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HANDBUCH

DER

KLASSISCHEN

AETEKTÜMS-WISSENSCHAFT

in systematischer Darstellung

mit besonderer Rücksicht auf Geschichte und Methodik der einzelnen

Disziplinen.

In Verbindung mit Gymn.-Rektor Dr. Autenrieth f (Nürnberg), Prof. Dr. Ad. Bauer (Graz), Prof.Dr.Blass (Halle), Prof. Dr. Brugmann (Leipzig), Prof. Dr. Busolt (Göttingen), Prof.Dr.v. Christ (München), Prof. Dr. Leop.Cohn (Breslau), Prof. H. Gleditsch (Berlin), Prof. Dr. 0. Gruppe (Berlin), Prof. Dr. Günther (München), Gymn.-Rektor C. Hammer (Würzburg), Prof. Dr. Heerdegen (Er- langen), Prof. Dr. Hommel (München), Prof. Dr. Hübner f (Berlin), Prof. Dr. Judelch (Erlangen), Prof. Dr. Jul. Jung (Prag), Prof. Dr. Krumbacher (München), Prof. Dr. Larfeld (Remscheid), Dr. LoUing f (Athen), Dr. M. Manitlus (Radebeul), Prof. Dr. Niese (Marburg), Prof. Dr. Nissen (Bonn), Prof. Dr. Oberhummer (Wien), Priv.-Doz. Dr. Öhmichen (München), Prof. Dr. Pöhlmann (München), Gymn.-Dir. Dr. 0. Richter (Berlin), Prof. Dr. M. von Schanz (Würzburg), Prof. Dr. Schiller f (Leipzig), Gymn.-Dir. Schmalz (Freiburgi.Br.), Prof. Dr. Sittlf (Würzburg), Prof.Dr.P. Stengel (Berlin), Prof. Dr. Stolz (Innsbruck), Prof. Dr. ünger (Würzburg), Prof. Dr. v. ürlichs f (Würzburg), Prof. Dr. Horitz Voigt (Leipzig), Gymn.-Dir. Dr. Volkmann f (Jauer), Prof. Dr. Windelband (Strassburg), Prof. Dr. Wissowa (Halle)

herausgegeben von

Dr. Iwan von Müller,

ord. Prof. der klassischen Philologie in Mttnchen.

Achter Band.

Geschichte der römischen Litteratur

bis zum Gesetzgebungswerk des Kaisers Justinian.

Zweite Auflage.

MÜNCHEN 1905

C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG

OSKAR BECK.

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ÖESCHICHTE

DER

ROMISCHEN LITTERATÜR

ZI

Von

Martin S^anz,

ord. Profenor an der Universität Würzbnrg.

Dritter Teil: :.'..:

Die Zeit yon Hadrian 117 bis anf Cä^tantin 324.

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Zweite Auflage. --'- '•-*'' '

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Mit alphabetischem Regi8te(r'. :--* '-'--

IfÜNGHEN 1906

C. H. BECK'SCHE VERLAGSBÜCHHANDLUNQ

OSKAR BECK.

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Alle Rechte vorbehalten.

9 8584

im

C H. Bock'Bche Dachdruckerei in Ndrdllngen.

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A. Inhaltsverzeichnis zum dritten Teil.

Einleitangr. Seite

503. Allgemeine Uebersicht 1

504. Gliederung 2

I. Die nationale Litteratar.

Die Stellimg der Kaiser zur nationalen Litteratar.

505. Hadrianns (117—138) .4

506. HadiianB Schriftstellerei 7

507. Die Antonine 9

508. Septimios Seyerus (193—211) U

509. Alexander Seyems (222—235) 16

510. JHe Gordiane 18

511. Die flbrigen litterarischen Kaiser 19

a) Die Poesie. 1. Die po6tae neoterici.

512. Die Richtong der poötae neoterici 21

513. Die einzelnen Dichter der Schale 22

2. Terentianus.

514. Die yersifisierten Lehrbflcher der Metrik yon Terentianus .... 25

3. Q. Serenus.

515. Die yersifizierten Rezepte des Q. Serenus 27

516. Der Verfasser des Gedichts 29

4. M. Aurelius Olympius Nemesianus.

517. Die C>jrnegetica des Nemesianus 30

518. Die vier Eklogen des Nemesianus 31

5. Die Spruchdichter.

519. Die Disticha des sog. Gate 33

520. Charakteristik der Disticha 36

521. Fortleben der Disticha 37

522. Die Monosticha 40

6. Andere anonyme Dichter.

523. Zerstreate Gedichte 40

7. Vespa.

521 Yespas Wettstreit zwischen Koch und Bftcker 42

8. Reposianus.

525. De concnbitu Martis et Veneria 43

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VI InhaltsverzeichuM zum dritten Teil.

9. Pentadius. Seite

526. Versus echoici und Epigramme des Pentadius 44

10. Hosidius Geta.

527. Die Tragödie Medea, ein vergiüscher Gento 44

11. Die Mimographen und die noch übrigen Dichter.

527a. Der Mimus 45

b) Die Prosa.

a) Die Historiker,

l. 0. Suetonius Tranquillus.

528. Sein Leben 47

a) Die erhaltenen Schriften Suetons.

529. Suetons XII E^aiserbiographien (de vita Gaesarum) 49

530. Gharakteristik der Eaiserbiographien 50

531. De viris illustribus 53

531a. Gharakteristik 56

ß) Nichterhaltene Schriften Suetons.

532. Die yerlorenen Schriften Suetons nach Suidas 57

533. Andere verlorene Schriften 60

534. Suetons Roma und Firata 61

535. Rückblick 63

536. Fortleben Suetons 64

2. P. Annius Florus.

537. Bellorum Romanorum libri duo 67

538. Gharakteristik .70

539. Der Dichter Florus 72

540. Pervigilium Veneris (die Nachtfeier der Venus) 74

541. Der Rhetor Florus 75

542. Verhältnis der drei Flori 76

3. Lucius Ampelius.

543. Der Über memorialis des Ampelius 77

4. Granius Licinianus.

544. Römische Geschichte von Licinianus 79

5. Die Quellenschriftsteller der historia augusta.

545. Einleitendes 83

546. Die Eaiserbiographien des Marius Maximus 84

547. Die Eaiserbiographien des Aelius Junius Gordus 86

548. Andere Quellen der historia augusta 88

/}) Die Redner.

1. M. GorneliuB Fronte.

549. Frontos Leben 90

550. Entdeckung der frontonianischen Briefsammlung 92

551. Die Bestandteile der überlieferten Eorrespondenz Frontos .... 94 551a. Die verlorenen Reden Frontos 97

552. Gharakteristik Frontos 99

2. Apuleius aus Madaura.

^ 553. Sein Leben 103

554. Ueberaicht der apnleischen Schriftstellerei 106

1. Die Metamorphosen.

555. Grundiiss des Romans 107

556. Die Quelle des Romans 110

557. Die Einlagen des Romans 113

558. Das Märchen von Amor und Psyche 114

559. Gharakteristik des Romans 118

2. Die Reden.

560. Die Apologie des Apuleius 120

561. Die Florida des Apuleius 123

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InhaltBverseiohniB snm dritten Teil. VII

3. Die philosophischen Schriften. Seite

562. De Piatone et eins dogmate 125

563. De deo Socratis 128

564. De mundo 130

4. Die verlorenen Schriften.

565. Verlorene Gedichte 132

566. Der Roman Hermagoras 133

567. Historisches 134

568. Verlorene Reden 134

569. Verlorene wissenschaftliche Werke 134

570. Uebersetznng des platonischen Fhaedo 136

5. Die apokryphen Werke.

571. Asclepiufl . ' 137

572. De herbarom medicaminibus 138

573. De remediis salutaribus 139

574. Physiognomonia 139

575. Rückblick 140

576. Fortleben des Apuleios 142

3. Julius Titianus, Vater und Sohn.

577. Die Schriftstellerei der beiden Tittani 144

Der Bhetor Antonina Julianns 145.

4. Die Panegyriker.

578. Die Sammlung der Panegyriker 146

579. Panegyrikus an Maximian von 289 (10 = H) 147

580. Der Genethliacus Maximiani (11 = 111) 148

581. Des Eumenius Rede fOr den Wiederaufbau der Schulen in Autun (9 = IV) . 149

582. Die Rede vor Gonstantius (8 = V) 151

583. Die Rede zur Feier der Hochzeit des Gonstantin und der Fausta (7 = VI) 152

584. Lobrede auf Gonstantin (6 = VII) 153

585. Dankrede an Gonstantin im Namen von Augustodunum (5 = VIII) . . 155

586. Beglfick wünschung des Gonstantin zu seinem Siege über Maxentius (12 = IX) 155

587. Der Panegyrikus des Nazarius auf Gonstantin (4 = X) 156

588. Die Autoren der zweiten Sammlung 157

589. Die Reden des Eumenius 158

590. Die Übrigen anonymen Reden 159

591. Gharakteristik der Panegyriker 160

5. Der Deklamator Galpurnius Flaccus.

592. Die Auszüge aus den Deklamationen des Galpurnius Flaccus .... 162

Deelunatto In L. Serglnm OfttiUnam 164.

y) Die Fachgelehrten, 1. Die Grammatiker und Metriker.

1. L. Gaesellius Vindex.

593. Die lectiones antiquae des L. Gaesellius Vindex 164

2. Q. Terentius Scaurus.

594. Scaurus über die Orthographie 166

595. Verlorene Schriften des Scaurus 167

3. Velius Longus.

596. Velius Longus über die Orthographie 168

4. G. Sulpicius ApoUinaris.

597. Die metrischen Argumente und die grammatischen Untersuchungen des Sulpicius ApoUinaris 170

5. Aemilius Asper.

598. Die Gommentare des Aemilius Asper 171

6. Flavius Gaper.

599. Die unter dem Namen Gapers überlieferten Schriften 173

7. Statilius Maximus.

600. Des Statilius Maximus Sammlungen von Singularia 174

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yni InhaltsverBeiohniB zum dritten Teil.

8. Helenius Acro. Seite

601. Der echte und der falsche Acro 175

9. PomponiuB Porphyrie.

602. Der Horazcommentar Porphyrios 177

10. C. Julias Romanas.

603. Die d<poQfjiai des Julius Romanus 179

11. Marius Plotius Sacerdos.

604. Aenssere Geschichte der Grammatik des Sacerdos 180

605. Charakteristik der Grammatik des Sacerdos 181

Die übrigen Grammatiker 182. Der sog. Apuleiiu minor 18S.

12. Der Metriker Juba.

606. Das metrische Handbuch Jubas 184

2. Die Antiquare. 1. A. Gellius.

607. Sein Leben 185

608. Die noctes Atticae 186

609. Charakteristik 188

2. Sammonicus Serenus.

610. Die gelehrten Schriften des Sammonicus Serenus 190

3. Cornelius Labeo.

611. Labeos Schriften Aber Sakralaltertümer 191

Oorvillua 192. Bruttina 193.

3. Die Juristen.

612. Die Formen der Rechtsbildung 193

1. Salvius Julianus.

613. Die Redaktion des edictum perpetuum 196

614. Die selbständige Schriftstellerei des Salvius Julianus 198

2. Sex. Pomponius.

615. Das Enchiridion des Pomponius ....'..... 200

3. L. Volusius Maecianus und andere zeitgenössische Juristen.

616. Das metrologische Hilfsbflchlein des Volusius Maecianus .... 201

4. Gaius.

617. Biographisches 204

618. Die Entdeckung der Institutionen des Gaius 205

619. Skizze der Institutionen des Gaius 206

620. Charakteristik 208

5. Q. Cervidius Scaevola und andere zeitgenössische Juristen.

621. Die Schriften des Q. Cervidius Scaevola 210

6. Aemilius Papinianus und andere zeitgenössische Juristen.

622. Die Schriften des Aemilius Papinianus 212

7. Domitius ülpianus.

623. Die Schriftstellerei ülpiaus 215

623 a. ülpians liber singularis regularum 218

624. Die Institutionen ülpians 218

8. Julius Paulas.

625. Die Schriftstellerei des Julius Paulus 219

626. Sententiarum ad filium 1. Y 220

9. Herennius Modestinus und andere zeitgenössische Juristen.

627. Die Schriften des Herennius Modestinus 222

10. Gregorius und Hermogenianus.

628. Der Codex Gregorianus 224

629. Der Codex Hermogenianus 225

11. Anonyme juristische Schriftsteller.

630. Anonvme juristische Fragmente 226

631. R&ckblick. Die verschiedenen Formen der juristischen Litteratur . 227

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InhaltsTerzeiobniB zam dritten Teil. IX

4. Die Schriftsteller der realen Fächer.

1. Gensorinas. seit«

632. Des Censoriiias Gebnrtstagsschriffc (de die natali) 230

633. Das sog. Fragmentum Gensorini 233

2. Q. Gargilius Martioiis.

634. Biographisches 233

635. Das landwirtschaftliche Werk des Gargilius Martialis 235

3. G. Julius Solinns.

636. GoUectanea rerum memorabilium 235

11. Die christliche Litteratar.

637. Einleitung 240

a) Der Kampf dea Chriatentnma gegen die Staatsgewalt.

638. Die rechtliche Stellung des Ghristentums 241

639. Nero (54-68) 243

640. Domitian (81-96) 244

641. Traian (98—117) 245

642. Hadrian (117—138) 247

643. Antoninns Pius (138—161) 249

644. Marens AureUus (161-180) 251

645. Septimius Severus (193—211) 253

646. Maximinus Thrax (235-288) 254

647. Dedus (249—251) 255

648. Valerianus (253—260) 256

649. Diodetian (284-305) 258

650. Gonstantinus (306—324) 259

651. RückbUck 262

ß) Der Kampf des Chriatentams mit der heidnischen Weltaneohaunng.

652. Die heidnischen lateinischen Schriftsteller und das Ghristentum 263

Die einzelnen Werke der chriatlich-lateiniBchen LiUercUur,

653. Vorbemerkungen 266

1. M. Minucins Felix.

654. Biographisches 267

655. Inhalt des Octavius 269

656. Tendenz und Zeit der Schrift 271

657. Gharakteristik des Dialogs 276

2. Der römische Papst Victor I. (189—199).

658. Die Schriltstellerei Victors 278

8. Q. Septimius Florens Tertullianus.

659. Biographisches 280

660. Anordnung der Schriften TertuUians 282

A. Werke aus der yormontanistischen Zeit a) Antinationale Schriften.

661. üebersicht .283

662. Ad nationes (Appell an die Heiden) 283

663. Apologeticus (Schntzsdirift fOr die Ghristen) 287

Dm aog. fragmentmn Faldenae 290.

664. De testimonio animae (vom Zeugnis der Seele) 291

665. Ad martyras (Trostschrift an die Märtyrer) 291

666. De spectaculis (über die Schauspiele) 292

667. De idololatria (über den Götzendienst) 293

668. De cultn feminarum 1. II (über den Frauenputz) 294

ß) Ghristlich-praktische Schriften.

669. Üebersicht 296

670. De baptismo (über die Taufe) 296

671. De oratione (über das Gebet) 297

672. De poenitentia (über die Busse) 298

673. De patientia (über die Geduld) 299

674. Ad uxorem 1. II (über Aufrechthaltung des Witwenstandes) .... 299

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X InhaltsTerzeiohniB zum dritten Teil.

y) Antibäretische Schriften. Seite

675. Uebersicht 301

676. De praescriptioiie haereticorom (ttber die Einrede gegen die Häretiker) . 301

677. AdverBos ludaeos 302

B. Werke aus der montanistischen Zeit.

678. Excnrs Aber den Montanismus 304

a) Antinationale Schriften.

679. Uebersicht 306

680. De Corona (gegen die Bekränzung der Christen) 806

681. Ad Scapulam (an Scapula gegen die Verfolgung der Christen) 308

682. De fuga in persecutione (über die Flucht bei einer Christenverfolgung) 308

683. Scorpiace (gegen die gnostische Verwerfung des Martyriums) .... 309

/}) Christlich-praktische Schriften.

684. Uebersicht 310

685. De pallio (Schutzschrift aber das Tragen des Fhilosophenmantels) 310

686. De virginibus velandis (über die Verschleierung der Jungfrauen) . 312

687. De exhortatione castitatis (Ermahnung zur Züchtigkeit) 313

688. De monogamia (ttber die Einehe) 313

689. De ieiunio adversus psychicos (ttber das Fasten) 314

690. De pndicitia (ttber die Keuschheit) 315

y) Antihäretische Schriften.

691. Uebersicht 316

692. Excurs ttber die Gnosis . 316

693. Adversus Hermogenem (gegen die Ewigkeit der Materie) . . .318

694. Adversus Valentinianos (gegen die valentinianische Gnosis) . . .319

695. Excurs ttber die Häresie Marcions 321

696. Der Antimarcion 323

697. Adversus Praxeam (gegen den Monarchianismns in der Trinitätslehre) 328

698. De anima (ttber die Natur der Seele) 331

699. De carne Christi (ttber den Leib Christi) 336

700. De resurrectione camis (Aber die Auferstehung des Fleisches) 337

701. Die verlorenen Schriften Tertullians 338

702. Unechte Schriften 344

708. Charakteristik Tertullians 345

704. Fortleben Tertullians 348

4. Caecilins Cyprianus.

705. Quellen ttber das Leben Cyprians 351

706. Biographisches 353

707. Die Schriftstellerei Cyprians 356

a) Cyprians Traktate.

708. Der sog. Traktat ad Donatum (Segnungen des Christentums im Gegensatz zum Heidentum) 359

709. De habitu virginum (ttber das äussere Leben der Jungfrauen) . . . .361

710. De lapsis (ttber die in der Verfolgung Abgefallenen) 362

711. De catholicae ecclesiae unitate (ttber die Einheit der katholischen Kirche) 363

712. De dominica oratione (ttber das Gebet des Herrn) 365

713. Ad Demetrianum (gegen die Verleumdung des Christentums) .... 366

714. De mortalitate (Trostschrift ttber den Tod) 367

715. De opere et eleemosynis (ttber Wohlthätigkeit und Almosengeben) . 369

716. De bono patientiae (ttber den Wert der Geduld) 370

717. De zelo et livore (ttber die Scheelsucht und den Neid) ..... 371

718. Ad Fortunatum de exhortatione martyrii (Aufmunterung zum Martyrium) . 371

719. Ad Quirinum (Testimoniorum libri III) 372

720. Quod idola dii non sint (die Nichtgöttlichkeit der Götzen) .... 374

/J) Cyprians Briefe.

721. Uebersicht 376

722. Briefe aus der Zeit der Flucht Cyprians 376

723. Der Briefwechsel mit den römischen Bischöfen Cornelius und Lucius. Das Schisma des Novatianus (44—61, 64, 66) 381

724. Briefe aus der Zeit des Stephanus. Der Ketzertanfstreit (67—75) ... 383

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InhaltsverBeiobniB Kam dritten Teil. XI

Seite

725. Briefe aus der Zeit der letzten Verbannung (76- 81) 385

726. Nicht einreihbare Briefe (1—4, 62, 63, 65) 386

727. Charakteristik 388

y) Pseudocyprianische Schriften.

728. üebersicht 389

a) Die Apokrypha der Hartelschen Sammlung.

729. De spectacolia (gegen den Besuch der Schauspiele von Seiten der Christen) 390

730. De bono pudicitiae (über das Gut der Keuschheit) 391

731. De laude martyrii 393

732. Ad Novatianum (gegen Novatians Ansicht über die lapsi) 394

733. De rebaptismate (über die Wiedertaufe der Häretiker) 396

734. Adversus aleatores (gegen die Würfelspieler) 398

735. De montibus Sina et Sion (über die allegorische Deutung der Berge Sina und Sion) 401

736. Adversus Judaeos (gegen die Verstocktheit der Juden) 402

736 a. De singularitate clericorum (über das Leben der Kleriker ohne Gemeinschaft

mit Frauen) 403

737. De pascha computus 405

737 a. Die übrigen Apokryphen der Hartelschen Sammlung 406

b) Die ausserhalb der Hartelschen Sammlung stehenden Apokrypha.

737 b. Ezhortatio de paenitentia (Aufforderung zur Busse) 408

737c. Die sog. caena Cypriani 409

738. Charakteristik Cyprians 410

739. Fortleben Cyprians 412

5. Noyatianus.

740. Biogr^hisches 415

741. Zwei Briefe Novatians 417

742. De trinitate (über die Trinitätolehre} 419

743. De cibis Judaicis (gegen das jüdische Speisen verbot) 421

743 a. Pseudonovatiana. T^actatus Origenis de libris ss. scripturarum 423

6. Commodianus.

744. Biographisches 427

745. Die Instructiones Commodians 429

746. Das carmen apologeticum 430

747. Charakteristik 433

7. Victorinus von Pettau.

748. Leben und Schriffcstellerei des Victorinus von Pettau 437

8. Arnobius.

749. Biographisches 439

750. Skizze des Werks 440

751. Charakteristik : ... 443

9. L. Caecilius Firmianus Lactantius.

752. Sein Leben 445

753. Üebersicht der Schriftstellerei des Lactantius 447

te) Erhaltene Schriften.

754. De opificio dei (über den menschlichen Organismus als Werk Gottes) 448

755. Aeussere Geschichte der Institutiones 449

756. Inhaltsübersicht der Institutiones 451

757. Die Epitome 457

758. De ira dei 458

759. Das Fragment de motibus animi 459

ß) Verlorene Schriften.

760. Die erste Gruppe der verlorenen Schriften 460

761. Die zweite Gruppe der verlorenen Schriften (Briefbücher) .... 461

y) Angezweifelte Schriften.

762. De mortibus persecutorum 462

763. Ueber den Autor der Schrift 464

764. De ave Phoenice 467

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Xn InhaltsTerBeichniB sniii dritten Teil.

Seite

765. Charakteristik 470

766. Fortleben 473

10. Reticius von Autun.

767. Die Schriften des Reticias 474

11. Die Martyrien.

768. Die verschiedenen Gattungen der Martyrien 475

769. Acta martynim Scillitanorom (die Prozessakten der Märtyrer von Scilli) . 477

770. Passio S. Perpetuae et Felidtatis (das Martyrium der Perpetua und der Felicitas) 478

12. üebersetzungen.

771. Die griechische Sprache in der abendländischen Kirche 480

772. Die vorhieronymianischen Bibelübersetzungen Afra und Itala 481 778. Die Fragmente der vorhieronymianischen lateinischen Bibelübersetzungen 485

774. Kanon Muratorianus 491

775. Rflckblick. Die Formen der christlichen Litteratnr 493

Nachträge und Berichtigimgen 496

Alphabetisches Register 499

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B. Zeittafel.

117 138 Hadrian. Redaktion des edictam perpetaum durch Salvios Jnlianas (vor 129^. Der über memorialia des Ampelius (oder unter Antoninus Pius). Florus' WeriE bellorum Romanorum libri II publiziert. Aufnahme des Redners Fronto in den Senat. Die Deklamationen des Galpumius Flaccus. Grammatiker: L. Caesellius Vindex, Q. Terentius Scaums, Velins Longus, Urbanus, Velins Geier. Bald nach Hadrian ist die Blflte der Poetae neoterici anzusetzen. Nach Hadrian schrieb auch Granius laci- nianus. Befreundet mit Hadrian der Dichter Voconius.

119 Lobrede Hadrians auf Matidia.

119—121 C. Septicius Glarus praefectus praetorio. Abfassung der vita Caesamm durch Sueton.

126 Ballspieler ürsus, Verfasser einer metrischen Inschrift.

128 die adlocutiones Hadrians an seine Soldaten in Lambaesis in Afrika.

136 Poetische Inschrift des T. Gaesius Taurinus auf seiil^n Vater und poetische Inschrift des T. StatiliuB Maximus Severus auf der Memnonstatue.

138 180 Antonine (Antoninus Pius und Marc Aurel); um diese Zeit blühte der von Ter- tullian bekämpfte Häretiker Marcion. Die Juristen: Terentius Glemens, Junius Mauri- cianus, Venuleius Satuminus, Ulpius Marcellus.

138 161 Antoninus Pius. untergeschobenes Toleranzedikt fOr die Christen. Das erste Buch der Institutionen des Gaius und der Anfang des zweiten wird bei seinen Leb- zeiten abgefasst, das folgende nach dessen Tode. In die Zeit des Antoninus Pius oder in die Zeit Hadrians fällt der Octavius des Minucius Felix, unter Antoninus Pins lebte der von TertuUian bekämpfte Gnostiker Yalentinus. c. 142^157 Papst Pius.

143 der Redner M. Gomelius Fronto cos. Befreundet mit ihm der Horazcommentator Pollio.

148 SalviuB Julianus cos. Seine Zeitgenossen Sex. Pomponius und Sex. Caecilius Africanus. c. 150 der Metriker Juba. c. 155 158 Apologie des Apuleius. c. 160 Q. Sept. Florens Tertullianus geboren.

161—180 M. Aurelius. Sein Lehrer in der Jurisprudenz L. Volusius Maecianus. M. Cor- nelius Fronto, Lehrer des M. Aurelius und L. verus. Noctes Atticae des Gellius (c. 169). Annianus, poeta neotericus, Freund des Gellius. Nach Gellius und vor Julius Ro- manus schrieb der Grammatiker Statilius Maximus. Der Mimograph Mamllus.

163/64 Apuleius hält eine Lobrede auf den Prokonsul Sdpio Orfitus.

166/7—174/5 Parat Soter.

169 Tod des L. Verus.

174 das Regenwnnder im Markomannenkriege, c. 175— 189 Papst Eleutherus.

177 Reskript des M. Aurelius gegen neue Kulte.

179 Taimtenius Patemus, der erste Bearbeiter des Militärrechts, kommandiert als prae- fectus praetorio in dem Krieg gegen die Markomannen.

180—192 Oommodus. Papirins Justus publiziert wahrscheinlich unter ihm die Sammlung kaiserlicher Konstitutionen.

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XIV Zeittafel.

180 (17. Juli) Prozess der Märtyrer von Scilli vor dem Prokonsul P. Vigellins Satnminus. 189^199 Papst Victor I. c. 190 die Grammatiker AemUius Asper und Flavius Caper, Helenius Acro, der Dichter

Terentianus, dessen Zeitgenosse Septimius Serenus. 193 211 Septimius Seyerus. „Rerum reconditarum libri' des Sammonicus Serenus. Der

Jurist Q. Geryidius Scaeyola, Lehrer des Sept. Seyerus und des Papinian. 193 Pertinaz. Sein Lehrer C. Sulpicius Apollinaris. Didius Julianus, c. 195—210 Kanon Muratorianus.

197 Schlacht bei Lyon (19. Februar). Christenyerfolgung in Afrika. Tertulüans Apolo-

geticus. 201/202 Reskript des Septimius Severus gegen die Christen.

201 Septimius Severus verbietet den Ueber&itt zum Judentum.

202 Ausbruch der Christenverfolgung unter Septimius Severus.

202/3 (7. März) Martyrium der Perpetua und der Felicitas. Nach diesem Datum fällt TertuUians Schrift ,de anima*".

207 das erste Buch des „Antimarcion' Tertullians in dritter Auflage.

208-211 Tertullians Schrift ,de pallio*. c. 210 Grammatiker Pomponius Porphyrio. Nach ihm lebte, jedoch noch im dritten Jahr- hundert, der Grammatiker C. Julius Romanus.

211 217 Antoninus Caracalla.

211—212 Christenyerfolgung in Afrika.

211 (4. Februar) Tod des Septimius Severus. Gewährung einer Geldspende.

211 (August oder September) Tertullians Schrift ,de corona*^. c. 212 Tertullians Schrift ,ad 8capulam^

212—219 Tertullians Schrift „de monogamia*.

212—217 Alleinregierung Caracallas. In diese Zeit fällt der grOsste Teil der Schriften Ulpians (,de officio proconsulis'^).

212 Tod des älteren Sammonicus Serenus. Aemilius Papinianus, der unter Septimius Severus praefectus praetorio war, wird von Antoninus Caracalla und Geta hinge- richtet Zeitgenössische Juristen: Callistratus, Claudius Tryphoninus, Arrius Menander, Tertullianus.

217/8—222/3 Papst Callistus. Tertullians Schrift »de pudicitia^

217-218 Macrinus. C.218 Solinus.

218-222 Elagabal.

222—235 Alezander Severus. Die Juristen Domitius ülpianus und Paulus unter ihm praefecti praetorio. Der jttngere Serenus Sammonicus.

223 L. Marius Maximus Perpetuus Aurellanus, der wahrscheinlich mit dem Verfasser der Eaiserbiographien identisch ist, zum zweitenmal cos.

226 244 fällt das Urteil des Herennius Modestinus in dem Prozess der Walker. Zeit- genossen des Herennius Modest, sind die Juristen: Aelius Marcianus, Aemilius Macer, Julius Aquila, Furius Anthianus.

228 Tod des praefectus praetorio Domitius Ülpianus durch die Prätorianer.

235 238 die beiden Maximini. Der jüngere Titianus, der Sohn des sog. Affen Titianus, Lehrer des jflngeren Maximinus.

235 Deportierung der zwei Gegenbischöfe Pontianus und Hippolytus auf die Tnsel Sardinien.

238 Gordianus I. Censorinus ,de die natali".

238—244 Gordianus III.

243 Abfassung der Schrift ,de pascha computus".

244—249 Philippus Arabs. c. 246 Taufe Cyprians. Um diese Zeit wird auch seine Schrift „ad Donatum" anzusetzen sein.

248/9 Cyprian wird Bischof. Seine Schrift ,de habitu virginum" gehört wahracheinlich dieser Zelt an.

249—251 Decius.

249 wahrscheinliche Abfassung des Carmen apologeticum Commodians. Um diese Zeit lebte auch der Historiker Aelius Junius Cordus.

250—251 Cyprian im Exil. Briefe desselben Nr. 5-^43.

250 (21. Januar)— 251 (Anf. März) Sedisvakanz in Rom. Novatian richtet zwei Briefe an Cyprian.

250 Hinrichtung des Papstes Fabianus (20. Januar), c. 251/52 Cyprian ,de dominica oratione* und „ad Demetrianum'. 251—253 Gallus und Papst Cornelius, Briefwechsel Cyprians mit letzterem.

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Zeittafel. XY

251 Gyprian kehrt (April) nach Karthago zurück. Bald nach Ostern Konzil in Karthago. Cyprians Schrift ,de catholicae ecclesiae unitate*.

252 (Mai) Synode za Karthago.

253—260 Valerianus. Caesar desValerian: Valerianus iunior; Gardepräfekt Ballista.

253—257/8 die Schrift ,ad Novatianum^

253—254 Papst Lucius. An ihn richtet Gyprian den Brief Nr. 61.

253 Aemilianus; im Mai Konzil zu Karthago; (Mitte Juni) Tod des Papstes Cornelius. 254— 257 Papst Stephanns. Briefe Cyprians.

255 Konzil in Karthago Qher die Ketzertaufe, c. 256 die Schrift „de rebaptismate'.

256/7 Gyprian ,de zelo et liyore*.

256 zwei Konzile wegen der Ketzertaufe (Frühjahr und September). Frühjahr oder bald darnach verfasst Gyprian „de bono patientiae*.

257—258 Papst Xystus II. (Sixtus).

257 Beginn der Clmstenverfolgung Valeriana. In diesem Jahre erscheint sein erstes Edikt gegen die Christen. Verbannung Cyprians nach Curubis (September). Briefe aus dieser Zeit Nr. 76— 81. In dieses Jahr fällt auch Cyprians Schrift „ad Fortunatum'.

258 zweites Edikt Valeriana gegen die Christen. Verhaftung Cyprians (13. Sept.); Hin- richtung desselben (14. Sept.^.

c. 260—350 wahrscheinliche Entstehungszeit der italischen Bibelübersetzung.

260—268 Gallienus.

260 (26. Mftrz) wird dem Q. Gargilius Martialis, der wahrscheinlich identisch ist mit dem gleichnamigen Historiker und landwirtschaftlichen Schriftsteller, ein Denkmal gesetzt.

268—270 Claudius IL

270 275 Aurelianus, Gegner Firmus, Zenobia, Tetricus senior und iunior.

275 TacituB, Kaiser.

276—282 Probus, Gegenkaiser Satnminus.

282—283 Garns.

283 284 Gynegetica des M. Aurelius Olympius Nemesianus.

284—305 Diocletian; Sammlung der Constitutiones im Codex Gregorianus. Dem Codex Gregorianus folgt unmittelbar die erste Auflage des Codex Hermogenianus. Etwas vor Diocletian f&llt die Schriftstellerei des Grammatikers Marina Plotius Sacerdos. . 284 Carinus und Numerianus.

289 Panegyrikus an Maximian.

291 der Genethliacus Maximiani.

297 Provinzialyerzeichnis. Die Rede vor Constantius; des Eumenius Rede für den Wieder- aufbau der Schulen in Antun, c. 300 der Dichter Reposianus.

303 310 fällt das werk des Amobius „ad versus nationes'*. Cornelius Labeo sein Zeit- genosse.

303 (28. Februar) Zerstörung der Kirche in Nikomedien; (24. Februar) Anfang der dio- cletianischen Christenverfolgung.

303 fMSrz) erstes Edikt Diocletians gegen die Christen. Ein Opfer der diocletianischen Christen Verfolgung ist Victorinus von Pettau.

303/4 Laciantius verfasst die Schrift „de opificio dei*^. 304—813 Abfassung der Institutionen des Lactantius.

304 der allgemeine Opferzwang wird eingeführt. 306—324 Constantinus im Kampfe um die Alleinherrschaft.

306 Tod des Constantius (25. JuU). Revolution des Maxentius.

307 Vermählung des Constantin mit der Fausta. Konferenz in Camuntum (11. November). GefangenniJime des Severus. Rede zur Feier der Hochzeit des Constantin und der Fausta.

310—314 Papst Melchiades (Miltiades).

310 Constantin feiert seine Quinquennalien. Lobrede auf Constantin, gehalten in Trier. Toleranzedikt des Galerius wird abgefasst.

311 Dankrede an Constantin im Namen von Augustodunum. Das Toleranzedikt des Galerius wird publiziert.

312 (Oktober) Ende des Krieges Constantius mit Maxentius.

313 Mailänder Toleranzedikt des Constantin und Licinius für die Christen. Rede zur Beglückwfinschung des Constantin zu seinem Siege über Maxentius. Constantin ge- währt den Klerikern Befreiung von den Personallasten. Synode von Rom in Sache der Donatisten, in der Reticius von Antun das Scbiedsrichteramt hatte.

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XVI Zeittafel.

813/14 fällt die Schrift des LactantiuB ,de ira dei".

314 Synode von Arles; (gegen Ende) „de mortibas peraecatorum* dea Lactontins.

816 Constantin verbietet die Brandmarknng der Verbrecher im Gesicht.

317 (1. Mftrz) Grispos and der jttngere Constantin werden za Caesaren ernannt. Um diese Zeit wird Lactantins von Constantin nach Gallien als Eraeher des Crispua bemfen.

318 Constantin verleiht den Bischöfen Gerichtsbarkeit, verbietet die Entftthnmg eines Mädchens and regelt die Thätigkeit der Magier.

319 die Zflchtigung der Sklaven wird von Constantin genau normiert

320 beseitigt Constantin die Hindemisse, welche den ehelosen Klerikern in Bezug auf Erbrecht entgegenstehen, unterstellt das Recht des Vaters in Bezug auf Verkauf der Kinder einer Revision und regelt den Dienst der Haruspices.

321 Einführung des Sonntags. Constantin verleiht der katholischen Kirche das Recht, Vermächtnisse anzutreten und Manumissionen rechtswirksam vorzunehmen. Der Panegyrikus des Nazarius auf Constantin. Die Tochter des Nazarius eine berühmte Rednerin,

323 der Opfexzwäng wird von Constantin aufgehoben.

324 Niederlage des licinius. Constantin Alleinherrscher des Reichs.

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Einleitung.

503. Allgemeine üebersicht. Im vorigen Teil haben wir die Ge- schichte der römischen Litteratur bis auf Hadrian geführt. Mit diesem Kaiser tritt ein Wendepunkt in der litterarischen Produktion ein; das freie Schaffen fängt an zu erlöschen, die Reproduktion und die Nachahmung werden massgebende Faktoren der Litteratur. Den Verfall des geistigen Lebens charakterisiert besonders die Erscheinung, dass wir in unserem Zeitraum eine dichterische Leistung, welche diesen Namen verdient, nicht verzeichnen können. Auch in der Prosa haben wir in den Fächern der Geschichte und Beredsamkeit kein Werk ersten Rangs, kein Werk, das sich in die Weltlitteratur einreihen liesse. In der philosophischen Pro- duktion aber ist völlige Ebbe. Die dem Schönen zugewandten Fächer trieben also keine Blüten mehr, ihre Wurzeln starben ab. Mit diesem Niedergang der schönen Litteratur ging Hand in Hand die Verschlechterung des Stils. Die geistige Oede fand hier einen ganz besonders prägnanten Ausdruck. Mit Hadrian erhob sich nämlich eine Richtung, welche längst abgestorbene Ausdrücke und Wendungen aus den alten Schriftstellern zu- sammensuchte, um mit denselben dem Stil einen pikanten Reiz zu ver- leihen. Der Stil wurde also buntscheckig und manieriert, und dieses Ge- setz des archaisierenden Stils wurde von einer ganzen Schule, welche in Fronte ihr geistiges Haupt verehrte, festgehalten. Sammlungen abge- standener Phrasen gehörten jetzt zu dem Handwerkszeug des Schrift- stellers. Einer solchen Verkehrtheit konnte eine längere Zukunft nicht beschieden sein; sie musste wie ein Rauch sich verlieren. Aber eine an- dere für die Litteratur bedeutungsvolle Erscheinung erhielt Konsistenz, die Zweisprachigkeit. Nur in einer Sprache kann der Schriftsteller es zu voller Meisterschaft bringen. Bei zweisprachigen Autoren müssen sich die beiden sprachlichen Ideenkreise verschieben. Es ist bekannt, dass selbst die herrliche Sprache Chamissos den französischen Ursprung des Dichters nicht ganz verleugnen konnte, auch in Gibbons Englisch will man Spuren seines langen Aufenthalts in der Fremde wahrnehmen. Mit Recht hat daher der berühmte französische Pamphletist unserer Tage^) es vermieden, während seiner Verbannung englisch zu reden, um seinen Stil, seine einzige Macht, nicht zu verderben. Diese Zweisprachigkeit nahm

>) Wir meinten Rochefort, als wir dieses schrieben. Handlmcb der Uaai. AltertumswiBMDBduft. YHI, 8. 2. Aufl. 1

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2 Einleüang. (§504.)

in unserem Zeitraum bedenkliche Dimensionen an. Die griechische Sprache wird neben der lateinischen fast gleichberechtigt. Rom wird ein Sitz der griechischen Litteratur. Nicht bloss kommt es vor, dass derselbe römische Autor sowohl in lateinischer als in griechischer Sprache schriftstellert, das noch merkwürdigere Faktum tritt uns entgegen, dass Römer nur in griechischer Sprache schreiben. Zeigt schon dieses üebergreifen der grie- chischen Sprache die beginnende Entnationalisierung der römischen Lit- teratur, so weist noch ein anderes Phänomen darauf hin, dass dieselbe in ihren Grundlagen erschüttert ist. Rom büsst in unserem Zeitraum seine zentrale Stellung in der Litteratur ein. Bisher war die römische Litteratur Stadtlitteratur, das litterarische Schaffen war an Rom gebannt, Rom übte auf die Schriftsteller eine Anziehungskraft aus wie in unsern Tagen, wenn- gleich nicht in so hohem Grade, Paris auf die Autoren französischer Zunge. Allein auf die Länge der Zeit war diese Präponderanz Roms in der Lit- teratur nicht aufrecht zu erhalten. Jetzt finden wir in Afrika eine Stätte litterarischen Schaffens, und gegen das Ende unseres Zeitraums wird auch Gallien ein hervorragender Sitz des litterarischen Unterrichts und eines Zweigs der lateinischen Litteratur. Aber trotz dieser Symptome des Ver- falls war die Kraft des römischen Geistes noch nicht gebrochen; noch einmal raffte er sich zu einer That auf, welche die ganze Menschheit in Staunen setzen sollte, diese That war die abschliessende Gestaltung des Rechts. Jahrhunderte hatten mit treuer Sorgfalt an der Rechtsbildung gearbeitet, jetzt galt es, das grosse Werk zu krönen. Es geschah dies durch die grossen Juristen, welche das römische Recht zu der Vollendung führten, in der es seinen Lauf durch die Welt antreten konnte. Auch bei diesen Meistern bestätigte sich der Satz, dass Form und Inhalt sich gegenseitig durchdringen müssen. Ihre scharfsinnigen Gedanken tragen auch das Gewand einer klaren und durchsichtigen Rede. Diese eminente Schöpfung ist das letzte Aufflackern des römisch-nationalen Geistes. Sie ist die Abendröte, die eine untergehende Kultur bescheint. Denn schon zeigen sich die Vorboten einer neuen Welt, welche die alte römische zer- trümmern sollte, das Christentum tritt in das römische Reich ein und damit gelangt die römische Litteratur an den Wendepunkt ihres ganzen Seins. Die Litteratur hat zunächst eine Sprache zur Voraussetzung, sie hat aber auch zur Voraussetzung den Ideengehalt eines Volkes. Mit dem Christentum zieht jedoch eine ganz neue Ideenwelt, welche an Stelle der Nationalität die Gotteskindschaft setzt, in die römische Gesellschaft ein. Die Zeit des Kampfes beginnt ; anfangs unbeachtet oder, richtiger gesagt, verachtet ergreift das Christentum immer weitere Kreise und dringt auch in die Litteratur ein. Der Kampf endete mit dem Sieg der christlichen Ideen. Die Sprache blieb dieselbe, der Inhalt war ein anderer, die Form war die lateinische, der Geist war der christliche.

504. Oliedenmg. unser Vorsatz ist, die Geschichte der römischen Litteratur bis zum Gesetzgebungswerk Justinians zu fuhren. In diese letzte Grossthat des römischen Geistes mündet sie am besten aus. Ganz scharfe Grenzen können ja selten in der litterarischen Entwicklung, die allmäh- lich verläuft, gezogen werden. Selbstverständlich ist der Zeitraum von

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Einleitang. (§504.) 3

Hadrian bis auf Justinian zu gross, um zu einer einzigen Abteilung zu- sammengefasst zu werden. Wir müssen uns daher nach einem Teilungs- punkt umsehen. Derselbe ergibt sich, wie wir glauben, naturgemäss aus dem Verhältnis, in welchem die christliche Litteratur zur nationalen steht. Die christliche Litteratur muss mit der nationalen auf Tod und Leben kämpfen, aus diesem Entscheidungskampf geht als Siegerin die christliche Litteratur hervor. Als die christliche Religion unter Gonstantin 9 aus dem Schatten in das Licht" getreten war, konnte der Untergang der vom nationalen Geiste getränkten Litteratur nur noch eine Frage der Zu- kunft sein; die heidnische Litteratur konnte sich noch einige Zeit durch energische Defensive halten, allein um ihre Herrschaft war es geschehen. Wir werden also zwei Perioden zu unterscheiden haben, die eine, in der die nationale Litteratur dominiert und die christliche Litteratur sich ihre Stellung erkämpfen muss; die andere, in der die christliche Litteratur vorwiegt und die nationale um ihre Existenz ringt. Die Grenzscheide bildet die Alleinregierung Gonstantins. Dem entsprechend werden wir in dem vorliegenden Teil die litterarischen Erzeugnisse von Hadrian bis Gon- stantin (117—324) behandeln, in dem folgenden die von Gonstantin bis auf die Zeit Justinians. Diese beiden letzten Teile haben also das mit einander gemein, dass sie neben der nationalen Litteratur noch die christ- liche darzustellen haben, während die beiden ersten es lediglich mit dem auf nationalem Boden erwachsenen geistigen Schaffen zu thun hatten. Was endlich den Zeitraum von Hadrian bis Gonstantin anlangt, so um- fasst derselbe über zwei Jahrhunderte. Derselbe ist also so gross, dass man gern noch einen zeitlichen Einschnitt machen würde. Allein ein naturgemässer will sich nicht herausstellen. Für die politische Geschichte bildet die Regierung Diokletians den scharfen Einschnitt, da jetzt der Prinzipat in die eigentliche Monarchie übergeht. Dieses wichtige Ereignis hat jedoch auf die Entwicklung der Litteratur nur eine geringe Wirkung aasgeübt. Würden wir aber in mechanischer Weise etwa hundert Jahre in unserer Darstellung zusanmienfassen, so würden mehrere wichtige Lit- teraturzweige auseinandergerissen werden. Bei dieser Sachlage haben wir von einer weiteren zeitlichen Teilung abgesehen. Dagegen war die Tren- nung der nationalen und der christlichen Litteratur, von denen jede ihre eigenen Wege geht, unbedingt geboten. Der vorliegende Teil wird daher in zwei Hälften zerfallen. Die erste Hälfte wird die Geschicke der nationalen Litteratur von Hadrian bis Gonstantin zu schildern ver- suchen, die zweite Hälfte die Entwicklung der lateinischen christlichen Litteratur von ihren Anfängen bis auf Gonstantin darlegen.

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I.

Die nationale Litteratur.

Die Stellungr der Kaiser zur nationalen Litteratur.

505. Hadrianus (117—188). Der Kaiser Hadrian wollte ein Fürst des Friedens sein; er brach daher mit der kriegerischen Politik seines Vorgängers und gab die Provinzen, welche nur durch schwere Kriege dem römischen Reich erhalten werden konnten, auf. Man sollte darnach er- warten, dass sich unter dem neuen Regiment die Künste des Friedens emporschwingen würden, und es lässt sich nicht leugnen, dass Hadrian es hier an Thaten nicht fehlen Hess. Auf seinen Wanderungen durch das grosse Reich ^) folgten ihm seine Bauleute, und überall gaben Strassen, Brücken, ganze Städte, prächtige Theater von dem emsigen Schaffen des kaiserlichen Baumeisters erfreuliche Kunde. Auch in der Litteratur ist eine Ruhmesthat von ihm zu verzeichnen;*) er liess das prätorische Edikt durch den grossen Juristen Salvius Julianus') redigieren; dadurch ward jetzt ein festes Werk geschaffen, welches der Rechtsentwicklung andere Bahnen anwies und wie einst die zwölf Tafeln der Mittelpunkt der juristi- schen Studien wurde. In seinem Consilium sassen die angesehensten Ju- risten, und durch weise Neuerungen beteiligte er sich selbst an der Fort- bildung des Rechts, besonders nach der humanen Seite hin. Allein zur vollen Blüte konnte unter diesem Kaiser weder Kunst noch Wissenschaft gelangen. Es fehlte seinem Wesen der feste sittliche Kern, welcher allein wahrhaft Grosses schaffen kann. Die verschiedensten Eigenschaften waren in diesem seltsamen Menschen vereinigt, ein launenhafter und reizbarer Charakter war er in seinen Entschlüssen unberechenbar. Ein krankhafter Zug der Zerrissenheit, der sich gegen Ende seines Lebens bis zur Un- verträglichkeit steigerte, durchzieht sein ganzes Thun. Was ihn aber be- sonders hinderte, das geistige Leben seiner Nation mit fruchtbringenden Keimen zu erfüllen, war sein ganz unrömisches Wesen. Eiii Mann, der den Aetna besteigt, um das wunderbare Schauspiel des Sonnenuntergangs zu geniessen, ist kein Römer mehr. Ebensowenig ist es ein Mann, dessen

^) M. Hertz, Die Reisen des Kaisers ! Die Erlasse Hadrians sind zusammengesteUt

Hadrian (Nord und Süd 1889 p. 887). i beiHaenel, Corpus legam,Leipz. 1857, p.85.

«) Vgl. Hitzig, Die SteUung Kaiser Ha- | ») Vgl. § 618.

drians in der rOm. Rechtsgesch., Zfirich 1892. {

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Hadrianiui. 505.)

Sinn mehr nach den Provinzen als nach Rom stand, ein Mann, den eine solche Vorliebe fUr das Griechentum erfasst hatte, dass ihm Athen mehr galt als die Hauptstadt seines gewaltigen Reichs. Auf einem solchen un- gesunden Boden muss Unkraut emporschiessen. und krankhafte Erschei- nungen treten uns bei Hadrian sowohl auf dem Gebiete der Kunst als der Litteratur entgegen. Seine Villa zu Tibur war das bizarrste Bau- werk, das sich denken lässt, ein sprechendes Abbild seines unharmonischen Seins. Selbst der vielbewunderte Typus des Antinous spendet uns nicht das Gefühl beseligender Schönheit, sondern weckt in uns eine Stimmung des Weltschmerzes. Aber auch an dem Baum der Litteratur wollten duftige Blüten nicht hervorspriessen. Sicherlich war der Kaiser hoch- gebildet; seine vielseitige Natur machte sich hier geltend, er schrieb Prosa wie Poesie, er gebot über die lateinische wie die griechische Sprache, den fremdländischen spanischen Accent im Lateinischen hatte er sich durch beharrlichen Fleiss abgewöhnt. Er hatte sich in den verschiedensten Wissenschaften umgesehen, selbst die Künste waren ihm nicht fremd, er dilettierte im Malen, Singen, Zitherspielen und zeichnete Pläne zu seinen Bauwerken. Er verkehrte aufs eifrigste mit den verschiedensten Gelehrten, er beteiligte sich an ihren Disputationen, in Alexandrien stellte er selbst Fragen zur Lösung und liess sich solche stellen;^) er kämpfte mit ihnen im litterarischen Wettstreit, und des Dichters Florus Verse*)

ego nclo Caesar esse, ambuktre per Britannos, Scyihicas pati pruinas,

parierte er in folgender feiner Weise:

ego ndo Mortis esse, atnbulare per tabemas, latüare per popinas, culices pati rtUundos.*)

Aber auch den Gelehrten gegenüber konnte der Kaiser sein wider- spruchsvolles Naturell nicht verleugnen. Aeusserlich war er gegen die- selben herablassend und leutselig, innerlich verachtete er sie; er beschenkte sie reichlich, aber trieb mit ihnen ein frivoles Spiel, indem er sie mit verfänglichen Fragen quälte. Auch verliess seine Umgebung niemals das Gefühl der Furcht vor diesem reizbaren Mann. Einer seiner Günstlinge, der Sophist Favorinus, wagte nicht gern einen Widerspruch, er meinte, der Mann, der über dreissig Legionen gebiete, sei gelehrter als er.^) Den Philosophen Heliodor beleidigte er durch eine Schmähschrift, auch die Aerzte, die ihm nicht helfen konnten, verhöhnte er durch ein Pamphlet. Den Freigelassenen Phlegon zwang er, seinen Namen zu einer von ihm selbst verfassten Schrift herzugeben. Man sieht, den Kaiser beseelte keine wahre Liebe zur Wissenschaft. Er besass auch kein gesundes ästhetisches urteil. Ihm galten nichts die alten Meister, an denen das römische Volk mit seinem Herzen hing, Cicero, Vergil, Sallust: seine Lieb-

^) Spart Hadr. 20, 2 (1 p. 21 Peter).

«) Spart Hadr. 16, 3 (p. 17 F.).

*) Es ist klar, daas die Verse des Floms nnd des Hadrian sich vOlüg entaprechen mfiasen. Die Symmetrie ist aber dadurch

verletzt, dass Hadrian einen Vers mehr gibt Wahrscheinlich ist bei Floms ein Vers zu ergänzen; vgl. § 539.

*) Spart. Hadr. 15, 3 (p. 16 P.).

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g Hadrianns. 505.)

lingsautoren waren der alte Cato, Ennius und Gaelius Antipater. Er leitete alBO die archaiBtische Litteraturströmung in Rom ein. Auch über die Grössen der griechischen Litteratur urteilte er verkehrt: er sah gering- schätzig auf Homer und Plato herab, dafür bewunderte er den dunklen Dichter Antimachus. Eine solche Geschmacksverirrung ist das deutliche Symptom eines verschrobenen Geistes, und gegen das Ende seines Le- bens, als noch schwere Krankheit hinzukam, verdüsterte sich das Gemüt des Kaisers immer mehr, seine Reizbarkeit steigerte sich, das Leben wurde ihm zur Qual, er sehnte sich nach dem Tode, und doch wollte ihm dieser Erlöser nicht erscheinen. Aber noch auf dem Totenbett überkam ihn eine zwischen Ernst und Scherz hin und her schwankende Stimmung, und in dieser dichtete er die berühmten Zeilen:^)

animtüa vagula hlandula hospea comesque corporis, quae nunc abibia in loca päflidula rigida nudida nee ut soles dabis ioeoat

Zur Charakteristik HadriaDs. Eine treffliche Charakteristik Hadrians gibt Spart. Hadr. 14, 11 (1 p. 16 P.) idem severus laetus, eomis gravis, lascivus cunetator, tenax liberalis, Simulator simplex, saevua Clemens et semper in omnibus varius. 20, 8 (p. 22 P.) ioca eins plurima extant; nam fuit etiam dieaetUus,

Die Bildung Hadrians. Spart Hadr. 3, 1 (p. 5 P.) in qua {quaestura) cum ora- tionem imperatoris in senatu agrestius pronuntians risus esset, usqt*e ad summam peritiam et facundiam Latinis operam dedit. 14, 8 (p. 16 P.) fuit poematum et liUerarum nimium studiosissimus. arithmeticae, geometriae, pieturae peritissimus, tarn psaUendi et cantandi scientiam prae se ferebat, 15, 10 (p. 17 P.) quamvis esset oratione et versu pronUissimus et in Omnibus artibus peritissimus,

Hadrian und die Astrologie. 16, 7 (p. 18 P.) mathesin sie scire sibi visus est, ut sero kalendis Januariis scripserit, quid ei toto anno posset evenire, ita ut eo anno, quo perit, usque ad illam horam, qua est martuus, scripserit, quid acturus esset. Spart. HeUus (lies: Aeliüs) 3, 9 (1 p. 31 P.) fuisse Hadrianum perüum matheseos Marius Maximus usque adeo demonstrat, ut cum dicat euneta de se scisse, sie ut omnium dierum usque ad horam mortis futuros actus ante perscripserit.

Verkehr Hadrians mit Gelehrten und Eflnstlern. Spart Hadr. 15, 10 (1 p. 17 P.) professores omnium artium semper ut doctior risit, contempsit, obtrivit, cum his ipsis pro- fessoribus et philosophis libris vel carminibus invicem editis saepe certavit. 16, 8 (p. 18 P.) quamvis esset in reprehendendis musieis, tragicis, comicis, grammaticis, rhetoribus, oratoribua facüis, tarnen omnes professores et honoravit et diviies fedt, licet eos quctestionibus semper agitaverit. 16, 10 (p. 18 P.) in summa familiaritnte Epietetum (zu beziehen auf Hadrians Auf- enthalt in Nikopolis; vgl. Dürr p. 56; Th. Zahn, Der Stoiker Epiktet und sein Verhältnis zum Christentum, Erlangen u. Leipz. 1895, p. 39, 10; Hirzel, Der Dialog 2 (Leipz. 1895) p. 261), et Heliodorum philosophos et, ne nominatim de omnibus dieam, grammaticos, rhe- tores, musicos, geometras, pictores, astrologos hdbuit, prae ceteris, ut muUi adserunt, eminente Favorino, doetores, qui professioni suae inhahiles videbantur, ditatos honoratosque a pro- fessione dimisit. Spart Helius (lies: Aelius) 4, 2 (1 p. 32 P.) ex litteratis, quorum Hadrianus speeiosa societcUe gaudebat. Aurel. Victor Caes. 14, 1 Äelius Hadrianus eloquio togaeque studiis aecommodatior .... Romam regreditur, Ibi Graecorum more .... gymnasia doctores- que curare oecepU, adeo quidem, ut etiam ludum ingenuarum artium, quod Athenaeum vo- cant, constitueret,

Hadrians ästhetische Anschauungen. Spart. Hadr. 16, 5 (p. 18 P.) amavit genus vetustum dicendi. 16, 6 (p. 18 P.) Ciceroni Catonem, Vergilio Ennium, Salustio Coelium prae- tülit eademque iactatione de Momero ae Piatone iudieavit. Seinen ästiietischen Standpunkt kennzeichnen auch die Worte 16, 2 (p. 17 P.) Catachannas libros obscurissimos Äntimachum imitando scripsit,

Litteratur. H. Jänicke, De vitae Hadrianeae scriptoribus, Halle 1875; Gregore- vius, Der Kaiser Hadrian, Stuttg.' 1884 (ein unkritisches Buch). Vortrefflich handelt Haus- rath in der Neutestamentl. Zeiigesch. 3 (Heidelberg 1874) p. 445 über Hadrian. J. Dttrr, Die Reisen des Kaisers Hadrian (Abh. des arch.-epigr. Seminars in Wien 2. Heft, Wien

*) Spart. Hadr. 25, 9 (p. 27 P.); vgl. Cantarelli p. 152.

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Hadrianns. 506.) 7

1881); H. Schiller, Gesch. der rOm. Eaiseneit 1 (Gk>iha 1888) p. 602; Plew, Quellen- anterBachnngen znr Gesch. des Kaisers Hadiian, Strassb. 1889; v. Rohden, Panlv-Wissowas Realeneycl. Bd. 1 Sp. 498; Raeder, Reiser Hadrian. En knltorhistorisk skildring, Eii- stiania 1897.

606. Hadrians Schriffcstellerei. Auch als Schriftsteller entbehrte Hadrian des festen Zentrums, wir finden ihn daher auf den verschieden- sten Gebieten thätig. Er machte gelegentlich den Dichter, allein ihn trieben nicht zum Dichten die Begeisterung und ein fiberquellendes poeti- sches Gefühl; die Poesie war ihm vielmehr ein Werk des Spiels, die Sprache war ihm daher gleichgültig, es liefen sowohl griechische wie lateinische Tändeleien von ihm um. Freilich ist hier seine Autorschaft vielfach nicht ohne Zweifel. Ein Werk seiner Eitelkeit war seine Auto- biographie, um seine Darstellung in den Augen der Zeitgenossen ob- jektiver erscheinen zu lassen, publizierte er sie unter fremdem Namen. Diese Pseudonymität scheint der Kaiser auch bei anderen Schriften gewählt zu haben ; es wird sogar, wie wir gesehen, ein Freigelassener ausdrücklich genannt, Phlegon, der seinen Namen dazu hergab. Allein der wirkliche Autor der Autobiographie blieb der Nachwelt doch nicht verborgen, wie die Gitate aus derselben beweisen. Auch als Redner hervorzutreten, hatte Hadrian vielfach Gelegenheit. Es gab Sammlungen seiner Reden; eine, die zwölf Stücke umfasste, lag den lateinischen Grammatikern vor, eine zweite kannte Photius. Durch Inschriften haben sich Fragmente von Reden erhalten, einmal von der Rede, welche Hadrian auf die Matidia gehalten. Diese war die Tochter der Marciana, der Schwester Traians, die Gattin des L.Vibius Sabinus und die Mutter der Sabina, der Gattin Hadrians. Es ist eine Lobrede auf die reichen Tugenden der Schwieger- mutter, welche im Jahre 119 gehalten wurde. Dann sind Fragmente aus den Armeebefehlen (adlocutiones) gefunden worden, welche Hadrian im Jahre 128 im Lager zu Lambaesis in Afrika erlassen hatte. Dass Hadrians vielseitiger Geist auch den grammatischen Fragen, welche in damaliger Zeit sehr beliebt waren, nicht fern bleiben konnte, lässt sich von vornherein erwarten; er scheint mit dem berühmten Grammatiker Terentius Scaurus grammatische Probleme verhandelt zu haben, aber auch schriftstellerisch versuchte er sich auf diesem Gebiete. Er schrieb ein Werk mit dem Titel Sermones (Unterhaltungen), zum mindesten aus zwei Büchern bestehend; hier erörterte er z.B. ob obiter lateinisch sei und trat Scaurus entgegen. Auch andere dunkle Bücher veröffentlichte er; sein Ehrgeiz war, es der Gelehrsamkeit des von ihm bewunderten Dich- ters Antimachus gleichzuthun. Schon der Titel war monströs; er nannte sein Werk .Gatachannae". Da «catachanna" ein mit verschiedenen Zweigen inokulierter Baum ist, werden wir den Titel als eine gesuchte Bezeichnung von Miscellanea zu betrachten- haben. Bekannt ist, dass Hadrian eine tiefe Abneigung gegen die Aerzte, die ihm nicht helfen konnten, besass; seiner Abneigung gab er sogar, wie bereits erwähnt, durch eine eigene Schmähschrift gegen die Aerzte Ausdruck. End- lich wird in der Historia augusta auch ein Brief des Kaisers an Servianus über die Aegypter mitgeteilt. Allein dieser Brief ist ein unechtes, unter- geschobenes Produkt.

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g HadrianoB. (§506.)

Hadrian war, wie schon gesagt, ein Bewunderer der alten Schrift- steller, allein in den Fragmenten der Reden tritt ein archaistischer Zug keineswegs hervor; sie weisen im ganzen eine reine Latinität auf.

Zeugnis Ober die Schriften Hadrians. Caseiiis Dio 69, 3 (8 p. 224 Boiasevain) ipvaei dk i^A^Qiavtq) q>iX6Xoyos iy ixatigif rj ykeicirp ' xal tiva xai ne^d »al ir hteci noitj- fiata naytoSantc xataXäXoine. Doublet, Notes aar les oeuvres litt^raires de Temperenr Hadrien, Toulouse 1893. Vgl. Gantarelli, GH scritti latini di Adriane imperatore (Stadi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 113).

Hadrians Schriften sind folgende:

1. Hadrians Selbstbiographie. Spart Hadr. 1, 1 (1 p. 3 P.) Hadria ortoa maiares 8U08 apud ItcUicam Scipionum temparibus resedisse in libri» (also war das Werk in meh- rere Bücher geteilt) vitae suae Hadrianus ip»e eommemorat. 7, 2 (p. 9P.) ut ipse in vka $%ui dieit. Spart. Sev. 1, 6 (1 p. 135 F.) ^t Hadriani vitam imperaioriam eadem hora legetet. Hadr. 3, 5 (p. 5 P.) in quo magistratu ad perpetuam trihuniciam poteetatem omen eibi factum adeerit, 3, 3 (p. 5 P.) indulsiaae vino se dicit Iraiani tnoribus obeequentem, Dio 69, 1 1 (3 p. 231 B.) tog^ASQiwog y^dtpet. üeber ihre Publikation: Spart 16, 1 (p. 17 P.) famae cde- bris Hadrianus tarn cupidus fuit, ut libros vitae suae seriptos a se libertis suis littenUis dederit iubens, ut eos suis nominibus publiearent, nam et PMegantis libri Hadriani esse dicuntur. Die libri PMegantis scheinen sich auf andere Schriften Hadrians zu bedehen; ygl. Plew, Quellenunters, p. 3; H. Peter, Die geschichtl. Litt über die rOm. Eaiaerzeit 1 (Leipz. 1897) p. 375 Anm. 1. Vopisc. Saturn. 7, 6 (2 p. 225 P.); vgl. p. 9, 8^. Cantarelli (p. 118) vermutet, dass jedes Buch einen anderen Freigelassenen als Verfasser angab. Ueber die Abfassungszeit (zwischen 134^136) Tgl. Plew p. 6; Rohden Sp. 493. Die Frag- mente sind gesammelt bei Peter, Hist. lUm. fragm., Leipz. 1883, p. 324.

2. Die Trauerrede auf Matidia ist uns zum Teil aus einer jetzt verlorenen In- schrift erhalten (CIHi 14, 3579). Matidia wurde am 23. Dezember 119 konsekriert. Die In- schrift befand sich im 16. Jahrh. in Tibur; wahrscheinlich hatten die Tiburtiner der Matidia eine Statue errichtet und auf dieselbe die laudatio (ygl. Cantarelli p. 126) Hadrians ge- setzt — Mommsen, Abh. der Berl. Akad. 1863 p. 483; Rudorff, ebenda 1868 p. 240; Zeitschr. für Rechtsgesch. 9 (1870) p. 295; Dehner, Hadriani laudatio Matidiae, Neuwied 1891; Vollmer, Laudationum funebrium hist (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 (1892) p. 516); Elebs, Prosopographia imperii rom. pars 2 (BerL 1897) Nr. 277 p. 354.

8. Die adlocutiones Hadrians an seine Soldaten in Lambaesis in Afrika CIL 8, 2532, zuletzt CIL Supplement zu 8 (1894) Nr. 18042. Ueber eine neue Entdeckung vgL DeVillefosse, Nouveau fn^gment dat^ des allocutions d'Hadrien (Festschr. für Hirsch- feld, Beri. 1903, p. 192). Die Inschrift fäUt in das Jahr 128; vgl. Villef osse p. 197. Ueber diese adlocutiones äussert sich Dehn er, Hadriani reliquiae particula 1, Bonn 1883, p. 10: „Nominatur titulus vulgo ,oratio Lambaesitana' ; sed neque est una oratio neque uno loco unove tempore habita, sunt plures non orationes, sed adlocutiones*, und Villef osse, sich auf den neuen Fund stützend, (p. 197): ,que Tallocution aux 16gionnaires 4tait divisöe en plusieurs parties, avec des titres diff^rents rappelant les groupes de soldats auxquels Tem- pereur s'adressait* VgL Cantarelli p. 134, der die bis dahin bekannten Bruchstücke abgedruckt, ins Italienische übersetzt und erläutert hat A.Müller, ManOyerkritik Kaiser Hadrians, Leipz. 1900. Ueber Fragmente einer Rede Hadrians an das Heer in Britannien vgl. CIL 7, 498 und Cantarelli p. 132.

Verlorene Reden. Charisius Gramm, lat 1 p. 222, 21 citiert eine Sammlung von 12 Reden: divus Hadrianus orationum XII; vgl. Cantarelli p. 148. Gellius 16, 13, 4 divus Hadrianus in oratione quam de Italicensibus, unde ipse ortus fuit, in senatu habuit; VgL darüber E. Ruggiero, Le colonie dei Romani, Rom 1897, p. 81. Photius bibL 1, 86 Bekker 'AdQUtvov jov ßaaiXiiag fieXitat diäg>OQoi eig Td fUxQiov jov Xoyov dy^yfjiiyai Kai ovx dfjdsTg, H. Meyer, Fragm. or. Rom., Zürich" 1842, p. 608.

4. Sermones. Charisius Gramm, lat 1 p. 209, 12 Obiter divus Hadrianus sermo- num I quaerit an Latinum sit, ,quamquam, inquit, apud Laberium haee vox esse dicatur*, et cum Scaurus Latinum esse neget, addit etc. Von dem Interesse Hadrians für grammatiische Fragen legt auch ein Brief an den Grammatiker Velius Celer Zeugnis ab; ▼gl. §§ 605, 595; H. Peter, Der Brief m der r»m. Litt, Leipz. 1901, p. 219.

5. Catachannae. Spart. Hadr. 16, 2 (p. 17 P.) Cataehannas libros obscurissimos Änti- maehum (vgl. Bergk, Poetae lyrici 2^ p. 292) imitando scripsit, Ueber den Namen vgl. Bernhardy (catachanas), Zeitschr. für die Altertumsw. 1834 Nr. 141; Bergk (cataehenas) ebenda 1835 Nr. 37. M. 0>rnelii Frontonis et M. Aurelii imp. epist ed. S. A. Naber, Leipz. 1867, p. 35: me eommemini cum patre meo a vindemia redeunte in agrum Pompei Falconis devertere, Ibi me videre arborem muUorum ramorum, quam iUe suum nomen eataehan- nam nominabat, p. 155 confusaneam ego eloquentiam catachannae ritu partim Uigneis

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nucUms Catönis, partim Seneeae fnoüibus et fehriculosis pruntUeis insUam suhvertendam eenseo. Darnach mOsste man die Catachannae für Miacellanea halten. Bernhardy, Grund- riss der rOm. Litt., Brannschweig^ 1865, p. 316 und Ribbeck, Gesch. der rOm. Dicht. 3 p. 315 halten sie fttr Gedichte.

6. Invectiven: «) gegen die Aerzte. Epiphanins nsgl (aHqiov 14 (48, 260 Migne) olxog dk 6 US^iavot Xaßn9€is to atofia xai fASJa<rT$udfMvog anay ro nXrj^os xtov vno xtjy ßaffdtiay avjov iatgtSv, jjTfjffs nao* avjdy iatQeiay rov iraifAatog ttvxov, Ol dh noXkd xex- firpnreg xai fiti^ky ayvirayttg iffxaip&tjaay M adxovy as xai inunolijy oyB^Sununjy yguiffai xax' avTtßy, ti^y xix^^ avxdiy aixiatfiiyfjy, tos fAfjdky Bidvlay xijg negixsifiiytjg avxy yocov iyexa. Ueber das Verhältnis der Inyective zu einem von Cassins Dio 69, 17 (3 p. 237 B.) er- wähnten Brief vgl. Cantarelli p. 159. ß) Gegen den Philosophen Heliodoras. ^art. Hadr. 15, 5 (p. 16 P.) Heliodorum fämosiasimis litteris lacessivU. Ueber C. Ayidins Helio- doras vgl. V. Kohden, Panly-Wissowas Realencycl. Bd. 2 Sp. 2383; Elebs, Prosopographia imperii rom. pars 1 p. 187; Friedländer, Darstellongen aus der Sittengesch. Roms 1^ (Leipz. 1888) p. 185.

7. Dichtungen. Spart Hadr. 14, 7 (p. 16 P.) et Oraeei quidetn volente Hadriano tum {Antinoum) consecraverunt orcusula per eum dari adeerentes, quae Hadrianua ipse con-

po9H%99e iaetatur (9) de suis dilectie tnuita versibue eonpoeuit. Cassins Dio 69, 10 (3

p. 231 B.) schreibt dem Kaiser zn v/jiyovg xiydg ig eevxijy (IlXatxiyay), er) Lateinische. Von Spartianas wird mitgeteilt die altercatio mit Floros 16, 3 (vgl. über diese Verse unten § 539); dann 25, 9 die im Text stehenden Verse animula etc., endlich ein Pentameter Apul. apol. 11. Baehrens, Poet lat min. 4 p. 111 teilt dem Hadrian zu Nr. 128 (= Anthol. lat. ed. Kiese 392, welche die Nr. jedoch Traian zuteilt), 124 (= Anthol. lat 393), 125 (= Anthol. Ut 660; Carmina epigr. ed. Buecheler Nr. 427), 126 (= Anthol. lat 903; CIL 12, 1122; Buecheler Nr. 1522), ein Gedicht auf ein verstorbenes Pferd Hadrians; vgl. Gass. Dio 69, 10 (3 p. 230 B.); allein die Autorschaft Hadrians ist hier nicht ausreichend bezeugt; darüber vgl. Baehrens p. 40, dagegen L. MflUer, Rutil. Namat, Leipz. 1870, p. 26. Ueber andere dem Hadrian zugeteilte Gedichte vgl. Cantarelli p. 156. ß) Griechische. Die Antho- logia Palatina ftlhrt unter seinem Namen auf: 6, 382; 7, 674; 9, 17 (hier auch Germanicus als Autor genannt); 9, 187; 9, 887 (auch hier Germanicus als Autor genannt). Acht Hendekasyllaben auf einer Inschrift von Thespiae bei Eaibel, Epigr. gr. Nr. 811; vgl. auch add. Nr. 888a p. 536; Nr. 1089. - Ribbeck, Gesch. der röm. Dicht 3 p. 816.

Die Sammlung bei Dosithens. Mit der Grammatik des Dositheus sind ausser anderen Uebungsstttcken verbunden 9^eiov 'Adgtayov dnotpäireis xai in^axoXai; Böcking, Dositiiei magistri interpretamentorum liber lü, Bonn 1832, p. 1 21 und Goetz, Corpus ^oss. lat. 3 (Leipz. 1892) p. 30, 14; De divi Hadrianl sententüs et epistulis (Ind. lect. Jena 1892/93); vgl. § 836. Von den inschriftlich erhaltenen griechischen Briefen gibt eine Uebersicht Rohden Sp. 494. Vgl. auch CIL 6, 2078, 1, 28—85; 6, 2080, 23—26 (Schreiben an die Arvalbrfider).

8. Unechtes. «) Dass mit Unrecht dem Hadrian eine griechisch geschriebene Taktik beigelegt wird, führt R. Foerster (Hermes 12 (1877) n. 449) aus. ß) Der un- echte Brief Hadrians. In der vita Satnmini 8, 1 (2 p. 225 P.) wird ein Brief Hadrians an den Konsul Servianus mitgeteilt, angeblich aus Phlegon entnonmien (7, 6; p. 225P.) Hadriani epiatolam ponam ex libria FMegontia liberti eius proditam; derselbe uiteilt sehr abfällig über den Charakter der Aeg^pter. Dass aber der Brief ein untergeschobenes Mach- werk ist, geht daraus hervor, dass sich der Kaiser in demselben über die von den Alexan- drinern gegen seinen «Sohn* Verus geschleuderten übelen Nachreden beklagt, während doch feststeht, dass Servianus, an den der Brief gerichtet ist, im Jahre 136 hingerichtet wurde, weil er Gegner der Adoption des Verus war (Mommsen, Rom. Gesch. 5, Berl. 1885, p. 576). Einen unkritischen Vermittlungsversuch macht Gregorovius, Hadrian* p.l64. Cantarelli (p. 167) spricht die Vermutung aus, dass der Brief ursprünglich von Hadrian griechisch geschrieben war, dann übersetzt und mit Interpolationen ausgestattet worden sei. C. Peter, Gesch. Roms 8' p. 546; Hausrath, Nentestam. Zeitgesch. 3 (Heidelberg 1874) p. 535; Dürr, Reisen Hadrians p. 88; Wülfflin, Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1886 p. 283 und p. 285; A. Wiedemann, La lettre d' Adrien ä Servianus sur les Alezandrins (Le MooB^on 5 (1886) p. 456); Harnack, Gesch. der altchrisü. litt. 1 p. 866; H. Peter, Die Script bist aug., Leipz. 1892, p. 188. Vgl. auch § 642.

Ueber den Stil Hadrians vgl. WOlfflin, Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1886 p. 282; E. Norden, Die antike Kunstprosa, Leipz. 1898, p. 365 Anm. 3.

607. Die Antonine. Der Nachfolger Hadrians Antoninus Plus

(138 161) beteiligte sich, abgesehen von den Reden, die er halten musste,

und von denen es eine in ihrer Echtheit angezweifelte Sammlung gab,

nicht aktiv an der Litteratur, aber er begünstigte sie durch die öffent-

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10 Die Antonine. 507.)

liehe Fürsorge für die Rhetoren und Philosophen, denen Ehren, Gehalte und wertvolle Privilegien verliehen wurden.*) Auch der Fortbildung des Rechts widmete er sein volles Augenmerk, die tüchtigsten Juristen standen ihm zur Seite.

Ein viel stärkeres Interesse für die Litteratur zeigte sein Nach- folger Marcus Aurelius (161—180), der Philosoph auf dem Thron. Marcus erhielt in seiner Jugend einen sehr ausgedehnten Unterricht; viele Lehrer, Griechen sowohl wie Römer, Grammatiker, Rhetoren, Musiker, Maler, Philosophen waren ihm beigegeben. Am meisten fühlte er sich zu den Philosophen hingezogen, und von diesen waren es wieder die Stoiker, deren Lehren er mit Begeisterung in sich aufnahm. Schon im zwölften Lebensjahre trug er den Philosophenmantel und übte sich in der Kunst des Entsagens in so ernster Weise, dass seine Mutter abwehrend ein- greifen musste. Doch hatte es eine Zeit lang den Anschein, als ob der für die Philosophie so Begeisterte ins rhetorische Fahrwasser geraten sollte. Der bekannte Redner Fronte hatte seinen Zögling ganz für sich gewonnen, mit fast schwärmerischer Liebe hing derselbe an seinem Lehrer. In den uns erhaltenen Briefen überschüttet Marcus den Rede- meister mit den überschwenglichsten Prädikaten (p. 29 Naber), und es ist rührend zu lesen, wie besorgt der junge Herr über des alten Fronte äusseres Wohlergehen wachte und mit welcher Ehrfurcht er zu ihm empor- blickte. Aber auch der gutmütige Lehrer hatte seinen Schüler ganz in sein Herz geschlossen, und aufs eifrigste war er bestrebt, Marcus immer tiefer in die Geheimnisse seiner edlen Kunst einzuweihen; war er doch überzeugt, dass er damit dem geliebten Zögling seinen grössten Schatz anvertraute. Der Briefwechsel gewährt uns einen Blick in diese klein- liche Welt, in der sich der Lehrer und der Schüler mit gleicher Virtuosität bewegten; und nicht selten überkommt uns ein Gefühl des Unwillens, dass der künftige Herrscher eines grossen Reichs in einer solchen Schatten- welt festgehalten wird.*) Was für nichtige Dinge sind es doch, welche in diesen Briefen mit dem grössten Ernst verhandelt werden! Da ent- wickelt der alte Schulmeister dem Marcus in gravitätischer Weise die Theorie von dem Bilde im Stil (p. 46), die den Reden des Marcus zu gute kommen soll, da fordert er ihn auf, eine Gnome in mehrfacher Weise zu variieren (p. 48), da ermuntert er zu eifriger Lektüre der Alten, da gibt er eine Liste der Autoren, welche den reichsten Gewinn abwerfen, d. h. ungewöhnliche und ihres Eindruckes nicht verfehlende Worte und Phrasen spenden (p. 62). Und wie der Meister, so der Jünger. Der gibt freudige Kunde dem Lehrer, wenn er einen recht alten Autor durchgearbeitet und excerpiert hat. Bald ist es der alte Gate (p. 36), bald sind es die Reden des Gracchus (p. 56), bald ein anderer ver- gessener Schriftsteller, der in den Kreis der Lektüre tritt und ausge- zogen wird. Eines Tags konnte Marcus die erfreuliche Mitteilung machen, dass er sich 60 Rollen excerpiert hatte, und darunter waren die «fa-

bulae Atellanae" des Novius und die Reden des Scipio (p. 34). Wie

^) Dig. 21, 1, 6, 2. Die Erlasse des An- ! nel, Corpus legum, Leipz. 1857, p. 101. toninas Pins sind zusammengestellt bei Hae- ! ') Vgl. § 552.

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mochte da dem alten Mann das Herz in Wonne aufgegangen sein! An kleinen Aufmerksamkeiten liess es Fronte nicht fehlen; als ihm Marcus einst den Sota des Ennius geliehen hatte, schickte er die Schrift in einem besseren Exemplar zurück (p. 61). So liess sich erwarten, dass Marcus eine Zierde der Frontonianer werden würde, und in der That, wenn man seine Briefe liest und mit denen des Meisters zusammenhält, so gleichen sie denselben wie ein Ei dem andern, in beiden dieselbe Abgeschmackt- heit, Nichtigkeit und Fadheit. Und doch sollte der alte Rhetor noch er- leben, dass sein mühsam errichtetes Gebäude ins Wanken 'geriet. Als Marens das fünfundzwanzigste Lebensjahr erreicht hatte, fielen ihm die Schriften des Stoikers Aristo in die Hände; ihre Lektüre erschütterte ihn aufs stärkste; es dämmerte in ihm die Einsicht auf, dass er bisher an nichtige Dinge sein Leben gesetzt; jetzt kamen ihm die rhetorischen Exercitien schal vor (p. 75). Der alte Rhetor witterte die Gefahr, er ward nicht müde, den Abgrund mit kräftigen Farben auszumalen, in den die Philosophie mit ihren Finessen, Fangschlüssen und Dunkelheiten ihre Junger stürze. Aber seine Mahnungen drangen nicht mehr durch; die alte Liebe zur Philosophie brach sich bei Marcus unaufhaltsam Bahn. Die Philosophen hatten jetzt sein Ohr. Besonders war es der Stoiker Rusticus, der auf die Seele des ernsten Mannes den tiefsten Eindruck machte. Als der Kaiser später in rührender Weise schilderte, was er alles seinen An- gehörigen und Lehrern verdanke, wird bei Rusticus unter anderem her- vorgehoben, dass er ihn aus der Sophistik herausgerissen und ihn von Bahnen abgezogen, wo to (svyyqccifsiv nsgl rcSv ^eooQTjfiäriov ij nqotqenTixd Xoyd^a itakäys<f&ai^) Aufgabe ist, während er dem Fronte') nur nach- rühmen kann, dass er von ihm gelernt habe, welcher Neid, welche Ver- schlagenheit und Heuchelei mit der Herrschaft verbunden sei, und wie wenig edel oft der sogenannte Adel erscheine. Diese Abkehr des Marcus ÄureUus von der Rhetorik hatte auch eine veränderte Stellung desselben zur Litteratur zur Folge; er trat durch die Philosophie in die griechische Litteratur ein, denn er schrieb seine Selbstbetrachtungen in griechi- scher Sprache. Er rechnete also vorzugsweise auf Leser des griechischen Ostens; dieser war, wie es scheint, in seinen Augen die eigentliche Stätte der Kultur, und besonders Athen lag ihm sehr am Herzen; dies sollte Dach seinen Intentionen die Hochschule für Philosophie werden, alle Haupt- systeme sollten ihre Vertreter haben,') und die Stellen in freier Kon- kurrenz nach Würdigkeit besetzt werden. Doch zeigte der philosophische Kaiser keine tadelnswerte Einseitigkeit; nicht bloss den Philosophen, son- dern auch den Rhetoren, Grammatikern, Aerzten wendete er seine Huld zu, indem er die Privilegien, die ihnen Antoninus Pius gewährt hatte, nicht nur bestätigte, sondern sogar noch erweiterte.*) Auch in Bezug auf die Jurisprudenz trat er in die Fusstapfen seines Vorgängers.

Ein innigeres Verhältnis des Kaisers zur römischen Litteratur bildete sich jedoch nicht heraus; und während uns berichtet wird, dass der be-

») Ausg. der commentarii von St ich p. 2. *) Dig. 27, 1, 6, 8. Die Erlasse des Marcus

■) Ebenda p. 4. Aurelius sind zusammengestellt von Haenel,

*) Luc. Eunuch. 8. Corpus legum, Leipz. 1857, p. 114.

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Die Antonine. 507.)

rühmte griechische Grammatiker Herodianus auf Anregung des Kaisers seine allgemeine Prosodie und die Spezialprosodien schrieb,^) fehlen uns Nachrichten von einem ähnlichen Einfluss auf einen römischen Autor. Die eingehende Würdigung seiner Selbstbetrachtungen gehört der Ge- schichte der griechischen Litteratur und der Geschichte der Philosophie an. Wir müssen uns hier mit der Bemerkung begnügen, dass die Aphoris- men* gewiss gut gemeint sind und ein hochadliges und wohlwollendes Gemüt verraten, allein dem Leser will doch dünken, dass der Hauch, der durch diese Gedankenwelt zieht, kein erfrischender ist, und dass ein Mann, der sich in solche Betrachtungen einlullt, nicht die feste Hand hat, um einen grossen Staat zu regieren.

Auch der Mitregent des Marcus Aurelius L. V^rvtft wurde durch hervorragende Lehrer unterrichtet; zu denselben zählte auch Fronto; und wie zwischen Marcus und Fronto, so bildeten sich auch zwischen ihm und dem Rhetor engere Beziehungen heraus, wovon die Korrespondenz zwischen beiden Zeugnis ablegt. Auch auf diesen Zögling ist der Lehrer stolz. Als vom Kriegsschauplatz, ein Brief desselben beim Senat eintraf, und dann auf denselben Marcus Aurelius in einer Bede entgegnete, konnte Fronto sich vor Freude kaum fassen, so gut hatten die beiden Regenten ihre Sache gemacht. Und als er später die beiden Produkte in die Hände bekam, schwamm er in einem Meer von Seligkeit. Jetzt konnte er ruhig von hinnen scheiden, er hatte sich ja mit unsterblichem Ruhm bedeckt, er hatte aus dem Lucius Verus und dem Marcus Aurelius tüchtige Redner gemacht. Die Kriegsthaten des Verus verschwinden natürlich in den Augen des Rhetors, denn was ist ein Feldherr ohne die mächtige Rede- kunst?*) Freilich gingen sonderbare Gerüchte, wie sie sich schon bei dem Vater des Lucius Verus >) erhoben hatten, es fehlte nicht an Leuten, welche die Autorschaft des jungen Verus bei seinen Schriftstücken an- zweifelten und an die Hilfe der gelehrten Umgebung glaubten. Allein ein solcher Gedanke ist dem Fronto kaum aufgestossen; auch schon früher hatte er einer Rede des L. Verus Lob gespendet und dabei noch beson- ders betont, dass der Redner für die Abfassung wenig Zeit übrig hatte; es war eine an Antoninus Pius gerichtete^) Danksagung. Die Briefsamm- lung Frontos enthält auch Briefe des Verus an Fronto. Auch sie über- strömen von Autinerksamkeiten für den Lelirer; auch sie verleugnen nicht die Schule des Briefschreibers. Am interessantesten ist aber der Brief, ^) in dem Verus den Fronto ersucht, seine Thaten im parthischen Krieg, über den der Rhetor schon früher in der Schrift ,de hello Parthico* 551) Phrasen zusammengestellt hatte, ^) der Nachwelt zu verkünden; er bietet

^) Vita Herodiani (1 p. VI Lentz, Leipz. 1867) If^« (in Rom) »al jfjy fie^ixijy (Lentz p. VlU) n^wri^diay xal rtjy xa&oXixrjy avys- ygätIfccTo, iito xov ctvtov avJoxQaroQog na^a^ «Xrj&eig (M. Aurelius). Die »adoUxtj n^o- fftpdia enthielt eine Widmung an den Kaiser; denn es heisst in der Vita mit Bezug auf die- selbe: to eig toy MttQxoy noooiiÄioy,

») Fronto p. 120.

•) Spart. Helius (lies : Aelius)4, 7 (1 p. 32 P.)

cum de provincia Helius redisset atque oratio- netn pulcherrimam, quae hodieque legitur, sive per se eeu per aeriniorum aut dicendi magi- 8tro8 parasset, qua kalendis Januariis Ha- driano patri gratias ageret, aeeepta potkme, qua se aestimaret iuvari, kalendis ipsis Ja- nuariis perit

*) Fronto p. 87.

*) Fronto p. 131.

«) Mommsen, Hermes 8 (1874) p. 213.

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Die Antonine. 507.) 18

ihm zur Lösung der Aufgabe ein reiches Material aus der Operations- kanzlei an, femer Denkschriften, welche Avidius Gassius und Martius Verus in seinem Auftrag verfasst hatten, auch ist er bereit, auf Wunsch Frontos selbst Hand anzulegen und fttr irgendeine Partie Material zu liefern, er macht auf die Zuschriften an den Senat und die Armeebefehle aufmerk- sam, ja selbst die Reden, welche er an die Barbaren gerichtet, sollen bereit gestellt werden. Nicht genug, auch für die Anlage des Werkes gibt Yerus seine Direktiven, natürlich, wie er sagt, nur zur Erwägung. Er wünscht nämlich eine eingehende Erörterung über die Entstehung des Kriegs und die Niederlagen, welche die römischen Heere vor seiner An- kunft erlitten hatten; das Letzte ist notwendig, um seine eigenen Thaten in hellerem Lichte erglänzen zu lassen. Seinen Brief schliesst er mit der feinen Wendung: meine Thaten werden so gross sein, als du sie darstellst. und wirklich machte sich der Meister an die Arbeit; noch ehe die in Aussicht gestellten Materialien bei ihm anlangten, schrieb er einen Traktat, der die Oeschichte des parthischen Kriegs einleiten sollte, es sind die »principia historiae" 551), welche auf eine Vergleichung der parthischen Feldzüge des Traian und des Verus hinauslaufen; dass bei dieser Ver- gleichung Traian den Kürzeren zieht, ist selbstverständlich. Nach dieser Probe muss man staunen über die grosse Selbsttäuschung, in der sich Lehrer und Schüler wiegten; der eine, indem er glaubte, auch das Feld der Geschichte mit seinen Phrasen beherrschen zu können, der andere, indem er von Frontos abgeschmacktem Gerede die Unsterblichkeit erhoffte. Wahrlich es wäre die gerechte Nemesis gewesen, wenn L. Verus, der in dem parthischen Krieg selbst nichts gethan hatte, in einem Geschichts- werk Frontos jenes Lob eingeheimst und so den Fluch der Lächerlichkeit auf sich geladen hätte. L. Verus starb 169.

Hatte schon Lucius Verus wenig Beziehungen zur Litteratur, so fehlen solche ganz bei Gommodus, dem Sohn des Marcus Aurelius, der nach des Vaters Tod 180 192 regierte und nur mit körperlichen Uebungen und Ausschweifungen sein Dasein ausfüllte.

Verhältnis des Antoninas Pias zur Litteratar. Gapitol. Anton. Pius 2, 1 (1 p. 37 P.) fahrt n. a. in der Charakteristik auf: eloquentiae nitidtte, litteraiurae praeeipuae. 11, 3 (p. 45 P.) rhetoribus et philasophia per omnes provineiae et h<mores et salaria detidit. OraHones plerique ülienas dixerunt, guae eüb eius nomine feruntur; Marius Maximus eins pr&prias fuitse dieit. 12, 1 (p. 45 P.) multa de iure sanxit usuaque est iuris periiis Vindio Vero, Sdlvio, Vcdente (Mommsen: Fulvio Valente), Volusio Maeeiano, Ulpio Marcello et Dia- coieno (lies: Javoleno), Fronte p. 87 Naher (schreiht M. Aarel): oratUmem patris mei. Zwei Briefe des Antoninns Pius an IVonto giht der Briefwechsel Frontos p. 163 und p. 167; flher die griechischen Briefe vgl. Rohden, Panly-Wissowas Realencycl. Bd. 2 Sp. 2493, der eine Znsanunenstellang giht; vgl. noch Dessau, Inscriptiones lat. selectae 1 Nr. 338 und unten § 643.

Allgemeine Litteratur flher Antoninus Pius. H. Schiller, Gesch. der rOm. Kaiseizeit 1 (Gotha 1883) p. 628; G. Lacour-Gayet, Antonin le Pienx et son temps, Paris 1888; E. Bryant, The reign of Antoninus Pius, Camhridge 1896.

Verhftltnis des Marcus Aurelius zur Litteratur. üeher seine Lehrer vgl. CapitoL Marc. 2, 2 (1 p. 48 P.) usus est magistris ad prima elementa Euforione littei'atore

et Gemino eomaedo, musieo Androne eodemque geametra usus praeterea grammaticis

Graeeo Alexandra Cotiaensi, Latinis Trasio Apro et Polione et Eutyehio Proculo Siceensi . araionbus usus est Graecis Aninio Macro, Caninio Celere et Herode Attico, Latino Fron- tone Comelio .... usus est etiam Commodi magistro .... ApoUonio Chalcedonio stoico philo- sopko, 3, 2 (p. 49 P.) audivU et Sextum Chaeronensem Plutarchi nepotem, Junium Rusti- cum, Gaudium Maximum et Cinnam Catulum, stoicos . peripatetieae vero studiosum au-

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14 Septimiui SeTerns. 508.)

divit Claudium Severum ei praeeipue Junivm Btuticum, quem et reveritue est et eeeteUue, qui domi militiaeque poUebat, etoieae diseiptinae perUiseimum; cum quo omnia eommuni" cavit publica privataque conaüia .... studuU et iuri audiens iMcium Volueium Maeeia- num .... frequentavü et decJamatarum scolas puhlieas. 4, 9 (p. 50 P.) operam prtuterea pmgendo eub magistro Diogeneto dedit. (Vgl. Zell er, Philos. der Griech. 3' (Leipz. 1880) 1. Abt. p. 754.) Im ersten Buch (geschrieben im Quadenlande am Granfloase; vgl. 1, 17; also nacn 166) seiner Commentare ziüilt er auf, was er seinen Angehörigen und seinen Lehrern verdankt; es sind genannt Diognetos, Rusticns, ApoUonios, Sextoa, Alezander der Grammatiker, Fronte, Alexander der Platoniker, Catnlus, Claudios Severus, Mazimns. G. Boissier, La jeunesse de Marc Aur^le et les lettres de Fronton (Revue de deuz mondes

1. Aprü 1868 p. 671); £. Mttller, M. Aurel in seinen Briefen an Fronte, Ratibor 1869; R. £11 is, The correspondence of Fronto and M. Aurelius, London 1904.

Briefe des Marcus Aurelius. Gassius Dio 71, 36, 2 (3 p. 278 Boiasevain) acte .^. . . tag ti inunoXdf tag nXeiatag ov uovoy iy xj n^t^ ijXixiif aXXd xal fjietd tavta afStfh- X^iglif totg nayv giÜois yQd<peiy, Ueber die Briefe, die er mit Fronto wechselte, vgl. unten § 551. Vgl. noch GIG 2, 3176; Gassius Dio71, 30, 1 (3 p.270B.); Philostrat vita sophistamm

2, 1, 12 (Kaiser 2 (Leijn. 1871) p. 69) und unten § 644. Bezflglich der in die Scriptoree bist. Aug. emgelegten Briefe vgl. § 795 p. 54.

Reden des Marcus Aurelius. Fronto berührt mehrfach die Reden Marc Aurela, so p. 99 Naber: In oratiane tua Cyzicena, cum deos prttecareria, *et ei fas est, obeecrt/ addidisti. p. 46 hac imagine muUimodis uti potee ubi patri tuo gratiae agee, in qua ara- tione locupletisaimum et coptosiseimum te eaae oportet, p. 96 meministin eius oratUmis tuae, quam vixdum pueritiam egreesus in senaiu hahuieti? p. 121 oratUmi tuae successü Antonini oratio, p. 153 in oratione recenti tua. Vgl. noch Fragm. Vatic. 195; CIL 2 Suppl. 6278, 28.

Ueber die Gommentarii des M. Aurelius {raiy eig iavtoy ßißXia »/)') vgl. Zeller, Philos. der Griechen 3, 1' p. 754; Braune, M. Aureis Meditationen in ihrer län- heit und Bedeutung, Leipz. 1878; Königsbeck, De stoicismo M. Antohini, Königsberg 1861; Hirzel, Der Dialog 2 p. 262; W. Gemoll, Friedrich d. Gr. und Mark Aurel (Fleckeis. Jahrb. 152 (1895) p. 54); C. Martha, Les moralistes sous Tempire Romain, Paris* 1886, p. 171. Ausg. von Stich, Leipz. 1882; übersetzt von 0. Kiefer, Leipz. 1908.

Allgemeine Litteratur Aber Marcus Aurelius. De Suckau, ]ätude sur Marc- Aurdle, sa vie et sa doctrine, Paris 1857; M. Noel desVergers, Essai sur Marc Aur^le d'apr^s les monuments öpigraphiques, Paris 1860; E. Zell er, Vorträge und Abb., Leipz.' 1875, p. 89; £. Renan, Marc-Aurdle et la fin du monde antique (Origines du Christ. 7*, 1883); H. Schiller, Gesch. der röm. ELaiserzeit 1 (Gotha 1883) p. 685; Watson, Life of Marcos Aurelius, London 1884; v. Roh den, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 2279.

Verhältnis des L. Verus zur Litteratur. Capitol. Ver. 2, 4 (1 p. 75 P.) educatus est in domo Tiheriana. audivit Seaurinum grammaticum Latinum, Scauri fUium, qui gram- matieue Hadriani fuit, Graecos Telephum atque Hefaestionem, Harpocrationem, rhetores Apollonium, Celerem Caninium et Herodem Ätticum, Latinum Cornelium Frontonem; philo- aophoe Apollonium et Sextum. hoa omnes amavit unice, atque ah his in vicem dilectus est, nee tarnen ingenioaua ad litteraa. amavit autem in pueritia veraus facere, poat orationes .... nee deaunt, qui dicant eum adiutum ingenio amicorum, atque ah aliia ei iüa ipaa, qualia- cumque aunt, acripta. ai quidem muUoa diaertoa et eruditoa aemper aecum hahuiaae dicituw. educatorem habuit Nieomedem. Stein, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1882.

Verhältnis des Commodus Antoninus zur Litteratur. Lampr. Comm. 1, 5 (1 p. 97 P.) mortuo fratre Commodum Marcua et auia praeceptia et magnorum atque opti- morum virorum erudire conatua est, habuit litteratorem Graecum Onesieratem, Latinum Capellam Antiatium; orator ei Ateius Sanctua fuit. aed tot diaeiplinarum magistri nihil ei profuerunt. Ueber den Anfang eines Briefes vgl. Gassius Dio 72, 15, 5 (3 p. 297 B.); &ber eine Rede vgl. 72, 4, 2 (p. 284 B.). Ueber Briefe in der Historia Augusts vgl. § 795 p. 54. Die Erlasse bei Haenel, Corpus legum, Leipz. 1857, p. 132. H. Schiller, Gesch. der röai. Kaiserzeit 1 (Gotha 1883) p. 660; v. Rohden, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 2 Sp. 2464.

508. Septimius Severus (198 211). Von den auf Commodus fol- genden Kaisern regierten Pertinax und Didius Julianus so kurze Zeit, dass sich keine tiefer gehenden Spuren ihrer Wirksamkeit ausprägen konnten. Zur Litteratur hatte Pertinax ausgesprochene Neigungen; gern zog er zu seinen gewöhnlichen Mahlen einen Valerianus bei, um mit ihm gelehrte Gespräche zu führen. Und selbst in den Stürmen seiner kurzen Regierung konnte der Vortrag eines Dichters sein Interesse erregen. £r hatte ja unter Sulpicius ApoUinaris die Grammatik studiert und eine Zeit

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SeptimiQB SeTeruB. 508.)

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lang selbst diese Kunst ausgeübt; allein da es hier nicht recht vorwärts gehen wollte, wandte er sich der militärischen Laufbahn zu, welche ihn auf den Thron brachte. Auf Didius Julianus folgte^) der tüchtige Kaiser L. Septimius Severus.') Derselbe war in Leptis in Afrika geboren, und Zeitlebens merkte man ihm, wenn er sprach, den Afrikaner an. Seine Muttersprache war ohne Zweifel die punische; als seine Schwester nach Rom kam, konnte sie nur mit Mühe sich in lateinischer Sprache unter- halten. Aber Septimius Severus wurde schon in der Heimat in der latei- nischen und griechischen Litteratur unterrichtet, mit achtzehn Jahren deklamierte er öffentlich. Später ging er zum Zweck seiner Ausbildung nach Rom, alsdann suchte er Athen auf, wahrscheinlich um seine Kennt- nisse in der Philosophie zu vertiefen. Auch mit der Astrologie beschäftigte er sich aufs eifrigste; die Rechtswissenschaft lag ihm ganz besonders am Herzen, und schon unter seinen Jugendspielen figuriert die Rechtsprechung. Von den ihm gegenüberstehenden Kronprätendenten zeigte Glodius Al- binus,') ein Afrikaner wie Septimius Severus, starke litterarische Nei- gungen, als eifriger Landwirt schrieb er Georgica, allem Anschein nach ein Gedicht. Die Metamorphosen des Apuleius, seines Landsmannes, las er mit besonderer Freude, und es liefen unter seinem Namen auch Er- zählungen in der Art und Weise des Apuleius um, die jedoch nur mittel- mässig genannt werden konnten. Freilich war seine Autorschaft nicht zweifellos. Auch Septimius Severus trat als Schriftsteller auf, er schrieb seine Autobiographie. Wenn es auch fest steht, dass dieses Werk nicht völlig objektiv war, so bedauern wir doch mit Niebuhr*) ausser- ordentlich dessen Verlust; denn er war ein grosser Mann, scharfen Blickes, unbeugsamen Willens, als Feldherr wie als Herrscher ausgezeichnet.

Verhältnis des Helvius Pertinax zur Litteratur. GapitoLPert. 1,4(1 p. 114 P.) daius etiam Graeco grammatico atque inde SvApicio ApolUnari, po8t quem idem Pertinax grammaticen profeasus est. sed cum in ea minus quaestue proficeret, per LoUianum Ävitum, consularem virum, patria patronum, dueendi ardinis dignitatem petit. 11, 3 (p. 122 P.) Pertinax {cum) eo die processionem, quam ad Athenaeum paraverat, ut audiret poetam, ob aacrificii praesagium distulisaet. 12, 7 (p. 128 P.) cum sine amieis cenaret, adhibebat ux&rem »uam et Valerianum, qui cum eodem docuerat, ut fabulas litteratas haberet.

VerhältniB des Septimias Severus zur Litteratur. Spart Sev. 1, 4 (1 p. 135 P.) priusquam Latinis Graeeisque litteris imbueretur .... oetavo deeimo anno publice declamavit . postea Studiorum causa Romam venit. latum elavum a divo Marco petit et accepit. Cassins Bio 76, 16, 1 (8 p. 870 BoiBsevain) naideiaf ins&vfiei fidVioy rj histvyxavs, xal did rovto noXv- yvwfitay fiäXXof tj noXvXoyog ^y. Spart. 'Sev. 8, 7 (p. 187 P.) post hoc Athenas petit stu- diorum sacrorumque causa et operum ac vetustatum .... ipse quoque matheseos (d. h. der Astrologie) peritissimus, et cum audisset esse in Syria quandam, quae id geniturae haberet, ut regi iungeretur, eandem uxorem petit ^ Juüam scilicet, et accepit interventu amicorum. Peeceimius Niger 9, 6 (1 p. 163 P.) de mathesi, qua callebat (iSeptimius Severus), dixisse. Vgl. das Kapitel: Septimius Severus und die Astrologie bei E. Maass, Die TagesgOtter in Rom und den Provinzen, Berl. 1902, p. 142. Spart Sev. 18, 5 (p. 149 P.) philosophiae ae dicendi studiis saus deditus, doetrinae quoque nimis cupidus. 19, 9 (p. 151 P.) canorus voce, sed Afrum quiddam usque ad senectutem sonans. 15, 7 (p. 147 P.) cum soror sua Leptitana ad tum venisset vix Latine loquens. Ps.-Aurelius Victor epit 20, 8 Latinis litteris sufficienter

^) Domaszewski, Der Staatsatreich *)Vgl. Hirschfeld, Decimus Glodius AI-

des Septimius Severus (Rhein. Mus. 53 (1898) binu8(SybelsHistor.Zeitschr.79(1897)p.452);

p. 688). Wotawa, Pauly-Wissowas Realencyct. Bd. 4

*) Fttr die Periode des Verfalls ist das Sp. 67. Werk Gibbons, The history of the decline ^) Vorlee. über rOm. Gesch. hgg. von

and £all of the roman empire, stets ein lehr- Isler 3 (Berl. 1848) p. 250. reicher FOhrer.

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16 Alexander Seyerne. 509.)

instructU8, Graeeis sermanibus ei'uditus, Punica eloquentia pramtior, quippe genUua apud Leptim provinciae Africae. üeber sein VerhftltniB zur Rechtspflege vgl. SpaÄt. Sev. 1, 4

(p. 135 P.) in prima pueritia nuUum alium inter pueros ludum nin ad iudiees exer-

cuit, cum ipse praelatis fascibus ac seeuribus ordine ptterarum circumstanU aederet ac iudi- caret, Cassias Die 76, 17, 1 (3 p. 372 Boissevain) etr* i&ixaie, x^9^^ *' f^V ioQt^ fAeyalt} €»17. xai fiäyroi xal äguita avro IngartB x«i ydg xolg &ixaiofiiyoirg vdtjQ Ixayoy irix^i, xfti vi(uy JoU cvydixd^ovaiy aiht^ nagQijiriay noiXijy ididov, Eutrop. 8, 18 hie {Severus) primutn fisei advocatu8, tnox mifitaria tribunua, per tmäta deinde et varia officia atque hanores asque ad adtniniatrationem totius reipublicae venit, Monceaax, Lee Afiricains. ätude sur la litt^tature latine d' Afriqne. Les palens, Paris 1894, p. 350.

Antobiographie des Septimins Severns. Spart. 18, 6 (p. 149 P.) pitam suam prif>atam publicamque ipse conposuit ad fidem, aolum tarnen Vitium crudelitatia exeußsans. B, 2 (p. 136 P.) uxorem tune ^ter Marcus Aurelius) Mareiam duxit, de qua taeuU in hi- staria vitae privatae. Spart. Pescenn. 4, 7 (1 p. 159 r.) in vita sua Severua dieit. Gapitol. Clod. Alb. 7, 1 (1 p. 172 P.) ut Severua ipaein vita aua lofuitur. Cassius Die 75, 7, 3 (8 p. 344 BoisseYain) Xiyaa ydg ovx Saa 6 ZaoviJQoq fy^a^p^y, aXX* Öaa aXtj9(og iyiyato, Victor. Gaes. 20, 22 idem aha ae geata arnatu et fide paribua conpoauit. Höfner, üntersachangeD zur Gesch. des Septunios Severos 1 (Giessen 1875) p. 1; die Fragmente bei H. Peter, Hist. Rom. fragm. p. 329; H. Peter, Die geschichtl. Litt, ttber die rOm. Eaiserzeit 1 (Leipz. 1897) p. 375.

Das Schreiben des Severns an den Senat. Gapitol. Glod. Alb. 12, 5 (p. 176 P.; extat epiatula Severi, quae oatendit animum auum, miaaa ad aenatum, cuiua hoc exemplum est; vgl. Peter, Hist Rom. fragm. p. 329. Niebuhr (Vorles. über röm. Gesch. hgg. von Isler 3 p. 250) sagt: „Wir haben nur einen einzigen sicheren, sehr leidenschafUich ge- schriebenen Brief von ihm, der sehr gut geschrieben ist.* Allein das Schriftstück ist nicht echt; vgl. Peter, Die Script, hist. Aug., Leipz. 1892, p. 206.

Aligemeine Litteratur über Septimins Severns. Geuleneer, Essai sur la vie et le r^gne de Septime Severe (M^moires de Tacad. royale de Belgique, Brüssel 1880); G. Fuchs, Gesch. des Kaisers Septimins Severns (Untersuchungen aus der alten G^sch. 5. Heft, Wien 1884); H. Schiller, Gesch. der rOm. Eaiserzeit 1 (Gotha 1883) p. 705; Hasse- brauk, Kaiser Septimins Severns, Holzminden 1890/91.

Verhältnis des Glodius Albinus zur Litteratur. Gapitol. Glod. Alb. 11, 7

(p. 176 P.) agri colendi peritiaaimua, ita ut etiam Geargica acripaerit. In dem fingierten Schreiben an den Senat sagt Septimins Severns (12, 12; p. 177 P.): maior fuit dolor, quod illum pro litterato laudawdum plerique duxiatia, cum ilte neniia quibuadam anilibua occu- patua inter Mileaiaa Punicaa Äpülei aui et ludiera litteraria conaeneaceret. Monceaux, Les Afiicains p. 349.

509. Alezander Severus (222—285). Von den Kaisern, welche nach Septimins Severus das römische Reich beherrschten, hatten wenige ernstliche Berührungspunkte mit der Litteratur. M. Aurelius Antoninus, Garacalla (211 217) genannt, stand derselben ganz ferne, ja er ver- achtete die Gelehrten.^) Etwas besser stand es in dieser Beziehung mit seinem Bruder Antoninus Geta; der war bewandert in den alten Au- toren, von den modernen bevorzugte er den gelehrten Sammonicus Serenus; doch trieb er auch seinen Spass mit den Männern der Wissenschaft, so examinierte er die Grammatiker über die Worte, welche die Tierstimmen bezeichnen.') Dieses Dilettieren finden wir auch bei Macrinus (217 218); er zahlte seinen Gegnern, die Spottverse gegen ihn schleuderten, mit gleicher Münze heim.") Dagegen scheint ihn ein ernstes Interesse an die Juris- prudenz gefesselt zu haben, er trug sich sogar hier mit Reformideen, allein er nahm dieselben mit ins Grab. Von dem Wüstling Elagabal (218 222) kann die Litteraturgeschichte nur berichten, dass er Schriftsteller zwang, in ihren Biographien den Diadumenus Antoninus zu schmähen,^)

») Cassius Dio 77, 11, 2 (3 p.385 B.). Die | •) CapitoL Macr.ll, 5 (1 p.207 P.); 14,3

Erlasse bei Haeuel, Corpus legum, Leipz. (p. 210 P.). 1857, p. 120. *} Lamprid. Heliog. 8, 5 (1 p. 226 P.).

*) Spart. Anton. Qeta 5 (1 p. 194 P.).

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Alexander SeverM. 509.)

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dass er Spöttereien für die Weinlese, meistens in griechischer Sprache, verfasste,^) und dass er den Bechtsgelehrten Ulpian und den Rhetor Sil- vinuB verfolgte. >) Erst bei Alexander Severus^) kann wieder von einem Verhältnis zur Litteratur gesprochen werden. Eine ganze Reihe hervor- ragender Lehrer, sowohl Griechen wie Römer, führte ihn in die verschie- denen Disziplinen, besonders Grammatik, Rhetorik, Philosophie, ein. Auch die Astrologie hatte er sich angeeignet, Haruspizin und Vogelschau kennen gelernt und die Künste der Musik und der Malerei betrieben. Seine Fortschritte waren im Griechischen grösser als im Lateinischen; noch später wollte man aus seinen Reden, deren er als Kaiser sehr viele hielt,^) den ungeübten Latinisten erkennen. Seine Vorliebe für die griechische Litteratur bethätigte er, wenn dem Berichterstatter Glauben beizumessen ist, durch griechische Gelegenheitsverse. ^) Ob seine metrischen Elegien auf die guten Regenten lateinisch oder griechisch geschrieben wären, wird nicht berichtet. Die Litteratur war ihm Herzenssache. Gern erholte er sich von den Arbeiten des Berufs durch Lektüre lateinischer und griechi- scher Autoren. Von den griechischen Schriftwerken zog ihn am meisten die platonische Republik an.^) Seine Lieblingsschriften in der lateinischen Litteratur waren Giceros Republik und die Bücher über die Pflichten; doch auch rednerische und dichterische Werke las er; von den älteren Dichtern bevorzugte er Vergil und Horaz, den Vergil nannte er den Plato der Dichter; in seiner Kapelle stand sein Bildnis wie das Giceros; 7) von den zeitgenössischen Poeten las er am liebsten die Gedichte des ihm befreun- deten Sammonicus Serenus. In der historischen Litteratur erregten die Werke sein Interesse, welche das Leben seines Helden, des grossen mace- donischen Alexander, erzählten. Seine Freude an der Lektüre war so gross, dass er selbst bei Tisch, wenn er ohne Gäste speiste, in einem Buch, meistens in einem griechischen, las.®) Auch den Recitationen der Redner und Dichter wohnte er fleissig bei;') sprach ein Redner über seinen Alexander den Grossen oder über die berühmten Römer der alten ZiOiten, so war ihm das ein Fest; Schmeichlern ging er aus dem Weg. Selbst die Gerichtsreden verfolgte er mit Aufmerksamkeit. Mit den Ge- lehrten verkehrte er sehr gern. Er zog sie oft zu seiner Tafel, um mit ihnen gelehrte Gespräche zu führen ;^o) das war für ihn die grösste Er- holung. Er schätzte auch sehr ihren Rat, den er sich nicht selten in Staats- und Privatangelegenheiten erbat, und fürchtete ihre Feindschaft.^*) Seinen Sinn für das geistige Leben bethätigte er durch seine Fürsorge für die äusseren Verhältnisse der Gelehrten und Künstler. Diese Fürsorge erstreckte sich nicht bloss auf Rom, sondern auch auf die Provinzen. So wurde der Kaiser der belebende Mittelpunkt der Litteratur. Zu seinem

') Lamprid. Heliog. 11, 6 (p. 228 F.).

*) Ebenda 16, 4 (p. 282 F.).

*) H. Schiller, Gesch. der rOm. Kaiser- zeit 1 (Gotha 1883) p. 765; £. Callegari, Delle fonti per la storia di Alessandro Se- vere, Fadova 1895 ; Nota cronologica, quando abbia cominciato a regnare Alessancm) Se- vere, Fadova 1896.

Handbaiäi der klau. Altortunttwinenacbaft. VIII. S.

*) Lamprid. Alex. 25, 11 (1 p. 266 F.).

*) 18, 5 (p. 260 F.); 88, 6 (p. 276 F.).

•) 80, 1 (p. 269 F.).

n 31, 4 (p. 270 F.).

8) 34, 7 (p. 272 F.).

») 85, 1 (p. 272 F.). ") 34, 6 (p. 272 F.). ") 8, 5 (p. 249 F.).

2. Aafl. 2

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lg Die Oordiane. 510.)

Kreise gehörte unter anderen der angesehene Redner Claudius Yenacus, der gelehrte Gatilius Severus, der Jurist Aelius Oordianus, der Historiker Encolpius,^) der grosse Bechtsgelehrte Julius Paulus. Doch am nächsten stand ihm die Leuchte der Bechtsgelehrsamkeit Domitius ülpianus,') der das wichtige Amt eines praefectus praetorio bekleidete und den grössten Einfiuss auf den Kaiser ausübte, bis er im Jahre 228 von den Prätorianern getötet wurde. Auch der Kaiser wurde von den Soldaten ermordet. Sein Tod wurde verhängnisvoll für das römische Reich; obwohl ein Orientale, hatte er doch im Gegensatz zu den orientalisierenden Bestrebungen Ela- gabals den alten römischen Geist zu neuem Leben erweckt.

VerhältniB des Macrinns zur Litteratar. CapitoL Macr. 18, 1 (1 p. 208 P.) fuU in iure nan inectllidus, adeo ut aiatuiaset omnia rescripta veterum principum tollere, ut iure nan reseriptia (igeretur, nefas esse dicens leges videri Commodi et Caracaüi et hominum inperitarum volunUUes, cum Traianus nun^uam ItbeUis responderit, ne od alias eausas facta praeferrentur, quae ad gratiam conposita viderentur. Herodian. 4, 12, 1 xmv di iy ayoQ^ ovx ansiQaii elxs xai fidXtma vofjtwv iniat^fifj^. Dagegen Gassiua Dio 78, 11, 2 (8 p. 413 Boissevain) rcf ts vofutJta ovx ovtas axgißoSg tjnlataTo aic nundig fiersx^^C^^o. Capitol. 18, 5 (p. 209 F.) adhibuit canvivio litteratos, ut loquens de studiis lüferalihus neces- sario (ibstemius.

Verhältnis des Alexander Seyerns zur Litteratnr. Lamprid. 3, 2 (1 p. 248 P.) in prima pueritia litteratares habuit VaXerium Cardum et Titum Veturium et Äurelium Philippum libertum patris, qui vitam eius postea in litter<u misit, grammaticum in patria Graecum Nehcnemj rhetorem Serapionem, phihsophum Stüionem, Romas grammaticos Seatt- rinum Scaurini filium, doctorem celeberrimum, rhetores Julium Frontinum et Baebium Mo* crianum et Julium Oranianum, cuius hodieque deelamatae feruntur. sed in Lätinis non muUum profecit, ut ex eiusdem orationibus apparet, quas in senatu habuit, vel e eontionibus, quas apud müites vel apud pqpulum, nee valde amavit Latinam faeundiam, 27, 5 (p. 267 F.) faeundiae Oraeeae magis quam Latinae nee versu invenustus et ad musicam pranus, ma- theseos peritus, et ita quidem ut ex eius iussu mathematici publice proposuerint Bomae ae sint professi, ut doeerent, Jiaruspieinae quoque peritissimus fuit, omeoscopos magnus .... geometriam fecit, pinxit mire, cantavit nobiliter, sed numquam alio eonscio nisi pueris suis testibus, vitas principum bonorum versibus scripsit. lyra, tibia, organo cecinit, tuba etiam .... palaestes primus fuit, 44, 4 (p. 281 F.) rhetoribus^ grammaticis, medieis, haru- spicibus, mathematicis, meehanicis, architectis salaria instituit et auditoria decrevit et disci- pulos cum annonis pauperum fUios modo ingenuos dari itissit. etiam in provinciis ora- toribus forensibus multum detulit, plerisque etiam annonas dedit, quos constitisset gratis agere, 68, 1 (p. 298 F.) ut scias, qui viri in eius consUio fuerint: Fabius Sabinus, SaUni insignis viri ßius, Cato temporis sui; Domitius Ulpianus, iuris peritissimus; Aelius Oor» dianus, Gordiani imperatoris filius, scientia iuris insignis; Julius Paulus, iuris peritissimus; Claudius Venacus, orator amplissimtis; CkUilius Severus, cognatus eius, vir amnium doc- tissimus; Aelius Serenianus, omnium vir sanctissimus; Quintilius Marcellus, quo meliorem ne historiae quidem continent,

510, Die Oordiane. Auf Alexander Severus folgte Maximinus (235—238), der selbst ein ungebildeter Mann war, dagegen seinen Sohn sehr sorgfältig unterrichten liess. Eine litterarische Persönlichkeit ist wieder Qordianus I. (238). In seiner Jugend versifizierte er viel. Zu- erst nahm er sich fünf Gedichte Ciceros vor, Marius, Aratus, Halcyones, Uxorius, Nilus und arbeitete sie um, indem er die Stoffe in ein modernes Oewand kleidete. Aber sein Streben ging noch höher, er wollte ein Werk schaffen, das der Aeneis Vergils und der Achilleis des Statins an die Seite gesetzt werden konnte. Er schrieb also eine Antoninias; in dreissig Büchern waren in gebundener Rede Leben und Thaten des Antoninus Pius und des Marcus Aurelius verherrlicht. Allein das waren Jugend-

0 17, 1 (p. 259 F.). I gestellt bei Haenel, Corpus legom, Leipz.

') Die Erlasse des Kaisers BiadzaBammen- | 1857» p. 157.

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Die «brigen litterariBoben Kaiser. (§511.) 19

versuche. Im reiferen Alter trug er im Athenaeum Controversiae vor; auch ein Geschichtswerk verfasste er: alle Antonine, die vor ihm regiert hatten, waren in demselben behandelt. Den Verkehr mit der Litteratur hielt er fortwährend aufrecht, von den Griechen waren seine Freunde Plato und Aristoteles, von den Römern Cicero und Vergil.*) Sein Sohn, Gordianus IL, hatte zum Lehrer den jüngeren Sammonicus, der bei seinem Tode ihm die reiche Bibliothek seines Vaters hinterliess. Von ihm zirkulierten im Kreise seiner Verwandtschaft litterarische Produkte, so- wohl in Poesie als in Prosa, wie der BerichWstatter sagt. Mittelgut, das Werk eines spielenden Geistes. Von dem dritten Gordianus (238 244), dem Enkel des älteren, sind keine litterarischen Thaten zu berichten; in seiner Vita steht ein Brief an den Senat, worin er seinem Schwieger- vater Furius Timesitheus, der für ihn das Steuerruder des Staates fährte, Lob spendet. Allein dieser Brief) ist sowenig echt, wie der an seinen Schwiegervater gerichtete; sie „tragen den Stempel der Rhetorschule an der Stirne'.B) Dagegen war sein Vorgänger Balbinus nach dem Zeugnis der Vita ein ausgezeichneter Dichter und Redner.

Verhältnis des Maximrnas innior zur Litteratnr. Gapitol. Mazimin. 27, 8 (2 p. 24 P.) usus est meigistro Graeeo litteratore FäbiUo .... grammatico Latino usus est Philemone, iuris perito Modestino, oratore TUiano, ßio THtiani senioris, qui provinciarum iibros puleherritnos scripsit et qui dictus est simia iempoHs sui, quod euncta esset imitatus. häbuit et Graecum rketorem Eugamium sui temporis elarum; vgl. 29, 8 (p. 26 P.).

Verhältnis des Gordianns I. zur Litteratur. Gapitol. Gord. 8, 2 (2 p. 81 P.) poemata scripsit, quae omnia extant, et quidem cunctä iUa quae Cicero, id est Marium et Aratum et Haleyonas et üxorium et Nilum 176). qucte quidem ad hoc scripsit, ut Ciceronis poemata nimis antiqua piderentur. scripsit praeterea^ quemadmodum Vergilius Äeneidos et Statius Achilleidos .... ita etiam iUe Äntoniniados, hoc est Antoninum Pium et Antoninum Marcum, versibus disertissimis libris triginta vitam ülorum et heUa et publice privatimque gesta perscribens, et haec quidem puerulus. postea vero ubi aduUvit, in Athenaeo controversias declamavit, 4, 7 (p. 88 P.) scripsit et laudes soluta oratione omnium ^ntoni^ norum, qui ante eum fuerunt. üeber diese und die Qbrigen Gordiane vgl. Monceaux, Lea AMcains, Paris 1894, p. 360.

Verhältnis des Gordianus iunior zur Litteratur. Gapitol. 18, 2 (p. 48 P.) Sereno Sammonico, qui patris eius amicissimus, sibi autem praeeeptor fuit, nimis acceptus et carus, usque adeo ut omnes Iibros Sereni Sammonici patris sui, qui censebantur ad sexä- ginta et duo milia, Oordiano minori moriens ille relinqueret, quod eum ad caelum tulit, si quidem tantae btbliothecae copia et splendore donatus in famam hominum litterarum decore pervenit. 20, 6 (p. 45 P.) extant dicta et soluta oratione et versibus Oordiani iunioris, quae hodie ab eius adfinibus frequentantur, non magna, non minima sed media et quae appareat hominis esse ingeniosi s^ luxuriantis et suum deserentis ingenium.

Verhältnis des Gordianus III. zur Litteratur. Die unechten Briefe stehen 25 (p. 48 P.) und 27 (p. 50 P.); Timesitheus wird hier, wie er im Volksmund hiess, Misi- theus genannt; vgL 0. Hirschfeld, Körn. Verwaltungsgesch. 1 (Berl. 1877) p. 286. Rich- tige Deutung der Variante von Domaszewski, Rhein. Mus. 58 (1908) p. 280.

Verhältnis des Balbinus zur Litteratur. GapitoL Maximus et Balbinus 7, 5 (2 p. 62 P.) eloquentia clarus, poeta inter sui temporis poetas praeeipuus. 2, 7 (p. 59 P.) qttam {vitam) a prima aetate in studiis semper ac litteris tenuit,

511. Die übrigen litterarischen Kaiser. Kaiser auf Kaiser folgten. Die Legionen besetzten in der Regel den Thron der römischen Gaesaren, die erwählten Führer hatten wenig Berührung mit der Litteratur, das Schwert war ihre Welt. Erst mit Qallienus (260—268) stossen wir wieder auf einen litterarischen Kaiser. Ihm wird sowohl Redner- wie Dichtergabe zugesprochen. Von seiner Dichtkunst ist eine schwache Spur

») Capitol. Gord. 7, 1 (2 p. 34 P.). 1 1885) p. 421, «.

*) Mommsen, Rom. Gesch. 5 (Berl. I *) Peter, Die Script, bist. aug. p. 214.

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20 Die übrig«n liiterariBohen Kaiser. 511.)

auf uns gekommen; er verfasste, als die Söhne seines Bruders Hochzeit machten, ein Epithalamion, und unter den vielen griechischen wie latei- nischen Gedichten, welche zu dieser Feier gesprochen wurden, galt sein Werk als eine hervorstechende Leistung. Es sind einige Verse daraus erhalten, die wir hier folgen lassen:

Ite, agite, o pueri, parUer audate meduUis omniinis inter voa; nan murmura vutra cdumbae, hraehia nan Juderae, non vineant oacula eonchae. ludite: sed pigUes nolUe extinguere lyehnos: omnia nocte vident, nil cras meminere lueemae.

Der Berichterstatter lobt den Dichter Oallienus, fügt aber hinzu, dass an einen Imperator andere Anforderungen gestellt werden als die, ein guter Dichter oder Redner zu sein. Wir vermögen in sein Lob nicht ein2ai- stimmen, denn die Verse entquellen keiner frischen Dichterbrust, und Gal- lienus, so müssen auch wir sagen, hätte seine Zeit besser ausfüllen können. In der Biographie Aurelians (270—275) werden «ephemerides illius viri' und «bella charactere historico digesta' erwähnt.^) Allein die Quelle ist zu trüb, um etwas auf diese Nachricht zu geben. Nach dem Tod Aurelians wird Tacitus für einige Monate auf den Thron erhoben; er gewinnt da- durch eine Bedeutung für die Litteratur, dass er sich die Verbreitung der Werke seines angeblichen Vorfahren, des grossen Historikers, sehr an- gelegen sein liess. Vielleicht verdanken wir dem Eingreifen des Kaisers geradezu ihre Erhaltung.^) Von den Nachfolgern ist wiederum Nume- rianus (284) auf dem Gebiet der Litteratur thätig. Dieser Sohn des Kai- sers Garus, der Bruder des Carinus, soll ein ausgezeichneter Redner ge- wesen sein, er trug öffentlich vor, auch waren Schriften von ihm im Umlauf, deren Stil stark deklamatorisch war. Aber auch als Dichter wurde er sehr gerühmt; er nahm es mit den zeitgenössischen Dichtern auf, mit Olympius Nemesianus, dann mit Aurelius Apollinaris, der in Jamben die Thaten des Garus gefeiert hatte, und besiegte sie.

Es kommt die Zeit Diocletians (284 305), die für die Entwick- lung der römischen Verfassung von tiefeinschneidender Bedeutung war, aber auch an der Litteratur nicht ganz ohne Spuren vorüberging. In der Geschichtschreibung tritt eine Reihe von Schriftstellern auf, es sind die sog. Scriptores historiae Augustae, die ihre Blicke auf die Kaiser Diocletian und Gonstantin richten und ihnen ihre armseligen Produkte widmen. Noch in einer zweiten Gattung beginnt es sich zu regen, in der Redekunst. Aber auch hier tritt uns nichts Erfreuliches entgegen, der Panegyrikus bringt sich in lästiger Weise zur Geltung. Dort in Gallien lebte ein redefrohes Volk, dem des Festes schönste Würze die Festrede war. Eine Schar von Festrednern tauchte auf, deren Eigentum nicht immer leicht geschieden werden kann.') Die Bewegung ist merkwürdig, weil sie uns das Er- starken des provinziellen Geistes in der Litteratur handgreiflich zeigt. Nicht mehr musste man nach Rom wandern, um sich in der lateinischen Sprache auszubilden; in Gallien gab es hochangesehene Schulen mit vor- trefflichen Lehrern, welche die Jugend in den Feinheiten der lateini-

») Vopisc. Aurel. 1, 6 (2 p. 148 P.). 1 ') § 578.

») § 489a (2, p. 248). |

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Die po«tae neoterioi. 512.) 21

8chen Rede unterrichteten. Die centrifugalen Kräfte, die das Reich seiner Einheit beraubten, beginnen in unserem Zeiträume auch ihre Wirksam- keit in der Litteratur.

VerhftltniB des Oallienas cur Litteratur. Trebell. Gallien. 11, 6 (2 p.89 P.) fuU Oaüienus .... oratume poemate atque omnihus artibus clarus. huius iUud est epithala- ' mion, quod inter centum poiias praeeipuum fuU, nam cum fratrum suarum filios iungeret et omnea poetae Oraeei LtUinique epithalamia diadsserU idque per dies plurimoe, iUe, cum manus epimearum tenerei .... Ua dixieee fertur (vgl. die Verse oben), langum est eius versus arationesque conectere, quibus suo tempore tarn inter paetas quam inter rhetores emi- cuit. sed aliud in imperatore quaeritur, aliud in oratore vel poeta flagitatur, Thomas, Ueber das Epithalaminm des Gall. (Sifcsungsber. der Mflnchner Akad. der Wiasensch. 1863, 2 p. 41). Die zwei letzten Verse sind aus dem jetzt nicht mehr vorhandenen Codex des Binetos hinzugekommen. Anthol. lat ed. Riese Nr. 711; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 108.

Verhftltnis des Tacitus zur Litteratur. Vopisc. Tacit 10, 3 (2 p. 192 P.) Cor- netium T^aeitum, seriptarem historiae Augustae, quod parentem suum eundem dieeret, in omnihus bibHothecis canlocari iussit neve leetorum incuria deperiret, librum per annos sin- gulos deeies seribi publieitus f evicos arehUs iussit et in bybliotheeis poni.

Verhältnis des Numerianus zur Litteratur. Vopisc. Num. 11, 1 (2 p. 288 P.) Numerianus, Carifiiius .... eloquentia etiam praepoUens, adeo ut puer publice declamaverit, feranturque iüius scripta nobilia, deelamationi tarnen magis quam Tuüiano adeammodatiora stilo . versu autem taJis fuisse praedieatur, ut omnes poetas sui temparis vicerit . nam et cum Olpnpio Nemesiano contendit, qui dXisvtucd, »vtnjysitMa et yavtutd (vgl § 517) seripsit inque omnibus eolonis inlustratus emicuU, et Aurelium Apollinarem iamS[>rum seriptarem, qui patris eius gesta in litteras rettuiit, isdem, quae recitaverat, editis veluti radio solis ohtexit . huius oratio fertur ad senatum missa tanium habuisse eloquentiae, ut Uli statua non quasi Caesari sed quasi rhetori deeemeretur .... 011» subscriptum est: 'Numeriano CaescMri, oraiori temporibus suis potentissimo'. üeber die Unglaubwüidigkeit dieser letzteren Angabe vgl. Peter, Die Script, bist. aug. p. 229.

Verhältnis des Diocletianus zur Litteratur. Preuss, Kaiser Diokletian und seine Zeit, Leipz. 1869; Seeck, Gesch. des Untergangs der antiken Welt 1 (Berl. 1895) p. 1; p.405.

Das Preisedikt Diocletians aus dem Jahre 801 inCIL3Suppl.; Mommsen, Ber. der sftchs. Ges. der Wissensch. 8 (1851) p. 888; Hermes 25 (1890) p. 17; Waddington, Edit de Diocletien ötablissant le maximum dans Tempire Romain, Paris 1864; Blflmner, Der Mazimaltarif des Diokletian (Preuss. Jahrb. 1893 p. 453); Bflcher, Zeitschr. für Staatsw. 50 (1894) p. 189; p. 672. Spezialausg. von Mommsen mit Erläuterungen von Blamner, BerL 1898.

a) Die Poesie.

1. Die po€tae neoterici. 512. Die Bichtong der poötae neoterici. Bei dem Grammatiker Diomedes ist gegen den Schluss des dritten Buchs mehrmals von po§tae neoterici die Rede. Von vornherein werden wir an eine Dichterklasse mit bestimmter Richtung zu denken haben. Was nun Diomedes von ihnen berichtet, sind metrische Eigentümlichkeiten, die sich, genau besehen, als Spielereien charakterisieren. So machten sie, um einen hervorstechenden Fall anzuführen, versus reciproci, d. h. Yerse, die auch rückwärts gelesen wieder Verse geben. Diomedes führt als Beispiel an:^) persu volo, Liber, tua praedicentur acta, acta praedicentur tua, Liber, volo versu. Vorwärts und rückwärts gelesen, immer erhalten wir einen Sotadeus. Ja, diese Neoterici gingen sogar soweit, dass sie diese Künstelei auf zwei Verse ausdehnten:

Nereides freta sie verrentes caerula tranant,

flamine confidens ut Notus learium. Icarium Notus ut confidens flamine, tranant caerula verrentes sie freta Nereides.*)

») Qramm.lat. 1 p. 516, 25 (Quintü.9,4,90). 1 ") p. 517, 4.

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Die poeUe neoierioi. (§.5ia.)

Namentlich von einem Dichter Serenus werden bei Diomedes neue me- trische Gebilde mitgeteilt. Auch bei Terentianus, der ein Lehrgedicht über Metrik schrieb, ist von novelli poetae, ") von nova exempla,') von metri- scher novitas,') von novare^) die Bede. Wir werden vermuten dürfen, dass diese novelli poetae des Terentianus und die neoterici bei Diomedes dieselbe Dichterklasse bezeichnen. Diese Vermutung wird dadurch wahr- scheinlich, dass bei beiden Septimius Serenus mit diesen metrischen Neue- rungen und Künsteleien in Verbindung gebracht wird. Ist diese Ver- mutung begründet, so ist auch für die Zeit dieser Dichter etwas gewonnen. Sie können nicht später als Terentianus gesetzt werden. Von einem Dichter Annianus wissen wir, dass er Zeitgenosse des Oellius war. Es ist daher wahrscheinlich, dass die ganze Schule bald nach Hadrian ihre Blüte hatte. Ihre Eigentümlichkeit aber bestand, wie aus dem Gesagten erhellt, vor- zugsweise in der Handhabung künstlicher Formen.

Litteratür. Vgl. den Anhang zu L. Maliers Ausgabe des Claudius Rutüius Nama- tianus, Leipz. 1870; Terentianus ed. Lachmann, Berl. 1836, p. XII; G. Schultz, Hermes 22 (1887) p. 274; vgl. dazu Leo, Hermes 24 (1889) d. 294 Anm. 2; A. Werth, De Terentiani sermone et aetate (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 28 (1896) p. 297); Ribbeck, Gesch. der rOm. Dicht. 3 p. 321.

513. Die einzelnen Dichter der Schnle. Die Nachrichten über diese neoterici sind spärlich; da ihren Produkten kein wahrhaft poetischer Ge- halt innewohnte, konnten sie die Zeit nicht überdauern. Wir können fol- gendes feststellen:

1. Annianus' Fescennini und Falisca. Unsere Kenntnis von diesem Dichter gewinnen wir hauptsächlich aus Gellius, der mit ihm be- freundet war. Der Dichter besass ein Landgut auf faliscischem Gebiet^) in Etrurien, wo er ein heiteres Leben führte. Wie Gellius, so besass auch Annianus ausgesprochene Neigungen für die alten Autoren und für sprach- liche Probleme; gern führte er mit seinen Freunden eine Unterhaltung über solche Dinge. So, erzählt uns Gellius, habe dieser einmal über die Betonung von „äffatim*' gesprochen und sich für die Betonung der ersten Silbe jenes Wortes auf den Vortrag eines plautinischen Verses berufen. An einer anderen Stelle berichtet Gellius, dass Annianus und seine Freunde an Vergil rühmend hervorhoben, der grosse Dichter habe es vortrefflich verstanden (Aen. 8, 401), geschlechtliche Vorgänge in zarter Weise nur an- zudeuten. An einer dritten Stelle des Gellius unterhält sich Annianus mit seinen eingeladenen Gästen über die Austern, deren Fülle mit dem wach- senden Mond in Zusammenhang gebracht wird; als Beweis hiefür werden Verse aus Lucilius beigebracht. Und dieser Einfiuss des Mondes auf die Dinge wird noch weiter mit gelehrten Citaten erörtert. Von seinen Ge- dichten d. h. seinen poetischen Spielereien erwähnt Ausonius eine Samm- lung mit dem Titel „Fescennini''; Ausonius führt sie an, um die Aus- gelassenheit seines Cento nuptialis zu entschuldigen. Wir haben also

*) Gramm, lat. 6 p. 400, 2528. •) p. 384, 1973. •) p. 383, 1922. ') p. 385, 1994.

») Also wird des Dichters Heimat auch Etrurien gewesen sein. ,Der Name Annianus

klingt etruskisch" (E. 0. Mflller-Deecke, Die Etrusker (Stuttg. 1877) p. 298 Anm, 1 3) ; W. Deecke, Die Falisker, Strassb. 1888, p. 114. Vgl. Bormann, CIL XI p. 465 und Nr. 3121.

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Die poetae neoterioi. 513.) 23

unter den Fesoennini des Annianus lüsterne Hochzeitsgedichte zu ver- stehen. Ein Fragment ist uns daraus nicht erhalten. Etwas mehr Kunde ist ans von einem zweiten dichterischen Werk des Annianus zugeflossen. TerentianusO spricht von einem «poSta Faliscus', aus dessen «ludicra car- mina' er zwei Fragmente mitteilt; es sind Paroemiaci, welche sich auf das l&ndliche Leben beziehen. An einer anderen Stelle') seines Gedichtes spricht Terentianus von ,docta Falisca* und führt daraus einige Zeilen an, um das metrum Galabrium zu belegen:

Quando flageÜa iugas, ita iuga vitia et ulmus uH aimul eant: nam nisi 9itU paribus fnUieibua, umhra neeat ttneraa Amineas.

Die Bezeichnung «Falisca' scheint auf den .poätaFaliscus' hinzudeuten, und es ist also sehr wahrscheinlich, dass ihm die ausgehobenen Verse gehören, nicht dem Serenus, wie einige Autoren wollen. Und wenn wir uns er- innern, dass Annianus ein Landgut auf faliscischem Gebiet besass, werden wir vermuten, dass die Gedichtsammlung von diesem Landsitz ihren Namen hatte und, wie die Fragmente ausweisen, ländliche Stoffe in heiteren Worten und wohl auch mit gelehrten Anspielungen behandelte.

ZengniBse über das Leben des AnnianüS. GeUins 6, 7, 1 Ännianu8 poita praeter ingenii amoenitates litterarum quoque veterum et rationum in litt^ris appido ^uam peritue fuit et sermocinahatur mira quadam et acita suapitate (es folgt dann die Anseinander-

setzimg aber die Betonung von affatim) (§8) se andiente Probum grammatieum hoa

tereus in Platäi Ciatellaria legiase dicit. 9, 10, 1 (über Vergil). 20, 8, 1 Annianus poeta in fundo stto, quem in agro Falieco poeaidebat, agitare erat solitus vindemiam hilare atque amoeniter. Ad eos dies me et quoadam item alias familiaris vocavit,

Gedichte des Annianus. a) Fescennini. Anson. cento nupt p. 145 Seh. feseen- ninos amat celehritas nuptialis verhorumque petuUuUiam notus vetere instituto ludus ad- mittit, p. 146 (nm die lascivia seines Cento 788 p. 35) zu entschnldigen): quid Anniani Fescenninos, quid antiquissimi po9tae Laevii Erotopaegnian libros loquarf quid Euenum, quem Menander sapientem vocavit? quid ipsum Menandrumf quid comieos omnesf quttms severa vita est et laeta materia, Baehrens (Fragm. poet. Rom. p. 874 Anm.) vermutet, dass daraus manches in den herrenlosen dichterischen Fragmenten stecke, ß) Falisca. Dem Serenus schreibt die mitgeteilten Verse zu Marius Victorinus (Aphthonius), Gramm.

lat 6 p. 122, 10 metrum, quod Graeci calahrion appellant, usurpatum a pastoribus

Calnbris, qui decantare res rusticas his versibus solent, quod genus metri Annianus falis- cum Carmen inscribit .... ut est iüud apud Septimium Serenum, quando flagella etc.; ihm folgt Lachmann, Terent, Berl. 1836, p. XlII. Vgl. dagegen L. Müller, Rutil. Namat. p. 36 und p. 39; Serv. zu Verg. Aen. 4, 291 (vgl. L. Müller p. 37).

Die Fragmente bei Müller 1. c. p. 42 und Baehrens 1. c. p. 874.

2. Septimius Serenus' Opuscula ruralia. Ein zweiter Dichter der Schule, Septimius Serenus, hat ungleich mehr Beachtung gefunden als Annianus. Nicht bloss Terentianus, sondern auch Servius, Nonius, Dio- medes und andere haben ihn gekannt. Es sind uns daher soviel Frag- mente erhalten, dass wir eine ziemlich deutliche Vorstellung von seiner Dichtungsart erhalten. Auch ihr Grundzug ist die metrische Spielerei. Er wandelte also auf denselben Bahnen wie Annianus. Dem Altertum lag diese Verwandtschaft klar vor, wie sie sich in dem Vers ausspricht:')

docta Falisca, Serene, reparas.

?

Gramm, lat. 6 p. 379, 1816. ' auch im Commentar zu Verg. Aen. 2, 15 wird

L385, 1998. , Serenus lyricus erwfthnt.

rv. Centim. Gramm, lat. 4 p. 465, 6; ;

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24 I>ie po«Ue neoterioi. 513.)

Diese Verwandtschaft erstreckt sich nicht bloss auf die metrische Form,

z. B. auf die Vorliebe fUr das anapästische Metrum, sondern, wie es scheint,

auch auf den Inhalt. Die Gedichtsammlung des Septimius Serenus wird

unter dem Titel „Opuscula ruralia* angeführt; die Fragmente beziehen

sich auf das ländliche Leben, auch die Liebe ging nicht leer aus. Also

wird er sich in diesem Werk auch inhaltlich an die Falisca des Annianus

angeschlossen haben. Von den Fragmenten gewinnt manches den Leser

durch seine Zierlichkeit, wie fr. 16 B

animula mi$erula properiter abiit,

ein Vers, der uns an die bekannten Hadrians erinnert (p. 6), oder durch

seine Lebendigkeit, wie fr. 10 B

inquit amietu ager domino: ,M bene mi facias, memini*.

Von des Dichters Persönlichkeit schweigen die Quellen; nur das eine besagen sie uns, dass er ein Zeitgenosse des Terentianus war, der mit »nuper* auf des Septimius Serenus Gedichte als vor kurzem erschienene hinzeigt.

Titel der GedichtBammlang. NonioB 539, 19 M. (2 p. 205 L. M.) citiert: Serentis opuseuloruM lib. I; 212, 28 M. (1 p. 316 L.M.) citiert er: Serenus ruralibus. Terentian. Gramm, lat. 6 p. 384, 1973 nemo tarnen eulpet, si aumo exempla novella: \ nam et melius nostri servarunt metra minores. \ Septimius, doeuit quo ruris opuseula libro, \ hoc genere (uMdue eeeinit.

Zeit des Septimius Serenas. Gramm, lat 6 p. 382, 1891 duleia SepHmius qui seripsU opuseula nuper.

Die Zeugnisse Aber Septimius Serenus sind zusammengestellt bei Baehrens, Fragm. poet. Rom. p. 884. Es kommen himsu die zwei Gitate: Apollin. Sid. carm. 9, 267 (p. 303 Mobr) Steüa et Septimius Petroniusque (carm. 14 praef.) und Hieronym. epist. 58, 7 (22, 547 Migne) CatuUus et Serenus.

Ausg. der Fragmente bei Wernsdorf, Poet lat min. 2 p. 279; Baehrens 1. c; L. Maller, Rutil. Namat p. 44; vgl. noch De re metrica, Leipz.' 1894, p. 93. Analyse von Ribbeck, Gesch. der rOm. Dicht 3 p. 323.

3. Alphius Avitus' libri excellentium. Terentianus gedenkt in seinem Lehrgedicht^) auch des Alphius Avitus, der in iambischen Di- metem') Stoffe der römischen Geschichte behandelte. Das Gedicht um- fasste mehrere Bücher, aus dem zweiten teilt Priscian^) folgendes Frag- ment mit, das wir zur Veranschaulichung seiner Dichtung ausheben:

tum litterator ereditos ludo Faliscum liberos, eausatus in eampi patens exteraque muri dueere, spatiando paulatim trahit hostüis ad vaüi latus.

Die Erwähnung des Dichters bei Terentianus mit «pridem'' (2447) rückt denselben in die Nähe der Dichter Annianus und Septimius Serenus.

Ausg. der Fragmente bei Wernsdorf, Poet Ist min. 3 p. XXXI; Baehrens, Fragm. poet Rom. p. 383; L. Müller, Ausg. des Rutil. Namat p. 51; ygl. dazu De re metrica* p. 94; p. 99. Vgl. Ribbeck, Gesch. der röm. Dicht 3 p. 322.

Vielleicht dürfen wir hieher auch stellen:

4. Marianus mit seinen Lupercalia. Es ist uns ein einziges Frag-

^)Gramm.lat6p. 898, 2448. Der Name I 31 apud nos metro eontinuo Alphius Avitus

schwankt in der Ueberliefemng zwischen 1 libros rerum excellentium feeit.

Alphius und Alfius, I •) Gramm, lat 2 p. 427, 1.

*) Marias Victorin. Gramm, lat. 6 p. 137,

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TerenüaniiB. 514.) 25

ment erhalten beiPhilarg.yerg.Ecl.1,19,^) ebenfalls in iambischen Dimetern geschrieben.

AuBg. des Fragments bei Baehrens, Fragm. poet. Rom. p. 884; L. Maller, Aiusg. des RuiU. Namat p. 58; vgl. daza De re meiaica* p. 99.

2. Terentianus. 514. Die versifizierten Lehrbücher der Metrik von Terentianus. Im Kloster Bobbio wurde im Jahre 1493 Terentianus aus Mauretanien mit anderen grammatischen Schriften von Oeorg Galbiatus, dem Sekretär des Georg Morula, aufgefunden und im Jahre 1497 in Mailand herausgegeben. Weder diese Handschrift noch eine Kopie des ersten Herausgebers hat sich erhalten. Die editio princeps ist unsere einzige Quelle der Schrift- stellerei des Terentianus. In dieser Ausgabe wurde alles als ein einziges Werk unter dem Titel «de litteris, syllabis et metris Horati' ge- geben; allein es sind drei Lehrbücher,^) 1. de litteris, 2. de syllabis, 3. de metris, welche nicht zu einer Einheit verbunden wurden. Wir charakterisieren dieselben im folgenden:

1. De litteris. In sotadeischem Yersmass wird von den Lauten der lateinischen Sprache und ihren Zeichen und über die Art und Weise ihrer Artikulation gehandelt. Zuerst werden in diesem Sinn die Vokale erörtert, Ys. 186 folgen die Konsonanten, zuerst die mutae, dann die semi- plenae f, 1, m, n, r, s, x. Der Traktat berührt zuletzt die Geltung der Buch- staben als Zahlen und die mystische Anwendung auf Worte durch Sum- mierung der durch die Buchstaben ausgedrückten Zahlen. Im ganzen sind es etwa 278 Sotadeen.

2. De syllabis. Die zweite Schrift wird eingeleitet durch die tro- chäischen Tetrameter:')

Sifllabas, quae rite metro eongruuni heroico, eaptus ut meu8 ferebat, disputatas attuli versibus, sane tnodorum quo sanora Utitas addüa gtüi levaret aiccioris taedium.

Der Autor legt seine Schrift seinem Sohne Bassinus und seinem Schwiegersohn Novatus zur Prüfung und Verbesserung vor. Von ihrem urteil macht er ihre Veröffentlichung abhängig. Das Gedicht beginnt wiederum mit einer Lehre von den Lauten und den Lautzeichen und zwar ausführlicher und vielfach nach anderen Gesichtspunkten (z. B. Verbindung der Konsonanten miteinander) als in der Schrift „de litteris". Bis 777 wird von den Vokalen und Diphthongen gehandelt, mit 778 beginnt die Betrachtung der Konsonanten. Mit 997 geht er zu der Lehre von den Silben über; mit 999 treten aber an die Stelle der trochäischen Tetra- meter Hexameter, weil die Prosodie der Silben mit Rücksicht auf den heroischen Hexameter untersucht wird. Am Schluss unterstellt Terentianus sein Elaborat nochmals dem Urteil seines Sohnes und seines Schwieger- sohnes und fügt bei, dass er, als er es in der Zeit von zehn Monaten schrieb, zwischen Tod und Leben schwebte. Das Buch gefiel offenbar den Kunstrichtern und wurde daher veröffentlicht. Terentianus schrieb noch

^) ServioB ed. Thilo 3, 2 p. 19. { 1882, p. 881.

>) Birt, Das antike Buchwesen, Berl. | *) Gramm, lat. 6 p. 884, 279.

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26 Terentianna. 514.)

ein Vorwort in stiGhischen Olykoneen, in dem er sich mit einem oljrm- pischen Sieger vergleicht; wie dieser noch in seinen alten Tagen körper- liche üebungen vorgenommen, so habe auch er im Alter nicht aufgehört zu schaffen und,^)

quia tarn dicere grandia maturum Ingenium negat, nee Spirant animaa fibrcu,

sich in diesen niedrigeren Stoffen versucht. Diese Vorrede gehörte zu

dem Buch „de syllabis", wie die Inhaltsangabe*)

quid eit littera, quid duae^ iunctae quid tibi syllabae

darthut Als die drei Schriften vereinigt wurden, erhielt sie ihre Stelle vor dem Buch ,de litteris*".

3. De metris. Das Gedicht nimmt nach einer kurzen Einleitung (über die Vokale, ihre Länge und Kürze, über die Silben, Positionslängen und über Diphthonge) zuerst die Füsse vor. Mit 1580 beginnt die spe- zielle Metrik. Es werden zwei sechsfüssige Metra angenommen, ein Herous (der daktylische Hexameter) und der iämbische Trimeter, und beide auf dieselbe Quelle zurückgeführt. Von diesen beiden Grundmetren werden die übrigen abgeleitet. In vier Abschnitten wird die ganze Lehre ent- wickelt; zuerst werden der heroische Vers und die aus ihm erwachsenen Metra besprochen (1580—2180); es kommen dann der iämbische Trimeter daran und die aus ihm abgezweigten Metra (2181—2538); auf diese Pai*tie folgt der Abschnitt über den Phalaecius und seine Derivata (2539 2913); den Schluss bildet die Betrachtung der noch nicht abgehandelten hora- zianischen Metra. Allein dieser Teil liegt uns nicht vollständig vor; dies erhellt deutlich aus dem, was der Verfasser im Eingang ankündigt. Dieses dritte Gedicht ist in verschiedenen Massen geschrieben, indem der Ver- fasser die von ihm behandelten Metra zugleich nachbildet. Die Quelle anlangend, aus der Terentianus seine Metrik geschöpft, so ist die wohl- begründete Vermutung aufgestellt worden, dass seine Hauptquelle in letzter Instanz der Metriker Gaesius Bassus war; dass seine Vorlage auch grie- chische Beispiele enthielt, schliesst man aus 2128. Dieser Vorlage führte er aber auch Neues hinzu, so die Beispiele aus den „poetae novelli", wie er selbst sagt, üeber die Quellen des ersten und zweiten Buchs sind noch keine Vermutungen geäussert worden. In der Versifikation besitzt Terentianus unleugbar grosse Gewandtheit, 3) dagegen sind seine eigenen metrischen Kenntnisse gering. Trotzdem ist das Gedicht für die Geschichte der Metrik nicht ohne Wichtigkeit. Vielbenutzt wurde die erste und dritte Lehrschrift von Marius Victorinus oder vielmehr von seiner Quelle Aphthonius.*) Interessant ist es, dass in Afrika noch ein zweiter Versuch gemacht wurde, die Metrik in einem Lehrbuch wissenschaftlich zu behan- deln ; wir meinen das metrische Handbuch von Juba, das im Gegensatz zu Terentianus eine grössere Anzahl von grundlegenden Metra annahm. Die Arbeit Jubas wurde von den Späteren 606) ausserordentlich viel benutzt.

») p. 326, 52. I *) Vgl. § 829 p. 139; G. Schultz, Qui-

') p. 326, 59. , bns anctoribus Aelins Festas Aphthonius de

*) Werth, De Terentiani metris p. 5. ' re metrica usus sit, Breslau 1885.

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Q. Serenna. 515.) 27

Die Zeit des Terentianus kann nur vermutungsweise bestimmt werden; er gehört wahrscheinlich ans Ende des zweiten Jahrhunderts.

Der Name des Dichters. Gewöhnlich wird der Dichter Terentianus Maurus genannt. Allein es ist fraglich, ob der Beiname «Maums* ihm gehört; denn er fehlt in der editio princeps und wird allein von Augustinus (de utilitate credendi 7, 17 p. 21, 25 Zycha) gebraucht Baas der Dichter aus Mauretanien stammt, geht allerdings aus Vs. 1971 hervor.

Ueber die Lebenszeit des Terentianus wurden die verschiedensten Ansichten aufgestellt (vgl. Santen in s. Ausg. praef. UI). Am meisten Anklang fand die Ansicht Lachmanns (praef. p. XI): .Aetatem Terentiani dico finem saeculi post Christum natum tertü. nam quod eum mulä Domitiano imperante vixisse existimarunt, nimis crassus error est argumenta confinnatus, ut Niebuhrius recte censet (El. Sehr. 1 p. 347), futilibus. Ruhn- kenius certe, cum de Terentiani aetate scriberet ad Mallium Theodorum p. 21, qnali genere Bcribendi hie poeta grammaticus usus esset, tum non videtur recordatus esse: adeo et voca- bulis et particularum usu et ipsa verborum collocatione ab illis felicioris aetatis poetis recedit . praeterea versu 2136 Annaeum Senecam et Pomponium Secundum tragicos anti- quo8 dicit, Pomponio autem versu 1974 sui temporis minores opponit. Petronii carmina tum vulgo cani solita esse dicit v. 2492; ita tamen ut huius versiciüum medium ponat inter anÜquissimum Naevii et nopeüi podtae Carmen v. 2528 2534 . itaque si verum est, quod mihi certe Niebuhrius persuasit, Petronium medio saeculo tertio scripsisse, vix dubitari po- test, qum et Terentianus et illi novi po€tae circa finem eiusdem saeculi vixerint.* Dieser ▼on Lachmann angenommene terminus post ^uem ist unrichtig, da kein Zweifel ist, dass Petronins zur Zeit Neros lebte (vgl. § 397). Den richtigen terminus post quem gibt vielmehr der von Terentianus erwähnte poeta Faliscua (p. 379, 1816), d. h. Annianus, der ein Zeit- genosse des Gellius war. Also lebte Terentianus nach 150. Der terminus ante quem ist nur vermutungsweise zu bestimmen; nicht viel hilft uns die Erkenntaiis, dass er vor Dio- medes, Marius Victorinus und anderen Grammatikern (vgl. Keil p. 322) lebte. Terentianus schneb als Zeitgenosse des Dichters Septimius Serenus (p. 382, 1891). Allein die Zeit des Serenus l&sst sich nicht sicher bestimmen. Lebten die poStae neoterici zu derselben Zeit, was allerdings sehr wahrscheinlich ist, war also Serenus ein jüngerer Zeitgenosse des An- nianus, so könnten wir Terentianus ans Ende das zweiten Jahrhunderts rücken. Aber so sicher, wie G. Schultz (Hermes 22 (1887) p. 277) meint, ist der Ansatz keineswegs. Auch sprachliche Kriterien geben nicht eine so feste Basis als man wünschen möchte. Doch hat A. Werth, De Terentiani sermone et aetate (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 23 (1896) p. 376) aas sehr sorgflütigen und umfassenden Beobachtungen Über die Sprache des Terentiiums den beachtenswerten Satz erhalten: „Ut certam aetatem nominemus, qua Terentianum fuisse

probabile sit, librum secundum sub finem Marci Aurelii Philosophi, tertium initio im-

perii eiusdem Terentianum scripsisse, natum esse sub Hadriano imperatore statuamus'' ; vgl. auch denselben. De Terentiani metns et elocutione p. 27.

Ueber die Gomposition vgl. Lachmann p. YIII; Keil, Gramm, lat. 6 p. 319; Westphal, Allgem. griech. Metrik, Leipz. 1865, p. 56 (2. Aufl. 138). P. 336, 348 de ayllahis qitod recepi nunc loquendum scheint auf den über de litteris hinzuweisen. Die Verse im Buche de syllabis 357—364 (abgesehen von 359) kehren wieder in de metris 1306 1312. Werth (p. 299) ist Aet Ansicht, dass das 2. Buch zuletzt geschrieben sei und dass daher die fraglichen Verse aus der dritten Schrift in die zweite übernommen seien. Ist das richtig, dann ist wohl weiter anzunehmen, dass Terentianus zuerst das 3. Buch geschrieben und dann unter nlüierer Ausführung der Teile de litteris und de syllabis die Bücher 1 und 2. Lachmann (p. X) hält das Gedicht für nicht vollendet. Dass der Schluss der 3. Schrift verloren ging, statuiert Keil p. 321; über kleinere Lücken Keil ebenda.

Ueber den Stil vgl. A. Werth, De Terentiani metris et elocutione, Mülheim a. d. Ruhr 1897. Seine Schreibweise nähert sich der täglichen Rede (p. 31). Vgl. Vs. 75; 296; 301.

Ueber die Quelle. Ausser Lach mann vgl. Keil p. 323, p. 250; Westphal 1. c; die Quelle Caesius Bassus lag aber wahrscheinlich nicht direkt, sondern bearbeitet dem Teren- tianus vor (Leo, Die beiden metrischen Systeme des Altertums, Hermes 24 (1889) p. 283 Anm.).

Ausg. Editio princeps Mediolanensis 1497. Es folgten die Ausg. von L. Santen- Lennep, Utrecht 1825 (mit Commentar); von Gaisford, Hephaest, Oxford* 1855, Bd. 1 p. 215; 2 p. 349 (Anmerkungen). Massgebende Ausg. von Lachmann, BerL 1836; auch in Keils Granrni. lat. 6 p. 313. Charakteristik bei Monceaux, Les Africains, 4tude sur la htt^ratnre latme d'Afrique: Les palens, Paris 1894, p. 390.

3. Q. Serenus.

515. Die versifizierten Bezepte des Q. Serenus. Die eifrig ge- übte Kunst der Versifikation, in unserem Zeitraum fast der einzige üeber-

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28 Q* Sereniu. 515.)

rest der Poesie, war nicht sehr wählerisch in ihren Stoffen; dies zeigt ausser den Gedichten des Terentianus auch die versifizierte Rezeptensamm- lung des Q. Serenus. Wie er sie betitelte, ist nicht ganz sicher, in der einen Quelle wird sie einfach mit «liber Quinti Sereni'' bezeichnet, in der andern heisst sie genauer ^liber medicinalis Quinti Sereni*. Der Versifikator ging dabei so zu Werke, dass er nach einer Anrufung des Phoebus mit dem Kopf begann und mit dem Fuss aufhörte. So gelangte er bis zum 41. Rezept; das 42. leitet einen neuen Abschnitt ein.^) Er geht jetzt zu den Verwundungen über, die durch äussere Insulte hervor- gerufen wurden, daran reiht er die Mittel gegen die verschiedenen Fieber, es folgen die Brüche und Luxationen und noch andere äusserliche Krank- heiten (Zahnweh, Brandwunden u. s. w.), doch streut er auch Mittel gegen die Schlaflosigkeit der Kranken, gegen Lethargie, gegen die hinfallende Krankheit, gegen die Gelbsucht (regius morbus) und Antidota ein. Er schliesst mit einem Mittel gegen die Warzen und einem Mittel gegen die Hämorrhoiden. So brachte er 63 Rezepte in 1107 Hexametern zusanmien. Der Autor gibt sich nirgends als Fachmann, er gesteht, seinen Stoff aus Büchern geschöpft zu haben.*) Seine Quelle ist vor allem die Natur- geschichte des Plinius, der in dem Gedicht selbst citiert wird,^) in zweiter Linie steht Dioskorides. Hie und da treten auch andere Autoren auf, so Livius bei einem Rezept gegen den Karbunkel.^) Ebenso umständlich wird auf das vierte Buch des grossen Lucretius hingewiesen (606). In einem Kapitel über die erkrankte Milz wird Plautus angeführt (425). Auch von der „sententia senis Yarronis" ist die Rede (844), von einer Vorschrift des Togatendichters Titinius (1037) und von Democritus (568); es macht dem Versifikator Freude, ein Mittel mit einem Vers des Horaz (sat. 2, 4, 48) zu geben. ^) Auch Krankheiten berühmter Männer werden bisweilen zur Erläuterung angeführt, so die von Pherecydes (59), von Sulla <) (62) und von Ennius.*^) Die Mittel sind grösstenteils dem Pflanzenreich entnommen, doch müssen auch die Tiere beisteuern (z. B. 633, 209) und zum Teil sehr Schmutziges (727, 740, 285 u. s. w.). Aber auch höchst abergläubische Mittel finden sich in der Sammlung. Zwar bemerkt er einmal, dass es Aberglaube ist, Fieber durch Beschwörungsformeln zu bannen,^) allein er hält doch auch seinen Zauberspruch, natürlich zur rechten Zeit, bereit, sein mit „abracadabra*' beschriebenes Papier (935). Auf die Erprobtheit der Mittel weist der Autor nachdrücklich hin, „experto crede" ruft er 366, einmal versichert er sogar allen Ernstes, dass ein Gott ihm den sicheren Erfolg verbürgt habe (472). Einen Hieb erhalten auch die geldsüchtigen Aerzte.^) Er eifert gegen die teueren Medikamente und will sie von seiner

^) naturae vitÜs medicaa obiecimua ar^ tes: I nunc et fortunae iaculis öbsisterepar est.

') Vs. 785 non audita mihi fas sit, sed lecta referre.

») Vs. 53, Vs. 845.

*) Vs. 720 hunc veteres olim variia pe- pulere medellis. | Tertia natnque Titi simul

stantia conchae.

«) Pbn. 26, 138.

') Ueber des letzteren Gicht heisst es (706): Enniua ipse pater, dum pocula siccat iniqua, | hoc vkio tales fertur meruisae do- lores.

^) Vs. 930' nam febrem vario depelli ear-

et centesima Livi \ carta docet. ', mine posse | vana superstitio credit tremülae-

*) Vs. 528 quodque ratis melius verbis que parentes. dicemus Horati, j mitulus et viles pellunt ob- ' •) Vs. 518 muUos praeterea medici com-

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Q. Serenns. 516.)

29

Darstellung ausgeschlossen wissen, sie seien ja doch nur für die Reichen bestimmt.^)

616. Der Verfasser des Oedichts. In den Handschriften wird das Gedicht, wie bereits gesagt, einem Quintus Serenus zugeschrieben. Wer ist dieser Quintus Serenus? Aus seinem Qedicht erhalten wir keine Nach- richten über sein Leben, nur soviel können wir daraus abnehmen, dass der Verfasser kein Praktiker war, dass er aber das schulmässige Vers- machen gelernt hatte, denn er gibt uns regelrecht gebaute Hexameter. Auch die Rhetorschulen scheint er fleissig besucht zu haben. Aber er ist weder ein namhafter Dichter >) noch ein Gelehrter. Nun werden wir später 610) einen Sammonicus Serenus aus der Zeit des Septimius Se- verus, der unter Caracalla 212 ums Leben kam, kennen lernen; mit ihm haben manche Forscher unseren Dichter identifiziert.*) Aber der war ein gelehrter Mann und wird nirgends Dichter genannt. Seine Autorschaft ist daher wenig wahrscheinlich. Allein dieser Gelehrte hatte einen Sohn, welcher seines Vaters grosse aus 62,000 Bänden bestehende Bibliothek seinem Schüler, dem jungen Gordianus (238), bei seinem Tode hinterliess.^) Dieser junge Serenus Sammonicus war offenbar derselbe, der mit Alexander Severus (222 235) in vertrauten Beziehungen stand; denn es heisst von dem Kaiser in der Vita, dass er unter den zeitgenössischen Dichtern den Sammonicus Serenus besonders gerne las.^) Die Vita rückt aber die Be- kanntschaft des Kaisers mit Sammonicus Serenus in die Vergangenheit, der Dichter musste also vor dem Jahre 235, in welchem Alexander Se- verus starb, von hinnen gegangen sein. Dieser jüngere Sammonicus Serenus, der ausdrücklich Dichter genannt wird, ist wahrscheinlich der Verfasser der Rezeptsammlung.*)

Quellen. J. Keeae (Quomodo Serenus Sammonicns a medicina Pliniana ipsoque Plinio pendeat, Roatock 1896) leugnet die Benutzung des Dioakorides und die direkte des Plinius; der Dichter habe die sog. Medicina PUnii ausgeschöpft und zwar in einer voU- Btändigeren und filteren Fassung äa sie uns heute vorliege (p. 66).

Ueberlieferung. Alle unsere Handschriften gehen, wie es scheint, auf einen im Auftrag Karls des Grossen von einem Jacobus zusammengeschriebenen Miscellaneodez zurück, der naturwissenschaftliche und arzneiwissenschaftliche Schriften enthielt. Daraus wurden

panere sucos | adsuerunt; pretiosa tarnen cum veneri$ emptum, \ faüeris frustraque imtnensa nomismata fundes,

^) Vr. 894 at no8 pauperihus praecepta dicamus amiea,

') Wie verschieden Serenus beurteilt wird, m5ge folgendes zeigen. Ilberg (Berl. philol. Wochenschr. 1896 Sp. 1198) schreibt» dass bei der Yergleichung des Serenus mit sei- ner Quelle ,die BchwQlstige, mitunter un- klare, ja ans Alberne streifende Art des Versifez recht deutlich hervortritt*. Dem gegenflber äussert sich R. Fuchs in Über- schwenglicher Weise also (p. 52): «Daraus geht klar hervor, dass der Verfasser des medizinischen Buches kein unbedeutender Versifez ist, der sich freut, wenn er einmal einen Gedanken gut ausgedruckt hat und öm dann formelhaft bei gleicher Sachlage wieder abschreibt, sondern dass er ein ideen-

reicher, fruchtbarer Dichter ist, welcher bei ähnlicher Situation stets in fein empfundenem Ausdrucke eine wohlthätige Abwechslung eintreten lässt.* Wie Fuchs zeigt sich auch Thierfelder als begeisterter Anhänger des Dichters, indem er meint (p. 117), dass ihm .dichterische Begabung, Kraft und selbst Ein- fachheit des Ausdrucks, die nicht selten an das Zeitalter des Augustus erinnert, sowie eine gewisse Eleganz in der Behandlung des an sich so trockenen Stoffes unmöglich ab- zusprechen ist*.

») Z. B. Thierfelder p. 117.

*) Vgl. § 510.

») Vgl. § 509.

«) FrOhner, Erit Anal. (Philol. Supple- mentbd. 5 (1889) p. 60) nennt den Dichter Q. Serenius (,die gens Serenia erscheint auf Inschriften*) und bestreitet demnach die Iden- tifizierung.

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30 M. AnreliuB OlympiM NemSaianuB. 517.)

zwei Apographa gemacht, eines ist uns erhalten im Tnricensis 78 B. IX, ein zweites ist die Qaelle einer grösseren Anzahl von Handschriften geworden, z. B. des Vossianns L. Q. 83 s. X, des Senensis s. XI, des Mutinensis (Goetz, Obs. crit, Jena 1883) u. a. Vgl. Baehrens, Poet. lat. min. B p. 103; J. Schmidt, Hermes 17 (1882) p. 239. Die Wichtigkeit eines jetzt verschoÜenen Paderbomensis betont A. Baur, Quaest. Sammoniceae, Giessen 1886; vgl.p. 15.

Ausg. vonEencher, Amsterd. 1706; Ackermann, Leipz. 1786; Baehrens, Poet, lat min. 3 p. 107.

Zur £rlftaterung. Morgagni Epist. doae in Serenum Sammonicom (Opnsc. miscell. 1 (Neapel 1763) p. 191); Thierfelder in Eflchenmeisters Zeitschr. f&r Medizin 5 (1866) p. 116 (im wesentlichen einige Uebersetznngsproben); Ernst Meyer, Gesch. der Botanik 2 (Königsberg 1858) p. 209; Pagel, Handbuch der Gesch. der Medizin 1 (Jena 1902) p. 622.

Sprache und Stil. Vgl. die oben erw&hnte Dissertation von Baur. R. Fuchs, Archiv fOr lat. Lexikographie 11 (1900) behandelt: 1. die Gestaltungsgabe des Dichters (p. 37), 2. sprachliche Eigentflmlichkeiten (p. 53).

4. M. Aurelius Olyinpius Nemesianus.

517. Die Gynegetica des Nemesianus. Die mythologischen Stoffe waren in der römischen Dichtkunst bis zum Ueberdruss behandelt worden; es musste schliesslich das Interesse an dieser stationären Scheinwelt er- löschen. Diese Uebersättigung machte sich der karthagische Dichter^) M. Aurelius Olympius Nemesianus zu Nutzen, um die Gunst der Leser für sein Gedicht über die Jagd zu gewinnen. In breitspuriger Weise zählt er die traditionellen mythologischen Sujets auf und bekennt, dass hier alles ausgeschöpft sei.^) Diesen abgegriffenen Thematen will er nun die Bilder des frischen Jagdlebens gegenüberstellen. Allein der Dichter hat noch Grösseres vor; seine Blicke richten sich sehnsüchtig von Kar- thago nach Rom; ein dilettierender Dichter Numerianus war mit seinem Bruder Garinus Kaiser geworden, und es ist zweifellos, dass bereits Dich- tungen des gefeierten Nemesianus die Aufmerksamkeit des Numerianus erregt und ihn zur Nachahmung veranlasst hatten (vgl. § 511); jetzt wendet sich dieser Nemesianus an die Söhne des Kaisers Oarus, Carinus und Nu- merianus, und verspricht ihnen, sobald es ihm vergönnt wird, ihr ^heiliges Gesicht" zu schauen, ein Gedicht über ihre Heldenthaten zu überreichen. Dann geht er zu seinem Thema über. Aber das erste, was uns geboten wird, ist doch wieder eine abgenutzte Gestalt, es ist die Phoebe, die in herkömmlicher Weise von dem Dichter geschildert und angerufen wird. So fest war die usuelle poetische Maschinerie, dass sich selbst der auf die mythologischen Spielereien scheltende Poet ihr nicht entziehen konnte. Endlich mit dem Vers 108 beginnt die Darlegung des eigentlichen Stoffes; die erste Materie, welche behandelt wird, ist die Aufzucht der Jagdhunde ; Körung, Ernährung, Abrichtung, Krankheiten, Rassen werden besprochen. Dann kommen die Jagdpferde an die Reihe, ihre Eigenschaften, die ver- schiedenen Rassen, ihre Ernährung und Pflege; der letzte Gegenstand sind die Jagdgeräte, Netze, Garne und Vogelfedern. Nach diesen Vorbereitungen sollte die eigentliche Jagd beginnen, allein mit dem Hexameter 325 bricht das Gedicht ab. Das üebrige ist verloren gegangen, indem sich von dem Archetypus einige Blätter ablösten.

Das Gedicht ist mit gewandtem Formtalent geschrieben, allein es ist

*) Als solcher wird er sowohl in Hand- , ') Vs. 46 haec tarn wagnorum praecepit

Schriften der Gynegetica als auch der Eclogen ' copia vaium, | omnia et antiqui vulgata est bezeichnet. i fabukt aaecli.

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M. AnreliuB Olympins NemeBianiiB. (§518.) 31

im Grunde genommen doch nicht viel mehr als versifizierte Prosa. Der Lichtstrahl der Poesie dringt nicht aus demselben, und wenn der Dichter, um die Schnelligkeit seines Jagdpferdes zu schildern, einen Vergleich mit dem thracischen Boreas einflicht, so wirkt er fast komisch (272). Ebenso sonderbar mutet uns an, wenn er dem Satz, dass den geschilderten Pferden die Jugendlust auch noch im ausgedienten Alter nicht verloren geht, sal- bungsvolle Worte hinzuf&gt.^) Seiner Diktion hängt er einigemal ein archaistisches Mäntelchen um: so begegnet uns 264 ein „ollis", 317 ein ,mage'. Doch dies stört nicht, denn sonst ist seine Rede rein und lässt die Nachwirkungen des vergilschen Stils erkennen. Gelesen wurde das Gedicht noch in der Zeit des Mittelalters; ja der Bischof Hincmar von Rheims hatte es als Schulbuch.^)

Zeugnisse über die Gedichte des Nemesianns. Vopisc. Numer. 11, 2 (2 p.238 Peter): {Numerianus) cum Olympio Nemesiano cantendit, qui dXievrixa xvyijysrixd et yavuxd scripsü inque Ofnnibus colonis inlustratus emicuit. Hier sind also die Cynegetica erwähnt, dagegen ist von denäXtsvtixa und yatirtxa nichts erhalten. Statt yavrixd luAtBernhardy i^evTixtt (d. h. die Kunst des Vogelfangs), Baehrens Pontica vermutet, ohne stichhaltigen Grund. Die Bucolica sind nicht genannt, weil der Berichterstatter nur die wichtigsten Ge- dichte des Nemesianus geben wollte; wenn übrigens nicht alles trügt, so scheint diese Gedichte Nemesianus leise anzudeuten Cyneg. 58: idUque plaeet dare lintea cursu, \ dum non magna ratis, vicinis sueta moveri \ litoribus tutosque sinus percurrere remis, \ nunc primum dat vela notis portusque fideles | HnquU et Adriacas audet temptare procellas. Hier stellt er doch den ersten grösseren Versuch den früheren kleineren gegenüber.

Zeit der Cynegetica. Der terminus ante quem ist das Ji£r 284; denn anfangs September dieses Jahres kam Numerianus und gegen Ende dieses Jahres Carinus ums Leben. Das Gedicht muss also vor September 284 geschrieben sein. Der terminus post quem ist der Tod des Vaters der beiden Kaiser, des Garns, der Dezember 283 den Tod fand (Schiller, Gesch. der röm. Kaiserzeit 1 (Gotha 1883) p. 884).

Die ünvoUständigkeit des Gedichtes. Dass die Unvollstftndigkeit des Ge- dichtes auf Blätterabfall des Archeinrpus beruht, behauptet M. Haupt, Opusc. 1 p. 405, indem er nachweist, dass der letzte Vers unseres Gedichts den Schluss eines Blattes bildete.

Verhältnis des Nemesianus zu Grattius. Gegen die von Fiegl (Des Grattius Faliskus Cynegetica, seine Vorgänger und seine Nachfolger, Görz 1890, p. 10) behaupteten Beziehungen zwischen Grattius und Nemesianus wendet sich mit Recht die fleissige Ab- handlung von G. Curcio, II 'Cynegeticon' dl M. A. Olimpio Nemesiano (Rivista di Sol. 27 (1899) p. 447). üeber die sachlichen Differenzen beider vgl. besonders p. 456. lieber das verBchiedene Verhalten beider zur ans und usus vgl. H. Schenkl, Fleckeis. Jahrb. p. 438. Ueber sprachliche Differenzen vgl. denselben p. 437, p. 478. Die Schrift von S. Rossi, I Oinegetici de Nemesiano e Grazie Falisco, Messina 1900 ist mir nicht zugänglich.

Üeberlieferung. Actius Sincerua Sannazarius (Jacopo Sannazaro 1458—1530) brachte eine Handschrift, die in langobardischer Schrift Ovids Halieutica, des Grattius Cyne- getica und (was H. Schenkl, Fleckeis. Jahrb. Snpplementbd. 24 (1898) p. 401 leugnet) des Nemesianus Cynegetica enthielt, aus Frankreich nach Italien; von dieser Handschrift ist ein Teil erhalten im cod. Vindobonensis 277 s. K, nämlich Ovids Halieutica und Grat- tius' Cynegetica. Vom Nemesianus dagegen ist nur eine Abschrift im codex Vindobonensis 3261 s. XVI (vgl. H. Schenkl p. 388) vorhanden. Ausserdem ist das Gredicht noch über- liefert im Parisinus 7561 s. X und im Parisinus 4839 s. X (vgl. H. Schenkl p. 401).

Ausg. Die Cynegetica werden in der Regel mit Grattius* Cynegetica verbunden. Hauptaufig. von M. Haupt (zugleich mit Ovids Halieutica), Leipz. 1838; dann bei Werns- dorf, Poet, lat min. 1 p. 85 und Baehrens, Poet. lat. min. 3 p. 190. Charakteristik des Dichters bei Monceauz, Les Africains, Paris 1894, p. 376.

518. Die vier EUogen des Nemesianus. Mit den Eklogen des Calpurnius waren lange Zeit 3) vier Eklogen verbunden, welche ihm nicht

^) Vs. 281 nam quaecumque suis virtus I dazu Manitius, Philologisches aus alten

hene fhruit cmnis, \ non prius est animo \ Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 Ensftn-

qttam corpore passa ruinam, i zungsheft (1892) p. 77).

>) Die Stelle ist abgedruckt bei Baeh- ») Vgl. § 885 (2, p. 73).

rens, Poet lat. min. 3 p. 174 Anm.; vgl.

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32 Anrelins Olympia« Nemesiani». 518.)

angehörten, sondern einem Nemesianus. In der ersten Ekloge fordert der junge Hirte Timetas den alten Tityrus zum Gesang auf; der lehnt diese Aufforderung ab, die Zeit des Singens sei für ihn vorbei, dagegen stehe dies dem jungen Timetas an, zumal seine Gesangskunst siegreich erprobt sei; er fordert ihn auf, das Lob des dahingegangenen Meliboeus zu singen. Timetas folgt und preist den Meliboeus als einen rechtschaffenen, biederen Mann, der mit Weisheit die Streitigkeiten der Landleute ge- schlichtet, der andere zur Gesangeskunst ermuntert und sie selbst gepflegt habe, und den jetzt alles feiere. In dem zweiten Stück erhalten wir zwei wetteifernde Gesänge auf die von ihren Eltern eingeschlossene Donace, den einen von Idas, den anderen von Alcon. Beide geben ihrer Sehnsucht nach der Geliebten Ausdruck. Die dritte Ekloge enthält den Preis des Bacchus aus dem Munde des Pan. Drei Hirtenknaben fanden den Pan schlafend unter einer Ulme, sie bemächtigten sich seiner Hirtenflöte, allein es gelang ihnen nicht, schöne Töne derselben zu entlocken; über ihren Versuchen erwacht Pan und singt ein Lied auf den Weingott. Liebes- lieder bietet wiederum die vierte Ekloge. Mopsus klagt über seine spröde Meroe, Lycidas über seinen spröden JoUas. Es ist ein Wettgesang mit dem Refrain:

cantet, amat quod quisque: levant et carmina curaa,

Dass diese Gedichte nicht von Galpumius herrühren können, ergibt sich schon aus inneren Kriterien. Wir finden nämlich in denselben Ab- weichungen von der Prosodie des Calpurnius, Abweichungen in der Be- handlung der Elision und Abweichungen in der Gäsur, also eine ganz andere Technik. Hiezu kommt, dass die Ueberlieferung selbst auf einen anderen Dichter bei den vier Eklogen hinweist, nämlich auf den Aurelius Nemesianus Carthaginiensis. Es müsste ein wunderbarer Zufall sein, wenn dieser Aurelius Nemesianus nicht identisch wäre mit dem Verfasser der Cynegetica M. Aurelius Nemesianus. Beide Dichter stammen aus Karthago, beide haben die Namen Aurelius Nemesianus gemeinsam. Zu der äusseren Wahrscheinlichkeit gesellt sich die innere. Gewisse Eigen- tümlichkeiten der Eklogen finden sich auch in dem Jagdgedicht, so dass wir in beiden Werken denselben Dichter erkennen müssen. Auch die Wertschätzung der beiden Produkte hält sich auf gleicher Linie, beide bekunden eine achtbare Mittelmässigkeit. Die Eklogen gewähren uns übrigens einen Blick in die Werkstätte des Dichters, wir lernen ihn als Nachahmer des Calpurnius kennen und zwar als sklavischen Nachahmer. Ein Vergleich der dritten Ekloge des Calpurnius mit der zweiten Ekloge des Nemesianus zeigt, dass er den Calpurnius zu Rate gezogen, ja ganze Verse herübergenommen hat. Allein seine Nachahmung war eine un- geschickte; was im Original ganz passend war, ist in der Kopie absurd und lächerlich. Auch Lesefrüchte aus Statins machen sich bemerkbar und zwar sowohl in den Eklogen als in den Cynegetica. Der Dichter Nemesianus steht unter Calpurnius. Doch auch ihm ist einmal ein guter Wurf gelungen. In der dritten Ekloge gibt er uns durch den Mund des Pan zwei liebliche Bilder aus dem Leben des Weingottes. Da steht vor unseren Augen der alte Silen, den kleinen Gott auf seinen Armen,

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Die Sprnehdiohter. 519.) 33

bald bringt er das Kind zum Lachen, bald zum Schweigen, selbst die Castagnette schlägt er mit seinen alten Händen, um seinem Schützling eine Freude zu machen. Bacchus aber zupft an der zottigen Brust des Silen, zieht ihn an den Ohren, streichelt Kopf und Kinn und zwickt die Nase. Das zweite Bild ist die Weinlese. Da sehen wir, wie die Satyrn geschäftig keltern, wie sie auf alle mögliche Weise sich der Gottesgabe bemächtigen, wie sie weinberauscht die iBiehenden Nymphen einzuholen suchen, wie der alte Silen des Guten zu viel gethan hat und wie Bacchus selbst seine Panther aus dem köstlichen Mischkrug trinken lässt. Dieses Bacchanal ist, wie ein feinsinniger Kenner sagt, eines der letzten antiken Werke von lebendiger Schönheit.^)

Die Scheidung des Galparnius und des Nemesianus wurde in einer moster- galtigen Abhandlung durchgef&hrt von M. Haupt, Opusc. 1 p. 358; vgl. oben § 885 (2, 2* p. 74).

Ueber die EigentQmlichkeiten des Nemesianus in der Technik im Gegen- satz zu der des Galpumius handelt Haupt p. 859; H. Schenkl in seiner Ausgabe p. XXXL Sie betreffen 1. Prosodisches (Efirze von o in expecto und in anderen Verba); 2. die Eli- sionen, welche bei Galpumius sparsamer zugelassen werden als bei Nemesianus; 3. die C&sur (ygl. auch Birt, Ad bist. hex. lat., Bonn 1877, p. 63). üeber die Nachahmungen des Nemesianus vgl. Haupt p. 866 und die Ausgabe Schenkls.

Die zwei Fragmente bei dem Statiusscholiasten. Lactantius zu Stat. Theb. 5, 389 (p. 282 Jahnke, Leipz. 1898) gibt das Fragment: sie in Olympio: *äbiungere luna iunices'; zn Theb. 2, 58 (p. 83 J.) poetae dtnique omnea (tsserunt leonem de his polU artum, quem Hercules prostravit, ut etiam Olympius ait, quasi (Baehrens: quare) praximus sit terris et uUimus, Aus welchem Gedicht diese Gitate sind, wissen wir nicht (Baehrens, Poet. lat. min. 3 p. 203).

Nemesianus auf Inschriften. Ecl. 1, 40 = Buecheler, Garm. epigr. Nr. 755, 3; vgl. dessen Index p.915 und Hosius, Rhein. Mus. 50 (1895) p. 299.

üeber die Ueberlieferung vgl. § 386 (2, 2' p. 77). üeber die üeberlieferung des Galpumius und Nemesianus im Mittelalter vgl. Manitius, Beitr. zur Gesch. rOm. Dichter im Mittelalter (Phüol. 56 (1897) p. 540).

Ausg. Die Eklogen werden in der Regel mit denen des Galpumius verbunden, so bei Ugoletus (Parma), bei Beck, Leipz. 1803, Glaeser, Gott. 1842, bei H. Schenkl, Prag 1885. Sie stehen auch in Wernsdorf, Poet, lat min. 2 p. 73 und in Baehrens, Poet lat niin. 3 p. 176.

Litteratur. L. Gisorio, Studio suUe egloghe di M. A. Olimpio Nemesiano, Ponte- dera 1895; Dell' imitazione nelle egloghe di M. A. Olimpio Nemesiano, Pisa 1896; Monceaux, Les Africains p. 879.

Das Fragment de aucupio. Gybertus Longolius (Gisbert Longueil) schreibt in seinem dialogus de avibus, Köln 1544 (vgl. Baehrens, Poet. lat. min. 3 p. 203): Netnesiani poetae authoritaa, qui de aucupio Latinis verstbus coneeripsü, me in hanc sententiam per- duxit (nämlich teiraeem esse urogallum) . deseripserat autem furtim in bibliotheca por- rorum SalpcUoris Bononiensis versus aliquot Hieronymus Boragineus Lubecensis, magnae fpei addescens, cum quo Bononiae et Ferrariae aliquamdiu eommuni vita vixi . ex iis ego quosdatn cum opus erit historia, tibi recitabo; er teilt uns 18 Verse über den tetrax (wahr- scheinlich den Auerhahn) mit Weiterhin Iftsst er 10 Verse über scolopax, d. h. die Schnepfe folgen. Der ganze Bericht ist verdächtig. M. Haupt (1. c. p. 372) äussert sich also: »Nescio sane utrum sit mentitus Boragineus an nomen tantum Nemesiani fallaci opinione excogi- tatum, sed Nemesiani illi versus esse non possunt* Die Autorschaft des Nemesianus nicht Ihm (Rhein. Mus. 52 (1897) p. 454) nachzuweisen, doch, wie mir dünkt, nicht durch- schlagend. Verstösse gegen die Quantität finden sich Vs. 13 nötaCy Vs. 28 gülae. Ausg. von Wernsdorf, Poet lat min. 1 p. 128; Anthol. lat ed. Riese Nr. 883, 884; Baehrens, Poet, lat min. 3 p. 203.

5. Die Spruchdichter. 519. Die Disticha des sog. Cato. In einer Zeit, in der das Christen- tum noch nicht das römische Volkstum niedergerungen hatte, verfasste

MBurckhardt, Die Zeit Gonstantins 1 vermutet nach schriftlicher Mitteilung, dass deaGrossen, Leipz.' 1880, p. 149; H. Schenkl | eine Ekphrasis zu Grunde liege. Handbnch der klaai. AltertamswlsseDsclian. YIII. 3. 2. Aufl. 3

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Die Sprnohdichtar. 519.]

ein uns unbekannter Mann eine Sammlung von Lebensregeln. Er wählte die gebundene Rede und legte sich ausserdem noch den Zwang auf, dass er für jede Lebensregel zwei Hexameter bestimmte, also seine Lehren in lauter Distichen gab. Da dieser Zwang natürlich nicht ohne Einfluss auf die Composition bleiben konnte, entschuldigte er sich am Schluss.^)

Zum erstenmal finden wir die Spuren der Sammlung in zwei Grab- inschriften, in denen ein Distichon und ein Vers verwertet werden. Weiter- hin steht fest, dass Commodian die Sprüche benutzt hat und sich viel- leicht sogar von der distichischen Composition derselben beeinflussen liess. Die nächste Spur von dem Dasein der Sammlung liefert ein Brief des «comes archiairorum'^ Vindicianus an Yalentinian, ^) in dem 2, 22 erwähnt wird. Dieser Brief zeigt also, dass die Sammlung im 4. Jahrhundert all- gemein bekannt war. Den Dichter der Sprüche kennen wir nicht; sie bieten zwar den Namen ,Cato", allein Cato war der weise lebenserfahrene Mann,') der seinem Sohn praktische Lebensregeln erteilt hatte, und von dem es ein „Carmen de moribus'' gab;^) Cato hat also hier nur eine typische Bedeutung.

Eine Spruchsammlung erhält sich nur schwer in ihrer Integrität; dem einen gefallen diese Sprüche, dem anderen jene, es werden sich daher bald Epitomae bilden. Auf der anderen Seite reizt ein solches Buch für das Leben auch zur Nachahmung; es wird sich daher Neues mit dem Alten verbinden. Doch ist seit dem 9. Jahrhundert unsere Sammlung in einer Reihe von Handschriften in einer individuellen Gestalt vorhanden, und von dieser haben wir auszugehen. Die Disticha sind in vier Bücher eingeteilt, die, das dritte ausgenommen, ziemlich gleichen Umfang haben; das erste umfasst nämlich 40, das zweite 31, das dritte 24, das vierte 49 Disticha.

Dem zweiten, dritten und vierten Buch gehen in Hexametern Pro- loge voraus, deren gemeinsamer Grundgedanke der ist, für die Lehren die Leser einzunehmen. Sie stellen ihm daher Weisheit, glückliches, an- genehmes Leben, Befreiung von Irrtümern in Aussicht. Diese Prologe werden allgemein als unecht angesehen. Eingeleitet wird die Sammlung durch einen Brief in Prosa und 57 ganz kurze, meist aus zwei Worten bestehende Sentenzen, z. B. nihil mentire, litteras doce u. a. Auch diese prosaische Vorrede mit den prosaischen Sentenzen werden wir als ein fremdes Machwerk anzusehen haben.

Die ältesten Zeagnisse über die Disticha. G. Hosius (Rhein. Mus. 50 (1895) p. 300) hat die Beobachtung gemacht, dass das Distichon 2, 3 den Versen einer Inschrift (CIL 6, 11252 = Anthol. lat., vol. 2 carmina epigraphica ed. Buecheler, fasc. 2, Leipz. 1897| Nr. 1567 Vs. 5) Oppi, ne metuas Lethen, nam siultum est, tempore et omni \ dune mortem metttas, amittere gaudia vitae zu Grunde liege; vgl. Buecheler 1. c. p. 858: «IJnde simul discimus Oppium (der Gatte der Verstorbenen) non vixisse ante exitum saecuU II, ipse enim quin Catonis istius aeque ac Senecae compilarit sapientiam nemo dubitabit.* Vgl. noch 2, 2, 2 || Nr. 857, 6 Buecheler.

*) 4, 49 miraris versus nudis me scribere verhis? \ hoc hrevitas fecit, sensu uno lungere binos.

') Ueber Vindicianus und seinen Brief vgl. Bd. 4 § 849 p. 184. Eingeführt wird die Stelle mit illud Catonis. Der Brief, der

wahrscheinlich an Valentinian IL gerichtet ist, findet sich abgedruckt bei Helmreich, Ausg. des Marcellus, Leipz. 1889, p. 21.

») Vgl H. Jordan, Rhein. Mus. 14 (1859) p. 277.

*) Vgl. § 66 p. 126.

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Die Spniohdiohter. 519.) 35

Gommodian und die Disticha. Die Benatzang der Diaticha Yon Seiten Commo- dians wird erwiesen dnrch folgende Parallelen: Instr. 2, 23, 7 eumque reu8 tibi Bis ipsum te iudice damnans \\ Disi 8, 17 quod merito pateris, patienter ferre memento, | eumque reus tiU Bis, ipsum te iudiee damna, Garm. apologet. 67 estote prudentes. quod imminet ante videte li Dist. 27 quod sequUur speeta quodque imminet ante videto: \ illum imitare deum, partim qui spectat utramque. Da Gommodian nm die Mitte des 3. Jahrhunderts schrieb (▼gl. § 746), werden die Disticha bereits zu Anfang des 8. Jahrhunderts vorgelegen haben; Tgl. Manitias, Rhein. Mns. 46 (1891) p. 151.

Gate als Verfasser. Im Yeronensis 168 werden die Disticha eingeführt als: Dicta Mar ei Catonis ad filium suum; hier liegt also deutlich die Identifizierung unseres Cato mit dem alten Gato vor. Auchprosaische Spruchsammlungen spftterer Zeit fUiren sich unter dem Namen Gates ein; vgl. WOlfflin, Senecae monita etc., EUangen 1878, p. 26; Philol. 9 (1854) p. 681. Auch im Matritensis heisst es: Marei Catonis ad filium salu^ tem\ dagegen im Montepessulanus: lihri Catonis philosophi. Im Parisinus 8320 s. X tritt Gato als Cordubensis auf, was wohl auf eine Verwechslung mit Seneca hinauskommt Job. Scaliger erwfthnt aus einer Handschrift des Fälschers Simeon Bosius die üeberschrift: Dionysii Catonis disticha de moribus ad filium, M. Haupt (Opusc. 1 p. 376) erklärt richtig, „Dionysius* sei dadurch zu Gato hinzugekonmien, dass in demselben Godez ausser Gato noch die von Prisdan ins Lateinische übersetzte Periegesis Dionysii stand und ^eser Periegesis DUmysii unmittelbar die Catonis disticha folgten; über die fVage vgl. noch Bischoff p. 5. Unrichtig glauben Baehrens (p. 205) und* Bischoff (p. 11), dass der Verfasser der Disticha wirklich Gato geheissen. Als Titel werden wir, der besten Ueber- liefemng folgend, dicta Gatonis anzusehen haben; vgl. Skutsch Sp. 363. Wir behidten aber die allgemein übliche Bezeichnung Disticha Gatonis bei. Wenn Skutsch (Sp. 364) meint, dass der Name Gato nur durch die vorausgehenden prosaischen Sprüche hervor- gerufen worden sei, da Gato seine Sprüche auch in Prosa abgefasst habe, so ist dagegen einzuwenden, dass Gato auch als Vertreter einer in poetischer Form auftretenden Spruch- weisheit erscheinen kann.

Die Vorrede und die metrischen Prologe. Die Fassung der Vorrede im Vero- nensis, welche Baehrens (p. 206) mitteilt, ist verbessert von L. Müller, Berl. philol. Wochenschr. 1893 Sp. 15 und Sp. 1327. L. Müller, der, wie neuerdings Skutsch, die Vorrede für echt hält, folgert aus derselben, dass die Disticha ursprünglich einem Maximus gewidmet waren. Allein die Echtheit ist doch recht zweifelhaft. Würde der Verfasser der Disticha diese Vorrede geschrieben haben, so müsste er doch ein Wort darüber sagen, wie sich die prosaischen Sentenzen zu den metrischen Disticha verhalten. Die Echtheit des Schreibens könnte also nur aufrecht erhalten werden, wenn man annehmen würde, dass die prosaischen Sentenzen erst später zu der Vorrede von einem Andern hinzugefügt wurden. Allein für eine solche HinzufElgung von fremder Hand ist auch kein rechter Grund abzu- sehen. Es könnte noch angenommen werden, dass die Sentenzen als prosaische Inhalts- angabe der metrischen Sprüche zufällig mit dem Briefe verbunden wurden, aber auch das ist unzuläasig, wie eine Vergleichung der prosaischen und metrischen Sprüche unserer Sammlung leicht darthut. (Vgl. auch weiter unten). Es bleibt also als die einfachste An- nahme übrig, dass die prosaischen Sentenzen und das Schreiben zwar von einem und dem- selben Verfasser herrOhren, dass aber das Produkt nichts mit unseren Disticha zu thun hat, sondern willkürlich mit denselben verbunden wurde. Was nun die Entstehung der pro- saischen Sentenzen, welche in den Handschriften verschieden überliefert sind, von Baehrens aber nach dem Matritensis gegeben sind, anlangt, so hat Bisch off folgende Hypothese aaf gestellt (p. 54): «Die ,breves sententiae' sind überschrifbartige kurze Inhaltsangaben einer kleinen Distichensammlung, die aus einem umfangreichen corpus Gatonianum stammt und sich von der unsrigen (in vier Bücher geteilten) ausser der bedeutend geringeren Anzahl der Distichen nicht wesentlich unterschieden haf Allein diese Behauptung, dass die Sen- tenzen sämtlich Inhaltsangaben der Distichen sind, ist nicht strenge erweisbar; auch streiten dagegen die Discrepanzen, die sich zwischen den Disticha und den Sentenzen erkennen lassen. Unhaltbar ist die Ansicht, die neuerdings wieder von Skutsch (Sp. 364) aufge- nommen wurde, dass die prosaischen Sentenzen das Prius darstellten, die dann von dem Verfasser der Disticha in poetische Form umgegossen worden seien. Hierbei ist die weitere Annahme nötig (vgl. Skutsch 1. c), «dass nicht alle Prosasentenzen in Distichen um- gesetzt, da^ aber den so entstandenen Distichen nachher eine ganze Anzahl anderer zugefügt worden sind, die nicht auf den Prosasentenzen beruhten. ** Auch die poetischen Vorreden zu den folgenden Büchern dürften unecht sein. Die ünechtheit wird schon durch die grobe Ignoranz dargethan, welche den Lncan als ein fOr die punischen Kriege wichtiges Buch empfiehlt (praef. 2, 5). Diese Ignoranz dem Verfasser der Disticha, dessen Lebenszeit nicht so weit der klassischen Litteratur fernlag, zuzutrauen, erscheint mir un- möglich. Wenn Skutsch (Sp. 362) auf gewisse Aehnlichkeiten des Ausdrucks zwischen den Vorreden und den Disticha hinweist, so ist dem entgegenzuhalten, dass der Verfasser

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36 l>ie Sprnohdichter. 520.)

der Vorreden sich in seinen Cato, den er empfehlen will, hineingelesen hatte and ihm daher manche Floskeln entnehmen konnte. Gut hat Baehrens (Poet. lat. min. 3 p. 206) auf eine Ähnliche poetische Empfehlong der praecepta des Serenus Sunmonicus im Toricensis 78 s. IX (p. 103) aufmerksam gemacht; interessant ist es, dass sich hier der Verfasser nennt.

Die üeberlieferung beruht einerseits auf dem cod. Matritensis s. IX, von dem sich eine Abschrift in Berlin befindet (L. F. 448), andrerseits auf dem Turicensis 78 s. IX (von dem eine Abschrift Zarncke, Der deutsche Gate, Leipz. 1852, p. 174 gibt), dem Monte- pessulanus 306 s. IX, dem Vossianns L. Q. 86 s. IX, dem Ambrosianus C 74 s. X. EBetzu kommt ein Veronensis 163 s. IX, der aber die Sanunlung in zertrümmerter und verkürzter, aber doch auch einige Verse mehr bietenden Gestalt überliefert Vgl. N^methy* p. 8. Ueber den Matritensis vgl. Ewald, Neues Archiv der G^. für filtere deutsche Geschidits- künde 6 (1881) p. 316; über die Handschriften in Montpellier Fontaine, Revue de philol. 4 (1880) P- 177; über den Vossianns H. J. Müller, S^Dolae ad emendandos scriptorea lat, Berl. 1876; über die Handschriften in Verona vgl. K.Schenkl, Zeitschr. für österr. Gymn. 1873 p. 485; Cipolla, Rivista di filol. 8 (1880) p. 517; über die Handschriften in Paris Bonnet, Revue de philol. 7 (1883) p. 23; über eine Cambridger Handschrift des Trinity College 0, II, 31 des 10. Jahrhunderts vgl. H. Schenkl, Wien. Stud. 5 (1883) p. 166; f&r die Textkritik ist die Handschrift ohne Belang.

Ausg. von Arntzen, Utrecht 1735; 2. Aufl. 1754 (wegen der sachlichen Erläute- rungen und der beigegebenen Dissertationen Boxhorns, Cannegieters und Withofs beachtenswert); Hauthal, Berl. 1869 (wo über die filteren Ausgaben das Nötige gegeben wird; auch ist ein Index beigefügt); Baehrens, Poet lat min. 3 p. 205 (grundlegend trotz der vielen unnötigen Konjekturen); Nömethy, Budapest 1892 (vgl. L. Müller Sp. 12), 2. Aufl. 1895 (mit Index); Dicta Catonis .... recognovit prolegomena scripsit, adnotationibus criticis auxit Michael Autore, Neapel 1897; vgl. Bonnet, Etevue de philol. 22 (1898) p. 210.

Litteratur. £. Bischoff, Proleg. zu Dionysius Cato, Erlanger Diss. 1890; Skutsch, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 5 Sp. 358; Winterfeld, Observ. crit (Philol. 58 (1899) p. 802).

520. Charakterifitik der Disticha. Die Sprüche ruhen nicht auf dem Boden der christlichen Weltanschauung. Es ist von Göttern die Rede.i) Und wenn an anderen Stellen „deus" im Singular erscheint, so beweist dies natürlich keine christliche Gesinnung. Ebensowenig ist dies der Fall, wenn hie und da gegen heidnische Anschauungen Stellung genommen wird.^) Auch lassen die Sprüche nicht eine philosophische Weltansicht des Verfassers erkennen. Sie stammen vielmehr aus der Erfahrung des Lebens und formulieren die Regeln der Alltagsklugheit. Sie dringen auf Arbeitsamkeit, Vermeidung von Streitigkeiten und Schweigen, sie mahnen, im Glück des Unglückes nicht zu vergessen, nicht auf fremden Tod zu rechnen, die Armut geduldig hinzunehmen, die Kinder etwas Tüchtiges lernen zu lassen, das Erworbene zusammenzuhalten, sich nicht der Todes- furcht hinzugeben, den abgethanen Streit endgültig zu vergessen, im Un- glück die Hoffnung nicht zu verlieren, recht zu leben und sich nicht um das Gerede böser Menschen zu kümmern, aus dem Beispiel anderer zu lernen, die Sklaven auch als Menschen zu behandeln u. s. w. Man sieht, lauter triviale Sätze.«) Nur hie und da leuchtet auch einmal ein pikan- terer Satz auf, wie (1, 8):

*) 2, 2 an di sint caelumque regant, tie ' «) Z. B. 2, 12 quid deus intendat, noH

quaere doceri: | cum ais mortalis, quae sunt I perquirere sorte: \ quid statuat de te, sine te

mortalia, cura. Merkwürdig ist, dass in der deliberat iUe, 4, 38 iure deum placa, vitulmtt

Vulgata der Polytheismus beseitigt wird, in- sine crescat aratro: \ ne credas gaudere deum,

dem wir lesen: Mitte areana dei caelumque | cum caede litatur.

inquirere quid sit. Aus dem Distichon 4, 14 *) Eine Quellenuntersuchung dürfte daher

cum sis ipse nocens, moritur cur victima pro nicht viel Ergebnisse liefern. Wenn zu dem

te? I stuititia est morte alterius sperare sa- \ Distichon 2, 19 hixuriam fugito, simul et

lutem kann man sogar mit Manitius (Rhein. ritare memento \ crimen avaritiae; nam sunt

Mus. 46 (1891) p. 151) einen Angriff auf das 1 can/raHa famae von Wünsch (vgl. Skutsch

Christentum erblicken. | Sp. .365) aus einer Rede Catos Liv. 33, 4 ver-

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Die Sprnohdiohter. 521.)

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temere uxari de servis crede querenti;

semper enim mnlier, quem coniux diligit, odit. Oder 3, 20:

eaniugia iratae noli tu verba timere;

nam Utcrimia atruit itmdias, cum femina piarat.

Dieses Distichon erinnert uns an einen Spruch des Publilius Syrus.i) Der Standpunkt, den der Sittenprediger einnimmt, ist im ganzen ein niedriger, hie und da sogar ein tadelnswerter^ z. B. wenn er uns die Lehre empfiehlt (1, 26):

cum simulat verhis nee corde est fldus amicus,

tu quoque fae simules: sie ara deluditur arte.

Oder wenn er einen Rat hartherzig ausklingen lässt (3, 12):

uxorem fuge ne ducas sub nomine dotis, nee retinere velia/si coeperit esse molesta.

Die Sprache der Disticha ist einfach und klar, aber eintönig und

ohne besondere dichterische Kraft. Auch in der Metrik hat sich der

Dichter enge Grenzen gezogen; in der Prosodie macht sich bereits der

Einfluss der späteren Zeit bemerkbar.^)

521. Fortleben der Disticha. Es gibt Bücher, deren grosser Er- folg uns wunderbar erscheint. Zu diesen gehören die catonischen Disticha. Sie traten einen Siegeslauf in der abendländischen Welt an; und doch ist der innere Qehalt derselben, wie wir gesehen haben, nur ein geringer. Allein gerade dem niederen, leichtfasslichen Standpunkt, den sie einnehmen, und dem geringen Hervortreten des Heidentums scheinen sie den grossen Erfolg zu verdanken. Den Einfluss der Disticha in der Kulturwelt dar- zulegen, ist eine Aufgabe für sich. Hier kann es sich nur um einige Striche handeln. Vor allem befruchteten die Disticha die Spruchweisheit. Vor Alcuin stellte ein Dichter, als den man ohne zwingende Gründe Co- lumban ansieht, „Praecepta vivendi^ zusammen; es sind Monosticha,') welche in der Ueberlieferung den verderbten Namen „Monastica** führen, allein sie haben viel aus dem Gato geschöpft, wie es scheint, aus einem reicher ausgestatteten, und da diese Sprüche sich klar von dem Eigentum Columbans abheben, hat man eine Reihe von Sentenzen dem vulgären Cato hinzugefügt.^) Doch die Hauptwirksamkeit des Spruchbuchs wickelte sich auf dem Feld der Schule ab. An dem Cato lernte die Jugend die Regeln der lateinischen Grammatik. Aber bald stellte sich auch die Notwendig- keit heraus, das Original in die Landessprachen zu übertragen. Das konnte in verschiedener Weise geschehen. Man konnte die Bedürfnisse der Schule ins Auge fassen und die Uebertragung als einen Weg zum Original be- trachten; man konnte sich höhere Ziele setzen und eine Neuschöpfung in Prosa geben; hier war es also lediglich auf den Inhalt abgesehen; man konnte aber endlich auch in der Form mit dem lateinischen Dichter wett- eifern und die Sprüche in passende Verse des Landesidioms umdichten.

glichen wird : diversis duohus vitiis, avaritia et luxuria, eivitatem laborare, so möchte ich auf diese Parallele nicht viel Gewicht legen, da der Gemeinplatz zu nahe liegt. Auf eine Berfihning des Distichons 4, 44 mit der Stoa (Seneca epi8t.47, 1) weist Skutsch (1. c.) hin.

*) 843 muliebris lacrima eondimentum est malitiae.

*) Ueber diese beiden Punkte einige gute Bemerkungen bei Skutsch Sp. 366.

*) Baehrens, Poet, lat min. 3 p. 213.

*) Vgl. Baehrens 1. c. p. 240.

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38 Die Sprnchdiohter. 521.)

Alle diese Versuche sind gemacht worden; es liegt eine reiche catonische Litteratur aufgespeichert da, für den Sprachforscher eine wichtige Quelle. Die neuere Zeit hat die Sprüche beiseite gelegt; sie macht höhere An- forderungen. Nicht einmal zu einer abschliessenden Ausgabe ist es ge- kommen, obwohl eine solche ein Bedürfnis ist.

Praecepta vivendi per aingulos versus quae Monastica dicuntur sind herausgegeben von £. Du emmier, Monumenta Germaniae historica (Poetae lat. aevi Carolinf tom. 1 (Berl. 1881) p. 275). Derselbe wUl das Gredicht dem Alcnin zuschreiben; er macht f&r diese Ansicht geltend (f. 164), dass Servatus Lupus epist 20 (p. 40 Baluze) den Vs. 88 mit folgenden Worten anführt: In tfersibua tnoralibua, ^[uos Aleuinus dieUur edidisse, statera sie posita est: Non tibi sit modius duplex, nee statera duplex. Dass statt Aleuinus zu schreiben sei Alcimus, behauptet R. Peiper, Alcimi Aviti opera (Monumenta Germaniae historica» Auct antiquissimi tom. 6 pars posterior (Berl. 1883) p. LXXII). Dem namenlosen Gedicht sei der Name Alcimus beigelegt worden, weil die Monastica in Sangaller Hand- schriften auf den Alcimus folgten. Peiper h&lt aber an der Autorschaft Columbans fest; denn er schreibt (p. LIII): ,Columbani sine dubio fuerunt praecepta vivendi sive monastica (monosticha).* Auch Gundlach, der (Neues Archiv der Ges. ftlr filtere deutsche Greschichts- kunde 15 (1890) p. 519 Anm. 2) eine Geschichte der Frage gibt, hftlt den Columban f&r den Verfasser; vg^. auch Manitius, Gesch. der christl.-lat Poesie, Stuttgart 1891, p. 392. Die Parallelen zwischen einigen Briefen Columbans und den Monastica, die Gundlach (p. 517 Anm.) beibringt, beweisen bei einer so viel gelesenen Sammlung nicht viel. Mir scheint das in guter Ueberlieferung zu Columban gesetzte ut feriur (vgl. Duemmlerp. 165) zu erweisen, dass die Monastica anonym publiziert wurden.

Geschichte der Uebertragungen und Umarbeitungen Catos. Der Prof. der engl. Philologe, Max Förster, von dem eine Ausgabe des englischen Gato zu er- warten und der ein genauer Kenner des Fortlebens unseres Spruchdichters ist, stellt mir in dankenswerterweise folgende Geschichte der uebertragungen und Umarbeitungen zur Verf&gung.

Das Ansehen des Cato war so gross, dass er ohne Bedenken neben die antiken Philosophen und die grossen Kirchenväter gestellt wurde; und ein Walliser des 17. Jahr- hunderte versetzte ihn sogar unter die «Heüigen*.

Von mittelalterlichen Uebersetzungen, die sämtlich sehr freie Paraphrasen darstellen, seien die folgenden genannt, die, soweit nicht das Gegenteil vermerkt ist, in Versform ab- gefasst sind.

A. Griechisch. Ueber die oft gedruckte griechische Version des Planudes vgl. Krumbacher, Gesch. der bvzantin. Litt., Manchen' 1897, p. 545.

B. Romanisch. 1. Die drei ältesten französischen Uebersetzungen sind auf eng- lischem Boden, also in anglo-normannischem Dialekte abgefasst (alle drei zuletzt ediert von £. Stengel, Ausgaben und Abhandlungen XLVIl 106 ff.), und zwar die frflheste, von einem Mönche Evrard, wohl noch vor der Mitte des 12. Jahrhunderte, eine zweite kunstvollere von Elie v. Winchester, sowie die eines Anonymus dagegen etwas später. Vielleicht noch in dasselbe Jahrhundert gehört die Uebersetzung in altlo&ringischer Mundart, welche Ulrich, Zeitechr. fOr roman. Phil. XIX 85 ff. gedruckt hat In das 13. Jahrhundert fallen dann die Versionen von Jehan de Paris oder du Chastelet (um 1260) und die des Adam de Suel (beide ediert von Ulrich, Roman. Forsch. XV 41 ff.; vgl. dazu Gröber, Grundriss der rom. Phil. II 1, 863), von denen letztere durch einen Macä de Troies um 1800 ttberarbeitet ist. Die verbreiteteta aller französischen Uebersetzungen war die des Jehan Lefdvre aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderte (ed. Ulrich, Rom. Forsch. XV 70 ff.; vgl. Gröber 1. c. p. 1066 f.). Dem 15. Jahrhundert entstammen eine anonyme franz. Version, von der Ulrich I. c. ^. 141 ff. ein Fragment publiziert hat, sowie eine noch ungedruckte franz. Parodie auf die Dicte Catonis (vgl. Gröber 1. c. p. 1187). 2. Eine provenzalische Uebersetzung, aus dem 12. oder 13. Jahrhundert, edierte R. Tobler, Strassb. Diss,, Berl. 1897 (P. Meyer, Fragmente d'une paraphrase provenfale du Pseudo-Caton in Romania 1896 p. 98). •— 3. Ueber zwei spanische Versionen, aus dem 13. und 15. Jahrhundert, berichtet K. Pietsch, Prelimi- naiy Notes on Two Cid Spanish Versions, Chicago 1902 (v^. Gröber 1. c. II 2 p. 421). 4. Auch die katalanische Ueberseteung (ed. im Archive de Aragon XIII 303 ff. und von Llabr^s in Bibliotoca d'escriptors catalans I, Palma 1889; vgl. Gröber 1. c. II 2 p. 108) scheint noch in das 14. Jahrhundert zu gehören. -> 5. Mehrere italienische Uebersetzungen sind bekannt geworden. Die älteste, in altvenezianischem Dialekte (ed. A. Tobler, Abb. Ak., Berl. 1883), reicht sicher noch ins 13. Jahrhundert. Wenig jünger (um 1300) ist die Version eines Catenazu in neapolitenischer Mundart (ed. A. Miola, Propugnatore Xl 2 p. 319 ff.; vgl. Monaci, Rendiconti dei Lincei 1899 p. 245). Drei jOngere italienische Ueber- setzungen druckte M. Vannucci, Tre volgarizzamenti del libro di Catone, Mailand 1829.

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Die Spraohdioktar. 521.) 39

C. Keltisch. 1. Von einer (ungedr.) irischen Prosaversion ist nur eine Handschrift (Egerton 128) bekannt. 2. Dagegen spielt der Gate eine grosse Rolle in der wallisischen Litteratar. Eine vollständige üebersetznng ins Wallisische ist in zahlreichen Handschriften Qberlieferty aber noch nicht yerOffentlichi

D. Germanisch. 1. Die ftlteste deutsche Uebersetzung, eineProsaversion desNotker Labeo (f 1022), ist verloren gegangen. Dagegen ist uns weit verzweigt überliefert eine mittelhochdeutsche Version in Reimpaaren, welche spätestens im 18. Jahrhundert entstanden und in der Folgezeit mehrmals erweitert und ttberarbeitet ist (ed. Zarncke, Der deutsche Cato, Leipz. 1852). 2. In niederdeutsche Reime ward dar Cato um 1357 von Meister Ste- phan gebracht (ed. P. Qraffunder, Ndd. Jahrb. XXIII Iff.; XXV 1 ff.; vgl. W. Schlüter in Verhandl. der gel. estnischen Ges. zu Dorpat 1899 p. 63 ff.). Zwei weitere niederdeutsche Versionen bespricht Zarncke p. 154 ff. Eine niederrheinische Bearbeitung druckte Graf- funder, Berl. Progr. 1897 und Franck, Zeitschr. für deutsch. Altert. XLIV 119 ff., XLV 100. 3. Eine niederländische Version, in verschiedenen Redaktionen erhalten, entstand späte- stens im 13. Jahrhundert (zuletzt ed. A. Beets, Groningen 1885). Eine wörtliche lieber- tragung der franz. Version des Adam de Suel (s. o.) in holländische Prosa des 15. Jahrhunderts steht in einer Oxforder Handschrift (Canon. Mise. 278). 4. In England erwähnt schon um 800 ein Bücherverzeichnis eine Olosa super Catonem. Die älteste Uebersetzung, oder vielmehr freie Wiedergabe ausgewählter Distichen in altenglischer (angelsächsischer) Prosa (zuletzt ed. N eh ab, Gott. Diss., Berl. 1879; besser bei L. Ch. Müller, Gollectanea Anglo-Sazonica, Kopenh. 1835), mag noch ins 9. Jahrhundert gehören. Den ganzen Cato (ohne die Sen- t«ntiae, die öfter in den mittelalterlichen Versionen fehlen) bieten dagegen vier mittel- englische üebertragungen. Zwei derselben beruhen nicht direkt auf dem Lateinischen, son- dern auf der französ. Uebersetzung dos Evrard (s. o.): nämlich a) eine im 13. Jahrhundert entstandene Version in Septenaren (zuletzt ed. Furnivall, The Minor Poems of the Vemon MS. II 553 ff.; vgl. Gold d er g. Die caton. Distichen in der engl, und franz. Litt. I, Diss. Leipz. 1883); b) eine Version in sechszeiliger Schweifreimstrophe (Fragment ed. Brock in Early English Text Society 68 p. 1669 ff.), die etwa um 1400 verfasst sein wird. Direkt aus dem Latein stammen jedocn die zwei anderen, welche beide der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts angehören und beide noch unediert sind: eine anonyme nordenglische Ver sion in gereimten Viertaktern (Rawlinson Ms. G. 59 und Sidney Sussex Coli. Cambridge IV. 1) und die in 7 zeiligen Chaucer-Strophen abgefasste Bearbeitung des Magister Benedict Borgfa (t 1488), welche in 24 Handschriften und 4 Drucken (3 von Ca x ton) auf uns ge- kommen ist (vgl. M. Förster im Archiv fttr das Stud. der neueren Sprachen CI 41 ff.). Der Buchdrucker Caxton veifasste selbst im Jahre 1483 eine engl. Prosaversion mit um- fangreichem Commentar und eingestreuten Beispiel-Geschichten nach einer anonymen fran- zösischen Version, die z. B. in einem alten Lyoner Druck von 1521 vorliegt.

E. Slavisch. Eine böhmische Uebersetzung aus dem 14. Jahrhundert bespricht Feifalik, Sitz..Ber. Akad. Wien XXXVI 212 ff.

Noch zahhreicher werden die (meist ftlr Schulzwecke hergestellten) Uebersetzungen im 16., 17. und 18. Jahrhundert. Allein in England erschienen zwischen 1553 1745 wenig- stens 10 Versionen, zum Teil in mehreren Auiflagen. Zudem finden wir jetzt auch Ueber- setzongen ins Engadinische (1601 vgl. Gröber 1. c. II 3, 239), Dänische (1657), Schwedische (1733), Polnische (J. Byströn, Disticha Catonis in polnischen Uebersetzungen des Franciscus Myznems und des Sebastianus Elonowicz, Erakan 1894) und Magyarische (1539; vgl. N^- methy, Cato bölcs mondäsai, Budapest 1891, p. 18 ff.). Von sonstigen späteren Ueber- setzongen seien noch erwldint die griechische von Scaliger, die deutsche von Martin Opitz (1629) und die böhmische von Amos Comenius (1662).

Umdichtungen und Nachahmungen in lateinischer Sprache beginnen sehr früh. Schon eine Mfinchener Handschrift des 9. Jahrhunderts (Cod. lat. 1381 F. 262^) bringt eine Mah- nung zur Massigkeit (38 Hexameter) als lAbtr quintua phüosophi Catonis. Ins 11. Jahr- hundert gehört vermutlich eine Proverbia Catonis betitelte Sammlung von Moi-alsprUchen (gedruckt bei Migne, Pat lat. 171, 1735). Umdichtungen in lateinische Hexameter haben wir zwei: den Cato novus (ed. Zarncke, Sitz.-Ber. Ak. Wien 1863 p. 31 ff.; Anfang: Si paiema sonat quod ei sapientia donat), welcher spätestens im 12. Jahrhundert von einem Deutschen Namens Martin verfasst wurde, und den etwas jüngeren Cato leoninus (ed. Zarncke L c. 1870 p. 181 ff.; Anf.: Si deus est animus, ut scripta per ethica scimus). Im sog. Caio rhythmicus (ed. Zarncke 1. c. 1863 p. 49 ff.; Anf.: Cum animadverterem pluri- mo8 errare \ Et in via gravUer morum deviare) erscheint jeder Spruch zu einer vierzeiligen rhythmischen Vagantenstrophe erweitert. Aehnlich hat ein Cato interpolatus (ed. Zarncke Lc. 1865 p. 58 ff.; Anf.: Non vane cuUus intrinseca pectoris icunt) jedem Vers des Ori- ginals einen neuen durch Endreim mit ihm verbundenen Hexameter vorgesetzt, während eine Cat<miana eonfectio (vgl. K. Pietsch 1. c. p. 4 f.; Anf.: In pritnis charissime te volo dortre) sogar jedesmal drei rhythmische Viertakter davor einschiebt. Die Prosacommen-

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40 I>i« Sprnohdiohter. 522.) Andere anoiiTiiie Diohter. 528.)

Ure des RoberioB de Enremodio and des Philippos de Bergamo sind häufig in Handschriften anzutreffen.

Von lateinischen Fortsetzungen sind zu nennen: 1. ein Supplefnentum CatonU in paarweis reimenden Hexametern (Anf.: Ckim nihil utiUtis humanae eredo saluti), welches noch nngedruckt ist, aber in Handschriften des 13. 15. Jahrhunderts ungemein hAufig an- zutreffen ist und sogar ins Deutsche flbersetzt (MS. Göttingen, Lfineb. 78) wurde; 2. der ebenfalls weit verbreitete Faeetus, in elegischen Distichen (gedruckt in Auetores oeto mo- rales, Lugdun. 1588, sowie, zusammen mit einer catalanischen üebersetzung des 14. Jahr- hunderts, von Morel'Fatio in Bomania XY 224 ff.; Anf.: Moribue et vita quis^is vuli e88€ faeetus); sowie 3. die von Eichstädtim Jenaer Univ.-Progr. 1834 veröffentlichte Samm* lung, beginnend Res rerum natura parens ita eoneipit amnes, Vgl. noch Manitins, Philol. 51 (1892) p. 164; Rhein. Mus. 47 Ergänzungsheft (1892) p. 74; Zu röm. Schriftstellem im Mittelalter (Philol. 61 N. F. 15 (1902) p. 627).

522. Die Honosticha. Ausser den Disticha existieren in Hand- schriften auch Monosticha mit wechselndem Bestand. Diese Monosticha sind verschieden betitelt, sie heissen: sententiae generales in singulis versibus, proverbia Catonis, proverbia Catonis philosophi,^) pro- verbia philosophorum, monosticha de moribus incerti. Diese Verschiedenheit der Titel zeigt, dass die Sprüche, obwohl sie auf eine Quelle zurückgehen, doch keine so feste Individualität gewonnen haben wie die „Disticha Catonis*. Es fragt sich, wie dieselben entstanden sind. Da die „Disticha Catonis'' in zwei Hexametern, also in zwei ganz gleichen Teilen abgefasst waren, ergab sich nicht selten, dass der eine oder der andere Teil, ja manchmal sogar beide, für sich einen selbständigen Ge- danken enthielten. Hatte man einmal angefangen, solche einzeilige Lebens- sprüche aus der Sammlung herauszuschälen, so lag es weiter sehr nahe, auch die zweizeiligen Sprüche in einzeilige zusammenzudrängen. Dies konnte wohl manchmal mit geringen Aenderungen der Vorlage durch- geführt werden, öfters musste jedoch der vorliegende Gedanke in eine ganz neue Form umgegossen werden. Der letzte Schritt war dann die Formulierung neuer Gedanken in Monosticha. In dieser verschiedenen Weise mag sich unsere Sammlung gebildet haben. Sie hält sich auf einem höheren Niveau als die Disticha; schon die Form des Monostichon eignet sich besser für den Spruch als zwei Hexameter, welche keine äussere Einheit bilden. Die Gedanken sind oft scharf und packend. Wir begegnen mancher Sentenz, die auch in unserem Spruchschatz die Form des Sprich- worts erhalten hat, z. B. für „Hunger ist der beste Koch" lesen wir (39):

condit fercla fames, plenis insuavia cuneta.

Ueber die Monosticha vgl. Bischoff p. 12.

Ueberlieferung. Baehrens benutzt Vaticano-Palatinas 239 a. X, Vaticano-Regi- nensis 711 s. XI, Vaticano-Reginensis 300 s. XI, Pariainus 8069 s. XI, Yoranensia 111 s. XII und den Turonensis 164. Ueber einen Caniabrigiensis im GonvUIe and Gains College a. IX vgl. H. Schenkl, Sitzungsber. der Wiener Akad. der Wissensch. 143 (1901) Abh. 8 p. 9.

6. Andere anonyme Dichter. 623. Zerstreute Oedichte. Die Kunst der Versifikation war in der Kaiserzeit eine verbreitete, sie bildete einen Teil der allgemeinen Bildung. Und es wird nicht leicht einen vornehmen Römer gegeben haben, der nicht wenigstens ein Epigramm geschmiedet hätte. Aus Sueton ersehen wir, wie viele solcher Gedichte zirkulierten. Nicht wenige sind auf uns gekommen, die meisten ohne den Namen des Dichters; sie sind zerstreut,

») Vgl. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 716.

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Andere anonyme Dichter. 523.) 41

die Jetztzeit hat sie aber in Sammlungen vereinigt. Auch manches Frag- ment eines grösseren Gedichts hat sich zu uns herübergerettet. Endlich bergen auch die Steine eine Reihe dieser ephemeren dichterischen Pro- dukte. Es ist selbstverständlich, dass die Litteraturgeschichte diese Er- zeugnisse einer grösstenteils spielenden Muse nicht sämtlich verzeichnen kann; sie muss sich mit einer Auswahl zufrieden geben. Die Zeit dieser fliegenden Blätter ist meist nur schwer zu bestimmen. Ein Kriterium zur Einreihung der Gedichte in unseren Zeitraum ist der Durchbruch heid- nischer Vorstellungen. Ausserdem können auch sprachliche und metrische Erscheinungen zur chronologischen Fixierung beitragen. Wir geben fol- gende Auswahl:

1. Das Gebet zum Oceanus. Der Betende schildert zuerst die Macht und Wirksamkeit des Oceanus und nimmt dieselbe auch für sich in Anspruch; er bittet, Oceanus möge seinem Schiff, wohin es auch immer steuere, eine gute Fahrt verleihen, und stellt ihm den gebührenden Dank dafür in Aussicht.

Die üeberlieferung beruht auf dem Parisiniu 18026 s. IX/X.

Ansg. Anihol. lat. ed. Riese Nr. 718; Baehrens, Poet. lat. min. 8 p. 165.

2. Das Ruderlied. Der Sturm ist vorüber, die Wogen sind geglättet, es ist also Zeit, die Ruder einzusetzen; es geschieht dies mit dem Refrain:

Heia, tHri, nostrum reboans echo a&net heia. Die Üeberlieferung beruht auf dem Berolinensis (Diez B 66) s. YIII/IX. Ausg. iüiiiiol. lat. ed. Riese Nr. 888^; Baehrens, Poet. lat. min. 8 p. 167.

3. Pontica. In einigen Handschriften ist mit Solin der Anfang eines Qedichts verbunden, welches über die Geschöpfe des Meeres handeln sollte und die Venus um ihren Beistand anfleht:

Tethi^a marmoreo feeundam pandere panto et salie aequorea spirantis male catervaa quaeque 9ub (teetifluie Thetie umida coniinet antris eoeptantem, Venus alma, fove. Die Üeberlieferung beruht auf den Parisini 6810 s. X, 6881 s. X, 4878 + 8319 8. XI/XII n. a.; vgl. Mommsen, Solin, Berl.' 1895, p. 288. Der Titel ponticon (z.B. im ParisinuB 4878) ist nach Buecheler (Rhein. Mus. 51 (1896) p. 325) aus poeticon verderbt. Das Gedicht setzt er in die Zeit der Antonine.

Ausg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 720; Baehrens, Poet, lat min. 3 p. 172.

4. Epistola Didonis ad Aeneam. Der Abschiedsbrief der Dido an Aeneas wird eingeleitet durch eine Vorrede, in der sich der Dichter als ^modicus poeta*" vorstellt. Sein Gedicht ist ein rhetorisches Kunststück, dessen Glanzpunkte zwei oft wiederkehrende Yersteile sind: $ua taedia solus f allere nescit amor und cui digna rependes, si mihi dura paras? Beide Sen- tenzen geben dem Poeten reichlich Gelegenheit, die Antithese zu kulti- vieren und auf sie ist es im Gedicht ohne Zweifel abgesehen. Dem nicht weichenden Gram der Liebe wird der stete Wechsel in der Natur in einer Reihe von Bildern gegenübergestellt, die Schilderung alles dessen, was Dido für den geliebten Mann gethan, wird immer und immer wieder durch die vorwurfsvolle Frage unterbrochen: cui digna rependes, si mihi dura paras? Der Dichter lebt im Heidentum, unmutig ruft er (121):

e88e deo8 natura docet; nan esse timendos

rerum facta prohant. Die Üeberlieferung beruht auf dem Salmasianus s. Parisinus 10318 s. VIT. Ansg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 88; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 271.

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42 Ve«P»- (§524.)

5. Verba AchilUs in parthenone, cum tubam Diomedis au- diret, ein Monolog Achills, der entschlossen ist, jetzt die Weiberkleider abzuwerfen und die Laufbahn des Helden zu betreten, denn ihn dürstet nach ewigem Ruhm; vielleicht wegen der prosodischen und metrischen Fehler eine Schularbeit.

Die Ueberlieferung beruht auf dem SalmaflianaB.

Ausg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 198; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 322.

7. Vespa.

524. Yespas Wettstreit zwischen Koch und Bäcker. Ein Vespa, dem die Musen bei seinen Vorträgen in verschiedenen Städten hold waren, erbittet sich jetzt wieder die Unterstützung der Qöttinnen für die Dar- stellung eines Wettkampfes, der zwischen einem Koch und einem Bäcker unter dem Vorsitz des Vulcanus stattgefunden. Der Dichter lässt zuerst den Bäcker auftreten; dieser spricht vor allem seine Verwunderung dar- über aus, dass der Koch es wage, sich mit ihm in einen Wettstreit ein- zulassen; er schildert seine edle Kunst, die allen bekannt sei, welche die Satumalien feiern, er fragt erstaunt: Was wäre die Welt ohne die Qaben der Ceres? was die Kochkunst ohne Brot? er beruft sich auf Pythagoras, der die blutige Fleischkost verpönt habe, ja er vergleicht sogar seine Hantierungen mit dem Thun der Götter und erinnert schliesslich an die verschiedenen Kuchen. Nachdem er pathetisch ausgerufen (Vs. 50):

noverufU amnes pist&rum duJcia facta: noverunt mulH crudelia facta coearum,

werden der Kochkunst einige Hiebe versetzt und ihr sogar die schreck- lichen Mahlzeiten des Thyestes und des Tereus aufgebürdet. Hierauf er- greift der Koch das Wort; er legt auf die Vielseitigkeit seiner Kunst den Hauptnachdruck; mit wie wenig Material operiert der Bäcker, mit wie viel er? Wald, Meer, Luft spenden ihm ihre Produkte; was den Göttern heilig ist, steht ihm zu Diensten! Wie der Bäcker, so vergleicht auch er sein Schaffen mit dem göttlichen und verkündet, dass er allen Heroen etwas bieten kann, dem Tantalus Wasser, der Danae die Goldforelle, der Leda den Schwan u. s. w. An Vulcanus ist es nun, seinen Schiedspruch zu fällen. Der ist aber klug und macht sowohl dem Bäcker wie dem Koch sein Kompliment, erklärt sie für gleichwertig und ermahnt sie zur Eintracht, andernfalls droht er, ihnen ihr unentbehrliches Element, das Feuer, zu entziehen.

Es ist ein „herzlich abgeschmacktes* ^ Gedicht, allein es ist wichtig für die Erkenntnis des Entwicklungsganges der Litteratur. Ein Ableger des Dramas ist der Wettstreit, der aber nicht mehr gespielt, sondern nur noch vorgetragen wird. Schon aus der Zeit des Tiberius lernten wir einen solchen Wettkampf kennen ; derselbe fand zwischen dem Champignon und der Feigendrossel, der Auster und dem Krammetsvogel statt und ge- fiel dem Tiberius so, dass er den Dichter Asellius Sabinus reichlich be- schenkte.*) Es liegt in der Natur der Altercatio, dass sie sich zwischen Lob und Tadel bewegt, zwischen dem Lob der eigenen Sache und dem

') M. Haupt, Opußc. B p. 20. | ») Suet. Tib. 42; vgl. § 357 (2, p. 1).

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BepoBianns. 525.)

43

Tadel der fremden. Durch Personifizierung lebloser Gegenstände bekommen diese Wettkämpfe einen gewissen Reiz, allein ein solches Kraftmittel war unserem sehr mittelmässigen Dichter, der als fahrender Sänger im Lande herumzog und seine Vorträge hielt, schon zu hoch, er hielt sich an das Alltagsleben und war zufrieden, sein mythologisches Wissen anbringen und einige schlechte Witze machen zu können. Da der Dichter ganz in heid- nischen Anschauungen lebt, wird er vor der Erstarkung des Christentums anzusetzen sein.

Die üeberliefe rang beruht auf dem Salmasianns und auf dem Parisinus-Thuaneua 8071 8. IX/X.

Ansg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 199; Baehrens, Poet lat. min. 4 p. 326.

Zur Composition vgl. Teuffei, Stud. und Charakt, Leipz.* 1871, p. 458. Vgl. auch Hense, Die Synkrisis in der antiken Litteratur, Preib. 1898. M. Ihm, Rhein. Mus. 52 (1897) p. 205; E. Rohde, El. Sehr. 1 (1901) p. XIX Anm.

8. Reposianus.

525. De concubitu llartis et Yeneris. In einer vorwurfsvollen Ein- leitung beklagt es der Dichter, dass niemand seiner Liebe froh werden könne, nicht einmal Venus, so sehr habe es Amor auf Triumphe abge- sehen, selbst der Kriegsgott müsse ihm dienen. Die Musen werden an- gerufen, es folgen verschiedene Reflexionen über das Ereignis; endlich kommt der Dichter zur Erzählung selbst; er führt den Leser in einen an- mutigen Hain, der so recht geschaffen ist für das liebende Paar. Hier harrt Venus des grimmen Gottes, bis zu seiner Ankunft vertreibt sich die Göttin die Zeit mit graziösen Aktionen, die malerisch geschildert werden. Endlich erscheint der längst sehnlich erwartete Mars in voller WaflTenrüstung, wie er uns dargestellt wird, ein plumper Geselle. Seine Erzählung unterbricht auch hier der aufgeregte Dichter durch Ausrufe und Einwürfe. Während Mars und Venus ihr Beilager halten, macht sich Cupido mit den Waffen des Mars zu schaffen, er probiert sie, er schmückt sie mit Blumen und stellt Vergleiche zwischen dieser und seiner Wehr an. Diese Figur ist die gelungenste des Gedichts. Doch Phoebus hat die Liebenden entdeckt, und zum Entsetzen des Dichters bricht die Nemesis über sie herein. Der Sonnengott meldet die Geschichte dem Vulcan. Als dieser wutentbrannt heranstürmt, versteckt sich Cupido unter einem Helm. Die Liebenden werden zusammengebunden, sie erwachen, Mars getraut sich nicht die Fesseln zu sprengen, aus Furcht, er möchte die Arme der Venus verletzen; Venus denkt aber bereits an Rache, sie erblickt dieselbe in einer Liebe des Phoebus. Zunächst muss die Tochter des Phoebus Pasiphae den Zorn der Göttin erfahren.^)

Dieser letzte Hinweis lässt fast vermuten, dass. unser Gedicht nur die Einleitung zu einem grösseren Epos war, in dem noch andere Liebes- geschichten der Götter erzählt werden sollten.') Das Eigentümliche des Gedichts ist das fortwährende Eingreifen des Dichters in den Gang der

^) Serv. zu Yerg. Aen. 6, 14 indiccUo a Sole aduUerio Mortis et Veneris Vulcanus mimUissimis catenis lectidum cinxit, quibus Mars et Venus ignorantes inplicati sunt et cum ingenti turpitudine resoluti sub testimonio cunetorum deorum . quod fcustum Venus ve-

hementer dolens stirpem omnem Solis per- sequi infandis amoribus coepit . igitur Pa- siphc^, Solis fUia, .... tauri amore flagravit. *) Rohde, Griech. Rom., Leipz. 1876, p. 108 Anm. 1; Leipz.« 1900, p. 116 Anm

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44 PentadiuB. 526.) HosidioB Qeta. 527.)

Erzählung. Man sieht, ein schon bekannter Stoffe) kann nur durch eine neue Art der Behandlung auf die Teilnahme der Leser rechnen. Dass der Dichter z. B. die Tanzspiele der auf Mars wartenden Venus ausmalt, hat nur darin seinen Orund. Die Zeit des Dichters kann nicht mit Sicher- heit bestimmt werden, er wird wohl etwa um 800 anzusetzen sein.

Ueber das Gedicht vgl. Barckhardt, Die Zeit Constantins des Grossen, Leipz.' 1880, p. 148; Baehrens (Rhein. Mos. 31 (1876) p. 605) will den Dichter zu einem Zeit- genossen des Dracontius machen. J. Tolkiehn, Das Gedicht des Reposianos de concubitu Martis et Veneria (Fleckeis. Jahrb. 155 (1897) p. 615) nimmt an, dass dem Dichter eine hellenistische Quelle zur Vorlage gedient habe (p. 618), und denkt an Euphorion (p. 619); in der Diktion fnsse Reposianus besonders auf Yergil und Ovid.

Ausg. Anthol. tat. ed. Riese Nr. 258; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 348.

9. Pentadius.

526. Versus echoici und Epigramme des Pentadius. Bereits bei den poetae neoterici haben wir gesehen, dass die edle Dichtkunst in un- würdige Spielerei ausartet. Dichter ist nicht der, welcher, vom heiligen Feuer der Begeisterung ergriffen, ins Menschenherz greift, sondern der, welcher die künstlichsten Versarten hervorbringt. Diese Spielereien nehmen mit der Zeit immer grösseren Umfang an. Zuletzt werden Gedichte ge- macht, um irgend einen Gegenstand z. B. ein Beil räumlich darzustellen. Zu diesen Verskünstlern gehört auch Pentadius, vielleicht der frater, dem Lactantius seine „epitome institutionum* widmet 757). Von diesem Pentadius werden in der Anthologie drei Gedichte mitgeteilt, welche als „versus echoici** geschrieben sind. Es sind Disticha, in denen die An- fangsworte des Hexameter am Schluss des Pentameter wiederkehren, z. B.

Daedalua arte aua fugit Minoia regna, ami8it natum Daeäalus arte 8\Aa.

Auf dieser Künstelei ruhen seine drei Gedichte: über das Geschick,

auf das Nahen des Frühlings und auf Narcissus. Das erste Gedicht nimmt

seine Beispiele fast alle aus der Mythologie. Die Spielerei ermüdet den

Leser furchtbar; am gelungensten ist noch das Gedicht „De adventu

veris**. Ausser diesen drei Gedichten sind uns noch drei Epigramme

von ihm aufbewahrt; auch diese sind nur mittelmässig.

Ueber die versus echoici vgl. L. Müller, De re meixica, Leipz.* 1894, p. 583. Die Ueberlieferung beruht auf dem Salmasianus.

Ausg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 234, 235, 265—268; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 343 und p. 358.

10. Hosidius Geta.

527. Die Tragödie Medea, ein vergilischer Cento. Eine andere Spielerei war der Cento, das Flickgedicht, d. h. ein Gedicht, welches aus Versen und Versteilen eines anderen Dichters so zusammengestoppelt wird, dass ein ganz neuer Inhalt herauskommt. Selbstverständlich kann man ein solches Flickwerk nur aus einem Dichter machen, der völlig in Fleisch und Blut übergegangen ist. Ein solcher Dichter war aber in diesen spä- teren Zeiten Vergil. Und der vergilischen Centonen entstand im Laufe der Zeit eine grosse Menge, selbst in die christliche Litteratur gingen sie

1) Er war behandelt Homer * 266—366, Ovid ars am. 2, 561—599; met. 4, 169—189,

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Die Mimographen und die nooh fibrigen Dichter. 527 a.) 45

über.^) Sie hatten schon vor dem Kirchenvater Tertullian begonnen, ihm lagen bereits mehrere vor, darunter eine Tragödie, welche er dem Ho- sidius Geta zuschreibt, und eine lateinische Bearbeitung des Gemäldes von Cebes. Uns ist durch den codex Salmasianus wirklich eine Medea erhalten, welche aus Vergil zusammengestoppelt ist. Freilich erscheint sie dort anonym. Allein es liegt kein Grund vor, der gegen die Identifizierung der von Tertullian genannten Tragödie mit der im Salmasianus überlieferten spräche. Das Gekünstelte, Geschraubte verleugnet sich auch in diesem Cento nicht; die Personen sprechen in Hexametern, doch sind auch einige Chöre in lyrischen Massen eingelegt. Die Handlung verläuft rasch, die Botenerzählungen enthalten den Kern der Tragödie.

Zeugnis ttber die Medea des Hosidias Geta. Tertoll. de praescript. haeret 39 vides hodie ex Vergilio fabülam in toium aliam componi, materia secundum versus, versibus secundum materiam coneinnaiis, denique Hosidius Geta Medeam tragoediam ex Vergüte plenissime exsuxit, meus quidam propinquus ex eodem poeta inter cetera stUi sui otia pinacem Cebetis explicuit. Vgl. § 247 (2, p. 84).

Ausg. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 15; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 219.

11. Die Mimographen und die noch übrigen Dichter.

527 a. Der Mimus. In dem Trümmerhaufen, welcher die Poesie un- seres Zeitraumes bedeckt, lassen sich noch die Spuren mehrerer Dichter verfolgen. Bei manchen, wie Julius Paulus, Toxotius, M. Caecilius Novatillianus und Voconius, kann nur festgestellt werden, dass sie Dichter waren. Besser sind wir daran, wenn wir die Dichtungsgattung oder sogar den Stoff des Gedichtes ermitteln können, wie bei dem Freund des Apuleius, Clemens, der ein Epos über Alexander den Grossen schrieb. Am erfreulichsten ist es, wenn sich noch Fragmente aus verlorenen dichterischen Werken erhalten haben; dies ist der Fall bei dem Epiker Albinus und bei Modestinus, fär die uns handschriftliche Quellen fliessen. Bei T. Cae- sius Taurinus, Q. Tullius Maximus und Ursus kommen uns die Steine zu Hilfe, die uns deren dichterische Erzeugnisse aufbewahrt haben. Merk- würdig ist die Polymetrie in der Weihinschrift des Q. Tullius Maximus auf die Diana. Allein von diesen Dichtern hat kaum einer auf das gei- stige Leben seiner Zeit tieferen Einfiuss ausgeübt. Dies scheint aber der Fall gewesen zu sein bei den Mimographen, von denen wir unserer Epoche drei zuweisen können: Lentulus, Hostilius, Marullus. Vielleicht dürfen wir auch noch einen nur aus einer Inschrift bekannten Mimo- graphen, nämlich Aemilius Severianus, hierhersetzen. Seit D. Laberius und Publilius Syrus den Mimus als Eunstprodukt in das römische Theater- leben eingeführt hatten, errang er sich so die Gunst des Publikums in der Kaiserzeit, dass er die klassische Tragödie und Komödie in den Hinter- grund drängte und neben dem Pantomimus ganz das Theater beherrschte. Der Mimograph schöpfte aus der reichen Fundgrube des realistischen Le- bens und schuf ein Bild, das durch die getreue Nachahmung den Hörer fesselte und nicht selten auch auf eine tiefere ethische Grundlage hin- wies. Die Mischung von Poesie und Prosa, von Gesang und Tanz, das Auftreten von Männern und Frauen ohne Masken musste das Publikum

') Vgl. § 8.57.

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46

Die Mimographen und die noch übrigen Biohter. 527 a.)

anziehen. Für die Darstellung berechnet, konnten die mimischen Stücke nur schwer in die Litteratur eindringen, und es ist ein Zufall, wenn sich neuerdings Reste eines dürftigen griechischen Mimus erhalten haben. ^ Doch sieht man aus gelegentlichen Bemerkungen der Schriftsteller und noch mehr aus der Polemik der Kirchenväter, wie mächtig der Mimus auf die Qesellschaft wirkte. So waren der Laureolus Catulls, der in der Zeit Caligulas dichtete, und sein Phasma allbekannte Mimen. Auf die mächtige Entfaltung des Mimus im kaiserlichen Rom ist der gleichzeitig daneben blühende griechische sicher nicht ohne Einwirkung geblieben; im 1. Jahrhundert des Prinzipats war ein Meister des griechischen Mimus, Philistio, in der Hauptstadt thätig. Er wird für seine Gestalten Anleihen bei der römischen Gesellschaft gemacht und dadurch die lateinischen Dichter zur Nachahmung und zum Wettkampf angeregt haben. Auch unter L. Verus scheint der griechische Mimus noch sehr beliebt gewesen zu sein, weil der Kaiser eine ganze Schar von griechischen mimischen Schauspielern aus Syrien mit nach Rom brachte. Von den genannten Mimographen unserer Epoche war MaruUus eine so angesehene Persönlichkeit, dass selbst M. Aurelius und L. Verus seine Angriffe ruhig hinnehmen mussten. Sein Name erscheint mit dem des Lentulus als Vertreter des Mimus; beide wurden würdig befunden, neben Philistio genannt zu werden. Lentulus verwertete auch mythologische Stoffe fUr seine Mimen und hatte darin einen Genossen an Hostilius. Noch zur Zeit des Hieronymus waren die Mimen des Lentulus sehr beliebt.

Zeugnisse über den griechischen Mimus in Rom. Hieronym. z. J. 2023 = 7 D. Chr. (2 p. 147 Seh.) Philistio mimografua natione Magnes Asianus Romae clarus habetur. Capitol. Verus 8, 7 (1 p. 80 P.) histriones eduxU e Syria, quorum praecipuus fuü Maximinus,

quem Paridis nomine nuncupavit (10) ?Mbuit et Agrippum histrionem, eui cognomen-

tum erat Memfi, quem et ipsum e Syria veluti tropaeum Parthicum adduxerat, quem Apo- laustum nominavit. adduxerat eeeum et fidieinas et tibicines et histriones seurrasque mi- mafios et praestigiatores et omnia mancipiorum genera, quorum Syria et Alexandria pas- citur voluptate, prorsus ut videretur bellum non Parthicum sed histrionicum confecisse.

Die Mimographen dieser Epoche sind:

1. Lentulus. Tertull. de pallio 4 pugil Cleomachus .... mimographo Lentulo in Catinensibus commemoratus, Hieronym. epist. 147, 3 ad Sabinianum (22 Sp. 1197 Migne) haee tibi ridicuJa forte videantur, qui comoedis et lyricis scriptoribus et mimis Lentuli delectaris; quamquam ne ista tibi quidem prae nimia cordis hebetudine inteüigenda concesserim. Den Lentulus (und Marullus Nr. 3) erwähnt noch Marius Mercator in Oommonitorium adversus haeresim Pelagii et Caelestii etc. 4, 1 (48 Sp. 126 Migne) unus tu, unus Philistion, unus Latinorum Lentulus, unus tibi Marullus comparandus; vgl. Reich, Der Mimus p. 474.

2. Hostilius. Tertull. apolog. 15 dispicite Lentulorum et Hostiliorum venustat es, utrum mimos an deos vestros in ioeis et strophis ridecUis: moechum Anubim et maseulam Lunam et Dianam flagellatam et Jovis mortui testamentum recitatum et tres Hercules fa^ melicos inrisos,

3. Marullus war thätig zur Zeit der dlvi fratres. Capitol. Marc. 8, 1 (1 p. 54 Peter) adepti imperium ita civiliter se ambo egerunt, ut lenitatem Pii nemo desideraret, cum eos Marullus, sui temporis mimografus, caviUando inpune perstringeret. Serv. zu Verg. Aen, 7,499 quod Marullus mimographus dixit tu Uectorem imitaris: ab ilio nunquatrt recedis, cum de guloso diceret, adlusit ad civitatis nomen; nam „ab ili" debuit dicere. Serv. zu Verg. buc. 7, 26 (Haupt, Opusc. 1 p. 51). Galenus negl dvaxofAixiav iyx^^V^^J^^ 7, 12 (4 p. 161 Chart.) o MuqvXXov xov fÄt/Aoy^(ig)ov nalg i&SQansv&fj xni fp vvy In, xairot yvfsywf^elatjs avno Tioie rrjs xagdiag (Haupt, Opusc. 3 p. 337). Hieronym. adv. Rufin. 2, 20

*) The Oxyrhynchus Papyri part 3 by Beriiard P. Grenf eil and Arthur S. Hunt, London 1903; vgl. darüber Reich, Deutsche

Litteraturzeitung 24 (1903) Sp. 2682. Ueber die Entwicklung des Mimus vgl. desselben Werk: Der Mimus 1, Berl. 1903.

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C. SnetonioB Tranquillua. 528.) 47

(23 Sp. 444 Migne) quasi mimum Fhiliationia vel Lentuli ae Marulli atropham eleganti ser- motu eonfieiam, Manitias, Rhein. Mus. 50 (1895) p. 153; Reich, Der Mimus p. 118.

4. AemiliuB Severianas (aus Tarraco), dessen Zeit aber nicht festgestellt weiden kann. Vgl.- CIL 2, 4092.

Andere Dichter des Zeitalters sind:

1. Julias Paulas. Von diesem Dichter erz&hlt uns Gellius (19, 1, 1) und bezeichnet ihn als einen vir honu8 et rerum literarumque inpense doctu8\ vgl. 16, 10, 9; 5, 4, 1; 1, 22, 9. Möglicherweise ist er sogar mit dem ErklArer des Antipater (Oharis. Gramm, lat. 1 p. 143, 9) und des Afranius (Oharis. Gramm, lat 1 p. 241, 2) identisch; vgl. H. Peter, Eist. Rom. reliqu. 1 (Leipz. 1870) p. CCXXXI.

2. Tozotius. Capitol. Maxim. 27, 6 (2 p. 24 Peter) Taxotius, eiuadem famüiae Se- nator, qui perit post praeturam, euius etiam poemata extant,

3. M. Caecilius Novatillianus wird in einer Inschrift von Benevent oratar et poeta inlustris genannt (CIL 9, 1572; Wilmanns Nr. 662; Dessau, Inscriptiones lat. se- lectae 1 Nr. 2939). Vgl. noch CIL 2, 4113.

4. Yocon ins, Freund Hadrians, der auf des Dichters Grabstein die Worte (Apul. apol. c. 11): Jascivus versu, mente pudicus eras setzte.

5. Der Epiker Clemens. Apul. fiorid. 7 p. 7 Krueger Älexandri (seil, magni) muHa subUmia fc^nora et praeclara edita fatigaberis admirando vel belli ausa vel domi pravisa, quae omnia adgressus est mens Clemens, eruditissimus et suavissimus poetarum, püUher' rimo carmine inlustrare, F. Marx (Gatscha, Quaest. Apul., Wien 1898) teilt diesem Ge- dichte die Verse fiorid. 6 p. 6 Kr. zu.

6. AI bin US. Von ihm Überliefert Priscian (Gramm, lat. 2 p. 804) unter dem Citat rerum Bomanarum I folgende drei Hexameter: iUe, eui temis Capitolia eelsa trium- phis I sponte deum patuere, cui freta nulla repostos | abseondere sinus, nan tutete moenibus urbes. Wegen des cui als lambus weist L. Mfiller (De re metr., Leipz.* 1894, p. 319) den Dichter dem 3. oder 4. Jahrh. zu. Dieser Albinus kann daher nicht mit Albinovanus Pedo identifiziert werden (Haube, De carminibus epicis saeculi Augusti, Bresl. 1870, p. 40). M&glich wftre es, dass er, wie Baehrens (Fragm. poet. Rom. p. 406) annimmt, mit dem Dichter identisch ist, von dem zwei Hexameter de metris Überliefert sind (Victor. Gramm, lat. 6 p. 212); vgl § 825. Die Vermutung (Hennig, De Ovidii sodalibus, Berl. 1883, p. 13), dass in dem Albinus .Balbinus** stecke, der Kaiser von 238 ($ 510), von dem Capitol. Maxim, et Balb. 7, 5 (2 p. 62 Peter) sagt: eloquentia clarus, poeta inter sui temporis poetcts praeei- puus, Ifisst sich nicht begründen. Vgl. Graf, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 1315.

7. Modestinus. Von ihm sind 11 Hexameter auf den schlafenden Amor erhalten. Die Schatten der durch ihre Liebe umgekommenen Frauen erscheinen und beratschlagen sich» wie sie sich rächen sollen; Amor erwacht und fiiegt davon. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 273; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 360.

8. T. Caesius Taurinus hat im Jahre 136 der Fortuna Primigenia auf dem Capitol (Preller, Rom. MythoL, Berl.' 1865, p. 555; Wisse wa, Religion und Kultus der Römer, Manchen 1902, p. 209) ein Bildnis seines Vaters, eines Fruchth&ndlers, mit 23 Hexametern auf seinen Wunsch gesetzt Die Unsterblichkeit, die er dem Andenken seines Vaters sichern wollte, hat er allerdings erreicht. CIL 14, 2852; Anthol. lat. vol. 2 Carmina epigraphica ed. Buecheler, fasc. 1, Leipz. 1895, Nr. 249.

9. Q. Tullius Maximus «rector legionis Hiberae**. Erhalten sind von ihm Weih- gediehte auf Diana und zwar Hexameter, Trimeter, iambische und trochftische Dimeter; er ist nicht jünger als Hadrian. Wilmanns, Exempla inscript. lat. Nr. 147; CIL 2, 2660.

10. Urs US. In 19 Trimetem erzählt der BaUspieler ürsus auf einer ihm bei Lebzeiten gesetzten Statue seine Erfolge und schliesslich seine Niederlage, die ihm a ter eonsule, Vero jHUrono (126) zugefügt wird. CIL 6, 9797; Wilmanns Nr. 574; Buecheler Nr. 29.

b) Die Prosa.

a) Die Historiker. 1. C. Suetoniuß Tranquillus. 528. Sein Leben, üeber das Leben des Sueton sind nur sehr spär- liche Nachrichten vorhanden. Weder sein Geburtsjahr ist überliefert^ noch sein Todesjahr. Auch seine Heimat ist nicht bekannt. Sein Vater war, ^e er uns gelegentlich berichtet, ,,tribunus angusticlavius* der 13. Le- gion und machte als solcher im April 69 die Schlacht bei Betriacum mit. Des Historikers Jugendzeit fiel in die Regierung Domitians, und aus dieser

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48 C. Snetonina TranquiUna. 528.)

Zeit erzählt er uns einige Erlebnisse, wie die rücksichtslose Untersuchung eines neunzigjährigen Greises, um festzustellen, ob derselbe Jude sei, und das Auftreten des falschen Nero; auch mit dem zwischen Deklamation und Disputation wechselnden Lehrkursus eines Princeps macht er uns be- kannt. Reicher fiiessen die Daten aus dem späteren Leben Suetons. Hier kommen uns die Briefe des jüngeren Plinius zu Hilfe. Mehrere derselben beschäftigen sich, sei es direkt oder indirekt, mit dem „contubernalis*' Sueton. Im Brief 1, 18 ersucht Sueton, durch einen Traum geschreckt, um Verschiebung der Verhandlung in einem Prozess. Daraus ersehen wir, dass unser Autor auch als Sachwalter in Rom thätig war. In einem zweiten Brief (1, 24) bittet Plinius einen Freund, sich für Sueton bei einem Dritten zu verwenden, damit der «scholasticus* ein Landgütchen um billigen Preis erstehen könne. Ein dritter Brief (3, 8) gibt uns eine zusagende Antwort auf eine Bitte Suetons, das Militärtribunat, das ihm Plinius von Neratius Marcellus erwirkt hatte, auf seinen Verwandten Caesennius Silvanus zu übertragen. Im Brief 5, 10 dringt Plinius in Sueton, doch endlich einmal seine Schriften herauszugeben und damit wahr zu machen, was des Brief- schreibers Hendekasyllaben längst in Aussicht gestellt hatten. Auch in dem Briefwechsel mit Traian ist von Sueton die Rede; Plinius richtet die Bitte an den Kaiser, dem Sueton, der aus seiner Ehe keine Kinder hatte, das ius trium liberorum zu verleihen (Nr. 94), was Traian durch ein Hand- schreiben genehmigt (Nr. 95). Diese aus Plinius über Sueton fiiessenden Nach- richten bewegen sich in dem Intervallum von etwa 96 bis etwa 112. Aus der späteren Lebenszeit Suetons erfahren wir nur noch ein Faktum, seine Verwendung im Amte der Briefe, d. h. in der kaiserlichen Kanzlei unter Hadrian. Vermutlich erhielt er diese Stelle durch den Einfluss seines Qönners, des C. Septicius Clarus, der praefectus praetorio 119 121 war. Allein diese Stelle verlor er, wie Septicius Clarus die seinige, als Hadrian nach seiner Rückkehr aus Britannien die höfische Etikette gegenüber seiner Gemahlin, der Sabina, in strengere Formen brachte und es daher für ge- raten hielt, alle Persönlichkeiten, die mit seiner Gemahlin in der alten freieren Weise verkehrt hatten, vom Hofe zu entfernen. Nach der Ent- lassung aus dem Amte widmete Sueton seine ganze Müsse wissenschaftlichen Arbeiten. Wir können aber die Entstehung derselben nicht genau ver- folgen; es fehlen die Nachrichten, denn aus der zweimaligen Erwähnung des Sueton im Briefwechsel Frontos ^) lernen wir in dieser Hinsicht nur das Eine, dass Fronte einen Teil des Pratum kannte.

Das Zeugnis über Suetons Vater lautet Suet. Otho 10 interfuit huie hello pater mens Suetanius Laetus, tertiae decimae legionis tribuntts angttsticiamtia,

Ueber Suetons Jugendzeit. Domit. 12 intetfuisse me adulescerUulum memini, cum a procuratore frequentissimoque consüio inspiceretur nonagenarius senex, an circuni- seetus esset. Nero 57 quin etiam Vologaesus Parthorum rex, missis ad senatum legatis de instauranda societate, hoc etiam magno opere aravit, ut Neronis memoria coleretur. Denique cum post viginti annos adulescente me extitisset conditianis ineertae qui se Ne- ronem esse iactaret etc. De grammaticis 4 me quidem adulescentulo repeto quendam Prin- cipem nomine aUernis diehus declamare, alternis disputare, nonnuHis vero mane disserere, post meridiem remoto pulpito declamare solitum.

Sueton in den Briefen des Plinius. Ausser den angeführten Briefen be- schäftigt sich noch 9, 34 mit Sueton. Plinius fragt nftmlich bei Sueton an, ob er seine

') p. 118 Naber; p. 182 N.

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C. Saetonins Traiiqnillna. 529.) 49

Verse durch einen Freigelassenen vorlesen lassen solle, da er Verse sehr schlecht vortrage. Die Bflcher 1, 3, 9, in denen die Briefe an Sueton vorkommen, werden ins Jahr 96/7, 101/2, 106, 108/9 gesetzt (vgl, § 487; 2, p. 273). Der Brief des Plinius an Traian fällt nngeffthr in die Zeit von 111/18.

Suetons Amt ah epistulis (Fried Und er, Sittengesch. 1* (Leipz. 1888) p. 185). Spart. Hadr. 11, 8 (1 p. 18 Peter) Septieio Claro praefecto praetorii et Suetonio TranquUlo epistularum magistro mtUtisque aliü, quod apud Sabinam uxorem in U8i$ eius familiarius 8t tunc egerant, quam reverentia damus aulicae posttUabat, aueeessares dedit. Wenn Sueton hier magitter epUiülarum genannt wird, so ist eine spfttere Ausdrucksweise auf eine frohere Zeit übertragen; denn die Inschriften des 2. Jahrhunderts kennen diese Titulatur noch nicht (Friedlftnder 1. c). Ueber die Entfernung des Sueton vom Hofe urteilt richtig Ranke, Analekten p. 820 (Weltgesch. 3. Teil, 2. Abt.). In die Zeit dieser amtlichen Thätigkeit fUlt wohl auch, was Suet. Aug. 7 erzählt: qwu (imago Augusti) dono a me principi data inier eubiculi Larea e<dUur,

Litteratur. Roth praef. p. VI; J. Regent, De C. Suetonü T. vita et scriptis, Bresl. Dies. 1856; R. Hahn, Zur Religionsgesch. des 2. Jahrhunderts: Die Religion des C. SuetoniuB TranquiUus, Breslau 1896; Macö, Essai sur Su^tone, Paris 1900; vgl. aber dazu Boi ssier, Journal des savants 1901 p. 69.

a) Die erhaltenen Schriften Suetons.

529. Suetons Xu Kaiserbiographien (de vita Caesarum). Sueton war ein sehr fleissiger Gelehrter, und die Zahl seiner Schriften ist sehr gross. Allein nur zwei Werke sind auf die Nachwelt gekommen, das eine bis auf den Eingang vollständig, von dem anderen nur der letzte Teil und selbst dieser in verstümmeltem Zustand. Die übrigen Schriften kennen wir nur aus den Zeugnissen und den Spuren, welche sie in der Litteratur zurückgelassen haben. Das erste der erhaltenen Werke sind die Kais er- biographien; behandelt sind die Kaiser von Caesar bis Domitian, also im ganzen zwölf Persönlichkeiten, welche in acht Büchern untergebracht sind. Das erste Buch nimmt Julius Caesar ein, das zweite Augustus, das dritte Tiberius, das vierte Caligula, das fünfte Claudius, das sechste Nero, das siebente Galba, Otho, Vitellius, das achte Vespasian, Titus, Domitian. Diese Bucheinteilung ist rein äusserlich. Gewidmet hat Sueton seine Bio- graphien dem praefectus praetorio Septicius Clarus, demselben, welchem auch Plinius seine Briefe dediziert hatte. Wir haben von dieser Wid- mung erst durch die im Jahre 1812 publizierte Schrift des Jo. Laurentius Lydus «de magistratibus reip. Romanae'' Kenntnis erhalten. Damit ist aber auch die Zeit der Abfassung gegeben; denn Septicius Clarus war praefectus praetorio von 119 bis 121. Aber nach dem Wortlaut der Stelle bei Lydus müssen wir annehmen, dass dieser noch die Widmung in der Ausgabe gelesen. Es ist damit der Beweis geliefert, dass in der That, wie schon der Augenschein zeigt, der Anfang der Biographien* durch die Abtrennung einer Blätterlage verloren ging. Der Verlust umfasste den Titel des Werkes, die Widmung an Septicius, vielleicht auch einen Stamm- baum des julisch-claudischen Hauses, den Anfang der Biographie Caesars, welcher über die julische Familie, über die Geburt Caesars, über seine erste Erziehung, über die Vorzeichen seiner hohen Bestimmung handelte. Diese Dinge werden wohl einen Quaternio eingenommen haben. Dieser Quaternio muss sich in der Zeit vom 6. bis zum 9. Jahrhundert vom Werk abgelöst haben; denn im 6. Jahrhundert schrieb Lydus, aus dem 9. Jahr- hundert aber stammt unsere älteste Handschrift.

Die Widmung der Kaiserbiographien. Lyd. de magistr. 2, 6 p. 61 Wuensch HADdbach der kUws. AlfetrtiuiiswineiisebAft. vm. 3. 2. Aufl. 4

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G. SuetoniuB Tranqaillaa. 530.)

TQciyxvXXas tovs xtüv Kausd^tov ßiovg iv y^dfAfAUCiv dnoxivmv Sentixi^, og ^v vnaqx^i f^^ nQM%toQiavtiv cnBiqiBv hil avrov, ngaifpexroy avxov ttay n^irw^uiytoy tay/xätay xal €pa- htyyiüv ijy€fi6ya tvyxnveiv i&tjXüHrev, Vgl. Macö p. 199.

530. Charakteristik der Eaiserbiographien. Durch die Eonzentrie- rung der Regierungsgewalt in einer Hand war auch eine tiefgreifende Umgestaltung der Geschichtschreibung bedingt. Unwillkürlich musste der Historiker jetzt sein Augenmerk auf den Regenten richten und denselben zum Mittelpunkt seiner Erzählung machen. Allein diese Art der Geschicht- schreibung barg die Gefahr in sich, dass das Biographische zu sehr in den Vordergrund trat und darüber der Blick auf das grosse Ganze ver- loren ging. An diesem Gebrechen leiden die Eaiserbiographien in starkem Masse. Sueton hat keinen Sinn für die geschichtliche Entwicklung und kein Verständnis für die Triebfedern der Geschichte; selbst die einschnei- dendsten Ereignisse weiss er nicht zu würdigen. Wir haben also in dem Werke keine wahre Zeitgeschichte; aber auch keine Biographie, welche diesen Namen verdienen könnte; denn auch das organische Wachstum einer Persönlichkeit auf Grund einer gegebenen Naturanlage ist von ihm nie verstanden worden; und in die weitverzweigten Regungen des mensch- lichen Herzens hat sein trübes Auge niemals geblickt. Sueton ist weder Historiker noch Biograph, er ist nichts als ein fleissiger Notizensammler; er vermag einzelne Züge zu einem Bilde zu liefern, aber ein Bild selbst zu schaffen, dazu fehlt ihm die schöpferische Phantasie. Er arbeitete nicht mit dem Geiste, sondern wesentlich mit den Händen. Er las aufs eifrigste, was über einen Eaiser geschrieben war und notierte sich alles, was ihm irgendwie merkwürdig erschien; auch amtliche Dokumente und Utterarische Arbeiten der Eaiser, wie mündliche Berichte beutete er aus. Auf diese Weise bekam er einen reichen Stoff zusammen. Statt diesen Stoflf aber kritisch zu verarbeiten, liess er sich vielmehr nur von dem Gedanken leiten, wie die von ihm gesammelten Notizen zu einem Ganzen zu verbinden seien. Er folgte daher einem Schema, wie es schon bei den Griechen ausgebildet vorlag. Es sind vier grosse Gesichtspunkte, unter die der Stoflf untergebracht wird: Name, Thaten, Lebensführung, Tod.*) Diesen Hauptrubriken schliesst sich aber noch eine Reihe Einzelrubriken an; be- sonders die Lebensführung erscheint vielfach verästelt. Die Biographie wechselt also zwischen der Erzählung und der Beschreibung, jedoch so, dass auf die Beschreibung das Hauptgewicht fällt. Das Schema lässt sich natürlich picht in allen Biographien rein durchführen; es erheischt Modifi- kationen, je nach der Verschiedenheit der darzustellenden Persönlichkeiten. Besonders rein tritt das Verfahren des Schriftstellers in der Biographie des Augustus zutage.') Für die Chronologie ist bei dieser Behandlungs- weise fast kein Boden vorhanden; in der That beschränkt sich Sueton regelmässig auf die Angabe des Oeburts- und des Todesjahrs. Hie und da findet sich ein Ansatz der Kritik, indem der Wert der Berichte unter- sucht wird; allein damit ist nicht viel gewonnen. Vor allem wäre not-

1) Ansoiüua Caesarea 1, 4 p. 112 Schenkl aug., Leipz. 1892, p. 103. Suetoniua olim | nomina re8 gestas vitamque ') Die einzelnen Rubriken aind auf Uiren

obitumque peregit. Vgl. über die Methode Bau genau untersucht von Leo p. 2. Snetons auch H. Peter, Die Script, hist.

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C. Saetonias Tranquillas. 530.) 51

wendig gewesen, die Quellen selbst auf ihre Olaubwürdigkeit hin zu prüfen; aber einer solchen Aufgabe entschlug sich Sueton. Das Pamphlet ist ihm soviel wert als das Aktenstück, beide liefern ihm ja die unent- behrlichen Notizen. Es kommt ihm daher auch nicht darauf an, seine Quellen stets genau zu bezeichnen; gar oft begnügt er sich mit ganz all- gemeinen Angaben. Lobende und schmähende Quellen arbeitet er in eins zusammen. Dass uns manches schätzbare Material geboten wird, wollen wir nicht leugnen, besonders Auszüge aus Aktenstücken sind für uns sehr wertvoll. Allein andrerseits müssen wir viel zu viel Klatsch mit in den Kauf nehmen; und es ist zu beklagen, dass auch das nichtswürdigste Ge- rede, wie es sich um alle in dem Vordergrund stehenden Männer anzu- sammeln pflegt, der Vergessenheit entrissen wurde. Leider kann man die Vermutung kaum unterdrücken, dass der Autor selbst nicht ohne Behagen diese Klatschereien, besonders wenn sie ins Obscöne gingen, sammelte. Auch für Wundergeschichten, welche für die damalige Zeit charakteri- stisch sind, scheint er eine grosse Vorliebe besessen zu haben. Wie nach der Arbeitsweise nicht anders erwartet werden kann, steht Sueton den von ihm geschilderten Personen ohne ein persönliches Verhältnis gegen- über; er registriert mit gleichem Eifer das, was für sie, wie das, was gegen sie spricht. Zeichen von Abneigung und Zuneigung treten nicht hervor und können nicht hervortreten, weil sich der Schriftsteller nicht in die Seele seiner Personen versenkt hat. Es sind nicht alle Biographien gleich gearbeitet, allein die Verschiedenheit wurzelt nicht in der ver- schiedenen Stellung, die der Autor zu den einzelnen Kaisern einnimmt, sondern in dem reicheren oder ärmeren Quellenmaterial; daher sind Caesar und Augustus, über die bereits eine umfassende Litteratur vorhanden war, ungleich besser dargestellt als die Kaiser des flavischen Hauses.^)

Der Stil, in dem die Kaiserbiographien geschrieben sind, verdient durchaus Lob; er ist kurz und gedrängt, <) sowie einfach und klar. Es ist ein geschäftsmässiger Stil, wie er für die kaiserliche Kanzlei passend war. Wenn man bedenkt, in welche Richtung die damals beginnende Verehrung der alten Autoren den Stil drängen musste, so wird man den guten Ge- schmack Suetons um so mehr bewundern müssen.

Die Gomposition. Nero 19 haee partim nuüa reprehensione, partim etiam nan mediocri laxide digna in unum eontuli, ut secernerem a probris ae sceleribus eiua, de quibus dehinc dicam. Aug. 9 proposita vitae eiua velut summa, partes singillatim neque per tempora, sed per species exseguar, quo distinetius demonstrari eognoseique possint. 61 quoniam, qualis in imperis ae maqistratibus regendaque per terrarum orhem pace hello- que republiea fuerit, exposui, referam nunc interiarem ac ((»miliarem eius vitam, quibusque moribus atque fortuna domi et inter suos egerit a iuventa usque ad supremum vitae diem. 94 et quoniam ad haec ventum est, non ab re fuerit subtexere, Tib. 61 singillatim eru^ deliter facta eius exsequi longum est: genera velut exemplaria saevitiae enumerare sat erit, Cftlig. 22 hactenus quasi de principe: reliqua ut de monstro narranda sunt. Ueber die Compositionaweise Suetons handelt Wilh. Schmidt, De Romanoram imwimie Suetonii arte biograpbica, Marb. 1891 (H. Peter, Die geschieht!. Litt, über die röm. Kaiserzeit 2 (Leipz. 1897) p. 326). Eine besondere Einwirkung des Monumentum Ancyranum auf die schema- tische Geschichtschreibung (vgl. Nissen, Rhein. Mus. 41 (1886) p. 481) hat nicht statt- gefunden (vgl. Schmidt p. 8 und Wachsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 685 Anm. 2). Ueber die Gomposition der Caesarea und der viri illustres handelt

n Ygl. Mac^ p. 857; p. 361. 1 de Suetonio non m

*) Yopiacua Firmus 1, 2 (2 p. 220 Peter) | amare brevitatem.

^ Ygl. Mac^ p. 357; p. 361. 1 de Suetonio non miramur, eui familiäre fuit

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52 C. SuetoniaB TranqniUns. 580.)

m gröSBerem Zusammenhaoge Fr. Leo, Die griech.-röm. Biographie nach ihrer Utterariachen Form, Leipz. 1901.

Ansätze von Kritik. Tib. 21 addud tarnen nequeo, quin existimem circumapectis- simum et prudentis8%mum prineipem. in tanto praesertim negotio, nihil temere fecisse. Galig. 8 gibt eine kleine kritische üntersachung.

Quellen Suetons im allgemeinen. Die Forschung Aber die Quellen Suetons ist darum so schwierig, weil uns diese nicht als geschlossene, festbegrenzte Massen ent- gegentreten und weil er uns oft mit allgemeinen Angaben abfindet. Es sind daher nur se& geringe Resultate erzielt worden. Eine ganz allgemeine Uebersicht der Quellen durch alleVitae hindurch liefert Schweiger, De fontibus atque auctoritate vitarum XII impera- torum Suetonii, 65tt. 1830 (Krause, De C. Suetonii T. fontibus et auctoritate, Berl. 1831). Tiefer geht die Untersuchung Rankes in den Analekten p. 819 (WeltgescL 8. Teil, 2. Abt.), der ebenfalls alle Vitae einer Kritik unterstellt (Aber zwei ganz entgegengesetzte Schriften als Quellen im Tiberius vgl. p. 335). Auf die Quellenfrage geht auch Mac^ p. 857 ein. C lasen, Tacitns und Sueton, Bresl. 1870 (über Nero p. 20, über Claudius p. 47, aber Tiberius p. 58, über Galba, Otho, Vitellius, Vespasian p. 100). Das Verhältnis des Tacitus und des Sueton wird noch beleuchtet von Fabia, Les sources de Tacite dans les EKstoires et les Annales, Paris 1893, p. 130, p. 386; vgl. § 438. Lane, Hidden verses in Suetonius (Harvard studies in class. philol. 9 (1898) p. 17; vgl. noch p. 66); Howard, Metrical pas- sages in Suetonius (ebenda 10 (1899) p. 23).

Zu den Quellen der einzelnen Kaiserbiographien. Dedering, De Suetoni vita Gaesaris pars I, Jena 1871; £. Ciaceri, Alcune osservazione sulle fonti di G. Suetonio Tranquillo nella vita di Augusto, Catania 1901; Thamm, De fontibus adTiberii historiam pertinentibns, Halle 1874 (Suetonius et Tacitus p. 33, Suetonius et Dio p. 42); A. Lehmann, Claudius und seine Zeit, Gotha 1858, p. 39; A. Ziegler, Die Regierung des Kaisers Clau- dius I. mit Kritik der Quellen und Hilfsmittel, Kremsmünster 1879 82; Pascal, Di un nuovo fönte per 1* incendio Neroniano (Suei Nero 11—12), Ateno e Roma 1901 Maggie p. 187; Beckurts, Zur Quellenkritik des Tacitus, Sueton und Cassius Dio: Das Vierkaiseijahr, Jena 1880; Krauss, De vitarum imperatoris Othonis fide quaest., Zweibrücken 1880 (p. 17).

Das Monumentum Ancyranum und andere Inschriften als Quellen. Monum. Ancyr. 4, 35 (p. 91 Monmisen; p. XIV Bergk) ludos feci meo nomine qaater, alio^ rum autem mctgistratuum vieem ter et vieiens \\ Suet. Aug. 43 fecitee $e Judoe aii suo nomine quater, pro aliis m<igigtrcUibi48, qui aut abeaaent aut non auffieerent, ter et vieiea; vgl. Mommsen, praef. * p. IX. Monum. Ancyr. 4, 58 exque ea pecunia dona aurea in aede Apollinia meo nomine et iUorumy qui mihi atatuarum honorem habuerunt, posui || Aug. 52 exque iia {argenteia atatuia) aureaa cortinaa Apoüini Palatino dedicavit, Wölfflin, Sueton und das Monumentum Ancyranum (Archiv für lat. Lexikographie 18 (1903) p. 193) schliesst aus dem bei Sueton sonst nicht üblichen exque auf direkte Benutzung des Monu- mentum; diese direkte Benutzung leugnet aber mit Recht Wilcken, Hermes 88 (1903) p. 623 Anm. 3. Aug. 7 nactua puerilem imagunculam eiua aeream veterem, ferreis et paene iam exoleacentibus litteria hoc nomine inacriptam. Tib. 5 aectUi levem coniecturam, quod materna eiua avia Fundana fuerit, et quod mox aimulacrum Felicitatia ex S. C. publieatutn ibi ait. Galig. 23 cum publicia monumentia certum ait, Glaudius 41 extat talia acriptura in pleriaque libria ac diumia tittdiaque operum. Vgl. darüber W. Dennison, The epi- graphic sources of the writings of Gaius Suetonius (American Journal of Archaeol. 1898 p. 26).

Ueberlieferung. Die älteste und zuverlässigste Quelle der Kaiserbiograpliien ist der cod. Memmianus s. IX, der seinen Namen von Henri de Mesmes, seinem ersten Besitzer führt. Von Memmius kam er in den Besitz des Emmerich Bigot, nach dessen Tod gelangte er im Jahre 1706 in die Nationalbibliothek zu Paris, wo er jetzt die Nummer 6115 führt. Obwohl der Memmianus der älteste und der beste Godex ist, so ist er doch nicht unsere einzige Quelle; denn Gaes. 49 fehlt der dritte Vers im Memmianus, während andere Handschriften denselben haben. Diese Lücke hat mit ihm gemein Laurentianus 68, 7 (MediceuB III) s. XI. Auch der Vaticanus Lipsii s. XI/XII steht dem Memmianus sehr nahe. Vertreter der zweiten Klasse der ueberlieferung sind: Laurentianus 66, 39 (Mediceus I) 8. XIII, Parisinus 6116 s. XII, Laurentianus 64, 8 (Mediceus II) s. XIÜ. £ine genauere Klassiüziemng der Suetonhandschriften fehlt noch. Einen ersten Versuch machte C. L. Smith, A preliminary study of certain manuscripts of Suetonius' lives of the Gaesars (!Har> vard studies in class. philol. 12 (1901) p. 19); vgl. dazu Ihm, Berl. philol. Wochenschr. 1901 Sp. 1517. Dun folgte L. Preud'homme, Premiere 6tude sur Thistoire du texte de Su4ton de vita Gaesarum (Bulletins de TAcad. royale de Belgique 1902 p. 299); Deuxi^me 6tnde (ebenda p. 544). Die erste Studie bespricht die von R. Bentley herangezogenen Hand- schriften, auf die zuerst G. Becker (Quaest. criticae de G. Suetonii Tranquilli de vita Oae- sarum libris VIII, Memel 1862) die Aufmerksamkeit gelenkt und über welche Ihm, Richard Bentleys Suetonkritik (Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1901 p. 677) genanere

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C. Snetonias TranquiUna. 531.) 53

Mitteilungen gemacht hatte; die zweite behandelt die Excerpta lislaeana, Cuiaciana und Bongaraiana. Die zahlreichen Handschriften des s. XV sind f&r die Kritik weri^los. Un- richtig sucht Howard, Notes on a fifteenth Century manuscript of Suetonius (Harvard stndies in class. philol. 12 (1901) p. 261) den Handschnften des 15. Jahrhunderts Wert für die Suetonkritik einzurftumen. Ebenso verfehlt sind die Versuche in dieser Beziehung von Modderman, Lectiones Suetonianae, Groningen 1892, undVeldhuis, Annotationes criticae ad Suetonium, Leiden 1897. Ueber den Monacensis 5977 aus dem Jahre 145(i, eine Ab- schrift des Oudianus, vgl. Ihm, Hermes 87 (1902) p. 593. Ueber den in Unzialen ge- schriebenen Archetypus vgl. einige Beobachtungen bei Ihm, Rhein. Mus. 53 (1898) p. 495; aber Lflcken desselben vgl. Hermes 36 (1901) p. 291, über Umstellungen p. 299, Aber Ver- wechslung von Buchstaben p. 301.

Gesamtausg. Die ältesten sind zwei röm. Ausg. von 1470, eine besorgt von Jo. Antonius Gampanus, die andere von Jo. Andreas Aleriensis episcopus und eine, die 1471 in Venedig erschien. Es folgten die Ausg. von Philipp Beroaldus 1498 und 1506 (mit wertvollem Gommentar), von Desid. Erasmus 1518, R. Stephanus 1543, Is. Casau- bonus 1595 und 1610 (wohl die bedeutendste Ausg., dieser sind die Erläuterungen einer Reihe von Gelehrten, Beroaldus, Laevinus Torrentius, Glareanus u. a. beigegeben), von Pitiscus 2 Bde. 1690 (1714), J. Aug. Ernesti 1748 und 1775, Fr. Oudendorpius 1751, F. A. Wolf, Leipz. 1802, Baumgarten-Grusius, Leipz. 1816—1818, Bremi (er- läutert), Zflrich' 1820, C. L. Roth, Leipz. 1862. Eine neue Ausg. ist von Ihm angekündigt.

Separatausg. einzelner Biographien. G. Suetonii TranquiUi divus Augustns edited witn historical introduction, conmientary, appendices and indices by E. S. Shuck- burgh, Gambridge 1896; G. Suetonii TranquiUi vita divi Glaudii. Gommentario instruxit H. Smilda, Groningen 1896.

Uebersetzungen von Ad. Stahr, Berl.* (Langenscheidt); History of the twelve Gaesares, transl. by Ph. Holland (1606) with introduction by Gh. Whibley 3 Bde., London 1899.

Zur Erläuterung. Ruhnkenii scholia in Suetonii vitas Gaesarum ed. J. Geel, Leiden 1888; A. Spengel, Ein Ausspruch des Augustus (Blätter für das bayer. Öymnasial- schulw. 1897 p. 561); Gantarelli, Sopra un passo di Suetonio (Bollettino di Filol. class. 4 (1897) p. 110); Preud*homme, Bulletin annuaire de la Sociöt^ pour le progres des ötudes philol. et bist. 14 (Bruxelles 1899) V p. 99; Sakellaropoulos, rgafÄfnatoXo/M« xal XQirtxd in memoriam Luciani Muelleri (Suet. Tib. 10), 'Enstr^glg rov Ilagyaacovy Athen 1900.

531. De viris illnstribns. Mit den beiden Schriften des Tacitus, dem Dialog und der Germania, ist uns noch ein Traktat überliefert, wel- cher den Titel .de grammaticis et rhetoribus'' führt und dem Sueton beigelegt wird. Der Traktat beginnt mit einem Verzeichnis der Gram- matiker und Rhetoren, welche behandelt werden sollten, geht dann zu einer Einleitung über, in welcher das Aufkommen der Grammatik in Rom und ihre Entwicklung, die sprachlichen Bezeichnungen für die Grammatiker, endlich die Verbindung der Grammatik mit der Rhetorik erörtert werden, und lässt schliesslich die Besprechung der einzelnen Grammatiker folgen, beginnend mit Sevius Nicanor, schliessend mit M. Valerius Probus. Auch der sich daran anschliessende Abschnitt über die Rhetorik enthält zuerst eine kurze Betrachtung über die Schicksale dieses Fachs bei den Römern und über die Methode des rhetorischen Unterrichts, dann kommen die einzelnen Rhetoren; allein es sind deren nur wenige, da der Schluss der Schrift verloren ging. Welche Persönlichkeiten noch besprochen wurden, ersehen wir aus dem Verzeichnis, welches dem Traktat vorausgeschickt ist. Schon zu der Zeit, als Henoch von Ascoli jene drei Schriften aus Deutschland nach Italien brachte, erkannte man, dass hier nur ein Teil eines grösseren Werkes vorliege und zwar des Werkes, welches sich Hieronymus für sein Buch „de viris illustribus'', d. h. über die kirchlichen Schriftsteller zum Vorbild genommen hatte. Sonach musste auch Sueton über berühmte Männer, aber mit Einschränkung auf das Gebiet der Lit- teratur gehandelt haben. Allein die Einschränkung ging noch weiter,

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54 C. Snetoniua Tranqnillus. 531.)

er besprach in dem Werk nur hervorragende Persönlichkeiten der römi- schen Litteratur. Der Titel des Werkes scheint «de viris illustribus' gewesen zu sein. Dieses Werk, dessen Verlust wir sehr beklagen, hat Hieronymus noch bei einer andern Arbeit benutzt. Er entnahm dem- selben die litterarhistorischen Zusätze, die er zu der von ihm übersetzten Chronik des Eusebius machte. Dadurch ist uns die Möglichkeit gegeben, das verloren gegangene Buch einigermassen zu rekonstruieren. Betrachten wir diese Auszüge, so scheint das Werk fünf Rubriken umfasst zu haben, Dichter, Redner, Qeschichtschreiber, Philosophen und die eine Klasse bildenden Grammatiker und Rhetoren. üeber die Reihenfolge der Fächer lassen sich nur Vermutungen äussern. Von der Methode der Behandlung können wir uns ein Bild aus dem Erhaltenen machen. Dar- nach waren in jedem Fach drei Teile gegeben, das Verzeichnis, Ein- leitung und die Schilderung der berühmten Männer. Ausser den Aus- zügen des Hieronymus sind uns auch aus anderen Quellen grössere Frag- mente erhalten und zwar aus der Abteilung der Dichter:

1. Die vita Terenti. Dieselbe steht in dem Commentar des Donat und wird von ihm ausdrücklich dem Sueton zugeschrieben.

2. Die vita Horati. Diese trägt zwar nicht den Namen des Sueton an der Spitze oder am Ende. Allein dass sie von Sueton herrührt, geht daraus hervor, dass die Scholien unter dem Namen des Sueton Dinge an- führen, welche sich in unserer Vita finden. Die üeberlieferung dieser Vita ist aber bei weitem weniger treu als die der terenzianischen.

3. Die vita Lucani. Für den suetonischen Ursprung liegen hier keine äusseren Zeugnisse vor, aber innere Indicien machen diesen sehr wahrscheinlich. Sie ist am Anfang verstümmelt. Auch weiterhin bietet der Text Lücken dar.

Aus der Abteilung der Redner haben uns die Scholien zu Juvena] gerettet:

4. Die vita Passieni Crispi.

Endlich aus der Kategorie der Historiker ist uns durch Plinius- handschriften erhalten:

5. Die Vita des älteren Plinius.

Da Hieronymus in seinen Excerpten keinen Redner vor Cicero und keinen Historiker vor Sallust anführt, wird die Vermutung zulässig sein, dass Sueton die Biographien der Redner und der Historiker erst mit Ci- cero und Sallust begonnen und über die älteren Redner und Historiker nur summarisch in den Einleitungen gehandelt. Wie er in den Kaiser- biographien mit Domitian schliesst, so scheint er auch die Lebensbeschrei- bung berühmter Männer nicht über die Zeit Domitians hinaus verfolgt zu haben. Juvenal, Tacitus und der jüngere Plinius fehlten also in dem Werk.i) Seine Quellen waren in erster Linie Bücher, es standen ihm hier zur Verfügung das gelehrte Werk Varros über die Dichter, dann die Autoren, welche über die berühmten Männer im allgemeinen geschrieben hatten, Santra, Nepos, Hyginus. Auch die Commentatoren der Schrift-

») Roth praef. p. LXXVII.

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C. Suetonias Tranqnillns. 531.) 55

steller, welche in ihren Einleitungen auf die Lebensverhältnisse der Au- toren eingingen, konnten benutzt werden. Ausser Büchern leisteten hie und da auch Aktenstücke gute Dienste. Dass Sueton eine reiche Buch- gelehrsamkeit entfaltete, zeigt besonders die Biographie des Terenz. Wann das Werk abgefasst wurde, wissen wir nicht. Vielleicht ist es das, wie Plinius etwa im Jahre 105 (epist. 5, 10) schreibt, von den Freunden sehn- lichst erwartete.

Die Restituierung des Werks. Zu diesem Zweck ist das Verhältnis des Hiero- nymus zu Sueton zu betrachten, a) Hieronym. de vir. ill. praef. ed. Rieh.: HoriariSf Dexter, ut Tranquülum seq^ens ecclesiasticos scriptores in ordinem digeram et, quod ille in enume- randis gentUium litterarum viris fecit inltistribus, ego in nostria faeiam .... feeer unt quide/n hoc idem apud Chraeeos, HermippuB peripatetieus (vgl. Leo p. 124), Antiganua Ckirystiua (Leo p. 129), Satyrua dociua vir (Leo p. 118), et lange omnium doctissimus, Äristoxenua musicus (Leo p. 102); apud Latinoa autem Varro, Santra, Nepoe, Hyginus, et, ad cuius no8 exemplum vis provocare, Tranquillua. Epist. 47, 3 ad Desiderium (22,493 Migne) Mcripsi librum de illuatrihus viria ab apoatolia uaque ad noatram aetatem imitatus TranquiUum Graecumque Apollonium; ttber die Schrift des Hieronymus handelt § 978. ß) Praef. ad Euseb. chronicum p. 3 Seh. : Itaque a Nino et Abraham uaque ad Troiae captivi- tatem pura gr<uca tranalatio eat. a Traia autem uaque ad XX Conatantini annum nunc addita, nunc mixta aunt plurima quae de Tranquillo et ceteria inluatribua hiato- ricia curioaiaaime excerpai. Ueber die Chronik des Hieronymus vgl. g 977. Zum erstenmal machte Jos. Scaliger auf Hieronymus als eine Quelle für die verlorenen Teile des suetonischen Werkes ,de viris iUustribuH** aufmerksam. Allein seine Beobachtung blieb unberficksichtigt, bis Ritschi (Rhein. Mus. 2 (1843) p. 615 = Parerga 1 p. 607) wiederum den Wert derselben stark betonte; vgL auch Reiff er scheid p. 364.

Der Titel des Werks. Dass der Titel des Werks de viria iüuatribua war, zeigt die erste SteUe des Hieronymus. Die Vermutung des Casaubonus, der Titel sei de viria in litteria illuatribua gewesen, wird daher abzuweisen sein.

Fragmente des suetonischen Werks. 1. Ueber die Terenzvita vgl. § 41. Ueber die Verse des Porcius Licinus 62) vgl. Stowasser, Zeitschr. für österr. Gymn. 1900 p. 1069. Ausg. bei Reiff er scheid p. 26; Donatausg. von Wessner 1 (Leipz. 1902) p. 1. 2. Ueber die Horazvita vgl. § 251 p.98. Ausg. bei Reif f er scheid p. 44. 3. Ueber die Lucan- vita vgl. § 389 p. 81; Ihm, Hermes 37 (1902) p. 487. Vgl. Reiff erscheid p. 392: »Praeter

apertissima Suetonianae dictionis vesUgia verba quae in fine vitae leguntur p. 52, 2 sq.

poemata eiua etiam praelegi memini non cadunt in scriptorem alius aetatis, quam qua Sue- tonius vizit deinde invidiosior in Lucanum animus, quem haec vita prodit, testis est locu- pletissimns, non vitam scholiastae esse, qui non posset de poeta suo tam inique iudicare." Weiterhin weist Reiff erscheid noch auf die Ezcerpta des Hieronymus hin. Ausg. bei Reifferscheid p. 50. 4. Die Vita des Passienus Crispus 336, 2, P p. 309) ist uns von dem Schollasten Juvenals erhalten; da dieser auch sonst das Buch de viris illustribus benutzte und Hieronymus in seiner Chronik z. J. 2054 = 38 n. Chr. (2 p. 151 Seh.) sich im Ausdruck mit unserer Vita berührt, hat 0. Jahn mit Recht die Vita dem Sueton zugeteilt; vgl. Reiffer- scheid p. 407. Ausg. ebenda p. 88. 5. Die Vita des Alteren Plinius wird ausdrücklich in Pliniushandschriften als dem Buch de viris illustribus entnommen eingeführt; vgl. § 490 (2, 2* p. 372). Ausg. bei Reifferscheid p. 92. Reifferscheid (p. 371) hatDiomedes de noematibus (Gramm, lat. 1 p. 482) auch dem Buch de viris illustribus als Einleitung zu dem Abschnitt de poetis zuweisen wollen, nachdem 0. Jahn (Rhein. Mus. 9 (1854) p. 629) diese Partie der historia ludicra zugeeignet hatte. Dass dieser Traktat nicht als Einleitung zu de poetis passt und ganz anderer Art ist wie die Einleitungen zu de grammaticis et rhetoribus und dass nur der Schlussteil aus Sueton stammt, hat A. Bnchholz, Ueber die Abb. de poematibus des Diomedes (Fleckeia. Jidirb. 155 (1897) p. 127) nachgewiesen; vgl. g 834 p. 154. Eine neue Untersuchung über die Fragmente wurde von KOrtge, In Suetonii de viris illustribus libros inqulsitionum capita tria (Dissertationes philol. Halenses vol. 14 pars 3, 1900) angestellt, indem er eine Reihe von Dichtervitae auf ihren suetonischen Ursprung untersucht. Von den Vergilviten nimmt er (p. 221) die Donatvita ffir Sueton in Anspruch; vgl. § 218 (2, 1* p. 27). Auch die Probusvita 218 und § 248, 4), die mit der Donatvita grösstenteils übereinstimmt und aus dem Gedftcfatnis niedergeschrieben sein soll, geht nach Körtge (p. 239) im Kern auf Sueton zurück. Bezüglich der Serviusvita Vergils (vgl. § 218, 3 und § 835) wird die Uebereinstimmung mit der Donatvita bezw. ihre Abhängigkeit von derselben hervorgehoben und die Autorschaft des Servius festgehalten, die Vita sei aber gekürzt worden (p. 240). Bezüglich der beiden Lucanvitae glaubt Körtge (p. 226), dass auch in der dem Vacca bei- gelegten ein suetonischer Kern stecke. Selbst die in der Ueberlieferung ausdrücklich dem

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56 C. SaetoniiM Tranqnillas. (§581a.)

