein Mann von innerftem Be- rufe für den Wald und von jeltener Befähigung als Lehrer; — ein Ehren- mann in vollem Sinn des Wortes**). (Tharander Jahrbuch. 1861. Neue Folge. VIL &.378; — Grunert’3 forftlihe Blätter. 1861. 2. ©. 197—200.) — An die Stelle Aug. v. Cotta's hat das Lehrer- Kollegium (421) den Forftinfpeftor Roch vor- gejchlagen, der noch jetzt als Profeſſor und zweiter forſtlicher Lehrer an der Aka⸗ demie wirkt. 299) ef. Fritzſche, C. Das Syſtem akademiſcher Vorleſungen über Rechtskunde für Forſtmänner im Tharander Jahrbuch. 1845. 2. ©. 65—74. Hier iſt mitgetheilt, wie die Rechtskunde von dem Verfaſſer auf der Aka— demie zu Tharand ſeit dem J. 1843 vorgetragen wird. *) Durch Entſchließung des Königs von Sachſen find die Söhne des ge— heimen Oberforſtraths Heinrich Cotta 1) der Oberforſtrath Wilhelm Cotta zu TIharand, 2) der Profeffor Auguft Cotta und 3) der Profefjor an der Berg- afademie zu Freiberg Dr. Bernhard Cotta auf Grund ihrer Abftammung als dem Adelsftande des Königreichs Sachſen angehörig. anerkannt worden. **) Er ift duch Bejorgung neuer Ausgaben mehrerer Schriften feines Vaters literariſch befannt. 361 die praftifch mathematischen Uebungen angeftellt. — Der Verwalter des botanischen Gartens — Balentin Reum — leitet die prafti- ſchen Uebungen in demfelben. Die landwirthichaftliche Abtheilung hat daneben 1 Profefjor der Landwirtbichaft, 1 Lehrer der Thierheiltunde und 1 Lehrer fir angewandte Pflanzenphyfiologie. Es ftudirten an der Afademie im Sommer 1863 4 25 inländiſche und 29 en | Frft- und 6 inländijche und 23 auslandiſche ) Sanbwirthe und im Winter 1863/64 25 inländijche und 36 ausfänbife ) Jerft- und 11 inländifche und 12 ausländische Nach dem Brodhaus’ichen Converſations-Lexikon. 1854. 10. ©. 781 „genießt die Akademie Tharand europäiſchen Auf theils durch den Verein feltener Lehr: fräfte, theils durch ihre trefflichen Einrichtungen und Lehrmittel.“ — Bei bei der Befichtigung der Tharander Forjtafademie (bei Gelegenheit der Erfurfion der Forftjeftionsmitglieder der 25. Verſammlung der deutjchen Land- und Forftwirthe in Dresden, 1865) ſprach — nad) Grunert's forftlichen Landwirthe. Blättern. 1866. 11. 8,255 mancher ältere Forſtmann den Wunſch aus, „hier Be * ER wohl noch einen Kurſus als alter Herr machen zu fünnen.“ Of. noch die Forſtakademie Tharand. 1818. 4. Dresden. Arnold. Andres Abhandlungen aus d. Forft- u. Jagdweſen. 1820. Nr.16. J. S. 97. — Deſſen ökonomiſche Neuigkeiten. 1820. I. ©. 137—142; — Moll's forftlihe Reifebilder aus dem öftlihen Deutſchland in Dengler's Monatſchrift. 1861. ©. 66; — Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1830. ©. 514, — 1847. ©. 262 und 318, — 1861. ©. 113; — Die verjhiedenen Jahrgänge des Tharander Jahrbuchs; in speeie auch 1848. 5. Band. ©. 297 (cf. unter Forftgejeßgebung in Sachſen — Fritzſche). Die Feſtſchrift für die XXV. Verſammlung deutſcher Land— und Forſtwirthe zu Dresden. 1865. II ©. 49—54. \ 661. Der landwirthſchaftliche Unterricht Sachſens ift ohne eine innere Verbindung dem Nefjort dreier Minifterien überwiejen: Bei diejer Gelegenheit vermeifen wir auch anf die Abhandlung Pfeil's: „In welcher Art fann ein juriftifher Vortrag für Forftmänner auf einer Forſtunterrichts anſtalt ſtattfinden?“ — in deſſen krit. BI. 11. 1 ©, 176—182. Sorftl. Chreſtomathie. 24 362 demjenigen des Kultus und öffentlichen Unterrichts für die Univerfität Leip- zig, bei welcher ein Lehrſtuhl für praftifche Landwirthſchaft feit längerer Zeit befteht, und ein folcher fir Agrifulturchemie neu begründet wurde; — dem- jenigen des Finanzminiſteriums bezüglich der forſt- und landwirthichaftlichen Akademie in Tharand, — und demjenigen des Minifteriums des Innern für die höhere Gewerbejchule zu Chemnig (cf, unter praftifcher Chemie Verſuchs⸗ ftationen in Sachſen). Der jegige Lehrer der praftifchen Yandwirthichaft an der Univerfität?00*) pronuncirt ſich als entjchtedener Gegner der wiffenjchaftlihen Richtung; die Akademie Tharand ift principiell auf praftiiche Ausbildung bafirt, ohne Die Mittel der Wiſſenſchaft fir diefen Zweck auszujchliegen ; die Höhere Gewerbe— Ichule in Chemnitz dagegen verfolgt die wifjenjchaftlichen Principien, indem, unter Ausſchluß jeder Yehre der Praxis, für Landwirthe allein nur Agrifultur- chemie, Pflanzen- und Thierphyfiologie, Bolfswirthichaft und in specie Be— trieb8lehre vorgetragen wird, im Uebrigen aber die Schüler an dem allgemei- nen Unterrichte Theil nehmen. — Daß in diefem Zuftande Widerjprüche Tie- gen, darf nicht verfannt werden. Eine Ausficht zu deren Befeitigung it jedoch nicht geboten, da eine Vereinigung des landwirthichaftlichen Unterrichts an der Akademie mit der Univerfität von den Ständen abgelehnt worden ift (Bemer- tung 295) und ein innerer Zuſammenhang rückſichtlich der Leitung des land— wirthichaftlichen Unterrichts nicht befteht. Hiernach wird man von dem aufgeftellten Standpunkte den. —— ſchaftlichen Unterricht Sachſens nicht für befriedigend zu erachten vermögen. Feſtſchrift für die 25. Berfammlung deutſcher rum und SREIREADN in Dresden. 1865. ©. 89. 662. Hülſſe, Dr. (Prof.) 00, Die & polytech niſche Schule (techniſche Bildungsanftalt) zu Dresden, während der erſten 25 Jahre ihres Wirkens gejchildert. (Zum Beften des neu gegründeten Reifeftipendien- fonds). 4. 1853. Dresden. Schönfeld. (Werner) (1, Thle.). 663°. Das k. ſächſiſche landwirthſchaftliche Inſtitut Lützſchena bei Leipzig. cf. 440. 663’. Die k. ſächſiſche Lehranftalt zu Plagwitz bei Yeipzig unter der Direktion des k. ſächſiſchen Oekonomieraths Dr. Bogeley. 3008) Profeffor Dr. Zacobi, der auch Vorträge über Forftwirthichaftslehre fir Kameraliften hält. 300.2). Julius Ambrofius — geboren 1812 zu Leipzig — war Lehrer an der öffentlichen Handels-Lehranftalt dajelbft, darauf Direktor und Lehrer an der k. Gewerbeſchule zu Chemnig und ift feit 1850 Direktor der polytechniſchen Schule in Dresden und Profeffor der mechanifchen Technologie und Volkswirthſchaftslehre an derſelben. Ba I 7 % 363 664. Die k. ſächſiſche Hohe Bergbaufdhule oder Bergaka— demie zu Freiberg im Erzgebirge. An ihr ift Lehrer der Stein- und Gebirgsfunde Berghauptmann Breit- haupt, — der Nachfolger des unfterblichen Abraham Gottlob Werner (ad 664 im Nachtrag), des Begründers der wifjenschaftlichen Mineralogie. und Geo- gnofie. — Die Alademie wurde im 3. 1766 geftiftet, und ift am 30. Juli 1866 das 100jährige Jubiläum derſelben gefeiert worden. — cf. Feſtſchrift - zum hundertjährigen Jubiläum der k. fächftichen Bergakademie Freiberg x. ac. 4. 1866. Dresden. (1/z The.) und Eotta unter Geologie, un u nn alle 1 665. Preßler, M. Rob. (Prof.) Gemerkung 238%. Deutſchlands Schulreform — vom Kindergarten bis zur Hochſchule, mit bejonderer Beziehung auf Sachſen. In der Form einer Kritif zweier Hrtifel des neuern ſächſiſchen allgemeinen Schulgefeßentwurfes von 1849 und mit Rückſicht auf des deutjchen Volkes nationale Einheit, Bildung und Delonomie. 1850. 300 ©. Leipzig. Wiegand. Dieſes Buch darf auch von dem Forftmann, der fich für die jo wichtige und noch immer nicht entjchiedene Bildungsfrage intereffirt, nicht überſehen werden, weil dasjelbe neben der gründlichen Behandlung der für die techni- ſchen Fächer am meiften geeigneten VBorbildung auch die Organifation der Forftichulen, die Lehrmethode und Unterrichtsgegenftände auf denjelben be- trachtet. In specie in Hannover. 666. In Clausthal?) am Harze ward im J. 1821 eine Forft- ſchule errichtet und mit der Bergichule dafelbft?®) verbunden, fchied jedoch nach 23 jährigem Beftehen aus der Zahl der forftlichen Yehranftalten (75) aus, obgleich ein Korrefpondent in der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1841. ©. 66 bemerft, „daß im forftlicher und naturwiſſenſchaftlicher Beziehung nicht leicht ein Forjtinftitut eine intereffantere und inftruftivere Yage haben kann, als ge- rade Elausthal?"*), — Sie ift im J. 1844 als Förfterfchule für das k. 3005) Die Hauptbergftadt des Oberharzes (135) — 2000 Fuß hoch gelegen. (ef. unter Forftbenugung Holz verbrauchende Gewerbe in verjchiedenen Ländern — Hannover), 301) Die Bergichule ift im J. 1809 von dem nachmaligen, am 26. XII. 59 zu Göttingen geftorbenen geheimen Hofrath und Profeffor der Mineralogie und Geoguofie J. F. 2. Hausmann (geb. am 22. II. 1782 zu Hannover) gegrindet worden. — Hausmann’s Nekrolog findet fich in den Nachrichten der f. Univerfität und k. Gejellfhaft der Wifjenihaften zu Göttingen. 1860, Nr.2. &.9—13, „Er war einer der berühmteften Geognoften unferer Zeit (jeit 1811 Profeffor zu Göttingen) und hat fi namentlich auch durch feine Unterfuchungen in Skandinavien, Spanien, Italien, am Harze und in anderen deutjchen Gebirgen verdient gemacht.“ 3024) cf. die allg. Forft- und Jagdzeitung. 1944. ©. 145. „Wie wilden auch unter anderen Umftänden die Privatbildungsinftitute für junge Forſtmänuer feit dem 24* 364 Feldjägercorpg — hauptfählic nur die Bildung niederer Forftbedienfteter mit ftrenger militärischer Zucht zum Zwecke habend — nad Münden ver- ‚legt worden, | Die Motive hiezu werden in zwei Artifeln in der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1844. ©, 141 —147 beleuchtet, und darin angeführt, daß die Forftichule zu Clausthal, aus welcher recht tüchtige Forjtverwalter hervorgegangen find, — mern auch deren Organifation deshalb mangelhaft war, daß häufig ſolche Leute aus dem Feldjägercorps dort Aufnahme gefunden haben, denen es an aller wifjenfchaftlichen Bildung fehlte — mit Beruhigung auf ihre Lei- ftungen und Erfolge blicken kann 20.“ cf. auch daſelbſt. ©. 305 „Die Ver: legung der Forftihule von Clausthal nah Münden“ a” Daſelbſt. S. 461 und 462 ift das unterm 26. IX. 44 von der k. Domänen- kammer in Hannover für jenes Feldjägercorps auf der Forftichule zu Minden herausgegebene Reglement mitgetheilt, worin der Zweck desfelben dahin be- ſtimmt wird, daß dasſelbe 1) als Militär - Abtheilung als Vorſchule für ein beim Ausbruche eines Krieges ſchnell zu errichtendes Schüßenbataillen gel- ten, und 2) die damit verbundene Forſtſchule die Mittel bieten fol, die Feld- jäger, die bei ihrem Austritt aus dem Corps in die Forftcarriere übergehen, zu tüchtigen Revierforſtbedienſteten wiljenjchaftlich auszubilden. — Mit dem Beginne der eigentlichen Ausbildung unferer Wiffenfchaft am Harze jo ſehr geblüht und fo viele Männer veranlaßt haben, gerade dort ihre Söhne die Lehrzeit abjol- viren zu laſſen. Bon der Zeit Zanthier’s (610 und ad 409 im Nachtrage) an bis auf den gegenwärtigen Augenblick hat eine Menge von Forftmännern aus allen deut- ſchen und manchen fremden Ländern am Harze entweder die Grundlage zu ihrer Wiffenihaft oder Erfahrungen und Belehrungen gefucht und gefunden, — und von jeher hat der Harz megen feiner vielfeitigen Verhältniffe und feines Forft- betriebes ein lebhaftes Intereſſe bei dem gejammten gebildeten forftlichen Pu— blifum behauptet (173. 184). Privatforftlehranftalten beftanden dajelbft auch in der Stadt Lauenfteiu und dem Fleden Grohnde im Kalenbergifchen unter der Leitung des Forſt— inſpektors Bodeder und Forftratds Runge. — (Diefe beiden bekaunten hanno- verjchen Forftwirthe find ſchon längft todt; fie hatten namentlich als gute Buchen- züchter Auf.) | 3026) Der k. hannover'ſche Forftdireftor Burdhardt theilte in diefem Be- treffe dem Herausgeber mit: „Die Ausnugung der Hölzer und die Köhlerei find am Harz ausgezeichnet; im Mebrigen hat der Ober-Harz nur einfachen. Fichten- betrieb, und an einer Mannigfaltigfeit der Waldart fehlt e$ der Umgebung von Clausthal ganz. Die Forftihule dafelbft war mit demfelben militärifchen Ap- parat verbunden, wie nachher die Forftlehranftalt in Miinden, die wie jene die Bildung tüchtiger Nevierförfter zum Hauptzwed hatte, fomweit nämlich die Vor- bildung reichte, — im Uebrigen geſchulter und disciplinirter Förfter und Unterförfter. — Das Terrain von Clausthal paßte eigentlich jehr wenig für eine Forftichule — ein Plateau mit — wie bereits gejagt — einfachen Fichtenbetriebe; erft tiefer hinein, in den Forftinfpeftionen Herzberg und Lauterberg, kommt Buchenhochwald vor. Die Lage von Münden dagegen ift ausgezeichnet Durch große Buchen- und Eichenforfte, Mittel- und Niederwaldungen.“ 365 8 26 diejes Reglements beginnen die näheren Beſtimmungen über dieje Forſt— ſchule während eines zweijährigen Kurfus in 4 Semeftern. „Wenn auch einzelnen jungen Leuten, welche die Höhere Carriere wegen mangelnder Geld- mittel nicht einfchlagen können, durch den Beſuch diefer Forſtſchule allein eine weitere Beförderung nicht ganz verjchloffen ift, jo bleibt es im Allgemeinen bei diefer Einrichtung denjenigen Forſtkandidaten, welche einft einen höheren Poften zu befleiden beabfichtigen, überlafien, fich auf anderen auswärtigen Lehranftalten die dazu nöthigen Kenntnifje zu verſchaffen.“ - ef. auch Andre’s Abhandlungen aus dem Forſt- und Jagd— wejen. I. No. 16. Deſſen öfonomische Neuigkeiten. 1826. ©. 461. Liebich's aufmerkſamen Forftmann. IV. 1. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1830. S. 513; — 1840. ©. 411; — 1841. ©. 420; — 1843. ©. 434; — 1845. ©. 31; — 1847. ©. 419. Sorftdireftor Burdhardt (Bemerkung 184°) bemerkt in Betreff dieſer Forftinftitute in Dengler’s Monatierift. 1863. S. 57: „Die Forftlehranftalt, früher in Clausthal, jpäter in Münden im Hügellande, hat nad) Möglichkeit ihre guten Früchte getragen; allein es war ein großer Theil der Schüler für wiffenjchaftliche Vorträge durchaus ungenügend vorbereitet und die militärifche Kombination hatte im Ganzen überwiegende Schatten- feiten. Zu dem Syſteme der Forftorganifation von 1849 paßte die Lehr- anftalt feines Falls mehr. Sie ging daher ein 2.“ — „Bliden wir nun auf die Bertheilung der jelbjtändigen Forftlehranftalten Deutfchlands ꝛc., jo jcheint es uns, daß Norddeutichland noch eine Forftlehranftalt haben dürfte, Wir ftimmen indeß in Bezug hierauf mehr für eine Bereinigung meh- rerer betreffender Staaten, als daß wir einer hannover’schen Forftlehranftalt das Wort reden möchten; denn Hannover bedarf nicht Forftfandidaten genug, um eine eigene Forftlehranftalt zu beichäftigen, und Verbindungen mit der Univerfität Göttingen oder der jonft vortrefflichen polytechniſchen Schule da- ſelbſt jcheinen uns dem forjtlichen Zwecke nicht genügend zu entiprechen. In— zwilchen finden unfere angehenden Forjtmänner Aufnahme auf anderen Forft- lehranftalten und fehren bei gehöriger Vorbildung ꝛc. mit befriedigender Tauglichkeit zurück, das Weitere fich in der Schule des Dienftes aneignend. Eine empfindliche Lücke ift demnach in dem Mangel einer eigenen Forftlehr- anftalt zur Zeit nicht wahrzunehmen. “ Mit der Forftfchule in Minden wurde auch durch die Forftorgani: fation im J. 1849 das Feldjägercorps aufgehoben; es zählte in der letztern Zeit feines Beftehens etwa 200 Mann. Dasjelbe bildete theils eine militä- rifche Truppe, theil3 war es das Rekrutencorps für das Forftperfonale ꝛc. Bornehmlic wurde aus ihm das Perfonal der Unterförfter, der gehenden und reitenden Förfter erſetzt x. Bis zu ihrer Anftellung wurden die Feldjäger vielfach zum Forft- und Jagdſchutze, ſowie zum Gehülfendienft verwendet. 366 Zwei Jahre lang indeß wurde meift jeder derjelben zur Forſtſchule beordert und hier zugleich militärifch eingeiibt. ALS folcher genügte man zugleich der Wehrpflicht, und der zum Corps gerufene Feldjäger erhielt Sold, auch freien Unterricht auf der Forftichule. — Nach dem Urtheile Sachverftändiger jedoch Leiftete dieſes Corps als militäriſcher Körper nicht Genügendes, und konnte der forſtliche Zweck ebenſo bei demſelben nur theilweiſe erreicht werden 21. — — Neben dem Feldjägercorps gab es noch andere Gruppen von Forftdienft-Adipiranten, welche größere Subfiftenzmittel erforderten. Beſonders koſtſpielig war die adelige Carriere, aus welcher der dritte Theil der Forftmeiiterjtellen und die Oberforftmeifterftellen beſetzt wurden. Diefelbe als nicht mehr zeitgemäß auf- zugeben, wurde aus ihrer Mitte jelbft befürwortet. Durch die Organtjatton von 1849 hat fich das alles anders geftaltet. Es beſtehen nämlich jeitdem bei dem eigentlichen Forftbeamtenftande in Han- nover zwei Yaufbahnen:. die der Verwaltungsbeamten (Revierförfter und Forftmeifter) und die der Unterförfter und Förfter. (Die beiden leßten Be- ziehungen find jest num noch durch die Befoldungsklaffen unterfchieden). — Als eine dritte Klaffe tft die der bäuerlichen Forftauffeher anzufehen. — Die aufgenommenen jungen Leute dienen im Vorbereitungs- und Gehülfendienfte unter thunlichſt inftruftiven und wechjelnden Berhältniffen. Die Kandidaten der obern Laufbahn machen in der Regel erft den Gehiilfendienft auf Revie— ven durch, werden dann im Büreau der Forftinipeftionen verwandt, finden zeitweije Bejchäftigung bei der Forftvermeffung und Forfteinrichtung ze. und erhalten einen inftruftiven Foritbegang, bevor fie zum Revierverwalter befür- dert werden. — Als Minimum der Schulbildung tft fir die Verwaltungs— laufbahn die Reife fir Prima oder die vollftändige Erledigung der Real- klaſſen eines Gymnaſiums, oder was dem gleich ift, vorgefchrieben. Der Be- ſuch der Prima ift jedoch nicht zur Bedingung gemacht. — Dem Bejuche einer Forftlehranftalt im Auslande geht ein 11/—2jähriger praftifcher Kur- ſus bei einem dienftlich dazu ermächtigten Aevierverwalter voraus. — Uebri— gens herricht vollkommene Lernfreiheit; bei der Prüfung kommt es durchaus nicht darauf an, wo der junge Mann, fondern nur, ob er das Verlangte er- lernt hat. — Die theoretifche Kevierförter- Prüfung kann mar ziemlich Teicht nennen. Zwei Jahre jpäter folgt die praftifche. Im Falle des Beſtehens diejer (etteren heißt der Staatsdienſt-Adſpirant Forjtauditor und erhält als ſolcher eine Uniform. — Wer fich auf den Forjtmeifterdienit Ausficht erwerben will, bat drei Jahre nach der theoretifchen Prüfung ein ftreng wiffenjchaftliches Eramen zu beftehen. Inzwifchen pflegt ein folcher junger Mann einige Se— mefter hindurch Vorträge auf einer Univerfität zu hören. Es kann aber auch diefe Prüfung mit der Nevierförfter- Prüfung verbunden werden. Nach jähriger Nevierverwaltung kann ſich der Revierförfter, welcher jenen Grad von wiffenjchaftlicher Bildung nachgemwiejen hat, zur Forſtmeiſter— 367 Prüfung melden. Die nächfte Grundlage derjelben bildet eine Probe- arbeit über einen praktiſchen oder entiprechend fonftruirten Fall. — Bei der Prüfung der Adſpiranten der untern Laufbahn, welche die nöthige Fertigkeit im Schriftlichen und Rechnen ꝛc. mitbringen müſſen, übrigens auf die Schule im Walde und im Dienfte beſchränkt bleiben, geht es einfacher her.. Sie heißen nach dem Beſtehen derjelben „Forſtgehülfen“ und werden als folche auf Nevieren und zum Schreibdienft bei Forftinfpektionen verwendet. — Für die Prüfungen bezüglich der Forjtverwaltungslaufbahn befteht eine Kommif- ſion; die Prüfung für die untere Laufbahn jedoch Liegt allein der Forftinfpeftion ob, — Die Fortbildung des jüngeren Perfonals wird durch vielfeitige dienft- liche Berwendung vermittelt (710). — Die Anftellung und Beförderung richtet ſich im Allgemeinen nach dem Dienftalter, ohne daß befondere Auszeichnung zc. im dienftlichen Interefje außer Acht bleiben dürfen. — Forftauffeher werden von der Sorjtinjpeftion präfentirt; bis zum Nevierförfter inel. ftellt das Finanzminiſterium an.“ Dies ift alles durch die f, Verordnung vom 12. VI. 49 und durch wei- tere Borjchriften geregelt, namentlich durch die Bekanntmachung des f. Finanz- minifteriums — Abtheilung für Domänen und Forfte vom 24. VI. 61 „die Prüfungen der Forjtfandidaten und Forftbeamten betreffend", — den Erlaß des Finanzminifteriums ꝛc. vom 23. VII. 61 „die Vorbereitung im praftifchen Sorjidienfte betreffend,“ — denjelben vom 6. II. 64 „die praftifche Prüfung der Forftfandidaten der obern Forjtdienftlaufbahn betreffend,“ — und den- jelben vom 2. II. 65 „die Forftfandidaten betreffend“ 302°), „Nachdem im vorigen Jahrhundert ein Oberforft- und Jägermeifter als Angehöriger der alten churfürſtlich hannover'ſchen Rentkammer das Ruder in Forft- und Jagd - Angelegenheiten nach dem damaligen, von man- chen Uebelſtänden begleiteten Stande des Forſtweſens im Königreich Hanno- ver geführt hatte, und nachdem in der untern Inſtanz die Aemter, die oft wenig des Waldes achteten, und deren Vorftände als gleichzeitige Inhaber der Domänen hier und da wohl ſelbſt dem Walde zu Leibe gingen, in Forft- ſachen vorgeherrfcht hatten, während das ungebilvete zc., dazu fehlecht befol- dete Forftperfonale in zweiter Linie ftand, — wurden in den 7Oger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Oberforftämter (einfchlieglich des Harzes 9 an der Zahl) errichtet, eine fir die damalige Zeit nicht unzwedmäßige Schöpfung. Ueber den Oberforftäntern ftand die Rentkammer, fpäter die Domänenfammer?02 2), in welcher die Direktion lag, und in oberfter Inftanz das Finanzminifterium. Diefen waren die Forftämter untergeordnet. Im 3020) Bezüglich der früheren Forftdienftprüfungen im Königreich Hannover cf. die allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1840. ©.417 und 1844. ©. 221. mit dem Detreffe: Die Beaufjihtigung geprüfter Adjpiranten zu Forftftellen. 3024) Seit 1858 ift die Domänenfammer aufgehoben und die Direktion der Domanialforfte in das Finanzminifterium verlegt worden. i 368 Jahr 1823 entftanden reine Forftinfpeftionen, aber noch vielfach zufammen- gefoppelt mit den Aemtern. Unter jenen endlich bewegte fich ein Perjonal von reitenden, gehenden und Unterförftern, jammt einer Menge von Feld- jägern als Schug- und BetriebSperfonal ꝛc. — Mit der Forftdienft-Drgani- fation vom 3. 1849 find die Oberforftämter weggefallen und die Forftinjpef- tionen (Forjtmeifter) die den Betrieb leitenden und beauffichtigenden Organe geworden. Die Nevierförfter beforgen die Ausführung des Betriebs, und dag Begangsperjonale — je nach den Bedürfniß aus Förftern (Unterförftern), Forjtauffehern und Adſpiranten beftehend — hat den Forftihus zu handha— ben und beim Betriebe Hülfe zu leiften. Für die einzelnen Dienftesflaffen beftehen bejondere Inſtruktionen.“ ef. Burckhardt, H. Die forftlichen Verhältniſſe des Königreichs Hannover. 1864. ©. 15 x. (179®), Deſſen Forftftatiftif von Hannover in Nördlinger's krit. BL. 1861. 43. 2. ©. 107 x. (ef. im Anhang unter Forftitatijtif Hannovers). Derſelbe. Ueber den Forftdienft in Hannover in Dengler’s Monat- fhrift. 1863. ©. 4—14 u. 61 x. (cf. im Anhang unter Forftorganifation Hannovers). 667°. Bericht über die Iandwirthichaftlihe Akademie Götting en-Weende von Helferich Profeſſor der Univerſität und Vorſitzender der Akademie). ef. Nr. 18. 1861 u. Nr. 14. 1865 der Nachrichten der Univerſi— tät und der k. Gefellihaft der Wifjenjhaften ih Göt- tingen. Die Akademie ift auf dem Rittergute Weende (517°), das Gelegenheit zu praftifchen Demonftrationen bietet und zu Verfuchen benutt wird. Da- ſelbſt befteht auch eine chemische Verſuchsſtation (ef. unter angewandter Che- mie BVerfuchsftationen in Hannover). Die theoretiichen VBorlefungen werden an der Univerfität in Göttingen gehalten, wo auch die Studirenden — und zur Studentenſchaft gehören. 667°. Die Ackerbauſchule zu Hildesheim (Bemerkung 202°). Aehnliche Schulen befinden fih auch in Ebftorf und Dsnabrüd. Die erftere benutzt die dortige Domäne; fie tft eine Privat-Unterrichtsanftalt fiir mehr vorgebildete Schüler, die von der Regierung begünftigt wird, Die Begründung einer neuen Aderbaufchule war in der Stadt Drans- feld? — Provinz Göttingen — von dem landwirthſchaftlichen Vereine des Kreiſes für Michaelis 1866 beabſichtigt. 369 In specie in Sraunfchweig. 668°. In Braunſchweig ift mit dem dortigen, vom Herzog Karl im J. 1748 gegründeten Collegio Carolino, welches feit 1835 zu einer po> lytechniſchen Schule umgefchaffen worden und den Zweck einer allgemeinen Bildung verfolgt, eine Forftlehranftalt unter der Direktion des Forſtraths Theodor Hartig (2. 571 u. 572 u. Bemerkung 268 *, ſowie ad 572 und ad 668* im Rachtrag) vereinigt. Sie befteht feit 1838, und beabfichtigt, neben gründ— lichem theoretifchen Unterricht den Sinn der Studirenden für praktiſche Thä— tigfeit lebendig zu erhalten und zu ſteigern. — Den daſelbſt befindlichen Forft- fandidaten — die halbjährig ein Honorar von 15 Thalern zu entrichten haben, fteht es ohne Erhöhung desjelben frei, auch andere, ihr Fach me- niger berührende Vorlefungen der technifchen, humaniftiichen und merfan- tilen Abtheilungen des Inſtituts zu befuchen. — Die Anftalt befigt reich— haltige Sammlungen phyſikaliſcher, chemifcher und mathematifcher Inſtru— mente und Apparate (cf. die phyſikaliſche Sammlung des herzogliden Collegii Carolini zu Braunfhweig von Dr. C. M. Mary (Hofrath und Pro— feffor) 1831. Braunfhweig. Vieweg), ſowie chemiſche Präparate, vollftändig ausgeftattete Yaboratorien, ein mineralogifches und geognoftijches Kabinet — das namentlich auch in Beziehung auf Bodenkunde ꝛc. intereffant ift, — ein zoologiſches Muſeum, einen botanijchen Garten, namentlich einen %, Stunden von der Stadt gelegenen, im J. 1839 angelegten großen Forftgarten (mit über 500 Holzarten), „zu Berfuchen und zu praktifchen Mebungen der Forft- fandidaten behufs der Anwendung neuer Kulturgeräthichaften und Ausfüh- rung verjchiedenartiger Kulturmethoden durch jene felbft beſtimmt“, — ein Herbarium, eine Bibliothek ꝛc. — Zu Iehrreichen Exkurfionen der Forft- fandidaten unter der Yeitung ꝛc. Hartig's bietet die Umgegend von Braun- ſchweig und der nahe, durch die Eifenbahn in weniger als 2 Stunden zu erreichende Harz (Bemerkung 302) die befte Gelegenheit. — Die herzoglich braunſchweigiſche Regierung hat dem Inſtitut einen jährlichen Fond von 200 Thalern zu Preisaufgaben überwiefen. ef. Uhde, A. Die Höhere techniſche Lehranftalt oder die tech— nifhe Abtheilung des Collegii Carolini. 1836. Braun- ſchweig. Vieweg. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1831. ©. 623; — 1835. ©. 555; — 1838. ©. 512; — 1841. ©. 61—65 u. 465; — 1847. ©. 419; — 1861. ©. 78. Andres ökonomische Neuigkeiten. 1838. ©. 461 und 1841. ©. 105. Hartig's, Th., Jahresberichte. I. 2. ©. 307 (380). 668°. Die herzoglich braunfchweigifche Verordnung vom 4. W. 30; — „die Prüfung des Forftperfonals betreffend“ in Behlen’s Archiv der Forſt- und Zagd-Gefeßgebung. II. 1. ©. 37. 370 In specie im Großherzogthum Gaden. 669. Mit der großherzoglich badiſchen polytechniſchen Schule zu Karlsruhe?®), fir welche zurückgelegtes 17 jähriges Lebensalter und die— jenige allgemeine Bildung, welche an einer vollftändigen Höhern Bürger- ſchule oder an einem Gymnaſium erworben wird, die Aufnahmebedingnifie find, wurde im Jahre 1832 auch eine Forftichule verbunden, am der zwei Lehrftühle für Forſtwiſſenſchaft, von welchen der erſte bisher mit dem num- mehr verftorbenen früheren Bezirksförfter Forftrath Dengler (Bemerkung 183® u. ad 183” im Nachtrag) befegt war, unterhalten werden. — Wenn auch die Aufnahme in dieſe forftliche Abtheilung die Abjolvirung der 3 oberften Klaſſen eines Ly— ceums vorausfeßt, jo wird doch für die Schüler derfelben die Reife fir die Univerfität nicht geradezu verlangt. Den Fahftudium hat in Baden ein praftifcher Kurfus auf einem Re— bier nicht vorherzugehen ?%%°), Nach zweijährigem Studium der Forftwifien- haft auf genannter Forſtſchule und gleich darauf beftandenem Staatsera- men?*P) bleibt hier der Adfpivant nad; Genehmigung der Forftdireftion zwei Jahre bei einem Bezirksförfter in Praxis, wird nach der Anciennetät Gehülfe, und erhält als ſolcher nach 4 Klaſſen 400 — 500 fl. Beſoldung. Es gilt hierbei als Grundſatz, die Gehülfen in den Nevieren wechſeln zu laſſen, da- mit fie die verjchiedenen Verhältniſſe im Forftbetriebe kennen lernen. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1833. ©. 245. 249 u. 253. Tharander Jahrbuch. 1857. V. ©. 65 u. 1859. VI. ©. 19. Landwirthſchaftliches Kentralblatt f. Deutſchland. 1865. 2. ©. 158. 303) Bronn, B. Ueber die Nothwendigkeit der wiſſenſchaftlichen Ausbildung des Forfimannes. Rede, gehalten bei der Eröffuung der Forit- Thule zu Karlsruhe am 5. XL 32. — 1832. 8. Karlsruhe. Bemerkungen eines badifhen Forftmannes (Bronn) über die Forſtſchule zu Karlsruhe. — 1832. 8. Karlsruhe. Braun. (4 Ngr.). Prüfung der Bemerkungen eines badiſchen Forfimannes über die FHorftihule zu Karlsruhe, einer Sektion der daſelbſt neu errih- teten polytehnifhen Schule, durch zwei Eleven diefer Anftalt. — 1833. 8. Karlsruhe. Groos. (4 Ngr.). 3042) Roth — zur Zeit Oberforftrath in Donaueſchingen — rügt, dies am oben nachgewiefenen Drte im Tharander Iakrbud. VI. als einen großen Mißgriff, und hofft baldige Abfchaffung desjelben nach dem Borbilde der desfallfigen Borjehriften in Bayern (273), ’ 304b) cf. Ueber die großherzoglih badiſchen Forftdienftpri- fungen in Gwinner’s forftlihen Mittheilungen. 1835. 1. ©. 109. Die badiihe Staatsprüfung im Forftfache in der forftlichen Zeitſchrift für Baden. 1838. I. 1. ©. 113—128. (Dafelbft ift ©. 117 und 118 das Priüfungs-Neglement der badifchen Forftdireftion vom 1. XII. 35 mitgetheilt). „Die erjte Staats— forftprüfung in der neuern Zeit in Baden fand im Frühjahr 1835 ftatt.“ 371 Desgleichen die großherzoglich badiſche Verordnung vom 15. I. 35 „die theoretiſche Ansbildung der Forftbeamten“ betreffend, — und die vom 10. IX. 35 „die praftifche Ausbildung der Forfibeamten“ betreffend, in Behlen's Archiv der Korft- und Jagd- Gefeßgebung. VIL 1. S.1 und VIL 1. ©. 5. 670. Die landwirthſchaftliche Schule des großherzog— lichen Polytechnikums in Karlsruhe. Auszug aus dem Programm dieſer Schule, deren Vorſtand zur Zeit } Profeſſor Dr. Stengel ift. | ef. Beilage 7 zur Wochenschrift für Land- und Forftwirth- { jhaft, herausgegeben von der k. wiirtemberg. Central- | ftelle für Landwirthſchaft. 1865. | „Ber Errichtung diefer Landwirthſchaftsſchule ift man von dem Grund: ſatz ausgegangen, daß man die Volkswirthſchaftslehre und Naturwifien- | haften nicht als Hülfswiffenichaften, fondern in Verbindung mit der Mathe- matik als Grundwiſſenſchaften der Yandwirthichaftslehre anjehen und be- | trachten müſſe. — Es bietet daher dieſe Landwirthichaftsichule nur zum - Studium diefer Grundmwiffenichaften Gelegenheit und ift dafelbft dag Er- lernen des praftifchen Betriebes ausgeſchloſſen. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 471. In specie im Grofherzogthum GHeffen. | 671. Nah v. Stockhauſen's Beitrag zur Forftftatiftif des Großherzogthums Hefjen. 1859. ©. 65 (190) ift daſelbſt wifjenfchaft- | fiche Bildung und Prüfung der Adjpivanten fiir den höhern Forjtdienft vom Oberförſter (Revierförfter) aufwärts durch die organifche Verordnung vom 16. I. 11 gefordert. Von da an entwidelten fich die Vorſchriften und For- derungen nach und nach bis in die neuefte Zeit und find jest auf dem Stand- punkte angelangt, daß 1) Abfolvirung eines Gymnaſiums oder der höhern Gewerbefchule mit genügendem Maturitätszeugniß, | 2) akademijches Studium (672) und 3) Bejtehen der Fafultätsprüfung auf der Yandesumniverfität Gießen als Borbedingungen zur Prüfung fir den Staatsforftdienft gelten ?®*). Dieje findet jährlich ftatt und zerfällt in 2 Abtheilungen — 1) die Hülfs- 3058) ef. die großherzogl. heififhe Berordnung vom Jahre 1832, „Die Vorbereitung zum Forftdienft 2.5 — im Behlen's Archiv der dorſt und Iagdgejeßgebung. I. 2, ©. 33—39. N a a rn 372 wiſſenſchaften und 2) die Hauptfächer begreifend. Beiden Prüfungen geht: ein einjähriger Acceß bei dem Sefretariat der Oberforft- und Domänen-Direftion voran. Darauf folgt ein einjähriger praftifcher Kurſus bei einer Ober- förfterei oder einem Forftamt. Bis zur Anftellung als Oberförfter finden die Forftvienftadfpivanten Verwendung bei Forftvermeffungs- und Tara- tiongarbeiten, oder als Gehülfen bei den Lofalforftbehörden und als Funktio— näre, — Die Forderungen an die Forftwartei-Adfpiranten beſchränken ſich auf genügende Kenntniß im Lefen, Schreiben und Rechnen und der betreffen- den Inſtruktion. Für die Anftellung als Domantalforftwart ift zwölfjährige Dienftzeit im großherzoglichen Militär Bedingung. 672. Mit der in Gießen beftehenden Yandesuniverfität ift eine Forft- lehranftalt verbunden, welche die Forftafademifer für den Forftdienft im Großherzogthum Hefien vom Oberfürfter aufwärts nach Abfoloirung eines Gymnaſiums oder der höhern Gemerbefchule zu durchlaufen haben. — Nä- here Nachrichten über diefe Forftlehranftalt, an welcher auch der als Forft- Ichriftfteller befannte ꝛc. Hundeshagen?'P) längere Zeit als Lehrer ge- wirft hat, ſowie die dafelbft ftattfindenden Vorträge und praftifchen Demon- ftrationen (673) finden ſich in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1826. ©. 149. 157 u. 374; — 1830. ©. 557; — 1844. S. 34; — 1857. ©. 214 u, 1861. 6.84; — fowie in „Dr. Klauprecht's die großherzoglich heſſiſche Forſtlehranſtalt in Gießen“ in v. Wedekind's neuen Jahrbüchern der Forfttunde. I. 1. S. 20. 673. Heyer, Eduard (Oberförfter u. 2. Lehrer der Forſtwiſſenſchaft zu Gießen). Ueber die praftifhe Ausbildung der Forfteleven, mit bejon- derer Berüdfihtigung des Unterrihts auf der Forftlehran- ftalt zu Gießen. 1860. 102 ©. 8. Gießen. Rider. (?/s Thle.). ef. Nördlinger's kritiſche Blätter. 1863. 46. 1. ©. 5—19 (von Nördlinger). Es ift dem Verfaſſer beizuftimmen, wenn er fagt, „daß ein großer Theil der mangelhaften Ausbildung des forftlichen Nachwuchſes der bei Bermal- tungSbeamten zugebrachten Praftifantenzeit zuzufchreiben it, und Daß der Grund, warum diefe häufig jehr mangelhaft ausgebildet aus den Händen jener zur Lehranftalt kommen, der ift, daß fich nicht jeder Lehrprinzipal zum 305%) Dr. 3. Ch. Hundeshagen (Bemerkung 156) war ein geiftreicher Mann und gründlicher Forſcher, fegte manchen alten Sauerteig aus und brachte ein neues Leben in die forftliche Mafchine, namentlich durch die Anwendung der Natur- wiffenfchaften auf fie, durch eine angemefjene Stellung der Forſtwiſſenſchaft zu den Staatswiſſenſchaften und Ausbildung der Forftpolizei im höhern Sinne des Wortes. Groß find feine Verdienfte, und fein Name wird noch lange mit dank— barer Erinnerung in den Hallen der Wiffenfchaft genannt werden. — Im Leben hatte ev manche Anfechtung zu beftehen und wenig Frieden; aber nachdem er von ung gefchieden war, hat die Nachwelt gerechter über ihn gerichtet! (370 und 655, jv- wie ad Bemerkung 305b im Nachtrag). 373 2 Lehrmeifter eignet.“ Daher liegt der Schwerpunkt der ganzen Frage der Ein- führung des jungen Mannes in den praftifchen Dienft an dem Förfter, dem jener vor und nach dem Beſuche der Forftlehranftalt anvertraut wird. Aus diefem Grunde muß die Forftverwaltung in diefer Beziehung beftimmende Beichränfungen eintreten laſſen (Bemertung 278). — Der Berfaffer macht - jedoch einen andern, und zwar den VBorjchlag der Verlegung des ganzen erften Anſchauungsunterrichtes und der gefammten praftifchen Vorbildung an die mit den erforderlichen Hilfsmitteln und Lehrkräften ausgerüfteten Forftlehr- H anftalten, woſelbſt neben den VBorlefungen ein vollftändiger zweijähriger praf- - tifcher Lehrkurfus eingerichtet werden fol. „ES bedürfe zu diefem Behufe - allerdings der Unterſtützung des die praktiſchen Uebungen leitenden Lehrers durch ein diefem für die Leitung der Verwaltung und der Nutzbarmachung des zu Lehrzwecken beftimmten Reviers beigegebenes geeignetes Perfonal. Sodann müfje das Revier verjchiedene StandortSverhältnifie, die wichtigften - Holz- und Betriebsarten, Forftgärten zc. aufweifen können. Der Verſuch fei von ihm zu Gießen im Laufe von zwei Jahren gemacht worden. Allerdings habe dieje Zeit nicht ausgereicht, Alles zu zeigen, fondern habe das minder Wichtige ausgefchieden werden müſſen; die Theorie der praftiihen Vorkommniſſe jei nur foweit als zum vollftändigen Berftändniß der Arbeit nöthig, vorgetragen worden.“ — Des in dem hier mitgetheilten Lehr— programme Angeführten ift jo viel, daß es unmöglich ift, es im Laufe von zwei Jahren in zufammenhängender Reihe zur Anſchauung zu bringen, „Toll uicht der ganze Vorschlag auf den Berfuch hinauslaufen, ohne wirf- liche wiffenfhaftlihe Begründung junge Leute zu drefjiren.“ Bei einer folchen, mit großen Schwierigkeiten verbundenen Behandlung der Materien im Walde wird der Schiiler die Arbeiten nie fo lernen, daß er untergebene Arbeiter inftruiven fan. In der Natur der Sache, im Lehr- revier, in der Pehranftalt, in der Perfon des Lehrers, des Hülfsperſonals, der Praftifanten, die ftudiven jollen, ohne fich vorher einen Begriff vom forftlichen Betrieb angeeignet zu haben, in den Koften und zulegt im Er- folge dürften die erheblichiten Hinderniffe liegen, und deshalb ift die vor- geſchlagene Einrihtung als ein Rückſchritt zu bezeichnen.“ (587° und ad 587° im Nachtrag). vd. Berg in Dengler’s Monatjhrift. 1862. S. 170 — „würde die heſſiſchen Sorfteleven bedauern, im Falle fie nach den in diefem Buche entwidelten, höchſt unpraftifchen Grundfägen praktiſch gebildet werden jollen.“ 674, Die mit der Solms-Lich'ſchen Gutsherrihaft Lid verbundene höhere Lehranftalt zu Gießen. cf. 589», 675. Die landwirthihaftlihe Yehranftalt zu Worms am 374 Rhein (Rheinheſſen), die fich bisher nur in den fünf Wintermonaten in Thätigfeit befand. | Landwirthſchaftliches Centralblatt für Deutſchland. 1866. 1. ©. 76. In specie in Aurheffen. 676°. Die in Waldau bei Kafjel im J. 1797 errichtete Forftlehr- anftalt (cf. Ankündigung einer Forftlehranftalt zu Waldau x. in Mofer’g Forfte und Jagdarchiv. 17. ©. 256) war nur von furzem Beftande, An ihre Stelle trat 1808 das Privatforftinftitut in Fulda unter der Leitung des kurheſſiſchen Landforftmeifter® Ernft Friedrich Hartig’®e), das mit diefem ſpäter nah Melfungen (ebenfalls in Niederhefien) überfiedelte, wo es noch als Yandesanftalt befteht. Zum Vorſtand diefer wurde ſpäter der frü— here NRevierförfter Grebe ernannt. ef. Hartig's, ©. 2. Forſtarchiv. 1818. II. 1. ©. 98—120. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1826. ©. 81; — 1827. ©. 61; — 1847. ©. 419 und 1861. ©. 313. Bei dem Landtag in Kurhefien fir die Finanzperiode 1861/63 fielen in Bezug auf daS forftliche Bildungsweſen in diefem Lande jehr ungünftige 3056) Geboren am 24. III. 1773 in dem heffen-darmftädtiihen Städtchen _ Gladenbach, wo fein Bater landgräfficher Forftmeifter war. Er war der Bruder des Gg. Ludw. Hartig, ging 1789 als Forftlehrling zu dieſem, bezog 1792 die Univerfität Göttingen, 1793 Marburg und nahm von 1794-1796 an den Ar- beiten feines zweiten Bruders Friedrich Karl, Forftmeifters zu Mergentheim, der die Forfte des Deutfchmeiftertfums zu vermeffen hatte, thätigen Antheil; — 1797 wurde er Forftlommiffär bei der Betriebsregufirung der heſſen-darmſtädtiſchen Waldungen und zugleich Adjunkt feines Vaters; — 1802 ernannte ihn der Erb- prinz von Oranien (nahmaliger König der Niederlande), in deffen Dienften ſich bereit3 fein Bruder Georg Ludwig als Landforftmeifter in Dillenburg (Bemer- fung 164») befand, ebenfalls zum Landforftmeifter und Mitglied des Oberforſtkol— legiums in Fulda; — 1808 gründete er die obige Forftlehranftalt daſelbſt. (ef. Lehr— furs und Statuten für die Hurfürftlich heſſiſche Forftlehranftalt in Fulda in Hartig’s Sorſt- und Jagdarchiv. 