ProbuB zageschriebene Persiasyita (vgl. § 382; 2, 2* p. 64) soll von Sueton herrOhren; frei- lieb soll cüeselbe aberarbeitet worden sein (vgl. p. 227). Ueber dieselbe vgl. Reifferscbeid p. 394. Die Ürvita Javenals, auf die verschiedene Vitae zurückgeben, habe mit Sueton nichts zu tiiun, doch habe das snetonische Muster dem Verfasser yorgeschwebt. Auch Leo berflhrt in seinem Buche die Ueberreste des Werks. Wir heben folgende Ansichten hervor. Die Serviusvita Vergils wird als ein Excerpt aus Sueton betrachtet (p. 18); von der Probus- vita heisst es dagegen, dass sie sich als ein Excei^t aus Sueton nicht erweisen lasse und dass sie wahrscheinlich nichts mit Probus zu thun habe (p. 18 Anm. 3). Auch die grössere von dem Scholiasten herrührende Vita Lncans soll im wesentlichen auf Sueton zurückgehen (p. 14). Als neue Vermutung erscheint, dass auch die Tibullvita suetonisch sei (1. c). Mit Recht meint Leo (p. 18 Anm. 2), dass die unter dem Namen des Probus umlaufende Persius- vita keinen Anlass darbiete, an dem bezeugten Ursprung zu zweifeln.

'Ueber die Quellen der viri illustres handeln Leo, Plautin. Forschungen, Berl. 1895, p. 28 Anm. 1; Die griech.-rOm. Biographie p. 136 ff.; Eörtge 3. Teil p. 252; Mac^ p. 246.

Die Ueberlieferung ist dieselbe wie die der taciteischen Schriften Dialog und Germania; vgl. § 428 (2, 2' p. 213).

Litteratur. Die massgebende Ausgabe ist C. Suetoni Tranquilli praeter Gaesarum libros reliquiae ed. Aug. Reifferscbeid, Leipz. 1860; die Vita des Terentius ist von Ritschi bearbeitet und kritisch commentiert (p. 481); Doergens, Ueber Suetons Werk de viris illustribus, Leipz. 1857; Suetons Lebensbeschr. berühmter M&nner. Text mit Uebers. und Erlftut., Leipz. 1863; vgL besonders Vahlen, Ind. lect. Berl. 1877/78 p. 5; Bentlejsche Conjekturen werden mitgeteilt von Ihm, Rhein. Mus. 56 (1901) p. 635.

&31a. Gharakterifitik. Die litterarische Biographie ist ein Erzeugnis des griechischen Geistes. Die durch Aristoteles begründete Oeschichte der Wissenschaften musste auch dazu führen, den Persönlichkeiten, welche sich in den Wissenszweigen hervorthaten, das Augenmerk zuzuwenden. In der Philosophie war es besonders die Aufeinanderfolge der Schulhäupter, welche das Persönliche und Individuelle hervortreten liess, aber auch historische Persönlichkeiten wurden nach dem Vorgange des Aristoteles von den Peripatetikern biographisch behandelt. Die peripatetische Bio- graphie strebte künstlerische Form an und wendete sich an ein grösseres Publikum. Auch die alexandrinischen Gelehrten wurden zu der Biographie gedrängt; ihren Ausgaben schickten sie Einleitungen voraus, welche über den betreffenden Litteraturzweig handelten und das Leben des Schrift- stellers erörterten. Diese Biographien hatten nur den Zweck, zu belehren und auf das zu Lesende vorzubereiten; sie verzichteten daher auf den Redeschmuck der peripatetischen Biographie und waren notizenhaft ge- halten.^) Neben diesen zur Einleitung dienenden Biographien erscheinen aber auch Gruppen von Biographien, indem man die verschiedenen Zweige des menschlichen Wissens zu Grunde legte und ihre Vertreter zumeist in chronologischer Ordnung vorführte. In Rom wurde diese wissenschaft- liche alexandrinische Biographie von Varro eingeführt. Auch M. Valerius Probus ist in seinen Ausgaben ihr gefolgt. Die alexandrinische Biographie ist es, die auch in den viri illustres Suetons zutage tritt. Die Notizen sind nach einem festen Gerippe von Rubriken zusammengestellt. Diese Rubriken umfassen: 1. Name, Herkunft, Stand; 2. Anfänge, Lehrer, Ent- wicklung; 3. natürliche Anlage und moralische Eigenschaften; 4. Gönner 5. Schule; 6. Erlebnisse ausser der Lehrthätigkeit, Lebensverhältnisse 7. Schriften; 8. Beiname; 9. Erfindung; 10. Schüler; 11. Lebensalter 12. Tod; 13. Statue; 14. Familie.«) Selbstverständlich hat Sueton nicht bei allen von ihm geschilderten Persönlichkeiten diese Rubriken ausfüllen

*) Leo p. 16. I zosammengestollt, besonders auf die gram.

') So hat Leo (p. 15) diese Rubriken | matici und rhetores Rdcksicht nehmend.

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' C. Saetoniua Tranquillns. (g 582.) 57

können. Er hängt eben von dem Material ab, das er in seinen Büchern vorgefanden. Aber niemals kommt er über das Notizenhafte hinaus zur lebensvollen Schilderung einer Individualität; er bleibt im Aeusserlichen stecken. Doch ertragen wir die Form der alexandrinischen Biographie immer noch leicht bei litterarischen Persönlichkeiten; allein ein schwerer Hissgriff Suetons war es, dass er die litterarische Biographie auch auf die Gaesares übertrug, für welche die historisch-politische Biographie der Peripatetiker am Platz gewesen wäre.^)

ß) Nichfcerhaltene Schriften Suetons.

532. Die verlorenen Schriften Suetons nach Soidas. Durch das Verzeichnis der Schriften Suetons, welches bei Suidas unter TQoyxvXXog steht, sind wir ziemlich gut über seine verlorenen Schriften unterrichtet. Freilich vollständig ist dasselbe nicht, auch scheinen öfters Teile von Werken als selbständige Werke aufgeführt zu sein. Es sind folgende:

1. üeber die Spiele der Griechen {nsQi tSv nag' "EXXrjai naiiUSv ß&ßXiov a). Diese Schrift wird auch von Tzetzes erwähnt. Auszüge aus derselben geben uns eine von Miller bei Earyes aufgefundene Handschrift (s. Xin), aber ohne Bezeichnung des Autors; der Laurentianus 80, 13 s. XIV, ebenfalls anonym; endlich der Parisinus 1630 s. XIV; hier ist aber Sueton als Autor am Rande bezeichnet. Auch Eustathius hatte das Werkchen vor sich und beutete es aus. Aus diesen vier Quellen können wir die Schrift einigermassen restituieren. Dass sie in griechischer Sprache ab- gefasst war, zeigen die Excerpte.

Die Rekonstraktion des Werks. Die Excerpte ans dem von ihm aufgefundenen Codex hat Miller publiziert in den Mölanges de litt^rature grecque, Paris 1868, p. 435. Das Verhältnis der vier Quellen und die Zuteilung der Fragmente an bestimmte Autoren ist von A. Fresenius (De X^^etoy Aristophaneamm et Suetonianarum excerptis Byzantinis, Wiesbaden 1875, p. 73) untersucht. Tzetzes ffist. var. 6, 874 (fr. 183 Reiffersch.) TgdyxvXXog SovtjTiyog tig iy naidtatg 'EXXtjymy; Eustath. Od. 1, 107 (fr. 182 R.) o td nsQi 'EXXrjyixijg naidiäg ygaipag. L. Cohn, De Aristophane et Suetonio Eustathii auctoribus (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 12 (1881) p. 283). Die Autorschaft des Sueton ist im Parisinus durch die Harginalnote tga = TQayxvXXov and rov avtov bezeugt (Fresenius p. 75). Macö p. 280.

2. lieber die römischen Festspiele (negi tcSv rragd ^PoogxaCoig -^emQim' xal ayoivwv ßißkCa ß'). Es ist dies dieselbe Schrift, welche Oellius als „ludicra historia* citiert. Dieselbe war ohne Zweifel in lateinischer Sprache abgefasst. Ihren Aufbau lernen wir durch Tertullian kennen, der in seiner Abhandlung «de spectaculis' die „ludicra historia' zur Grundlage genommen. Darnach behandelte Sueton die vier Gattungen von Spielen, die Zirkusspiele, die scenischen Aufführungen, die (gymnischen) Agone und die Gladiatorenspiele. Da nach Suidas das Werk aus zwei Büchern bestand, wird er im ersten Buch die Zirkusspiele und die scenischen, im zweiten die Agone und die Gladiatorenspiele erörtert haben. Mit der Darlegung der Spiele war eine Geschichte der Feste, an denen sie ge- geben wurden, verbunden. Auch auf griechische Spiele wurde Rücksicht genommen. Die Agone waren ja eine griechische Einrichtung.

Die Rekonstruktion des Werks. Gellius 9, 7, 8 sed de fidibus rarius dictu et mirainliu8 est? quam rem et alii docti viri et Suetonius etiam TranquiUt^ tu libro ludicrae historiae primo satis eompertam esse satisque super ea canstare adfirmat. Aus zwei Stellen

>) Leo p. 16.

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58 C. Saetonias TranquilluB. 532.) *

Serv. zu Verg. Aen. 5, 602 (fr. 197 R.) ut ait Sttetonius Tranquillus, lusus ipse, quem vidgo pyrrhicham appellant, Troia w>catur, cuius originem expressü in lihro de puerorum lusibus; Pseudoacro in Horat. artem poet. 417 (fr. 198 R.) Ua enim pueri currentes: *oceupet Scabies in extremo remanentetn' .... Scabies ludus puerorum est: habes in SueUmio Tranquillo hat Reif f er scheid Bchliessen wollen, dass Sneton auch über die Enabenapiele der Römer gehandelt habe, er wollte daher in den Worten des Suida« fy^mf/e negl ttop naQ* "EkXrjai naidttüy ßißXioy a * neQi Xiov nagd 'P(af4aloig d^stogidSy xal aytaytov ßißXia ß^, schreiben: nsQi twy nag* ^'EXXtja^ nat^my xal dytavtay ßißXia ff negi ttäy nagd y^fuiioig nat^twy xai &e(üQi<ay ßißXla ßf. Allein diese Ansicht ist irrig. Was an jenen zwei Stellen berichtet wird, konnte sehr gut in der Schrift über die griechischen Enabenspiele stehen, so z. B. konnte der ludus Troiae bei der Pyrrhiche erwfthnt werden, um die Verwechslung der beiden Spiele, welche unsere Stelle andeutet, zu beseitigen. Das an zweiter Stelle genannte Spiel konnte aber auch bei den Griechen vorkommen; Tgl. P. J. Meier, De gladiatnra Romana, Bonn 1881, p. 2. Ausser Tertullian 666) sind für die Rekonstruktion des Buches noch heranzuziehen Isid. orig. 18, 16—59, Gassiodor. var. 3, 51 und die Schollen zu Juvenal; vgl. Meier p. 7. Vgl. auch Mac^ p. 310.

3. üeber das römische Jahr (nsQl toi xavd ^Pwfiaiovg iviavzov ßißXlov a). lieber das römische Jahr finden wir eine im wesentlichen iden- tische Darstellung bei Macrobius (1, 12—14), bei Censorinus (c. 19) und bei Solinus (1, 34 48), so dass wir den Schluss ziehen müssen, dass diese drei Autoren auf eine gemeinschaftliche Quelle zurückgehen. Selbst im lateinischen Ausdruck hat man Aehnlichkeiten entdeckt, so z. B. zwischen Macrobius und Censorinus. Als diese gemeinschaftliche Quelle wurde mit grosser Wahrscheinlichkeit das Buch Suetons über das römische Jahr er- kannt. Dieses Werk ruht, wie wir nach den Auszügen schliessen müssen, besonders auf den Forschungen Varros und des Verrius Flaccus.

Die Rekonstruktion der Schrift. Macrob. sat. 1, 12, 37 sagt, nachdem von den Namensänderungen der Monate, welche Domitian vorgenommen, die Rede war: eäutio pastea principum ceterorum diri ominis infausta vitanHum fnensibus a Septembri usque ad De- cembrem prisca nomina reservavit. Der Schreiher dieser Zeilen weiss also noch nichts von den neuen Namen, welche Commodus an Stelle der alten Monatsnamen setzte (Herod. 1, 14, 9), er hat daher zwischen Domitian und Commodus gelebt. Um diese Zeit lebte aber auch Sueton, der nach dem Zeugnis des Suidas ein Werk über das römische Jahr schrieb. Auf dieses Werk weist auch Censorinus deutlich hin (20, 2): sed magis Junio Gracchano et Fulvio et Varroni et Suetonio aliisque credendum, wo aliis ein willkürlicher Zusatz des Censorinus ist (vgl. Macrob. sat. 1, 13, 20). Vgl. Reifferscheid p. 434 und die umsichtige Erörterung von Wissowa, De Macrobii Satumaliorum fontibus, Berl. 1880, p. 22, der im Anschluss an Reifferscheid noch andere Teile des Macrobius als die oben bezeichneten (1, 12—14) auf Suetons Schrift über das Jahr zurückzuführen sucht Ueber die Aehnlich- keiten im lat. Ausdruck vgl. Cens. 20, 6 = Macrob. sat. 1, 13, 9; Cens. 22, 17 = Macrob. 1, 12, 37; Cens. 22, 12 = Macrob. 1, 12, 19 (Wissowa p. 19). Bezüglich des Censorinus vgl. jedoch § 632. Ueber die Beziehungen zwischen der Schnft und den Caesarea vgl. Mac^ p. 307.

4. Ueber die Zeichen in den Schriften {tisqI %wv iv zoXg ßißXioic arjfAsmv a). Im Jahre 1845 veröflfentlichte Bergk ein Anekdoten über die kritischen Zeichen, welches Th. Mommsen in der Pariser Handschrift 7530 aus dem Jahre 780 gefunden hatte. Zuerst werden die einzelnen 21 Zeichen mit ihren Namen aufgeführt, dann hinzugefügt, dass diese Zeichen allein die Grammatiker in ihren Ausgaben gebrauchten, ganz besonders wird dies von Probus' Ausgaben des Vergil, Horaz, Lucrez bezeugt (vgl. § 477). Es folgt die Lehre von der Anwendung dieser Zeichen, die meisten beziehen sich auf die Emendatio. Oefters wird von dem Gebrauch der griechischen Grammatiker ausgegangen und dann hinzugefügt, dass der gleiche Usus bei den römischen Grammatikern, besonders bei Probus zu finden sei. Darauf folgt ein zweites Notenverzeichnis, in dem der ästhetische und rhetorische Gesichtspunkt vorwiegt. Das Anecdoton stellt uns einen Auszug aus einem

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C. Saetonias Tranqnillua. 582.) 59

grösseren Werk dar, in dem die von Suidas citierte Schrift Suetons über die Zeichen erkannt wurde. Die Spuren dieser Schrift finden wir auch bei Isidor, der uns aber zugleich nahelegt, dass in der Schrift eine um- fassende Notenlehre gegeben war und sonach nicht bloss kritische Noten, sondern auch tachygraphische Zeichen, Geheimschrift u. a. erörtert waren.

Die Rekonstruktion der Schrift. Vgl. Bergk, Kl. philol. Sehr. 1 (Halle 1884) p. 593. Reif f er scheid (p. 419) nimmt an, dass Sneton im Anhang zu den viri illuatres nicht bloss Über die notae im weitesten Sinne des Wortes, sondern auch ttber Biblioihek- ond Buchwesen gehandelt. Es ist nicht klar, in welchem Verhältnisse Reifferscheid sich diese Dinge zu der von Suidas citierten Schrift denkt. Wir werden der Schrift zu- weisen : a)kritischeZeichen. Das Anecdotum Parisinum, das uns die suetonische Thfttig- keit auf diesem Qebiet veranschaulicht, ist abgedruckt bei Reifferscheid p. 137, Nauck, Lexicon Vindobonense 1867 p. 278, Keil, Gramm, lat. 7 p. 573, mit Erörterungen bei Bergk p. 580. ß) Nicht bloss die kritischen Zeichen, sondern auch die stenographischen wird Sueton in diesem Buch behandelt haben. Es würde dann die bekannte SteUe ttber die Ge- schichte der Stenographie (Isidor. orig. 1, 21; vgl. § 178 p. 855) auf diese Schrift zurückzu- leiten sein; vgl. Über diese Stelle Traube, Comment. Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 200; Die Gesch. der tironischen Noten bei Suetonius und Isidorus (Archiv für Stenograpnie 53 Nr. 8, August 1901). y) Auch Über Abkürzungen in den Handschriften, besonders in den juristischen, mag gehandelt worden sein; vgl. Traube p. 17. d) Auch die Geheimschrift wird nicht gefehlt haben; vgl. Traube 1. c. und § 120. Die Kapitel 21—25 im ersten Buch der origines Isidors werden in letzter Instanz in unserer Schrift ihre Quelle haben. Ueber das Veriiftltms des Anecdotum Parisinnm und Isidors Kapitel über die kritischen Zeichen und einen von H. Kettner (Krit. Bemerkungen zu Varro und lat. Glossaren, Ross- leben 1868, p. 33) herausgegebenen Traktat der Münchner Handschrift 14429 s. X, der mit dem betr. Kapitel Isidors in engster Beziehung steht, vgl. P. Weber, Quaest. Suetonianarum capita duo, Halle 1903, p. 3; das Verhftltnis Suetons und Isidors in Bezug auf die Lehre von den kritischen Zeichen wird auch erörtert von Traube p. 6.

5. Ueber Ciceros politisches Verhalten {negl Ttjg Kixäqwvog TwoX&teiag ßißXiov a). Der berühmte Grammatiker Didymus hatte sechs Bücher gegen Cicero geschrieben. In denselben war wohl der Staatsmann Cicero angegriffen. Vielleicht wurde sie im Auftrag eines Gegners Ciceros, z. B. des Antonius, geschrieben. Sueton, ein Verehrer Ciceros, schrieb eine Gegenschrift gegen dieses Pamphlet.

Zeugnisse über die Schrift. Suidas fügt in seinem Katalog hinzu: äyriXe'yei d^ TOI Ji&vfÄtp (vgl. § 178). Amm. Marc. 22, 16, 16 inter quos Chalcenterus eminuit Didymus, mulHplicia scientiae ccpia memorabUis, qui in Ulis sex libris, ubi non numquam imperfecte {loeutum ftlgt 0. Jahn hinzu) TüUium reprehendit sillographos imitatus seriptores tnaledicos, iudicio doctarutn aurium incusatur, ut immania frementem leonem putredulis vocibus canis catuius longius circumlatrans. (M. Schmidt, Didymi fragm., Leipz. 1854, p. 399.) Ge- wöhnlich nimmt man an, dass die Schrift des Didymus gegen die Republik Ciceros ge- richtet war; \gl. Reifferscheid p. 467. Gohn (Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 5 Sp.471, Sp. 473) denkt hierbei an Claudius Didymus, der neql tijg nagci 'PafAaioig dyaXoylag ge- schrieben, ab Verfasser des Pamphlets. Für die Auffassung des Textes vgl. Buecheler, Rhein. Mus. 59 (1904) p. 327. Ueber Cicero und Sueton v^. Macä p. 284.

6. Ueber die Kleider {nsgl bvofAatoav xvgicov xai idsaq eax^rjfxärcäv xai vnoitjfKXTwv xai %£v akkwv olg rig dfx^iävvvtai). Auch Servius (zu Yerg. Aen. 7, 612) citiert diese Schrift mit dem einfacheren Titel: „liber de genere vestium**. In diesem Werkchen wurden die verschiedenen Klei- dungsstücke mit ihren eigentlichen Bezeichnungen vorgeführt; aber nach den Fragmenten zu urteilen, handelt es sich nur um die römischen Kleider. Der Traktat gehörte also zur Gattung der Onomastica.

Zeugnis Qber die Schrift. Um durch ein Beispiel den Charakter der Schrift zu veranschaulichen, heben wir die Stelle Serv. zu Verg. Aen. 2, 683 ans: Suetonius tria genera pilleorum dixit, quibus sacerdotes utuntur, apicem, tutulum, galerum: sed apicem pilleum sutUe circa medium virga eminente, tutulum pilleum lanatum metae figura, galerum pilleum ex pelle hostiae caesae.

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60 C. Saetonias Tranquilliui. 533.)

7. üeber Schmähworte {TreQi ivafptjfioov Xe^eoov ^Voi ßhnaiptj^iöav xai no&Bv ixaaTfj). Aus dieser Schrift haben wir das umfangreiche Bruch- stück in der von Miller aufgefundenen Handschrift. Das Werkchen be- ginnt mit den Schmähworten bei Homer. Dann folgen die späteren, aus Autoren oder aus dem Leben geschöpften Schmähworte, nach Oruppen abgeteilt, welche durch Ueberschriften charakterisiert sind. Das Buch nahm seinen Stoff aus griechischen Quellen, wohl besonders aus Didymus' Xs^ig xoofxiKi], und war auch in griechischer Sprache abgefasst.

Die Rekonstruktion der Schrift. Die Schrift wird in dem Mille rächen Codex (vgl. M^langes p. 413) mit lovtjxiyav TQoyxvXca (sie) ne^l ßXaatptjfiuoy xai noi^ey ixätntj ein- geführt. Im sog. Elym. Magniim p. 151, 35 steht TQayxvXXwy nsgl ßXaüfprjuuy (sie). Die Gruppen sind: snl dydguiy axoXäattayy inl yvvaixuiy, ini ixöedifftrjfiiyaty xai iiijitjQfjfAiytay (Miller: i^ijvaiQij/Äiytoy, Nauck: i^tjvXtjfiiyioy) aQQiytoy, eis noyt^govg, ek dXaCoyttf, eig äyoQalovg xai noivngayfdoyas xai (ptXeyxXijfjioyas, ek fita^ovs xai ev^&e^s, eig ngeußviag, eig äygoixovg. Big BviBlBig ütQainoTag, Big anX^atovg, Big dovXovg. Auch hei Eustathias finden wir Auszüge aus dieser Sammlung Suetons; vgl. die Zusammenstellung heiFresenias p. 129. L. Cohn, De Aristophane et Snetonio Eustathii auctorihus (Fleckeis. Jahrh. Supple- mentbd. 12 (1881) p. 283).

8. üeber römische Gebräuche und Sitten {negl ^PoifjLrjg xai twv €v amfi vofiifjKov xai i^däv ßißXia ß"). Der Verlust dieser Schrift ist be- sonders zu beklagen.

Der Titel der Schrift. Da diese Schrift doch wohl in lateinischer Sprache ge- schrieben sein musste, werden wir als deren Titel de institutis moribusque Roma- norum anzusehen haben. Beide Worte erscheinen öfters miteinander verbunden; vgl. Cic. Tusc. 1, 1, 2; 4, 1, 1; de off. 1, 41, 148.

Die Rekonstruktion der Schrift. Die Spuren dieser Schrift finden sich in den Horaz- und in den Juvenalscholien; vgl. Porphyrie zu Horat. serm. 1, 1, 19 und dazu P8.-Acro: Bithus et Bacchius gladiatorum nomina celebrata apud Suetonium Tranquillum »ub Augusto. A. Kiessling, De personis Horat. (Ind. lect. Greifswidd 1880 p.5). Ueber Aelianus vgl. Wilamowitz bei Eiessling p. 6.

Dies sind die nicht erhaltenen Schriften, von denen wir aus dem Verzeichnis des Suidas Kenntnis erhalten.

633. Andere verlorene Schriften. Suidas hat nicht alle Schriften des Sueton verzeichnet, aus anderen Quellen ist uns noch Kunde über folgende nicht erhaltene geworden:

1. Ueber die öffentlichen Aemter (de institutione officiorum). Unter Hadrian fand eine Neuorganisation der öflfentlichen Aemter statt, welche sich mit unwesentlichen Aenderungen Constantins lange Zeit er- hielt. Eine Darlegung der Entstehung derselben und des Wirkungskreises war daher sehr am Platz. Vielleicht hat Sueton, als er in der kaiser- lichen Kanzlei beschäftigt war, das Werk verfasst.

Zeugnisse über die Schrift. Ps.-Aarelias epit. 14 officia aane publica et pala- tina nee non militiae in eam formam statuit (Hadrianus), quae paucis per Constantinum immutatis hodie perseverafU. Die Schrift wird namentlich citiert von Priscian 6, 41 (Gramm, lat. 2 p. 281). üeber die Beziehungen zwischen der Schrift und den Caesares vgl. Macö p. 300.

2. Ueber die körperlichen Gebrechen (de vitiis corporalibus).

Das Buch war ähnlich wie das über die Kleider angelegt. Die einzelnen

Gebrechen mit ihren eigentümlichen Bezeichnungen wurden vorgeführt.

Zeugnisse aber die Schrift. Servius zu Verg. Aen. 7, 627 secundum Suetonium in libro de vitiis corporalibus. Eclog. 3, 8 secundum Suetonium Tranquillum in tntiis cor- poralibus. Ueber die Beziehungen zwischen der Schrift und den Caesares vgl. Macö p. 331.

3. Ueber berühmte Hetären {negl inunj/Äoav noQvwv). Aus einer Stelle des Lydus ersehen wir, dass Sueton hier sogar auf die mythischen

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C. Snetonias Tranquillas. 584.) 61

Zeiten zurückging, indem er die Omphale heranzog. Da an der Stelle weiterhin berichtet wird, dass auch Apuleius diese Geschichte behandelt hat, vermute ich, dass das suetonische Werk griechisch geschrieben und von Apuleius lateinisch bearbeitet war.

Zeugnis Aber die Schrift. Lyd. de mag.3, 64 p. 155Wuen8ch ist von dem dmch- aichtigen leinenen Kleid der lydischen Frauen (nardvi) die Rede; dann heisst es: xoiovx^ joy 'HgaxXia x^tatyi nsQißaXovüa \)fi<pdXfj noti aiax9^S iqfoyta rtaQB^Xvye, javTn xai lay^ioy llQaxXijg dyfjy^x^Vt ^S 'AnoXijXos 6 iPiouatog (piX6aog>oe 567) iy Jtfi htiyqatfOfAiyi^ ignuxt^i xai TgttyxvXXog di n^ avxov iy xtfi nSQi irnff^fjttjy noQydSy dy$ytjy6xttfny, Mac^ p. 325.

4. üeber dieEönige(de regibus). Pontius Paulinus hatte in einem Briefe an Ausonius ein Exerzitium beigelegt, in dem er die drei Bücher Suetons über die Könige in Verse gebracht hatte. Offenbar suchte er den Meister, der die Eaiserbiographien Suetons ebenfalls zu metrischen Uebungen benutzt hatte, nachzuahmen. Aus dem Oedicht führt Ausonius in einem Schreiben, in dem er den Empfang der Sendung anzeigt, mehrere Verse an, die er ausserordentlich lobt. Wir erhalten dadurch einen Ein- blick in den Aufbau des suetonischen Werks. Die Könige waren nach den drei Weltteilen (Europa, Asien, Libyen) angeordnet.

Zeugnis über die Schrift. Auson. episi 19 p. 180 Schenkl his (lüteris) lange tu- cundissimum poema 8ubdider<u, quod de tribus Suetonii libris, quos ille de regibus dedit, in epitomen coegieti, ianta elegantia, eolus mihi videare adseeutue, quod contra rerum^ naturam est, brevUas ut obscura non eaaet (Reifferscheid korrigiert quo für das erste quod und streicht tu vor epitomen; p. 458: „non enim ille de tribus Suetoni libris Carmen in epitomen coegerat: immo epitomen de eis carmine coegit''); vgl. § 788 p. 32, § 876 p. 238. Ob in dem Werk nur berühmte Könige herausgehoben oder die Könige in ihrer Aufeinanderfolge behandelt waren, Iftsst sich aus dem Titel nicht entscheiden; vgl. Leo, Die griech.-röm. Biogr. p. 145. Macö p. 321.

5. üeber Verschiedenes (de rebus variis). Die erhaltenen Frag- mente betreffen nur Grammatisches.

Zeugnis über die Schrift. Gharis. Gramm, lai 1 p. 236, 17 Suetonius Tranquillue de rebue variis „praepositiones, inquii, omnes omnino sunt Oraece duodeviginti*' ,

Die angebliche Schrift Suetons über die Bürgerkriege. Aus zwei Stellen, GelUus 15,4,4 eimdem Bo^^um (d. h. P. Ventidium Bassum, vgl. über denselben 0. E. Schmidt, Philol. 51 (1892) p. 198) Suetonius Tranquillus praepositum esse a 3f. Antonio provinciis orientalibus Parthosque in Sgriam introrumpentis tribus ab eo proeliis fusos scribit eumque primum omnium de Parthis triumphasse et morte chita publieo funere sepuUum esse; Serv. zu Verg. Georg. 4, 127 et per transitum tangit historiam a Suetonio memoratam, Pompeius enim vietis piratis CüicUms partim ibidem partim in Grraeeia partim in Calabria agros dedit, schliesst Reifferscheid p. 469, dass Sueton auch eine Geschichte Über die Zeit des Antonius und Pompeius geschrieben habe. Nun findet sich in den Zusätzen des Hiero- nymuB zur Chronik des Eusebius eine Gruppe historischer Notizen, welche sich auf die Z^BÜ von Pompeius bis auf die Schlacht bei Actium beziehen. Auch diese Notizen betrachtet Reifferscheid als Auszüge aus dem von ihm suppom'erten Werk, das er auf Grund dieser Zuweisungen als eine Geschichte der Bürgerkriege (von Caesar bis Antonius) charak- terisiert Allein H. Haupt (Philol. 44 (1885) p. 291) hat gezeigt, dass diese Zusätze des Hieronymus auf Livius oder vielmehr auf eine Epitome Liviana zurückgehen, und dass sich die zwei SteUen Gellius 15, 4, 4 und Serv. zu Verg. Georg. 4, 127 ihrem Inhalt nach in die von Reifferscheid falsch konstruierten Prata, d. h. richtig in die Roma, einreihen lassen.

534. Suetons Roma und Prata. Diese zwei Werke machen eine eigene Behandlung notwendig, weil sie encyclopädischer Natur sind. Wenn wir die verschiedenen Schriften Suetons nach der Ueberlieferung über- blicken, so erkennen wir, dass mehrere sich dem Inhalt nach berühren. So finden wir eine Reihe von Schriften, welche über Rom handeln. Es sind dies: 1. über die römischen Festspiele; 2. über das römische Jahr; 3. über die (römische) Bekleidung; 4. über römische Gebräuche und Sitten.

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62 C. Saetonias Tranquillas. 534.)

Es ist gewiss sehr wahrscheinlich, dass diese vier Werke zu einer Ein- heit verbunden waren. Den Beweis hieflir liefert uns Suidas; denn er führt die letzte Schrift mit den Worten ein: nsQi ^Poifirjg xai täv iv avtf^ vofAifxtov xal fj&wv ßißlCa ß^. Aus diesen Worten können und müssen wir den Schluss ziehen, dass Suidas das genannte Werk als Teil einer Ency- clopädie, welche „Roma" betitelt war, einführte. Diese «Roma* war natürlich in lateinischer Sprache geschrieben. Ein zweites Werk sind die Prata. Obwohl dieses Werk reiche Spuren bis ins Mittelalter hinein zurückgelassen, so sind doch namentliche Erwähnungen desselben sehr selten. Aber sorgfältig erwogen, ermöglichen uns diese Citate, ein Bild von dieser Encyclopädie zu gewinnen. Sie handelte, wie man vermuten darf, in drei Teilen über den Menschen, die Zeit und die Natur. Der Teil über den Menschen scheint die Zeugung, die Körperteile, die Krankheiten und den Verlauf des menschlichen Lebens erörtert zu haben; der Ab- schnitt über die Zeit mochte mit einer allgemeinen Erörterung des Zeit- begriffs begonnen haben und dann zu den Zeitabschnitten übergegangen sein, indem hierbei von den höheren zu den niederen fortgeschritten wurde; endlich der letzte Teil handelte zuerst über das Universum, dann über die Tiere und vielleicht noch über die Pflanzen und Mineralien. Auch dieses Werk war, wie die Roma, in lateinischer Sprache geschrieben.

Das encyclopädische Werk Roma. Gegen die hier entwickelte, auch von Mac^ (p. 279, p. 302) angenommene Hypothese wendet sich ohne durchschlagende Grfinde F. Ra- morino, De Suetonii operum deperditomm indice deque Pseudosenecae epistulis (Studi ital. di filoL claas. 8 (1900) p.505). Traube (Gesch. der tironischen Noten p. 18) scheint auf unserer Seite zu stehen. Auch Weber (Quaest. Suet. p. 33) schreibt: .Schanzius recte docuisse mihi videtur corpus librorum de rebus Romanis referentium, cui etiam Über de anno Ramanorum in- serendus sit, cum Pratorum libris non cohaerere. '^ Ueber Solinus und die Roma vgl. unten § 636.

Der Titel der naturwissenschaftlichen Encyclopädie. a) Gesamttitel. Der Traktat der differentiae trägt im Montepessulanus, in dem er überliefert isl^ die Sub- scriptio: EocpUcit praescriptae verbarum differentiae ex lihro Suetonii Tranquillini, qui inscribitur Pratum. Femer lesen wir bei GeUius (praef.8): e$t praeter ea, qui Pratum scripsit, Priscian 18, 149 (Gramm, lat. 3 p. 275) ist in den besten Handschriften Pratorum überliefert. An zwei anderen Stellen: 8, 20 (Gramm, lat. 2 p. 387); 8, 21 (p. 387) lesen wir zwar Praetorum in der Ueberlieferung, allein dass Pr<Uorum zu schreiben is^ erkannte bereits Bahr, Gesch. der rOm. Litt. 2^ (Karlsruhe 1869) p. 257, 25. Es kommen noch zwei Stellen aus Isidor in Betracht: de natura rerum c. 44, wo wir in pratis lesen, c. 88, wo in partes geschrieben steht (vgl. unten). Wie Statins eine Gedichtsammlung Silvae betitelte, so wird Sueton sein encyclopädisches Werk Prata genannt haben, und für diesen Titel sind neuer- dings Mac^ (p-327) und Buecheler (Rhein. Mus. 59 (1904) p. 328 Anm.) eingetreten, ß) Spe- zialtitel einzelner Bücher. Du Gange führt im Glossarium mediae et infimae latini- tatis s. V. baulare aus Ugutio (c. 1200) an: Sindoniua (lies Suetonius) in lihro de naturis rerum ponit propria verba animalium secundum vocetn quae in parte ponemu8, Giraldus Cambrensis (c. 1180) itinerarium Gambriae 1, 7 unde et exemplum unum quod Suetonius tangit in eo libro, qui de animantium naturis inscribitur, et Atnhrosius quoque in exameron narrat, hie interserere non superfluum reputavi. Nach diesen beiden Stellen scheint es, dass Sueton in seinen Prata eine Abteilung de naturis rerum betitelte und dass in dieser Abteilung die einzelnen Bücher Spezialtitel trugen, welche von dem Inhalt hergenommen wurden. Das 10. Buch wäre also de n€Uuris animantium betitelt gewesen, und nicht un- wahrscheinlich ist die Yennutung Reifferscheids (p. 440), dass das 9. Buch de mundo überschrieben war. Der Gesamttitel für das ganze Werk wird aber, wie bereits gesagt, Prata gewesen sein. Es ist zweifellos, dass Pratum eine Nachahmung des griechischen XsifJKoy ist; vgl. Sw'das s.v. üufjupiXo^ .... fy^cnpe leifitSya, hru dk noixlXaty ^SQioj^rj^

Die Rekonstruktion der Prata. Es liegen uns folgende Zeugnisse über ein- zelne Bücher vor:

Das IV. Buch. Priscian. 8, 21 (Gramm, lat. 2 p. 387, 23) Suetonius autem passive (nämlich stipulari) protulit in IUI pratorum: Tjoetoria (Reiff erscheid: Plaetoria) quae vetat minorem annis viginti quinque stipulari.

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C. Suetonias Tranqullns. 535.) 63

Das VIII. Buch. Priscian. 8, 20 (Gramm, lat. 2 p. 387, 2) Suetonius in VIII pra- torum: Fasti dies sunt, quibus ins fatur, id est dicitur, ut nefasti, quibus non dieitur.

Das IX. Buch. Isidor. de natura rerom c. 88 signa tempesttttum navigantibtts Tran- quiUus in partes non libertis sie dicit, wo Becker sehr scharfsiimig in pratis nono lihro herstellt, indem er von der Ansicht ausgeht, dass non libertis aus der Abkürzung non. Hb. entstanden sei, welche nicht verstanden wurde, weil der Titel des Werks nicht mehr vor- lag. Ebenso ist durch Conjektnr von Rei ff erscheid hergestellt Isidor. de natura rerum 44: in pratis nono libro (überliefert ist in pratis in annalibus) TranquiUus sie adserit dicens: extremum mare oceanus est etc.

Das X. Buch. Schol. Bern. Yerg. Georg. 4, 14 meropes galbeoli ut putat Tran- quWus. hae genitores suos recondunt iam senes et alere dieuntur in simüitudinem ripariae avis, quae in specu ripae nidificat, ut in libro X ostenditur, Roth hat richtig erkannt, dass der Über X auf die Prata sich bezieht.

Dies sind die Stellen, an welchen einzelne Bücher der Prata erwfthnt werden und welche das Fundament für die E2inreihung der Fragmente bilden müssen. Durch eine falsche Auffassung der ersten Stelle ist Rei ff erscheid zu einer unmöglichen Rekonstruktion der Prata gelangt Jene Stelle zeigt, dass nicht, wie Reif f er scheid will, in dem 4. Buch die römischen Gesetze vorgeftüirt wurden, sondern dass über die verschiedenen Stufen des menschlichen Lebens, sonach über den Menschen, gesprochen wurde. Weiterhin zeigt die zweite Stelle, dass in dem Werk von der Zeit, und endlich die dritte und vierte, dass von der Natur die Rede war. Damit tritt schon der Charakter des Werks in seinen Grund- zügen klar hervor. Mit anderen Notizen combiniert ergibt sich mit ziemlicher Sicherheit die Rekonstruktion des Werkes, wie sie der Text dargestellt hat und wie sie in einem Aufsatz von mir (Suetons Pratum, Hermes 30 (1895) p. 401) noch genauer begründet ist. Die Einwendungen, die P. Weber (Quaest. Suetonianarum capita duo, Halle 1903, p. 25) erhoben hat, sind nichtig. Die Thatsache, dass Sueton in dem letzten Teil der Prata zu- sammenhAngend de naturis rerum handelte, zwingt uns, wenn nicht jede Combination auf- gegeben werden soll, auch im vorausgehenden grössere zusammenhängende Abschnitte zu statuieren. Dass aber nach den ausgeschriebenen Stellen mit gutem Grunde an Zeit und Mensch gedacht werden kann, wird nicht leicht geleugnet werden können. Die Trichotomie: Mensch, Zeit, Welt ist bei Isidor de natura rerum bildlich durch einen Kreis hergestellt, höchst wahrscheinlich nach Sueton. üeber das Verhältnis des Censorinus zu den Prata vgl. § 682. Dass Ambrosius in seinem Exameron 911) die Prata Suetons reichlich benutzte, erscheint mir zweifellos. Ein sicheres Beispiel steht zu Gebot; vgl. den Absatz „Titel*. Zu untersuchen wäre, ob nicht in der Schrift des Lactantius ,do opificio Dei" 754) Sueton verwertet sei. Auch bei mittelalterlichen Autoren lassen sich die Spuren des Werks noch nachweisen; vgl. meinen Aufsatz p. 417. Ueber eine Darstellung der Schiffstypen nach Sueton auf einem afrikanischen Mosaik aus dem Ende des 2. oder Anfang des 3. Jahrh. vgl. Buecheler, Neptunia prata (Rhein. Mus. 59 (1904) p. 321, p. 327).

535. Rückblick. Wenn wir die Schriftstellerei Suetons noch einmal

im Geiste überschauen, so finden wir für dieselbe charakteristisch, einmal

dass der Schriftsteller in zwei Sprachen schreibt, in der griechischen und

in der lateinischen, dann dass seine Wirksamkeit eine so ausgedehnte ist,

indem sie vier Gebiete umfasst, wie folgende Uebersicht darthut:

A) Historisches.

1. Die Eaiserbiogra^en;

2. üeber berOhmte KOmer auf dem Gebiet der Litteratur;

3. Ueber berOhmte Hetftren;

4. Ueber die EOnige.

5. Verteidiger des Staatsmanns Cicero gegen Didymus.

B) Antiquarisches.

1. Ueber Rom (Roma)

a) Sitten und Gebräuche, ß) Das römische Jahr, y) Die römischen Festspiele, if) Die Kleider;

2. Ueber die Spiele der Griechen;

3. Ueber die Öffentlichen Aemter.

C) Naturhistorisches (die Prata).

1. Ueber den Menschen (de vitiis corporalibus);

2. Ueber die Zeitbestimmungen;

3. Ueber die Natur der Dinge.

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64 C. SaetoniQB TranqaiUiu. 586.)

D) Grammatisches.

1. Ueber griechiache Schmfthworte;

2. ErOitenmgen über grammatische Fragen (de rebus variis);

3. üeber die Zeichen in den Schriften.

Gewiss ist diese litterarische Thätigkeit Suetons eine umfassende und staunenerregende. Allein unsere Bewunderung schränkt sich gewaltig ein, wenn wir die Qualität seiner Schriftstellerei ins Auge fassen. Kurz ge- sagt, wir haben im wesentlichen Buchgelehrsamkeit. Schon bei der Betrachtung der Eaiserbiographien ergab sich, dass Sueton sich aus vielen Büchern Notizen gemacht hatte, welche er dann nach einem Schema zu- sammenstellte. Wir sahen, dass dem Autor aller Sinn für die Entwick- lung abging. Diese Beobachtung bestätigt sich, soweit wir nach den Frag- menten urteilen können, auch für die antiquarischen Schriften. Auch hier ist es nicht die Erfassung des Qanzen, um das es ihm zu thun ist, auch hier hängt er sich an die Einzelheiten und an die Oberfläche. Er geht nämlich so zu Werk, dass er für irgendeinen Zweig die Ausdrücke sam- melt und diese dann sachlich erklärt. Also das philologische Interesse ist der Ausgangspunkt der Untersuchung und auch das Endziel, da ja die sachliche Erläuterung zugleich über den richtigen Gebrauch des Wortes belehrt. Ganz denselben Weg schlug er in der Erörterung der Natur- gegenstände ein, es interessieren ihn z. B. die Namen der Winde, die eigentümlichen Ausdrücke für die Tierstimmen und fQr die körperlichen Gebrechen. An Naturbeobachtung von seiner Seite ist also nicht zu den- ken, sondern wir bekommen auch hier Auszüge aus Büchern nach be- stimmten Rubriken. Solche Schriften gehören in die Kategorie der Ono- mastica; Sueton ist also ein Realphilologe. Zwar hat er auch Fragen der Grammatik nicht ganz ausser acht gelassen, allein diese Disziplin hat sicherlich nicht den Mittelpunkt seiner Studien gebildet. Die Forschungen, welche auf die Gewinnung eines Phrasenschatzes hinausliefen, konnten ihn daher niemals fesseln, auch er durchstöberte die alten Autoren, aber er suchte nicht nach Ausdrücken, um seinen Stil zu verbrämen, sondern um reale Gelehrsamkeit zu entfalten. Sein Stil blieb von den Thorheiten der archaistischen Richtung völlig unberührt.

Der Stil Suetons. Reifferscheid, Aosg. p. 405, p. 422; Thimm, De nsu atque elocutione G. Snetonii Tranqnilli, Königsberg 1867; Bagge, De elocutione G. Suetonü Tran- qoilli, Üpsala 1875; R. Dupow, De Suetonü Tranquilli consuetndine sermonis quaest., Berge- dorf bei Hamb. 1895; J. W. Freund, De G. Suetonü Tranquilli usu atque genere dicendi, Breslau 1900; Proud'homme, Bulletin annuaire de la Soci^tö pour le pro^rte des ^tudes phUol. et bist, Bruzelles 1898 et 1899, p. 69 (Unregelm&ssigkeiten in der Behandlung der Negation). Vgl. auch E. Norden, Die antike Eunstprosa, Leipz. 1898, p. 387 Anm. 1. Vgl. unsere Gharakteristik des Stils in den Kaiserbiographien § 530.

536. Fortleben Suetons. Von den historischen Schriften Suetons wirkten besonders stark auf die kommenden Geschlechter die Eaiser- biographien. Und zwar ging dieser Einfluss nach zwei Seiten hin, sie wurden für die Form der Geschichtschreibung massgebend und wurden als eine wichtige historische Quelle betrachtet. Was die Form anlangt, so wurde durch die Kaiserbiographien die schematische Methode in der Folgezeit die herrschende. Sie lag den historischen Werken des Marius Maximus und der sog. Scriptores historiae augustae zu Grunde. Auch in der einschlägigen kirchlichen Litteratur wirkte das Vorbild Suetons; so

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C. SaetoniuB Tranqaillas. 536.) 65

zeigt z. B. die Biographie des Ambrosius von Paulinus denselben Aufbau wie die Vitae des Sueton. Selbst im Mittelalter wurde die Historiographie noch durch Sueton beeinflusst, wie wir dies bei der Vita Karls des Grossen von Einhard^) aufs deutlichste sehen.') Aber nicht bloss in Bezug auf die Composition, sondern auch in Bezug auf den Wortschatz haben die Späteren sich an Sueton gebildet. Eutrop, Aurelius Victor, Orosius lassen die Spuren der Suetonlektüre in ihren Schriften in einem Grade zu Tage treten, dass sie selbst für die Texteskritik verwertbar sind.^) Dass das Werk Suetons stets eine vielbenutzte Quelle für die Eaisergeschichte war, lässt sich von vornherein erwarten, und wirklich Griechen wie Römer, Polyaen, Cassius Dio, Aurelius Victor, Eutropius, Orosius, Lydus u. a. schöpften aus diesem Born.^) Auch excerpiert \nirde das Werk, endlich von Ausonius 788) sogar zu einer metrischen üebung benutzt, indem er jede Kaiserbiographie in drei Hexameter brachte.

Die Nachwirkungen der übrigen historischen Schriften Suetons sind zwar nicht so weitgreifend wie die der Kaiserbiographien, aber immerhin bedeutend genug. Das litterarhistorische Buch regte Hieronymus zu einer ähnlichen Arbeit auf dem Gebiet der kirchlichen Litteratur an 978), an den sich wiederum Gennadius von Massilia und die beiden Spanier zur Zeit der gothischen Herrschaft Isidorus von Sevilla (f 636) und Ildefons von Toledo anschlössen;^) auch benutzte Hieronymus dasselbe für seine Zusätze zu der von ihm lateinisch bearbeiteten und fortgesetzten Chronik des Eusebius 977). Die Schrift über die Hetären bearbeitete Apuleius 567). Aus dem Werk über die Könige schöpften die christlichen Chronographen z. B. Julius Africanus, auch diente dasselbe wie die Kaiser- biographien zu metrischen Exerzitien.

Eine reiche Fundgrube wurden für die späteren Generationen die antiquarischen und die naturhistorischen Schriften Suetons. Ihre Wirkung erstreckte sich nicht bloss auf die Römer, sondern auch auf die Griechen, ja selbst auf das Mittelalter. Bei den Griechen waren die anti- quarischen Schriften, wie aus dem Verzeichnis des Suidas erhellt, sehr be- kannt; und den Byzantinern verdanken wir sogar manche Reste dieser Schriften. Im Mittelalter wurde die naturhistorische Schriftstellerei Suetons der Ausgangspunkt für eine zahlreiche Litteratur, welche sich unter den Titeln »de naturis rerum" oder „de proprietatibus rerum'* einführte.*) Wir

^) Fr iedr. Schmidt, De Einhardo Sue* verborum Saetonianorom descripserant, ut

tonü imitatore, Bayrenth 1880; Manitiaa, ' vel ad emendatioDem illonun adhibendi sint.*

Einhards Werke und ihr Stil (Neues Archiv | *) Es spielt hier auch herein das Pro-

der G^. fOr ältere deutsche Geschichtskunde i blem eines erweiterten Sueton; vgl. A.Cohn»

7(1882) p. 519); Ihm, Die sog. , Villa Jovis' ' Quibus ex fontibus S. Aurelii Yictoris et

des Tibenus auf Gapri und andere Suetoniana libri de Caesaribus et Epitomes undecim

(Hermefl 36 (1901) p. 298). | capita priora fiuxerint, Leipz. 1884, p. 62;

') Wir erinnern noch an Petrarcas Werk vgl. auch § 801 p. 68.

de viiis illnstribus, über welches zu vgl. ' ') Auch der Spanier Ansileubus (zwi-

A. Viertel, Petrarca de vir. ilL, Göttingen 1900. Petrarca suchte allerdings Aber die schematische Form der suetonischen Biogra- phien hinauszukommen; vgl. Viertel p. 16;

p. 24. I «) ReiffeVscheid p. 448.

s) Vgl. Roth p. XVII: «tantam copiam | Haadbach der Umb. AltertumswiSBenschAft. Vm, S. 2. Anfl,

sehen 690 und 750) benutzte in seinem liber glossarum einen Abschnitt aus dem Buch de viris illustribus (ausserdem die Prata); vgl. Traube p. 19.

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66 C. Snetonina Tranquillas. 536.)

können nicht alle Spuren Suetons verfolgen, wir begnügen uns mit einigen Andeutungen aus der römischen Litteratur. Zuerst ist hier Sueton benutzt worden von Tertullian, der seine Monographie „de spectaculis'' auf die verwandte Schrift desselben gegründet hat 666). Aus Sueton schöpften ferner die Antiquare Gensorinus, Solinus und Macrobius. Ferner haben die Commentatoren Servius, die Scholiasten zum Germanicus, zu Juvenal und zu Horatius für ihre Commentare bei dem gelehrten Vorgänger An- leihen gemacht. Auch die Grammatik zog Nutzen aus den antiquarischen und naturhistorischen Werken. So bot die scharfe Darlegung des Ge- brauchs der einzelnen Ausdrücke und Wendungen der Synonymik manches Material, das sich in den sog. „differentiae'' absetzte. Besonders er- folgreich für das Fortleben Suetons wirkte der Bischof von Sevilla Isidonis (Anfang des 7. Jahrhunderts),^) denn er stellt das Band zwischen den naturhistorischen Studien Suetons und denen des Mittelalters dar.

üeber das Fortleben Snetons im allgemeinen vgl. Reifferacheid p. 473; Manitius, Philologiadies ans alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 Ergftnzung8heft(1892) p. 70). Ueber das Leben des Augustus vgl. noch besonders die Yermutmig ebenda p. 27.

Fortleben der historischen Schriften. Roth p. XVI; Ranke, Analekten p. 345; W. Schmidt, De Romanorum imprimis Saetonii arte biographica, Marburg 1891, p. 46 (in Bezug auf die Gomposition) ; Eemper, De vitanun Cypriani, Martini Turon., Am* brosii, Augustini rationibus, MOnster 1904.

Die Excerpte aus den Eaiserbiographien. Roth hat drei Exemplare be- schrieben: 1. die Leipziger Excerpte (cod. Lips. Rep. I 4. 48) s. XUI; 2. die Pariaer 8818 s. XI; 3. die Excerpta von Notre-Dame 188 s. XIII. Nr. 1 und 2 enthalten dieselben Excerpte; Nr. 3 bietet reichlichere Excerpte (Roth p. XXXII). Die umfangreichere Ex- cerptensammlung hat fOr die Textkritik des Sueton so gut wie keinen Wert; wichtiger ist dagegen die kürzere Fassung, die auf eine Niederschrift der Diktate des Lupus von Ferneres ▼on Seiten des Heiric von Auxerre zurückgeht. Derselbe Übeireichte seine Excerptensamm- lung in den Jahren 871—876 dem Bischof Hildebold von Soissons. Lupus hatte sich einen Sueton ans Fulda kommen lassen. Zu den von Roth benutzten fügt Ihm, Beitr. zur Text- gesch. des Sueton (Hermes 36 (1901) p. 343) noch hinzu den cod. des britischen Museums add. 19835 s. XII und den wertlosen Parisinus 13432 s. XIV. Auch macht er auf eine Nizzaer Handschrift Nr. 92 (R. 20) s. XU, die sich mit Parisinus 8818 decke, aufmerksam. Auch Johannes Saresberiensis benutzt im Policraticus diese Heiricexcerpte. Eine Collation derselben ist von Ihm (p. 346) gegeben.

Glossen bei Sueton. Ihm (1. c. p. 356) hat Glossen aus den Handschriften Mem- mianus, Gudianus 268 s. XI (über eine germanistische Randnotiz vgl. Sievers, Beitr. zur Gesch. der deutschen Sprache und Litt. 26 (1901) p. 312), Vatlcanus Lipsii 1904 s. XI/XII und Berolinensis 337 (Hulsianus) s. XIY mitgeteilt. Ueber Erkli&rungen griechischer Worte vgl. Ihm p. 361.

Yersifikationen nach Sueton. Wir haben gesehen, dass die historischen Werke Suetons zu metrischen Uebungen benutzt wurden, Ausonius nahm sich die vitae Caesarum vor, Paullnus das Werk de regibus. Aber auch die Prata boten geeigneten Stoff zu Vers- übungen dar. So wurden die Namen der Tage, der Monate in Verse gebracht (vgl. die Zusammenstellung bei Reiff er scheid p. 297, auch hier finden wir Ausonius thätig). Selbst in das Mittelalter erstreckten sich diese Uebungen hinein. Am wichtigsten sind die Hexa- meter über die Winde, weil uns hier der suetonische Ursprung überliefert ist drnxh den Titel: veraus de XII ventis Tranquilli physici. Dieses metrische Exercitium fand 0 eh 1er in dem Brüsseler Codex 10721 s. XU. Zuerst- publizierte die Verse Ritschi, Rhein. Mus. 1 (1841) p. 130 = Opusc. 3 p. 835; ihm folgten Becker, Isidor. de nat. rerum p. XVHII und Reifferacheid p. 304. Neumann fand nach einer Mitteilung von Goetz (Fleckeis. Jahrb. 117 (1878) p. 768) in einem Venetus s. XV (class. XII cod. 69) dieselben Verse. Zur Quellenforschung gibt einen Fingerzeig Wölfflin, Rhein. Mus. 42 (1887) p. 485. Ueber eine Bearbeitung in 62 leoninischen Versen im Parisinus 13090 s. XI vgl. G. Schepss, Blfttter für das bayer. Gymnasialschulw. 23 (1887) p. 97.

^) Vgl. Traube, Gesch. der tironischen | von Excerpten aus verschiedenen Schriften Noten p. 18. Er stellt zugleich die Hvpo- ; Suetons vorgelegen hat. these auf, dass dem Isidor eine Handschrift ,

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P. AnniuB FloniB. 537.) 67

2. P. Annius Florus. &37. Bellomm Romanomm libri duo. Augustin spricht einmal von Historikern, deren Ziel gewesen sei, nicht sowohl die Kriege des römi- schen Volkes zu erzählen, als das römische Reich zu loben. Er hat Florus im Auge. Sein Buch ist in der That kein Geschichtswerk, das diesen Namen verdient, sondern ein Panegyrikus. Gewiss musste jeden Römer die grossartige Geschichte seines Volkes, das von kleinen Anfängen aus sich die Herrschaft über die Welt errungen hatte, mit hohem Stolze er- füllen. Bisher hatten die römischen Historiker jedoch ihre Aufgabe darin erblickt, die Leserwelt zu unterhalten und zu belehren; jetzt tritt ein Mann auf, der seine Leser begeistern und zum Staunen hinreissen will. Auf die Grossthaten des römischen Volkes ist daher sein Blick vor allem gerichtet, und als Grossthaten betrachtet von jeher der grosse Haufe nicht die stille segensreiche Arbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst und der staatlichen Institutionen, sondern die siegreichen Kriege. Des Florus Geschichtswerk musste daher im wesentlichen eine Geschichte der von den Römern geführten Kriege werden. Aber ein Panegyrikus braucht einen Helden. Unser Panegyriker schuf sich einen solchen in dem populus Romanus. Er sagt also nicht, der oder jener Konsul hat diesen oder jenen Sieg erfochten, sondern der populus Romanus hat unter dem oder jenem Konsul da oder dort glorreich gesiegt.^) und so sehr beherrschte den Autor sein Held, dass dieser nicht selten als selbstverständliches Sub- jekt einer Schilderung angesehen wird. Aber noch mehr. Jedem, der auch nur einen Blick in die römische Geschichte geworfen, musste der Auf- und Niedergang in derselben vor Augen treten. Auch unserem Florus waren diese Wandlungen nicht entgangen, und er zog daraus die Kon- sequenzen für seinen Helden. Er vermenschlichte seinen populus Romanus noch mehr und gab ihm Kindheit, Jünglingsalter, Mannesreife und Greisen- alter. Die Kindheit des populus Romanus ist die Königszeit, das Jüng- lingsalter die Zeit von der Vertreibung der Könige bis zur Unterwerfung Italiens; die Mannesreife umschliesst die Epoche von der Eroberung Italiens bis auf Augustus; es sollte dann das Greisenalter folgen, allein die Kaiserzeit stellt der Panegyriker nicht mehr dar. Hier war für seinen populus Romanus kein Platz mehr, an seine Stelle hätte jetzt der Imperator treten müssen, und wirklich sehen wir bei den Kriegen des Augustus, wie der Held von der Bildfläche verschwindet und durch den Imperator ersetzt wird. Aber es wäre doch eine grosse Rücksichtslosigkeit gegen den Herrscher gewesen, dessen Regierung in die senectus einzureihen. Er macht ihm daher das Kompliment, dass nach einem langen Hinsiechen der populus Romanus jetzt sich wieder verjünge. Wer ist dieser Kaiser? Florus rechnet von Caesar Augustus (d. h. wohl von dessen erstem politischen Auftreten, etwa 43 v. Chr.)*) nicht ganz 200 Jahre. Führen die vollen 200 Jahre in die Regierungszeit

>) Es mag darauf hingewiesen werden, I alten Gesch. p. 610 Anm. 7) rechnet von der dass der alte Cato 68) die Namen der | Geburt des Augnstus (63) an. Andere nehmen Feldherm nicht nannte. | die Schlacht bei Actinm oder die Schliessung

*) C.Wachsmuth (Einl. in dasStud. der | der Januspforte als Ausgangspunkt an.

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68 P* Annias Florus. 537.)

des Antoninus Pius, so gestattet uns das Manko, noch in die Zeit Hadrians zurückzugreifen.

Das Büchlein hat in den Quellen eine verschiedene Einteilung er- fahren, die Heidelberger Handschrift zählt vier Bücher, die Bamberger zwei. Die letztere ist die richtige,^) denn sie kann als eine von dem Autor gewollte aufgezeigt werden. In dem ersten Buch stellt er nämlich die infantia und adulescentia ganz dar, aus der iuventus aber nur die auswärtigen Kriege bis auf Pompeius und Caesar, dem zweiten Buch weist er die inneren Unruhen dieses Zeitraums zu, beginnend mit den Gracchen, und gibt noch als Anhang die von Augustus geführten Kriege. Den Schluss des Panegyrikus bildet die Ueberreichung der römischen Fahnen durch die Parther, die Schliessung des Janustempels und der Hinweis auf die Konsekration des Augustus.

Auch der Titel des Werkchens wird in den beiden Quellen nicht identisch überliefert. Keine der beiden Ueberlieferungen ist authentisch. Am wahrscheinlichsten erscheint nach der oben angezogenen Stelle Augu- stins der Titel: „Bellorum Romanorum libri duo''.

Die Ueberlieferang, die wir gleich hier behandeln mOssen, weü ihre Kenntnis fUr das Folgende von Wichtigkeit ist, beruht vorzugsweise auf zwei Quellen, dem Barn- bergensis E III 22 s. IX und dem Nazarianus 894 s. IX/X in Heidelberg; vgl. 0. Ross- bach, Rhein. Mus. 44 (1889) p. 66. Durch den Bambergensis wurde eine grosse Lücke, welche die Worte (p. 161, 16) tuebcUur belli (p. 162, 22) verschlang, ausgefüllt. Von 0. Jahn wurde der allerdings vortreffliche Bambergensis bei der Recensio Aber Grebfihr in den Vordergrund gestellt und der Nazarianus zurttckgeschoben (vgl. z. B. Th. Opitz, Fleckeis. Jahrb. 121 (1880) p. 203; In Julio floro spicileg. crit, Dresdener Progr. 1884, p. 5). Diesem Verfahren trat H. Sauppe in der Abhandlung De arte critica in Flori bellis recte facienda, GOtüngen 1870 = Ausgew. Sehr., Berl. 1896, p. 608 entgegen. Um einen festen Boden zu erhalten, war vor allem die Erforschung neuer Handschriften nOtig, um den Satz festzustelleü (vgl. Baehrens, Rhein. Mus. 30 (1875) p. 629), dass es ausser dem Nazarianus noch Hand- schriften gebe, welche nicht aus ihm, sondern mit ihm aus demselben Archetypus stammen. Auf diesem Gebiet waren als Forscher thfttig J. W. Beck, Zur Würdigung der Leidener Floms-Handschiiften codd. Voss. 14 und 77 (Comment. Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 161); Observationes criticae et palaeographicae ad Flori epitomam de Titoilävio, Groningen 1891; Schmidinger, Untersuchungen über Florus (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 20 (1894) p. 806) und 0. Rossbach, Ausg. praef. VIU. Neben dem Nazarianus erscheint noch als besonders beachtenswert Vossianus Leidensis 14 s. XI; vgl. über denselben Beck, Comment. Woelff- linianae p. 162; Observationes crit. p. 8; Rossbach p. XV. Seine Unabhängigkeit geht daraus hervor, dass er p. 41, 15 eine im Nazarianus durch Abspringen der Augen auf ein gleiches Wort entstandene Lücke ausgefüllt hat. Ausser diesem Codex sind von Rossbach noch folgende Handschriften berücksichtigt: Palatinus 1568 s. XI, Harleianus 2620 s. XUI, Monacensis 6392 s. XI, Parisinus 5802 s. XU, Parisinus 7701 s. XII, Vossianus 77 s. XIIl, Rehdigeranus R 78 s. XV, Cracoviensis 416 s. XVI. Ueber einen wertlosen Cracoviensis 416 s. XV/XVI vgl. Passowicz, De Flori codice Cracoviensi (Seorsam expressum ex 27. tomo class. philol. academiae litterarum Cracoviensis), Krakau 1898. Den Wert einer Hand- schrift beansprucht Jordanes (Jordanis Romana et Getica rec. Th. Mommsen in Monn- menta Germaniae historica, Auetores antiquiss. 5, 1, Berl. 1882); er stammt mit dem Bam- bergensis aus demselben Archetypus.

Der Titel des Werkes ist im Bambergensis: epithama Juli Flori de TUo Livio, Bellorum omnium annorum septingentorum libri n, duo; im Nazarianus: L. Annei Flori epitoma de Tito Livio in vier Büchern. Ueber den Zusatz de Tito Livio vgl. § 538. Au- gustin. de civit dei 3, 19 »ecundo autem Punieo bello nimig longum est commemorare clades duorum populorum tarn lange secum lateque pugnantium, ita ut his quoque fatentibus, qui HOn tarn narrare bella Romana quam Romanutn imperium laudare institueruni, similior vieto fuerit ille qui vieit. Damach meint L. Spengel p. 884 Anm. 1, dass Augnstin den Titel, welchen die Bamberger Handschrift trägt, epitoma bellorum omnium annorum DCC kannte; Herm. Job. Müller, Fleckeis. Jahrb. 1871 p. 568 vermutet als Titel: historia

') Vgl. auch Hirschfeld p. 553.

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P. AnniuB Florns. 537.) gg

beUorum Rofnanorum annorum DCC. Richtig wohl Wachsmath, Einl. in das Stad. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 610: BeUorum Romanorum libri duo, Ueber die Titel- frage handelt ansf&hrlich Rossbach, Ausg. p. XLVII.

Die Gliedernng des Stoffs. Ptooem. 5 prima aetas aub regibua fuit prope per anno9 quadringentos, quibus cireum urbem ipaam cum finitimis luctatus est haee erit eius infantia. sequens a Bruto Collatinoque consulibua in Appium Claudium Quintum Fulvium coHSuhs centum quinquaginta annos patet, quibtts Italiam iuhegit, hoc fuit tempus viria armia incitaiissimum, ideoque quie adulescentiam dixerit. deinceps ad Caesarem Augustum cen- tum et quinquaginta anni, quibua totum orbem paeavit. hie iam ipsa iuventas imperii et quaedam quMi robusta maturitas. a Caesar e Augusto in saeculum nostrum haut muUo minus anni dueenti, quibus inertia Caesarum quasi cansenuit atque deeoxit, nisi quod stib Traiano principe movit lacertos et praeter spem omnium senectus imperii quasi reddita iuventute revireseit (Bambergensis: reviruit). Dass diese Zahlen nicht sämtlich mit der historischen üeberHefemng übereinstimmen, steht fest and ist längst erkannt worden. Neaerdings ist

0. Hirschfeld, Anlage and Abfassangszeit der Epitome des Flonis (Sitzangsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 29 (1899) p. 543) dafür eingetreten, dass statt quadringentos einza- setzen GCL and statt der zweiten Zahl centum quinquaginta vielmehr ebenfalls GGL zu schreiben sei. Aach in der dritten Zahl, der Begrenzang der iaventas, will er centum et quinquaginta ersetzt wissen darch GG (p. 544). Kindheit, Enabenzeit and Jagendzeit geben also 250 + 250 + 200 = 700 and die 700 Jahre werden aach im Bambergensis dem Titel hinzagef&gt; aach Atticas hat in seinem liber annalis 700 Jahre behandelt. Ueber die Gom- Position stellt Hirschfeld (p. 545) folgende Ansicht aaf: «Die Bchildenmg der Regierang des Aagastas bis zar Schliessung der Janaspforte im zweiten Bach ist offenbar eine Er- weiterung des nar aaf die DarsteUang der Kriege bis aaf Jalias Gaesar angelegten Werkes, and aach die in dem ersten Teil des zweiten Baches gegebene Schilderang der Bürger- kriege kann nicht in dem arsprünglichen Plan des Verfassers gelegen haben, der nach seiner an die Spitze des Werkes gestellten Erklftrang die Grösse des römischen Volkes za verherrlichen and zar Bewanderaag desselben beizabragen sich zar Aufgabe gestellt hat.* Zar Darchführang dieser Hypothese ist es aber notwendig, Umarbeitangen im 1. Bach, das ursprünglich mit dem Jahre 52 v. Ghr. schloss (p. 546), za statuieren; so im 2. Teil von

1, ^, in dem apaxefpaXaioKfis überschriebenen letzten Kapitel des 1. Baches und in der Vorrede zum 1. Buch. Ueber den Grund, warum Floms das 2. Buch hinzufügte, spricht

sich Hirschfeld (p. 558) also aus: «Wohl mochte Florus bei seinen Beziehnngen zu

Hadrian Veranlassung fühlen, dem kriegerischen Ruhmeshynmus des ersten Buches eine Schilderung der mit solcher Exnansionspolitik verbundenen moralischen Schäden und eine Verherrlichung der wahrhaft volksbeglückenden Friedenspolitik des neuen Kaisers folgen za lassen.* Die infantia wird 1, 2 durch eine anacephalaeosis abgeschlossen; die adu- lescentia 1, 17. Es beginnt die iuventus\ 1, 34 heisst es: siquis hanc tertiam eius aetatem transmarinam, quam ducentorum annorum fecimuSf dividat, centum hos priores, quibus Africam Macedoniam, Sicüiam Hispaniam domuit, aureos, sicut poetae canunt, iure meritoque fateatur, centum sequentes ferreos plane et cruentos, et siquid immanius. Auf das bellum Parthicum (46) folgt eine anacephalaeosis; hier heisst es: posteri centum (anni), qiMS a Carthaginis Corinthi Numantiaeque excidiis et Attali regis Asiatica hereditate de- dujeimus in Caesarem et Pompeium secutumque hos, de quo dicemus, Augustum. Dessen auswärtige Kriege werden dem 2. Buch zugewiesen. Weiterhin sagt er am Schluss des 47. Kapitels: hos P,R. omnis domesticos motus separatos ab extemis iustisque bellis ex ordine persequemur. Damit macht er einen festen Einschnitt. Das 2. Buch hebt an mit den grac- chischen und anderen Unruhen und geht zu den Bürgerkriegen über, die 21 beendet werden: hie fiuis armorum civilium, reliqua adversua exteras gentes; 22 behandelt das bellum Noricum.

Abfassungszeit. Die Meinungen gehen hier auseinander. Für Abfassung unter Traian sjMicht sich Gossrau (De Flori qua vixerit aetate, Quedlinb. 1887) aus, für Ab- faasong unter Marcus Aurelius (um 167) E. Boisard, La biographie de Florus, Montpellier 1871; G. F. Unger, Die vier Zeitalter des Florus (Philol. 48 (1884) p. 443); vgl. gegen den- selben auch 0. E. Schmidt, Fieckeis. Jahrb. 181 (1885) p. 801. Die absurde Ansicht Titzes (De eintome rerum Romanarum .... Flori .... aetate probabilissima, vero auctore, operis antiqua forma quaestionum novarum libri ÜI, Linz 1804), dass die Schrift unter Augustus verfasst und durch spätere Zusätze entstellt sei, verdient kaum eine Erwähnung. Im Zu- sammenhang mit seiner Hypothese über die Entstehung des Werks behauptet Hirschfeld, dass das erste Buch in der letzten Zeit Traians (p. 547), 116 oder sicher vor August 117 (p. 552), das zweite unter Hadrian geschrieben sei. Für die Feststellung der Zeit wurden bisher drei Stellen verwertet. 2, 28, 19 sie tum Dada non victa, sed summota atque dilata est. Da Dacien im Jahre 107 zur römischen Provinz gemacht wurde, kann das Buch nicht vor diesem Jahr geschrieben sein. Eine andere Stelle ist 1, 5, 5 hactenus pro libertate, mox de finibtis cum isdem Latinis adsidue et sine intermissione pugnatum est .... idem tunc

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70 P- Annina FloruB. 538.)

Faesulae {RitB cht eld: Aefula) quod Carrhae nuper, idem nemus Aricinum quod Hereynius saltua, Fregellae (Titze: Fregenae) quod Oesoriaeum, Tiberis quod Euphrates, In dieser Stelle handelt es sich fOr den Rhetor darum, darznthun, wie enge domids die Grenzen des römischen Staates gegenüber denen seiner Zeit waren. Gossran (p. 5) und Hirsch feld (p. 551) beziehen die Anfangsworte auf die gegen Ende des Jahres 115 durch Traian erfolgte Eroberung Mesopotamiens. Die Stelle beweist zunächst nur, dass die Schrift nicht vor 115 abgefasst sein kann. Entscheidend sind aber die im vorigen Passus ausgeschriebenen Worte nisi quod revireseit BezQgUch des letzten Wortes schwankt die Ueberlieferung, indem der Bambergensis reviruit, der Nazarianus revireseit darbietet. Es ist aber klar, dass wegen des vorausgegangenen mow't das Wort revireseit leichter in reviruit übergehen konnte als umgekehrt Ist diese Erwägung richtig, so wird der Gegenwart die Vergangenheit gegen- übergestellt, und movit charakterisieri; dann die Regierung Traians als eine abgeschlossene. Die Rede ist so angelegt, dass man nach movit erwartet: reviruit. Allein der Autor hat erkannt, dass er damit der Regierung des gegenwärtigen Kaisers eine Beleidigung zufägen würde, und daher mit dem Praesens fortgefsübren; freilich ist dadurch der Satz inconcinn geworden; denn es hätte noch der Begriff , seitdem "^ eigens ausgedrückt werden müssen. Wir halten an der Ansicht als der wahrscheinlichsten fest, dass das Werkchen unter Hadrian an die Oeffentlichkeit trat, und zwar wird es dem Anfang der Regierung Hadrians näher liegen als dem Ende.

Ausg. Ueber dieselben vgl. A. Eussner, Philol. 34 (1876) p. 167. Editio prin- ceps, Paris (c. 1470). Wichtig wurden die Ausg. von Janus Gruterus, Heidelberg 1597 und die Ausg. cum notis Gruteri; accedunt notae et castigationes Salmasii, Heidelberg 1609, weil hier der Nazarianus benutzt ist. Es folgten die Ausg. cum comment. J. Freinshemii, Strassb. 1632, 1669. Die Sammelausg. von Graevius (Utrecht 1680) und Düker (Leiden 1722) sind wichtig für die Erklärung. Seebode (Leipz. 1821) zog zuerst den Bambergensis heran, aber nicht methodisch. Die erste kritische Ausg. ist die von 0. Jahn, Leipz. 1852; Revision von Halm, Leipz. 1854. Neueste kritische Ausg. von 0. Rossbach, L. Annaei Flori epitomae libri ü et P. Annii Flori fragmentum de Yergilio oratore an poeta, Leipz. 1896; vgL dazu Wölfflin, Archiv für lat. Lexikographie 12 (1902) p. 453; p. 560; Rhein. Mus. 57 (1902) p. 318; V(liet), Mnemos. 26 (1898) p. 276; Sinke, Wien. Stud. 1903 p. 159.

Üebersetzungen. P. Annius Florus, Compendio di storia romana, volgarizzamento inedito secondo un codice dell' Ambrosiana, pubblicato per cura di A. Ceruti, Bologna 1881; Florus, Epitome della storia romana da Romolo sino a Cesare Augusto; antico vol- garizzamento anonimo tratto da un manoscritto inedito e pubblicato per cura di L. Calori, Bologna 1883.

538. Charakteristik. Florus darf nicht als Historiker beurteilt wer- den; sein Werkehen ruht auf der Grundlage der römischen Geschichte, aber es ist keine eigentliche Darstellung derselben. Vorwiegend die Ruhmes- thaten des römischen Volkes sind die Welt seines Buches. Aber da diese Welt keine Welt der Erkenntnis, sondern der Bewunderung ist, liegt dem Autor an der genauen Feststellung des Thatsächlichen sehr wenig, histo- rische Schnitzer hat er in Fülle verbrochen. Entlegene Quellen wurden von ihm natürlich nicht aufgesucht, für seine Ziele genügten die land- läufigen Geschichtsbücher, vor allem Livius, vielleicht sogar nicht einmal im Original, sondern in einem Auszug.^) Allein es ist nicht seine ein- zige Quelle, und wenn in der Ueberlieferung sein Panegyrikus eine «Epi- toma de Tito Livio* genannt wird, so entspricht diese Bezeichnung weder den thatsächlichen Verhältnissen, noch den Intentionen des Verfassers. Diese ist vielmehr nur daraus zu erklären, dass Livius in den späteren Zeiten als der Geschichtschreiber der republikanischen Zeit angesehen wurde.') Ausser Livius hatte er auch Sallust gelesen; dass er weiterhin Senecas des Vaters Werk über den Bürgerkrieg benutzte, ist wahrschein-

^) Wacfasmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch. p. 610 und oben § 324 (2, V p. 258).

') Anders erklärt Rossbach (Ausg. p. XLVIl) den Zusatz de Tito Livio im Titel: condita praecedunt.'

„facile fieri poterat, ut clarissimi historici nomen aut ad commendationem scripti adi- ceretur, aut quod in multis codicibus Titi Livi periochae omni um librorum ab urbe

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P. Anniiu Florns. 588.) 71

lieh, denn auch bei Seneca fand sich die Betrachtung der römischen Geschichte nach Lebensaltern, wenngleich in etwas anderer Fassung. Selbst Dichter mussten dem wenig skrupulösen Mann Material liefern, wie Lucanus. Also dem Geschichtsforscher bietet unser Werkchen nur wenig. Sein litterarischer Wert ruht lediglich in der Darstellung. Und diese verrät den geistreichen, poetisch angehauchten, aber masslosen und durch keinen reinen Geschmack ausgezeichneten Stilisten. In Bildern soll die römische Geschichte vor den Augen des Lesers vorüberziehen. Diese Bilder recht wirksam zu gestalten, ist sein vorzüglichstes Ziel. Er braucht daher Anschaulichkeit, und um diese zu erzielen, ist ihm der Vergleich ein notwendiges Hilfsmittel. Die Metaphern durchziehen das ganze Werk- chen und verleihen der Erzählung ein dichterisches Kolorit. Aber nicht bloss bilderreich ist Florus' Darstellung, sondern auch sehr oft epigram- matisch zugespitzt. Wendungen wie ,hodie Samnium in ipso Samnio re- quiratur" (1, 11, 8) werden noch in unseren Tagen gern nachgeahmt. Auch die Wärme und die Begeisterung, mit der der Historiker seinen Stoff er- fasst hat, thut uns wohl ; er kennt nichts Höheres als das römische Reich, das er sich nur durch das Zusammenwirken der Virtus und der Fortuna entstanden denken kann. Aber trotz seines Enthusiasmus für Rom und seine Geschichte wahrt er sich doch das Recht, Ereignisse vom höheren Standpunkt der Sittlichkeit aus zu beurteilen; er teilt auch Tadel aus und obwohl die Römer in seinen Augen in der Regel die Angegriffenen waren und ihnen ihre Kriege aufgezwungen wurden entfährt ihm doch einmal das Geständnis von der Schuld der Römer. Diese Eigenschaften würden sicherlich ausreichen, den Panegyrikus zu einer recht fesselnden Lektüre zu machen; allein sie treten in den Schatten durch die Mass- losigkeit des Autors, dem der Sinn für das einfach Schöne verschlossen blieb. Seine Bilder häuft er in einer Weise, dass sie nicht mehr die An- schaulichkeit, sondern die Ermüdung des Lesers hervorrufen, und manche Bilder wie die Kriegsfackel sind stationär geworden; selbst seine sprach- lichen Mittel hetzt er zu Tode; so hat man ihm nachgerechnet, dass er in der kleinen Schrift nicht weniger als 125 mal „quasi'' und 75mal „quippe'' gebraucht. ') Seine Aperfus sind oft zu spitzig und verfehlen dadurch des Eindrucks. Die Sucht, geistreich zu sein, führt ihn häufig auf die Bahn der Geschmacklosigkeit. Sein Enthusiasmus für seinen Helden hindert den ruhigen Fluss der Erzählung, indem er fortwährend seine Ergüsse der Bewunderung einstreut, und gestaltet sich zu einer Quelle zahlloser üeber- treibungen. Endlich sind auch nicht selten seine urteile wie über die Tribunen, die Gracchen, Livius Drusus schief, weil sie nicht aus der Tiefe historischer Erkenntnis gewonnen sind.^)

So stehen sich Licht- und Schattenseiten bei diesem Schriftsteller gegenüber, und man begreift, dass die Beurteilung desselben zwischen Lob und Tadel schwanken konnte. Allein kein Zweifel, die Schattenseiten sind stärker als die Lichtseiten.

Gelesen wurde das Schriftchen viel, Orosius und Jordanes haben

') L. Spengel p. 326. | *) L. Spengel p. 333.

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72 P* AnninB Florns. 539.) j

daraus geschöpft, selbst die Byzantiner wie Malalas^) sind nicht an ihm vorübergegangen, die Zahl der Handschriften ist daher sehr gross.

Die Vergleichung der römischen Geschichte mit dem menschlichen Lebensalter. Lactantins div. inst. 7, 15, 14 nan inacite Seneca Bomanae urbi8 tempora distribuU in cutates. pritnam enim dixit infantiam siib rege RomtUo fuisse, a quo et genita et quasi edueaia ait Roma; deinde pueritiam sub ceterie regibua, a quibu8 et aueta Sit et disdpUnis pluribus institutisque fornKtta: at vero Tarquinio regnante, cum iam quasi aduUa esse coepisset, servitium nan tiUisse et reiecto superbae dominationis iugo maluisse legibus ohtemperare quam regibus, eumque esset adulescentia eius fine Punici beUi termi- nata, tum denique confirmatis viribus eoepisse iuvenescere. sublcUa enim Carthagine, quae diu aemula imperii fuit, manus suas in totum orbem terra marique porrexit, donec regibus cunctis et natianibus imperio suHugatis, cum iam bellorum materia deficeret, viribus suis male uteretur, quibus se ipsa confeeit. haec fuit prima eius seneetus, cum bellis laeerata dvilibus atque intestina malo pressa rursus ad regimen singularis imperii receidit quasi ad alteram infantiam revoluta, amissa enim libertate, quam Bruto duee et auetore defenderat, ita consenuit, taffiquam sustentare se ipsa non valeret, nisi adminiculo regentium niteretur. Die Einteilungen des Lactantius und die des Florns decken sich, wie man sieht (vgl. Vos- sins, De historicis latinis 1 c. 30), nicht. Manche Gelehrte halten trotzdem an der An- sicht fest, dass Lactantius nur irrtdmlich Seneca genannt hahe, und dass seine Einteilung die des Florns ist. So Salmasius, Spengel p. 346, Unger, PhiloL 43 (1884) p. 439. Allein da eine Verwechslung des Seneca und Florus dem Lactantius schwer zuzutrauen ist, werden wir doch daran festhalten mflssen, dass zuerst Seneca der Vater (vgl. § 334; 2, 1* p. 292), dann Florus jenen übrigens sehr nalieliegenden Vergleich in Anwendung gebracht hat (Boss- bach, Bresl. Abb. 2. Bd. 3. H. (1888) p. 165; Ausg. p. LIII; Hirschfeld p. 542). Aach bei Amm. Marc. (14, 6, 4) findet sich das Bild: eius populus ab incunabulis primis ad usque pueritiae tempus extremum, quod annis circumeluditur fere trecentis, circummurana pertulit bella, deinde aetatem ingressus adultam post multiplices bettorum aerumnäs Alpes trans- cendit et fretum, in iuvenem erectus et virum ex omni plaga quam orbis ambit inmensuSj reportavit laureas et triumphos, iamque vergens in Senium et nomine solo aiiquotiens vin- cens ad tranquilliora vitae discessit.

Ueber Florus als Historiker. Heyn, De Floro historico, Bonn 1866; A. Riese, Ueber die Glaubwürdigkeit des Florus (Korrespondenzbl. der Westd. Zeitschr. 9 p. 216); L. Spengel p. 840; J. Reh er, Das Geschichtswerk des Florus p. 18 (historische Verstösse des Autor); A. Eussner, Philol. 37 (1877) p. 132; Bizos, Flori historici vel potius rhetoria de vero nomine, aetate qua yixerit, et scriptis (Th^se), Paris 1877; Leopardi, Pensieri di varia filosofia e di bella letteratnra, Firenze 1898.

Quellen. H. G. Plass, De auctoribus epitomes L. Annaei Flori, Verden 1858. Za den Quellen gehört in erster Linie Livius: Köhler, Qua ratione T. Livii annalibus usi sint, Gott. 1860; (Traube, Rhein. Mus. 40 (1885) p. 154). Femer sind Lucanus (0. Jahn, Ausg. p. XLVII; V^esterburg, Rhein. Mus. 37 (1882) p. 35; Rossbach, Bresl. Abb. p. 168; Ausg. p. LVI) und wahrscheinlich auch Seneca der Vater benutzt; vgl. Rossbach, Abh. p. 165; Ausg. p. LI IL Derselbe nimmt die Abhängigkeit des Florus von Seneca in einem Umfang an, der sich mindestens nicht erweisen lässt. Ueber das Verhältnis des Florus zu Sallust vgL Maurenbrecher, Sali. bist, rel., Leipz. 1891, p. 38, p. 42.

Ueber die Darstellung des Florus vgl. L. Spengel, Ueber die Geschichts- bücher des Florus (Abh. der Münchner Akad. 9. Bd. 2. Abt. (1861) p. 319); J. Reber, Das Ge- schichtswerk des Florns, Freising 1865 (über die stilistische Form des Werks p.41; Beurteilung des FLp. 33); Eussner, PhiloL 37 (1877) p. 133; Thomö, De Flori rerum scriptoria elocu- tione purticula 1, Frankenstein i/Schl. 1881; Wölfflin, Archiv für lat. Lexikographie 6 (1889) p. 1; Weyman, ebenda 14 (1904) H. 1 ; Morawski, Zur Rhetorik bei den röm. Historikern (Zeitschr. für österr. Gymn. 1893 p. 103 u. ö.); V^achsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch. p. 610; A. Egen, De Floro historico elocutionis Taciteae imitatore, Münster 1882. Ueber rhetorische Wendungen gibt manche treffende Bemerkungen Morawski, De sermone scriptorum latinorum aetatis quae dicitur argentea observationes (Eos 2 (1895) p. 1; p. 2).

539. Der Dichter Florus. Der Biograph Hadrians, Spartianus, be- richtet von einem Dichter Florus, welcher scherzhafte Qedichte mit dem Kaiser wechselte. So schrieb er einst dem Kaiser: «Ich möchte nicht der

|) 8 p. 211, 2 Bonner Ausg. xa&ujg 6 1 des Justinus im Mittelalter, Leipz. 1871, p. 5;

aoffüiraxog ^XwQog vnsfÄytjfÄdrtasy ix xtav | Manitius, Philologisches aus alten Biblio-

Aißiov avyygafjLfÄttxtov. Ueber das Fortleben i thekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Er-

des Florus vgl. noch Rühl, Die Verbreitung | gänzungsheft p. 71).

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P. Anniiu Florns. 539.) 73

Kaiser sein, nicht durch Britannien wandern und nicht die skythische Kälte aushalten/ Hadrian entgegnete: .Und ich möchte nicht Florus sein, nicht durch die Schenken wandern, nicht in den Kneipen mich ver- stecken, nicht die runden Mücken leiden.' Durch Orammatikerzeugnis lernen wir den vollständigeren Namen dieses mit Hadrian verkehrenden Dichters kennen, er wird Annius Florus genannt. In der lateinischen Anthologie begegnet uns ebenfalls ein Florus, an einer Stelle werden von ihm 26 Tetrameter, an einer anderen 5 Hexameter angeführt. Es ist kaum zweifelhaft, dass der Florus der Anthologie der hadrianische Dichter ist. Wir kennen wenigstens keinen anderen Dichter Florus als diesen. Die trochäischen Tetrameter, welche nach langer Unterbrechung bei diesem Dichter wieder auftauchen,^) sind zierlich; es sind grösstenteils allgemeine Oedanken über das Leben. Vom Weib sagt er, dass es in seiner Brust ein Gift verborgen hat und dass, mag die Rede noch so süss sein, doch das Innere verdorben ist. Die Menschen sind in seinen Augen sämtlich gut von Natur aus, erst der Umgang macht sie bös. In einem anderen Qedicht verkündet er uns, dass es gleich schlimm ist, Oeld zu haben und kein Geld zu haben, gleich schlimm stets zu wagen und stets bescheiden zu sein, gleich schlimm viel zu schweigen und viel zu reden, gleich schlimm die Freundin draussen und das Weib zu Hause, und, obwohl jedermann dies alles weiss, handle doch niemand darnach. Das Römertum stellt er sehr hoch; ein Cato ist ihm lieber als dreihundert Sokratesse. Ein Ehrenplatz gebührt dem Dichter. Neue Konsuln und Prokonsuln, heisst es, bringt jedes Jahr hervor, da- gegen ein König und ein Dichter wird nicht in jedem Jahr geboren. Auch Wein und Liebe sind unserem Dichter nicht fremd. Sehr anmutig feiert er Apollo und Bacchus als Spender von Wärme in dem Sonnenstrahl und in der Weinrebe, und als Spender von Licht; denn der eine verscheucht die Finsternis der Nacht, der andere die Finsternis des Herzens. In junge Bäume schnitt er den Namen der Geliebten ein; mit diesen Bäumen wuchs aber auch seine Liebesglut. Die fünf Hexameter malen uns das Empor- kommen der Rose; am vierten Tag ist die volle Blüte da; der Dichter mahnt, sie am Morgen zu pflücken, ihrer warte noch heute der Tod.

Die aberlieferten Verse des Florus. Die mit Hadrian gewechselten Verse teilt Spartianus mit (16, 3; 1 p. 17 Peter). Wir haben sie oben (p. 5) ausgeschrieben. Schwierig- keit macht, dass den drei Versen des Florus vier Verse Hadrians gegenübergestellt werden. Man hat auf zweifache Weise die Symmetrie herzustellen versucht, einmal durch Annahme des Ausfalls eines Verses bei Florus nach der zweiten Zeile, oder (Spengel p. 847) durch Streichung der Worte latUare per popinas; vgl. Gantarelli, Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 150. Wahrscheinlich ist, dass in den Versen des Florus ein Ausfall stattgefunden hat. Winterfeld (Philol. 58 (1899) p. 299) glaubt, dass die Ergänzung in folgender Weise vorzunehmen ist: ambulare per < w j. ^ , | latitare per> Britannos. Ge- wöhmlich ergänzt man so: ambulare per Britannos^ | latitare . . ..; vgl. Baehrens, Fragm. poet Rom. p. 373. Den letzten Vers culices pati rutundos h&lt mit Unrecht Eyssenhardt, Hadrian und Florus, Berl. 1882, p. 30 Anm. 5 fQr verdorben. Der Grammatiker Gharisius nennt diesen mit Hadrian in Beziehung stehenden Dichter (Gramm, lat. 1 p. 53, 14 und p. 140, 6) Annius Florus. Im Salmasianus der lat. Anthologie Nr. 10318 werden unter der Ueberschrift Fl ort de qualitate vitae 26 troch&ische Tetrameter aufgeführt. Dass im Thuaneus (Parisinus 8071) statt Flori geschrieben steht Floridi, kann kein Anlass sein, an Florus als Dichter der Epigramme Zweifel zu hegen, da das Verderbnis durch den Einfluss des folgenden Wortes entstanden ist. Im Salmasianus tragen femer noch fünf Hexameter die Ueberschrift i^ort. Auch hier lassen sich Zweifel gegen Florus nicht be-

*) Marx, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 2268.

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74 P* Annina Floms. 540.)

grOnden (vgl. 0. Malier p. 12). Abgedruckt sind die Verse des Floms bei 0. Müller, De P. Annio Floro.poSta, Berl. 1855, p. 34 und bei L. Müller in seiner Ausgabe des Rntilitis Namatianos p. 28. Die troch. Tetrameter and die Hexameter siehe Anthol. lat. ed. Riese Nr. 245 fg. and Nr. 87; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 346 und p. 279.

540. Pervigilium Veneris (die Nachtfeier der Venus). Noch ein anderes Gedicht hat man auf eine unbegründete Vermutung hin dem Florus beigelegt, das Pervigilium Veneris. Es sind 93 Tetrameter, welche durch den Schaltvers

cr€i8 amet qui nunquam amavit quique amavit craa amet

in Strophen von ungleicher Grösse geteilt sind. Der Dichter fordert zu einer Festfeier im Frühling zu Ehren der Venus auf. Die Göttin lässt selbst die Nymphen in den Myrtenhain entbieten, Amor ist da, aber ohne Waffen; auch Ceres und Bacchus fehlen nicht. Delia wird gebeten, ihr blutiges Werk während des Festes einzustellen (46):

detinenda tota nox est, pervigüanda eanticis; regnet in Silvia Diane: tu recede, Delia,

Als Lokalität für die Feier wird Sicilien gedacht; denn Hybla wird auf- gefordert, allen Blütenschmuck des Jahres zu entfalten. In die Aufforde- rung zum Festjubel klingt die Schilderung vom Walten der Venus hinein. Sie ist dem Dichter die universelle Göttin, welche im Himmel, auf der Erde und im Meere segensreich waltet (65). Sie ist es, die im Frühling die Natur zum neuen Erwachen bringt. Anschaulich wird geschildert, wie die Göttin die Knospen anschwellen lässt, wie sie den Tau spendet und wie sie durch das Nass der Knospen Liebreiz löst. Merkwürdig ist der Schluss, in dem der Verfasser in melancholischer Weise, wie wenn eine unglückliche Liebe ihn bedrücke, von sich spricht. Nachdem er der Nachti- gall Liebesklagen im Schatten der Pappel erwähnt, fahrt er fort:

illa cantat: nos tacernua? quando ver venit meum? quando faciam uti chelidon, ut tacere desinam? perdidi Musam tacendo, nee me Phoehus respicit.

Es scheint also, dass der Dichter eine Zeitlang der Poesie entsagt hatte und sich jetzt einen neuen Liederfrühling ersehnt.

Das Gedicht, einst viel bewundert, verdient diese grosse Bewunderung nicht. Es fehlt demselben die Buhe, die Harmonie und die Klarheit; es leidet an Wortschwall; der Stil ist affektiert.

Der Autor und die Zeit des Gedichts ist nicht zu eruieren. An Florus dachte zuerst Wernsdorf. Auch Ribheck (Gesch. der röm. Dicht. 3 p. 321) meint, dass das Gedicht von Florus sein könne. Ueber Tiberianus als Autor vgl. § 791 p. 42. Ueber die Zeit des Gedichts bemerkt Buecheler (p. 51): ,,Acquiescendum in hoc erit, nt medio inter Florum et Nemesianum tempore h. e. secundo vel tertio p. Ch. n. saeculo conditum Per- vigilium esse statuamus." In das Jahr 123 setzt es Latköcry in einem Vortrag auf der Wiener Philologenversammlung: „Das Pervigilium Veneris ist ein Gelegenheitsgedicht für ein Fest, das am 6. April des Jahres 123 zu Hybla gefeiert wurde, als Kaiser Hadrian es besuchte.* Als Autor wird Florus angenommen (vgl. Verh. der Wiener Philologenvers. 1893 p. 255, wo aber nur das Ergebnis des Vortrags mitgeteilt wird). Andere Grelehrte wie L. Müller, Baehrens (Poet. lat. min. 4 p. 48; Uned. lat. Gedichte p. 36; Fleckeis. Jahrb. 105 (1872) p. 55) verlegen das Gedicht in eine viel spätere Zeit. Vgl. auch Zottoli p. 40.

Die üeberlieferung des Pervigilium. Im Salmasianus-Parisinus 10318 trägt das Gedicht die Ueberschrift: liher grammatan explicit XVL ineipit pervigilium Veneris irocaico metro. sunt vero versus XXII. Die letzten Worte sollen bedeuten, dass die be- treffende Abteilung, welche mit dem Pervigilium beginnt, 22 Gedichte (dies heisst hier versus) enthält (Anthol. lat. ed. Riese fasc. 1 p. XXIII). Auch durch den Thuaneus-Parisinos 8071 ist das Gedicht Überliefert.

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P. AnniuB Florns. 541.) 75

Ansg. Die editio princeps von P. Pithoeus, Paris 1577 (Omont, Revue de philol. 9 (1885) p. 124); mit Commentar von Fr. Schnitze, Gott. 1812, lat. und deutsch mit Anmerk. von Moehius, Soest 1816. Anthol. lat. ed. Riese Nr. 200; Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 292; in Orellis Phaedrusausg. p. 215; Separatausg. von Buecheler, Leipz. 1859.

Litteratur. Paldamus, De Pervigilio Veneris, Greifswald 1830; Heidtmann, De carmine latino, quod Pervigilinm Veneris inscribitur, Greifs w. 1842; Otto Müller, De P. Annio Floro poeta et carmine quod Pervigilinm Veneris insciiptum est, Berl. 1855; Bergk, De Pervigilio Veneris, Halle 1859; Jacobi, De Pervigilio Veneris (Acta univers. Lund. 1867); Hoenig, G. A. Bürgers Nachtfeier der Venus und Schillers Triumph der Liebe in ihrem Verhältnisse zu dem lat. Pervigilinm Veneris (Fleckeis. Jahrb. 150 (1894) p. 177); G. Zot- toli, Rivista salemitana Masuccio, anno 1 (1904) p. 30.

541. Der Bhetor Florus. Vor mehr als 60 Jahren fand Oehler in einer Brüsseler Handschrift ein Fragment, welches die Einleitung zu der Untersuchung, ob Vergil als Redner oder als Dichter zu betrachten sei, bildet. Wer die Geschichte des Vergükultus kennen gelernt hat, wird sich über dieses Thema nicht wundern. Nachdem man sich einmal daran gewöhnt hatte, in Vergil den Inbegriff alles Wissens zu erblicken, lag es auch nahe, den Dichter als den grössten Redner zu feiern. Im Eingang des fünften Buchs des Macrobius wird die Frage aufgeworfen, ob der Redner mehr aus Cicero oder mehr aus Vergil lerne, und zu Gunsten des Dichters entschieden. Ja ein Erklärer des Vergil, Tiberius Claudius Do- natus, machte sogar den Gedanken von der oratorischen Meisterschaft des Dichters zum Fundament seines Commentars zur Aeneis und zeigte in dem- selben die rhetorischen Vorzüge des Werks. 1) Das Paradoxon, dass Vergil mehr Redner als Dichter sei, war aber wahrscheinlich auch in dem ver- lorenen Traktat abgehandelt; demselben war die erhaltene Einleitung voraus- geschickt, in der Florus seine Lebensgeschichte in kurzem ümriss vor- führt. Er geht aus von einem Zusammentreffen mit einem Spanier, der von Rom in seine Heimat Baetica reisen wollte und durch widrigen Wind an den Wohnort des Florus verschlagen wurde. Dieser Wohnort wird nicht genannt, aber in einer Weise umschrieben, dass wir Tarracb als denselben hinstellen können. Der Fremde hat das Gefühl, als ob er Florus schon irgendwo gesehen habe. Im weiteren Verlauf des Gesprächs stellt sich heraus, dass dies in Rom der Fall war, als Florus in jungen Jahren in dem capitolinischen Wettkampf sich um den dichterischen Lorbeer be- warb, aber durch den Neid des Kaisers Domitian, welcher Afrika, der Heimat des Dichters, den Ruhm nicht gönnte, einen Misserfolg erlitt. Der Baetiker spricht alsdann sein Erstaunen über das Verweilen «des Florus an einem entlegenen Orte der Provinz aus, da doch sein Platz vielmehr in Rom sei, wo seine Gedichte gesungen werden und die Fora von dem Jubel- gedichte über den dacischen Triumph es ist der Traians im Jahre 102 oder 106 gemeint wiederhallen. ^) Darauf entgegnet der Dichter, der Schmerz über die erlittene Niederlage habe ihn aus Rom in fremde Länder getrieben, er habe Sicilien, Kreta bereist und dabei auch die Cycladen berührt, dann sei Rhodos und Aegypten das Ziel seiner Wanderschaft ge- wesen. Die Rückkehr nach Italien brachte eine Pause in die Reisen. Dann lenkte der reiselustige Dichter, wie wir weiter hören, seine Schritte nach

*) Vgl. § 248, 2 (2, 1* p. 89). eurri8 nee urbem illam revisis, übt versus tui

') p. 184 R. quid tu, inquit, tarn diu in a lectoribus concinuntur et in foro omni cla- hac provinciaf nee in nostram Baeticam ex- rissirntts ille de Dacia triumphus eoeultat?

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76 P* Annias Florns. 542.)

dem Norden, um die dort lebenden Völker kennen zu lernen, von den nördlichen Ländern wandte er sieh nach dem Westen, setzte über die Pyrenäen und liess sich endlich in Tarraco, dessen Vorzüge er mit Wärme ausfährt, zur Ruhe nieder. Hier verdiente er sich seinen Lebensunterhalt durch Unterricht. Anfangs war ihm diese Thätigkeit recht verhasst, allein nach fünf Jahren gewöhnte er sich allmählich an seinen Beruf, ja er wurde für denselben sogar begeistert. Mit einer enthusiastischen Schilderung der Lehrthätigkeit schliesst das Bruchstück, welches durch die lebhafte Dar- stellung und den warmen Ton jeden Leser entzückt.

Die Scene des Fragments P. Annii Flori. Vergilius orator an poeta wird durch folgende Worte bestimmt: dvUas ipsa generosissimis auapiciis inatittUa; nam praeter Caeaaris vexiüa, ^uae portant triumphos, unde nomen aecepit. Diese letzten Worte finden ihre befriedigende Erklfimng durch Beziehung auf Tarraco, welches als rOmische Kolonie den Namen Colonia Julia victrix führte. Auch was Florus über Lage und Frucht- barkeit seines Wohnortes sagt, passt auf Tarraco (Hübner, Hermes 1 (1866) p. 97). Vgl. auch Hirzel, Der Dialog 2 (Leipz. 1895) p. 64, der auch treffende Bemerkungen über den Dialog gibt.

Die Hypothese Schopens über das Fragment geht dahin, dass einer für das Publikum bestimmten Sammlung der Gedichte des Florus das prosaische Stück, dessen Schluss uns fehlt, als Vorrede oder Anleitung nach dem Beispiele anderer Dichter der spftteren Zeit (Statins, Avianus, MartiaUs, Ausonius aber in Briefform) vorangesteUt war (Ritschi 1. c; Halm p. XIX spricht von einer „praefatio declamatoria*).

lieber lieferung. Das Fragment ist lediglich durch den cod. Bruzell. 10677 s. XU erhalten.

Ausg. Zuerst wurde das Stück von Ritschi, Rhein. Mus. 1 (1842) p. 302 = Opisc. 3 p. 729 publiziert. Es findet sich auch in den Florus- Ausgaben von 0. Jahn p. XLI; Halm p. 106; 0. Rossbach p. 183.

543. Verhältnis der drei Flori. Wir haben drei Männer des Namens Florus kennen gelernt: einen Historiker, einen Dichter und einen Rhetor. Es fragt sich, in welchem Verhältnis diese drei Persönlichkeiten zu einander stehen. Wir gehen von dem Dichter aus. Fest steht, dass zu Hadrian ein Annius Florus in näherem Verhältnis stand. Sicher ge- hören diesem Dichter die in der Historia Augusta mitgeteilten Verse an, „ego nolo Caesar esse*,!) welche Hadrian geschickt parierte.') Aber auch die in der Anthologie unter dem Namen des Florus stehenden Gedichte diesem im Kreis des Hadrian verkehrenden Poeten zuzuteilen, haben wir allen Grund, so lang nicht die Unmöglichkeit davon dargethan wird. Dagegen scheint das anonym überlieferte Pervigilium Veneris nicht von Florus zu stammen ; hier glauben wir eine ganz andere Dichterindividualität wahrzunehmen. Wir kommen zum Rhetor. Auch dieser war ein Zeit- genosse Hadrians und ebenfalls Dichter; er war in einem Wettkampf unter Domitian aufgetreten. Ist er mit dem Florus identisch, welcher Hadrian jenes „ego nolo Caesar esse'' entgegenrief? Es steht dieser Identifizierung nichts entgegen. Wenn Florus als junger Mensch sich unter Domitian in jenen Wettkampf einliess, konnte er als reifer Mann noch unter Hadrian dichterisch thätig sein. Für die Identität des Rhetors und des hadriani- sehen Dichters spricht überdies der gemeinsame Gentilname Annius. Der Dichter und Rhetor hiess also P. Annius Florus. Es bleibt noch der Historiker. Auch der schrieb seinen Panegyrikus höchst wahrscheinlich unter Hadrian, lebte also zu derselben Zeit wie der Dichter und Rhetor

») Spart. Hadr. 16, 8 (1 p. 17 Peter). | >) Spart. Hadr. 25, 9 (p. 27 F.).

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Lnoins Ampelins. 543.) . 77

P. Annius Flonis. Sein Werkchen ist durchweg poetisch angehaucht, ja es lassen sich sogar manche Kongruenzen im Stil zwischen beiden erkennen.^) Es spricht also alles dafür, dass der Dichter und Rhetor zugleich der Hi- storiker ist. Eine Schwierigkeit bleibt allerdings übrig. Im Bambergensis heisst der Geschichtschreiber Julius Florus, im Nazarianus dagegen lesen wir ,L. Annei Plori epitoma*. Von der Ueberlieferung des Bamber- gensis führt keine Brücke zu der des Nazarianus. Man hat das Julius als eine Verschreibung aus Lucius, andererseits aus einem Missverständnis erklären wollen;') ich neige mich dazu, das Wort für eine Interpolation zu halten. Ein Leser mochte sich aus Horaz des Julius Florus erinnert und diesen Namen an den Rand beigeschrieben haben, von wo aus er in den Text kam und den echten verdrängte. Wir werden daher auf den Nazarianus als die reinere Quelle geführt. Von dessen Ueberlieferung L. Anneus Florus gelangen wir aber nicht allzuschwer zu P. Annius Florus; denn da Annius und Anneus nahezu zusammenfallen, bleibt nur die Verschreibung von P in L.

Steht die Identität des Historikers, des Rhetors und des Dichters fest, so brauchen wir nur die zerstreuten Züge zu sammeln, um ein Bild von dem Leben des Florus zu erhalten. Er war ein Afrikaner. Sein Leben wickelte sich aber nicht in seiner Heimat ab. Seine Jugendzeit verbrachte er unter Domitian in Rom, der Misserfolg bei dem capitolini- schen Agon trieb ihn in die Fremde; es folgte die Periode seiner Lehr- thätigkeit in Tarraco; endlich als reifer Mann taucht er wieder in Rom auf, wo er mit dem Kaiser Hadrian in Beziehungen kam.

Ueber die Identität des Historikers, Rhetors und Dichters vgl. Eussner, Phüol. 34 p. 173; 37 p. 145; Reber p. 66 (bes. 68); Westerbarg, Rhein. Mus. 37 (1877) p. 47; Wölfflin, Ardiiv fttr lat. Lexikographie 4 (1887) p. 9; 6 (1889) p. 1 ; 8 (1893) p. 452; SHsoiigsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1880 p. 413; 0. Hirschfeld p. 553; RoBsbach, Ausg. p. XLVI. üeber gewisse Klauseln in Vergilias orator an poeta und in der Epitome vgl. R. Sabbadini, Del 'numerus' in Floro (Rivista di filol. 25 (1897) p. 600). (Vgl. noch Bornecqne, Les clausules m^triques dans Florus, Mus4e Beige 7 (1903) p. 16.)

Ausg. Steht die Identität der drei Flori fest, so sollten m einer Ausgabe auch die poetischen Fragmente gegeben werden; vgl. §§ 537, 539.

Die Geschichte Caesars von Juventius Martialis. Apollin. Sid. episi 9, 14 p. 230 Mohr si omittantur quae de Htulis dictatoris invicti (vorausgeht Caesaria Julii) scripta Patavinis sunt voluminibM, quis opera Suetanii, qui8 Juventii Martialis historiam quiave ad extremum Bdlhi ephemeridem fando adaequaverit? Die Zeit dieses Juventius Martialis lässt sich nicht nfther bestimmen.

3. Lucius Ampelius.

543. Der liber memorialis des Ampelins. Im Jahre 1638 ver- öffentlielite zum erstenmal der berühmte französische Philolog Salmasius im Anhang zu seinem Florus ein kleines, sehr verdorbenes Büchlein encyclo- pädischer Natur, den «liber memorialis' des Ampelius, aus einer Hand- schrift von Di Jon. Dieser codex Divionensis ist leider verloren gegangen, doch besitzen wir die Abschrift, die sich Salmasius gemacht hatte ; sie be-

') Eassner, Phüol. 84 (1876) p. 173; Wolfflin, Archiv fOr lat. Lexikographie 6 (1889) p. 2.

*)Schmidinger, üntersnchungen üher Florus (Fleckeis. Jahrh. Supplementbd. 20 (1894) p. 781).

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LnoiiM Ampelins. 543.)

findet sich in der Staatsbibliothek zu München. Das Büchlein wird ein- geleitet mit einem kurzen, den Plan desselben angebenden Brief an Ma- crinus, für den das Büchlein bestimmt war. Macrinus will sich Kenntnis von allem verschaffen, und diesem Verlangen kommt Ampelius nach, in- dem er in 50 Kapiteln das für die allgemeine Bildung Wissenswerteste in knapper Form darstellt; er beginnt mit dem Weltgebäude, den Stern- bildern und den Sternen, lässt darauf die Aufzählung der Winde folgen, dies führt ihn zur Betrachtung der Erde, der Länder und Meere, woran sich die Weltwunder schliessen. Daran reiht sich ein euhemeristisch ge- haltenes Kapitel über die Götter. Mit dem zehnten Kapitel beginnt der Abriss der Geschichte. Derselbe geht von den sieben Weltreichen, den Reichen der Assyrier, Meder, Perser, Lacedämonier, Athener, Mace- donier und endlich der Römer aus; es werden die Regenten und die her- vorragenden Führer aufgezählt. Mit Kapitel 17 mündet die Darstellung in die römische Geschichte ein; der Stoff wird in verschiedene Rubriken gebracht; dabei findet der Autor auch Anlass, die Geschichte der Völker, welche mit den Römern in Berührung kamen, zu streifen, er führt die Genesis des mithridatischen Reiches vor, gibt die Regenten der Parther, die von Kappadokien und Armenien, von Asien und Pergamon, von Pontus und Bithynien, von Alexandrien, die Könige und Feldherrn der Karthager, die Könige von Numidien und Mauretanien. Den Schluss bilden einige Kapitel aus dem römischen Staatsrecht.

Das Büchlein verfolgt nicht etwa das Ziel, einen Abriss der Ge- schichte in zusammenhängender Form zu geben, sondern der Stoff wird in Rubriken nach persönlichen oder sachlichen Rücksichten in knapper Weise behandelt, z. B. welche Römer sich hochverräterischer Bestrebungen schuldig machten, mit welchen Völkern das römische Volk Krieg führte, die römischen Revolutionen u. s. w. Es sind Fragen, wie sie noch heut- zutage der Lehrer zusammenstellt, um die Kenntnisse der Schüler in der Geschichte zu prüfen.

Die historische Partie beschränkt sich auf die Zeit der Republik, nur an einigen Stellen wird darüber hinausgegriffen. Diese sind aber ein Finger- zeig für die Bestimmung der Lebenszeit des Ampelius. Die Regierungs- zeit Traians ist das letzte, was erwähnt wird. Wenn nun der Autor ein Kapitel (47) überschreibt: .welche Völker bis zur Regierung Traians von den Römern besiegt wurden und durch welche Feldherrn?" und die Siege Traians bis zum Ende seiner Regierung führt, ^) so muss man schliessen, dass er nach Traian, bevor ein grösserer Krieg stattfand, also unter Hadrian oder Antoninus Pius seinen »liber memorialis* schrieb.

Plan des Werkchens. Die Vorrede an Macrinus lautet: volenti tibi omnia nasse seripsi hune librum memorkUem, ut noris, quid sit mundua, quid elementa, quid orbis ter- rarum ferat, vel quid genua humanuni peregerit. Ueber Lücken und Verwirrungen des Textes vgl. Wölfflin, De Lucil Ampelii libro memoriali, Göttingen 1854, p. 14 und bei A. EuBsner, Phüol. 37 (1877) p. 149.

^) 47, 7 per Caesarem Äugustum Dal- matas, Pannanios, lllyric08, Aegyptios, Ger- manoa, Cantabraa totumque arbem perpaeavit exceptia Indis, Parthis, SarnuUis, Segthis, Dacis, quod eos fortuna Traiani principis

triumphis reservavit. Der parthiache Feld- zug beginnt 114 und erstreckt sich durch mehrere Jahre; vgl. H. Schiller, Gesch. der rOm. Kaisenseit 1 (Gotha 1883) p. 555. Wir kommen also in die letzte Lebenszeit Traians.

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Oranins LioinianiiB. 544.) 79

Zeit des Ampelias. Es sind folgende Ansichten aufgestellt worden. 1. Unter Traian setzt den Ampelias Zink, Eos 2 (1866) p. 327 an. 2. Etwas weiter herab geht Wölfflin p. 49, der den Autor in das Ende der Regierung Hadrians oder lieber noch in die Regierung des Antoninus Plus versetzen mdchte, indem er eine unrichtige Schlussfolgerung aus folgender SteUe zieht (c. 50): aut sub regum sunt potestate, ut StUeueia Parthorum, welche Worte nur fOr die Zeit des Hadrian und Antoninus Pius Geltung hätten. Neuer- dings (Archiv fOr lat. Lexikographie 9 (1896) p. 318) erklart er iedoch, dass er den Autor nicht mehr dem zweiten Jahrhundert zuzuweisen wage; vgl. noch ebenda 5 (1888) p. 602.

3. Gläser, Das Zeitalter des L. Ampelius (Rhein. Mus.^2 (1843) p. 146) will in Macrinus den späteren Kaiser (217 218) erblicKen; ihm folgt J. Sern, Einige Bemerkungen zum über memoTialis des Ampelius, Laibach 1901, p. 4. 4. v. Rohden (De mundi miraculis, Bonn 1875, p. 3 Anm. 3) verlangt einen späteren Ansatz fttr die Zeit des Schriftstellers als Wölfflin und Gläser, gibt aber keine Beweise. 5. Enmann (PhiloL Supplementbd. 4 (1884) p. 498) meint, Ampelius gehört in das diocletianisch-constantinische Zeitalter, allein was er beibringt (p. 496), hat keine Beweiskraft.

Quellen. In der Untersuchung der Quellen (vgl. eine Uebersicht bei Eussner 1. c. p. 147) sind die verschiedenen Teile des Werkchens auseinander zu halten, und zwar 1. die kosmologische Partie, 2. das Geographische mit den Weltwundem, 3. die Göttergenealogien,

4. die historischen Partien. Feste Resultate sind nur wenige erzielt und werden sich bei der Natur des Werkchens auch schwer erzielen lassen. Wir geben folgende Uebersicht der Quellen. 1. KosmologischerTeil. Einen festen Punkt bildet hier die Benutzung des Nigidius Figulus 181) in den Sternbildern c. 8; vgL Wölfflin, Diss. p. 24; Buecheler, Rhein. Mus. 13 (1858) p. 179; Swoboda, Nigidii Figuli reliquiae, Wien 1889, p. 39. 2. Geo- graphischer Teil. Die Quelle der miracula mundi wird von Rohden (1. c. p. 28) als eine alexandrinische des 2. Jahrhunderts vor Chr. bestimmt, die dem Ampelius bei Nigidius vorgelegen; als Quelle der eingeschobenen Partie (18—23) will er (p. 8) Yarro annehmen; vgl. noch Schott, De Septem orbis spectaculis, Ansbach 1891, p. 19. 3. Die Götter- genealogien. Ueber dieselben vgl. J. B. Mayor in seiner Ausg. von Cicero de nat. deo- rum 3 (Cambridge 1885) p. 199. 4. Die historischen Partien. Was diese anlangt, so sind anscheinend ffür die nichtrOmischen Teile Conielius Nepos und Trogus benutzt worden ; vgl. Gutschmid, Kl. Sehr. 5 p. 171: «Nepos ist in den Kap. 10 16 durchweg zu Grunde gelegt, aber in allen gleichmäasig aus Trogus ergänzt worden." Fttr den römischen Ab- schnitt hat er denselben Historiker wie der auctor de viris illustribus benutzt (Hygin oder Cornelius Nepos^. .Daneben scheint jedoch in grösserem Umfange fttr die römische Ge- schichte noch em Historiker herangezogen zu sein, und in diesen Partien finden sich viel- fache Bertthrungen mit Frontin und Florus' (Wachsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 126); H. Haupt, De auctoris de vir. ill. libro, Würzb. Diss. 187t;, p. 27; Philol. Anz. 10 (1880) p. 403; Hildesheimer, De libro de vir. ill., Berl. 1880, p. 14; Rosenhauer, Symb. ad quaest. de fönte libri de vir. ill., Kempten 1882, p. 25; Philol. Anz. 13 (1883) p. 742; Enmann 1. c. p. 476; Vinkesteyn, De fönt, libri de vir. ill., Leiden 1886, p. 40. Vgl. § 799.

Ausg. Editio princeps von Salmasius, Leiden 1638. Gewöhnlich wird in den Ausg. Ampelius mit Florus verbunden. Sonderausg. von C. H. Tzschucke, Leipz. 1793 (fttr Schulen bearbeitet und mit einem Commentar fttr Lehrer von F. A. Beck, Leipz. 1826). Maasgebende kritische Ausg. ist die von Wölfflin, Leipz. 1854 (1873), die mit dem Florus von Halm verbunden ist. Wisse wa, Pauly-Wissowas RealencycL Bd. 1 Sp. 1880.

4. Oranius Licinianus.

544. BOmische Geschiehte von Licinianus. In das britische Mu- seum kamen im Jahre 1847 etwa 500 Handschriften aus einem Kloster Aegyptens. Unter denselben entdeckte Paul de Lagarde ^) im Jahre 1853 einen codex rescriptus Nr. 17212,*) der zu oberst die syrische üeber- setzung der griechischen Homilien des Johannes Ghrysostomus enthielt. Greorg Heinrich Pertz fand, von Lagarde au&nerksam gemacht, in den aus- gelöschten Zügen einen römischen Historiker. Eine genauere Untersuchung ergab aber, dass die Blätter, welche diesen römischen Historiker ent-

0 Panl de Lagarde (Paal Boet- ') Schriftprobe findet sich in Gatalogue

t ich er), Philol. 9 (1854) p. 894 erzählt den ! of ancient manuscripts in the British Mu- Vorgaog. seum 2, tab. 1 und 2.

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Granias laoinianns. 544.)

hielten, dreimal beschrieben waren, zu oberst stand die syrische Schrift, dann stiess man auf einen lateinischen Grammatiker, endlich auf den Historiker. Die Fragmente des EUstorikers Hess Pertz dann durch seinen Sohn Carl Pertz entziffern, der aber leider der Aufgabe nicht gewachsen war. Es waren zwölf Blätter,^) von denen mehreren Liciniani beige- schrieben war. Man hatte damit den Historiker Licinianus gefunden. An einer Stelle glaubte der ältere Pertz Grani Liciniani lesen zu können, allein der Sohn konnte das Grani nicht mehr sehen. Bezüglich des Vor- namens Gaius war schon der Vater Pertz unsicher. Es ist höchst wahr- scheinlich, dass der neu entdeckte Historiker identisch ist mit dem Gra- nius Licinianus, den Macrob. 1, 16, 30 und Serv. Aen. 1, 737 nennen. Von den zwölf Blättern sind mehrere gar nicht zu entziffern. Das Erhaltene bezieht sich auf Ereignisse, von denen die datierbaren in der Zeit von 163*) bis 78 liegen. Das Werk wird mit der Gründung Roms begonnen haben; wie weit es sich erstreckte, lässt sich nicht eimitteln. Die wich- tigsten Dinge der überkommenen Blätter sind die Schilderung des Antiochus Epiphanes,^) der Anteil des P. Lentulus an der Domänenfrage,^) die Rolle des Gn. MaUius Maximus und des M. Aurelius Scaurus im Cimbernkrieg,^) Mitteilungen über Cinna und Marius aus dem Jahre 87,^) Sullas Thaten in Griechenland und Asien, 7) endlich einiges über die Revolution des Le- pidus.«) Als der Autor den Tod Sullas berichtet hatte, erwähnt er plötz- lich Sallust, dessen Historiae ja mit der Zeit nach dem Tod Sullas ihren Anfang nahmen 131), und lehnt ihn ab mit der Motivierung, Sallust sei nicht als Historiker zu lesen, sondern als Redner; denn er tadele die Laster seiner Zeiten, streue Reden in seine Erzählung ein und gebe Schil- derungen von Oertlichkeiten. Der Autor verßLhrt annalistisch, allein es ist ihm ganz besonders um Kuriositäten, Wunder und moralische Beispiele zu thun, nicht um die Darstellung der grossen politischen Ereignisse. Der Stil ist ziemlich roh und ungelenk. Benutzt hat er Livius, allein auch andere Quellen sind von ihm zu Rate gezogen worden. Aus der erwähnten Stelle über Sallust föUt aber auch ein Licht auf die Zeit des Schriftstellers. Wenn dieser schreibt: „Sallust tadelte seine Zeif, so ist klar, dass die Zeit des Schreibenden eine andere war, als die des Sallust. Er wird aber einer Zeit angehören müssen, in der man den Sallust nicht aus historischen Rücksichten, sondern aus stilistischen studierte. Das ist aber in beson- derem Grade die Zeit der Antonine. In diese Zeit passt auch ganz gut die epitomierende Thätigkeit, in diese Zeit passen auch einige archaische^) Formen, welche in den Blättern erscheinen. Dass der Historiker nicht vor Hadrian gelebt hat, beweist die Art und Weise, wie er der Erbauung des olympischen Tempels in Athen durch Antiochus Epiphanes gedenkt;

^) Erkennen lassen sich sicher die Bücher 26, 28, 35, 36.

') Dieckmann p. 20.

») p. 4 FL; p. 9 B.

*) p. 9 Fl.; p. 15 B. Mommsen, Rom. Gesch. 2^ p. 92 hat diesen Bericht henntzt.

») p. 11 FL; p. 17 B.

"j p. 15 FL; p. 28 B. Sie liegen der Dar-

stellung Mommsens, Rom. Gesch. 2" p. 307 zu Grund.

') p. 24 FL; p. 88 B.

B) p.83 FL; p. 43 B. Mommsen, Rom. Gesch. 8^.p. 25 folgt hier in seiner Erzählung Licinianus.

») Z. B. Archelauus p. 26 Fl.; p. 38 B.

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Granins LioinianaB. 544.) gl

er fügt nämlich die bezeichnenden Worte bei, dass derselbe lang un- vollendet blieb; also hat der Autor die Vollendung dieses Tempels durch Hadrian erlebt, sonach nicht vor Hadrian geschrieben. Dieser Granius Licinianus kann also nicht mit dem zu Caesars Zeit lebenden Antiquar Granius Flaccus^) identifiziert werden, sondern er ist, wie bereits gesagt, wahrscheinlich derselbe, der auch bei Macrobius und Servius vorkommt. Bei Macrobius wird er für die Streitfrage, ob die nundinae als feriae zu betrachten seien, herangezogen, indem da der Leser auf das zweite Buch eines nicht genannten Werks verwiesen wird, in dem der Grund, warum jene Frage so verschieden beantwortet werde, auseinandergesetzt sei. Bei Servius wird für den Gebrauch, dass die Frauen der alten Römer nur an gewissen Tagen aus religiösen Rücksichten Wein tranken, ebenfalls auf Granius Licinianus hingedeutet; hier wird aber ein Werk genannt, Cena, nur fehlt die Buchzahl; das Werk scheint, nach dem Titel zu schliessen, gelehrte Erörterungen an eine Tischunterhaltung geknüpft zu haben. Allem Anschein nach haben wir den Antiquar Granius Licinianus auch bei So- linus. Freilich wird er dort (34, 14) einmal Licinianus genannt, das zweite- mal (41, 5) Granius. Aber an beiden Stellen ist von antiquarischen Dingen die Rede, an der ersten Stelle von der Erklärung des Namens Messapia, an der zweiten von der mythologischen ahia für die stummen Gikaden bei den Reginern. Ein stichhaltiger Grund, diesen Antiquar von dem Historiker zu trennen, lässt sich nicht absehen.

Licinianus als Antiquar. Macrob. Sat. 1, 16, 30 causam huius varietatis apud Granium Licinianum lihro secundo diligena lector inveniet. Serv. zu Verg. Aen. 1, 737 sie Granius lAeinianua eoenae auae. Solin. p. 34, 14 M. Liciniano pkteet a Messapo Graeeo Mes- sapiae datam originem. p. 41, 5 Cicadae apud Reginas mtUae .... causas Granius tradit.

Zeugnisse Über die Zeit des Autors. Es kommen zwei Stellen in Betracht. a) In der neuesten Ausg. von Flemisch p. 33 (p. 43 B.) lesen wir: SaÜusti opus nobis occurrU, sed nos, ut instituimuSy moras et non urgentia omittemus. nam Sallustium non ut historieum aiunt, sed ut oratorem legendum, nam et tempora reprehendit sua et delicta carpU et eonti&nes inserit et dat invicem hca, montes, flumina et hoc genus alia et culpat et eomparat disserendo. üeber die Stelle, deren Lesarten vielfach unsicher sind, vgl. H. Jordan, Hermes 6 (1872) p. 210 und Madvig, Kl. Sehr. p. 397 Anm. 1; Kornemann, Deutsche Litteraturzeitung 1897 Sp. 1333; Flemisch, Diss. p. 14; Camozzi, Rivista 1903 p. 270. üeber die rechte Deutung des sua vgl. H. Brunn bei Comparetti p. 460. Die Bonner Herausgeber haben infolge ihrer falschen Hypothese ftber die Zeit des Autors die Worte nam legendum einklammem mOssen. ß) p. 6 Fl. (p. 9 B.) Äthenis Olympion ex- siruere e lapide marmoreo instituerat, nam columnas aliquot numero circumdederat. aedes Mobüissima Olgmpii Jovis Atheniensis diu imperfecta permanserat. Für die Interpretation dieser Stelle ist das letzte Wort von entscheidender Bedeutung. Ueberliefert ist permanse, die Bonner schrieben permansit, Madvig will das Plusquamperfectum und meint, dass der Autor an die lange Zeit denke, in welcher der Tempel unvollendet blieb, bis Antiochus eingriff; denn schon zur Zeit des Pisistratus war der Bau begonnen worden. Allein diese Beziehung wäre doch nur zulässig, wenn Antiochus den Tempel wirklich vollendet hätte. Die Vollendung ist ein Werk Hadrians. Der letzte Satz steUt dem von Antiochus nicht vollendeten Bau den von Hadrian vollendeten gegenüber; also ist permansit das richtige. Das Zeugnis ist sonach fOr die Zeit des Autors beweiskräftig; vgl. Dieckmann p. 5; an- ders Camozzi, Rivista 1900 p. 277.

Geschichte der Frage über die Zeit des Autors, a) Die Bonner Heraus- geber (p. XX) identifizieren Granius Licinianus mit Granius Flaccus, der an Caesar de in- digitamentis geschrieben. Allein sie sind dadurch gezwungen, folgende Hypothese aufzu- stellen (p. Xynil): ,Quos scripserat Licinianus Sallustio aequalis ab urbe condita annales, ex eis Antoninorum aetate virum mediocriter doctum suis admixtis adnotationibus ea ex- eerpsisse quorum has nunc tenemus reliquias." Diese Hypothese ist durchaus unhaltbar und

«) Vgl 8 200. Ba&dlmoh der klan. Altertnmiwinenashaft. vm, 3. 2. Aufl. 6

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82 Oranina Lioinianas. 544.)

allgemein aufgegeben, ß) Gomparetti (Rhein. Mob. 13 (1858) p. 457) setzt den Schrift- steller unter Domitian, indem er ihn mit dem Licinianus, der bei Martial 1, 49, 3; 1, 61, 11 erscheint, identifiziert. Auch diese Ansicht ist jetzt wohl allgemein aufgegeben. >") Madvig (vgl. unten) rttckt den Historiker in das 3. oder 4. Jahrhundert, f) Die Frage, die seit längerer Zeit ruhte, wurde neuerdings wieder aufgenommen von Dieckmann, Gamozzi und Flemisch. Dieckmann (p. 8) statuiert, dass er gegen Ende der Regierung Hadhans und zu Anfang der Regierung des Antoninus Pius geblüht habe. Gamozzi (Rivista 1900

L279) spricht sich dahin aus, dass Sprache und Anlage des Werks auf die Zeit 200—300 ideute. Auf sprachliche Indicien hm hat Flemisch (Diss. p. 11) den Schriftsteller um 200 angesetzt; vgL dagegen Gamozzi, Rivista di filol. 31 (1903) p. 269.

Ein terminus post quem lässt sich, wie wir gesehen, ermitteln. Dagegen ist ein sicherer terminus ante quem bis jetzt nicht aufgefunden worden.

Gomposition. p. 33 FL; p. 43 B. nos, ut instUuimua, morcts et non wrgentia omit- iemus. Nachdem er einige Wunder erz&hlt hat, f&hrt er fort (p. 7 Fl.; p. 11 B.): muUa mira-

hilia omittenda existimavi nee opplendae sunt huiusmodi cognitionibus chartulae, cum

satis usu et De fratribus tantundem opus fuit nostro eorde noacere, quan-

tum memoriae tradere. Fflr die Vermutung Rühls (Berl. philol. Wochenschr. 1898 Sp. 40), dass Licinianus eine Ergänzung des Trogus nach der römischen Seite hin habe schreiben wollen, lässt sich kein stichh^tiger Grund angeben.

Quellen frage. Die Abhängigkeit der Fragmente von Livins spricht M advig (KL Sehr. p. 398) in folgendem Gesamturteil aber Granius licinianus aus: ,Die Schrift war ein ohne Zweifel dem 3. oder 4. Jahrhundert n. Ghr. angehörender, für Schulzwecke bearbeiteter Auszug der römischen Geschichte, wesentlich nach und aus dem Livins, mit bes. unverhältnismässiger Hervorhebung von Wunderzeichen, Anekdoten und Memorabilien, die einen Platz in der Schultradition erhalten hatten, sonst aber nur einen unzusammenhängenden Umriss und rohe Bruchstücke der grossen Begebenheiten enthaltend, in welchen selbst in dem wenigen, was aufbewahrt worden ist, merkwürdige Irrungen sich nachweisen lassen, mit Hinzufügung einzelner antiquarischer Notizen.* Zweifel an der Richtigkeit der Madvig- sehen Ansicht über Livius als wesentliche Quelle äusserte zuerst Klebs, De scriptoribus aetatis Snllanae, Berl. 1876, p. 6. Der Annahme, dass Livius unmittelbar von Licinianus benutzt sei, stünden «reliquiae ad bellum Mithridaticum pertinentes" entgegen; vgl. auch Bienkowski, De fontibus et auctoritate scriptorum historiae Sertorianae, Krakau 1890, p. 36. An sie schliesst sich Maurenbrecher (Sallustii bist. rel. fasc. 1 (Leipz. 1891) p. 15) an, der die Vermutung ausspricht: ,Inde a morte Sullae SallusUum secutus esse videtur*; vgl. noch dazu Solari, Bollettino di filol. class. 9 (1902—1903) p. 137. Nach diesen mehr beiläufigen Aeusserungen sucht Dieckmann (De Granii Liciniani fontibus et auctoritate) systematisch Madvig zu widerlegen. Dagegen stellten sich auf Seite des dänischen Ge- lehrten Gamozzi, Rivista di filol. 28 (1900) p. 281 (vgl. auch dessen Ausg. p. IX: ,Epi- tome .... maximam partem ex Annalibus Livii confiata*"), Wölff lin, Archiv für lat. Lexiko- graphie 11 (1900) p. 5 und Flemisch (Diss. p. 58), der aber statt des Livius die Epitome des Livius ansetzt; vgl. oben § 324; vgl. dagegen Gamozzi, Rivista 1903 p.280. Flemisch formuliert seine Ansicht also (p. 70): «1. Granius gibt eine Geschichte des römischen Volkes im Grundriss und zwar nach Vorlage der Epitome des Livius. 2. Dieser Grundriss hat aber eine bedeutende Erweiterung erfahren durch zahlreiche grössere Einlagen. Letztere sind indes ganz anderer Natur als die fortlaufende Geschichtser^lung. Hier liegt eine Quelle zu Grunde, und dieser ist nichts entnommen als die nackten historischen That- Sachen, dort haben wir es offenbar mit Quellenkontamination zu tiiun.* Weiter schliesst er daran die Vermutung, .dass Granius diese Einlagen schon parat hatte, als er sein Werk zu schreiben begann, und es wohl möglich ist, dass sie aus Excerpten ge- nommen sind, die sich der Verfasser schon früher aus verschiedenen Autoren zusammen gestellt hatte.* Im wesentlichen hat aber bereits Madvig (p. 404) diesen Standpunkt eingenommen und zugegeben, dass der Autor auch Zusätze (grammatische und antiqua- rische Bemerkungen) hinzugefügt hat. Es dürfte aber schwer sein, eine strenge Scheidung zwischen der historischen Era^lung und jenen Digressionen durchzuführen, und es ist nicht abzusehen, warum der Verfasser, der doch für seine Digressionen und Zusätze andere Quellen benutzte, nicht auch für seine historische Vorlage oder Vorlagen Notizen seiner Lektüre verwerten sollte. Gewiss ist Livius benutzt, und dies wird auch von Dieck- mann (p. 87) nicht geleugnet. Wir werden daher ohne Scheidung des Antiquarischen und Historischen für unseren Autor eine Mehrheit der Quellen anzunehmen haben, die er übrigens selbst andeutet; vgl. p. IFL; p.5 B. plurimi auctores amittebant; p.31 FL; p.39 B. quo<die> memorant. Vgl. Eornemann, Deutsche Litteraturzeitung 1897 Sp. 1334, der die Benutzung Sisennas statuiert; Rühl, Berl. philol. Wochenschr. 1898 Sp. 40, der auch an Trogus als eine Quelle denkt; H. Peter, ebenda 1902 Sp. 810.

Ausg. von G. Pertz, Berl. 1857, von der Bonner Heptas, Leipz. 1858. In dieser

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Die QuellensohriftMieller der historia aagaeta. 545.) 83

AuBg. \ei die richtige Drdniuig der Blfttier hergestellt. Revisioii der Bonner Ausg. mit kritischem und sachlichem Commentar von G. Gamozzi (der alles, was seit der Bonner Ansg. für Licinianns geleistet worden, zusanunenfasst und wQrdigt), Pavia (ex officina typogr. Forocomelienai apud Ignatium Galeati et fil.) 1900; vgl. dazu H. Peter, Berl. pnilol. Wochenschr. 1902 Sp. 1028; Flemisch, Archiv für lat. Lexikographie 12 (1902) p. 440. Neueste Ausg. von M. Flemisch, Leipz. 1904; die kritischen Arbeiten sind zusammen- gestellt p. IV. Vgl. noch Wölfflin, Die Dioskuren in Therapne (Mitteilungen des deutschen archäol. Instituts Rom. Abt. 15 (19(K)) p. 177) und dazu Die Reitercenturien des Tarquinius Priscus (Rhein. Mus. 57 (1902) p. 318).

Litteratur. Linker, Fleckeis. Jahrb. 77 (1858) p. 635; Madvig, Ueber den Gra- nius Licinianus (Kl. Sehr. p. 391); 0. Dieckmann, De Granu Liciniani fontibus et auctoritate (Berl. Stud. ftlr klass. Phüol. und Archaeol. 16. Bd. 3. Heft, 1896); H. Peter, Die geschichtl. Litt aber die röm. Eaiserzeit 1 (Leipz. 1897) p. 130; G. Gamozzi, De Granio Liciniano eiusque reliquüs (Rivista di filoL 28(1900) p. 268); M. Flemisch, Granius Licinianus, eine text-, sprach- und quellenkritische Untersuchung, Lohr a. M. 1900 (auch Münchner Diss.).

5. Die Quellenschriftsteller der historia augusta. 545. Einleitendes. Nach Sueton fing die lateinische Historiographie an za versiegen. Florus war Rhetor und Dichter, Ampelius und Licinianus waren Epitomatoren. Das nächste uns erhaltene Oeschichtswerk ist die sogenannte Historia augusta, eine Sammlung von Eaiserbiographien von Hadrian bis Numerian (117 284), jedoch mit einer durch Blattausfall in der Mitte (und wahrscheinlich auch im Anfang) entstandenen Lücke. Die Biographien werden unter sechs Autoren verteilt, welche unter Diocletian und Constantin gelebt haben sollen, üeber die Sammlung wird im näch- sten Bande gehandelt werden; hier beschäftigen wir uns nur mit den Quellen, die unserer Epoche angehören. Es ist eine grosse Schar ganz ob- skurer Persönlichkeiten, deren Existenz nicht einmal bei allen zweifellos ist; wir haben eine übersichtliche Zusammenstellung derselben gegeben 548). Zwei Quellenschriftsteller treten aber schärfer hervor, so dass sich eine eingehendere Betrachtung derselben als notwendig erweist. Es sind dies Marius Maximus und Aelius Junius Cordus. Zwar wollte Mommsen den letzteren als eine fingierte Persönlichkeit ausgeschieden wissen, er meint, der Biograph, der ihn benutzte, habe „in diesem Pseudo-Cordus sich zugleich einen Gewährsmann und einen Prügelknaben geschaffen^. >) Allein diese Hypothese ist irrig. Junius Cordus ist ein dunkler Ehren- mann, aber er hat Fleisch und Bein. Klar ausgeprägt ist dagegen die Persönlichkeit des Marius Maximus. Zwar die Scriptores historiae augustae schweigen fast ganz über sein Leben, allein hier kommen uns die In- schriften zu Hilfe. Sie berichten uns von einem L. Marius Maximus Perpetuus Aurelianus, der eine Reihe der höchsten Aemter in der Civil- und Militärkarriere bekleidete. Zum zweitenmal war er Konsul im Jahre 223, also unter Alexander Severus. Unser Historiker lebte aber in derselben Zeit, er hatte sich an den Spottversen gegen Commodus be- teiligt, war also damals wahrscheinlich ein junger Mann. Da er die Bio- graphie des Alexander Severus nicht mehr schrieb, wird er unter dem- selben gestorben sein. Die Identität des Historikers und jenes auf den Inschriften >) figurierenden hohen Staatsbeamten ist daher wegen dieser Gleichzeitigkeit höchst wahrscheinlich.

^) itemes 24 (1890) p. 272. *) tind bei Cassins Dio 78, 36 (3 p. 444 Boisaevain).

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Die Qnellensohriftsteller der historia anguata. 546.)

Ausser Marius Maximus und Junius Cordus wird noch als eine wich- tige Quelle der Historia augusta eine anonyme Kaiserchronik be- trachtet.^) Dieselbe soll die Kaiser von Augustus bis Diocletian umfasst haben und der diocletianischen Zeit angehören. Sie würde daher, ihre Existenz vorausgesetzt, in unseren Zeitraum fallen. Allein da diese Chronik aus Aurelius Victor und Eutrop abgeleitet wird, Autoren, die erst im nächsten Teil besprochen werden können, und da auch eine Fortsetzung dieser Kaisergeschichte statuiert wird, haben wir es für angezeigt erachtet, diese Hypothese in ihren wesentlichen Momenten im folgenden Bande vor- zuführen.')

L. Marius Maximus Perpetuus Aurelianus. Die Inschriften aber Marius sind zusammengestellt CIL 6, 1450 1453 und bei Wilmanns, Inscript. lat. unter Nr. 1203 a b c d e. Die Hauptinschrift lautet (auch Dessau, Inscriptiones lat. selectae 1 Nr. 2935): L. Mario L. f. Quir. Maximo Perpetua Aureliano eoa., sacerdoii fetiali, leg. Augg. pr. pr, pro- vinc. Syriae Coelae, leg. Augg. pr. pr, provine. Germaniae inferiaris, Uem pravinc. Belgieae, duci exereüi Mysiaci aput Byzantium et aput Lttgudunum, leg. leg, I Italic., cur. viae La- tinae, item reip. Faventinarum, aUecto inter praetorioe, trib, pleb. candidato, quaestari urhanOj trib. laticl. leg. XXII Primig., item III Italieae, IUI (sie) Piarum eurandarum, M. Julius Artemidorus (wohl ausgefallen die Sigel fOr Centurio) leg. III Cyrenaieae. Das Konsulat bekleidete er zum erstenmal nicht vor 197 ; zum zweitenmal war er Konsul, und zwar Ordi- narius, 223. Ueber seine amtliche Laufbahn vgl. noch die Inschrift (Wilmanns Nr. 1203 c; Dessau Nr. 2936): L. Mario Maximo Perpettw Aureliano c. v., praef. urbis, proconsuli provine. Asiae iterum, proconsuli provine. Africae, M. Julius Cerialis Matemus ex civitat, Foroiuliensium, patrono optimo. H. Peter, Die geschichtl. Litt, über die röm. Kaiserzeit 2 (Leipz. 1897) p. 107. Praefectus urbi war er unter Macrinus (217—218); vgl. Gassius Dio 78, 14, 3 (3 p. 418 Boissevain). Dass Marius mit Cassius Dio persönlich bekannt war, ist kaum zweifelhaft; vgl. Peter, Litt, über die röm. Kaiserzeit 2 p. 107; Borghesi, Oeuvres 5 p. 455; Waddington, Fastes asiatiques Nr. 167; Giere, De rebus Thyatireno- rum, Paris 1893, p. 36 (aber das Prokonsulat); Prosopographia imperii Rom. pars 2 (Berl, 1897) p. 346. Ueber die Identität des Schriftstellers und des Konsuls vom Jahre 223. welche zuerst Valesius zu Amm. Marc. 28, 4, 14 behauptet hat, vgL Borghesi p. 475; dieselbe wird jetzt allgemein angenommen und ist mit Unrecht bestritten worden von J. J. Müller p. 32; vgl. dazu auch Peter, Litt, der röm. Kaiserzeit 2 p. 107 Anm. 2. Eine Zeitandeutung des Schriftstellers ergibt sich aus folgender Stelle: Lamprid. Gommod. 13, 1 (1 p. 108 P.) heisst es von dem Kaiser: Vitio etiam inter inguina prominenti, ita ut eius tumorem per sericas vestes populus Romanus agnosceret. versus in eo (Klebe, PhUol. 47 (1889) p. 559: ideo) multi scripti sunt, de quibus etiam in opere suo Marius Maximus gloriatur. Nach dieser Stelle scheint Marius selbst Spottverse auf Gommodus gemacht und also unter dessen Regierung gelebt zu haben; vgl. Borghesi p. 476. Diese Zeitbestimmung passt aber auch zu dem Leben des Marius der Inschrift.

546. Die Eaiserbiographien des Marina Maximus. Der vornehme Marius Maximus schrieb Kaiserbiographien von Nerva bis ElagabaL Die Eaiserbiographien Suetons schlössen mit Domitian; Marius Maximus fing also da an, wo Sueton aufgehört hatte. Er war aber nicht bloss Fortsetzer Suetons, sondern er war auch sein Nachahmer.') Wie dieser, stellte er das Persönliche der Kaiser in den Vordergrund seiner Darstellung und hatte kein Auge fiir die entscheidenden Bewegungen der Zeit und für die all- gemeinen Interessen des Reichs. Auch in der Behandlung des Stoffes folgte der Schüler seinem Meister. Nicht von innen heraus entwickelte er das Leben seiner Persönlichkeiten, sondern er beschrieb dieselben nach gewissen Rubriken. Bei diesem Verfahren kam natürlich die Chronologie

*) Vgl. Enmann, Eine verlorene Ge- schichte der r5m. Kaiser (Philol. Supple- mentbd. 4 (1884) p. 337); Peter, Die Script, bist. aug. p. 89.

») Vgl. § 800 p. 67 ; vgl. noch p. 72, 76, 54.

') Vgl. Leo, Die griech.-röm. Biographie nach ihrer litterarischen Fomi, Leipz. 1901, p. 273.

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Bio QaellenBohriftotellor der historia angiist«. 546.) 85

zu kurz. Aber der Fluch der Nachahmung erfüllte sich auch an Marius Maximus. Bei allem aufgestapelten Anekdotenkram hielt sich Sueton doch in einer anerkennenswerten Kürze und Bündigkeit. Bei Marius Maximus trat das Gegenteil ein, er verfiel in eine unerträgliche Weitschweifigkeit. Das Leben des Kaisers Marcus Aurelius wuchs ihm unter den Händen zu zwei Teilen heran. Selbst über Nebenpersonen konnte er sich nicht kurz fassen, über Geta hatte er im Leben des Septimius Severus so ausführlich geredet, dass sich der Stoff, nach einem Gitat zu schliessen, durch eine ganze Reihe von Seiten zog. Diese grosse Ausführlichkeit floss nicht bloss aus der Redseligkeit des Autors, sondern auch aus der Composition. Er wollte jede Biographie als ein abgeschlossenes Ganze geben, er musste daher manches wiederholen, was schon in anderen Vitae gesagt war. Ferner gab er zu seinen Biographien Aktenstücke in. vollem Wortlaut. Dies war eine wichtige Neuerung. Bisher hatte die kunstmässige Historiographie fast stets das Gesetz beobachtet, Aktenstücke in freier Bearbeitung in das Geschichtswerk aufzunehmen, um die Einheit des Stils aufrecht zu halten. Sueton führt zwar auch Aktenstücke in seine Biographien ein, doch gibt er in der Regel nur die entscheidenden Stellen. Marius Maximus teilt uns dagegen die vollständige Urkunde mit, aber er wagte sie doch noch nicht seiner Darstellung einzuflechten, er verwies sie daher in den Anhang, so dass jetzt die Biographie unorganisch wurde und in einen darstellenden und in einen urkundlichen Teil zerfiel. Dieses Bestreben, urkundliches Material zu stellen, verdient unsere volle Beachtung. Freilich darf man daraus nicht auf kritischen Sinn des Historikers schliessen. Dazu war die Zeit nicht angethan, und unser Autor erregte durch seine unwahrschein- lichen Erzählungen selbst den ünwiUen anderer kritikloser Autoren; es scheint vielmehr, dass er nur Seiten füllen wollte; denn kritische Sichtung des Materials lag ihm nicht am Herzen. Seine Erzählung war reich an Klatsch, und dieser strömte in vielen Kanälen durch die „Acta urbis"". Diese Stadtzeitung diente den jeweiligen Interessen des Hofes, der natür- lich seine Leser nicht in die Staatsgeheimnisse einführen, sondern lieber mit der „Chronique scandaleuse'' unterhalten wollte. Aus diesen Acta schöpfte aber Marius Maximus. So war sein Buch reich an pikantem Material und fand noch zu Zeiten des Ammianus Marcellinus eifrige Leser. Aber trotzdem überdauerte es nicht die Stürme der Zeit, nur die Scrip- tores historiae augustae benutzten es als eine Quelle reichen Stoffes Eine Restitution der Biographien ist zwar versucht worden, allein sie ist nicht vollkommen gelungen.

Das Verhältnis des Marina au Sueton. Vopisc. Prob. 2, 7 (2 p. 202 Peter) tt mihi quidem id animi fuit, tU non SaUustios, Livio8, T<icito8, Trogoa atque omnes diser- tisBimos imitarer viraa in vita principum et temporibua disserendia, sed Marium Maxi- mum^ Suetonium Tranquülum, Fahium Mareellinum, Gargiliutn Martialem .... ceteroaque, qui haee et talia non tarn diaerte quam vere memoriae tradiderunt, Ueber das snetonische GmndBchema in der Vita des Antoninns Pins, welches dem Gapitolinus bereits bei Marius vorlag, vgl. Peter, Die Script bist. Aug., Leipz. 1892, p. 107; Leo, Griech.-rOm. Bio- grapUe p. 278. üeber das snetonische Omndschema in der Vita Hadrians von Spartianus und Marina vgl. Leo p. 274. Im allgemeinen vgl. noch Peter, Litt, aber die röm. Kaiser- zeit 2 p. 336. Üeber die Frage, ob Marina selbstcomponierte Reden eingestreut, vgl. Wölff lin, Sitznngsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1891 p. 501 und Peter, Die Script, bist. Aug. p. 236.

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gg Die QueUenschriftsteller der hietoria augneta. 547.)

Der üqnfang des Werks. Die Gitate der Scriptores historiae augustae h5ren mit Elagabalus auf (Lamprid. Heliog. 11, 6; 1 p. 228 P. horum pleraque Marina Maximua dieU in vita ipsius Heliogabali); sie beginnen mit Traian (Lamprid. Alex. Sey. 48, 6; 1 p. 285 P. neque in vita eiua (Traiani) id Marina Maximns ita exposnit); aber dass anch noch Nerva behandelt war, erhellt ans Schol. Juv. 4, 53 (Jahn-Bnecheler, A. Persii Flacd, D. Jnnii Juvenalis sat, Berl.* 1893, p. 97), wo von der Verurteilung des Palfurins Sura nach dem Tode Domitiana die Rede ist Aus der Stelle Yopisc. Firm. 1, 1 (2 p. 220 P.) Marius Maximns Avidintn Marci temporibns, Albinum et Nigrnm Severi non »nia propriis UbrU aed alienia innexnit ist zu folgern, dass Marius sich auf die in Rom regierenden Kaiser beschrftnkte. Das Werk wird also zwölf Biographien umfasst haben, nämlich Nerva, Traian, Hadrian, Antoninus Pius, L. Verus, M. Aurelius, Commodus, Pertmax, Julianus, Severus, Caracalla und Elagabal. Direkte Gitate haben wir aus den Vitae des Nerva, Traian, Hadrian, Antoninus Pius, Marcus Aurelius, Gommodus, Pertinax, Severus, Elagabalus.

Innere und äussere Verfassung des Werks. Die Vita des Marcus Aurelius war in zwei BQcher geteilt. Vulcac. Avid. Gass. 6, 7 (1 p. 89 P.) Marina Maximua refert in eo librOf quem aecnndum de vita Marci Antanini edidit; vgl. noch 9, 5 (p. 91 P.). Gapitol Perün. 15, 8 (1 p. 126 P.) horruiaae autem illnm imperium epiatnla docet, qnae vitae illius a Mario Maximo appoaita eat, quam ego inaerere ob nimiam longitndinem nolui. Diese Stelle lehrt uns, dass Manns an seine Biogranhie des Pertinax Urkunden angeschoben hat. Dass die Urkunden im Anhang standen, scheint mir festzustehen; vgl. Malier p. 119; Peter, Script, bist aug. p. 109; Leo p. 297. Das Gleiche that er in der Vita des Com- modus; vgL Lamprid. Gommod. 18, 2; 1 p. 111 P. (Peter, Script, bist. aug. p. 108). Ueber die Entstehung dieses Usus vgl. Leo 1. c. Spart. Geta 2, 1 (1 p. 192 P.) de cuina vita et morihna in vita Severi Marina Maximua primo aeptenario aatia copioae rettulit. Da hier ein Citat vorliegt, muss primo aeptenario gesetzt sein, um die Auffindung des Cätats zu ermö^chen. Wir werden daher die Worte ab eine stichometrische Angabe zu fassen haben. Hundert Normalzeilen bildeten die Einheit, sieben solche Einheiten wurden wieder zusammengefasst; darnach würde primo aeptenario bedeuten «auf den ersten 700 Zeilen" (anders Mttller p. 180).

Methode. Vopisc. Firm. 1 , 2 (2 p. 220 P.) Marina Maximua, homo omnium verboaiaaimua, qni et mythiatoricia se volnminibna inplicavit. Vgl. oben Spart. Greta 2, 1 (1 p. 192 P.) aatia copioae.

Quellen. Seine hauptsächliche Quelle scheinen die acta urbis 135) gewesen zu sein; vgl. Lamprid. Gommod. 15, 4 (1 p. 109 P.) habuit praeterea morem, nt omnia qnae tur- piter, qnae inpure, qnae cmdeliter, qnae gladiatorie, qnae Jenonie faceret, actia urbia indi inberet^ nt Marii Maximi acripta teatantur.

Fortleben. Amm. Marc. 28, 4, 14 quidam deteatantea nt venena doctrinaa, Jnvena- lem et Marium Maximum cnratiore atndio legnnt, nnlla volnmina praeter haec in pro- funda otio contrectantea, quam ob canaam non indicioli eat noatri. Ueber die Verweitung des Marius in der Epitome des Ps.-Aurelius Victor vgl. §801 p. 69 und H. Peter, Litt, ttber die röm. Kaiserzeit 2 p. 154; vgl. noch p. 142.

Litteratur. Die BruchstQcke sind gesammelt von H. Peter, Hist. Rom. fragm. p. 332. Plew, Marius Maximus als direkte und indirekte Quelle der Script, hist. aug., Progr. Strassb. 1878; Quellenuntersuchung zur Gesch. des Kaisers Hadrian, Strassb. 1890. Die Rekonstruktion, die J. J. Müller, Der Geschichtschreiber Marius Maximus (Büdingers Untersuchungen zur röm. Kaisergesch. 3 (Leipz. 1870) p. 19) vornimmt, geht vielfach zu eilig vor; G. Wachsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 688; Tropea, Studi sugli Script, hist. Aug. 3. Heft: Mario Massimo vita e frammenti, Messina 1899 794 p. 48); vgl. dagegen H. Peter, Berl. philol. Wochenschr. 1900 Sp. 687.

547. Die Eaiserbiographien des Aelios Junius Cordns. Die bio- graphische Geschichtschreibung, wie sie von Sueton eingeleitet wurde, musste tief abwärts führen. Der Kleinkram erstickte den Sinn für höhere Gesichtspunkte, der Hof ward wichtiger als der Staat, der kriechende Lakai wichtiger als der selbstbewusste Staatsbeamte. Schon bei Marius Maximus lagen, wie wir sahen, deutliche Anzeichen der verfallenden Kunst vor; über unbedeutende, ja nichtige Dinge war eine solche Redefülle aus- gebreitet, dass sie den Leser betäubte. Aber den Gipfelpunkt erreichte diese Kleinmalerei mit einem Stich ins Schmutzige durch Aelius Junius Gor du s. Für den war der Hof alles, ^) und hier gab es nichts, was er

*) Ueber den angeblich politischen Standpunkt, Hinneigung zum Senat, vgl. Peter, Litt, der röm. Eaiserzeit 2 p. 112.

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Die QaellenscluriftateUer der hietoria aagneta. 547.) gy

nicht der Mitteilung für wert erachtete. Getreulich wurde berichtet, wel- ches die Lieblingsspeisen des hohen Herrn waren, welche Kleider er trug, welche Diener sich um ihn bemühten. Die äussere Gestalt des- selben wurde peinlich beschrieben, sogar wie breit der Daumen des Maxi- minus war. Selbst eine Schilderung des Liebesgenusses wurde dem Leser nicht erspart. Gesetz war: überall peinlich genaue Angaben. Da standen z. B. in dem Geschichtswerk die welterschütternden Thatsachen, dass Al- binus Glodius im nüchternen Zustand die Kleinigkeit von 500 Feigen, 100 Pfirsichen, 10 Melonen, 20 Pfund Trauben, 100 Feigenschnepfen und 400 Austern vertilgt habe, und dass Maximin, um seinen Hunger zu stillen, 60 Pfund Fleisch nötig hatte. Da mochte mancher Leser doch etwas inne- halten und sich fragen, woher denn die Historiker alles so genau erfahren haben, wer die Pfirsiche gezählt und wer das Fleisch abgewogen habe. Es gehört nicht viel Scharfsinn dazu, um zu erkennen, dass diese schönen runden Zahlen erdichtet waren. Gordus hatte sich vorgenommen, die Bio- graphien der „obscuriores imperatores* zu schreiben. Sein Geschichts- werk war also wahrscheinlich eine Ergänzung des Marius Maximus. Dunkel waren aber die Persönlichkeiten, weil man von ihnen nicht viel wusste. Das mangelnde historische Material musste also die Phantasie ersetzen, man wollte ja zunächst den Leser unterhalten, man wog daher nicht ernstlich ab, was wahr und was falsch, was verbürgt und was unverbürgt sei. Aber Gordus ging noch weiter, er fälschte geradezu. So Hess er den Maximinus (12, 7) einen rhetorisch gehaltenen Brief an den Senat schreiben, und obwohl es ofifen vorlag, dass der ungebildete Mann diesen nicht hatte schreiben können, fügte der Historiker doch die Lüge bei. Maximin selbst habe denselben verfasst. Auch durch erdichtete Urkunden suchte er seine DarsteUung zu heben. ^) Selbst dem Julius Capitolinus, der ihn von den Scriptores historiae augustae allein herangezogen, ward das nichtswürdige Treiben zu viel, und er benutzte jede Gelegenheit, um seinem Unwillen über den kleinlichen, weitschweifigen und flunkernden Ge- schichtschreiber Lauf zu lassen.

Der Name. Der Historiker wird genannt Helius Cordns (Capitol. Clod. Alb. 5, 10; 1 p. 171 Peter), Aelius Cordns (Capitol. Maximin. 12, 7; 2 p. 12 P.), Junins Cordns an ▼erschiedenen Stellen, z. B. Maximin. 27, 7 (p. 24 F.). Allein da nicht selten in der Hist aug. der Name Cordns allein erscheint, müssen wir unter Aelius Cordns und Junius Cordns dieselbe Persönlichkeit yerstehen.

Die Zeit des Cordus. Capitol. Gord. 33, 4 (2 p. 55 P.) quod de C. Caesare metnoriae tntdUum est, hoe etiam de Gordtano Cordus evenisse perscribit. natn omnes, quicumque

iUum gladio adpetiverunt postea interemptis (a fügt die üeberliefenmg hinzu) Fhilippis

»ua manu suisque gladiis et isdem, quibus Wum percusserant, interisse dicuntur. Der Zu- satz interemptis Philippis muss von Cordus herrOhren; sonach hat er den Tod der beiden Philippi noch erlebt (Plew, Marius Maximus p. 10).

Der Umfang des Werks. Capitol. Opil. 1, 3 (1 p. 198 P.) et Junio quidem Cordo Studium fuU earum imperatorum vitas edere, quos obscuriores videbat; qui non multum profeeU, nam et pauea repperit et indigna memaratu, adserens se minima quaeque perse- cuturum, quasi vel de Traiano aut Pio aut Marco sciendum sit, quotiens processerit^ quando cibos variaverit et ^ando vestem mutaverit et quos quando promoverit. unrichtig würde man schliessen, Cordus habe auch Traian, Pins und Marcus Aurelius behandelt. Allein damit stimmt nicht die Charakterisierung des Werks im Eingang der Stelle; der Autor meint viel- mehr, dass selbst bei Kaisern wie Traian etc. solche Qnisquilien unnütz seien (anders Plew p. 11 ; Rubel, De fontibus quattuor priorum historiae augustae scriptorum p. 9). Peter (Litt.

') Peter, Script, hist. aug. p. 235.

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88 I>ie QaelleBBChriftstoUer der historia aagnsU. 548.)

über die röm. Kaiserzeit 1 p. 436) veimutet, dass er die Tyrannen, die Marias Maximus nicht selbständig behandelt habe, und die Kaiser von Alezander Severos bis wenigstens zum Tode Gorduns III. (244) dargestellt habe. Fragmente sind vorhanden aus den Bio- graphien des Glodius Albinus, der beiden Maximini, der Gordiani, des Mazimus und Balbinua. Die Composition. Gapitol. Opil. 1, 5 (p. 198 P.) libros mythistoriU replevü. Glod. 5, 10 (1 p. 171 P.) frivola super huius modi ominibiis cuncta persequUur. Maximin. 31, 4

(2 p. 28 P.) legat Cor dum, qui haee omnia {omina) uaque ad fabellam seripsit, Maxim, et

"alb. 4, 5 (2 p. [ " ' ''../_

seripaerit. Gord. 21, 3 (2 p. 45 P.) tum nobia talia dieenda sunt, quae Juniua Cardus ridi-

Balb. 4, 5 (2 p. 60 P.) Cardus tarn muUa (cotUigit), ut etiam pUraque et minus honesta per-

cule ac stulte composuU de voluptatibus domestieis ceterisque infimis rebus, quae qui velit seire, ipsum legat Cordum, qui dicit, et qttos servos habuerii unusquisque prineipum et quos amieos et quot paenulas quotve elamydes, quorum ettam seientia nulli rei prodest, si quidetn ea debeant in historia poni ah historioarafis, quae aut fugienda sint aut sequenda.

Litteratur. Die direkten Bruchstttcke bei Peter, Eist. Rom. fragm. p. 343; Dftnd- iiker in Büdingers Untersuch. 3 p. 806; Niehues, De Aelio Cordo, Münster 1885; Elebs, Rhein. Mus. 47 (1892) p. 21. Ueber seine Benutzung Rubel, De fönt. IV prior, h. aug. Script., Bonn 1892, p. 9; Plew, Marius Maximus p. 19; C. Wachsmuth, Einl. in das Stud. der alten Gesch., Leipz. 1895, p. 689; H. Peter, Die geschichtl. Litt, über die röm. Kaiserzeit 1 (Leipz. 1897) p. 436.

548. Andere Qnellen der historia angpista. Ausser Marius Maxi- mus und Junius Cordus^) wird ab und zu noch eine Schar historischer Schriftsteller von den Scriptores historiae augustae citiert. Es sind ob- scure Persönlichkeiten und fast alle nur aus dieser sehr trüben Quelle bekannt. Wenn man sich nun erinnert, welcher Missbrauch in diesem Werk mit untergeschobenen Urkunden getrieben wird, möchte man Zweifel hegen, ob dieses Heer von Schriftstellern wirklich gelebt hat. Allein die Fälschung von Aktenstücken schien doch weniger gefähriich als die Erdichtung von Autoren, da hier der Betrug viel leichter entdeckt werden konnte. Mag auch der eine oder der andere fingiert sein, sie alle für apokryph zu halten, ist unmöglich. Das Höflingswesen erzeugt leicht solche Massen- produktionen, die Schriftsteller kommen rasch, verschwinden aber auch wieder rasch von der Bildfläche. In der Aufzählung der Autoren haben wir einige Kategorien zu Grunde gelegt, wir führen zuerst die allgemeinen Geschichtswerke, dann die Biographien der einzelnen Kaiser an; zuletzt lassen wir die nicht genauer bestimmbaren Werke folgen. Zu bemerken ist noch, dass durchaus nicht feststeht, dass alle diese Autoren in lateini- scher Sprache geschrieben haben. Von einem derselben kann es dargethan werden, dass sein Werk in griechischer Sprache abgefasst war; es ist dies Theoclius, „Caesareanorum temporum scriptor"; denn Vopiscua führt die bekannten Verse „mille-decollavimus" mit der Bemerkung ein, Theocies habe sie in lateinischem Wortlaut seiner Erzählung beigefügt. Und so mag noch mancher unter den Angeführten stecken, der griechisch schrieb.

a) Allgemeine Geschichtswerke.

1. Lollius Urbicus. Lamprid. Diadum. 9, 2 (1 p. 218 Peter) LoUius Urbicus in historia sui temporis,

2. Vulcatius Terentianus. Gapitol. Gordian. 21, 5 (2 p. 45 P.) lectum apud Vul- catium Terentianum, qui et ipse historiam sui temporis seripsit,

3. Aemilius Parthenianus. Vulcac. Avid. Cass. 5, 1 (1 p. 87 P.) apud Äemilium Parthenianum, qui adfectatores tyrannidis iam inde a veteribus historiae tradidit,

4. Acholias. Vopisc. Aorel. 12, 4 (2 p. 157 P.) inserendam (rem) credidi ex libris Ächoli, qui magister admissionum Valeriani principis (253 260) fuit, libro actorum eins nono; Eubitschek (Pauly- Wisse was Realencyci. Bd. 1 Sp. 295) fasst die acta als Er-

') Ueber Gargilius Martialis handeln wir anten § (334.

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Die Qaellensohriftatoller der historia aagaata. 548.) 89

zfthlaDgen der Regierungsthaten des Eaieers Valerian. Lamprid. Alex. Sev. 64, 5 (1 p. 296 P.) Acholium, qui et interiora (statt itinera) huius principis ser^sit; vgl. 14, 6 (p. 258 P.); 48, 7 (p. 285 P.). Vgl. L^crivain, Note snr rhistorien latin Acholias, nne des soorces de riiistoire Aagnste (Annales de la Facalt^ des Lettres de Bordeaux et des Universums da Midi 4. Sörie: Revue des Stades anciennes 1 Nr. 2 Avril-Juin 1899 p. 141^, der meint, dass der Historiker Acholius vielleicht mit dem Statthalter von Lydien, der m einer grie- chischen Inschrift von Sardes (Le Bas-Waddington 3, 1 Nr. 629) vorkommt, identisch sei. H. Peter, Rist. Rom. firagm. p. 355.

5. Fabius Geryllianus, gut tempara Cari, Carini et Numeriani solertüaime per- secutus est (Vopisc. Gar. 4, 8; 2 p. 234 P.).

6. Yalerius Marcellinas. Gapitol. Max. et Balb. 4, 5 (2 p. 60 P.) Stietoniue Tran- quiUus et VaieritiS MarceUintis.

7. Garias Fortanatianas, qui omnem hanc hütariam persci'ipsit (Gapitol. Max. et Balb. 4, 5; p. 60 P.).

ß) Biographien einzelner Kaiser.

1. Traian (98—117). a) Fabius Marcellinas. Lamprid. Alex. Sev. 48, 6(1 p. 285 P.); Vopisc. Prob. 2, 7 (2 p. 202 P.) fOhrt ihn unter den Autoren auf, die er sich zur Nachahmung erkoren; vgl. oben p. 85. Ob der GIL 2, 4121 genannte F. M. derselbe ist, bleibt zweifel- haft, b) Statins Valens. Lamprid. 1. c; Laur. Lyd. de mens. 4, 63. c) Aurelius Verus. Lamprid. 1. c.

2. Alexander Severus (222->235). a) Septimius. Lamprid. Alex. Sev. 17, 2 (1 p. 259 P.) Septimius vitam eins (Älexandri) non mediocrüei^ executus est; vgl. 48, 7 (p. 285 P.). b) Encolpius. Lamprid. Alex. Sev. 48, 7 wird er unter den Biographen Alexan- ders aufgezählt; 17, 1 (p. 259 P.) Encolpius, quo ille (Severus) famüiarissimo usus est. H. Peter, Hist. Rom. fragm. p. 340. c) Aurelius Philippus. Lamprid. Alex. Sev. 3, 2 (p. 249 P.). d} Gargilius Martialis; vgl. § 684.

3. Gallienus (260—268). Palfurius Sura, qui ephemeridas eius vitae com- posuit (Trebell. 18, 6; 2 p. 95 P.). Friedlaender, Sittengesch. Roms 1< (Leipz. 1888) p. 199 vermutet, dass Palfurius Sura nur die Tagebücher des Kaisers selbst bearbeitete.

4. Tacitus (275). Suetonius Optatianus. Vopisc. 11, 7 (2 p. 193 P.) legat Suetonium Optatianum, qui eius vitam adfatim scripsit,

5. FirmuB, Gegenkaiser des Aurelianus (270—275). Aurelius Festivus. Vopisc. 6, 2 (2 p. 224 P.) ea, quae de ülo Aurelius Festivus, libertus Aureliani, singülatim rettulit.

6. Probus (276 282). a) Onesimus, scriptor vitae Probi (Vopisc. Bonos. 14, 4; 2 p.230 P.); vgl. 13, 1 (p.229 P.); Gar. 4, 2 (2 p.234 P.) Onesimus düigentissime vitam Probi scHpsit; vgL 7, 3 (p. 236 P.); 16, 1 (p. 241 P.); 17, 6 (p. 243 P.). H. Peter, Hist. Rom. frag;m. p. 365; vgL dazu Litt, über die röm. Kaiserzeit 1 p. 440. b) Turdulns Galli- canus. Vopisc. Prob. 2, 2 (2 p. 201 P.) et quoniam me ad coüigenda talis viri gesta ephe- meris Turduli Gallicani plurimum iuvit, viri Jwnestissimi ac sincerissimi, beneficium amici senia tacere non debui. Auch hier nimmt Friedlaender 1. c. an, dass die Tagebücher des Kaisers vom Autor bearbeitet worden.

7. Garinus (284). Fulvius Asprianus: usque ad taedium gestorum eius (Carini) universa dicentem (Vopisc. Garin. 17, 7; p. 243 P.).

8. Diocletianus (284 305^ und seine drei Gollegen (Maximian, Galerius, Gon- stantius). Glaudius Eusthenins. Vopisc. Garin. 18, 5 (p. 243 P.) quorum vitam sin- gulis lü>ris Claudius Eusthenius, qui Diocletiano od epistuiis fuit, scripsit.

y) Autoreu nicht genau bestimmbarer historischer Werke. Oefters finden wir Autoren bei den Scriptores historiae augustae erwfthnt, ohne dass wir feststellen konnten, ob sie aus einer Zeitgeschichte oder einer Biographie entnommen sind. Wir führen sie nach den einzelnen Regenten an:

1. Septimius Severus (193 211). Helius (lies: Aelius) Maurus. Spart. 20, 1 (1 p. 151 P.) legisse me apud Helium Maurum FMegontis Hadriani libertum memini Septimium Severum etc.

2. Maximinus (235—238). Aelius Sabinus. Gapitol. 32, 1 (2 p. 28 P.).

3. Valerianus iunior, Gaesar des Valerian (253—260). Gaelestinus. Trebell. 8, 1 (2 p. 77 P.). Vgl. Gensei, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1247.

4. Ballista, Gardepräfekt des Valerianus (253—260). Maeonius Astyanax. Trebell. triginta tyr. 12, 3 (2 p. HO P.).

5. Victorinus, Gaesar des Postumus, Gegenkaisers des Gallienus (260 268). Julius Atherianus. Trebell. triginta tyr. 6, 5 (p. 103 P.) sed satis credimits Juli Athe- riani partem libri cuiusdam ponere, in quo de Victorino sie loquitur. Auch Grammatiker: Macrob. sat. 3, 8, 2 apud Calvum Aterianus adfirmat legendum. Mit demselben identifi- ziert Grftfenhan, Gesch. der klass. Philol. 4 p. 304 den Vergilscholiasten Haterianus. Vgl. noch Rühl, Rhein. Mus. 43 (1888) p. 597; Ribbeck, Proleg. Verg. p. 177.

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90 M. Cornelias Fronto. 549.)

6. Aureolus, Gegenkaiser des Gallienos (260—268). Gallus Antipater, an- cüla honarum et historicorum dehanestamentum (Trebell. Claud. 5, 4; 2 p. 136 P.).

7. Aurelianus (270—275). Asclepiodotus. Vopisc. 44, 2 (2 p. 180 P.).

8. Zenobia, Gegenkaiserin des Aorelian (270 275). Cornelius Capitolinus. Trebell. triginto tyr. 15, 8 (2 p. 115 P.).

9. Tetricus iunior, Sohn des Tetricus senior, Gegenkaiser des Aorelian (270—275). Dagellias (Salmasius: Arellius; Sabbadini, BoUettino di filol. class. 10 (1908 04) p. 257: DugelUos) Fuscus. Trebell. triginta tyr. 25, 2 (p. 122 P.).

10. Saturninns, Gegenkaiser des Probus (276—282). M. Salvidienus. Vopisc. Satumin. 10, 4 (2 p. 227 P.).

Auch die Stellen, wo die Autoren citiert sind, sind bei Peter gesammelt; vgl. noch Wiese, De vitarum scriptoribus Romanis, Progr. Berl. 1850, p. 39.

y) Die Redner. 1. M. Cornelius Fronto. 549. Frontos Leben. M. Cornelius Fronto war ein Afrikaner; denn Cirta in Numidien ist seine Heimat. Bezüglich seiner Ausbildung erfahren wir, dass Athenodotus und Dionysius seine Lehrer waren. Der Unterricht muss sich auf Rhetorik und die damit zusammenhängende Jurisprudenz erstreckt haben; denn wir finden, dass Fronto später das Amt eines Sachwalters bekleidete. Auch das Griechische hatte er sich soweit ange- eignet, dass er in dieser Sprache, wenn auch allerdings nicht klassisch,^) schreiben konnte, wie uns erhaltene Proben darlegen. Ins reifere Jüng- lingsalter getreten, versenkte er sich in die alten Autoren, deren Studium durch den Philologen M. Valerius Probus angeregt wurde und denen auch Hadrian seine Neigungen zuwendete 505), und modelte nach ihnen seinen Stil. Dieser barocke Stil machte ihn zum berühmten Mann; er wurde das Haupt einer ganzen Schule. Auch als Sachwalter spielte er eine Rolle; wir haben von mehreren seiner Oerichtsreden Kenntnis erhalten. Sein Ruhm führte ihm manchen jungen Mann aus vornehmem Hause zu, den er für das Forum vorbereitete (p. 188);*) sogar der kaiserliche Hof berief ihn zum Lehrer der Prinzen Marcus und Verus. Aus dieser Lehr- thätigkeit entwickelte sich ein zartes und inniges Verhältnis zwischen ihm und seinen Zöglingen, das auch noch andauerte, als diese zur Re- gierung gekommen waren. Auch an sonstigen Ehren fehlte es dem be- rühmten Rhetor nicht; er durchlief die verschiedenen Stufen der amtlichen Laufbahn. Unter Hadrian kam er in den Senat; auch hier trat er als Redner auf. Vielleicht ist seine Anklage gegen die Christen, die damals grosses Aufsehen erregte, eine Senatsrede. Das Konsulat bekleidete er im Jahre 143 und zwar für zwei Monate. Auch das Prokonsulat war fUr ihn bestimmt, er sollte die Provinz Asia verwalten; allein seine Kränk- lichkeit veranlasste ihn, um Enthebung von dem Amte nachzusuchen. Seine Vermögensverhältnisse scheinen sehr befriedigend gewesen zu sein, er be- sass die maecenatischen Gärten (p. 28) und konnte sich eine Badeeinrich- tung im Preise von 300,000 Sesterzen bestellen.') Viel zu schaffen machte ihm aber sein körperlicher Zustand; er litt an Gicht, und der Klagen

^) p. 242 N. sagt er selbst: st ri tiöp oyo- fÄarofv iy ralg iniatoXaig Tttvjais eit] axvQoy ^ ^dgßaQoy tj aXXoiq adoxifioy tj (aö Pal.) ^17 nayv amxoy, aXXd ror oyofAaros c ei^uj trjv

didyoiay axonuy ttvttjy xa&^ ai^Tijy,

') Wii' citieren Fronto nach der Seiten- zahl der Nabe rächen Ausgabe. ») GeUius 19, 10.

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M. Cornelias Fronto. 549.) 91

über seine Leiden ist kein Ende.^) Ueber Frontos Familienverhältnisse sind uns auch einige Daten überliefert. Seine Qattin hiess Gratia, den gleichen Namen führte seine jüngste Tochter (p. 36). Dieselbe war mit einem der bedeutendsten Männer jener Zeit, mit C. Aufidius Victorinus, der nach Marcus' Begierungsantritt den Krieg gegen die Chatten führte, vermählt (p. 238). Seine Frau, fünf Kinder weiblichen Geschlechts und einen Enkel hatte Fronto durch den Tod verloren (p. 182, p. 138, p. 177). Wie lang er lebte, lässt sich nicht bestimmt sagen; doch wird, wenn nicht alles trügt, der gichtleidende Mann vor 169 gestorben sein.

Biographisches. Wir stellen die Zeugnisse Aber den Lebenslauf Frontos zusammen.

ff) Heimai. Dass Cirta in Numidien Frontos Geburtsort ist, bezeugt Minucius Felix (c. 9 vgl. mit c. 31) und er selbst in einem Briefe, aus dem hervorgeht, dass er municeps CirUn9i8 war (p. 200); vgl. auch p. 242.

f) Lehrer. Als seine Lehrer nennt er Athenodotus, von dem er ad exempla et imagines quasdam rerum, qttas ille elxoyas appellabat, apte animo conpraehendundas ad- eommodandasque unterrichtet wurde (vgl. p. 78 und p. 244), und Dionysius „tenuior", von dem er einen Streit des Weinstockes imd der Steineiche mitteUt (p. 154). Vgl. noch p. 244. Möglicherweise hat er in Alexandria Studien gemacht, so dass er, als er die Verwaltung der Provinz Asia übernehmen sollte, schreiben konnte (p. 169): Älexandriam ad familiäres nteos seripsi .... iisque graecarum epistularum curam doetissimis f>iris detuli.

y) Stil. Ueber die verhältnismftssig spftte Entstehung seiner antiquarischen Nei- gungen vgl. p. 28: qua aetate (22 Jahre) ego vixdum quicquam veterum lectianum attigeram.

d) Lenrthätigkeit. p. 180 Sardius Saturninus artissima mihi familiaritate con- iunctus est per filios euoe doctissimos iuvenes, quoa in contubernio mecum adsiduoe hcibeo; vgl. p. 187. p. 170 equitis Romani uniua cotUubemalis mei Sextii Calpurnii dignitateni rogaiu meo exornagti. p. 95 itidem at parentes cum in voltu liberum oria aui liniamenta dinoeeuntf ita ego cum in arationibua vestris vestigia nostrae sectae animadvertOf yiyrjSe de tpQiya AfjTw, Seine Thätigkeit als Prinzenerzieher hebt die Inschrift CIL 11, 6834 (Dessau Inscriptiones lat. selectae 1 Nr. 1129) hervor durch die Worte: magiatri imperatorum Lud et Antonini. Vgl. §§ 507, 550. üeber die Beziehungen des Marcus zu Fronto vgl. die Lit- terator oben p. 14. Ueber das rhetorische Lehrbuch, das Fronto seinem Unterricht zu Grunde legte, vgl. p. 46: de quibus plerutnque audisti cum ßsodoigov locos inix^tQfjfiattjy tracta- remus (vgl. p. 159). Vgl. Droz, De M. C. F. institutione oratoria, Besan^on 1885.

e) Anwaltsthätigkeit. Cassius Dio 69, 18, 3 (8 p. 238 Boissevain) KogyijXtos 4»Q6y' ttity 6 ngiora rtoy rote (J. 186) 'Ptufnaltoy iv dlxais g>€Q6fieyos. Hieronym. z. J. 2180 = 164 n. CJhr. (2 p. 171 Seh.) Fronto oraior insignis habetur. Vgl. p. 83; p. 169, p. 252. Vgl. unten die Gerichtsreden, die er gehalten.

C) Amtliche Laufbahn. Hier gibt folgende Inschrift Auf schluss (CIL 8, 5850 ; Dessau, Inscriptiones lat. selectae Nr. 2928): M. Cornelia T. f, Quir, Frontoni III vir. capUal., q, provinc. SiciL aedil. pl, praetori municipes Calamensium patrono (vgl. den Brief p. 200, in dem Fronto für das Patronat von Cirta andere Mftnner empfiehlt). .Fronto ge- langte unter Hadrian in den Senat (p. 25), bekleidete also vor 138 die Quflstur und war demnach (Rom. Staatsrecht V (Leipz. 1887) p. 573) vor 113 geboren*^ (Mommsen, Hermes 8 (1874) p. 216); Mommsen setzt die Geburt in die Jahre 100-110. Das Jahr des Kon- sulats ergibt sich daraus, dass Fronto als Konsul von Marcus als 22jährigem Jüngling spricht; Marcus war aber geboren am 26. April 121 ; das Konsulat fällt also ins Jahr 143. Dass es zwei Monate (Juli, August) dauerte, geht aus p. 84 hervor, wo die Trennung des Konsuls Fronto von Marcus, welcher in Neapel weilte, auf zwei Monate angegeben wird (vgl. p. 248 ^dtj uijya devtsgoy BiQyofnai rov ngog vfiäg d^ofiov, wozu vgl. p. 82 und Auson. grat act 7 p. 28 Seh.). Seine verspfttete Dankrede für die Erteilung des Konsulats kündigt er auf die idus Aug. an (p. 25). Aus p. 86 ius et aequom omnibua Asianeis erit apud ie para- tiaeimum erhellt, dass Asia ihm als Prokonsulat zugedacht war (c. 157); über die Ablehnung des Amtes vgl. p. 169, wo er einen sehr instruktiven Bericht über seine Vorbereitungen gibt.

97) Sein Tod. Das Todesjahr ist nicht überliefert; wir sind daher auf Combinationen angewiesen, von denen die folgende die wahrscheinlichste zu sein scheint. L. Veras hatte nach der Beendigung des partlüschen Krieges Fronto gebeten, seine Thaten zu beschreiben, und ihm zugleich das hierzu nötige Materitd in Aussicht gestellt (p. 131). Fronto erkl&*te sich bereit, dieser Aufforderung zu entsprechen; und noch ehe die versprochenen Materialien anlangten, schrieb er einstweilen eine Vergleichung der parthischen Feldzüge des Traian

>) Vgl. p. 81, p. 84, p. 87, p. 92, p. 99, p. 134, p. 182.

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92 Cornelias Fronto. 550.)

und des Veras (principia historiae), erklftrte aber zugleich, dasa er die eigentliche Aufgabe sofort nach dem Ein^ffen der Materialien in Angriff nehmen werde. Allein wir hören nichts weiter dayon. Da nun wenig wahrscheinlich ist, dass Fronto sein Versprechen zu Lebzeiten des Veras nicht gehalten, wird der Tod bei Fronto dazwischen geboten sein. Es wftre sonach Fronto vor 169 gestorben. Dem gegenüber bemerkt Mommsen, Heraies 8 (1874) p. 216: «Der letzte Brief in der Spezialkorrespondenz mit Marcus de oratUmibus ist unzweifelhaft nach dem Jahre 175 geschrieben, da hier p. 161 die Rede ist im Gegen- satz zu den nummi antiqui von dem nummus AnUmini aut Commodi aut Pii und vor 175 keine Münzen mit Commodus* Namen geschlagen worden sind. Denn dass Veras hier, und hier allein, mit dem vor der Thronbesteigung geführten Namen bezeichnet sei, würde ein dem Fronto nicht zuzutrauender Verstoss gegen die Etikette sein.* Weiterhin bemerkt Mommsen: ,Er kann ftglich bis nahe an Marcus Tod (180) gelebt haben. "^ Allein da die Etikettenfiage hier in diesem Vergleich kaum eine Bolle spielen kann (vgl. Brakman, Frontoniana II p. 41) und alle Spuren von dieser spftteren Zeit fehlen, wird es geraten sein, den Tod Frontos früher anzusehen, zumal da er um 165 sich dem Tode nahe fühlt (p. 235 me eonsolatur aetas mea prope iam edita et morti proxima). Vgl. Brakman 1. c. p. 42. Litteratur. Prosopographia imperii Rom. pars 1 (Berl. 1 897) Nr. 1 106 p. 446 ; B r z o sk a , Paulv-Wissowas Realencycl. Bd. 4 Sp. 1312, der die kritische Litteratur Über Fronto voll- stftndig verzeichnet hat (Sp. 1389). Weitere Litteratur siehe § 552,

550. Die Entdeckung der frontonianischen Briefsammlung. Bis

zu dem Jahre 1815 waren keine Schriften Frontos vorhanden, denn die Produkte, welche seinen Namen trugen, hatten nichts mit Fronto zu thun; der Schriftsteller war nur aus alten Zeugnissen bekannt. Diese Zeugnisse waren aber so glänzend, dass man das Qeschick anklagen musste, welches uns die Schriftwerke Frontos vorenthalten. Schon die einzige uns be- richtete Thatsache, dass Fronto der Lehrer der Prinzen Marcus Aurelius und L. Verus war und dass Marcus ihn so hoch stellte, dass er für ihn im Senat eine Statue beantragte, musste eine bedeutende Vorstellung von dem Manne erwecken. Es kam hinzu das eigene Zeugnis des Marcus, welches auch in ethischer Beziehung dem Fronto einen grossen Einfluss einräumte. Weiterhin wusste man, dass ein gallischer Panegyriker 0 Fronto „eloquentiae non secundum, sed alterum decus** nannte. Endlich war der Bericht des Ausonius *) bekannt, durch den uns die Kunde ward, dass der Rhetor sogar zum Konsulat gelangte. Noch andere Zeugnisse, die wir übergehen wollen, ergingen sich im Preis Frontos. Das entgegenstehende Urteil des Macrobius,') das dem Fronto ein „siccum genus dicendi* zu- schreibt, machte, wie es scheint, keinen Eindruck. Frontos geistige Thätig- keit anlangend, lagen, um die weniger belangreichen Citate bei den Gram- matikern zu übergehen, mehrere Stellen bei Gellius vor; es sind sprach- liche Erörterungen, die uns zugleich zeigten, dass die alten Autoren die Welt Frontos waren. Auch bei Gellius erschien Fronto als ein ange- staunter Mann. Die Spannung war daher eine grosse, als verlautete, in der Ambrosiana zu Mailand sei ein Briefwechsel Frontos aufgefunden worden. In der That hatte der Bibliothekar Angelo Mai einen zum Teil dreimal überschriebenen Codex mit kirchengeschichtlichem Inhalt entdeckt, in dem nach künstlicher Erneuerung der ursprünglichen Schrift antike Autoren ans Licht traten. Darunter befand sich Fronto. Mai gab das, was er von Fronto entziffert hatte, 1815 in Mailand heraus. Mit der grössten Ungeduld sah dem Erscheinen dieser Ausgabe Niebuhr entgegen, er schwelgte in dem Gedanken, neue historische Thatsachen zu erfahren

1) Paneg. Const. c. 14 (p. 141, 29 Baeh- | •) Grat. act. 7 p. 23 Seh.

rens). I >) Sat. 5, 1, 7.

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M. Cornelius Fronto. 550.)

93

noch ehe das Buch ihm zu Gesicht gekommen war, hatte er beschlossen, den neuen Autor herauszugeben. Die Enttäuschung war eine entsetzliche, als die Ausgabe Mais vorlag. Dennoch blieb Niebuhr seinem Vorsatz, Fronte zu edieren, treu, da er sah, dass Mai besonders in der Anordnung der Fragmente keine glückliche Hand gehabt hatte. Unterstützt wurde er in seinem Werk von Heindorf und Buttmann. Die Ausgabe erschien in Berlin 1816. Es vergingen einige Jahre; da wurde ein zweiter Fund gemacht. Mai, der unterdessen nach Rom an die Yaticana gekommen war, fand dort den anderen Teil des Mailänder Codex (Vaticanus 5750) und damit eine Ergänzung der ambrosianischen üeberreste; er publizierte die vatikanischen Fragmente zugleich mit den ambrosianischen in der römischen Ausgabe vom Jahre 1823 (und später 1846). 0 Die Bearbeitung der vatikanischen Fragmente ist bedeutend besser als die der ambrosiani- schen; Mai hatte inzwischen im Lesen von Palimpsesten Fortschritte ge- macht.') Seit Mai ist der frontonianische Palimpsest noch von mehreren Gelehrten untersucht worden. Du Rieu nahm eine Nachkollation vor, ohne zu sonderlich erheblichen Resultaten zu kommen. Intensiver ging Stude- mund») zu Werke; er verglich den von Mai besser gelesenen Vaticanus ganz und von dem Ambrosianus 60 leichter lesbare Seiten. Die Erbschaft Studemunds trat der Wiener Gelehrte E. Hauler an ; er revidierte die von Studemund kollationierten Blätter und verglich alle anderen wiederholt.^) Auch ein Landsmann du Rieus, Brakman, hat sich mit der Entzifferung des ambrosianischen und vatikanischen Palimpsestes abgemüht. Auf Grund von Kollationen du Rieus wurde Fronte von Naber herausgegeben (1867), leider nicht in einer Weise, die berechtigten Ansprüchen genügt. Man sieht daher mit allseitiger Spannung der von Hauler projektierten neuen Ausgabe entgegen. Der frontonianische Codex gehört ins 6. Jahrhundert. Die Gesamt- zahl der Blätter betrug 340, davon sind erhalten 194, und zwar 53 in Rom, 141 in Mailand; es gingen sonach 146 Blätter verloren; allein auch die erhaltenen können keineswegs voll gerechnet werden, denn vieles ist gar nicht oder nicht in genügender Weise entziffert worden.

ZeugnisBe aber Front o. Die testiinoiiia veterum finden sich zuBammengestellt bei Naber p. XXXIV. Wir heben aus: Capitol. Marc. 2, 4 (1 p. 48 Peter) oratorUms usus est (Marcus) Graecis Aninio Macro, Caninio Celere et Herode Attico, Latino FrotUone Cor- nelio. sed multum ex his Frontoni detulU, cui et statuam in senatu petit, Yer. 2, 5 (1 p. 75 P.) audipit {Verus) .... rhetores Apollonium, Celerem Caninium et Herodem Atticum, Latinum Comelium Frontonem .... hos omnes amavit unice, atque ah his invicem düectus est. M. Aurel. (1, 11 p. 4 Stich) wUl von Fronte gelernt haben rd iniai^aat, t^'a ij ivgayyixij ßaaxayi« xai noixiXia xai vnoxQWigy xai öxi tag iniTtay ol xaXovfievoi ovtoi nuQ* ijfi?y irnawgi^ai dato^yoreQoi ntog eial; vgl. dazu p. 49 N. Die Stellen des Gellios, in denen von Fronto die Rede ist, sind 2, 26; 18, 29; 19, 8; 19, 10; 19, 13. Wir schliessen noch fol- gende Autoren an: Bei Eutrop (8, 12) heisst Fronto orator nohilissimus. Apollin. Sid. epist. 4, 3, 1 (p. 73 Mohr) nee Frontonianae gravitatis aut ponderis Apuleiani fulmen aequiperem ; vgl. noch Glaudianas Mamertus epist. 2 p. 206, 2 Engelbrecht.

Ueberlieferung. Der Codex rescriptus gehörte ursprünglich dem Kloster Bobbio an. Ausser Fronto hatte man zum Rescribieren noch verwendet: 1. Reden des Symmachus;

^) Hier möge noch erwähnt werden die Chrestomathia Frontoniana in Orellis Ausg. des Tacitns dial. de or., Ztttich 1830, p. 115.

*) Ueber die Mängel seiner Collation vgl. Hauler, Verh. der 43. Philol.-Vers. p.79.

3) Vgl. dessen Epistula critica ad Kluss-

mann in des letzteren Emendationes Fron- tonianae, Berl. 1874.

^) Ueber die auf de eloquentia, principia historiae, laudes fumi et pulveris, de hello Parthico und de feriis Alsiensibus bezüg- lichen vgl. Verb, der 43. Philol.-Vers. p. 78.

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94 M. Cornelias Fronto. 551.)

2. den sog. Scholiasta Bobiensis zu Ciceros Reden; 3. Gothische Fragmente; 4. einen Traktat ttber die arianische Häresie; 5. ein Fragment von Persius; 6. ein Fragment von Juvenal; 7. einen Teil des Panegyricus von Plinios. Emendiert wurde der Codex Frontonianus von CaecUins, wenn Mai die Subscriptio zum 3. B. ad M. Caesarem richtig gelesen hat (p. 57): Caeeilius 8{ae)pe (r)ogatu9 legi emendavi. Nachdem 0. Jahn (Ber. der sächs. Ges. der Wiss. 1851 p. 360) an der Subscriptio Anstoss genommen, indem er eine nähere Bestimmung bei Caeeilius vermisste, schlägt Havet (Revue de philol. 10 (1886) p. 189) unwahrscheinlich vor: Caeeilius pr. pr. (= praefeetus praetorio) togatus. Diese Emendationen, zu denen auch Randbemerkungen kommen, gehören, wie Studemund (Epist crit. p. II; vgl. auch Hauler, Serta Harteliana p. 266) erkannt hat, in die Zeit unmittelbar nach der Niederschrift. Der Codex ist nicht, wie man bisher angenommen, durchaus ein codex rescriptus, sondern teil- weise ein codex ter scriptus. Der Autor der untersten Schrift ist noch nicht bestimmt; es ist nur eine Vermutung Hauler s (Verb, der 43. Philol.- Vers. p. 85), dass eine Rede Hadrians hier gestanden habe. Es folgten dann Fronto und zuletzt (s. VlI/VIII) die Akten des cbalce- donischen Concils (vom Jahre 451). Schriftprobe des Vaticanus 5750 bei Zangemeister- Wattenbach, Exempla codicum lat. tab. 31.

Ueber Haulers Lesungen vgl. Verb, der 43. Philologenvers, zu Köln 1895 p. 78; Serta Harteliana, Wien 1896, p. 263 (in beiden Aufsätzen erhebliche Ergänzungen zu den principia historiae p. 206 N.); Sallustcitate bei Fronto (Rhein. Mus. 54 (1899) p. 161); auch hier ist es Hauler gelungen, viel mehr als seine Vorgänger (vgl. p. 108 111 N.) zu ge- winnen, ^so dass der bisherige Umfang der Citate fast um das Doppelte vergrössert er- scheint.* Aus der Entzifferung ergibt sich, ,dass der Sallusttext bei Fronto weit mehr mit unserer Ueberlieferung übereinstimmt, als man bisher annehmen durfte** (p. 165). Wien. Stud. 22 (1900) p. 140 (zu p. 9, 4ff.); ebenda p. 318 (zu p. 149, 8 ff.); ebenda 23 (1901j p. 338 (zu p. 150, 17 ff.); ebenda 24 (1902) p. 232 (zu p. 137, 11 ff.); Zu Frontos ,Principia Historiae* (ebenda p. 519); ebenda 25 (1903) p. 162 (zu den Randbemerkungen p. 24); ebenda p. 331 (zu p. 137, 1 ff.); Festschr. für Gomperz. Wien 1902, p. 391 (zu p. 155, 18 ff.); M^anges Boissier, Paris 1903, p. 245 (zu p. 49, 14 ff.). Brak man hat seine Lesungen veröffentlicht: Frontoniana [. IL, Utrecht 1902; vgl. dagegen Hauler, Zeitschr. für österr. Gymn. 1903 p. 32; Archiv für lat. Lexikographie 13 (1903) p. 297.

Ausg. und Uebersetzungen. Die Ausg. sind bereits im Text verzeichnet. Fran- zösische Uebersetzung mit Text von Armand Cassan 2 Bde., Paris 1830.

551. Die Bestandteile der ttberlieferten Korrespondenz Frontos.

Die Sammlung, welche der Palimpsest in sich schliesst, umfasst folgende mehr oder weniger erhaltene Teile:

1. Die Korrespondenz Frontos und des Thronfolgers Marcus (epistularum ad M. Caesarem et invicem libri V p. 3). Mit dieser Korrespondenz begann die Sammlung. Von den fünf Büchern hat einen eigentümlichen Charakter das letzte, es besteht aus kurzen Billets, welche besonders mit Klagen des an allen Gliedern kranken Fronto angefüllt sind.

Zur Chronologie der Briefe vgl. Mommsen p. 211. Die sieben ersten erhal- tenen Briefe sind vor dem 1. Juli 14:^ geschrieben. ,In Brief 1, 8 (dem der erste Brief an die Lucilla beigelegt war) hat Fronto das Konsulat übernommen.'^ Nach dem Konsulat (Sept. 143) und vor die Hochzeit des Marcus 145 fällt ein Teil der Briefe des 2. Baches, das ganze 3. Buch und der Anfang des 4. Buches; die Briefe des 4. Buches (11 12) ge- hören in das Jahr 146, nachdem dem Marcus eine Tochter geboren war; der Brief 13 ist um 146/147 anzusetzen (vgl. Mommsen p. 205), denn Marcus spricht von sich als viginti quinque natus annos (p. 75). Im 5. Buch scheint das chronologische Prinzip nicht mass- gebend gewesen zu sein, es sind hier wohl Billets persönlichen Inhalts aus verschiedenen Zeiten zusammengestellt. Gegen Mommsen vgl. Brak man II p. 24.

2. Die Korrespondenz Frontos mit dem Kaiser Marcus (epistularum ad Antoninum imperatorem et invicem libri p. 94). Die Korrespondenz, die nach dem 7. März 161, dem Regierungsantritt des Marcus, fällt, ^) bestand mindestens aus fünf Büchern; denn das fünfte Buch citiert Charisius.*) Erhalten sind der Anfang des ersten Buchs und der Schluss des zweiten, „sodann die jetzt unter dem täuschenden Schein eines

*) lieber die Chronologie vgl. Brakman «) Gramm, lat. 1 p. 223, 28.

II p. 35. ,

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M. CorneliiiB Fronto. 551.) 95

sog. zweiten Buches als ep. 1—11 zusammengestellten wahrscheinlich teils dem zweiten, teils einem späteren Buch angehörenden Reste/ ^)

3. Der Briefwechsel mit Verus (epistularum ad Verum imp. et invicem libri II p. 113). Erhalten ist der Schluss eines Buches und der Anfang des folgenden. Die erhaltenen Fragmente beziehen sich auf Verus als Kaiser (161—169).«)

4. Rhetorische Spezial-Korrespondenz mit dem Kaiser Mar- cus de orationibus (p. 155).') Dazu gehörte wohl auch ein Stück, welchem Mai und Niebuhr den Titel „de eloquentia* gegeben haben (p. 139).^) Die Korrespondenz bewegte sich in rhetorischen Fragen und in der Kritik der von dem Kaiser Marcus gehaltenen Reden.

Die Zeit der Briefsammlung. Die Worte FrontoB an Marcos (p. 145): orhem terrae, quem vocalem acceperis, mutum a te fieriP beweisen, dass der Adressat der Kaiser Marc Anrel, nicht der Caesar ist. Vgl. Brakman, Frontoniana II p. 41.

5. Die Korrespondenz mit Antoninus Pius (epistularum ad Antoninum Pium liber p. 163). Diese kurze Korrespondenz ist fast voll- standig erhalten. Aus den Briefen heben wir Nr. 8 hervor, in der Fronto um Enthebung vom Prokonsulat beim Kaiser nachsucht. Die Nummern 2 (kurz nach Mitte August 143) und 6 rühren von des Kaisers Hand selbst her. Nr. 4 ist an Marcus Caesar, Nr. 7 an Gavius Maximus gerichtet. Nr. 9 ist ein er- folgreiches Empfehlungsschreiben für Appian, der Prokurator werden will.

6. Korrespondenz mit den Freunden (epistularum ad amicos libri p. 172). Von derselben haben sich zwei Bücher ziemlich vollständig er- halten; sie geben nur Briefe von Fronto an Freunde. Brief 1, 2 ist in grie- chischer Sprache geschrieben. Das erste Buch beginnt mit zehn Empfehlungs- schreiben. Die übrigen Briefe sind, einige Ausnahmen abgerechnet, nach den Adressaten angeordnet. Das meiste Interesse gewährt der Brief 2, 7, weil er über die Decurionen handelt.^) Von den Freunden, die in diesen Briefen er- scheinen, mögen hier genannt werden: Cornelianus Sulpicius, vielleicht der- selbe, dem Phrynichus seine ixXoyri ^r]fiaT(ov xal ovofionmv ^Azuxwv widmete; ^) Julius Aquilinus, ein platonischer Philosoph und Redner; 7) Avidius Cassius, der Usurpator des Jahres 175 n.Chr.;«) Antoninus Aquila, der für eine Lehr- stelle der Rhetorik empfohlen wird;») derRhetor T. Castricius, den wir auch aus Gellius kennen; ^o) Claudius Severus, wie es scheint, der Peripatetiker und Lehrer Marc Aureis;") der als gelehrt und beredt charakterisierte Mon- tanus Licinius;!*) Volumnius Quadratus, der seine Elaborate Fronto zur Verbesserung überschickte ;i«) der bewährte Qerichtsredner Fabianus.^*)

Ueber die Chronologie von epistl, Uvgl. Brakman II p.31, von 1,15; 1, 18 p. 39.

*) Mommsen p. 199. j ^o) p. 168, p. 190. Die Identität mit dem

*) Zur Chronologie vgl. H. Jordan, | Rhetor T. Castncins, aber den Gellius mehr-

Hermea 6 (1872) p. 70; Brakman II p. 35. I fach berichtet (1, 6, 4—6; 2, 27; 11, 13;

>) Naber p. 155 Anm. 2: „Titnli nulla j 13, 22), ist kaum zweifelhaft; vgl. Gensei,

remanent vestigia.'* Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1776.

*) Vgl. Mommsen p. 200. ") p. 172. Vgl. Groag, Pauly-Wis-

^) Vgl. Dirksen, Hinterlassene Sehr. ' sowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 2868.

1 (1871) p. 246. ") p. 175 doctrina et facundia est ele-

•) p. 173 Anm. 6.

') p. 176.

») p. 178. Vgl. noch p. 131.

*) p. 179; vielleicht identisch mit Aquila

aua Galatien bei Philostrat. vita sophist. 2, 11. { >^) p. 191.

ganti.

") p. 191 leganif fili, Uhenter orationetn istam, quam misisti mihiy et H quid vide- bitur corrigendum, corrigam.

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96

M. Cornelius Fronto. 551.)

7. Principia historiae (p.202). Verus hatte, wie aus p. 181 hervor- geht, Fronto gebeten, seine Thaten im parthischen Krieg zu beschreiben, >) zu welchem Zweck er ihm das nötige Material in Aussicht stellt und auch ganz bestimmte Anweisungen erteilt. Fronto versprach (p. 138), sobald das Aktenmaterial in seinen Händen sei, der ihm gestellten Aufgabe nahe treten zu wollen. Aber noch ehe das Aktenmaterial in seine Hände kam, gibt er einen Prodromus in einem , Principia historiae'' betitelten Traktat, der an Marcus gerichtet ist; sobidd er die Materialien erhalten, will er sich an das eigentliche Werk machen. In den .Principia'' führt er eine Vergleichung der parthischen Feldzüge des Traian und des Verus in der Weise durch, dass alles Licht auf Verus fällt. ^)

Zeagnis. p. 202 (nach Haulers Lesung) ubi primum frater suarum rerum com- metUarios miaerü, no8 res acribere (idgrediemur, 8i tarnen ihema(f) quod gustui mUtimuSf non displicehit. Auf die „Principia*^ wud sich beziehen das Citat bei Lacian qmmodo historia conacrihenda ait 21.

Ueber die Nachahmung des Livius vgl. Schwierczina, Frontoniana, Breslau 1883, p. 32.

8. Laudes fumi et pulveris (p. 211) und laudes neglegentiae (p. 214). Auch diese Spielereien schickt er mit einer Einleitung, welche eine Theorie gibt, wie diese iiSo^a darzustellen sind, an Marcus.

Darstellung der acfol«. p. 211 aed res poaeere videtur de ratione acribendi pauea praefari, quod nttUum huiwcemodi acriptum Romana lingtia extat aatia nobile, niai quod poetae in comoediia vel Ätellania adtingerunt. Es folgt eine nicht uninteressante Theorie. Eine ähnliche Spielerei ist eine Rede des Marcus gegen den Schlaf (vgl. p. 9), während Fronto fQr den Schlaf eingetreten war (p. 11 schreibt Fronto: pauca quae ego pro aomno dixeram tu multia et elegantibua argumentia refutaati).

Ueber die Zeit der laudes fumi et pulveris vgl. p. 228: vellem tantum mihi vigoria aut atudii adeaae, quantum adfuit, cum illa olim nugalia eonacripai, laudem fumi et pulveria. Also waren es Jugendversuche. FOr c. 142 Brakman II p. 41.

9. De hello Parthico (p. 217) hat ebenfalls die Form eines Briefs an Marcus, der ihm zuvor sein Leid geklagt hatte, s) Das rhetorische Exercitium handelt über die Niederlage, welche die Römer vor der Ex- pedition des Verus in dem Krieg gegen die Parther erlitten hatten.

Ueber die Entstehungszeit (161/162) vgl. Mommsen p. 213.

10. De feriis Alsiensibus (p. 223). Marcus brachte die Ferien in Alsium an der Küste Etruriens zu. Fronto fordert ihn auf, diese Ferien- zeit recht auszunützen. Eingelegt ist in den dritten Brief, der von den vier Briefen der Korrespondenz der interessanteste ist, eine Fabel «Die Erschaffung des Schlafes"* (p. 228).

11. De nepote amisso (p. 231). Einem kurzen Trostschreiben des Kaisers Marc Aurel folgt ein langes Antwortschreiben Frontos, das den weichen und gemütvollen Menschen erkennen lässt. Interessant ist die Stelle, an der er eine Selbstcharakteristik gibt (p. 235).

Entstehungszeit Der Enkel Fron tos war in Germanien gestorhen; vgl. p. 236 nepotem in Germania amiai. Der Schwiegersohn Frontos, C. Aufidius Victorinus, kam un- geffthr 162 nach Deutschland, um die Chatten zurückzuwerfen; vgl. Prosopographia imperü Rom. pars 1 p. 184. Da der verstorbene Enkel drei Jahre alt wurde (p. 187 nepotem tri- mulum amiai) und in Deutschland geboren wurde, was man daraus schliessen muss, dass

^) Peter, litt, ttber die rOm. Kaiserzeit 1 p. 378.

•) Passow, Lucian und die Gesch., Progr. Meiningen 1854, p. 13.

*) p. 221 te vix quicquam niai raptitn et furtim legere poaae prae curia praeaentibua acripaiati.

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M. Cornelias Fronto. (§5ola.) 97

Fronto ihn niemals gesehen (p. 284 verum defuneti voUum ignarans), wird die Schrift de nepote amisso bald nach 165 geschrieben sein.

12. Arion (p. 237). Die bekannte Geschichte von der wunderbaren Rettung des Arion, ein rhetorisches üebungsstQck im Anschluss an He- rodot 1, 23.

Die Geschichte des Polykrates, die in die Schrift „de belle Parthico'^ einge- streut ist (p. 219), mag man als Seitenstttck ansehen. Es sei noch bemerkt, dass anch Gellins (16, 19) die Geschichte yon Arion nach Herodot bearbeitet hat.

13. Griechische Stücke (p. 239). Es sind zwei Briefe an die Mutter des Marcus, Lucilla, dann das Fragment eines dritten, (nach Nie- buhr) an Herodes gerichteten, dann ein Brief des Historikers Appian, der Fronto zwei Sklaven zum Geschenk angeboten hatte, welche dieser aber zurückwies; endlich ein dQWTixog^^) eine an den platonischen Phaedrus sich anschliessende Arbeit, dem zwei lateinische Briefe des Marcus als Ein- leitung vorausgehen.

Ueber Lncilla nnd Fronto ygl. Mommsen p. 208.

Ueberschaut man die Bestandteile der Sammlung, so sieht man,

dass einer Generalkorrespondenz Spezialkorrespondenzen gegenübergestellt

werden. Den Mittelpunkt der ganzen Sammlung bildet der kaiserliche Hof;

denn Briefe an andere Personen (ad amicos) sind nur in verhältnismässig

geringer Zahl in die Korrespondenz aufgenommen worden, auch sind hier

fast durchweg die Antworten weggelassen. Die Korrespondenzen mit

Marcus, Lucius und Pius scheinen nach den Darlegungen Mommsens im

wesentlichen^) streng chronologisch geordnet zu sein. Die rhetorischen

Ezercitien sind als Beilagen der Briefe zu betrachten. Von wem die

Sammlung zusammengestellt wurde, ist nicht bekannt.

Litter atur. Mommsen, Die Ghit>nologie der Briefe Frontos (Hermes 8 (1874) p. 198); Grossley, The correspond. of Fronto and M. Aurel (Hermathena 5 (1879) p. 67); vgl. dessen Ausg. der Medit. M. Aorelii, London 1882; Desronsseanz, Revue de phuol. 10 (1886) p. 149 (kritisch); R. Ellis, The correspondence of Fronto and M. Aorelios, London 1904.

551a. Die verlorenen Beden Fronto». Während der Briefwechsel Frontos sich zum Teil erhalten hat, sind seine Reden verloren gegangen. Der Sedemeister hatte deren nicht wenige gehalten. Als Senator hatte er vielfach Gelegenheit, den Kaisern seine Huldigung darzubringen: so hielt er Lobreden aufHadrian und auf Antoninus Pius; als ihm Antoninus Pius das Konsulat erteilt hatte, war es selbstverständlich, dass die üb- liche Dankrede folgte. Auch für seine Landsleute, die Karthager, hat er einmal im Senat das Wort ergriffen. Ausserdem sprach er nicht selten in Rechtshändeln, indem er sowohl Anklagen als Verteidigungen führte. Es ist kaum zweifelhaft, dass in den Reden nicht minder als in den Briefen der Kultus der Phrase getrieben wurde. Allein hier war der Redner doch gezwungen, das Sachliche mehr hervortreten zu lassen als in den Briefen. Wir bedauern daher den Verlust dieser Reden, die uns doch wohl man- chen Aufschluss über Personen und Ereignisse der Zeit gegeben hätten. Am meisten zu beklagen ist der Verlust der Rede gegen die Christen, weil sie zweifellos keinen unwichtigen Einschnitt in dem Kampfe der

^) Auch eingeleitet and abgedrackt bei Thompson, The Phaedros of Plato, London 1868, p. 184.

*) Bezüglich des 5. Buchs ad M. Cae- sarem ist mir, wie bereits gesagt, die An- n^me zweifelhaft.

Bandbach der klMi. Altertamawii— neohift. vm, 3. 2. Aufl.

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98 K* Cornelins Fronto. 551a.)

römischen Staatsgewalt gegen das Christentum bildete. Ob die Beden auch

zu einem Corpus zusammengestellt waren, lässt sich nicht sicher erweisen.

D e Zeugnisse über die verlorenen Reden sollen hier znsammengestellt werden.

1. Lobreden auf den Kaiser Hadrian im Senat p. 25 (an Marcos) Divom Hadrianum avom tuum latidavi in senatu aaepenumero studio inpenso et propenso quoque; et sunt orationes iatae frequentes in omnium manibus,

2. Dankreden an Antoninus Pius für Erteilung des Konsulats, im Senat gesprochen. FVonto hat deren zwei gehalten, eine nach der Designation, die andere nach Anfaitt des Konsulats p. 105 (an Marcus): ^iod vero patria tui laudes a me in senatu de- signato et inito eansulcUu tneo dtctas legieti libenter, minime miror. Aus der ersten Rede teilt er in einem Brief an Marcus p. 21 zwei SAtze mit. Die zweite Rede, welche die eigentliche Danksagung enthielt, verschob er auf den 13. August (p. 25), weil er sie mög- lichst vollkommen gestalten wollte und nicht wünschte, dass sie im Senatsarchiv be- graben werde. Die Rede (vgl. noch p. 239, p. 241) schickte er an Antoninus Pius, der für dieselbe in einem Schreiben dankte (p. 163). Auch Marcus Aorelius sprach sich en- thusiastisch Über sie aus (p. 28). In derselben war auch von Faustina (vgl. p. 164, ob Gattin oder Tochter, erhellt nicht; vgl. Mommsen p. 204) und von M. Aurelius die Rede (p. 105; p. 29). Da Pius in seinem Dankschreiben an Fronto von einer tarn trita etassidua (Cornelissen: assueta) tibi materia spricht (p. 168), muss man schliessen, dass er noch bei anderen Gelegenheiten auf Pius Lobreden gehalten. Der Autor des Panegjr. auf Gon stantius c. 14 (p. 141 Baehrens; vgl. § 582) erwähnt, dass Fronto die glückliche Führung des Krieges in Britannien dem Antoninus Pius anrechnete, obwohl dieser gar nicht die Stadt verlassen hatte. Allein dieses Lob könnte auch nebenbei berührt worden sein, so dass eine eigene Rede nicht anzusetzen wftre.

3. Dankrede für die Karthager, im Senat gehalten. Wenige Reste haben sich im Palimpsest Palatinus-Vaticanus 24 erhalten (p. 260). Ueber die wahrscheinliche Zeit der Rede vgl. H. Meyer, Orat. Rom. fragm., Zürich* 1842, p. 612.

Ausser diesen politischen Reden gab es von ihm auch Gerichtsreden; wir haben von folgenden Spuren:

4. Die Rede für die Bithyner. Ueber den Inhalt gibt Fronto Aufschluss p. 184: dixeram et prae me tuleratn, aatia me diligenter in ista oratione coniecturam, quae in eri- mine mandatae eciedis verteretur, divisisse argumentia ac refutasee. Die Rede wurde spftter umgearbeitet und erweitert p. 183: in oratione Bithyna, cuiue partem legisse te scribis, mufta sunt nova addita, ut arbiträr , non inornate: locus in primis de acta vita, quem tibi placiturum puto, si legeris quid in simili re Jf. TuUius pro L. SyUa 142, 7) egregie scriptum reliquit,

5. Rede für die Einwohner von Ptolemais; vgl. Charis. Granmi. lat. 1 p. 138, 11.

6. Rede gegen Herodes Atticus. Marcus kam diese Streitsache sehr ungelegen, und er schrieb in dem Sinn an Fronto: uti quam honestissime negotium istud odiosissimum transigatur (p. 41); dieser verspricht wenigstens nihil extra causam de moribus et cetera eius vita (se) dicturum (p. 42). Aber von der causa kann er natürlich nicht absehen (p. 42) : dicendum est de hominibus liberis crudeliter verberatis et spoliatis, uno vero etiam occiso; dicendum est de filio impio et praecum paternarum immemore; saevitia et avaritia expro-

hranda; carnifex quidam Herodes in hac causa est constituendus lila ipsa de legis

et spoliatis hominibus ita a me dicentur, ut fei et bilem sapiant; sicubi graeculum et in- doctum dixero, non erit internecivum. Auf diese Sache beziehen sich die Briefe 2, 3, 4, 5, 6 des 2. B. ad M. Caesarem. Der Prozess fftUt nach 143 und vor 145; vgl. Mommsen p. 211.

7. Die Rede für Demo(n)stratu8 Petilianus. Fronto schickte sie dem Yems. Da der Rhetor vernommen hatte, dass Asclepiodotus, der in dieser Rede angegriffen wurde, bei Marcus und Veras beliebt sei, hätte er sie gern unterdrückt, allein (p. 111 und p. 137) iam pervaserat in manus plurium quam ut abolere possem (nach Hauler).

8. Reden für Saenius Pompeianus. p. 86 Saenius Pompeianus in plurimis eaush a me defensus.

9. Rede gegen Pelops. ApoUin. Sid. epist. 8, 10 (p. 188 Mohr) M. Fronto cum reliquis oraiionihus emineret, in Pelopem se sibi praetulit. Man will diesen Pelops mit dem berühmten Arzt gleichen Namens (Prosopographia imperii Rom. pars 3 (Berl. 1898) Nr. 166 p. 22) identifizieren.

Dass aber Fronto auch noch in anderen Prozessen ihätig war, ergibt sich aus p. 169 adeo ut etiam di*as amicorum causas non minimi laboris apud te tutatus sim.

Die Anklage Frontos gegen die Christen, die Minacius Felix bekämpft 656), hatte ebenfalls die Form der Rede. Minuc. Fei. c. 9 id etiam Cirtensis nostH testatur oratio.

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H. ComeliM Fronto 552.) 99

c. 31 Fronto non ut affirmator tMtimonium fecU, sed eonvieium ut orator aspersU. Ob die Rede allein die Anklage gegen die Chriaten zum Gegenstand hatte oder diese in eine an- dere Rede eingewoben war, Iftsst sich nicht mit voller Sicherheit entscheiden. Die erste Alternative ist die bei weitem wahrscheinlichere.

Die sog. Rede de testamentis transmarinis. Ein grösseres Fragment einer Rede schreibt Marens in einem Briefe (p. 14 ff.) ab; es handelt sich hier nm die Frage, ut testamenta omnia ex longinquis transtnarinisque provinciis Romain ad eognitionem tuam (d. h. der kaiserlichen) deferantur, was Fronto bekftmpft Anf Gilicien bezieht den Fall Niebnhr, indem er ad Anton. Pium 8 (p. 169) vergleicht. Nah er (p. XXXII) verweist diese Partie unrichtig in die Rede pro Bi^ynis.

Ob die Rede, welche Fulgentius (expositio serm. antiqu. 35 p. 121 Helm) erwähnt: Fronto in oratione pro Nueerinis ait: 'Denique iustUium plehi indicitur*, wirklich existiert hat, ist sehr zweifemaft

Apokryphe Schriften, a) Ohne Grund wurde von Parrhasius dem Fronto das Schriftchen ,de nominum verborumque differentiis" beigelegt; denn in der einzigen Handschrift, dem Neapolitanus s. Yll/Vin, ist kein Autor genannt (Keil, Gramm, lat. 7 p.519); vgl. J.W. Beck, De differentiamm scriptoribus lat., Groningen 1883, p. 18; O.Keller, P8.-Fronto de differentiis, Revue de philol. 21 (1897) p. 111 (Textkritisches). ß) Irrtttm- lich wurden auch die .Exempla elocutionum' des Arusianus Messius 839) in dem codex Bobiensis, wie der Codex des Parrhasius (Neapolitanus IV A 11) zeigt, der auf den Bobiensia zurückgeht, ebenfalls dem Fronto zugeschrieben. Im Anschluss hieran sagt Keil (p. 445): ,Et videtur sane huc pertinere titulus qui inter Bobienses Codices post catholica Probi relatus est in Raphaelis Volaterrani commentariis urbanis f. 56, Corneli Frontonis elegantiae latinae, et in principe editione Terentiani Mauri, Comelii Frontonis elegantias.*

552. Charakteristik Frontos. Fand man in den entdeckten Frag- menten nicht das, was man erwartete, eine Fülle historischer Nachrichten, wichtige Züge aus dem sozialen Leben, interessante Mitteilungen aus der Litteratur, war nach dieser Seite die Enttäuschung eine völlig berechtigte, so fand man doch etwas, was trotzdem den Fund wertvoll machte, ein Spiegelbild vom Geiste jener Zeit. Wie entkräftet muss eine Epoche ge- wesen sein, wenn ein Mann, wie sich Fronto in dem Briefwechsel uns darstellt, die Bewunderung der Zeitgenossen erregen konnte, wenn ein solcher Mann zum Prinzenlehrer erkoren wurde! Welche ernste Aufgabe konnte ein Geschlecht noch in Angriff nehmen, das in Wortkrämerei eine würdige Lebensaufgabe erblickte? Wie tief muss eine Litteratur gesunken sein, die ihr Heil in der Wiedererweckung einer abgestorbenen Phraseo- logie suchte! Es ist ein trauriges Bild, das uns die Fragmente ent- rollen, aber es ist ein völlig klares, das einer anderen Auffassung keinen Raum gibt. Frontos geistige Richtung steht für alle Zeiten fest. Das Höchste im menschlichen Leben ist ihm die Kunst der Rede; sie ist ihm die wahre Herrin des Menschengeschlechtes, sie gebietet über Furcht, Liebe, Energie, sie besiegt die Frechheit, sie ist unsere Trösterin und Lehrerin (p. 122). Dem Herrscher ist das Wort die mächtigste Waffe; selbst der Feldherr ist ohne das Wort machtlos (p. 123, 128). Wenn es daher sein höchster Stolz ist, die beiden Thronfolger in diese edelste Dis- ziplin eingeweiht zu haben (p. 95), so ist es andererseits auch seine un- ablässige Sorge, das Interesse der Prinzen für dieselbe wach zu erhalten (p. 155), und Regungen, welche der Redekunst feindlich entgegenstehen, niederzukämpfen. Als Marcus Aurelius der rhetorischen Tändeleien satt sich der Philosophie zuwandte (p. 75), geriet der alte Redemeister in eine grosse Erregung, und er ward nicht müde, ihm den Abgrund, vor dem er stehe, mit grellen Farben auszumalen. Was kann der Philosoph mit

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100 M. CorneliuB Fronto. 552.)

seinen gehörnten Trugschlüssen, mit seinen Häufelschlüssen uns bieten (p. 146)? Diese Quälgeister ruhen nicht, bis sie die schlanke Tanne auf den Boden herabgedrückt haben (p. 148). Wunderliche Leute (p. 184) diese Philosophen; sie reden so dunkel, dass sie ihre Schüler zwingen, fort- während sich von ihnen Aufschluss zu erholen, und sie dadurch zu ewiger Knechtschaft verdammen (p. 152). Die Rhetorik, spottet er mit einem Anklang an die platonische Apologie, ist allerdings nur menschliche Weis- heit und muss den Anspruch, eine göttliche zu sein, der Philosophie über- lassen (p. 174); allein welche Schätze vermag die Beredsamkeit ihren Jüngern darzubieten? Was geht über ein schönes Prooemium, eine gelungene Narratio? Welche herrliche Beschäftigung ist es doch z. B. Synonyma zu sammeln, gelungene Ausdrücke aufzuspähen, Lateinisches ins Griechische zu übertragen (p. 150)! Wäre es echte Beredsamkeit, könnte man die überschwengliche Begeisterung Frontos für seine Kunst sich gefallen lassen. Allein es ist ein elendes Zerrbild, das sein Sinnen und Trachten erfüllt; denn die frontonianische Rhetorik sieht fast ganz von der Sache ab und setzt den Schwerpunkt in den Kultus der Phrase; sie betrachtet als das Hauptgeschäft des Redners, nach Worten zu jagen. Will nämlich der Redner, mochte Fronto sich denken, Eindruck auf den Zuhörer machen, darf er nicht mit Worten und Wendungen operieren, welche sozusagen Gemeingut geworden sind, das Alltägliche erzielt keine Wirkung, er muss etwas Apartes, etwas Pikantes bringen. Hatte man früher allen Wert darauf gelegt, durch scharf zugespitzte Ge- danken das Publikum für sich zu gewinnen, sollten es jetzt die Worte thun. Wo aber solche finden? An geniale Neuschöpfungen dachte natür- lich ein Mann wie Fronto nicht, auch die lebendige Volkssprache konnte für ihn keine Fundstätte sein, denn seine Welt waren die Bücher. Es blieb der bequeme Weg, hier abgestorbene Worte aufzuspüren und mittels derselben der Rede einen altertümelnden Anstrich zu geben. ^) Zu dem Zwecke mussten natürlich die alten Autoren durchgelesen werden. Da- durch lebte eine Welt, die fast ganz vergessen war, wieder auf; von den Dichtern wurden besonders Plautus, Accius, Lucretius und Ennius, von den Prosaikern Cato, Sallust und Gracchus studiert.

Schwierig war das Verhältnis Frontos zu Cicero. Ganz bei Seite konnte der berühmte Autor nicht gelassen werden, dazu hatte er sich zu tief in die Herzen seines Volkes eingegraben, allein das, was man suchte, seltene und unerwartete Worte, fand man doch zu wenig bei ihm. Nur seine Briefsammlung bot manches dar und ihre Lektüre konnte empfohlen werden. Ein absprechendes Urteil wagte der Rhetor dem berühmten Mann gegenüber nicht, ja er musste sogar ihn hie und da loben, allein man fühlt trotzdem, dass Cicero nicht sein Mann ist; dagegen tritt Fronto oifen mit seiner Abneigung gegen Seneca vor, dessen geistreiche Manier, jedem Gedanken eine Spitze zu geben, dem Wortkrämer nicht zusagen konnte (p. 155 fg.). Das Ergebnis der Lektüre der alten Autoren ist die in einem Heft daraus angelegte Phrasensammlung. Ein solches Heft (p. 34, 253)

M Auch die alte Orthographie wurde bei- 1 N ab er p. 277 und Weissbrodt, Quaest. behalten; vgl. den Index orthographicus bei { gramm. II (Ind. lect. Braonsberg 1872 p. 18).

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M. Cornelias Fronto. 552.)

101

war die Fundgrube fttr den Schriftsteller, dasselbe gewährte ihm die Mittel, der Bede «colorem sincerum vetustatis appingere' (p. 152). Selbst- verständlich war mit der Anbringung solcher alten Worte das Werk des Stilisten nicht beendigt, es kam auch auf die Stellung der Worte an (p. 152); femer waren auch die Kadenzen^) ins Auge zu fassen, so war Fronto bestrebt, in den gerichtlichen Beden die Sätze in der Begel schroff und abgebrochen zu schliessen (p. 211). Dann waren schöne Bilder und Ver- gleiche {elxoveg) notwendig. Auch von Bildern legte man sich Collektaneen an (p. 45). Endlich waren schöne Sentenzen (gnomae) kein zu verachten- des Mittel, um den Leser zu gewinnen (p. 106). Eine Vorübung hief&r war die Variierung desselben Qedankens (p. 48).') Aber trotz alledem ist es Fronto nicht gelungen, sich einen originellen Stil zu bilden ; denn die ver- schiedenen Mittelchen, die er in Anwendung brachte, reichten hiefÜr nicht aus, auch der Stil verlangt, um originell zu erscheinen, Geist; diesen hatte aber Fronto nicht. Seine Korrespondenz bietet uns daher ein Oerede ohne Saft und Kraft und ein abschreckendes Muster der Geschmacklosigkeit, ohne Spur einer scharf ausgeprägten Individualität. Einen noch schlim- meren Eindruck als die Briefe machen die in die Korrespondenz einge- streuten rhetorischen Produkte. Wer lächelt nicht über das Lob des Bauchs, des Staubes, der Nachlässigkeit? Nicht mehr lächeln, sondern nur noch gi*ollen kann man, wenn der armselige Bhetor auch noch der Geschichte ins Handwerk pfuschen will. Selbst griechische Exerzitien spendete er, allein diese stehen im Inhalt so tief wie die lateinischen, seine Kenntnis der griechischen Sprache ist keine lebendige, wenn er auch gern selbst in seine lateinischen Arbeiten Griechisches geschmacklos einstreut.^)

Ist das Bild, das wir aus den Fragmenten von Fronto gewinnen, nach der geistigen Seite hin kein erfreuliches, so wird es besser, wenn wir den ethischen Massstab zu Grund legen. Wie der Bhetor sich in seinen Briefen gibt, ist er kein böser Mensch, wir können ihm glauben, wenn er sagt, dass er in seinem ganzen Leben keine schimpfliche und treulose Handlung sich zu Schulden kommen Hess, dass er nicht hab- süchtig war und dass er sich vielen als treuen Freund, selbst in gefahr- voUen Situationen zeigte, dass er die Ehrenstellen nicht durch unrechte Mittel erlangt hatte, dass er ganz seinen Studien lebte, dass er kein Prasser und Verschwender war, dass ihn das Gefühl für Wahrheit be- seelte,^) dass er der Schmeichelei aus dem Wege ging (p. 235). Auch das Verhältnis zwischen Fronto und den Prinzen, wie es uns die Korrespon- denz enthüllt, lässt Fronto nicht in ungünstigem Licht erscheinen. Vor allem ist es die innige Liebe, die Lehrer und Schüler an einander kettet und die nur erklärlich ist, wenn der Lehrer ein liebevoller Mensch war. Nur über die Ueberschwenglichkeit der Liebesergüsse in diesen Briefen

^) Auch Figuren, wie Allitteratioii und Chiasmus wurden angewendet; ygl. Ebert p. 45; Steele, Chiasmus in the episÜes of Cicero, Seneca, Pliny and Fronto (Studios in honor ofGildersleeye, Baltimore 1902, p.339).

') Ein Verzeichnis der yytafAai bei Fronto siehe bei Schwierczina p. 9.

') Ein Verzeichnis bei Schwierczina p. 18. Auch hybride Bildungen erscheinen, wie PlautinoicUo, wie p. 156 richtig von Hertz und Studemund statt des über- lieferten Flautinotrato hingestellt wurde.

*) Marcus schreibt (p. 49): verum dicere ex te disco.

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102 M. CorneliuB Fronto. 552.)

kann der Leser ein Erstaunen nicht unterdrücken, er findet hier einen ganz unantiken, unrömischen Zug, denn die ^ilwXTOQyia ist, wie Fronto selbst sagt (p. 135, 176), nicht etwas spezifisch Römisches. Allein nicht die ethischen Beziehungen sind für den Litteraturhistoriker die ausschlag- gebenden, sondern die geistigen, und hier wird man von dem harten Ur- teil Niebuhrs nicht viel abmarkten können: „Fronto war eigentlich dumm und hätte lieber ein mechanisches Qewerbe als den Beruf eines Redners und Schriftstellers erwählen sollen.''^)

Frontos Nachahmung der Alten, p. 50 sagt Fronto: aolitia et usitoHs vtrbU non 8um contentus. p. 63 schreibt er an Marcus Über Cicero: in amnibus eius orationibus pauciasima admodum repericta inaper ata adque inopinata verha (vgl. p. 98 verba non. obvia), quae nonnisi cum studio atque cura ädque vigilia atque muUa veterum earminum memoria indagantur. Mit alten Münzen werden die alten Worte verglichen p. 161. Die Erläuterung, die er p. 68 hinzuf&gt: insperatum autem atque inopinatum verbum (cod.: vero) appello, quid praeter apem atque opinionem audientium aut legentium promitur: ita ut si subtrahas adque eum qui legat quaerere ipaum iubeas^ aut nuüum aut non ita eignificando adcommodatum verbum aliud reperiat, harmoniert mit der Praxis keineswegs, wie auch sein Rat p. 68. Elussmann, Emendationes Frontonianae, Berl. 1874, p. 75 und Studemund in seiner der Klussmannschen Schrift beigegebenen Epist. crit. p. XXX; Ehrenthal, Quaest. Frontonianae, Königsberg 1881, p. 31; Schwierczina, Frontoniana, Bresl. Diss. 1883 (p. 3—26 de Frontone yeterum imitatore; p. 26—40 de Frontone recentiorum imitatore); P riebe. De M. C. F. imitationem prisci sermonis latini adfectante, Stettiner Programme 1885 und 1886. Manche hierher gehörige Bemerkungen finden sich auch bei A. Ebert, De M. G. F. syntajd. Erlangen 1880 = Acta Seminarii philol. Erlangensis 2 (1881) p. 311 ; E. Norden, Die antike Kunstprosa, Leipz. 1898, p. 362. Dass die Nachahmung der Alten auch über Fronto hinaus fortgesetzt wurde, zeigt Valmaggi, Quaest. Front, p. 18.

Ueber die einzelnen Autoren. Die besondere Ebnpfehlung der vier Dichter ergibt sich aus p. 224 (an Marcus): ut aut te Plauto expolires aut Accio expleres aut Lu- cretio delenires aut Ennio incenderea. Eine grössere Liste der nachzuahmenden Dichter p. 62; über die Verwertung der scenischen Dichtungsgattungen vgl. p. 106 epist. 4 und p. 36 epist. 18. Bezüglich der Reden vgl. p. 54: oraiorea veterea, quorum aut pauci aut praeter Catonem et Gracchum nemo tubam inflat; omnea autem mugiunt vel atridunt potiua, p. 62 M. Porciua eiuaque frequena aectator C. SaUuatiua (vgl. p. 149, p. 36). Ein Urteil über den Stil der verschiedenen alten Dichter, Historiker und Redner siehe p. 114 (über die Künstler vgl. p. 113 und dazu M. Hertz, Philol. 34 (1876) p. 757).

Verhältnis Frontos zu Cicero. Fronto lobt Cicero als grossen Redner (p. 68, 184), er erklärt auch alle seine Schriften gelesen zu haben (^. 68); besonders ist er für die Rede ,de imperio Gnei Pompei* eingenonmien (p. 221); allem Cicero bietet ihm zu wenig verba inaperata atque inopinata ; vgl. p. 63 ia mihi videtur a quaerendia acrupuloaiua verbis procul afuiaae vel magnitudine animiy vel fuga laboria, vel fiducia, non quaerenti etiam aibi, quae vix aliia quaerentibua aubvenirent, präeato adfutura (vgl. noch oben). Am meisten lieferte noch der ciceronische Briefwechsel (p. 107): omnea Ciceronia epiatulaa legendaa cenaeo, mea aententia, vel magia quam omnia eiua orotionea, Epiatülia Ciceronia nihil eat perfec- tiua; er hatte daher auch die Briefe excerpiert (p. 107): memini me excerpaiaae ex Ciceronia epiatülia ea dumtaxat, quibua ineaaet aliqua de eloquentia vel phHoaophia vel de rep. diapu- tatio: praeterea siquid elegantiua (so Pal. nach Hauler) aut verbo notabili dictum videretur, excerpai . Quae in uau meo ad manum erant excerpta, miai tibi . Trea Hbroa, duoa ad Bru- tum, unum ad Axium deacribi iubebia, ai quid rei eaae videbitur, et remittea mihi: nam exemplarea eorum excerptorum nulloa feci. Allem Anschein nach meint er auch Ezcerpt- Sammlungen, wenn er p. 190 sagt: Ciceronianoa emendatoa et diatinctoa habebia: adnotatoa a me legea ipae; in volgua enim eoa exire quare nolim, acribam diligentiua. Allein Cicero war ihm niemals eine völlig sympathische Person und Tullianae epiatutke werden den re- miaaiorea gleichgesteUt (p. 23).

Verhältnis Frontos zu Seneca. p. 155 eloquentiam .... Senecae mollibua et febriculoaia prunuleia inaitam aubvertendam cenaeo radicitua .... neque ignoro copioaum sententiia et redundantem hominem eaae: verum aententiaa eiua tolutarea video nuaquam quadri- pedo concito curau ienere, nuaquam pugnare, nuaquam maieatatem atudere, ut Laberiua, dictabolaria immo dicteria potiua eum quam dicta eontinere; vgl. p. 157, p. 158 und oben § 469 (2, 2> p. 815); Gercke, Senecastud. (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 22 (1896) p. 144).

Verhältnis Frontos zu anderen Autoren. Ueber Fronto und Horaz vgl.

0 Kleine Schriften, Erste Samml., Bonn 1828, p. 326.

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Apnleins. (§553.) 103

M. Hertz, Analecta ad cann. Horat. hist. 3 (Ind. lect. Bresl. 1879 p. 4). p. 207 post de- eisa negotia = Horat. epist. 1, 7, 59. p. 24 werden citiert Sat. 2, 3, 254—257. p. 144 no- vi98imum namque homini sapientiam colenti amiculum est gloriae cupido. Id novissime exuUur || Tacit. hist. 4, 6 sapietUibtM cupido ghriae novissima exuUur; ygl. Naber z. d. St. DenVergil nennt Fronto bei QelliuB (2, 26, 11) perbarum düigentissimus; Aber seine ge- ringen Sparen bei Fronto, der aber den Dichter nicht nennt, vgl. Schwierczina £-31. Ueber die Spnren des livias vgl. denselben p. 32, mit einer Ergänzung von Noväk, Wien. Stud. 19 (1897) p. 251 Anm. 16. Vgl. Valmaggi, Quaest. Front, p. 5.

Litteratur. Zar allgemeinen Beurteilung Frontos und der ganzen Richtung: M. Hertz, Renaisaance und Rococo in der rOm. Litt, Berl. 1865; Valmaggi, I precursori del Frontone, J^rea 1887 (ygl. noch dessen Quaest. Frontonianae, Jvrea 1889); Fr. Roth, Bemerkungen über die Schriften des M. G. F. (Akademierede München 1817); auch in dessen Sammlung etl. Vorträge, Frankf. 1851, p. 52; Philibert-Soup6, De Frontonianis reliquiis (Pariser Th^, Amiens 1853; B. G. Niebuhr, El. hist. und philol. Sehr. 2 p. 52; Eck- stein in Ersch und Grubers Encycl. I.Sektion, 51. Teil p. 442; Aub^, Histoire des persö- cutiones de Nglise. La polemique paiCnne 4 la iin du II* si^cle, Paris' 1878, p. 74; Mon- ceaux, Les Africains, Paris 1894, p. 211; H. Peter, Der Brief in der rOm. Litt., Leipz. 1901, p. 124. üeber Juristisches bei Fronto vgl. Dirksen, Hinterl. Sehr. 1 (1871) p. 243, p. 276.

2. Apuleius aus Madaura.

563. Sein Leben. Apuleius stammte aus Madaura, das an der Grenze von Numidien und Gaetulien lag. Sein Vater nahm als Duumvir eine hoch- angesehene Stellung in der Stadt ein. Selbstverständlich erhielt Apuleius eine ausgezeichnete Ausbildung. Nachdem er, wie man wohl annehmen darf, den Elementarunterricht in Madaura empfangen hatte, studierte er Grammatik und Rhetorik in Karthago; den Abschluss seiner Bildung brachte ihm Athen. Ich habe, sagt er in seinem gezierten Stil, manchen Misch- krug in Athen geleert, den benebelnden der Dichtkunst, 0 den klaren der Geometrie, den süssen der Musik, den etwas herben der Dialektik, end- lich den unerschöpflichen Nektartrank der gesamten Philosophie. Auch durch ausgedehnte Reisen suchte er seine Kenntnisse zu vermehren und besonders seine religiösen Neigungen zu stillen; er Hess sich daher in viele Kulte und Mysterien aufnehmen. Von Griechenland aus kam er nach Rom, und hier fand er die erste Stätte seiner Wirksamkeit. Er trat als Sachwalter auf und begann mit den Metamorphosen seine Schrift- stellerei. Später kehrte er in seine Heimat zurück und schloss mit einer reichen Witwe, Aemilia Pudentilla, von Oea eine Ehe. Allein diese Verbindung zog schwere Folgen für ihn nach sich; sie trug ihm eine Klage wegen Zauberei ein; die Verwandten der Pudentilla beschuldigten nämlich den Apuleius, er habe durch Anwendung von Zaubermitteln die reiche Witwe, die so lange unvermählt geblieben, für sich gewonnen. Gegen diese Anklage verteidigte er sich in der vorhandenen Apologie. Nach seiner Darstellung war der Verlauf der Sache folgender. Apuleius machte auf einer Reise nach Alexandrien in Oea Halt, wo er seine Freunde, ,die Appier'*, aufsuchte. Als die Ankunft des Apuleius bekannt wurde, begab sich auch Pontianus, der Sohn der Witwe Aemilia Pudentilla, zu ihm; denn beide kannten sich von Athen her, wo Pontianus in seinen Studien von Apuleius sehr gefördert worden war. Pontianus bestimmte seinen Freund, in das Haus seiner Mutter zu ziehen. Diese Einladung erfolgte angeblich nicht ohne Hintergedanken. Aemilia Pudentilla hatte

*) 0. Jahn, Aus der Altertumsw., Bonn 1868, p. 77.

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104 Apoleins. 553.)

nämlich vor einiger Zeit sich entschlossen, ihre langjährige Witwenschaft aufzugeben, und diesen Entschluss dem damals in Rom verweilenden Pon- tianus kund gegeben. Pontianus war deshalb in seine Heimat zurück- gekehrt, um in dieser für ihn wichtigen Angelegenheit sich keiner Ueber- raschung auszusetzen. Als nun Apuleius in Oea erschien, kam ihm der Gedanke, dass dieser der für seine Mutter geeignete Qatte sei. Und diesen Qedanken sprach er dem Apuleius gegenüber offen aus, als derselbe einen öffentlichen Vortrag gehalten hatte, der bei den Einwohnern von Oea grossen Anklang fand. Allein Apuleius zögerte anfangs; nachdem er aber die Eigenschaften der Pudentilla näher kennen gelernt hatte, erklärte er sich bereit, eine eheliche Verbindung mit derselben einzugehen. Inzwischen verheiratete sich auch Pontianus mit der Tochter des Herennius Rufinus. Damit trat aber ein völliger Umschwung in seinem Verhältnis zu Apuleius ein. Während Pontianus früher die Verbindung des Apuleius mit seiner Mutter angeregt hatte, bot er jetzt, durch seinen Schwiegervater auf- gestachelt, alles auf, diese Verbindung zu hintertreiben. Erst als er sich überzeugt hatte, dass Apuleius in der ganzen Sache sich nicht von egoistischen Motiven leiten liess, stellte sich das ursprüngliche Verhältnis wieder her. Allein der bald eingetretene Tod des Pontianus hatte neue Wirren für den Apuleius im Gefolge. Pudentilla hatte noch einen zweiten Sohn, den Pudens. Dieser begab sich nach dem Tod seines Bruders so- fort in das Haus seines Onkels Sicinius Aemilianus, der, durch Herennius Rufinus aufgereizt, gegen Apuleius, der mittlerweile die Pudentilla ge- heiratet hatte, im Namen des Pudens mit einer Klage vorging. Die ELlage lief auf die Beschuldigung hinaus, Apuleius habe durch Zauberei sich die reiche Witwe erschlichen. Auch den Tod des Pontianus hatten die Kläger dem Apuleius zur Last gelegt, aber in die Klagschrift wagten sie diesen Punkt nicht aufzunehmen. Die Verhandlung fand vor dem Prokonsul Claudius Maximus ^) unter der Regierung des Antoninus Pius^) in Sabrata statt. Der Advokat der klägerischen Partei war Tannonius Pudens. Ohne Zweifel erfolgte Freisprechung. lieber die weiteren Lebensschicksale des Apuleius sind wir nur mangelhaft unterrichtet. Wir finden ihn später in Karthago; dort bekleidete er das Amt eines sacerdos provinciae und hatte als solcher die ludi sacerdotales ausgerichtet. Die Karthager ehrten ihren hochangesehenen Mitbürger durch Statuen. Auch in anderen Städten wurden dem berühmten Wanderredner Ehrenbezeigungen durch Statuen und De- krete zu Teil. Das Todesjahr des Apuleius ist nicht bekannt.

Qaellen für die Biographie des Apuleius. Die Hauptquelle ist die Apologie. Aber auch die Metamorphosen kommen in Betracht, da (gegen Ende) der Schriftsteller seine Person an Stelle des Helden setzt. Stoff bieten endlich die Florida. Ueber Bildnisse des

Apuleius vgl. J. J. Bernoulli, Böm. Ikonographie 1 (Stuttgart 1882) p. 284.

Die wichtigsten biographischen Momente sollen im Nachstehenden durch Zeugnisse belegt werden :

») VieDeicht identisch (Teuffel- Schwabe, Gesch. der rOm. Litt.^ § 358, 4) mit dem Stoiker, welchen Marcus Anrelius (1, 15) unter den Förderern seiner Bildung aufzählt, und mit dem leg. Aug. Pannoniae

des Jahres 154 (CIL 3 p. 881; vgl. Groag, j den Kaiser Hadrian divus. Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 2773;

Prosopographia imperii Rom. pars 1 p. 388; anders Rohde, Rhein. Mus. 40 (1885) p. 67 Anm. 1 = Kl. Sehr. 2 p. 44).

*) Der Redner sagt (Apoi. 85): ante has imperatoris PH atatuas und nennt (c. 11)

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Apaleins. (§553.) 105

«) N a m e. Die Ueberlieferung spricht für die Schreibung Äpuleius. Der Vomame Lucius ist unsicher; denn es fehlt ein ausreichendes Zeugnis fOr denselben; er beruht nur auf junger handschriftlicher ueberlieferung, nicht auf einem alten Zeugnis.

p) Das Geburtsjahr kann nur durch Combination ermittelt werden; es handelt sich hierbei darum, wie alt Apuleius war, als er, der jOngere, die ftltere Pudentilla heiratete. Auch das Verhftltnis des eantubernium, das den Apuleius mit seinem älteren Stiefsohn ver- bunden hatte (Apol. c. 72), ist in Betracht zu ziehen. Endlich nennt er sich (Florida p. 24 Er.) einen Schulkameraden des Aemilianus Strabo, der im Jahre 156 cos. suff. war. Auf Grund der PrOfiong dieser Momente setzt Roh de (Rhein. Mus. 40 (1885) p. 73 = Kl. Sehr. 2 p. 50) als Geburtsjahr des Apuleius etwa das Jahr 124 an.

y) Heimat und Familie. Apuleius nennt sich selbst einen Madaurensis (Meta- morph. 11, 27 p. 228 £.) und wird auch von andern so genannt (vgl. Augustin. de civ. dei 8, 14; auch in der Subscriptio zum 1. Buch der Apologie p. 76 Er. wird er Flatonicus Madaurensis genannt). Seine Heimat bezeichnet er (Apol. c. 24) als patria sita Numidiae et Gaetidiae in ipso canfinio und erzfthlt in Eünse ihre politischen Schicksale. Von seinem Vater heisst es hier: in qtta colania patrem habui loco prineipis duumviralem, eunctis honaribus perfunctum. Ueber die Wohlhabenheit der Familie vgl. c. 23: profitear mihi ac freUri meo relietum a patre HS. vicies paulo secus.

d) Seine Ausbildung. Florida p. 29 Er. pueritia apud vos (Earthager) eimagistri TOS et seeta, licet Athenis Atticis confirmata, tarnen hie inchoata est, et vox mea utraque lingua iam vestris auribus ante proxumum sexennium probe cognita. Ueber den Unter- richt, den er in Athen erhielt, sagt er (p.33 Er.): prima cratera litteratoris ruditate eximit, seeunda grammatiei doctrina instruit, tertia rhetoris eloquentia armat, hactenus a plerisque potatur. ego et aUas craieras Athenis bibi: poeticae eommentam, geometricae Hmpidam, musieae duleem, dialeetieae austerulam, iam vero universae philosophier inexplebilem scilicet et nectaream. Ueber seine Reisen vgl. Apol. c. 28: longa peregrinatione et diutinis studiis. c. 55 saerorum pleraque initia in Graeeia participavi .... ego multiiuga sacra et plurimos ritus et varias cerimonias studio veri et officio erga deos didiei. De mundo c. 17 p. 119 Goldbacher vidi et ipse apud Hierapolim Phrygiae non adeo ardui montis vicinum latus nativi oris hiatu reseratum.

s) Ueber seinen Aufenthalt in Rom handelt er im letzton Buch der Metamor- phosen c. 26 n. fg. Dass er dort Rechtsanwalt war, ergibt sich aus c. 28, wo er von sich sagt: spiritu faventis Eventus quaesticulo forensi nutrito per patrocinia sermonis Bomani; c. 30 iam stipendiis forensibus helluU fotus,

C) Ueber den Aufenthalt inOea vgl. c. 72 der Apologie. Apuleius hatte bereits ein Jahr in Oea zugebracht, als er die Pudentilla heiratete (Apol. c. 78). Zur Zeit des Pro- zesses waren zwei weitere Jahre vergangen (Apol. c. 55 abhinc ferme triennium est, cum primis disbus quibus Oeam veneram ete.). Ueber die Heiratogeschichte vgl. Apol. c. 78 u. fg.

rj) Ueber sein sacerdotium belehrt Augustin epist. 188, 19 sacerdos provinciae pro magno fuit ut munera ederet venatoresque vestiret; vgl. Florida p. 24 Er. docuit (Aemi- lianus Strabo in seinem Antrag, dem Apuleius eine Stetue zu verleihen) argumento suscepti saeerdotiiy summum mihi honorem Carthagini adesse. Andere Aemter hat er dagegen nicht bekleidet; vgl. Augustin. epist. 188, 19 Apuleius, ut de illo potissimum loquamur, qui nobis Afris Afer est notior . , . . ne ad aliquam quidem iudiciariam reipubJicae potestatem cum Omnibus suis magicis artibus potuit pervenire.

^) Ueber seine Statuen. 1. Ueber die Statue der Earthager vgl. Florida 16 p. 20 Er. priusquam vobis ocdpiam, principes Africae viri, gratias agere ob statuam, quam mihi praesenti honeste postulastis et absenti benigne decrevistis. Dass die Earthager ihm die Statue dekretierten, ergibt sich aus p. 22 Er., p. 25 Er. 2. Ueber die Stetue, die Aemi- lianus Strabo auf eigene Eosten errichten wollte, vgl. p. 24 Er. nudius tertius libello misso,

per quem (seil. Aenulianus Strabo) posiulabat locum celebrem statuae meae pollicitus

est (in seiner Eingabe nach Hervorhebung der Verdienste des Apuleius) se mihi Carthagini de suo statuam positurum .... Aemilianus Strabo, vir consularis, brevi votis omnium fu- turus proconsul, sententiam de honoribus meis in curia Carthaginiensium dixit: omnes eius auctoritatem seeuti sunt .... Carthaginienses omnes, qui in illa sanctissima curia aderant, tarn libenter deereverunt locum statuae, ut illos scires idcirco alteram statuam, quantum comperio (cod. : spero), in sequentem curiam protutisse. Aus diesen Worten ergibt sich zu- gleich, dass dem Apuleius in Earthago zwei Stetuen gesetzt wurden. Ueber die dem Frag- ment 16 zu Grunde liegenden Thatoachen vgl. J. van der Vliet, Apulei Floridorum frag- mentum XVlum (Mnemos. 28 (1900) p. 16). 8. Ueber Stetuen an anderen Orten vgl. p. 24 Er. commefnoravU {Aemilianus Strabo) et alibi gentium et civitatium honores mihi statuarum et

alias decretos. Ueber eine Stetue in Oea vgl. Augustin. epist. 188, 19 u^ pro statua

sibi apud Oeenses locanda .... adversus contradictionem quorundam civium litigaret.

Litteratur. Hildebrand vor seiner Ausgabe; Cavallin, De L. Apuleio scriptere

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106 Apoleias. (§554.)

latino, Land 1857; £. Goamy, De Apulei fabolaram scriptore et rhetore, PariB 1859; Rohde, Rhein. Mus. 40 (1885) p. 66 = Kl. Sehr. 2 p. 43; 0. Ribbeck, Gesch. der röm. Dichiong 3 (Stattgart 1892) p. 326; Monceaax, Les Africaini», Paris 1894, p. 265; M. Eawczynski, Apaleias* von Madaara Leben, Anz. der Akad. der Wissensch. in Erakaa 1899 p. 317 (Aaszag); Schwabe, Paoly-Wissowas RealencycL Bd. 2 Sp. 246.

554. üebersicht der apuleischen Schrifbstellerei. Apuleius war eine ungemein vielseitige Natur und ein grosses formales Talent. Der Umfang seiner Schriftstellerei, die sich sowohl in der lateinischen als in der griechischen Sprache bewegte, ist ein ungemein grosser; nicht nur auf dem Oebiet der Prosa versuchte er sich, sondern auch auf dem der Poesie. Als Prosaiker verfasste er nicht allein rhetorische Produkte, son- dern er trat auch als philosophischer Schriftsteller auf; und damit noch nicht genug, bearbeitete er auch die verschiedensten Zweige der Wissen- schaft. Er selbst rühmt sich seiner Vielseitigkeit; er will Empedokles, Plato, Sokrates, Epicharmus, Xenophon, Krates in einer Person sein und sich dem Dienst aller Musen mit gleichem Eifer weihen. Von dieser ausserordentlich reichen Schriftstellerei ist uns verhältnismässig nur weniges erhalten, nämlich 1. von seinen Erzählungen metamorphoseon libri XI, ein Roman, in dem die Schicksale des in einen Esel verwandelten Lucius erzählt werden; 2. von seinen rednerischen Arbeiten seine Apologia, welche er, der Zauberei angeklagt, gesprochen; die Florida, eine Blüten- lese aus seinen Deklamationen ; 8. von seinen philosophischen Schriften de Piatone et eins dogmate, eine Darlegung der platonischen Philo- sophie im Sinne der Zeit; de deo Socratis, über die Dämonen mit einem Hinweis auf das Dämonion des Sokrates; de mundo, eine freie Bearbeitung der unter dem Namen des Aristoteles umlaufenden Schrift t^sqi xotffiov. Von den anderen Werken des Apuleius erhalten wir durch Citate oder auch noch durch Fragmente eine dürftige Kunde. Das Ansehen des Apu- leius war ein so gewaltiges, dass unter seinem Namen auch unechte Pro- dukte sich ans Licht wagten.

Die schriftstellerische Thätigkeit des Apuleius im allgemeinen. Florida p. 12 Kr. fahrt er aus, dass er nicht wie Hippias mecnanische Fertigkeiten verstehe, und f&hrt dann fort: sed pro hi8 praeoptare me fateor, uno chartario caiamo me refieere poe^ mata omnigenus apta virgae (= ^ßdto; ygl. Jahn, Aus der Altertumswissensch. p. 80: „die Rhapsoden recitierten epische Geoichte mit einem Lorbeerstab in der Hand*), Igra^, 80CC0, cothurno, item satiras ac griphos, item hiatarias varias rerum nee non oratione» laudataa disertis nee non dialogoa laudatos philo8ophis atque haec et alia eiusdem modi tarn graece quam latine, gemino voto, pari studio, simili 8tilo. quae täinam possem equidem non aingillatim ac diacretim, aed cunetim et coaeervaiim tun, proconsul optime, offerrt. Seine litterarischen Wünsche gehen sehr hoch, er möchte die ganze Poesie wie die Prosa und zwar die Geschichte, die Rede, den philosophischen Dialog (Jahn 1. c. p. 80) umspannen und alles noch dazu in zwei Sprachen, der lateinischen und der griechischen. Florida p. 34 Kr. canit Empedocles carmina, Plato dialogos, Socrates hymnoe, Epicharmus modoe {gnomae Roh de, Rhein. Mus. 40 p. 90 Anm. 2 = Kl. Sehr. 2 p. 68 Anm. 2, mimos oder eomoedias Teuf fei), Xenophon historias (unrichtig mit Hinweis auf die Geschichte von Abradatas und der Pantheia von Bürger, Hermes 23 (1888) p. 496 als Romane gefasst, vgl. Rohde 1. c. und besonders Rhein. Mus. 48 (1893) p. 131 Anm. 1 = Kl. Sehr. 2 p. 31 Anm. 1), Xenocrates (Gasaubonus: Xenophanes^ Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 113: Cratee) scUircu (CakBAnhonns: silloa), Apuleius vester haec omnia novemque Musas pari studio colit.

Die Ghronologie der Schriften des Apuleius. Den festen Punkt bildet die Apologie, welche ungefähr in die Jahre 155—158 fftllt (vgl. § 560). Wir erfahren hier, dass die ludlcra carmina und die naturwissenschaftlichen Schriften zuvor geschrieben sind. Wir können aber aus dem Schweigen auch Schlüsse ziehen. Wären die Schriften über Plato schon publiziert gewesen, so hätte Apuleius sie angeführt, besonders die Schrift de deo Socratis konnte c. 43 nicht übergangen werden. Nach der Apologie müssen auch die

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ApaleiuB. 555.) 107

Florida fallen, da diese eine längere rednerische Thätigkeit zur Voraasseizang haben. Die chronologischen Daten, soweit sie ermittelt werden können, führen in die Regieningszeit des M. Aurel und L. Veras; vgl. Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 72 = Kl. Sehr. 2 p. 50 (anders Kawczynski 1. c. p. 321). Die Metamorphosen müssen wir nach den Andeutungen, die Apuleius dort über seine Person einfliessen Iftsst, als ein Jugendwerk von ihm ansehen (vgl. Rohde 1. c. p. 88 = El. Sehr. 2 p. 61). Dass die Gegner des Apuleius bei seinem Prozess wegen Zauberei sie nicht kannten, und dass infolgedessen Apuleius von den- selben in seiner Apologie nichts erwähnte, darf nicht zum Beweis dafür angeführt werden, dass sie damals noch nicht erschienen waren; denn aller Wahrscheinlichkeit nach waren sie anonym ans Licht getreten; auch ist es nicht ausgeschlossen, dass der in Rom er- schienene Roman noch gar nicht nach Afrika gelangt war. Ueber die Abfassungszeit der Uebersetzung de mundo lässt sich nichts Bestimmtes eruieren; Kawczynski (Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau 1899 p. 501) setzt sie gleich nach der Schrift de Piatone et eins dogmate, weil er in de mundo eine notwendige Ergänzung der Philosophia natu- ralis sieht.

1. Die Metamorphosen.

556. Gnmdriss des Bomans. Der Aufbau des Romans erfolgt in der Weise, dass der Held desselben seine Schicksale selbst erzählt; der Roman ist also ein sogenannter Ich-Roman. Aber der Roman ist zu- gleich der Rahmen für eine grössere Anzahl von Novellen, welche an verschiedenen Stellen eingestreut sind. Wir lassen hier diese Novellen unbeachtet, da sie eine gesonderte Behandlung erfordern.

Ein vornehmer Grieche, Lucius aus Korinth, macht eine Reise nach Thessalien. Sein Ziel ist Hypata. Auf dem Wege begegnet er zwei Wan- derern, von denen der eine eine grausige, wunderbare Geschichte erzählt. In Hypata angekommen steigt er bei seinem Gastfreund Milo, einem gei- zigen Manne, ab, an den er durch Demeas empfohlen war. Bei dem Be- such eines Bades hatte er gleich ein Marktabenteuer mit seinem ehe- maligen Studiengenossen Pythias. Eine zweite Bekanntschaft machte er Tags darauf, er begegnete einer Verwandten mütterlicherseits, der Byr- rhaena, in deren Haus er nun öfters verkehrte. Byrrhaena warnt ihn vor den Zauberkünsten seiner Hauswirtin, der Pamphile, welche es be- sonders auf schöne Jünglinge abgesehen habe. Allein diese Warnung reizte im Gegenteil die Neugierde des Lucius, doch etwas von diesen geheimnisvollen Künsten kennen zu lernen. Zu dem Zweck tritt er in nähere Beziehung zu der Magd des Hauses, Fotis. Bald sollte er selbst in einen Zauberspuk verwickelt werden. Als er nachts von einem Gast- mahl bei der Byrrhaena heimkehrte, sah er, wie vor der Thür seiner Wohnung drei Kerle einen Einbruch versuchten ; er drang auf sie ein und machte sie mit seinem Schwerte nieder. Des anderen Tages erscheint die Behörde und schreitet zur Verhaftung des Lucius; es findet eine Verhand- lung statt; Rede und Gegenrede werden gehalten, da wird die Decke von den drei Leichen abgenommen, und es stellt sich heraus, dass es keine Menschen, sondern drei Schläuche waren; das ganze war ein Scherz, der dem Gott des Lachens an seinem Feste veranstaltet wurde; allein durch Fotis erfuhr er, dass die zauberische Hausfrau bei dem ganzen Spuk ihre Hand im Spiel hatte. Er dringt nun in die Fotis, ihm einen Ein- blick in die Zauberei der Pamphile zu gewähren, und erhält eine Zu- sage. So beobachten denn beide, wie sich Pamphile durch eine Salbe, die sie aus einem Büchschen nimmt, in einen Uhu verwandelt und foit-

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108 Apulein«. (§555.)

fliegt. Lucius wünscht, auch eine solche Metamorphose durchzumachen, Fotis vergreift sich aber in dem Büchschen, und Lucius wird statt in einen Vogel in einen Esel verwandelt.^) Doch tröstet ihn Fotis, der Qenuss von Rosen werde ihm die menschliche Gestalt wieder zurückgeben. Da diese nicht gleich zur Hand waren, sollte Lucius sich eine Zeitlang ge- dulden; ein Trost für ihn war es, dass er trotz seiner Eselsgestalt den menschlichen Verstand beibehielt. Allein es sollte lange währen, bis Lu- cius seine menschliche Qestalt zurückbekam. Nachts drangen Räuber in den Stall, in den Lucius sich begeben hatte, und führten den Esel mit sich fort. Damit beginnen die verschiedenen Abenteuer des Lucius. Unter vielen Schlägen erreicht er die Räuberhöhle, wo eine Alte die Wirtschaft führte. Hier spielt sich ein neues, für unseren Lucius wichtiges Ereignis ab. Die Räuber bringen ein wunderschönes Mädchen als Gefangene ein, das über sein Los unendlich unglücklich ist, da es von der Hochzeit hin- weggeführt wurde. Die Alte sucht die Gefangene zu trösten und erzählt ihr das herrliche Märchen von Amor und Psyche. Lucius machte mit dem Mädchen einen Fluchtversuch, allein derselbe misslang, und nun stand beiden ein grausames Ende bevor. Es kam aber anders; es erscheint bei den Räubern ein Kerl, der schon etwas erlebt haben will, und bietet sich ihnen als Hauptmann an. Einstimmig wird derselbe erkoren, es war Tlepo- lemus, der Bräutigam des gefangenen Mädchens, der Charite; er machte die Räuber betrunken, fesselte sie und entfloh mit seiner Braut, die er auf den Esel gesetzt hatte. Jetzt schien sich auch das Schicksal des Lucius zum Besseren zu wenden. Charite drang bei ihren Eltern auf eine gute Versorgung des Esels. Man beschloss daher ihn auf den Triften mit den Pferden frei umherlaufen zu lassen und ihn zu dem Zweck dem Gestütemeister zu übergeben. Allein sobald der Esel aus der Stadt aufs Land gebracht war, begannen wieder seine Leiden; er wurde in der Mühle verwendet, er musste Holz von einem Berge heruntertragen, wobei ihn ein Bursche mit der entsetzlichsten Grausamkeit behandelte. Eines Tages, als wieder Holz aus dem Wald geholt werden sollte, erscheint ein Bär; der Esel ergreift die Flucht, ein fremder Mann bemächtigt sich seiner. Doch die Knechte des Gestütemeisters erkennen den Esel, sie halten den Mann für den Dieb desselben; sie nehmen ihn gefangen und bringen den Esel wieder ein. Unterdessen hatte auch den Burschen, der den Esel so sehr gequält hatte, die Nemesis erreicht; der Bär hatte ihn zerrissen. Eine neue Epoche seiner Schicksale begann für Lucius mit dem tragischen Tod der Charite. Der Gestütemeister machte sich nämlich mit dem Esel davon. Nach mehreren Abenteuern verkaufte er den Esel, und so kam dieser in die Hände einer Gesellschaft von Priestern der syrischen Göttin. Auf ihren Umzügen musste er das Bild der Göttin tragen. Wiederum sah und erlebte Lucius manches, und mehr als einmal wurde ihm übel mitgespielt, ja sogar sein Leben stand auf dem Spiel. Auch diese Leidens- zeit kam zu ihrem Ende. Der Diebstahl eines goldenen Kelchs brachte

^) Solche Verwandlungsgeschichten kur- | das Märchen vom Eselmenschen (Siteangsber. eieren bei verschiedenen Völkern; sie sind der Berl. Akad. der Wissensch. 1893 p. 475). zusammengestellt von E. Weinhold, Ueber

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ApnleiuB. 556.) 109

die Priester ins Gefängnis, der Esel wurde wieder zum Verkauf aus- geboten, es erstand ihn ein Müller. Jetzt musste Lucius die Mühlsteine drehen und da erging es ihm recht schlecht, da die Müllerin einen grossen Hass auf ihn geworfen hatte. Allein eine Katastrophe, welche, durch die eheliche Untreue der Müllerin hervorgerufen, den Tod des Müllers zur Folge hatte, befreite Lucius auch aus dieser Lage; er kam in die Hände eines Gärtners, bei dem er viel frieren und hungern musste. Auf einer Wanderung begegnete der Gärtner mit seinem Esel einem Soldaten, der das Tier für sich in Beschlag nehmen wollte. Der Gärtner setzte sich jedoch zur Wehr und warf den Soldaten nieder. Aus Furcht vor der Strafe versteckte sich der Gärtner mit seinem Esel, allein er wurde ent- deckt. Der Soldat kommt jetzt wirklich in den Besitz des Esels, er macht sich mit ihm auf den Weg und kehrt bei einem Decurio ein; dort ver- kauft er den Esel an zwei Brüder, die bei einem reichen Herrn als Zucker- bäcker und als Koch dienten. Jetzt beginnt für unseren Esel eine glän- zende Zeit, er konnte von den Ueberbleibseln der reichen Mahlzeiten naschen und that dies in ausgiebiger Weise. Als dies die Brüder entdeckten, wunderten sie sich sehr über den merkwürdigen Esel und teilten es ihrem Herrn, dem Thiasus aus Eorinth, mit. Auch dieser nahm grosses Inter- esse an dem merkwürdigen Tier, kaufte ihn den Brüdern ab und übergab ihn einem Freigelassenen zur sorgfältigen Pflege. Dieser lehrte den Esel verschiedene Kunststücke, die allgemeines Aufsehen erregten. Der Esel kam jetzt nach Korinth, dort sollte er zu einem schändlichen Spiel auf dem Theater verwendet werden; aber er ergriff die Flucht und kam nach Kenchreä. Um Mitternacht erwacht er am Gestade, er sieht den Voll- mond am Himmel. Siebenmal taucht er im Meer unter und richtet ein inbrünstiges Gebet an die Himmelskönigin um Erlösung aus der Tier- gestalt. Er schläft wieder ein, da erscheint ihm im Traum die Göttin Isis und kündet ihm die Erhörung seiner Bitte an, indem sie ihm zugleich mitteilt, was er zu thun habe. Für ihre Hilfe verlangt aber Isis, dass Lucius ihr fortan sein Leben weihe. Am Morgen kam die grosse Pro- zession zu Ehren der Göttin von Korinth. Der Hohepriester hatte einen Kranz von Rosen. Der Esel frass davon, und sofort stellte sich wieder die menschliche Gestalt ein. Das Volk staunt über das göttliche Wunder, und der Hohepriester preist die Allgewalt der Göttin und fordert Lucius auf, sich ihrem Dienst für immer zu weihen. Dieser schloss sich in An- dacht der Prozession an, welche sich ans Meer begab. Hier wurde ein Schiff eingeweiht, dann kehrte der Zug nach dem Heiligtum der Göttin zurück. Lucius bUeb im Dienst der Göttin und wurde zuletzt in die Mysterien eingeweiht. Nach der Einweihung reiste er nach Rom. Auch hier war er ein fleissiger Besucher des Isistempels. Nach Ablauf eines Jahres wurde er auch noch in die Mysterien des Osiris eingeführt, und nach einiger Zeit erlangte er sogar den dritten Grad der Weihe.

Titel des Romans. Nach der massgebenden handschriftlichen üeberlieferung ist der Titel der Schrift Metamorphoses; denn die Subskriptionen zn einzelnen Büchern lauten:

metamarphoseon L I n. s. w. Der Titel ist von dem griechischen Original {fistauogtptiüefüy Xoyoi; vgl. Borger, De Lucio Patrensi p. 4) beibehalten. Angustin kennt uen Roman unter dem Titel «der goldene Esel"; v^. de civitate dei 18, 18 sieut Apuleius in libris

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110 ApnleiM. (§556.)

quo8 *Asini Äurei* iitulo inacripsit, 8ibi ipn accidisae, ut .... asinus fieret, aut indicavit aut finxit Der Titel wiU den mit menschlicher Vernunft ansgestatteten Esel dem gewöhn- lichen gegenüber hervorheben. Merkwürdig ist, dass in der massgebenden Ueberlieferang der Name des Autors fehlt; es l&sst dies darauf schliessen, dass der Roman anonym er- schienen ist. Auch anderes spricht dafür; vgl. Bürger, Hermes 28 (1888) p. 496.

5&6. Die Quelle des Somans. Der Leser des Romans erkennt sofort, dass in demselben griechische Luft weht, und der Verfasser selbst hat gleich im Eingang einen Wink gegeben, indem er von einer „fabula Graecanica*" spricht. In der That ist zweifellos, dass Apuleius eine grie- chische Vorlage bearbeitet hat. Es befindet sich nämlich im Corpus der Werke Lucians eine untergeschobene Schrift, welche den Titel Aovx^aq l ovoq fuhrt. Pseudolucians Esel enthält ganz dieselbe Geschichte wie die Metamorphosen des Apuleius, in beiden tritt uns derselbe Held, nämlich Lucius, entgegen, in beiden erfolgt die Verwandlung des Helden in einen Esel und in beiden stossen wir auf dieselben Abenteuer. Beide Dar- stellungen unterscheiden sich aber dadurch, dass die des Pseudolucian geradlinig verläuft, während bei Apuleius durch eingestreute Erzählungen der Oang der Handlung verlangsamt wird. Weiterhin ist der Ausgang des Romans bei Apuleius ein anderer als bei Pseudolucian. Hier verläuft die Handlung ganz naturgemäss, der Esel erblickt in dem Theater, wo er zu einer obscönen Schaustellung benutzt werden soll, Rosen und wird durch den Genuss derselben wieder Mensch; ein lustiges Abenteuer schliesst sich noch an seine Menschwerdung, dann geht der Held in seine HeiroaL Bei Apuleius dagegen klingt die Geschichte mystisch aus, nämlich mit einer Verherrlichung des Isisdienstes. Nicht im Theater, sondern in Ken- chreae erhält der Esel durch das Eingreifen der Göttin seine menschliche Gestalt wieder, und aus Dankbarkeit widmet er sein Leben jetzt ihrem Dienst. Die Verschiedenheit des Schlusses findet darin ihre Erklärung, dass Apuleius zuletzt seine eigenen Erlebnisse auf seinen Helden überträgt. Es entsteht nun die Frage, in welchem Verhältnis die beiden Fassungen, die des Apuleius und die des Pseudolucian, zu einander stehen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass der Esel des Pseudolucian die Vor- lage für Apuleius gebildet habe. Allein eine genauere Vergleichung der beiden Schriften ergibt ein anderes Resultat. Wir finden nämlich, dass in dem Esel des Pseudolucian sich Lücken und Unverständlichkeiten finden, welche in der Darstellung des Apuleius nicht vorhanden sind. Es ist dies ein Beweis, dass die Metamorphosen des Apuleius nicht aus dem .Esel' stammen können, sondern dass beide Darstellungen auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen. Diese gemeinsame Quelle ist uns nicht mehr er- halten, sie lag aber noch dem Patriarchen Photius vor. Er schildert uns unter den von ihm gelesenen Büchern auch die Metamorphosen des Lucius von Patrae, er gibt an, dass die zwei ersten Bücher sich dem Inhalt nach ganz mit dem Esel Pseudolucians berühren, nur dass Pseudolucian die Erzählung verkürzt habe, da er alles, was nicht dem Fortgang der Er- zählung diente, weggelassen, mit anderen Worten, einen Auszug ange- fertigt habe. Da nun Apuleius ganz dieselbe Geschichte erzählt wie Pseudo- lucian. sie aber nicht aus letzterem entnommen haben kann, bleibt nur die Schlussfolgerung übrig, dass beide Darstellungen aus diesem Buch des

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ApuleiuB. (§556.) Hl

Lucius von Patrae stammen. Damit wäre also die oben erschlossene ge- meinsame Quelle nachgewiesen. Der Verfasser dieser Quelle soll, wie gesagt, Lucius von Patrae sein; es ist nun sehr merkwürdig, dass in den beiden abgeleiteten Werken der Held ebenfalls Lucius heisst. Diese Er- scheinung findet ihre Erklärung in der Form des Romans, der Held er- zählt seine Schicksale selbst. Photius hat sich dadurch zu dem Schluss verleiten lassen, dass der Erzähler zugleich der Verfasser sei. Aber ohne Zweifel war das Werk anonym erschienen. Nach der Schilderung, welche Pseudolucian von Lucius gibt (c. 55), und die wir auf die Quelle zurück- leiten müssen, war derselbe ein vornehmer Römer, der zugleich schrift- stellerte und zwar auch auf dem Gebiete des Romans. Es ist wahr- scheinlich, dass die Metamorphosen des unbekannten Verfassers nebenbei auch bezweckten, Lucius wegen seiner Schriftstellerei zu verhöhnen.

Die zwei Bttcher Metamorphosen bei Photius (bibl. cod. 129 p.96^ 12 Bekker): itveyviaü9ij Aovxiov HatQitoq f4traf40^tp(6üBtüy Xoyoi ditiifOQOv ' fart d^ rijy (pQaaiy catpjg Tc xal Ma9ag6s xai (fiXog yXvxvirjrog ' tpevytov di rijv iv Xoyoig xaiyoTOfiiay eis vneQßoXrjy dttoxei x^v Iv tolg d$fjyijf4aci rsgatslay xal (og av xig etnoi, aXXog iarl Aovxittyog * ol di y€ nQtuToi avTov dvo Xoyoi fjLovov ov fASteyQatpt^üay Aovxita ix rov Aovxiayov Xoyovy og iniyiyqantai Aovxig n l)yog . ^ ix xtäv Aovxiov idyüiy Aovxiaytp . ioixe d^ fidkXoy 6 Aov- xiarog fieTaygag>oyti oüoy eixaC^^y, rig ydg /^oV^ nQSttßvJBoog, otma %x^h^^ yyeÜyai, xal yaQ ücnBQ dno nXdtovg xtoy Aovxiov X6yo>y 6 Aovxwydg dnoXsnTvyag xal ns^uX^yj oca fjiij idoxei avxtp ngdg xoy oixeToy XQ^^^h^ axonoy, avxaig xe Xi^eai xal cvyxä^eciy Big iya xd Xo^nd evyaQfiocag Xoyoy Aovxig ij ^yog iniyga^fßs x6 ixet&sy vnoavXrj^iy ' yifisi d^ 6 ixaxägov Xoyog nXaCfidxtoy (Jiky fivd-ixaiyy txQQfjxonoitag dt aiax^dg * nX'ny 6 fi^y Aovxiayog cxvinxtay xai diacvgtjy xtjy "^EXXrjyixijy deiüidaifdoyiay, maneQ xdy xotg itXXoig, xal xovxoy cvyixaxxBy, 6 di AovMog ffnovöd^ay xe xal niaxdg yofii^my xdg i( dy&Qotnaty eig dXXijXovg fiexafiOQ- iftoceig xdg xs i^ dXoyay eig dy&Qoinovg xal dydnaXiy xal xoy dXXoy xoSy naXauSy fiv^toy v&Xoy xal <pXijya(poy yQag>ß naqedidov xavxa xal üvyvfpacyey. Eine Anspielung auf die Eselsgeschichte (am Schluss) wül W. Schmid, Philol. 50 (1891) p. 314 in Juv. 6, 834 erkennen. Kawczynski, Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau 1900 p. 124.

Aovxiog ^ t)yog. Es ist jetzt ziemlich allgemein angenommen, dass das Stttck nicht von Lucian herrührt So z. B. Cobet, Var. lect. p. 260: ,Quicumque scripsit Lucium sive Asinum aüqnanto serins quam Lucianus yixit et Graecitate utitur aliquante deteriore, multa negligenter et plebeiis erroribus scriptitans* ; E. Roh de, Rhein. Mus. 40 (1885) p. 91 = Kl. Sehr. 2 (1901) p. 70, der froher die Echtheit angenommen hatte; Rothstein, Quaest. Ludan., Berl. 1888, p. 128; Bfirger, De Lucio Patrensi p. 54 Anm. 1. Neuerdings tritt (mit W. Schmidt p. 315 und Boldermann, Studia Lucianea, Dias. Leiden 1893, p. 115) H. y. Arnim, lieber Lucians "Oyog (Wien. Stud. 22 (1900) p. 168) für den lucianischen ür- Sprung ein, indem er annimmt, dass die sprachlichen Abweichungen von den echten Schriften Lucians aus dem Original Qbemommen sein könnten. Er leugnet weiterhin (p. 167), dass das Excerpt ein eilfertiges und ungeschicktes Machwerk sei; die Knappheit sei bewusste Kunst; vgl. dagegen K. Bürger, Studien zur Gesch. des griech. Romans, 1. Teil: Der Lukiosroman und seine litteraturgeschichtl. Bedeutung, Blankenb. a/H. 1902.

Das Verhältnis der drei Darstellungen zu einander. Das Problem nahm seinen Ausgang von Pseudolucian und seinem VerhiUtnis zu dem Lucius von Patrae des Photius. Wieland (Lucians Werke 4 (Leipz. 1789) p. 296) statuierte, dass Pseudolucian das Original, Lucius von Patrae die erweiterte Kopie sei. Dagegen nahm P. L. Courier (La Luciade o)i T&ne, Paris 1818, p. 3) an, dass der Esel und die 2 B. Metamorphosen von demselben Lucius von Patrae herrührten. W. S. Teuf fei (Lukians ^iovxi^o; und Apuleius' Metamorphosen, Rhein. Mus. 19 (1864) p. 243 = Studien und Charakteristiken, Leipz.' 1889, p. 572) ^g von der Vergleichung des Pseudolucian und des Apuleius aus und gelangte zu dem Resultate, dass Pseudolucian die Quelle für Lucius von Patrae und Apuleius war. Der gleichen Ansicht ist Knaut, De Luciano libelli qui inscribitur Lucius sive asinus auc- tore, Leipz. 1868, p. 25. Dagegen war schon früher von verschiedenen Gelehrten die um- gekehrte Behauptung aufgestellt worden, nämlich dass Lucius von Patrae das Original, Pseudolucian die Kopie sei, so von J. G. Vossius, De histor. graec, Leipz. 1838, p. 463, von Oudendorp, von Aug. Rode in seiner üebersetzung des Esels, Berl. 1790, p. XVIIL Diese Anschauung modifizierte dann Meiners, Verm. Schriften 6, 2 (Leipz. 1801) p. 244 in der Weise, dass er die Schrift Pseudolucians als eine Parodie des Lucius von Patrae

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112 Apuleins. (6 556.)

hinstellte, die besonders dadorch zn Tage trete, dass er den Verfasser der Metamorphosen selbst als Helden die Verwandlang in den Esel durchmachen läset. Ausführlich wurde dann dieser Gedanke begrfindet von E. Roh de, Ueber Lukians Schrift Aovxiog ij oro^. Eäne litterarfaistorische Untersnchnng, Leipz. 1869 und Rhein. Mus. 40 p. 91 = Kl. Sehr. 2 p. 70: „Der uns erhaltene Jovxiog ^'Üyos erzählt in kürzerer Fassung dieselben Aben- teuer in scherzendem Vortrag: wenn hier Lucius von Patrae selbst der in einen Esel Ver- wandelte ist, 80 liegt es nahe, anzunehmen, dass der Verfasser des Aovxiog die ernst- hafte Erzählung so unglaublicher Dinge bei Lucius von Patrae parodieren, diesen selbst zum Gegenstand einer Satire machen wollte, die zugleich ein unterhaltendes Scherzmärchen ist. Apuleius hat seinem Berichte nicht die ausführlichere, mit gläubiger Miene vor- getragene Erzählung des Lucius von Patrae, sondern die kürzere, ins Heitere und Spöt- tische gewendete Darstellung im Aovxioi tj ^voq zu Grunde gelegt* Gegen Roh de trat Goldbacher, Zeitschr. für österr. Gymn. 23 (1872) p. 323 und p. 403) auf und stellte den Satz hin, dass sowohl Pseudolucian als Apuleius von den Metamorphosen des Lucius von Patrae abhängen. Denselben Standpunkt nehmen die sorgfältige Arbeit Bürgers (De Lacio Patrensi sive de ratione inter Asinum q. f. Lucianeum Apiüeique metamorphoses inter- cedente, Berl. 1887) und die Untersuchung Rothsteins, Quaest. Lucianeae, BerL 1888, p. 129 ein; vgl. auch W. Schmid, Bemerk, über Lucians I^ben und Schriften (PhiloL 50 (1891) p. 313) und C. H. Dee, De ratione quae est inter Asinum Pseudo-Lucianeum Apn- leique Metamorphoseon libros, Leiden 1891. Singular steht in dieser Frage die ohne Beweis vorgebrachte Aeussemng Dilt^teys (G^ttinger Festrede 1879) p. 12: «Es lässt sich, wenn ich nicht irre, wahrscheinlich machen, dass Apuleius die Metamorphosen zuerst in jüngeren Jahren, und wohl ohne seinen Namen griechisch herausgab, später mit vielfachen Aende- rungen und etwas ernster gehalten, in lateinischer Bearbeitung. Die griechische Fassung ist verloren gegangen; aber der Patriarch Photius las sie noch im IX. Jahrhundert und war des guten Glaubens, dass der Held der Geschichte Lucius von Patrae, weil er das Ganze in der ersten Person vortrug, auch wirklich ihr Verfasser sei. Ein Auszug ans dem griechischen Original ist uns zwischen Lucians Schriften unter dem Titel «Lucius oder der Esel* erhalten, aber sicherlich von Lucian nicht angefertigt." Ueber die Greschichte der Frage vgl. H. Menzel, De Lucio Patrensi sive quae inter Lucianeum libmm, qui Aovxiog ij 't)vo^ inscribitur, et Apulei Metamorph, libros intercedat ratio, Meseritz 1895, p. 1.

Das Zeugnis über Lucius. Lucian de asino 55 xayfo natrjg fiiy, Istpf^y, .... I<rr* fAOi Aovxiog, i<^ di adeXfpt^ xtü ifii^ rdtog * ttf4(pa> di td koina &vo ovofjiata xoivd ix^ue»^ * xdyta fjL^v IcroQifov xai aXitoy sifil üvyyQatpevg, 6 da noiijTijs iXBy$mv icrt xai fidvns dya&og . natQis &i i^fuv UdxQai, r^s 'Axatag, Es sind zwei Fragen hier zu beant- worten: 1. ob die in den ausgeschriebenen Worten liegende nähere Charakterisierung des Autors schon dem griechischen Originalwerk oder erst dem Aovxwg rj *X)vog angehört; 2. welchen Zweck diese nähere Charakterisierung verfolgt Was die erste Frage anlan^ ist höchst wahrscheinlich, dass, wenn der Aovxiog ^ "Oyog ein Excerpt ohne künstlerisshen Nebenzweck ist und wenn sowohl das Original als das Excerpt die Icherzählung hatten, die betreffenden Worte bereits dem OriginaJe angehörten. Der Zweck dieser Worte im Original kann aber kaum der gewesen sein, dass der Autor sich selbst durch dieselben versteckt bezeichnen wollte; denn es ist begreiflich, dass ein Autor oft Gründe hat, seinen Namen zu verschweigen; ein so schlüpfriges Werk, wie es die Metamorphosen waren, konnte ja dem Verfasser manche übele Nachrede bereiten. Allein widersinnig ist es, wenn der Autor einerseits anonym bleiben wiU, andererseits aber doch wieder seine Anonymität auf- hebt. Ganz anders aber liegt die Sache, wenn ein Fremder verspottet werden soll; hier ist es oft notwendig oder nützlich, den Gegner nicht zu nennen, aber ihn so kenntlich zu machen, dass alle Welt weiss, wer gemeint ist Es wurde eingewendet (Bürger, Studien p. 19), dass die Metamoiphosen des Apuleius höchst wahrscheinlich auch anonym erschienen waren und der Autor doch am Schlüsse, wo er sich mit dem Helden identifiziert, seine Persönlichkeit ebenfalls versteckt bezeichnet habe. Allein dies geschah in so unbestimmter Weise, indem er (11, 27) sich einen Madaurensis nannte, dass niemand sofort auf den wahren Autor kommen musste. Es wird daher bei der Annahme, trotzdem sie Bürger (1. c. p. 18) im Anschluss an Rothstein (p. 137 Anm. 2) jetzt aufgegeben hat, sein Be- wenden haben, dass der Verfasser des griechischen Originals einen bekannten Schriftsteller verspottete, indem er ihn in einen Esel verwandelt sein und seine Schicksale selbst er- zählen lässt. Vgl. auch E. Schwartz, Fünf Vorträge über den giiech. Roman, Berl. 1896, p. 136. Der hier entwickelten Ansicht steht die von H. v. Arnim (Wien. Stud. 22 p. 167) neuerdings vorgebrachte gegenüber. Da er den "Oyog als einen Auszug aus den Metamor-

E hosen des Lucius ansieht und an Lucian als Verfasser des t)yog festhält, muss er natür- ch dem Werke eine Tendenz zuschreiben, die über das blosse Excerpieren hinausgeht Er folgert daher, dass Lucian einmal darthun wollte, wie der Gegenstand in knapper und alle Langweiligkeit ausschliessender Weise hätte behandelt werden sollen, diuin aber auch bezweckte, den Verfasser des griechischen Originalwerks lächerlich zu machen,

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Apoleiiu. (§557.) 113

indem er ihn mit dem Helden der Erzählung identifizierte and ihn so deutlich bezeichnete, dasB die Leser den Autor des Romans leicht erraten konnten. Allein die Arnimsche An- sicht steht offenbar unter der Anschauung, dass Lucian der Verfasser des t>yog ist und dass daher dieses Werk in eine Beleuchtung gerückt werden muss, welche mit der Individualität Lucians im Einklang steht. AUein gegen die Autorschaft Lucians spricht schon die Sprache, imd es ist ein leidiger Notbehelf Arnims, wenn er zu der Annanme greift, dass Lucian, der doch nach ihm ein Musterwerk geben wollte, in der Sprache die Mängel des Originals beibehielt.

557. Die Einlagen des Bomans. Eine Yergleichung der Meta- morphosen des Apuleius und des pseudolucianischen Esels ergibt, dass Apuleius die Handlung umfangreicher gestaltet hat. Nicht bloss in Schil- derungen und Ausschmückungen zeigt sich dieses Mehr, sondern auch in längeren Episoden. Es ist nun die Frage, welche dieser Episoden sich im griechischen Original von Lucius von Patrae bereits vorfanden, und welche von Apuleius hinzugefügt wurden. Zur Entscheidung dieser Frage haben wir kein anderes Kriterium als die Handlung selbst; wir müssen prüfen, welche Episoden mit derselben in einem unlösbaren Zusammen- hang stehen, welche nicht, welche Episoden Lücken der Erzählung aus- füllen und welche Störungen hervorgerufen haben. Wenden wir dieses Kriterium mit freiem Blicke an, so werden wir finden, dass weitaus die meisten Einlagen erst durch Apuleius hinzugekommen sind. Wir können zwei Klassen dieser Einlagen unterscheiden. Einmal haben wir Einlagen, welche sich als Erzählungen von Geschichten geben, die mit der Haupt- handlung in keinem Zusammenhang stehen. Hier deutet meist schon die lose Form der Anknüpfung auf den Einschub hin. Diesen Einlagen stehen die gegenüber, welche sich als Teile der Handlung selbst charakteri- sieren. Hier ist natürlich die Entscheidung schwieriger. Von der ersten Klasse sind folgende Geschichten von Apuleius hinzugefügt worden:

1. Die Rache der Zauberin Meroe an Sokrates (1, 5— 19), von Aristomenes dem Helden auf dem Wege erzählt.

2. Die Verstümmelung Telyphrons, dem, als er bei einer Leiche Nachtwache hielt, von Zauberinnen Nase und Ohren abgeschnitten und durch wächserne ersetzt wurden (2, 21—80). Die Geschichte erzählt Tely- phron selbst beim Mahle.

3. Die Heldenthaten der drei umgekommenen Räuber La- machus, Alcimus und Thrasyleon (4, 9 21). Auch diese werden bei einem Mahle erzählt.

4. Amor und Psyche, die Perle des ganzen Werkes (4, 28—6, 24). Eine Alte erzählt die Geschichte zum Trost eines gefangenen Mädchens. Bei der hohen Bedeutung, welche das Märchen auch für die moderne Lit- teratur und Kunst erhalten hat, werden wir dasselbe gesondert behandeln.

5. DieHeldenthaten des thrakischenRäubersHaemus(7,5— 8). Tlepolemus legt sich dieselben bei.

6. Die Rache der Charite, deren Gemahl Tlepolemus von Thra- syllus hinterlistig auf der Jagd ermordet wurde (8, 1—14). Die Erzählung wird einem Knecht der Charite in den Mund gelegt.

7. Die grausame Bestrafung eines ehebrecherischen Sklaven (8, 22). Die Geschichte hatte Lucius in einem Absteigquartier erfahren.

8. Die List einer Frau, die ihren Galan in ein Fass ver-

Handbuch der kliat. AltatumiwlMeMChaft. Tm, 3. 2. Aufl. 8

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ApoleiQS. (§558.)

steckt (9, 5—7). Auch diese Skandalgeschichte wurde dem Helden auf seiner Reise bekannt.

9. Das ehebrecherische Liebesabenteuer des Philetaerus, der durch eine List sich und den Sklaven Mjrrmex aus der schwierigen Lage befreit (9, 17 21). Wir hören die Geschichte aus dem Munde einer alten Kupplerin.

10. Der versteckte Liebhaber, der sich durch Niesen verrät (9, 24 25). Ein Mann erzählt die Geschichte seiner Frau.

11. Die Rache der von ihrem Stiefsohn mit einem Liebes- antrag zurückgewiesenen Mutter und ihre Bestrafung (10, 2 12). Diese Schandthat hat der Held wieder auf seiner Reise erlebt.

12. Die grausen Thaten einer Giftmischerin (10,23—28). Der Held des Romans hatte sie gehört und erzählt sie auch.

Von den Stücken, welche mit der Handlung selbst verwoben sind, werden folgende Zusätze des Apuleius sein:^

13. Der Schwank des Pythias (1, 24—25);

14. Der Tod des boshaften Knaben, der den Esel furchtbar quälte (7, 24-28);

15. Die Geschichte von dem Drachen (8, 18—21);

16. Der Tod des Müllers (9, 30—31);

17. Der schreckliche Tod der drei Brüder, der sich durch Vor- zeichen dem Vater ankündet (9, 33—38).

Ausser diesen Einlagen hat Apuleius natürlich mit dem Original noch manche Aenderungen, die hier nicht ausführlicher behandelt werden können, vornehmen müssen. Auch der Einschub neuer Partien machte manche Modifikationen in dem Aufbau nötig. Dass es dabei nicht ohne Störungen abging, ist begreiflich.

lieber die Einlagen handeln auf Grand einer sorgflftliigen Vergleichung des Paeudo- lucian und der Metamorphosen Goldbacher, Zeitschr. ffir Osterr. Gymn. 23 (1872) p. 327 und Barger in seiner Dissertation (Rohde, Rhein. Mus. 48 fl893) p. 126 Anm. 1 = El. Sehr. 2 p. 25 Anm. 1). Vgl. auch Enaut, De Luciano etc., Leipz. 1868, p. 19.

Die eingelegten Novellen gingen vielfach in die moderne Litteratnr über; Nr. 8 hat Boccaccio in seinem Decamerone Nov. 2 giom. YU zu Grunde gelegt (auch La Fontaine hat sie benutzt), Nr. 10 in seiner Nov. 10 giorn. V. Eine Auswahl der Novellen ist deutsch von 0. Jahn (Aus der Altertumsw. p. 89 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 6, Nr. 9, Nr. 11) bearbeitet.

558. Das Märchen von Amor und Psyche. Es war einmal ein König und eine Königin, welche drei schöne Töchter hatten; besonders die jüngste, Psyche, war so schön, dass alles herbeieilte, um sie anzu- staunen und sie wie eine Göttin zu verehren. Darüber ward Venus ganz vergessen. Die Göttin sann auf Rache; sie rief ihren Sohn Amor herbei, zeigte ihm Psyche und bat ihn, der Nebenbuhlerin Liebe zu einem Un- würdigen einzuflössen und sie unglücklich zu machen. Inzwischen hatten die Schwestern der Psyche Gatten gefunden; der Psyche, obwohl von allen Seiten angestaunt, nahte sich jedoch kein Freier. Der Vater befragt das Orakel von Milet, da wird ihm der Bescheid, die Tochter auf einem Felsen auszusetzen, hier werde sich ein überirdischer, grausamer und gewaltiger

^) Zweifelhaft ist es, ob die Geschichte vom Chaldaeer Diophanes (2, 13) hierher ge- hört. Vgl. Goldbacher, Zeitschr. für österr.

Gymn. 23 p. 330; Crusius, Phüol. 47 N. F. 1 (1889) p. 448. Dem Lnkios teüt sie zu Bürger p. 32; Progr. 1902 p. 21.

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Apaleina. 558.) 1^5

Freier einstellen. Der Befehl wird traurigen Herzens vollzogen. Ein Zephyr kam und brachte Psyche in ein Thal und legte sie auf den Rasen nieder. Psyche erblickte einen wunderschönen Palast und begab sich hinein. Derselbe ist herrlich eingerichtet, aber kein menschliches Wesen lässt sich blicken. Eine Stimme lädt sie ein, alles in Freude zu gemessen, es deckt sich eine Tafel mit ausgesuchten Speisen und es ertönt wunder- volle Musik. Mit einbrechender Nacht sucht Psyche die Ruhestätte auf, da naht ihr der unbekannte Bräutigam, mit Tagesanbruch verschwindet er wieder. So ging es eine Zeitlang fort, unterdessen waren die Eltern der Psyche in grossen Kummer versunken und die zwei noch übrigen Töchter zu ihrem Tröste herbeigeeilt. Trotz der eingehenden Warnung des unbekannten Gemahls besteht Psyche darauf, ihre Schwestern zu sehen. Der Gatte gewährt ihr die Bitte, mahnt sie aber aufs dringendste, sie möge sich nicht durch die Schwestern bestimmen lassen, nach seiner Ge- stalt zu forschen. Die Schwestern werden vom Zephyr gebracht. Sie blicken mit Staunen auf die Pracht des Hauses, der Neid regt sich, eine der Schwestern erkundigt sich angelegentlich nach dem Gatten der Psyche. Diese antwortet verschlagen, beschenkt reichlich die Schwestern und lässt sie von dem Zephyr wieder in ihre Heimat zurückbringen. Heimgekommen beschliessen sie, ihre Erlebnisse vor ihren Eltern zu verbergen, gegen die Schwester aber feindlich vorzugehen. Der unbekannte Gatte warnt die Psyche vor den neidischen Schwestern, allein sie verlangt doch wieder nach denselben. Nochmals gibt der Gatte nach. Die Schwestern kommen und forschen neuerdings nach dem geheimnisvollen Gemahl. Mit einer neuen Lüge entgegnet Psyche und entlässt wiederum reich beschenkt die Schwestern. Aber diese, denen die widersprechenden Angaben der Psyche nicht entgangen waren, stellen sich schon die nächsten Tage wieder ein und bringen der Psyche den Glauben bei, der unbekannte Gemahl sei ein Drache. Als Psyche dies hörte, teilt sie den Schwestern mit, dass sie ihren Gemahl nicht von Angesicht kenne. Diese fordern Psyche auf, nachts den rätselhaften Besuch in listiger Weise zu ermorden und gehen wieder auf und davon. Als Psyche nachts die Lampe angezündet, um ihren Mordanschlag auszuführen, erblickte sie den holdseligen Liebesgott selbst in ihrem Bette liegen und auf dem Boden Köcher und Pfeile. Versunken in den Anblick des Gottes Hess sie einen Tropfen Oel aus der Lampe auf die Schultern des Gottes fallen. Amor erwachte und floh. Psyche hielt sich an ihn und wurde eine Zeitlang mit fortgerissen, bis er sich in die Lüfte schwang. Von dem Gipfel eines Baumes aus verkündete Amor der Psyche, dass Venus ihm befohlen habe, Psyche Liebe zu einem Unwürdigen einzuflössen, dass er aber selbst in Liebe zu ihr entbrannt sei. Es be- ginnt jetzt die Leidenszeit der Psyche. Doch nimmt sie zuvor Rache an ihren beiden boshaften Schwestern, zu denen sie auf ihrer Wanderschaft gelangt; sie teilt jenen das Vorkommnis mit Amor mit, fügt aber bei, dass Amor bei der Flucht verkündet habe, er werde sich eine der Schwe- stern zur Gemahlin nehmen. Angelockt durch diese erfreuliche Aussicht begibt sich jede der Schwestern auf den Felsen und stürzt sich hinab, wird aber diesmal nicht vom Zephyr getragen, sondern zerschellt jämmer^

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116 Apnleias. (§558.)

lieb. Während Psyche so trostlos umherirrt, Hegt Amor an der Brand- wunde krank darnieder. Eine Möve verrät der sich im Meere badenden Venus die Liebesgeschichte des Amor. Darob ergrimmt die Göttin ge- waltig und eilt sofort zu Amor; dort bricht sie in heftige Scheltworte und Drohungen gegen den jungen Taugenichts aus und stürzt zum Zimmer hinaus. Da begegnen ihr Ceres und Juno, und sie klagt ihnen ihr Leid; allein diese stellen sich auf Seite Amors. Psyche trat auf ihrer Wander- schaft in einen Tempel der Geres; trotz ihrer Bitten um Gnade wird sie hinausgewiesen, auch Juno, an die sie sich alsdann gewandt hatte, treibt sie aus ihrem Heiligtum. In ihrer Hilflosigkeit beschliesst jetzt Psyche, sich an die Venus selbst in demütiger Bitte zu wenden. Aber die Göttin war unterdessen auf ihrem von Tauben gezogenen Wagen zur Burg des Juppiter gefahren; sie erbittet sich die Hilfe des Mercur, um die Psyche aufzufinden, welche auch gewährt wird. Mercur erlässt an allen Orten, wohin er kommt, eine öffentliche Aufforderung, den Aufenthaltsort der Psyche anzugeben, und stellt eine Belohnung in Aussicht. Alles ist nun bemüht, Psyche aufzusuchen. Dieser Vorgang bestärkt Psyche in ihrem Entschluss, sich der Venus selbst zu stellen. Mit höhnischer B,ede wird sie von Venus empfangen und muss schwere körperliche Züchtigung über sich ergehen lassen. Dann werden ihr schwere Arbeiten aufgetragen. Zuerst soll sie bis zum Abend einen grossen Haufen von den verschieden- sten Körnern auslesen, so dass jede Frucht einen besonderen Haufen bildet. Psyche stand da wie gelähmt, aber eine Ameise erbarmte sich ihrer, rief alle ihre Schwestern herbei, und das fleissige Ameisenvolk liest die ein- zelnen Früchte des Haufens aus. Als Venus abends zurückkam und die Arbeit gethan sah, merkte sie, dass hier fremde Hilfe eingegriffen. Sie wirft der Psyche ein Stück Brot vor und geht schlafen; Amor aber Hess sie in einem Zimmer streng bewachen, damit er nicht mit Psyche zu- sammentreffen könne. Am andern Tag soll Psyche wilden an einem Fluss weidenden Schafen eine Flocke ihres goldenen Vliesses abreissen und der Venus überbringen. Hier half ihr das grüne Schilf des Flusses aus der Not. Und so erfüllte die gequälte Psyche auch diesen Auftrag glücklich. Aber Venus hatte sich noch nicht in der Rache genug gethan; Psyche erhält einen neuen Befehl; sie soll aus einer grausen, den stygischen Sumpf speisenden Quelle, an der wilde Drachen lauern, eine Urne füllen und diese der Venus überbringen. Es kommt ein Adler herbei und füllt die Urne. Es folgt die schwerste Arbeit. Bringe diese Büchse, befiehlt Venus der Psyche, der Proserpina und bitte sie in meinem Namen, in die Büchse einen Teil ihrer Schönheit zu thun; sie habe nämlich, sagt Venus, bei den Wachen am Krankenbett ihres Sohnes viel von ihrer Schönheit eingebüsst. Jetzt merkt Psyche, dass es auf ihren Tod abgesehen sei und will sich daher von einem Turm herabstürzen. Allein der Turm zeigt ihr den gefahrlosen Weg in die Unterwelt und gibt genaue Verhaltungs- massregeln für die Wanderung; besonders mahnt er sie, die Büchse bei der Rückkehr nicht zu öffnen. Psyche folgt den Weisungen des Turmes, alles geht gut von statten, aber auf die Oberwelt zurückkehrend, vermag sie die Neugierde nach dem Inhalt der Büchse nicht zu bezähmen; sie

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Apaleias. 558.) 117

öffnet dieselbe, aus der Büchse kommt der ScUaf, der sofort auf Psyche eindringt; sie fällt nieder und gleicht einer Leiche. Auch diesmal naht ihr Hilfe. Der unterdessen geheilte Amor wdr aus seinem Gefängnis ent- flohen und zu Psyche geeilt. Rasch bringt er den Schlaf wieder in die Büchse und erweckt durch einen Stich seines Pfeiles die in todesähnlichen Schlummer versunkene Psyche, welche die Büchse der Venus überbringt. Amor trägt jetzt seine Angelegenheit Juppiter vor, welcher ihm seinen Beistand zusicherte. Juppiter berief durch Merkur eine Oötterversamm- lung und verkündete feierlich Amors Vermählung mit Psyche; um aber die Psyche ebenbürtig zu machen, verlieh er ihr die Unsterblichkeit. So- fort wurde das Hochzeitsmahl gefeiert; Psyche genas später einer Tochter, die , Wonne* genannt wurde.

Es liegt uns hier ein Produkt vor, das griechische Hände geformt haben. Was der Römer dazu gethan hat, lässt sich leicht erkennen und ausscheiden. Allein als Apuleius das Märchen zur Bearbeitung übernahm, hatte es schon Wandlungen erfahren. An einen einfachen Kern schlössen sich im Laufe der Zeit neue Motive an und führten die Erzählung in andere Bahnen. Zuletzt hatte die Auffassung des Liebespaares als Amor und Psyche dem Märchen einen allegorischen Hintergrund gegeben und manchen Baustein aus seinem Fundament losgerissen.

Das angebliche griechische Original. Fnlgentius mytholog. 3, 6 (p. 68 Helm) sed quia haec aaturantius et Aptüeiua pene duorutn continentia librorum tantam falsitatum congeriem enarravü et AristofatUes Atheneua in Hhris qui diaarestia (Roh de, Der griech. Roman, Leips. 1876, p. 345 Anm. 4: Dyterotiea) nuneupantur hanc fahulam inarmi ver- horum eircuUu diseere cupientibu8 prodidit, oh hanc rem supervcicuum ditximus ab aliis digesta nostri8 Uhri8 inserere, M. Zink (Der Mytholog FulgentinB, Würzb. 1867, p. 89) ist geneigt, hier keine Fftlschang des Fnlgentius anzunehmen, glaubt aber, dasa dieser irrtOmlich aus dem Casus obliquus die Nondnativform Ariatophontea gebildet habe, fOr welche Aristophon einzusetzen sei. Da aber bei Plautus Gapt. 527 und anderswo Aristo- phontes erscheint, wird man die Form belassen müssen, wenngleich noch feststeht, dass Aristophontes weder in griechischen noch lateinischen Inschriften vorkommt (W. Schmid, Pauly-Wissowas Realencvcl. 2. Bd. Sp. 1008). Auch Atheneus statt Atheniensis ist auf- fallend. Vgl. aber die Stelle Friedländer p. 588 Anm. 1; Rohde 1. c.

Spezialausg. von Orelli, Zürich 1833; O.Jahn, Leipz. 1856, Leipz.* 1895; Wey- man, Ind. lect Freiburg in der Schweiz 1891; vgl. dazu 0. Rossbach, Berl. philol. Wochenschr. 1891 Sp. 1617; praefatus atque interpretatus est J. W. Beck, Groningen 1902; erklärt von Fr. Norden, Leipz. 1903.

Uebersetzungen. Fr. Pressel, Psyche, ein allegorisches Märchen, Ulm 1864; J. Bintz, Leipz. 1872 (eine üebersicht der Uebersetzungen in dessen Progr., Wesel 1871); R. Jachmann, München 1880; J. Marquardt, Gotha 1881; Mosbach, Berl. 1886 (mit Konjekturen in den Anmerkungen); in Versen von 0. Siebert, Kassel 1889 (vgl. Blümner p. 672). Uebers. von E. Norden, Leipz. 1902. The most pleasant and delectable tale of the marriage of Cnpid and Psyche, done into English by William Adlington (1566). With a discourse on the fable by Andrew Lang, London 1887; The story of Cupid and Psyche done out of the Latin by W. Pater, Portland 1897. Moderne englische Uebers. von £. Garpenter, London 1900; P. Carus, London 1900; Ch. Stuttaford, London 1903. Prachtausgabe: Apiüei de Cumdinis et Psyches amoribus fabula anilis recens. Holmes, ta- bolas invenit et sculpsit C. Kicke tts, London 1901. In griech. Uebersetzung: D. S. Arabantinos, Tor xaf' ^loxa xal Wvxrjy xcrr' 'AnovXij'Coy, MvS^oXoytjfÄUy Zakynthos 1884.

Litteratnr. A. Hirt, Ueber £e Fabel von Amor und Psyche, Berl. 1812; A. G. Lange, Ueber den Mythus von Amor und Psyche (Vermischte Sehr, und Reden, Leipz. 1832, p. 131); H. W. StoU, Erklärung der apuleischen Fabel Amor und Psvche (Jahns Archiv 13 (1847) p. 77); Krahner, Eros und Psyche 1861*; Stadelmann, Ueber ,Amor und Psyche' aus Apuleius Metamorphosen und freie Uebersetzung von I. Y. XII (Fleckeis. Jahrb. 90 (1864) p. 202); J. A. Härtung, Auslegung des Märchens von der Seele und des Märchens von der schönen Lilie, nebst einer kurzgefassten Naturgesch. des Märchens überhaupt, Progr. Erfurt 1866; F. Liebrecht, Amor und Psyche Zeus und Semele etc.

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118 Apulein». (§559.)

(Kuhn, ZeitBchr. für vergleichende Sprachforschung 18 (1869) p. 56); Bolle, Apuleius als Lektüre fUr die unterste Stufe eines Gymnasiums oder einer Realschule, Progr. CeUe 1877 ; Zinzow, Psyche und Eros, ein milesisches Mftrchen in der Darstellung und Auffassung des Apuleius heleuchtet und auf seinen mythologischen Zusammenhang, Gehalt und Ur- sprung zurfickgefahrt, Halle 1881 (vgl. Fugger, Blfttter fttr das hayer. Gymnasialschulw. 18(1882) p. 123); Cosquin, Gontes populaires de Lorraine, Paris 1886; L. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengesch. Roms 1* (Leipz. 1888) p. 535; heigegeben ist eine Abh. Adalbert Kuhns p. 553; Gosquin, L'origine des contes populaires europ^ens et les th^ries de M. Lang, Paris 1891; J. B^dier, Les fabliauz, 2. Aufl. 1895; £. Schwartz, Fünf Vortrftge über den griech. Roman, Berl. 1896; G. Korompay, Die Mftrchenallegorie des Apuleius ,De Psyche et Cupidine' nebst einem Anhang Aber Ursprung, Alter, Com- Position und Bedeutung derselben, Progr. Teschen 1897; Nerucci, Amore e Psiche (Gior- nale di erudizione 7 (1898) 3/4); J. Dietze, Zum Märchen von Amor und Psyche (Philol. 59 (1900) p. 136), eine klare und verständige Abhandlung; G. Sc ha Her, De fabula Apu- leiana quae est de Psycha et Gupidine, Leipz. 1901; M. Kawczyiiski, Amor und Psvche in den Märchen. 1. Teil: Märchen, die sich auf die Erzählung bei Apuleius beziehen; 2. Teil: Theorien Ober die Herkunft der Märchen, Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau 1901 p. 5 (Auszug); Amor und Psyche, eine Erzählung bei Apuleius; übersetzt, analysiert und erklärt, ebenda p. 36 (Auszug); Bürger, Studien H, Blankenb. 1903, p. 15.

Moderne Nachdichtungen. Von den deutschen Nachdichtungen sind die hervor- ragendsten: Ernst Schulze, Psyche (Sämtliche poet. Werke 3, Leipz.' 1855); R. Hamer- ling, Amor und Psyche, zuerst Leipz. 1882, dann öfters; Hans Georg Meyer, Eros und Psyche, Berl. 1899. Von diesen Nachdichtungen schliesst sich dieHamerlings am treuesten an das Original an; am freiesten schaltet mit dem Stoffe H. G. Meyer, aber in durchaus genialer Weise. Vgl. Fr. Weidling, Drei deutsche Psyche-Dichtungen, Jauer 1903; H. Blümner, Das Märchen von Amor und Psyche in der deutschen Dichtkunst (Nene Jahrb. für das klass. Altertum 11 (1903) p. 648); Nachträge von Ladendorf, ebenda 1904 p. 400.

Kunstdarstellungen. 0. Jahn, Ueber einige auf Eros und Psyche bezügliche Kunstwerke (Ber. der sächs.Ges. der Wissensch. 1851 p. 153); H. Heydemann und 0. Jahn, Eros und Psyche (Archäol. Zeitung 27 (1869) p. 19, p. 51); Wolters, ebenda 1884 p. 1; M. Collignon, Essai sur les monuments grecs et romains relatifs au mytiie de Psycho (Th^e), Paris 1878; Furtwängler, ArchäoL Anz. 1890 p. 24; Beck, Ausg. p. XV. Raphael, Psyche. 32 Compositionen nach dem Märchen des Apuleius, gestochen von A. Gnauth, Stuttgart 1852-1854. Bekannt sind die Darstellungen Canovas und Thorwaldsens.

Zum Fortleben des Märchens von Amor und Psyche. A. Reimann, Des Apuleius Märchen von Amor und Psyche in der französischen Litt, des 17. Jahrhunderts, Progr. Wohlau 1885; De Maria, La favola di Amore e Psiche nella letteratura e neir arte itallana, con appendice di cose inedite, Bologna 1899; Ausg. von Beck p. XII.

559. Charakteristik des Romans. Wie wir gesehen haben, sind die Metamorphosen kein Originalwerk, sondern sie ruhen auf einer grie- chischen Vorlage. Aber sie wollen keine blosse üebersetzung sein. Ganz abgesehen von einer grösseren Anzahl kleinerer Aenderungen, die Apuleius mit dem Original vornahm, ging er in weiterem Umfang in zweifacher Weise über sein Original hinaus. Er betrachtete einmal das griechische Werk als einen Rahmen, um noch andere verwandte Erzählungen einzu- fügen. Diese Einlagen durchbrechen den einfachen geradlinigen Gang der Handlung, wie er in dem griechischen Roman vorlag; die meisten sind auch in ganz mechanischer Weise an die Haupterzählung angeschlossen worden. Ob Apuleius in diesen Episoden Eigenes oder Fremdes gibt, lässt sich natürlich nicht feststellen; wahrscheinlich ist aber, dass ihm auch hier fremde Quellen zu Gebote standen. Obwohl also die Gomposition des Werks durch diese Einlagen offenbar Schaden gelitten, so sind wir doch dem Apuleius für dieselben sehr dankbar; denn er hat dadurch neue interessante Züge zu dem Sittengemälde geliefert, welches der griechische Verfasser geschaffen. Und diese einschaltende Thätigkeit hat uns mit einem der sinnigsten Denkmale des griechischen Geistes, mit dem zarten Märchen von Amor und Psyche beschenkt. Aber Apuleius hat noch einen

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ApaleiM. (§559.) 119

zweiten Schritt getban, das griechische Original zu verschlechtern; er liess nämlich am Schluss der Erzählung seine Person an die Stelle des Helden treten und flocht seine Lebensschicksale ein. Infolgedessen klingt das Ganze mit einem Preis des Isisdienstes aus, und die Grundlage des Romans wird verschoben. Während bei dem griechischen Autor durch die mannigfachen Abenteuer des Helden eine stille Satire auf die gesell- schaftlichen Zustände der Zeit hindurchblickt, erscheinen bei Apuleius durch den unorganischen Schluss die Leiden des Helden als Prüfungen des Lebens, welche in den heiligen Mysterien ihre Lösung finden. Allein die künstlerische Einheit ist durch diese Verschiebung völlig zerstört; der Held wird eine schwankende Gestalt.

Sonach ist klar, dass das Original durch die Umarbeitung des Apu- leius nicht gewonnen hat, und dass wir also seiner eigenen schöpferischen Thätigkeit kein Lob spenden können. Es bleibt noch der Stil, und wir haben zu prüfen, inwieweit hier Apuleius originell ist. Ein Vergleich seiner Darstellung mit dem Auszug des Pseudolucian, durch den die Eigen- schaften des Originals genugsam durchschimmern, belehrt uns, dass Apu- leius auch auf diesem Gebiete sich nicht mit der Rolle eines blossen Ueber- setzers zufrieden gab, er wollte den Stoff in seinem eigenen Stil repro- duzieren, er scheute sich daher auch nicht, sein Original zu modifizieren, wenn es galt, seinen Stil leuchten zu lassen. Besonders die Gelegenheit zur ausführlichen Ausmalung liess er sich nicht entgehen. Wir können nicht leugnen, dass er originell zu schreiben versteht. Sein Stil steht zwar in scharfem Kontrast zu dem einfachen, schlichten Stil des Originals, wie es uns der Auszug Ps.-Lucians abspiegelt, er ist aufgedunsen und überladen, mit alten, abgegriffenen, der Volkssprache entnommenen Worten verziert, rhe- torisch zugestutzt und poetisch angehaucht; allein er ist das passende Ge- fäss für den Inhalt; er übt auf jeden Leser einen eigentümlichen Reiz aus.

Am Eingang des Romans ruft Apuleius dem Leser zu: Merke auf, du wirst dich amüsieren; und wirklich fesselt uns das Werk und hält unser Interesse wach bis zum Schluss. Was einst Paul Louis Courier an dem Esel Lukians bewunderte, dass er uns in den fingierten Geschichten ein treffliches Bild der damaligen Welt, wie sie war, enthüllt, dass er uns in scharf gezeichneten Bildern die Kühnheit der Räuber, die Schurkerei der Priester, den Uebermut der Soldateska, die Grausamkeit der Herren gegen ihre Sklaven vorführt, das bewundern wir und zwar noch mehr auch an den Metamorphosen und vergessen darüber die Schwächen der Composition.

Das elfte Buch. Dass Apnleras in dem letzten Buch seine Peraon an die des giiechischen Originals setzt, hat er selbst aufs klarste ausgesprochen, indem er plötzlich den Helden (Lucius von Korinth) zum Madaurer macht (11,27). Wir finden daher eine Reihe von Zügen, die gar nicht auf den Lucius von Korinth passen (zusammengesteUt von Rohde, Rhein. Mus. 40 (1885) n. 78 = Kl. Sehr. 2 p. 55). Auch Ändert sich der Ton der Rede und wird salbungsvoll. Ueber die Isismysterien vgl. die bei-ühmten Worte c. 23 g. £. : accesBi eonfinium mortis et caleato Proserpinae limine per omnia vectus elementa remeati, nocte media vidi edlem eandido canucantem lumine, deoe inferos et deoa euperoe aeceeei cor am et adoravi de proxumo und dazu die Interpretation von K. H. E. de Jong, De Apuleio Isiacorum mysteriorum teste, Leiden 1900, p. 99. üeber den letzten Teil vgl. auch die Bemerkungen Q. Kaibels, Hermes 35 (1900) p. 202 und K. Bürgers, Stud. zur Gesch. des griech. Romans 2. Teil, Blankenb. a./H. 1903, p. 13. Ueber das Rhythmische im II. Buch vgl. Alfr. Kirchhoff, De Apulei clausularum compositione et arte, Leipz. 1902, p. 4.

Die Vorrede. Die Vorrede gibt zuerst Zweck, Inhalt und Form des Buchs an;

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120 Apnlein». (§560.)

Zweck ist das VergDllgen des Lesets, Inhalt: figurae fortunaeque hominum in alias ima- gines canversae et in se rursum mutuo nexu refectae, die Form: sermo MUeaius. Dann spricht der Schreiber von seiner Heimat; Athen» Eorinth und Sparta nennt er seine vetus prosapia. In Attika habe er in seiner Jugend die attische Sprache gelernt, bald aber sei er nach Rom gekommen und habe sich dort ohne Lehrer und mit vieler Mtthe in der lateinischen Sprache ausgebildet. Er erbittet sich daher die Nachsicht des Lesers, wenn derselbe in dem vorliegenden Werk auf Fehler stossen sollte. Bis hierher sollte man meinen, Lucius werde als der Sprechende von Apuleius hingestellt, allein durch die Schlussworte fabulam Graeeanieam incipimus wird diese Illusion wieder zerstört; denn durch diese Worte sind die Erlebnisse des Lucius als eine Dichtung charakterisiert, die auf Griechenland als ihre Quelle hinweist. Vgl. Goldbacher, Zeitschr. fftr österr. Gymn. 23 (1872) p. 418; Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 81 = Kl. Sehr. 2 p. 59; K. Sittl, Archiv fttr lat. Lexiko- graphie 6 (1889) p. 558; Barger, Hermes 23 (1888) p. 489; Van derVliet, Hermes 32 (1897) p. 79. üeber den Satz modo si papyrum etc. vgl. Blümner, Philol. 55 (1896) p. 342.

Das Eigentum des Apuleius in der Darstellung. Den griechischen Text Pseudolucians und des Apuleius vergleicht und stellt nebeneinander Jenning, De meta- morphosibus L. Apuleii tum de Apuleii episodiis tum de iis locis qui e Lucio Patrensi videntur translati esse. Rostocker Preisschrift 1867. Das dem Apuleius Eigentümliche zeigt sich in der Aenderung verschiedener Namen und verschiedener Personalien (sein Lucius ist z. B. aus Eorinth; vgl. Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 76 = Kl. Sehr. 2 p. 53), in dem römischen Kolorit besonders aus dem römischen Rechtsleben sind verschiedene Anspielungen ent- nommen — dann in der Ausmalung und der Beschreibung. Vgl. Teuf fei, Studien und Charakteristiken, Leipz.' 1889, p'. 574.

Spezialausg. der Metamorphosen. Bononiae 1500 mit dem Gommentar des Phil. Beroaldus; Gondae 1650 (mit dem Gommentar des J. Pricaeus); von Fr. Eyssen- hardt, BerL 1869; vgl. Eoziol, Zeitschr. für österr. Gymn. 1870 p. 151; H. Müller, Zeitschr. für das Gymnasialw. 1871 p. 43; H. Sauppe, Philol. Anz. 3 (1871) p. 179; von J. van der Vliet, Leipz. 1897 (mit einem Index nominum und Index vocabulorum). Die kritischen Beiträge sind zusammengestellt in der Ausg. von Van der Vliet p. XXVI; vgl. dazu den Nachtrag von Petschenig, Berl. philol. Wochenschr. 1897 Sp. 987. Eine Er- gänzung zum kritischen Apparat aus dem massgebenden cod. Laur. 68, 2 gibt Van der Vliet, Mnemos. 25 (1897) p. 386.

Uebersetzungen von A. Rode, 2 Teile, Berl. (Dessau) 1783, neu herausgegeben Leipz. 1886 (vgl. die Beurteilung von Mosbach, Wochenschr. für klass. Philol. 1886 Sp.292); 3. Aufl. eingeleitet von M. G. Gonrad, Leipz. 1894. Prachtausg.: Lucius, TAne, traduction de P. L. Courier, illustrations de Poirson, Paris 1887. L'asino d'oro, volgarizzato da A. Firenzuola, neu herausgegeben von Fei. Martini, Turin 1896; M. Rossi, L' asino d' oro di Agnolo Firenzuola, Citta di Castello 1901.

2. Die Reden.

560. Die Apologie des Apuleius. Die Verteidigungsrede, welche Apuleius in dem oben besprochenen Prozess hielt, schloss sich allem Anschein nach genau an die Anklage an. Im Eingang handelt es sich um die Persönlichkeit des Apuleius. Auf verschiedenes hatten die Kläger aufmerksam gemacht, auf seine körperliche Schönheit, auf seine grosse Redegewandtheit in den beiden Sprachen, auf seine poetischen Spielereien, aus denen sie besonders ein Gedicht über ein Zahnpulver herausgehoben hatten, auf seine Liebesgedichte, auf den fleissigen Gebrauch des Spiegels, auf die schlechten Vermögensverhältnisse, in denen er sich bei seiner Ankunft in Oea befunden haben soll, endlich auf seine Heimat. Auf alle diese Punkte geht der Redner ausführlich ein, er ist seiner Sache so sicher, dass er den Ton der Ueberlegenheit den Gegnern gegenüber anschlägt; gern ergreift er auch die Gelegenheit, den Anklagepunkten eine philo-- sophische Seite abzugewinnen. So fällt bei der Verteidigung wegen des Spiegels ein Exkurs über die Ursache der Spiegelung ab, den Angriflf auf seine Liebesgedichte wehrt er ab durch die Vorführung der platonischen Liebesgedichte; der Vorwurf der Armut führt ihn zu einer ausgefeilten

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Apnleias. (§560.) 121

Lobrede auf dieselbe. Nach dieser Einleitung kommt die Verteidigung zur eigentlichen Widerlegung der Anklage, welche dahin geht, Apuleius habe Zauberei getrieben und dadurch die Hand der reichen Witwe Aemilia Pudentilla gewonnen. Die Zauberei suchten die An- kläger durch folgende Angaben zu erweisen: 1. Apuleius habe Fische sich verschafft, dieselben seziert und gewisse Teile Ar seine Zauberei ver- wendet; 2. er habe durch geheimnisvolle Mittel bewirkt, dass sein Sklave Thallus auf den Boden fiel; 3. das Gleiche sei einer Frau widerfahren, die zu Apuleius gefdhrt worden war; 4. er habe in einem Schweisstuch, das bei den Laren des Pontianus gesehen wurde, einen mysteriösen Gegen- stand verborgen; 5. er habe im Hause des Junius Crassus im Verein mit seinem Freunde Appius Quintianus einen nächtlichen Zauberspuk aufge- führt; 6. er habe sich heimlich eine Statuette, eine grause Figur dar- stellend, aus ausgesuchtem Holz machen lassen und erweise derselben eine ganz besondere Verehrung.

Auch diese Vorwürfe werden in leichter, spielender Weise erledigt. Die Sache mit den Fischen ist insoweit richtig, als Apuleius wie andere Gegenstände der Natur, so auch die Fische in den Kreis seiner Studien und seiner Schriftstellerei zieht; eine Verwendung der Fische für Liebes- zauber ist natürlich Thorheit. Was die Kläger von dem Hinsinken eines Sklaven und einer Frau sagen, erklärt sich einfach dadurch, dass jene Personen epileptisch waren. Den verborgenen Gegenstand anlangend, so war das etwas, was für den Mysteriendienst notwendig war. Die Ge- schichte von dem nächtlichen Zauberspuk beruht auf der Aussage eines schlechten, erkauften Zeugen. Harmlos gestaltet sich die Sache der Sta- tuette, sie entpuppt sich als ein Merkur. Nachdem der Verfasser in dieser Weise gezeigt, dass die Zauberei, deren er beschuldigt wurde, sich bei näherem Zusehen in nichts auflöst, geht er noch einen Schritt weiter und legt dar, dass, selbst wenn er ein Zauberer wäre, für ihn kein Anlass vorlag, bei der Witwe Pudentilla diese Kunst auszuüben. Er erzählt daher die Geschichte seiner Heirat und weist die Angriffe zurück, die in dieser Hinsicht gegen ihn ausgesprochen worden waren. Die Gegner hatten folgende Momente als belastend vorgeführt: 1. die Pudentilla habe, ehe sie mit Apuleius bekannt geworden, nicht an das Heiraten gedacht die Verteidigung weist nach, dass dies nicht der Fall war, sondern dass schon vorher der Gedanke der Wiederverheiratung aufgeworfen wurde; 2. es stehe in einem Brief der Pudentilla, Apuleius sei ein Zauberer hier liegt eine Fälschung vor, indem die Ankläger Worte, welche sie den Feinden des Apuleius beilegte, ihr zuschrieben; 3. die Pudentilla habe als sechzigjährige Frau die neue Ehe eingegangen eine offenkundige Lüge, sie war erst gegen vierzig Jahre alt; 4. es sei die Hochzeit auf dem Lande geschlossen worden es geschah dies, um den unnatürlichen Aufwand einzuschränken und sich lästigen Förmlichkeiten zu entziehen; 5. die Ehe sei von Apuleius lediglich zu dem Zweck eingegangen worden, um für sich ein grosses Vermögen herauszuschlagen Apuleius zeigt, dass er im Gegenteil bei seiner Ehe sein materielles Interesse sehr beiseite ge- setzt und vielmehr das Interesse seiner Stiefsöhne wahrgenommen habe.

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122 Apuleius. (§560.)

Dies ist in aller Kürze der Inhalt dieser Bede. Auf den ersten Blick erkennt man, dass die Sache, welche die Ankläger vertreten, eine ver- lorene ist und dass die Gegner selbst, mit denen es Apuleius zu thun hat, verächtliche Leute sind. Damach bestimmt sich der Ton der ganzen Rede; es ist der Ton des Hohnes und der tiefsten Verachtung, welcher durch die ganze Bede sich hindurchzieht. Es ist dem Bedner nicht bloss darum zu thun, die Nichtigkeit der Anschuldigungen zu erweisen, sondern zugleich mit der Auflösung der Lüge ein heiteres Spiel zu treiben; er spannt die Kläger so lange als möglich auf die Folter; er geht daher oft nicht direkt auf die Sache los, er betrachtet den Gegenstand erst von verschiedenen Seiten, er macht eine Digression, er führt nebensächliche Momente an, um endlich zu einem entscheidenden Schlage auszuholen. In diesem Spielen mit dem Stoff liegt die gi*osse Anziehung, welche die Bede auf uns ausübt. Dass die Bede nicht so gehalten wurde, wie sie vorliegt, kann keinem Zweifel unterliegen. Man sieht, der Bedner ist in Sicher- heit, er kann in vollem Behagen sich gehen lassen, er braucht nicht mehr den Ausgang des Prozesses zu fürchten, er hat jetzt nur das Ziel vor sich, den Glanz seiner Bedekunst zu zeigen.

Titel der Apologie. Die Subscriptio des Recensenten SallastiiiB lautet: Apulei Platonici Madaurensis pro ae aput Cl. Maximum procons, de magia Jib. I,

ZeitderApologie. Sie wurde vor dem Prokonsul Afrikas Claudius Mazimus ge- halten (vgl. oben p. 104); sein Prokonsulat kann nur vermutungsweise bestimmt werden; er war der unmittelbare Nachfolger des Lollianus Avitus, der Cos. ord. des Jahres 141 war. Da nun zwischen dem Konsulat und dem Prokonsulat in den Senatsprovinzen ein Zwischen- raum von 10—13 Jahren lag, wäre Lollianus Avitus Prokonsul gewesen 154—157, folglich Claudius Maximus Prokonsul 155—158 (Rohde, Rhein. Mus. 40 (1885) p. 67 = Kl. Sehr. 2 p. 44). In die ersten Monate des Jahres 160 setzt die Apologie Kawczynski, Apuleius' von Madaura Leben, Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau 1899 p. 320 (Auszug). Auf die Regierungszeit des Antoninus Pius weist hin c. 85 : ante hae imperßtoria PH statuas.

Der Ort der Gerichtsverhandlung ist Sabrata. Vgl. c. 59 hie Sabratae, welche Worte man mit unrecht ändern wollte. Dass die Rede weder in Karthago noch in Oea gehalten wurde, geht schon daraus hervor, dass Apuleius sich in einem hospitium aufhält (c. 63) und dass er von Karthago (e. 96) und von Oea (c. 59) so spricht, dass man sieht, er befindet sich nicht dort. In Sabrata war also ein conventus, in dem der seine Provinz bereisende Prokonsul Gerichtstage abhielt. Vgl. Bosscha zur Apol. p. 525 (Hildebrand 1 p. XLI).

Gliederung der Rede. Der Eingang der Klage lautete (c. 4): aceueamus apud te philosophum formoaum et tam graece quam latine disertissimum; die Kläger gingen also zuerst auf die persönlichen Verhätnisse ein, und der erste Teil der Apologie bezieht sich auch auf dieselben. Mit c. 25 beginnt der eigentliche Gegenstand der Rede: aggredior iam ad ipsum crimen magiae. Nach einer allgemeinen Betrachtung der magia macht der Redner fol- gende diviaio (c. 28): primum argumenta eorum conmncam ac refutabo, nihil ea ad magiam pertinere: dein etsi maxime mague forem, tarnen oetendam neque causam tdlam neque oc- casionem fuisse, ut me in aliquo maleficio experirentur. ibi etiam de faha invidia deque epUtulis mulieris perperam lectis et nequiue interpretatis deque matrimonio meo ac Puden- tillae disputabOf idque a me sueceptum offieii gratia quam lucri causa doeebo. Der erste Teil, der jede Handlung der Zauberei ableugnet, reicht von c. 29— 65; der zweite Teil, welcher jegliches Motiv für Zauberei bestreitet, von c. 66 bis Schluss. Vgl. Kawczynski, Apuleius oratorische und philosophische Schriften, Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau 1899 p. 498 (Auszug).

Spezialausg. der Apologie. Von J. Casaubonus, Heidelberg 1594 (vorzügliche Leistung), commentiert von Scipio Gentilis, Hannover 1607 (auch im 6. Bd. der ges. Werke, Neapel 1768); von J. Pricaeus, Paris 1635; kritische Ausg. von G. Krüger, BerL 1864 (vgl. dazu H. Sauppe, GöH. gel. Anz. 1865 p. 1544 = Ausgew. Schriften, Beri. 1896, p. 439; J. Vahlen, Hermes 33 (1898) p. 251); von Van der Vliet, Leipz. 1900 (mit den Florida; auf Grund einer neuen Vergleichung der beiden Laurentiani; die kritischen Bei- träge sind p. Vni verzeichnet).

üebersetzung von Fr. Weiss, Leipz. 1894.

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Apiüeins. (§561.) 123

561. Die Florida des Apuleius. Seinen grossen Ruhm verdankt Apuleius den Prunkreden, die er auf seinen Wanderungen in verschiedenen Städten hielt. ^) Diese Vorträge führten ihm ein grosses Publikum zu und trugen ihm die reichsten Auszeichnungen, Statuen und Ehrendekrete ein (p. 24 Er.). Von diesen Reden muss es eine Sammlung gegeben haben, welche leider nur in Auszügen auf uns gekommen ist. Ein unbekannter in un- bekannter Zeit hatte diese Sammlung vor sich, las in derselben und schrieb sich Stellen, welche ihm besonders gefielen, heraus. Durch seine Excerpte werden wir in den Stand gesetzt, uns auch von dieser Seite der apulei- schen Schriftstellerei ein Bild zu machen. Ein Prinzip, welches den Epito- mator bei der Auswahl geleitet hätte, ist nicht nachzuweisen. In Bezug auf den umfang sind die Auszüge sehr ungleich. Bald sind es einzelne Stellen, bald grössere Partien. Der Epitomator ging sehr gewissenhaft zu Werk, er erlaubte sich keine Aenderungen, sondern gab die ausge- hobenen Stellen lieber lückenhaft; dies ist besonders am Eingang der Ex- cerpte der Fall. Auf diese Weise brachte er 23 Stücke zusammen, die er Florida nannte. Den Titel wählte er, nicht um auf eine blühende Diktion hinzuweisen, sondern er meinte damit das, was man heutzutage , Lichtstrahlen' nennt, d. h. er bezeichnete damit bedeutende Stücke. Merkwürdigerweise sind die 23 Stücke in vier Bücher eingeteilt, so zwar dass Stück 1— 9a das erste, 9b--15 das zweite, 15—17 das dritte und 18 23 das vierte Buch umfassen. Diese Bucheinteilung ist bei dem ge- ringen umfang der Auszüge ein Unding; da man sich kaum einen ge- nügenden Orund denken kann, aus dem erst ein späterer Leser die 23 Stücke in den Rahmen von vier Büchern gebracht haben sollte, werden wir vielmehr annehmen müssen, dass der Epitomator die Bücherzahl seiner Vorlage beibehielt. Darnach hätte also die Sammlung der apuleischen Deklamationen vier Bücher umfasst. unter den einzelnen Stücken ziehen zunächst die unsere Aufmerksamkeit auf sich, welche eine annähernde Datierung zulassen. Nr. 9 gedenkt des aus der Provinz abgehenden Pro- konsul Severianus, der seines Amtes, wie es scheint, zwischen 161 und 169, d. h. in der Regierungszeit von M. Aurel und L. Verus, gewaltet hat.') Im 16. Ausschnitt haben wir den Anfang der Rede, in welcher Apuleius für die ihm während seiner Abwesenheit von den Karthagern zuerkannte Statue dankte; er gedenkt dabei des für diese Ehrenbezeugung besonders thätigen Aemilianus, seines ehemaligen Studiengenossen, der jetzt als Kon- sular die nächste Anwartschaft auf das Prokonsulat Afrikas hat; Konsul suff. war aber Aemilianus im Jahre 156.') Das Fragment Nr. 17 redet den Prokonsul Scipio Orfitus an, auf den er ein Gedicht gemacht hatte; Seipio Orfitus bekleidete sein Amt im Jahre 163/164.*) Wir wenden uns zu den nicht datierbaren Stücken. Nr. 18 beginnt mit einer Lobrede auf die Karthager und leitet einen Hymnus auf Aesculapius ein, welchen er

^) Er sagt von sich (Florida 18 p. 29 Kr.) : ; des Prokonsul Honorinus. Vgl. Prosopographia

gut penes extrarios saepe numero pramptis- , imperii Rom. pars 3 Nr. 439 p. 231.

#tm€ disciptavi. ' i ') Vgl. Prosopographia imperii Rom. pars S

') Denn Apuleius redet p. 13 von dem Nr. 674 p. 275.

fator Caesarum (vgl. Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 71 = El.Schr. 2 p. 48) in Bezug auf den Sohn

*) CIL 8, 24; Prosopographia imperii Rom. pars 1 (Berl. 1897) Nr. 1184 p. 464.

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124

Apoleiiui. (§561.)

den Karthagern vortragen will. Im Stück 21 haben wir den Anfang einer Rede, die Apuleius in einer Stadt, die er auf seiner Reise berührte, hielt; auch Nr. 1 ist einer solchen Wanderrede entnommen. Tritt in diesen Stücken die Form der Rede klar und deutlich hervor, so zeigen andere Stücke einen verschiedenen Charakter; wir finden Aeusserungen be- rühmter Männer, wie Nr. 2 (des Sokrates), Nr. 4 (des Flötenspielers Antigenidas), Nr. 7 (des Königs Alexander); Erzählungen wie Nr. 19 über den Arzt Asclepiades, Nr. 22 und 14 über den Gyniker Grates, Nr. 3 über Marsyas' Wettstreit mit Apollo; Ethnographisches wie Nr. 6 über die Inder; Geographisches wie Nr. 15 über Samos; Naturhistorisches wie Nr. 12 über den Papagei.^) Man könnte auf den ersten Blick daran zweifeln, ob auch diese Ausschnitte Deklamationen angehören. Allein wenn man sieht, wie in Stücke, deren rednerischer Charakter nicht zweifelhaft sein kann. Fremdartiges eingeschoben wird, so wird man auch diese Pro- dukte als Bestandteile von Deklamationen erachten.') Diese Deklamationen hatten ja nicht den Zweck, die Zuhörer für irgend eine Idee zu gewinnen, sondern dieselben lediglich durch die Kunst der Darstellung zu unter- halten. So fuhrt Apuleius in einer Rede (9) aus, dass er in seinen Hervor- bringungen die grösste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit üben müsse, und das sei nicht leicht, da er mehr Geistiges hervorbringe als seiner Zeit der berühmte Hippias Mechanisches; und nun führt er in zierlicher Weise die- Dinge auf, die der Sophist sich selbst angefertigt haben wollte. In einer anderen Rede (16) wird mit Haaren der Tod des Komikers Philemon herbeigezogen, um ein zierliches Kabinetstück zu erhalten; in Nr. 18 lässt er in äusserst losem Anschluss an den Gedanken „ich will euch den ge- bührenden Lohn oder Dank spenden "^ zwei Geschichten folgen, von denen die erste den bekannten Streit des Protagoras mit seinem Schüler Euathlus wegen des bedungenen Honorars erzählt, die andere das Gegenbild gibt, welche noble Auffassung vom Honorar der Milesier Thaies hatte. Die rhetorischen Künsteleien sind sehr gross in den Fragmenten, und daher machen sie im Ganzen keinen besonders erfreulichen Eindruck, sie be- lehren uns aber, dass Apuleius seinen Stil je nach der Litteraturgattung zu variieren wusste.

üeber die Entstehung der Florida sind folgende Ansichten aofgestellt worden: a) Oudendorp, dem Bernhardy folgt, hielt die Florida für Gemeinplfttze, welche Apu- leius fttr seine zu improvisierenden Vorträge vorher ausgearbeitet hatte; allein dass in der Sammlung nicht bloss loci communes, sondern auch Teile von Reden mit ganz speziellen Thematen sich finden, zeigt ein flttchtiger Blick in dieselbe, ß) Hildebrand (p. XLIl) meint, sich auf Nr. 9 p. 10, 8 Kr. stützend, dass die Excerpte beim Vortrag der Deklama- tionen stenographisch aufgenommen wurden. Allein das Ziel des Stenographen ist nicht der Teil, sondern das Ganze, y) Krfiger (Ausg. p. V) behauptet, dass Apuleius eine Sammlung von Stflcken veranstaltet habe, die er Florida nannte, weil sie geeignet waren, den blühenden Stil zu veranschaulichen, und dass diese Sammlung erst spftterhin in ein Excerpt gebracht wurde. Allein die hier statuierte Bedeutung von Florida als .Beispiele für einen blühenden Stil* lässt sich nicht nachweisen, cf) Goldbacher hält die Florida ftlr Excerote au9 der Sammlung der apuleischen Deklamationen, der Titel „Florida* rühre von dem Epitomator her, nicht aber die Einteilung in vier Bücher, welche erst in späterer Zeit erfolgt sei. ff) Roh de (Rhein. Mus. 40 p. 73 Anm. 4 = Kl. Sehr, 2 p. 50 Anm. 1) stellt

zu

^) üeber das Verhältm's dieses Stückes Plinius und Solinus vgl. Mo^imsen,

Ausg. des Solinus, Berl.« 1895, p. XVHI.

*) Evident ist das z. B. im Stück 15 (über Samos p. 19, 20), wo ab omnibus tuh anteceasoribua die Rede anzeigt.

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ApnleiM. (§562.) 125

folgende Hypothese auf: ,Es scheint, dass Apuleius ans dem reichen Vorrat seiner sophi- stischen Vortrftge teils ganze Reden, teils (wie in c. III. VI etc.) nur einzelne abgerundete Abschnitte ansgew&hlt und deren bunte Zusammenstellung Florida genannt hat .... Nach- trftglich mag dann ein Excerptor über die Florida sich gemacht und (mit Beibehaltung der gewiss von Apuleius selbst angeordneten Einteilung in vier Bttcher, die nun freilich so schmal geworden sind, wie die Bücher des Trogus in dem Auszug des Justin) die eigene Auswahl des Apuleius weiter verkfirzt haben ; welches Excerpt uns wiederum in nicht ganz unversehrtem Zustande erhalten ist" Dass Apuleius selbst seine Reden Florida genannt, scheint mir unwahrscheinlich; auch liegt kein genügender Grund vor, schon Apuleius eine Auswahl von Abschnitten aus seinen Reden vornehmen zu lassen.

üeber mehrere Stocke, die jetzt vor de deo Socratis stehen, vgl. p. 129.

Litteratur. Qoldbacher, De L. Apulei Madaurensis Floridorum origine et locis quibusdam corruptis, Leipz. 1867; Jelitsch, De Apulei Floridis, Breslau 1868 (über die Sprache); Eawczy^nski, Apuleius' oratorische und philosophische Schriften, Anz. der Akad. der Wissensch. m Erakau Dezember 1899 Nr. 10 p. 499 (Auszug); J. van derVliet, Apulei Floridorum fragmentum XVIum (Mnemos. 28 (1900) p. 16).

Spezi alausg. Kritische Ausg. von G. Krüger, Berl. 1865; Apologia et Florida ed. J. van der Vliet, Leipz. 1900, p. 145.

3. Die philosophischen Schriften.

562. De Piatone et eius dogmate. Dass Apuleius, der Platoniker sein wollte, sich mit dem Studium seines Meisters abgegeben, ist von vornherein zu erwarten; er fühlte aber auch das Bedürfnis, die Lehre des grossen Philosophen in kurzer Fassung dem Publikum vorzutragen. Er beginnt sofort mit dem Leben Piatos, das schon deutlich zeigt, dass Plato bereits dem Reich des Mythus angehörte; dann wendet er sich zur Dar- stellung seiner Philosophie, welche der Meister zuerst dreifach gegliedert habe, indem er die Naturphilosophie, die Ethik und die Dialektik scharf unterschied und sie in einen organischen Zusammenhang brachte. Es beginnt nun die Darstellung der „philosophia naturalis*", welche über die Prinzipien alles Seins sich verbreitet. Dieser Prinzipien sind drei: Gott, die Materie und die Ideen. Der Reihe nach werden dieselben kurz er- läutert. Dann erörtert er die vier Elemente, Feuer, Wasser, Erde, Luft, welche die Welt konstituieren, und schliesst daran eine Betrachtung der Welt. Es folgt die Darlegung der Weltseele, der Zeit, die durch die Himmelskörper bedingt ist, der vier Gruppen, in welche die Geschöpfe zerfallen, der dreifachen Stufenreihe des Göttlichen. Hierauf wendet sich die Rede zur Vorsehung und dem Geschick, um daran die Gliederung der menschlichen Seele nach den bekannten drei Teilen und die Lehre von den Sinnen und vom Bau des menschlichen Leibes zu reihen. Der Autor kehrt zu den drei Teilen der Seele zurück und zeigt, dass nur in dem Fall, wenn der vernünftige Teil der Seele die Herrschaft habe, die Seele sich in gesundem Zustand befinde; zuletzt wird noch das richtige Ver- hältnis des Körpers zur Seele dargethan. Das Buch bricht mit einem unvollständigen Satz ab.

Das zweite Buch wendet sich an einen Faustinus;^) es scheint also, dass es für sich herausgegeben wurde. Hier wird die Moralphilosophie nach Plato abgehandelt. Die Darstellung beginnt mit der Lehre von den Gütern und geht dann auf die zu bildenden Menschen über, welche in aus- gezeichnete, schlechte und in der Mitte stehende geteilt werden, wie auch

>) Auch in der Schrift de mundo erscheint ein Faustinas; vgl. nnten § 564.

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126 Apiüeiofl. (§562.)

zwischen den Tugenden und Lastern Mittelstufen angenommen werden. Hierauf legt der Autor die Entstehung des Lasters dar und stellt ihm die Tugend gegenüber, deren einzelne Teile vorgeführt werden. Es folgen Betrachtungen über die Rhetorik und die bürgerliche Kunst. Alsdann untersucht Apuleius das Gute und das Böse nach der Seite seines Zweckes und kommt dabei auch auf die Freundschaft und auf die Liebe. Mit dem 15. Kapitel hebt eine neue Gedankenreihe an, es werden vier Gattungen schlechter Menschen erörtert und die Notwendigkeit ihrer Bestrafung. Nachdem der Gedanke seinen Ausdruck gefunden, dass unter den Men- schen der Mittelschlag der häufigste ist, zeichnet er das Bild des voll- kommenen Weisen. Der letzte Teil will die Ansichten Piatos über den Staat geben und zwar zuerst über den vollkommenen, idealen, dann über den der Wirklichkeit angepassten.

Der Ankündigung gemäss sollten die drei Teile der Philosophie im Sinne Platos behandelt werden; da im ersten Buch die Naturphilosophie, im zweiten die Moralphilosophie ihre Darstellung gefunden, ist noch der dritte Teil übrig, die Dialektik. Allein in den Handschriften, welche die zwei Bücher der platonischen Lehre enthalten, fehlt dieser Teil. Da- gegen ist getrennt von denselben ein Traktat unter des Apuleius' Namen überliefert mit dem Titel nsQi sQfirjveiag, ein Abriss der formalen Logik, und dieser Traktat wurde später willkürlich mit den zwei Büchern „de Piatone ^ verbunden. Allein es ist ganz unmöglich, dass diese Schrift das dritte Buch des genannten Werkes ist, denn man braucht nur den Ein- gang zu lesen, so erkennt man sofort, dass der Traktat nicht im Zusammen- hang mit den zwei Büchern „de Platone" gedacht ist; schon der Umstand, dass der Verfasser es für notwendig ansieht, wieder die Dreiteilung der Philosophie vorzunehmen und sie noch den „plerique'' zuzuschreiben, ist ein deutlicher Beweis, dass das Werkchen für sich dastehen will. DafQr spricht auch, dass die Darstellung eine ganz andere ist als in den zwei Büchern; dort bleibt der Autor seinem Vorsatz, über Plato zu berichten, treu und führt daher seine Sätze als Aeusserungen Platos an; in der Mono- graphie dagegen ist durchweg die direkte Darstellung herrschend, von einem Bericht nach Plato ist keine Rede mehr und kann auch keine Rede sein, denn die Lehren, welche hier vorgetragen werden, sind keine pla- tonischen, sondern peripatetische und stoische.^) Es bliebe also nur noch übrig, dass Apuleius nicht zur Ergänzung der zwei Bücher über die pla- tonische Philosophie, sondern unabhängig davon die Schrift geschrieben. Aber auch diese Annahme ist wenig wahrscheinlich; denn schrieb er die Monographie später, so musste er auf die vorhandene Lücke des plato- nischen Werkes aufinerksam machen; schrieb er früher, so musste er wissen, dass er in seinem Werk über Plato dieses dritte Buch nicht in der Weise wie die zwei ersten schreiben konnte, da er ja nicht im Stande war, hier Plato selbst reden zu lassen; er musste daher die indirekte Darstellung jener zwei Bücher aufgeben, wenn er ein einheitliches Werk schaffen wollte. Wir werden daher das Buch für untergeschoben erachten,

>) Zeller, Philosophie der Griechen 3, (Leipz. 1881) p. 209.

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Apnleias. 562.) 127

und zwar mag den Anlass hierzu gegeben haben, dass (vielleicht zuf&Uig) der Verfasser den Namen des Apuleius als Beispiel gebraucht. >) Als ein Werk des Apuleius kannte das Buch schon Gassiodor; es spielte im Mittel- alter keine geringe Rolle.

Die Schrift »de Piatone et eius dogmate* ist also nicht vollendet. Wir werden uns kaum irren, wenn wir die Ursache der NichtvoUendung darin suchen, dass Apuleius selbst einsah, dass er den Schwierigkeiten nicht gewachsen war. Die zwei Bücher, die uns vorliegen, zeigen, dass Apuleius niemals gelernt hatte, philosophisch zu denken. Eine geordnete folgerichtige Gedankenentwicklung sucht man vergeblich; Schärfe der Be- griffe ist ihm unbekannt. Apuleius nennt sich einen platonischen Philo- sophen, allein das Verständnis der platonischen Philosophie ist ihm völlig fremd geblieben. Es ist ein trübes Gemisch aus platonischen und späteren Lehren, das uns hier geboten wird.

Gliederung des Werks. 1, 4 quae eonaulta, quae doyfjLaxa graece licet dici, ad utilitatem hominum tfivendique et intellegendi ae loquendi rationem extulerü (Plato), hinc ordiemur. nam quoniam tres partes philosopht<ie eongruere inter se primua obtinuU, nos quoque separatim dieemuB de singulis a naturali philosophia facientes exordium.

Das erste Bach gibt zuerst das Leben Piatos. Hier beruft sich Apuleius einmal (c. 2) auf Spetmppue domeatieis documentis instruetus. Sonderbar ist es, wie fiber die Reisen gewissennassen nachtrftglich gehandelt wird (c. 4): ceterum tres ad Sieüiam adventus mali quidem earpwU diver sis apinionibus dieser entes\ also Plato wird verteidigt (Steinhart, Piatons Leben, Leips. 1873, p. 31); die philosophia naturalis wird hauptsftchlich nach dem Timaeus dargestellt.

Ueber das zweite Buch vgl. H. y. Kleist, De L. Apulei Mad. libro qui inscri- bitur de philosophia morali, Gott. Diss. 1874, der eine griechische Vorlage aus der jOngeren akademischen Schule annimmt (o. 42). Ich bezweifle das, weil sich sonst die Unkliurheit schwer erklftren liesse. YgL auch Eawczyliski, Apuleius' oratorische und philosophische Schriften, Anz. der Akad. der Wissensch. in Krakau Dezember 1899 Nr. 10 p. 500 (Auszug).

Ausg. der Schrift in Hildebrands Gesamtausg. 2 p. 170; Apulei Madaurensis opusc. quae sunt de philosophia rec. A. Goldbacher, Wien 1876, p. 63; vgl. dazu Zur Kritik und Erkl&mng von Apuleius de dogmate Piatonis (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 66 (1870) p. 159); H. Koziol, Zur Kritik und ErklArung der kleineren Schriften des Apu- leius, Wien 1869, 1870, 1872 (Schulprogramme), üeber die üeberlieferung vgl. unten § 576.

Die Monographie neqi IqfÄfjvsLa^ oder das sog. dritte Buch. Gassiodor. de artibus ac disciplinis litterarum 3, 569 (70, 1173 Migne): has formulas eategorieorum syllogismorum qui plene nasse desiderat, librum legat, qui inseribitur negi iQfAtjyeiag. Im Sanf^ensis 64 sind dem Titel die Woite beigefügt: in quihus eontinentur cathegorici (sie) syUogismi; vgl. Gassiodor. 1. c. 583 Sp. 1208 Migne: Apuleius vero Madaurensis syllogismos categoricos hreviter enodatit; dazu H. Usener, Anecdoton Holden, Bonn 1877, p. 66.

Inhalt der Monographie. Im Eingang heisst es: Studium sapientiae, quod philo- sophiam vocamus, pHerisque videtur tres speeies seu partes höhere: naturalem, moralem et, de qua nunc dieere proposui, rationalem, qua continetur ars disserendi, Ueber den Inhalt der Schrift vgL Prantl, Gesch. der Logik 1 (Leipz. 1855) p. 578.

Die Echtheitsfrage der Monographie. Zum erstenmal wurde die Monographie im Jahre 1606 in der Basler Ausgabe des Apuleius von Wo wer ins mit den zwei Büchern de Piatone verbunden. Die späteren Herausgeber folgten dieser Anordnung, unter ihnen auch Hildebrand, der aber die Monographie fOr unecht (1 p. XLIV) und fOr das Pro- dukt eines Grammatikers hielt, welcher die von Apuleius gelassene Lücke ausfüllen wollte. An Hildebrand schlössen sich an Goldbacher, Wien. Stud. 7 (1885) p. 253, Becker, Stndia Apuleiana, BerL 1879, p. 8, Teuffei; vgl. auch A. Kirchhoff, De Apulei clausu- larum compositione et arte, Leipz. 1902, p. 46. Für ein Werk des Apuleius halten die Monographie Stahr, Aristoteles bei den Römern, Leinz. 1834, p. 159, 0. Jahn, Der. der sftchs. Ges. der Wissensch. 1850 p. 282, Prantl, Gesch. der Logik 1 p. 579, Meiss, Apu- leius negl kQ/AtivenSv, Lörrach 1886, p. 4, jedoch mit der Differenz, dass Stahr (p. 160) und 0. Jahn die Verbindung mit den Büchern de Piatone lenken, Prantl (1. c. p. 579 Anm. 1) und Meiss (p. 8) dagegen den Traktat für das dritte Buch des Werkes de Pia- tone halten.

') Vgl. p. 261, 10 G.

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128 Apnleias. (§563.)

Die üeb erlief erung beruht auf Bambergensis s. IX, Leidensis 25 s. X, Parisinus 6288 8. X, Parisinus 7730 s. XI, Sangallensis 64 s. IX, Camutensis 54 s. IX (in Ghartres), Gamutensis 92 s. IX, Petavianus s. Leidensis 139 B s. XI, Parisinus 6389 s. XII u. a. (vgl. Meiss p. 9). ,Der Text muss sich in erster Linie auf Gamut. 54, Garnut. 92 und Peta- vianus 8. Leidensis stützen" (Meiss p. 12). Bei Goldbacher (p. 256) kommt noch hinzu Parisinus 6638 s. IX.

Ausg. Editio princeps des Petrus Golvius 1588 nach einem Apogr. des Franc. Nansius. Zum erstenmal zog die Gamutenses herbei Julianus Floridus (1688), die Leidenses Oudendorp. Neuere Ausg.: von Hildebrand, Gesamtausg. 2 p. 261; von Goldbacher, Wien. Stud. 7 (1885) p. 259; Meiss, Apuleius negl egfÄfjysuoyy Lörrach 1886 (Schulprogramm).

563. De deo Socratis. Die Schrift ist eine rhetorisch gehaltene Abhandlung*) über die Dämonen. Der Autor sucht vor allem ihre Exi- stenz zu erweisen und stützt sich hierbei auf folgende Erwägungen: Die Götter und die Menschen sind durch eine grosse Kluft voneinander ge- trennt, jene wohnen im Himmel, diese auf der Erde. Sie sind aber auch in ihrem Wesen voneinander verschieden, und die Götter müssen frei bleiben von menschlicher Berührung. Dies führt darauf, dass zwischen Göttern und Menschen sich Mittelwesen befinden, welche, wie sie den Raum zwischen Himmel und Erde einnehmen, so auch das Band zwischen Göttern und Menschen herstellen. Auch in ihren Eigenschaften nehmen die Dämonen eine Mittelstellung zwischen den Göttern und den Menschen ein. Wie die Götter sind sie unsterblich, aber sie unterscheiden sich von ihnen dadurch, dass sie den Leidenschaften unterworfen sind; in dieser Beziehung sind sie den Menschen gleich. Ihr Leib ist ein ätherischer und trennt sie sowohl von den Göttern als von den Menschen. Das den Dämonen übertragene Amt ist der Botendienst zwischen den beiden Welten, sie übermitteln Gebete und Opfer der Menschen den Göttern, andererseits vermitteln sie die göttliche Einwirkung auf die Menschen. Die Weissagungen sind ihr Werk. Unter den Dämonen sind zwei Hauptgattungen zu unter- scheiden: Es gibt Dämonen, welche mit den Menschen in Beziehungen stehen; so kann man in gewissem Sinn auch den menschlichen Geist einen Dämon nennen, der, so lange er mit dem menschlichen Leib verbunden ist, Genius heisst, nach der Trennung in die Klasse der Lemures tritt. Viel höher stehen die Dämonen, welche niemals durch einen menschlichen Leib gefesselt waren. Zu diesen rechnet der Autor den einem jeden Menschen beigegebenen Schutzgeist, der das gesamte Leben desselben über- wacht. Für einen solchen hält er auch das sog. Dämonion des Sokrates, das aber nur abwehrend, nicht instigierend auftrat, da der weise Athener keiner Anregung bedurfte. Zum Schluss folgt eine nur lose angeschlossene Ermahnung, dem Beispiel des Sokrates zu folgen und die Pflege des Geistes nicht hintanzusetzen, d. h. seinen Dämon zu pflegen. Dies geschieht am besten durch das Studium der Philosophie. Die Weisheit ist der beste Schatz für das Leben.

Die Natur der Dämonen, c. 13 (p. 16, 18 G.) daemones sunt genere animalia, in- genio rationahüia, animo passiva, corpore adria, tempore aetema, ex his quinque, quae com- memoravi, tria a prineipio eadem, quae nobiSt quartum proprium, postremum commune cum dÜ8 inmortalibua habent, sed differunt ab his passione, quae propterea passiva non ab»

>) Priscian (Gramm, lat. 2 p. 509, 9) be- 1 qui est de deo Socratis, mit dialogus ma den zeichnet, wenn er citiert: Apuleius in dialogo \ philosophischen Charakter der Schrift.

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ApaleiQB. (§563.) 129

surde, ut arbitror, nominavi, quod sunt iisdem, quibus nos, perturbationibua mentis obnaxii, Kritik und Erläuterang der Lelire gibt Augnstin im 8. und 9. B. de civitate dei.

Quelle. Dass der Autor griechischen Quellen folgt, verrät sich durch die Aeusserung (c. 14 p. 17, 20 G.): id poHus praeatiterit tat ine dissertare, Kleist, De L. Apulei libro qui inscribitur de philosophia morali, Gott. Diss. 1874, p. 42: „Geterum illam quoque commentationem, quae est de deo Socratis, ex Graeco fönte repetitam esse, est verisimillinium, cum ea, quae bic proferuntur, plane congruant cum Timaei Locri, Plntarchi, Maximi Tyrii sententiis/

Litterarischer Gharakter der Schrift. Die Abhandlung streift an den Cha- rakter der Rede; Tgl. c. 5 (p. 9, 18 G.) Quid igitur, orator, ohiecerit aliqui. Daher finden wir einigemal Anreden in der zweiten Person, im Plural: c. 16 (p. 19, 19 G.) vos omnes, qui hanc Piatonis dimnam sententiam me interprete auscuUatis, c. 20 (p. 23, 6 G.) eredo plerosque restrum hoc, quod eommodo dixi, cunctantius credere. c. 11 (p. 15, 4 G.) sipaulisper operia- mini. Aber auch im Singular c. 24 (p. 27, 4 G.) nee aliud ie in eodem Ulixe Eomerus doeet. c. 22 (p. 24, 17 G.) invenias. c. 17 (p. 20, 14 G.) an non eernis.

Der sog. Prologus. Auf den ersten Blick erkennt man, dass der Prolog kein einheitliches Werk ist. Bereits P. Pithou (Adversaria subseciva Hb. 2 c. 10) hat den Prolog in zwei Teile zerlegt und den ersten bis § 9 iamdudum den Florida zugeteilt. J. van Wouweren weist in seiner Ausg. des Jahres 1606 den ganzen Prolog den Florida zu. Auch Mercier (im Jahre 1625) ging von der Zweiteilung des Prologs aus; § 1—8 reihte er in die Florida ein, das zweite Fragment 9 iamdudum) brachte er mit der Schrift de deo Socratis derart in Verbindung, dass es den üebergang von einem griechischen Vor- trag über die Materie zum lateinischen darstelle. Gold ba eher (Zeitschr. für österr. Gymn. 9 (1868) p. 802) setzt dagegen das ganze Stück ausser Beziehung zu de deo Socratis und weist es den Florida zu. Auf diese Zugehörigkeit zu den Florida deute auch die üeber- liefemng hin. Die eine Quelle ende mit den Florida, wichtige Zeugen der zweiten fingen mit de deo Socratis an. £s sei also in dem Archetypus, der noch alle Schriften des Apu- leius in sich schloss, de deo Socratis auf die Florida gefolgt. Als die Scheidung in zwei Bände eingetreten sei, seien die Fragmente an eine unrichtige Stelle gekommen. Einen anderen Standpunkt nimmt Lütjohann in seiner Ausg. ein; auch ihm stehen die zwei Teile des Fragments fest. Indem er aber von einem doppelten Vortrag des Apuleius so- wohl in griechischer als in lateinischer Sprache de deo Socratis ausgeht, meint er, dass der erste Teil 1—8) die Einleitung zu den beiden Vorträgen bildete, während der zweite den lateinischen Vortrag einleitete. Der griechische Vortrag sei in der Mitte ausgefallen. Wesentlich ebenso urteilt R. Helm, De prooemio Apuleianae quae est de deo Socratis oratiom's (Philol. 59 N. F. 13 (1900) p. 598). Einer sehr umsichtigen und gründlichen Prü- fung wurde die Frage von P. Thomas, Remarques critiques sur les oeuvres philosophiques d*Apulöe (Bull, de TAcad. royale de Belgique Nr. 3 Mars 1900 p. 143) unterworfen. Seine Resultate treffen das Richtige. Er zeigt, dass der Prolog nicnt aus zwei, sondern aus fünf voneinander unabhängigen Fragmenten bestehe. Das Fragment A reicht von Qui me vcluistis dicere ex tempore neve restricta et eaperrata sint (§§ 1—2), das Fragment B von At ego fabularer 3), das Fragment C von Verbo stAito et gratiam celeritatis 4), das Fragment D von Ptaebui me quorundam voluntati inductricem eonpotivit (§§ 5 8), das Fragment £ endlich von Jamdudum scio nee oratione defectior 9). iile diese fünf Fragmente sind, wie Thomas weiter behauptet, Bestandteile der Florida. Im Frag- ment A leitet Apuleius eine improvisierte Rede ein, nachdem er unter Beifall eine aus- gearbeitete vorgetragen. Er ist aber guten Muts und fürchtet nicht, dass die Zuhörer, die den extemporierten Vortrag verlangten, ihm ihren Beifall versagen {neque enim metuo ne in frivolis displieeam, qui in gravioribus placui). Das Fragment B verwendet einen Aus- spruch des Philosophen Aristippus, um darzuthun, dass Apuleius durch die Philosophie in Stand gesetzt werde, mit allen Menschen secure et intrepide fabulari. Das Fragment 0 zeigt durch die Eingangsworte: Verbo subito compta senteniia est, dass der Redner seinen Vortrag unterbricht; um ein improvisiertes, also wohl ein ungewöhnliches Wort, durch einen aus dem Bauhandwerk genommenen und fein durchgeführten Vergleich zu rechtfertigen. Auch in Fragment D tritt Apuleius als Improvisator auf; allein er ist hier nicht so zuver- sichtlich wie in Fragment A, indem er fürchtet, er möchte durch den neuen Versuch, wenn er scheitert, auch seinen alten Ruhm verlieren. Zur Erläuterung erzählt er in zierlicher Weise die bekannte Fabel vom Fuchs und Raben. Man kann zweifeln, ob hier das Frag- ment eines Prologs oder Epilogs vorliegt. Alles erwogen ist der Epilog wahrscheinlicher. Die Eingangsworte lauten: Praebui me quorumdam voluntati, qui oppido quam a me desi- derabant ut dicerem ex tempore, At est hercule formido ne id mihi evenerit, quod eorvo suo evenisse Aesopus fabulatur, id erit, ne, dum hanc novam laudem capto, parvam illam, quam ante peperi, cogar amittere. Das Wort evenerit kann Apuleius in einem Prolog nicht anwenden, wohl aber in einem Epilog, wo die Wirkung seiner Rede bereits feststehen muss. ÜMidlroch der klMi. AltertniOBWineiueliaft. VIII. 3. 2. Aufl. 9

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180 ApnleiM. (§564.)

Dass er mit id erit fortfährt, hat darin seinen Grund, dass der Redner immer noch spricht und erst nach dem Ende der Rede das Gesamturteil der Zuhörer sich kundgibt. Frag- ment £ leitet die zweite Hälfte eines Vortrags über einen und denselben Gegenstand ein, der in lateinischer Sprache gehalten werden soll, nachdem die erste Hälfte in griechischer Sprache abgehandelt war. Die fUnf Fragmente haben, wie man sieht, nichts miteinander gemein. Fragment A ist ein Prolog, Fragment D aller Wahrscheinlichkeit nach ein Epilog, Fragment C dagegen ist aus einer Rede entnommen; die Fragmente A C D beschäftigen sich mit der improvisierten Rede, Fragment B dagegen mit der durch die Philosophie ge- wonnenen Sicherheit des Verkehrs mit allen Menschen. In Fragment A ist, wie bereits gesagt, der Redner hoffnungsvoll, in D dagegen voll Besorgnis. Einer ganz anderen Sphäre, der Fertigkeit sowohl in griechischer als in lateinischer Sprache aufzutreten, gehört das Fragment £ an. (J. van der Vliet, Album gratulatorium, Utrecht 1902, p. 214 will ABC zu einer Einheit zusammenfassen.)

Was die Zugehörigkeit der fünf Fragmente zum Traktat de deo Socratis anlangt, so hat äusserlich betrachtet das Fragment £ die grösste Wahrscheinlichkeit, dass es zu de deo Socratis gehöre, weil es unmittelbar vor demselben steht. Das Fragment £ leitet, wie gesagt, die Hälfte eines Vortrags in lateinischer Sprache ein, nachdem die erste in griechischer Sprache gehalten worden wai*. und in der Tliat weist eine Stelle in de deo Socratis auf etwas dem Traktat Vorausgegangenes hin; vgl. c. 15 p. 18, IG. unde non- nullt arhitranturf ut iam prius dictum est, ev&aifÄoya^ dici beatos, quorum daemon bonus id est animus virtute perfectus est. Da sich in dem vorliegenden Traktat die Stelle, auf die verwiesen wird, nicht vorfindet, muss Apuleius in einer Partie, die vorausging, uns aber nicht mehr erhalten ist, von der angedeuteten Sache gesprochen haben. Dass diese Partie aber in griechischer Sprache gehalten war, scheint aus dem Gegensatz hervorzugehen, den die Worte c. 14 p. 17, 20 G. id potius praestiterit latine dissertare, varias species daemonum phihsophis perhiheri in sich schliessen. Sieht man sich nun den vorliegenden Traktat daraufhin an, ob er Fortsetzung ist oder nicht, so fällt allerdings auf, dass er ohne Einleitung gleich auf die Sache eingeht; auch Hesse sich sehr gut denken, dass anderes vorher behandelt wurde. Allein im ganzen macht der Traktat doch den Eindruck einer iu sich geschlossenen vollständigen Abhandlung; vgl. auch Thomas p. 159. Wahrscheinlich hat Apuleius fQr die Publikation die griechische Ausfflbrung weggelassen und die latei- nische 60 ausgestaltet, dass sie eine Selbständigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Freilich die Fiktion, es liege ein extemporierter Vortrag vor, ist beibehalten worden ; vgl. c. 11 p. 15, 3 G. versum graecum, si paulisper operiaminiy latine enuniiabo. In beiden Vorträgen ging natürlich eine Einleitung voraus, in der der Redner sein Vorhaben kund- gab, dasselbe Thema halb griechisch, halb lateinisch zu behandeln. Zu dieser Situation passt keines der übrigen vier Fragmente; sie stehen daher unserem Traktat fem.

Ausg. in Hildebrands Gesamtausg. 2 p. 102; Apulei opusc. quae sunt de philosophia ed. Goldbacher p. 1. Adnot. instruxit T. W. A. Buckley, London 1844; Emendavit et adnotavit Lütjohann, Greifswald 1878. Ueber die üeberlieferung vgl. unten § 576. -- M. Martini, Osservazioni al trattato Apuleiano de deo Socratis, Firenze 1902.

564. De mundo. In die aristotelischen Schriften ist eine eingereiht, welche den Titel negii x6<ff.ioVy über das Weltall, führt. Die Abhandlung beginnt mit einem Schreiben an einen Alexander, welcher am Schluss als iJY^fibir ciQKXtog bezeichnet wird. Die Schrift war namenlos überliefert; als man auf den Alexander des Dedikationsschreibens stiess, dachte man an Alexander den Grossen, und der Gedanke an Alexander den Grossen führte weiterhin auf seinen Lehrer Aristoteles. So wurde der anonymen Schrift der Name des berühmten Philosophen vorgesetzt. Allein schon der Inhalt derselben weist die Autorschaft des Aristoteles zurück; denn es ist nicht mehr die Philosophie des Aristoteles, auf der das Ganze ruht, sondern es sind zu den peripatetischen Elementen noch stoische gekommen. So ist Posidonius benutzt. *) Wir müssen daher das Werk einer viel spä- teren Zeit zuweisen. 2) Dieselbe genauer abzugrenzen wird uns ermöglicht, wenn wir die Person des t^Y^fKov Alexander näher bestimmen. Es wurden

»j I3ergk, Rhein. Mus. 87 (1882) p. 51; j «) Schon Proclus zum Tim. 41e (p. 784, 6

Zell er, Philos. der Griech. 3, (Leipz. | Schneider) hat Zweifel an der Autorschaft 1880) p. 639. I des Aristoteles ausgesprochen.

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ApnleiQB. (§564.)

131

mehrere Alexander in Frage gezogen, am meisten Wahrscheinlichkeit hat der Alexander, welcher Prokurator von Judaea (46 48 n. Chr.) und prae- fectus Aegypti seit 66 n. Chr. war, Tiberius Julius Alexander,^) der Sohn des Alabarchen Alexandres in Alexandria und Neffe des Schrift- stellers Philo, der Qeneralstabschef Corbulos im Partherkrieg; auf ihn passt das Prädikat tjyefioiv vortrefflich.

Die Schrift ist nicht ohne Interesse und anmutig zu lesen. Es war daher kein unebener Gedanke, dass ein Römer diese Schrift lateinisch be- arbeitete, um sie grösseren Kreisen seiner Landsleute zugänglich zu machen. Die Ueberlieferung nennt uns als diesen Römer Apuleius, und wir haben keinen ausreichenden Grund, diese Ueberlieferung als eine unrichtige hin- zustellen. Mit derselben steht das Zeugnis Augustins im Einklang, wel- cher die Uebersetzung unter dem Namen des Apuleius citiert.^) Freilich erscheint uns Apuleius als Mensch bei dieser Arbeit nicht in günstigem Licht. Es verdriesst uns, dass er nicht ehrlich zu Werke ging; er sucht den An- schein zu erwecken, als ob er ein eigenes Werk gebe. So benutzt er gleich den Brief des Originals an Alexander, indem er für Alexander den Namen des Faustinus einsetzt, offenbar desselben, an den er das zweite Buch de Piatone richtet. Am Schluss des Briefes macht er als seine Quellen Aristoteles und Theophrast namhaft, während es doch nicht zweifel- haft sein kann, dass er lediglich den Pseudoaristoteles über das Weltall bearbeitet hat, und dass er einen Abschnitt über die Winde aus Gellius (2, 22) hinzugefügt hat. Aber auch diese Bearbeitung deckt Blossen im Wissen des Apuleius auf; denn er hat sich schwere Missverständnisse des griechischen Originals zu Schulden kommen lassen. Dass sich der Verfasser der Vorlage gegenüber seine Freiheit gewahrt hat, dass er demgemäss manches weggelassen, besonders wenn es für seine römischen Leser weniger geeignet war, dass er sich Zusätze gestattet, z. B. lateinische Dichter- stellen hinzugefügt hat, wird niemand missbilligen. Allein auch in dieser freien Thätigkeit ist der Autor nicht immer glücklich gewesen und hinter seiner Vorlage zurückgeblieben.

Geschichte der Frage. Wir behandeln die Frage nur insoweit, als sie das Ver- bältnis der griechischen and der lateinischen Fassung zu einander betrifft Hier wurden sonderbarerweise alle Möglichkeiten erschöpft. Ad. Stahr (Aristoteles bei den Römern, Leipz. 1834) hat die merkwürdig verkehrte Ansicht aufgestellt, dass die lateinische Fas- sang das Original und die griechische die Uebersetzung sei, and diese Ansicht auch noch spater verteidigt (Jahns Jahrb. 18 (1836) p. 1; Deutsche Jahrb. 1842 p. 1228). Ihm schloss sich an Barthölemy, Saint-Hilaire Mötäorologie d'Aristote, Paris 1863, p. LXXXVIII. Ihre ausführliche Widerlegung fand diese Aufstellung in dem Programm von Hol scher,

tonias und der Cleopatra; vgl. Prosopographia pars 1 Nr. 359 p. 46. Der Verfasser des Buchs ist dagegen nicht zu ermitteln, denn dieVermutung des P. Vi c to r i u s und B e r g k s , der Verfasser sei Nikolaos von Damaskos, peripatetischer Philosoph und Vertrauter des Königs Herodes (auf Grund von Simplicius p. 469a), h&lt nicht Stich (Usener beiBer- nays 2 p. 281).

') De civ. dei 4, 2 quae uno loco Apu^ leius brevUer stringit in eo libello quem de mundo scripait.

*) Dies ist die Ansicht von Jacob Bernays (Ges. Abb. 2 (Berl. 1885) p. 279), Mommsen (Rom. Gesch.5 (Berl. 1885) p. 566) nnd der Prosopographia imperii Rom. pars 2 Nr. 92 p. 165; vgl. dagegen Zell er, Sitzongs- ber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1885 p. 402. Bergk (1. c. p. 52) identifiziert unseren Alexander mit dem ältesten Sohn des Herodes und der Mariamme, der im Hause des Asinius Pollio verkehrte (vgl. Prosopographia pars 1 Nr. 361 p. 47), Bue- cheler und Asbach (Rhein. Mus. 87 (1882) p. 294 und p. 296) mit dem Sohn des An-

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132 ApnleiQB. (§565.)

Ueber das Buch des Apuleiua do mundo, Herford 1846 (vgl. auch Goldbacher, Zeitschr. für iVaterr. Gymn. 24 (1878) p. 672). Die zweite Phase in der Frage begrandete die Ab- handlung von Fr. Adam, De auctore libri Pseudo-Aristotelici negi xdafioVf Berl. 1861. Hier wurde der Versuch gemacht (p. 42), sowohl die lateinische als die griechische Fassung dem Apuleius beizulegen; zuerst sei die griechische Fassung entstanden, dann sei dieselbe ins Lateinische übertragen worden. Auch diese Ansicht ist durchaus verkehrt, schon der ein- leitende Brief hätte sie nicht aufkommen lassen sollen. Der Mühe einer eingehenden Wider- legung hat sich unterzogen Goldbacher 1. c. p. 673. Vgl. auch Zell er, Philos. der Griech. 3, 1' (Leipz. 1880) p. 686. Es bleibt also nur die eine Ansicht noch Übrig, dass die griechische Fassung das Original und die lateinische die Uebersetzung ist. Die Missverständnisse des griechischen Textes, die in der lateinischen Fassung stehen, legen dafür ein sprechendes Zeugnis ab. Dieses Verhältnis ist jetzt allgemein angenommen, nur bezüglich des Autors der Uebersetzung hat sich noch ein Streit erhoben. H. Becker hat in seinen Stndia Apuleiana, Berl. 1879, p. 54 den Satz hingestellt, dass der Verfasser der Uebersetzung nicht Apuleius, sondern ein unbekannter, in Rom lebender Schriftsteller des dritten Jahrh. n. Chr. sei, und dass das Werk dem Apuleius untergeschoben worden sei, und hat Zustimmung gefunden bei H. Jordan, Krit. Beitr. zur Gesch. der lat. Sprache, Berl. 1879, p. 326; J. Hoffmann, Acta seminarii philol. Erlangensis 2 (1881) p. 213; Zeller, Sitzungsber. der Berl. Akad. 1885 p. 899; Fr. Susemihl, Gesch. der griech. Litt, in der Alexandriner- zeit 2 (Leipz. 1892) p. 327; dagegen Widerspruch bei Goldbacher, Zeitschr. für österr. Gymn. 31 (1880) p. 609; Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 87 Anm. 1 = Kl. Sehr. 2 p. 65 Anm. 1 ; J. Piechotta, Curae Apuleianae, Bresl. 1882, p. 53 (These 1); M. Hertz in seiner knt Ausg. des Gellius 2 p. V; Kroll, Rhein. Mus. 53 (1898) n. 581 u. a. Auch eine syrische der ersten Hälfte des 6. Jahrh. angehörige Uebersetzung hat sich erhalten; vgl. Ryssel, Ueber den textkrit. Wert der syr. Uebers. griech. Klassiker, Progr. des Nicolaigyran. 1 (Leipz. 1880) p. 5; 2 (1881) p. 10. Eine armenische Uebersetzung bei F. C. Conybearc, Anecdota Oxoniensia voL 1 part. 6, Oxford 1892.

Charakter der Uebersetzung. Ein Vergleich des griechischen Textes und der Uebersetzung wird von J. Hoffmann, Acta p 212 und Goldbacher, Zeitschr. für österr. Gymn. 24 (1873) p. 681 vorgenommen. Merkwürdig sind die Missverständnisse, die sich Apuleius zu Schulden kommen liess, z. B. p. 393b, 14 Bekker rovrtoy dk ovx iktiTTovg ij tb TttTiQoßdytj niqay ^Iv&iov, Xo^tj ngog irjy oixovfidyijy, wo Apuleius, wahrscheinlich verleitet durch eine Lesart, wie sie sich in 0 findet, Xo^tj xaXovfi^yij, (c. 7) eine Insel Loxe (denn dies muss die ursprüngliche Lesart gewesen sein) aufführt. Dass die c. 13 und 14 von Apuleius einfach aus Gellius 2, 22 stammen, ist die Ansicht von M. Hertz, Gellius 2 p. V, Becker, Stud. ApuL p. 61, Hoffmann L c. p. 222, Goldbacher 1. c. p. 684. Sie für ein späteres Einschiebsel (Büttner, Porcius Licinus, Leipz. 1893, p. 112) zu halten, liegt kein Grund vor. Von den Zusätzen ist der wichtigste, weil persönliche Verhältnisse des Ueber- setzers berührend, folgender (c. 17): vidi et ipse apud HierapoUm Phrygiae non adeo ardui montis vicinum latus nativi oris hiatu reseratum et tenuis neque editae marginis amhitii circumdaium.

Ausg. in Hildebrands Gesamtausg. 2 p. 835; Apulei opusc. quae sunt de philo- Sophia rec. Goldbacher p. 105; vgL dazu Kroll, Rhein. Mus. 53 (1898) p. 581.

4. Die verlorenen Schriften. 566. Verlorene Qedichte. Die Bestimmung derselben ist nicht ganz leicht, weil sich Apuleius an einigen Stellen zu allgemein über seine dich- terische Thätigkeit ausspricht. Wir gehen von den sicher bezeugten Ge- dichten aus.

1. Ludicra. Aus denselben teilt er selbst in seiner Apologie ein in Trimetern abgefasstes Billet an Galpurnianus mit, dem er die Ueber- sendung eines vortrefflichen Zahnpulvers ankündet.

Zeugnisse. Apol. c. 6 primo legerunt e ludicris meis epistolium de denlifricio versibus scriptum ad quendam Calpurnianum. Ein trochäischer Septenar aus der Samm- lung steht hei Nonius p. 68 M. (1 p. 93 L. M.; p. 96 Lindsay). Baehrens, Fragm. poet Rom. p. 376; Buecheler, Coniectanea (Ind. lect. Bonn 1878 p. 9).

2. Carmina amatoria. Auch von diesen (Gedichten behandelt er in der Apologie solche, welche seine Gegner angegriffen hatten. Sie sind zum Preis der Söhne des Scribonius Laetus, welche er Critias und Charinus nanntO; gedichtet. Wahrscheinlich bilden sie einen Teil der Ludicra.

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ApnleiQB. (§566.) I33

Zeugnisse. Apol. c. 9 venio ad ceteros versus j ut HU vocant, amatorios .... ego pueros SerWonii Laeti, atnici mei, carmine laudavi, Auson. cento naptialis 4 p. 146 Schenkl

meminerint esse Apuleium in vita philosophum, in epigratnmatis amatarem, Ueber

die Berafong auf Aedituus et Porcius et Catulus vgl. Büttner, Porcius Licinus, Leipz. 1893, p. 110. Baehrens, Fragm. poet. Rom. p. 377.

3. Hymni in Aesculapium. Apuleius besang Aesculap sowohl in einem lateinischen als in einem griechischen Hymnus, und zwar waren beide Hymnen in einen Dialog eingereiht. Hier führte er ausser einem Mitschüler Sabidius Severus und Julius Persius als Redende ein; der erstere sprach lateinisch, der zweite griechisch. Das Thema des Gesprächs ist Aesculap, der Schutzgott Karthagos; wahrscheinlich sagt der griechisch Sprechende den griechischen, der lateinisch Sprechende den lateinischen Hymnus her, so dass also ein Wettstreit zwischen beiden stattfand, ähn- lich dem, welchen wir aus den bukolischen Gedichten kennen.

Zeugnis. Florida 18 p. 31 Er. eius dei {Aescülapii) hymnum graeco et latino car- mine vobis hie eanam iam illi a me dedieatum .... nunc hymnum eius utraque lingua eanam, eui dialogum similiter graecum et latinum praetexui, in quo sermocinantur Sa- bidius Severus et Julius Persius .... in principio libri facio quendam ex his, qui mihi Athenis condidicerunt, percontari a Persio graece, quae ego pridie in templo Aeseulapi dis- seruerim, paulatimque Ulis Severum adiungo, cui interim romanae linguae partes dedi. üeber den Dialog vgl. Hirzel, Der Dialog 2 (Leipz. 1895) p. 349.

4. Carmen de virtutibus Orfiti, ein Panegyrikus auf den Pro- konsul des Jahres 163 Scipio Orfitus.

Zeugnis. Florida 17 p. 27 Kr. meum de virtutibus Orfiti carmen est, serum quidem foriasse, sed serium, nee mintts gratum quam utile Carthaginiensium pueris et iuvenibus et senibus, quos indulgentia sua praecipuus omnium proconsul sublevavit.

5. Metrische Uebersetzungen sind ein obscönes Stück aus Me- nanders 'Avexofxevog und der Orakelspruch in dem Märchen Amor und Psyche (Met. 4, 33).

Das Bruchstück aus Menander stammt aus einem jetzt verlorenen cod. Belle- vacensis, über den zu vgl. Baehrens p. 13. Aus«:, bei Baehrens, Poet. lat. min. 4 p. 104 (vgl. dazu Rhein. Mus. 31 (1876) p. 262); Anthol.lat. ed. Riese Nr. 712.

Das Zeugnis des Apuleius über seine Gedichte und die libri de pro- verbiis. Man zieht noch die oben p. 106 ausgeschriebenen Stellen heran, um eine viel ausgedehntere poetische Schriftstellerei des Apuleius zu konstruieren. Allein die erste Stelle ist nicht verwertbar, da es sich hier nur um einen ausgesprochenen Wunsch handelt. Es kommt lediglich die zweite Stelle in Frage (Florida 20 p. 34 Kr.): canit Empedocle» car- mina, Ptato dialogos, Socrates hymnos, Epicharmus modos, Xenophon historias, Xenocratcs satiras, da ausdrücklich Apuleius alle Thätigkeiten der genannten Persönlichkeiten für sich in Anspruch nimmt Von diesen Persönlichkeiten bleiben hier ausser Ansatz Flato und Xenophon. Empedokles erledigt sich durch den Panegyrikus auf Scipio Orfitus, Sokrates durch die Hymnen auf Aeskulap. Schwierigkeiten machen Epicharmus und Xenokrates. A. will modos (Rohde: gnomas) des Epicharm in seiner Schriftstellerei aufgenommen haben. Es wird eine Schrift ,de proverbiis^ von Apuleius citiert: Charis. Qramm. lat. 1 p. 240 ut apud Apuleium Platonicum de proverhiis scriptum est Hbro IL Baehrens (Fragm. poet. Rom. p. 378) erkennt in dem Citat den Ausgang eines Hexameters; vgl. dazu 0. Grusius, Rhein. Mus. 44 (1889) p. 458. Vielleicht ist mit diesem Werk Epicharmus erledigt. Was das Glied Xf Moera^f« sa/iraj) anlangt, so schreibt Catfaub onus: Xenophanes sillos, Rohde: Grates satiras. Welche Verbesserung man auch annehmen mag (vgl. § 554), ich glaube, dass hier die ,Ludicra" gemeint sind. Sind unsere Deutungen richtig, so hat, wie dies auch naturgemäss ist, Apuleius hier alle seine Gedichte herangezogen (abgesehen von den Uebersetzungen).

566. Der Roman Hermagoras. Ueber diese Schrift wird uns Kunde durch die Grammatiker Priscian und Fulgentius. Soweit uns in den Gitaten Sätze mitgeteilt werden, müssen wir schliessen, dass Hermagoras ein Roman war. Da Priscian das erste Buch citiert, musste die Erzählung mindestens zwei Bücher umfasst haben.

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134 ApuleiuB. (§§567-569.)

Zeugnisse über Hermagoras. Priscian. Gramm, lat. 2 p. 85 Äpuleius in I Her- magorae: vistAS est et adtikscens Jionesta forma quasi ad nuptias exomatua trahere se in penitiorem partem dotnus, Fulgentins expos. sermonum antiqaoram 3 (Fabii Flanciadis Folgentii opera ed. R. Helm, Leipz. 1898, p. 112, 10) pollincto eius funere dom%ntion€tn paramus. Die übrigen Stellen des Priscian sind: Gramm, lat. 2 p. 111; 2 p. 135; 2 p. 279; 2 p. 528.

567. Historisches. Bei Priscian wird an zwei Stellen eine .Epitome historianim'* citiert, einmal im Singular, einmal im Plural. Aus diesen zwei Stellen ergibt sich, dass die Schrift wirklich historisch war und zwar sich auf dem Gebiet der römischen Geschichte bewegte.

Zeugnisse über die Schrift. Priscian. Gramm, lat. 3 p. 482 (Äpuleius) ponit in epitomis historiarum „Äeneanica gens", 2 p. 250 Äpuleius in epitoma: sed tum sestertius dipondium semissem, guinarius quinquessis, denarius decussis valebat,

*EQtotix6g. Lydus de magistratibus 3, 64 p. 155 Wuensch roiovr^ roy 'HQaxXea YiTfoyi neQißaXovaa X)fi^dXtj noxk aiaxQtas igdHyta nuQS&^Xvys. Tnvtn xal iaydaiy 'HgaxXij^ ayrjyix^, m *Änohj'Cog 6 'Pfafimog tpMao^og iy xt^ intyQu^ofÄ^yf^ iganixt^, xal TQuyxvXXog di TtQo avTov iy t^ nBqi iTnarjfifoy nogytSy dysytjyoxaaiy. Das Buch behandelte vielleicht auch Liebesverhältnisse der historischen Zeit. Es scheint, dass das Werk Suetons griechisch geschrieben und von Äpuleius lateinisch bearbeitet war. Vgl. § 533, 3.

568. Verlorene Beden. Wir zählen natürlich nur die Reden auf, die nicht bloss gehalten, sondern auch herausgegeben wurden, also in die Litteratur eindrangen.

1. Die Rede über Aesculap. Sie wurde in Oea in den ersten Tagen, in denen Äpuleius dort ankam, gesprochen.

Zeugnis. Apol. 55 sed abhinc ferme triennium est, cum primis diebus quibus Oeam veneram publice disserens de Äesculapü maiestate .... quot sacra nossem percensui. ea disputalio celebratissima est, vulgo legitur, in omnium manibus versatur,

2. Die Rede über die für ihn beantragte Statue. Als in Oea eine Statue für Äpuleius beantragt wurde, erhob sich Widerspruch; Äpu- leius erachtete es für notwendig, in den Streit einzugreifen und seine Rede sogar zu publizieren.

Zeugnis. Augustin. epist. 138, 19 pro magno fuit, ut pro statua sibi ad Oeenses

locanda .... adversus contradictionem quorundam civium litigaret, quod posteros ne lateret eiusdem litis orationem scriptam memoriae commendavit. Vgl. auch § 553.

3. Die Rede, die Äpuleius vor dem Prokonsul von Afrika Lollianus Avitus (vgl. p. 122) hielt. Der Inhalt der Rede ist unbekannt.

Zeugnis. Apol. 24 de patria mea vero, quod eam sitam Numidiae et Gaeiuliae in ipso confinio meis scriptis ostendisti, quibus memet professus sum, cum LöUiano Ävito C, V, praesente publice dissererem.

4. Dankreden für die ihm in Karthago gesetzten Statuen.

In den Florida haben wir in Nr. 16 einen vorläufigen Dank. Allein der

Autor stellt auch noch eine geschriebene Danksagung in Aussicht; ebenso

spricht er von einer öffentlichen Danksagung, die er Aemilianus Strabo

für die ihm zugedachte Statue widmen will. Es ist kaum anzunehmen,

dass Äpuleius sein Versprechen nicht eingelöst.

Zeugnisse, a) Florida 16 p. 25 Er. mox ad dedicationem statuae meae libro etiam conscripto plenius gratias agam atque libro mandabo, uti per omnis provincias eat totoque abhinc orbe totoque abhinc tempore laudes benefacH tui ubique gentium semper annorum repraesentet. ß) p. 23 Kr. certa est ratio, qua deceat phHosopho ob decretam sün publice statuam gratias agere, a qtui paülulum demutdbit [liberX quam Strabonis Äemi- liani excellentissimus honor flagitat: quem librum speräbo me commode posse conscribere, stdtis eim hodie vobis comprobari. Vgl. J. van der Vliet, Mnemos. 28 (1900) p. 18.

569. Verlorene wissenschaftliche Werke. Wir haben Zeugnisse über folgende Schriften:

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Apnleias. (§569.) I35

1. Naturales Quaestiones. Sowohl in lateinischer als in griechi- scher Sprache behandelte er dieses Thema. Vornehmlich schöpfte er aus den Autoren; ihnen gegenüber musste sich seine Aufgabe auf gute An- ordnung und Konzentrierung des Stoffes beschränken, doch war er auch bestrebt, Lücken auszufüllen. Zu diesem Zweck suchte er weiterhin Be- lehrung durch die Natur selbst. Im einzelnen können wir noch feststellen, dass Apuleius über folgende naturwissenschaftliche Gebiete geschrieben:

a) De piscibus. lieber diesen Abschnitt spricht Apuleius dem Zweck der Verteidigung entsprechend ausführlicher in der Apologie; wir erfahren hier die Gesichtspunkte, nach denen diese Materie in griechischer Sprache behandelt war; es sind Entstehung, Fortpflanzung, charakteristische unter- schiede, Lebensweise u. s. w. Auch in lateinischer Sprache hatte er diese Materie erörtert; als ein besonderes Verdienst nimmt er hier für sich in Anspruch, dass er griechische Termini latinisierte.

Zeugnis. In den volnmina über die Fische wurde dargelegt (Apol. 38): qui (pisces) eorum coUu progignantur, qui ex Umo coalescant, quoiiens et quid anni cuiusque eorum gcneria feminae subent, mares 8uriant, quibua tnembria et cauais diacrerü natura viviparos

eorum et oviparos deinde de di/ferentia et victu et membris et aetatibua pauca

etiam de latinis acriptis meia ad eandem peritiam pertinentihua legi iiibebo, in quilma animadvertea cum rea cognitu raraa, tum nomina etiam Bomania inuaitata et in hodiemum, quod aciam, infecta, ea tamen nomina labore meo et atudio ita de graecia provenire, ut tamen latina moneta percuaaa aint.

ß) De arboribus. Die Kenntnis dieser Schrift verdanken wir dem Commentator Vergils Servius (Georg. 2, 126).

r) De re rustica. Durch Photius (bibl. c. 163), Palladius (1, 35, 9) und die Geoponiker ist uns Kunde von dieser schriftstellerischen Leistung geworden.

Das Landwirtschaftsbach. Ueber das Landwirtschaftsbach als Quelle des Anato- liuB vgl. £. Oder, Beitr. zur Gesch. der Landwirtschaft bei den Griechen (Rhein. Mas. 45 (1890) p. 79). Dass das Werk lateinisch geschrieben war, folgert Oder aas dem Gitate 1, 14, 10 ^AnovXi^Xoi &k o'Ptü/AuXxog g>tjai. Weiterhin macht Oder darauf aufmerksam, dass sich fast sftmtliche Apoleiusstellen des Anatolius (vgl. den Index bei Beckh, Ausg. der Geoponika p. 530} bei Flinius nachweisen lassen, so dass also behauptet werden kann, dass Apoleius den PLnius ausgeschrieben (p. 80), was von Oder noch genauer erwiesen wird.

S) Medicinalia. Eine Schrift dieses Inhalts führt Priscian an.^) Dass Apuleius sich mit der Medizin beschäftigte, sagt er übrigens selbst in der Apologie (c. 40, c. 45). Dort ist auch ein Fall angeführt, in dem er eine Frau auf Ansuchen eines Arztes untersuchte (c. 48).

s) Astronomisches. Dass Apuleius auch über astronomische Dinge schrieb, erfahren wir durch Johannes Lydus (de mens. 4, 73; de ost. 3. 4. 7. 10. 44. 54).

Von diesen Schriften gehörte «de piscibus ** sicher zu den «Quaestiones naturales*, von den übrigen ist es wahrscheinlich.

Allgemeiner Charakter der quaestiones naturales. Nachdem Apuleius an- gefahrt, dass Aristoteles, Theophrast, Eudemus, Lyco über Zoologie geschrieben, stellt er sein Verhältnis zu diesen Vorgängern in der Weise fest, dass er sagt (Apol. c. 86): quae tantu cura conquiaita ai Jwneatum et glorioaum illia fuü acribere, cur turpe ait nobia experiri? praeaertim cum ordinatiua et cohibiliua eadem Graece et Latine adnitar conacribere et in omnünta aut omiaaa adquirere aut defecta aupplere .... prome tu librum e Graecia meia, quoa forte Ate amtct habuere, aed utique naturalium quaeationum^ atque eum maxime, in quo plura de piacium gener e tractcUa aunt, c. 40 {dixi) me de particulia omnium animcdium, de aitu earum deqtte numero deque cauaa conacribere ac Itbroa dyato/itöy

') Gramm, lat. 2 p. 203, 14.

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136 Apuleine. (§570.)

Ariatoteli et explorare studio et augere. Ueber seine LekiOre des Theophrast und des Nicander vgl. c. 41. Ueber eigene Untersuchungen des Apuleius liegt das Zeugnis vor (Apol. 33): sed profUeor me quaerere et cetera {genera piscium), non pisccUaribus modo, verum etiam amicis meia negotio dato, quicunque minus cogniti generis piscis inciderü, ut eius mihi aut formam commemorent aut ipsum vivum, si id nequierint, vel mortuum ostendant; vgl. c. 40.

Verhältnis der quaestiones naturales und der quaestiones convivales. Apollin. Sid. epist. 9, 13 (p. 223 Mohr) certe si säluberrimis avocameniis, ut qui adhuc iu- venis, tepidius inflecteris, a Platonico Madaurensi saltim formtüas mutuare convivialium quaestionum, quoque reddaris instructior, hos solve propositas, hos propone solvendas hisque te studiis, et dum otiaris, exerce. Nun citiert Macrobius Sat. 7, 8, 23 suadeo .... quaestiones convivales vel proponas vel ipse dissolvas. Quod genus veteres ita ludicrum non putarunt, ut et Aristoteles de ipsis aliqua conscripserit et Plutarchus et vester Apu- leius. Auf Grund dieser Stelle weist Linke (Quaest. de Macrobii Satumaliorum fontibus, Bresl. 1880, p. 52) mehrere Abschnitte des Macrobius, welche quaestiones naturales be- handeln, dem Apuleius zu. Auch macht derselbe auf die üebereinstimmnng von Macrob. Sat. 7, 14, 4 mit Apul. de mag. c. 15, die sich bis auf den Ausdruck erstreckt, aufioierksam. Es ist also wahrscheinlich, dass die , quaestiones convivales" die lateinischen »quae- stiones naturales** sind.

2. De arithmetica. Cassiodor liefert uns (de arithm. gegen Ende, vgl. Isidor. eng. 3, 2) ein Zeugnis über die Existenz dieser Schrift zugleich mit der Angabe, dass sie im wesentlichen eine Uebersetzung der gleich- namigen Schrift des Nicomachus war.

3. De musica. Auch für diese Schrift ist Cassiodor unser einziger Gewährsmann (de musica gegen Ende).

Die Hypothese 0. Jahns: Apuleius Verfasser einer Encyclopftdie. O.Jahn hat in seinem Aufsatz „üeber römische Encyclopädien" (Ber. der sftchs. Ges. der Wissensch. 1850 p. 282) nachzuweisen versucht, dass Apuleius eine Encyclopädie geschrieben habe; er weist derselben zu die Schriften de musica, de arithmetica, das drilte Buch de dogmate Piatonis, welches mit diesem Werk nichts zu thun hat, sondern ein nach peripatetischen und stoischen Quellen bearbeiteter Abnss der formalen Logik ist (= de dialectica), de astronomia. Für die Grammatik und die Geometrie fehlen Zeugnisse, dagegen glaubt Jahn, dass die Eingangsworte der Dialektik einen EUnweis auf die Rhetorik enthalten. Allein die Dialektik {negl iQfitjyeiai) haben wir Apuleius absprechen müssen; damit fkut aber ein wichtiges Glied aus der angeblichen Encyclopädie heraus, und die Hypothese wird zweifelhaft. Wenn Oder p. 79 auch das Land Wirtschaftsbuch des Apuleius us einen Teil der Encyclopädie betrachten will, so ist das natürlich bloss eine Vermutung, für die kein Wahrscneinlichkeitsbeweis beigebracht werden kann.

Der liber de republica. Fulgentius schreibt in seiner expositio sermonum antiq. 44 p. 122, 17 Helm: unde et Apuleius in libro de republica ait: qui celocem regere nequit, oneranam petit. Bei der zweifelhaften Glaubwürdigkeit des Zeugen wagen wir keine Ver- mutung über das Werk zu äussern.

570. Uebersetzung des platonischen Phaedo. Die Schriftstellerei des Apuleius stellt sich zum grössten Teil als Bearbeitung griechischer Originale dar. Aber auch die bescheidenere Rolle eines üebersetzers hat Apuleius nicht verschmäht. So wissen wir, dass er den platonischen Phaedo übertragen hat. Aus dieser Uebersetzung sind uns lediglich zwei Frag- mente durch den Grammatiker Priscian erhalten; denn dass das lange Stück, das wir bei Claudianus Mamertus finden, der Uebersetzung des Apuleius entnommen ist, lässt sich nicht erweisen.

Zeugnisse. Apollin. Sid. epist. 2, 9, 5 (p. 42 Mohr) quximquam sie esset ad verbuni sentenUamque translatus, ut nee Apuleius Fha^donem sie Piatonis neque Tullius Ctesi- phontem sie Demosthenis in Utsum regülamque Bomani sertnonis exscripserint, Priscian. Gramm, lat 2 p. 511 unde Apuleius partidpium futuri protulit in Phaedone de anima, 2 p. 520 Apuleius in Phaedone.

Verhältnis des Claudianus zu der Uebersetzung des Apuleius. Der Ge- danke, dass das bei Claudianus (de statu animae 2, 7) übersetzte Stück des Phaedo aus der Uebersetzung des Apuleius genommen sei, wurde von Schaarschmidt, Jo. Sarisberiensis,

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Apnleiufl. (§571.) 137

Leipz. 1862, p. 114 ausgesprochen; vgl. dagegen Buecheler, Coniectanea, Ind. lect. Bonn 1878/9 p. 9 (Engelbrecht, Sitznngsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 110 (1886) p. 430).

5. Die apokryphen Werke.

571. AsclepiuB. Es ist bekannt, dass der Synkretismus (des zweiten Jahrhunderts) auch eine Reihe von Schriften erzeugt hat, welche helle- nische Ideen mit ägyptischen Vorstellungen versetzten. Es sind dies die hermetischen Bücher, so genannt, weil die Lehren dem Hermes selbst in den Mund gelegt werden. Zu diesen Büchern gehört der Asclepius. Derselbe ist eine Uebersetzung aus dem Griechischen. Lactantius gibt uns in seinen Institutionen mehrere Stellen in griechischer Fassung, und selbst ein oberflächlicher Blick genügt, um zu erkennen, dass der grie- chische Text das Original, der lateinische die Uebersetzung ist. Unsere Uebersetzung kennt schon Augustin, allein den Apuleius scheint er als Verfasser der Uebersetzung nicht gekannt zu haben; dem Lactantius aber lag vermutlich noch gar keine Uebersetzung vor; daraus würde sich er- klären, dass er in den Institutionen die Stellen im griechischen Urtexte mitteilte, und dass er in seinem Auszug aus den Institutionen, in dem er griechische Citate vermied, eine Stelle in lateinischer Fassung gab, die von unserem lateinischen Text abweicht, und die er also selbst gefertigt haben wird. Schon diese beiden Momente zerstören den Glauben an die Autorschaft des Apuleius. Aber selbst die Ueberlieferung fällt, streng ge- nommen, nicht für Apuleius in die Wagschale; denn in den guten Hand- schriften wird der Traktat nicht unter seinem Namen eingeführt. Richtig ist dagegen, dass derselbe mit apuleischen Schriften verbunden wurde, und dies wurde der Anlass, dass er dem Apuleius beigelegt wurde.

Das Werk ist ein Dialog, in dem der Sprechende Hermes trismegistus, Zuhörer Asclepius, Hammon und Tat sind. Aber die beiden letzten sind stumme Zuhörer, Asclepius allein richtet Fragen an den Vortragenden. Von einer dialektischen Entwicklung ist keine Rede, der Dialog ist ein Scheindialog. Die Scene des Dialogs ist das Allerheiligste eines Tempels. Hermes spricht über Gott, die Welt, den Menschen, das Geschick; er trägt seine Sätze als feste Wahrheiten in eindringlicher Weise und in feier- lichem Tone vor. Unser grösstes Interesse gewinnt die Schrift, weil sie ein letzter Aufschrei des schon schwer darnieder liegenden Heidentums ist. Der Verfasser erkennt, dass er sich einer verlorenen Sache annimmt, und prophezeit selbst den Untergang der alten heidnischen Religion.

Der Titel des Originals. Stobaeus (florileg. 120, 27) citiert das Original: ^jq/iov ix TtiSy n^g 'AaxXrinUv, Aus der Subscriptio der lateinischen Uebersetzung ergibt sich der Titel : 'Eq/äov xqiafjisylaxov ßißXos Ugd ngog UcxXrjnioy ngoafptoyrj&Buia, Lactantius dagegen citiert: in eo Ubro qui Xoyog zBXuog inscribitur, und Xoyog riXeiog ist der richtige Spezial- ütel unserer Schrift (vgl. J. Bernays, Ges. Abb. 1 (Berl. 1885) p. 341); riX€tog ist der Xoyog^ weil er omnium antea a nobis factorum vel nobis divino numine inspiratarum {ser- monum) videtur esse religiosa pietcUe divinior (c. 1). Ueber die Titelfrage vgl. noch £. Rohd e , Rhein. Mus. 37 (1882) p. 146 Anm. 2.

Ueber die Persönlichkeiten sagt Hermes (c. 1): ad eius (Hammonis) nomen muUa meminimus a nobis esse conscripta sietUi etiam ad amantissimum et carissimum filium {Tat) multa phyaica ex ethicaque quam plurima, c. 37 avus tuus, Asclepi, medi- cinae primus inventor, Ueber die hermetische Litteratur vgl. R. Reitzenstein, Helleni- stische Theologie in Aegypten (Neue Jahrb. fUr das klass. Altertum 1904, 1. Abt. p. 179); vgl. auch dessen Poimandres, Leipz. 1904.

Die Fragmente, a) Bruchstücke des griechischen Originals finden sich bei

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138 Apuleiufl. (§572.)

Lactantius div. inst. 4, 6; 7, 13; 7, 18. ß) Stellen aus unserer lateinischen Uebersetzung verwertet Augustin de civ. dei 8, 28; 8, 26; 8, 24; er führt 8, 23 die Stelle also ein: huius Aegyptii verha, sieut in nostram linguam interpretcUa sunt, ponatn.

Die Echtheitsfrage. Gegen die Autorschaft des Apuleius sprechen sich aus J. Ber- nays, Ges. Abb. 1 p. 840; Becker, Studia Apuleiana, Berl. 1879, p. 9; Goldbacher, Ausg. p. X7; Koeberlin, Die Frage nach dem Uebersetzer des neuplat. Dialogs Asclepius, Augsburg 1882, p. 11, p. 28; Gatscha, Quaest. Apul., Wien 1898. p. 176, der beobachtet hat, dass die rhetorischen clausulae hier anders gestaltet sind; Kroll, Rhein. Mus. 53 (1898] p. 57o. c. 24 lesen wir: et his amplius mvitoque deterius ip&a Aegyptus suadebitur imbtteturque peioribus malis. Das Wort suadebitur ist sinnlos, es findet seine Erklärung, wenn im griechischen Original nelaeta^ stand, das der Uebersetzer statt von Tiacr/o» von nei&to ableitete. Wenn aber Bernays (p. 340) aus diesem Fehler ein Haiwtmoment gegen die Autorschaft des Apuleius ableitet, so ist er im Unrecht; denn die Uebersetzung der Schrift nsQl xocfiov zeigt gleich schwere Fehler.

Die Zeit der Uebersetzung, wie sie uns jetzt vorliegt, bestimmt sich durch

zwei Stellen einer Prophetie post eventum c. 24 (alienigenis enim prohibitio) und c. 25

{sed mihi dederit), in welchen der GOtterdienst von der Staatsgewalt mit der Todes- strafe bedroht wurde. Dies geschah erst durch das Gesetz des Constantius aus dem Jahre 346 oder 353. Dieses Gesetz war aber noch nicht erlassen, als Lactantius den griechischen Text benutzte; es liegen also spätere Interpolationen vor. „Nach Ausscheidung dieser zwei späteren Zusätze bleibt weder in den Qbrigen Teilen unseres Dialogs noch in dem die reli- giösen Verhältnisse betreffenden Abschnitt etwas zurück, was nicht seit den ersten Jahr- zehnten des dritten Jahrhunderts n. Chr. von einem neuplatonischen Anhänger des Poly- theismus niedergeschrieben sein könnte" (Bernays 1 p. 345).

Die Analyse unseres Dialogs versuchen Kellner, Hellenismus und Christen- tum, Köln 1866, p. 241; Eöberlin p. 11 (dieser in systematischer Weise). YgL auch Bergk, Griech. Litteraturgesch. 4 (Berl. 1887) p. 577.

Ausg. in Hildebrands Gesamtausg. 2 p. 279; Apulei opusc. quae sunt de philo- Sophia rec. Goldbacher p. 28; vgl. dazu Kroll, Rhein. Mas. 58 (1898) p. 575.

573. De herbarum medicaminibus. Den Namen des Apuleius trägt eine Rezeptsammlung, welche durch eine merkwürdige Vorrede eingeführt wird. ') Der Schreiber zieht nämlich, wie die Vorrede der Medicina Plinii, in starker Weise gegen die Aerzte los und geisselt ihre Gewinnsucht, in- dem er sagt, dass sie absichtlich, um Geld zu machen, die Kur hinaus- ziehen und grausamer als die Krankheiten selbst sind. Das Büchlein will also die Kranken von den Aerzten unabhängig machen. In der Urform führte es die verschiedenen Medizinalpflanzen in Abbildungen vor und fügte dann den Gebrauch für die einzelnen Krankheitsfälle an, d. h. es folgten die Rezepte. Das Büchlein erfuhr im Laufe der Zeit mannigfache Erweiterungen, die Pflanzen wurden beschrieben, es wurden den Pflanzen- namen synonyme Bezeichnungen beigefügt. Auch die Rezeptsammlung gestattete leicht Zusätze. So kommt es, dass die Form des Buchs in den Handschriften keine feste ist. Mit Apuleius hat die Sammlung nichts zu thun; sie ist zwischen Marcellus (unter Theodosius IL), der sie noch nicht benutzte, und Isidorus (um 570), der sie kannte, anzusetzen; sie wird ins 5. Jahrhundert gehören.

Ueherliefernng. lieber die massgebenden Handschriften Monacensis Emeran. E. XLIII 8. VI/VII, Leidensis 209 s. VI (über den Lucian Müller, Rhein. Mus. 23 (1868) p. 187 handelt), Vratislaviensis III F 19 s. IX/X, Gassinensis 97 s. IX/X, Parisinus 6862 s. X. Taurinensis s. XIII vgl. Koebert, De Fseudo-Apulei herbarum medicaminibus, Münchner Diss. 1888, der aus denselben die Urgestalt zu ermitteln sucht (p. 15). üeber Parisinus 13955 s. X vgl. G. Schepss, Blfttter für das bayer. Gymnasialschulw. 32 (1896) p. 404. Hierzu kommt noch cod. Lucensis 296 s. IX. Abgedruckt in der Schrift: Pseudo-Apulei libellum de medicaminibus herbarum ex codice Lucensi descripsit, prolegomenis auxit A. Man- cini (Estratto dal vol. 32 degli Atti della R. Accademia lucchese, Lucae 1903). Ueber die Handschrift vgl. noch denselben, Studi ital. di Filol. class. 8 (1900) p. 140; F. Giacosa,

^) Aus dem Leidensis s. VI abgedruckt von L. Müller p. 190.

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Apaleins. (§§578,574.)

139

Magistii salerniiani nondum editi, Turin 1901, p. 349. Ueber den cod. Monacensis vgl. L. Spengel, Fhilol. 21 (1864) p. 120; Tgl. dagegen Eoebert p. 7 und besonders Man- cini p. 12. Ueber den Schluss eines Inhaltaverzeichnisses in der Handschrift von Jvrea 92 8. VII vgl. 6. Goetz ttnd G. Löwe, Leipz. Stad. 1 (1878) p. 367.

Ueber die Quellen bandelt Koebert p. 16. Ueber das Verhältnis der Vorrede des Kiüuterbuchs und der Medicina Plinii 848) vgl. V. Rose, Hermes 8 (1874) p. 36.

Ueber die Zeit des Pseudoapuleius vgl. Rose p. 37.

De herba vettonica bildet das erste Kapitel. In dem cod. Luccnsis wird nach dem am Anfang verstOmmelten Traktat fortgefahren: Äliwn Apulii Platonici quem accejfü a Chirone centauro et ab Äescolaphio. Der Brief fehlt in dem Codex; vgl. Man cini p. 23 Anm. 2. Das Kapitel de herba vettonica erscheint auch als eigenes Schriftchen unter dem Namen des berülunten Antonius Mnsa 355 a; 2, 1' p. 355), eingeleitet durch einen Brief von M. Agrippa (z. B. im Leidensis; vgl. Koebert p. 3).

Ausg. Parabilium medicamentorum scriptores antiqui ed. Ackermann, Nürnberg und Altdorf 1788 (p. 127—380).

Litteratur. Ernst Meyer, Gesch. der Botanik 2 (Königsberg 1858) p.316; Haeser, Lehrbuch der Gesch. der Medizin 1' (Jena 1875) p. 628; J. Pagel, Einfährung in die Gesch. der Medizin, Berl. 1898, p. 134 («eine in wissenschaftlicher Beziehung wertlose Compilation*).

573. De remediis salutaribus. Der alte codex Salmasianus 10318 enthielt eine Schrift „de remediis salutaribus", welche er dem Platoniker Apuleius zuteilt. Von dieser Schrift ist nur der Schluss erhalten, der übrige Teil ist durch Blattverlust verloren gegangen. Die medizinischen Anweisungen beziehen sich auf die Regelung der Lebensweise in den verschiedenen Jahreszeiten. Mit Apuleius hat auch diese Schrift nichts zu thun.

Ausg. Das Fragment wurde zuerst publiziert von Sillig, Ausg. des Plinius 5 p. XL1 ; in verbesserter (Gestalt von M. Haupt, Opusc. 3 p. 467.

574. Physiognomonia. Es ist uns eine Physiognomonia überliefert, die sich in den Eingangsworten als ein Auszug aus griechischen Autoren darstellt, sie nennt uns auch dieselben: den Arzt Loxus, in dem der be- rühmte Eudoxus von Cnidus, Piatos Freund und Begleiter, erblickt wird,^) den Philosophen Aristoteles, den Deklamator Polemo. Die Grundlage ftir seine Arbeit bildete aber Polemo. Es ist dies der bekannte Rhetor, der zur Zeit Hadrians lebte. In der That schrieb Polemo eine Physiognomonie ; wir besitzen dieselbe aber nicht in ihrer ursprünglichen Gestalt, sondern nur einen Auszug in schlechten und jungen Handschriften. Hierzu kommt aber noch die Paraphrase des polemonischen Werks durch einen Sophisten des dritten Jahrhunderts, Adamantius, und unsere lateinische Bearbeitung, welche vor den beiden anderen Quellen das voraus hat, dass sie aus Polemo geschichtliche Anspielungen und Beispiele oder wenigstens den Hinweis auf solche bewahrt hat.') Am Schluss fehlt einiges. Diese Uebersetzung wurde dem Apuleius beigelegt; allein die hiefür vorgebrachten Gründe sind nicht überzeugend, die Schrift fallt in eine spätere Zeit, ins 8. oder 4. Jahrhundert.

Die Echtheitsfrage. Für die Autorschaft des Apuleius, welche zuerst Pitra (Spicileg. Solesm. 3 p. 321) angeregt, macht Rose drei Gründe geltend: 1. Polemo habe ein physiognomoniscnes Porträt des Sophisten Favorinus gegeben, aber ohne denselben namenäich zu bezeichnen. Nur ein Zeitgenosse habe eine solche Schilderung richtig deuten können. Diese Schlussfolgerung ist aber bei einer so bekannten Persönlichkeit doch etwas gewagt. Ueber die Stelle vgl. F. Meier p. 22. 2. In einer Londoner Miscellanhandschrift (HarleianuB 3969 s. XIII) werde in einem von einer viel jQngeren Hand (s. XV) geschrie-

^) Rose p. 82; dagegen R. Förster, Rhein. Mus. 43 (1888) p. 505.

*) Es kommt hinzu eine arabische Ueber-

setzung; vgl. R. Förster, Hermes 10 (1876) p. 466.

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140 Apnleias. 575.)

benen Index angefdlirt: ÄpuUius de deo Socratis. Item de deo Socratis, Item de phis- nomia. Allein dass item nicht notwendigerweise = eiusdem gefasst werden muss, zeigt z. 6. cod. Bemensis 347, wo wir lesen: liber macrohii de astronomia. Item nonii m4icelU de compendiosa doctrina (vgl. R. Förster, De Apulei qnae fertur physiognomonia recen- senda et emendanda, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 15 (1887) p. 560). 3. Albertus Magnus de anima 1, 2, 3 f&hre an: et tales referuntur ab Apuleio fuisse oculi Socratis, Allein an anderen Stellen citiert er unsere Schrift unter den Namen Loxus, Plato, Flatonici, Phile- mon, Palemon (Förster 1. c. p. 560), so dass es höchst wahrscheinlich ist, dass ab Apuleio irrtümlich hinzugesetzt nst. Die Sprache spricht gegen Apuleius; dies zu zeigen ist das Ziel der Abhandlung Ferd. Meiers, De anonymi physiognomonia Apuleio falso adiudicata, Bruchsal 1880.

Die Zeit der Uebersetzung. R. Förster (Philol. Abb. zu Ehren Hertz', Berl. 1888, p. 298) setzt die Uebersetzung ins 3. oder 4. Jahrhundert, F. Meier (p. 28) ins 4. oder in den Anfang des 5. Jahrhunderts, £. Kelter (Apulei quae fertur physiognomonia quando composita sit, Kiel 1890, p. 48) teilt sie aus sprachlichen Gründen dem Ende des 4. Jahrhunderts zu.

Die Ueberlieferung der Schrift beruht auf zwei Familien, einer besseren, die sich ans einem Leodiensis 77 s. XII, einem Berolinensis lat. qu. 198 aus dem Jahre 1132 und einem Oxoniensis Ashmol. 339 s. XIY zusammensetzt, und aus einer geringeren, welche von dem Cottonianus Galb. E IV s. XIII, dem Erfurtensis 378 s. XllI/XIV, dem Sloanianus 3469 s. X(V und dem Harleianus 3969 s. XIV gebildet wird (Förster, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 15 p. 561; Ausg. p. CXVI).

Ausg. Editio princeps von A. Molini us, Lyon 1549 (vgl. dazu R. Förster, Quaest. physiognomonicae, Kiel 1890, p. 3); neuerdings herausgegeben von V. Rose, Anecdota graeca 1 (Berl. 1864) p. 103 (vgl. dazu H. Sauppe, Gott gel. Anz. 1866 p. 21) und von R. Förster, Scriptores physiognomonici graeci et latini 2 (Leipz. 1893) p. 1.

Ueber den sog. Apuleius minor und L. Caecilius Minutianus Apuleius werden wir unten bei den Grammatikern § 605 handeln.

B76. Bückblick. Wenn wir auf die Schriftstellerei des Apuleius zurückschauen, müssen wir über die grosse Vielseitigkeit derselben er- staunen. Wir finden ihn auf dem Gebiet der Prosa wie auf dem Gebiet der Poesie und in beiden Gattungen wiederum in den verschiedensten Zweigen thätig. Und selbst daran hatte Apuleius noch nicht genug, er hatte sich auch noch in den Kopf gesetzt, nicht bloss in der lateinischen, sondern auch in der griechischen Sprache zu Schriftstellern.*) Und in dieser Mannigfaltigkeit suchte er vorzugsweise seinen Ruhm. Mit einer solchen ausgedehnten Schriftstellerei ist aber Originalität schwer verein- bar; es kann sich hierbei nur um reiche Bethätigung eines formalen Talentes handeln. Und ein anderes Verdienst kann Apuleius nicht be- anspruchen; er hängt im wesentlichen von griechischen Vorlagen ab. Der Stil ist es also, welcher dem Apuleius seine Stellung in der römischen Litteraturgeschichte gibt. Aber dieser Stil ist ein künstlich gemachter; er will vor allem pikant sein und muss daher das Einfache und Unge- suchte verschmähen. Hier folgt Apuleius lediglich der Zeitströmung. Diese war aber unter der Führung Frontos dahin gekommen, den Reiz der Dar- stellung in der Wiedererweckung längst abgestorbener Worte zu suchen. Auch Apuleius speist seinen Wortschatz aus dem Volksmund und den alten Autoren, daneben gebraucht er reichlich rhetorische Figuren, poetische Wendungen, geschraubte Phrasen und eine stark aufgedunsene Redeweise. Durch alle diese Mittel stürmt er auf den Leser ein und reizt ihn. Allein er bleibt sich in seinem Stil nicht gleich, je nach dem Gegenstand schil-

*) Ueber die griechischen Stellen im Apuleius vgl. L. Spengel, Rhein. Mus. 17 (1862) p. 27.

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Apoleins. 575.) 141

lert er in verschiedenen Farben. In der Apologie schreibt er verhältnis- mässig am natürlichsten, in den Florida ist das Zierliche und Fein- gemeisselte, das Raffinierte die hervorstechende Eigenschaft der Dar- stellung, in den Metamorphosen ist der Stil barock, farbenreich und phan- tastisch. Wir können es nicht leugnen, dass Apuleius ein sprachgewaltiger Mann ist, und wenn wir ihn in dieser Hinsicht mit seinen Zeitgenossen Fronto und Qellius vergleichen, erhebt er sich weit über dieselben. Auch die Zeitgenossen haben dem rhetorischen Talent des Apuleius ihre Be- wunderung gezollt und ihn durch hohe Ehren ausgezeichnet. Allein merk- würdigerweise wollte der unruhige Mann mehr sein als ein glänzender Redner, er hörte sich am liebsten einen platonischen Philosophen nennen. Doch die Philosophie war in seinen Augen nicht das Reich lichter Ge- danken, seine Schrift über Plato zeigte ja, dass ihm eine klare Einsicht in das platonische System abging, und dass er überhaupt nicht im stände war, philosophische Gedanken zu einer organischen Einheit zu verknüpfen ; die Philosophie war ihm mehr Kenntnis der verborgenen Kräfte der Natur und der Geisterwelt; sein Wesen neigte stark zu den Nachtseiten des menschlichen Lebens, die ausserordentlich eifrige Teilnahme an den My- sterien deutet auf sein starkes religiöses Bedürfnis hin; dass dieses ihn nicht zum Christentum führte, darüber wundern wir uns, noch mehr, dass er sogar einmal eine Anspielung auf dasselbe machte, die von entschieden feindseliger Gesinnung zeugt. Apuleius ist ein widerspruchsvolles Wesen; Askese und Weltfreude, salbungsvoller Ernst und leichter Spott finden bei ihm zugleich Platz; er ist ein Spiegelbild seiner unruhigen krank- haften Zeit.

Der Stil des Apuleius. Dass Apuleius nicht einen und denselben Stil in seinen Scliriften zur Anwendung gebracht hat, erkennt sofort jeder Leser. Die Metamorphosen heben sich von allen Schriften ab. Vgl. Goldbacher, Zeitschr. fQr österr. Gymn. 24 (1873) p. 737; Dilthey, Götting. Festrede 1879 p. 10; Rohde, Rhein. Mus. 40 p. 84 = Kl. Sehr. 2 p. 62; Piechotta p. 22. Selbst der Gebrauch der Partikeln ist ein anderer, wie Becker, Studia Apuleiana, Berl. 1879, p. 7— 53 gezeigt hat; vgl. dazu H. Jordan, Erit. Beitr. zur Gesch. der lat. Sprache, Berl. 1879, p. 325. Der Zauberroman erforderte seinen eigenen Stil. Ueber die Quellen seines Wortschatzes, Volkssprache und antike Autoren vgl. Piechotta, Curae Apnleianae, Breslau 1882, der als die Hauptquelle die damalige Umgangssprache (p. 24) betrachtet Ueber Beziehungen zwischen Plautus und Apuleius vgl. Goetz, Acta soc. Lips. G (1876) p. 325. Ueber die von« Apuleius verwerteten Dichter vgl. Fr. Gatscha, Quae- stionum Apuleianarum capita tria, Dissertationes philol. Vindob. 6 (Wien 1898) p. 144 (Nach- träge hierzu von C. Weyman, Berl. philol. Wochenschr. 1899 Sp. 835). Das Verhältnis zu Lucrez behandelt eingehend P. Thomas, Remarques critiques sur les oeuvres philo- sophiques d*Apul^e (Bull, de TAcad. royale de Belgique 1900 p. 501). Ueber ein hei-zu- stellendes Plautuscitat vgl. F. Skutsch, Archiv für lat. Lexikographie 12 (1902) p. 200. Ueber den Einfluss des Terenz auf Apuleius vgl. Tschern ajew, Terentiana II, Kazan 1900. Ueber die Spuren der Prosaiker Cicero, Sallust, Valerius Maximus vgl. Gatscha p. 154. Ueber die Satzschlüsse (kretische, ditrochaische, dispondeische, daktylische) vgl. p. 159. Vgl. aber jetzt die sorgfältige Untersuchung Alfred Kirchhoffs, De Apulei clausularum compositione et arte (Kleckeis. Jahrb. Supplementbd. 28 (1902) p. 3); Hauptresultat p. 52. Zum Sprachschatz vgl. Van der VI i et. Lexikalisches zu den Metamorphosen des Apuleius und zu Sidonius Apollinaris (Archiv für lat. Lexikographie 10 (1898) p. 385); De usu verbi .inquit* in Apul. Met. (Mnemos. 26 (1898) p. 416); Fr. Leo, Lexikalische Bemerkungen zu Apuleius (Archiv für lat. Lexikographie 12 (1902) p. 95). Ueber seltene Ausdrücke vgl. Chinnock, The Classical Review 4 (1890) p. 426. Im allgemeinen ist noch zu vergleichen Kroll, Das afrikanische Latein (Rhein. Mus. 52 (1897) p. 569); Norden, Kunstprosa p. 590.

Das Verhältnis des Apuleius zum Christentum. Metam. 9, 14 heisst es von einer Frau: itmc spretis aique ccUecUis divinis numinibiM in viccm certae religionis mentita sacrüega praesumptione dei, quem praedicaret unicum, canfictis ohservationibus tmctiis

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142

Apoleins. (§576.)

faüena omnes kamines, £& ist nicht völlig sicher, dass Apaleios hier eine Christin treffen will es könnte auch eine Jüdin sein , doch ist es immerhin wahrscheinlich (Mon- ceaux, Revue des denx mondes 85 (1888) p. 608).

Apuleius and die Mysterien. Apol. 55 8€u:rorum pleraque inüia in Graecia participavi, eorum qwtedam Signa et monumenta tr(idita mihi a aacerdotibua seäulo can- servo .... tnültiiuga sacra et pluritnos ritiis et varitu cerimonias studio veri et officio erga deos didici. c. 63 morem mihi habeo, quoquo eam, simulacrum dlicuius dei inter libdlos conditum gestare, eique diehus festis ture et mero et aliquando victimis suppUcare.

Litteratur. Erdmann, De elocutione L. Apalei, Stendal 1864; Eretschmann, De latinitate Apalei, Königsberg 1865; Eoziol, Der Stil des Apaleios, ein Beitrag zar Kenntnis der sogen, afrik. Latinität, Wien 1872 (anmethodisch); E. Norden, Antike Kanst- prosa, Leipz. 1898, p. 600.

576. Fortleben des Apuleius. Den Ruhm, der Apuleius im Leben begleitete, löschte auch der Tod nicht aus. Seine Werke wurden eifrig gelesen; z. B. der Prätendent Clodius Albinus hatte die Metamorphosen sich zur Lieblingslektüre erkoren,^) und wir können die Nachwirkungen seines Stils noch Jahrhunderte hindurch verfolgen. Für die Grammatiker waren seine Schriften eine reiche Fundgrube der seltenen Formen und Worte, welche der Erklärung harrten. Sein Ruhm war so stark, dass sein Name typisch wurde und als Aushängeschild diente, um litterarische Produkte auf den Markt zu werfen. Aber dem Apuleius wurden noch reichere Ehren zu teil, wie Vergil trat er als Zauberer und Wunder- thäter in das Reich der Sage ein. Zum erstenmal finden wir ihn in dieser Rolle bei Lactantius; als dieser seine Unterweisungen in den gött- lichen Dingen schrieb, gedachte er der vielen Wunderthaten, welche von Apuleius in Umlauf waren. Zu Zeiten Augustins ist der Wunderthäter Apuleius bereits zu einer festen Gestalt verdichtet, so dass sich der Kirchen- vater ernstlich mit demselben zu beschäftigen hatte. Wir finden daher bei ihm eine eingehende Bekanntschaft mit den Werken des Apuleius, er beurteilt das Schriftchen de deo Socratis, er kennt seine Meta- morphosen, welche bei ihm zuerst unter dem Titel „der goldene EseP eingeführt wurden, er erwähnt seine Apologie, er las noch eine jetzt verlorene Rede, die Apuleius in Oea gehalten hatte. Auch mit den Lebens- schicksalen seines Landsmannes ist er vertraut. Der Grund aber, der Augustins Aufmerksamkeit auf Apuleius lenken musste, lag in dem da- mals stark auftretenden Gebrauch, Apuleius und ApoUonius von Tyana mit Christus auf eine Linie zu stellen. Es galt also, einen durch diesen Vergleich bezweckten Angriff gegen das Christentum zurückzuweisen. Leugnen konnte und wollte Augustin weder die Magie an sich noch die Wunderthaten des Apuleius; er suchte nur dafür eine der christlichen Sache nicht gefährliche Erklärung, indem er jene Wunderthaten einmal auf eine niedere Stufe stellte, dann ihr Zustandekommen auf den Einfluss der bösen Geister, der Dämonen, zurückführte. Die Entstehung der Sage von dem Zauberer und Wunderthäter liegt auf der Hand. Apuleius hatte sich während seines Lebens wegen einer Anklage auf Magie verteidigen müssen, seine Verteidigungsrede kam auf die Nachwelt und damit die gegen ihn von seinen Gegnern erhobenen Anschuldigungen; Apuleius hatte

») Vgl. Capitol. Clod. Alb. 12, 12 (1 p. 177 Peter); die Stelle ist oben p. 16 ausgeschrie- ben. Vgl. auch noch Macrob. comm. in Scip.

1, 2, 8 argumenta fictis casibus amatorum referta, quibus Apxdeium non numquam lusisse miramur.

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Apoleins. (§576.) 143

einen Zauberroman geschrieben, auch dieser hatte sich erhalten, und da der Erzähler von sich in der ersten Person spricht, hatte man sogar, wie z. B. dies Augustin gethan, den Helden des Romans und Apuleius identi- fiziert; man wusste, dass Apuleius Priester war und sich in verschiedene Mysterien hatte aufnehmen lassen. Alle diese Momente wirkten in einer Zeit, in welche der Entscheidungskampf des Christentums gegen das Heiden- tum fiel, zusammen, um Apuleius (wie Apollonius von Tyana) zu einem Zauberer und Wunderthäter zu machen und gegen das Christentum aus- zuspielen. Die Sage von Apuleius. dem Zauberer, hat sich noch lange erhalten, ihre Nachwirkung lässt sich auch im Mittelalter aufweisen. Aber auch in der Neuzeit ist der Einfluss des Apuleius noch nicht erstorben. Seine Metamorphosen haben ihre Spuren bei den neueren Schriftstellern zurückgelassen, besonders das Märchen von Amor und Psyche hat in Kunst und in Litteratur die nachhaltigsten Wirkungen hervorgerufen.

Angustin über die Schriften des Apuleius. De dv. dei 8, 14 Apuleius Pia- tonicua Madaurensis de hoc re sola unum scripsit librum, cuius esse titiUum voluit de deo Soeraiis .... dicit apeHissime et copiosissime asserü non illum deum fuisse, sed daemonem, düigenti disputatione pertrcuAans istam Piatonis de deorum sublimüaie et hominum humüitate et daemonum medietate sententiam, 18, 18 sicut Apuleius in libris, quos Asini aurei tüulo inscripsit, sibi ipsi accidisse, ut .... asinus fieret, aut indicavit aut finxit, 8, 19 huius phüosophi Platonici copiosissima et disertissima extat oratio, qua crimen ariium magicarum a se aJienum esse defendit. Vgl. § 568, 2.

Apuleius als Magier. Lactant. inst div. 5, 8, 7 Apuleium, cuius solent et mülta et mira memorari. Augustin. epist. 186 Apollonium quidem suum nohis et Apuleium alias- que magicae artis fiomines in medium proferunt, quorum maiora contendunt exiitisse miracula. Epist 138 Apollonium et Apuleium ceterosque magicarum ariium pei-itissimos conferre Christo vel etiam praeferre conantur. Epist. 102 quaest. 6, 32 (83, 883 Migne) si hoc quod de Jona scriptum est Apuleius Madaurensis vel Apollonius Tyaneus fecisse diceretur, quorum multa mira nullo fideli auctore iactitant. H. Lantoine, La magie dans Fantiquit^; un illuminö du paganisme au si^cle de Vhte chr^tienne: Apulöe de Madaure (Revue politique et litt^raire 2. s^rie annee p. 56); Monceaux, Apul^e magi- den. Histoire d'une legende Africaine (ReTue des deux mondes 85 (1888) p. 571); Apulöe, Roman et magie, Paris 1889.

Litteratur. G. Weyman, Studien zu Apuleius und seinen Nachahmern (Sitzungsber. der MQnchner Akad. der Wissensch. 1898 Bd. 2 H. 8 p. 821); Nachtrftge dazu bei Gatscha, Quaest Apul. p. 156. Ueber Apuleius im Mittelalter vgl. Manitius, Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsh. p^78; Traube, Abb. der Münchner Akad. 19 (1892) p. 808. Vgl. Weyman, L c. p. 828 Amn. 1; M. Martini, Apuleio e i padri della chiesa, Pontedera 1898.

Ueberlieferung. Wir haben zu scheiden zwischen zwd Gruppen, von denen die erste aus den Metamorphosen, der Apologie und den Florida, die zweite aus den philosophischen Schriften besteht

tt) Ueberlieferung der ersten Gruppe. Die Metamorphosen, die Apologie und die Florida sind aus einer einzigen Quelle geflossen, dem Laur. 68, 2 s. XI (F); es ist derselbe Codex, der Tacitus ab excessu divi Augusti 1. XI XVI und bist 1. 1 V ent- hält Den Nachweis, dass F der Archetypus ist, hat geliefert H. Keil, Observ. crit in Catonis et Varronis de re rustica libros, Halle 1849, p. 77; vgl. auch Van der Yliet, Ausg. der Metamorphosen p. Y und denselben, Lacuna cocucis LaurenÜani LXVIII, 2 (Mnemos. 23 (1895) p. 175). Nachträge aus einer CoUation des Laur. 68, 2 sind publiziert Mnemos. 25 (1897) p. 386. Aus Laur. 68, 2 ist abgeschrieben Laur. 29, 2 (tp) s. Xll (nach 0. Rossbach, ßerl. philol. Wochenschr. 1897 Sp. 1043 s. XIV), der indes zur Ermittlung der ursprüng- lichen Lesart öfters dienlich ist; vgl. Van derVliet, Ausg. der Metamorphosen p. VI, der sehr eingehend über das Verhältnis der beiden Handschriften handelt; Nachtrftge zu einer CoUation von q> bei Gatscha, Quaest Apul. p. 177. Auch die Collation des Victor ins, welche der ediüo Vicentina des Jahres 1488 beigeschrieben wurde, stammt aus Laur. 68, 2; vgl. Beyte, Quaest Appuleianae, GOtünger Diss. 1888, p. 23. Der sog. cod. Victorianus ist sonach ein Phantasiegebilde. Nach dem Buch IX der Metamorphosen hat Laur. 68, 2 folgende Subscriptio: ego Sallustius legi et emendavi Romae felix Olibrio etProbino u. c. cons, (~ 895) in foro Martis controversiam declamans oratori Endelechio. Rursus ConstantinO' poli recognovi Caesario et Attico coss, (= 397). Ueber jQngere Apuleinshandschriften vgl.

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144 JnlinB Titianns, Vater und Sohn. 577.)

Van der Vliet, Codices Apalei Italici (Mnemos. 23 (1895) p. 353). Ueber den cod. Lei- denais sive Dorvillianus s. aV vgl. denselben, Ausg. der Metamorphosen p. XV (über dos Alter p. XX); 0. Rossbach, De Apulei Metamorpboseon codice Dorvilliano (Fleckeis. Jahrb. 151 (1895) p. 563); Van der Vliet, Codex Apulei Dorvillianus (Mnemos. 24 (1896) p. 210). Ueber dessen SteUung zu Rossbach in der Frage vgl. Ausg. der Metamorphosen p. XVI, p. XVIIII.

ß) Ueberlieferung der zweiten Gruppe. Dieselbe umfasst teils echte, teils unechte Schiiften, nämlich de deo Socratis, Asclepius, de Piatone et eins dog- mate, de mundo. Auch diese gehen auf einen Archetypus zurück, der aber verloren ist. Zur Rekonstruktion desselben hat Goldbacher zwei Klassen von Handschriften beigezogen: 1. die bessere Klasse: Monacensis 621 s. XII, Vaticanus 3385 s. XII, Guelferbytanus-Gu- dianus 168 s. XIII, Parisinus 8624 s. XII (nicht XIII; vgl. 0. Rossbach, Berl. philol. Wochenschr. 1900 Sp. 745); 2. die schlechtere Klasse: Parisinus 6634 s. XII, Laurentianus 76, 36 s. Xn/XIII, Florentinus-Marcianus 284 s. XII. Auf einen von Vulcanins bereits benutzten Bruxellensis 10054/6 s. XI macht Roh de aufmerksam: «Der Brux. wird neben dem Monac, und mit einigem Uebergewicht über diesen, als wichtigster Zeuge für die ursprüngliche Ueberlieferung zu berücksichtigen sein; ganz bes. in der zweiten Hälfte der Schrift de mundo, welche im Monac. fehlt, wird sich die hohe Vorzttglichkeit des Brux. als des besten aller Cod. der philos. Schriften des Ap. glänzend bewlUiren* (Rhein. Mus. 87 (1882) p. 151). Vgl. jetzt über die Handschrift P. Thomas, Bull, de TAcad. royale de Belgique Nr. 6 (juin) 1898 p. 993; ebenda Nr. 6 (juin) 1899 p. 470. Auf einen am Schluss verstümmelten Codex des britischen Museums 11983 s. XI, der älter ist als der Monacensis, macht Kroll (Rhein. Mus. 53 (1898) p. 575) aufmerksam.

Gesamtaus g. Editio princeps, Rom 1469; eine Aldina 1521, eine Basileensis 1533, eine Plantina von Petrus Colvius 1588, eine von Bonav. Vulcanius, Leiden 1594, die zweite Ausgabe (1600) wurde von J. Scaliger besorgt (vgl. J. Bernays, Scaliger, Berl. 1855, p. 289; Krüger, Apol. p. XVII), Leidener Sammelausg. 1614, eine von Elmen- horst, Frankf. 1621. Ausg. in usum Delphini von Floridus, Paris 1688. Wichtige Ausg. von Oudendorp (J. Bosscha), Leiden 1786—1823. Die neueste Gesamtausg. ist von G. F. Hildebrand, Leipz. 1842; kl. Ausg. Leipz. 1843. Die Spezialausg. sind bei den ein- zelnen Schriften verzeichnet.

Uebersetzung. Apuleius. Oeuvres compUtes. Traduites en fran^ais par V. B^to- laud 2 Bde., Paris 1884.

3. Julius Titianus, Vater und Sohn. 577. Die Schriftstellerei der beiden Titiani. Frontos Stilmanier konnte nicht ohne Opposition bleiben. Sie war zu verkehrt, um nicht in ihrer Nichtigkeit erkannt zu werden. Wir werden später 656) sehen, dass der erste christliche Schriftsteller Minucius Felix in seinem Octavius jene Richtung aufs entschiedenste verurteilte. Andere gaben thatsächlich ihrer Verachtung jener stilistischen Unnatur dadurch Ausdruck, dass sie in einem natürlichen Stil schrieben. So hielten sich die juristischen Schriftsteller von den Thorheiten der Frontonianer völlig fern. Aber auch das lag nahe, dass die Opposition gegen den Frontonianismus zu ex- tremen Erscheinungen führte. Es konnte vorkommen, dass man zwar auf die klassischen Muster zurückgriflf, allein auch hier wieder die sklavische Nachahmung statt der freien Nachbildung zur Geltung brachte. In diesen Fehler fiel Julius Titianus. Er schrieb fingierte Briefe, welche er berühmten Frauen beilegte; also er rief die Gattung der Ovidschen He- roides, nur in Prosa, wieder ins Leben zurück. In diesen Briefen nahm er sich aber nicht die Briefe des Meisters Fronto zum Muster, sondern die Briefe Ciceros. Dies erregte natürlich den Zorn der Frontonianer, und sie suchten den Mann schlecht zu machen, der es gewagt hatte, den alten Firnis zu verabscheuen. Anlass bot ihnen eine, wie es scheint, mecha- nische NachäflFung der ciceronischen Briefe; da fühlten sie sich doch er- habener, da sie aus den alten Wörtern und Wendungen den Schmuck der

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JnliuB Titianns, Vater nnd Sohn. 577.) 145

Rede gewannen. Sie nannten Julius Titianus den «Affen unter den Red- nern*. Titianus schrieb aber noch anderes. Es gab von ihm ein geo- graphisches Werk über die römischen Provinzen, welches in der Historia augusta als ein sehr schönes bezeichnet wird. Diese Historia augusta kennt den Schriftsteller aber auch als den Affen", ein deutlicher Be- weis, dass der Autor der fingierten Briefe und der Autor der Ghoro- graphie dieselbe Person ist. Da er der Affe der Redner genannt wird, werden wir ihm auch ein Buch, das rhetorische Themata aus Yergil behandelte, zuteilen. Aber ein Julius Titianus erscheint auch bei Ausonius; er wird einmal als Prinzenlehrer, der aber späterhin an Schulen in Munizipien thätig war, eingeführt; ferner wird von Ausonius ein Titianus erwähnt, der metrische äsopische Fabeln, vielleicht die des Babrius, in lateinische Prosa umsetzte. Die Annahme, dass Ausonius an beiden Stellen dieselbe Person im Auge gehabt hat, ist unabweisbar. Dass dieser Prinzen- lehrer Julius Titianus der Sohn des „Affen" Titianus ist, erhellt aus der Historia augusta; hier erfahren wir auch, dass er der Lehrer des jüngeren Maximin war, und es ist wahrscheinlich, dass er nach dessen Sturz (238) gezwungen war. Schulen in Munizipien zu übernehmen.

Fingierte Briefe des Titianaa. Apollin. Sid. epist. 1, 1 p. 1 Mohr quem (Ciceronem) in aiüo episttdari nee Julius Titianus sub nominibus inlustrntm feminarum digna sitnili- tudine expressit; propter quod illum ceteri quique Fi'ontanianoi'um utpote consectaneum aemtdcUi, cur vetemosutn dicendi genus imitaretur, oratorum simiam nuncupaverunt.

Die Ghorographie des Titianus. Gapiiol. Maximin. 27, 5; 2 p. 24 Peter {Maon- minus) grammcUico Latino ustM est PhHemone, iuris perito Modestino, oraiore Titiano, filio Tüiani senioris, qui provinciarum libros pulcherrimos scripsit et qui dictus est simia temporis sui, quod cuncta esset imitatus, Serv. zu Yerg. Aen. 4, 42 hi {Barcaet) secundum Titianum in chorographia Phoenicen navcdi quondam superavere certamine. 11, 651 et omnia ei arma Amazonum tradit, quas Titianus unimamftias vocat (vgl. Monum. Germ. hist. Script. Merov. 1 p. 862; Haase, Greg. Tur. de cnrsu stell., Breslau 1858, p. 37).

Die rhetorische Schrift des Titianus. Serv. zu Yerg. Aen. 10, 18 et Titianus et Calvus, qui themata omnia de Vei'güio elicuerunt et deformarunt ad dicendi usum^ in exemplo controversiarum has duas posuerunt adlocutiones (bei Isidor orig. 2, 2, 1 schwankt die Ueherlieferung zunschen Quintiliano und Titiano).

Das zweifelhafte landwirtschaftliche Werk des Titianus. Diom. Gramm, lat. 1 p. 368, 26 tyrannus de agri cultura primo, Fttr tyrannus lesen Titianus Lach- mann, Kl. Sehr., Berl. 1876, p. 192 und Haase, Greg. Tur. de cursu stell, p. 87; Keil vermutet Turranius, Auf einen Landwirt Titianus deutet pirum Titianum (Macroh. Sat 8, 19, 6).

Die Fabeln des jüngeren Titianus. Auson. epist. 16, 1 (p. l74Schenkl) apo-

log 08 Titiani et Nepotis chronica ad nobüitatem tuam misi. 16, 2 (p. 176 Seh.)

apologos en misit tibi .... Aesopiam trimetriam, quam vertit exüi stüo pedestre concin- nans opus fandi Titianus artifex; 16, 102 heisst er Jtdius. Mit Seneca und Qnintilian wird Titianus Prinzenlehrer genannt (8, 7 p. 28 Seh.) Titianus magister, sed gloriosus üle, municipälem scholam apud Visontionem Lugdunumqu^ variando non aetate equidem, sed rilitate consenuit, Grusius, Leipz. Stud. 2 (1879) p. 242; Frosopographia imperii Rom. pars 2 (Berl. 1897) Nr. 394 p. 217.

Der Rhetor Antonius Julianus. Da wir ab unsere Aufgabe nur betrachten können, die Personen zu behandeln, welche mit Schöpfungen in die Litt«ratur eingetreten sind, müssen wir z. B. die Rhetoren und Gerichtsredner, welche anscheinend nur durch das gesprochene Wort gewirkt haben, wie M. Postumius Festus (CIL 6, 1418), C. Aufidius Victorinus, den Schwiegersohn Frontos (CIL 6, 746), Romanius Jovinus (Orelli-Henzen 5606) u. a. aueschliessen. Zu den Schriftstellern hat man gerechnet den Antonius Jolianus, einen Spanier (Gellius 19, 9, 7), aber man zieht eine Stelle an, die dies nicht be- weist. Das, was wir Aber den Mann wissen, verdanken wir Gellius, der ihn bewundert und manches aus den Unterredungen mit ihm mitteilt. Da hören wir, wie die gelehrten Herren sich fiber eine Lesart in den Annalen des Ennius unterhalten (18, 5, 5) und wie sie Bandbach der klaas. AltertumawissenBchaft. vm, 8. 2. Aufl. 10

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146 l>i« Panegyriker. 578.)

über Kuriositäten z. B. über die Feuersicherheit eines Holzbaues disputieren (15» 1, 4). Der schlagendste Beweis ist natürlich eine Stelle aus einem alten Buch, hier wie 9, 1, 2 ist es der Annalist Claudius Quadrigarius, der herangezogen wird. Bei einer anderen Zusammen- kunft wird die römische Litteratur, bes. die römische Lyrik gegenüber der vermeintlichen Superiorität der griechischen in Schutz genommen (19, 9, 7). Zu einem Schriftsteller wollte man den Antonius Julianus mit Rücksicht auf folgende Stelle machen: Gellius erzählt (18, 5), dass Antonius Julianus ausgeführt habe, dass ein Vorleser der Annalen des Ennins, ein Ennianista, an einer Stelle quadrupes ecus gelesen habe, während es heissen müsse quadrupes eques. Nachdem Gellius dies näher dargelegt, schliesst er mit den Worten: haec tum nobis JiUianus et mülta älia lucide simul et adfabüüer dixit. Sed eadem ipsa po8t etiam in pervulgatis commentariis scripta offendimus. Bahr, Gesch. der röm. Litt. 3* p. 367, 14; Teuffel-Schwabe'^ § 356, 1 p. 896; Kretzschmer, De A. Gellii fontibus. Greif sw. Diss. 1860, p. 102 wollen daraus auf Schriftstellerei des Antonius Jnlianas schUessen. Allein dies kann meines Erachtens nicht in den Worten liegen; das Richtige ist, dass wir ein Eunstmittel des Gellius vor uns haben. Der Grammatiker hatte in den pervulgcUi commentarii das gelesen, was er, um eine Scenerie anzubringen, dem Antonius Julianns zuteilt (Merklin, Die Citiermethode des A. G., Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 3 (1860) p. 635; Fleckeis. Jahrb. 83 (1861) p. 724; M. Hertz, ebenda 85 (1863) p. 788 = Opusc. Gell., Berl. 1886, p. 130 und zur Stelle). Dagegen führen handschriftliche Spuren auf Deklamationen des A. J. Vgl. unten bei Calpumius Flaccus p. 163.

4. Die Panegyriker.

578. Die Sammlung der Panegjrriker. In der Mitte des 15. Jahr- hunderts machte Giovanni Aurispa eine Reise nach Deutschland, um Hand- schriften aufzusuchen. Das Glück war ihm hold, er machte mehrere wertvolle Funde, zu diesen gehörte die Entdeckung einer Sammlung von panegyrischen Reden; er fand dieselbe im Jahre 1433 in einem Codex des Mainzer Domkapitels. Die Reden waren bis dahin völlig unbekannt, jetzt tauchen Handschriften der Sammlung auf. Es ist nicht zweifelhaft, dass alle diese jüngeren Handschriften aus dem verlorenen Mainzer Codex stammen. Die Sammlung schloss zwölf Reden in sich, dieselben werden in unseren Ausgaben chronologisch angeordnet, so dass den älteren die jüngeren folgen; in dem Archetypus standen sie in folgender Ordnung:^)

1 (= I) Plinius auf Traian 100 n. Chr.

2 (= XII) Latinius Pacatus Drepanius auf Theodosius 389.

3 (— XI) Mamertinus (gratiarum actio) auf Julian 362.

4 (= X) Nazarius auf Gonstantin 321.

Es folgt jetzt die Ueberschrift: incipiunt panegyriei diversorum VII.

5 (= VIII) pritntM auf Gonstantin 311.

6 (= VII) secundw auf Gonstantin 310.

7 (= VI) tertius auf Maximian und Gonstantin 307.

8 (= V) qjiartus auf Gonstantius 297 März.

9 (= IV) quintus an den Praeses von Lugdunensis prima 297 gegen Ende.

10 (■^= II) sextfM auf Maximian 289.

11 (= III) item eiusdem magistri memet (wohl memoriae) GenethliacfM Maximiani auf

Maximian 291.

12 (= IX) hie dictfis est Constantino ßio Constantii auf Gonstantin 313.

Man sieht, die Sammlung besteht aus zwei Partien, einer kleineren, d. h. aus weniger Nummern bestehenden, und einer grösseren; in jener sind die Autoren der Reden genannt, hier erscheinen die Panegyriker anonym, nur einmal wird in unbestimmter Weise (wenn die Konjektur richtig ist) von einem „magister memoriae* gesprochen. Die Reden dieser zweiten Qruppe umfassen einen Zeitraum von 25 Jahren (289 313) und sind sämtlich in Gallien gehalten worden, während dies für die erste

^) Die eingeklammerten römischen Zahlen bezeichnen die Reihenfolge in der Baeh- rens sehen Ausgabe.

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Die Panegyriker. 579.) 147

Gruppe von keiner einzigen gilt. Die zweite Sammlung führt einen eigenen Titel und eine eigene Zählung. Da nach dem Titel diese zweite Samm- lung sieben Stücke umfassen soll, muss dieselbe mit 11 = III geschlossen haben. Damit stimmt, dass diese Rede ausdrücklich mit der vorher- gehenden in Verbindung gebracht wird. Nun folgt aber eine achte Rede (12 = IX). Nach dem Gesagten muss sie ein Nachtrag von fremder Hand sein. Dafür spricht auch, dass dieselbe das chronologische Anordnungs- prinzip verletzt. Unsere Sammlung setzt sich also aus drei Bestandteilen zusammen, aus einer kleineren, einer grösseren Sammlung und einem Nachtrag.

Die Anordnung der Reden erfolgt in den beiden Sammlungen nach der Zeit und zwar so, dass von der jüngsten Zeit in die Vergangenheit zurückgegangen wird. Drei, im Grunde genommen nur zwei, Ausnahmen durchkreuzen die Regel; in der ersten Sammlung nimmt der Panegyrikus auf Traian, der älteste, die erste Stelle ein, während ihm doch die letzte gebührt. Hier ist offenbar der Gedanke massgebend gewesen, dass jener Panegyrikus das Muster der ganzen Gattung ist. In der zweiten Samm- lung zeigen eine gestörte Ordnung die Nr. 10 == II und 11 = III, welche in umgekehrter Reihenfolge hätten stehen sollen. Vielleicht liegt hier ein chronologischer Irrtum des Zusammenstellers vor. Sicher ist ein solcher Irrtum anzunehmen bei den Reden 8 == V und 9 = IV, denn beide Reden fallen ins Jahr 297; zur Entscheidung der Frage, welche von beiden die frühere sei, ist eine genauere Erwägung der Zeitumstände notwendig und der Irrtum leicht erklärlich; wurde doch auch in der Gegenwart die zeit- h'che Reihenfolge der beiden Reden festgehalten, welche der alte Ordner angenommen hatte.

Wir wenden uns zu der Analyse der einzelnen Reden, in unseren Zeitraum fallen Nr. H— X. Nr. I ist behandelt § 445 a, Nr. XI und XII werden besprochen §§ 814, 815.

579. Panegyrikus an MaTimian von 289 (10 = U). Den Anlass zu der Rede gibt der Geburtstag Roms (21. April), der in einer Stadt im Norden des Reichs, welche an einem schiffbaren Fluss lag, also höchst wahrscheinlich in Trier, gefeiert wurde. An einem solchen Tage, meint der Redner, müsse man vor allem des Maximianus Herculius gedenken; er sei ja der Schützer und Erhalter Roms; ein anderes Motiv ist: da das heutige Fest an Hercules nicht mit Stillschweigen vorübergehe, dürfe man auch den Herculius nicht ausser Acht lassen. Der Gefeierte ist an- wesend und wird angeredet. Der Redner berührt zuerst das Verhältnis Maximians zu Diocletian; er findet, dass Diocletian dem Maximian viel mehr verdanke als umgekehrt (3). Dann wendet sich der Panegyriker zu den Thaten Maximians; wir hören von seiner Pazifizierung der revol- tierenden Bauern, der Bagauden,^) von dem Einbruch der Burgundionen und Alamannen in Gallien, welche er durch Hunger und Krankheiten aufreiben liess,^) von der Niederlage der C!haibonen (Ghavionen) und He-

*) Freu 88, Diocletian und seine Zeit, 1 Vgl. auch Seeck, Pauly-Wissowas Real- Leips. 1869, p. 32: ,,Am Anfang des Jahres | encycl. Bd. 2 Sp. 2766. 286 n.Chr. war der Bagaudenkrieg beendet." ') Im Jahre 286; vgl. Preuss p. 35.

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Die Panegyriker. 580.)

ruler,!) von dem plötzlichen Ueberfall der Franken am Neujahrstage,*) welche sofort zurückgeworfen wurden, von der Ueberschreitung des Rheins,«) welche dem Redner das stolze Wort ermöglicht (7): quicquid ultra Bhenum pro- spicio, Bomanum est Die Zusammenkunft der beiden Kaiser in Rätien^) gibt dem Panegyriker nochmals Gelegenheit, die Vorzüge der gemein- samen Regierung zu preisen. Da springt plötzlich die Rede zur Schil- derung der grossartigen Rüstungen über, welche von Maximian gegen den britischen Usurpator Carausius eben vorbereitet werden.^) Dem , See- räuber', dessen Namen der Redner nicht über seine Lippen bringt, wird ein schweres Strafgericht in Aussicht gestellt. Damit gewinnen wir den Zeitpunkt, in dem die Rede gehalten wurde; es ist das Jahr 289. Mit einer Anrede an Rom schliesst der Panegyrikus.

AnlasB der Rede. I iure hoc die, quo imtnortälis ortus dominae gentium civi- tatis vestra pietate celebratur, tibi potissimum, imperator invicte, laudes canimtM et graüas agimus.

Ort der Rede. 12 iam non septentrioni nos putavimus suhicmere .... fluvius hie noster diu pluviarum pdbulo carens impaiiens erat navium.

Die Zeit der Rede. 12 aedificatae sunt omataeque pulcherrimae classes cunctis simul amnihus oceanum petiturae .... facile quivia intellegit, imperator, quam prosperi te successus in re maritima secuturi sint, eui iam sie tempestatum oppofiunitas ohseqiiatur.

580. Der Genethliacus Maadmiani (11 = DI). Die Rede wurde zum Geburtstag des Kaisers Maximian gehalten, der merkwürdigerweise zu- gleich der Diocletians war, und zwar nicht in Rom, sondern in einer im Norden des Reichs gelegenen Stadt. Der Panegyriker hatte bereits früher eine Rede an den Kaiser gerichtet, er wollte auch an den Quinquennalia desselben sprechen, allein er konnte sein Vorhaben nicht ausführen, doch gibt er sich der Hoffnung hin, dass es ihm vergönnt sein werde, an den Decennalien Maximians die Festrede halten zu können. Obwohl die Rede an den anwesenden Maximian gerichtet ist, zieht sie doch auch den Mit- regenten in ihren Kreis. Aber nicht die Thaten der Herrscher hat sich der Redner zum Vorwurf genommen, da er über dieselben schon früher gehandelt hatte, er führt sie daher nur in der Form der »praeteritio* ein. Als Thema der vorliegenden Rede setzt er sich den Preis der „pietas* und der „felicitas" der Kaiser, wodurch sich der Panegyrikus in zwei Teile gliedert. Die »pietas** zeigt sich vor allem in der Fürsorge der beiden Kaiser für die Götterverehrung, dann in der freudigen Teilnahme, die jeder den Erfolgen des anderen schenkt, in ihrem treuen Zusammen- wirken und in ihrer Einigkeit, die in der Konferenz zu Mailand glänzend vor Augen trat. Und diese Konferenz gestaltete der Autor zum Schau- stück seines rednerischen Produktes. Kürzer ist der Teil über die »feli- citas"" der Kaiser ausgefallen. Diese erblickt der Panegyriker namentlich darin, dass die feindlichen Völker Roms sich gegenseitig zerfleischen, und

^) Sommer und Herbst 286; vgl. Preuss p. 36; Zenas, Die Deutschen und die Nach- barstämme, München 1837, p. 152; Ihm, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 2022.

') 287; vgl. Preuss p. 36.

») 288; vgl. Preuss p. 36.

*) 9; vgl. Preuss p. 43.

*) 12; vgl. Preuss p. 39: „Tm Sommer

des Jahres 288 liess er an den Strömen des nördlichen Galliens Schiffswerften anlegen, Schiffe bauen und die Mannschaft zum See- dienst üben. Im Frühling des folgenden Jahres waren seine Rüstungen unter Be- günstigung eines bes. milden Winters be- endet.** Vgl. Seeck, Pauly-Wissowas Real- encycl. Bd. 3 Sp. 1570.

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Die Panegyriker. 581.)

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dass der Segen des Himmels sich in reichen Ernten über die Erde er- goss. Mit der Floskel: «felicitatem istam, optimi imperatores, pietate meruistis" (18) hat der Sprecher die Ausführung des Thema vollendet, er kann jetzt zu dem Schluss übergehen.

In der Ueberlieferung figuriert die Rede als eine Schöpfung des- selben »magister*, welcher im Jahre 289 die Rede auf Maximian gehalten hatte. Zu dieser Ueberlieferung stimmt die Angabe des Sprechers, dass er bereits den Maximian gefeiert habe; auch verstehen wir bei diesem Verhältnis, warum in unserer Rede die Thaten der Kaiser nicht mehr ausführlich behandelt werden konnten. Gehalten wurde der Panegyrikus bald nach der in Mailand stattgehabten Konferenz. Da diese in den An- fang des Jahres 291 fällt, wird die Rede ebenfalls diesem Jahre ange- hören. Der Charakter dieses Panegyrikus ist bei weitem adulatorischer als der des vorausgehenden; es brachte dies die Natur der Sache mit sich; denn dort bilden die Thaten der Kaiser, hier ihre «pietas'' und ihre .felicitas' den Gegenstand der rednerischen Ausführung.

AnlasB der Rede. 1 sentio a me praecipue hoc piae vocia officium iure qu^dam sacrosancti fenoria postülari, ut expectationem sermonis eius quem tuis quinquenncdibus prcteparaveram hac gemini naialis praedicatione compensem et dicendi mtMus quod tunc voti promissione susceperam, nunc religione debiii repraeaentem, 2 hie mihi dies videtur Hlustrior magisque celebrandua qui te primus protulit in lucem.

Der Ort der Rede lag im Norden; vgl. 9 hietne saevissima et his quoque regioni- bfM inwtitata, Dass der Ort der Rede nicht Rom war, ergibt sich ans 12, wo der Redner ganz anders hfttte sprechen müssen, wenn er in Rom gewesen wftre.

Die Zeit der Rede. Die Begegnung der beiden Kaiser in Mailand hatte statt- gefunden; es war dies im Winter 291 (Preuss, Diocletian p. 47). Auch dass diese Zu- sammenkunft nicht weit von der Rede zurflcklag, zeigt, dass mit nuper (2), mit proxime (8) auf das Ereignis hingewiesen wird. Die Rede wird also in das Jahr 291 fallen (Seeck, Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 716).

Die Disposition der Rede. 5 novam mihi propono dicendi legem, ut, cum omnia videar silere quae summa aint, ostendam tarnen ineaae laudibua veatria cdia maiora. 6 quae igüur illa aunt? pietaa veatra, aacratiaaime imperator, atque felicitaa, 13 facüia eat mihi transitua .... ab hac pietatia veatrae laude ad praedicationem felicitatis.

Persönliche Verhältnisse des Autors. 5 de rebua heüicia victoriiaque veatria , , , , et müUi aumma eloquentia praediti aaepe dixerunt et ego pridem, cum mihi audi- tionia tuae divina dignatio eam copiam tnbuit, quantwn potui, praedicavi. 1 voveram potiaaimum, ut me dignatione qua pridem audier aa rursua audvrea .... gaudeo igitur, ai faß eat confiteri, dilatam eaae ülam cupiditatem meam; neque enim oraHonia eiua quam compoaueram (für die Quinqnennalien) facio iacturam; aed eam reaervo, ut quinquennio ruratu exacto decennalü>ua tuia dicam.

581. Des Eumenius Bede für den Wiederaufbau der Schulen in Autun (9 = IV). Auch diese Rede ist in unserer Sammlung anonym überliefert. Aber wir lernen ihren Verfasser mit aller Sicherheit aus einem von dem Redner mitgeteilten kaiserlichen Dekret kennen, es ist Eumenius. Auch über die Lebensverhältnisse des Rhetors erhalten wir aus der Rede Aufschluss. Die Familie des Redners stammte aus Griechenland, der Gross- vater war in Athen geboren, derselbe lehrte zuerst in Rom mit grossem Erfolg die Rhetorik, dann siedelte er nach Autun über, um hier an den mänianischen Schulen ^) bis über das 80. Lebensjahr hinaus thätig zu sein.

^) Preuss, Diocletian p. 62: ,So heissen sonst die Stockwerke im Amphitheater (Mar- qnardt. Altert. 4 p.568), auch die Vorbauten der Häuser im oberen Stockwerk, welche über das Parterre in die Strasse hineinragen, in

Rom seit 868 n. Chr. polizeilich verboten. Göll, Kulturbilder aus Hellas und Rom 3 p. 11. Hier bedeutet es also grosse mehr- stöckige Schulgebftnde. * Vgl. W. Brandes, Archiv fOr lat. Lexikographie 5 (1888) p. 519.

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Die Panegyriker. 581.j

Auch der Enkel folgte den Fusstapfen des Grossvaters, auch er wurde Lehrer der Rhetorik. Aber seine Kunst führte ihn zu Höherem; er wurde am Hof magister memoriae. Allein es scheint doch, dass er nicht alle für dieses hohe Amt erforderlichen Eigenschaften besass. Von Gonstantius wurde er zur Leitung der mänianischen Schulen nach Autun berufen; es war dies eigentlich eine Degradierung, aber man versüsste ihm die Pille durch die Verdoppelung seines Gehalts, der von 300000 Sesterzen auf 600000 stieg, und durch ausdrückliche Aufrechthaltung seines bisherigen Ranges. Allein Eumenius wollte, von Ruhmbegierde erfüllt, diese Er- nennung benutzen, um sich ein bleibendes, sichtbares Verdienst um seine Vaterstadt zu erwerben. Durch die Kriegsunruhen war Autun in hohem Masse mitgenommen worden,*) die Stadt war entvölkert und viele Ge- bäude waren in Asche gesunken. Zu den zerstörten Gebäuden gehörten auch die mänianischen Schulen. Der Rhetor bestimmte nun seinen ganzen Gehalt, der überdies von der Gemeinde Autun getragen werden musste, zum Wiederaufbau dieser Schulen. Er wendet sich daher in einem öffent- lichen Vortrag an den Präses seiner Provinz und ersucht ihn, bei den Kaisern die Genehmigung seiner Schenkung zu erwirken. Aber mit dieser einfachen Erklärung war für Eumenius die Sache nicht abgethan, er brauchte eine kunstvoll komponierte Rede. Er beginnt daher mit einer „captatio benevolentiae**, indem er auf seine schwierige Situation hinweist, da er zum erstenmal in einer öffentlichen Angelegenheit das Wort ergreife. Dann macht er eine regelrechte Disposition von zwei Teilen; im ersten soll die Notwendigkeit des Wiederaufbaus der Schulen dargethan werden, im zweiten die Art und Weise, wie jenes Ziel zu erreichen sei. Bei der Durchführung des Themas richtet der Redner seine Blicke stark auf den kaiserlichen Hof; da wird in dem ersten Teil geltend gemacht, dass die Regenten in dem Wiederaufbau der Stadt selbst mit gutem Beispiel voran- gehen, und dass sie, die Förderer der Wissenschaft und die Fürsorger für die Erziehung der gallischen Jugend, gewiss an dem Wiederaufbau der Schulen das grösste Interesse nehmen. In dem zweiten Teil wird das kaiserliche Reskript mit dem Gesänge des Amphion verglichen ; wie diesem Gesang, so wird auch dem Reskript die Wirkung zugeschrieben, Mauern und Dächer wieder erstehen zu lassen. Mit dem Hinblick auf einen in den Hallen der Schule gemalten „orbis'', der das gewaltige Reich der Kaiser und ihre grossen Thaten vor Augen stellt, schliesst wirkungsvoll die Rede.

Den AnlasB der Rede gab das kaiserliche Dekret, durch welches Eamenios zum Leiter der mftnianischen Schulen in Antun (Augustodunum) ernannt wurde. Der Redner teilt dasselbe mit 14; vgl. 3 postulo .... ut Maenianae ülw scolae qtMndam pulcherrifno opere et studiorum frequentia celebres et ülustrea iuxta cetera quae instatkrantur opera ac templa reparentwr.

Die Disposition der Rede. 3 tpMm guidem (causam) ego .... duas in partes arhüror divtdendam, ut prius disseram quam sit ex usu et officio opus ülud (d. h. der mftnianischen Schulen) ad pristinam magnificentiam reformari{4 10); deinde qua ratione id possü sine sumptu publico, ex largitione quidem principum maximorum, sed tarnen cum aliquo meo erga patriam studio et amore procedere (11 bis Schluss). Vgl. 11 hoc ego

^) Preuss, Diocletian p. 59; Brandes, üeber das Mhchiistl. Gedicht Landes Do- mini; nebst einem Ezcurs: Die Zerstörung

von Autun unter Claudius II., Braunschweig 1887, p. 26.

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Die Panegyriker. 582.) 151

scUarium, quantutn ad honorem pertinet, adoratum accipio et in accepii ratüme perscribo, sed expensum referre patriae meae cupio et ad restitutionem huius operia, quoad usus poposcerit, destinare.

Die Zeit der Rede. Nach der Ueberliefemng wurde von dem Ordner der Reden 8 = y, der Panegyrikus auf GonBiantias, als die jflngere Rede, dagegen 9 = lY, unsere Rede, als die ältere, angesehen. Eine genauere Betrachtung der historischen Anspielungen dagegen führt zu dem Resultat, dass das Umgekehrte das Richtige ist. In Bezug auf den Krieg gegen die Mauren, der bereits angefangen worden war, sieht der Redner von 8 = V erst Siegesnachrichten entgegen: 5 reaervetur nuntiis tarn iamque vejtientibus Mauris immissa vastatio; dagegen heisst es IV, 21 te, Maximiane invicte, perculsa Maurorum agmina fulmi- nantem, hier sind schon Siegesnachrichten eingetroffen, wenngleich der Krieg noch fort- dauert Weiter wird in IV, 21 te, Maximiane Caesar, Persicos arcus pharetrasque ccU- cantem der Caesar Galerius gefeiert. Dieses Lob war aber erst möglich, nachdem Galerius 297 seine schmähliche Niederlage darch den Sieg über Narses wett gemacht hatte. Id 8 = V wird in dem Schlusskapitel, das wie das Schlusskapitel unserer Rede ein Lob der Regenten enthält, von Galerius geschwiegen, seine Niederlage war daher noch nicht ge- sühnt. Die Rede wird in die zweite Hälfte des Jahres 297 faJlen. Vgl. Kilian, Der Pane- gyrist Eumenius, Münnerstädter Programm 1869, p. 31; Seeck, Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 722.

Die personlichen Verhältnisse des Eumenius. 17 illic (in den mänianischen Schulen) avum quondam meum docuisse audio, Jiominem Athenis ortum, Eomae diu cele- hrem, mox in ista urbe (Autun) .... detentum. 11 trecena üla sestertia, quae sacrae memoriae magist er acceperam, 15 non videtur tibi .... hac tantorum principum ex- hortatione non solum meus ex otio iacens adpristinas artes animus attolli? (also hat E. bei der Ernennung zum Leiter der Schulen nicht mehr das Amt des magister memoriae bekleidet, und zwar, wie es scheint, schon längere Zeit nicht mehr). 6 me filio potius meo

ad pristina mea studia adüum molientem ipsum iussit disciplinas artis oratoriae re-

tractare, 14 (aus dem Dekret) auditorio huie, quod videtur interitu praeceptoris orbatum, te potissimum praeficere decrevimus, cuitis eloquentiam et gravitatem morum ex actus nostri habemus administratione compertam, salvo igitur privüegio dignitatis tuae hortamur ui professionem orcUoriam repetas .... nee putes hoc mtmere ante partis dliquid tuis honoribus derogari .... denique etiam salarium te in sexcenis milibus nummum ex rei publicae viribus consequi volumus.

582. Die Rede vor Constantius (8=7). Am 1. März 293 wurden bekanntlich Constantius und Galerius zu Caesaren ernannt. Zur vierten Wiederkehr dieser Feier hielt im Jahre 297 ein in der üeberlieferung nicht genannter Redner vor Constantius,^) wahrscheinlich in Trier und zwar im Auftrag der „civitas Aeduorum* (21) diese Rede, deren Kern die Ver- herrlichung der Unterwerfung Britanniens ist. Dieses Land war damals zum erstenmal als selbständige Seemacht in die Geschichte ein- getreten. Ein tüchtiger römischer Feldherr, Carausius, hatte sich auf der Insel zum Gebieter aufgeschwungen, >) und sieben Jahre beherrschte er das stolze Eiland. Da wurde er von seinem Praefectus praetorio Allectus ermordet (293). Gegen Allectus, der sich ebenfalls zum Kaiser von Bri- tannien aufgeworfen hatte, richtete sich die von dem Redner gefeierte Expedition des Constantius. Nachdem er in überschwenglicher Weise die Erhebung des Constantius zum Caesar gefeiert, schildert er uns die Ope- rationen, welche gegen den Herrscher Britanniens unternommen wurden. Wir hören, wie Constantius einen Damm vor Gesoriacum, das in den Händen des britischen Kaisers war, aufwarf, um den Hafenzugang zu sperren und so eine Hilfeleistung zur See unmöglich zu machen, und wie sich die Stadt ergeben musste. Dann werden die Vorbereitungen für die Expedition dargelegt, der Schiffsbau, die Unterwerfung der Franken und ihre Versetzung nach Gallien. Endlich kommt der Panegyrist zur briti-

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4 hdbenda ratio est temporis, Caesare stante dum loquimur. PreusB, Diocletian p. 38.

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152 Die Panegyriker. 583,)

sehen Expedition selbst. Hier ergab sich für ihn eine Schwierigkeit in- sofern, als der vernichtende Schlag gegen Allectus von einem Unterfeld- herrn des Cionstantius ausgeführt wurde. Es waren nämlich, wie der Redner uns erzählt, zwei Flotten zum Aufbruch aufgestellt worden, die eine an der Mündung der Seine, die andere unter des Gonstantius per- sönlicher Leitung bei Bononia. Der ersten Flotte gelang es, unter dem Schutz eines dichten Nebels, ohne dass der Feind dessen gewahr wurde, an der Südküste zu landen und Allectus zu schlagen. Allectus fand selbst hierbei den Tod. Als Gonstantius mit seiner Flotte landete, war der Feind besiegt und das Schicksal der Insel entschieden. Es ist nun ergötzlich zu lesen, wie sehr sich der Lobredner bemüht, alles Licht auf Gonstantius fallen zu lassen. Phrasen müssen die Thatsachen ersetzen.

üeber seine Lebensverhältnisse spricht sich der Redner im Eingang aus. Nach diesen Mitteilungen war er früher Lehrer der Beredsamkeit gewesen, als solcher beschäftigte er sich mit Reden auf Maximian und Diocletian; seine Lehrwirksamkeit wurde unterbrochen durch die Berufung zu einem kaiserlichen Amt, dann durch ländliche Beschäftigungen, nach- dem er aus seinem Amt getreten war. Dieses längere Stillschweigen macht ihn befangen, doch gibt ihm wieder Mut, dass Gonstantius schon früher ihm seine Gunst erwiesen, indem er ihm ermöglichte, an Maximian eine Lobrede zu halten. In seinem kaiserlichen Amt nahm er an dem Feldzug Maximians gegen die Alamannen teil.

DerAnlass der Rede. 2 det mihi, Caesar invicte, hodiemae graUdationiß exor- dium divinua ille vestrae maiestatis ortus ipso quo illuxit auspicio veris illu' strior, Gonstantaus und Galerius wurden am 1. Mftrz 293 zu Gaesaren ernannt; daher 3 0 kahndae Martiae, sicuti olim annorum volventium, ita nunc aetemorum auspices impe- ratorum! 21 üla, cuius nomine mihi peculiariter gratuiandumf devotissima vohis civitcts Äeduorum.

Die Zeit der Rede worde bei 9 = IV besprochen und festgestellt, dass 8 = V froher abgefasst ist als 9 = TV. Beide Reden fallen in das Jahr 297. Da der Redner als den Anlass zu seiner Rede die Wiederkehr des Tags, an dem Gonstantius und Galerius zu Gaesaren erkoren wurden, nahm, und dies am 1. März geschah, setzt man den 1. März 297 als den Tag der Rede an. Seeck (Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 723) bestreitet diesen Tag mit Unrecht.

Die personlichen Verhältnisse des Redners. 1 quo in genere oratianis quanta esset cura .... sensi etiam, cum in cotidiana üla instituefidae iuventutis exerciUUione ver- sarer, quamvis ibi prima timc in renascentem rempüblicam paitis ac pairui tui merita, licet dicendo aequare non possem, possem tarnen recensere enumerando. sed cum et me ex ülo vetere curriculo aut inter adyta Paiatii vestri alia quaedam sermonis arcani ratio demoverit aut post indultam a pietate vestra quietem Studium ruris abduxerit .... prae- sertim cum favente numine tuo ipse ille iam pridem mihi, qui me in lucem primus eduxit, divinarum patris tui aurium clditus evenerü. 2 transetmda sunt .... ea quibus officio delati mihi a divinitate vestra J^onoris interfui .... exhausta penitus Älamannia,

583. Die Bede zur Feier der Hochzeit des Gonstantin und der Fausta (7 = VI). Diese Rede fällt in die Zeit der grossen Wirren, welche nach dem Tode des Gonstantius entstanden waren. Sowohl der Sohn des Gonstantius, Gonstantin, als der Sohn des Maximian, Maxentius, hatten sich erhoben, um sich einen Anteil an dem Regiment zu verschaffen. Da litt es auch den alten Maximian nicht mehr in seinem ihm wider Willen aufgezwungenen Ruhesitz. Er tauchte in Rom auf und nahm den Purpur. Die tiefe Erbitterung, die zwischen Vater und Sohn herrschte, zwang ihn, es mit Gonstantin zu versuchen. Er hatte noch eine Tochter, die Fausta,

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Die Panegyriker. 584.) 153

mit ihr zog der unrahige Mann über die Alpen ^) und vermählte sie mit Constantin; zugleich verlieh er ihm die Würde eines Augustus.^) Zur Feier dieser Hochzeit ist im Jahre 307 unsere Rede gehalten worden. Der Redner hatte eine ungemein schwierige Aufgabe zu lösen, er durfte nach keiner Seite hin anstossen und musste doch Ereignisse höchst heikler Natur berühren. Da war die freiwiUige Thronentsagung Maximians, von der jedermann wusste, dass sie von Diocletian erzwungen war; da war das neue Auftreten des alten Kaisers, und es konnte kein Zweifel sein, dass dasselbe wider die üebereinkunft verstiess, die zwischen ihm und Diocletian getroffen war. Der schlaue Rhetor half sich damit, dass ei* soviel als möglich über Dinge, welche ihm Schwierigkeiten machten, mit Stillschweigen hinwegging, weder Maxentius noch Galerius wurden er- wähnt. Die Thronentsagung des Maximian entschuldigt er durch die grosse Rücksicht, die dieser auf Diocletian nahm, lässt sie aber als ein Unglück für das römische Reich erscheinen. Das neue Eingreifen des alten Kaisers erfolgt natürlich nach der Darstellung des Panegyrikers auf die dringendsten Bitten von Rom. So glitt er geschickt über die Schwierigkeiten hinweg. Der Aufbau seiner vor Maximian und Constantin gehaltenen Rede ist ein- fach und klar. Er geht von dem freudigen Ereignis aus und knüpft daran die Hoffnung, dass jetzt die Geschicke des römischen Reiches mit einer neu zu begründenden Dynastie auf ewig verflochten werden. Dass der Redner den vorhandenen Sohn des Constantin und die Ehe mit Miner- vina übergeht,^) ist für ihn charakteristisch. Das Thema sind zwei lau- dationes, die eine auf Constantin, die andere auf Maximian. Die laudatio des Constantin wird nach den vier Kardinaltugenden abgewickelt. Inter- essant ist es, dass ein Bild beschrieben wird, auf dem die noch zarte Fausta dem Constantin einen glänzenden Helm überreicht. Der Epilog wendet sich an die beiden Herrscher zusammen und apostrophiert zuletzt auch den verstorbenen Constantius.

Ueber seine Person macht der Redner nicht die geringsten An- deutungen.

Der AnlasB der Rede. 1 mihi eertum est ea prtiecipue isto sermane eomplecti quae sunt huius proprio laetitiae qua tibi Ciusari additum nomen imperatoris et istarum caelestium nuptiarum festa celehrantur.

DieQliederuDg der Rede. Der Eingang umfasst 1—2, mit 3 beginnt die lau- datio, zuerst die des Constantin (3—7), mit 8 die des Maximian (8 12), mit 13 der Epilog.

Die Zeit der Rede. Die Ereignisse folgen sich so: Erhebung des Maxentius Okt. 306 (Hunziker 1. c. p. 217), Gefangennehmung des Severus 307, Entzweiung des Maxentius mit Maximian, Reise des Maximian nach Gallien, Konferenz in Camuntum 11. Nov. 307. Also fand die Vermfthlung des Constantin und der Fausta im Jahre 307 statt.

584. Lobrede auf Constantin (6 = VII). Trier feierte seinen Ge- burtstag, es war das Jahr 810; da trat ein Redner aus Augustodunuin auf; eine Rede auf den Festtag hatte er nicht vorbereitet, er bot dafür einen Panegyrikus auf den anwesenden Constantin, in dem er von dem Fest fast gar keine Notiz nahm. Der Redner beginnt mit einer Aus-

') Ich setze die Reise vor die Konferenz I führte Constantin schon vorher den Augiistus-

in Camuntum; vgl. Hunziker in BQdingers l titel; vgl. H. Schiller, Gesch. der röm.

Untersuch, zur röm. Kaisergesch. 2 (Leipz. I Kaiserzeit 2 (Gotha 1887) p. 179 Anm. 2.

1868) p. 221. , >) Burckhardt, Die Zeit Constantius

') So der Panegyriker. Nach den MQnzen des Grossen, Leipz.' 1880, p. 314.

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154 l>ie Panegyriker. 584.)

einandersetzung, dass Constantin schon durch die Geburt ein Anrecht auf den Thron habe, er preist alsdann überschwenglich den Vater Gonstantins, Gonstantius, und erblickt in dem Sohn das lebendige Ebenbild des Vaters. Nachdem er weiterhin die Erhebung Gonstantins zum Thron nach dem Tode des Gonstantins geschildert hatte, führt er die glorreichen Thaten seines Helden vor. Zuletzt kommt er auf den heiklen Punkt, die Nieder- werfung des alten Maximian. Diesen hatte auch die Konferenz in Gar- nuntum, durch die er nochmals zur Abdicierung gezwungen wurde, nicht zur Ruhe bringen können; wiederum streckte er seine Hand nach dem Purpur aus und rebellierte selbst gegen den eigenen Schwiegersohn. Zu- erst erkor er sich Arelate als Stützpunkt für seine Operationen. Als Gon- stantin mit seinen Truppen herbeieilte, wandte sich der unruhige Mann nach Massilia. Hier fand er das Ende seiner Laufbahn; er kam um, wir wissen nicht aus sicherer Quelle, in welcher Weise; denn der Panegyriker hat begreiflicherweise den Schleier, der auf diesem Ereignis ruhte, nicht gelüftet, wie er überhaupt sehr vorsichtig in dieser Partie ist und selbst den Namen des Verschwörers in den Mund zu nehmen vermieden hat.

Der Redner, der früher im Hofdienst thätig war, hat in seinem Werk die Farben stark aufgetragen; denn er verfolgt mit seiner Rede zugleich materielle Interessen. Er legt dem Kaiser die Schicksale seiner in Ruinen gesunkenen Vaterstadt warm ans Herz, nicht ohne einen Anflug von Neid verweist er auf die glänzenden Bauten der kaiserlichen Residenz; er ladet Gonstantin dringend zum Besuch von Augustodunum ein. Aber der Redner vermag seinen Panegyrikus nicht zu schliessen, ohne auch an sich zu denken. Er benutzt die Gelegenheit, seine fünf Kinder der kaiserlichen Huld zu empfehlen, besonders den Sohn, der Generaladvokat beim Fiskus ist. Zuletzt macht er noch auf seine geistigen Kinder, seine Schüler, auf- merksam, deren er viele für das Forum und für den Hof ausgebildet hat.

Der AnlasB der Rede ist der Geburtstag von Trier (wahrscheinlich als römischer Kolonie); ygL 22 video hanc fortuncUissimam civüatem, cuius natalia dies tua pietate celebratur.

Der Ort der Rede ist Trier. Es ist eine Residenz (22 omnia sunt praesentis mtmera), deren grossartige Bauwerke hier beschrieben werden. Femer spricht der Redner (13) von hie noaier indigena fluvius et barharus Nicer ei Moenu8\ der indigena fluvius ist die Mosel, die nicht weit von der Heimat des Redners, dem Aeduerlande, entspringt. Es kann nur Trier gemeint sein.

Die Zeit der Rede. Maximian ist bereits tot: 20 nee se dignum vita iudicavü (Brandt, Eumenius p. 43). Kurz vor der Rede war der Geburtstag der Regierang des Gonstantin gefeiert worden; vgl. 2 quamvia ille felidmmus dies proonma religiane eele- hratus imperii tui natalis habeatur. Der Regierungsantritt ist vom Tod des Constantius aus zu datieren (25. Juli 306). Die Quinquennalien, die zu Anfang des 5. Jahres gefeiert wurden (Paneg. 8, 13), fallen 310; und dieses Fest ist mit den angeführten Worten ge- meint. Also wird auch die Rede in dieses Jahr fallen (Sachs, De quattuor paneg. p. 14).

Der Charakter der Rede. 1 hunc tarnen quanttdumcttmque tuo modo, Constan- tine, numini dicabo sermonem .... fas esse duco omnium principum pietate meminisse, laudibus celebrare praesentem.

Persönliche Verhältnisse des Redners. Dass Augustodunum seine Vaterstadt ist, erhellt aus 22: ipsam patriatn meam ipsius loci veneratione restitues. cuius civitatis antiqua nobilitas et quondam fratemo poptdi Bomani nomine gloriata (Freundschaft der Aeduer und Römer) opem tuae maiestatis expectat, ut illic quoque loca publica et templa pulclierrima tua liberdlitate reparentur; vgl. 21, wo auf den Apollotempel und die Apollo- quellen von Augustodunum hingedeutet wird. Ueber seine f&nf Kinder und seine Schüler vgl. 23; bezüglich der ersteren sagt er: commendo liberos meos praecipueque iUum tarn summa fisci patrocinia tractantem. Er selbst bezeichnet sich als einen Mann mediae

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Die Panegyriker. (§§ 585, 586.) 155

cietatis (1); auf aeinen Hofdienst spielt er an 23: tua dignatione perveni, ut hanc menm q%Mdemcumqu€ vocem diversis otii (Thätigkeit ausserhalb des Staatsdienstes; vgl. Seeck, Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 724) et palaiit officits exercitam tuia aurSrus conaecrarem.

585. Dankrede an Gonstantin im Namen von Augustodunum (5 = YJll). In der vorigen Rede hatte der Sprecher den Kaiser ge- beten, seiner Vaterstadt Augustodunum einen Besuch zu machen und der tief daniederliegenden Stadt aufzuhelfen. Gonstantin entsprach der Bitte, er kam nach Augustodunum und gab der Gemeinde mehrere Beweise seiner Huld. Für diese Wohlthaten dankt der Redner (311) im Namen seiner Vaterstadt, welche jetzt nach dem Gentilnamen des Kaisers Flavia Aedu- orum genannt wurde, in Trier dem Kaiser; denn eine feierliche Dank- sagung war seiner Zeit bei der Anwesenheit des Kaisers in Augustodunum nicht am Platz. Der Redner disponiert seine Rede nach dem Satz, dass es Sache des Weisen sei, Würdigen und Bedürftigen zu Hilfe zu kommen. Demgemäss zeigt er zuerst, dass seine Gemeinde der kaiserlichen Gnade würdig gewesen sei, indem er besonders das seit Gaesar zwischen den Römern und Aeduern bestehende Freundschaftsverhältnis in den Vorder- grund rückt; alsdann legt er dar, in welcher schlimmen Lage sich Augusto- dunum vor dem Eingreifen des Kaisers befand. Naturgemäss schliesst er daran die kaiserlichen Wohlthaten selbst: Gonstantin hatte einmal eine Ermässigung der Grundsteuer eintreten lassen, dann den gänzlichen Nach- lass der aus den fünf letzten Jahren rückständigen Steuern bewilligt.

Der Redner war Lehrer der Beredsamkeit und zugleich Ratsherr; als solcher nahm er an der Audienz teil, welche Gonstantin in Augusto- dunum dem Rat erteilt hatte.

Der Anlass der Rede war die Danksagung an Gonstantin f&r die Augustodunum erwiesenen Wohlthaten. 1 gaudiorum patncie meae ntmtium aponte suscepi, ut essem iam non privati studü lüterarum, sed publicae gratulationia oratar (Brandt, Eumenius p. 28).

Der Ort der Rede ist Trier; denn der Panegyriker spricht von einer Residenz des Kaisers. 2 in hac urhe, guae adhtui assiduüate praeaentiae tuae prae ceteria fruitur. habehit enim felicitatia aemutam Flaviam noatram (d. h. Augustodunum).

Die Zeit der Rede ist das Jahr 311. 18 quinque annorum nobia reliqua remu statu 0 luatrum omnibua IfMtria feliciua! o luatrum quod merüo hanc imperii tui aequavit aetatem! Also sind seit dem Regierungsantritt Constantins (25. Juli 306) 5 Jahre verflossen; die Rede wurde demnach nach dem 25. Juli 31 1 gehalten. Damit stehen die folgenden Worte im Einklang: quinquennodia t%ui nobia, aed iam perfecta celebranda aunt, üla enim quinto anno (dieses Wort setzt Baehrens hinzu) incipiente auacepta omnibua populis iure commu/nia, nobia haec propria quae plena aunt. Die Quinquennalia sollten gefeiert werden am Anfang des 5. Jahres, also am 25. Juli 310. Jetzt werden sie später gefeiert, also 311; vgl. auch Sachs, De quattuor paneg. p. 10: „auctumno anni 311*.

Die Disposition der Rede beleuchten folgende Stellen: 2 praecipue bene merüia et graviter affectia aubvenire aapientia eat. 5 dixi quam bene meritia Aeduia aubvetm'is, Imperator; aequitur, ut dicam quam graviter afflictia. 7 iam enim ad praedicanda remediu numinia tui ordine auo pervenit oratio.

Die persönlichen Verhältnisse des Redners. Dass er Lehrer der Bered- samkeit war, geht aus den oben an erster SteUe citierten Worten hervor; hier spricht er noch von Augustodunum als seiner patria. Ueber seine Zugehörigkeit zum ordo der Stadt vgl. 1 : völui quidem, aacratiaaime imperator, cum in ülo aditu palatii tui atratum ante pedea tuoa ordinem indülgentiae tuae voce divina porrectaque hoc invicta dextera auble- vaatif numtni tue gratiaa agere,

586. Beglückwttnschung des Gonstantin zu seinem Siege über Haxentius (12 = IX). Die Wirren, welche nach der Thronentsagung Diocletians entstanden waren, hatten sich seit 311 etwas gelegt; es herrschten wieder vier Herrscher über das römische Reich, über den Westen

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156 Die Panegyriker. 587.)

Constantin und Maxentius, über den Osten Licinius und Maximinus Daza. Einen Oberkaiser gab es nicht mehr, gänzlich unabhängig standen sich die vier Herrscher gegenüber. Aber unter den vier Regenten war einer, dessen Seele von dem Gedanken beherrscht wurde, die Einheit des Reiches wieder herzustellen und die Eonkurrenten zu beseitigen; es war Con- stantin. Der erste, mit dem er den Streit wagte, war Maxentius. Der Kampf war kein leichter, denn der Gegner verfügte über bedeutendere Hilfs- quellen als Constantin. Aber dieser gebot über ein glänzendes Feldherrn- talent. Mit raschem Entschluss spielte Constantin den Krieg nach Italien und warf in den Schlachten von Susa und Turin den Feind nieder. Als Sieger zog er in Mailand ein. Dann ging es gegen Verona; hier stiess er auf einen entschlossenen, äusserst tüchtigen Gegner, Pompeianus. Aber auch über diese Schwierigkeiten führte ihn sein Feldherrnblick hinweg. Nun folgt der letzte Akt im Drama, der Kampf an der milvischen Brücke, in dem Maxentius Thron und Leben verlor. Alle diese Dinge erzählt uns der Sprecher der neunten Rede, welcher sich als Nichtrömer einführt und zu seiner Empfehlung sagt, dass er stets die Thaten Constantins gepriesen habe. Seine Rede hielt er in einer Stadt, welche Rom gegenübergestellt wird,^) und auf der anderen Seite der Alpen liegt, also wohl in Trier. Constantin war bereits aus dem Feldzug wieder nach Gallien zurück- gekehrt,^) da ein feindlicher Einfall der Franken seine Gegenwart nötig machte. Da der Krieg gegen Maxentius im Oktober 312 zu Ende ging,^) werden wir unsere Rede ins Jahr 313 zu setzen haben; denn in dieses Jahr müssen die von unserem Redner zuletzt geschilderten Ereignisse fallen. Die Rede ist sehr lebhaft gehalten; die Form der Frage ist häufig zur Anwendung gekommen, auch die Antithese ist stark kultiviert worden.

Die personlichen Verhältnisse des Redners. 1 ts, gut semper res a numine

tuo gestcts praedicare solüus esaem siquidem latine et diserte loqui Ulis {Romanü)

ingeneratum est, nohis elaborcUum et, si quid forte commode dicimus, ex ülo fönte et capite facundiae imit<xtio nostra derivat

587. Der Panegyrikus des Nazarius auf Constantin (4 = X). Die am 1. März 317 ernannten Caesaren Crispus und der jüngere Constantin waren in das fünfte Jahr ihrer Ernennung getreten (321). Dieses Er- eignis feierte eine Rede, die in der Ueberlieferung einem Nazarius bei- gelegt wird. Der Redner spricht so, als ob Constantin anwesend sei. Also ruht der ganze Panegyrikus auf einer Fiktion. Obwohl die Caesaren den Ausgangspunkt derselben bilden, handelt der Panegyriker mehr von dem Vater der Caesaren als von diesen. Der Umstand, dass die Quin- quennalien der Caesaren mit dem 15. Regierungsjahr Constantins zusammen- treffen, gibt ihm eine Art Recht hiefür. Auch kann ja von den Caesaren nur wenig berichtet werden; bloss der grössere, Crispus, hatte einige krie- gerische Thaten hinter sich, der kleinere, der das Konsulat bekleidete, hatte erst gelernt, seinen Namen zu unterzeichnen, und der Lobredner unterlässt nicht, auch diese Fertigkeit als eine Ruhmesthat zu verkünden. Die Caesaren werden daher nui' am Eingang und am Schluss der Rede

^) 1 et in urhe sacra et hie, I ') Hunziker in Büdingers Unters, zur

>) 21. I röm. Kaisergesch. 2 (Leipz. 1868) p. 244.

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Die Panegyriker. 588.) 157

in den Vordergrund gerückt, die Mitte derselben nimmt das Lob des Kaisers Constantin ein. Und hier ist es wiederum der Krieg gegen Ma- xentius, welchen der Redner verherrlicht hat. Die früheren Thaten des Constantin werden episodisch^) in die Haupterzählung eingelegt. Der Panegyrikus ermüdet den Leser in hohem Grade, weil der Autor zu viele Worte macht und den historischen Verlauf durch seine üeberschwenglich- keiten und Uebertreibungen nahezu erstickt.

Der Verfasser des Panegyrikus war ein angesehener Redner seiner Zeit. Auch seiner Tochter wurde die rednerische Palme zuerkannt.

Die Zeit der Rede. 2 qumtum decimum maoctmus princeps salutaris imperii an-

num degii (d. h. vom 25. Juli 806 an gerechnet). 1 laeiitiae quam cumulatiorem solüo

heatissimorum Caesarum quinquennia prima fecerunt. 38 quinquenniis igitur felicitei^ in- choatis. Die Ernennung des Crispus und des jüngeren Constanünus zu Caesaren fällt ins Jahr 317. Die Quinquennien wurden zu Anfang des fünften Jahres gefeiert.

Die näheren Umstände der Rede. Der Redner will angeblich sprechen in coetu gaudiorum exultantium et laetitiae gestietitis (1). Er spricht so, als oh Constantin an- wesend wäre; vgl. 3 quis, ovo, Gonstantine maxime {praesentem enim mihi dlloqui videor, qui, etsi conspectu abes, revelli tarnen mentibiM non potes). Er verweist auf eine frühere Rede (30): perstringi haec (Niederlage des Mazentius an der Tiber) satis est, quod et iam pridie prölixius mihi dicta sunt neque pro dignitate exequi copia est.

Der Redner Nazarius. Hieronym. z. J. 2340 = 822 n. Chr. (2 {>. 191 Seh.) Na- zarius rhetor insignis habetttr, Auson. prof. Bnrdig. 15, 9 (p. 65 Seh.) Nazario et claro quon- dam delata Tater ae (gloria fandi) egregie mültos excoluit iuvenes, Ueber die Tochter sagt Hieronym. z. J. 2352 = 335 (2 p. 192 Seh.): Nazarii rhetaris filia in eloquentia patri coaequatur, Jäger bemerkt in seiner Ausgabe (p. 5): ,Hanc Eunomiam, virginem Chri stianam, appellat Arnaldus Pontacus in suis Chronicis fretus, ut ipse ait, quattuor Vatica- norum auctoritate.* In der Anthoi. lat. ed. Riese geben Nr. 767 und Nr. 768 eine laus domnae Eunomiae sacrae virginis, allein irgend einen Behelf für die Identifizierung dieser Eunomia mit der Tochter des Nazarius bieten sie nicht dar.

588. Die Autoren der zweiten Sammlung. In der ersten Samm- lung sind alle Panegyriken unter bestimmten Autoren eingeführt, wir haben keinen Qrund, dieselben in Zweifel zu ziehen. Von den drei ge- nannten Latinius Pacatus Drepanius, Mamertinus und Nazarius fällt nur der letzte in unseren Zeitraum und musste daher besprochen werden, die übrigen zwei können erst im nächsten Teil gewürdigt werden. In der zweiten Sammlung sind alle Reden anonym überliefert. Nach der üeber- schrift steht aber fest, dass der Sammler für die zusammengestellten Panegyriken nicht einen Verfasser, sondern deren mehrere annahm. Eine genauere Betrachtung der Sammlung gibt uns aber noch zwei Thatsachen an die Hand. In einer Rede enthält der Text den Namen des Verfassers; es ist 9 = IV, welche ohne allen Zweifel dem Eumenius von Augusto- dunum angehört. Ferner belehrt uns die üeberlieferung, dass die beiden Reden 10 = II und 11 = III denselben Verfasser haben. Als solchen hat man lange Zeit einen magister Mamertinus hingestellt; aber die mass- gebende Üeberlieferung kennt das Wort Mamertinus nicht, sondern bietet dafür ein verdorbenes (memet), für das man nicht ohne Wahrscheinlich- keit memoriae vermutet hat.*) Wir wüssten also, falls diese Konjektur das Richtige trifft, dass der Verfasser der beiden Reden magister memoriae

*) 16 parumper igitur ab instituto cursu non ingrato devertictdo recedamus.

*) Sachs 1. c. p. 7 Anm. 10 schlAgt ftlr memet vor memoriae, Seeck, Fleckeis.

Jahrh. 1888 p. 714 hält die Stelle fftr lücken- haft und glaaht, dass zu lesen sei magistri mem, et

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158

Die Panegyriker. 589.)

war. Sonach harren folgende Fragen der Lösung: 1. ob der Autor bezw. die Autoren der Reden 5 = VIII, 6 = VII, 7 = VI, 8 = V und 12 = IX ermittelt werden können; 2. ob die Ueberlieferung, welche die Reden 10 = 11 und 11 = III demselben Autor zuschreibt, durch eine Betrachtung des Inhalts gerechtfertigt erscheint, und ob der Verfasser der genannten Reden, der magister memoriae, sich näher bestimmen lässt.

Die Kriterien für die Entscheidung dieser Fragen sind historische und sprachliche; das entscheidende Gewicht haben die ersten.

589. Die Beden des Eumenius. Da wir in dem Panegyrikus 9 = IV eine zweifellos dem Eumenius angehörige Rede besitzen, ist hier ein fester Ausgangspunkt gegeben, um andere Reden daraufhin zu prüfen, ob sie von Eumenius stammen. Hierbei sehen wir vorläufig ab von 10 = II und 11 =111, da sie in der Ueberlieferung eine eigenartige Stellung haben; auch der Nachtrag 12 = IX wird von der Betrachtung vorläufig auszu- schliessen sein. Es bleiben also 5 = VIII, 6 = VII, 7 = VI, 8 = V, im ganzen vier Reden. Diese Reden sind zunächst einer Untersuchung zu unterwerfen, welche sich auf die persönlichen Verhältnisse der Redner richtet. Hier kommt aber wieder 7 = VI in Wegfall, da in diesem Pane- gyrikus der Redner von seiner Person völlig schweigt. Die übrigen drei Reden anlangend, stellt sich vor allem heraus, dass der Sprecher der drei Reden in sehr engen Beziehungen zu Augustodunum steht. Bei 6 = VII und 5 = VIII ist dieses Verhältnis dahin aufzufassen, dass der Redner in Augustodunum geboren ist; auch bei 8 =V wird dieses Verhältnis anzu- nehmen sein, da der Redner im Auftrag der „civitas Aeduorum" spricht. Weiter ergibt sich, dass der Sprecher der drei Reden Lehrer der Bered- samkeit war. Aber seine Lehrthätigkeit wurde unterbrochen durch die Berufung zu einem kaiserlichen Amt. Ueber dieses Amt wird in zwei Reden (8 = V; 6 = VII) gesprochen. In seiner amtlichen Stellung war er gezwungen, den Kaiser auf seinen Feldzügen zu begleiten. Ueber die Natur des Amtes kann kein Zweifel obwalten, es legte ihm schriftliche Arbeiten auf,^) er war also magister memoriae. In 8 = V berichtet uns der Redner, dass er «post indultam a pietate vestra quietem" sich aufs Land zurückgezogen habe; die Worte werden kaum eine andere Auslegung zulassen als die, dass der Redner aus seinem kaiserlichen Amt ausschied. Der Sprecher von 6 = VII und von 5 = VIII ist wieder Lehrer der Bered- samkeit; dort rühmt er sich seiner Schüler,^) hier stellt er die öffentliche Redethätigkeit seiner privaten gegenüber.») Endlich erzählt uns der Pane- gyriker in 6 = VII von seinen Familienverhältnissen, dass er fünf Kinder habe und dass das älteste, ein Sohn, Generaladvokat beim Fiskus sei. In 5 = Vni stellt sich uns der Redner als ein Mitglied des Senats von Augustodunum vor.

Ueberblicken wir diese Data, so steht nichts im Wege, dieselben auf

*) V 1 (vgl. Seeck, Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 719).

*) VIT 23 etiam illos quasi meos numero quos provexi ad tutelam fori, ad officia palatii, mülti quippe ex me rivi non igno-

biles fluunt

•) VIII 1 gaudiorum patriae meae nun- tium sponte stMcepi, ut essem iam tum pn- vati studii Utterarum, sed ptiblicae gratu- lationis orator.

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Die Panegyriker. 590.) 159

eine Person zu beziehen. Die Hauptfrage ist aber, ob sie mit dem, was Eumenius in der 9 = lY Rede sagt, übereinstimmen. Es ist dies der Fall. Auch Eumenius stammt aus Augustodunum wie der Sprecher der drei Reden, auch er war magister memoriae, auch er hatte sein Amt nieder- gelegt, auch er war durch seine Ernennung zum Vorsteher der mäniani- schen Schule in Augustodunum wieder zum Lehrberuf zurückgekehrt. Der Redner von 6 = VII und der Redner von 5 = VIII hegte das grösste Interesse für den Wiederaufbau der verfallenen Gebäude in seiner Vater- stadt; auch Eumenius bekundete in seiner Rede für diese Sache sein Interesse.

Wir sehen, wir haben denselben Mann aus derselben Zeit vor uns. Es ist Eumenius. Es bleibt noch die Frage, ob die chronologische Ord- nung der Reden (8 = V März 297; 9 = IV Ende 297; 6 = VH 310; 5 == Vm 311) mit dem Lebensgang des Redners harmoniert. In der

8 = V Rede entschuldigt sich der Sprecher, dass er nach langer Pause wieder das Wort ergreife; in 9 = IV entschuldigt er sich, dass er „in foro* rede, eine Art von Gerichtsrede halte. Beide Prooemien entsprechen der Situation; dort tritt er zum erstenmal wieder als Prunkredner, hier überhaupt zum erstenmal als Redner des Forum auf. Eumenius spricht

9 == IV, 6 von einem Sohn, den er in das Studium der Beredsamkeit ein- weihen will; 13 Jahre später (310) empfiehlt er seinen Sohn, der General- advokat beim Fiskus ist (VII, 23). In 8 = V hatte EuQienius seinen rhetorischen Lehrberuf noch nicht wieder aufgenommen, in den folgenden Reden ist er wieder Lehrer der Rhetorik. In der Rede 6 = VII hatte Eumenius den Constantin zu einem Besuch seiner Vaterstadt eingeladen, um die Not derselben mit eigenen Augen zu sehen; in der Rede 5 = VIII dankt der Redner dem Kaiser für seinen Besuch und seine Gnadenerweise, weil das dem Redner bei Gelegenheit des kaiserlichen Besuches nicht mög- lich war. Der Zusammenhang der 6 = VII und der 5 = VIII Rede ist also ein offenkundiger. Auch der Stil der Reden spricht nicht für Ver- schiedenheit der Verfasser. Die Rede 7 = VI gibt keine Andeutungen über die Person des Redners. Die Eruierung des Autors stösst hier also auf grosse Schwierigkeiten. Für Eumenius könnte etwa geltend gemacht werden, dass die Rede mitten in einer Gruppe von Reden steht, welche alle dem Eumenius angehören. Die Entscheidung liegt im Stile, der aber bei diesen Panegyrikern, weil von denselben Mustern abhängig, sehr gleich- förmig ist und daher die schärfste Analyse erfordert. Da solche Unter- suchungen noch nicht vorliegen, wage ich es nicht, ein definitives Urteil über diese Rede zu geben.

590. Die übrigen anonymen Beden. Die Reden 10 = II und 11 = III werden in der Ueberlieferung als das Werk eines und desselben Redners hingestellt. Wir haben bereits oben dargethan, dass mit dieser Ueber- lieferung der Inhalt der Reden stimmt; die zweite hat die erste zur not- wendigen Voraussetzung; denn sie richtet sich in der Gestaltung des Stoffes nach der ersten, indem sie, um Wiederholungen zu vermeiden, andere Saiten des Lobes anschlägt; auch verweist die zweite Rede aus- drücklich auf die erste. Mit ziemlich sicherer Vermutung wird der Ver-

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160 Die Panegyriker. 591.)

fasser in der Ueberlieferung als ^^magister memoriae'' bezeichnet. Ein solcher war auch Eumenius, und Seeck hat daher die zwei Reden auch dem Eumenius zugeschrieben. Allein ich möchte dieser Vermutung nicht beistimmen. Einmal spricht für einen neuen Autor die eigentümliche Form der Einführung der Reden durch die Ueberlieferung, dann weist nichts mit Sicherheit auf Augustodunum hin. Auch ist der Stil der Reden ein anderer. Dass noch ein zweiter Redner dieser Zeit magister memoriae war wie Eumenius, ist gewiss keine auffällige Erscheinung.

Auch die erst nachträglich angefügte Rede 12 = IX auf Ck)nstantin aus dem Jahre 313 werden wir auf einen unbekannten Verfasser zurück- führen müssen. Man hat auch hier einen bestimmten Autor namhaft machen wollen, den Nazarius. Dieser hatte auch auf Constantin im Jahre 321 eine Rede gehalten und hier auf eine vorausgegangene ausführlichere Darstellung der Schlacht, in der Maxentius fiel, verwiesen (30). Allein diese Rede wurde nach seiner Angabe „pridie'' gehalten. Die Angabe passt daher nicht auf die im Jahre 313 gehaltene Rede. Man hat »pridie* in „pridem* verwandeln wollen, i) Diese Aenderung könnte gerechtfertigt werden, wenn die Rede 12 = IX die Eigentümlichkeiten des Nazarius aufweisen würde. Allein dass dies nicht der Fall ist, zeigt schon eine flüchtige Vergleichung der beiden Reden; es weht in beiden eine ver- schiedene Luft. Dieser allgemeine Eindruck wird durch Einzelbeobachtungen bestätigt.^) Wir werden daher für diese nachgetragene Rede einen un- bekannten Verfasser statuieren müssen.

Geschichte der Frage. Zuerst hat Livineius (Lievens) in seiner Ausgabe der Panegyriker (1599) auf innere Kriterien hin die Reden 8 = V, 6 = VII und 5 = VIII dem Eumenius zugeschrieben. Dieses Resultat wurde von Ampere, Histoire de la France avant le XII. siöcle 1 p. 192 bestritten und für Eumenius nur me Rede 9 = IV in Anspruch ge- nommen, jedoch die Reden 6 = VII und 5 = VIII einem und demselben Verfasser bei- gelegt. Ausftthrlich sucht S. Brandt (Eumenius von Augustodunum, Freiburg 1882) die Ansicht des Livineius zu widerlegen; er statuiert für die Reden 8 = V, 6 = VII und 5 = VIII drei verschiedene Verfasser (vgl. p. 22 und p. 37) und meint, dass die ganze Sammlung nur Reden verschiedener Autoren enthalte. Eine ganz andere Lösung der Frage gab Seeck, Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 713; er stellt den Saiz auf, dass alle acht Reden, welche die zweite Hftlfte bilden, dem Eumenius angehören. Brandt und Seeck stehen sich also schroff gegenüber, jener will soviel Verfasser als Reden, dieser nur Eumenius als den einzigen Verfasser der acht Reden der zweiten Sammlung. Eine vermittelnde Stel- lung zwischen diesen beiden Extremen nimmt Sachs (De quattuor panegyricis qui ab £n- menio scripti esse dicuntur, Halle 1885) ein, indem er erweisen will, dass ausser 9 == IV nur noch 5 = VIII von Eumenius stammt. Auf die Seite Brandts stellt sich dagegen Goetze, Quaest. Eumen., Halle 1892 (zugleich Frogr. von Leer 1891), dessen Abhandlung das Ziel verfolgt, die singulare Stellung der dem Eumenius sicher angehörenden Rede gegen- über den anderen in Bezug auf die Sprache darzuthun. Bezüglich der Reden 10 = II und 11 = III suchte Ruehl (De XII panegyricis latinis propaedeumata, Greifswald 1868, p. 18 31) nachzuweisen, dass sie nicht von einem Verfasser herrühren, was sicherlich un- richtig ist; vgl. Seeck L c. p. 715; vgl. Klose, Die beiden an Maximianus Augustus ge- richteten panegyrici latini, Frogr. Salzburg 1895. Zurückhaltender äussert sich Karl Burk- hard, Zeitschr. für österr. Gymn. 1896 p. 1138.

591. Charakteristik der Panegyriker. Bei der Beurteilung dieser Gruppe von Rednern haben wir die verschiedenen Gesichtspunkte, die hier in Frage kommen, auseinander zu halten. Nimmt man die Panegyriker als eine historische Quelle, so ist zwar nicht zu leugnen, dass dieselbe vielfach trüb ist und daher grosse Vorsicht des Forschers nötig macht,

»)Teuffel-Schwabe* §401, 6p. 1012. | «j Teuffel-Schwabe» 1. c.

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Die Panegyriker. 591.) 161

allein trotzdem sind diese Redner fiür die Kenntnis ihrer Zeit nicht un- wichtige Zeugen, und selbst ihr Schweigen ist für uns oft ein sehr be- redtes.^) Prüft man die Reden auf die Sprache hin, so muss man aner- kennen, dass dieselben in reinem, fast klassischem Latein geschrieben sind und eine blühende Diktion aufweisen. Allein diese Sprache ist ein Kunst- produkt und deutet auf die Schule, daher ihre Gleichförmigkeit; wir er- halten kein lebendiges Latein, wie es damals gesprochen wurde, sondern ein aus Büchern, besonders aus Cicero und Plinius geschöpftes. Legen wir den Massstab der Rhetorik an diese Reden an, so müssen wir ihren Verfassern zugestehen, dass sie ihren rhetorischen Kursus mit Erfolg ab- solviert haben; denn sie sind mit allen Regeln der Kunst vertraut, sie machen ihre Dispositionen, wissen die rhetorischen Figuren anzuwenden, sie verstehen die captatio benevolentiae, kurz das ganze rhetorische Hand- werkszeug steht ihnen zu Gebot.*) Aber trotz der reinen Sprache und des künstlerischen Aufbaues ihrer Produkte können sie den Leser nicht fesseln, weil sie keinen gesunden Lihalt darbieten. Das Adulatorische tritt in allem so sehr hervor, dass auch starke Nerven Ueberdruss und Ekel bei längerer Lektüre empfinden. Es ist unglaublich, was nicht alles diese Panegyristen an ihren Helden zu bewundern haben. Schon auf ihre Abstammung wird ein Glorienschein geworfen; 3) die Väter werden bis in den Himmel erhoben, und öfters wird hinzugefügt, dass die Söhne das leibhafte Ebenbild der Väter sind.^) Die Hoheit der äusseren Er- scheinung der Kaiser wird in drastischer Weise ausgemalt.^) Doch den Gipfelpunkt erreicht die Schmeichelei, wenn die Reden auf die Thaten der Kaiser kommen. Da gibt es nichts in der Welt, was mit denselben ver- glichen werden könnte. Die Uebertreibungen sind oft so stark, dass sie lächerlich wirken. So wird das kaiserliche Dekret, durch das Eumenius zum Vorsteher der mänianischen Schulen ernannt wird, mit dem wunder- vollen Gesang des Amphion verglichen.*) Das goldene Zeitalter unter Saturn währte nur kurze Zeit, das goldene Zeitalter unter den Kaisern dauert ewig.^) Der Uebergang des Maximian über den Rhein wird der Ueberfahrt des Scipio, des Siegers über Hannibal, nach Afrika an die Seite gesetzt.^) Die Vierzahl der Kaiser wird als eine Art Naturnotwendig- keit angesehen und durch den Hinweis auf die vier Elemente, die vier Jahreszeiten und das Viergespann Sonne und Mond mit dem Morgenstern und Abendstern illustriert.^) Als Diocletian und Maximian durch Mailand fahren, sollen sich, wie der Redner gehört hat, beinahe die Dächer der Häuser bewegt haben. i<>) Was die Kaiser thun, geht über das mensch- liche Mass hinaus; wenn sie eine Reise machen, vollzieht sie sich mit

^) Vgl. Seeck, Comment. Woelfilinianae, Leipz. 1891, p. 29.

*) In welcher Weise die Panegyriker die rhetorischen Regeln befolgten, zeigt O. E eh ding, De panegyricis latinis capito quattuor, MOnchner Diss., Marb. 1899, p. 4, indem er die Vorschriften Menanders (Rhetores graeci ed.L.Spengel3 p.368) zum Vergleich heranzieht. Derselbe (p. 28) zeigt weiterhin, wie der Dichter Claudianus sich an die latei-

Handbnob der klass. AltertumawlaBeDscbaft. VIII, 8. 2. Aufl. 1 1

nischen Panegyriker angeschlossen hat. ») U 2. *) VII 4. ») IX 19. •) IV 15. ') IV 18. ») II 8. ») V 4. »0) m 11; vgl. IX 19.

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162 Calporniiia FUoona. 592.)

einem „divinus Impetus.''^) Ihnen ist die gesamte Natur dienstbar; wo sie sich zeigen, ist heller Sonnenschein und Frtthlingswehen, selbst wenn anderswo alles in tiefem Eis liegt.*) Diese Auswahl könnte beliebig ver- mehrt werden. Eine Folie zu diesen masslosen Lobhudeleien bilden die Schmähungen, welche auf die unglücklichen Gegenkaiser gehäuft werden. Sie erscheinen als wahre Ungeheuer in Menschengestalt, und der Ingrimm der Redner ist anscheinend so gross, dass sie gewöhnlich nicht einmal die Namen dieser unglücklichen Besiegten über den Mund bringen wollen. Es sind unerfreuliche Produkte, die uns in diesen Reden geboten werden, die einen sind es mehr, die anderen weniger. Aber wir dürfen nicht zu streng mit denselben ins Gericht gehen; wir müssen vielmehr die Zeit anklagen, unter deren Druck die Redner stehen. Nicht diese Schriftsteller sind in erster Linie die Schuldigen, sondern die, welche sich solches Lob bieten lassen. Der Herr findet immer seine Knechte.

Sprache der Panegyriker. G. Chruzander, De elocatione panegyricorum veterum QaUicaooram, Upsala 1897. Sprachliche Beobachtungen gibt auch rfoväk: Ober clausnlae p. 5; über Chiasmua p. 8; Ober die Partikeln p. 9; Ober Präpositionen p. 15; Aber Pronomina p. 17. E. Burkhard, De perfecti tertiae personae pluralis formis in {t^runt et Sre exeuntibus, quae in panegyricis lat inveniuntur (Wien. Stnd. 8 (1886) p. 170). üeber Verwertung dieser Spracherscheinung zur Autorfrage von II und III vgl. denselben, Zeitschr. für öst^rr. Gymn. 1896 p. 1140. Fr. Ranninger, lieber die AlUtteration bei den Gallo* lateinem des 4., 5. und 6. Jahrhunderts, Progr. Landau 1895; vgl. dazu Burkhard, Bur- sians Jahresber. 93. Bd. 2. Abt. (1897) p. 110.

Die üeberlieferung beruht auf den drei Abschriften des verlorenen Maguntinus: Die erste ist der üpsaliensis 18; derselbe war frOher im Besitz des Joh. Scheffer und kam nach seinem Tode in die üniversitAtsbibliothek von üpsala; er ist grösstenteils geschrieben von der Hand des Joh. Hergot (1458); das zweite Apographon aus dem Maguntinus machte sich 1438 Joannes Aurispa; dasselbe ist verloren und muss aus verschiedenen ital. Hand- schriften rekonstruiert werden (Vaticanns 1775, Vaticanus 1776 u. s. w.); das dritte ist der Harleianus in London 2480 (Baehrens, Rhein. Mus. 30 (1875) p. 464). Anderer Ansicht aber den Harleianus ist R. Novdk (In Panegyricos latinos studia grammatica et critica (ex ephemeridis ,Öesk^ Museum filologick^* vol. VII commentatio seorsum expressa), Ptag 1901, p. 1 Anm.), der ihn, soweit die mitgeteilten Lesarten ein urteil gestatten, fOr eine Abschrift des üpsaliensis hAlt. Verloren ist der codex Bertiniensis; eine von Fr. Modius gemachte Collation benutzte Jo. Livineius in seiner Ausgabe. Die Lesarten stimmen meistenteils mit denen des Maguntinus Oberein; Baehrens (praef. p. XX) glaubt, dass er aus derselben Quelle wie der Maguntinus stammte; allein Noväk (p. 3) hat gezeigt, dass die Lesarten dieses Codex entweder aus dem Maguntinus oder, wozu er sich mehr neigt, aus dem üpsaliensis geflossen seien.

Ausg. von Georg. Cuspinianus (1518), B. Bhenanus, Basel 1520, Livineius, Antwerpen 1599 (ein Meisterwerk), G. Rittershusius, Frankfurt 1607, Gh. Cellarias, Halle 1703, De la Baune, Venedig 1728, Schwarz, Altorf 1739—48, W. Jäger, NOm- berg 1779, 2 Bde., dazu eine Appendix 1790, Arntzen, Utrecht 1790—95, 2 Bde. Mass- gebend ist trotz ihrer mannigfachen Gebrechen die Ausg. von Baehrens, Leipz. 1874.

5. Der Deklamator Calpurnius Flaccus.

592. Die Auszüge aus den Deklamationen des Calpurnius Flaccus.

Wir haben oben 334) gesehen, dass der ältere Seneca, der mit einem wunderbaren Gedächtnis begabt war, als alter Mann für seine Söhne eine Auswahl dessen zusammenschrieb, was er von den verschiedenen Rhetoren bei der Behandlung der üblichen Schuldeklamationen vernommen hatte. Damit erhalten wir ein Bild von dem rhetorischen Leben der ersten Kaiser- zeit. Auch in unserem Zeitraum haben wir eine Blütenlese aus Schul-

') in 8; vgl. IX 5. ! •) m 9.

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Calpurnina Flaooiu. 592.) 163

deklamationen zu verzeichnen. Ein uns unbekannter Mann hat sich zehn , kleinere Rhetoren'' vorgenommen und aus ihnen das, was ihm gelungen erschien, ausgehoben. Nur von einem Deklamator sind uns diese Ex- cerpte überkommen, nämlich von Galpurnius Flaccus. Im ganzen wurden 53 Deklamationen ausgezogen, üeber die Persönlichkeit des Galpurnius Flaccus lassen sich keine irgendwie begründete Vermutungen aufstellen, 80 dass auch die Zeitbestimmung unsicher bleibt. Das Treiben der Rhe- toren, wie wir es aus Seneca kennen gelernt haben, tritt uns auch hier vor Augen: spitze Gedanken, Schlagworte, Antithesen, kurz alles, was die Zuhörer reizen konnte, treibt hier sein Wesen.

Das Zeugnis des Jo. Ant. Campanas fiber Galpurnius Flaccus. In einem Brief schreibt er (Opera omnia, Venedig 1495, fol. LXIU; vgl. L ebner t, Ausg. p. IX): «Gentum et triginta sex Qnintiliani declamationes ad te nuper e Germania missas Quin- tiliani esse sie arbitror ut .... subsequuntur in codice declamationum Senecae X libri .... secundum has Calfnmii Flacci ezcerptae quaedam paucae perbrevesque sententiae quem ego intor declamatores laudatum nescio an unquam legerim. argutulus tarnen vult videri et, nisi quod brevior est, Senecae persimilis. post hunc 'finis ezcerptarum' subscribitur lit- teris maitisculis et Anthonii Juliani nescio cuius ac moz et eztemporaneae Quintiliani promittuntur, ut facile appareat subsecuturas fnisse eztemporaneas, cogitatas iam prae- cessisse.*

Das Corpus der decem rhetores minores. Aus der Beschreibung, die Gam- panus von dem Archetypus gibt, erhellt, dass in demselben zuerst die kleineren quintiliani- sehen Deklamationen, dann der sog. Rhetor Seneca, endlich Ezcerpte aus Galpurnius Flaccus standen. Die Handschrift schloss mit diesem Schriftsteller, wies, aber auf , eztemporaneae" des Antonius Jnlianus und Quintilianus hin. Gampanus schliesst daraus, dass im Voraus- gehenden nur meditierte Deklamationen standen. In den vorhandenen Handschriften wird Galpurnius eingeftthrt mit den Worten: Inciphmt (Montepessulanus: incipit) ex Calpwmio Flcuico excerptae (zu ergänzen: declamatumes). Excerpta X rhetorum minorum. Damit werden die Ezcerpte aus Galpurnius Flaccus als Teil eines Gorpus Itezeichnet, in dem sich noch Ezcerpte aus neun anderen Rhetoren befanden. Da nun im Montepessulanus, der die kleineren quintilianischen Deklamationen, Ezcerpte aus dem genannten Seneca und den An- fang der E^Lcerpte aus Galpurnius Flaccus enthält, Seneca mit den Worten eingeführt wird: Hie iam incipit Seneca decem rhetorum felicUer, hat man, obwohl minorum fehlt, ge- Bchlossen, dass auch Seneca zu den rhetores minores gehörte. Diese Einbeziehung Senecas in das Gorpus der rhetores minores ist sonderbar. Wie die Ezcerpte ez Galpumio Flacco zeigen, werden hier Auszüge aus den Deklamationen des Galpurnius Flaccus gegeben. Analog mttssten wir folgern, dass auch bei den abrigen 9 Rhetoren dasselbe Verfahren eingehalten wurde, d. h. dass das Beachtenswerte, was jeder derselben in einer Dekla- mation vorgebracht hatte, ausgezogen und für sich hingestellt wurde. Seneca ist aber kein Rhetor und referiert nur fiber die Treffer, welche in einer Deklamation verschiedene Rhetoren gemacht hatten. Es liegt also ein ganz anderes Verfahren vor als in dem Gorpus. Es ist daher wahrscheinlich, dass im Montepessulanus ein Fehler der üeberUeferung vor- liegt. Ob es ausser diesem Gorpus der decem rhetores minores auch noch ein Gorpus von zehn grösseren gab, wissen wir nicht. Ueber die Frage vgl. noch G. Ritter, Die quin- tilianischen Deklamationen, Freib. und Tfibingen 1881, p. 270 Anm.

Persönlichkeit und Zeit des Autors. Da ein Praenomen in der Ueberliefenmg fehlt, ist die Identifizierung der Persönlichkeit schwierig. Borghesi (Oeuvres 3 p. 387) hat den Rhetor mit dem cos. suff. des Jahres 96 M. Galpurnius l^accus (Borghesi p. 381) identifiziert Da er nämlich in dem cos. suff. auch den Freund des jflngeren PUiiius Gal- purnius Flaccus erblickt (vgl. Mommsen, Ind. Plin. s. v.), meint er, wie bei Plinius so auch bei Galpurnius Flaccus litterarische Neigungen annehmen zu sollen, und gelangt als- dann zu der Schlussfolgerung, dass der cos. suff. des Jahres 96 M. Galpurnius Flaccus mit unserem Rhetor identisch sei. Jedermann si^t, dass diese Schlussfolgerung eine willkOr- liche ist. Aus der Persönlichkeit können wir sonach kein Indicium fOr die Zeit gewinnen. Es bleibt also die Sprache, welche leider auch keine festen Anhaltspunkte gibt; v^. Weber 17; Lehnert, Bursians Jahresber. 113. Bd. 2. Abt. (1902) p. 110. Gewöhnlich setzt man ie Deklamationen in die Zeit des Hadrianus und Ajatoninus Pius. Vgl. auch Brzoska, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1372.

Die Üeberlieferung beruht auf folgenden Handschriften: Montepessulanus H 126 8. X; derselbe enthält auf dem letzten Blatt declam. 1—6, aber vieles ist nicht lesbar; er

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164 I«' CaeselUiui Vindex. 593.)

war einst im Besitz yon P. Pithou. Ihm stehen gegenüher Ghisianns H VUI 261 s. XV, Monacensis 809 s. XY (manus 1), die heide demselhen Archetypus entstammen; der Chi- sianas enthält aher noch zwei Deklamationen mehr (nftmlich 53 statt 51); diese beiden Deklamationen worden znerst veröffentlicht von 0. Schwab, Archiv für lat Lexikographie 9 (1896) p. 547. Ohne kritischen Wert sind die ebenfalls aus einem Archetypus stam- menden Codices Monacensis 316 s. XYI und Bemensis 149 s. XVI, einst im Besitee des J. Bongarsius. Um die Feststellung des handschriftlichen Materials hat sich der leider zu frtth verstorbene Hugo Dessauer, der auf meinen Rat hin ausgedehnte handschriftliche Studien fiber die grosseren Quintiliandeklamationen und über Calpumius Flaccus gemacht hatte, Verdienste erworben, üeber das Verhältnis der Handschriften zu einander v^ Hans Weber, Qnaest. Galpumianae ad explorandam elocutionem et aetatem Calpnmii Flacci rhetoris coUatae, Mfinchner Diss., Donauwörth 1899 (die Abb. ist aber deutsch geschrieben) ; Lehnert in der praef. zu seiner Ausg.

Ausg. Editio princeps (Quintiliani declamationes etc.) von P. Pithoeus, Paris 1580. Es folgten die Ausg. von J. F. Qronov, Leiden 1665; von U. Obrecht, Strassb. 1698; von P. Burmann, Leiden 1720. Doch diese Ausg. benutzten keine neuen handschriftlichen Hilfsmittel; diese verwertet die massgebende Ausg. von G. Lehnert, Galpurnii Flacci decla- mationes, Leipz. 1903.

Declamatio in L. Sergium Gatilinam. Diese Declamatio wurde zum ersten- male in der SaUustausgabe des Pomponius Laetus aus dem Jahre 1490 in Rom gedruckt. Der Ausgabe liegt hOchst wahrschemlich die Handschrift zu Grunde, aus welcher sich Poggio im Jahre 1451 von einem Dechanten aus Utrecht eine Abschnft dieser Bede er- beten hatte. In einem Leidener Codex aus dem 15. Jahrhundert wird die Rede dem be- kannten Rhetor und Lehrer des Ovid 836, 3; 2, 1* p. 302; § 291 p. 186) Porcius Latro zugeschrieben. In der SaUustausgabe, die zu Venedig 1491 herauskam, wurde die Rede zum ersten Male unter dem Namen des Porcius Latro gedruckt, und so geschah es auch in nachfolgenden Sallustausgaben. Aber die Declamatio hat mit diesem Rhetor nichts zu thun, sie weist auf eine spätere Zeit; der ältere Seneca erwähnt sie nicht, auch stimmen nicht die Fragmente des Porcius Latro zu dem Stil der Deklamatio. HOchst wahrschein- lich beruht die Zuteilung der Declamatio an den Rhetor auf einer Vermutung. Man las nämlich bei Seneca controv. 9, 25, 24 die Phrase des Porcius Latro: Quid exharruistis, iudices? Ganz dieselben Worte kehren auch in der Declamatio 4, 11 wieder. Daraus wird man in den Humanistenkreisen auf denselben Autor geschlossen haben.

Es fragt sich, ob die Rede noch als antikes Produkt zu gelten habe. Man konnte sie fOr ein Werk irgend eines Humanisten halten. Aber dem widerspricht, dass sie schon 1451 handschriftlich vorlag; dann enthält sie eine Gesetzesstelle aus den 12 Tafeln und eine andere aus der lex Gabinia (19, 65), femer eine Notiz über die Satumalien auf dem Aventin(17, 63), welche Angaben modernen Ursprung ausschliessen; vgl. Jedoch R. Schoell, Legis duodecim tabularum reliquiae, Leipz. 1866, p. 46. In welche Zeit die Rede fällt, wird sich schwer ermitteln lassen. Der Inhalt der Rede, welche an die Richter gerichtet ist, ist nicht bedeutend, häufig geschmacklos und weitschweifig.

DieUeberlieferung beruht auf der editio princeps, dem Monacensis 68 s. XV und dem Leidensis 19 s. XV, der aber im 5. cap. abbricht. Hiezu kommt noch cod. Senensis 34 s. XV; vgl. Studi ital. di filol. class. 11 (1903) p. 412.

Ausg. Zimmerer, Declamatio in Lucium Sergium Gatilinam, eine Schuldeklamation aus der rOm. Eaiserzeit. Nach einer Mfinchener Handschrift des 15. Jahrh. 1, Manchen 1888.

y) Die Fachgelehrten. I. Die Grammatiker und Metriker. 1. L. Caesellius Vindex. 598. Die lectiones antiquae des L. Caesellius Vindex. Es ist uns ein Traktat des Cassiodorius «de orthographia'' überliefert, welcher ein Konglomerat von Excerpten aus verschiedenen Autoren ist. An zehnter Stelle ist als Quelle des Excerpts Caesellius namhaft gemacht, an elfter Lucius Caecilius Vindex. Es ist kaum zweifelhaft, dass hier statt Caeci- lius zu lesen ist Caesellius. Wir hätten demnach in beiden Excerpten denselben Autor vor uns: L. Caesellius Vindex. Nun wird uns über- liefert, dass Caesellius Vindex ein Werk geschrieben habe, welches alpha-

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L. Caeselliiui Vindex. 593.) 165

betisch angelegt war, so dass das Alphabet auch für die Bucheinteilung massgebend war. Es fragt sich, welchen Titel dieses umfassende Werk führte. Wir finden in einigen Citaten den Titel j,lectione8 antiquae", in anderen „Stromateus''. Da aber das, was aus beiden Werken an- geführt wird, gleichartig ist, muss es als wahrscheinlich angesehen werden, dass mit den beiden Titeln ein und dasselbe Buch bezeichnet wurde, dieses also den Doppeltitel «Stromateus sive lectiones antiquae'' f&hrte. Wie der Titel andeutet, hatte Gaesellius besonders die alte Sprache zum Gegenstand seiner Forschungen gemacht. Seine Aufstellungen wurden viel- fach bekämpft. So hatte Terentius Scaurus über seine Irrtümer geschrieben, auch Sulpicius ApoUinaris und Qellius fanden an dem Grammatiker zu tadeln. Diese Opposition gibt uns einen Fingerzeig zur Bestimmung der Lebenszeit des Gaesellius. Wir können uns schwer denken, dass sich eine 80 heftige Opposition gegen einen längst Verstorbenen erhoben hätte; wir verstehen dieselbe aber, wenn sie sich gegen einen Zeitgenossen richtete. Gaesellius Vindex wird also der hadrianischen Epoche angehören. Das Werk war für eine spätere Zeit, welche nach Gompendien verlangte, zu stoffreich und zu gelehrt. Man machte sich daher Auszüge; und auf zwei verschiedene Exemplare gehen, soweit wir sehen, die Excerpte des Gassiodorius zurück; denn dass dieser sein zweites Excerpt aus einer an- deren Handschrift entnahm als das erste, lässt sich nicht bestreiten. Das erste Excerpt ist aber sehr mit jüngeren Bestandteilen versetzt.

Die AusKflge des GasBiodorius werden eingeführt: X ex orthographo Caesellio isla eoUecta simt (Keil, Gramm, lat 7 p. 202); XI ex Lucio Caecüio Vindice ista deflorata sunt (Keil p. 206).

Handschriften. Codex Broxellensis 9581 s. X/XI, Bemensis 880 s. X, Coloniensis 83 8. X. Vgl. Manitius, Philologisches aus alten Bihliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsheft p. 70).

Das verlorene Werk des Gaesellius Vindex. Es sind folgende Punkte ins Auge zu fassen:

o) Alphabetische Anordnung. Oharis.-Romann8 Gramm, lat. 1 p. 117, 13 Vindex A Uierae lihro I notat (es handelt sich um cuser). p. 239, 21 CcieseUius Vindex libro B litterae scrihit (es handelt sich um hat), p. 195, 26 item Caeseüius Vindex libro L aegre ut dode posse diei.

ß) Titel des Werks. Gellius 2, 16, 5 in commentario lecHonum antiquarum, 11, 15, 2; 8, 16, 11 CfieaelUua Vindex in lectionibus suis antiquis. 6, 2, 1 tn iüia eelehra- ti88imi8 commentariia lectionum antiquarum Caesellii Vindicia; 20, 2, 2. Priscian Gramm, lat 2 p. 210, 7 CaeseUius Vindex in stromateo; p. 230, 11; vgl. Ritschi, Parerga zu Plautus und Terentius, Leipz. 1845, p. 360; Mercklin, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 3 (1860) p. 638 Anm., p. 658. Ueber den l^tel ctgtafiattU vgl. Gellius praef. 7. Ohne Angabe des Buchs citiert Gellius den Gaesellius 9, 14, 6 (auf Gicero bezQglich), 18, 11, 3 (auf den Dichter Purins bezdglich) und Priscian denselben Gramm, lat. 2 p. 229, 10.

Die Quellen des Werks. Vgl. Keil p. 139: «Auetores .... duos potissimum secntus est, Varronem et Gornutum." üeber Plinius als Quelle vgl. Neumann, De Plinii dubü sermonis libris Gharisii et Prisciani fontibus, Kiel 1881, p. 46; Beck, Studia Gelliana et Pliniana (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 19 (1893) p. 5).

Allgemeines ttber L. Gaesellius Vindex. Das Praenomen gewinnen wir aus Gassiodorius (Keil, Gramm, lat. 7 p. 139). Gellius 6, 2, 1 turpe erratum offendimus in aUs celebratiasimis commentariis lectionum antiquarum Caeseüii Vindicis, liominia herde plercupte haut indüigentis. Quod erratum multos fugit, quamquam multa in Caesellio reprJiendendo etiam per cdlimnias rimareniur, 2, 16, 8 idcirco ApoUinaris Sulpicius inter cetera, in quis CaeseUium reprehendü, hoc quoque eius qucui erratum animadvertit. 11, 15, 3 Terentius Scaurus .... inter alia, quae de Caeselli erroribus composuit.

Das Fortleben des Gaesellius. üeber die Benutzung von Seiten Gapers vgl. Kirchner, De Servi auctoribus grammaticis, quos ipse laudavit (Fleckeis. Jahrb. Supple- mentbd. 8 (1875—1876) p. 516). Ueber Nonius und Gaesellius vgl. L. Müller, Ausg. des

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166 Q. TerentiiiB SoanniB. 594.)

NoDius 2 (Leipz. 1888) p. 254; P. Schmidt, De Nonii Marcelli aactoribus grammaticiB, Leipz. 1868, p. 152.

Litteratur. Lersch, Zeitschr. für Altertamsw. 1841 p. 1101; Keil, Gramm, lat. 7 p. 188; Brambach, Die Neagestaltang der lat. Orthographie, Leipz. 1868, p. 38; Mackensen, De Verrii Flacci libris orthographicis, Jena 1896, p. 20; Eretzachmer, De A. Gellii fontibos, Posen* 1866, p. 95 (Greifswalder Dias. 1860); Froehde, De C. Julie Romano Chanaü auctore (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 (1892) p. 636); Goetz, Paoly- Wissowas Realencycl. Bd. 8 Sp. 1805.

2. Q. Terentius Scaurus.

594. Scanrus über die Orthographie. Der hervorragendste Gram- matiker der hadrianischen Zeit ist Q. Terentius Scaurus. Der Kaiser Ha- drian selbst stand mit ihm in wissenschaftlichem Verkehr und erörterte mit ihm grammatische Fragen. Um so mehr ist es zu bedauern, dass sich aus der umfassenden Schriftstellerei des Grammatikers nur weniges erhalten hat. Es ist zunächst ein kleiner Traktat über die Ortho- graphie. Derselbe ist uns aber ohne den Eingang überliefert, in dem die Widmung allem Anschein nach enthalten war. Jetzt beginnt das Schriftchen mit einem Satz, der durch die Konjunktion «autem" eingeleitet wird. Dann folgt eine in sich zusammenhängende und ganz durchgeführte Erörterung. Sie geht von dem Satz aus, dass auf vierfache Weise gegen die richtige Schreibung der Wörter gefehlt werden kann, durch Hinzu- fügung, Weglassung, Yertauschung und unrichtige Verbindung der Schriftzeichen. Um diese Fehlerquellen beseitigen zu können, müsse man auf drei Dinge sein Auge richten: auf die historische Entwick- lung der Sprache, auf die Etymologie und endlich auf die Analogie. Nachdem der Grammatiker noch einiges über die Laute und ihre Ver- bindungen auseinandergesetzt, geht er dazu über, die falschen Schreibungen nach den vier Fehlerquellen darzulegen. Der Traktat schliesst mit einem kleinen Epilog, in dem der Verfasser sich einem Dritten, also dem Adres- saten gegenüber, wegen der Kürze der Zeit, die er für das Schriftchen übrig hatte, entschuldigt und auf künftige Ergänzungen hinweist. Der Traktat ist für die Geschichte der lateinischen Sprache wichtig, weil er auf die alten Schreibungen und die Schriftreformen eingeht und auch Citate aus verlorenen alten Schriften darbietet. Die vornehmste Quelle wird der einigemal citierte Varro sein. Auf den Epilog folgt unmittelbar ein Traktat, der zuerst über die Schreibung des temporalen »cum* han- delt, dann über die lokalen Präpositionen, bezw. Adverbien, deren Schrei- bung und Gebrauch erörternd, endlich über die Schreibung i und ei und über den ,apex". Auch dieser Traktat schliesst mit einem Epilog, in dem sich der Verfasser wegen des geringen Umfangs der Schrift ent- schuldigt. Wie der erste Traktat so ruht auch der zweite auf varronischer Grundlage. Das Verhältnis der beiden Traktate wird dahin aufzufassen sein, dass der zweite eine Ergänzung zum ersten ist, also ebenfalls von Scaurus herrührt.

Die zwei Epiloge. Der erste Epilog lautet (p. 28): haec sunt ^ae urgenti tem- pore eomplecti tibi in praesentia potui. eiquid {a te si quid Buecheler, Rhein. MuB. 34 (1879) p. 849) exemplie defecerit vel quaestionibus, subiungetur, nam quod ad rem maxime pertinet, regulam vides. Der zweite Epüog (p. 33): brevitatetn huius libeüi, si tibi videtur, adglutinabis ei, quem de litteria novia (Brambach (vgl. unten): novissime) kabee a me

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Q. TerentiuB Scanrna. 595.) 167

acceptum, quod ipse feci, quia huiua pusillUas nub ipso deeentius prodire quam per se cen- stri poterat.

Der zweite Traktat. Lachxnann zu Lacrez p. 186 hat behauptet, daas derselbe grösatenteils aus Yarro stamme; dieser Ansicht pflichtete Wilmanns (be Yarronis libris grammaticis, Berl. 1864, p. 214) bei und nahm (nach Ausscheidung einiger späteren Bestand- teile) den IVaktat in die Sammlung der grammatischen Fragmente Yanros auf. Die zwei Epiloge betrachtete er als ursprünglich zusammengehörig und durch dieses varronische Frag- ment auseinandergerissen (p. 113). Dass Yarro benutzt ist, unterliegt keinem Zweifel, da derselbe gleich im Eingang citiert wird (p. 29, 8). Allein der ganze Traktat wird kaum von Yarro herstammen. Da die Art der Behandlung mit der in dem vorausgehenden Traktat viel Aehnlichkeit hat, werden wir vermuten dürfen, dass auch der zweite Traktat auf Scaurus zurückzuführen ist. Keil betrachtet denselben als einen Auszug ans einem zweiten gram- matischen Werk des Scaurus. Wenn man aber die zwei Eniloge miteinander vergleicht und sieht, dass in dem ersten auf eine künftige Ergänzung hingewiesen, in dem zweiten eine solche Ergänzung geboten wird, so wird man dies verwerfen und den zweiten Traktat als Supplement zum ersten erachten. Das, was gegen diese Annahme spricht, sind die Worte de Utteria navis im Epilog. Yielleicht ist aber mit Brambach (Lat. Orthogr., Leipz. 1868, p. 49) statt novis zu lesen novissime (Kummrow p. 4).

Die Excerpta Parisina. In dem codex Parisinus 7520 s. XI steht ein Fragment» das zuerst Über die lokalen Präpositionen ex, in, ab, ad handelt, besonders aber Regeln für die Schreibung e, ex, a, ab gibt; es ist ein Auszug aus dem zweiten Traktat; dann folgt eine kurze Auseinandersetzung über die Imperfecta der Yerba auf io (veniebam, veni- bam), wobei citiert wird: Aufusti(abnesti fua^t Ueberlieferung, ^uftia/t Usener, Bhein. Mus. 24 (1869) p. 101, Äristi Fusci M. Haupt, Opusc. 2 p. 69) grammatiei Über ad Asinitim PollUmem, Usener leitet diese Excei^te, wie den zweiten Traktat (und Yer- wandtes über die Präpositionen) aus dem 5. Buch Yairos „de sermone latino" ab.

Fragmentum de ordinatione partium orationis. Im Palatinus wird mit der Einleitung Terentius Scaurus de ordinatione partium orationis ein Satz gegeben, der nichts mit dem alten Grammatiker zu thun hat (Keil p. 10). Diese Stelle wird auch überliefert im Yalentianus M. 7, 3 s. IX und, wie Schepss, Archiv für lat. Lexikographie 6 (1889) p. 253 gesehen hat, auch in einem cod. Wirceburgensis th. f. 56 s. IX.

Die Üeberlieferung des Scaurus beruht auf dem Bemensis 330 s. X und dem Palatinus s. XY. Ygl. auch Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Bhein. Mus. 47 (1892) Ergänzungsheft p. 72).

Ausg. Keil, Gramm, lat. 7 p. 11.

595. Verlorene Schriften des Scaurus. Das Erhaltene ist nur ein winziger Teil von der Schriftstellerei des Scaurus. Nicht bloss die Ortho- graphie behandelte der Grammatiker, sondern er führte ein Qebäude der gesamten Grammatik auf. In diese Ars erhalten wir durch eine Reihe namentlicher Citate einen Einblick. Allein es ist wahrscheinlich, dass durch eingehendere Quellenstudien, besonders im Werke des Diomedes, noch mehr Teile dieser Grammatik gewonnen werden können. Sie scheint sich auf Palaemon gestützt zu haben, i) Auch als Gommentator trat Scaurus auf. Spuren führen auf einen Gommentar zu Plautus, zu Vergils Aeneis und zu Horaz. Dem Horazcommentar lag eine Ausgabe zu Grunde, die in zehn Bücher eingeteilt war; der Gommentar bestand ebenfalls aus zehn Büchern. Endlich griff Scaurus auch in die litterarischen Streitigkeiten, welche die Grammatiker miteinander führten, mit einer Schrift ein. Er trat dem Grammatiker Gaesellius entgegen und schrieb über seine Irr- tümer; auch mit Hadrian erörterte er grammatische Streitfragen. Ob Scaurus über die neuen Buchstaben geschrieben, ist zweifelhaft.

Ars grammatica. Charis. Gramm, lat. 1 p. 183, 1 Scaurus in arte grammatica. p. 136, 16 Scaurus artis grammatieae libris. Also umfasste sie mehrere Bücher. Die Fragmente mit Namenangabe (bes. aus Diomedes, Charisius und den Ezplanationes in Donatum) sind gesammelt von Kummrow, Symbola critica ad grammaticos latinos, Greifs- wald 1880, p. 5. Eine Anzahl Stellen macht auch Keil, Gramm, lat. 7 p. 7 namhaft. Allein

>) P. E. Meyer 1. c. p. 29.

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168 VeliiiB Longns. 596.)

die Grammatik des Scaurus liegt aach ungenannt manchen Partien der Grammatiker zu Grand. Diese Partien suchten zu ermitteln Kummrow 1. c. p. 9 und P. £. Meyer, Quae- stiones grammaticae ad Scauri artem reetituendam spectantes, Jena 1885. Besonders ist es Diomedes, der hier in Betracht gezogen werden muss; v^. auch Froehde, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 (1892) p. 685. Zweifelhaft ist, ob Audaeis excerpia de Scauri et PdUadii libria, wie Keil p. 318 annimmt, aus der Grammatik des Scaurus geschöpft haben (Kummrow p. 8).

Commentar zum Plantus. Rufin. Gramm, lat. 6 p. 561, 2 SeauruB in eadem fabula, d. h. in Fseudolo (vgl. p. 565, 2). Ritschi, Parerga, Leipz. 1845, p. 374.

Commentar zur Aeneis Vergils. Serv. zu Yerg. Aen. 3, 484; ScnoLVeron. Aen. 4, 146 (p. 93, 12 K.); 5, 95 (p. 95, 1 K.). Vgl. § 247. Lämmerhirt, De priscomm scrip-

' ' ' ' ^

tomm locis a Servio aÜatis Ö^issertationes Jenenses toI. 4 (1890) p.

Commentar zum Horaz. An drei Stellen wird dieser Commentar erwfthnt: Porphyr, sat 2, 5, 92; Charts. Gramm, lat 1 p. 202, 26; hier wird zu AP. 75 veraibue im- pariter iunetia bemerkt: übi Q, Terentiua Seaurue in eommentariis in artem poiticam libro X ,adverbium', inquit, figuravU'. An der dritten Stelle (Chans. 1 p. 210, 21) wird eine Erklftrung des Scaurus von primus mit Hinweis auf Aen. 1, 1 erwähnt: non qui ante amnee, eed ante quem nemo est und diese Erklärung ebenfalls eingeleitet durch das Citat: Q. Terentius Scaurus eommentariis in artem poHicam libro X. Nun ist aber ein Commentar von 10 Bflchem zur Ars po^tica hOchst unwahrscheinlich. Es hat daher die Vermutung alles für sich, dass der Commentiur des Scaurus vielmehr den ganzen Horaz umfasste, in dem jedes Buch seinen Commentar erhielt. Wird die Ars pofitica als eigenes Buch ge- zählt, und angenommen, dass sie in der dem Scaurus vorliegenden Horazansgabe an letzter Stelle stand, so wflrde der Commentar zur Ars pofitica gerade das 10. Buch bilden mUssen (4 Bttcher Oden, 1 Buch Epoden, 2 Bücher Satiren, 2 Bficher Episteln = 9; fOr die Epoden = Über miintus vgl. Marina Victorinus Gramm, lat. 6 p. 169, 24; Diomedes Gramm, lat. 1 p. 527, 34). Zangemeister, De Horatii verbis singularibus, Berl. 1862, p. 40; Rhein. Mus. 39 (1884) p. 634; 40 (1885) p. 480; Birt, ebenda 38 (1883) p. 199 Anm. 2. (Zweifelnd äussert sich Froehde, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 p. 636.)

De Caeselli erroribus. Gellius 11, 15, 3 Terentius Scaurus, divi Hadriani tem- poribus (die Zeit bezeugt auch Capitolin. Ver. 2, 5; 1 p. 75 Peter) grammaticus vel nobüis- simus, inter alia, quae de Caeaelli erroribue conposuit, in hoc quoque verbo errasse eum scripsit, quod idem esse putaverit Jludens* et Judibtinda*, ,ridens* et ,ridibunda*, ,erran8* et ,errabunda*. nam ,ludibunda*, inquit, et ,ridibunda' et ,errahunda* ea dicitur, quae lu- dentem vel ridentem vel errantem agit aut simulat.

Q. Terentius Scaurus und der Kaiser Hadrian. Dass Hadrian mit Terentius Scaurus in wissenschaftlichem Verkehr stand, bezeugt Charis. Gramm, lat. 1 p. 209, 12

,Obiter' divus Hadrianus sermonum I quaerit an latinum sit et cum Scaurus Latinum

esse ne^et, addit; vgl. Priscian. Gramm, lat. 2 p. 547, 2: es handelt sich um die Regöl ambUus (Partizip) und ambitus (Substantiv). Nachdem Priscian zwei Beispiele beigebracht, ffltgt er hinzu: quamvis Scaurus in tUroque similem esse tenorem putavit. sed Velius Celer respon- dens Hadriano imperatori per epistulam de hoc intetToganti declinatione et tenore ,ambitus' nomen a participio ostendit discerni. Man könnte sonach auch den wissenschaftlichen Ver- kehr zwischen Hadrian und Scaurus als einen durch Briefe vermittelten auffassen; vgl. Spart. Hadr. 15, 11 (1 p. 17 Peter).

Die angeblichen Schriften de litteris novis und de differentia ver- hör um. Aus dem p. 166 ausgeschriebenen zweiten Epilog erschliesst man eine Schrift ,de litteris novis" und versteht unter den Utterae novae die Buchstaben, welche der Kaiser Clau- dius einfllhrte. Allein die Lesart ist wahrscheinlich verdorben. Im cod. Einsidlensis 82 s. X/XI wurden Glossen gefunden mit der Einleitung: Terentius de verbo tractans hanc differentiam dicit (Hagen, Anecdota Helvetica p. CXXXII); aber von einer Schrift des Terentius Scaurus mit diesem Inhalt wissen wir nichts. Es mfissen daher die Glossen aus den übrigen Schriften des Terentius stammen; vgl. J. W. Beck, De differentiarum scrip- toribus lat., Groningen 1883, p. 16.

Litteratur. Ausser den angegebenen Schriften vgl. noch Virgilius Grammaticus ed. Huemer, Leipz. 1886; Hagen, Anecdota Helvetica p. CXXXH 1, 11; Hertz, BresL Progr. vom Jahre 1888; Kretzschmer, De A. GelÜi fontibus part. I, Greifsw. Diss. 1860, p. 94; Usener, Sitzungsber. der MOnchner Akad. der Wissensch. 1892 p. 623; Mackensen, De Verrii Flacci libris orthographicis, Jena 1896, p. 9, p. 24, p. 47.

3. Velius Longus. 596. Velins Longus über die Orthographie. Im Jahre 1493 fand Merula einen Codex im Kloster Bobbio, der eine Schrift des Velius Longus

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Velins Longns. 596.) 169

über die Orthographie enthielt. Veröffentlicht wurde derselbe zum erstenmal von Fulvius Ursinus zu Rom im Jahre 1587. Der Traktat be- ginnt mit einer Definition der littera. Wir sehen, welche Flut von Mei- nungen die grammatischen Fragen hervorriefen. Dann geht derselbe über zu der Untersuchung de litterarum potestate. Auf dieser Grundlage baut sich die Lehre von der Orthographie auf, zuerst wird der Grund- satz geprüft (p. 54), man müsse schreiben, wie man spreche und höre, und verworfen. Dies führt zu der Betrachtung des Verhältnisses, in dem die Schrift zu der Aussprache steht. Eine Anzahl von Schreibungen, in denen besonders die Laute i und v in Frage kommen, wird behandelt. Hierauf werden die Regeln über die Schreibung der Präpositionen in der Zusammensetzung vorgenommen (p. 60).^) Eine kurze Bemerkung über Orthoepie und Orthographie (p. 66) leitet zu neuen Untersuchungen über (v, i, h, d, t, q); es folgen (p. 71) Fälle, in denen die Orthoepie und Ortho- graphie verwechselt ist, (p. 73) Fälle, in denen die alte Form von der neuen abweicht, (p. 74) FÜle, in denen der Bedeutungsunterschied zu be- achten ist, (p. 75) Fälle, in denen der Wohlklang der Aussprache berück- sichtigt wird und anderes. Gegen Schluss vermag der Verfasser eine straffe Gliederung seines Gegenstandes nicht mehr aufrecht zu erhalten. Und charakteristisch ist eine Aeusserung im letzten Passus über die ad- spiratio, welche der Verfasser mit den Worten einleitet (p. 81), wenn er sich nicht täusche, habe er sich bereits darüber geäussert. Wie in dem Traktat des Scaurus, so werden auch hier ältere Quellen citiert, wie Accius (p. 55, 25), Lucilius (p. 47, 3), Varro (p. 77, 14),«) Verrius Flaccus (p. 80, 18),») Antonius Rufus (p. 79, 13), Nisus (p. 76, 7), dem fast der ganze Schluss (p. 75) entnommen zu sein scheint. An mehreren Stellen glaubt man ein pole- misches Eingehen auf Ansichten des Scaurus herauszuhören und dem- nach folgern zu müssen, dass der Traktat desselben dem Velius Longus vorlag. Da nun Gellius den Velius Longus zitiert, wird man auch diesen Grammatiker der hadrianischen Zeit zuweisen. Ausser dieser Schrift schrieb Velius Longus noch andere, die aber verloren sind, so über alte Sprachformen (de usu antiquae lectionis), über Unregelmässig- keit in der Wortableitung und einen Commentar zu Vergils Aeneis.^)

Beziehungen zwischen Scaurus und Longus. Keil, Gramm, lat 7 p. 44 ver- gleicht folgende Stellen: Scaurus 25, 11 = Longus 68, 7. 54, 1; S. 20, 15 = L. 80, 10; S. 19, 18 -= L. 68, 14; S. 27, 5 = L. 61, 6. 73, 16.

Auszüge ans der Schrift de orthographia bietet Gassiodorius unter dem Titel: Ex Velio Longo isla deflorata sunt (Gramm, lat. 7 p. 154). Vgl. auch Mackensen, De Verrii Flacci libris orthographicis, Jena 1896, p. 8, p. 24, p. 47. Ausg. bei Keil p. 4H.

Dieüeberlieferung geht auf den 1493 entdeckten, seitdem aber verlorenen codex Bobiensis zurfick; aus ihm stammt der codex Parrhasii (Neapolit IV A 11). Alle abrigen Handschriften sind nur Abschriften aus demselben. Vgl. Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsheft p. 69).

) Vgl. J. M. Stowasser, Zeitschr. fOr I ^) Unter den grammatischen Fragen tritt

Gsterr. Gymn. 42 (1891) p. 968.

') Vgl. Wilmanns, De Varronis libris grammaticis, Berl. 1864, p. 86.

») W. Schady, De Marii Victorini libri I capite IV qnod inscribitur de orthographia, Bonn 1869, p. 22.

auch manche aUgemein interessierende Be- merkimg hervor: 47, 17 digüorum sonopueroa ad respondendum ciemtM, 53, 14 religiosi quidam episttdia stibacribunt karüsime per k et a.

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170

C. Snlpioina ApoUinaris. 597.)

Verlorene Schriften können wir aue den Quellen folgende namhaft machen:

1. De nsn antiquae lectionis. Gellius 18, 9, 4 Velio Longo, non homini indoeto, fidem €888 habendam, qui in commentario quod feei88et de U8U antiquae lectionie scrip- eerit, non ,in8eque* apud Enniutn legendum, 8ed ,in8ece*,

2. üeber die ünregelmäBsigkeit in der Wortableitnng. Charis. Gramm. lat. 1 p. 93, 31 cum 8int Titu8 et lupu8 sitnilia, thermas Titinas ut pellea lupinas non dicimiu, 8ed Titiana8. de qua quaestione a Velio Longo libellue eeriptue eet.

8. Commentar zu Vergils Aeneis. Derselbe wird citiert von Charisias Gramm, lat 1 p. 113, 29; p. 175, 14; p. 210, 7 (Aen. 2, 79 Lachmann in Lucret. 3, 94 p. 146). Daraus geschöpft sind Stellen in den Veroneser Schollen, bei Servius zu Verg. Aen. 10, 244, Macrob. Sat. 3, 6, 6; Ribbeck, Proleg. Yerg. p. 169.

Ueber alle diese Schriften vgl. Keil, Gramm, lat. 7 p. 43.

4. C. Sulpicius Apollinaris. 597. Die metrischen Argumente und die grammatischen Unter- suchungen des Sulpicius Apollinaris. Aus der Schar der Orammatiker, welche des Qellius kleine Welt ausmachen, ragt sein Lehrer^) C. Sul- picius Apollinaris aus Karthago hervor. Qellius überhäuft ihn mit Lobsprüchen wegen seiner Gelehrsamkeit,*) auch anmutige Gharakterzüge weiss er von ihm zu berichten. ') Er führt ihn in seiner bekannten Manier öfters dramatisch ein, d. h. er setzt, was er aus den Schriften seines Lehrers excerpiert hatte, in ein Erlebnis um. So werden wir in die Werkstätte des Grammatikers geführt. Yergil ist natürlich der Hauptautor, und um ihn drehen sich manche Fragen ; bald ist es die Interpretation einer Stelle, die gegen eine andere Autorität verfochten wird (2, 16, 8), bald wird eine metrische Beobachtung angeknüpft (4, 17, 11), bald handelt es sich um die Bedeutung eines vergilischen Wortes (7, 6, 12). Die Feststellung der Bedeutung von Worten und Phrasen scheint überhaupt die starke Seite des Sulpicius Apollinaris gewesen zu sein. Qellius teilt uns unter anderem mit seine Erörterung über „vestibulum* (16, 5, 5), über „nanus* und ,pu- milio" (19, 13), über .stolidus* und „vanus* (18, 4), über hinter os et offam" (13, 18, 3) und über „intra Kalendas* (12, 13). Auch über gram- matische Formen handelte er, so über ^^errabundus" und .errans" (11, 15, 8) und über die Qenetive „vestri* und „vestrum* (20, 6). Als Führer bei diesen Untersuchungen sah er den usus an. Wo waren diese Dinge ab- gehandelt? Da nach dem Zeugnis des Qellius feststeht, dass Sulpicius Apollinaris die Briefform für seine grammatischen Untersuchungen benutzt hat, werden wir jene Erörterungen wohl sämtlich einem Werk, das etwa „Epistolicae quaestiones'' betitelt war, zuweisen. Auch die vergilischen Studien fanden hier leicht ihren Platz, so dass es nicht nötig ist, noch einen Yergilconmientar oder eine Vergilausgabe des Qrammatikers anzu- nehmen. Ausser diesen grammatischen Untersuchungen verfasste Sulpicius Apollinaris noch metrische Argumente. Erhalten haben sich solche unter seinem Namen zu der Aeneis und zu den Komödien des Terenz. Die Inhaltsangaben zu den zwölf Büchern der Aeneis bestehen aus je sechs Hexametern; sie legen sich überdies den Zwang auf, dass sie mit den ersten Worten des betreffenden Qesanges beginnen, die zum neunten

») 7, 6, 12; vgl. § 607. «) 4, 17, 11; 12, 13, 1 und 17; 13, 18, 2; 11. 15, 8; 2, 16, 10; 16, 5, 5; 18, 4, 1. Vgl.

Beck p. 11.

») 13, 20, 5; 12, 13; 18, 4; 12, 13, 19. Vgl. Beck p. 12.

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AemilinB Asper. (§598.) 171

Buch nimmt sogar den ganzen Vers auf; den Argumenten geht eine Prae- fatio voraus. Die Periochae zu Terenz sind auch eingeschnürt, indem jede zwölf Senare umfasst.

Wann Sulpicius Apollinaris starb, wissen wir des Genaueren nicht; nur soviel steht fest, dass er, als Qellius seine «Noctes Atticae*" schrieb, nicht mehr zu den Lebenden gehörte (15, 5, 3). Sein Schüler, der nach- malige Kaiser Pertinax, soll sein Nachfolger gewesen sein.^)

Biographisches. Bei Gellias finden wir Apollinaris Sulpicius, Apollinaris und Sulpicias Apollinaris, bei Terenz in den Periochae Q. Sulpicius Apollinaris; wir erhalten hier den Vornamen. Die Heimat Karthago ist uns in den Hezasticha zu VergU und in der Vergilvita des Donat bezeugt. Vgl. G. Goetz, Bursians Jahresber. 68. Bd. 2. Abt (1891) p. 148.

Grammatische Thätigkeit Gellius 12, 18, 4 sed cum verbarum Latinarum sen- teniia, usus, ratio exploranda sü, scaevus profeeto et eatcus anitni forem, si, cum höherem Uli eopiam, issem magis ad alium quam ad te. Audi igitur, inquU {S. Ä,), de raiione verbi quid exisHmem, sed eo tarnen paeto, ut id faeias, nan quod ego de prqprieUUe pocis die- seruero, sed quod in ea re omnium pluriumve eonsensu observari cognoveris; nan enim verbarum tantum cammunium verae atque propriae significatianes langiare usu mutüntur,

sed legum quoque ipsarum iussa cansensu taeito oblitterantur, (16) consuetudo cum

omnium damina rerum, tum maxime verbarum.

Untersuchungen in Briefform. Aus Gellius 15, 5, 8 Sulpicius Apollinaris in qwidam epistula scriptum reliquit; 13, 18, 3 Apollinaris .... rescripsit Cläro ergibt sich, dass Sulpicius Apollinaris gelehrte Untersuchungen in Briefform gegeben hat.

Sulpicius Apollinaris und Vergil. Nicht zu erweisen ist, dass S. A. eine Aus- gabe der Aeneis gemacht; es ist zwar richtig, dass sich S. A. mit Verg^ beschäftigt hat (Gellius 2, 16, 8) aber welcher Grammatiker hätte dies damals nicht getban? Zur An- nahme eines Vergilcommentars zwingt auch die Stelle Schol. Veron. 9, 869 (p. 101 K.) hoc loea adnotant Frobus et Sulpicius keineswegs (vgl. Beck p. 50).

Sulpici Carthaginiensis Hezasticha in Aeneidis libris und die Praefatio. In dem Yosaianus F 111 s. IX werden die Hexasticha ausdrücklich als solche Sulpieii Carthaginiensis eingeführt. Die Praefatio, welche denselben vorausgeht, besteht aus drei Distichen. Auch in der Vergilvita des Donat werden drei Disticha mit den Worten ein- geleitet: de qua re Sulpieii Carthaginiensis extant huius modi versus (Suetonii rel. ed. Reifferscheid, Leipz. 1860, p. 63). Diese Disticha enthalten denselben Gedanken wie die Praefatio, aber in abweichender Form. In der Vita, welche dem Probuscommentar vorausgeht, sind die zwei ersten Disticha in der Fassung, in der sie bei Donat erscheinen, eingeführt mit: quod et Servius Varus (Jahn: Maurus) hoc testatur epigrammate (Keil p. 2). Vgl. Baehrens, Poet lat. min. 4 p. 45, p. 182 und p. 169; die zweite Fassung scheint das Original, die der Praefatio die Kopie zu sein.

Die Periochae zu Terenz. Die Ueberschrift im Bembinus lautet bei jedem Stflck: G, Sulpici Apollinaris periocha, Nur eine Vermutung ist es, dass die nicht akro- stichischen Argumente zu Plautus von S. A. herrühren (Ritschi, Opusc. 2 p. 404); vgl. § 35.

Litteratur. J.W.Beck, Sulpicius Apollinaris. Adiecta est appendiz dissertationis de differentiarum scriptoribus latinis, Programm des Groninger Gymn. für 1884/5. Bib- beck. Proleg. Verg. p. 178; Opitz, De argumentorum metricorum arte et origine (Leipz. Stnd. 6 (1883) p. 193). Die vergilschen Hezasticha in der Anthol. kt. ed. Riese Nr. 653; Baehrens, Poet, lat min. 4 p. 169.

5. Aemilius Asper.

59S. Die Commentare des Aemilius Asper. Ein recht schwieriges Problem bietet die Zeitbestimmung des Grammatikers Aemilius Asper. Den terminus ante quem bildet Julius Romanus, da er Aspers Schriften be- nutzte. Was den terminus post quem anlangt, so ist einmal sicher, dass Asper nicht vor Gornutus, dem Lehrer des Persius, gelebt haben kann, weil Asper gegen Cornutus polemisiert.*) Aber wir kommen noch weiter herab, wenn wir Suetons Büchlein „de grammaticis* aufschlagen. Hier

*) Capitol. Pertinax 1, 4 (1 p. 114 Peter). | ») Schol. Ver. 92, 11 K.

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172 AemiliuB Asper. 598.)

fehlt Aemilius Asper; die nächstliegende Folgerung ist die, dass Aemilius Asper dem Sueton unbekannt war, also damals noch nicht lebte oder wenigstens auf dem Qebiet der Grammatik noch nicht thätig war. Die Ausflucht, Sueton habe den Aemilius Asper übergangen, weil er nur Lehrer der Grammatik in seine Schrift aufgenommen,^) zwingt uns zu einer Annahme, zu der nicht der geringste Anlass gegeben ist. Aber vielleicht dürfen wir noch etwas weiter herabgehen; auch Oellius erwähnt den Aemilius Asper nicht. Wiewohl hier die Sache wesentlich anders liegt als bei Sueton, so nimmt uns doch das Schweigen des Oellius über Asper Wunder, zumal wenn wir bedenken, wie viele unbedeutende Gram- matiker Gellius herangezogen. Auch hier ist die Schlussfolgerung die natürlichste, dass Aemilius Asper erst nach den «noctes Atticae' (c. 169) auf dem Gebiet der Grammatik thätig war. Wir werden ihn also etwa gegen Ende des zweiten Jahrhunderts ansetzen. Aemilius Asper schrieb Commentare zu Terenz und zu Sallust; doch der berühmteste war der zu Yergil. Vielleicht schrieb er auch ^Quaestiones Yergilianae', in denen er einzelne grammatische Fragen mit Rücksicht auf Yergil ab- handelte. Es haben sich solche Quaestiones mit dem Namen Asper vor- gefunden; aber in der Gestalt, in der sie jetzt vorliegen, werden sie nichts oder nur wenig von Asper haben. Auch noch andere Produkte späterer Zeit haben irrtümlich den Namen des berühmten Grammatikers ange- nommen.

Die Commentare des Aemilius Asper waren nach den Ueberresten wertvoll; und mit Recht zählt ihn Ausonius') zu den grossen Grammati- kern, und Augustin*) stellt ihn mit Cornutus und Donatus zusammen.

Die Zeit des Aemilias Asper. Alle bisher vorgetragenen Ansichten werden ge- würdigt von Lftmmerhirt, De priscorom scriptorom locis a Servio allatis (Comment. philol. Jen. vol. 4 (1890) p. 401). Lämmerhirts Datierung beruht besonders darauf, dass Asper den Fronte citiert nabe. Dies wird geschlossen aus Serv. zu Ve». Aen. 9, 416 und 7, 30. Allein die Schlussfolgemng ist nicht überzeugend. Vgl. auch Goetz, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 547.

Commentar Aspers zu Terenz. Rufin. Gramm, lat. 6 p. 555, 1; p. 565, 5. An- geführt von Donat zu Phormio 1, 2, 24 (p. 380 Klotz); 3, 2, 25 (p. 65 El.); 4, 2, 20 (p. 100 KL).

Commentar Aspers zu Sallust Vgl. Hieronym. adv. Rufin. 1, 16 und Chans. Gramm, lat. 1 p. 216, 28 Äsper eommentario Sallustii historiarum. Auch den Catilina hatte er commentiert (Charis. Gramm, lat. 1 p. 140, 8). Auf die Historien beziehen sich noch Charis. n. 196, 28; 209, 6; 215, 6; 216, 25. Vgl. noch Pompeius Gramm, lat. 5 p. 273, 12. Die Stellen wurden besprochen von J. Kirchner, De Servil auctoribus grammaticis, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 8 (1875/76) p. 512; Fröhde, ebenda 18 (1892) p. 614. Goetz (1. c.) bemei'kt: „Ueberhaupt scheint Aemilius Asper deijenige zu sein, durch den zahlreiche Sallustcitate bei Donat, Servius und anderen in die grammatische Tradition hineingebracht worden sind.*

Commentar Aspers zu Vergil. Hieronym. adv. Rufin. 1, 16 Ä9pri in Vergilium et Sallustium commetUarios, üeberreste von diesem Commentar in den Yeroneser Scheuen und bei Servius. Vgl. Ribbeck, Proleg. Verg. p. 128; Kirchner 1. c. p. 510; Lämmer- hirt 1. c. p. 324.

Quaestiones Vergilianae. Man nimmt nach gewissen Stellen an, Asper habe auch «Quaestiones Vergilianae grammaticae* geschrieben (Kirchner p. 510, Lämmerhirt p. 325). Daraus stammte vielleicht, was Priscian (Gramm, lat 3 p. 489, 36) anführt: sie pexui vel pectui Asper de verbo. Aus einem Palimpsest von Corbie, Paris. 12161, wurden solche Quaestiones unter dem Namen Aspers bekannt (de praepositione, de interiectione, de casibus, de generalibus et specialibus, de verbo), allein diese gehören unmöglich in der

») Vgl. Vahlen, Ind. lect. Berl. 1877/78 | «) 8, 20 p. 2 Schenkl.

p. 7. I ») De util. cred. 17.

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FlaTiiw Oaper. 599.)

173

Yorliegenden Gestalt dem Asper an; vgl. BOlte, De artinm scriptoribos lat., Bonn 1886, p. 55 These VI. Herausgegeben sind diese Brnchstficke von Keil, M. Valerii Probi com- mentarins, Halle 1848, p. 111 (vgl. Hagen, Philol. 25 (1867) p. 853), vermehrt von Ghate- lain, Revne de philol. 10(1886) p. 88. üeber den grammatischen Standpunkt Aspers vgl. Th. Bergk, Zeitochr. fOr die Altertamsw. 1845 p. 118, p. 125, p. 129.

Unechte Produkte. Hieher gehört die Ars, welche Keil (Gramm, lat 5 p. 547) veröffentlichte, und eine andere, welche Hagen, Anecdota Helvetica p. 39 herausgab. Der Inhalt hat gar nichts mit Asper zu thun; auch ist nicht einmal so viel anzunehmen, dass Asper eine Ars geschrieben, welche dann durch diese späteren Produkte verdrängt wurde.

6. Flavius Caper.

599. Die unter dem Namen Capers überlieferten Schriften. Den Namen Gapers tragen zwei Schriften: die eine ist betitelt .orthographia Capri", die andere ,de verbis dubiis*". Allein der Titel «orthographia'' ist hier täuschend. Es finden sich in dem Schriftchen zwar auch Regeln über Rechtschreibung, aber noch mehr Regeln über Wortbildung, Flexion, Konstruktion und Bedeutungslehre. Manche Regeln sind hexametrisch gefasst, ja es ist wahrscheinlich, dass das ganze Werk metrisch abgefasst war; schon dieser eine Umstand genügt zur Erkenntnis, dass so das Schriftchen nicht aus der Hand des angesehenen, von Priscian geachteten Grammatikers hervorgegangen sein kann. Auch der übrige bunte Inhalt passt nicht zu dem Bild, das wir uns von dem Grammatiker machen. Ebenso ist die andere Schrift in der vorliegenden Gestalt nicht von Caper verfasst worden. Sie stellt ein Wortverzeichnis dar, welches alphabetisch angeordnet ist. Allein auch hier beziehen sich die Regeln nicht bloss auf das Geschlecht, wie man erwarten sollte, sondern auch auf die Flexion, Konstruktion und Bedeutung. Aber in beiden Schriften findet sich doch auch manches, das von Caper stammen könnte. Wir werden daher zu der Annahme greifen, dass zwei Schriften von Caper mit der Zeit so ver- arbeitet wurden, dass der ursprüngliche Kern nahezu ganz erstickt wurde, und zu dieser Annahme stimmt vortrefflich, dass uns in der That von zwei Werken Capers Kunde wird, die sich mit den zwei in Rede stehenden Traktaten inhaltlich berühren. Es ist der .liber de latinitate" und der „liber de dubiis generibus''. Diese Bücher wurden von den Gram- matikern viel benutzt, so von Julius Romanus, Nonius, Servius und Priscian. Auch in dem Büchlein «de dubiis nominibus^ finden wir Capers Spuren. Der Grammatiker ging besonder auf die ältere Litteratur zurück. Dies führte ihn, wie es scheint, auch auf den S[ritiker und Herausgeber älterer Werke, Probus. ^) Dadurch gewinnen wir auch ein Kriterium für die Zeit Capers; er lebte nach Probus. Da Caper aber seinerseits von Julius Ro- manus benutzt ist, muss er vor diesem gelebt haben.') Wir werden ihn also gegen das Ende des zweiten Jahrhunderts anzusetzen haben.

Die üeberlieferung der Schriften »de orthographia" und .de verbis dubiis" be- ruht in erster Linie auf dem Montepessulanus 806 s. IX, in zweiter auf dem Bemensis 330 8. X und dem Bemensis 888 s. IXiX. Vgl. auch Manitius, Rhein. Mus. 47 (1892) Er- gftnznngsheft p. 69. Ausg. von Keil, Gramm, lat. 7 p. 92.

0 Chans. Gramm, kt 1 p. 118, 1 Flavius Caper .... VaUrium Prohum putare ait.

*) Unbrauchbar ist das Zeugnis vonPom- peius Gramm, lat. 5 p. 154, 18 Caper, iüe

magiater Augusti Caesaris, eiabaravU vehe- mentiseitne et de epiatulia Cieeronis eollegit haee verba übt dixerat ipee Cicero 'piiaaimua'.

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174 SUtUias Kaximns. 600.)

Verlorene Werke des Gaper. Es werden verschiedene Titel angegeben (vgl. die Znaammenstellung bei Q. Keil, De Flavio Capro p. 8). Ans dem Gitat des Pompeius Gramm. Lat. 5 p. 175, 30 ergibt sich, dass dieselben zwei Werke bezeichnen; denn es heisst hier: h<ibes hoc in Capro de lingua latina, non de dubiis generibue. Beck (De differentianim Script, lat p. 12) geht irr, wenn er ^de dubiis generibos* als einen Teil der ersten Schrift erachtet. Diese Werke sind:

1. De latinitate. Gharis. (= Romanos) Gramm, lat 1 p. 194, 81 FL Caper de laHnitate; p. 207, 31; Serv. zn Verg. Aen. 10, 344 Ckiper in libris enucleati sermonie scheint dasselbe Werk zu meinen.

2. De dubiis generibus. Priscian. Gramm, lat 2 p. 212, 14 quod Caper oatendit de dubiis generibus, Serv. zu Yerg. Aen. 10, 377 Caper in libris duhii generis, Gharis. Gramm, lat. 1 p. 77, 20 quae dubii sermonis II ,... ait. Keil (Gramm, lat 5 p. 570; 7 p. 88) hat hier den fehlenden Autor mit Gaper ergänzen wollen, allein das Richtige ist „Plinius* (Fröhde, Fleckeis. Jahrb. Snpplementbd. 18 (1892) p. 640).

Die Hexameter in der Schrift de orthographia. Zuerst hat Lachmann

SGomment in Lucr. p. 357) Spuren von Hexametern in der Schrift entdeckt Buecheler, )oniectanea (Rhein. Mus. 56 (1901) p. 827) geht einen Schritt weiter und behauptet: «Totus vero libellus hexametris esse adstrictus videtur ab aliquo quarti aut proximi saeculi lit- teratore qui in granunatica disciplina similem operam sumpserit atque in metrica et rhe- torica Runnus Antiochensis et ille qui ad Messium Carmen de figuris scripsit* Buecheler hat eine grosse Anzdil von Hexametern aufgedeckt. Dass Gaper selbst einen Traktat metrisch gestaltet hätte, wie J. W. Beck (De differentiarum scriptoribus lat., Groningen 1883, p. 12) annimmt ist nicht glaublich.

Die Beschäftigung Gapers mit der älteren Litteratur bezeugt Priscian Gramm, lat. 2 p. 188, 22 doetissimus antiquitatis perserutator. p. 354, 9 Caper antiqui- tatis doetissimus Inquisitor. Diese Heranziehung des alten Latein hat manche Gelehrte verleitet, Gommentare Gapers zu Plautus, Terenz, Vergil, Sempronius anzunehmen (vgl. die von Fr Oh de I.e. p. 642 angeführte Litteratur). Auch ist unrichtig, was Agroecius sagt Gramm, lat. 7 p. 113, 11: (Caper) müUis praesertim litterarum qperibus celebratus et in commentando etiam Cicerone praecipuus.

Fortleben Gapers. Bezüglich der Benutzung Gapers von Seiten des Julius Ro- manus (Ghaiisius) vgl. Fröhde 1. c. p. 640. üeber Gaper als Quelle des Nonlus vgl. L. Müller, Ausg. des Nonius 2 p. 254; vgl. dagegen Fröhde, Die griech. und röm. Quellen der Institutiones Priscians (Fleckeis. Jahrb. 151 (1895) p. 284). Für Servius ist die Be- nutzung Gapers nachgewiesen von Kirchner, Fleckeis. Jahrb. Snpplementbd. 8 (1875/76) p. 514; Lämmerhirt, De priscorum scriptorum locis a Servio allatis (Gomment philol. Jenens. 4 (1890) p. 396). Ueber Gaper als wichtigste Quelle Priscians vgl. H. Keil, Gramm, lat 7 p. 89; G. Keil, De Flavio Gapro grammatico p.38; Neumann, DePlinii dubii sermonis libris Gharisii et Prisciani fontibus, Kiel 1881; H. Karbaum, De origine exemplorum quae ex Giceronis scriptis a Gharisio, Diomede, Arusiano Messio, Prisciano Gaesariensi, aliis grammaticis allaia sunt, Wernigerode 1889 (das zweite Kapitel behandelt das Verhältnis des Priscian zu Gaper; vgl. Götz, Bursians Jahresber. 68. Bd. 2. Abt (1891) p. 156). Ueber Gaper und Gonsentius vgl. F. Götting, De Flavio Gapro Gonsentii fönte, Königsberg 1899. Ueber die Benutzung Gapers in dem Büchlein de dubiis nominibus (abgedr. Gramm, lat. 5 p. 571) vgl. H. Keil ebenda p. 570. Osann, De Flavio Gapro et Agroecio, Giessen 1849; W. Ghrist, Philol. 18 (1862) p. 165; Brambach, Die Neugestaltung der lat. Orthographie, Leipz. 1868, p. 43; G. Keil, De Flavio Gapro grammatico quaestionum capita H (Dissert. Hai. X), Halle 1889; Götz, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1506.

7. Statilius Maximus. 600. Des Statilius Maximus Sammlungen von Singularia. Bei Charisius wird in dem Kapitel über das Adverbium, das aus Julius Bo- manus herübergenommen ist, mehrmals ein Statilius Maximus erwähnt, und zwar sind es vereinzelt gebrauchte Worte, sogenannte Singularia {ana^ elQrjfiäva), auf die dieser seine Aufmerksamkeit gerichtet hatte. Merk- würdig sind die Schriftsteller, die er auf solche vereinzelte Erscheinungen hin untersuchte; sie gehören ganz verschiedenen Epochen an, es sind der alte Cato und Cicero. Für Cicero war der Grammatiker auch kritisch thätig, er hatte ciceronische Reden nach guten Exemplaren z. B. des Tiro emendiert. Es fragt sich, in welche Form Statilius Maximus seine For-

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HeleninB Aoro. 601.) 175

schungen brachte. Nach allem, was wir lesen, handelte es sich nicht um einen Commentar, sondern um ein lexikalisches Werk. Die Singularia wurden aufgezählt und erläutert. Da nun einigemal die Singularia Ciceros mit einem «quoque'' eingeführt werden, scheint es, dass die Singularia Ciceros und Catos in Gegensatz zueinander gestellt wurden, also dem- selben Werk angehörten. Dass Cato Singularia darbot, war nicht auf- fallig; dass aber auch der wegen seines Stils vielgepriesene Cicero seine Singularia hatte, konnte immerhin auf den ersten Blick sonderbar er- scheinen. Wann der Grammatiker gelebt hat, kann nur vermutungs- weise festgestellt werden. Bei GeUius wird er nicht erwähnt, er wird also später gelebt haben; dagegen lag er bereits dem Julius Romanus vor.

Zeugnisse Aber die Singularia des Statilius Mazimus. Gharis. = Romanns Gramm, lat. 1 p. 194, 10 quia aaepenumero contendere a nobia non desinitis, licet S. M, de aingularibue apud Ciceronem quoque positie aaepenumero noUt. p. 218, 6 gtamachoae Cicero, ut S. M, de aingularibua apud eum quoque poaitia. Vgl. noch p. 196, 4; p. 209, 4; p. 212, 16; p. 213, 13; p. 214, 17; p. 217, 3 (p. 218, 28); p. 219, 24; p.219, 25 und P-217, 8 rare Cicero pro raro, ut idem Maximua notat; Catonem quoque Ua locwtum. Catonische Singularia p. 202, 11; p. 215, 22; p. 217, 14; p. 220, 16. Ein- geführt werden die Singularia in der Regel durch: iS^. M. notat. Vgl. Fröhde, Fleckeia. Jahrb. Snpplementbd. 18 (1892) p. 645.

Statilius MaximuB als Emendator Ciceros. Id Reden Ciceros findet sich die Subscriptio (0. Jahn, Ber. Aber die Verh. der sftchs. Ges. der Wissensch. 1851 p. 329): Statiliua Maximua ruraua emendavi ad Tyronem et Laetanianum et Dom. et alioa veterea, III oratio eximia (vgl. Eiessling, Coniectaneomm spicilegium, lud. lect. Greifswald 1883 p. 6).

T. Statilius Hazimus Severus hat zwei trochftische Tetrameter und zwei iam- bische Senare auf die Memnonstatue im Jahre 136 gesetzt und sich hierbei vatea genannt (Anthol. lat. vol. 2 Carmina epigraphica ed. Buecheler, fasc. 1, Leipz. 1895, Nr. 227). Dazu bemerkt Buecheler: „^sdem nominibus plures circa id tempus scimus fnisse ho- mines, ez fastis consulem anni 144 (CIL III suppl. 10336), e grammaticis litteris eum qui scripeit de singularibus apud Ciceronem positis, ez syringe Thebana Mä^if4oy ^TatiX^oy tifioy Xoyoy rtor koyitotättay memoratum cum Philopappo rege, et hie quidem idem videtur cum vate esse vir equestris nobilitatis, praeterea credibile est non aUum esse Mazimum eum qui pyramidas visitarat graecumque inscripserat elegidarion in scholüs Clementis pro- trept. 4, 49 traditum, cf. mus. rhen. 88 p. 132.* Den Grammatiker scheint also Buecheler für eine vom vatea verschiedene Person zu halten, während die Prosopographie pars 3 Nr. 603 p. 261 die Möglichkeit der Identität zugibt.