1818. III. 1. ©.98—120), — Nachdem er durch die damaligen politifhen Berhältniffe manche bittere Erfahrung gemacht hatte, wurde er, al3 die Theilung des Fürſtenthums Fulda zwiſchen Bayern, Kurhefjen und Weimar erfolgte, 1815 kurheſſiſcher Oberforftmeifter in Fulda, morauf feine bis dahin dafelbft als Privatinftitut beftandene Forftlehranftalt 1816 zu einer Landesanftalt erhoben und ihm die Direktion derjelben itbertragen wurde. — 1821 wurde er in Folge der damals eingetretenen Yorftorganifation (cf. diefen Artikel im Anhang unter Kurhefien) als Landforftmeifter der neu gejchaffenen kurheſſiſchen Oberforftdireftion vorgefeßt und betrieb in diefer Stellung die Vermeſſung und Betriebseinrichtung der Waldungen des Kurftaates mit vielem Eifer und nicht zu verfennender Sachkenntniß. Er ftarb am 17. VIII. 43. (ef. unter Handbücher ber Sorftvermefjung). — Allg. Forft- und Sagdzeitung. 1862. ©. 31-35. en U nn — — UL Ind nn 375 Aeußerungen über dieſe Forftlehranftalt, worauf der Finanzminifter erklärte, daß in diefer Sache Etwas gejchehen müfje, und er deshalb die Frage, ob die Forftlehranftalt mit der Yandesuniverfität Marburg oder der poly- technischen Schule zu vereinigen fei, jchon in Erwägung gezogen habe. — Nach dem Korreipondenten in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1864. S. 24 „ift e8 nicht abzujehen, warum Kurheſſen eine eigene Forftlehranftalt befigen müſſe, da die fünftigen heſſiſchen Forftleute fich wohl in den forftlichen Anftalten von J Bayern, Sachſen und Heſſen-Darmſtadt ausbilden könnten.“ — Bei Be— rathung des Etats für 1864/66 wurde — nach der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1865. &. 70 — ein Antrag auf Verlegung diefer Forftlehranftalt nad) Mar- burg gejtellt und die Mängel jener in den ungenügenden Borausfegungen erfannt. — Es ift gerade Niemand gezwungen, feine Studien in Melfun- gen zu machen. Über bei den jchlechten Bejoldungen der Forftbeamten (ef. im Anhang unter Forftorganifation in Kurheſſen) nehmen deren Söhne, welche ſich dem Forftfach widmen wollen, den billigen Weg durch den Militär- dient, um eine Freiftelle in jener Forftlehranftalt zu erhalten 06»), — Die Lehrkräfte find dafelbft gut; allein der Kurfus dauert nur 2 Jahre. Dabei fehlt es am der nöthigen VBorbildung. Nach dem Examen müſſen die Leute 12 — 20 Jahre lang den Dienjt eines Forftläufers verjehen, ehe fie Revierförfter werden 06»), Daß fie hiebei Vieles vergefien und auf ihre wei- tere Ausbildung nicht bedacht fein können, liegt auf der Hand. Nur Weni- gen gejtatten es pefuniäre Mittel, fich bei Forjtinjpeftoren weiter auszubil- den. — (19.) 676°. Entwurf eines Unterrihts von den nöthigften Stüden bei der Forſtwiſſenſchaft für Forftbediente über— haupt, beſonders aber für die Förfter der fürftli Hefjen- Caſſeliſchen Lande in v. Mojer’s Forſtarchiv. 1791. II. ©. 1, - 676°. Die Iandesherrliche Verfügung „den Unterricht und die fahwiffenihaftlihe Bildung der Forftadfpiranten in Kur- heſſen“ betreffend. Allg. Forfi- u. Jagdzeitung. 1844. ©. 312. 306) Nach einer Verordnung vom %. 1816 beftehen 8 Freiftellen an dieſer Forſtlehranſtalt für jolche junge Leute, die im Jägercorps gedient haben und in Folge höherer Genehmigung in jene aufgenommen werden. 3065) ef. Die Berwendung der Forftlandidaten in Kurheſſen zu Waldtarationen — in der allg. Forft- und Jagdzeitung. 1826. ©. 281. 376 In specie in Naſſau. 677°, Bemerfungen über die Forſtſchule zu Idſtein. ef. Gruner's Beſchreibung einer Reife durch das Königreich der Niederlande, Herausgegeben von Wimmer. 1826. 1. Thl. 8. 677°, Die Prüfung der ha im Herzogthum Naſſau betreffend. , Allg. Be u. Jagdzeitung. 1845. ©. 150. In specie in ven füchfifchen Herzogthümern. 678. Im J. 1794 errichtete der damalige Bergrath Bechftein (Be merkung 185) auf feinem Gute Kemnotte bei Waltershaufen — im Thürin- ger Walde — eine Privatforftlehranftalt (610), die im Jahr darauf von dem Großherzog von Sachjen- Gotha zu einer öffentlichen Lehranftalt fire Forft- und Jagdkunde erhoben wurde. Es wirkten jedoch troß der Zweckmäßigkeit des Planes diefer Schule und der günftigen Lage derjelben zum praftifchen Unterrichte äußere Hindernifje ihrem Fortgang entgegen. Bechſtein's Diana. I. ©. 449483; III. ©. 471 u. IV. ©. 321. AS Bechſtein jpäter als Forftrath in die Dienfte des Herzog von Sachſen-Gotha-Meiningen trat, lebte feine Lehranftalt im 3. 1801 in Dreigigader bei Meiningen wieder auf. Es murde diejelbe im J. 1803 als Forſt- und Jagdakademie unter feiner Leitung erflärt und jpäter mit ihr auch eine landwirthichaftliche Bildungsanftalt verbunden. Dieje Lehr- anftalt hat überhaupt ftet3 zur Bildung wiſſenſchaftlicher und ausge— zeichneter Forftmänner aus allen Gegenden Deutjchlands, die aus ihr her- vorgegangen find, beigetragen. Bechftein war befonders dazu geeigenjchaf- tet, in feinen Schülern die Liebe zum Wald zu erweden 807) (cf. ad 678 im Nachtrag). — Wach dem in feinem 65. Lebensjahre am 23.11. 22 erfolgten Tode Bechſtein's wurde der herzogliche Oberforjtmeifter v. Manns bach Direktor der Forftafa- demie, wodurch man derjelben eine mehr praftiiche Tendenz zu geben beabfich- 307) Berhftein, Ludw. „Dr. Koh. Matth. Bechftein und die Forft- afademie zu Dreißigader. Ein Doppeldenfmal.“ — 1855. VIH und 120 ©. 8. Meiningen. Brüdner und Nenner. (14, Thler.). cf. Pfeil's fr. BL 1855. 35. 2. ©.8. „Der Berfaffer — ein Pflegefohn Bechftein’s — ift vollfommen befähigt, jeine Aufgabe in der Hauptfache zu Löfen, jo daß dieſes Buch — da es einen Beitrag zur Entwicklungsgeſchichte der Forſtwiſſenſchaft Liefert — nur ein allge meines Intereſſe erweden kann.“ * * — —— 377 tigt hatte, indem jener die Verwaltung ſeines bisherigen Oberforſtamts bei— behalten hat. — Die Mfademie ging jedoch im J. 1843 ein, nachdem 1837 in Meiningen eine Realjchule errichtet worden war. ef. Die herzoglich meiningen’sche Verordnung vom J. 1843 „Die Aufhebung der Forftafademie zu Dreißigader* — in Behlen’s Archiv der Forſt- und Jagdgeſetzgebung. AX. 1. S. 88 und allg. Forte und Jagdzeitung. 1843. ©. 426. In Betreff der genannten Forſtſchule ef. überhaupt Bechſtein's Diana. 1.—4. Band (394). Andre'3 Abhandlungen aus dem Forft- und Jagdweſen. DM. Nr. 24. Deſſen ökonomische Neuigkeiten. XXV. ©. 212. 265 u. 276. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1847. ©. 419; — 1854. ©. 419 u. 454. 679°. Die unter der Leitung des großherzoglich ſächſiſchen Oberforft- raths Dr. ©. König in Ruhla — Großherzogthum Weimar — beftan- dene Forjtlehranftalt wurde im 3. 1830 nad) Eiſenach verlegt und da- ſelbſt eröffnet, um die Stelle einer Landesforſtſchule zu vertreten. — Nach dem im Oftober 1849 erfolgten Tode König's, „der auf thätiger Laufbahn mit großem Forjchergeifte die Feſſeln der alten Forftwirthichaft zerriß und mit durch Erfahrung gefhärften Blick ficher und raſch auf der rechten Bahn echt forſtlicher Erkenntniß fortgefchritten war, nachdem er feine ganze Lebens⸗ zeit dem Studium der Forjtnatur. nicht nur in dem verfchiedenften Dienfte der Forte, jondern ſpäter auch in vielfeitiger Anjchauung aller Verhältniffe der Wälder vom mittelländifchen Meere bis über die Oſtſee hinaus gewidmet hatte”, wurde dem geheimen Oberforftrath Dr. C. Grebe zu Eifenad) das Direktorium bejagter Forftichule übertragen. — Diefer gab für die Mitglie- der der 8. Verſammlung der Thüringer Forftwirthe, welche im J.1858 in Eife- nach tagte (411), folgende Feſtgabe heraus: „Die Lehrforfte der Eife- naher Forftjhule: Eifenah, Wilhelmsthal und Ruhla. Feft- gabe ꝛc. 1858. VII u. 73 ©. Eiſenach. Bärede. (!/a Thlr.),“ — welche Schrift ein Bild dieſer drei Reviere gibt. Diefe Forfte enthalten darnach 23,648 preuß. Morgen mit großertopogra- phifcher und geognoftijcher Abwechslung und einer entjprechenden Mifchung von Laub⸗ und Nadelholz. Der Beichreibung des Areals, der Grundgefteine, des Bodens, Klima's, der Standortsgüte folgt die Schilderung der Holzbeftände nach Holzarten und Beftandesformen , ſowie des Ertrags und der allgemei- nen Betriebsgrundfäge, mit denen fich Jeder, der fie fennen gelernt hat, ein- perftanden erflären muß. — Das Bud) ift als ein ſchätzbares Belehrungsmittel zu bezeichnen und als Leitfaden für Jeden, der diefe von Natur und durch Be- wirtbichaftung gleich ausgezeichneten Waldungen befuchen will, zu empfehlen (cf. unter Beftandesummwandlungen). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1830. ©. 39 u. 40, Nördlinger’s krit. BL. 1860. 43. 1. ©. 2. Sorftl. Chreſtomat hie. 25 378 679°. Die Errihtung einer Forftafademie für die groß- herzoglich ſächſiſchen Lande. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1845. ©. 34. 680°. Das landwirthſchaftliche Inftitut zu Jena (606). Ge- Ihichtlihe Mittheilungen über das afademifhe Studium und Leben auf dem landwirthihaftliden Inftitute zu Jena in den Jahren 1826 bis 1834 und 1839 bis 1858, — wie auch auf der preußifchen ftaats- und landwirthſchaftlichen Akademie zu Eldena (648) in den Jahren 1834 bis 1839. — Nebft Rüd- bliden auf Carl Auguft’S?%) landwirthſchaftliche Wirffamteit. — Eine Feſtgabe zu der 300 jährigen Stiftungsfeier der Univerfität Jena pon dem Stifter und Direktor des mit ihr verbundenen landwirthichaftlichen Inſtituts, Dr. Friedrich Gottlob Schulze?” +). 1858, XIV u. 202 ©. 8. Jena. ’ Gersdorf'3 Repertorium der Literatur. 1858. 98. Band. ©.187. Im Winter-Semefter 1864/65 befanden fich in diefem landwirthſchaft— lichen Inftitute 115 Studirende. 680°. Die Aufnahme-DBedingungen, die Bildung und Prüfung der Adfpiranten des Forft- und Jagdfaches im Her: zogthum Sachſen-Coburg. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1840. ©. 412. 3089) Karl Auguft, Großherzog von Sachſen-Weimar, geboren am 3. IX. 1757, kam 1775 zur Regierung, nachdem von feines Vaters Tode an bis da- hin feine Mutter Amalie die Landesverwaltung geführt hatte. — Er war ein großer, für Künfte und Wiffenjchaften befeelter Fürft, der dieſe, jowie auch alle Zweige der Verwaltung förderte. Die Univerfität Jena — am 2. II. 1558 er- öffnet — hatte an ihm einen eifrigen Bejchüter und Pfleger. — Er ftarb am 14. VI. 1828 in Gradi bei Torgau an einem Schlagfluffe. 3094) Geboren am 28. I. 1795 zu Obergävenig bei Meißen, wurde 1821 außerordentlicher und ſpäter ordentlicher Profeffor in Jena. Neben feinen Vor— trägen über Landwirthſchaft und Nationalökonomie (cf. diefen Artikel) gründete er zur Ausbildung angehender Landwirthe und Kameraliften 1826 ein Inſtitut da- jelbft; gleichzeitig fuchte er als BVorfteher des Yandwirthichaftlichen Vereins zu Zwäten bei Jena das Antereffe an wifjenjchaftliher Auffaffung der Landwirth- Ichaft in meitern Kreifen zu fördern; 1835 eröffnete er in Folge eines Aufes der k. preuß. Regierung die kameraliſtiſch-ökonomiſche Lehranftalt zu Eldena (648»), folgte jedoch 1839 der Aufforderung zur Profeffur der Staatswirthſchaft nad Jena, wo er alsbald obiges Landwirthichaftliches Inſtitut gründete; — 1843 pachtete er die großherzoglichen Kammergüter Zwätzen und Leheften und verband deren Bewirthihaftung mit diefem Inſtitute (741). — (cf. Schulze's Biographie ve 8. Birnbaum. 8. 1861. Frankfurt a. M.) Nah Schulze's Tode im J. 1860 fam Dr. Ernft Stödhardt an defjen Stelle als Hofrath, Profeffor und Direktor der großherzoglichen Lehranftalt für Landwirthichaft zu Jena. Diefer war früher Profeffor der —— an der polytechniſchen Schule zu Chemnitz in Sachſen. 379 680°. Das herzoglich [ahjen-gothaifche Regulativ vom J. 1840 über die Bildung und Prüfung der Adfpiranten für den Forjt- und Jagddienit. Behlen's Archiv für die Forſt- und Jagdgeſetzgebung. IX. 1. ©. 9. 680°. Die großherzoglich ſachſen-weimar iſche Verordnung vom 16. II. 30 „die Bildung der Bewerber um Forftdienftitellen“ betreffend. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1830. ©. 153 u. 157. Behlen's Archiv für die Forft- und Jagdgeſetzgebung. XI. ©. 74—83. 680°, Die herzoglih jahjen-meiningen’fhe Verordnung vom 3. 1843 „die Befähigung zum Staatsdienfte im Fade des Forſtweſens“ betreffend. Behlen's Archiv für Forft- und Jagdgeſetzgebung. XX. 1. ©. 78. 6807. Die Befähigung zum Forftdienfte im Herzogthum Sadhjen-Meiningen. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 184. ©. 117. In specie im Großherzogthum Mecklenburg · Schwerin. 681°. Unter der Leitung des Oberförſters Garthe (ef. unter Mathe— matit — Höhenmefjung) hat früher eine Forftlehranftalt im Bückeburgiſchen (Fürftenthum Schaumburg - Lippe) fieben, und jpäter im Medlenburgifchen in Remplin (HerzogthHum Güftrom) zwölf Jahre beftanden. Sie ift aber feit dem Jahre 1834 eingegangen. Pfeil's frit. BL. 8.2. ©. 174. 681°. Die großherzoglich medlenburg - fchwerin’fche Verordnung vom 11.11.41 „die Prüfung und Anftellung der Forſtdienſtadſpi— ranten“ betreffend. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1844. ©. 303. 25* 380 Auferhalb Deutſchland. In specie in Srankreich. 682. Die Nationalforftfhule zu Nancy (Ecole imperiale fo- restiere de Nancy), die einzige Anftalt fir höhere forftliche Ausbildung in Sranfreich, wurde durch die Drdonnanz vom 26. XI. 24 in's Leben gerufen und ift jeit 1825 in Wirfamfeit geſetzt. — M. Loreng 3%») war der Grin- der und erſte Direktor derſelben; deffen Nachfolger feit 1830 A. Barade 319), — Gie erhielt eine bejtimmte Organijation durch die Ordonnanzen vom 1. VII. 27, 31.X. 38, 12. X. und 21. XI. 40, die in v. Wedekind’s Jahr⸗ büchern der Forſtkunde. 1828. II. S. 29 — 45 u. 1851. 2. Folge. ©. 347 — 375 mitge- theilt find 1), — — „Wenn die Eleven diefe Schule abjolvirt haben, 3095) War ein geborner Deutſcher und Fam 1830 in die Generaldireftion zu Paris. (ef. unter Lehrbücher der Waldkultur.) 310) Parade war ein Schüler Cotta's in Tharand und hat außerdem wäh— rend 4 Fahre die Forftwirthihaft in Deutfchland praftifch erlernt. Er ftarb zu Amelie les Bains am 29. XI. 64 (Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1865. ©. 115), — Bei der Berfammlung deutſcher Land- und Forftwirthe in Dresden 1865 wurde über den Tod Parade's ein allgemeines Beileid ausgeſprochen. M. Parade, sa vie et ses oeuvres; par M. Tassi (conserva- teur des for6ts). 1865. Paris. ef. Grunert’$ forftlihe Blätter. 1866. 11. ©. 206. „Obſchon die forftlihen Zeitfchriften Frankreichs den verftorbenen Parade durch eine ziemlich ausführliche Bejchreibung feines Lebens und Wirfens ehrten, bat es der Berfaffer unternommen, darüber noch ausführlichere Nachrichten in vorftehender Schrift zu geben. Ein ähnliches Porträt Parade's in Stahlftich ift diefer beigeheftet. — Die vielen Verehrer desjelben in Frankreich gehen damit um, ihm ein Denkmal zu errichten.” — von Pannewitz fpricht ſich in feinen Wäldern Franfreihs. 1863. ©. 69 über Parade aus: „Vom alten, würdi— gen Cotta in Tharand gebildet, der deutſchen Sprache vollfommen mächtig, den weitern Fortfchritten deutſcher Forftwirthichaft und Forſtwiſſenſchaft ganz zugäng- lich und zugeneigt, hat ſich Barade auf eine Stufe gehoben, welche ihn fiir feine Stellung in jeder Beziehung umübertrefflih machte. Sein Wiffen, jein thätiges Wirken und feine perjönliche Liebensmwitrdigfeit haben ihm die innige Liebe und Berehrung feiner ſämmtlichen, in allen Gauen Frankreichs nun vertheilten Schüler erworben und erhalten 2.” — — ef. auch das unter 564 (bei der Verſammlung in Stuttgart) nachgewieſene Gedenkbuch ze. 1843. ©. 1 c.), 311) Grunert gibt S.37—43 feiner forftlihen Blättern. 1864. 8. in der Abhand- lung über die franzöfifhen Forfte (205) eine ausführliche Bejchreibung diefer Forftlehranftalt und der dortigen Berhältniffe. — „Die VBerantwortlichkeit, welche bei Ausführung fo vieler und fo wichtiger forftliher Maßregeln zur Zeit die franzöſiſche Horftverwaltung trifft, hat eg nothwendig gemacht, unterm 2. VI. 62 ein neues Regulativ fr diefe Forſtſchule feftzufegen, nach welchem daſelbſt nun- 381 müſſen fie ihre praftiiche Fortbildung unter der Leitung eines aktiven Forft- beamten fortbetreiben, und bringt das Eirkular vom 4. XI. 48 zur Kennt- niß, daß jene nach bejtandener Prüfung ihren Acceß bei einem Unterinfpeftor zu nehmen und dabei alle Gejchäfte der Ueberwachung und Amtsführung zu erlernen und auszuführen haben?!?), — In der Sigung der Nationalver- fammlung vom 13. V. 50 wurde dieſe Forſtſchule als überflüffig erklärt und ihre Aufhebung beantragt, ihre Erhaltung jedoch „im Intereſſe der forft- lichen Reichthiimer Frankreichs“ durch Stimmenmehrheit entjchieden. — Bis zum Jahre 1836 überſtieg die Zahl der in diefer Schule gebildeten Forft- beamten nicht 100, und noch feiner von ihnen war bis dahin Chef des Dien- ſtes Uebrigens vertrauten ihnen dieſe die ſchwierigeren Operationen an, und die Centralbehörde übertrug ihnen meifteng die wichtigften Dienftbezirfe. — Die erften Erhebungen früherer Eleven zu höhern Dienftgraden reichen in das Jahr 1837 zurüd?'?); von da an beginnt auch der Aufſchwung mehr der Forftunterricht durch einen Direktor, 1 Unterdireftor, 4 ordentliche und 2 außerordentliche Profefforen ertheilt wird. — Zur Aufnahme in diefe Schule muß ein Eramen beftanden werden”), und dauert der Bejuch derjelben 2 Fahre. Die Schüler find Fajernirt, verföftigen fich jedoch jelbft außerhalb der Anftalt und fönnen über ihre Abende verfügen.“ „Wenn“ nach der allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1864. S.50 „die Schule in Nancy einen jo geringen Einfluß auf die Verbreitung forftlicher Kenntniffe ausübt, wie Elave in feinen Etudes. ©. 83 (cf. Bemerkung 105) bemerkt, jo diirfte die Schuld nicht allein in der Einrichtung jener liegen, fondern möchte ein Theil auch den Lehrern oder vielmehr der Art, wie diefe die Wiffenfchaft Iehren und betreiben, zu- gemefjen werden.“ Nah v. Pannewitz a. a. 2. ©.70, woſelbſt auch über die in Rede ftehende Forſtſchule mehrere Mittheilungen gebracht find, ift derfelben feit 1863 ein nicht fern von Nancy gelegener, 2600 preuß. Morgen großer Forft zur felbftändigen Berwaltung überwieſen worden. 312) Allg. Sorft- u. Sagdzeitung. 1865. S. 114. „Nach einer gegebenen Jnftruftion treten alle Schüler der Forftjchule, welche die Abgangsprüfung beftehen, mit dem Range eines Oberförfters in den Staatsdienft; doch werden nach einem Beſchluß vom 7. VII. 61 auch Förfter, welche diefe Schule wicht befucht haben, zu einer Oberförfterprüfung zugelaffen, „wodurch dem Verdienfte der Weg zur Beförde— rung geöffnet wurde.“ 313) Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. S.ı11, „In Frankreich ift zur Zeit die Forftcarriere fehr gejucht. Die Zahl der Forftlandidaten zur Forftihule in Nancy wird immer größer, Im Jahre 1854 ftellten fi 62 und im J. 1864 169 zur Prüfung. Dafelöft. 1862. ©. 192. „Diefe Forftfchnle nahm bis jett feinen Hofpitanten auf. Bom Jahr 1861 an aber wurden 20—25 Stellen dem Generaldirektor der Forft- verwaltung zur Verfügung geftellt und an In⸗- und Ausländer von demfelben ver- geben.“ *) Allg. Sorft- und Iagdzeitung 1861. ©. 198. „Durch Dekret vom 2, I. 61 wird fein Kandidat zum Anfnahme- Konkurs in die k. Forſtſchule zugelaffen, der nicht nachweifen kann, daß er nicht unter 18 und nicht iiber 22 Jahre alt ift. 382 des Forft- und Jagdweſens in Frankreich. — Die Forftihule zu Nancy hat immerhin nur einen bejchränften Einfluß, da fie blos Staats- und Kommu— nal-Forftbeamte heranbildet 14). — v. Pannewitz theilt in dem bereit8 bemerften Buche ©. 153 big 161 folgende 3 Reglements fir diefe Forftichule mit: 1) das Reglement iiber das Kaſſen- und Rechnungsweſen der Forſtſchule pom 11. V. 58325), 2) das Hauptreglement iiber die Schulverhältniffe vom J. 1862, und 3)_über die Zulafiung der Zöglinge zur Forftichule vom 31. VIL 60, welches jedoch erft im J. 1863 ausgegeben worden tft. Un der Univerfität Paris ift ſei Dühamel (ad 205 im Nachtrage) Fein forftlicher Lehrſtuhl mehr errichtet. Die Aderbaufchulen zu Grignon und Saulſaie (683) find nur nebenbei eine Art von Waldbaufchulen. cf. auch Andre's Abhandlungen aus dem Forft- und Jagd— weſen. IV. Nr. 7. Defien ökonomiſche Neuigkeiten. 1835. ©. 19. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1850. ©. 394. Programme des conditions de l’admission & l’ecole imp6riale foresti&re.:ıc. (Ministere des finances). Année 1862. 36. pag. 12. Paris. Jules Delalain. (40 cent.). Wedefind, v. Neue Jahrbücher der Forftlunde. 14. Heft. ©. 59. 683. Die landwirthſchaftlichen Lehranftalten in Frank— reich. Landwirthſchaftliches Centralblatt für Deutſchland. 1865. 3. S. 210. Zur Ertheilung des höhern landwirthſchaftlichen Unterrichts. 314) Nach Clave's Etude. 8. „iſt dieſe Forſtſchule nur für die künftigen Beamten des Staats beſtimmt geweſen, und erſt in neuerer Zeit werden auch ſolche Kandidaten zum Beſuche zugelaſſen, welche ſich nicht für den Staatsdienſt beſtimmen.“ Allg. Forft- und Jagdzeitnug. 1865. S. 366. „Durch Miniſterial-Entſchließung vom November 1861 iſt bei der Forſtakademie zu Nancy 25 Zuhörern der Zutritt ge- ftattet worden, um den Söhnen von Waldeigenthiimern, ſowie ſolchen, welche die Bermwaltung von Privatforften zu eh ai gejonnen find, Gelegenheit zur forft- lichen Ausbildung zu geben.“ Dieſe Beftimmung ſcheint Grunert ttherſehen zu haben, da er am oben angeführten Orte S. 37 ſagt: „Dieſe Forſtſchule dient nur den Zwecken der Staatsforſtverwaltung.“ 315) Die jährliche Penſion der an der Forſtakademie Studirenden beträgt 400 Thlr. während des zweijährigen Schulbefuches; es find übrigens durch eine Berordnung vom 31. VII. 56 Stipendien gebildet, in deren Genuß nur Söhne von faiferlichen Forftbeamten treten können. 383 beftehen 3 Afademieen (Ecoles imperiales d’agrieulture) zu Grignon bei Berfailles, zu Grand-Jouan (Bemerkung 172) im Departement der Loire Inferieure und zu La Saulfaie im Departement de l'Ain. Die Einrich- tungen derjelben find der unferer landwirthichaftlichen Akademieen wenig ähn- ich. Die Afademifer, welche vor ihrer Zulaffung ein Eramen abzulegen ha- ben, müſſen in Frankreich Benfionäre der Anftalten werden, in welchen fie in großen Sälen beifammen wohnen, efjen, fehlafen, arbeiten und den Unterricht empfangen. Sie müſſen fich einer ftrengen Hausordnung fügen, und werden den größeren Theil des Tages in den mit diefen Anftalten verbundenen bedeutende- ren Landwirthichaften praftiich bejchäftigt. Einen Unterfchied, welchen Stand und Vermögen begründen könnten, gibt es hiebei nicht. Die Akademiker be- zahlen eine Penfion von 750 Francs (200 Thle.) und haben dafür außer der Kleidung alles frei. Der Lehrkurfus dauert 3 Jahre. Der Staat unter: hält bei jeder diefer Anftalten mehrere Freiftellen. Für den wiſſenſchaftlichen Unterricht werden an jeder derfelben einfchließlich des Direktors 6 Profefforen und eine Anzahl von Repetitoren gehalten. Den größten Ruf unter diefen Afademieen heitießt das Inftitut in Grignon, theils feiner vortrefflichen Einrihtungen und Sammlungen, theils feines ausgezeichneten, rühmlichſt befannten Direktors ꝛc. Bella mes gen. — Die Anzahl der Eleven auf jenen 3 Anftalten belief fi im 3. 1862 im Ganzen auf 131; diefe ift eine für Frankreich verhältnigmäßig fehr ge- ringe und beweiſt, daß die derartigen Anftalten nicht jo befucht werden, mie fich dies wohl erwarten ließe. Der Grund hiervon dürfte zum Theil darin lie— gen, daß die großen Gutsbeſitzer fich für die Landwirthichaft nicht eben ſehr lebhaft intereffiren jollen, und daß vielleicht auch die ftrenge Hausordnung gejchent wird, welcher die Zöglinge auf den Anftalten unterworfen find. — Die letztern werden jährlich von einer aus 3 General» Fnfpeftoren der Land- wirthichaft beftehenden Kommiffion genau infpizirt. — Die Unterhaltung der Anftalten, auf welchen außer dem erforderlichen Wirthichaftsperfonal und den Unterbeamten je ein Direktor mit 5— 6000 Francs (die Profefloren erhalten 2500 — 4000 Fr.) gehalten wird, hat im J. 1862 im Ganzen 432,453 Fr. gefoftet, und waren hiefür auf die Budget8 pro 1863 und 1864 jährlich 530,600 Fr. gebracht. Die Einnahmen, welche bei diefen vorkom- men, als aus der Penfion der Eleven und den Neinerträgen der damit ver- bundenen Landwirthichaften zc., bilden eine Summe von 258,500 Francs im Budget des Finanzminifteriums, jo daß aljo die Netto- Ausgabe für die Unterhaltung diefer Anftalten auf 272,100 Fr. oder für einen Eleven — von den 131 derfelben — jährlich auf 2077 Fr. (554 Thlr.) zu ftehen fommt. — Wie außerordentlich koftbar hiernach auch diefe Anftalten erfcheinen, fo find fie für Frankreich doch unentbehrlich; denn fie find zugleich die Bil- dungsſchulen für diejenigen jungen Leute, welche fich dem landwirthfchaft- 384 lichen Lehrfache widmen oder in den StaatSdienft zur Verwaltung der land- wirthſchaftlichen Angelegenheiten treten. Zur Ertheilung des landwirthihaftlihen Elementar-Unter- richts beftehen 49 vom Staate erhaltene Aderbaufchulen (fermes &coles), auf welchen geſchickte praktiſche Aderbauern ausgebildet werden, melche im Stande find, ihr kleines Eigenthum felbft oder fremde Grundſtücke als Meier, Vögte, Borfteher zc. verftändig zu bewirthichaften, Praktiſche Ausbildung und Belehrung der Zöglinge über die Gründe der einzelnen Arbeiten foll hierbei die Hauptjache fein. — Die Aderbaufchüler haben in ganz Frankreich Feine Penfion zu bezahlen und erhalten bei ihrem Austritt nah 3 jährigem Kurſus noch eine Feine, für jeden zuridgelegte Summe mit auf den Weg. — Der Staat zahlt jedem Direktor einer Aderbau- ſchule für die Leitung derſelben und für die Befchaffung des Unterrichts, zu welchem Behufe ein Sous-Direftor, ein Rechnungsführer , der zugleich Auf- jeher ift, und ein Gärtner gehalten, desgleichen ein Thierarzt zugezogen wer- den muß, im Durchſchnitt jährlich eine Subvention von 6300 Fr., wovon jedoch 400 Francs demjenigen Aderbaufchitler als Prämie gegeben werden müſſen, welcher die Anftalt nach dreijährigem Kurſus verläßt und bet dem Examen das befte Zeugniß erhalten hat. Außerdem zahlt der Staat dem Direktor für jeden Zögling 250 Fr., wovon 75 für die Kleidung desfelben zu verwenden und — joweit fie hierzu nicht erforderlich — in eine gemein- Ihaftliche Kaffe zu bringen find, welche jährlich nach Verdienft unter die Zög- linge behufs Bildung einer Sparbüchje für jeden vertheilt wird, die ihnen — wie bereits bemerft — bei ihrem Abgange auszuzahlen ift. — Die Zög- linge müffen bei ihrem Eintritte mindeften 16 Jahre alt fein. — Der Beftand derfelben in diefen Anftalten in ganz Frankreich beläuft fic) auf eirca 1470, woraus hervorgeht, daß diefe Inftitute im Lande Anklang finden. — Gie müffen jährlich von dem betreffenden General-Infpeftor der Landwirthichaft auf das Gründlichfte revidirt werden. — Im Jahre 1862 hat der Staat 708,988 Zr. für die Aderbaufchulen verwendet, jo daß ihn die Unterhaltung jede der 1470 Zöglinge 482 Fr. (128 Thlr.) gefoftet hat. Fiir die Jahre 1863 u. 1864 waren für dieſe Aderbaufchulen 680,000 Fr. (181,333 Thle.) im Budget aufgenommen. In mehreren größeren Städten — namentlich zu Rodez, Bejancon, Guimper, Touloufe, Bordeaux, Nantes, Compiegne und Amiens befinden fich auch Lehrſtühle, auf welchen Vorträge über Landwirthichaft gehalten wer- den. Der Staat unterftüßt diefelben durch Gewährung von Subventionen, melche fich im Laufe des J. 1862 auf 21,500 Fr. im Ganzen belaufen haben und mofür pro 1863 und 1864 jährlich 18,300 Ir. — aljo 2033 Francs (542 Thle.) im Durchſchnitt für jeden zum Budget gebracht worden find, Hier dürfte noch die Anführung der Aderbaufolonteen in Frankreich — ländlicher Wohlthätigfeit3 - Anftalten zur Erziehung armer und verwaifter 385 Kinder, welchen der Staat Unterftügungen gewährt, am Plage fein. Sie waren für die Jahre 1863 und 1864 jährlich mit 30,000 Fr. im Budget aufge- nommen. (ef. unter Landwirthſchaft Frankreichs.) In specie in Selgien. 684. Im April 1863 wurde für Belgien auch eine Forftfchule mit einem zweijährigen Kurſe bei dem Gymnaſium in Bouillon — in der Pro- vinz Belgijch-Luremburg — durch k. Beſchluß errichtet. Ein folcher vom 1. VI. 64 beftimmt, daß Niemand zur Aufnahmsprüfung für den Staatsdienft zu— gelafjen wird, der nicht ein Fähigkeitszeugniß von diefer Forftichule vorlegt. Die Direktion derfelben ift einem Franzofen Melard, einem entlaffenen Schüler aus Nancy, der theoretiiche Kenntniffe befigen fol, anvertraut worden. Er fteht jedoch unter dem Direktor de8 Gymnaſiums — einem Geiftlichen — und kann daher nicht jelbjtändig wirken. Sein Gehalt beträgt 4000 Francs; — ein zweiter Lehrer mit gleicher Bejoldung wird erft ernannt. — Die Grün- dung einer Forftichule in Belgien ent|pricht einem längft gefühlten Bedürfniß. Obſchon ihre Einrichtung zu wünſchen übrig läßt, fo ift doch zu hoffen, dag fie nach und nach zu größerer Bollfommenheit gelangen wird. — Die Um- gegend non Bouillon ift dazu fehr geeignet. ES find dort manche Wal- dungen — unter anderen die Heberrefte der Ardennen (ef. im Anhang unter Forftftatiftit von Belgien), deren Betrieb zwar fein mufterhafter ift. Auch find in der Umgegend viele Holz verbrauchende Gewerbe (ef. Holzhandel Belgiens). Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 110. 685. Die allg. Forſt⸗ und Zagdzeitung. 1826. ©. 161 berichtet auch über eine Forftfhule in Lüttich. In specie in Spanien. 686. Nach) Hohenftein’s Wald. 1860. &. 22 (cf. unter Forftdireftion die Wichtigkeit der Wälder) „fängt man num auch in Spanien an, fich vor der Zukunft zu fürchten, und hat daher bereits eine Forftichule dafelbft gegründet.“ — Es ift jedoch dabei nicht angegeben, worauf ſich dieſe Notiz ſtützt; auch mangeln hierüber alle weiteren Nachrichten. In specie in der Schweiz. „687°, Im der allg. Forſt⸗ umd Jagdzeitung. 1830. &. 89 kündigte der Ober- förfter Kafthofer die Errichtung einer Forftlehranftalt in Unterfeen an der Aar im Kanton Bern an. 386 6875. Ueber Errihtung einer Forftfchule für die Schweiz. v. Wedekind's neue Jahrbücher der Forftfunde 1846. 28° ©. 101 und 114. 688. Nach der allg. Forſt- und Jagbzeitung. 1847. S. 70 wäre im Budget der Kantonsregierung Bern entjchieden gewefen, daß in Bern eine Forftfchule zu Stande fommen jolle, um wenigftens die Förfter und Bannwarte der Ge- meinden zu bilden, die der Ausbildung noch ſehr ermangeln. — cf. auch da— jelbft. 1835. ©. 207 und 243. und 1842. ©. 110, 689. „Die jhmweizerifhe Forſtſchule in Zürich ift mit dem dafigen Polytechnikum 316°) verbunden und bildet die fünfte Abtheilung des- jelben. Dieſes und mit ihm die Forftichule wurde im Oftober 1855 eröffnet. Der Kurs an letzterer ift ein zweijähriger?!6®); es kommen jedoch in jedem Jahre alle Fächer zur Behandlung. Bor Aufnahme in diefelbe muß fich Jeder, der Schiller werden will, durch eine Prüfung über Die erforder- _ lichen Vorkenntniſſe 2c. ausweiſen. — Jedes der Hülfsfächer wird von einem eigens hiefür angeftellten Lehrer vorgetragen. In die forftlichen Fächer mit Einſchluß der Forftbotanif und Bodenkunde theilen fich zwei Lehrer. Der eine it Kopp von Frauenfeld (Kanton Thurgau), der an die Stelle des im November 1859 verftorbenen Profeffors Marhand31Ta) aus dem Berner Jura Fam; der andere, E. Landolt, ift Vorftand der Forftichule und zu- gleich zürichiſcher Forftbeamte (Forftmeifter), als welcher er die Wirthichaft 3164) Der bisherige Rektor diejes Polytechnikums und Profeffor der Mathe- matif dafelbft — Joh. Wolfg. v. Defhmwanden (geb. 1809 zu Stanz im Kanton Unterwalden) — ftarb am 15. IV. 66. 3166) Ueber die eidgenöſſiſche Forſtſchule zu Zürich, reſp. deren Berhältniffe in den Jahren 1862 und 1863, bringt auch die ſchweizeriſche Zeitſchrift für das Sorftweien. Jahrg. 1862 und 1863 (414) Mittheilungen, unter anderm, daß ſich die Auffichtsbehörde veranlaßt gefehen hat, eine Verlängerung des Forftfurjus auf drei Jahre zu beantragen 3172) Starb als PBrofeffor zu Zürich am 1. XI. 59; es erlitt das ſchwei— zerifche Forftwejen durch feinen Tod einen harten Verluſt; — das Polytechnikum insbefondere verlor einen Lehrer von vielfeitiger, namentlich auch auf Reifen ge- wonnener Bildung. — Er war im %. 1800 zu Prumtrut geboren, ftudirte in Freiburg Rechtsmiffenfchaft, begleitete jpäter als Erzieher die Söhne einer pol- nischen Familie auf die Univerfität München, feste hier die ſchon friiher begon- nenen naturwiffenschaftlichen Studien fort und erwarb fich zugleich auch die forft- Yiche Fachbildung. — Später unternommene größere Reifen in und außer Europa erweiterten feine Kenntniffe, jo daß ihm nad) feiner Rückkehr in Polen eine ehren- volle Stelle im Forftfache zugedadht war, von deren Annahme er jedoch durch die ausgebrochene Revolution gehindert wurde. Er begab ſich 1832 wieder im Die Schweiz, war bis 1847 Oberförfter in Pruntrut, jpäter Forftmeifter des Kan- ton Bern und vom Frühjahr 1856 an als Lehrer am Polytechnikum in jegensreicher Wirkſamkeit. Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1860. S. 207. j J in einem Revier von 15000 Jauchert Staats⸗, Gemeinde- und Genofen- ſchafts⸗Waldungen leitet.“ | Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1860. ©. 326. und 1861. Bi ; > ©. 82 x. 387 In specie in Italien. 690. Eine Forſtſchule in Turin befteht feit dem Jahre 1847, bezie- hungsweife 1851, in Verbindung mit einem landwirthfchaftlichen und tech— niſchen Inſtitut. — (690® und 690° im Nachtrage). | ef. die Bemerkung 115, In specie in Schweden. 691. Berg, vom (Oberforſtrath). Organifation des forftlihen Unterridts in Schweden. Tharander Jahrbud. 1863. 15., beziefungsweife 8. Band, ©. 252 «x. Ein bedeutender Schritt zu einer nothwendigen Verbefferung der forft- lichen Zuftände in Schweden?!?®) gefchah im J. 1860 durch) die Organi- fation des forftlichen Unterricht, worüber unterm 5. Mat genannten Jahres ein Geſetz erſchien, welches a. a. D. ©. 254—266 mitgetheilt ift. — Bei diefer wurden außer dem bereit3 in Stodholm beftehenden Forftinftitut (692%) noch einige niedere Forftichulen in Schweden auf Staatskoſten errichtet. Auf 3175) Die Größe derjenigen Wälder in Schweden, für welche man eine Be- wirthſchaftung durch Staatsforftbeamte oder wenigftens eine fpezielle Oberaufficht und Kontrolle ihrer Wirthichaft verlangen muß, ift: Are 556,22 „ 736 > 3 5 7,70 194,830 & 3 50,546 Tunland (1,93 preuß. Morgen) Kronoparferne. Krono-Defverloppsmarfen, (Wälder, die nach der vorge- nommenen Theilung dem Staate verblieben). Flugſand, mit Holz angebaut. Wälder der Krongiter. Wälder, welche zu den Gittern der milden Stiftungen, Uni- verfitäten ꝛc. gehören. Boftällen-Wälder fir Mititär. Bun. „ Eivil-Beamte. ” " " Geiftliche. Häradsallmänningarne (Bemerkung 3174). 1,916,254 Tunland — 3,728,370 preuß. Morgen in Summa. Bon diefen Wäldern ftehen unter der unmittelbaren Beauffichtigung des Staats die mit Nr. 1, 2, 3 und 9 bezeichneten mit einer Fläche von 808,954 Tun- land — 1,561,281 preuß. Morgen, und dafiir find nur 56 Verwaltungsbeamte (Defverjägmäftare, Jägmäſtare und Defverjägare) und 105 Schutbeamte an- geſtellt. 388 diefen, wie auf jenem, bei dem ein höherer Lehrkurſus zur Bildung von Berwaltungsdeamten befteht, wird der Unterricht unentgeltlich ertheilt. — Außer dem Forftinftitute in Stodholm (692°) befist Schweden noch fünf niedere Forſtſchulen für Ausbildung von Waldwächtern und mit dem Forſtkulturweſen vertrauten Männern, und find auf jeder derfelben fir 10 Lehrlinge Räumlichkeiten hergeftellt. Die Einrichtungskoſten dieſer fünf Forftichulen belaufen ſich auf 57,430 Rdh., à nahezu 11 Ngr. — Einjchlieglich der auf 150 Rol. für jede Perſon feftgefegten Stipendien find für die Unterhaltung einer jeden diefer Schulen 3450 Rdl. ausgeworfen. Jede derjelben fteht unter Aufficht der nächiten Forftdiftrifts-Verwaltung und unter einem Lehrer, dem ein Unterlehrer, bei welchem eine wifjenschaftliche Bildung nicht erfordert wird, beigegeben ift. Der Unterricht umfaßt die Öegenftände, die nothwendig find, um die Hauptgrundfäge einer rationellen Forſtbewirthſchaftung zu verftehen und fich die Kenntniß der über den Forft- Ihuß, die Forftbenugung und Jagd ꝛc. erlafjenen Vorſchriften verſchaffen zu können. Hauptjächlich wird hier das Praftifche des Forftdienftes ins Auge gefaßt. Der Lehrkurſus ift einjährig. — Zu dem find im Reiche noch vier Privatforftichulen zur Ausbildung von Forftleuten für die Privatwaldbefißer errichtet, wovon eine jede 1500 Rol. jährlich vom Staate erhält. — Auch wird auf der Aderbaufchule in Afra forftlicher Unterricht ertheilt, wozu vom Staate jährlich 1000 Rol. bewilligt find. 692°. Schon feit 1828 war ein f. Forftinftitut in Stodholm, das bon dem verdienftvollen im %. 1855 in hohem Alter verjtorbenen Dberhof- jägermeifter af Ström gegründet worden ift. Dasjelbe bedurfte jedoch) drin- gend eine zeitgemäße Umänderung, die ihm unter dem gegenwärtigen Ober- jägermeifter Segerdal (230) zu Theil murde?!?°), — Das Inſtitut blieb zwar im Thiergarten zu Stodholm, wurde jedoch in jenen Baulichkeiten er- meitert. Der jährliche Etat für dasjelbe beträgt gegenwärtig 13,800 Rol. Remt. (circa 5600 fl.) und waren außerdem 1861 (circa 1100 fl.) für die Reifen zur weiteren Ausbildung der Eleven bejtimmt. — Unter die Bermal- tung dieſes Forftinftituts, das unter der Forftdireftion des Landes fteht, find auch einige der Hauptſtadt nahe liegende Forfte behufs des Unterrichts der Eleven geftellt 179, — Die Stipendien, welche nur für die fich auszeichnenden 3170) Es ift daher auffallend, in der allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1865. ©. 272 bon einem in Schweden wirkenden Forftmanne Teßmann leſen zu müſſen: „Die Forftlehranftalt zu Stodholm fteht in einem fo jchlechten Rufe, daß die meiften größeren Privaten, die fonft wohl geneigt wären, einen Wirthichaftsbeamten an- zuftellen, e8 vorziehen, fich mit einigen Skogvaktaren (Waldhittern) zu behelfen, als einem Eleven diefer Schule ihre Waldungen anzuvertrauen.‘ 3174) Es find dies circa 22,000 Tunland (42,460 preuß. Morgen) Härads- allmänningarne (Gemeindemwälder), welche unter der Oberaufficht des betreffenden Landeshoefdvings — dem politifchen Chef der Provinz — verwaltet werden umd J BB” "un = 389 mittelfofen Eleven beftimmt find, belaufen ſich auf 250 Rodl. (circa 91 fi.) fur die Berfon. — Die Zahl der Eleven, welche ſämmtlich außerhalb des Inſtitutsgebäudes in der Stadt wohnen, hat im J. 1863 66 betragen. — - Zur Ausbildung der Eleven in der Waldvermeffung, Waldabfchägung und dem praftiichen Betriebe der Waldwirthichaft überhaupt werden jene jährlich _ während der Sommermonate längere Zeit unter der Leitung eines Lehrers in geeignete ReichSforfte des Landes geführt, wobei man fich nicht auf die nähere Umgebung des Inſtituts beſchränkt. — Dem Inftitute fteht ein Di- reltor vor, von dem nebſt vier anderen Lehrern der Unterricht gegeben wird. Der Lehrkurfus dauert zwei Jahre. — Der geſammte theoretiſche Unterricht wird im faft ganz gleicher Form, wie bei unferen deutfchen Forftlehranftalten ertheilt. — Die Bedingungen zur Aufnahme ins Forftinftitut find: Lebens- alter von 18 bis 28 Jahren, fehlerfreie Körperbildung, Gefundheit, ein Eramen, deſſen Beftehen zum Eintritt in die Univerfität berechtigt, und vor- ansgegangene Praris bei einem Forjtverwalter. Dafelbft und allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 28 u. 29. 692°. Das Forftinftitut in Schweden, Andres ökonomische Neuigkeiten. 1829. ©. 128. 692°. Früher, als jene Forftlehranftalt in Stodholm, beftand feit dem 3. 