8. Helenius Acre. 601. Der echte und der falsche Acre. Der Grammatiker Helenius Acre lebte nach Qellius, was wir wohl daraus schliessen können, dass dieser den Acre niemals erwähnte. Andererseits lebte er vor Porphyrie, da er bereits von diesem Sat. 1, 8, 25 citiert wird. Sonach wird seine Lebenszeit Ende des zweiten oder Anfang des dritten Jahrbunderts an- zusetzen sein. Seine schriftsteUerische Thätigkeit erstreckte sich, soweit wir sehen können, auf Commentare zu Autoren. Solche Commentare schrieb er zu den Adelphoe und dem Eunuchus des Terenz, vielleicht auch zu den schwer verständlichen Satiren des Persius. Auch ein Commentar zu Horaz muss aus einer Angabe des Porphyrie erschlossen werden. Lange Zeit kursierte unter dem Namen Acres wirklich eine Scholienmasse zu Horaz. Allein die genauere Prüfung der Sachlage zeigte, dass Acre mit Unrecht hier genannt wird. Einmal ist hier eine individuelle Scholien- sammlung gar nicht vorhanden. Die Scholienmasse lässt Schichten aus vei-schiedenen Zeiten erkennen, und gerade in den ältesten Handschriften

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176 Heleniiu Acro. 601.)

fehlt jeder Name bei diesen proteusartigeii Scholien; es ist daher mit Recht angenommen worden, dass vielleicht erst durch Vermutung nach einer Notiz einer Horazbiographie der Name Acres der Scholiensammlung vorgesetzt wurde. ^) Bei diesem Stand der Sache war es die nächste Auf- gabe, die verschiedenen Uecensionen dieser Scholien nach den ältesten und besten Handschriften zu scheiden, und nach mehreren misslungenen Ver- suchen ist jetzt eine Grundlage geschaffen worden. Der Kern dieser Scholien ist sichtlich unbedeutend und ruht zum grossen Teil auf Por- phyrie; doch sind aus anderen Quellen Zusätze hinzugekommen, und um dieser Zusätze willen musste die mühsame Arbeit gethan werden.') Ein wichtiges Ergebnis steht bereits fest, dass Zusätze aus Sueton hinzu- gekommen sind. Die Roma, welche auf die römischen Sitten und Ge- bräuche einging, war allerdings eine für die Erklärung der horazischen Gedichte ergiebige Quelle. Und von dem grossen Einfluss, den Suetons Schriftstellerei noch in den spätesten Zeiten ausübte, zeugt z. B. Isidor. Dass auch aus dem echten Gommentar Acres manches in diese spätere Gommentarienmasse übergegangen ist, dürfte von vornherein wahrschein- lich sein.

Acros Commentare zu den Adelphoe and dem Eunuchus des Terenz. Chans. Gramm, lat. 1 p. 192, 30 viderit etenim Helenius Äcron commentariU, quaa AdeU phis Terenti non indUigentea aUulit, p. 201, 8 Terentiua in Eunueho ,interea loci*: ubi Äcron ,quaerüur', inquit, ,quo aecentu dici debeat interea loci*, p. 210, 15 niH Helenium Äcronem errasse dicendum est, qui priu8 (in Eunueho) sie intellexU. Die Stellen, die GharisiiiB, d. h. Romanos, ans diesen Gommentaren entnommen hat, sind besprochen von Fröhde, Fleckeis. Jahrb. Snpplementbd. 18 (1892) p. 642. (Nach Kiessling, De personis Horat., Greifswald 1880, p. 10 benutzte Romanos ein Terenzexemplar, in dem die Adelphoe nnd der Eonochus mit dem Gommentar Acros, Hecyra und Phormio mit dem Gommentar des Arrontius Gelsus versehen waren.)

Acros Gommentar zo Persius. Man darf diesen wohl aus den Scholien zu Sat. 2, 56 schliessen: Äcron tradit quod in portieu quondam ÄpoUinis Palatini fuerint L Danaidum effigies etc. (0. Jahn, Persius p. GUX; Keller, M^langes Boissier p. 812).

Acros Horazcommentar. Porph. Sat. 1, 8, 25 p. 278 H. memini me legere apud Helenium Äcronem Saganam nomine fuisse Horati temporUms Pompei sagam senatoris, qui a triumviris proscriptus est. Bei Por^yrio lesen wir öfters: qui de personis Horatianis scripserunt (Sat. 1, 3, 21; 1, 8, 90). Mit Rficksicht auf die vorliegende Stefie vermutet Kiess- ling (De personis Horat. p. 9), dass die angefahrten und andere Notizen Ober horazische Persönlichkeiten dem Gommentar Acros entnommen sind ; vgl. noch „Pseudoacro* und carm. 4, ä, 37.

Pseudoacro. Keine Handschrift vor dem 15. Jahrhundert gibt diesen Scholien, die man spftterhin unter dem Namen Acrons veröffentlichte, einen Namen; vgl. Usener, De scholüs Horatianis (Ind. lect. Bern 1863 p. YII): «Acroms nomen aut magnopere fallor aut a docto quodam Italo his scholüs inscriptum est ex auctoritate illius loci qui in Horati vita brevissima novissimus est: Gommentati in illum sunt Porphyrion, Modestus, Helenus et Acren, melius Acren omnibus*.

üeber die Quellen Pseudoacros im allgemeinen vgl. Kiessling, De per- sonis Horat. p. 7: «superstruzit .... adnotationum molem Porphyrionis fnndamento, sed praeterea aliunde quoque ezilem suam doctrinam locupletare vel potius turpem qua insigni» est notissimarum rerum ignorationem obtegere studuit,* wo dann die Qoellen vorgeführt werden. Vgl. auch Wessner, Quaest Porphyr, p. 168.

Sueton als Quelle Pseudoacros. Acro Senn. 1, 7, 20 Bithus et Baechius gladia- torum nomina celebrata apud Suetonium TranquiUum sub Äugusto. AP. 854 seriptor libra-

rius bibliopoku eos veteres dicebant, hoc et Tranquillus affirmat, 417 Scabies ludus

puerorum est; habes in Suetonio. Die Quelle Sueton tritt, ohne dass sie genannt wird, noch deutlich hervor AP. 202, 288.

^) Vgl. Keller, Mölanges Boissier p.811; 1 ') VkI. z. B. F. Marx, Stndia Lnciliana,

Ausg. 2 p. IX. I Bonn 1882, p. 59.

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Pomponins Porphyrio. 602.) 177

üeberlieferung PseadoacroB. Als das Fundament dieser älteren Schollen be- trachtet 0. Keller den Parisinns 7900 s. X (A); dieser bricht ab mit epod. 15, 1; es kommen hinza zwei Hamburger Blätter, welche die Schollen zu epod. 16, 33 17, 50 enthalten (vgl. Keller, Ausg. 2 p. HI). An zweiter Stelle steht Yaticanus-Ursinianas 8257 s. XII (V), dessen Schollen sich Ober den ganzen Horaz erstrecken. Neben ihnen werden noch heran- gezogen Wolfenbnttelanus 2821 s. XV (c), Parisinus 7988 s. Xm (p), Parisinas 7985 s. XV (C), welche die Schollen ohne den Horaztezt zusammenhängend an der Hand yon Lemmata geben. MitAVcp steht in carm. 4,2 15, epod., carm. saec. in näherer Beziehung der lücken- hafte codex Dessayiensis A s. X (v). Ueber die abrigen yon Keller herangezogenen Hand- schriften vgl. Ausg. 1 p. Vin und Ausg. 2 p. XVI. Nachdem man lange Zeit den Com- mentar als einen einheitlichen angesehen hatte, erkannte man aus der in jeder Beziehung ungenflgenden Ausgabe Hauthals doch zuerst, dass die Handschriften in der Zahl und Form dieser Schollen so voneinander abweichen, dass verschiedene Recensionen derselben zu scheiden sind. Keller hat zuerst in den Symbola p. 499 eine Scheidung derselben ver- sucht; Kukula unterschied drei Schichten von SchoUen, die sich vom 5. bis zum 7. Jahr- hundert gebildet hätten. Ueber die verschiedenen Recensionen vgl. jetzt 0. Keller, Ausg. 1 p. yn. Die Recensio r, welche durch die Handschriften Parisinus 9845 s. X/XI (r) und Parisinus 7975 s. XI (y) repräsentiert wird und partim ex recensione §, partim ez Por- phyiione compilata est (Keller, Ausg. 2 p. VI), setzt Keller in s. VH vel VUI, die Re- censio r*, die durch r und r gebildet wird, in s. VH; die Recensio A wird vor Mitte des 5. Jahrhunderts liegen (Keller, Ausg. 2 p. HI); in der Recensio §, welche aus v (vel T) VcC gebildet wird, heisst es Sat 1, 5, 97: ut dixü grammcUicus Theotistus und Sat. 1, 9, 76 He Servius magiater [urhis] exposuU. Der Grammatiker Theotistus (Hertz: Theoc- iistus) war Lehrer Priscians; vgl. inst. 18, 5, 56 Gramm, lat. 2 p. 281 und p. 238. Keller (Ausg. 2 p. IV) verlegt die Recension § in die Zeit von 450 500.

Litteratur. Keller, Scholiasten des Horaz (S3rmb. philol. Bonnens. in honorem Fr. Ritschelii, Leipz. 1867, p. 499); Kukula, De tribus Pseudacronianorum scholiorum recen- sionibus, Wien 1883; Kurschat, ünedierte Horazscholien des cod. Paris. Lat. 7975>^ zum 4. B. der Oden, den Epoden, dem Carmen saeculare und dem 1. B. der Sat, Tilsit 1884; W. Heraeus, Rhein. Mus. 54 (1899) p. 158, p. 305; Sprachliches aus den pseudoacronischen Horazscholien, Rhein. Mus. 58 (1903) p. 462 (bes. aber vulgärlateinische Ausdrücke der Schollen).

Ausg. Ungenagend sind die Ausg. der Horazscholien von Pauly (2 Bde., Prag 1858/59) und von Hauthal (Berl. 1864 66). Massgebende Ausg.: Pseudacronis scholia in Horatium vetnstiora rec. 0. Keller, vol. 1: schol. A V in carmina et epodos, Leipz. 1902; voL 2: schol. in serm. epist artemque po6t. 1904; vgl. dazu Wien. Stud. 28 (1901) p. 109.

9. Pomponius Porphyrie.^)

602. Der Horazcommentar Porphyrios. Neben Vergil war Horaz schon im Altertum ein viel gelesener Schriftsteller, es machte sich daher das Bedürfnis der Erklärung bei ihm geltend. Wir haben bereits den berühmten Grammatiker der hadrianischen Zeit, Terentius Scaurus, als Horazcommentator kennen gelernt; ihm folgte Acre. Allein diese Ge- lehrten werden vorzugsweise die wissenschaftliche Seite ins Auge gefasst haben. Horazens Dichtungen, besonders die Satiren und die Episteln, haben soviel Beziehungen zur Zeit, dass ein genaueres Studium der Epoche zum Verständnis notwendig ist. Diese reale Horazerklärung ist aber nicht das Ziel Porphyrios, er steckt sich ein viel bescheideneres, wie es der gewöhnliche Schulunterricht erfordert. Um Feststellung des Sinnes, der grammatischen Konstruktion, der dichterischen Schönheit, auch der Vortragsweise ist es ihm zu thun. Zur Erkenntnis der realen Seite des Altertums trägt sein Commentar nicht viel bei, dagegen gibt er uns ein Bild von der schulmässigen Interpretation des Horaz im dritten Jahr- hundert; denn in diese Zeit werden wir den Commentar zu setzen haben.

^) Der neueste Herausgeber Holder chische # in lat Schrift (Hermes 14 (1879) scliTeibt Porfyrio; ich behalte die Schreibung p. 72). Porphjrio bei; vgl. Mommsen, Das grie-

Bftndbaoh der klm. AltertniiMWineiiBclMft. Vm, 8. 2. Aufl. 12

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178 Pomponiiui Porphyrio. 602.)

Der Commentar liegt uns jetzt in einem Corpus vor. Allein ursprünglich, scheint es, war derselbe einem Horazexemplar beigeschrieben. Als später- hin diese Erläuterungen aus dem Horazexemplar herausgehoben und zu einem selbständigen Ganzen vereinigt wurden, konnte es nicht fehlen, dass die redigierende Hand sich bemerkbar machte. Sie scheint beson- ders Kürzungen vorgenommen, auch manches ganz gestrichen zu haben, namentlich gegen das Ende zu, vom zweiten Buch der Satiren an. Auch Störungen der Ordnung waren hierbei nicht zu vermeiden. Der Commentar ist daher nicht in unversehrter Gestalt auf uns gekommen. Allein er hat in der üeberlieferung trotz aller Unbilden, welche die Zeit dem Schriftwerk hinzugefügt, seine Individualität gerettet. Dies kam daher, dass derselbe viel weniger gelesen wurde als die sogenannten pseudoacronischen Scholien. Gleichwohl lebte er in denselben fort, denn er lieferte diesen Scholien die Grundlage. Ausser Horaz commentierte vielleicht Porphyrio auch den Lucan.

Die Zeit Porphyr! OB muss yomelunlich ans Gharisiiis bestimmt werden. Dort heisst es (Gramm, lat. 1 p. 220, 27): aarete pro integre, sareire enim est integrum faeere. hine ^arta tecta ati sintf opera publica [publice] locantur, et ut Porphyrio ex Verrio et Festo ,in auguralibus*, inquit, ,libri» ita est, sane aarcteque*. Es ist wahracheiiilicb, dass diese Notiz Porph3rrioB in dem vollständigeren Commentar zu Epist. 1, 8, 31 {male sarta) stand. Ans dieser Stelle folgt einmal, dass Porphyrio vor Charisias gelebt. Zor Bestimmnng der Lebenszeit des Gbaiisios dient am besten Hieronymos za 858 n. Chr.: Ekianthiue eruditissimua grammaiicorum Constäntinopoli diem obiit, in cuius locum ex Africa Chariatus adducitur, wo kaum zweifelhaft ist, dass Charisias zu lesen ist (üsener, Rhein. Mos. 23 (1868) p. 492; vgl. § 833.) Also lebte Porphyrio vor 358. Aber wir kommen noch weiter zniilck, wenn wir annehmen, dass Charisias jene Worte, in denen Porphyrio vorkommt, seiner Qaelle entnommen hat. Diese Quelle ist Julius Romanus fClr den Ab- schnitt de adverbio (190, 8—224, 22). Es ist nicht wahrscheinlich, dass Charisius eine so gelehrte Notiz selbst hinzugefQgt. Es wäre also Porphyrio nicht bloss vor Charisias, sondern auch vor Julius Romanus anzusetzen. Wir hfttten aÜso die Reihe Porphyrio Jnlius Romanus Charisius. Leider ist die Zeit des Julius Romanus auch nur durch Combination zu ermitteln. Die jüngsten Autoren, die er citiert, sind Apuleius (Gramm, lat 1 p. 240, 28; p. 248, 5) und Gellius (p. 139, 2). Das Ende dieser Mftnner muss in die zweite H&lffce des zweiten Jahrhunderts fitll^n; es wird daher Julius Romanus dem dritten Jahrhundert an- gehören. Da mm Porphyrio den Sueton und Acro citiert, von Gellius aber nicht citiert wird, also wohl nach dessen Tod geschrieben hat, werden wir Porphyrio in den Anfang des dritten Jahrhunderts zu rücken haben (Wessner, Quaest. Porphyr, p. 187). Zu dem dritten Jahrhundert wird auch eher passen als zu dem vierten (C. 1, 5, 12): videmua hodieque pingere in tabulia quosdam casus, quos in mari passi sint, atque in fanis marinorum deorum ponere. Sunt etiam qui vestem quoque ibi suspendunt, diis eam conseerantes, (Wey- man, Sitzungsber. der Mflnchner Akad. der Wissensch. 1893 p. 385.)

üeber die Entstehung des Horazcommentars vgl. Wessner p. 161 (Sat. 1, 9, 52).

Lflcke im Horazcommentar. Sat. 2, 3, 103 springt der Commentar gleich auf 141 ; femer 2, 6, 72 werden die Verse bis zum ScUnss der Satire (117) übersprungen.

Kürzung des ursprünglichen Horazcommentars. Zu Sat. 1, 9, 22 De Visco infra dicetur. Es sollte die Rede von ihm sein Sat. 1, 10, 83. Allein hier lesen wir ab- solut nichts über Viscus. Die acronischen Scholien (y) dagegen bieten eine Note über Viscus, so dass es wahrscheinlich ist, dass den acronischen Scholien Porphyrio noch vollständiger vorlag. (Eiessling, De personis Horai, Greifswald 1880, p. 6; Wessner, Quaest. Por- phyr, p. 186; Keller, M^langes Boissier p. 312.) Sat. 1, 6, 41 heisst es: patre libertino natum esse Horatium et In narratione, quam de vita iUius habui, ostendi. Es geht dem Com- mentar eine Vita voraus, die mit den Worten beginnt: Q. Horatius Flaecus poeta lyrieus libertino patre natus. Auf diese Angabe kann Porphyrio unmöglich mit ostendi hinweisen (Yahlen, Hermes 30 (1895) p. 25 und oben § 251 ; 2, P p. 98). Weiterhin ist zu beachten, dass von dem zweiten Buch der Satiren an die Scholien anfangen, spftrlich zu werden. Vgl. das Verzeichnis der Stellen, zu denen in dieser Partie ErklArungen fehlen, bei Wessner p. 185.

Quellen des Horazcommentars. Von den Horazcommentatoren nennt Porphyrio Claranus Sat. 2, 3, 83, Scaurus Sat. 2, 5, 92 und Acro Sat. 1, 8, 25. Auch Sueton wird ein- mal citiert (epist. 2, 1 p. 368 H.). Aber oft werden seine Quellen nur in unbestimmter

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C. Julius Bomanas. 603.) 179

Weise eingeftthrt mit quidam (die Stellen yeraeichnet Holder in seiner Ausgabe p. 610) oder mit qui de personis Horatianis seripserunt (vgl. zu Acre oben p. 176).

Die üeberlieferang des Porphyrio beraht auf dem Vaticanos 8314 s. IX (eng ▼erwandt mit ihm ist der Monacensis Lat 181 s. X); vgl. HftaBsner, Gott. gel. Anz. 1895 p. 916.

Ausg. von W. Meyer, Leipz. 1874 und A. Holder, Innsbmck 1894.

Litteratar. Keller, Scholiasten des Horaz (Symb. philol. Bonnens. in bonorem Fr. Ritscbelii, Leipz. 1867, p.491); Vrba, Meletemata Porpbyrionea, Wien 1885 (gegen dessen Methode, ans der Sprache Kriterien fOr die Abfassungszeit des Commentars zu gewinnen, sich Wessner, Qnaest. Porphyr., Dissert 1892 (= Comment philoL Jenenses 5 (1894) p. 155) wendet); Bnecheler, Coniectanea (Rhein. Mos. 48 (1893) p.87; 57 (1902) p.321); G. Land- graf, Üeber die Latinität des Horazscholiasten Porphyrion (Archiv fOr lat. Lexikographie 9 (1896) p. 549), der den Porphyrie auch in die erste Hftlfte des 8. Jahrhunderts setet; J. M. Sto Wasser, Kleinigkeiten aus Porphyrio (Serta Harteliana, Wien 1896, p. 125); W. He- raeus, Zur Kritik und ErklAmng von Porphyrios Horazscholien (Philol. 59 N. F. 18 (1900) p. 158, p. 817, p. 477, p. 680).

Commentar zum Lucan. Commenta Lucani 1, 214 üsener Puniceus Rubicon Por- furion ,puniceum' inierpretatuB est quasi feniceum. Nach dieser Glosse scheint Porphyrio auch den Lucan commentiert zu haben.

10. G. Julius Romanus. 603. Die a^oqiicU des Julius Bomanus« Wenn wir den Gharisius aufschlagen, müssen wir uns stets erinnern, dass wir nicht diesen Gram- matiker zu Rate ziehen, sondern die Schriftsteller, die er einfach herüber- genommen. Zu diesen zählt der Grammatiker G. Julius Romanus. Ganze Partien gehören ihm, nicht dem Gharisius. Wie bei so vielen Gram- matikern, ist auch bei ihm seine Zeit nicht ausdrücklich bezeugt. Wir werden ihn dem dritten Jahrhundert zuweisen.^) G. Julius Romanus schrieb ein grammatisches Werk, dem er den Titel dg>oQfia( gab; er wollte also nur Prinzipien, Elemente geben, die zu weiteren tieferen Studien führen könnten. Das Buch teilte er in eine Reihe von Abschnitten; da Gharisius auch diese Abschnitte öfters citiert, sind wir in den Stand gesetzt, uns ein annähernd deutliches Bild von dem ganzen Werk zu machen. Die Abschnitte bezogen sich auf die Redeteile, auf die Kasus, auf die Ortho- graphie. Das Werk wird also ein ziemlich vollständiges Gebäude der damaligen Grammatik gewesen sein. Die Methode des G. Julius Romanus bei den einzelnen Materien war die, dass er zuerst die allgemeinen Lehren vortrug, dann alphabetisch das Wortmaterial mit den Belegstellen vor- führte. Romanus hatte sich in der grammatischen Litteratur tüchtig um- gesehen, er hatte Sisenna, Plinius, Sueton, Asper, Q. Terentius Scaurus, Flavius Gaper, Helenius Acre, Statilius Maximus u. a. zu Rate gezogen.

Das Verhältnis des Gharisius zu G. Julius Romanus. Es werden folgende Abschnitte des Gharisius dem Julius Romanus beigelegt (Keil praef. p. XLV ; Fr5hde p. 568):

1. de analogia 116,80—147, 16

2. de adverbio 190,8—224,22 8. de coniunctione 229, 8—82

4. de praepositione 236, 16—288, 14

5. de interiectione 289, 1—242, 12.

£b kommen hinzu einzelne Stellen; vgl. Keil 1. c, Froh de 1. c. Allein es ist wahrschein- lich, dass noch andere Teile des Gharisius, wo J. R. nicht genannt ist, auf diesen zurück- gehen. Hier stösst die Forschung natOrlich auf Schwierigkeiten. Vgl. Schott maller. De Plinii lihris grammaticis, Bonn 1858, p. 15; Fröhde p. 569; Boelte, Die Quellen des Gharisius 1, 15 und 17 (Fleckeis. Jahrb. 1888 p. 401). Vgl. § 888 p. 151.

Die d(po(ffAai Gramm, lat. 1 p. 280, 1 G, Julius Ramanus libro atpo^fitay mi& tituh

^) Vgl. den Abschnitt .die Zeit Porphyrlos' (p. 178).

12*

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180 Marias FIoUiib Saoerdoa. 604.)

de eoniunetUme, p. 238, 16 Julius Romanus lihro utpoQfitiv sub titulo de praeposüiane. Ans diesen Stellen folgt, dass J. R. ein Werk geschrieben mit dem Titel atpoQfiai nnd dass in demselben die einzelnen Teile sachliche üeberschriften hatten. Vgl. p. 236, 16 6r. Julius Bamanus de praeposUionibus libro atpoQfjuäy, Wir finden aber auch folgende Gitate: p. 190, 8 de adverbio süb titulo a(poQfjuoy, p. 209, 20 de consortio praeposUionum, quem {Ubrum) adaeque sub titulo tetpoQfjuör dedimus. Obwohl diese Citierweise einigermassen gerecht- fertigt werden kann, da titulus «die Aufschrift" (sowohl des ganzen Bachs als des ein- zelnen Kapitels) bezeichnet, ist sie doch gegenüber der ersteren als eine nngenane anzn- sehen. Wir finden weiter citiert p. 56, 4: R. in libro de anälogia (114, 1); allein hier werden wir nicht eine zweite Schrift des Romanos annehmen, sondern einen Teil der atpoQ' fial; daf&r spricht, dass Gharisius (p. 116, 29) 1, 17 flberschreibt: de anahgia ut ait Ro- manus, femer dass Gharisius p. 117, 6 sagt: quae .... G, J. R, sub eodem titulo exposuü (nftml. de anälogia).

Die einzelnen Teile der «fpoQiAal, Dadurch, dass Gharisius den Julius Romanas unter den einzelnen Titeln citiert, erhalten wur einen Einblick in den Aufbau des Werks. Wut können folgende Teile konstatieren:

1. de coniunctione 230, 1.

2. de praepositione 238, 16 {de praepositionibus 236, 16).

3. de adverbio 190,8 {de adverbiis 114,28).

4. de consortio praepositionum 209, 20.

5. de anälogia 56,4; 114, 1; 116,29; 117,6.

An diesen Stellen ist überall Romanus und der Titel genannt. An folgenden ist Romanus genannt, aber kein Titel; dieser beruht also auf Schlussfolgerung:

6. de interiectione, erschlossen aus p. 239, 1 O. Julius Romanus ita refert: inter- iectio est pars orationis etc. Vgl. J. Tolkiehn, Der Abschnitt de interiectione in den 'Jg>oQfiai des G. Julius Remanus, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 27 (er gewinnt das Resultat {B^. 29): «Wir sind berechtigt, auch in dem Abschnitt de interiectione die alpha- betische Reihenfolge der Lemmata im Texte des aus Romanus erweiterten Gharisius als die ursprflngliche anzusehen").

7. de yerbo, erschlossen aus p. 254, 8 sed C. Julius Romanus ea verba (nftmlich da tibi, datur mihi a te u. a.) idiomata appellavit.

Es folgen endlich Gitate, wo der Titel der Schrift, aber ohne Namen des Autors er- scheint. Hier beruht die Zuteilung an Romanus auf der Annahme, dass die betreffende Partie des Gharisius aus Romanus mit dessen eigenen Gitaten herftbergenommen wurde:

8. de consortio casuum (182, 31 ut de consortio casuum diximus),

9. nsgl oQ&oygaqfiag (135, 15 quod negl oQ^oyqafplag eongruit quaestionibus copulare),

10. de distinctionibus (229, 18 ut de distinctionibus diximus). Vgl. Fröhde p.655. Litteratur. 0. Fröhde, De G. Julio Romano Gharisii auctore (Fleckeis. Jahib.

Supplementbd. 18 (1892) p. 567); Morawski, Quaestionum Gharisianarum specimen (Hermes 11 (1876) p. 339); Neumann, De Plinii dubii sermonis libris Gharisii et Prisciani fontibus, Kiel 1881; Bölte, De artium scriptoribus latinis, Bonn 1886; Die Quellen von Gharisius 1, 15 und 17 (Fleckeis. Jahrb. 137 (1888) p. 401).

11. Marius Plotius Sacerdos.

604. Aeussere Geschichte der Grammatik des Sacerdos. Im Jahre 1837 publizierten die Wiener Gelehrten Eichenfeld und Endlicher in den «Analecta grammatica" aus einem Codex, der sich früher in Bobbio be- fand, zwei Bücher eines Grammatikers M. Claudius Sacerdos. Das Werk war aber verstümmelt, es hatte durch den AusfaU von Quatemionen zwei grössere Verluste erlitten, am Anfang des ersten und im zweiten Buch. Die Wiener Herausgeber machten aber auch die Beobachtung, dass das zweite Buch des Sacerdos mit den „catholica" des Probus im wesentlichen übereinstimme. Weiterhin erkannten sie richtig, dass das von Putsche herausgegebene Buch eines Marius Plotius Sacerdos ,de metris' mit den zwei Büchern des M. Claudius Sacerdos im Zusammenhang stehen müsse; dies ergebe sich aus der Einleitung dieses metrischen Buchs, welche die Entstehungsgeschichte eines grösseren Werkes darlegt. Der Verfasser er-

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M«riiui Plotins Saoerdos. 605.) 181

zählt nämlich, sein Buch „de institutis artis grammaticae" habe den Beifall des ,,vir clarissimus Uranius", dessen Sohn Gaianus dasselbe ge- widmet war, gefunden; dieser vornehme Mann habe ihn auch veranlasst, ein zweites Buch »de nominum verborumque ratione nee non etiam de structurarum compositionibus exprimendis'' hinzuzufügen. End- lich habe er auf den Wunsch des Maximus und Simplicius auch noch ein Buch «de metris'' geschrieben. Da nun in den drei Bücherii dieselbe Sprache und dieselbe Methode z. B. die Benutzung von Sacerdos als Paradigma herrscht, muss die Autorschaft des Sacerdos fttr die drei Bücher in Anspruch genommen werden. Es fragt sich nur noch, wie wir den Autor nennen sollen, ob M. Claudius Sacerdos oder Marius Plotius Sacerdos. Da der Verfasser in der Metrik 504, 19 mit Marius als seinem Namen zu spielen scheint (wie anderswo mit .Sacerdos*), wird die Ueber- lieferung «Marius Plotius Sacerdos" vorzuziehen sein.

Lebenszeit des Marias Plotins Sacerdos. Die gegebenen Kriterien führen zu einem sehr nnbestimmten Resultat. Genannt ist der Metriker Jnba (Gramm. lat 6 p. 546, 8). Andrerseits setzt ihn der Grammatiker Diomedes (Granmi. lat 1 p. 318, 7) voraus. Also ist der Granmiatiker nach Juba und vor Diomedes anzusetzen. Weiter führt die Betrachtung der im Eingang des 8. Buchs genannten vornehmen Persönlichkeiten Uranius, Gaianus, Mazimus und SunpUcius. Von diesen erscheint Gaianus im cod. Just, an folgenden Stellen: 3, 32, 11; 5, 46, 3; 6, 42, 26; 8, 28, 18. Es sind hier Rescripte des Diocletian und Maximian an ihn gerichtet. Könnten wir nun nachweisen, dass zu gleicher Zeit auch die anderen genannten Persönlichkeiten gelebt hätten, so wftre grosse Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass wir die Zeit des Grammatikers richtig ermittelt hätten. Auch an Mazimus sind De- krete des Diocletian und Maximian gerichtet (6, 9, 5; 9, 41, 15). An Uranius wendet sich ein Dekret des Alexander Severus vom Jahre 224 (2, 1, 6). Wurde der Sohn, Gaianus, um diese Zeit oder später geboren, so können an ihn jene Dekrete des Diocletian und Maximian gerichtet sein. Wir werden daher mit grosser Wahrscheinlichkeit die Abfassung der gram- mataschen Schrift in die Zeit vor Diocletian rflcken.

605. Charakteristik der Grammatik des Sacerdos. Das erste ver- stümmelte Buch enthielt nach den Elementen die Lehre von den Rede- teilen, die aber in sonderbarer Reihenfolge behandelt sind, welche auf eine Störung schliessen lassen. Den Schluss bildet der besser erhaltene Teil 9 de vitiis orationis, de schematibus, de tropis". Was zwischen der Eingangs- und der Schlusspartie in der Mitte liegt, steht nicht an seinem Platze. Aus dieser Darlegung ergibt sich, dass dieses Buch in einem Zustande uns vorliegt, in dem es der Grammatiker nicht geschrieben haben kann.

Das zweite Buch behandelt die Ausgänge des Nomen, um die De- klination und das Geschlecht zu bestimmen, ebenso werden die Ausgänge des y erbums zur Feststellung der Gonjugation untersucht; zuletzt werden die rhythmischen Satzausgänge durchgenommen (de structuris). Dieses Buch stimmt, wie bereits gesagt, im wesentlichen mit den ^catholica Probi''. Zwar haben die «catholica'' im Eingang noch einen Abschnitt über die Deklinationen, der bei Sacerdos fehlt; allein es ist sehr wahr- scheinlich, dass hier kein Zusatz in den „catholica", sondern eine Lücke in unserem Buch vorliegt. Auch sonst finden sich Abweichungen, aber sie erklären sich als verschiedene Brechungen eines und desselben Lichts; beide Exemplare dienen dazu, die ürgestalt des Sacerdos zu gewinnen. Die Identität der beiden Werke ist zweifellos, die „catholica* führen sich ausdrücklich als der zweite Teil eines Werkes ein, dessen erster die «in-

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182 Mftriua Plotias Ssoerdos. 605.)

stituta artium" behandelt habe, und auf ein solches Buch weisen sowohl die jycatholica" als Sacerdos hin. Diese Zuteilung eines Buchs des Sacerdos an Probus ist merkwürdig, wird aber auch durch die spätere grammatische Litteratur bestätigt. >)

Das dritte Buch handelt über Metrik; hier verfährt Sacerdos oft sehr nachlässig, auch legt er grosse Unwissenheit an den Tag. Das Buch enthielt eine grosse Menge griechischer Beispiele, von denen viele durch die Schuld der Abschreiber ausfielen. Auch sonst hat das Buch noch Störungen erfahren.

Bie Identitftt des zweiten Bachs des Sacerdos and der Gatholica ProbL Dass beide Schriften im weaenÜichen gleich sind, zeigt die Yeraleichong. üeber das, was die ,catholica* am Eingang mehr haben, vgl. Keil, (kämm. lat. 6 p. 422; Jeep, Lehre von den Redeteilen, Leipz. 1893, p. 76. Ueber die aonstigen Verachiedenheiten zwischen beiden vgl. J. Steup, De Probia grammaticis, Jena 1871, p. 149. üeber das VerhXltnis der beiden sagt Keil p. 422: ,Antiqaior et plenior olim liber fdit» ex quo tamqaam com- muni fönte et hie liber, quem nonc Claadii Sacerdotis nomine inscriptom habemos, et Probi catholica, quae feruntor, ita dncta sont, ut alia apnd hunc, alia apud illom servarentor.* DasB das Buch nicht von Probas, sondern von Sacerdos stammt, beweist die Gleichartigkeit dieses Baches mit dem ersten, das doch dem Sacerdos angehört So wbd Sacerdos, das in den , catholica* Gramm, lat. 4 p. 4, 26; p. 21, 26; p. 32, 19; p. 88, 8 unter den Beispielen verwertet wird, auch im 1. B. so gebraucht (Gramm, lat 6 p. 488, 21). Es kommt hinza, dass sich die «catholica* ausdrttcklich als eine Fortsetzung einfuhren (Gramm, lat 4 p.4, 1): quaniatn instituta artium suffieienter tractavimus, nunc de catholicis naminum verborumoue rationibtu doceamus. Das 1. B. des Sacerdos (Gnunm. lat 6 p. 470, 21) schliesst mit aen Worten: de eatholicis pero nominum atque verborum UUius exfxmemus. Auch finden wir in den «catholica* Verweisungen auf das erste Buch wie cath. 39, 8 aieut in imtUtUis artium, hoc est in libro prinw monstravi (Sacerd. 491, 9); cath. 40, 16 (Sacerd. 492, 26). Auch stimmt das, was cath. 38, 17 von aalveo sagt (Sacerd. 490, 21), mit Sacerd. 438, 7. Vgl. Wentzel, Spib. crit, Bresl. 1858, p. 28; Steap, De Probis p. 160; Keil, Gtramm. lat. 6 p. 422. üeber den Anlass, das Buch dem Probas beizalegen, siehe eine Vermutung bei Jeep p. 70. Mit Unrecht bestreitet Rosenstock, Ein Beitrag zur Proliusftrage (PhiloL 51 (1892) p. 678), die Identität; vgl. § 479 (2, 2* p. 342).

Die Identität des Marius Plotius Sacerdos und des M. Claudius Sacerdos. Das Buch ,de metris* führt sich ein: Marius Flotius Sacerdos composui Ramae doeens de metris. Den Namen Marius verwendet Sacerdos auch als Beispiel (Gnunm. lat 6 p. 504, 19). Dass der Grammatiker und der Metriker identisch sind, zeigen Beruh, ten Brink, Mnemos. 3 (1854) p. 338; Wentzel, Symb. crit p. 38; Steup, De Probis p. 164; Keil, Gramm, lat 6 p. 420. Es ist ganz dieselbe Art in den grammatischen Büchern wie im metrischen. Wie in jenen, so wird auch in diesem Sacerdos als Beispiel gebraucht (517, 24; 520, 1; 536, 13; 539, 1; 539, 15), auch stimmt, was 532, 17 (über den proceleusmatischen Tetrameter) g^agt wird, mit dem, was im 1. B. bei der eetasis (452, 22) vorkommt.

Quellen. Dass Sacerdos in dem Buch „de metris* griechische Quellen zu Grande

gelegt hat, folgt aas seinen Worten (543, 16): in hoc lihro , quem de graecis nobüibus

metricis lectis a me et ex his quicquid singulis fuerat Optimum decerpto composui.

Die Ueb erlief erung der zwei ersten Bücher ist eine andere als die des dritten; jene beruhen auf dem Vindob. 16 (Bobiensis s. VU/VIII), dieses auf dem Valentianus s. IX« dem Leidensis (Vossianus 79) s. X und dem Parisinus (Sangermanensis) 1094 s. X. Vgl. auch Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Er- gänzungsheft p. 80).

Ausg. von Keil, Gramm, lat 6 p. 427.

Die übrigen Grammatiker des Zeitraums sind:

1. ürbanus wird öfters von Servius angeführt (die SteUen bei Lämmerhirt, De priscorom scriptomm locis a Servio allatis, Jena 1890, p. 325). Da Urbanus den Gomutus voraussetzt, andererseits von Velius Longus und dieser wieder von Gellius vorausgesetzt ist, wird der Grammatiker der hadrianischen Zeit angehören. In eine spätere 2^it setzt ihn Thilo, Aasg. des Servius praef. p. XVI Anm. 2: «ürbanum Ribbeckius (proL p. 167) Velio Longo, qui ipse a Gellio (XVIIl, 9, 4) commemoratar, antiquiorem fnisse coniecit» quia illins ad Aen. V 517 adnotatio, quam Servius laudavit, Longi scholio, quod in Veronenai

*) Vgl. oben § 479, 1.

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Xariui FlofeiiiB Baoerdos. 605.) 188

codice ad ▼. 488 extat, sappleretar. yenun qnidem est poetam a Gornnti vituperatione (cf. Schol. Veron.) mnlto pradentiiis a Longo quam ab Urbano defensimi esse, neqne tarnen inde seqnitar hnnc ante iUnm scripsisae. immo com ea qoae Senrios ex ürbani commen- tario excerpait ab antiqnioram interpretom doctrma et iudicio pleraqne aliena sint» rectius eom inferiore aetate, id est quarto fere saecnlo, Vergilii cannina commentatom esse sta- taere yideor.*

2. P. Larinius. Gellios 20, 11, 1 P. Lavini liber est non ineuriaae faetua. h in- scriptuB est de verhis eordidis.

3. Velins Geier stand in wissenschaftlichem Brief^erkehr aber grammatische Dinge mit dem Kaiser Hadrian (Prisdan. Gramm, lat 2 p. 547; die SteUe ist oben p. 168 ans- geachrieben). Philostrat. vita sophist 1, 22, 8 ov yoQ Moyvaiov j6 fp^vticfjia rovto, aAAa KiXeffOf tov rc/ifo/^ff^ov, o di KäXeg ßaatXtxtüy fx^y ifHütoXtoy aya^og ngoiTTatfjgf fjteXätfi did ov* dnoxQuSy, Jioywriip di^ xdy ix fACtgaxlov XQ^yoy SuttpoQog, Das genannte Amt wird Geier unter Hadrian bekleidet haben. Man könnte sonach die Identität des Technographen, d. h. des Verfassers einer Rhetorik, mit dem Grammatiker annehmen. Allein vielleicht ist dieser identisch mit dem Lehrer des L. Veras, Ganinias Geler (Gapitol. Ver. 2, 4; vgl. oben p. 14); vgl. Friedlaender, Sittengesch. Roms 1' (Leipz. 1888) p. 187; Gantarelli, Stadi e docnmenti di storia e diritto 19 (1898) p. 158.

4. Aelias Melissas (zu unterscheiden von dem Freigelassenen des Maecenas G. Me- lissas, vgl. § 277) schrieb ausser anderem .de loquendi proprietate*. V^. GeUius 18, 6, 1, der von ihm sagt: tu nostra memoria fuit Bomae summt ^idem loci inter gram» matieos id temporis; aed maiore in litteris erat iactantia et aoq>tajeltf quam opera. Die Zuteilung der Fragmente ist wegen des Vorhandenseins eines Homonymns nicht ohne Schwierigkeiten.

5. Arruntius Gelsus wird öfters angeführt von Priscian, Gonsentius und von Gharisias, d. h. Romanus, der fast nur Erklftrungen des Gelsus zu Vergils Aeneis 1. XI (Gramm, lat 1 p. 200, 27; p. 214, 18; p. 222, 6) und zu dem Phormio des Terenz (207, 18; 212, 8; 213, 18; 214, 4; 222, 80; 223, 11) anfahrt Wie es scheint, sind mehrere Werke anzunehmen, eine Grammatik, aus der Priscian und Gonsentius schöpften, und zwei Gom- mentare, einer zu Vergil und einer zu Terenz (Fröhde, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 18 (1892) p. 639). Die Zeit ist nicht genau bestimmbar, der Grammatiker lebte vor Romanus. Die Bestimmung der vergilianischen Fragmente ist schwierig, weil in den Scholien Gelsus und Gomelius Gelsus erscheinen. Ritschi, Parerga, Leipz. 1845, p. 367; Ribbeck, Proleg. Verg. p. 25; Goetz, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 2 Sp. 1265; Ptosopographia imperii Rom. pars 1 Nr. 987 p. 146. Vgl. noch § 836 p. 162.

6. Pollio. Fronte spricht von einem PoUio, dessen Name für ihn mit Horaz so verwachsen war, dass er schreiben konnte (p. 34 Naber): rogo ne Horatii memineris, aui mihi cum Polione est emortuus (die Phrase kommt auch vor p. 17 N.). Wir haben es also offenbar mit einem Gonmientator des Horaz zu thnn. Es ist zweifeUos derselbe Pollio, den Gapitol. Marc. 2, 3 (1 p. 48 Peter) unter den Lehrern des Marcus Aurelius nennt: usus praeterea grammaOcis Qraeeo Alexandro Cotiaensi, Latinis Trosio Äpro et Polione (üeberUeferung: et Pokmo) et Eutychio Proculo Siccensi. Diesen Pollio hat man aber auch unter den Erklftrem VergpUs finden wollen; manche pollionische Erklfinmgen erscheinen Ribbeck so absurd, dass er sie nicht dem berOhmten Asinius Pollio zuzuschreiben wagt: es sind die Stellen Serv. zuVerg. Aen. 2, 7 (Asinius Pollio), 6, 554 (Pollio), 11, 183 (Asinius Pollio); Rib- beck (Proleg. p. 116) nimmt an, dass «Asinius* irrtamlich hinzugesetzt wurde. Er folgt hiebei dem Vorgange Th. Bergks, 2^itschr. far die Altertumsw. 1845 p. 119 = El. philol. Sehr. 1 (Halle 1884) p. 600 Anm. 13. Ein Vergilcommentar Pollios war im 12. Jahrhundert in Frankreich noch vorhanden; vgl. Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsheft p. 72). H. Peter, Ueber einige Schriftsteller des Namens Pollio (Fleckeis. Jahrb. 119 (1879) p. 423).

7. EutychiusProculus. Vgl. die Nr. 6 ausgeschriebene Stelle aus Gapitolinus. Hiezu kommt noch ebenda 2, 5 Prqculum usque ad proconsulatummprovexit onerihus in se receptis; Treb. Pollio trig. tyx. 22, 14 (2 p. 121 Peter) quod apud Proeulum grammaticum, äoctissimum sui temporis virum, cum de peregrinis regionibus loquitur, invenitur, Marc. Anton, comment 1, 6 (p. 2 Stich) stellt Gataker Eviv^iov durch Gonjektur her.

Der sog. Apuleius minor. Unter dem Namen des Apuleius sind uns zwei Schrift- chen ,de nota aspirationis* und ,de diphthongis'' aberliefert. Wann der Verfasser dieser mageren Schriftchen gelebt hat, wissen wir nicht; mit dem bekannten Apuleius haben sie nichts zu thun; sie stammen aus einer viel späteren Zeit, doch gehören sie noch dem Altertum an. Anders steht es mit den ,L. Gaecilii Minutiani Apulei de orthographia frag- menta*, welche Osann mit dem zuerst genannten Schriftchen herausgegeben hat (Darm- fltadt 1826). Aber diese Fragmente sind eine Fälschung des Gaelius Rhodiginus, welcher

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184 Der Metriker Jaba. 606.)

von 1508 1512 als Professor in Ferrara wirkte. Madvig, De L. Apoleii fragmentiB (Opnsc. academica, Kopenhagen 1887, p. 1); 0. Grusius, Entstehimgszeit und Verfasser von Ps.- Apuleins De orfchographia (Philol. 47 N. P. 1 (1889) p. 434).

12. Der Metriker Jaba.

606. Das metrische Handbuch Jubas. Im Altertum machten sich auf dem Gebiet der Metrik zwei Richtungen geltend:^) Die einen stellten zwei Grundmetra auf, den Hexameter und den iambischen Trimeter, und leiteten daraus alle übrigen Metra ab; dieses System wurde den Römern besonders durch Varro und Caesius Bassus nahe gebracht. Die zweite Richtung ging dagegen von einer Mehrheit grundlegender Rhythmen aus, welche .metra prototypa'' oder «physica'' hiessen; die hervorragendsten griechischen Vertreter dieses Systems waren Heliodor und Hephaestion; dem letzteren schlössen sich die Byzantiner, dem Heliodor dagegen Juba an, durch den die Lehre von den ,metra prototypa'' zu den Römern ge- langte. Wer ist dieser Juba? Wir kennen einen gelehrten Schriftsteller dieses Namens, es war der Sohn des Königs von Numidien. Nach dem Fall des väterlichen Reichs kam er im Jahre 46 v. Chr. als Kriegsgefangener nach Rom und gab sich gelehrten Studien hin. Unter seinen vielen Schriften ragten besonders seine ofioioTtireg hervor, in denen die römischen Sitten mit denen anderer Völker verglichen waren. Allein mit diesem ge- lehrten Prinzen ist der Metriker keineswegs identisch; der Sohn des Königs von Numidien schrieb in griechischer Sprache, auch legt kein antiker Schriftsteller diesem Juba ein metrisches Werk bei. Auch die Zeit er- hebt Widerspruch gegen eine Identifizierung. Der Prinz Juba ist Zeit- genosse des Augustus, der Metriker kennt den Dichter Annianus,') einen Zeitgenossen des Gellius, er lebte also höchstens im letzten Viertel des zweiten Jahrhunderts. Aber dass auch der Metriker ein Afrikaner war, ist nach dem Namen nicht zweifelhaft. Das metrische Werk des Juba bestand aus mindestens acht Büchern, denn dieses Buch wird noch citiert. Es war im Grunde genommen eine Bearbeitung des Heliodor. s) Die Lehren waren durch zahlreiche Beispiele erläutert, darunter waren viele, die der Metriker selbst gebildet hatte. Sein Handbuch wurde von den späteren Grammatikern viel benutzt; allein da der Gitate, welche ausdrücklich auf Juba zurückgeführt werden, nur wenige sind, ist die Rekonstruktion des verlorenen Werkes nicht ohne Schwierigkeiten.*)

Zur Charakteristik des metrischen Handbuchs. Servios zn Verg. Aen. 5, 522 nennt Jaba artigraphua. Daher kann man yennuten, dass sein Werk den Titel «Ars** fELhrte. Eine Vermutung Aber einen Auszug, in den Juba sein grösseres Werk gebracht, siehe bei G. Schultz, Quibus auctoribus Aelius Festus Aphthonius de re metrica usus sit, Bresl. 1885, p. 89. Ueber seine Quelle sagt Aphthonius Gramm, lat. 6 p. 94, 6: Juba noster, qui inter tnetricos auctoritatem primae eruditioni8 obtinuU, insistens Heliodori vesti- giis, qui inter Graecoa huiuace artis antiste8 aut primus aut solus est, Ueber die Zahl der BQcher vgl. Rufinus Gramm, lat 6 p. 561, 11: Juba in libro quarto; Priscian. Gramm.

^) Leo, Die beiden metrischen Systeme des Altertums (Hermes 24 (1889) p. 280).

') Vgl. L. Maller, Ausg. des Rutilius Namatianus, Leipz. 1870, p. 40.

') Schultz, Quibus auctoribus etc. p. 52: ,(Juba) praeter Heliodorum nullo auctore usus esse videtur.*

*) Den Metriker Aelius Festus Aphthonius, dessen 2^it nicht genau bestimmbar ist, haben wir im Anschluss an den Grammatiker Marius VictorinuB, durch den uns das Werk des Aph- thonius Überliefert wurde, behandelt 829). Ebenso ist Aquila Bomanus in Verbindung mit Julius Rufinianus besprochen 837).

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A. Gelliiu. 607.) 185

lat 3 p. 420, 24 idem in octavo. (Gegen die yon Bergk, Rhein. Mus. 1842 p. 379 an- genommene Beziehung des idem auf Asmonios vgl. Hense p. 16.) Ueber den Inhalt spricht sich Wentzel, S^bolae p. 18 folgendermassen aus: «Jubam ita egisse ezistimaverim, ut primum de littens syllabisque, deinde de pedibus, tum de metris prototypis, quae per singnla capita yel (ut cum Rufino loquar) per singulos libros tractasse videtur, denique morem grammaticorum secutus de metris conexis inter se atque inconexis sive asynartetis e»oneret* (vgl. Schultz in seiner Dissertation Aber Aelius Festus Aphthonius p. 26). Dass Jana nicht die «metra deiivata* dargestellt hat, ist in dieser Dissertation nachgewiesen (vgl. auch Hermes 22 (1887) p. 261).

Litteratur. H. Keil, Quaesi gramm., Leipz. 1860; Ind. lect. Halle 1873/4; Gramm, lat 6 p. 617; Wentzel, Symbolae crii ad Script metricos lat, Bresl. 1858, p. 15; De Juba metrico, Progr. von Oppeln 1881; Hense, De Juba artigrapho (Acta soc. phü. Ups. 4 (1875) p. 1); Westphal, Gnech. Metrik P p. 223; P. Monceaux, Les Africains, Paris 1894, p.390. Ausg. der Fragmente: B. ten Brink, Jubae Maurusii de re metrica rel., Utrecht 1854. Ueber die Sprache der Fragmente vgl. J. N. Ott, Fleckeis. Jahrb. 111 (1875) p. 795.

Fragmenta Bobiensia. In der Wiener Handschrift 16, welche ehemals in Bobbio sich befand, findet sich ein Traktat „de versibus" und zwar de iambico, de trochaico, de dactylico, de anapaestico (Keil, Gramm, lat. 6 p. 620—25); es sind Excerpte aus einer umfassenden DarsteUnng. Der Vindobonensis enthält an einer anderen Stelle noch Abhandlungen de finalibus syllabis, de structnris, de metns (Keil p. 625—29). Was die erste Partie anlangt (de iambico etc.), so stammt dieselbe aus Juba. Vgl. Wentzel, Symb. cht p. 25; H. Keil 1. c. p. 618.

Von dem «fragmentum de structnris* steht der erste Teil (2—14; vgl. Keil 6 p. 627, 13 und p. 630) auch im Parisinus 7530 s. Vül (Gramm, lat 4 p. XLI).

Fragmentum Parisinum. Im Parisinus 7530 s. YlII steht ein Fragment ,de iambico metro", das ebenfalls aus Juba stammt (vgl. Keil, Gramm, lat 6 p. 630). Hinzu- geffigt hat Keil aus demselben Codex ein an einer anderen SteUe stehendes Fragment «de rh3rthmo'', das grösstenteils aus dem 5. Buch von Augustins Schrift „de musica* stammt

HinzugefOgt hat Keil (Gramm, lat. 6 p. 633) weiter noch Traktate aus dem codex Berolinensis 66 s. VIH und dem Sangallensis 876 s. IX.

Litteratur. Eichenfeld und Endlicher,. Analecta gramm. 1837 p. 516; Keil, Ind. lect Halle 1873/4.

2. Die Antiquare. 1. A. Gellius. 607. Sein Leben. Zeitgenosse und Bekannter Frontos ist A. Gel- lius. Auch Gellius stand unter dem mächtigen Einfluss Frontos und lebte und webte in den alten Büchern, allein ihn zogen doch mehr als die Worte die Sachen an. Sein Lehrer in der Grammatik war Sulpicius Apollinaris; in der Rhetorik erfreute er sich der Anleitung des Antonius Julianus und des T. Castricius. Allein auch andere Gelehrte der damaligen Zeit spen- deten ihm Anregungen, ganz besonders fühlte er sich aber zu dem So- phisten Favorinus von Arelate hingezogen. Aus der Schulstube wurde Gellius zum Richteramt berufen. Da mochte ihm doch der Gedanke kommen, dass sein Wissen noch unfertig sei. Er entschloss sich daher, schon ge- reifteren Alters, seiner Bildung durch einen Aufenthalt in Athen die üb- liche Abrundung zu geben. Hier pflegte er besonders Verkehr mit dem platonischen Philosophen Calvisius Taurus; aber auch andere berühmte Männer, wie den Cyniker Peregrinus Proteus und den Sophisten Herodes Atticus lernte er kennen. In Athen legte er auch das Fundament zu seiner Schriftstellerei. Jahre hindurch hatte nämlich Gellius, was ihm bei seiner Lektüre interessant erschien, herausgehoben; diese Excerpte begann er in den langen Winterabenden in Athen auszuarbeiten, und er betitelte deshalb sein Buch .noctes Atticae*^. Nach einem Jahre, wie es scheint, verliess er Athen und kehrte nach Rom zurück. Auch hier setzte er die Ausarbeitung der Excerpte fort, die er noch durch weitere Lektüre

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186 A. GeUins. 608.)

vermehrt haben wird. So brachte er es zu zwanzig Büchern; und noch wollte er, falls ihm die Sorge fttr seine Familie Zeit liess, neue Bücher mit solchen Sammlungen anreihen,^) allein er scheint nicht dazu gekommen zu sein. Wahrscheinlich wurde er durch den Tod an der Ausführung seiner Absicht gehindert.

Die Lehrer des Gellins. Als Lehrer der Grammatik erscheint Salpicins Apol- linaris: 7, 6, 12 adideseens ego Bomae, cum etiamtum ad grammaticos Uarem, audivi ApoUinarem Sulpicium^ quem inprimis aectabar; vgl 18, 4, 1; 20, 6, 1. Nach der Dar- stellung des GrellioB bbehen die wissenachafÜichen Beziehungen zwischen ihm und SulpidoB Apolliiuuis immer rege. Seine Lehrer der Rhetorik waren Antonius Julianns (18, 5, 1 cum Antonio Juliano rhetore, viro herele hono et faeundiae floreniie, eompluree aduleseentuli, familiaree eius, Puteolis aestivarum feriarum ludum et ioeum in litteris amoeniaribua et in voluptatibus ptidicis honestisque agitabamus; vgl. 9, 15, 1; 15, 1, 1) und T. Caatricina (13, 22, 1 T. Castriciu8, rhetorieae diseiplinae doetor, qui hdbuU Bomae Ioeum prindpem deelamandi ac doeendi, 8umma vir auctaritate gravitateque et a divo Hadriano in mores

atque Jitteraa speetatua usus enim sum eo magistro). Ueber seinen Umgang mit Fronte

▼gl. 19, 8, 1 adulescentulus Romas, priusquam Athenas coneederem, quando erat a magistris auditionibusque obeundis otium, ad Frontonem Cornelium visendi gratia pergeham sermoni- husque eius purissimis bonarumque doetrinarum plenis fruebar; B. Romano, La critica letteraria in Anio Gellio, Turin 1902, p. 9. Ueber seinen Umgang mitFavorinus yg^. 16, 8, 1 cum Favorino Romae dies plerumque totos eramus tenebatque animos nostros Homo ilU fandi dulcissimus atque eum, quoquo iret, quasi ex Hngua prorsum eius apti perseque- bamur; vgl. Hertz, Opuscula Gelliana, Berl. 1886, p. 78. Ueber seinen Anschluss an den Philosophen Galyisius Taurus in Athen belehrt 12, 5. Ueber seine Beziehungen zu dem Sophisten Herodes Atticus ygL 1, 2, 1 Herodes Atticus, vir et Oraeca facundia et com- sulari honore praeditus, aecersebat saepe nos, cum apud magistros Athenis essemus, Be- zflglich des Gynikers Peregrinus Proteus ygl. 12, 11, 1 philosophum nomine Peregrinum, cui postea cognomentum Proteus factum est, virum gravem atque constantem, vidimus, eum Athenis essemus.

Die richterliche Thfttigkeit des Gellius. 14, 2, 1 ^tio primum tempore a praetoribus lectus in iudices sum, ut iudicia, quae appellantur privata, susciperem, Ubros utriusque linguae de officio iudicis scriptos conquisivi, ut homo adulescens, a poetarum fa^ bulis et rhetorum epilogis ad iudicandas Utes vocatus, rem iudiciariam .... eognoscerem; vgl. 1,22, 6; 12,18,1; 18,18,1.

Aufenthalt in Athen. Als iuvenis (2, 21, 4) begab sich Gellius nach Athen zum Studium f2, 21, 1). Es geschah dies nach seiner richterlichen Thfttigkeit, denn er hfttte sonst nicht sagen können (14, 2, 1), er sei ut homo adulescens a poetarum fabulis et a rhetorum epilogis zum Richteramt berufen worden. Sein Aufenthalt scheint ein Jahr ge- dauert zu haben. Im Sommer trat er die Reise an (2, 21, 1); er spricht dann in seinem Werk vom Herbst (1, 2, 2), vom Winter (praef. 4, 10). Dass er nach Italien zurQckkehrte, erhellt aus mehreren SteUen (wie 9, 4, 1).

Titel des Werks. Praef. 4 quoniam longinquis per hiemem noctibtis in agro, sicuti dixi, terrae Atticae commentatianes hasce ludere ac facere exorsi sumus, idcirco eas in- scripsimus noctium esse Atticarum.

Litteratur. Bfthr, Artikel , Gellius* in Ersch und Grubers Encyclopftdie; Th. Vogel, De A. Gellii vita, studiis, scriptis narratio et iudicium, Sättau 1860; Friedlaender, De A. Gellii vitae temporibus, Königsberg 1869; Sittengesch. Roms 3< ^Leipz. 1890) p. 500 (p. 505 chronologische Tafel über das Leben des Gellius).

608. Die noctes Atticae. Wie bereits gesagt, bestehen die „noctes Atticae* aus zwanzig Büchern. Allein das 8. Buch ist bis auf die Kapitel- überschriften verloren gegangen. Auch der Anfang und der Schluss ist nicht vollständig erhalten. Wie aus einer auf antike Ueberlieferung zurück- gehenden Notiz des mittelalterlichen Schriftstellers Radulphus von Diceto erhellt, entstand das Werk um 169 n. Chr., also unter der Regierung des Marcus Aurelius. Doch ein solches Werk erforderte Jahre zum Abschluss,

^) Praef. 23 quantum vitae mihi dein- ceps deum voluntate erit quantumqtte a tuenda re familiari procurandoque cultu liberorum meorum dabitur otium, ea omnia subsiciva

et subsecundaria tempora ad colligendas huiuscemodi memoriarum delectatiuncutas conferam.

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es kann also mit jenem Datum nur summarisch die Entstehungszeit be- zeichnet sein. Dem Ganzen schickt er eine Vorrede voraus, in der er über seinen Plan Aufschluss erteilt. Zunächst bestimmte er das Werk fdr seine Kinder, damit sie sich durch die Lektüre erholen könnten.^) In Wahrheit ist es allen Gebildeten gewidmet. Auf eine bestimmte Ordnung der Materia- lien leistet er Verzicht; wie er seine Bücher in der Reihenfolge excerpierte, in der sie ihm in die Hände kamen, so will er auch seine Excerpte dar- bieten, ohne Planmässigkeit. Sein Buch reiht sich also in die Miscellan- litteratur ein, eine bei den Griechen und Römern sehr verbreitete Gat- tung, wie die vielen Namen zeigen, welche zu ihrer Bezeichnung in Gel- tung waren; Gellius führt diese auf und setzt denselben den von ihm ge- wählten schlichten Titel «noctes Atticae" entgegen. Allein auch dieser Titel ist ein künstlich gemachter, der weiterhin das gegen sich hat, dass er keinen direkten Hinweis auf den Inhalt des Werkes gibt. Seine Excerpte entnimmt Gellius, um jedem Leser etwas zu bieten, den verschiedensten Gebieten des Wissens, der Grammatik, der Dialektik, der Philosophie, der Arithmetik, der Geometrie, den Antiquitäten, der Rechtswissenschaft, der Geschichte u. s. w. Aber in der Auswahl der Excerpte will Gellius seine eigenen Wege gehen; nur das, was den Leser interessiert, anregt und be- lehrt, sei es für die Sache, sei es für den Stil, soll ausgehoben werden. Tiefer in eine Materie einzugehen vermeidet er; das würde ja den Leser ermüden. Das Material wird in Kapitel untergebracht, deren üeber- schriften er selbst in der Vorrede mitteilt. Allein dem Autor war es darum zu thun, noch mehr den Leser für seine Schätze einzunehmen. Zu diesem Zwecke wählte er oft ein Mittel, die Inscenierung. Statt seine Bücher sprechen zu lassen, lässt er lieber Menschen sprechen. Wie viel anmutiger war es doch, statt zuerst die Ansicht dieses Grammatikers vor- zubringen, dann die eines anderen, eine Begegnung der beiden an einem beschriebenen Ort zu statuieren und sie disputierend darzustellen! Und so konnte Gellius noch in anderer Weise seine Excerpte ins Leben um- setzen, der Vortrag eines berühmten Gelehrten, ein Gespräch mit einem Philosophen, kurz irgend ein Vorkommnis des Lebens konnte zur An- knüpfung dienen. Eines der schlagendsten Beispiele ist 9, 4. Hier er- zählt Gellius, dass er, als er aus Griechenland nach Italien zurückkehrte, sechs griechische Bücher, deren Autoren er namhaft macht, in abgenutzter Gestalt ausgestellt gefunden; er habe sie um ein Geringes erstanden und bei der Lektüre wunderbare Dinge in denselben gefunden; er teilt solche Wundergeschichten mit, es handelt sich um fünf sonderbare Menschenrassen, allein diese fünf Menschenrassen werden in derselbenReihen folge und oft auch mit denselben Worten von Plinius beschrieben (n. h. 7, 9—12). Gellius fügt zwar noch der Beschreibung bei, er habe diese Wunder- geschichten später auch bei Plinius gefunden. Allein der ganze Bericht ist eine pure Unmöglichkeit, zumal da es sich um eine Mehrheit von Autoren als Quelle handelt. Und was noch sonderbarer, wir finden jene sechs Autoren,

^) G^UiuB sagt nach einer Lflcke (praef. 1) : ut Uberis guogue meis partae istiusmodi re- missiones essent, quando animu9 earum itUer^

»tUione aliqua negotiorum data laxari indul- gerique potuisset.

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die er in Brundisium gefunden haben will, auch bei Plinius. *) In anderen Kapiteln zeigen die mitgeteilten Stellen, dass sie nicht aus dem Gedächtnis, sondern nur aus den Schriften reproduziert sein konnten. Es kann ja sein, dass hie und da eine wirkliche Begebenheit mit unterläuft, allein in der Regel werden die Scenen nur eine Erfindung des Autors sein. In den „noctes Atticae" werden ausserordentlich viele Schriftsteller citiert und verwertet. Wir würden uns jedoch einer Täuschung hingeben, wollten wir annehmen, dass Gellius alle diese Autoren gelesen. Das Epitomatoren- geschlecht schmückt sich gern mit fremden Federn; sehr oft haben sie nur eine Quelle vor sich liegen, führen aber die Autoren, die in der Quelle benutzt sind, so an, dass man meinen kann, sie seien von ihnen selbst eingesehen worden. Dass auch Oellius oft so gehandelt, ist zweifellos.*)

AbfassuDgBzeit der noctes Atticae. Die Notiz des Radalphus deDiceto (c. 1210) laatet: Agellius 8cribit anno CLXIX. Vgl. ROhl, Die VerbreitaDg des Jnstia im Mittel- alter, Leipz. 1871, p. 33. Dass das Werk nach 146 geschrieben ist, erhellt daraus, dass auf des Erucios Claras zweites Konsulat (146 n. Chr.) hingewiesen wird (13, 18,2); vgl. Prosopographia imperii Rom. pars 2 Nr. 69 p. 39. Die Ausarbeitung nahm aber lange Zeit in Anspruch; denn sie wurde begonnen in Athen (vgl. praef. 4). & arbeitete dann daran, soweit er Muse fand (praef. 12 per omnia semper negotiorum intervalla, in quibu8 furari otium potui). Als 20 Bflcher voUendet waren, stand er im bejahrten Alter (vgl. praef. 22). Dass er die „noctes Atticae" längere 2^it unter den H&nden hatte, zeigt auch 14, 6. Ausser der § 607 angefahrten latteratur vgl. noch J. Steup, De Probis grammatids, Jena 1871, p. 72; J. W. Beck, Sulpicius Apollinaris, Groningen i 884/85, p. 5.

üeber die Composition der noctes. Praef. 2 uai sumiM ordine rerum fortuito, quem antea in excerpendo feceramus. Nam proinde ut lihrum quemque in manus eeperam seu Graecum seu Latinum vel quid memoratu dignum audieram, ita quae libitum erat, cuiu3 generis cumque erant, indistincte atque promiaee annotabam eaque mihi ad suhsidium memoriae quasi quoddam litterarum penus recondebam, iU, quando usu8 venisset aut rei aut verbi, euiua me repena forte oblivio tenuisset, et libri, ex quibus ea sumpaeram, non adeasenty faeile inde nobia inventu atque depromptu foret. Facta igitur eat in hia quoque commentariia eadem rerum diaparUitaa, quae fuit in illia annotationibua priatinia, mtaa breviter et indigeate et incondite ex eruditionibua lectionibuaque variia feeeramua, vgl. Th. Vogel, Philol. Abh. M. Hertz dargebracht, Berl. 1888, p. 1—13 («aequales, quoe praeter omnes admirabatur et ex quorum ore pendebat, sermocinantes potius inducere quam de- Bcribere solitus, veluti Frontonis Herodisque Attici scriptorum nuUa apnd eum exstat me- moria' Hertz, Opusc. p. 77).

lieber die Quellen handelt grundlegend Dirksen, Die Auszüge aus den Schriften der röm. Rechtsgel. in den N. A. des A. G. (Hinterl. Sehr. 1 (1871) p. 21); Mercklin, Die Citiermethode und Quellenbenutzung des A. G. (Fleckeis. Jahrb. Supnlementbd. 3 (1860) p. 685); A. Gellii noctium Atticarum capita quaedam ad fontes revocata, Dorpat 1861 (Progr.); kretzschmer, De A. Gellii fontibus part. I, Diss. Greifsw. 1860 (Aber 9, 4 vgl. p. 13); Fleckeis. Jahrb. 85 (1862) p. 361; Buske, De A. Gellii noctium Atticarum fontibus quaest selectae, Bresl. Diss. 1883; Hertz, A. G. und Nonius Marcellus ((^usc. Gelliana, Berl. 1886, p. 85); Nettleship, Essays and lectures, Oxf. 1885, p. 228; J. W. Beck, Studia Gelliana et Pliniana (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 19 (1892) p. 1); 0. Fröhde, ROm. Dichtercitate bei Gellius (Festschr. für J. Yahlen, Berl 1900, p. 525); Hosius, Ausg. p. XXU.

609. Charakteristik. Gewiss verdient A. Gellius unseren Dank dafür, dass er uns so viele Fragmente verlorener Schriften aufbewahrt hat. Allein noch grösseren Dank würde sich der Schriftsteller von unserer Seite er- worben haben, wenn er diese Auszüge in einen grösseren Zusammenhang gerückt hätte. Allein da er in erster Linie die Ermüdung des Lesers verhindern und ein lesbares Buch schreiben wollte, konnte er sich nicht in tiefere Untersuchungen einlassen, sondern musste sich an Einzelheiten

») Vgl. im 7. Buch §§ 10; 12, 16, 27; 23, 28, 207; 28; 207, 208; 207.

>) Dirksen, Hinterl. Schriften 1 p. 37

zeigt zu 4, 1, dass die Citate aus Q. Mudus Scaeyola und Servius Sulpicius Rufiis auf Masurius Sabinus zurflckg

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A. GelliiiB. 609.)

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halten. Die Sucht, mehr als ein Epitomator sein zu wollen, hat ihn von der ungeschminkten Wahrheit öfters abgedrängt und ihn auf eine Bahn gebracht, in der er dem Leser zwar vielerlei, aber nicht viel bietet. Aber wenn diese herausgehobenen Einzelheiten auch nur immer bedeutsam wären! Dies ist leider oft nicht der Fall; in der Auswahl der Stellen spiegelt sich die Geistesbeschaffenheit des Autors; sie bekundet, dass er nicht selten den nichtigsten Dingen seine Aufmerksamkeit zugewendet hat. Ueber- haupt erkennt man aus dem ganzen Buch, dass Gellius eine gutmütige, aber durchaus pedantische Natur war, ein Mann, der keinen offenen Blick für das Grossartige und Bedeutende hat, sondern ganz und gar in kleinlichen Dingen aufgeht, ein Mann, der, wie Niebuhr sagt,^) die Welt keinen Feiertag gesehen, sondern in seinen Büchern lebt und von Be- wunderung derselben überfliesst, ein Mann, der die verdorrten Blätter, nicht den blühenden Baum mit seiner Liebe umfasst. Gleichwohl hat auch dieser Autor auf die spätere Zeit seine Wirkung ausgeübt; schon das bunte Material, das man aus ihm mit leichter Hand schöpfen konnte, musste ihn besonders den Gompilatoren, wie Nonius') und Macrobius, wichtig erscheinen lassen; selbst im Mittelalter stand er in Ansehen, ^j nur hiess er hier Agellius, indem sich in sonderbarer Weise das Prae- nomen und das Nomen verschmolzen. Erst die neuere Zeit hat ihm seinen wahren Namen zurückgegeben.

Stil des Gellias. Th. Vogel, De A. Gellii copia yerbomni, Zwickau 1862; M. Hertz, FleckeiB. Jahrb. Supplementbd. 7 (1873—1875) p. 12, p. 20, p. 23; 0. Gorges, De quibus- dam sennonis Gellii proprietatiboB, Halle 1883; Knapp, Notes on the prepositions in Gel- lius (Transaciions of the American Philological Association 1894 p. 5); Archaism in Aulus Gellios (Proceedings of the American Philological Association 28 (1898) p. Y).

Zur Erläuterung. Gramer, Ad GeUium excursuum trias und fixcursus IV, Progr. Kiel 1827, 1832; Mommsen, Ad capita duo Gelliana (1. 4, c. 1, 4) animadvers. (Symb. Betii- manno HoUwegio oblatae, Berl. 1868, p. 83); Blamner, Bemerkungen zu Gellius 2, 26 (Philol. Abh. M. Hertz dargebracht, Berl. 1888, p. 14); Abott, Praeterpropter in Gell. Noct. Att XIX, 10 (Classical Review 1898 p. 359); W. Heraeus, Rhein. Mus. 54 (1899) p. 307 (zu noct Att 10, 25, 5); Valmaggi, Nota a un passo di Gellio (9, 14, 5), Biblioteca delle scuole ital. 8 (1899) p. 17. Ueber caepeium (20, 8, 7) vgl. Skutsch, Archiv fUr lat Lexikographie 12 (1902) p. 199, hiezu eine Reihe Bresl. Progr. von Hertz. Vgl. Hosius, Ausg. p. LXI.

Die Ueberlieferung des Gellius ist eine ältere und eine jüngere. Die älteren Handschriften des Gellius spalten sich in zwei Klassen, von denen die erste die BUcher 1—7, die zweite die BQcher 9—20 umfasst

a) Die ueberlieferung der Bttcher 1—7 beruht auf dem Palimpsest Palatino- Vaticanus 24 s. V/VI, dem Vaticanus 3452 s. XHI, dem Parisinus 5765 s. XIII und dem Leidensis oder, wie er nach seinem früheren Besitzer auch heisst, Rottendorfianus 21 s. XII.

ß) Die Ueberlieferung der Bücher 9 20 beruht auf dem Leidensis-Yossianus 112 (Vosaianus minor) s. X, dem Vaticanus-Reginensis 597 (Danielinus) s. X^ dem Vaticanus- Reginensis 1646 (Petavianus) s. XH, dem Parisinus 8664 s. XHI, dem Leidensis-Yossianus FoL 7, 2 (Yossianus maior) s. XIY, dem Florentinus s. Magliabecchianus 329 s. XY und dem Fragmentum Bemense 4(>4 s. XH.

Die Handschriften, welche alle Bücher enthalten, sind jung und stark interpoliert Sie geben aber die Kapitelüberschriften des 8. Buchs und die letzten Paragraphen des 20. Buchs; auch für das 7. Buch sind sie herbeizuziehen (Hertz 2 p. XCYI).

Ausg. Ygl. die Besprechung bei Hertz 2 p. GYUI. Die erste kritische Ausg. ist von L. Carrio, Paris 1585; sein Text war lange Zeit die Yulgata. Eine neue Phase der Gelliuskritik begründete J. F. Gronovius, da er die erste meüiodische Recension lieferte.

1) Vorträge überröm.GescL 8 (1848) n. 232.

') M. Hertz, A. Gellius und Nonius Marcellus (Opusc. Gell., Berl. 1886, p. 85).

*) üeber das Fortleben im Mittelalter vgl. M. Hertz, Editio maior 2 p. XXU; vgl.

dazu Manitius, Beitr. zur Gesch. der rüm. Prosaiker im Mittelalter (Philol. 48 (1889) p.564); Philologisches aus alten Bibliotheks- katalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergänzungs- heft p. 3, p. 72).

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SAiiimoiiiGaa Seremui. 610.)

Die dritte Periode der Gellinskritik knQpft sich an M. Hertz, der eine grttoaere Aosg. des Antors in zwei Bftnden (Berl. 1888, 1885; vgl. dazn Th. Vogel, Fleckeis. Jahrb. 183 (1886) p. 71) und daneben eine kleinere (Leipz. 1886) yeranstaltete. Vgl. auch dessen Oposcala Gelliana, Berl. 1886; Snpplementam apparatoa Gelliani ed. M. Hertz, Fleckeis. Jahrb. Snpplementbd. 21 (1894) p. 1. An die Stelle der kleinen Hertz sehen Aosg. ist jetzt getreten die von C. Hosias, Leipz. 1903.

Uebersetzungen von Weiss, 2 Bde., Leipz. 1875 und 1876. Tradnction francaise de de Chaumont, Flambart et Baissen; nonvelle Edition par Charpentier et Blan- chet, 2 Bde., Paris 1896.

2. Sammonicus Serenus.

610. Die gelehrten Schriften des Sammonicus Serenus. Unter Septimius Severus (193—211) lebte ein gelehrter Mann des Namens Sam- monicus Serenus. Von ihm existierten viele gelehrte Schriften, wir kennen nur den Titel einer einzigen, es sind seine «rerum reconditarum libri'', von denen bei Macrobius 3, 9, 6 das fünfte Buch citiert wird. Er stand mit dem Hof in engen Beziehungen, eine seiner Schriften war an Sep- timius Severus gerichtet, eine andere an Antoninus, wie es scheint, Ante- ninus Geta. Ueber den Inhalt seiner Schriftstellerei erfahren wir einiges aus Macrobius, welcher den gelehrten Schriftsteller fttr sein Sammelwerk benutzte; 3, 16, 6 ist die Rede von dem Seefisch acipenser; über denselben handelte auch Sammonicus Serenus, und zwar erörterte er die abweichende Wertschätzung desselben zu verschiedenen Zeitepochen; aus Plinius er- gebe sich, so führte er aus, dass der Fisch zu dessen Zeit ganz entwertet gewesen sei, in alten Zeiten sei derselbe dagegen hoch im Preis gestanden; doch gelangte der Fisch, wie Sammonicus Serenus des Weiteren berichtet, später wieder zu grossem Ansehen; denn bei einem Gastmahl des Septi- mius Severus, dem der Erzähler selbst beiwohnte, wurde der Fisch von bekränzten Sklaven unter Flötenschall hereingetragen. Noch eine andere Notiz des Sammonicus über einen sehr hohen Preis, den Asinius Celer für eine Meerbarbe ausgegeben habe, verdanken wir dem Macrobius an der erwähnten Stelle. Das Gesagte gibt einen Fingerzeig für den Charakter der Schriftstellerei des Sammonicus. Die Notiz führt auf ein Kapitel über den Luxus der Römer. An einer zweiten Stelle teilt Macrobius (3, 9, 6) zwei Formeln mit, eine, durch welche die (Götter einer belagerten Stadt abgerufen werden, und eine zweite, durch welche eine feindliche Stadt dem Untergang geweiht wird. Diese Formeln sollen nach der Angabe des Macrobius im fünften Buch der .reconditae res*" gestanden haben. Viel- leicht dürfen wir auch die Stelle über den Luxus diesem Werk zuteilen, das anscheinend nach Suetons Vorgang über Sitten und Gebräuche der Römer sich verbreitet hat.

Für solche Kuriositäten sind Bücher notwendig; Sammonicus besass in der That eine Bibliothek von 62000 Büchern. Diese Bibliothek kam an seinen Sohn, der sie bei seinem Tode dem jüngeren Gordianus (II) hinter- liess.^) Unter den von Sammonicus zu Rate gezogenen Autoren können wir namhaft machen Nigidius Figulus, den älteren Plinius und den ,vetu- stissimus liber* des Furius.') Seinen Tod fand er durch die Grausamkeit

0 CapitoL Gordiani tree 18, 2 (2 p. 43 Peter). Vgl. § 510.

>) Hertz (FleckeiB. Jahrb. 85 (1862)

ß

54) identifiziert diesen FoiiiiB mit L. Forins 'hilos (cos. 136); vgl. oben § 76.

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Cornoliiis Labeo. 611.)

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des Caracalla im Jahre 212. Seinen Sohn haben wir als Dichter kennen gelernt 516).

Lebenszeit des Sammonicns Serenns. Macrob. Sat. 8, 16, 6 temporibus Severi principis, qui ostentabai durUiam morum, Sammonicus Serenus, vir aaeetUo 9U0 doetus, cum ad j^ncipem suum seriberei. Spart. Antonin. Oeta 5, 6 (1 p. 195 Peter) Sereni Sammoniei Ubroa familiarissimoa habuit, quoi ilh ad Äntoninum seripsU, Spart Antonin. Garacall. 4, 4 (1 p. 184 P.) occisiqut nonnuUi etiam eenanUs, inter quos etiam Sammonicus Serenus, euius libri plurimi ad doetrinam extatU.

Die Schriften des Sammonicns Serenns. Als Quelle von Macrob. Sat. 8, 18 18 weist den Sammonicns Serenns nach Wisse wa, Hermes 16 (1881) p. 508; er glaubt aber, Macrobius habe eine Gompilation aus Sammonicus benutzt. Erwähnt wird der Autor auch bei Apollin. Sid. carm. 14 praef. p. 814 Mohr.

3. Cornelius Labeo.

611. Labeos Schriften über Sakralaltertttmer. Zu einer Zeit, da christliche Lehren schon Verbreitung unter dem heidnischen Publikum ge- funden hatten, 0 machte Cornelius Labeo den Versuch, die alte nationale Religion darzustellen. An Litteratur über diesen Zweig des römischen Lebens fehlte es nicht. >) Allein den Bedürfnissen der Zeit konnte nicht eine blosse Materialsammlung genügen; das siegreich vordringende Christen- tum machte eine Neubelebung des Stoffes notwendig; es lagen zu viel disparate Elemente in den religiösen Gebräuchen aufgespeichert; femer waren viele ausländische Kulte mit dem nationalen zusammengeflossen. Bekanntlich strebte die neuplatonische Philosophie diese Neubelebung an. Auch Cornelius Labeo muss sich dieser Richtung angeschlossen haben; denn es wird uns berichtet,') dass er den Plato zu den Halbgöttern ge- rechnet habe. Eine dem Untergang geweihte Religion kann noch eine Zeit ihr Leben fristen, indem sie die Vorstellungen umdeutet. Diese Er- scheinung tritt auch in den Fragmenten des Cornelius Labeo zutage. Wir finden, dass er die Götter sowohl im physikalischen als im mythisch- historischen Sinn interpretiert hat. Weiter finden wir bei Labeo eine Einteilung der numina in gute und in böse, und diese Verschiedenheit soll auch eine Verschiedenheit des Kultus bedingen; denn die bösen numina müssten durch schreckliche Mittel besänftigt werden, die guten dagegen durch freudigen Gehorsam.^) Schriften, in denen Labeo seine Ansichten aussprach, werden uns zwei genannt; die eine war betitelt «de oraculo Apollinis Clarii', die andere «de diis animalibus', d. h. über Götter, welche aus menschlichen Seelen hervorgegangen waren.

Labeos Versuche, den nationalen Kultus wieder zu beleben, konnten die christlichen Autoren nicht wohl unberücksichtigt lassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Arnobius, obwohl er den Labeo nicht genannt hat.

') Angnatiii. de dv. dei 9, 19 nan nuüi isiorum .... daemanicolarum, in quibus et Labeo est, eosdem perhibent ab aliis angelos diei quos ipsi daemones nuneupant,

') Labeo benatzie Varro (R. Agahd, Fleckeia. Jahrb. Snpplementbd. 24 (1898) p. 113) und Nigidiua Fignlus (Nigidii Figtdi opemm rel. ed. A. 8woboda, Leipz. 1889, p. 25).

*) AagoBtin. de ciy. dei 2, 14.

^) Augostin. de civ.dei 2, 11 Labeo, quem huiuscemodi verum peritissimum praedicant, numina bona a numinibus malis ista etiam eultus diversitate distinguit, ut malos deos propitiari caedibus et tristibus supplieatio- nibus asserat, bonos autem obsequiis laetis atque iueundis qualia sunt, ut ipse ait, ludi, convivia, leetistemia.

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Cornelius Labeo. (§611.)

ihn doch vorgenommen, um gegen ihn zu polemisieren.^) Aber auch heid- nische Autoren, wie Macrobius,') Servius, Lydus^) schöpften aus ihm.

Die Schriften des Cornelias Labeo. Als sichere Titel von Schriften Labeos lassen sich folgende ermitteln:

1. de oracnlo Apollinis Glarii. Macrob. Sat. 1, 18, 21 huiua araculi wm, numtHts naminisque itUerpretationem, qua Liber patet et sol *Ia(6 aignifiecUur exaecutus est Cornelius Labeo in libro cui tUulus est de oraeulo Apollinis Clarii,

2. de diis animalibns. Serv. zu Verg. Aen. 3, 168 dieü Labeo in libris qui appeU lantur de diis animalibus. üeber den Titel geben Aofschlnss die folgenden Worte: in qwhus ait esee quaedam sacra qutbus animae humanae vertantur in deos, qui appeüantur animales, quod de animis fiant,

« Zweifelhafte Schriften. Neben den echten Schriften erscheinen auch solche, die zweifelhaft sind:

1. de dis Penatibas. Aas Macrob. Sat. 3, 4, 6 Cornelius quoque Labeo de dis Penatibus eadem existimat geht nicht hervor, dass Labeo eine Schrift ,de dis Penatibas* geschrieben; denn es ist damit nar gesagt, dass Labeo ttber die di penates dieselbe An- sicht wie Nigidias hatte.

2. Fasti. Macrob. Sat. 1, 16, 29 citiert: Cornelius etiam Labeo primo FeiHorum libro nundinis ferias esse pronuntiat, Damach hätte also Cornelias Labeo eine Schrift Fasti geschrieben. Wissowa (De Macrobii SatamaUoram fontibas, Bresl. 1880, p. 26), dem sich Kahl p. 803 anschliesst, meint, dass hier eine Verwechslung mit Anüstias Labeo vorliege 354; 2, 1' p. 346), da der Abschnitt, in dem dieses Citat vorkommt, auf Sueton zurückgehe. Bedenklich ist, dass wir keine Schrift des Antistius Labeo unter diesem Titel nachweisen können. Es kommt hinzu, dass Lydus in der Schrift de mensibus, in der Ck>r- neUus Iisbeo benutzt ist, unter Anführung des Namens Labeo zwei Notizen (4, 25 p. 88, 8 Wuensch; 3, 10, p. 47, 18 W.) beibringt, die in einem Fastenwerk sehr gut ihren Platz haben können; vgl. Wissowa, Realencycl. Sp. 1354.

3. disciplina Etrusca. Verdächtig ist das Citat des Fulgentius Expos, serm. antiq. 4 p. 112 Helm: Labeo qui disciplinas Etruscas Tagetis et Baeitidis (über die Lesart ban- delt Zink, Der Mytholog Fulgentius, Würzburg 1*867, p. 90) quindeeim voluminibus ex- planapit. Ha ait. Vgl. K. 0. Mttller-Deecke, Die Etrusker (Stuttgart 1877) p. 30; Schmeisser, Die etrusk. Disziplin, Liegnitz 1881, p. 30; Kahl p. 738. Auch LyduB de ostentis c. 3 p. 8, 25 Wachsmuth' wird Labeo mit solchen aufgeführt, welche sich mit der disciplina Etrusca beschäftigt haben; femer lautet die Ueberschrift von c. 42: xa^oXixrj im- tiJQtjing TtQog aeX^yrjy negl xegawaty xal äXXmy xaraattjfidtioy ix rioy Aaßeioyog xa&* iQfitf]' yeitiy nqog XHiy (darüber vgl. Wachsmuth p. XXIX). Es ist wahrscheinlich, dass Labeo, der in seinen Schriften natürlich auf die disciplina Etrusca einging, seinen Namen sp&ter als Aushängeschild für fremde Produkte hergeben musste.

Die Zeit des Cornelius Labeo kann nur hypothetisch bestimmt werden. Die Ansichten der Forscher weichen voneinander ab. Reift er scheid, Coniectanea (Ind. lect. Breslau 1879/80 p. 9) und Kahl (p. 805) setzen Labeo in die zweite Hälfte des dritten Jahrhunderts, E. 0. Müller (p. 36 Anm. 69) und Buresch (Klares, Leipz. 1889, p. 54 und p. 128) noch in das zweite Jahrhundert. Wenn es richtig isi^ dass Amobius in versteckter Weise gegen Cornelius Labeo polemisierte, wird man wohl annehmen müssen, dass es sich um eine zeitgenössische Schrift handelte, und demgemäss Labeo kurz vor Amobius' Schrift adversus nationes, also in die zweite Hälfte des dritten Jahrhunderts setzen.

Litteratur. Kettner, Cornelius Labeo, ein Beitrag zur Quellenkritik des Amo- bius, Pforta 1877 (dagegen Reifferscheid, Ind. lect. Breslau 1879/80); W. Kahl, Cor- nelius Labeo (Philol. Supplementbd. 5 fl889) p. 717); Mülleneisen, De Comelii Labeonis fragmentis, studiis, assectatoribus, Marb. 1889 (dazu Kahl, Wochenschr. für klass. Philol. 1890 Sp. 655); Wissowa, Pauly-Wissowas RealencycL Bd. 4 Sp. 1351.

Corvilius. Scholia Stai Theb. 4, 482 p. 226 Jahnke = Mythogr. Vatic. 2, 41 Cor- vilius quattuor Mercurios esse scribit: unum Jovis et Maiae fUium, aUerum CaeU et Diei, tertium Liberi et Proserpinae, quartum Jovis et Cyllenes, a quo Argus oeeisus est. quem ipsum ob hane causam Graeci profugum dieunt, Aegyptiis autem litteras demonstrasse. Die scholia Danielia zu Verg. Aen. 1, 297 geben die Erörterung über die vier Mercurii, die

^) Bestritten von Buresch, Klaros, Leipz. 1889, p. 34 und p. 128. Vgl. § 751.

•) Wissowa, Hermes 22 (1887) p. 35 = Ges. Abb. zur röm. Religions- und Stadt- gesch., München 1904, p. 101. Als Mittel-

quelle für Macrobius und Servius nimmt Wissowa p. 36 einen Vergilcommentar des 4. Jahrhunderts an.

') Wachsmuth, Lydus de ostentis, Leipz. 1863, p. XXIII, p. XXIX*.

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Die Juristen. 612.) 193

mit gpuidam sane dieunt eingeleitet wird, mit onwesentlicheii Abweichnngen ebenso. 0. Jahn (Rhein. Mus. 9 (1854) p. 627) wollte schreiben Cornelius und unseren Comeb'us Labeo verstanden wissen, allein der Name Cornelius findet sich nie allein zur Bezeichnung des Cornelius Labeo; vgl. Kahl p. 734. Hertz (Berl. philol. Wochenschr. 1889 Sp. 594) schreibt Corvinus und denkt an Messalla Corvinus, Vollmer (nach der Ausg. von Jahnke): Cor- nutu8. Wisse wa Sp. 1355 bemerkt: ,Da die Scholiastenstelle aus dem Interp. Serv. Aen. 1, 297 wörtlich abgeschrieben ist, so steckt in C&rvilius wohl der Name, unter dem der Statiusscholiast diesen erweiterten Vergilcommentar las.**

Bruttius. Vielleicht dürfen wir unter die Antiquare auch Bruttius stellen, der über die Bestrafung der Christin Flavia Domitilla (Euseb. bist. eccl. 3, 18), über Alexander den Grossen (Malal. 8 p. 193 Dindorf) und über Mythologisches (Malal. 2 p. 84 D.) ge- schrieben. Genannt wird er latoQixog /^oy^o^^^a^o^. Vielleicht ist ausser einem rein histo- rischen Werk noch ein gelehrtes Werk anzunehmen. H. Peter, Eist. Rom. fragm. p. 375.

3. Die Juristen.

613. Die Formen der Bechtsbildong. Das Recht der Kaiserzeit wird öfters als ius novum dem vetus ius gegenübergestellt. In der That ist der Weg, welcher zur Rechtsbildung führt, jetzt ein anderer. Wir be- kommen zwei neue Rechtsquellen, das Senatusconsultum und die Gon- stitutio principis. In den Zeiten der Republik war die Ausführung der Gesetze in die Hand des Senats gelegt; mit dem Aufkommen des Principats übt er thatsächlich gesetzgebende Gewalt aus. Das Volksgesetz erlischt, an seine Stelle tritt das Senatusconsultum. Der Princeps kann in dasselbe insofern eingreifen, als er befugt ist, den Senat durch eine Rede zu einem Beschlüsse zu veranlassen, und seit Hadrian nimmt der Princeps allein das Recht für sich in Anspruch, im Senat Gesetzesanträge zu stellen. Im Laufe der Zeit sank der Beschluss des Senats zu einer blossen Formalität herab, massgebend war die oratio des Princeps, welche den Beschluss des Senats einleitete, und nicht selten wird von den Juristen nicht das Senatusconsultum, sondern die oratio principis citiert. Seit der Konstituierung der Monarchie erlosch die Gesetzgebung des Senats, sie wird abgelöst durch das Kaisergesetz.

Ausser den Senatusconsulta sind noch ein wichtiger juristischer Faktor die Constitutiones principis. Man bezeichnet mit diesem all- gemeinen Ausdruck die verschiedenen Aeusserungen der kaiserlichen Ge- walt, welche zur Rechtsbildung führten. Der Princeps besitzt, wie jeder Magistrat, das ius edicendi, er konnte also durch Edikte, öffentliche Verordnungen die Grundsätze bekannt machen, welche er in der Hand- habung des Privatrechts befolgt wissen wollte. Sein Edikt war streng genommen nur für seine Regierungszeit gültig, allein in der Regel nahm es der Nachfolger stillschweigend an.^) Die zweite zur Rechtsbildung führende Aeusserung des Princeps war das Dekret, das Urteil des Prin- ceps in einer Streitsache; dasselbe konnte in erster Instanz oder auf Appellation hin erlassen werden. Da besonders zweifelhafte Fälle an den Kaiser gebracht wurden, gewann die Entscheidung des Princeps eine über den Einzelfall hinausgehende allgemeine Tragweite. Die dritte Quelle der kaiserlichen Rechtsbildung ist das Reskript, im eigentlichen Sinne des Wortes die Antwort auf eine Anfrage, sei es eines Magistrats, sei es

1) Manche Juristen nehmen von vom- 1 daner des Edicierenden hinaus an; vgl. Kipp herein die Geltung des Edikts ttber die Amts- ! p. 61 Anm. 14.

Haadbucli der Ums. AltertnmswisBeDBcliaft. Vin.8. 2. Aufl. 13

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194 I>i« Jvuriaten. 612.)

einer Privatperson in einer Rechtssache. Die Antwort nimmt entweder die Form eines selbständigen Schreibens, einer epistula, oder die Form einer der Eingabe beigefügten Entscheidung (subscriptio oder adnotatio) an. Naturgemäss musste seit der Bedigierung des prätorischen Ediktes das Reskript an Stelle der prätorischen edicierenden Thätigkeit die Fort- bildung des Rechtes übernehmen. Hadrians Regierung bildet auch hier einen Einschnitt. Die Dekrete und die Reskripte gehörten zur Inter- pretation des Rechts, waren also auch über die Regierungszeit des Kaisers hinaus verbindlich. Endlich werden auch die Mandate hier ihren Platz finden müssen, wenn auch die klassischen Juristen sie von den Constitu- tiones principum ausschlössen.^) Das Mandat ist ein Schreiben des Prin- ceps an die ihm untergebene Beamtenschaft. Auch in einem solchen Schreiben war die Möglichkeit gegeben, einen privatrechtlichen Grundsatz aufzustellen, wenngleich das Mandat sich mehr für Mitteilung von polizei- lichen und strafrechtlichen Bestimmungen eignete. Allmählich schlössen sich diese Mandate zu einem Ganzen zusammen, indem beim Regierungs- wechsel das bewährt Gefundene beibehalten wurde; es bildete sich ein Corpus.

Eine neue, höchst wichtige Rechtsquelle wurden in der Eaiserzeit die responsa prudentium. Schon in der republikanischen Zeit war das respondere neben dem cavere die vornehmste Beschäftigung des Rechts- gelehrten, d. h. das Rechtsgutachten und das Geschäftsformular wurden von ihm erbeten und gegeben. Aber diese freie Thätigkeit des Respon- dierens erhielt in der Eaiserzeit ihre gesetzliche Regelung. Die responsa sollten fortan unter kaiserlicher Autorität (ex auctoritate principis) er- stattet werden. Diese Anordnung traf Augustus. Die Form, die (wahr- scheinlich durch Tiberius) festgesetzt wurde, war die, dass hervorragenden Juristen von dem Princeps das ius respondendi förmlich erteilt wurde. Ein von einem solchen Juristen abgegebenes schriftliches, mit dem Siegel des Respondenten versehenes responsum war für den Magistrat wie für den entscheidenden Richter verbindlich, wenn nicht von der Gegen- partei ein entgegenstehendes eines anderen privilegierten Juristen vor- gelegt wurde. Wenn rechtlich ein solches responsum nur für den ein- zelnen Fall verbindliche Kraft hatte, so lag es doch in der Natur der Sache, dass dasselbe auch in anderen ähnlichen Fällen faktische Beachtung erfuhr. Ja selbst die in Schriften niedergelegten responsa der juristischen Meister haben ohne Zweifel die Rechtsprechung stark beeinflusst. Durch die Erteilung des ius respondendi hatte der Principat in kluger Weise eine sehr angesehene Stellung der Juristen begründet; was der Redner unter der Republik war, war der Jurist in der Kaiserzeit. Auch bahnte die Jurisprudenz ihren Jüngern den Weg zu den höchsten Aemtern des Staates. Die Rechtswissenschaft war das Feld, auf dem auch nach Unter- gang der republikanischen Freiheit der Ehrgeiz sich befriedigen konnte. Die römische Jurisprudenz hat sich aber der ihr zugewiesenen hohen Stellung durchaus würdig erwiesen; sie hat durch intensive Arbeit das

^) Earlowa, Rom. Rechtsgeach. 1 p. 652.

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Die JnriirtwB. ($ 612.) 195

heimische Recht zu der Vollendung gebracht, dass es die Fähigkeit eines Weltrechts erhielt Für diesen Erfolg war wesentlich, dass die Behand- lung des Einzelfalls, wie es im responsum zu Tage trat, stets der Aus- gangspunkt der römischen Jurisprudenz blieb. Dadurch wurde ein un- mittelbarer Eontakt zwischen Leben und Theorie hergestellt; alle luftigen Spekulationen waren damit unmöglich gemacht. Von der Kasuistik aus gelangte der römische Jurist zu dem tiefgehenden Einblick in das Wesen der einzelnen Rechtsinstitute. Aber welche unendliche Arbeit war hier zu thun! Auf der einen Seite stand das ins civile mit seinem eng- herzigen Formalismus, auf der anderen das freie ius gentium. Beide riefen nach Versöhnung, oder schärfer ausgedrückt, das ius civile ver- langte nach Befreiung von seinen engen nationalen Schranken, um für ein Weltrecht geeignet zu werden. Das prätorische Edikt stellte die Brücke her, und wie in der republikanischen Zeit die Gommentare zu den 12 Tafeln das Feld der Jurisprudenz beherrschten, so jetzt die Gommentare zu dem redigierten prätorischen Edikt. Es war keine leichte Aufgabe, die einzelnen Rechtssätze in einer plastischen Gestalt herauszuarbeiten und dieselben zu einem Rechtssystem zusammenzuschliessen. Wir haben oben gesehen 353), dass das nicht ohne schwere Kämpfe abging und dass sich wie in der Grammatik und Rhetorik, auch in der Jurisprudenz zwei Richtungen gegenübertraten; die eine drang auf die Formulierung einer festen ausnahmslosen Regel, die andere sträubte sich gegen die unerbitt- lichen Sätze, bestritt deren Zulässigkeit und wollte durch Eonzessionen an die utilitas vitae, an das aequum das Gesetz schwächen. Ein Bei- spiel: Es war eine Streitfrage, wann die Pubertät beginne. Der einfachste Weg, dieselbe zu bestimmen, schien der zu sein, der Natur zu folgen und die Pubertät mit dem Moment beginnen zu lassen, in dem ein Individuum zeugungsföhig wird, und dies war auch die Ansicht der Sabinianer. Allein bei dieser Auffassung erfolgt der Eintritt der Pubertät bei ver- schiedenen Personen in verschiedener Zeit, wir haben kein festes Ver- hältnis, ganz abgesehen davon, dass auch die Feststellung dieses Verhält- nisses auf Schwierigkeiten stossen muss. Demgegenüber drangen die Pro- culianer auf eine für alle männlichen Individuen ausnahmslose Regel, sie liessen die Pubertät nach dem vollendeten 14. Lebensjahre beginnen. Es war jetzt ein Rechtssatz gewonnen, der allem Schwanken und Zweifel ein Ende machte, und so mag es noch in unzähligen Fällen gegangen sein. Allein je mehr Sätze unter Kämpfen herausgearbeitet wurden, desto mehr minderte sich der Anlass zu dem Streite. Und wie in der Gram- matik der Streit erlosch, als das System, die Ars fertig war, so geschah es auch in der Jurisprudenz. Zur Zeit der grossen Juristen unseres Zeit- raums, als das römische Recht ausgemeisselt vorlag, war der Streit gegen- standslos geworden. Mit Gaius verschwanden die beiden so berühmt ge- wordenen Schulen der Proculianer und Sabinianer. Wie in der Grammatik das Ende des Streites sich in einer Versöhnung der sich entgegenstehenden Prinzipien der Analogie und Anomalie aussprach, so musste auch im Recht der strenge Rechtssatz sich oft Nützlichkeits- und Billigkeitsrücksichten unterordnen, und so konnte der grosse Jurist Salvius Julianus die That-

13*

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196 SalTins JiUianiiB. 618.)

Sache konstatieren; »multa iure civili contra rationem disputandi pro utili- täte communi recepta esse innumerabilibus rebus probari potest' (Dig.

9, 2, 51, 2).i)

Quellenwerke. AoBser dem Corpus ioriB civilis sind noch folgende Quellenwerke ins Auge zu fassen: Gollectio iuris anteiustiniani in usum scholamm ed. P. Krtlger, Th. Mommsen, Guil. Studemund vol. l^ Berl. 1899 (Gaius); vol. 2, 1878 (ülpian, Paulus); vol. 3, 1890 (Fragments Vaticsna. Mosaicamm et Romansrum legnm coUatio. Consnitatio veteris cuiusdam iurisconsulti. Codices Gregorianus et Hermogenianus); Huschke, Juris- prudentiae anteiustinianae quae supersunt, Leipz.^ 1886; Lenel, Palingenesia iuris civilis 2 Bde., Leipz. 1888/89 (dieses Werk verfolgt das Ziel, die in den Dig. zersprengten Schriften der klassischen Juristen, soweit es möglich ist, in ihrer ursprünglichen (jrestalt vorzuführen; vgl. § 631); C. G. Bruns, Fontes iuris Romani antiqui, 6. Aufl. (Freib. u. Leipz. 1893) besorgt von Mommsen und Gradenwitz; P. F. Girard, Textes du droit romain, Paris* 1895.

Litteratur. G. F. Puchta, Kursus der Institutionen V^ (Leipz. 1893) besorgt von P. Krüger; 0. Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 (Staatsrecht und Rechtsquellen), Leipz. 1885; 2 (Privatrecht etc.) 1901; P. Krüger, Gesch. der Quellen und Litt, des rüm. Rechts = Bindings Handbuch der deutschen Rechtswissensch. 1, 2 (Leipz. 1888); F. Schulin, Lehrbuch der Gesch. des röm. Rechts, Stuttgart 1889; M. Voigt, Rom. Rechtsgesch. 8 Bde., Leipz. 1892 1902; Bruns-Pernice-Lenel, Gesch. der Quellen des rOm. Rechts in Holtzendorffs EncycL der Rechtswissensch., Berl.* 1902/08, p.73; R. Sohm, Institutionen, Leipz." 1903; Th. Kipp, Gesch. der Quellen des röm. Rechts, Leipz.* 1903.

Die Sprache der Juristen. H. £. Dirksen, Manuale latinitatis fontinm iuris civilis Romanorum, BerL 1887; von dem Yocabularium iurisprudentiae Romanae ed. Graden- witz, Kühler, £. Th. Schulze, Helm sind bis jetzt 4 Fascikel erschienen (Berl. 1884 bis 1903); W. Kalb, Das Juristenlatetn, Nürnberg* 1888; Roms Juristen, nach ihrer Sprache dargestellt, Leipz. 1890; H. G. Heumann, Handlexikon zu den Quellen des röm. Rechts, 8. Aufl. von Thon, Jena 1895.

1. Salvius Julianus.

613. Die Redaktion des edictum perpetuum. Die wunderbare Fort- bildung des römischen Rechts beruhte zu einem nicht geringen Teil auf der Thätigkeit des Prätors, d. h. auf seinem Edikt. Im Laufe der Zeit war es nämlich üblich geworden, dass neben den für die Prozessführung not- wendigen Formularen der Prätor auch gewisse Grundsätze veröffentlichte, die er bei seiner Thätigkeit befolgen wollte. Diese Bekanntmachung heisst edictum. Trotz dieser Veröffentlichung seines Erlasses konnte der Prätor, falls es die Umstände notwendig erscheinen Hessen, von den im Edikt veröffentlichten Normen abweichen, bis eine lex Cornelia (67 v. Chr.) ihn zwang, für seine ganze Amtsthätigkeit das publizierte Edikt zur Richt- schnur zu nehmen. Jetzt war das edictum ein .edictum perpetuum' und trat in Gegensatz zu dem edictum, welches der Prätor für einen ausser- ordentlichen Fall erliess. Das edictum perpetuum verlor nach Ablauf der Amtszeit seine rechtliche Wirksamkeit, der Nachfolger war nicht an das- selbe gebunden. Allein die Natur der Sache brachte es mit sich, dass man von den bewährten Grundsätzen der Vorfahren nicht leicht abwich. So kam es, dass jeder Prätor das edictum von seinem Vorgänger über- nahm und nur das, was sich nicht bewährt hatte, ausschied, dagegen das, was sich als notwendig erwies, hinzufügte. Auf diese Weise bildete sich durch die stille und ganz allmählich fortschreitende Arbeit von Jahr- hunderten ein neues Recht, das ins honorarium (praetorium), welches die

i) Andere Auasprache von ihm eind der- I stituta sunt, ratio reddi patist. 1, 8, 32, 1

art, dass sie ohne weiteres ein Anomalist , inveterata eonsuetudo pro lege non immerito

in der Grammatik hfttte vorbringen können: cuetoditur,

1, 8, 20 non omnium, quae a maioribus con- !

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Salvins Julianns. 613.) 197

engen Schranken des ius civile sprengte und dasselbe zu einem ius gen- tium umbildete. Mit dem Ende der Republik war diese segensreiche Ar- beit zum Abschluss gekommen; die Bedürfnisse des Lebens waren im Laufe der Jahrhunderte erkannt und in dem Edikt zum Ausdruck gebracht worden. Zu diesem inneren Abschluss gesellte sich bald auch ein äusserer. Als der Principat an Stelle der Republik getreten war, konnte er die edicierende Thätigkeit der Prätoren nicht in der bisherigen Weise be- lassen. Der Princeps musste jetzt statt des Prätors die wesentliche Fort- bildung des Rechts in die Hand nehmen; es wurde daher das edictum, das innerlich fertig war, auch äusserlich zum Abschluss geführt. Hadrian liess (vor 129 n. Chr.) durch den berühmten Juristen L. Octavius Cor- nelius Salvius Julianus Aemilianus das Edikt des praetor urbanus und das Edikt der curulischen Aedilen redigieren und durch ein Senats- konsult bestätigen. Damit erhielt das edictum den Charakter der ünver- änderlichkeit; das »perpetuum', das früher nur die Dauer des Jahres be- zeichnete, erhielt jetzt die Bedeutung der immerwährenden Geltung: es war jetzt ein abgeschlossenes Gesetz, das, wie einst die Zwölftafeln, com- mentiert wurde. Leider ist uns dieses edictum perpetuum nicht erhalten; allein es kann in seinen Grundzügen an der Hand der Auszüge aus den grossen Ediktswerken des ülpian, des Paulus, des Gaius und aus den Di- gesten des Salvius Julianus restituiert werden. Der Grundriss des Edikts ist folgender: Es zerfällt in vier Abschnitte; ein einleitender behandelt „die Ordnung und Sicherung des Rechtsgangs bis zur Erteilung des iudicium"; der zweite hat „die ordentliche Rechtshilfe (iurisdictio)'' zum Gegenstande; der dritte verbreitet sich über „die ausserordentliche Rechtshilfe (im- perium)'; der vierte endlich bezieht sich auf „die Exekution und Nichtig- keitsbeschwerde''. Es kommt dann ein Anhang über die Interdikte, die Exceptionen und die prätorischen Stipulationen, endlich das ädilicische Edikt. Wahrscheinlich liegen in diesem Anhang „die Anfänge des prä- torischen Album vor uns, die Formeltafel (natürlich mit einer Reihe von späteren Nachträgen), welche man, wie sie einmal sich gebildet hatte, beisammen liess''. ^)

Dass zu gleicher Zeit auch die Edikte des praetor peregrinus und das Provinzialedikt ihre abschliessende Gestalt erhielten, kann nicht zweifel- haft sein. Die strittige Frage ist lediglich, ob diese beiden Edikte selb- ständig redigiert oder mit dem städtischen Edikt vereinigt wurden. Eine sichere Entscheidung ist nicht möglich, am wahrscheinlichsten ist noch, dass die beiden Edikte der Stadt vereinigt wurden, dagegen das Provinzial- edikt selbständig blieb.

Zeugnisse über die Schiassredaktion des Edikts. Eotrop. 8, 17 nepos Saht Julian*, qui 8ub divo Hadriano perpetuum composuit edictum. Jnstinian. cod. 1, 17, 2, 18 et ipse Julianus, legum et edicti perpetui »ubtüissimus conditar, in suis libris hoe rettulit, ut, si quid imperfectum inveniatur, ab imperiali sanctione hoc repleatur; et non ipse sotus, sed et divua Eadrianus in compositione edicti et senatus eonsulto, quod eam secutum est, hoc apertissime definivit, ut, si quid in edieto positum non inveniatur, hoe ad eins regulas eiusque eoniecturas et imitationes possit nova instruere auetoritas. Vgl. den griecli. Bericiit in c. didmxsr § 18: 'Jdguivog 6 t^g evaeßovg Xfj^smg, ore rd nagd ttoy ngairogaty xat* hos ixaaroy yofio&erovfASya iy ßga^u nyi avytjye ßißXlip, toy XQdxtaroy *lovhtty6v nQog

>) Sohm, Instit.« p. 48 Anm. 2.

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igg SalTiM Jalianaa. 614.)

Toof o naQaXafitoy natd foV Xoyov, oV itf xoiyij^ du^X&6¥ htl ttjg ngsüßvriQag 'PiafÄtjg, avto dtj tovTo fptjaty, wc et u nagd to &iax9tayfAiyQy ayaxvtjßeuy, nQocrjxoy iiuy tovf iy dg- Xaii toito nsigäc&ai d^atgeiy *al SsQttneveiy Mtetd ttjv i* tuSy ^dtj dunerayfUywy dxoXov- ^iav. Ueber die Stellen handelt Erfiger, Quellen p. 86.

Die Zeit der Redaktion. Hieronym. z. J. 2147 = 131 n. Chr. (2 p. 167 Seh.) SaU vius Julianus perpetuum compaauU edictum. Allein diese Jahresangabe ist willkfirlich; vgl. Mommsen, Ueber den Ghronogr. von 354 (Abb. der sftchs. Ges. der Wissensch., Leipz. 1850, p. 673). Da Julian in seinen Digesten dem Edictom folgt und die Digesten vor 129 fallen, moss aach die Redaktion des Edikts diesem Jahr voransliegen.

Das Edikt des Praetor peregrinus und das Provinzialedikt. Dass das ftdilicische Edikt mit dem Edikt des Praetor nrbanos vereinigt war, ist zweifellos. Die Frage ist, ob dies auch bei dem Edikt des Praetor peregrinus und dem Provinzialedikt der Fall war. Da späterhin kein Commentar zum Edikt des Praetor peregrinus mehr er- scheint, ist die Veremigung des Edikts des Praetor peregrinus mit dem edictum des Praetor nrbanua wahrscheinlich. Die Selbständigkeit des edictum provinciale scheint der Commentar des Gaius zu demselben zu erweisen. Vgl. ErQger, Quellen p. 86; Kariowa, Rom. Rechts- gesch. 1 p. 631.

Litteratur. Um die Rekonstruktion des edictum perpetuum haben sich besonders Rudorff und Lenel verdient gemacht: Rudorff, De iuriaoictione edictum. Edicti per- petui quae reliqna sunt, Leipz. 1869; Lenel, Das edictum perpetuum, Leipz. 1883 (Nach- träge hiezu gibt Lenel in Zeitschr. der Savignystiftung f&r Rechtsgesch., Rom. Abt. 12 (1892) p. 1; ebenda 20 (1899) p. 1); C. Ferrini, Intomo all' ordinamento dell' editto pre- torio pnma di Salvio Giuliano (Rendiconti del R. Istituto Lombarde Serie II vol. 24 (1891) p. 560). Auf einer völligen Umarbeitung beruht: Lenel, Essai de reconstitution de Tödit perp^tuel, ouvrage traduit en fran9aiB par Fr^d^ric Peltier sur un texte revu par Tauteur tom. 1, Paris 1901; Zocco-Rosa, La ricostruzione dell' Edictum perpetuum Hadiiani (Ri- vista itaL 33 (1902) p. 397). In C. G. Bruns, Fontes iuris Rom. antiqui, Freib.« 1887, p. 188 sind die wörtlichen Ediktssätze der Dig. von Lenel zusammengestellt. (Kalb, Roms Juristen nach ihrer Sprache dargestellt, Leipz. 1890, p. 57.)

614. Die selbständige Schriftstellerei des Salvius Jolianus. Schon die Thatsache, dass Salvius Julianus von Hadrian zu der Redaktion des edictum berufen wurde, lässt darauf schliessen, dass er ein hochangesehener Mann war. Damit stimmen die sonst über ihn erhaltenen Nachrichten. Geboren zu Hadrumet^) in Afrika aus einer Familie, aus welcher auch der spätere Kaiser Didius Julianus hervorging, Schüler des Javolenus, folglich Anhänger der Sabinianer 480), gelangte er in Rom zu hohen Stellen; er war decemvir litibus iudicandis, quaestor Augusti unter Ha- drian und erhielt als solcher wegen seiner ausgezeichneten Gelehrsamkeit doppelten Gehalt; ferner war er Volkstribun, Prätor, praefectus aerarii Saturni und praefectus aerarii militaris, Konsul im Jahre 148, Pontifex, sodalis der vergötterten Kaiser Hadrian und Antoninus Pius, curator aedium sacrarum, Statthalter von Untergermanien unter Antoninus Pius, Statthalter von Hispania citerior unter M. Aurel und L. Verus, endlich Prokonsul von Afrika; von Hadrian wurde er zu seinem Consilium bei- gezogen. Auch zu Marcus Aurelius und L. Verus, unter deren Regierung er starb, stand er in vertrauten Beziehungen. Als Jurist war er sehr geachtet, auch in den Rechtsquellen Justinians wird seiner mit grosser Auszeichnung gedacht. Die Redaktion des Edikts hatte ihm nur einen geringen Spielraum dargeboten, sein eigenes Können zu zeigen, allein er schrieb noch eine Reihe selbständiger Schriften, welche mächtigen Einfluss gewannen. Besonders waren es seine 90 Bücher Digesten, welche, in der ersten Hälfte sich an das Edikt anschliessend, in ausgezeichneter Weise den Rechtsstoff entwickelten. Aus diesem Werk sind 376 Fragmente in

') Vgl. Mommsen p 55.

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Salvina Jnlianas. 614.) 199

die Pandekten übergegangen. Auch wurde dasselbe von späteren Juristen commentiert. Wir können noch aus den Fragmenten seiner Schriften er- sehen, dass Salvius Julianus in der That ein eminenter Jurist war. Seinen Blick fest auf das vielverschlungene Leben gerichtet, war er stets be- strebt, Praxis und Theorie miteinander in Einklang zu bringen; er war kein Anhänger der starren Rechtstheorie, er glaubte nicht, dass die Bechts- regel ausnahmslos sei und bis zur äussersten Konsequenz getrieben werden müsse, er sprach vielmehr den oben p. 196 angeführten Satz aus, dass im Recht oftmals der Standpunkt der Nützlichkeit und Billigkeit über die Starrheit der logischen Konsequenz den Sieg davontragen müsse. Wie sein Denken, so ist auch seine Sprache klar und durchsichtig. Besonders neigt er zur knappen sententiösen Ausdrucksweise. 0

Biographisches. Am 9. Jnli 1899 wurde in Afrika in der Nähe von Hadmmetam eine Inschi&t gefunden, welche einer dem Juristen Salvius Julianus errichteten Bildsftule angehörte. Herausgegehen wurde die Inschrift zuerst von P. Oauckler, Acad^mie des inscriptions et helles lettres, Comptes rendus des s^ances 4. s^rie, tome 27 (1899) p. d6ß. Ehenndls publiziert und erlftutert wurde die Inschrift von Th. Mommsen, Zeitschr. der Savignystiftnng fübr Rechtsgesch. 28 (1902) Roman. Abt. p. 54. Sie lautet: L. Octavio Cor- nelio P. f. Salvio Jtdiano Aemüiano, Xviro, quaestori imp. Hadriani, cui divos Hadrianus 8oU Solarium quatsturae duplicaint propter insignem doetrinam, trib. pl., pr., praef. aerar. Saturni, Uem mil., cos., pontif., sodali HadriancUi, sodali Antoniniano, curatori aedium aacrarunif legato imp, Antonini Attg. PH Germaniäe inferioris, legato imp. Antonini Aug. et Vtri Aug. Hispaniae eiterioris, procos. provinciae Africat, patrono, d, d. p, p. Sein Konsulat fällt in das Jahr 148 (vgl. auch Borghesi, Oeuvres 9 p. 302). Als curator aedium sacrarum wird Julianus noch erwänt CIL 6, 855. Auf die Zeit seiner Thfttigkeit als legatus Germaniäe inferioris bezieht sich eine Inschrift bei Brambach, Corp. inscr. Rhenan. 449. Seine Prfttur und sein Konsulat erwähnt er Dig. 40, 2, 5 ego, qui meminiaaem Javolenum praeeeptorem meum ei in Africa et in Syria servos euoe manumisisse, cum consilium prae- beret, exemplum eiua aecutua et in praetura et eonaulatu meo quoadam ex aervia meia vin- dicta liberavi. Nach Spart. Did. Jul. 1, 1 (1 p. 127 Peter) Didio Juliano, qui poat Pertinacem imperium adeptua eat, proavua fuit Salviua JüHanua, bia conaul, praefeetua urbi et iuria conatäiua erlangte er die Stadtpräfektur und zum zweitenmal das Konsulat. Allein diese Nachricht ist wenig glaublich; vgl. Mommsen p. 60. Ueber seine Verwendung im Gon-

silium Hadrians vgl. Spart. Hadr. 18, 1 (1 p. 20 P.) cum iudiearet, in conailio habuit

iuria eonaültoa et praecipue Salvium Julianum. Ueber Frontos Beziehungen zu Ju- lianus vgl. p. 59, p. 60 Naber. Seinen Tod (vor 169) scheinen die Worte vorauszusetzen

(Dig. 37, 14, 17 pr.): Divi fratrea in häee verba reaeripaerunt aed et Salvi Juliani,

amiei noatri, elariaaimi viri hanc aententiam fuiaae. Ueber sein Grabmal vgl. Spart. Did. Jul. 8, 10 (1 p. 134 P.)

Die Schriften des Salvius Julianus sind folgende:

1. ad Minicium libri (VI im Index Florentinus, Dig. 19, 1, 11, 15 libro deeimo). Die Schrift des Minicius war eme Responsensammlung. Bezüglich der Persönlichkeit des MinieiuB besteht die Streitfrage, ob er mit dem aus Inschriften bekannten L. Minicius Natalia (Prosopographia imperii Rom. pars 2 Nr. 439 p. 378), an den ein Reskript Traians gerichtet war, identisch war (vgl. Buhl, Salvius Julianus 1 (Heidelberg 1886) p. 54; Viertel, Nova ^uaedam de vitis iurisconsultorum, Königsberg 1868, p. 20). Sicher ist, dass Mini- cius mitSabinus in unmittelbarem Verkehr gestanden (Dig. 12, 1, 22; vgl. Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 700). Das Werk des Minicius brachte Julian in einen Auszug und schrieb Noten dazu (Krfiger, Quellen p. 161 Anm. 121). Vgl. S. Riccobono, StucS critici sulle fonti del diritto Romano. BißXia #| Julianus ad Minicium (Bullettino deir Istituto di diritto Romano 7 (1894) p. 225; 8 (1895) p. 169).

2. ad Urse i um libri (im Index Florentinus IV 1.; bei Ulpian in der GoUatio 12, 7, 9 wird ein 10. Buch angeführt). Ueber das Werk des Urseius Ferox vgl. Krfiger, Quellen p. 160; Kariowa 1 p. 693. Julian schrieb Noten zu demselben.

3. liber aingularis de ambiguitatibus. Die in die Digests übergegangenen

') Vgl. die Sammlung bei Buhl, Sal- per omnia et in omnibua abaentia vel quiea- viufl Julianus p. 108, z. B. 42, 2, 3 eonfeaaua centia loco habetur, pro iudicato habetur. 29, 7, 2, 3 furioaua ]

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200 Sex. PomponiuB. 615.)

Stellen handeln «von der AoBlegong zweideutiger ErbeinsetKongen, Verrnftchtniase, Stipu- lationen'' (Buhl, Jnlianus p. 66).

4. Digestorum libri XC, eine umfassende Darstellung des gesamten Rechts mit reicher Kasuistik. Die ersten 58 Bücher folgen der Ordnung des hadrianischen Ediktes. Die ersten Bficher wurden noch unter Hadrian geschrieben und zwar vor 129, «weil Julian das sog. SC. Juventiannm vom 14. März 129 noch nicht kennt' (H. H. Fitting, lieber das Alter der Schriften römischer Juristen von Hadrian bis Alezander, Basel 1860, p. 4; vgl. auch Buhl, Julianus p. 100; Mommsen p. 57). Noten zu dem Werk verfassten Ulpiua Marcellus 616 Nr. 4), Cervidius Scaevola 621), Mauricianus 616 Nr. 2) und Paulus 626); vgl. Buhl p. 114.

5. Africani quaestionum 1. IX (Index Flor.). Sextus Caecilius Africanus war ein Zeitgenosse und auch wohl Schfller Julians, welcher in dem genannten Werk die Ent- scheidungen Julians zusammengestellt und hie und da auch eigene Zusfttze gemacht hatte (Buhl p. 67; Erttger, Quellen p. 177). Gellius 20, 1, 1 Sex, Caecilius in discipUna iuris cUque in legibus populi Ramani noseendis inierpretandisque seientia, usu auetoriUUeque in- lustris fuit. Ausser diesem Werk mflssen wir noch ein grosses epistulae betiteltes des Africanus annehmen; denn Dig. 30, 39 pr. führt Ulpian an: Africanus libro vicesimo epistu- larum apud Julianum quaerU; vgl. Earlowa 1 p. 714 und dagegen Kipp p. 112 Anm. 10.

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 318.

Andere Sabinianer. Vor Salvius Jullanus leiteten nach Pomponius (Dig. 1, 2, 2, 53) die Schule der Sabinianer Aburnius Valens und Tuscianus; der letztere ist nicht weiter bekannt; dagegen sind uns Über den ersteren Nachrichten zugekommen.

L. Fulvius C. f. Popin(ia) Aburnius Valens erscheint in einer Inschrift (Orelli Nr. 3153; Prosopographia imperii Rom. pars 2 Nr. 356 p. 92; Viertel, De vitis iuris con- sultorum p. 30) als praefectus urbi feriarum latinarum des Jahres 118 n. Chr. Gapitol. Anton. Pius 12, 1 (1 p. 45 Peter) muUa de iure sanxit ususque est iuris peritis Vindio Vero, Salvio Talente, Volusio Maeciano, Ulpio MarceUo et Diavoleno. StaU Salvio Va- lente schreibt Mommsen (Zeitschr. fOr Rechtsgesch. 9 (1870) p. 90 Anm. 21) Fulvio Valente (Earlowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 710). Ist die Vermutung richtig, so gehörte er dem Consiüum des Pius an. Er schrieb: Fideicommissorum libri VII (Index Flor.). Daraus sind Auszüge in die Pandekten übergegangen. Dig. 36, 4, 15 wird citiert: Valens l. VII actionum. E rüg er (Quellen p. 172 Ajom. 69) vermutet aber, dass fftr Valens wohl Venuleius zu schreiben ist: „Dig. Index auct. kennt keine Actiones von Valens **.

2. Sex. Pomponius.

615. Das Enchiridion des Pomponius. In den Pandekten ist im ersten Buch T. 2 ein wichtiger Auszug aus Pomponius' Enchiridion ge- geben. Derselbe zerfallt in drei Teile; in dem ersten handelt Pomponius über den Ursprung und die Entwicklung des Rechts bei den Römern, in dem zweiten 18) über die Behörden, in deren Händen die Rechtspflege ruht, endlich in dem dritten 35) über die bedeutendsten Rechtslehrer bis auf seine Zeit. Von jeher haben die Juristen diesem Fragment ihre rege Aufmerksamkeit zugewendet und die Nachrichten auf ihre Richtig- keit geprüft. Diese Prüfuiig führte zu dem Resultat, dass die Angaben, welche Dinge betreffen, die der Zeit des Autors nahe liegen, sehr wert- voll sind, dagegen die, welche sich auf die republikanische Zeit beziehen, recht grossen Bedenken Raum geben, weil es Pomponius hier an eigenen tieferen Studien fehlen liess. Wir würden schon zufrieden sein, wenn er sich an einen sachkundigen Autor der republikanischen Zeit angeschlossen hätte; aber der Versuch, für die alte Zeit Varro als Quelle des Pomponius zu erweisen, steht auf schwachen Füssen.

Das berühmte Fragment ist einer Monographie des Pomponius ent- nommen, welche den Titel „Enchiridion" führte (Über singularis enchiridii). Daneben gab es aber von dem Autor noch ein umfassenderes, aus zwei Büchern bestehendes Enchiridion. Der liber singularis scheint den Zweck verfolgt zu haben, für das Studium des ius publicum und privatum vorzu-

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L. Voliuiiis Kaeoiann». 616.) 201

bereiten; er gehört also zu der bei den Römern stark kultivierten isa- gogischen Litteraturgattung.^) Aber noch eine Reihe anderer juristischer Schriffcen hat der fleissige*) Autor verfasst. üeber die persönlichen Ver- hältnisse des Sex. Pomponius wissen wir nichts; nur über seine Zeit sind wir im klaren; er schrieb unter Hadrian und seinem Nachfolger, ist also Zeitgenosse des berühmten Juristen Salvius Julianus, und beide Autoren citieren sich gegenseitig in ihren Schriften, s)

Die Gliederung des Fragments. Dig. 1, 2, 2, 18 poH originem iuris et pro- ceesum eognitum cansequens ut, ut de moffiatratuum nominilus et origine cognoseamua, quia, ut expoauimus, per eos, qui iuri dicundo praesunt, effectus rei accipitur,

Litteratur. Sanio, Varroniana in den Schriften der röm. Juristen, yomehmlich an dem Enchiridion des Pomponius nachzuweisen versucht, Leipz. 1867. Den dritten Teü des Fragments behandelt eingehend Krüger, Quellen p. 52; Schnlin, Ad Pandectarum titulum de origine iuris commentatio, Basel 1876. (Kalb, Roms Juristen nach ihrer Sprache dar- gestellt, Leipz. 1890, p. 68.)

Die übrigen Schriften des Pomponius sind:

1. libri ex Sabine (ad Sabinum) 86 Bücher (Dig. 49, 15, 20; die Angabe des Index Florentinus 11, 2, wonach das Werk 35 Bücher umfasste, ist wohl irrig); eine Be- arbeitung des ins civfle nach der Ordnung des Sabinus (vgl. § 489, 1), welche unter Hadrian (vor Julians Digesten) erschien; vgl. Fitting, Ueber das Alter etc., Basel 1860, p. 8.

2. ad Q. Mucium lectionum libri XXXIX, eine Bearbeitung des Givilrechtes nach der Anoi^ung des Q. Mucius Scaevola (vgl. oben § 80), nach Hadrian abgefasst (Fitting 1. c. p. 11).

3. ad edictum libri. Gitiert wird das 83. Buch (Dig. 38, 5, 1, 14). Allein nach der hier behandelten Materie zu schliessen, muss das Werk noch viel mehr Bücher um-

4. Ex Plautio libri VH (vgl, § 488). Kariowa, Röm. Rechtsgesch. 1 p. 717 setzt das Werk unter Marcus und Yerus.

5. Variae lectiones von mindestens 41 Büchern (Dig. 20, 2, 7), wahrscheinlich Er- örterungen über verschiedene Materien der Jurisprudenz (vgl. Bremer, Die Rechtslehrer und Rechtsschulen im röm. Kaiserreich, Berl. 1868, p. 51; Krüger, Quellen p. 175 Anm. 16).

6. Epistularum libri XX, nach dem Tode des Antoninus Pius abgefasst (Dig. 50, 12, 14). Es werden die variae lectiones und die epistulae zusammen wie ein Werk citiert, z. B. Dig. 4, 4, 50 Pomponius Uhro nono epistularum et variarum lectionum. Wahrscheinlich ist das Verhältnis dieser Schriften zu einander so aufzufassen, dass Pomponius seine beiden bereits publizierten Schriften (epistulae und variae lectiones) später in einen Auszug zu- sammenfasste, der aber auch neue Erörterungen enthielt, wegen deren er dann noch neben jenen Werken citiert werden konnte; vgl. Bremer, Rechtslehrer p. 51. Kariowa (1 p. 718) modifiziert diese Ansicht dahin, dass er den Auszug dieser beiden Werke nicht durch Pom- ponius selbst vollzogen sein lässt.

7. Benatus consultorum libri V.

8. Fideicommissorum libri V.

9. Regularum liber singularis mit Noten des Marcellus 616 Nr. 4).

10. De stipulationibus, mindestens 8 Bücher (Dig. 7, 5, 5, 2).

11. Digestorum ab Aristone libri. Dig. 24, 8, 44 ut est relatum apud Sex. Pom- ponium digestorum ab Aristone 489; 2, 2* p. 871) libro quinto. Es waren Auszüge aus den Schriften des Aristo.

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 2 p. 15.

3. L. Volusius Maecianus und andere zeitgenössische Juristen.

616. Das metrologische Hilfsbüohlein des Volusius Maecianus. Unter den Juristen der Antonine nahm eine hervorragende Stelle Volu- sius Maecianus ein; er war Mitglied des Gonsilium unter Antoninus Pius, auch unter Marcus Aurelius und L. Yerus gehörte er demselben an. Von

^) Vgl. Sanio p. 234. i num aetatis duxi, memor sum etc.

») Dig. 40, 5, 20 sagt er: ego discendi ») Dig. 6, 1, 21; 39, 2, 18, 5; 28, 5, 41;

eupiditate, quam solam vivendi ratianem \ Fragm. Vatic. 88; 7gl. Fitting p. 8, p. 11,

opiimam in octavum et septuagesimum an- \ p. 12, p. 13.

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202 ^' Voliwiiw Maeoiaan«. 616.)

seinem Ansehen zeugt auch, dass ihm der Unterricht des Marcus Aurelius in der Jurisprudenz anvertraut wurde. Aus diesem Unterricht ist ein Büchlein hervorgegangen, welches uns noch erhalten ist; dasselbe ist auf Wunsch des «Caesar'' Marcus geschrieben worden und handelt über die Einteilung des As, des Geldes 44), des Gewichts 77) und der Hohl- masse (§ 79), und gibt sowohl die sprachlichen Bezeichnungen (vocabula) als die graphischen Zeichen (notae). Ausser dem metrologischen Büch- lein verfasste er noch andere Schriften; unter denselben heben wir die ,ex lege Rhodia'' (Dig. 14, 2, 9) hervor; sie war in griechischer Sprache abgefasst; es ist diese Schrift, soweit wir sehen können, die älteste Schrift der römischen Jurisprudenz, welche in griechischer Sprache ge- schrieben wurde. Doch sein Hauptwerk waren die 16 Bücher über die lyfideicommissa'', welche unter die Regierung des Antoninus Pius fallen (Dig. 40, 5, 42 pr.). Ausserdem gab es von ihm ein Werk „de iudiciis publicis'' in 14 Büchern.^)

Zeugnisse ttber Yolnsias Maecianus. Capitol. Marcus Anton. 3, 6 (1 p.49 Peter) studuit et iuri audiens Lueium Volusium Maeeianum, In einem Brief an fronio sagt M. Caesar .(p* 61 Naber): haec curahn ad te acripsi, quia Maecianus urgehat, et fratrem tuum maturi%t8 ad te reverti aecum erat, üeber seine Verwendung im Consilium des An- toninus Pius vgl. Capitol. Antonin. Pius 12, 1 (oben § 614 p. 200); Ober die im Consilium der divi fratrea vgl. Dig. 37, 14, 17 Volusiua Maecianus atnieua notter, Ueber seine Freund- schaft mit Salvius Julianus vgl. Dig. 35, 1, 86 {Maecianus libro tertio fideicommissorum) Julianus noster; über die mit Vindins vgl. Dig. 35, 2, 32, 4 {Maecianus libro nono fidei- commissorum) Vindius noster. Man hat den Jurist^ auch mit dem Parteigftnger des Avi- dius Cassius identifiziert; vgl. Yulcac. Gallic. Avid. Cass. 7, 4 (1 p. 89 Peter) ab exercitu, qui et Maeeianum, cui erat commissa Alexandria quique consenserat spe partieipatus Cassio, invito atque ignorante Äntonino interemit (J. 175 n. Chr.). Allein diese Identifizierung ist nach den neuesten Ergebnissen der Forschung unrichtig. Dagegen wird von einer Seite angenommen, dass der Jurist möglicherweise um 150 Präfekt von Aegypten war (nach einem Papyrus in Aegypt. Urkunden aus den kgl. Museen zu Berlin Nr. 613 Z. 9). Vgl. auch CIL 14, 250. A. Stein, Arch--epigr. Mitt 19 (1896) p. 151; P. Meyer, Hermes 32

(1897) p. 227; Mitteis, ebenda p. 651; A. Stein, ebenda p. 663; P. Meyer, Hermes 33

(1898) p. 262.

Der Titel des metrologischen Werkchens lautet handschriftlich: Volusii Mae- ciani distributio item vocabula ac notae partium in rebus pecuniariis pondere, numero, mensura, Mommsen korrigiert: Volusii Maeeiani distributio item vocabula ac notae par- tium in rebus, quae constant pondere, numero, mensura; Husch ke: Volusii Maeeiani assis distributio, item vocabula ac notae partium in rebus pecuniariis, aereis nummis, pondere, mensura; Kar Iowa (Rom. Rechtsgesch. 1 p. 763): Volusii Maeeiani assis distributio item vocabula ac notae partium in rebus, pecunia numerata, pondere, mensura,

Veranlassung und Ziel des metrologischen Werkchens. Praef.: Saepe- numero, Caesar, animadverti aegre ferentem te quod assis distributionem, et in heredum institutione et in äliis multis necessariam, ignotam haberes, quare, ne tam exigua res in- genium tuum uUo modo moraretur, cum partes ipsas tum vocabuia et noteu proponendas existimavi.

Die Ueberlieferung beruht auf dem Parisinus 8680 s. X und dem Yaticanus 3852 s. X.

Ausg. von J. F. Gronov, De sestertiis, Leiden 1691; Boecking, Bonn 1831, auch im Corpus iuris Rom. anteiust. fasc. 1 (1835) p. 183; Mommsen, Abb. der sächs. Ges. der Wissensch. 3 (1857) p. 288; Hultsch, Script, metrolog. rel. 2 (Leipz. 1866) p. 61; Huschke, Jurisprud. anteiust.^ ^. 409.

Ueber die eigentlich juristischen Schriften vgl. Kariowa, Rom. Rechts- gesch. 1 p. 728; Krüger, Quellen p. 182.

Die Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 575.

Andere Juristen aus der Zeit der Antonine sind:

1. Terentius Clemens. Das einzige von ihm bekannte Werk, ans dem Auszüge

^) Vgl. Index Florentinus. Ulpian benutzte das Werk (Dig. 48, 9, 6).

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L. Yolnaias Maecianns. 616.) 203

in die Pandekten Übergegangen sind, sind 20 Bttcher ,ad legem Juliam et Fapiam*. Benutzt sind in demselben Julians Dig.; Fitting (Ueber das Alter etc. p. 16) setzt das Werk daher in die letzte Regierungszeit des Antoninus Pins. Da er den Jnlianus noster nennt (Dig. 28, 6, 6), wird geschlossen, dass er mit demselben persönlich bekannt war. Lenel, Palingenesia 2 p. 358.

2. JuniuB Mauricianus schrieb gleichfalls ,ad legem Juliam et Papiam libri VI' (Index Flor.) und mindestens zwei Bttcher ,de poenis' (Dig. 2, 13, 3). Da er den Hadrian divus nennt (Dig. 81, 57), von Antoninus aber sagt (Dig. 33, 2, 23) nuper re- scripnt, schrieb er unter Antoninus Pius. ,0b er notae zu Julians Digesten geschrieben oder in einem uns unbekannten Werk auf Julian Bezug genommen hat, bleibt zweifelhaft** (Krflger, Quellen p. 180); vgl. noch Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 711.

8. Yenuleius Saturninus. Von seinen Schriften sind in den Pandekten ausge- zogen und im Index Florentinus verzeichnet:

a) actionum 1. X (Sanio, Rechtshist. Abb. p. 94; Wlassak, ROm. Prozessges. 2 (Leipz. 1891) p. 4 Anm. 6);

ß) de interdictis 1. VI;

y) de officio proconsulis 1. IV;

(f) de iudiciis publicis 1. III;

f) stipulationum 1. XIX.

Ausserdem wird ein «liber singularis de poenis paganorum* dem Venuleius Satur- ninuB beigelegt. Hier aber erhebt sich eine Schwierigkeit. Der florentinische Index ver- zeichnet allerdings den ,liber singularis de poenis paganorum' als ein Werk des Venuleius Saturninus; in den Pandekten selbst aber wird 48, 19, 16 der ,liber singularis de poenis paganomm' eingeführt durch Claudius Saturninus, und dieses Gitat ist um so bedeutungs- voller als die vorausgehende lex 15 aus Venuleius Saturninus libro I de officio pro- eonsulis entnommen ist, also man doch, wenn eine Identität der beiden Personen vorliegen sollte, in § 16 ein blosses idem erwarten wQrde. Eis scheint sonach, dass der Claudius Satur- ninus ein anderer ist als der Venuleius Saturninus (vgl. auch Kalb, Roms Juristen, Leipz. 1890, p. 93) und zwar allem Anschein nach derselbe Claudius Saturninus, den Tertullian in seiner Schrift ,de corona' 680) benutzte (zur Restituierung des Werks vgl. £. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 433). Von einem Claudius Saturninus wissen wir, dass er legatus Belgicae unter Hadrian (Fragm. Vatic. 223) war, an einen Claudius Saturninus sind zwei Erlasse des Pius (Dig. 20, 3, 1, 2; 50, 7, 5 [4]) gerichtet, ein Claudius Saturninus war Prätor unter den divi fratres (Dig. 17, 1, 6, 7); einen legatus Augusti pr. pr. Moesiae inferioris Tib. Claudius Saturninus kennt CIL 3 Suppl. 7474. AUein eine Identität einer dieser Persönlichkeiten mit dem Verfasser der Schrift ,de poenis paganorum* lässt sich nicht sicher darthun; vgl. Jörs, Panly- Wisse was Realencycl. Bd. 3 Sp. 2865; Prosopo- graphia imperii Rom. pars 1 Nr. 798 p. 397. Endlich wird noch ein Q. Saturninus in den Pandekten genannt (Dig. 12, 2, 13, 5; 34, 2, 19, 7). Alle drei Satumini wiU Earlowa (Rom. Rechtsgesch. 1 p. 730) zu einer Persönlichkeit des Namens Qnintus Claudius Venu- leius Saturninus zusammenfassen. Vgl. noch Fitting, Ueber das Alter der Schriften röm. Juristen p. 17; Lenel, Palingenesia 2 p. 1207 Anm. 1.

4. ülpiuB Marcellus gehörte dem Consilium des Kaisers Pius (Capitol. Ant. Pius 12, 1; 1 p. 45 Peter) und des Marcus Aurelius an (Dig. 28, 4, 3). Seme Schriften sind nach dem Index Florentinus:

a) Digestorum libri XXXI (irrige Buchzahl (XXXIX) Dig. 49, 15, 2); sie sind unter den divi fratres geschrieben (Dig. 8, 2, 7 pr.; 17, 2, 28, 1). Scaevola und Ulpian haben Noten dazu verfasst; vgl. Krttger, Quellen etc. p. 192;

ß) ad legem Juliam et Papiam libri VI;

y) responsorum liber singularis; es kommen hinzu:

d) de officio eonsulis, mindestens fünf Bücher; vgl. Dig. 40, 15, 1,4. Dagegen ist etwas zweifelhaft, ob Marcellus auch ,de officio praesidis*" geschrieben, wie man nach Dig. 4, 4, 48 Marcellus libro primo de officio praesidis erwarten sollte; denn auch Macer hat .de officio praesidis' geschrieben, und es könnte sonach auch eine Verwechslung vor- liegen. Auch em zweites Pandektencitat (Dig. 3, 2, 22 Marcellus libro secundo publicorum) gibt zu Bedenken Anlass, weil Macer ebenfalls «de publicis iudiciis" gehandelt und auch Marcianus ein solches Werk geschrieben. Es könnte also auch hier eine Verwechslung mit Macer oder mit Marcianus (Kipp, Gesch. der Quellen des röm. Rechts* p. 118) vorliegen;

e) endlich notae ad Juliani Digests (§614,4) und zu Pomponius liber sin- gularis regularum (Dig. 29, 2, 63); vgl. § 615, 9.

Ueber das Verhältnis des Marcellus zu Salvius Julianus vgl. Buhl, Salvius Julianus 1 (Heidelberg 1886) p. 114. Möglicherweise ist der Jurist Ulpias Marcellus identisch mit dem Statthalter von Pannonia inferior L. Ulpius Marcellus (CIL 3, 3807), der auch unter

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204 ö»iö«. (§617.)

Gommodus in Britannien Siege erfocht; vgl. GaasiuB Dio 72, 8, 6 (3 p. 290 Boiaseyain); ProBopographia imperii Rom. pars 3 Nr. 557 p. 461 (anders Krüger, Qaellen p. 192 Anm. 1). Die Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 589.

4. Gaius.

617. Biographisches. Was nicht selten vorkommt, dass über den Schriften der Schriftsteller ganz in den Hintergrund tritt und vergessen wird, ist auch bei dem Juristen Gaius, dem Zeitgenossen des Antoninus Pius, eingetreten. Seine Institutionen sind ein Weltbuch geworden, aber über seine Persönlichkeit ist das tiefste Dunkel ausgebreitet. Gleich der Name Gaius bietet uns ein Rätsel dar, wir können uns nur schwer er- klären, wie es kam, dass bloss der Vorname denn das ist er doch wohl des Schriftstellers überliefert wurde. Auch über seine Heimat liegen keine positiven Nachrichten vor. Zu allem Unglück schweigen über ihn auch die juristischen Quellen fast ganz. Nur die Ck>llatio Mosaicarum et Romanarum legum citiert das dritte Buch der Institutionen, *) auch Pom- ponius gedenkt seiner. >) Weiterhin erscheint Gaius in dem Citiergesetz vom Jahre 426. Wie ist dieses Schweigen zu erklären? Kaum anders, als dass Gaius kein ius respondendi hatte, sonach für die juristischen Schrift- steller keine Autorität besass, dass die Autorität ihm erst nachträglich, offenbar wegen des mit der Zeit steigenden Einflusses seiner Schriften, eingeräumt wurde. Wir werden daher Gaius als einen juristischen Theo- retiker und Lehrer zu betrachten haben, nicht als einen Praktiker; damit stimmt auch seine Schriftstellerei, welche Werke, die nur das Ergebnis der Praxis sein können, vermissen lässt. Zu weiteren Hypothesen über das Leben des Gaius führt die sorgfaltige Betrachtung der Institutionen und der sonst von ihm erhaltenen Fragmente. Aus denselben geht her- vor, dass Gaius der griechischen Sprache mächtig war, dass er das Pro- vinzialrecht besonders berücksichtigte und sogar einen Gommentar zum „edictum provinciale* schrieb, dass er sich besonders mit dem Recht der Galater und Bithyner vertraut zeigt und dass er als Beispiele für das ius Italicum Troas, Berytos und Dyrrhachium beibringt. Daraus wird wohl der Schluss zu ziehen sein, dass seine Heimat Eleinasien war. Ob da- gegen auch der weitere Schluss berechtigt ist, dass er seine Thätigkeit in der Provinz entfaltet hat, dass er also ein „Provinzialjurist* gewesen, ist zweifelhaft. Eine bedeutende juristische Schriftstellerei ist in diesen Zeiten ausserhalb Roms schwer denkbar.

üeber den Namen. Gaius fasst als Geschlechtsnamen Padelletti, Del nome

*) 16,2. Unter den profanen Schriftstellern | Gains auf. Diese Erscheinung wird von Kalb

wird Gaius citiert von Servius zuVerg. Georg. | (Roms Juristen p. 77) durch eine gemeinsame

8, 306 und Priscian Gramm, lat. 2 p. 282, 8. Quelle erklärt (Affolter, Das röm. Institu-

■) Pompon. Dig. 45, 3, 39 (non sine ra- tionensystem. Einleit. Teil, Berl. 1897, p. 532),

Hone est quod Gaius noster dixit) wird ge- von E. Grupe, Gaius und ülpian (Zeitschr.

wohnlich auf C. Gassius Longinus bezogen der8avignystiftungfttrRecht8gesch.20(1899)

(Krüger, Quellen p. 154 Anm. 50); dass dies , Rom. Abt. p. 98), durch Benutzung des Gaius

unrichtig sei, zeigen Dernburg, Inst des von Seiten Ülpians; freilich wird Gaius in dem

Gaius p. 103 und Kar Iowa, Rom. Rechts- i b'ber singularis regularum, soweit er jetzt vor-

gesch. 1 p. 720 Anm. 2, Ebensowenig ist die ' liegt, nicht genannt; vgl. noch L. Mitteis.

Stelle interpoh'ert. Eine gleiche Streitfrage i Reichsrecht und Volksrecht, Leipz. 1891, p. 147

existiert für Ulpian. Dessen liber singularis , Anm. 4; Kipp, Gesch. der Quellen des röm.

regularum weist manche Goncordanzen mit Rechts* p. 112 Anm. 14.

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QaiM. (§618.) 205

di (jaio, Rom 1874, als Gognomen Cattaneo, Rendiconti del R. Istitaio di Lombardo Serie 2 vol. 14 (1881) fasc. 10/11; R. Leonhard (Institationen des rOm. Rechts, Leipz.^ 1894, p. 112 Anm. 2) hält den Namen Gaius fOr ein Pseudonym, hergenommen von dem berOhmten Mitglied der sabinianischen Schule Gaius Cassius Longinus. Der Rechts- gelehrte C. Cassius Longinus wurde noch in anderer Weise zur Lösung des Rätsels ver- wendet Longinescu (Gaius, der Rechtsgelehrte, Diss. BerL 1896) hiüt unseren Qains ge- radezu fttr identisch mit C. Cassius Longinus, zu dem allerdings Zusätze gemacht worden seien; vgl. dagegen N. Herzen, Die Identität des Gaius (Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 20 (1899) Rom. Abt. p. 21 1). Etwas modifiziert wurde diese HypoÜiese durch Kalb. Im Anschluss an Knie p (Vacua Possessio 1 (1885) p. 461; Praescriptio und Pactum, Jena 1891, p. 14, p. 19; Der Besitz des BOrgerl. Gesetzb. gegenübergestellt dem röm. Recht, Jena 1900, p. 26), der die Bearbeitung eines alten Grundstocks von selten des Gaius an- nahm, stellt er die Hypothese auf (Bursians Jahresber. 109. Bd. 2. Abt. (1901) p. 40): .Die neue Vermutung geht vielmehr dahin, dass es vielleicht Werke des Gaius Cassius waren, die um 161 unter dem alten Verfassemamen Ghiius von euiem Anonymus mit BerQck- sichtignng der seitherigen RechtsUtteratur neu bearbeitet worden seien '^; vgl. dagegen Kipp, Gesch. der Quellen des röm. Rechts, Leipz.* 1903, p. 113 Anm. 19. An dieser Hyj^othese ist schon das eine auffallend, dass G. Cassius Longinus durch , Gaius' bezeichnet sein soll, während die Juristen ihn doch gewöhnlich Cassius und seine Anhänger Cassianer nennen. Die Hypothese über den «Provinzialjuristen* Gaius. Die Hypothese, dass Gaius ein Provinzialjnrist gewesen, wurde von Mommsen (Jahrb. des gem. Rechts 3 (1859)

LI) aufgestellt; vgl. Kuntze, Der Provinzialjurist Gaius wissenschaftlich abgeschätzt, ipziger Progr. 1883; Kalb, Roms Juristen, Leipz. 1890, p. 79. Mommsen (p. 11) hält Troas (weü dies Dig. 50, 15, 7 als erstes Beispiel für das ius Italicum genannt wird) für die wahrscheinliche Heimat des Gaius. Bremer (Die Rechtslehrer und Rechtsschulen im röm. Kaiserreich, Berl. 1868, p. 81) bringt die ganz unbegründete Modifikation an, dass Gaius möglicherweise in Troas geboren sei, aber in Berytos (nicht in Troas) gelehrt habe. Kar- Iowa (Rechtsgesch. 1 p. 722) gibt den ausländischen Ursprung des Gaius zu, meint aber, dass , Gaius Rechtslehrer an einer statio (in Rom) war, welche allein oder vorwiegend für den Unterricht der Provinzialen bestimmt war''. Für die Lehrthätigkeit in Rom spricht sich auch Wlassak, Röm. Prozessges. 2 (Leipz. 1891) ^. 224 aus: ,Die Jurisdiktionsverhältnisse stellt Gaius so dar, wie sie in Rom waren und nirgends so im Reich Diesen Stand- punkt wählte verständigerweise nur ein Jurist, der in Rom lehrte und schrieb, unmöglich ein Rechtslehrer in Troas, der seine Schriften zunächst für den dortigen Lokalunterricht bestimmte.* Vgl. auch Kipp, Gesch. der Quellen des röm. Rechts* p. 113.

618. Die Entdeckung der Institutionen des Oaius. Im Jahre 1816 fand Niebuhr auf der Kapitelsbibliothek zu Verona ein Blatt, das er so- fort als den Institutionen des Gaius angehörig erkannte. Ausserdem ent- deckte er einen reskribierten Codex, in dem Schriften des Hieronymus standen; er sah, dass die ursprüngliche Schrift einen alten Juristen ent- hielt; er dachte an Ulpian. Allein auf den richtigen Verfasser kam der Scharfsinn Savignys; dieser knüpfte an das einzelne Blatt an, das bereits, ohne dass es von den Juristen beachtet wurde, von Scipio Maffei 1732 und 1742 veröffentlicht worden war, und schloss, dass dieses Blatt, das zweifellos, wie auch Niebuhr gesehen, den Institutionen des Gaius ange- hörte, aus der üandschrift stammte, deren Blätter reskribiert wurden, und dass sonach das ganze Werk die Institutionen des Gaius enthalte. Die Wichtigkeit des Fundes veranlasste die preussische Akademie, zwei Gelehrte, den Philologen Immanuel Bekker und den Juristen Göschen nach Verona zur Prüfung des Sachverhaltes zu schicken. Die Vermutung Sa- vignys erwies sich als richtig. Auch konnten jetzt nähere Angaben über den Codex gemacht werden. Die ursprüngliche Schrift desselben gehört dem 5. Jahrhundert an; nur drei Blätter gingen verloren; ein Teil der Blätter war sogar doppelt reskribiert, dagegen das erste und das letzte Blatt ist nicht überschrieben. *) Die frühere Ordnung der Blätter wurde

') Schriftprobe in Zangexneister-Wattenbachs Exempla cod. lat. tab. 24.

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206 Gai"- (§619.)

für den neuen Text nicht aufrechterhalten. Göschen versuchte nun, unter- stützt besonders von Bethmann-HoUweg, die Entzifferung der alten Schrift. Die Frucht seiner Arbeit war die erste Ausgabe der Institutionen des Gaius aus dem Jahr 1820.0 Es lag auf der Hand, dass der erste Ver- such keine abschliessenden Resultate geben konnte, und dass eine Nach- vergleichung notwendig war. Diese nahm in den Jahren 1821 und 1822 Fr. Bluhme vor. Aber er verwendete Reagentien, welche der Handschrift einen dauernden Schaden zufügten und die mit denselben behandelten Stellen späterhin fast unlesbar machten. Die Nachvergleichung Bluhmes wurde für die zweite Göschensche Ausgabe (1824) benutzt. Um eine festere Grundlage für die Texteskritik zu erhalten, war es notwendig, genau die Schriftzüge des Codex, wie sie in den Scheden von Göschen, Hollweg, Bluhme vorlagen, zu geben, d. h. ein möglichst getreues Apo- graphon herzustellen. Dieser Arbeit unterzog sich Böcking in seiner Aus- gabe vom Jahre 1866. Allein dieses Werk sollte bald durch eine viel voll- kommenere Leistung verdrängt werden. Ein im Lesen von Palimpsesten sehr geübter Philologe, W. Studemund, nahm eine neue Vergleichung des Codex in den Jahren 1866, 1867 und 1868 vor. Auf Grund seiner müh- sam durchgeführten Kollation lieferte er im Jahre 1874 ^ ein neues Apo- graphon und auf Grund desselben eine gemeinschaftlich mit Krüger be- sorgte Handausgabe (1877). Das Studemundsche Apographon muss die Grundlage der Neuvergleichungen des Codex bilden. Studemund selbst hat noch späterhin in den Jahren 1878 und 1883 Nachprüfungen an- gestellt, welche wiederum zu neuen Ergebnissen führten. Diese Revision kam zum erstenmal der zweiten von Krüger und Studemund besorgten Ausgabe (1884) zugute.

Aasg. Ausser den genannteii: Gai Instit. commentarü lY ed. Goeschen, recogD. Lachmann, Berl. 1842; Huschke, Jurispr. anteiostiiiiana^ p. 170; Polenaar, ^ntagma Institutionum novam, Leiden 1879 (vgl. Stademnnd in seiner Aosg. p. VQ; Dnbois, Paris* 1881; Muirhead, The institates of Gaius and the rules of ülpian, Edinburgh 1880 (mit Commentar); Mears, Instit. of Qaius and Justin., London 1882; mit einem Litteraturver- zeichnis, russischer Uebersetzung und einem Anhang ed. Th. Dydynski, Warschau 1892; ed. P. Erttger und G. Studemund, Berl.^ 1900; ed. £. Seckel et B. Euebler, Leipz. 1903 (Sonderausg. ans der 6. Aufl. der Jurisprudentiae anteiust. reliquiae von Huschke); vgl. dazu Kalb, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 877. -— Von den Erläuterungsschriften sind besonders zu nennen Huschke, Gaius, Beiträge zur Kritik und zum Verständm's seiner Institutionen, Leipz. 1855; E. Glasson, £tude sur Gaius, Paris* 1885.

Zur Sprache ygL W. Kalb, üeber die Latinitkt des Juristen Gaius (Archiv fttr lat. Lexikographie 1 (1888) p. 82).

619. Skizze der Institutionen des Oains. Die Institutionen be- ginnen mit einer allgemeinen Darlegung über das Recht und seine Quellen. Es folgt der wichtige Satz, der die ganze Gliederung des Werkes be- stimmt, dass das Recht sich entweder auf Personen oder auf Sachen oder auf den Schutz (actiones) beziehe. Das erste Buch beschäftigt sich ge- mäss dieser Einteilung mit dem Personenrecht. Es macht den Anfang

^) Die Bedeutung des neugewonnenen graphum confecit et edidit Studemund«

Autors für die Rechtswissenschaft wurde von ' Leipz. 1874; vgl. auch Der antiquarische Ge-

E. Sehr ad er, Was gewinnt die röm. Rechts- winn aus der neuen Kollation des Gaius

gesch. durch des Gaius Institutionen? (Heidel- I (Verh. der Würzburger Philologenyers., LeipK

berger Jahrb. 1823 Nr. 60—64) dargelegt. | 1869, p. 121).

*) Codicis Veronensis denuo collati apo-

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Oaiu. (§619.) 207

mit der Unterscheidung der Freien und der Sklaven und erörtert die ver- schiedenen Arten der Freilassung; der Autor geht dann über zur Unter- scheidung der Personen, welche »sui iuris' sind, und derjenigen, welche einer fremden Gewalt unterworfen sind. Dies ffihrt auf die Erörterung der einzelnen Gewaltkreise und die Befreiung von denselben. Den Schluss bildet die Erörterung über diejenigen Personen, welche unter Vormund- schaft stehen, und über die, welche vormundfrei sind. Das zweite Buch nimmt seinen Ausgang von der Einteilung der Sachen in «res divini" und „res humani iuris'' und in «res corporales" und «res incorporales''. Für die Rechtsgeschäfte der Erwerbung ist der Gegensatz von „res mancipii'' und „res nee mancipii" von Bedeutung; es werden die verschiedenen Arten der Erwerbung einzelner Gegenstände dargelegt. Der Erwerbung ein- zelner Gegenstände tritt die Erwerbung eines Ganzen, die „acquisitio per universitatem'', gegenüber. Dies fährt auf die Lehre von den „hereditates''. Diese Lehre fijidet erst im dritten Buch (legitima hereditas) ihren Ab- schluss. Daran schliessen sich die Obligationen (88). Das vierte Buch stellt den Prozess dar, die verschiedenen „actiones", die Stellvertretung im Prozess, Einteilung der iudicia, Verjährung und Vererbung der actiones, Befriedigung des Klägers vor dem Erlass des Urteils, Exceptionen, Inter- dikte u. a.

Begonnen ¥nirde das Werk noch zu Lebzeiten des Kaisers Antoninus, vollendet wurde dasselbe aber erst nach dem Tode desselben.

Der Titel der Schrift ist in dem codex VeronenaiB nicht erhalten. Durch £x- cerpte in den Digesten steht jedoch der Titel Inatitutionea fest

Die Gliederung des Werks. 1, 8 omne «im. quo utitnur, vel ad persanas pertinet vel ad res vel ad actiones. Die letzte Quelle dieser Dreiteilung sucht Affolter, Das röm. Institotionensystem, Einleit. Teil, Berl. 1897, p. 532 hei Q. Mucius Scaevola. 2, 97 haeteuus tantisper admonuisse sufficU, qaemadmodum singuhe res nobis adquirantur .... videamus itaque ntm«, quüms modis per universUatem res nobis adquirantur, 8, 88 nunc transeamus

Die Ahfassungszeit. 1, 58 ex constitutione imperatoris Antonini; vgl. 74 (102 ex epistula optimi imperatoris Antonini). 2, 120 rescripto imperatoris Antonini, 126 sed nuper imperator Antoninus significavit rescripto «mo. 151' rescripto imperatoris Antonini; dagegen 2, 195 ex divi Pii Antonini constitutione. Daraus schliesst man, dass das erste Buch und der Anfang des zweiten zu Lebzeiten des Kaisers Antoninus Pius geschrieben wurden, das Folgende nach des Kaisers Tod.

Die nbrigen Schriften des Gaius sind folgende:

1. Rerum cottidianarum s. Aureorum libri VII, eine Jurisprudenz des täglichen Lebens, d. h. Erörterung der im täglichen Leben zur Anwendung kommenden Rechtssätze. Justinian yerwertete auch dieses Werk für seine Institutionen (Prooem. 6), wie f&r die Digesten. Zocco-Rosa, Sul genuine contenuto del Codice Veronese e sui rapporti tra le Inatitntiones et le Res cottidianae di Gaio (II circolo ginridico 22 (1891) p. 81, p. 129).

2. Zwei Werke regularum, ein Über singularis und ein mindestens drei Bacher umfassendes grosseres Werk (Dig. 50, 17, 100; 47, 10, 48).

8. Ad legem XII tabularum L VI; auch daraus ist manches in die Digesten über- gegangen; es ist der letzte Commentar zu den 12 Tafeln.

4. LibriexQ. Mucio kennen wir nur aus seinen Institutionen 1, 188: nos, qui dili- gentius kunc tractatum exsecuti sumus et in edicti interpretatione et in his libris, quos ex Q. Mucio fecimus.

5. Ad edictum provinciale libri XXX; vgl. Fr. von Velsen, Das Edictum pro- vinciale des Gaius (Zeitschr. der Savignystiftung ftür Rechtsgesch. 21 (1900) Rom. Abi. p. 73)

und dagegen Kalb, Bursians Jahresber. 109. Bd. 2. Abt. (1901) p. 42; Kipp, Gesch. der Quellen des rdm. Rechts, Leipz.* 1903, p. 47 Anm. 12. Dazu kommen libri U ad edictum aedil. curul., also zusammen 1. XXXII; femer ad edictum praetoris urbani oder ad edictum urbicum. Bezüglich des letzteren Werks heisst es im Index Florentinus: rd fMpa s^qs&ivtti ßißXia däxa. Also waren zur Zeit des Justinian die fibrigen Bllcher verloren.

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208 <^^' (§620.)

6. Ad legem Jnliam et Papiaxn 1. XV.

7. Ad senatuB consultum Tertullianum liber singalaris, ad senatascon- sultnm Orfitianam liber singularis. Beide senatos consulta beziehen sich auf das Intestaterbrecht, das erste wurde unter Hadrian gegeben, das zweite unter Markos Aurelius 178 n. Chr.; ygl. Sohm, Institutionen des röm. Rechts, Leipz.^ 1889, p. 410. BOcking wollte die Dig. 38, 17, 8 unter dem Namen des Gaius citierten Traktate Paulus zuteilen, von dem Fragmente yorausgehen; Longinescu (Caius, der Rechtsgelehrte, Berl. 1896, p. 51) suchte diese Ansicht nfther zu begründen; vgl. dagegen N. Herzen, Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 20 (1899) Rom. Abt. p. 227.

8. De verborum obligationibus 1. III.

9. De manumissionibus 1. LH.

10. Fideicommissorum 1. II.

11. Die Monographien (libri singulares) dotalicion de tacitis fidei- commissis, de formula hypothecaria, de casibus, ad legem Glitiam (Dig.5,2, 4; doch ygl. Lenel, Palingenesia 1 p. 246 Anm. 3).

Inst. 3, 38 alias eonplures gradua prcutor faeit in bonorum possessionibua dandis .... de guihu$ in hi$ commentariis consuUo non agimus, quia hoc ius Mum pro» priis commentariis exseeuti sumus; Gaius meint wohl den Ediktconmientar. 8, 54 sagt er über die iura patrimonia: alioquin diligentior interpretatio propriis commentariis exposita est; das Citat wird sich auf die Bücher „ad legem Juliam et Papiam* beziehen (Krüger, Quellen p. 184).

Ueber die Abfassungszeit dieser Schriften ygl. Fitting, Ueber das Alter der Schriften röm. Juristen yon Hadrian bis Alexander, Progr. Basel 1860, p. 19. Vor den Institutionen sind sicher yerfasst die «libri ex Q. Mucio* und der Commentar zum Edikt (ygl. 1, 188). Zweifelhaft ist aber, ob hier unter dem Ediktcommentar beide (ad edictum proyinciale und ad edictum praetoris urbani) oder nur einer gemeint ist. Der liber singu- laris regularum ist jünger als die Institutionen, der liber singularis ad SC. Orfitianum ist die jüngste Schrift. Vgl. Krüger, Quellen p. 186.

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 181.

620. Charakteristik. In der Rhetorik hatte sich die Lehrschrift, die institutio oratoria, welche die Einführung des Studierenden in die Rhetorik zum Ziel hat, längst zu einer selbständigen Gattung entwickelt. Es lag daher sehr nahe, diese Gattung auch auf die Jurisprudenz zu tibertragen. Ein sol- cher Versuch liegt uns in den Institutionen des Gaius vor. Diese verfolgen also das Ziel, in das juristische Studium einzuführen, und darnach bestimmt sich die Ausführung des Ganzen. Es handelt sich hier nicht um absolute Vollständigkeit und um Ausschöpfung des gesamten Rechtsstoffes, sondern um Angewöhnung an juristisches Denken und um Elarlegung der leitenden juristischen Sätze. Auch ist nicht eine streng geschlossene Darstellung, welche weder nach rechts noch nach links, sondern nur vorwärts blickt, notwendig; der Autor kann sich gehen lassen, er darf sich kleine Ab- schweifungen von seinem Gegenstand erlauben, er kann sich wiederholen, er kann endlich das eine weiter ausführen als das andere. Diese Dinge fallen nicht in die Wagschale, wenn nur der Hauptzweck erreicht wird, dass der Jünger des Rechts etwas lernt. Hat Gaius dieses Ziel erreicht? Alle Sachkenner stimmen überein, dass Gaius eine ganz ausgezeichnete Lehrschrift geliefert hat; ja selbst der Laie liest das Büchlein nicht un- gern. Der Zauber, den es ausübt, liegt vor allem darin, dass sich un- sichtbare Fäden zwischen dem Leser und Autor spinnen; unwillkürlich ge- stalten wir uns aus der Lektüre ein Bild von dem Verfasser, der allem Verschrobenen, Gesuchten und Spitzfindigen abhold ist, der überaU das Einfache und Naturgemässe hervorsucht, der eine klare, einfache Sprache redet, und wir lesen nicht bloss den Schriftsteller, sondern wir lieben ihn auch. Gewiss hat es römische Juristen vor ihm gegeben, die in der ge-

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Gains. (§620.) 209

nialen Durchdringung des Stoffes Grösseres geleistet haben, auch mögen viele die juristischen Probleme mit grösserem Scharfsinn gelöst haben, allein Gaius ist für uns das Ideal des Rechtslehrers, weil er nicht bloss das Recht zu lehren, sondern auch fQr das Recht zu begeistern weiss. Der lehrhafte Charakter der Schrift hat zu der vagen Meinung gefQhrt, als sei dieselbe ein Kollegienheft des Gaius gewesen, in der nur notdürftig die Spuren der mündlichen Vortragsweise ausgetilgt wurden. Diese An- schauung setzt sich leichthin über die Thatsache weg, dass der Autor sein Werk nicht als ein Kollegienheft publizierte und demnach auch nicht als Kollegienheft aufgefasst wissen wollte. Hat dieses Werk manche Eigen- tümlichkeiten mit der mündlichen Unterweisung gemeinsam, so ist dies eine ganz natürliche Erscheinung; denn die schriftliche institutio muss sich ja, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll, an die mündliche institutio anlehnen.

Merkwürdigerweise scheint das schöne Lehrbuch anfangs unbeachtet geblieben zu sein. In dem Gitiergesetz des Jahres 426 erscheint plötzUch Gaius als Autorität. Von nun an steigt sein Einfluss. Die lex Romana Wisigothorum des Jahres 506 hat die Institutionen des Gaius in verkürzter und zum Teil auch interpolierter Gestalt aufgenommen, sie umfassen dort zwei Bücher, indem das vierte Buch weggelassen und die drei anderen Bücher in zwei zusammengezogen wurden. Die Institutionen des Gaius bildeten neben seinen «res cottidianae'' auch die Hauptquelle für die In- stitutionen Jttstinians sowohl in Bezug auf den Stoff als in Bezug auf die Anordnung. 0 Auch in den Rechtsschulen wurde sein Lehrbuch ge- braucht, und neuerdings sind die üeberreste einer für Schulzwecke be- stimmten Paraphrase in Autun aufgefunden worden. Selbst griechisch scheinen die Institutionen bearbeitet worden zu sein.*)

Die Entstehung der Institutionen. Die Hy^these Dernburgs, dass die In- stitationen des Qaius ein überarbeitetes Eollegienlieft sind, wurde zu begrflnden versucht in der Schrift Die Institutionen des Gaius, ein Eollegienheft aus dem Jahre 161, Halle 1869 (dazu Degenkolb in Pözls Yierteljahrsschr. für aesetzgeb. 14 (1872) p. 489). Sie ist un- haltbar, da sie nicht beachtet, dass Litteraturgattungen existieren, die sich der entsprechenden mündlichen Erscheinungsform anpassen. So gibt es in unserer Litteratur viele Schriften, welche den gelehrten Stoff in Vorlesungen darstellen, die nie gehalten worden sind.

Üeber die Benutzung der Institutionen bei Justinian vgl. Instit. prooem. 6 : quaa ex omnibus antiquorum instUtäionibus et prtucipue ex commetUariis Gaii nostri tarn in- MtUutianum quam rerum eottidianarum aliisque tnuUis commentariis campositas, E. Grupe, Zur Sprache der gaianischen Digestenfiragmente (Zeitschr. der Savignystiftung für Rechts- gesch. 17 (1896) Rom. Abt. p. 811).

Institutionen des Gaius in den Rechtsschulen. Justinian. Const. Omnem (Dig. Prooem. § 1) ist die Rede von den Lehrmitteln des ersten Studienjahres; da heisst es: in hU autem sex libris Oaii nostri institutiones et libri singulares quaUnor .... eon- numerabantur, wo also ein Exemplar in zwei Büchern den Rechtsschulen vorlag, vielleicht ein Auszug.

Der Palimpsest von Autun. Chatelain entdeckte, dass in einem Codex der Institutionen Cassians s. VII 19 (14) Bl&tter reskribiert waren; der ursprüngliche Text aus s. y zeigte sich als eine Paraphrase des Gaius. Dieselbe war wohl ein Kollegienheft oder ein Schulbuch; vgl. Mommsen p. 285: .Allem Anschein nach sind es Vorlesungen über die

^) Vgl. Gaii et Justin. Institut, iur. Rom. ! versucht, dass in der griechischen Paraphrase

ed. Klenze et Bücking, Berl. 1829.

') Ferrin i, l commentarii di Gaio e rindice greco delle Istituzioni (Byzantin. Zeitachr. 6 (1897) p. 548) hat zu erweisen

der Institutionen Justinians, welche dem Theophilus zugeschrieben wird, auch eine griechische Paraphrase der Institutionen des Gaius benutzt wurde.

Bandbnoh d«r Umi. AltertaJBiwtatnMlimft. vm. 8. 8. Aufl. 14

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210

Q. CerridiiiB Soaevola. 621.)

Institationen des Gaius, ans denen in wenig geordneter Weise einzelne kurze Stellen wört- lich und durch Kapitalschrift ausgezeichnet aufgenommen sind .... Die Darstellung setzt keineswegs den echten Text voraus, sondern gibt, allerdings in ärgster Verwfisserung und Entstellung, den Inhalt desselben wieder.** Nutzen bringt uns der Palimpsest für die Re- konstruktion des Gaius fast nicht; nur zu Gaius 4, 80 Temen wir ein neues Moment aus der Nozalklage kennen.

Litteratur. E. Ghatelain, Fragments de droit ant^justinien (Revue de philol. 23 (1899) p. 169); Th. Mommsen, Der Pseudo-Gaius von Antun (Zeitschr. der Savign^stiftung für Rechtsgesch. 20 (1899) Rom. Abt. p. 235); V. Scialoja, Frammenti antegiustiniani di Autun (BuUettino deir Istituto di diritto Romano 11 (1900) p. 97); C. Ferrini, Sui fram- menti giuridici del palinsesto di Autun (Atti d. R. Accad. d. scienze di Torino 35 (1900) L7); I frammenti cu diritto pregiustinianeo del palinsesto di Autun (Rendiconti d. R. Ist. mb. Serie 2, vol. 32 (1899) p. 947).

Ausg. in Gai Institntiones ed. P. Erllger et G. Studemund; accedunt fragmenta interpretationis Gai Institutionum Augustodunensia .... edita a P. Eruegero, Berl.^ 1900, p. XL.

5. Q. Cervidius Scaevola und andere zeitgenössische Juristen. 631. Die Schriften des Q. Cervidius Scaevola. Die Epoche der gi'ossen Juristen leiten wir am besten mit Q.^) Cervidius Scaevola ein. Ueber sein äusseres Leben wissen wir fast gar nichts. Er war ein Haupt- berater des Marcus Aurelius in juristischen Dingen (Dig. 36, 23 pr.). Sehr intensiv war auch seine Wirksamkeit als juristischer Lehrer.') Endlich gelangte er auch als Schriftsteller zu einer hohen Geltung. Er schrieb Noten zu den Digesten des Julian 614) und Marcellus (§616, 4). Diese Thätigkeit erscheint untergeordnet gegenüber der grossartigen, welche er in seinen eigenen Digesta entfaltet hatte. Die vierzig Bücher Digesta Scaevolas werden als „eines der bedeutendsten Werke der ganzen kasuisti- schen juristischen Litteratur ** angesehen. Sie geben im wesentlichen Re- sponsa, d. h. knappe Entscheidungen von Rechtsfragen, meist ohne An- gabe von Gründen. Das Werk fallt in die Regierungszeit der divi fratres und in die Zeit der Alleinregierung des Marcus. Ausser diesen Digesta werden auch noch sechs Bücher Responsa citiert. Das Verhältnis zu den Digesta konnte nicht klar erkannt werden, solange man nicht über die Abfassungszeit der Responsa ins Reine gekommen war. Jetzt ist zur grössten Wahrscheinlichkeit gebracht worden, dass die Responsa Scae- volas nicht vor der Regierung des Septimius Severus abgefasst sein können, dass also die Responsa später sind als die Digesta. Manche Responsa der Digesta sind auch in das zweite Werk übergegangen. Nicht vor der Mitregentschaft von M. Aurel und Commodus sind verfasst Quaestionum libri XX, in denen im Gegensatz zu den Digesta und Responsa die Rechts- fragen ausführlich erörtert wurden. Unmittelbar aus der Praxis des Unter- richts ging der über singularis quaestionum publice tractatarum hervor. Scaevola hielt nämlich öffentliche juristische Uebungen, zu denen, wie es scheint, jedermann Zutritt hatte. Die Fragen, die in solchen öffent- lichen Uebungen durchgegangen worden waren, stellte er in diesem Schrift- chen zusammen. Der didaktische Zweck ist noch aus den Fragmenten zu erkennen; hier war nicht lediglich die richtige Entscheidung das Ziel,

') Der Vorname Quintus beniht ledig- lich aaf Dig. 28, 6, 38, 3, wo aber von P. Krüger die Interpolation der Worte Quintus Cervidius vermutet wird.

*) Seine Lehrth&tigkeit geht z. B. her>

vor auB Dig. 28, 2, 19: Scaevola respandit

tt in disputando adiciebat

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Q. CervidiiiB Soaevola. (§621.) 211

sondern auch die Darlegung des richtigen, zur Entscheidung des Falls führenden Wegs; es musste daher auf die Fragestellung ein hauptsäch- liches Gewicht gelegt werden. Auch die vier Bücher regularum scheinen einen isagogischen Zweck verfolgt zu haben. Endlich war eine strafrechtliche Materie, nämlich das peinliche Verhör von Sklaven, im liber singularis de quaestione familiae behandelt.

Das Ansehen des Q. Cervidius Scaevola war auch in den späteren Zeiten ein grosses; mit den ehrendsten Prädikaten wurde er angeführt. Claudius Tryphoninus und Paulus schrieben zu den Responsa Noten,^) der erstere auch noch zu den Digesta.')

Zeagnisse Aber die Schriften des CeryidiuB Scaevola. Nicht aufgeführt sind im Index Florentinas, der ans die Schriften Scaevolas verzeichnet, die Notae, welche Scaevola za Jalian and Marcellas schrieb; wir kennen sie nar aas AnfOhrongen anderer Juristen, z. B. Dig. 2, 14, 54 Scaevola apud Julianum Ubro vicensimo seeufido digestorum notat; Dig. 35, 2, 56, 2 {Marceüus Ubro vicesimo aecundo digestorum) Scaevofa notat. Der liber singularis de quaestione familiae ist nur aus dem Index Florentinus bekannt. Vgl. auch § 630, 8.

Zur Chronologie der Schriften Scaevolas. a) Digests. Nach Dig. 22,8, 29, 1 setzt das neunte Buch das Senatusconsultum Orphitianum aus dem Jahre 178 voraus. Aber das Werk muss vor dem Tod des Marcus (180) geschrieben sein, weil aus Dig. 18, 7, 10 hervor- geht^ dass ihm, als er das 7. Buch schrieb, eine Entscheidung dieses Kaisers unbekannt war. p) Responsa. Vgl. 0. Hirschfeld, Die Abfassungszeit der Responsa des Q. Cer- vidius Scaevola (Hermes 12 (1877) p. 142). In den Responsa findet sich der Titel prae- feetus legionii und zwar ohne Angabe einer bestimmten Legion. „Es ist von G. Wilmanns (Ephemer, epigr. 1 p. 95) evident dargethan worden, dass der Name praefectus legionis erst unter Septimius Severus an Stelle des früher üblichen: praefectus castrorum getreten ist." y) Quaestione s. Im 14. Buch citiert Scaevola (vgl. Dig. 4, 4, 11, 1) eme Constitutio Marc! et Commodi ad Aufidium Victorinum.

Zur Erläuterung: a) der Digesten. Th. Schirmer, Beitr. zur Interpretation von Scaevolas Digesten 1. Teil (Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 11 (1890) Rom. Abt p. 84); 2. Teil (ebenda 12 (1892) p. 15). ß) Der Responsa. Schirmer, Beitr. zur Interpretation von Scaevolas Responsen (Archiv für civilistische Praxis 78 (1892) p. 80; 79 (1892) p. 224; 80 (1893) p. 108; 81 (1893) p. 128; 82 (1894) p. 12; 84 (1895) p. 32; 85 (1896) p. 275; 86 (1896) p. 249); Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 15 (1894) Rom. Abi p. 852. y) Der Quaestionen. Schirmer, Beitr. zur Interpretation von Scae- volas Quästionen (Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 21 (1900) Rom. Abt. p. 855).

Litteratur. Jürs, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1988; Prosopographia imperii Rom. pars 1 Nr. 565 p. 338.

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 2 p. 215.

Andere zeitgenössische Juristen sind:

1. Papiirius Justus. Von ihm rührt die erste uns bekannte Sammlung kaiserlicher Konstitutionen her (de constitutionibus libri XX). .Regelmässig ist nicht der Text der Konstitutionen, sondern in knapper Fassung die Entscheidung der Kaiser gegeben; auch wo der Wortlaut beibehalten wird, ist nur das Wesentliche mitge- teilt* (Krüger, Quellen p. 193). Die Publizierung des Werks erfolgte, wie es scheint, unter Commodus. Vgl. Rudorff, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 274; Fitting, Ueber das Alter etc. p. 24; Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 730.

2. Tarrutenius Paternus (irrig in den Digesten Tarruntenus Patemus) ist der erste Bearbeiter des Milit&rrechts, den wir kennen (de re militari libri IV). Er bekleidete das Amt ab epistuüs latinis (Cassius Dio 71, 12, 3; 3 p. 254 Boissevain) unter Marcus; sp&ter unter Commodus wurde er praefectus praetorio (Cassius Dio 71, 33 p. 273 B.); als solcher kommandierte er im Jahre 179 in dem Krieg gegen die Markomannen; im Jahre 183 wurde er aus der Präfektur durch die Beförderung zum Senator entfernt (Lam- prid. Commod. 4, 7; 1 p. 100 Peter), sp&ter wegen Hochverrats hingerichtet (Cassius Dio 72, 5, 1 p. 286 B.; 72, 10, 1 p. 291 B.). Seine Bücher de re militari sind in den Pandekten au8ge«^en, auch von Lydus (de magistrat. 1, 9 p. 14 Wuensch ndtsgyog 6 l?oi(AaTog iv n^torff

») Dig. 31, 88, 12; 40, 9, 26; vgl. 1 «) Dig. 36, 1, 82.

§§ 622, 2; 626. |

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Aemilins Papinianns. 622.)

taxtixuitf (prjciy) and VegetiuB benutzt. Ich habe (Hermes 16 (1881) p. 137) durch

eine Analyse der Quellen des Vegetins zu zeigen versucht, wie Fragmente des Tairutenius PatemuB aus Vegetius herausgeschält werden können. Dirksen, Der Rechtsgelehrte und Taktiker Patemus (Hinter!. Schriften 2 p. 412); Prosopographia imperii Rom. pars 8 Nr. 24 p. 296.

3. Florentinus erscheint im Index Florentinus unter 19 zwischen Scaevola und Gaius; er schrieb nach Pius (41, 1, 16) 12 Bücher institutiones. Ueber sein System vgl. ErQger, Quellen p. 193 Anm. 17. Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 171.

4. Papirius Fronte schrieb mindestens 3 Bücher Responsa. Er wurd von Calli- stratus (Dig. 50, 16, 220, 1 Papirius Fronto lihro tertio respansorum ait) und von Marcianus (Dig. 15, 1, 40 pr.) angeführt.

6. Aemilius Papinianus und andere zeitgenössische Juristen.

622. Die Schriften des Aemilius Papinianus. Der bedeutendste unter den sog. klassischen Juristen ist ohne Zweifel Aemilius Papinianus. Wir können nicht mit Sicherheit seine Heimat bezeichnen. Wenn die An- gabe richtig ist, dass Papinian ein Blutsverwandter der Julia, der zweiten Gemahlin des Septimius Severus war, so ist es wahrscheinlich, dass er wie diese aus Emesa in Syrien stammte.^) Es kommt hinzu, dass er in seinen Schriften die Provinzialverhältnisse besonders berücksichtigte und eine Schrift für griechisch redende Städte in griechischer Sprache schrieb. Papinian stand in sehr vertrauten Beziehungen zu Septimius Severus. Als Septimius zum Thron gelangt war, wurden die Beziehungen zwischen beiden Männern noch inniger. Der Kaiser machte seinen Freund zum magister libellorum; dann wurde er sogar praefectus praetorio und blieb als solcher in unangefochtener Wirksamkeit bis zum Tode des Severus. Allein nach dem Tode des Kaisers begannen schwere Zeiten für Papinian. Die Be- richte über die Katastrophe, welche über den Juristen hereinbrach, dif- ferieren in manchen Punkten. Sicher ist aber das eine, dass er in den wilden Streitigkeiten, die nach dem Tode des Septimius Severus zwischen seinen ungeratenen Söhnen, Antoninus Garacalla und Geta, ausgebrochen waren, hingerichtet wurde (212). Seinen wissenschaftlichen Ruhm ver- dankt Papinian seinen beiden Hauptwerken, den 37 Büchern Quaestiones und den 19BüchernResponsa. Die ersten sind in der Zeit der Allein- herrschaft des Severus (193 198) abgefasst, die Responsa später, sie fallen in die Zeit der gemeinsamen Regierung des Severus und des Garacalla. Die Quaestiones und wahrscheinlich auch die Responsa schliessen sich in der Anordnung des Stoffes zunächst an das Edikt an. Abgesehen von den Excerpten in den Pandekten, sind uns von den Responsen einige Fragmente handschriftlich erhalten; ferner haben wir daraus einen für sich bestehenden Auszug in der lex Romana Wisigothorum. In die zweite Linie rücken seine übrigen Schriften; es sind dies zwei Bücher defini- tiones, welche eine allgemeine üebersicht des geltenden Rechts geben; ferner zwei Werke de adulteriis, eines aus zwei Büchern bestehend, und eine, vielleicht einen Nachtrag zum ersten bildende,*) Monographie; endlich ein in griechischer Sprache abgefasstes Buch mit dem Titel acm;-

^) Aus sprachlichen Beobachtungen, die aber hier nicht anareichen, wiU Kalb (Roms Juristen p. 111) als die Heimat Papinians Afrika ansehen; vgl. E. Th. Schulze, Zum

Sprachgebrauche der röm. Juristen (Zeitschr. der Savignystiftung fttr Rechtsgesch. 12 ( 1892) Rom. Abt. p. 125).

*) Erttger, Quellen etc. p. 200.

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AemilivB Papiniana«. 622.) 213

vofiixog; dasselbe erörterte die Amtsbefugnisse der ätrrvvofioiy wie es scheint, soweit sie mit der Strassenreinigung in Beziehung stehen.^)

Ueber die grosse Bedeutung Papinians für die Entwicklung der Juris- prudenz ist alles einig; schon die Alten haben ihn ausserordentlich hoch- gestellt, in der Biographie des Septimius Severus heisst er „iuris asylum et doctrinae legalis thesaurus".') Zu Papinian schrieben Noten ülpian (zu den Responsen, p. 219), Paulus (zu den Quaestiones und Responsen, p. 221) und Marcian (zu de adulteriis, p. 223). Aber auch die moderne Zeit zollt ihm ungeteilte Bewunderung. Der grosse Jurist Puchta sagt:*) „Die Ueber- bleibsel (seiner Schriften) gehören in Gehalt und Form zu dem Vorzüg- lichsten, was die juristische Litteratur aller Zeiten aufzuweisen hat, sie bewähren, dass sein Ruhm kein zufälliger war, und machen ihn auch als Schriftsteller zu dem ersten Muster für jeden Juristen." Seine Methode, welche die kasuistische war, kennzeichnet Sohm^) als eine solche, welche eine Masse von Einzelfragen in lichtvollster Weise behandelte, gross in der Formulierung und zugleich in der Begrenzung der Entscheidung war und hinriss, auch wo gar keine Gründe gegeben wurden, durch den Ein- klang des gesetzten Rechtssatzes mit dem scharf hervorgehobenen Kern des Thatbestandes. G. Bruns^) hebt besonders warm die plastische Dar- stellung des grossen Juristen hervor. „Mit derselben Schärfe und Be- stimmtheit, wie das ganze Rechtsverhältnis nach seinen faktischen und juristischen Momenten geistig vor ihm steht, stellt er auch in seiner vor- trefflichen Sprache mit kurzen und schlagenden Worten dar, von dem Faktischen nur das Wesentliche anführend, von dem Juristischeii nur den eigentlichen Kern der Entscheidung hervorhebend, das Uebrige voraus- setzend, oft das Faktum und die Entscheidung in einen Satz mit über- raschender Kühnheit verbindend." Auch der Laie erfreut sich an der harmonischen Natur des Juristen, der römische Festigkeit und griechi- schen Formensinn in sich vereinigte und der die Grundsätze des Rechts auch durch sein Leben verwirklichte. Die Erzählungen, die sich an seinen Tod knüpfen, laufen auf den Satz hinaus, dass Recht Recht bleiben muss, und dass Handlungen, welche gegen die Pietät und überhaupt gegen die guten Sitten Verstössen, für uns unmöglich sein sollen.^)

Zeugnisse über das Leben Papinians. Spart Garac. 8, 1 (1 p. 187 Peter) seio de Papiniani ueee mult08 ita in liitercts rettulisse, ut caedis nan adseiverint causam, aliis alia referentibus; sed ego malui varietcUem opinionum edere quam de tanii viri caede reticere. Papinianum amicissimum fuisse imperatori Severo et, ut aliqui loquuntur, adfinem etiam per aecundam uxarem, memariae traditur; et huic praecipue utrumque filium a Severo commendatum, [eumque cum Severo professum sub Seaevola et Severo in advocatione fisci sucees8is8e,J atque ob hoe concordiae fratrum Antoninorum favisse. Die eingeklainmerten Worte sind, weil sie den Znsammenhang durchbrechen, offenbar eine Interpolation; sie ruhen überdies anf keiner handschriftlichen Grandlage, denn sie fehlen in der massgebenden Hand- schrift Palatinus von erster Hand und auch in dessen Abschrift, dem Bambergensis. Der Nachtrag wurde also nach der Zeit gemacht, als der Bambergensis bereits aus dem Pala-

^) Mommsen, Rom. Staatsrecht 2* | *) Instit. 1* (Leipz. 1881) p. 267.

(Leipz. 1887) p. 603 Anm. 4 versteht unter i *) Instit., Leipz.* 1889, p. 68.

den dffTvyofioi die quattuorviri vüs in urbe ') Pauly, Realencyclop&die 5, 1141.

pargandis; allein die griechische Sprache der I ') Dig. 2», 7, 15 quae facta laedunt pie-

Schrift weist doch gebieterisch auf Muni- | tatem existimationem verecundiam notiram

zipalbeamte hin. i ety ut gener aliter dixerim, contra bonos mores

') Spart. Sever. 21, 8 (1 p. 152 Peter). | fiunt, nee faeere nos posse credendum est.

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214 Aemilina PapinianiiB. (§622.)

tinus abgeschrieben war, und rührt nicht von dem alten Korrektor her. Es fragt sich, ob in den auszuscheidenden Worten quellenmäsaige Notizen fliessen. Dass der Kaiser Sevenis advocatuB fisci war, geht hervor aus Spart. Anton. Geta 2, 4 (1 p. 192 Peter) und aus Aurel. Victor. Gaes. 20, 30; dagegen wissen wir nur aus unserer Stelle, dass Severus und Papinian Schttler Scaevolas waren und dass Papinian mit Severus als advocatus fisci nachfolgte. Allein weder sachliche noch chronologiBche Gründe lassen die Angaben als unmöglich er- scheinen. Es ist daher nicht völlig ausgeschlossen, dass die Notiz der Interpolation einer historischen Quelle entnommen ist; vgl. Th. Mommsen, Zu Papinians Biographie (Zeitschr. der Savignystifkung für Rechtsgesch. 11 (1890) Rom. Abt. p. 30). Den Magister libellomm bezeugt Dig. 20, 5, 12 pr.: rescriptum est ab imperatore libellos agente Papiniano, den prae- fectus praetorio Dig. 12, 1, 40: lecta est in auditorio Aemilii Papiniani praefecti prtutorio iuris consuUi cautio huiusmodi. Da die von Cassius Dio 76, 10 (3 p. 365 Boissevain) er- zählte Amtshandlung des Papinianus als praefectus praetorio ins Jahr 204 zu fallen scheint, war er vielleicht unmittelbarer Nachfolger des Plautianus, der 203 getötet ward; vgl. die Inschrift bei Or. Henzen 5603, CIL 6, 228, die sich auf 205 bezieht. Ueber seine Ab- setzung durch Caracalla nach seiner Thronbesteigung (211) berichtet Cassius Dio 77, 1.1 (3 p. 373 B.): tovg di &ij oUelovq rovg fjL^y anijXXa^sv, (Sy xai IlanifVtavog 6 hragxos tjy> tovg di xai dndxreiysy. Nach anderer Version blieb er im Amt bis zu seinem Tode (Spart Carac. 8, 8 p. 188 P.), über den verschiedene Berichte umliefen; vgl. Spart. 1. c. und 4, 1

fp. 184 P.), dann Cassius Dio 77, 4 (3 p. 376 B.): is dvo fnvQid^ag na^axQfJiJta nnixiBiPSv

ix (f^ x^v ini€payuiv dvdQtoy «Xkovg ts xai %6y Ilaniytayoy. xai rt^ ye roy Uamyiayoy fpovBvoayxi inetlfutjifey, oti d^iyjj avroy xai ov ^Itpet di€XQfj(fttro,

Ueber die Abfassungszeit der Quaestiones und Responsa siehe Fitting, Ueber das Alter etc. p. 30 und p. 32. Vgl. bezüglich der Quaestiones Dig. 31, 64 (nach Marcus und Commodus); 22, 3, 26 (nach Commodus); 31, 67, 9; 22, 1, 6, 1; 50, 5, 7 (unter Septimius Severus); bezüglich der Responsa vgl. 50, 5, 8 pr.; 24, 1, 32, 16; 27, 1, 30 pr.; 34, 9, 16, 1; 31, 78, 1. Aus 34, 9, 18 könnte man, weil im 15. Buch vom divus Severus ge- sprochen wird, schliessen, dass die Vollendung des Werks unter Caracallas Alleinregierong fällt; allein es ist möglich, dass auch die Note eines Gommentators vorliegt; vgl. Kipp, Gesch. der Quellen etc. p. 119 Anm. 15. Die Responsa halten ftir nicht voUendet Fitting p. 32; Pernice, Labeo 1 p. 62 Anm. 9 und Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 737.

Die Berliner und die Pariser Fragmente der Responsa Papinians. Im Jahre 1877 kamen von Aegypten einzelne BläUer einer Handschrift, die dem vierten oder fünften Jahrhundert angehörte, nach Berlin. Diese Berliner Fragmente gehören dem 5. Buch der Responsa Papinians an und handeln von der Vormundschaft und der .bonorum possessio contra tabulas*. Es kamen 1882 weitere Fragmente nach Paris. Die Pariser Fragmente, welche von der Freilassung handeln, gehören dem 9. Buch an.

Litteratur. a) Die Berliner Fragmente: Krüger, Zeitschr. der Savigny- stiftung für Rechtsgesch. 1 (1880) Rom. Abt. p. 93; 2 (1881) p. 83; Huschke, Die jüngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften röm. Juristen, Leipz. 1880; Alibrandi, Stadi e documenti di storia e diritto 1 (1880) p. 509; 2 (1881) p. 63; Brinz, Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1884 p. 562. ß) Pariser Fragmente: Dareste, Nou- velle Revue historique 1883 p. 361; Krüger, Zeitschr. der Savignystiftung für Rechtsgesch. 5 (1884) Rom. Abt. p. 166; Huschke 1. c. p. 181; Alibrandi 1. c. 4 (1883) p. 125.

Allgemeine Litteratur. Dirksen, Die schriftstellerische Bedeutung des Papinian (Hinterl. Sehr. 2 p. 449); Kalb, Roms Juristen, nach ihrer Sprache dargestellt, Leipz. 1890, p. 107; Leipold, Ueber die Sprache des Juristen Aemilius Papinianus, Progr. Passau (Erlanger Diss.) 1891; Costa, Papiniano, 4 Bde., Bologna 1894-1899 (1. Bd.: La vita e le opere di Papiniano); von Rohden und Jörs, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 572; Prosopographia imperii Rom. pars 1 Nr. 265 p. 34.

Andere zeitgenössische Juristen sind:

1. Callistratus, wie schon der Name sagt, griechischer Herkunft, welcher der lateinischen Sprache nicht vollständig mächtig war. Seine Schriften sind:

a) de iure fisci et populi libri IV;

ß) quaestionum libri II;

y) de cognitionibus libri VI;

(f) institutionum libri III;

6) edicti monitorii oder ad edictum monitorium libri VI, eine kurze Be- arbeitung des edictum perpetuum (über den Titel vgl. Rudorff, Zeitschr. für Rechtsgesch. 3 p. 28 und Pernice, Miscellanea p. 102).

Die Schriften a und ß sind unter Septimius Severus geschrieben (Dig. 49, 14, 2, 6; 1, 3, 38); die Schrift y dagegen unter Severus und Caracalla (Dig. 1, 19, 3, 2; 50, 2, 11).

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DomiüiiB ülpianua. (§623.) 215

In den Bllchern de cogniUonibuB nimmt er besondere Rflcksicht auf die Provinzen; Bremer (Rechtslehrer and Rechtsschalen im röm. Kaiserreich, Berl. 1868, p. 97) vermutet daher, dass die Schrift in einer Provinzialstadt (Seestadt) geschrieben ist. Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 81.

2. Claudius Trvphoninas, Mitglied des €k)nsilium unter Sentimius Severus (Dig. 49, 14, 50). Er schrieb Noten zu Scaevolas Digesten (Dig. 36, 1, o2) und Responsen (Dig. 31, 88, 12) und die disputationum libri XXI (Dig. 28, 5, 91), deren erste Hälfte unter Caracalla und Geta abgefasst ist (Dig. 27, 1, 44 pr.; 49, 15, 12, 17; 3, 1, 11; 48, 19, 39); vgl. Fitting, Ueber das Alter der Schriften röm. Juristen, Basel 1860, p. 32. üeber die Zeit des 18. Buches vgl. Scialoja, Bullettino dell' istituto di diritto Romano 1 (1888) p. 228. Die Bflcher , folgen der Ordnung des Edikts, reichen aber nur bis zum Testament, so dass man annehmen muss, das Werk sei entweder unvollendet geblieben oder habe den Compi- latoren nur etwa zur Hälfte vorgelegen" (Er Hg er, Quellen p. 201). Jörs, Pauly-Wis- sowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 2882. Fragmente bei Lenel, Palingenesia 2 p. 351.

3. Arrius Menander schrieb unter Severus und Caracidla (Dig. 49, 16, 13, 6; vgl. Fitting, üeber das Alter etc. p. 33) vier Bücher de re militari, von denen die drei ersten Bücher Material für die Digesten geliefert haben. Jürs, Pauly-Wissowas Real- encycl. Bd. 2 Sp. 1257. Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 695.

4. Tertullianus. Von ihm sind in den Pandekten ausgezogen quaestionum libri VIII und der liber singularis de castrensi peculio. Tertullian kann dieQuae- stiones nicht nach Caracalla gesehrieben haben, denn dieses Werk wird von ülpian ad Sabinum (Dig. 29, 2, 30, 6) citiert, welche Schrift unter Caracalla abgefasst wurde. Bezüg- lich des Über singularis nimmt Fitting (Üeber das Alter etc. p. 33) auf Grund von Dig. 49, 17, 4 an, dass deroelbe nicht wohl vor Septimius Severus entstanden ist, weil in der angeführten Stelle von einem Bestandteil des cctstrense peeulium geredet wird, welcher erst in der Zeit von Marcus bis Severus, und sehr wahrscheinlich erst unter dem letztgenannten Kaiser entstanden ist Es ist eine bekannte Streitfrage, ob der Jurist mit dem Eirchen- schriftsteller 659) identisch ist. Fest steht, dass der Jurist zu derselben Zeit lebte wie der Kirchenvater. Auch ist es richtig, dass in Tertullians Schriften vielfach Juristisches dnrchklingt; Eusebins (bist. eccl. 2, 2, 4) nennt ihn tovg'Ptofialtoy pofiovg tjxQipmutoxa at^dga; man hat aus der Stelle geschlossen, dass Tertullian Sachwalter war. Allein die Ent- scheidung ist davon abhängig zu machen, ob die juristischen Schriften in dieselbe Zeit fallen wie die theologischen. Findet dies statt, so haben wir die Identität aufzugeben; denn wer Tertullian kennt, wird es nicht für möglich erachten, dass der Autor zu gleicher Zeit noch weltlichen Disziplinen seine Aufmerksamkeit zuwendete. Da die Schrift de castrensi pecub'o unter oder nach Septimius Severus geschrieben zu sein scheint, wird die juristische Schriftstellerel mit der theologischen, die etwa 195—222 anzusetzen ist, zusammenfallen. Alles erwogen, scheint daher der juristische Schriftsteller doch ein anderer zu sein als der kirchliche, zumal die Sprache des Juristen sehr abweicht von der des Kirchenvaters. Für Identität sprechen sich mit mehr oder weniger Bestimmtheit aus Rudorff, Röm. Rechts- gesch. 1 p. 196; Bremer, Rechtslehrer p. 95; Fitting, üeber das Alter etc. p. 33; Kar- Iowa, Röm. Rechtsgesch. 1 p. 739; Harnack, Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1895 p. 550 Anm. 1; Voigt, Röm. Rechtsgesch. 2 (Stuttgart 1899) p. 257; Kipp, Gesch. der Quellen des röm. Rechts, Leipz.* 1903, p. 120; gegen Identität Krüger, Quellen p. 208; Lenel, Palingenesia 2 p. 341 Anm. 1. Fragmente bei Lenel, Palingenesia 2 p. 341.

7. Domitius ülpianus.

623. Die Schriftstellerei ülpians. Nach Papinian beginnt das Zeit- alter der Epigonen in der juristischen Litteratur. Ulpian und Paulus sind ohne Zweifel auch tüchtige Juristen, allein sie stehen weit hinter Papinian zurück; sie legen mehr Nachdruck auf multa, statt auf multum. Ihre Schriftstellerei ist eine so ausgedehnte, dass ein tieferes Eindringen in die Sache unmöglich gemacht war. Die Polyhistorie wurde jetzt das wesent- liche Element der juristischen Schriftstellerei.

ülpian stammt aus Tyrus in Phönicien; er sagt es selbst, dass dort seine ,origo" sei. Diese Ausdrucksweise lässt darauf schliessen, dass seine Eltern, nicht er selbst in Tjrrus geboren waren. Wo er erzogen wurde, wer seine Lehrer waren, wissen wir nicht. Mehr erfahren wir über den grossen Juristen, als er in Rom in Amt und Würde sich befand. Aber

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216 Domitina Ulpianna. 623.)

auch hier zeigt sich noch mancher unaufgeklärte Punkt. Wir werden folgende Daten als gesicherte zu betrachten haben. Vor aUem ist zweifellos, dass ülpian durch seine Rechtskenntnis seine Karriere machte. Wir finden ihn mit Paulus als Assessor des praefectus praetorio Papinian. Auch magister a libellis war er, vielleicht schon unter den Kaisern Caracalla und Heliogabalus. Bei dem letzteren fiel er aber in Ungnade, und es mag sich die Ungnade in seiner Entfernung von dem Amt der Bittschriften geäussert haben. Zu grosser Macht gelangte er unter Alexander Severus (222-— 235). Im Jahre 222 tritt er in einem Reskript als praefectus an- nonae auf, und Ende desselben Jahres kann er urkundlich als praefectus praetorio nachgewiesen werden. Anfangs teilte er dieses Amt mit Fla- vianus und Chrestus; in eine Verschwörung verwickelt, wurden beide hin- gerichtet; jetzt war er im Vollbesitz der Macht; der Kaiser hörte auf ihn wie auf einen Vormund; auch die Mutter des Kaisers, Mammaea, die an- fangs zu seinen Gegnern zählte, war später ganz für ihn eingenommen. Allein auch ihn ereilte das Geschick; im Jahre 228 wurde er in der Nacht von den Prätorianern, die ihn hassten, überfallen und ermordet (Dio 80, 2). Ulpian war ein ungemein fleissiger Schriftsteller; seine Werke er- streckten sich über alle Gebiete des Rechts. Der grösste Teil derselben fällt in die Zeit der Alleinregierung Caracallas (212—217). Seine Haupt- werke waren die 81 Bücher ad edictum praetoris, wozu noch zwei Bücher ad edictum aedilium curulium kommen; dasselbe bildete die Grundlage für die Pandekten. In diesem Werk war das prätorische Recht bearbeitet. Ulpian wollte aber das gesamte Recht behandeln, es fehlte noch das ins civile; der Darstellung desselben legte er die berühmten „libri tres iuris civilis' des Sabinus 489, 1) zu Grund; auf dem Fundament des Sabinussystems ruhen die 51 Bücher ad Masurium Sabinum. Das Werk war in zwei Ausgaben vorhanden. Wie angesehen es war, zeigen die griechischen Scholien zu demselben, von denen in neuester Zeit einige Fragmente im Sinaikloster aufgefunden wurden. Ausser diesen beiden Hauptwerken verfasste Ulpian noch eine grosse Reihe von Schriften, welche sich auf die in der Kaiserzeit aufgekommenen Rechtsinstitute beziehen, Erläuterungen einzelner leges, Erörterungen über den Wirkungskreis ver- schiedener Magistraturen, Darstellungen einzelner Rechtsinstitute. Hiezu gesellt sich die wissenschaftliche Behandlung schwieriger Rechtsfragen in den disputationum publicarum libri X, und in den responsorum libri II. Aber auch Schriften didaktischer Natur, welche zur Einführung in das Recht dienten, schrieb er, wie den liber singularis regularum und die Institution um libri II; wir werden über dieselben eigens han- deln. Mehr für den praktischen Gebrauch waren, wie es scheint, bestimmt die opinionum libri VI und die regularum libri VII.

Gewiss ergreift uns ein Gefühl des Staunens, wenn wir die reiche Schriftstellerei Ulpians überschauen. Unser Erstaunen wächst aber noch, wenn wir weiterhin sehen, dass ein grosser Teil dieser Werke sich in einen kleinen Zeitraum zusammendrängt. Allein die Vertiefung in die Wissen- schaft ist, wie gesagt, bei solcher Masse nicht möglich. Ulpian wurde zwar auch von den nachfolgenden Geschlechtem bewundert, und er verdient diese

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Domitiiu ülpianns. 623.) 217

Bewunderung schon wegen seiner gewandten Darstellung, allein wie er als Charakter weit hinter Papinian zurücksteht, so auch als Gelehrter.

Das Leben Ulpians. Ueber seine Herkunft ygl. Dig. 60, 15, 1 pr. est in Syria Phoenice 8plendidissima Tyriorum colonia, unde mihi origo ««^ (Worte Ulpians); manche, wie Bremer und Jörs fassen origo als Gebortsort. Dass er als Ratsmann bei einem Prätor fangierte, zeigt Dig. 4, 2. 9, 3 et praetorem me adsidente interloeutum esse (40, 2, 8). Spart. Pescenn. 7, 4 (1 p. 161 Peter) tU probant Pauli et Ulpiani praefeeturae, qui Papiniano in eonsilio fuerunt ae postea, cum unus ad memoriam, tüter ad Jibellos paruisset, statim praefecti facti sunt, Lamprid. Heliog. 16, 4 (1 p. 282 P.) removit et ülpianum iuris eon- sultum ut honum pirum et SUvinum rhetarem, quem magistrum Caesaris fecerat, Lamprid. Alex. Sever. 26, 5 (1 p. 266 P.) Paulum et Ülpianum in magno honore habuit, quos prae- fectos ah Heliogahalo alii dicunt factos, alii ah ipso; nam et eonsiliarius Alexandri et magister scrinii ülpianus fuisse perhibetur, qui tarnen ambo assessores Papiniani fuisse dicuntur. Aorelins Victor Caes. 24, 6 Domitium ülpianum, quem Heliogähalus praetorianis praefecerat. Ans diesen Zeugu'fisen geht hervor, dass 1. strittig war, wann Ulpiua prae- fectos paetorio wurde. Richtig ist, dass Ulpian erst nnter Alexander Sevems (222 235) dieses Amt erhielt; denn in einem Reskript des Jahres 222 März (Cod. 8, 37 (38), 4) erscheint er noch als praefectos annonae, dagegen in einem Reskript vom Dezember 222 (Cod. 4, 65, 4) als praefectos praetorio. Also kann er erst unter Alex. Severus zu dem Amt gelangt sein,

und so berichtet auch Cassius Dio 80, 1 (3 p. 473 Boissevain) *AXi^av&Qog OvXmayt^

xijp TS xio¥ doQVfpogtotf ngoataaiar xal Xoina xtjq agxVf initge^e ngayftata; 2. es wird berichtet, dass Ulpian magister libellorum war und sofort {statim) zum praefectns praetorio ernannt wurde. Allein da wir wissen, dass Ulpian auch praefectns annonae war, ist diese Nachrieht bedenklich. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass viel früher (unter CaracaUa oder Heliogabalus) Ulpian magister libellorum war; 3. es ist unklar, worauf sich das removit (Heliogähalus) bezog. Earlowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 741 bezieht es auf die Entfernung von dem Amt a libellis. «Alexander Severus hfttte um dann wieder herangezogen und zunftchst zum Mitglied seines consilium und zum praefeetus annonae, später zum praefeetus praetorio ernannt.' Ueber das Verhältnis zu Alexander Severus vgl. Lamprid. Alex. Sev. 51, 4 (1 p. 286 Peter): ülpianum pro tutore habuit, primum repugnante matre, deinde gra- tias agente, quem saepe a militum ira obieetu purpurae suae defendit, atque ideo summus imperator fuit, quod eius praecipue consiliis rem p. rexit,

Ueber die Abfassungszeit der Schriften Ulpians vgl. im allgemeinen Fitting, Ueber das Alter etc. p. 34; Erttger, Quellen p. 216, über die einzelnen Schriften Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 743. Vor dem Tod des Septimius Severus ist der liber singularis de excusationibus herausgegeben. Die Bücher ad edictum liegen uns in einer Umarbeitung vor, die aber, wie das Werk vom 53. Buche an zeigt, nicht zu EndegefOhrt wurde. Die erste Niederschrift fällt in die Zeit der Alleinregierung des Septimius Severus (193—198) und seiner und Caracallas Gesamtherrschaft (198—211), die Umarbeitung er- folgte unter Caracalla von 211 an; vgl. Mommsen, Zeitschr. für Rechtsgesch. 9 (1870) p. 101 und jetzt besonders JOrs Sp. 1501. Der Sabinuscommentar (2. Bearbeitung) ist unter Caracallas AUeinregierung herausgegeben worden.

Die zwei Ausgaben der libri ad Sabinum. Praef. de emendatione codicis § 3 in antiquis etenim libris non solum primas editiones, sed etiam seeundas, quas repetiias praelectiones veteres nominabant, subsecutas esse invenimus, quod ex libris Ulpiani, viri prudentissimi, ad Sabinum scriptis promptum erat quaerentibus reperire, (Dagegen Ear- lowa, RAm. Rechtsgesch. 1 p. 744.) Ueber die Nichtvollendung des Werks v^. Erüger, Quellen etc. p. 219; Eipp p. 123 Anm. 54.

Die griechischen Scholien zu Ulpians libri ad Sabinum. Bruchstücke der- selben wurden aufgefunden von 6. Bernardakis, publiziert nach seinem Apographon von Dareste, Bulletin de corresp. Hellönique 4 (1880) p. 449; Nouvelle Revue de droit fran- cais et ötranger 4 (1880) p. 643, von Zachariae, Monatsber. der Berl. Akad. 1881 p. 621; 611 scolii Greci ad Ulpiano „Ad Sabinum" (BuUettino dell' istituto di diritto Rom. 5 p. 1); S. Riccobono, 61i scolii Sinaitici (ebenda 9 p. 218); von Erüger, Zeitschr. derSavigny- stiftnng für Rechtsgesch. 4 (1883) Rom. Abt. p. 1 (vgl. auch Collectio librorum iuris ante- iustiniani 3 (Berl. 1890) p. 269) und von Huschke, Jurispr. Anteiust.* p. 815. Die Scholien, welche vor Justinian abgefasst wurden, sind selbständig ohne Text und sind aus dem Schul- unterricht hervorgegangen.

Disputationum publicarum libri X. Aus diesem Werk sind kürzlich zwei neue Bruchstücke durch ein halbzerstörtes Pergamentblatt (wahrscheinlich s. V), das aus Aegypten in die Universitätsbibliothek Strassburg gelangte, bekannt geworden. Diese Bruchstücke entstammen dem 3. Buch. Vgl. 0. Lenel, Zwei neue Bruchstücke aus Ulpians Disputa- tionen (Sitzungsber. der Berl. Akad. 1903 p. 922; Nachtrag p. 1034).

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218

DomitiiiB Ulpianiia. (§§ 623 a, 624.)

Litteratur. F. A. Schilling, De Ulpiano, Bresl. 1824; Pernice, Ulpian als Schriftsteller (Sitzongsber. der Berl. Akad. der Wiasensch. 1885 p. 443); Kalb, Roms Ju- risteni Leipz. 1890, p. 126; Jörs, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 5 8p. 1435.

633 a. ülpians liber singularis regulamm. Im Jahre 1514 fand Dutillet, der seinen Namen in Tilius latinisierte, in einer Handschrift der lex Romana Wisigothorum ein Werk Ulpians und gab dasselbe Paris 1549 heraus. Die Handschrift war lange verschollen, Savigny hat sie in einem Yaticanus-Reginensis 1128 s. X wiedergefunden. Es ist dies die einzige Handschrift des ulpianischen Werks. Dasselbe wird in dem genannten Codex als Anhang, nicht als Bestandteil der lex Romana Wisigothorum gegeben; es wird eingeführt durch die üeberschrift „tituli ex corpore Ulpiani*. Sehr üblich ist für die Schrift die Bezeichnung „fragmenta Uipiani'' geworden. Das Werk ist ein Auszug aus Ulpians liber singularis regularum, der nach Mommsen nicht lange nach 320 gemacht wurde. ^) Dieser Charakter des Werkes erhellt aus der üebereinstimmung einer Stelle des Buchs mit einer Digestenstelle, welche hier ausdrücklich dem liber singularis regularum zugeschrieben wird (20, 6 = Dig. 22, 5, 17).*) Der liber singularis wollte offenbar das gesamte Rechtssystem zur Darstellung bringen und berührt sich mit den Institutionen des Qaius.^) Ergänzungen zu diesem Werk liefern die Pandekten und die Collatio.

üeber liefe rang, üeber eine Verwirmng am Anfang der Handschrift Tgl. Erllger, Ausg. p. 3. Ueber den verlorenen Schlnas vgl. Jörs Sp. 1448.

Ausg. von Böcking, Leipz.^ 1855 (mit einer Abh. Mommaens); Vahlen, Bonn 1856; Ulpiani liber aingnlaris regularum, Pauli 1. V sententiarum, fragm. minora saecu- lorum p. Chr. n. 11 et XU ed. Krüger, Berl. 1878; Huschke, Jurisprud. anteiust., Leipz.^ 1886, p. 568.

634. Die Institutionen ülpians. Der Wiener Bibliothekar Endlicher entdeckte, dass mehrere Pergamentstreifen, die für eine Papyrushandschrift verwendet waren, ursprünglich einer juristischen Schrift angehörten. Wel- cher Schrift, konnte kein Zweifel sein, da auf einem Streifen „ülp. Inst.* zu lesen war; man hatte also Reste von ülpians Institutionen vor sich. Sie gehörten zwei nicht aufeinander folgenden Blättern eines verlorenen, wohl in das fünfte oder sechste Jahrhundert fallenden Codex an. Sie handeln über Eontrakte und Interdikte. Zum erstenmal wurden diese Fragmente 1835 von ihrem Entdecker herausgegeben.

Ausg. Ausser der Ausg. yon Endlicher verzeichnen wir noch die von Bremer, De Ulpiani instit. scripsit, instit. reliquias adiecit, Bonn 1863; von Erttger, Krit. Versuche auf dem Gehiet des röm. Rechts, Berl. 1870, p. 163 und Ulpiani liber singularis regularum etc., Berl. 1878, p. 157; E. Huschke, Jurisprud. anteiust., Leipz.^ 1886, p. 620; Lenel, Pa- lingenesia 2 p. 926.

Die flbrigen Schriften Ulpians sind:

1. liber singularis de sponsalibus;

2. Fideicommissorum libri VT;

3. de appellationibus libri IV;

4. ad legem Aeliam Sentiam libri IV;

5. ad legem Juliam et Papiam libri XX;

6. de adulteriis (ad legem Juliam de adulteriis) libri V;

7. de officio proconsulis libri X; vgl. Rudorff, Abh. der Berl. Akad. 1865

^) Ausg. von Böcking p. 111 (Krüger, Quellen p. 248 Anm. 29).

*) Auch die Üebereinstimmung der Col-

latio 6, 2 = Ulp. 5, 6. 7 beweist ») Vgl. Jörs Sp. 1449.

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JaliM Paulus. 625.) 219

p. 258: mFQt das Strafrecht ungefähr dasselbe, was Ulpians grosser Ediktscommentar fttr das Giyilrecht.' (Neu mann, Der römische Staat und die allgem. Kirche 1 p. 203 Anm. 4);

8. de officio consulis libri III;

9. de officio consniarium;

10. de officio qua es toris. Dig.2, 1,3 hat die Ueberschrift: ülpianus Ubro secundo de officio quäestortM, Allein es mnss wahrscheinlich heissen: de officio proconstUis (Kar- Iowa, R5m. Rechtsgesch. 1 p. 742; anders Bremer, Rechtslehrer p. 86);

11. de officio praefecti urbi;

12. de officio praefecti vigilum;

13. de officio curatoris reipnblicae;

14. de ezcusationibns;

15. de officio praetoris tutelaris; .es ist ge¥nssermassen die sweite Auflage der Schrift de excusationibns" ; vgl. aber Jörs Sp. 1454.

Alle von 9 15 aufgezählten Nummern sind libri singulares.

16. de Omnibus tribunalibus libri X; vgl. dazu Pernice, Zeitschr. der Savigny- stiftung für Rechtsgesch. 14 (1893) Rom. Abt. p. 135; Kühler, Privatrechtl. €k)mpetenzen der Volkstribunen in der Kaiserzeit (Festschr. för Hirschfeld, Berl. 1903, p. 58);

17. de censibus libri VI;

18. Pandectarum libri X; dies ist der Titel im Index Florentinus, in den Di- gesten werden aber zwei Excerpte aus einem liber singularis pandectarum angeführt. «Der Sachverhalt mi^ der sein, dass von Ulpians nicht stark benutzten pandectarum libri X nur ein Buch bis auf die Zeit der Compilatoren gekommen war, welches in den Digesten- inskriptionen m'cht zutreffend als liber singiUarie bezeichnet ist'' (Kariowa, Rom. Rechts- gesch. 1 p. 742);

19. Noten zu Marcellus' Digesten (p. 203) und zu Papinians Responsen (Dig. 3, 5, 30, 2). üeber fragliche Noten zu rapinians Qnaestiones vgl. Lenel 2 p. 950 Anm. 6. Vgl. auch § 630, 1 u. 2.

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 2 p. 379.

8. Julius Paulus.

635. Die Schriftstellerei des Julius Paulus. Gleichzeitig mit ülpian lebte Julius Paulus, ebenfalls ein sehr fruchtbarer Schriftsteller. Die Be- ziehungen zwischen den beiden Juristen scheinen nicht besonders innige ge- wesen zu sein, denn sie citieren sich gegenseitig nicht in ihren Schriften. >) üeber die Heimat des Julius Paulus fehlt uns jede Kunde. Besser sind wir über seine Lebensverhältnisse unterrichtet. Wir finden ihn zuerst als Rechtsanwalt thätig, dann als Assessor des praefectus praetorio Pa- pinian. Er war magister memoriae, auch wurde er zu dem kaiserlichen Consilium beigezogen; hier fungierte er noch neben Papinian. Von Helio- gabalus vertrieben, wurde er von Alexander Severus zurückgerufen und von ihm sogar zum praefectus praetorio gemacht. Seine Schriftstellerei umfasst alle Zweige der Jurisprudenz, das Givilrecht, das ius honorarium und das Kaiserrecht. Sieht man von den Noten zu juristischen Werken ab, so zählen wir 86 Schriften in 319 Büchern.«) Diese grosse Fülle von Schriften rührt besonders daher, dass die Monographie anfängt in der juristischen Litteratur stark hervorzutreten. Zeitlich erstrecken die Werke sich von der Regierung des Commodus bis auf die des Alexander Severus. Seine Schriftstellerei berührt sich sehr mit der Ulpians; nicht wenige Titel sind bei beiden Autoren dieselben. Beide stecken sich das Ziel, das gesamte Recht zu umspannen und gewissermassen die Schlussredaktion des bisher in der Jurisprudenz Geleisteten vorzunehmen; Paulus zeigt grössere Selbständigkeit seinen Vorgängern gegenüber als ülpian, dieser

1) Krüger, Qaellen p. 224 (scheinbare 1 >) Krüger, Quellen p. 204.

AoBnahme Dig. 19, 1, 43). |

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220 Jaliu Paulus. 626.)

übertrifiEt ihn jedoch an Klarheit und Gewandtheit der Darstellung. Die Hauptwerke des Paulus waren ein Commentar zum Edikt (ad edictum libri LXXX), wobei aber die zwei Bücher ad edictum aedilium curu- lium miteinbegriffen sind, ferner der Sabinuscommentar (ad Sabinum libri XVI), d. h. eine Darstellung des Civilrechts nach dem System des Sabinus. Neben dem grösseren Werk über das Edikt erscheint auch ein kleineres, das im Index Florentinus als ,,Brevia* (23 Bücher) aufgeführt wird. In den Digesten selbst wird es von Buch 27 an als «breve edic- tum** citiert. Die fragmenta Vaticana 310) geben das Citat: Paulus lib. XXm ad edictum de brevibus. Das Verhältnis dieser kleineren Schrift zu der grösseren ist nicht ganz klar und wird verschieden aufgefasst. Wahrscheinlich waren die brevia ad edictum „eine kurze Erörterung des Edikts im Gegensatz des ausführlichen Commentars*.^)

üeber das Leben des Paulus. Ueber Paulus als Rechtsanwalt vgl. Dig. 32, 78, 6 ego apud praetorem fideicammisaarium peteham . .,, nee optinui; Aber ihn als Assessor des praefectus praetorio Papinian vgl. Dig. 12, 1, 40 {Paulus libro tertio quaestianum) lecta est in auditorio Äemilii Papiniani praefecti praetorio iuri$ eonsulti eautio huiusmodi. Die Stelle kann auch so aufgefasst werden, dass sie auf das Auditorium des Rechtslehrers Aemilius Papinianus, des späteren praefecti praetorio bezogen wird, wodurch sich dann ein Lehrerverhftltnis des Papinian zu Paulus ergeben würde (Bremer, Rechtslehrer p. 62, 269). Ob aus Seaevola notier (Dig. 3, 5, 18, 1; 4, 4, 24. 2; 2, 14, 27, 2) auf ein Lehrer- yerhältnis des Seaevola zu Paulus geschlossen werden muss, ist doch zweifelhaft Ueber ihn als magister memoria e vgl. Spart. Pescenn. 7, 4 (die Stelle siehe oben p. 217); wir wissen nich^ ob er dieses Amt unter Septimius Severus oder Garacalla bekleidete. Dass er auch Mitglied des kaiserlichen Consiliums und zwar neben Papinian, also unter Severus oder Garacalla war, bezeugt Dig. 29, 2, 97. Ueber ihn als praefectus praetorio unter Alezander Severus vgl. AureBus Victor Caes. 24, 6. Wahrscheinlich erlangte er dieses Amt erat nach dem Tod Ulpians (Kar Iowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 745).

Neue Fragmente aus dem Ediktscommentar des Paulus. In Greek Papyri, Series II. New Glassical Fragments and other Greek and Latin Papyri ed. Grenfell and Hunt, Oxford 1897, Nr. 17 p. 156 wird ein Pergamentstnck (Bodl. Ms. lat. class. g. I) mit juristischem Inhalt mitgeteilt In demselben wurden Stellen aus dem Ediktscommentar des Paulus erkannt und zwar aus Buch 32; vgl. Dig. 17, 2, 65, 16; 17, 2, 67, 1. Vgl. Scialoja, Osservazioni sui frammenti giuridici testi editi dai sigg. Grenfell e Hunt (Rendiconti della R. Accademia dei Lincei 1897 p. 286); P. Krüger, Neue Paulusbruchstflcke aus Aegypten (Zeitschr. der Savignystiftung hv Rechtsgesch. 18 (1897) p. 224); P. Gollinet, Deux pa- pyrus Gr^co-^gypüens d'Angleterre (Nouvelle Revue 21 (1897) p. 533; 22 (1898) p. 388). Abgedruckt und besprochen sind die Fragmente auch von Kalb, Buraians Jahresber. 109. Bd. 2. Abt. (1901) p. 47.

Litteratur. Witte in Ersch und Grubers Encycl. 3, 14,221; G. Bruns, Paulys Realencycl. 5, 1251; Arndts, Givil. Schriften, Stuttg. 1874, p. 101; Tzschirner, Zeitschr. Ar Rechtsgesch. 12 (1876) p. 149; Kalb, Roms Juristen p. 135.

626. Sententianun ad filium 1. V. Für den praktischen Gebrauch schrieb Paulus auch ein Compendium, betitelt „sententiae". Hier wurden die Bechtssätze in der Ordnung des Ediktssystems vorgetragen, ohne Be- gründung, ohne Anfuhrung von Autorcitaten oder Gesetzesstellen, ohne Kontroversen. Sie wurden in fünf Bücher untergebracht; innerhalb der Bücher wurden Rubriken gemacht.^) Als unter dem Westgothenkönig Alarich U. sich das Bedürfnis einstellte, die Rechtsgebräuche der in seinem Reich lebenden Römer aufzuzeichnen, wie dies unter seinem Vorgänger Eurich für die Westgothen geschehen war, wurden, wie aus anderen römi- schen Rechtsquellen, so auch aus diesen sententiae Auszüge gemacht. Da

*) Kariowa, Röm.Rechtsgescb. 1 p.636. | ciana p. 5; Krüger, Quellen p. 207. Vgl. Rudor ff. De iurisdictione edictum p. 14; ! ') Krüger (Ansg. p. 42) betrachtet die

Pernice,MiBcell. Ip. 105; Husch ke,Pnbli- j jetzigen nicht als die ursprünglichen.

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Jaliiui Paulas. 626.) 221

diese Auszüge nicht ineinander verarbeitet, sondern als selbständige Ab- schnitte belassen wurden, bekommen wir das Gerüst der Schrift, und wir können jetzt auch die sententiae, welche in andere Quellenwerke, wie in die Vaticana fragmenta, die collatio und consultatio, übergegangen sind, einfügen. Ueberdies wurden in einzelnen Handschriften der lex Romana Wisigothorum nachträglich noch Zusätze aus den sententiae gemacht; dadurch können wir manche Rubriken vervollständigen.

Der Zusatz .receptarum' zu aententiarutn, der sich in manchen Handschriften der lex Romana findet, ist nicht echt; vgl. Krüger, Ausg. p. 45. Eine Vermatong üher die Bedeutung dieses Zusatzes hei Puchta, Instit. 1* (Leipz. 1881) p. 290.

üeber die Ergänzung der sententiae aus anderen Handschriften vgl. Degenkolb, Gomment. in honorem Th. Mommseni, Berl. 1877, p. 646; Krüger, Ausg. P-&.

Massgebende Ausg. von Krüger, Ulpiani liber singularis sententiarum Pauli übri quinque sententiarum, Berl. 1878; auch in Huschkes Jurisprud. anteiust., Leipz.^ 1886, p. 457.

Der Schriften des Paulus sind soviele, dass wir sie nach Kategorien aufzählen müssen. Ausser den schon im Texte behandelten sind es noch folgende: a) Noten zu fremden Werken.

1. Noten zu Julians Digesten 614); er legte hiebei die Bearbeitung des Marcellus 616) zu Grunde (Dig. 5, 1, 75; 15, 3, 14; 39, 6, 15); 2. zu Scaevola 621); 3. zu Papinians Quaest. (Dig. 8, 1, 18) und Responsa (Dig. 28, 4, 4); 4. ad Neratium libri IV 488, 5); vgl. Landucci, Studi giuridici per il XXXV anno d' inseenamento di Filippo Seraffini, Florenz 1892, p. 403 und dagegen Schneider, Yierteljahresschr. 35 (1893) p. 498. (lieber Noten des Paulus zu Javolenus vgl. Lenel, Paling. 1 p. 300, 3.) Verwandt ist damit das Werk ad Vitellium libri IV, eine Bearbeitung des Gommentars des Sabinus 489) zu Vitellius und die Bearbeitung des Plautius, der gleichzeitig mit Caelius Sabinus und Pegasus gelebt zu haben scheint, in 18 Büchern (Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 696; Krüger, Quellen p. 159; S. Riccobono, Studi critici sui libri di Paulus ad Plautium (Bullettino dell* istituto di diritto Romano 6 p. 119).

ß) Auszüge aus fremden Werken.

]. Labeonis nt&ardiy libri octo a Paulo epitomatorum; zu den Auszügen wurden kritische ZusAtze gemacht 354); 2. libri (mindestens 8) Epitomarum Alfeni Digestorum 198).

y) Sammlungen von Entscheidungen.

1. Decretorum libri III; 2. imperialium sententiarum in cognitionibus prolatarum (Factorum) libri VI. Beide Schriften sind eine Frucht der Thfttigkeit des Paulus im consilium principis; vgl. Lenel, Paling. 1 p. 959 Anm. 1. d) Bearbeitungen einzelner Gesetze.

1. Ad legem Ginciam; 2. ad legem Falcidiam; 3. ad legem Juliam et Papiam libri X; 4. ad legem Juliam maiestatis libri II; 5. ad legem Aeliam Sentiam libri 111; 6. ad legem Fufiam Ganiniam (Dig. 35, 1, 37); 7. ad legem Vellaeam; 8. ad legem municipalem; 9. ad Sctum Silanianum; 10. ad Sctum Velleianum; 11. ad Sctum Turpillianum (Dig. 23, 2, 68); 12. ad Sctum Liboni- anum (Dig. 48, 10,22); 13. ad Sctum Olaudianum (Dig. 40, 13,5; vgl. Lenel, Palin- geneaia 1 p. 1294 Anm. 4); 14. ad Sctum Tertullianum; 15. ad Sctum Orfitianum; 16. ad orationem divi (divorum) Antonini et Gommodi (vgl. Lenel p. 1145); 17. ad orationem divi Severi.

b) Allgemeine Schriften über das Recht

1. De legibus; 2. de senatus consultis; 3. de iure singulari; 4. de iuris et facti ignorantia.

Q Handbücher für den praktischen Gebrauch.

1. Quaestionum libri XXVI; 2. responsorum libri XXIII; 3. regularum libri VII; 4. de variis lectionibus (Dig. 14, 3, 18); 5. manualium libri III.

fj) Schulbücher.

1. Institutionum libri II (neue Bruchstücke teilt aus einem ungedruckten Com- mentar zu Gic. de inv. mit Thomas, Revue de Tinstr. pubL en Belgique 21 (1878) p. 30; vgl. noch Scialoja, Bullettino dell' istituto di diritto Romano 3 (1890/91) p. 6; Schneider, Vierteljahresschr. 35 (1893) p. 500); 2. regularum liber singularis. &) Givilrechtliche Schriften.

1. De intercessionibus feminarum; 2. de usuris; 3. de gradibus et ad-

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GjOogle

222 HerenniiiB Kodeirfdans. 627.)

finibuB et nominibuB eornm; 4. de dotis repetitione (Dig. 50, 17, 68); 5. de dona- tionibus inter virum et uxorem; 6. de excasationibas tntelarum (wegen tutoram vgl. Lenelp. 1098, 1); 7. de libertatibns dandis; 8. deliberali causa (Dig. 40, 12,33); 9. de articuÜB liberalis causae (Dig. 40, 12,41); 10. de iure patronatus; 11. de iure patronatus, quod ex lege Julia etPapia yenit; 12. de adsignatione liber- torum (Dig. 23, 2, 59); 13. fideicommissorum libri III; 14. de testamentis; 15. de forma testamenti (Lenel p. 1102); 16. de secundis tabnlis; 17. de inofficioso testamento; 18. de iure codicillorum; 19. ad regulam Gatonianam; 20. de in- structo et instrumento (de instrumenti significatione); 21. de tacitis fideicommissis; 22. de legitimis bereditatibus; 23. de portionibus, quae liberis damnatorum conceduntur; 24. itbqI Svaanoanaatfay „aber die Auseinandersetzung der Eigentümer zusammengesetzter Sachen, deren Trennung nicht wohl durchführbar ist" (Erfiger, Quellen p. 208).

0 Civilprozessualische Schriften.

1. De cognitionibus (Dig. 26, 5, 29); 2. de iure libellorum; 3. de appella- tionibus; 4. de conceptione formularum (Dig. 44, 1,20); 5. de actionibus (Huschke, Die jt&ngst aufgef. Bruchstücke aus Schriften rOm. Jur., Leipz. 1880, p. 12, 2); 6. de con- currentibus actionibus; 7. vno&ijxd^^a (vielleicht der ursprüngliche Titel: de for- mula hypothecaria; vgl. Lenel 1 p. 1111, 2).

x) Schriften über Strafrecht.

1. De publicis iudiciis; 2. de adulteriis libri III; 3. ad legem Juliam de adulteriis liber singularis; 4. de extraordinariis criminibus; 5. de poenis mili- tum; 6. de poenis paganorum; 7. de poenis omnium legum; 8. de iniuriis(Coll.2,5). X) Schriften über Fiskalrecht.

1. De iure fisci libri II; 2. de censibus libri II.

(ä) Schriften über einzelne Aemter.

1. De officio proconsulis libri II; 2. de officio praefecti vigilum; 3. de officio praefecti urbi; 4. de officio praetoris tutelaris; 5. de iurisdiction e tutelari (zweite Bearbeitung der vorhergehenden Schrift); 6. de officio assessorum (Dig. 1,22, 1); 7. de septemviralibus (wahrscheinlich zu schreiben ceutumviralibns) iudiciis. Vgl. auch § 630, 2 u. 3.

Die Abfassungszeit der Schriften. Unter der gemeinsamen Regierung des Severus und Caracalla sind die decretorum libri III verfasst, dann de iurisdictione tutelari, de excusatione tutelarum; die «sententiae'' fallen, wie es scheint, in die Zeit der Allein- regierung Caracallas; in dieselbe Zeit gehören de publicis iudiciis, de Hbertatibus dandis, ad orationem Divi Severi, ad legem Juliam libri II. Unter Heliogabalus (218—222) entstand de censibus. Nach dem Tode Caracallas fallen die libri singulares de adulteriis und de iure libellorum. In der Zeit des Alexander Severus (222—235) wurden abgeschlossen die responsa. Der Ediktscommentar wurde nach Mommsen (Zeitschr. für Rechtsgesch. 9 (1870) p. 115) unter Heliogabalus oder Alexander Severus vollendet (Kariowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p.749; A. Pernice, Zeitschr. der Savignystiftung fOr Rechtsgesch. 13 (1892) p.281; Fitting, Ueber das Alter etc. p. 44).

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 951.

9. Herennius Modestinus und andere zeitgenössische Juristen. 627. Die Schriften des Herennius Modestinus. Der letzte be- deutende Jurist war Herennius Modestinus; wenn gleich schon das Sinken der Jurisprudenz in seiner schriftstellerischen Thätigkeit bemerkbar ist, so verdient er doch noch unsere Bewunderung. Wir kennen nicht seine Heimat. Man hat vermutet, dass er aus dem griechischen Osten stammte, und für diese Ansicht geltend gemacht, dass er eine seiner wichtigsten Schriften in griechischer Sprache abgefasst habe und bei der Erörterung der Verwandtschaftsverhältnisse gern griechische Ausdrücke zur Erläuterung hinzufüge. Wie dem auch sei, der grösste Teil seines Lebens wickelte sich in Rom ab. Hier trat er in so nahen Verkehr mit ülpian, dass der berühmte Rechtslehrer ihn seinen Schüler (studiosus) nennen konnte.^) An der Stelle, an der Ulpian seiner so gedenkt, handelt

1) Dig. 47, 2, 52, 20.

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Herennias XodestiiiiiB. 627.)

223

es sich um eine Anfrage des Modestinus über Dalmatien, so dass wir

vermuten müssen, dass Modestinus zu dieser Provinz in irgend welchen

Beziehungen stand. Es ist möglieh, dass er irgend ein Amt in Dalmatien

bekleidete. Sein Ansehen war so gross, dass er den jüngeren Maximin

(t 238) in der Rechtsgelehrsamkeit unterrichtete.^) Später finden wir ihn

als praefectus vigilum, in welcher Eigenschaft er in einem Prozess der

Walker (226—244) ein Urteil fällte.*) Seine hervorragendsten Schriften

sind: differentiarum libri IX, in denen Dinge, die leicht verwechselt

werden können, auseinandergehalten werden, regulär um libri X, pan-

dectarum libri XII, responsorum libri XIX, de poenis libri IV,^)

de praescriptionibus (ein liber singularis und ein grösseres Werk)^)

und de excusationibus libri VI. Das letzte Werk war in griechischer

Sprache abgefasst, der Titel war Ttaga^TTjaig iniTQon^g xal xovqcc-

TOQiag; es war^) dem Egnatius Dexter gewidmet. Seine Schriften fallen

bald nach Garacalla, nur einmal wird Alexander Severus erwähnt.^)

Die übrigen Schriften des Herennins Modestinus sind Monographien; es sind folgende:

1. De enucleatis casibus, Lösnng schwieriger Rechtsfalle;

2. de henrematicis, über die Mittel des Rechtsschutzes;

3. de manumissionibus;

4. de ritn nuptiarum;

5. de differentia dotis;

6. de inofficioso testamento;

7. de testamentis;

8. de legatis et fideicommissis.

Aus zwei Stellen der Dig. 41, 1, 58 und 54 hat man einen Gommentar des Herennius Modestinus zu Q. Mucius erschliessen wollen. Allein der Index Florentinus führt ein sol- ches Werk nicht auf; es rührt von Pomponius her (Sanio, Zur Gesch. der röm. Rechts- wissensch., Königsberg 1858, p. 50; Earlowa, Röm. Rechtsgesch. 1 p. 753).

Fragmente bei Lenel, Palingenesia 1 p. 701.

Andere zeitgenössische Juristen sind:

1. Aelius Marcianus. Seine Schriften sind: tt) Institutionum libri XVI; ß) publicorum iudiciorum libri II; y) de appellationibus libri II; d) regu- larum libri Y; e) ad formulam hypothecariam liber singularis; C) ad Sctum Turpillianum lib. sing.; tj) de delatoribus lib. sing.; auch schrieb er Noten zu Papinians de adulteriis libri II; vgl. Dig. 23, 2, 57^; 48, 5, 8. Soweit wir sehen, sind alle Schriften des Marcian nach dem Tode Garacallas (217) abgefasst. Am wichtigsten waren seine Institutionen, sie waren viel ausführlicher als die Institutionen des Gaius und suchten den Stoff durch Gitate selbst aus griechischen Autoren, wie Homer (Inst. 4, 3, 1), Demo- sthenes, Ghrysippus (Dig. 1,3, 2) von seiner Trockenheit zu befreien. Krüger, Quellen p.225. Jörs, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp.523. Fragmente bei Leu el, Palingenesia 1 p. 639.

2. Aemilius Macer schrieb: a) de publicis iudiciis libri II; ß) ad legem vicensimam hereditatium libri II; y) de officio praesidis libri II; cf) de appellationibus libri II; e) de re militari libri IL Die Schrift de appellationibus ist sicher unter Alexander Severus geschrieben; vgl. Dig. 49, 13 Imperator noster Alexander. Andere Schriften sind nach dem Tode des Severus, de re militari nach Garacallas Tod (217) abgefasst. Jörs, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 1 Sp. 567; Lenel, Palingenesia 1 p.561.

3. Julius Aquila, irrtümlich im Index Florentinus 30 Gallus Aquila genannt, Ver- fasser von Responsa. In den Digesten sind zwei Stellen ausgezogen: 26, 7, 34; 26, 10, 12. Vgl. Earlowa, Röm. Rechtsgesch. 1 p. 752.

4. FuriusAnthianus, Verfasser eines Ediktcommentars, von dem die Juristen Jnstinians nur einen Teil, fünf Bücher, besassen; vgl. Index Florentinus. Ausgezogen sind drei Stellen: Dig. 2, 14, 62; 4, 3, 40; 6, 1, 80.

>) Gapitol. Maximin. 27, 5 (2 p. 24 Peter). «) CIL 6, 266 = Wilmanns 100, Bruns, Fontes» p. 328.

*) üeber die Anordnung des Stoffes vgl.

Ferrini, Diritto penale Rom. p. *) Dig. 45, 1, 101. ») Dig. 27, 1, 1 pr. •) Dig. 48, 10, 29.

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224

Oregorins und HermogenianuB. 628.)

10. Gregorius und Hermogenianus. 628. Der codex Gregorianus. Eine wichtige QueUe des Rechts waren die constitutiones principum, die bei verschiedenen Anlässen und in verschiedener Form bekannt gegeben wurden. Von denselben waren besonders die Dekrete und die Reskripte von grosser Bedeutung für die Praxis.^) Diese Konstitutionen wurden natürlich in den Schriften der Juristen bearbeitet, und dadurch kamen diese Aktenstücke, auch soweit sie an einzelne Personen gerichtet waren, zur allgemeinen Kenntnis. AUein als die juristische Produktion schwächer wurde, steUten sich in Bezug auf die genannte Rechtsquelle Lücken ein. Viele Konstitutionen schlummerten in den Archiven und waren für die Rechtsprechung so gut wie nicht vor- handen; auch waren manche Konstitutionen durch spätere antiquiert worden. Es musste sich daher das Bedürfnis nach einer Sammlung der Konstitu- tionen fühlbar machen, welche auch für die Authentizität der Erlasse Bürg- schaft gab. Man konnte auf eine doppelte Weise vorgehen: Man konnte die entscheidenden, einen Rechtssatz begründenden SteUen herausheben ; diesen Weg hatte bereits früher Papirius Justus beschritten;*) allein dieses Verfahren scheint für diese kompilierende Zeit schon zu hoch ge- wesen zu sein. Man wählte daher den einfacheren, zweiten Weg, der die ganzen Erlasse ins Auge fasste. Freilich war auch hier einige Ueber- legung notwendig; aus der grossen Schar der kaiserlichen Schriftstücke mussten die ausgewählt werden, welche für irgend einen Rechtssatz von Erheblichkeit waren. Ferner musste für die Anordnung ein Prinzip auf- gestellt werden. Das natürlichste war das sachliche, welches nach den einzelnen Materien die Konstitutionen zusammenstellte. Eine Sammlung, welche diesen Anforderungen entsprach, wurde in der Zeit des Diokletian gemacht, in dem nicht mehr erhaltenen Codex Gregorianus. Der Ver- fasser hiess wahrscheinlich Gregorius.') Die jüngste Konstitution, die wir ausserhalb des Codex Justinianus nachweisen können, ist vom Jahr 295. Die Abfassungszeit ergibt sich daraus, dass in einem aus dem Codex Gre- gorianus in der Collatio 1, 10 mitgeteilten Reskript vom Jahr 290 nach einleuchtender Verbesserung gelesen wird: „Diocletianus et Maximianus domini nostri* ; sonach fällt die Sammlung unter die Regierung dieser Re- genten, also 285—305, und zwar werden wir als das wahrscheinlichste Abfassungsjahr 295 anzusehen haben, da nur bis zu diesem Jahr das ur- sprüngliche Material gereicht zu haben scheint. Die älteste Konstitution ist aus dem Jahr 196, also aus der Zeit des Septimius Severus (193—211). Aber es ist wohl anzunehmen, dass die Sammlung die Konstitutionen von Hadrian an umfasste; denn der justinianische Codex enthielt sie auch von dieser Zeit an, und es ist höchst wahrscheinlich, dass für ihn unsere Sammlung Quelle war.^) Ebenso scheint der Codex Justinianus darauf hinzudeuten, dass einzelne Konstitutionen zu der ursprünglichen Samm- lung nachgetragen wurden. Die Anordnung der Konstitutionen erfolgte nach dem System der Edikts werke, der Codex war in Bücher eingeteilt;

') Siehe § 612.

«) Vgl. § 621 Nr. 1.

') Mommsen, ZeitBchr. der Savigoy-

stiffcimg für RechtBgeBch. 10 (1889) Rom. Abt. p. 348.

«) Puchta, iDBt !• p. 374 Aozn. a.

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Oregorins und HermogenianiM. 629.) 225

erwähnt werden das 14. Buch und das 19. ; ^) allein die letzte Zahl ist zweifelhaft und vielleicht wegen der Zusammengehörigkeit des Inhalts der Bücher 14 und 19 statt derselben XIV zu lesen. Mit dem 14. Buch be- gann das Strafrecht. Die Bücher hatten wieder ihre Titel mit Rubriken. Für die Sammlung lieferte den grössten Teil des Materials das kaiserliche Archiv.*)

629. Der Codex Hermogenianus. Neben dem Codex Qregorianus kennen wir eine zweite, gleichfalls verloren gegangene Sammlung kaiser- licher Konstitutionen, den Codex Hermogenianus. Dass der Zusammen- steller Hermogenianus hiess, ist wahrscheinlich.') Schon äusserlich unter- schied sich der Codex Hermogenianus von dem Codex Öregorianus; wäh- rend dieser in Bücher mit Titeln und Rubriken eingeteilt war, bildete der Codex Hermogenianus einen Über singularis; er zeigte nur Titel und Ru- briken auf. Die älteste Konstitution des Codex Hermogenianus stammt aus dem Jahre 291; die jüngsten fallen in die Jahre 864 und 365. Eine Frage ist, ob der Codex nicht mehrere Auflagen erlebt habe. Es liegt uns nämlich ein Zeugnis des Sedulius vor, dass Hermogenianus drei Aus- gaben seines Werkes veranstaltet habe. Man hat diese Worte auf die 6 Bücher der epitome iuris (Dig. 1,1,5) des Hermogenianus, Auszüge aus juristischen Werken, bezogen; allein es ist wahrscheinlicher, dass sie sich auf unseren Codex beziehen.^) Wenn wir den Bestand der Sammlung genau ins Auge fassen, ist die Angabe des Sedulius sehr wahrscheinlich, dass der Sammler drei Auflagen seines Werkes veranstaltete, dass aber späterhin noch Nachträge zur Sammlung gemacht wurden. Die erste Auflage ist nach den gegebenen Indicien'^) in die Zeit unmittelbar nach der Ent- stehung des Codex Gregorianus zu setzen. Dazu stimmt auch, dass bei Citaten immer der Codex Gregorianus vor dem Codex Hermogenianus ge- nannt wird. Ob der Verfasser der Epitome und der Redaktor unseres Codex eine und dieselbe Person ist, kann hier nicht entschieden werden.

Die beiden Werke wurden allem Anschein nach im Orient abgefasst. Obwohl jeder der beiden Codices ein Privatunternehmen war, gelangten sie doch in der Praxis zu autoritativer Geltung. Ja, als Theodosius IL seinen Codex anfertigen liess, schrieb er, dass er nach dem Muster des Codex Gregorianus und Hermogenianus angelegt werden solle. Die Fragmente der beiden Codices sammeln wir aus den Vaticana fragmenta, der Collatio, der Consultatio, den leges Romanae der Westgothen und Burgunder und aus den Anhängen zur westgothischen lex Romana, <') aus den griechischen Schollen zu Ulpian (p. 217) und besonders aus dem Codex Justinianus.

Die yerschiedenen Auflagen des Codex Hermogenianus. Epist. ad Macedonium vor dem paschale opus des Sedulius p. 172 Huemer: eognoscant Hermogeni- anum docüssimum iurislatarem tres editumes 8ui operis confeeisse,

Ueber die epitome iuris des Hermogenianus (EQfioyBviayov inirofMar ßißXia #1 im Index Florentinus) vgl. Dirksen, Hinterl. Sehr. 2 p. 482; Erttger, Quellen p. 228; Earlowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 754; Lenel, Palingenesia 1 p. 265.

Ausg. der Fragmente der beiden Codices von Haenel, Codicis Gregoriani

>) Coli. 3, 4. I ^) Karl 0 wa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 942. *) Krüger, Quellen p. 280. ^) Vgl. Jörs Sp. 166.

■) Vgl. Mommsen 1. c. I •) Krüger, Quellen p. 284.

Bandbnob der klua. AltertumiwiMeDflchaft. VUI, 8. 2. Anfl. 15

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226 Anonyme jariatisohe Schriftsteller. 630.)

et codicis Hennog. fragmenta (Gorpns iur. anteinst. 2 (1837) p. 3); P. Erttger, Collectio libronim iuris anteiast 3 (Berl. 1890) p. 221.

Litteratur. Huschke, Zeitschr. fUr Rechtsgesch. 6 (1867) p. 279; Earlowa. Rom. Rechtsgesch. 1 p. 941; Jörs, Paaly-Wissowas Realencycl. Bd. 4 Sp. 161; Kipp, Gesch. der Quellen des r5m. Rechts, Leipz.* 1903, p. 78.

11. Anonyme juristische Schriftsteller.

630. Anonyme juristische Fragmente. Es sind uns noch üeber- reste juristischer Schriften erhalten, deren Autoren nicht überliefert sind. Wir zählen sie hier auf:

1. De gradibus (über die Verwandtschaftsgrade). Dieser Traktat findet sich in Handschriften der Notitia dignitatum utriusque im- perii und wurde zum erstenmal von Böcking herausgegeben.

Die Autorfrage. Huschke will den Traktat ülpian zuweisen. Ausg. bei Krage r, Collectio librorum iuris anteiust. 2 (Berl. 1878) p. 166; Huschke, Jnrisprud. anteiust., Leipz.^ 1886, p. 626.

2. De iure fisci (über das Recht des Fiskus). Mit den Institu- tionen des Öaius wurden noch zwei Pergamentblätter entdeckt, welche allem Anschein nach der Hieronymushandschrift, welche für die Institu- tionen des Gaius hergerichtet wurde, als Deckblatt dienten. Die in zwei Kolumnen geschriebenen Blätter gehören dem fünften oder sechsten Jahr- hundert an. Zum erstenmal wurden sie von Göschen hinter seinem Gaius herausgegeben (1820). Es lässt sich nicht entscheiden, ob die Fragmente einem selbständigen Werk de iure fisci oder einem grösseren Werk ent- nommen sind. Sie dürften aus dem Ende des zweiten oder dem Anfang des dritten Jahrhunderts stammen.

Die Autorfrage. Huschke nimmt als Autor Ulpian an; Rudorff (Rom. Rechts- gesch. 1 p. 198) Paulus; ebenso Lachmann, Kl. Sehr. 2 p. 244 (vgl. Puchta, Inst. p. 281).

Ausg. von Krüger, Leipz. 1868; Collectio librorum iuris anteiust. 2 p. 162; Huschke 1. c. p. 633.

3. Fragmentum Dositheanum oder fragmentum de iuris spe- ciebus et manumissionibus. Ein Lehrer, Namens Dositheus, nahm die lateinische Grammatik eines Unbekannten vor und machte davon eine griechische Uebersetzung, die aber bis zu Ende abzuschreiben der Schreiber nicht über sich gewinnen konnte 886). Mit diesem zweisprachigen Werk wurden von einem Unbekannten ausser Phrasensammlungen auch Uebungsstücke zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins Griechische und umgekehrt zum Auswendiglernen verbunden. Unter denselben befindet sich auch ein juristisches Stück, dem teilweise eine griechische Ueber- setzung beigegeben ist. Weder Titel noch Verfasser der juristischen Schrift, dem das Stück entnommen ist, wird angegeben. Sowohl der lateinische als der griechische Text ist durch die fortwährenden Uebersetzungen aus der einen Sprache in die andere stark korrumpiert worden. Das Frag* ment beginnt mit der Einteilung des ius, geht dann zu den Rechtsquellen und zu den Freilassungen über.

DieAutorfrage. Ueber den Verfasser sind verschiedene Vermutungen aufgestellt worden; Lachmann (Kl. Sehr. 2 p. 213) kam „der Einfall '', wir könnten hier ein Stück von den Regeln des Julius Paulus haben; ihm stimmt Rudorff (Rom. Rechtsgesch. 1 p. 242) bei; Voiet (Jus naturale 1 p. 617) denkt an Pomponius (dessen Ansicht teilt Kar- Iowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 765), Huschke (Jurisprud. anteiust. p. 422) an Cetvidiue

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BflckbUek. (§631.) 227

Seaevola, Dirksen (Hinter]. Sehr. 2 p. 396) an Gains. Fr. G. Savagnone, L' antore del cosi detio frammento Dositheano, Circolo gioridico 27 (1896) p. 77 (mir nicht zugänglich). Ausg. Zum erstenmal wurde das Fragment veröffentlicht von P. Pithou in den Fragmenta quaedam Papiniani etc. 1573. Von den neueren Ausg. ist zu nennen die von Böcking, Bonn 1832. Den Weg, den ursprünglichen Text wieder zu gewinnen, hat Lach- mann (Kl. Sehr. 2 p. 196) gezeigt. Auf dieser Arbeit ruhen die späteren Ausgaben, z. B. die von Erfiger, Collectio librorum iuris anteiust. 2 p. 149; Huschke p. 424; Goetz, Corpus glossariorum lat. 3 (Leipz. 1892) p. 47, 59.

4. Fragmentum de iudiciis. Dieses steht auf einem in zwei Eo- lamnen geschriebenen Blatt, das im Jahre 1877 aus Aegypten nach Berlin kam. Allein das Blatt ist nicht ganz erhalten, sondern nur dessen unterer Teil, auch ist eine Kolumne zum grössten Teil abgerissen. Die Hand- schrift, aus der das Blatt stammt, gehört wohl dem sechsten Jahrhundert an. Aus welcher Schrift das Fragment entnommen ist, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Auf der Rückseite des Blattes steht „de iudiciis Hb. II.''

Die Autorfrage. Huschke (Die jttngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften röm. Juristen, Leipz. 1880; Jurispmd. anteiust.^ p. 623), Krüger (Zeitschr. der Savigny- Stiftung für Rechtsgesch. 1 (1880) Rom. Aht. p. 93), Gohn (ehenda 2 (1881) p. 90) meinen, dass diese lihri einem Edictscommentar, Kar Iowa (Rom. Rechtsgesch. 1 (Leipz. 1885) p. 766), dass sie aus einem Werk über die Elageformeln (actiones) enüiommen seien.

Ausg. Zuerst herausgegeben von Mommsen, Sitzungsber. der Berl. Akad. 1879 p. 501; dann von Krüger, Collectio librorum iuris anteiust. 3 (Berl. 1890) p. 298.

Litteratur. y. Brinz, Die Berliner Fragmente ycijustinianischer Rechtsquellen (Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1884 p. 542); L. Cantarelli, 11 fram- mento Berlinese de dediüciis (Bullettino deir istituto di diritto Romano 7 (1894) p. 27).

5. Verzeichnis der römischen Provinzen vom Jahre 297. Dieses wichtige Dokument glauben wir in die juristische Litteratur ein- reihen zu müssen, da es in das Gebiet des römischen Staatsrechts ein- schlägt. Das Aktenstück, geschrieben im 7. Jahrhundert, befindet sich in der Eapitelsbibliothek zu Verona und heisst daher auch das Veroneser Verzeichnis. Herausgegeben war es bereits 1742 von Scipione Maflfei,i) allein es blieb unbeachtet. Erst 1862 wurde durch eine Abhandlung Momm- sens, in der das Verzeichnis neuerdings abgedruckt und sachkundig er- läutert war, wiederum die Aufmerksamkeit auf das interessante Doku- ment gelenkt. Leider ist dasselbe sehr verdorben und auch in defektem Zustand überliefert. Es gibt uns die Diözesen- und Provinzeneinteilung Diocletians. , Vieles spricht dafür, dass es unmittelbar nach der Ein- richtung der neuen Diözesen im Jahre 297, oder bald nachher, aufgesetzt und eben nichts anderes ist als das nach dieser wichtigen administrativen Umgestaltung offiziell in Umlauf gesetzte neue Diözesen- und Provinzen- verzeichnis, das eben darum noch an nicht wenigen Stellen damals gang- bare und späterhin abgekommene Benennungen aufzeigt.'' Das Veroneser Dokument ist das älteste Provinzenverzeichnis, das uns erhalten ist.

Litteratur. Mommsen, Verzeichnis der röm. Provinzen, aufgesetzt um 297 ( Abh. der Berl. Akad. 1862); Kuhn, üeber das Verzeichnis der röm. Provinzen (Fleckeis. Jahrb. 115 (1877) p. 697); Gzwalina, üeber das Verzeichnis der röm. Provinzen vom J. 297, Wesel 1881; Ohnesorge, Die röm. Provinz-Liste von 297 Teil I, Duisburg 1889.

Ausg. bei Mommsen p. 491; Seeck, Notitia dignitatum p. 247; Riese, Geogr. lat. min. p. 127.

631. Bückblick. Die verschiedenen Formen der juristischen Lit- teratur. Nachdem wir im Vorausgehenden die reiche Schriftstellerei der

^) Hinter dessen Istoria teologica delle dottrine della divina grazia, Trento 1742.

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228 Bflokbliok. (§681.)

römischen Jurisprudenz skizziert haben, liegt uns noch ob, die litterarischen Formen, deren sich die römischen Juristen bedienten, hier übersichtlich zusammenzustellen. Vor allem werden wir zwei Gruppen von Schriften zu unterscheiden haben: Schriften, welche der Wissenschaft und ihrer An- wendung dienen wollen, und Schriften, welche fUr den Unterricht in der Jurisprudenz bestimmt sind. Die Grenze zwischen beiden Gruppen ist nicht scharf geschieden. Die wissenschaftliche Arbeit manifestiert sich vor allem in dem Gommentar, der sich sowohl auf juristische Werke, als auf Gesetze erstrecken kann. Der Gommentar zu juristischen Werken tritt in den verschiedensten Formen auf. In der einfachsten Gestalt er- scheint er als Notae zu einem älteren juristischen Werk. Solche Notae sind also den Anmerkungen zu unseren Elassikerausgaben zu vergleichen. Da Text und Noten ein Ganzes bilden, werden die Noten entweder citiert: Julianus ad Urseium'^ oder „Julianus apud Urseium'. Diesen Noten treten die zusammenhängenden Commentare an die Seite. Hier bildet der Gommentar ein Ganzes fQr sich ; der Text des commentierten Schriftstellers konnte ganz in den Gommentar aufgenommen oder es konnte derselbe auch nur in Auszügen mitgeteilt werden. Gewöhnlich i) werden diese beiden Formen durch „libri ad*" und ,libri ex" unterschieden. Es gab aber auch Auszüge ohne Gommentar. Die Epitome, welche wir auch auf anderen Gebieten der römischen Litteratur finden, hat sich auch in der Jurisprudenz als ein Bedürfnis erwiesen. Die Epitome konnte ein eigenes oder ein fremdes Werk verkürzen ; sie konnte das zu verkürzende Werk in seiner Selbständigkeit belassen (in „Labeonis posteriores a Ja- voleno epitomati* z. B. blieben, wenngleich verkürzt, doch immer die posteriores Labeos noch ein individuelles Werk), aber die Auszüge konnten auch in der Weise erfolgen, dass verschiedene Werke excerpiert wurden, um aus den Excerpten ein neues Ganze aufzubauen. Diese Methode zer- trümmerte oder verzettelte die excerpierten Schriften. Auch diese Form der Epitome war bereits in anderen Litteraturgattungen üblich, ich erinnere nur an Valerius Maximus und an den älteren Plinius. Für solche Aus- züge kam bei den Juristen der Name „Digesta* auf. Da mit dem „Di- gerieren* immer der Begriff der Sichtung eines vorhandenen Materials verbunden ist, kann das Wort Digesta auch Produkte bezeichnen, welche eigene, in verschiedenen Werken niedergelegte Gedanken, sei es allein oder mit fremden Bestandteilen, in eine systematische Ordnung bringen. Gewöhnlich erfolgte aber die Darstellung des Rechts nach seinen beiden Teilen, dem ius civile und dem ius honorarium, getrennt. Das ius hono- rarium wurde im Anschluss an das edictum perpetuum dargelegt, das ius civile auf Grundlage der „tres libri iuris civilis* von Sabinus; es gab Ediktcommentare und Sabinuscommentare. Wie das Edikt, wurden aber auch andere Gesetze der commentierenden Thätigkeit unterworfen. An die Seite dieser commentierenden, epitomierenden und digerierenden Thätig- keit tritt die freie wissenschaftliche Betrachtung in der Monographie, welche ein einzelnes Rechtsinstitut aufzuhellen sucht; und wir haben ge-

*) Ausnahmen bei KrQger, Quellen p. 135 Anm. 51.

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Bflckbliok. (§631.) 229

sehen, dass gegen Ende unserer Periode die Monographie die Gesamt- darstellungen überwuchert.

Wir kommen zu einer zweiten Gruppe von Schriften, nämlich solchen, welche in das praktische Gebiet der Rechtsprechung einführen. Es sind die Responsa, Quaestiones und die Epistulae. Die Responsa sind Sammlungen rechtlicher Gutachten; meistens sind es Responsa des Autors, sowohl amtliche als nichtamtliche, doch gab es auch Sammlungen, welche neben den eigenen noch fremde enthielten. Sie konnten mit und ohne Angabe von Gründen gegeben werden, bald in ausführlicher, bald in knapper Form, je nach der Lage des Falls. Auch die Quaestiones be- handeln einzelne Rechtsfälle, aber dieselben brauchen nicht wirklich vor- gekommen zu sein, sie können auch einer Fiktion ihren Ursprung ver- danken, es können ferner Fälle sein, welche nicht der betreffende Autor der Quaestiones entschieden hat, sondern ein anderer Jurist. Man kehrt in dieser Schriftgattung mehr das theoretische Interesse hervor; es liegt daher bei den Quaestiones das Schwergewicht in der Begründung. Sie weisen schon auf den Unterricht hin, wie dies in noch höherem Grade bei den Disputationes der Fall ist. Die Epistulae erörtern in Brief- form auf eine Anfrage hin eine Rechtsfrage; die Anfrage kann durch praktische oder theoretische Rücksichten veranlasst sein. Die Epistulae stellen daher eine Mittelgattung zwischen den Responsa und den Quae- stiones dar.i) Ausser diesen praktischen Büchern mit gemischtem Inhalt sind für den Richter kurzgefasste Zusammenstellungen der hauptsächlich- sten Rechtsregeln von grossem. Nutzen. Diesem Bedürfnis kommen die libri regularum entgegen, auch die libri opinionum und die libri sententiarum gehören, wie es scheint, hieher. Von diesen Werken führt ein kleiner Schritt zu den Werken, welche dem Rechtsunterricht dienen. Neben libri regularum finden wir auch libri singulares regularum, sogar von demselben Autor. Wir werden nicht irren, wenn wir die aus mehreren Büchern bestehenden Sammlungen von regulae für den Prak- tiker, die libri singulares regularum für den Rechtsbeflissenen in Anspruch nehmen. Doch das eigentliche Lehrbuch für das Recht sind die institu- tiones, eine Form, welche auch der rhetorische Unterricht kennt. Die institutiones bezwecken die Einführung in das Studium des Rechts in systematischer Weise. Ihre Aufgabe ist nicht die, den gesamten Rechts- stoff zu erschöpfen, sondern vielmehr die, in den Gedankengang der Rechts- institute einzuführen. Sie behandeln vorzugsweise das Privatrecht und zwar so, dass das strenge ius civile und das freie ins honorarium ineinaiultr gearbeitet werden.

Was die äussere Form der Schriften anlangt, so haben wir libri

singulares (Einzelbücher, Monographien) und Werke, die aus mehreren

Büchern, d. h. mehreren Rollen, bestehen. Auch innerhalb der einzelnen

Bücher können Gliederungen nach Titeln und Rubriken eintreten.

Ueber die Formen der juristischen Schriftstellerei im allgemeinen vgl. Earlowa, Rom. Rechtsgesch. 1 p. 666; Krüger, Quellen p. 126; Kipp, Quellen* p. 100.

*) Kariowa, üeber die in Briefform ergangenen Erlasse römischer Kaiser (Neue Heidelberger Jahrb. 6 (1896) p. 211).

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230 Censoriniia. 632.)

Ueber ^digeBta" vgl. Mommsen, Die Bedeutung des Wortes digesta (Zeitschr. fOr Rechüagesch. 7 (1868) d. 480); Ueber Julians Digesten (ebenda 9 (1870) p. 82); H. Per- nice, Miscellanea zur Recntsgesch. und Texteskritik 1 (Prag 1870) p. 1; Erfiger, Zeitschr. der Savignystiftung 7, 2 (1886) Rom. Abt p. 94; Buhl, Salvius Julianus 1 p. 86; Jörs, Pauly-Wissowas Realencycl. 5. Bd. Sp. 484.

Ueber «regulae*^ vgl. Sanio, Rechtshist. Abb. p. 141.

Ueber «epistulae'^ vgl. Bremer, Rechtslehrer p. 41; Pernice, Miscellanea p. 22; A. Pernice, Labeo 1 p. 63.

Ueber .quaestiones'' vgl. Mommsen, Zeitschr. fttr Rechtsgesch. 9 (1870) p. 98.

Ueber die Responsa im offisdellen und litterarischen Sinn vgl. Puchta, Instit. !• p. 322.

Sammlung der Fragmente aus den juristischen Werken. Unsere Hauptquelle sind die Pandekten; aus den einzelnen Fragmenten die verlorenen Werke der Juristen wiederzugewinnen, war eine dringend notwendige Aufgabe. Derselben hat sich zuerst Hommel in seiner Palingenesia librorum iuris veterum 8 Bde. 1767/68 unterzogen. In neuester Zeit hat Lenel in seiner Palingenesia iuris civilis 2 Bde. 1888 89 die gleiche Aufgabe wieder aufgenommen und besser gelöst.

4. Die Schriftsteller der realen Fioher. 1. Gensorinus. 632. Des Censorinus Geburtstagsschrifb (de die natali). Ein Gram- matiker, des Namens Gensorinus, wollte einem reichen und vornehmen Mann, Q. Gaerellius, dem er für vielfache Anregung sich sehr verpflichtet fQhlte, im Jahre 288 ein Qeburtstagsgeschenk darbieten. Als armer Mann vermochte er nicht materielle Schätze zu spenden, sondern nur Qaben des Geistes; er überreichte daher seinem Gönner eine Schrift. In derselben behandelt er aber nicht ein ethisches Thema, auch von einem rhetorischen Panegjrrikus sieht er ab, er tritt mit einem gelehrten Thema hervor; er erörtert nämlich eine Reihe von Fragen, welche in eine engere oder entferntere Beziehung mit dem Geburtstag gebracht werden können. Demgemäss beginnt er mit ätiologischen Bemerkungen über das Opfer, das dem Genius dargebracht wird, und über den Genius selbst. Nach dieser Einleitung holt er zu einem entlegeneren Thema aus, er führt uns die Theorien über den Ursprung des menschlichen Geschlechts vor, daran schliesst er die Ansichten der Philosophen über die menschliche Zeugung, indem er über den Samen, über die Bildung und Ernährung des Fötus, über die Ursache der Geschlechtsverschiedenheit und der Zwillingsgeburten und über die Reife der Leibesfrucht handelt. Der letzte Gesichtspunkt führt ihn auf die Astrologie, d. h. auf die Abhängigkeit des menschlichen Lebens von den Gestirnen. Alsdann entwickelt er im Anschluss an Varro die pythagoreische Zahlenmystik in Bezug auf die Reife der Leibesfrucht; dies führt ihn auf die Musik, ihren Einfluss auf den Menschen und auf das ganze Universum. Damit ist der erste Abschnitt, welchem alle sich auf die Zeit vor der Geburt beziehenden Fragen zugewiesen waren, zum Abschluss gekommen. Er geht jetzt zu den menschlichen Altersstufen und zu den kritischen Jahren über und zuletzt stellt er seinem Gaerellius, der das kritischste Jahr (49) überwunden hatte, ein langes Leben in Aussicht, indem er zugleich einen kleinen Panegyrikus seiner Darstellung einflicht. Damit ist der erste Teil, der vom Menschen gehandelt, voll- endet, es folgt nun die Betrachtung der Zeit. Zuerst wird im allgemeinen über den Begriff der Zeit gesprochen. Dann kommen die einzelnen Zeitr

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Cenaoriniui. 632.) 231

bezeichnungen an die Reihe: das „saeculum'', die «^anni maiores", das ge- wöhnliche Jahr; im besonderen wird das römische Jahr behandelt, und zuletzt wird das Jahr 238 nach verschiedenen Aeren bestimmt; es folgt die Betrachtung der Monate und der Tage, üeberall werden die ver- schiedenen Bestimmungen dieser Zeitabschnitte ausführlich verzeichnet. Mitten in der Erläuterung der Teile des Tages und der Nacht bricht die Schrift ab, viel ist nicht verloren gegangen. Man erwartet eine Berech- nung des Geburtstages des Caerellius und noch eine Anrede an den Gönner.

Wie Censorinus selbst mitteilt, hat er sein Werkchen aus verschie- denen Autoren zusammengestellt. Eigenes gibt er wenig. Der Autoren werden aber sehr viele citiert und darunter sehr alte, allein es wäre ein Irrtum, wollte man glauben, dass Censorinus seinen Stofif mühsam aus den entlegensten Quellen zusammengesucht hätte. Es kann in einigen Fällen sogar der Beweis geliefert werden, dass Censorinus die von ihm citierten Autoren nicht nachgeschlagen hat, sondern ihre Zeugnisse späteren Schrift- stellern verdankt. Die Grundlage für seinen Traktat scheinen die Prata Suetons gebildet zu haben, daneben benutzte er als sekundäre QueUen Schriften von Yarro, und auch eine Spezialschrift Suetons über das römische Jahr. Der Abschnitt über die Musik, auf die ihn auch seine Studien über den lateinischen Accent geführt hatten, ist einer anonymen Quelle ent- nommen. Durch das mitgeteilte Material ist das Schriftchen sehr wert- voll. Die Darstellung ist lebendig und leicht; die Beziehung des Stoffes auf den Adressaten kann natürlich nicht ohne Ziererei erfolgen.^)

Censorinas als Grammatiker. Priscian (Gramm, lat 2 p. 13) nennt Censo- rinus doetUsimum ariis grammatieae und bat ihn benutzt. Er erwähnt seine Schrift de accentibus (Gramm, lat. 3 p. 27, 23): Censorinus plenissime de his (über den Accent der Präpositionen) docet in libro, quem de accentibus scribitf und teilt 3 p. 45, 47 eine grössere SteUe daraus mit, wo über die Präpositionen in ihrer eigentlichen und in adverbialer Be- deutung auf Grund von Stellen gehandelt wird. Ausserdem citiert Priscian den Gensorin in der Lehre von den Buchstaben (2 p. 13, 8): auctoritas quoque tarn Varronis quam Macri teste Censorino nee K nee Q neque H in numero adhihet literarum, und gleich darauf er- wähnt er ihn nochmals in seiner Theorie über die Buchstaben J und U. Die Schrift de accentibus lag auch dem Cassiodorius vor (de musica 2 p. 558 ed. Garet, Venedig 1729): Censorinus quoque de accentibus voci nostrae ad neeessariis sübtiliter disputavit, pertinere dieens ad musicam disciplinam, quem vohis inter eeteros transcriptum reliqui.

Die Abfassungszeit der Schrift ist aufs bestimmteste angegeben, weil der Verfasser das Jahr, in dem er schreibt,* in der verschiedensten Weise chronologisch be- stimmt: 1. nach Olympiaden (18, 12): et nunc apud eos {Graecos) ducentesima quinquagensima quarta olympias numeratur, eiusque annus hie secundus (es folgt die Bestimmung des annus von dem agon CapiioUnus aus), 2. nach Ol3rmpiaden, Jahren ab urbe condita und anderen Aeren (21, 6): hie annus, cuius velut index et titultts quidam est V. C. Pii et Fontiani eon- sulatus, ah Olympiade prima millensimus est et quartus deeimuSj ex diebus dumtaxat aestivis, quibus agon Olympicus eelebratur; a Roma autem condita nongentensimus nonagensimus primus, et quidem ex Parilibus, unde urbis anni numerantur u. s. w. Alle diese verschie- denen Zählungen führen auf das Jahr 238.

lieber Q. Caerellius. 15,4 tu officiis municipalibus funeius, honore sacerdotii in principibus tuae civitatis conspicutts, ordinis etiam equestris dignitate gradum provin- eialium supergressus .... de eloquentia {Q, CaereUii) sileo, quam omnia provinciarum nostrarum tr^nalia, omnes praesides noverunt, quam denique urbs Roma et auditoria Sacra mirata sunt.

Die Quellen der Schrift de die natali. 1, 6 eo; philologis commentariis quasdam quaestinnculas delegi, quae congestae possint aliquantum volumen efficere. 2, 2 ut Varro teatatur in eo libro eui titulus est Ättieus et est de numeris, 9, 1 transeo ad opi-

^) Lob spendet dem Büchlein Apollin. i sorino, qui de die natali volumen iUustre Sid. carm. 14 praef. 3 (p. 314 Mohr): Cen- \ confecit.

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232 CenBoriiins. 632.)

nionetn Pythagoricam Varroni tractatam in libro qui vocatur Tubero et intus subaeribitur de orlgine humana, 20, 2 annum vertentem Romae lAcinitts guidem Macer et postea Feneetella statim ab initio duodecim mensum fuisse scripserunt: eed magis Junio Grac- ehano et Fulvio et Varroni et Suetonio aliisque credendum, qui deeem mensum puta- verunt fuiese.

tt) Quellen des ersten Teils. Ich habe (Hermes 30 (1895) p. 421) folgende Quellenanalyse gegeben. Grundlage der Schrift sind die Prata Suetons, deren zwei erste Teile ebenso wie die Geburtstagsachrift über den Menschen und über die Zeit handelten. Als sekundäre Quellen erscheinen zwei Logistorici Varros, Atticus de numeris und Tubero de origine humana, femer eine Schrift über Musik. Die einleitende Untersuchung über den Genius ist dem Atticus Varros entnommen. Mit c. 4 beginnt die Grundschrift. Mit c. 9 setzt eine sekundäre Quelle, der Tubero, ein, die aber unterbrochen wird durch einen Traktat Über die Musik (c. 10). Nachdem er in c. 11 wieder auf den Tubero zurückgegriffen, kommt er c. 12 nochmals auf die Musik zu sprechen, bis er mit c. 14 wieder zu der Grundschrift zurückkehrt. Dieser Quellenanalyse ist P. Weber (Quaest Suetonianarum capita duo, Halle 1903, p. 35) entgegengetreten. Er statuiert, dass in den Kapiteln 4, 2—7; 9; 11; 14 der Tubero Varros die Quelle sei. Auch c. 8 führt Weber (p. 42) auf den genannten Logi- storicus zurück; 10, 12, 13 stammten dagegen aus einem uns unbekannten pythagoreischen Werk. Im wesentlichen teilen auch Di eis, Doxographi graeci, Berl. 1879, p. 188 und Wisse wa, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1909 diese Ansicht über Yarro als Quelle. Allein es erheben sich zwei Bedenken: 1. wird der Tubero 9, 1 so eingeführt, dass man annehmen muss, der Autor bezeichne das Auftreten einer neuen Quelle; 2. es ist ganz un- wahrscheinlich, dass in einer Schrift de origine humana zugleich de gradibus aetatis hu- manae gehandelt wurde. In c. 14 weist übrigens der onomatologische Gesichtspunkt und die Berücksichtigung des Griechischen auf Sueton hin. Wahrscheinlich ist aber auch Varros Atticus de numeris in diesem Kapitel herangezogen; vgl. Rhein. Mus. 54 (1899) p. 25. Darüber, dass in den ersten Kapiteln (vgl. Weber p. 47) Varros Atticus de numeris und 10, 12, 13 eine musikalische Quelle benutzt wurde, besteht keine Differenz.

ß) Quellen des zweiten Teils. Auch in diesem Teil habe ich eine Benutzung der Prata angenommen, und in der That ist es einleuchtend, dass, wenn Censorinus die Prata über den Menschen benutzt hat, er auch an den Prata über die Zeit nicht vorüber- gegangen sei. Als sekundäre Quelle ist Suetons annus Romanorum anzusetzen, dessen Be- nutzung 19, 4 beginnt und 20, 11 abbricht. Die sekund&re Quelle setzt wieder ein 22, 9 17; femer 24, 1. (üeber die Verschiedenheit zwischen Censorinus und Macrobius bezüglich der Etymologie der Monatsnamen vgl. Th. Litt, De Verrii Flacci et Comelii Labeonis fastorum libris, Bonn 1904, p. 10; vgl. noch p. 14: «Quae utVarroniana a Censorino afferuntur revera Verrii sunt**.) Dieser Quellenanalyse setzt Weber (p.42) eine den Spuren Gruppes (Hermes 10 (1876) p. 56) und Wisse was (De Macrobii Satumaliorum fontibus, Bresl. 1880, p. 17} folgende AnalyBe gegenüber. Aus dem annus Romanorum Suetons leitet er (p. 46) ab 17, 7-13; 18, 13—15; 20, 2~12; 21, 6—13; 22, 8—17; 23, 4 sqq. Ausser der Schrift Suetons, dem annus Romanorum, habe Censorinus das Werk Varros de antiquitatibus rerum humanarum (Buch 14—19) herangezogen; vgl. Wissowa, Pauly- Wisse was Realencycl. Bd. 3 Sp. 1909; F. Münzer, Beitr. zur Quellenkritik der Naturgesch. des Plinius, Berl. 1897, p. 106. Bei dieser Ansicht ist auffällig, dass dem annus Riomanorum auch Abschnitte zu- geteilt werden, welche sich mit diesem Titel nicht vertragen, nämlich de saeculo und de lustro (de annis maioribus), abgesehen davon, dass es schwer verständlich ist, warum Varro, der doch sicherlich auch für das saeculum und das lustrum die römischen Verhältnisse darstellte, bei diesen Abschnitten übergangen und eine neue Quelle herangezogen wurde. Gehört aber 18, 14 nicht zu dem annus, so kann Varro nicht die Quelle hier sein, da der Verfasser den capitolinischen Agon (86 n. Chr.) erwähnt. Wenn wir 17, 15 lesen: quot autem eaecula urbi Romae debeantur, dicere meutn non est: sed quid apud Varronem legerim, non tacebo, qui libro antiquitatum duodevicensimo ait, so erscheinen diese Worte sehr sonder- bar, wenn Varros antiquitates die Hauptquelle waren.

Die üeberlieferung der Schrift beruht auf dem Coloniensis s. VU, der sich früher in Darmstadt befand ; aus demselben ist, nachdem er durchkorrigiert war, der Vati- canua 4229 s.X(soJahn; Hultsch gibt die Nummer 4929) geflossen. 1(. Schanz, Specimen crit., Gott. 1867, p. 2; Crecelius, Spicileg. ex cod. Censorini Coloniensi, Elberfeld 1872.

Ausg. von Ludovicus Carrion, der den Coloniensis benutzte, Paris 1583 (wieder- holt Leiden 1593). Ohne kritischen Wert sind die Ausg. von Lindenbrog (mit sachlichem Gommentar), Hamburg 1614, Leiden 1642, Cambridge 1695 und Havercamp, Leiden 1743. Die erste kritische Ausg. besorgte 0. Jahn, Berl. 1845. Ausg. von Hultsch (Teubneriana), Leipz. 1867, wozu zu vgL L. ürlichs, Rhein. Mus. 22 (1867) p. 465; von Job. Cholodniak, Petersburg 1889 (vgl. die abfällige Besprechung von Hultsch, Berl. philol. Wochenschr. 1890 Sp. 1651).

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Das sog. Fragmentam Cenftorini. (§633.) Q. Gargilias MartialiB. (§634.) 233

633. Das sog. Fragmentum Gensorini. Der Urcodex, in dem Cen- sorinus stand, erlitt gegen den Schluss den Ausfall einiger Blätter. Da- durch ging das Ende der Geburtstagsschrift verloren und der Anfang des Traktats, der darauf folgte. Der Abschreiber, dem diese Urhandschrift nach dem Ausfall vorlag, merkte diesen Blätterausfall nicht und schrieb die beiden Schriften zusammen. Lange Zeit erkannte man unbegreiflicher- weise nicht, dass in dem Gensorinus noch eine ihm fremde Arbeit stecke; erst Garrion (1547 1595) nahm die Scheidung der zwei heterogenen Be- standteile des also überlieferten Gensorinus vor. Von der zweiten Schrift ist durch den angegebenen Defekt der Anfang verloren gegangen. Damit ist aber auch der Titel und der Name des Verfassers unserer Kenntnis entzogen worden. Man nennt die verstümmelte Schrift gewöhnlich „Frag- mentum Gensorini". Es ist ein merkwürdiges Büchlein; es handelt über das Universum, über Geometrie, am ausführlichsten über Rhythmik und Metrik. Der Stoff dieser drei Rubriken wird in einzelnen Para- graphen, deren es im ganzen fünfzehn sind, kurz und dogmatisch ent- wickelt. Das Werkchen hat also einen encyclopädischen Gharakter, aber das Ziel des Verfassers tritt uns aus seiner Arbeit nicht klar entgegen. Auch über seine Zeit können wir keine Kriterien gewinnen. Nur soviel können wir sagen, dass der Teil über die Metrik unsere älteste Quelle auf diesem Gebiete darstellt. Auch die Abschnitte über die Musik sind wertvoll.

Das Verlorene. Im Eingang heisst es (c. 1): Thctles MiUsius aquam prUtcipium omnium dixü, et alias opinione$ supra rettuU,

Gliederang. Die einzelnen Kapitel sind: 1. de naturali institatione; 2. de caeli positione; 3. de stellis fixis et errantibos; 4. de terra. Dann heisst es: poterai finem Über plenus Omnibus necesaariis iam videri cansecutus: aed cum et mundi dimenaiones et plurima praeterea in univerais rebua ratio geometriea impleverit, pauca de numeria menauriaque dicemua. Es folgen: 5. de geometriea; 6. de formis; 7. de figoris; 8. de postolatis; ohne dass hervorgehoben wird, dass das c. 4 Angekündigte geleistet ist und der neue Abschnitt eingeleitet wird, folgt 9. de mosica (historische Entwicklung); 10. de nomine rhythmi; 11. de mnsica; 12. de modulatione; 13. de metris, idestnumeris; 14. de legitimis numeris; 15. de numeris simplicibus.

Ueber die Quellen vgl. 0. Jahn p. XI. G. Schultz, Hermes 22 (1887) p. 265: Pseudocensorinus vertritt die Lehre, dass nur zwei- und dreisilbige Füsse anzunehmen sind, und «ist deshalb, wie auch seiner Beispiele wegen, als der älteste erhaltene Metriker über- haupt anzusehen.' Leo, Hermes 24 (1889) p. 282. Ueber die Uebereinstimmung der Ab- schnitte de caeli positione und de stellis fixis et errantibus mit den Scholia Sangermauensia zu Germanicus vgl. G. Robert, Eratosthenis catasterismorum reliquiae, Berl. 1878, p. 202.

Ausg. Verbunden mit Gensorinus (Ausg. von Jahn und Hui t seh). Die Abschnitte über Musik und Metrik sind auch abgedruckt bei Keil, Gramm, lat. 6 p. 607.

2. Q. Gargilius Martialis.

634. Biographisches. In einer längst verlorenen Handschrift der Markusbibliothek in Florenz stand ausser den landwirtschaftlichen Schriften des Cato, Varro und Columella noch eine, welche nach dem Inhaltsver- zeichnis, wie es der Humanist Petrus Victorius las, einem Claudius Martialis angehörte. Allein einen solchen Autor kennen wir nicht, wohl aber kennen wir einen landwirtschaftlichen Schriftsteller Gargilius Martialis, und da das Wort Claudius nach der Angabe des Victorius unleserlich war,i) ist

*) Keil, Obsery. crit. in Cat et Varr. de re rustica libr., Halle 1849, p. 3.

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234 Q* QargUins lüurtialis. 634.)

kein Zweifel, dass jenes Werk dem Qargilius Martialis angehört. Diese landwirtschaftliche Schrift ist uns leider nicht erhalten, nur Auszüge sind auf uns gekommen. Wer ist nun dieser Qargilius Martialis? Seine Zeit bestimmt sich im allgemeinen dadurch, dass er den Öalenus citiert, wäh- rend er umgekehrt von dem landwirtschaftlichen Autor Palladius 0 citiert wird. Galenus starb nicht vor 201 n. Chr., Palladius aber wird um 370 geschrieben haben 844). Genauer bestimmt sich die Zeit des Martialis, wenn er identisch ist mit dem Geschichtschreiber Gargilius Martialis, der die Biographie des Alexander Severus (222—235) schrieb. Diese Identität ist aber sehr wahrscheinlich, da der Gentilname Gargilius ganz selten ist. Ist aber der landwirtschaftliche Schriftsteller mit dem Historiker identisch, so wird er auch identisch sein mit dem Q. Gargilius Martialis, den wir aus zwei Inschriften kennen lernen. Die eine steht auf dem Denkmal, das er seinen Eltern setzte, die andere auf einem Stein, der ihm selbst zu Ehren gesetzt wurde. Hier ist kurz seine Biographie gegeben. Q. Gar- gilius Martialis stammte aus Auzia in der Provinz Mauretania Gaesariensis; sein Vater war als fiamen perpetuus und als patronus der Kolonie Auzia ein angesehener Mann. Sein Sohn beschritt die Militärkarriere und be- kleidete in derselben verschiedene SteUen: er war praefectus der cohors I Asturum in Britannien, dann Tribun der in seiner Provinz stehenden cohors Hispanorum, endlich praepositus der in Auzia liegenden cohors Singularium und einer vexillatio equitum Maurorum, welche wahrscheinlich nach Auzia detachiert war. Anlass zu dieser Detachierung mögen die feindlichen Ein- fälle der Wüstenstämme gegeben haben. In diesen Kämpfen zeichnete sich Martialis in hohem Grade aus, er nahm den gefährlichen Rebellen Faraxen gefangen. Aber später fand Martialis in diesen Kämpfen den Heldentod, indem er in einen Hinterhalt gelockt wurde. Der Gemeinderat von Auzia setzte dem verdienten Mann sicherlich bald nach dem Tode, am 26. März 260, ein Denkmal.

Der landwirtschaftliche Schriftsteller Gargilius Martialis. Cassiodor. inst. diy. litt. 28 quod ai huius atudii requirantur auetares, de hortia acripaU pulcherrime Gargiliua Martialia, qtii et niUrimenta oJerum et virtutea eorum diligenter expoauU. Verg. georg. 4, 147 tferum haec (Gartenhau) ipae equidem apatiia exeluaua iniquia | pr<utereo cUque aliia poat me memaranda relinquo. Zu aliia bemerkt Servios: Gargütum MartiaUm aignificat,

Martialis als Historiker. Vopisc. Prob. 2, 7 (2 p. 202 Peter) et mihi quidem id animi fuU, ut non Salluatioa, Livioa, Tacitoa, Trogoa atque omnea diaertiaaimoa imitarer viroa in vüa principum et temparibua diaaerendia, aed Marium Maximum, Suetonium Tran- quillum, Fabium Marcellinum, Gargilium Martialem .... ceteroaque, qui haec ei talia non tarn diaerte quam vere memariae tradiderunt, Lamprid. Alex. Sev. 37, 9 (1 p. 275 P.) ne longum ait omnia inaerere, quae Gargiliua eiua temporia acriptor aingiUatim peraecutua eat. -— H. Peter, Eist. Rom. firagm. p. 841; Die geschichtl. Litt, aber die röm. Eaiserseit 1 (Leipz. 1897) p. 434.

Der inschriftliche Gargilius Martialis. Die Inschrift CIL 8, 9047 lautet aus* geschriehen: Q, Gargilio Q. f, Quirina Martiali, equiti Bamano praefeeto cohortia I Äatgrum provinciae Brittaniae, trihuno cohortia Uiapanorum provinciae Mauretaniae Caeaarienaia, a militiia, praepoaito eoharti Singularium et vexiüationi equitum Maurorum in territorio Auzienai praetendentium, decurioni duarum coloniarum Juzienaia et Buagunienaia et patrono provinciae ob inaignem in eivea amorem et ainguiarem erga patriam adfectionem et quod eiua virtute ac vigüantia Faraxen rebeUia cum aatellitibua auia fuerit eaptua et interfeetua^ ordo coloniae Auzienaia inaidiia Bavarum deeepto pecunia publica fecit. Dedicatum VIII kaL

M 2, 15. 10; 2, 15, 19; 4, 9, 9; 4, 10, 5; 4, 10, 16; 4, 10, 34; 5, 3, 4; 6, 6; 7, 5, 2 11,12,5; 11,12,7; 13,4,1.

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Q. GargiliM MarüAU«. 635.) G. Jiüins Solinns. 636.) 235

Apriles anno provincicte CCXXI (= 26. März 260 n. Chr., da die mauretanische Provinz mit 40 n. Chr. anföngt). Die andere Inschrift steht Ephemer, epigr. 5, 1300. Besonders ver- dienstlich Cichorius, Gargilius Martialis and die Maurenkriege unter Gallienus (Leipz. Stud. 10 (1887) p. 317); Prosopographia imperii Rom. pars 2 p. 110 Nr. 44 und 45.

636. Das landwirtschaftliche Werk des Gargilius Martialis. Von dem verloren gegangenen Werke sind uns Auszüge doppelter Art erhalten, erstens solche, welche über die medizinischen Wirkungen der Pflanzen und Baumfrüchte handeln, und zweitens ein Abschnitt aus der Tierheil- kunde. Die Auszüge der ersten Gattung wurden später mit der sog. „Me- dicina Plinii'' vereinigt und sogar als viertes Buch gezählt. Der Name des Autors ist hier nicht genannt, allein andere Auszüge aus derselben Partie des Werkes geben uns den Namen, den wir hier vermissen. Der Gompilatcnr scheint Christ und Deutscher gewesen zu sein und zwischen dem 6. und 7. Jahrhundert gelebt zu haben. >) Lesen wir das, was sich erhalten hat, durch, so finden wir, dass der Verfasser seinen Stoff sach- gemäss behandelt hat. Er schöpft zwar seine Lehren aus Büchern, aus Plinius, Dioskorides, Galenus u. a., allein er wahrt sich doch auch sein eigenes Urteil und lässt Spuren der Kritik erkennen.

1. Die Auszüge de oleribus und de pomis stammen aus dem Abschnitt des landwiitschafüiclien Werks de hortis. Es wird in jenen Auszügen über den medizinischen Wert der Pflanzen und des Obstes gehandelt. Wir lernen sie kennen a)aus dem vierten Buch der sog. «Medicina Plinii'*; vgl. § 848; ß) aus den vatikanischen Excerpten de pomis. Zwei Vaticani (s. X und s. XII) enthalten ein medizinisches Sammelwerk in fünf Büchern. Beim dritten heisst es: indpit Über tertius de pomis martialis, lieber die hier in Unordnung geratenen Teile des Martialfragments vgl. Rose, Anecd. 2 p. 112. A. Mai, Classici auctores 3 p. 418; y) aus einem medizinischen Sammelwerk des codex SangaUenais 762 s. IX. In einem Abschnitt de virtutibus herbarum (abgedruckt bei Rose, Anecd. 2 p. 181) lesen wir p. 136, 15: de olerihm marciales (sie) und p. 143, 32 incipit de pomis martialis; &) aus einem Neapolitanischen Palimpsest (de cydoneis, persicis, amygdalis, castaneis); vgl. Mai, Classici auct. 1 p. 387; e) aus einem cod. Berolinensis q. 198 s. XII bei Rose, Anecd. 2 p. 157 (de pomis ex Martiale). Auch sonst finden sich noch zersprengte Reste; so teilt Rose, Anecdota 2 p. 128 drei Auszüge aus dem St. Galler Codex 762 s. IX und ein Kapitel de pruno aus dem St. Galler Codex 752 8. XI und dem Londoner Codex reg. Casl. 12 E. XX mit (p. 130). Vgl. noch Rose, Hermes 8 (1874) p. 224. Plinii Secundi quae feruntur una cum Gargilii Martialis medicina nunc primum cäita a V. Rose, Leipz. 1875.

2. Die Auszüge Curae boum. Sie sind mitgeteilt nach einer Leidener Abschrift eines alten Corbeiensis von J. G. Schneider, Script, rei rust. 4, 1 p. 168. Hrsg. von C. Ph. Schuch, Progr. von Donaueschingen 1857.

Zur Charakterisierung des Werkes. Medicina Plinii ed. Rose p. 136 quantum haec potio valeat^ utinam nulla ealamitas coegisset ut e^erimento meo nossem, p. 141 di- diHmus ab expertis, p. 156 sed qui in diversa opinione sunt, haec falso tradita adseveranL p. 159 unde intellegi datum est easdem virtutes et corporibus humanis utiles esse, siciUi postea experimenta docuerunt, p. 171 nobis expertum est armoräciam in ptisanae sorbitione diseoctam thoraeis tfitia sanare. p. 138 scriptum a multis legitur. p. 143 quidam putant etiam ipsum tritum et inposUum plagis mederi, Ueber die Quellenschrifteteller vgl. den Index in der Ausg. von Rose p. 221.