1825 ein von dem Eifencomptoir unterftügtes Privatforftinftitut zu Nora, welches ein Deutjcher — Obbarius, der früher im anhaltifchen Forftdienfte am Harze gejtanden war — errichtet hatte. Nach deſſen Tode im J. 1856 wurde e8 von dem Sohne desjelben fortgejegt, ging aber vor einigen Jahren ein. Es hat viele tüchtige Forftleute gebildet. Tharander Jahrbuch. 1863. 15. ©. 258. In specie in Rußland. 693. Das Forft- und Mefinftitut zu St. Petersburg. U. Bode?13*) (F. ruſſiſcher Oberlehrer der Forſtwiſſenſchaft an diefer Schule. Ber mertung 129 u. Nro. 809) giebt in der allgemeinen Forſt⸗ u. Jagdzeitung1844. ©. 406 — 411. eine Beſchreibung diefer Pehranftalt. „Der Zweck desfelben ift: 1) brauchbare Männer fir den Staat3- forſtdienſt in Rußland zu erziehen, und 2) den unbemittelten Beamten die J denen der zweite forſtliche Lehrer des Inſtituts als Jägmäſtare (Forſtmeiſter) vor— geſetzt if. — Vom J. 1863 an wurde dem Forſtinſtitute ein eigenes Revier zut- getheilt, in welchem jener Lehrer die Wirthſchaft führt. | 318") ef. Derfelbe — die Erziehung und Bildung ruffifher Forft- männer betreffend — im der allg. Sorft- und Jagdzeltung. 1845. S. 80. 390 Möglichkeit zu verfchaffen, auf wohlfeile Weife, ja theils fogar unentgeltlich die Erziehung ihrer Söhne zu bewerfitelligen.“ „Die erften Spuren der Fahbildung ruffifcher Forftmänner finden fich unter der Regierung Katharina's II. (1762—96). — Es wurden namentlich) 1773 bei dem damaligen Oberjägermeiftercorps, welches die Forjtverwaltung Yeitete, 10 junge Edelleute — „Fagdpagen“ — angeftellt, die fich in 4 Jahren zur Bekleidung von Forjtmetter - Stellen ausbilden follten. Diefer Verſuch zeigte fich jedoch eben jo erfolglos, als der im J. 1779 unternommene, wo 4 Böglinge des Marinecorpg nad) England geſchickt wurden, um daſelbſt die Kultur der Föniglichen Wälder zu ftudiren. — Im 3. 1800 errichtete man bei dem Marinecorps eine Forftklaffe, um Forftwirthe für die Schiffbauholz- Wälder zu bilden; 1803 wurde jedoch diefelbe wieder aufgehoben und find ftatt ihrer in demjelben und im folgenden Jahre 2 Forftanftalten gegründet worden, von denen die eine in Zardoe Selo auf 20, und die andere in der Stadt Ko jeljscd(Gouvernement Kaluga) auf30 Zöglinge eingerichtet wurde. Dieſe beiden Anftalten wurden im Jahre 1813 nach PeterSburg verlegt, dort mit der Forftichule des Grafen Orloff vereinigt und aus diefen 3 Anftalten ein Forftinftitut gebildet. 1829 wurde der Etat des Forftinftitut3 revidirt, die Zahl der Zöglinge erhöht und die Art und Weife des Unterrichts verändert. - Da aber die Hälfte der zu entlaffenden Eleven dem Marineminiftertum über- geben werden mußte und in dem Juftitute feine Geometer mehr gebildet werden follten, jo wurde 1833 eine befondere Landmefjerfchule gegründet ?18?), Als im %. 1837 ein befonderes Minifterium der Reichsdomänen, wohin natürlich auch die Verwaltung der Forfte gehörte, gebildet wurde, mußte auch diejes Forftinftitut eine Reform erleiden, und fteht nun dasſelbe feitdem unter der Berwaltung des Minifters der Reichsdomänen. — Die Forftverwaltung wurde militäriſch organifirt und der Reſerve der Linienarmee zugezählt.?'?)* „Die nächfte Umgebung der Inftitutsgebäude bildet ein ſchöner Park, der fich vor dem anjehnlichen Hauptgebäude in bedeutender Ausdehnung aus— breitet. Außer diefem leßteren befinden fich die nöthigen Nebengebäude in fommetrifcher Lage und Entfernung von demfelben. Nicht ferne hinter dem 318 b) ef. Schindler in der öſterreichtſchen Vierteljahrsſchrift. 1861. XL. 1. ©.65: „Seit 1832 ift mit diefem Inſtitute eine geometriſche Schule mit 4 Jahrgängen verbunden, deren Abjolvirte zur Vermeſſung der Krongüter verwendet werden.” 319) „In Rußland iſt die militärifhe Organifation des Forſtweſens durch— aus nöthig; denn in einem Militärftaate wirft auf den gemeinen Mann nur die Uniform, um dem ausübenden Forftperfonale perfünliche Sicherheit und Reſpekt zu verſchaffen.“ — „Außerdem ift bei der Art und Weiſe der Bildung der jungen ruſſiſchen Forſtmänner in befonderen Inftituten die Ordnung unter fo vielen jungen Leuten, die gemeinschaftlich in einem Haufe wohnen, nicht wohl anders aufrecht zu erhalten, als durch militärifche Disciplin, und fomit ſchon mit dem Beginne der Bildung des ruffifchen Forftmannes eine militäriſche Erziehung ausgeſprochen.“ Allg. Sorft- und Iagdzeitung. 1844. ©. 417. 391 Inftitute liegen Kleinere Waldungen, die für die täglichen Exrfurfionen benußt werden. — Eine Militärperfon ift Direftor des Inſtituts, ſowie alle Diejenigen Perjonen Offiziere find, welche mit der Disciplin der Kadetten zu thun haben. Die letteren find in Kompagnieen getheilt und tragen die Ka- dettenuniform der Anftalt. — Der militärifche Unterricht erftredt ſich nur auf's Ererziven, und dienen diefe Uebungen hauptfächlich zur Erhaltung und Befeftigung der Gefundheit, müfjen jedoch gründlich gelernt werden, weil die Kadetten des Forjtinftituts jpäter als Offiziere der Forftwache austreten. — Einereichhaltige Bibliothek (715), ein phyſikaliſches Kabinet, ein chemifches Labo— ratorium, eine geognoftiiche Sammlung , ein zoologifches Mufeum ꝛc. dienen als Mittel des Unterrichts. Dazu kommen noch das fogenannte Forftmufeum, das fat alle Holzarten Rußlands in einzelnen Eremplaren enthält, — ein ziemlich vollſtändiges Herbarium, — mehrere forfttechnologifche Gegen- ftände, fowie Modelle von Kultur- und Adergeräthichaften, — die verſchieden— artigſten Meßapparate, — eine Baumfchule von bedeutenden Umfange, worin von den Zöglingen praftiiche Arbeiten ausgeführt werden ꝛc. Der Unterricht in der Forjtabtheilung wird in 6 Kadetten- und einer Dffiziersklaffe ertheilt*?%). — Während des Sommers werden mit den Zög- fingen der oberen Klafje mehrwöchentliche Exkurſionen in entferntere Wälder oder praftifche Arbeiten im Porftgarten oder in dem nahegelegenen Walde ausgeführt. — Die ökonomiſche Einrichtung im Inſtitute wird vom Direktor geleitet. Die Kadetten erhalten ihre Wohnung und Berföftigung in dem- 320) Anders berichtet Schindler in der öſterreichiſchen Vierteljahrsſchrift für Sorftwejen. 1861. XL. 1. ©.65 (Bemerkung 318): „Dieſes ftreng militärifh organifirte Forftinftitut befteht aus einem erften und zweiten Kurſe. In dem erften wird die Forftwirthichaft in allen ihren Zweigen theoretifh und praftifch vorgetragen *); diejenigen Zöglinge, welche denſelben abſolvirt Haben, treten in Offiziersrang in den höheren Forft- (Berwaltungs-) Dienft. Der zweite Kurs dient zur Ausbildung des Forftihug- und technifchen Hülfsperſonals, und haben dahin auch die Söhne der Bürger und Landwirthe Zutritt**). — Das Forftinftitut hat iiberhaupt eine fehr zwedmäßige Einrichtung, und gehen aus ihm viele herangebildete Forfttechnifer hervor. Es hat 38 Profefforen und Docenten und mehrere veich ausgeftattete Kabinette ꝛc.“ *) Nach der allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1844. S.414 wird in dieſem Forſtin—⸗ ftitute auch alle mögliche Gelegenheit gegeben, die deutſche Sprache behufs des Studiums der deutjchen Forftfchriften zu erlernen und werden in der obern und’ DOffiziersklaffe jogar mehrere forftlihe Vorträge in deutfcher Sprache gehalten. Außerdem werden die fähigften Zöglinge des Inſtituts auf Koften der Krone nad Deutſchland gejchict, um dort ihre Bildung zu vollenden (695 und 723), **) Hiernach wäre die Bemerkung in Dengler's Monatſchrift. 1861. ©. 340 (cf. im Anhang unter Forſtſtatiſtik Rußlands — Kurland) zu modifiziren: „Auf der Forft- alademie zu St. Petersburg werden nur Kronbeamte in bejchränfter Anzahl ge- bildet. Der Adel in Rußland ift daher mit Werbung feiner Forfttechnifer auf das Ausland verwiejen.” 392 jelben. — Bei der Aufnahme in die Anftalt, in welcher fich die Zöglinge von 14—20 Jahren befinden, werden vorzugsweiſe die Söhne der beim Forft- weſen angeftellten Beamten berüdjichtigt, jedoch dürfen fie nicht unter 12 und nicht iiber 15 Jahre alt fein, und auf Koften der Krone werden nur Söhne der Beamten des Miniftertums aufgenommen. — Außerdem fann jeder eintreten, der den Gymnaſial-Kurſus beendigt hat und mit dem Zeugniß der Reife entlafjen iſt, ſowie diejenigen, welche eine Univerfität des Reichs befucht haben und zum Forſtweſen üiberzugehen wünfchen. — Unter ſämmtlichen Kadetten werden ftet3 120 Forfteleven und 230 Mefkadetten auf Koften der Krone erzogen. Die Penfionäre der Forjtabtheilung zahlen jährlich 200 Silber- Rubel — 220 preuß. Thalern, und die der Meßanftalt 143 Silber- Rubel — 157 preuß. Thlen., wofür fie Kleidung, Unterricht, Belöftigung, Bedie— nung ꝛc. erhalten. — Die Entlafjung aus der Forftabtheilung erfolgt aus der 6. Klafje und werden die Kadetten derjelben nach einem zuvor abgelegten ‚Eramen in die Lehrforftet zu Liffino???) (Bemertung 321) verfeßt. Nach— 321) cf. die allg. Forſt- und Iagdzeitung. 1844. ©.415: „Wie weit foll fihder praftifhe Unterricht des ruſſiſchen Forſtmannes erftreden? E „Der ruffifche junge Forſtmann muß bald jelbftftändig ohne Spezielle Leitung in die Praxis übergehen; denn es ift das Bedürfniß an Forftleuten ſehr bedeu- tend. — Der praftifche Unterricht, welcher jenem während des Beſuchs des Forft- inftitutS geboten wird, ift nur als Einleitung zu betrachten. Der eigentliche praf- tifche Unterricht in Liffino (Bemerkung 322) dauert ein Jahr, und es find dort jo viele Hülfsmittel zum Unterricht zur Hand, als die Lofalität nur geftattet. Es ift jedoch die Praris damit noch nicht beendet; denn im dritten Fahre fommt der rusfiiche junge Forſtmann auf einen fogenannten Verſuchsforſt, deren es in den verichiedenften Theilen des Reichs gibt, wo er beweifen muß, wie er jeine Zeit bisher benußt hat.“ 322) Nach einem Korrefpondenzartifel in der allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1849. ©. 341 „richtet die ruffische Forftverwaltung ihr Augenmerk auf die möglichfte Ver- mehrung der bisher aus den forftlichen Bildungsanftalten hervorgegangenen Forft- männer und ftrebt, denjelben hauptjächlich eine praftifche Richtung zu geben. Bis zum J. 1840 überftiegen die jährlich in den Dienft tretenden Offiziere die Zahl 12 nicht; von dieſer Zeit an aber treten jährlich durchſchnittlich 30 Zöglinge aus dem Forftinftitute zu St. Petersburg*) in die praktiſche Lehrforftei zu Liſſino (Gouvernement Petersburg, Kreis Zarskoe Selo) über, wo nicht allein der voll- ftändig eingerichtete und regelrecht bewirthichaftete, 25000 Deffätinen (100,000 preuß. Morgen) haltende Forft, jondern auch alle ruffiihen Waldgewerbe, ſowie ein forſtlich-⸗naturgeſchichtliches Muſeum alle Mittel bieten, um unter der Leitung des dortigen, forftlich tüichtig gebildeten Direktor und bejonderer Lehrer durch tägliche Uebung die nöthigen praftifchen Kenntniffe zu erwerben (321). — Außerdem find zur Bildung der nöthigen Waldarbeiter in der Nähe von Petersburg, in Mos— fau**), und Grodno fogenannte Fägerjchulen angelegt, wojelbft außer dem Unter- *) Ein Beriht des Minifteriums der Krondomänen vom %. 1849 weift nad), daß jeit 1843 171 Zöglinge als Förfter fungiren und 12 als Walbbereiter an— geftellt find. **) Beziiglich einer Forftichule in Moskau cf. die allg. Forſt- u. Sagdzeitung. 1825. Nr. 7. 393 dem fie dort mehrere Monate lang praftijch gebildet worden find, werden fie Offiziere des 1. und 2. Grades und bleiben dann noch bis zur Beendigung des einjährigen Kurſes in tiefer Lehrförfterei. — Nach Ablauf diefes praf- tiſchen UnterrichtS werden. die Offiziere 2. Grades als Förfter oder Unter- förfter in den Gouvernements angeftellt; die vom 1. Grade werden während des Sommers den Tarations-Kommiffionen beigegeben und kehren im Spät- herbſt wieder in das Inſtitut zurüd, um noch den höhern Kurfus der Forft- wiſſenſchaft durchzumachen, welcher ungefähr ein halbes Jahr dauert. Das nad diefer Frift abgelegte Examen und ihre fpäteren dienftlichen Lei- ftungen find maßgebend, wer von ihnen zur weiteren Ausbildung auf Koften der Krone in's Ausland gejchidt wird. — In feinem Staate find fo günftige Ausfichten zur Berforgung junger Forftmänner, wie in Rußland. Wer etwas Tüchtiges gelernt hat, findet hier leicht Gelegenheit, e8 in Anwendung zu bringen. — Schon bei der erſten Anftellung befommen die jungen Offi— ziere eine jährliche Gage von circa 220 Rthlr. und eine vollftändige Equi— pirung. Darauf werden fie in die Gouvernements gefchiekt, um die Verſuchs— forfte einzurichten und zu tariven, und erhalten nad) Beendigung diefer Arbeit entweder eine Forftei, oder werden Kreisforftmeifter. Später hängt e8 nur von ihrer Auszeichnung im Dienfte ab, um bis zu den höchften Stellen im Forſtweſen befördert zu werden. Außer diefem Forft- und Meßinftitute eriftirt in Verbindung mit diefer Anftalt eine Mufter- Kompagnie, welche die Beftimmung hat, Bufchwächter oder das ſogenannte Forftichusperfonal zu bilden, welches ebenfalls auf milt- tärifchen Fuß geſetzt ift. Zum Eintritt in diefe Kompagnie werden die Söhne . derjenigen Buſchmänner, welche fich durch gute Aufführung auszeichnen, be- porzugt. Sie erhalten außer Unterricht im Leſen, Schreiben und Rechnen praftiiche Anleitung im Holzfällen, Pflanzen, Säen ꝛc., und werden zu diejem Zwecke auch noch auf die praftifche Lehrforftei Liſſino (695) gefchidt. Ueber das St. Petersburger Forftinftitut cf. auch das ruſſiſche Forſtjournal. 1833. 2. Heft. 694. Anſchließend an diefe Beichreibung der Petersburger Forftlehr- anftalt bringt derjelbe Verfaſſer ebenfalls in der allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1844. S.412— 418, eine Abhandlung: Anordnungen zur forftlihen Bildung richt in der ruſſiſchen Sprache, im Rechnen, in der Meßkunde und im Planzeichnen auch die Elemente der Forftwiffenichaft theoretifh und praftiich in foldhem Um— fang gelehrt werden, wie es die künftige Beftimmung der Zöglinge fordert. In ſolchen Anftalten werden auch Schüler von Privatwaldbefigern für eine Penfions- ſumme von 100 Rubel Silber jährlich aufgenommen. — Diefe durch ihre Zwed- mäßigfeit vielfach bewährten Jägerſchulen verdienen eine befondere Hervorhebung, da fie die wichtige Aufgabe erfüllen, auch unter der niedern Klaffe der Benölte- rung den Sinn für die Wichtigkeit des Forſtweſens ang — Forſtliche Chreſtomathie. 394 in Rußland. (cf. Bemerkungen 319 u. 320 *)), — umd daſelbſt 1845 ©. 80 eine folde: Die Eziehung und Bildung ruſſiſcher Forftmänner, — welche beide fich mehr oder weniger mit demjelben Inhalt, wie 693 be- Ichäftigen. 695. Außerdem befinden fi in Rußland noch in Kalazu, Vo— (ohod, Marymont im Königreiche Polen???) und Lipezk im Gou- vernement Tambow, (mo v. Schönrock, der in den Jahren 1863 und 1864 die Waldungen Deutjehlands, der Schweiz, Frankreichs ꝛc. zu feiner weiteren Ausbildung bereifte (723), Direktor ift) Forftinftitute, und find hier auch die Jagdinftitute Dftrov und Sofolon und mehrere Land- wirthichaftsichulen, an denen Forftprofefiuren beftehen, zu erwähnen. — Der Landwirthichaft ebenfalls Rechnung tragend, find in allen Gouvernements des Reiches Mufterwirthichaften errichtet, auf welchen die Bauernſöhne theoretijch- praftifchen Unterricht in den verſchiedenen Landwirthichaftszweigen genießen. Durchſchnittlich verlaffen jährlih 1000 bis 1100 Schüler derlei Mufter- wirthſchaften. — Für meitere Ausbildung hat die Regierung durch Er- richtung von Landwirthichaftsichulen und Profefjuren bei anderen höheren Inſtituten geforgt. So wurde im Jahre 1836 angeordnet, daß bei jeder Univerfität, jedem Gymnaſium und jeder Kreis- und Gouvernementsfchule Lehrftühle für Landwirthichaft errichtet werden ??*°). — Gefellfchaftliche Ber- eine (548) haben fich ebenfall8 an der Gründung und Erhaltung vieler land- mwirthichaftlichen Inftitute betheiligt. Es hat die Faiferliche freie öfonomifche Geſellſchaft zu Petersburg (550) eine Schule für Fleinere Landwirthe nebft einer Mufterwirthichaft, dann eine ſolche für die Heranbildung von Wirth- 322) cf, Die Forftlehranftalt im Königreich Polen, nebft Bliden in dejjen Forftdienftverfaffung (ef. im Anhang unter Sorftorganijation Polens) in v. Wedekind's Iahrbüchern der Forſtkunde. 6. Heft. S.1—14 und allg. Forſt- und Sagdzeitung. 1861. ©. 462). „Bis 1831 beftand eine Forſtſchule in Warſchau, auf welcher ausgezeichnete Forftwirthe gebildet wurden (cf. Colberg unter Gejchichte der Mathematik. 817). Es ift jedoch dieſelbe jpäter mit dem landwirthſchaftlichen Inſtitute in Marymont bei Warſchau verbunden worden, welche jedoch das nicht leiſtete, was jene fpezielle Forſtſchule geleiftet hat.“ In Beziehung auf Marymont berichtet ein Korrefpondent in der allge- meinen Fort» u. Sagdzeitung. 1863. ©. 107; „Um dem Mangel an einem technijch gebil- deten Forftihutperfonale in Polen abzuhelfen, wurde eine praftifche Forſtſchule gegründet. Im Laufe des J. 1862 wurden nämlich die landwirthichaftliche Anftalt zu Marymont und die damit verbundene Forftichule aufgehoben und in Pu— lawy ein technifches Inſtitut errichtet, auf welchem auch Forftwiffenjchaft in allen ihren Zweigen ımd die Hiülfswiffenfchaften derjelben gelehrt werden. Die Zöglinge diefer Anftalt haben, wenn fie mit Erfolg abfolviren, bedeutende Vortheile, als Befreiung vom Militärdienfte, Aufnahme im Staatsforftdienfte ꝛc.“ 3244) Schon in den erften Volks- (Pfarr-) Schulen, welche von der Regie— rung auf den Krongitern immer vervielfältigt werden, genießt der Knabe Uuter- richt in der Landwirthichaft. — 9— * 395 ſchaftsverwaltern — aus 4 Jahrgängen beſtehend — errichtet und für letztere die Rechte der öffentlichen Gymnaſien erlangt. Weiter beſteht die Aderbau- ſchule der livländiſchen ökonomiſchen Gefellichaft, (653), die landwirthichaft- liche Anftalt der faijerlichen öfonomijchen Gefellichaft zu Moskau (551), die Mufterwirthichaft der Faiferlichen öfonomiichen Gefellichaft von Südrußland in Odeſſa (552) ıc. 696. Mitten in einem bedeutenden Kronwald bei einem Kleinen‘ Dorfe Stor- Evois — in der Nähe von Helfingford — foll eine bereit3 vom Kaifer Merander II. im J. 1858 genehmigte Forftlehranftalt gegründet werden. Tharander Zahrbud. 1859. Neue Folge VL ©. 6. Die Drganifation der Forftlehranftalt zu Stor-Evois in Finnland ??*P), Dajelbft. 1863. 15., der neuen Folge 8. Band. ©. 267—282. Dieſe Forftlehranftalt wurde am 1.III. 1862 eröffnet. Die drei Lehrer (der Mathematik, der Forftwiffenichaft und Naturwiffenfchaften) dafelbft, fowie der Forftmeifter über die Inſtitutsforſte, der zugleich Direktor der Anſtalt ift, find Schüler der Tharander Afademie. — X. a. ©. find die vom finnifchen Senat für dieſes Forftinftitut, das unter der Aufficht der Ober- Direktion für die Landesvermefjung und das Forſtweſen fteht, erlaffenen Reglements mitgetheilt, nach welchen hier Forftverwaltungsbeamte gebildet. werden jollen. Der Unterricht an diefer Anftalt ift unentgeltlich. Bedingung zur Aufnahme als Eleve in dieſelbe ift außer einem Nachweis über gefunde Körperbeichaffenheit — der Studentenbrief von der Merander - Univerfität, oder ein vollftändiges Abgangszeugnig von einem der Landesgymnaſien oder von der technifchen Realjchule zu Helfingfors ꝛc. — Die Zahl der Eleven ift por der Hand auf 15 feftgejeßt, von denen jeder beim Eintritt 10 Rubel Silber in die Inſtitutskaſſe zu erlegen hat. Der Lehrkurſus ift 2jährig in 4 Lehrterminen. Der Unterricht umfaßt die Forftwifienfchaft in ihrem ganzen Umfange, die Mathematif, Ingenieurwiſſenſchaft, Phyſik, Chemie, Minera- logie und Geognofie, Botanik, Zoologie, Jagdkunde und Fijcherei, Landwirth- ſchaft, Rechtskunde und Zeichenkunft. Die Eleven follen bei den praftifchen Uebungen felbft mit Hand anlegen, um eine Hebung darin zu gewinnen. — Das Zeugniß über das beftandene Examen in der 2. oder höheren Kaffe befähigt zum Eintritt in den Staatsforftdienft. — Eine befondere Staat3- forftprüfung wird nicht weiter gemacht. — Der Etat des Forftinftituts ift auf 5700 Silber-Rubel feſtgeſetzt. 697. Zu Mitau — Gonvernement in den ruffischen Oftfeeprovinzen 324») Finnland Hat 36 Millionen preußifche Morgen Staatswaldungen, weshalb die Errichtung diefer Forftlehranftalt von Wichtigkeit ift. 26* 396 — befteht ein Gouvernements - Öymnafium, auf welchem auch Forftichiiler gebildet werden. cf. Bläſe unter Spezialfloren in Rußland. 698. Im Gouvernement Jefaterinoslam (cf. gleichfalls unter Spezialfloren in Rußland) — im europäiſchen Rußland ??**) — hat ſich aus Landbewohnern, worunter viele Deutfche, ein Verein gebildet, der große Summen zu einem Öeneralfond zuſammenſchießt und fich zum Zwecke ſetzt, die Volfsbildung, die Landwirthichaft und Gewerbsthätigfeit auf dem platten Lande zu fördern. Der Verein hat bereit3 angefangen, den Plan zu zwei Seminarien, zu 180 Volksſchulen und 6 höhern Bildungsanftalten zu ent- werfen und auch schon an die Ausführung desjelben zu gehen. An fünf Aderbaufchulen, wo junge Leute in den Elementarfenntniffen unterrichtet und zu praftifchen Aderwirthen herangebildet werden follen, hat man geeignete Landwirthe aus Deutjchland verfchrieben; es begann deren Wirkſamkeit Ihon im April 1865. — Nur Bauern oder Aderwirthe vom Lande oder bäuerliche Gemerb3leute aus Städten werden als Mitglieder in diefen Verein aufgenommen. — Der gegenwärtige Präfivent ift ein deutſcher Kolonift, der aus der Provinz Poſen ausgewandert, — von dem wohl die Sache angeregt worden jein mag. 3240) Seit Ende des vorigen Jahrhunderts fiedelten fich in der Nogat’schen Steppe (Bemerkung 129 u. ad Bemerkung 129 im Nachtrag) — im Norden vom Cherfon’schen und Jekaterinoslaw'ſchen Steppengouvernement — eine Anzahl Mennoniten-Familien an. Im Anfange diefes Jahrhunderts erfolgten noch mehrere anderweite Einwan— derungen, wodurch fih an dem Flüßchen Moletſchna eine in 50 Kolonieen vertheilte mennonitiſche Bevölferung bildete, die im J. 1855 17,148 Köpfe zählte. Die den Deut- chen eigene Liebe zu den Bäumen Hat auch diefe zu Baumpflanzungen veranlaßt, und fie zeichnen fich als tüchtige Baumzüchter aus. Bei ihren Häufern haben fie Gärten mit Obftbäumen bejetst und außerdem auch ausgedehnte Waldanlagen ge- ſchaffen, beſitzen treffliche Baumfchulen und faffen ihre Straßen mit Bäumen ein ꝛc. ef. Aler. Petzholdt's (früher Profefjor der Landwirtäfchaft in Dorpat). Reifen im weftliden und füdlihen europäiſchen Rukland im $. 1855—1864. Mit Holzihnitten und Karten. XV und 501 ©. 8. Leipzig. Fries. Bon Klöden theilt in Betreffe diefer Steppenfolonieen &.1303 jeines Hand» Buches der Länder und Stantenfunde von Europa. 1861 mit: „Die deutſchen Koloniften im füdfihen Außland — meift aus Wiürtemberg, Baden, auch Bayern, Heffen und Sachſen ſtammend — befizen 135 geographifche Duadrat-Meilen und zählten 1858 136,823 Bewohner ꝛc. — Der Aderbau in diefen ſüdruſſiſchen Kolonieen ift ein blühender. Ganz bejonders wichtig find aber die Baumpflanzungen, zu welchen alle Anſiedler verpflichtet find zc. — Die 43 älteren Mennoniten-Kolonieen haben bereit 2200 preuß. Morgen der üppigften Waldung aufgeforftet. — ef. auch unter Meteorologie Witterungsbeobahtungen in Rußland. ui Du a ern A ne Da = u dan PEN ie | eis dt m EEE MEe ra 7 wr 397 Forſtwiſſenſchaftliche Fortbildungsmittel. Ueberhaupt. 699. Ju Berückſichtigung des Umſtandes, daß ſelbſt die ſtrebſamſten Beamten im praftifchen Dienfte gar leicht die weitere wiffenfchaftliche Fort: bildung verfäumen, weil ihnen die erforderlichen Hülfsmittel fehlen zc., hat das k. ſäch ſiſche Finanzminifterium mehrere dahin zielende Einrichtungen getroffen: 1. Schon feit längerer Zeit (1854) ift für eine jede der 15 Oberforft- meiftereien und für die Forftvermefjungsanftalt eine Summe von 15 Thalern ausgejett, für welche ſowohl mehrere forftliche Zeitichriften, wie auch werth— pollere foritliche Bücher -angefchafft werden, welche unter ſämmtlichen Be- amten des Bezirk3 civeuliven und dann am Site der Oberforftmeifterei zu einer forftlichen Bibliothef vereinigt werden. Aus diefer werden dann auf Berlangen die Schriften ausgeliehen. Auch können die f. Forftbeamten ' Bücher aus der Tharander akademiſchen Bibliothef (660) erhalten. 2. Alle Jahre oder alle zwei Jahre werden forftliche Preisaufgaben ge- ftellt, bei deren Beantwortung ſämmtliches wiſſenſchaftlich gebildete Staats- forftperfonal mit Ausnahme der Dberforftmeifter concurriven fanır. Zu Preisrichtern find die Lehrer der Akademie und der Direftor der Forftver- mefiuugsanftalt ernannt, melche unter Vorfig des Forftreferenten im Mini- fterium Beſchluß über die zu ertheilenden Preife faſſen. Der erfte Preis be- trägt 100 und der zweite 50 Thaler. 3. Gehören die. unter 562 erwähnten Bezirksforftverfammlungen hierher. 4. Hat das Finanzminifterium einen Fond ausgeſetzt, um den Forft- beamten aller Dienftfategorien die Mittel zu gewähren, auch fremde Forfte zu jehen und dadurch ihre Erfahrungen zu bereichern. Es werden demnach) faft alljährlich mehrere derfelben zu verfchiedenen forftlichen Berfammlungen abgeordnet, oder es wird denfelben aufgegeben, interefjante Waldgegenden zu bereifen. Ueber. die dabei gemachten Wahrnehmungen ift ein Neifebericht an- zulegen. (cf. auch) Verſuchsſtationen in Sadfen unter Agriculturchemie.) Feftfchrift für die 25. Berfammlung der deutſchen Forft- und Landwirthe in Dresden. 1865. ©. 57 ıc. 398 Zu diefen wiffenchaftlichen Fortbildungsmitteln in Sachſen zählt noch der Verfafier des Artifel3 in der allg. Forſt- u. Jagdz eitung. 1861. S. 104: a. Die Anlegung ftändiger Verſuchsſtellen in allen Lagen des Landes, um iiber Ertragsverhältniffe und Ergebniffe und den Wahsthums- gang bet Saaten und Pflanzungen in möglichft gleichem Boden und gleicher Expofition, ſowie bei verfchiedenartiger Entfernung und Stel- lung der Holzpflanzen, — Desgleichen über die Wirkung der Durchfor— ftungen auf die Erhöhung des Holzertrags und den Zuwachs ac. unter fich — zu einem Ergebniß zu fommen (cf. unter Zuwachs und Durchforſtungen). b. Die Anordnung mehrerer Unterfuchungen zur Löſung forftlich wichtiger Tragen bei der Akademie zu Tharand (660). In specie Forſtleſevereine; Cirfulation forſtlicher und an⸗ derer wiſſenſchaftlicher Bücher und Zeitſchriften unter dem Forſtperſonale ꝛc.; Forſtbibliotheken. Ueberhaupt. 7008, Papius (Bemerkung 276°) liefert in feinem Werfe (cf. unter Forftpolizei Holzmangel) den Nachweis, wie zwedmäßig es fei, wenn die Regie- rungen für Herausgabe offizieller forftlicher Zeitjehriften Sorge tragen würden (388). 700°. Allgemeine forftlich literariſche Hilfsmittel. Hundeshagen's forftlihe Berichte. 1832. 2. ©. 66. 700°. Die Fortbildung des Forftmanns mittelft der Li— teratur. Schultze's kritiſche Beleuchtung. 1843. 1. ©. 137. In verſchiedenen Ländern, In specie in Oeſterreich. 701. Mangel an forftlihen Lejegefellfhaften in Defter- reich. (615.) In specie in Preußen. 702. In einzelnen Regierungsbezivken Preußens haben fich unter den Forftwirthen Lefegefellfchaften gebildet, um durch gemeinfame Befchaffung EEE DIE LIE en —— 2 . * — 399 neuer forſtwiſſenſchaftlicher Werke und Journale von dem Fortſchritt der Wiſſenſchaft Kenntniß zu erhalten. Forſt-und Jagdkalender für Preußen. 1851. Bd. V. S. 140. 703. Forſtlicher Leſeverein im Kreiſe Kreuznach des Regie— rungsbezirks Koblenz in Rheinpreußen. ef. Protokoll über die Berhandlungen bei der 4.Hauptver— jammlung der Mitglieder desjelben zu Kirchberg am 6. VO. 1851. 1851. Sobernheim; beziehungsweiſe auch allg. Forſt⸗ und Jagdzeitung. 1852. S.335. 704. Breußen befigt wohl in Berlin eine große Forftbibliothet und ftellt diefe dem gefammten Forftperfonale des Yandes zur Verfügung; allein es erſetzt dies die forjtlichen Bibliotheken und gebotene Eirkulation der Schriften durchaus nicht. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1861. ©. 102. 705. Unter den Mitgliedern der botanifchen Sektion der fchlefifchen Gejellichaft für vaterländiiche Kultur (cf. unter Naturwiffenfchaften, natur: wiſſenſchaftliche Vereine) befteht ein botanifcher Lejeverein, durch welchen — nad) dem 39. Bericht jener Gejellihaft. 1862. Breslau. S. 72 — im Jahr 1860 34 Piecen der neueften botanijchen Literatur unter 20 Theilhabern in Umlauf gejetst worden find. — (Zufolge des 40. Jahresberichtes der fraglichen Geſellſchaft. 1863. &.11 betheiligten fi) im Jahre 1862 16 und nad) dem 41. Jahresbericht. 1864. ©. 10 im Jahre 1863 14 Mitglieder an diefem mit Unterftügung des Präfi- diums der Gefellichaft eingerichteten Leſezirkel botanifcher Schriften.) Bezüglich dieſes Leſezirkels cf. auch Bonplandia. 1862. ©. 162. In specie in Sapern. 706. In Bayern haben die Kreisregierungen und Forftämter jehr erhebliche Mittel zur Anfchaffung von Zeitichriften und Büchern. Man findet daher auf jedem Forftamte eine vecht hübjche Bibliothef, deren Benugung von Seite des äußern Perſonals durch eine Minifterialbeftimmung vom 30. IX. 1859 „die Fortbildung des Forftperfonals und die Inumlaufjegung der forftamtlihen, Literalien betreffend" — (Korftliche Mittheilungen herausgegeben vom £. bayer. Minifterial-forft-Bureau, II. 2, 1860. &.83—85) — angeordnet ift, in welcher die Vorfchriften über Cirfulation und Benugung der Bücher gegeben find. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1861. S. 102. 707. Greyerz, d. (damals k. baier. Oberförfter in Günzburg). Weber 400 eine forftwiffenfchaftliche Lefeanftalt in den. b. Forftamtsbe- zirfen Weißingen??‘) und Günzburg. Meyer's Zeitjhrift f. das Forft- und Jagdweſen (362) 1814. u. 5. ©. 65—69. In specie in Würtemberg. 708°, Bon Würtemberg aus wird in der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1860. &.206 geklagt, daß auf Anſchaffung wiſſenſchaftlicher Hülfsmittel für das ausübende Forftperfonal gar nichts verwendet wird. Es wurde hiefür jeit dem Eingehen. der Monatjchrift für das würtembergiſche Forftwefen (889) nicht3 gethan; und „da auch das Vereinsweſen (menigftens das Forft- vereinsweſen 324°)) in jenem Lande ganz darniederliegt, fo hat der einzelne Forftwirth dafelbft, der nicht über befondere Mittel zu verfügen hat, felten entfprechende Gelegenheit zur Weiterbildung.“ Nicht weniger wird daſelbſt. 1862. S.10 beanftandet, „daß in Würtem- berg dem Verwaltungsperjonale auf StaatSkoften feine literariſchen Hülfs— mittel gewährt werden.“ (7219). 708’. Dagegen wird daſelbſt. 1866. S. 14 berichtet. „Für die in leßter Zeit erfolgte Bewilligung von StaatSbeiträgen zu forftlihen Leſevereinen, welche lange vergeblich angeftrebt wurden, darf man befonders dankbar fein. Es follen aus diefen Mitteln und aus Privat- beiträgen der betreffenden Forftbeamten in jedem Forſtbezirke forftliche Biblio- thefen gegründet werden, und da die Staat3beiträge zwiſchen 20 und 30 Thlr. jährlich für jeden Bezirk betragen und eben fo viel durch die Privatbeiträge zufammenfommen muß, jo läßt fich jchon etwas Exhebliches Teiften ꝛc“ — In specie im Königreich Sachfen. 709. Die Cirkulation forstlicher Zeitfchriften und Bücher unter dem k. jähfifchen Forftperfonale und Bildung von Forftbibliothefen bei den k. Dberforftmeiftereien dafelbft. cf. 699. 1. 3244) Diejer Amts- reſp. Forftverwaltimgs-Bezirk wurde ſchon vor mehreren Jahren eingezogen, und find die demjelben unterftellt gemwejenen Reviere den an— grenzenden Forftamtsbezirken Dillingen und Donauwörth einverleibt worden. 324) Bemerkung des Herausgebers; — „denn bezüglich des landwirth— ſchaftlichen Vereinsweſens 2c. cf. 512%." 401 In specie in Hannover. 710. Die forftlihen Leſegeſellſchaften im Hannover’fchen. (451®.) Die Forftlefegefellfchaft des Wefer-Forftvereins (516. 3.) Nur in Bezug auf diefe erhebt der Wefer - Forftverein Beiträge, und zwar nach Dienftitufen von 1 biß 1%, Thaler. — Fachſchriften, welche die Oberbehörde an alle Forftinfpeftionen zur Cirfulation mittheilt, werden vom Berein mitbenugt. Dengler's Monatſchrift. 1842. ©. 146. Der Leſeverein des Hildesheimer Forftvereing (516. 4.) „Auch werden für das Forftperjonal vom Staate Fahfchriften gehalten.“ cf. Dengler’s Monatjhrift. 1863. S. 18. In specie im Großherzogthum Heffen. - 711. Den geoßherzoglich heſſiſchen Forftbedienfteten wird ebenfalls durch Eirkulation forftlicher Zeitjchriften und Bücher auf Staatskoſten Bei- hilfe für ihre forſtwiſſenſchaftliche Fortbildung gewährt. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1861. ©. 102. In specie in Aurheffen. "712. Aus Kurheſſen tritt in der allg. Forſt- und Jagbzeitung 1861. &.313, ein Korrefpondent mit dem Wunfche auf, daß auch hier entweder ein Lefe- verein errichtet werde, oder für jede Forftinfpeftion (13 an der Zahl) die wiichtigſten neuen Erfheinungen der Forftliteratur aus Staatsmitteln ange: ſchafft werden. | In specie in Sraunfchweig. | 713. Nach einem Korrefpondenzartifel in der allgemeinen Forft: u. Jagd: zeitung. 1861. ©. 242 wird im Herzogthum Braunfchmweig für einen durch das ganze Land eingeführten forftlichen Leſeverein für jeden Oberforft Gorſtinſpeltion) ein jährlicher Zufhuß von 20 Thalern aus der Staatskaſſe verabreicht, wozu noch jedes Mitglied jährlich einen Beitrag von 20 Ngr. eiſtet. — Es find a. a. ©. auch die Statuten dieſes Leſevereins mitgetheilt. 402 In specie in Naſſau. 714°. Dex vom herzoglich naſſauiſchen Oberforftrath Bachenftecher >) gegründete naſſauiſche Forftlefeverein in Foftein. Wochenblatt des Vereins naſſauiſcher Land- u. Forftwirthe. (527). 1861. Nro. 27. In specie in Schleswig-Holftein. 714°. Neu errichteter forft- und landwirthſchaftlicher Lejeverein im holfteinifhen Antheil des ſchleswig-holſteini— Ihen Forſtdiſtrikts. Niemann’s vaterländifche Waldberichte. 1822. IL. 4. ©. 250. In specie in Rußland. 715. Im k. ruſſiſchen Forft- und Meßinftitut zu St. Petersburg (693) befindet fich eine Bibliothef, welche außer den ältern und neuern Forſt— Ichriften auch aus den Hilfsfächern und anderen Wiſſenſchaften manches Werthvolle enthält; fie fteht der Benutzung der Lehrer dafelbit offen. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1844. ©. 408. Forſtreiſen 26); Stipendien dazu. Meberhaupt. 716. Berg, v. (amals Oberfürfter). Weber Forftreijen. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1836. ©. 466. 717. Sthultes, v. Ein Wort über den Nugen forftmänni- ſcher Reifen. Deflen Taſchenbuch für Natur-, Forft- und Jagdfreunde pr. 1840/41. ©. 145—154. 718. Bfeil, Wilh. Dr. Bemerkungen für Forftreifende, Deſſen Tritifche Blätter. 1857. 39. 2. ©. 207. 325) Starb als Oberforftrath zu Wiesbaden und Referent bei der groß- herzoglichen Regierung am 8. III. 65. 326) Forftliche Reifen gehören offenbar zu den beften Ausbildungs— mitteln fiir den Forftwirth. 403 „Richts ift bildender und bewahrt den jungen Forftmann mehr vor Ein- feitigfeit, als das Beſuchen frender Waldungen 37°). — „Um eine Forftreife | mit Nugen machen zu können, ift daS vorausgehende Studium der Wald- ; gegenden, welche man befuchen will, erforderlich; ohne dasjelbe wird eine folche wenig Nusen gewähren.“ — (ef. ad 718 im Nachtrag zum 3. Hefte.) 719. In Breußen wird für Reifen von Forftwirthen zu deren praf- tiſcher Ausbildung ein Stipendium nicht gegeben, was in Dengler’s Monat ſchriſt. 1862, ©. 69 mit Recht getadelt wird. 720. Bei der Berfammlung der ſchleſiſchen Forftwirthe im J. 1857 (489) wurde bejchlofien, einige Mitglieder des Vereins auf Koften de letzteren zu forftlichen Reifen zu veranlaffen. 721°, Nach Ausweis der allgemeinen Forft und Jagdzeitung. 1864. ©. 367, wo die Staat3-Ausgaben und Einnahmen in Bayern bezüglich der Staat3- waldungen und der forftlichen Zwecke iiberhaupt fpezifizirt find, betrugen die Keifeftipendien für Forftwirthe pro 1859/60 860 fl. und pro 1860/61 760 fl. 721°. Die vom fönigl. würtembergifchen Oberfinanzrath v. Nörd- linger?23®) — dem Vater des Dr. Heinrich Nördlinger (Bemerkung172) 327) In diefem Betreffe bemerkt ein Referent in der allg. Forſt · u. Sagdzeitung. 1864. S.332: „Zu Forftreifen follen von den Staatsregierungen nicht junge, unerfahrene Leute hinausgeſchickt, fondern es joll bereits erprobten Forftwirthen die Gelegenheit dazu gegeben werden ac.” 723). 328.) Yulius Simon ward geboren am 28. IX. 1771 zu Pfullingen in der Alb umd ift geftorben am 28. VI. 1860. — Er war bis 1840 der alleinige Referent des würtembergiſchen Forft- und Bergweſens im Oberfinanztollegium zu Stuttgart, ift 1849 bei der Auflöfung des letzteren als vorfitiendes Ehrenmit- glied in die Forftabtheilung des Finanzminiſteriums (dev ſpäteren Forftdirektion) übergetreten, bei welcher er jo lange wirkte, bis im Jahre 1849 ein Schlaganfall feine körperlichen Kräfte gefhwächt hat. „Er war ein halbes Jahrhundert lang die Seele der würtembergiſchen Forftverwaltung“ (ef. Dengler's Monatjcrift. 1861. ©. 2-12), — Sein Vater war ein Bortenwirker, der ihn fiir diefes Handwerk be- ftimmt hatte, dem er auch bis zu feinem 23. Lebensjahre oblag, wobei er vielfach Nachts beim Mondenjcheine namentlich mathematische Bücher las, jo daß er in dem angegebenen Alter die Prüfung als Forftgeometer beftand, als welcher er mit großem Fleiße die Forftwiffenfchaft und jpäter das Bergweſen ſtudirte. — Größere literarische Arbeiten befiten wir von ihm nicht, was zu bedauern ift, da er Schon zu Anfang diefes Jahrhunderts den innigen Zufammenhang der Forft- wiſſenſchaft mit den Naturwiffenichaften ertannte. Kleinere Abhandlungen in Zeit- ſchriften von ihm find jedoch in größerer Anzahl vorhanden; fie zeichnen ſich durch formelle und’ materielle Vollftändigfeit und Vollendung, fowie dur Mare Dar- ftellung und Sprache aus, wobei er nur die Sache jelbft im Ange hatte (cf. allg. Forſt · und Iagdzeitung. 1861. S.198). — Die Theilnehmer an den früheren Ver— fammlungen der deutjchen Land- und Forftwirthe, ſowie an denen der fiid- 404 im J. 1804 auf often des k. würtembergiſchen Kirchenrathes ausgeführte, zweijährige größere forftliche Reife, — und die früher von derfelben Behörde unterftütste Reife des nachmaligen königl. würtembergiſchen Oberforſtraths v. Jäger ?28P) find die erften und letzten derartigen größeren Unternehmun- gen, melche auf Betreiben k. würtembergifcher StaatSbehörden begonnen und mit ihrer Unterftügung ausgeführt wurden. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1861. ©. 19. 722. Unterftügung der k. ſäch ſiſchen Forftbedienfteten aller Dienft- fategorieen zu forftlichen Reifen zc. von Seiten der k. ſächſiſchen Staats- regterung. cf. 699. 4. 723. Sind forftlihe Reifen für den ruffifhen Forftmann nöthig? | Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1844. ©. 416 (693). „Es ift dem Zwecke entiprechender, fchon erfahrene, al3 ganz junge Forft- männer in’3 Ausland zu fchiden (Bemerkung 327)??°°); dagegen aber dieje im Lande reifen zu laffen. — Der Reiſende foll und muß ein und dasjelbe oft und womöglich jedesmal unter veränderter Form und anderen Berhält- nifjen jehen, wenn er fich gegen Einfeitigfeit ſchützen will.“ Anleitungen und Wegweiſer zu forſtlichen Reifen. 724. Berfud einer Anleitung zu forftliden Reifen. Berhitein’3 Diana. 1815. I. ©. 135. 725. Gatterer, C. W. J. Bemerkung 153). Anleitung, den Harz und andere Bergwerke zu bereifen. 1785. 8. Göttingen. 726. Berg, v. (damals Oberförſter). Plan zu einer Reife in den Harz. Allg. Forft- und Zagdzeitung. 1836. ©. 437 u. 441. und 1844. ©. 237. deutschen Forftwirthe werden ihn als einen fenntnißreichen, praftifchen Forft- wirth und bei feinem Wiffen und in feiner Stellung außerordentlich befcheidenen Mann von biederem Charakter erkannt haben und diefem Ehrenmann das ver- diente Andenken bewahren. (Bemerkung des Herausgebers.) 328») Mefrolog des f. wirtembergifchen Oberforftraths v. Jäger in Gwinner's forftlihen Mittheilungen. 9. Heft. ©. 1—13, 3280) Die ruffische Aegierung wendet große Summen auf, die ausgezeich- neteren, auf der Forſtſchule zu Petersburg (693) gebildeten und bereits im Forſt— ftaatsdienft einige Jahre verwendeten Forſtmänner zu ihrer weiteren Ausbil- dung ins Ausland zu ſchicken, um die Waldungen dafelbft, namentlich Deutjch- lands, Frankreichs, der Schweiz ꝛc. und dem dort ftattfindenden Forftbetrieb xc. kennen zu lernen (695). Bemerkung ded Herausgebers. 405 727. Pfeil, Wilh. Dr. Anleitung zu einer Forftreife im Harz, im Thüringer Wald und in den angrenzenden Forften des nördlichen Deutſchlands. Deſſen kritiſche Blätter. 1846. 28. 1. 728. Wegweifer zur forftmännifhen Bereifung der Wal- dungen im E bayeriſchen Kreije Unterfranfen und Ajchaffen- burg. Allg. Forft- und Jagdzeitung, 1844. ©. 77, 195, 235 u. 278. 729. Wegweifer zur Bereifung der Waldungen des k. bayerifchen Forftamts Neuftadt an der Saale, Dafelbit 1845. ©. 313—3%. 730. Anleitung zur forftlihen Bereifung Würtembergs. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 434. Forſtliche Reiſebeſchreibungen. Ueberhaupt. 741. Nslar, J. J. v. (Bemerkungen 243* u. 251). Forftwirth- Ihaftlihe Bemerkungen, auf einer Reife gefammelt. Mit 5 Kupfern. 1792. 8. Braunfchweig. Vieweg. (1% Thlr.) 732. Mofer, H. E. Bemerkungen über kameraliſtiſch— techniſche Gegenftände des Forſtweſens, auf einer forftmänni- ſchen Reife geſammelt und als ein Beitrag zur Geſchichte der deutſchen Sorftverfafjung herausgegeben. 1799. 8 Hof. Grau. (?/s Thle.) 733. Berg, d. (Bemerkung 198). — Forſtliche Reifeberichte. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1828. ©. 329, 337, 341 und 350. 734. Berftreute Blätter aus dem Tagebuche eines reifen- den Forſtmanns. v. Schultes’ Taſchenbuch. 1836. ©. M—155. 735. Gwinner, Dr. Forftliche Reifeberichte. Deſſen forftlie Mittheilungen. 1836. 1. Heft. ©. 55—108; — 1838. 4. ©. 75-128; — 1839. 5. ©. 22. (750, 757, 758.) 736. Derjelbe und Bercht Gemertung 233). Bericht über eine 406 von den Forfteleven zu Hohenheim (654) im Sommer 1838 au3- geführte Forſtreiſe. Andre’s ökouomiſche Neuigkeiten. 1839. ©. 401—468, 737. Forſtliche Reifeberichte, Allg. Korft- u. Zagdzeitung 1839. ©. 365, 369, 373, 377, 381 u. 385; u. 1840 ©. 241, 245, 249, 253, 257, 261, 265 u. 269. 738. Refultate einer Forftreije. Pfeil! Fritifche Blätter. 20. Band. 2. Heft und 21. Band. 2. S. 10—257). Meber Länder und Waldgegenden in Deutfchland??), 739. Laurop, C. P. (Bemerkung 155). Briefe eines in Deutſch— land reijenden Forftmannes. Ein Beitrag zur Gefchichte der gegen- wärtigen Forjtverfaffung und Forftwirthichaft in Deutjchland. 8. 1. Heft. 1802. Tübingen; — 2. u. 3. Heft. 1803. Kopenhagen. (1Thlr. 27'/, Sgr.) 740. Stella, ©. Forftliche Notizen über größere Wald— fomplere, — gejammelt auf einer forftwifjenjchaftlichen Reiſe durch Deutſchland in den Fahren 1842 und 1843 — 1845. 8. 135. ©. Brünn. Gaſtl. (/; Thlr.) Abdruck eines oberflächlich geführten Tagebuchs. Faſt ohne allen wiſſenſchaftlichen Werth. 741. Ratzeburg, Dr. J. Th. C., (k. pr. geheimer Regierungsrath u. Profeſſor der Naturgeſchichte in Neuſtadt-Eberswalde — 640 c. d. h. 1.329») — Forftnaturwiffenfhaftlihe Reifen durd verſchiedene Ge— genden Deutſchlands. — Ein Nathgeber und Begleiter auf Reifen und beim natır- und forftwiffenfchaftlichen Unterricht. — Im Anhange: Gebirge -Analyfen von Prof. Dr. Fried. ©. Schulze in Eldena (Bemer- Kung 309%). — Mit 4 lith. Tafeln und vielen Holzjchnitten. 1842. 477. ©. 8. Berlin. Nicolai. (2 Thlr. 16 Nor.) v. Wedekind's neue Zahrb. der Forftf. 1842. 25. Heft. ©. 232. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 462— 464. Der Berfaffer theilt hier die Tagebücher non dreien feiner Reifen mit: 1) im 3.1838 durch das mejtliche Deutjchland, d. h. von Berlin über den Harz (184. 772), den Solling (183), einen Theil Weftphalens und des Teutoburger Waldes, von Bielefeld bis in das Siegener Yand (140), dann 3292) Es find hier auch alle Kronländer der öſterreichiſchen Monarchie auf- genommen (cf. die Vorrede zu diefem Heft). 329») Dr. Zul. Theod. Chriftian Ratzeburg ift geboren in Berlin im J. 1801. | 407 nach dem Rhein, Köln und in das Siebengebirge, zur Eifel, nach Trier, Saar- brücken (746), Mainz, Frankfurt a. M., in den Speſſart (159), nach Würz- burg, Bamberg und über den Frankenwald (748); 2) im 3. 1840 Reife durch Oberfchlefien und die Herrichaft Glatz; 3) im J. 1841 Reife durch das Riefengebirge (769). | Der Berfafjer hat bei feiner Neifebefchreibung das geognoftifche Ber- - halten, die Flora und Fauna der bereiften Gegenden, die forftliche Vegetation, das Verhalten der Waldbäume im Einzelnen und in Beftänden, den Zuftand ber Waldungen überhaupt, ihre Kultur, Benugung x. in das Auge gefaßt. —— 63 find hier alle Bedingungen erfüllt, um eine intereffante und zuver- läffige Ausbeute zu liefern und einen Schag von anziehenden, lehrreichen natur⸗ und forſtwiſſenſchaftlichen Beobachtungen und vielfachen, aus befter Quelle geſchöpften forftftatiftiichen Notizen zu ſammeln. | 742. Probe eines ertrahirten Reifejournals über Wür- _ temberg, Baden und Oeſterreich. | Slevogt's Beobahtungen zur Erlernung der Naturge- | ſchichte der Forſtgewächſe ꝛc. 1804. ©. 438—486. 743. Forſtreiſe von Dresden nad) Wien. | Laurop's u. Wedekind's Beiträge x. 1820. I. ©. 608. 744. Brumhard (337). Forftlihe NReifebemerfungen auf | einer Reife durch einen Theil von Preußen, Helfen, Naffau und Bayern. Allgemeine Forft- und Jagdzeitung. 1834. S. 323, 327, 332. 745. Forſtliche Reifeberihte aus dem Rhöngebirge, Speſſart, Odenwald (750), Großherzogthum Heſſen, der Frankfurter Stadtwaldung (20 im Nachtragy und dem Steigerwald. | Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1837. ©. 265, %69, 273, 277, 281, 285, 417, 421, 425, 429, 433, 487, 489, 493, 497, 501. 746. Resultate einer Forftreife in den Thüringerwald (163), mehrere bayerifche Forfte, Saarbrüden (74.1) und die Rheingegenden (750). Pfeil's krit. BL. 1845. 20. 2. u. 21. 2; 1846. 22. 1. 1.28. 1.30), ’ 747. Fiſchbach, K. (E. würtemberg. Revierförſtet in Wildbad — nunmehr | Forftmeifter in Rottweil — ef. unter Lehrbücher der Forſtwiſſenſchaft u. 810 der Ehreftos matbie.) Bericht über eine Reife durch Bayern, Böhmen, Sadjen und den Harz im Herbfte 1860. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1860. ©. 255 ꝛc. 4 330) Die in diefem letzten Hefte erfchienene Fortſetzung bejchäftigt fich haupt- | ſächlich mit dem Forfteinrichtungsmwejen verjchiedener Länder. 408 748. Forftliche Reifeberihte aus dem Franfenwald (744. 4) und dem mwärtembergijhen Schwarzwald (759, 760 u. 761). Dengler's Monatjchrift. 1864. ©. 129, 180, 218, 267, 299, 346, 375, 420, 438, 452, 472. Im Auftrage des großherzoglich badiſchen Finanzminiftertums hat der großherzogliche Bezirksförfter Wagner zu Waldkirch — nunmehr Forftrath zu Karlsruhe — eine Forftreife in jene Yandftriche im Sommer 1861 unter- nommen und hierüber obigen Bericht erftattet. 749. Forftlihe Notizen — gefammelt auf einer Reife in die Waldungen in Dberhefjen im Herbfte 1838. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1839. ©. 53, 57, 61, 65, 69. 750. Gwinner, Forftlihe Reifebemerfungen über einen Theil des heſſiſchen Rheinthales (746) und des Odenwal— des. (748). Deſſen forftlihe Mittheilungen. 1840. 7. Heft. ©. 28. 751°. Reiſeſkizzen aus dem großherzoglih heſſiſchen Forfte Battenberg (Provinz Oberhefien). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1844. ©. 354. 751°. Diemar, v. (Sorftinpettor). Amtliche Berichtigung diefer Reiſeſkizzen. Daſelbſt. ©. 471. 751°. Zu den weiteren Reiſeſkizzen aus dem großherzog— lich heſſiſchen Forſte Battenberg. Daſelbſt. 1845. ©. 434. 752°, Forſtwirthſchaftliche Bemerfungen auf einer Reife durch das Bogel3gebirge (Bemerkung 34 u. ad Bemerkung 34 im Nachtrag). Hartig's Journal f. das Forft- u. Jagdweſen. 1807. ©. 417. 433, 449, 465. 752°. Wedekind, G. W. Freih. v. Forftreifenon Darm- ftadt nad Kiel. Defien neue Zahrb. d. Forftf. 1848. Heft 36. 753. Foritlihe und geognoftifche Bemerfungen auf einer Reife durch einen Theil von Würtemberg, Sigmaringen und Baden im April 1821. Laurop's Zahrbüder. 1823. 1. ©. 1%. 754. Erinnerungen auf einer Reife nad Oberſchwaben im Sommer 1833. Dafelbft 1824. 4. ©. 161. 409 755. NReifebemerfungen auf einem Theil der würtember- giſchen Alb. Allg. Forit- und Jagdzeitung. 1833. ©. 591, 593, 597, 603. 756. Teffin, Freih. v. (7619. Bemerkungen auf einer Reife von Tübingen nah Münfingen, Urach ıc. im Sommer 1835. Dafelbft 1835. &. 281, 285, 289, 293, 297, 301, 305, 309. 757... Frommann (Prof. der Forſtwiſſenſchaft in Hohenheim). Reiſe— früchte, geſammelt auf einer forſtlichen ——— im Sommer 1842. | Gwinner’s forfiliche Mittheilungen. 9. Heft. S. 137—162. 758. Derjelbe, Forſtliche Exkurſion in den Jartfreis, Dafelbft. 10. Heft. S. 120-198, 759. Bemerkungen auf einer Reife dur den Schwarzs wald. *1) Hartig’3 Journal für das Forft- und Jagdwefen. 1808, S. 342. 355. 760. Tagebuch auf einer Shwarzwald-Reife im April 1823. Laurop's Jahrbücher. 1833. 2. ©. 173. 761°. Gwinner, Dr. Bericht über die von den Forftfan- didaten zu Hohenheim unter dejjen Leitung unternommene Neife auf einem Theil des badiſchen und würtembergifchen Schwarzwaldes (189° u. 748)332) im Sommer 1832, — 1832, 12. Stuttgart. Scheible. 17% Sur. 331) cf. Nr. 1892 der Chreftomathie. — Bei diefer Gelegenheit machen wir auf einen ftehen gebliebenen Druckfehler aufmerkſam, indem die Auffchrift der dajelbft nachgemwiejenen Notiz heißen fol: „Skizzen x. im ſüdweſtlichen und obern Schwarzwalde — ftatt Staatswalde. 332) cf. Tiherning’s Beiträge ıc. — 165a — ©. 11.13.14: „Der Name Schwarz- wald weift entjchieden auf ein Vorherrſchen der Nadelhölzer hin und iſt ſehr frühen Urſprungs. Als „silva nigra“ findet ſich derſelbe ſchon in Urkunden des Klofters St. Gallen (an der Bergftraße) vom Jahr 763, umd mit dent deutjchen Namen „Schwarzwalt“ zuerft in folhen vom %. 983 erwähnt*). — Ohne Zweifel ſtammt der Name aber ſchon aus friiheren, d. h. aus den Zeiten der Anfiedelung der Memannen im 3. oder 4. Jahrhundert her.” — „Als ein Dokument aus *) ef. Neugart — codex diplomaticus Alemanniae et Bur- gundiae Trans-Juranae. T. I. 1791. Nr. 777. — Die bezügliche Stelle im Schentungs- und Freiungsbrief des Kaifers Otto I. für das Kloſter St. Blafien, vollzogen- durch Otto II., lautet: „Qualiter nos cellam in silva Swarz- walt a beato Reginberto haeremita noviter constructam deo et sco. blasio cum loeis eirecum jacentibus — in proprium tradidimus.“ — Es folgt hierauf eine Beſchreibung des gejchenkten Bezirkes. Sorftl. Chreftomathie. 27 I 410 761°. &winner, Dr: Forftlihe NReifebemerfungen über den Schwarzwald. MWiürtembergifhes Wochenblatt für Land- und Hauswirth- ihaft, Gewerbe und Handel. 1837. Nr. 31 u. 33. 761°. Die Bereifung des Würtemberger Shwarzwaldes im Sahre 1842. v. Wedelind's Jahrbücher der Forſtk. 1842. 25. ©. 9-19. 761°. Teſſin, Freih. v. (164. 756). Auszug aus einem Tagebuche auf einer Reife dur den Schwarzwald im Mai 1843, Behlen's Zeitſchrift f. d. Forft- u. Jagdweſen. 1843. IV. 1. S. 17—63. 762. Bemerfungen über die forftlihen Reiſeberichte — insbejondere Sachſen betreffend. Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1826. ©. 130. 255. 763. Hoff, K. E. A. v. u. Jacobs, C. W. Der Thüringer Wald, beſonders fir Reiſende geſchildert. 2 Bände; mit Kupfern und 1 Karte. 1809—1811. 8. Gotha. älterer Zeit, welches für ein frithes Borhandenfein von Navdelwaldungen auf dem Schwarzwald fpricht, fünnte man auch die ſogenannte Peutinger'ſche Tafel an- führen, eine nad) dem Befitser genannte Straßenfarte, deren Original — wie man vermuthet — um die Zeit des Kaifers Severus (F 235 n. Chr.) zu mili- tärischen Zweden entworfen wurde, welche aber nur in einer im 13. Jahrhundert von einem Mönch in Colmar gefertigten Kopie auf uns gekommen ift. Sie be- zeichnet den Schwarzwald durch eine mit Bäumen bejetste Higelreihe. Wenig- ſtens bei einzelnen diefer Bäume läßt fi) die Form von Nadelhölzern nicht wohl verkennen.“ — „Im Mittelalter begegnen wir noch manchen Notizen, welche zeigen, daß der Schwarzwald ſchon damals vorzugsweiſe mit Nadelholz beftodt war. Sp erwähnt der Mönch Edehard — Hiftoriograph des Klofters St. Gallen — des Umftandes, daß die Ungarn, welche im J. 926 in Deutjchland verheerend ein- fielen, vom Bodenſee herkommend, über den Rhein in das Eljaß vorgedrungen feien und das Holz zu den Flößen und Fähren im Schwarzwalde gefällt haben*). — Die Annalen des Klofters Reichenbach im Murgthal erzählen, daß bei Gründung dieſes Klofters im 3. 1082 die erften Konventualen unter Hütten von Tannenreifig gewohnt haben, ja fie erwähnen fogar ſchon im 12. Jahrhun— dert eines Verkehrs mit Schnittwaaren im obern Murgthal.” — (ef. Zorfmoore im Schwarzwald.) | (Der Schwarzwald wird in der Geihichte der Wälder fortwährend eine wichtige Nolle fpielen und Hat alle Anfprüche anf die lebhafte Theil- nahme an dem Gange feiner wirthihaftlihen Schidjale. — Er gehört mit 2/; zu Baden und mit Y; zu Wirtemberg. — ef. im Anhang unter Sorit- ſtatiſtik des Schwarzwaldes.) *) ef. ERKkehard — casus-S. Galli in Pertz, monumenta Germaniae hi- storica, tom. II. pag. 105—110. En Oo it 1 [ 411 764, Reiſebericht aus Thüringen. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1842. ©. 336: 765. NReijebemerfungen aus Thüringen. Dajelbit. 1843. ©. 19. _ 766. Koch (Overfüriter). Entgegnungen auf die Reifebemer- Fungen aus Thüringen über Nadelholzanbau auf dem Finn- berge. . Dafelbfi. 1843. S. 429-434. 767, Shierih?). — Zu den Reifebemerfungen über das Binngebirge — cf. ad 767 im Nachtrag zum 3. Hefte. Daſelbſt. 1845. ©. 76. 768. Paſchwitz, Rud. v. (E. baher. Revierförſter — 79). Forſt— liche Reiſenotizen über das Erzgebirge. | Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1845. ©. 196. 769. Burgsdorff, F. A. L. v. Gemerkung 263). Bemerfungen auf einer Reiſe nach dem Unterharze, desgleichen nach Deſtedt, Helmſtädt und Harbke im Auguſt 1783. Schriften d. Berliner Geſellſch. naturforſchender Freunde, V. S. 148—215. 770. Hennert, K. W. (129) (E. preuß. geheimer Forftrath). Bemer⸗ fungen auf einer Reife nad) Harbfe; ein Beitrag zur Forſtwirthſchaft und Gartenkunde. 1792. 8. Berlin. Nicolai. (, Thle.) Ä 771. Ratzeburg (Bemerkung 329® u. 741). Forftlih-naturhifto- riſche Bemerfungen, gejammelt auf einer Reife in den Harz, im Herbjte 1832. FM feil's krit. BL. Band 7.1. ©. 68-9. 772. Forftliche Notizen, gefammelt bei einer Bereifung des Harzes. Tharander Jahrbuch. 1842. I. ©. 86-105. 773. Müller Geevierförſter). Exkurſion nach dem Broden (741.3). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1834. ©. 69, 73, 77. 333) Ernft, geboren zu Burgsiheidungen, war feit 1818 F. fächfijcher Ober- . förfter und Forftinfpektor zu Eibenftadt im ſächſiſchen Erzgebirge, hat jedoch am 1. X. 63 den. Staatsdienft unter Zuriidziehung in den Ruheſtand aufgegeben, nachdem er zuvor noch durch den großen Brand, der feinen dienſtlichen Wohnſitz zum Theil verwüſtete, empfindlich mitgelitten hatte (cf. Grunert’s forftl. Blätter. 1863. V. ©. 32). er 412 774. Klelſer (großherzogl. badiſcher Bezirksförſter in Karlsruhe). Forſt— liche Reiſebilder. Eine forſtliche Reiſe im Königreich Han- nover. Dengler's Monatſchrift. 1865. ©. 64. 102 ꝛc. 776. Pannewitz, Jul. v. (100). Kurze Bemerkungen auf einer Reiſe durch einige Forſte des Großherzogthums Meck— lenburg-Schwerin im J. 1861. Grunert's forſtliche Blätter. 1863. VI. ©. 1-40. 776. Berg, v. (berforſtrath x). Reifebilder von der Küſte der Oſtſee. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1862. ©. 41-51 u. 85— 4. 777. Gwinner, Dr. Reifebericht zur Forftverfammlung nach Kreugnad. Monatjhrift für das würtembergiihe Forftmejen. 1850. 1. Heft. 778. Knauth c. preuß. Oberförfter zu Neuenheerſe). Tagebuch — ge— führt auf einer forftlihen Reife in den Oberförftereien Mu- lartshütte (Bemerkung 269%), Hoeven, Hürtgen und Eugen, ſowie in einigen Kommunalwaldungen des Regierungsbezirfs Aachen im Jahre 1850. Berhandl. des ſchleſiſchen Forftvereins. 1854. ©. 107-141. Die hier gegebenen Mittheilungen betreffen hauptjächlic das Bier— mann'ſche Kıurlturverfahren. (Bemerkung 19). 779, Schuhmann ſächſiſcher Forſtinſpektor in Dresden). Aus dem Berichte über eine forſtliche Reiſe in die k. preuß. Oberförſte— reien Lödderitz, Alten-Platow und Letzlingen, in das herzog— lich braunſchweig'ſche Revier Calvörde, in den Elm (ef. unter Buchenhochwaldbetrieb in verichiedenen Linden) und Den Harz im Jahre 1854. Tharander Jahrbuch. 1857. Neue Folge V. ©. 28-61. 780. Wiefe (144 u. 648%). Reife dur Oftpreußen. Supplemente zur allg. Forft- und Jagdzeitung. 1860. I. ©. 160. | 781. Gwinner, Dr. Notizen über eine forſtwirthſchaftliche Reiſe nach Tirol, Salzburg, Steiermark, Unteröſterreich und Ungariſch Altenburg (792) im September 1846. Deſſen forftlihe Mittheilungen. 1847. 12. Heft. 782. Sintzel (€. bayer. Forftmeifter — zur Zeit und ſchon längſt penſionirt — cf. unter Lehrbüchern des Waldbaws). Bemerkungen auf einer Forft- 413 reife durch Böhmen und Sachſen, — unter befonderer Berüd- -fihtigung des Verbandes der Landwirthſchaft mit der Forft- wirthſchaft. 1835. 8. Nürnberg. Riegel und Wießner. 783. Sechs Tage im Böhmerwald. Briefe von einem reifenden Forftmann. v. Schuites’ Taſchenbuch. 1840/41. ©. 19-67. 784. Beſchreibung einer Forftreife der Zöglinge der Forft- ſchule Weißwaſſer (624). Jahresberichte der böhmischen Forſtſchule zu Weißwaſſer. 1857. 1. Jahrg. (400). Hier finden fich manche Mittheilungen über die von jenen bereiften böhmijchen Forfte, die für die deutſche Forftftatiftif nicht ohne Werth find. 785. Bemerkungen eines Forftmannes auf einer Reife von Böhmen nah Krain. Andre's öbkonomiſche Neuigkeiten. 1832. ©. 665-671 und 717-720; 1833. ©. 186-191. 786. Forftlihe Reijeberihte aus dem Tagebuche eines Reifenden nad dem Boralbergifchen und Bemerkungen dar- über. | Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1826. ©. 4, 69, 115, 137, 142, 145, 29%. 787. Ein Ausflug durh Böhmen und Mähren. v. Schultes’ Taſchenbuch. 1842/43. ©. 195-226. 788. Forftlihe Reifebemerfungen aus Schlefien. - Andre’ ökonomische Neuigkeiten. 1835. ©. 432. 789. Mühry (Forftamtsaubitor in Hannover). Forftlihe Reiſebe— richte. Allg. Forft- u. Zagdzeitung. 1840. ©. 385. Dieſe Reifeberichte erftreden fich auch iiber manche intereffante Forfte in Mähren, z. B. die der Herrichaft Seelomig. 790. Forſtlicher Reifeberiht von der Herrſchaft Seelomig in Mähren. Liebich's aufmerkſamer Forfimann. 1825. II. 2. ©. 31. 791. Briefe über eine im Sommer 1834 im einigen . Gegenden von Ungarn unternommene forftlide Reife. Hubeny. Forſtwirthſchaftliche Mittheilungen. a7) 1835. 1. &.3—70. # 414 190. Neifebericht von der Herrſchaft —— Alten— burg. (629. 6. 781.) 793. Paſchwitz, R. v. (768). Forftliche Heifeffigsen be- züglih auf Ungarn und das Bannat. Behlen's Zeitſchrift f. d. Forft- u. Jagdweſen. 1827. V. 3. ©. 177-191. 794. Derſelbe. Reife von Deliblat nah Panscowa in der Deutih - Bannater Militärgrenze des öſterreichiſchen Kaiferthums. | Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1844. S. 75. Ueber Länder und Waldgegenden in Deutſchland und dem angrenzenden Ausland, | 795. Beil, U. Dr. Forftliche Reiſefrüchte, — geſammelti in den Jahren 1840 - 1843. Tharander Jahrbuch 1845. IL ©. 75-79. Diefe Reiſeberichte betreffen viele interefjante Waldungen Deutſch— lands und des angrenzenden Auslands. 796. Cotta, A. (Bemertung 298). Forſtliche Reiſenotizen — geſammelt im Jahre 1843. Tharander Jahrbuch. 1846. II ©. 112114. 797. Fleck (x. ſächſ. Forſtkonducteur in Dresden). Forſtliche R ee notizen. Dafelbft. 1858. Neue Folge VI ©. 275. Diefe Berichte erſtrecken fich über a. einen Theil der Karlsruher Bezirksforitei ?3*2), * b. über die Gernsbacher Waldungen zwiſchen der Murg und Bas Oos im badischen Schwarzwald, ec. über die Waldungen, mwelche-in das Gebiet der Alp ??*b) umd dev zwei Bezirfsforfteien St. Blaſien und Wolfsboden gehören, 9344) Gehört mit jehr geringen — dem Rheinthal an und wird daher von Fleck unrichtig zum Schwarzwald gerechnet. 3346) Zwiſchen dem Nadelholz-Gebiet Oberſchwabens und den Gebieten des Schwarz: und des Welzheimermaldes erftredt fi in der Form eines breiten, bon Südweſt nad) Nordoft fich hinziehenden Gürtels das Laubholzgebiet der ſchwä— biſchen oder rauhen Alp, die zum größten Theil in Würtemberg liegt und faft ganz auf Jurakalk Yagert. In diefem Bezirk ift die Buche die Hauptholzart. Be / 415 d. über den der Stadt Zürich eigenen Siehlwald und einige Gemeinde- waldungen des Kantons Zürich, und e. über einen Theil der Forte der Stadt Chur in Graubünden. Der fürftlich fürftenbergifche Oberforftrath Roth von Donauefchingen fand fich veranlaßt, im Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge. VI &.189— 199. Demerfungen zu diefen Reifenotizen zu veröffentlichen, da diefelben über ‚die forftlichen Verhältniſſe Badens und des Schwarzwaldes mehrere un- genaue und unrichtige Angaben enthalten, welche in Baden Anftoß erregt haben und daher Berichtigungen bedürfen. Er glaubte fich dazu berechtigt, weil er die forftlichen Beziehungen diefes Landes während feiner langjährigen Dienftzeit al3 großherzoglicher Forfttarator, Bezivksförfter und Forftrath in allen Theilen kennen gelernt hat. 798. Dengler, L. (großherzogl. bad. Forſtrath — ad Bemerfung 188 b im Nachtrag). Bericht über eine forftliche Reife im badifchen Ober- lande und in der ſüdweſtlichen Schweiz. Deſſen Monatjıhrift. 1865. ©. 421-4835 u. 455-479. 799. Forſtliche Reiſeſkizzen aus dem füdlihen Deutfd- fand und dem nördlichen Jtalien — vom Jahre 1843. Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1844. S. 266-270. 800. Wenefind, G. W. Freih. v. (Bemerkung 168). Reife nad Norddeutihland, Dänemark ꝛc. im Auguft u. September 1841. Deflen neue Jahrbücher d. Forftfunde 1841. 23. &.123—146. Meber Länder und Waldgegenden außerhalb Deutfchlands. 801. Kaithofer, K. (Oberförſter in Bem)3P). Bemerkungen auf einer Alpenreije. 1822. 8. Aarau x. und 1825. 8. Bern, (379.) 335) Es werden in der Schweiz Kafthofer’s (geboren 1777 und geftorben 1853 zu Bern) Berdienfte und Einfluß auf das Forſtweſen im Hochgebirge dafelbft fehr anerkannt. Wenn auch viele Hinderniffe feiner befannten Thätigkeit im Wege ftanden, fo ift nicht in Abrede zu ftellen, daß — obgleich fein Einfluß auf die übri- gen Schweizer Kantone von Feiner eingreifenden Bedeutung war — ihm der Kanton Bern, wo er jeit 1831 als Forftmeifter wirkte, und der als der größte auch die meiften und ſchönſten Wälder hat, — manche befjere Einrichtung verdankt, indem er die Forftwirthfchaft aus ihrer Beengung und den ängftlich konſervativen Nüdfichten, in denen fie vor feinem Einfluß befangen war, gehoben hat. — Namentlich hat er der freien Erportation des Holzes die Schlenfen geöffnet und dadurch bewirkt, daß wohl ein paar Millionen Franken ins Land fließen, welche die Sranzofen für - Floßholz bezahlen, was früher feinem Privaten geftattet war, weil man Holz- mangel befürchtete, ohne die Kräfte der Holzproduftion erforjcht zur haben, — und fi ängftlichen Beforgniffen Hingab, ohne zu bedenken, daß Berns Wälder, die 416 802. Forftftatiftiihe Bemerfungen auf einer Reife nad Paris und einem Theil von Frankreich. Laurop's Annalen d. Jagd- u Forftw. 1811. IL. 2, ©. 74. 803. Moll, L. (Prof.). Beihreibung einer landwirthſchaft— Yihen Reife dur mehrere Theile des nördlichen Franf- reichs. Deutjch mit Anmerkungen und Beilagen von Dr. X. G. Schweißer (Prof. — Bemerkung 294). 1837. 8. Dresden und Leipzig. Arnold. (27 Gr.). 804. Bannewis, Jul. v. (100. 489. 775). Die Wälder Franf- reichs — durch. theilmeife Bereifung im Jahre 1863 befichtigt. 1863, 8. 206 ©. und 1 lith. Karte. Breslau. Ziegler in Kom. (/s Thle.). In Grunert’s forftl. Bl. 1865. 9. S. 206 wird diefe Schrift Jedem, der ſich über die forftlichen Verhältniſſe Frankreichs unterrichten will, empfohlen (cf. 206 der Chreftomathie und im Anhang unter Forititatijtif Frankreichs). 805. Grunert (k. pr. Oberforſtmeiſter ꝛe. in Neuſtadt-Eberswalde — 640. b. S.322.W5.9. Relation über eine Reife in die franzöſiſchen Forſte im September und Oftober 1863. (cf. 205 der Ghreftomathie und im Anhang unter Forſtſtatiſtik Frankreichs). Deſſen forftl. Bl. 1864. 8. ©. 1-75. 806. Hofacker, C. Rittmeiten). Blätter aus dem Tagebud ines Landwirths. Geſammelt auf einer Reife dur) Eng- land und Frankreich — den mirtembergifchen Yandwirthen gewidmet, 1865. IV und 198 ©. 3. Stuttgart. Mebler. (28 Sgr.). (cf. unter Yandwirthichaft — England). Wochenblatt für Land- u. Forſtwirthſchaft, herausgegeben von der f. würtembergifhen Gentralftelle von Würtem- berg. 1865. ©. 218-220. 807. Gruner, Sam. v. Beſchreibung einer Reife durd das Königreich der Niederlande, — melde auf Veranlafjung des landwirthichaftlichen Vereins in Bayern gemacht worden ift; herausgegeben von C. W. Wimmer. 2 Thle. 1826 und 1827. 8. Paſſau. Puftet. (32/5 Thlr.) — 677%. \ Leipziger Literaturzeitung. 1851. Nr. 197. Ein höchſt intereffantes Werk, welches aus den nachgelafjenen Bapieren Gruner's vom Herausgeber zufanmengeftellt ift. Jener war ein tüchtiger praftifcher Geſchäftsmann; er vollendete feine Reife in den Jahren 1821 und 1822, ftarb aber im Januar 1824 plötzlich. * das Drittheil des Landes bedecken, einen trefflichen Boden und eine reichliche Vege— tation beſitzen und übrigens daſelbſt noch ergiebige Torflager vorhanden find. — vd. Greierz (quieseirter k. bayer. Forſtinſpektor — in Breitereim bei Bern) in v. Löffelholz's Gedenkbuch. 1843. ©.70. (564. Stuttgart). 417 808. Grebe, Dr. €, (679%) Grgebniffe einerim Herbft 1841 unternommenen forftlichen Reife im füdlihen Schweden und Norwegen. 4 Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1842. ©. 121. 361. 401; und 1843. ©. 4—17. 809. Bode, U. (699. Notizen auf einer Forftreife dur einen Theil des europäifhen Rußlands. 1854. ©. 399. St. Petersburg. (Leipzig. Voß.) (2 Thlr. 23 Sgr.); ER (resp. da8 19. Bändchen der Beiträge zur Kenntniß des rufji- Ihen Reiches und der angrenzenden Länder Aſiens — herausgegeben von C. E. Baer?) und Gr. v. Helmerjen??”)), 81 0. Fiſchbach, K. (£. witrtembergifcher Forftmeifter zu Rottweil am Nedar UT der Chreſtomathie). For ſtlich-touriſtiſche Skizze aus dem ſüd— lichen Theil der Krim. Supplemente zur allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. V. 2. Heft. | | 336) Karl Ernft v., Dr. med., geboren 1792 auf dem Landgut Piep in Eithland, war Profeffor der Zoologie an der Univerfität zu Königsberg, über- fiedelte jedoch als Mitglied der Akademie der Wiffenfchaften nach Petersburg. — ef. Aus dem Leben 8, E. Baers in der St. Petersburger Wochenſchrift, heraus⸗ gegeben von Doppert. 1866. Nr. 44—47. 337) Gregor, bon — geboren 1803 auf dem Landgut Dudershof bei Dor- pat — ift Generalmajor im Corps der Bergingenienre und feit 1837 Profeffor der Geologie am Berginftitut zu St. Petersburg, fowie feit 1843 Mitglied der Afa- demie der Wifjenjchaften dajelbft. : Ss FH — — Ku Ai: N 421 1®, — Ueber die Erlernung der Forftwiffenfchaft. Ä ef. Forfti- u. Zagdbibliothek. I. 1. ©. 1%. (351). 41%. — Das Studium der Forſtwiſſenſchaft. j ef. Raßmann's Vorbereitungswiſſenſchaften x. 1827. ©. | 15-20. (812). R | m. — Cotta, Heinrich, Krutzſch, K. 2., und Neum, 3. A. (15 u. 16). Anſichten der höhern Forftwiffenfhaft nah ihrem Wejen und * Einfluß auf den Staat, herausgegeben von 3. Ch. Schlenkert. 1818. 4. Dresden. Arnold. (1; Thle.) | ad 8 u. 9. — „Obichon diefe Schriftchen fich nur auf kurze Umriſſe bes Ihränfen, find fie doch hinfichtlich des Formellen der Forftwirthichafts- lehre beachtenswerth.“ Hundeshagen's Encyklopädie der Forſtwiſſenſchaft. 3. Afl. herausgegeben von Dr. Klauprecht. 1835. ©. 16. | { 4 2 ad 12. — Größtentheils aus dem Staatslerifon beſonders abgedrudt. 16», — Binder v. Kriegelftein ce. t. Forſtrath — 111 u.112). Mate- rialien zur Bildung forftwirthichaftlider Grundbegriffe. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1846. ©. 46. 28», — Dom Ausbau der Forſtwiſſenſchaft. Defterreihifche Bierteljahrsshrift f. Forſtweſen. 1861. 9. ©. 69. — Intenſive Forjtwirtbihaft und ihre Folgen. Daſelbſt. ©. 88 u. 248. - 9284, — Knorr (£. preuß. Oberföriter — 62). Ueber intenfive und er- | tenfive Forſtwirthſchaft. Dengler's Monatſchrift. 1866. ©. 14-30. „Die Möglichkeit, daß jedes Walderzeugniß zu feinem Verbrauchswerthe nicht blos abjegbar, fondern auch mit einem Ueberfchuffe über feine Er- zeugungs- und Werbungstoften verfäuflich ift, ift die Grundlage einer intenfiven Wirthſchaft. Der Gegenftand derſelben ift a) die Pflege und Leitung der im Walde wirkenden Naturkräfte und b) die vecht- DU ET iD 0 PL.) \ 7 ee er 422 zeitige Nutzung und beftmögliche Berwerthung ihrer Erzeugniffe. — Die Ablöfung der Forjtberechtigungen (cf. diefen Mtifel unter Forſtdireltion), Das Aufgeben des Selbjtbetrieb8 von Nebengewerben, als Sägmühlen-, Flößerei- und Triftbetrieb (ef. unter Forittechnologie — Behandlung, Betrieb, Verwaltung und Leitung der forfttechnifchen Gewerbe durch das Forſtperſonal) und das Streben, die früher unterftügten holzverarbeitenden Gewerbe auf eigene Füße zu ftellen zc., find Zeichen des Mebergangs zur intenfiven Wirthfchaft. — Auf der Uebergangsſtufe zu diefer ftehen gegenwärtig die meiſten unferer Forſte. — Ertenjiv wird die Wirthichaft dadurch, daß es Dabei entweder an Ver- ſtändniß (blinde Wirthichaft), oder an Kraft, oder an Thätigfeit fehlt. Zur blinden Wirthſchaft gehört die Berehtigungs- und Neben- nutzungswirthſchaft als ältefte Form. Als Folge derjelben hat fich die Finanzwirthſchaft ausgebildet, und gehört namentlich hiezu die Ver— fürzung des Umtriebs (ef. unter Finanzwiſſenſchaft Preßler's rationeller Forft- wirth.). — Daß unfere Wirthichaftsweife nicht fir eine wiſſenſchaftlich und praftifch fertige, für eine nicht mehr entwicklungsbedürftige angefehen wird, * zeigt fich in der dritten Art der blinden Wirthichaft, in der Betrieb3- artenwirthſchaft. — Die zweite Form der extenſiven Wirthichaft beruht auf dem Mangel an den nöthigen Kapitalkräften und ift die ſchwache. — Hieran fchließt ſich die dritte Form derjelben, der es an der Thätigfeit fehlt, die der Wald bedarf, um die höchſten Werthe erzeugen zu fönnen. Es ift die faule Wirthſchaft. — Außerdem bleibt noch eine Wirth- ſchaftsart zu erwähnen, die leider auch noch vorfommt, nämlich die lie— derlihe Wirthfchaft, der Naubbau, deren Ende Berödung in allen ihren Formen ift. — — Stetige Fortbildung ift nothwendig; denn man muß die Naturkräfte kennen, wenn man fie leiten und pflegen will. Jede neue Erkenntniß gibt uns neue Hebel in die Hand, jene nußbar zu machen. Das Ziel der intenfiven Wirthichaft ift die höchſte Nutzbar— machung der in der Waldnatur wirfenden Kräfte durch Leitung und Pflege. Der Wiſſenſchaft liegt e8 ob, das Ziel zu erkennen und die Wege zu zeigen, — der Berwaltung, die Mittel zu jchaffen — und dem Wirth- Ihafter, darauf hinzuarbeiten.“ — ef. Holzpreife itberhaupt; — Nubholzprozgente — Preußen; — Standortsiehre;, — Eidye in wirthſchaftlicher Beziehung und Plänterwirthichaft. 40». — Feiſtmantel. Ueberſicht des forſtwirthſchaftlichen For— ſchens in neueſter Zeit. André's ökonomiſche Neuigkeiten u. Sirhe — 1848. S. 14. Der Verfaſſer wirft einen Blick auf die letzten ſechs bis acht Jahre und. läßt fich im Wefentlichen nur auf dag ein, was in den Berfammlungen zur Beiprechung Fam umd durch die Literatur befannt geworden ift. — Defterreich Tiegt dabei im Vordergrunde. a ie » ” ir et Fa; Bi A Ge — Ge ann re IL ne — — 423 ad 57: — Smoler, F. X. (gräflich ꝛc. — Bemerkung 187 * im erften Hefte und in diefem Nachtrage). DT», Landolt, El. (Profeſſor u. Forſtmeiſter — nunmehr Oberforſtmeiſter — 689). Ueber die Geſchichte der Waldungen und des Forſtweſens. Oeffentlicher Vortrag gehalten am 21.1. 1858. 8. 45. ©. Zürich. Orell, Füßli u. Komp. 58, Papius, K. (Bemerkung 276%). Zur Geſchichte des Hochwald— betriebs. Allg. Forſt- u. Jagdzeitung. 1842. S. 477 u. 478 Dieſe Betriebsart wird noch hie und da als eine jüngere im Vergleich zu anderen Betriebsarten betrachtet; daß dies aber keineswegs der Fall iſt, werden die nachfolgenden Bemerkungen hinreichend beweiſen: 1501. In den bayeriſchen Landtagsverhandlungen von dieſem Jahre. XII. Bd. S. 804 iſt ſchon die Rede von Schwarz- und Hochwäldern im Ge— birge. — 1516. In dem Bud des gemeinen Landpot des Fürſtenthums in Obern- und Niedern- Bayern von dieſem Jahre werden auf dem 25. Blatt Vorfchriften „iiber den Gebrauch) der Schwarz- und Hochwälder vom Gebürg“ gegeben. 1524. In der Inſtruktion für den falzburgiichen Waldmeifter wird verordnet, „daß im Wald beim Haden gnugſam Scharpäm und Samb- dächjen ftehen gelafjen werden, damit diefelben verhadten Schläg uud Mayß deſto jtattlicher beifam bleiben und wiederum auf ein neues an- jegen und jung Wald nachwachjen mögen.“ (Salzburgiſche Forftordnungen. . 179%. ©. 4). R 1529. In einem Bertrage zwijchen Salzburg und Bayern von dieſem Jdahre ift von Hoch- und Schwarzwäldern die Rede. (Tori, Bergret- 1764. ©. 19.) 1550, In der jalzburgifchen Waldordnung werden Hoch- und Schwarz- wald erwähnt. 1553. Desgleichen gejchieht in der bayerifchen Yandsordnung: 1568. Die in diefem Jahre befannt gemachte bayerifche Forftordnung enthält mehrere Beftimmungen, welche auf Hochwaldbetrieb hindeuten. 1574. Die Waldordnung des Fürftenthums auf dem Gebirg verordnet Art. 33: „Die einzelnen Sanıenbäume werden vom Winde umgeworfen, daher fürnemlich am Fichtelgebirg an allen vier Seiten eines Schlags ein Schächtlein auf ein halb oder ganz Tagwerf von allerlei Gefchlechte des Holzes, dazu der Boden geartet, ftehen gelaffen werden, damit der Wind, wo er auch herfomme, den Samen auf den Plag treibe ꝛc. (Fritschüi corpus jur, ven. for. 1702. II. ©. 344). 424 1692. Die hurfürftlich mainzische Wald-, Fort, Jagd-, Wild- und Waydwerks- und Fijchereiordnung enthält im 4. Kap. 1. Folgendes: „An Ort und Enden, wo das junge Gewächs durcheinander ftehet und eins vor dem andern nicht fortfommen kann, ſondern verdirbt, follen die Lätt-, Hopfen-, eichene und bürfene Reiffftangen 2c. herausgenom- men, zu Nugen gebracht und dem übrigen Holg und Stangen zum Fortwachs gelüfftet und Raum gemacht werden.“ 1712. In Carlowitz's Silvieultura oeconomica 1732. ©. 128 $ 9 (Bemerkung 26) wird angeführt, „daß in firdlichen und wärmeren Ländern, wo meift Laubholz wächſt, dasjelbe in 20 bis 80 Jahresgehaue getheilt und alle 30 bi8 50 Schritt ein Samenbaum ftehen gelaffen werde,“ Daſelbſt S. 135. „ES ift befier, Ober- und Unterholz gejondert auf ver- Ihiedene Flächen, je nachdem man des erftern bedarf, etwa in hundert- jährigem Umtrieb zu erziehen.“ 1776. Die Paſſau'ſche Forftordnung vom 18. VI jenes Jahres bejtimmt 9.2, „daß die Benugung der Waldungen der Größe des Holzbodens und dem Holzanwuchſe angemefjen fein fol. Der Umtrieb der Nadelmaldungen wird auf 70 und der der Buchenwaldungen auf 90 — 100 Jahre feit- geſetzt.“ 1783. Burgsdorff (ef. Bemerkung 263) in ſeinem Verſnche einer vollſtändigen Geſchichte vorzügliher Holgarten 1783. 1. Thl. ©. 485 (ef. unter Handbücher der Forſtbotanik), ſowie in ſeinem Forſthandbuche 2. Aufl. S. 430. 1792. gibt eine Eintheilung der zur Baumholznutzung beſtimmten Buchenorte an. 1790. Däzel Gemerkung 274°) war — nach jeinem Lehrbuche für pfalzbayes riihe Förſter S. 27 und 223 ꝛc. des 3. Theiles (cf. unter Handbücher der Forſt⸗ wiſſenſchaft mit Rückſicht auf einzelne Länder) — nicht weniger mit dem Hoch— waldbetriebe der Yaubhölzer befannt, aber eben jo wenig genau, wie Burgsdorff, welche beide dieſe Lehre höchſt umvollitändig er- theilen. Beziehen fich auch die meiften der hier aufgeführten Auszüge aus Ur- funden und Forftordnungen mehr auf Gegenden, welche vorzugsweiſe Nadel- holzbeftände hatten, jo waren dieſe doch häufig mit der Buche vermifcht, wie viele Nachweife darliber vorhanden find, nnd wie es noch) jeßt in mehreren Waldungen der bayerifchen Gebirge der Fall if. — In den Gegen- den, in welchen ausgedehnte Laubholzbeitände vorhanden find, als im Speflart, Steigerwald, auf der Rhön, auf dem Bogelsberge und an an- dern Orten, werden die fchönften und vegelmäßigiten alten Buchenhochwald- beftände noch aus einer Zeit lange vor Gg. L. Hartig (Bemerkung 164”) her gefunden. Diefer faßte das in feiner Gegend ihm jo reichlich Gebotene auf und hat daS Verdienft, die Lehre von dem Hochwaldbetriebe, insbe— jondere in Bezug auf Buchen, zuerft am vollftändigjten zufanmengeftellt zu haben. — a, Ze . 425 ad 64 Zeile 19 von unten: von dem wernigerodifchen Oberförfter Sriedrih Danielvon Zanthier; — am Schluß des Artifels: — ef. aud) 58» ©. 424 (1692) in diefem Nachtrage. 64b. — yarander Jahrbuch. 1864. XVI, der neuen Folge IX. ©. 273. Zur Ge— ſchichte der Durhforftungen von v. Berg. „Wenn man von den römischen Schriftftellern abfieht, fo geſchieht der Durchforſtungen zuerit Erwähnung bei Pietro Erescenzi (Petrus de Erescentiis) 18P), Es heißt in dem Werke desfelben im 2. Theile des 7. Buches (ed. Argent. 1486) de nemoribus, quae naturaliter prove- niunt: „Ka (nemora) vero quae aliis arboribus et spinetis occupata sunt, si arbores nobiles et pulchras habuerint aedificiis et aliis operibus aptas, similiter sunt exstirpanda. Et ubi nimis spissa fuerint sublatis turpioribus lignis rarificanda paullisper, ut omnis humor convertatur ‚totaliter in substantiam lignorum meliorem.‘ 64°, Wahrjheinlihe Entftehung der Durdforftungen. ef. Hartig’8 G. L. Abhandlungen über interefjante Gegenftände beim Forſt⸗ und Jagdweſen zc. 1830. Berlin. 69%, Schon im J. 1744 erfhien vom Grafen Ehriftian Ernſt von Stol- berg eine Forjtordnung, nach welcher deſſen Waldungen am Harze regel- mäßig eingetheilt wurden (cf. 180 und Bemerkung 84* und 242°). Berhandlungen des Harzer Forfivereins. 1364. ©. 125 x. TOP, Bezüglich der Geschichte der Waldwerthberehnung liefert | Guſtav Hehyer in feiner Anleitung zur Waldwerthberechnung (cf. diefen Artitel) ſchätzbare Beiträge. 72», Zur Gefhihte der größeren Waldbrände. a) Ein im 3. 59 nad) Ehrifti Geburt ftattgehabter Waldbrand fcheint die neu gegründete colonia Agrippinensis — das heutige Köln — zerftört zu haben. Tacitus in feinen Annalen XIII. Kap. 57 erzählt die Begeben- heit mit folgenden Worten: Sed eivitas Juhonum (Ubiorum ?), socia nobis, malo improviso afflieta est. Nam ignes terra editi villas, arva, vicos passirh corripiebant, ferebanturque in ipsa conditae nuper coloniae moe- nia. Neque exstingui poterant, non si imbres caderent, non si flu- vialibus aquis, aut quo alio humore, donee inopia remedii et ira cladis agrestes quidam eminus saxa jacere, dein residentibus ffam- 185) Beziiglic der Biographie Crescenzi's cf. Du Petit-Thouars in der Bibliographie universelle etc. Tom. X. p. 231 ete. 1813. Paris. — Eine frei» lich unvolltommene Analyje feiner forftlichen Lehren findet fich in den Annales forestiöres et metallurgiques. Nouv. Periode. Tom. I. p.53 etc. 1862. Paris. Forftl. Chreftomathie. - 28 426 mis propius suggressi, ietu fustium aliisque verberibus ut feras absterrebant; postremo tegmina corpori derepta injieiunt, quanto magis profana et usu polluta, tanto magis oppressura ignes. Obwohl hier der Waldungen nicht ausdrücklich Erwähnung gefchieht, fo ift doch Kar, daß nur ein Waldbrand die neuen, damals natürlich noch in Mitte großer Waldungen gelegenen Anfiedelungen auf ſolche Weife zu zer- ftören vermochte, und offenbar mit Unrecht hat man, verleitet durch den Ausdrud „ignes terra editi“, der wohl mehr nur den unbefannten Ur- ſprung des Brandes andeutet, den ganzen Vorfall auf eine vorgefommene vulkaniſche Eruption in der Eifel?V®) bezogen, als ob Lavaftröme durch Mittel der angegebenen Art zu bändigen gewefen wären! Lebtere waren — das Ausſchlagen mit Kleidern abgerechnet — die bei Bodenfenern noch heute üblichen Löſchmaßregeln, und irriger Weife fieht Tacitus in ihnen den Ausbruch der Wuth und Verzweiflung der Landwirthe. ef. Tſcherning's Beiträge, (1652). ©. 