3. C. Julius Solinus. 636. Gollectanea rerum memorabilium. Ein vielgelesenes Buch war das Compendium des C. Julius Solinus, das den Titel »collectanea rerum memorabilium" führte. Es ist eine Erdbeschreibung. Der Ver- fasser geht von Rom aus; in einem sehr wertvollen Abschnitt (1, 1—52) handelt er über den Namen Roms, über die mythische Vorgeschichte Roms,

*) Vgl. § 848 p. 184.

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236 C* JnlinB Solinas. 636.)

über die Gründung Roms durch Romulus, über die römischen Könige, über das Gründungsjahr, fügt einige Notizen über den Verlauf der römischen Geschichte bis zu Augustus bei, geht dann zu einer ausführlichen Dar- stellung des römischen Jahres über (1, 34->47) und schliesst daran eine Betrachtung über die Thaten des Augustus. Es folgt (1, 53) ein Traktat über den Menschen. Dann nimmt er den Faden des Werks wieder auf und handelt von Italien (c. 2—6), nach Italien kommt Griechenland an die Reihe (7—11); mit c. 12 beginnt die Schilderung des Hellespont und des Pontus. Von da wendet er sich nach Germanien (c. 20), nach Gallien (c. 21), nach Britannien (c. 22), nach Hispanien (c. 28). An Spanien reiht sich naturgemäss Afrika an, welches in den Kapiteln 24—32 durchgegangen wird. Zuletzt wird Asien geschildert, Arabien und Syrien (c. 33 37), Kleinasien (c. 38 45), Assyrien, Indien und das Partherreich (c. 46—56). Den Schluss bilden die insulae Gorgades und die Hesperidum insulae. Der Compilator wollte eine unterhaltende Lektüre schaffen, er richtete daher sein Augenmerk auf Merkwürdigkeiten und Kuriositäten; Eigentümlich- keiten der Bewohner, der Tiere, Bäume, Mineralien streut er in seine Darstellung ein. Allein was er gibt, ist erborgtes Gut; das Eigene redu- ziert sich auf ein Minimum. Sein Material entnimmt er grösstenteils aus der Naturgeschichte des Plinius. Da wir die Quelle Solins noch besitzen, können wir, soweit uns der Autor Plinianisches gibt, sachlich nichts Neues aus ihm lernen, nur für die Kritik und Emendation der von ihm benutzten plinianischen Bücher können und müssen wir ihn heranziehen.

Allein es steckt auch noch anderes in der Compilation, und nur diese in das plinianische Gut eingewobenen Notizen fordern natürlich unsere Prüfung heraus. Es fragt sich vor allem, woher diese Notizen, die wir nicht auf einen der vorhandenen Autoren zurückleiten können, stammen. Mommsen denkt an eine Chronik des Bocchus, wir sind dagegen der Mei- nung, dass dieselben grösstenteils auf Sueton zurückgehen. Dass der An- fang der Compilation aus der Roma Suetons stammt, ist kaum zweifel- haft. Weiterhin fragt sich, ob Solinus selbst diese Vereinigung der ver- schiedenen Bestandteile zu einem Ganzen vorgenommen hat. Mommsen ist der Meinung, dass bereits vor Soiin von einem Unbekannten eine Geo- graphie aus Plinius angefertigt und mit Zusätzen versehen wurde, und dass Solin diese Geographie nur in einen Auszug brachte. Allein diese Hypothese steht mit den Worten der Vorrede in Widerspruch; denn dort heisst es ausdrücklich, dass er seine Arbeit auf einige volumina gegründet habe. Wie konnte aber Solinus vor das Publikum und vor seinen Gönner treten, wenn er nichts als einen Auszug aus einem bekannten Werk, das noch dem Ammianus Marcellinus vorgelegen haben soll, brachte und doch darüber schwieg? Ich glaube daher, dass die Frage eine andere Lösung erheischt und die Fälle, die von Mommsen herangezogen wurden, anders zu deuten sind. Meines Erachtens besteht kein durchschlagender Grund, die Redaktion des Ganzen dem Solinus abzusprechen. Die Thätigkeit, die Solinus hierbei zu entfalten hatte, war sehr gering, und auch diese ge- ringe Thätigkeit hat Solinus nicht ohne lächerliche Missgriffe ausgeübt Ein belehrendes Beispiel ist folgendes: er las bei Plinius 4, 67: Paros cum

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C. Joliua SolinaB. 686.) 237

oppido, ab Delo XXXVIII mil. marmore nobilis. Daraus machte der ge- dankenlose Mann c. 11, 26 Marmore Faros nobilis, Abdelo oppido frequen- tissima, also er las , Abdelo' und machte daraus eine Stadt. Auch in der Darstellung leistete der Gompilator nichts; denn sie ist geziert und geschmacklos.^) Gleichwohl fand seine Leistung Anklang. Wir finden sie herangezogen von Servius, Augustin, Gapella, Priscian, Isidorus und an- deren.') Auch im Mittelalter war das Compendium ein beliebtes Buch.^) Merkwürdig ist die Umarbeitung, die mit demselben vorgenommen wurde. Der Ausdruck wurde vielfach verändert, auch Zusätze aus anderen Quellen kamen hinzu. Der ümarbeiter wollte sich den Schein geben, als rühre die Umarbeitung von Solin selbst her. Er machte daher eine neue Vor- rede und griff hier zu der Fiktion, das Werk sei wider seinen Willen in unvollendetem Zustand in die Oeffentlichkeit gedrungen; er gebe daher das Buch in neuer Gestalt und habe deshalb auch den Titel „Collectanea rerum memorabilium'* in „Polyhistor" geändert. Auch Excerpte wurden aus dem Compendium gemacht. Endlich wurde Solinus sogar unter dem Namen eines Theodericus in Hexameter umgegossen.^)

Lebenszeit des Solinus. Der terminos post quem ist Sueton, da dieser in der Compilation sicher benutzt ist (c. 1, 34 47). Der terminus ante quem ist die Regierungs- zeit des TheodosiuB IT. (401 -450), da die erste Klasse der Handschriften auf ein von ihm abgeschriebenes Exemplar zurückgeht. Ein genaueres Kriterium Iftsst sich schwer gewinnen, da wir es mit einem blossen Gompilator zu thun haben, der mit seinen eigenen Ansichten äusserst selten hervortritt. Wichtig ist c. 50, B: Ju>c illud est sericum in aaum publicum damno severitaiis admisaum et quo oatendere potius carpora quam vestire primo feminis, nunc etiam viria luxuriae perauasit libido. Da Lamprid. Heliog. 26, 1 (l p. 239 Peter) bezeugt wird: primua {HeliogabaJua) Romanorum holoseriea veste uaua fertur, cum iam aub' aericae in uau eaaent, werden wir die Abfassung der Schrift nicht vor Heliogabalus (218—222) ansetzen. Da das Buch einem Adventus gewidmet ist und wir einen Consul Ordinarius Oclatinius Adventus des Jahres 218 kennen (gegen die Identität spricht sich allerdings Mommsen (p. VI') aus) und die Glosse im cod. Monac. 14429 s. X Juliua SoHnua aub octiviano fuit zu verbessern ist in: Juliua Solinua aub Oelatinio fuit (H. üsener, Rhein. Mus. 22 (1867) p. 446), werden wir mit grosser Wahrscheinlichkeit die Mitte des 3. Jahrhunderts als die Blütezeit des Solinus anzunehmen haben. Damit wQrde dann auch in Einklang stehen, dass Solinus nur von Byzanz spricht, nicht von Constantinopel, und dass sich bei ihm von der durch Diocletian und Constantin eingeführten Einteilung der Provinzen keine Spuren finden. Vgl. Mommsen p. VII*.

Der Titel des Werks ist «coUectanea rerum memorabilium'. So citiert Aldhelm (t 709) die Schrift, der Mönch Dicuil (s. IX) kürzer: in coUectaneia, Auch Priscian ge- braucht Öfters diesen kürzeren Titel (Gramm, lat. 2 p. 539, 16), einmal hat er in eoU lectaneia veh polyhiatore (2 p.22, 9), öfters in memorabilibua (2 p.80, 23; p. 151, 6; p. 270, 17; 3 p. 313, 10), einmal in admirabilibua (2 p. 233, 17). Im Parisinus 6831: collectio rerum memorabilium. Dass der wahre Titel «collectanea rerum memorabilium" war, erhellt be- sonders daraus, dass der Ümarbeiter in seiner Vorrede ausdrücklich sagt, er habe jetzt statt des Titels collectanea rerum memoraUlium den Titel Polyhiator gewählt (p. 217 M.'). Dieser Titel Polyhiator wurde dann der Titel der interpolierten Handschriftenklasse.

Das Ziel des Werks. In der Vorrede an Adventus gibt Solinus über sein Ziel Aufschluss: exquiaitia aliquot voluminibua atuduiaae me inpendio faieor, ut et ä notioribua referrem pedem et remotia largiua inmorarer, Locorum commemoratio plurimum tenet, in quam partem ferme inclinatior eat univeraa materiea, quorum meminiaae ita viaum eat, ut

>)G. Landgraf, Zur Sprache und Kritik 1 (1892) Ergänzungsheft p. 78).

des Solinus (Blätter ^ das bayr. Gymnasial- ' ^) Latapie, Memoire sur Tabrög^ po^-

schulw. 1896 p. 400). tique du Pol^hist. Soline par Thierrj (Theo-

*) Vgl. die Belege in Mommsens Aus- dericus) attribu^ jusqu' ici ä Pierre Diacre

gäbe p. XXV'. I (Bullet, de Tacad. de Bruxelles 16 (1849)

') Vgl. Manitius, Philologisches aus p. 79) vgl. auch Mommsen, Ausg.' p. LIII.

alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 \

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238 C. JnliiiB SoUniM. 636.)

inelitos terrarutn situs et insignea traetus maris, servata orhU distinctione, 9uo quaeque ordine redderemu8. Inseruimxia et pleraque diff er enter congruentia, ut si nihil aliud, saUem varietas ipsa legentium fastidio mederetur. Inter haec hominum et aliorum animalium naturas expressimus, Addita pauca de arboribus exotieis, de extimarum gentium farmis, de ritu dissano abditarum nationum, nonnulla etiam digna memordtu, quae praetermiUere incuriosum videbatur quorumque auctoritaa .... de aeriptoribus manat receptissimis. Quid enim proprium nostrum esse possit, cum nihil omiserit antiquitatis diligentia, quod int ac- tum ad hoc usque aevi permaneret P . . . . opinianes universas eligere maluimus potius quam innovare,

DieComposition des Werks. Es sind zuerst die Bestandteile desselben ins Ange zu fassen:

a) Pliniana. Zu Grunde gelegt sind die geographischen Bflcher der naturalis historia 3—6, aus dem Buch 7 (über den Menschen) stammt der der Beschreibung von Rom angehängte Abschnitt über den Menschen. Eingestreut sind dann Notizen aus den Büchern über die Tiere (8—11), aus den Büchern über die auslftndischen Bäume (12, 13), endlich aus den Büchern über die Edelsteine (37).

ß) Die übrigen Bestandteile. Als solche nimmt Mommsen (p. X^ p. XIV) an Auszüge aus Mela und aus einer verloren gegangenen Chronik, welche um 49 n. Chr. ent- standen, dem Bocchus angehören soll. Allein da sicher ist, dass im Solin Suetons Roma (bes. das Buch über das römische Jahr) benutzt ist, entsteht die Vermutung, dass die zuletzt genannten Zusätze aus Sueton stammen. Dieser konnte in seiner Roma und seinen Prata dem Solinus Stoff darbieten.

Die angebliche Chorographia Pliniana als Quelle des Solinus. Mommsen (p. XVIP) stellt folgende Hypothese auf: «Extitit post Plinium, qui eins naturae historiam ad chorographiae formam redigeret et ita redactam excerptis aliorum auctorum chorographorum et chronographorum ampnaref (die sog. ^Chorographia Pliniana* eines un- bekannten Verfassers, der unter Hadrian oder Antoninus Pius lebte; vgl. p. XXiLL'). Das Büchlein des Solinus ist nur eine Epitome dieser Chorographia (p. XVIP; Hermes 16 (1881) p. 627). Diese Hypothese stützt sich darauf, dasß Apuleius (Florida) und Solinus einerseits und Ammianus und Solinus andererseits Plinius gegenüber übereinstimmen, und dass diese Uebereinstimmung nicht dadurch erklärt werden kann, dass Apuleius (über sprachliche Berührungen mit Solinus vgl. Weyman, Berl. philol. Wochenschr. 1896 Sp. 910) und Ammianus* 808 p. 91) den Solinus benutzten. Allein es fragt sich, ob diese Ueber- einstimmung nicht auch so erklärt werden kann, dass beide aus einer dritten Quelle (Sueton?) schöpfen, die den Plinius benutzt hatte.

Litteratur. G. M. Columba, Le fonti di Giulio Solino (Rassegna di antichitä classica vol. 1, 1896). Dieser Aufsatz ist gegen die Theorie Mommsens gerichtet. Seine Resultate, die er p. 43 (115) zusammenfasst, wollen wir wegen der Seltenheit der 2<eit- schrift mit seinen Worten geben: „L'esame di questi rapporti ci riconduce di necessitä ad un* opera anteriore alla naturalis historia, e suUa quäle questa sarebbe stata in larga parte compilata. Quest' opera, protrebbe forse esser detta «corografia varro-sallustiana»

dalle due fonti romane da cui sembra in buona parte derivata Solino, nonostante i

suoi errori, ci rappresenta in buona parte questa fönte antica indipendentemente da Plinio non solo, ma altresi in grau parte meglio che Plinio: i frammenti di Giuba che son comuni ai due scrittori devono essere tolti da' coUectanea anzi che dalla naturalis historia, la quäle deve passare in seconda linea.' G. Eimer, Contributo alla critica del testo di Solino (Rassegna di antichitä classica vol. 1 (1896) p. 75) vertritt die Ansicht, dass die zweite Redaktion nicht dem Interpolator, wie Mommsen annimmt, sondern dem Verfasser angehört. Ueber die Konkordanzen zwischen Plinius und Solin handelt D. Detlefsen, Hermes 32 (1897) p. 322. In den Fusstapfen Columbas bewegt sich A. Romano, Osser- vazioni Pliniane (Rassegna di antichita classica 1899); vgl. gegen denselben F. Münzer, Wochenschr. für klass. Philol. 1901 Sp. 542; Detlefsen, Berl. philol. Wochenschr. 1901 Sp. 170. Ueber das Verhältnis des Solinus zu Ammianus Marcellinus vgl. A. Gercke, Senecastudien (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 22 (1896) p. 99). Ueber das Verhältnis des Solinus zu Velleius vgl. E. Klebs, Philol. 49 (1890) p. 298.

Ueber lieferung. Th. Mommsen teilt die Handschriften in drei Klassen. Die Handschriften der ersten Klasse gehen auf einen Archetypus zurück, dessen vorletztes Blatt verloren ging. Als Repräsentimten derselben sind von Mommsen auserwählt: Vati- canus 8842 s. X, Casinas 391 s. XI, Havniensis 444 s. XI, Heidelbergensis s. XI, der die Subscriptio hat: Julius Solinus explicit feliciter studio et diligentia domni Theodosii invic- tissimi principis (vgl. 0. Jahn, Ber. über die Verh. der sächs. Ges. der Wissensch. 1851 p. 342). Repräsentanten der zweiten, schon mehr interpolierten Klasse sind: Leidensis Vossianus 87 s. IX, Parisinus 7230-s. X, Guelferbytanus Gudianus 163 s. X, Basileensis F TT 88 s. XIV. Als Repräsentanten der dritten Klasse sind herangezogen: Sangallensis 187 8. X, Angelomontanus s. X, Parisinus 6810 s. X.

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a JuliuB Solimia. 636.) 239

Litteratnr zur üeberlieferang. C. F. Lfldecke, Mitteilungen über zwei wichtige Handschriften des C. Julius Solinus, Progr. Bremen 1866; E. Rasmus, Ueber eine Handschrift des Solinus (in Frankfurt a. 0.)» Hermes 12 (1877) p. 320; A. Macö, Un important ms. de Solin (Vatic. 3343), in M^langes d'arch^ol. et d'hist. 8 (1888) p. 506 und ebenda 19 (1899) p. 183; E. Ghatelain, Manuscrit de Solin rev^l^ par les notes tironiennes (Reme de philol. 26 (1902) p. 38).

Ausg. von J. Camera, Wien 1520; Elias Vinetus, Poitiers 1554; M. Delrio, Antwerpen 1572. Epochemachend fDr Solinus ist Salm asius in seinen Plinianae exer- citationes in Sol. Polyhist., Paris 1629, Utrecht 1689. Erste kritische Ausg. von Th. Momm- sen, Berl. 1864 (Lüdecke, Grött. gel. Anz. 1865 p. 1089); 2. Aufl. 1895. Anfftnge eines Lexikons von J. F. L e d e r e r in zwei Bayreuther Programmen von 1901 (Buchstabe C ~ continuus) und 1902 (contra cyprum).

Ueber das in einigen Handschriften mit Solin verbundene Gedicht Pontica vgl. oben § 523, 3.

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IL

Die christliche Litteratur.

637. Einleitung. Dass die lateinischen christlichen Autoren in einer Geschichte der römischen Litteratur behandelt werden müssen, wird kein Einsichtiger leugnen; denn diese Autoren schreiben in derselben Sprache wie die nationalen, sie gebrauchen dieselben litterarischen Formen, welche die nationale Litteratur ausgebildet hat; sie nehmen auch teil an den Ideen, welche das Hellenentum und das Römertum erzeugt haben; ja sie wenden sich zum Teil an ihre heidnischen Mitbürger. Aber diese Autoren bilden doch eine Welt für sich und erfordern eine eigene Behandlung. Die christliche Litteratur hat ihre selbständige Entwicklung, sie ist aufs engste mit den Schicksalen des Christentums in der römischen Welt ver- wachsen ; sie begleitet den Kampf, den die neue Religion um ihre Existenz zu führen hat. Dieser Kampf ist aber ein doppelter; einmal kam das Christentum mit der Regierungsgewalt in Konflikt, da es den nationalen Kultus und damit den Bestand des Staates negierte; dann trat es in scharfen Gegensatz zu den Anschauungen und Sitten der damaligen feineren Gesellschaft. Die Christen bildeten einen geschlossenen Lebenskreis; wie sie nicht an dem nationalen Kultus teilnahmen, so schlössen sie sich auch von sozialen Einrichtungen aus, wenn diese nur einigermassen mit der alten Religion in Verbindung standen; sie mieden die Schauspiele, sie ver- warfen die Bekränzung, sie scheuten vor den Staatsämtern zurück. Sie hatten ihre Hoffnungen in einer anderen Welt, und je mehr sie sich von ihren Mitbürgern absonderten, um so enger schlössen sie sich aneinander an. Ihr Kultus bethätigte sich in neuen ungewohnten Formen. Es ist daher kein Wunder, wenn die römisch-griechische Nationalität, wie bereits angedeutet, in doppelter Weise gegen diese neue Weltanschauung rea- gierte. Es geschah dies äusserlich und innerlich, äusserlich, indem die römische Regierung vom Selbsterhaltungstrieb gezwungen wurde, gegen das Christentum mit Strafen vorzugehen; innerlich, indem die nationalen Schriftsteller gegen das Christentum Stellung nahmen. Diesen doppelten Kampf, der drei Jahrhunderte hindurch wütete, müssen wir kennen lernen, wenn wir zum Verständnis der christlichen Litteratur gelangen wollen. Den ersten Kampf schildert uns die Geschichte der sog. Christenverfol- gungen; der zweite Kampf spielt sich vorwiegend in der griechischen Litteratur ab, doch greift auch die lateinische in denselben ein.

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Die rechtliche Stellang des ChrlBtentoma. (§638.) 241

Litteratur. Den EmfloBS griechischer Ideen und Gebrftnche auf die christ- liche Kirche seigt Hatch, Griechentum und Christentum. Deutsch von Erwin Prenschen, FVeiburg i.B. 1892; Anrieh, Das antike Mysterienwesen in seinem Einfluss auf das Christen- tum, Göttingen 1894; ttber den römischen Einfluss auf die Kirche handelt Harnack in seiner Dogmengeschichte 1' (Freib. u. Leipz. 1894) p.489. Ueber die Verbreitung des Christen- tums im allgemeinen vgl. Campbell, Noble chnstian families in Roms under the pagan em- perors (The Dublin Review 1900 p. 856); Harnack, Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1901 p.810, p. 1186, auch methodisch von Wert; Mission U.Ausbreitung des Christent, Leipz. 1902; Mariano, La conversione del mondo pagano al Cristianesimo, Florenz 1901.

a) Der Kampf des Christentums mit der Staatsgewalt.

638. Die rechtliche Stellung des Christentums. Religion und Staat waren bei den Römern unzertrennliche Begriffe. Die vaterländischen Götter verachten, hiess daher nichts anderes als das Vaterland selbst verachten. Eine Religion also, welche diese Götter negierte, musste als unverträglich mit dem Gemeinwesen betrachtet werden. Solche Religionen waren aber das Judentum und das Christentum ; streng monotheistisch konnten sie die nationalen Götter nicht anerkennen und mussten sich von dem nationalen Kult fernhalten. Hiedurch unterschieden sie sich von anderen ausländi- schen Religionen, welche die nationalen Götter nicht verneinten und daher geduldet werden konnten. Eine solche Duldung konnte man prinzipiell weder dem Judentum noch dem Christentum einräumen. Wenn trotzdem die römische Regierung sich dem Judentum gegenüber anders verhielt als dem Christentum gegenüber, so rührt dies daher, dass das Judentum auf vorwiegend nationaler Grundlage ruhte und daher in seiner Ausbreitung gehemmt war.') Ganz anders lag die Sache beim Christentum mit seiner kosmopolitischen Tendenz. Je mehr Anhänger es im Laufe der Zeit ge- wann, desto mehr musste es die Aufinerksamkeit der regierenden Organe erregen. Es trat daher die Frage an sie heran, wie man der von dem Christentume drohenden Gefahr begegnen könne. Da stand einmal der kriminelle Weg offen. Hier handelte es sich also darum, einen der gegebenen kriminellen Begriffe zu finden, unter den das Christentum ge- bracht werden konnte. Als ein solcher Begriff bot sich die maiestas dar. Das Christentum, das die vaterländischen Götter leugnete und denselben den Kultus verweigerte, beging damit so konnte juristisch konstruiert werden ein Attentat auf die maiestas populi Romani und den na- tionalen Götterkreis. Es war noch eine andere Konstruktion möglich; man konnte die Person des Kaisers in den Vordergrund stellen und die Christen, welche demselben die göttlichen Ehren verweigerten, als Maje- stätsverbrecher ansehen.*) Dass man weiterhin auch auf Grund anderer Verbrechen, welche man mit dem Christentum in Verbindung brachte, wie Blutschande, Thyestisches Mahl, vorgehen konnte, ist klar. Allein der kriminelle Weg war nicht der gewöhnliche; es bot sich eine viel ein- fachere Handhabe zur Repression des Christentums in dem behördlichen Coercitionsrecht dar. Die Coercitio ist das Recht der Oberbeamten, Ordnung zu schaffen und das Gemeinwesen vor Störungen und Eingriffen

^) Bludau, Die Juden Roms im ersten 1888 p. 838); £. Beurlier, Le culte im

chrisü. Jahrh. (Der Katholik 1903, 1 p. 193).

') 0. Hirechfeld, Znr Oeech. des röni.

Kaiserknltos (Sitzungsber. der Berl. Akad.

Hudtmch der klaw. AltoHumawlmeMchaft. VIII. 3. 2. Aufl. 16

pörial, son histoire et son Organisation depuis Auguste jusqu'ä Justinien, Paris 1891.

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242 I>i« reohtliohe Stellung des Ghruitantama. 638.)

zu schützen. Ein Vergehen gegen die öffentliche Ordnung war aber ohne Zweifel die Negierung der Staatsgottheiten, wie solche dem Christentum eigen war. Besonders bei dem römischen Bürger, welcher den nationalen Göttern die Huldigung versagte, machte sich die Notwendigkeit der Ahn- dung geltend. Aber nicht minder musste der Provinziale, welcher die Reichsgötter leugnete, einer Bestrafung unterliegen. In der Ausübung der Goercitio war der Beamte weder an einen strengen strafrechtlichen Begriff noch an ein festes Verfahren, noch an eine ausdrücklich normierte Strafe gebunden. Es lag eben kein eigentliches Rechtsverfahren, sondern nur eine administrative Massregel vor. Man sieht also, dass alles durch die Individualität der massregelnden Beamten bedingt und dass ein grosser Spielraum gegeben war. Es hing viel von den äusseren Umständen ab, ob eine Verfolgung einzuleiten war oder nicht. Im ganzen ging die Ten- denz auf Tolerieren der Christen. Erst als sich zeigte, dass die organi- sierte Kirche einen Staat im Staate bildete, steckte man sich als Ziel die Vernichtung des Christentums; allein gerade diese scharfe Repression fährte zu dem Siege der neuen Religion. Doch wie sich die einzelnen Kaiser zu der Christen Verfolgung stellten und welchen Verlauf diese nahm, soll im Nachfolgenden dargelegt werden.

Litteratur. Grundlegend fOr diese Frage wurde der Aufsatz Mommsens, Der Religionsfrevel nach römischem Recht (Sybels histor. Zeitschr. 64 (28) 1890 p. 389); vgl. auch The Expositor 8 (1893) p. 1 und dessen Rom. Strafrecht, Leipz. 1899, p. 575. Das Verhältnis des Staats zur Kirche untersuchen: Renan, Origines du christianisme, Paris 1853, Bd. 2 ff.; A. Thiel, Altröm. Rechtsanschauung bezüglich der polit. Stellung der christl. Kirche (Theol. Quartalschr. 37 (1855) p. 237); H. Sybel, Politisches und soziales Verhalten der ersten Christen (Kleine historische Schriften 1' (Manchen 1869) p. 1); Aab6, De la legalit^ du christianisme dans Tempire Romain pendant le premier sidcle (Histoire des pers^cutions de T^glise jusqu'ä la fin des Antonius, Paris' 1875, p. 407); Histoire des pers^cutions de T^glise. La polemique paYenne ä la fin du II® siöcle, Paris 1878; Les chr^tiens dans Tempire Romain de la fin des Antonius au milien du III® si^cle (180 249), Paris 1881; Wieseler, Die Christen Verfolgung der Caesaren bis zum dritten Jahrb., Gütersloh 1878; Keim, Rom und das Christentum, Berl. 1881; Hilgenfeld, Verh&ltnis des röm. Staates zum Christentum in den beiden ersten Jahrb. (Zeitschr. für wissensch. Theol. 24 (1881) p. 291); H. Doulcet, Essai sur les rapports de l'öglise chr^tienne avec V^iai Romain, Paris 1883; Allard, Histoire des persöcutions pendant les deuz prenoiers sidcles, Paris 1885; Histoire des pers^cutions pendant la premidre moiti^ du äx>i8iöme si^cle, Paris 1886; Les demi^res persöcutions du troisidme si^cle, Paris 1887; Neu mann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche bis auf Diokletian 1, Leipz. 1890; G. Boissier, La fin du Paganisme 1' (Paris 1891) p. 399: Les pers^cutions (allgemeine kritische Be- trachtungen); £. le Blant, Les pers^uteurs et les mariyrs auz premiers siöclea de notre dre, Paris 1893 (vgl. eh. VI p. 51: Bases juridiques des poursmtes dirig^es contre les martyrs); Ramsay, The church in the Roman empire, London' 1894; Hardy, Christia- nity and the Roman govemment, London 1894; L. Guerin, £tude sur le fondement juri- dique des pers4cutions dirig^es contre les chrötiens pendant les deuz premiers siöcles de notre öre (Nouvelle revue historique de droit fran^ais et ötranger 19 (1895) p. 601, p. 713); H. Halle, Die Toleranzerlasse röm. Kaiser f&r das Christentum bis zum Jahre 313, Diss. Greifs wal4 1895 (p. 1 Rechtsgnmdlage) ; P. Allard, La Situation legale des chr^tiens pendant les deux premiers si^cles (Revue des quest. bist. N. F. 15 (1896) p. 5); Le Christianisme et Tempire Romain de N^ron ä Th^odose, Paris 1897; Harnack, Haucks Realencycl. fOr protestantische Theol. und Kirche 3 (1897) p. 823; M. Conrat (Cohn), Die Chriatenver- folgnngen im röm. Reiche vom Standpunkte des Juristen, Leipz. 1897; W. Nicolai, Beitr. zur Gesch. der Christen Verfolgungen, Progr. Eisenach 1897; Benigni, L' economia sociale cristiana avanti Costantino, Genua 1897; C. A. Kneller, Hat der röm. Staat das Christen- tum verfolgt? (Stimmen aus Maria-Laach 55 (1898) p. 1, p. 122); Theodor Mommsen aber die Christenverfolgungen (ebenda p. 276); J. £. Weis, Christenverfolgnngen. Gesch. ihrer Ui-sachen im Römerreiche (Veröffentlichungen aus dem kirchenhist. Seminar Manchen Nr. 2, 1899); H. Li SCO, Roma peregrina. Ein Rttckblick Ober die Entwicklung des Chriatentoms

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Nero. (§639.)

243

in den eisten Jahrhunderten, Berl. 1901; A. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am öffentlichen Leben in vorconst. Zeit, Manchen 1902; G. Gallewaert, I^s premiers chr6- tiens forent-ils pers^cut^ par ^diiB gön^raux ou par mäsores de police? (Revue d'hist. eccl^iasi 1901 und 1902); A. Linsenmayer, Histor.-polit. El. 133 (1904) p. 254.

639. Nero (54—68). Die römische Staatsgewalt schenkte geraume Zeit dem Christentum nur eine geringe Beachtung; anfangs floss ihr das- selbe mit dem Judentum zusammen. Zum erstenmal erfolgte eine staat- liche Aktion gegen die Christen unter der Regierung Neros im Jahre 64. Wir haben darüber das wichtige Zeugnis des Tacitus,^) das vielfach com- mentiert, aber auch vielfach missverstanden wurde. Allein eine unbe- fangene Betrachtung des Kapitels im Zusammenhang kann meines Er- achtens keinen Zweifel über den Vorgang aufkommen lassen. Wir glauben denselben kurz also darlegen zu können. Als die grosse Feuersbrunst Rom im Jahre 64 verheerte, wurde allgemein Nero als der Urheber an- gesehen. Um diesen Vorwurf von sich abzuwälzen, legte er den Christen das Verbrechen zur Last. Die Christen waren dem grossen Publikum ver- hasst, denn sie standen in dem Rufe, grosse Schandthaten in ihrem Kreise zu begehen. Auch die That der Brandstiftung konnte ihnen zugetraut werden, weil sie abgeschlossen von der Welt für sich lebten, kein Inter- esse an Rom und dem römischen Reich hatten, sondern ihr Vaterland in dem Himmel suchten, und weil der Glaube an das baldige Ende aller Dinge stark unter ihnen verbreitet war.*) Stand aber einmal eine solche vorgefasste Meinung fest, dass die Christen des schuldgegebenen Ver- brechens fähig seien, so konnte die Untersuchung leicht auf den Abweg geraten, dass sie statt die Brandstiftung nachzuweisen vielmehr die Zugehörigkeit zum Christentum nachzuweisen sich bestrebte. Die Zugehörigkeit zum Christentum konnte aber auf zweifache Weise dar- gethan werden, erstens durch Selbstgeständnis, zweitens durch Denuntiation und zwar von solchen, die Wissende waren, d. h. von Leuten aus dem Kreise der Christen. Beides geschah nach dem Berichte des Historikers. Ueber das Ergebnis der Untersuchung spricht sich Tacitus in seiner pikanten Weise dahin aus, dass die Christen nicht sowohl des Verbrechens der Brandstiftung als des Hasses gegen das Menschengeschlecht überführt wurden. Die Worte wollen aber nichts anderes besagen als: die Unter- suchung stellte das Christentum der Angeschuldigten fest durch den Hass gegen die übrigen Menschen,') deren Umgang die Christen mieden und welche, wie sie glaubten, nach dem Tode der ewigen Verdammnis anheimfallen müssen, ist das Christentum charakterisiert nicht aber stellte sie ausser Zweifel die Brandstiftung. Verurteilt wurden die Christen als Brandstifter, Brandstifter waren sie aber, weil sie Christen waren. Der Glaube der Christen kam nicht als solcher in Frage, sondern nur als die Voraussetzung für ein anderes Verbrechen. Die neronische Christen-

*) Ann. 15, 44.

») Joel 1. c. p. 144.

') Aub^, Histoire des pers^cntions de r^glise jusqu'ä la fin des Antonius, Paris' 1875, p. 133: ,Les palens, qui n'avaient ja- mais säpar^ la religion de r^tat, ne com- prenaient pas cette yie sup^rieure et d^tach^e,

ces pr^occupations transcendantes et ce d4- dain mal d^guis^ pour tous les int^rdts de la vie commune; et comme on calomnie d'ordinaire les sentiments, qu^on ne partage pas, ils disaient, que les Ghr^tiens 4taient des ennemis de la soci^t^."

16*

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244 Domitian. (§640.)

Verfolgung ist eine Verfolgung der Christen, aber nicht eine Verfolgung der christlichen Weltanschauung; sie hat kein prinzipielles Gepräge durch ein Edikt erhalten, sie wurzelte in einem singulären Fall, und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie über Rom hinaus weitgehende Folgen hervorrief.

Litteratur. a) Spezialschriften. Schiller, Ein Problem der Tacituserkläning (Comment in honorem Mommseni, Berl. 1877, p. 41); Hochart, Stades au sujet de la pers^cntion des Chrätiens sous N^ron, Paris 1885 (sonderbare InterpolationshypotheAe in Bezug auf Sueton Nero 16); Arnold, Die neronische Ghristenyerfolgnng, Leipz. 1888 (vgl. dagegen A. Hilgenfeld, Zeitschr. fttr wiss. Theol. 33 (1890) p. 216); Emerv, The great fire in Rome in the time of Nero (Transactions of the American Philological Association 1895, 2. Aht. p. XXIV); £. Zeller, Das odiom generis humani der Christen (Zeitschr. für wissenschafÜ. Theol. 34 (1891) p. 356); V. de Orescenzo, Un difensore diNerone, Neapel 1899; Nerone incendiario e i primi Cristiani, Neapel 1900; G. Negri, Nerone e il Gristiane- simo (Rivista dUtalia anno 2 (1899) fasc. 8); A. Co6n, La persecuzione neroniana dei cri- stiani (Ateno e Roma 3 (1900) p. 249, p. 297); C. Pascal, L'incendio di Roma e i primi cristiani, Mailand 1900 (vgl. auch BoUettino di filol. class. 7 (1901) p. 184); A propoeito della persecozione neroniana dei cristiani (Ateno e Roma 3 (1900) p. 131, p. 376); Benigni, I Cristiani e Tincendio di Roma, Rom 1900; F. Sahbatini, I primi Cristiani e Nerone, Rom 1901; Abbatescianni, 1 primi Cristiani e Nerone, Bari 1901; F. Ramorino, L'incendio nerouiano e la persecmdone dei Cristiani (Rassegna Nazionale 1901 p. 565); V. Gostanzi, L'incendio di Roma e i primi Cristiani (BoUettino di filol. class. 7 (1901) p. 132); G. Fer- rara, L'incendio di Roma e i primi Cristiani (Rivista di filol. 29 (1901) p. 279); K. Hof- bauer, Die 1. Christenverfolg., Progr. Oberhollabninn 1903; G. Boissier, «Toomal des Savants 1902 p. 158; Allard, L' incendie de Rome et les premiers chrötiens (Revae des questions bist. 73 (1903) p. 341); B. Grün dl, Die Christenverfolgnng anter Nero nach Ta- citos (Theol. Quartalschr. 86 (1904) p. 1). ß) In grosserem Rahmen. Schiller, Gesch. des röm. Kaiserreichs unter der Regierung des Nero, Berl. 1872, p. 434; Hausrath, Neu- testamentl. Zeitgesch. 3 (Heidelberg 1874) p. 93; Aub4, Histoire des pers^cntions de rdgÜse jusqu*ä la fin des Antonins, Paris* 1875, p. 74; G. Boissier, Les premiöres pers^ntions de r^gUse (Revue des Deux-Mondes 15. Avril 1876 p. 787); Görres, Zeitschr. für wiss. Theol. 21 (1878) p. 271; Keim, Aus dem Urchristentum 1, ZOrich 1878 (p. 171 Das nero- nische Verbrechen und der Christenname); Rom und das Christentum, Berl. 1881, p. 184: Joel, Blicke in die Religionsgesch. 2. Abt. (Bresl. 1883) p. 143; Weizsäcker, Das apostol. Zeitalter, Freib.i.B. 1886, p. 476; Neumann, Der rOm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 4; Ramsay, The church in the Roman empire, London' 1894, p. 226; Hardy, Christianily and the Roman govemment, London 1894. Die beiden Gelehrten nehmen eine eigentliche Christenverfolgung schon unter Nero an; so sagt Hardy p. 77: .They were punished, not as incendaries, but as Christians,' Ramsay p. 240: „Tacitus asserts that the larger number of the accused must have been condemned on the ground of hatred of the World and hostüity to society.* Aber eine genaue Interpretation des Tacitus wider- streitet dieser Ansicht. M. Conrat, Die Christenverfolgungen im röm. Reiche vom Stand- punkte des Juristen, Leipz. 1897, p. 1, p. 26; J. £. Weis, Chiistenverfolgungen, Gesch. ihrer Ursachen im Römerreiche, München 1899, p. 30; B. W. Henderson, Life and principate of the emperor Nero, London 1903.

640. Domitian (81—96). Die erste Verfolgung der Christen um ihres Glaubens willen hat unter Domitian stattgefunden. Das Christentum löste sich immer mehr von dem Judentum los. Die infolge der Zerstörung des Tempels von Jei*usalem eingeführte Besteuerung der Juden schuf jetzt ein Kennzeichen, das sie deutlich von den Christen schied. Auch erhielten die Christen vorwiegend aus den Kreisen der Heiden ihren Zuwachs. Es entstand daher eine von engen nationalen Schranken freie Gesellschaft. Die Staatsgewalt musste jetzt das Christentum mit ganz anderen Augen anschauen als das Judentum. Die Duldung, die man dem nationalen Juden- tum gewährte, schien beim Christentum, das täglich mehr Römer aufiiahm, gefährlich. Unter Domitian, der besonders auf die Vergötterung seiner Person grosses Gewicht legte, brach der Konflikt aus. Die Nachforschung nach den Davididen in Palästina ergab ein harmloses Resultat; dagegen war es höchst bedenklich, dass das Christentum selbst in der kaiserlichen

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Traian, (§641.) 245

Familie Eingang gefunden hatte. ^) Im Jahre 95 wurden Flavius Gemens, der eben Konsul gewesen war, und seine Gattin Flavia Domitilla wegen , Gottlosigkeit*, d. h. Nichtanerkennung der nationalen Gottheiten, ange- klagt und verurteilt. Zu gleicher Zeit wurden auch noch andere, welche sich an „jüdische Sitten" anlehnten, vor den Richterstuhl gezogen und bestraft. Dass es sich bei diesen Verurteilungen nicht um Juden, son- dern um Christen handelt, geht daraus hervor, dass damals die Juden toleriert wurden. Dies Vorgehen Domitians gegen die Christen ist von der grössten Wichtigkeit. Jetzt ist das Christentum grundsätzlich ver- boten. Es ist ganz dem Ermessen der Statthalter anheimgegeben, gegen die Christen einzuschreiten. Allein an eine allgemeine, durch das ganze Reich sich erstreckende Christenverfolgung ist trotzdem nicht zu denken. Abgesehen von der sich an den Prozess des Flavius Clemens schliessenden Christenverfolgung in Rom scheint es sich nur um einzelne Fälle gehan- delt zu haben. Auch jetzt drückte man noch gern ein Auge zu, nur wo es sein musste, schritt man ein.

Zeagnis. üeber die Verfolgung des Domitiaii ist die Hanptstelle Cassine Dio 67, 14, 1 (3 p. 181 Boiaeevain): xav x^ avttp hst itXXovs xe noXXovg xai xdv ^Xaoviov <x6y> KXtjfÄByxtt vnaxettoyxa, xttingQ ayefptoy oyxa xai yvvaTxa xal avxtjv avyyBvrj kavxov ^Xaovlav JofjutiXXay l/oinrcr, xat^a<pa^8y 6 JouixiatfOf, ii$rjvix^ di dfnpoty iyxXtjfia a&soxtjxog, ^tp* rjg xal «XXoi ig xa xt5y 'lovMmy fj&tj i^oxiXXoyxsg noXXoi xaxsdixda&tiaayf xai ol fiky anSd-ayoy, oi Sh xiäy yovy ovauSy iaxeQ^^^ipray ' tj 6k JofÄixiXXa vnegaiQta&ij fioyoy ig IlttyöaxeQlay.

Litteratar. üeber die Cbristen Verfolgung Domitians vgl. Hausrat h, Nentestam. Zeitgesch. 3 (Heidelberg 1874) p. 295; Anbö, Histoire des pers^cutions etc., Paris' 1875, p. 130: Keim, Rom und das Christentum, Berl. 1881, p. 206; besonders aber Neumann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 7; Ramsay, The church in the Roman empiro, London' 1894, p. 259; Hardy, Christian ity and the Roman govemment, London 1894, p. 78; St. G seil, Essai sur le rögne de Tempereur Domitien, Paris 1894, p. 287 (vgl. E. Beaudouin, Nouvelle Revue historiqne de droit fran^ais et ^tranger 19 (1895) p. 693); J. E. Weis, Christenverfolgungen, München 1899, p. 51; A. Linsenmayer, Die Stellung der flavischen Kaiser zum Christentum (Hist. Jahrb. 25 (1904) p. 447).

641. Traian (98—117). Eine deutlichere Vorstellung über das Ver- hältnis der Regierungsgewalt zum Christentum erhalten wir durch den Briefwechsel des jüngeren Plinius. Dieser war (112/3) Statthalter in Bi- thynien. In dieser Provinz war das Christentum so stark verbreitet, dass es die Aufmerksamkeit der Behörden erregen musste. Das wachsame Auge des Statthalters richtete sich zuerst auf das Vereinswesen; einem Mandat des Kaisers entsprechend, das wahrscheinlich auf einen Bericht von ihm erfolgt war, erliess er ein öffentliches Verbot gegen die Hetärien.') Die Christen fühlten, dass dieses ein gegen sie gerichteter Schlag sei; manche zogen sich daher von den gottesdienstlichen Versammlungen zu- rück; doch bald kamen vereinzelte Anklagen gegen die Christen vor den Statthalter. Derselbe hatte hier einen schweren Stand, denn er hatte Christenprozessen niemals beigewohnt, er war daher über den Rechtsgrund der Verurteilung nicht genügend informiert. Pest stand ihm nur die Straf- barkeit des Christentums, er verurteilte auch die angeklagten Christen soweit sie Provinzialen waren, aber nur wegen des unbeugsamen Starr- sinns, mit dem sie in dem Christentum verharrten; die angeklagten Christen,

') Hegesippus bei Enseb. bist. eccl. 3, 20. | quo secundum mcMdala tua hef ») Plini et Traiani epist. 96, 7 p. 232 I vetueram. der Textansgabe von Keil: edictum meum, '

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246 Traian. (§641.)

welche Römer waren, verwies er zur Aburteilung nach Rom. Im Laufe der Untersuchung gewann die Christenfrage grössere Dimensionen. Es lief nämlich eine anonyme Denuntiation ein, welche die Namen vieler Christen enthielt. Jetzt ging Plinius in folgender Weise vor: diejenigen, welche überhaupt leugneten, Christen zu sein, liess er die Oottheiten an- rufen, Opfer vor den Bildnissen der Götter und des Kaisers darbringen und Christus verfluchen. Nachdem sie dies gethan hatten, entliess er sie. Verwickelter lag die Sache bei denjenigen, welche zwar zugaben, früher Anhänger des Christentums gewesen zu sein, dasselbe aber jetzt aufge- geben haben wollten. Auch bei diesen nahm der Statthalter dieselbe Prozedur vor wie bei der ersten Klasse. Aber er begnügte sich nicht damit, sondern stellte Nachforschungen über das Wesen des Christentums an. Diese ergaben keine verbrecherischen Handlungen, die noch nach- träglich geahndet werden mussten, wohl aber einen „ungeheuren Aber- glauben*. Dieses Ergebnis bestimmte den Statthalter, sein Urteil zu sus- pendieren und die Entscheidung des Kaisers in der Frage einzuholen.^) In einem kurzen Schreiben stellte Traian die Grundsätze fest, welche in dem Verfahren gegen die Christen zu beobachten seien.*) Er gab zwei Vorschriften in Bezug auf die Einleitung der Verfolgung, indem er er- stens die Aufsuchung der Christen, zweitens die Annahme anonymer Klage- schriften verbot. Für den Prozess setzte er die Normen fest, erstens dass jeder, der des Christentums überführt werde, zu bestrafen sei; zweitens dass jeder, der sein Christentum ableugne und durch ein den Göttern dar- gebrachtes Opfer seinen nationalen Glauben erhärte, freizulassen sei. Die Tragweite dieser Grundsätze leuchtet ein. Die Strafbarkeit des Christen- tums, die ja dem Statthalter von Anfang an feststand, ist im Einklang mit der bisherigen Praxis vom Kaiser anerkannt, und damit das Schwan- ken') des Plinius, wie es sich im Verlauf der Anklage eingestellt hatte, abgewiesen worden. Das Christentum ist aber offenbar darum strafbar, weil es die Staatsreligion und damit den Staat selbst negiert. Die That- sache, dass der Angeklagte Christ ist, reicht zu der Verurteilung völlig hin, es bedarf nicht des Nachweises eines anderen Verbrechens. Gewiss ist diese Anschauung eine rigorose; allein der Kaiser hat sie wesentlich gemildert. Jeder angeklagte Christ hat es ja in der Hand, seine Frei- lassung zu erwirken, wenn er sein Christentum verleugnet und sich durch Opfer zur Staatsreligion bekennt. Aber Traian that noch mehr; er verbot die Christen aufzusuchen; es genügte ihm, dass die Christen sich stets bewusst sein mussten, dass sie kein Recht der Existenz haben und jeden Augenblick eine Anklage auf sich ziehen können. Offenbar erschien dem Kaiser das Christentum doch noch nicht so gefährlich, dass er eine völlige Ausrottung desselben für angezeigt hielt. Er begnügte sich mit einer halben Massregel, er erklärte einerseits das Christentum für unerlaubt, wollte aber nur auf eine bestimmte Anklage hin gegen dasselbe einschreiten und liess selbst hier noch jedem die Möglichkeit der Rückkehr zur Staats-

M Plini et Traiani epist 96. den Zweck, den Kaiser zu einer Aendening

') 1. c. epist. 97. I der Politik in der Christenfrage zu veran-

>) Vielleicht hatte dieses Schwanken i lassen (Ramsay p. 222).

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Hadrian. (§642.) 247

religion offen. Auf diesem Wege konnte das Christentum nicht über- wunden werden, wie der Verlauf der Geschichte darthat.

Das Schreiben Traians war zwar zunächst nur fQr Plinius und die Verhältnisse in Bithynien bestimmt; ausdrücklich hatte der Kaiser es ver- mieden, seiner Verfügung einen generellen Charakter beizumessen. Allein da der Briefwechsel des Kaisers mit Plinius bald darauf veröffentlicht wurde, erhielten die Intentionen Traians eine weite Verbreitung und wurden auch anderweitig zur Richtschnur genommen. So kam es, dass der Brief Traians für das Verhalten der Behörden in der Christenfrage auf lange Zeit hinaus bestimmend wurde.

Echtheits frage. Die Zweifel, die gegen die Echtheit der erwähnten Briefe aas- gesprochen wurden (Auh^, Histoire des pers^cations de T^glise jusqa*a la fin des An- tonins, Paris* 1875, p. 215; Hochart, Etades au sujet de la pers^cution des chr^tiens sous Neron, Paris 1885, p. 148, vgl. oben § 448), sind grundlos.

Litteratur. Die Litteratur aber die Frage ist sehr gross. Wir geben folgende Auswahl: Francke, Zur Gesch. Traians. Güstrow 1837; Hausrath, Neutestam. Zeitgesch. 3 (1874) p. 880; Ov erb eck, Ueber die Gesetze der rOm. Kaiser von Traian bis Mark Aurel gegen die Christen und ihre Behandlung bei den Kirchenschriftstellem (Stud. zur Gesch. der alten Eh-che 1. Heft, Chemnitz 1875); Keim, Rom und das Christent., Berl. 1881, p.510; Doulcet, Essai sur les rapports de F^guse chr^tienne avec T^tat Romain, Paris 1883, p. 51 ; Arnold, Stud. zur Gesch. der plin. Christenverf. (Theol. Stud. aus Ostpreussen, Königsberg 1887); Lightfoot, The apostolic fathers. P. II S. Ignatius S. Polvcarn (London 1889) p. 7; Neumann, Der röm. Staat etc. 1 (1890) p. 17; Ramsay, The church in the Roman em-

pire, London' 1894, p. 196; Hardy, Christianity and the Roman govemment, London 1894, \; Schlatter, Die Tage Traians und Hadnans (Beitr. zur Förderung christl. Theol. 1, 7); Weis, Christenverfolgungen, Mttnchen 1899, p. 57. Ueber ein apokryphes ToleranzediktTraians vgl. Gör res, Zeitschr. fQr

wissensch. Theol. 21 (1878) p. 39.

642. Hadrian (117—188). Unsere Behauptung, dass das Verfahren, wie es Traian in der Sache der Christen angeordnet hatte, Jahrhunderte hindurch in Geltung war, erleidet eine Beschränkung durch die Regierung Hadrians. Von diesem Kaiser wird eine Urkunde mitgeteilt, welche, wenn sie echt ist, als das erste Toleranzedikt zu Gunsten des Christen- tums anzusehen ist. Der Thatbestand ist folgender: Eusebius erzählt uns in seiner Eirchengeschichte (4, 8) nach Justins Apologie, dass Hadrian von Serenius Granianus^) ein Schreiben erhalten habe, in dem dargelegt war, dass es ein Unrecht sei, die Christen auf das Geschrei des Pöbels hin ungehört zu verurteilen; daraufhin habe der Kaiser dem Prokonsul von Asien (dem Nachfolger des Granianus),*) Minucius Fundanus,') ein Reskript zugehen lassen, durch das jenem Unfug gesteuert wurde. Das lateinische Original des Schreibens war, wie Eusebius ausdrücklich be- zeugt, der grösseren Apologie des Justin beigegeben. Eusebius aber über- setzte das Reskript ins Griechische und teilte seine Uebersetzung mit (4, 9). In der Handschrift der Apologie Justins finden wir aber das lateinische Original nicht mehr, sondern statt dessen die griechische Uebersetzung des Eusebius. Lateinisch erscheint aber der Brief Hadrians in Rufins

^) Der Name ist unrichtig; der richtige | konsulate des Q. Licinius Silvanus Granianus

▼olle Name lautet inschriftlich: Q. Licinius und des C. Minicius Fundanns in die Jahre

SilvanuB Granianus QuadroninsProculus; vgl. | 123 und 124 oder 124 und 125.

Prosopographia imperii Rom. pars 2 p. 284 { ') Die Form Miniciua erscheint in den

Nr. 170. Inschriften; vgl. Prosopographia imperii Rom.

') Waddington (Fastes des provinces i pars 2 p. 377 Nr. 433.

asiatiques, Paris 1872, p. 197) setzt die Pro- '

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248 Hadrian. (§642.)

Uebersetzung der Eirchengeschichte des fiusebius 968). Es ist eine alte Streitfrage, ob diese lateinische Fassung das Original oder die Rück- übersetzung Rufins ist. Die letztere Annahme erscheint als die richtige.^)

Gehen wir auf den Inhalt des Reskripts näher ein, so bestimmt Hadrian, erstens dass die Verurteilungen nur auf Grund eines geordneten Anklage Verfahrens erfolgen dürfen; zweitens dass die Verurteilung nur im Fall eines durch die Gesetze verpönten Vergehens zulässig sei; drittens dass die Strafe dem Verbrechen adäquat sein müsse; viertens dass jede ungerechtfertigte Denuntiation strafbar sei.

Von diesen Sätzen ist besonders der zweite von einschneidender Be- deutung; er stellt die Christen unter das gemeine Recht; das Christentum ist sonach nicht mehr als solches strafbar. Damit ist aber die Toleranz des Christentums proklamiert. Die Tragweite*) dieser Massregel ist so weitgehend, dass man Zweifel an der Echtheit des Reskripts aussprach. Allein diese Zweifel verschwinden bei näherem Zusehen. Die äussere Be- glaubigung des Reskripts ist eine sehr gute. Man kann sich nicht denken, dass Justin in seiner an Antoninus Pius gerichteten Apologie ein ge- fälschtes Reskript seines Vorgängers produzierte. Um aus dieser Schwierig- keit herauszukommen, hat man angenommen, dass der betreffende Passus, in dem jenes Aktenstück mitgeteilt wird, erst später an die Apologie an- gefügt wurde. >) Es ist richtig, dass ein Nachtrag vorliegt; allein dieser Nachtrag kann auch von Justin selbst herrühren. Und dafür spricht, dass das Aktenstück der griechischen Schrift ursprünglich in lateinischer Sprache beigegeben war, während ein Fälscher doch eher zur griechischen Sprache gegriffen hätte. Es kommt hinzu, dass bereits Melito von Sardes des hadrianischen Schreibens in seiner dem Mark Aurel überreichten Schutz- schrift Erwähnung thut.^) Es fragt sich, wie es mit den inneren Gründen steht, ob eine solche Massregel Hadrian zuzutrauen ist, und ob die Spuren der Toleranz wirklich sichtbar sind. Was den erst.en Punkt anlangt, so legt der Charakter Hadrians der Annahme eines Toleranzediktes kein Hindernis in den Weg. Hadrian ist der Kaiser, der, wie Mommsen sagt, wie kein anderer modern und kühl gedacht und von der Verehrung wie von dem Bann der Vergangenheit sich gelöst hat. Für seinen phantasti- schen Geist mochte auch das Christentum seine Anziehungskraft haben: in einer freilich nicht ganz zuverlässigen Quelle wird sogar berichtet, er habe Tempel für Christus erbauen wollen, eindringlichst gewarnt habe er sein Vorhaben nicht vollständig durchgeführt; die erbauten Tempel seien bilderlos geblieben.^) An dem Vorhandensein dieser bilderlosen Tempel

^) Das Original statuieren bei Rnfin. z. B. renins Granianns, sondern Licinius Silvanus

Overbeck, Stndien 1 p. 135; Kimmel, De Granianus hiess, so kann die lat. Fassnng

Rufino Eusebii interprete, Gera ]838, p. 175; des Briefs bei Rufin nicht Original sein, denn

de Otto, Corpus apologetamm christ. 1* auch hier findet sich der falsche Name,

p. 190; Lightfoot I.e. p. 480. Die RQck- >) Vergebens suchen Ramsay p. 323

Übersetzung dagegen Keim, Rom und das und Hardy p. 148 dieselbe herabzusetzen.

Christentum p. 553; Aus dem Urchristentum ') Keim, Aus dem Urchristentum p. 182;

p. 184 Anm. 1; Funk, Theol. Quartalschr. Aub6 I.e. p. 272.

61 (1879) p. 114; Cantarelli, Studi e docu- *) Euseb. bist eccl. 4, 26, 10; vgl. dazu

menti di storia e diritto 19 (1898) p. 170; Mecklin p. 17.

Mecklinp. 12; Callewaert p. 181. Wenn &) Laranrid. Alex. Sev. 48, 6 (1 p. 281

es richtig ist, dass der Prokonsul nicht Se- Peter). Auch Mommsen (1. c. p. 418 Anm. 3)

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Antoniniu Pins. 643.) 249

ist wohl nicht zu zweifeln, dagegen könnte die Deutung derselben sub- jektiv gefärbt sein. Der richtige Kern wird der sein, dass die Idee eines unsichtbaren Gottes einmal Hadrians Denken und Sinnen so gepackt hatte, dass der wunderliche, sich für alle Kulte interessierende Mann auch dem Monotheismus seinen Tribut darbringen wollte. Wenn nun die Oelehrten, welche die Echtheit des Reskripts in Zweifel ziehen, darauf hinweisen, dass auch unter Hadrian Verfolgungen stattgefunden und dass Quadratus seine Apologie bei diesem Kaiser eingereicht, so ist zu bedenken, dass Konsequenz des Handelns nicht in dem Wesen Hadrians lag. Uebrigens darf auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass Hadrian zunächst tfXr einen gegebenen Fall reskribierte. Der Qedanke,^) dass Hadrian nur für das Kriminalverfahren Anweisungen gegeben, welche das polizeiliche Ver- fahren der Behörden unberührt liessen, scheint mir unhaltbar zu sein.

Litteratar. Die Unechtheit des Reskripts wurde behauptet von Keim, Theol. Jahrb. 1856 p. 387; Aus dem Urchristentum p. 182; Rom und das Christentum p. 553; ihm stimmten bei Baur, Das Christentum und die christliche Kirche der drei ersten Jahr- hunderte, Berl. 1863, p. 442; Lipsius, Chronologie der rOmischen Bischöfe, Kiel 1869, p. 170; Hausrath, Neutestam. Zeitgesch. 3 (1874) p. 533; Overbeck, Stud. zur Gesch. der alten Kirche 1. Heft (Chemnitz 1875) p. 134; Aub^, Histoire des pers^cutions de T^glise jiisqu'ä la fin des Antonius, Paris' 1875, p. 262; H. Veil, Justinus des Philosophen und Märtyrers Rechtfertigung des Christentums, Strassburg 1894, p. 187. Fflr die Echtheit treten ein Funk, Theol. Quartalschr. 61 (1879) p. 108 = Kirchengeschichtl. Abb. und Untersuch. 1 (Paderborn 1897) p. 330, aber in erweiterter Gestalt; Doulcet, Rapports de Töglise chr^tienne avec p£tat Romain, Paris 1883, p. 68; Lightfoot, The apostolic fathers, Part 2 vol. 1, London« 1889, p. 478; Mommsen, Hist. Zeitschr. 64 N. F. 28 (1890) p. 420 Anm. 1 sagt: «Die grundlose Verdftchtigung des Edikts ist der beste Beweis, wie wenig sich die Neueren in den Standpunkt der römischen Regierung gegenüber dem Christentum zu finden vermögen." Ramsay, The church in the Roman empire, London* 1894; Hardy, Christianity and the Roman govemment, London 1894, p. 141; Harnack, Texte und Unter- .suchungen 13. Bd. Heft 4'' (1895) p. 44; H. Hülle, Die Toleranzerlasse röm. Kaiser für das Christentum bis zum Jahre 313, Diss. Greifswald 1895, p. 19; W. Nicolai, Beitr. zur Gesch. der Christenverfolgungen, Progr. Eisenach 1897, p. 7; Tb. M. Wehofer, Die Apo- logie Justins des Philosophen und Märtyrers ^Röm. Quartalschr. Supplementheft 6 (1897) p. 52); J. M. Mecklin, Hadrians Reskript an Mmicius Fundanus, Diss. Leipz. 1899; C. C al Io- wa er t, Le rescrit d*E[adrien ä Minicius Fundanus (Revue d'histoire et de litt-^rature reli- gieuses 8 (1903) p. 174). Ueber Zeugnisse und Litteratur vgl. E. P reuschen, Analecta, Freib. i. B. und Leipz. 1893, p. 18.

643. Antoniniis Pins (138 161). Auch von Antoninus Pius ist ein Toleranzedikt für das Christentum überliefert; es hat die Form eines Schreibens an den Landtag von Asien und ist nach Ephesus gerichtet. Die Ueberlieferung dieses Schreibens ist aber folgende: Der grösseren Apologie Justins sind von einem Dritten, nicht von Justin selbst, zwei Aktenstücke beigefügt; das eine ist dem Antoninus Pius beigelegt und fällt (nach einer notwendigen Korrektur Mommsens) *) ins Jahr 158 v. Chr. Dieses Aktenstück findet sich, wenngleich in etwas veränderter Fassung, auch bei Eusebius,») hier wird dasselbe unter dem Namen des Marcus Aurelius eingeführt. In dem Kontexte aber legt Eusebius das Reskript dem Antoninus Pius bei.*) Ausserdem haben wir die lateinische i assung

nimmfc einen wahren Kern in dieser Erzfthlung nomen Christianum ipsum ein Verbrechen be-

an; dagegen ist nicht überzeugend, was Keim deute, soll nicht als krimineller, sondern als

vorbringt, um das Zeugnis fQr die Christen- : polizeUicher Grundsatz gehandhnbt werden/

freundlichkeit Hadrians zu beseitigen. ') Bei Volk mar, Theol. Jahrb. 1855

*) Denselben führt auf Grund des p. 430 Anm. 2.

Mommsen sehen Aufsatzes Harnack 1. c. 1 ') Hist. eccl. 4, 13.

durch, indem er bemerkt (p. 45): „dass das | *) 4, 12.

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250

Antoninna Piua. 648.)

bei Rufin; diese stellt uns aber nicht etwa das Original dar, sondern ist eine Uebersetzung aus Eusebius; wir haben hier also keine selbständige Quelle vor uns. Die erste Frage, die sich uns aufdrängt, ist die, wie die beiden Recensionen zu beurteilen sind. Harnack hat die Ansicht auf- gestellt, dass lediglich die Recension des Eusebius massgebend sei. Diese Ansicht hält jedoch einer umsichtigen Prüfung nicht Stand. Es sind beide Recensionen zu Rate zu ziehen, wenn wir das Original wiedergewinnen wollen. Die zweite Frage, die an uns herantritt, ist die, ob das so ge* wonnene Original wirklich ein echtes Reskript des Antoninus Pius ist. Vor allem ist ins Auge zu fassen, dass aus Melito nicht nachgewiesen werden kann, dass er das Dekret gesehen. Zwar aus den Worten des Eusebius^) könnte man versucht sein dies zu erschliessen, allein die eigenen Worte Melitos wiegen schwerer. Er spricht') von Dekreten, welche An- toninus Pius an die Larissäer, die Thessalonikenser, die Athener und alle Griechen erlassen hat, und in denen er diesen Gemeinden (wie anderen) befiehlt, bezüglich der Christen firjdiv vewte^iCeiv.^) Wie man sieht, schweigt er von unserem Schreiben, obwohl hier dringender Anlass, dasselbe zu er- wähnen, gegeben war.^) Man muss demnach folgern, dass er unser Akten- stück nicht kannte. Die äussere Bezeugung ist also eine viel schwächere als die des Hadrianediktes. Betrachten wir den Inhalt, so ist sonnenklar, dass das Aktenstück so wie es aus den beiden Recensionen sich rekon- struieren lässt, nur von einem Christen herrühren kann, niemals aber von einem heidnischen Kaiser. Es ist der Versuch gemacht worden, durch Annahme von christlichen Interpolationen in die Frage einzugreifen. Har- nack, der diesen Weg beschritten, ist des Glaubens, dass nach Aus- scheidung dieser Interpolationen das Aktenstück nichts enthalte, was auf Unechtheit hinweise. Die Beweisführung Harnacks würde Eindruck machen, wenn die Interpolationen mit leichter Hand ausgemerzt werden könnten. Allein die Operationen, die Harnack vornimmt, sind so gewalt- thätig,*^) dass sie die ganze Hypothese diskreditieren. Wir müssen daher an der Unechtheit des Briefs festhalten. Derselbe ist eine Erneuerung des hadrianischen Toleranzedikts. Allein was man bei dem exzentrischen, launenhaften Hadrian annehmen kann, fällt schwer, bei Antoninus Pius anzunehmen. Wir wissen aus Justin,^) dass unter seiner Regierung in Rom Christenprozesse ganz nach den traianischen Grundsätzen durch- geführt wurden. Wenn in dem Schreiben die genannten griechischen Ge-

^) Hist. eccl. 4, 13, 8 xovron ovTto x^QV' aaaiy hufjLUQxvQioy MsXittoy r^g iy Sagdea^y ixxXrjaiag inlaxonog, xax* avxo yyt^QiCo/ÄByog i^ov^/^dvoi;, df^Xos iatiy ix twy eigrjfA^yay aih^ iy p nenoLfjtai ngog avTOMQUJoQa OviJQoy ^^q jov xaS* i^fAtts doyiiatog anoXoyi^.

') Hist. eccl. 4, 26, 10 o di naxtJQ aov xttl aov rd avfjmayxa dioixovyrog avrtß, zaig noXsai n€Ql rov fiijdiy reuT6QiC$iy negi ^fitoy lyQa^pBVy iyotg xal ngog AaQuraiovg xal nQog SsaaaXoyixeig xttl 'A&fjyaiovg xttl ng^g nttyrag "EXXfjyag,

') üeber die Bedeutung dieser Worte (riotous and tamultaous action) vgl. Ram say ,

The chnrch and the Roman empire p. 331; Mecklin p. 18.

^) Das Seh w eigen erklärt Harnack (p. 54) also: Melito bezieht sich lediglich aaf solche Edikte des Pias, die zur Zeit der Mitregenl- schaft des Marcus etc. erlassen wurden. Allein wenn Antoninus Pius das Dekret erlassen hfttte, würde es gewiss im Interesse der Sache gewesen sein, dasselbe zu erw&hnen.

') Man vgl. nur die Behandlung der Stelle nsQi dk ttoy aeiafitoy xtX. p. 29.

*) Neumann, Der röm. Staat und die allgemeine Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 26 (Justin, apolog. 2, 2).

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Marcus Aurelios. 644.) 251

meinden ermahnt werden, keine Irregularitäten (vefoteQiXeiv) bezüglich der Christen zu begehen, so lässt sich aus diesen Worten nicht der Schluss ziehen, dass Antoninus besondere Schutzmassregeln für die Christen ge- troffen wissen wollte; diese Worte drängen vielmehr nur auf ein geord- netes Prozessverfahren gegen die Christen.

Litteratnr. Gegen die Echtheit sprechen sich ans: Oyerbeck, Sind, zur Gesch. der alten Ejrche 1. H. (GhemnitK 1875) p. 126; Aubö, Histoire des pera^cntions de F^glise josqn'ä la fin des Antonins, Paris* 1875, p. 302; Keim, Aas dem Urchristentum 1 (Zflrich

1878) p. 185; Rom und das Christentum, Berl. 1881, i>. 565; Doulcet, Rapnorts de F^glise chrötienne avec Pötat Romain, Paris 1883, p. 76; Lightfoot, The apostolic fathers, P. 2 ▼ol. 1, London' 1889, p. 481; Nicolai, Beitr. zur Gesch. der Christenverfolgungen, Eisenach 1897, p. 8. Für die Echtheit: Wieseler, Ghristenyerfolgnngen, Gütersloh 1878, p. 18; fttr teilweise Echtheit Victor Schnitze, Reskript des Antoninus Pins an den Landtag ▼on Asien (Neue Jahrh. f&r deutsche TheoL 2 (1893) n. 131); vgl. dazu Hfille, Die Toleranz- erlasse r5m. Kaiser fOr das Christentum, Greifswala 1895, p. 26; Mecklin, Hadrians Re- skript an Minicius Fundanus, Leipz. 1899, P. 25; Harnack, Das Edikt des Antoninus Pins, Leipz. 1895, Texte und Untersuchungen 18. Bd. H. 4*. Einige ältere Werke bei E. Preu- sehen, Analecta p. 22.

644. Marcus AurelinB (161—180). Auf den Brief des Antoninus Pius folgt in dem Anhang zur grösseren Apologie Justins noch ein Brief des Marcus Aurelius; auch dieser Brief stellt uns ein Toleranzedikt dar. Das Aktenstück ist an den Senat gerichtet und gibt Kunde von dem be- kannten, auch auf einer Säule in Rom dargestellten Begenwunder. Der Brief stellt das Ereignis so dar: der Kaiser war im Markomannenkrieg von den Feinden schwer bedrängt. Die schwierige Lage des römischen Heeres wurde noch dadurch gesteigert, dass dasselbe entsetzlichen Durst litt. Da griffen mit ihrem Gebet die christlichen Soldaten ein, und ihr Gebet wurde auch in wunderbarer Weise erhört; es brach ein heftiger Sturm los, der den Römern Erquickung durch den Regen brachte, den Feinden Schrecken und Verwirrung durch den Blitz. An diese Erzählung knüpft nun der Kaiser Anträge zu Gunsten der Christen; er will das Christentum freilassen, und die Christen sollen fürder nicht mehr wegen ihres Glaubens verfolgt werden; die Christen, die bloss des Christentums wegen angeklagt werden, müssen losgesprochen werden, Aberkennung der Freiheit oder Nötigung zur Umkehr ist verboten, der Kläger ist dem Feuertod zu überliefern. Für diese Anträge verlangt der Kaiser eine Be- stätigung durch den Senat, Ausstellung seiner Vorschläge auf dem Forum Traianum und Bekanntmachung in den Provinzen.

Dieser Brief ist zweifellos unecht. Richtig wird sein, dass die Römer durch ein Naturereignis im Markomannenkrieg im Sommer 174 aus einer schwierigen Lage befreit wurden, und dass der Kaiser über diesen Vor- gang an den Senat Bericht erstattete und die Rettung des römischen Heeres dem göttlichen Eingreifen zuschrieb. Dieser unbestimmt gehal- tenen Andeutung hat sich aller Wahrscheinlichkeit nach die christliche Legende bemächtigt und sie in ihrem Sinne ausgeschmückt.

Marcus Aurelius war kein Freund der Christen ; er sprach in seinen Selbstbetrachtungen ^) mit Geringschätzung von ihrem Martyrium; eine

*^ 11, 3 (p. 144 Stich) t6 di ixoifxov xovto, ' UXoyta/jiiymg xal cefiytHs, xtti w<ne xm äXXoy Vya ano iöm^g xqiOBmg l^/i^ra», fcij natu I nBiaai, argayi^&mt. ipiXfjy naQttxa^iy, tag ol Xgurnayoi, aXXa \

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252 Karoas Anrelias. 644.)

Begünstigung des christlichen Glaubens war daher keineswegs von ihm zu erwarten, eher das Gegenteil, und die Geschichtsquellen weisen in der That genugsam auf die gedrückte Stellung der Christen unter der Regierung des Marcus Aurelius hin. Ungefähr ums Jahr 177 erschien ein Reskript vom Kaiser, welches die Bestrafung der Leute anordnete, welche durch Einführung abergläubischer Kulte die Bevölkerung erregten. Dass eine solche Bestimmung zumeist die Christen traf und treffen sollte, ist klar. Und in der That hören wir bald von der grausamen Verfolgung der Christen in Lyon. ^) Der Brief der verfolgten Gemeinde, den uns Eu- sebius*) aufbewahrt hat, liefert uns ein anschauliches Bild von derselben. Auch in diese Verfolgungen griff der Kaiser mit einem Reskript ein, da der Statthalter in Bezug auf das Verfahren Bedenken bekam; er ver- fügte die Verurteilung der Bekenner zur Todesstrafe, dagegen die Frei- lassung der Verleugner.') Die Stimmung des Volkes war damals gegen die Christen sehr erregt. Selbst die Gebildeten konnten ihren Unwillen nicht unterdrücken; in dieser Zeit^) entstand Celsus' ^Wahres Wort', ein Werk, in dem der Verfasser wissenschaftlich die Christen aufs heftigste bekämpft. Auch Fronto, der Lehrer des Marcus Aurelius, ging schrift- stellerisch gegen die Christen vor 551a p. 98); es ist daher kein Wunder, wenn auch Christen in den Kampf eintraten. So richtete Melito von Sardes eine Apologie an Marcus Aurelius; auch die Apologie des Athenagoras ist in dieser Zeit entstanden.

Die Verfolgungen dauerten auch nach dem Tode des Marcus Aurelius noch fort, die Märtyrer von Scilli 769), der Prozess und die Ver- urteilung des Gelehrten Apollonius,^) legen dafür Zeugnis ab. Allein es kamen günstigere Zeiten für die Christen. Die Geliebte des Commodus, Marcia, war eine Christin und machte ihren Einfluss zu Gunsten der Christen geltend.^)

Reskript des M. Aurelius gegen neue Kulte. Dig. 48, 19, 30 Modutinus libro primo de poenis: Si qui8 aliquid fecerit, quo leves hominum animi super- stitione numinis terrentur, divus Marcus huiusmodi homines in insulam relegari reseripsit Paul. Sent. 5, 21, 2 qui novas et usu vel ratione incognitas reit- giones indueunt, ex quihus animi hominum moveantur, honestiores deportantur^ humiliores capite puniuniur.

üeber dasRegenwunder ist in neuester S^eit vielfach gehandelt worden. Der An- lass war, dass von Petersen (Mitteilungen des deutschen archäol. Inst, Rom. Abt. 9 (1894) p. 78) und Domaszewski (Rhein. Mus. 49 (1894) p. 612) der Versuch gemacht wurde, die Legende aus dem Missverständnis des Säulenreliefs in Rom zu erklären. Vgl. Harnack, Die Quelle der Berichte ttber das Regenwunder im Feldzuge Mark Aureis gegen die Quaden (Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1894 p. 885; vgl. Bulletin critique 1894 p. 476); Weizsäcker, Einleitung zu der akad. Preisverteilung, Tübingen 1894; Mommsen, Das Regenwunder der Marcussäule (Hermes 30 (1895) p. 90); Grisar, II prodigio della legio fulminata e la Colonna di Marco Aurelio (Givilta cattolica 1 (1895) p. 716; p. 721 Kritik der

M Ganz sicher ist es allerdings nicht, ', ^) Neu mann p. 58 Anm. 1: «Das wahre

ob diese Verfolgung eine unmittelbare Folge Wort stammt aus den Jahren 177 180.*

des Reskripts war; vgl. Mommsen, Hist. ') Vgl. Mommsen, Der Prozess des

Zeitschr. 64. Bd. N. F. 28 (1890) p. 400 Anm. 3 ; Christen ApoUonius unter Commodus (Sitz-

Hardy, Christianity and the Roman govem- ungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1894

ment, London 1894, p. 150; Ramsay, The \ p. 497).

church in the Roman empire, London' 1894, ^) Mommsen (I. c. p. 504) denkt auch

p. 340. noch an die günstige Einwirkung des prae-

•) Hist. eccl. 5, 1—3. fectus praetorio Perennis.

>) Euseb. hist. eccl. 5, 1, 47.

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SeptimiuB SeToruB. 645.) 253

vench. Ansichten); Petersen, Blitz- und Regenwunder an der Marcossänle (Rhein. Mos. 50 (1895) p. 453); Nicolai, Beitr. zur Gesch. der Christenverfolgungen, Eisenach 1897, p. 16; J. Geffcken, Neue Jahrb. fOr das klass. Altertum 1 (1899) p. 253.

Ueber den falschen Brief des Marens Aarelius an den Senat vgl. Over- beck, Stadien, Chemnits 1875, p. 124; Aabö, Histoire des pers^ntions de Föglise josqn'ä la fin des Antonins, Paris* 1875, p. 874; Keim, Ans dem Urchristentum 1 (Zürich 1878) p. 188; Rom und das Christentom, Berl. 1881, p. 631; Harnack (1. c. p. 868) hält es fOr wahrscheinlich, dass die Quelle des Fftlschers, nicht der Fftlscher selbst, den echten Brief des Kaisers noch benutzt hat; vgl. dagegen Mommsen 1. c. p. 91. Dartigue-Peyrou, Marc-AurMe dans ses rapports ayec le christianiame (Thtee), Paris 1897.

Das Verhältnis des Kaisers Gommodus zum Christentum. GOrres, Das Christentum und der röm. Staat zur Zeit des Kaisers Commodus (Jahrb. fOr prot. Theol. 10 (1884) p. 402); Aubö, Les chrötiens dans Tempire romain, Paris 1881, p. 6.

645. Septimius Sevems (198—211). Als der Afrikaner Septimius Severus den Thron im Jahre 193 bestieg, hatte er genug zu thun, um der Prätendenten Niger und Albinus Herr zu werden; die (yhristenfrage aufzurollen, dazu war jetzt nicht der geeignete Zeitpunkt. Die Christen hatten daher im Anfang der Regierung des Septimius Severus eine er- trägliche Lage. Freilich war dabei nicht ausgeschlossen, dass vereinzelte Gährungen gegen die Christen erfolgten. So wütete, wie wir aus TertuUian ersehen 663), im Jahre 197 eine Christenverfolgung in Afrika. Diese verhältnismässig günstige Lage der Christen hörte im zehnten Regierungs- jahre ^) des Septimius Severus, also 202, auf; in diesem Jahre war bereits eine Christenverfolgung in Alexandria eingetreten, die ehrwürdigen Ge- stalten des Clemens und Origenes leuchten aus derselben hervor. Diese Verfolgung ist auf eine Anordnung des Kaisers, welche wahrscheinlich die Form eines Reskripts hatte, zurückzuführen. In doppelter Weise hatte der Kaiser in die religiösen Angelegenheiten seines Reiches eingegriffen. Zuerst waren es die Juden, gegen die er vorging. Als er in Palästina weilte, verbot er (201) den Uebertritt zum Judentum, die Juden selbst liess er unbehelligt. Also nur der Propaganda für das Judentum sollte die Lebensader unterbunden werden. Das Christentum sollte dagegen völlig ausgerottet werden. In einem Reskript, das dem Judenreskript bald nachfolgte, wurde der Uebertritt zum Christentum unter schwere Strafe gestellt, dass aber das Christentum an und für sich verboten blieb, dass es also den bisherigen Christen nicht etwa gesetzlich erlaubt war, ihren Glauben beizubehalten, ist selbstverständlich.*) Das Verbot des Christen- tums traf die Christen direkt, das Verbot des Uebertritts indirekt. Der Massregel gegen das Christentum trat eine Massregel zum Schutz des nationalen Kultus gegenüber. In den verschiedenen Teilen des Reichs treten Märtyrer auf; von der Verfolgung in Afrika gibt ein ergreifendes Bild die Passio der Perpetua und der Felicitas 770). Aber nach dem ersten Anlauf der Verfolgung kamen wieder ruhigere Zeiten; die letzten Regierungsjahre des Severus brachten den Christen eine erträgliche Lage.

Das Verhältnis des Septimius Severus zum Juden- und Christentum. Spart. Sev. 17, 1 (1 p. 148 Peter) in itinere Palaestinis plurima iura fundavit Judaeos fieri

^) Euseb. hist eccl. 6, 2, 2 (Neumann | Christentum übergetretenen Personen nicht

1. c. p. 162). I behelligt wissen wollen, und so tritt er (S. S.)

*) Mommsen, Sybels hist Zeitschr. 64 I auch bei TertuUian auf, wenngleich das

N.F.28(1890) p.408Anm.3: «Dagegen sieht i Christentum keineswegs, wie das Judentum,

es fast so aus, als habe er die Mher zum | durch ihn zur religio Ucita wurde."

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254 Maximinns Tbrax. 646.)

suh gravi poena vetuit, Idem etiam de ChristianU aanxU, Ueber das Judenreakript Tgl. Görres, Daa Christentom nnd der rOm. Staat zur Zeit des Kaisers Septimios Seyenis (Jahrb. fttr Protest. Theol. 4 (1878) p. 273); Aubö, Les chrdtienB dans Fempire romain, Paria 1881 ; Mommsen, ROm. GescL 5 (Berl. 1885) p. 549; Allard, Histoire des pers^cntions pendant la premiöre moiti^ da troisiöme aiöcle, Paris 1886, p. 60; Neamann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 p. 156; Weis, ChristenTerfolgongeD, Mflnchen 1899, p. 182. Heran- zuziehen sind noch Dig. 50, 2, 3, 3 : eis, qui Judaicam auperstitianem seguuntur, divi Severus et ÄnUminus honores adipiaei permieerunt, eed et neeeaaitates eis imposusrunt, qui super- stitionem eorutn non Uuderent; Panlns sent. 5, 22, 8, 4 p. 128, 28 Krfiger.

646. Maximinus Thraz (286—288). Auch unter den Nachfolgern des Septimius Severus bis auf Maximinus hielt die Buhe, welche die Christen in den letzten Jahren des Severus erlangt hatten, an. Nur unter Severus Antoninus (Garacalla) und Geta gab die Weigerung eines Soldaten, 0 bei der Verteilung einer Spende den Lorbeerkranz zu tragen, Anlass zu einem ernsten Konflikte 680). Im Zusammenhang damit scheint das schärfere Auftreten des Prokonsuls von Afrika Scapula, das wir aus einer Schrift Ter- tullians 681) kennen lernen, zu stehen. Auch trat jetzt die Ghristenfrage in die juristische Litteratur ein; der grosse Jurist Domitius Ulpianus stellte zwischen 212 und 217 in seinem Buch ,de officio proconsulis' die Re- skripte zusammen, >) welche die Christenfrage zu regeln suchten, und er- örterte auf Grund derselben die strafrechtliche Behandlung der Christen. Doch gewann unter Antoninus Severus die Verfolgung der Christen keine grössere Ausdehnung. Macrinus regierte zu kurz, um in der Christenfrage etwas Entscheidendes zu thun. Elagabal war dem Christentum nicht un- freundlich gesinnt, er trug sich ja mit dem Gedanken, mit dem Kult seiner eigenen Gottheit (Elagabal) den christlichen, samaritanischen und jadi- schen zu verschmelzen.') Noch mehr steigerte sich die Gunst des Hofes für die Christen, als Alexander Severus (222—235) regierte; seine Mutter Julia Mamaea, unter deren Einfluss er stand, neigte nach dieser Seite. Alexander ging sogar so weit, dass er in seiner Hauskapelle auch das Bild Christi aufstellte. Den in christlichen Kreisen verbreiteten Sprach „Was du nicht willst, dass man dir thue, das thue auch keinem Andern', führte er besonders gern im Munde; bei einem Rechtsstreit, in dem die Christen einen Ort für ihren Gottesdienst beansprucht hatten, entschied der Kaiser zu Gunsten der Christen mit der merkwürdigen Motivierung, es sei besser, dass dort ein Gott, gleichgültig in welcher Form, verehrt werde, als dass der Ort zu profanen Zwecken überlassen werde.

Mit Maximinus tritt ein Wandel der Dinge für die Christen ein; Alexander Severus war, wie wir gesehen, ein Freund der Christen; diese werden dem Gegner des Alexander nicht besonders freundlich entgegen- gekommen sein. Wir können uns daher nicht wundern, wenn Maximin mit einer feindseligen Massregel gegen die Christen vorging. Er befahl die Verfolgung der Vorsteher (aQxovteg) der Kirche. Unter diesen Vor- stehern werden wir aber nicht nur die Bischöfe, sondern auch die Pres- byter und die Diakonen, also den gesamten Klerus zu denken haben. Es

^) Neumann p. 183. iUue transferendam, ut omnium cuUurarum

') Lactant. inst. div. 5, 11, 1. seeretum Heliogabali sacerdotium tenerei; Tgl.

*) Lamprid. Heliog. 3, 5 (1 p. 222 Peter) j GOrrea, Zeitachr. fOr wiaaeDaehaftl. Theol.

dieebai praeterea Judaeorum et Samaritano- j 20 (1877) p. 50.

rum religiones et Christianam derotionem i

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Deoius. (§647.) 255

tritt uns damit in der Geschichte der Verfolgungen ein neuer Gesichts- punkt entgegen; die Staatsgewalt richtet ihren Angriff nicht mehr gegen alle Christen, sondern nur gegen ihre Leiter. Dies war natürlich nur unter der Voraussetzung thunlich, dass die Kirche eine feste Organisation gewonnen hatte und auf Grund derselben der Klerus die führende Macht der Kirche geworden war. Wirkungen der Verfolgung Maximins lassen sich aufseigen; in Rom wurden die zwei Gegenbischöfe Pontianus und äippolytus im Jahre 285 auf die Insel Sardinien deportiert; auch in Cae- sarea Palaestina wurde Ambrosius und Protoktetus verfolgt; ihre Ver- folgung gab Origenes Anlass zu der Schrift .Ermahnung zum Martyrium*. Auch von einer Verfolgung in Kappadokien hören wir, allein diese ward durch ein Erdbeben hervorgerufen. Im ganzen muss sich die Verfolgung in sehr engen Grenzen gehalten haben. Es ist dies ein Beweis, dass Maximin nicht aus prinzipiellen Erwägungen seine Anordnung gegen die Christen traf, sondern diEiss er nur da, wo Gefahr für ihn zu fürchten war, zu einem Vorgehen gegen die Christen und zwar nur gegen die Obern seine untergebenen Organe instruierte.

Das Verhältnis des Alexander SeTerns zum Christentnm. Lamprid. Alex. Sev. 29, 2 (1 p. 269 Peier) in larario suo, in quo et divo» prineipes sed optimos eleetos et animcu sanetiares, in quis ApoUonium et, quantum Bcriptor suorum temporum dieit, Chri- stum, Abraham et Orfeum et hutuaeemodi ceteroa hahebat ac maiarum effigiea, rem divinam faeiebat, 22, 4 (p. 268 F.) Judaeia privHegia reaervavU. Chrittianoe eue fossua est, 43, 6 (p. 281 P.) Christo templum faeere voluit eumque inter deos recipere (Tgl. jedoch Nenmann p. 209). 51, 8 (p. 287 P.) 'quod tibi fieri non vis, aÜ£ri ns feeeris', quam senientiam usque adeo diUxit, ut et in Palatio et in publieis operibus praeseribi iuberet. 49, 6 (p. 285 P.) cum Christiani quendam loeum, qui publieus fuerat, oeeupassent, contra popinarii dicerent sibi tum deberi, rescripsit melius esse, ut quemadmodumcumque Ulic deus eolatur, quam popinariis dedatur; vgl. GOrres, Zeitschr. mr wissenschafÜ. Theol. 20 p. 68.

Das Verhältnis des Maziminns Thraz znm Christentum. Hieronym. z. J. 2253 = 235 n. Chr. (2 p. 179 Seh.) Maximinus adversum eecUsiarum saeerdotes persecu- tionem facit, Enseb. hist. eccl. 6, 28 roV ys fAtjv 'PvtfAuivtr avroxQäxoott *AXi^aydQov rgtaly ini dixtt hs<n Xfjy »QXV*^ diavvaavta Maiifiiyog Kaiaag d^adix^tai, os ötj »ard notov tov TtQog roy *JXs^dr&Qov oixov i* nXsioray majtSy avysaxtaxa ditoyfioy iyeiQugf tovg xaiy ixKktiauSy aQx^^^t uoyovs eig ahiovg xijg xard xS svayyiUoy mdacxteXiag ayai^sia&a$ Ttgoatdttei. rots »ai 'ÜQiy^yfjg roy negi uaQtvQiov avyxäxxsi, *JfißQoait^ xal JJgioxoxtijxm n^safvxiQia x^g iy Kaiaageiif naQOixlag ayaMg x6 avyyQafjifAa, w dij äfifpvt ne^atavig ovr ri xvxwffa iy xtp dimyaiß »axsiXfjfpety iy j xal dtangi^ai xaxix^i Xoyog iy ofioXoyi^ tovg ay&Qag, ov nXeloyog tj xgisxovg /^kov t^ Ma^ifiiyt^ dtayeyofjtiyov, asatifAsltoxai di rovroW xoo dioyfiov roy xaigdy l^y xe r^ &svxiQifi xai slxoax^ xtSy sig x6 xrtxd 'Iwiyytjy i^rfytfxixtiy xai iy diag>6goig iniaxoXatg '!Q^tyiyrjg,

Litteratar. Görres, Kritische Untersochungen Ober die ChristenTerfolgang des röm. Kaisers Maximinus I. des Thraeiers (Zeitschr. fOr wissenschaftl. Theol. 19 (1876) p. 526); Kaiser Alezander Sevems and das Christentom (ebenda 20 (1877) p. 48); Aobö, Les chr^ tiens dans Fempire Romain, Paris 1881, p. 418; Allard, Histoire des pers^cntions pendant la premi^re moitiö du troisidme siöcle, Paris 1886, p. 198; Nenmann, Der rOm. Staat nnd die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 210; Weis, (Jhristenyerfolgungen, München 1899, p. 188. Vgl. femer das rar die Kenntnis der religiösen Zustände dieser ganzen Zeit sehr lehrreiche Werk von J. Röville, La religion ä Rome sons les Söy^res, Paris 1886.

647. Decins (249—261). Unter den Nachfolgern Maximins kamen wieder bessere Tage für die Christen. Der grössten Duldung erfreute sich das Christentum unter Philipp (244—249). Man wollte deshalb Philipp sogar zum Christen machen, allein diese Ansicht ist eine irrige. Dagegen war Decius ein heftiger Verfolger des Christentums. Das Bestreben dieses tüchtigen Kaisers, das römische Reich von Grund aus zu reformieren, musste ihn auch dazu führen, das Christentum als eine mit dem römischen

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256 ValerianuB. 648.)

Staatswesen unverträgliche Neuerung zu betrachten. Das Edikt, das er gleich nach seinem Begierungsantritt erlassen, hat sich nicht erhalten. 0 Doch können wir uns aus den Schilderungen der Verfolgungen, wie sie besonders bei Cyprian erscheinen, ein Bild von dem wesentlichen Inhalt desselben machen. Darnach müssen wir annehmen, dass die Verfolgung den Zweck hatte, das Christentum völlig auszurotten. Die Christen waren aber in zu grosser Zahl vorhanden, als dass man gegen sie mit der Todes- strafe hätte vorgehen können. Man schlug also das Zwangsverfahren ein. Die Christen sollten zum nationalen Kultus gezwungen werden. Diese Aufgabe hatten die Statthalter zu lösen, denen ihre Pflicht aufs ein- dringlichste eingeschärft war. Die Prozedur war meist folgende: den Chri- sten wurde ein Termin gesteckt, bis zu dem sie ihren Beitritt zum natio- nalen Kultus zu manifestieren hatten. Manche flüchteten sich. Die Folge war, dass ihr Vermögen in Beschlag genommen wurde. Blieben sie nach dem Ablauf des Termins, so wurde das gerichtliche Verfahren gegen sie eingeleitet. Je nach dem Standpunkt der Magistratspersonen konnte die Behandlung eine verschiedene sein. Die strengere lief dai*auf hinaus, die Christen durch Tortur und langwierige Kerkerstrafen zur Verleugnung zu bringen. Blieben sie hartnäckig, so folgte die Strafe des Exils verbunden mit Konfiskation des Vermögens oder die Todesstrafe.

Die Verfolgung hatte einen ausserordentlichen Schrecken hervorgerufen ; es zeigte sich, dass viele Schwache sich unter den Christen befanden. Der Abfall war ein gewaltiger. Cyprian hat in einer kleinen Schrift 710) seinem Unwillen über denselben mit lebhaften Farben Ausdruck gegeben.

Das Verhältnis des Decias zum Ghristentnm. Greg. Nyss. vita Gregorii Thau- matorgi (46, 944 Migne) heisst es tod Decius: nifAnsi nqot xovg ttoy i&ytHy xa^yovfiiyovi itQoctayfjia, fpoßeQdy xat* avtaty xrjy aneiXtjy tijs tifiotQiag 6^i(ioy, $i fiij nayroion abatifioig x6 oyofia xov Xquftov nqoanvyovyxag &iaXti}ßfj<ro^yxo *al nQoaaydyoi^y nahy uvxovg <p6ßip xe xal xj Xiüy aUia/jitay aydyxff Xff naxg(^(f xtoy daifioyaty XaxQsiijc.

Das Verfahren gegen die Christen. Gypr. de lapsis c. 2 explorandae fidei praefiniebantur dies. c. 3 cum dies negantibus praestitutua exceaaU, quisque professus intra diem non est, Chriatianum ae esse eonfeaaua est. Ueher die Flacht c. 3: hie fortaaae dilatus eat (gegenüber dem Bekenner) qui patrimonio derelicto idcireo aeceaaerU, quia non erat negaturua: eonfiteretur utique, ai fuiaaet et ipae detentua. Ueber die Strafen ygl. c. 2: parati ad patientiam careeria, armati ad tolerantiam mortia .... non praeaeripta exailia, non deatinaia tormenta, non rei familiaria et eorporia aupplicia terruerunt. c. 11 decepit muUoa (lapaoa) patrimonii aui amar eaecua. i^ist 19 p. 526 H. extorrea facti et patria pulai ae bania auia omnibua apoliati.

Litteratnr. Rettberg, Gyprianas, GOttingen 1831, p. 52; Peters, Der hl. Cypnon ▼on Karthago, Regensb. 1877, p, 112; Fechtrup, Der hl. Cyprian 1, Münster 1878, p. 41; Görres, Kritische ErOrtenmgen über den Bekenner Achatius. Ein Beitr. zor Gesch. der decianischen Christenverfolgung (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 22 (1879) p. 66); Allard, Histoire des persöcutions pendant la premiöre moitiö du troisiöme siöcle, Paris 1886; John A. F. Gregg, The Decian persecution being the Holsean Prize-Essay for 1896; M. Conrat (Cohn), Die Christenverfolgongen im rOm. Reiche vom Standpunkte des Juristen, Leipz. 1897, p. 77; Weis, Christenyerfolgungen, München 1899, p. 144. Ans der Zeit des Decius sind uns drei Papyruslibelli von Libellatikem erhalten; vgl. 0. v. Grebhardt, Acta mar- iyrum sei., Berl. 1902, p. 182; Harnack, Theol. litteraturzeitung 1904 Sp. 456.

648. Valerianus (863—260). Auch Gallus und Volusianus ver- folgten die Christen, ebenso hatte ihr Nachfolger Valerianus schon unter Decius die Verfolgung geleitet. Als er Kaiser geworden war, setzte

^) Gefälscht ist ein von Medonius herausgegebenes Edikt; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 (Leipz. 1893) p. 872.

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Vftlerianus. (§648.) 257

er nach einer kurzen Ruhezeit diese Verfolgung fort. Wir hören von zwei Edikten, die er gegeben, das eine wird uns nach seinem wesentlichen Inhalt von Gyprian mitgeteilt, das andere müssen wir uns aus Prozess- verhandlungen, welche infolge des Edikts eingeleitet wurden, erst rekon- struieren. Aber auch hier können die wesentlichen Bestimmungen fest- gestellt werden. Das erste im Jahre 257 erlassene Edikt verlangte von den Christen die Anerkennung des römischen Kultus und verbot unter Todesstrafe den christlichen Gottesdienst. Besonders war es auf den Klerus abgesehen, die demselben angehörigen Persönlichkeiten wurden im Falle der Weigerung verbannt. Dieses Schicksal widerfuhr den Bischöfen Gy- prian und Dionysius. Das Edikt hatte nicht den gewünschten Erfolg; der verbannte Klerus gründete an den Orten der Verbannung neue christ- liche Gemeinden; es folgte daher bald ein zweites Edikt, in dem die Strafen verschärft und abgestuft wurden. Dem Klerus drohte es die Todesstrafe an, den Angehörigen des Senatoren- und Ritterstandes Infamie und Konfis- kation des Vermögens und im Fall erneuter Widersetzlichkeit die Todes- strafe, den vornehmen Frauen Konfiskation des Vermögens und Relegation, den am Hofe bediensteten Christen Unfreiheit und Verschickung auf die kaiserlichen Güter und zwar auch in dem Fall, dass sie sich in vergangener Zeit zum Christentum bekannt hatten. Diesem letzten Edikt fiel Cyprian 706) zum Opfer.

Die diesen Edikten zu Grunde liegende Idee ist klar; die Organi- sation der christlichen lürche soll zerstört werden, um das Christentum zu vernichten. Waren die Kleriker und die hervorragenden Christen be- seitigt, und waren die christlichen Versammlungen unmöglich gemacht, so musste das Christentum, so kalkulierte der Kaiser, aussterben. Allein er täuschte sich in dieser Berechnung. Schon sein Sohn Gallienus sah sich gezwungen, die Verfolgung einzustellen und den christlichen Kultus zu gestatten.

Die Edikte Valeriana. Es aind zwei:

a) Daa erste Edikt Valeriana ist verloren, aber wir können dasselbe im wesent- lichen ans den Acta proconsnlaiia Cypr. p. CX Hartel restituieren: c. 1 a) praeeeperuni {Va- lerianus et GtUlienus) eos qui Romanam religUmem non colutU, deberf Romanas eaeremonias reeoffnaseere; ß) non aolum de episeopis, verum etiam de preshyterie mihi eeribere dignati sunt (die Strafe der widerspenstigen Geistlichen ist die Verbannung; ygl. Euseb. bist. eccl. 7, 11); y) praeeeperunt etiam, ne in aliquibue lade conciliabula fiant, nee eoemeteria ingrediantur, 9% quis Uaque hoc tam salübre praeeeptum non ohservaverit, capite plectetur. Dieses Edikt exBchien Valeriano quartum et Gallieno tertium consulibttSj d. h. 257. Dasselbe Jahr ergibt sich auch aus der Beziehung der 42 Monate der Apokalypse 13, 5 auf die Dauer der Ver- folgung durch Dionjsius von Alezandrien (Euseb. bist. eccl. 7, 11); vgl. Fechtrup, Gyprian 1 p. 245; Harnack, Texte und Unters. Bd. 13 Heft 1 (1895) p. 6; Weis, Ghristenver- folgungen, Mfinchen 1899, p. 147.

b) Das zweite Edikt Valeriana wird seinem Inhalt nach von Gyprian (episi 80 p. 839 H.) bestinunt: rescripeisse Valerianum ad eenatum ut epiacopi et preshyieri et dia- conea in eontinenti animadvertantur, senatores vero et egregii viri et equitee Romani digni- tate amissa etiam bonis spoUentur et si ademptis faeüUattbus ehristiani perseveraverint, eapite quoque müUentur, matronae ademptis bonis in exilium relegentur, Caesariani autem quieumque vel prius confessi fuerant veJ nunc confessi fuerint eonfiscentur et vincti in Cae- sarianas possessiones descripti mittantur, subiecit etiam Valerianus imperator orationi suae exempium litterarum qtuts ad praesides provinciarum de nobis (Gyprian schreibt an den Bischof Successns) feeit.

Ueber die Toleranzedikte des Gallienus vgl. Euseb. bist. eccl. 7, 13: ttvit^i re avTixa dta ngoy^afifMaxav xov xa&* ijfitov diw/fiov in* iXsv^SQiag xoTg xov Xoyov ngos^ HAndbacb der klMB. AltertuuuwIneiiiioltAft Vin. 8. 2. Aufl. 17

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258 DiodeÜAii. (§649.)

<rrQ)<n rd i^ i&ovg initsX$Ty dt* dvTiyQatfiji ngoatd^as (mitgeteilt wird dann das Friedena* edikt für Aegypten; hierauf wird fortgefajiren: *al ßiXfj &^ xov avxov ^dra^ic (pigetat, rjy n^c ix(^Qovt inicxonovg nenolfjtat, rd tio¥ xaXovfii^oty »oififjTfjQimp dnohtfißd^HP ini^ %Qintov x^^)' Rettberg, Gyprian, Gröttingen 1831, p. 197; Görrea, Die Toleramsedikte dea K. GaUienna nnd ihre ataatarechtliche Geltung nnter Anrelian (Jahrb. für proteat. Theol. 1877 p. 616); Tgl. aber jetzt Zeitachr. fllr wiaaenachaftl. Theol. 47 (1904) p. 882; Petera, Der hl. Gyprian von Karthago, Regenabnrg 1877, p. 569; Fechtrap, Der hl. Gyprian 1, Mfinater 1878, p. 244; Hülle, Die Toleranzerlaaae röm. Kaiaer für daa Ghriatentom bia som Jahre 818, Greifswald 1895, p. 30; Weia 1. c. p. 151.

649. Diodetian (884—806). Nach dem Toleranzedikt des Gallienus folgten verhältnismässig friedliche Zeiten für die (yhiisten, in denen sie sich weiter ausbreiten konnten. ^ Glänzende Eirchenbauten geben Kunde von der erstarkten Organisation der Genossenschaft, selbst in die höchsten Kreise und an den Hof drang das Christentum vor. Erst in den letzten Kegierungsjahren Diocletians trat eine verhängnisvolle Wendung ein. Im Jahre 303 erschien ein Edikt, in dem angeordnet war, alle die heiligen Bücher der Christen zu verbrennen und ihre Kirchen zu zerstören, ferner den Christen ihre bürgerlichen Rechte und Ehren zu entziehen, endlich den Sklaven, die im Clunstentum verharren, die Möglichkeit zu benehmen, zur Freiheit zu gelangen. Die Renitenz, die der Klerus dem Gebote des Kaisers entgegensetzte, machte ein zweites Edikt notwendig, das den Be- fehl gab, den Klerus einzukerkern und ihn zum Opfer zu zwingen. Diese Edikte kamen zunächst im Osten zur Durchführung, aber auch der Augustus des Westens nahm sie zur Richtschnur seines Handelns. Von den beiden Caesaren Galerius und Constantius war der erste gewaltthätiger, der andere milder Gesinnung. Darnach bestimmte sich auch ihr Verhalten gegen die Christen. Inzwischen kam die Feier des zwanzigjährigen Regierungs- jubiläums der beiden Augusti; dieses Fest wurde der Anlass zu einem neuen Christendekret; es bestimmte, dass die eingekerkerten Kleriker frei- gelassen würden, wenn sie sich zum Opfer entschliessen würden, und dass die Widerspenstigen durch die Folter dazu gebracht werden sollten. Es scheint, als ob die grösste Zahl der Eingekerkerten sich fügte und der Freilassung teilhaftig wurde. Dies mochte in Diodetian den Gedanken hervorgerufen haben, dass jetzt der Hauptschlag gegen die Christen ge- führt werden könnte. Es erschien daher ein viertes Edikt, welches alle Christen zum Opfer zwang.

lieber die Motive, welche Diodetian zur Verfolgung der Christen be- stimmten, ist es schwer zur völligen Klarheit vorzudringen. Man wird kaum fehl gehen, wenn man die Reorganisation des römischen Reichs und die Christenverfolgung in Zusammenhang bringt. Die alte Religion war mit dem antiken Staatswesen so verwachsen, sie stand so im Dienste des letzteren, dass nur zwei Dinge möglich waren: entweder musste man nochmals den Versuch anstellen, den nationalen Kultus zur Grundlage der Staatsordnung zu machen, oder man musste völlig mit der Vergangenheit brechen und den Staat auf christlicher Grundlage ganz neu aufbauen.

]) Einer yon Anrelian (270—275) beab- sichtigten Christenverfolgung machte dessen Tod ein Ende; vgl. Groag, PauJy-Wissowas Realencyc1.Bd.5 Sp. 1414; Tamassia, L'im-

peratore Anreliano ed i libri sibillini (Atti e mem. d. R. acc. di Padova N. S. 15 p. 111); Görrea, Die Aurelian-Frage (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 1904 p. 891).

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GonstanUniis. (§650.) 259

Diocletiaii entschloss sich für die erste Alternative; er selbst hing mit ganzem Herzen an dem nationalen Kultus, und die Christen mit ihrem der Welt abgekehrten Wesen mochten ihm wenig geeignet für seine Staats- idee erscheinen.

Die Edikte Diocletians. Es sind yier:

1. Das erste wurde gegeben im 19. Regierangsjahr des Diocletian (im März 803, vgl. finseb. bist eccl. 8, 2, 4) nnd befahl: rag (jLh¥ ixuXtialag elg i&atpog tpigeiv, rag &i ygatpag ätpayBig nt*gi yBviüBaty xal jovg fjthv xifiijg inefXfjfAivovg axiuovg, tovg 6k iv oixe- Jiatg, ei iiHfiiyoiBw xov XQtaxwriafAov ngo&icsi, iXev9eQittg megetadeu,

2. Das zweite Edikt erfolgte ^er' ov noXv nnd verordnete: rot;; xdSy ixxXtjirnoy ngoi- dpovf näyxag xovg *axd ntiyra xonoy ngtSxa fiiy den/zoTg nttQadldoe^m, ely vatsgoy itäün arjx^^i ^eiy i^ayayxaCec^tn (Eiiseb. 8, 2, 5).

3. Das dritte befahl: rotte xaxaxX$iaxovg &vaayxag fiky iay ßadlfeiy in* iXev^BQiag, iyurxafiiyovg (f^ (jtvQlaig xaxa^alysiy ßaaayotg (Enseb. 8, 10).

4. Das vierte endlich gebot: nayxag nay&rifjLU xovg xttxu nohy &vety xs *al aniy^ 6ity xolg tidtiXoig (Euseb. de martyr. Palaest. 3, 1 p. 886 Dindorf).

Litteratnr. Bernhardt, Diocletian in seinem Verhältnis zn den Christen, Bonn 1862; Wietersheim, Gesch. de^ Völkerwandenmg 8. Bd., Leipz. 1862, p. 160 (Diocletians Christenverfolgong); Hnnziker, Zar Regierang and Christenverfolgang des Kaisers Dio- cletian and seiner Nachfolger 308—313 (Bttdinger, üntersnchongen zor römischen Kaiser- geschichte 2 (Leipz. 1868) p. 114); Prenss, Kaiser Diocletian nnd seine Zeit, Leipz. 1869 (vgl. das 5. Kapitel: Diocletian and die christliche Kirche); Mason, The persecation of Diocletian, Cambridge 1876; P. Allard, La persöcation de Diodötien, ses commencements (Revae des qaestions historiqnes 1890 p. 5); F. Görres, Zar Geschichte der diocletianischen Christenverfolgang (Zeitschr. fOr wissenschaffcl. Theol. 1890 p. 460); Kirche and Staat vom Regierangsantritt Diocletians bis zam constantinischen Orientedikt (284—324), Jahrb. für prot Theol. 1891 p. 108, p. 281; J. Belser, Zar diocletianischen Christenverfolgang, Tü- bingen 1891; 0. Seeck, Gesch. des Untergangs der antiken Welt 1 (Berl. 1895) p. 4 (inter- essante Bemerkungen fiber den Charakter Diocletians); A. De issmann. Ein Original-Doka- ment aas der diocletianischen Christenverfolgang, Papyras 718 des British Moseam heraas- gegeben and erklärt, Tübingen nnd Leipz. 1902 (vgL daza A. Dieterich, Gott gel. Anz. 1903 p. 550 and dagegen Deissmann, Die Stadierstabe 1 (1903) p. 532).

6&0. Constantinus (306—824). Die Ghristenverfolgung Diocletians erwies sich als undurchführbar; die grosse Kraft, die in dem Christentum schlummerte, war erkannt worden. In den nachfolgenden Kämpfen um den Thron musste mit den Christen als einem massgebenden Faktor ge- rechnet werden. Ja, die Herrscher sahen sich sogar gezwungen, ihre früheren gegen die Christen gerichteten Dekrete zurückzunehmen. So erliess Galerius gegen das Ende seines Lebens (811) ein merkwürdig motiviertes Toleranzedikt, in dem den Christen die Wiederaufnahme ihrer Religion und die Wiedererrichtung ihrer Kirchen unter der Bedingung gestattet wurde, dass sie nichts gegen die öffentliche Ordnung unternähmen. Dieses Edikt war auch von Constantin und Licinius unterzeichnet worden. Auf Grund dieses Ediktes sollten entsprechende Instruktionen an die Be- hörden erlassen werden; diese sind aber nicht mehr erhalten. Nach dem Tode des Galerius begann der Kampf Constantins mit dem Usurpator Maxentius. Die Kämpfe gegen denselben endeten siegreich für Constantin. Es trat jetzt eine engere Verbindung Constantins und des Licinius ein; Licinius vermählte sich mit der Schwester Constantins. In Mailand, wo die Vermählung stattfand, wurde von Constantin und Licinius ein neues Toleranzedikt für das Christentum erlassen (313). Durch dasselbe wurde die allgemeine Religionsfreiheit eingeführt. Das Christentum war sonach nicht mehr verboten, die christliche Religion vielmehr dem natio- nalen Kultus gleichgestellt, der Uebertritt zum Christentum daher gestattet.

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260 Conatantinus. (§650.)

Aus diesem Grundsatz ergab sich mit Notwendigkeit die Beseitigung der früheren lästigen gegen das Christentum gerichteten Bestimmungen. Es wurde daher geboten, alle Gebäude und Grundstücke den Christen kosten- frei zurückzuerstatten. Die Christen wurden als Korporation anerkannt. Mit diesem Edikt nahmen die beiden Augusti zugleich Stellung gegen Maximinus, der den Christen gegenüber eine feindselige Haltung an- genommen hatte. Allein auch er sah sich gezwungen, noch vor seinem Ende ein Toleranzedikt für die Christen zu veröffentlichen.' Auch in dem Entscheidungskampf zwischen Constantin und Licinius spielt das Christen- tum eine Rolle. Constantin hatte ganz im Einklang mit dem Mailänder Edikt eine Reihe christenfreundlicher Gesetze gegeben, die wir hier bis zum Jahre 824 zu verfolgen haben. Vor allem musste er es als seine Aufgabe betrachten, die durch das erwähnte Edikt geschaffene Glaubens- freiheit gegen Störungen in Schutz zu nehmen. Im Jahre 823 hatte der Kaiser in Erfahrung gebracht, i) dass die Christen gezwungen wurden, an den Lustralopfern teilzunehmen. Dieser Zwang wurde jetzt verboten und unter Strafe gestellt. Sehr einschneidend waren die Verordnungen, durch welche die rechtlichen Verhältnisse der Kirche bereits vorher geregelt worden waren. Noch im Jahre 818 gewährte Constantin den Klerikern der katholischen Kirche Befreiung von den Personallasten, d. h. von Steuern, Frohnden und von der Verpflichtung, ein Gemeindeamt zu übernehmen. Ein Gesetz vom Jahre 818 verlieh den Bischöfen Gerichtsbarkeit; ihre Urteile sind fortan rechtsverbindlich. Im Jahre 820 hatte Constantin die Hindernisse hinweggeräumt, welche den ehelosen Klerikern in Bezug auf das Erbrecht entgegenstanden. Besonders wichtig wurde der Erlass vom Jahre 821, welcher der katholischen Kirche ermöglichte, Vermächtnisse zu erlangen. In demselben Jahre wurde die in Gegenwart des Bischofs in der Kirche vollzogene Manumission der bürgerlich vollzogenen gleich- gestellt; auch bekamen die Kleriker die Vergünstigung, ihre Sklaven selbst durch letzte Willenswahrung oder durch eine an keine Form gebundene Erklärung freizulassen. Dass durch solche Bestimmungen die Organisation der Kirche gefestigt werden musste, ist ersichtlich. Die Einwirkungen des Christentums erstreckten sich auch auf andere Verhältnisse der Gesell- schaft, und es erschienen Gesetze zum Schutze der Schwachen; die Brand- markung der Verbrecher im Gesicht wurde verboten (816), die EntfQhrung eines Mädchens als ein Vergehen erklärt (818), die Züchtigung der Sklaven genau normiert (819), das Recht des Vaters in Bezug auf den Verkauf der Kinder einer Revision unterstellt (820). Die Einführung eines all- gemeinen Ruhetags, des Sonntags (821), war ein Entgegenkommen gegen die Christen.*) Allein trotz aller dieser Begünstigungen des Christentums hielt sich Constantin selbst noch vom Christentum fern, sein Ideal mochte ein Monotheismus sein, der das Christentum in sich schloss. Der nationale Glaube war also keineswegs beseitigt. Ja der Kaiser erliess sogar Ver- ordnungen im Interesse des Heidentums: So verbot er unter schwerer Strafe im Jahre 820') den Haruspices, in Privathäusern sakrale Hand-

') Seeck p. 230. 1 alten Kirche, Erlangen und Leips. 1894, p. 228.

*) Zahn, Skizzen hob dem Lehen der | *) Seeck p. 225.

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Conatantixiiw. 650.) 261

lungen vorzanehmen; der heidnische Gottesdienst sollte durchaus öffent- lich sein. Weiterhin sollte die Thätigkeit der Haruspices in Anspruch genommen werden, falls der Blitz in ein öffentliches Gebäude eingeschlagen. Die Thätigkeit der Magier war straflos, wenn dieselben Regen und Hagel damit abwenden konnten (818). Constantins freie Stellung zum Christen- tum erhellt auch daraus, dass er andern Kulten Vergünstigungen ein- räumte und sich auch gegen christliche Einrichtungen wendete, wenn sie dem Gesamtwohl schädlich zu sein schienen. So erhielten auch die Vor- steher der Judengemeinden Befreiung von den Personallasten; so unter- warf er den Eintritt der Christen in den geistlichen Stand Beschränkungen. Aus dieser letzten Anordnung ersieht man, wie sehr die Anhänger des Christentums zugenommen hatten. Es war offenkundig, dass die christ- liche Sache bei den politischen Verwicklungen in die Wagschale geworfen werden musste. Constantin schuf sich daher durch seine christenfreund- liche Politik in dem Kampf gegen Licinius eine mächtige Stütze. Die Hinneigung der Christen zu Constantin musste sie aber dem Licinius ver- dächtig machen und den letzteren schliesslich^) zu einer feindseligen Stellung gegen die Christen drängen. Der Kampf zwischen beiden Macht- habem gestaltete sich daher zugleich zu einem Religionskrieg. Derselbe endete im Jahre 324 mit der Niederlage des Licinius. Constantin war jetzt Alleinherrscher des gewaltigen römischen Reichs. Der Sieg des Christentums war damit entschieden. Zwar existierte noch das offizielle Heidentum, allein es konnte nicht mehr die Konkurrenz mit dem als gleich- berechtigt anerkannten Christentum aufnehmen. Sein Untergang war nur noch eine Frage der Zeit. Diesen Untergang näher darzulegen, wird die Aufgabe des folgenden Bandes sein.

Das Toleranzedikt dee Galerina, abgefasatindemJahreSlO. Lactant. de mortibna peraecntonim c. 34 prampiiasimam in his quoque indulgetUiam nostram eredidimus porru gendam, ut denuo sint Chriatiani et eonventieula aua eomponant, ita ut ne quid contra di»ciplinam agant, <Per> aliam autem epiatolam iudieibua aignifi^ caturi aumua, quid debeant ohaervare. Unde iuxta hane indtdgentiam noaträm d^hunt deum auum orare pro aalute noatra et reipublieae ac a%ta, ut undique veraum rea- publiea praeatetur inedumia et aeeuri vivere in aedibua auia poaaint. vgl. Eoaeb. bist eccl. 8, 17. Ueber die Zeit des Edikta vgl. Hunziker, Regierung and GhriatenTerfoIgiing dea Kaiaera Diocletian nnd aeiner Nachfolger (Bfidingera Unteraucb. zor röm. Kaiaergesch. 2 (Leipz. 1868) p. 237 Anm. 3); Belser, Gramm, krit. Erkl. von Lactant de mortibna persecutomm, Progr. Ellwangen 1889, p. 34; Hülle, Die Toleranzerlaaae röm. Eaiaer fthr das Ghriaten- tnm bis zun Jabre 318, Oreiüswald 1895, p. 41.

Die in dem Edikt verheisaene Inatraktion an die Richter, auf die sowohl hier ala in dem Mail&nder Edikt hingewiesen wird (48, 4), ist verloren gegangen. Vgl. Zahn, Skizzen aas dem Leben der alten Kirche p. 833; Hnnziker 1. c. p. 246 Anm. 2.

Das Edikt von Mailand ans dem Jahre 813 teilen ona mit Lactant. de mort. pers. c. 48; Eoseb. bist eccl. 10, 5. Der Beschlass ging nach Lactanz dahin, ut nullt om- nino factUtatem ahnegandam putaremtta, gut vel obaervationi Chriatianarum vel ei religioni mentem auam dederat, quam ipae aibi aptiaaimam eaae aentiret; ut poaait ndbia aumma divinitaa, cuiua religioni liberia tnentibua obaequimur, in omnibua aolitum favorem auum henevolentiamque praeatare. Vgl. Keim, Die r5m. Toleranzedikte nnd ihr geschichtlicher

') Franz G5r res (Krit. Untersnchangen ' das Jahr 315 angenommen, wogegen sich fiber die lidnianiacbeCbristenverfolgong, Jena | aber Seeck, Geach. dea Untergangs der

1875, p. 5) nimmt das Jahr 319 an, wogegen aber vielseitiger Widersprach erfolgte (vgl. Zfiitachr. fftr Wissenschaft!. Theol. 20 (1877) p. 216; 21 (1878) p. 89). Gewöhnlich wird

antiken Welt 1 p. 163 nnd p. 465 aasspricht. "Et setzt den Anfang der Verfolgung m daa Jahr 821; vgl. anch Benjamin, Panly-Wia- sowas Realencycl. Bd. 4 Sp. 1019.

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262 RflokbUok. (§651.)

Wert (Theol. Jahrbücher 11 (1852) p. 234); Loening, Gesch. des deatschen Kirchenrechts 1 (Leips. 1878) p. 196; 0. Seeck, Das sog. Edikt von Mailand (Zeitschr. für Eirchengesch. 12 (1891) p. 381); Hülle 1. c. p. 96.

Ueber Maximinns' Ghristenerlasse vgl. Easeb. hist. eccl. l. 9 (das kurz vor seinem Tod gegebene Toleranzed. steht 9, 10). Vgl. Hnnziker 1. c. p. 247; F. Gör res, Kaiser Maximin II. als Ghristenverf olger (Zeitschr. für Kirchengesch. 11 (1890) p. 3S3); Hülle p. 74; Harnack, Gesch. der altchristl. Litteratur 1 (Leipz. 1898) p. 874; Mommsen, ArchftoL epigr. Mitteil, ans Oesterreich 16 (1898) p. 93 (zweisprach. Inschr. ans Arykanda in Ljkien); jetzt bei 0. v. Gebhardt, Aasgew. Martyrerakten, Berl. 1902, p. 184.

üeber die christenfrenndlichen Gesetze Gonstantins vgl. die Zasammen- Stellung bei Migne, Patrol. lat. 8 Sp. 93; L. Senffert, Gonstantins Gesetze und das Christentum, Würzburg 1891; F. M. Flasch, Constantin der Grosse, Würzburg 1891, p. 21; Brieger, Gonst. d. Gr. als Religionspolitiker (Zeitschr. für Eirchengesch. 4 (1881) p. 163h Seeck, Die Zeitfolge der Gesetze Gonstantins (Zeitschr. der Savign^stiftung für Rechtsgesch. 10 (1889) Rom. Abt p. 1 und p. 177); H. Rodrignes, Les origmes des troisiömes chr^- tiens (L'empereur Gonstantin, Gölse, Paganisation, les chr^tiens de Constantin), Paris 1897.

Ueber die Ghristenverfolgung des Licinius vgl. Franz GOrres, Exit. Unter- such, über die licinianische Christenverfolgung, Jena 1875. Femer denselben. Die angebl. Christlichkeit des Licinius (Zeitschr. für wissenschafÜ. Theol. 20 (1877) p. 215).

651. Bückblick. Wenn wir den langen Weg, den das Christentum zurücklegen musste, um zur vollen Gleichberechtigung mit dem nationalen Kultus und dadurch zur Alleinherrschaft zu gelangen, nochmals über- schauen, werden wir mehrere Entwicklungsstufen anerkennen müssen. Lange Zeit blieb das Christentum unbeachtet, es fiel in den Augen der Menge mit dem Judentum zusammen. Erst als die Heiden in grösserer Anzahl zum Christentum übertraten, musste die neue Lehre schärfere Aufmerksamkeit erregen. Aber im Publikum war die Stimmung, welche gegen das Christentum sich herausbildete, keine freundliche. Das eigen- tümliche, der Oeffentlichkeit abgekehrte, in ganz neuen religiösen Formen sich bewegende Leben erregte Hass und Abscheu. Diesen Hass suchte Nero für sich zu verwerten, als er den Brand Roms den Christen zu- schob, und in der That wurden auch (yhristen als Brandstifter verurteilt. Das Vorgehen Neros gegen die Christen ist insofern von Bedeutung, als es die Christen als eine von den Juden geschiedene, für sich bestehende Sekte im Bewusstsein der damaligen Zeit erscheinen lässt. Die erste Verfolgung des Christentums fand unter Domitian statt. Damals wurde zum erstenmal erkannt, dass diese neue Religion mit den Grundlagen des römischen Staates unverträglich sei. Dieser Grundsatz ergab sich von selbst aus dem streng monotheistischen Charakter des Christentums, dem- zufolge der nationale Kultus und die göttliche Verehrung des Kaisers ab- solut ausgeschlossen war. Die Bestrafung des Christentums war sonach legal; der Staat handelte in Notwehr. Allein solange das Christentum ungefährlich erschien, drückte man gern ein Auge zu; man bestrafte zwar, aber man dachte nicht daran, durch eine im ganzen Reich vorzunehmende planmässige Verfolgung das Christentum gänzlich auszurotten. Traian sprach den Grundsatz aus, die Christen zu bestrafen, aber nicht aufzu- suchen. Das Christentum war illegal und konnte zu jeder Zeit Repression erfahren, allein es wurde auch toleriert. Dass je nach der Individualität der regierenden Persönlichkeiten und nach der Stimmung des Publikums bald das eine, bald das andere überwiegen konnte, ist klar. Hadrians An- schauung, welche für volle Toleranz und gegen die Bestrafung der Christen als solcher sich aussprach, blieb vereinzelt. Seine Nachfolger hielten an

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Die heidnisohen Ut. SohriltotoUer und du ChriBteninin. 652.) 263

der Illegalität des Christentums fest. Mit der Zeit mehrten sich die An- zeichen von der Unverträglichkeit des Christentums mit den öffentlichen Interessen. Es genügte daher nicht mehr die vereinzelte Bestrafung der Christen, umfassendere Massregeln erwiesen sich als notwendig. Man sollte nun denken, dass es am einfachsten gewesen wäre, die Christen zur Annahme des nationalen Kultus zu zwingen. Allein die römische Re- gierung wagte lange nicht, diesen gerade aufs Ziel lossteuernden Weg zu beschreiten. Man zog es vor, indirekt zu verfahren. Septimius Severus verbot den Uebertritt zum Christentum und traf damit eine Massregel zum Schutz des Heidentums. Der Thraker Maximin suchte die Organi- sation der Kirche zu zerstören. Allein diese Massregeln führten den an- gestrebten Zweck nicht herbei. Mit Decius beginnt daher eine andere Politik in der Christenfrage. Durch Zwang sollten jetzt die Christen zum nationalen Kultus gebracht werden; es beginnt die systematische Aus- rottung des Christentums. Diese Politik verfolgte auch Valerianus, indem er unter Androhung der strengsten Strafen die Anerkennung des heid- nischen Kultus forderte und den christlichen Gottesdienst untersagte. Aber das Christentum war schon so erstarkt, dass es auch diese schweren Schläge überwinden konnte. Ja und damit beginnt die letzte Periode des Kampfes die Staatsgewalt sah sich sogar gezwungen, Schutzbriefe für das Christentum zu erlassen; so gleich der Sohn Yalerians, Gallienus. Unter Diocletian wurde nochmds der Versuch gemacht, in planmässiger Weise das Christentum zu vertilgen, um die nationale Religion zu retten. Auch dieser Versuch scheiterte. Im Jahre 318 erschien zu Mailand ein Toleranzedikt der Augusti Licinius und Constantin für die Christen; dieses Edikt beruhte auf dem Grundsatz der allgemeinen Religionsfreiheit, auf der Gleichstellung des Christentums und des Heidentums. Allein in Wahr- heit war damit der Sieg des Christentums entschieden ; denn das Heiden- tum war nicht fähig, die Konkurrenz auszuhalten. ^) So war denn das Christentum aus einer unscheinbaren, verächtlich behandelten Sekte zu einer massgebenden Macht im Römerreich geworden.

ß) Der Kampf des Chriatentams mit der heidniachen Weltsnachaunng.

652. Die heidnischen lateinischen Schriftsteller und das Christen- tum. Geraume Zeit verging, bis die lateinische Litteratur von dem Christen- tum Notiz nahm. Dies konnte erst in der Zeit geschehen, in der sich das Christentum von dem Judentum losgelöst hatte und sich überwiegend aus den Reihen der Heiden ergänzte. Zum erstenmal sprachen über das Christentum drei Schriftsteller, welche zu derselben Zeit lebten, der jüngere Plinius, Tacitus und Sueton. Die wertvollste Nachricht verdanken wir dem jüngeren Plinius und zwar seinem bekannten Brief, den er an Traian gerichtet hatte. Um für die polizeiliche Behandlung der Christen eine Grundlage zu erhalten, hatte er bei den Apostaten Nachforschungen über das Christentum angestellt. Das Ergebnis derselben war, dass ihm mit- geteilt wurde, die Christen kämen an bestimmten Tagen am frühen Morgen zusammen, um auf Christus als Gott (quasi deo) Lieder mit Responsionen

^) Vgl. Harnack, Die Miaaion nnd Auabreitung dea Chnatentama, Leipz. 1902, p. 12.

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264 l>i« hoidnisohen lat. Schriftateller and du Chriatentma. 652.)

zu singen und feierlich zu geloben, keinen Diebstahl, keinen Raub, keinen Ehebruch zu begehen, das gegebene Wort zu halten und kein Depositum abzuleugnen; später kämen sie nochmals zusammen, um ein gewöhnliches und unschuldiges Mahl gemeinschaftlich einzunehmen. Selbst eine Tortur, welche Plinius an zwei Diakonissinnen vornahm, ergab nichts für die Christen Belastendes, als einen .ungeheuren Aberglauben*. Wir finden in diesem Bericht ein wertvolles Zeugnis über die Auffassung Christi in der Ge- meinde, über die Anfänge des christlichen Gfottesdienstes, über das Liebes- mahl und über die Sitten der Christen. Tacitus kommt auf das Christen- tum zu sprechen, als er den neronischen Brand erzählt. Er weiss, dass der Christenname mit Christus zusammenhängt und berichtet, dass Christus unter Tiberius von Pilatus hingerichtet worden sei, und dass infolgedessen der . verderbliche Aberglaube" für eine Zeitlang^) zurückgedrängt wurde, aber bald nicht bloss in Judäa, dem Ursprung jenes Uebels, sondern auch in Rom um sich gegriffen habe. Man sieht, Tacitus hat einiges Wissen vom Christentum, aber es ist ihm ein verderblicher Aberglaube wie seinem Freund Plinius, die Christen selbst sind dem stolzen Römer offenbar zu- wider; weil sie sich von der menschlichen Gesellschaft abschliessen, ein „odium humani generis' schreibt er ihnen zu. Auch Sueton teilt mit Plinius und Tacitus die ungünstige Meinung vom Christentum, er nennt es einen «neuen schädlichen Aberglauben". Vielleicht hat der Historiker dasselbe noch an einer zweiten Stelle im Auge. In der Biographie des Claudius bringt er die Notiz: ,,Die Juden, die auf Anregung des Chrestus beständig Unruhen hervorriefen, vertrieb er aus Rom". Die Annahme, dass ein unbekannter Jude namens Chrestus die Unruhen veranlasst habe, ist nicht wahrscheinlich, wir haben es vielmehr mit einer Persönlichkeit zu thun, die allgemein bekannt ist. Wir haben also an Christus zu den- ken, der nicht selten auch Chrestus geschrieben wird. Die Unruhen werden sich auf die Stellung des Judentums zum Christentum bezogen haben; der Historiker, der davon Kunde erhielt, machte den Anlass des Streites (Christus) zum Urheber derselben und dokumentierte dadurch die in ge- bildeten Kreisen über das Christentum herrschende Unklarheit.

Diese Stimmen zeugen von der tiefen Verachtung, welche die ge- bildeten Kreise dem Christentum entgegenbrachten. Allein nur zu bald zeigte es sich, dass das, was man verachtete, eine ernste Sache war. Die Uebertritte zu dem Christentum wurden so zahlreich, dass die heidnische Bildung sich bedroht sah und an Verteidigung denken musste. Es ent- stand eine Litteratur, welche die Bekämpfung des Christentums zum Ziele hatte. Auch dieser Kampf wurde vorwiegend von Griechen geleitet und durchgefochten. Die zwei bedeutsamsten Bestreitungen des Christentums waren das „Wahre Wort**) von Celsus und die fünfzehn Bücher, welche am Ende des dritten Jahrhunderts der Neuplatoniker Porphyrius gegen die Christen geschrieben. Da im Jahre 448 ein kaiserliches Edikt befahl,

*) Vgl. darüber Weizsäcker, Das apostol. Zeitalter der christl. Kirche, Freib. i. B. 1886, p. 1.

') Aehnlich nannte der von Lactantius

bekämpfte Bestreiter des Christentums, wahr- scheinlich Hierocles, seine BQcher tf*XaXij9gTi (Lactant. div. inst. 5, 3, 22); vgl. anch Har- nack. Die Mission etc. p. 351.

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Die heidnisohen lat. Sohriftateller vnd das Christentam. 652.) 265

alle Exemplare des Werks aufzusuchen und zu verbrennen, ist diese viel- gefBrchtete Schrift und die sich gegen dieselbe kehrende Litteratur bis auf wenige Bruchstücke verloren gegangen. Etwas besser ist es mit dem Wahren Wort des Celsus gegangen, welches zwischen 177 180 entstand.^) Da sich die Widerlegung des Origenes in acht Büchern erhalten hat, sind wir im Stande, Gedankengang und Wortlaut der verlorenen Schrift zum grössten Teil wiederherzustellen. Diese Bestreitung des Christentums war die erste, welche eine wahrhaft wissenschaftliche genannt werden kann. Ihr ging aber eine auf römischem Boden zuvor, nämlich eine Rede von dem berühmten Rhetor M. Cornelius Fronte, dem Lehrer des M. Aurelius und L. Veras. Wir haben Kunde von derselben durch Minucius Felix, welcher in seinem Octavius das Christentum verteidigt. Wir vernehmen, dass Fronto die herkömmlichen Verleumdungen wie die von der blut- schänderischen Mahlzeit gegen die Christen erhob. Es ist aber eine, wie ich glaube, gegründete Vermutung, dass der erste Teil des Octavius, welcher eine Verteidigung des Heidentums enthält, im wesentlichen auf diese Rede Frontos zurückgeht. Auch bei Apuleius liegt allem Anschein nach eine Anspielung auf das Christentum vor; die Frau, die er in seinen Metamorphosen (9, 14) schildert, werden wir aller Wahrscheinlichkeit nach für eine Christin zu halten haben. Auch aus dieser Schilderang klingt die Verachtung des Christentums heraus.

Aus diesen Zeugnissen ersieht man, dass die römisch-heidnische Litteratur unseres Zeitraums sich nur selten mit dem Christentum be- schäftigte. Die Bildung war noch überwiegend heidnisch und liess sich nur schwer aus den gewohnten Geleisen drängen.

Antike Zeugnisse ttber das Ghrisfcentnm. a) Plinins epist Plinii et Traiani 96 p. 231 K. adfirmabant (die abtrOnnigen Christen) hanc fuisse summam vel ctdpae 9uae vel trraris, quod enent solUi stato die ante lueem eonvenire carmenque Chriaio quasi deo dieere secum invicem, seque sacramento non in scelus aliqttod ohetringere, aed ne furta, ne latro- cinia, ne aduUeria eammiUerent, ne fidem fatterent, ne depositum appeUati ahnegar ent: quibue peractie morem sibi discedendi fuisae rurausque ad eapiendum cibum, promiacuum tarnen et innoxium. ß) Tacitns ann. 15, 44 auctor nominia eiua {(Jhriatiani) Chriatua Tiberio im- peritante per proeuratorem Pontium Pilatum aupplido affeetua erat; repreaaaque in prae- sena exitiabilia auperatitio ruraum erumpebat, non modo per Judaeam, originem eiua mali, aed per urbem etiam. y) Suetonins Nero 16 afflicti aupplieiia Chriatiani, genua hominum auperatitionia navae ac nialeficae. Glaad. 25 ludaeoa impulaore Chreato aaaidue tumuUuantia Borna expulit. Vgl. über diese Stelle Keim, Rom nnd das Christentum, Berl. 1881, p. 171; £. Renss. Gesch. der hl. Schriften, Brannschweig* 1874, p. 96 (Jo6l, Blicke in die Re- ligionsgesch. 2. Abt, Bresl. 1883, p. 42); Hausrath, Nentestam. Zeitgesch. 3. T. (Heidelberg 1874) p. 81; Schttrer, Gesch. des jüdischen Volkes 3* (Leipz. 1898) p. 32; Weizsäcker, Das apostol. Zeitalter, Freib. i. B. 1886, p. 420; H. Schiller, Gesch. der röm. Eaiserzeit 1 (Gotha 1883) p. 447 Anm. 6. (f) Minncins Felix Octavias 9, 6 et de eonvivio notum eat; peiaaim omnea locuntur, id etiam Cirtenaia noatri teatatur oratio. Sl et de ineeato eonvivio fabulam grandem adveraum noa daemonum eoUio mentita eat ,, . , aie de iato (eonvivio) ei tuua Fronto non ut adfirmator teatimonium fedt, aed convieium ut orator adaperait (vgl. nnten p. 272). s) Apnleias Metamorph. 9, 14 Tgl. oben § 575 p. 141 und Lightfoot, The apostotic fathers P. 2 vol. 2 p. 582.

Litteratnr. Lardner, Testimonies of ancient heathens (Works VI nnd VII, London 1888); Tgl. den Abschnitt «Das Christentnm als weltherrschende Macht in seinem Ver- hlltnis znr heidnischen Welt nnd zum rOmischen Staat' in Banrs Das Christentam nnd die Christi. Kirche der drei ersten Jahrb., Tfibingen 1853, p. 357; R. von der Alm, Die Urteile heidnischer und jüdischer Schriftsteller ttber Jesus und die ersten Christen, Leipz. 1864 (Tendenzschrift); E. Zeller, Röm. und griech. Urteile über das Christentum (Deutsche

') Neumann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 58 Anm. 1.

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266 Torbemerkimgeii. 653.)

Randschau 11 (1877) p. 56); vgl den Abschnitt .Heidnische Urteile, die Widerleger des Christentums* in Keims Rom und das Christentom, Berl. 1881, p. 78; den Abschnitt «Das Christentom bei den heidnischen Schriftstellern* in Harnacks Gesch. der altchristl. Litt 1 p. 865; P. Siebert, Die ältesten Zeugnisse über das Christentum bei den rOm. Schrift- stellern, Progr. Charlottenb. 1897; J. Hostache, La persdcntion savante au IV^ si^cle (L'Universit^ catholique 36 (1901) p. 402).

Die einzelnen Werke der christlich-lateinischen Litteratur.

663. Vorbemerkungen. Das Christentum hat seine Wurzeln im Orient; bei seiner Ausbreitung gelangte es daher zuerst zu Griechisch- redenden. So ward die griechische Sprache das Organ, durch das das Christentum zu den Völkern sprach 771). Selbst in Rom bediente sich die christliche Gemeinde der griechischen Sprache als Verkehrsmittel. Erst allmählich drang auch die lateinische Sprache in das Christentum ein. Sie erschien hier in doppelter Gestalt; sie schmiegte sich entweder dem Volke oder dem Kreise der Gebildeten an, mit anderen Worten: sie erschien als Vulgärlatein oder als Schriftlatein. Den Afrikanern gebührt der Ruhm, die lateinische Litteratur christlichen Bekenntnisses geschaffen zu haben. Aber auch diese wie Tertullian waren manchmal gezwungen, ihre lateini- schen Schriften zugleich in griechischer Sprache erscheinen zu lassen. Eine Darstellung der christlichen lateinischen Litteratur in unserem Zeit- raum muss daher einen fragmentarischen Charakter haben; die Bewegung der christlichen Ideen kann nur durch eine Verbindung der griechischen und der lateinischen Litteratur christlichen Bekenntnisses erkannt werden.

In der Behandlung der christlichen Schriftwerke lateinischer Zunge verfolgen wir dieselbe Methode wie in der nationalen Litteratur. Wir nehmen die einzelnen Schriftsteller der chronologischen Reihenfolge nach vor. Bei den üebersetzungen, die mit der Litteratur nur in losem Zusammenhang stehen, haben wir uns gestattet, von der chronologischen Anordnung abzu- weichen.^) In Rückblicken werden wir die verschiedenen litterarischen For- men, welche die christliche Litteratur ausgeprägt hat, einer Betrachtung unterwerfen. Bei der Beurteilung der Autoren können selbstverständlich keine anderen Gesichtspunkte zu Grunde gelegt werden als die litterarhisto- rischen. Eine Wertschätzung, die ihren Massstab aus der Dogmatik ent- lehnt, ist also völlig ausgeschlossen; wir kennen keine Väter, sondern nur Schriftsteller. Auch schreiben wir keine Eirchengeschichte und keine Ge- schichte der Theologie, wir treten in eine Erörterung der christlichen Ideen nur insoweit ein, als sie zum Verständnis der Schriftstücke notwendig ist.

Ueher die Methode handeln Nitzsch, Geschichtliches und Methodologisches zur Pairistik (Jahrh. fttr deutsche Theol. 10 (1865) p. 37); Overbeck, Ueber die Anf3bige der patristischen Litt. (Sybels Hist Zeitschr. 48 N. F. 12 (1882) p. 417).

Litteratur. Von älteren Werken sind zu nennen Cave, Historia litteraria scrip- torum ecdesiasticorum 2 Bde., Basel' 1741/45; Oudin, Gommentarius de scriptoribus ec- clesiae antiquis 3 T., Leipz. 1722; von neueren Moehler, Patrologie oder christl. Litterär- gesch. hgg. von Reithmayr 1. Bd. (die drei ersten Jahrb.), Regensb. 1840 (mehr ist nicht erschienen); Nirschl, Lehrb. der Patrol. und Patrist. 3 Bde., Mainz 1881—1885; G. Erflger, Gesch. der altchristl. Litt, in den ersten drei Jahrb., Freib. i. B. und Leipz. 1895 (Nach- trftge, Freib. 1897); Fessler (f 1872), Institutiones patrologiae. Neu hgg. von Jungmann 2 Bde., Innsbruck 1890—1896; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt, bis Eusebius. 1. Teil: Die Ueberlieferung und der Bestand bearbeitet unter Mitwirkung von Preuschen, Leipz.

^) Bei den Üebersetzungen ist die Zeit Oberhaupt schwer zu bestimmen.

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M. MinnoinB Felix. 654.) 267

189B; Nachträge zum 1. Teil bei Harnack, Zar Ueberlieferungsgescii. der altchrisil. Litt. (Texte und Unters. 12, 1, Leipz. 1894); 2. Teil: Die Chronologie, 1. Bd.: Die Chronologie der Litt bis Irenaens, Leipz. 1892; 2. Bd.: Die Chronologie der Litt von Irenaeus bis Eu- sebius, Leipz. 1904; Cruttwell, A literary historv of early christianity 2 Bde., London 1893; 0. Bardenhewer, Patrologie, Freib. 1894, Freib.' 1901; Ehrhard, Die altchristl. Litt und ihre Erforschung seit 1880. Allgem. Uebersicht und erster Litteratorbericht (1880—1884) in den Strassborger Theol. Stadien 1. Bd., 4. und 5. Heft (1894); 1884—1900, 1. Abt: Die YomicAnische litt, (ebenda Snpplementbd. 1, 1900); H. Coqnoin, Histoire de la littdratnre chrötienne grecque et latine, üar-le-Duc 1901; 0. Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt 1. Bd.: Vom Aasgange des apostol. Zeitalters bis zum Ende des zweiten Jahrhanderts, Freib. i. B. 1902; 2. Bd.: Vom Ende des zweiten Jahrhunderts bis zum Beginn des vierten Jahrhanderts, Freib. 1908; H. Kihn, Patrologie 1, Paderborn 1904. Bahr, Gesch. der röm. Litt Bd. 4: Die christl.-r5ni. Litt. 1. Die chrisÜ. Dichter und Geschichtschreiber, Karls- ruhe* 1873; Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des Mittelalters 1. Bd.: Gesch. der christl.-lat Litt, von ihren AnfiUigen bis zum Zeitalter Karls des Grossen, Leipz.' 1889; Manitius, Gesch. der christl.-lat Poesie bis zur Mitte des 8. Jahrb., Stuttg. 1891.

Sammlungen der Autoren. Migne, Cursus patrologiae completos. I. Patrologia latina 221 T., Para 1844-1855; H. Patrologia graeca 161 T. in 166 V., Paris 1857—1866; Kritische Bearbeitung der Texte im Corpus scriptorum ecclesiasticorum latinorum, veran- staltet von der Wiener Akademie 1866 ff.; Sanctorum patmm opuacula selecta ed. Hurte r, Innsbruck 1868 ff. ; Monuments Germaniae historica. Jude ab anno Christi quingentesimo usque ad annum millesimum et quingentesimum. Edidit Societas aperiendis fontibus rerum Germanicarum medii aevi. Auetores antiquissimi 18 Bde., Berl. 1877—1898; Texte und Untersuchungen zur Gesch, der altchristl. Litt., herausgegeben von 0. v. Gebhardt und A. Harnack, 15 Bde., Leipz. 1882—1897, N. F. 1897 ff.; Krflger, Sammlung ausgew. kirchen- und dogmengeschichtl. Quellenschr., Freib. i. B. 1891 ff.; Texte and Studies, contri- butions to bibllcal and patristic literature. Edited by J. Armitage Robinson, Cambridge 1891 ff.; Die griech.-christl. Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte, herausgegeben von der Kirchenvftter-Kommission derkgl.preuss. Akad. derWissensch., Leipz. 1897 ff.; vgl. noch § 768. Sftmtliche Werke der Kirchenväter aus dem Urtexte in das Deutsche Obersetzt 39 Bde., Kempten 1830—1854; Bibliothek der Kirchenväter, Auswahl der vorzüglichsten patristischen Werke in deutscher Uebersetzung vonReithmayr und Thalhofer, Kempten 1869—1888; Library of Fathers of the holy catholic church, anterior to the division of the east and west, translated by Members of the english church 45 Bde., Oxford 1832 ff.; The Ante- Nicene Christian library. Translations of the writings of the Fathers down to a. D. 325. Edited by A. Roberts and J. Donaldson 24 Bde., Edinburgh 1866—1872; Nachtrag: Ante-Nicene Christian library. Additional volume containing early Christian works disco- vered since the completion of the series, and selections firom the commentaries of Origen. Ed. by A. Menzies, Edinburgh 1897; Ph. Schaff and H. Wace, A select library of Nicene and Post-Nicene Fathers of the Christian church 14 Bde., Buffalo and New York 1886—1890, second series, New York 1890 ff.

1. M. Minucius Felix. 654. Biographisches. In der Pariser Handschrift Nr. 1661, welche die sieben Bücher des Amobius ,, ad versus gentes*" 750) enthält, er- scheint als achtes Buch ein Dialog, welcher die Verteidigung des Christen- tums zum Ziele hat. Dieser handschriftlichen Ueberlieferung folgte auch die erste Ausgabe des Arnobius von Faustus Sabaeus Brixianus, welche 1543 in Rom erschien. Allein es gehörte nicht viel Scharfsinn dazu, um zu erkennen, dass der Dialog nichts mit Amobius zu thun habe. Welchen Autor man vor sich hatte, konnte man aus Lactantius und Hieronymus ersehen. Dort war von einem Minucius Felix die Rede, der einen Dialog mit dem Titel »Octavius'' geschrieben. Die äussere Verbindung des Minucius mit Arnobius wurde jetzt gelöst und seine schriftstellerische Individualität festgesteUt; sein Werkchen wurde zum erstenmal unter seinem Namen von Fran9ois Baudouin (Balduinus) im Jahre 1560 publiziert. Seitdem wurde das „goldene*"^) Büchlein viel und gern gelesen; damit stellten sich

') , Aureum opascalum * nennt esvanHovenin seiner epistola (Linclners2. Ausg. p. 29 1 ) .

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268 ^' Minnoiiis Felix. 654.)

aber auch Probleme ein, die gelöst werden mussten, wenn man zur vollen Würdigung des Schriftchens gelangen wollte. Vor allem musste die Zeit des Autors ermittelt werden, dann war auch der Standpunkt, von dem aus Minucius schrieb, ins Auge zu fassen. Beide Fragen sind noch kontro- vers. Vorläufig stellen wir das Wenige, was wir über die Lebensverhält- nisse des Schriftstellers wissen, hier zusammen. Abgesehen von den No- tizen des Lactantius und Hieronymus ist die einzige Fundstätte für unsere Kenntnis der Dialog selbst. Aus demselben ersehen wir, dass Minucius eine ausgezeichnete Bildung erhalten; er ist in der römischen wie grie- chischen Litteratur belesen, auch die rhetorische Bildung seiner Zeit hat er vollständig in sich aufgenommen. Sein Studiengenosse (contubemalis 1, 1) war Octavius Januarius, mit dem ihn die innigste Seelengemeinschaft verband. Von Geburt aus waren beide Heiden, und als solche hatten sie sich von den Irrungen der Jugend nicht freigehalten. Beide ergriffen die Laufbahn eines Sachwalters. In diesem Beruf hatten sie mannigfach Ge- legenheit, sich an den Ghristenverfolgungen zu beteiligen. Allein viel- leicht bewirkte die Standhaftigkeit der Christen, die sie hiebei kennen lernten, dass sie anderen Sinnes wurden. Octavius trat zum Christentum über, und ihm folgte Minucius Felix. Als die in dem Dialog geschilderte Unterredung stattfand, lebte angeblich nur noch Minucius in Rom, Octa- vius dagegen hatte seinen Wohnsitz in einer überseeischen Provinz und war zum Besuch seines Freundes nach Rom gekommen. Als Minucius den Dialog schrieb, war der Freund längst verstorben. In dem Dialog kündigt er noch eine Schrift „de fato* an. Und Hieronymus berichtet in der That, dass unter dem Namen des Minucius eine Schrift mit dem Titel «de fato vel contra mathematicos' im Umlauf sei, allein er glaubt wegen der Stilverschiedenheit, die diese Schrift von dem Dialog trenne, nicht an die Echtheit derselben. Wie dem auch sei, die Schrift hat sich nicht erhalten.

Zeugnisse Ober Minucius Felix. Lactant. div. inst. 5, 1, 21 si qui forte littera- torum se ad eam (veritatem Christianam) contulerunt, defensUmi eins non auffeeerunt. ex iie qui mihi noii eunt Minucius Felix non ignohilis inter eaueidicos loci fuit. huius libeff eui Octavio tituluB est, deckirat, quam idoneus verUatis asserior esse potuisset, si se tctum ad id Studium contulisset, Septimius quoque TertuUianus etc. Hieronym. de vir. ill. 58 Minu- cius Felix, Romae insignis eausidicus, scripsit dialogum Christiani et ethniei disputantis, qui Octavius inscribitur, sed et alius sub nomine eius fertur De fato vel contra mathe- matieos, qui, cum sit et ipse diserti hominis, non mihi videtur cum superioris libri stilc convenire. Epist. 70, 5 (22, 668 Migne) Minucius Felix, eausidicus Romani fori, in librOf cui titulus Octavius est, et in altero contra mathematicos {si tarnen inscriptio non mentitur auctorem), piid gentilium scripturarum dimisit intactum? Vgl. Böen ig, Ausg. p. 65. Ueber den juristischen Beruf vgl. Octav. 2, 3: sane et ad vindemiam feriae tudiciariam curam relaxaverant, 28, 3 nos tarnen cum sacrilegos aliquos et incestos, parrieidas etiam de f endendos et tuendos suscipiebamtts, hos (Christianos) nee audiendos in totum ptUäbamus, nonnumquam etiam miserantes eorum ertidelius saeviebamus, ut torqueremus eonfitentes ad negandum etc. Vgl. Monceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chr6tienne 1 (Paris 1901) p. 463, der ausfObrlich Minucius Felix als Afrikaner zu erweisen sucht. Der Name Minu- cius Felix erscheint allerdings auf afrikanischen Inschriften; vgl. CIL 8, 1964; Supple- ment 12499. Die ttbrigen Notizen Ober Minucius und Octavius finden sich in der Einleitung der Schrift.

Die Schrift de fato wird angekündigt Octav. 36, 2: ac de fato satis, vel si pa\m pro tempore, disputaturi alias et uberius et plenius.

Litteratur. Die reichhaltige Litteratur über Minucius Felix ist übersichtlich und mit vorausgehenden Raisonnements zusammengestellt von J. P. Waltzing, Bibliographie

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M. Minnoins Felix. 655.) 269

de MinnciiiB Felix (Le Mus^e Beige 6. ann^e, 15. Avril— 15. Juillet 1902 p. 5; jetzt in seiner An^., Löwen 1903, p. 5); vgl. dazu A. Ehrhard, Die altchristl. Litt und ihre Erforschung seit 1880, erster Bericht (1880—1884), Strassborger theol. Stud. 1. Bd., 4. und 5. Heft (1894) p. 118; zweiter Bericht (1884—1900), ebenda Snpplementbd. 1 (1900) p. 284.

665. Inhalt des Octavins. Die Schrift stellt sich uns dar als ein Denkmal liebevoller Erinnerung, das Minucius seinem dahingegangenen Freund Octavius Januarius setzt; er erzählt uns eine Unterredung, durch die Octavius einen dritten Freund, Gaecilius Natalis, dem Christentum ge- wann. Die Unterredung fand im Herbst während der Gerichtsferien in Ostia am Meeresstrande statt; als Sprecher wollen Gaecilius und Octavius auftreten, indess Minucius die Rolle des Schiedsrichters übernehmen soll. Zuerst ergreift Gaecilius das Wort, um die heidnische Weltanschauung zu verteidigen. Er stellt sich zunächst auf den Standpunkt des Skeptikers und wundert sich, dass solche ungebildete Leute, wie es die Christen sind, über Dinge, welche den unausgesetzten Bemühungen der Philosophen Jahrhunderte hindurch verschlossen blieben, ein Wissen für sich bean- spruchen und bestimmte Sätze aufstellen. Diese Sätze, welche eine schaffende und fürsorgende Gottheit behaupten, erweisen sich, wie er meint, als völlig unsicher, wenigstens vermag die Spekulation, wenn sie sich in diese dun- kelen Gebiete begibt, Erklärungen zu geben, durch welche jene Sätze auf- gehoben werden und durch die, falls nicht die Unmöglichkeit, die Wahr- heit zu erkennen, gefolgert wird, nur die Annahme eines blind waltenden Zufalls ttbrig bleibt. Gegenüber dieser Erkenntnis wäre es Thorheit, den Glauben der Vorfahren aufzugeben und den Göttern die Verehrung zu versagen, zumal die Römer die Kulte aller Nationen in sich aufnahmen und sich dadurch der Weltherrschaft würdig erwiesen. Uebrigens haben die Voreltern nicht ohne Grund die religiösen Institutionen aufs gewissen- hafteste beobachtet, denn sie hatten das Eingreifen der Götter erfahren. Mögen daher die Ansichten über das Wesen der Götter noch soweit aus- einandergehen, so herrscht doch bezüglich ihrer Existenz allgemeine Ueber- einstimmung, und eine Auflehnung gegen diesen Glauben darf nicht ge- duldet werden, am wenigsten von dem lichtscheuen Ghristengesindel. Gae- cilius ergeht sich nun in einer gehässigen Schilderung des christlichen Lebens; er tadelt das der Oeffentlichkeit abgekehrte, geheimnisvolle, un- sittliche Treiben der Christen und ihren schädlichen Kultus; auch ihre absurden Lehren, wie die Annahme eines Untergangs der Welt durch Feuer, der Glaube an eine Auferstehung und an eine Vergeltung im Jen- seits sind ihm ein Greuel. Wie irrig diese Hoffnungen auf ein ewiges seliges Leben sind, lehrt ein Blick auf das gegenwärtige Leben der Christen mit ihren Leiden und Qualen. Wenn Gott hier nicht hilft, warum sollte er dort helfen! Der Redner kehrt am Schluss zu dem Gedanken zurück, mit dem er begonnen hatte, zu dem Lob des Skeptizismus und der Zurück- haltung in den überirdischen Dingen (c. 13).

Nach einer kleinen Pause, welche durch eine Aufforderung des Minu- cius zur Vorsicht den Reden gegenüber und durch eine kurze Erwiderung des Gaecilius ausgefüllt wird, ergreift Octavius das Wort zur Verteidigung des Christentums. Seine Entgegnung hält sich genau an die Rede des Gaecilius. Mit einigen allgemeinen Einwürfen beginnt die Widerlegung.

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270 M. Minnoma Felix. 655.)

OctaviuB tadelt die schwankende Haltung des Qegners in der vorliegenden Frage und nimmt fßr alle Menschen, auch für die Armen und ungebildeten, die Möglichkeit, die Wahrheit zu finden, in Anspruch. Dann führt er aus, dass für den Menschen die richtige Einsicht in das Weltganze absolut notwendig sei; eine Betrachtung desselben, zu welcher der Mensch von Natur die Bestimmung erhalten hat, führt aber zu der Annahme einer göttlichen Vorsehung (17, 4 18, 3) und eines einzigen göttlichen Wesens, auf welches auch die gewöhnlichen Redeweisen des Volkes, die Aussprüche der Dichter und Philosophen führen. Gegenüber diesem Gonsensus können die alten Götterfabeln nicht in Betracht kommen. Damit treten wir in den negativen Teil der Rede, welcher sich die Erklärung des nationalen Götterglaubens zum Ziele setzt. Die Götter werden zunächst mit Euhe- merus als verstorbene Menschen erklärt, die wegen grosser Verdienste göttliche Ehren erhielten; besonders bei dem obersten der Götter, dem Saturnus, ist der irdische Ursprung nicht zweifelhaft. Auf menschlichen Ursprung weisen auch die heiligen Gebräuche und Mysterien, femer die äussere Darstellung der Götter. Die Dichter, besonders Homer, haben diese Göttergeschichten erfunden, und thörichterweise werden sie in der Schule der Jugend eingeprägt. Sonderbar ist auch die Verehrung der Götterstatuen, die doch von Menschen fabriziert und oft von Tieren ver- unehrt werden. Es ist ejn Irrtum, zu glauben, die Religion habe den Grund zur Weltherrschaft der Römer gelegt; die Anfänge des Römer- reiches zeigen Verbrechen auf Verbrechen ; was die Römer sich erwarben, verdankten sie der Gewalt. Auch was Caecilius von dem Wert der Au- spizien, Augurien und Orakel gesagt, ist nicht stichhaltig, wie Beispiele darthun. Haben aber die Auspizien und Orakel einmal das Richtige ge- troffen, so war dies, wenn nicht hier der Zufall sein Spiel trieb, ein Werk der Dämonen, deren Treiben eingehend geschildert wird. Die Dämonen sind es auch, welche die Ghristenverfolgungen hervorrufen, die nur durch die Unbekanntschaft mit der christlichen Lehre möglich sind. Die Dä- monen sind es endlich, welche die albernen Märchen vom Gottesdienst der Christen ausstreuen. Die Widerlegung dieser Märchen erfolgt in der Weise, dass die Dinge, welche den Christen vorgerückt werden, vielmehr bei den Heiden aufgezeigt werden. Dabei werden rührende Schilderungen christlichen Lebens eingestreut. Dem Vorwurf gegenüber, dass die Christen keine Tempel und Altäre hätten, wird die geistige Gottesverehrung stark betont und als das schönste Opfer ein reines Herz hingestellt. Gott, wenn wir ihn auch nicht sehen können, ist überall; in ihm leben und weben wir. Endlich kommt die Rede auf die Lehren von dem Untergang der Welt durch Feuer, der Auferstehung des Menschen und der Vergeltung in einem Jenseits. Zur Verteidigung dieser Lehren beruft sich Octavius darauf, dass auch die Philosophen die Zerstörung der Welt sehen, indem sie einen Schatten von der Weisheit der Propheten erfasst haben. Auch für die Auferstehung gibt es Zeugen unter den Philosophen; sie ist fflr Gott, der aus Nichts schaffen konnte, keine Unmöglichkeit, sie findet ihre Analogie in der Natur. Dass sich so viele gegen die Auferstehung sträuben, hat darin seinen Grund, dass sie eine ewige Vergeltung fürchten. Und

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M. MinnoinB Felix. 656.) 271

doch verkündete auch diese der Dichtermund. Dass aber den Heiden eher die ewige Höllenstrafe droht als den Christen, ist eine Folge ihrer mangelnden Gotteserkenntnis und ihres schlechteren Lebens. Der Ge- danke, dass über uns alle das Fatum entscheide, ist ein unberechtigter. Um die Hofhungen der Christen auf eine ewige Belohnung unwahrschein- lich erscheinen zu lassen, hatte Caecilius auch die Armut, die Krankheiten, die Martern, von denen die Christen in diesem Leben heimgesucht werden, angeführt; Octavius erörtert nun den Wert der Armut und der Krank- heiten für den Christen und schildert mit lebhaften Farben die Freude, mit welcher der Christ als Streiter Gottes die Verfolgungen über sich ergehen lässt; denn sein Lohn ist das ewige Leben. Auch die äusseren Güter haben für die, welche Gott nicht kennen, keinen Wert. Gern ver- zichtet der Christ auf die heidnischen Vergnügungen, wie die Schauspiele, deren heidnisch-religiöser Ursprung und deren sittliche Gefahren er kennt. Die Opfermahlzeiten verschmäht er als einen Huldigungsakt für die Dä- monen; auch die Bekränzung erachtet er als unzulässig. Die Krone, die seiner wartet, ist die ewige. Und in dieser Hof&iung lebt er dahin, mögen die Philosophen ausspinnen, was sie wollen. Der Christ hat die Wahr- heit, die jene nicht finden konnten. Und mit der Aufforderung, dieser Wahrheit zu dienen, schliesst Octavius seine Rede.

Als Octavius geendet hatte, herrschte eine Zeitlang tiefes Schweigen; da brach Caecilius in die Worte aus: Octavius hat über mich gesiegt, ich aber über den Irrtum. Damit bekannte sich Caecilius als im wesentlichen für das Christentum gewonnen, und Minucius war das Schiedsgericht er- spart. Erfreut brach die Gesellschaft auf.

Disposition des Octavius. Eine solche in Fonn einer OegenttbeisteUung der sich entsprechenden Partien der beiden Redner geben Lindner in der Einleitung seiner Ausg., Langensalza 1778 (auch abgedruckt in der englischen Ausg. von Holden p. 29 und bei Waltzing p. 57) und Ebert, Abb. der sächs. Oes. der Wissensch. 5 (1870) p. 882.

660. Tendenz und Zeit der Schrift. Jeder Leser, welcher der In- haltsübersicht, wie wir sie gegeben haben, folgt, wird erstaunt sein, dass eine Schrift, welche man allgemein als eine Verteidigung des Christen- tums ansieht, so wenig spezifisch christliche Gedanken enthält. Wir finden in der Schrift keine direkten Bibelcitate, der Name Christi ist ängstlich ver- mieden, die Offenbarung, der Hauptpfeiler des Christentums, wird nirgends als grundlegender Faktor vorgeführt, i) Man hat diese befremdende Er- scheinung auf verschiedene Weise zu deuten versucht;*) man hat gesagt, dass Minucius Felix in seinem Octavius nur eine Vorbereitung für die christ- liche Lehre geben wollte und deren eigentliche Darstellung späteren Schriften vorbehalten habe; andere sind zu der Ansicht gekommen, Minucius Felix gebe wirklich in der Schrift sein volles Wissen über das Christentum, und haben ihn dementsprechend als einen Neubekehrten, der noch nicht völlig in die Geheimnisse des Christentums eingedrungen sei, oder als einen Philosophen betrachtet, der das Christentum nach seiner Art sich zurechtgelegt hätte. Beide Erklärungsversuche halten einer umsichtigen

») Vgl. jedoch J. Vahlen, Äermes 30 1 35, 1), Le Mus^e Beige 1 (1897) p. 176. (1895) p. 386; V. Carlier, Authenticit^ de I •) Vgl. auch Monceanx, Eist. litt, de

denx passages de Minucius Felix (34, 5 et j TAfrique chr^t. 1 p. 492.

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272 M. Minuoins Felix. 656.)

Prüfung nicht Stand. In ganz naturgemässer Weise erkl&rt sich die in Frage stehende befremdliche Erscheinung, wenn Minucius Felix seiner Apologie eine bestimmte Vorlage zu Grund legte; denn hier konnte er sich auf die Abwehr beschränken, sein Zweck war mit der Zurück- weisung des Angriff erfüllt. Auf eine solche Vorlage deutet der Autor selbst hin, indem er zweimal eine Bede des M. Cornelius Fronte erwähnt. Die Vermutung lag nahe, dass die Bede des Gaecilius die wesentlichen Angriffspunkte des berühmten Bhetor reproduziere und dass ihre Zurück- weisung das Ziel der Schrift sei. Jedermann wird zugeben, dass ein An- griff Frontos bei der hohen gesellschaftlichen Stellung, welche dieser Mann einnahm war er doch sogar Prinzenerzieher für die Christen keine gleichgültige Sache war und eine Abwehr dringend notwendig machte. Jetzt begreifen wir leicht, warum sich der Autor auf die Negation be- schränkte und sowenig Positives aus dem Christentum mitteilte. Bei Fronto und den Gebildeten der damaligen Zeit überhaupt konnte man sich sicher- lich keine grosse Hoffnung auf Annahme des Christentums machen; man musste zufrieden sein, wenn man den furchtbaren Hass gegen das Christen- tum zurückdrängte; der wirksamste Erfolg konnte aber in dieser Beziehung nur dann erzielt werden, wenn man diese Leute mit ihren eigenen Waffen bekämpfte, d. h. keine anderen Voraussetzungen machte, als die nationale Bildung an die Hand gab, dies war aber der philosophische Mono- theismus.^)

Mit der Darlegung der Tendenz des Dialogs haben wir zugleich die Zeitbestimmung desselben gewonnen. Es ist nicht wahrscheinlich, dass, wenn Minucius Felix sich die Bede Frontos zum Gegenstand seiner Ab- wehr erkor, dies zu einer Zeit geschah, in der dieselbe kein aktuelles Interesse mehr hatte, also nach dem Tode Frontos. Es kommt hinzu, dass dieses litterarische Produkt Frontos, abgesehen von Minucius Felipe, von keinem Autor mehr citiert wird, also bald, wie es scheint, der Ver- gessenheit anheimfiel. Leider sind wir über das Todesjahr Frontos nicht unterrichtet. Soviel können wir aber sagen, dass über Marcus' Tod hinaus (180) Fronto nicht leicht gelebt hat. Etwas weiter zurück führt uns eine Argumentation des Dialogs. Um den einen Gott zu erweisen, nimmt er auf die analogen Erscheinungen des Erdenlebens Bezug und fragt (18, 5), ob jemals eine gemeinschaftliche Begierung mit Treue begann oder ohne Blutvergiessen beendet wurde. Wann konnte ein Zeitgenosse Frontos dies schreiben? Doch wohl nur, wenn er den Kondominat des Kaisers Mark Aurel und des L. Verus noch nicht erlebt hatte, also vor 161. Darnach fiele unser Dialog entweder in die Zeit desAntoninus Pius oder in die Hadrians.

Fronto bei Minacius Felix. 9, 6 et de eonvivio notum e9t; paseim amnes lo- cuntur, id etiam drtensis noatri teetatur oratio. 81 , 2 sie de isto {incesto eonvivio) et tuus Fronto non ut adfirmator teatimonium fecit, sed convicium ut orator ctdspersit, 14, 1 Sic Caeeiliua et renidens {nam indignationis eiue tumorem effusae orationis impetus reUucaveraty. 'eequid ad hae& ait *audet [Oetaviwt\ homo Plautinae proaapiae, ut pistorum praeeipnus, ita poetremus phüosophorumf Nachdem CaeciUus die Rede geendet, fILhrt Minucins fort:

^) Bezeichnend sind die Worte (Octav. 1 sapientes vestros in aliquem modum nobiecum 34, 8): ad propoeitum satis est, etiam in hoc \ conaonare; vgl. Boenig, Progr. 1897, p. 16.

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M. Minnoiiui Felix. 656.) 273

*parc^ inquam 'in eutn plaudere; neque enim prius exuliare te dignum est eon- cinnitate eermonie quam utrimque pleniue fuerU peroratum, nMxime cum non laudi, set veritati dieeeptatio veetra nitatur. Die gesperrten Worte können nur bedeuten, dass es sich für Caecilius Natalis nicht gezieme, ehe Oetavius gesprochen, Über die Goncinnität seiner Rede zu frohlocken. Vergleichen wir nun die triumphierenden Worte des Caecilius, wie sie im Text stehen: ecquid philosophorum, so sehen wir, dass diese, wenn das Subjekt Oetavius ist, nicht auf ein Triumphgeschrei des Caecilius über die Concinnitftt seiner Rede gedeutet werden können; denn jedermann wird den Gedanken ausgedrückt finden: Hat Oetavius den Mut, auf das Gesagte etwas Stichhaltiges zu erwidern? Auch in anderer Beziehung bietet die Stelle Schwierigkeiten dar. Man erklärt homo Plautinae prosapiae als einen wie ein Hund belfernden Menschen; vgl. G. Goetz, Rhein. Mus. 34 (1879) p. 496. Diese rohen Schmfthworte finden keine Entschuldigung durch den Eingang des 8. Kapitels. Es ist jetzt üblich geworden, die Lästerung damit zu erklären, dass Oetavius Advokat war; vgl. Baehrens, Ausg. p. XXVn. Allein die Roheit ist in diesem Fall noch grösser, weil durch die Worte auch Minucius getroffen wird, der ebenfalls Advokat war. Das Wort pistorum spottet jeder Erklärung, solange Oetavius das Subjekt bleibt. Endlich ist es un- begreiflich, wie man den philosophisch gebildeten Oetavius selbst im Scherz postremus philosophorum nennen kann. Diese Schwierigkeiten haben mich veranlasst, in einem Auf- satze (Rhein. Mus. 50 (1895) p. 124) Oetavius zu streichen und als Subjekt des Satzes Fronte anzusehen; auf diesen passen alle Prädikate. Als homo Plautinae prosapiae könnte zwar Fronte nach der gewöhnlichen Erklärung als Advokat und Schmähredner auf die Christen chanücterisiert werden, allein hier scheint er von einer anderen Seite aus betrachtet worden zu sein. Es ist bekannt, dass Fronte eine neue Stilrichtung begründete, welche in der Nachahmung der Alten ihren Schwerpunkt hatte. Dass unter diesen Alten Plautus eine hervorragende SteUe einnehmen musste, ist klar, und es kann nachgewiesen werden, dass Fronte seinen Wortschatz in starkem Masse aus Plautus nahm; vgl. Studemund, Epist. crit in Klnssmanns emendationes Frontonianae, Berl. 1874, p. XXXII; Th. Schwierczina, Frontoniana, Diss. Breslau 1888, p. 19. Man wird also unter Plautina prosapia die Sippe der Antiquarier zu verstehen haben; werden die Worte aber so gedeutet» so wird auch das bisher unerklärt gebliebene pistorum seine rechte Beziehung erhalten. Von Plautus war bekannt (Gellius 3, 3, 14), da»B er in einer Notlage sich als MOhlbursche (pistor) verdingen musste. Wie man also Plautus scherzweise einen pistor nennen konnte, so wohl auch die Plautiner pistores, und dies umsomehr, als ihr handwerksmässiges geistloses Schaffen be- kannt ist Mit praedpuus ist aber Fronte richtig als Führer der Antiquarier hingesteUt. Dass das Prädikat postremus philosophorum auf den einfältigen Fronto ebenfalls passt, braucht nicht weiter dargelegt zu werden. Haben wir mit Recht das Wort Oetavius aus- gesc^eden und alsdann die Worte richtig gedeutet» so wird das exultare eoncinnit<Ue ser^ monis von Seiten des Caecilius sofort verständlich. Minucius Felix hatte die Gedanken der Rede Frontos in seinen Stil umgesetzt und lässt den Caecilius höhnisch fragen, ob so etwas Fronto fertig bringe. Die Worte eequid philosophorum enthalten sonach einen Ausfall gegen die Stilrichtung Frontos, die Modekrankheit jener Zeit. Da Fronto durch audet zu einem Wettkampf aufgefordert wird, muss, wenn unsere Hypothese begründet ist» der Dialog Oetavius zu Lebzeiten Frontos geschrieben sein. Dass Mmucius Felix den An- griff gegen iVonto dem Caecilius zuteilt, kann auf den ersten Blick Befremden erregen. Allein man darf nicht übersehen, dass Minucius Felix dem Caecilius die Worte geben musste, weil er als Schiedsrichter nicht sein Urteil, bevor Oetavius gesprochen, abgeben durfte und sich nicht gut selbst loben konnte. Gegen die hier entwickelte Ansicht vgl. C. Weyman, Beilage zur Allgem. Zeitung 1895 Nr. 120; F. X. Funk, Theol. Quartalschr. 78 (1896) p. 849; Th. Zielinski, Cicero im Wandel der Jahrhunderte, Leipz. 1897, n. 72; Boenig, M. Minu- duB Felix, Königsberg 1897, p. 18 Anm. 2; A. Ehrbar d, Strassb. tneol. Stud. Supplementbd. 1 (1900) p. 287; J. P. Waltzing, M4knges Boissier, Paris 1903, p. 460 Anm. 1. Fi-onto scheint in seiner Rede besonders Cicero .de natura deorum* benutet zu haben. Die von Keim (Celsus* wahres Wort p. 156) aufgestellte Behauptung, dass in der Rede des Cae- ciUns CeLsua* .Wahres Wort* verwertet sei, welcher Dombart (p. IX) beipflichtet, während Baehrens (p. VUI) und Kühn (Der Oetavius des M. F. p. 67) opponieren, ist chronologisch unmöglich.

Verhältnis des Minucius Felix zu anderen Autoren. In Bezug auf die Sprache kommt hier auch die Rede des Caecilius in Betracht (über Anklänge an ver- Bchiedene Autoren vgl. Kühn p. 11); in Bezug auf die Quellen ist für M. F. nur die Rede des Oetavius beizuziehen.

a) Lateinische Autoren:

1. Cicero de natura deorum. Vgl. Behr, Der Oetavius des M. M. F. in seinem Verhältnis zu Ciceros Büchern d. n. d., Diss. Jena 1870; F. Ketek, Anklänge an Ciceros «de natura deorum' bei Minucius Felix und TertuUian, Progr. Wien 1901. Eine Ueber- BiHidbuch der Uaai. AltertmnswiMeiMohalt. Vm, 8. 2. Aufl. 18

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274 M. XinnoiiiB Felix. 656.)

ncht der benutzten Stellen gibt Wilhelm p. 4 (ergAnzend E. J. Neamann, Rhein. Mob. 36 (1881) p. 155). Auch de div. ist an einigen Stellen herangezogen.

2. Seneca. «Nftchst Cicero liefert ihm besonders Seneca manchen erwünschten Gedanken in klassischer Form* (Dombart, Ausg. p. 185, der eine Reihe von 'Stellen yer- gleicht; Eflhn p. 20; Wilhelm p. 29; Y. Garlier, Minndns Felix et S^n^ne (Le Mns^e Beige 1 (1897) p. 258); Barger, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 459; Minncins Felix and Seneca, Mfinchen 1904.

3. Ueber die angenommene gemeinsame Quelle des TertuUian und Minu- cius Felix v^. den folgenden Passus. Eine solche ist ganz unwahrscheinlich.

4. Die Abhängigkeit des Minucius Felix von Tertullians Apologeticus ist unmöglich, wenn der Dialog, wie wir annehmen, zu Lebzeiten Frontos verfasst wurde. Dagegen muss die Abh&ngigkeit Tertullians von Minucius Felix angenommen werden. Ver- gleichen wir Minucius (Octav. 21, 4): seit hoc (Satumum hominem fuisse) Nepoa et Catsiw

in hittaria und TertuUian (Apol. c. 10) Satumum neque Diodarui Oraeeus aut lliallus

neque Cassius Severua aut Cornelius Nepos .... aliud fuam hominem fromulgaverunt, so finden wir bei TertuUian einen Fehler, indem er Cassius Severus anf&hrt, während doch Cassius Hemina gemeint ist. Dieser Fehler erklärt sich leicht, wenn TertuUian als Vor- lage Minucius Felix hatte; er ergänzte falsch den Namen Cassius zu dem bekannten Cas- sius Severus. Weniger leicht ist die Erklärung, wenn Minucius den TertuUian zur Vorlage hatte, weü wir annehmen mOssten, dass Minucius seine QueUe verbesserte.

ß) Griechische Autoren.

a) Piaton. Ueber die Nachahmung des platonischen Phaedo im Ueberleitungsstäcke ▼om ersten zum zweiten Teil vgl. J. Vahlen, Ind. lect Berl. 1894, p. 21; J. P. Waltzing, Minucius Felix et Piaton (Mölanges Boissier, Paris 1903, p. 455).

b) Die Abhängigkeit des Minucius Felix von griechischen Apologeten ist von vorn- herein sehr unwahrscheinlich; vgl. Boenig, M. Minucius Felix, Königsberg 1897, p. 18; Monceaux, Hist. Utt de l'AMque chröt. 1 p. 487; Waltzing, Bibliographie p. 87.

1. Justinus. Die Abhängigkeit des M. F. von Justin sucht txi erweisen Schwenke, Jahrb. fttr protest Theol. 1883 p. 277. AUein Wilhelm p. 60 bezweifelt die Richtigkeit des Ergebnisses. Auch Harnack (Gesch. der altchristl. Litt 1 p. 100; Texte nnd Unters. 1 p. 132) behauptet, dass eine solche Abhängigkeit nicht erwiesen werden könne.

2. Tatian. Ueber das Verhältnis des Minucius Felix zu Tatian handeln Schwenke 1. c. p. 278; Wilhelm p. 67. An ein Abhängigkeitsverhältnis ist nicht zu denken. Har- nack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 486 fügt, nachdem er vorausgeschickt, dass M. F. den Tatian weder erwähnt noch benutzt, folgendes bei: »M. F. scheint f&r die Verhöhnung der alten Götter dieselbe heidnische Schrift wie Tatian gebraucht zu haben, vieUeicht die rotjtmy ffoQa des Oenomaus (Texte und Unters. 1 p. 218)*.

8. Athenagoras. Die Abhängigkeit des M. F. von Athenagoras sucht nachzu- weisen Loesche, Jahrb. ftlr protest. Theol. 1882 p. 168. Dagegen Eühn p. 12; Schwenke, Jahrb. für protest. Theol. 1883 p. 279; E. J. Neumann, Gott gel. Anz. 1884 p. 358.

4. Theophilus von Antiochien. Eine Benutzung des Theophilus durch M. F. wird von Dombart, Ausg. p. 188 behauptet; vgl. dagegen Schwenke p.283; Wilhelm p.68.

5. Clemens Alexandrinus. Dass zwischen Clemens Protrepticus nnd Minucius kein Abhängigkeitsverhältnis zu erweisen ist» zeigt Wilhelm p. 72.

Geschichte der Frage Aber die Zeit des Octavius. Seit der Loslösung des Minucius Felix von Amobius (1560) erhob sich auch die Frage nach der Zeit des Autors. Sie trat aber meist in der Form auf, dass man den neuen Autor im Verhältnis zu dem längst bekannten TertuUian in Betracht zog und daher den Octavius mit dem Apologeticus verglich. Lange Zeit war die Meinuxig die herrschende, dass TertuUian frOher als Mmucius Felix sei. Zuerst trat Daniel van Hoven, Campensia (Campio 1766) ftlr die Priorität des Minucius ein, ihm folgten in unserem Jahrhundert Niebuhr, der (Kl. hist. Sehr. 2 p. 56) den Autor in die Zeit des Antoninus setzt, Russwurm (Ausg., Hamb. 1824); Meier (Com- ment de Min. Fei., Zürich 1824); Muralt (Ausg., Zflrich 1836), der eine eingehendere, freilich nicht durchschlagende BoweisfElhrung angetreten hat (vgl. Ebert p. 323). Diesen Mangel sucht Ebert in seinem Aufsatz „Tertulliuis Verhältnis zu M. F.' (zuerst erschienen 1868, dann in den Abb. der sächs. Ges. der Wissensch. 5 (1870) p. 320) abzuhelfen; eine genaue Vergleichung der beiden Autoren ftihrt ihn zu dem seiner Ansicht nach festen Re- sultat, dass der Octavius von TertuUian im Apologeticus benutzt ist. Dieser Ansicht trat Hartel (Zeitschr. fOr österr. Gymn. 20 (1869) p. 348) entgegen und steUte den Satz auf (p. 867), dass weder der Apologeticus (des TertuUian) aus dem Octavius noch dieser aus lenem geflossen sein könne, diese vielmehr beide aus einer und derselben Quelle, einer in lateinischer Sprache abgefassten Apologie, schöpften. AUein Hartel fibeizeugte den von ihm bekämpften Ebert (vgl. dessen Gesch. der Litt des Mittelalters 1* p. 26) ebensowenig

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M. Minnoiiis Felix. 656.) 275

wie dieser Harte 1 (Paiar. Shid. 2 (Separatabdr. aus den SitsniDgsber. der Wiener Akad. Bd. 121, 1890) p. 18). Hartel pflichteten dagegen bei Wilhelm, De Minueii Felicis Octayio et Tertnlliani apologetico (Bred. philol. Abh. Bd. 2 H. 1, Breslau 1887); P. de Lagarde (Abb. der Gott Gea, der Wissensch. 87 (1891) p. 85), welcher sogar ein Stfick dieses ge- meinsamen Originals nachgewiesen zu haben glaubt, und Agahd, Fleckeis. Jahrb. Supple- mentbd. 24 (1898) p. 40. Mit dieser Wendung, welche die Streitfrage durch Hartel nahm, war das eigentliche Problem .die Zeit des Min. Feliz* im Grunde genommen beiseite ge- schoben. Allein dasselbe kam nicht zur Ruhe. Der berühmte Theologe Keim ging in seiner Schrift «Celsus' wahres Wort" (Zürich 1873) auch auf unsere Frage ein und be- hauptete (p. 154), die ganze Situation bei Minucius trage die Spuren der Zeit Mark Aureis. Auch Paul de Feiice C^de sur FOctayius de Minucius Felix, Blois 1880) ist fOr die Priorität des Octavius und setzt den Dialog noch vor die zweite Apologie Justins ins Jahr 160. Wie Feiice, so stellten sich noch viele andere Gelehrte auf Seite Eberts (vgl. Keim p. 158). Allein im Jahre 1880 wurden bei Girta Inschriften entdeckt (CIL 8, 6996; 7094—98), welche von einem M. Caecilius Q. f. NataUs handeln (Dessau, Hermes 15 (1880) p. 471), der im Anfang des 3. Jahrhunderts n. Chr. eine angesehene Stellung in Girta einnahm und das höchste Gemeindeamt, das Triumvirat, bekleidet hatte. Dessau identifiziert ohne stichhaltigen Grund diesen Oaecilius NataUs mit dem Caecilius Natalis unseres Dialogs und schliesst weiter, dass der Dialog frühestens gegen Ende der Regierung des Caracalla, vermutlich etwas später, entstanden ist Für die spätere Abfassung des Octavius trat bald darauf auch Victor Schnitze, Die Abfassungszeit der Apol. Octavius des M. F. (Jahrb. für protest Theol. 7 (1881) p. 485) ein, indem er auf Grund seiner Unter- suchungen die Behauptung aufstellte, der Octavius sei in den Jahren 300 bis 28. Febr. 303 abgefasst worden. Um seinen Ansatz zu ermöglichen, ist Schnitze gezwungen, die Cyprian beigelegte Schrift ,quod idola dii non sint", welche den Octavius voraussetzt, ihm abzu- sprechen (vgl. Möller, Jahrb. für protest Theol. 1. c. p. 757); aber die Unechtheit der Schrift wird, obwohl sie sehr wahrscheinlich ist (vgl. § 720), doch nicht allgemein angenommen. In methodischer Weise griff P. Schwenke (Ueber die Zeit des M. F., Jahrb. für protest Theol. 9 (1883) p. 268) die Frage wieder auf; er stellt zuerst die Priorität des Minucius vor TertuUian fest und spricht weiterhin den Satz aus (p. 288), dass der Octavius nicht wohl über die letzte Zeit des Antoninus Plus hinauf und nicht über Commodus herabgerückt werden darf (auch Reck, Theol. Quartalschr. 68 (1886) p. 64 erklärt sich für die Priorität des Minucius vor Tertullian). Allein auch Schwenkes vortreffliche Arbeit vermochte die Frage nicht zur Ruhe zu bringen. Ein französischer Gelehrter, L. Massebieau (L'Apolog^tique de Ter- tullien et TOctavius de M. F., Revue de Thistoire des religions, 8. Jahrg. 15. Bd. (1887) p. 316), {Vidiert wieder für die Priorität des tertullianischen Apologeticus und nimmt für die Abfassung des Octavius die Jahre 238 246 in Anspruch. Diese Abhandlung fand Zu- stimmung bei sehr angeseheneu Gelehrten. K. J. Neumann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 241 Anm. 6 sagt: ^Die Priorität Tertullians vor M.F. halte auch ich jetzt durch die Untersuchung von Massebieau für gesichert'; er modifiziert dagegen etwas den chronologischen Ansatz Massebieaus, indem er von der Voraussetzung ausgeht (p.25I), dass der Octavius nach der maxünimschen Verfolgung, nur vor Decius, geschrieben ist und dass denmach derselbe ins Jahr 248 oder wenigstens in die Zeit unmittelbar vorher, in der die Jubelfeier des tausendjährigen Bestandes des Keiehes bereits geplant war, weist Monceaux (Hist litt, de TAfrique chr^t 1 p. 478) statuiert die Priorität Tertullians vor Minucius und fixiert den Dialog chronologisch also: .L'Octavius a ^tö compos4 dans l'intervalle des pers^cutions de GaracaUa et de Ddce, seit entre 213 et 250. '' Harnack (Gesch. der alt- christl. litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 829) ist zu folgendem Ergebnis gelangt: „Minucius hat nach Tertullian geschnoben, und zwar, wie Massebieau, Monceaux und Neumann er- kennen, beträchüiche Zeit nach ihm; aber eine nähere Bestimmung ist nicht möglich. Er kann schon unter Alexander Severus den Dialog verfasst haben, aber wahrscheinlicher ist es, dass er zwischen Maximinus Thrax und Decius das Werk schrieb. Hieronymus hat also richtig berichtet, und auch die Inschriften von Girta können sich auf unseren Caecilius beziehen; doch bleibt die Identität zweifelhaft* In neuester Zeit hat die Priorität Tertullians auch angenommen F. Ramorino, L' Apologetico dl Tertulliano e V Ottavio di Minudo (Atti del congresso intemazionale di sdenze storiche vol. 11, sezione 7 (Rom 1903) p. 178); er glaubt, dass er abgefasst sei ,nel primo o al piü nel secondo decennio del terzo secolo". H. Boenig, M. Minucius Felix, Progr. Königsberg i. Pr. 1897, p. 11: ,Es bestätigt sich die Annahme, dass Min. FeL ein Zeitgenosse des Rhetors M. Cornelius Fronte ist, durchaus, und der Octavius ist zwischen ca. 150 und 161 n. Chr. verfasst" E. Norden, M. F., über Zeitverhältnisse des M. F. und des Tertullian; Vortrag gehalten in der 43. Philol.-Vers. zu Köln, Leipz. 1896, p.88 (nur Endergebnis: Priorität des Minucius; ausführlicher wird referiert in Zeitschr. fEkr das Gtjrmnaaialw. 1896 p. 518); De Minueii Felicis aetate et genere dicendl, Greifswald 1897. Eine Gesch. der Frage gibt auch Waltzing, Bibliographie p. 23.

Weitere Litteratur. Roeren, Minutiana i. e. annotationes praemissa

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276 ^ XümoiuB Felix. 657.)

commentatione de ipsius scriptorici aetate, Progr. Bedburg, Köln 1859; A. Soulet, Essai sor rOctaviuB de Minucius Felix, Siarassb. 1867; B. Anb^, Histoire des pera^ntions de r^glise. Le pol4mique palenne h la fin du siäcle. Fronton, Lucien, Gelse et Philostrate, Paris' 1878, p. 74; N. Bonwetsch, Die Schriften des Tertnllian nach der Zeit ihrer Ab- fassung, Bonn 1878; £. Renan, Marc Aurdle et la fin du monde antique, Paris 1881; Th. Keim, Rom und das Chnstentum, Berl. 1881, p. 468; Faber, De M. F. commentatio, Progr. Nordhausen 1872; Gr. Boissier, L' Octavius de M. F. (im Anschluss an Kuhns Abhandlung), Journal des savants 1883 p. 436; La fin du Paganisme 1 (Paris 1891) p. 305; 0. Krüger, Gesch. der altchristl. Litt., Freib. i. B. 1895, p. 87 (unter Marc Aurel); Barden- hewer, Gesch. der altkirchl. litt. 1 (Freib. i. B. 1902) p. 310 (die Schrift sei etwa zu An- fang der Regierung des Kaisers Commodus (180—192) verfasst).

657. Charakteristik des Dialogs. Nachdem Frontos Bede gegen die Christen veröffentlicht war, hätte Minucius Felix seine Widerlegung in der Weise schreiben können, dass er Punkt für Punkt aus der Schrift seines Gegners hernahm und die Nichtigkeit eines jeglichen aufdeckte. Damit hätte er eine einfache Streitschrift geliefert. Allein Minucius Felix hatte höhere Ziele im Auge; er wollte ein anmutiges Kunstwerk liefern; er wählte daher die Form des Dialogs, nicht des platonischen, sondern des aristotelischen, d. h. er liess zuerst den Vertreter des Heidentums seine Bede halten und stellte ihr alsdann die Bede des Christen gegen- über. Beide Beden entsprechen sich genau in der Weise, dass die Ver- teidigung in Bezug auf Anordnung des Stoffes dem Angriff folgt. Da- durch erhalten wir Bild und Gegenbild; Angriff und Verteidigung kommen in völlig gleicher Weise zum Worte, das Gefühl, als sei parteiisch ver- fahren worden, kann nicht aufkommen. Der Autor ging noch weiter, er konstruierte sich nicht selbst den Angriff auf das Christentum, ein solcher Fall würde niemals völlige Unbefangenheit gewährt haben; er schrieb seine Verteidigung auf eine thatsächlich vorgekommene Bestreitung des Christentums: er legte seinem Heiden die Bede Frontos in den Mund. Freilich konnte er dies nicht ohne eine einschneidende Aenderung thun. Das Gesetz, das den Alten für ein Kunstwerk Einheit des Stils vorschreibt, nötigte ihn, das Produkt Frontos in seinen Stil, in seine Darstellungsform umzusetzen. Was die Personen des Dialogs anlangt, so wurde Caecilius als Sprecher der frontonischen Gedanken gewählt, weil er ein Landsmann des Bhetors war, zum Verteidiger des Christentums machte der Autor seinen Jugendfreund Octavius. Der künstlerische Dialog verlangt auch eine Scenerie; der Verfasser zaubert uns eine reizende Scene an dem Strand von Ostia vor. Dass die Unterredung nicht wirklich stattgefunden, sondern nur erdichtet wurde, bedarf nach dem Gesagten keiner weiteren Dar- legung. Doch ist möglich und wahrscheinlich, dass ihm Tage, die er mit Octavius am Badestrande in Ostia verlebt hatte, in angenehmer Erinnerung blieben und dass er dem verstorbenen Freund ein Denkmal der Liebe mit seiner Schrift setzen wollte. Sich selbst hat Minucius Felix nur eine be- scheidene Bolle zugeteilt, er will den Schiedsrichter machen, allein da der Heide durch den Christen umgestimmt wird, ist ein Eingreifen von seiner Seite nicht nötig; doch gibt er nach dem Vortrag des Caecilius bedeut- same Winke über den jammervollen Zustand der Bedekunst in seiner Zeit.

Seine Aufgabe löste der Autor mit hohem Sinn. Sein scharfes Auge hatte erkannt, dass Frontos Angriff eine Abwehr unbedingt notwendig mache. Aber er erkannte zu gleicher Zeit auch den richtigen Weg der

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M. Minnoin« Felix. 657.) 277

Abwehr. Fronto und ohne Zweifel die ganze damalige gebildete Gesell- schaft sah mit Verachtung auf die Christen als eine ungebildete, rohe Masse herab. Wollte man dem Christentum zu Hilfe kommen, so musste man vor allem dieses Vorurteil brechen. Minucius Felix lieferte durch sein Büchlein den schlagenden Beweis, dass auch das Christentum mit der Kultur vereinbar sei; er schöpfte daher aus dem Born der nationalen Litteratur und Bildung; besonders ist es Ciceros Schrift über das Wesen der Götter, die er fleissig herangezogen hat. Er gebraucht die Philosophie, welche auch die Gegner anerkennen müssen, als schneidige Angriffswaffe; er tritt mit Wärme für den Monotheismus ein, für den die Philosophie bereits erfolgreich dem Christentum vorgearbeitet hatte. ^) Aber auch die Darstellung bekundet die hohe Bildung des Verfassers; er schreibt einen lebendigen blühenden Stil, die rhetorischen Eunstmittel sind ihm geläufig, den urbanen Ton weiss er vortrefflich anzuschlagen, die buntscheckige, alte Lappen sich umhängende Manier der Frontonianer ist seinem Griffel fremd, er verabscheut sie und legt gegen sie Protest ein. So kämpft unser Autor einen doppelten Kampf gegen Fronto: nicht bloss dem Christen- verächter, sondern auch dem archaistischen Schriftsteller tritt er mutig entgegen. Welchen Eindruck mag das Schriftchen bei seinem Erscheinen gemacht haben! In der heidnischen gebildeten Bevölkerung wird es sicher- lich eine nachhaltige Bewegung hervorgerufen haben. Ob auch bei den Christen, ist zweifelhaft. Ihnen war noch nicht die Erkenntnis gekommen, dass auch das Christentum des Schmuckes der nationalen Bildung nicht entbehren könne. Diese Erkenntnis war einer späteren Zeit vorbehalten. Dann aber trat dem Autor hinderlich sein Schweigen über die christlichen Dogmen in den Weg. Unter Cyprians Namen trat ein anderes Werk (Quod idola dii non sint) an seine Stelle; in diesem wurde der Octavius zwar be- nutzt, aber auch zugleich durch eine christologische Partie ergänzt. Auch Lactanz (div. inst. 5, 1) beklagt, dass der Dialog nicht christlich genug sei. Tertullian folgt ihm im Apologeticus, doch nennt er ihn nicht mit Namen; vielleicht polemisiert er stillschweigend gegen ihn de praescr. haeret. c. 7. Hieronymus (epist. 70, 5) nennt ihn mit hoher Achtung. Als das Christen- tum siegreich durchgedrungen war, und die dogmatischen Streitigkeiten die Gemüter beherrschten, konnte das Interesse an dem Schriftchen nur mehr ein geringes sein; es ist daher kein* Wunder, dass es sich nur in einer einzigen Handschrift zu uns herübergerettet hat. Wir preisen aber dankbar das Geschick, dass es uns diesen Schatz erhalten hat, und freuen uns bei jeder Lektüre des goldenen Büchleins.

Com Position und Stil. Ueber die Gomposition vgl. die Abhandlung vonEbert

g. 841 (sorgnltige Gliederung des Stoffes, enge Yerknapfung aller Teile, inniger Zusammen- ang der beiden Hauptabschnitte). Ueber die geschickten Uebergftnge vgl. Kühn p. 3 Anm.; ttber den urbanen Ton vgl. denselben p. 6; über die rhetorischen Darstellungsmittel p. 10. üeber die Sprache vgl. Baehrens, Ausg. p. Ul Anm.; Monceauz, Hist. litt 1 p. 504; H. Bornecque, Les clausules roötriques dans Minucius Felix (Le Mus^e Beige 7 (1902) p. 247). Litteratur. Aem. Theissen, De genere dicendi M. Minucii Felicis, Diss. Tobingen 1884; E. Wölfflin, Minucius Felix, ein Beitrag zur Kenntnis des afrikanischen Lateins (Archiv ftlr lat. Lenkographie 7 (1892) p. 467); P. B. Seiller, De sermone Minuciano,

') 0. Grillnb erger. Zur Philosophie 1 eins Felix (Jahrb. fttr Philosophie und spe- derpatristischen Zeit; der OctayhiB des Minu- | kulative TheoL 3 (1889) p. 104, p. 146, p. '^'''''

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278 I>«r rOmiiohe Papst Tiotor I. 658.)

Augsb. 1893; Flosa, Der Sprachgebrauch des Mioacias Felix, Progr. Borna 1894. Ueber Yergilbenaiziuig G. Bttrner, VergÜB Eiiiflusa bei den Eirchenschriftetellem der vomiz. Pe- riode, Erlangen 1902, p. 9.

Fortleben. Baehrens, AoBg. p. VIII; Massebieaa, Revue de lluBtoire des religions 15 (1887) p. 819, p. 822; £. Wölfflin, O^rianus de spectaculis; Beziehungen zu TertuUian und Mmucius Felix (Archiv fttr lat. Lexikographie 8 (1893) p. 17); 8. Brandt im Index zu seiner Ausg. des Lactanz (Corpus Script, eccles. lat. 27 (1893) p. 257); Dom- hart, Ausg. des Commodian p. lY; Harnack, Texte und Unters. 18, 1 (1895) p. 54. üeber Entlehnungen aus Minucius in dem 17. Traktat des Ps.-Origenes de libris ss. scripturarmn vgl. Weyman, Archiv fllr lat. Lexikographie 11 (1900) p. 575.

Die üeb erlief erung des Schriftchens beruht auf einer einzigen Handschrift, dem Parisinus 1661 s. IX, wo es als achtes Buch von AmobiuB «Adversus nationes' er- scheint; denn die zweite Handschrift des Minucius, welche sich in der burgundischen Biblio- thek zu Brüssel befindet (Bruxellensis s. XYI), ist nur eine Abschrift des Paiisinus.

Ausg. Die editio princeps des Faustus Sabaeus Brixianus erschien Rom 1543; hier ist der Octavius, wie bereits § 654 erwähnt, noch das achte Buch von Amobius. In der Ausg. des Franciscus Balduinus (Heidelberg 1560) wurde zum erstenmal der Oc- tavius, losgelöst von Amobius, mit dem wahren Namen seines Verfassers publiziert. Der Ausg. ist eine wichtige Abhandlung (Prolegomena in M. Minucii Felicia Octavium) voraus- geschickt, abgedruckt bei Elmenhorst in der Hamb. Ausg. von 1612, p. 31, Migne (Patrol. lat. 3 Sp. 199) und sonst noch. Es folgten die Ausg. von Fulvius Orsinus (Rom 1583) in Verbindung mit Amobius, die von Joh. Wowerius (Hamb. 1603) in Verbindung mit Cyprian ,de idolorum vanitate". Die Ausg. Elmenhorsts (Hannover 1603) erhielt nur durch die Erlftuterungen und die Gitate ihren Wert. Hervorragend sind die Editionen des Desiderius Heraldus (Paris 1613) und des Nicolaus Rigaltius, mit G3rprians ,liber de idolorum vanitate', Paris 1643. Eine Ausg. cum notis variorum ist die des Jacob Ouzelius (Oisel aus Danzig), der Julii Firmid Matemi «de errore profanarum religionum'' beigegeben ist, Leiden 1652; eine solche auch die von Jacob Gronovius, mit der ver- bunden ist Gyprianus .de idolorum vanitate' und Firmicus Matemus ,de errore profanarum religionum'', Leiden 1709; mit Noten in Verbindung mit Cvprians ,de idolorum vanitate* wurde die Schrift herausgegeben von Chr. Cellarius, Halle 1699. Die vollstftndigen An- merkungen des Rigaltius und ausgewählte anderer Autoren enthält die Ausg. von Jo. Davi- sius, Cambridge 1707 und 1712. Joh. GrottL Lindner publizierte den Di^og (mit Cyprian de idolorum vanitate), Langensalza 1760 und 1773. Beigegeben ist die wichtige epistola Jo. Dan. ab Hoven ad Gerb. Meermann, worin die Priorität des Minucius vor TertuUian zum ersten- mal nachgewiesen ist (2. Ausg. p. 261). Fflr die Kritik ist einschneidend der 3. Excuibus (2. Ausg. p. 317), worin die Umstellung von 22, 8 Satumum 23, 6 8cimu8 nach 21, 4 gentem verlangt wird. Neuere Ausg.: von M uralt, Zürich 1836 (im wesentlichen Abdruck der Pariser Handschrift); Migne 3 Sp.231; J. H. B. LObkert (Leipz. 1836) mit deutschen Noten und ein^r Uebersetzung; H. A. Holden, Cambridge 1853, mit englischen Noten (beigegeben Cyprian de idolorum vanitate). Grundlegend C. Halm (mit Julii Firmici Matemi de errore profanamm religionum). Corpus Script, eccles. lat vol. 2, Wien 1867; vgl. dazu H. Sauppe, Gott gel. Anz. 1867 p. 1992; H. üsener, Fleckeis. Jahrb. 99 (1869) p. 393. Erit Handausg. von J. J. Cornelissen, Leiden 1882 (vgl. dazu K. J. Neumann, Gott gel. Anz. 1884 p. 358); F. Leonard, Namur 1883; E. Baehrens, Leipz. 1886 (durch willkürliche Konjekturen ent- stellt); H. Boenig, Leipz. 1908 (vgL dazu Burger, BerL philol. Wochenschr. 1904 Sp. 454; Norden, Gott gel. Anz. 1904 p. 29^); ed. J. P. Waltzing, Löwen 1903. Lat Text mit Uebersetzung von B. Dombart (2. Ausg. Erlangen 1881); E. Kurz, Ueber den Octavius des Minucius Felix, mit dem Texte von Kap. 20—26 inkl., Progr. Burgdorf 1887/88. Ueber die textluitischen Abhandlungen vgl. Waltzing, Le Mus6e Beige 1902 p. 15. Ueber die Rand- bemerkungen von Synnerberg vgl. Wochenschr. ftlr klass. Philol. 1904 Sp. 318.

Uebersetzungen von dem bekannten Fabeldichter Magnus Gottfr. Lichtwer, Berl. 1763; J. G. Russwurm, Ratzeburger Schulprogr., Hamb. 1824; Labkert (vgL Ausg. p. 165); J. Alleker, Trier 1865; A. Bieringer, Kempten 1871 (Bibliothek der Kirchen- väter); Dombart (vgl. Ausg.); H. Hagen, Bem 1890. Englische Uebersetzung von A. A. Brodribb, London 1908; französ. von J. P. Waltzing, LOwen 1903.

2. Der römische Papst Victor I. (189—199).

658. Die Schriftstellerei Victors. Nach den Zeugnissen des Hiero- nymus hätten wir als ersten christlichen Schriftsteller, der in lateinischer Sprache schrieb, den römischen Bischof Victor I. zu betrachten. Victor spielte eine hervorragende Rolle in dem bekannten Osterstreit, in dem

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Der rOmisehe Papst Tiotor I. 658.)

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es sich darum handelte, ob das Osterfest mit den Juden am 14. Nisan oder am darauffolgenden Sonntag zu feiern sei. Die Anhänger der ersten Ansicht, die man Quartodecimaner nannte, waren besonders in Asien stark verbreitet. Sie stützten sich auf den Apostel Johannes, während die Antiquartodecimaner sich auf Paulus berufen konnten. Schon zwischen dem Papst Anicet und Polykarp wurde über die Frage verhandelt, ohne dass es dabei zu einer ernstlichen Trennung kam. Viel heftiger wurde der Kampf, als der Quartodecimaner Blastus in Rom auftrat. Nun griff auch Victor in den Streit ein und zwar suchte er die Sache der Anti- quartodecimaner zum Siege zu führen. Wir entdecken in diesem Vor- gehen schon die Spuren der sich regenden päpstlichen Gewalt. Er ver- anlasste die Abhaltung von Synoden über die Streitfrage; sie sprachen sich gegen die Quartodecimaner aus, aber die kleinasiatische Synode unter dem Bischof Polykrates hielt an dem 14. Nisan fest. Da schloss Victor die kleinasiatische Gemeinde von der Eirchengemeinschaft aus. Allein dieser Schritt fand nicht die Billigung der anderen Bischöfe; besonders der berühmte Bischof von Lyon, Irenaeus, sprach sich dagegen aus.

In diesem Streit hatte Papst Victor mindestens drei Schreiben er- lassen, und diese Schreiben werden wohl die mediocria oder non mediocria Volumina de religione sein, von denen Hieronymus in der Chronik spricht.^) Wenn von Hieronymus in dem Katalog der Schriftstellerei über das Oster- fest noch andere opuscula Victors gegenübergestellt werden, so wird man, wenn nicht eine Nachlässigkeit des Litterarhistorikers vorliegt, wohl an Hirtenschreiben anderen Inhalts zu denken haben; denn wir besitzen keine Kunde von sonstigen Produkten Victors, und der Versuch, ihm den Traktat .adversus aleatores' 784) beizulegen, ist missglückt. Es ist aber nicht angängig, den Verfasser solcher Hirtenbriefe als Schriftsteller auf gleiche Linie mit Tertullian zu stellen, üebrigens ist, wenn unser Ansatz über die Zeit des Minucius Felix richtig ist, dieser und nicht Victor als der erste christliche Schriftsteller anzusehen.*)

ZeagniBse über Victor. Hieronym. de ▼ir.Ul.c.34 Victor, tertiua deeimus Bomanae urbia episeopus, super quaestUme pasehae et alia guaedam scribena opuscula rexit ecclesiam 8ub Severo principe annis deeem; Tgl. dazu Caspari, Ungedmckte, onbeachiete und wenig beachtete Quellen zur Gesch. des Taufsymbols 3 (Ghristiania 1875) p. 413. c. 53 Tertul- lianue preshyter nunc demum primus post Vietorem ei Apoüonium LaHnorum ponitur. Hieronym. s. J. 2209 = 198 n. Chr. (2 p. 175 Seh.) Botnae episeopatum auacipit XIII Victor ann. X, cuius mediocria (die Ueberliefemng schwankt zwischen mediocria nnd non medio- cria) über die wahrscheinlich von Hieronymus selbst herrührende spätere Aenderung vgl. A. Schoene p. 197, p. 279) de religione extant volumina, Z. J. 2212 = 194 n. Chr. (2 p. 177 Seh.) quaestione orta in Asia inter episeopoa, an aecundum legem Moysi XIV meneis pascha obeervandum esset, Victor Bomae urbis episcopus et Nareissus Hierusolymarum, Polyerates quogue et Hireneus et Bacchylus plurimique eeclesiarum pastores, quid eis pro- babiie visum fuerit, litteris edideruni, quarum memoria ad nos usque perdurat, üeber diese Stellen vgl. die Erörterung Harnacks (Der pseudocyprianische Traktat de aleatoribns, Texte und untersuch. 5 (1889) H. 1 p. 120), der genauer untersucht, ob Hieronymus nur aus EusebiuB schöpft oder auf eigenem Wissen fnsst. Er gelangt zu dem Resultat^ dass Hieronymus über die Schriftstellerei Victors eigene Kunde hat. Gegen Harnacks An- nahme erklärt sich A. Schoene, Die Weltchronik des Eusebius, Berl. 1900, p. 181, be- sonders p. 191, p. 193. MOgÜch aber wäre es immerhin, dass in der Stelle des Katalogs

^) Vgl Langen, Gesch. der röm. Kirche . 187 Anm. 1.

*) in dem später geschriebenen Brief 70

des Hieronymus wird Tertullian als erster lateinischer Kirchenschriftsteller aufgeführt, während von Victor keine Bede ist

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280 Q* Septimiaa Florens Terinllianiui. 659.)

Tuiier alia quaedätn qpuscüla Briefe Victors za verstehen seien, die er in anderen Angelegen* heiten als der Osterfeier erlassen. Die Notizen der Chronik werden aher auf Ensemas zurückzufahren sein. (Vgl. noch unten p. 291.)

Die Briefe Victors im Osterstreit. Eusebins lust. eccl. 5, 23 fg. Den Inhalt dreier Briefe stellt fest Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 595. Der erste Brief ist an Polykrates von Ephesus gerichtet und fordert zur Abhaltung einer Synode auf; der zweite enthielt ein Votum, das Victor mit der römischen Synode in der erwähnten Sache erliess; das dritte Schreiben schloss die kleinasiatischen Gemeinden wegen ihrer Stellung zum Osterfest als häretisch aus der Kirchengemeinschaft aus. üeber die Briefe von ihm und an ihn vgl. auch Caspari 1. c. p. 482.

Victor und der Montanismus. Vgl. Th. Zahn, Forschungen zur Gesch. des neutestamenÜ. Kanons 5 (Erlangen und Leipz. 1898) p. 47: ,,Der dort (Tertull. adv. Praxean c. 1) nicht mit Namen bezeichnete Bischof von Rom soll die Weissagungen des Montanus, der Priscilla und MaximiUa bereits anerkannt und in Folge dessen den Gemeinden Asiens und Phrygiens Frieden angeboten, sodann aber unter dem Eindruck der ttblen Nachrichten ttber den Montanismus, welche Praxeas von Asien nach Rom brachte, seine «literae pacis* widerrufen und den Vorsatz, die neue Prophetie anzuerkennen, aufgegeben haben." p. 51: „Es ist wahrscheinlich, dass Victor, etwa in der zweiten Hälfte seiner bLschöflichen Re- gierung, nach den Streitverhandlungen über die Osterfrage, um 194—199 zwischen voller Anerkennung und entschiedener Verwerfung des Montanismus geschwankt hat.* Ist dies richtig, so waren die praecessores des Papstes, die ungünstig über den Montanismus ge- urteilt hatten und die Praxeas für sich anrief, Soter und Eleutherus; vgl. § 697.

üeber die Bedeutung Victors für die Entwicklung der päpstlichen Ge- walt vgl. die Bemerkungen Harnacks I.e., dann Langen, Gesch. der röm. Kirche bis zum Pontifikat Leos, Bonn 1881, ^. 188.

Apokryphe Briefe. Zwei unechte Briefe über die Paschafeier beiMigne, PatroL graeca 5 Sp. 1483; über den Inhalt vgL Wenzlowsky, Die Briefe der Päpste 1 (Biblio- Üiek der Ku-chenväter), Kempten 1875, p. 284. Zwei Briefe in Decretales pseudoisidorianae rec. P. Hinschius, Leipz. 1868, p. 127; vgL Wenzlowsky p. 285. Zwei Briefe (an Carinus über Ehescheidung, an Theophilus von Alexandrien über VerurteUung von Geistlichen) bei J. V. Pflugk-Harttung, Acta pontificum Romanorum inedita 2 (Stuttgart 1884) p. l.

3. Q. Septimius Florens Tertullianus. 669. Biographisches. Septimius Tertullianus oder, wie er mit vol- lerem Namen in der üeberlieferung genannt wird, Q. Septimius Florens Tertullianus, ist ein Afrikaner, und zwar ist Karthago seine Heimat. 0 Sein Vater war nach dem Zeugnis des Hieronymus Centurio. Dass Ter- tullian als Heide geboren wurde, wissen wir aus seinem eigenen Zeugnis.^) Aber sein Geburtsjahr ist uns nicht bekannt; man nimmt gewöhnlich an, dass er um 160 das Licht der Welt erblickte. Ueber deine Ausbildung fehlt uns ein direkter Bericht, wir müssen sie aus seinen Schriften ab- strahieren. Diese lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, dass er den Unterricht erhalten, wie er der vornehmen Jugend in jener Zeit zuteil wurde. Besonders ist es die rhetorische und juristische Bildung, welche in seinen Schriften mehrfach zutage tritt. Dass er auch die Hauptstadt des Weltreichs B^m kannte, bezeugt er uns selbst. Aber näheres ist uns über diesen Aufenthalt nicht bekannt, nur die Combination kann hier ein- greifen. Auch über seinen Beruf steht uns nur ein nicht völlig klares Zeugnis des Eusebius zu Gebote; darnach ist von vielen geschlossen worden, dass er Sachwalter war, allein die Schlussfolgerung ist doch sehr zweifelhaft. Aus seinem Familienleben ist uns bekannt, dass seine Frau eine Christin war. Wann und wo er zum Christentum übertrat, wissen wir nicht. Auch über die Motive, welche zu diesem Uebertritt führten, hat er sich in seinen Werken nicht näher ausgesprochen. Bei solchen leidenschaftlichen Na-

^) Hieronym. Apol. c. 9. | ') De poen. 1; Apolog. 18.

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Q. S«piimiiui Florens Tertnllianns. 659.) 281

tnren, wie TertuUian eine war, entscheidet oft ein plötzlicher Impuls. Das Leben hatte er genossen/) vielleicht mag das eine Extrem zum andern geführt haben. Als Christ erlangte er das Presbyterat, jedenfalls an der karthagischen Kirche. Sein umfassendes Wirken im Dienste des Christen- tums werden wir aus der Darstellung seiner Schriftstellerei kennen lernen. So erreichte er im eifrigen Schaffen die Mittagshöhe des Lebens. Da trat eine entscheidende Wendung ein; er trennte sich von der Grosskirche und trat zum Montanismus über. FQr seine Schriftstellerei war dieser Ueber- tritt von der grössten Bedeutung; denn er musste jetzt die Kirche be- kämpfen, für die er früher seinen rührigen Griffel geführt hatte. Sein Kampfesmut hielt an bis zum hohen Greisenalter, das er, wie Hieronymus berichtet, erreichte. Das Jahr seines Todes isl uns sowenig bekannt, als das Jahr seiner Geburt. Aber für die Litteraturgeschichte sind diese Data nicht so wichtig; fest steht, dass seine Blüte in die Zeit des Septimius Severus und Antoninus Caracalla föllt.

Zeugniase. Hieronym. de vir. fll. c. 53 TertuUianus preshyter nunc detnum pritnua post Vietorem et ApoUanium IxUinorum ponitur, pr<mnei(ie Afrieae, civitatis Carthaginienais, patr$ eenturione proconsulari. Hie acris et vehementis ingenU eub Severe principe et An- Umino CarcusaUa maxime floruit muUaque acripait volumina, guae, quia nata aunt pluritnia, prttetermittimua (das Folgende vidi ego aignificana siehe nnten § 704) .... hie uaque ad mediain aetatem preahyter fuit eecleaiae, invidia poatea et eontumdiia clericarum Romanae eccleaiae ad Montani dogma delapaua in multia libria novae praphetiae meminit .... fertur- que vixiaae uaque ad decrepitam aetatem, Enseb. hist. eccl. 2, 2, 4 TaqxvXkiavoq, xwq 'Poh- fiaioy yofiovg ^»Q^fDUTuag ^yiJQ, td ta aXXa Ev^o^og xal xtiSy /uaÄurra inl 'PtifAijg kafAngtSy; Aber diese Worte vgl. Harnack, Texte und Unters. 8. Bd. 4. H. p. 4.

Litteratnr aber das Leben Tertnllians. üeber sein Geburtsjahr ygl. Noel- dechen, Zeitschr. f&r wissenschaftl. Theol. 29 (1886) p. 207. Ueber seinen Namen vgl. Roensch, Das neue Testament Tertnllians p. 4; bezüglich des Standes seines Vaters (centorio proconsnlaris) regt Zweifel an Dessau, Hermes 15 (1880) p. 473 Anm. 2; über den Aufenthalt in Rom, den er de cnltu fem. 1, 7 (gemmarum nobilitatem vidimua Bomae) bezeugt, vgl. Hesseiberg, Tert. Lehre 1 p. 24 (dagegen Hauck p. 6); Lipsius, Jahrb. für deutsche Theol. 13 (1868) p. 714. Ueber den Juristen TertuUian vgl. § 622, 4 und Ferrini, Zeitschr. der Savig^vstiftung für Rechtsgesch. 15 (1894) Rom. Abt. p. 351, der Lactant. diy. inst. 5, 1 yergleicht. Die Identität desselben mit dem Kirchenvater ist nicht sicher zu erweisen. Aber dass der Sjrchenvater juristische Bildung besessen, ist zweifellos ; vgl. Mommsen, Hist. Zeitschr. 64 N. F. 28 (1890) p. 396 Anm. 1; Neumann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 110 Anm. 3.

Allgemeine Litteratnr über TertuUian. C. Hesseiberg, Tertnllians Lehre aus seinen Schriften entwickelt, I. Grundleg. Teil: Leben und Schriften, Dorpat 1848; A. Neander, Antignostikus, Geist des TertuUianus und Einleitung in dessen Schriften, Berl. 1825, Berl.* 1849; £. Freppel, Tertullien. Cours d'^loquence sacr^e fait k la Sorbonne r«ndant Tann^e 1861—1862, 2 Bde., Paris 1864, Paris' 1872; H. Grotemeyer, Ueber Tertullians Leben und Schriften L, Kempen 1863, H., 1865 (zwei Gymnasialprogramme); Fr. Boehringer, Die Kirche Christi und ihre Zeugen 3: Tertullian, Stuttgart 1864, Stutt- gart* 1873; A. Hauck, Tertullians Leben und Schriften, Erlangen 1877; Ph. Schaff, Realencycl. für protest. Theol. und Kirche 15* (1885) p. 343; J. M. Füller, A Dictionanr of Christian Biography 4 (1887) p. 818; A. Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des Mittel- alters 1* (Leipz. 1889) p. 33; E. Noeldechen, Tertullian, Gotha 1890. Diesem Werk ging eine Reihe yon Abhandlungen yoraus, die wir grösstenteils an den geeigneten Orten verzeichnet haben. Es bleiben noch übrig: Tertullian in Griechenland (Zeitschr. für wissen- schaftl. Theol. 30 (1887) p. 385); Tertullians Erdkunde (Zeitschr. für kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 7 (1886) p. 310); Tertullians Verhftltms zu Clemens yon Alexandrien (Jahrb. fQr protest. Theol. 12 (1886) p. 279); Am Nil und am Bagradas 191 und 197, Theol. Stud. und iiit 59 (1886) p. 549 (Vergleich zwischen Tertullian und Clemens yon Alexan- drien). Neumann, Der rüm. Staat und die allgem. Kirche, Leipz. 1890; H. Kellner und G. Esser in Wetzer und Weites Kirchenlexikon 11* (1899) p. 1389; P. Monceaux, Hi-

^) De resurr. eam. 59 ego me acio neque cUia carne ädulteria cammiaiaae neque nunc alia carne ad continentiam eniti.

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282 SepümiM Floren« Tertnllianiis. 660.)

stoire littöraire de TAfrique chr^tienne tom. 1: Teitollien et lee origines, Paris 1901; Gh. Guignebert, TertalUen. ^tude Bur ses sentimeDta ä T^gard de Tempire et de la aociötä ciTÜe, Paria 1901.

660. Anordnung der Schriften Tertullians. Unser Autor gehört zu den fruchtbarsten Schriftstellern. Ein grosser Teil seiner Schriften ist uns erhalten, nicht wenige sind uns aber auch verloren gegangen. Un- sere erste Aufgabe wird daher sein, festzustellen, welche Schriften über- haupt Tertullian geschrieben. Leider ist uns kein Verzeichnis der Schriften Tertullians aus dem Altertum erhalten; einigen Ersatz bietet der dem codex Agobardinus vorausgeschickte Index. Die verlorenen Werke Ter- tullians müssen daher aus verschiedenen Quellen ermittelt werden. Damit diese verschiedenen Quellen deutlich in die Erscheinung treten, reihen wir nicht die verlorenen Schriften in die erhaltenen ein, sondern behandeb sie für sich. Eine schwierige Frage ist es, in welcher Ordnung die er- haltenen Werke vorgeführt werden sollen. Es stehen uns zwei Wege offen: die Anordnung nach der Zeitfolge und die Anordnung nach der Verwandtschaft des Inhalts. Am förderlichsten würde sicherlich die chrono- logische Reihenfolge sein. Allein sie ist für uns nicht durchführbar; denn feste chronologische Indicien fehlen in den meisten Schriften Tertullians, so dass die chronologische Anordnung nur in dem Rahmen einer ausführ- lichen Darstellung erfolgen kann; eine solche ist aber hier ausgeschlossen. Wir haben daher einen Mittelweg eingeschlagen; wir scheiden zuerst zeitlich die Schriften Tertullians in zwei grosse Klassen, in die, welche er vor seinem Uebertritt zum Montanismus verfasste, und in die, welche er als Montanist schrieb. Innerhalb dieser beiden grossen Abteilungen unterscheiden wir nach dem Inhalt drei Gruppen:^) Die erste Gruppe soll die Schriften umfassen, welche das Verhältnis des Christentums zum Heidentum zur Grundlage haben, also vorwiegend apologetische Zwecke verfolgen; die zweite Gruppe die Schriften, welche sich auf das christ- liche Leben beziehen; endlich die dritte Gruppe die Schriften dogmatisch- polemischen Charakters. Innerhalb der Gruppen werden wir, soweit dies nur immer möglich ist, die einzelnen Werke chronologisch anordnen. Auch sollen bei den einzelnen Schriften die chronologischen Indicien mit^ geteilt werden.

Chronologie der tertallianischen Schriften. Wir haben drei Mittel, die Ab- faaauDgSEeit der tertollianiachen Schriften zn beatimmen: 1. Zeitangaben, deren aich aber nur wenige in den Werken Tertullians finden; 2. Verweisungen der Schriften aufeinander, die ziendich zahlreich sind; 3. katholischer oder montanistischer Standpunkt Tertullians. Bei den Schriften, die auf dem montanisüschen Standpunkt stehen, kann man wieder scheiden zwischen denen, welche nur die Anerkennung der neuen Prophetie ent- halten, und denen, in welchen der förmliche Bruch mit der Kirche zutage tritt (ygl. § 678). Monceaux (Histoire litt^raire de TAfrique chr^tienne 1 (Paris 1901) p. 201) will in den katholischen Schriften Tertullians wiederum zwei Perioden erkennen: eine ^197—200), in der derselbe als Laie, eine zweite (200—206), in der er als Priester schrieb. Als Laie soll er verfasst haben: ad martyras, ad nationes, Apologeticus, de testimonio animae. Aber es kann nicht strenge erwiesen werden, dass der Verfasser dieser Schriften dem Laienstand angehört, und damit wird auch die Aimahme hinflülig, daas Tertullian gegen 200 Priester wurde; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 264; vgl. noch § 669. Die mon- tanistische Periode, die noch keinen offenen Bruch mit der Kirche in sich schloss, setzt Monceaux auf 207—212 an, die antikatholische um 213—222.

^) Wir schliessen uns hierbei an Neander an.

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Q. SeptimiM Florens TertnUianM. (§§ 661, 662.) 283

Spezielle Schriften Aber die Chronologie der Werke Tertullians. Ausser den allgemeinen oben erwähnten Schriften über T. behandeln die Chronologie: Nösselt, De Vera aetate et doctrina scriptonun Tert. in Oehlers Ausg. dea TertulUan 3 p. 540; G. ühlhorn, Fnndamenta chronologiae Tertnllianeae, GQtt. 1852; H. Kellner, Ueber Tertollians Abh. de palHo und das Jahr seines Uebertrittes zum Christentum (Theol. Qaarittlschr. 52 (1870) p. 547); Zur Chronologie Tertullians (ebenda 58 (1871) p. 585); Or- ganischer Znsammenhang und Chronologie der Schriften Tertullians (Der Katholik 59, 2 (1879) p. 561); Chronologiae Tertnllianeae Supplements, Bonn 1890 (üniyersitätsprogramm) ; G. N. Bonwetsch, Die Schriften Tertullians nach der Zeit ihrer Abfassung, Bonn 1878; K Noeldechen, Die Abfassungszeit der Schriften Tertullians (Texte und Untersuch. Bd. 5 2. Heft, Leipz. 1888); P. Monceaux, Chronologie des oeuvres de Tertullien (Revue de phüol. 22 (1898) p. 77); A. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 256.

A. Werke ans der vormontanistischeB Zeit. a) Antinationale Schriften.

661. üebersicht. Die Schriften, welche wir als antinationale be- zeichnen, sind die, welche gegen das römische Wesen, besonders gegen die religiösen Vorstellungen sich wenden. Je nachdem sich die Schriften an die Heiden selbst oder an die Christen wenden, bekommen wir zwei Gruppen. Zur ersten Gruppe, deren Charakter ein apologetischer ist, ge- hören erstens die zwei Bücher an die Völker; zweitens das Memo- randum an die Statthalter des römischen Reiches. Der Stoff ist zum grossen Teil in beiden Produkten derselbe, aber die Behandlung wird durch den verschiedenen Zweck, den jedes verfolgt, eine verschiedene. Allgemeiner Natur ist die Abhandlung über das Zeugnis der Seele; auch sie ist eine Verteidigung gewisser Grundwahrheiten des Christen- tums, aus den unwillkürlichen Aeusserungen des Lebens gewonnen. Den Uebergang zu der zweiten Gruppe bildet das Schriftchen an die Be- kenner, ein Trost- und Ermunterungsschriftchen fflr die, welche wegen ihres Glaubens eingekerkert sind. Die übrigen Werke der Gruppe haben zum Ziel, den Christen völlig von der heidnischen Welt loszulösen. Die Schrift über die Schauspiele will den Christen von dem Besuch der Spiele zurückhalten, die Abhandlung über den Götzendienst verpönt alle Thätigkeit, welche mit dem heidnischen Kultus zusammenhängt; end- lich die Broschüre über den Frauenputz (in doppelter Bearbeitung), die eine Scheidung der heidnischen und christlichen Frauen durch Fern- haltung des Schmuckes bei den letzteren herbeizuführen sucht.

üeber Tertnllian als Apologeten vgl. Jeep, Jahrb. fOr deutsche Theol. 9 (1864) p. 649; Hefele, Beitr. zur Eirchengesch., Archaeol. nnd Litnrgik 1 (Tüb. 1864) p. 87; L. Massebiean, L'apolog^tiqne deTertnllien (Revue de Thiat. des religions 15 (1887) p. 316); G. Schelowaky^, Der Apologet Tertullianus in seinem VerhftltniB zu der griech.-rOm. Philo- sophie, Dias. Leipz. 1901.

662. Ad nationes (Appell an die Heiden). Die Schrift an die Heiden zerfällt in zwei Bücher. Das erste Buch beginnt mit dem Vorwurf gegen die Heiden, dass sie das Christentum nicht kennen und es auch nicht kennen wollen. Daran reiht sich die Klage, dass gegen die Christen nicht einmal die sonst üblichen Rechtsnormen eingehalten werden und hier ganz anders als bei anderen Angeklagten verfahren wird. Der christliche Name allein genügt für den Hass, derselbe allein wird bestraft. Die Heiden wenden ein, dass die Sekte wegen ihres Stifters bestraft werde. Allein sie kennen auch den Stifter des Christentums nicht. Sie wollen über-

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284 Q- Saptimins Florens Tertnllianns. 662.)

haupt mit den Christen nichts zu schaffen haben. Wenn die Heiden auf schlechte Christen hinweisen, so besagt ein solcher Vorwurf nichts gegen das Christentum, die schlechten Christen sind eben keine wahren Christen. Weiterhin rekurrieren die Heiden auf die Gesetze, indem sie sagen, dass die Gesetzgeber nicht Strafen auf das Christentum setzten, wenn nicht dasselbe eine Schuld in sich schliessen würde. Allein dann begreift man nicht, warum nicht die Richter dasselbe Verfahren wie bei anderen An- geklagten einhalten und in jedem Fall die Fakta feststellen. Diese gegen die Christen erlassenen Gesetze sind ungerecht. Auch die über die Christen umlaufenden Gerüchte fuhren die Heiden für sich als beweisend an, dass die Christen Verbrechen begehen. Allein das Wesen des Gerüchtes ist das unsichere. Jene Gerüchte sind unwahr, denn in der langen Zeit, die von der Gründung des Christentums verfloss, konnten sie nicht bewiesen werden. Sie sind einfach unmöglich. Man nannte die Christen das dritte Geschlecht neben den Römern und Juden. ^) TertuUian lacht darüber. Ein beliebter Vorwurf, der gegen die Christen geschleudert wurde, war, dass sie an den Schicksalsschlägen, welche das römische Reich betroffen, schuld seien, da sie die Götter verachten. Allein auch vor dem Christentum gab es schon genug Elend.

Bisher hielt sich die Apologie in der Defensive; jetzt geht der Autor zum Angriff über, indem er nachweisen will, dass die Verbrechen, welche die Heiden den Christen andichten, vielmehr bei ihnen selbst zu finden sind. Er behandelt zuerst den Vorwurf des Abfalls von den nationalen Sitten und Gebräuchen und entgegnet, dass ja auf allen Gebieten des Lebens das Alte von den Römern über Bord geworfen worden sei. Be- sonders das Verhalten der Nichtchristen gegen die Götter gibt dem Autor ein Recht, jenen Vorwurf gegen die Christen zurückzuschleudem.

Die Heiden dichten den Christen eine Eselsgottheit an; allein sie haben ja Gottheiten von allen Tieren hergenommen. Auch die Vorwürfe, dass die Christen das Ereuz, die Sonne, ein Wesen, das halb Mensch, halb Gott ist, anbeten, können zurückgegeben werden. Die Christen werden als Eindermörder und Blutschänder verdächtigt. Auch hier haben die Heiden allen Anlass, zuerst vor ihrer eigenen Thür zu kehren. TertuUian erinnert an die Aussetzung der Einder und an das blutschänderische Treiben der Perser und Macedonier, an den Zufall, der bei ausgesetzten Eindem spielen kann, und der, wie ein Vorkommnis der jüngsten Zeit beweist, auch wirklich gespielt hat. Wenn endlich die Christen der ünehrerbietig- keit gegen die kaiserliche Majestät beschuldigt werden, so ist es dem Apologeten ein Leichtes, auch diesen Vorwurf auf die Verleumder zurück- zuschleudem; mit einigen Strichen weist er auf Ereignisse der jüngsten Vergangenheit hin und hebt hervor, wie sich überall die TJnehrerbietig- keit gegen den Eaiser äussert. Am merkwürdigsten findet TertuUian, dass den Christen ihre Standhaftigkeit bei dem Martyrium vorgerückt wird, während diese Tugend doch sonst so gepriesen, und auch jetzt noch das Leben in die Schanze geschlagen wird. Der letzte Punkt ist d^er Glaube der Christen an die Auferstehung. TertuUian hält denen, die daran

^) Vgl. dazu Harnack, Die Mission etc. p. 200.

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Q. Saptimiiui Florens Tartnllianiui. 662.) 285

AnstoBs nehmen, die Lehre von der Seelenwanderang und die Totenrichter Minos und Rhadamanthys vor.

Der Autor ist mit der Vergleichung der Christen und Heiden zu Ende; er kann jetzt höhnisch den Heiden zurufen, den Christen die Hand zu reichen, denn sie tragen die gleiche Schuld. Zum Schluss wird der Verfasser wieder ernst; mit einer eindringlichen Mahnung an die Heiden schliesst das Buch.

Das erste Buch hatte vorwiegend einen apologetischen Charakter; TertuUian wollte hier das Christentum rechtfertigen. Das zweite Buch dagegen ergreift die Offensive, es will den Götterglauben zerstören, um damit dem Christentum den Boden zu ebnen. TertuUian muss sich daher nach einer Quelle umsehen, in der die heidnischen Vorstellungen von der Gottheit wissenschaftlich dargelegt sind. Er wählt zu diesem Zweck «die Altertümer*' Varros, deren zweiter Teil die göttlichen Dinge umfasste. Für die Rekonstruktion dieses verlorenen Werkes leistet uns daher das zweite Buch wichtige Dienste. Varro hatte in seiner schematischen Weise die Vorstellungen vom göttlichen Wesen auf drei Quellen zurückgeführt, auf die Philosophen, auf die Dichter, auf die Staaten, und unterscheidet demgemäss physische, mythische und nationale Gottheiten. Die ersten beruhen auf der Spekulation, die zweiten auf dem Mythus, die dritten endlich auf Satzung. Allein, wendet TertuUian ein, die Spekulation ist unsicher, der Mythus der Gottheit unwürdig, die Satzung wiUkürUch und nicht allgemein. Aus diesen QueUen können wir also in keiner Weise eine richtige Anschauung von Gott erhalten. Nach dieser aUgemeinen Zurückweisung geht der Apologet nun im einzelnen auf die drei Arten der Götter ein und bestreitet am ausfÜhrUchsten die physischen Götter der Philosophen. Besonders wendet er sich gegen die, welche die Gott- heit in den Elementen suchen, und kommt zu dem Schluss, dass die Ele- mente nur die dienenden Werkzeuge in der Hand eines höchsten Wesens sind. Tiefer als die philosophische Theologie steht die mythische; denn diese macht die verstorbenen Menschen zu Göttern. Das Schlimme dabei ist, dass nicht einmal die ausgezeichneten Menschen vergöttert werden, sondern solche, die als Menschen nicht das waren, was sie hätten sein soUen. Auch die nationalen Götter widerstreiten dem göttUchen Wesen; denn dieses ist universeU, der Volksgott ist partikulär. Wie soll man einen Gott verehren, den nicht selten nur eine Stadt kennt! Dann welche Verschiedenheiten dieser Gottheiten! Nach dieser allgemeinen Bestreitung der heidnischen Götter geht er zu den römischen Gottheiten über. Die grosse römische MachtsteUung, die auch das geistige Leben beeinflusst, macht ein näheres Eingehen auf die römische Theologie notwendig. Auch hier bot Varro das Material. In der Gliederung des Stoffes dagegen ver- lässt er seinen Führer;, dieser hatte die römischen Götter in certi, incerti und selecti eingeteUt. üeber die di incerti und die di selecti spottet Ter- tuUian; er zieht eine andere auch von Varro berührte EinteUung vor, in Götter, welche die Römer mit aUen Völkern gemeinsai^ haben, und in solche, welche spezifisch römisch sind; er wiU zunächst nur von den letz- teren reden. Selbstverständlich spricht er sehr geringschätzig über sie,

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286 Q* Septimiiis Floren« Tertvllianiis. 662.)

besonders über die vergötterte Hure Larentia. Auch die vielen römischen Gottheiten, welche sich die römische Abstraktion geschaffen, werden mit Hohn überschüttet; ein langes Verzeichnis dieser schattenhaften Gottheiten wird gegeben. Es folgt die Kritik der gemeinschaftlichen Götter; der Vorgang ist hier der, dass Rom fremde Gottheiten aufgenommen hat; es sind im wesentlichen die griechischen Gottheiten. Er nennt die älteste Gottheit, den Saturn, und behauptet, dieser sei ein Mensch gewesen; mit Berufung auf alte Autoren erzählt er seine Geschichte. Satums Eltern können daher nicht der Himmel und die Erde gewesen sein. Seine Nach- kommen müssen selbstverständlich auch Menschen gewesen sein. Dass aber Menschen nach ihrem Tode Götter geworden sind, ist unmöglich. Selbst wenn man diese Vergötterung als ein Verdienst für ruhmvolles Wirken ansehen wollte, stösst man auf Schwierigkeiten, denn von diesen sogenannten Göttern werden sehr schlimme Dinge berichtet. Der letzte Gang, den der erbitterte Kämpfer unternimmt, ist gegen den Glauben ge- richtet, dass die Römer darum so gross und mächtig geworden seien, weil sie so fest zu ihrem Götterglauben gestanden hätten. Er schliesst mit der Aufforderung, den zu suchen, welcher über den Nationen waltet und die Herrschaft über die Welt jetzt den Römern verliehen hat.

Titel der Schrift. Im cod. AgobardinuB lautet der Titel: ad naiiotus libri duo; HieroDymua (epiat 70, 5) nennt aie contra gentea libri.

Die Disposition des Werks. Im ersten Buch weist er c. 1 9 die Vorwürfe zorttck, die gegen das Christentam erhoben werden. Mit c. 10 erklSrt er, alle diese Vor- würfe den Heiden zurückgeben zu können: nunc vero eadem ipaa (tela) de nastro corpore vtUea in vos retorquebo, eadem vulnera criminum in vobie defossa monstrabo. Das zweite Buch zerfftllt auch in zwei Hftlften, die erste (c. 1—8) erOrtert nach der Dreiteilung Varros die physischen, die mythischen und die nationalen Götter im aUgemeinen und weist sie zurück. Die zweite Hälfte beschäftigt sich speziell mit den römischen Gottheiten und zwar zuerst mit den spezifisch römischen, dann (yon c. 12 an) mit denen, welche die Römer mit andern Völkern, d. h. vorwiegend mit den Griechen, gemeinsam haben.

Abfassungszeit. Die Bücher ,ad nat' sind vor dem Apologeticus geschrieben (vgl. unten), der der zweiten Hälfte des Jahres 197 angehören wird (p. 290). Aber aus den angeführten Stellen ersieht man, dass Tert., als er ,ad nat.* schrieb, sich bereits mit dem Gedanken an den Apologeticus trug. Dass die ,libri ad nationes* nicht etwa lange vor dem Apologeticns anzusetzen sind, zeigt 1, 17 : adh%k! Syriae cadaverum odoribus apirant, adhue Galliae Bhodano 8U0 non lapant, wo eine Anspielung auf die Schlacht bei Lugdunum (197) stattfindet

Quellen. Die Hauptquelle des zweiten Buchs bilden Varros antiquitates und zwar der zweite Teil, res divinae. Aus diesem Werk hatte sich TertuUian einen Auszug gemacht: 2, 1 elegi ad compendium Varronie opera, qui rerum dtpinarum ex omnibus retro digestis commentatue idoneum »e nobia scopum expoeuit» 2, 9 haec seeundum tripertitam diwoai- tionem Varronis divinitatis aut noHora aut insigniora digeseimue. Von diesem Werk konnten folgende Bücher Material liefern: das Einleitungsbuch, das über die Religion im allgemeinen handelte, dann die drei Schlussbücher 14, 15, 16, welche über die di certi, über die di incerti und über die di praecipui ac selecti handelten. Vgl. £. Schwarz, De M. Terentii Varronis apud sanctos patres vestigüs capita duo (Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 409); Schmekel, Die Philosophie der mittleren Stoa, BerL 1892, P. HS, p. 120; R. Agahd, M. Terenti Varronis antiquitatum rerum divinarum libri I XIV XV aVI (Fleekeis. Jahrb. Supplementbd. 24 (1898) d. 39). Zu 2, 14 vgl. F. Zucker, Spuren von Apollodoroa nsgl &eiäv bei christl. Schriftsteüem der ersten fünf Jahrhunderte, Nürnberg 1904, p. 13.

Verhältnis der Schrift ad nationes zum Apologeticus. Beide Schriften sind gleichzeitig, aber ,ad nationes* ist früher geschrieben, denn er kündigt hier den Apolo- geticus an. Die Hauptstelle ist 1, 10: effundite iam omnia venena, omnia ccdumniae tela infligite huic nomini, non ceeeabo ultra repeUere, at postmodum obtundentur expo9Uione iotius noetrae disciplinae. Das postmodum schliesst jede Beziehung des Futurum aaf ein schon fertiges Werk aus. (Anders das Futurum unten p. 302.) Diese disciplina (vg}. Qber den Begriff 0 verbeck. Zur Gesch. des Kanons p. 126) ist besonders c. 39 des Apolog. dargestellt 1, 3 adeo ut de notnine inimico reeedatur, ideo negare eonpeüimur, dehine

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Q. 8dptimiiiB Florans TertnllianM. 663.) 287

ntganUs liberamur, iota tmpunitaU praeteritarum, tarn non cruenH neque incesti, quia nomen üluä arnUimus,' sed dum haec ratio auo loeo ostenditur, vos quam insequimini ad expugnationem nominis, edUe; vgl. Apol. c. 2 (c. 27). 1, 15 vos, ai de memoria äbierunt quae eaede hominis quaeque infarUicidiis transegisse recognoseimini, reeognoseetis suo ordine; nunc enim differimus pleraque, ne eadem videamur ubique retrac- tare; vgl. Apol. c. 9. 2, 7 delibanda enim nunc est speeies ista {mgthieum genus deorum), euius suo loeo ratio reddetur; vgl. Apol. 22 und 23. 1^1 aid utramque catisam mor- tuorum resurrectio prasdieatur, viderimus de fide istorum, dum suo loeo digeruntur; interim eredite, quemadmodum nos; vgl. Apol. c. 49. Diesen ZeagniBsen gegeDfiber ist die Meinung derer nicht stichhaltig, welche den Apol. früher ansetzen, wie die Hesseibergs (vgl. da- gegen Hanck p. 57), Eberts (Gesch. der christl. Litteratur p. 41) und Grotemeyers (Ueber Tertnllian, Kempen 1863). Interessant ist es za verfolgen, wie T. im Apologeticns den Text der ,libri ad nationes* modifiziert und korrigiert; vgl. Hauck p. 72 und die lehrreiche Zusammenstellung bei Hartel, Patrist. Stadien 2 p. 16; Noeldechen, Die Ab- fassungszeit p. 26.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 559; Dehler 1 p. 305; Corpns seript. eecles. lat 20 (Wien 1890) p. 59. Sonderaosg. von J. Gothofredns, Aureliopoli 1625; es ist die editio prin- ceps meser Schrift; vgl. Hartelj Patristische Stad. 2 (Sitzongsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 121 (1890) p. 2); von Fr. Oehler, Leipz. 1849 (mit Apologet.). Die Schrift hat in der Ueberliefenmg, besonders im zweiten Teil, starke Beschädigungen erlitten.

663. Apologeticns (Schutzschrift für die Christen). Die Schrift wendet sich an die Provinzialstatthalter, denen das Urteil in den Ghristen- prozessen zusteht. Da eine mündliche Verteidigung des Christentums vor Gericht nicht gestattet ist, soll wenigstens die stumme Schrift zur Kenntnis der Statthalter gelangen. Der Hauptbeschwerdepunkt, den die Christen erheben, ist der, dass sie ungekannt verurteilt werden. Es genügt der Christenname allein zu einer Verurteilung; eine Untersuchung, ob der An- geklagte auch die Verbrechen begangen, welche man den Christen ge- wöhnlich zur Last legt, findet nicht statt. Die Christen werden daher in dem Strafprozess ganz anders behandelt als die anderen Angeklagten. Die Folter wird bei jenen von dem Richter angewendet, nicht um ein Geständnis herauszupressen, sondern um einen Widerruf des Christentums zu erzwingen. Beruft man sich auf die Gesetze, welche das Christentum einfach verbieten,^) so ist zu entgegnen, dass auch das Gesetz als Menschen- werk ungerecht und verfehlt sein kann. Warum werden denn fort und fort alte Gesetze durch neue ersetzt! Dass aber die Gesetze gegen die Christen unvernünftig sind, erhellt schon aus dem widersinnigen Prozess- verfahren, das gegen sie zur Anwendung kommt. Auch waren es schlechte und grausame Kaiser, welche die Christen mit ihren Gesetzen verfolgten.

Nach dieser Einleitung nimmt die Apologie die gegen die Christen erhobenen Anschuldigungen vor, um sie zu widerlegen, und zwar zuerst die sogenannten geheimen Verbrechen. Es sind dies Kindermord, Thye- stisches Mahl und Inzest. Allein diese Anschuldigungen beruhen auf leeren Gerüchten, noch niemals sind dieselben durch Thatsachen festgestellt worden. Bei den Heiden kommen allerdings solche Dinge vor. Doch diese Vor- würfe konnten natürlich nicht das Fundament für ein Vorgehen gegen die Christen abgeben; Tertullian macht daher dieselben kurz ab. Um so wichtiger waren die sogenannten offenkundigen Verbrechen der Christen, welche erst das gesetzliche Einschreiten gegen sie möglich machten; es waren dies die Anschuldigungen, dass die Christen die vaterländische Religion und den Kaiser missachten. Die Widerlegung dieser Vor-

*) c. 4 nott licet esse vos.

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288 Q* Septimiiia Floren« Tertullianns. 668.)

würfe bildet den Schwerpunkt der ganzen Apologie. Was den ersten Punkt anlangt, so gibt Tertullian zu, dass die Christen die heidnischen Götter nicht verehren; allein sie thun dies mit Recht, denn diese heidnischen Götter sind keine wahren Götter; selbst die Behandlung derselben von Seiten ihrer Bekenner zeigt dies; die unwürdigen Vorstellungen, welche in der Litteratur über die Götter und ihr Treiben verbreitet werden, sind mit dem göttlichen Wesen nicht in Einklang zu bringen. Naturgemäss stellt Tertullian dem Gottesbegriff der Heiden den christlichen gegenüber; zuvor muss er aber den verkehrten Vorstellungen, die über denselben im Umlauf sind, entgegentreten. Die Christen verehren nur einen Gott, welcher Schöpfer des Himmels und der Erde ist, und der sich uns durch die hl. Schrift geoffenbart hat. Nachdem sich der Apologet über das hohe Alter und die Erhabenheit der Schrift verbreitet hat, zeichnet er mit einigen Strichen das Walten der Gottheit, die Menschwerdung, Geburt, Leiden, Sterben und Auferstehung. Von der Gottheit sind zu trennen die Dämonen, die das Christentum ebenfalls annimmt. Tertullian spricht den Satz aus, dass die Dämonen mit den heidnischen Göttern zusammenfallen, und sucht denselben zu erweisen. Nach dieser Erörterung kann er das Resultat ziehen, dass, da die heidnischen Götter keine wahren Götter sind, die Christen nicht gezwungen werden können, sie zu verehren. Der Glaube, dass die Götter es waren, welche den Römern die Weltherrschaft ver- liehen haben, ist ein irriger, der eine Gott allein ist der Lenker des Alls. Die Schutzschrift geht zu dem in den Augen der Römer noch verdam- mungswürdigeren Verbrechen der „laesa maiestas"* über. Auch hier gibt Tertullian zu, dass ein Christ nicht für den Kaiser den Göttern opfern könne. Allein dies ist leicht begreiflich, denn die Götter sind ja nichts; dagegen bezeugen die Christen in anderer Weise ihre Ehrfurcht für den Kaiser, indem sie für ihn, dem Gebot der Schrift gemäss, beten. Auch wenn sie den Kaiser nicht als göttliches Wesen verehren können, so lieben sie ihn doch und erklären sich sogar bereit, bei dem Wohl des Kaisers zu schwören; sie wünschen auch den Bestand des römischen Reichs. In dieser Weise bethätigen sie ihren Patriotismus besser als durch über- schwengliche, sinnlose Ehrenbezeugungen. Es ist daher ein Unrecht, wenn man sagt, dass die Christen keine Römer sind. Die Anhänglichkeit der Christen an das Vaterland kann man besonders daraus ersehen, dass sie, obwohl so zahlreich, doch nicht Gewalt ihren Verfolgern entgegensetzen oder alle auswandern. Es ist unrichtig, die Christengemeinden als ver- botene, den Staat schädigende Verbindungen anzusehen. Der Autor schaltet hier eine Schilderung des christlichen Gemeindelebens ein, welche als das Juwel seiner Apologie bezeichnet werden kann; ein so erhebendes Bild der Bruderliebe ist hier gezeichnet. Es folgt die Bekämpfung des be- kannten Vorwurfs, dass die Beiseiteschiebung der Götter, welche das Christentum mit sich bringe, an der allgemeinen Notlage schuld sei. Wenn man die Christen als unnütze Glieder der Gesamtheit bezeichnet, so ist auch dieser Tadel völlig unbegründet. Die Christen beschäftigen sich mit den weltlichen Dingen, soweit sie nicht gegen die Gebote der Religion und Sittlichkeit Verstössen, sie nützen dem Gemeinwesen schon dadurch,

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Q. SepUmiiaa tlor«iiB TartaUiamiB. 663.) 28Sf

dass sie die Furcht vor der ewigen Strafe abhalten muss, den Weg des Verbrechens zu beschreiten.

Damit glaubt Tertullian die Sache des Christentums genugsam ge- rechtfertigt zu haben. Zum Schluss legt er noch dar, dass das Christen- tum nicht etwa als ein philosophisches System zu betrachten sei. Kommen bei den Philosophen Anklänge an die christlichen Wahrheiten vor, so ist dies daraus zu erklären, dass die hl. Schriften älter sind als alle Litteratur, und dass daraus manches, wenn auch entstellt, zu den heidnischen Au- toren gekommen ist. Dass die Philosophen anders behandelt werden als die Christen, wird wiederum als ein unrecht charakterisiert. Die Christen stellt der Apologet den Philosophen gegenüber in ein weit helleres Licht; mit dem Preis des Martyrertums schliesst die Schrift.

Vergleicht man den Apologeticus mit den Büchern an die Heiden, so ist vor allem ins Auge zu fassen, dass dadurch, dass die erste Schrift an die Statthalter gerichtet ist, eine andere Behandlung der Sache not- wendig erscheint. In dem Apologeticus muss naturgemäss mehr das Juristisch-Politische in den Vordergrund treten. In den Büchern an die Heiden musste er sich eine grössere Wirkung von der Darlegung des heidnischen Aberglaubens erhoffen, der den Gebildeten ja ferner lag. Der Ton in den Büchern an die Heiden ist bedeutend schroffer und erbitterter als in dem Apologeticus. Die Oedankenanordnung ist im Apologeticus ge- ordneter und straffer, auch der Ausdruck ist gewählter.

Titel der Schrift. Die handschrifUiclie Ueberliefemng neigt sich mehr nach der Form Apologeticum; vgl. 0 eh 1er, Aosg. 1 p. 111. Hieronymus (epist. 70, 5) giht die Form Apohgetieua.

Die Disposition des Apologeticus. Der Schriftsteller deutet klar den Gang seiner Abhandlung an. Die Einleitung wird mit Schluss des c. 6 beendet, indem das' Thema angekündigt wird mit den Worten: nunc ctd iUam occuUorum facinorum infamiam respondeho, tU viam mihi ad manifestiora purgem. Diese Einleitung stellt sich uns in zwei Hftlften dar; denn c. 4 sagt er gleich anfangs: atqtie adeo guckst praefatus haec ad sugillandam odii erga nos ptihlici iniquUatem tarn de causa innocentiae eonsiatam und wendet sich dann zu der aucioritas hgum, welche gegen die Christen ins Feld geführt wird. Allein dass dies noch zu der Einleitung gehört^ deutet er in demselben Kapitel mit den Worten an: reapondeinmus ad aingula qiMt in oecuUo admittere didmur. Hier werden zu- gleich auch deutlich die zwei TeÜe des Themas angekündigt: a) Verteidigung gegen die sog. heimlichen Vergehen; ß) Verteidigung gegen die offenkundigen Verbrechen. Der erste TeU umfasst die Kap. 7—9, wo wir am Schluss lesen: nunc de manifestiorihua dicam; der zweite, weit umfangreichere, die Kap. 10 45 ; denn Kap. 46 besagt im Anfang, dass die Apologie zu Ende ist {canatUimua, ut opinor, adveraua omnium criminum intentationem, quae Chriatianarum atmguinem flagUat), Der Schluss wird von fünf Kapiteln gebildet (46 50). Den Kern des Apologeticus bilden also die Kap. 10—45. Auch hier finden wir die Zweiteilung; denn 10—27 weisen zurück das crimen laeaae divinitatia (c. 27 aatia haec adveraua intentationem laeaae divinitatia), c. 28—45 das crimen laeatu maieaiatia (c. 28 ven- tum eat igitur ad aeeundum titulum laeaae auguatioria maieatatia); über diese Doppelanklage Tgl. Mommsen, Eist. Zeitschr. 64 N. F. 28 (1890) p. 396.

Abfassungszeit. Der Apologeticus ist geschrieben nach Besiegung des Niger und AlbinuB, da Severus Alleinherrscher war; vgl. die höhnische Frage c. 85: ünde Caaaii et

Nigri et Albini? ünde qui inter duaa lauroa ohaident Caeaarem? DeRamania, niai f aller,

id eat de non Chriatiania, c. 4 vaniaaimM Papicta legea .... Severua conatantiaaimua prin- eipum exeluait. Daraus ergibt sich der terminus post quem, das Jahr 197, in welchem Albinus bei Lugdunum besiegt wurde. Der terminus ante quem ergibt sich daraus, dass Severus' Verbot des Uebertritts zum Christentum noch nicht publiziert war, denn es ist nirgends erw&hnt, und dass der Apologet es verschwiegen, ist völlig unwahrscheinlich; er hAtte dann gewiss nicht den Kaiser conatantiaaimua principum genannt. Das Reskript gegen die Christen ist 201—202 entstanden; vgl. Neumann, Der röm. Staat und die aU- gem. Kirche 1 (1890) p. 161, p. 171. Um das Intervallum genau zu bestimmen, diener Handbuch der kUn. AltertuziwwlaMDtchaft. VIU, 8. 2. Aufl. 19

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290 Q* Septimins FloreM Tartnlliaiiiui. 663.)

Worte des e. ^: aed et qui nunc aeelestarum partium aoeii aut plaui&res eoiidie revelantur, po8t vindemiam parrieidarum racemcUio superates, quam reeefUisaimis et ramosissimis laureis postea praestruebant, quam elatisaimia et clarissimis lueemis veetibula nehulahant, quam euUiseimie et euperbiesimis toris forum eibi diHdebantf Es ist hier von gaudia publica die Rede, welche yor 202 in Rom stattgefunden haben und zwar nach dem Sieg aber die Prä- tendenten. Sever verweilte in Rom von Sommer bis Herbst 197; in diese Zeit fftllt die Bestrafong der Anhänger jener Prätendenten [poet vindemiam parrieidarum raeematio auperatee); vgl. Spart. 14, 11 (1 p. 146 Peter). VgL Bonwetsch p. 13. Grundlegend war in dieser Frage Mosheim, Disqnisitio chronologica de vera aetate Apologetici in Oehlers Ausg. 3 p. 490; vgl. auch Harnack, Zeitschr. ftr Eirchengesch. 2 (1878) p. 574.

Zur Quellenfrage vgl. oben p. 274 und Schmekel, Die Philosophie der mittleren Stoa, Berl. 1892, p. 109. Ueber das Verhältnis des Apologeticus zu Varro vgl. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 428.

Ueber das Verhältnis des Apologeticus zum Octavius des Minucius Felix vgl. oben § 656.

Ueber das Verhältnis des Apologeticus zu der sog. Altercatio (§905) be- merkt Harnack, Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissenseh. 1895 p. 551: .Das Bekenntnis (des Heracliiuius) ist lediglich eine wOrÜiche Reproduction der christologischen AusftLhrung Tertullians Apolog. c. 21, die hier wie eine autoritative regula fidei produciert ist!* Vgl. C. Call ewaer t, Le codex Fuldensis, le meilleur manuscrit de TApologeticum deTertnllien (Revue d'histoire et de litt^rature religieuses 7 (1902) p. 347).

Die griechische Uebersetzun| des Apologeticus. Bei Eusebius bist eccl. lesen wir 2, 2, 4: tavta Tegxv^Xuivds, xovg yufÄalov yofiovg tJMQtßüifxtig änjg, td te aXXa Mydo^og xal xtSy udUcta inl 'Piafiijg kafingtoy, iy jj yqafpeLan fjiiy avrtji 'Pufjiaioty <piayp, fÄßxaßXij&eiaii cT ini xijy 'EXXdda yXiaxxay ^ni^ Xqwxiayißy anoXoyl«f xl9fj9$y, xaxd Xä^iy rovxoy hro^y roy xgonoy; vgl. 3, 33, 8. Aus diesen Stellen ergibt sich zugleich, dass die Uebersetzung nicht von Eusebius selbst herrührt. Ausser diesen beiden SteUen benutzt er noch die Uebersetzung 2, 25, 4; 3, 20, 7; 5, 5, 5. Die Stellen 2. 2, 4; 2, 25, 4; 3, 20, 7; 5, 5, 5 geben zusanunen fast das ganze 5. Kapitel des Apologeticus. Die Vergleichung des Textes mit der Uebersetzung thut dar, dass die Uebersetzung nicht von Tertullian selbst herrühren kann, denn es finden sich nicht genaue, ja missverständliche Ueber- tragongen und Abweichungen vor. Weiter zeigt die Sprache, dass der Uebersetier ein Grieche war, der nicht aller Schwierigkeiten seines Autors Heir wurde (er verkennt z. B. die Bedeutung von cum maxime 3, 3i3, 3 = Apol. 2). Höchst wahrsdieinlich entstand diese Uebersetzung bald nach dem Erscheinen des Originals. Dass sie von dem Chrono- graphen Julius Africanus herrühre, vermutet Harnack (Die griechische Uebersetzung des Apologeticus Tertullians, Texte und Untersuchungen, 8. Bd. Heft 4, 1892), aber ohne durchschlagende Gründe. Mendelssohn, Philol. 52 (1894) p. 556. Tixeront, Les ori- gines de Tl^glise d'^desse et la lögende d'Abgar, Paris 1888, p. 76; vgl. Ehrhard, Die altchrisÜ. litt. 1900 p. 438.

Ausg. belMigne 1 Sp. 257; Dehler 1 p. 111. Sonderaosg.: Die Editio piincepe per Bemardinum Benalium erschien Venedig 1483. Spätere Ausg. sind die von S. Haverkamp, Leiden 1718 und die Abdrucke von J. Eayser, Paderborn 1865; H. Hurter, lunsbruck 1872; March(Douglass8eries), New-Torkl876; F. Leonard, Namur 1881; T.H. Bindley, London 1889; J. Vizzini, Rom 1901; vgl. auch § 662. Das Kapitel 19, welches das Alter der Schriften des alten Testaments behandelt, ist herausgegeben von P. deLagarde, Septuagintastudien (Abh. der Gott. Ges. der Wissensch. 37 (1891) p. 73).

Uebersetzungen. Vgl. auch p.351. Englische Uebers. vonW. Reeve, London 1889, London* 1894 und T. H. Bindley, London 1890; italienische von F. Cricca, Bologna 1886.

Litteratur. J. Pelet, Essai sur TApologeticus de Tertnllien, Strassb. 1868; J. E. B. Mayor, Tertullians Apology, The Journal of philoL 21 (1893) p. 259 (&gftnzung zu den früheren Commentaren); Max Conrat (Cohn), Die Christenverfolgungen im rOm. Reiche vom Standpunkte des Juristen, Leipz. 1897, p. 54 Anm. 79 (über die Anschuldigung wegen Majestätsverbrechens); E. M. Gaucher, L'Apologötique de Tertullien. Les argu- menta de Tertnllien contre le paganisme avec texte latin retouchö et quelques notes, An- teuil 1898; J. £. Weis, Christenverfolgungen, München 1899, p. 130 (Strafthaten der Chri- sten); J. W. Beck, Mnemos. 28 (1900) p. 49 (zu Apolog. c. 24); Blokhuis, De latinitate, qua usus est TertuUianus in apologetico, Diss. Utreckt 1892.

Das sog. fragmentum Fuldense. Der codex Fuldensis hat in c. 19 des Apolo- geticus nach dem Worte ' .adserere' einen längeren Passus eingeschoben, welcher Über den grossen Wert der hl. Schrtften handelt; dieser beruht einmal ai3 dem hohen Alter, das den- selben zukommt. Moses lebte ungefähr 300 Jahre, ehe Danans nach Argos kam^ 1000

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Q. S^ptimins FlorenB TertullianM. (§§ 664, 665.) 291

Jahre vor dem troianischen Krieg; er ist folglich auch älter als Satamos, der 820 Jahre vor dem Fall Troias Krieg mit Jappiter führte. Selbst der ifingste Prophet, Zacharias, ist mit Thaies, Krösus mid Solon gleichzeitig; es kOmie daher die heidnische Litteratur man- ches aus den hl. Schriften geschöpft haben. Doch noch einen höheren Wert verleiht den hl. Schriften die eingetretene Erfollang der Prophezeiungen, welche dort gegeben werden. Diese Erftllong gibt den Christen Gewfthr, dass sich auch die Übrigen Weissagungen noch erfüllen werden. Man hat dieses Fragment als ein dem Tertullian fremdes Produkt an- gesehen, das der Ueberrest einer christlichen Apologie sein soll. Man hat auch Vermutungen aber den Verfasser angestellt; so denkt Paul de Lagarde (Abh. der Gott. Ges. der Wissensch. 37 (1891) p. 77) an den römischen Bischof Victor 658) und an ApoUonius; er vermutet weiterhin, dass diese Apologie von Minncius Felix und Tertullian benutzt worden sei Da aber in neuester Zeit nachgewiesen wurde, dass der cod. Fuldensis die treueste und unverfälschte Ueberlieferung des Apologeticus darstellt (vgl. § 704), werden wir dieses Fragment mit Harnack (Gesch. der fütchnstl. Litt. 2, 2 p. 266 Anm. 2) aJa einen echten Bee£andteil im 19. Kapitel TertulÜans ansehen.

664. De testiinonio animae (vom Zeugnis der Seele). Es gab eine Litteratur, welche dadurch fQr das Christentum Propaganda zu machen suchte, dass sie nachwies, dass selbst bei heidnischen Autoren die christ- liche Weltanschauung hie und da durchbreche. Einen anderen Weg, auf dem Boden der natürlichen Erkenntnis die christliche Wahrheit aufzu- decken, beschritt Tertullian in dieser Schrift; er rief die „ungebildete'' Volksseele zum Zeugnis auf. Im Munde des Volkes lebt eine Reihe von Redensarten, welche ein Bekenntnis christlicher Wahrheiten in sich schliessen. Der Glaube an den einen Gott, sowohl den gütigen als den strafenden, der Glaube an den bösen Dämon, endlich der Glaube an die Fortdauer nach dem Tode liegt in solchen unwillkürlich gebrauchten For- meln des täglichen Lebens. Sie sind Zeugnisse der Seele, damit der Natur und damit Gottes. ^) Wir können sie nicht auf einen lateinischen Ursprung zurückleiten, höchstens könnten sie ihre Quelle in den hl. Schriften haben, womit sie sich als Ausdruck der göttlichen Offenbarung kennzeichnen. Selbstverständlich müssen die Redensarten nicht bloss für ein Volk, son- dern für die ganze Menschheit in Anspruch genommen werden. Hier gibt aber der Verfasser nur Behauptungen statt der Beweise.

Das Schriftchen ist anziehend durch die Wärme der Darstellung, be- sonders die Apostrophe an die Seele gestaltet sich sehr wirksam.*)

Abfassnngszeit. Das Schriftchen ist nach dem Apologeticus geschrieben, da auf denselben (c. 5) hingewiesen wird. Dasselbe ist nur eine nähere Ausf&hrung von einem Geduiken des Apologeticus (c. 17). Auf unseren Libellus wird hingewiesen de came Christi c. 12. Da das Schlehen in so engem geistigen Zusammenhang mit dem Apologeticus steht, wird es bald nach demselben erschienen sein.

Ausg. beiMigne 1 Sp. 608; Dehler 1 p. 399; Corpus 20 p. 134. Sonderausg. von March (Douglass series), New-Tork 1876.

665. Ad martyras (Trostschrift an die Märtyrer). Die wegen ihres Glaubens Eingekerkerten zu unterstützen und zu trösten, war Pflicht der Gläubigen. Auch Tertullian kommt dieser Pflicht in dem schönen, warm geschriebenen Schriftchen nach. Er erinnert sie daran, dass der hl. Geist sie bisher geleitet, und ermahnt sie, auch im Kerker ihm zugethan zu bleiben. Anderseits führt er ihnen zu Gemüte, dass selbst im Kerker der böse Feind sein Spiel treibt und dass sie sich gegen ihn wappnen mögen.

^) Vgl. G. Esser, Die Seelenlehre Ter- tollians, Paderborn 1898, p. 167.

') Treffliche Bemerkungen Aber die

Schrift bei E. Holl, Tertullian als Schrifi- steUer (Preuss. Jahrb. 88 (1897) p. 273).

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292 Q- Septimiiu Floren« TartnlliaiiiM. 666.)

Der Kerker hat die Martjrrer von der Welt geschieden, damit aber auch von allem weltlichen Tand. Selbst wenn der Kerker dem Dulder manche Freude der Welt entzogen hat, was thut's? Seiner warten dafür höhere Freuden im Himmel. Aber selbst die Leiden, welche der Kerker mit sich bringt, müssen geduldig ertragen werden. Das Christentum ist ja ein Kriegsdienst für den Herrn. Der Kampf, den der Märtyrer auszufechten hat, ist ein guter. Der Kerker ist eine gute üebungsschule für den Kampf um die ewige Krone. Oegen die Schwachheit des Leibes hat der Geist tapfer anzukämpfen. Selbst das Heidentum bietet eine reiche Anzahl von Beispielen heroischer Todesverachtung. Nicht bloss das Streben nach Ruhm und andere edle Motive, sondern auch krankhaftes Wesen, Blasiertheit fuhrt Leute dazu, schwere Leiden und Gefahren auf sich zu nehmen, und wie viele verlieren nicht durch Brand, wilde Tiere, Räuber, Feinde das Leben! Sollten wir zaudern, für Gott das Gleiche zu erdulden?

üeber die Materie ygl. £. Le Blaut, Lee persöcateiirs et les martyrs, Paris 1893, besonders eh. IX p. 99 (la pr^paration au martyre) und eh. XIV p. 159 (les martyrs en prison).

Die Abfassangszeit des Schriftchens wird durch die Schlossworte bestimmt: ad hoe quidem vel praenentia nobis tempara documenta sifU, quatUae quaUsque ptrsona£ inopinatos natdlibus et dignitatibus et eorportbus et (tetatibus 8ui8 exUua referunt hominia causa, aut ah ipso, ai contra cum fecerint, aut ab adversariis eius, ei pro eo ateterint, welche Worte man ebenfalls auf den Kampf des Severus mit seinen Gegnern bezieht Da aber nach diesen Worten der Kampf zwischen beiden Parteien noch hin and herwogt, wird die Schrift früher yerfasst sein als ,ad nationes' und der Apologeticos, in denen der ToUe Sieg auf Seiten des Seyems ist Die Schrift wird also in den Anfang des Jahres 197 fidlen; ygl. Monceanx, Histoire littäraire de TAfrique chr^t 1 p. 197; Harnack, Gesch. der altchristi. Litt. 2, 2 (1904) p. 258.

Ausg. beiMigne 1 Sp. 619; Oehler 1 p. 3. Sonderansg. yon Hurter, Innsbrack 1868; March (Donglass series), New-York 1876; Bindley, Oxford 1894.

666. De spectaculis (über die Schauspiele). Die Frage, ob es den Christen gestattet sei, die Spiele zu besuchen, scheint die Gemüter in der Zeit Tertullians stark bewegt zu haben. Selbst die Heiden suchten von christlicher Grundlage aus den Besuch zu rechtfertigen. Es wurde geltend gemacht, dass diese Aeusserlichkeiten nichts mit dem inneren religiösen Leben zu thun haben, und dass der Glaube, alles sei von Gott gescha£fen, auch den Spielen zugute kommen müsse. Die Christen, welche für den Besuch der Schauspiele waren, konnten sich darauf berufen, dass dieselben in der Schrift nicht verboten seien. Dieser laxen Haltung tritt TertuUian mit seiner Schrift entgegen, die er auch in griechischer Sprache erscheinen liess. Leicht war der erste Grund für den Besuch des Theaters zu wider- legen, denn jede Gottesgabe kann missbraucht werden. Schwieriger war es, aus einer biblischen Stelle ein Verbot des Besuchs der Spiele heraus- zudeuten. Allein das Schwergewicht seines Beweises ruht in dem Satz, dass die Spiele mit dem Götzendienst aufs innigste zusammen- hängen. Der rigorose Autor hat hier insofern festen Boden unter den Füssen, als der Zusammenhang der Spiele mit dem Kultus im Altertum unbestreitbar ist. In einer historischen Darlegung, für die ihm Sueton Quelle war, sucht er diese religiösen Fäden darzulegen. Damit ist eigent- lich der Zweck der Schrift erfüllt; das Verbot, die Schauspiele zu be- suchen, ergibt sich für den Christen von selbst. Allein die Untersuchung vermag sich nicht bei den antiquarischen Notizen zu beruhigen; sie ver-

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Q. SapUmiiui Florens TertallianM. 667.) 293

langt wärmere Töne; der Autor zeigt daher, dass die Schauspiele mit ihren Aufregungen, mit ihren ünsittlichkeiten, mit ihren Grausamkeiten die christliche Seele gefährden. Die Freuden der Christen sind anderer Art, als die der Heiden. Das grösste Schauspiel erwartet den Christen, wenn der Herr wieder erscheint zum letzten Gericht. Die Schilderung, welche TertuUian hier entwirft, gehört durch ihre Schärfe und ihre Glut zu dem Merkwürdigsten, was er geschrieben.

üeber die Materie vgl. F. G. Banr, Das Gliristentiun und die ohriBil. Kirche der drei ersten Jahrhunderte, Tab. 1858, p. 455; Noeldechen, Tert. und das Theater (Zeitschr. fOr Eirchengesch. 15 (1895) p. 161); Tert. und der Agon (Nene Jahrb. fOr deutsche Theol. 3 (1894) p. 206); Tert. nnd das Spielwesen (Zeitschr. fOr wissenschafÜ. Theol. 37 N. F. 2 (1894) p. 91); P. Wolf, Die Stellung der Christen zu den Schauspielen nach Tertullians Schrift De spectaculis, Diss. Wien 1897; Harnack, Die Mission etc., Leips. 1902, p. 217; Bigel- mair, Die Beteiligung der Christen am öffenÜ. Leben p. 256.

Gliederung der Schrift. Die Scheidung in zwei Teile ist deutlich angedeutet c. 14: nunc interposUo nomine idololatriae, quad solum msbieetum sufficere debet ad abdicatianem apectaeularum, alia iam ratione tracUmus ex ahundanti. Die Disposition des antiquari- schen Teils gibt c. 4: eammemorahtmus origines singuhrum (spectacuhrum), quibus in eunabuli« in saecvXo ctdoieperint, exinde tUulos quorundam, quibne nominibue nuncupentur, exinde apparatue, quibus euperstiHonibua inHruantur, tum Icea, quibus praeeidibus dieentur, tum artes, quibus auctoribus deputentur. Vgl. die Zusammenfassung c. 18; Werber p. 9.

Abfassungszeit. Genauere Daten fehlen; nur soviel wissen wir, dass die Schrift den Schriften de idololatria (vgl. c. \B de spectaculis autem et vcluptattbus eiusmodi suum iam Volumen implemmus) und de cultu feminarum (1, 8 de iüis (spectaculis) suum volumen edidimus) vorausgeht Die Schrift ist von der montanistischen Anschauung frei; vgl. Bon- wetsch p. 38. Dass sie zur Zeit einer Verfolgung geschrieben wurde, wie Hauck will (p. 16), kann mit Sicherheit nicht aus c. 27 geschlossen werden (Bonwetsch p. 34). Ebenso unsicher ist die Annahme Monceaux' (Hist. litt. 1 p. 204), dass die Schrift im Apologeticus (c. 38) angekündigt werde; vgl. Harnack, Gesch. der altchrisÜ. litt. 2, 2 p. 268.

Quellen, c, b (de originibus) positum est apud Suetonium l^anquillum vel a quibus T)ranquiüus aecepit, Ygi. oben § 532. Ausser der daselbst ciüerten Schnft von P. J. Meier, De gladiatnra Romana siehe noch Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 432; Noeldechen, Die Quellen Tertullians in seinem Buch von den Schauspielen (Philol. Supplementbd. 6 (1891—1893) p. 727); E. Werber, Tertullians Schrift De spectaculis in ihrem Verhältnis zu Varros Rerum divinarum h'bri, Progr. Teschen 1896, der nachzuweisen sucht, dass die Bflcher 9, 10, 11 der res divinae Varros die Hauptquelle bildeten. Zweifellos ist, dass Suetons Werk über die Spiele von Tertullian herangezogen wurde und heran- gezogen werden musste, wenn die Entwicklung der Spiele, die nach Varro eingetreten war, nicht flbergangen werden sollte, was aber nicht geschehen ist (vgl. c. 11). Ferner wird nicht besintten werden kOnnen, dass Sueton die Bücher Varros über den gleichnamigen Gegenstand verwertet hatte; es ergibt sich auch aus den Worten a quibus Tranquillus accepU mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass von Sueton andere Autoren citiert waren. Mö^ch wAre, dass Tertullian neben Sueton auch die sonst von ihm benutzten Bücher der res divinae eingesehen hfttte; allein wahrscheinlicher ist doch die Annahme Bei ff er scheide, dass sich Tertdlian in den Kapiteln 5—12 in der Hauptsache an Sueton gehalten hat, der ihm alles Material, das er brauchte, in bequemer Form darbieten konnte. Bei dieser Sach- lage ist es verwunderlich, wenn Bardenhewer (Gesch. der altku-chl. Litt. 2 p. 370) in seiner Angabe über die Quelle der Schrift Sueton nicht einmal erwfthnt.

Ueber die griechische Ausgabe der Schrift vgl. § 701, 12. Sie lUlt vor de Corona (vgl. c. 6).

Ausg. bei Migne 1 Sp. 627; Dehler 1 p. 17; Corpus 20 p. 1. Sonderausg. von E. Klttssmann, Leipz. 1876, wozu noch zu vgl. Adnotationes criticae ad TertuUiani librum de spectaculis, Progr. Rudolstadt 1876; P. de Lagarde, Nachr. der Gatt Ges. der Wissensch. 1878 p. 15 = Symmicta 2 (GOttingen 1880) p. 2-4.

667. De idololatria (über den Götzendienst). Die Scheidung zwi- schen dem christlichen und heidnischen Leben, welche die Schrift über die Schauspiele angebahnt hatte, will in noch höherem Grade die Abhand- lung über den Götzendienst durchführen. Ihr Ziel ist, den Christen von allem, was nur irgendwie mit dem Götzendienst zusammenhängt, los-

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Q. Septimins Floren« TertnllianM. 668.)

zuschälen. Des Götzendienstes machen sich aber nach TertuUians Ansicht schuldig nicht bloss diejenigen, welche Götzenbilder verfertigen, sondern auch alle diejenigen, welche mit irgendwelcher Thätigkeit dem Götzen- dienst dienstbar sind.^ Götzendiener sind ihm die Astrologen und Mathe- matiker, ja auch die Lehrer der Litteratur, endlich die Eaufleute, welche mit Weihrauch handeln. Alle diese Beschäftigungen der genannten Stände sind unverträglich mit dem Christentum; die Ausrede, dass man doch seinen Lebensunterhalt sich erwerben müsse, kann nicht in die Wagschale fallen. Aber der Verfasser spinnt sein Thema noch weiter, er verbietet dem Christen die Beteiligung an den nationalen Feiertagen und Festlich- keiten, die Beleuchtung und Bekränzung der Thüren als einen heidnischen Gebrauch, ganz besonders aber jede Teilnahme an den Opfern. Dies führt auf die Frage, ob ein Christ ein Staatsamt bekleiden oder Kriegsdienst annehmen kann. Selbstverständlich müssen sich nach seiner Ansicht grosse ünzuträglichkeiten für die christliche üeberzeugung ergeben, welche be- sonders den Kriegsdienst geradezu den Christen unmöglich machen.*) Nicht einmal die abgegriffenen Schwurformeln bei den Göttern sollen den Christen gestattet sein.

Mit Staunen sieht man in dieser Schrift die grosse Kluft zwischen dem nationalen und dem christlichen Wesen. Die Kunst wird ganz ver- worfen; im Christentum ist sie noch kein Bedürfiiis. Dagegen ist die ünentbehrlichkeit der heidnischen Litteratur Thatsache; und es ist inter- essant, wie TertuUian sich aus dem Dilemma zieht, er verbietet hier das Lehren, gestattet aber das Lernen.

AbfaBBungszeit. c. 15 ieio fratrem per viaionem utdem nocte eastigaUum gravUer, quod ianuam eiu8 subito adnuntiatia gaudiis publieis servi caronaasent, Dieae gaudia publica werden sich wohl auf den Sieg bei Lyon (197) bezogen haben (Noeldechen, Die AbfaBBungBzeit p. 85). Zugleich zeigt die Nichtheranziehung des Parakleten die Tormon- taniatische Epoche. Geschrieben ist die Schrift nach de spectaculis; vgl. c. 13. Bei dem innigen Zusammenhang, den ihr Inhalt und jener der Schrift ,de spectaculis' darbietet, werden beide Werke sich zeitlich ziemlich nahestehen. Monceaux (Hist litt 1 p. 206) irrt, wenn er in der Schrift ,de idololatria* c. 19 eine Anspielung auf ,de Corona' erblickt und demgem&ss dieselbe der montanistischen Periode zuweist. Weder ist die Anspielung be- gründet, noch liegt montanistische Anschauung vor; ygl. Harnack, Gesch. der altchristl. litt. 2, 2 p. 273.

Quelle, üeber das VerhAltnis der Schrift zu V arro vgl. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 429.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 661; Dehler 1 p. 67; Corpus 20 p. SO.

668. De cultu feminamm L 11 (über den Frauenputz). Das Be- streben, die Christen von den Heiden in jeder Beziehung loszureissen, hatte TertuUian veranlasst, auch eine Broschüre an die Frauen zu richten. Sie bekämpft den Frauenputz. Man muss demnach annehmen, dass die vor- nehmen Frauen der Gemeinde in Karthago schon sehr von dem christ- lichen Ideal sich entfernt hatten und in dieser Beziehung mit den Heiden zusammengingen, so dass ein ernstes Wort am Platze war. Es war dies um so mehr geboten, als man auch schon angefangen hatte, Entschuldi- gungsgründe für den Frauenputz anzuführen. Der Verfasser erinnert im

*) Harnack, Die Mission etc. p. 210, p.221.

*) Vgl. A. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am öffentl. Leben in vorcon-

stantinischer Zeit (Veröffentlichungen aus dem kirchenhistorischen Seminar Mflnchen Nr. 8, München 1902, p. 164).

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Q. S^ptimins Florens TertallianM. 668.) 295

Eingang die Frauen an die schwere Schuld, die ihre Stammmutter auf sich und damit auf das ganze Geschlecht geladen, und meint, dass daher für die Frauen das Busskleid sich eigentlich am besten eigne. Dann geht er auf das Verwerfliche des äusseren Schmuckes ein und fQhrt die An- regung zu demselben als eine Quelle des Bösen auf die gefallenen Engel zurück. Damit ist allem äusseren Tand sein Urteil gesprochen. Als eine Autorität f&r sein Buch citiert er den apokryphen Enoch und verteidigt die Echtheit desselben. Ein genauer Einblick in das Wesen des äusseren Schmucks führt zu demselben Resultat. Er unterscheidet hierbei die Schmuckgegenstände (cultus) und die künstliche Verschönerung (ornatus). Gegen die Schmuckgegenstände (Gold, Silber, Edelsteine) geht er in der Weise vor, dass er sie als wertlos ansieht, weil sie uns keinen Nutzen verschaffen können. Nur die Seltenheit und der fremde Ursprung ver- leihen denselben ihren Wert. Dadurch wird die Sehnsucht nach dem Be- sitz derselben angeregt. Doch hier bricht das Buch ab. Der Gegenstand ist also nicht zu Ende geführt. Es ist uns nun noch ein zweites Buch dieser Schrift überliefert; allein dies stellt sich nicht als Fortsetzung, sondern als eine Neubearbeitung des Themas dar; denn es gibt mehr als das dort nicht ausgeführte, es legt den Plan der ersten Schrift zu Grund, führt aber denselben in anderer Anordnung durch ; denn Tertullian nimmt zuerst die künstliche Verschönerung 0 vor, während er die Schmuck- gegenstände an zweiter Stelle behandelt. Der Ton der Rede ist gemässigter, man möchte sagen, weit weltlicher. Die allgemeine Betrachtung hat einen viel grösseren Umfang erhalten. In dem ersten Teil des Themas eifert er besonders gegen die künstliche Haarpflege, gegen das Färben, gegen auffallende Frisuren. Sehr interessant ist es, dass er im Vorbeigehen auch die Schönheitspflege der Männer mit einigen Strichen schildert (c. 8). In Bezug auf die Schmuckgegenstände macht der Einwand Schwierigkeiten, dass ja auch diese Dinge von Gott geschaffen seien. Aber der Autor meint, dass Gott dabei die Absicht gehabt habe, die Enthaltsamkeit auf eine Probe zu stellen. Den meisten Wert scheint der Verfasser aber darauf zu legen, dass der Schmuck für die christliche Frau keinen Zweck hat. Endlich macht er noch geltend, dass leicht eine Frau durch den Schmuck in ein übles Gerede kommen kann, und dass das Urteil der Menschen auch von dem Christen nicht völlig beiseite zu schieben ist.

Titel der Schrift. Das erste Buch führt im cod. Agobardinns den Titel: de cuKu feminarum, in anderen Handschriften: de ?Mhitu muliebri.

Ueber das Verhältnis der beiden Bttcher zueinander vgl. Hauck p. 33 Anm. 2; anders Hesseiberg p. 53.

Abfassungszeit. Beide Bücher sind yormontanistisch. In der Anrede an die Christinnen zeigt sich keine Spur einer Scheidung (Bonwetsch p. 36). Wie weit 1. J und 1. n auseinander liegen, lässt sich nicht bestimmen; 1. 1 ist nach ,de spect." geschrieben (c. 8): nam et omnes istae profanae speetaeularum saecularium voluptates, sicut de Ulis 8uum Volumen edidimus, ipsa etiam idololatria ex rebus dei eonstat. Die Nichterwäh- nung der Schrift ,de idololatria* f&hrt zu dem Schluss, dass dieselbe damals noch nicht gesdirieben war; denn sonst hätte sie der Autor wie ,de spectaculis* wohl citiert. Im zweiten Buch erw&hnt er die Verschleierung der Jungfrauen (c. 7), aber so, dass man sieht,

») z. B. c. 5 cutem medicaminihus urgent, genas rubore maeufantf oculoe fulü^ine pmri-^ gunt, c. 6 eapülum croco vettere.

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296 Q* Septimiiu Florene TertulliaaiiB. (§§ 669, 670.)

es war noch kein Streit darftber entbrannt. Daraus schüesst man, dass 1. 11 yor «de oratione* f&llt, wo die Frage schon in Floss gekommen ist (c. 21); ygl. Hanck p. 33 Anm. 1.

Quelle. Noeldechen (Tertollians YerhAltnis zu dem. Alex., Jahrh. ftr protest Theol. 12 (1886) p. 280) behauptet, dass dem Tertnllian bei der Schrift der .PaedaSsogua* des Clemens yorgelegen hat; yg^. dagegen P. Wendland, Quaast Musonianae, Berl. 1886, p. 48.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 1303; Oehler 1 p. 701.

ß) Christlich-praktische Schriften.

669. Uebersicht. Es sind fünf Schriften, die wir hier einreihen, und zwar über die Taufe, über das Oebet, über die Busse, über die Qeduld und die zwei Bücher an seine Frau. Es ist mög- lich, dass Tertullian, als er diese Schriften schrieb, zu den Presbytern der karthagischen Christengemeinde gehörte. Es sind wichtige prak- tische Fragen, welche die Presbyter oft genug beschäftigt haben mochten, es waren damals die Dinge noch im Fluss, Zweifel regten sich, Kontro- versen tauchten auf, da mussten die Vorsteher der Gemeinde Stellung nehmen. So sehen wir in Bezug auf die Taufe eine Reihe von Pro- blemen auftauchen, zum Teil einschneidender Art, z. B. ob die Taufe der Ketzer gültig sei. Auch in Bezug auf die Art und Weise zu beten ging die Praxis vielfach auseinander, so dass sich hier eine Belehrung dringend nötig erwies. Die schwierigsten und einschneidendsten Fragen bot aber die Bussdisziplin dar, da hier ein Schwerpunkt des christlichen Lebens lag. Die Feststellung desselben nahm geraume Zeit in Anspruch und erfolgte nicht ohne schwere Kämpfe. Endlich war auch die Ehe Gegenstand eifriger Erörterungen; besonders eifrig wurde darüber verhandelt, ob eine zweite Ehe gestattet sei. Mehrmals tritt Tertullian an dieses Thema heran, in den Büchern an seine Frau steht er noch auf dem Standpunkt der Zu- lässigkeit derselben. Hatte in diesen Schriften Tertullian spezielle Fragen des christlichen Lebens behandelt, so erörtert er in der Abhandlung über die Qeduld einen allgemeinen Qegenstand, der aber für das ganze sittliche Leben von Bedeutung ist und der das Christentum ganz besonders scharf vom Heidentum trennt.

Die zeitliche Aufeinanderfolge der genannten Schriften ist nicht sicher

zu bestimmen; nur soviel steht fest, dass die Schriften über die Geduld

und die Bücher an seine Frau der montanistischen Zeit des Verfassers

am nächsten stehen. Auch die zeitliche Einreihung in die Schriften der

ganzen Epoche macht Schwierigkeiten.

Litteratar. Haack setzt alle fünf Schriften später als die apologetischen (vgl. seine Rechtfertigang p. 109); Bonwetsch (p. 32 und p. 85) giht hezüglich der drei zuerst genannten keine Entscheidung.

670. De baptismo (über die Taufe). Die Schrift über die Taufe hatte in einem äusseren Vorkommnis den Orund ihrer Entstehung. Eine Frau, eine »Viper aus der gajanischen Häresie', welche in dem Titel der Schrift (bei Pamelius) Quintilla genannt wird,^) hatte eine Agitation gegen die Taufe unternommen, indem sie besonders ihre Notwendigkeit bestritt.

^) In der Ausgabe des Gelenius, die neben der des Gangneius unsere Textes- quelle bildet, lesen wir (c. 1): Ua Quintilla,

während das Wiener Corpus, offenbar der an- deren Ueberliefenmg folgend, Uaqtte iüa gibt.

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Q. SepümittB Florene TertaUianiu. 671.) 297

Es war daher geboten, durch eine Schrift dem wankend gewordenen Glauben mancher Christen zu Hilfe zu kommen. Das Büchlein hat nicht den Charakter einer blossen Streitschrift gegen Quintilla, dasselbe gibt viel- mehr eine vollständige Lehre über die Taufe, wobei jedoch besonders die damals auftretenden Streitfragen genaue Berücksichtigung finden. Und darauf beruht das grosse Interesse des Schriftchens; wir sehen, wie die betreffende Materie noch nicht geklärt war. Die Streitfragen drehen sich um die verschiedensten Dinge; so werden z. B. untersucht das Wesen der Johannistaufe, dann das Problem, warum Christus nicht selbst getauft habe, die Ungültigkeit der Eetzertaufe u. s. w. Für die Qeschichte der Taufe sind interessant die Kapitel über die Art und Weise der Tauf- spendung, über das für die Taufe geeignete Alter, endlich über die für das Taufen günstige Zeit.

Der Anlass der Schrift Was es mit dem Oaios fOr eine Bewandtnis hat, ist schwer zn entscheiden. Tertolüan erwähnt die Oaiana haeresis noch De praescr. c. 88 (Gaiana hcteresis dicUur). Wir kennen einen Gains, der unter dem rOm. Bischof Zephy- rinns einen Dialog mit dem Montanisten Proclos schrieb nnd den Hippolytos bekämpfte <Zahn, Geschichte des nentest. Ean. 2, 2 (Erlangen 1892) p. 978). AUein es ist nicht wahr- .scheinlich, dass dieser Gaios mit dem von Tertnllian genannten identisch ist; ygl. Volk mar, Litterar. Gentralbl. 1854 p. 85; Harnack, Zar QneUenkritik der Gesch. des Gnost. p. 59; "Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 601.

Abfassnngszeit. Hier lässt sich nur soviel sagen, dass sie vonnontanistisch ist (.Besonders Eingang und Schluss erweist den Katholiken" Bonwetsch p. 30; vgl. noch Ne ander p. 178), dann dass ihr die griechisch geschriebene Schrift über die Eetzer- taufe, die verloren ging 701, 18), vorausging (c. 15).

Ueber die Verwandtschaft der Schrift mit der ,de paenitentia' vgL Hauck p. 117.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 1197; Dehler 1 p. 619; Corpus 20 p. 201. Sonderausg. von Hurter, Innsbruck 1869.

671. De oratione (über das Gebet). Das Schriftchen beginnt mit dem Gedanken, dass dem neuen Bund auch ein neues Gebet notwendig war, es ist dies das Vater unser. Der Verfasser gibt an der Hand der hl. Schrift eine Erklärung dieses Gebets und f&gt dann noch einige all- gemeine Vorschriften über das Gebet hinzu, z. B. dass man versöhnten Herzens beten, dass man den Geist sammeln soll; Händewaschung hält er nicht für notwendig, dafür verlangt er die Reinheit des Herzens; er eifert weiter gegen den Gebrauch, beim Gebet den Mantel abzulegen und sich nach dem Gebet zu setzen. Dagegen empfiehlt er das Aufheben der Hände. Die Unterlassung des Friedenskusses nach dem Gebet von seite der Fastenden erscheint ihm tadelnswert. Auch die Kleidung der Frauen zieht er in den Kreis seiner Betrachtungen; es war damals eine Streit- frage, ob auch die Jungfrauen wie die Frauen in der Kirche verschleiert erscheinen sollten. Auch das Kniebeugen beim Gebet hatte seine Kontro- verse. Manche wollten am Sabbat dasselbe nicht vornehmen; TertuUian riet zur Nachgiebigkeit. Es folgen Aphorismen über Ort und Zeit des Gebets und noch über einige andere Punkte. Mit einem warmen Preis des Gebets schliesst das Schriftchen, das besonders ein antiquarisches Inter- esse für uns hat, weil es uns mit den Gebetsbräuchen bekannt macht.

Die Abfassung f&Ut in die Zeit vor dem Montanismus. So ist sein Standpunkt in der Frage über die Verscbleiernng der Jungfrauen hier ein anderer als in der montani- stischen Zeit; er macht fttr die Verschleierung noch kein Gebot des Parakleten geltend (c. 21). Auch die Bescheidenheit des c. 20 wftre durchaus nicht am Platz, wenn es sich

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298 Q- BeptimiiiB Floren* Tertnllianns. 672.)

am eine Yorschriffc des hl. Geistes gehandelt hfttte. Auch in Bezug auf das Fasten (c. 18) ist sein Standpunkt hier ein anderer als später.

Fortleoen. Cyprian verarbeitete den Traktat in «de dominica oratione' ; vgl. § 712.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 1149; Oehler 1 p. 558; Corpus 20 p. 180. Sonderausg. von Hurter, Innsbruck' 1879.

Litteratur. W. Haller, Das Herrngebet bei Tertullian; ein Beitr. zur Gesch. und Auslegung des Vaterunsers (Zeitschr. fDr prakt Theol. 12 (1890) p. 827); v. d. Goltz, Das Gebet in der ältesten Christenheit, eine geschichtl. Untersuchung, Leipz. 1901 (p. 279: Die Traktate des Tertullian und des Cyprian über das Gebet).

672. De poenitentia (Aber die Busse). Die Untersuchung geht davon aus, dass das Wesen der Busse den Heiden fremd ist, weil sie nicht das richtige Qottesbewusstsein haben. Nur auf begangene Sünden kann sich die Reue erstrecken, eine Sünde wird aber nicht bloss durch die That, sondern auch durch den Willen begangen, Oott verzeiht den Sündern, verlangt aber die Reue. Die Reue wird nach zweifacher Seite ins Auge gefasst, einmal bei denjenigen, welche sich für die Taufe vor- bereiten. Diese Vorbereitungszeit soll aber nicht mit Rücksicht auf die Vergebung aller Sünden durch die Taufe eine Zeit der Sünde, sondern eine Zeit der Reue und Busse sein. Noch wichtiger ist die zweite Reue, welcher sich diejenigen unterziehen müssen, die nach der Taufe schwere Sünden begangen haben. Für diese ist die Exomologesis notwendig, das öffentliche Sündenbekenntnis vor dem Herrn, und eine Reihe demütigender Akte. Es ist falsche Scham, sich dieser Demütigung entziehen zu wollen; der Gedanke an die Höllenstrafe muss diese Scheu unwirksam machen. Diese zweite Reue muss aber die letzte (c. 7) sein; ein nochmaliger Rück- fall in die Sünde kommt für Tertullian nicht mehr in Frage.

Zum Inhalt der Schrift. Die Exomologesis, qua delictutn domino nottrum coh" fitemur, wird bestimmt c. 9: prostemendi et humilificandi hominis disciplina est .... de ipso quoque habitu atque victu mandat saeco et cineri incübare, corpus sordibus obseurare, animum maeroribus deieere, illa quae peceavit tristi traetatUme mutare, eeterum peutum et potum pura nosse, non ventris scüicet, sed animae causa, plerumque vero ieiuniis preees alere, ingemiscere, lacrimari et mugire dies noetesque ad dominum deum tuum, presbyteris advcivi et caris dei adgeniculari, omnibus fratribus legationes deprecationis suae iniungere, Ueber die Geschichte des Worts vgl. Preu sehen p. 9. FOr die EinfQhrung in die ter- tnllianische theologische Denkweise eignet sich diese Schrift ganz besonders (vgl Harnack, Dogmengesch. 8 p. 16). Ueber die Bussdisziplin, fOr welche diese Schrift eine wichtige QueUe ist, vgl. Harnack unter Lapsi in Realencycl. 8, 420; Dogmengesch. 1 p. 831; £. Preuschen, Tertullians Schriften »de poenitentia* und ,de pudicitia* mit Rücksicht auf die Bussdisziplin unters., Diss. Giessen 1890, der auch eine ins einzelne gehende Ana- lyse der beiden Schriften gibt.