28. b) Noch ſeltſamer Klingt die durch Divdor von Sicilien — zwiſchen 20u. 8 vor Chriſto) berichtete Sage von großen Waldbränden, welche in ſehr früher Zeit durch Kleinaſien, Indien, den Libanon, Aegypten, Epirus ꝛc. gewüthet haben. „Ein furchtbares, feuerjpeiendes Thier Alkis (dev Elch oder das Elenthier) ſei nach Phrygien gefommen und habe die Wal- dungen dafelbft angezündet; von da aus habe e8 das Feuer iiber das Taurus-Gebirge nach Indien getragen. Bon da fer es durch den Dcean nach Phönizien zurücigefehrt, habe auch die Waldungen des Libanon in Flammen gejegt und fer ſodann durch Aegypten und Lybien bis zu den Abendländern gedrungen; erſt nachdem es noch die Waldungen um das Gebirge Keraunia und die von Epirus in Brand geftedt, fei e8 endlich bon der Minerva getödtet worden.“ — Der Elch, ohne Zweifel durch die Waldbrände ſelbſt aus den Wäl- dern des Nordens nach dem Süden getrieben, wurde jomit als der An- ftifter des Feuers betrachtet! e) Surhtbarer Waldbrand in den Harzer DOREEN im J 1473.. ef. Drechſsler, Dr. Guft. Die Forfte des Königreichs — nover. 1851. ©. 2. Die Chronik der Waldbrände in Leonhardi's Forſtkalender. 1801. ©. 271 x. 200) Die Eifel ift eine Gebirgsftrede, welche fich über einen Theil der preußischen Negierungsbezirke Koblenz, Trier, Aachen und Diiffeldorf verbreitet. Es ift ein wildes, ödes, unfruchtbares Gebirge, das aus einer Maſſe ganz runder Berge, die vulkaniſchen Urſprungs find, befteht (ef. unter Kulturbetrieb in ver- fohiedenen Ländern Preußen — Rheinprovinz). a a Fa Fan A ee a et Tr 427 A) Waldbrand im Schwarzwald. Im würtembergiſchen Theil des Schwarzwaldes zerftörte im J. 1800 der Brand eine Waldfläche von 7200 Morgen. Derſelbe dauerte vom 4. bis 21. Auguft. Menfchliche Hilfe war fruchtlos; nur der Regen vom 21. und 22, Auguft machte der Zerftörung ein Ende. | ef. Moſer's u. Gatterer's Forftarchiv. 1801. VIII. ©. 212—232. Dorrer (k. würtembergiſcher Forftrath in Stuttgart) gibt in der allg. Forft- und Jagdzeitung. 1865. ©. 242 die im Forſtamtsbezirk Freudenftadt damals durch diefen Waldbrand zerftörte Fläche zu 20,000 Morgen Nadelwal- dungen an. e) Blaſius (Forſttondukteur). Befhreibung des am 31. VII. 1842 in der fogenannten ſächſiſch-böhmiſchen Schweiz entftan- denen Waldbrandes. Tharander Jahrbuch. 1845. I. ©. 12—24. Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1843. ©. 64. Mehr als jede andere Gegend Sachſens wurde feit Jahren die fächftfche Schweiz durch Waldbrände heimgefucht, und hier am meiften die auf dem rechten Elbufer gelegenen Reviere des Forftbezirts Schandau. So verjchonte denn auch der trodene Sommer 1842 diefe Gegend nicht mit jener Ka— lamität; denn am oben erwähnten Tage entjtand auf böhmifchem Gebiet ein Waldbrand, der in furzer Zeit auch auf das ſächſiſche Revier Mittel- dorf überging. Man ward erft am 9. September Herr über das Feuer, welches im Ganzen eine Fläche von 327 Ader, und zwar 172 Ader auf ſächſiſcher und 155 auf böhmifcher Seite verheerte. — Die erftere Brand- fläche ift in den Jahren 1843 und 1844 durch Kiefernfaat größtentheils wieder aufgeforftet worden, und der Zuftand diejer Kulturen ift ein jehr günftiger (cf. Kulturbetrieb in verſchiedenen Ländern — Sachſen). — Auch die Drandflähe auf böhmifcher Seite (zur Binsdorfer Herrichaft des Fürften Clary — ef. Forftftatiftit Böhmens — gehörig) ift bereit ganz kultiviert, was bei den jo eigenthümlichen Terrainverhältniffen des ganzen Kulturobjekts auf Duaderfleinen nicht ohne Schwierigkeit war. — Bei diefem Wald- brand wurde auch die Beobachtung gemacht, daß jedes Mal mit dem Ein- tritt der Nacht die Macht des Feuers gebrochen ward. Auch die allg. Forſt⸗ und Korftzeitung. 1843. Februarheft enthält einen län- geren Bericht über diefen Waldbrand, worin ebenfall3 der letztbemerkten Erjcheinung gedacht und in einer Note eine phyſikaliſch-chem iſche Erklä— rung derjelben mitgetheilt ift, die im Septemberhefte derſelben Zeitung 1843 an⸗ gegriffen, von der Redaktion jedoch in dan genommen wird. ef. bon Berg über den Zuftand der Brandfläde in der ſächſiſch— -böhmifgen Schweiz in Beziehung * die Baum— 428 vegetation und den Stand der Kulturen auf derjelben im Auguft 1846 und Herbft 1847. Tharander Jahrbuch. V. 1848. ©. 228—233. Desgleichen Honig (Forfidietn). Der Waldbrand in der böh- mifh-fähfifhen Schweiz xc. mit einer lith. Karte in Smoler's Ber- einsichrift. 1851. 9. Heft. (Dieſe Waldbrandfläche befuchte der bbhmiſche Forſtverein bei ſeiner Exkurſion im J. 1850; — cf. Smoler's Vereinsſchrift. 1851. 8. Heft.) f) Die häufigen und ausgedehnten Waldbrände in Finnland (cf. dieſen Artikel unter Forftftatiftit Rußlands) find das größte Uebel der Wälder da- jelbft. Sie wüthen alle Jahre dort und umfafjen oft Flächen, die nad Hunderttaufenden von Tonnen (& 248 QDuadratruthen) Land zu Ihägen find. Es befteht eine unglaubliche Sleichgültigfeit des Volkes gegen den Wald, und daraus entipringt eine große Unvorfichtigfeit bei den Beichäftigungen in jenem, worin die Haupturfache der häufigen Waldbrände zu ſuchen ift. — Man wird felten in Finnland einen Wald finden, welcher nicht im Laufe eines Jahrhunderts wenigftens einmal gebrannt hat. | Tharander Jahrbuch. 1859. Neue Folge. VI. ©. 21 und 92. 8) auch 220 und 239 der Ehreftomathie. 13%, Fraas ‚ Dr. ©. (profeſſor und Direktor in Münden). Geſchichte der Landbau und Forftwifjenihaft. Seit dem 16. Jahrhundert bi3 auf die Gegenwart. 1865. München. Lit.artift. Anftalt. XI und 668 ©. (2 Thle. 8 Ngr.). (Sft der 3. Band der Gefchichte der Wiffenfchaften in Deutſch-⸗ land ?09), 87%. — Hicher gehört die bisherige Nr. 114. 8760. — Andeutungen zur Bearbeitung x. ad 92. ©. 24, Zeile 19 von unten nad) Yandeshoheit (Bemerkung 25 a) ad 93. — Meyer, Dr. Chr. Fr. (penſionirter ac. und Kreisforſtrath — Bes merkung 165) ꝛc. 200) 1. Baud. 1864. Daſ. 667 ©. (2%, Thlr.) Bluntſchli, J. C. Geſchichte des allgemeinen Staats— rechts und der Politik. Seit dem 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. 2. Barid. 1864. Daf. 703 ©. (31/, Thlr.) Kobell, 3. v. Gejhichte der Mineralogie. Bon 1650—1860. (cf. diefen Artikel). X F * - 2 un a0 429 ad 96 Seite 29 Zeile 22 von oben „Das Laubholz zc. war bis zum Anfang des vorigen Jahrhunderts weit mehr herrichend, als das Nadelholz ꝛc. 37»), * geile 12 von unten die älteften Weisthiimer (185® in diefem Nachtrag). 37b) a. Profeffor Roh in Tharand (Bemerkung 201) erflärt in dem Auf- faß über den Anbau der Eiche im Tharander Jahrbuch. 1863. 15., der neuen Folge 8. Band. ©. 188— 213 (cf. uuter Anbau der Eiche) dag Verſchwinden der Eiche in Deutjch- land durch die Thatſache, „daß mit der mwachjenden Bevölkerung viele Flächen vom Aderbau in Beſitz genommen worden find, die vorzüglich diefer Holzart zu— fagten“, zählt mehrere Eigenthiimlichkeiten diefes Baumes, die zu jenem PVeran- lafjung gaben, auf und erwähnt namentlich den Umftand, daß die Eiche in Folge ihres großen, ſchweren, ungeflügelten Samens an und für fich nicht geeignet ift, das mit ihr beftodte Areal in der Weije zu behaupten, wie es bei der Birfe und den Nadelhölzern der Fall ift. b. Wächter (Bemerkung 9, jowie ad Bemerkung 9 in diefem Nachtrag) theilt im hannöverſchen Magazin (Bemerkung 16) in dieſem Betreffe mit: „Ohne Zmeifel er- ftredte ſich das Laubholz im Harze viel höher hinauf, als jett, wo es fogar in den niedern Regionen desjelben von der Fichte verdrängt wird. Die noch vor- handenen Refte von Buchen am Fuße des Brodens, die auf bedeutenden Ge- birgshöhen vorgefundenen Wurzelftöde von Eichen und Buchen, wo man gegen- wärtig nur Nadelholz fieht, — ja die Namen mehrerer Berge und die aufbewahrten Nachrichten von ihrem ehemaligen Beftande 2c. bemeifen dies unmwiderjprechlich.“ ef, au von Berg. Das Berdrängen der Laubmwälder im nördliden Deutſchland durch die Fichte und Kiefer. 1844. Darmitadt. Das Derdrängen der Buche durd die Fichte im Harze im Forſt- und Iagdfalender für Preußen. 1851. Band III. 7, ec. Tiherning jagt in feinen Beiträgen zc. ©. 32 (Bemerkung (165) in diefer Beziehung: „In Hinfiht der Abnahme des Laubholzes fteht in erfter Linie die unverhältnigmäßig ftarfe Ausnutzung desfelben, verbunden mit der Vernach- läffigung von deſſen Nachzucht zc. Das Berfchwinden der Eiche ift wohl größten- theils diefem Umftande zuzufchreiben. Gleichzeitig machte die Hegung übermäßiger Wildftände und die fi) immer mehr ausdehnende Weidenugung das Aufkommen des Nachwuchſes unmöglich. — Ein ähnliches Schidfal traf manchmal auch die Buche. Bei ihr war es aber nicht immer der höhere (Brennholz-) Werth allein, welcher die Verminderung herbeiführte; man fuchte fie vielmehr im verjchiedenen Gegenden, 3. B. im Schwarzwalde, in welchen die Erziehung von Säg- und Floß- holz Bedeutung hat, oft gefliffentlich zu verdrängen — (cf. v. Kettner, Bejcrei- bung des Murg- und Dadtbales. 1843. S.46), weil man fand, daß fie ſich auf den ihr paffenden Standorten in einer Menge anſamt, welde im Verein mit einer fie begünftigenden Hiebsführung nicht nur der Weißtanne, fondern felbft der Fichte gefährlich wird.” — Daß man auf diefen Umftand ſchon früher aufmerffam war, und welche Gegenmittel man anmwandte, erjehen wir unter anderem aus folgender Stelle eines Bergleiches des Herzogs Ulrich mit den Waldgedings-Jnfaffen von Dornftetten im 3. 1547: „Zum achtennden, nachdem die Buchen im pfalggrauen weilfer waldt, bisher und noch vill ſchadenn gethon, jo doch deßhalb zu für- fomung ſchadens, beredt und bewilligt worden, das fürther ain Jeder walddiings 430 ad 99, — Ueber die Gefhihte x. (189). ad 108%. — Gzörnig, Karl. 'oe) x. ad 111 am Schluſſe. (114 in diefem Nachtrage). ad 113 wird 113%, Das bisherige 114 fallt aus und kommt an die Stelle bon 87%, 113®, — Die Bewaldung von Böhmen ift eine außerordentlich günſtige, indem zweckmäßige Gejege ſeit den früheften Zeiten hiefür forgten. Schon unter Kaiſer Karl IV. erſchien 1348 eine Waldordnung (126), welche das eingefeffener jole gut firog unnd macht habenn, die Buchen in gedachtem weilfer waldt abzuhamwen, diefelben on fehaden der wäldt genomen unnd daruß zu filer- venn, doch Jedes Haffter umb ein pfennig unnfer werung, unnd fol ain Feder fo darinn hawen würde, daffelbig ſelbs prauchen oder fonftens Inn unferm Fiür- ftenthumb verkauffenn.“ (. Mojer, Sorftariv. XL S. 62) — „Die übrigen Urfachen des Berjchwindens der Laubhölzer aus dem Innern der Laubholzgebiete und ihrer Berdrängung an den Grenzen reduziven fih auf Boden- und Beitandsveränderungen, welche den Laubholze nachtheilig oder dem Aufkommen des Nadelholzes förderlich find. Zu erfteren ift zu rechnen die Ent- fräftung des Bodens durch übermäßige Streuentziehungen (cf. Nachtheile des Streu» rechens) 2c., fodann die Yerftörung der Bodenfraft durch unvorfichtige Lichtungen ꝛc. — Bu den Beftandsveränderungen gehört jede Art der Hiebsführung, welche den Boden auf größeren Streden bloßlegt, alfo den Nadelhölzern mit leichtem, ge- flügeltem Samen zugänglich macht. Es gehört dazu jede Art von Mißhandlung der Waldungen, welche Lücenhaftigfeit der Beftände bewirft zc. Ueberhaupt hat die Einführung des fchlagmeifen Hochmwaldbetriebs an die Stelle des Fehmelmaldes (ef. die Eiche in wirthfchaftliher Beziehung) und die Hinwirkung auf größere Beftandes- vollfommenheit zur Verminderung der Laubhölzer, wenigftens der Eiche, beige- tragen 20.” „Sonach haben wir immer die Urfache der Verminderung der einen und das BVerdrängen der andern Holzarten in unferem eigenen Berhalten zu den Waldungen und nicht in einem natürlichen Uebergewichte der einen fiber die andere Holzart oder gar in einem jchon aus pflanzenphyfiologifchen Grün— den zu verwerfenden Bedürfniß eines periodischen Wechſels der Holzarten er diefen Artikel) zur ſuchen.“ „Schon im 16. Jahrhundert wurde man in Wiirtemberg auf die rajche Ab⸗ nahme der Eiche aufmerkſam, und es ordnete ein Erlaß des Herzogs Ludwig vom 16. IX. 1570, wie auch die Schönbuchsordnung (164) ihre Nachzucht namentlich durch Heifterpflanzung an.” cf. auch iiberhaupt den Abjchnitt in der Chreftomathie über die Abnahme des LaubHolzes und Verdrängung desjelben durch das Nadelholz unter Laubholzhoch— waldbetrieb. 40°) Czörnig trat im J. 1865 von feinem bisherigen verdienftoollen Wir- kungskreis zurück. cf. das 3. Heft des 12. Jahrgangs der Mittheilungen der k.k. ſtatiſtiſchen Central— fommiffion aus dem Gebiete der Statijtif 2c. 1866. a a tn a ae U ne ll a en m en — * 7 P ————7 * 8— 9 ———— A 9* —— ——— * x > 43] unvegelmäßige Holzfällen verbot. — Diefer folgte 1575 die marimilianifche Bergwerksordnung, welche wichtige Beftimmungen für den Schuß des Waldbodens enthält und den Hölzbezug der Bergwerke näher behandelt. — Die Waldordnung von 1754, welche bis zum Jahre 1781 viermal veröffentlicht wurde, gab eine Anleitung zur Waldkultur und Holzflößung. Dieſes Forftpatent von 1781, deſſen Gebrechen fchon in einem befonderen Hofdekret im 3. 1798 gerügt und durch nachträgliche Verordnungen theil- weeiſe aufgehoben wurden, blieb bis zum Erjcheinen des Forftgefeges vom 3. XII. 52. (128) in Wirkſamkeit. ef. Schindler’ Forftgejete. ©. 2. (128 in diefem Nachtrag.) 113°. — Die Forftwirthichaft in Schlefien und Mähren ift gut. In früherer Zeit beftand für diefe Kronländer eine gemeinfchaftliche Wald- ordnung mit Böhmen. Die legten derartigen Beſtimmungen bis zum Er- ſcheinen des gegenwärtig gültigen Forſtgeſetzes (128) find vom Jahre 1754 für Mähren und von 1756 für Schlefien und gaben den im Publikum er— wachenden Befürchtungen wegen eines Solange Deruhigung. cf. Dajelbfi. ©. 3. 114. — Das waldreihe Kronland Defterreih unter der Enns war feit den älteften Zeiten durch entfprechende Waldordnungen geſchützt (111). Die erſte dergleichen ift von 1553 und wurde durch einen fpäteren Ständebejhluß ergänzt. Ihr folgte am 1. VII. 1813 ein neues, dem Beitgeift anpafjendes Forſtgeſetz, welches die früheren Beftimmungen theil- weile zweckmäßig vervollitändigte. ES enthielt dasjelbe die Beitellung einer öffentlichen Forftpolizei, welche jedoch durch einen Erlaß vom 30. I. 1824 wieder aufgehoben wurde. — Die Forftverfafiung des Kronlands ob der Enns war der von Niederöfterreich gleih. Nur das Salz— fammergut bildete in Berüdfichtigung feiner Salzberge und Salzfiede- reien eine Ausnahme; es war dasjelbe mit Reſervaten #1”) belaftet, welche - 1692 näher beftimmt und durch dieWaldordnungen von 1756 und 1802 geregelt wurden. Dajelbft. ©. 3. 115°. Salzburg hatte durch feine Negenten ſchon fehr frühe Waldord- nungen erhalten; auch waren hier die Reſervate eingeführt. Für diefes an Bergwerfsproduften reiche Land wurden 1459 und 1463 Berg- werfsordnungen gegeben, in denen zugleich auch die Forftverhältnifje be- 415) „Unter dem Ausdrud Nefervate (regalia minora) verfteht man die Widmung oder den Vorbehalt gewiffer Sachen im Lande für den Landesfürften zur Hofhaltung und Beftreitung der Negieloften. Es find diefe daher von den eigentlichen Majeftätsrechten (regalia — zu unterſcheiden.“ ef, Schindler a. a. O. ©. 160. 432 rührt find. Eine felbftftändige Waldordnung erfchien 1524, welcher 1550, 1555, 1563} 1592, 1659, 1713, 1755, 1795, 1803 und 1806 @r- gänzungen und neue Beſtimmungen folgten. Bis zum gegenwärtig gültigen Forſtgeſetze (128) dienten namentlich die Waldordnung von 1755, ſowie die noch jet im Lande beftehenden Rezeſſe und Deflarationen in ftreitigen Fällen zur Richtichnur. Dajelbft. ©. 3. 116®, Die Lage und Terrainverhältniffe Tirol3 beftimmten ſchon in den früheften Zeiten die Negenten, durch Einführung entiprechender Waldord- nungen für die Erhaltung der Waldungen zu jorgen. — Schon 1330 hat König Heinrich von Böhmen in den von ihm aufgerichteten Amtsbuche ſämmtliche Waldıngen des Inn- und Wippthales als fein Eigenthum er- flärt; — 1541 wurde vom Kaiſer Ferdinand I. eine Waldordnung und 1685 eine folhe vom Kaiſer Leopold I. erlaffen, die im Inn- und Wippthale theilmeife noch jetzt Geltung befist. Beide erklären alle Wal- dungen Tirol's als ein Eigenthum des Yandesfürften. — Darauf folgten die gejeßglichen Beftimmungen aus den Jahren 1813 und 1814, dann die Forftdireftiven vom 1. X. 1822 und die Vorſchriften über die Behandlung der Staat3-, Gemeinde- und Lofalftiftungs -Waldungen vom $. 1839. Dajelbf. ©. 4. 11%®, Die Kronländer Kärnten, Krain und Iſtrien hatten fchon jehr bald gute Forftverfaffungen, da ihre Waldungen, befonder8 die von Fftrien (216), als Marinewaldungen behandelt wurden. Man hat hier auch das Nefervat für ſämmtliche Privatwaldungen eingeführt, welches jedoch 1819 außer Wirffamfeit gefegt wurde. Die erfte Waldordnung für Sftrien ift von 1452. Derfelben folgten jolche in den Jahren 1475, 1771, 1777 x. — Krain hatte mit Iſtrien 1771 eine gemeinfchaftliche Forftordnung erhalten. — Für Kärnten war das Forftgefeß vom 21. VI. 1745 gültig. 117°. Zur Geſchichte der Entwaldung des Karftes (ef. Nr. 462. -&.220 u. Nr. 472, ſowie unter Rulturbetrieb in verfchiedenen Ländern Iſtrien und unter Forftdireftion Folgen der Entwaldung in Iſtrien). Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1865. ©. 457. „Man nennt den ganzen, durchjchnittlich 4— 6 Meilen breiten Streifen des Küftenlandes (483), welcher ſich im Norden Triefts von Görz an längs der meftlichen Küfte des adriatifchen Meeres bis tief nad) Dalmatien (482) hinzieht und aus Höhenkalk befteht, — Karft. — Verkarſten be- zeichnet die Ummandlung anbaufähigen Bodend in unfruchtbares Stein- gerölle. Die Oberfläche dieſes Landftrichs ift mit einer unendlichen Maſſe von Kallſteinen verjchiedener Größe überſäet. Charakteriftiich find die hier 433 häufig vorkommenden trichterähnlichen Vertiefungen. — Daß diefer ganze Landftrich ehedem bewaldet war, unterliegt feinem Zweifel; er wurde jedoch, wahrſcheinlich ſchon zur Zeit des Beftandes der römischen Herrichaft, jeden- falls aber unter der venetianifchen Nepublif entwaldet, und dadurch dem von den im Norden befindlichen Alpen kommenden Nordwinde ein unge- hinderter Spielraum geöffnet, fo daß dadurch die an den Meeresküſten liegenden Orte der oft jehr ſchädlichen Einwirkung desjelben ausgejegt find. ef. Löwenfeld, Franz, Ritter dv. (Sorftverwalter). Der Karft und feine Wiederbewaldung. 1865. Wien. Braumüller. (6 Sgr.) 118®. Steiermark befigt einen unerſchöpflichen Reichthum von Eifen- erzen. Die Waldungen im ganzen Lande wurden daher von jeher dem Bergbau gewidmet, und ift ‚deshalb auch hier das Reſervat eingeführt worden. Man erließ zu diefem Behufe jchon in den älteften Zeiten — 1524 und 1525 — Bergwerfsordnungen, welchen 1695, 1721 und 1767 ſelbſtſtändige Waldordnungen folgten. Schindler's Forſtgeſetze. ©. 4. ad 119. Nah Schindler (öfters a. a. ©. ©. 4) hat dieſes Stod- und Raumrecht noch jest feine Anwendung. ad 121 Seite 40 am Schluß des Artifels: Ein Korreipondent in der allg. Forſt⸗ und Jagdzeitung. 1865. S. 314 bemerkt in Betreff dieſes Miß— ftandes: „Man jeheint in Ungarn alle Annäherung mit den Deutjchen ſelbſt in wiffenjchaftlicher und wirthichaftlicher Beziehung hintertreiben zu wollen. Ungarn ift aber fein Kulturftaat, der fich durch fich ſelber entwideln und einen Einfluß auf die Wifjenfchaft erringen könnte. Wenn fich das Land in Wiſſenſchaft und Wirthichaft ausbilden will, fo ift e8 nothmwendig, das— jelbe auf die Mithilfe anderer, bereit3 hochentwidelter Nationen hinzu: weiſen. Zwar befteht in Ungarn eine Afademie der Wiſſenſchaften; allein was nützt alle Gelehrfamkeit, wenn fie in einem fir die ganze Welt außer Ungarn unverftändlichen Jdiom verhandelt. Die Annalen diefer Akademie find für alle Bölfer außer Ungarn ein verfchloffenes Buch; auch wird die ungarische Sprache nie eine befannte werden. Die ruffiiche Sprache ift viel verbreiteter; e8 werden aber dennoch die Berhandinngen der Akademie Rußlands in franzöfifcher und ruſſiſcher Sprache veröffentlicht, um fie and) für andere Kulturvölfer zugänglich zu machen. — Es ift in folchen Beftre- bungen, fich zu ifoliven, ein trauriges Zeichen der Zeit zu erbliden und zu befürchten, daß es nod) lange dauern wird, big eine Berftändigung im jenem Lande erlangt wird ꝛc.“ 122», — Galizien und die Bukowina befamen im 3. 1782 eine Wald- ordnung, durch welche die forftlichen Verhältniſſe geregelt wurden. Die- jelbe hatte ihre Wirkſamkeit bis zum gegenwärtigen Forftgefege (128) und 434 wurde bei der Einverleibung Krakau's 1846 auch in diefem Großherzog- thume eingeführt, Kroatien, Slavonien und Siebenbürgen hatten bis zur Einführung des erwähnten Forftgefeges verfchiedene felbftftändige Wald- ordnungen, welchen aber, wie iiberhaupt ſämmtlichen früheren gefeßlichen Einrichtungen in Ungarn, troß jenem durch das Diplom vom 20, X. 60, wieder der Eingang geftattet wurde. ef. Schindler's Forftgejete ꝛc. ©. 5. ad 123. Am Schluffe des Artikels, — neuer Abfiak: As Illuſtration zu den bezüglichen Zuftänden in Ungarn vor dem Jahre 1848 theilt ein Korrefpondent „aus Defterreich“ in der allg. Fort: und Jagd⸗ zeitung. 1866. ©. 189 mit: „Einem Forftwirthe, welcher Ende 1847 x. zum Waldbereiter 6») auf einem Fondsgute ernannt worden war, wurde, als er dem Referenten bei der Statthalterei feine Aufwartung machte, um fich für die Anftel- fung zu bedanfen, bedeutet: „„er habe fiir nichts zu danken; wenn es fo gefallen hätte, wiirde man auch einen Schweinehirten zum Waldbereiter ernannt haben, — dazu jei Jed x gut!““ Der Korrefpondent fügt hinzu: „Im J. 1866 dürfte doch ein — Geiſt herrſchen, als damals.“ ad 128. — ec) Schindler, Karl. Die Forft- und — der öſterreichiſchen Monarchie. 1866. — (Zarnde’s Kit. Centralbl. 1866. Sp. 1091 und allg. Forft: und Jagdztg. 1866. S. 91 — 9). ad Seite 42. — In specie Preußen*P), | ad 129, — Hennert's, Karl Wild. v. (. preuß. geheimen Forſtraths), Beiträge zur Forſtwiſſenſchaft und aus der praktiſchen Geometrie x. ad 148, — Grünberger, Joh. Öeorg!’®). ad 152 Seite 51 Beile 10 don unten: ꝛc. im ftaatswirthichaft- lichen Sinne!5?®) ꝛc. Seite 55 am Schluß des Artikels: (Bemerkung 182 und die unter 508 nachgewieſene Denkſchrift. TIL) 465) Die in mehreren Gegenden Defterreihs als Waldbereiter noch an⸗ geſtellten Forſtbedienſteten ſind ſoviel als Revierförſter. — Eine Waldberei— tung iſt ein deſſen Verwaltung unterſtellter größerer Forſtbezirk. 48) cf. Bemerkung 271r, ſowie auch ad Bemerkung 271n in dieſem Nachtrag. 1595) Geboren 1749 zu Bettbrunn bei Ingolſtadt, war Profeſſor der Mathe— matif am Kadettencorps und Landesdirektionsrath in München, woſelbſt er 1820 ſtarb. — cf. Bemerkung 274». 1595) ef. FHorftgefchichtliches aus Bayern in der allg. Sorft und Jagd- zeitung. 1842. ©. 439, u ee De A ee A HT 9. VE RRETWUEELE EETEEN WEE - 435 ad 159 Eeite 62 Zeile 9 von unten nah Dalberg (Bemer- tkung 275° und Geſchichte der Mathematik. 817). ad 160 Seite 65 am Schluß des Artikels — cf. Schwarz, Aug. (Regierungsrath). Die Forftberehtigungen in den ehemali- gen vier Departementen des linken Rheinufers. Zufammen- ſtellung der hierauf bezüglichen Geſetze und gerichtlichen Entſcheidungen. 1864. Speyer, (*/; The.) ad Seite 68. In specie Würtemberg ®*). ad 164 Seite 69 Zeile 23 von unten ſoll e8 heißen: In Ber ziehung auf den Schönbuch — vormals Schainbuoch genannt — (cf. „Die Herzöge von Bayern haben fich von jeher die Forftkulturen angelegen fein laffen. Dies beweijen die Forftordnungen, welche von ihnen ſchon in den älteſten Zeiten erjchienen find. Auch die deutjchen Kaifer erließen dergleichen heilfame Ver— fügungen. Karl der Große erlaubte den Schäfern und Hirten im Salzforfte, mit ihren Heerden nur fo weit zu hüten, als fie das Vieh vom Tagesanbruch an bis Sonnenuntergang bringen und doch wieder mit demfelben zu Haufe fein konnten. — Kaiſer Heinrich VII befahl 1309 den Biürgermeiftern und Bürgern zu Nürn- berg, den Reichswald dafelbft (161), welcher jeit 50 Jahren durch Brand und auf andere Weife verwüſtet und in Aderland umgewandelt worden war (Bemerkung 65), wieder in den vorigen Stand zur ſetzen. Das Nämliche befiehlt er 1310 „den tapfern und Eugen Männern Konrad Hörauf ımd Otto Stromer“ und den übrigen Förftern und Zeidlern Bemerkung 66**)), welche durch einen Eid auf die heiligen Relignien fich dazu verbindlich machen mußten. — Ludwig der Bayer verordnete 1340 in Anfehung des Schadens, der an des Reiches Forft zu Nürn— berg geſchehen ift umd noch gejchehen könnte, dem Lande und der Stadt Nürnberg von den Köhlern, die bisher darauf gemwejen find und woran das Reich bisher 241 Pfund Heller und 4 Salzen auf dem Wald gehabt, nad Rath der Bürger zu Nürnberg, des Waldftromers und Forftmeifters, daß man nicht mehr auf ge- dachtem Forfte Kohlenbrenner, Scharrer, Pecherer und Glasofen dulden, auch Fein Wagner- und Büttnerholz darauf hauen folle; wogegen er den Amtsleuten und ihren Erben zu rechten Lehen (Bemerkung 69n in diefem Nachtrage) 200 Morgen Fürs reit verleiht.“ 694) Nach einer Mittheilung der k. würtembergiſchen Forftdireftion. beträgt die Gefammtfläche des Königreihs Würtemberg 1,880,425 würtembergifche Morgen (592,662 Heltare) = 30 pEt. der Gejammtfläche diefes Landes, — und treffen hievon auf den Staat 31,53 (cf. 164» in diefem Nachteage), auf die Hoflammer 0,4, auf die Gemeinden 29,17, die Stiftungen 2,79, die Gutsherrichaften 12,97, die Real- rechtsgemeinden 2,50 und die Privaten 19,55 pCt. — In Nördlinger’s keit. Bl. 1861. 44. 1. S. 166 find dieſe Waldflächen nad) 26 Forftämtern und 161 Nevieren „ipezifizirt, und Tiegen von den erfteren 6 im Schwarzwalde. Das Königreih Würtemberg :c., herausgegeben von dem f. .ftatiftifch »topographiichen Büreau. 1863. Stuttgart. ©. 529. ef, Bfeil's feit. BL. 1857. 9. 2.9. „Die würtembergiſchen Staatsforfte werden ſehr gut bewirthichaftet“ (Bemerkung 173). Daſelbſt. S.100. „Witrtemberg erzeugt weit mehr Holz, als es bedarf, und hat daher eine bedeutende Holzansfuhr.” 436 Bemerkung 33. 53 — und 286”) erließ Herzog Ludwig ıc., die unterm 26. VII. 1585 erläutert, venovirt, umgearbeitet und deren Befolgung :c. (ef. Pfeil's Nealinder ꝛc.). Diefelbe ift in ihrer früheren Geftaltung nicht mehr vorhanden. — In der Stadtbibliothek ꝛc. 164, — Das fchon mehrmals citirte Werk: Das Königreich Wür- temberg. Eine Bejhreibung von Land, Volk und Staat. Herausgegeben vom k. w. ftatiftifch-fopographifchen Büreau. 1863. 8. XVI und 1004 ©. Stuttgart; — enthält ©. 756 ꝛc. manches in Be- ziehung auf die Forſtgeſchichte dieſes Landes nterefjante: „Seit der 1850 erfolgten Auflöfung der Kreisfinanzkammern bildet ein Theil der unter dem Finanzminiftertum ftehenden Behörden — näm— [ich die Domänendireftion, die Forftdireftion (cf. im Anhang unter Forſtdienſteinrichtung Würtemberg's), die Centralbehörde für die Verkehrsan— ftalten und der Bergrath zufammen die Dberfinanzfammer. Der Domänendireition kommt die Verwaltung der Domänen, ſowie der grundherrlichen und anderer nugbaren Rechte des Staates zu, auch liegt ihr die Aufficht und Leitung des Hochbaumefens an Staatsgebäuden und des Ufer-, Waffer-, Brüden- und Straßenbau’ auf den Staatsdomänen ob. Die ihr untergebenen Bezirksbehörden find die Kameralämter und die Bezirfsbauämter. — Die meiftens im Umfang ihrer Bezirke mit den Dberämtern gleichgeftellten 64 Kameralämter haben die Obliegenheit, die Einnahmen aus dem Domantalbefig und den Hoheit3- und obrigfeit- lichen Rechten des Staates zu verwalten, ſowie die unmittelbaren Berwal- tungsfoften zu bezahlen. Sie find in diefer Beziehung auch für den Ertrag der unter der Forftdirektion ftehenden Waldungen und der damit zufammen- hängenden Rechte und den Aufwand auf jene die Kafftere und Rechner. — Den werthvolliten Theil des Staatsgrundvermögens bilden die beinahe den zehnten Theil der Grundfläche des ganzen Landes) einnehmenden Staatswaldungen. Die Verwaltung derjelben, ſowie der Staatsjagden, jodann die allgemeine Forftpolizei und ForftgerichtSbarfeit (ef. unter Forft- polizei die Beſtrafung der Forſtfrevler in verſchiedenen Kindern — Würtemberg) und die Beauffichtigung und Leitung der Weg-, Ufer-, Waffer- und Brüden- bauten innerhalb der StaatSwaldungen und der Bauten an den Floßftraßen ift der Forftdireftion übertragen. Unter ihr ftehen die Oberförfter®**), 694) Nach der Landesvermeffung beträgt der Gefammt-Flächeninhalt Wür— tembergs 3541/, Duadrat-Meilen oder 6,188,2521/, Würtemberger Morgen. 69.) Nach der allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1865. ©. 78 wurde im Dftober 1864 den Forftamtsporftänden in Würtemberg der Titel Forftmeifter verliehen und damit ihrer dienftlichen Stellung die richtige äußere Bezeichnung wiedergegeben, nachdem in diefem Lande big zur Forftorganifation im J. 1818 die Borftände den 437 Revierförfter und Forftwarte, die Holzverwaltung in Stuttgart (ef. unter Holzmagazine), die Floßinfpeftion (cf. Flöperei in Würtemberg), ein Torfmeifter (ef. Torfmoore Würtembergs) und die Forftihugwache und Waldſchützen (ef. unter Forftpolizei Ausübung des Forſtſchutzes in verfchiedenen Linden — Würtem- berg). — Die Staatswaldungen find in Forftämter und Reviere ein- getheilt. — Der Wirkungskreis der Forftämter umfaßt die Hand- habung der Forftpolizei und der ForftgerichtSbarkeit, die Aufficht iiber die den Gemeinderäthen tiberlafiene Forftpolizei in Gemeinde» und Privat- waldungen, die Leitung des den Revierförftern übertragenen Forftbetriebs in den StaatSwaldungen, insbefondere des Forfthaushalts, die Beauffich- tigung der Wirthichaft in den Gemeinde-, Stiftungs- und Privatwal- dungen (cf. diefen Artikel — Würtemberg), die Verwaltung der Staatsjagden. Das Perſonal der Forftämter befteht aus einem Oberförfter und einem für den höhern Forftdienft befähigten Affiftenten, der in Berhinderungsfällen geſetzlicher Vertreter des erftern ift. — Die einzelnen Reviere werden durch Revierförfter bewirthichaftet. Die Aufgabe diefer befteht bejonders darin, für Erhaltung und Benugung der Waldungen unmittelbar zu for- gen, die hiebei vorkommenden Arbeiten zu beauffichtigen, den Waldwegbau zu leiten, den Waldſchutz zu überwachen und fir Einhaltung der forft- polizeilichen Vorſchriften in den nicht im Befig des Staates befindlichen Waldungen thätig zu fein. — In bedeutendern Revieren — ungefähr 80 — find neben den Revierförftern zu deren Unterſtützung, ſowie zur jelbft- ftändigen Beforgung einzelner Geſchäfte aus der Zahl der für den Forft- dienft geprüften und befähigten Kandidaten Forftwarte angeftellt.* 164°. Gmwinner (Bemerkung 136 und 183%, fowie auch ad 420 und ad Bemer- Hung 183° in diefem Nachtrag) gibt in einem Vortrag in der Forftjeftiong- Sitzung der Berfammlung deuticher Land- und Forftwirthe 1842 in Stuttgart (ef. den bezüglichen amtlichen Bericht zc. 1843. &.467) eine geſchicht— fihe Heberfiht der Entwidlung und Oeftaltung des wür— tembergijhen Forftwejens in den legten 25 Jahren; — „da es diefer Zeitabjchnitt ift, der in Bezug auf die innere und äußere Geftal- tung des Forfthaushaltes in Würtemberg unter allen feinen Vorgängern am reichjten an Ereigniffen war.“ ad 165°. Tſcherning. x. Beiträge zur Forſtgeſchichte x. (Be mertung 332). Titel Oberforftmeifter befaßen. — Einzelne anderweite Nevierförfter werden — wie früher — durch den Titel Oberförfter ausgezeichnet. — Diefelbe Zeitichrift. 1936. ©. 309 berichtet aus Witrtemberg — „Unſere Revier- förfterftellen, welche bisher eines bejonderen Titels entbehrten, haben neuerdings die offizielle Bezeichnung Nevieramt erhalten.“ (ef. im Anhang unter Gorftdienfteinrihtung Würtembergs,) 438 ad 165” Seite 70 Zeile 8 von unten: ꝛc. gefommen if"). Seite 71 Zeile 19 von unten: ꝛc. in Ravensburg ®®). _ Seite 72 Zeile 10 von oben: ꝛc. als Reichslehen ®"). 165°. Zur Geſchichte des Schwarzwaldes. cf. Bemerkung 332, 1654, Zur Geſchichte des Virngrundes (Ellwanger Wald) (cf. ad 165 im Nachtrag zum 3. Heft — und im Anhang unter Forftitatiftif Wür— tembergs). Dengler’s Monatſchrift. 1860. ©. 183 ꝛc. 691) Ein römischer Schriftfteller des 4. Jahrhunderts jchildert die Umge— bungen des Bodenjees als waldbededt. cf. Das Köntgreih Würtemberg ꝛc. ©. 7. 698) Ravensburg — nunmehr eine Oberamtsftadt in Wiirtemberg — Yiegt im fogenannten Schuffenthal, eirca 4 Stunden vom Bodenfee, mit dem es durch eine Eifenbahn verbunden ift, entfernt. ES ift eine der älteften Städte Schwabens und war einft der Sit der Kaifer aus Deutjchlands ftolzefter Zeit — der Hohenftaufen geweſen. Unweit der Stadt auf einem fteilen Higel (1614 par. Fuß über d. M.) ift die Beitsburg, ehemals eine bedeutende Veſte und Hauptfig der mächtigen Welfen. Durch Verrath und Nuchlofigfeit wurde 1647 diefelbe ein Raub der Flammen und fam 1798 in Privathände. 694) Im Gegentheil von Allode, d. h. Eigenthum, nannte man Feude (feudum, Lehen) ein jolches Gut, welches Jemandem von einem Andern unter gewiffen Verpflichtungen mit Vorbehalt des Eigenthumsrechtes zur Nutzung über- laffen wurde; der Eigenthümer hieß Tehensherr, der Nubnießer Lehensmann. Dies erſtreckte fich von den höchſten Verhältniffen bis zu den Hleinften. Die Erb- Yichfeit der Lehen begann zuerft bei den Fleinen Lehen und dehnte fih allmählich auch auf die großen aus. Die großen Reichslehen waren die Herzog- thiimer, dann die Graffchaften, unter welchen wieder die Pfalzgrafihaften (Pfalzen — königliche Refidenzen) und die Markgraffchaften (Marken = Grenzen) voran— ftanden. — Die Fleinen Lehen waren theils Ritter- und Amts-, theils Bauern— Lehen. — Die mit den Ritterlehen übernommene Verpflichtung beftand in Kriegs— dienften und der Lehensmann hieß Bafall. Mit den Amtslehen waren Amts- und Ehrendienfte verbunden und die Belehnten hießen Dienftmannen oder Minifterialen, deren höchſte Klaffe die Reihsdienfimannen oder Hofminifterialen waren (wie die Truchjeffen, Schenken, Kämmerer, Marihälle). — Die mit den Bauernlehen übernommene Berpflihtung beftand in der Abgabe eines gewifjen Theil des Ertrags und in bäuerlichen Dienften — Frohnen. — Das Bauernlehen konnte erblich — Erblehen — oder nur auf Lebenszeit, auch auf beftimmte Zeiten verliehen fein — Fall- oder Schupflehen, — und mit allen war ein gemwiffer Grad von Unfreiheit — Hörtigfeit — verbunden. Der höchfte Grad der Hörigfeit war die Leibeigenſchaft, bei welcher auch die Perjon des Lehensmannes als Eigenthum des Lehensherrn galt und alle ſtaatsbürgerlichen Nechte nur von’ diefem ausgeübt wurden; ein folder Lehensmann hieß Hinter- fafje. Der geringfte Grad der Unfreiheit, wobet-es fi) nur um gemiffe Abgaben handelte, war die Schußpflichtigfeit; der Lehensmann hie dann Schuß- pflihtiger oder Boigteimann. Solche Hörigfeitsverhältniffe bildeten ſich theils dadurch, daß der freie Gutsbefiter, der fein Gut nicht jelber bauen wollte, dasselbe nicht pacht-, ſondern lehensweiſe überließ ꝛc.“ Das Königreich Würtemberg ꝛc. ©. 18. 439 Manche wollen den Namen Birngrund, welchen gegenwärtig noch ein weitlih von Ellwangen gelegener Walddiftrift führt, womit man aber früher ein viel größeres, über die jegigen Oberämter Aalen, Ellwangen, Krailsheim und Gaildorf fich verbreitendes Waldganzes bezeichnete, — von dem Namen Föhren-Grund ableiten. Der urjprüngliche Name dieſes ehemaligen Reichsforſtes, defien ſchon in einer im Staatsarchiv zu Stuttgart im Original befindlichen Urkunde des Kaifers Ludwig des Frommen vom J. 814 („Ellwangen intra uualdum, eujus vocabulum est Virgundia*) und ſammt Grenzbejchreibung in einer Urkunde des Kai— — fers Heinrich II vom 3. 1024 („Quaedam silva, Virgunda dieta, ad ALlvacense coenobium pertinens“) Erwähnung gefchieht, — ift jedoch Birgrund. ef. Würtembergiſches Urkundenbuch. 1849. Stuttgart. I. Bd. S.79 und 256. Firgun, Fergunna, Fergunia, woraus die Griechen und Römer ihr Ep- oc, Hereynius bildeten, bedeutete in der althochdeutichen Sprache Dergwald, Waldgebirge. Zür Berg ſcheint dereinft Ferg gejprochen worden zu jein. Firgem war der angeljächfiiche Ausdrud für montanus, silvestris, Fairgumi das gothijche Wort für Berg. Grimm’s deutſches Wörterbuch. I. Band. 1854. Leipzig. S. 1052. 165°, Zur Geſchichte der Holzflößerei auf den Schwarzmwald- flüffen. Die Annalen des Klofters Reichenbach im Murgthal erwähnen jchon im 12, Sahrhundert eines Verkehrs mit Schnittwaaren im obern Murg- thal, während von der Schifferichaft des untern Murgthales bekannt ift, daß fie ihren Holzhandel bereits im 13. Jahrhundert als geordnetes Ge— werbe betrieben hat; wie denn auch im Jahre 1342 die Flößerei auf den - Schwarzwaldflüffen Nedar, Enz, Nagold und Würm fehon fo bedeutend war, daß fie durch einen eigenen Vertrag geregelt werden mußte (ef. unter Blößerei — Floßeinrichtungen im Schwarzwal). Zicherning’3 Beiträge. (165.) ©. 14. ad Seite 75. In specie Sadfen®'). ad 167 Seite 76 Zeile 4 von oben: ꝛc. Regſamleit lahm zu legen ®®*). — Ev ee DE En a 6) Die ſächſiſchen Staatswaldungen umfaffen nach den neneften Er- hebungen ꝛc. 285,310 Ader — 158,056,034 Heltaren, — wovon 274,222 Ader Holz- boden und 11,088 Ader Nichtholzboden zc. in 15 Forftbezirken und 135 Nevieren find — Geſtſchrift ſür die 25. Verſammlung deutſcher Land» und Gorftwirthe in Dredden. 1865. 2.Thl. ©. 16. (1720). 0,698) „ES wurden aber feine Rathichläge nicht überall befolgt, fondern in der Hauptfache die alten Wirthichaftsgebräuche beibehalten, wenn ſchon vom Ein- * 440 Zeile 18 von oben. — Es läßt ſich daher erſt von den Jahren 1811— 1814 an von einem geregelten Forſtweſen ſprechen und annehmen, daß für die neuere Gejchichte der Forfte und des Forſtweſens Sachſens die wichtigfte Epoche mit dem Jahre 1811 als dem Zeitpunfte, zu welchem Cotta fein unjchägbares Talent und alle feine Kräfte dem Wohle der Wälder und der Ausbildung des Forftbetrieb8 und des Forftperfonals widmete, begann (Bemerkung 289). 168°, — Schon frühzeitig — vor mehr als 100 Fahren — Ienften die Negenten Sachſens ihre Aufmerkſamkeit den Wäldern zu, mit richtigem Blick erfennend, wie wichtig für die Wohlfahrt des Landes die Erhaltung derjelben ſei. Durch forftpolizeiliche Beftimmungen fuchten fie auf pflegliche Behandlung, nachhaltige Benugung, Berhütung ungemeffener Ausftodun- gen auch der Privatwaldungen hinzuarbeiten, abgefehen davon, daß man die Staatswaldfläche durch Erwerbung bedeutender ritterfchaftlicher Wal- dungen zu vergrößern bedacht war. Bor Allem ift in Bezug auf die Fürforge, welche in früheren Zeiten Sachſens Fürften dieſem Zweige des StaatShaushaltes zumendeten, Chur- fürft Auguft, (169 1.) hervorzuheben, deſſen Holzordnung vom 8. IX. 1560, welche für die damalige Zeit viele vorzügliche Vorſchriften enthielt und fich in der deutſchen Forftgefchichte große Berühmtheit erworben hat (Bemerkung 72), als das erſte ſächſiſche Forftpolizeigefeß zu erwähnen ift?0P), Sodann das Patent Herzog Friedrih Wilhelms von Sad- fen, als. Adminiftrator8 der Churſachſen vom 12. II. 1598, welches in Deziehung auf die Waldungen des Adels beſtimmt: „Denen von Adel und anderen, fo eigene Gehölze und Wälder haben, nicht nachgeben, diefelben überflüffig anzugreiffen, zu verhauen umd ihres Gefallens abzutreiben, außerhalb derer, jo jchlaghölger haben mögen, die man dann nicht anders denn pfleglich gebrauchen.