Abfassungszeit. Dass die Schrift der vormontanistischen Epoche angehört, ist nicht zweifelhaft; vgl. Hesseiberg p. 88. Der Standpunkt, den T. bezüglich der Busse einnimmt, wird spftter von ihm in der Schrift ,de pudicitia" verworfen: pud. c. 1 erit igitur et hie adver sus psychicos titultts, adversus meae quoque sententiae retro penes ülos soeie- totem, quo magis hoc mihi in notam levitatis obiectent (vgl. G. N. Bonwetsch, Montanis- mus, Erlangen 1881, p. 111). Noeldechen (Die Abfassungszeit p. 59) will aus poen. c. 12 (quid illum thesaurum ignis aetemi aestimamus, cum fumariola quaedam eius tales fiam- marum ictus suscitent, ut proocimae urbes aut iam nullde extent aut idem sibi de die sperent ? DissiHunt superbissimi montes ignis intrinsecus fetu) eine Anspielung auf den Ausbruch des Vesuvs im Jahre 208 erblicken. Allein die Worte sind zu allgemein gehalten. Noch vager ist die Vermutung, dass im Eingang auf Severus' Verhalten nach dem Tode des Prftfekten Plautian angespielt werde. Sever hatte nftmlich geäussert, es gereue ihn, den Mann mit seiner Gunst überhäuft zu haben; vgl. auch Harnack, Gksch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 272 Anm. 2.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 1228; Oehler 1 p. 643. Sonderausg. von Hurter, Inns- bruck 1869; von E. Preuschen (mit de pudidtia) in der Sammlung ausgew. kirchen- und dogmengeschichtl. QueUenschr. Heft 2, Freib. i. Br. 1891, wozu zu vgl. J. van der Vliet, Mnemos. 20 (1892) p. 273.

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Q. Septimins Floren« TertallianaB. (§§ 678, 674.) 299

678. De patientia (Aber die Geduld). Als Tertullian über die Ge- duld schrieb, konnte er sich nicht verhehlen, dass er eine Tugend be- handle, welche ihm selbst abging. Trotzdem macht er sich frisch ans Werk, indem er daran erinnert, dass ja auch die Menschen dann am wärmsten von dem Gute der Gesundheit sprechen, wenn sie krank sind. Die Geduld ist göttlichen Ursprungs, Gott gibt in seiner Langmut gegen die Sünder das hehrste Beispiel der Geduld, noch glänzender ist die Ge- duld in der Menschwerdung Gottes hervorgetreten. Die menschliche Ge- duld muss sich vor allem in Gehorsam gegen Gott erweisen, die Ungeduld ist die Quelle der Sünde, ihr Vater ist der Teufel. Scharf wird auf die enge Verbindung der Geduld mit dem christlichen Glauben hingewiesen. Gelegenheit, die Geduld praktisch auszuüben, bietet uns das Leben, wenn Verluste an Hab und Gut über uns hereinbrechen, wenn wir Beleidigungen erfahren, wenn uns geliebte Personen durch den Tod entrissen werden. Der Geduld grösste Feindin ist die Rachsucht. Uebrigens kann das Leben uns noch hundertfache Geduldproben auferlegen. Der Autor schildert nun den Segen der Geduld, sie bildet die Voraussetzung für die Busse und strahlt in die alles hinnehmende Liebe aus. Aber auch für das leibliche Leben ist die Geduld von grosser Bedeutung. Nachdem Vorbilder für die Geduld vorgeführt sind, folgt eine Schilderung der Tugend in den stärksten rhetorischen Farben, welche zuletzt uns sogar die patientia als Person vorfahrt. Der Schluss warnt vor der Verwechslung der Tugend mit ihrem heidnischen Zerrbild, welches das Ausharren im Schlechten ist.

Die Schrift ist sehr interessant, weil sie uns Blicke in die Seele des Autors thun lässt, und sie ist wichtig, weil sie zum erstenmal ausführ- lich eine christliche Tugend im Gegensatz zur entsprechenden heidnischen behandelt.

Der Gegensatz gegen heidnische Anschauung tritt Öfters henror; zwar wird im Eingang hervorgehoben (c. 1), dass die sonst so uneinigen Philosophen im Lobe der Geduld einig sind. AUein das Leben scheidet den Christen vom Heiden, das Christentum kennt keinen Talio, sondern den Satz: Liebet eure Feinde. Weiter heisst es (c. 7): gen- tilium ett omnUnu detrimentis impatientiam adhibere, qui rem peeuniariam foriasse animae anteponant; nam et fciciunt, cum lucri eupiditatibus quaestuosa perieula mercimoniwrum in mari exercent, cum peeuniae causa etiam in faro nihil damnationi timendum aggredi dubi- tant, cum denique ludo et eastri$ seae locant, cum per viam in morem hestiarum latro- einaniur. Am Schluss bezeichnet er als heidnische Zerrbilder der christlichen patientia jene patientia, quae maritas dote venales aut lenodniis negciiantes uxorum poteetatüme eub- icit, quae aucupandis arbitatibua omnem coacti oibsequii lahorem mentitia adfectionibua toferat, quae ventris aperarioe cantumelioaie patrociniis etänectiane libertatis gulae addicit.

Abfassungszeit. Die Schrift steht an der Grenze. Dass T. aber noch nicht den Uebertritt zum Montanismus vollzogen, kann erwiesen werden; erstens: T. nimmt hier noch nicht den rigoristischen Standpunkt in Bezug auf die Flucht in der Verfolgung ein (vgl. c. 13); zweitens: das Gleiche ist der Fall gegenflber der Busse (vgl. Neander p. 144). Ueber Zweifel, die hier geäussert wurden, vgL Gottwald, De montanismo Tertulliani, Beri. 1862, n. 63; Bonwetsch p. 89, p. 45.

Fortleben. Cyprian verarbeitete den Traktat in de bono patientiae; vgl. § 716.

Ausg. bei Migne 1 Sp. 1249; Gehler 1 p. 587. Sonderausg. von Hurter, Inns- bruck 1868.

Litteratur. Noeldechen, Die Situation von Tertullians Schrift über die Geduld (Zeitschr. Air kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 6 (1885) p. 577).

674. Ad uzorem L n (Aber Anfrechthaltimg des Witwenstandes). Die Frage, ob die Gattin Tertullians nach seinem Tode sich wieder ver- mählen soll, ist der Gegenstand des ersten Buches unserer Schrift. Ter-

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300 Q* SeptiminB Floren« TertalliaiiUB. 674.)

tullian widerrät eine zweite Ehe. Nur eine Ehe entspricht der christ- lichen Vollkommenheit. Die Gründe, welche man für das Eingehen eines zweiten Bundes geltend macht, sind nach TertuUians Ansicht nicht durch- schlagend. Man beruft sich auf die Schwäche des Fleisches, allein auch der Geist ist da, und der ist stärker als das Fleisch. Man beruft sich weiter auf weltliche Rücksichten, wie materielle Vorteile, hohe Stellung u. a. Allein für den Christen sind solche Rücksichten gegenstandslos. Ein zartes Bild der Witwen, welche nicht wieder heiraten, sondern sich dem Dienste des Herrn weihen, schliesst sich daran. Sogar der Wunsch nach Nach- kommenschaft schlägt nicht durch; denn in diesen traurigen Zeiten sind die Kinder eine Bürde und bilden nicht selten ein Hemmnis für die Be^ thätigung des christlichen Glaubens. Selbst durch Beispiele aus dem Heidentum weiss er seine Ansicht zu stützen. Die Lösung der Ehe durch den Tod des einen Teils ist Gottes Fügung; man soll also nicht durch eine zweite Ehe den Zustand, welchem Gott ein Ende gemacht hat, wieder- herstellen. Im Einklang damit steht auch die kirchliche Disziplin, welche denen, die wieder heiraten, gewisse Ehren versagt. Allerdings ist die Be- wahrung der Witwenschaft keine leichte Sache, sie ist sogar schwieriger als die Erhaltung der Virginität; allein darum ist ihr auch ein reicherer Lohn von Gott in Aussicht gestellt, welcher Schirmvater der Witwen und Waisen sein will.

War das erste Buch vom Ideal der christlichen Vollkommenheit aus- gegangen, so geht das zweite von der harten Wirklichkeit aus, welche eine Wiederverheiratung verlangt. Diese Wiederverheiratung kann aber nur unter der Bedingung erfolgen, dass sie nicht zum Bunde mit einem Heiden führt. 0 Ziel des zweiten Buchs ist sonach, überhaupt den Ehe- bund der Christen mit Heiden als verwerflich erscheinen zu lassen. Ein Fall, in dem eine Christin einen Heiden heiratete, hatte tiefen Eindruck auf Tertullian gemacht und ihn vermutlich bestimmt, seine Gedanken über dieses Thema niederzulegen. Eine solche Ehe ist durchaus unzulässig. Die hl. Schrift gestattet zwar, wenn ein Teil erst nach Abschluss der Ehe das Christentum annimmt, bei dem ungläubigen Genossen auszuharren, allein sie gebietet, einen neuen Ehebund nur im Herrn einzugehen (1 Kor. 7, 39). Der Autor schildert die Gefahren, welche dem religiösen Leben der Christin, die sich mit einem Heiden verbindet, drohen. Mit einigen Strichen wird ein schönes Bild des christlichen Lebens gezeichnet (c. 4). Selbst ein toleranter Gatte ist nicht ohne Uebel, denn er wird Mitwisser der christlichen Geheimnisse, und die christliche Frau ist in der Ausübung ihres Kultus von seinem guten Willen abhängig. Muss sie denselben aber hinter dem Rücken ihres Mannes ausüben, so ist die Sache natürlich noch schlimmer. Dann bringt das Heidentum des Gatten der Frau fortwährend schwere Gefahren, fortwährend treten ihr die Gebräuche des heidnischen Götzendienstes entgegen. Bei Frauen, welche erst, nachdem sie den Ehe- bund geschlossen, das Christentum angenommen haben, sind die geschil- derten Verhältnisse entschuldbar und auch viel erträglicher. Allein frei-

M Ueber die Mischehen vgl. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am QffenÜ. Leben, Manchen 1902, p. 249.

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Q. Sepümins Florens TerinlliAniM. (§§ 675, 676.) 301

willig seinen Glauben durch Heirat mit einem Heiden den Gefahren aus- zusetzen, ist nicht zu rechtfertigen, üeberdies sind es auch manche welt- liche Rücksichten, welche Christinnen bestimmen, ihre Hand einem Heiden zu reichen. Mit einer wundervollen Schilderung des religiösen Lebens eines christlichen Ehepaars schliesst das zweite Buch, das zwar ebenfalls an die Frau Tertullians gerichtet ist, allein die individuellen Beziehungen fast gar nicht hervortreten lässt.

Ueber die Materie vgl. Baar, Das Christentam und die chrisÜ. Kirche der drei ersten Jahrbimderte, Tflb. 1858, p. 458, p. 468, p. 475.

Abfassungszeii Da diese Bficber bereite Fragen anregen, über welche der Mon- tanismns eine Entscbeidnng brachte, werden sie za den spätesten vormontanistischen Schriften zu rechnen sein (Bonwetsch, Die Gesch. des Montanismos p. 181). Dass T. aber noch nicht Montanist ist, erheUt daraus, dass er die zweite Ehe, wenngleich mit Widerstreben, zolfisst.

Ansg. bei Migne 1 Sp. 1273; Oehler 1 p. 669.

/) Antihäretische Schriften. 676. Ueberdcht. In der vormontanistischen Periode beschäftigten Tertullian die Kämpfe mit dem Heidentum und die inneren Angelegen- heiten der christlichen Gemeinde in so hohem Orade, dass die Bestreitung der Ketzer, welche späterhin eine seiner vornehmsten Lebensaufgaben mit ausmachte, noch nicht im Vordergrund stand. Doch legte er in dieser Zeit das Fundament zu seinen ketzerbekämpfenden Schriften, indem er den Generaleinwand, der allen Häresien entgegenzusetzen sei, feststellte; derselbe geht dahin, dass die Häresie als eine Neuerung sich dadurch als der AbfaU von dem ürsprfinglichen. Wahren charakterisiere. Diesen Satz führt er in der Schrift .de praescriptione haereticorum' durch. Aber auch die speziellere Widerlegung häretischer Systeme stellt er bereits in dieser Schrift in Aussicht. Nicht im Zusammenhang mit dieser schrift- stellerischen Thätigkeit steht die Schrift gegen die Juden. Es ist wahr- scheinlich, dass dieselbe in den Anfang seiner Wirksamkeit gehört.

Hier soll noch bemerkt werden, dass die erste Auflage des Antimarcion in die nächste Zeit nach ,de praescr. haeret* gehört; vgl. Haack p. 18o.

676. De praescriptione haereticomm (Aber die Einrede gegen die Häretiker). Die häretischen Streitigkeiten hatten zur Zeit Tertullians einen solchen Umfang angenommen, dass nicht wenige Christen in ihrem Qlauben erschüttert wurden, zumal wenn sie die zahlreichen üebertritte wahr- nahmen. Es war daher eine Belehrung sehr am Platz. Tertullian gab eine solche und erOrterte zuerst das Verhältnis der Häresie zum orthodoxen Glauben. Er that dar, dass die Häresie als ein von Qott zugelassenes Uebel zu betrachten sei, dass sie ihren Ursprung in der Regel aus der Philosophie nehme, und dass sie auf einer falschen Anwendung des bib- lischen Satzes «Suchet und ihr werdet finden' beruhe. Aber noch not* wendiger war es, die Stellung zu bestimmen, welche der Gläubige dem Häretiker gegenüber einzunehmen habe. Tertullian ist gegen jede Dis- putation mit den Häretikern auf Grund der Schrift, weil dieselbe in der Regel resultatlos verlaufe. Er zeigt einen anderen Weg, indem er fordert, dass man von jedem materiellen Eingehen auf den Streitpunkt absehe und rein formalistisch zu Werke gehe. Er nennt sein Verfahren «praescriptio^

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302 Q* SepümiuB Floren* TertnlliAniu. 677.)

und bezeichnet damit die im Prozess vorkommende Einrede (gewöhnlich «exceptio" genannt), durch welche der Beklagte ablehnte, sich auf die Materie des Rechtsstreites einzulassen. Die Einrede, die jedem Häretiker entgegengestellt werden kann, besteht nun darin, dass derselbe nicht im Stande ist, seine Lehre unmittelbar auf die Apostel zurückzufahren. Die wahre Lehre kann nur die sein, welche die Kirche von den Aposteln und dadurch von Christus selbst erhalten und bewahrt hat; die Häresie ist da- gegen die spätere Neuerung. Die Häretiker sind also gar keine Christen und haben kein Recht auf die heilige Schrift.

Titel der Schrift. Die massgebende üeberlieferong, z. B. der cod. Agobardinos, entscheidet für den Titel de praescriptione kaereiicorum; erst später taucht der Titel de praescriptianibus haereticorum auf. Wenn man sich auf den juristischen Standpunkt steUt, so ist nur eine Einrede, die der Neuheit der Sekten, gegeben. Denkt man dagegen all- gemein an das, was Tertullian gegen die Häresie einwendet, so ist auch der Plund mög- lich, und Tertullian spricht z. B. am Schluss der Schrift (c. 44) von certae et itutae et ne- cessariae praeseriptiones; vgl. auch Sen. epist. 48: quantum pöte» ergo, mi Lucili, reduc te ab istis exceptionibua et praescriptionibus philasophorum, üeber die Ankündigung der Schrift im Apologeticns vgl. den nächsten Absatz.

Abfassungszeit. Es fehlen genauere Indicien; nur soviel lässt sich sagen, dass die Abhandlung den Schriften, welche die speziellen Irrlehren behandeln, yorausgeht; v^. den Schluss: Sed nunc quidem generaUter actum est nobis adversus haereses amnes .... De reliquo .... etiam specialiter quibusdatn respandebimus. Dagegen spricht nicht adv. Marc. 1, 1: sed alitu libeUtu hunc gradum sustinebit adversus haereticos, etiam sine re- tractatu doctrinarum revineendos, quod hoc sint de praescriptione notfitatis, da sustinebit hier nur eine bescheidene Aussage markieren, keineswegs aber besagen soU, dass er erst in Zukunft darüber schreiben will (ygl. über dieses Futur Kellner, Theol. Quartalschr. 58 (1876) p. 234). Die Ansicht, die Monceaux (Revue de philoL 22 (1898) p. 87 Anm. 6) ausspricht, dass die erste Bearbeitung des Antimarcion der Schrift .de praescriptione haereti- corum" vorausging, ist sonach als den Schluss werten direkt widerstreitend zu verwerfen. Die Schrift ist also vor 207 abgefasst (vgl. p. 827), fällt aber in die vormontanistische Zeit. Das geht schon daraus hervor, dass Tertullian, wenn er Montanist gewesen wäre, in den zweifelhaften, strittigen Fällen die Entscheidung durch die neue Prophetie hätte anführen müssen. Für Nichtmontanismus spricht auch die Behandlung der Stelle Job. 16, 13 (c.22) und .die Verteidigung der Vollkommenheit der apostolischen Erkenntnis" (vgl. Neander p. 314; Hauck p. 167; Bonwetsch p. 46 Anm. 18). Der Grundgedanke ist bereits im Apolo- geticns (c. 47) angedeutet: expedite autem praeseribimus aduUeris nostris illam esse regulam veritatis quae veniat a Christo transmissa per eomites ipsitu, guibus dliquanto posteriores diversi isti eommentatores probabuntur. omnia adversus veritatem de ipsa veritate constructa sunt, Operantibus aemulationem istam spiritibus erroris,

Ausg. bei Migne 2 Sp. 9; Oehler 2 p. 8. Sonderausg. von M. J. Ronth, Script eccles. opusc, Oxford 1882, Oxford* 1858 (mit de oratione); Hurter, Innsbruck 1870, Inns- bruck' 1880; E. Preuschen, Sammlung ausgew. kirchen- und dogmengeschichtl. QueUen- schriften Heft 3, Freib. i. Br. 1892 (mit Einleitung); T. H. Bindley, Oxford 1894 (mit ad martyras und ad Scapulam).

Litteratur. Dittrich, De Tertulliano christianae veritatis regcdae contra haereti- corum licentiam vindice commentatio (Ind. lect. Braunsberg 1876/77); Winkler, Der Tra- ditionsbegriff des Urchristentums bis Tertullian (f 240 n. Chr.), München 1897, p. 107; Harnack, Dogmengesch. 1* (Freib. u. Leipz. 1894) p. 828; HoU, Tertullian als Schrift- steller (Preuss. Jahrb. 1897 p. 269).

677. Adversus ludaeos. Die Veranlassung der Schrift ist folgende: Es fand eine Disputation zwischen einem Christen und einem zum Juden- tum übergetretenen Heiden statt. Die Unterredung zog sich bis zum Abend hin und konnte nicht volle Klarheit schaffen. Die Lücke soll die vorliegende Schrift ausfüllen. Der brennende Punkt liegt in dem Nach- weis, dass auch die Heiden an der Gnade Gottes Teil haben, darauf führen die Weissagungen. Es ist unrichtig, erörtert weiter der Verfasser, dass nur für ein Volk das Gesetz gegeben sei. Die mosaische Gesetzgebung

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Q. Septimiiu Florens TertnUiaiias. 677.) 30ä

schliesst nur die Weiterentwicklung des Gebotes, das Adam und Eva im Paradies erhielten, in sich, sie ist daher nicht unabänderlich. Weder die Beschneidung noch die Sabbatheiligung waren von allen Zeiten her da; sie können daher auch wieder beseitigt werden, wie die irdischen Opfer der Juden. Ein neues Gesetz verkünden die Weissagungen, es ist das Gesetz der Liebe, welches an Stelle des Gesetzes der Vergeltung treten soll.^) Es handelt sich also noch um den Nachweis, dass dieses Gesetz wirklich gegeben worden ist, dass der verheissene Christus wirklich erschienen ist. Um den festen Beweis dafür zu geben, muss gezeigt werden, dass die alttestamentlichen Weissagungen erfüllt sind. Die Verbreitung des Christen- tums legt Zeugnis ab für die Erfüllung der Stelle Jesaias 46, 1. Chrono- logische Berechnungen beweisen, dass auch die Geburt, das Leiden Christi und die Zerstörung Jerusalems vollkommen mit der von dem Propheten Daniel vorausgesagten Zeit übereinstimmen. Also ist es irrig, müssen wir folgern, noch auf Christus zu warten, er ist vielmehr erschienen.

Bisher verlief die Untersuchung in durchaus geordneter Weise. Mit dem 9. Kapitel erscheint die Schrift in einem ganz anderen Licht. Es beginnt ein Exzerpt aus dem dritten Buch des Antimarcion. Wie wir unten') sehen werden, richtet sich dieses Buch gegen die Behauptung Marcions, dass der in dem alten Testament verheissene Christus noch gar nicht erschienen sei, und dass der auf die Welt gekommene Christus mit jenem alttestamentlichen nichts zu thun habe. In diesem Punkt berühren sich also die Marcioniten mit den Juden. Beide leugnen, dass Christus mit dem im alten Testament verkündeten identisch sei, beide behaupten, dass derselbe noch erscheinen werde, aber damit hört die Gemeinsamkeit auf, mit dem neuen Gott Marcions haben die Juden nichts mehr zu thun. Es ist ersichtlich, dass für eine Schrift gegen die Juden auch der Anti- marcion Material liefern kann. Allein es gehört einige Ueberlegung dazu, um etwas ; was für einen andern Zweck bestimmt ist, sich dienstbar zu machen. Vergleichen wir nun die Ausführungen unserer Schrift mit den betreffenden Partien des Antimarcion, so sehen wir sofort, dass die Herüber- nahme so ungeschickt als möglich ausgefallen ist. Es kann daher keine Rede davon sein, dass etwa Tertullian diese Ungeschicklichkeit begangen; denn es finden sich Fehler, wie sie nur ein elender Stümper sich zu schulden kommen lässt. Das Verhältnis ist vielmehr aUer Wahrscheinlich- keit nach dies, dass die Schrift gegen die ^Juden von Tertullian nicht vollendet wurde und dass ein Dritter das Fragment zur Vollständigkeit ausgestalten wollte.

Zeugnisse. Pseadoaagostin. = Ambrosiaster Qoaestiones veteris et novi iesta- menti c. 44 (35, 2243 Migne): a TertuUiano eomptaatum invenitur in libro, quem scripsit adver 8U8 Judaeos (v0. c. 8). Hieronym. z. J. 2014 (2 p. 145 Seh.) TertuUianus in eo libro, quem contra Judaeos seribit. Danielcomm. 9, 24 (25, 549 Migne) bringt eine Stelle ans c. 8.

Die Nicbtvollendang der Schrift Tertullians. Dass die ersten acht Kapitel ▼on Tertullian herstammen, kann nicht wohl bestritten werden. Die Frage ist nun, ob anch im folgenden noch tertullianlsches Gut zu finden oder ob alles von c. 9 an dem Com-

Silfttor zuzuweisen ist Das letzte nimmt Neander in seinem Autignosticus ^. 458 an, aa erste P. Corssen (Altercatio, Berl. 1890, p. 9): .Es kommen in dem zweiten Teile

») c. 3. I •) p. 825.

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304 Q- Beptimifui Floren« Tertollianus. 678.)

längere AbBchnitte vor dahin zählt vor allen Dingen die grössere Hälfte des 13. Kapitels die man vergebens an dem Orte sacht, woher das Uebrige stammt, und die der Er- findungskraft des Bearbeiters nicht wohl zagetraut werden können, in denen vielmehr un- zweifelhaft sich Tertullian ausspricht" Audi J. M. Einsiedler (De Tertolliani adversus Judaeos libro, Diss. Wttrzburg 1897), der auf meine Anregung dieses Problem untersucht hat, schält tertullianische Bestandteile heraus und verbindet sie (p. 40); auch er glaubt, dass ein Gompilator das unvollendet gebliebene Werk bald nach Tertallian in ungeacfiickter Weise aus Antimarcion ergänzt habe.

Das Verhältnis des zweiten Teils zu 1. III adversus Marcionem. Semler, der die Echtheitsfrage anregte, hat in bequemer Weise die beiden Texte einander gegen- übergestellt (Ausg. von Oehler 8 p. 640). Die ungeschickte Art des Interpolators soll an einigen Beispielen dargetfaan werden: c. 9 (723 Oehler) nee hoc enim novum aeripturis diviniSf figurate uti translatione naminum ex eomparatione criminum, Nam et archontaa Sodomorum appeüat archontas veetros. Im Antimarcion 3, 18 hiess es: novum creatori. Der Epitomator hat vergessen, dass scripturis divinia ^appellant^ erforderlich macht, c. 9 (720 0.) <U nos e contrario admonendos eos existimavimus, uti cohaerentia quoque huius capUuli reeognoacant. Im Original heisst es c. 12: at ego te admonebo, uti cohaerentia quo- que utriusque capituli recognoscas. Die in Frage stehende Bibelstelle war aus Stellen von zwei Kapiteln zusammengesetzt, daher utriusque capUüli, Der Gompilator verkannte dieses Verhältnis und schrieb huiue statt utriusque. Tertullian liebt es, den Marcion direkt an- zureden. Der Gompilator muss ids Subjekt ludaei einftüiren. Allein im Laufe der Unter- suchung vergisst er das eingeführte Subjekt, und es erscheinen wieder inquis^ non negahis u. s. w. Ganz verkehrt ist das generaliter des Originals (8, 17) in specialiter verwandelt (c. 9 p. 726 0.). Vgl. Hauck p. 92 und besonders Gorssen (Die Altercatio p. 4), der schlagende Beispiele beibringt. Auch Einsiedler fp. 20) hat darauf bezflgliche Bemer- kungen gegeben. Der Ansicht, dass unsere Schrift im letzten Teile mit einigen Aus- nahmen unecht ist und seinen Ursprung im Antimarcion hat, tritt nach dem Vorgange Grotemeyers (Excurs in dem Jahresber. des Gymnasium zu Kempen 1865 p. 16), der an dem tertullianischen Ursprung der ganzen Schrift festhält, jedoch eine Benutzung des Anti- marcion in der Schrift gegen die Juden einräumt, auch Noeldechen entgegen in der Schrift Tertullians .Gegen die Juden" (Texte und Untersuchungen 12. Bd., 2. Heft, 1894). Noeldechen hält an der Einheit und Echtheit der ganzen Schrift fest und nimmt an, daas TertuUian im Antimarcion die Schrift gegen die Juden benutzt habe, deren Entstehungszeit er in die Jahre 195 196 verlegt (p. 87). Auf den Standpunkt Noeldechens steUt sich Monceaux (Hist. litt 1 p. 298). Eine neue Hypothese Aber die Gomposition der Schrift hat Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 291) aufgestellt: Tertullian habe bald nach der ersten Bearbeitung des Werks „adv. Marcionem* die Schrift gegen die Juden begonnen. Nachdem er die Kapitel 1—8 geschrieben hatte, fftgte er sofort oder bald nachher seiner antijüdischen Schrift Selbstolagiate aus der 1. Aufl. des Antimarcion an. Sachlich hätten sich dabei keine Schwierigkeiten ergeben, aber stilistisch, und Tertullian hätte sie, rasch arbeitend, nicht zu fiberwinden vermocht. In der dritten Bearbeitung des Antimarcion hätte er dann natflrlich nicht das Buch gegen die Juden, sondern die ältere Bearbeitung als Vor- lage benutzt und diese unerheblich oder gar nicht verändert. Gewiss wäre an Selbst- plagiaten an und fOr sich kein Anstoss zu nehmen, wie „adversus nationes* und Apolo- geticus zeigen. Aber ein so grosser Geist, wie Tertullian, kann hierbei sich nicht solche StOmperhaftigkeiten zu schulden kommen lassen, wie sie ihm nachgewiesen worden sind, und zwar sind dies nicht bloss sprachliche, sondern auch sachliche.

Abfassungszeit. Die von Tertullian selbst herrfihrende Partie zeigt noch keine Spur von Montanismus; vgl. die Stelle fiber die Gnadengabe c. 8: haptizato Christo .... omnis plenitudo spiritalium retro charismatum in Christo cesserunt, signanie visionem et prophetias omnes, quas adventu suo adimplevit, Unde firmissime dicit adventum eius aig- nare visus et prophetiam,

Ausg. bei Migne 2 Sp. 595; Oehler 2 p. 701.

B. Werke aus der montanistischen Zeit 678. Ezcars über den Montanismus. ^ Um in das Wesen des Montanismus tiefer einzudringen, hat man sich vor allem vor Auge zu

^) Wenn ein Verstftndnis der antihAre- tischen Schriften Tertullians erzielt werden soll, mtlssen die Grundzüge der einzelnen Häresien bekannt sein. Wir glauben, dem philologischen Publikum einen Dienst zu lei-

sten, wenn wir in Excursen eine Charakteri- stik der einzelnen Häresien, die mit der tertullianischen Schriftetellerei in Beziehung stehen, voraufschicken.

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Q. SepUmins Floren« TertnlliaiiiiB. 678.) 305

halten, dass derselbe seine Quelle in einem Oberspannten religiösen Ge- fühl hat. Diese üeberspannung ist aber durch den Glauben hervorgerufen, dass das Ende der Welt nahe sei, dass Christus demnächst erscheinen und das tausendjährige Reich hier auf Erden aufrichten werde. Hat ein solcher Gedanke einmal die ganze Seele ergriffen, so muss er auf die Gestaltung des Lebens den weitgehendsten Einfluss ausüben. Und dieser Einfluss wird sich darin äussern, dass das Leben nur als eine Vorbereitung auf das demnächst eintretende Ende angesehen wird. Der Montanismus muss damit notgedrungen zu einer Steigerung des christlichen Lebens und zur WeMucht kommen. Die Quellen bestätigen diese Schlussfolgerung. Die Montanisten sind die Rigoristen der Kirche. Ihren Rigorismus bringen sie besonders auf zwei Gebieten zur Geltung, auf dem Gebiet der Ehe und auf dem Gebiet des Fastens; dort verwerfen sie die zweite Ehe, hier ver- schärfen sie die Gebote. Man sieht, es bricht der Kampf gegen das Fleisch hervor. Aber noch in anderen Dingen, in der Bussdisziplin und im Mar- tyrium, vertreten sie extreme Anschauungen. In eigentlich dogmatische Fragen einzugehen, lag für sie kein Anlass vor. Nicht Spekulation will das überspannte religiöse Gefühl, sondern Aeusserungen und Thaten. Hätte der Montanismus sich nur in der Steigerung des religiösen Lebens bewegt, 80 hätte die Kirche über denselben hinwegsehen können, und sie hat dies auch thatsächlich vielfach gethan. Allein es kam bei diesen Rigoristen noch etwas hinzu, was unbedingt zum Bruch mit der Grosskirche führen musste; das war die Vision, die Frucht der überreizten religiösen Stimmung. Schon der Stifter Montanus hatte ekstatische Zustände ; neben ihm werden Frauen genannt, Maximilla und Prisca (Priscilla), welche in den Zustand der Verzückung kamen und in solchem redeten und prophezeiten. Diese Reden betrachtete man als das Werk des hl. Geistes, des Parakleten, der sich durch den Mund der Verzückten ausspreche. Der Mensch ist wie eine Leier, die mit dem Plektron von der Hand des Parakleten gerührt wird. Solche Aussprüche sammelte man und betrachtete sie als verbind- liche Sätze. Damit war aber ein wichtiges, neues Prinzip aufgestellt, nämlich dass die Offenbarung durch den Herrn und die Apostel noch nicht zur Vollendung gekommen ist, sondern dass sie erst durch diese neue Wirksamkeit des hl. Geistes erfüllt wird. Diese Offenbarung hat zum Ziel, alle Zweifel, die in Bezug auf die Glaubenswahrheiten auftreten, zu lösen, dann in Bezug auf die Disziplin neue Bestimmungen zu treffen, welche zur Vorbereitung auf die letzten Dinge dienen können. Eine Anerkennung dieser neuen Prophetie war mit den Grundlagen der allgemeinen Kirche nicht vereinbar; denn eine Organisation derselben wäre in diesem FaU nicht möglich gewesen. Wie sollte sich ein Schriftkanon bilden, wie sollte die apostolische Tradition festgehalten werden, wie konnte der Bischof als Hüter und Interpret der Glaubensregel auftreten, wenn plötzlich sich der Paraklet durch irgend einen Gläubigen offenbarte? Es musste daher eine Scheidung eintreten. Die Montanisten stellen sich jetzt als Pneumatiker (spiritales) den Gliedern der Grosskirche als «Psychikem" gegenüber; sie woUen ja im Dienst des Parakleten stehen, während die Katholiken nur eine fleischliche Gemeinschaft darstellen.

Handbuch der klna. AlteitnipnrtaeDScIuift. YIU, 8. 2. Aoil. 20

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306 Q- SeptimiuB Floren* TertalliAniiB. (§§ 679, 680.)

Ueber den Ausdruck Psychiker ist zu bemerken, dass »pgycbicas* bier Boyiel ist als aEnimalis", d. h. fleischlicb. Paul. 1 Gor. 2, 14 V^v/mo; di ayS^Qwtog ov 6ixBTM xa tov nvBvfXtttog tov ^€or . Tert. adv. Marc. 2, 2 homo animalts non reeipiens quae 9UfU apiritus (Ober den Gegensatz Voigt, Eine Terscbollene ürk. des antimont Kampfes p. 109).

Der Montanismus in Afrika. Ffir das Auftreten des Montanismns in Afrika liegt uns ein authentisches Dokument in den Akten der Perpetua und der Felidtas vor. Das Martyrium f&Ut auf den 7. M&rz des Jahres 202 oder 208 (vgl. § 770). Ein Anhftnger des Montanismus verfasste den Bericht, der uns auch von der diurch den Montanismus an- geregten Bewegung in der Kirche Kunde gibt.

Das Verhältnis Tertullians zum Montanismus. Zu beachten ist, dass Ter- tuUian von Haus aus zu strengen Grundsätzen im christlichen Leben neigte. Der Mon- tanismns musste ihm daher von Tomberein sympathisch erscheinen. Die Schriften aber, in iv eichen der Autor als Montanist auftritt, zeigen ihn in seinem Verhältnis zum Montanis- mus verschieden; wir gewahren nämlich, dass in manchen Schriften er nicht mehr inner- halb der katholischen Kirche steht, wiüirend er in andern seinen Montanismus innerhalb dieser Kirche bethätigt. Es ist selbstverständlich, dass uns damit eine Entwicklung des Montanismus gegeben wird, die von einer rigorosen Richtung innerhalb der Kirche zu einer Scheidung von derselben fahrte. Von den Schriften, welche nach dem völligen Bruch Tertullians mit der Kirche geschrieben sind, ist fOr uns datierbar die dritte Ausgabe des Antimarcion, welche in das Jahr 207 fällt. Die meisten Werke unserer Periode gehören der letzten Entwicklungsphase an, die besonders scharf ausgeprägt in den Schriften de monog., de ieiunio und de pudicitia (um 217) vorliegt. Dagegen zeigen die Schriften de virginibus velandis, de ezhort castitatis, adversus Hermog., adversus Valentinianos ent- weder nur geringe Spuren der montanistischen GMnnung oder Spuren eines gemässigten Montanismus und werden daher vor der Trennung geschrieben sein, wenn auch das be- züglich der einen oder anderen Schrift nicht mit Sicherheit behauptet werden kann. G. Gaucanas, Tertullien et le montanisme, Genf 1876; P. A. Klap, Tertullianus en het Montanisme (Theol. Studien 1897 p. 1, p. 120).

Litteratur. Schwegler, Der Montanismus und die christl. Kirche des 2. Jahrb., Tflbingen 1841; Bonwetsch, Die Gesch. des Montanismus, Erlangen 1881; Belek, Gesch. des Montanismus, Leipz. 1888; A. Ritschi, Die Entstehung der altkath. Kirche, Bonn' 1857 (Der Montanismus p. 462—574); Rolffs, Urkunden aus dem antimontanistischen Kampfe (Texte und Untersuchungen 12, 4, 1895).

er) Antinationale Schriften.

679. Uebersicht. Die Schriften, die wir hier aufzuzählen haben, gruppieren sich um eine Christenverfolgung, die in Afrika in den Jahren 211 und 212 stattfand. Die Weigerung eines Soldaten, bei der Verteilung eines kaiserlichen Geschenkes sich zu bekränzen, hatte das Volk gegen das Christentum erbittert. Tertullian verteidigte das Vorgehen des Sol- daten in der Schrift de Corona. Wie schon früher, so will er auch durch diese Schrift alles, was mit dem Heidentum in Beziehung steht, von den Christen fern halten. In die Verfolgung, die sich an das angegebene Ereignis anschloss, griff Tertullian mit drei Schriften ein; in einer wandte er sich an den Statthalter Scapula, um ein Ende der Verfolgungen herbei- zuführen. Auf der anderen Seite wollte er aber auch für die Ehre des Martyriums eintreten; in einer Schrift über die Flucht tadelte er die Christen, welche sich dem Martyrium durch die Flucht entzogen; in einer zweiten, „Scorpiace" betitelten, bekämpfte er die Gnostiker, welche die Notwendigkeit des Martyriums bestritten.

Ueber den Zusammenhang der vier Schriften vgl. bes. Neumann, Der r5m. Staat und die aUgem. Kirche 1 p. 182; Noeldechen, Abfasaungneit p. 89.

680. De Corona (gegen die Bekränzung der Christen). Bei der Verteilung des kaiserlichen Donativum nach dem Tode des Septimius Severus hatte ein Soldat, statt nach der Sitte den Kranz auf das Haupt 7u setzen, denselben in der Hand getragen. Dieses Verfahren des Soldaten

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Q. Septimiaa Florene Tertnllianas. 680.) 307

erregte Aafisehen und Anstoss. Die Sache ward untersucht; der Soldat bekannte sich als Christ und wurde ins Gefängnis gesetzt. Von den Christen wurde der Fall verschieden beurteilt; der grösste Teil scheint das Vorgehen des Soldaten als eine unnötige Provokation angesehen zu haben, von der Ansicht ausgehend, dass die Bekrftnzung ja durch die hl. Schrift nicht verboten sei. Da griff Tertullian mit einem Schriftchen ein und lieferte den Nachweis, dass dem Christen die Bekränzung untersagt sei. Er beruft sich auf die stete hier obwaltende Praxis der Christen, der eine bestimmte Tradition zu Qrunde liegen müsse. Auch die Tradition ist für den Christen verbindlich, wie durch mehrere inter- essante Beispiele aus dem christlichen Leben dargethan wird, üebrigens lässt sich diese Ueberlieferung auch als eine durchaus vernünftige und begründete erweisen. Die Bekränzung ist unnatürlich, der E>anz auf dem Haupt gewährt nicht den Qenuss, für den die Blumen bestimmt sind. Aber abgesehen davon ist die Bekränzung überhaupt unzulässig, weil sie durchaus heidnischen Ursprungs ist und mit dem Götterkultus aufs engste zusammenhängt; weder das alte noch das neue Testament kennen die Be- kränzung. Da es sich im vorliegenden Fall um den Soldatenkranz handelt, erörtert unser Autor noch eine andere Frage von fundamentaler Bedeutung, ob überhaupt der Soldatendienst mit dem Christentum vereinbar sei, und verneint sie; im besonderen zeigt er noch, wie gerade die mili- tärische Bekränzung mit heidnischen Institutionen ganz enge in Verbin- dung stehe.

Dies ist der wesentliche Inhalt der Schrift, welche auch darum all- gemeines Interesse darbietet, weil das gelehrte Material aus einer Schrift des Claudius Saturninus ,,über die Kränze' entnommen ist.

MontaniBtiBcber Standpunkt, c. 1 plane superest, ut etiam matitfria recusare medüentur, qui prophetias eiusdem spirüus sancti resptterunt. Also die neue Prophetie ist von der Grosskirebe verworfen. Sehr wichtig ist noch folgende Stelle (c. 1): nee dubito quosdam seripturae emigrare, sarcinas expedire, fugae accingi de civitate in eivUcttem. NuUam enim aliam evangelio memoriam curant. Nävi et pastarea earum in pace leonett, in proelio cervoe. Denn darnach scheint es, dass die Montanisten schon ihre eigenen Geist- lichen hatten.

Die Abfassungszeit ist August oder September 211. Die Geldspende bezieht sich auf die Uberalitae prcufatantissimorum imperatorum (c. I), welche nach dem Tode des Sep- timius Severus (4. Febr. 211) seine Sohne Caracalla und Geta gewahrten und die auch in den Provinzen ausbezahlt wurde (vgl. Neumann, Der rOm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 182 Anm. 2). Der Vorfall, dass sich ein Soldat weigerte, sich bei dieser Gelegenheit zu bekrftnzen, regte wiederum den Haas gegen die Christen nach einer langen Friedenszeit auf (c. l m%A89Uant tarn bonam et langam aibi paeem perielUart); es begannen wieder die Verfolgungen in Afrika durch Scapula. Als T. ,de Corona* abf aaste, hatte die Verfolgung noch nicht begonnen, aber sie drohte bereits (Job. Schmidt, Rhein. Mus. 46 (1891) p. 82).

Das Werk des Claudius Saturninus de coronis. c. 1 plura qwurentibus amnia exhibebii praeetatUiseimuM in hae quoque materia eammentator Claudius Saturninus. nam est ülius de coronis liber et origines et causas et species et solemniiates earum ita edisserens, ut nuäam gratiam floris, nüUam laetitiam frondis, nullutn eespitem aut paltnüem non alieuius capUi invenias eonsecratum. c. 10 hohes omnium eollegiorum saeerddalium Coronas apud Claudium, c. 12 ^ doeet Claudius cum et myrto ait milites redimiri solere. c. 13 praefahitur quidem Claudius etiam coelum sideribus apud Homeri carmina eoronatum. Winke znr Restituiemng des Werks gibt E. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 433. üeber Claudius Saturninus vgl. oben § 616, 3.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 73; Dehler 1 p. 415.

Litteratur. Noeldechen, Tertullian Von dem Kranze (Zeitschr. fOr Kirchengesch. 11 (1890) p. 353); F. Chanvillard, Le .De Corona militis'' de Tertullien et la pens^ de

20»

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308

Q. Septimias Florena Tertnllianas.

) 681, 682.)

r^glise (L'üniyersii^ cathol. N. 8. 22 (1899) p. 22); A. Bigelmair, Die Beteiligung der Christen am öffentl. Leben, München 1902, p. 164.

681. AdScapulam (anScapnla gegen dieVerfolgung der Christen). Nach dem Tode des Septiraius Severus (4. Februar 211) wurde die Lage der Christen eine kritische. Die mehrfach erwähnte Weigerung eines christ- lichen Soldaten, sich zu bekränzen, scheint nicht ohne tiefe Einwirkung ge- blieben zu sein. In Afrika proconsularis hatte der Statthalter Scapula^) wilde Verfolgungen eingeleitet; Tertullian richtet daher eine kleine Schrift an denselben. Nicht Furcht, sagt er im Eingang, sei das Motiv, sondern die von dem Christentum vorgeschriebene Liebe zum Feind. Mit dem Bekenntnis, dass die Christen an einen Qott glauben, während die Heiden mehrere öötter verehren, die aber für die Christen nichts als Dämonen sind, setzt das Thema ein, um dann zu dem wichtigen Satz überzugehen, dass der Glaube eine individuelle Angelegenheit sei, und dass Zwang auf diesem Qebiet ausgeschlossen bleiben müsse.*) Opfer, die erzwungen werden, können auch für die Götter keinen Wert haben. Die Beschuldi- gung, dass die Christen sich gegen die Majestät des Kaisers vergehen, ist unbegründet, sie geben ihm das, was sie ihm geben können, indem sie ihn ehren, lieben und für ihn dem einzigen Gott Opfer darbringen. Der Hauptnachdruck des Schriftchens liegt aber in dem Gedanken, dass die Christenverfolger das Strafgericht Gottes nach sich ziehen. Schon sind bedeutsame Erscheinungen hervorgetreten. Der Schriftsteller führt Beispiele an, wie es Christenverfolgem ergangen ist. Er fordert daher den Statthalter auf, den „Kampf mit Gott' zu unterlassen und seines Amtes in humaner Weise zu walten, und halt ihm Beispiele der Christen- freundlichkeit vor. Am Schluss wirft er noch die Frage auf, was der Statthalter thun würde, wenn sich alle Christen in Karthago ihm stellen würden.

Die AbfaBSungszeit ergibt sich im allgemeinen ans c. 4: ipse etiam Severus, pater Äntonini, ChrUtianarum memor fuit. Diese Stelle zeigt, dass Septimius Seyerus tot war, dass also die Schrift nach dem 4. Febr. 211 abgefasst ist. Daraas aber, dass von den Söhnen des Sevems nur Antoninus (Garacalla) allein genannt wird (wie gleich darauf quem et Antoninus optitne naverat), ist weiter zu folgern, dass die Zweiherrschaft des Antoninus und des Geta vorQber, dass also Greta nicht mehr am Leben war. Somit muas die Ab- fassung noch weiter herabgerttckt werden, nämlich nach Febr. 212. Noch etwas weiter hinab führt uns die Erw&hnung einer Sonnenfinsternis (c. 3), welche mit Recht auf die vom 14. Aug. 212 bezogen wird (Joh. Schmidt, Ein Beitrag zur Chronologie der Schriften Ter- tullians, Rhein. Mus. 46 (1891) p. 77).

Ausg. bei Migne 1 Sp. 697; Oehler 1 p. 539. Sonderausg. von March (Douglass series), New-Tork 1866; T. H. Bindley, Oxford 1894 (mit de praescriptione und ad martyras).

682. De füga in persecutione (über die Flacht bei einer Christen- Verfolgung). Als Tertullian seine Schrift über die Bekränzung schrieb, bewegte noch eine andere Streitfrage die christlichen Gemeinden, nämlich ob man bei Ausbruch einer Ghristenverfolgung fliehen dürfe. Auch hier griff Tertullian mit einer Broschüre ein, in der er sich auf den strengen Standpunkt stellt und die Frage verneint. Das Schriftchen knüpft an ein Gespräch mit Fabius an, welches durch den Zutritt einiger

M Wohl nicht verschieden von Scapula Tertullus, dem cos. ord. des Jahres 195; vgl. Prosopographia imperii Rom. pars 8 p. 180

Nr. 198.

•) c. 2 nee religUmis est cogere religUmem.

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Q, Septimifui Floren* TertnllianuB. 683.)

309

Persönlichkeiten abgebrochen wurde. ^) um die Basis für seinen schroffen Standpunkt zu gewinnen, untersucht Tertullian zuerst, ob die Verfolgung ein Werk des Teufels oder ein Werk Gottes sei. Wenn auch der Teufel unleugbar seine Hand im Spiel hat, so steht doch f&r Tertullian fest, dass die Verfolgung ein Werk Gottes ist, da ihr Endzweck ein guter ist, die Glaubensstärke der Christen zu erproben. Die sich daraus ergebende Fol- gerung, dass man vor dem, was uns Gott geschickt, nicht fliehen dürfe, liegt auf der Hand. Die Vertreter der milderen Anschauung liessen es nicht an Rechtfertigungsversuchen fehlen; so meinten sie, dass die Flucht vor der Gefahr schütze, seinen Glauben zu verleugnen. Allein Tertullian lässt das nicht gelten. Noch einschneidender war die Berufung der Gegner auf Matth. 10, 23 „Wenn sie euch aber in einer Stadt verfolgen, so flieht in eine andere i*^ Diesem Einwand begegnet Tertullian dadurch, dass er die allgemeine Geltung des Satzes leugnet. Mit Kap. 12 beginnt die Er- örterung einer zweiten Materie, bei der es sich zwar auch um die Ab- wendung der Verfolgung handelt, aber nicht durch Flucht, sondern durch Erkaufung der Sicherheit; allein die Erkaufung kommt im Wesen der Flucht gleich.«)

Montanistischer Standpunkt, c. 1 proeuranda autem examinatio penea vos, qui si forte paraeletum non recipiendo deductorem omnis veritatis merito adhue etiatn aliia quaestionibus obnoxii e8t%8. c. 11 si et spiHtum quis agnoverit, audiet fugitiw» denotantem, c. 14 et ideo paracletus necessariuSf deductor omnium veritatum, exhortatar omnium toteran- tiarum. Quem qui receperufU, neque fugere persecutionem neque redimere naverunt, habentes ipsum gui pro nobis erit, Heut loeuturua in ifUerrogatUme^ ita iuvaturus in paaaione. Frflher wfthrend der seveiischen Verfolgung hatte T. die Flucht noch fOr erlaubt angesehen (ad ux. 1, 3; de pat. c. 13); als Montanist verwirft er sie.

Abfassungszeit. De cor. 1 händigen unsere Broschflre die Worte an: sed de quaestionibus eonfessionutn alibi docebimus. Umgekehrt wird c. 7 auf ,de Corona* hinge- wiesen. Bei diesem innigen Zusammenhang werden die beiden Schriften sich auch zeitlich nahe stehen.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 101; Oehler 1 p. 461.

Litteratur. Vgl. das Eamtel XIII (la fuite devant la pers^cution) in Le Blaut, Les pers^cuteurs et les martyrs, I^aris 1893.

683. Scorpiace (gegen die gnostischeYerwerfluig des Martyriums). Bei den Christenverfolgungen sprachen sich nicht alle Stimmen f&r die Notwendigkeit des Martyriums aus. Ein Teil der Gnostiker meinte, der Christ brauche dasselbe nicht auf sich zu nehmen. Sie stützten ihre An- sicht durch verschiedene Gründe, wie: Christus sei ja gestorben, um uns vom Tode zu erlösen, Gott dürste nicht nach dem Blut der Menschen, die Reue des Sünders sei ihm lieber als dessen Tod,') man brauche Gott nicht vor den Menschen zu bekennen, sondern dafür sei der Himmel der richtige Platz,^) auch habe man der Obrigkeit zu gehorchen.') Die Leute, welche solche Ansichten verbreiten, sind in den Augen TertuUians den in Afrika häufig vorkommenden Skorpionen gleich, und darum nennt er seine gegen sie gerichtete Schrift Scorpiace, d. h. Gegenmittel gegen den Skorpionenstich. Die Bekämpfung dieser Gegner stützt sich auf die

^) Merkwürdig ist die Aehnlichkeit der Eingangsworte: quaesisti proxitne, Fabi fra- ter, fugiendum neene sit in perseeutUme mit Tacit. dial. c. 1 : saepe ex me requiris, Juste F*abi, cur, cum etc.

*) c. 12 sietU fitga redemptio gratuita est, ita redemptio nummaria fuga est.

») c. 1. *) c. 10. ') c.

14.

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310 Q- SaptimiuB Floren« TertnllianuB. (§§ 684, 685.)

hL Schrift; zuerst zieht er die Bücher des alten Testaments heran, dann (c. 9) die des neuen. Nach zwei Hauptgesichtspunkten ist die Materie behandelt, einmal nach der Notwendigkeit, indem gezeigt wird, dass Gott das Martyrium will, dann nach der Heilsamkeit für die Menschen, indem dargelegt wird, dass es zum ewigen Leben diene und dass es ein Wett- kampf in der Bethätigung des Glaubens sei.

AbfasBungszeit. HiDgewieaen wird auf das Werk adv. Marcion. in c. 5: longum ut, ut deum meum banum ostindam, quod tarn a nobia didicerunt MareUmUae. Diese Worte deuten den Inhalt des zweiten Baches .adv. Marcionem* an. Harnack (Gesch. der alt- chrisÜ. Litt. 2, 2 p. 284) äossert sich also: »Die Schrift gehört in die Zeit der Scapola- Verfolgung; denn sie ist in einer brennenden Yerfolgungszeit geschrieben und setzt zugleich die Streitschriften gegen die einzelnen Gnostiker Toraus."

Ausg. bei Migne 2 Sd. 121; Gehler 1 p. 495; Corpus 20 p. 144.

Litter atur. N oelde chen, Das Odeum Karthagos und Tertullians Scorpiace (Zeitschr. fOr kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 7 (1886) p. 87).

ß) Christlich-praktische Schriften.

684. Uebersicht. Wir haben es hier mit sechs Schriften zu thun; während fünf sich mit wichtigen praktischen Fragen beschäftigen, steht die über den Philosophenmantel ganz fQr sich da. Sie ist ein heiteres Intermezzo in den fortwährenden Kämpfen Tertullians. Er hatte statt der Toga den Philosophenmantel als Tracht angenommen, und als darüber viel gesprochen wurde, sich in launiger Weise dagegen verteidigt. Allein da die Schrift einen asketischen Zug hat, musste derselben hier ihr Platz angewiesen werden. Von den übrigen Schriften behandelt ,de virginibus velandis" die Frage, ob auch die Jungfrauen den Schleier tragen sollen, ,de exhortaüone castitatis'' hat zum Ziel, das Verbot der zweiten Ehe nachzuweisen; mit demselben Thema beschäftigt sich die Schrift „de mono- gamia*^; ,de ieiunio' verteidigt die strenge Fastendisziplin, „de pudicitia'' die strenge Bussdisziplin. ^) Während in der Schrift über den Philosophen- mantel Anspielungen auf den Montanismus der Natur des Themas gemäss völlig fehlen, lassen die übrigen Schriften alle den Verfasser als Monta- nisten erkennen. Doch erscheint sein Montanismus in den zwei Schriften ,de virginibus velandis' und „de exhortatione castitatis" in milderer Form, während ip den drei übrigen Schriften die schärfste Trennung zwischen dem Montanismus und dem Katholizismus vorliegt.

686. De pallio (Schatzschrift für das Tragen des Philosophen- mantels). TertuUian hatte die römische Toga abgelegt und das Pallium genommen. Tadelnden Aeusserungen, welche ihm über diesen Wandel der Kleidung zu Ohren kamen, setzt er diese Flugschrift entgegen, die von bitterer Satire, aber auch wieder von Humor überfliesst. Im Eingang spricht er sein Erstaunen aus, dass die Karthager so viel Zeit übrig haben, um sich auch um solche Dinge zu kümmern; dies lässt darauf schliessen, dass die allgemeinen Verhältnisse sich jetzt recht glücklich gestaltet haben. Den Tadel seiner Landsleute muss er jedoch als unberechtigt zurückweisen. Die Toga, das sollten die Karthager niemals vergessen, ist das Zeichen ihrer Unterjochung; denn dieses Kleid wurde ihnen von den siegreichen

') D\^ Schriften de monogamia, de ieionio und de pudicitia bUden eine rasammen- hAngende Gmppe; vgl. Bonwetsch p. 55.

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Q. SeptimiiiB Florens Tertalliaiiiu. 685.)

311

Römern aufgedrängt. Inwiefern die Aenderung des Gewands anstössig sein solle, vermag Tertullian in keiner Weise einzusehen. Der Wandel ist ja ein Naturgesetz, die Welt ändert sich, die Erde bleibt nicht immer dieselbe, auch die Völker lösen sich ab, selbst die Gegenwart unter den erlauchten Kaisern bietet uns Umgestaltungen in Hülle und Fülle. Auch die Tiere verändern ihr Aeusseres, und die Kleidung hat einen langen Entwicklungsprozess durchgemacht, bis sie von der Befriedigung der natür- lichen Bedürfnisse bis zum Luxus sich erhob. Weiterhin erscheint dem Autor sonderbar, dass die Karthager, die doch sonst die Griechen so gern nachahmen und zwar auch in Dingen, die nicht nachahmungswürdig sind, jetzt gerade an dem griechischen Pallium so Anstoss nehmen. Jede Klei- dung sei berechtigt, solange sie nicht gegen die Natur Verstösse. Gegen die Natur aber Verstösse es, wenn der Mann sich als Frau kleidet. Scharf werden daher Achilles, Herakles und Alexander gerügt, die in dieser Be- ziehung sich vergangen haben. Auch die Verschiebung der Unterschiede in der Kleidung findet in ihm einen scharfen Tadler. Es sei eine grosse Verirrung, wenn z. B. die Matrone sich wie eine Hure kleide und die Hure wie eine Matrone. Ja selbst in Bezug auf die Bequemlichkeit ist das Pallium der Toga vorzuziehen, denn die Toga legt ihrem Träger viel mehr Sorgfalt als das Pallium auf. Zuletzt lässt der Autor den Mantel selbst das Wort ergreifen. Offen bekennt dieser, dass er kein Staatskleid sei und daher dem öffentlichen Leben fern bleiben müsse. Er kümmert sich lediglich um sich selbst und hat ein Recht, zunächst für sich zu leben, i) Allein trotzdem darf der Mantel beanspruchen, dass er für das allgemeine Wohl thätig ist. Er ist ein Protest gegen die Verweichlichung und Ent- artung, gegen den Ehrgeiz, gegen den Luxus. Nicht bloss der Philosoph hüllt sich in das Pallium, sondern auch der Grammatiker, der Rhetor, der Sophist, der Arzt, der Dichter, der Musiker, der Astrolog.*) Aber dem Pallium ist noch grössere Ehre widerfahren, es ist zum Ghristenkleid ge- worden. Daher kann ihm der Verfasser zurufen: Freue dich und froh- locke, Mantel; eine höhere Weisheit hüllst du ein, seitdem du das Kleid der Christen geworden bist.

Das Schriftchen ist barock, aber durchaus geistreich und originell. Selbst die entlegensten Dinge weiss der Autor mit seinem Stoff in Ver- bindung zu bringen. Auch der Stil ergeht sich in den kühnsten Neue- rungen, eine prägnante, gesuchte Redeweise wird angestrebt. Die Bro- schüre bietet dem Leser viele Dunkelheiten dar und ist schwer zu ver- stehen; aber in dem Gestrüpp stecken oft tiefe Wahrheiten.

Tertullian hat diese Schrift in den Jahren 208—211 geschrieben. Sie fällt also in seine montanistische Periode und zwar in die Zeit, in der er sich von der Kirche getrennt hatte.

MontanismaB. Wie bereits gesagt, finden aich in der Schrift keine Sparen des Montaniamos, was nicht za verwundern, da das Thema keinen Anlasa bot, auf den Mon- tamsmos einzugehen.

AbfasBungBzeit o. 2 Sed vanum iam antiquUcta, quando eurrieula nostra coram.

^) Geistreich wird dies so ausgedrückt (c. 5): nemo dlii naseüur mariturua tibi, *) Gespreizt sagt Tertullian (c. 6): amnis

liberalUas atudiorum quattuor meis angulia tegUur,

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312 Q- Beptimiiia Floren« TertnlliaiiiiB. 686.)

quantum reformavit orbis saeculum iatud, quanium urbium atU produxU aut auxü aui reddidU praeaentia imperii triplex virtua: Deo toi Äuguatis in unum favente quat eenaua tranaeripti, quot populi repugnati, quot ordinea iUuatrati, quat barbari excluHl Bevara orbia etUiiaaimum huiua imperii rua eat, eradicato omni wanito koatiliUUia et eacio et rubo aubdolae familiarUatia eonvulao etc. Die Zeitbestimmiing geben udb die Worte im- perii triplex pirtua an die Hand. Das triplex imperiom des Septurnins Seyenu, Antoninoa Caracalla und Geta endete mit dem Todestag des Septimiua Seyenis (4. Februar 211). Nicht 80 sicher ist der Anfang des triplex Imperium. Da Antoninus Caracalla im Jahre 198 zum Augustus erhoben wurde, fragt es sich, wann Geta diese Ehre zuteil wurde; nach A. Wirth, Quaest. Severianae, Diss. Bonn 1888, p. 13 wäre dies im Dezember 208 geschehen, während man bisher mit Eckhel das Jahr 209 annahm und zwar, wie Dittenberger (CIA 3, 1 p. 9) ▼ermutet, etwa September oder Oktober. Selbst bei der ersten Datierung wflrde sich nur ein Spielraum von rund 2 Jahren ergeben. Fflr209 spricht sich Monceaux (Histoire litt^raire de l'Afrique chröt. 1 p. 199), fftr 210 Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 259) aus.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 1029; Oehler 1 p. 913. Sonderausg. von Gl. Salmasius, Paris 1622, Leiden 1656.

Litteratur. Eine ausführliche Analyse gibt Boissier, La fin du Paganisme 1 (Paris 1891) p. 259. Vgl. femer Kellner, üeber Tertnllians Abhandlung De paUio und das Jahr seines Uebertritts zum Christentum (Theol. Quartalschr. 52 (1870) p. 547); Noel- dechen, Tertullian Von dem Mantel, eine Prosasatire des Kaiserreichs 209 (Jahrb. Ar Protest. Theol. 12 (1886) p. 615); J. Wilpert, Die Gewandung der Christen in den ersten Jahrhunderten, Köln 1898.

686. De virginibus velandis (ttber die Verschleierung der Jung- frauen). Die Thesis, die Tertullian gleich im Eingang der Schrift auf- stellt, ist, dass die Jungfrauen mit dem Zeitpunkt des Austritts aus der Kindheit verschleiert werden. Den Gegenstand hatte er schon vorher in einer griechischen Schrift behandelt 701, 14), jetzt führt er das Thema in lateinischer Sprache durch. Er hebt mit sehr beachtenswerten Worten das fortdauernde Walten des Parakleten in Bezug auf das kirchliche Leben hervor. Wer diesen Parakleten hört, verschleiert die Jungfrauen. Qanz abgesehen davon, dass die Verschleierung dem jungfräulichen Wesen besser ansteht, verlangt die Wahrheit, d. h. die hl. Schrift, dieselbe. Der Autor geht nun daran, diesen Nachweis zu führen, wie er bereits de or. 20 ge- than. Wenn ferner die kirchliche Zucht die Verschleierung der Frauen verlangt, so sind auch die Jungfrauen mit inbegrifiEen. Weiterhin hebt er hervor, dass ja auch im männlichen Geschlecht nicht zwei Kategorien durch ein äusseres Zeichen unterschieden werden. Nachträglich macht er noch eine Bemerkung über den Zeitpunkt, in dem die Verschleierung ein- zutreten habe; es ist die Zeit der Reife. Manche Jungfrauen, fährt der Autor fort, gehen verschleiert auf den Strassen, sind aber unverschleiert in den Kirchen. Dies rügt er als eine Inkonsequenz. Auch als Zierde der JungfräuUchkeit kann die Nichtverschleierung, die auch sonst noch be- denklich ist, nicht gerechtfertigt werden; die echte Jungfräulichkeit sucht die Verhüllung. Kurz, Schrift, Natur und kirchliche Disziplin stimmen darin überein, dass sich die Jungfrauen verschleiern sollen. Mit einer eindringlichen Mahnung an die Jungfrauen und Frauen, sich zu verschleiern, schliesst die Schrift.

Montanistischer Standpunkt, c. 1 propterea paracletum (miait) dominua, ut, quoniam humana mediocritaa omnia aemel capere non paterat, paulatim dirigereiur et ardina' retur et ad perfectum perduceretur diaeiplina ab illo vicario domini, apiritu aaneto und nach Berofong auf Joh. 16, 12 ffthrt er fort: quae eat ergo paracUti adminiatratio, niai haec, quod diaeiplina dirigitur, quod aeripturae revelantur, quod inteüectua reformatur, quod ad meliora proficitur?

Abfassungszeit. Hier kann nor gesagt werden, dass eine Auascheidong der Mon- tanisten aus der Kirche noch nicht stattgefimden hat; denn nirgends tritt die IVennung in

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Q. Septimiiia Florens TertnlliannB. (§§ 687, 688.) 313

zwei Kirchen hervor (fftr die Abfasamig nach dem Bruch A. Ritschl, Die Entstehung der altkathol. Kirche, Bonn' 1857, p. 548; ygl. dagegen Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 278). Ueber das Verhältnis dieser Schrift zu ,de cultu" vgl. § 668.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 887; Oehler 1 p. 883.

Litteratur. Noeldechen, Die Krisis im karthagischen Schleierstreit 206 (Zeitschr. für kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 7 (1886) p. 46); Rolffs, Urkunden aus dem anti- montanistischen Kampfe (Texte und Unters. 12. Bd., 4. Heft (1895) p. 75, p. 80).

687. De exhortatione castitatis (Ermahnung znr Zttchtigkeit). Schon in den Büchern an seine Frau 674) hatte TertuUian sich mit dem Problem beschäftigt, ob eine zweite Ehe gestattet sei. Damals hatte er zwar derselben den Rat gegeben, eine zweite Ehe nach seinem Tod zu unterlassen, allein zu einem Verbot war er noch nicht vorgedrungen. Dies geschah in der Schrift, welche den Titel führt: ,de exhortatione casti- tatis". Ein äusserer Anlass führte die Abfassung dieser Broschüre herbei. Ein Freund TertuUians hatte seine Frau durch den Tod verloren; Tertullian sucht den Witwer durch die genannte Schrift zu bestimmen, keine zweite Ehe einzugehen. Der Beweis, dass die Wiederverheiratung christlichen Grundsätzen widerspreche, konnte nicht gelingen. Besonders der deutliche Ausspruch des Apostels Paulus (1 Gor. 7, 39) bildet eine unübersteigliche Grenze. Der Autor stösst uns daher mit seinen Deduktionen, welche eine im voraus verlorene Sache stützen wollen, in hohem Grade ab, zumal er die Bedeutung des ehelichen Instituts herabsetzen muss.

Der montanistische Standpunkt liegt klar vor in folgender SteUe, die sich nur im Agobardinus findet (c. 10): Itefn per aanetam prophetidem Priscam Ua evangelizaiur, quod sancius miniater sanctimoniam naverit ministrare, Purificantia enim c<mcordat, ait, et vUionea vident et ponentes faeietn deoraum etiam voees audiunt manifeatds, tarn salutarea quam et occuUas, Sonst lassen sich nur leise Spuren des Montanismus erkennen. Die Schrift gehört wohl in die Zeit vor der förmlichen Trennung.

Abfa^ungszeit. Die Schrift ,de exhortatione'' ging der Schrift ,de monog.* voraus; denn die letztere zeigt einen Fortschritt in der Behandlung des Themas (vgl. Bon- wetsch p. 57, wo eine Vergleichung derselben Gedankenreihe, wie sie in den drei Schriften ad uxorem, de ezhort., de monog. erscheint, gegeben ist). In «de monog.* ist auch der Ton schftrfer. Rolffs 1. c. p. 87 nimmt an, dass die Schrift nicht vor 213 geschrieben sei; sie wird aber, wie «de virgmibus velandis*, in die Zeit gehören, wo der Bruch mit der Kirche noch nicht vollzogen war; vgl. Harnack 1. c. p. 279.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 913; Oehler 1 p. 737.

688. De monogamia (ttber die Einehe). Es ist das die dritte Schrift, in der das Thema der Einehe oder das Verbot der Wiederverheiratung für Verwitwete behandelt wird. In derselben tritt der montanistische Standpunkt stark hervor. Gleich im Eingang wird in scharfer Antithese die Mittelstellung des Montanismus zwischen den Häretikern, welche die Ehe überhaupt verdammen, und den Psychikem, welche die wiederholte Ehe gestatten, hervorgehoben. Auch in dieser Abhandlung kehren die sophistischen Argumente und die haarsträubenden Interpretationen von Bibelstellen wieder, allein die Argumentation findet jetzt eine Stütze in dem Parakleten, der gegen die Wiederverheiratung ist (c. 14).

Montanistischer Standpunkt T. nennt die Katholiken payehici (c. 1. 11) und steUt sich in Gegensatz zu denselben: c. 1 petita nos, quoa apiritalea merito diei faeit

agnitio apirüalium chariamatum aed payehicia non recipientüma apirüum ea quae

»unt apirUua non placent, c. 2 monogamiae diaeipHnam in haereaim exprdbrant nee uUa niagia ex eauaa paracletum negare coguntur, quam dum exiatimant novae diadpUnae in- stitutorem, c. 14 cur non et paracletua cUkattUerit quod Paulua indulaü .... nova prophetia {abatulU) aeeundum matrimonium.

Abfassungszeit. Eine chronologische Angabe will Tertullian machen c. S, indem er sagt, dass von der gegenwftrtigen Zeit noch mehr gelte als von der Zeit des ersten

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Q. Septimina Floren« TertnlliAiiiui. 689.)

Korintherbriefs: tempus in coJUeto factum est annis eirciter CLX exinde produetis. Also er rechnet von dem ersten Korintherbrief bis auf die Zeit, in der er diese Schrift schrieb, c. 160 Ji^e. Nimmt man als Entstehnngszeit fftr den ersten Korintherbrief das Inter- vallam 52 59 an, so wttrde sich fOr unsere Schrift als Abfassongszeit 212—219 ergeben. Der Zusammenhang, in dem diese Schrift mit .de pndicitia* and .de ieionio* steht, be- stätigt diese Berechnung; vgl. Harnack, Zeitschr. f&r Kirchengesch. 2 (1878) p. 581; Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 260.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 929; Oehler 1 p. 761.

Litteratur. Eine Analyse der Schrift liefert Rolffs, Urkunden ans dem anti- montanistischen Kampfe, Leipz. 1895, p. 50. Er will den Nachweis liefern, daas Tertollian die Quellenschrift des Epiphan. (haer. 48, 1—13) bekämpfe (p. 69) und dass diese Quellen- schrift auf Hii^lyt zurückgehe; vgl. Neu mann, Hippolytus von Rom in seiner Stellung zu Staat und Welt, Leipz. 1902, p. 120 und dagegen Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt. 1 (Freib. i. B. 1902) p. 527.

689. De ieiunio adversus psychicoB (ttber das Fasten). Ausser der zweiten Heirat, welche die Montanisten verwarfen, die Psychiker, d. h. die Anhänger der alten Richtung, gestatteten, war auch noch das Fasten ein Zankapfel zwischen den Gemässigten und den Rigoristen in der Kirche. Man warf den Montanisten vor, dass sie ein obligatorisches Fasten ein- führten, wo es in der Grosskirche dem individuellen Bedürfnis anheim- gegeben war, dass sie die Stationstage über die regelmässige Zeit bis zum Abend ausdehnten und dass sie Xerophagie^ und Enthaltsamkeit vom Bade in die Fastendisziplin aufnahmen. In dieser montanistischen Praxis erblickte man eine Neuerung, welche unter die Häresie oder unter die Pseudoprophetie falle.*) Diesen Vorwürfen gegenüber sucht TertuUian nach- zuweisen, dass das Fasten durch das Essen Adams vom verbotenen Baum notwendig geworden sei, dass aber auch das Fasten nützlich sei, an und für sich und als Abwehr göttlicher Strafen. Weiterhin wahrt er sich gegen den Vorwurf, als seien die Xerophagien eine Neuerung; er findet sie schon in der hl. Schrift angedeutet. Dann wendet er sich zu dem Differenzpunkt bezüglich der Stationstage, 8) der darin bestand, dass die Psychiker das Fasten mit der neunten Stunde, d. h. mit drei Uhr nach- mittags, beendigt wissen wollten, während die Montanisten dasselbe bis zum Abend erstreckten. Endlich erörtert er noch, dass die streng ge- regelte Fastendisziplin der Montanisten weder auf Häresie noch auf Pseudo- prophetie beruhe, sondern völlig rechtmässig sei.

Montanistischer Standpunkt. Der Montanismos zeigt sich in schroffer Form. Die Katholiken heissen Psychiker (c. 1), Tertullian tritt ihnen aafe heftigste entgegen (c. 1): piget iam cum talihu» eongredi, pudet etiam de eis altercari, quarum nee defensio terecunda

^) Das Wesen der Xerophagien ergibt sich ans den Vorwarfen der Psychiker (c. 1): arguunt nos, quad ieiunia propria custodia- mus, quod stationes plerumque in vesperam producamus, quod etiam xerophagias oh- servemus siecantes cihum ah omni carne et omni iurulentia et uvidioribus quibusque pomis nee quid vinositatis vel edamus vel potemus; lavacri quo- que abstinentiam, eongruentem arido vietui,

•) c, 1 novitatem obicetant, de cuius in- licito praescribant aut haeresin iudicandam, si humana praesumptio est, aut pseudopro- phetiam pronuntiandam, si spiritalis in-

dictio est.

*) Die Stationes sind Fasttage am Mitt- woch und am Freitag, c. 2 stationum, quac et ipsae suos quidem dies habeant quartae feriae et sextae (c. 14). c. 10 acque stationes nostras ut indictas, quasdam vero et in serum constitutas novitatis nomine incusant, hoc quoque munus et ex arbitrio obeundum esse dicentes et non ultra nonam detinendum. Die Einrichtong dieser Fasttage wurde damit begründet, dass Christus am Mittwoch ver- raten wnitle und am Freitag starb. Die Be- weisstellen bei Funk in Kraus* Realencycl. 2 p. 282; vgl. auch Rolffs 1. c. p. 89.

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Q. Septimiiui Floren« Tertnllianiu. 690.)

315

est. c. 12 plane vesirum est in careeribus papinas exhibere mariyribua ineertie, c. 16 deus tibi venter est et pulmo iemplum etc.

Abfassungszeit Die Schrift fiUlt nach de monogamia; ygl. c. 1 de modo quidem Hubendi tarn edidimus monogamiae defensionem,

Quelle. Die Vorwörfe ^egen die montanistiacheii Faaten sind hier so bestimmt gefasst, nidit minder die positiven Aofstellongen der Katholiken, dasa die Vorlage eines gegnerischen Werkes vollkommen wahrscheinlich wird. Möglich ist, dass T. bei seiner in diesen montanistiBchen Hauptschriften eingehaltenen Methode, die hl. Schrift in der Reihen- folge: Gesetz, Evangelium und Apostel durchzugehen, den kleinasiatischen antimontanisti- schen Schriften folgt (Bonwetsch, Die Schriften T. p. 65). Rolffs (1. c.) sucht nachzu- weisen, dass Tertullian eine antimontamstische Schrift vor Augen hatte und dass diese von dem römischen Bischof Gallistus verfasst worden sei; vgl. auch K. J. Neumann, Hippo- lytns von Rom in seiner Stellung zu Staat und Welt Abt. 1 (Leipz. 1902) p. 122. Aliein der Beweis erscheint, soweit er fOr einen bestimmten Verfasser dieser Gegenschrift ein- tritt» nicht als gelungen.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 958; Oehler 1 p. 851; Ck>ipu8 20 p. 274.

Litteratur. Noeldechen, Tertullian Vom Fasten (Zeitschr. fftr wissenschaftl. Theol. 30 (1887) p. 187). Eine Analyse der Schrift gibt Rolffs, Urkunden aus dem antimontani- stiachen ^lEunpfe, Leipz. 1895, p. 5.

690. De pudicitia (ttber die Keuschheit). Auch diese Abhandlung ist eine Streitschrift. Ein Ausspruch des obersten Bischofs hatte Anlass dazu gegeben. Bisher wurden die drei Sünden, Götzendienst, Ehebruch, Mord als solche angesehen, welche von der Kirche nicht vergeben werden. Der römische Bischof Gallistus hatte diese Trias durchbrochen, indem er ein Edikt erliess des Inhalts, dass die Sünden der Hurerei und des Ehe- bruchs denen, welche Busse gethan, vergeben werden können. Oegen diese Verfügung ^) kämpft Tertullian aufs heftigste an ; er tadelt es scharf als eine Inkonsequenz, die Unzucht aus der Trias loszulösen und sie milder als die beiden anderen Sünden zu beurteilen. Die Basis der Widerlegung findet er in der hl. Schrift; hier liegt ihm aber eine doppelte Aufgabe ob, einmal Stellen beizubringen, welche geeignet sind, seine rigorose Ansicht zu stützen, dann einer Stelle, auf welche die Gegner rekurrieren, ihre Be- weiskraft zu benehmen. Dies geschieht oft in sehr gezwungener Weise. Seine Theorie in Bezug auf die Sündenvergebung ist folgende: Die Sünden, die vor der Taufe begangen wurden, kann die Kirche vergeben, von den Sünden nach der Taufe nur die geringeren; die Vergebung der schweren Sünden muss der göttlichen Gnade vorbehalten bleiben. Wenn die Apostel solche schwere Sünden vergaben, so waren sie dazu durch die Wunder, die sie ausrichteten, legitimiert. Der Satz, dass die Kirche die Macht habe, die Sünden zu vergeben, ist zwar in der Theorie richtig, allein sie wird es hier nicht thun wollen, da durch eine solche Vergebung der Kirche ein grosser Schaden erwächst. Uebrigens kommt dieses Recht nicht der Kirche der Katholiken zu, sondern der Geisteskirche, d. h. der montanisti- schen. Scharf tadelt er, dass auch den Märtyrern das Recht der Sünden- vergebung eingeräumt wird.

Montanistischer Standpunkt. Der Montanismus der Schrift ist der extreme. Die Katholiken heissen peychici (c. 1; c. 6). c. 21 eccleeia quidem delicto donabit, aed ecelesia

^) Eine Rekonstruktion derselben ver- suchten E. Preuschen, Tertnllians Schriften de paenitentia und de pudicitia mit Rftck- sicht auf die Bussdisziptin unters., Giessen 1890, p. 48 und Rolffs, Das Indulgenzedikt des rOm. Bisch. Gallistus (Texte und Unter-

suchungen 11, 3, 1898); vgl. femer Harnack Gesch. der altchristl. Litt 1 p. 603; P. Ba- tiffol, £tudes d'histoire et de thöologie positive, Paris 1902, p. 69; Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt 2 (Freib. i. B. ""^ p. 574.

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316 Q- Septimins Floren« Tertnllianiui. (§§ 691, 692.)

spirUua per spiritdUm hominem, non ecclesia numerus epiacoparum. c. 22 marttfras tuos. c. 7 procedant ipsae pieturae ealieum vestrorum.

AbfasBungszeit. Dass unter dem poniifex maximus (c. 1) aller Wahracheblich- keit nach Callistas zu verstehen iat, zeigt Harnack, Zeitschr. fOr Eirchengesch. 2 (1878) p. 582. Die Schrift Ist also in der Zeit von 217/8-222/3 geschrieben. Früher sah man als Autor des peremptorischen Ediktes Zephyrin an; vgl. Döllinger, Hippolytos nnd Galli- stns, Regensb. 1858, p. 126; Langen, Gesch. derrOm. Kirche, Bonn 1881, p. 220. «Dass die 3 Schriften de monogamia, de ieiunio, de pudicitia die letzten sind, die wir ans Ter- tuUians Feder besitzen, ist zu sicherer Anerkennung gelangt* (Harnack, Gesch. der alt- christl. Litt. 2, 2 p. 286). Vgl. auch Neu mann, Hippolytus von Rom, Leipz. 1902, p. 129.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 979; Oehler 1 p. 791; Corpus 20 p. 219. Bonderaosg. von E. Preuschen, Sammlung ausgew. kirchen- und dogmengeschichtl. Quellenschr. Heft 2, Freib. i. Br. 1891 (mit de paenitentia); vgl. J. van der Vliet, Ad Tertnlliani De pudicitia et De paenitentia (Mnemos. 20 (1892) p. 278).

Litteratur. lieber die Bussdisziplin der Montanisten vgl. Bonwetsch, Die Geseh- des Montanismus p. 108; Harnack, Art. Lapsi in Haucks Realencycl. 11 (1902) p. 283; Noeldechen, Tertullian Von der Keuschheit (Theol. Stud. und Krit. 61 (1888) p. 331); G. Esser, Tertullian De pudicitia cap. 21 und der Primat des rOm. Bischöfe (Der Katholik 1902, 2 p. 193).

y) Antih&retische Schriften.

691. üebersicht. Auch nachdem Tertullian sich dem Montanismus angeschlossen hatte und selbst nachdem er aus der Grosskirche ausge- schieden war, hörte er nicht auf, die christlichen Wahrheiten gegen die Ketzer zu verteidigen. Er erkannte wohl mit scharfem Blick, dass die Niederwerfung der Onosis eine Lebensfrage für das Christentum war. Diesem Kampf sind die Schriften gegen Hermogenes und gegen die Valentinianer gewidmet. Ausser den Qnostikem war dem Christentum ein höchst gefährlicher Feind in Marcion erwachsen, da dieser Häretiker eine grosse organisatorische Kraft besass und es mit ihr zu einer fest- geschlossenen Kirchengründung brachte. Oegen ihn schrieb Tertullian sein grösstes Werk, fünf Bücher adversus Marcionem. In der Trinitätslehre hatte Praxeas mit vielem Glück die monarchianische Auffassung vertreten; auch dessen Bekämpfung war eine für das Christentum wichtige Sache; Tertullian nahm dieselbe vor in der Schrift gegen Praxeas. Häretische Lehren berühren auch die Monographien über die Seele, über den Leib Christi und über die Auferstehung des Fleisches. Von diesen kann die zuerst genannte auch ein sehr hohes allgemeines Interesse für sich in Anspruch nehmen, da wir hier grosse Partien aus einem Werk des griechischen Arztes Soranos vor uns haben.

692. Ezciirs ttber die Gnosis. Solange das Christentum sich vor- wiegend aus den niederen Kreisen der Gesellschaft ergänzte, waren Glaube und Hoffnung die massgebenden Faktoren in seinem Leben: der Glaube, dass Gott seinen einzigen Sohn, Jesus Christus, den Menschen geschickt habe, die Hofihung, dass Jesus bald wiederkommen werde, um sein himm- lisches Reich aufzurichten; dieser Glaube und diese Hoffnung gaben den ersten Christen die Kraft, ein sittenreines, Gott gewidmetes Leben zu führen. Anders gestaltete sich die Sache, als das Christentum in stets wachsender Zahl Anhänger aus den Kreisen der besseren Gesellschaft er- hielt. Diese brachten natürlich ihre heidnische Bildung mit ins Christen- tum, und es stellte sich bei ihnen das Bedürfnis ein, ihr bisheriges Wissen mit dem christlichen zu vergleichen und eine neue Grundlage für ihre

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Q. SepUiiiiiis Florens Tertnllianiui. (§692.) 317

Bildung zu gewinnen. So wurde statt des Glaubens und der Hoffnung die Erkenntnis das treibende Element im Christentum. Diese Erkenntnis ging nicht darauf aus, die in dem Christentum liegenden Qedanken heraus- zustellen und in systematische Form zu bringen, sondern ihr Streben war vielmehr dahin gerichtet, dem Christentum die heidnischen Philosopheme dienstbar zu machen. Solche lagen in reicher Fülle vor. Nicht bloss das Griechentum, sondern auch der Orient hatte eine Reihe von Ideen auf- gespeichert. Dieselben hatten vielfach Berührungen mit religiösen Pro- blemen und sogar zu kultisch asketischen Formen geführt. Es lag daher sehr nahe, christliche und philosophische Ideen zu kombinieren. Der Syn- kretismus war ja überhaupt ein hervorstechender Zug jener Zeiten. In der Ausführung wurde die christliche Religion als die absolute angenommen, allein ihr historischer Inhalt wurde verflüchtigt, das Heilsprinzip zurück- geschoben und kosmologische Prinzipien in den Vordergrund gestellt. Eigen- tümlich ist die Form der gnostischen Spekulation, indem sie mit Vorliebe die Allegorie verwendet und an Stelle der Begriffe mythologische Formen einführt.

Es ist klar, dass die christliche Religion an einen Wendepunkt ihres Seins gelangt war; es handelte sich um die Entscheidung, ob der Glaube durch ein Wissen ersetzt werden und ob das Christentum in eine philo- sophische Lehre aufgelöst werden sollte. Gewiss hatte die hellenische Philo- sophie grossen Einfluss auf die wissenschaftliche Gestaltung des Christen- tums gewonnen, allein der Weg, den sie damals dem Christentum zeigte, war nicht der richtige; die Kirche überwand jene Formen der Erkenntnis, um in ruhiger, allmählicher Entwicklung eine neue zu gewinnen, welche dem christlichen Geist entsprach.

Quellen des GnoBtizismus. Unsere Hauptquelle für die Kenntnis des Gnostizis- mns sind die Kirchenväter. Von der gnostischen Litteratur besitzen wir grösstenteils nur Fragmente, femer die Pistis Sophia, die koptischen Schriften des codex Brucianns und den Brief des PtolemAus an Flora, Fragmentsammlung bei J. £. Grabe, Spicilegium sanctomm Patrum ut et Haereticorum saecnli p. Chr. n. I, II et IIT, 2 Bde., Oxford* 1714; R. Massuet, Ausg. des Irenaeus ady. haereses, Paris 1710, p. 849 (abgedruckt bei Migne, Patrol. gr. 7 Sp. 1268); Volkmar, Die Quellen der Ketzergesch. 1, Zürich 1855; Harnack, Zur Quellen- kritik der Gesch. des Gnostizismus, Leipz. 1873; Zeitschr. f&r die bist. Theol. 44 (1874) p. 143; Lipsius, Quellen der Ältesten Ketzergesch., Leipz. 1875; Zur Quellenkritik des EpiphanioB, Wien 1865; Hilgenfeld, Die Ketzergesch. des Urchristentums, Leipz. 1834; Judentum und Judenchristentum, Leipz. 1886; Der Gnostizismus (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 33 (1890) p. 1); Harnack, Dogmengesch. 1* p. 211; L Kunze, De historiae gnosti- cismi fontibus novae quaestiones criticae, Leipz. 1894; Harnack, Theolog. litteraturztg. 19 (1894) p. 340; Sieben neue BruchstCLcke der Syllogismen des Apelles (Texte und Unter- suchungen 6, 3 (1890) p. 109); Unbeachtete und neue Quellen zur Kenntnis des Hftretikers ApeUes (ebenda 20 N. F. 5, 3 (1900) p. 98).

Allgemeine Werke. Neander, Genet. Entw. der vornehmsten gnostischen Sy- steme, Berl. 1818; Baur, Die christL Gnosis, Tübingen 1835; Lipsius, Der Gnostizismus (Erach and Grubers AUgem. EncycL 71. Bd., 1860); Mansel, The gnostic heresies of the 1 and 2 ceni Ed. by Lightfoot 1875; King, The gnostics and their remains, London 1877; Lipsius, Die apokryphen Apostelgeschichten 1. Bd. (1883), 2. Bd. 1. Abt. (1887), 2. Abt (1884), Ergänzunesh. 1890; Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Utt 1 (Leipz. 1893) p. 143; 6. Krflger, Gesdi. der altchristL Litt, in den ersten drei Jahrhunderten, Freib. und Leipz 1895, p. 43; E. de Faye, Introduction ä Tötude du gnosticisme, Paris 1904.

Einzelne Systeme. J. N. Gruber, Die Ophiten, Würzb. 1864; A. Honig, Die Ophiten (Freib. Diss.), Berl. 1889; Köstlin, Das gnost. System der Pistis Sophia (TheoL Jahrb. 18 (1854) p. 1, p. 137); Lipsius, Pistis Sophia (Dictionary of Christ. Biogr. 4 (1887) p. 405); Harnack, Texte und Untersuchungen 7, 2 (1891) p. 1; C. Schmidt, Gnostische Schriften in koptischer Sprache aus dem Codex Brucianus (ebenda 8, 1 u. 2, 1892); G. Hein-

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Q. SeptimiiM Florens Tertalliaiiiui. 698.)

rici, Die yalentinianische Gnosis und die hl. Schrift, Berl. 1871; Lipsias, Art. Valentui im Dictionary of Christ. Biogr.; Harnack, Art. Yalentin in der Encycl. Britt.; Hilgenfeld, Der Gnostiker ValentinoB und seine Schriften (Zeitschr. fftr wissenschaftl. Theol. 23 (1880) p. 280); Valentiniana (ebenda 26 (1883) p. 356); Lipsins, Untersuchungen Aber Valentinus und dessen Schule (Jahrb. ffir proteat. Theol. 13 (1887) p. 585); Harnack, De Apellis gnosi monarchica, Leipz. 1874; A. Hilgenfeld, Der Gnostiker Apelles (Zeitschr. für wissen- schaftl. Theol. 1875 p. 51); über die Zeit des Apelles vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 1 (Leipz. 1897) p. 297.

693. Adversus Hermogenem (gegen die Ewigkeit der Materie). Den Maler Hermogenes hatte das Problem des Verhältnisses zwischen Oott und Welt zu tiefsinnigen Untersuchungen angeregt. Fest stand ihm der Satz, dass Gott die Welt erschaffen habe. Schwierigkeiten stellten sich ihm aber gegenüber, als näher festgestellt werden sollte, in welcher Weise diese Schöpfung vor sich ging. Hermogenes sagte, es lassen sich drei Möglichkeiten denken. Die erste ist die, dass Oott die Welt aus seinem Wesen gebildet habe, die andere, dass Gott die Welt aus nichts geschaffen habe, die dritte, dass neben Gott eine ewige Materie bestehe, und dass Gott aus dieser Materie die Welt geschaffen. Die beiden ersten Theorien erscheinen ihm widerspruchsvoll. Die Emanationstheorie setzt Veränder- lichkeit und Teilbarkeit Gottes voraus; diese Eigenschaften aber wider- streiten der Anschauung, welche wir von dem göttlichen Wesen haben. Da er noch auf andere Widersprüche mit dem göttlichen Wesen in jener Theorie stiess, war sie für ihn beseitigt. Aber auch der Schöpfung aus nichts stand nach seiner Anschauung ein unübersteigliches Hindernis gegen- über. In der von Gott geschaffenen Welt findet sich unstreitig das Böse. Wie soll nun dies erklärt werden? Gott ist doch durchaus gut und kann auch nur Gutes wollen. Wenn er aus nichts schuf, war es doch selbst- verständlich, dass er dann etwas schuf, was seiner Natur entsprach, also nur Gutes, denn in diesem Fall war ja lediglich sein Wille massgebend. Sonach fiel auch die zweite Annahme weg. Es blieb also nur die dritte übrig: Gott schuf die Welt aus der ewigen, nicht erschaffenen und nicht gewordenen, unendlichen Materie. ^ Merkwürdig ist, dass diese Lehre von der Ewigkeit der Materie von Hermogenes nicht bloss spekulativ, sondern auch durch die hl. Schrift begründet wurde. Dieser Versuch eines Schrift- beweises ist interessant, weil er uns zeigt, wie sehr die Gesetze einer vernünftigen Exegese verletzt werden konnten. Um die Ewigkeit der Materie aus der Bibel zu erweisen, scheut er sich nicht, die Anfangsworte der Genesis „Im Anfang*" auf den schon vorhandenen ürstoff zu deuten. Die nächste Aufgabe für Hermogenes war, die Eigenschaften der Materie festzustellen; dies war keine leichte Aufgabe, er durfte ihr keine Attribute beilegen, die schon eine bestimmte Körperlichkeit bezeichnen, er musste ihr Gegensätze zuschreiben, um damit die Möglichkeit der Entfaltung nach zwei Seiten zu kennzeichnen.^) Die Krone der ganzen Spekulation gipfelte in der Darlegung der göttlichen schöpferischen Thätigkeit. Dieselbe nimmt einen ziemlich phantastischen Verlauf. Damit Gott auf die Materie ein- wirken kann, muss zwischen ihm und ihr etwas Gemeinsames vorhanden

') c. 1 sumpsit materiam cum domino ponere, quae et ipaa semper fuerit, neque nata neque facta nee initium habena otnnino nee

finem, ex qua dominus omnia posiea feeerit, *) z. B. c. 85 neque corporalis neque in- carparalis, c. 37 nee h&na nee mala.

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Q. SepUmiiu Florena TertnllianiiB. 694.) 319

sein, es ist dies die Bewegung.^) Aber die Bewegung Oottes ist eine geordnete, die Bewegung der Materie dagegen ist eine wirre; der Autor stellte sich daher den Urstoff unter dem Bilde eines brodelnden, über- fliessenden Kochtopfes vor. Die Materie ist von Sehnsucht nach Oestaltung durch die Gottheit erfüllt. Diese vollzieht aber Oott nicht in der Weise, dass er durch die Materie hindurchgeht, sondern dass er ihr bloss naht und durch seinen Olanz und seine Schönheit wirkt.*)

Unleugbar ist Hermogenes ein scharfsinniger und interessanter Denker; er behandelt Probleme, die auch heutzutage noch die Geister bewegen, und wir finden bei ihm Aeusserungen, die auch jetzt noch ihren Wert haben, wie z. B. die Bestreitung des Satzes, dass das Böse notwendig sei als Folie des Guten.') Freilich hat auch er wie die Gnostiker nicht ganz den phantastischen Zug in seiner Spekulation abstreifen können.

Die Widerlegung Tertullians ist dialektisch scharf, nur von gehässigen persönlichen Ausfällen vermag er sich nicht frei zu halten. Man darf auf Grund derselben wohl vermuten, dass Tertullian mit Hermogenes persön- lich bekannt war; der Häretiker wird also eine Zeitlang in Karthago ge- lebt haben. Auch ist Tertullian nicht ganz gerecht; es ist ihm mehr darum zu thun, einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene Sätze ad absurdum zu f&hren, als das ganze System vorurteilsfrei zu würdigen.

AbfassnngBzeit. Das Werk ftUt tot ,de anima*; denn dort (c. 21) heisst ee: inetse nobis ro avTt^ovffioy naturalUer iam et Mareioni ostendimus et Hermogeni. adv. Hermog. c. 10 audiat et Hermogenes, dum alibi de mali ratione distinguimus; c. 16 igitur in praestruetione huius articuli et alibi forsitan retraetandi beziehen sich auf adv. Marc. 2, 5 10 und 14, and zwar nimmt man an, dass bereits aof die erste Aasgabe des Marcion diese Anspielnng geht. Auch nach ,de praescr.* mttssen wir die Schrift setzen nach c. 1: solemua haereticis compendii gratia de poeteritate praeBcrihere, Der Montanismus des Verfassers liegt indirekt vor in seinem urteil Aber die Wiedenrerheiratang des Hermogenes (c. 1 pingit iUieite, nubit assidue, legem dei in libidinem defendit, in artem cantemnit; vgl. Neander p. 844). Harnack (Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 282) bestreitet die An- spielung auf den Montanismus und setzt die Schrift wie ,de praescriptione* in die Zeit von 198—202/3, und zwar n&her an 198.

Quelle Tertullians war vielleicht die Schrift des Theophilus von Antiochia (t etwa 182), welche sich gegen die Häresie des Hermogenes gerichtet hatte (Eusebius bist. eccl. 4, 24 Tov 6k 9eofplXov .... rgia rd ngog JvtoXvxoy ctoixtuo&rj tp^gerai cvyygd/Äfiata xal alXo ngos rtjy al'Qeciy'EQ/Aoy^yovg xijy intyQatpijy lj|fo»^, iy ^ ix Tfj( anoxaXv^eun 'liadyyov xäxQV^«* fJtaqtvQiiog) Harnack, Qesch. der altchristl. Litt. 1 p. 200).

Litteratur. üeber Hermogenes vgl. Hilgenfeld, Eetziergeschichte des Urchristen- tums, Leipz. 1884, p. 558, wo die hauptsftchlichsten Fragmente zusammengestellt sind; G. Esser, Die Seelenlehre Tertullians, Paderborn 1898, p. 30; E. Heintzel, Hermogenes, der Hauftvertreter des philosophischen Dualismus in der alten Kirche, Berl. 1902. Not- wendig ist eine scharfe Rekonstruktion der Lehre des Hermogenes. Noeldechen (Ter- tullian p. 208) weist die vielfache üebereinstimmung des Systems des Hermogenes mit dem des nach der Mitte des zweiten Jahrhunderts lebenden syrischen Griechen Numenios auf.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 195; Oehler 2 p. 387.

Ueber die verlorene Schrift de censu adv. Hermogenem vgl. § 701, 4.

694. Adversus YalentinianoB (gegen die valentinianiBche GnosiB). Unter den Gnostikern ist nach dem einstimmigen Urteil der Theologen

') c. 42 commune autem inter illoa facis { solummodo apparena et adpropinquana (deum et materiam), quod a aemetipais mo- i ei, aicutfacit quid deeor aolummodo apparena

ventur .... aed deua eompoaite, materia in- eandite moventur,

') c. 44 wird als eine Aeusserung des Hermogenes angeführt: non (deua) pertran- »iena iUam [materiam) facit mundum, aed

et magnea lapia aolummodo adpropinquana, ■) c. 15 Hermogenes expugnat quorun- dam argumentationea dieentium mala neees^ saria fuisse ad inluminationem bonorum ex eontrariis inteüegendorum.

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Q. Septimiiui Florens TertnllianiiB. 694.)

der bedeutendste und hervorragendste Valentinus. Seine Blüte fällt in die Regierungszeit des Antoninus Pius, nach 140.^) Als Tertullian seine Schrift schrieb, war daher Valentinus nicht mehr am Leben. Aber seine Schule war noch in voller Blüte. Sie war über das ganze römische Reich verbreitet und in zwei Hauptrichtungen gespalten, in eine italische und in eine orientalische. Beide Sekten unterschieden sich dadurch voneinander, dass die orientalische sich treuer an die Lehren des Stifters hielt als die italische. Einer so stark verbreiteten antikirchlichen Richtung konnte Tertullian nicht gleichgültig gegenüberstehen; er wendet sich daher in seinen Schriften öfters gegen die valentinianische Gnosis,*) er widmet der- selben sogar eine eigene Schrift. In derselben geht er aber ganz anders zu Werk als in den Bestreitungen des Marcion und des Hermogenes; er will nicht in die Tiefen des Systems eindringen und dasselbe mit den Waffen der Wissenschaft bekämpfen, er steckt sich ein geringeres Ziel, er will dasselbe lächerlich machen. Zu dem Zweck beschränkt er sich auf die ins Scurrile gehende Darstellung der valentinianischen Lehre. Sein Material entnimmt er aus der Eetzerbestreitung des Irenaeus; die Ent- lehnung beginnt mit dem siebenten Kapitel. Selbständigkeit können daher nur die ersten sechs Kapitel beanspruchen, die wir kurz skizzieren wollen. Der Eingang weist auf den esoterischen Charakter der Schule hin. Bei den Valentinianem geht es zu wie bei den eleusinischen Mysterien; ihre Oeheimnisthuerei prägt sich auch in den Unterredungen aus. Fragt man sie etwas, so nehmen sie eine ernste Miene an und sagen: «Das liegt sehr tief^. Sie wollen eher bereden als belehren, während doch bei der Wahrheit das Umgekehrte der Fall ist. Auf die ausserhalb der Sekte Stehenden sehen sie mit einem gewissen Mitleid herab, diese erscheinen ihnen einfältig. Allein Tertullian hielt ihnen das Wort der Schrift ent- gegen: «Seid klug wie* die Schlangen und einfältig wie die Tauben'', d. h. er wollte sagen, dass die Einfalt der Christen mit der Weisheit verbunden sei. Den verschlagenen Windungen der valentinianischen Gnosis gegenüber liegt die christliche Wahrheit einfach und offen da. Die Valentinianer haben allen Grund, mit ihren Wunderlichkeiten anfangs zurückzuhalten, um nicht abschreckend zu wirken. Allein ihre Geheimnisse müssen und können enthüllt werden. Tertullian gibt sofort sein Wissen kund, indem er die Sektenhäupter uns vorführt; dann macht er uns mit den Bestreitern der Häresie bekannt; zuletzt berührt er die Frage der griechischen Termino- logie und rechtfertigt sich, dass er viele griechische termini beibehalten müsse. Es folgt die Darstellung des Systems. Allein der Autor sieht selbst ein, dass damit die Aufgabe nur zum Teil gelöst ist; er nennt daher auch seine Schrift nur einen ersten Gang, dem ein zweiter hätte folgen sollen, die üjritik des Systems.

Zur Charakteristik der Schrift c.6 si et ridebitur älicubi, materiis ipsis satU- fiet. MtUta sunt sie digna revincif ne gravitate adorentur .... CongruU et veritati ridere, quia laetatu, de aemulis suis ludere, quia secuta est, Dass die Schrift nur der Yorlftnfer einer Bestreitong der valent. Lehre sein kann, besagen: c. 8 hune primum cuneutn con-

') Irenaeus ad7. haer. 3, 4, 3. Heinrici, Die valentinianische Gnosis p. 10; Hilgen-

feld, Ketzergesch. p. 285.

') Eine Sammlang der Stellen bei Har- nack, Gesch. der altchristl. litt. 1 p. 117.

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Q. SepiimiiiB Florens TertnUiaiiiiB. 695.) 321

gressionia armawtnus, deUciorem et designatorem tatiua eonaeientiae iUarum pritnamque hanc viciariam auapicatnur, c. 6 igitur hoc libelh, quo detnonstrationem aolum pro-

miUitnus iUiue areani qtunnquatn autem diaitderim eongreaaionem, aolam interitn pro-

feaaua narrationem .... eongreaaionia luaionetn deputa^ lecior, ante pugnam, Bon- wetsch (p. 51) schliesst mit Recht danras, dass Teitollian die Absicht hatte, dieser Dar- stellung eine zweite folgen zu lassen. Er geht noch weiter, indem er die Verrnntong aus- spricht: , Es ist durchaus möglich, dass T. wirklich ein Werk geschrieben, dessen erstes Buch aber nur erhalten ist und ddese Möglichkeit erhält grosse Wahrscheinlichkeit durch de resurr. cam. 59, wo eine frohere Schrift TertuUians gegen die Valentinianer erwfthnt wird, welche ady.Val. 1 (c. 29) gar nicht und auch Scorpiace (c. 10) nicht leicht sein kann.'

AbfasBungszeit. Aus c. 16 {haee erit tnateria, quaenoa eommiait cum Hermogene eeUriaque. qui deum ex materia, non ex nihilo operatum euneta praeautnunt) folgt, dass unsere Sciurüt spftter ist, als die gegen Hermogenes. Sie fftUt in die montanistische Epoche TertuUians; denn er stellt (o. 5) bei der AufzAhlung der Bestreiter des Valentiniamsmus dem MiUiadea eceleaiarum aophiata den ProetUua noater gegenüber. Nun scheint aber Mil- tiades (aus der Zeit des Antoninus Pius und Marc Aureis) eine Schrift gegen die Montanisten Aber die Ekstase geschrieben zu haben (Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 1 p. 255); wir verstehen sonach, warum T. den Miltiades eceleaiarum aophiata nennt. Weiterhm redet er von Proculua noater. Proculus aber hatte in einer Schrift fOr den Montamsmus ge- stritten (Harnack 1. c. 1 p. 600). Kein ausreichendes Kriterium findet sich fQr die Ent- scheidung, ob die Schrift vor oder nach dem Austritt aus der Kirche geschrieben ist (Bonwetsch, Die Schriften Tert. p. 51 Anm. 33; ftr die Zeit vor dem Bruch Hauck, Tert p. 275 Anm. 2; fOr die Zeit nach dem Bruch Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 282).

Quelle. Nachdem Tertullian gesagt, dass er auf die Urheber der Sekte eingehen wolle, fthrt er (c. 5) fort: nee undique dieemur ipai nobia finxiaae materi<u, quaa tot iam viri aancHtate et praeataniia inaignea nee aotum noatri anteeeaaorea, aed ipaorum haereaiar- charum eontemporaiea, inatruetiaaimia voluminibua et prodiderunt et retudlerunt, ut Juatinua, philoaophua et martgr, ut MVtiadea, eceleaiarum aophiata, ut Irenaeua, omnium doctrinarum eurioaiaaimua explorator, ut Proculua noater, Virginia aenectae et Chriatianae eloquentiae dignitaa, quoa in omni opere fidei, quemadmodum in iato, optaverim aaaequi. Seine Quelle, aus der er im wesentlichen seinen ganzen Stoff entnimmt, ist Irenaeua' Werk J^Xeyx^^ *^^ aroTQonij rtjf %l}BvStoyv(Aov yytiaaias, und zwar wahrscheinlich das griech. Original. Sem 1er (Oehl. 3 p. 658) hat die Obereinstimmenden Partien der beiden Schriften zusammengestellt und erläutert. Die c. 7 33 entsprechen den ersten zwMf Kapiteln des ersten Buchs bei Irenaeus, jedoch finden sich Auslassungen und Umstellungen gegenOber dem Original. So- nach können also nur die ersten sechs Kapitel als geistiges Eigentum TertuUians betrachtet werden (Heinrici, Die valentinianische Gnosis, BerL 1871, p. 39). Merkwürdige Gitate sind:

c. 12 eum eognominant ut ex omnium defloratione conatruetum, Oraculum Aeaopi, Pan-

doram Heaiodi, Acci Patinam, Neatoria Cocetum, MiaceUaneam Ptolemaei, c. 14 Cattäli Lau- reolua. c. 84 ne apud aoloa Lunenaea Hermaphroditum exiatimet annalium commentator FeneaUUa.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 523; Oehler 2 p. 381.

Litteratur. Oeber das System Valentins vgl. Baur, Die christl. Gnosis, Tübingen 1835, p. 124; ygl. auch oben § 692. Lehanneur, Le traitä de TertnUien contre les Valen- tiniens, Caen 1886.

696. Ezciirs ttber die Hftresie Marcions. Der Häretiker Marcion war darum der allgemeinen Kirche so gefilhrlich, weil sich seine Lehre nicht in den Schranken der Schule hielt, sondern sich ins Leben umsetzte. Es gab fest organisierte marcionitische Kirchen bis ins fUnfte Jahrhundert hinein, ') und diese Kirchen hatten ihre Bischöfe, Presbyter und Märtyrer. Die Bestreitung seiner Häresie war daher für den Bestand der katholi- schen Gemeinde von der grössten Wichtigkeit, und nicht wenige widmeten diesem Oegenstand ihre Kräfte.^) Die tiefe üeberzeugung, mit der Ter- tullian die katholischen Lehren umfasste, lässt es leicht begreiflich er- scheinen, dass auch er in einem umfassenden Werk die marcionitische

^) Adv. Marc. 4, 5. Zahn, Gesch. des I ') Vgl die Uebersicht bei Hilgenfeld,

neutest. Kanons 1 p. 595. | Eetzergesch. p. 818; Zahn L c. p. 606.

Bandboflli der UiH, AltertuiMWlneiMohaft ym,8. 2.AniL 21

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322 Q- SeptimiuB Floren« TertnUiftmui. 695.)

Irrlehre zu widerlegen suchte. Dasselbe bildet fUr uns eine hochwichtige Queüe für die Kenntnis der Häresie.

Marcion stammte aus dem Pontus;^ seinem Berufe nach war er Rheder.*) Er kam nach Rom und schloss sich dort der christlichen Ge- meinde an, der er ein Geldgeschenk von 200,000 Sesterzen machte, s) In Rom kam er auch mit dem Gnostiker Kordon in Berührung.^) Obwohl derselbe sicherlich nicht ohne Einfluss auf den pontischen Schiffisherrn war, vermochte er doch nicht, diesen in die trüben gnostischen Spekulationen zu verstricken. Marcion ging im wesentlichen seine eigenen Wege und trennte sich von der allgemeinen Kirche. Dies geschah nicht vor der Regierung des Antoninus Pius, also nicht vor 138.^) Marcion gelangte zu seiner Lehre auf einem ganz einfachen Wege. Er verglich das alte und das neue Testament miteinander und fand, da er die allegorischen Deu- tungskünste der damaligen Zeit verschmähte, dass der Gott in diesem ein anderer sei als in jenem; der Gott des alten Testaments erschien ihm als ein strenger, zorniger und harter Richter, der Gott des neuen als ein Gott der Liebe und der Erbarmung. Die Widersprüche, die sich zwischen den beiden Testamenten in Bezug auf die Gottheit ergaben, stellte er in einem Buch zusammen, dem er den Titel «Antithesen'' gab. Eine Identi- fizierung der beiden Gottheiten erschien ihm darnach absolut unmöglich; er zog daher die Konsequenz, dass er zwei Gottheiten annahm. Der gute Gott hat sich uns als Christus geoffenbart, der strenge ist der Weltschöpfer. Beide Gottheiten haben keine Beziehungen zueinander; der gute Gott liess sich plötzlich, ohne Wissen des Weltschöpfers, auf die Erde herab, er nahm menschliche Gestalt zum Schein an, wurde daher nicht geboren, sondern trat plötzlich in der Synagoge zu Kapemaum mit seiner Offenbarung her- vor. Er legitimierte sich durch seine Wunder, und Zweck seines Kom- mens war, das Gesetz aufzulösen, nicht wie die Kirche lehrte, es zu erfüllen. Der in dem alten Testament verheissene Christus ist ein an- derer, noch nicht erschienener und nur für das israelitische Volk be- stimmter. Auf dieser Grundlage schritt nun Marcion kühn weiter. Vor allem stand für ihn fest, dass nur die gute Gottheit, die ja allein Er- barmen mit der Menschheit habe, für diese massbestimmend sein könne. Dies führte dazu, den alttestamentlichen Gott und mit ihm das alte Testa- ment beiseite zu schieben, also eine völlige Trennung des Judentums und Christentums herbeizuführen. Weiterhin ergab sich für Marcion, alles, was an die Schöpfung, sonach an den strengen Gott erinnert, gering- schätzig zu behandeln und so den Geist in Gegensatz zu dem Stoff zu bringen. Es musste sich die Askese einstellen, die sogar bis zum Verbot der Ehe fortschritt. Da Marcion seine Lehre nicht in theoretischem Inter- esse aufstellte, sondern zu dem Zweck, eine Kirche zu gründen, erkannte «r die Notwendigkeit, seinen Anhängern eine den Glauben normierende

^ Tertullian spottet mit Vorliebe aber die ELeimat Marcions (vgl. 1, 1) and nennt ihn gern PonHctM {l, 2).

') 1, 18 no8 Marcionem nauelerum no-

*) De praescr. c. 30. Advers. Marcion. 4, 4. *i 1,S; 1,22; 8, 21; 4. 17. *) 1, 19 Äntaninianus haereHcm est, suh Pio impius; ygl. dazu Hilgenfeld, Ketzer-

rimus; vgl. noch 3, 6. I gesch. p. 330, p. 557.

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Q. Septimiiui Floren« TertnllianM. 696.) 323

Schrift in die Hände zu geben. Den Gebrauch der damals in der Kirche recipierten Bücher konnte er seinen Oläubigen nicht vorschreiben; denn sie enthielten zu vielerlei, was seiner Lehre widersprach. Diesen Wider- spruch erklärte Marcion damit, dass schon frühzeitig heilige Schriften interpoliert, entstellt und sogar untergeschoben worden seien. Zum Be- weise dafür berief er sich auf das zweite Kapitel des Oalaterbriefes, wo der Apostel Paulus selbst ausdrücklich Petrus tadelt, dass er nicht richtig nach der Wahrheit des Evangeliums wandele. Es war also Kritik no1>- wendig, um den überwucherten Stamm wieder blosszulegen. Aus dem Lukasevangelium sch&lte er einen Kern heraus, dann wählte er von dem Apostel, der ihn als Verkünder der Gnade Gottes besonders anziehen musste, von Paulus, zehn Briefe aus, die natürlich auch erst von den Ent- stellungen gereinigt werden mussten. Diese zwei Bücher, das Evangelium und das Apostolicum,^) bildeten mit den Rechtfertigungen in den Anti- thesen die kanonischen Schriften der marcionitischen Gemeinden.

'MtLTcionB 'Ayji&^aeig. 1, 19 separatio legis et evangelii proprium et principaJe opus est Mareumis, nee poterunt negare diseipuli eius quod in summo instrumento habentf quo denique initiantur et indurantur in hane haeresim. Nam hae sunt Antitheses Mar- eionis, id est eontrariae oppositiones, quae conantur discordiam evangelii cum lege eont' miitere, ut ex diversitate sententiarum utriusque instrumenti diversiiatem quoque argumen' tentur deorum; vgl. noch 2, 28; 4, 1; 4, 4; 4, 6; 4, 9; 4, 28 u. s. w. A. Hahn, Antithesea

Marclonis Qnostici liber deperditns restitatus, Königsberg 1823. Eine neue Bearbeitong

ist dringend notwendig.

Der zweifache Gott Marcions. 1, 6 Mareion dispares deos constUuU, aUerum iudicem. ferutn, bellipotentem, dtteruw mitem, placidum et tantummodo honum atque Optimum,

Litteratur Aber die biblischen Bücher Marcions. Evangelium Marcionis ex auctoritafce veterom monnmentomm descripait A. Hahn (in J. C. Thilo, Codex apocryphns Novi Testamenti 1 (Leipz. 1832) p. 401); A. Hilgenfeld, Kritische Untersachnngen Aber die Evangelien Justins, der klementinischen Homilien und Marcions, Halle 1850, p. 389; G. Volk mar. Das Evangelium Marcions, Leipz. 1852; vgl. dazu Hil genfei d, Theol. Jahib. 12 (1853) p. 192; Das Apostolikon Marcions (Zeitschr. für bist. Theol. 25 (1855) p. 426); Th. Zahn, Gesch. des neutestamenti. Kanons 2, 2 (Erlangen 1892) p. 409 (maas- gebend); Das Vaterunser eines Kritikers (Neue kirchl. Zeitschr. 2 (1891) p. 408).

Allgemeine Litteratur. Harnack, Beitr. zur Gesch. der marcionitischen Kirchen (Zeitechr. fftr wissenschaftl. Theol. 19 (1876) p. 80); Gesch. der altchristl. Litt 1 (Leipz. 1893) p. 191; 2, 1 (1897) p. 297; V. Ermoni, Marcion dans la litt^ratnre armönienne (Revue de rOrient chr^tien 1 (1896) p. 461); Krfiger, Haucks Realencycl. 12 (1903) p. 266.

696. Der Antimarcion. Dreimal ging dieses Werk durch die H&nde des Autors, bis es seine jetzige Gestalt erhielt. Wahrscheinlich bald nachdem er die allgemeine Schrift über die Eetzerbestreitung (de prae- scriptione) geschrieben, machte sich Tertullian daran, die Lehre Marcions zu bekämpfen. Der Häretiker lebte damals nicht mehr, gleichwohl be- handelt er denselben in seiner Darstellung mehrfach als lebend. Aber es gab, wie wir bereits gesagt, zahlreiche, fest organisierte Kirchen, die seinen Namen trugen. Seine Schrift hatte Tertullian mit einer gewissen Eile ab- gefasst; sie genügte ihm daher später nicht mehr. So beschloss er denn, sie umzuarbeiten, d. h. sie zu erweitern. Noch war er mit der Um- arbeitung nicht zu Ende gekommen, da zeigte er das fertig Gestellte einem Glaubensbruder, der aber später abtrünnig wurde. Dieser fand grosses Gefallen an dem Erzeugnis und schrieb sich manches daraus ab. Wider

^) Vgl. Zahn, Gesch. des neutestam. Kanons 1 (Erlangen 1888) p. 622: .Die an- dere Hftlfte seines Neuen Testaments hat

Marcion wahrscheinlich selbst (to) dnocro- hxoy (sc. ßißXloy) genannt."

21^

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Q. Septimiiui Florena Tertallianna. 696.)

Wissen und Willen des Autors drangen diese Stücke, und zwar noch dazu in sehr fehlerhafter Gestalt, ins Publikum. Dem Schriftsteller konnte diese Entstellung seiner Arbeit nicht gleichgültig sein; er musste daher daran denken, ein korrektes Exemplar des Werks in das Publikum zu bringen; allein er ging darüber hinaus, indem er noch manche Partien hinzufügte. In dieser dritten Oestalt ist das Werk auf uns gekommen. Das erste Buch dieser dritten Auflage erschien im Jahre 207. Die übrigen Bücher scheinen in nicht zu grossen Zwischenräumen nachgefolgt zu sein.

1. Adversus Marcionem 1. 1 (gegen die Annahme zweier Gott- heiten). TertuUian packt sofort den Kern der Frage, indem er nach- weist, dass der Begriff des göttlichen Wesens notwendigerweise den Be- griff der Einheit in sich schliesst.^) Die absolute Vollkommenheit kann nicht zweimal nebeneinander bestehen, sondern die eine muss mit der andern zusammenfallen oder die eine muss geringer sein als die zweite.^) Damit war für den Bestreiter eigentlich die Sache abgethan, allein er führt die Widerlegung weiter, indem er sich auf den Standpunkt der Mar- cioniten stellt. Da ist es ihm nun unverständlich, wie der gute Gott als ein neuer, erst spät zur Erscheinung gekommener aufgefasst werden soll. Existierte dieser Gott wirklich, so musste er sich auch von Anfang an den Menschen kundgeben,^) d. h. er musste schon als Schöpfer auftreten,^) nicht erst als Erlöser seine Wirksamkeit entfalten. Die Welt ist durchaus nicht des höchsten Gottes unwürdig. Zerreissen wir das Band zwischen Gott und der Welt, so wissen wir nicht, welches Reich wir diesem zweiten Gott anweisen sollen.^) Von diesem neuen Gott wussten die Apostel nichts, er ist eine Erfindung Marcions. ^) Aber auch der Begriff des » guten* Gottes lässt sich nicht aufrecht erhalten, wenn zwei Gottheiten statuiert werden. Wir finden dann Momente, welche der Güte eines höchsten We- sens widerstreiten. Auch die Trennung zwischen dem .guten* und dem «gerechten*, d. h. Zorn äussernden und strafenden Gott, führt auf ernst- liche Schwierigkeiten. Hier zeichnet nun der Autor in lebhaften Farben, zu welchen Ungeheuerlichkeiten im praktischen Leben die Lehre Marcions führt. Besonders schrecklich erscheint ihm das Gebot der Ehelosigkeit, und er unterlässt nicht, den Unterschied der montanistischen und der marcionitischen Doctrin in diesem Punkt klar zu stellen. Nur die zweite Ehe gestattet der Paraklet nicht.

Ein kleines Excerpt Aber das göttliche Prinzip der antiken Philosophen findet sich c. 13 (Diels, Doxogr. 129, 1).

2. Adversus Marcionem 1. II (Identität des alttestament- liehen Gottes mit dem guten Gott). Der Weg, den Tertullian in diesem zweiten Buch betritt, ist der, dass er zeigen will, dass der alt- testamenüiche Gott, der Weltschöpfer, die Eigenschaften besitzt, welche die Marcioniten ihrem guten Gott zuteilen, dass sonach die Annahme zweier

^) c. 8 summum magnum unicum sit necease est.

*) c. 7 necpares nee disparea deoa sutere potes,

') 0. 9 poteat et non eaae, quia ai eaaet, notua fuiaaet.

^) G. 11 exhibe rationem deo dignam, cur nihü condiderü, ai eat

*) c. 11 ai univeraitaa crecUoria est, ütm nee locum video dei aUeriua.

•) c. 21.

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Q. Septimiiu Florens TertnllianM. 696.)

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Oottheiten absurd ist. Zu diesem Zweck muss vor allem nachgewiesen werden, dass der Schöpfer zugleich die höchste Oüte ist. Diese tritt da- durch zutage, dass er nicht verborgen bleiben wollte, sondern sich offen- barte. Beweise seiner Güte sind, dass er die Welt durch seine Worte aus dem Nichts hervorrief, den Menschen nach seinem Ebenbild schuf und ihm väterlich die Folgen vor Augen stellte, die eine üebertretung des ihm gegebenen Oebotes nach sich ziehen würde. Dies führt auf das schwierige Problem der Sünde. Wie konnte der gütige Oott, der noch dazu mächtig und allwissend ist, den Menschen in die Sünde fallen lassen, wie konnte er eine solche Entstellung seines Ebenbildes zulassen? Die Schuld liegt nicht in Gott, sondern in dem Menschen, der seine Freiheit missbrauchte. ^) Dass es aber notwendig war, dem Menschen den freien Willen zu geben, wird ausführlich dargelegt. Auch der Fall des Satans kann Gott nicht zur Last gelegt werden ; der Engel trägt selbst die Schuld, da auch er wie der Mensch seinen freien Willen missbrauchte. Nach dem Sündenfall musste Gott, der bisher nur seine Güte geoffenbart hatte, auch die Gerechtigkeit manifestieren. Die Gerechtigkeit aber ist mit der Güte durchaus vereinbar, da das Gerechte nur da ist, wo auch das Gute ist. Gottes Güte schuf die Welt, die Gerechtigkeit leitet sie.

Ist die Gerechtigkeit Gottes begründet, so sind es auch seine Strenge, sein Eifer und sein Zorn. Die Affekte sind bei Gott anderer Art als bei dem Menschen. Dann wendet sich die Untersuchung zur Rechtfertigung der Aussagen und Gebote, welche in dem alten Testament mit dem gött- lichen Wesen in Verbindung gebracht werden. Die Widersprüche*) und Ungeheuerlichkeiten, welche Marcion in seinen Antithesen aus dem neuen Testament in Bezug auf den Gottesbegriff herausinterpretiert, lassen eine andere Deutung zu. Bei der Bestreitung dieser Ausstellungen macht Tertullian auch die Ansicht geltend, dass Gott, wenn er sich zu dem Menschen herablassen wollte, auch menschliche Eigenschaften annehmen musste. 3)

3. Adversus Marcionem 1. III (gegen die Ghristologie Mar- cions). In diesem Buch handelt es sich um den Nachweis, dass Christus nicht als ein neuer, vom Weltschöpfer verschiedener Gott gefasst werden kann. Bei dem Christus des Marcion stört den Tertullian das plötzliche, vorher nicht angekündigte Erscheinen desselben, dann sein Erscheinen vor dem im alten Testament verheissenen Christus; denn Marcion hatte be- hauptet, dass der Christus, der im alten Testament verheissen sei, noch nicht gekommen wäre, und als Beweis dafür angeführt, dass ja viele Juden nicht an Christus glauben. Allein aus diesem Irrtum, entgegnet der Be- streiter, darf eine solche Folgerung nicht gezogen werden; für den Irr- tum kann übrigens eine Erklärung gegeben werden.^) Dann wendet sich Tertullian gegen die Scheinleiblichkeit, welche Marcion Christus zugeteilt

^) c. 9 lihertM arbürü non ei culpam 8uam respuet a quo dcUa est, aed a quo non ut debuit administrata est

') c. 25 pusülüates, infirrnüates, mcon" gruentias.

*} C.27 deum nonpotuüse humanos con- gressua inire, nisi humanos et sentua et af- fectus 8U8cepi88et,

*) c. 7.

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Q. Septimins Fiorens Tertnllianiui. 696.)

hatte, und betont besonders stark die Eonsequenz eines solchen Trugs, welcher das ganze Heilswerk Christi zerstören muss. Der Grund, dass ein wirklicher Leib Gottes nicht würdig sei, ist nicht stichhaltig; viel- mehr ziemt sich der Schein für Gott nicht. Auch dass Marcion mit seinem Doketismus die Geburt des Herrn leugnen muss, wird berührt, natürlich muss auch hierin Tertullian den Häretiker bestreiten. Wenn Christus den Tod über sich ergehen liess, wie soU es dann eine ünwürdigkeit sein, wenn er auch in die Geburt einwilligte? Selbst ein Anrecht auf den Namen Christus und Jesus spricht Tertullian den Marcioniten ab. Endlich zeigt das Buch, dass wirklich die Weissagungen des alten Testaments in Christus zur Erfüllung kamen, z. B. seine Kreuzigung und seine Auferstehung; auch die Weissagungen, die sich auf das Werk Christi nach seinem Tod be- ziehen, sind eingetreten, wie der Glaube der Völker an Christus, die Wirk- samkeit und die Geschicke der Apostel^) und die Strafe der Juden. Das Buch klingt montanistisch aus, indem es das tausendjährige Reich, den Weltuntergang und das himmlische Reich mit einigen Strichen zeichnet.*) 4. Adversus Marcionem 1. IV (gegen das Evangelium Mar- cions). Verschiedenheiten zwischen dem alten und dem neuen Testament kann Tertullian nicht leugnen. Allein er findet die Einheit in demselben Gotte, der sowohl im alten als im neuen Testament herrscht. Im alten Bund selbst ist das neue Gesetz verheissen. Dass dieses Gegensätze schaffen muss, ist selbstverständlich. Von einem Evangelium muss verlangt werden, dass es die apostolische Autorität für sich hat, dass es sonach entweder von einem Apostel selbst oder von einem Apostelschüler verfasst ist. Diese Erfordernisse erfüllen die vier Evangelien, dagegen vermag Marcion sein Evangelium nicht auf eine bestimmte apostolische Autorität zurückzu- führen; er legt zwar Lukas zu Grund, allein er muss denselben erst zu- richten. Dann ist zu bedenken, dass Lukas nur als Apostelschüler schreibt, also nicht eine Autorität ersten Grades darstellt. Selbst die Autorität des Paulus, an den sich Lukas anschloss, steht nicht in erster Linie. Um die anderen Evangelien zu verwerfen, benutzte Marcion den Galaterbrief, be- sonders die Stelle (2, 14), wo der Apostel sagt, dass Petrus und seine An- hänger nicht richtig nach der Wahrheit des Evangeliums wandelten. Ter- tullian weist die Berechtigung Marcions, mit jenem Tadel sein Testament zu verteidigen, zurück und deutet auf die Unmöglichkeit der Annahme, welche dem Vorgehen Marcions zu Grunde liegt, hin. Auch macht er den Einwand geltend, dass sein (Tertullians) Testament die Priorität >) für sich habe und sich bei den apostolischen Gemeinden finde und dass es nicht verständlich sei, warum Marcion gerade an Lukas sich halte. Doch noch in anderer Weise glaubt Tertullian das Testament Marcions zu nichte machen zu können. Der Häretiker ging, als er sein Testament konstruierte, von dem Gedanken aus, dass der Gott des neuen Bundes ein anderer sei

^) InteresBant ist die folgende Erlftatenmg der SteUe in Ezechiel 9, 4 (c. 22): pertransi in medio portae in media Hieruaalem, et da Signum Tau in frantibus virorum. Ipsa est enim liUera Graecarum Tau, nostra autem T, spedes crucis.

') Tertullian erwähnt hierbei ein pro- digium ana dem Partherkrieg des Severus und zwar allein.

') c. 5 veritas falsum praecedat «e- cesse est.

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Q. SeptiminB Floren« Tertnllianiis. 696.)

327

als der des alten. Wo er daher mit letzterem übereinstimmende Eigen- schaften in seinem Lukas fand, musste er zu Aenderungen schreiten. Allein auch so konnte er nicht jede Kongruenz beseitigen. Selbst in dem zurechtgemachten Werk Marcions finden sich noch genug Stellen, welche Marcions Ansicht von der Verschiedenheit des alttestamentlichen und des neutestamenüichen Gottes widerlegen. Selbst das Evangelium Marcions war also nicht im stände, die Wahrheit von dem einen Christus zu ver- drängen.^) Die Zusammengehörigkeit des alten und des neuen Testaments wird an der Hand vieler Stellen bewiesen.

5. Adversus Marcionem 1. V. (gegen das Apostolicon Mar- cions). Den zweiten Teil der marcionitischen Bibel bildeten zehn Briefe des Apostels Paulus. Es sind das der Brief an die Galater, der erste und zweite Brief an die Eorinther, der Brief an die Römer, der erste und zweite Brief an die Thessalonicher, der Brief an die Laodicener, an die Eolosser, an die Philipper und an Philemon. unter dem Brief an die Lao- dicener versteht Marcion den an die Epheser. Mit Ausnahme des letzten Briefs hatte auch hier Marcion Aenderungen und starke Streichungen vor- genommen.*) Auch beim Apostolicum sucht Tertullian zuerst die allge- meine Grundlage zu erschüttern, er wendet ein, dass Marcion mit seinem Evangelium gar nicht im stände ist, die höhere Autorität des Paulus zu begründen. Dann zeigt er an den von Marcion verstümmelten Briefen des Paulus, dass auch der Apostel keinen neuen Gott lehrt. ^)

Entstehungsgeschichte des Werks. 1, 1 primum opuseulum quasi properatum pieniore postea eomposUione re$eideram, Hanc quoque nondum exemplariis auffeetam fraude tunc fratria, dehine apostatae, amisi, qui forte deseripserat quaedam mendoHssime et ex- hibuU frequentiae, Emendationis fucessittu facta est; innovationis eius oceaaio aliquid adieere persuaHt.

Verhältnis der ersten und der dritten Bearheitnng. Die zweite Be- aibeitnng ist niemals voUstftndig erschienen, sie ging aber mit einigen neuen Zusätzen in die dritte Aber. Wir haben es daher im Grunde genommen nur mit zwei Ausgaben zu thun. Das Verhältnis der ersten und dritten Bearbeitung ist im wesentlichen dies, dass die letztere ausfOhrlicher war. So sagt Tertullian ausdracklich, dass das erste und zweite Buch der dritten Ausgabe in der froheren ein einziges Buch bildeten (2, 1 oecaeio refar- mandi opuseuli huiue .... hoe quoque eantulit nobis, uii duobus deia advereus Marcionem retractandia auum cuique titulum et volumen distinfueremua pro materiae divisiane). Dass die Ghristologie Marcions in der zweiten Bearbeitung behandelt war, erhellt aus 3, 1: secundum vestigia pristini ooeris, quod atnissum reformare perseveramus, iam hine ordo de Christo. AUein es ist wahrscheinlich, dass sie auch in der ersten Bearbeitung vorkam, da sie zu wichtig war. Weiterhin ist es undenkbar, dass Tertullian eine Bekämpfung der marcionitischen Häresie yorgenommen, ohne auf die marcionitische Bibel einzugehen. Wir mfissen daher auch diese Streitmaterie der ersten Bearbeitung zuteilen; der Hinweis de came Christi c. 7 {quid iam responsum sit a nobis Mareioni eo libello, quo evangelium ipsius provoeavimus) wiitl sich auf diese erste Bearbeitung beziehen.

Abfassungszeit der dritten Ausgabe. Unter allen Schriften Tertullians hat nur der Antimarcion ein ausdrückliches chronologisches Datum (1, 15): at nunc quäle est, vi dominus a XII Tiherii Caesaris revelatus sit, substantia vero ad XV iam Severi im- peratoris nuUa omnino comperta sit. Das 15. Jahr des Kaisers Seyerus ist, die Rechnung nach Tribunatsjahren yorausgesetzt, das Jahr 207. (Ueber die Abfassnngszeit der ersten

^) Das Buch schliesst mit den Worten: (Jhnslus Jesus in evangelio tuo mens est. Hier sei noch bemerkt, dass c. 28 eine Fabel des Aesop dtiert wird: asinus de Aesopi puteo fftooo venis et iam exclamas.

') c. 21 sali huic epistulae brevitas sua proftUt, ut falsarias manus Marcionis «va-

deret.

') c. 1 ttt . . . . profUeamur nos proinde prob(Uuros ntMum alium deum ab apostoh circumlatum, 8ie%U probavimus nee a Christo, ex ipsius uHque ^pistülis Pauli, quas pro- inde mutikUas eüam de numero forma iam haereüei evangelii praeiudieat^** ÄAiht*

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328 Q* SepiimiuB Floren« TertnlBaniis. 697.)

Ausgabe vgl. Hanck p. 188 Anm. 5, der die Schrift auf Grund des Verhältnisses zum Anti- Hermogenes (c. 10 und c. 16) gleich nach den Prftskriptionen entstanden sein lässt.)

Montanistischer Standpunkt. 1, 29 sed et si nubendi iam modus ponUur, quem quidem apud nos spiritalis ratio paracleto auctore defendü unum in fide matrimonium prctescribens, 4, 22 defendimus in eauaa novae prophetiae gratitu eestasin, id est amentiam, convenire? In spirüu enim hämo eonstitutus, prctesertim cum gloriam dei conspieit, vel cum per ipsum deus loquUur, necesse est exeidat sensu, obumhratus scilicet virtute divina; de quo inter nos et psyehicos quaestio est, 3, 24 e^ qui apud fidem nostram est novae prophetiae sermo.

Die Zeitinteryalle zwischen den einzelnen Bftchern. Es ist eine Streit- frage, ob zwischen den einzelnen Büchern grltasere Zeitintervalle anzusetzen sind. Mehrere Gelehrte nehmen zwei solche Intervalle an und zwar zwischen dem ersten und zweiten Buch und zwischen dem vierten und f&nften. Ffir das erste Intervallum wird angeführt adv. Marc. 1, 1: in tantum haeresis deputabitur, quod postea indueUur, in quantum veritas habebitur, quod retro et a primordio traditum est, Sed alius libellus hune gradum susti- nebit adver sus haeretieos, etiam sine retractatu doetrinarum revincendos, quod hoc sint de praescriptione novitatis. Nunc quatenus admittenda congressio est, interdum ne compen- dium praescriptionis ubique advocatum diffidentiae deputetur, regulam adversarii prius praetexam, ne cui lateat in qua principalis quaestio dimicatura est. Die mit libellus angedeutete Schrift ist die .de praescriptione", wegen des sustinehit hat man dieselbe in die Zukunft gerückt und denmach angenommen, dass ,1. I adv. Marcionem* vor ,de prae- scriptione" ffilt Der letztgenannte liber soU, wie de censu animae, de paradiso, de anima, adversus Yalent, adv. Apell. zwischen dem 1. I und 1. II des Antimarcion verfasst sein (vgl. Uhlhorn, Fundam. p. 60). Allein nach dem Sprachgebrauch Tertullians kann das Futurum sich auch auf eine bereits geschriebene Schrift Tertullians beziehen, da ja die Realisierung der durch das Futurum ausgedrückten Handlung erst durch die Kenntnis der Schrift ein^tt (de pud. 2 sed et lohannes docebit; vgl. Bonwetsch, Die Schriften Tertullians

L44 Anm. 6). Die Worte compendium praescriptionis ubique advocatum machen aber die Ziehung auf den libellus de praescriptione fast zur Notwendigkeit Der Schluss dieser Schrift führt zu demselben Ergebnis. Es heisst dort: sed nunc quidem genercUiter actum est nobis adversus haereses omnes certis et iustis et necessariis praescriptionibus repellendas a conlatione scripturarum. De reliquo, si dei gratia adnuerit, etiam specialiUr quibusdam respondebimus. Wäre der Antimarcion schon damals vorhanden gewesen, so würden diese Schlussworte, zumal bei der Wichtigkeit des Werks, sehr auffällig sein. Wir müssen im Gegenteil annehmen, dass die Streitschriften gegen die einzelnen Häretiker nach dem libellus de praescriptione fallen. Allerdings ist ein ätervallum zwischen dem 1. I und H anzu- nehmen, denn am Schlüsse des 1. 1 heisst es: proinde si cui minus quid videmur egisse, speret reservatum suo tempori, sicut et ipsarum scripturarum examinationem quibus Mar- cion utitur. Aus diesen Weiten muss man folgern, dass das zweite Buch nicht zugleich mit dem ersten ausgegeben wurde. Die Annahme Haucks (p. 345), dass Tertullian, als er in der neuen Ausgabe den Stoff in zwei Bücher sonderte, nur die Schlussworte des ersten und die einleitenden Bemerkungen des zweiten einfügte, ohne sonst etwas zu ändern, ist unwahrscheinlich. Dass aber das Intervallum durch andere Schriften ausgefüllt wurde, ist sehr wenig glaublich; denn es handelte sich ja nur um die Umarbeitung eines bereits fertigen

loll " ' ' '

Werks. Das zweite grossere Intervallum soll zwischen 1. IV und Y liegen und durch die Schriften ,de came Christi* und ,de resurrectione camis" ausgefüllt sein. Hier stützt man sich auf die Stelle de came c. 7 : audiat ApelJes quid iam responsum sit a nobis Marcioni eo libello quo evangelium ipsius provocavimus. Uhlhorn bezieht diese Worte auf das vierte Buch der letzten Ausgabe, allein sie können ebenso gut auf die erste Ausgabe des Antimarcion hindeuten, und was Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 284 Anm. 1) dagegen be- merkt, scheint nicht stichhaltig zu sein. Bei dem engen Zusammenhang, in dem 1. lY und Y zueinander stehen, ist ein längerer Zwischenraum zwischen beiden nicht wahrscheinlich.

Quellen. Benutzt hat Tertullian sicher die Antithesen Marcions, und zwar in allen fünf Büchern, und dessen Bibel. Auch einen Brief Marcions kannte er (1, 1): non negahunt discipuli eius primam illius fidem nobiscum fuisse, ipsius litteris testibus (vgl. 4, 4). Dass er ausser diesen Quellen auch noch eine ältere Streitschrift herangezogen habe, behauptet Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt. 1 p. 192. Zahn (Zeitschr. für Kirchengesch. 9 (1888) p. 235; Gesch. des neutest. Kanons 2, 2 (Erlangen 1892) p. 420) glaubt, dass die Schrift des TheophUus gegen Marcion benutzt ist (Harnack p. 502); vgl. H. Waitz, Das pseudo- tertull. Gedicht adv. Marcionem, Darmstadt 1901, p. 65. Ueber das Verhältnis der Schrift (Buch 1) zu Yarro vgl. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 431.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 239; Oehler 2 p. 47.

697. Adversus Praxeam (gegen den Honarchianismus in der Trini- tätslehre). Die grössten Schwierigkeiten bereitete der sich entwickelnden

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Q. Septimiiis Floremi Tertnlliairas. 697.) 329

Theologie die Lehre von der Trinität. Auch hier wogte der Kampf Jahr- hunderte hindurch, bis die jetzt geltende Lehre fixiert wurde. Auch Ter- tullian griff mit einer Schrift in diesen Kampf ein, die ein interessantes Denkmal dieses theologischen Streites ist. Es ist die Schrift gegen Pra- xeas. Die Veranlassung derselben erzählt uns der Autor im Eingang fol- gendennassen: Praxeas, ein unruhiger Kopf, der ausserdem sich wegen einer kurzen Gefangenschaft den Ruhm des Martyriums anmasste, hatte eine nach der Ansicht Tertullians häretische Lehre über das Verhältnis des Vaters zu dem Sohn zuerst aus Asien nach Rom gebracht. Zu diesem Unheil gesellte sich noch ein zweites. Der römische Bischof war damals gerade daran, die Prophetien des Montanus, der Prisca (Priscilla) und der Maximilla anzuerkennen und mit den Gemeinden Asiens und Phrygiens Frieden zu schliessen, da griff Praxeas ein und bestimmte den Bischof, indem er auf die Entscheidungen der Vorgänger desselben hinwies, die bereits abgeschickten Friedensbriefe (litterae pacis) zurückzunehmen und dem Montanismus seine Anerkennung zu versagen. So kam es, fügt Ter- tullian seiner Erzählung hinzu, dass Praxeas zwei Teufelswerke in Rom glücklich vollbrachte: er trieb die Prophetie aus und führte dafür die Häresie ein, mit anderen Worten, er trieb den Parakleten in die Flucht und liess den Vater ans Kreuz schlagen. Von Rom, erzählt TertuUian weiter, dehnte sich die Häresie auch über Afrika aus und gewann Ver- breitung, da viele ,in der Einfalt der Lehre schliefen"; allein es stellte sich doch auch die Opposition ein, und ihr gegenüber konnte Praxeas nicht standhalten; er musste eine Erklärung abgeben, welche die Katho- liken Zufriedenstellte, und die bei ihnen aufbewahrt wurde. Aber auch das half nichts. Nachdem sich Tertullian von der Kirche getrennt hatte, brach die Häresie von neuem aus.

Ganz deutlich werden in dem Bericht Tertullians bezüglich der Häresie des Praxeas drei Stufen unterschieden: die erste ist die, in der Praxeas die häretische Lehre nach Rom brachte; die zweite die, in der Praxeas seine Lehre in Karthago verbreitete; die dritte endlich die, in der die Häresie von neuem ans Tageslicht trat.

Dieser Entwicklungsgang lässt auch ein Licht auf die Composition unserer Schrift fallen. Durch die schriftliche Erklärung des Praxeas, welche die Katholiken durchaus zufriedenstellte, war seine Person jedem Streite völlig entrückt, und in der That, betrachten wir die Schrift genauer, so erkennen wir, dass Praxeas nur eine vorgeschobene Person ist. Seine Lehre war längst abgethan, monarchianische Gedanken in Bezug auf das Ver- hältnis des Sohnes zum Vater wurden jetzt von anderen Persönlichkeiten und zum Teil in modifizierter Gestalt verteidigt. Gegen diese neuen Monar- chianer wendet sich Tertullian in der Streitschrift. Wenn er nun statt der damaligen Häupter den gar nicht mehr in Betracht kommenden Pra- xeas vorschob, so muss dies doch einen Grund haben. Wir werden nicht irren, wenn wir annehmen, dass die montanistische Anschauung hier von Einfluss war. Tertullian, der, als er unsere Schrift schrieb, völlig mit den Katholiken gebrochen hatte, konnte es nicht vergessen, dass Praxeas es war, der den dem Siege nahen Montanismus noch in letzter Stunde zu

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330 Q- Beptimins Florens Tertolliaiiiui. 697.)

Fall gebracht hatte. Tertullian wollte sich r&chen, und er rächte sich da- durch, dass er den Praxeas als einen Ketzer an den Pranger zu stellen suchte. Wir haben daher auch keine völlig objektive Darstellung zu er- warten. Widersprüche waren bei dem eigentümlichen Standpunkt der Schrift nicht zu vermeiden. Der Gegenstand des Streites war, wie gesagt, das Verhältnis des Sohnes zu dem Vater. Die Entscheidung musste in der hl. Schrift gesucht werden. Die Monarchianer gingen von Stellen aus wie «ich und der Vater sind eins", ,wer mich sieht, sieht den Vater", ,der Vater ist in mir und ich in ihm* und wurden dadurch zur Leug- nung der Verschiedenheit des Vaters und des Sohnes gefUhrt. Die Gegner legten wieder auf andere Stellen der hl. Schrift allen Nachdruck und ge- langten so zur Unterscheidung des Vaters und des Sohnes, ohne jedoch dadurch die Einheit Gottes aufheben zu wollen. Dass zur Zeit Tertullians die monarchianische Anschauung auch in den Gemeinden die verbreitete war und keineswegs als Häresie angesehen wurde, kann nach dem eigenen Zeugnis Tertullians nicht zweifelhaft sein.O Es war vielmehr die Lehre Tertullians, die verteidigt werden musste. Er thut dies in der Weise, dass er, nachdem er seine Auffassung über das Verhältnis, in dem der Sohn zum Vater steht, dargelegt, einerseits dafür den Schriftbeweis zu erbringen sucht, andrerseits die Schriftstellen, welche die Monarchianer für sich anführen, widerlegen will. Auch der Nichttheologe muss den grossen Scharfsinn, der für die Lösung des Problems aufgeboten wurde, bewundern und anerkennen.

Ueber Praxeas. Die Frage Dach dem römischen Bischof, unter dem Prazeaa die Hftresie nach Rom brachte, ist nicht mit voller Sicherheit zu lösen. Aus den Worten Ter- tollians kann der Bischof nicht festgestellt werden, da dieselben zu unbestimmt gehalten sind. Ausserdem steht uns noch ein ausdrQckliches Zeugnis des libellus adyersus omnes haereses zu Gebote (c. 8): sed post hos omnes etiam ProLxeas quidam hciereHm mtroduxU, quam Victarinus corroborare citravü. Das corroborare zwingt uns, an einen einfluas- reichen Mann zu denken; es wird daher ein römischer Bischof hier zu yerstehen sein; allein wir kennen in dieser Zeit keinen Victorinus, wohl aber einen Victor (189 199). Ein Teil der Gelehrten glaubt daher, dass unter Victor die Häresie eingefOhrt wurde und dass dessen Vorgänger den Montanisten feindselig gesinnt waren, so z. B. Zahn (vgl. auch § 658); an- dere nahmen an, dass schon unter Elenthems (c. 175 189) Praxeas nach Rom kam, aber erst unter Victor zu grösserem Einfluss gelangte; vgl. Lipsiusl. c. p. 715 und ChroDo- logie der röm. Bischöfe, Kiel 1869, p. 174; Harnack, Dogmengesch. 1' p. 692. Die wahr- sdbeinliche Entscheidung kann nur auf Grund einer Betrachtung der ganzen Zeitlage vor- genommen werden, eine solche Untersuchung kann aber hier nicht stattfinden. Die Worte des libellus scheinen mehr fCLr die zweite Ansicht zu sprechen.

Abfassungszeit. Das entscheidende Kriterium ist die Trennung Tertullians von der Kirche: c. 1 et nos quidem postea agnitio paracleti atque defenaio disiunxU a psythicis. Es sind also viele Jahre seit dem Aufboten des Praxeas verflossen, und es begreUt sich leicht, dass Hippolytus diese verschollene Persönlichkeit in seiner , Widerlegung aller Häre- sien* nicht mehr berücksichtigte.

Zur Quellenfrage. Peter Corssen (Die Altercatio Simonis Judaei et Theophilt Christiani, Jever 1890, p. 32) stellt die Ansicht auf, dass Tertullian den griechischen Dialog 1d<royog xal Jlanlaxou aynXoyla nsQi Kgurtov (vgl. über denselben Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 92) benutzt hat

Ausg. bei Migne 2 Sp. 158; Oehler 2 p. 658.

Litteratur. H. Hagemann, Die röm. Kirche und ihr Einflns« auf Dis&plin und Dogma in den ersten drei Jahrhunderten, Freib. i. Br. 1864; Reiser, Praxeas und Kallistos (Theol. Quartalschr. 48 (1866) p. 849); R. A. Lipsius, Ueber Tertullians Schrift wider Praxeas, Jahrb. für deutsche Theol. 18 (1868) p. 701 (grundlegend); Noeldechen, Ter- tullian wider Parxeas (Jahrb. für protest. Theol. 14 (1888) p. 576).

») Vgl. c. 8.

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Q. Septimiiui Floren« Tertnllianiis. 698.)

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Fortleben. Die Schrifi: wurde benutzt von Novatian 742); denn aus der Stelle Hieronym. de vir. ill. c. 70 (Navatianw) de trinüate grande volumen qwisi inito/njy operis Tertuüiani faciens ist nicht etwa ein Werk ^de trinitate" zu folgern, sondern es ist unsere Schrift gemeint; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 286 Anm. 4. Derselbe (Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1895 p. 550) bemerkt: «Diese einfiussreichen Mfinner (Dionysius von Rom und Hosius von Gordova) haben die von ihm in dem Werk «ady. Phizeam" entwickelte Trinitfttslehre nadi Alezandrien und Nicaea getragen" und weiterhin (n. 559): «Leo der Grosse schrieb jenen Lehrbrief an Flavian, der die Gmndztlge der chalcedonensischen Ghristolo^e enthielt, und diese GrundzQge waren Tertullians Schrift ,ady. Praxeam" entnommen. Sem Name wurde nicht genannt; aber er hat die Formel der neoen Orthodoxie dem Morgenland diktiert"

698. De anima (über die Natur der Seele). Diese Schrift schliesst sich an die veriorene, gegen Hermogenes gerichtete «über den Ursprung der Seele* an 701, 4). Der Eingang hebt den Gegensatz zwischen der Philosophie und dem Christentum in scharfen Zügen hervor. Die christliche Wahrheit gibt uns allein in dieser Frage den festen Halt; selbst die Standhaftigkeit des Sokrates im Kerker wird als eine künst- liche hingestellt. 0 Zwar will der Autor nicht leugnen, dass die Philosophen bezüglich der Seele manches Wahre gefunden, allein dies ist mehr dem Zufall und den natürlichen Gaben der Seele zuzuschreiben. Die Grund- lage für die Untersuchung muss demnach die Lehre des Christentums sein. Nachdem in der vorausgegangenen Schrift der Ursprung der Seele aus dem Hauche Gottes dargelegt war, handelt es sich in der vorliegenden darum, ihr Wesen genauer darzulegen und das dort Vorgebrachte in allen Beziehungen zu vervollständigen. Kurz wird abgemacht, dass die Seele geschaffen oder geboren sei. Um so ausfuhrlicher wird der merkwürdige Satz zu begründen versucht, dass die Seele körperlich ist. Um diesen Satz zu stützen, wird erst die gegenteilige Ansicht, dass die Seele un- körperlich ist, zu widerlegen versucht. Und hier nennt der Schriftsteller die Autorität, auf die er sich stützt; es ist der zur Zeit Hadrians lebende Arzt Soranus, der auch für die Körperlichkeit der Seele eintrat, aber folgerichtig ihre Unsterblichkeit leugnete. Allein das Entscheidende ist, dass auch aus der hl. Schrift (Luc. 16, 23) die Körperlichkeit der Seele erwiesen werden kann. Freilich ist diese Körperlichkeit eine eigentüm- liche. Um diese darzulegen, verwertet TertuUian sogar eine Vision, die einer montanistischen Jungfrau zu teil wurde.*) Diese körperliche Seele ist aber einheitlich und einförmig und weiterhin vernünftig. Bei dieser Darlegung müssen die verschiedenen Ausdrücke, welche für das Seelen- wesen in der Sprache üblich sind (anima, Spiritus, animus), erörtert werden, um die Einfachheit der Seele (anima) festzusetzen. Aus der Einfachheit der Seele ergibt sich weiterhin ihre Unteilbarkeit. Die verschiedenen Teile der Seele, welche die Philosophen angenommen haben, sind nur als verschiedene Kräfte^) anzusehen. Diese brauchen aber eine führende Kraft, ein riYsiAovtxüv. Das Zentralorgan dieser führenden Kraft ist das Herz. Auch dafür wird der Beweis in der hl. Schrift gesucht. Die Untersuchung kommt dann auf die Unterscheidung eines Vernünftigen und eines Un-

^) Vgl. Harnack, Sokrates nnd die alte Srche (Reden o. Aufsätze 1 (Giessen 1904) p.44).

') Darnach ist die Seele (c. 9) tenera et

Ificida et aerii colaria et forma per omnia Jiumana.

') c. 14 vires et efficaciae et operae.

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332 Q* Septimius Floren« Tertnlliaiiiis. 698.)

vernünftigeD in der Seele. Eine solche Trennung, meint Tertullian, lag nicht von Anfang in der Seele; dieser kam vielmehr ursprünglich nur das Vernünftige zu, das unvernünftige stellte sich erst später durch die Sünde ein und verwuchs mit ihr. Auch bezüglich der Zuteilung des Mutes und der Begierde zum unvernünftigen der Seele erhebt Tertullian Einwendungen. Es folgt eine Untersuchung über die Zuverlässigkeit der Sinne. Hier tritt der Autor jenen Anschauungen scharf entgegen, welche die Zuverlässig- keit der Sinneswahrnehmung bestreiten, da dadurch die Ordnung des ganzen Lebens verkehrt würde; auch würde damit der Vorsehung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, wenn sie die Sinne trügerisch gestaltet hätte; denn dann sei auch kein Verlass mehr auf die Offenbarung. Naturgemäss reiht sich daran eine Betrachtung der Sinneswahmehmung im Verhältnis zu der rein geistigen Erkenntnis. Plato schätzt jene bekanntlich gering und betrachtet die Sinne als ein Hemmnis in der Erkenntnis, und die Sy- steme der Gnostiker bauen sich auf diesem Gegensatz auf. Allein Ter^ tuUian kann der Erkenntnis keinen Vorzug vor der Sinneswahmehmung einräumen; der Unterschied werde lediglich durch die Verschiedenheit der Objekte begründet; beide sind aufeinander angewiesen und können daher nicht völlig voneinander getrennt werden. Wenn manche behaupten, dass der Mensch im Zustand der Kindheit ohne Intellekt sei, so muss Tertullian auch diese Ansicht bekämpfen; schon das Kind besitzt alle Kräfte der Seele, und die Spuren solcher können in den Aeusserungen des Kindes aufgezeigt werden. Nur die Entwicklung der Kräfte ist der Zukunft vorbehalten, und sie vollzieht sich nach den auf sie einwirkenden Ursachen in verschiedener Weise. Aber unrichtig ist es, wie der Gnostiker Valentin gethan, von vorn- herein drei Arten der Seelen zu statuieren und demnach Geistes-, Fleischea- und Seelenmenschen zu unterscheiden. Die Veränderlichkeit der Seele ist eine Folge ihres Gewordenseins, denn nur das Ewige ist unveränderlich. Und auch hier müssen wir wieder auf die Schrift hören, die uns ja eine Umwandelung des Menschen durch die Gnade lehrt. Auch die Willens- freiheit hat die Veränderlichkeit der Seele zur Voraussetzung.

Eine Rekapitulation aller Eigenschaften der Seele schliesst diesen Abschnitt. Es folgt der zweite Teil der Abhandlung, über die Ent- stehung der einzelnen Seelen. Kurz fertigt er einige gnostische An- sichten ab, die auf eine Präexistenz der Seele hinauslaufen; dagegen hält er sich länger bei ihrer Quelle, der platonischen Lehre, auf, dass alles Lernen nur eine Wiedererinnerung sei. Tertullian bestreitet aufs ent- schiedenste diesen Satz. Einmal findet er es widerspruchsvoll, auf der einen Seite der Seele durchaus göttliche Eigenschaften, auf der anderen Seite die Vergesslichkeit zuzuteilen. Entscheidend ist aber zweitens, dass, wenn die Ideen von Natur aus in dem Menschen liegen, sie gar nicht vergessen werden können; die Zeit kann ja auf die ungewordene, also ewige Seele keinen Einfluss haben; auch beim Leib ist nicht denkbar, dass er, der gewordene, das Ungewordene bestimmt, dass er zugleich das Vergessen und das Wiedererinnern leisten, dass er bei allen Menschen in gleicher Weise die Vergessenheit hervorrufen soll. Also ist die Seele ge- worden. Aber auch hier ist gleich eine irrige Anschauung abzuweisen.

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Q. SeptimiuB Florens TertaUiamiB.

3.)

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dass nämlich erst bei der Geburt die Seele sich mit dem Leibe verbindet, eine Anschauung, gegen welche schon die Erfahrung der Mütter spricht. Das Richtige ist vielmehr, dass die Seele mit dem Leibe zugleich empfangen wird.^) Als Christ sucht auch hier Tertullian zuerst einen Schriftbeweis; dann geht er zu philosophischen Argumenten über, um zu- letzt wieder auf die Schöpfungsgeschichte zurückzukommen. >) Nachdem Tertullian die Wahrheit seiner Theorie erwiesen zu haben glaubte, schickt er sich an, die anderen Theorien über die Entstehung der einzelnen Seelen zu widerlegen. Er wendet sich gegen die Lehre von der Seelenwanderung; spöttisch wird Pythagoras mit seinen Fabeln abgethan, ja als Lügner und Betrüger behandelt. >) Alsdann kritisiert er die platonische Lehre, dass die Toten aus den Lebenden und die Lebenden aus den Toten werden. Den ersten Teil der Behauptung gibt er zu, nicht aber den zweiten; denn zuerst sind doch die Lebenden anzusetzen, auch bei Gegensätzen wie Ju- gend und Alter ist die Rückwärtsbewegung nicht vorhanden. Ein anderes Argument ist, dass bei dieser Theorie nicht das Wachstum des Menschen- geschlechts erkläi*t werden könne.^) Aber noch andere Schwierigkeiten führt die angegebene Lehre, wie Tertullian auseinandersetzt, mit sich. Doch ganz schrecklich ist dem Autor der Wahn, dass Tiere aus Menschen hervorgehen und umgekehrt. Eine Menschenseele kann unmöglich in ein ihr so entgegengesetztes Wesen, wie es das Tier ist, übergehen. Auch in der Rücksicht auf eine ausgleichende Gerechtigkeit findet diese Theorie keine Stütze, sowohl die Bestrafung als die Belohnung erscheinen nicht adäquat den Thaten. Endlich erörtert er auch noch einige gnostische Phantasien, die des Simon aus Samaria und die des Karpokrates,^) welche an die Metempsychose anstreifen. Nach dieser langen Erörterung kommt er wieder auf den Gedanken zurück, dass der Keim der Seele zugleich mit der Zeugung gelegt werde, und fügt hinzu, dass durch die Zeugung auch das Geschlecht sich bestimme. Die Vereinigung des Leibes und der Seele 0 ist also vom Moment der Zeugung an gegeben, Leib und Seele treten nach der Geburt auch zusammen in das Stadium der Entwicklung. Im vierzehnten Lebensjahr tritt sowohl im Leib als in der Seele eine ge- wisse Reife ein; es bricht jetzt die Erkenntnis von Gut und Bös durch. Daran schliesst sich eine Betrachtung über die Stellung der Seele und des Leibes zum Bösen und über die Entstehung des Bösen in der Seele durch die Erbsünde.

Es folgt der dritte Teil, der die Trennung der Seele vom Leibe, d. h. den Tod, bespricht. Zuvor aber will der Verfasser vom Schlafe als

^) Er nnterscheidet zwar einen körper- lichen und einen seelischen Samen, aber beide sind untrennbar miteinander verbunden (c. 27): duas speciea confitebttni^r seminü, carporcUem et animalem, indiscretas tarnen vindicamua et hoc modo contemporcUea eius- demque momenti.

') Da er hier auf das SexueUe eingehen mufls, schickt er einen Grundsatz voraus (c. 27) : natura veneranda est, non erubescenda, con- cubitum ItbidOf non condicio foedamt.

') Hierbei wird eine beachtenswerte Sen- tenz vorgebracht (c. 28): neqw verüas deH- derat vetustcUem negue mendcusium deviUxt noveüitatem,

^) Hier (c. 80) finden wir eine Benutzung der antiquitates Varros (und wohl noch c. 39).

>) Baur, Die chrisÜ. Gnosis p.806 Anm.74.

*) c. 37 aocietatem camia atque ammae iamdudum commendavimus a concretione aeminum ipaorum uaque ad figmenti per- fectionem.

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334 Q* SeptimiuB Florens Tertnlliaims. 698.)

einem Bild des Todes handeln. Er fQhrt die verschiedenen Definitionen an, er seinerseits schliesst sich der stoischen an, welche den Schlaf als eine Auflösung der leiblichen Kraft definiert.^) Die Seele kann niemals passiv erscheinen, da sie unsterblich ist. Ihre Thätigkeit im Schlafe zeigt sich im Traum. Das Erwachen aus dem Schlaf ist uns ein Sinnbild der Auferstehung. Der Traum führt nebenbei auf eine verwandte Erscheinung, auf die Ekstase. Es handelt sich noch darum, festzustellen, ob den Träumen eine Bedeutung innewohnt. Tertullian ist der Ansicht, dass sich manche Träume erfüllen; er führt auch eine Reihe von Träumen an, die sich er- füllt haben. Diese Beispiele sind aus den fünf Büchern des Hermippus von Berytus über die Träume geschöpft. Die Träume kommen teils von Gott, teils von den Dämonen; teils entstehen sie aus dem eigenen An- trieb der Seele. Tertullian untersucht nun, inwiefern die natürlichen Verhältnisse auf das Traumleben Einfluss haben, und spricht den Gedanken aus, dass auch die Kinder träumen, und dass überhaupt das Träumen eine natürliche Funktion der Seele ist. Diese ganze Auseinandersetzung war jedoch lediglich eine Vorbereitung für den dritten Teil, der dem Tode ge- widmet ist. Der Tod ist ein Tribut, den wir der Natur schulden; es ist deshalb lächerlich, wenn Menander denen, die seine Taufe annehmen, Be- freiung vom Tode verheisst. Das Wesen des Todes wird in einer Tren- nung der Seele vom Leibe erblickt und diese Trennung als eine voll- ständige, nicht etwa als eine partielle betrachtet. >) Bezüglich der Un- sterblichkeit der Seele wird hervorgehoben, dass hier nur Glaube und Offenbarung, nicht aber Philosophie üeberzeugung verschaffen könne. Im Anschluss an die Offenbarung wird auch die Unterscheidung eines natür- lichen und eines unnatürlichen Todes bekämpft; für den Christen ist jeder Tod unnatürlich, weil er eine Folge der Sünde ist. Doch die wichtigste Frage ist, wohin die losgelöste Seele kommt. Ehe diese Frage beant- wortet wird, sucht der Verfasser einen Einwand, der gegen die Unsterb- lichkeit erhoben werden kann, zurückzuweisen. Von mancher Seite wurde nämlich auf das stückweise (c. 53 paulatim ac minutatim) Hinschwinden der Seele bei dem langsam eintretenden Tod aufmerksam gemacht und daraus auf die Vergänglichkeit der Seele geschlossen. Allein die Seele bleibt auch bei diesem Vorgang eine einheitliche Substanz, nur die Tren- nung geschieht allmählich. Bezüglich des Ortes, wohin die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe kommen sollen, machen die Philosophen einen Unterschied zwischen den Seelen der Weisen und Unweisen. Tertullian statuiert einen ungeheuren Raum in der Erde, wohin alle Seelen nach dem Tode kommen, und in den selbst Christus hinabgestiegen ist. Erst mit dem Untergang der Erde wird der Himmel erschlossen. Nur der Martyrer- tod kann sofort das Paradies öffnen. Der Eintritt in die Unterwelt geschieht sogleich nach dem Tode, und eine Rückkehr in die Oberwelt ist der Seele nicht möglich. Die Magie, welche sich anheischig macht, Seelen aus der Unterwelt emporzuziehen, ist Betrügerei. Sofort mit dem Tode beginnt in der Unterwelt die Belohnung oder die Bestrafung. Inhaltsleer kann

^) c. 48 8omnu8 resoluHo sensuälia vt- | *) c. 51 mors, si non semel iota est, non

goris, \ est, si quid animae remanserit, vita est.

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Q. SeptimiaB Floren« TertnllianuB. 698.)

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das Leben der Seele in der Unterwelt nicht sein. Dies darf um so weniger angenommen werden, als die Seele schon auf Erden ihre vom Körper unabhängigen Freuden oder Schmerzen hat und auch ohne den Leib Gutes oder Böses thut. Es ist daher gerecht, wenn die Seele daf&r, ohne dass sie auf den Leib zu warten hat, bereits ihren Lohn empfangt.

Aus dieser Skizze wird jedermann die üeberzeugung gewinnen, dass die vorliegende Schrift eine ungemein hohe Bedeutung hat. Sie ist die erste Psychologie, welche auf christlichem Boden entstanden ist. Stört uns auch öfters, dass mit den philosophischen Argumenten die aus der hl. Schrift genommenen verquickt werden, so erfüllen uns doch die mannig- faltigen Fragen, die angeregt werden, und der Scharfsinn, der allenthalben hervorleuchtet, mit hoher Bewunderung. Mit Recht sagt ein berühmter Forscher: Das Werk „über die Seele* nimmt einen Ehrenplatz in der wissenschaftlichen Litteratur der Kaiserzeit ein.^)

Die Disposition der Schrift. Der erste Teil wird durch die Worte eingeleitet (c. 4): Post definitionetn cenatM (in der Schrift gegen Hermogenes) quciestionem Status patitur. Die Bestimmung des Wesens der Seele reicht bis c. 22, wo er seine ErOrterongen znsammenfasst: cetera animae naturaiia tarn a nobis aiAdiit Hermogenes cum ipsorum de- fensione et probatione, per quae dei potius quam materiae propinqua cognoscitur. hie solum-

modo nommabuTUur, ne praeterüa videantur; dedimus enim tili et libertatem arbitrii

et dominationem reram et divinationem interdum, seposita quae per dei gratiam obvenit

ex prophetia Definimus animam dei flatu natam, immortdlem, corporaJem, efßgiatam.

suhstantia simplicem, de stw sapientem, varie procedentem, liberam arbitrii, acctdentiis obnoxiam, per ingenia mutabüem, rationalem, dominatricem, ditnnatricem, ex una redun- dantem. Der zweite Teil wird mit den gleich darauffolgenden Worten angedeutet: sequüur nunc ut quomodo ex una redundet consideremus, id est unde et quando et qua ratione sumcdwr'i also es handelt sich um die Entstehung der Einzelseele. Dies schliesst aber auch Betrachtungen aber die Entwicklung der Seele ein. Der letzte Teil beginnt mit 42: De marte iam superest. Allein er handelt zuerst über Schlaf und Traum; c. 50 heisst es: Satis de spectUo mortis, id est somno, tum etiam de negotiis somni, id est de somniis. Nunc ad anginem huius excessus (dieses Ezcurses), id est ad ordinem mortis, quia nee ipsa sine quaestionibus, licet finis omnium quaestionum. Man sieht, der Autor will die Dreiteilung des Werks und deutet sie an.

Montanistischer Standpunkt, c. 9 quia spiritalia charismata agnoscimus, post Johannem quoque prophetiam meruimus consequi, est hodie soror apud nos revelationum charismata sortita, quas in ecclesia inter dominica sollemniaper ecstcisin in spiritu pMtur ; conversatwr cum angelis, cdiquando etiam cum domino, et videt et audit sacramenta et quorundam corda dinoscit et medicinas desideranttbus submittit. iam vero prout scripturae leguntur aut psalmi canuwtur aut cdlocutiones proferuntur out petitiones delegantur, ita inde materiae visionibus sübministrantur. Ueber die Ekstase vgl. c. 45; aber den Para- kleten c. 58 (Schluss).

Abfassungszeit Einen festen terminus post quem gibt an die Hand die Erwäh- nung des Martyriums der Perpetua (c. 55): Perpetua fortissima martyr süb die passionis in revelatione paradisi solos illic commartyres suos vidU. Sie ist also nach dem 7. Mftrz 202/3 geschrieben; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 260, p. 323. Weiterhin steht fest, dass unsere Monographie nach den Schriften gegen Hermogenes (c. 21) und gegen Marcion Buch 2 (c. 21) und den verlorenen de censu animae (c. 1), de paradiso (c. 55), de fato (c. 20) verfasst ist. Dagegen geht sie der Schrift ,de resurrectione camis* (c. 2, c. 17, c. 42, C.45) und damit auch der ,de came Christi* voraus (Hauck, Tertullian p. 284 Anm. 2). Dass sie nach der völligen Ausscheidung des Montanismus aus der Grosskirche geschrieben ist, erhellt aus der in dem vorausgehenden Absatz «Montanistischer Standpunkt" dtierten SteUe. Vgl. Uhlhorn p. 58; Bonwetsch p. 48.

Quellen, c. 2 sagt Tertullian: sed et medicinam inspexi, sororem, ut aiunt, phüo- sophiae; der medizinische Autor, den er einsah, war lediglich Soranus, und diesen nennt er (c. 6): ipse Soranus plenissime super anima commentatus quatuor voluminibus et cum

^) Harnack, Texte und Untersuchungen 8. Bd., 4. Heft p. 78. Ganz unbegreiflich ist es mir daher, wie Ebert diese Schrift, die.

wenn irgend eine, ein allgemeines Interesse beanspruchen kann, von seiner Betrachtung ausschliessen konnte.

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336 Q* Septimins Florens TertiiUiaiiaB. 699.)

Omnibus phüo8ophorum sententüs experfus corporalem anim<ie gubstcmtiam vindicat, et'si iUam immortdlüaU fraudaoii. Die SiAcke, die aus SorannB genommen sind, lassen sich mit ziemlicher Sicherheit ausscheiden (vgl. Diels, Doxographi graeci, Berl. 1879, p. 206; M. Wellmann, Fragmentsanmilang der griech. Aerzte 1 (Berl. 1901) fragm. 13 und 19^, £. Rohde, Rhein. Mna. 37 (1882] p. 466 = Kl. Sehr. 2 (Tühingen n. Leipz. 1901) p. 206). Die Forscher fehlen vielfach dadurch, dass sie kurzweg diese Partien als einfach tertul- lianisch ansehen. Nur ein Beispiel. Harnaek (Texte und Untersuchungen 8. Bd., 4. Heft p. 87 Anm. 3) macht auf eine nir die G^chichte der Geburtshilfe intez^sssante Stelle auf- merksam. Allein dieselbe gehört nicht Tertullian, sondern Soranus an. Auch das Ver- hältnis Tertullians zu dem Stoizismus hftngt zum Teil von der Frage ab, inwieweit Soranus Stoisches in seine Lehre aufgenommen hat. Ausser Soranus hat Tertullian noch ein Werk des Hermippus von Bervtus über die Träume benutzt und daraus einen längeren Abschnitt mitgeteilt, in dem die Erfüllungen von Träumen mit Angabe der Quellen berichtet werden. Am Schluss sagt er (c. 46): cetera cum suis et origintbua et ritibus et relataribus, cum omni deinceps hiatoria somniorum Hermippus Berytensia quinione voluminum satiatissime exhibebit; auch c. 57 ist ein Passus daraus entnommen. Endlich ist noch Varro benutzt; vgl. Schwarz, Fleckeis. Jahrb. Supplementbd. 16 (1888) p. 431.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 641; Oehler 2 p. 555; Corpus 20 p. 298. Sonderausg. von W. Br. Lindner, Leipz. 1861.

Litteratur. Die hierher gehörigen Schriften über die Psychologie Tertullians sind aufgeführt § 703.

699. De came Christi (über den Leib Christi). Zwei Sätze be- stimmeD sowohl den Inhalt als die Gliederung der Schrift: erstens, dass der Leib Christi ein wirklicher und menschlicher war;^) zweitens, dass Christus diesen Leib aus der Jungfrau Maria genommen. Diese zwei Glaubenslehren werden gegen die Meinungen der Häretiker festgestellt. Im ersten Teil bestreitet er die verschiedenen Irrlehren, welche über den menschlichen Leib Christi verbreitet waren. Er wendet sich zuerst gegen Marcion, der einen Scheinleib Christi statuiert und infolgedessen auch Christi Geburt leugnen muss.*) Dann bekämpft er Apelles, der auf eine Offen- barung der Philumene hin zwar einen materiellen Leib Christi concediert, aber dessen Geburt in Abrede stellt >) und ihn aus den EUmmelskörpem entstanden sein lässt.^) Endlich erhebt er Opposition gegen Valentinus, der eine vermittelnde Stellung einnimmt, indem er den Leib «ein geistiges Fleisch ** nennt, ^) also die Grenzen zwischen Geist und Leib verwischt. In streng syllogistischer Weise wird gegen diese Irrlehrer zu Felde ge- zogen. Zuletzt wird noch eine Unterstellung des Valentinianers Alexander scharf abgewiesen; derselbe behauptete nämlich, der Lehre, welche Ter- tullian vertritt, liege der Gedanke zu Grund, Christus habe ein irdisches Fleisch angenommen, um in sich selbst das Fleisch der Sünde zu «ent- leeren".«) Weder Vernichtung noch Sündhaftigkeit des Fleisches werde in der Eirchenlehre angenommen. Nachdem Tertullian in dieser Weise negativ durch Abwehr der Irrlehren dargethan, dass der Leib Christi ein wirklicher und ein menschlicher war, liegt ihm noch ob, an der Hand

^) Auch das fCLr die Kunst wichtige Pro- ' ^) c. 6 de sideribus et de substantüa

blem, ob Christus in seiner menschlichen Er- i euperioris mundi miUttatus est eamem.

scheinnng hftsslich oder schön war, wird be- handelt; TertoUian entscheidet sich fOr die erste Alternative (vgl. c. 9). lieber andere Stellen vgl J.E. Weis-Liebersdorf, Chri- stus- und Apostelbilder, Freib. i. Br. 1902, p. 44.

*) c. 1 Mardon, ut eamem Christi ne- garet, negavit etiam nativüatem.

') c. 6 solidum Christi corpus, sed sine nativitate.

*) c. 10 camem Christi animalem affir- mant, quod anima coro sit facta, ergo et caro anima et sicut caro animalis, ita et anima camalis, 15 licuU et VälevUino ex privilegio haeretico camem Christi spiritaUm comminisd.

*) c. 16 quasi nos affirmemus iddrco Christum terreni census induisse camem, ut evacuaret in semetipso camem peeeati.

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Q. SeptiminB Florens TertiülianiiB. 700.)

337

der Schrift den Nachweis zu liefern, dass GhristuB seinen Leib ohne Ver- mittlung des männlichen Samens aus der Jungfrau Maria genommen.

Wir staunen über die dialektische Gewandtheit, die Tertullian in dieser Schrift entfaltet hat, stossen uns aber sehr an der wenig zarten Weise, in der er das Sexuelle besprochen hat.

AbfassangBzeit. Einige Gitate belehren ans, nach welchen Schriften die Ab- handlung geschrieben ist. Er citiert de praescriptione (c. 2 sed plenius eiusmodi prae' 8criptimUbu8 adversus omnes hcteresea alibi iam tm 9umu8)\ de testimonio animae (c. 12 plenius haec prosequitur libeüus quem scripsim'us de testimonio animae); adversus Marcionem and zwar das 4. Bach (c. 7 audiat et ApeUes quid iam responsum sit a nobis Marcicni eo libello quo evangelium ipsius provocavimus; ygl. oben p. 327). Weiterhin steht fest, dass die Schrift vor „de reson'ectione camis" f&Ut, da sie ansdrttcklich als die Grandlage jener zweiten Abhandlang bezeichnet wird (c. 25 resurrectio nostrae camis alio libello defen- denda, hie habdnt praestructionem, manifesto iam quäle fuerit quod in Christo resurrexit),

Ansg. bei Migne 2 Sp. 751; Oehler 2 p. 425.

700. De resnrrectione camis (über die Auferstehung des Fleisches). Die Schrift «üeber den Leib Christi" bildete den Vorläufer einer grösseren „Ueber die Auferstehung des Fleisches''. Man kann sich denken und auch Tertullian verschweigt es nicht , dass gerade die Lehre von der Auferstehung des Fleisches dem gewöhnlichen Verstände widerstrebte und dass die Häretiker hier leicht einsetzen konnten, um fUr sich Propaganda zu machen. Daher ist die Feststellung dieser Lehre gegen alle Zweifel für Tertullian eine wichtige Sache. Er sucht daher möglichst gründlich und möglichst methodisch das Problem zu behandeln. Drei Sätze sind es, welche er vor allem feststellt: erstens, der Leib verdient aufzuerstehen; zweitens, er kann durch die Macht Gottes auferstehen; drittens, er muss auferstehen.^) Am wichtigsten ist natürlich f&r ihn der dritte Satz. Derselbe wird im wesentlichen durch den Hinweis auf das Richteramt Gottes begründet. Dasselbe kann nur dann sich vollständig und vollkommen gestalten, wenn der ganze Mensch vor dasselbe gestellt wird. Leib und Seele wirken gemeinsam im Leben, sie müssen daher auch beide an der Strafe oder an der Belohnung ihren Anteil haben. Dem Einwand der Häretiker, dass fttr den Richter bloss die Seele in Betracht komme, da sie sich des Leibes wie eines Instrumentes bediene, stellt er den Satz entgegen, dass das dienende Wesen, wenngleich es aus sich nichts denkt, doch vom Gericht ergriffen werden muss, weil es ein Teil dessen ist, welches denkt, nicht ein blosser Hausrat. >) Auf der andern Seite billigt er aber auch nicht die Ansicht derer, welche die Auferstehung des Leibes damit motivieren, dass die Empfindung der Rache oder der Belohnung nur durch den Leib vermittelt werden könne; denn er statuiert auch Körperlichkeit der Seele. Allein obwohl die Seele f&r sich empfinden kann, verlangt sie doch die Mitgenossenschaft des Leibes, weil sich ja die Thaten der Seele nur mit Hilfe des Leibes vollziehen. ')

^) Vgl. die Rekapitolafcion und üeber- leitong c. 14: exorsi sumus ab auctaritate camis, an ea sit cui düapsae saitM com- petat, dehinc prosecuti de potentia dei, an tanta sit quae salutem conferre düapsae rei sole<U, Nunc .... velim etiam de causa re- quiras, an sit aliqua tarn digna quae resur- rectionem cafnis neeessariam et rationi certe Hftndbueh der Uim. Altertamiwlitenaohaft. Tm, 8,

omni modo debitam vindicet,

^) c, 16 ita et ministerium tenebitur tu- dicio, etsi de suo nihil sapiat, quia portio est eius quae sapit, non supeUex.

') c. 17 ea^eetans (antma) tarnen et camem, ut per illam etiam facta compenset cui coffitata mandaioit.

2. Aufl. 22

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338

Q. SepUmiiui FloranB Tertollianiui. 701.)

Diese Betrachtungen bilden die Grundlage für den Schriftbeweis, zu dem sich jetzt die Abhandlung wendet, und in dem sie ihren Schwer- punkt findet. Hier galt es vor allem, die von den Häretikern vorgenom- mene allegorische Deutung der Schriftstellen, welche für die Auferstehung des Leibes sprechen, zu beseitigen. Tertullian gibt zwar zu, dass die hl. Schrift eine Auferstehung im bildlichen Sinne kennt, allein dieser gei- stigen Auferstehung tritt die leibliche gegenüber, welche durch Bibelstellen ausser Zweifel gesetzt wird. Diese Stellen, teils prophetische, teils evan- gelische, teils apostolische, werden eingehend besprochen und die Ein- wendungen der Gegner zurückgewiesen. Steht die Auferstehung des Leibes durch die Untersuchung fest, so handelt es sich noch darum, die Natur des Auferstehungsleibes näher zu bestimmen. Es ist derselbe Leib, aber verklärt und seiner ünvoUkommenheiten entkleidet. ^

Abfassnngszeit. Verwiesen wird auf die Schrift de anima (c. 17): nos autem animatn corporalem et hie profitemwr et in 8U0 volumine prohamus, habentem proprium genus substantiae soHditctHs, per quam quid et sewtire et pati possit. Allem Anschan nach ist hier probavimus zu lesen; denn dass die Schrift de anima schon fertig war, zeigt c. 42: dicimus iam de iato älibi, was sich anf de anima c. 51 bezieht, und c. 45: docuimus in commentario animtte (auf c. 27 bezüglich); vgl. auch c. 2; weiterhin wird verwiesen auf die Schrift adyereus Marcionem lib. 2 u. 3: et oecuraum est iam euo quoque titülo de deo quidem unico et Christo eiua adversus Marcionem (c. 2), endlich auf die Schrift de carne Christi (c. 2): et nos volumen praemisimus de carne Christi; dagegen ist adv. Marc. 5, 10 auf unsere Schrift hingewiesen: revertamur nunc ad resurrectümem, cui et aüas quidem proprio volumine stUisfecimus.

Ausg. bei Migne 2 Sp. 791 ; Oehler 2 p.467. Sonderausg. von Lindner, Leipz. 1850.

Litteratur. Treffende Bemerkungen bei E. Hell, Preuas. Jahrb. 88 (1897) p. 268; vgl. auch L. Atzberger, Gesch. der chriatl. Eschatologie innerhalb der vomicaenischen Zeit, Freib. i. Br. 1896, p. 317; A. J. Mason, Tertullian and purgatoiy (The Journal of theol. Stud. 3 (1902) p. 598). Ueber verwandte Darlegungen bei Athenagoras u. a. vgl. M. Pohlenz, Die griech. Philos. im Dienste der chriatl. Auferstehungslehre (Zeitschr. fOr wiBsenschafll. Theol. 1904 p. 241).

Fortleben. In dem 17. tractatus Origenia de Ubris ss. scripturaram (vgl. § 74Sa) ist unsere Schrift benutzt; vgl. Batiffol, Ausg. p. XXTV und Weyman, Archiv ftr lat. Lexikographie 11 (1900) p. 546.

701. Die verlorenen Schriften Tertullians. Mehrere Schriften Ter- tdlians haben sich nicht erhalten, aber doch noch Spuren ihres Daseins zurückgelassen. Wir führen zuerst die Schriften an, die Tertullian selbst in seinen uns noch erhaltenen Werken erwähnt.

1. De spe fidelium (über die Hoffnung der Gläubigen). Diese Schrift gehört in das Gebiet der Eschatologie. Wie wir bereits gesehen, war der Gedanke bei den Montanisten besonders lebendig, dass nach der Auferstehung und mit der Wiederkunft Christi ein tausendjähriges Reich auf Erden aufgerichtet werde, da sich das himmlische Jerusalem in Pepuza herniederlassen werde. Als Abschluss der Geschicke Israels ward dieses tausendjährige Reich von Tertullian nicht betrachtet. Die Weissagungen der Propheten seien nicht auf Israel zu beziehen, sondern was an Oert- lichkeiten genannt werde, sei allegorisch auf Christus und seine Kirche zu deuten. Diesem tausendjährigen Reich, das den Aufgestandenen einen

^) c. 63 resurget coro et quidem omnis, et quidem ipsa et quidem integra, c. 52 ac- cipiet et ipsa {coro) suggestum et omatum quaiem Uli deus voluerit superducere secun-

dum merita, c. bh ita et in resurrectionis eventum mwtari, converü, reformari Ueebit cum salute substantiae.

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Q. SeptimiuB Florens TertnllianaB. (g 701.) 339

Ersatz für das, was sie in der Welt gelitten, bieten will und daher die leibliche Auferstehung voraussetzt, folgt das himmlische.

Inhalt und Zeit der Schrift. Adv. Marcion. 3, 24 ele restittUiane vero ludaeae, quam et ipai ludaei ita, ut deaisribitur, gperant locorum et regionum nominibus inducH, quomodo aUegorica interpretoHo in Christum et in ecclesiam et hahitum et fructum eius spiritalüer competat, et longum estpersequi et in alio opere digestum, quod inscribi' mu8 de spe fidelium et in praesenti vel eo otiosum, quia non de terrena, sed de cae- lesti promissione sit qtMeatio, Nam et confUemur in terra nobis regnum repromissum, sed ante caelum, sed aiio statu utpote post resurrectionem in müle annos in civitate divini operis Hierusälem caelo delata. Dass TertuUian über den zoletzt genannten Gegenstand gehandelt, bezeugt auch Hieronymna in Ezech. c. 86 (25, 839 Migne) neque enim .... gern- matam et auream de caelo exspectamus Hierusälem .... quod et mülti nostrorum et prae- cipue Tertulliani liber qui inscribitur de spe fidelium et Lactantii insHtutiimum Volumen septimum pollicetur (ygl. de vir. ill. 18; in Is. 18 praef.); vgl. Schwegler, Mon- tanismus p. 74; Bonwetsch, MontaniBmus p. 79; Hauck, Tertolüan p. 380; Harnack (Sitzangsber. der BerL Akad. der Wiasensch. 1895 p. 548 Anm. 2) vermntet» dass Gommo- dian diese Schrift benatzte. Der Zeit nach wird sich die Schrift an die aber die Anf- erstehong angeschlossen haben (Hanck p. 380). Die Schrift stand einst im cod. Agobar- dinns, wie sich aus dem yorausgeschickten Index ergibt.

2. De paradiso (über die Fragen, die das Paradies betreffen). Ueber das Paradies spricht TertuUian im 47. Kapitel seines Apologeticus; er nennt es dort einen Ort voll göttlicher Anmut, der bestimmt ist, die Geister der Heiligen aufzunehmen, und der durch eine Feuerzone von dem Erdkreis geschieden ist. Alle Fragen, die sich auf das Paradies beziehen, waren in der Schrift «de paradiso* behandelt. So wissen wir durch ein ausdrückliches Zeugnis, dass TertuUian hier den Nachweis zu liefern ver- suchte, dass jede Seele (mit Ausnahme der Märtyrer) bis zum Tag des Herrn in der Unterwelt aufbewahrt werde.

Abfassungszeit der Schrift. Sie fällt yor Buch 5 des Antimarcion und vor de anima; ygl. ady. Marc. 5, 12 de paradiso suus stüus est ad omnem quam patiiur quae- stionem. De anima c. 55 häbes etiam de paradiso a nobis libellum, quo constituimus omnem animam apud inferos sequestrari in diem domini, Hauck, Tertollian p. 281. Nach dem Index stand auch diese Schrift einst im cod. Agobardmus.

3. Adversus Apelleiacos (gegen die Anhänger des Apelles). Ausser Marcion und Valentin nennt TertuUian am häufigsten den Gnostiker Apelles. Er erzählt von ihm, er sei ein Schüler Marcions gewesen, habe aber seinem Lehrer aus den Augen gehen müssen, als er mit einem Weibe sich eingelassen. Apelles bildete sich nun eine eigene Lehre, indem er mit einer Jungfrau in Beziehung trat, deren «Offenbarungen* (<Par£^<0- (feig) er niederschrieb. *) Dieses Werk lag sicher TertuUian vor, und es wird seine Quelle gewesen sein, als er gegen die Häresie des ApeUes die oben genannte Schrift schrieb. In derselben wurde die Schöpfimgstheorie des Häretikers angegriffen; ApeUes hatte nämlich die Weltschöpfung einem hervorragenden Engel Gottes beigelegt, diesen Engel aber als Geschöpf des höchsten Gottes bezeichnet; dadurch glaubte er einerseits die Monarchie Gottes gerettet, andrerseits Gott die Schöpfung der sündigen Welt ab- genommen zu haben. Der Engel schuf die Welt nach dem Vorbild der höheren Welt (also mit dem Geiste und WiUen Christi), aber, da ihm sein Werk nur unvollkommen gelang, mischte er noch die Reue bei. Diese Anschauung bekämpfte TertuUian in der verlorenen Schrift. Er spricht nur an einer einzigen Stelle, die unten folgt, ausdrücklich über dieses

^) De praescr. 80. Ueber diesen Ein- | spöttelt TertuUian öfter; vgl. de came Christi flnss der Phuumene auf Apelles' Lebnneinong { 6 und 24, de praescr. 6.

?

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340 BepiimiaB Floren« TertvlUanaB. 701.)

Werk. Wir dürfen aber vermuten, dass auch das, was er an anderen Stellen über Apelles sagt, darin behandelt war. So z. B. dass Seelen, nach dem Geschlecht geschieden, bereits vor ihrem Eintritt in den Leib existierten,^) dass Christus einen wirklichen Leib an sich gehabt habe, dass aber dieser siderischer Natur gewesen sei.') Wir bedauern den Ver- lust dieser Schrift, da Apelles unter den Gnostikern durch manche eigen- tümliche Züge hervorragte; er legte nicht das Hauptgewicht auf die For- schung, da er bezweifelte, ob sie zur Wahrheit führe; dagegen legte er alles Gewicht auf den Glauben, und wie ein moderner Satz klingt es uns entgegen, wenn er sagt: Selig wird werden, wer sein Vertrauen auf den Gekreuzigten setzt, nur muss er in gutem Wirken befunden werden. 3)

üeber Apelles ygl. die Litteratar oben § 692.

Der Titel der Schrift. Tertiillian citiert die Schrift adversus üloa libeUu8 (vgl. unten). Da im Vorausgehenden iüi als ApeUeiaci bezeichnet werden, gibt man der Schrift den Titel adversus Apelleiacos.

Inhalt nnd Abfassungszeit. Die Schrift f&llt vor ,de came*; ygl. de came 8 sed quoniam et %8ti Apelleiaei camis ignominiam praetendunt maasime, quam voluni ah igneo ülo praeside mcdi soUicUatis animahus (tdstructam et idcirco indxQnam Christo et idcireo de sideribua Uli subatantiam competisse, deheo eoa de sua paratura repercutere. Ängelum quendam mdüum nominant gut mundutn hunc instüuerit et instituto eo paeni^ tentiam ctdmüerit. Et hoc siu) loco tractammu8 ; nam est nobis adversus illos libellus, an qui spiritum et voltmtatem et virtutem Christi habuerit ad ea opera, dignum aliquid paenitentia fecerit, cum angelum etiam de figura erraticae Ovis interpretentur. Ueber ein Fragment unserer Schrift bei Augustin de haeresibus c. 24 vgl. Harnack, Texte nnd Unter- suchungen 20 N. F. 5, 8 (1900) p. 99.

Fortleben. Benutzt wurde diese yerlorene Schrift yon Hippolyt im Syntagma und yon Pseudotertullian adyersns omnes haereses, der uns daraus mitteilt, dass ApeUes auch eine Schrift .SyUogismi* geschrieben, in denen er den Nachweis zu liefern yersucht hatte, dass alles, was Moses über Gott geschrieben, falsch sei (Harnack, Gesch. der altchiistl. Litt. 1 p. 199).

4. De censu animae adversus Hermogenem. Wir haben oben 693) bereits eine Schrift kennen gelernt, welche sich gegen Hermogenes richtet und seine dualistische Theorie eines ewigen Gottes und einer ewigen Materie bekämpft. Tertullian schrieb aber noch eine zweite, leider ver- lorene Schrift gegen ihn , Ueber den Ursprung der Seele". Die her- kömmliche Lehre hatte, gestützt auf die Stelle Gen. 2, 1 „finxit dens hominem de limo terrae et afflavit in faciem eins flatum vitae**, angenommen, dass die Seele aus einem Hauche Gottes entstehe. Allein auch hier ergaben sich für Hermogenes dieselben Schwierigkeiten wie bei der Annahme, dass Gott die Welt aus nichts erschaffen habe; denn die Entstehung der Seele aus einem Hauch schliesst notwendig die Annahme in sich, dass dann der „göttliche" Hauch sich auch an der Sünde be- teiligen muss. Da dies unmöglich ist, muss auch für die Seele ein ma- terielles Substrat gesucht werden; er setzte daher an Stelle des «flatas" den Ausdruck „spiritus" und verstand darunter den Wind, der ein Teil der Materie ist. Eine weitere Konsequenz dieser Anschauung war, dass der Häretiker die Willensfreiheit dem Menschen absprechen musste.

Bedentnng des Wortes census. Das Wort census gebraucht Tertullian im Sinne von «Ursprung^ ; vgl. Apol. c. 7 census istius disciplinae, ut iam edidimus, a Tiberio est, c. 21 hunc edidimus et sectae et nominis censum cum suo auctore; vgl. Oehler zu de cor. c. 18. Ueber das Wort vgl. auch Hoppe, Syntax und Stil des Tertullian, Leipz. 1903, p. 119.

^) De anima 86 und 28. 1 *) Vgl. den Bericht Rhodons bei Eoaeb.

*) De came Christi 6; adv. Marc. 8, 11. | bist. eccl. 5, 13.

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Q. SeptimioB Florens Tertallianiu. 701.)

341

ZengniBBe über das verlorene Werk. De anima c.l de solo eensu animae cangre89U8 Hermogeni, quatenus ei istum ex matericie potius suggeatu quam ex dei flatu constüieae prciesumpsü, nunc ad religuas canversus quaesHones plurimum videibor cum phäoeophis dimieaturus (ygl. c. 8). c. 11 adveraus Hermogenem, qui eam (animam) ex materia, nan ex dei fkUu contendü, flatum proprie tuemur. üle enim adversus ipsius acripturae fidem flatum in apiritum vertitf ut, dum incredibüe est apiritum dei in delictum et mox in iudicium devenire, ex materia potiua anima eredatur quam ex dei apiritu. c. 21 ineaae autem nobia to avjsiovc^ov naturcditer iam et Marcioni oatendimua et Hermogeni (▼gl. c. 24). Harnack (Gesch. der altchrisÜ. litt. 1 p. 200) Yennntet» dass nodi Philastrias die Schrift gelesen.

AbfasBnngszeit Die Schrift ist Yor „de anima' geschrieben; YgL §698.

5. De fato. üeber den Inhalt dieser Schrift können wir genaueres nicht mitteilen, da sich Tertullian nur an einer Stelle über sie ausspricht. Damach scheint er gegen die Annahme eines fatum gekämpft zu haben; für ihn gibt es kein blindes unpersönliches fatum, sondern einen Gott und einen Teufel.

Zeugnis. De anima c. 20 enimvero prtieaunt; aecundum noa quidem deua dominua et diäbolua aemülua, aecundum communem autem opinianem et provtdentiae fatum et ne- ceaaitaa et fortunae et arbitrii libertfia. nam haec et phüoaophi diatinguunt et noa aecundum fidem diaaerenda auo iam vovimua titulo. Dass diese Schrift nach der Schrift „de anima* erschienen ist, beweist ein Gitat ans ihr bei Fulgentios Planciades p. 562 ed. Merc.; p. 116 Helm: Tertullianua in libro quem de fato acripait üa ait; vgl. Haack, Tertullian p. 282.

Bisher konnten wir die Spuren der verlorenen Schriften bei Ter- tullian selbst aufzeigen; für mehrere nicht erhaltene Schriften fehlen da- gegen Zeugnisse bei Tertullian. Sie gehen auf andere Quellen zurück. Aus Hieronymus erhalten wir Kunde von folgenden unter Nr. 6—8 auf- geführten Werken TertuUians, welche wir nicht mehr besitzen :i)

6. De ecstasi libri YII. Wie bekannt, stützt sich der Montanis- mus auf eine neue Prophetie des hl. Geistes. Diese erfolgt durch Men- schen im Zustand der Ekstase. Ueberwältigt vom Parakleten und in Verzückung geraten redeten die montanistischen Propheten und Prophe- tinnen. Solche Aussprüche wurden gesammelt und galten als neue Pro- phetien. Die Grosskirche musste sich gegen diese neue Form der Offen- barung entschieden erklären. Es traten Bestreiter der montanistischen Lehre auf. Sie mussten sich vor allem gegen die Ekstase wenden. Zu diesem Zweck führten sie aus, dass das Wesen der Ekstase bei den Mon- tanisten ein ganz anderes ist als in der hl. Schrift; weiter suchten sie darzulegen, dass die Aussprüche der montanistischen Propheten mit der hl. Schrift in Widerspruch stünden und dass sie nicht in Erfüllung gingen, sowie dass sie keine Berechtigung hätten. Dies musste auf das Verhältnis der neuen Offenbarung zu der alten fuhren. Man sieht, eine Reihe von wichtigen Fragen knüpfte sich an dieses Problem. Der Verlust des Werkes, einer Schutzschrift des Montanismus,') ist daher sehr zu beklagen. Es erschien zuerst in sechs Büchern, später erhielt es einen Nachtrag; als nämlich Apollonius gegen die Ekstase polemisch vorging, schrieb Tertullian noch das siebente Buch.

^) Wenn Hieronymus (de yir. ill. c. 53) am SchlusB die Worte hinznfftgt: ferturque vixisae uaque ad decrepitam aetatem et multa, quae non extant, opuacula edidiaae, so ist mit dieser unbestimmten Notiz, soweit die Schriflstellerei in Betracht kommt, nicht viel

anzufangen.

') Wahrscheinlich beziehen sich auf diese Schutzschrift die Worte (adv. Praz. 1): et noa quidem poatea agniOo paracleti atque defenaio diaitmocit a paychicia.

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342 Q* SeptimioB Florens Terttülianiu. 701.)

Zeugnisse. Hieronym. de vir. ilL c. 58: speeialüer (idveraum ecelesiam texuU vo- Zumma de pttdicUia, de peraectUione, de iewnüs, de monogamia, de eesiasi libros sex et aeptimumy quem advereus Apollonium conpoauit. c. 24 huiua (seil. Melito von Sardes) elegcma et dedamatorium ingenium TertMianue m Septem libris, quos scripsU adversus ecdesiam pro Montano, cavüliMtur, dicens eum a phrisqtie nostrorum prophdam putari (ygl. eine dritte Stelle unter dem Passus: «Die griechische Abfassung des Werks*). Ueber die Stellen im .Praedestinatus* c. 26: scripsit contra eos (Montanisten) librum sanchis Soter, papa urbis, et Apoüonius, Ephesiorwm (gegen diese Bezeichnung Harnack, Gesch. der altchnatl. litt 1 p. 241) antistes, ctmtra quos scripsit TertuüUmuSt presbyter Carthagitni- ensis, qui eum omnia bene et prime et incomparabüiter scripserit, in hoc solum se reprehen- sibilem fecit, quod Montanum defendü, agens contra Soterem, supra dictum urbis papam, adserens falsa esse de sanguine infantis, trinittxtem in unitate deitatis, paenitentiam lapsis, mysteriis iisdem unt^n pascha nobiscum. *hoc solum discrepamus", inquit, 'quod secundas nuptias non recipimus et prophetiam Montani de futuro iudicio non recusamus^ und c. 86: Tertuüianum autetn catholica Mnc reprehendit auctoritas, quod animam ex anima nasci dicit et defendü Montanum et Priscam et MaximiUam contra fidem catholicam et contra Apollonium, episcopum orientis, et contra Soterem, papam urbis Bomae, ut supra diximus, dum Cataphrygas detegeremus geht die Ansicht der Gelehrten, soweit es sich um Soter (166/7 174/5) als Bestreiter der Montanisten handelt, auseinander. Meistens wird dies Zeugnis yerwoifen (ygL die Citate bei Voigt, Eine y erschollene Urkunde, Leipz. 1891, p. 73 Anm.3). Voigt sucht einen berechtigten Kern herauszuschAlen: j,Plrädestinatus fand irgendwo, dass schon Soter den Montanismus verdammt habe (l'ertMianistas olim a Sotere, papa Ro- mano, damnatos legimus c. 53). Er fasste dies auf. Sein Irrtum bestand nur düin, dasa er aus Absagebriefen ein Buch machte. Und eine Ungenauigkeit war es, dass er f&r Mon- tanisten oder Eataphryger Tertullianisten sagte. Diese Ungenauigkeit wird am besten durch die Annahme, dass er von Aeusserungen Tertullians ausging, erklärt.* Vgl. auch H. v. Schu- bert, Der Praedestinatus (Texte und Untersuch. N. F. 9, 4 (1903) p. 57, p. 68).

Abfassungszeit. Die Schrift f&llt vor „adv. Prazeam' ; denn die letztere Schrift verweist auf die erstere (vgl. oben § 697 p. 330). Rolffs, Urkunden aus dem antimon- tanistischen Kampfe (Texte und Untersuch. 12, 4 (1895) p. 94) bemerkt: „De ecstasi dürfte frühestens 213, wahrscheinlich aber nicht vor 214 erschienen sein.* Allein die eben an- gezogene Stelle drängt weit mehr zu dem Schluss, dass das Werk in den Anfang der mon- tanistischen Richtung Tertullians gehört; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 276.

Die griechische Abfassung des Werks. FOr dieselbe scheint zu sprechen, dass Hieronymus an folgender Stelle das Werk mit halb griechischem Titel citiert (de vir. iU. c. 40): TertuUianus sex voluminibus adver sum ecdesiam editis, quae scripsit De ixffxäce^, septimum proprie adversum ApoUonium elaboravU, in quo omnia quae iUe arguit, conatur defendere. Mit dieser äusseren Thatsache steht im Einklang, dass sich das Werk vomehnilich gegen griechisch schreibende Autoren, besonders gegen ApoUonios (schrieb 197 oder 196; vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 1 p. 875) richtete, also fOr die morgenländische griechische Welt bestimmt war. Schon der Herausgeber Tertullians, Pamelius, hat sich daher für die griechische Abfassung des Werks ausgesprochen. Harnack, Texte u. Untersuchungen Bd. 8 H. 4 p. 7 Anm. 1; Zahn, Gesch. des neutesta- mentl. Kanons 1 p. 49; Voigt, l^e verschollene Urk. p. 10, der die Grdnde unvollständig aufzählt

Fortleben des Werks. Epiphanius (haeres. 48, 2—13) hat eine Schrift gegen den Montanismus benutzt, die sich unter anderem gegen die Ekstase richtete. Voigt (Eine verschollene Urk.) hat die Hypothese aufgestellt, dass diese Schrift wahrscheinlich Rhodon zum Verfasser hatte und gegen die sechs ersten BQcher Tertullians De ixctdaei ge- richtet war. Dagegen betrachtet Rolffs (Urk. aus dem antimont. Kampfe p. 99) Hippolyt als den Verfasser der antimontanistischen Schrift. Ueber die Zeit derselben bemerkt er

äi. 71): «Die Quelle des Epiphanius ist kurz vor 207 verfasst und zwar unmittelbar nach em Erscheinen der ersten 6 Bacher von Tertullians Werk de ecstasi, dessen Argumen- tationen sie voraussetzt." Vgl. über das Verhältnis der Quellenschrift zu „de monogamia" oben § 688.

7. De Aaron vestibus. Das Priestertum wurde bei den Israeliten aus dem Stamme Levi genommen und war fest gegliedert. Die Mitglieder der Familie Aaron standen als eigentliche Priesterschaft den Nichtaaro- niten oder Leviten im engeren Sinne gegenüber. Von den Aaroniten hob sich wieder der Hohepriester ab. Auch äusserlich machte sich der Unter- schied geltend und zwar in der Kleidung; die nichtaaronitischen Leviten bedurften keiner eigentlichen Amtskleidung, dagegen war eine solche den

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Q. Septimins Floren« TertnlllaniiB. 701.) 343

Aaroniten, sowohl den einfachen PrioBtem als dem Hohepriester, not- wendig.^)

Zengnisse. Hieron^. epist 64, 23 ad Fabiolam: fertwr in indice Septimü Ter- tuiliani liber de Aaron vestibus, qui mterim tuque ad hanc diem a me nan est repertus, Noeldecben (Texte und Untersuchungen 5 p. 157 Anm. 1) meint, dass es möglich sei, daas ady. Marc. 4, 13 (p. 187 0.) die Worte duodecim gemmas in tunica sacerdotali Aaranis sich auf dieses Werk oeziehen.

8. Liber ad amicum philosophum. Noch von einer Schrift gibt

uns Hieronymus Kunde, und zwar soll sie Tertullian in seiner Jugend ver-

fasst haben. Das Thema waren die „angustiae nuptiarum**.

Zeugnisse. Hieronym. epist. 22, 22 ad Eustochium: Et in principio libelli prae- fatus summe de angustiis nuptiarum atU nihüomnino aut pauca dicturum, et nwnc eadem admaneo, ut si tibi placet scire quot molestiis virgo Itbera, quot uxar asiricta ait, legas TertuHianum ad amicum pMasophum et de virginitate alios l&eUos. Adv. Jovin.

1, 13: non est huius loci nuptiarum angustias describere certe et TertuUianus, cum

adhuc esset adoleseens, lusit in ?iac materia, Ueber die Benutzung der Schrift von Seiten des Hieronymus adv. Jovinianum (§991) und Hugo Victorius s. XI (Migne 176 Sp. 1203) vgl. Bock, Aristoteles Theophrastus Seneca de matrimonio (Leipz. Stud. 19 (1899) p. 50). Tertullian benutzte wahrscheinlich Seneca de matrimonio 468; 2, 2> p. 812). Zu yer- werfen ist die Ansicht Kellners, der (Wetzer und Weites Eirchenlexikon 11> (1899) p. 1402) diese Schrift mit ,de ezhortatione castitatis* identifizieren will, und die G. Erfisers (Oesch. der altchrisü. litt., Freib. u. Leipz. 1895, p. 172), der die Existenz dieser Schnft in Zweifel zieht.

Nur aus dem Index des codex Agobardinus kennen wir noch folgende

unter Nr. 9— 11 aufgef&hrten Werke, von denen sonst jede Spur verloren ist:

9. De carne et anima,

10. De animae submissione,

11. De superstitione saeculi.

Ausserdem sind uns verloren gegangen die griechischen Bearbeitungen von drei Themata, während uns die lateinischen derselben erhalten sind.

12. De spectaculis. Der Gebrauch der griechischen Sprache wird durch die Bücksicht auf die karthagischen «suaviludii* motiviert.

Zeugnis. De cor. 6 sed et huic maUriae propter suavüudios nostros graeeo quogue sülo satisfecimm. Vgl. aber die Stelle Zahn, (resch. des neutesi Kanons 1 p. 49 Anm. 1; R6nsch, Das N. Test. Tertullians, Leipz. 1871, p. 19 Anm. 6. Vgl. § 666.

13. De baptismo. Hier war die Frage behandelt, ob die Ketzer- taufe gültig sei. Tertullian verneint dieselbe. Die Häretiker stehen ausser- halb der Kirche, sie können daher nicht erfüllen, was der Kirche auf- getragen ist. Wenn auch die Häretiker taufen, so ist doch ihre Taufe eine andere als die der Kirche, wie auch ihr Gott ein anderer ist. Diese Erwägungen fähren daher zu dem praktischen Resultat, dass ein Häretiker, wenn er zu der Kirche zurücktritt, von neuem zu taufen ist.

Zeugnis. De bapt. 15 non debeo in Ulis cognoscere quod mihi est praeeeptum, quia nan idem deus est nobis et Ulis, nee unus Christus, id est idem, ideoque nee baptismus unus, qma nan idem; quem cum rite non fuxbeant, sine dubio non tuibent, nee capit numerari, quod non fhobetur; ita nee possunt accipere, quia non Jidbent sed de isto plenius iam nobis in Graeeo digestum est. Hauck, TertuUian p. 102. Vgl. § 670.

14. De virginibus velandis. Die griechische Bearbeitung war der lateinischen vorausgegangen.

Zeugnis, c. 1 der lat Schrift heisst es: proprium iam negotium passw meae opinionis Latine quoque ostendam virgines nostras velari oportere, ex quo transiium aetatis suae fecerint, hoc eoeigere veritatem, cui nemo praescribere potest, non spatium temporum, non patroeinia personarum, non Privilegium regionum, VgL g 686.

1) P. Schegg, Bibl. ArchAologie, Freil>. 1887, p. 542.

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344 Q* SeptimioB Floren« Tertnllianiis. 702.)

Zweifelhafte verlorene Schriften. Ob aus Hieronym. ernst. 36, 1 auf zwei Schriften TertullianB De mundis et immundis animalibas und De circnmciBione geschlossen werden moss, ist zweifelhaft. Ebenso bedeDklich wftre es, wenn man ans Angostin de haeres. 86 {quos (die Kataphrjger^ antea (vor dem Ueberiaritt zum Montanis- muB) destruxerat) auf Abfassung antimontanistischer Schriften, die uns yerloren seien, schliessen wollte; antimontanistische Aeusserungen finden sich auch in den Schriften der ▼ormontanistischen Epoche.

702. unechte Schriften. In das Corpus der Schriften Tertullians

sind auch solche eingedrungen, die nicht von ihm herrühren.

1. Fragmentum Vaticanum (de execrandis gentium diis). Joseph Maria Suaresius fand in einem Codex der vatikanischen Bibliothek, der die Chronik des Beda und einiges andere enthielt, ein Excerpt aus einer christlichen Apologie; er verglich das Stück mit Tertullian und, ob- wohl ihm die Stilverschiedenheit nicht entging, glaubte er, dasselbe doch dem Tertullian beilegen zu können; er publizierte das Fragment in Rom im Jahre 1630. Dass das Stück einer christlichen Apologie entnommen ist, kann nicht zweifelhaft sein. Zweck derselben ist, an Juppiter zu zeigen, welche unwürdige Vorstellungen die Heiden von der Gottheit haben. DcF Verfasser erzählt daher die Geburt des Juppiter mit Angabe der Zeit, die zwischen der Erschaffung der Welt und der Geburt liegt, seine Er- ziehung auf Greta, seine Kämpfe mit seinem Vater Saturnus und seine übrigen Schandthaten, die, wenn sie heutzutage begangen würden, die Sühne des Gesetzes herbeiführen müssten. Die Schrift hat nichts mit Ter- tullian zu thun, da sie keine seiner Stileigentümlichkeiten an sich trägt. In welche Zeit sie gehört, lässt sich nicht bestimmen.^)

Ausg. Migne 2 Sp. 1115; Oehler 2 p. 766. Der Codex, aus dem Snareaias das Fragment genommen, ist noch vorhanden; es ist der codex Vaticanos 3852 s. X; vgl. Reifferscheid, Sitznngsber. der Wien. Akad. 63 (1869) p. 740.

2. Libellus adversus omnes haereses. In mehreren Hand- schriften findet sich zur Schrift „de praescriptione haereticorum' ein An- hang, welcher sich gegen die Häretiker richtet. In demselben werden die Ketzer von Dositheus bis auf Praxeas behandelt. Dass die Abhand- lung nicht von Tertullian sein kann, ist zweifellos.*) Man hat vermutet, dass Victorin von Pettau 748) der Verfasser sei. Die Quelle des Traktats scheint Hippolyts Syntagma zu sein.

Ueb erlief ernng. Ueberliefert ist die Schrift in cod. Seletstadtiensis 88 s. XI und jflngeren Handschriften.

Litteratur. Harnack, Zar Quellenkritik der Gesch. des Gnostizismus, LeipE. 1878; Zur Gesch. der marcionit. Kirchen (Zeitschr. fOr wissenschaftl. Theol. 1876 p. 115); G«sch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 430; Lipsius, Quellen der älteslen Eetzergeschichte, Leipz. 1875.

Ausg. Migne 2 Sp. 61; Oehler 2 p. 751. Sonderausg. von Hurte r, Innsbruck 1870, Innsbruck' 1880.

Andere apokryphe Schriften. Die Werke „de trinitate* 742) und «de cibis iudaicis* 748), die auch unter dem Namen Tertullians kursieren, gehören dem Noyatian an. Auch die Gedichte .adversus Marcionem* (§860), .de Sodoma", ,de Jona* 852) werden in manchen Handschriften dem Tertullian beigelegt Üeber die von dem gallischen Dichter Cyprian stammende Bibelumdichtung, die in manchen Handschriften auch mit Tertullian in Verbindung gebracht wird, vgl. Manitius, Gesch. der christl.-lat. Poesie, Stuttgart 1891, p. 167. Ueber das unter dem Namen Tertulliiuas umlaufende Ge- dicht .de iudicio domini* vgl. denselben p. 845; Ausg. bei Oehler 2 p. 776; HarteK Ausg. Cyprians 3 p. 308. Auch die .Passio Perpetuae* wird von manchen GelehrteD dem Tertullian beigelegt (vgl. § 770).

^) Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 1 4. Jahrb. zuweisen müsse. 2, 2 p. 288 Anm.) meint, dass man sie dem | *) Harnack p. 432 Anm. 2.

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Q. SeptimiuB FlorenB Tertallianus. 703.) 345

703. Charakteristik Tertnllians. Nicht leicht prägt sich bei einem Autor Beine Individualität in seinen Schriften, die aus dem Leben heraus- wuchsen und stossweise geschrieben wurden, in so klarer Weise aus, als dies bei Tertullian der Fall ist. Man braucht nur einige Seiten zu lesen, um in Tertullian eine der leidenschaftlichsten Naturen ^) kennen zu lernen, die je gelebt haben. Was er einmal erfasst hat, das erfQlIt seine ganze Seele. Alles Halbe, Verschwommene und Vermittelnde hat bei ihm keinen Platz. Wer nicht für ihn ist, der ist wider ihn. Durch diesen Grundzug seines Wesens ist sein Leben ein Leben des fortwährenden Kampfes. Als er mit aller Innigkeit sich dem Christentum angeschlossen hatte, war für ihn jede Eonzession an das nationale Wesen ausgeschlossen; selbst in indifferenten Dingen will er eine undurchdringliche Scheidewand aufge- richtet wissen. Die Lehren, die dem von ihm erkannten Christentum gegenüberstehen, bekämpft er in heftiger Weise bis zum Ende seines Lebens. Ja selbst der Kirche, für die er einst gestritten und gekämpft, trat er mit den Waffen in der Hand gegenüber, seit die extremen Anschauungen der Montanisten seinen Sinn gefangen genommen hatten. Einen Streit in sachlicher Weise durchzuführen, ist diesem heissblütigen Menschen eine Unmöglichkeit. Er braucht durchweg das Persönliche. Mit Vorliebe wühlt er den Schmutz aus dem Privatleben seiner Gegner auf; mit Schimpfhamen werden sie in geschmackloser Weise beworfen. Ein Kampf ohne eine zu bekämpfende Persönlichkeit ist ihm ein Scheinkampf. Das Persönliche ist ihm so sehr Bedürfiiis, dass er selbst, wenn der Stifter einer von ihm bestrittenen Häresie gar nicht mehr am Leben ist, doch gegen den stillen Mann die Waffen schwingt, wie dies bei Marcion ge- schehen ist. In seiner Kampfeslust geht er nicht immer offen und ehrlich vor. Sophistische Beweisführungen finden sich bei ihm massenhaft; auch schiebt er gern dem Gegner einen Einwand unter, für den er die Wider- legung schon bereit gehalten.*)

Die grosse Leidenschaftlichkeit führt unsern Autor nicht selten auch zur Masslosigkeit. Dann durchzucken Flammen des wildesten Hasses seine Kampfesrede. Als er gegen den Besuch der Schauspiele wetterte, verwies er die Christen auf das letzte Gericht als einen Ersatz für die entgangenen Schauspiele hin. Hierbei malte er mit einem wahrhaft grauenhaften Be- hagen sich das Bild der von dem Herrn Verworfenen aus. Wie seinem Leben alles Harmonische abging und nur das Extreme für ihn eine An- ziehungskraft ausübte, so fehlt auch seinen Schriften das Gefühl ffir das Schöne und Zarte. Man spürt kaum einen Hauch der griechischen Charis in den Werken dieses originellen Mannes. Nur hie und da, wie in dem Schriftchen vom Zeugnis der Seele und in der Ansprache an die Märtyrer kUngen zartere Töne hindurch. Sonst fasst er uns in der Regel mit rauher

^) Der Autor kennt sich selbat; vgl. den | dem Gegner spielend zuzageben, was schon

Eingang zum Schriftchen de patientia. i als falsch erwiesen war, mn sich dann auf

') Harnack, Quellenkritik der Gesch. I einem andern Weg noch um so nachhaltiger

des Gnostizismus, Leipz. 1873, p. 64. Voigt, | zu salvieren. Ich wttsste nicht, welcher

Eine verschollene Urkunde des antimontan, i Schriftsteller der alten Kirche in dieser Be-

Kampfes, Leipz. 1891, p. 109: «Das war ja ! ziehung mit Tertullian verglichen werden

die Eigenart dieses ehemaligen Advokaten, | konnte.*

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346 Q- Beptimiiia Floreiw Teriulliaaiis. 708.)

Hand an und nimmt auch nicht die Rücksicht auf den Leser, dass er ihm das Gemeine und Unsaubere entweder verschweigt oder in schonender Verhüllung darbietet. Am schärfsten tritt uns der Mangel harmonischen Wesens bei dem Autor in seinem Stil, einem getreuen Abbild seines inneren Lebens, entgegen. Derselbe ist geschraubt und zerhackt, oft übermässig gedrungen, unnatürlich und nach Effekt haschend, niemals einfach und durchsichtig. Spitze Antithesen, frostige Wortspiele, Reimereien^) bilden die Würze seiner Darstellung. Das Verständnis des Autors ist daher ausserordentlich erschwert. Aber trotz aller Mängel nimmt doch TertuUian unter allen Schriftstellern, die in lateinischer Sprache über das Christentum geschrieben haben, einen der ersten Plätze, wenn nicht den ersten ein. Selbst auf die Nichttheologen übt er grosse Anziehungskraft aus; denn was uns den Schriftsteller, ja den Menschen überhaupt anziehend macht, besitzt er in reichstem Masse, nämlich die Genialität. Jeder, der gern einen Blick in das Leben einer scharf ausgeprägten Individualität werfen will, wird bei diesen knorrigen Schriften nicht ohne Behagen verweilen. Er wird vielfach Gelegenheit finden, den feinen Beobachter des christ- lichen und weltlichen Lebens und den gewandten Dialektiker zu bewun- dern; mehr als einmal werden die scharf pointierten Sentenzen*) des Autors seine Aufmerksamkeit fesseln. Für die Gestaltung der christ- lichen Lehre ist sein Wirken wahrhaft epochemachend. Und mit vollem Recht erweist ihm die Kirche, obwohl er in seinen späteren Lebenstagen ausserhalb ihrer Reihen stand, doch die grösste Hochschätzung. Vor ihm gab es sogut wie kein lateinisches christliches Schrifttum. Welche gewaltige Aufgabe war es, nur die Sprache für eine ganz neue Welt- anschauung gefügig zu machen! Wie viele Worte mussten gebildet werden, um die neuen Begriffe auszudrücken! Nur einem die Tradition verachtenden und sich eigene Gesetze gebenden Genie war es gestattet, hier schöpferisch vorzugehen und für eine ganz neue, reiche Abstraktionen einschliessende Welt den entsprechenden Ausdruck zu erringen. Alle späteren Genera- tionen zahlen mit diesen Münzen. Aber auch die Fundamente der Theo- logie sind von ihm für alle Zeiten gelegt worden. Probleme, die nach ihm Jahrhunderte hindurch die Geister beschäftigten, finden bei ihm ihre erste Formulierung. >) Die Grundsätze der Exegese hat er richtig be- stimmt.^) Er hat die abendländische Theologie im Gegensatz zur morgen- ländischen begründet und ihr die fahrende Stellung in der Geschichte der Kirche erobert. Er war es, der scharfe Formulierung der dogmatischen Begriffe anstrebte, der in streng syllogistischer Weise vorging, der auch die Psychologie in den Kreis seiner Forschungen zog. Legte er auch den höchsten Wert auf die Erkenntnis der religiösen Dinge, so war ihm damit doch keineswegs genug gethan. Die Dogmen sind ihm nicht bloss eine Sache der Erkenntnis, sondern noch mehr, massgebende Faktoren seines

^) Nor ein Beispiel: De anima c. 8 auf \ erubeaeUnisisolumtnodoabseondu DepaUio5

Platonü ?u)nar aut Zenonis vigor aut Ari- | fiemo diu fuiseitur monttirus gibt; vgl. Hol!

stotelis tenor aut Epicuri Stupor aut Hera- i p. 267; Hoppe, Syntax und Stil p. 8.

dUi maeror aut Empedodis furor, I *) Vgl. Bardenhewer, GeBcn. der alt-

') Z. B. de pndic. c. 1 nemo proficiens \ kirchl. litt. 2 (1903) p. S87.

eruheseU. Adv. Valentin, c. 8 nihil veritas \ ^) Holl p. 267.

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Q. Septimiofl Hörens Tertnllianaa. 703.) 347

Lebens. Man wird selten Glaubenserkenntnis in so hohem Grade mit Glau- benswärme verbunden finden. Bergen seine Werke auch viel Bizarres und Schrullenhaftes, Irriges und Abstruses, so hat er doch noch immer genug lauteres Gold zutage gefördert, das die Zeit von den Schlacken gereinigt.

Litteratnr. Eine gute CharakteriBfcik TertullianB gibt Hauck p. 407; vgl. auch Noeldechen, Tertallian als Mensch und als Borger (Eist. ZeitBchr. 54 (1885) p. 225); Tertullian p. 476; K. Holl, Tertullian als Schriftsteller (Prenss. Jahrb. 88 (1897) p. 262). lieber seine grosse theologiBche Bedeutung vgl. Harnack, Dogmengeschichte 3 p. 12; Monceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chrötienne 1 (1901) p. 439.

Die Philosophie TertuUians. 6. Rauch, Der Einuuss der stoischen Philo- sophie auf die Lehrbildung Tertnllians, Dias. Halle a/S. 1890; G. Schelowsky, Der Apo- loget Tertullianus in seinem Verhältnis zu der griech.-rOm. Philosophie, Dies. Leipz. 1901; Hauschildt Die rationale Psychologie und Erkenntnistheorie Tertnllians, Leipz. 1880; 6. Esser, Die Seelenlehre Tertullians, Paderborn 1898; A. Beck, Die Lehre des hl. Hi- laiius von Poitiers (und TertuUians) über die Entstehung der Seelen (Philos. Jahrb. 13 (1900) p. 42); F. Nielsen, TertuUians Ethik, Diss. Kopenhagen 1879; 6. Ludwig, TertuUians Ethik, Diss. Leipz. 1885; K. H. Wirth, Der „Yerdienst* -Begriff in der christl. Kirche, nach seiner geschichtl. Entwicklung dargesteUt I: Der «Verdienst* -Begriff bei TertuUian, Leipz. 1892 (Ygl. dazu H. Koch, Theol. Revue 1902 p. 274).

Die Theologie TertuUians. A. d'Al^s, La th^ologie de TertulUen, Paris 1904. üeber TertuUians Verhältnis zur Kirchenlehre handelt V. Gourdaveaux, Tertnllien (Revue de rhistoire des religions 28 (1891) p. 1); vgl. dazu F. Cabrol, TertulUen selon M. Cour- daveaux (Extrait de la Science catholique 5, 1891); H. ROnsch, Das Neue Testament Ter- tuUians, aus dessen Schriften mOgUchst vollständig rekonstruiert» Leipz. 1871 (vgl. dazu die Nachträge in Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 28 (1885) p. 104; P. de Lagarde, Symmicta, Göttingen 1877, p. 99); vgl. P. Corssen, Bursians Jahresber. 101. Bd. 2. Abt. (1899) p. 13; P. Monceaux, La Bible latine en Afrique in Hist Utt d' TAfrique chr^t. 1 (1901) p. 97; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 296; Fr. Barth, TertuUians Auffassung des Apostels Paulus und seines Verhältnisses zu den üraposteln (Jahrb. für proteeLTheoLS (1882) p. 706); Noeldechen. TertulUan und Sankt Paul (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 29 (1886) p. 473). J. Stier, Die Gottes- und Logoslehre Ter- tullians, GOttingen 1899; Der spezielle Gottesbegriff TertulUans, Diss. Rostock 1899; E. F. Schulze, Elemente einer Theodicee bei TertuUian (Zeitschr. fOr wissenschaftl. Theol. 1900 L 62). J. R^ville, Du sens du mot Sacramentnm dans TertuUien (BibUothöque de r£cole les hautes ^tudes, sciences religieuses 1 (1889) p. 195); Fr. X. Dieringer, Die Abendmahls- Idure TertuUians und die neueste protestantische Polemik (Der KathoUk 1864, 1 p. 277); C. L. Leimbach, Beitr. zur Abendmahlslehre TertuUians, (}otha 1874.

Tertullian als Quellenschriftsteller. Leimbach, TertuUian als QueUe für die christl. Archäologie (Zeitschr. fär die bist. Theol. 41 (1871) p. 108, p. 430); J. Kol- borg, Verfassung, Kultus und Disziplin der christl. Kirche nach den Schriften TertuUians, Braonsberg 1886; Noeldechen, Kultus-Stätten und -Reden der tertuUianischen Tage (Zeitschr. für kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 6 (1885) p. 202); Ein geflOgeltes Wort bei Ter- tuUian (Matth. 11, 18; Luk. 16, 16), Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 28 (1885) p. 833; Bei Lehrern und Zeugen in Garthago, Roma, Lugdunum (Zeitschr. fOr kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 8 (1»87) p. 325, p. 390); Das rOm. Kätzchenhotel und Tertullian nach dem Paitherkriege (Zeitschr. fOr wissenschaftl. Theol. 31 (1888) p. 207, p. 343); TertuUian und die Kaiser (Hist. Taschenbuch 6, 7 (1888) p. 157); Zeitgeschichtl. Anspielungen in den Schriften TertuUians (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 32 (1889) p. 411); J. Jung, Zu TertuUians auswärtigen Beziehungen (Wien. Stud. 13 (1891) p. 231); vgl. noch 676, 678, 700. üeber TertuUian als Quelle der Sittengesch. vgl. Hell p. 263.

Stil TertuUians. Hauschild, Die Grundsätze und Mittel der Wortbildung bei TertuUian, Leipz. 1876 und Frankfurt a/M. 1881; Kellner, Ueber die sprachl. Eigentttm- lichkeiten TertuUians in der Tttbinger Theol. Quartalschr. 58 (1876) p. 229 (aUgemeine Ueberaicht der hauptsächUchsten Erscheinungen); P. Langen, De usu praepositionum Ter- tuUianeo, MOnster 1868—70; Jos. Schmidt, De latinitate TertuUianea, Progr. Erlangen 1870/72; De nominum verbaUum in tor et trix desinentium apud TertuUianum copia et vi, Progr. ebenda 1878; J. P. Condamin, De Q. S. Fl. TertnUiano vexatae reUgionis patrono et praecipuo apud Latinos christianae linguae artifice, Diss. Lyon 1877 (ungenügend); J. van der Vliet, Studia ecclesiastica. TertnUianus I, Leiden 1891; E. Norden, Die antike Kunst- prosa, Leiia. 1898, p. 606; F. Ketek, Anklänge an Gic. „de natura deorum* bei Minucius Felix und Tertullian, Progr. Wien 1901; H. Hoppe, De sennone TertuUianeo quaest. selectae, Dias. Marb. 1897 (besprochen sind die Graedsmen, Archaismen, Afrikanismen und die juri- stischen Ausdrucke TertuUians); Syntax und Stil des TertuUian, Leipz. 1903.

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Q. SeptimioB Florens TertallianuB. 704.)

704. Fortleben Tertnllians. Von Cyprian berichtet uns Hieronymus, dass er TertuIIian seinen Meister nannte und keinen Tag vorübergehen liess, ohne etwas in TertuIIian zu lesen. Und in der That zehrt Cyprian auch in seinen Schriften von den Ideen Tertullians. Ja ein nicht un- wesentliches Verdienst Gyprians besteht darin, dass er es verstanden, die originellen Ideen seines Vorgängers dem gemeinen Verständnis zu er- schliessen.^) Aber trotz der engen Beziehungen, die zwischen beiden Kirchenlehrern obwalten, hat es Cyprian vermieden, den wegen seines Montanismus anrüchig gewordenen TertuIIian zu nennen. Auch die fol- genden kirchlichen Schriftsteller benutzen, freilich in der Regel still- schweigend, TertuIIian. Als Novatian sein Buch „de trinitate* schrieb, zog er Tertullians Schrift «adversus Praxeam* zu Rate.') Auch Lactanz hat TertuIIian citiert; dass diesem der Sprache Ciceros nachstrebenden Autor der Stil Tertullians nicht gefallen konnte, ist leicht begreiflich. Dagegen findet sich Tertullians Name bei Ambrosius niemals. Niemand hat häufiger TertuIIian angezogen als der Kirchenvater Hieronymus.^) Augustin dagegen citiert ihn nur gelegentlich. Selbst die Christen grie- chischer Zunge, die doch sonst lateinische Produkte beiseite schoben, wurden auf den Autor aufoierksam;^) der Apologeticus wurde sogar ins Griechische übersetzt. Mit der Zeit wurde aber TertuIIian zurückgedrängt und schliess- lich ganz vergessen. Zwei Ursachen mögen hier mitgewirkt haben, ein- mal war der Afrikaner nicht völlig orthodox,^) dann schreckte gewöhn- liche Leser die Dunkelheit seines Stils, der aber doch auf die Ausbildung der Kirchensprache den grössten Einfluss gewann.^) Mit dem Erwachen der Wissenschaften feierte auch TertuIIian seine Auferstehung. Die Huma- nisten lasen wieder den Autor, infolgedessen wurde er abgeschrieben, und unsere Handschriften stammen daher zum grössten Teil aus dieser Zeit.^) Es folgten dann die Ausgaben, zum Teil durch hervorragende Gelehrte besorgt. Doch dauerte es lange, bis wir einen methodisch gesichteten Text erhielten, üeber die hohe Bedeutung Tertullians ist heutzutage die gelehrte theologische Welt einig. Seine Worte sind mehrfach durch Ana- lysen dem Verständnis näher gebracht. Aber noch immer fehlt uns eine deutsche systematische Darstellung des theologischen Systems Tertullians.

Zeugnisse über das Fortleben Tertullians. Hieronym. de vir. ill. 58 vidi ego quendam Paulum Concordiae {oppidum Italiae) senem, qui se becUi C^^priani iam grandia aetatis notarium, cum ipse admodum esset adulescens, Romae vidisse diceret referretque

*) Die Schriften Gyprians de bono pa- tientiae (§716) und de dominica oratione (§712) waren bestimmt, an Stelle der tertullianischen Traktate de patientia 673) und de oratione 671) zu treten.

•) Vgl. unten § 742.

*)Harnack (Sitzungsber. der Berl. Akad. 1895 p. 554) sagt: „Er hat ihn an weit tlber 50 Stellen erwAhnt bez. wörtlich benutzt.*

^) So citiert ihn Eusebius, allerdings «unseres Wissens der einzige Morgenlftnder, der Yon ihm Notiz genommen hat' (Harnack p. 549).

^) Zuerst hat Augustin den T. in den

Katalog der Ketzer gestellt (Harnack p.557).

•) Vgl. Harnack p. 546. Auch der Bischof von Verona, Zeno, «hat seinen €re- dankenausdruck und Stil vor allem an Ter- tuIIian gebildet' (Harnack p. 551). Doch vgl. auch § 949.

^) Beiläufig mag bemerkt werden, daas aber die Beschäftigung des Schwärmers Tho- mas Münzer mit TertuIIian die in der Für- sten- und Luidesschule zu St. Afra bei Meissen aufbewahrte editio princepe Zeugnis ablegt; vgl. Ernst Schwabe, Neues Archiv für Sachs. Gesch. und Altertumskunde 17 (1896) p. 389.

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Q. SeptimioB Floren« TertnlUaniu. 704.) 349

sibi, 9olUum nutn^uam Chffnianum abaque TertuXliani kctiane unam praeterisae diem ac 8ibi crebro dicere, *Da magiatrttmV TertuUianvm videlicet significana. Lactant div. inst. 5, 1, 23 Septimku quoque TertuUianua fuü omni genere lüterarum perüus, aed in elo- quendo parum facüia et minua compttM et mtUtum ohacurua fuit. ergo ne hie ^idem aatia celehrücOia invenit. Euseb. bist. eccl. 2, 2, 4; die SteUe ist oben § 6t)3 anagesclurieben. Süeronym. epist 70, 5 quid Tertülliano emditiua, quid acutiua? Apologeticua eiua et Contra Gentes libri cwnctam aaeculi obtit^ewt disdplinam, Epist 84, 2 heatua Cyprianua Tertuh- Uano magiatro lUitur, ut eiua acripta probant; cumque erudiii (cod. Veron.: eriatici) et ardentia vni delectetur ingenio, Montanum cum eo MaximiUamque non aequitur, Epiai 58, 10 TertuUianua ereber eat in aententüa, aed difficiUa in loquendo. Adv. Helvid. c. 17 de Tertülliano nihil ampliua dico quam ecdeaiae hominem non fuiaae. Adv. Rufin. 8, 27 ffi TertiuUiano laudamus ingenium, aed damnamua haeresim. De vir. Ul. 53 nennt ibn Hieronymna einen Mann acria et v^iementia ingenü, epist 36, 1 einen eloquentissimua vtr. Angostin. de Genesi ad lit. 10, 25 qui {Tert%illianua) aane, quoniam eat acutua, interdum contra opinionem auam viaa veritate auperatur. De bono yidnit. 4, 6 hinc maxime Catar phrygarum ac Novatianorum haereaea tumuerunt, quaa buccia aonantibua non aapientibua etiam TertuUianua inflavit. De civ. dei 7, 1 quod facetiua ait TertuUianua fortaaae quam veriua. Yincentiua Lerin. Commonit. c. 18 (24) apud Latinoa noatrorum omnium facüe princepa iudicandua eat, quid enim hoc viro doctiua, quid in divinia atque humania rebua exercitatiua? nempe omnem phUoaophiam et cundM phHoaophorum aectaa, auctorea ad- aertoreaque aectarum omneaque eorum diaciplin(u, omnem hiatoriarum ac atudiorum varie- UUem iiura quadam mentia capadtate complexua eat. ingenio vero nonne tam gravi ac vehementi exceUuü, ut mlUl aibi paene ad expugnandum propoauerit, quod non aut ftcu- mine inruperit aut pondere eliaerit? iam porro orationia auae laudea quia exaequi valeat: quae tanta neacio qua rationum neceaaitate conaerta eat, ut ad conaenaum aui, quoa aua- dere non potuerü, impellat; cuiua, quot paene verba, tot aententiae aunt, quot aenaua, tot vietoriae! aciunt hoc Marcionea, ApeUea, Praxeae, Hermogenea, Judaei, Gentilea, Gnoatici, eeterique, quorum ille blaaphemiaa multia ac magnia voluminum auorum molibua velut quibuadam fulminibua evertit. Dann gebt der ScbnftBteller zum Abfall TertollianB von der katholiscben Kirche Ober; hier heiest es: fuit ipae quoque in ecdeaia magna tentatio.

Litteratur zum Fortleben. Grundlegend ist die Abb. Harnacks, Tertnllian in der litt, der alten Kirche (Sitzungsber. der Berl. Akad. der Wissensch. 1895 p. 545), der überdies (p. 561) alle Zeugnisse zusammengestellt hat. Im besonderen vgl. Fr. Schnitzen, Die Benutenng der Schriften Tertullians De monogamia und De ieiunio bei Hieronymus Adv. Jovinianum (Neue Jahrb. für deutsche Theol. 3 (1894) p. 485); M. Klussmann, Ez- cerpta Tertullianea in Isidori Hispalensis Etymologiis, Progr. Hamb. 1892. Die Abhängig- keit des Prudentius von Tertullian betont besonders Gl. Brockhaus, Aurelius Prudentius Clemens in seiner Bedeutung für die Kirche seiner Zeit, Leipz. 1872, p. 203.

Ueberlieferung. Wir haben zwei Quellen der Ueberliefemng zu unterscheiden; die eine ist der codex Parisinus 1622 s. IX, von seinem frOheren Besitzer Agobard, Bischof von Lyon 816—840, Agobardinus(A) genannt; über denselben vgl. M. Klussmann, Gurarum TertoDianeamm particulae tres, Gotha 1887, p. 6. Der Godex enthielt nach dem Index, der vorausgeschickt ist, als er vollständig war, folgende StQcke: Ad nationes libri duo, de praescriptione haereticorum, Scorpiace, de testimonio animae, de Corona, de spectaculis, de idololatria, de anima, de oratione, de cultu feminarum libri duo, ad uxorem libri duo, de exhortatione castitatis, de came Ghristi, de spe fidelium, de paradiso, de virginibus velandis, de came et anima, de patientia, de paenitentia, de animae submissione, de superstitione saecnli. Der Godex bricht aber ab de came Ghristi c. 10 mit den Worten: aed animae noatrae. Weiter sind durch den Ausfall einiger Blätter des Archetypus zwei Lttcken ent- standen; die eine verschlang den Schluss von de idol. und den Anfang von de anima, die andere den Schluss von de erat, und den Anfang von de cultu feminarum. Endlich ist zn bemerken, dass der Godex durch Feuchtigkeit stark gelitten hat, besonders in lib. II ad nationes; vgl. Hartel, Patrist Stud. 2 p. 1. Hiezu kommen noch die Ausgaben des J. Gangneius (Mesnartius), Paris 1545 (auf einem A nahe verwandten verlorenen God. (B) mhend), des S. Gelenius, Basel 1550 und des J. Pamelius von 1579. Diese Familie gibt einen von absichtlichen Aenderungen im wesentlichen freien Text. Die zweite Familie der Tertnllianhandschriften zerfällt in eine lütere und in eine jüngere Schicht; die ältere wird repräsentiert durch den früher P. Pithoeus angehOrigen Montepessulanus 307 s. XI und den jetzt in Schlettstadt befindlichen Patemiacensis 439 s. XI, so genannt nach dem Kloster Peterlingen. Der Montepessulanus enthält: De patientia, de came Ghristi, de resurrectione camis, adv. Praxeam, adv. Valentinianos, adv. Mardonem, Apologeticus (am Schluss ist die Handschrift verstümmelt); der Patemiacensis: De patientia dei, de carne Ghristi, de re- surrectione camis, ad versus Praxeam, ad versus Valentinianos, adversus Judaeos, adversus omnes haereses, de praescriptione haereticorum, adversus Hermogenem. Beide Handschriften

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350 Q* Septimiiis Hörens Tertnllianas. 704.)

gehen auf einen Archetypos zorttck; vgl. Kroymann, Ejitisclie Vorarbeiten f&r den m. nnd IV. Band der neuen Tertollianansgabe (Sitsnngsber. der Wien. Akad. der Wiasenaeh. 143 (1900) Abb. 6 p. 13). Wahrscheinlich ging anf denselben Archel^pus auch der jetit verlorene HirsaugienBia znrflck; vgl. Kroymann 1. c. Diesen Codex lemen wir nor aas der Ausg. des Rhenanns vom Jahre 15121 kennen, der für dieselbe zwei Handschriften, den Patemiacensis nnd den Hirsaugiensis, heranzog. Der Hirsangiensis enthielt ausser den 9 Stücken, weldie der Patemiacensis darbietet, noch 18 andere, vgl. Kroymann ^. 3. Fttr seine dritte Ausgabe vom Jahre 1589 erhielt Rhenanus noch eine Collation einer jelzt ebenfalls verlorenen Handschrift von Qone. Diesen Gorziensis, dessen Lesarten wir aus Rhenanus, allerdings sehr unvollständig kennen, hält Kroymann (p. 18) fOr eine Abschrift des Montepessulanus. Die jQngere Schicht, welche Handschriften des 15. Jahrhunderts, meist italienische, umfasst, wird von Kroymann, Die Tertullian-Ueberlieferung in Italien (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 138 (1898) Abb. 3) auf zwei Archetyp!, die sich in der Bibl. naz. zu Florenz befinden: S. Marco VI, 9 (N) und VI, 10 (F), zurfickgefllhrt Der Codex F ist im Jahre 1426 von zwei Franziskanern in Pforzheim geschrieben und ent- hält dieselbe Reihenfolge der Schriften, wie der Hirsangiensis. Den Codex F fahrt Kroy- mann (Krit. Vorarbeiten p. 6) auf den Hirsaugiensis zurQck und ebenso, wenn auch in weiterem Abstand, die aus Italien stammenden Codices Vindobonensis 4194 und Leidensis 2. Der Codex F dient uns als Kontrolle bei der Herstellung des Hirsaugiensis aus der Ausg. des Rhenanus. Bezttglich des anderen Florentinus (N) hält Kroymann (p. 11) es f&r wahr- scheinlich, dass derselbe in seinem ersten Teile (p. 1 134 v.) aus dem Montepessulanus geflossen ist. Aber auch f&r die weiteren in N stehenden Schriften wird der Montepessu- lanus die Quelle sein, dessen zweiter mit grosser Wahrscheinlichkeit anzusetzender Teil verloren ging (Kroymann p. 13). Was nun den Archetypus des Montepessulanus, Patemia- censis und Hirsaugiensis anlangt, so f&hren die Spuren nach Cluny; vgl. Kroymann p. 14, der seine Untersuchungen in folgendem Resultat zusammenfasst (p. 35): .Nachdem bereits einmal (in der Recension des cod. Agobardinus) der Versuch gemacht wurde, die Schriften Tertullians durch eine Sammlung vor dem Untergange zu retten, hat, vermutlich in Gallien, ein anderer Mann, unbekannt mit jenem ersten Versuch, die fOr ihn erreichbaren, bis dahin vereinzelt flberlieferten Schriften zu einem Corpus vereinigt, sie nach sachlichen Gesichts- punkten geordnet und den Text einer durchgehenden Revision unterzogen.' Zu bemerken ist, dass der Apologeticus ausser der Ueberlieferung im Corpus noch eine Sonderüberliefemng hat; vgl. aber dieselbe Kroymann, Die Tertullian-Ueberlieferung in Italien p. 32. In dieser Sonderaberlieferung spielt eine hervorragende Rolle der jetzt verschollene cod. Fnldenais, der ausser dem Apologeticus noch .adversus Judaeos' enthielt; vgl. aber denselben C. Calle- waert, Le codex Fuldensis, le meilleur manuscrit de TApologeticum de Tertullien (Revue d'histoire et de litt^rature religieuses 7 (1902) p. 322). Diesen Codex verglich der be- kannte Humanist Fr. M od ins (Fr. de Maulde) im Jahre 1684. Die Collation gelangte durch Casper Scioppius in die Hände des Herausgebers Franciscus Junius, als im Jahre 1597 seine Ausgabe bereits gedruckt war; er konnte sie daher nur im Anhang der- selben veröffentlichen. Auf die Wichtigkeit der Handschrift machten Havercamp und Oehler aufmerksam; Hartel dagegen (Patristische Stud. 2 p. 21) kam zu dem Schluas, dass der Fuldensis „eine Recension darstelle, welche hie und da nach den Bachern ad na- tiones hergerichtet wurde.* Zwei wichtige Momente zur Beurteilung der Handschrift wurden von Harnack, Die griechische Uebersetzung des Apologeticus Tertullians (Texte und Unter- suchungen 8. Bd., 4. Heft (1892) p. 18) erkannt: Die öfters zutage tretende Uebereinstim- mung der griechischen Uebersetzung des Apologeticus mit dem Fuldensis; femer die eben- falls öfters vorkommende Uebereinstimmung, welche Rufins lateinische Uebersetzung des Eusebius bei Stellen des Apologeticus darbietet. Jetzt ist durch Callewaert, der noch anf das Zusammengehen des cod. Fuldensis mit der Altercatio 905) und mit Isidor aufinerk- sam macht (p. 348), der aberzeugende Nachweis geliefert worden, dass der cod. Fuldensis eine anderen Handschriften gegenaberstehende Ueberlieferung darbietet, welche wir als die vorzaglichere bezeichnen mOssen; denn diese Quelle gibt einen nicht aberarbeiteten Text, während bei der anderen Quelle interpolierende Thfttigkeit klar vorliegt. Die Schriften de baptismo, de pudicitia, de ieiunio sind handschriftlich nicht aberliefert; vgl. Corpus Script, eccles. lat. 20 p. X. Ueber die durch die Ausgaben repräsentierten Codices vgl. Corpus 20 p. IX; Hartel, Patrist. Stud. 1 p. 3; Kroymann, Quaest. Tertnll. crit. pars 1, Diss. Got- tingen 1893 (erweitert Innsbruck 1904) p. 5; H. Gomperz, Tertullianea, Wien 1895, p. 1; Kroymann, Kritische Vorarbeiten etc. p. 2, p. 7.

Ausg. In der Darlegung der Ueberlieferung sind bereits erwähnt die editio prin* ceps des B. Rhenanus, Basel 1521 und 1539 (vgl. A. Horawitz, Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 71 (1872) p. 662), die Ausg. des J. Gangneius (Mesnartins), Paris 1545, des S. Gelenius, Basel 1550, des J. Pamelius von 1579; aber diese Aus- gaben und ihre Bedeutung für die Kritik v^. Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt. I p. 677. Ueber die Ausg. des Fr. Junius, Franeker 1597 vgl. § 663. Wir schliessen folgende Aos-

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CaeoiliuB Cyprianiui. (§705.) 351

gaben an: N. Rigaltias, Paris 1684; J. 8. Semler, 6 Bde., Halle 1769—1776; E. F. Leopold, 4 Bde., Leipz. 1839—1841 (= Gersdorf, Bibliotheca patrum eccles. lat. sei. 4—7); Migne, Patrol. lat. 1 2. An nicht geringen Mftngeln leidet die Ausg. von Fr. Oehler,

3 Bde., Leipz. 1851 1854 (der 3. Bd. enthält gesammelte Abhandlangen zn Tertollian von J. Pamelios, P. Alliz, N. le Noorry, J. L. Mosheim, G. Gentnems, J. A. NOsselt, J. S. Semler, J. Eaye). Ueber die Ausg. vgl. £. Elussmann, Zeitschr. für wissenschafkl. Theol. 3 (1860) p. 82, p. 863 nnd dagegen F. Oehler, ebenda 4 (1861) p. 204, femer Neumann, Der rOm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 382; Hoppe, Syntax und Stil des Tertollian, Leipz. 1908, p. IV Anm. 1. Der grösseren Ausg. Oehlers folgte eine kleinere in einem Bande, Leipz. 1854. Die massgebende Ausgabe wird die des Wiener Corpus sein, die auf

4 Bftnde berechnet ist. Der erste Band, der 1890 erschienen ist (ex recensione Augusti Reif f er scheid et Georgii Wissowa), enthält die Schriften, welche auf der Ueberliefe- rang des Agobardinus und den Ausgaben des J. Gangneius, S. Gelenius und J. Pame- lius beruhen; es sind: De spectaculis, de idoloiatria, ad nationes libri duo, de testimonio animae, Scorpiace, de oratione, de baptismo, de pudicitia, de ieiunio adversus psvchicos, de anima. Der dritte, demnächst erscheinende Band wird die Schriften geben, weiche im Montepessulanus und Pateraiacensis enthalten sind. Im vierten Band sollen die Schriften erschemen, welche auf der jüngsten Handschriftenklasse beruhen, wozu sich noch die erste und dritte Ausgabe des Rhenanus geseUen. Endlich in den zweiten Band werden diejenigen Schriften, welche sowohl durch den cod. Agobardinus als in dieser jüngsten üeberlieferung eriialten sind, aufgenommen werden; vgl. Kroymann, Kritische Vorarbeiten etc. p. 1. Einen kritischen Commentar zu sämtlichen Schriften des 1. Bandes bilden die patristischen Studien Harteis (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 120/21, 1890), und zwar Heft 1 zu de spectaculis und de idolol., H. 2 zu ad nat., H. 8 zu ad nat, de testimonio animae, Scorp., H. 4 zu de erat, de baptismo, de pudic, de ieiun., de anima. Auch Gomperz (Tertnllianea, Wien 1895) und Kroymann (Quaest. Tertull. crit., Innsbruck 1904^ beschäftigten sich kritisch mit dem 1. Band; vgl. noch van derVliet, Studla eccles., Leiden 1891 und Emen- dationes des Fulvius Ursinus, Frankf. a. M. 1612. Die Sonderausgaben sind bei den einzelnen Schriften aufgeführt. P. F. Dubois, Notes in^dites sur Tertullien, publikes parH. Matrod, Vannes 1903 (mir nicht zugänglich).

üebersetzungen. Sämtliche Schriften sind übersetzt von H. Kellner, KOln 1882 (2 Bde.). Auswahl von Kellner in der Bibl. der Kirchenväter (1. Bd., Kempten 1871: Apolog., de testim. animae, de praescr., de spectac, de patientia, de poenit., de erat, ad nx., de Corona; 2. Bd., Kempten 1872: de anima, de came Christi, de resurrectione camis, de baptismo).

4. Caecilius Gyprianus. 705. Quellen ttber das Leben Cyprians. Wir haben eine Vita Gyprians aus seiner Umgebung, nämlich von dem Diakon Pontius. Für die Beur- teilung dieser Vita ist es durchaus notwendig, sich von der Absicht des Verfassers eine klai*e Vorstellung zu machen; er setzt sich nicht das Ziel, das gesamte äussere Leben Gyprians zur Darstellung zu bringen, sondern er verfolgt vielmehr einen panegyrischen Zweck, nämlich den Bischof als ein ungewöhnliches Muster christlichen Lebens und Wirkens der Nach- welt zu empfehlen. Dieses Ziel schliesst ein näheres Eingehen auf die heidnische Zeit Gyprians aus; dagegen muss der Verfasser natürlich die christlichen Tugenden desselben in den Vordergrund stellen; damit steht das Bestreben des Panegyrikers im Einklang, die Flucht Gyprians in der Verfolgung als eine weise, von der Vorsehung bestimmte That hinzustellen. Pontius ist von der höchsten Begeisterung für seinen Helden erfüllt; er trägt daher stark auf und ergeht sich in üeberschwenglichkeiten. Mit der Tendenz steht auch der Stil im Einklang; er ist aufgedunsen, greift gern zu rhetorischen Fragen und wird nicht selten unklar und ver- schwommen. Auf der anderen Seite ist aber auch zu erwägen, dass der Verfasser als Zeitgenosse, ja als Begleiter Gyprians während dessen letzter Lebenszeit berichtet, und dass er über das frühere Leben Gyprians Er- kundigungen von älteren Personen einzog. Die Abfassung der Vita wird

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352 Caeoilina CyprianuB. (S 705.)

bald nach dem Tode Gyprians erfolgt sein. Neben dieser Vita besitzen wir noch ein offizielles Aktenstück der karthagischen Kirche über die beiden gerichtlichen Verhandlungen, welche gegen Gyprian gepflogen wurden, und über sein Martyrium. Die Berichte sind von Augenzeugen verfasst und bald nach der Hinrichtung Cyprians zu einem Ganzen zum Verlesen in der Kirche zusammengestellt worden; ein litterarischer Wert ist dem Schriftwerk nicht beizulegen, aber es wirkt trotzdem durch die Thatsachen, die es in schlichter Weise vorbringt, mächtig auf den Leser. Da auch Pontius ausführlich über das Martyrium seines Helden berichtet, sind wir in den Stand gesetzt, zwei voneinander unabhängige Zeugnisse über den bedeutungsvollsten Lebensabschnitt Cyprians miteinander zu vergleichen. Die wichtigste indirekte Quelle für das Leben Cyprians sind seine Schriften und Briefe, die überhaupt für die Kirchengeschichte jener Zeit von der grössten Tragweite sind. Endlich kommt hinzu das Kapitel bei Hiero- nymus.

Die vita Gypriani von Pontius, a) Die Autorschaft. In mehreren Hand- schriften ist uns eine Vita Cyprians überliefert, die yon einem Mann herrOhrt, welcher der ständige Begleiter Cyprians während seines letzten Exils bis zu seinem Tode war. c. 12 p. cm H. ,€0 enim die, quo in exüii loco mansimus' (nam et me inter domesticos comites dignatio caritatis eius delegerat exulem voluntariumf quod uiinam et in passione licuisset) ,apparuit mihi, inquit, .... iuvenis ultra modum hominis enormis'. Nun sagt Hieronym. de vir. ill. 68: Pontius, diaconus Cypriani, usque ad diem passionis eius cum ipso exsüium sustinens, egregium volumen vitae et passionis Cypriani reliquit, Damach mttssen wir als Verfasser der Vita den Diakon Pontius betrachten. Von einem Diakon Pontius lesen wir zwar in den Briefen Cyprians nichts, allein wir wissen, dass Cyprian nicht ohne geistliche Begleiter in seinem Exil war. ß) Die Tendenz spricht der Verfasser c. 1 mit den Worten aus: placuit summatim pauca conscribere, non quo aliquem vel gentüium lateat tanti virt vita, sed ut ad posteros quoque nostros incomparabile et grande documentum in immor- talem memoriam porrigatw et ut ad exemplum sui litteris dirigantur. ^'jUeher Pontius* Quellen gibt uns c. 2 Aufschluss: si quibus eiiM inter fui, si qua de antiquioribus com- peri, dicam. Auch die Martyrerakten C^rians, soweit sie das erste Verhör im August 257 angehen, kennt er (c. II et quid sacerdos dei proconsule interrogante responderit, sunt acta quae referant). Als Augenzeuge berichtet Pontius über die Verbannung und die paaaio Cyprians; bezüglich der früheren Zeit scheint er meistens sich auf die Erzählungen anderer Zeugen gestützt zu haben. Üeber die üeberlieferung der Vita, welche schon im Momm senschen Verzeichnis aufgeführt wird, vgl. v. Soden, Texte und Untersuchungen N. F. 10, 3 (1904) p. 232, der weiterhin schliesst, dass in Rom um die Mitte des 4. Jahr- hunderts (Mommsensches Verzeichnis) an das Corpus Cypriani die Vita des Pontius an- gehängt wurde. Ausg. in Corpus vol. 3 pars 3 p. XC.

Litteratur. Götz, Gesch. der cyprianischen Litt., Basel 1891, p. 22; Monceaux. Histoire litt^raire de l'Afrique chr^tienne 2 (Paris 1902) p. 190; Fr. Eemper, De vitarum C3rpriani, Martini Turonensis, Ambrosii, Augustini rationibus, Münster i. W. 1904, p. 7.

Die Acta proconsularia. Unter diesem Titel citiert man gewöhnlich ein Schrift- stück, welches drei Ereignisse berichtet: 1. das Verhör Cyprians vor dem Prokonsul Patemus und seine Verbannung nach Curubis am 30. August 257 ; das Verhör wurde nach den An- gaben eines Augenzeugen oder nach der Erzählung Cyprians aufgenommen und yerbreitet, denn im Brief 77 der cyprianischen Sammlung und in der Biographie des Pontius (c. 11) wird auf diese Acta Bezug genommen; 2. das Verhör vor dem Prokonsul Galerius Maximus und die Verurteilung C3rprians zum Tode (14. September); 3. die Vollziehung des Todesurteils. Auch die zwei letzten Berichte wurden von einem Augenzeugen unmittelbar nach den Ge- schehnissen niedergeschrieben. Später stellte ein uns unbekannter Mann die zwei letzten Berichte mit dem ersten zusammen und verband sie durch eine Zwischenbemerkung; das GaDze diente zu liturgischen Zwecken und ist demnach als ein offizielles Aktenstück der karthagischen Kirche zu betrachten, das auch von Augustinus (contra Gaudentium 1, 31, 40) herangezogen wird. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass der Titel «Acta proconsularia" nur für die zwei ersten Teile passt, nicht für den dritten, welcher die passio darstellt Wenn in den Handschriften dieses Wort als Titel erscheint, so deckt sich auch dieser Titel nicht mit dem Inhalt des ganzen Berichtes. Ueber die Üeberlieferung vgl. Soden p. 232. Hartel benutzte für seine Ausgabe den Compendiensis 68 (jetzt Parisinus 17349) s. a und

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CaeoiliQB Gyprianns. 706.)

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den Monacensia 208 s. IX. Ausg. in Corpus yoI. 3 pars 3 p. CX; Ruinart« Acta nri- morum mart]piun' p. 216; v. Gebhardt, Acta martyrum sei., Berl. 1902, p. 124. üeber die Gomposition handelt Monceanx, Examen critique des documents relatifs au martyre de Saint Gyprien (Revue arch^ol. 1901 p. 249); Histoire litt^raire de TAfrique chrötienne 2 p. 179. Ueber das VerhAltnis der Vita des Pontius zu den Acta vgl. denselben p. 195.

Das Zeugnis des Hieronymns de vir 111. 67 lautet: Cyprianiu Afer primum gloriose rhetoricam docuit, exinde, attadente presbytero Gaecüio, a quo et cognomentvm sortitus est, ChristiantAS fadus omnem substantiam suam pauperibus erogavü, ac post non mtdtHm temporis adlectus in presbyterium etiam episcopus Carthaginiensis constittUus est HuiM ingenii super fluum est indicem texer e, cum söle dariora sint eius opera. Passus est sub Vcderiano et Oaüieno principibus persecutione octava, die eo quo Romae Cor^ neliuSf sed non eodem anno. Eine Analyse des Kapitels auf seinen historischen Wert hin gibt Sychowski, Hieronymus als Litterarhistoriker (Kirchengeschichtl. Stud. 2. Bd. 2. Heft (1894) p. 161).

706. Biographisches. Ueber Ort und Zeit der Geburt des Caecilius Cyprianus, der auchThascius genannt wurde, ^) fehlen uns genauere Notizen. Sicher ist jedoch, dass Afrika seine Heimat ist; denn es liegt das aus- drückhche Zeugnis des Hieronymus hierfQr vor. Seine Eltern, über die wir ebenfalls nichts Genaueres wissen, Hessen ihm zweifelsohne eine gute Erziehung zu teil werden; denn er konnte später den Unterricht in der Rhetorik als Lebensberuf sich erwählen. Von seiner rhetorischen Aus- bildung, über die wir seinen eigenen Bericht im Anfang des Traktats «Ad Donatum* haben, ^) legen seine Schriften ein sprechendes Zeugnis ab. Ge- boren wurde Gyprian als Heide, und sein Leben blieb auch den Lastern des Heidentums nicht fremd.*) Er trat später zum Christentum über, vor- nehmlich auf die Anregung eines karthagischen Priesters mit Namen Cae- cilianus hin.^) Als Christ scheint er sich dem neuen Leben mit allem Ernst hingegeben zu haben; er wurde bald Presbyter und nicht lange darnach (im Jahre 248 oder 249) Bischof. Seine Wahl zum Bischof er- folgte nicht ohne Kampf; ein Teil des Klerus machte Opposition; allein das Volk verlangte stürmisch seine Erwählung. Als Bischof hatte Cyprian die Stellung gefunden, in der er sein entschiedenes organisatorisches Talent aufs schönste entfalten konnte. Aber seiner Thätigkeit wurde ein grau- sames Ende durch die Christenverfolgung, welche einige Monate nach dem Regierungsantritt des Decius ausbrach, bereitet. Cyprian floh und lebte an einem nicht näher bezeichneten Orte in Verborgenheit vom Anfang des Jahres 250 bis etwa April 251. Diese Flucht Cyprians hat stets eine ge- teilte Beurteilung erfahren. Der römische Klerus z. B. sprach in einem Schreiben an die karthagische Geistlichkeit sehr anzüglich darüber. Aber Cyprian rechtfertigte seine Flucht mit Bücksichten auf seine Gemeinde; er glaubte, dass sie durch seinen Martyrertod führerlos den grössten Ge- fahren entgegengehen werde und dass er auch von seinem Exil aus die

') Im Brief 66 (p. 726 H.) lautet die UeberBchrift: Cyprianus qui et Thascius. DarauB ergibt sich, dass Thfiscius ein Spitz- name war. Ueber die sprachliche Einft&hrong der Spitznamen in Inschriften vgl. Cagnat, Conrs d'öpigraphie latine, Paris* 1898, p. 57. In der handschriftlichen Ueberlieferung heisst unser Schriftsteller Caeeüius Cyprianus, Merk- würdig ist, dass er in den sog. ,acta pro- consularia* TTiascius Cyprianus genannt wird. Vgl. Monceaux, Eist litt de TAfrique chrät HftDdbiich der Ums. Altertnmawinenachaft. ym, S.

2 p. 202 Anm. 6. üeber die Verdrehung des Wortes Cyprianus in Koprianus vgl. Schu- chardt, Archiv für lat Lexikographie 18 (1904) p. 572.

*) Vgl. § 708. Donatus sagt zu Cyprian: Credo te retinere, sanctissime ^^riane, quae nobis fuerit apud oratorem garrutüas, unus sensus, una cogitatio, individua lectio,

>) Ad Donat. c. 4.

*) Vita c. 4.

2. Aufl. 23

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354 CaeoiliuB Cypriani». 706.)

kirchlichen Angelegenheiten leiten könne. Und in der Tbat blieb er in fortwährendem brieflichen Verkehr mit seiner Gemeinde; sein Ein- gi*eifen war nicht selten notwendig. W&hrend der Verfolgung hatten viele Christen ihren Glauben verleugnet; es tauchte jetzt die Frage auf, wie es mit der Wiederaufnahme dieser Abgefallenen (lapsi) gehalten werden sollte. Es entstand eine grosse Gärung in der karthagischen Kirche, die noch durch das Schisma des Felicissimus verschärft wurde. Nicht bloss in Karthago sah es trübe aus; durch das novatianische Schisma wurde die ganze Kirche erschüttert. Zu Rom wurde nach der Sedisvakanz, welche vom 21. Januar 250 bis Anfang März 251 dauerte, Cornelius zum Bischof gewählt; ihm entstand ein Gegner in dem hochgebildeten und der strengen Richtung huldigenden Novatianus, der sich zum Gegen- bischof wählen liess. Mit Energie, jedoch zugleich mit Vorsicht, trat Cyprian in diesem Kampf für Cornelius ein. Auch die Sache der lapsi und das karthagische Schisma machten neue Massregeln notwendig. Da zeigten sich wieder die Vorboten einer neuen Christenverfolgung. Eine furchtbare Pest, die wahrscheinlich noch unter Decius ausgebrochen war und dann viele Jahre hindurch das römische Reich verwüstete, hatte wieder den Hass gegen die Christen erregt, da man sie für das hereingebrochene Unglück verantwortlich machte, unter dem Nachfolger des Decius, Gallus (251—253), erschien ein Edikt, durch welches zur Abwendung der Not Opfer vorgeschrieben wurden.^) Diejenigen, welche an denselben nicht teilnahmen, galten als Verächter der Götter, d. h. als Christen. Auch gegen Cyprian kehrte sich wieder die Volkswut. Allein es kam zu keinem wei- teren Akte. Anders gestaltete sich die Sache in Rom. Dort wurde Cor- nelius nach Centumcellae (Civita Vecchia) geschickt, wo er Mitte Juni 253 starb.*) Sein Nachfolger war Lucius, der nur 8 Monate den römischen Bischofsstuhl innehatte. Ihm folgte Stephanus (254—257). Mit diesem führte Cyprian den erbitterten Streit über die Ketzertaufe, indem er deren Gültigkeit bestritt, während der Papst diese Taufe anerkannt wissen wollte. Im Jahre 257 brach eine neue Verfolgung der Christen aus, welche von dem Kaiser Valerian eingeleitet wurde. Cyprian wurde am 30. August vor den Prokonsul Paternus zum Verhör geführt und, da er sein Christentum bekannte, ins Exil nach der in Afrika proconsularis gelegenen Stadt Curubis verwiesen. Allein die Christen Hessen sich auch durch die Verfolgung nicht entmutigen; in Rom, wo Stephanus bald nach dem Ausbruch der Verfolgung starb, ward sogar ein neuer Bischof in der Person von Xystus 11. (257 258) gewählt. Es erschien ein neues, schär- feres Dekret. Noch ehe dasselbe nach Afrika gelangt war,*) wurde Cy- prian jetzt von Galerius Maximus, dem Nachfolger des Paternus, wegen Fluchtverdachts aus der Verbannung zurückgerufen und erhielt als Aufent- haltsort seine Gärten angewiesen. Als Cyprian vernommen hatte, dass er nach Utica, wo sich der Prokonsul damals befand, gebracht werden sollte, entwich er; denn er wollte, wie er in seinem letzten (81.) Brief seiner Gemeinde mitteilte, in ihrer Mitte den Martjrrertod erleiden. Als der

*) Epist. 59, 6. I (p. 275 Lipsina).

*) Vgl. den hl>erianmch6n Katalog XXTT | *) Vgl. epist 80.

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CteeciliaB Gyprimnus. 706.) 355

Prokonsul wieder in Karthago war, kehrte Gyprian in seine Gärten zurück. Am 13. September 258 wurde er, wie die sog. acta proconsularia berichten, verhaftet, am andern Tag zur Verhandlung geführt, zum Tode verurteilt und sofort hingerichtet.

Das Jahr der Erwählnng zum Bischof ergibt sich aus epist 59, 6, wo Cyprian von sich sagt: plebi suae m episcopatu qtMdriennio iam prohcUua. Der Brief gehört dem Jahre 252 an. Demnach führt das qwidrtetmfum aafe Jahr 248 (oder falls das angefangene Jahr voll gezfthlt wird, 249; Ostern 249 war er sicher Bischof; vgl. Peters p. 84; Fechtrnp p. 16; Monceaux p. 208). Da Pontias (c. 5) über seine WaU zum Bisdiof schreibt: ad officium sacerdotii et episcopcUus gradum adhuc neophytus et ut ptUabcUur noveüus electua est, mnss man schliessen, dass er nur kurze Zeit getaufter Laie und Presbyter war. Zwi- schen seiner Taufe und seinem Episkopat werden etwa zwei Jahre liegen, so dass die er- stere etwa 246 anzusetzen ist.

Cyprians Flucht wfthrend der decianischen Verfolgung. Epist 43, 4 non suffecerat eoeüium iam bienni et a vultibua atque od oculis vestris lugubns separatio. Dieser Brief ist kurz vor Ostern 251 geschrieben. Ep. 43, 1 sagt er: quorundam presbyterorum malignitas et perfidia perfecit, ne ad voa ante diem Ptxschae venire licuisset. Epist 48, 7 persecuHonis istius novissima haec est et extrema temptatio, quae et ipaa cito Domino protegente transibit, ut repraesenter vohis post Paschas diem; also er stellt seine Rück- kehr nach Ostern 251 in Aussicht Die Flucht Cyprians erfolgte gleich beim Beginn der decianischen Verfolgung (epist. 20, 1 orto atatim turhationis impetu primo, cum me clamore violento frequenter popuku flagitaaset, non tarn meam aalutem quam qudetem fratrum publicam cogüans interim aeceaai, ne per inverecundam praeaentiam noatram aeditio quae coeperat plua provocaretur). Die Verfolgung brach wenige Monate nach dem Re- gierungsantritt des Kaisers Decius aus; der römische Bischof Fabianus wurde am 20. Januar 250 hingerichtet Sonach werden wir annehmen dürfen, dass auch in Afrika 250 die Ver- folgung ausbrach und dass Cyprian von Karthago abwesend war seit Anfang des Jahres 250 bis etwa April 251, also keine zwei volle Jahre; das hiennium in epist 43, 4 ist nur eine runde Zahl.

Cyprian und die valerianische Christenverfolgung, üeber die zwei De- krete aus den Jahren 257 und 258 vgl. oben § 648. a) Das Datum des ersten Verhörs geben die acta proconsularia (p. CX Hartel) also an: Imperatore Vdleriano quartum et GaUieno tertium conaulibua tertio kodendairum S^tembrium = 30. August 257. Die Strafe spricht der Prokonsul also ans: poteria ergo aecundum praeceptum Valeriani et Gallieni exaul ad urhem Curuhüanam proficiaci? ß) Als Tag der Gerichtsverhandlung und der Todesstrafe geben die acta (c. 8) an: oetava decima kalendarum Octohrium = 14. September.

Allgemeine Litteratur über Cyprian. In der von Fell und Pearson be- sorgten Oxforder Ausgabe (1682) finden sich die annales Cypriani von Pearson und die dissertationes Cyprianicae von H. Dodwell; Thascius Caecilius Cyprianus von Fr. WilL Rettberg, Göttingen 1831; Fahre, St Cyinrien et T^glise de Carthage rFhöse), Paris 1848; Blambignon, De sancto Cypriano et de primaeva Carthaginiensi ecclesia (Thdse), Paris 1862; Der hl. Cvprian von Karthago, Bischof, Kirchenvater und Blutzeuge Christi, in seinem Leben und Wirken dargestellt von Job. Peters, Regensb. 1877; Der hl. Cyprian, sein Leben und seine Lehre dargestellt von B. Fechtrup 1: Cyprians Leben, Münster 1878; dann im 1. Bd. 1. Abt (p. 875) des Werks von Böhringer, Die Kirche Christi und ihre

his lifo, bis times, bis work, London 1897 (vgl. G. Krüger, Theol. Litteratnrzeitung 1899 Sp. 413 und W. Muir, Cyprian, his life and teachings, London 1898); P. Monceaux, Histoire Htt^raire de TAfrique chrötienne 2: St Cyprien et son temps, Paris 1902; Jülich er, Panly-Wissowas Realencycl. Bd. 4 Sp. 1938.

Schriften über die Chronologie der Werke Cyprians. Pearsons Annales Cypriani (vgl. Absatz «Allgemeine Litteratur über Cyprian*); 0. Ritschi, Die Chrono- logie der cyprianischen Briefe (in: Cyprian von Karthago und die Verfassung der Kirche, Gtöttingen 1885, p. 238); P. Monceaux, Chronologie des oeuvres de St. Cyprien et des conciles africains du temps (Revue de philol. 24 (1900) p. 838); vgl. jetzt dessen Kapitel Chronologie et Classification des oeuvres de Cyprien in Histoire litt^raire de TAfrique cbr^tienne 2 p. 243; L. Nelke, Die Chronologie der Korrespondenz Cyprians und der pseudocyprianischen Schriften Ad Novatianum und Liber de rebaptismate , Thom 1902; H. V. Soden, Die cyrorianische Briefsammlung, Geschichte ihrer Entstehung und Ueber- liefemng (Texte und Untersuchungen 25 N. F. 10 Heft 3, 1904); Harnack, Gesch. der

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Gaeeiliiui Gyprianiui. 707.)

altchrisU. litt 2, 2 (Ldpz. 1904) p. 334. Chronologische Tafeln hei Benson p. XXH und Monceaux 2 p. 258.

707. Die Schriftstellerei Cyprians. Die Schriften Cyprians zerfallen in zwei Gattungen, in Traktate (sermones, libelli)^) und in Briefe (iit- terae, epistulae). Die Grenzen zwischen beiden sind nicht scharf geschie- den,') die Traktate sind ja mehrmals an einzelne Personen gerichtet und nähern sich daher der Form des Briefs; andrerseits gestalten sich die Briefe zu förmlichen Abhandlungen. Traktate sind uns dreizehn über- liefert; von denselben heben sich zwei als Materialsammlungen ab, die eine .ad Quirinum" gibt uns eine Stellensammlung aus der hl. Schrift zur Einführung in das Christentum, die andere ,ad Fortunatum*" ist ebenfalls eine Sammlung von Bibelstellen, die zu dem Zweck angelegt wurde, die Bekenner und Märtyrer in der Zeit der Verfolgung zu stärken. Ausser- dem sind noch an einzelne Persönlichkeiten gerichtet die Traktate ,ad Donatum' und ,ad Demetiianum* ; der erstere tritt für die christliche Weltanschauung ein, der zweite widerlegt den oft wiederholten Vorwurf, dass das Christentum an den damals über die Welt hereingebrochenen Leiden schuld sei. Die übrigen neun Traktate sind: 1. Quod idola dii non sint, 2. de habitu virginum (über das äussere Auftreten der Jungfrauen), 3. de lapsis (über die in den Zeiten der Verfolgung Gefallenen), 4. de catholicae ecclesiae unitate, 5. de dominica oratione, 6. de mortalitate (Trostschrift zur Zeit der Pest), 7. de opere et eleemosynis, 8. de bono patientiae, 9. de zelo et livore. Die Schriften de lapsis, de catholicae ecclesiae unitate, de dominica oratione, de opere et eleemosynis, de bono patientiae und de zelo et livore wenden sich an die «fratres dilectissimi% d. h. an die christliche Gemeinde. Die Schrift «de habitu virginum' richtet sich zunächst an die Jungfrauen, der Traktat „de mortalitate'^ in erster Linie an die, welche in dieser Zeit der Not mutlos geworden sind. Die Schrift 9 quod idola dii non sint'', ein unerfreuliches und bezüglich seiner Echtheit zweifelhaftes Produkt, hält sich in den Grenzen der Abhandlung. Neben den Traktaten erscheint noch eine Briefsammlung; sie umfasst 81 Stücke, 16 rühren indes nicht von Cyprian her, sondern von anderen. Endlich sammelte sich unter dem berühmten Namen Cyprians eine Reihe unechter Produkte aus verschiedenen Zeiten.

Wir haben demgemäss drei Gruppen zu unterscheiden: a) Cjrprians Traktate; /^) die cyprianische Briefsammlung; /)pseudocyprianische Schriften.

Für die Erkenntnis der cyprianischen Schriftstellerei sind zwei Ver- zeichnisse nicht ohne Bedeutung. Das eine liegt, wenngleich verschleiert, in der Vita des Pontius vor. Um nämlich den Nachweis zu führen, dass sich Cyprian mit Recht der ersten Verfolgung durch die Flucht entzogen, macht er geltend, dass nur so eine Reihe von heilsamen Massregeln von Cyprian ausgeführt werden konnte. Diese heilsamen Massregeln wurden

^) Den Ausdruck trcuAcutua gebraucht cyprian nicht, wohl aber Praetor«; vgl. Soden p. 8. Die Schrift ad Fortunatum bezeichnet er p. 318, 9 ab compendium. Gegen die An- nahme Sodens (p.9), dass compendium auch Briefsammlung hedente, vgl.Weyman, Berl.

philol. Wochenschr. 1904 Sp. 1648.

') Soden (p. 9) schreibt: ,Die Hand- schriften bezeichnen sehr häufig auch die TVaktate mit epistida. Von den V&tem be- zeichnet Pacian mit epiattUa sowohl die Trak- tate wie die Briefe.'

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CaeoUins OyprianiiB. 707.) 857

nach der Ansicht des Biographen durch Gyprians Schriften bewirkt; er

fahrt sie aber nicht nach ihren Titeb auf, sondern deutet in Frageform

auf ihren Inhalt hin. Anderer Art ist das sog. Mommsensche Verzeichnis.

Dasselbe geht auf ein Exemplar vom Jahre 359 zurück und enthält zuerst

die Schriften des alten und neuen Testaments, dann die Schriften Gyprians

mit Stichenangaben. Der Verfasser des Verzeichnisses gibt den Zweck

seiner Arbeit selbst an; er will die Käufer der verzeichneten Schriften

gegen üebervorteilungen von Seiten der Buchhändler sicher stellen, d. h.

sein Katalog soll den Käufer in den Stand setzen, durch die Kenntnis

der den Preis bedingenden Stichenzahl sich vor einer Mehrforderung zu

sichern.

Das Schriftenverzeichnis des PontiuB. um die Flucht Gvprians bei der ersten Verfolgong za rechtfertigen, f&hrt Pontias nach den Worten (c. 7; 8 p. XGVII H.) finge enim tunc Qlum tnartyrii dignatione translatum, wie bereits die Herausgeber der Oxforder Ausgabe Fell und Pearson und auch sp&tere Gelehrte, wie Rettberg (Gyprian, OOttingen 1831) und OOtz, erkannt haben, die Schriften Gyprians abo fragend ein:

1. Ad Donatum = quis emolumentum gratiae per fidem proficiefUis ästender et?

2. De habitu virginum = qui» virgmes ad congruentetn pudicitiae disciplinam et habitum sanctinumia dignum velut frenia quibusdatn lectianis dominicae coerceret?

3. De lapsis = quia doceret paenUentiam lapsos?

4. De catholicae ecclesiae unitate = {quis doceret) veritatem Juterettcos, schis- fn<itieo8 unücUetn?

5. De dominica oratione = (qui8 doceret) fUios dei pacem et evangelicae precis legem?

6. Ad Demetrianum = per qttem gentües hlasphemi repercussis in se quae nohia mgerunt vineerentur?

7. De mortalitate = a quo Christiam tnoUioria affeetus circa amissionem suorwn aut, quod magie est, fidei parvioris consolarentur spe futurorum?

8. De opere et eleemosynis •= unde sie misericordiam (disceremus)?

9. De bono patientiae = unde patientiam disceremus?

10. De zelo et livore = quis lioorem de venenata invidiae malignitate venientem dtUcedine remedii salutaris inkiberet?

11. Ad Fortunatum (de exhortatione martyrii) = quis martyres tantos ex- hortatione divvni sermonis exigeret?

12. Brief 76 = (?) quis denique tot confessores frontium notatarum secunda in- scriptione signatos et ad exemplum martyrii supersHtes reservaios incentwo tuhae caelestis animaret?

Die Beziehungen der ersten 10 Sfttze festzustellen, hat keine Schyrierigkeiten, und es herrscht hier volle üebereinstimmung. Dagegen besteht aber die noch fibrigen Sfttze Dissens. Allein die Identifizierung des vorletzten Satzes mit dem Traktat ,ad Fortunatum* scheint mir gesichert zu sein; die Worte exhortatio dtrtnt sermonis charakterisieren doch sehr gut die Abhandlung. Was den letzten Satz anlangt, so hat man in demselben einen Hinweis auf den Traktat .de laude martyrii* erblicken wollen; so Goetz, Gesch. der cyprianischen Litt, Basel 1891, p. 39 und einst auch Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 jp. 698. AUein mit Recht hat Harnack (Texte und Untersuchungen Bd. 13 Heft 4b (1895) p. 6 Anm. 2) die Ansicht aufgegeben; denn es unterliegt keinem Zweifel, dass die Schrift ,de laude martyrii* nicht cyprianisch ist und daher kaum in einem Gorpus der Traktate Gvprians, wie solches dem Pontius vorlag, gestanden haben konnte. Dagegen ist es sehr wahrscheinlich, was Monceaux (Hist. litt. 2 p. 248) vermutet, dass die Worte den Brief 76 bezeichnen sollen. Der Inhalt des Briefes stimmt mit der Gharakterisierung des Satzes bei Pontius; treffend bemerkt Monceaux: ,par la seconde phrase {quis denique tot confessores etc.) Pontius n'a pu viser que la c^ldore lettre aux confesseurs des mines de Sigus (epist 76), puisqu'il narle de ces confesseurs «marquto au front d'un double signe», la marque des for^ats aprto la marque du baptAme.* Viel weniger wahrscheinlich ist, was Matzinger (Gyprians Traktat de bono pudicitiae, Nflmberg 1892, p. 2 Anm. 9) und Hauss- leiter (Theol. I^tteraturblatt 1894 Sp. 481) vortragen, dass Pontius mit den letzten Worten eine Mehrzahl von Briefen im Auge habe und zwar episi 6, 10, 15, 28. Noch viel weniger wahrscheinlich ist die Ansicht v. Sodens, Texte und untersuch. N. F. 10, 3 (1904) p. 54 (vgl. auch Ghapman, The order of the ^atises and letters in the MSS of St. Gyprian, Jonmal of theological studies 4 (1903) p. 107), dass Pontius nur mit den 10 ersten frag»-

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358 CMoiliiui Oyprianas. 707.)

BÜzen Traktate andeute, während er mit den beiden letcten auf eine Briefeammlung hin- weise, welche epiat. 10, 28, 87, 11, 38, 39 (möglicherweise auch 6) enthielt, üeber den Inhalt dee Briefes 76 vgl. § 725. In dem Veneichnis fehlen nur ,Qaod idola dii non sint* nnd die Testimonia.

Was die Anordnung der Traktate anlangt, so ist dieselbe keine willkflrliche, sondern Pontins folgt, wie aas der handschriftlichen Ueberlieferang hervorgeht, einer bestimmten Sammlung; vgl. Harnack, Qesch. der altchristl. Litt 1 p.695. Diese Sammlung aber gab aller Wahrscheinlichkeit nach die Traktate in chronologischer Anordnung; Tgl> G^Otz, Oesch. der cypr. Litt. p. 41. Alles was fiber die Zeit der einzelnen Traktate ermittelt werden konnte, spricht dafür; auch der 76. Brief ist als letztes Stück TöUig an seinem Platz; denn da er im Jahre 257 von C^rian aus der Verbannung geschrieben wurde, ist er der jfingste libellus in dem Verzeichnis. Der Kernpunkt der Verteidigung Gyprians wegen seiner Flucht bei der ersten Verfolgung von Seiten des Pontius wurzelt darin, dass, wenn Gyprian sich der Verfolgung preisgegeben und den Martyrertod erlitten h&tte, wir keine der genannten Schriften von ihm hUtten. Daraus ergibt sich aber die Schlussfolgerung, dass die von Pontius aufgezählten Schriften nach 251 fallen, und dass dies die Ansicht des Pontius ge- wesen, kann nicht im mindesten zweifelhaft sein, und man h&tte dies nicht bestreiten sollen. Eine andere Frage ist es, ob die Ansicht des Pontius richtig ist; es erheben sich allerdings Bedenken. Besonders der Traktat ,Ad Donatum* will sich dem Raisonnement des Pontius nur schwer fügen; man wird daher in dieser Beziehung einen Irrtum oder eine Flfichtig- keit des Pontius anzunehmen haben, wie es auch Monceaux (Bist litt. 2 p. 251 Anm. 3) thut Wenn aber dieser Gelehrte zur Entschuldigung des Pontius noch beif&gt: ,Peut-fttre l'opuscule, composö peu aprös la conversion, n*a-t-il 6t6 publik que plus tard; ce qui ex- pliquerait la mention faite par Pontius*, so m5chte ich ihm hierin nicht folgen.

Das Mommsensche Verzeichnis. Mommsen fand in der Bibliothek des Hand - Schriftensammlers Philipps zu Cheltenham eine Handschrift Nr. 12266 s. X, welche hinter dem vliber generationis* des Bischofs Hippolytos, einem chronographischen Compendinm, ein Verzeichnis der Schriften des alten und neuen Testaments, sowie ein Veneichnis der cypriam'schen Schriften mit Stichenangabe enth&lt. Eine in den ,liber generationis* ein- geschobene chronologische Angabe fOhrt auf eine Vorlage des Jahres 359; auf diese Zeit weisen auch ErwAgungen, welche aus der Geschichte des Kanons sich ergeben (ygl. Zahn, Gesch. des neutest. Kan. 2 p. 155). Das Verzeichnis wurde von Mommsen (Hermes 21 (1886) p. 14^ veröffentlicht. Der Katalog der cyprianischen Schriften wird mit den Worten (nach der Herstellung Mommsens p. 146) eingeleitet: quoniam mdiculum versuutn in urbe Borna non ad liquidum, sed et alibi avaridae causa non habeni integrum, per mn- gtüos libroa computatis syUabis posui numero XVI veraum Virgüianum, omniinis libris numerum cuUcribsi, d. h. als Normalzeile wurde der sechzehnsilbige versus Vergilianus zu Grande gelegt. Bald darauf wurde in der St. Gallener Handschrift 133 s. IX ein zweites Exemplar des .liber generationis" aufgefunden, das mit dem Cheltenhamensis desselben Stammes ist. Die Varianten des Katalogs wurden von Mommsen, Hermes 25 (1890) p. 636

Subliziert. Das Verzeichnis umfasst folgende Schriften (die beigesetzten Zahlen bedeuten ie Stichenzahlen des codex Oheltenhamensis; in Klammem sind die Varianten des San- gallensis beigefügt):

1. ad Donatum 410 (20. ad clerum 54 = ep. 38

2. ad virgines 500 = de habitu virginum \21. Aurelio lectori pro ordinato 140 (111)

3. de lapais 980 (880) 22. Clelerino 100 = ep. 39

4. de opere et elemosvna 670 (770) 23. ad lobianum 550 = ep. 73

5. ad Demetrianum 585 24. ad Quin tum 100 = ep. 71

6. de aeclesiae unitate 750 (700) 125. Adeprb.XUIä. XXX = ep. 70 (76 Turner)

7. de zelo et livore 420 \26. Ade prb. n. CXX

8. de mortalitate 550 27. sententiae epiacoporum 520

9. de patientia 860 (500) 28. ad Pompeium 290 = ep. 74

10. ad Fortunatam 740 (860) 29. ad Stephanum 100 = ep. 72 (ep. 68?)

11. de domini oratione (so!) (740) 30. ad Fidum 106 = ep. 64

12. ad Quirinnm (1. 1) 550 81. ad Magnum 284 (184) = ep. 69 (c. 1

(1. H) 850 (950) bis 11 Soden)

(1. HI) 770 82. ad Martialem (es sollte de Martidle

13. ad Antonianum 650 = ep. 55 H. heiasen) 350 = ep. 67

14. de calice dominico 450 = ep. 63 83. Luci (dieses Lud ist sinnlos) ad £a-

15. de lande martyrii 830 cratium 40 = ep. 2 (2 -h 78 Turner)

16. ad confessores mariyrum 140 = ep. 10 84. Felici et ceteris 20 = ep. 56 (Goets),

17. Moysi et Maxime 70 = ep. 28 79 (Turner), 76 (Sanday)

18. ad eosdem alia 120 = ep. 37 35. de Numidia conf. 30 = ep. 40

19. de precando deum 190 = ep. 11 86. ad Florentium 207 (208) ^ ep. 66

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Gaeoilins Cyprianiui. 708.) 359

37. ad prasb. 72 = ep. 12 (ep. 54 Turner) 41. adversoB Iad(aeo8) 290

38. ad eosdem et diac. 25 (30) = ep. 32 42.— 50. ad Comelium Vim (VUI) 1108 = 89. ad clemm nrb. 70 = ep. 20. ep. 44. 45. 47. (48.) 51. 52. 57. 59. 60 40. Bomani resc (so!) 215 (315) = ep. 30 51. vita Gypriani 600.

üeber die Identifiziemiigeii der Schriften des Verzeichnisses bestehen fast keine Dif- ferenzen. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

1. Nr. 21 hat Mommsen nicht identifiziert Allein diese Nr. 21 stellt gar keine selbständige Schrift dar, die Worte Aurelio lectari pro ordinato gehören, wie die üeber- lieferong der epist. 38 zeigt, noch zur Adresse dieses Briefes. Die Stichenzahl ist wohl eine Erfindung (Goetz, Gesch. der cypr. Litt p. 57);

2. Schwierigkeiten bereiten auch Nr. 25 u. 26. Beide Nummern stellen aller Wahr- scheinlichkeit nach nur eine Schrift dar und zwar epist. 70. Nach Goetz (Gesch. der cypr. Litt p. 108) sind die verdorbenen Worte so zu lesen, beziehungsweise aufeulösen: Ad episcopos presbyterosque XIII numero XXX episcopi et presbyteri CXX (Stichenzahl);

8. Wegen der grossen Differenz, die zwischen der Stichenangabe und dem wirklichen Umfang der Schrift ,de laude martyrii* besteht, nimmt Goetz (p. 55) an, dass ursprüng- lich noch epist 6 mit der Schrift verbunden war, da eine handschriftliche Üeberliefemng zwischen epist 63 und epist. 10 die epist. 6 gibt.

Aus dem Yerzeichnis ersehen wir, dass damals noch sehr wenige pseudocyprianische Traktate unter die cypiianischen Schriften aufgenommen waren (nftmhch nur «adversus ludaeos" und ,de laude martyrii"). Weiterhin sehen wir, dass zwischen dem Verzeichnis des Pontius und dem unsrigen fast völlige üebereinstimmung besteht, in beiden fehlt «qnod idola dii non sint' ; die einzige Nr. 12, die das Mommsen sehe Verzeichnis an echten Schriften mehr hat, ist die Stellensammlnng ,ad Quirinum*. Dagegen ist die Anordnung der Trak- tate (abgesehen von den ersten drei Nummern) in den beiden Verzeichnissen eine ganz verschiedene und eine in dem Momm senschen Verzeichnis schwer zu deutende. So in- teressant auch die Stichenangaben des Verzeichnisses sind, so sind doch Schlussfolgerungen aus denselben mit grosser Behutsamkeit vorzunehmen.

Litteratnr. W. Sanday, The Cheltenham list of the canonical books of the old and new Testament and of the writings of St. C^rprian (Studia biblica et ecclesiastica vol. 3 (Oxford 1891) p. 274); C. H. Turner, The old Testament stichometry. New Testament stichometiy. The ()yprianic stichometry (ebenda p. 308); vgl. dazu Soden p. 50 Anm. 1; Turner, Two early lists of St Cvprians works (Classical Review 1892 p. 205); Soden, Die cyprianische Briefsammlung (Texte und Untersuchungen N. F. 10, 3, 1904).

a) Cyprians Traktate.

708. Der sog. Traktat ad Donatum (Segnungen des Christentums im Gegensatz zum Heidentum). Erst in neuerer Zeit hat man den lit- terarischen Charakter der Schrift erkannt; es ist ein Dialog und zwar ein Scheindialog, d. h. wir erhalten einen zusammenhängenden Vortrag, und nur die Scenerie und die Eingangsworte erinnern an den Dialog. Die OesprächsfÜhrer sind Cyprian und Donat. Beide waren nach den Ein- gangsworten Studiengenossen und hatten zusammen Rhetorik studiert. Wie Cyprian war auch Donat zum Christentum übergetreten und hatte die Taufe empfangen. Das Gespräch wird damit eingeleitet, dass Donat seinen Freund Cyprian an sein Versprechen erinnert, mit ihm religiöse Dinge zu erörtern. Cyprian willigt ein, seinem Versprechen jetzt nachzukommen. Als Ort des Gesprächs wird ein Garten mit einem schattigen Laubgang bezeichnet, als Zeit allgemein die Weinlese und die Ferien. Nachdem Cyprian einmal das Wort genommen, behält er es bei bis zum Schluss. Sein Vortrag ist eine begeisterte Schilderung der Segnungen, die das Christentum dem Menschen bringt. Im Eingang bedauert er zwar, dass er die Kunst der Bede nicht in genügendem Masse besitze, allein der Gegenstand, von dem er reden wolle, brauche keinen äusseren Glanz. Dann geht er zu dem Thema über und versetzt uns in die Zeit vor seinem üebertritt zum Christen- tum. Er war so in die Sünde verstrickt, dass ihm die Befreiung von

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CaeoiliM Gypriann«. 708.)

derselben eine Unmöglichkeit deuchte. Doch die Taufe brachte ihm eine vollständige Wiedergeburt; er fühlte an sich das Wirken der göttlichen Onade, deren Entfaltung in warmer Weise geschildert wird. Als Gegen- bild soll die verderbte heidnische Welt vorgeführt werden, wie wenn dieselbe von einem hohen Berge aus betrachtet würde. Da bietet sich ein trübes Bild dar; auf dem Lande wie auf dem Meere hausen die Räuber, und die ganze Erde gleicht einem Eriegslager.^) Wenden die Beschauer ihre Blicke auf die Städte, so erfüllen die Gladiatorenspiele sie mit Entsetzen. Entrüstet ruft Gyprian aus, dass das Töten der Menschen eine Kunst sei, die gelehrt werde und grossen Ruhm einbringe. Er streift weiterhin die Tierkämpfe und verweilt länger bei der entsittlichenden Wir- kung der Theater. In den Tragödien werden die Greuelthaten der alten Zeit, die längst vergessen sein sollten, wieder ins Leben zurückgeführt; in den Mimen*) bildet der Ehebruch den Mittelpunkt des Interesses, sie sind eine förmliche Schule der ünsittlichkeit. Was soll man endlich dazu sagen, dass selbst schimpfliche, unsittliche Thaten der Götter auf die Bühne kommen? Und was würde sich unseren Augen darbieten, wenn sich das Privatleben denselben erschlösse? Wir würden Schandthaten sehen, welche sogar die, welche dieselben insgeheim begehen, öffentlich verdammen müssen. Selbst das Forum, das man doch als Schutz und Schirm des Rechts ansehen möchte, bietet des Schrecklichen genug. Angesichts der Gesetze wird hier gesündigt; Betrüger ist der Advokat nicht minder als der Richter. Die Unsumme von Verbrechen, die begangen werden, lernt man hier kennen. Ja, sogar das, was die heidnische Welt preist, enthüllt sich bei näherem Zusehen als etwas Schreckliches. Was für Demütigungen müssen die über sich ergehen lassen, welche jetzt im Be- sitz hoher Aemter sind! Welche Qualen bereiten nicht dem Reichen seine Schätze! Welcher steten Angst sind die Machthaber ausgesetzt!

Diesem wüsten Treiben der heidnischen Welt stellt Gyprian die Ruhe gegenüber, welche das Christentum uns verleiht. Der allein, welcher sich von der Welt losgesagt hat, besitzt den wahren Frieden. Zum Schluss mahnt Gyprian den Donatus, der ja auch in den Kriegsdienst Gottes auf- genommen ist, sein Herz zu einem Tempel der göttlichen Gnade zu machen. Dann lädt er, da sich die Sonne geneigt, ihn ein, mit ihm das Mahl ein- zunehmen, dasselbe aber durch Absingen von Psalmen zu würzen.

Das Schriftchen verfolgt, wie es scheint, das Ziel, den Uebertritt Gyprians zum Christentum zu rechtfertigen und für dasselbe auch andere zu gewinnen; es wird daher bald nach seinem Uebertritt, vor der Ver- folgung des>Decius geschrieben sein. Der Stil ist noch sehr gekünstelt; Antithesen werden mit Vorliebe angewendet, der Ausdruck ist nicht selten überladen. >)

Der dialogische Charakter der Schrift. Unaer Stflck ist kein Brief an Donatua, sondern steUt einen Dialog dar, wie sich ans dem Anfang und dem Ende der Schrift dent-

^) Hier (c. 6) lesen wir den bezeichnen- den Satz: homicidium cum admütunt nn- gtdi, crimen est: virttM vocatur, cum publice geriiw; inpunitatem aceleribus adquirit non innocentiae ratio, sed scievitiae magnitudo.

*) Vgl. H. Reich, Der Mimna, Berl. 1903.

') Schon Auguatin (de doctr. Christ. 4, 14) tadelt den überladenen Aoadmck der Schrift und stellt ihn in Gegensatz zum Stil der sp&teren Briefe.

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CaooiliiiB Gyprianna. 709.) 361

lieh ergibt. Allein auffallend ist, dass, so wie uns der Dialog jetzt vorliegt, weder der Anlaas des Gesprächs noch die gesprfichf&hrenden Personen bezeichnet sind; es kommt hinzn, dass der Anfang des Stflcks abgerissen ist. Die Ueberlieferong aber kennt auch einen ansf&hrlicheren Anfang der Schrift, durch den die ger&gten M&ngel sofort beseitigt werden. Es spricht zuerst Donatos, dann antwortet Cyprian. In einem Teil der Ueberlieferung wurde dieser Eingang beseitigt, weil man den difüogischen Charakter nicht erkannte and infolge- dessen an der Anrede Cypriane Anstoss nehmen mnsste. Die Heraosgeber sind leider den yerstttmmelten Handschriften gefolgt nnd haben den Anfang als .emstoUam ficticium', sei es als vollständiges oder fragmentarisches, ausgeschieden; so z. B. Hartel, der diesen An- fang als Fragment eines Briefes Donatus Cypriano unter den Spuria au^Ührt (pars 3 p. 272). Dieser Thatbestand wurde, nachdem Benson (p. 18) bereits das Richtige geahnt haÜe, von E. 6. Goetz, Der alte Anfang und die ursprOngliche Form von Gyprians Schrift Ad Do- natum (Texte und Untersuchungen N. F. 4, Ic, 1899) in überzeugender Weise dargelegt, und es ist mir nicht begreiflich, wie Weyman (Hist. Jahrb. 20 (1899) p. 500) und Mon- ceaux (Hist. litt. 2 p. 262 Anm. 4; vgl. auch P. Lejay, Revue critique 1900 I p. 265) da- gegen heftigen Widerspruch erheben konnten. Auf Seite Goetzes stehen v. der Goltz, Theol. Litteraturzeitung 1899 8p. 588; v. Soden, Texte und Unters. N. F. 10, 3 (1904) p. 225; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 (1904) p. 338. Der Anfang der Schrift lautet demnach: Donatus. Cyprianua, Credo te retiner e, aanctüsime (dies ist sp&tere Inter- polation) Cypriane, quae nobü fuerit apud oratorem garrulitas, unus sensus, una cogi- tatio, individua lectio, quare non et in divina lectione ita animis rohoramur? aut non ea aemper nohis fuit cogitatio, sicut promittehas, ut simtU crederemu8? Dann setzt Cy- prian mit dem jetzigen Anfang Bene admones etc. ein.

Abfassungszeit. Wflssten wir das Jahr des Uebertritts Cyprians zum Christentum, so könnten wir genau den terminus post quem angeben. Allein dieses Jahr kann nur hypothetisch bestimmt werden; gewöhnlich nimmt man 246 an und setzt in dieses Jahr den Scheindialog.

Ausg. in Corpus vol. 3 parsl p.8; ed.Erabinger, Tüb.1859; Leonard, Namurl887.

709. De habitu virginiim (über das äussere Leben der Jungfrauen). Von der Notwendigkeit einer festen Zucht in der Kirche geht die Schrift aus; dann redet Cyprian die Jungfrauen an, deren Stand er verherrlicht. Seine Mahnworte richten sich aber in erster Linie an jene Jungfrauen, welche sich Oott geweiht haben. Diese müssen lediglich dem Herrn zu gefaUen suchen, von dem sie den Lohn im Himmel für ihre Jungfräulichkeit er- warten. Solche Jungfrauen können aber unmöglich an irdischem Tand Freude haben; schon das Aeussere muss sie als Jungfrauen erscheinen lassen, sie sollen durch nichts kundgeben, dass sie zu gefallen suchen; ihr Sinn soU stets auf die bleibenden Güter gerichtet sein. Nun meinten manche Jungfrauen, die aus reichen Familien stammten, sie müssten doch von ihrem Reichtum Gebrauch machen. Allein zunächst muss die Jung- frau, wendet Cyprian ein, sich stets vor Augen halten, dass der wahre Reichtum nicht die irdischen, sondern nur die himmlischen Güter sind, dass die hl. Schrift sich sogar gegen den Putz der Frauen ausspricht und dass durch Putz die Jungfrau in anderen unreine Begierden erregt. Die Jungfrau soll ihren irdischen Reichtum zu guten Werken anwenden und sich damit einen himmlischen Schatz anlegen; dies ist der rechte Ge- brauch des Reichtums. Der übertriebene äussere Schmuck passt nur für Dirnen. Die Putz- und Verschönerungsmittel sind eine Erfindung der Dä^ monen. In der künstlichen Veränderung des Aeusseren sieht Cyprian einen frevelhaften Eingriff in Gottes Werk und eine Lüge. Am Tage der Auf- erstehung wird der Herr sein verunstaltetes Gut nicht anerkennen. Noch andere Verirrungen der Jungfrauen geben dem Bischof Anlass zur Mahnung. Manche der gottgeweihten Jungfrauen nehmen an Hochzeiten teil; ganz abgesehen davon, dass sie hier viel unzüchtiges hören, ist es schon von

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362 CaaciliM Gyprianns. 710.)

vornherein unbegreiflich, was die Jungfrauen, die nicht heiraten wolleD, bei einer Hochzeit zu thun haben. Noch tadelnswerter ist es, dass Jung- frauen auch öffentliche Bäder besuchen. Mit starken Worten eifert gegen solchen Unfug Cyprian. In allen diesen Ausschreitungen glaubt der Bischof ein Werk des Teufels zu erkennen. Mit einer eindringlichen Mahnrede an die Jungfrauen, auf die Erhabenheit der Virginität und auf den hoben Lohn, der ihr in Aussicht gestellt ist, schliesst die Schrift.

Der Titel der Schrift Der codex Veronenais gibt als Utel de diseipJma et hahitu faeminarwn. In dem MommsenBchen Verzeiclmis iBt die Schrift betitelt ad virgmes, welchen Titel Mommsen (Hermes 21 (1886) p. 151) für den orsprOnglichen h&lt. Allein Angostin (de doctrina christ. 4, 21, 48) best&tigt den Titel de hahitu virginum, welcher im SegnieriannSi Wirceborgensis und Sangermanensis erscheint.

Abfassungszeit. Die Schrift erwähnt keine Christenverfolgangen und stellt un- seren Verfasser in Aasübang seines bischöflichen Amtes dar; sie fiillt also nach 248/49. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird man sie in den Anfang seiner bischöflichen Wirksam- keit setzen, also etwa ins Jahr 249.

Quellen. Benutzt ist Tertollians ,de cultu feminarum'; vgl. Fechtrup, Cyprian 1 p. 13. Ueber die Beziehung zwischen «de habiiu ybrginum" und den Testimoma vgl. § 719 p. 374. Ueber die Verwandtschaft zwischen unserem Traktat und der pseudocyprianischen Schrift .adv. aleatores" vgl. Haussleiter p. 386. Ueber epist 4 vgl. unten p. 388.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 1 p. 187; ed. Krabinger, Tabingen 1853.

Litteratur. Haussleiter, Comment. Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 385, der Ober die Composition des Traktats bemerkt: „Der kasuelle Anlass, die notwendig gewordene Zurechtweisung der virgines bildet den Zettel des Glewebes. Den Einschlag Uefem die Testimonien und der unerschöpfliche Tertullian."

710. De lapsis (über die in der Verfolgung Abgefallenen). Hit dem Ausdruck der Freude über den in der Kirche wiedergewonnenen Frieden hebt die Schrift an; unwillkürlich muss sich da unser Blick auf die ruhmreichen Bekenner richten, welche in den Zeiten der Verfolgung trotz aller Marter ihrem Glauben treu geblieben sind. An diese Zeugen Christi wendet sich das Schreiben und zwar, weil sie bei einer wichtigen Frage, nämlich der Frage über die Wiederaufnahme der Oefallenen, be- teiligt sind. Der Verfasser spricht zuerst über die Verfolgung und be- trachtet sie als Strafe für die im Glauben eingerissene Laxheit, besonders scharf geisselt er das Treiben der Bischöfe; dann schildert er, wie leicht es viele mit dem Abfall in der Verfolgung nahmen, wie sie, noch ehe ein Gewaltakt gegen sie vorgenommen wurde, schon den Göttern opferten, wie die Eltern selbst ihre Kinder herbeischleppten, damit sie an dem Götzen- opfer teilnahmen. Besonders darüber ist der Bischof indigniert, dass diese Abtrünnigen nicht, um der Verfolgungen zu entgehen, den Ausweg ge- wählt haben, ihr Vermögen in Stich zu lassen und zu entfliehen; allein ihr Herz hing zu sehr am Mammon und sie sind Sklaven ihres Geldes. Dagegen, meint Cyprian, seien die milde zu beurteilen, welche erst unter den grossen Martern ihren Glauben abschwuren; denn sie zeigten doch wenigstens ihren guten Willen, wenn auch das Fleisch zu schwach war. Allein keine Nachsicht verdienen die Gefallenen, welche ohne jeden Kampf freien Willens dem Glauben entsagten. Milde versperrt hier den Weg zur Reue und zur Busse. Solchen Leuten darf nicht ohne weiteres die Gemeinschaft der Kirche gewährt werden; mit Nachsicht ist diesen Ge- fallenen selbst kein Dienst gethan. Die Verzeihung kann nur der Herr gewähren, nicht Menschen. Dies müssen auch die Bekenner bedenken und dürfen nicht in ungerechtfertigter Weise für die Gefallenen eintreten. Sie

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Caeoilias CyprianiiB. 711.) 363

▼ersttndigen sich gegen die Worte des Herrn: .Wer mich verleugnet, den werde ich auch vor meinem Vater verleugnen.* Die Gefallenen aber stei- gern noch ihr Vergehen durch ihr unbotmässiges Verfahren gegen die Oberen. Sie sollten in sich kehren und sich immer vor Augen halten, dass schon hienieden der Abfall oft bestraft wird. Der Autor führt meh- rere wunderbare Beispiele vor. Auch die sog. «libellatici'' (p. 256) müssen Busse thun; denn auch sie haben, wenngleich sie an den heidnischen Opfern nicht teilgenommen haben, doch durch libelli, d. h. durch erkaufte Zeug- nisse, welche fälschlich die Teilnahme an den gebotenen heidnischen Opfern bescheinigten, ihr Gewissen befleckt. Ja selbst die, welche noch durch kein äusseres Zeichen ihren Abfall bekundet, welche also weder durch Teilnahme an den heidnischen Opfern, noch durch libelli sich vergangen haben, sondern welche nur den Willen hatten, ihrem Glauben untreu zu werden, können sich der Busse nicht entziehen. Von dieser Busse, die für den Gefallenen so notwendig ist, lässt aber ihr weltliches Treiben nichts merken. Cyprian mahnt sie daher ernstlich, Busse zu thun und nicht auf die verstockten Schismatiker zu hören. Die Busse soll aber im rechten Verhältnis zu der Schwere des Vergehens stehen; vornehmlich reiches Wohlthun ist geeignet, den Frevel zu tilgen. Der Bussfertige wird von Qott Verzeihung erlangen.

Zeugnis Aber de lapsis und de unitate. Epist. 54, 4 schreibt Cyprian Über die beiden Schien: quae omnia penittM potesti» inspicere lectis libeüis, quos hie nuper Ugeram, ei od V08 quoque legendos pro communi dileetione transmieeram, übt lapsis nee eensura deest guae mcrepet nee medicina quae sanet, sed et caihoUeae ecelesiae uniiatem qMontwm potuü expressit nostra mediocrüas: quem libeüum magis ac magia nunc vobis placere confido, quando eum tarn sie legüis ut et probetis et ametis, 8iquidem quod nos verbis eonseripsimua vo8 factis inpletis, quando ad ecclesiam carüatis ac pacia unitate remeaüa. Der Brief ist im Jahre 251 geschrieben (rgl. § 728).

Abfassnngszeit. Sicher ist, dass die Schrift vor dem Konzil geschrieben wurde, welches bald nach Ostern, am 23. März des Jahres 251 gehalten wurde, um die Sache der lapsi zu entscheiden. Wie die ausgeschriebene Stelle anzeigt, wurde der Traktat de lapsis, wie de unitate, allem Anschein nach bei den Konferenzen, die bei dem Konzil stattfanden, ▼orgelesen. Schwieriger ist das Verhältnis zu den beiden Ausgaben der Schrift de unitate zu bestimmen. Fest steht, dass der Traktat de lapsis frfiher ist als die zweite Ausgabe des Traktates de unitate; dies wird durch die Reihenfolge in unserer Briefstelle und in dem Veneichnis des Pontius dargethan. üeber die Abfassungszeit vgl. auch Nelke, Die Chrono- logie der Korrespondenz Cyprians, Thom 1902, p. 60 Anm. 1.

Fortleben, ^e afrikanische Inschrift des 4. Jahrhunderts enthält, wie de Rossi beobachtet hat, einen Satz aus c. 8 und einen aus c. 16; vgl. Pitra, Spicileg. Solesm. 4

5. 586 und M. Haupt, Monatsber. der preuss. Akad. der Wissensch. 1865 p. 79. üeber ie Varianten vgl. Mercati, Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 359. Ausg. in Corpus vol. 8 pars 1 p. 287; ed. Krabinger, Tübingen 1858.

711. De caiholicae ecelesiae unitate (über die Einheit der katho- liflchen Kirche). Die Einleitung geht davon aus, dass nicht bloss die Verfolgungen, sondern auch die Häresien als Werke des bösen Feindes zu fürchten sind; ja die Häresien und Schismata sind noch weit gefähr- licher als die Verfolgungen. Die Häresien wenden sich gegen die Ein- heit der Kirche, welche der Herr deutlich vorgeschrieben hat, indem er den Apostel Petrus über alle anderen Apostel setzte und ihm die höchste Vollmacht mit den Worten ,Du bist Petrus, auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen' verlieh.^) Diese Einheit ward vorbildlich im alten

1) c. 4 exordium ab unitate profidacitur, ut eedetia ChrisU una monstretur.

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364 Caeoilins Cyprianiia. 711.)

Testament angedeutet, und sie hat auch der Apostel Paulus (Eph. 4, 4) mit den Worten verkündet: ,,Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch be- rufen seid auf einerlei Hoffiiung eures Berufs, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe." Es ist selbstverständlich, dass die Christen diesem Gebot nach- kommen müssen, besonders aber der Episcopat muss ein einheitlicher sein. Wenn auch mehrere Strahlen von der Sonne ausgehen, wenn auch von einer Quelle sich viele Bäche ergiessen, wenn auch von einer Wurzel viele Aeste sich ausbreiten, so ist doch die Einheit durch den gemeinsamen Ursprung gewahrt. Auch die Christen haben ihre alle einschliessende Ein- heit in der Kirche. Wer sich von der Kirche trennt, kann nicht seinen Lohn von Christus empfangen, wer ausserhalb der Kirche steht, ist ihr Feind, wer die Kirche nicht zur Mutter hat, der kann auch nicht Gott zum Vater haben, wer die Einheit preisgibt, gibt das Gesetz Gottes, den Glauben an den Vater und den Sohn, sein Leben und sein Heil preis. Man sieht, wie sehr die Seele Cyprians von dem Gedanken an die Ein- heit der Kirche erfüllt war. Wir werden uns daher auch nicht sehr wun- dern, wenn er sogar in dem ungenähten Rock Christi ein Symbol dieser Einheit zu finden glaubte, wenn er daraus, dass der hl. Geist in der Gfe- stalt einer Taube erschien, das Gebot des Friedens und der Verträglich- keit für die christliche Kirche ableitete. Nur die Bösen und die Unver- träglichen verlassen die Kirche. Gott hat aber die Häresien zugelassen, damit er unsere Herzen prüfe. Vor den Häretikern, die sich von der Kirche getrennt und sich eine eigene Organisation gegeben haben, warnt uns in eindringlicher Weise die hl. Schrift. Wenn diese Abtrünnigen sich auf das Herrenwort berufen „wo zwei oder drei in meinem Namen ver- sammelt sind, da bin ich unter ihnen", so beachten sie den Zusammen- hang, in dem die Stelle steht, nicht. Selbst wenn die von der Kirche Geschiedenen um ihres Glaubens willen den Martyrertod erleiden, kann ihnen das Heil nicht zu teil werden. Wer nicht in der Kirche steht, kann kein wahrhafter Märtyrer sein; denn nach den schönen Worten des Apostels Paulus (1 Kor. 13, 2—5) ist der Glaube ohne die Liebe nichts. Dass ge- rade jetzt das Schisma so um sich greift, deutet auf das Ende der Dinge, wie wir aus Paulus (2 Tim. 3, 1) erfahren. Um so mehr haben wir Ui^ Sache, uns vor diesen falschen Propheten zu hüten, selbst ihren Umgang müssen wir fliehen. Der Häretiker ist viel schlimmer als der Gefallene (lapsus). Dass sich auch Bekenner (confessores) der Häresie zuwenden, ist nicht zu verwundern; denn auch vor diesen macht der böse Feind nicht Halt. Der Bekenner hat den Weg zur Krone des Lebens beschritten, diese selbst hat er noch nicht erlangt; er muss daher ganz besonders auf seiner Hut sein und treu zur Kirche stehen; thut er das nicht, so hat er die ewige Belohnung verwirkt. Sind auch manche Bekenner ab- trünnig geworden, der grössere Teil ist der Kirche treu geblieben. Zum Schluss mahnt Cyprian alle, die sich von der Kirche getrennt haben, zu ihr zurückzukehren, denn alles spricht dafür, dass die Ankunft des Herrn nahe ist.

Die beiden Ausgaben der Schrift. Li einem Teil der Handschriften hat das 4. Kapitel ZnsAtsse erhalten, durch welche der Primat Petri stark betont wird. Den ans-

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CaeoUiiu Oypria&iui. 712.) 365

f&hrlicheren Text kennt bereits Gelaaias (492 496) in der 14. Epistel. Ghapman hat in drei ganz ausgezeichneten Aufsfttzen: Les interpolations dans le trait^ de S. (>pTien sor VvadtA de l'^lise (Revne B^n^ictine 19 (1902) p. 246, p. 857; 20 (1903) p. 26) nachgewiesen, dass ,de unitate* sich ursprünglich gegen das Schisma des Felicissimns wandte und dass ent die novatianische Bewegung G;n>rian veranlasste, in einem Exemplar, das er an die confessores in Rom schickte, zur Bekämpfung des novatianiBchen Schismas den Text des 4. Kapitels zu Andern und mit Zusätzen zu versehen. Die Zusätze standen übrigens mit der Snracne und den Anschauungen, die er in anderen Schriften ausgesprochen, in Einklang, üeber eine zweite, weniger belangreiche Aendemng im 19. Kapitel vgl. Ghapman 1908 p.46. Ueber die Frage vgl. auch E. W.Watson, The Journal of theol. stud. 1904 p.482; J. Turmel, Revue du derg^ fran^ais 89 (1904) p. 286.

Abfassungszeit. Die Erkenntnis, dass von der Schrift zwei Ausgaben vorlagen, eine, die ihre S]^tze nur gegen Felicissimus kehrte und eine zweite, die gegen Novatian Stellung nahm, gibt uns zugleich einen Anhaltspunkt, fiber die Zeit der zwei Ausgaben richtig zu urteilen, a) Bezüglich der ersten Ausgabe stellt Ghapman (1908 p. 88) richtig fest: ,11 laut donc conclure que le trait^ de catholieae Ecclesiae itnitate fut cer- tainement composö contre le parti de F^licissime vers Päques de Tan 251, avant le re- tour de S. Gyprien k Garthage.* ß) Die zweite antinovatianische Ausgabe war bereits in Rom, als der Brief 54 geschrieben wurde; dieser Brief flült aber in die zweite Hälfte des Jahres 251. Also wird auch die Umarbeitung der Schrift diesem Zeitabschnitt angehören.

Fortleben. Von unserer Schrift ist abhängig ,ad Novatianum* 782); vgl. Har- nack, Texte etc. 18, 1 (1895) p. 84. Ueber das Fortleben vgl. noch Mercati, Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 857; Ghapman 1902 p. 860.

Die Ueberlieferung behandelt eingehend Ghapman 1902 p. 247; 1908 p. 50.

Ausg. in Gorpus vol. 3 pars 1 p. 209; ed. Krabinger, Tübingen 1858; Hyde, Bnckington 1858; Hurter vol. 1.

Litteratur. Vgl. nuten p. 411.

712. De dominica oratione (über das Gtobet des Herrn). Das Ge- bet» das uns Christus gelehrt hat, so leitet Gyprian ein, ist das beste und das wirksamste. Dann gibt er allgemeine Lehren über die echte Art und Weise des Oebets und führt dafUr biblische Beispiele an. Da bereits fest- steht, welches Gebet wir beten sollen, kann es sich nur darum handeln, in den Sinn dieses Gebetes einzudringen, damit wir genau wissen, was wir beten. Gyprian gibt daher eine Erklärung des «Vaterunser''. Diese Erklärung geht darauf aus, möglichst vieles in die einfachen Worte des Gebets hineinzugeheimnissen. Neben manchen schönen Deutungen finden sich daher auch viele gezwungene und allegorische, die uns höchst be- fremdend anmuten. Nachdem die einzelnen Bitten erklärt sind, ergeht sich der Verfasser in allgemeinen Betrachtungen. Vor allem bewundert er die Kürze, in der es der Herr versteht, seine Lehren zu geben, dann hebt er hervor, dass der Herr uns auch durch sein eigenes Beispiel zum Beten auffordert und dass er für uns gebetet hat. Wenn wir beten, müssen wir mit dem ganzen Herzen dabei sein und uns aller Weltgedanken ent- äussern; denn auch bei dem Betenden sucht sich der böse Feind einzu- schleichen und ihn Gott abtrünnig zu machen. Zu dem Gebet soll sich aber noch Fasten und Almosengeben hinzugesellen, dann erst erreicht es seine volle Wirksamkeit, wie dies aus der hl. Schrift erhellt. Zuletzt spricht er noch von den Gebetszeiten, auch hier wieder stark allegori- sierend, und schliesst mit dem Satz, dass der Christ Tag und Nacht im Gebet verharren müsse.

Das Verh&ltnis Cyprians zu Tertullian. Muster fOr die Schrift bildete Ter- tulliana Traktat de oratione; vgl. oben §671. Bezüglich der Uebereinstimmung im Aus- druck vgl. Benson, Ojrprian p. 276. BezflgUch des Inhalts beider Schriften v^. das Ur- teU V. der Goltz p. 282.

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366 OaooUiiui OypiianiiB. 718.)

AbfassangBzeit. Da die Schrift selbst keine chronologiBchen GeaichtBpiiiikfte dar- bietet» kann die Zeit nur durch die Stellung bestinunt werden, welche die Abhandlung im Katalog des Pontius einnimmt; sie steht nach ,de catholicae ecdesiae nnitate' und vor ,ad Demetrianum". Sie fUlt adso um 251/252.

Fortleben. Hilarius Comment in Matth. 5, 1 de oraiianis autem aaerametUo me- eessiiate nos eammentandi Cyprianus mr aaneUte memariae liberavU. Augustin. de dono persoT. 2, 4 legite aliquanto intentius eiu8 expowUonem in heoH Cypriani martyrU libro, quem de hoc re eandidit, euiua est tUulus 'De Dominica oratiane^. Contra Jul. Pelag. 2, 3, 6 dieit vietoriosiasimus Cy^^rianu» in epittvia 9ua de aratione daminiea; YgL noch c. dcns epist Pelag. 4, 9, 25.

Ausg. in Corpus vol. 8 pars 1 p.267; ed. Erabinger, Tfibingen 1859; Hurter yoL 2.

Litteratur. Eine Analyse und Beurteilung des Traktats findet sich bei £. von der Goltz, Das Gebet in der ftltesten Christenheit, Leipz. 1901, p. 282. «Die wichtigsten Grund- sfttze filr das christliche Gebetsleben sind schön zusammengefasst und geben dieser Schrift eine bleibende Bedeutmig' (p. 286). (Vgl. noch O. Dibelius, Das Vaterunser, Giessen 1908.)

713. Ad Demetrianum (gegen die Verleumdung des CShriBtentnms). An Demetrian richtet sich der vorliegende Traktat; schon früher war dieser uns nicht näher bekannte Mann mit Gyprian in Verbindung getreten, nicht aber um sich belehren zu lassen, sondern um zu streiten. Daher erachtete es der Bischof als das Beste, ihn zu ignorieren. Allein als er von der Behauptung Demetrians vernommen, dass von vielen Leuten für die über die Welt hereingebrochenen Drangsale, wie Pestilenz, Krieg, Hungersnot, die Christen verantwortlich gemacht würden, verbot ihm sein Gewiseen, weiter zu schweigen; er entschloss sich, jene üble Nachrede zu widerlegen; indem er dies thut, tritt die Person des Demetrian ganz in den Hinter- grund. Es ist ein alter Vorwurf, der hier seine Widerlegung findet, der Vorwurf, dass die Missachtung der Götter von seite der Christen das Straf- gericht über das römische Reich heraufbeschworen habe. Cyprian beginnt seine Entgegnung mit dem allgemeinen Satz, dass die Welt ihrem Ende entgegengehe und dass sie daher in dem Zustand der Erschöpfung nicht mehr das leisten könne, was sie einst in ihrer Blüte geleistet; es sei daher nicht zu verwundern, wenn z. B. die Erde nicht mehr die Fruchtbarkeit zeige, wie früher, oder wenn die Bergwerke nichts mehr lieferten. Die Spuren des Greisenhaften trage jetzt alles an sich. Nach dieser allge- meinen Betrachtung rückt er dem Vorwurf näher. Die Drangsale, führt er aus, sind vielmehr wegen des Unglaubens der Völker von Gott ver- hängt und auch vorausgesagt. Die Sünde der Menschen macht das Straf- gericht notwendig; Gott hat das Recht, den ungehorsamen Menschen zu strafen, wie der Herr seinen Sklaven, und obwohl auch noch die ewige Strafe droht, lassen die Menschen doch nicht von ihrem bösen Treiben ab. Ihre Klagen über die hereingebrochenen Drangsale laufen auf eine ünaufrichtigkeit hinaus, sie beschweren sich über Misswachs, und doch schlägt ihr Geiz grössere Wunden als der Misswachs, sie jammern über die Pest und benutzen dieselbe, um ihrer Habsucht zu fröhnen. Wer über die Laster, die gar nicht mehr ein Versteck aufsuchen, sondern ohne Scheu in der Oe£fentlichkeit ihr Wesen treiben, ernstlich nachdenkt, wird sich nicht über Gott beklagen, wenn er uns Leid schickt. Allein ganz beson- ders rufen die Verfolgungen der Christen das göttliche Strafgericht heraus; nicht genug, dass die Heiden selbst nicht an den einzigen Gott glauben, fallen sie auch noch mit unerhörter Grausamkeit über seine Bekenner her. Sie gebrauchen die Folter gegen die Christen, um diese ihrem Glauben

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Caeoiliui Oyprianiui. 714.)

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abtrünnig zu machen, statt mit den Wafifen des Geistes gegen sie vorzu- gehen. Mit Fug und Recht kann man von den Göttern verlangen, dass sie sich selbst schützen ; wenn sie fremden Schutz brauchen, so zeigen sie ihre Ohnmacht. Dem Bischof sind die Götter nichts anderes als Dämonen, über die der Christ durch Beschwörung volle Macht erhält. Daran reiht der Autor eine warme Mahnung, vom Götzendienst abzulassen und sich zu dem wahren Gotte zu bekennen. Zuletzt muss er noch dem nahe- liegenden Einwurf begegnen, dass auch die Christen von den Drangsalen betroffen werden. Allein die Christen stehen den Leiden ganz anders gegen- über als die ungläubigen, sie ertragen mit Ergebung dieselben, denn ihrer wartet ja ein besseres Leben im Jenseits. Und mit einem Hinblick auf dieses Jenseits schliesst die Schrift, sie weist auf das letzte Gericht hin, das den Kindern Gottes ewige Freuden, den Ungläubigen ewige Strafe bringt; sie mahnt, solange es noch Zeit ist, sich von der Höllenstrafe zu erretten.

Für wen ist die Broschüre bestimmt? Denkt man an die Heiden, so stören die Stellen aus der hl. Schrift, die ja für Nichtchristen keine Beweiskraft haben können.^) Man wird eher anzunehmen haben, dass sie Christen im Auge hat, die noch der Stärkung in ihrem Glauben bedürfen. Die Persönlichkeit des Demetrian ist schattenhaft und hat auf die Com- position keinen Einfiuss gewonnen.

Die Persönlichkeit des Adressaten kann in keiner Weise festgesteUt werden. An einen Statthalter oder an einen anderen hohen römischen Beamten zu denken, ist dnrch den Ton, der gegen ihn angeschlagen wird, völlig ausgeschlossen. Mir ist sehr wahr- scheinlich, dass Demetrian eine fingierte Persönlichkeit ist.

Ahfassungszeit. Eine ziemlich allgemein gehaltene zeitliche Anspielnng enthalten folgende Worte (c. 17): ut memorias iaceamus anHquas et uUiones pro euUarilnu Dei saepe repetüaa nullo voeia praeconio revolvamus, documentutn recentis rei aatis est, quod 9%c ceUnter quodgue in tanta eeleritate %ie granditer nuper secuta defensio est ruinis rerum, iaeturis opum, dispendio militum, deminutione castrorum. Man bezieht diese Worte anf den Tod des Decins und seiner Kinder, der Ende 251 erfolgte. Die Schrift wird daher Ende 251 oder Anfang 252 verfasst sein.

Interpolationen und Echtheitsfrage. Die aus der Stichenzahl von Ooetz (Gesch. der cypr. Litt. p. 58) hergenommene Ansicht von Interpolationen (und zwar in c. 17—25) ruht auf sehr schwachem Fundamente. Die Echtheit der Schrift bezweifelt Aubö (L'^ise et T^tat dans la II. moitiö du TU, siöcle, Paris 1885, p. 805), was gegenüber den beiden Verzeichnissen 707) und Lactantius nicht zu rechtfertigen ist

Fortleben, üeber ein Gitat aus c. 8 unseres Traktates in der anonymen, etwa zwischen 850 und 460 (400) entstandenen Schrift ,De prophetis et prophetüs", die im cod. SangallensiB 138 s. IX steht, vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 865 Anm. 1. üeber Maziminus' Berftcksichtigung der Schrift ,ad Demetrianum* vgl. Fr. Ka uff mann, Texte und Untersuchungen zur altgermanischen Religionsgesch., Straasburg 1899, p. XXXIX und § 907.

Ausg. in Corpus yoI. 8 pars 1 p. 851; ed. Krabinger, Tabingen 1859; H. Hurter, Sanctorum patrum opusc. sei. vol. 1; ed. Leonard, Namur 1887.

714. De mortalitate (Trostschrift über den Tod). Die grosse Pest, die in Karthago ausgebrochen war und mehrere Jahre wütete, hatte auch die christliche Oemeinde aufs tiefste erschüttert. Die Mutlosigkeit war in ihre Reihen gedrungen, der Olaube hatte bei manchen seine Kraft ver- sagt. An diese Schwachen wendet sich Cyprian in seiner Ansprache, um

^) Daher rügt schon Lactanz (div. inst. 5, 4, 4) Cyprian: nan enim seripturae testi- moniis, quam itte (Demetrianus) utiqus vanatn

fietam eammentieiam putabat, sed argumentis et raticne fuerat refellendus.

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368

Caeoiliaa Oyprianiw. 714.)

sie aufzurichten und ihnen die Todesfurcht zu benehmen. Der Bischof erinnert vor allem daran, dasa die Drangsale dem Christen nicht uner- wartet kommen, da sie ja der Herr vorausgesagt; die Erfüllung muss aber den Christen in dem Vertrauen bestärken, dass sich auch die tröstenden Yoraussagungen erfüllen werden. Wer den Glauben hat, kann den Tod nicht furchten. Unser Leben ist ein fortwährender Kampf mit dem Teufel und mit den Leidenschaften. Wir soUten uns daher freuen, wenn wir aus diesem Jammerthal abberufen werden. Wir müssen auf das, was der Herr sagt, fest vertrauen, die hl. Schrift besagt ja klar, dass Sterben für uns ein Gewinn ist. Nach dieser Trostrede wendet sich Cyprian zu einem Vorwurf, den die Schwachen in jenen Zeiten der Drangsal erhoben. Sie stiessen sich daran, dass Heiden wie Christen von dem gleichen Unheil betroffen worden seien. Offenbar waren sie bisher des Glaubens, als Christen stünden sie unter der besonderen Obhut Gottes. Allein, wendet der Bischof ein, der Christ muss sich auf grösseres Leid gefasst machen als der Heide; der Christ muss in allem Ergebenheit in Gottes Willen zeigen wie Job und Tobias; er darf im Leid nicht murren, er soll im Kampf seinen Mut er- proben. Die Ansprache kehrt nun zu der gegenwärtigen Drangsal zurück, gibt eine sehr anschauliche Schilderung der Pest ^) und Wirt mit den Trost- gründen fort. Den Tod hat nur der zu fürchten, den die ewige Verdammnis erwartet. Für viele ist der Tod ein Wohlthäter, ein Erlöser. Auch die furchtbare Krankheit hat ihr Gutes, indem sie die wahre Natur vieler Menschen offenbart. Aber merkwürdigerweise selbst in den Kreisen der Glaubensstarken rief die Pest Ellagen hervor. Manche waren ungehalten, dass ihnen durch die Pest die Krone des Martyriums, auf das sie sich vorbereitet hatten, entgehen könne. Diesen Leuten hielt der Bischof ent- gegen, dass das Martyrium eine Gnade Gottes sei, dass übrigens ihm der Wille schon genüge. Dann fährt Cyprian fort: Wir müssen unserem täglichen Gebet entsprechend in allem den Willen des Herrn ruhig hin- nehmen. Ein Sträuben gegen den Tod ist eine Versündigung, wie einem sterbenden Geistlichen in einer Vision geoffenbart wurde. Cyprian selbst hatte Visionen, die ihm einprägten, dass die Trauer um die Verstorbenen mit der christlichen Hoffnung im Widerstreit sei; die gleiche Mahnung lässt der Apostel Paulus an uns ergehen. Der Tod fuhrt uns aus dem irdischen Leben ins himmlische; wen Gott lieb hat, nimmt er daher früh- zeitig hinweg, nur wer an der Welt hängt, kann sich vor dem Tode fürchten; gerade jetzt, wo die Vorzeichen von dem Ende der Welt sich uns aufdringen, sollte man gern von hinnen scheiden in jene Welt, wo uns so viele Freuden erwarten.')

DieAbfassungBzeit der Traktate de mortalitate und de opere et eleemosynis wird bestimmt durch ihre Stellung im Katalog des Pontius; da der Traktat ad Demetrianom

^) c. 14 quod nunc corporis vires solutus in fiuxum venter eviscerät, quod in faucium vulnera conceptus meduUitus ignis exaesiuctt, quod adsiduo vomitu intestina quatiunturf quod oculi vi sanguinis inardescunt, quod quorundam vel pedes vel aliquae memhrorum partes contagio morbidae putredinis ämpu-

tantur, quod per iacturas et damna eoT' porum prorumpente languore vel debilitatur ineessus vel auditus obstruüur vel eaeeatur aspeetus, ad documentum profieit fidei.

') Ueber die rhyÜrniischen Schlflsse im letzten Kapitel vgl. W. Meyer, Fragmenta Buiana, Berl. 1901, p. 154.

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CaeoUiiiB Cyprianiui. 715.) 369

Ende 251 oder Anfang 252, de bono patientiae 256 yerfasst sind, ist fOr die beiden Schriften das Interyallnm 252 256 anzoeetzen.

Ansg. in Ck>rpa8 toI. 3 pars 1 p. 297; ed. Ronth, Oxford' 1840; Krabinger, Tfl- bingen 1859; Harter vol. 4; ed. Gassner, Salzb. 1882; Tamietti, Turin 1887; Leonard, Namnr 1887.

715. De opere et eleemosynis (über Wohlthätigkeit und Almosen- geben). Der Eingang der Schrift erinnert den Leser daran, welche hohen Gnaden dem Menschengeschlecht durch die Menschwerdung Gottes zu teil geworden. Sie hat ihm die Erlösung von der Sünde gebracht. Allein Gott sorgt noch weiter für die Menschen; da er die Rückfälligkeit der- selben in die Sünde voraussah, hat er ihnen ein neues Mittel in die Hand gegeben, auch die neuen Flecken abzuwaschen. Es ist dies die Wohlthätigkeit und das Almosengeben. Durch diese Kraft, welche die hl. Schrift ausdrücklich bezeugt, tritt das Almosengeben an die Seite der Taufe. Da nun niemand von Sünden sich freihalten kann, ist die Wohlthätigkeit eigentlich selbstverständlich, doch wird sie auch ausdrück- lich von der Schrift anbefohlen. Nachdem so die Notwendigkeit des Al- mosengebens festgestellt ist, geht der Autor daran, die Hindernisse, die sich der Wohlthätigkeit entgegenstellen, hinwegzuräumen. Nichtig ist die Furcht, das Almosengeben werde uns in Not und Mangel versetzen ; denn Gott ersetzt uns reichlich unsere Aufwendung. Die Hauptsache ist, dass wir nicht an unserer Seele Schaden leiden. Der Herr sorgt stets für seine Kinder. Der grösste Feind der Wohlthätigkeit ist der Geiz. Das Geld hat nur Wert, wenn wir uns mit demselben das Himmelreich erkaufen. Auch die Sorge für die Kinder kann uns nicht von der Unterstützung der Armut befreien; denn Gott steht höher als unsere Kinder, und Gott können wir dieselben am besten anvertrauen. Das Erbteil, das wir bei ihm anlegen, ist vor allem Verlust gesichert. Tobias soll uns in Bezug auf die Kinder als Muster vorschweben. Zuletzt vergleicht der Autor das Wohlthun mit einem herrlichen, unter den Augen Gottes vor sich gehenden Schauspiel und stellt daneben, was alles für den bösen Feind, der selbst sprechend eingeführt wird, geschieht. Dann rückt er uns das letzte Ge- richt vor Augen, wo die Barmherzigen auf die rechte Seite, die Hart- herzigen auf die linke verwiesen werden, und schliesst endlich mit einer warmen Aufforderung zum Wohlthun. i)

Abfassungszeit. Das Intervallom, in dem sich die Zeit der Schrift bewegt, ist bei ,de mortalitate* angegeben. Dass f&r Wohlthun und Almosenspenden in der Zeit der Pest Gelegenheit genug gegeben und eine Aufforderung des Bischöfe hierzu am Platze war, ist klar. Wenn man das Schriftchen mit dem Brief 62, in dem von einer Almosenspende die Rede ist, in Verbindung bringt, so ist das wiUkürlich. GftnzUch verfehlt ist der Ver- such E. W. Watsons, The De opere et eleemosynis of St. Gjprian (The Journal of theol. stadies 2 (1901) p. 433), im Widerspruch mit dem Veneichnisse des Pontius den Traktat bis ins Jahr 250 zurflckzuschieben.

Fortleben. Auf dem Konzil von Ephe8us(431) «wurden unter anderen Zeugnissen

orthodoxer Kirchenv&ter auch solche Gyprians verlesen Sie waren aus der Schrift

De misericordia = de op. et eleemos. enfaiommen (c. 1) und wurden den Acten des Concils wahrscheinlich griechisch und lat. einverleibt. Dass es aber damals eine vollsti&ndige grie- chische Uebersetzung jenes Traktats gegeben habe, darf man nicht schliessen* (Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt. 1 p. 716). Ueber die grosse Bedeutung der Schrift fOr die Satis- faktion vgl. Harnack, Dogmengesch. 1 p. 351; Hauptstelle c. 2: sicut lavaero aquae salu- taris gehennae ignis extinguitur, ita eleemosynis atque operatumihus iustis delictarum flamma

^) VgL Harnack, Mission und Ausbreitung des Christentums p. 112. HftDdlnioh der kla«. ▲IteiiniDfwtoeiiMbaA. vm, 3. 2. Aufl. 24

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370 Caeoiliiia OyprianiiB. 716.)

sopUur. ei quia semel in haptismo remissa peccatorum datur, acMdua et iugis operatio baptismi instar imitata dei rurstu indulgeniiam largiatur.

Ausg. in CorpoB vol. 3 pars 1 p. 873; ed. Routh, Oxford* 1840; Erabinger, Tübingen 1859; Hurter vol. 4.

716. De bono patientiae (über den Wert der Qedold). Während des Streites über die Eetzertaufe schrieb Gyprian die Schrift über die Geduld; er will die durch den Meinungskampf erbitterten Gemüter be- sänftigen, in feiner Weise vermeidet er es aber, diesen Anlass zu er- wähnen. Die Gedanken zu der Schrift entnimmt er aus Tertullian. Der Inhalt ist in kurzem folgender: Der Schriftsteller, der über die Geduld schreibt, muss vor allem die Geduld der Leser für seine Betrachtung in Anspruch nehmen. Zur Erreichung des Heils, so fährt der Autor nach dieser launigen Einleitung fort, ist die Geduld ganz besonders notwendig. Diese Geduld ist aber nicht die, welche die Philosophen verkünden, die wahre Geduld findet sich nur im Christentum; wir haben diese Tugend mit Gott gemein. Die Geduld Gottes zeigt sich überall, er duldet die Götzenopfer, er lässt die Sonne über Gute und Böse aufgehen, er ist voll von Langmut gegen den Sünder; Christus gebietet uns sogar, unsere Feinde zu lieben, er hat das schönste Beispiel der Geduld durch sein Leben ge- geben. Mit sichtlicher Vorliebe verweilt Cyprian bei dieser Schilderung, und man spürt sein warmes Empfinden. Die Betrachtung zieht nun die Schlussfolgerung. Da unser Leben ein Leben in Christo sein soll, müssen wir auch seine Geduld nachahmen; Beispiele derselben bietet uns auch das alte Testament. Durch die Sünde Adams ist das Leid ein Erbteil des Menschengeschlechts, die Geduld daher ausserordentlich notwendig, ganz besonders für den Christen, der unter den fortwährenden Nachstellungen des bösen Feindes steht und seines Glaubens wegen verfolgt wird. Auch zur Ausübung des Guten ist Geduld notwendig; denn unser Ausharren wird erst in einem andern Leben belohnt. Die Geduld schützt nicht nur das Gute, sondern vertreibt auch das Böse; vor einer Reihe von Vergehen ist der Geduldige bewahrt. Auch die schönste Tugend, die Liebe, braucht die Geduld; unser irdisches Leben macht täglich die Geduld notwendig; leuchtende Beispiele der Geduld sind Job und Tobias. Der Wert der Ge- duld tritt in ein helleres Licht, wenn wir ihr Gegenteil, die Ungeduld, ins Auge fassen. Wie die Geduld die Sache Gottes, so ist die Ungeduld die Sache des Teufels. Mit warmen Worten wird die verschiedene Wirk- samkeit der Geduld dargelegt. Die Geduld wird auch angesichts der Ver- folgungen empfohlen; denn der Tag der Rache kommt, wenn auch spät, beim letzten Gericht, an dem Christus Vergeltung üben wird. In aller Geduld müssen wir auf diesen Tag warten.

Titel. In dem Mommsenschen Veneiclinis ist der Titel der Schrift de patientia; allein Cvprian bezeugt selbst den Titel de bono patientiae epist. 78, 26.

Veranlasanng der Schrift. Ausdrücklich wird von Cyprian selbst (epist. 78, 26) seine Lage in dem Ketzertaufstreit angegeben. Er war mit semer Ansicht nicht durch- gedrungen und musste sich zur Nachgiebigkeit und Geduld bequemen; seine Worte sind: no8 .... propter haereticos cum coUegis et coepiscopis nostris non eoniendimus, cum quibus divinam concordiam et dominicäm pacem tenemus .... eervatur a nobis patienter et leniter Caritas animi, collegii honor, tfinculum fidei, concordia sacerdotii. propter hoe etc. Wenn dem gegenüber C. Ziwsa, üeber Entstehung und Zweck der Schrift Cyprians .de bono patientiae" (Festschr. für J. Vahlen, Berl. 1900, p. 548) aus den Anfangs- und Schlussworten die Ansicht gewinnt, .Cyprian habe angesichts der Erregung eines grossen Teiles seiner

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CaooiUas Cyprianns. (§g 717, 718.) 371

Gemeinde, der an Oottes Strafgericht Aber die Verfolger seiner Kirche zn zweifeln begann, mit seiner Schriffc die besondere Absicht verbunden, die Geduld als wirksamstes Mittel zur Bekämpfung des Zweifels an Gottes Verheissung darzustellen und zu empfehlen*, so legen die eigenen Worte Gyprians über den Anlass seiner Schrift ein Veto ein. Die Zeit, in der der Traktat erschien, flberhob den Verfasser, auf den Anlass nfther einzugehen.

Abfassnngszeit Epist. 78, 26 (an Jubaian) heisst es: propter hoe (wegen seiner Lage im Eetzerstreit; vgl. den voraufgehenden Passus) etiam libellum nunc de hono patientiae quantum valuit nostra mediacritas permittente domino et inspirante conserip^ simus, quem ad te pro muUa dilectione tranamisimus. Die Schrift geht also dem Briefe nnmittelbar (nunc) voraus, in dem Cyprian auf das FrOhjahrakonzil des Jahres 256, in dem die Eetzertaufe behandelt wurde 724), Bezug nimmt. Die Schrift wird also im FrOh- jahr oder bald nach dem FrQhjahr 256 entstanden sein.

üeber das Verhältnis Gyprians zu Tertullian vgL oben § 673; Ziwsa p. 547; Monceaux, Bist litt. 2 p. 312.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 1 p. 397; ed. Erabinger, Tfibingen 1859; Hurter vol. 4; Gassner, Siüzb. 1882; ed. Leonard, Namur 1887.

717. De zelo et livore (über die Scheelsucht und den Neid). Ge- wöhnlich betrachtet man den Neid als ein geringes üebel und ist daher nicht auf der Hut vor ihm. Aber derselbe ist ein Werk des Teufels, dessen Mittel, den Menschen in die Sünde zu verstricken, ausserordentlich zahlreich sind. Durch den Neid ist der Engel zu Fall gekommen, und seit- dem ist dieses Laster auf der Erde heimisch. Zu welchen Verirrungen dasselbe führt, zeigen Kain, Esau, die Brüder Josephs, der König Saul, die Juden, kurz der Neid ist die Quelle vieler Sünden, des Hasses, der Er- werbsucht, des Ehrgeizes, der Zwietracht, des Schismas, der ünbotmässig- keit und Unzufriedenheit. Das Charakteristische für den Neid ist, dass derjenige, welcher sich ihm hingibt, einen steten Peiniger mit sich trägt. Schon im Aeusseren des Neidischen spiegeln sich die Qualen, die ihm sein Laster bereitet. Die hl. Schrift nimmt eine klar ausgesprochene Stellung gegen den Neid ein. Der Herr verkündet dem Demütigen die Erhöhung, Paulus erhebt seine warnende Stimme, besonders scharf geht der Apostel Johannes in seinem ersten Briefe vor (8, 15). Mit Lämmern und Schafen verglich Christus seine Anhänger, er gab uns das Gebot der Liebe, und der Apostel Paulus feiert diese Liebe als die höchste Tugend. Das christ- liche Leben verlangt die Umgestaltung des ganzen Menschen, und mit einer lebhaften Aufforderung dazu und mit einem Hinweis auf die himmlischen Freuden schliesst dieses im Predigerton geschriebene Schriftchen.

Man kann diesen Traktat als ein Seitenstück zu dem »über die Geduld' ansehen. Während der Autor in der letzteren Schrift von sich ausgeht, nimmt er in der ersteren seinen Ausgangspunkt von den Gegnern. Die Streitigkeiten wegen der Ketzertaufe werden dem Bischof Anlass genug gegeben haben, die Scheelsucht und den Neid der Gegner kennen zu lernen.

AbfaBsungszeit. Da die Schrift den Eetzertaufstreit zum Hintergrund hat, wird ihre Abfassung in das Jahr 256 oder Anfang 257 fallen.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 1 p. 419; ed. Routh, Oxford' 1840; Krabinger, TQbingen 1859; ed. Gassner, Salzb. 1882.

718. Ad Fortnnatum de exhortatione martyrii (Aufmunterung zum Martyrium). Fortunatus hatte Cyprian gebeten, Stellen der hl. Schrift zu sammeln, welche geeignet seien, die Mitbrttder in diesen Zeiten der Verfolgungen zu starken. Einer solchen Aufforderung konnte sich Cyprian nicht entziehen; er war überzeugt, dass dem Christen Waffen gegen die zahllosen Künste des Teufels notwendig seien. Seine Aufgabe löst Cyprian

24*

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372 Caeoiliiui Oypriaims. 719.)

in der Weise, dass er eine Anzahl Thesen aufstellt und diese Thesen durch ausgehobene Bibelstellen erläutert und begründet. Er gibt also nur Ma- terial, oder wie er sich bildlich ausdrückt, er gibt nicht das fertige Kleid, sondern nur Wolle und Purpur, aus dem jedermann das für ihn passende Kleid sich fertigen kann. Die ersten Thesen beziehen sich auf die Nichtig- keit des Götzendienstes und die Strafen, welche die Götzendiener von Gott zu gewärtigen haben; dann folgen Thesen, welche den Glauben an Christus zum Gegenstand haben. Wir müssen, heisst es, Christus über alles stellen und wenn wir uns von der Welt losgemacht haben, dürfen wir uns nicht in den Zeiten der Bedrängnis wieder vom Teufel in die Welt verstricken lassen. Wir müssen stets fest im Glauben bleiben und stets nach der himmlischen Palme streben. Damit leitet der Autor zu den Verfolgungen über, bezüglich deren eine These sagt, dass sie das beste Mittel zur Be- thätigung des Glaubens sind. Es folgen die Sätze, dass man die Verfol- gung nicht zu fürchten habe, da der Herr immer mächtiger als der Teufel sei, dass die Verfolgungen voraus verkündet werden und dass ihr Eintreffen uns auch Sicherheit gibt, dass auch die in Aussicht gestellte Belohnung in Erfüllung gehen wird. Zum Schluss wird gezeigt, welche Belohnung des Bekenners im Himmel wartet, und weiterhin, dass diese Belohnung weit die überstandenen Leiden aufwiegt.

Titel der Schrift. Die üeberlieferong spricht für den einfachen Titel ad Fortu- natum; im Bambergensis 476 b. XI ist hinzagerbgt de exhortatione martyrum, Ausgaben bieten ad Fortunatum de exhortatione martyrii.

Die Persönlichkeit des Adressaten. Wer Fortnnatos war, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen. Ein Fortonatas a Thuccahori (Hartel pars 1 n. 444) wird von Gyprian im Jahre 251 nach Rom geschickt; es ist möglich, dass es derselbe ist.

Abfassungszeit. Als Veranlassung der Schrift wird eine Christenverfolgong be- zeichnet c. 1 : quoniam pressurarum et persectUionum pondua itumnUnt et in fine atque in eonsummatiane mundi antichristi tempua infestum adpropinqtMte iam coepit. Gemfiss der chronologischen Anordnung, welche im Verzeichnis des Pontius herrscht, ist die im August 257 ausgebrochene Verfolgung des Valerian gemeint; der Traktat muss daher in diesem Jahre geschrieben sein.

Interpolation nimmt auf Grund der stichometrischen Angabe des Mommsen* sehen Verzeichnisses Goetz (Gesch. der cypr. Litt. p. 54) an.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 1 p. 317. Eine neue Ausgabe stellt Mercati in Aussicht.

719. Ad Quirinum (Testimoniomm libri m). Das Werk ist nach der Vorrede auf Bitten des Quirinus, den er als Sohn anredet, abgefasst. Cyprian schickt ihm zwei Bücher, in denen er so zu Werke geht, dass er den Stoff in jedem Buch in eine Anzahl von Sätzen zerlegt^) und zu jedem Satz eine Stelle oder eine Reihe von Stellen aus der hl. Schrift bei- bringt. So umfasst das erste Buch 24, das zweite 80 Sätze. Im ersten Buch sollen die Bibelstellen erweisen, dass die Juden sich schwer gegen Gott ver- gangen, dass sie ihre Propheten umgebracht haben, dass sie ihre eigenen Schriften nicht verstehen können, wenn sie nicht Christen werden, dass die körperliche Beschneidung durch die geistige ersetzt sei, dass das alte Gesetz aufgehoben sei und ein neues Gesetz gegeben werden musste, dass die Heiden eher ins Himmelreich kommen als die Juden, dass die Juden nur durch die Taufe Verzeihung für ihre schweren Sünden erlangen können, u. a. Das zweite Buch gibt eine Christologie nach der Auffassung jener Zeit;

*) Vgl. Paret, Priscillianus, Würzb. 1891, p. 3.

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GaeoUins OTprianuB. 719.) 373

es bestimmt zuerst Christi Herkunft und sein Wesen, geht dann zu seiner Mission unter den Menschen Aber, führt uns seine Menschwerdung, sein Leiden, sein Auferstehen vor und weist zuletzt auf sein künftiges Richter- amt hin. Der Plan, den der Verfasser verfolgt, ist klar; seine erste Auf- gabe ist eine negative, nämlich zu zeigen, dass das Judentum seine Er- füllung in dem Christentum gefunden; seine zweite Aufgabe ist aber eine positive, nämlich die Bedeutung Christi darzulegen. Damit war der feste Glaubensgrund gelegt.

Später wurde Cyprian von Quirinus veranlasst, ein neues Buch zu schreiben; wie die Vorrede zeigt, steht dasselbe für sich da, verfolgt aber dieselbe Methode, wie die zwei vorausgegangenen Bücher. Es stellt 120 Thesen auf und belegt sie durch entsprechende Bibelstellen. Ziel dieses neuen Buches ist, das gesamte praktische Leben im Geiste des Christen- tums zu regeln. Eine feste Ordnung, wie in den zwei ersten Büchern, ist hier nicht wahrnehmbar; wie sie ihm in den Wurf kamen, so stellt Cyprian seine Thesen hin. Auch ihr Inhalt ist mannigfaltig genug; bald sind die Sätze spezifisch chrisüichen Gepräges, bald sind sie wieder ganz allgemein gehalten, wie z. B. man soll nicht schmähen (18), man soll nicht vorschnell über einen andern urteilen (21), man soll den Eltern ge- horchen (70); auch das dogmatische Gebiet streifen sie. Der Form nach erscheinen sie bald als Vorschriften, bald als Behauptungen. Es lag nahe, das neue Buch mit den zwei vorausgegangenen zu einem Ganzen zu ver- binden; Veranlassung und Methode waren ja die gleiche. Ob die Ver- bindung von Cyprian oder einem anderen vorgenommen wurde, lässt sich nicht streng erweisen; doch spricht für die zweite Alternative mehr der Umstand, dass in der Vorrede zum neuen Buch der zwei vorausgegangenen Bücher gar keine Erwähnung geschieht.

Das ganze Werk ist also nur eine Materialiensammlung; die eigene Thätigkeit des Schriftstellers beschränkt sich auf die Aufstellung der Fächer und auf das Zusammensuchen der Stellen. Gleichwohl ist das Sammel- werk von nicht geringem Interesse; in seinem Gerippe gibt es uns ein Bild von dem Stand der theologischen Gelehrsamkeit in der damaligen Zeit; wir erfahren, welche Gesichtspunkte damals die junge Wissenschaft beherrschten. Wir erhalten durch die Sammlung auch einen Blick in die damalige Bibelexegese, deren hauptsächliche Tendenz dahin geht, aus dem alten Testament das neue zu deuten. Was den praktischen Zweck des Buches anlangt, so gehört es zu den Not- und Hilfsbüchern, wie sie auch in der profanen Litteratur üblich waren, 1) und die sich als einziges Ziel setzten, dem Leser in bequemer Weise das nötige Material zu liefern.

Titel der Schrift, üeber den allem Anschein nach echten Titel ad Quirinum vgl. Hartel, Ausg. 1 p. 35. Die Vnlgata bot: tesHmontarum libri adversus Judaeos.

Die Echtheit des dritten Baches. Zweifel bezüglich der Echtheit des dritten Buchs hegt Harnack (Der psendocypr. Traktat de aleatoribus p. 53 Anm.), indem er sagt: »Die Pritfatio kündigt nur zwei Bücher an, und die Ueherlieferungsgeschichte ist auch nicht durchweg der Echtheit des dritten Buches günstig'; vgl. dagegen Haussleiter, Gomment Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 379. Jetzt aber äussert sich Harnack (Gesch. der altchristl.

^) Ich erinnere an die Sammlung des 1 juristische Litteratur bietet Analoga » z. B. ValeriuB Mazimus für die Redner. Audi die | die sententiae des Paulas 626).

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374 CaeciliaB Cyprianiui. 720.)

Litt. 2, 2 (1904) p. 385) also: ,Die Zweifel an der Echtheit des 3. Bachs der TestimoiiieD haben sich bisher nicht zu einer negativen Beweisf&hmng zu verdichten vennocht Ein wiederholtes Stadinm der Frage hat mir die wichtigsten Bedenken niedergeschlagen.* Das 3. Bach ist im Momm senschen Verzeichnisse bezeugt; der Bibeltezt des 8. Bu<£es stimmt mit dem der zwei ersten Bücher und der anderen Schriften Cyprians.

Interpolationen. A.as den stichometrischen Angaben des nach ihm benannten Verzeichnisses will Mommsen (Hermes 21 (1886) p. 151) schliessen, dass dem Verfasser unseres Verzeichnisses das letzte Buch in kürzerer Form vorlag, als unsere Ausgaben es au£Eeigen; es werden in demselben nicht bloss die Abschnitte, die allein die Würzburger Handschrift hat (p. 134, 15—138, 21 ; p. 161, 8—162, 26), gefehlt haben, sondern noch viele andere dieser ,Zeugnisse' dürften von späterer Hand zugesetzt sein. Goetz (Gesch. der cypr. litt. p. 55) will, auf dasselbe Argument sich stützend, nicht bloss für das dritte, son- dern auch für das zweite die Annahme zahlreicher Interpolationen offen halten. H. L. Ramsay, On early insertions in the third book of St. C^rians Testimonia (The Journal of theol. Studios 2 (1901) p. 276).

Abfassungszeit. Für die Datierung der Schrift fehlt es an ausreichenden Kri- terien. Da es wahrscheinlich ist, dass Cyprian, als er seinen Traktat ,de habitu virginum* schrieb, die Testimonia vor sich liegen liatte (vgl. Haussl ei ter, Gomment Woelffl. p. 382), und da der genannte Traktat zu den frühesten Schriften Cyprians gehört, wird die Samm- lung in die erste Zeit seines christlichen Lebens gehören. Auf diese frühe Zeit scheint auch der strenge Standpunkt hinzuweisen, den die Sammlung in der Bussdisziplin einnimmt; vgl. 3, 28 und Haussleiter p. 384.

Fortleben, üeber das Verhältnis der Schrift zu Gommodian 746) vgl. Dombart, Ueber die Bedeutung Gommodians fOr die Textkritik der Testimonia Cyprians (Zeitschr. für wissenschaftl. TheoL 22 (1879) p. 374). Ueber die Beziehungen zu der Schrift adversus aleatores vgl. Miodonski, Anonymus adv. aleatores. Erlangen u. Leipz. 1889, p. 31. Ueber Firmicus und Cyprians Testimonia vgl. § 822 p. 125. Vgl. noch Augustin. c. duas epist. Pelag. 4, 9, 25.

Zur Ueberlieferung. Mercati entdeckte in der biblioteca Quiriniana zu Brescia drei Blätter im Codex H VI 11 in Uncialen geschrieben s. V; sie enthalten Psrtien aus dem 3. Buch der Testimonia nämlich p. 132, 4-11; p. 133—135, 21; p. 136, 28—138, 6 Hartel. Die Fragmente wurden abgedruckt und erläutert von dem Entdecker G. Mercati, D' alcuni nuovi sussidi per la critica del teste di S. Cipriano (Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 321; 20 (1899) p. 61).

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 1 p. 35 (.Der echte Text Cyprians steht in den Noten *" Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt. 2, 2 p. 335 Anm. 1). £^e neue Ausg. stellt Mercati in Aussicht. C. H. Turner, Proleg. to the Testimonia of St Cyprian (Journal of theol. studies 6 (1905) p. 246).

720. Quod idola dii non sint (die NichtgOtüichkeit der Götzen).

Ohne jede Einleitung stellt der Autor den Satz an die Spitze, dass die von den Heiden als Götter verehrten Götzen nichts waren als ehemalige Könige, denen nach ihrem Tod göttliche Ehren erwiesen wurden. Dies wird durch Beispiele aus der Geschichte erläutert. Jedes Volk hat darum seine eigenen Götter; auch dies wird an Beispielen dargethan, und aus der Thatsache, dass die Götter, die aus der Fremde nach Rom verpflanzt wurden, ihr Land nicht schützen konnten, wird geschlossen, dass sie auch fUr die Römer nichts thun können. Sehr verbreitet war damals die An- sicht, dass das römische Reich nur durch seine Götter so emporgekommen sei. Gegen diese Ansicht wendet sich der Autor und stellt den Satz auf, dass die einzelnen Reiche sich ablösen. Weiterhin weist er auf den mäch- tigen Einfluss der Dämonen hin. Damit schliesst der erste, die Kapitel 1—7 umfassende Teil; der zweite (c. 8 9) will zeigen, dass nur ein Gott existiert und dass dieser unsichtbar, unermesslich und unbegreiflich ist. Im dritten Teil (c. 10—15) wird eine kurze Christologie gegeben. In histo- rischer Weise geht der Verfasser von dem Judentum aus und zeigt, dass die Juden im Laufe der Zeit der göttlichen Gnade verlustig gingen, und dass jetzt die Christen an ihre Stelle getreten sind. Er berührt dann noch

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Gaecilins OyprianiiB. 720.) 375

das Erscheinen Christi, sein Leiden und seinen Tod, seine Auferstehung, seine Himmelfahrt und sein künftiges Gericht.

Die Schrift ist keine selbständige Arbeit, sie ist in den beiden ersten Teilen ein Auszug aus dem Octavius des Minucius Felix, in ihrem dritten hat sie ihre Quelle in dem Apologeticus Tertullians. Wegen dieses Mangels an Originalität denken wir gering von dem Autor, obwohl sich das Werk im ganzen nicht schlecht liest. Mit Gyprian lässt es sich nicht wohl in Verbindung bringen.

Titel der Schrift. Gewöhnlich wird die Schrift de idoloram vanitate genannt; dass aber die handschriftliche üeberlieferong quod idola dii non sint den richtigen Titel gibt, beweist Hieronymns (vgl. unten). Es ist allerdings damit nur der erste Teil der Abhandlung bezeichnet; mit Unrecht wird aber in einigen Codices eine Charakterisierung der zwei folgenden Teile hinzngef&gt; vgl. Hartel, Ausg. 1. Teil p. 19. Bemerkt soll noch werden, dass sich der Titel mit der Ueberschrift des 1. Kapitels der Schrift Ad Fortnnatum berührt: quod idola dii non sint et quod nee dementa vice deorum colenda sint.

Abfassungszeit. BezQglich der Abfassungszeit äussert eine nicht begründete Vermutung Matzinger, Des hl. Cypr. Traktat de bono pudicitiae p. 5 Anm. 15, dass die Schrift im Jahre 248 bald nach des Origenes xmä KiXaov im Osten und nach dem Octavius des Min. Felix im Westen im Zusammenhang mit der heidnischen Feier des Millenarfestes entstanden sei.

üeb erlief erung. Nach eingehender Durchprüfung des handschriftlichen Materials stellt V. Soden (Texte und Untersuch. N. F. 10, 3 (1904) p. 207) den Satz auf: Jdola steht in keinem alten und originalen Handschriftentyp unter den Libelli. Dort müssten wir aber die Schrift zu finden erwarten, wenn sie echt wftre (p. 209) die Ueberlieferung ver- langt, den Zeitpunkt des Eintretens von idola in die genuincyprianische Ueberlieferung im IV. Jahriiundert und zwar eher im Anfang desselben als sp&ter anzusetzen. Andererseits zeigt aber das Cheltenhamer Verzeichnis, dass es noch im IV. Jahrhundert Sammlungen gab, die idola nicht enthielten. Das IV. Jahrhundert liess es also zwar eintreten, aber noch nicht heimisch werden.*

Quellen. Aus Minucius Felix sind geschöpft 1—3 |] Min. Fei. 20—22; 4—5 || 25—26; 6—7 II 26-27; 8—9 H 18 und 82. Aus Tertullian sind genonmien 10—15 i| Apologeticus 21—23; vgl. Monceaux, Eist. litt. 2 p. 267 Anm. 6, p. 268 Anm. 1. Die Sfttze c. 11 (quod homo est, esse Christus voluit, ut et homo possit esse quod Christus est) und c. 15 (quod est Christus, erintus [Christiani], si Christum fuerimus seeuti) bezeichnet Harnack (Gesch. der altchrisÜ. Litt. 2, 2 (1904) p. 337) als irenftisch.

Die Echtheits frage. Die Schrift wird in dem Verzeichnis des Pontius und im Mommsen sehen nicht erwfthnt. Auch die Ueberlieferung der Abhandlung ist, wie eben gezeigt, deren Echtheit nicht günstig; dagegen lag die Schrift dem Hieronymus als eine cyprianische vor; vgl. epist, 70, 5 (22, 668 Migne): Cyprianus, quod idola dii non sint, qua brevitate, qua historiarum omnium scientia, quorutn verborum et sensuum splendore per- strinxü. Auch Augustin (de bapt. c. Donat. 6, 44, 87) hatte sie als ein Werk Cyprians vor sich. Allein wenn man bedenkt, dass die Abhandlung ein Plagiat aus Minucius Felix und TertuUian ist, wird man die Schrift Cyprian absprechen; denn bei ihm ist eine solche Ab- hängigkeit von seinen Quellen nicht nachzuweisen.

Zur Geschichte der Echtheitsfrage. Zuerst hat Haussleiter, Drei neue Schriften Novatians (Theol. Litteraturbl. 1894 Sp. 481) die Echtheit der Abhandlung be- stritten; er ist aber darin fehlgegangen, dass er sie für Novatian in Anspruch nahm; vgl. C. Weyman, Litterar. Rundschau 1895 Sp. 330; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 407. Während die Hypothese über die Autorschaft Novatians jetzt so gut wie aufgegeben ist, sind die Ansichten über die Autorschaft Cyprians noch immer geteilt Gegen Cyprian spricht sich in ausführlicher Darlegung Harnack (1. c. p. 336) aus. Für Cyprian erklärt sich Monceaux, indem er den Traktat ansieht (p. 270) als ,un recueil de notes qui contient seulement un r^sum^ de lectures sur un th^me d^termin^'. Diese Charakteri- stik ist eine ganz irrige; denn der Traktat ist keine Notizensammlung, sondern ein zu- sammenhängendes Ganze. Andere Verteidiger der Echtheit sind: Ben so n, Cyprian etc. p. 10 und Bayard, Le Latin de St. Cyprien, Paris 1902. Von der Echtheit geht auch das Schriftchen von A. Melardi aus, das sich nur mit ,Quod idola* beschäftigt: San Cipriano di Cartagine; contributo all' apologetica latina del III secolo, Potenza 1901.

Ausg. Corpus vol. 3 pars 1 p. 19; ed. Routh, Oxford' 1840. Oefters wurde der Traktat mit Minucius FeUx herausgegeben; vgl. oben § 657 p. 278.

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376 CaeoUins Cyprianiui. (§§ 721, 722.)

ß) Cyprians Briefe.

731. üebersicht. Ausser den Traktaten ist uns noch eine cypria- nische Briefisammlung von 81 Nummern erhalten. Bei der Besprechung dieses Briefwechsels, der eine ausführliche Behandlung verdient, haben wir vier chronologische Abschnitte unterschieden, nämlich: 1. Briefe aus der Zeit der Flucht Cyprians (250—251); 2. den Briefwechsel mit den römischen Bischöfen Cornelius und Lucius; 3. den Brief- wechsel, welcher den Streit Cyprians mit dem römischen Bischof Stephanus über die Ketzertaufe zum Gegenstand hat; 4. Briefe aus der Zeit der letzten Verbannung. Diesen Gruppen schliessen wir 5. die nicht einreihbaren Briefe an. Endlich werden vär auch noch die verlorenen Briefe und Aktenstücke kurz behandeln. Sämtliche Briefe sind nicht datiert, ihre Chronologie ist daher nur durch Combination zu gewinnen. Die Forschungen über die chronologische Anordnung der Briefe werden übersichtlich zur Darstellung kommen.

üeber die chronologische Anordnung der Briefe aind die Hanptschriften: 0. Ritschi, Gyprian von EarÜiago nnd die Verfassung der Kirche, Göitingen 1885 (p. 288 Anhang: Die Chronologie der cyprianischen Briefe); L. Nelke, Die Chronologie der Korre- spondenz Cyprians, Thom 1902; H. v. Soden, Die cyprianische Briefsammlung, Gesch. ihrer Entstehung und üeberlieferung (Texte und Untersuchungen 25 N. F. 10 Heft 3, 1904); Har- nack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 389.

Spezialausg. von Briefen. F. L. Reinhart edierte 83 Briefe mit Commentar, Altorf 1681. Ronth (Reliquiae sacrae vol. 3*, Oxford 1846) edierte die Briefe 57, 64, 67, 70, 72 sowie die sententiae episcoporum und in Scriptorum ecclesiast. opusc. praecipua quaedam, Oxford' 1840, p. 229 epist. 75. Vgl. auch § 722, 2.

722. Briefe aus der Zeit der Flucht Cyprians. Gyprian hatte sich, wie wir gesehen haben, der Verfolgung des Kaisers Decius durch die Flucht entzogen, da er dadurch besser die Interessen seiner Gemeinde wahren zu können glaubte als durch seinen Martyrertod. Er behielt daher, so- weit dies möglich war, die Leitung seiner Gemeinde bei und blieb im fort- gesetzten schriftlichen Verkehr mit derselben. Dass sich daraus Schwierig- keiten ergeben mussten, ist klar. Cyprians Aufgabe war aber um so kom- plizierter, als die karthagische Eirchengemeinde durch zwei grosse Wirren aufs tiefste erschüttert wurde, durch den Streit über die Sache der Ge- fallenen und durch das Schisma des Felicissimus. Auch mit Rom war bei der massgebenden Bedeutung, welche diese Gemeinde besass, vielfache Korrespondenz notwendig. Die Briefe, die während dieser Zeit (250—25 1) geschrieben wurden, umfassen in der Hartelschen Sammlung die Nr. 5—43. Um wenigstens eine Üebersicht über den Inhalt dieser Briefe dem Leser zu verschaffen, empfiehlt es sich, bestimmte Gruppen vorzuführen. Wir behandeln

1. Das Corpus der dreizehn Briefe. Aus einem Schreiben, das Gyprian an den römischen Klerus gerichtet hatte (Nr. 20), erfahren wir, dass er von den Briefen an seine Gemeinde 13 Stücke zusammengestellt hatte, um sie nach Rom gelangen zu lassen. Diese 13 Briefe sind uns noch erhalten; es sind in der Hartelschen Sammlung die Nr. 5 7 und 10 19. Zu bemerken ist jedoch, dass die chronologische Ordnung dieser Briefe erheblich gestört ist und erst durch Combinationen festgestellt werden musste, die aber jetzt zu fast ganz übereinstimmenden Resultaten

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CaeoiliM OyprianaB. 722.) 377

geführt haben. Die Korrespondenz beginnt mit dem 7. Brief, in dem Gy- prian seine Flucht dem Klerus ankündigt. In den folgenden Briefen sehen wir den Eintritt und das Wachsen der Verfolgung und parallel damit die sich steigernde Fürsorge Cyprians für seine Gemeinde. Den wichtig- sten Punkt dieser Briefe bildet die Frage über die Wiederaufnahme der lapsi, d. h. derjenigen, welche in der Verfolgung ihren Glauben verleugnet hatten, ursprünglich galt der Abfall vom Glauben als eine Todsünde, die von der Kirche definitiv ausschloss, und deren Vergebung bei entsprechender Busse durch das ganze Leben hindurch nur von Gott gehofft werden konnte. Allein nachdem die Ghristenverfolgung hereingebrochen war, ergab sich, dass dieser Grundsatz nicht strikt durchzuführen war; denn der Ab- trünnigen waren zu viele; auch war schon früher durch den römischen Bischof Gallistus (217/8—222/8) den Fleischessünden gegenüber die strenge Disziplin durchbrochen worden. Die Verhältnisse machten eine Aenderung des Verfahrens gegen die lapsi durchaus notwendig. Cyprians Standpunkt in der Frage, wie er sich in den Wirren herausgebildet hatte, war nun der, dass die lapsi erst nach einer längeren Zeit ernstlicher Busse wieder zur Kirchengemeinschaft zugelassen werden könnten. Aber dieser Weg war vielen lapsi zu langwierig; sie wollten sofort wieder in die Kirche aufgenommen sein, und zur Erreichung ihres Zieles boten sich Bekenner und Märtyrer dar. Die Glaubenszeugen nahmen nämlich das Recht für sich in Anspruch, auch die Vergebung der Todsünden zu er- wirken; es geschah dies in Form von Friedensbriefen. Solange diese Friedensbriefe nur als eine Voraussetzung für die Aufnahme der lapsi be- trachtet wurden und die Wiederaufnahme in die Gemeinde Sache der Kir- chenleitung blieb, wäre ein Missstand wohl nicht zutage getreten. Allein die Märtyrer Hessen sich zu Ausschreitungen hinreissen. Eine ernstliche Schwierigkeit erhob sich, als die Märtyrer die sofortige Anerkennung ihrer Friedensbriefe forderten i) und in Karthago sich einige Presbyter in der That bereit finden Hessen, Gefallenen, welche im Besitz von Friedensbriefen waren, Gemeinschaft zu gewähren. Sonach hatte Gyprian auch gegen Kleriker den Kampf zu führen (epist. 15 und 16); selbst an das Volk musste sich der Bischof wenden, um dasselbe in der Sache der Gefallenen auf- zuklären (epist. 17). Allein Konzessionen waren unvermeidlich. Die wich- tigste bestand darin, dass den Gefallenen, falls sie sich in Todesgefahr befinden und im Besitz von Friedensbriefen seien, die sofortige Aufnahme in die Gemeinde gewährt werden solle (epist. 18 und 19). Dadurch war der Zwiespalt zwischen dem Bischof und seinem Klerus beseitigt.

Zengnis Aber die 18 Briefe. Epist. 20, 2 schreibt Gyprian an den römischen Elems: et quid egerim, locuntur vobis epistulae pro temporibus emissae numero tredeeim, quaa ad vos tratiMtnisi, in quibus nee clero consilium nee confessoribus exhortatio nee ex^ tarribu» quando aportuit obiurgcUio nee universae fraternitati ad depreeandam dei miseri- eordiam adloaäio et persuasio nostra defuit, quantum eecundum legem fidei et timorem dei domino 8ttggerente nostra medioeritcut potuü eniti. Im nachfolgenden geht er noch weiter anf den Inhalt der Briefe ein. Danach können wir mit der grössten Wahrscheinlichkeit als diese 13 Briefe bezeichnen die Briefe 5. 6. 7. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Von diesen 13 Briefen hat Cyprian nach epist. 25 (quoa (lapsoa) nunc urgentes et pacem temere atque inportune extorquentes quamodo disposuerimus ut scires, librum tibi cum epi-

*) Vgl. epist 18, 1 quam (pacem) dari martyres litteris ad nos factis desideraverunt.

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378 Caeoiliu Cyprianas. 722.)

sttUis numero quinqtie misi quas ad elerum et ad plebetn et ad martyres quoque et ean- fesaores feci: quae epistulae etiam plurimia coUegia noatrU misaae placuerunt) fftnf in eiD Corpus zosammengefasst. Das Corpus der 13 Briefe bezeichnet Dachesne (Akten des 5. internationalen Kongresses kathol. Gelehrten, Mfinchen 1900, p. 56) als eine Art «Blanbuch*. Chronologische Anordnung dieser Briefe. Fechtrup, Cyprian 1, 1878, p. 41 kommt auf Grund seiner Untersuchungen zu folgendem Resultat: .Die Reihenfolge dieser Briefe wftre demnach folgende: 5. 6. 7. 18. 14. 12. 11. 10. 15. 16. 17. 18. 19. Der 5. 6. 7. 13. 14. 12. ist nach unserer Meinung vor dem Ausbruch der Hauptverfolgung im April ab- gefasst, der 11. beim ersten Beginn dieser Erisis, die übrigen, der 10. 15. 16. 17. 18. 19 der Reihe nach spftter bis zum Monat Juli oder Anfang August." Nur in einem Punkt weicht 0. Ritschi, Cyprian p. 242 ab. Er glaubt, dass epist. 7 geschrieben wurde, ehe die Ver- folgung ausbrach, epist 5 dagegen ebenso wie epist. 6 nach dem Beginn derselben, Iftsst es aber unentschieden, ob epist. 5 oder ob epist. 6 frt&her geschrieben wurde. Nelke ordnet: 7. 5. 6. 13. 14. 11. 10. 12. 15. 16. 17. 18. 19; Soden (Die cyprianische Briefsammlnng p. 24) gibt folgende Ordnung: 7. 5. 6. 14. 13. 11. 10. 12. 16. 15. 17. 18. 19; Harnack (p.341) ordnet: 7. 5 + 6. 14 + 13. 11. 10 + 12. 15 + 16 + 17. 18. 19 (wobei zu bemerken, dass das Plus- zeichen Gleichzeitigkeit bedeutet). Wie man sieht, besteht bezüglich der Reihenfolge der Briefe im grossen Gflnzen üebereinstimmuug. Die Reihenfolge bestimmt sich durch die verschiedenen Phasen, welche in der Verfolgung in Karthago und in der Haltung Cvprians den lapsi gegenüber zutage traten. Der Brief 7 muss der erste sein, da die Verfolgung noch kein Opfer gefordert hat. Der Briefwechsel erstreckt sich von etwa Januar 250 biB Mitte Juli desselben Jahres. Epist 18, 1 iam aeatatem coepiaae. Epist. 10, 4 wird der Tod des Mappalicus erwfthnt, der auf den 17. April gesetzt wird.

2. Die Korrespondenz mit Rom. ungemein wichtig für die Kir- chengeschichte ist die Korrespondenz zwischen Karthago und Rom in der Zeit der Abwesenheit Gyprians. Diese Korrespondenz umfasst in der Hartel- sehen Sammlung die Nr. 8. 9. 20. 21. 22. 27. 28. 80. 81. 85. 36. 87. Diese 12 Stücke lassen sich in folgende Unterabteilungen bringen:

er) Briefe des römischen Klerus und zwar an den karthagischen (8) und an Cyprian (80. 86);

ß) Cyprians Briefe an den römischen Klerus (9. 20. 27. 85);

y) Briefwechsel zwischen Cyprian und den römischen Bekennern Moyses und Maximus (28. 87. 81);

J) Korrespondenz zwischen dem römischen Konfessor Celerinus und dem karthagischen Konfessor Lucian (21. 22).

Von diesen Briefen sind in vulgärem Dialekt geschrieben Nr. 8. 21. 22. Brief 21 ist, wie erwähnt, ein Schreiben des Römers Celerinus an den kartha- gischen Konfessor Lucianus; der letztere wird von Celerinus ersucht, für die gefallenen Christinnen Numeriaund Candida einzutreten. Brief 22 ist die zu- sagende Antwort des Lucianus auf dieses Schreiben; die gefallenen Christin- nen sollen, nachdem die Sache dem Bischof vorgetragen und sie sich der Exomologesis unterzogen, den Frieden wieder erhalten. Brief 8 ist von dem römischen Klerus an den karthagischen gerichtet, zur Zeit, als der römische Bischofsstuhl nach dem Tode des Papstes Fabianus (250) verwaist war; es war nämlich die Kunde nach Rom gelangt, dass Cyprian sich der Ver- folgung durch die Flucht entzogen habe. Die Römer lassen deutlich durch- blicken, dass sie mit dieser Handlungsweise Cyprians nicht einverstanden sind, und erinnern an Joh. 10, 12: „Ich bin ein guter Hirte. Ein guter Hirte lässt sein Leben für seine Schafe.'' Sie weisen daher darauf hin, dass sie auch diesem Gebote gemäss handeln und die Furcht Gottes höher stellen als die Furcht vor den Menschen; selbst auf die Gefallenen haben sie ihre Sorgfalt erstreckt; sie ermahnen zu gleichem Thun den karthagi- schen Klerus und empfehlen ihm die gleiche Fürsorge fär die verschiedenen

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Gaeoilins Oyprianiui. 722.) 379

Klassen der Gläubigen, unsere besondere Aufmerksamkeit nehmen aber die Briefe 30 und 86 in Anspruch, weil sie von einem der bedeutendsten Männer der damaligen Zeit herrühren, nämlich von Novatian 741). Beide Briefe beschäftigen sich mit der brennenden Frage der lapsi. Der erste Brief entwickelt die Anschauungen des römischen Klerus über das Problem, behält aber die definitive Entscheidung der Frage einem Konzil vor. Der zweite Brief rügt im Anschluss an ein Schreiben Cyprians die um sich greifende ünbotmässigkeit der lapsi. Diese Briefe des römischen Klerus, der während der Sedisvakanz nach dem Tode Fabians die Zügel der Re- gierung in die Hand genommen hatte, sind von grosser Wichtigkeit. Wir sehen, dass die römische Kirche sich damals als die führende betrachtete, und sind erstaunt, mit welcher Umsicht und Klugheit sie in der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten vorging. Auch Cyprian benimmt sich in seiner schwierigen Situation äusserst klug, er bezweifelt, natürlich wider besseres Wissen, ob das römische Schreiben (8) echt sei. Allein bald er- gaben sich engere Beziehungen zwischen dem römischen Klerus und Cyprian, nachdem der Bischof seine Flucht gerechtfertigt und sich herausgestellt hatte, dass in sachlicher Beziehung keine Differenzen bestanden. Die Qe- fallenensache war es, welche Rom und Cyprian zusammenführte. Von den obigen Briefen sind die der Konfessoren merkwürdig; sie sind wenig er- freulich, besonders das grosse Schreiben der römischen Konfessoren Moyses und Maximus (31) ist ein hohles, aufgedunsenes, widerwärtiges Produkt.

Die chronologische Anordnung dieser Briefe ist nach Ritschl (Cyprian p. 249): 8. 9. 21. 22.20. 27. 28. 30. 31. 35. 36. 87; Nelke, Soden, Harnack geben über- einstimmend folgende Ordnnng: 21. 22. 8. 9. 20. 27. 28. 35. 30. 31. 36. 37. Die Briefe 21. 22 sind April/Mai 250 ansasetzen (vgl. Harnack p. 343). Der Brief 37 ist Anfang Januar 251 geschrieben (vgl. Nelke p. 48).

Litteratur. Üeber diese Gruppe von Briefen handeln Gas pari, Quellen zur Gesch. desTanüsymb. 3 (Ghrisiiania 1875) p. 437 (Uebersicht); 0. Ritschl, Cyprian p. 6 (mit ein- gehender Berücksichtigung der kirchlichen Verhältnisse]; Harnack, Die Briefe des röm. Klerus aus der Zeit der Sedisvakanz im Jahre 250 (Tlieol. Abh. zu Ehren Weizsäckers, Freib. 1892, p. 1) der p. 36 bemerkt: ,Für die Geschichte der röm. Kirche d. h. für die Universalgeschichte ist die Einsicht, welche unsere Briefe gewähren, von höchster Wichtigkeit, dass jene Kirche damals lediglich deshalb gross war, w^ sie ihre Pflicht universaler erkannte und gewissen- hafter erfüUte als die anderen Kirchen. Unzweifelhaft besass sie im Jahre 250 einen an- erkannten Primat: es war der Primat des Anteils und der erfüllten Pflicht*. Die 8 Briefe in Vulgärsprache sind mit den ebenfalls im Yulgärdialekt geschriebenen Nr. 23 und 24 (vgl. § 722,3) ediert worden von Miodonski, Anonymus adv. aleatores, Erkngen u.Leipz. 1889, p. 114. Der 8. Brief (in Verbindung mit 9) wurde überdies recensiert von Harnack 1. c. p. 6. Auf den 8. Brief weist der 9. (Cyprians) mit den Worten hin (c. 2): legi etiam litteraSy in quibua nee qui acripserint nee od quoe scriptum sit signifieanier expressum est. Eine Ueberschrift fehlt in dem 8. Brief. Die Hypothese J. Haussleiters (Gott. gel. Anz. 1898 p. 350), dass der aus Karthago stammende, aber in Rom lebende Konfessor Celerinus, der Verfasser des 21. Briefs, den 8. Brief verfasst habe, ist scharfsinnig von Nelke (p. 31) widerlegt worden; vgl. auch Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 343 Anm.l und Karl Müller, Zeitschr. für Kirchengesch. 16 (1895) p. 1.

8. Die Übrigen vor das Schisma fallenden Briefe. Es sind dies in der Hartelschen Sammlung die Nr. 23. 24. 25. 26. 29. 32. 33. 34. 38. 39. 40, also im ganzen 11 Stück. Mit Ausnahme von zwei Briefen sind alle von Cyprian selbst geschrieben; die zwei fremden Briefe zeigen vulgären Dialekt. Brief 24 betrifft die Sache der lapsi. Der Bischof Cal- donius wendet sich an Cyprian und seine Presbyter und fragt an, ob Ge- fallenen, die anfangs das Götzenopfer darbrachten, dann aber bei einer

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380 Gaeoiliiui Oyprianiui. 722.)

neuen Untersuchung sich des Landes verweisen Hessen, vrieder die Gemein- schaft der Kirche gegeben werden könne; nach der Ansicht des Bischofs haben sie durch ihr späteres Verhalten das erste Vergehen abgewaschen, doch er vdll nicht einseitig in der Angelegenheit vorgehen. Brief 23 ist ein von Lucianus geschriebenes, im Namen aller Confessores an Cyprian gerichtetes Schreiben, in dem allen Gefallenen der karthagischen Gemeinde der Friede verliehen wird. Von den cyprianischen Briefen sind die meisten an die karthagische Kirche gerichtet, nur Nr. 25 wendet sich an Galdonias und enthält die Antwort auf die Anfrage dieses Bischofs, femer haben wir einen Brief (Nr. 33) ohne Ueberschrift, ein Strafschreiben an die Ge- fallenen. Die an die Gemeinde gerichteten Briefe betreffen Anzeigen von Ordinationen und die Ausschliessung eines Diakons. Der Brief 26 be- schäftigt sich mit der Gefallenensache, der Brief 32 ist ein Begleitschreiben bei der Uebersendung von Schriftstücken, die aus der Korrespondenz mit Rom sich in der Sache der lapsi ergeben haben.

Die chronologiBche Anordnung der erwfthnien Briefe ist nach Rita chl (Cyprian p. 249) folgende: 24. 25. 28. 26. 29. 82. 88. 34. 38. 89. 40; Nelke, Soden und Harnack geben auch hier wieder übereinstimmend folgende Ordnung: 24. 25. 28. 26. 83. 29. 82. 34. 88. 89. 40. Ueber die Anordnung 83. 29 vgl. Nelke p. 48 und Soden p. 26, p. 87. Der Brief 24 wird Mitte Juli 250 angesetzt (vgl. Nelke p. 89), der Brief 40 Februar 251 (vgl. denselben p. 50).

4. Die auf das Schisma des Felicissimus sich beziehenden Briefe. Die Briefe 41. 42. 43 beschäftigen sich mit dem Schisma des Felicissimus. üeber die Entstehung des Schismas gibt uns der 41. Brief Aufschluss. Ciyprian hatte eine Kommission nach Karthago geschickt, welche aus den Bischöfen Galdonius und Herculanus und aus zwei Presbytern Rogar- tianus und Numidicus bestand. Es galt, Handwerkern einen Zuschuss (aus den Mitteln des Bischofs) zur Ausübung ihres Gewerbes darzureichen, dann zugleich die Personalien dieser Leute zu erheben, um darnach ermessen zu können, welche sich fQr ein geistliches Amt eignen. Dieser Auftrag fahrte zu einem Aufstand, Felicissimus und sein Anhang widersetzten sich der Ausführung. Wahrscheinlich fürchtete man, dass sich der verbannte Bischof mit jener Unterstützung einen neuen Anhang in der Gemeinde verschaffen wolle. Auch eine dem Bischof feindselig gesinnte Partei von fünf Pres- bytern zeigte sich in Aktion. Die Streitigkeiten führten zunächst dazu, dass Felicissimus und noch sechs andere Persönlichkeiten von den Bischöfen Galdonius, Herculanus und Victor und den Presbytern Rogatianus und Numi- dicus aus der Kirche ausgeschlossen wurden; Cyprian wurde in einem Billet von dieser Ausschliessung Kenntnis gegeben (42). Diese Ausstossung scheint aber die Aufregung der karthagischen Gemeinde noch wesentlich gesteigert zu haben; jetzt werden die feindselig gesinnten Presbyter die Agitation gegen den abwesenden Bischof geleitet haben. Cyprian, der schon im Begriffe war, nach Karthago zurückzukehren, musste angesichts der gegen ihn sich erhebenden Bewegung seine Rückreise verschieben; er richtet daher ein längeres Schreiben (43) an seine Gemeinde; er be- schuldigt die fünf Presbyter als die Urheber des von Felicissimus aus- gehenden Schismas; er warnt die Gemeindeglieder ganz besonders vor den Fallstricken derselben. Auch bringt er das Schisma mit der Sache der

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CaeoiliiiB Gyprianas. 723.)

881

Gefallenen in Zusammenhang, über die er sich wiederum in der bekannten Weise ausspricht. Ein Konzil wird für die schwebenden Fragen in Aus- sicht gestellt.

Chronologische Anordnung dieser Briefe. Nelke (p. 52) ftnssert sich also: .Die Briefe 41 und 42 dürften in der ersten Hälfte, ep. 43 in der zweiten Hl^Pte des März 251 entstanden sein.*

Litteratar. Die den drei Briefen zu Grunde liegenden karthagischen Verh&ltmsBe sind sehr eingehend erörtert von 0. Ritschi, Cyprian p. 55.

Wenn wir die Korrespondenz, die Cyprian von seinem Versteck aus führte, nochmals an unseren Augen vortibergleiten lassen, müssen wir uns sagen, dass sie eine ereignisvolle Zeit schildert, in der schwierige Fragen ihrer Lösung harrten. Schon seine Flucht vor der Verfolgung konnte nur zu leicht missdeutet werden und die Autorität des Bischofs bei seiner Gemeinde schwächen. Die Verfolgung, deren Entwicklung aus den Briefen erhellt, hatte die Streitfrage über die lapsi gezeitigt, und hier musste der wachsame Bischof nicht bloss den Märtyrern, sondern auch den Klerikern Opposition machen, um die Grundsätze der christlichen Zucht aufrecht zu erhalten. Auch mit Rom musste gerechnet werden, und es war ein Glück für den Bischof, dass er hier der Schwierigkeiten Herr wurde und einen festen Boden gewann. Endlich kam noch das Schisma des Felicissimus hinzu; es war die letzte Sorge, die den von seiner Gemeinde getrennten Cyprian bedrückte.

Wir geben die Anordnung der Briefgmppen von 0. Ritschi, Nelke, Soden Harnack:

0. Ritschi

Nelke

Soden

Harnack

7

7

7

7

5

5

5

5

6

6

6

6

8

18

14

14

9

14

18

13

13

11

11

11

14

10

10

10

12

12

12

12

11

21

21

21

10

22

22

22

21

15

16

15

22

16

15

16

15

17

17

17

16

8

8

8

17

9

9

9

18

18

18

18

19

19

19

19

20

20

20

20

24

24

24

24

25

25

25

25

0. Ritschi

Nelke

Soden

Harnack

28

23

23

23

26

26

26

26

27

27

27

27

28

28

28

28

29

33

83

33

30

29

29

29

31

35

35

35

32

30

30

30

33

31

31

31

34

32

32

32

85

36

86

36

86

37

37

37

37

34

34

84

38

38

38

38

89

39

39

39

40

40

40

40

41

41

41

41

42

42

42

42

43

43

43

43

Das Interrallum, das diese Briefe umspannen, ist etwa Januar 250 bis Mfirz 251.

723. Der Briefv^echsel mit den römischen Bischöfen Cornelius and Lucius. Das Schisma des Novatianus (44—61, 64, 66). Die auf- geführten Briefe haben aUe Cyprian zum Verfasser mit Ausnahme von Nr. 49 und 50, welche uns zwei Schreiben des römischen Bischofs Cor- nelius an Cyprian geben, und von Nr. 53, einem Billete römischer Bekenner an Cyprian; endlich Nr. 57 ist ein Synodalschreiben vom Jahre 253. Die

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382 CaeoiliuB Cyprianiui. 728.)

Ereignisse, auf welche sich die Briefe beziehen, fallen in die Jahre 251—253, nur der Brief 66 gehört dem Jahre 254 an. Diese Briefe haben für uns eine besondere Anziehungskraft, weil sie nicht bloss Angelegen- heiten der karthagischen Kirche, sondern auch das die Gesamtkirche auf- rührende Schisma Novatians behandeln. Freilich hatte dasselbe für die karthagische Kirche noch eine besondere Bedeutung; ein karthagischer Presbyter Novatus hatte sich auf die Seite Novatians gestellt, ferner war die Sache der lapsi, in der die Novatianer einen rigoristischen Standpunkt einnahmen, durch das Schisma in Mitleidenschaft gezogen worden. Wir können den reichen Inhalt der Briefe nur skizzenhaft andeuten. Etwa im März des Jahres 251 kehrte Gyprian nach Karthago zurück. Es war höchste Zeit, denn wichtige Aufgaben waren in der Gemeinde zu lösen. Nach Ostern (23. März) 251 trat ein Konzil zu Karthago zusammen; von diesem Konzil wurde vor allem der Schismatiker Felicissimus und sein Anhang aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen.^) Sodann beschäf- tigte es sich mit der Sache der Gefallenen. Das rigoristische Prinzip wurde, nicht ohne Kampf, aufgegeben. Man ging aber andererseits auch nicht zur extremen Milde über, sondern schlug einen Mittelweg ein,*) d. h. man verlangte ernstliche Busse und Unterscheidung der verschiedenen Klassen der lapsi. 3) Doch diese karthagischen Angelegenheiten traten gegenüber den Ereignissen zurück, welche sich in Rom abspielten. Gegen den 15. März 251 war Cornelius zum Bischof von Rom gewählt worden, allein es stand ein Gegenbischof auf in der Person Novatians, der durch seine hohe Bildung und seinen Einfluss in der römischen Gemeinde eine hervorragende Stellung einnahm. Beide Bischöfe waren bestrebt, die hoch- angesehene karthagische Gemeinde für sich zu gewinnen. Gyprian be- obachtete zunächst eine zuwartende Haltung, dann aber, als er sich Klarheit über die römischen Verhältnisse verschafft hatte, trat er für Cornelius mit seiner wuchtigen Autorität ein. Mit dem Moment, wo unser Briefwechsel einsetzt, d. h. mit dem 44. Briefe, ist die Anerkennung des Bischofs Cor- nelius durch Cyprian vollzogene Thatsache. Besonders wichtig war es, dass Cyprian in dem Brief 46 sich an die römischen Bekenner, welche sich auf die Seite Novatians gestellt hatten, wandte, um sie vom Schisma los- zulösen. Bei Cornelius war, wie der Brief 48 zeigt, manche Gereiztheit gegen Cyprian zu überwinden. In dem Brief 49 konnte Cornelius dem Cyprian mitteilen, dass die Bekenner zur Kirche zurückgekehrt seien. Brief 50 des Cornelius an Cyprian gibt Kunde von einer Mission, die Novatian nach Karthago abgehen Hess, und charakterisiert die Teilnehmer derselben. Auch die Bekenner zeigten Cyprian ihre Unterwerfung in einem eigenen Schreiben (53) an. Eine Gruppe bilden drei Antwortschreiben Cyprians: in Brief 52 entgegnet er auf das Schreiben des Cornelius Nr. 50, in 51 auf den Brief des Cornelius 49, in 54 auf das Billet der Bekenner 53. In dem Kampfe, den der Novatianismus in Afrika erregte, war der Bischof von Numidien Antonianus, der sich für Cornelius erklärt hatte, schwankend geworden; er gab nun von seinen Bedenken Cyprian Kunde, der in einem

M Epist. 59, 9; 45, 4. 1 *) Das Genauere siehe bei 0. Ritschl,

') Epist. 55, 6. I Cyprian p. 192.

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CaeoiliQB GyprianiiB. 724.) 3g3

sehr ausf&hrlichen Briefe (55) sie zu zerstreuen suchte. Im Mai des Jahres 252 fand wieder eine Synode in Karthago statt; das Synodalschreiben 64 gehört derselben an. Privatus, Bischof von Lambaesis in Numidien, der früher schon exkommuniziert worden war, erschien auf der Synode und verlangte, dass man seine Verteidigung anhöre; allein er wurde zurück- gevriesen. Er organisierte nun mit den Anhängern des Felicissimus eine neue Bewegung gegen Gyprian; es wurde sogar dem Gyprian ein Gegen- bischof in der Person des Fortunatus gegenübergestellt. Fortunatus schickte sofort Felicissimus mit einigen anderen nach Rom, um seine Wahl anzu- zeigen und seine Anerkennung zu erlangen. In einem langen Schreiben (59) an Cornelius gab Gyprian über die ganze Angelegenheit Aufschluss. Allein auch dieser neuen Revolution ist Gyprian Herr geworden. Der Brief 56 beschäftigt sich wieder mit der Sache der lapsi. Auch das Maikonzil des Jahres 253 griff in diese Frage ein; angesichts einer bevorstehenden neuen Verfolgung trat eine Wendung zur milderen Praxis ein. Das Synodal- schreiben, in dem über die Verhandlungen dem Gornelius Bericht erstattet wurde, liegt uns in Brief 57 vor. Die Gläubigen für den neuen Kampf zu stärken, ist Zweck des 58. Briefes, der an die Gemeinde von Thibaris gerichtet ist. Die Verfolgung begann in Rom und fand die christliche Ge- meinde dort einmütig in dem Bekenntnis des Glaubens; Gyprian gratuliert daher dem nach Gentumcellae verbannten Gornelius zu dem schönen Er- folg seiner Hirtenthätigkeit (60). Auf Gornelius folgte Lucius, der aber nur kurze Zeit den römischen Bischofsstuhl inne hatte (253—254); auch an ihn findet sich in unserer Sammlung ein Schreiben (61); es ist eine Gratulation zu der aus der Verbannung erfolgten Rückkehr des Bischofs im Herbst 253. In dem letzten Brief unserer Epoche, 66 vom Jahre 254,^) rechtfertigt sich Gyprian dem Florentius gegenüber, der in einem Schreiben den Bischof angegriffen hatte.

Litteratur. Ueber die Ereignisse vgl. Langen, Geschichte der rOm. Kirche bis Leo L, Bonn 1881, p. 289; 0. Ritschi, Gyprian p. 67; Mercati, Le lettere di S. Comelio papa (Stndi e documenti di storia e diritto 20 (1899) p. 89), der diese Briefe 49 nnd 50 in einer neuen Ausgabe mitgeteilt hat (p. 101).

Die chronologische Anordnung dieser Briefe. Die in Frage stehenden Briefe ordnet Ritschi also: 45. 44. 48. 46. 47. 50. 49. 53. 51. 52. 54. 55. 64. 59. 56. 57. 58. 60. 61. 66. Die Briefe 44—54 faUen nach Ritschi (p. 245) vermutlich alle noch ins Jahr 251. 55 und 59 schreibt Ritschi dem Jahre 252 zu, 56. 57. 58. 60 dem Jahre 253. Nelke ordnet: 44. 45. 46. 47. 48. 60. 64. 50. 49. 53. 52. 51. 54. 55. 56. 57. 59. 58. 61; den Brief 66 steUt Nelke unter die nicht einreihbaren Briefe; Soden: 44. 45. 47.46. 48. 49. 50. 53. 52. 51. 54. 55. 64. 59. 56. 57. 58. 60. 61. 66; Harnack: 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 53. 52. 51. 54. 55. 64. 59. 56. 57. 58. 60. 61. 66.

724. Briefe aus der Zeit des Stephanus. Der Eetzertaufstreit (67—75). Nachfolger des Lucius war Stephanus, der von 254—257 die Leitung der römischen Kirche inne hatte. Sein Pontifikat ist von grosser Wichtigkeit, weil unter demselben ein heftiger Streit über die Eetzertaufe ausbrach. Es handelte sich nämlich um die Frage, ob die in den ketzeri- schen Kirchen erteilte Taufe gültig sei. Daraus entwickelte sich eine Fehde zwischen Gyprian und Stephanus, indem Stephanus die Gültigkeit der Ketzer- taufe proklamierte, Cyprian sie bestritt. Ehe wir die auf diese Kontro-

») Vgl. 66, 5; 59, 6.

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384 CaeoUins Gyprianns. 724.)

verse bezüglichen Briefe skizzieren, erwähnen wir noch zwei Schreiben, die andere Angelegenheiten betreffen, nämlich Nr. 67 und 68. Schon der Brief 67 gibt uns von einer Differenz zwischen Gyprian und Stephanus Kunde. Zwei spanische Bischöfe, Basilides und Martialis, waren während der Verfolgung Libellatiker geworden. Selbstverständlich waren sie da- durch f&r den Episkopat unfähig. An ihrer Statt wurden neue Bischöfe gewählt. Allein Basilides, der anfangs seine Stelle niedergelegt hatte, wandte sich später nach Rom und erlangte von Stephanus seine Wieder- einsetzung. Auch Martialis wollte sich in seiner Bischofswürde behaupten. Die rechtmässigen Bischöfe wandten sich nach Karthago, wo eben eine Synode tagte. In ihrem Namen erteilte Gyprian an die betreffenden Ge- meinden die Antwort, dass Basilides und Martialis kein Recht auf eine Rehabilitation hätten. Gegenstand des 68. Briefes ist das novatianiscbe Schisma. Ein Bischof in Arles war Novatianer und vertrat als solcher den extremen Standpunkt den lapsi gegenüber. Gyprian fordert Stephanus in ziemlich ernstem Tone zu einem Einschreiten auf, es sei keine Frage, dass der novatianiscbe Bischof abgesetzt und ein neuer erwählt werden müsse. Die übrigen Briefe beziehen sich auf den Streit wegen der Ketzer- taufe. Seit dem novatianischen Schisma war die Frage eine brennende geworden, da es häufig vorkam, dass Leute von der novatianischen Kirche zu der allgemeinen zurücktraten. In einem sehr ausführlichen Schreiben (69) beantwortet Gyprian die Frage, ob die von den Häretikern gespendete Taufe gültig sei, mit einem entschiedenen Nein; denn wie es nur eine Kirche, so kann es auch nur eine Taufe geben; die Häretiker können den hl. Geist nicht haben, folglich können sie auch nicht die Taufe er- teilen, denn Sünden kann nur nachlassen, wer den hl. Geist besitzt.^) Im Frühjahr 255') fand ein Konzil in Karthago statt; dasselbe erliess an die numidischen Bischöfe ein Schreiben, worin auf ihre Anfrage die Ungültig- keit der Ketzertaufe dargethan wurde (70). Ebenso sprach sich Gyprian in einem Schreiben an Quintus aus (71), von dem Gyprian um Rat in dieser Angelegenheit angegangen worden war; zugleich schickte er ihm eine Abschrift des Synodalschreibens. Im Frühjahr 256 wurde wieder ein Konzil abgehalten, an dem 71 Bischöfe aus Afrika undNumidien teilnahmen. Auch hier war die Ketzertaufe Gegenstand der Beratung; abermals wurde die Ungültigkeit derselben festgestellt. In dem 72. Briefe gibt Gyprian dem Stephanus von dem Synodalbeschluss Kenntnis, der anordnete, die Häretiker und Schismatiker wieder zu taufen und häretischen Priestern bei der Rückkehr zur Kirche nur die Laienkommunion zu gestatten; zu- gleich legt er das Schreiben an die numidischen Bischöfe und das an Quintus bei. Im Briefe 73 an Jubaian rekurriert Gyprian auf dieses Konzil und begründet wieder in ausführlicher Weise dieselbe Ansicht; allein am Schluss sagt Gyprian, er wolle seine Anschauung niemandem aufdrängen ; jeder

^) Diese ArgumeDtation ist am bündig- stea zusammengefasst 70, 3 : si sanctum apiri- tum dare non polest, quia foris eanstüutus cum sancto spiritu non est, nee baptizare venientem poteat, quando et baptisma unum Sit et Spiritus sanetus unus et una ecclesia

a Christo domino nostro super Petrum ort- gine unitatis et ratione fundata.

*) Vgl. zur Rechtfertigimg dieses Jahres Harnack, Gesch. der altckristl. Litt. 2, 2 p. 857.

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CaeoiliuB Oypriaiiiui. 725.) 385

Bischof solle thuD, was er für recht halte. In dem Brief an Pompeius (74) nahm Cyprian eine besonders schroffe Haltung gegen Stephanus ein. Im Sep- tember 256 trat wieder ein Konzil zusammen; die Bischöfe aus Afrika, Nu- midien und Mauretanien waren zusammengekommen und sprachen sich für die Wiedertaufe der Schismatiker und Häretiker aus, erklärten sich aber für Duldung, wenn ein Bischof anderer Meinung sei. Die Akten dieses Konzils sind uns erhalten, i) In dem Streite hatte der karthagische Bischof auch auf den Metropoliten Firmilian von Caesarea in Kappadokien als Bundes- genossen sich gestützt. Die Antwort gibt uns der 75. Brief, der aber aus dem Griechischen übersetzt ist. In diesem Schreiben stellt sich der orientalische Bischof ganz auf die Seite Cyprians und verurteilt scharf Stephanus. >)

Die Echtheitsfrage des Briefes des Firmilianus (epist 75). Ueber die Ge* schichte der Frage vgl. Rettberg, Cyprian p. 189 Anm. 1 und besonders Benson, Cyj^rian p. 377. Znerst hat die Echtheit bestritten R. Missorins, In epistolam ad Pompeiom inter Cyprianicas 74 adversns decretom S. Stephani papae I de non iterando haereticorom bap- tiamo dissertatio critica; praemittitnr dissertatio de epistola S. Firmiliani, Venedig 1733; ihm folgte M. Molkenbuhr, Binae dissertationes de S. Firmiliano, Münster i. W. 1790 (bei Migne, Patrol. lat. 3 Sp. 1357). Die Echtheit des Briefes, der sich dentlich als eine Ueber- setzong aus dem Griecnischen verrät, wird jetzt allgemein angenommen. Der Unecht- heitshypothese trat eine Interpolationshypothese gegenüber, die von 0. Ritschi vertreten wurde; er statuiert (Cyprian p. 126), der Brief sei zwar echt, aber aus Cyprian interpoliert worden (vgl. epist 73, 14 || epist 75, 20; 74, 5 || 75, 12). Diese Interpolationsliypothese wurde widerlegt von J. Ernst, Die Echtiieit des Briefes Firmilians über den Ketzertaufstreit in neuer Beleuchtung (Zeitschr. für kathol. Theol. 18 (1894) p. 209); Zur Frage über die Echt- heit des Briefes Firmilians an Cyprian im Eetzertaufstreit (ebenda 20 (1896) p. 364). Die Interpolation&Jiypothese kann jetzt als allgemein abgelehnt angesehen werden (vgl. Benson p. 88(); Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 359). Die angeblichen Interpolationen lassen sich nicht ohne Gewalt ausscheiden; auch darf nicht übersehen werden, dass der Brief möglicherweise von Cyprian oder einem seiner Anhänger übersetzt wurde, wodurch sich gewisse stilistische Kongruenzen erklären würden.

Die chronologische Anordnung der Briefe. Ritschi statuiert folgende Reihen- folge: 68. 69. 70. 71. 73. 67. sent 72. 74. 75. Nelke ordnet: 68. 70. 71. 72. 73. 74. 69. sent 75. 67; Soden: 68. 70. 71. 73. sent 72. 74. 69. 75. 67; Harnack: 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. sent 75. Den Brief 67 hält Harnack (p. 348) für nicht sicher datierbar.

Uebersetzungen der sententiae und der Briefe 64 und 71. Die sententiae und epist. 64 und 71 sind ins Griechische übersetzt worden und aus dem Griechischen ins Syrische. Die griechische Uebersetzung der sententiae wurde zum erstenmal vollständig herausgegeben von P. deLagarde, Reliquiae iuris ecclesiastici antiquissimae graece, Leipz. 1856, p. 37; vgl. H. Rabes Collation einer Handschrift von Perugia in Centralbl. für Biblio- thekswesen 16 (1899) p. 215. Von de Lagarde (Reliquiae iuris eccles. antiquiss. syriace, Leipz. 1856, p. 62) wurde weiterhin ediert die syrische Uebersetzung der sententiae und der beiden Briefe. Die beiden Briefe in syrischer Uebersetzung wurden auch ediert von P. Martin bei Pitra, Analecta sacra 4 p. 72. Ueber einige andere von Martin auf- gefundene syrische und armenische Fragmente vgl. ebenda p. 338. Vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 716; Loofs, Theol. Litteraturzeitung 1884 Sp. 457.

725. Briefe aus der Zeit der letzten Verbannung (76—81). Von diesen Briefen gehören zusammen Nr. 76—79. Der erste (76) dieser vier Briefe ist ein Trostschreiben des verbannten Cyprian an den Bischof Neme- sianus und acht andere namentlich bezeichnete Bischöfe, dann an Pres- byter und Diakonen wie an Laien, welche sämtlich wegen ihres Glau- bens in Bergwerken >) gefangen gehalten wurden. Wir erfahren aus dem

M Corpus vol. 3 pars 1 p. 435.

') £s wird z. B. geredet von der mani- fesia Stephani stuUitia (c. 17); non pudet SUphanum talibtts adveraus ecclesiam patro- einium praestare (c. 25).

') Im Briefe 79 heisst es: aptid me- tallutn Siguensem. «Dies weist auf den Ort Sigus in Numidien, an der Strasse zwischen Girta und Macomades" (Schwarze, Unter- suchungen über die äussere Entwickl. der

Hudbaoh der kla«. llteriniDBWtaeBMhan. vm, 3. 2. AnH. 25

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886 Caeoiliiui Cypmniui. 726.)

Brief, dass ein Teil der Bekenner schon den Unbilden erlegen war, und dass die üeberlebenden durch Rutenhiebe, Fesseln, hartes Lager, Hunger und Frost schwer litten. Diese armen Dulder tröstet der fromme Bischof, indem er ihre Misshandlungen im Lichte des Glaubens zu verklären weiss und eine Aussicht auf den ewigen Lohn eröffnet. Den Priestern, die nicht im stände sind, das heilige Opfer darzubringen, gibt er die beruhigende Versicherung, dass sie selbst dem Herrn ein wohlgefälliges Opfer sind. Weiterhin weist er rühmend darauf hin, dass durch das glänzende Beispiel der Kleriker viele Gemeindeglieder, ja selbst schwache Jungfrauen und Kinder zum mutigen Bekenntnis ihres Glaubens angespornt wurden. Kurz, Gyprian versäumt nichts, um die unglücklichen Dulder zum Ausharren zu ermutigen. Auf dieses Trostschreiben liegen uns merkwürdigerweise drei Antworten in den Briefen 77—79 vor; aus denselben gewinnen wir zu- gleich die Kenntnis einer neuen Thatsache, nämlich dass Gyprian zugleich mit seinem Schreiben den in den Bergwerken Detinierten eine Geldunter- stützung zukommen Hess, die er im Verein mit Quirinus zusammengebracht hatte. Dass uns drei Antworten vorliegen, kann kaum anders erklärt werden als dadurch, dass die Bekenner, an die sich Gyprian gewendet, in verschiedenen Bergwerken gefangen gehalten wurden, und dass sonach der Brief Gyprians eine Art Rundschreiben darstellt. Die dritte Ant- wort (79) ist geschäftsmässig, die zweite (78) zeigt schon reichere Farben; die erste (77) gestaltet sich zu einem kleinen Panegyrikus auf Gyprian.

Von den zwei übrigen Briefen bezieht sich Nr. 80 auf den Fortgang der Verfolgung unter Kaiser Valerian. Gyprian hatte einige von seinen Klerikern nach Rom geschickt, um über den Stand der Dinge Erkundigungen einzuziehen. Diese Boten überbrachten Gyprian den zweiten Erlass des Kai- sers, der anordnete, dass die Kleriker mit dem Tod bestraft werden sollten, und auch die Strafen gegen die anderen Ghristen hervorragenden Standes im einzelnen bestimmte. Dieses Aktenstück teilt Gyprian dem Successus, einem seiner Geistlichen, mit. Zugleich meldet er, dass der römische Bischof Sixtus der Verfolgung zum Opfer gefallen sei. In dem anderen Schreiben (81) eröffnet Gyprian, der jetzt in seinen bei Karthago gelegenen Gärten verweilt, seinem Klerus, dass er nach Utica gebracht werden solle, dass er aber auf den Rat einiger Freunde sich verborgen halten wolle, um dieser üeberführung zu entgehen und in Karthago vor den Augen seiner Gemeinde den Martyrertod zu erleiden.

AbfassungBzeit. üeber die Briefe vgl. Schwarze, Untersuch. Aber die ftussere Entwickl. der afrik. Kirche, GOttingen 1892, p. 112; Harnack, Gesch. der idtchiiBÜ. Litt 2, 2 p. 361. Die Briefe fallen in die Jahre 257 ond 258; denn der Brief 76 ist geschrieben, als C^rian nach dem Verhör am 30. Angost in die Verbannung geschickt wurde. Die Briefe 80 und 81 haben das 2. Edikt Valeriana zur Voraussetzung, welches in das Jahr 258 fWt (Ende Juli oder Anfang August). Die Reihenfolge der Briefe 80 und 81 ist nicht zweifelhaft.

üeber den Brief 76 vgl. oben § 707.

726. Nicht einreihbare Briefe (1—4, 62, 68, 65). Bisher konnten alle Briefe in das Leben und Wirken Gyprians chronologisch eingereiht werden; es bleibt ein kleiner Best, bei dem eine solche Einreihung nicht möglich ist, weil sich nicht genügende Anhaltspunkte zur chronologischen

afrik. Kirche p. 1 12). lieber die in Berg- I sion und Ausbreitung des ChriBtentnms, Leipz. werken Gefangenen vgl. Harnack, Die Mis- | 1902, p. 118.

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Oaeoilina Cyprianiui. 726.) 387

Fixierung darbieten. Es sind die Briefe 1—4, 62, 63, 65. Die ersten vier Briefe sind kirchlichen Fragen gewidmet und daher nicht ohne Interesse; im ersten wird angesichts eines Vorkommnisses der durch eine Synode festgestellte Grundsatz eingeschärft, dass kein Kleriker zum Vormund oder Kurator eingesetzt werden dürfe, da der geistliche Stand nicht durch diese weltlichen Geschäfte vom Opfer und vom Gebet abgezogen werden solle. Merkwürdig ist der Fall, welcher Gegenstand des zweiten Briefes ist. Es handelt sich um die Frage, ob ein christlicher Schauspieler, der zwar nicht mehr auftrete, aber seine Kunst lehre, in der Gemeinde geduldet werden könne. Diese Frage wird verneint; ist jener Schauspieler bedürftig, so soll ihm eine massige Unterstützung von selten der Kirche zu teil werden, dagegen soll man ihm nicht seine Sünde abkaufen. Der dritte Brief be- trifft die schweren Beleidigungen, die ein Bischof durch seinen Diakon er- fahren hatte. Cyprian, über die Sache um seinen Bat befragt, meint, dass der beleidigte Bischof nach den Aussprüchen der hl. Schrift zu einer strengen Ahndung des Diakons berechtigt sei, hofft aber, dass die ernstliche Reue und Besserung des üebelthäters von einem Einschreiten gegen ihn ab- sehen lasse. Für die Sittengeschichte liefert einen wichtigen Beitrag der vierte Brief. Jungfrauen, die sich für den jungfräulichen Stand entschieden hatten, wohnten mit Männern, unter denen sich sogar ein Diakon befand, zusammen, ja teilten sogar das Lager mit ihnen und machten trotzdem auf jungfräuliche Reinheit Anspruch.^) Der Bischof, in dessen Gemeinde dies vorkam, hatte diese Leute aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen; Cyprian billigte völlig dieses Verfahren und gab noch genauere Ratschläge über die Bedingungen, unter denen die üebelthäter wieder in die Kirche aufgenommen werden könnten. >) In dem Brief 62, der an acht numidische Bischöfe gerichtet ist, handelt es sich um die Loskaufung von Christen beiderlei Geschlechts, welche von einbrechenden barbarischen Horden in Gefangenschaft gesetzt waren; Cyprian übersandte eine für diesen Zweck in der karthagischen Gemeinde gesammelte Geldsumme. Der 63. Brief) ist auch unter dem Titel «Ueber den Kelch des Herrn (de sacramento calicis dominici)" bekannt. Der Brief ist mehr eine Abhandlung. Es war der Missbrauch eingerissen (c. 11), dass bei dem Opfermahle im Kelch Wasser statt Wein dargebracht wurde. Diesen Missbrauch verwirft der Bischof aufs entschiedenste und zwar an der Hand der hl. Schrift. Die allegorische Auslegung spielt hier eine sehr entscheidende Rolle, freilich ruft sie unser Erstaunen in hohem Grade hervor. Auch die Verteidigung des Missbrauchs durch die lange Gewohnheit lässt Cyprian nicht gelten, denn hier handele es sich nur darum, den Befehl des Herrn auszuführen. Wie das Wasser das notwendige Element der Taufe, so ist der Wein das notwendige Element des heiligen Mahls, der Zusatz von Wasser weist uns auf die Verbindung Christi mit den Gläubigen hin (c. 13).^) Der Brief 65

^) Solche Jnngfiraaen hiesaen avyeiaaxtoi oder »t^niroductae; vgl. H. Achelis, Vir- gines sabintroductae, Leipz. 1902.

') Hier kommt (c. 4) der Sats vor: cum domus DH una $U et nemini saitu esse nisi in ecclesia possit.

>) Ueber den Brief 63 vgl. Harnack, Texte und Untersachmigen Bd. 7 Heft 2, 1890.

^) Vgl. A.Scheiwiler, Die Elemente der Eucharistie in den ersten 3 Jahrh., Mainz 1903, p. 105.

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Caeoilins Oyprianna. 727.)

ist die Antwort Cyprians auf die Anzeige, dass der Bischof Fortunatianus, der in der Verfolgung den Oötzen geopfert hatte, sein Amt wieder auf- nahm; Cyprian spricht sich scharf gegen dieses Unterfangen aus.

Vermatungen fiber die Zeit der Briefe. Fechtrnp (p. 22) legt die Briefe 1—4 vor die dedanische Verfolgaiig, .da sie von allein dem, was spater onserea Biadiofs Herz bewegte, gar nichts entbaften*. 0. Ritschl (p. 289) dagegen sucht aus inneren Kri- terien (dem £[irdienbegriff) die Briefe 2. 3 (4) in spätere Zeit zu setzen (ygL dagegen Nelke p. 151, p. 153; Soden p. 81). Ueber das Verhältnis von epist 4 und de habitu virginum ▼gl. Soden 1. c. Ueber die Zeit von epist. 8 vgl. Nelke p. 152. Ueber die Zeit des Briefes 62 Tgl. denselben p. 158. Ueber die Zeit von epist 68 Tgl. Ritschl p. 242; Nelke p. 154. Ueber die Zeit von epist. 65 vgl. Nelke p. 156; Soden p. 88; Harnack, Gesch. der alt- Christi. Litt. 2, 2 p. 848. _

Verlorene Briefe und AktenstQcke Cyprians. Harnack hat in einer Ab- handlung: Ueber verlorene Briefe und Aktenstficke, die sich aus der cyprianischen Brief- sammlung ermitteln lassen (Texte und Untersuchungen 28 N. F. 8, 2, 1902), 4 Gruppen dieser verlorenen Schriften festgestellt: I. Römische Schreiben, II. Vorcyprianische afrikanische Aktenstflcke, III. Gyprianische Briefe und AktenstQcke, IV. Briefe an Cyprian, Tomehmlich afrikanische, und Vermischtes. Fttr diese Gruppen gewinnt er 70 Nummern, von denen aber manche mehrere nicht eigens gezählte Stücke umfassen. Die cyprianischen Briefe und Akten- sttlcke erscheinen unter Nr. 25 85 in folgender Weise (p. 4): 25. Ein Brief Cyprians nach Rom über Privatua von Lambese (epist. 86, 4). 26. Eine Liste der orthodoxen Bischöfe der drei afrikanischen Provinzen, welche Cyprian nach Rom gesandt hat (epist 59, 9). 27 30. Die Briefe Cvprians an Cornelius (epist. 45^ 1; 55, 6; 59, 9) und ein Zdrkularschreiben Cyprians an die afrikanischen Bischöfe in Sachen des Cornelius (epist. 45, 1; vgl. 55, 1); Soden (p. 20) fügt aus epist 45, 4 hinzu einen Brief des karthagischen Klerus über Fellcissimus. 81. Der Synodalbeschluss des Konzils von Karthago vom Jahre 251 und ein ihn begleitendes, nach Rom gerichtetes Schreiben (epist 55, 6. 17). 32. Ein Brief Cyprians an den römischen Bischof Lucius (enist. 61, l). 83. Die von Cyprian aufgestellte Liste der Namen solcher, die Gelder in Kartkago für eine von Räubern geplünderte Gemeinde gesammelt haben (epist 62, 5). 84. Der Beschluss der 71 afrikanischen Bischöfe im Ketzertaufstreit (epist. 73, 1). 85. Ein Brief Cyprians an Firmilian in Caesarea Kapp, (epist 75).

Eine neue Nummer fahrt Soden (p. 20) an, einen Brief an Stephanus (vgl. sent 8). Harnack schliesst diesen Brief aus, weil er ihn in epist 72 erhalten glaubt

727. Charakteristik. Wie wir p. 356 gesehen haben, rühren nicht alle Briefe der Sammlung von Cyprian her, sondern 16 Stücke sind von anderen Persönlichkeiten verfasst. Trotzdem ist die Briefsammlung mit Recht als eine cyprianische bezeichnet worden,^) denn die 16 Nummern sind nur hinzugetreten, um die cyprianischen Briefe zu ergänzen und zu erläutern. Von Cyprians Briefen heben sich wieder die ab, die er im Namen der Synoden schrieb. Die uns vorliegende Briefsammlung um- fasst nicht alle Briefe, die von Cyprian ausgegangen sind. Die Spuren dieser verloren gegangenen Briefe lassen sich in den vorhandenen noch aufzeigen; aber es lässt sich zugleich erweisen, dass diese Briefe niemals in die Sammlung aufgenommen wurden, weil sie entbehrlich oder nicht opportun erschienen;') kein Kirchenvater hat einen dieser verlorenen Briefe erwähnt,') und es besteht daher so gut wie keine Hoffiiung, dass einer dieser Briefe jemals ans Tageslicht treten werde. Die Briefe sind, wie bereits gesagt (p. 876), nicht datiert;*) sie sind aber adressiert, wenn auch nicht immer in der ursprünglichen Form; 5) nur zwei Briefe (8 und

^) Harnack, Texte und untersuch. 23 N. F. 8, 2 (1902) p. 43. *) Soden p. 22. >) Soden p. 176. *) Vgl. darüber Soden p. 13.

*) Vgl. Soden p. 14. In der üeber- lieferung erhalten die Briefe auch Titel, teils um die Briefe voneinander 2u unterscheiden, teils um den Inhalt für den Leser kurz zu bezeichnen (Soden p. 171).

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CaeoiUns CyprianiiB. 728.) 389

33) haben keine Adresse. Die Entstehung der Briefsammlung ist allmäh- lich erfolgt; schon Cyprian hat Sammlungen seiner Briefe angelegt; wir erinnern nur an das Corpus der 13 Briefe. Im Interesse der Erbauung^) bildeten sich im Laufe der Zeit noch andere Sammlungen. Diese führten anfangs ein Einzelleben, bis nach und nach aus Vereinigung dieser Teil- sammlungen grössere Corpora hervorwuchsen; allein zu einem systemati- schen, nach einem festen Plan angelegten Corpus der cyprianischen Briefe ist es nicht gekommen, gibt es doch nur eine Handschrift, welche sämt- liche Briefe enthält. >) Erst die Neuzeit konnte auf Orund langwieriger, mühsamer Studien den Versuch machen, alle Briefe (einige wenige aus- genommen) in einen chronologischen Zusammenhang zu rücken.

Die Briefe sind sämtlich aktuellen kirchlichen Interessen entsprungen; die verschiedensten Situationen und Fragen der christlichen Gemeinde finden hier eine prinzipielle Besprechung und Erledigung; sie besitzen daher einen unleugbar hohen Wert für die Kirchengeschichte und das Eirchenrecht. Die Persönlichkeit des Briefschreibers tritt durch diese Briefe in das hellste und vorteilhafteste Licht. Wir lernen in ihnen einen Bischof kennen, der für die Interessen seiner Kirche begeistert ist und stets mit prak- tischer Klugheit und mit Besonnenheit zu Werke geht Mit Rom behält er starke Fühlung, und die cyprianische Briefsammlung kann den besten Beweis liefern, wie Rom damals schon im Mittelpunkt der kirchlichen Be- wegung stand. Die Sprache der cyprianischen Briefe ist, wie sich von einem rhetorisch geschulten Mann nicht anders erwarten lässt, eine durch- aus gebildete, die sich allen Situationen anzuschmiegen weiss; bei den meisten seiner Briefe dachte der Autor an eine weitere Verbreitung der- selben.') Es sind tief ergreifende Stücke unter ihnen, und wir ver- stehen, dass Tausende von Christen daraus Trost und Erhebung schöpfen konnten. Auch die 16 fremden Briefe sind von grosser Anziehungskraft, weil sie uns neue Individualitäten kennen lehren. Die zwei Briefe Nova- tians werden immer zu den Zierden der Sammlung gerechnet werden. Be- sonders merkwürdig sind die fünf Briefe, welche in vulgärem Dialekt ab- gefasst sind; wir sehen mit Erstaunen, wie in den kirchlichen Kreisen die höhere Bildung sich noch immer nicht den gebührenden Platz errungen hatte.^) Es ist gewiss auffällig, dass die römische Kirche im Jahre 250 noch nicht offizielle Schreiben im korrekten Schriftlatein abfassen konnte.

y) PseudocyprianiBche Schriften. 728. üebersicht. Mit den . echten cyprianischen Schriften hat sich eine Reihe unechter oder zweifelhafter verbunden. Der berühmte Name Cyprians diente als Sammelpunkt für dieses herrenlose Out. In einem Teil der Handschriften ist Cyprian als Autor genannt, in anderen sind die Stücke anonym überliefert oder mit anderen Namen in Verbindung ge- bracht. In die Hartelsche Sammlung sind folgende Stücke aufgenommen:

^) Soden p. 6, p. 56. I Schreiber (des 8. Briefs) verrät noch mehr

') Es ist die Handschrift Taurinensis 1 durch seinen hilflosen Satzbau als durch die

Naz. E in 5 s. XV; vgl. Soden p. 193. ! Verstösse gegen die Formenlehre, dass er

') Soden p. 16. ' nicht einmal eine mittlere Bildung genossen

«) Mit Recht sagt Harnack p. 9: »Der [ hat."

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390 Caeoilins Cyprianna. 729.)

1. de spectaculis; 2. de bono pudicitiae; 3. de laude martyrii; 4. ad Nova- tianum; 5. de rebaptismate; 6. de aleatoribus; 7. de montibus Sina et Sion; 8. ad Vigilium episcopum de ludaica incredulitate; 9. adversus ludaeos; 10. oratio I; 11. oratio 11; 12. de XII abusivis saeculi; 18. de singularitate clericorum; 14. de duplici martyrio ad Fortunatum; 15. de pascha com- putus; 16. vier epistulae; 17. sechs Gedichte. Diese Gedichte sind a) Ge- nesis; b) Sodoma; c) de lona; d) ad senatorem ex Ghristiana religione ad idolorum servitutem conversum; e) de Pascha; f) ad Flavium Felicem de resurrectione mortuorum. Ausser den in die Hartelsche Ausgabe auf- genommenen Apokrypha sind noch mehrere überliefert; wir glaubten, nicht ganz an denselben vorübergehen zu dürfen und haben wenigstens zwei, die exhortatio de paenitentia und die caena eingehender behandelt.

Ueber das Eindringen von Apokrypha in das corpus Gypriani belehrt Rofin. de adnlt. libr. Orig. (Migne, Patrol. gr. 17, 628); vgl. dazu Soden p. 175.

Litteratur. C. Weyman, Die neueren Forschungen ilber die pseudocTprianischen Schriften (Historisch-politische Blatter 128 (1899) p. 635); F. Monceaux, ^tudes critiqnes sur TAppendix de samt Gjrprien (Revue de philol. 26 (1902) p. 63) = Histoire Utt^raire de FAfrique chr^tienne 2 (1902) p. 86; Harnack, Gesch. der altchristl. litt. 2, 2 (1904) p. 368, p. 400. Zur Ueberlieferungsgeschichte der pseudocyprian. Schriften vgl. Harnack, Texte und Unters. 13 (1895) 4b p. 55; jetzt besonders Soden p. 204.

a) Die Apokrypha der Hartelschen Sammlung.

729. De spectaculis (gegen den Besuch der Schauspiele yon Seiten der Christen). Nachdem der Briefschreiber im Eingang gesagt, dass er jede Gelegenheit, bei der er mit den Adressaten in Verkehr treten könne, mit Freuden ergreife, geht er gleich zum Gegenstand seines Briefes über; er hatte nämlich vernommen, dass manche für den Besuch der Schau- spiele sogar die hl. Schrift anrufen, indem sie nicht nur geltend machen, dass dort jener Besuch der Schauspiele nirgends verboten sei, sondern sogar noch positive Momente wie das Tanzen Davids vor der Bundes- lade und den , Wagenlenker" Helias anführen. Scharf tadelt der Brief- schreiber ein solches Vorgehen der Christen und meint, dass es besser sei, völlig schriftunkundig zu sein, als die hl. Schrift so zu missbrauchen; die vorgebrachten Beispiele seien in ganz anderer Weise zu interpretieren; auch das Schweigen der hl. Schrift über den Gegenstand dürfe nicht miss- deutet werden. Die hl. Schrift verdammt allen Götzendienst und damit auch die Schauspiele; denn beide Dinge hängen aufs innigste zusammen. Die Idololatrie ist die Mutter aller Spiele. Die Schauspiele sind eine Er- findung der Dämonen; da der Getaufte den bösen Geistern entsagt hat, muss er auch den Schauspielen entsagen. Vom Besuch derselben müssen den Christen schon die dort zur Darstellung kommende Grausamkeit und das sich breit machende nichtige Treiben der Zuschauer abhalten. Den grössten Anstoss erregen die Spiele durch die Förderung der Unzucht; der Brief schildert in lebhafter Weise die Obscönitäten und Frechheiten der scenischen Produktionen. Hier ist doch wahrlich für den Christen kein Platz; denn er lernt das Schändliche thun, während er sich daran gewöhnt, dasselbe zu schauen. Nicht bloss die Gegenwart muss den Darstellungen das hässliche Material liefern, auch die Vergangenheit wird nach solchem abgesucht. In den Artistenproduktionen findet der Ver-

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Caeoilins CyprianiM. 730.) 391

fasser ebenfalls eitles Wesen, mit dem der Christ nichts zu schaffen hat. Dem Christen sind bessere Schauspiele beschieden; da ist die Welt mit ihren zahllosen Schönheiten; auch in der hl. Schrift findet der Christ wür- dige Schauspiele: die Schöpfung der Welt, die Belohnung der Guten und die Bestrafung der Bösen, grosse Wunderthaten und endlich das letzte Gericht.

Man hat zwar versucht, als den Autor dieses Briefes Cyprian hin- zustellen; allein Cyprian hatte in seiner zweimaligen Verbannung andere Fragen zu erörtern als die vorliegende, und wenn er sie behandelt hätte, würde der dem kirchlichen Leben ganz hingegebene Mann anders ver- fahren sein, als es in unserer Schrift geschieht; der aktuelle Charakter würde mehr hervorgetreten sein, üebrigens wird die Schrift auch, von der Ueberlieferung abgesehen, nirgends als cyprianisch ausgegeben, über- haupt von keinem Schriftsteller citiert.

Die Autorschaft. Wölfflin (Archiv f&r lat Lexikographie 8 (1893) p. 1) hat Cyprian als Verfasser dieser Schrift nachzuweisen versucht (vgl. dagegen Haussleiter, Theol. Litteraturhl. 1892 p. 431; 1894 Nr. 41 (besonders wegen des verschiedenen Gebrauchs der Bibel); Monceaux p. 109 und Demmler p. 244, p. 259 u. 0.). Weyman (Eist. Jahrb. 13 (1892) p. 737; vgl. auch 14 (1893) p. 330) legt diese Schrift wie die ,,de bono pudicitiae** Novatian bei. Demmler (Theol. Quartalschr. 1894 p. 223^ hat diese Ansicht weiter aus- ^efCÜui; vgl. dazu Weyman, Wochenschr. für klass. Philol. 1894 Sp. 1027 und Hauss- leiter, Theol. Litteraturhl. 1894 p. 481. Die Situation der Schrift ist die, daas ein von Beiner Gemeinde getrennter Bischof durch Korrespondenz mit ihr in Verbindung tritt; vgl. c. 1. Diese Situation passt auf Novatian, wie sich aus dem Anfang der epist. de cibis Judaicis ergibt Da die Entfernung des Bischofs von seiner Gemeinde wohl in einer Yerfolgang ihron Gmnd hat, hätte man allerdings erwartet, dass die Verfolgung und der Besuch der Spiele zueinander in Gegensatz gebracht worden wären. Es kommen aber noch hinzu sprach- liche Parallelen zwischen echten Schriften Novatians und der de spectacuüs; am merk- würdigsten ist, dass in unserer Schrift ganz dieselbe Phrase in der Anrede gebraucht wird, wie in der episi de cibis Judaicis; dort heisst es: {Cyprianus) plebi in evangelio stanti a,, hier Nopotianus plebi in evangelio perstanti salutem (vgl. noch c. 1: dum 8ine ceasatione in evangelio vob peratare monstratis). Auch die Schlusisfonnel der beiden Traktate ist sich ähnlich; de spectac. schliesst mit: cui laus et honor in saeeula saeeulorum, de cibis Jud. mit: cui laus ei honor ei clariias in saeeula saeculorum, Ueber andere Parallelen vgl. Weyman, Bist Jahrb. 13 p. 743 und passim in der Ausg. der epist. de cibis Judaicis Novatians von Landgraf und Weyman, Archiv fOr lat. Lexikographie 11 (1900) p. 239. Die Autorschaft Novatians wird jetzt ziemlich allgemein angenommen (vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 400); nur Monceaux (Bist. litt, de TAfrique chröt 2 p. 109) widerspricht und teilt (p. 112) den Hirtenbrief einem Geistlichen aus der Schule Cyprians zu.

Ueber das Verhältnis der Schrift de spectaculis zu der gleichnamigen Tertullians vgL § 666 und Wölfflin p. 15. Tertull. de spectac. 16 ne prineipibus quidem aut eivibus suisparcunt || c. 6 cum nulli hominum aut generi aui professioni ab improbis isto sermone parcatur, Tertull. c. 1 7 cur aegue liceat videre, quae facere flagüium estf\\ c. 6 discit et facere, dum consuescit videre.

Ueberlieferung. Vgl. v. Soden, Texte und Untersuch. N. F. 10, 3 (1904) p. 211.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 3 p. 3.

730. De bono pudicitiae (über das Gut der Keuschheit). Bestrebt, seine Gläubigen in jeder Beziehung auf dem Wege des Heils zu fördern, glaubt der Autor, sie auch zur Bewahrung der Keuschheit ermuntern zu müssen; er richtet daher dieses Schreiben an seine Gläubigen, von denen er getrennt ist und mit denen er nicht in persönlichen Verkehr treten kann; er weiss, dass sie den Schmuck der Keuschheit an sich tragen, es ist also eigentlich kein Lob derselben notwendig. Allein trotzdem preist er die Keuschheit, indem er ihr Wesen in überschwenglicher, rhetorischer Weise bestimmt, dann mit gleichem Wortschwall die ünkeuschheit aus-

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392 Caeoüiiui CTpriuiiui. 730.)

malt und das hässliche Bild der ünkeuschheit dem lieblichen der Keusch- heit gegenüberstellt. In der Keuschheit, fährt der Verfasser fort, sind drei Grade zu unterscheiden: der höchste ist die Jungfräulichkeit, der niederste die Ehe; zwischen beiden steht die freiwillige Enthaltsamkeit (in der Ehe). Das Oebot der Keuschheit ist alt, es ist so alt als das Menschengeschlecht; er begründet dies, soweit die Ehe in Betracht kommt, durch Stellen aus der hl. Schrift. Das Höchste bleibt aber doch die Virginität; es folgt ein rhetorischer Preis derselben. Nach dieser allge- meinen Betrachtung werden zwei leuchtende Beispiele für die Reinheit vorgeführt: der ägjrptische Joseph und Susanna; es wird erzählt, wie beide ihre Keuschheit vor den Anfechtungen bewahrten. Dann wird wie- derum in der bekannten rhetorischen Manier ihre That gefeiert. Der Ver- fasser kehrt wieder zur Betrachtung der Keuschheit zurück und legt dar, welch herrlichen Sieg der Mensch durch dieselbe über sich selbst feiert, und dass für diesen Sieg nur der feste Wille von uns notwendig ist; er setzt weiterhin auseinander, wie sich die Keuschheit zu bethätigen hat; er findet mit derselben die ängstliche Sorge um das Aeussere des Körpers und den Schmuck nicht vereinbar und verwirft die künstlichen Schönheits- mittel und den lästigen Putz. In eine Paränese läuft der Traktat aus; er verkennt nicht die grossen Gefahren, denen die Reinheit durch die Be- gierden des Fleisches ausgesetzt ist und bei denen der böse Feind seine Hand im Spiele hat, allein trotzdem soll der Mensch nicht verzagen und den Kampf mit dem Leibe mutig aufnehmen, für welchen der Verfasser eine Reihe von Verhaltungsmassregeln gibt.

Dies der Inhalt der Schrift, die nicht viele Gedanken, aber um so mehr Worte enthält. Auch dieser Traktat, der weder im Mommsenschen Ver- zeichnis noch in der Biographie des Pontius noch von Hieronymus und Augustin berührt wird, ist in der handschriftlichen üeberlieferung Cyprian zugeteilt. Allein was wir von der Autorschaft der Schrift „über die Schauspiele" sagten, gilt auch von unserem Sendschreiben, in dem nicht weniges auf denselben Verfasser hinweist. Es liegt eine andere Indi- vidualität als die Cyprians vor, gegen die besonders der Mangel wahrer Aktualität spricht; man hat nicht ohne Wahrscheinlichkeit an Novatian als Verfasser auch dieses Schriftstückes gedacht.

Zur Charakteristik der Schrift dienen die Schlnssworte: ego patica dictavi, quoniam non est prapositum volumina scribere, sed adlocutionem transmittere.

Die Autorschaft. Vor allem wird allgemein angenommen, dass der Verfasser der Schrift de spectaculis auch den Brief de hono pudicitiae verfasst hat; wir hahen dieselbe Situa- tion, dasselbe Verhältnis zu Tertullian, dieselbe rhetorische Bildung und dieselbe Sprache. In der Frage nach der Autorschaft; stehen daher die beiden Schriften auf gleicher Linie, und es war daher nur konsequent, dass Wölfflin, der für Cyprian als den Autor des Briefes de spectaculis eintrat, seinen Schüler Matzinger veranlasste, in der Schrift „Des hl. Thascius Caecilius Cyprianus Traktat de bono pudicitiae (Münchner Diss.), Nürnberg 1892' de bono

Sudicitiae auch auf Cyprian zurückzuführen. Andererseits müssen diejenigen, die dem Novatian e spectaculis zuteilen, dies auch bei de bono pudicitiae thun. Zuerst hat Weyman für beide Traktate die Autorschaft Novatians behauptet und, wie für de spectaculis, so auch für de bono pudicitiae (p. 744) sprachliche Parallelen mit den anerkannt echten Schriften Nova- tians gegeben. Es sollen einige Beispiele hier angegeben werden: De pud. c. 12 vitiorum sarcinas \\ Novat. epist. 86, 1 maeroris nostri .... sarcinam, c. 13 ruinae .... resarciuniur || epist. 80, 4 ruinös .... sarcirent, c. 2 ecclesiam aponsam Christi || de trin. 29 eeelesiae Christi sponsae. c. 3 bene sihi conscia {pudicitia) de pulchritudine \\ epist. 30, 1 bene sibi canseiua animus; de cibis Jud. c. 2 adhue sibi bene eonseios homines. Vermehrt ist das

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Gaeoilins Cyprianns. 731.) 393

sprachliche Material noch von Demmler, Theol. QnartalBchr. 76 (1894) p. 245; vgl. jetzt auch die Auag. der epist. de cibis Jndaicis von Landgraf und Weyman, Archiv fOr lat Leziko> graphie 11 (1900) p. 239. Mit Weyman (Bist Jahrb. 13 (1892) p. 747) mag noch daran erinnert werden, dass die ausgesuchte Höflichkeit, welche der Briefschreiber de bono pudi- citiae c. 2 an den Tag legt, auch c. 1 de cibis Jud. wahrgenommen wird. Da für de specta- culis Novatian jetzt allgemein als Autor angenommen wird, ist das Gleiche naturgemäss auch bei unserer Schrift geschehen, üeber den Widerspruch von Monceaux vgl. oben § 729.

Das Verhältnis der Schrift de bono pudicitiae zu Tertullians Schrift de pudicitia. Vgl. § 690 und Matzinger p. 31. Tertull. de pud. c. 1 pudicitia flos fnorum, honar eorporum, decor aexuum, itUegritaa aanguinii, fides generia, fundamentum sanctUatis II de bono pud. c. 3 pttdieitia est honor eorporum, ornamentum morum, sanetüas aexuum, .... fides generis, propugnaeulum pudoris, fona caatitaiia, Tertull. c. 1 pudicitia .... prtu» iudieium omnibua honae mentia || c. 12 aoUieüudo de pulehritudine mal<ie mentia iudicium eat,

Ueber das Verhältnis des Autors zu Cyprian vgl. Matzinger p. 7. Der Autor berücksichtigt besonders Cyprians de habitu virginum: Gypr. de hab. virg. 22 cum caatae peraeveratia et virginea, ängelia dei eatia aequcHea \\ de bono pud. c. 7 virginUaa aequat ae angelia. Cyp. c. 2 demua operam, ne quid immtmdum et profanum templo dei inferatur \\ pud. c. 12 ait natura eorporum libera nee divinia operibua inferatur via. Gypr. c. 14 lapiUia aut mar- garitia contexta aerie .... monilia inatituit, quibua cervicem quam feeit dbaeonderet \\ pud. c. 12 cervicea peregrinia lapidibua urgentur et (Aaconduntur, Doch vgl. auch Demmler p. 237.

Fortleben. Unser Brief ist benutzt von Zeno, Bischof von Verona (§949) lib. 1 tract. 4 de pudicitia ed. Giuliari, Verona 1883, p. 34; vgl. Weyman, Hist. Jahrb. 13 (1892) p. 748; A. Bigelmair, Zeno v. Verona, Münster 1904, p. 82. Weiterhin macht Weyman (ebenda 14 (1893) p. 331) noch auf eine Benutzung unseres Sendschreibens aufmerksam: .Der Autor des zweiten pelagianischen Briefes bei Gaspari, Briefe, Abhandlungen u. s. w. S. 21 § 6 hat den Satz qui hostem vicit, fortior fuit, aed aUero; qui libidinem repreaait, ae ipao fortior fuit wörtlich aus De bono pud. HS. 22, 8 H. herübergenommen.* Ueber das Ver- hältnis der 5. Predigt der Tractatus Origenis de libris ss. scripturarum zur Schrift be bono pudicitiae vgl. Haussleiter, Theol. Litteraturblatt 1900 p. 155.

Ueberliefernng. De bono pud. hat eine ganz andere Ueberlieferung als de spec- taculis; über dieselbe vgl. Soden, Texte und Untersuchungen N. F. 10, 3 (1904) p. 213.

Ausg. in Gorpus vol. 3 pars 3 p. 13.

731. De laude martyrii. Die Abhandlung hat die Form der Rede, sie wendet sich an die ^fratres carissimi'. Nach einem schwülstigen Ein- gang, der die Schwierigkeit der Aufgabe darlegt, gliedert der Autor das Thema in drei Teile, indem er zuerst das Wesen, dann die Bedeutung, endlich den Wert oder Nutzen des Martyriums darlegen will.^) Allein bei der Ausführung vermissen wir nur zu oft die streng logische Einhaltung dieser Disposition, indem die drei Teile nicht scharf voneinander abge- grenzt sind. Das Wesen des Martyriums wird in rhetorischer Weise durch eine Reihe lobender Prädikate bestimmt (c. 4— 12). Die Bedeutung des Martyriums wird besonders für die Jetztzeit anerkannt, da das Weltende drohe; es sei etwas Schönes, von den Bitterkeiten dieser Welt zur ewigen Herrlichkeit einzugehen (c. 13 18). Um den Nutzen des Martyriums dar- zuthun, wird eine grässliche, von antiken Elementen durchzogene Schil- derung der Hölle einer Schilderung des Paradieses gegenübergestellt. Die Märtyrer gehen durch das Martyrium in den Ort ewiger Freude ein (c. 19—24).

So sehr sich der Verfasser Mühe gibt, so weiss er uns doch nicht für seinen Stoff zu erwärmen. Die Rede kann weder von Cyprian noch von Novatian sein, ist aber dem dritten Jahrhundert zuzuweisen.

Abfassungszeit und Autorschaft. Genauere chronologische Anzeichen fehlen; es wird nur auf ein grosses Sterben, auf feindliche VerheemngeD hingewiesen (c. 8 p. 32 H.). Den Traktat kennt das Mommsensche Verzeichnis. Weiterhin steht fest, dass der in der Mitte des 4. Jahrhunderts lebende Lucifer von Calaris in seiner Schrift «moriendum esse

^) c. 4 quid ait, quantum ait, cui rei proait.

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Caeeilins Cyprianna. 732.)

pro dei filio* 901, 5) nnseni Traktat za Grande gelegt hat (vgl. Götz. Gesch. der cypr. Litt. p. 48). Nachdem froher Baronius und Bellarm in f&r die Echtheit eingetreten waren» iat anch in neuerer Zeit ein solcher Versuch gemacht worden (Götz p. 40). Allein nichts kann gewisser sein, als dass der Traktat nichts mit Cyprian m thon hat. Wer nnr einige Yertrantheit mit der cyprianischen Darstellung erworben hat, wird sofort fühlen, dass hier ein Schriftsteller von ganz anderem Charakter uns entgegentritt, ein Schriftsteller, der geschraubt, unklar, spi&findig und geschmacklos ist; vgl. z. B. c. 7: marte vUam condemnat, ut vitam morte custodiat und Rettberg p. 288. Der cyprianische Ursprung der Schrift ist jetzt wohl allgemein aufgegeben; dagegen will Harnack (Texte und Untersuchungen 13, 4 b, 1895) die Schrift Novatian beilegen und hftlt seine Ansicht trotz des Widerspruchs von Weyman (Litterarische Rundschau 1895 Sp. 831) u. a. (vgl. Harnack, Gesch. p. 897) aufrecht (Gesch. der altchristi. Litt. 2, 2 (1904) p. 404). Schon von rein philologischem Stand- punkt ans muss man der Hypothese Harnacks entgegentreten. Es Uegt eine unverkenn- bare Stildifferenz zwischen unserer Schrift und den echten Schriften Novatians yor; anch Harnack muss dieselbe anerkennen, hftlt sie aber durch den panegyrischen Charakter des Schriftstacks fOr gerechtfertigt Es ist richtig, dass die Gattnngsyerschiedenheit in der Regel auch einen verschiedenen Stil nach sich zieht; allein auch in dieser Verschiedenheit muss sich dieselbe Individualitftt klar abheben. Die Individualitftt Novatians wird aber nie- mand (trotz Archiv 11p. 553) in diesem Machwerk aufdecken können.

Ueber die Ueberlieferung vgl. Soden p. 214.

Ausg. in Corpus vol. 8 pars 3 p. 26; dazu textkritische Bemerkungen bei Mercati, Studi e documenti di storia e diritto 19 (1898) p. 349.

732. Ad NoYatianlun (gegen Novatians Ansicht über die lapsi). Das Schriftchen, das im Jahre 1477 zum erstenmal gedruckt wurde, ^) greift in den Streit über die Wiederaufnahme der lapsi ein; es wendet sich an Novatian und seine Anhänger, die bereits ausserhalb der Kirche stehen, ihre Gemeinschaft aber für die rechtmässige Kirche halten. >) Die unheil- volle Lage der Schismatiker beschäftigt zuerst unseren Schriftsteller; er fuhrt die Kirche unter dem Bild der Arche vor und deutet den von Noe ausgeschickten und nicht mehr zurückgekehrten Raben als ein Symbol der Schismatiker. Auch die Taube und ihre dreimalige Aussendung wird alle- gorisch erklärt. Die Taube, die keine Ruhestätte für ihren Fuss fand, versinnbildlicht unserem Autor die lapsi. In der ersten und zweiten Aus- sendung findet er einen Hinweis auf die zweifache Verfolgung der Christen in seiner Zeit; in der ersten, der decianischen, seien die lapsi zu Fall ge- kommen, bei der zweiten hätten sie sich wieder aufgerichtet und ihren Glauben standhaft bekannt. Dann geht der Traktat auf die Streitfrage über, ob die lapsi Verzeihung erhalten können. Novatian hatte dies ge- leugnet und sich hierbei auf die Schriftstelle berufen: Wer mich verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater. Die Anwendbarkeit der Stella auf die Sache der lapsi sucht der Verfasser dadurch zu beseitigen, dass er sagt, sie bezöge sich nur auf das letzte Gericht, in dem Christus jene Worte zu den Häretikern und Schis- matikern sagen wird; diese sind es, die Christus verleugnet haben. Aber der Hauptvorwurf, den der Anonymus den Novatianern macht, besteht darin, dass sie die Schriftstellen, welche die Barmherzigkeit Gottes kund thun, mit Stillschweigen übergehen. Solche Stellen werden in reicher Zahl angeführt und mit entsprechenden Bemerkungen, Anreden >) an No- vatian und Schmähungen begleitet. Besonderes Gewicht wird natürlich auf die Reue der Gefallenen gelegt.^) Auch das wird stark betont, dass

») Vgl. Hartel, Ausg. 3 p. LXXIH. *) Interessant ist der Satz (c. 1): in qua domo si perseverasses, Novatiane, vas foraitan

et pretiosum fuisses,

>) Z. B. non Ugisti (c. 13).

^) Novatian hatte gesagt (c. 13):

paeni'

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CaecUina Cyprianiui. 732.)

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Novatian früher, solange er der Kirche noch angehörte, über die strittige Frage andere Ansichten geäussert habe; der Verfasser scheut selbst einen Vergleich Novatians mit Judas nicht. Es werden neue Stellen gegen Novatian vorgeführt und die Aufforderung zur Beue und Busse ange- schlossen. Der Traktat ist unvollständig.

Von Cyprian kann die Schrift nicht herrühren. Von vornherein ist es nicht die Art Cyprians, sich mit Schismatikern in Erörterungen einzu- lassen. Dann decken sich die in dem Traktat ausgesprochenen Ansichten nicht völlig mit den cyprianischen, da die Rücksichtnahme auf die den lapsi gegenüber zu beobachtende kirchliche Strenge neben der Milde fehlt. Auch in der Composition zeigen sich zwischen unserem Verfasser und Cyprian Diskrepanzen; so ist das lange Verweilen bei der Taube kaum nach Cyprians Art.^) Endlich ist der Bibeltext Cyprians ein anderer als der unseres Anonymus. >) Rührt die Schrift auch nicht von Cyprian her, so fällt sie doch in seine Lebenszeit; denn sie ist nach 253 und vor 257/58 abgefasst. Auch das steht fest, dass wir das Schreiben eines Bischofs vor uns haben ; ob es aber von einem römischen oder einem anderen italischen Bischof, ob es von einem afrikanischen Bischof herrührt, bleibt ungewiss

Vorbilder. Der Verfasser hatte TertaUiana Schrift de praeacriptione haeret. ge- leaen; vgl. Tert. c.42: Ua fit, ut ruinaa faeilius aperentur stantium aedificiorum quam ex- struetionea iaeentium ruinarum nnd Adv. Nov. c. 13 qui in ruinä faeüiu8 aedificatorum stantium aptratur, quam in ttruetUme iaeentium ruinarum ; c. 4 qui lupi rapacea, nisi sensus et Spiritus subdoli, ad infestandum grtgem Christi intrinseeus deliteseentes und c. 14 sub peüibus avium rapaces lupos, qui sunt isti rapaces lupi, nisi sensu subdolo conspirantes ad infestandum gregem Christi; c. 8 Saul bonus prae ceteris livore postea evertitur mit c. 14 Saul nie bonus praeter cetera postea livore evertitur. Merkwürdig ist die grosae Ah- h&ngigkeit dea Verfaasera von Cypriana Schrift de unitate, die er „aoawendig gelernt zu haben acheint* (Harnack, Texte etc. p. 54). Cypr. de unitate c. 17 non tarnen nos mO' veat aut turbet muUorum nimia et abriipta perfidia \\ Ad Nov. c. 1 nos .... non moveat aut turbet haeretiei istius perfidi abrupta dementia; c. 21 fidem primam perfidia posteriore muiaverit \\ c. 8 primam fidem vestram perfidia posteriore .... mutastis; c. 27 excitemus nos quantum possumus, dileetissimi fratres, et somno inertiae veteris abrupto ad observanda et gerenda domini praeeepta vigilemus \\ c. 16 excitemus itaque nos quantum possumus, fratres dileetissimi, et abrupto inertiae et seeuritatis somno ad observanda domini praeeepta vigilemus; vgl. die Beispielaammlung bei Harnack p. 85 nnd Romhold p. 577. Aber aucn über andere Schriften Cypriana eratreckt aich die Nachahmung des Verfaaaera; vgl. Harnack p. 49; Rom- bold p. 579. Ueber die Beziehungen dea 55. Briefea vgl. Harnack p. 58; Rombold p. 580.

Abfaaaungazeit und Autorachaft. Der Verfaaaer apricht (c. 6) von zwei Verfol- gungen, von einer prima in qua qui lapsi sunt victi eedderunt und von einer secunda in qua hi ipsi qui eeciderunt vietores extiterunt; er ffthrt fort: nulli enim nostrum dubium vel incertum est .... iUos qui prima aele id est Deciana persecutione vulnerati fuerunt hoa postea id est secundo proelio ita fortiter perseverasse, ut contemnentes edicta saecularium principum hoc invietum haberent, quod et non metuerunt exemplo boni pastoris animam suam tradere, sanguinem fundere nee uUam insanientis tyranni saevitiam recusare. Deut- lich werden hier zwei voneinander geachiedene Chriatenverfolgungen bezeichnet. Die erste Verfolgung nennt der Verfaaaeri es ist die des Decius; die zweite kann daher nur die des Gallus und Volusianua sein. Da der Traktat in einer Friedenszeit geschrieben ist (was Gra- biach p. 275 dagegen vorbringt, ist von Harnack (Gesch. der iJtchristl. Litt. 2, 2 p. 552) gründlich widerlegt worden), fftllt die Schrift nach der zweiten Verfolgung, die im Spät- sommer des Jahres 258 ihr Ende erreicht hatte (vgl. Harnack, Texte und Unters. 13, 1 p. 5 Anm. 2). Andererseits muas aber auch die Monographie vor der valerianischen Ver- folgung liegen, also vor 257/58. Somit ist fOr die Abfassungszeit daa Intervallum 253—257/58 anzuaetzen. Dass der Verfasser mit der novatianischen Gemeinde in örtlichem Zusammen-

tentia lapsorum vana nee polest eis proficere ad salutem,

>) Rettberg p. 285.

*) Harnack, Texte u. Untere. 13 p. 59; Haussleiter, Theol.Litteraturbl.1900p.521.

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396 Caeoilins CTprianns. 783.)

hang Btond, scheint mir sicher zu sein; ob wir deshalb gerade an einen römischen Bischof mit Aosschluss eines jeden anderen italischen su denken haben, ist mir doch zweifelhaft, wenngleich fOr Sixtos manches geltend gemacht werden kann.

Geschichte der Frage. Es war eine Vermutong Harnacks (Gesch. der altchristl. Litt 1 p. 751), dass möglicherweise Reticios, Bischof von Auton, der Verfasser der Schrift sei, da von ihm bei fiieronym. de vir. ill. 82 erwähnt werden: commetUarii in Canticum Cantiearum et aliud grande volumen adversum Novatianum. Diese Yermutang ist un- haltbar: 1. weil der Verfasser sicherlich ein Zeitgenosse Cyprians war, Reticius aber zur Zeit Constantins lebte; 2. weil Hieronymus von einem grande volumen spricht; unser Traktat ist zwar unvoUstftndig, allein soweit wir sehen können, ist nicht viel verloren gegangen, da in der Schrift bereits der Schluss erkennbar vorliegt. Auf einen anderen Boden wurde die Frage nach der Autorschaft der Schrift durch die scharfsinnige Untersuchung Harnacks, Eine bisher nicht erkannte Schrift des Papstes Sixtus II. vom Jahre 257/8 (Texte und Unter- suchungen 13. Bd. Heft 1, 1895) gestellt. Durch innere Kriterien und ein ftnsseres Zeugnis sucht er die Autorschaft des Papstes Xystus (Sixtus II.) wahrscheinlich zu machen. Allein was die inneren Kriterien anlangt, vermisst man doch in dem Traktat irgend einen ausschlag- gebenden Hinweis auf die Autorität des römischen Bischofsstuhls, welcher andere Bischöfe von der Autorschaft ausschlösse. Das äussere Zeugnis wird aus dem sog. Praedestinatus c. 38 gewonnen und lautet: Contra hune [Nov€Uum) beatue Xystus martyr et episeopus et venerabilis Cyprianus martyr Christi, tune Carthaginiensis pontifex, scripsit contra Novatum librum de lapsiSf quod possint per patnUentiam reeuperare gratiam quam labendo perdiderant, quod Novatus adserebat fieri omnino non posse. Leider ist der Autor so unzuverlässig, dass es immer bedenklich ist, diese allerdings merkwürdige Notiz aU Zeugnis für die Autorschaft des Xystus zu verwerten. Der Hypothese Harnacks trat bei R. Geig es, Zeitschr. für Kirchengesch. 25 (1904) p. 190 Anm. 1, dagegen haben ihr widersprochen z.B. Jttlicker, TheoL Litteraturzeitung 1896 Sp. 20; Funk, Theol. Quartalschr. 1896 p. 691; Lttdemann, Theol. Jahresber. 1901 p. 304. Auch v. Soden (Texte und Untersuchungen N. F. 10, 3 (1904) p. 216) nimmt, trotzdem ihm die Ueberlieferung nach Rom zu führen scheint, doch nur die Möglichkeit der Autorschaft des Sixtus an. In eingehender Darlegung nimmt Benson (Cyprian bis lifo, bis times, bis work, London 1897, p. 557) in einem eigenen Exkurs Stel- lung gegen Harnack, der wiederum in den Texten und Untersuchungen N. F. 5, 8 (1900 j p. 116 durch Widerlegung Bensons seine Hynothese aufrecht zu halten sucht. Im Gegen- satz zu Harnack traten noch andere Versuche auf, die Frage der Autorschaft zu lösen; 80 wurde vonRombold, Ueber den Verfasser der Schrift Ad Novatianum (Theol. Quartalschr. 82 (1900) p. 546) Cyprian als Verfasser hingestellt. Allein, wie bereits aus unserem Texte hervorgeht, ist die Autorschaft C^rprians rein unmöglich. Auch die sklavische Abhängigkeit des Anonymus von Cyprian verbietet, an den letzteren als Verfasser zu denken. Nelke (Die Chronologie der Korrespondenz Cyprians etc., Thom 1902, p. 163) ist unserer Frage ebenfalls näher getreten und zu folgendem Resultat gelangt (p. 166): «Die Schrift Ad Nova- tianum ist sehr wahrscheinlich von dem römischen Bischof Cornelius im Jahre 252 vor ep. 59, vielleicht gar vor ep. 57, verfasst worden.* Andere Autoren begnügen sich damit, nur die Zeit und Heimat des Anonymus festzulegen; so sagt Benson, Cyprian p. 563: «I believe that if this fragment (which does not present many points to lay hold of) is not an historic and theological study but a book genuinely addressed to Novatian, it is the work of a responsible bishop in or about Rome." Bezüglich des Autors vermutet Benson (p. 564), es könnte dieser Cornelius sein oder auch ein anderer Bischof in der Nähe Roms. Ueber das Missverständnis von Hieronym. de vir. ill. 66, durch welches Eras- mus auf die Autorschaft des ComeHus kam, vgl. Benson p. 564 Anm. 1; Grabisch p.280. Monceaux, Bist. litt. 2 p. 89: „L'opuscule a donc öt^ ^crit, vers la fin de 253, par nn övdque africain, qui, suivant Texemple de Cyprien et des conciles de Carthage, allait com- battre le Novatianisme jusqu'ä Rome." Nach Monceaux ist unser Traktat von J. Grabisch, Die pseudocyprianische Schrift Ad Novatianum; ein Beitrag zur Gesch. des Papstes Cornelius (Sdraleks Kirchengeschichtl. Abhandlungen 2 (Breslau 1904) p. 259), erörtert worden; am Schluss seiner Untersuchung spricht er sich folgendermassen aus (p. 279): ,Es ergibt sich mit höchster Wahrscheinlichkeit^ fast Gewissheit, dass die Schrift Ad Novatianum vom römischen Bischof Cornelius an (sie!) seine Gemeinde Ende des Jahres 252 oder Anfang 253 (ersteres ist wahrscheinlicher) verfasst ist"; vgl. dagegen Bardenhewer, Litterar. Rund- schau 1904 Sp. 332; Weyman, Deutsche Litteraturzeitung 1904 Sp. 1743.

Ueberlieferung. Ueber die Ueberlieferung, welche mit der Schrift de bono padi- citiae parallel geht, vgl. v. Soden, Texte und Untersuch. N. F. 10, 3 p. 216.

Ausg. Der Traktat ist zuerst veröfifentlicht worden in der Editio Daventriensis der Werke Cyprians, jetzt im Corpus vol. 3 pars 3 p. 52.

733. De rebaptismate (über die Wiedertaufe der Häretiker). Merk- würdig ist, dass auch diese Schrift in der Ueberlieferung den Namen

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CaeoilinB Gyprianna. 783.) 397

Cyprians trägt; die Autorschaft Gyprians ist aber gänzlich ausgeschlossen, da sich der Traktat sogar gegen ihn wendet. Es handelt sich um eine kirchliche Streitfrage, ob die von Häretikern oder Schismatikern Getauften bei ihrer Aufnahme in die Orosskirche von neuem getauft werden sollen.^) Der Autor ist im Gegensatz zu Cyprian der Ansicht, dass die Taufe der Häretiker als gültig anzusehen sei. Seine Ansicht stützt der Verfasser durch eine sehr eigentümliche Unterscheidung der Wassertaufe und der regelrecht durch Handauflegung des Bischofs vollzogenen Geistestaufe. Wir können keinen anderen Taufstreit namhaft machen, in den unsere Schrift passen würde, als den zur Zeit des Papstes Stephanus und Gyprians ausgebrochenen über die Gültigkeit der Eetzertaufe. Cyprian wird, ohne genannt zu werden, persönlich angegriffen; die Schrift ist also vor dem Tode Gyprians verfasst. Der Autor ist allem Anschein nach ein afrikani- scher Bischof.

Ueber den Inhalt der Schrift Tgl. J. Ernst, Zeitechr. fOr kathol. Theol. 19 (1895) p. 241. Die von dem Verfasser unserer Schrift entwickelte Theorie wird von Ernst (Zeitschr. für kathol. Theol. 24 (1900) p. 425) znsammengefasst nnd gegen A. Beck, Der liber de rebaptismate und die Taufe; sind Kap. 16—18 echt? (Der Katholik 80 (1900) 1 p. 40), der die Kap. 16—18 als interpoliert erachtet, und gegen Lttdemann (Theol. Jahresber. 1898 p. 208) verteidigt. Vgl. Th. Zahn, Gonunentar zum Ev. des Matthäus, Leipz. 1908, p. 24; A. Beck, Eirchl. Stud. und Quellen, Amberg 1903, p. 1.

Abfassungszeit und Entstehungsort. Zuerst hat Ernst (Zeitschr. für kathol. Theol. 20 (1896) p. 193, p. 360) die Zeit- und Ortsverhältnisse der Schrift methodisch unter- sucht, üeber die Entstehungszeit äussert er sich also (p. 244): , Unser Traktat muss zwi- schen dem 72. und 73. Brief Gyprians, bezw. zwischen der 2. und 8. karthagischen Synode, und da die 2. Ketzertaufsynode zu Ostern 256, frühestens im Herbst 255, die 3. kartha- gische September-Synode aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahre 256 stattgefunden hat, zwischen Herbst 255, bezw. Ostern 256 und 1. September 256 verfasst sein." Ueber den Entstehungsort gibt er die Ansicht kund (p. 251), dass der Traktat in Mauretanien ent- standen sei. -Den Ernstschen Deduktionen tritt W. Schüler, Der pseudocyprianische Traktat de rebaptismate nach Zeit und Ort seiner Entstehung untersucht, Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. N. F. 5 (1897) p. 555 (zugleich als Marburger Diss. erschienen) entgegen und stellt als Resultat seiner Betrachtungen folgenden Satz auf (p. 606): »Der Traktat de rebaptismate ist von einem unbekannten Bischof mit novatianischen Grundsätzen in dei^ Gefallenenfrage im Jahre 256, bald nach der karthagischen Septembersynode, in Italien verfasst worden.* Nach beiden Seiten hin verteidigte gegen Schüler seine Ansicht Ernst, Hist. Jahrb. 19 (1898) p. 499 (falsch 899), p. 787. Neuerdings hat auch L. Nelke, Die Ghronologie der Korrespondenz Gyprians und der pseudocyprianischen Schriften ad Nova- tiannm und liber de rebaptismate, Thom 1902, die Frage behandelt und seine Ansicht über die Zeit des Traktats mit folgenden Worten znsammengefasst (p. 200): «Der pseudocypria- nische Traktat «Liber de rebaptismate» ist nach ep. 73 und ep. 74, vieUeicht kurz vor «Sent. episcop.» und ep. 75 (ohne indess in «Sent.» und ep. 75 berücksichtigt zu werden), wahrschein- licher aber erst nach «Sent. episcop.» im Jahre 255 oder später (aber nicht nach 258) ent- standen* ; vgl. auch Beck p. 58. Es ist schwer, hier eine sichere Entscheidung zu treffen, aber fest steht, dass unsere Schrift in den Taufstreit gehört, der zur Zeit Gyprians ausgefochten wurde, und dass ihre Abfassung in die Lebenszeit Gyprians fällt; denn onne ihn zu nennen, greift sie ihn persönlich an: c. 1 übt ntUlua cUitu fructua reperiatur nisi hie aolm, ut unu8 homo, quicumque ille e$t, magnae prudentiae et eonstantiae eaae apud quosdam levea homines inani gloria praedicetur et haereticorum stupare praeditua, quibus hoc unicum perditionia aolaeiutn eat, ai non aoli peccare videantur, errarea et vUia univeraarum eceleaiarum cor^ rexiaae apud aimiUimoa aui et comparea eelebretur; vgl. c. 3, c. 4. Auf den eleganten Stil Gyprians wird angespielt c. 10: aed non tarn ornate^ ut tu, et compoaite iati quoque aint' pliciorea hominea myaterium fidei tradant. Weiterhm ist ungemein wahrscheinlich, dass Gyprian epist. 73, 3 mit den Worten noa non detnua atuporem haereticia patrocinii et conaenaua noatri, et libenter ac prompte obtemperant veritati den Vorwurf der Schrift (c. 1) haereticorum atupore zurückgibt; vgl. Ernst, Hist Jahrb. 1898 p. 514. Ebenso wahr- scheinlich ist, dass Gyprian epist. 73, 8 mit apud noa non nova aut repentina rea eat, ut

^) Ygl. BensoUy Gyprian bis life, bis times, bis work, London 1897, p. 381.

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Caeoilins Cyprianna. 784.)

bapHzandos censeamtu eos, qui ab haereticis ad eceUaiam veniunt hindentet auf de rebapt. c. 3 novum quid inducU und c. 6 adveraua priaca cormdta past tot saeciUorum tantam seriem nunc primutn repente ae sine ratUme insurgere.

Der Autor des Traktates. Gennadiua de vir. ill. c. 27 (p. 72 Bichardson) ürsinus, homo Romantu, scripsU adversum eos qui rebaptizandos haeretieos ctecernunt, docens nee legitimum nee deo dignum, rebaptizari ülos qui in nomine simplicüer Christi vel in nomine patris et filii et apiritus saneti, quamvis pravo sensu, baptizantur, sed post sanctae trini- tatis et Christi simplieem confessionem suffieere ad saltäem manus inposüionem catholiei sacerdotis. Mit diesen Worten ist der Inhalt der ScHrift de rebaptismate deutlich gekenn- zeichnet; vgl. Ernst, Zeitschr. fftr kathol. Theol. 1896 p. 205; Schttler, Zeitschr. f&r wissen- schaftl. Theol. 1897 p. 607; Czapla, Gennadins als Litterarhistoriker (Eirchengeschicbtl. Stud. 4. Bd. 1. Heft (1898) p. 66). Es fragt sich, ob Zeit und Ort auf den Verfasser un- seres Traktats passen. Die Zeit ist nicht möglich, da Gennadius den Ürsinus unter die Schriftsteller des 4. und 5. Jahrhunderts einreiht, der Schriftsteller unseres Traktats aber sicher dem 3. Jahrhundert angehört; über den Entstehungsort gibt einige Andeutungen der Beisatz homo Romanus. Allein znnftchst ist zu bemerken, dass in manchen ELandschriften statt der Worte homo Romanus gelesen wird monachus; dieser Beisatz würde über die Heimat keinen Aufschluss erteilen, aber indirekt eine Zeitbestimmung, die wieder weiter hinabführt, als wir für den Traktat annehmen können; auch steht fest, dass der Verfasser kein Mönch, sondern ein Bischof gewesen ist (c. 4 und 10). Die andere Lesart homo Ro- manus erzeugt ebenfalls eine Schwierigkeit, da, wie wir glauben, hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Schrift in Afrika entstanden ist (vgl. Monceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chrötienne 2 (Paris 1902) p. 91). Sonach sind die Angaben des Gennadius über Zeit und Heimat für uns nicht verwendbar. Es bliebe also nur noch übrig, den Namen ürsinus festzuhalten und anzunehmen, dass Gennadius zwei ürsini, einen des 3. und einen des 4. oder 5. Jahrhunderts miteinander verwechselte. lieber Sixtus II. als Vf. vgl. Beck p. 74.

Ueberlieferung. Die Schrift wurde im Jahre 1648 zuerst von N. Rigaltius ver- Öfifentlicht. Zu Grunde lag ein Apographon, welches Sirmond nach einem cod. Bemensis von der Schrift gemacht hatte; auch Bai uze hatte den Codex verglichen. Dieser Codex, in dem de rebaptismate neben Cyprians epist. 74 stand, ist zur Zeit verschollen. Eine jüngere fs. XVI/XVIl) Abschrift liegt noch vor, cod. Vaticanus Eeg. 324; vgl. J. Ernst, Zeitschr. ftlr kathol. Theol. 22 (1898) p. 179.

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 3 p. 69.

734. Adversus aleatores (gegen die Wttrfelspieler). Ein Bischof ist es, der in dieser Schrift zu seinen Gläubigen spricht. Er beginnt da- mit, dass er es als eine Obliegenheit seines bischöflichen Amtes hervor- hebt, über die ganze Gemeinde zu wachen, besonders erscheine dies an- gesichts des vermessenen Treibens gewisser Leute notwendig. Um dar- zuthun, dass Nachlässigkeit und übel angebrachte Milde für ihn die schwer- sten Folgen nach sich ziehen werden, geht er in breiter Weise auf die Pflichten, die dem Episkopat auferlegt sind, ein. Der Bischof ist der Hirt seiner Herde, er ist Schatzmeister und Verwalter des Evangeliums; er muss den Geboten des Herrn gemäss gegen die Sünder einschreiten. Der Versuchungen, die der böse Feind vornimmt, um die Christen von dem rechten Pfad abzulenken, sind viele. ^) Zu denselben gehört auch das Würfelspiel. Hier ist der Teufel besonders erfolgreich beim Werk. Der Bischof findet es ungeheuerlich, dass die Hand, die von menschlicher Sünde befreit und zum Opfer des Herrn zugelassen wurde, die sich zum Preis Gottes im Gotteshaus erhebt und die das Zeichen des Kreuzes macht, ja die göttlichen Mysterien vollzieht, sich vom Teufel umgarnen lässt und, in- dem sie nach dem Würfelbrett langt, sich selbst verdammt. Am Würfeltisch finden wir die unsinnigste Leidenschaft, den Meineid, Reden voll Schlangen-

quium falsum, invidia, extollentia, mdUdiC' tum, error) vgl. Harnack, Texte etc. 5. Bd. Hft. 1 (1888) p. 86; Fank, Bist. Jahrb. 10 (1889) p. 18.

^) Ueber den Lasterkatalog c. 5 {idolo- latria, moeehiae, furta, rapinae, avaritiaf fraus, ebrietas, impatientia, aduUeria, homi- cidia, zelus, perfidia, falsa testimonia, elo-

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CaeoUiuB Cyprianna. 734.) 399

gift; Streit, Zank, wilde Oier machen sich hier breit. Der Würfelspieler vergeudet die Zeit und verliert Hab und Out, den Schweiss seiner Vor- fahren; er vergeht sich gegen das Gesetz und setzt sich seiner Verurtei- lung aus. Der Spieler frönt in der Regel auch zugleich der Unzucht und wütet so in doppelter VP'eise gegen sich. Nachdem der Verfasser mit so heftigen Worten die Nachteile des Würfelspiels dargethan hat, geht er auf den Ursprung desselben über. Der Erfinder war, erzählt er uns, ein ge- lehrter Mann, der auf Anregung des Teufels dieses Spiel ersann. Da er nun auch zu göttlichen Ehren gelangen wollte, Hess er seine Statue mit dem Würfelbrett im Busen anfertigen und seinen Namen beisetzen, um sich so als Erfinder des verderblichen Spieles zu verewigen und zugleich den Spielern eine Klassenbezeichnung zu geben. ^) Aber noch mehr, die Statue wurde vervielfilltigt, und der Erfinder verlangte, dass jeder Spieler vor dem Spiele der Statue ein Opfer darbringe. So wurde der böse Mensch auch noch ein Gegenstand göttlicher Ehren. Aus dieser Darlegung ge- winnt der Bischof seine Hauptwaffe gegen das Würfelspiel; wer spielt, kann er jetzt sagen, treibt Götzendienst und verfällt der dafür angedrohten Strafe; er ist kein Christ mehr, sondern Heide, er hat keinen Anteil mehr an Christus, sondern gehört dem bösen Feinde an. Wiederum benutzt der Autor die Gelegenheit, das Unheilvolle des Würfelspiels vorzurücken. Auch das Moment wird noch hervorgehoben, dass das Spiel die Leiden- schaft immer stärker anfacht. Der Spieler, fahrt unser Autor fort, be- geht ein Verbrechen gegen Gott, und für ein solches gibt die hl. Schrift keine Nachsicht. Zum Schluss mahnt der Bischof, das Geld, das man sonst dem Spiel geopfert hätte, lieber auf den Tisch des Herrn niederzulegen und an die Armen zu verteilen. Nicht dem Spiele, sondern der Kirche soll der Christ leben, durch gute Werke soll er sich Schätze im Himmel sammeln, durch Almosen und Gebet soll er sich Vergebung der Sünden erwirken.

Die Schrift hat die Form einer Mahnrede; ob sie wirklich gehalten, oder ob die schriftliche Darstellung statt der mündlichen von vornherein gewählt wurde, lässt sich nicht mehr eruieren, ist auch ganz gleich- gültig. Ihr Verfasser war im Schriftlatein nicht so bewandert, um es anwenden zu können; er ist, wie die Satzbildung zeigt, in der schrift- lichen Darstellung noch ungeübt; er kennt nur das vom Volke gesprochene Latein. Dass die Schrift nicht von Cyprian herrühren kann, zeigt selbst eine oberflächliche Vergleichung. Der ehemalige Rhetor Cyprian würde niemals zum Vulgärlatein gegriffen haben. Wer der Bischof war, lässt sich nicht mehr ermitteln, und alle Versuche, ihn namhaft zu machen, sind fehlgeschlagen; nur soviel lässt sich mit Wahrscheinlichkeit behaupten, dass er eilT römischer Bischof, möglicherweise sogar ein schismatischer war. Darüber, dass die Mahnrede in die Zeit nach Cyprian fallt, herrscht jetzt fast allgemeine Uebereinstimmung.

Titel der Schrift. Pie üeberliefening führt auf de äleatanbfM; sinngemässer ist aber ad cdecUares oder <idver8U8 äleatores.

^) Der Erfinder, den sich der Verfasser denkt, ist wohl Palamedes. Die Spieler mflflsten also Palamedei heissen.

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400 CaeoUiiui CypriEiiaa. 734.)

AbfaBsnngszeit. Da vonGyprian die Schrift schon wegen des VnlgSrdialekts, dessen sie sich bedient, nicht verfasst sein kann, entsteht die Frage, ob sie vorcyprianisch oder nachcyprianisch ist Jetzt wird fast allgemein angenommen, dass sie in die Zeit nach Cyprian fUIt; denn sie steht in sichtlicher Abhängigkeit von dem karthagischen Bischof; vgl. Wölfflin, Archiv f&r lat Lexikographie 5 (1888) p, 499; vg^. aach das Vorwort za Miodonskis Ausgabe, wo es p. 9 heisst: .Der Anonymus hat nicht nor sein Latein bei Cyprian gelernt und sich an diesem Muster gebildet, er verdankt auch einen grossen Teil seiner Bibelkenntnis der Lektüre seiner Schriften.* Treffende Parallelen im sprachlichen Ausdruck zwischen dem Anonymus und Cyprian bringt Miodonski, Ausg. p. 26. Das reichhaltigste Material wird in der Löwener Ausgabe p. 61 101 geliefert. Ueber die Ab- hängigkeit des Anonymus in den Bibelstellen von Cyprian vgl. Haussleiter, Theol. Lit- teratcurblatt 1889 Nr. 5 und Miodonski p. 30. Ueber die Berflhrungen zwischen der Schrift CypritJiB 'de habitu virginnm' und dem Anonymus 'ad versus aleatores' vgl. Hanssleiter, Comment Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 386.

Die Persönlichkeit des Autors, c. 1 et quoniam in nohis divina et paiema pietas apoetolattu dttcatum conttdü et vieariatn dotnini sedem caelesH dignaHone ordmaoü, et oriffinem authentici apostolaius, 8%^er quem Christus fundavit (et) ecclesiam, in superiare nostra (so schreibt Harnack mit D; nostro T Q M) portamua accepta simul potestate solvendi uc ligandi et cum ratione peccata dimittendi: scUutari doctrina admonemur, ne dum delinquentibus adaidue ignoscimus, ipei cum eis pariter torgueamur. Aus diesen Worten wird man schliessen müssen, dass der Verfasser ein rOndscher Bischof ist; was Funk p. 216 dagegen vorbringt, scheint nicht durchschlagend zu sein. Sanday (Claasical Review Mftrz 1889) und Miodonski (p. 39) vermuten als diesen rOnüschen Bischof den Papst Melchiades (Miltiades 310—314). Die Worte c. 10: nam quod delicti in deum ntUla fit exctMcUio nee indulgentia uUa et nemini venia datur, in evangelio dominus didt (Matth. 12, 31) deuten, wie es scheint, auf einen Rigorismus, der in der Zeit nach Cyprian nicht mehr in der römischen Kirche, sondern nur in einer schismatischen möglich war. Demgemfiss denkt Hilgenfeld (Zeitschr. fQr wissenschafü. Theol. 82 (1889) p. 509) an einen römischen novatianischen Bischof und G. Morin (Revue Bön^ctine 1891 p. 234) an einen donatistischen römischen Bischof.

Geschichte der Frage. Nachdem Pamelius in seiner Ausgabe des Jahres 1568 die Schrift f&r nichtcyprianisch erklärt und irgend einem römischen Bischof zugeteilt hatte, blieb sie Jahrhunderte hindurch ziemlich unbeachtet. Eine Abhandlung Harnacks: Der pseudocyprianische Traktat De aleatoribus, die älteste lateinische christliche Schrift, ein Werk des röm. Bischofs Victor L (saec. U) in Texte und Untersuchungen Bd. 5, Heft 1 (1888) lenkte die Aufmerksamkeit auf sie und rief eine grosse Litteratur hervor. Die Meinungen der Gelehrten fiber Abfassungszeit, Ort der Entstehung und Verfasser gingen aber stark auseinander. Die Ansicht, dass die Schrift mit der Ueberlieferung als ein Produkt Cyprians anzusehen sei, fand nur eine vereinzelte Vertretung durch J. Langen, Hist. Zeitschr. 61 (1889) p. 481 (vgl. auch Deutscher Merkur 1889 Nr. 5). Auch die Hypothese Hauss- leiters (Theol. Litteraturblatt 1889 p. 41, n. 49, p. 225; Gott. gel. Anz. 1898 p. 363), dass die Schrift von dem römischen Bekenner Celerinus, einem geborenen Afrikaner (250/51) her- rühre, also zu Lebzeiten Cyprians geschrieben sei, fand keinen Anklang. Die Gelehrten teilten sich in zwei Heerlager; die einen plaidierten für den vorcyprianischen Ursprung der Schrift, die anderen fttr den nachcyprianischen. Vertreter der ersteren Ansicht sind P. V. Hoensbroech, Die Schrift de aleatoribus als Zeugnis für den Primat der röm. Bischöfe (Zeitschr. für kathol. Theol. 14 (1890) p. 14); J. M. Minasi, L' Opuscolo «contra Aleatores» scritto da un Pontifice romano del secondo secolo, testo e note (La Civilta cat- tolica Serie 15 vol. 2 (1892) p. 469), welche sich für Victor als Verfasser aussprechen, A. C. Mc Gif fort, Presbyt. Review Januar 1889, der Callistus als Verfasser annimmt, W. Haller, WOrttemberger Theol. Stnd. 10 (1889) p. 191, der vielmehr dessen Gegner Hippolytus als Verfasser haben will, endlich A. Schoene (Die Weltchronik des Eusebius, Berl. 1900, d. 197), der an den vorletzten Vorgänger des Victor, an Bischof Soter, denkt. Wenn Minasi (p. 486) zum Beweise des hohen Alters der Schrift geltend macht, dass in c. 4 aus einem verlorenen Brief des Apostels Paulus (1 Corinth. 5, 9) ein Citat gegeben sei, so ist diese Ansicht wider- legt von C. Callewaert, Une lettre perdue de S. Paul et le ,,De aleatoribus", Supplement ä retude critique snr Topuscule .De aleatoribus" etc., Löwen 1898, der das Citat richtig auf Hermas bezieht. Zahlreicher sind die Gelehrten, welche den nachcyprianischen Ursprung der Schrift statuieren. Wir haben bereits an anderer Stelle Wolf flin, Miodonski, San- day, Hilgenfeld und Morin genannt; wir fügen noch hinzu: F. X. Funk, Kirchen- geschichtl. Abb. und Untersuchungen 2 (Paderborn 1899) p. 232, der die Schrift im 3. Jahr- hundert, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte, geschrieben, die Abfassung in Rom für mög- lich, aber nicht für erwiesen erachtet (vgl. auch p. 234); Monceaux (ffistoire litt^raire de TAfrique chr^tienne 2 (Paris 1902) p. 115), der als Verfasser einen afrikanischen Bischof

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Gaeoilinfl CypriannB. 735). 401

ans der Schale Cyprians bixiBtellt. Aber am intereasanteBten ist, daas jetzt auch Harnack (Geach. der altchnstl. Litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 879) daa Werkchen in die nachcyprianiBche Zeit veraetzt; als seinen Verfasser yermatet er einen novatianischen römischen Ji^chof. Auch die Löwener Theologen (Ansg. p. 54, p. 59, p. 60), sowie De Bossi (BnU. di arch. cxist 1891 p. 28) and Th. Zahn (Gesch. des nentestamenÜ. Kanons 1, 1 (Erlangen 1888) p. 346) denken an einen rOmischen Bischof ans der nachcrprianischen Zeit. Die Litteratur ist Yollstftndig verzeichnet bei Harnack 1. c. p. 870 Anm. 8.

Ueber den Ynlgfirdialekt der Schrift vgl. die ftbersichtliche Zosammenstellung bei Miodonski p. 18.

Ueberliefernng. Fflr die Texteskonstitaienmg zieht Miodonski in seiner Aas- gabe vier Handschriften bei: 1. Monacensis (M) 208 s. IX, 2. Trecensis(Q) 581 s. Vin/IX, 3. Reginensis (T) 118 s. X, 4. Parisinas (D) 18047 s. £K, and erachtet als massgebend die Gruppe M Q T, wfthrend Hartel (and ihm folgend Harnack) D bevorzagt hatte; vgl. aach Wolfflin, Archiv fOr lat. Lexikographie 5 (1^8) p. 488. Mitteilangen ans jüngeren Hand- schriften beiMiodoüski, Comment. Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 371; MiscelLanea latina, Erakan 1892, p. 4. Vgl. aach Soden p. 217.

Ansg. Corpas vol. 3 pars 8 p. 92; von Harnack, Texte and ünteranchangen Bd. 5, 1

1889; ed. et comment. instraxit A. Hilgenfeld, Freib. i. B. 1889 (vgl. daza A. Jttlicher, Theol. Litteratarzeitang 1890 Sp. 85); £tade critiqae sar Topascule ,De aleatoribas" par les membres da s^minaire dliistoire ecclösiastique ^tabU ä Taniversit^ catholiqne de Loa- vain, Löwen 1891 (vgL dazu Weyman, Hist. Jahrb. 12 (1891) p. 646).

735. De montibus Sina et Sion (über die allegorische Deutung der Berge Sina und Sion). Die Grundlage der Schrift ist der Gedanke, dass das, was bildlich im alten Testament gesagt ist, seine geistige Erklärung durch das neue Testament findet. Der Verfasser geht von der Stelle Job. 1,17 aus, wo es beisst: »Das Gesetz ist durch Moses gegeben; die Gnade und Wabrbeit ist durch Jesum Christum geworden.* Dieses Gesetz ist auf dem Berge Sina gegeben. Nun beisst es andrerseits Jesaia 2, 3: »Yen Sion ist das Gesetz ausgegangen^) und des Herrn Wort von Jerusalem.* Der Ver- fasser legt sich jetzt die Frage vor, ob der Berg Sina, wo von Gott Moses das Gesetz gegeben wurde, und der Berg Sion, von dem das Gesetz aus- gegangen ist, identisch oder verschieden sind. Er entscheidet sich fQr die Verschiedenheit. Der Berg Sion ist ihm ein himmlischer und geistiger, der Berg Sina ein irdischer. Damit beginnen die wunderlichen Träumereien des Verfassers, deren Kern darauf hinausläuft, dass der Berg Sina das alte Testament, der Berg Sion das neue bedeutet, und dass der eine daher auf die Juden, der andere auf die Christen hinweist. Lieblich ist die Ausdeutung der Worte »Ich bin der wahre Weinstock*, welcher der Verfasser eine naive Schilderung von der Bewachung eines Weinbergs als Grundlage voraus- schickt (c. 14). Die Schrift ist im Vulgärdialekt geschrieben.

Titel der Schrift. Mercati (p. 861) hat gezeigt, dass die Worte probatio eapitu- larum, quae in acripturis deificis continentur noch ala ErlAutemiig zu dem Titel gehören und dass der Anfang der Schrift nicht, wie Hartel annimmt, lückenhaft ist. In der üeher- lieferong findet sich anch einfach de dtiob%ta montibus, femer der Znsatz adveraus Judaeos, welcher jedoch schwerlich vom Verfasser herrUhrt (ygl. Harnack, Texte p. 137).

AbfasBnngszeit. Harnack (Texte p. 146) setzt die Schrift c. 210— 240 (20O— 245), allein die Datierung mht doch auf einem ziemlich unsicheren Fundament. Soviel wird man ohne üebereflung sagen dürfen, dass die Schrift, deren Ghristologie einen sehr merkwürdigen Charakter hat, vorcyprianisch ist.

Die Ueberlieferung wird von Soden (Texte etc. p. 219) festgelegt; er meint, dass die Schrift in Rom in die cyprianische Ueberlieferung eingetreten sei (p. 220).

Ausg. im Corpus vol. 8 pars 3 p. 104.

^) Es ist mit Harnack (Texte p. 137) für enim exiet zu lesen exivU. Handbneh der kUum, AlteiinmiwisMOMhAft. vm, 3. 2. Aufl. 26

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402 CaeoUiiu Cyprianiui. 786.)

Litteratur. Harnack, Dogmengeach. 1* (1894) p. 676; Texte und UnteniicliiuigeD 20 N. F. 5, 8 (1900) p. 185 (ygl. dazu Jalicher, GOtt. gel. Ans. 1900 p. 278, der aof Be- rOhrnngen mit den von Batiffol herausgegebenen pseadoorigeniatiachen Traktaten anf- merkaam macht); W. Macholz, Sporen binitariacher Denk weise im Abendlande seit Ter- tullian, Dias. Halle 1902, p. 3; Harnack, Geach. der altchriaÜ. Litt. 2, 2 (Leipc. 1904) p. 888. Teztkritiache Bemerkungen bei Mercati, Stndi e documenti di atoria e diritto 19 (1898) p. 861.

786. Adversns Judaeos (gegen die Verstocktheit der Juden). Etwas unvermittelt vielleicht fehlt der Anfang setzt die Bede mit einer Ermunterung zum Glauben ein und fordert die Erben Christi auf, unter Leitung des hl. Geistes Christi Testament sich anzueignen. Alsdann werden die Hauptmomente aus der alttestamentlichen Geschichte vorgeführt, und in stark rhetorischer Weise wird geschildert, wie Israel von jeher alle die, welche Christus verkündeten, verfolgte und wie zuletzt es sogar Gott in seinem Sohn bekämpfte und wie es dafür auch in verdienter Weise bestraft wurde. Nochmals wird die Undankbarkeit und Verstocktheit Israels dargethan und besonders sein schreckliches Verhalten beim Tode Christi stark betont; Christus musste sich an die Heiden wenden und den Armen und Niedrigen den Zugang zu seinem Reich erschliessen. Nicht mehr Jerusalem ist das Reich, sondern bei den Christen ist das Feldlager' hier ist Christus und das ewige Leben. Israel dagegen irrt in der ganzen Welt umher. Trotzdem ruft ihm der Herr immer noch zu, in sich zu gehen und das Heil anzunehmen. Ganz andere haben jetzt die Kenntnis des hl. Gesetzes, und ein Knabe vermag jetzt über die höchsten Geheim- nisse zu belehren. Die Taufe kann allein Israel zum Heile führen.

Aus dieser Skizze ersehen wir, dass es sich im vorliegenden Produkt nicht um eine wissenschaftliche, sondern um eine rhetorische Leistung handelt. Von Cyprian ist die Schrift nicht verfasst, sie gehört aber dem dritten Jahrhundert an.

Die Autorschaft. Zuerst hielt man unsere Predigt für eine Fortsetzung des unter dem Namen des Hippolvtus umlaufenden Fragments Unodetxtixij ngos lov&aiovg; allein diese Ansicht ist von Dräseke, Zu Hippolytos' Demonstratio adversua Judaeos (Jahrb. fikr proteat. Theol. 12 (1886) p. 456) widerlegt worden. Harnack (Gesch. der altchiistl. Litt 1 p. 622) hat die Behauptung aufgestellt, dass die Homilie aus dem Griechischen Übersetzt sei und daran die Vermutung geachlossen, dass wir eine Homilie von Hippolytus yor uns bitten (ygl. auch p. 719). Dieser Behauptung trat G. Landgraf, Ueber den peeudocyprianiachen Traktat 'adyersus Judaeos' (Archiv für lat. Lexikographie 11 (1900) p. 87) entgegen. Er bestreitet die Uebersetzung aus dem Griechischen und erachtet es als höchst wahrschein- lich (p. 97), „dass der Verfasser dieser echt lateinischen Schrift zu Novatians yertrauten Freunden zfthlte und es in vorzüglicher Weise verstand, novatianische Gedanken in nova- tianisches Gewand zu kleiden wofern nicht Novatian selbst der Verfasser ist* Harnack (Texte und Untersuchungen N. F. 5, 3 (1900) p. 129) merkt die „schalkhafte Vorsicht" Landgrafs an, macht sich dieselbe aber auch zu Nutzen, indem er als Verfasser Novatian oder einen „römischen Doppelgänger desselben" hinstellt. Weyman (Historisch-politiache Blätter 128 (1899) p. 644) meint, dass der von Landgraf gebrauchte Ausdruck 'höchst wahrscheinlich' „sich die Herabstimmung auf 'vielleicht' oder 'möglicherweise' gefallen lassen mOsse". Li Gesch. der altchrisÜ. Litt. 2, 2 (1904) p. 403 spricht sich Harnack dahin aus, dass die Schrift wahrscheinlich von Novatian ist; doch redet er gleich darauf wieder von Novatian oder seinem Doppelgänger. Die Ansicht von dem novatianischen Ur> sprang lässt sich nicht sicher begrfinden; fest steht nur, dass die Schrift keine Uebersetxong aus dem Griechischen ist und dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach dem 8. Jahrhundert angehört, da sie sich in dem Momm senschen Verzeichnis von 359 aufgefQhrt findet Mit Cyprian hat die Predigt nichts zu thun, wie schon der abweichende Bibeltext (vgl. Land- graf p. 89) darthut. VgL auch Jordan, Archiv fttr lat. Lexikographie 18 (1902) p. 59; Rhythm. Prosa in der altchristl.-lat. Litt., Leipz. 1905, p. 58 (für Novatian).

üeber die Ueberlieferung, die enge mit der „ad aleatores' verknüpft ist, vgl.

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Caeoilina CTprianiui. 736 a.) 403

▼.Soden (Texte und ünterBachangeiiN.F.10,3(1904)p. 221), der statoieii, dass die Schrift in der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts in Rom in die cyprianische Sammlnng eingetreten sei. Ausg. im Corpna vol. 3 pars 3 p. 138. Teztknt. Beitr. finden sich in den Ahh. von Landgraf und Harnack. (Ueher angelua tempH ygl. J. Denk, Archiv fOr lat Lexiko- graphie 13 (1904) p.474.)

736a. De aingalaritate clericomm (über das Leben der Kleriker ohne Oemeinschaft mit Frauen). Eine praktische Frage ist es, in der sich ein allem Anschein nach schismatischer und von seiner Gemeinde ge- trennt lebender^) Bischof an seine Kleriker wendet; es ist das Zusammen- leben mit Frauen ohne eheliche Verbindung. Als der Autor schrieb, gab es noch verheiratete Geistliche, aber die Ehelosigkeit des Klerus scheint schon weit um sich gegriffen zu haben. Die Kleriker nahmen sich sehr oft weib- liche Bedienung ins Haus. Der Verfasser schildert nun, welche Gefahren dieses Zusammenleben mit Frauen mit sich bringe und wie schwer es sei, die Keuschheit in diesem Falle zu bewahren. Aber die ganze Frage war kontrovers; das Zusammenleben der Kleriker mit Frauen wurde durch Hinweis auf Aussprüche und Beispiele der hl. Schrift gerechtfertigt. Es ist eine Haupttendenz des Traktats, diesen Schriftbeweis den Gegnern zu entziehen, was naturgemäss nicht ohne Schwierigkeiten abgeht. Auch andere Gegengründe widerlegt der Verfasser, z. B. dass ja auch in der Kirche Männer und Frauen zusammen seien und dass es auch Märtyrer gegeben habe, welche ohne Ehe mit Frauen zusammenhausten. In Bezug auf das Zusammenleben mit Frauen stellt unser Autor sehr rigorose An- forderungen an den Kleriker; ist derselbe unverheiratet, so kann er ihm natürlich nicht das Zusammenleben mit Mutter, Schwester oder Verwandten verwehren, ebensowenig wie dem verheirateten Kleriker das Zusammen- leben mit Gattin oder Tochter.') Aber er wünscht, dass diese Angehörigen keine Magd oder eine sonstige fremde Person zu sich nehmen, weil da- durch der Kleriker in schlimmen Verdacht kommen könnte. Ueberhaupt soll der Geistliche den Verkehr mit Frauen so sehr als möglich einschränken. Am Schluss seiner Darlegung wird der Verfasser sehr eindringlich, und er lässt alle seine rhetorischen Kunststücke spielen, um eine entscheidende Wirkung bei dem Leser zu erzielen.

Das Schriftchen ist in der ältesten Handschrift anonym überliefert; im 12. Jahrhundert kam es als Ersatz für Epistel 4 unter die cyprianischen Schriften. Allein die Autorschaft Gyprians drang doch nicht völlig durch; so geschah es, dass es auch dem Origenes und dem Augustin beigelegt wurde. Der neuerdings gemachte Versuch, den Traktat mit dem donatistischen Bischof Macrobius in Verbindung zu bringen, scheint unhaltbar zu sein.

Inhalt der Schrift, c. 1 promiseram quidem vobia ante tempus epistolain, filii eari89imi, quae omnium morum instituta de lege eommendans eummatim omnia contintret quaeeumque universis elericie generalUer ad dirigendam regütam eompetunt diseipUnae, sed quia nunc femmartun eommoratione vuHgariter inter voe quidam ignominiae devoluti sunt, etiam de hoc re speeialiter vobis Dotnini carreptiane ecribere eomptUsua aum: qui miserum me pro vesira neglegentia cum aeveritate canveniens mandare praeeepit, ne elerici cum feminia eommorentur, Analyse der Schrift nebst üehersetzang der ersten 6 Kap. gibt Harnack p. 8.

») Vgl. c. 1.

*) c. 44 ^ quia habet matrem vel filiam vel aororem vel eaniugem vel eognaiam, aic habeat, ut nulla interait aneilla neque aliqua \

ingrediatur extranea, ne ad hoe videatur tenere praximaa auaa, ut ipaarum cauaa Obere aibi adhibeat alienaa.

26*

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404 Caeeiliiu CypriannB. 736 a.)

Abfassmigszeit and Autorschaft Der Verfaaser citiert (c. 28) 2 Petr. 2, 13 14 zwiflchen Panlns und Sirach; er wird also sein Citat einer Bibel entnommen haben. Nun war aber dieser Brief vor Mitte des 4. Jahrhunderia kein Bestandteil der Bibel; vgL Harnack p. 48, p. 60. Sonach ist die Annahme yon Achelis, Virgines sabintroductae, Leipz. 1902, p. 86, dass die Schrift eine voinicänische sei, eine irrige. Weiterhin ist ro beachten, dass den Bibelstellen der Schrift ein vorhieronymianischer Bibeltext m Grande liegt; vgl. Harnack p. 71. Sonach wird die Monographie der zweiten Hftlfte des 4. Jahr- hunderts zuzuweisen sein. Was die Autorschaft anlangt, so hat G. Morin (Revue B^n^c- tine 8 (1891) p. 236) die Hvpothese aufgestellt, dass der donatistische Bischof Macrobius der Verfasser unserer Broschüre sei. Diesen Gedanken Morins hat Harnack, Der pseudo- cypriamsche Traktat De singularitate clericorum, ein Werk des donatistischen Bischofs Macrobius in Rom (Texte und Untersuchungen N. F. 9, 8 (1908) p. 1), aufgenommen nnd nach allen Seiten hin in eingehender Beweisführung durchgeführt. Die Hypothese stützt sich auf Gennadius de vir. iU. c. 5, wo es heisst: MacrMus presbifter, et ipse, ut ex acripiis Optati eognovi, Donatianorum postea in urbe Roma oeeultue epiaeopus fuit, Seripait, cum adhue in eeclesia Dei preshyter esset, Ad eonfessores et virgines librum mo- ralis quidem sed valde necessariae doctrinae et praecipue ad custodiendum eastitatem ap- tissimis valde sententiis (Schriftbeweis) eomtnunitum. Claruit inter nostros primum Africae et inter suos, id est, Donatianos sive M(mtenses, postea Romae (vgl. Optatas 2, 4). Hier stellen die Worte ad eonfessores et virgines der Hypothese unübersteigbare Schwierig- keiten entgegen; denn die Schrift ist nicht an virgines, sondern an Kleriker gerichtet. Der Ausweg, den Harnack (p. 53) eingeschlagen, ad eonfessores virgines zu schreiben, ist ein leidiger Notbehelf. Auch ist Harnack (p. 52) gezwungen, zur Rettung seiner Ansicht, dass unsere Schrift von einem donatistischen Kleriker verfasst sei, die Worte cum adhuc in ecclesia dei preshyter esset als eine unrichtige Schlussfolgerung des Gennadius aus dem Inhalt der Schrift oder auch aus dem Gebrauch derselben bei den Katholiken anzusehen. Aber es ist doch sehr auffallend, dass man, wenn der Verfasser ein donatistischer Kleriker war, nichts von dem Donatismus in der Schrift verspürt; wir müssen daher die Autorschaft des Macrobius für die Monographie „De singularitate clericorum* in Zweifel ziehen. Wie es mit der Epistola beatissimi Martjnis Macrobi ad plebem Garthaginis de passione MM. Isaac et Maximiani steht, welche Mabillon (Analecta 4) aus einer Handschrift von Corbie veröffentlicht hat, vgl. Harnack p. 56. Wenn wir aber auch Macrobius als Verfasser der Schrift ablehnen müssen, so ist andererseits zuzugeben, dass der Autor aller Wahr- scheinlichkeit nach ein schiismatischer Bischof war, denn der Verfasser spricht (c. 1) von einer ecelesia, quae per segnitiem nostram redigitur per dies singvXos ad nimiam pauciUUem. Bezeichnend sind auch die Worte (c. 34): nonnuUi de contemptoribus. Weiter erfahren wir, dass der Autor c. 83 eine Untersuchung über die Selbstverstümmelung der Eunuchen in Aussicht stellt: de quibus modo examinationis suspendo sententiam relinquens alia disputatione promendam, Ueber den schwülstigen Stil des rhetorisch gebildeten Ver- fassers vgl. Harnack p. 87. Gegen Harnack erUärt sich Fr. v. Blacha in Sdraleks Kirchengeschichtl. Abhandlungen 2 (Breslau 1904) p. 193, indem er (p. 244) folgende Be- hauptung aufstellt: ,De singularitate clericorum ist von einem bedeutenden Bischof einer schüuamatischen Partei in der 2. Hfilfte des 3. Jahrhunderts und zwar wahrscheinlich zu Born verfasst.* Als diesen Bischof will er (p. 252) Novatian angesehen wissen. Mit den Be- weisen für die Autorschaft Novatians steht es aber sehr schlimm; mit Unrecht wird die c. 33 angekündigte Schrift Über die Entmannung mit Novatians verlorener Schrift, welche sich auf die Beschneidung der Juden bezieht 740), identifiziert (p. 245). Ebenso wird ganz mit Unrecht behauptet, dass de sing. der. eine deutliche Beziehung auf die Schrift Ad Novatianum enthalte und dadurch Novatian als Verfasser verrate; c. 36 wird nAmlich von den Klerikern gesagt, dass sie Paulus Rom. 14, 4 gegen den Autor veluti libellum contradictorium vorbringen; dieselbe Paulusstelle wird ad Novatianum c. 12 von den Geg- nern Novatians demselben mit Anrufung seines Namens entgegengehalten. Allein es ist klar, dass die Worte veltäi libellum contradictorium sich nicht auf die Schrift ad Novat. beziehen können, weil durch veluti ein wirkliches Buch ausgeschlossen und die Römerstelle mit einem Hbellus contradictorius auf eine Linie gestellt wird. Auch sind die Gegner, welche die PaulussteUe geltend machen, in beiden Schriften verschieden. Was sonst noch über Novatian beigebracht wird, ist ohne jede Beweiskraft. Auch was Blacha über die Zeitbestimmung sagt, hat keinen festen Booen. Vgl. Bardenhewer, Litt. Rundschau 1904 Sp. 331; Weyman, Deutsche Litteraturzeitung 1904 Sp. 1742; Harnack, Gesch. der alt- Christi. Litt. 2, 2 (1904) p. 553.

Ueberlieferung. Harnack (Texte etc. p.3) zfthlt 13 Handschriften auf, welche den Traktat enthalten. Die Älteste aus Corbie stammende, welche denselben anonym überliefert, ist Parisinus 13831 s. IX. Als cyprianische Schrift wird der Traktat gegeben im Parisinus 1659 s. XII/XIII. Dem Origenes wird die Schrift zugeteilt im cod. Vindobonensis 1064 s. Xin/XIV und in einer Pergamenthandschrift im Katalog der Görreshandschriften Nr. 30

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Caeoilinfl CTprianna. 737.)

405

8. XIII/XIV. In einer Angnstin-Handachrift (Yenetns Marc, m 42—48) 8. XV steht der Traktat im 4. Bande; als angostiniach erscheint derselbe auch im Paris. Mazarin. 641 s. XV. Vgl. auch Soden p. 224.

Ausg. im Corpus vol. 3 pars 3 p. 173. Ueber die Ausg. vgl. v. Blacha p. 196.

787. De pascha computus.^) Die Schrift ist ein Versuch, den 16 jährigen Ostercyklus des Hippolytus zu verbessern. Dieser Gyklus näm- lich, aufgebaut auf der griechischen Octaeteris, hatte nach Ablauf von 16 Jahren um 3 Tage zu wenig, und dieser Fehler wurde mit jeder 16jährigen Periode bedeutender. Der Verfasser, kein Astronom von Fach, sucht die Ursache des Fehlers nur in der falschen Deutung der betreffenden Schriftstellen. Er geht daher auch nur von der hl. Schrift aus, wenn er den Versuch macht, den ersten Tag des ersten Monats, der für das jüdische Osterfest massgebend war, zu bestimmen. Der Autor sieht den Fehler darin, dass seine Vorgänger das Mondalter vom 1. Tage statt vom 4. Tage der Weltschöpfung an berechneten.') Der Umstand, dass er glaubt, durch die Einschaltung von 3 Tagen die Fehler auszumerzen, legt Zeugnis dafür ab, dass die Schrift wirklich nach Ablauf der ersten 16jährigen Periode des Hippolytus, also bald nach 237 entstanden sein muss; in der That fällt ihre Entstehungszeit in das Jahr 243. Durch die ganze Schrift geht eine phantastische Erklärung der Bibelstellen sowie eine grosse Vorliebe für Zahlenmystik, wie sie uns bereits im Barnabasbriefe begegnet; ein- zelne Partien erinnern wörtlich an Hippolytus, >) wie auch der durch eine Quelle der Ueberlieferung erhaltene Galcul sich unschwer als Nachahmung des hippolyteischen erkennen lässt.

Der Verfasser hat keine Ahnung, wie wenig seine Kräfte der ge- stellten Aufgabe entsprechen; er ist vielmehr fest überzeugt, dass das göttliche Wort ihm den richtigen Weg gewiesen hat. Trotz der Fehler- haftigkeit ist die Schrift ein wertvolles Denkmal der christlichen lateini- schen Litteratur aus der Zeit, die zwischen TertuUian und Gyprian liegt.

Die AbfasBungBzeit erhellt ans den Worten (c. 22): a quo tempore id est aptuaioM usque ad annum quintum Qordiani Arriano et Papo coHStUibua suppleti sunt anni CCXV, a6 Exodo autem amnea anni i DCCXCIIIL Sie ist also geschrieben im fllnften Jahre Gor- dians vor Ostern 243.

Autorschaft Da im Jahre 243 Gyprian kaum Christ war, das Werk aber einen geschulten Christen verrät, ist seine Antorschaft abzuweisen, die Übrigens auch in der Ueberlieferung keine rechte Stütze hat. Duchesne (Origines du cult^ chr^tien, Paris 1889, p. 247) Iftsst es unentschieden, ob der Traktat in Italien oder in Afrika entstanden sei. Allein gegen Rom, bezw. Italien, spricht die fehlerhafte Schaltfolge, die er in An- wendung gebracht; vgl. Hufmayr p. 36; dagegen spricht für Abfassung in Afrika der Bibeltext, den der Verfasser citiert; denn er stimmt mit dem fiberein, den Augustin im imperfectas liber fOr die Genesis vor sich hatte. Angustin benutzte aber für den Penta- teuch die Uebersetzung eines Landsmannes; vgl. Ph. Thielmann, Archiv für lat. Lexiko- graphie 9 (1896) p. 156; Monceaux, Hist. litt de TAfrique chr^t 2 p. 99. Auf afri- kanischen Ursprung deutet auch die in Absatz „Fortleben* mitgeteilte Thatsache hin. Vgl. auch p. 416.

Quellen, c. 1 müUo quidem non modico tempore anxii fuimus et aeatuantes non in aaecularUms aed in aanctia et divinis aeripturia quaerentea invenire, quianam eaaet primua dies novi mensis, in quo mense praeceptum est ludaeia in Äegypto pro XIIII luna immo-

^) Ich benutze hier Mitteilungen meines ehemaligen Zuhörers P. Hufmayr, den ich zur Untersuchung der Schrift veranlasst habe; seine Arbeit ist 1896 erschienen.

•) Hufmayr p. 28.

') Vor allem gilt dies von der Berech-

nung der 70jfthrigen Gefangenschaft, der 70 Jahrwochen und in besonders auffallender Weise von der Beschreibung der Herrschaft des Antichrist; vgl. Hufmayr p. 80; Frick, Chron. min. 1 (Leipz. 1892) p. XXXHI n. 12.

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406

Caeoilina Gyprianns. (§787a.)

lare Paaeha .... in qua re non derelicH aed potius ab ipso deo inspirati vdumus amantHms et adpettntibua studia divina oatendere numquam passe Christianas a via veritoHs errare. Fflr die chronologiflchen UntenuchiiDgen reichte aber doch die Bibel nicht ans, er bezratsto daher auch die Chronographen, besonders Hippolyt; vgl. Hnfmayr p. 28; über die Dif- ferenzen, die sich vielleicht durch Benutzong des Africanus von Seiten des Computos er- klären lassen, vgl. denselben p. 83.

Fortleben. Migne (Patrol. lat. 59 Sp. 545) gibt einen Traktat de compnto paschali afrikanischen Ursprongs aus dem Jahre 455, den Baluze aus einem cod. Lnccenais s. YJil/IX zuerst edierte; dieser anonyme Traktat hat unseren de pascha computns betitelten sdir stark ausgeschrieben; vgl. Harnack p. 388.

Ueb erlief erung. Die Schrift ist in einer doppelten Recension erhalten; die eine beruht auf dem cod. Londinensis Brit Mus. Cotton. Cal. A XYI s. IX; der Traktat wird hier unter dem Titel expositio hiasexti anonym eingeführt. Die zweite wird repräsentiert durch den Reimser Codex 183 s. IX, der jetzt verloren ist, aber noch in der Oxforder Ausg. von Wallisius nach einer Abschrift Mabillons benutzt wurde. Hier wird der Traktat mit den Worten eingeleitet: Caecilii Cypriani de Pascha eompotus inehoat. Der cod. Londinensis bietet eine kürzere Fassung als der cod. Remensis (vgl. Hufmayr p. 14). Im cod. Remensia war dem Computus eine Tafel beigegeben (vgl. Hartel pars 3 p. 269); dieselbe gehOrt dem Verfasser an, wie Verweisungen auf sie im Texte zeigen; vgl. c. 4: cum in ipso pinace a nobis eamposito nullus annus faUere invenietur ^vgl. noch c. 28). Eine Restituiemng der Tafel gibt Hufmayr im Anhang seiner Dissertation. In einer eigentlichen Cyprian-Sand- Schrift findet sich der Traktat nicht (vgl. Soden p. 224).

Ausg. in Corpus vol. 3 pars 8 p. 248. Die Ausg. des Corpus ist im wesentlichen nur ein Abdruck der Oxforder.

Litteratur. De Rossi, Inscriptiones Christ. 1 p. LXXX; P. Hufmayr, Die psendo- cyprianische Schrift De pascha computus, Würzburger Diss., Augsb. 1896; Monceaux, WiaL litt, de TAfrique chröt. 2 p. 97; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 881.

737 a. Die übrigen Apokryphen der Hartelschen Sammlnng. Kürzer besprechen wir die noch übrigen Apokryphen der Hartelschen Sammlung, da sie weniger wichtig erscheinen und auch eingehendere Unterauchungen nicht erfahren haben. In der Schrift Ad Vigilium episcopum de iudaica incredulitate liegt uns ein Brief vor, mit dem der lateinische Ueber- setzer des griechischen Dialogs zwischen lasen und Papiscus seine Ueber- setzung dem Bischof Yigilius, der beider Sprachen mächtig ist, zur Prü- fung vorlegt (c. 8). In dem Dialog war der Jude Papiscus von dem Christen lasen auf Grund der messianischen Weissagungen des alten Testaments überzeugt worden, so dass er die Taufe verlangte. Der Verfasser des um 140 entstandenen griechischen Dialogs ist Ariston von Pella.^ Als Verfasser der Uebersetzung nennt sich Gelsus. Da Vigilius wahrscheinlich der gegen Ende des 5. Jahrhunderts lebende Bischof Vigilius von Thapsus ist, bestimmt sich die Zeit des Briefs. Die Uebersetzung ist verloren ge- gangen, wie das griechische Original. Wir schliessen an die Abhandlung De duodecim abusivis saeculi, die auch anderen Autoren, wie Augustin, Origenes, zugeteilt und zum erstenmal von Hinkmar bezeugt wird.*) Der Verfasser behandelt zwölf widerspruchsvolle Erscheinungen dieser Welt; es sind folgende: Der Weise ohne Werke, der Qreis ohne Religion, der Jüngling ohne Gehorsam, der Reiche ohne Almosen, das Weib ohne Keusch- heit, der Herr ohne Tugend, der streitsüchtige Christ, der übermütige Arme, der ungerechte König, der nachlässige Bischof, die Gemeinde ohne Disziplin, das Volk ohne Gesetz. Der Wortschwall geht manchmal ins Ungeheuerliche.') Ueber Abfassungszeit und Verfasser fehlen noch Unter-

^) Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt. 1 (Freih. i. Br. 1902) p. 186.

*) Vgl. Harnack, Gesch. der altchristl.

Litt 1 p. 720.

») Vgl. z. B. Nr. 5 p. 158.

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GaeoUinfl CTprianiiB. 787 a.) 407

Buchungen. Von den vier Briefen, die in der Hartelschen Sammlung erscheinen, ist der erste als der Anfang des Dialogs „ad Donatum" zu betrachten und mit Unrecht hierhergesteUt worden. Von den übrigen ist am interessantesten der dritte, der sich als eine donatistische Fäl- schung des 4. Jahrhunderts ausweist. In der Hartelschen Sammlung er- scheinen femer zwei Gebete, die sichtlich von einem Verfasser herrühren und nicht ohne Interesse sind. Die Gedichte, die der Herausgeber auf- genommen hat, haben sämtlich mit Gyprian nichts zu tun und sind von uns bereits an anderen Orten behandelt worden oder werden noch be- handelt werden. Was endlich den Traktat de duplici martyrio ad For- tunatum anlangt, so ist jetzt ausgemacht, dass derselbe ein von Erasmus untergeschobenes Produkt ist.

Ad Vigilium episcopum de indaica incrednlitate. Den griechischen Dialog betitelt der Verfasser (c. 8): lasonis Hehraei Christiani et Papisei Alexandrini Judaei diseep- tatio, Ueber seine Uebersetznng sagt der Verfasser: ad euius translationem in inUUeetum Latinum .... servata verhorum proprietate intrepidus aeeessi. Seinen Namen nennt der Verfasser c. 10: pro domini nUsericordia in tnente me habe Celsum puerum tuufn^ eanctis- sime. Die Ueberliefening beruht auf dem Vaticanus Reg. 118 s. X; ygl. Soden p. 220. Ausg. in Corpus vol. 3 pars 8 p. 119.

De duodecim abusivis saeculi. Das Produkt ist in zahlreichen Handschriften überliefert, auch in 14 Cyprianhandschriften Iftsst es sich nachweisen. ^Zum erstenmal taucht die Schrift im 9. Jahrhundert (Sangallensis 89) in der cyprianischen Ueberlieferung auf* (Soden p. 223). Ausg. in Corpus vol. 8 pars 3 p. 152. Ueber eine altenglische Ueber- setzung vgl. M. Förster, Zeitschr. für deutsche Philol. 32 (1900) p. 403.

Die apokryphen Briefe. Ueber den ersten Brief, der zu dem Traktat „Ad Donatum" gehört und Ton Hartel mit Unrecht unter die fingierten eingereiht wurde, vgL § 708. Ueber den zweiten Brief des Papstes Cornelius an (^rian, den Harnack ((>esch. der altchristl. Litt. 1 p. 720) als «grobe Ffilschung" bezeichnet, vgl., soweit die Ueberlieferung in Frage kommt, Soden p. 226. Der dritte Brief Cprprians an die karthagische Gemeinde ist nach Mercati, Un falso donatistico nelle opere dl S. Cipriano (Rendiconti del R. Istituto Lombarde di scienze e lettere serie 2, vol. 32 (1899) p. 986) eine donatistische Fälschung des 4. Jahrhunderts (abgedruckt p. 988); ttber die Ueberlieferung vgl. Soden 1. c. Ueber die Ueberlieferung des yierten Briefs Cyprians an Turasius, der auch in Codices und Ausgaben des Hieronymus erscheint, vgl. Soden 1. c. Die Briefe 2, 3, 4 sind zuerst in der editio Baluziana erschienen. Ausg. in Corpus vol. 3 pars 3 p. 272.

Die zwei Gebete. Ausg. in Corpus vol. 8 pars 3 p. 144. Das zweite Gebet wurde in einer neuen Recension publiziert von Harnack p. 25. Beide Crebete sind ins Deutoche fibertragen worden von Michel p. 3; vgl. auch J. F ick er. Die Bedeutung der altehristl. Dichtungen fOr die Bildwerke (Ges. Abb. zur Eunstgesch., eine Festgabe fOr A. Springer 1885 >. 10); V. Schnitze, Archaeol. der altchristl. Kunst 1895 p. 181. Ueber diese Gebete sind 'olgende Ansichten aufgestellt worden: a) Harnack, Drei wenig beachtete cyprianische Schriften und die , Acte Pauli" (Texte und Untersuchungen 19 N. F. 4, 3b (1899) p. 32), be- hauptet, „dass die ,Caena" und .Oratio* (ü) gallischen Ursprungs sind, dass sie wahrschein- lich dem itlngeren Cyprianus poete saec. V init. angehören, der den „Hepteteuch" gedichtet hat, und dass sie die Acte Pauli in lateinischer Uebersetznng als h. Schrift vorausseteen, also audi erklärlich machen, wie die lateinischen falschen Eorintherbriefe in die Bibelhand- schriften des Abendlands gekommen sind." Was von Oratio II entwickelt ist, gilt auch von I. die, wie Stil und Inhalt zeigen, denselben Verfasser hat; vgl dagegen Brewer p. 100. ß) Th. Zahn (C^rian von Antiochien und die deuteche Faustsage, Erlangen 1882, p. 127) meint, dass die beiden Gebete zuerst dem Cyprian von Antiochien angedichtet wurden. r) K. Michel, Gebet und Bild in frfihchristl. Zeit (Studien über christl. Denkmäler 1. Heft (Leipz. 1902) p. 2) nimmt an, dass die beiden Gebete auf ein griechisches Original zurück- gehen; er stfitzt sich hierbei auf die bereite von Zahn hervorgehobene Thateache, dass der eng- lische Herausgeber Fell (Cvpr. Append. p. 61) sie im griechischen Original fand. (Griech., aber andersgeartete Kyprianosgebete sind jetzt publiziert von Th. Schermann, Oriens christianus 3 (1903) p.308.) Das Original setzt M. (p. 18) in das 2.-3. Jahrhundert. Die lateinische Ueber- arbeitung rUckt er (p. 7 Anm. 3) in ihrer jetzigen Gestalt in die nachconstantinische Zeit. Den Gebeten soll eine magische Wirkungskraft beigelegt worden sein; dem christlichen Wunder- thäter Cyprian von Antiochien seien die Gebete ebenso zugeschrieben worden, wie im alten Testament die Psidmen dem Sängerkönig David und die Sprttche dem weisen Salomo (p. 22).

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408 Cfteoiliiw GyprUmiui. 787 b.)

Die apokryphen Gedichte. Von den bei Hartel znsammengestellten Credichten haben wir behandelt: Sodoma § 852, de Jona § 853, ad senatorem § 859, de pascha § 831 p. 145. Die Gedichte Genesis und ad Flavinm Felicem de reanrrectione mortnornm werden wir spfiter erörtern. Die 165 Hexameter der Genesis bilden nur den Anfang eines grösseren Werks, dessen Verfasser ein jüngerer Gypriwn ist; ygl. Peiper, Qrpriani Galü poetae heptateachos (Gorpoa Script, eccles. lat. voL 28 (Wien 1891) p. 1); EL Brewer, Zeitschr. fOr kathol. Theol. 28 (1904) p. 92; Über ad FlaTiom Felicem Tgl. Manitins, Gesch. der chrisÜ.-lat. Poesie, Stattgart 1891, p. 844. Ueber die Ueberlieferong dieser Gedichte vgl. Soden p. 227.

De duplici martyrio ad Fortnnatnm. Dass diese Schrift, die znm erstenmal 1530 Ton Erasmus herausgegeben wnrde, von diesem verfasst undCyprian untergeschoben ist, hat Fr. Lezius, Der Verfasser des pseudocypr. Traktates de duplici martyrio (Neue Jahrb. für deutsche Theol. 4 (1895) p. 95, p. 184) gezeigt. Ausg. im Corpus vol. 8 pars 3 p. 220.

b) Die ausserhalb der Hartelschen Sammlung stehenden Apokrypha.

737b. Ezhortatio de paenitentia (Aufforderung zur Busse). Unter den echten Schriften Gyprians haben wir zwei kennen gelernt, welche Sammlungen von Bibelstellen sind, die zur Erhärtung bestimmter Sätze gemacht wurden (§§ 718, 719). Im Jahre 1751 wurde eine dritte Samm- lung von Bibelstellen bekannt, welche der erste Herausgeber, einer hand- schriftlichen üeberlieferung folgend, ebenfalls dem karthagischen Bischof zuteilen wollte. Der Traktat stellt die zu erweisende These an die Spitze: Durch Busse könnten alle Sünden demjenigen vergeben werden, der sich von ganzem Herzen zu Gott gewendet habe.^) Da in dem Traktat der Schrift- steller so gut wie nicht zu Worte kommt, hebt sich keine sprachliche In- dividualität für uns ab; dagegen lässt sich ein Urteil über den Charakter der Bibelübersetzung gewinnen, in der die einzelnen Stellen gegeben sind. Die Uebersetzung ist die afrikanische, aber sie liegt in einer jüngeren Fassung vor als bei Gyprian, so dass die Autorschaft desselben für unsere Schrift ausgeschlossen ist. Kommen wir schon durch diese Betrachtung mit unserem Traktat in die nachcyprianische Zeit, so scheint auch die These, die erwiesen werden soll, dies zu bestätigen. Dass unsere Samm- lung sich gegen das novatianische Schisma wendet, ist wohl nicht zweifel- haft; allein es liegt eine Phase des Streites vor, die über die lapsi hinaus- greifend sich mit der Vergebung der Todsünden überhaupt befasst.

Abfassungszeit und Abfassungsort. Wunderer (p. 34) vermutet, «dass der Text dem Ende des 4. oder Anfang des 5. Jahrhunderts angehört/ da der Text der Bibel- steUen dem bei Hilarius und Lucifer sehr nahe kommt (p. 32). Bezüglich des Ortes be- merkt Wunderer (p. 34): „Die auffaUend wörtliche Uebereinstimmung der Stelle Jes. 30, 1 mit dem auf dem Konzil zu Toledo (653) gebrauchten Wortlaut scheint dafOr zu sprechen, dass die Exh. in Spanien entstanden ist.* Ohne jeden stichhaltigen Grund hält Monceaux (Hist. litt 2 p. 87) den Verfasser für ,un contemporain et un compatriote* Gyprians. Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 387) sagt mit besonnener Zurückhaltung, «dass die Sammlung vor der Zeit des Durchdringens der Bibelübersetzung des Hieronymus ent- standen, dass sie wahrscheinlich nicht römisch ist und dass sie aus der Zeit herrührt, in der man noch mit den Novatianem kämpfen musste. Sie kann noch vomicänisch sein: aber irgendeine Gewähr dafür gibt es nicht'

Üeberlieferung. Vgl. v. Soden p. 228. Wunderer benutzte den Augustanus 8. XY und einen Matritensis Q 138 s. XV, Miodon ski den Parisinus 550 s. XIII.

Ausg. Die Schrift wurde zum erstenmal ediert von Trombellii Anecdota Canon. Regul. S. Salvatoris tom. 2, Bologna 1751. Neuerdings wurde die Schrift herausgegeben von C. Wunderer» Bruchstücke einer afrikanischen Bibelübersetzung in der peeudocypri- anischen Schrift Exhortatio de paenitentia, Progr. Erlangen 1889, p. 11 und von A. Mio- don ski, Incerti auctoris Exhortatio de paenitentia etc. (Seorsum impressum ex XX. tomo classis philologicae academiae litterarum Gracoviensis), Erakau 1893.

*) Fer piienitentiam passe omnia peccata dimitti ei, qui ad deum toto corde conversus sit.

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Caeoilina Cyprianiui. (§737c). 409

737 c. Die sog. caena Cypriani. Die Griecheo hatten das Oastmahl zu einer litterarischen Form ausgebildet; von den Griechen entlehnten es die Römer. Es ist interessant, dass auch die christliche Litteratur diese Gattung zur Förderung einer christlich-geselligen Unterhaltung über- nommen hat; freilich tritt sie in der caena, die in derUeberlieferungCyprian beigelegt wird, uns in grosser Entstellung entgegen. Der Verfasser will dem Leser eine Beihe biblischer Persönlichkeiten mit dem, was von ihnen aus der hl. Schrift bekannt ist, vor Augen führen. Zu dem Zweck fingiert er ein Gastmahl, an dem die biblischen Personen teilnahmen und in den ver- schiedenen Situationen desselben die in der hl. Schrift von ihnen erwähnten Züge in Erscheinung treten lassen. Den Kern des Ganzen bilden also bib- lische Reminiscenzen. Merkwürdig ist, dass der Autor auch die Paulus- akten als Quelle verwertet hat. Die Schrift ist ein einfältiges Machwerk, und doch hat sie die Aufmerksamkeit des Hrabanus Maurus auf sich gezogen, der die caena einer Umarbeitung unterwarf, den Stoff anders anordnete, er- weiterte und die aus den Paulusakten genommenen Stellen beseitigte.

Autorschaft Die caena wie die orationeB wiU Harnack (p. 28) dem im Anfang des 5. Jahrh. lebenden, sttdgallischen Dichter Namens Cyprian, der den ganzen Heptateuch poetisch gestaltet hat, zuweisen. Brewer p. (108) setzt die caena 880 400 an und be- trachtet als ihren Verfasser auch den Dichter des Heptateach nnd anderer Gedichte, den er aber Oberitalien zuweist.

Quellen. Harnack hat nachgewiesen, dass der Verfasser der caena die acta Pauli et Theclae als hl. Schriften benutzt hat (p. 17). Ueber Zeno 2, 88 p. 241 Ginliari vgl. Brewer p. 100.

Fortleben. Dass nach der unsrigen die caena des Hrabanus Maurus (herausgegeben von Hagen p. 165) gestaltet ist, weist die Vorrede aus. Ueber das Verhältnis der caena Cyprians zu der des Hrabanus Maurus bemerkt Hagen (1. c), dass „er (Hrabanus) neben einer neuen Anordnung des Stoffes den Kreis der biblischen Anspielungen gewaltig er- weiterte und zugleich, wie er in dem Brief sagt, alles das wegliess, was Cyprian ausser- halb des Gebietes der hl. BQcher noch zusammengetragen hatte.* Die Weglassnngen be- ziehen sich auf die Personen, welche Cyprian aus den acta Pauli genommen; vgl Har- nack P; 84. Vgl. noch Brewer p. 99.

Ueberlieferung. Vgl. Soden p. 280: „Die Ueberlieferung ist enge, aber nicht durchgängig mit der von oratio I. H verbunden. Wie diese geht sie auf Trecensis 581 8.yUI, Yaticanus Reg. 118 s. X als Archetypus zurttck .... Die Thatsache, dass Trecensis or. I. n vor der caena, Vaticanus sie nach derselben bietet, beweist, dass die orationes und caena ungefähr gleichzeitig in die cyprianische Ueberlieferung eingetreten sind.* Vgl. noch denselben P-222: „Die Angliederung der orationes an das cyprianische Corpus hat in Rom circa in s. Yl/VH stattgefunden.*

Ausg. bei Hagen p. 179; Harnack p. 5.

Litteratur. H. Hagen, Eine Nachahmung von Cyprians Gastmahl durch Hrabanus Maurus (Zeitschr. ffiT wissenschaftl. Theol. 27 (1884) p. 164); Harnack, Drei wenig be- achtete cyprianische Schriften und die „Acta Pauli* (Texte und Untersuchungen 19 N. F. 4, 3b 1899); H. Brewer, Zeitschr. für kathol. Theol. 28 (1904) p. 98.

Ueber andere den Namen Cyprians tragende Schriften vgl. Soden p. 231 und § 969 (4, 1 p. 888). C. P. Caspari (Theologisk Tidsskrift N. R. 10 (1885) p. 278) hat einen Sermo Cypriani de voluntate dei veröffentlicht. Ueber das sog. Chronicon Cyprianicum, das zuerst in der Ausg. von Fell 1682 p. 938 publiziert wurde, vgl. G. Salmon, Dictio- nary of Christian Biography 1 (1877) p. 508.

Die tironischen Noten und Cyprian. Trithemius in Ezpositione in Prologum (ed. Colon. 1571 p. 46): librum acripsit {Cicero) natarum ad ßium, quem heatue martyr Cyprianus poHea Chrietianorum usui ampliavit, in tnodum scüicet dictionarii, ubi aecundum ordinem ponuntur primo characteres sive notae, postea dictiones per eo9dem eharacteres designatae, ita quod dictio quaevis per notam aibi significatur praepoaitam, Hia natia aive char<teterib%u paalterium Latinum integrum et pulchre deacriptum olim vidimua in bibliatheca maioria eceleaiae Argentinenaia. Andere Stellen bei Hartel, Ausg. praef. p. LXVHI. Vgl. W. Schmitz, Symbola philologorum Bonnensium, Leipz. 1864—1867, p.540; E. W. Watson, Notae Tironianae attribnted to St. Cyprian (Classical Review 1897 p. 806). Es ist möglich,

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410 Caeoiliiu Cyprianiu. 738.)

dass Cyprian wegen seiner synodalen Thfttigkeit» welche die Steno^^e notwendig machte, auch die Aosbildang der Stenographie für christliche Zwecke in die Hand nahm; allein die Ueberlieferong bietet keinen festen Anhalt für sichere Ergebnisse. Vgl. auch Monceaax, Histoire littöraire de TAfrique chr^tienne 2 (Paris 1902) p. 245.

738. Charakteristik Gyprians. Die Bedeutung Gyprians ruht nicht in seinen Schriften, sondern in seinem kirchlichen Wirken. Er war keine spekulative, sondern eine durchaus praktische Natur, er war kein Genie, sondern ein Talent. Sein Ziel lag klar in seiner Seele vor, und er ver- folgte dasselbe sein ganzes Leben hindurch mit unbeugsamer Energie. Dieses Ziel war aber das Wohl der christlichen Gemeinschaft. In der Idee der Kirche lebte und webte dieser bedeutende Mann; und an ihrer Organisation hat er redlich mitgearbeitet; die Idee der kirchlichen Ein- heit war es, zu der sein Geist siegreich fortschritt. Der kirchliche Poli- tiker ist es also, den wir in Gyprian bewundem, nicht der Theologe oder der Schriftsteller. Wir staunen über die weise Einsicht, welche ihn von allen unerreichbaren Idealen fern hielt und ihn auf den goldenen, sträfliche Laxheit wie schroffen Rigorismus in gleicher Weise vermeidenden Mittel- weg hinwies. Seine Schriftstellerei diente nur zur Stütze seiner praktischen Wirksamkeit. Er schrieb seine Schriften nicht, weil ihn ein Schaffens- drang beherrschte, sondern weil er in einer brennenden Frage Propaganda für eine Ansicht machen wollte, oder weil er irgend einem bestimmten Zweck zu dienen suchte. Wo das mündliche Wort nicht ausreichte, setzte er mit dem schriftlichen ein. Seine Schriften haben daher in der Regel die Form des Briefs oder die Form des dem Briefe nahestehenden Traktats. Sie lassen sich mit unseren Broschüi*en vergleichen und sind von vorn- herein für die Publicität bestimmt; es ist daher dem Bischof auch alles daran gelegen, dass seine Schriften gelesen werden, und er lässt es an nichts fehlen, dieses Ziel zu erreichen. Fassen wir den Inhalt dieser lit- terarischen Produkte ins Auge, so finden wir, dass sie der Spiegel seines Geistes sind. Sie sind durchweg von praktischen Gesichtspunkten durch- zogen; keine gärende Gedankenwelt wird uns in denselben dargereicht, wir stossen auf kein heisses Ringen mit der Form, alles ist durchsichtig. Der Autor ist sich völlig klar über das, was er sagen will, und er weiss, wie er es sagen muss; er erfasst den Gedanken mit voller Energie und sucht denselben in eine gemeinfassliche Form zu bringen; er verweilt daher gern längere Zeit bei demselben, er lässt ihn in verschiedenen Beleuch- tungen erscheinen, er zieht Bilder herbei, er greift zu Allegorien, kurz er versäumt nichts, seine Gedankenwelt in die Seele des Lesers einzu- bohren. Auch warme Töne weiss er anzuschlagen, die in den Herzen fort- klingen. Seine Sprache ist gefällig, blühend, nicht selten wortreich, frei von aller Dunkelheit. Er vereinigt so in sich die Eigenschaften, welche notwendig sind, um auf die Massen zu wirken: Leichtverständlichkeit, Ein- dringlichkeit, gefällige Sprache mussten auf die Leserwelt ihre Anziehungs- kraft ausüben. Wie ganz anders Tertullian! Unleugbar steht dieser in geistiger Beziehung weit über Cyprian, er ist ein origineller Denker, allein er weiss nicht mit seinen Gedanken sich zur vollen Klarheit durchzuringen, es fehlt ihm die Gabe der durchsichtigen, aUgemeinverständlichen Rede, es fehlt ihm der Sinn für die Harmonie und der Sinn für die praktischen

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Caecilinfl Cyprianns. 788.) 411

Bedürfhisse des Lebens. Gyprian steht auf den Schultern Tertullians; Hieronymus erzählt uns, dass kein Tag verging, ohne dass Cyprian sieh seinen Meister, wie er ihn nannte, geben Hess, um aus ihm Belehrung zu schöpfen. Er benutzte ihn auch in seinen Schriften, ja manche sind mehr oder weniger ein Abklatsch von tertuUianischen; und diese Schriften er- regen unser besonderes Interesse, weil sie einerseits zeigen, wie die Ge- danken Tertullians verständlich gemacht, andrerseits aber auch, wie sie verflacht werden. Aber ein Gitat aus Tertullian wird man vergeblich bei Gyprian suchen; er schweigt völlig über ihn. Was mag wohl der Grund sein? Für Gyprian gibt es nur ein Buch, dessen Zeugnis angerufen werden darf und muss, es ist das Buch der Bücher, die hl. Schrift. Von ihr sind daher seine Schriften durchtränkt; man sieht, es ist der christliche Boden, aus dem die litterarische Produktion Cyprians ihre Nahrung zieht.

Die Sorge Gyprians fftr die Yerbreitniig seiner Schriften. Epist. 32 p.565, 8 V08 eurate, quantum potestis pro diiigentia vestra, ut et scripta nastra et ilhrum rescripta fratribus noatria innoteacant. aed et ai qui de peregrinia epiaeopi coÜegae mei tel preabyteri vel diaeonea praeaetUea fuerint vel aupervenerint, haee omnia de vohia audiant. et ai exempla epiatularum tranacribere et ad atioa perferre voluerint, facültatem tranacriptionia accipiant. guamvia et Satyro leetori fratri noatro mandaverim, ut aingulia deaiderantibaa deacribendi faciat pateatatem, ut in eccleaiarutn atatu quoquo modo interitn eomponendo aervetur ab omnibua una fida eonaenaio. Andere SteUen sind epist 20, 2; 25; 26; 73 (799, 2); 54 (623, 16).

Urteile über Gyprian als Schriftsteller. Epist 77, 1 schreiben die Siguen- sischen Marir^er: aemper magnia aenaibua pro temporia condicione litteria tuia locutua ea, Cypriane däeetiaaime. quibua adaidue lectia et pravi corriguntur, et bonae fidei hominaa eorroborantur. dum enim non deainia tro^tatibtia tuia aacramenta oeeuita nudare, aic noa in fidem facta creacere et de aaeeulo hominea ad credülitatem accedere. nam quaecumque bona in multia libria tuia intuliati, neaeiua ipaum te nobia deaignaati, ea enim omnibua hominibua in tractatu maior, in aermone facundior, in conailio aapientiar, in aapientia aimpUcior, in operibua largior, in abatinentia aanctior, in i^aequio humilior et in actu bona innocentior, acia et ipae, cariaaime, noatrum optabiU votum esae, quod te mdeamua doctorem et amatorem noatrum ad coronam magnae confeaaionia perveniaae, Lactant. diy. inst 5, 1, 25 erat ingenio facUif eopioao, atMPi et, quae aermonia maxima eat pirtua, aperto, ut diacemere non queaa, utrumne omatior in eloquendo an felicior in explieando an potentior in perauadendo fuerit, Hieronvm. epist 58, 10 beatua Cyprianus inatar fontia puriaaimi dtUcia incedit et placidua, Gassiodor. de inst. diy. litt. c. 19 beatiaaimua Cgprianua, velut oleum decurrena in omnem auavitatem,

Sprache und Stil Gyprians. a) Allgemeine Schriften: M. le Provost, £tnde philologiqne et litt^raire snr St Gyprien, Saint-Brieuc et Paris 1889; E. W. Watson, The style and langnage of St. Gyprian (Stadia biblica et ecclesiastica 4 (1896) p. 189); E. Norden, Die antike Eonstprosa, Leipz. 1898, p. 618; L. Bayard, Le Latin de St Gy- prien, Paris 1902; vgl. L. Rambure, Le Latin de St. Gyprien (Revue de sciences eccUs. Juli 1902 p. 21); E. de Jonghe, Les clausules de St. Gyprien (Le Mus^e Beige 1902 p. 344). ß) Ueber einzelne Erscheinungen handehi R. Herkenrath, Gerundii et Gerundivi apud Plantum et Gyprianum usum comparavit (Prager Stud. aus dem Gebiete der klass. Altertumswissensch. Heft 2, 1894); Gart Goetz, Gonstitutus = xa&acxtos, lav bei Gyprian (Archiv flbr lat Lexikographie 9 (1896) p. 307).

Spezielle Schriften über Gyprian. o) G. Morgenstern, Gyprian, Bischof von Karthago, als Philosoph, Diss. Jena 1889; G. Pascal, Lucrezio e Gipriano (Rivista di filoL 31 (1908) p. 555); Harnack, Gyprian als Enthusiast (Zeitschr. für die neutestamentl.Wissensch. 3 (1902) p. 177). ß) M. Thurnhuber, Die vorzüglichsten Glaubenslehren des hl. Bischofs und Märtyrers Gyprianus von Karthago, eine patnst Studie 1. Hälfte, Progr. Augsb. 1890; K. G. Goetz, Das Ghristentum Gyprians, eine hist-krit Unterauchung, Giessen 1896. y) J. Peters, Die Lehre des U. (>prian von der Einheit der Edrche gegenüber den beiden Schismen in Karthago und Rom, Luxemburg 1870; J. H. Reinkens, Die Lehre des hl. Gyprian von der Einheit der Kirche, Würzburg 1873; A. Kolbe, Gyprians Lehre von der Einheit der Kirche und der Stellung des r5m. Bischofs in ihr (Zeitschr. für die gesamte luth. Theol. und Kkche 35 (1874) p. 25); 0. Ritschi, Gyprian von Karthago und die Ver- fassung der Kirche, GOtt 1885; De epistulis Gyprian., Diss. Halle 1885; Menden, Beitr. zur Gesch. und zur Lehre der nordafiik. Kirche aus den Briefen des hl. Gyprian (Progr.),

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412 GaeoUina CypriannB. 789.)

Bonn 1878; P. v. Hoensbroech, Der röm. Primat bezeugt durch den hl. Chrprian (Zeitschr. fOr kaihol. Theol. U (1890) p. 193); J. Delarochelle, L'id^e de l'^gUse cUms St. Gyprien (Revue d'histoire et de litt^ratnre religienses 1 (1896) p. 519). cf) M. Winkler, Ist Cj- prian ein Gegner des kathol. Traditionsprinzips? (TheoL-prakt. Monatsschr. 7 (1897) p. 760). €) H. Grisar, Gyprians .Oppositionskonzil* gegen Papst Stephan (Zeitschr. fOr kathoL Theol. 5 (1881) p. 193); P. v. Hoensbroech, Zur Anpassung Gypnans von der Eetzertaufe (ebenda 15 (1891)j». 727); J. Ernst, Znr Aoffassnng Gyprians von der Eetzertaufe (ebenda 17 (1893) p. 79); War der hl. Gyprian exkommuniziert? (ebenda 18 (1894) p. 473); Der angebliche Widerruf des hl. Gyprian in der Ketzertauffrage (ebenda 19 (1895) p. 234). C) G. Goetz, Die Busslehre Gyprians, Königsberg 1895; K. Müller, Die Bussinstitution in Karthago unter Gyprian (Zeitschr. für Kirchengesdh. 16 (1895) p. 1, p. 187); K. H. Wirth, Der .Verdiensf- Begriff in der christl. Kirche nach seiner geschichtl. Entwicklung dargestellt. U: Der «Ver- dienst "-Begriff bei Gyprian, Leipz. 1901. 17) L. Atzb erger, Gesch. der christl. Eschatologie innerhalb der vomicflnischen Zeit, Freib. i. Br. 1896 (Über Gyprian p. 521). Üeber die Bibel Gyprians vgl. § 773.

739. Fortleben Gyprians. Schon der Martyrertod reichte hin, um Gyprians Andenken wach zu halten, da der Todestag durch eine kirch- liche Feier stets in Erinnerung gebracht wurde. Dieser Martyrertod warf aber seine Strahlen auch auf seine Schriften. Das Wort des Märtyrers hat einen besseren Klang als das Wort irgend eines anderen Sterblichen. Allein auch an und für sich besassen die Schriften Gyprians Eigenschaften, durch welche denselben ein längeres Fortleben gesichert wurde. Sie wan- deln auf der vielbetretenen Strasse der Mittelmässigkeit, sie stellen keine hohen Anforderungen an den Leser, sie bewegen sich in praktischen Fragen, sie sind salbungsvoll, so dass sie zugleich zur Erbauung dienen, sie sind in einem flüssigen und durch rhetorische Mittel gehobenen Stil geschrieben. Es kam hinzu, dass sie durch keine Konkurrenz bedroht wurden; die lateinische Kirche zählte in der ersten Zeit nur wenige Autoren, ihr be- deutendster, Tertullian, hatte durch seinen barocken, dunklen Stil, noch mehr aber durch seinen Abfall zum Montanismus seine Popularität ver- scherzt. Autoren, wie Minucius Felix, Amobius konnten, als mehr für heidnische Leserkreise bestimmt, gar nicht in Frage kommen. So brauchen wir uns daher nicht zu wundern, wenn Gyprian bis Augustin der mass- gebende Schriftsteller der Kirche in lateinischer Zunge ge- blieben ist. Schon der bald nach Gyprians Tod verfasste Panegyrikus des Pontius zeigt uns seine wachsende Bedeutung. Wie stark Gyprians Buhm in verhältnismässig kurzer Zeit stieg, beweist nichts so schlagend, als das Mommsensche Verzeichnis, das die cyprianischen Schriften neben die Bibel stellt. Sie gehörten also zur gangbarsten christlichen Lektüre. Aber auch eine Reihe von Schriftstellern der lateinischen Kirche ver- mochte sich dem Einfluss Gyprians nicht zu entziehen. Der Dichter Gom- modian hat cyprianische Werke, besonders die Testimonia ausgiebig be- nutzt; Lactantius fühlte sich durch die glänzende Darstellung Gyprians angezogen,^) dagegen war er nicht recht mit dem spezifisch christlichen Gharakter der Schriften einverstanden; Lucifer von Gagliari benutzte, wenn man von einem Gitat aus Tertullian und Lactantius absieht, neben der Bibel keinen andern Schriftsteller als Gyprian.^) Der spanische Dichter Pruden- tius flocht dem Gyprian einen Ehrenkranz, indem er ihn für die ganze christliche Welt in Anspruch nimmt und ihn „die Zierde und den Lehrer

>) Div. inst. 5, 1 und 5, 4. | >) Götz, Gesch. der cypr. Litt p. 49.

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GaeoilioB Cyprianiia. 739.) 413

des Erdkreises" nennt, der fortleben wird, so lange es Menschen giebt (Peristeph. 13).

Dum genus esse h&minum Christus sinet et vigere mundum, dum Über ullus erit, dum serinia saera Htterarum, te leget omnis amans Christum, tua, Ctfpriane, diseet, Spiritus Ule dei, qui fluxerat auetor in prophetas, fontihus eloquii te caelitus auetus inriganit.

Auch der Zeitgenosse des Prudentius, Pacianus von Barcelona,*) be- ruft sich in seinem Briefwechsel mit dem Novatianer Sympronianus auf Gyprian; ja selbst der Gegner sucht sich auf Gyprian zu stützen; man sieht, Gyprian wird Autorität fQr die Feststellung der Glaubenslehre; Am- brosius hatte keinen Anlass, auf Gyprian einzugehen, sein jüngerer Zeit- genosse dagegen, Hieronymus, verrät eine sehr eingehende Bekanntschaft mit unserem Schriftsteller und überliefert uns manche Notizen über den- selben. Auch er ist von Bewunderung für den karthagischen Bischof erfüllt und empfiehlt ihn neben der Bibel zur Lektüre.') Eine grosse Rolle spielte Gyprian in den donatistischen Streitigkeiten. Die Donatisten erkannten die Gültigkeit der Eetzertaufe nicht an; sie konnten sich auf Gyprian und auf das bekannte Konzil berufen. Allein Augustin trat, so gut es gehen wollte, als Verteidiger Gyprians auf, seine gewichtige Stimme erhielt ihm den Ruhm eines orthodoxen Kirchenlehrers, s) Aber Gyprians Gestirn begann doch zu erbleichen; in Augustin war ein neues, viel heller leuchtendes in der Kirche aufgegangen; neue Probleme waren formuliert, neue Lösungen versucht worden, für diese veränderten geistigen Regungen reichte die Kraft der cyprianischen Schriften nicht mehr aus. Immerhin zählte Gyprian stets zu den Zeugen der reinen Glaubenslehre im Abend- lande, ^) und seine Autorität im abendländischen Kirchenrechte war nicht gering.^) Im Orient sind selbstverständlich seine Spuren bei weitem ge- ringer, doch ist er auch hier nicht ganz ohne Einwirkung geblieben, be- sonders infolge des Ketzertaufstreites. Eusebius beschäftigt sich mit unserem Kirchenvater.^) Wir sehen aus seinen Angaben, dass manche Briefe Gy- prians auch in den Orient gelangten. Auf dem Konzil von Ephesus wurden Aussagen Gyprians als eines Zeugen der Wahrheit angerufen. Selbst in das griechische '') und in das syrische Kirchenrecht ist manches von Gjrprian eingedrungen, üebrigens trübt sich vielfach das Bild Gyprians im Orient, da seine Persönlichkeit mit der des Magiers Gjrprian von Antiochien zu- sammenfliesst.^)

Eine zutreffendere Würdigung Gyprians hat die Neuzeit gewonnen, in- dem sie die Bedeutung desselben in seiner praktischen Wirksamkeit richtig erkannt hat. Die Idee der kirchlichen Einheit und die damit im Zusammen- hang stehende Auffassung des Episkopats ist zu einem nicht geringen Teil sein Werk.

^) Vgl. Rösler, Prudentias, Freib. i. Br. I Bianam de libris recipiendis et non recipiendis.

1886» p. 243.

*) Epiat. 107, 12.

De civitate dei 8, 27 stellt AngoBtin mit Gyprian den Petras and Paalas zasammen.

*) VgL das sogenannte Decretom Gela- { langen 1882.

») Vgl. Soden p. 181.

•) ffist. eccl. 6, 43; 7,3.

») Vgl. Soden p. 182.

') Zahn, Gyprian von Antiochien, Er-

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414 Gaeoilina Cyprianiu. 739.)

Litteratnr über das Fortleben Cyprians. Das Material liefert in reicher Weiae Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 701; vgl. auch E. Götz, Gesch. der cyprianischen Litt, bis zu der Zeit der ersten erhaltenen Handschriften, Basel 1891 (Marb. Diss.); M. Mani- tius, Zu Cvprian, Zeitschr. fOr die österr. Gymn. 39 (1888) p. 869 (Citate aus C^rian in der Schrift des Bischofs Walram von Naumburg (f IUI) De unitate ecclesiae conserranda) ;

E. W. Watson, Cyprian in Greece (The Claasical Review 7 (1893) p. 248); vgl dazu

F. Lauchert, Internat. theoL Zeitschr. 1 (1893) p. 699; C. Weyman, Zu Maximua Tauri- nensis (Rhein. Mus. 45 (1890) p. 320); Wilamowitz, Hermes 1899 p. 212.

Ueberlief erung. Die Zahl der Handschriften ist gross. Sie zerfallen in zwei Klassen, in solche, welche ein Corpus Cypriani bieten wollen, und in solche, welche Schriften Cyprians nur teilweise in Verbindung mit anderen geben. Soden (p. 60) zählt 157 der ersten masse, «davon sind älter als s. VIII 5, aus s. VIÜ 3, s. IX 10, s. X und XI je 9, s. XH 27" (Soden p. 61). Von denselben benutzte Hartel 40, 49 waren sonst in der Litterator bekannt, 68 hat Soden neu hinzogeffigt Handschriften der zweiten Klasse zählt Soden 274, so dasa wir es im ganzen mit 431 Codices zu thun haben. «Mehr als neun Zehntel aller codicee enthalten Traktate und Briefe, jedoch von zufälligen Ausnahmen abgesehen immer so, dass die Traktate in geschlossener Sammlung an der Spitze stehen* (Soden p. 61). Soden (p. 73) erkennt in der üeberlieferung 4 Archetypi, die er nach den Handschriften Vindo- bonensis 962 s. IX (L bei Haitel), Trecensia 581 s. VIII (Q bei Hartel), Vaticanus Reg. 118 s. X (T bei Hartel) und Monacensis 18203 s. XV bezeichnet. Die Archetypi 1 und 4 weisen auf Afrika, 2 und 3 auf Rom hin. Ueber den Charakter dieser Archetypi vgl. Soden p. 104. Aus Combination dieser Urtypen sind neue sekundäre Typen entstanden (vgl. Soden p. 166). Ueber die üeberlieferung der Libelli, welche die «Wurzel des ganzen Corpus Cypriani bilden und in allen Handschriften vertreten" sind, vgl. Soden p. 196.

Litteratur zur üeberlieferung. Ausser den Prolegomena von Hartel und der grundlegenden Abhandlung von Soden sind noch folgende Schriften zu nennen: J. Words- worth, The Oxforder Mss. of St. Cyprian (Old-Latin biblical texts Nr. 2 (Oxford 1886) App. 2 p. 123); M. Manitius, Zu Cn>rian (Zeitschr. fOr österr. Gymn. 39 (1888) p. 869); Sanday, The Cheltenham list of the canonical books of the old and new Testament and of the writings of Cyprian, Studia biblica et ecclesiastica 3 (Oxford 1891) p. 274 (Ober eng- lische Handschriften); F. Corssen, Der cyprian. Text der acta apostolorum, Frogr. BerL 1892; W. Schulz, Cyprianmanuscripte in Madrid und im Escorial, Theol. Litteratoizeitung 1897 Sp. 179 (Berichtigungen zur Bibliotheca patrum lat. Hispaniensis 1, Wien 1887); G. Mer- eati, D' alcuni nuovi sussidi per la critica del teste di S. Cipriano, Studi e docnmenti di storia e diiitto 19 (1898) p. 324; 20 (1899) p. 61 (auch separat erschienen, Rom 1899); Un falso donatistico nelle opere di S. Cipriano, Rendiconti del R. Istituto Lombarde di scienze e lottere serie 2, 32, 1899 (über die afrikanische üeberlieferung Cyprians); C. H. Turner, The original order and contents of our oldest Ms. of St. Cyprian, The Journal of theological studies 3 (1902) p. 282 (über den cod. Seguerianus 10592); A newly discovered leaf of a fifth-Century Ms. of St. Cyprian; the Turin and Milan fragments (ebenda p. 576); H. L. Ramsay, The contents and order of the manuscripts L N F (ebenda p. 585); An uncial fragment of the 'Ad Donatum' of St. Cyprian (ebenda 4 (1903) p. 86); J. Chapman, The Order of the treatises and lettera in the Mss. of St. Cyprian (ebenda p. 103); E. W. Watson, Cyprianica (ebenda p. 131). üeber echte, ausserhalb eigentUcher Cj^riancodices fiberlieferte Werke Cyprians vgl. Soden p. 234.

Ausg. Cyprians. Die editio princeps ist eine auf dem Farisinus 1659 s. XU ruhende Romana vom Jahre 1471, besorgt von Joannes Andreas episcopus Aleriensis, aus der sich eine Reihe anderer abzweigte. Die Emendaiion des Schriftstellers auf Grund handschrift- lichen Materials nahm Erasmus in Angriff in der Basler Ausgabe vom Jahre 1520. Einen Fortschritt in der Emendation begründete die Ausgabe, welche bei Faulus Mannt ins in Rom 1563 erschien (über die Arbeiten des ausgezeichneten Latino Latini, der unter an- deren Handschriften einen cod. Veronensis und einen cod. Beneventanus heranzog, zu dieser Ausg. vgl. Mercati p. 324). Auf einer neuen handschriftlichen Grundlage ruht die editio Moreliana (Faris 1564), welche insofern in der Geschichte der Ausg. einen Abschluss bil- dete, als in ihr alle echten Schriften Cyprians vereinigt waren. Einen wichtigen Fortachritt begründete die editio F am eliana (Antwerpen 1568), da in ihr versucht wurde, die Briefe und die Traktate chronologisch zu ordnen. Der Anordnung des Farne lins folgen auch die Ausg. von N. Rigaltius (Faris 1648) und von St. Baluzius, Faris 1718 (die durch den Tod des Baluzius unterbrochene Ausg. wurde von Frud. Maranus zu Ende gef&hrt). Von der chronologischen Anordnung des Famelius wich aber ab die Oxforder Ausg. vom Jahre 1682, die von Fell und Fearson besorgt wurde (für einige Spuria sachten die Herausgeber die Autoren zu bestimme^. Die neueste Ausg. ist die von W. Hartel, Corpus Script, eccles. lat. vol. 3 (Wien 1871). m sind 3 Teile: I enthält die Traktate; II die Briefe; III die Apokryphen, die Indices und die umfangreiche Fraefatio. Ueber die M&ngel der

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IToTfttiaiiiifl. (§740.) 415

AüBg. urteilen sehr scharf P. de Lagarde, Syminicta, Gott 1877, p. 65 und besonders Soden p. 58; fiber die Fehler Harteis in Beanig auf die Handschriften vgl. denselben p. 58 Anm. 1. Eine Auswahl von cyprianischen Schriften bieten J. M. Ronth, Scriptonim eccles. opnsc, Oxford* 1858, J. Q. Erabinger, Tübingen 1853 und 1859 und H. Hurter, Sanctorum patrum opusc. selecta yol. 1, 2, 4, 5, 21. Die einzelnen von ihnen edierten Schriften sind entsprechenden Orts yerzeichnet.

Litteratur zu den Ausg. Hartel, Ausg. 8 p. LXX; Mercati, D' alcuni nuovi aossidi per la critica del teste di S. Gipriano (Studi e documenti dl storia e diritto 19 (1898) p. 824; 20 (1899) p. 84); Soden, Texte und Untersuchungen N. F. 10, 3 (1904) p. 184.

üebersetzungen. Auserlesene Schriften Gyprians von Erabinger, Augsb. 1848 und von ühl u. a. in der Bibl. der Eirchenvfiter 2 bde., Eempten 1869/79; die Briefe sind im 2. B&ndchen simtlich abersetzt.

5. Novatianus.

740. Biographisches. Unter dem römischen Klerus war zur Zeit Gyprians ohne Zweifel Novatian die bedeutendste Erscheinung. Selbst sein Gegner Cyprian muss ihm eine hohe philosophische und rhetorische Bildung zuerkennen. Und das Wenige, das von ihm erhalten ist, bestätigt vollkommen dieses Urteil; besonders lassen die zwei Briefe, die er im Namen des römischen Klerus an Cyprian richtete, den feingebildeten Mann erkennen. Seine Bedeutung scheinen auch die massgebenden kirchlichen Kreise Roms frühzeitig erkannt zu haben; denn obwohl er nur die klinische Taufe erhalten, wurde er doch zum Presbyter ordiniert, also zu seinen Gunsten von dem Herkommen abgewichen. Eine Christenverfolgung ver- anlasste ihn, wie es scheint, zur Flucht, doch auch in seinem freiwilligen Exil hielt er die Beziehungen mit Rom aufrecht und richtete Schreiben gegen die Juden dahin; eines derselben, über die jüdischen Speise- verbote (de cibis ludaicis), ist uns erhalten; in demselben fällt die gewinnende und einschmeichelnde Art, mit der er sich zu den Adressaten in Beziehung setzt, auf. Wir erkennen leicht den ehrgeizigen Mann, der sich einen Anhang zu verschaffen sucht. Diesen Anhang muss er auch gewonnen haben; denn als nach der bekannten Sedisvakanz des Jahres 251 Cornelius zum Bischof der römischen Gemeinde erwählt worden war, machte er diesem den Bischofsstuhl streitig und Hess sich durch drei Bischöfe Italiens weihen. Damit war Novatianus Schismatiker geworden. Das Schisma erschütterte die Kirche nicht wenig, und Cornelius konnte nur mit Mühe seine allgemeine Anerkennung durchsetzen. Die Trennung war noch dadurch kompliziert, dass auch eine disziplinare Frage, die Wieder- aufnahme der Gefallenen in die Gemeinschaft der Gemeinde, hereinspielte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Novatian, um seiner Trennung von der Kirche ein glänzenderes Relief zu geben, in dieser Streitfrage sich im Gegensatz zu früheren Anschauungen auf die Seite der Rigoristen stellte; er erschien jetzt als der sittenstrenge, an der alten Disziplin festhaltende Bischof gegenüber dem laxen Cornelius. Und das mag der Grund ge- wesen sein, dass sogar ruhmreiche und standhafte Bekenner auf seiner Seite standen. Auch hatte ein von Cyprian exkommunizierter Presbyter Novatus mit Novatian gemeinsame Sache gemacht und selbst eine Schwen- kung zum Rigorismus in der Frage der lapsi nicht gescheut. An gegen- seitigen Beschimpfungen fehlte es natürlich in dem Kampfe nicht; die Gegner warfen sich die schlimmsten Vergehen vor. Allein der Kampf

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416 NovaüaniiB. 740.)

endete mit dem Siege des Cornelius; auch hier zeigte sich, dass die Mittelstrasse, welche die Kirche so oft eingeschlagen, in der That die goldene Strasse war. Eine Kirche der Heiligen zu schaffen, erwies sich als eine Unmöglichkeit, mochte Novatian noch so sehr auf das Evangelium hinweisen. Die Kämpfe gegen die Novatianer können noch längere Zeit hindurch verfolgt werden. Wir haben in der cyprianischen Sammlung einen Traktat gegen die Novatianer 732), der die Frage der lapsi behandelt; Reticius, Bischof von Autun zur Zeit Constantins, schrieb ein grosses Werk gegen die Schismatiker 767); der Erlass Constantins gegen die Ketzer führt auch die Novatianer auf; gegen Ende des 4. Jahrhunderts schrieb Pacianus gegen die Lehre der Novatianer über die Vergebung der Sünden 950); ^) es geschieht dies in drei Briefen an den Novatianer Symproniauus.

Zur Charakteristik Novatians. ce) üeber die philoBophiache and rheto- rische Bildung des Novatian vgl. Gyprian epist. 55, 24: iactet se licet {Novatianus) ei philosophiam vel eloquentiam suam Buperhis vocibus praedieet. Die stoische Philosophie war es, die ihm die Syllogistik lehrte; darauf spielt Cypr. 55, 16 an: alia est philosophorum et Stoicarutn ratio .... qui dieunt omnia peecata paria esse et virum ffravem höh facilt flecti oportere. Vgl. Wochenschr. für klass. Philol. 1894 Sp. 1030. ß) üeber seine hohe Wertschätzung der hl. Schrift vgl. Cyprian 44, 3 {Novatianus eiusque asseclae) se ad- sertores evangelii et Christi esse confitentur; 46, 2.

Die Schriftstellerei Novatians. Das Zeugnis des Hieronjmos lautet (de vir. ill. 70) : Novatianus, Romanae urbis preshyter, adversum Comelium cathedram saeerdotalem conatus invadere, Novatianorum quod Graeee dieitur na&a^v dogma eonstituit, nolens apo- statas suscipere paenitentes, Huius auctor Novatus, Cypriani preshyter fuU. Scripsit atttem

1. de pascha. Harnack regt die Frage an, ob nicht der pseudocyprianische, im Jahre 248 geschriebene Traktat «de pascha computus" mit dieser Schrift identisch ist (Geschichte der altchristl. Litt. 1 p. 653); dies ist aber schon durch den Stil dieser Schrift ausgeschlossen (vgl. § 737);

2. de sabbato;

3. de eircumcisione. üeber das Ziel der beiden Schriften handelt Novatian de cib. iud. c. 1 : duabus epistolis superioribus, ut arbitror, plene ostendimus, in quibus probatum est prorsus ignorare illos, quae sit vera eircumcisio et quod verum sabbatum; unter Hiero- nymus' Namen läuft eine epist. de vera circumcisione um (Migne 30 Sp. 188); allein die- selbe kann nicht die novatianische sein (Harnack 1. c. p. 653);

4. de sacerdote;

5. de oratione; (vgl. BernouUi, Der Schriftstellerkatalog des Hieronymus, Freib. 1895, p.48);

Q, de cibis lud ai eis ist uns erhalten 743);

7. de instantia; vgl. Caspari, QueUen zur Gesch. des Taufsymbola 3 (Ghiistiania

1875) p. 428 Anm. 284: ,D. h. wohl nicht von der Beständigkeit, Beharrlichkeit im

Gebet . . . ., da doch Novatian kaum neben seiner Schrift über das Gebet noch eine be- sondere Aber die Beharrlichkeit in ihm geschrieben haben wird, aber auch nicht vom Be*

vorstehen der Verfolgung, der Leiden , wofdr sich Sophronius' Uebersetzung negi ttöp

'Eysatarioy anfahren Hesse, weil das blosse instantia nicht das Bevorstehen der Verfolgung, der Leiden bedeuten kann, sondern von der Beharrlichkeit, Ausdauer überhaupt*;

8. de Ättalo (Harnack, Texte und Untersuchungen 12, 1 (1895) p. 19 meint: .Unter dem Attalus ist wohl der bekannte lugdunensische Märtyrer zu verstehen, der gegen die enkratitische Lebensweise eine Offenbarung empfangen hat') multaque alia et

9. de trinitate grande volumen, quasi hnxofiijv operis Tertulliani faeiens, quod plurimi nescientes Cypriani aestimant 742).

Es ist zu bedauern, dass Hieronymus nicht alle Schriften aufgezählt hat; zu den tnuUa alia werden gehören:

10. Briefe. Es sind uns davon zwei in der cyprianischen Sammlung erhalten (epist 30 und 36; vgl. § 741). Andere sind verloren gegangen (Hieronym. epist. 10, 3 verlangt epistulas Novatiani, ut dum schismatici hominis venena cognoscimus, libentius saneti mar- tyris Cypriani bibämus antidotum; vgL femer 36, 1).

') Das Thema wurde auch von Ambrosius in der Schrift .de paenitentia' behandelt 939). *^

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NoTatianiui. (§741.) 417

Mit einiger Wahracheinlichkeit "vmrden auch die paeadoc^riaDischen Schriften de spectacnliB 729) und de bono padicitiae 780) von Weyman dem Novatian zuerkannt

üeber die Ideniifizierangen einiger der genannten Schnften mit Traktaten des Pseudo- Origenes vgl. nnten § 743a im Absatz „Geschichte der Frage*.

Vorbilder und Stil Novatians. Die sprachlichen Parallelen sind aus den Schriften Novatians zusammengestellt in der Ausg. der epist. de cibis Jud. von Landgraf und Weyman p. 289. Üeber die Benutzung Vergils vgl. die genannte Aufgabe und G. Bürner, Yergils Einfluss bei den Ejrchenschriftstellem der vomikänischen Periode, Erlangen 1902, p. 26. Dass Novatian auch den Philosophen Seneca studiert hat, zeigt ein Vergleich von Sen. epist 122, 6 mit de cibis Jud. c. 6 (Weyman, Philol. 52 (1894) p. 728); weiterhin vergleicht Weyman (Ck>mpte rendu du quatri^me congrte scientifique international des catholiques, Freib. i. d. Schweiz 1898, p. 8) Sen. nat quaest. 1, 16, 6 mit de spectaculis c.6 (3 p. 9 Hartel). Ueber angebliche Berührungen Novatians mit dem Latein der klassischen Juristen vgl. Th. Wehof er, Wien. Stud. 23 (1901) p. 269 (vgl. dagegen Weyman. Theol. Revue 1902 Sp. 266). üeber Tertnllian als Vorbild vgl. Demmler, TheoL Quartalschr. 1894 p. 258 und Hieronym. de vir. ill. 70. üeber Cyprian als Vorbild vgl. den schon öfters genannten Commentar zu de cibis Judaicis, wo einige Beispiele beigebracht werden. Ueber die rh3rthmischen Schlfisse vgl. H. Jordan, Rhythmische Prosa in der altchristl. lat Litt., Leipz. 1905, p. 39, p. 47, p. 49.

Litteratur. V. Ammundsen, Novatianus og Novatianismen; en kntisk Frem- stilling af Novatianus's Liv og Forfattervirksomhed samt Eftervisning af den novatianiske Bevoegelses Omfang og Betydning, Kopenhagen 1901; F. Torm, En kritisk Fremstilling af Novatianus' Liv og Forfattervirksomhed samt Eftervisning af den novatianiske Bevoegelses Omfang og Betydning, Kopenhagen 1901; J. 0. Andersen, Novatian. Konkurrence-Af- handling for Professoratet i Kirkehistorie ved Kebenhavns Universitet, Kopenhagen 1901; ttber diese mir nicht zugän^chen Schriften berichtet H. Jordan, Die Theologie der neu- entdeckten Predigten Novatians, Leipz. 1902, p. 11, p.65. Wehof er. Zur decischen Ghristen- verfolgung und zur Charakteristik Novatians (Ephemeris Salonitana, Zara 1894, p. 13); Har- nack, RealencycL fOr protest TheoL und Kirche Bd. 14* (1904); Hefele im Kirchen- lezikon von Wetzer und Weite 9' (1895) p. 542.

741. Zwei Briefe Novatians. In der cyprianischen Briefsammlung finden sich einige Briefe, welche während der Verwaisung des römischen Stuhls nach dem Tode Fabians im Jahre 250 vom römischen Klerus nach Karthago gerichtet wurden. Von denselben erregen unsere Aufmerksamkeit durch die Vortrefflichkeit der Darstellung besonders die Briefe Nr. 30 und Nr. 36, deren Autor ohne allen Zweifel Novatian ist. Der erste Brief nimmt den Eingang von dem Gedanken her, dass, obwohl ein gutes Ge- wissen in allen Handlungen das Entscheidende bleiben muss, doch auch der Beifall von Seiten der Brüder Gegenstand unserer Wünsche werden kann. Dieser allgemeine Gedanke findet seine Anwendung auf Cyprian, der in der Streitfrage über die lapsi sich der Uebereinstimmung und Mit- wirkung des römischen Klerus versichern wollte. Das Schreiben betont dann die Notwendigkeit einer strengen Zucht, wie sie von Anfang an in der Kirche bestanden, und geht dann auf die Art und Weise, wie die Buss- disziplin gegen die verschiedenen Arten der Gefallenen ausgeübt wird, näher ein; es werden auch die verurteilt, welche sich noch einen gewissen Schein der Glaubenstreue wahren wollen ; mit besonderem Nachdruck wird aber die Notwendigkeit der Reue bei den Gefallenen und die Notwendig- keit der strengen Zucht von seiten der Kirche hervorgehoben. Auch die Bekenner geben, wie ihr Schreiben zeigt, denselben sittlichen Ernst in der Frage kund. Der Brief spricht dann in wärmsten Worten Cyprian den Dank für die den eingekerkerten Christen gewidmete grosse Sorgfalt aus und kehrt wieder zum Thema zurück; er teilt mit, dass die Römer in der gleichen Sache nach Sizilien geschrieben haben. Eine definitive Ent- scheidung der Frage, fährt das Schreiben fort, ist zwar jetzt, solange der römische Bischofssitz verwaist ist, nicht möglich; ist der Friede der Kirche

Bandbueh der klaM. AltortamiwlMeiiechAft. Vm, 8. 2. Aafl. 27

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418 Noratiaiiiia. (§741.)

wiedergegeben, so soll die Entscheidung in einer Versammlung aller Treu- gebliebenen getroffen werden. Den Gefallenen wird inzwischen Oeduld, Ablassen von allem Drängen, Bescheidenheit, Einkehr in sich selbst em- pfohlen. Sie sollen um Aufnahme in die Eirchengemeinschaft bitten, aber in aller Demut, sie sollen eingedenk sein, dass der Herr die Gnade, aber zugleich die Strafe in seinen Händen hat, dass er nicht bloss den Himmel, sondern auch die Hölle bereit hält. Vor der Einsetzung des neuen Bischofs will der römische Klerus keine Entscheidung bezüglich der Gefallenen treffen, nur denen, die sich in Todesgefahr befinden, soll, im Fall sie aof- richtige Reue zeigen, geholfen werden.^)

Auch der 36. Brief betrifft wieder die Sache der Gefallenen und ist eine Antwort auf einen Bericht Gyprians, der uns im 35. Briefe vorliegt. Die Gefallenen waren nämlich anmassend aufgetreten und behaupteten, sie hätten alle bereits durch den Märtyrer Paulus den Frieden erhalten; sie brauchten also eigentlich gar nicht um denselben zu bitten. Cyprian ist aber, wie er schreibt, angesichts dieses Vorgehens der Gefallenen ent- schlossen, die Strenge des Evangeliums in Anwendung zu bringen. Die von Novatian verfasste Antwort des römischen Klerus billigt vollkommen das Verfahren Gyprians in der Streitfrage und tadelt scharf das ungestüme, anmassende Wesen der Gefallenen. Schon in der Thatsache, dass sie um den Frieden nachsuchen, liegt, wie das Schreiben dialektisch entwickelt, die Notwendigkeit, sich der Entscheidung der massgebenden Organe za fügen. Wenn die lapsi weiterhin die Autorität der Märtyrer in Gegen- satz zu dem Evangelium stellen, so ergeben sich daraus die gefährlichsten Konsequenzen; das Martyrium ruht ja auf dem Festhalten am Evangelium. Die Römer halten es geradezu für undenkbar, dass die Märtyrer, welche die grössten Qualen erduldeten, um nicht opfern zu müssen, die Gefallenen, welche zum Götzenopfer sich herbeigelassen, jetzt unterstützen; eine Be- stätigung dieser Ansicht liege darin, dass die lapsi sich jetzt an die Bischöfe wenden. Auch in diesem Schreiben betrachtet der römische Klerus als erste Pflicht für die lapsi, ernstlich Busse zu thun, und er rät daher Cyprian an, eine zuwartende Haltung einzunehmen; zugleich sprechen die Römer ihre Ueberzeugung aus, dass die lapsi durch fremde Einflüsterungen zu ihrer ünbotmässigkeit verleitet wurden, und spenden zugleich ein warmes Lob der karthagischen Kirche. Zuletzt wird noch eines Privatus aus Lambaesis gedacht, über den Cyprian in einem nicht mehr erhaltenen Schreiben berichtet hatte. In der Differenz, die zwischen diesem Manne und Cyprian sich gebildet hatte, stellt sich Rom auf Seite des karthagischen Bischofs und teilt mit, dass es einem Sendling des Privatus, mit Namen Futurus, der den römischen Klerus zu einer schriftlichen Kundgebung ver- anlassen wollte, kein Gehör geschenkt habe.

Die Antorschaft der beiden Briefe, a) Dass der 30. Brief von Novatian ver- fasst ist, bezeugt uns Cyprian selbst. Epist. 55, 5 führt er aus unserem Brief folgende Stelle an (c. 5 p.553 H.): quamquam nobis in tarn ingenti negotio pUiceat, qttod et tu ipse traetattif prius esse ecelesiae pacem sustinendam, deinde sie conlatione eonsUiorum cum episccpii, presbyteris, diaconis, confessoribus pariter ac stantilnu laieis facta lapsorum traetare ratmem

^) Vgl. jetzt auch L. Ghabalier, Les lapsi dans Teglise d'A&ique an tempe de 8. Cyprien (Thtee), Lyon 1904.

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NoYatiaaiia. 742.) 419

and f&gt dann bei: addiium est etiam Novatiano tune »erihente et quod aeripserat 8ua voce recitante et presbiftero Moyte tune adhuc eanfeasare, nunc tarn martyre sub- seribente, ut laptia infirmis et in exitu eanstUutia pax daretur, quae litterae per totum mundum missae 8UfU et in notitiam eccUHia omnibua et universis fratribus perlatae. Den Brief kennt auch das Mommsensche Veneichnis. ß) Für den 36. Brief steht uns kein Äusseres Zeugnis znr YerfÜgong. Allein innere Gründe sprechen durchaus fOr Novatian als Verfasser. Vgl. Harnack, Theol. Abh. zn Ehren Weizsäckers, Freib. 1892, p. 17. Es ist derselbe (reist und derselbe Stil wie in Brief 80.

Abfassungszeit. Episi 30 und 36 fallen in den August und Sept. 250; vgl. Nelke, Die Ghronol. der Gorrespondenz Gyprians, Thom 1902, p. 46; Harnack, Gesch. 2, 2 p. 347.

Ausg. im Corpus Script eccles. lat. vol. 3 pars 2 p. 549, p. 572.

742. De trinitate (über die Trinitätslehre). Die Werke der Ketzer standen unter einem schlimmen Zeichen. Die Lektüre derselben war in den Augen der Rechtgläubigen schädlich. Was Wunder, wenn man sie zu vernichten suchte! Die meisten dieser Werke sind daher unter- gegangen, nur wenige haben sich erhalten, gedeckt durch einen einwand- freien Namen. Auch an der Schrift Novatians über die Trinität lernen wir das Schicksal der Eetzerschriften kennen. Die Macedonianer in Gon- stantinopel hatten ein Interesse daran, die Schrift Novatians zu verbreiten. Was thaten sie also? Sie veranstalteten eine Neuausgabe der Briefe Cyprians zu einem ausnehmend billigen Preis und schmuggelten den Traktat in den Band ein. Der gut klingende Name Gyprian deckte die anstössige Schrift. Die Ausgabe fand grosse Verbreitung. Da kamen einige Recht- gläubige hinter die Sache; sie deckten den Betrug auf und suchten, soviel es in ihren Kräften lag, das geschehene Unheil wieder gut zu machen. Rufinus, der uns diese Geschichte erzählt, glaubt, Tertullian sei der Ver- fasser. Dass auch Tertullian als Montanist nicht zur orthodoxen Gemeinde gehört, ist bekannt. Dieser Autorschaft TertuUians tritt aber Hierony- mus scharf entgegen; für ihn ist nicht zweifelhaft, dass der Verfasser des Traktats Novatian ist; er kannte Handschriften, in denen der Traktat Novatian beigelegt war; zu diesem objektiven Zeugnis gesellt sich auch noch ein subjektives, Stil und Gomposition. Und wir müssen dem Kirchen- vater Recht geben, obwohl es auch in neuerer Zeit nicht an einem Ver- such gefehlt hat, die Schrift Novatian abzusprechen.

Die Abhandlung führt den Titel «de trinitate*"; allein es ist zu beachten, dass dieser Ausdruck in der Schrift selbst nicht vorkommt; der Titel wird daher nicht von Novatian herrühren. Wir haben gleich von vornherein die Vorstellung fem zu halten, als sei uns in dem Traktat eine Trinitätslehre, wie sie sich jetzt festgesetzt hat, gegeben; das ist schon darum nicht möglich, weil diese Lehre damals noch nicht völlig ausgebildet war. Man sieht dies ganz deutlich aus dem, was Novatian über den hl. Geist sagt; es fehlen hier die späteren subtilen Distinktionen, der Autor beschränkt sich lediglich auf eine Darstellung der Wirksamkeit des hl. Geistes. Die Untersuchung geht daher besonders auf das Wesen des Vaters und des Sohnes und auf ihr Verhältnis ein. Die Schrift nimmt die «regula fidei" zur Grundlage und teilt den Stoff in vier Teile. Im ersten Teil (c. 1—8) handelt sie von Gott, dem Vater, dem allmächtigen Gott; im zweiten (der Hauptpartie, c. 9 28) von Christus; im dritten (c. 29) von der Wirksamkeit des hl. Geistes; endlich im vierten Teil sucht sie die Einheit Gottes trotz der Unterscheidung der göttlichen Per-

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420 NoTatianuB. (§742.)

sonen nachzuweisen. Das Merkwürdige an der Darstellung ist, dass sie fast durchweg syllogistisch gehalten ist. Wir sehen daraus, dass auch die Gegner mit Schlussfolgerungen operierten.^) Diese Gegner, die durch Schlüsse ad absurdum geführt werden mussten, bildeten zwei Klassen, ein- mal diejenigen, welche Christus als Mensch betrachteten, dann diejenigen, welche Christus mit Gottvater identisch erachteten und demnach sagten, dass in Christus Gottvater gelitten.') Die Schwierigkeit der Frage lag darin, die Einheit trotz der Göttlichkeit der beiden Personen aufrecht zu halten. Nach dem Urteil eines angesehenen Fachmanns') ist die Be- deutung der Schrift eine sehr grosse; als die bleibende Errungenschaft sieht derselbe die Thatsache an, dass «die unmittelbare religiöse Ueber- zeugung und der traditionalistische Symbolglaube formelhafte Distinktionen anzuwenden gelernt hatten ''. Dass Novatian an der denselben Stoff be- handelnden Schrift Tertullians .ad versus Praxcam** nicht vorübergehen konnte, ist selbstverständlich. Auch dies hat Hieronymus bereits gesehen, nur hat er darin geirrt, dass er unseren Traktat als einen Auszug*) aus Tertullian bezeichnet. Dies ist er nicht, Novatian benutzt Tertullian, aber mit Wahrung der vollen Selbständigkeit.

Die Autorschaft. Hieronym. de vir. ül. 70 seripsü (Novatianus) .... de trinitaU gründe volumen quasi initofitjy operis TertuUiani faeiene, quod plurimi neseientes Cypriani aestimant. Rufin. de adulter. libror. Orig. 25, 395 ed. Lomm. Sancti Cypriani tnartyris soUt omne epistularum corpus in uno codice scribi, huie eorpori haeretiei quidam, qui in spiri- tum sanetum blasphemant, TertuUiani lU>eUutn De tri ni täte reprehensibiliter {quantum ad veritatem fidei nostrae pertinet) scriptum inserentes et quam plurimos Codices de talibus exemplariis conscribentes per totam ConstantinopoUn urbem maximam distrahi pretio mli4>ri fecerunt, ut exiguitate pretii homines inlecti ignotos et latentes dolos facilius compararent, quo per hoc invenirent haeretiei perfidiae suae fidem tanti viri auetoritate conquirere, Ac- cidit tarnen, ut reeenti adhue facto quidam ex nostris fratribus eatholicis inventi admissi sceleris commenta retegerent, et ex parte aliqua si quos possent, ab erroris huius laqueis revocarent. Quam plurimis tarnen in Ulis partibus sanetum martyrem Cyprianum huius fidei, quae a Tertulliano non recte scripta est, fuisse persuasum est. Hieronym. contra Rnfin. 2, 19 transit (seil. RnfinoB) ad incliftum martyrem Cyprianum et dieit TertuUiani librum, cui titulus est De trinitate, sub nomine eius Constantinopoli a Macedonianae partis haeretieis lectUari. In quo crimine mentitur duo; nam nee TertuUiani liber est nee Cypriani dicitur; sed Novatiani, cuius et inscribitur titulo et auctoris eloquium stÜi proprietas de- monstrat. Von neueren Gelehrten spricht die Schrift Novatian ab Hagemann in seinem Werk: Die römische Kirche, Freib. 1864, p. 401 uid versetst sie in die Zeiten des Kampfes zwischen Hippolytos and der römischen Ku-che. , Wir haben in ihr eine Streitschrift, weiche danials zu Gunsten des Hippolytus von einem seiner Anhänger verfasst worden ist' Die Zeit der Abfassung bestimmt er noch genauer; geschrieben wurde unsere Abhandlung etwa um die Zeit, ,wo SabeUius entweder nahe daran war, aus der Kirche ausgeschlossen zu werden, oder wo dieses eben geschehen war*. Ueber den unbekannten Verfasser äussert er sich also (p. 406): «Der Verfasser war, wie die durchaus logische, schulmässige Haltung seiner Schrift bekundet, ein litterarisch gebildeter, mit der damaligen Philosophie vertrauter oder wenigstens in dem Formalismus der dunaligen Schullogik gewandter Mann." Als- dann konstatiert Hagemann des Autors Abhängigkeit von Irenaeus und meint darnach, ,dass wir entweder einen unmittelbaren Schüler des Bischofs von Lyon oder doch einen Schriftsteller vor uns haben, welcher sich nach ihm gebildet hatte' (p. 406). Allein die Beweisföhrung Hagemanns ist verfehlt; ebensowenig trifft das Richtige J. Quarry (No- vatiani de trinitate liber its probable history (Hermathena 10 (1897) Nr. 23 p. 36), wenn

*) üeber die Schullogik im Dogma v^. stum, aut certe deum patrem puiarent esse

das lehrreiche Kapitel bei Hagemann, Die credendum; die letzteren sind die sog. Patri-

röm. Kirche p. 345. passianer.

')c.30 (Sp.946 M.) cum animadverterent *) Loofs, Leitf. der Dogmengeschichte,

(haeretiei) scriptum esse quod unus Sit deus, | Halle 1889, p. 51.

non aliter putaverunt istam tenere se posse ^) FreUich sagt er einschränkend quasi

sententiam, nisi aut hominem tantum Chri- | innofAijy,

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NoTatianas. (§743.) 421

er unsere Schrift als eine üebersetzong aus dem Griechischen und als Verfasser Hippolytas hinstellt. Die Vergleichung unserer Schrift mit den beiden Briefen und „de cibis Judaicis* lässt keinen Zweifel aufkommen, dass Novatian der Verfasser ist.

Abfassungszeit. Da das Werk keinerlei Spuren des novatianischen Schismas er- kennen liest, wird es vor demselben geschrieben sein; vgl. auch Harnack (Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 (1904) p. 399), der seine Betrachtung mit den Worten schliesst (p. 400 Anm. 2): „Die Schrift enthftlt Qbrigens, wie es einer streng sachlichen Darlegung gebflhrt, keine direkten Zeitspuren. Nur aus der Behandlung des Modalismus als einer erklärten Hftresie kann man schliessen, dass sie nach dem I.Viertel des 3. Jahrhunderts verfasst ist*

U eberlief erung. Der Traktat ist handschriftlich nicht mehr yorhanden; wir sind daher lediglich auf die Ausgaben angewiesen. Zuerst wurden de trinitate und die epistula de cibis Judaids in der Tertulüanausgabe, Paris 1545 (Gangneius) als Werke Tertullians publiziert, wo ffir dieselben eine jtingere interpolierte Handschrift benutzt wurde. Eine Handschrift aus dem Kloster Masbume in England wurde fttr unsere beiden Produkte von Gelenius in seiner Ausgabe Tertullians, Basel 1550 herangezogen. Unter dem Namen des wahren Verfassers sind die beiden Werke von Pamelius in seiner ersten Ausgabe Tertullians (Antwerpen 1579) ediert worden.

SpfttereAusg. Speziell wurden beide Schriften herausgegeben von £. Welchman, Oxford 1724, von J. Jackson, London 1728 (mit brauchbarem Gommentar). Letztere Aus- gabe wurde zu Grunde gelegt von Gallandi, Bibl. vet patr. 8 (Venedig 1767) p. 285, von dem wieder abhängig ist Migne, Patrol. lat 3 Sp. 885.

Uebersetzung. Eine englische haben wir von R. £. Wallis, The Ante-Nicene Fathers 5 (Buffalo 1888) p. 605.

743. De cibis ludaicis (gegen das jüdische Speisenverbot). Mit Komplimenten für die Adressaten, die fest zum Evangelium halten und eigentlich keiner Aufmunterung bedürfen, leitet Novatian seine Abhand- lung ein, welche sich als Glied einer gegen das Judentum gerichteten Schriftenserie einführt. Schon vorher hatte der Verfasser zwei Briefe ge- schrieben, einen über die wahre Beschneidung und einen zweiten über den wahren Sabbat. Jetzt lässt er einen dritten Brief folgen über die jüdischen Speisen. Die zwei ersten Briefe sind uns nicht erhalten; allein über die Tendenz derselben kann kein Zweifel sein; es war dieselbe wie in unserem noch vorhandenen dritten Brief: die jüdischen Gebote und Einrichtungen werden umgedeutet und geistig erklärt. So stellt daher gleich unser Brief als Grundlage der ganzen Betrachtung das Wort des Paulus hin (Rom. 7, 14): „Wir wissen, dass das Gesetz geistig (spiritalis) ist," und Novatian spielt sofort seinen Haupteinwand gegen die jüdischen Speiseverbote aus: Es ist unmöglich, dass Gott, der Schöpfer aller Tiere, manche für unrein von Haus aus hält und demgemäss über seine eigene Schöpfung den Stab bricht. Alsdann führt er die verschiedenen Stufen der menschlichen Ernährung, wie sie sich nach dem göttlichen Ratschluss entwickelt haben, seinen Adressaten vor. Die erste Speise des Menschen waren die Baumfrüchte, im aufrechten Zustand konnte er dieselben ab- nehmen. Die Sünde führte zur Nahrung aus den Früchten der Erde, die jetzt der Mensch gebückt gewinnen musste. Endlich die grössere über die ganze Erde sich ausdehnende Bevölkerung brauchte eine stärkere Kost, es kam die Fleischesnahrung. Das Gesetz machte aber in Bezug auf die- selbe Unterschiede, indem es reine und unreine Tiere auseinanderhielt und den Genuss der letzteren untersagte. Damit ist die Untersuchung zum eigentlichen Kern vorgedrungen. Es handelt sich für den Verfasser darum, den angegebenen Unterschied als einen nicht in den Geschöpfen selbst liegenden zu erweisen, denn sonst müsste man, wie er bereits im Eingang bemerkt, den Schöpfer mit sich in Widerspruch bringen ; sagte doch dieser.