“ tritt des 19. Jahrhunderts an einige Verſuche mit Holzanbau zur Ausführung famen und auch die Servitute weniger gleichgültig betrachtet wurden.“ (Amtlicher Bericht über die Verfammlung deutjcher Land» und Borftwirthe. 1866 ©. 578). „Die erften größeren forfttaratorifchen Unternehmungen im Königreih Sadjen- erfolgten in den Fahren 1764—1777 durch den Oberlandforftmeifter v. Laßberg. — Was no von diefen Arbeiten zu Gebote fteht, zeugt von einem fcharf denfen- den Geiſt. Da aber die Befolgung der aus denfelben hervorgegangenen Pläne theils vielen Beamten unbequem war, theils nicht die gehörige Unterftütung von Seite der höhern Behörden erfuhr, jo erlagen fie den Verdächtigungen und dem Widerwillen des Forftperfonals in kurzer Zeit.” — Geſtſchrift für die 25. Berfammlung deutscher Land» und Forftwirthe in Dresden. 1865. 2. Thl. ©. 20). 70») ef. Schmidt, H. V. Handbuch aller feit 1560 bis auf Die, neuefte Zeit erfhienenen Forft- und Jagdgeſetze des Königreichs Sachſenr c. 4 Theile. 1839—1849. Meißen. — ef. unter Forſtgeſetze Sachſens. N EEE N ⏑ 1 441 Ferner die hennebergiſche Wald⸗ „Holz- und Forſtordnung vom 22. III. 1697, die unter anderm den Sat enthält: „Gleiche Meinung hat e8 auch mit den gemeinen Stadt - und Dörfer- Gehölgen, Item den Wüftungen und ausgehüteten Dertern, wie dann unfere Jägermeifter und Ober- Forjtmeifter auf diejelben auch fehen jollen, daß ordentlich und pfleglich damit umgegangen und Unferer Ord— nung nicht zumider gehandelt werde.“ Aehnliche Beſtimmungen, die auf eine entjprechende Behandlung der Pri- vatwaldungen, auf Verhütung der Ausftodung, den Wiederanbau aller Blößen hinzielen, finden fich in den „Resolutiones in Holg- und Forftjachen Heren Friderici Augufti, Königs von Pohlen“ x. vom 7. IV. #713, — in dem Mandate desjelben vom 11. V. 1726, — in dem Generale vom 28.V.1732, „die Schonung derer Hölzer und Waldungen betreffend“, — und anderen Geſetzen ıc. Während die bis jest erwähnten fich nur auf die Erblande erftredten, hatte die Dberlaufit in dem Forſt- und Holz» Patent vom 25. VII. 1767 ein jehr umfängliches Forftpolizeigejeg erhalten, welches auf Antrag der Stände des Markgrafthums ausgearbeitet worden war. — Intereſſant ift, daß hier die Auffichtsführung über die Unterthanen-Gehölze den Stadts räthen und RittergutSbefigern zugewiejen worden ift ꝛc. — Bon großer Bedeutung in Bezug auf die pflegliche Behandlung der Waldungen war das Mandat vom 30. VII. 13 „die Waldnebennugungen und die in den Waldungen auszuübenden Befugnifje betreffend.“ Es erftredten fich die Beitimmungen desjelben auf alle Waldungen ohne Ausnahme, und war ihnen Hinfichtlih der Gewinnung von Waldnebennugungen jeder Wald- befiter jelbft unterworfen. — Waren nun alle diefe Mandate und Ber- ordnungen ſchon früher nicht ftrenge gehandhabt worden, fo trat mit dem Erlaß der neuen Landesverfafjung im J. 1831 noch ein ganz anderer Zu- ftand ein, durch welche niemals mehr ein Privatwaldbefiger in der Be- handlung und Benugung oder Ausftokung der Waldungen zur Anlegung von Feld oder Wieje gehindert wurde. — Dagegen findet noch jet eine Ueberwachung der Wirthiehaft in den Gemeinde-, Stiftungs- und andern körperſchaftlichen Waldungen ftatt, welche ſich auf das Dberauffichtsrecht, daS der Staat in Bezug auf Verwaltung des Bermögens moraliſcher Perfonen in Anfpruch nimmt, gründet. — cf. Feſtſchrift ꝛc. 1865. 2. Thl. S. 10 bis 13. (172® und ad 172® in diefem Nachtrag). 168», — Zur Geſchichte des Wernsdorfer Waldes. Die Heine Broſchüre, welche den Theilnehmern an der Erfurfion der Forft- jektiong-Mitglieder der 25. Verſammlung deutjcher Yand- und Forjtwirthe in Dresden — 1865 — nad) oben benannten Wald (cf. im Anhang unter Forſtl. Chreftomathie. 29 442 Sorftftatiftit Sachſens) 70”) gewidmet ift, (ehrt in Kürze die weltgeſchichtliche Bedeutung desſelben: — „Die Kenntniß diefes 7083 Ader oder 3920 Heftaren großen Waldes reicht unter dem Namen der Mutzſchner Heide bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts hinauf. Seit 1573 ift derjelbe im Beſitze fächfischer Negenten, welche fchon 1565 das Jagdrecht daſelbſt erworben hatten’). — Die Jagd und ihre Freuden waren e8 auch, welche unter der Regierung Johann Georgs I. (1611—1656) das Jagdſchloß zu Wernsdorf und unter Auguſt dem Starken (1721 bis 1724) das prachtvolle Schloß Hubertusburg-(mofelbit der Hubertsburger Friedensſchluß, durch welchen der fiebenjährige Krieg am 15. I. 1763 zwifchen . Preußen, Defterreich und Sachſen beendet wurde, ftattfand, und das von Feindeshand geplündert und im Innern verwüſtet worden war) entftehen ließen. Die Größe und luxusvolle äußere und in- nere Einrichtung der legtern entjprach den Neigungen ihres Gründers; nicht Leicht dürfte in Deutfchland ein ähnlich großes Jagdſchloß ber ftanden haben. — Der Zuftand des Wernsdorfer Waldes war vor un- gefähr 40 Jahren Durch die früheren Wildftandsverhältniffe, Die zu den ausgedehnteften Befugniffen in Beziehung auf Waldgräferei, Hutung, Streu und Lefeholz 2c. Beranlaffung gaben, ein in hohem Grade unvoll- fommener. Die jhwerften Serpituten im DBereine mit einer unpfleglichen Wirthſchaft und einer unerhörten Aufnutzung von Holzmaffen, welche wäh- vend des fiebenjährigen Krieges gefchlagen und an die preußifchen Trup- pen geliefert werden mußten (3. B. an einen Oberft für feine Perfon täglich 3 Klafter Scheitholz), hatten denjelben ſchon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts tief heruntergebracht. Man ift jedoch feit diefer Zeit ſehr in der Verbeſſerung desjelben vorgefchritten und hat hier im Verlaufe von 3 Decennien große Erfolge erreicht, jo daß nunmehr ausgezeichnete Rejul- tate der Forftwirthichaft dajelbjt bemerkbar find. — Die in der oben be- merkten Broſchüre enthaltenen folorirten Beſtandeskarten ftellen den Zu— ftand diefes Waldes von 1823—1864 dar. Die früher ausgedehnten Servituten in Verbindung mit Plänterwirtbichaft hatten hier den Boden völlig entkräftet, und ext die jeit Cotta's Berufung im 3. 1811 (ad 167 in diefem Nachtrag) an die Stelle von unwüchſigen Eichen und Buchen ge- tretenen Nadelholzbeftände, welchen fich in neuerer Zeit ein ausgedehnter Eichenanbau beigefellt, haben dem Walde feine Bodenkraft zurückgegeben.“ Amtliher Bericht über die Berfammlung d. deutſchen Land— und Forftwirthe ꝛc. 1866. ©. 578. 709) Dieſer Wald Tiegt zwiſchen Luppa, Dahlen und Oſchatz im Regierungs- bezirk Leipzig. | 700) Soviel aus den vorhandenen Urkunden erfichtlich ift, Hat der Werns- dorfer Wald, jammt allen darin befindlichen Teichen 2c. zum Rittergute Muß - Then gehört, das fich zu Anfang * 16. Jahrhunderts im Beſitz der Familie von Starſchädel befand. 443 168°. Zur Geſchichte der Meffung und Einrichtung der fäd- ſiſchen Staatswaldungen. cf. unter Forfttaration in verſchie— denen Ländern — Sadjen. ad 172», In Zarnde’s literariſchem Gentralblatt. 1866. Sp. 422 u. 423 wird dieſes Buch, daS einen ſchätzenswerthen Beitrag zur Land- und Forftwirth- ſchafts ⸗Statiſtik von Deutfchland liefert und deſſen Inhalt ſich größten- theil3 auf amtlich feitgeftellte Thatfachen gründet, empfohlen. Der 2. Theil wird in Dengler’s Monatfärift. 1866. ©. 75 beſonders beiprochen. Es wird jedoch bei feinem anerfannten Werthe bedauert, „daß ſich dieſe Schrift nicht ebenfo eingehend mit den Waldungen der Gemeins den, Körperſchaften und Privaten befaßt, alfo nicht eine vollftändige Forft- ftatiftif Sachſens darftellt.” — cf. auch Ag. Forft= und Jagdzeitung. 1866. ©. 302— 307, desgleichen ©. 464— 466 der Zeitſchrift für die gefammte Staats- wirthſchaft z. XXI. Jahrgang. 2. u. 3. Heft. 1866. „Das Buch enthält nicht blos Material, jondern auch Kritik.“ — Grunert’s forftl. Blätter. 1867. 13. S. 206— 210. — i ad 173 © 80 — am Schluß des ArtifelS (Bemerkung 302%). ad 179°. Burkhardt, Heinrich Gorſtdirektor). — Bemerkung 184®, ad Seite 84. In specie Braunfchweig®!b), | ad 184 Seite 89 Zeile 1 von oben: x. behandelt (62 und Bemers kung 242°); und am Schluß des Artifels (cf. 521. 666. 769, ſowie ad409 im Nachtrag zu dieſem Hefte, desgleichen im Anhang unter Forftitatiftit des Harzes). 185», — Das Weisthum??®) über die Ahtworth bei Haffe- rode im preußifhen Harze; — mitgetheilt von G. ©, Diefes Weisthum, welches bisher noch nicht der Deffentlichkeit ‚übergeben war und nicht nur für den GefchichtSforjcher, fondern auch für 81H) In Rördlinger’s kritiſchen Blättern. 1865. 48. 1. ©. 254 findet fich eine Mit- theilung des Kammerraths Uhde in Braumfchweig iiber den gegenwärtigen Stand der Gefammt-Waldfläche diefes Herzogthums, nach welcher diefelbe 114,520,5 Hel- taren — 448,531,, preußifche Morgen beträgt. Davon find 80,704,, Heltaren Staatsforite, 26,696,5 Gemeinde- und Jntereffentenwaldungen, 415,, Stiftungs-, 5,393,4 Guts⸗ und 3,310,; Privatforfte. s Diefe Flächen find a. a. DO. auch nad den einzelnen Nevieren und Ober- forſtämtern ausgejchieden. 8756) Weisthum bezeichnet im Mittelalter zumächft die von den Schöffen ' ertheilte Rechtsanweiſung und Belehrung, dann überhaupt jede urkundliche, von Gemeinden, Genoffenjchaften und Schöffenkollegien veranlaßte Erflärung über ! 29* 444 den Forſtmann von Intereffe tft, da die in demfelben erörterten Verhält- niffe manches Neue darbieten und fich dabei in dem hier in Frage kommen— den Walde eine Organifation findet, welche vielfach an die Einrichtung der alten Wildbanne und Bannforfte (Bemerkung 31) erinnert, ift in der allg, Forſt- und Jagdzeitung. 1866. ©. 74 mitgetheilt, und zwar in zwei ver- Ihtedenen Redaktionen, welche fich gegenfeitig ergänzen. — Was das Alter dieſes Weisthums betrifft, jo findet fich in demfelben zwar fein Datum angegeben. Aus dem Umftande jedoch, daß Heinrich Herr und Graf von Wernigerode den Inhalt desjelben anerkannt und befcheinigt hat, Tann man einen Schluß in diefer Beziehung ziehen: Da nämlich diefer Graf, der leiste des alten wernigerodifchen Stant- mes, im 3. 1429 ftarb, jo kann man dag Alter diefes in Rede ftehenden Schriftiticdes auf den Anfang des 15. Jahrhunderts beftimmen. — Die Sprache, in welcher dasjelbe verfaßt ift, tft die niederdeutiche. — Der Aus— drud Achtworth bedeutet „einen gejchloffenen, abgegrenzten Waldbezirk, in welchen gewiſſe Gemeinden Berechtigungen hatten.” Derſelbe fommt außerdem zuweilen, jedoch nur in niederdeutjchen Urkunden vor. Im fraglichen Weisthume beftätigt num Graf Heinrich von Wer- nigerode den einberechtigten Gemeinden ihre Rechte und Pflichten in dem pflichtigen Walddiſtrikte — in der Acht worth. Schon hieraus geht her- vor, daß diefer Waldbezirk zım Graffchaft Wernigerode gehörte. Daß er aber nicht Gemeindewald war, welcher nur unter der Oberaufficht des Landesherrn geftanden hätte, Läßt fich aus mehreren Stellen dieſes Weis- thumes erjehen. — „Die Ahtmworth bildete einen Beftandtheil der herr- Ihaftlihen Waldungen, auf welchem gemwiffe Servitute ruhten.“ Zur Unterfcheidung diefes pflichtigen Waldbezirks von den fervitutfreien Waldungen der Grafihaft werden am Schluffe des Weisthums die ein- zelnen Waldbezirke aufgeführt, die zum eigentlichen wernigerodifchen Forſte gehörten, in welchem die Gemeinden Fein Recht hatten. — Die Achtworth hatte ihre bejtimmte Organtfation, welche, der Ordnung in den früheren königlichen und fürftlihen Bannforften ähnlich war; nur mit dem Unter- ſchied, daß in dieſen die meiften Beftimmungen nur die Jagd betrafen, wäh- vend das Wersthum über die Achtworth ich nur mit der Benugung des Waldes beichäftigt, mit dem Wilde aber gar nichts zu thun hat. Diejelbe hatte zunächit ihre Beamten zum Schuge und zur Aufficht des Waldes. Es werden darin, wie in den alten Bannforften, dreierlei genannt: ein Förſter, ein Holzförſter und mehrere Holzwärter. beſtehendes Recht, namentlich einzelner Orte. Dergleichen Weisthiimer finden ſich vom 13. Jahrhundert an und enthalten — auch wenn ſie weit ſpäter auf— gezeichnet wurden — doch oft ſehr alte Rechtsſatzungen und Gebräuche. Eine Sammlung der deutſchen Weisthümer veranſtaltete Jak. Grimm. (4 Bände. 1840—1841. Göttingen) — ef. auch ad Bemerkung 37b im Nachtrag des 3. Heftes. — 445 Zu Hafferode war im Mittelalter ein herrfchaftlicher Hof, welchen im 18. Jahrhundert eine adelige Familie, die fich nach diefem Dorfe nannte, als wernigerodifches Lehen beſaß. Nach dem Ausfterben derfelben wurde jener der Stadt Wernigerode zu Lehen gegeben. Auf diefem Hofe, in welchen auch die in dem betreffenden Waldbezirfe abgepfändeten Gegen- ftände aufbewahrt wurden, ruhte die Pflicht, die Acht worth zu ſchützen. Er ift ohne Zweifel identiſch mit den Forft- und Wildhuben der Förfter in - den alten Bannforjten. (Bemerkung 66.) ad 188 ©. 93 Zeile 16 von oben nad „für die Forfte waren“ (293° in diefem Nachtrag resp. am Schlufje des Artikels). ad Seite 93. In specie vom Großherzogthum Baden’!?), ad 189% Seite 93 Zeile 15 von unten nah Schwarzmalde: — ef. Drudfehlerverzeihniß, — 761, Anmerkung 332, fowie den Anhang unter Forftftatijtit des Schwarzwaldes, Seite 96 Zeile 3 von oben (cf. Vorkommen der dichte x., — Fichtenbetrieb ., — ſowie ermittelte Walderträge — Baden unter Forfttaration). ad 190 S. 98 Zeile 4 von unten nad) ©. 38. (ef. 564 unter Ver— ſammlung ber deutſchen Land» und Forftwirthe. 1860, — 671, ſowie den Anhang unter Forftitatiftit des Großherzogthums Heflen). A») Die Waldııngen des GroßherzogthHums Baden, welche zufammen (1. Ja— nuar 1862) eine Fläche von 1,413,154 badifche Morgen (33 pCt. der Gefammt- N des Landes) einnahmen, vertheifen fich nad) dem Eigenthume in Domänenwaldungen, zu . » . .„ 17, pEt. Gemeindewaldungen, „ » » » . 45 „ Körperichaftswaldungen, zu. . .». 21 und Privatwaldungen, u... .. Bla „ der Gejammtfläche des Landes. Das badische Land läßt fich in geognoftifcher und forſtwiſſenſchaftlicher Hinficht 1) in die Bodenfeegegend, 2) in die Donaugegend, 3) in das Hochgebirge des Schwarzmwaldes, * 4) in die Vorberge des Schwargmwaldes und das obere Rheinthal, 5) in das Hitgelland zwifchen der Pfinz und dem Nedar, 6) in den Odenwald, — die Gegend zwijchen Nhein, Main und Nedar, 7) und in das untere Rheinthal, — theilen. 19. Heft der Beiträge zur Statiſtik der innern Verwaltung des Großherzogthums Baden ıc. 1865. Baden erzeugt weit mehr Holz, als es bedarf, und hat deshalb eine be- deutende Holzansfuhr. — Pfeil's krit. BI. 1857. 39. 2. ©. 100. 446 ad Seite 99. In specie Naffan??“), 190», — Wohmann (Oberförſter zu Lorch am Rhein). Das Alter der Eichenſchälwaldungen in der Rheingegend. „Seit wann die jungen Eichenbeſtände (Pohlhecken“?»aa)) im Rhein⸗ gau auf Lohrinde genützt werden, wiſſen wir zwar nicht, aber die alten Sitzungsprotokolle der ſogenannten Schuljunkerſchaft zu Lorch vom Jahr 1527 jagen aus, daß ſchon damals daſelbſt ein ganz geordneter Schälwald— betrieb beftand. In einem andern Protofolle von 1566 wurde zur Ein- Ihärfung „einer alten Borjchrift“ verordnet: „Wenn Pohlwald im Gemeindewald ausgegeben wird, jo foll der Gemeinde durch den Schult- heißen auf dem Kirchhof verfündigt werden, daß ein Jeder feinen Pohl— wald beit und gut auf der Erde im Grunde abhaue, alfo daß er vor Michaelistag abgehauen fei, und nad Michaelis die BPohlwaldungen dur das Haingericht befichtigt werden, Diejenigen, jo bruchhaftig be- funden werden, mit je 2 fl. Strafe belegt werden.“ — Ebenſo waren zu jener Zeit ſchon Lohmühlen und Nothgerbereien in Lorch (ef. Eichenſchälwal⸗ dungen). Allg. Forſt- und FJagdzeitung. 1865. S. 403 ı. — ad Seite 99. In specie vom Großherzogthum Medlenburg- Schmerin. 190% — Die Gefammtfläche des Roſtocer Stadtwaldes, der wohl arrondirt nördlich vom Dftfee-Strande begrenzt wird, beträgt 23,725 preuz= Biiche Morgen (6090,15 Hektare). — Es iſt nicht unintereffant, an dieſem Walde zu erfahren, wie werthlo8 vor alter Zeit die Forſte waren. 92aa) Nach Mittheilung des herzoglich naffanischen Forſtraths von Graß im Nördlinger’s frit. Bl. 1864. ©. 202—204 befteht die Geſammtwaldfläche Naſſau's aus 204,116,9 Heftaren — 799,035,5 preußifchen Morgen, reſp. 37,162,, Hektaren Staatsforften, 108 11.14 Fideifommißwaldungen des regierenden Herzogs, 143,516,4 ei Gemeinde-, 340,7 * Pfarr-, Kirchen- und Schul-, 542,0 R Gtiftung$-, 3247,65 e fonftigen Körperfchaft-Waldungen (meift Haubergen (142), 24508 ° „ Gutsherrichafts- und 16,749,9 Privatforften. Sie liegen in 6 Oberforftamts- und 58 Oberförfterei- (Nevier-) Bezirken. 92aaa) cf. Die foritliche Beilage zum "Wochenblatt nafjanifcher Land» und Forftwirthe. 1864. ©. 51. „Der Name Schälmwald ift im Aheingau nicht zu Haufe und erft in neuerer Zeit durch die Forftbeamten gebräuchlich geworden. Der Aheingauer aber hat ſchon ſeit unvordenflichen Zeiten feinen Pohlwald, feine Pohlheden, er haut jährlich feinen Pohlſchlag, und da er denjelben mit Winterforn zu be— fruchten von jeher gewohnt ift, jo macht er fich alljährlich ein Pohlfeld an.“ | ; | | 447 Im 13. Jahrhundert fchenkte nämlich der Firft Woldemar Bor: pin der Stadt Roftod mittelft nachftehender Urkunde, deren Urtert in la— teinischer Sprache verfaßt ift, den in Nede ftehenden Wald: „Wie Borvin von Gotte8 Gnaden Herr non Roſtock thun fund = allen Chriften, welche diefe Urkunde leſen: Die menjchlichen Handlungen und Einrichtungen würden oft jehr ungewiß und unbefannt werden, wenn nicht durch jchriftliche Nachrichten die Kerntniß derfelben erhalten würde; daher mögen fowohl die jet Lebenden, als die Nachlommenden wiſſen, daf * unſer Großvater ſel. Gedächtniſſes auf den Anrath ſeiner Söhne die Stadt gegründet und durch nachſtehendes Privilegium geſichert hat.“ Dasſelbe iſt von Borvin im J. 1228 erfolgt, — und hier weiter im Original ein— geſchaltet: „Ferner hat die Bürgerſchaft unſerer Stadt Roſtock einen Wald mit Grund und Boden fir 450 Mark Pfennige 9? *"-*) von uns mit gutem Vorbedacht erworben, deſſen Grenze folgendermaßen beftimmt fein ſoll.“ (Die Grenzbeichreibung ift im Originale aufgenommen). „Dieſen Flächen- raum erhält die Stadt mit allen Nugungen, als Weide, Wiefe, Hütungen, Holzungen, Ader, Wafjer und Waflerläufen, mit Ausnahme der Maft für unfere Schweine und 8 Hufen, welche wir in Gnaden den Mönchen in Dobberan zugemwiefen haben.“ — „Ausgefertigt durch den Magifter Konrad am 1. II. 1252. Fürſt Woldmar Borvin.“ Für diefen Stadtforft befteht auch vom Jahre 1696 eine fogenannte „Reiter- Charte“, welche nah Maßgabe eines ftattgefuridenen Rittes in und am Walde aufgenommen worden fein foll. Die Bewirthichaftung diefes Stadtforftes war in der Vorzeit eine jehr mangelhafte. Die Bürger — ſich für unbeſchränkte Herren desfelben betrachtend — haben ihn bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit nur _ 2 Jägern verwaltet. — Später entjtand ein langjähriger Proceß zwiſchen Bürgerfchaft und Rath, in Folge deſſen ein mehr wiſſenſchaftlich gebildeter Forftbeamter mit Betätigung der Regierung angeftellt ward. Aber auch) dieſer fonnte den Anforderungen der Bürger nicht Widerftand leiſten ꝛc. — Es läßt ſich daraus ſchließen, in welchem Zuſtand der damalige Forſt— inſpeltor Garthe — zur Zeit Forſtrath in Schwerin — dieſe Waldungen im J. 1834.übernommen hat. Von da ab blieb die Bewirthſchaftung und Berwaltung diefer Forte aber in eifriger und intelligenter Hand, und jo- viel noch geichehen konnte, ift hier zum Wohl der Stadt und der holz- bedürftigen Umgegend gejchehen :c. Grumert'8 forfil. Blätter. 1863. 6. ©. 5-27. ad Seite 101. In specie von den ſächſiſchen Herzogthümern??9), 92nana) Eine Markt Pfennige foll damals den Werth von einem Thaler gehabt haben; wonach 53 Morgen an Boden und Holzbeftand von obigem Walde eirca einen Thaler gefoftet hätten. 924) Die fähjishen Lande zerfielen im J. 1845 bei ber Teilung in 448 | ad 193. Die gotha'ſchen Forfte??°) ꝛc. 195®, — Beiträge zur Forft- und Jagdchronik der Jahre 1835 —42 mit befonderer Rückſicht auf Thüringen. dv. Schultes’ Taſchenbuch für Natur-, Forft- u. Jagdfreunde. 1839. Seite 1445 — 1840—41. Geite 225—260 und 1842—43. ©. 217 ꝛc. ad 198 Seite 103 Zeile 9 von oben Warnftädt (Bemerkung 244). ad Seite 102. — In specie von Schleswig-Holftein®), zwei Hälften, und zwar erhielt Herzog Ernſt — der Stammpater des erne- ftinifhen Haufes — die Kurwürde, den Kırfreis und den größten Theil von Thüringen. Im Fahr 1547 verlor Johann Friedrich der Großmüthige zwar die Kurwiirde, aber die thüringenſchen Länder hinterließ er feinen Kindern, und das mals begann die große Zertheilung derjelben. — Die meimarifche Linie, welche auch in vier Aeſte zerfallen war, hat feit 1741 ihre Länder vereinigt behalten; das Land wurde 1815 ein Großherzogthum Die gotha’fche dagegen war feit 1675 in die Linie Gotha, Koburg, Meiningen, Römhild, Eifenberg, Hildburghanjen und Saalfeld gefpalten. Als die erftere 1825 erloſch, über» nahm die Linie Hildburghaufen Altenburg. — Koburg erhielt gegen Abtre- tungen Gotha Hinzu, und Meiningen befam Hildburghaufen, Saalfeld, Themar zc., jo daß feitdem 4 erneftinifche Staaten: Sahjen-Weimar-Eije- nad, Sahlen. Koburg— N Sahjen-Meiningen und Sachſen-Al— tenburg vorhanden find. Klöden, v. — Handbuch der Länder» und Staatenkunde von Europä. 1861. S. 970. 920) Das Areal der Staats- reſp. Domänen- und Fideifommißforfte im Herzogtbum Sachſen-Gotha von 94,411 ſächſiſchen Adern (— 125,283 preußischen Morgen oder 31,979,, Hektaren) excl. improduftiver Dedungen beträgt 73,, pCt. . der Gefammtwaldfläche des Herzogtums. Die Erträge aus diefen Waldungen find fo bedeutend, daß fie 82 bis 85 pE&t. der jährlichen etatsmäßigen Gejfammt- einnahme des Domänenfisfus ausmahen. — Allg. Forſt- und Sagdzeitung. 1866. ©. 151. 3b) Schleswig-Holftein hat einen Flächeninhalt von 351,; geographi- fhen Duadrat- Meilen (wovon 166,5 auf Schleswig und 155 auf Holftein fommen) mit einer Einwohnerzahl von 954,326 (Schleswig 409,907 und Hol- ftein 544,419) Seelen, ift von der Elbe bis zur Königsau 30 Meilen lang durch firömt, hat aber eine fehr verfchiedene Breite. — Ein mehr oder weniger unfrucht- barer Höhenrüden zieht fi von Süden nad) Norden durch beide Herzogthiimer. Hoch- und Tief-Moore, Haideftreden, Steingerölle, fahle Sandfleden charafterifiren denfelben, der übrigens allmählich für die Kultur gewonnen wird. Im Often und Weſten dieſes Höhenzuges liegt ein jo fruchtbares Land, daß die Herzogthiimer mit Necht zu den gefegnetiten Ländern Europas gezählt werden können. — Holz- kultur findet fi mit wenig Ausnahmen nur im Often des Höhenriidens. In Schleswig find 61,500 Tonnen à 248 Authen und in Holftein 91,500 der- gleichen mit Holz beftanden. Der hier bei weiten am häufigften vorkommende Baum ift die Buche. — cf. ad Bemerkung 93» im Nachtrag des 3. Heftes. Norddentiche allg. Zeitung. 1864. Nr. 291. 449 - 1994, Körbis, ©. Die Agrarverfaffung des Furſtenthums | Schwarzburg-Rudolftadt. Jahrbücher der Nationalölonomie und Statiftil, heraus— gegeben von Hildebrand. 1866. 4. Jahrg. 2. Bnd. 1. Heft. ad Seite 109. In specie von den freien Städten Deutfd- lands, — a. Sranffurt a. M.6v). 2024, — Schott von Schottenftein. Beitrag zur Forftnatur- geſchichte. Dengler's Monatſchrift. 1866. ©. 31. „Daß man fich ſchon in ſehr früher Zeit mit dem Abtrieb des Holzes in den Frankfurter Stadtwaldungen nicht allein begnügte, fondern auch auf den Wiederanbau desjelben jah und dabei felbit die Beuugung an- - derer, bisher in der Gegend nicht vorhandener Holzarten beachtete, be- weiſen unter anderem mehrere in dem Frankfurter Stadtarchiv aufbewahrte - Aufzeichnungen über ausgeführte Nadelholzjaaten. — Nach den Stadt: rechnungen von 1423 und 1424 wurden im Frankfurter Stadtwald Kie- fernfaaten bejchäftigt, wozu der Samen von Nürnberg her bezogen und ein Mann zur Bejorgung der Saat von dort beordert wurde. Das Nadelholz jcheint, wie aus einer Bemerfung in jenen erhellt, damals in der Gegend des Frankfurter Stadtwaldes nicht vorhanden gemwefen zu fein, da — wie es dort heißt —, man erſt jehen wollte, ob Nadelholz bier gedeihen werde. — Die nachftehende Aufzeichnung von 1426 bezieht ſich auf eine damals ausgeführte Nadelholziaat. Merkwürdig ift, daß in derfelben die Anficht ausgefprochen ift, daß das Ausheben und Verſetzen junger Baumchen nicht tauge; übrigens geht daraus hervor, daß man doc auch an Pflanzungen dachte und folche bei Yaubhölzern vielleicht ſchon im Gebrauche waren. „Der dannen jewer (Säer) hat gefagit, daz man den bannen famen nit fol abenemen vor fant Mihelstag und ben fidten und fohren famen die eppel oder £nollen nit abenemen fulle vor wihenachten, und darnach moge man in abenemen, und man julle in legin in ein fieb oder rejtter und eczwas dar— unter tun legin oder benden, und iz fulle eczwas geluhe (ge Iinde) dba bij fin, fo dorren die Eppele des famens und fellet ber jame bar uss, fo hat man in felbin in dem Mercze, Apprill %») Die Waldungen Frankfurts (bei Niederrad) nehmen nach der allg. - -Borft- und Iagdzeitung. 1840. ©. 337 einen Flächeninhalt von 14,259 preußischen Morgen (3640,35 Heftaren) ein, außer den Gemeindewäldern in der hohen Mark, Sie liegen in der Ebene an der linken Seite des Mains, eine halbe Stunde von Frankfurt. Nur ein Theil diefer Waldfläche liegt auf dem Taunusgebirge (cf. ad Bemerkung 34 in diefem und ad 966 im Nachtrage zum 3. Hefte). 450 oder Mey, jo der Maen (Mond) und lieht am wasgen (wachen) fin; und was famens gefalle uff das grasz und nit in das Iant, das gee nit uff, iz werbe ban in das lant von ſchaffen (Schafen) oder juft under getreden. Auch wan iz usz geet fo ig iz jung und weid und murbe, daz man fin dan fhone, oder tu bewaren, daz iz von ſchaeffen oder fehe (Vieh) nit abgetreden werde, und traget de danne fum über 30 oder 40 jare famen, und fihten und forhin fum über 16 oder 20 jare. Auch fellet der fame von den Baumen under jid nyder und nit wigt umb fi. Auch fin die bannen eppelnit gancz volljamens, und funderlid an der ſpiczen fundern hin— den babe iz den meiſten ſamen und habe ein dann appel fum 40 oder 60 Korndin ſamens. Auch daud iz nit die jungen beum— hen uszzugraben und anderswar zu fein. — Scriptum feria quinta ante festum Annunciacion. Marie. Anno 1426. ad 204 Seite 112 Zeile 22 von oben — - jet beträgt fie 37,714,000 !lae), ad 205 Seite 113 Zeile 10 von oben — Réaumur (cf. Geſchichte der Mathemati). Zeile 14 von oben — a Duhamel!!!xs) und Buffon (cf. unter Handbücher der Naturgeſchichte). ad 206 Seite 114 Zeile 24 von oben — in fehr untergeord— netem Maße erhalten 10°P), 11a.) Bom Fahr 1700 bis 1861 ftieg die Bevölkerung Frankreichs all- mählich von 19,669,320 auf 37,472,732. — ef. Gothaer genenlogifches ie. auf das Jahr 1366. 103. Sahız. — Gotha. Perthes. ©. 523. 101aaa) Duhamel's Lebensbeihreibung ef. in Niemann’s vaterländifhen Wald— berichten. IL. 4. ©. 290. (Diefer Duhamel du Monceau — Henry Louis (Generalinfpeftor der franzöfifhen Marine — geboren 1700 zu Paris und geftorben 1781 da- ſelbſt) „ift nicht zu verwechjeln mit Duhamel, Sean Marie Conftant — ef. unter Geſchichte der Mathematif.) 1036) Parade (Bemerkung 310) trug in der Seftionsftisung der Berfammlung deutſcher Land- und Forftwirthe in Stuttgart 1842 (ef. den bezüglichen amtlichen Be- richt. 1843. ©. 500) por, „daß jein Vaterland 6 Millionen Hektaren Waldfläche befitze, wovon 1 Mill. dem Staate-2 Mill, den Gemeinden und Korporationen und 3 Mill. Privaten gehören. Bon jener Fläche feien nur 500,000 Hektaren Hochwald, die übrige beftehe faft nur aus Mittelmald. Durch die Forftordnung von 1669 ſei der Mittelmald in der Art vorgefchrieben worden, daß auf Ya Heft. 30 Laßreißer und alle Oberftänder, die einen weiteren Umtrieb auszuhalten noch im Stande wären, übergehalten werden müßten. Auf gutem Boden habe fi) dadurch zu viel Oberholz ergeben, und es jei die Folge hievon eine Art Plänterwirthichaft ge- weſen; fir fchlechten Boden fei das vorgejchriebene Verhältniß ohnehin nicht an— wendbar gemwejen.“ a a ne a ar 451 ad 208° Seite 116 Zeile 8 von oben: Ueberall ift die ıc. Wieder- bewaldung mit Beifall aufgenonumen worden 107»), ‚218°. — Man erfieht aus mehreren in der ſchweizeriſchen Zeitſchrift für das Forſtweſen. 1861. (414) mitgetheilten alten Forftgefegen, daß in der Schweiz Ihon frühzeitig an die Erhaltung der Waldungen gedacht wurde ; allein jo lange e8 an geeigneten Bollzugsorganen fehlte, nützten die Geſetze Außerft wenig. Neuerdings geftaltet fich die Sache jedoch — wenigſtens in ein- zelnen Kantonen — günftiger. Das neue Forftgefeg des Kantons Zürich enthält jehr gute Beſtimmungen. — Die Gemeinden dafelbft werden durch dasjelbe verpflichtet, die Waldungen nachhaltig zu bewirthichaften, vermeſſen und tariven zu laſſen, die Blößen aufzuforften, den Waldbefig zu arrondiren. Die Rodung, Bertheilung und der Verkauf von Gemeinde- waldungen ift unterfagt. Für diefelben müſſen Schugdiener aufgeſtellt und mit mindeſtens 100 Franc Jahresgehalt dotirt werden. — In Grau- bündten find die Schullehrer im Sommer theilweife als Wirthichafter in den Gemeindewaldungen thätig, was nicht blos für den Augenblid, jondern auch für die Zukunft für die ganze Anfchauungsweife der nach— wachjenden Generation von günftigem Einfluffe fein muß. Der quieszirte fönigl. bayerifche Forftinfpeftor v. Greierz in Brei- terein bei Bern theilt in v. Löffelholz's Gedenkbuch x. 1843. ©. 70— 79. (664. 6. Verſanunlung) verfhiedene Momente „über die forjtliden Zu- 1075) „Soviel indeß auch neuerdings für die Wiederbewaldung gefchieht, fieht man doc) inmitten fruchtbarer Gegenden noch häufig holzleere, friiher ange- baut gemwejene Territorien. Dies überraſcht um jo mehr, als neue Waldanlagen meift in entlegenen, wenig bevölferten, mit dürftigem Straßennetz verjehenen Ge- genden ausgeführt werden — als 3. B. in der Gascogne (im Dep. Lot und Ga- ronne — einer Gebirgsregion in den Pyrenäen). — An dieſem Uebelſtande ift na- mentlich die mangelhafte Anlage der Grumdftener Schuld. Diefelbe ift in Franf- reih ſchon an umd fiir fich hoch und befonders fiir Waldungen. Sie bleibt darauf, wenn auch das Holz ganz abgetrieben ift und man auf fernere Waldanlage ver- zichtet, jo daß oft eine Heltare ganz leerer Waldboden 7—8 Francs jährlich, d. i. gerade jo viel zahlt, als wenn er vollbeftodt wäre. Daß diefe Beftenerungsart wie ein Berbot von Waldanlagen wirkt, ift unzweifelhaft; denn die Grundftener beträgt meiftens mehr, wie Kultur- und Unterhaltungskoften zufammengenommen. Dazu kommt, daß alle 4 Jahre eine Gebühr von etwa 40 pCt. der Grundſteuer entrichtet werdeit muß. — Es kann hienach nicht befremden, daß der Eigenthümer in vielen Fällen die Wiederbewaldung unterläßt und die Grundftener aus Ver— pachtung der Weide, fowie dem Verkauf von Ginfter, Beeren ꝛc. herauszuſchlagen fucht. — Wenn mm in der Gascogne zc., ſowie überhaupt in den weniger bevölferten Gegenden der waldbauliche Auffhwung größer ift, fo liegt dies darin, daß die hier unproduftiv gewejenen und in Kultur gefetsten Länder eine fehr geringe . Steuer geben, — namentlich ift dies auch im der Sologne (Bemerkung 104) und Champagne (im Dep. de Aisne in der Nähe der Ardennen — cf. Kulturbetrieb in verſchiedenen Ländern — Belgien —) der Fall. Annnles forestiöres. 1865. * 452 fände der Schweiz“ mit, aus denen hervorgeht, „Daß man ſchon da- mal3 in dem Forftbetriebe dafelbft;fortgefchritten war, wenn auch mit grö— ßeren Hinderniffen fänıpfend, als in Deutjchland. ES ift aber freilich etwas ganz Anderes, in den hohen Alpen Wälder zu ziehen und zur be- nugen, als im Flachland. Man muß dort mit der äußerften Vorficht und größten Energie zu Werfe gehen und zu dieſem Behufe im Hochgebirge länger gelebt, beobachtet und gewirkt haben. Hier gilt es, erſt durch eigene Erfahrungen die Mittel zu finden, die bei der Bewirthichaftung der Hochgebirgsmwaldungen anzumenden find.“ ad 214 ©. 119 ift nad) Zeile 5 noch beizufeßen: Nördlinger's krit. BL. 1863. 46. 1. ©. 33—37. (von v. Berg.) ©. 120 Zeile 16 von oben — neuer Abſatz: — Paſſend dürfte hier auch die Nachweifung der Eingabe des ſchweizeriſchen Forftvereins (540) vom October 1864 an den Bundesrath der Schmeiz im Betreffe der Wiederbewaldung der Hochgebirge, melde in der allg. Forſte und Jagdzeitung. 1866. ©. 322— 324 mitgetheilt ift, fein: Es ift darin der Zuftand der Hochgebirgswaldungen al3 ein unmwirth- ficher und die Erhaltung derjelben in hohem Grade gefährdender gejchil- dert: „Zaufende von Jucharten liegen in Folge unvorfichtiger Entwal- dungen und Unterlaffung aller die Wiederbewaldung bezmedender Maß- vegeln öde, auch ift in den Gebirgsgegenden großer Mangel an Waldungen überhaupt. Es werden Millionen für Flußforreftionen verausgabt; aber alle dieſe Arbeiten find nur Palliatiomittel, jo lange nicht dieſem Uebel mittelft Aufforftungen im Duellengebiete der Flüffe abgeholfen wird. — Die Urfachen dieſer in ihren Folgen immer empfindlicher werdenden Ent- waldung im Gebirge find: 1. Der Eigennut der Waldbefiter, 2. die Unkenntniß der Wichtigkeit der Wälder in Elimatifcher Beziehung und in der richtigen Bewixthichaftung derfelben, welche Kahlichläge an den fteilen Bergabhängen fithrt, ftatt daſelbſt Bannwaldungen (cf. diefen Artikel) zu erhalten, und 3. die Unerträglichkeit der Aufforftung für den Waldbefiger, da * Wald- kulturen im Hochgebirge ſehr Foftipielig find. Der Umftand, daß die Aufforftungen im Hochgebirge den tiefer liegenden Gegenden und überhaupt dem Allgemeinen mehr nügen, al3 den Waldeigen- thiimern felbft, dürfte ein Beweis fein, daß jene ein egenftand find, bei welchem das öffentliche Wohl in hohem Grade beteiligt ift, und daß daher die Waldbeſitzer Anſprüche auf Unterftügung von Seite der Tantonalen und eidgenöffifchen Behörden haben. In diefem Betreffe hat fich der ſchweizeriſche Forftverein durch Be— ſchluß vom 24. Auguft 1864 die Aufgabe geftellt, „eine Vermehrung 453 des Waldareals im Hochgebirge und eine normale Aufforftung der Quellen- gebiete | 1. durch Anregung, Einleitung und Unterftiigung von Unternehmungen, welche dem angegebenen Zwecke entprechen, und 2. durch Belehrung in Schrift und. Wort nad Kräften zu fördern.“ Das ftändige Komite in Bern ift beauftragt, iiber den Erfolg der inmn dieſem Betreffe gethanen Schritte der Hauptverſammlung Bericht zu erftatten. Soll aber die Thätigfeit des Vereins von Erfolg fein, fo ift es noth- wendig, daß die Behörde demfelben Mittel an die Hand gibt und dadurch ſolche Unternehmungen finanziell unterftügt. “ Die Bundesverfammlung der ſchweizeriſchen Eidgenoffenfchaft hat in Entſprechung vorftehender Eingabe dem fehmweizerifchen Forftverein einen Beitrag von 10,000 Francs fir das Jahr 1865 bewilligt. ad Seite 120. — In specie von Stalien!!?e), ad 216 ©. 121 Zeile 2 von unten — nad Gemeinden: (117° im Rad: trag zu diefem Hefte). ad 221®, — Als. Forft: und Jagdzeitung. 1840, ©. 299 und 353; 1842, ©. 90 und 205. ad 222? ©, 128 Beile 15 von unten: — Die Herausgabe von Evelyn’3 120%) xc. 239%, — Forftlihe Zuftände in Livland. Allg. Forſt- und Jagdzeitung. 1865. ©. 130—136. Der Waldbefig Livlands liegt zum größten Theile in den Händen der RittergutSbefiger; der Reſt ift Eigenthum der Krone und der wenigen ‚Städte der Provinz. Außer diefen letztern gibt es feine Kommunalwal- dungen dafelbft. — Auf einem meift ebenen oder hügeligen Terrain nehmen 1124) cf. auch Forftgefete in Italien. Desgleichen: Aqua, A. dell’, — Annuario statistico del regno di Italia, particolarmente della Lombardia. 8. Milano. Diejes ftatiftifche Jahrbuch, von dem der 5. Jahrgang 1864 (mit 760 pag.) erjchienen ift, umfaßt zwar im Allgemeinen das jetige Königreich Jtalien, befchäf- tigt fich aber insbefondere mit den lombardifchen Provinzen und enthält viele ge- ſchichtliche Mittheilungen. — Die Einwohnerzahl Jtaliens ift zu 21,894,000 Seelen auf einer Fläche von 257,376 Duadrat-Kilometer, deren 8 auf eine deutjche Meile gehen, angegeben. { Heidelberger Jahrbücher d. Lit. 1865. ©. 831. 1200) cf. Das Leben John Evelyn’s in Niemann’s vaterländiihen Wald berichten. II. 3. ©. 149. 454 die Waldungen vorzugsweiſe die Flächen ein, die zur landwirthſchaftlichen Benutzung weniger tauglich erfcheinen. Einen großen Theil des Wald- boden$ bilden die Moore und Moräfte, da bei der fat meevesgleichen Lage de3 Landes an vielen Dertlichfeiten ftagnivende Waſſer vorfommen; e3- ift, abgejehen von diejen, auch der übrige Waldboden — foweit er ſich auf die Niederungen erſtreckt — meiftens feucht und häufig ſehr naß. Er kann jedoch im Ganzen nicht als der Waldvegetation unginftig angefprochen werden. — Die Waldungen bilden größtentheil® nicht große und zufammenhängende Flächen. Man fieht zwar viel Wald und findet jelbjt jehr ausgedehnte Waldungen, aber faft überall find fie von Fel- dern und Wiefen 2c. unterbrochen. Fa häufig Liegen in ihrem Innern Bauerngeſiede, d. h. mehr oder minder große Bauernpachtgüter. Hübſch arrondirte Waldungen gehören zu den Oeltenheiten. Den Waldbejtand bildet namentlich die Fichte, faft immer in Untermifchung mit Afpen und Birken. In zweiter Linie erfcheinen die Kiefern und Birfen — reine Be- ftände bildend oder gemifcht. Sehr häufig findet ſich auch die Erle und namentlich die Weißerle. Die Eiche, die früher hier in ausgedehnten Be- ftänden vorgefommen fein fol, trifft man nur noch ſehr vereinzelt an; nur im ſüdlichen Theile Livlands follen fich hier und da noch ganze Bejtände befinden. — Der Holzwuchs ift im Ganzen als gut zu bezeichnen, — Aus dem bisher Erörterten und aus dem Umftande, daß Livland bei feinem Falten Klima und dem Mangel an Brennholzfurrogaten auf die Holzerzengung angewiefen und in manchen Gegenden ſogar ſchon Holz mangel eingetreten ift, auch die Holzpreife nicht jo niedrig find, als man in Deutſchland anzunehmen pflegt (cf. Holzpreife in verſchiedenen Ländern und Ge: genden — Rußland), iſt man zu dem Schluffe berechtigt, die Forſtwirthſchaft müſſe bier ein fruchtbares Feld finden, — Wenn trogdem aber hier von einer eigentlichen Forſtwirthſchaft nicht die Rede fein kann, fo findet dies jeine Erklärung nur in dem Schlendrian, der an dem Althergebrachten hängt, und in dem gänzlichen Mangel jeder Einficht in das Forftwefen, jomwie auch in dem Nichtvorhandenfein eines Spefulationsgeiftes bei dem größten Theile der Waldbefiger (cf. Forſteinrichtung und Forſttaxation in vers ſchiedenen Ländern und Gegenden — Rußland). | Bon den wenigen Städten abgejehen, befteht Livland aus einem Komplexe zufammenhängender Güter, und zwar entweder aus Hoflän- dereien, die meiftens von der GutSherrichaft ſelbſt bewirthichaftet und nur ungetheilt an Angehörige des Adels verkauft werden fünnen, und aus dem Banernland. Dies ift ein beftimmter Theil des Gutes, der von der Gutsherrſchaft nicht zur Selbftbewirthichaftung eingezogen werden kann und daher immer an Bauern verpachtet oder verkauft wird. Dieſe Bauern- pachtländereien (Bauerngeſiede) find meiſt zufammenhängende Gütchen pon verjchiedener Größe. — Eigentliche Dörfer eriftiren nicht. Die Bauern 455 find völlig frei, indem die Leibeigenfchaft abgefchafft ift (240” in diefem Nachtrage). Sie ftehen zum Gutsheren im Berhältnig des Pächters zum Gutsbeſitzer. Doch find fie der Gutspolizei unterworfen, gegen deren Ber- füugungen aber an das Kicchipielgericht rekurrirt werden kann. Die Padıt- verträge werden mach) freier Bereinbarung abgefchlofien. igentliche Frohnde eriftirt nicht; dagegen wird die Pachtſumme oder ein Theil der- ſelben durch Arbeit abverdient #4), Die Mafe der zu Leiftenden Arbeit ſind durch gejeliche Beftimmungen geregelt. Die Banernpächter bauen und unterhalten ihre Wohnz reſp. Blockhäuſer zc. felbft. Der Hofbefiger ftellt jedoch hierzu das Materiale. Mit nur wenigen Ausnahmen wird den Bauern auch das Brenn- und Nutzholz unentgeltlich geliefert. Die Holz- - fällungen, fowohl für den eigenen, als auch für den Bedarf des Hofes voll- ziiehen jene. Eigentliche Holzhauer (Lohnarbeiter) gibt e8 in den meiften Fällen nicht. — Eine ganz planlofe Fchmelwirthichaft in den Waldungen war früher allgemein üblich und ift es auch jet noch an vielen Orten. Hat man in irgend einer Zeit Brenn, Baus oder Nutzholz nöthig, jo wird dies fofort da gehauen, wo es am bequemften ift. — Eine Folge diefer Wirth- ſchaft ift die Seltenheit gleichalteriger Beftände, ſowie die Entjtehung neuer Blößen und Vergrößerung derjelben durch zahlreiche Windfälle. — In neuerer Zeit ift man im Allgemeinen zum Kahlichlagbetrieb übergegangen, was jedoch das Pläntern — wenn auch im kleineren Maßſtabe — nicht ausſchließt. — Der Holzhauereibetrieb, der a. a. O. genau bejchrieben wird, iſt ein höchſt ummwirthichaftlicher. Das aufgearbeitete Holz bleibt vom Frühjahre bis in den Winter im Walde figen, um dann bei Schnee auf Schlitten abgefahren zu werden. Eine frühere Abfuhr. ift unmöglich, weil Abfuhrwege meiftens nicht vorhanden find, und die meiften Waldtheile bei nicht gefrorenem Boden für beladene Wägen unzugänglich find. — Alle Bedürfniffe an Bau- und Nutholz, die fih von Beginn und nad Schluß der Hauptfällung fühlbar machen, werden durch plänterweifen Aushieb gedeckt. Bon Kulturen weiß man fo viel wie nichts"). Die Abtriebs- flächen bleiben fich jelbft überlaſſen. In der erften Zeit wächft auf denfelben faft gar nichts, nur Lohden brechen aus den Laubholztöden hervor. Nach und nach entwidelt fich aber ein dichter Grasfilz, und dann ift die Zeit ge lommen, im welcher das Weidevieh die Verjüngungsflächen bejucht. Hat ſich trotz aller diefer ungünſtigen Verhältniſſe endlich eine Art Schutzbeſtand aus den Stodausschlägen und dem Birkenanfluge gebildet, dann fiedeln fich Fichten und Fohren an, die aber fpäter unter dem Drude des Laub— holzes zu leiden und daher meift ein fränfelndes Ausjehen haben. Faft alle jüngern Beitände zeigen die Folgen diefer Entftehungsart. Daß man 1344) Nah Beichluß des Yandtages von 1863 müffen binnen 6 Jahren über⸗ all reine Geldpachte eingeführt fein. 1340) Ausnahmen kommen allerdings vor, namentlich in Kronmwaldungen. a ° . 456 aber dennoch mitunter vecht hübſche Junghölzer trifft, ift unter befagten Umftänden zu verwundern und zeugt von einer großen Produktivität des Bodens. — Eigentlihe Durchforſtungen kennt man hier nicht. (cf Durch— forftungen in verſchiedenen Ländern — Rußland) 2c. — Wohl meiftens bejchränfen ſich die Out3befiger darauf, aus ihren Waldungen nur den eigenen Be- darf, ſowie den ihrer Bauernfchaft zu deden. Daß die Waldungen in den meiſten Fällen einen höhern Ertrag liefern, wird nicht berüdfichtigt. — Durch die grenzenlofe Verſchwendung des Bauholzes hat fih — zumal faft alle Gebäude aus Holz aufgeführt find — in vielen Gegenden ſchon ein Man- gel am folchen gezeigt. Die Folge davon ift, daß dieſes faft überall gut bezahlt wird. — Viele Güter befigen feinen oder nur menig Wald und find daher genöthigt, ihr Brennholz zu kaufen, ebenjo wie die in neuerer Zeit immer zahlreicher werdenden bäuerlichen Grundeigenthümer und die Einwohner der Städte. — Dieje Erörterungen dürften als Be— weis dienen, daß in Livpland eine geregelte Forftwirthichaft jehr im In— terefie der Waldbefiter Liegt und läßt fich die feitherige Wirthichaft nur durch den Mangel jeder forjtlichen Einficht bei den meiften Waldbefigern erklären. — Der Forftbeamte hat hier mit vielen Schwierigkeiten zu käm— pfen, wenn er einen geordneten Forjtbetrieb einführen will. Nicht genug, daß ihm die politifchen und ſocialen Verhältniffe entgegen ftehen, daß ihm die Bauern, und befonders auch das Forftperjonal (die Bufchmänner) feind- lich gefinnt und dadurch jeder Neuerung hemmend entgegen find, — auch ſelbſt die Waldbefiger bereiten ihm Unannehmlichkeiten und Aengftlichkeit vor jeder durchgreifenden Maßregel. — Die Forftwirthichaft Liegt meift in den Händen der Gutsverwalter, die weder die erforderliche Sachkenntniß befigen, noch) Zeit finden, einem vermeintlich jo untergeordneten Gegenstand ihre Kräfte zu widmen. Es werden wohl mitunter bejondere Förſter an- gejtellt; das find aber meiftens Leute, die vom Forft feinen Begriff haben und daher im Ganzen mehr jchaden, als nützen. — Wenn aber auch) manche GutSbefiger wirkliche Forſtleute — meistens aus Deutfchland — an- gejtellt haben, fo wird deren Thätigkeit nicht ſelten dadurch gelähmt, daß man ihnen fein tüchtiges Hülfsperfonal und ebenſo nicht die nöthigen MWaldarbeiter zur Verfügung ftellt, ſowie auc namentlich dadurch, daß, man ihren Gefchäftsfreis nicht Scharf genug von dem der Gutsverwaltung trennt (188 am Schluß reſp. S. 93). Das ihnen unterftellte Forftperjonal befteht aus gewöhnlichen Bauern, die feine Spur von forftlihen Kennt- niffen befigen und mit einem großen Widerwillen gegen Arbeit überhaupt und gegen forftliche Neuerungen insbefondere erfüllt find, feine beſtimmte Befoldung erhalten, fondern ebenfalls Bauerngefiede inne haben. Es kann hieraus entnommen werden, daß auch der Forſtſchutz ungenügend gehand- habt wird (ef. unter Forftpolizei das Forſtſtrafverfahren in verſchiedenen Ländern — Rupland). — 457 239%. Das livländifche Bauernrecht. | Wiffenfhaftlide Beiträge zur Leipziger Zeitung. 1866. Nr. 87 und 88. 2394, Ueber die Expedition zur Bewäfferung und Bewaldung der Krim. St. Petersburger Wochenschrift, herausgegeben von Ed, Dobbert. 1866. Nr. 42. 240%. — Harthaujen, Augujt, Freiherr von!) (Bemertung 129). Dieländlihe Berfaffung Rußlands. Ihre Entwidelungen und Seftitellung in der Geſetzgebung von 1861 — 1866. XVI. und 424 ©. 8. Yeipzig. Brodhaus (2°/; Thlr. Barnde's lit. Centralblatt. 1866. Sp. 509 und 510. „Der Berfafjer ift al3 gründlicher Beobachter und genauer Kenner ruffiicher Zuftände befannt. Er bereifte Rußland in den Jahren 1843 und 1844 und war durch feine Verbindungen im Stande, in obigem Werke wichtige Momente in Bezug auf die vom jett regierenden Kaifer von Rußland angebahnte Reform der agrarifchen Berhältnifje diefes Lan— des mitzutheilen. — Es ijt diejes mit Sorgfalt und Umficht vorbereitete Buch das erjte und einzige deutjche Werf, welches über die jo höchft wich- tige nenefte Agrarreform in Rußland und über die derjelben vorausgegan- gene gejchichtliche Entwicklung der dortigen Agrarverhältniffe eingehende Auskunft ertheilt. — Der Verfaſſer beginnt mit einer Darftellung der Ur- zuftände des ruſſiſchen Volkes, feiner älteften Gemeindeverfafjung, Boden>, Beſitz- und Kulturverhältnifie, kommt zu den darin vorgegangenen Ver— änderungen, zu der Bildung eines Dienftadels, der fich jpäter zu einem Großbeſitzadel verwandelte, zu der Agrargefeßgebung zuerft unter den Theil- fürften Rußlands, dann unter Boris Godunow und unter Peter I., zu den Anfängen der Aufhebung der Leibeigenjchaft unter Alexander I. und Nikolaus I., endlich zu der Gejeßgebung von 1861 und jchließt mit einer Bergleichung des in Rußland in diefer Beziehung Gefchehenen mit den Agrarzuftänden anderer Länder.“ ef. auch Buddens, Aur. Rußlands ländlihe Verfaſſung in ben Blättern für literariſche Unterhaltung. 1866. Nr. 39. 248», Doppelmayr, 3. ©. (Bemert. 571). Hiftorifhe Nachricht von den Nürnberger Mathematicig und Künftlern. 2 Theile. 1730, Fol. Nürnberg. Monath. — 248°, Bud, 3. 3. (7). Leben der verftorbenen preußiſchen Mathematifer. 1764. Königsberg. 1341) Starb am 1. I. 67 zu Hannover. — cf. den Nachtrag im 3. Hefte. Sorftlihe Chreſtomathie. 30 458 252%, Poggendorf, Joh. Chr.%). Biographiſch-literariſches Handmwörterbucd 2. 1. Band. VII. 8 und 1584 Sp.; — 2. Band 1468 Sp. — 1863. ꝛc. Am Schluſſe des Artikels ift noch beizuſetzen: Als Borläufer dieſes Werkes ift erfchienen: Voggendorf, 3. Chr. Lebenslinien zu einer Geſchichte der eraften Wiſſenſchaften. 1853. Berlin (815). 252°, Bermann, M. Deftreihifches biographifches Lerifon. 3 Hefte. (A bis Bab). 1851— 52. Wien. ad 256. Hoffmann x. Encyflopädie x. x. 1855 — 1865 in 60 Lieferungen a4 Ngr. 2400 ©. ꝛc. — (Bon dem zweiten Abdrud ift be- veit die 1. big 20. Lieferung zc. mit 2400 ©. 4. bei Rieger in Stutt- gart erichienen). ad 257. Hoffmann x. Die Erde ꝛc. Neu bearbeitete Auflage von x. Berghaus und Prof. Daniel Völter, In 24 Lieferungen. 1928 ©. x. (6 Thlr. 27 Ngr). 264%, Ungemwitter, Dr. F. H. Neuefte Erdbefchreibung und Staatenfundeodergeographifch-ftatiftifch-hiftorifches Hand- buch. 5. Aufl. Unter Benutzung amtlicher Quellen und der jonft zu- verläffigen Unterlagen bearbeitet von Dr. Wilh. Hopf, (Rektor an der Handelsgewerbejchule zu Nürnberg). 1. bis 7. Lieferung. 1866. 1. Band. 1—448 ©, 8. Dresden. Diebe. (à 6 Ngr). 264°, Nitter, Dr. Karlub). Geographifch-ftatiftifches Lexikon iiber alle Erdtheile, Länder, Meere ꝛc., Staaten, Städte, Fleden, Dör— fer c. 5. Auflage unter der Redaktion von A. Starf, In 2 Bänden oder 15 Lieferungen a 1 The. — 1. Band 828 ©., 2. Band 907 ©, und Ergänzungen 30 ©. 1864 und 1865. 4. Leipzig. Wigand. 138) 21. War früher Pharmacent, gab aber 1820 die Pharmazie auf und ftudirte in Berlin die Naturwiſſenſchaften und Chemie. 1419) War 1779 zu Quedlinburg geboren, — 1819 und 1820 Profeſſor der Geſchichte am Gymnaſium zu Frankfurt a. M. und von da bis zu feinem 1859 erfolgten Tode Profeffor der Geographie an der Kriegsichule und Univerfität zu Berlin. — Er gründete 1828 die Geſellſchaft für Erdkunde dajelbft. ef. Zur Erinnerung an 8, Ritter vom Direktor Kramer in Halle in der Zeitjchrift für allgemeine Erdkunde. Neue Folge. VII. 8. ©. 209—224. Karl Ritter, eine furze Charafteriftif feines Wirfens von Dr. 5. Boyekamp. 1860. Berlin. Riegel. Nitter, 8, Die allgemeine Erdfunde. Borlefungen an der Uni- verfität Berlin gehalten; — herausgegeben von H. X. Daniel. 1861. VI und 240 ©. 8. Berlin. Reimer. (11/ Thlr.) | k R 459 300%. Geſchichte der Literatur der Forftwiffenfchaft des 18. und 19. Jahrhunderts. ef. Gräfie, 3. ©. Th. Lehrbuch der allgemeinen Literär- gejhichte aller befannter Völker von den Älteften bis auf die neuefte Zeit. (Leipzig. Arnold. 4 Bände. 1855—60. 50 Thlr.) — III. Band. 3. Abthlg. 2. Hälfte ©. 1280 x. ad 308, Am Schluß des Artikels GBemerkung 224). 3174. Nicht am unrechten Platze dürfte hier die Nachweifung des Werkes Annuario bibliografico Italiano per cura della istruzione pubblica. 1864. 384 pag. Torino. Tip. Erutti; — fein, durch welches der Wunfc aller Freunde der italienischen Literatur erfüllt ift, einen Katalog aller neuen in Italien erfcheinenden Bücher zu befigen. Das Minifterium des öffentlichen Unterrichts hat fich dieſer Aufgabe unterzogen und alle Verleger veranlagt, die Titel ihrer Bücher einzujenden. Obiger Jahrgang umfaßt das Jahr 1863; er iſt ſehr zweck— mäßig umd ſyſtematiſch geordnet. Die Eintheilung erfcheint in 19 Abthei- fungen. Zeitjchriften erjchienen 531, Bücher über Staatswirthichaft 286, über Rechtswiſſenſchaft 239 ꝛc. — überhaupt 4735 Bücher im ganzen Königreiche. Heidelberger Jahrbücher der Literatur. 1865. ©. 787. ad 321. Weber Dr. x. (Gom 1. Theile enthält die ganze 2. Abthei- lung er) x. 326», In Hundeshagens Encyflopädie ꝛc. 3. Auflage 1835. &. 15— 20 (cf. diefen Artikel unter Handbücher der Forftwifienihaft) wird gleichfalls eine gedrängte Ueberficht der forftlihden Literatur geliefert. 334, Hinrichs fünfjähriger Bücher-Katalog. Verzeichniß der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im deutſchen Buchhandel er- ſchienenen Bücher und Yandfarten, bearbeitet von Alb. Kirchhoff und jpäter von A. Büchting und ©. Herre. 8. Leipzig. Hinrich. — Der 1. u. 2 Band enthält in verjchiedenen Lieferungen von 1857— 1863 die Bücher von 1850— 1861 ; der 3. Band (1866. I. und 420 ©). weift die Bücher von 1861— 1865 nad). Barnde bezeichnet in jeinem literar, Centralblatt 1866, Sp. 347 u. 928 dieſes Unternehmen „als ein höchſt erwünfchtes, deſſen Erfolg die Erwartungen 1530) Weber, Dr. Fr. Literatur der Forſtwiſſenſchaft. 1803. 8. Berlin. Dunker und Humblot. (71/, Ngr.) — ift der befondere Titel von 1. Theiles 2. Band. 30* 460 vollkommen erfüllt hat“. und belobt „die Umficht und Sorgfalt, mit der daS Werk bearbeitet ift, al jehr rühmenswerth“. 334% Wilhelm Braumüller's DVerlags- Katalog. 1866, 89 ©. 8, Ein wiffenfchaftlich geordnetes Bücherverzeichniß, das mehr als 700 Werfe umfaßt, ift beinahe ſchon ſelbſt eine wiffenfchaftliche Yeiftung. Kommen diefe aber ſämmtlich nur aus ein und demſelben Verlage und finden fich unter den Namen ihrer Berfaffer die ausgezeichnetiten Schriftiteller jedes Faches, dann gebührt dem Verleger eine Ehrenftelle im Buche der Willen: Ihaft. Das zahlreichfte Contingent in diefem Kataloge liefert die Medi- zin; aber auch in den Naturwiffenjchaften, der Berg- und Hüttenfunde, der Chemie, der Yand- und Forſtwiſſenſchaft, Geſchichte, Statiftik, Staatswiſſenſchaft zc. finden fich Werfe von Verfaffern mit hervorragenden Namen innerhalb und außerhalb Oeſterreichs darin angezeigt. BZarnde's lit. Centralbl. 1866. Sp. 39(®, Catalogus Goettingensis librorum pretio reducto- rum. Sectio IV. Mathematif, Mechanik, Technologie zc., ſowie Haus-, Lands und Forftwirthichaft enthaltend. 1. Heft. 1865. Göttingen. Vandenhoeck und Ruprecht. (2 Ngr). 340», Revue critique d’histoire et de literature, publiee sous la direction de M. M. P. Meyer, Ch. Morel, G. Paris, H. Zolenberg. 1866. I. anne. — Paris. A. Frank. (pr. an. 15 fr). | Es ift der Ernft, der Freimuth und die Gründlichkeit der im dieſer kriti— ſchen Zeitjchrift gebrachten Nezenfionen alles Lobes Werth und findet auch die deutfche Literatur Darin ausgedehnte Berückſichtigung“. Zarncke's Lit. Centralbl. 1866. Sp. 486 und 1867. ©p. 135. ad 341 am Schluß des Artifels, neue Zeile, — Außerdem noch Profeſſor Zarncke's literariſches Centralblatt für Deutfchland. 367, Liebich, E. Allgemeine öfterreihifche Zeitung für Forft- fultur. 1. und 2. Jahrgang a 12 Hefte zu 3 Bogen. 4. 1860 und 1861. Prag. Calve. (a 37, The). | ad 388 tft Seite 187 nad) Zeile 4 von oben noch einzu- ſchalten: Dieſes Heft (zu. 19/, Thlr.) enthält nebſt verſchiedenen Aufſätzen auch den Schematismus des gefammten k. bayeriſchen Forſtperſonals mit Angabe der Bezirks- und Holzbeſoldungsklaſſe, Dienſtwohnung, Dienſt- und Pachtgründe und der Entfernung des Wohnſitzes von der Schule und Kirche, ferner der Staatsforſte, Gemeinde-, Stiftungs— 461 und Körperſchafts⸗Waldungen in Tagwerken und mit dem jährlichen Durchſchnitts-Ertrage in Klaftern. ad 391* Seite 191 am Schluſſe des Artikels — neue Zeile: — Der Korrejpondent in der allgemeinen Forjtz und Jagdzeitung 1866. ©. 189. bemerkt: „Hohenftein’S Forftwirth ift — wie e8 fcheint — felig ent» Ichlafen, da man mit deſſen Zufendung verfchont bleibt“. ad 404, am Schlufje des Artifels: — Der öſterreichiſche Alpen— vereein gibt auch ein Fahrbuch heraus, das von Dr. G. von Somme- ruga vedigirt wird und von dem bereits der 2. Band in Wien erfchienen ift. — Derjelbe enthält außer einer Anzahl kleinerer Mittheilungen 13 größere Auffäge, welche zur Bereicherung der Wifjenfchaft in Beziehung auf Höhenmefjungen, Geologie und Botanik der Alpen fehr beachtenswerthe Beiträge liefern. Ausland. 1866. Nr. 48. ad 409. Seite 200. Zeile 17 von oben nah S. 260 — 265; — 1866. ©. 262 — 268. ©. 201. Zeile 5 von oben nad) ꝛc. befchäftigt haben (184). — Lambrecht bemerft in Nördlinger’s krit. Bl. 48. 2. ©. 103 bis 116 bei Gelegenheit der Beiprechung der Jahrgänge 1861— 1864 der beziiglichen Derhandlungen: „it es auch ſchon öfter angedeutet worden, daß die forft- lichen Bereine füglich ohne Druderfchwärze beftehen könnten, jo wird doch — mas dieje Hefte betrifft — mancher dem Verein auch nicht angehöriger - Gebirgs - Forjtmann ſich freuen, daß diefe gedruckten Verhandlungen noch bejtehen 2c.* — „Jedermann hat Rejpeft vor der Harzer Forftverwaltung und vor ihren längft jchlafen gegangenen Zierden von Yangen (180 und Be: merkungen 84° und 242°) und von Zanthier (64, 610 und Bemerkungen 84° und 242®), deren die Bereinsverhandlungen von 1864 ehrend gedenken zc.“ ad 411, — am Schluffe des Artikels. — Die 12. Berfammlung follte im Laufe des Sommers 1866 in Gehren, einem Fleden im Für- ſtenthum Schwarzburg-Sondershaufen ftattfinden ; fie wurde jedoch wegen der Beitverhältnifje bis zum künftigen Jahre vertagt. ad 420. — In diefer Zeitfchrift ift die Forftwirthfchaft ſehr wenig ver- treten, während in den frühern Jahrgängen derfelben der damalige Pro- feffor Gwinner zu Hohenheim (654, jowie Bemerkung 136 und 183* und in diefem Nachtrag ad Bemerkung 183*) bei der Bearbeitung des forftlichen Theils diefes Wochenblatt3 eine hervorragende Stelle einnahm. Derfelbe war namentlich unermitdet, die der Gemeindewaldwirthichaft nahe liegenden Fragen darin zu befprechen. Baur's Monatſchrift. 1866. ©. 245. 462 ad 428. Jahresberichte des ſchweizeriſchen alpenwirthſchaft— lihen Bereins. Jahrgang 1866. Aarau. 316 ©. Der 1863 hauptfächlich durch die Bemühungen des chemaligen Pfarrers und dermaligen Direktors der landwirthichaftlichen Schule zu Kreuglingen R. Shagmann und des Fürzlich verftorbenen Profeſſors an der Kantonsichule in Bern Dr. J. Schild gegründete ſchweizeriſche alpenwirthſchaftliche Berein gibt in dieſen Jahresberichten Nach- vicht über fein erjprießliches Wirken. Derfelbe widmet feine Thätigkeit der Verbeſſerung der jchmeizeriichen Alpenwirthichaft, bei welcher noch mehrere Mängel beftehen. Er trachtet daher zunächft die Zuftände der Schweizer Alpen kennen zu lernen und fendet Fachmänner je in ein Alpen- gebiet, um die Verhältniſſe derſelben zu erforichen. — In dieſem Jahrgange jener Berichte finden mir namentlich auch eine eingeheude Abhandlung iiber die Alpenforftwirthfchaft. Beſondere Aufmerffamkeit wird auch) den geo- gnoſtiſchen und Bodenverhältniffen der Alpen und dem Einflufje derfelben auf die Pflanzenwelt geſchenkt. Auch die Statiftif der Alpen wird behandelt. — Hand in Hand damit geht nicht weniger das Beftreben des Vereins, den Mängeln der Alpenwirthichaft abzuhelfen, 3. B. durch den Erfat der durch das Beweiden dem Boden entzogenen Stoffe durch Düngung und Bewäſſe— rung. — Es find durch den Verein an mehreren Orten Berfuchsftationen er- richtet worden, bei denen namentlich erzielt werden foll, welche Düngungen fich als die wirffamften erweilen ꝛc. — Auch zeichnet er jährlich einige mufterhaft betriebene Alpenwirthichaften durch Prämten aus. Die Zahl der Mitglieder des Vereins beträgt zur Zeit nur 80, wes— halb eine umfangreiche Wirkfamfeit desjelben ohne den Beitrag von 3000 Francs aus der Bundeskaſſe nicht möglich wäre. Wochenblatt für Land- und Forftwirthichaft, hHerausgegeb. von der k. würtembergijhen Centralftelle für Landwirth- ſchaft. 1866. ©. 191 und 19. ad 438 Seite 211 am Schluffe des Artifels: — x. ein Wort zu verlieren; fie ift ein miscellanes Blatt von ſehr geringem forftlichen Werthe.“ Allg. Forft- und Jagdzeitung. 1864. ©. 403 und 1866. ©. 189. 443°, — Seit Mai 1865 erjcheint in Wien unter dem Titel „Diana“ eine von R. Peuker redigirte Zeitung für Jagd, Forſtwiſſen— Ihaft, Pferdezucht, Fifcherei, Seidenbau, Bienenzudt, Land- und Gartenbau, tehnifche und praftifche Erfindun- gen, Literatur, Kunft und Humor; — alles fir ſechs Gulden jährlich mit Prämie eines Kalenders. „Wahrjcheinlic aus Rückſicht für „die Göttin Diana“ “ werden darin auch Damen-Moden beſprochen.“ — Diefes Blatt erfcheint alle 14 Tage; es finden fich in demfelben in forft- 463 licher Beziehung zwar einige Aufſätze, welche man wohl lefen kann, die aber nicht viel Neues enthalten. Allein es find jo viele Allotrien, Schnur- ren, Gejchäftsberichte in verfchiedenen Volksdialekten ꝛc. darin, daß das wenige in dieſen Blättern enthaltene Gute dadurch verdunfelt wird. „Of— fenbar ift die Sache nur eine Geldipefnlation ꝛc.“ Allg. Forft- u. Jagdzeitung. 1866. ©. 189 und 190. ad 462 ©. 220 Zeile 7 von oben nach Zitrien: und 117° in diefem Nachtrage). ad 467 ©. 226 Zeile 7 von oben nach empfehlen: — (cf. 121 im exften und ad 424 in dieſem Nachtrage). ad 472. Berein zur Bewaldung des Karſtes — (ef. 117° in bie ſem Nachtrage). ad 474 ©. 232 am Schluß des Artikels: — Dieſe Geſellſchaft grün- dete die Waldbaufchule zu Hinterbrühl, cf. ad 632” in diefem Nachtrage. ad 523 ©. 249 Zeile 20 von oben — x. 22 Jahre beftand 274), Desgleihen am Schluffe des eriten Abſatzes nach ©. 160. — Die Berfammlung pr. 1866, welche in Badenweiler (einem Berg werksort im badijchen Oberrheinkreiſe am Fuße des 4356" hohen Belgen) ftattfinden follte, wurde der Zeitverhältniffe wegen ausgeſetzt. — (412.) ad 540. (413 und Bemerkung 196, ſowie ad 214 in diefem Nachtrag). ad 547°, cf. Societa di acclinatione e di nn: in Sicilia. 1864. Palermo. Tip. Lorsnaider. 547%, Auch in Turin bildete fich jeit 1863 ein Alpenflubb. — Ein Mitglied desjelben, Advofat G. T. Cimini, gründete die Zeitjchrift Gior- nale delle Alpi, degli Apennini et dei Volcani, von welcher bereit3 das 4. Heft zu Turin herausgefommen it, das jehr werthoolle Abhandlungen über die Erforfchung der italienifchen Berggegenden enthält. ad 556°. — „Gegen die Bereinigung der Forſt- und Yandwirthe in der allgemeinen deutſchen Wandergefellfchaft (564) find bereits Stimmen laut geworden (Bemerfung 234). — Die Vorftände der Berfammlungen haben ſich meiftens vergeblich bemiht, für die Plenarverfammlungen Themata zu wählen, um die Diskuffion auf ein gemeinfchaftliches Gebiet zu leiten. Es hat fich aber immer gezeigt, daß fich daS rege Vereinsleben mehr und mehr in die Seftionsverfanmmlungen zurüdgezogen hat. — Yu den Heineren Berfammlungen haben ſich aber die Yand- und Forftwirthe meiftens von 2284) Forſtrath Profeffor Dengler (ad 1885 im diefem Nachtrag) war Mit- gründer des badijchen Forftvereins. 464 Haus aus getrennt und die erfteren in der Regel als Lofalvereine mit einem ftändigen Verſammlungsorte fonftituirt, während die Forftvereine nur als MWandergefellfchaften gedeihen können. Diefe halten gewöhnlich ihre Berfammlungen an einem forjtlich intereffanten Punft und gewähren unter allen Umftänden den Nuten, daß hier verjchiedene Forftbedienftete zufammenfommen, Befanntichaften anknüpfen und ihre Meinungen aus⸗ tauſchen. Dadurch allein ſchon wirken die Vereine bildend und anregend. Der Schwerpunkt der Thätigkeit aller Forſtvereine aber muß unbedingt in die Walderfurfionen gelegt werden, und fo ſehr es erwünſcht iſt, die Berhandlungen im Zimmer zu Gunften jener möglichit zu beichränfen, wird man doch diefe nicht ganz bei Seite fegen fünnen. Hierbei ift eine befon- dere Aufmerkſamkeit 1) auf die Wahl der Themata und 2) auf eine jach- gemäße Leitung der Berhandlungen zu richten. — Man pflegt an Die Spibe der Tagesordnung gewöhnlich einige ftändige Themata zu ftellen. Es ift jedoch fein glücklicher Gedanke, die nämlichen Fragen in jedem Jahre aufs Neue disfutiren zu wollen, da es nicht möglich ift, in dem kurzen Zeitraum eines Jahres über jedes Thema etwas Neues und Wichtiges ausfindig zu machen. Daher foll für Mittheilungen, welche feinem Specialthema ein- zureihen find — am Schluffe der Verhandlung ein Raum gelaffen werden, wobei das Juterefiante, welches das abgelaufene Jahr gebracht hat, zur Sprache fommen kann. — Auf die Wahl der unftändigen Themata kann nicht genug Sorgfalt gewendet werden. Ein richtiges Thema für eine der- artige Berfammlung muß immer einen ſcharf begrenzten, der Praxis zu: gänglichen Stoff begreifen, über welchen kontroverſe Anfichten möglich find, die fih ohne Schwierigkeit im mimdlichen Verkehr austaufchen laſſen. — Bon nicht minderer Wichtigkeit ift die Art und Weiſe der Gefchäftsleitung. Der Präfident muß für die ganze Verſammlung eine Autorität fein. Leider aber haben die Forftvereine fich noch nicht das Gewand der freien wifjen- Ihaftlihen Forfchung zu eigen gemacht, daß bei den Berfammlungen die Rangverhältnifie gänzlich außer Betracht fomımen. Bor der Hand wiegen dieje in den Forftverfanmlungen noch ſehr Schwer und kommen namentlich bet den Borftandswahlen noch jehr in Frage. Könnte man fich in dieſem Betreffe zu einer radikalen Zopfamputation entjchliegen, jo wirde man da- durch wenigftend Eines erreichen, was jeßt oft vermißt wird, nämlich eine vegere und ungezwungenere Betheiligung des eigentlichen Betriebsperfonalg, auch der Forftgehülfen, bei der Debatte, Diejenigen, welche fir unfere Er- fahrungswiſſenſchaft die Baufteine liefern müffen, pflegen mit einigen Aus— nahmen aus Schüchternheit oder Politif zu ſchweigen zc., während die Herren am grünen Tische und allenfalls noch einige Profefjoren und In— Ipeftiongbeamte das Wort führen ??0°=), — Es kommt vor, daß ein Prä- 230aa) cf. Deiterreichifche Bierteljahrsfchrift. 1859. IX. 3. ©.215: „In den jebigen Dereinen wirft noch em ganz befonderer Umftand nachtheilig. ES ift derjenige, 465 fivent ein feineres Ohr fitr die Meldung eines ForftdireftorS, Oberforft- meifter8, Oberforftraths zum Worte hat, als für diejenige eines niedern Beamten. Ein anderer glaubt oft nicht gegen die Pflicht der Unparteilich- feit zu verftoßen, wenn er einen Vortrag vor der Zeit abjchneidet, weil er in der Sache mit dem Redner nicht einerftanden ift ꝛc. Die Berfammlungen follen aber Bereinigungen freier Männer im ausfhlieglihen Dienfte der Wiſſenſchaft fein. „Ein gemeinfchaftliches, einfaches Mahl, das dazu dienen foll, die Feftgenofjen nach überſtandener Gefchäftsthätigfeit einander gemüthlich näher zu bringen zc., hat bei den Vereinsverſammlungen ohne Zweifel auch feine Berechtigung. Nur Eines wäre in Bezug auf die herkömmliche Tafel- ordnung zu wünſchen, daß fich auch bei Tifch mehr die gleichgeftimmten Seelen, als die gleichbetregten Röde zufammenfinden möchten ꝛc.“ ad 557 reſp. Seite 258 Zeile 14 von oben nach: — mit einer Karte überreicht. — cf. unter Forfttaration in verfhiebenen Ländern — Bürtemberg und allgemeine Forſt⸗ und Jagdzeitung. 1866. S. 298 und 299. — ad 559 Seite 259 Zeile 7 von oben — x. Waldbefuche?31P). ad 572 am Schluß des zweiten Abſatzes. — „Es find in neuerer Zeit häufiger forftliche Bildungsanftalten mit Univerfitäten, polytechnifchen und landwirthichaftlichen Initituten in Verbindung gebracht worden. Die größere Zahl der in Deutjchland beftehenden Bildungsanftalten fteht in folchen Berhältnifien (6113). — Die Vortheile, welche eine Kombination verfchiedener Pehrzweige in einem Inftitute mit fich führt, liegen in der Bereinigung größerer Kräfte für den Unterricht. Es ift unmöglich, einer iſolirt ftehend n Fachjchule diejenigen Mittel für Sammlungen, Biblio- thelen, Inſtrumente, Laboratorien, botanifche Gärten und andere fo fehr mwejentliche Hilfsmittel des Unterricht3 zu überweiſen, die einem fombinirten Inftitute zugetheilt werden fünnen. Weit wichtiger als dies ift aber die daß die Mitglieder in der Hauptjache aus Forſtherrn und ihren Angeftellten, dann aus hohen und fubalternen Staatsbeamten, aljo gewiffermaßen aus Vor— geſetzten und ihren Untergebenen beftehen. Wenn num auch die Vereinszwecke nicht zum Dienfte gehören, fo ift bei einem folchen Verhältniß ganz wohl erflärlich, wenn der Vorgefetste ſich gegen den Subalternen zumeilen überhebt und letzterer dem erftern faft nie im Rede und Abftimmung entgegentritt.“ 2310) Die Berordnung vom 21. III. 65 (Bemerkung 69e in dieſem Nachtrag), welche iiberhaupt verfchiedene, den Fortjchritt im Forftdienfte Würtembergs beur- fundende Vorſchriften ertheilt, — ermächtigt die Forftmeifter, die Revierförſter ihrer Bezirke zeitweife zufammenzuberufen, um über das Kulturwefen, die Holz- verwerthung ꝛc. fich zu berathen und damit auch die Beſichtigung intereffanter MWaldtheile zu verbinden. Unter Umftänden ift e8 auch geftattet, die Erfurfionen * auf benachbarte Forftbezirte auszudehnen ıc. 466 Möglichkeit dev Arbeitsvertheilung unter ein größeres Lehrerperfonale. Es ift einleuchtend, daß, wenn ein jeder Lehrzweig jeinen befonderen Lehrer hat, die Vorträge vollendeter fein können, als wenn ein Lehrer mit vielerlei Vorträgen belaftet ift ꝛc. — Andere Bortheile der Bereinigung gibt es nicht; fie find aber auch nicht unbedingt an die Vereinigung gefnüpft, und eine iſolirte Fachſchule, die iiber diefelben Kräfte zu gebieten hätte, mie das zuſammengeſetzte Inſtitut, würde in feiner Beziehung hinter letzterem zurückſtehen.“ | „Dieſem Borzuge gegenüber wird unter anderem in Pfeil’s hit. Bl. 1844.19. 2. ©. 213 und in der allg. Forſt- und Zagdzeitung. 1844. ©. 123 ein Nachtheil in die Waagichale geworfen, der unter Umftänden wirklich be- ftehen kann. Es trifft diefer nicht die eigentlichen Fachitudien, jondern das Studium der Naturwiffenfchaften. „ES würden diefe an fombinirten In— ftituten zu allgemein, in zu großem Umfange und nicht mit der nöthigen Berückſichtigung der den Forftmann beſonders berührenden Gegenftände vorgetragen ꝛc.“ „Das find allerdings Mißftände, die nicht allein ftattfinden können, fondern in der That häufig vorfommen. Es gibt jedoch einen zweifachen Weg, fie zu befeitigen: Die Berfaffer jener Abhandlungen (Pfeil ꝛc.) wollen iſolirte Fachſchulen, auf denen wegen Mangels an Zeit und Kräften die Natur- wiffenfchaften mit Befchränfung auf das den Forſtmann unmittelbar Be- rührende vorgetragen werden. Das heißt, e3 ſoll aus den verjchtedenen Lehrzweigen nur das Spezielle ausgewählt, das Allgemeine aber hinmeg- gelaffen werden. Letzteres umfaßt aber gerade die Elemente der Wiffenfhaft, nad deren Ausfheiden ein Konvolutvon Lehrfägen itbrig bleibt, die der Zuhörer auswendig lernen mag.“ „Wir (Th. Hartig) haben hier in Braunfchweig (668) einen an- dern Weg eingefchlagen: Wir haben allgemeine und befondere Vorträge. Erftere, die iiber Phyſik, Chemie, Mineralogie, Meteorologie, Botanif, Zoologie find fir alle Studirenden gemeinfchaftlich, wie die mathematiichen Vorträge, und diefe müffen vorangehen; fie bilden die Grundlage. Ihnen folgen die befonderen Vorträge über forftliche Bodenkunde, Forftbotanif, Forſt— infeftofogie x., — wie den allgemeinen mathematifchen der Unterricht im Meſſen, Nivelliven, Planzeichnen, in der Dendrometrie ꝛc. — Diefe Borträge find durchaus für das Bedürfniß der Forftleute, mie dies auf einer Holirten Fachſchule nur irgend der Fall fein kann. Der Nachtheil fombinirter Inſtitute findet demnach hier nicht ftatt.“ „Ueber die Nothwendigfeit und den Nuten einer wiſ ſenſchaft— lichen Begründung der Empirie unſeres Faches, können heut! ® u En a u u u u nd 467 zu Tage wohl kaum abweichende Anfichten beftehen, ebenfo wenig daritber, daß diefe Begründung in Erkenntniß der Natur derjenigen Körper geſucht werden müſſe, von deren Eigenſchaften, Be- Ihaffenheiten und Einflüffen die Produftion in der Wald— wirthſchaft bedingt wird x.“ — (cf. ad 587° in diefem Nachtrag.) ad 573. „Die Nothwendigfeit, den forftlichen Bildungsanftalten auch Ge— legenheit zum praftifchen Unterrichte zu geben, ift wohl ziemlich allgemein anerkannt. Entjchieden jcheint nur noch nicht zu fein, in welcher Art und in welchem Umfange die Verbindung der theoretiichen Vorträge mit jenem am vortheilhaftejten erfolgt. Niemals ift noch die Unentbehrlichfeit des praftifchen UnterrichtS bei irgend einer technifchen Beichäftigung geläugnet worden, und jo liegt auch beim forftlichen Unterrichte die Wahrheit in der Mitte. Keine forftlihe Bildungsanftalt kann den prafti- Ihen Unterricht allein übernehmen, und wollte fie e3, jo würde jieohnfehlbar in wiljenfchaftliher Beziehung zurüd- fommen. Keine wird aber auch ohne einen ſolchen je eine wirflih brauchbare Bildung gewähren fünnen. — Alle die Dinge, welche eine längere Hebung und fortdauernde Beichäftigung erfor: dern, um fich mit ihnen vertraut zu machen, in den Unterricht einer forft- lichen Bildungsanftalt aufnehmen zu wollen, ift ſchon darum unthunlich, weil fie zu viel Zeit foften und die Zahl der Studirenden zu groß tft. — Darum ift es wünjchenswerth, daß diejenigen, welche eineforftz lihe Bildungsanftalt befuchen, bereits im Befig diefer Kenntnifje find und einen guten praftifhen Kurſus haben porausgehen laſſen ꝛc. 579; — denn auf den Anftalten jelbft foll nur die Theorie fo weit durch die Praris erläutert wer- den, daß fie richtig verftanden x. werden fann. Alles Weitere fann exit das Gejchäftsleben geben, für welches die theoretiiche Bildung nur vorbereiten ſoll. Daß fie dies aber richtig thut, deshalb foll die An- wendung auf der Lehranftalt im Walde gezeigt werden. Die eigentliche und Hauptbeftimmung einer forftlihen Bildungsanftalt ift jedoch immer der wiljenschaftliche Unterricht. — Ebenſo wie aber ein einfeitiger theoretifcher Unterriht ohne alle Praris ungenügend tft, wird dies auch ein bloßer praftifcher ohne theoretifche Er- läuterung und wiſſenſchaftliche Orundlage jein.“ — „Um eine Uebereinftimmung in die Wirthichaft und die Vorträge, reſp. die Theorie und die Praxis zu bringen, ſoll dem Lehrer der Forftwifienichaft auch die Verwaltung der Forfte, welche zum Unterrichte beftimmt find, übertragen fein, und dieſe müffen dann von jenem jo bewirthichaftet werden, daß fie als Beifpiel dienen können; die Wirthichaft darin muß mit den vom Ka- theder vorgetragenen Lehren in Uebereinftimmung ftehen, — Alle Gefchäfte 468 jedoch, Die der Lehrer in der Verwaltung übernimmt, müffen zwar fo ver- richtet werden, daß fie der VBerwaltungsbehörde vollfommen genügen; daß fich ihnen aber der Lehrer unterzieht, hat nur den Zwed, fie fiir den Unter- richt zu benugen. Denn die eigentliche Beitimmung des Lehrers bleibt. immer die Ertheilung des Unterrichts. Man muß ihn daher von denjeni- gen Berwaltungsgejchäften, welche ihn jenem zu lange entziehen würden und die er nicht dafür bedarf, entbinden, indem man ihm fire dieſelben Gehülfen gibt. Wo dies nicht der Fall ift, ift es meit beffer, wenn der Lehrer gar nicht mit der Berwaltung zu thun hat und der Wald Lediglich zu Schulübungen und Demonftrationen benußt wird.“ Aus dem BVorftehenden wird man fich überzeugen, daß es feine Schwierigkeiten hat, eine vollftändige und zweckmäßige Verbindung des theoretifchen und praftifchen Unterrichtes herzuftellen ꝛc. ad 587° — Dr. Nördlinger fpricht ſich S. 17 feiner krit. Blätter. 1863. 46. 1. (673) gegen die &leichzeitigfeit des praftifchen und theoretifchen Unterrichts, jowie gegen die Ertheilung des leßteren vor dem erfteren auß: „Kommt der junge Mann nad) Beitehung der Schlußprüfung am Gymnaſium oder einer obern Realſchule auf ein größeres intereffantes Revier zu einem tüchtigen Förfter, der feine Aufgabe gegen den jungen Praftifer erkennt, jo wird ihm die Wichtigkeit und Art feines fünftigen Berufes erft flar, er wird fich bewußt, ob er dazır taugt (Bemerkung 278). Die Freude an der freien Natur, die Abwechslung von Stubenarbeit mit täglichen Waldbefuch, der Neiz der Jagd begeiftern ihır, wenn der Lehr— herr ein Mann von wahrer forftlicher Bildung ift. Bringt er ein halbes Jahr auf einem Laubholz- und eine gleiche Zeit auf einem Nadelwald- Revier zu, jo ift ihm ein Jahr entflohen, ehe er daran denft, fein früheres Lernen zu vergeffen (588 u. Bemerkung 237°) 2c. Bei allen laufenden Arbeiten eines Förfters durfte er behülflich fein 2c.; immer und immer ift er auf die (ebende Natur hingewiefen und mit ihr vertraut gemacht worden ꝛc. — Sp kommt der junge Mann mit Erwartung und Bewußtfein in die Lehr— anftalt. Er verfteht die Vorträge und findet bei diefen und auf den Er- furfionen, daß die allgemeinen Grundſätze der Forftwirthichaft überall diefelben find (572 und Bemerkung 235°), und daß fich die früheren Wald- gefchäfte unter durch die Umftände gebotenen geringen Abweichungen wie— derholen. — Dieſes und jenes wird ihm jetzt far, wo er tiefere phyſio— logiſche, geognoftifche, geologifche, botanifche zc. Kenntniffe erlangt ıc. — Tritt endlich der junge Mann nad) 2 bis 3 Jahren Studiums und Be- ftehung der Staatsprüfung als Revier oder Tarationsgehülfe in den Ver— waltungsdienſt, jo ift gefchehen, was für feine praftiiche Bildung gejchehen fonnte ꝛc.“ 469 ad 610 Seite 296. — Gmelin, Joh. Friedr., Dr. med., war geboren 1748 zu Tübingen und ift geftorben 1804 zu Göttingen, wo er feit 1775 Profefior der Chemie und Medizin war. Schreber, Joh. Ehrift. Daniel, Edler von, Dr. med., war ge- boren 1739 zu Weißenfee in Thüringen und ift geftorben 1810 in Er- langen, wo er jeit 1769 als Profefjor der Medizin wirkte. — Er war der Berfafjer mehrerer zoologifcher und botanifcher Schriften und Ab- bandlungen. Medieus, Friedrich Cafimir, Dr. med., war geboren 1736 zu Grumbach und ift geftorben 1809 zu Mannheim als kurpfalzbayeriſcher und furpfalzzweibrücen’scher Negierungsrath und Vorſtand des botani- hen Gartens in Mannheim (Bemerkung 164°). Späth, Joh. Leonh., war geboren 1759 in Augsburg und ift ge— ftorben 1842 in München. Er war von 1788 big zur Aufhebung der Univerfität Altdorf Profeffor der Mathematit, Phyſik und Forft- funde daſelbſt und von da an bis 1826 Profefjor der Mathematik am Lyceum und ſpäter an der Univerfität zu München. ad 629. 7; — nad) aufgenommen: — Sie wurde 1850 als Aderbau- ſchule Bet, die neben der 1856 errichteten höhern Abtheilung noch) immer befteht und hauptjächlich nur für den praftiichen Unterricht beftimmt it. Zu Anfang des Jahres 1865 betrug die Zahl der Zöglinge an der- jelben 26 und an jener 114. — Das ganze Jnftitut fteht unter der Pro- teftion des Grafen Thun-Hohenftein. Der Unterricht darin in deut- cher und böhmijcher Sprache wird von 13 Lehrern ertheilt. — Die zu der Anftalt gehörende Wirthichaft befteht aus dem Meierhof Yiebwerd und dem Borwerf Gomplig mit einem Areal von 406 Joch. Amtliher Bericht über die 25. Berfammlung deutſcher Land— und Forftwirthe. 1866. ©. 561. ad 632° am Schluß des Artifels. S. 317: — „Außerdem hat e8 die Landesvertretung von Steiermark für nothwendlg erkannt, eine forftliche Fachſchule an dem technischen Yandesinftitute einzurichten. Der in den Vor— bereitungskurs dajelbft eintretende Zögling muß die Oberrealſchule ab- folvirt haben und geht nach einem Jahr in den Fachfurs über. Diefer dauert 3 Jahre und. werden hier den Studirenden im zweiten Jahrgange die allgemeine Forftwirthichaftslehre in 5 Stunden der Woche im erften Se- mefter und im dritten Jahrgang die Waldbaulehre ebenfalls in 5 Stunden der Woche geboten. — Dem Korrefpondent in der allg. Korft u. Jagdzeitung. 1866. S.195 ift es „ein Räthſel, wie hier auf diefe Weife tüchtige Forft- wirthe — wie das Programm diejes Inſtituts hervorhebt — gebildet wer: den fünnen ꝛc.“ ” 470 ad 632? am Schluß des Artikels: — „Diefe Anftalt wurde im Oftober 1865 von der k. k. Yandwirthichaftsgejellihaft in Wien (474) eröffnet und follen darin zumächft tüchtige Forftgehülfen gebildet werden und daraus auch Forftleute hervorgehen, welche zur jelbititändigen Bewirthichaftung fleinev — namentlich bäuerlicher und Gemeindeforfte geeignet find. — Die in diefem Inſtitut aufgenommenen Zöglinge find entweder Stiftlinge, welche Unterkunft, Beheizung, Licht, Verpflegung und Unterricht unentgelt- lich erhalten oder Zahlzöglinge, die jenen in allem gleichgehalten werden, aber fire den Unterricht jährlich 20 fl. bezahlen miffen. — Die Aufnahme der Zöglinge erfolgt durch die k. k. Yandwirthichaftsgejellichaft in Wien (ad 474 in diefem Nachtrage). Der ganze Lehrkurs dauert ein Jahr. Der Anninger Forft, der — wie erwähnt — als Lehrforft für die Anftalt benutzt wird, Liegt im füdlichen Theile des Wienerwaldes (Be merkungen 41° und 254°), iſt 4 Stunden von Wien entfernt und erſtreckt fich über 2375 Joch, wovon 2289 Joch Wald find. Er beiteht aus zwei von einander getrennten Theilen, von welchen der jüdliche auf dem ſo— genannten Anninger ftoct, der nördliche aber im Zufammenhange mit den übrigen Forften des Wienerwaldes fteht. Derjelbe erhebt fich 700 bis 2100 F. über das adriatische Meer. — Im Anninger bildet die Schwarz- führe und Rothbuche, im Hleineren zweiten Theile die Rothbuche, Weiß- tanne und Traubeneiche den Hauptbeftand. — Die Harzuugung (ef. unter diefen Artikel die Harznutzung in den Schwarzkieferforiten Niederöfterreihg) wird im Anninger Forfte in ausgedehnter Weiſe betrieben. | Allg. Forft- u. Fagdzeitung. 1866. ©.193 und 19. 632° — Die erfte niederöfterreichifche Iandwirthfchaftliche Fortbil- dungsſchule tft im November 1866 in Mödling eröffnet worden. ad 640. — Bezüglich der bei der Forſtakademie in Neuftadt-Eberswalde in der neueren Zeit vorgefommenen wichtigen Veränderungen (Grunert’s forſtl. BL. 1867..13. S. 1—27) verweilen wir auf den Nachtrag des 8. Heftes. ad 652? Seite 346 neuer Abſatz: ALS weitere Jahresberichte diefer Centralanftalt find befannt: pro 1857/58 mit: „Die phyfifalifhen Eigenfhaften der Erd— arten vou Meifter.“ 1858. 8. 84 ©. Freyfing. Wölfle. (71/2Ngr.) — pro 1858/59 mit: „Ueberſicht der Borträge über Rechtskunde für Landwirthe von Koch.“ 1859. 8. 66 ©. dreyſing. Datterer. 9 /3 Thlr.) ad 654 S. 347. — Paracelfus de Hohenheim — genannt Bombaftus — geboren zu Marien -Einfiedeln im Kanton Schwyz, war Arzt und Chemiker, defien Hauptzwed auf Erfindung einer Univerfalmedizin gerichtet war; — 1527 471 und 1528 hielt er zu Bafel Vorträge, mobei er feine dunklen Werke er- läuterte. Mit einem lächerlichen Stolze ſuchte er fich die Alleinherrſchaft in der Medizin anzumaßen. — Er ftarb 1541 zu Salzburg, wahrjcheinlich ermordet. , ©. 348 5.12 von oben: — Ueber die Leiftungen und das Talent Gwinner’3 als Lehrer an diefer Forſtſchule und den Stand diefer zur damaligen Zeit gibt der Nefrolog jenes in Baur’s Monatfärift, 1866. S.241 (ad Bemerkung 183° in diefem Nachtrag) Belehrung. S. 350. — Nach dem Progranım der land- und forftwirthfchaft- lichen Anftalt zu Hohenheim pro 1866 wurde die 1855 in Angriff ge- nommene Errichtung diefer Berfuchsftation (ef. unter angewandter Chemie), welche ein chemijches Laboratorium, einen Berfuchsftall, ein Gewächshaus, einen Berjuchsgarten und ein Verſuchsfeld umfaßt, im Verlaufe des Som- mers 1866 in der Hauptjache beendet. Die Frequenz im Winterfemefter 1865/66 war 122 Studirende und zwar 83 Land- und 39 Forftwirthe — worunter 61 Ausländer ; im Sommerjemefter 1866 befanden fich nur 108 Studirende hier — nämlich 68 Land- und 40 Forjtwirthe — worunter 52 Ausländer, ©. 351. — i. Die Programme pro 1855 und 1865 find von Dr. Th. Em. Wolff (Profeffor der Agrikulturchemie an diefer Anftalt). — cf. unter Pilanzenphufiologie, Ernährung und unter Pflanzenchemie, innere Beſtandtheile der Pflanzen. ad 658°. — Hauck, Ludw. — geboren zu Heilbronn am 10. V. 36, wurde im Jahre 1865 Direktor der Aderbaufchule zu Kirchberg, wo er am 2, VI. 1866 jtarb. | Wochenbl. d. Land- und Forftwirthichaft hHeransg. von der f. würtemb. Centrafftelle f.d. Landwirthſch. 1866. ©. 137. "ad 658® S. 355. Neuer Abſatz nach — x. S. 8-27: — Dafelbft. Nr. 45 und Beilage 15. ©. 229—239. wird der Jahres- bericht über das Tandwirthfchaftliche Fortbildungsweien in Witrtemberg — nad) dem Stande vom Winter 1865/66 nad) Kreifen und Bezirken zu- ſammengeſtellt, mitgetheilt. „Es läßt ſich von den landwirthichaftlichen Bildungsanftalten des Landes eine um jo erfreulichere Entwidelung hoffen, als die ©. 355 der Chreftomathie angeführte Minifterialverfüügung, ſowie die fich daran anreihenden Maßnahmen der Centralbehörden durch Hins einziehen weiterer Elemente und Kräfte auf diejes Gebiet auch in den- jenigen Bezirken, in welchen das landwirthichaftliche Fortbildungsweſen bis jet noch feine oder nur wenig Wurzeln jchlagen fonnte, regeres Leben und eine erhöhte Theilnahme hervorrufen dürften.“ 472 ad 664 ©, 362 — Werner?Pm) x, Desgleihen Breithaupt?0ana), ad 668° Zeile 3 von unten, — neuer Abſatz: — Dr. Th. Hartig ift feit feinem Wirken auf dem Lehrftuhl der Forſtwiſſenſchaft feinen Schülern zugleich auch Examinator gewejen und hat denjelben deshalb bejondere eraminatorifche Vorträge gehalten. Da jedoch) die Fänge des Zeitraums, der in neuerer Zeit den hilfswifjenfchaftlichen- Studien der jungen Forſtleute der Forftlehranftalt zu Braunfchweig zugewieſen ift, dergleichen Vorträge nicht mehr geftattet, jo hut jener fol- gende Schrift zur Vorbereitung feiner Schüler für die Prüfung heraus- gegeben : Hartig, Dr. Th. Forftwiffenfhaftlihes Eraminato- : rium den Waldbau betreffend. 1866. XX u. 141 ©. 8. Stuttgart. Cotta. (%/s The.) Die in derjelben gegebenen Fragen find in zwei Gruppen getheilt, und zwar in ſolche, denen die Worterflärungen (Definitionen) beigefügt find, und in umfaffende Aufgaben, die nach dem vom Berfaffer aufgeftell- ten Syſtem der Forftwirthichaft geordnet find. Von erfteren enthält die Schrift 303, von legteren 175, und find namentlich diefe fehr zweckmäßig gewählt, ihren Zwed glfommen erfüllend und das ganze Gebiet des Waldbaues in klarer, bündiger, beftimmter Darftellung umfafjend. — Die vom Derfafjer verfprochene Fortjegung der Schrift, welche die weitern Zweige der Forftwirthichaft einer ähnlichen Bearbeitung unterziehen ſoll, kann nur erwünfcht fein. ad 678 Seite 376 Zeile 12 von unten tft nach erweden?”), einzuschalten: Die Dlüthezeit der Anftalt waren die Jahre 1815— 1820, 690b. — Die höhere Lehranftalt in Mailand ift hauptfächlich zur Aus— bildung der für die Lombardei höchit wichtigen Civil- Ingenieure beftimmt 30022) War 1750 zu Wehrau in der Oberlaufig geboren, — 1764 Hütten- ichreiber in den gräflich Solms'ſchen Hüttenwerfen und — nachdem er 1769 in Freiberg und 1771 in Leipzig findirt hatte — von 1775 bis zu feinem Tode, der 1817 in Dresden erfolgte, Inſpektor der Mineralien- Cammlung und Profeffor der Mineralogie und Bergbaufunde an der Bergakademie Freiberg, und jeit 1800 ſächſiſcher Bergrath. — ef. Defien Lebensbefchreibung von Friſch. 1825. Leipzig. 300aaa) Koh. Friedrich Auguft, geboren 1791 zu Probftzella bei Saal. feld, ift jeit 1813 Lehrer an der Bergakademie zu Sreiberg. 473 und hat ihre jegige Einrichtung durch ein k. Dekret vom 13. XI. 1864 erhalten. | cf. Programma del instituto tecnico superiore de Milano per l’ anno 1864—1865. 1865. Milano. Tip. Vallardi.. Heidelberger Jahrbücher der Literatur. 1865. S. 788. 690° — Unter dem Aderbau- und Handeldminifterium in Italien ftehen gegenwärtig 31 verfchiedene Arten von Gewerbs- und technifchen Schulen, deren Programme durch das Gefeg vom 14. VII. 60 feftgeftellt find. Eine Kommiffion von 5 Mitgliedern in dem betreffenden Minifterium hat die Oberleitung derfelben. cf. Insignamento professionale e industriale dal Ministero di Agricultura e commereio. 1864. 8. 393 pag. Torino. Tip. Dalmazzo. a Forſtl. Chreftomathie. 31 474 ad Bemerkung 8 — „Der Tod des k. würtembergiſchen Kreisforftrathg von Widvenmann‘“ in der allg. Forft- und Sagdzeitung. 1844. ©. 340. ad Bemerfung 9. — „Wächter war mehr Amtmann, als Mann des Waldes. Dur feine Eingenommenheit gegen Nadelholzanbau hat er feiner Zeit dem Befferen oft im Wege geftanden, ſchuf jedoch mehr Ordnung im Rechnungs— dienfte 2c. Vermeſſung, Forfteinrichtung und tiichtiges Kultiviven lag feiner Zeit darnieder. In der im J. 1858 aufgehobenen Rechnungskammer (Bemerkung 3024) war er in forftlichen Dingen zwar der Hauptarbeiter, ftand iibrigens in der zweiten Neihe, indem er einen Generalforftdireftor, deſſen Generaljecretär er war, tiber ſich hatte. — Zugleich war er ein Sammler von Allerlei und ar- beitete auch mit mäßigem Glüde in der Pflanzenphyfiologie zc. — Jedenfalls bejaß er viele und vielerlei Kenntniffe und ftand über dem Niveau, — wenn auch weniger als Forſtmann.“ ad Bemerkung 16. — Profeffor Klügel (ef. unter Geſchichte der Mathematit) lieferte aud) mehrere mathematifche und namentlich aſtronomiſche Abhandlungen in das hannover'ſche Magazin. ad Bemerfung 18. — (cf. 75 und Bemerkung 242», fowie ad 409 in diefem Nachtrag). ad Bemerkung 20*) — ſoll heißen: „Eine dem Biermanns'ſchen Verfahren ähnliche Kulturmethode ift zc. ad Bemerfung 252 am Schluß: — cf. Zarncke's literariſches Centralblatt. 1865. Sp. 2 und Bemerfung 31. ad Bemerkung 26 am Schluß: — cf. ad 58» S. 424 3.8 von oben des Nachtrags zu diefem Hefte. ad Bemerkung 33. 5. — Der Eaiferliche Forft zc. Schönbuch zwijchen ꝛc. (164 und Bemerkung 286b). ad Bemerkung 34. — Nördlich) von den Nordhügeln des Speffarts erhebt fich im Nordoften des Großherzogthums Heffen das Bogelsgebirge x. — Es geht gegen Südmeften in den Taunus über, ein in zwei Bergreihen zwijchen dem Main im Süden und - der Lahn im Norden verlaufendes, 8-IO Meilen langes Waldgebirge, das fich bis hart an den Main Hinabzieht. Es ift be- rühmt durch die an ihm gelegenen Heilbäder — Homburg, Ems, Schlangen- bad. Seine höchften Kuppen find der Feldberg (2700) und der Altkönig (2400'). — Bon dem Taunus und Vogelsgebirge gemeinjchaftlich entjpringt Durch meh- rere Zuflüffe die Nidda, die ſich bei Höchft in den Main ergießt. (190. 752, (cf. um Anhang unter Sorftftatiftit — Großherzogtfum Heffen; dann Verhalten zc. ad Bemerkung 36**). — „Erberen waren diejenigen, welche vermöge ihres Erbes — des väterlichen Hofbefites — befugt waren, ein Art — altdeutſch Ere — in den Wald zu tragen." , 475 ad Bemerkung 38a. Abſatz 1 am Schluß: — (199). Abſatz 2 am Schluß: — (160 und 201a). Abſatz 3. — „Wie fi die äußere Gefchichte der Germanen iiberhaupt in der durch den Krieg veranlaßten Bildung von Biinden einzelner Stämme oder _ Völkerſchaften bewegt, die fi) nach dem jedesmal an der Spite ftehenden oder zur Uebermacht gelangten Stamm nannten (jo am Oberrhein der Reihe nad) der ſueviſche, markomannische, alemannifche Bund): fo dreht ſich das innere politifche Leben der einzelnen Völkerſchaften um die Gaugemeinden. Die meift durch natürliche Grenzen gejchiedenen Gaue beftanden aus Mar- fen, d. h. Güterbezirken, deren Bewohner, Markgenoſſen, in einzelnen Hütten und Höfen lebten und durch ein gemeinjchaftliches Benutzungsrecht verbunden waren. — Bei den Alemannen insbejondere ftand die in einzelnen Höfen angefiedelte Einwohnerjchaft nach der ungefähren Hundertzahl der Männer oder Familien („Centen“) unter Centvorftehern, und an der Spitze - einer Anzahl unter fi) unabhängiger Gemeinden befand fich ein Herzog oder - ein König. ef. Das Königreich Würtemberg ꝛc. herausgegeben vom 8: ftatift.»topographiichen Bü« \ reau. 1863. ©. 6. ad Bemerkung 33» zweiter Abſatz: Derjelbe, Gejhichte der Dorfverfaffung in Deutfchland. 2 Bände, ° 1866. Erlangen. Ente. (44/, Thlr.) Zarnde’s lit. Gentralblatt. 1866. Sp. 1197 ıc. „Der Werth diejes Werkes, welches bis auf die neueſte Zeit reicht, befteht in einer großen Reichhaltigfeit des aus Weisthiimern (185% in diefem Nachtrag) und Urkunden gefammelten Materials; die Schwäche desjelben aber darin, daß das Wichtige und Unmichtige nicht gehörig von einander gejchieden ift und die maß— gebenden Principien im der Geftaltung der bäuerlichen Berhältniffe nicht mit genügender Schärfe hervorgehoben find. — Sehr verdienftlich ift Die genaue Darftellung der Geſchichte der Reichsdörfer“) umd des Untergangs ihrer Frei- heiten.” — cf. auch die Beilage zur allg. Augsburger Zeitung. 1866. Nr. 364 u. 365. ad Bemerkung 39b*) ©, 32. — „Die ältere und die jüngere Edda, nebft ven mythiſchen Erzählungen der Sfalda — überjegt und mit Erläuterungen begleitet von Karl Simrof, 3. Auflage. 1864. VII und 514 ©. 8. Stuttgart. Göttinger gelehrte Anzeigen. 1865. ©. 448 ıc. ) In Deutſchland gab es im Jahre 1792 nicht weniger als 162 weltliche Landesherren unter den Titeln der Ehurfürften, Herzöge, Fürſten und Grafen, " Dazu famen 83 geiftliche Neichsfürften, Erzbifchöfe, Biſchöfe, Aebte ꝛc., fowie ferner 41 freie Neichsftädte, 6 freie Neihsdörfer und etwa 1500 Reichs⸗ ritter, welche Letztere zwar nicht Sit und Stimme auf den Neichstagen, aber doch eine Art von Halbjouveränität unter alleiniger Oberherrlichleit des Kaifers hatten. . Durch den fogenannten Reichsdeputationsbeſchluß von 1803 wurden viele geiftliche Fürſten mediatifirt und größeren Staaten einverleibt. Aehnliche Vor— gänge folgten dem Preßburger Frieden (1805) umd der Stiftung des Rheinbundes. Zweiundvierzig Staaten wies in Folge defjen die deutjche Bundesalte 1815 auf. Durch Ausfterben und Abtretung verringerte fich die Zahl der Fürften bis 1866 anf 30 und 4 freie Städte. Im Sommer 1866 fielen wieder 5 Fürſten und 1 Stadt weg. — «f. ad Bemerkung 48b im Nachtrag des 3, Heftes. 31* 476 ad Bemerkung 40a — am Schluß derſelben: — cf. ad 123 in dieſem Nachtrag. ad Bemerkung 40P Zeile 6 von unten ift nad) = 1,275, 191 Heftare) einzufchalten: — (Bemerkung 2500). ad Bemerfung 41 und Ala, — (Bemerkung 254a und ad 632b in diefem Nachtrag). ad Bemerkung 52 auf der erſten Zeile — nad) 1473 (722. c. im Nachtrag zu die, ſem Hefte), und am Schluß der Bemerkung (cf. 184 ©. 89.2. Abſah). ad Bemerkung 58 am Schluß: — ef. Knorr in Nördlinger’s frit. Bl. 1865. 48. 1.6.45. „Und ſchlüßlich fommen die jonveränen Schiedsrichter und geben Ent- ſcheidungen ab, bei denen Einem der Berftand ftille fteht.“ ad Bemerfung 59. Zweiter Abſatz: Nach der Statiſtik der Forſtdienſtſtellen im Königreich Bayern in * forſtlichen Mittheilungen, herausgegeben vom f. b. Miniſterialforſtbüreau. 1866. IV. 1. ©. 160 hatte Bayern eine Geſammtwaldfläche von 7,105,034 bayeriſchen Tagwerken, und zwar 2,165,053 Tgw. Staatsforite, 1,180,965 „ Gemeinde-, Stiftungs- und Körperfchafts- Waldungen, und 3,759,016 „ Privatwaldungen. In Beziehung auf die beim Friedensihlug mit Preußen 1866 feſtgeſetzten Ge— bietSabtretungen in Unterfranken, durch welche die hier angegebenen Ziffern eine Abänderung erleiden, wird auf *) zur Bemerkung 271P hingewieſen. ad Bemerkung 61. — Neuer Abſatz. Ein Referent in Dengler’s Monatſchrift. 1865. ©. 334 2c. theilt die in dieſem Be- treffe ftattgefundenen Verhandlungen der zweiten Kammer dev bayerifchen-Ab- geordneten pro 1864/65 mit: „Unverfennbar leuchtet aus allen Operationen der bayerifchen Forftverwaltung das Beftreben hervor, minder ventirliche oder we- niger gut gelegene Staatsgüter gegen beffer ventirliche zu verkaufen. Es find dadurch — wie ſchon im früherer Zeit — ſo in den letzten Jahren große Er— folge erzielt worden.“ Eine Zuſammenſtellung der von 1844—1864 vorgekommenen Veränderungen im Staatswaldreale weift nad), daß 113,700 Tagw. gefauft und 41,659 Tagw. verfauft, 26,071 Tagw. eingetaufeht und 18,589 Tgw. vertaufcht toichen, jo daß fich in diefer Zeit das Staatswaldareal um 79,623 Tagw. vergrößert hat. — Etwa 39,000 Tagw. wurden zur Ablöfung von Forftrechten verwendet *). — Der durchſchnittliche Anfaufspreis pro Tagwerf beträgt 75 fl.; werben hiebei auch > [4 *) ef. Sorftlihe Mittheilungen, herausgegeben vom k. 6. Minifterial-Sorfibüreau. IIL 4, (der ganzen Reihe 12.) Heft. 1864. ©. 46. „Mittels Abtretung von 39,845 Tagw. Waldfläche und eines Baarauf⸗ wandes von 1,679,714 fl. wurden in Bayern von 1844 bis Ende 1862 auf dem Wege freitoilligen Uebereinfommens abgelöft: 20,213 Klafter Brennholz nebſt Stodholz nnd Reißig, 149,000 Wellen, 977 Baurechte auf ganze Anweſen, 1315 Streurechte, 543 Weiderechte und 72 fonftige Rechte. 477 noch die Taufhaufgaben, die dem Nerar gegeben worden find, beriidfichtigt, fo berechnet fich der Durchfchnittspreis pro Tgw. nur anf etliche 40 fl. — Der durch— fehnittliche Verkaufspreis ftellt fich dagegen pro Tgw. auf 116 fl., obwohl unter den verkauften Flächen durchgängig nur folche find, die von ganz untergeordneten wirtbichaftlihen Intereſſe waren. ef. auch allg. Forft- und Iagdzeitung. 1864. ©. 866, fowie unter Forftdirektion Waldankäufe in Bayern. Bemerkung 64. — Ein von einem weiten Bogen des Mains umfchlungenes Ge- birge, das im Norden von dem Vogelsgebirge (Bemerkung 34 im 1. und ad Be- merkung 34 im Nachtrag diejes Heftes), im Weften von den Ausläufern des Tau» nus begrenzt — einen interefianten Höhenrücken bildet. Kein Gebirge in Deutſchland — jelbft der Schwarzwald nur zum Theil — ift fo mit Wald bededt, wie der Spejjart. freie, nadte Kuppen ragen faft nirgends hervor. Granit, Gneis, Glimmerjchiefer, Quarz, Sand- und Kalkftein find die Haupt- beftandtheile. Durch Bergbau wird Kupfer, Kobalt und Eifen, fowie etwas Salz gefördert. Glashiütten find zahlreih. Rothbuchen und Eichen machen den größten Theil der Beftodung (ef. Vorkommen der Eiche im Speffart) und Aus- fuhr aus. Der höchſte Punkt ift der Geiersberg 1800. — Der Spefjart wird in den Hoch- und Borfpeffart getheilt, die ein auffällig verfchiedenes . Klima bieten. Erſterer — hochgelegen — ift rauh, dem Aderbau unginftig; der letstere — fih am Main hinziehend — freundlih, warm, fogar für vor— trefflihe Weinzucht geeignet. Die Holzflößerei gefchieht auf dem Main (ef. Slößerei auf dem Main), — Auf dem Nordweftabhang des Speſſarts ent- fpringt die Kinzig, die bei Hanan in den Main fällt. (ef. 741.1. und unter Sorft- ftatiftit Bayerns). ad Bemerkung 65 am Schluffe des eriten Abſatzes nad — „verkauft wurde.“ — Desgleichen veräußerte der Burggraf Friedrich die Burg zu Nürnberg, den dazu gehörenden Wald auf Sebaldi Seite und mehrere auf derjelben ge- legene Ortſchaften um 120,000 fl. an die Stadt Nürnberg, worüber im Jahr 1427 vechtskräftige Dokumente ausgefertigt wurden, denen Kaiſer Siegmund die Beftätigung verliehen hat. Am Schluß diefer Bemerkung — (Bemerkung 59» zu 152 in dieſem Nachtrage). Bemerkung 694 wird 69... ad Bemerkung 71 reſp. am Schluß derſelben nach S.145. — Der zur Befreiung der Staatsforfte von allen Servituten erforderliche Aufwand betrug 1,764,206 Thlr. 27 Sor. 1 Pf., dann die Abtretung von 346 Ader 47 Quadrat⸗ Hafter Waldboden und das Aufgeben mehrerer früherer Gegenleiftungen und Berechtigungen. (cf. Feſtſchrift für die 25. Verfammlung der deutſchen Land» und Forſtwirthe. 1865. (172b und ad 172» in diefem Nachtrage). II. ©. 15. ad Bemerfung 84b fommt am Schluß: — (Bemerkung 2424 und in der Chrefto- mathie unter Taration in verjchiedenen Ländern — Harz). ad Bemerkung 85 wäre am Schluffe des eriten Abſatzes auf 741 hinzu- weiſen. ad Bemerkuug 89 Zeile 2: — ⁊c. Uslar (ad Bemerkung 22 im dieſem Rachtrag und unter Buchenhochwaldwirthſchaft ıc.). ad Bemerkung 98 am Schluß nah war.” — Nah Rau’s Binanzwiffenfchaft 478 5. Aufl. 1865. S. 184, find in Frankreich von 1831—1835 — 116,780 Hektaren Staats: wald fiir 114,297,000 Francs verkauft worden. ad Bemerkung 99 am Schluß nad Paris: — cf. Bemerkung 101e. ad Bemerfung 100 am Schluß nad) wird: — cf. Bemerkung 102. ad Bemerfung 101° am Schluß nah) Sonnes: — cf. Bemerkung 9. ad Bemerfung 102. Zweiter Abſatz: Außerdem befitst Frankreich in Algier 1,801,805 Hektaren Waldungen, deren Hauptholzarten die Korkeiche (ef. diejen Artikel), die Ulme, Eiche, der Delbaum, Lebensbaum, die Piftazie, Ceder und Kiefer von Alepo (cf. unter verjchiedenen Arten von Kiefern) find. Diefe Waldungen find Domänengut; die Regierung hat aber den dortigen Bewohnern jchon vor dem Fahr 1861 Benutzungsrechte gegen mäßige Gegenleiftungen eingeräumt und Konzeffionen theils auf 40 Jahre hinaus, theilg proviforifcher Art gejchaffen. Ein neneres Defret verlängert die Dauer derjelben ſogar bis zum J. 1950, und gehen daher neuerdings die Kolonifationen dafelbft in großer Ausdehnung vor fih. Dem Staate erwachjen aus diefen Konzeffionen ſchon ziemliche Vortheile, und es ift bemerfenswerth, daß. fih Männer von Nang und Vermögen an der Ausnutung der mafjenhaften Korfeihenwaldungen betheiligen. — Nach) den Schätsungen Lambert's — eines k. franzöſiſchen Forft- infpeftor8 — beziffern fich die Jahreserzeugniffe aus dieſen letztern auf einen Werthbetrag von 141/, Millionen Francs. — Ein ſehr holzreiches Land ift ferner Guyana*); es beſitzt 32,000,000 Hektaren Wald und Liefert ſchon feit 1826 — namentlich ſeit 1852 — den bei weitem größten Theil der Marinehölzer. Gegen- wärtig find in Paris feit etwa 2 Fahren Holzhöfe, in denen ſämmtliche Hölzer von diefem Lande in reicher Auswahl vorhanden find. ad Bemerfung 114 Zeile 15 von unten ift nach Gebirge (ef. unter Solgen der Entwaldung in Defterreih — Iſtrien) einzufchalten. ad Bemerkung 115 ift am Schluffe (ef. 690) beizuſetzen. Bemerkung 122. cf. auch im Anhang unter Sorftitatiftit Schwedens. Die Geſammtbevölkerung Schwedens betrug am Yetten Dezember 1865 4,114,141 Seelen. Binnen einem Jahre ergab fich eine Zunahme derjelben von 44,080 Seelen. — ad Bemerkung 127 am Schluß nach Verhandlungen des ſchleſiſchen Forſtvereins ꝛc. — Nach dem im Anfang der nachfolgenden Bemerkung 129 in diefem Nachtrag nach— gewieſenen Atlas ift die Gefammtmwaldfläche des europäischen Rußlands - 198,284,101 Deßjatinen — 848,457,668 preußifche Morgen (2,318.191 Hektaren). Bemerkung 129. Die Steppen begimmen im Often bereits im 54. Grade nördlicher Breite, im *) Ein 400 Meilen. langes Land in Südamerika, in welchem Spanien, Frankreich, Niederlande, England und Portugal bedeutende Befittungen hat. Den größten Theil desfelben haben aber Indianerſtämme inne. — Das franzöftiche Guyana oder Cayenne, welches oben fpeziell gemeint ift, wird weſtlich durch den Marony von dem niederländischen Beſitz und Hftlich Durch den Oyapod von Brafilien getrennt, ift 3600 Ouadrat- Meilen groß und hat 23000 Einwohner. 479 Weften dagegen erjt beim 47. Grade, und nehmen aumnäherıb 15000 Quadrat⸗ meilen ein, cf. Tafel 3 des im J. 1857 durch das kaiſerliche Miniſterlum der Staatodomänen her⸗ ausgegebenen ökonomiſch⸗ſtatiſtiſchen Atlaſes über das europäiſche Rußland. Brinden, I. von der ꝛc. ꝛc. Harthauſen, v. (2400 in dieſem Nachtrag) ⁊c. Bode, A. (699) x. Am Schluß der Bemerkung: Nach) der allg. Sorft- und Jagdzeitung. 1849. ©. 346 refp. einem dafelbft mitgetheilten Berichte des Minifteriums der Krondomänen „ift die Bewaldung der Steppen mit größter Umficht eingeleitet, — und wird hier betätigt, „daß die größte Gefahr für das Gedeihen der Anpflanzungen in den Steppen in der Schwierigkeit liege, die jungen Pflanzen bis zum dritten Lebensjahre gegen die Dirre zu ſchützen.“ — „Mit gerechten Hoffnungen erfüllt es uns, zu erfahren, daß ſchon die jefatari- noslaw’schen, tauriſchen und charkow'ſchen Gouvernements, ſowie in Beßarabien befondere Mufterpflanzgärten angelegt find und gedeihen. Die Arbeiten in den- felben werden größtentheils durch Banernjungen ausgeführt, welche unter der Aufficht befonderer Förfter die nöthigen Handgriffe beim Kulturgefchäfte erlernen, um nad) vollendeten Lehrjahren ähnliche Pflanzgärten in der Heimath anzulegen. — Um den Einfluß, welchen die Wälder auf das Steppenklima dereinft iiben werden, vergleichSweife mit der Gegenwart beftinmen zu können, ift zur feiner- zeitigen Beantwortung diejer Frage bei der jekatarinoslaw'ſchen größeren Pflanz- ſchule ein metereologisches Obfervatorium errichtet. — Auch in den Kalmüden- Steppen des Gouvernements Aftrachan hat man mit Waldfulturen begonnen und jchon 1849 waren 154 Defjatinen durch Pflanzung beftodt, welche. als Ergebniß dreijähriger Bemühungen (von 1846 —1849) feinen Zweifel übrig laſſen, daß die Beftocdung- weiterer Flächen, welche bereits feftgefetst ift, in Bälde erreicht fein wird. Diefe Pflanzungen werden von nomadifirenden Kalmücken ausgeführt.“ von Berg theilt im Tharauder Jahrbuch. 1864. 16. ©. 237—244 einen in diefem Betreffe höchſt intereffanten Aufjats aus dem im J. 1864 in Leipzig erfchienenen Werke von Aler. Pesholdt — Reife im füdlichen und weſtlichen euro- päifhen Rußland im J. 1855 — mit: „Dur die Waldanlagen in den Mennoniten-Rolonieen in der nogai'ſchen Steppe, im Norden des cherſou'ſchen und jefatarinoslam’schen Steppengouvernements (Bemerkung 3240), die feit 1831 entftanden find, ift machgewiefen, daß die Bewaldung der Steppen nicht aus dem Bereiche der Möglichkeit liegt*) und daß nicht — wie vielfach be- hauptet wird — die Bodenbejchaffenheit an dem gänzlichen Fehlen des Waldes - die Schuld trägt, fondern der Mangel an Feuchtigkeit. Wird fiir die Beichaffung der letztern geforgt, jo wachjen auch die Waldbäume auf ſchwarzem Steppen- boden; nur an wenigen Stellen mit hellgefärbter, jehr gipshaltiger Erde gelingt der Anbau nicht. In der „hohen Steppe“ gedeiht die Eiche, Ulme, Afazie, der Maulbeerbaum, Dleafter (Elaeagnus) und der tartarifche Ahorn, — in „der Steppenniederung“ außerdem die Eiche, Linde, Kaftanie, Pappel, Buche, Hafel. — Waldſaaten mifrathen wegen der großen Trodenheit ſtets, jo daß nur mit Reunig, Dr. (Regierungsrath — 1724) jagt in der wiffenſchaftlichen Beilage zur Leipziger Zeitung. 1864. Nr. 399 — auf eigene Auſchauung begritndet, „daß in der Steppe ein Wald iiberhaupt nicht auflomme, ift an ſich unmwahr.“ 480 in Saat- und Pflanzgärten erzogenen Pflanzen Fultivirt werden kann. Es gejchieht dies in weiten Keihenabftänden, um dazwiſchen bis zur Herftellung des Schlufjes immer wieder lockern zu fünnen und dadurch den Boden feucht zu erhalten 21. — Der Holzwuchs ift hier ein ſehr ſchneller. Vom Fahre 1851 bis 1855 find eirca 630 Hektaren (2306 preußiiche Morgen) in Beſtand gebracht worden 2c. ad Bemerfung 133 am Schluß. — Das Bewaldungsverhältniß der einzelnen Gouvernements von ganz Rußland ſchwankt zwiſchen 0, und 93, pCt. — ef. Karte Nr. 3 des in der Bemerkung 129 (im Nachtrag) aufgeführten Atlajes. ad Bemerkung 134° am Schluffe. — Desgleihen v. Berg (Oberforftrath) Die Wälder Polens in Dengler’s Monatſchrift. 1866. S.3—14. „Das gegen- mwärtige Königreih Polen — das fogenannte Kongreß- Polen — umfaßt 2327 Duadrat- Meilen mit einer Bevölkerung (1864) von 5,336,210 Seelen. Es ift vorwaltend ein Aderbau treibendes Land. Holz verbrauchende Fabriken find in und bei größeren Städten zuſammengedrängt, und im Süden befinden fih namentlich die Bergwerfe und Hütten — vorzugsweiſe Eifenwerfe. — Sitte und Gewohnheit bedingen in Polen eine große Holzverfchwendung. Auf dem Lande hat man nur Häuſer von Bohlen ꝛc. Stallungen bedarf der Pole noth- wendig; denn er hält viel Vieh, namentlich Pferde und Nindvieh, wodurch ein großes Bedirfniß an Waldweide entfteht, da der fulturliche Zuftand, der Anbau von Futterfräntern, der Wiefenbau, der Zuftand der Weidegründe ꝛc. auf einer jehr niedern Stufe fteht. — (ef. Steintoßlenflöge, desgleichen Torfmoore in werfchiedenen Ländern — Bolen). — Das ganze Land bildet einen Theil des großen nordöftlichen europäischen Tieflandes und ift nach Dften durch Gebirge nicht geſchützt. Die Ebene wird häufig von Higeln unterbrochen, welche meiftens einen diinenartigen Charakter haben. Im großen Ganzen ift in Polen der Sandboden vorherrjchend vom Flugſande an bis zu fehr produftiver Befchaffenheit. Der Süden ift quelfenarm und Hat wenig Seen und Sümpfe, wogegen der Norden reich an beiden if. — Die Gefammtmafjfe der Wälder tft annähernd 33 p&t. der ge- fammten Oberfläche; fie vermindern fich indeffen fortwährend durch Rodungen, durch Aushanen der Privatwälder zc. — Polen hat daher alle Urfache, für Er- haltung feiner Staatswälder zu ſorgen. Diefe enthalten gegenwärtig eine Fläche von 1,359,422 polnische Morgen — 761,287,, Heftaren (cf, Maße und Gewichte) und nehmen 6 p&t. vom gefammten Areal des Königreichs ein. Die Berthei- Yung derjelben erjcheint jedoch als eine jehr ungleiche; im Norden haben fie fi) am meiften erhalten. — Obwohl in Polen bereits feit mehr als 40 Jahren eine planmäßige Wirthichaft geführt wird, macht der Wald dafelbft in feiner Totalität doch den Eindruck eines Plamerwaldes Man führt zwar regelmäßige Beſamungsſchläge, verjüngt zum Theil mit großem Erfolge nur durch die Natur (Ausgaben für Kulturen find ganz unbedeutend), — aber regelrechte Jungwüchſe ſieht man nicht. In den Schlägen bleibt fehr oft viel Altholz ftehen; ebenſo geben die Horfte des geringen Stangenholzes und der häufig vorkommende, meift ganz verbuttete Vorwuchs den bereits verjüngten Partien nicht felten ein plänterartiges Anfehen. Ueberall, wo der Abjat gering ift, namentlich) im Nor- - den — bleibt aller Abraum und Lagerholz in Mafje im Yorfte zurück und fehlen hier auch nicht die alten auf dem Stamme troden gewordenen mächtigen Bäume — Die Hauptholzart in diefen Wäldern ift die Kiefer. (cf. Vorkommen der Kiefer in verfchiedenen Ländern — Bolen). ad Demerfung 136. — (cf. Dewmirting 183a und ad 183a in diefem Nachtrag), ad Bemerfung 140%, — 1. Bd. m. 274 Holzſchn. Neue Ausgabe. 1866. (4 Thlr.) 481 2. Band, 2. Aufl. 1866. (5 Thlr.) 3. Band. 1862. (3 Thlr.) ad Bemerkung 149 am Schluß. (ef. 365 und Bemerkung 244). ad Bemerkung 156 am Scylufj. (cf. 370, 655 und 672, ſowie ad 326b und ad Be merfung 305» in diefeni Nachtrag). ad Bemerkung 1642. — „Mediens (cf. ad 610 in dieſem Nachtrag). ad Bemerkung 1838. — Baur im feiner Monatſchrift. 1866. ©. 2411-250 bringt einen Nekrolog von Gwinner's, aus dem wir erjehen, daß diefer in feinem 14. Zahre als Incipient bei einem Notar eintrat, fich dabei ohne den Beſuch einer Lateinſchule für die afademifche VBorprüfung vorbereitete, darauf die Uni- verfität Tiibingen bezog, nach einjährigem Bejuche derfelben als Affiftent beim Forftamt Bebenhaufen eintrat, — 1829 Profeffor in Hohenheim wurde, nach— dem er jchon 1826 als Lehrer dafelbft angeftellt worden war (654 und ad 654 in diefem Nachtrag), — fi ihm als Kreisforftrath in Ellwangen ein neues Feld der Thätigkeit eröffnete, da die von ihm längft erfannten Mängel der würtem— bergiſchen Staatsforftverwaltung fich gerade in einigen Forftbezirken des Yart- freifes am ftärfften ausgeprägt fanden (cf. Sorftfulturbetrieb in verſchledenen Ländern — Rürtemberg — Ellwanger Sorft), — und er durch die Adminiftration der aus— gedehnten Herrichaften des Fiürften von Sigmaringen in Böhmen einen ganz jelbftftändigen Wirfungsfreis fand, der ihm ein reiches Arbeitsgebiet darbot. (ef. auch ad 420 in diefem Anhang, — fowie- unter Lehrbiiher des Waldbaues Gwinner und unter Forfttaration in verjchiedenen Ländern — Würtemberg — Stutt- garter Stadtwaldungen). ad Bemerkung 183. — Leopold Dengler war geboren am 17. XI. 1812 zu Karlsruhe, wo er auf dem Lyceum feine Schulbildung erhielt. Nach ge- _ machten praftiichen Vorſtudien befuchte er 1832—1834 die an der polytechnifchen Schule zu Karlsruhe damals neu errichtete Forftichule, war 1836—1839 Forft- tarator, 1839—1848 Bezirksförfter in Bollingen und Kandern, wurde in letz— terem Jahre Lehrer der Forftwiffenichaft an der Forftfchule zu Karlsruhe und zugleich Bezirkfsförfter und 1864 Forſtrath dafelbftl. Er wirkte hier als Lehrer erfolgreih, wie auch feine Leiftungen auf dem Gebiete der forftlichen Literatur und thätige Mitwirkung bei den forftlichen Berfainmlungen und den landwirth— ſchaftlichen Bezirfsvereinen Anerkennung verdienen. Er war auch Mitbegründer des badiſchen Forftvereing (523), dem er öfters als Präfident vorftand. — Er war ein Mann von biederem, ehrenhaftem Charafter und mit gan- zer Seele feinem Berufe ergeben und in demjelben thätig. ad Bemerkung 1342 Zeile 6 von unten — nach macht: — Es fteht uns ein ſehr intereffantes Werk des k. Oberlandforftmeifters Dtto von Hagen, der ſeit feinem kurzen Wirkungsfreis als Leiter des Forſtweſens im Königreich Preußen ſchon fo viel Erſprießliches zur Hebung desjelben geleiftet hat, in Ausfiht, — das unter der Weberfchrift „die forftliden Verhältniffe Preußens“ auf dem Umfchlagsbogen des 13. Heftes von Grunert’s forfil. Blät- tern. 1867 angezeigt ift. ad Bemerkung 1872 am Schluf. — Der an Smoler’s Stelle in Prag er- nannte Forftreferent bei der Landesdireltion Urban (früher Koncipift unter jenem, dann Forftmeifter in Brandeis und nad dem Verkauf diefes Guts 482 in Neufohl) hat im November 1865 jeinen Poften übernommen und ift ſchon im Februar 1866 geftorben. ad Bemerkung 192% nach Ag. Sorft- u. Iagdzeitung. 1865. ©.469: — u. 1866. ©. 203, fowie Grunert’3 ıc. ad Bemerkung 2008, — am Schluß. cf. Bemerkung 29. ad Bemerkung 228°, — Chr. v. Seebad war geboren 1793, diente zuerft als Bolontär, dann während der Freiheitsfriege als Offizier im k. hannover— ſcheu Fägercorps, wurde 1821 Forftmeifter, 1825 Forftinipeftionschef am han— nover’shen Sollinge und avancirte 1846 zum Oberforftmeifter. Er ftarb zu Uslar (522) im Dftober 1865 und ift befannt durch feine eine Reihe von AO Fahren hindurch in der Inſpektion Uslar mit Sorgfalt und Umficht geführte Forft- wirthſchaft. — Er ift feinem Wunſche entfprechend im Walde unmittelbar am Jagdhauſe im Fthalsberge, da wo er oft in Eleineren und größeren Berfamm- ſammlungen zu feinen Fachgenofjen gefprochen hatte, begraben worden. Grunert’3 foritliche Blätter. 1866. 11. ©. 236. ad Bemerkung 247 Seite 302 am Schluß: Schindler, KR. (Bemerkung 25%). Leitfaden für den Unterridht des forft- tehnifhen und Schußperfonals, — in böhmifcher Sprache. 6 Hefte. 1865. Der böhmiſche Forftverein Hatte eine Prämie fir das befte Werk in diefer Richtung ausgefett. Diejelbe wurde zwar Niemanden zuerfannt, jedoch die obige Schrift mit einem Acceſſit beehrt. — Es ift eine deutjche Ausgabe der- jelben zu erwarten. ad Benterfung 264. — Joh. Gg. Krünitz, Dr. med. und praftifcher Arzt in Frankfurt an der Oder und Privatdocent an der Univerfität daſelbſt, lebte von 1759 an als Literat in Berlin, woſelbſt er 1796 ftarb. Er war dajelbft geboren 1728. H. Guft. Flörke, Dr. phil. und Profeffor der Naturgefhichte an der Uni- verfität Noftod, — war geboren 1764 zu Alten-Kalden bei Bützow im Mecklen— burgischen und ift geftorben zu Noftod im J. 1835. ad Bemerkung 271 — am Schluffe derſelben — neuer Abſatz: „Die in Folge des Geſetzes vom 21. Mai 1861 gemachten Vorarbeiten zur Einfirhrung einer gleichen Grumdftener im ganzen preußiſchen Staate geben eine fihere Kenntniß von der damaligen Größe, Bodeneintheilung und Crtrags- fähigkeit aller Liegenſchaften. Danach ift der ganze Staat zu 108,825,650,33 Mor- gen oder 5046,95 Duadratmeilen berechnet (cf. Bemerkung 27109). — Im ganzen Staate wird etwas itber die Hälfte des gefammten Bodens als Aderland ver- wendet. Nächſt diefem nehmen die Waldungen den größten Bodenantheil in Anspruch, und zwar im ganzen Staate etwa ein Biertel ꝛc.“ Allg. Forft- und Sagdzeitung. 1866. ©. 203. ad Bemerkung 274d Zeile 3 derjelben — Däzel?). *) Georg Anton Düzel — geboren 1752 zu Furth (Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg in Bayern), war Direftor der Forftichule zu Weihen- ftephan, 1807 Profeffor der Forftwiffenfchaft an der Univerfität Landshut, jpäter in München, — zugleich Mitglied der Akademie der Wiffenjchaften und geiftlicher Rath. Er ftarb 1847 in Regensburg (cf. Kubiktabellen). 483 ad Bemerkung 275% Zeile 7 derjelben — Dalberg (Bemerkung 684). ad Bemerkung 2365, — Die Bemerkung 286» wäre bei Bemerkung 69% beffer an ihrem Plate. ad Bemerkung 305b. „Wenn es auch feit Gleditſch (Bemerkung 262) umd Burgsdorff (Bemerkung 263) das Streben faſt aller Koryphäen in unferer Wiffenfchaft war, durch einen oder den andern Zweig der Naturkunde für die Forftwiffenichaft zu wirken, jo hat fih Hundeshagen ein umfterbliches VBerdienft erworben, indem er die Ver— einigung beider Wiffenfchaften in ein Syftem brachte, und dadurch die Mängel und Lücken aufdedte, die er jo gut, als es zu feiner Zeit möglich war, auszufüllen ſich bemühte. Er ift ohne Zweifel der Gründer einer naturwiffenichaftlichen Schule in der Forſtwiſſenſchaft, unterlag aber bei diefem Streben dem Einfluffe feiner Zeit. Die Naturwiffenfchaft hatte damals noch jene Nichtung, bei der die For- jung eine höchſt untergeordnete Rolle fpielte zc. Die naturwifjenfchaftlichen Arbeiten Hundeshagen’S tragen daher den Stempel jener Zeit, und mur diefem Umſtande ift e8 zuzujchreiben, daß fie jo wenig Auflang gefunden haben. Er blieb in Bielem unverftanden, weil er fich jelbft nicht darin verftand, reip. die, deren wifjenjchaftliche Grundjäte anzuwenden und in der Anwendung auf unfer Fach wiederzugeben er fich beftrebte, nicht verftehen konnte, da fie fi nicht verftanden umd ihre aus Vernachläſſigung aller wahren Forſchung ent- fpringenden Blößen unter dem Mantel einer myſtiſchen Sprache verftecten 20.” Th. Hartig in der allg. Horft- und Iagdzeitung. 1845. ©. 125 (572). Seite " ” Dafelbft — 42 Zeile 17 von 484 Druckfehler. 16 Zeile 9 von unten lies Buttlar ſtatt Buttler. 26 28 69 " ” 12 22 21 4 17 17 15 4 " " oben „ Maft ftatt Maß. LTR AR „ Sriedrih II von Hohenftaufen ftatt Heinrich. oben Kies Hennert's E. W. ftatt Hennert’3 € W.H. „ 1785 ftatt 1783. unten „ zeichnet. oben „ ihren ftatt feinen. 5 „ bereit3. unten „ Schwarzwalde ftatt Staatswalde. oben ſoll e8 heißen öfterreichifch (cf. Bemerkung 244) ftatt öſterreichiſch) (Bemerkung 244). „» ses Waldberedhtigungen. ftatt Waldberech— tigung. unten „ Schwarzburg ftatt Schwarburg. „ſchaftung. — »: 8,821,796 ftatt 8,721,796. a u ©. 299 u. 253 ftatt ©. 299 u. 302 u. ©. 353. oben „ Hoef ftatt Horf. unten „ Chrift. ftatt Ephr. — „Medicus F. C. ſtatt Medicus Fr. Euſ. — „Kaſthofer, H. ſtatt Theodor. „Baur ſtatt Bauer. 5 sr DOEL — A „ 2698 ftatt 2694, j „ praftiihes Fahr) ftatt praftifches Fahr. oben „ betheiligen ftatt befaffen. unten 2. Aufl. wird eingerüdt. „» fies Bemerkung 184. oben „ Däzel ftatt Däzel. unten „ im. i „ SKaboratorien ftatt Laboratorium. „ » Befammtmwaldfläde ſtatt Geſammtfläche. Buchdruderei von Guſtav Lange, Friedrichsſtraße 103. ED RER ER TR ENTERTAIN ATI EN — TEE ET FT TFT — TRENNT NENNT EEE EEE TEEN TEN TE N TE Te ELEND EEE TEE SEN DE DE DB TITTEN DT TR x S > > 3 Ko * * > > r > Ko Le Be > > a I NETT — ENT — ENTE TEN TEN TEN De ERSTEN EEE ZELLEN NT LEN ENTE RR ER ER ER RE EEE TE EEE DEE BESTER BEE NE ee Te Te ee a TE Ta S > > 1 © S S LEE DEE —— IR —— DT TE RT TAT Tr RR ER RER TREE TE ETETE TEE * EL EI I I 5 5 — 5 nn 2° Je ei En ——— > — u.) way” Re Fa >. BB < TR ** BR. LTR SET Se. PR 3 EL SE - 5 — ERROR a Er Forstliche Chrestomathie Löffelholz von Colber Friedrich PLEASE DO NOT REMOVE CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET LIBRARY UNIVERS'TY OF TORONTO UNIVERSITY OF TORONTO LIBRARY 2