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422 NoTatianiiB. (§748.)

nachdem er mit der Schöpfung fertig war, dass alles sehr gut sei; auch hat er durch das Gebot der Aufnahme aller Tierarten in die Arche kundgethan, dass er sie alle erhalten wissen wollte, demnach sie für gut hielt Also kann das Fleisch der Tiere nicht an und für sich unrein sein. Die Sache verhält sich vielmehr so, dass mit den unreinen Tieren bildlich gewisse Unrein- heiten von Menschen, d. h. gewisse Sünden und Laster, getroffen werden sollen. Im unreinen Schwein verurteilt das Gesetz das unreine, dem sinn- lichen Genuss hingegebene Leben der Menschen, im unreinen Hasen das weibische Wesen der Männer, in dem Habicht die Habsucht u. s. w.^) Bei den Tieren sind diese Eigenschaften nicht sündhaft, weil sie ihnen von Natur mitgegeben sind, beim Menschen sind sie Ergebnis des bösen Willens, daher Sünde. Also um die Menschen rein zu machen, werden die Tiere unrein gemacht. Weiterhin erfolgte jene Unterscheidung auch zu dem höheren Zweck, das israelitische Volk zur Massigkeit zu erziehen. Die Zeit für die Speiseverbote ist vorbei, weil sich die Zeit des Gesetzes erfüllt hat; durch eine grosse Reihe von Schriftstellen wird erwiesen, dass es, seit Christus erschienen ist, auf den inneren, nicht auf den äusseren Menschen ankommt. Aber die Aufhebung jener lästigen Speiseverbote gibt uns noch nicht das Recht, uns der Völlerei hinzugeben; scharf geisselt Novatian die, welche, obwohl Christen, hier ein schlimmes Beispiel geben.') Selbstverständlich ist auch das Opferfleisch für die Christen durchaus verpönt.

Die Gliederung der Schrift deatet der Verfasser am Sehluas mit den Worten an: quorutn ciborum ratiane perspeeta et consüio legis eansidertUo et evangelicae groHtu henefieio cognito et temperantiae rtgore eervato et 8imtä(teri8 immolatarum inquinamefUo repuho regulam veritatis per omnia cuatodientes deo gratias agere debemue ete.

Die Autorschaft. Obwohl in der Ueberlieferong die Schrift unter dem Namen Tertullians geht, ist sie doch Noyatian zuzusprechen. Dies zeigt die üebereinstimmung ntiit den beiden Briefen im Stil. Es kommt hinzu, dass c. 1 auf zwei Briefe hingewiesen wird, die auch Hieronymus in seinem Schriftstellerkatalog als novatianisch kennt; vgL § 740.

Abfassungszeit. Aus der üeberschrift Navatianus plebi in evangelio perstanti salutem erkennt man, dass Novatian. als schismatischer Bischof an seine separierte Ge- meinde schreibt; also kommen wir in die Zeit nach 251. Dass die Entfemuns Novatians von Rom mit einer Christen Verfolgung zusammenhftngt, ist sdhr wahrscheinlich; es kann die des Gallus oder die des Yalerian sein.

Ueberlieferung. Lange Zeit war keine Handschrift von dieser epistula be- kannt. Harnack (Texte und Untersuchungen 12, 1 (1895) p. 19) hat die Entdeckung ge- macht, dass die epistula noch handschriftlich erhalten ist und zwar im cod. Petropolitaniis (olim Corbeiensis) auct lat. Q. v. I 39 s. IX (vgl. § 960). Sie ist unter dem Namen Ter- tullians fiberliefert. Ueber die den Ausgaben zu Grunde liegenden Handschriften vgl. § 742. Da Isidor von Sevilla in seinen Quaestiones in Leviticum c. 9 die epistula de dbis Judaicia ausschreibt, ist er auch als Textesquelle beizuziehen.

Ausg. Migne, Patrol. Ut. 3 Sp. 953. Massgebend ist jetzt die auf Grund einer Gollation der Petersburger Handschrift hergestellte Ausg. von G. Landgraf und G.Weyman, Archiv ftUr lat. Lexikographie 11 (1900) p. 226; vgl. dazu £. Preuschen, Berl. philol. Wochenschr. 1899 8p. 1253.

^) Solche Deutungen der Speisegesetze I christianum esse patare post cibutn, nisi in

findensichschonimBamabasbrief c.lO. Allein i vacuae et inanee adhue vena» infusa »tatim

ein Vergleich derselben mit den novatiani- I poet somnutn viua descenderint: minus enim

sehen ergibt, dass jene dem lateinischen Autor | qui bibunt sapere videntur, si ingesta vina

nicht bekannt waren. Man kann daraus weiter auf die Unbekanntschaft Novatians mit dem Bamabasbrief fiberhaupt schliessen.

') Interessant ist die Stelle über den Frühschoppen c. 6 p. 237 L.-W. (p. 962 M.): quorutn (Christianorum) usque eo tntia vene- runt, ut et ieiuni matutini bibant nonputantes

cum cibis permiseeantur, videas ergo tales novo genere adhue ieiunos et iatn d>rios non ad popinam currentes, sed popinatn secum circumferentes, quorum quisquis safutat, n<m osculum dat, sed prqpinat. Vgl. We y m a n , Novatian und Seneca über den Frfihtrunk (Phüol. 52 (1894) p. 728).

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Novatiaiiiis. 743 a.) 423

743 a. Fseudonovatiana. Tractatus Origenis de libris ss. scriptu- rarnm. Die vielen in der christlichen Litteratur umlaufenden anonymen Schriftstücke haben zu dem leicht erklärlichen Streben geführt, dieselben mit bestimmten Autoren in Verbindung zu bringen. Allein die Schwierig- keiten sind, wie auch das Beispiel der profanen Litteratur zeigt, fast un- übersteiglich; neben den Autoren, die ihren Namen auf die Nachwelt ge- bracht haben, steht eine Schar solcher, denen es nicht vergönnt war, tiefere Spuren ihres Daseins der Geschichte einzugraben. Das Schwan- ken, von dem sich selbst so hervorragende Autoritäten, wie Harnack und Morin, nicht losmachen konnten, mahnt zu aller Vorsicht auf diesem Ent- deckungsgebiet. Und unter den lateinischen Schriftstellern wurde beson- ders gern Novatian herangezogen, mit seinem Namen herrenloses Gut zu decken; allein auch hier wurden schwere MissgriiSe begangen. Die Zu- teilung der in der pseudocyprianischen Sammlung befindlichen Schriften ,de spectaculis* und «de bono pudicitiae' an Novatian konnte, wie bereits gesagt, auf einen gewissen Grad von Wahrscheinlichkeit gebracht werden; aber für die ebenfalls in dieser Sammlung umlaufenden Stücke .adversus Judaeos'' und »de laude martyrii' war die Autorschaft Novatians ohne jeden zwingenden Grund behauptet worden. Als gänzlich verunglückt muss der Versuch betrachtet werden, eine neu entdeckte Sammlung von Predigten Novatian beizulegen. Der französische Gelehrte Batiffol gab nämlich im Jahre 1900 Tractatus Origenis de libris ss. scripturarum heraus; es waren 20 Predigten, von denen sich 19 auf Texte des alten Testaments beziehen, die letzte dagegen ein neutestamentliches Thema, die Aussendung des hl. Geistes, behandelt. In der Ueberlieferung sind die Predigten Origenes zugeschrieben, und der Herausgeber ist dieser Tradition gefolgt; er sieht als Autor des griechischen Originals Origenes, als üebersetzer und Bearbeiter Victorinus von Pettau 748) an. Allein der uns vorliegende Text trägt nicht den Charakter einer Uebersetzung, sondern deutlich den eines Originals an sich; Origenes als Grieche ist sonach sofort aus- zuscheiden. Auch innere Kriterien schjiessen ihn aus, da die Predigten in einer wichtigen Lehre mit ihm in Widerstreit treten; denn Origenes leugnet die Auferstehung des Fleisches, die Traktate verteidigen sie. Es galt also einen lateinischen Autor zu suchen; auf Grund von vorwiegend sprachlichen Parallelen wurde Novatian für die Predigten in Anspruch ge- nommen. Allein innere Gründe sprechen mit beredter Sprache gegen die Autorschaft Novatians. Die Trinitätslehre der Predigten führt gebieterisch auf die Zeit nach dem Nicaenum; auch die Hervorhebung der Taufkandi- daten (competentes) als einer eigenen Klasse, wie sie bei dem Prediger erscheint (p. 135), zwingt uns, mit der Sammlung zum mindesten in die Mitte des 4. Jahrhunderts hinabzugehen. Die Anschauung des Predigers, dass der Erlöser ein wunderschönes Aeussere gehabt (p. 80), tritt im kirchlichen Bewusstsein erst nach Constantin auf; zur Zeit Novatians war dagegen die Vorstellung lebendig, dass der Erlöser in seinem Aussehen hässlich gewesen. Diese Beweise sind so kräftig, dass Novatian unmöglich mehr mit der Sammlung in Zusammenhang gebracht werden kann. Ebenso ist es nichts mit der Autorschaft des spanischen Bischofs Gregorius von Eli-

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424 Novaüaniis. 743 a.)

beris, die Hypothese wurde bald von ihrem eigenen Urheber preisgegeben. Das Problem ist also, soweit es sich um den Namen des Verfassers han- delt, noch ungelöst und wird vielleicht niemals gelöst werden. Besser sind wir mit der Zeitbestimmung daran; über das Ende des 4. Jahrhun- derts können wir nicht zurückgehen, da Rufinus und Gaudentius benutzt sind. Es drängt aber alles dazu, den Autor im 5. oder auch im 6. Jahr- hundert zu suchen. Als schriftstellerische Individualität steht der Ver- fasser der Predigten auf tiefer Stufe, da seine compilatorische Thätigkeit sich nachweisen lässt.

AbfaBBungszeit und Aator. Wir anterscheiden a) änseere Kriterien. Der 8. Traktat berührt sich, wie Butler (p. 120) zuerst bemerkt hat, mit Rufins lateiniflcher üebersetzung der 7. Homilie des Origenes; wir heben einige Stellen aus: Homil. 7, 8 (Ori- genes ed. Lommatzsch 8 p. 190) quid laeserctt, aut quid noeuerat, ai ludebat? Quasi non hoc in aetaie iUa etiam gratum esse d^merit, quod luserü filius aneiUae cum fUio liberae || tract 3 p. 27, 8 quid enim laeserat aut quid noeuerat, ei ludebat f nutnquid Uta aetate gratum esse non debuerat, quod luderet filius aneülae cum fUio liberae? Homü. 7, 2 (p. 189 L.) vide, quomodo nos apostolus doeet, quia in Omnibus caro adversatur spiritui; sive populus Uie eamaUs adversatur huie populo spirituali, sive etiam inter mos ipsos, si quis adhue carnaUs est, spiritualibus adversatur \\ tract 3 p. 27, 14 videte quomodo nos doeet apostolus, quia populus iste carnalis Judaeorum adversatur huic populo spiritali, sive etiam inter nos ipsos

si quis adhuc carnalis est spiritalibus adversatur quia in omnibus caro adversatur

spiritui. Ebenso ist die Abhängigkeit der Traktate yon Gaudentius gegeben; vgL Gauden- tius de lectione Exodi 3 (20, 865 Migne) || traci 9 p. 99 (vgl. Morin, Rerue B^nödictine 1902 p. 227). Hier ist besonders die Unselbstftndigkeit und die Kritiklosigkeit des Verfassers der Traktate auffallend. Diese Zeugnisse gestatten uns nicht, über das Ende des 4. Jahr- hunderts zurückzugehen, ß) InnereKriterien. Diese sind: 1) Die nachnicaenische Phase der Trinit&tslehre wird beleuchtet durch folgende Stellen: Tract. 3 p. 33, 18 (Christus) deus secundum naturam patris, quia vere deus est, nuncupatur, Filius etenim dei, deus verus de deo vero, unigenitus ab ingenito, non potest alius esse quam deus, Tract. 6 p. 68, 16 diximus iam leonem et caiulum leonis patrem et filium indieare, quorum una natura est geniti et ingeniti. ünde et ipse salvator ait: Ego in patre, et pater in me, Tract. 20 p. 211, 16 tu hoc spiritu positus nemo negat Christum verum deum et verum dei filium unigenitum de tft- genito natum. Dass diese Stellen über Noyatian hinaus in die Zeit nach dem Nicaemun führen, muss auch Jordan p. 55 zugeben; wenn er aber hier spätere Einschaltungen an- nimmt, um die Novatianhypothese aufrecht zu erhalten, so liegt em methodischer Fehler vor. 2) Dass die competentes eine von den catechumeni und fideles geschiedene Klasse bildeten, zeigen die Tractatus durch das Bild der arca tricamerata (p. 135). Darüber, dass die com- petentes als eigene Klasse erst um die Mitte des 4. Jahrhunderts auftreten, vgl. Funk, kirchengeschichtl. Abb. und Untersuchungen 1 (Paderborn 1897) p. 224 Anm. 2. 3) Von der äusseren Erscheinung Christi sagen die Traktate (p. 80): omni pulehritudine pulchrior est, omni formositate formosior, Ueber die unkünstlerische Auffassung der Tomicänischen Väter von der äusseren Erscheinung Christi vgl. J. E. Weis -Lieb ersdorf, Christus- nnd Apostelbilder, Freib. i. Br. 1902, p. 42. Mit diesen Beweisen ist die nachnicänische Zeit der Traktate unwiderleslich festgestellt. Damit scheidet Novatian als Verfasser aus. Die Me- thode der sprachlicnen Kriterien hat hier entschieden versagt, und es ist begreiflich, wenn Funk (Theol. Quartalschr. 82 (1900) p. 548 Anm. 1) jetzt auch bezüglich der Schriften ,de spectaculis" und „de bono pudicitiae", welche nach derselben Methode Noyatian zugeeignet werden, skeptisch geworden ist. Der Aufsatz des ausgezeichneten Forschers Weyman leidet an dem Fehler, dass er nicht streng genug das ^Igemeine Sprachgut, das in einer Sphäre vorhanden sein muss, von dem naturgemäss viel geringeren individuelleren Gute scheidet. Wer die lange Liste der Weyman sehen Parallelen durchmustert, wird nicht einen einzigen stark ausgeprägten individuellen Zug entdecken; Parallelen, wie omnia per- sequi || plura persequi; apostoh auctore didicimus \\ apostolo auctore monstravimus; unam eandemque virtutem || uno eodemque consilio; quid est quod dixit? \\ quid est quod aitf; morum disciplinam \\ disciplinam bonorum morum etc. können doch unmöglich etwas be- weisen. Viel wichtiger ist die Beobachtung Funks (1. c. p. 542), dass die Traktate un- gemein oft ihre biblischen Quellen (Paulus, Petrus, Johannes und David) mit beatus ein- führen, während dies in den Schriften Novatians niemals geschieht. Weyman selbst (p. 552) ist auf Verschiedenheiten aufmerksam geworden, und es ist kaum möglich, diese ans der Verschiedenheit der Stilgattung zu erklären. Ueber die Persönlichkeit des Autors lässt sich nur feststellen, dass er Lateiner und nicht Grieche ist, dass wir demnach keine Ueber-

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NoTatianiis. 748a.) 425

Setzung vor niu haben; vgl. p. 6, 1 ex humo homo dieitur; Cic. de finibns 1, 1 non eram

neseius, Brüte, fore tU hie noster läbor in variae reprehenaiones ineurreret \\ Tract 14

p. 152, 5 non sum quidem ignarus, diUetissimi fratre», poesem temeritoHs cülpatn ineurrere (vgl. Weyman p. 548, wo aber auch manches Nichtbe weisende eingemischt ist). Damit fällt auch Origenes weg, gegen den noch eine grosse sachliche Differenz bezüglich der Auferstehung des Fleisches geltend gemacht werden kann (ygl. Batiffol, Ausg. p. XXm). Geschichte der Frage. Unsere Frage hat vier Phasen durchlaufen, a) Origenes ist der Verfasser und Yictorinus von Pettau ist der Bearbeiter bezw. Ueber- setzer. Diese Hypothese ist von Batiffol in den Prolegomena seiner Ausg. aufgestellt worden. Harnack (Theol. Litteraturzeitung 25 (1900) p. 139) stimmte Batiffol im wesent- lichen zu, erkannte aber doch, dass die IVinitfttslehre eine tiefgreifende Umgestaltung er- fahren haben mttsste. Zustimmung fand auch Batiffol bei Lagrange, Revue biblique 9 (1900) p. 293. Später hat Batiffol (Revue biblique 1903 p. 81) Origenes fallen lassen und einen Novatianer aus dem 4. Jahrhundert als Ye^asser angenommen, ß) Die Tractatus sind keine Uebersetzungen aus dem Griechischen, sondern lateinisches Ori- ginalwerk; ihr Verfasser ist Novatian. Diese Hypothese stammt von 0. Weyman; sie wurde zuerst Archiv fOr lat Lexikographie 11 (1900) p. 467 verkündet, ebenda p. 545 ausführlicher bekundet (vgl. auch Hist. Jahrb. 21 (1900) p. 212). Die Beweisführung Wey- maus bewegt sich ganz in philologischen Bahnen. Noch ehe die grössere Abhandlung Weymans im Archiv erschienen war, trat Hanssleiter, Zwanzig Predigten Novatians (Theol. LitteraturbUtt 1900 Sp. 153) an das Problem heran und erörterte es in selbständiger, mehr theologischer Weise. Auch ihm steht fest, dass Novatian der Verfasser der Predigten ist, und er meint (Sp. 158), dass die von Hieronymus aufgeftthrten Schriften de pascha, de sabbato, de circumcisione, de sacerdote uns in den Traktaten 9, 8, 4, 19 erhalten seien; mögUcherwebe liege uns in Nr. 18 die von HieroAymus genannte Schrift de instantia vor (vgl. auch Weyman, Archiv 11 n. 550). Auch Zahn (Neue kirchl. Zeitschr. 11 (1900) p. 348) hatte sich gleich nach Erscheinen des ersten Aufsatzes Weymans fUr dessen Hypo- these erklärt (vgL auch Grundriss der Gesch. des neutestam. Kanons, Leipz. 1901, p. 18). Mit gesundem Urteil hat Funk (Theol. Quartalschr. 82 (1900) p. 534) in die Debatte ein- gegriffen; auch er hält die Predigten fOr ein lateinisches Originalwerk und schliesst Ori- genes als Verfasser aus. Aber er thut aus inneren Gründen dar, dass auch die Autorschaft Novatians unmöglich sei. Diese inneren Grfinde sind hergenommen von der Trinitätslehre, von der Stellung der Taufkandidaten (competentes) im Organismus der Kirche und von den Vorstellungen über das Aeussere Christi; diese inneren Kriterien führten in die nachnicä- nische Zeit. Gegen die Autorschaft Novatians trat in scharfer Weise auch Batiffol (Bul- letin de litt^rature eccl^astique 1900 p. 283) auf den Plan und machte u. a. geltend, dass die Theologie, Bibel und Sprache von der Novatians verschieden seien. In Bezug auf den letzten Punkt äussert er sich, dass eine Vergleichung der Partikeln deutlich auf die Ver- schiedenheit der Sprache hindeute. Nach Jordan (Die Theol. etc. p. 12, p. 13) sprachen sich auch die dänischen Theologen Ammundsen,Torm und Andersen gegen Novatian aus. Dagegen erhielt Weyman einen Bundesgenossen in dem genannten H. Jordan, der Früchte sammelte, ehe sie noch reif waren, und eine Schrift: Die Theologie der neuentdeckten Predigten No- vatians (Leipz. 1902) publizierte; vgl. auch Batiffol, Revue biblique 12 (1903) p. 81. Die Interpolationshypothese wurde zurückgewiesen von K. Bihlmeyer, Zu den sog. Novatian- Homilien (Theol. Quartalschr. 86 (1904) p. 38). Auf das Problem kamen zurück Weyman, Biblische Zeitschr. 2 (1904) ^. 234; Jordan, Rhythmische Prosa etc., Leipz. 1905, p. 58. y) Die Predigten sind ein lateinisches Originalwerk, und ihr Verfasser ist der Bischof Gregor von Eliberis. Diese Hypothese wurde von G. Morin in Revue B^n^ictine 17 (1900) p. 232 proklamiert und von demselben, Les nouveaux Tractatus Origenis et Th^ritage litt^raire de Tövdque espagnol Gr^goire d*Illiberis (Revue d'histoire et de littärature religieuses 5 (1900) p. 145) genauer begründet. Morin stellt den Satz auf, dass die Traktate so wie die sieben ersten Bücher der in den gedruckten Werken des Vigilius von Thapsus stehenden und handschriftlich gewöhnlich dem Athanasius zugeschrie- benen 12 Bücher ,de trinitate' und die dem Ambrosius fälschlich beigelegte Schrift „de fide ortJiodoxa" von demselben Verfasser herrühren und dass dieser Veifasser höchst wahr- scheinlich Gregor von Eliberis sei (vgl. § 903 p. 280). Auch Künstle (Litterar. Rund- schau 1900 p. 169) sprach unabhängig von Morin die Ansicht aus, dass die Traktate dem Gregor von Eliberis angehörten. Gegen dessen Autorschaft erhob sich Batiffol, Gr^goire d*Elvire (Bulletin de litt^rature eccli^siastique 1900 p. 190). In einem anderen Punkt griff Burn (Journal of theological studies 1900 p. 592) die Hypothese Morins an, indem er „de trinitate" des sog. Vigilius von Thapsus einem anderen Autor zuteilt als die Traktate. Für die Frage wurden sehr wichtig die Abhandlungen Butlers (Journal of theological studies 2 (1901) p. 113, p. 254), weil hier der Nachweis geliefert wird, dass die Traktate von Rufinus abhängig sind und dass dieselben demnach nicht vor dem 5. Jahrhundert ent- standen sein können. Dieser Nachweis machte solchen Eindruck auf Morin, dass er

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426 NoTatiaiiii0. 748 a.)

(Reyue B^n^ctme 1902 p. 225) seine Gregorioshypotheae gans wesentlich modifizierte: a) er gab die Aatorschaft des Giegorios von Elibeiis fttr unsere Traktate auf und erkannte die Abhängigkeit derselben von Rufinus an; weiterfain constatierte er eine Abhängigkeit der- selben von Gaudentius, Bischof von Brescia; b) ftkr den Traktat .de fide orthodoxa contra Arianes* hiüt er an Gregor von Eliberis als Autor fest; c) er riUunt jetzt ein, daes die 7 Bficher ,de trinitate* nicht von demselben Autor herrühren wie .de fide*, also nicht dem Gregorius von Eliberis angehören. Damit ist die Gregoriuahypothese definitiv beseitigt. dT) Der lateinische Verfasser ist unbekannt, die Schrift gehört ins 5. oder vielleicht sogar ins 6. Jahrhundert Diese These kennzeichnet, wie ich f^ube, den Standpunkt, auf dem die Forschung in vorliegender Frage gegenwärtig steht. In dem Streit der Mei- nungen war die Erkenntnis am wichtigsten, dass die Traktate nachnicänisch sind; diese Erkenntnis hat klar ausgesprochen und bfindig erwiesen Funk, Theol. Quartalschr. 82 (1900) p. 543. Der nachnicänische Ursprung der Schrift wird jetzt auch von Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 410) festgehalten. Weiter herab f&hrten die Untersuchungen Butlers und Morins, von denen der erstere (p. 262) unsere Traktate in die Produkte des 5. und 6. Jahrhunderts eingereiht wissen will, Morin (p. 229) sie dem 5. Jahrhundert zu- weist. Mit der von Haussleiter (p. 178) erkannten Abhängigkeit des Caesarius, Bischofs von Arles (503—548), wurde die Grenze gewonnen, Aber die wir nicht herabgehen können.

Das Verhältnis der Traktate zu anderen Autoren. Ueber Bibelcitate vgl. Haussleiter, Theol. Litteraturblatt 1900 p. 169; Die Stelle 2 Kor. 5, 21 in den Predigten Novatians (Neue kirchl. Zeitochr. 13 (1902) p. 270); Weyman, Biblische Zeitschr. 2 (1904) p. 248. Ueber den 18. TrakUt Peutung der Zahl 666) und Irenaeus 5, 29, 2 vgl. Hauss- leiter, Litteraturbl. 1. c. Ueber die Traktate und die Melitofragmente vgl. H. Jordan, Archiv fOr lat. Lexikographie 13 (1902) p. 64; Butler, The Journal of theological studiea 2 (1901) p. 114. Ueber die origenistischen Bestandteile vgl. Batiffol, Ausg. p.XIX und be- sonders das Urteil Butlers p. 254. Ueber einige unter dem Namen des Hippolytua ge- henden Katenenfragmente und die Traktate vgl. Batiffol, Revue biblique 7 (1898) p. 115; Butler, An Hippolytua fragment and a word on the Tractatus Origenis (Zeitschr. fOr die neutestamentl. Wissensch. 4 (1903) p. 79). Ueber Traktat 6 und Hippolyt vgL Bonwetsch, Texte und Unters. N. F. 11, (1904) p. XIV. Ueber Traktat 17 und Minucius Felix TgL Weyman, Archiv für lat. Lexikographie II (1900) p. 575. Ueber Traktat 17 und Ter- tullian de resurrectione camis c. 47—49 vgl. Batiffol, Ausg. p. XXIV. Ueber Traktat 20 und Novatian de trinitate c. 29 vgl. Haussleiter p. 156; Jordan, Die Theologie etc. p. 52; aber Traktat 8 und Novatian de trinitate c. 18 p. 51 Anm. 1. Ueber .adversas Judaeos* und die Traktate vgl. Jordan, Archiv 13 p. 65. Ueber Traktat 18 und .de laude martyrii* vgl. Weyman p. 553. Ueber Traktat 5 und .de bono pudicitiae* vgl. Haussleiter p. 155. Ueber Hilarius (Erkläntug zu Psalm 129 [130]) und Traktat 1 vgL Batiffol, Ausg. p. XI; Butler p. 117. Ueber Traktat 18 und Lucifer vgl. Weyman, Bibl. Zeitschr. 1904 p. 238. Ueber das Verhältnis der Schrift de fide zu den Traktaten TgL Batiffol, Bulletin de littörature ecclteiastique 1900 p. 197; Morin, Revue B^n^ctine 1902 p. 236. Ueber die Homilie 1, 13 des Zeno von Verona und Traktat 4 vgl. Weyman, Archir 11 p. 552; Moriu p. 227. Ueber die Traktate und Euagrius' Altercatio Simonis Judaei et Theophili Christiani vgl. Batiffol, Revue biblique 8 (1899) p. 337; Ausg. p. XI; E. Bratke, Ausg. der Altercatio, Wien 1904, p. 62; Epilegomena (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 148 (1904) Abh. 1 p. 109). Ueber Maximus von Turin (Migne 57 Sp. 423) and Traktat 11 vgl. Haussleiter p. 178. Ueber Fastidius und die Traktate vgl. J. Baer, De operibus Fastidii Britannorum episcopi, Mflncbner Diss., Nflmberg 1902, p. 69. Ueber das Verhältnis der Traktate zu Rufin und Gaudentius vgl. Absatz: .Abfassnngszeit*.

Fortleben. Da die Abfassungszeit der Traktate strittig ist, kann diese Rubrik nicht sicher festgestellt werden; wir nehmen als Aungangspunkt das 6. Jahrhundert. Hauss- leiter, Novatians Predigt fiber die Kundschafter (Nm. 13) in direkter Ueberlieferung und in einer Bearbeitung des Caesarius von Arles (Neue kirchl. Zeitschr. 13 (1902) p. 119). Ueber die Benutzung unserer Predigten in einem Glossar eines Ansileubus, das in einem lango- bardischen Codex von Paris s. VIII vel IX aufbewahrt wird, vgl. Batiffol, Ausg. p. X; dasselbe citieit sie unter dem Namen des Origenes. Weiterhin wurden dieselben verwertet von Isidor von Sevilla in seinen C^uaestiones in Vetus Testamentum. Ueber die Traktate und die Apokalypseerklärung des Abtes Beatus von Libana (s. VIII) vgl. H. L. Ramsay, Revue d'histoire et de litt^rature religieuses 7 (1902) p. 428.

Ueberlieferung. Die Schrift beruht auf zwei Codices, einem von Orleans (olim Floriacensis) 22 s. X (F) und dem von St Omer 150 s. XII (B). Auch im Kloster Lorsch befand sich, wie ein Katalog des 9. Jahrhunderts nachweist, eine Handschrift dieser Trak- tate, allein dieselbe ist jetzt verschollen. In beiden Handschriften heisst es: Ineipit trac- tatus Origenis de libris sacrosanetarum acripturarum comprobatus a heato HieronUno,

Ausg. Tractatus Origenis de libris ss. scripturarum detexit et ed. P. Batiffol so-

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CommodianiiB. 744.) 427

ciaiis com A. Wilmart, Paris 1900. Der Ausgabe smd folgende AnfBätze yoraosgegangen: De dix-hnit homölies in^dites aUribuöes a Origtoe (Beyue bibliqae international 5 (1896) p. 434); Homölie in^dite d'Orig^ne sur Daniel et rAntächrist, ebenda 6 (1897) p. 5 (Text der 18. Predigt und ein Facsimile des codex F).

Andere Paendonoyatiana. Mit Unrecht wurden noch folgende Schriften No- vatian zugeteilt:

1. Qnod idola dii non sint von Haussleiter (vgl. § 720).

2. De lande martyrii von Harnack (vgl. § 781).

3. Adversus JudaeoB von Landgraf und Harnack, wenngleich mit einiger Re- serve (vgl. § 786).

4. De singularitate clericorum von v. Blacha (vgl. § 786a).

6. Commodianus. 744. Biographisches. Die Nachrichten über den Dichter Ciommodian fliessen sehr spärlich. Hieronjonus schweigt über ihn in seinem Buch ,de viris illustribus". Sein Fortsetzer Gennadius dagegen widmet Commodian einen Artikel, aus dem wir aber auch nichts Erhebliches lernen. So ist denn die einzige Quelle, aus der wir schöpfen können, Commodian selbst. Allein auch aus ihm gewinnen wir nicht besonders viel. Am schärfsten hebt er in seinen Gedichten hervor, dass er früher Heide war und erst durch die Lektüre der hl. Schrift für das Christentum gewonnen wurde. Er wollte durch dieses Selbstbekenntnis Eindruck auf die Heiden machen und seinen Lehren ein grösseres Gewicht geben. Seine Heimat ist nicht sicher bestimmbar. Das letzte Gedicht der Instructiones trägt die Ueber- schrift »nomen Gasei*". Liest man die Anfangsbuchstaben von der letzten Zeile bis zur ersten, so gewinnt man die Worte: Commodianus mendicus Christi, lieber dieses Akrostichon sind verschiedene Deutungen in Umlauf gekommen; alles erwogen erscheint es am rätlichsten, „Gazaei** statt .Gasei' zu lesen und das Wort von der Heimat des Dichters, Gaza im palästinensischen Syrien, zu verstehen. Wenn Commodian fern von seiner Heimat lebte und wirkte, so konnte er sehr gut nach derselben bezeichnet werden. Mit , mendicus Christi'' will sich der Dichter als Diener Christi hinstellen. Seine Bildung scheint die gewöhnliche der besseren Stände gewesen zu sein; er ist mit den nationalen Autoren vertraut, besonders mit Yergil. Aber in seinen Schriften schlägt er andere Wege als die klassischen Autoren ein, da er sich an das Volk wendet. Sein Versbau ruht auf einer ganz anderen Grundlage, auch die Sprache macht grosse Eonzessionen an das Idiom des Volkes. Ueber seinen Lebensberuf lässt sich auch keine volle Klarheit gewinnen, da in den Gedichten selbst keine Andeutung hierüber erfolgt ist. Eine Angabe bietet nur die Subscriptio zum zweiten Gedicht; hier wird dasselbe als ein .Tractatus sancti epi- scopi* hingestellt, aber der Name des Verfassers ist nicht mehr lesbar. Allein da das Gedicht ohne allen Zweifel von Commodian herrührt, wird man als Thatsache betrachten dürfen, dass Commodian Bischof war. Und fast scheint es, dass manche Lehren der Gedichte erst dadurch ihre rich- tige Stellung erhalten. Auch die Lebenszeit unseres Autors bildet ein schwieriges Problem; doch wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit die Mitte des 3. Jahrhunderts ansetzen dürfen. Die zwei Lehrgedichte, die Commodian verfasst hat, sind die Instructiones und das Carmen apologeti- cum; das letztere Gedicht ist erst im Jahre 1852 bekannt geworden. Man

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428 Gommodianns. 744.)

hat dem Dichter noch ein drittes Lehrgedicht, das unter dem Namen Ter- tullians überlieferte Carmen adv. Marcionem, beilegen wollen; allein diese Zuteilung ist doch recht fraglich.

Welchen Einfluss Commodian auf seine Zeit gewann, wissen wir nicht; die Litteratur konnte ihn nicht berücksichtigen, er wollte ihr nicht an- gehören; er erwartete seine Anerkennung von dem Volke. Und das scheint ihn nicht beiseite geschoben zu haben, denn sonst würde wohl nicht das sog. Decretum Gelasianum die Gedichte Commodians unter die verbotenen Bücher aufgenommen haben. ^)

Zeugnis. Gennadius de vir. Ul. c. 15 ChmmodianuSf dum inter saeeulares litUras etiam nostras legit, aecasionem aceepit fidei. Fadus Uaque Chrigiianus et voUns aliquid Studiorum 8uorum muneria offerre Christo, suae saltdis auetori, seripsit medioeri aermone quasi versu adversus paganos. Et quia parum nostrarum adtigerat litterarum, magis iilorum destruere potuit, quam nostra firmare, Unde et de divinis repromissiontbus adversus illos agens vili satis et crasso ut ita dixerim sensu disseruit, Ulis stuporem, nobis despera- tUmem ineutiens, Terttdlianum et Laetantium et Papiam auetores seeutus morahm sane doctrinam et maxime volutUariae paupertatis amorem optime proseeutus studentibtis in- culeapit; vgl. dazu die Erlftutenmgen Czaplas, Gennadius als LitterarhiBioriker (Kirchen- geschichtl. 8tud. 4. Bd., 1. Heft (Münster 1898) p. 87).

Das Akrostichon des Schlussgedichtes in den Instructiones (2, 39). Das Verhältnis der Ueberschrift nomen Oasei und des Akrostichon Commodianus mendieus Christi kann kaum anders gedeutet werden als: der Name des .Gasens* ist Commodianus men- dieus Christi. Wenn Harnack (Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 p. 486) das Yerhftltnis der Ueberschrift und des Akrostichon dahin interpretiert, dass «Gasei* den wirklichen semiti- schen Namen des Dichters, dagegen . Commodianus" nur den bildlichen darstelle, so erh&lt er eine unnatürliche Gleichung: Der Name ,Gasei" = Commodianus mendieus Christi. Diese Gleichung würde nur dann am Platze sein, wenn zwischen dem angeblich wirkliehen Namen Gcuei und dem bildlichen Commodianus eine Relation bestünde in der Weise, dass der Name Gasei Commodianus bedeute. Wir bleiben daher bei der ersten Gleichung and lesen Gazaei statt Gasei; wir nehmen hierbei an, dass die handschriftliche Ueberliefemng getrübt wurde, indem ja auch 2, 14, 12 im Parisinus 8304 s. XVU gasophylacio geschrieben steht; Commodian meidet den Z-Laut nicht. Gazaeus kann aber in doppelter Weise auf- gefasst werden: er) es wird von gaza abgeleitet und als „Schatzmeister der Gemeinde* inter-

Sretiert (so von Maass, Die Tagesgötter, Berl. 1902, p. 22). Dieser Deutung gegenüber ist ie früher yorgebrachte: „der vom Kirchenschatze Unterstützte" weit zurückzustellen. Viel gekünstelter ist die Interpretation, die Gazaeus bildlich fasst als den Besitzer eines Schatzes (nftmlich der christlichen Wahrheit) und auch Commodianus als den im Glück Befindlichen damit in Zusammenhang bringt; ß) Gazaeus wird von der Heimat des Dichters verstanden and als solche Gaza im palästinensischen Syrien angesehen; vgl. Ebert, Abh. der s&chs. Ges. der Wissensch. 5 p. 420; Boi ssier, M^langes Renier p. 39, der überdies bemerkt: „Du titre que porte la pidce (nomen Gazaei), on peut concfure qu'au moment il Töcrivait il n'habitait plus sa ville natale, et qu'il vivait dans un pays plus ou moins ^loignö on on Tappelait «Phomme de Gaza»* (vgl. auch La fin du paganisme 2 (Paris 1891) p. 23 und dagegen Dombart, Archiv für lat. Lexikographie 6 (1889) p. 586). Eine sicnere Ent- scheidung zwischen beiden ist nicht möglich, doch ist die zweite die zunächstliegende. Die Worte mendieus Christi werden von Boi ssier (Mölanges Renier p. 39) also erklärt: „Veut-il dösigner quelqu'un qui prie, qui implore ardemment le Christ pour obtenir de Ini quelque faveur? C'est le sens dans lequel saint Augustin emploie cette expression dans un de ses sermons (61, 4): Esto mendieus Dei .... pete, quaere, pulsa, Mais j'aime mieux croire que Commodien ötait un apötre de la pauvret^, que, pour subvenir aux besoins des pauvres, il s'^tait fait pauvre volontairement, et qu'il faut le regarder comme une sorte de moine avant Tinstitution du monachisme' ; vgl. auch La fin du paganisme 2 p. 33. Dieser ge- künstelten Erklärung setzt Weyman, Miscellanea zu lat. Dichtem (S.-A. aus Compte rendu du quatri^me congrös scientifique, Freib. i. d. Schweiz 1898, p. 9) eine einfachere gegenüber, die sich aus folgender Stelle ergibt: Cassians zehnter Collatio (11, 2 p. 303 Petschenig) et re Vera quae maior aut sanctior potest esse paupertas quam illius, qui nihil se praesidii, nihil virium habere eognoscens de aliena largitate cotidianum poseit auxilium, et vitam suam atque substantiam singtdis qutbusque momentis divina ope inteUegens sustentari verum

^) Die Erwähnung in diesem sog. De- | sind die einzigen, die wir über den Dichter cretum Gelasianum und die bei Gennadius im christlichen Altertum nachweisen können

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Commodiamui. 745.) 429

se m$ndieum domini non inmerito profitetur, tupplieiter ad eum eotidie elamans: ego autem mendieus et pauper sum: deus adiuveU me.

Der Stand des Dicnters. Dasa Gommodian Bischof war, bezweifelt JQlicher, Panly-WisBOwaa Realencycl. Bd. 4 8p. 774, indem er schreibt: «Ich glaube, dass der yftter- lich seelsorgerliche Ton der Instmctiones uns nicht einmal berechtigt, ihn fttr einen Pres- byter zu erklären." Auch Brewer (p. 768) behauptet, ,dass er nicht Bischof, noch aber- haupt Geistlicher, sondern ein sog. Asket war.* Da Maas s Gommodian für einen Beamten der Gemeindekasse h&lt fygl. oben ^428), muss er ihn dem Laienstande zuteilen (p. 22). Allein ein völlig triftiger Grand, das Wort ephcopus der Ueberliefernng in Zweifel zu ziehen, liegt nicht vor.

lieber die Zeit des Dichters vgl. unten § 746.

Verhältnis Gommodians zum Heidentum. Einen Hinweis auf sein früheres Heidentum enthalten folgende Stellen: Instr. 1, 1,4 ego simUUer erravi tempore muito \ fana proeeguendo parentibua inseiis ipeis; \ abstuli me tandem inde legendo de lege, Apolog. 3 errabam ignarua epaiians, epe eaptus inani, \ dum furor aetatis primae me portabat in aurae, 11 adgressusque fui tradiio in eodice legis, | quid ibi reseirem; atatim mihi lam- pada fulsit, \ Tunc vero agnovi Deum <unum> summum in aUie, \ et ideo tales hortor ab errore recedant, Instr. 1, 7, 21 sie ego eolui, dum erravi, quod modo culpa. 1, 26, 25 et titam ietius saeeuli veram esee putabam I mortemque eimiliter eieut vos iudieabam adeeae, 1, 33, 2 et ego, qui moneo, idem fui neeeiua errang, Apolog. 83 interdum quod meum est, qui prius erravi, demonstro | rectum iter vobis, qui adhuc erratis inanes.

Allgemeine Litteratur. G. Boissier, Commodien (Mölanges Renier, Paris 1887 = BibÜothäque de T^cole des hautes ^tudes fasc. 73 p. 37); vgl. noch La fin du paganisme 2 (Paris 1891) p.33; A.Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des MitteUlters 1' (Leipz. 1889) p. 88; M. Manitius, Gesch. der christl.-lat. Poesie, Stuttgart 1891, p. 28; Freppel, Commodien, Arnobe, Lactance et autres firagments in^dits, Paris 1893, p. 1; Harnack, Gesch. der alt- christl. Litt. 1 (Leipz. 1893) p. 731; 2, 2 (1904) p. 433; Jalicher, Paul^-Wissowas Real- encycl. Bd. 4 Sp. 773; J. Ullrich, De vita et operibus Commodiani Gazaei, Temesvar 1902. Eine Schrift fiber den Dichter, seine Zeit, seinen Stand und sein Vaterland stellte der Jesuit H. Brewer in Feldkirch 1899 in Aussicht.

745. Die Instmctiones Gommodians. Die Instructiones bilden eine Sammlung von 80 akrostichischen Gedichten. Für das Akrostichon wird die üeberschrift der einzelnen Gedichte verwertet. Sie sind in zwei Bücher eingeteilt; das erste Buch wendet sich an die Heiden und an die Juden, um sie von ihrem Irrtum zu bekehren; das zweite ist für die Christen bestimmt; der Dichter ermuntert die verschiedenen Stände zur treuen Beobachtung der christlichen Lehre. Allein der Einschnitt der Bücher, wie er in der handschriftlichen Ueberliefernng vorliegt, scheint nicht an der richtigen Stelle erfolgt zu sein, es sind vier Gedichte zu dem zweiten Buch gezogen, welche nach dem Zusammenhang noch zum ersten gehören.

Im ersten Buch bekennt der Verfasser, selbst früher ein Irrender gewesen zu sein, erst durch die Lektüre der hl. Schrift sei er zur Wahr- heit geführt worden. Um die Heiden von ihrem Wahn zu befreien, zeigt er, dass ihre Götter Menschen waren, und deckt deren Schandthaten auf. Auf diesen negativen Teil folgt ein positiver, in dem christliche Lehren vorgetragen werden; besonders ist es die Auferstehung nach dem Tode, das ewige Leben, das aufs eindringlichste hervorgehoben wird. Auch die verschiedenen Klassen der Gesellschaft erhalten Mahnungen, so z. B. die Reichen und die Selbstgefälligen. Dann wendet sich der Dichter wieder an die Heiden und fordert sie auf, ihren Irrtum abzulegen und das Christen- tum anzunehmen. Auch die Juden kommen an die Reihe; ihre Hartnäckig- keit und Verstocktheit wird scharf gegeisselt. Hierauf spricht der Dichter von der Zeit des Antichrist, damit schliesst das erste Buch. Die darauf- folgenden Kapitel bilden den Eingang des zweiten Buches, es ist die Rede von dem verborgenen Volke Gottes, das jetzt erscheinen wird, von dem

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430

Gommodianns. 746.)

Ende der Welt^ von der ersten Auferstehung und von dem Tag des Ge- richts. Aber diese Kapitel stehen, wie bereits oben gesagt, in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Schlusskapitel des ersten Buches und sind noch zu demselben zu ziehen.

Das zweite Buch richtet sich an die christliche Welt, und zwar zuerst an die Eatechumenen, dann an die Gläubigen, an die Reuigen, an die Abtrünnigen u. a. Auch die christlichen Frauen werden mit Ermah- nungen bedacht, und die Schönheitsmittel, die in Anwendung kommen, als Teufelswerk betrachtet.^) Wir finden ferner Instruktionen gegeben für die Priester, für die Tninksüchtigen, für die Betenden u. s. w. Andere Belehrungen nehmen irgend einen Gegenstand oder irgend einen Satz zum Ausgangspunkt, z. B. das Martyrium, den täglichen Krieg, den der Christ zu führen hat, den trügerischen Frieden, die Pflicht, den Kranken zu besuchen, das Verhalten des Christen beim Tod eines Kindes, das Leichenbegängnis.

Seine Instructiones schliesst Commodian mit einem Gedicht, in dem die Anfangsbuchstaben, von dem letzten bis zum ersten Yerse gelesen, wie bereits gesagt, die Worte ergeben: Commodianus mendicus Christi.

Die Gliederung dee Werks. Dass der Anfang des zweiten Baches an unrichtiger Stelle steht, scheint nicht bezweifelt werden zu können. Die Frage ist nur, wo der Ein- schnitt zu machen ist. Ebert (Abh. der sächs. Ges. der Wissensch. 5 p. 415 Anm. 108) macht denselben bei 2, 5 Catecuminis, so dass das ganze zweite Buch eine Instruktion für die Christen ist. Die Kapitel, die dadurch noch in das erste Buch kommen, sind: I. de populo absconso sancto omnipotentis Christi dei vivi; II. de saeculi istius fine; m. de re- surrectione prima; IV. de die iudicii. Diese Kapitel hftngen mit dem letzten des ersten Buches de Antechristi tempore zusammen. Ich glaube also, dass der Einschnitt richtig ge- macht wurde. Weniger ansprechend ist die Teilung, die Dombart (Sitzungsber. der Wiener Akad. der Wissensch. 107 (1884) p. 740) empfiehlt, indem er jedem Buch 40 Nummern zu- weist, also nur die Nummer 41 des ersten Buches zum zweiten zieht.

Ueber die Zeit des Gedichts vgl. den folgenden Paragraphen.

746. Das Carmen apologeticum. Im Eingang kündigt sich der Ver- fasser als einen ehemals Irrenden an, der durch die hl. Schrift auf den Weg der Wahrheit geführt wurde; er verweist dann auf die Offenbarung und die Ereignisse der biblischen Geschichte, durch die Gott seinen Willen kund gethan; er mahnt die Heiden, des nahen Endes eingedenk zu sein und ihr Heil im Auge zu behalten, er will ihnen den Weg zeigen. Er be- ginnt mit einer Darstellung des göttlichen Wesens, das Vater, Sohn und hl. Geist genannt wird. Schon hier mündet die Erörterung in die Lehre von der Auferstehung aus (141). Der Verfasser kommt dann auf den Sünden- fall des Menschen; durch einen Abriss der biblischen Geschichte zeigt er, wie Gott fortwährend das auserwählte Volk gelenkt und belehrt; allein dieses wollte nicht hören und blieb verstockt; die Heiden traten an die Stelle der Juden (263). Er geht dann auf das Erlösungswerk ein; der Vater kam in dem Sohne (277), sagt der Dichter von seinem monarchiani- schen Standpunkt aus; die Erfüllung der Weissagungen wird besonders betont*) und als Frucht der Erlösung wiederum das ewige Leben hin- gestellt (312). Er kann nur die Hauptpunkte hervorheben (523):

*) 18, 4 res vanas adfeetas cuneta de Zahulipompa, | ornas et ad speclutn cineinnos fronte reflexoa, \ nee non et inducis malis medicamina falsa, \ in oculis puris stibium perverse decore, \ seu crines tingis, ut sini

toto tempore nigri. Vgl. noch 19, 10.

*) 503 quaecumque dixerunt testea uni- versi priores, \ in Christo fuerunt facta, auJt in aUero dicantf

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Commodisnns. 746.) 431

at ego non tota, »ed 9umma fastigia carpo, quo poMint fttciUu3 ignarantfs di»eere vera.

Zuletzt spricht der Dichter von der Auferstehung des Erlösers. Auch

dieses Ereignis wird gegen alle Zweifel sicher gestellt. Damit ist der

Verfasser bei einem Endpunkt seiner Belehrung angelangt, wenigstens

soweit die Heiden in Frage stehen. Wollen sie nicht darauf hören, so

haben sie sich ihr künftiges Unglück selbst zuzuschreiben. Jetzt lesen

sie Vergil, Cicero und Terenz, allein (585)

quid iuvat in vano saeculäria proaequi terri», et seire de vitiis reffum, de bellis eorum? insanunique forum eagnoseere iure peritum, quod iura wieillant, praemio ni forte reganturf

Nachdem er den Heiden ihr sündhaftes Leben vorgehalten, werden wiederum die Juden vorgenommen und scharf getadelt, dass sie trotz der Wunder Christi noch immer in ihrer Verstocktheit verharren. Dieser neue Angriff war, wie es scheint, notwendig, um die Heiden abzuhalten, in dem Judentum ihr Heil zu suchen. Aber am Schluss kehren die Götzen- verehrer wieder und die Leute, die sagen: „Nihil est post funera nostra; dum vivimus, hoc est*" (Vs. 757). Nochmals werden die Grundzüge der neuen Lehre skizziert.

Es folgt der merkwürdigste Teil des ganzen Gedichts, die phan- tastische Darlegung der letzten Dinge. Angesichts der drohenden siebenten Verfolgung der Christen erhebt der Dichter seine prophetische Stimme; er schildert uns das Auftreten des doppelten Antichrist, der eine ist Nero, der andere ein Mann aus Persien :*)

nobis Nero f actus Antiehristue, ille ludaeia; ieti duo semper prophetae eunt in uUima fine, urbia perditio Nero est, hie terrae totius.

Endlich bricht das jüngste Gericht mit seinen Schrecknissen herein.

So trocken sonst das Gedicht ist, so interessant ist diese Schluss- partie. Man staunt, wie aufgeregt die Vorstellungen der Christen in dieser Zeit waren und wie ihr ganzes Denken von dem Herannahen des letzten Endes erfüllt war. Es sind ganz wunderliche Phantasien, welche dieses Denken erzeugte. Besonders merkwürdig ist, wie sich der Sagenkreis von Nero mit dem jüdischen in Bezug auf den Antichrist vermischte.*)

Ein Verfasser des Gedichts ist nicht genannt. Allein bereits der erste Herausgeber Pitra hat erkannt, dass das oarmen von Commodianus her- rührt. Schon der eigentümliche, dem Carmen apologeticum wie den Listruc- tiones gemeinsame Versbau ist ein sprechender Beweis dafür. Sodann finden sich in den beiden Gedichten dieselben Spracheigentümlichkeiten. Endlich berührt sich das carmen auch in dogmatischen Ansichten mit den Acrosticha, so z. B. in der wichtigen Frage nach dem Verhältnis des Vaters zu dem Sohne, welche in dem Sinn gelöst wird, dass der Vater es selbst ist, welcher für die Sünden der Welt gelitten hat. Auch in diesem Ge- dicht hat sich Commodian insofern Fesseln angelegt, als er immer zwei Verse zu einer Einheit zusammenschliesst, also die distichische Composition durchführt.

') Vs. 938; vgl. Ebert p.405. | ') Ebert p. 406.

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482 Commodianiui. 746.)

Litteratur. A. Ebert, Commodianus carmen apolog., Leipz. 1868 (Abb. der a&cbs. Ges. der Wissenach. 5 (1870) p. 887); C. Leimbach, Ueber Commodiana carmen apologei. adv. Gentea et Judaeoa, Progr. Schmalkalden 1871 (tsI. dazu F. X. Kraus, Theol. Litteratiir- blatt von Reusch 1871 Nr. 22 Sp. 681); B. Aub^, Esaai d'mterpr^tation d'on fragment da Carmen apologeticom de Gommodien, Revue arch^ol. 1883 p. 812, p. 342 (auch in L'^glise et Fötat dans la aeconde moiti^ du UI« ai^le (249-284), Paris 1885, p. 517).

Die Zeit des carmen apologeticum ist schwer zu bestimmen, da von der Schil- derung der letzten Dinge in diesem Gedichte ausgegangen werden muss, in der Phantasie und historische Thatsache, Vergangenheit und Zukunft ineinanderflieasen. Bisher hat man grossen Wert auf die folgenden, fiberdies noch heillos fiberlieferten Verse gelegt (807 p. 167 Dombart): muUa quidem eigna fient täntae termini pettif | sed erit inUium §eptima perss' eutU) nostra, \ ecce <iam> ianua<m> pulsat et cingitur ense, \ qui cito traieiet Gathis in- rumpentibus amne, | rex Apolluan erit cum ipsis, nomine dirtu, | qui perseeutionem dissipet sanctorum in armis. Es sind hier zwei gleichzeitige Ereignisse angedeutet: der Einbruch der Gothen ina rOmische Reich und eine Christenverfolgung. Da unter Decius eine grosse Christenverfolgung und ein höchst bedeutsamer Einfall der Gothen statthatte, liegt es nahe, in den ausgeschriebenen Versen eine Anspielung auf die beiden Ereignisse zu erblicken. Aber sofort entsteht die Frage, ob der Dichter Bevorstehendes oder Vergangenes berOhrt; berührt er Bevorstehendes, so kann die Zeit des carmen apologeticum genau fixiert und in das Jahr 249 gerückt werden. Die Entscheidung dieser Frage wird davon abhängen, ob uns andere Stellen zwingen, in eine spfttere Zeit hinabzugehen, a) Man hat mit Hinweis auf die Worte des Gennadius: Tertuüianum et Lactantium et Papiam auctorea secutus Commo- dian später als Lactanz angesetzt. Allein da bei Gennadius eine chronologische Angabe über Commodian fehlt und er allem Anschein nach die Zeit dea Dichters nidit genauer kannte, werden die obigen Worte um* besagen wollen, dass sich zwischen Lacta^ und Commodian gleiche Anschauungen in Bezug auf den Chüiasmus vorfinden. Wenn Brewer (p. 762) nachweisen will, dass Commodian den Lactanz benutzt habe (Lactant. div. inat. 4, 10, 6 li Commod. carm. apolog. 192; div. inst. 4, 15, 9 || carm. apolog. 285 f.; div. inst. 4, 15, 12 II carm. apolog. 287—239; div. inst. 7, 25, 3 || carm. apolog. 805, 791 ; div. inst. 7, 25, 4 || carm. apolog. 807), so ist keine dieser Stellen durchschlagend; vgl. auch Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 441. ß) Man hat Abhängigkeit des Commodian von Firmicus Matemus nachweisen woUen; allein die von Maass (p. 23 Anm. 51) beigebrachten Parallelstellen reichen nicht aus. y) Man hat bei den Worten über den Antichrist (carm. apolog. 871): participes autem duo sibi Caesarea addit, \ cum quibue hunc populum pereequatur diro furore an Diocletian und die beiden Caesaren Galerius und Constantius 649) gedacht. Allein daas die Worte in dieser phantastischen Darstellung auch aus früherer Vergangen- heit erklärt werden können, zeigt Ebert p. 409. d) Man hat in den Gedichten Beziehungen auf Julian und seine Zeit erblicken wollen; allein der Autor der Hypothese, Ramundo, sieht mehr in den Stellen, als darin liegt. Auch findet die Erwähnung eines bevorstehenden Einfalls der Gothen keine rechte Deutung (p. 156). Die Perser waren damals aktueller als die Gothen; vgl. Amm. Marc. 22, 7.

Es dürfte daher doch geraten sein, mit Ebert die ausgeschriebenen Verse auf die Zukunft zu beziehen und das carmen apologeticum ins Jahr 249 zu setzen, wenn wir auch zugeben müssen, dass mit septima persecutio nicht notwendigerweise die Verfolgung des Decius bezeichnet ist. Innere Kriterien sprechen nicht gegen diesen Ansatz, da das Heidentum noch lebendig und die Theologie des Dichters von der vorconstantinischen Zeit eher zu verstehen ist als von der nachconstantinischen. Was die Beobachtung Dom- bar ts anlangt, dass im carmen apologeticum nur die zwei ersten Bücher der Testimonia Cyprians, in den Instructiones auch das dritte benutzt sei, so ist es doch gewagt, daraus zu folgern, dass das carmen apologeticum in das Intervallum falle, das zwischen den zwei ersten Büchern der Testimonia und dem dritten liege, also früher verfasst sei als die In- structiones, während Ebert die Instructiones als das frilhere Werk angesehen und nur be- züglich des zweiten Buches die Möglichkeit zugegeben hatte, dass dasselbe nach dem carmen apolog. entstanden sei; denn die Nichtbenutzung des dritten Buches im carmen kann auch darin seinen Grund haben, dass ein besonderer Anlass, es zu verwerten, fehlte. Auch für die Abfassungszeit der Gedichte Commodians kann die Beobachtung Dombarts nicht fnik- tifiziert werden, da derselbe (Ausg. p. IV; vgl. die Stelle unten p. 485) auch die Benutzung der übrigen Schriften Cyprians annimmt.

Zur Geschichte der Frage. Die älteren Gelehrten, denen nur die lustructiones vorlagen, schwanken in Bezug auf die chronologische Ansetzung des Dichters zwischen dem Ausgang des zweiten Jahrhunderts und dem vierten Jahrhundert Einen festeren Boden schien die Frage zu gewinnen, als das carmen apologeticum entdeckt worden war. Auf Grund der Verse 805 ff. kam Ebert, Commodians carmen apologeticum (Abh. der Sachs. Ges. der Wissensch. 5 p. 408) zu dem Satz: ,Das Gedicht scheint mir un-

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CoBimodiuia«. 747.) 433

mittelbar nach des Kaisers Philipp Tode oder wenigstens der Eaiserwahl des Decius 249 verfasst zu sein." Für die Mitte des 3. Jahrhunderts spricht sich nach Ebert auch Leim- bach, UeberCommodians Carmen apolog. p. 25 aus. Widerspruch legte dagegen F. X. Kraus ein» der in Theol. Litteratnrbl. von Reusch 1871 Nr. 22 Sp. 682 sich also vernehmen Iftsst: .Ein genaueres Studium der, in den Instruktionen namentlich, geschilderten Zust&nde, eine Prüfung der sprachlichen Eigenheiten, mancherlei ^spielungen lassen keinen Zweifel, dass unsere Gedichte nicht um die Mitte des 8., sondern frühestens zu Anfang des 4. Jahrhun- derts entstanden sein können. Zur vollen Qewissheit wird dies für jeden, der nur das Acrost. XLI de Antichristi tempore liest: die tres imptratona und die septem anni der Ver- folgung lassen nur mehr an die Zeiten Diocletians denken. Ich bemerke nur noch, dass bei meiner Annahme des Gennadius Meldung, wonach Commodian Tertullianum et Lactan- tium et Papiam auctarea eecutue est, stehen bleibt, wfthrend Leimbach so gut wie Ebert und alle anderen mit dieser Nachricht, der einzigen Aeusserung, welche uns das Altertum Ober Commodian hinterlassen hat, schlechterdings nichts anzufangen wissen." Ein neues Moment brachte in die Frage Dom hart, Ueber die Bedeutung Commodians für die Text- kritik der Testimonia Gyprians (Zeitechr. für wi^enschaftl. Theol. 22 (1879) p. 874) durch seine Beobachtung, dass im Carmen apologeticum nur die zwei ersten Bücher der Testi- monia, in den Instructiones auch das dritte benutzt seien. Ins Jahr 260 jedoch vor das Toleranzedikt des Gallienus) setzt das Carmen B. Aubö, L'^glise et T^tat dans la seconde moiti^ du III<» siäcle (249—284), Paris 1885, p. 548. In schroffen Gegensatz zu Eberts Anschauung tritt H. Brewer, Die Abfassungszeit der Dichtungen des Commodianus von Gaza (Zeitschr. für kathol. Theol. 28 (1899) p. 759). Er hftlt an dem Zeugnis des Gennadius fest, dass Commodian sich an Lactantius aneeschlossen (p. 762), abo nach ihm gelebt habe, und verspricht (p. 763), in einer späteren Abhandlung zu zeigen, ,dass Commodian der Mitte des fünften Jahrhunderts angehört, dass er seine Dichtungen um 458 bis 466 in SüdgalUen abfasste, und dass er nicht Bischof, noch überhaupt Geistlicher, sondern ein sog. Asket war.* Für die vomicänische Zeit sprach sich Jülicner (Güti gel. Anz. 1901 p. 682) aus, während er (Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 4 Sp. 774) gesagt hatte, dass man für Com- modian die Zeit bis etwa 850 offen halten müsse. Nach der zweiten H&lfte des vierten Jahrhunderts setzt £. Maass (Die TagesgOtter in Rom und den Provinzen, Berl. 1902,

S. 23) Commodian an, da er eine Abhängigkeit des Dichters von Julius Firmicus Matemus e errore profanarum religionum entdeckt zu haben meint. Für die Abfassung der beiden dichterischen Werke unter Julian entscheidet sich G. S. Ramundo, Commodiano e la reazione pagana di Giuliano V Apostata (Scritti vari di filol. a Ernesto Monaci per V anno XXy del suo insegnamento gli scholari, Rom 1901, p. 215); Quando visse Commodiano (Ar- chivio della R. Societä Romana di Storia patria 24 (1901) p. 878; 25 (1902) p. 137), und zwar nimmt er als Entstehungszeit der Instructiones den Herbst des Jahres 362 an (Archivio 25 p. 159) und als die Entstehungszeit des Carmen apolog. die letzten Monate des Jahres 362 oder die ersten des Jahres 863 (1. c). Zuletzt hat in die Frage Harnack (Gesch. der alt- chrisÜ. Litt 2, 2 (1904) p. 438) eingegriffen, ohne zu einem ganz festen Resultate zu kommen; er schreibt p. 442: „Die Gedichte Commodians sind der Zeit 260 bis c. 350 zuzuweisen; wahrscheinlich sind sie nicht lange nach der diokletianischen Verfolgung entstanden."

747. Charakteristik. Commodian flösst uns schon durch die Form grosses Interesse ein. Er hat sich einen Vers gebildet nach dem Muster des Hexameters, aber mit ganz eigenen Gesetzen. Er zerlegt die Lang- zeile in zwei Hälften, indem für ihn die Teilung des quantitierenden Hexameters durch die caesura penthemimeres vorbildlich ist. Auch die erste Hälfte hat die Freiheiten des Versschlusses. Die Quantität wird nur am Ende dieser Kurzzeilen in Rechnung gezogen, im Vorausgehenden aber fast ganz ausser acht gelassen. So entsteht ein Vers, in dem zwei Prinzipien, Zählung und Quantität der Silben zugleich in Anwendung kommen, also eine Zwitterform, In der Aneinanderreihung der Verse hat sich Commodian merkwürdige Schranken auferlegt; die einzelnen Gedichte der Instructiones sind akrostichisch angeordnet; vereinzelt ist ein anderes Kunstmittel gebraucht, Bildung von Gedichten, in denen die Verse auf denselben Vokal ausgehen; dieses Kunstmittel ist zweimal angewendet worden. In dem Apologeticum sind immer zwei Verse zu einer Gedanken- einheit zusammengeschlossen; das ganze Gedicht ist also distichisch auf-

Handbnch der klm. AltertnmswlflaeiuchAft. vm. 8. 2. Anfl. 28

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434 CommodianiiB. 747.)

gebaut; vielleicht waren die Disticha Catonis hier von Einfluss. In der Sprache treten uns Erscheinungen des Yolksidioms sowohl in den Formen als in der Syntax entgegen. Allein es würde ein Irrtum sein, wenn man daraus schliessen wollte, dass der Dichter mit der Litteratnr seines Volkes nicht vertraut war; deren Kenntnis leuchtet aus mancher Stelle hervor. Die Darstellung ist trocken, besonders das Akrostichon legt dem Dichter so schwere Fesseln an, dass der Ausdruck darunter leiden muss. Auch das Bestreben, mit Bibelsprüchen seine Lehren zu begründen, tritt dem Fluss der Bede hindernd in den Weg. Doch fehlt andrerseits auch der oratorische Schwulst und alles Phrasenhafte. Aber es steckt doch ein Stück Dichter in Gommodian; wenn er auf ein Gebiet kommt, das sein ganzes Seelenleben beherrscht, regt sich in ihm die poetische Ader. Es sind dies die letzten Dinge. In der Schilderung derselben thut sich vor unseren Augen ein wunderbar farbenreiches, wenngleich phantastisches Gemälde auf. Allein die Züge zu diesem Gemälde liefert dem Dichter die durch die Erwartung des Weltendes krankhaft aufgeregte Zeit; unseres Dichters Eigentum ist nur die Farbengebung.

Das Christentum ist für unseren Autor Lebenssache; es beherrscht sein ganzes Denken und Sein. Die Beziehungen zu dem Heidentum so- wohl als zu dem Judentum hat er vollständig gelöst; die nationale Götter- welt ist ihm ein Gegenstand des Spottes, die Hartnäckigkeit der Juden ein Gegenstand herben Tadels. Der Autor ist keine versöhnliche Natur, sondern ein Mann von dem Schlage TertuUians; es ist ihm Ernst mit den ethischen Grundsätzen des Christentums, und er steht Eonzessionen an die Weltgesinnung durchaus ablehnend gegenüber. Er richtet manches strafende Wort an seine Glaubensgenossen, und es ist interessant zu lesen, wie er gegen die Putzsucht der Frauen eifert.^) Für die Erkenntnis der Zustände in der christlichen Gesellschaft der damaligen Zeit liefern die Gedichte manchen interessanten Zug. Die dogmatischen Sätze sind weniger klar ausgeprägt; doch ist sicher, dass er Patripassianer ist.') Die Kirche hat ihn darum von dem Kreis der rechtgläubigen Autoren ausgeschlossen. Ein Dogma ist aber bestimmt erkannt und wird in eindringlicher Fassung vorgetragen: Es gibt ein Leben nach dem Tode und dort eine Belohnung für die Guten und eine Bestrafung für die Bösen.

In der späteren Litteratur hat Commodian fast keine Spuren hinter- lassen, und nur zweimal begegnen wir hier seinem Namen.

Die Metrik Commodians. Der Vers Commodians ist eine Art Hexameter und sählt 13—17 Silben; derselbe zerf&llt aber regelmässig in zwei Hftlften und zwar wiederum in Nacliahmimg der Haupt-Gftsur des Hexameters nach der 8. Hebung. Die erste Halloeile zählt entweder fUnf, sechs oder sieben Silben, die zweite acht, neun oder zehn Silben (Meyer p. 289). Die erste Kurzzeile nimmt die Freiheit des Versschlusses fttr sich in Anspruch, m der ersten Halbzeile wird die Quantität bei der vorletzten Silbe beobachtet; eine Elalb- zeile zu fttnf Silben mit vorletzter KOrze oder zu sieben Silben mit vorletzter Länge sind regelwidrig (Meyer p. 292). Entspricht die erste Halbzeile der Hexameterhälfte

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d. h. ist die vorletzte Silbe kurz, so sollte auch die drittletzte Silbe kurz sein. Allein Gom- modian befolgt hier das Gesetz, dass er für diese drittletzte Silbe von Natur lange Silben zugelassen, aber positionslange Silben fast gänzlich gemieden hat. Dasselbe Gesetz gilt

') Instr. 2, 18 und 19.

>) Jacobi in Müllers Zeitschr. fttr christl. Wissensch. 4 (1858) Nr. 26.

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CommodiuiiiB. 747.) 435

für die zwei Efinen des fünften Fusses, also die dritt- and viertletzte Silbe. Die vorletzte Silbe ist regelmftssig lang; anch beobachtet Commodian die Schulregeln, dass die sechste Senkung nicht durch ein einsilbiges Wort und die fünfte Hebung nicht durch Wortende (höchstens durch ein einsilbiges Wort) gebildet wird. In den Silben, die den behandelten vorausgehen, wird die Quantität sehr wenig berücksichtigt. Siehe Meyer p. 297. Der Vers des Commodian ist also ein solcher, in dem die Quantität nur zum Teil m Rechnung gezogen wird. Der Hiatus ist durchweg gestattet, Elision kommt nur selten vor und zwar vor est. Es fragt sich, inwieweit der Accent der Worte als massgebender Faktor erscheint Einmal hat er die oben erwähnten Schulregeln in Bezug auf den Ausgang des Hexameters beobachtet, dann hat er in die fünfte Hebung stets eine Silbe geset^ welche den Wort- accent hatte. Gesprochen wurden wahrscheinlich die Verse nach dem Wortaccent, nicht nach dem Versaccent (Meyer p. 803). Ueber dleAkrostichis im allgemeinen vgl. Graf, Pauly-Wissowas RealencycL Bd. 1 Sp. 1200; L. Müller, De re metrica, Leipz.' 1894,

f». 576. Das Telestichon 1, 28 wurde zuerst entdeckt von Ch. Comte, Revue de philol. 11 1887) p. 45; vgl. Thielmann, Archiv für lat. Lexikographie 5 (1888) p. 148 und Dombart, ebenda 6 (1889) p. 271; über den Ausgang der Verse auf e in Gedicht 2, 8 und auf o im Schlussgedicht (2, 89) vgl. Meyer p. 803. Für das Gedicht 2, 27 will L. Havet (Revue de philo]. 11 (1887) p. 45 Anm. 1) durcn Korrektur in zwei Versen den Ausgang der Verse auf i feststellen, üeber die Verbindung von je zwei Versen zu einer Einheit vgL Meyer p. 804; über die gleiche Erscheinung in den sog. Disticha Gatonis vgl. oben p. 84.

Litteratur. Fr. Haussen, De arte metrica Commodiani, Diss. Strassb. 1881, voll- ständiger in DissertaUones phUologicae Argentoratenses selectae 5 (1881) p. 1; W.Meyer, Anfang und Ursprung der lateinischen und griechischen rhythmischen Dichtung (Abh. der Münchner Akad. 17. Bd. 2. Abt (1885) p. 288); L. Vernier, La versification latine popu- laire en Afrique. Commodien et Verecundus, Revue de philol. 15 (1891) p. 14 (vgl. p. 82: „La versification de Gommodien n'est nullement rythmique au sens moderne du mot D'abord les longues ne sont pas n^cessairement remplac^es par des toniques, ni les bröves par des atones. En outre, au quatre premiers pieds spondalques la colncidence de Tictus et de Taccent est visiblement ^vitöe, ce qui est le contraure d'un rythme"); J. J. Seh lieh er, Tlie origin of rhythmical verse in late latin, Chicago 1900, p. 89.

Ueber die Sprache Commodians vgL H. Schneider, Die Casus, Tempora und Modi bei Commodian, Erlanger Diss., Nürnberg 1889 (vgl. dazu Dom hart, Archiv für lat Lexikographie 6 (1889) p. 585).

Das Verhältnis Commodians zu den profanen Autoren. Vgl. Dombart, Ausg. p. IV; Manitius, Rhein. Mus. 45 (1890) p. 817. Obwohl Commodian sich in den Versen (carm. apol. 588): VtrgüiuB legitur, Cicero aut Terentius item; \ nil nisi cor faciunt, ceterum de vita siletur abfWig über die Lektüre der nationalen Schriftsteller ausspricht, zeigt er doch in seinen Gedichten Spuren dieser Lektüre. Ueber ein Citat aus Terenz vgl. Manitius, Rhein. Mus. 46 (1891) p. 151; über Anklänge an Lucrez vgl. M. Hertz, Ana- lecta Horatiana IV (Ind. lect. Breslau 1880 p. 8); Dombart p. V; über Nachahmung Ver- gils vgl. Dombart p. VI; Manitius, Gesch. der chrisÜ.-lat. Poesie, Stuttgart 1891, p. 41 Anm. 1; über Anklänge an Horaz im Carmen apologeticum vgl. M. Hertz 1. c. n. 6. Weiter- hin bemerkt Dombart (p. VII): .Ciceronem quoqne, Ovidium, Tibullum alios interdum videtur secutus esse." Ueoer Öommodian und die Disticha Catos vgl. oben p. 85.

Das Verhältnis Commodians zu den christlichen Autoren. Ueber C. und pastor Hermae v^. Harnack, Theol. lätteraturzeitung 1879 8p. 52. Ueber die doctrina apostolorum vgl. eine Bemerkung Dombarts, Ausg. p. IV. Ueber C. und die Petrusakten VgL C. Schmidt, Die alten Petrusakten (Texte u. Unters. N. F. 9, 1 (1908) p. 106). Ueber C. und den sog. QBEarnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 498) Evangeliencommentar des Theophilus von Antiochien vgl. Zahn, Forschungen zur Gesch. des neutestamentL Kanons 2. Teil (Erlangen 1888) p. 801. Ueber die Berücksichtigung Tertullians vgl. die Gennadius* stelle: TertuUianum et Lactantiutn et Papiam auetores secutus; vgl. noch oben p. 839. Ueber die Testimonia Cyprians als Quelle vgl. Dombart, Ueber die Bedeutung Commodians für die Textkritik der Testimonia Cyprians (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 22 (1879) p. 874). Ueber Cyprians Schrift de habitu virginum und Commodian vgl. Ludwig, Praef. zu seiner Ausg. der Instructiones p. LXV und Dom hart 1. c. p. 885 Anm. 1. Weiterhin bemerkt Dombart, Ausg. n. IV: .Sed ex ceteris quoque Cypriani operibus eum delibasse, quidquid ei commodum videbatur, multis apparet exemplis*; vgl. auch Harnack, Gesch. der alt- christl. Litt 2, 2 p. 440 Anm. 1. Die Abhängigkeit des Commodian von Lactanz sucht zu erweisen Brewer p. 762; vgL jedoch dazu Harnack 1. c. p. 441. Ueber Hippolytus, Vic- torinus und Commodiui vgl. Waitz, Das pseudotertuUianische Gedicht adv. Marcionem, Darmstadt 1901, p. 100. Ueber die mutmassliche ältere Vorlage für carm. apol. 825 ff. vgl. Harnack, Analecta zur ältesten Gesch. des Christentums in Rom (Texte u. Unters. N. F. 13, 2 (1905) p. 7).

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436 CommodiaBM. 747.)

Die Theologie Commodians. J. L. Jacobi, GommodiannB und die altkirchl. Trinitatslehre (Deutsche Zeitschr. für christl. Wiasenach. and chriaÜ. Leben 4 (1853) p. 203); W. Bonsset, Der AntichriBt in der üeberliefemng des Jadentoms, des neaen Testaments and der alten Kirche, Qöttingen 1895, p. 49; L. Atzberger, Gesch. der christl. Eschato- logie innerhalb der vomic&nischen Zeit, Freib. i. Br. 1896, p. 555.

Fortleben. Commodian wird nur zweimal in der Litterator erwähnt, bei Gknnadias (ygl. oben § 744) und im sog. Decretam Gelasianom, das jedoch Commodians Werke anter die Apokryphen stellt. Ob Commodian ohne Namennennang von spftteren christlichen Au- toren benutzt wurde, ist sehr fraglich. Selbst Manitius (Qesch. der chiistl.-lat Poesie, Stuttgart 1891, p. 41) sagt: .Anklänge an Commodian bei spftteren christlichen Dichtem fehlen zwar nicht ganz, doch sind sie nur wenig bedeutend* (d. h. es sind unzureichende Belege). Auch die Benutzung Commodians yon selten des Prudentius ist kaum wahrschein- lich. Dass die Gedichte im Mittelalter fast gar nicht gelesen wurden, zeigt die schwache handschriftliche Verbreitung.

Die Ueberlieferung Commodians.

a) Die Instructiones. Verschollen sind der codex Patayinns und der von Angers (Andecavensis); von demselben machte sich aber der Jesuit Sirmond ein Apographum, das RigaltiuB fDr seine Ausgabe (Toul 1649) zu Grund legte. Auch dieses Apographum ist uns nicht mehr erhalten, wohl aber eine Abschrift des Apographum, der codex Parisinus 8304 s. XVII; aus diesem Parisinns stammt wieder der Leidensis Vossianus 49 s. XVII. Die älteste der vorhandenen Handsduiften der Instructiones ist der Codex von Cheltenham 1825 s. XI, der frfiher im Besitz des Thomas Philipps zu Middlehill sich befand und spftter mit der Bibliothek des gen. Philipps nach Cheltenham gebracht wurde.

ß) Das Carmen apologeticum ist uns nur durch die Handschrift von Cheltenham 12261 8. Vin bekannt, welche ebenfalls der erwähnten Bibliothek des Philipps angehört

Litteratur zur ueberlieferung. Dombart in derPraef. zu seiner Ausg., femer seine Commodian-Studien, Sitzungsber. der Wiener Akad. 96 (1880) p. 447 (Ober die älteren Ausg. der Instructiones); 107 (1884) p. 713; Handschriftliches zu Commodian (Bl&tter fOr das bayer. Gymnasialschulw. 16 (1880) p. 841).

a) Ausg. der Instructiones. Ed. princeps von N. Rigaltius, Toul 1649 (wiederholt 1650, 1666). Femer Ausg. von H. L. Schurzfleisch, Wittenberg 1704 (Nachtrag 1709), Gallandi, Bibl. vet. patr. 8, Venedig 1767, bei Migne, Patrol. lat. 5, von Fr. Oehler hinter seinem Minucius Felix in Gersdorfs Bibl. patr. eccles. lat. vol. 13, Leipz. 1847; vgl. auch Kaelberlah, Curarum in Commodiani instructiones specimen, Diss. Halle 1877.

ß) Ausg. des Carmen apologeticum von J. B. Pitra, Spicileg. Solesmense 1 (Paris 1852) p. 21 (Nachtrage p. 587 und ebenda 4 (Paris 1858) p. 222), von H. Rönsch, Zeitschr. f&r bist. Theol. 42 (1872) p. 163 (revidierter Text mit Eriftuterungen); vgl. dazu Hilgenfeld, Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 1872 p. 604 und F. X. Kraus, Theol. Lit- teraturbl. von Keusch 1872 Nr. 19 Sp. 468.

Gesamtausg. von E. Ludwig, particula 1 (Instructiones) 1878, part 2 (carmen apologeticum), Leipz. 1877 (vgl. noch Philol. 36 (1877) p. 285) und bes. von B. Dombart, Corpus Script, eccles. lat. vol. 15, Wien 1887.

Das pseudotertnllianische Gedicht gegen Marcion. Nachdem zuerst Ox^ (Prolegomena de carmine adv. Marcionitas, Bonn 1888, p. 40) auf die Verwandtschaft des Carmen adv. Mardonem mit den Gedichten Commodians hingewiesen hatte, sprach sich Waitz (Das pseudotertullianische Gedicht adv. Marcionem, Darmstadt 1901, p. 112, p. 155) dahin aus, dass Commodian der Verfasser des carmen adv. Marcionem sei. Mir schien die Beweisfahrung von Waitz nicht durchschlagend zu sein; vgl. § 860, wo Ober das Gedicht speziell gehandelt ist. Nach Waitz hat Harnack (Gesch. der altchristi. Litt. 2, 2 (1904) p. 443) zu der Frage Stellung genommen und sich also geäussert: »Vorsichtigerweise wird man sagen, der Verfasser unserer Carmina ist entweder Commodian selbst das ist das Wahrscheinliche oder ein Schüler und Nachahmer Commodians, der in seinen Anschau- ungen und seinem Kreise lebte, ihm also auch zeitlich nahe stand.* Die Zeitftage muss natürlich von Harnack im Einklang mit der Ansicht über die Zeit Commodians gelöst werden; er muss über die von Hilgenfeld (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 19 (1876) p. 159) und von Waitz gesteckte Zeitgrenze 260—300 hinausgehen, indem er noch 50 Jahre hinzunimmt (p. 447) oder genauer die Jahre 315 350 für das Gedicht beansprucht (p. 449). Ich gestehe, dass mich die Argumentation Harnacks in Bezug auf die Zeit nicht über- zeugt hat; auch der eigentümlich formulierten Ansicht über den Verfasser wird man nicht leicht beipflichten. Auf Anregung Weym ans hat auch Eünigsdorfer das Problem unter- sucht und sich in einer demnächst erscheinenden Dissertation auf Grund metrischer und sprachlicher Kriterien gegen Commodian als Verfasser des Lehrgedichts ausgesprochen.

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ViotoriniiB von PetUn. 748.) 437

7. Victorinus von Pettau.

748. Leben und Schriftstellerei des Victorinas von Pettan. Zwi- schen Anatolius und Pamphilus führt Hieronymus den Bischof von Pettau (in Steiermark) Victorinus an. Damit bestimmt sich die Lebenszeit des Ge- nannten; es ist das Ende des dritten Jahrhunderts. Hieronymus bezeichnet ihn auch als Märtyrer; diese Angabe wird bestätigt durch das Martyro- logium Romanum, das seinen Martyrertod auf den 2. November setzt Vic- torinus wird also ein Opfer der diocletianischen Verfolgung gewesen sein.

Seine Schriftstellerei bezieht sich grösstenteils auf die Exegese; er ist der älteste Exeget der lateinischen Kirche. Wenn nun Hieronymus bemerkt, dass Victorinus der lateinischen Sprache weniger mächtig ge- wesen sei als der griechischen, und auch sonst noch seinen Stil tadelt, so wird die Annahme berechtigt sein, dass er ein geborener Grieche war. In seinen Commentaren schloss sich Victorinus an Origenes an. Von den Schriften, welche bei Hieronymus erwähnt werden, sind verloren gegangen die Gommentare L zur Genesis; 2. zum Exodus; 3. zum Leviticus; 4. zum Jesaias; 5. zumEzechiel; 6. zum Habakuk; 7. zum Prediger; 8. zum Hohen- liede. Ausserdem wird noch von einem Gommentar zu Matthäus berichtet. Es sind noch übrig:

1. Der Gommentar zur Apokalypse. Derselbe ist uns in einer kürzeren und einer längeren Fassung überliefert. Die längere Becension ist eine üeberarbeitung der kürzeren, aber auch in der kürzeren liegt uns der Gommentar nicht in der ursprünglichen Fassung, sondern in einer Umarbeitung durch Hieronymus vor, bei der ein Gommentar des Tyconius benutzt wurde. Nur der chiliastische Schlussabschnitt des echten Gom- mentars hat sich allerdings in sehr zerrütteter Gestalt in einer jungen Handschrift (Vat. Ottob. 3288 A s. XV) erhalten.

2. De fabrica mundi. Der Traktat handelt über die Schöpfungs- tage und deutet sie in chiliastischer Weise. ^) Die Annahme, dass das Stück einem Gommentar zur Genesis entnommen sei, ist nicht stichhaltig, wie schon aus den Eingangsworten hervorgeht. Gegen die Echtheit lässt sich kein schlagender Einwand geltend machen.

3. Libellus adversus omnes haereses. Als die letzte Schrift von Victorinus führt Hieronymus , adversus omnes haereses'' an. Mit dieser Schrift hat Harnack den hinter Tertullians „de praescript. haereti- corum'' stehenden gleichbetitelten Traktat, der sicher nicht von Tertullian stammt, identifiziert. Da nach der Angabe des Hieronymus Victorin auch Hippolytus benutzte und der Traktat , adversus omnes haereses" wohl auf Hippolyts Syntagma zurückgeht, ist die Hypothese nicht unwahrscheinlich, wenngleich der Stil sich von dem des Victorinus etwas abhebt.

Andere Schriften, die unter dem Namen des Victorinus publiziert werden, sind entschieden unecht. Dem Fortleben der echten Schriften Victorins ist der schlechte Stil hindernd in den Weg getreten. Die besser geschriebenen Gommentare des Hieronymus traten an die Stelle der vic- torinischen; auch waren die chiliastischen Träumereien Victorins später

1) Vgl. L. Atzberger, Gesch. der chrisÜ. Eschatologie, Freib. i. Br. 1896, p. 566.

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438 Viotorinns yon Pettan. 748.)

nicht mehr an ihrem Platze. Das sog. Decretum Gelasianum hat den Pettauer Bischof ausser Kurs gesetzt.

Zeugnis des Hieronymns. De vir. ill. c. 74 Vietarinus, Petahionensis episeopus, non aeque latine ut graece noverat, Ünde opera eins grandia aenaibus wliora videntur eompo9itione verharum. Sunt autem haee: cammentarii in Oenesim (vgl. epist. 86, 16), in Exodum, in LevUieumf in Esaiam, in Ezeehiel, in Abacuc, in EccUaiaken (vgL Comm. in Eccles. ad 4, 13; 28, 1050 Migne), in Cantieum Canticarum, in Äpoealypsim Johannis, ad^ versum amne$ haeresea, et tnüUa alia (Harnack, Gbsch. der altchiistl. Litt 1 p. 732). Ad extremum martyrio eoroncUus est.

üeber den Commentar zu Matthaens vgl. Hieronym. Commeni. in Matthaeom prol. (26, 20 Migne) legisae me fateor ante annos plurimoe in Matthaeum .... et Latinarum Hilarii, Victorini, Fortunaiiani opueeula, e ^ibus etiamei parva carperem dignum aUquid memoria ecriberetur und Cassiodor. inst div. litt. c. 7.

Anonymi Ghiliastae in Matthaenm fragmenta wurden yon Mercati, Studi e Testi, Rom 1903 aus dem Ambrosianus I 101 sup. s. VUI herausgegeben und dem Vic- torinus vindiziert Es sind 5 Stftcke mit eigenen üeberschriften; die ersten drei benehen sich auf Matth. 24, 20-26; 24, 27—31 ; 24, 82--44, die zwei übrigen Stflcke Matth. 13, 33; Marc. 14, 47 rühren vielleicht von einem anderen Verfasser her. Neue Ausg. von C. H. Turner, The Journal of theol. studies 5 (1904) p. 218 (Victorinus teils Verfasser, teils üeberseteer aus Hippolytus); nach A. S out er (ebenda p. 608) identisch mit dem sog. Am- brosiaster 945).

üeber seinen Stil vgl. noch Hieronym. epist 58, 10 Victorinus martyrio coronatus, quod inteUigitf eloqui non potest. 70, 5 Vietorino martyri in Ubris suis, licet desU eruditio, tamen non deest eruditionis voluntas. Isaiascomment Prolog. (24, 20 Migne) etsi imperitus sermone, non tamen scientia.

Üeber seinen Anschluss an Origenes vgl. Hieronym. epist S4t, 7 nee diser- tiores aumus Hilario nee fideliores Vietorino, qui eius (seil. Origenis) tracUUus non ut inter- pretes sed ut auetoree proprii operis transttäerunt, 61, 2 tcu:eo de Vietorino Petabionensi et ceteris, qui Origenem in expianatione dumtaxat seripturarum seeuti sunt et expresaerunt. Vgl. auch Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt 2, 2 p. 427 u. Anm. 2.

Der Commentar zur Apokalypse. Ueber den Commentar des Victorinus und den Commentar des Hieronymus vgl. Haussleiter, Die Commentare des Victorinus, Ticho- nius und Hieronymus zur Apok. (Zeitechr. fOr kirchl. Wissensch. und kirchl. Leben 7 (1886) p. 239); femer Zahn und Haussleiter, Forschungen zur Gesch. des neutestam. Kanons 4 (1891) p. 1. Kritisierende Bemerkungen über die Haussleitersche Ansicht bei F. Katten- husch, Das apost. Symbol 1 (Leipz. 1 894) p. 2 13 ; vgl. noch B o u s s e t , Die Offenbarung Johannis, Gott. 1896, p. 56; Haussleiter, Beitr. zur Würdigung der Offenbarung des Johannes und ihres ftltesten lateinischen Auslegers, Victorinus von Pettau (Rektoratsrede), Grei&wald 1901.

er) Der echte Victorinuscommentar zur Apokalypse. Bis jetzt ist nur der Schluss publiziert bei Haussleiter, Theol. Litteraturblatt 1895 Sp. 193 (vgl. noch Harris, A new patristic fragment, The Ezpositor 1895 p. 448), doch wird vielleicht noch der ganze Commentar ans Licht treten.

ß) Die kürzere Fassung des von Hieronymus umgearbeiteten Apoka- lypsecommentars wurde zuerst herausgegeben in Theophylacti enarrationes in Pauli epistolas et in aliquot prophetas minores ed. J. Lonicerus, Paris 1543, fol. 252; auch bei M. de la Bigne, Bibuotheca sanctorum patrum 6 (Paris 1575) p. 713 und in der Maxima bibliotheca vetemm patrum 8 (Leiden 1677) p. 414.

y) Die l&ngere Recension des von Hieronymus umgearbeiteten Apoka- lypsecommentars wurde zuerst herausgegeben von B. Millanius, Bologna 1558; auch in Gallandi, BibL vet patr. 4 p. 52; Migne, PatroL lat 5 Sp. 317; neuerdings heraus- gegeben in der Bibliotheca Casinensis tom. 5 pars 1 (Monte Casino 1894) Florilegium p. 1 21 (aus cod. 247 s. XI/Xll).

Verhftltnis der Bearbeitung des Hieronymus zu Tyconius. Haussleiter, S^itechr. etc. p. 244: „Es ist begreiflich, dass der ängstliche Mann (Hieronymus) denTicho- nius nicht zu nennen wagt, aus dessen Werk er abschreibt. Er versteckt dasselbe sorg- fUtig unter die unschuldigen Worte maiorum libri'^ (im Prolog heisst es nftmlich: maiorum statim lihroa revolvi et quod in eorum eommentariis repperi, Victorini opuseulis soeiavi),

üeber den Apokalypsecommentar und Hippolyt vgL Waitz p. 100.

Der Apokalypsecommentar des Victorinus und das carmen adv. Mar- cionem. Die Parallelen sind zusanmiengestellt von Haussleiter, 2«eitschr. für kirchl. Wissensch. 1886 p. 254. Die Erscheinung kann in verschiedener Weise gedeutet werden; vgl. § 860 p. 203; Waitz, Das pseudotertullianische Gedicht gegen Marcion, Darmstadt 1901, p. 93; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 429 Anm. 4.

Fortleben des victorinischen Commentars. Der Commentar wurde benutzt

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ArnoWn«. (§749.) 439

yon dem Iren PatridoB; ygl. Kattenbnsch I.e.; Hanssleiter, Der Aufbau der altchristl. U\L (6öU. gel. Anz. 1898 p. 369).

De fabrica mundi. Dieser Traktat ist unter dem Namen des Victorinus in einem cod. Lambethanns 414 (olim 851) s. IX erhalten (vgl. James, The ancient libraries of Ganter- bnry and Dover, Cambridge 1903). Derselbe ist nicht, wie man irrtömlich angenommen hat, verschollen; vgl. Athenaenm 4008 (20. August 1904) p.240. Herausgegeben zum ersten- mal von Q. Cave, Scriptorum ecclesiasticorum historia litteraria, London 1688, p. 108, dann von Bonth, Beliquiae sacrae 3' (1846) p. 451; Abdruck nach der ersten Ausgabe Rouths bei Migne, Patrol. lat. 5 Sp. 301. W. Macholz, Spuren binitaiischer Denkweise im Abendlande seit Tertullian, Haller Diss. 1902, p. 16.

Libellus adv. omnes haereses. Vgl. oben §702,2 p. 344. Ausser Hieronymus deutet auf ein antihäretisches Werk noch Optatus 1, 9 (p. 11 Ziwsa) Marehn, Pruxeas, 5a- bdlius, Valentinus, et etteri usque ad Cataphrygas temporibus suis a Vietorino PetavUmensi et Zephyrino ürHeo et a TertuUiano CarthaginienH et ah aliia adsertorilnu eeeUaiae eatho- lieae superoH 9unt. Harnack, Zur Gesch. der marcionit. Kirchen (Zeitschr. fOr Wissen- schaft!. Theol. 1876 p. 115); Qesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 430. Ueber das Ver- hftltnis des Traktats zu Hippolyt vgl. Hieronym. epist. 36, 16: quoniam poUieiti sumus et de eo ^id Hgnificaret in figura adiungere, Hippolyti martyrU verba ponamua, a quo et Victorinus notier non plurimum diserepot; femer Harnack, Zur Quellenkritik der Gesch. des Gnostizismus 1873 und Lipsius, Die Quellen der ältesten Eetzergesch., Leipz. 1875. lieber die Benutzung Tertullians vgl. Harnack, De Apellis gnosi monarchica, Leipz. 1874, p. 20.

Ausg. Migne, PatroL lat. 5. Eine neue Ausg. ist von Haussleiter zu erwarten. Die Apokryphen sind gesammelt von And. Rivinus, S. reliquiae duorum Victorinorum Pictaviensis unius episcopi et martyris, Gotha 1652.

Litter atur. Launoius (Lannoy), De Vietorino episcopo et martyre dissertatio, Paris 1653 (1664); Linke, Studien zur Itala, Bresl. 1889, p. 17; Ghamard, S. Victorin, ävdque et martyre, et S. Nestaire, övdque de Poitiers, Poitiers 1876; M. Napotnik, Der hl. Victorinus, Bischof von Pettau, Eirchenschriftsteller und Märtyrer, Wien 1888 (slovenisch). Dazu kommen noch die Artikel in den bekannten Kirchenlezika.

üeber die Zuteilung von adv. Marcionem an Victorin vgl. § 860 p. 203.

üeber Victorinus und die Traktate des Pseudo-Origenes vgL § 743a.

Ueber C. Marina Victorinus Rhetor vgl. § 831.

8. Arnobius.

749. Biographisches. Ueber Arnobius, der dem Namen nach za urteilen griechischer Abstammung war, berichtet uns der Kirchenvater Bieronymus folgendes: Arnobius sei zur Zeit Diocletians ein angesehener Rhetor in Sicca in Afrika gewesen, zu seinen Schülern habe Lactantius gehört, lange Zeit habe Arnobius das Christentum bekämpft. Als er später zu demselben übertreten wollte, habe der Bischof erst einen triftigen Be- weis seines Glaubens verlangt; infolgedessen sei von ihm ein Werk gegen die Heiden geschrieben worden, worauf er die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft erlangt habe. Es fragt sich, ob dieser Bericht des Hierony- mus vollen Glauben verdient. Es ist uns in der That unter dem Namen des Arnobius ein aus sieben Büchern bestehendes Werk gegen die Heiden erhalten; in der handschriftlichen Ueberlieferung führt dasselbe den Titel „adversus nationes"*, während es bei Hieronymus „adversus gentes*" be- titelt ist. Diese Differenz ist natürlich von keinem Belang; wir werden den handschriftlichen Titel festhalten. Dass Arnobius Rhetor war, dafür spricht sein Stil, der ein durchaus rhetorischer ist. Weiterhin ergibt sich aus dem Werk, dass dasselbe sehr eilig abgefasst wurde; denn allem Anschein nach war es eine zwischen 308—310 publizierte Streit- schrift gegen Cornelius Labeos Versuch, den heidnischen Kultus wieder zu neuem Leben zu entfachen. Diese Eile hat in der Composition Spuren zurückgelassen. Endlich zeigt eine Betrachtung des Inhalts der sieben

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440 Arnobins. 750.)

Bücher, dass Arnobius in den Grundsätzen des Christentums noch mangel- haft bewandert war. Sonach darf man wohl annehmen, dass die Ver- anlassung zu der Arbeit von Hieronymus richtig angegeben ist. Es wird daher der ganze Bericht des Hieronymus als ein glaubwürdiger an- zusehen sein.

ZeagnisBe des Hieronymas Ober Arnobins. Z. J. 2848 = 826 n. Chr. (2 p. 191 Seh.) Amchiua rhetor in Afriea elarus habetur, qui cum Siecae ad deelamandum iuvenes erudiret et adhue ethnicus ad eredulUatem samniia eampOleretur neque ab episeopo impetraret fidem quam semper impugnaverat, elueubravit adversum prieHnam reUgionem luculentisaimos Ubroe et tandem veluti quünudam chMibus pietatis foedua impetravU, Auf diese Zeitangabe des Hieronymus ist nicht viel Qewicht zu legen, da sie in der Fortsetzung, welche Hieronymus der Cluonik des Eusebius angedeihen liess, erscheint; wahrscheinlich handelt es sich um den Nachtrag einer fibersehenen Notiz. De vir. ill. c. 79 Arnobius «ff6 Diocletiano principe Sieeae apud Afrieam fl&rentissime rhetarieam doeuit scripeitque ad- versum gentes volumina, quae vulgo extant; 80 Firmianus, qui et Ladantius, Amohii disciptdus.

Ueber seinen Namen vgl. Beifferscheid, Goniectanea (Ind. lect. Breslau 1879/80 p. 10).

Abfassungszeit. 1, 18 treeenti sunt anni ferme minus tel plus aliquid, ex quo coepimus esse Christiani et terrarum in orbe eenseri. Deutlich nimmt Arnobius Bezug auf die diocletianische Christenverfolgung 4, 36: nam nostra quidem scripta cur ignibus meru- erunt dari? cur immaniter conventicula diruif Wie Eusebius (bist. eccl. 8, 2, 4) berichtet, ordnete das erste Dekret Diocletians die Zerstörung der christlichen Gotteshäuser und die Verbrennung der christlichen Schriften an (vgl. oben p. 259). Aus 2, 5 {cum genera poena- rum tanta sint a vohis proposita religionis huius sequentibus leges) folgt, dass die Edikte Diocletians noch in &afk waren und das Toleranzeoikt des Galerius von 810 noch nicht existierte; also ftUt die Schrift in die Jahre 808—310; vgl. Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des Mittelalters 1' p. 64 Anm. 5; Harnack, Gresch. der altchristl. Idtt. 2, 2 p. 415. Da Arnobius der Lehrer des Lactanz war und dieser etwa 250 geboren wurde, werden wir die Geburt des Arnobius nicht nach 240 anzusetzen haben. Also schrieb Arnobius das Werk als alter Mann.

Allgemeine Litteratur. A. Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des Mittelalters 1* (Leipz. 1889) p. 64; Freppel, Commodien, Arnobe, Lactance et autres fragments inödits, Paris 1893, p. 28; Gruttwell, A literary history of early christianity 2 (London 1893) p. 680; Jfllicher, Pauly-Wissowas RealencycL Bd. 2 Sp. 1206; Harnack, (presch, der alt- chrisÜ. Litt. 2, 2 (Leipz. 1904) p. 414.

750. Skizze des Werks. Arnobius will, wie er im Eingang aus- drücklich hervorhebt, in seinem Werk den Satz widerlegen, seit das Christen- tum aufgekommen sei, gehe es der Welt schlecht, und die Götter hätten sich von der Leitung der menschlichen Dinge zurückgezogen. Zur Wider- legung dieses Vorwurfs führt er aus, dass durch das Christentum die Natur der Dinge nicht verändert wurde, und wenn die Gegner sagen, Pestilenz, Dürre, Kriege, Hungersnot u. s. w. seien von den Göttern wegen der Chri- sten verhängt, so wendet der Apologet ein, dass diese üebel auch schon vor dem Christentum existierten. Ja, das Christentum trage sogar zur Verminderung derselben bei, wie z. B. der Krieg bei Durchführung der christlichen Grundsätze unmöglich sei. üebrigens stehe nicht einmal fest, ob immer das ein üebel sei, was die Menschen dafür halten. Auch 4önne nicht geleugnet werden, dass seit dem Aufkommen des Christentums die Welt auch viel Erfreuliches gesehen habe. Der andere Teil des Vorwurfs, dass die Götter sich von der Welt abgewendet haben, gibt Arnobius Anlas zu seiner Apologie des Christentums. Die, welche jenen Vorwurf erheben, nehmen einen Zorn der Götter an. Allein der Zorn, entgegnet die Verteidigung« ist mit dem göttlichen Wesen unvereinbar, und weshalb sollten die Götter auch zürnen? Die christliche Religion gibt dazu keinen Anlass; sie lehrt

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Arnobius. (§750.) 441

den Glauben und die andächtige Hingabe an ein höchstes Wesen, den Schöpfer aller Dinge, dies kann aber kein Verbrechen begründen, zumal wenn man die verschiedenen schrecklichen heidnischen Kulte ins Auge fasst. Allein, fahren die Bestreiter des Christentums fort, die Christen verehren als Gott einen Menschen, der noch dazu den schimpflichen Kreuzestod erlitten. Die heidnische Götterverehrung jedoch hat, selbst wenn Christus ein Mensch gewesen wäre, kein Recht sich zu beklagen, da sie auch menschliche Gottheiten hat. Christus ist aber wirklich Gott, der uns unzählige Wohlthaten erzeigt. Sein Kreuzestod beweist nichts gegen ihn; derselbe ändert nicht seine Thaten und Worte; er erlitt diesen Tod unschuldig. Die Gottheit Christi thun seine Wunder dar, die er durch die blosse Kraft seines Willens vollbracht hat und die auch seine Jünger durch ihn vollbringen konnten. Und eine Folge dieser Wunder war die Verbreitung der Lehre Christi. Die hl. Schrift, welche, wenn sie auch keinen korrekten Stil zeigt, die Wunder erzählt, verdient vollen Glauben. Der letzte Angriff, den Amobius zurückzuweisen hat, richtet sich auf die menschliche Gestalt und den menschlichen Tod Christi. Die menschliche Gestalt war notwendig wegen der Menschen, denen er helfen wollte; der Tod aber berührte nicht sein göttliches Wesen.

Das zweite Buch beginnt mit einer Erörterung des Hasses, den die Heiden gegen Christus hegen; die Vernichtung des nationalen Kultus soll nach Angabe der Gegner der Grund sein. Aber, erwidert Amobius, Christus führte die wahre Religion ein. Wenn die Heiden Beweise für die Ver- heissungen Christi verlangen, so verlangen sie etwas Unmögliches, das Künftige lässt sich nicht erweisen, hier handelt es sich, das, was Hoff- nungen erweckt, dem Hoffnungslosen vorzuziehen. Aber wer die Aus- breitung des Christentums und den Mut der Märtyrer betrachtet, wird gern den Verheissungen Christi glauben. Die Heiden werden an die Un- wissenheit, an der sie in den wichtigsten Dingen leiden, erinnert; den Glauben, den sie an den Christen tadeln, bethätigen sie selbst in ihrer praktischen und in ihrer wissenschaftlichen Thätigkeit, und christliche Lehren, die sie verspotten, können sie bei ihren hervorragenden Denkern finden, so z. B. die Unsterblichkeit bei Plato. Allein hier entdeckt man auch einen Widerspruch bei dem Philosophen, indem er eine Bestrafung der Seelen, also einen Schmerz derselben statuiert. Dies ist aber unmög- lich. Dies gibt dem Rhetor Gelegenheit, eine in vieler Beziehung merk- würdige Psychologie hier einzuschalten, deren Grundzüge folgende sind: Die Seelen sind Mittelwesen, sie können zu Grunde gehen, wenn sie Gott nicht kennen, sie können fortdauern, wenn sie sich an seine Barmherzig- keit wenden. Der göttliche Ursprung der Seelen ist unmöglich. Dies sucht Arnobius durch eine Reihe von Argumenten darzuthun. Er ver- weist auf die Aehnlichkeit der Menschen mit den Tieren, auf das müh- same Fortschreiten der Kultur und auf das Lernen, durch welches die Lehre von der Wiedererinnerung unmöglich ist. Der Mensch, allein in der Einsamkeit aufgewachsen, zeigt keine Göttlichkeit, sondern Roheit der Seele. Das Bewusstsein, dass die Seelen an und für sich unsterblich sind, würde das Streben nach sittlicher und intellektueller Vervollkommnung

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442 Arnobins. 750.)

unmöglich machen, da ja die Seele vor dem Untergang gesichert ist. Für die Richtigkeit seiner Ansicht von der mittleren Natur der Seelen beruft sich Arnobius darauf, dass auch die Götter, Engel, Dämonen solche Mittel- wesen sind. Wären die Seelen göttlichen Ursprungs, heisst es weiter, so wäre kein stichhaltiger Grund denkbar, warum sie auf die Erde gekommen sein sollten. Uebrigens gesteht der Verfasser sein Unvermögen ein, auf alle Fragen, die hier hereinspielen, eine genügende Antwort zu geben und den Ursprung der menschlichen Seele genauer darzulegen, fQgt aber zu seiner Entschuldigung bei, dass auch die Heiden in vielen Dingen auf blosse Vermutung angewiesen sind. Zuletzt berührt Arnobius noch das schwierige Problem, wie das Böse der Welt mit Gott vereinbar sei. Auch hier gesteht er sein Nichtwissen ein. Aber er kennt doch einen Trost, das ist Christus, der allein die Wahrheit ist.

Mit dem dritten Buch beginnt die Polemik gegen das Heidentum. Sie nimmt ihren Ausgangspunkt von dem Vorwurf der Heiden, dass die Christen sich nicht an dem nationalen Kultus beteiligen. Der Bhetor ant- wortet, dass den Christen der Kultus des Gottes, der Vater und Lenker aller Dinge ist, genügt, da er alle übrigen Kulte in sich schliesst, voraus- gesetzt, dass es sich um wirklich göttliche Wesen hierbei handelt. Allein dies ist so lange zu bezweifeln, bis ein triftiger Beweis geliefert wird; aber die Heiden können nicht einmal den Ursprung der Götternamen erklären, noch wissen sie die Zahl der Götter. Und was sie von den herkömm- lichen Göttern sagen, widerspricht dem göttlichen Wesen, so der Ge- schlechtsunterschied, die körperliche Gestalt, die den einzelnen Göttern eigentümlichen Beschäftigungen, die verschiedenen Deutungen derselben.

Das vierte Buch hat seinen Schwerpunkt in der Aufdeckung der Absurditäten, welche der Glaube an die nationalen Götter mit sich führt. Da sind einmal die Personifikationen abstrakter Begriffe, dann eine unge- heure Schar von Gottheiten für alle möglichen Dinge, die Vervielfältigung eines und desselben Gottes, endlich aber die schändlichen Geschichten, welche von den Göttern erzählt werden. Der Einwand, dass diese Ge- schichten bloss in der dichterischen Phantasie leben, trifft nicht zu; diese Mythen leben im Volke. Aber selbst wenn Erfindungen der Dichter vor- lägen, würde schon die öffentliche Duldung solcher Erzählungen ein Ver- brechen und geeignet sein, den Zorn der Götter, falls ein solcher möglich ist, hervorzurufen.

Aber, fährt das fünfte Buch fort, nicht bloss die Dichter, auch die Historiker erzählen solche anstössige Mythen von den Göttern; so berichtet Valerius Antias eine Geschichte von Numa, Timotheus die Sage von Attis; diese Mythen werden in weitschweifiger Weise von Arnobius analysiert Auch die religiösen Feste, Mysterien, Riten beruhen auf unwürdigen Mythen (18). Der Rhetor weiss, dass diese anstössigen Geschichten auch allegorisch erklärt werden, er bestreitet aber die Zulässigkeit der allego- rischen Methode zur Deutung der Mythen.

Im sechsten Buch kommt die Rede auf den heidnischen Kultus, den die Christen verwerfen, weil er mit ihren Ansichten von dem göttlichen Wesen in Widerstreit steht; Arnobius eifert gegen die Zulässigkeit der

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Arnobins. (§751.) 443

Tempel und der Götterbilder. In erster Beziehung legt er das Unnütze der Tempel für Götter und Menschen dar und behauptet, dass sie früher vielfach Grabstätten waren. In Bezug auf den Bilderdienst wendet Arno- bius ein, dass die Götter der Vermittlung durch Bilder nicht bedürfen, dass es zweifelhaft sei, ob die Statuen die wirklichen Ebenbilder der Götter darstellen; sie seien der Hände Werk, sie könnten nicht Sitz der Götter sein, auch nicht den Zweck haben, das gewöhnliche Volk mit Ehrfurcht gegen die Götter zu erfüllen.

Dieses Thema wird fortgesetzt im siebenten Buch, welches sich gegen den heidnischen Opferdienst kehrt. Der Rhetor findet es unbegreif- lich, dass sich göttliche Wesen nach solchen materiellen Dingen, wie sie in den Opfern dargebracht werden, sehnen, und sieht nicht ein, was die- selben für einen Nutzen für sie haben sollten. Auch weist er die Vor- stellung, dass durch die Opfer der Zorn der Götter besänftigt werde, als eine ungehörige schon aus dem Grunde zurück, weil die Affekte mit der göttlichen Natur unvereinbar seien. Die Opfer könnten dies auch gar nicht leisten. Weiterhin bekämpft er die Annahme, dass nur die Opfer Belohnungen von seiten der Götter verschafften, und die Annahme, dass sie zu Ehren der Götter verrichtet würden. Die Absurdität der Opfer- gebräuche wird weitläufig erörtert und zwar nach den Kategorien der Opfergaben, der Tiere, des Weihrauchs und des Weins. Auch die Spiele werden herangezogen. Der Grund aller Verkehrtheiten ist die unrichtige Auffassung des göttlichen Wesens; dieser heidnischen Gottesvorstellung setzt Arnobius die christliche gegenüber, indem er ihre verschiedenen Er- scheinungen miteinander vergleicht.

Litteratur. Eine Analyse der sieben ßflcher siehe bei K. Meyer, De ratione et argomento apologetici Arnobii, Kopenhagen 1815; Ebert, Allgem. Qesch. der Litt, des Mittelalters 1* (Leipz. 1889) p. 65. Le ekelt, üeber des Arnobias Schrift .Adversns nationes*, ihr dogmatischer Lehrgehalt, Progr. Neisse 1884.

751. Charakteristik. Die vorgeführte Skizze zeigt uns, dass Arnobius sein Werk in zwei Teile gegliedert hat; die ersten zwei Bücher sind der Verteidigung des Christentums gewidmet und wehren besonders den Vor- wurf ab, dass die Christen an den gegenwärtigen Leiden der Welt schuld seien; die fünf übrigen Bücher gehen zum Angriff gegen das Heidentum vor. Zuerst wird in dem dritten, vierten und fünften Buch die Absurdität des Polytheismus dargethan, alsdann wird in den zwei letzten Büchern die Thorheit des heidnischen Kultus aufgedeckt. Spezifisch christliche Ideen erscheinen in dem Werk nicht oft; man gewinnt den Eindruck, dass der Verfasser sich noch gar nicht in die christliche Weltanschauung ein- gelebt hatte. Eine Berücksichtigung der hl. Schrift des neuen Testamentes lässt sich nur an zwei Stellen nachweisen.^) Auch in seiner Seelenlehre, die von jeher die grösste Aufmerksamkeit auf sich gezogen, setzt sich Arnobius mit den christlichen Anschauungen in Widerspruch. Er statuiert nämlich, wie wir gesehen haben, dass die menschlichen Seelen nicht un- mittelbar mit Qott verwandt und die Geschöpfe eines niederen Wesens sind, ferner dass dieselben von Natur aus sterblich sind, aber durch die

1) Reifferscheid, Ansg. p. 289.

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444

ArnobiM. (§751.)

Güte Gottes die Unsterblichkeit erlangen können. Das Wesen der Seelen ist also eine gewisse Medietät, da sie sowohl zur Vernichtung als zur Verewigung gelangen können. Der Autor legt auch in moralischer Hin- sicht den höchsten Wert auf den Satz, dass man sich durch Befolgung der christlichen Lehren erst die Unsterblichkeit verdienen muss. Abge- sehen von dieser Theorie bietet die Schrift wenig neue Gedanken des Ver- fassers; er ist von fremden Autoritäten abhängig. Der Schwerpunkt des Werkes liegt in dem Negativen, in den Angriffen auf das Heidentum, und hier lag ihm eine vorzügliche Quelle vor. Der Autor zeigt sich nirgends als ein besonnener Forscher, der einen Gedanken in methodischer Beweis- führung entwickelt; er geht vielmehr sprunghaft zu Werk und ermüdet den Leser durch seine im Uebermass zur Anwendung gekommenen rheto- rischen Kunstgriffe.^) Der Wortschwall ist ein sehr grosser, die Wort- stellung eine verschrobene, der Wortschatz vielfach gesucht. Da der Ver- fasser noch kein inneres Verhältnis zum Christentum gewonnen hat, strahlt keine Wärme aus seiner Darstellung zu uns herüber; wir bleiben kalt. Die Schrift ist jedoch interessant, weil sie uns zeigt, wie sich ein ge- bildeter Mann in der damaligen Zeit mit dem Christentum abfinden konnte. Die letzte Feile haben die Bücher nicht von der Hand des Verfassers erhalten, denn wir finden am Schluss einige Skizzen, welche nicht mehr in das Werk hineinverarbeitet wurden und einen Blick in die Werkstätte des Autors thun lassen. Gelesen wurde Arnobius nicht viel; nur Hierony- mus hat ihn genauer berücksichtigt. Das sog. «Decretum Gelasianum"" stellt den Autor in die Reihe der Apokryphen.*) Auf die Nachwelt ist Arnobius nur durch eine Handschrift gekommen.*)

Zur Composition dee Werks. Reifferscheid, Ausg. p. XIV: »Gapita 85. 36. 37 com epilogam emcere appareat, id qaod Francogidlos qoidam (ct. Schoenemanni bibl. patr. lat. I 156), qnem OrelliuB seqnitor, recie intellexit abatitur antem iiuta obseiratione ita ut ea in fine libri ponat Becuntar ecce novae argomentationes vel potiiiB novarain arga- menfcationam lacera fragmenta, in quibus eadem aliquantam ininntata bis terve repetantur. qoas turbas qui expedivisse sibi videbantor verbis 277, 8—278, 13 omissis aut post librom separatim conlocatu, ne illos nihil profecisae manifestam est. nee invenias aliam inter- pretandi rationem, qnae hoic renun condicioni satisfadat, nisi hanc, habere nos hie ad- versaria Amobü male composita. quibus materia continetnr, unde novis exemplis vanae nationum superstitionis declamationes suas scriptor auctnrus erat, sed cum tempus urgeret, ea in fine, ut erant in schedis, adnexa sunt nee postea Arnobius ad propositom rediit* Gegen Eettners missglflckten Versuch (Cornelius Labeo p. 38), hier Ordnung zu schaffen, vgl. Reifferscheid, Ind. lect. Bresl. 1879/80 p. 9.

Sprache und Stil des Arnobius. G. Stange, De Amobii oratione I: De verbis ex vetusto et vulgari sermone depromptis, II: De clausula Amobiana, Progr. SaargemOnd 1893; J. Scharnagl, De Amobii maioris latinitote I. IL, Progr. QOrz 1894/95; Pr. Spindler, De Amobii genere dicendi, Diss. Strassb. 1901. üeber die Verbindung synonymer Aus- drücke ohne Kopula vgl. Reifferscheid, Ind. lect. BresL 1877/78 p. 9.

Zur Quellenfrage. Eine nach allen Seiten hin abschliessende Quellennnter- Buchung fehlt zur Zeit. Kettner (Gomelius Labeo, ein Beitrag zur Quellenkritik des Arno- bius, Naumburg 1877) hat den Satz aufgestellt, dass Gornelius Labeo, obwohl er nicht genannt wurde, die Hauptquelle fflr Arnobius gewesen ist. Dieses Ergebnis wurde bisher allgemein angenommen, z. B. von Kahl, Gomelius Labeo (Philol. Supplementbd. 5 (1889) p. 720); Muelleneisen, De Gomelii Labeonis fragmentls, Marburg 1889; von Röhricht, Die Seelenlehre p. 30 und Wisse wa, Panly-Wissowas RealencycL Bd. 4 Sp. 1351 ;

>) Vgl Stange p. 3. ') Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 735.

') Ueber die Spuren anderer Hand-

schriften vgl. Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsheft p. 80).

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L. Caeoilins Fimdaniis Laotsnüiw. 752.) 445

doch wurde es, ohne Angahe yon GrOnden, von Buresch (Klaros, Leipzig 1889, p. 54, p. 128) bestritten, üeber die Beziehungen des Arnobins za Cornelius Labeo v^. noch oben § 611. üeber das Verhältnis des Amobius zu Clemens von Alexandria handelt Röhricht (De demente Alezandrino Amobii in imdendo gentillnm coltn deonun anctore, Kieler Diss. 1892, auch Hamb. Progr. 1893). üeber Amobius und das Petmsevangelium vgl. Badham, Amobius and the 'Gospel of Peter' (Academy Nr. 1243 (1896) p. 177). üeber das Verhältnis des A. zu Lucrez vgl. BOhricht, Die Seelenlehre p. 2; Spindler Kap. 1; ttber Cicero und A. vgl. Röhricht 1. c. p. 17; UberVergil als Vorbild vgl. Sj^indler Kap. 1; G. Bttrner, Vergils Einfluss bei den ^irchenschriftsteUem der vomik. Periode, Diss. Erl. 1902, p. 86. Ueber das Verhältnis des A. zu Plato vgl. Röhricht p. 21.

Ueberlieferung. Amobius ist uns nur durch eine Handschrift erhalten, den cod. Parisinus 1661 s. IX. Es ist derselbe Codex, welcher uns nach den sieben Bfichem des Amobius als achtes den Octavius des Minucius Felix gibt (vgl. oben p. 278).

Ausg. Aus dem cod. Parisinus publizierte Faustus Sabaeus Brixianus, als er noch in Rom war, im Jahre 1543 zum ersten Biale den Amobius. Von den folgenden Ausg. nennen wir: Die Basler des S. Gelenius vom Jahre 1546, die rOmische des Fulvius Ursinus vom Jahre 1588, die Leidener des Cl. Salmasius vom Jahre 1651, die von J. C. Orelli, 2 Bde., Leipz. 1816, von Migne, Patrol. lat. 5, von G. F. Hildebrand, Halle 1844 und die von Oehler, Leipz. 1846 (12. Bd. der Gersdorfschen Biblioth. patr.). Die massgebende Ausg. ist die von Reifferscheid, Wien 1875 (Corpus Script ecctes. lat. 4). Vgl. dazu Fr. Wessenberg, Quaest. Amobianae criticae, Diss. Münster 1877; M. Bastgen, Quaest. de locis ex Amobii adv. nationes opere selectis, Diss. Mfinster 1887; C. Weyman, Blätter für das bayer. Gymnasialschulw. 23 (1887) p. 445; Zu lat. Schriftstellem (Abb. aus dem Gebiet der luass. Altertumswissensch. W. v. Christ zum 60. Geburtstag dargebracht, Manchen 1891, p. 151); C. Pascal, Emendationes Amobianae (Rivista di filol. 32 (1904) p. 1).

Uebersetzungen. Deutsch von Fr. A. v. Besnard, Landshut 1842 (mit Erläu- terangen) und von J. Alleker, Trier 1858.

Spezielle Litteratur Aber Arnobius. a) Ueber die Philosophie des Amobius handeln: Francke, Die Psychologie und Erkenntnislehre des Amobius, Leipz. 1878; Grilln- b erger, Studien zur Philosophie der patrist. 2^it II: Die Unsterblichkeitslehre des Amobius (Jahrb. für Philos. und speknl. Theol. 5 (1891) p. 1); Röhricht, Die Seelenlehre des Amo- bius, nach ihren Quellen und ihrer Entstehung untersucht; ein Beitr. zum Verständnis der späteren Apologetik der alten Eirche, Hamb. 1898; E. F. Schulze, Das Uebel in der Welt nach der Lehre des Amobius, ein Beitr. zur Gesch. der patrist Philosophie, Diss. Jena 1896; L. Atzberger, Gesch. der christl. Eschatologie, Freib. i. Br. 1896, p. 573. ß) Ueber das Verhältnis des Amobius zur Jurisprudenz vgl. C. Ferrini, Die juristischen Kenntnisse des Amobius und des Lactantius (Zeitschr. der Savignystiftung fOr Rechtsgesch. 15 (1894) Rom. Abt. p. 343).

9. L. Caecilius Firmianus Lactantius.

753. Sein Leben. Auch Lactantius ist ein Afrikaner. Zwar hat es nicht an Versuchen gefehlt, ihn für Italien zu reklamieren, allein das, was man f&r diese Ansicht beigebracht, ist unhaltbar. Sein Lehrer ist Amobius. Freilich in seinem Stil folgt er nicht dessen Spuren, sondern nimmt sich Cicero zum Vorbild. Auch erwähnt er nirgends seinen Lehrer in seinen Schriften. Lactantius wurde von heidnischen Eltern geboren und trat erst in reiferem Alter zum Christentum über; er hatte jahrelang Rhetorik doziert; dem Christentum gewonnen, bereute er es tief, dass er die Jugend zur „arguta malitia'* angeleitet habe. Dieser üebertritt muss in Nikomedien erfolgt sein; dahin wurde er nämlich von Diocletian mit dem lateinischen Grammatiker Flavius berufen, um hier die lateinische Rhetorik zu lehren. Lange Zeit war er in dieser Weise thätig gewesen, als die diocletianische Verfolgung ausbrach (24. Februar 303), die seiner Wirksam- keit ein Ziel setzte. Als ängstlicher Mann hielt er sich in der Zeit der Verfolgung möglichst zurück und widmete seine nun verfügbar gewordenen Kräfte der Schriftstellerei. Schon früher hatte er litterarische Arbeiten produziert, jetzt schrieb er im Sinne des Christentums und für dasselbe.

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446 L* Caeoüins Firmianiui Laotantias. 752.)

Das Hauptwerk seines Lebens waren die «divinae institutiones^ ; dieselben wurden in Nikomedien begonnen; als er aber das fünfte Buch schrieb, war er bereits ausserhalb Bithyniens; wohin er sich gewendet hatte, weiss man nicht. Wenn er, wie höchst wahrscheinlich, der Verfasser der Schrift „de mortibus persecutorum' ist, so muss er sich später (311 313) wieder in Bithynien befunden haben; man wird also annehmen dürfen, dass er nach dem Toleranzedikt des Galerius nach Bithynien zurückkehrte und seine Lehrstelle wieder aufnahm. Im hohen Greisenalter wurde er von Gonstantin zum Erzieher seines Sohnes Grispus nach Gallien berufen, lieber sein späteres Leben wissen wir nichts.

Zeugnisse des Hieronymus über das Leben desLactantius. De vir. ill. c. 80 Firmianu8, qui et Lactantius, Amobii disciptUtis, sub Dioeletiano principe cteeitus cum Flavio gramtnatieo, cuiws de medicinalibua versu eonpositi extant libri, Nieomediae rhetorieam do- euit ac penuria diaeipulorum ob Graecam videlieet civücUem (vgl. Harnack, Gesch. der altchrisÜ. Litt 2, 2 p. 417 Anm. 1) ad Bcribendum ae contulU .... hie in exirema aeneetute magister Cctesaria Orispi, fUii Canstantini, in Gallia fuit, qui postea a patre interfeeius est, Z. J. 2883 = 317 n. Chr. (2 p. 191 Seh.) Ourpu« et Constantinus filii Cimstantini et lAeiniua adtdeseena Licini Äugusti filiua Canstantini ex aorore nepoa Caeaarea appellantur. quorum Criapum Lactantiua Latinia liUeria erudivit tnr omnium atu> tempore eloqttentiaaimua, aed adeo in hoc vita pauper, ut plerumque etiam neceaaariia indiguerit.

Name. Hieronymus nennt ihn de vir. ill. c. 80 Firmianua qui et Lactantiua. In dem Bononiensis zeigt die Subscriptio mehrerer Bttcher: L. Ckuli Firmiani Lactanti, dem- nach wäre also der Name L. Gaelins Firmianus Lactantius; aber andere allerdings etwas jüngere Handschriften haben Gaecilins (vgl. Brandt, Ueber das Leben des Lac- tantins, Wiener Sitzungsber. 120 V p. 3.) Entschieden wird die Frage durch eine nomidische Inschrift des CIL VHI 7241 D(ia) M{anibua) L. Caeeüiua Firmianua {vixU) a{nnia) XXV h{ic) a{itua) e(at). Das Cognomen Firmianns kann nicht eine Ableitung von Firmum in Picenmn sein, wie die Schrift von A. Curi Colvanni, L'origine Fermana di Lattanzio, accettata e disdetta dal march. FUippo Raffaelli, Fermo 1890 verlangt (denn eine solche ergibt nur Firmanus), sondern ist eine Weiterbildung von Firmus, wie Priscianus, Severianus Weiterbildungen von Priscus und Severus sind. Aus der Bezeichnung des Hieronymua qui et Lactantiua muss man schliessen, dass Lactantiua Spitzname oder Signum war, wie Thaaciua bei Cyprian; vgl. oben p. 353 Anm. 1. Ueber den .frater Pentadius' vgl. § 757.

Die afrikanische Heimat des Lactantius ergibt sich mit grösster Wahrschein- lichkeit daraus, dass er Schüler des Amobius, der in Sicca die Rhetorik dozierte, war (Hieronym. c. 80), in Afrika ein Symposium als aduleacentulua, femer ein hodoeporicum de Africa uaque Nicomediam schrieb.

Lehrthätigkeit in Nikomedien. Dass L. unter Diocletian mit einem lateinischen Grammatiker Flavius nach Nikomedien als Lehrer der latein. Rhetorik berufen wurde, be- zeugt Hieronym. c. 80 und er selbst div. inst. 5, 2, 2. Ueber seine Lehrth&tigkeit spricht

er sich noch also aus: 1,1,8 profeaaio üla oratoria, in qua diu veraati non ad vir^

tutem, aed plane ad argutäm malüiam iuvenea erudiebamua. 3, 13, 12 eloquena nunquam fui, quippe qui forum ne adtigerim quidem.

Seinen späteren Uebertritt zum Christentum bezeugen die eben angeffthrte Stelle div. inst. 1, 1, 8 und Augustin de doctrina Christ. 2, 61: nonne aapieimua, quanto auro et argento et veate auffarcinatua exierit de Aegypto Cyprianua doctor auaviaaimua et martyr beatiaaimua, quanto Lactantiua, quanto Victorinua, Optatua, Hilariua? Die Thatsache, daas die Israeliten beim Auszug aus Aegypten Gold und Silber von den Aegyptem mitgenommen, wird allegorisch hier auf die gedeutet, welche aus dem Heidentum mre Bildung mit ins Christentum hinübemahmen.

Seine Abwesenheit von Bithynien und seine Rückkehr dahin. Dass L., als er das 5. Buch der inst, schrieb, nicht mehr in Bithynien war, erhellt aus 5, 2, 2 ego cum in BUhynia oratoriaa litteraa accitua docerem. 5, 11, 15 vidi ego in Bithynia praesidem gaudio mircHnliter elatum tamquam barbarorum gentem aliquam aubegiaaet, quod unua, qui per biennium magna virtute reatiterat, poatremo cedere viaua eaaet. Rechnet man das Inen- nium von dem Jahr des allgemeinen Opferzwangs (304) oder von dem Jahr 303, wo schon Christen eingekerkert worden, so kommt man in das Jahr 806 oder 305. Also um diese Zeit war L. noch in Bithynien. Aber das 5. Buch der inst, schrieb er nicht mehr in dieser Provinz. Dass die zwef erwähnten Stellen nicht anders interpretiert werden können, als ea hier geschehen, ist mir nicht zweifelhaft, und es wundert mich, dass Brandt (Fleckeis. Jahrb. 147 (1893) p. 123) diese Erklärung, die er früher selbst gebilligt, aufgegeben. Aus

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L. Caeoiliua Fin&ianiui Laotantins. 753.) 447

de mort pen. c. 85 u. 48 folgt, dass er 311—813 wieder nach Biihymen zurückgekehrt war; vgl. Seeck, Qesch. des Untergangs der antiken Welt 1 (Berl. 1895) p. 429. Gegen die Notwendigkeit dieser Schlussfolgenmg sprechen sich Pichon (p. 360) und Allard (Revue des questiona historiques 74 (1908) p. 549) ans.

Ueber die Berufung nach Gallien besteht ein Streit unter den Gelehrten. Einige wollen die zwei oben ciiierten Stellen, welche die Abwesenheit des Lactantius von Bithynien ▼oranssetzen, damit in Verbindung bringen; allein diese Ansicht ist eine irrige, wie Seeck (Gesch. des Unterg. der antiken Welt 1 p. 428) nachweist. Lactantius kann kaum vor 317, in welchem Jahr Grispus Caesar wurde, nach Gallien berufen worden sein; vgl. dagegen Brandt, Fleckeis. Jahrb. 147 p. 133.

Geburtsjahr. Da Grispus 307 geboren ist, wird der bei seiner Berufung nach Gallien im hohen Greisenalter stehende Lactantius um 247 geboren sein.

Allgemeine Litteratur. Gh. Leuillier, iStudes sur Lactance, apologiste de la religion chr^tienne (Thdse), Caen 1846; J. J. Eotz^, Specimen historico-tneologicum de Lactantio, Diss. Utrecht 1861; P. Bertold, Proleg. zu L, Progr. Metten 1861; Ebert, Allgem. Gesch. der Litt, des Mittelalters 1' (Leipz. 1889) p. 72; Brandt, Ueber das Leben des L. (Sitzungsber. der Wien. Akad. derWissensck. 120 (1890) Abh.5 p. 1 Anm.6); Freppel, Commodien, Amöbe, Lactance et autres fragments in^ts, Paris 1898, p. 94; B. Picnon, Lactance; ^tude sur le mouvement philosophique et religieux sous le rlgne de Constantin, Paris 1901 (vgl. dazu Brandt, Berl. philoL Wochenschr. 1903 Sp. 1223, Sp. 1255; Wendland, Deutsche Litteraturztg. 1903 Nr. 40; Weyman, Wochenschr. fOr klass. PhiloL 1904 Sp. 713; J. Geffcken, Neue Jahrb. fttr das klass. Altertum 1903, I.Abt., p. 550; Lawlor, Herm- athena 12 (1903) p. 447); Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 (Leipz. 1904) p. 415.

763. üebersicht der Schriftstellerei des Lactantius. lieber die Schriftstellerei des Lactantius liegt uns ein Bericht des Hieronymus vor. Wir sehen aus demselben, dass Lactantius ein ziemlich fruchtbarer Autor war. Von den bei Hieronymus aufgezählten Schriften hat sich nur ein Teil erhalten; die wichtigsten sind folgende Lehrschriften:

1. De opificio dei vel formatione hominis ad Demetrianum auditorem suum;

2. Divinarum institutionum libri septem;

3. De ira dei;

4. Epitome divinarum institutionum.

Die drei erstgenannten Schriften sind von dem Autor in einen ge- wissen Zusammenhang gebracht. Als er die Abhandlung «De opificio' schrieb, war er bereits mit den «divinae institutiones' beschäftigt. In den Institutionen kündigt er die Schrift «de ira dei' an. Hierzu kommt noch ein Fragment «de motibus animi*. Weiterhin werden Lactantius Werke zugesprochen, deren Echtheit von anderen bestritten wird; es sind dies be- sonders die Schrift «de mortibus persecutorum*^ und das Gedicht «de Phoe- nice''. Wir werden zuerst von den erhaltenen Schriften handeln, dann von den verlorenen, endlich von den angezweifelten.

Hieronymus über die Schriftstellerei des Lactantius. De vir. ill. c.80 habe- mua eiu8 SympoBium quod aduUscenttdus scripaU Africae, et'Odomogixot^ de Africa uaque Nicomediam, hexametrU scriptum versibua, et alium librum, qui inscribitur Oramtnatieue, et pulcherrimum de ira Dei et institutionum divinarum adveraum gentee libroa Septem et inuofAijy eiusdem operis in libro uno dxBg^dXtfi et ad Aaelepiadem libros duas, deperseeutione librum unum, ad Prohum epistularum libros quattuor, ad Severum epi- stularum libros duos, ad Demetrianum auditorem suum epistularum libros duos et ad eun- dem de opificio dei vel formatione hominis 2»6rumu»f<m (vgl. Brandt, Ausg. 2,1p. 161).

Zeitfolge der erhaltenen Schriften. Die Schrift de opificio dei geht den Institutionen voraus: Inst. 2, 10, 15 quam (materiam sc. de Providentia) ego nunc id- Circo praetereo, quia nuper proprium de ea re librum ad Demetrianum auditorem meum scripsi. Anderseits wird in de opificio dei auf die Inst, als künftig erscheinende Schrift ver- wiesen (15, 6; 20, 2). Die Schrift de ira dei ist nach den Inst, verfasst worden, sie wird in denselben erst in Aussicht gestellt: 2, 17, 5 sed seponatur interim nobis hie locus de ira dei disserendi, qt4od et uberior est materia et opere proprio latius exequenda.

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448

L. Caeoilins Firmianns LaotaaUiiB. 754.)

o) Erhaltene Schriften.

754. De opificio dei (ttber den menBchlichen Organismus als Werk Gottes). Diese Schrift ist an Demetrianus gerichtet. Dieser war ein früherer Zuhörer des Lactantius und lebte jetzt in guten VerhSltnissen. Lactantius, der das Wohl seines Schülers auch nach dessen Austritt aus der Schule im Auge behielt, fUrchtete, derselbe möchte in seiner äusseren glücklichen Lage die Güter des Geistes hintansetzen; der Geist sei aber doch der wahre Mensch, der Leib nur dessen Gefäss. Dies veranlasst Lactantius, an den ehemaligen Schüler eine Schrift zu richten, in der er ihm die beiden Seiten des Menschen, Leib und Seele, darlegt. Ehe er zum eigentlichen Thema übergeht, schickt er eine sachliche Einleitung voraus (c. 2—4). In derselben werden die Gedanken aus- geführt, dass Gott dem Menschen die Vernunft zum Schutze gegeben, während er den Tieren körperliche Mittel zum Zweck der Erhaltung ver- liehen habe; die Klage sei nicht berechtigt, dass die Vorsehung die Men- schen im Gegensatz zu den Tieren schlechter gestellt habe. Auch die andere Klage, der Mensch sei Krankheiten und einem frühen Tod aus- gesetzt, müsse zurückgewiesen werden. Schon hier deutet der Schrift- steller auf das Walten der Vorsehung beim Menschen hin. Um diese göttliche Vorsehung noch genauer darzulegen, will er jetzt den Bau des menschlichen Körpers erörtern. Er gibt daher (c. 5—18) zuerst eine ana- tomische und physiologische Beschreibung des menschlichen Leibes. Er schildert das Knochengerüst und dann die einzelnen Teile des Körpers vom Kopfe anfangend. Mit Kapitel 14 geht er zur Seele über; eine Reihe von psychologischen Fragen wird hier behandelt und zwar fast durchweg vom skeptischen Standpunkte aus; dieser Teil reicht bis zum Kapitel 19. Das Schlusskapitel 20 ist wieder persönlich gehalten; der Verfasser kün- digt dem Demetrianus ein grosses Werk an, in dem die Philosophen, diese Feinde der Wahrheit, bekämpft werden sollen; er weist mit diesen Worten auf die „divinae institutiones** hin.

Charakteristisch ist für die Schrift, dass alles Christliche fast ganz beiseite gesetzt wird; im Grunde genommen ist es nur die sog. dualistische Stelle über den Kampf des Menschen mit dem bösen Geist, welche eine Ausnahme macht. 0 Offenbar wurde Lactantius zu dieser vorsichtigen Hal- tung durch die diocletianische Christenverfolgung, auf welche 1, 7; 20, 1 angespielt wird, veranlasst. Das Werkchen hat daher einen vorwiegend philosophischen Charakter und führt sich selbst als eine Ergänzung zum 4. Buch der Republik Ciceros ein, die dem Autor auch deshalb geboten schien, weil Cicero jene Lücke auch im ersten Buch „de legibus' und im zweiten Buch «de natura deorum'' nicht ausgefüllt habe.

Zur Gliederung der Schrift. Im Eingang (1, 11) wird das Thema mit den Worten angekündigt: temptabo tarnen, qtumiam corporis et animi facta mentio est, utriusque rationem quantum pusillitas intellegentiae meae pervidet, explicare. Vom ersten zum zweiten Teil leiten die Worte über (13, 9): explieasse videor omnia quorum ratio intelUgi potest: nunc ad ea venia quae vel dubia vel ohscura sunt» Am Schlnss der sachlichen Einleitung wird das Thema nochmals genauer formuliert; es heisst dort: 4, 28 de cuius {providentiae) operibus

>) Zu 19, 8; auch 10, 11 {ut sicut in ipso mundo summa rerum vel de simplici du- plex vel de duplici simplex et gübernat

et continet totum, ita in corpore de duobus universa conpaeta indissodabilem praetende- rent unit€Uem) gehOrt vielleicht hierher.

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L. Gaecilins Firmianiia Laotantins. 755.) 449

universis si nunc libeat disputare per ordinem, infinita materia est, aed ego de uno cor- pore Jiominis tantum institui dicere, ut in eo divinae providenti(u potestatem quanta fuerü oetendam, hie dumtaxat in rebus, quae eunt conpreheneibiUe et apertae: nam illa qwu eunt animi, nee »ubici oculis nee canprehendi queunt. nunc de ipeo vase hominis loquimur, quod videmus. Eine ausf&hrliche Analyse der Sclirift gibt Harnack, Medizinischea ans der ältesten Eirchengesch. (Texte and Untersuchungen Bd. 8, Heft 4 (1892) p. 89).

Abfassungszeit. Dass die Schrift nach Ausbrach der diocletianischen Verfolgung (24. Februar 303) geschrieben ist, beweisen die Stellen: 1, 1 quam minime sim quietus etiam in summis necessitatibus, ex hoc libello poteris aesiimare, 1, 7 nam ille canluciator et adversarius noster scis quam sit astutus et idem saepe violentus, sieuti nunc videmus. 20, 1 haec ad te, Demetriane, interim paucis et obecurius fortcuee, quam decuit, prorerum ac temporis necessitate peroravi. Doch entstand die Schrift nicht unmittelbar nach dem Ausbruch der Verfolgung, sondern erst etwas sp&ter; denn als Lactantius das Werk- chen schrieb, trug er sich bereits mit dem Plane der Instituiiones; die Anregung zu den letzteren gaben aber zwei Bestreitungen des Christentums, deren Erscheinen in die An- fangszeit der Verfolgung fftllt; inst. 5, 2, 2 sagt er: ego cum in Bithtfnia oratorias litteras acdtus docerem contigissetque ut eodem tempore dei templum everteretur, duo eX' titerunt ibidem qui iacenti atque abiectae veritati neseio utrum superbius an inportunius insuUarent. Mit den Worten templum everteretur muss auf ein in Bithynien allgemein bekanntes Ereignis angespielt sein; wie wir aus der Schrift .de mort. persec* ersehen, wurde am 23. Februar 303 die christliche Kirche in Nikomedien zerstört (c. 12, 5 fanum iilud editissimum paucis horis solo adaeg^runt); diese Zerstörung der Kirche in Niko- medien bildet aber den Anfang der diocletianischen Christenverfolgung. Eine bildliche £r- klftrung der Stelle templum dei im Sinn von .Glftubigen der Kirche*, wie sie Hunziker in Büdingers Unters. 2 (Leipz. 1868) p. 162 gibt, erscheint unnatürlich. Die zwei Streitschriften werden nach obiger Stelle wohl einige Monate nach Ausbruch der Verfolgung erschienen sein, und folglich kann auch nicht viel später Lactantius den Plan zu den Institutiones gefasst haben; ehe er aber diesen ausführte, schrieb er noch unsem Traktat de opificio. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird man sonach die Abfassung Mitte oder Ende 308 oder höchstens anfangs 304 setzen können. Die vielfach mit grosser Sicherheit über die Ab- fassungszeit ausgesprochenen Ansichten, z. B. von Belser, Theol. Quartalschr. 74 (1892) p. 348; Brandt, Fleckeis. Jahrb. 147 (1893) p. 127, sind entweder schwach oder gar nicht fnndamentiert. Vgl. über die Frage noch Ebert, Ber. über die Verh. der sächs. Ges. der Wissensch. 22 (1870) p. 128; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 417.

Quellen. Brandt, Ueber die Quellen von Lactanz' Schrift De opificio dei (Wien. Stud. 13 (1891) p. 255). Brandt sucht nachzuweisen, dass in dem ersten Teile (c. 5—13) des Buches so viele Stücke hermetischen Ursprungs enthalten sind, dass es nicht mehr möglich ist, Varro, von dem vielfach Etymologien erscheinen, als einzige oder als Haupt- quelle für denselben zu betrachten (p. 275). Bezüglich des zweiten Teils kommt Brandt zu einem negativen Resultat; nur so viel glaubt er feststellen zu können, ,dass Varro hier nicht als direkte oder indirekte Quelle gedient haben kann, und dass doch Lactantius diesen Abschnitt aus irgend einer Vorlage entlehnt haben muss, die jedoch auch nicht die her- metische Schrift gewesen ist** (p. 285). Aus diesen beiden Quellen, von denen die erste teleologischen, die zweite nichtteleologischen Charakter habe, sei die Schrift von Lactantius zusammengesetzt. Nur die Kap. 3 u. 4, das Kap. 6 und Kap. 8, 12 14 wiesen auf eine andere Quelle hin. Hierzu kämen noch einige Stellen, welche sich an Cicero anlehnen (p. 289). Die Richtigkeit der Brandt sehen Resultate scheint mir zweifelhaft.

Ueber den in manchen Handschriften und in der editio princeps vom Jahre 1465 erscheinenden dualistischen Zusatz vgl. § 756.

Ueberlieferung der Schrift. Es kommen besonders drei Handschriften in Be- tracht: Valentianus 141 s. VÜI^X (V), Bononiensis 701 s. VI/VH (B) und Parisinus 1662 s. IX (P). Für die Beurteilung der Handschriften ist davon auszugehen, dass P 19, 8 nicht verstümmelt ist, sondern die dualistische SteUe darbietet Ueber die einzelnen Handschriften vgl. Brandt, Ausg. Proleg. p. VII.

Ausg. im Corpus Script eccles. lat. 27 pars 2, fasc. 1 p. 1.

Uebersetzung. A. Kna^pitsch, Gottes Schöpfung von Lactantius, aus dem Latei- nischen übertragen und mit sachlichen und sprachlichen Bemerkungen versehen, Graz 1898.

755. AeuBsere Geschichte der Institutiones. Als Lactantius in Nikomedien die lateinische Rhetorik dozierte, brach eine Verfolgung aus, unter der die Christen schwer zu leiden hatten. Aber nicht bloss die rohe Gewalt wütete gegen sie, auch mit geistigen Waffen ging man vor. Es traten zwei Schriftsteller auf, welche gegen das Christentum schrieben.

HAodbucb der klMS. Altertnmswiatenscbaft. VIU, 3. 2. Aufl. 29

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450 I«* Caeciliiui Firmianns Laotantiiui. 755.)

Lactantius nennt sie nicht, aber er charakterisiert so eingehend ihre Werke, dass wir uns ein bestimmtes Bild von den Persönlichkeiten machen können. Der eine war ein Philosoph. Allein zwischen seinen Lehren und seinem Leben bestand eine auffallende Disharmonie; er war einer- seits habgierig, andrerseits ein Schlemmer; nach aussen hin freilich suchte er seine Laster zu verbergen. Er schrieb drei Bttcher gegen das Christen- tum; in denselben wollte er durch die Philosophie die Christen zu dem Götterkultus zurttckfQhren. Zugleich pries er in adulatorischer Weise die Kaiser wegen ihrer Fürsorge für die alte Religion. Aber der Be- streiter hatte keine sachlichen Kenntnisse, und Lactantius konnte daher seiner spotten. Viel gefährlicher war der zweite Gegner der Christen; er gehörte dem Richterstand an und war Haupturheber der Christenverfolgung. Er war ein überzeugter Feind des Christentums; deshalb suchte er auch auf litterarischem Wege die Christen von ihrem Lrtum abzubringen. Als das geeignetste Mittel hierfür erschien ihm ein Angriff auf das Zentrum des christlichen Glaubens, auf die hl. Schrift, den er in zwei Büchern durchfährte. Er wollte auffallende Widersprüche in derselben finden, er beschuldigte die Apostel, die falschen Lehren eingeführt zu haben, andrer- seits spottete er über ihre Unbildung, er schmähte Christus als einen Räuberhauptmann und hielt denen, welche an die Wunder Christi glaubten, Apollonius entgegen, der ja noch grössere Wunder vollbracht habe. Lac- tantius musste zu seinem Schmerz einer Vorlesung dieser Invektiven bei- wohnen. Diese Angriffe gegen das Christentum bestimmten ihn zu dem Entschluss, eine Apologie desselben zu schreiben. Hierbei war es ihm nicht nur um Widerlegung der zwei genannten Schriften zu thun, sondern er wollte überhaupt allen Bestreitungen des Christentums ein fiir allemal jeden Boden entziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, durfte er nicht, wie Cyprian in den Testimonia, die hl. Schrift zur Grundlage nehmen, sondern er musste von allgemeinen und philosophischen Beweisen ausgehen. Die Schrift verdankt also ihre Entstehung einer Christenverfolgung. Dass darunter die diocletianische, nicht die licinianische zu verstehen sei, ist jetzt die allgemeine Annahme. Jene begann am 24. Februar 803. Da aber Lactantius erst «de opificio dei' schrieb, da ferner auch die erwähnten zwei Streitschriften geschrieben waren, muss einige Zeit nach dem 24. Fe- bruar verflossen sein, ehe er die Institutiones in Angriff nahm. Im 7. Buch, das die Schlussdedikation an Constantin enthält, ist das Christentum nicht mehr bedroht; es wird also das Mailänder Toleranzedikt von 313 zur Voraus- setzung haben. Sonach wird das Werk ii\ die Zeit von 304—313 fallen.

Ueber die zwei Bestreiter des Christentums sind nur Yermutimgen mög- lich. Bei dem ersten Bestreiter, dem Philosophen, hat man an Pornhyrins gedacht (Baron ins, Annal. eccles. II 858 ed.Pagins). Allein Porphyrios kann hier nicht gemeint sein, denn dessen antichristliche Schrift bestand aus 15Bflchem; auch wird Porphyrios damals kanm mehr am Leben gewesen sein (Harnack, (>esch. der altchristl. Litt. 1 p. 873). Als den zweiten Bestreiter, den Richter, sieht man Hierokles an (vgl. auch de morübos per- secntomm 16, 4 eo? vicario praeaidem, qui auetor et consiliarius ctd fficiendam perseeuHonem fuü\ gegen den Eosebins in einer eigenen Schrift polemisiert hat (Harnack p. 878, p. 564). Eine Vermutung über Hierokles siehe bei Harnack, Die Mission und Ausbreitung des Christentums in den ersten drei Jahrhunderten, Leipz. 1902, p. 347 Anm. 4.

Ueber die diocletianische Verfolgung als Anlass zur Abfassung der Institutionen vgl. Brandt, Sitzungsber. der Wien. Akad. 125 (1892) Abb. 6 p. 12.

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L. Caeoiliua Fimiums LaotantiiiB. 756.) 451

Geschichte der Frage. Ebert, Ber. über die Yerh. der sächs. Ges. der Wiasensch. 22 (1870) p. 128 (aber die Abfassung des 5. Baches besonders p. 129); P. Meyer, Qoaest. Lactantiananim particola prima, Ptogr. Jülich 1878, p. 8; Brandt, üeber die Entstehongs- rerhältnisse der Prosasohnften des Lactantins (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 125 (1892) Abh. 6 p. 11); Ueber den Verfasser des Baches de mortibas persecatorom, Fleckeis. Jahrb. 147 (1898) p. 126 (gegen Belser gerichtet). 1892 lässt Brandt das Werk 307 oder 808, 1898 im Jahre 809 abgeschlossen sein. Belser, Ueber den Verfasser des Baches de mortibos persecatorom (Theol. Qaartalschr. 74 (1892) p. 248), der den Absohlass des Werks aaf Ende 810 oder Anfang 811 setzt and das Jafair 311 als das Jahr der Pablikation in Ansprach nimmt. Lobm&ller, Die Entstehongszeit der Institationen des Lactanz (Der Katholik 1898, 2 p. 1), der fOr die Abfassnngszeit das Intenrallam 305 bis Anfang 810 and als Abfassangsort Asien bestimmt Pichon, Lactance p. 4, p. 21 (806—818); Harnack (Gesch. der altchrisü. Litt 2, 2 p. 417) nimmt als Intervall an 805/6-811, doch glanbt er, dass der Endtermin dem Jahre 805/6 nfiher zn rUcken ist als dem Jahre 811.

Abfassangszeit Da Laciantias in der Schrift de opificio (15, 6; 20, 2) aaf die Institationen als aaf ein bereits beabsichtigtes Werk hinweist, das Werkohen de opificio aber wohl Mitte oder Ende 803, möglicherweise anch anfangs 804 anzasetzen ist (vgl. oben p. 449), wird der Beginn der Institationen ins Jahr 304 gehören. In Angriff genommen wurde die Schrift in Nikomedien; ab L. das 5. Bach schrieb, befand er sich nicht mehr in Bitlmiien; Tgl. Inst 5, 2, 2; 5, 11, 15. Es fragt sich nnn, wann etwa das Werk zam Abschlass kam. Hier lässt sich soviel sicher sagen, dass das 6. Bach geschrieben sein mass, bevor das im Jahre 810 abgef aaste Toleranzedikt desGalerias erschien, was im Jahre 811 der Fall war; denn 6, 17, 6 heisst es: speetatae sunt enim aemver apeeianturque adhuc per orbem poenae cuUorum dei. Für den Abschlass des Weru sind die Dedikationen an Constantin, die das Werk ein- leiten and schliessen, ins Aage za fassen. In der Dedikation des 1. Bad^es wütet der Kampf gegen das Christentam noch in manchen Gegenden; vgl. die Worte p. 4: nam malia qui adhue tidvernu iuttos in aliis terrarum partibua 8<ieviunt quanto seriua tanio vehementiua idem omnipoUns mercedem sceleris exsolvet. In der Schlassdedikation ist dagegen die Lage des Christentams eine in jeder Beziehnng zafriedenstellende; vgl. p. 668: nemo iam nohis dei nomen exprobrat, nemo inreligiosas ulterius appelkU, qui soli amnium religiosi sumus, ^MOfiiam eantempiis imaginibus martuorum vivum eolimus et verum deum .... iüif qui ut impias religUmee defenderent, cctelestis et singutaris dei euUum toUere voluerunt, profligati iaeent, tu autem, qui nomen eius defendis et diligis, virtute ac felicitate praepottens im- mortalibus tuis gloriis beatissime frueris. Die Dedikation des 7. Baches wird also nach dem Mailänder Toleranzedikt des Jahres 813 verfasst sein. Wir bekommen sonach als Ab- fassangszeit der Institationes das Intervallam 304 318. Da das 7. Bach aber eine andere Zeitlage als das 1. darstellt, werden die 7 Bficher saccessive veröffentlicht sein.

7&6. Inhaltsttbersicht der Institutiones. Vor allen Dingen ist es dem Autor darum zu thun, die religiösen Irrtümer der Menschen aufzu- decken. Liegen diese offen vor, so ist das Haupthindernis in der Er- kenntm's der christlichen Wahrheit hinweggeräumt. Der fundamentalste Irrtum ist aber der Polytheismus; Lactantius muss daher in erster Linie den Nachweis liefern, dass es nur einen Oott geben kann. Er geht zu- erst auf dem Wege der logischen Argumentation vor; aus dem Begriff des göttlichen Wesens als der höchsten Vollkommenheit folgert er, dass dasselbe ein zweites ausschliesst; denn in diesem Fall ist ja nicht mehr die höchste göttliche Vollkommenheit gegeben. Alsdann schlägt er das historische Argumentationsverfahren ein; er zeigt an der Hand der Pro- pheten, der Dichter, der Philosophen, der sibyllinischen Orakelsprüche, dass hier klare Zeugnisse für den Monotheismus vorliegen. Von da schreitet Lactantius zur Offensive gegen den Polytheismus vor, indem er zu er- weisen sucht, dass die heidnischen Oötter Menschen waren. Mit dem Be- griff des wahren Gottes ist aber der Begriff der Ewigkeit unlösbar ver- bunden, folglich ist auch der Oeschlechtsunterschied und die Zeugung hier ausgeschlossen. Es werden die einzelnen Gottheiten von diesem Gesichts- punkt aus eingehend besprochen, und der Apologet nimmt sein Material mit Vorliebe aus dem rationalistischen Werk des Euhemerus, das ihm in

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452 !«• Gfteciliiui Firmiaans LaotanÜiui. 756.)

einer prosaischen Bearbeitung des Ennius vorlag.^) Den römischen Gott- heiten wird ein eigener Abschnitt gewidmet; der Autor lässt sich natür- lich nicht die Gelegenheit entgehen, die schändlichen Göttergeschichten heranzuziehen; auch die physische Erklärung der Götter verwirft er. Nach den Göttern behandelt er die Kulte. Zum Schluss versucht er den Nach- weis der Geburtszeit des Satumus, des Ahnherrn der ganzen Götterfamilie, festzustellen, und glaubt offenbar damit einen Hauptschlag gegen den Polytheismus geffihrt zu haben. Dies ist der Inhalt des ersten Buches, das die üeberschrift ,de falsa religione' fahrt.

Im zweiten Buch, das «de origine erroris" betitelt ist, will Lac- tantius den Ursachen des Polytheismus nachspüren. Er schickt aber auch Betrachtungen, welche das Widersinnige der heidnischen Gottesverehrung darthun, voraus; er spricht von der Bestimmung des Menschen, den schon sein aufrechter Gang nach oben zum Himmel weist; er sucht in längerer Argumentation dem Leser darzulegen, wie sinnlos die Verehrung der Sta- tuen sei, die, selbst ein Erzeugnis der Menschenhand, sicherlich dem Ver- fertiger nachstünden, welche allen irdischen Schicksalen ausgesetzt seien, also gestohlen, verbrannt und vernichtet werden könnten, und welche die ihnen dargebrachten Ehrungen nicht zu fühlen vermöchten. Dann be- kämpft der Autor die Verehrung der Sterne als göttlicher Wesen; gerade in dem, was andere hierfür geltend machen, in der gesetzmässigen Be- wegung, findet er ein Argument gegen die Göttlichkeit, welche die Frei- heit für sich in Anspruch nimmt. Nach dieser Einleitung kommt er zum eigentlichen Gegenstand des Buches und legt sich die Frage vor, wie es komme, dass die Götter ihre Majestät in Prodigien, Orakeln und Augurien dokumentieren: Das Faktum will Lactantius nicht leugnen, er gibt aber dafür eine andere Erklärung; er erblickt nämlich hier das Walten der Dämonen, um den Ursprung derselben aufzudecken, muss er auf die Schöpfungsgeschichte eingehen; verschiedene Materien, weiche mit der heid- nischen Anschauung im Widerspruch stehen, die Schöpfung aus nichts, die Erschaffung des Menschen werden eingehender besprochen. Das für die Entscheidung der vorliegenden Frage Wesentliche ist: Gott erzeugte vor der Erschaffung der Welt einen sich ähnlichen Geist, einen Sohn, der die Tugenden des Vaters besass; ein zweiter Geist, den er auch erschuf, blieb dem göttlichen Ursprung nicht treu; es ist der Teufel. Dieser sinnt auf das Verderben der Menschen. Zu ihrem Schutze sandte Gott die Engel, wobei er ihnen zugleich den Befehl erteilte, sich von menschlicher Be- fleckung frei zu halten. Allein der Teufel verleitete sie dazu, sich mit Frauen einzulassen. Diese Vermischung hatte zur Folge, dass sie vom Himmel auf die Erde verwiesen wurden und nun als Gehilfen des Teufels thätig sind. Die Sprossen dieser gefallenen Engel sind weder Engel noch Menschen und konnten weder in den Himmel noch in die Hölle aufge- nommen werden. Es existierten also zwei Gattungen von Dämonen, himm- lische und irdische. Die von dem Teufel geleiteten Dämonen schweifen überall auf der Erde herum, verderben die Menschen und bringen sie von

^) Vgl. dazu J. Geffcken, Die babylonische Sibylle (Nachr. der Gott Ges. der Wissensch. 1900, Heft 1 p. 96).

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L. Caeoilins Firmianns Laotantiua. 756.) 453

dem wahren Oott ab. Sie können den Menschen Krankheiten bringen, sie durch Träume schrecken und sie in Raserei versetzen; sie sind es, welche die Astrologie, die Haruspicin, die Auguratio, die Orakel, die Necro- mantia und die Zauberei erfunden haben, sie sind es, welche die Men- schen veranlassen, Statuen zu bilden und sie (die Dämonen) unter der Maske verstorbener Könige zu verehren, sie sind es, welche die Wunder zu Stande brachten und in Orakeln die Zukunft verkündigten und sich göttliche Ehren erweisen liessen. Die heidnische Gottesverehrung ist in dreifacher Hinsicht verwerflich: erstens weil sie Verstorbene verehrt, zweitens weil sie tote Bilder verehrt, drittens weil sie sich von den un- reinen Geistern beherrschen lässt.

Die zwei vorausgegangenen Bücher steckten sich das Ziel, die Irr- tümer der heidnischen Religionen aufzudecken; das dritte Buch (de falsa sapientia) will nun auch die Irrgänge der Philosophie aufschliessen. Dies geschieht in der Weise, dass Lactantius zuerst aus dem Wesen der Philo- sophie heraus ihre Nichtigkeit aufzeigt. Sie ist kein Wissen, denn dieses kann nur bei Gott sein, andrerseits kann sie auch nicht ein blosses Meinen sein, wie mit Recht die Stoiker eingewendet haben. Das Richtige ist, dass der Mensch weder wie Gott ein vollkommenes Wissen noch wie ein Tier ein vollkommenes Nichtwissen haben kann. Auch wird gegen die Philosophie geltend gemacht, dass sie sich in zahllose Sekten zersplittert und sich so gleichsam selbst aufreibt. Besonders schlimm ist dies in der Ethik, da man hier nicht weiss, wen man sich als Führer erwählen soll. Der Autor führt die verschiedenen Ansichten über das höchste Gut vor, allein sämtliche sind verfehlt, weil die Kriterien des höchsten Gutes ausser acht gelassen sind. Dieser sind aber drei. Das höchste Gut darf nur der Mensch, nicht zugleich das Tier besitzen; es darf nur geistig, nicht körperlich sein; es kann nur durch Wissen und Tugend errungen werden. Nach der Ansicht des Lactantius ist dieses höchste Gut nur die Unsterb- lichkeit, denn bei ihr treffen die drei Merkmale zu. Sie wird nur dem Menschen, nicht dem Tier zu teil, sie erstreckt sich nur auf die Seele, nicht auf den Körper, sie hat zur Voraussetzung das Wissen und die Tugend, das Wissen, um den Weg, der zur Unsterblichkeit führt, kennen zu lernen, die Tugend, um die Hindernisse zu überwinden. Dieser An- griff gegen die Philosophie genügt ihm aber noch nicht; nochmals er- öffnet er einen Kampf gegen sie; jetzt sucht er das Widersinnige der verschiedenen philosophischen Systeme darzuthun; an Schmähungen gegen die Weltweisen fehlt es nicht. Die einzige Hoffnung, das einzige Heil ruht in der wahren Erkenntnis Gottes. Damit ist auf das Thema des vierten Buches (de vera sapientia et religione) hingewiesen. Zuerst handelt der Schriftsteller über die unzertrennliche Verbindung der Religion und der Wahrheit; dann geht er das Erlösungswerk durch, indem er zu- erst das Wesen des Erlösers feststellt, dann seine Geburt, seine Wunder- thaten und sein Leiden darlegt. Hierbei ist sein Hauptaugenmerk darauf gerichtet, dass alles das, was er von dem Erlöser berichtet, in dem alten Testament vorausgesagt sei. Auch von den Sibyllinen ist ausgiebiger Ge- brauch gemacht worden. Zum Schluss werden die Einwendungen wider-

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454 ^* Caeoilins FirmianiiB Laotaatiiui. 756.)

legt, die gegen die Menschwerdung und die Kreuzigung erhoben werden können, dann wird die göttliche Einheit gegenüber der Häresie festgestellt. Im fünften Buch, das den Titel ,de iustitia* führt, geht der Verfasser zuerst auf die Abneigung der Gebildeten gegen das Christentum näher ein und findet den hauptsächlichen Grund dieser Abneigung darin, dass die Form in den christlichen Schriften zu sehr hintangesetzt wird, dann be- spricht er zwei gegen das Christentum gerichtete Schriften. Nach dieser Einleitung geht er zum Thema über. Seinen Ausgang nimmt er von den Dichtern, welche richtig erkannten, dass die jetzigen Zustände nicht die normalen seien, und dass es einst ein goldenes Zeitalter gegeben habe. Dieses goldene Zeitalter war in der That vorhanden, solange die Menschen den einen Gott verehrten. Die Leiden und Uebel der Welt begannen mit der Herrschaft Juppiters, der die Menschen von der Verehrung des einen Gottes abbrachte und sich anbeten liess. Doch hatte Gott Erbarmen mit dem Menschengeschlecht, er schickte einen Boten, der wieder die Verehrung des einen Gottes zeigte. Damit kam wieder die Gerechtigkeit auf die Erde. Dass daneben noch die Ungerechtigkeit fortbesteht, sucht der Ver- fasser besonders damit zu rechtfertigen, dass das Gute das Böse als Folie braucht, und dass die Tugend das Böse haben muss, um sich voll be- thätigen zu können. Würden alle Menschen die Gerechtigkeit, welche das Christentum in sich schliesst, annehmen, so würde es gut sein. Allein die Heiden wollen das nicht, sie verharren im Polytheismus, der Quelle der Ungerechtigkeit, und verfolgen mit Grausamkeit die Christen. Aber gerade das Verhalten der Christen in den Verfolgungen sollte den Heiden zeigen, wo das Wahre und Rechte zu finden ist. Auch die Philosophen kennen die wahre Tugend nicht, wie sie auch die wahre Gerechtig- keit nicht kennen. Die Gerechtigkeit schliesst nämlich die Frömmigkeit (pietas) und die Gleichheit (aequitas) in sich. Von der Frömmigkeit muss sie ihren Ausgang nehmen, diese ist aber die Kenntnis Gottes, welche den Philosophen verschlossen ist. Die wahre Kenntnis Gottes führt aber zur Gleichheit der Menschen, welche alle zur SeUgkeit berufen sind. Diese Gleichheit ist aber die notwendige Grundlage der Gerechtigkeit, um die Ansicht der Philosophen über die Gerechtigkeit näher darzulegen, führt er die Argumente des Carneades gegen die Gerechtigkeit vor, welche in den Satz ausmünden, dass die Gerechtigkeit die grösste Thorheit ist. Auch die Christen werden von den Heiden als Thoren angesehen. Allein bei den Christen verschwindet die scheinbare Thorheit, da die irdischen Nachteile durch die himmlische Belohnung ausgeglichen werden. Dies führt den Verfasser wieder auf die Verfolgungen und auf das Problem, warum dieselben von Gott zugelassen werden.

Der Gegenstand des sechsten Buches mit dem Titel «de vero cultu* ist die rechte Art und Weise der Gottesverehrung. Nicht materielle Opfer verlangt Gott, sondern eine reine Gesinnung (innocentia). Um nun dar- zulegen, wie der Mensch sich die rechte Gesinnung aneignen könne, knüpft er an die aus der heidnischen Litteratur bekannten zwei Wege an, nur dass er sie in christlichem Sinne deutet. Der eine Weg ist beschwerlich, führt aber in den Himmel, der andere ist anmutig, führt aber in die Hölle.

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L. Caeoiliiui Finnianns Laotaatiiui. 756.) 455

Dort winkt ewiger Lohn, hier ewige Strafe; auf dem ersten ist der Führer Gott, auf dem zweiten der Teufel. Was hat aber der Mensch zu thun, um die ewige Freude zu erlangen? Er hat sich der christlichen Tugend hinzugeben, diese besteht aber darin, dass man Oott erkennt und ihn allein verehrt Die Philosophen, welche keine wahre Ootteserkenntnis besassen, konnten infolgedessen auch nicht den wahren Tugendbegriff gewinnen. Nachdem der Verfasser das Verhältnis des Menschen zu Gott dargelegt, erörtert er die Beziehung, in der die Menschen zu einander stehen. Die Grundlage ist die humanitas, welche uns gebietet, unsere Mitmenschen zu lieben, und jedes Unrecht gegen dieselben untersagt. Im einzelnen er- geben sich die Pflichten erstens der Gastfreundschaft, zweitens der Aus- lösung der Gefangenen, drittens der Unterstützung der Witwen und Waisen, viertens der Sorge fttr die Kranken, fünftens der Bestattung der Fremden und Armen. Das letzte Gebot ist den Heiden ganz unbekannt. Der Lohn soll nicht im zeitlichen, sondern im ewigen Leben erwartet werden. Hier ist die Grenze, durch die sich Philosophie und Christentum scheiden. Die Philosophie muss den zeitweiligen Nutzen bei den Handlungen ins Auge fassen, das Christentum blickt nur auf die göttliche Vergeltung; dort ist scheinbare Klugheit, hier scheinbare Thorheit. Aber auch der Christ rechnet, durch die Erfüllung jener Gebote sichert er sich die Tilgung der Sünden des Fleisches. Alsdann schreitet Lactantius zur Betrachtung der Affekte, welche die Stoiker ganz ausgerottet wissen wollen, während sie die Peripatetiker anerkennen, aber ihnen ein bestimmtes Mass setzen. Nach der Ansicht unseres Autors sind die Affekte an und für sich nicht verwerflich, sie werden es nur durch die verkehrte Anwendung. So ist die Furcht durchaus heilsam, wenn sie die Furcht Gottes ist; und die Be- gierde ist zulässig, wenn sie sich als Ziel das Himmlische steckt. Im folgenden wendet er sich in eingehender Betrachtung gegen die Lüste der fünf Sinne, besonders sind es die Schauspiele und die Unzucht, die er aufs schärfste bekämpft. Am Schluss kommt Lactantius wieder auf die Gottesverehrung. Die Gabe, die man Gott darbringen muss, ist die Rein- heit des Herzens, das Opfer besteht in seinem Lob. Der Christ muss ständig mit Gott in geistiger Beziehung bleiben und sein Herz als Tempel Gottes herrichten.

Im siebenten Buch, welches «de vita beata' betitelt ist, wird der Schlussstein für die ganze Betrachtung gelegt. Diesen Schlussstein bildet im christlichen Leben die Unsterblichkeit. Seine Erörterungen beginnt Lactantius mit der Welt und stellt den Satz auf, dass sie von Gott wegen des Menschen geschaffen worden sei, der Mensch aber zur Verehrung Gottes. Den Lohn für diese Verehrung erhalte er durch die Unsterblich- keit, die ihn in den Stand setze, ewig Gott zu dienen. Für die Unsterb- lichkeit der Seele bringt der Autor noch eine Reihe von Argumenten vor, z. B. dass der Mensch allein den Gottesbegriff habe, dass er allein die Tugend besitze u. s. w. Auch Einwände werden nicht ausser acht ge- lassen. Der Schwerpunkt des ganzen Buches liegt in der phantastischen Darstellung der letzten Dinge. Wir führen nur einige Grundzüge an. Wie nach sechs Tagen ein Ruhetag folgt, so folgt auf sechs grosse Tage, von

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456 ^ Caeoilins FinniaBiui LaoUntins. 756.)

denen jeder 1000 Jahre umfasst, ein siebenter, ebenfalls tausend Jahre umfassender Tag, der das Reich Gottes bringen wird. Dann wird alle Bosheit auf der Erde getilgt sein und überall die Gerechtigkeit herrschen. Von diesem tausendjährigen Reich trennen uns noch etwa 200 Jahre. Ein- geleitet wird dasselbe durch grosse Revolutionen und durch die Herr- schaft des Antichrist. Nach seiner Besiegung wird Christus ein Gericht halten über die, welche Gott kannten, und das tausendjährige Reich nimmt seinen Anfang. Nach Ablauf desselben werden sich nochmals die Gott- losen gegen die heilige Gemeinde erheben, dann wird das letzte Gericht abgehalten, die Welt wird erneuert, die Gerechten werden in Engel ver- wandelt, die Ungerechten werden auferweckt, um in die ewige Pein ein- zugehen.

Zur Charakteristik des Werks. Ueber den Titel. 1, 1, 12 et ai quiäam prudentM et arbitri ae^Uatie inetitutianes civilis iuris eonpositas ediderunt, quibus eivium dissidentium Utes eantentionesqae sopirent, quanto melius nos et rectius divinas institutiones HtteHs persequemur, in quibus non de stiUicidiis aut aquis areendis aut de manu con- serenda, sed de spe, de vita, de saltUe, de inmortalitate, de deo loquemur, ut superstitiones mortiferas erroresque turpissimos sopiamusl Vgl. Ferrini, Zeitschr. der Savignystiftang für Rechtsgesch. 15 (1894) Rom. Abt. p. 350.

Ueber das Ziel. 5, 1, 9 si luerari hos a marte, ad quam eoneitaHsstme tendunt^ non potuerimus, si ab illo itinere devio ad vitam lueemque revocare, quaniam ipsi saluti suae repugnant, nostros tarnen eonflrmabimus, quorum non est stabilis ac soJidis radicibus fundata et fixa sententia. nutant enim plurimi ac mapeime qui litterarum aliquid attige- runt. nam et in hoc philosophi et oratores et poetae pemiciosi sunt, quod incautos animos facile inretire possunt suavitate sermonis et earminum dulci modtUatione currentium. ob eamque causam volui sapientiam cum rdigione coniungere, ne quid studiosis inanis iüa doctrina possit officere, ut iam scientia litterarum non modo nihil noceat religioni atque iustitiae, sed etiam prosit quam plurimum, si is qui eas didieerU, sit in virtutibus instrue- tior, in veritate sapientior, praeter ea etiamsi nulli alii, nobis certe proderit: delectabit se conscientia, gaudebitque mens in veritatis se luce versari, quod est animae pabulum in- credibili quadam ittcunditate perfusum. verum non est desperandum, fortasse non eanimus surdis. nee enim tam in malo statu res est, ut desint sanae mentes, quibus et veritas placeat et monstratum sibi rectum iter et videant et sequantur, circumlinatur modo poculum caelesti melle säpientiae, ut possint ab inprudentibus amara remedia sine offensione potari, dum inliciens prima dulcedo acerbitatem saporis asperi sub praetexto suavitatis occuitat,

Ueber die Darstellang vgl. 1, 1, 10: multum tamen nobis exercitatio illa fietarum litium contulit, ut nunc maiore copia et facuUate dicendi causam veritatis peroremus. quae licet possit sine eloquentia defendi, ut est a multis saepe defensa, tamen claritate ac nitore sermonis inlustranda et quodammodo adserenda est, ut potentius in animos influat et vi sua instructa et luce orationis ornata.

Die zwei Ausgaben der Schriften de opificio dei und divinae institu- tiones. Wenn wir die Ueberlieferung der beiden Werke ins Auge fassen, so finden wir, dass in einer Klasse von Handschriften der Text Zus&tze darbietet. Die Zus&tse lassen sich ihrem Inhalte nach in zwei Klassen scheiden: in die dualistischen, welche aber den Ursprung des Bösen handeln, und in panegyrische, welche den Kaiser Constantin anreden und feiern. Die dualistischen Zusätze finden sich sowohl in de opificio ak in den div. inst, die panegyrischen nur in den div. inst, a) Die dualistischen Zusätze. Es sind drei grössere (inst. 2, 8, 7 p. 130, 5; 7, 5, 27 p. 602, 2; de opificio dei 19, 8) und einige kleinere (inst. 2, 8, 8 p. 129, 9, p. 129, 13; 2, 8, 5 p. 130, 2 und 4). ß) Die panegyrischen Zusätze. Auch hier haben wir zwei gprOssere: inst. 1, 1, 12 p. 4, 10; 7, 27, 2 p. 668, 5. Ausser diesen beiden Hauptstellen sind kflrzere Anreden eingeschooen worden: 2, 1,2 p. 95, 13; 3, 1, 1 p. 177, 3; 4, 1, 1 p. 274, 3; 6, 3. 1 p. 485, 6.

Ueber diese Zusätze liegt eine doppelte Auffassung vor. Sie werden als spätere Interpolationen angesehen; als Haiwtvertreter dieser Ansicht können wir 8. Brandt be- trachten, der aber jetzt (Berl. philol. Wochenschr. 1903 Sp. 1225) seine Hypothese aufgegeben hat. Die entgegengesetzte Anschauung ttber diese Zusätze ist die, dass sie von Lactantiaa herrtthren und später aus dem Texte ausgemerzt wurden. Hauptvertreter dieser Ansicht ist Pichon, der in ausgezeichneter Weise dieselbe begründet hat. Es kann nicht zweifel- haft sein, dass Pichon das Richtige gesehen hat. Die Zusätze, die ganz im Stil des Lac- tanz geschrieben sind und mit seinen Anschauungen über den Ursprung des Bösen durchaus

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im Einklang stehen, rflhren von Lactanz her, nicht von einem späteren Interpolator. Es ist schwer einzusehen, was einen Interpolator bewogen hätte, diese fast manichäischen Zu- s&tse zu machen; denn Lactantius war keine solche kirchliche Autorität, um mit seinem Namen häretische Ansichten zu decken. Ebenso schwer lässt sich begreifen, wie jemand dazu veranlasst werden konnte, die divinae institutiones Constantin zu widmen und zwar noch aus verschiedenen Zeitlagen heraus. Dagegen versteht man sehr leicht, dass ortho- doxe Anschauung an Sätzen Anstoss nahm, welche das Böse als notwendiges Korrelat zum Guten hinstellen und Gott auch zum Urheber des BOsen machen; femer ist ersicht- lich, dass f&r eine spätere Zeit die Anreden an Constantin völlig flberflflssig waren und in einer Zeit, wo Constantius die arianische Häresie begünstigte, sogar unangenehm em- pfunden werden konnten. Da die Zusätze in einer Handschriftengruppe fehlen, deren haupt- sächlichste Repräsentanten Bononiensis 701 s. VI/VII (B) und cod. rescriptns Sangalienais 218 s. VI/VII (G) sind, werden wir anzunehmen haben, dass ein und derselbe Mann die dualistischen und panegjrrischen Stellen tilgte. Wir haben also zwei Ausgaben der Schriften de opificio dei und div. inst., eine, die den originalen Text gibt, und eine revidierte, welche Streichungen vornahm. Damit ändert sich das Urteil über die Handschriftengruppen der beiden Werke; die Handschriften, die man bisher für die interpolierten hielt, treten jetzt an die erste Stelle, die, welche man für die nichtinterpolierten erachtete, an die zweite. Wer dieser Mann war, der die beiden Werke des Lactanz expurgierte, wissen wir nicht; denn die Vermutung Pichons (p. 30), dass es Lucifer von Galaris war, lässt sich in keiner Weise wahrscheinlich machen.

Litteratur. J. G. Th. Müller, Quaest. Lactantianae, Diss. Göttingen 1875 (für die Echtheit der dualistischen Zusätze); Brandt in den Proleg. zu seiner Ausgabe; femer dessen Abhandlungen: Der St. Galler PaUmpsest der div. inst des Lactantius (Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 108 (1884) p. 281); Ueber die dualistischen Zusätze und die Kaiseranreden bei Lactantius (ebenda 118 (1889) Abb. 8; 119 (1889) Abb. 1); Seeck, Gesch. des Untergangs der antiken Welt 1 (Berl. 1895) p.487; J. Belser, Theol. Quartalschr. 80 (1898) p. 548 (für die Echtheit der Kaiseranreden); Pichon, Lactance, Paris 1901, p. 6.

Die Ueberlieferung der divinae institutiones. Die Handschriften scheiden sich in zwei Grapnen: in vollständige, d. h. in solche, welche die dualistischen und pane- gyrischen Zusätze haben, und in verstümmelte, d. h. solche, in welchen sie gestrichen sind. Die Ha^tvertreter der ersten EQasse sind Parisinus Regius 1663 s. IX (R) und Parisinus 1664 8. aII (S), die der zweiten Bononiensis 701 s. VI/VH (B) und cod. rescriptus Sangallensis 213 s. VI/VII (G). Solange man über die dualistischen und panegyrischen Stellen eine un- richtige Ansicht hatte, war auch das Urteil über die Ueberliefemng getrübt; vgl. Pichon p. 10. Ueber die einzelnen Handschriften vgl. Brandt, Ausg. Proleg. p. XIH und dazu Wissowa, Gott. gel. Anz. 1895 p. 518.

Ausg. im Corpus vol. 19 pars 1 p. 1; vgL dazu die Addenda et corrigenda in Corpus vol. 27 pars 2, fasc. 2 p. XXX.

757. Die Epitome. Von dem grossen Werk der „divinae institutiones'' lag dem Hieronymus auch eine Epitome vor; dieselbe war aber axäipaXog, d. h. im Eingang verstümmelt. Diese verstümmelte Epitome ist auf die Nachwelt gekommen. Sie ist uns in zahlreichen, meist jüngeren Codices erhalten; die massgebenden sind zwei ältere, der Bononiensis 701 aus dem 6. oder 7. Jahrhundert, der von der Epitome c. 51 bis zum Schluss (c. 68, 5) enthält, und der Parisinus 1662 s. IX, der aber nur von c. 51 bis 61, 6 reicht, also auch am Schluss verstümmelt ist. Lange Zeit war nur dieses Fragment der Epitome bekannt. Nicht gering war daher das Erstaunen, als im Anfang des 18. Jahrhunderts die vollständige Epitome ans Licht trat. Zwei Gelehrte teilen sich in den Ruhm der Entdeckung, ein Italiener und ein Deutscher. Scipione Maffei fand 1711 in Turin einen früher dem Kloster Bobbio gehörigen Codex, der die vollständige Epitome enthielt; er machte seinen Fund bekannt und gab als Probe zugleich die fünf ersten Kapitel heraus. Zu gleicher Zeit machte der württembergische Theologe M. Pfaff dieselbe Entdeckung; er liess die ganze Epitome im Jahre 1712 in Paris erscheinen. Erst jetzt, nachdem das Werk unver- stümmelt vorlag, konnte man dasselbe würdigen. Der Eingang unter-

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458 L- Caeoilins Firmianiui LaotantioB. 758.)

richtet uns über die Entstehung der Schrift. Hier stellt sich uns Lac- tantius selbst als Verfasser der Epitome vor und teilt uns zugleich mit, dass er sie auf Wunsch des «frater Pentadius*" geschrieben habe. Der Ausdruck „frater* kann zwar auch von dem Freundschaftsverhältnis ge- braucht werden, allein wahrscheinlicher ist es, dass hier mit «frater* der leibliche Bruder des Lactantius bezeichnet ist. Es liegt kein Orund vor, den Worten, in denen sich Lactantius die Autorschaft der Epitome bei- legt, zu misstrauen und zu glauben, dass ein Dritter nur die Maske des Lactantius vorgenommen hat, ebensowenig wie ein Grund vorliegt, Hiero- nymuö, der die imtofiij unter den Schriften des Lactantius aufzählt, als unglaubwürdig anzusehen. Ja, die rechte Würdigung dieses Produkts ge- winnen wir erst mit der Autorschaft des Lactantius. Wir haben näm- lich in demselben nicht eine Epitome, die sich sklavisch an das zu ex- zerpierende Werk hält, sondern eine freie kürzere Bearbeitung desselben Gegenstandes. Diese Freiheiten zeigen sich darin, dass der Epitomator sich nicht immer an die Ordnung des Hauptwerks hält, dass er Stücke desselben übergeht, dass er Neues hinzufügt und endlich, dass er Ver- besserungen anbringt. Daraus ergibt sich, dass die Epitome neben dem Hauptwerk noch in Betracht zu ziehen ist.

YeranlasBung and Charakter der Epitome. Praef. p. 675 B.: quamquam Dwi- narum InstittUionum libri, quaa tarn pridem ad inluatrandam verUaUm religionemque ohp- aeripsimus, ita legenHum mentes inatruant, Ua infarment, ut nee prolixUae pariat faetidium nee oneret ubert<u, tarnen horutn tibi epitamen fieri, Pentadi frater, deeideras, credo, ut ad te aliquid eeribam tuumque nomen in noetro qualicumqtie apere celebrelur, faciam quod postulas, etai diffieile videtur ea quae eeptem maxitnis voluminilms expUcata sunt, in unum eonferre. Das Zeagnia des Hieronymns liegt vor de vir. ill. c. 80. Mne Charakteristik der Schrift bei Pich on p. 152.

Abfasaungszeit. Die Epitome muss nach 313 fallen, da wir dieses Jahr ftür das letzte Bach der Institationen in Ansprach genommen haben. Da in das Jahr 313 nnd 314 aach noch ,de ira" and ,de mortibus persecatomm" za setzen sind, werden wir die Epi- tome in eine spätere Zeit za rücken and tarn pridem der obigen Stelle demgemfiss zu inter- pretieren haben. Die Uebereinstimmang gewisser Stellen der Epitome mit solchen der Schrift ,de mort. persec.* wird hervorgehoben von Brandt, Sitzangsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 125 Abb. 6 p. 99. Ueber das Verhältnis der Epitome za ,de ira' vgl. den- selben p. 10.

Üeberlieferung. Nach dem Gesagten sind massgebend der Bononiensis 701 s. YI/YII, der Parisinas Pateani 1662 s. IX and bes. der Tanrinensis Ib VI 28 s.YII, d. h. der ehemalige cod. ßobiensis. In dem Teil, den der Tanrinensis mit dem Bononiensis and Parisinas ge- meinsam hat, stammt er aas derselben Qaelle; der erste Teil geht aaf eine andere Vor- lage znrttck; aas derselben drangen aber aach Lesarten in den gemeinsamen Teil.

Ansg. im Corpas vol. 19 pars 1 p. 675. Sonderaasg. von Chr. M. Pf äff, Paris 1712; J. Davisins, Cambridge 1718.

Uebersetzang von P. H. Jansen, Bibliothek der Kirchenv&ter, Kempten 1875.

Litteratar. Brandt, Ueber die Echtheit der Epitome der Institationen (Sitzangsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 125 (1892) Abb. 6 p. 2); J. Belser, Echtheit and Ent- stehnngszeit der Epitome (Theol. Qaartalschr. 74 (1892) p. 256).

758. De ira dei. Schon in der alten Philosophie wurde das Problem behandelt, ob dem göttlichen Wesen Affekte zugeschrieben werden können. Die Entscheidung fiel in den einzelnen Schulen verschieden aus. Die Epikureer stellten den Satz auf, dass Gott weder Zorn noch Oüte haben könne. Die Stoiker dagegen behaupteten, dass Gott die Güte zukäme, aber nicht der Zorn. Auch Lactantius interessierte sich f&r dieses Problem. Schon in seinen „göttlichen Unterweisungen' streift er die Frage über den Zorn Gottes und verspricht eine eigene Untersuchung über dieselbe.

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L. CMoilioB Firmianns Laotantins. 759.) 459

Diese liegt uns in der Schrift «De ira dei' vor, welche einem Donatus gewidmet ist. Vor allem betont der Autor, dass das Problem nur im Lichte der christlichen Erkenntnis gelöst werden könne. Diese vollziehe sich in drei Stufen: 1. In der Verwerfung des Oötzendienstes; 2. in der Annahme eines einzigen Gottes, des Schöpfers und Regierers der Welt; 3. in dem Olauben an die göttliche Offenbarung durch Jesus Christus. Die erwähnten Philosophen irren, weil sie keine genügende Erkenntnis des einen Gottes haben. Die Epikureer fehlen, weil ihre Anschauung von der ünthätigkeit Gottes auf eine Leugnung desselben hinausläuft. Die Stoiker irren, weil sie nicht bedenken, dass die Annahme der göttlichen Güte auch den Gegensatz in sich schliesst. Für den Christen ergibt sich die Notwendigkeit des göttlichen Zornes aus der Notwendigkeit der Religion, die uns von den Tieren unterscheidet. Wenn es feststeht, dass es einen Gott gibt, der die Welt erschaffen hat und regiert, so folgt mit Notwendig- keit, dass wir diesem Leiter der Welt Verehrung schulden und dass wir ihn fürchten müssen. Würde diese Furcht vor Gott fehlen, so würden die Menschen ihre bösen Begierden nicht zügeln und die menschliche Ge- sellschaft könnte nicht bestehen. Die Leugnung des göttlichen Zornes führt also auf eine Leugnung der Religion. Es kann aber dargethan werden, dass der Mensch für die Religion geschaffen ist. Da in den menschlichen Handlungen neben dem Guten auch das Böse erscheint, wofür der Autor Gründe anführt, muss Gott auf doppelte Weise bewegt werden, durch die guten Thaten zur Gnade, durch die bösen zum Zorne. Apathisch, wie Epikur will, kann die Gottheit nicht bleiben. Der Zorn ist nach der Definition des Verfassers eine Bewegung der Seele zur Abwehr der Sünden (c. 17, 20). Eine Vernachlässigung dieses Affektes würde auf eine Billigung der Sünde hinauslaufen. Wenn Gott gnädig ist, so muss er auch zornig sein können, und auch den Menschen hat Gott keineswegs den Zorn unter- sagt. Was er verbietet, ist nur, im Zorn zu verharren. Es folgt der Epilog. Er bringt Zeugnisse der Sibyllen für den göttlichen Zorn bei und schliesst mit der Ermahnung, so zu leben, dass wir den göttlichen Zorn nicht verdienen. Hieronymus erteilt der Schrift grosses Lob. Er schreibt, sie zeichne sich ebenso durch Gelehrsamkeit als durch Formvollendung aus. Allein dieses Urteil kann vor einer unbefangenen Kritik nicht be- stehen. Gewiss ist die Schrift anmutig geschrieben, aber scharfes Ein- dringen in das Wesen des Problems geht ihr ab.

Ankflndigung and Zeit der Schrift. Inst. 2, 17, 4 quidam putant ne irasei quidem deum omninOf quod adfectibua, qui sunt perturbationes animi, aubieetua non aU, quia fragile est omne animal quod adficitur et eommovetur. quae persuctsio veritatem ac religionem fun- ditus toUit, eed aeponatur interim nobis hie locus de ira dei disserendi, quod et uberior est materia et opere proprio latius exequenda. Da die div. inst, nicht vor 813 abgeschlossen wurden, wird die Schrift de ira dei in dieses oder in das nächste Jahr fallen.

Zeugnis des Hieronymus. In epist. ad Ephes. c. 4 (26, 510 Migne) Firmianus noster librum de ira Dei docto pariter et eloquenti sermone eonseripsit.

Die Ueberlieferung beruht auf dem codex Bononiensis 701 s. YI/VII und dem codex Parisinus Puteani 1662 s. IX.

Ausg. im Corpus vol. 27 pars 2, fasc. 1 p. 67.

Uebersetzung von R. Storf, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten 1875.

769. Das Fragment de motibuB animi. Ein Codex der Ambro- siana, der sich früher in Bobbio befand (F 60 sup.) s. VIII/IX, enthält

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460

L. Caeoilins Firmianns Lactantiiui. 760.)

Excerpte aus verschiedenen Autoren, deren Namen an der Seite stehen. Auf f. 26 findet sich ein Excerpt, dem am Rande die Bemerkung bei- geschrieben ist: Lactantius de motibus animi. Das Fragment zählt eine Anzahl Affekte auf und fügt bei, dass sie von Gott dem Menschen ein- gepflanzt worden, um ihn zur üebung der Tugenden anzuleiten; denn diese Affekte führen, in richtigen Orenzen gehalten, zu Tugenden und zum ewigen Leben, anderenfalls zu Lastern und zur ewigen Strafe. Weder sachliche noch formelle Bedenken bestehen, das Fragment Lactantius abzusprechen. Es wird daher einer verlorenen Schrift des Lactantius entstammen.^)

Ausg. Zuerot publizierte das Fragment Muratori, Antiqnitates Ital. 8 (1740) p. 849; dann Beifferscheid, Biblioth. Patr. Lat. Ital. 2 p. 36, endlich Brandt, Corpns vol. 27 pars 2, fasc. 1 p. 157.

Litteratur. Analysiert wurde das Fragment und dessen Text kritisch festgestellt von Brandt in dem Heidelberger Gymnasialprogramm vom Jahre 1891: «lieber das in dem

Satristischen Excerptencodex F 60 snp. der Ambrosiana enthaltene Fragment des Lactantius e motibus animi* ; vgl. noch desselben Abhandlung Aber die Entstehungsverhftlhiisse p. 126.

ß) Verlorene Schriften.

760. Die erste (hruppe der verlorenen SchrifteiL Wir unterscheiden unter den verlorenen Schriften >) zwei Oruppen; einmal die selbständigen Schriften, dann die Briefbücher. Die selbständigen Schriften sind folgende:

1. Symposion. Bereits oben (p. 409) haben wir des Symposion als Litteraturgattung gedacht. Durch Plato war das Symposion in die grie- chische Litteratur eingeführt worden; es nahm in derselben eine hervor- ragende Stellung ein. Auch in der römischen Litteratur war diese Form der Darstellung eine beliebte. Den späteren Autoren war diese Gattung sehr willkommen, um in Form von Tischgesprächen gelehrte Untersuchungen anzubringen. Lactantius schrieb sein Symposion in der Jugend und zwar in Afrika. Worüber es handelte, ist uns gänzlich unbekannt.

Die Autorfrage. Heumann (L. Gaelli Firmiani Lactantii Symposium sive centom epigrammata tristicha aenigmatica, quae yero suo auctori post longissimi tempoiis decursnm reddidit, repurgavit, illustravit, Hannover 1722; vgl. auch dessen Lactantius- Ausg., Göttingen 1736) hat den Versuch gemacht, das Symposion in der Rätselsammlung des sog. Symphosios zu finden. Schon der Palatino-Vaticanus hat bei den Rfttseln die Randbemerkung ineanus firmianu8, was wohl als Lactantius Firmianus zu lesen ist (doch vgl. E. Schenkl, Wien. Stud. 3 (1881) p. 147). Allein der Verfasser der Rfttselsammlung ist unbekannt; vgl. A. V. Premerstein, Hermes 39 (1904) p. 887 Anm. 6. Brandt, Ueber die Entstehunga- verhältnisse p. 129; Ausg. 2, 1 p. XXXVÜI, p. LXXXIl; Hirzel, Der Dialog 2 (Leipz. 1895) p. 374.

2. Das Hodoeporicum. Die poetischen Reisebeschreibungen waren in der römischen Litteratur ziemlich verbreitet. Lactantius beschrieb in diesem Gedicht, das in Hexametern abgefasst war, seine Reise von Afrika nach Nikomedien. Es wird daher wohl in die erste Zeit seines Aufent- halts in dieser Stadt fallen.

3. Orammaticus. Dass in dieser Schrift grammatische Fragen be- handelt waren, ist nicht zweifelhaft, üeber Zeit und Ort der Entstehung der Schrift sind nicht einmal Vermutungen gestattet.

Fragmente. Dieser Schrift wird gewöhnlich das Fragment zugewiesen: Victorinas Gramm, lat. 6 p. 209, 11 nostra quoque memoria Lactantius de metris „pentameter inquit

^) Harnack (Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 420) meint, dass das Fragment auch einem Brief entnommen sein könne.

') Aufgeführt 7on Hieronymus (oben p. 447).

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L. OMoiliiis Firmianns Laotantiiis. 761.) 4gl

et tetrameUr*'. Allein wahrscheinlich stand die Stelle in den Briefen ad Probnm. Eher wird man unserer Schrift beilegen Sery. zu Verg. Aen. 543: dicU etiam quidam eommen' torttt« Firmiani *c<mvecta' legendum, ut sU ipsa eonveeta (Brandt, Entstehnngsyer- hftltnisse etc. p. 127; Ansg. 2, 1 p. 158).

4. Ad Asciepiadem libri 11. Den Adressaten erwähnt Lactantius in den Institutionen. Er nennt ihn dort «Asclepiades noster" und sagt, dass derselbe ihm eine Schrift über die Vorsehung gewidmet habe. Es wird also das Werk des Lactantius eine Gegengabe auf jene Schrift sein und daher nach den Institutionen fallen, üeber den Inhalt der Schrift ist nichts bekannt.

Zeugnis über die Schrift des Asclepiades. Inst 7, 4, 17 wird ein Gitat ein- gef&hrt mit den Worten: optime igitur ÄaeUpictdeB noster de Providentia summi dei die- eertns in eo libro quem ecripeU od me.

761. Die zweite Gruppe der verlorenen Schriften (Briefbficher). Von Lactantius lag eine ausgedehnte Briefsammlung vor, die nach den Personen, denen sie gewidmet war, in mehrere selbständige Teile zerfiel. Es ist wahrscheinlich, dass die Briefe keine eigentlichen Briefe waren, sondern gelehrte Abhandlungen, die nur die Scheinform des Briefes an- genommen hatten. Einzelne Briefe waren bis zu der Grösse von tausend Zeilen angeschwollen. Sie handelten über religiöse und noch mehr über weltliche Dinge; als Stoffe werden uns z. B. Metrisches, Geographisches und Philosophisches angegeben.

Zeugnis. Ueber die Briefe sagt Damasns epist. ad Hieronym. (Hieronymi epist. 35, 2; vgl. Brandt, Ausg. 2, 1 p. 163): fateor quippe tibi, eos quoe mihi iam pridem Laetantii dederas lihros ideo non lihenter lego, quia et plurimae episttUae eine ueque ad miUe epatia vereuum tenduntur et raro de nostro dogmate disputant, quo fU ut et legenti fastidium gener et longitudo et ei qua hrevia sunt, eeholastieie magis Hnt apta quam nohis, de metris et regionum situ et philosophis disputantia. Merkwürdig ist eine Notiz des Hadrianus Junius, nach der das Benediktinerkloster Egmond zwei Bücher Briefe des Lactantius besessen habe. Vgl. Brandt, üeber die Entstehungsyerhftltnisse etc. p. 128.

Die einzelnen Briefsammlungen sind folgende:

1. Ad Probum epistularum libri IV. Der Miscellan-Charakter ist

aus den Fragmenten, d^e sich von dieser Briefsammlung erhalten haben,

deutlich erkennbar, üeber die Zeit der Abfassung lässt sich ein sicheres

Urteil nicht gewinnen.

Zeugnisse. Hieronym. comment. in epist. ad Galat. 2 praef. (26, 353 Migne) Lae- tantii nostri quae in teriio ad Probum volumine de hoc gente opinatus sit verha ponemus. Y^. noch ein Fragment bei Rufinus Comment. in metra Terent., Gramm, lat. 6 p. 564, 7 bis p. 565, 2. Brandt, Ueber die Entstehungsverh&ltnisse p. 125; Ausg. 2, 1 p. 155.

2. Ad Demetrianum epistularum libri 11. Der Adressat Deme- trianus ist uns näher bekannt. Er ist ein Schüler des Lactantius und derselbe, dem er sein Werk de opificio dei gewidmet hatte 754). Da er in dieser Widmung dieser Briefe nicht gedenkt, und andrerseits fest- steht, dass in unserem Briefwechsel auch theologische Dinge behandelt waren, darf man wohl annehmen, dass die Briefe an Demetrianus später sind als das Werk de opificio dei.

Zeugnisse. Wir haben zwei Gitate aus diesem Briefwechsel. Hieronym. comment. in epist. ad Galat. 2 zu c. 4 (26, 373 Migne) multi per imperitiam Scripturarum, quod et Fir- mianus in octavo ad Demetrianum epistularum Uhro faeit, adserunt spiritum sanctum saepe patrem, saepe filium nominari. Statt octavo schreibt Vallarsi aUero, Brandt (Entstehungs* yerh. etc. p. 123) yermutet sehr ansprechend, dass die Briefbttcher des Lactantius auch durch- gehends gez&hlt wurden und dass das 2. Buch an Demetrianus das 8. Buch der ganzen Sammlung war. Hieronym. epist 84, 7 Lactanti%t8 in lihris suis et maxime in epistulis ad

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462 ^ Ofteoiliiu FirmianiiB lAotantitiB. 762.)

Demetrianum Spiritus sancti ommno mgat substantiam et errare Judaieo dicU eum vel ad patrem referri vel fUium et sandificatUmem utriusque personae sub eius nomine demanstrari.

3. Ad Severum epistularum libri IL Der Adressat ist, wie wir aus Hieronymus ersehen, ein Verwandter des Spaniers Acilius Severus. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Beziehungen zwischen Severus und Lactantius erst in der Zeit entwickelt haben, in der Lactantius bereits in Gallien verweilte.

Zeugnis. Hieronym. de vir. iU. 111 Äeilius Severus in Hispania de genere Ulius Severi, ad quem Laetantii duo epistvJarum seribuntur Hbri; ygl. Sychowski, Hieronymus als Litterarhistoriker (KirchengeschicliÜ. Sind. 2, 2 (1894) p. 187).

Angekündigte Schriften. Wir reihen hier zwei Schriften an, welche Lactsnüna angekündigt hat, die aber wahrscheinlich nicht erschienen sind; wenigstens fehlen alle Sparen :

1. Eine Schrift gegen alle Häresien. Inst 4, 80, 14 postea plenius et uberius contra omnes mendaeiorum seetas proprio separatoque opert pugnabimus. De ira 2, 6 <2e tertio vero ii praecipitantur qui cum sciant legatum dei eundemque divini et inmorttüi» templi eonditorem, tarnen aut non aecipiunt eum aut aliter tudpiunt quam fides poscii: quos ex parte iam refutavimus in quarto supra dicti operis libro et refutabimus postea diligentius, cum respondere ad omnes seetas coeperimus, quae veritatem dum dissipant, perdiderunt,

2. Eine Schrift gegen die Juden. Tust. 7, 1,26 sed erit nobis contra Judaeos separata materia, in qua iüos erroris et sceleris revincemus.

Ein angebliches Werk Aber den Piatonismus will Pichon (p. 157) ans den Worten der Epitome (33, 5): sed h<Mc (yon § 1 an war Aber den Kommunismus Piatos die Rede) alias latius herleiten, indem er alias auf die Zukunft bezieht. Brandt bezieht in seiner Ausgabe alias auf die Vergangenheit und zwar auf inst. 8, 21 u. 22. Da Lactantius auch epit 5, 4 und 87, 6 eigens auf das grössere Werk verweist, wird man es auch hier anzunehmen haben; ygl. Brandt, Berl. philol. Wochenschr. 1908 Sp. 1228.

y) Angezweifelte Schriften. 762. De mortibus persecutomm. Als der Sieg des Christentums nach der diocletianischen Ghristenverfolgung nicht mehr zweifelhaft war, werden sich die Blicke vieler Christen auf das grossartige Drama zurQck- gelenkt haben. Da mochte ihnen besonders lebhaft das Walten der gött- lichen Vorsehung vor Augen getreten sein. Wie wäre es möglich gewesen, dass die Christen so viele Trübsal siegreich bestanden, wenn sie nicht die Hand Gottes geführt hätte? Wo waren die Verfolger geblieben, welche das Christentum mit Gewalt auszurotten versucht hatten? Die meisten waren eines schmählichen Todes gestorben. Für ein frommes, christliches Gemüt lag es nahe, in dem Ende der Verfolger den Finger Gottes zu erblicken. Von dieser Idee war der Verfasser des Schriftchens ,de mortibus persecutomm " beseelt, als er vor der licinianischen Christenverfolgung daran ging, seinem Freunde Donat zu erzählen, dass alle Kaiser, welche gegen das Christentum wüteten, ein schreckliches Ende genommen haben. Vielleicht verfolgte das Schriftchen auch noch das Ziel, Licinius, der schon Spuren eines veränderten Verhaltens gegen die Christen zeigte, von einer Christenverfolgung abzu- schrecken. Nachdem der Autor kurz die Entstehung des Christentums dargelegt, behandelt er das traurige Ende der Christenverfolger, des Nero, Domitian, Decius, Valerian, Aurelian. Allein diese Erzählung bildet nur die Einleitung; das eigentliche Ziel des Autors ist vielmehr, die Christen- verfolgungen seiner Zeit zu schildern und an der Hand derselben das Walten der göttlichen Strafgerichte darzulegen. Zuerst kommen an die

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L. CMoilina Firmianiu LaotantiuB. 762.) 463

Reihe Diocletian und Maximian; in ihrer unfreiwilligen Abdankung er- blickt der Verfasser den ersten göttlichen Strafakt. Alsdann wird die Christenverfolgung des Galerius und der entsetzliche Tod dieses Kaisers in allen Einzelheiten ausgemalt. Der Zeitfolge entsprechend wird hier das traurige Ende des Maximian eingeschaltet. Ein neuer Abschnitt beginnt mit der Erzählung der Ghristenverfolgung des Maximinus und der Voll- ziehung der göttlichen Strafe an ihm. Eingeschoben wird in die Dar- stellung das Ende Diocletians. Zum Schluss erzählt der Verfasser den Untergang des ganzen Geschlechts der christenfeindlichen Kaiser.

Die Tendenz des Schriftchens liegt, wie man sieht, klar vor. Dem Verfasser ist es in erster Linie darum zu thun, Dinge aufzuzeigen, in denen sich die strafende Hand Gottes kundgibt. Auch verweilt er mit Vorliebe bei den grauenvollen Ereignissen und schreckt selbst nicht vor den ekelhaftesten Einzelheiten zurück, wenn sie dazu dienen, das Straf- gericht Gottes ins hellste Licht zu setzen. Die Gefühle des Hasses und der Erbitterung lodern überall zu hellen Flammen empor. Auch fromme Märchen werden in die Erzählung eingewoben. Allein im grossen Ganzen ist der historische Stoff, welcher der Tendenz dienstbar gemacht wird, wahrheitsgetreu niedergeschrieben. Der Schriftsteller hat nicht bloss als Zeitgenosse, sondern auch als Augenzeuge geschrieben; denn es ist kaum zweifelhaft, dass er während der Verfolgungen in Nikomedien lebte. Er war also in der Lage, Zuverlässiges zu berichten, und wollte er mit seiner Tendenz durchdringen, so durfte er die Wahrheit nicht gröblich verletzen, unsere Schrift bleibt also immerhin eine wichtige Quelle zur Kenntnis der diocletianischen Zeit.

Ueber die Persönlichkeit des Donatus ygl. 16, 3: Verum quid opu$ est %Ua nar- rare, praeeipue tibi, Donate earissime, qui praeter eeteroa tempestatem turhidae persecutionis expertus es? Nam cum ineidissee in Flaceinum praefectum, nonpusiUum homicidam, dsinde in Hieroelem ex vieario praesidem, qui auetor et eonsiliarius ad faeiendam pereeeutionem fuii, pastremo in PriseiUianum, suceessarem eius, documentum omnibue invictae fortitudinis praebuisti,

Tendenz der Schrift. 1, 5 Qui insMaverant deo, iaeent; qui templum eanetum everterant, ruina maiore eeciderunt; qui iustoa exeamifleaverant, eaelestibus plagis et cru- ciiUibus meritis nocentes animas profuderunt, Sero id quidem, aed graviter ae digne. Distülerat enim poenas eorum deus, ut ederet in eoa magna et mirabilia exempla, quibus posteri diseerent, et deum esse unum, et eundem iudieem digna pideilicet supplieia impiis ae perseeutoribus inrogare. De quo exitu eorum testificari plaeuU, ut omnee, qui proeul remoti fuerutU, vel qui postea futuri stmt, acirent, quatenus vfrtutem ac maiestaiem suam in extinguendis delendiaque nominis sui hostibus deue summus ostenderit, ab re tamen non est, si a principio, ex quo est eeclesia constituta, qui fuerint persecutores eius et quibus poenis in eos caelestie iudicis severUas vindicaverit, exponam. Vgl. Pichon p. 384.

Der Verfasser als Angenzeuge der Ereignisse. Am Schluss der Schrift

heisst es 52, 1: quae omnia eecundum fidem ita ut geata aunt mandanda litteris

credidi, ne aut memoria tantarum rerum interiret a%a si quis historiam acrtbere voluisaet, corrumperet veritatem vel peccata illorum adversum deum vel iudicium dei adveraus illoa retieendo. Beweiskräftiger sind die Worte 1, 7; hier erklärt der Verfasser za schreiben f&r die qui proeul remoti fuerunt vel qui postea futuri sunt; er selbst stellt sich also in Gegensatz zu denjenigen, welche von den Ereignissen lokal getrennt sind oder später leben; sonach mnss er als Augenzeuge die Ereignisse mitbeobachtet haben. Dass dies in Niko- medien geschah, zeigen die Stellen 35, 4 idque cognitum Nicomediae und 48, 1, wonach das Mailänder Toleranzedikt dem Verfasser erst bekannt wurde, als es in Nikomedien veröffent- licht wurde (vgl. Hunziker in Btldingers Untersuchungen zur röm. Kaisergesch. 2. Bd., Leipz. 1868, p. 121 Anm. 1). Wenn weiter behauptet wird, dass der Verfasser sein Schrift- chen auch in Nikomedien geschrieben, so wird zu viel behauptet; denn die Stelle, die z. B. P. Meyer (vgl. unten p. 466) anftthrt: 7, 8 Hue accedebat infinita quaedam cupiditaa aedifi-

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464 ^' OAeoUiiu Fimiiaiiiu Laetantins. 763.)

candi, non minor protfinciarum exaetio in exhibendis operariia et artifidbus et plauatris omnihusque quaecumque »int fahrieandis operibua neeeesaria. Hie baailicae, hie cireus, hie moneta, hie armorum fabriea, hie uxori domus, hie filiae, kann das un- möglich beweisen.

üeber die Glaubwürdigkeit der Schrift gehen die Urteile der Historiker sehr auseinander. Burckhardt wendet sich in seinem berühmten Werk, Die Zeit Constantins des Grossen, Leipz.' 1880, an mehreren Stellen gegen die Glaubwürdigkeit und scheint sehr gering von dem Autor zu denken. Eine ähnliche Ansicht hat J. Rothfuchs, Qua historiae fide Lactantius usus sit in libr. de mort. persec, Progr. Marb. 1862. Er sagt (p. 39): «Plurima ita comparata sunt, ut partium studio ductum Lactantium aut falsa finzisse aut yera narrando deprayasse aut disaimulavisse appareat.* Eine gerechtere Würdigung der Schrift bahnte Hunziker in Büdingen Untersuchungen zur rOm. Eaisei^esch. 2. Bd., Leipz. 1868 an; er sagt p. 120: Es »zeigt eine eingehende Vergleichung aller über diese Zeit De- richtenden Quellen, dass der in die Darstellung yerwobene geschichtliche Stoff selber im ganzen zuverlässig ist; und dadurch gewinnt das Buch als gleichzeitige und zugleich im Mittelpunkt des diocletianischen Reichs stehende umfassende Darstellung dieser Periode einen unschätzbaren Wert, da alle anderen DarsteUungen nicht hinreichen würden, ein lückenloses Bild dieser Zeit zu geben, ja uns oft an den wichtigsten Punkten im Stiebe lassen.* Seeck (Gesch. des Unterg. der antiken Welt 1 ^erl. 1895) p. 480) meint, dass der Verfasser nicht immer die Wahrheit sagen wolle, doch seien die Lügen ausnahmslos so naiv, dass jeder, der in historischer Kritik nicht ganz Neuling sei, sie ohne Mühe er- kennen könne; vgl. noch G. Wehner, In welchen Punkten zeigen sich bei Lactantius de mort. persec. die durch den lokalen Standpunkt des Verfassers bedingten Vorzüge in den Berichten über die letzten drei Regierungsjahre Diocletians?, Progr. Saalfeld 1885. Ueber die Schrift vgl. noch A. Crivellucci, Ad Lactant. Inst. 4, 27 et Pseudo-Lactant. De mort. persec. 10 (Studi storici 2 (1893) p. 45); II Falso-Lattanzio ed Eusebio nel lucconto della guerra del 812 dipendono da Eumenio e da Nazario?, ebenda p. 874 (über Berührungen mit den Panegyrikem); A. Man ein i, Quaesi Lactantianae, ebenda p. 444 (vgL dagegen Brandt, Adnotatiunculae Lactantianae, ebenda 3 (1894) p. 65); Mancini, La storia ecclesiastica di Eusebio e il De mortibus persecutorum (ebenda 5 (1896) p. 555; 6 (1897) p. 125); H. Peter, Die geschichÜ. Litt über die röm. Eaiserzeit 1 (Leipz. 1897) p. 196. Eine Untersuchang über den historischen Wert hat neuerdings auch PI c hon (p. 361) geliefert und sein UrteU also zusammengefasst (p. 383): „C'est une source historique, qu'il est utile de consulter et n^cessaire de contröler, une source mdlöe de vrai, de vraisemblable et de romanesque, une source historique comme les autres, ni plus ni moins.* Ueber die Bestätigung der mit- geteilten Thatsachen durch Münzen vgl. J. Maurice, Bulletin de la Soci^tö des antiquaires de France 1903 p. 142 und Allard, Revue des questions historiques 74 (1903) p. 551.

763. üeber den Autor der Schrift. Seit Baluze die Schrift „de mortibus persecutorum" veröffentlichte, wogt der Streit hin und her, ob die Schrift Lactantius angehört oder nicht. In neuerer Zeit hatte es den Anschein, als ob die Frage zu Gunsten des Lactantius entschieden sei. Allein es dauerte nicht lange, und es erhoben sich wiederum gewichtige Stimmen gegen Lactantius als Verfasser, so dass das Problem so ungelöst wie zuvor erschien. Wir glauben aufs Entschiedenste für die Autorschaft des Lactantius eintreten zu müssen. Für die Entscheidung der Frage ist es wesentlich, dass die äusseren und inneren Momente scharf voneinander geschieden werden. Die ersteren müssen vor allem festgestellt werden; sie haben die Grundlage in der vorliegenden Frage zu bilden. Sicher ist erstens, dass der Verfasser die Ereignisse, die sich in Nikomedien zuge- tragen, als Augenzeuge mit erlebt hat; zweitens, dass er seine Schrift vor dem Ausbruch des Krieges des Constantin mit Licinius veröffentlichte; drittens, dass er sie an einen Bekenner namens Donatus richtete; viertens, dass diese Monographie in der üeberlieferung die üeberschrift trägt: ,Lucii Cecilii incipit liber ad Donatum confessorem de mortibus persecutorum.* Nun kannte Hieronymus eine Schrift von Lactantius mit dem Titel »de persecutione". Es ist also zweifellos, dass es zur Zeit dieses Kirchen- vaters Handschriften gab, welche eine Schrift «de persecutione* Lac-

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L. CAeoilina FirmianiiB Laotanüna. 763.) 465

tantius zuteilten. Der überlieferte Titel des Schriftchens ist zwar ,,de mortibus persecutorum", aber jedermann wird zugeben, dass eine solche Schrift auch mit dem abgeUirzten Titel „de persecutione* citiert werden konnte.^) Der Verfasser unseres Schriftchens heisst weiter Lucius Cecilius. Lactantius hiess mit vollem Namen Lucius Gaecilius Firmianus (und auch Lactantius). Es stimmen also zwei Namen überein, so dass es wahrschein- lich ist, dass der dritte Name in der üeberlieferung unseres Schriftchens ausgefallen ist. Es unterliegt daher kaum einem Zweifel, dass unser Traktat bereits zu Zeiten des Hieronymus unter dem Namen des Lactantius im Umlauf war. Allerdings liegt die Möglichkeit vor, dass bereits vor Hiero- nymus die Schrift mit Unrecht Lactantius beigelegt wurde. Hier sind wiederum zwei Fälle denkbar. Ein Fälscher hat absichtlich die Maske des Lactantius vorgenommen und dementsprechend, um für seine Fäl- schung Glauben zu finden, sie an Donatus, dem Lactantius seine Schrift über den Zorn Gottes gewidmet hatte, gerichtet. Aber eine solche Fäl- schung ist zu Lebzeiten des Lactantius völlig undenkbar. Wir müssten also annehmen, dass die Schrift nach dem Tode des Lactantius erschienen wäre; allein in diesem Falle wären höchstens wenige Jahre verflossen gewesen, so dass auch dann der Betrug leicht entdeckt werden konnte. Es bliebe also nur die Annahme übrig, die Schrift sei anonym heraus- gegeben und dann erst später Lactantius beigelegt worden. Allein es ist wiederum sehr unwahrscheinlich, dass eine Schrift anonym erscheint, welche einer ganz bestimmten Persönlichkeit gewidmet ist; die Widmung hebt die Anonymität geradezu auf. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, könnte man noch auf den Gedanken kommen auch ein solcher Ver- such liegt vor , dass der Verfasser des Traktats Lucius Gaecilius hiess und von Lactantius verschieden war; in diesem Falle jedoch hätten wir es mit einem wahren Wunder zu thun; denn wir müssten annehmen, dass zu derselben Zeit in einer griechisch sprechenden Stadt zwei lateinische Rhetoren gelebt hätten, von denen der eine Lucius Gaecilius, der andere Lucius Gaecilius Firmianus (Lactantius) hiess, und dass beide einen Freund gehabt hätten, der denselben Namen Donatus trug. Die äusseren Mo- mente sprechen sonach für Lactantius als Verfasser der Schrift „de mortibus persecutorum**. Geschwiegen haben wir bisher von einem Moment, wel- ches in der Frage eine grosse Rolle spielte; man hat nämlich behauptet, dass die Schrift nicht bloss von einem Augenzeugen der Ereignisse, die sich in Nikomedien abspielten, herrührt, sondern dass dieser Autor die Schrift auch selbst in Nikomedien abgefasst hat. Durch mühsame Be- rechnungen glaubt man festgestellt zu haben, dass Lactantius in der Zeit, als die Schrift in Nikomedien geschrieben worden sein soll, nicht dort, sondern in Gallien war, sonach nicht der Verfasser sein konnte. Aber diese Schlussfolgerung bricht zusammen, da meines Erachtens der Beweis nicht geführt werden kann, dass die Schrift auch in Nikomedien nieder- geschrieben wurde; es steht nichts im Weg, dass ein Augenzeuge die Dar-

^) HieronymuB yeränderte nicht selten die BOchertitel; ygl. Sychowski, H. als Lit- terarhistoriker (1894) p. 23.

Handbuch der klaos. Altcrtumswiaeeascbaft. vm, 8. 2. Aufl. 30

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stellong der Ereignisse, die er an einem Orte erlebt, an einem andern niederschreibt

Es bleiben also noch die inneren Kriterien. Hier ist nun zuzu- geben, dass der Eindruck, den die Schrift macht, ein anderer ist, als der, den die übrigen Schriften des Lactanz hervorrufen. Allein diese Ver- schiedenheit findet ihre volle Erklärung in der Verschiedenheit des Stoffes. Unser Traktat ist eine gehässige Tendenzschrift, die übrigen Arbeiten des Lactantius sind dagegen gelehrte theologisch-philosophische Abhand- lungen. Dass die Verschiedenheit des Stoffes eine Verschiedenheit des Stils bedingt, ist eine bekannte Thatsache; man vergleiche z. B. Mommsens Römische Geschichte mit dessen Römischem Staatsrecht. Aber wie der aufmerksame Leser auch bei Mommsen in beiden Werken trotz der Ver- schiedenheit des Stils dieselbe schriftstellerische Individualität erkennen wird, 80 bei unserem Autor. ^) Ja, selbst die, welche unsere Schrift Lactantius absprechen, können die Aehnlichkeiten, welche zwischen den echten Schriften des Lactantius und der angezweifelten bestehen,') nicht in Abrede stellen, sie erklären dieselben in unwahrscheinlicher Weise aus der Nachahmung.

Die Geschichte der Frage gibt Ebert 1. c. p. 116 und Brandt, Ueber die EntetehangsverhältniBBe der Prosaachrifteii des Lactantius (SitEangsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 125 (1892) p. 22) nnd in knrzen Umrissen in Fleckeis. Jahrb. 1893 p. 222. Der erste Heransgeber der Schrift Baluze hat im Jahre 1679 dieselbe Lactanttna zuge- sprochen. Die folgenden, Colnmbus (1684) and der Manriner Le Nourry (in seiner Aus- gabe 1710), bekämpften die Autorschaft des Lactantius (vgl. noch Le Nourry, Apparatua ad bibl. max. yet. patrum 2, 1715). Es kamen dann Gelehrte, welche sich wieder fttr Lac- tantius erklärten, z. B. Lestocq, Disqnis. in lib. de mort pers. in der Ausgabe von Le Brun-Lenglet Dufresnoy 2 (Paris 1748) p. XLYIII und Heumann in seiner Ausgabe 1722 p. 211. Gibbon, History of the decline and fall of Roman empire 3 (London 1820) p. 260, war bezOglich der Autorschaft schwankend. In jüngster Zeit mehrten sich die Stimmen, welche Lactantius das Werk aberkannten; so z.B. der Herausgeber des Lac- tantius FritzBche, femer Eotzö, De Lactantio p. 28, p. 105; Bernhardy, Grundrisa der r5m. Litt, Braunschweig^ 1872, p. 985 u. a. Da griff Ebert mit seinem An&atze: Ueber den Verfasser des Buches ,De mortibus persecutomm" (Ber. Aber die Verh. der sftcfas. Ges. der Wissensch. 22 (1870) p. 118) in die Frage ein und entschied sich fOr Lactantius. Seine Abhandlung machte so grossen Eindruck, dass selbst Grelehrte, welche frflher die Nicht- autorschaft des Lactantius behauptet hatten, ihre Ansicht aufgaben, wie z. B. Burckhardt, Die Zeit Constantins des Grossen, Leipz.' 1880, p. 89 Anm. 4. Eberts Ausführungen suchte Kehr ein in seiner Dissertation: Quis scripeerit libellum qui est Lucii Caedlii de mortibus i>erBecutorum?, Stuttgart 1877 (Diss. von Münster), dahin zu ergänzen, dass er die üebereinstimmung der Schrift, sowohl was Wortschatz als Syntax tmlangt, mit den L[iBtitutionen darlegen zu kOnnen glaubte. Doch fand Ebert auch Gegner. Ihn bekämpften P. Meyer, Quaest. Lactant. particula I, Progr. von Jülich 1878, und ganz besonders Brandt, Sitznngsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 120 (1890); 125 (1891). Gegen diese beiden Gelehrten sind dann wieder aufgetreten Groscurth, De auctore libri qui est Luci Cae- cilii ad Donatum confessorem de mortibus persecutorum, Berl. 1892; femer B eiser, Ueber den Verfasser des Buches, de mortibus persecutorum (Theol. Quartalschr. 74 (1892) p. 246, p. 439). Um seine Meinung gegen diese Gelehrten zu verteidigen, behandelte Brandt noch- mals die Frage in dem Aufsatz: Ueber den Verfasser des Buches de mortibus persecutorum (Fleckeis. Jahrb. 147 (1893) p. 121, p. 203). Für Lactantius hat sich endlich auch Seeck in einer längeren Auseinandersetzung (Gesch. des Untergangs der antiken Welt 1 (Berl. 1895)

L425) erklärt. Eine ausführliche Würdigung ist der Frage zuteil geworden von Fi c hon, ctance p. 337. Der französische Gelehrte plädiert in sehr eindrmglicher Weise für die Autorschaft des Lactantius. S. Brandt (Berl. philol. Wochenschr. 1903 Sp. 1257) hat in- folgedessen seine frühere Ansicht aufgegeben und sich auf die Seite degenigen gestellt,

^) Vgl. das Kapitel: La forme littöraire *) Vgl. Kopp, Ueber den Verfasser des

dansleDemortibus persecutorum bei Fi chon, Buches de mort. pers. p. 7. Lactance p. 429.

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welche die Broachttre Lactanz zuschreiben. Für Laetanz sprechen sich neuerdings noch ans J. Kopp, üeber den Verfasser des Buches: ,de morübus persecutomm* (Münchner Diss.), St Ingbert 1902; P. Allard, Lactance et de mortibus peisecutorum (Revue des questions historiques vol. 74 (1903) p. 545); Harnack, Gesch. der idtchristl. Litt 2, 2 (1904) p. 423.

Abfassungszeit Die Geschichte der Frage ist in kurzem folgende: Ebert (Ber. über die Verb, der sftchs. Ges. der Wissensch. 22 (1870) p. 124) ist der Ansicht, dass die Schrift «wenn nicht noch 813, doch spfttestens im Anfang des Jahres 314* geschrieben ist, sieht sich aber infolgedessen gezwungen, das Kap. 51 für interpoliert zu erachten. Brandt (Sitzungsber. der Wien. Akad. 125 (1892) Abb. 6 p. 28, p. 112) setzt die Schrift in das Jahr 315 (Ajpü oder einige Monate später); nach Gör res (Philol. 36 (1877) p. 597) ist die Schrift im September 314 vollendet worden, nach B eis er (Theol. Quartalschr. 74 (1892) p. 252, p. 256) flült der Abschluss in den Dezember 314. Auch Seeck, Gesch. des Unter- gangs der antiken Welt Bd. 1 p. 429 ist der Frage nfther getreten; er schreibt, dass die Schnft sicher nach dem Tode Diodetians, den er auf den 3. Dez. 816 setzt (wfthrend ge- wöhnlich als Todesjahr 813 angenommen wird), verfaast sein müsse und zwar wahrschein- lich recht viel später, dass sie sonach in die gallische Zeit des Lactantius falle, aber noch vor den Beginn der licinianischen Verfolgung (321). Unsere Ansicht ist folgende: Die Erzählung der Ereignisse führt in das Jahr 313, wobei allerdings angenommen werden muss, dass Diocletian 318 (nicht 816) starb. Diesem terminus post quem steht als terminus ante quem die licinianiscne Christenverfolgung gegenüber. Hätte Licinius schon damals, als der Verfasser schrieb, seine Ghristenverfolgung eingeleitet, so hätte Lactantius unmög- lich im Eingang seiner Schrift (1,3) sagen können: exeitavit deus prineipes qui tyrannorum nefaria et eruenta imperia reseiderunt et humano generi providerunt, ut tarn, quasi diecusso transcieti temporis nubUo, mentes omnium pax iucunda et eerena laetificet. Allein dieser terminus ante quem ist sehr unbestimmt da der Anfang der licinianischen Christenverfol- gung 315, 319 und 321 angesetzt wird (vgl. Seeck, Gesch. des Untergangs der antiken Welt 1 p. 465). Aber wir gewinnen einen früheren terminus ante quem, wenn wir in Er- wägung ziehen, dass die Schrift die Einigkeit des Constantin und Licinius zur Voraussetzung hat. Die Broschüre muss also vor dem cibalischen Krieg (8. Oktober 314) abgefasst sein. Da das 7. Buch der Institutiones nach dem Mailänder Toleranzedikt (813) abgeschlossen wurde und gleich darauf ,de ira' folgte, weiden wir die Broschüre ins Jahr 314 und zwar in die zweite HlQfte zu rücken haben. Ein Einwand gegen diesen Ansatz besteht nun darin, dass man in Kap. 50 und 51 Ereignisse finden wollte, die später fallen. Es fragt sich, ob diese Ereignisse doch nicht in einer früheren Zeit sich abgespielt haben oder ob Inter- polationen zu statuieren sind. Vgl. Harnack, Gesch. der adtchrisÜ. Litt 2, 2 p. 421.

Ueberlieferung der Schrift Im Jahre 1678 entdeckte Graf Foucault in der Benediktinerabtei von Moissac in Quercy die Handschrift s. IX. Der berühmte merkanti- liatische Finanzminister Colbert kaufte sie von genanntem Kloster, weshalb sie Colbertinus Nr. 1297 genannt wird; später kam sie in die Nationalbibliothek, wo sie sich unter Nr. 2627 noch befindet. Sie ist durch Feuchtigkeit sehr beschädigt.

Ausg. im Corpus voL 27 pars 2 fasc. 2; vgl. dazu Pichen, Revue de philoL 1904 p. 60. Sonderausg.: Editio princeps von St Baluzius, Miscellaneomm liber secundus, Paris 1679; Hurter, Sanctorum patr. opusc. sei. 22, Innsbruck 1873; Fr. Dübner, Paris« 1879.

Uebersetzung. P. H. Jansen, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten 1875.

764. De ave Phoenice. Wir geben zuerst eine Inhaltsübersicht des Gedichtes. In fernem Osten ist eine Hochebene, die unsere höchsten Berge noch überragt. Hier befindet sich ein ewig grünender Hain der Sonne, in den die üebel der Erde nicht dringen, nicht Krankheit, nicht Oreisen- alter, nicht der Tod, nicht die Leidenschaften und die Laster, nicht Kummer, Not und Sorge. Auch Sturm, Frost und Regen sind hier unbekannt. In der Mitte ist eine Quelle, welche in jedem Monat austritt und den ganzen Hain bewässert. Die Bäume tragen Früchte, welche nicht zu Boden fallen. In diesem Haine haust der Vogel Phoenix als Diener der Sonne. Sobald die Morgenröte sich am Himmel zeigt, erhebt er sich und taucht zwölfinal seinen Leib im Wasser unter und zwölfmal nimmt er einen Trunk. Als- dann schwingt er sich auf den Gipfel eines hohen Baumes und erwartet, das Gesicht gegen Osten gewandt, den Aufgang der Sonne. Sobald der

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erste Strahl sich zeigt, stimmt er einen wundervollen Gesang an. Ist die Sonne heraus, dann schlägt er dreimal mit den Flügeln und wiegt drei- mal andachtsvoll sein Haupt Weiterhin zeigt er Tag und Nacht die Stunden durch unsagbare Laute an. So lebt der Vogel tausend Jahre dahin. Jetzt verlässt er seine glückliche Heimat und begibt sich auf die Erde, wo der Tod das Regiment führt. Er wendet sich nach Phönicien und sucht sich in einem einsamen Haine eine hohe Palme aus. Hier baut er sich ein Nest und sucht die wohlriechendsten Kräuter und Harze für das- selbe zusammen. In diesem Nest lässt er sich nieder und bestreut sich mit den Wohlgerüchen den Leib. Dieser wird warm, entzündet sich und wird zu Asche. Aus dieser Asche entsteht aber ein neuer Phoenix. Zu- erst bildet sich ein gliederloser Wurm von milchweisser Farbe; dieser dehnt sich gewaltig aus und nimmt die Form eines Eies an. Aus dem Ei entwickelt sich der neue Phoenix, der keiner Nahrung bedarf, sondern sich vom himmlischen Tau ernährt. Ist er flügge geworden, schickt er sich an, in seine alte Heimat zurückzukehren. Zuvor aber bringt er die üeberreste des alten, vermischt mit wohlriechenden Kräutern, zur Sonnen- stadt ^) und legt sie im Tempel auf den heiligen Altar nieder. Jetzt sehen ihn die Menschen. Der Dichter beschreibt uns die wunderbare Gestalt des Vogels. Ganz Aegypten eilt herbei, um ihn zu sehen; sie meisseln sein Bild aus und fixieren das Ereignis durch eine Inschrift. Alle Vögel, des Raubes uneingedenk, sammeln sich um ihn. Der ganze Chor schwingt sich empor. Wenn der reine Aether erreicht ist, trennt sich der Phoenix von der Schar und begibt sich in seine alte Heimat. Das Gedicht schliesst mit der Charakteristik des wunderbaren Vogels:

mors iUi Venus est, sola est in morte voluptas:

ut possU ncisci, appetU ante mori. ipsa sibi proles, suus est pater et suus heres,

nutrix ipsa sui, semper alumna sibi, ipsa quidem, sed non eadem est, eademque nee ipsa est,

aetemam vitam mortis adepia bono.

Das Gedicht ist zweifellos von einem Christen verfasst, und es ist interessant, zu sehen, wie christliche und heidnische Anschauungen sich berühren. Der Dichter drängt sich zwar nicht mit seinen christlichen Ideen vor, allein er sieht den heidnischen Mythus mit christlichen Augen an. Dass unser Gedicht von Lactantius stammt, ist jetzt allgemeine An- nahme. Für dieselbe spricht einerseits die üeberlieferung, andererseits die üebereinstimmung in Ideen und Sprachen mit den anerkannt echten Werken des Lactantius. Das Gedicht ist auch in der Folgezeit nicht unbeachtet geblieben. Claudianus hat es in seinem gleichnamigen Idyllion nach- geahmt. Bei den Angelsachsen wurde es poetisch bearbeitet.

üeber den Mythus des Vogels Phoenix ygl. R. J. F. Henrichsen, De Phoen. fab. apud Graecos, Romanos et populos Orientales comment., P. I, Kopenhagen 1825, 11 ebenda 1827; Feiner, Vom Phoenix, Manchen 1850 (Progranun); die lehrreiche Abhandlang von Fr. Scholl, Vom Vogel Phoenix, Heidelberger Progr. yom Jahre 1890 and das Ver- zeichnis der alten Zeugnisse über den Mythus bei R. Lobe, Jahrb. f&r protest TheoL 18 (1892) p. 64; W. Spiegelberg, Der Name des Phoenix (Strassburger Festschr. 1901 p. 163). Vgl. femer Piper, Myth. und Symb. der chnsÜ. Kunst 1, 1 (Weimar 1847) p. 466 ff. üeber

^) Vs. 121; wir folgen der Konjektur Gryphianders Sdis ad urbem statt des aber- lieferten Solis ad ortiM,

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Ei

L. OAeoilina Firmianns Laotantins. 764.) 469

eine den Mythna illuBtrierende Abbildung vgl. J. Strzygowski, Der Bilderkreis des griech. Physiologns (Byzantän. Arcbiy Heft 2 (Leipz. 1899^ p. 19 o. Tafel 4). Im Btoiachen Sinn deutet den Mythus Pascal, Sul canne 'de aye rhoenice' attribuito a Lattanzio, Neapel 1904 (ygl. dagegen Brandt, Berl. philol. Wocbenachr. 1905 Sp. 877). Eine Analyse des Gedichts gibt Ebert, Allgem. Gesch. der litt, des Mittelalters 1* (Leipz. 1889) p. 97; y^. auch Manitius, Gesch. der christl.-lat. Poesie, Stuttgart 1891, p. 46.

Aeussere Zeugnisse fQr die Autorschaft des Lactantius. Was die hand- schriftliche Ueberlieferung anbelangt» so hat der Parisinus keine Ueberschrift des Gedichtes, ea steht hier unter den Gedichten des Venantius. Der Yeronensis gibt die Ueberschrift: Laetantii de eadem av§. Der Yossianus hat die Ueberschrift: versus Laetantii de ave foenice. Es steht sonach fest, dass zwei dieser alten Handschriften fOr die Autorschaft des Lactantius sprechen. Hierzu kommen noch andere äussere Zeugoisse. Gregorius yon Tours schreibt in seiner Schrift ,De cursu stellarum*, welche yor 582 geschrieben ist: Teriium (mimculum) est quod de Phiniee Laetantius refert (Script, rerum Meroy. 1, 2 L 861 Krusch). Endlich citiert der Anonymus de dubüs nominibus (Gramm, lat 5 p. 577, 14 •is p. 598, 26), der zwischen Isidor und dem neunten Jahrhundert anzusetzen ist, mehrfach unser Gedicht unter dem Namen des Lactantius. Auch dem Alcuin scheint unser Gedicht unter dem Namen des Lactantius bekannt gewesen zu sein; denn im Torker BiblioÜieks- kataloge führt er Lactantius unter den christlichen Dichtem auf (Poet. lat. aeyi Carolin! ed. Dflmmler 1 p. 204); ygL Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergänzungsheft p. 152). Dass Hieronymus in seinem Katalog uuser Gedicht nicht nennt, ist belanglos; ygl. Riese, Rhein. Mus. 81 (1876) p. 450.

Innere Kriterien fQr die Autorschaft des Lactantius. Zunächst ist daran festzuhalten, dass das Gedicht yon einem Christen geschrieben ist. So weisen Wendungen, wie Vs. 98 animam commendat, auf das £y. Luc. 28, 46 hin; auch Ys. 64 hune arbem, mors ubi refjfna tenet; femer Ys. 25 fans in medio est, quem vivum nomine dieunt u. a. auf christ- liche Ideen; ygl. Dechent, Rhein. Mus. 85 (1880) p. 40. (Den christlichen Charakter dieser Wendungen bestreitet Pascal L c). Weiterhin zeigt ein Yergleich des Gedichtes mit den als echt anerkannten Schriften des Lactantius, dass wir es mit denselben christlichen An- schauungen zu thun haben, wenn sie auch in dem Gedicht durch die mythologische HUlle yerschleiert sind. Der Zweck des Lebens ist auch in dem Gedicht ewige Seligkeit. Die Beschreibung der Heimat des Phoenix erinnert an Schilderungen des Paradieses in den Inst. Auch die chiliastischen Ideen blicken durch den Phoenizmythus, wie ihn der Dichter bearbeitet hat, hindurch. Selbst Spuren des dem Lactantius eigentflmlichen Dualismus ent- gehen dem aufimerksamen Auge bei der Lektfire des Gedichtes nicht. Auch in der Sprache finden sich Berflhrungspunkte zwischen dem Gedicht und den prosaischen Schriften des Lactantius.

Zur Geschichte der Frage. Gegen die Autorschaft des Lactantius haben sich yon älteren Herausgebem ausgesprochen: Heu mann und Fritzsche, yon neueren Baeh- rens, Poet. lat. min. 3 (1881) n. 248; ygL Rhein. Mus. 29 (1874) p. 200; 80 (1875) p. 220; Bursians Jahresber. 1. Jahrgg. (1873) p. 220, der sich auf Ritschi (Opusc. 8 p. 806) berufen konnte. Durch methodische Untersuchungen haben die Autorschaft des lactantius fest- gestellt A. Riese, Ueber den Phoenix des Lactantius und andere Gedichte der lat Anthol. (Rhein. Mus. 31 (1876) p. 446); Dechent, Ueber die Echtheit des Phoenix yon Lactantius (Rhein. Mus. 35 (1880) p. 39); Lobe, In scriptorem carminis de Phoenice, quod L. Caelii Firmiani Laetantii esse creditur, obseryationes (Jahrb. f&r protest. Theol. 18 (1892) p. 84) und besonders S. Brandt, Ueber die Entstehungsyerhältnisse etc. 1891 p. 181; Rhein. Mus. 47 (1892) p. 390 (ygl. dazu Weyman, ebenda p. 640). Auch Birt (Rhein. Mus. 34 (1879) p. 8), Ebert p. 97, Fr. Scholl p. 13, Manitius p. 46, Harnack (Gesch. der altchrisÜ. litt 2, 2 p. 425) teilen das Gedicht unserem Lactantius zu; dagegen spricht Ribbeck (Gesch. der rOm. Dichtung 8 (Stuttgart 1892) p. 364) ihm dasselbe ab; skeptisch auch Pascal p. 17.

Zu den Quellen. Ueber die Benutzung des ersten Clemensbriefs ygl. § 971 p. 386. Ueber Berflhrungen zwischen dem Phoenix und dem slayischen Henochbuch ygl. A. Loisy, Un nonyeau liyre d*H6noch, Reyue d'histoire et de litt^rature religieuses 1 (1896) p. 39 (ygl. auch M. Rh. James, Apocrypha anecdota 2 in Texte and Studios 5 Nr. 1 (1897) p. LXIY); ygL Weyman, Bursians Jahresber. 93. Bd. 2. Abt. (1897) p. 198.

Ueber Spuren des Gedichts bei anderen Autoren ygl. Weyman, Rhein. Mus. 47 (1892) p. 640; Bursians Jahresber. 84. Bd. 2. Abt. (1895) p.291; Winterfeld, Ad Lactantium de aye phoenice (Philol. 62 N. F. 16 (1903) p. 478). lieber das Yerhältnis des Gedichtes zu dem ^eidmamigen des Claudian (ygl. die Ausgabe Claudians yon Jeep 2

S. 147 und die Claudianausgabe yon Birt, BerL 1892, p. 811) handelt Riese (Rhein. Mus. 1 (1876) p.446, p. 450) und sucht zu zeigen, dass Claudianus der Nachahmer ist; ygl. auch Dechent L c. p. 40 und Birt (Rhein. Mus. 34 (1879) p. 8); dagegen hält Ribbeck (1. c.) das Claudianische Gedicht fQr das Original; f&r eine gemeinsame griech. Quelle Pascal p. 18.

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470 ^' CfteoiliiiB Firmlaniu Laotantins. 765.)

üeberlieferang. Die beste Handschrift ist der Parisinns 18048 (ein ehemaliger Corbeiensis) s. VIII/IX. In Betracht kommen noch der cod. Veionensis 163 s. IX nnd der Voaaianns Q. 83 s. X. VgJ. Riese bei Jeep, Ansg. Clandians p. 190; R. Sabbadini, Stadi ital. di filol. dass. 11 (1908) p. 302 (aber einige Ambrosiani); Pascal im Anhang.

Ansg. Editio princeps in der rOm. Lactantins-Ausg. vom J. 1468. Von Wernsdorf, Poet. lat. min. 8 P* 281; von Martini, Lflneb. 1825; yon Leyser, Quedlinb. 1889; von Riese in Clandü Claadiani carmina rec. Jeep 2 (Leipz. 1879) p. 212; Anthol. lat Nr. 781; Yon Baehrens, Poet. lat. min. 8 p. 247; von Brandt, Ansg. des Lactantins 2, 1 p. 135; vgl. dazu Winterfeld, Hermes 88 (1898) p. 170; A. Riese, Rhein. Mus. 55 (1900) p. 816.

Uebersetzang im Metmm des (Mginals von A. Enappitsch, De L. Gaeli Fir- miani Lactanti ,ave Phoenice*, Progr. Graz 1896.

Gedichte, welche Lactantins rrtflmlich beigelegt wnrden« In jmigen Handschriften werden Lactantins zugeschrieben:

1. De resnrrectione, aach de Pascha genannt Allein dieses Gedicht gehört dem Venantins Fortonatus an (Ansg. Leos, Monnmenta Germ, bist Anct antiqaiss. 4, 1 (Berl. 1881) p. 59); vgl. Brandt, Sitznngsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 125 (1891) p. 182 nnd Ansg. 2, 1 p. XXXTTI, die aber das (jkdicht nicht anfgenonunen hat Vgl. Mani- tins, Gesch. der chri8Ü.-lat Poesie p. 450.

2. De nassione Domini (80 Hex.). Znerst wurde das Gedicht mit den Werken des Lactantius verbunden von Egnatius in der Aldina von 1515. Heumann (Poecile 8 (1729) p. 225) wies es einer viel späteren Zeit zu, S. Brandt (Comment Woelfflinianae, Leipz. 1891, p. 79) halt es ftlr eine Fälschung der Humanistenzeit; vgl. auch seine Ansg. 2, 1 p. XXU; der Text findet sich p. 148; vgl. dazu Weyman, Bursians Jahresber. Bd. 84 Abt 2 (1895) p. 290. Der Grund, den man bisher gegen den antiken Ursprung des Gedichtes geltend machte, dass es handschriftlich nicht flberliefert sei, ist nicht zutreffend. Mercati (Theol. Revue 1904 Nr. 1 Sp. 29) teilt mit: «NeUa Ciassense Ravenna il cod. 297 ha di mano del sec. XV il carme sotto il nome di Lattanzio col notevole lemma: LaciantH Fir- miani carmen de passione Damini quod in vetuatis exemplaribua inventum eti^ Eine Col- lation des Classensis gibt R. Sabbadini, Notizie storico-critiche di alcuni codici Latini (Estratto dagU Studi ital. di filol. class. 7 (1899) p. 185); vgl. R. Helm, BerL phüol. Wochenschr. 1900 Sp. 906. Aber auch im Codex von Perugia 657 s. XV (vgl. Soden, Die cyprianische BrieÜBiunmlung 1904 p. 228) steht das Gedicht unter dem Namen Cyprians. Eb ist sehr wenig glaublich, dass wir es mit einer Fälschung aus der Humanistenzeit zu thun haben. Eine Analyse des Gedichtes bei Manitius, Gesch. der christl.-lat. Poesie, Stuttgart 1891, p. 50, der das Gedicht ebenfalls der antiken Zeit zuweist.

766. Charakteristik. Lactantius ist nicht als Theologe zu betrachten; wir finden bei ihm nicht, wie bei TertuUian, ein tiefgehendes Interesse f&r dogmatische Spekulationen; die Dogmengeschichte hat daher keinen Anlass, auf Lactantius als eine Quelle zurückzugehen, und nicht mit Un- recht hat ihn ein hervorragender Gelehrter ^) «zu den theologischen Belle- tristen* gerechnet. Offenbar war es die moralische Grundlage des Christen- tums, welche auf Lactantius die grösste Anziehungskraft ausübte. Er war zum Christentum übergetreten, weil ihm dasselbe festere Normen für das Handeln darbot als die Philosophie. Diese hatte nicht vermocht, eine befriedigende Definition des höchsten Gutes zu geben; das Christentum dagegen sagte seinen Bekennern, dass das höchste Gut die ewige Selig- keit sei. Da die christliche Religion dem Lactantius alle Fragen beant- wortete, welche sich seinem Geiste aufdrängten, gelangte er zu dem wich- tigen Satz, dass die wahre Religion und die wahre Weisheit identisch seien. Aus diesem Satze ergab sich für Lactantius das Ziel seiner Schrift- stellerei. Er schloss so: Wenn die wahre Weisheit und die wahre Reli- gion nur in dem Christentum gegeben sind, so muss unsere Bildung auf den christlichen Boden gestellt werden. Von diesem Gedanken ausgehend, unternimmt er es also, in seinem Hauptwerk (Divinae institutiones), seine

^) Nitzsch, Christi. Dogmengesch. 1 (Berl. 1870) p. 169.

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L, Caeoilins Firmianiu Laotantiaa. 765.) 47 X

Leser in das Christentum einzuführen. Für die äussere Form konnte er sich an Muster der heidnischen Litteratur anlehmen; die Form der institutio hatte sich in der Rhetorik und in der Jurisprudenz zu einer Litteratur- gattung ausgebildet; es ist das Verdienst des Lactantius, diese Litteratur- gattung auch in die Theologie eingeführt zu haben. Er hat zuerst den Versuch gemacht, in lateinischer Sprache ein System der christlichen Welt- anschauung zu entwerfen. Das Werk ist im wesentlichen, wie nach dem Gesagten nicht anders zu erwarten ist, auf die Moral begründet; denn es will die wahre Lebensweisheit, welche die Philosophen ihren Jüngern nicht zu bieten vermochten, aufzeigen. Gewiss hatten die Philosophen brauch- bare Momente für die Ethik geliefert; auch unser Autor hat dies erkannt; er benutzte daher auch die Errungenschaften der Philosophie, aber er korrigierte und modifizierte dieselben durch die christlichen Ideen. So erhält er eine Moral, die sich wesentlich von der heidnischen unterscheidet. Für ihn ergeben sich die Normen unseres Handelns nicht aus blossen Ver- nunftgründen, wie bei den Philosophen, sondern aus den Lehren der hl. Schrift; seine Ethik ruhte auf dem Doppelgebot der Liebe zu Gott und zu den Menschen; er hatte in Christus ein untrügliches Vorbild für das Leben; ihm lag ein bestimmtes höchstes Ziel und Gut in der Unsterblichkeit der Seele vor. So bildete sich für Lactantius eine Tugendlehre mit festen Normen und festem Ziele heraus. Das Werk lässt ohne Zweifel in Bezug auf die Gründlichkeit der Spekulation vieles zu wünschen übrig. Man sieht, dass sich der Geist des Verfassers nicht in die Tiefe der christlichen Ideen ver- senkt hat; ja man kann sogar eine Oberflächlichkeit des Denkens nicht ver- kennen. So hat er sich zur Erklärung des Guten und des Bösen in einen Dualismus^) verrannt, dessen schwerwiegende, höchst bedenkliche Eon- sequenzen er sich nicht klar gemacht hatte. Auch seine chiliastischen Träumereien erregen unser Befremden. Allein trotzdem erfreuen „die göttlichen Anweisungen" den Leser durch die Wärme und durch die Ele- ganz der Darstellung. Lactantius hatte. ganz richtig erkannt, dass, wenn die Bildung eine christliche werden solle, die Schönheit der Form von wesentlicher Bedeutung sei. So* lange das Christentum sich aus den Kreisen der Ungebildeten ergänzte, konnte man auf das feine Schriftidiom ver- zichten und in vulgärer Sprache reden; als aber die Gebildeten sich in immer grösseren Scharen zu dem Christentum drängten, musste das Vulgär- latein unbrauchbar werden; jetzt war das den Gebildeten von der Schule her geläufige Schriftlatein das notwendige Organ der Mitteilung. Schon Minucius Felix hatte dies erkannt; sein würdiger Nachfolger auf diesem Gebiet ist unser Autor. Sein Latein ist gefällig und leicht; es ist ersicht- lich, dass er sich durch das Studium des grossen Meisters der römischen Prosa, Cicero, der auch in der Philosophie sein Führer ist, gebildet hat. Sein stilistisches Verdienst ist aber um so grösser zu erachten, als seine afrikanischen Zeitgenossen und vor allem sein Lehrer Amobius andere Wege gewandelt waren. Sein guter Geschmack bewahrte ihn vor den Irrwegen des Stiles. Auch die sklavische Nachahmung und die Eintönig-

') lieber diesen Dnaliamas ygl. die eingehende Darstellung bei Brandt, Sitzungsber. der Wiener Akad. 118 (1889) Abb. 8 p. 4.

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472 ^' CaeoUiua Firmianiui lAotantins. 765.)

keit der Darstellung sind ihm fremd; in der Schrift «de mortihus persecu- torum" weiss er ganz andere Töne anzuschlagen, als in den Lehrschriften. Durch die letzteren zeigt er, dass dem christlichen Geist das lateinische Idiom dienstbar gemacht werden kann. Unserem Autor wird stets der Ruhm bleiben, wenn auch kein tiefer, so doch ein geschmackvoller Dar- steller des Christentums zu sein.

Quellen und Vorbilder. Diy. inst. 5, 1, 22 ex üb (lüteratorOma) qui mihi uoti sunt MinueiuB Felix non igncbüia inier eausidicoe loci fuii, huiua libeTf cui Oetavio titulus est, deelarat guam idoneus verUatia etdeertar esse potuieeetf ei ee tctum ad id Studium eontulisset. Septimius quoque TertuUianus fuit omni genere litterarum peritus, sed in efoqttendo ptwum facilis et minus eamptus et muüum obseurus fuit, ergo ne hie quidem satis eelebritctis invenit. unus igitur prtucipuus et clarus extUit Cgprianus, quoniam et magnam sibi glo- riam ex artis oratoriae professione quaesierat et ctdmodum muUa eonscripsit in suo genere miranda. erat enim ingenio faeili eopioso suavi et, quae sermonis maxima est virtus, aperto, ut diseemere non queas, utrumne omatior in doquendo an felieior in explieando an potent tior in persuadendo fuerit, hie tamen ptaeere ultra verba saeramentum ignorantibus non polest, quoniam mysttea sunt quae locutus est et ad id praeparata, nt a solis fidelibus audi- awtur; denique a doetis huius saeeuli, quibus forte scripta eius innotuerunt, derideri solet, Ueber das verhftltnis des MinuciuB Felix und des Lactantius ygl. Picbon p. 218 und oben p. 278. Geringer sind die Beidehungen des Lactantius zu Tertullian; vgl. Picnon p. 214 und oben p. 848. Auch zu Gyprian liegen keine besonders engen Beziehungen des Lactantius vor; Tgl. Pichon p. 215 und oben § 789. Ueber Amobius, der nicht genannt wird, und Lactanz ygl. Pichon p. 216. Ueber die Benutzung der Bibel, besonders nach den Testimonien C^rians yg^. denselben p. 199; über orphische, hermetische und sibyllinische Quellen n.208. Viel mehr sind die profanen, besonders die lateinischen Autoren yon l4u;tanz heran- gezogen worden. Ueber Plato ygl. Pichon p. 222; über Epikur p. 228; über des Ennius Euhemerus ygj. § 89; über Sallust ygl. Pichon p. 280. Von M. V^rro heisst es (diy. inst. 1, 6, 7): M, Varro, quo nemo umquam doetior ne apud Oraeeos quidem vixit; ygl. Pichon p. 231; überValerius Mazimus p. 228; über das Verh&ltnis des Lactantius zu Seneca yg^ Pichon p. 238. Ueber die exhortationes Senecas ygl. § 468 Nr. 9; über die libri moralis philosophiae ygl. § 468 Nr. 7. Ueber die beiden Schriften Senecas und Lactantius de ira ygl § 456. Ueber Quintilian ygl. Pichon p. 282; über Floms ygl. oben p. 72; über GeUins p. 228. Zahlreich sind die Gitate yon Dlchterstellen. Ueber dieselben ygl. die Ibdices der Brandtschen Ausgabe; Pichon p. 285; über Lucretius besonders p. 288; über yerg;il p. 240; über Horaz p. 242; Über Orid p. 243; über Persius p. 244. Vgl. noch das allgemeine Urteil Pichon 8 p. 247: „La Bible lui foumit des preuyes, Varron et Valdre Maxime des faits, Virgile et Oyide des omements de style, Sön^ue des helles maximes.*

Litteratur zu den Quellen. Ausser Pichon sind noch zu yerzeichnen: S. Brandt, Lactantius und Lucretius (Fleckeis. Jahrb. 143 (1891) p. 225); A. Mancini, De Varrone Lactantii auctore (Studi storici 5 (1896) p. 229, p. 297); C. Ferrini, Die juristischen Kennt- nisse des Amobius und des Lactantius (Zeitschr. deV Sayignystiftnng für Rechtsgesch. 15 (1894) Rom. Abt. p. 846); über Ulpian und Lactanz ygl. denselben p. 851.

Lactanz und Cicero. Vgl. Pichon p. 246. ,C'est en philosophe et en letM tont

ensemble qu'il admire Gic^ron, qu'il F^tudie et qu'il s*efforce de Timiter' (p. 248). .C'est dans Gicöron et par Gicöron qu'il a pris le contact ayec la pens^e gr^co-romaine* (p. 262). Ueber den Einfluss Ciceros auf die Form der Schriften des Lactimtius ygl. p. 262 ff. Brandt, Heidelberger Festschr. 1896 (über Gic. de rep.); Zielinski, Gic. im Wandel der Jahrh., Leipz. 1897 (ygl. Index); B. Barthel, Ueber die Benutzung der philosophischen Schriften Giceros durch Lactanz Teil 1, Progr. Strehlen (Schles.) 1908.

Ueber seine Sprache. J. H. Buss, De Gicerone Ghristiano, Oiessen 1711; G. Koff- mane, (jksch. des Kirchenlateins, Breslau 1879; H. Limberg, Quo iure Lactantius appelletnr Gicero christianus, Diss. Münster 1896 (Über die Kasuslehre); ygl. dazu Brandt, Archiv für lat. Lexikographie 10 (1898) p. 302; H. Glaesener, Musöe Beige 1900 p. 26: L*emploi des modes chez Jjactance; p. 228: La syntaxe des cas chez Lactance (Nachtrag ebenda 1901 p. 316); 1901 p. 5: Les changements de signification dans Lactance (Mots du domaine religieux, Mots du domaine profane); p. 298: Les n^ologismes de Lactance (Les mots grecs, Les mots nouyeaux).

Spezielle Litteratur über Lactantius. a) Philosophie: Leuillier, De yariis Lactantii Firmiani contra philosophiam aggressionibus, Beauyais 1846; Hub er, Die Philo- sophie der Kirchenväter, München 1859, p. 218; Marbach, Die Psychologie des Firmianns Lactantius, Halle a/S. 1889; Heinig, Die Ethik des Lactantius (Leipz. Diss.), Grimma 1887; P. G. Frotscher, Des Apologeten Lactantius Verhältnis zur griech. Philosophie, Diss. Leipz.

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L. Oaeoiliua Firmiaims Laotaatius. 766.) 473

1895. ß) Theologie: J. A. Dorner, Die Lehre von der Person Christi 1 (Stuttgart 1845) p. 777; Oyerlach, Die Theologie des Lactantins, Progr. Schwerin 1858; Ch. Fr. Jacob, Lactance consid4r6 conune apologiste (Thöse), Strassb. 1848; Alt, De dualismo Lactantiano, Diss. Breslau 1839 (vgl. Aber dieselbe Materie J. G. Th. Müller, Quaest Lactantianae, Diss. Göttingen 1875); Martens, Das dualistische System des Lactanz, religions-philosophische Studie (Der Beweis des Glaubens N. F. 9 (1888) p. 14, p. 48, p. 114, p. 138, p. 181); F. W. Bussel, The purpose of the world-process and the problem of the evil as explained in the Clementine and Lactantian writings in a System of subordinate dualism (Studia biblica et ecclesiastica 4 (Oxford 1896) p. 177); L. Atzberger, Gesch. der chrisÜ. Eschatologie innerhalb der Yomicänischen Zeit, Freib. i. Br. 1896, p. 583.

766. Fortleben. Kurze Zeit nach dem Tode des Lactantius wurden die Schriften, welche zur EinfQhrung in das Christentum dienen sollten, de opificio dei, die Institutiones, die institutionum epitome, de ira, wie es scheint zu einem Corpus von 10 Büchern^) zusammen- gestellt. Diese vier Werke fanden die grösste Beachtung von Seiten der Leser und blieben daher erhalten. Die übrigen Schriften des Autors traten dagegen im Laufe der Zeit immer mehr in den Hintergrund und gingen schliesslich verloren; nur das Gedicht vom Vogel Phoenix und das Schrift- chen ,de mortibus persecutorum* haben sich noch auf unsere Zeit herübergerettet. Die Schriften de opificio und die Institutiones hatten bald nach dem Tode des Verfassers, wahrscheinlich noch im 4. Jahrhundert, ein eigentümliches Schicksal. Der Dualismus des Lactanz, der an der Not- wendigkeit des Bösen neben dem Quten festhielt, war den streng christ- lichen Kreisen vielfach anstössig; ein uns unbekannter Mann nahm daher in den dualistischen Partien beider Bücher Streichungen vor. Weiterhin wurden in den Institutionen die Anreden an Constantin als überflüssig an- gesehen; auch diese Anreden wurden gestrichen und zwar, wie es scheint, von demselben Manne, der an die dualistischen Ausführungen Hand an- legte. So entstand neben der Originalausgabe der beiden Werke eine revidierte; beide sind auf die Nachwelt gekommen. Lactantius war ein vielgelesener Autor. Durch eine ganze Reihe von christlichen Schrift- stellern, auch solchen, die ihn nicht nennen, kann man seine Spuren ver- folgen. Hieronymus erwähnt unsern Autor öfters; an einer Stelle fasst er sein Urteil über ihn dahin zusammen, dass er ihn in Bezug auf die Form mit Cicero vergleicht, in Bezug auf den Inhalt aber bemerkt, dass seine Stärke mehr in der Bekämpfung des Heidentums als in der Be- gründung des Christentums liege. Ein ähnliches Urteil fällt auch Apolli- naris Sidonius. Augustin führt den Lactantius zwar selten an, allein, dass er ihn studiert hat, ist nicht zweifelhaft. Tiefer gehende Wirkungen auf die Entwicklung der Theologie konnten von Lactantius allerdings nicht ausgehen, da ihm Schärfe der Spekulation abgeht und sein Standpunkt nicht durchweg orthodox ist. Es ist daher kein Wunder, dass in dem sog. «decretum Gelasianum" Lactantius verworfen wurde. Allein die Schön- heit der Form und die Leichtfasslichkeit des Inhalts sicherten dem Autor sein Fortleben. In zahlreichen Exemplaren wurde sein Hauptwerk ab- geschrieben. Besonders in der Zeit des Wiedererwachens der Wissen- schaft wurde er sehr gefeiert. Petrarca ergeht sich in begeisterten Lob-

^) Brandt, üeber die dualiBtischen Zns&tze (Sitzungsber. der Wien. Akad. 119 (1889) p. 69).

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474 Retioina von Anton. 767.)

Sprüchen über denselben und Pico Mirandula (1470— -1533) nennt ihn den christlichen «Cicero'.^) Aehnliche Urteile könnten noch viele angeführt werden. Die neuere Zeit steht dem Autor kühler gegenüber; er wird viel weniger gelesen als früher und mitunter geringschätzig beurteilt. So nennt ihn der ausgezeichnete Kirchenhistoriker Hase') einen «christlichen So- phisten'. Den Theologen unserer Zeit, welche der Entwicklung der christ- lichen Dogmen nachgehen, bietet die Eleganz der Form keinen Ersatz mehr für die Schwäche des Inhalts.

Antike urteile über Lactantius. HieronTm. epist. 58, 10 LaetanHua quasi quidam fluvius eloquentiae Tuüianae, utinam tarn nostra affirmare pi^uisset, quam facH$ aliena destruxit. Gomm. in Eccles. zu 10, 2 (28, 1091 Migne) Firmianua quoque noster in praeelaro itutitutionum auarum apere Y liUerae meminU et de dexiria ae ainistris hoc eat de pirtutibus et vitiie pleniasime diaputavit (inst. 6, 8, 6 [I, 486 B]); ApoUin. Sid. epist. 4, 3, 7 (p. 75 Mohr) iam ai ad aaeroaanctaa patrea pro eomparatione veniatur, inatruit {Claudianua Mamertus) ut Hieronymua, deatruit ut LactatUiua, adatruit ut Auguatinua.

Spuren des Lactantins bei späteren Schriftstellern. Brandt, De Lactantii apud Pradentiam vestigiis, Progr. Leipz. 1894. üeber L. und Lucifer yon Galaris ygl. Pichon

&29 Anm. 1; über L. und Zeno ygl. Bigelmair, Zeno y. Verona, Münster 1904, p. 84. eber die Beziehungen des Eusebius zu Lactantius ygl. Antoniades, Kaiser Licinios, München 1884, p. 6; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 421 Amn. 4.

Ausg. Die Ausg. des Lactantins sind sehr zahlreich, sie werden auf 112 angegeben. Kein Kirchenschriftsteller wurde so oft ediert als er. Die editio princeps erschien 1465 zu Subiaco und ist das erste Buch, das in Italien gedruckt wurde. Ueber die folgenden Ausgaben, die rOmischen yom Jahre 1468 und 1470, über die yon Venedig aus den Jahren 1471 und 1472 und die yon denselben abhängigen ygl. Brandt, Ausg. 2, 1 p. XLTT. Grossen Einfluss gewann die editio desJanus Parrhasius yom Jahre 1509. Für die Textgestaltang ist dann yon Wichtigkeit geworden die des Jo. Bapt. Egnatius, eine Aldina yom Jahre 1515; noch einflussreicher wurde die zweite Aldina yom Jahre 1585, welche yon Hono- ratus Fasitelius besorgt wurde. Von den folgenden Ausg. sind zu nennen eine Kölner ,ex officina Petri Quentel' yom Jahre 1544, eine Basler des Xystus Betuleius (Sixtns Birken) yom Jahre 1563 und die zweite Tomesiana yom Jahre 1567. Das Jahr 1712 wurde insofern epochemachend für Lactantius, als in diesem Jahre die ganze Epitome yon Pf äff ediert wurde. Von den Herausgebern des 18. Jahrhunderts nennen wir Jo. G. Walch, der 1715 (und 1785) den Lactantius publizierte; Christoph Aug. Heuraann, der in seiner Ausg. (Göttingen 1736) die Textkritik etwas willkürlich handhabte, endlich Ludolph Buene- mann, der unsem Autor zu Leipzig 1789 erseheinen Hess; yon seiner Ausg. sagt Brandt, Ausg. 2, 1 p. LXVI: «cuius editio inter eos est libros, qui numquam obsoleecent, qui quam- quam nunc neglegi solet ab iis qui historiam philologiae scribunt, inter praeclarissimos tarnen philologos quos saeculum XVIII tulit numerandns est.* Wir reihen an die franzOsiscben Gelehrten Jo. Bapt. Brun und Nie. Lenglet Dufresnoy, yon denen der letztere die yon dem ersten begonnene Ausg. yoUendete (Paris 1748); wiederholt liegt der Text in der Ausg. yon Oberthür (Würzburg 1783) vor und bei Migne, PatroL lat. 6—7. Dem 19. Jahrhundert endlich gehören an die Ausg. yon 0. Fr. Fritzsche, welche den 10. Bd. der Bibliotheca Patr. eccles. lat. yon Gersdorf bildet (Leipz. 1842 und 1844) und die ans- gezeichnete, jetzt allein massgebende Ausg. yon S. Brandt und G. Laub mann: L. C. F. Lactantii opera omnia; accedunt carmina eins quae feruntur et L. Caecilii qui inscriptua est de mortibus persecutorum liber, recensuerunt S. Brandt et G. Laubmann, Pars I, Diy. inst, et epit. diy. inst., rec. S. Brandt (Corpus Script, eccles. lat. yol. 19, Wien 1890); Partis 2 Fase. 1: Libri de opificio Dei et de ira Dei, carmina, fragmenta, yetera de Lactantio testi- monia, ed. S. Brandt (Corpus Script eccles. lat. yol. 27, Wien 1898); fasc. 2: L. Caecilii qui inscriptus est de mortibus persecutorum liber yulgo Lactantio tributus rec. S. Brandt et G. Laub mann, Wien 1897. Die Spezialausgaben siehe bei den einzelnen Schriften.

Ueber die Verwechslung des Lactantius mit Lactantius Placidus ygl. § 408 (2, p. 136).

10. Reticius von Autun. 767. Die Schriften des Beticius. Eine hervorragende Stelle nahm unter den Eirchenhäuptem der constantinischen Zeit der Bischof von Autun,

^) Opera omnia Jo. Franc. Pici Miran- 1 pars 1 (1890) p. XI. dulae, Basel 1573. p. 21; vgl. Brandt, Proleg. | «) Kirchengesch. 1 (Leipz. 1885) p. 255.

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Die Martyrien. 768.) 475

Beticius, ein. In der Donatistensache wurde ihm das Schiedsrichteramt übertragen. Dies geschah auf der Synode zu Rom, im Jahre 813; an der Synode von Arles des Jahres 314 nahm er ebenfalls teü.^) Auch als Schriftsteller war er thätig. Er verfasste: 1. einen Gommentar zum hohen Lied, über welchen Hieronymus ein sehr abfälliges Urteil filllt; 2. ein grosses Werk gegen Novatianus, aus dem uns Augustin einen Satz auf- bewahrt hat.')

Zeugnis des Hieronymas über Reticins. De vir. ill. 82 Betieius, Äeduorumf id est Äugustodunensis episeopus, wh Constaniino eeUberritnae famae hdbUus est in Gallia. legutUur eius commentarü in Cantieum Cäntieorum et aliud grande volumen adversutn Novatianum. nee praeter haee quicquam operum eius repperi {8 jchowski, Hieronymus als Litterarhistoriker p. 173).

üeber seine Teilnahme an der Synode von Rom (818) and sein Schieds- richteramt in Sachen der Donatisten vgl. Augustin. contra Jolianum Pelag. 1, 3, 7: Reticium ab Augustoduno episecpum magnae fuisae auctoriicttis in eeelesia tempore episeo- patue sui, gesta Ula eceleaiastica nobie indieant, quando in urbe Roma, Melehiade apoetolicae aedie epieeopo praeeidente, cum aUis iudex inUrfuit Donatumque damnavit, qui prior auetor Donaiietarum schismatie fuit, et Caeeilianum episeopum eeclesiae Carthaginiensie abBolvit\ ▼gl. Enseb. bist. eccl. 10, 5, 19.

üeber den Gommentar znm hohen Lied ygl. Hieronym. epist. 87, 8: innumera- bilia sunt, quae in Ulius mihi eommentariis eordere visa sunt, eti quidem sermo compontue et OaUicano eothumo fluens, eed quid ad interpretem, cuius profeesio est, non quo ipse diaertus appareat, sed quo eum, qui lecturue est, sie faciat inteUigere, quomodo ipse in- teUexU qui seripsUf (ygl. noch epist. 5, 2).

Die grosse Schrift gegen Novatian warHarnack frfiher geneigt, in dem unter den cyprianischen Schriften stehenden Traktat «ad Novatianum'* zu erblicken. Ueber die Unhaltbarkeit dieser Vermutung vgl. § 782 p. 396.

Fortleben. Der Gommentar zum hohen Lied war noch im 12. Jahrhundert erhalten; denn es findet sich ein Fragment (Migne, Patrol. lat. 178 Sp. 1864) bei Berengar in seiner «Apologie Abftlards'* gegen Bernhard von Glairvaux; ygl. G. Morin, Revue B^nödictine 1896 p. 340. Ueber ein Wunder, das sich bei seinem Begräbnis ereignete, vgl. Gregor von Tours in gloria confessorum c. 74* (ed. Arndt und Er u seh, Monum. Germ. bist. Script, rer. Meroving. 1 pars 1 p. 791).

Litteratur. Histoire litUraire de la France 1, 2 (Paris 1783) p. 59; H. Wright Phillot, Dictionary of Ghiist. Biography 4 (1887) p. 544; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 751; 2, 2 (1904) p. 433.

11. Die Martyrien. 768. Die verschiedenen Gattungen der Martyrien. Die Martyrien der Olaubenszeugen bildeten von jeher die Bewunderung der christlichen Gemeinden. Die Märtyrer waren ihre Helden, deren Thaten man im Ge- dächtnis behielt und gern erzählte. Besonders waren es die Sterbtage derselben, die sich der grössten Beachtung erfreuten. Bald entstanden Verzeichnisse dieser Tage, es sind dies die sog. Martyrologien, von denen vier historischen Wert besitzen: die depositio martyrum des Chrono- graphen vom Jahre 354, der karthagische Kalender, das syrische Martyrologium, das Martyrologium Hieronymianum. Auch kam frühzeitig die Sitte auf, dass an den Gedenktagen das Leben der Mär- tyrer zur Erbauung der Gemeinde vorgelesen wurde. Den Stoff zu diesen Martyrergeschichten gaben zwei Quellen an die Hand: die acta und die passiones. Die acta sind die öffentlichen Protokolle, welche in dem Pro- zesse der Märtyrer aufgenommen wurden. Solehe Protokolle konnten

») Optat. 1, 23.

') Augustin. contra Julianum Pelag. 1, 3, 7; Opas imperf. contra Jnl. 1, 55.

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476 I>i« Hartyrien. 768.)

sich die Christen aus den Archiven verschaffen oder abschreiben; auch der Fall ist denkbar, dass Christen bei den Verhandlungen gegen die Blutzeugen anwesend waren und sich die wichtigen Momente des Pro- zesses notierten. Dieser öffentlichen Quelle steht eine private in den passiones gegenüber. Dies sind Erzählungen eines Martyrium. Stammen diese Erzählungen von Augenzeugen her, so verdienen sie trotz des sub- jektiven Gepräges volle Wertschätzung des Historikers. Leider bemäch- tigte sich die fromme Phantasie der Martyrien; es entstanden Dichtungen, die zwar einen historischen Kern voraussetzen, allein denselben so über- wuchert haben, dass er sich nur in den seltensten Fällen herausschälen lässt. Interessant ist es zu beobachten, dass auch heidnische Mythen im christlichen Sinn zu Legenden umgedeutet wurden.^)

unsere Aufgabe kann nur sein, einige charakteristische Proben dieser Litteraturgattung zu geben, um die beiden Formen zur Anschauung zu bringen, besprechen wir die Prozessakten der Märtyrer von Scilli und die passio der Perpetua und der Felicitas.

Die Martyrologien. a) Ueber die depositio martyram vgL § 796 p. 58. ß) Der karthagische Kalender ist heranBgegeben von Mabillon, Veternm analectomm tom. 3 (Paria 1682) p. 398. y) Das syrische Martvrologiam liegt in einer Handschrift vom Jahre 412 vor. Der syrische Text findet sicn in The Jonmal of sacred literatnre and biblical record edited by B. Harris Cowper vol. 8 (new series), London 1866, p. 45 (eine englische Uebersetzung p. 423; eine deutsche bei Egli, Altchristi. Stad., Zflrich 1887, p. 5). d) Ueber das Martyrologinm Hieronymianum ygl. § 976.

Aeltere hagiographische Werke. B. Mombritius gab um 1476 zu Mailand in 2 Foliobftnden Heiligenleben in alphabetischer Reihenfolge der Namen heraus. Es folgten die Historiae de yitis Sanctomm von A. Lipomanus in 8 Foliobänden, Venedig und Rom 1551 1560. Auf ihm baute weiter L. Surius, De probatis Sanctorum yitis, 6 Foliobftnde, Köln 1570--1575; hier sind zum erstenmal die Heiligen nach den Monaten und Tagen des Kalenders geordnet. Th. Rninart, Acta primorum martyrum sincera et selecta, Paris 1689, Amsterdam* 1713 (Nachdruck Regensb. 1859); diese Ausgabe ist eine ausgezeichnete Lei- stung; E. le Blaut, Les actes des martyrs, Supplement aux acta sincera de Dom Ruinart, M^moires de Tinstitnt nat. de France; Acad^mie des inscriptions et belles-lettres tom. 30, 2 (Paris 1883) p. 57 (auch separat erschienen); vgl. das abf&llige Urteil Neumanns, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 279.

Die acta sanctorum der sog. Bollandisten wurden von dem Jesuiten J. Hol- land (t 1665) begründet und von seinen Ordensbrüdern bis in die neueste Zeit fortgesetzt Die Heiligen werden nach den einzelnen Tagen des Kalenders aufgeführt. Der 1. Band, der mit den Januartagen beginnt, erschien 1643. Das Unternehmen ist beim November angelangt, zu dem 2 Bände bereits publiziert sind; der letzte Band, der 1894 erschien, umfasst die Heiligen des 4. November und zum Teil noch die des 3. 1902 erschien wieder ein Band mit dem Titel: Prop^laeum ad Acta Sanctorum Novembris. Mit diesem Haupt- werk verbinden sich noch zwei Nebenwerke: a) Analecta Bollandiana, welche für die älteren Bände und für die noch ausstehenden Material liefern. Diese Analecta erscheinen seit 1882. ß) Kataloge hagiographischer Codices; bis jetzt sind ediert: Catalogus codicum hagiographicomm bibliothecae regiae Bruzellensis pars 1 : Codices latini membranei, tom. 1—2 ed. Hagiographi Bollandiani, Brüssel 1886—1889; Catal. cod. hagiogr. lati- norum antiquiorum saeculo XVI qui asservantnr in bibliotheca national! Parisiensi ed. Hagiogr. Bolland., Brüssel 1889 1893 (3 tomi und indices); Catal. cod. hagiogr. grae- corum bibl. nat. Paris, ed. Hagiogr. Bolland. et H. Omont, Brüssel 1896; Catal. cod. hagiogr. graec. bibliothecae Vaticanae ed. Hagiogr. Bolland. et P. Franchi de' Caya- lieri, Brüssel 1899. Bibliotheca hagiographica graeca seu elenchus vitarum sanctorum graece typis impressarum ed. Hagiogr. Holland., Brüssel 1895; Bibl. hagiogr. latina anti- quae et mediae aetatis ed. Socii Bolland., Brüssel 1898—1901 (2 tomi und supplementom).

Ueber den Wert der Martyrologien ygl. Ehrhard 1. c. Wir geben folgende Auswahl: E. Egli, Altchristi. Studien; Martyrien und Martyrologien ältester Zeit, mit Text-

^) H. Usener hat das Verdienst, diesen 1 sammenstellung der hierher gehörigen Schrif- Punkt besonders beleuchtet zu haben ; eine Zu- | ten gibt Ehrhard p. 551 Anm. 2.

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Die Xartyrien. 769.) 477

ausgaben im Anhang, Zflrich 1887; H. Achelis, Die Martyrologien, ihre Gesch. and ihr Wert, untersucht (Abh. der Gott. Ges. der Wissensch. N. F. 8 Nr. B, Berl. 1900); A. Dufourcq, £tade sur les gesta martjmm romains, Paris 1900 (Bibliothk[ne des öcoles frui^ses d' Äthanes et de Rome fksc. 88); A. Urbain, Ein Martyrologium der chrisÜ. Gemeinde zu Rom am Anfang des 5. Jahrh. (Texte und ünteisuchungen 21 N. F. 6, 3, 1901). Ueber die Klassifizierung ▼gl. H. Delehaye, Les legendes hagiograpniques (Revue des quest. bist. 74 (1903) p. 56).

Uebersichten von Martyrerakten finden sich bei Harnack, Gesch. der alt- chrisÜ. Litt 1 (1893) p. 807; 2, 2 (1904) p. 463; A. Potthast, Bibliotheca historica medii aevi 2* (Berl. 1896) p. 1129; Ehrhard, Die altchiistl. Litt, und ihre Erforschung von 1884 bis 1900 Abt. 1 (Strassb. theol. Stud. Supplementbd. 1 (1900) p. 539); Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt. 2 (Freib. i. Br. 1903) p. 611.

Auswahl von Texten. R. Knopf, Ausgewfthlte Martyrerakten (Sammlung aus- gewählter kirchen- und dogmengeschichtl. Quellenschriften 2, 2, Tttbingen u. Leipz. 1901); Acta martyrum selecta; ausgewfthlte Martyrerakten und andere Urkunden aus der Ver- folgungszeit der christl. Kirche herausgegeben von 0. ▼. Gebhardt, Berl. 1902; H. Leclercq, Les Martyrs, Paris 1902—04 (bis jetzt 3 Bftnde).

769. Acta martyrum Scillitanorum (die Prozessakten der Märtyrer von Scilli). Eine interessante Urkunde ist uns in den acta martyrum Scillitanorum erhalten, welche uns das Verhör und die Verurteilung mehrerer Christen aus Scilli, einem Orte Numidiens, vorführen. Die Verhandlung fand am 17. Juli 180 vor dem Prokonsul F. VigeUius Satuminus statt. Diese Akten waren lange Zeit nur in sehr interpolierter Gestalt bekannt. Ein Fragment, das Mabillon^) aus einer Reichenauer Handschrift veröffent- licht hatte, und das einen viel interpolationsfreieren Text darbot, erregte den Wunsch nach einer ursprünglicheren Gestalt des Textes. Dieser Wunsch ward in neuerer Zeit erfüllt. ITsener entdeckte in einer Handschrift der Pariser Nationalbibliothek (890) einen griechischen Text der acta, welcher ersichtlich der Originalfassung beträchtlich näher kam als die bisher be- kannten Exemplare. Allein da die Verhandlungen vor dem Prokonsul doch sicherlich in lateinischer Sprache erfolgten, konnte es sich bei den grie- chischen acta nur um eine Uebersetzung handeln; was man brauchte, war das lateinische Original. Im Jahre 1890 fand Robinson im britischen Mu- seum einen Text, der wenigstens bis jetzt mit der griechischen Ueber- setzung am meisten harmoniert und oft deren Interpolationen erweist.

Diese Akten, deren Echtheit in ihrem Kerne nicht angefochten werden kann, sind darum von grosser Wichtigkeit, weil sie uns den Vorgang vor Gericht bei Christenverfolgungen typisch veranschaulichen. Die Standhaftig- keit und die Glaubensfreude der Märtyrer stellt sich in diesem schlichten Schriftstück in glänzender Weise dar. Zur Geschichte des Kanons der hl. Schriften liefert dasselbe einen wichtigen vielbesprochenen Beitrag.

Geschichte der Entdeckungen der verschiedenen Recensionen. Lange Zeit war man anf die drei Recensionen angewiesen, welche Ruinart (Acta j^rimomm mar- tyrum sincera et selecta, Amsterdam* 1718, p. 84) vereinigt hatte. Die dritte war durch das Mabil Ion sehe Fragment repräsentiert 1881 wurden zwei neue Texte aus Hand- schriften der Pariser Nationalbibliothek von Aubö (£tude sur un nouveau texte; Les chr6- tiens p. 503) publiziert. Den griechischen Text, den H. Usener in demselben Jahre in Paris fand, publizierte er Ind. lect Bonn 1881. Eine neue dem griechischen Text nahe- stehende, doch mehr interpolierte Recension (nach einem cod. Camotensis 190) erschien 1889 in den Analecta Bollaindiana 8 p. 5. Die Entdeckungen wurden abgeschlossen durch die Auffindung der ältesten lateinischen Originalfassung im Codex des britischen Museums 11880 s. IX, welche in den Texte and Studiee 1891 p. 112 erschien; sie berührt sich innig mit dem Mabillonschen Fragmente. Hier sind auch die Lesarten des Vindobonensis 377 8. XI und des Ebroicensis (Evreux) 37 s. XIH mitgeteilt.

^) Vetera analecta 4 p. 155.

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Die Martyrien. 770.)

Zur Kritik der üeberlieferang. Die Handschriften der acta onterscheiden aich besonders durch die Erweiterungen des Textes voneinander. Der Grondsatz ist hier, dasa die Handschrift dem Original am nächsten kommt, welche sich am freiesten yon Zusätzen hält. Vergleichen wir z. B. die drei latein. Handschriften (A = Brit Mus. 11880 s. IX; 6 = Vindobonensis 877 s. XI; C = Ebroicensis 37 s. XIH), so sehen wir oft» dass B und C Zusätze enthalten, die sich als Interpolationen erweisen. Ebenso unterscheidet sich die von den Bollandisten publizierte Recension eines Codex Camotensis 190 von A, indem sie meistens die Zusätze von B und G zeigt (Zahn, Gesch. des neutestam. Kanons 2 p. 992). Auch die griechische üebersetzung zeigt A gegenüber Erweiterungen, z. B. gibt sie regelmässig den Martjrrem das Prädikat äytogy während in A der blosse Name erscheint. Ein merkwürdiges Beispiel für die fortschreitende Trübung der Üeberlieferang bieten die Eingangsworte. Der authentische Text (B) ist hier Praesente bis et Claudiano eonsulibus. Die Verwechslung des Eigennamens Prciesena mit dem Participium praeaena ist eine stufenweise fortschreitende Fehlerquelle geworden, z. B. presidente bis Claudiano consule (A), presewU Claudiano eon- 8u1e (C), reMetUibtia Saturnino et Claudiano conaulibtts (Bruxellensis); vgl. Neumann p. 285. Ueber die üeberlieferang vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. litt. 1 p. 817.

Der Kanon in den acta. Die wichtige Stelle lautet in A: Saturninus proeonsul dixU: quae sunt res in causa (lies eapsa) vestraf Speratus dixit: Libri et epistulae Pauli viri iusti; in der ^echischen Ueberseteung: latovQvXvoq 6 dv(hjnatos f^tprj' thtotai ([.notai) nqayfiaxBiai, toig vfistigots dnöxeiytat axsvsaiv; *0 aytoglns^xoq slney ' Al xa&* ^fiäg ßipXo& xal al TipoV ini tovtoi^g {n^oaenl ravtatg: Zahn, Gesch. des nentest. Kanons 1 p. 86 Anm. 1) imatoXai UavXov rov oaiov dydgog. Das lat. Original zeigt deutlich, dass die Briefe des Paulus den hl. Schriften (des alten und neuen Testaments) gegenübergestellt werden, also mit denselben noch nicht zu einer Einheit verbunden waren. Nicht aber können die Worte das bedeuten, was Zahn (Gesch. des neutest. Kanons 1 p. 82), sich auf den griechischen Wortlaut stüteend, hineininterpretiert: , Unsere Bücher und die mit dazu gehörigen Briefe des hl. Mannes Paulus." Ist die oben entwickelte Auffassung richtig, so enthält die Stelle ein sehr wichtiges Zeugnis für die Echtheit, da sie auf eine Zeit hinweist, in der der neu- testamentl. Kanon noch nicht feststand. Ueber die Stelle vgl. auch Monceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chrötienne 1 p. 105.

Ausg. von Robinson, Texts and Studies vol. 1 Nr. 2 (Cambridge 1891) p. 112: The acta of the Scillitan Martyrs; the original Latin text together with the Greek version and the later Latin recensions; Knopf, Ausgew. Martyrerakten (Sammlung ausgew. kirchen- und dogmengeschichtl. Quellenschriften 2, 2 (Tübingen und Leipz. 1901) p. 84); 0. v. Geb- hardt, Acta martyram selecta, Berl. 1902, p. 22.

Litteratur. Aub6, £tude sur un nouveau texte des actes des martyrs Sdllitains, Paris 1881 (Les chr^tiens etc., Paris 1881, p. 499); K. J. Neumann, Der rOm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 284 (vgl. auch dessen Üebersetzung des Protokolls nach dem Griechischen p. 72); A. Enrhard, Die altchristl. litt, und ihre Erforschung von 1884—1900 (Strassburger theol. Stud. Sunplementbd. 1 (Freib. i. B. 1900) p. 580); P. Mon- ceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chr^tienne 1 (Paris 1901) p. 61.

770. Passio S. Perpetuae et Felicitatis (das Martjrrium der Per- petua und der Felicitas). Im Jahre 202 oder 203 wurden in Afrika mehrere Katechumenen wegen ihres Christentums vor Gericht gezogen; es waren dies Bevocatus und Felicitas, beide dem Sklavenstand angehörig, Saturninus und Secundulus, dann die vornehme Vibia Perpetua. Zu ihnen gesellte sich noch Saturus, der sich freiwillig dem Gericht gestellt hatte. Secundulus war im Gefängnis gestorben, i) die übrigen sollten nach dem richterlichen Spruch des Prokurators Hilarianus im Amphitheater mit den wilden Tieren kämpfen, und zwar wurde hierfür der Geburtstag des Caesar Geta bestimmt.^) Hier erlitten die genannten Personen den Martyrertod (7. März). Bald nach dem Martyrium gab ein Anhänger des Montanismus einen Bericht über dasselbe heraus;^) dieser sollte bei den Versammlungen zur Erbauung vorgelesen werden und den Beweis liefern, dass der hL Geist sich noch immer in neuen Offenbarungen entfalte. Auch bei unseren Mar-

^) c. 14 p. 82 Robinson.

«) c. 7 p. 74 R.

*) c. 1 und c. 21. Wahrscheinlich

folgte die Abfassung noch vor Eintritt des ersten Gedenktags (Bonwetsch, Die Schrif- ten Tertnllians p. 76).

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Die Martyrien. 770.) 47g

tyrem zeigte sich derParaklet in seinem Walten; denn Perpetua und Saturus hatten Visionen und hatten dieselben nebst ihren Erlebnissen in der Verfol- gung aufgezeichnet. Diese stellte der Redaktor zusammen und fügte, einem Wunsch der Pei*petua entsprechend, die Erzählung des Martyrium selbst hinzu. In dem Eingang und in dem Schluss des ganzen Berichts suchte er die montanistische Lehre von der neuen Prophetie zu rechtfertigen. Wer dieser Redaktor war, kann nicht sicher festgestellt werden; manches spricht für TertuUian. Ausser der lateinischen Fassung kam im Laufe der Zeit auch eine griechische zum Vorschein, lieber das Verhältnis der beiden Versionen zueinander ist jetzt ziemlich allgemeine üebereinstimmung; die Priorität wird dem lateinischen Texte zuerkannt. Von diesem ist aber auch noch eine kürzere Fassung im Umlauf.

Die Passio ist in rührender Einfachheit gehalten; auch gewinnen wir durch das Schriftstück eine Einsicht in die Bewegungen der karthagischen Kirche, welche durch den Montanismus entstanden waren. ^)

Die Persönlichkeit des Redactors. Der erste, der sich in neuerer Zeit für Tertullian als Redactor aussprach, war meinens Wissens Zahn in seinen Promotionsthesen 1868; Tgl. dessen Gesch. des neutest. Kanons 1 p. 10 Anm. 2. Beifällig nahm diese An- sicht auf Bonwetsch, Die Schriften Tertullians p. 84, Robinson sucht sie in seiner Aus- gabe p. 47 zu erweisen, indem er in Bibelcitaten, Aeusserungen und sprachlichen Wendungen eine Üebereinstimmung zwischen der passio und den Schnften Tertullians findet. Gegen die Identifizierung spricht hauptsächlich, dass Tertullian die Vision des Saturus mit der der Perpetua yerwechselt (de anima c. 55 quomodo Perpetua fortiasima martyr sub die ptissionis in revelatione paradisi 80I08 iUic eommariyres 8U08 vidit, niai quia nullis rom- phaea paradisi ianitrix cedit nisi qui in Christo decesserint, non in Adam?); ygl. Neu- mann, Der r5m. Staat etc. 1 p. 300; Monceaux p. 84.

Das Datum des Martyrium fftUt auf den 7. März, wie die „depositio martyrum** beim römischen Chronographen des Jahres 354 bezeugt. Das Jahr muss durch Combination gewonnen werden. Die Daten dafttr sind: erstens das Edikt des Severus gegen die Christen; zweitens die Statthalterschaft des Hilarianus und seines Nachfolgers Rufinus. Das Edikt des Seyerus wurde nicht vor 202 gegeben, das Martyrium muss nach demselben erfolgt sein. Rufinus wurde 203 Prokonsul. Also fällt das Martyrium auf den 7. Mftrz 202 oder 203 (Neumann, Der röm. Staat etc. 1 p. 171 Anm. 3). Harnack (2, 2 p. 324) entscheidet sich fOr das Jahr 203.

Die Composition der passio. Nach der Einleitung folgt der kurze Bericht des Redactors über die Verhaftung; dann fährt er fort (c. 2): haec {Perpetua) ardinem totum martyrii sui tarn hinc ipaa narravit, sicut canscriptum manu sua et »uo sensu reliquit; es folgt also die Aufeeichnung der Perpetua; sie reicht bis zu c. 10 (inkl.) und führt die passio bis zum Vorabend des Martyrium: ipsius autem muneris actum, si quis voluerit, scribat. Dann kommt die Vision des Saturus (c. 11 sed et Saturus benedictus hanc visionem suam edidit, quam ipse conscripsit). Die Erzählung derselben reicht bis c. 13. Im Eingang des c. 14 heisst es: hae visiones insigniores ipsorum martyrum beatissimorum Saturi et Perpetuae, quas ipsi conscripserunt. Es folgt der kurze Bericht über die Felicitas. Auch hier werden wir Aufzeichnungen der Märtyrer anzunehmen haben; denn erst mit dem fol- genden Kapitel setzt der Redactor wieder ausdrücklich ein (c. 16): quoniam ergo permisit et permittendo voluit Spiritus Sanctus ordinem ipsius muneris conscribi, etsi indigni ad supplementum tantae glariae describendae, tamen quasi mandatum sanctissimae Perpetuae, immo fidticommissum eius exequimur, unum adicientes documentum de ipsius constantia et animi sublimitate,

Ueberlieferung. Die lateinische Fassung dee Martyrium wurde von Lucas Holste (1596—1661) in einer Handschrift des Benediktinerklosters zu Monte Casino CDtdeckt und bearbeitet, aber erst nach seinem Tode von Poussin 1663 in Rom herausgegeben. Im Jahre 1889 wurde von Prof. J. Rendel Harris in Jerusalem im codex Hiersol. S. Sepulcri 8. X die griechische Version entdeckt und von ihm und S. K. Gifford ver- öffentlicht: The acts of the martyrdom of Perpetua and Felicitas; the original greek text,

^ Vgl. die Vision desSaturus(A.Ritschl, 1 1857, p. 546; Bonwetsch, Die Schriften Die Entstehung der altkath. Kirche, Bonn* | Tertullians, Bonn 1878, p. 80).

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480 üebenetrangm. (0771.)

now first edited finom a Ms. in the libraiy of the convent of the Holy Sepulchra at Jem- salem, London 1890. Ausser dieser voÖständigen, sowohl lateinisch als griechisch yor- liegenden Version gibt es noch eine abgekflrzte lateinische, in zahlreichen Elandschriften vorhandene. Diese wurde (nach Pariser Handschriften 5269, 5279, 5292, 5297, 5311, 5318, 5349) zuerst publiziert yon Aubö, Les Chrötiens dans Tempire romain de la fin des An- tonius au mibeu du III*' si^de, Paris 1881, p. 521. Eine etwas abweichende Fassung bietet der Bruzellensis 207/8, yeröffentlicht in Catalogus codicum hagiogr. bibliothecae regime Bnuellensis pars 1 (BrOssel 1886) p. 158, und der Parisinus 14650, yerOffentlicht von Pillet, Histoire de S. Perpetne p. 460 (zugleich mit den Varianten des Bnixellensis); vgl. noch Analecta BoUandiana 11 (1892) p. 869: ün nouveau manuscrit des actes des Saintes F^li- cito et Perp^tue.

Das Verhftltnis der yersohiedenen Recensionen zueinander. Der Unter- schied der YoUständigeren und kürzeren lateinischen Version besteht yomehmlich darin, dass die kürzere Version das Montanistische ausgeschieden hat, dass sie das Martsrrium in die Zeit des Valerianus und Gallienus verlegt und als den Schauplatz der passio die eivitas Tuburbiianorum (Thuburbo) angibt. Merkwürdigerweise zeigt auch die griechische Ueber- setzung diese falschen Bestandteile (über andere Berührungspunkte derselben mit dem kür- zeren lateinischen Text vgl. Robinson, Texts and Studios vol. 1 Nr. 2 p. 16). Das Ver- hältnis der lateinischen Fassung zu der griechischen ist das des Originals zur Kome; vgl L. Duchesne, £n quelle langue ont 6t6 Berits les actes des Saintes Perp^tue et F^licitö? (Comptes rendus de FAcad. des inscriptions et belles-lettres 19 (1891) p. 39); Robinson 1. c. p. 2; Franchi de' Cavalieri p. 97: .D testo greco deriva dal latmo, cui non rende sempre con esattezza. 11 traduttore et V autore latino non possono essere una stessa per- sona, perchö, se non altro, una volta si contraddicono gravemente. Nemmeno d da distin- guere la parte del redattore e di Satnro da quella di Perpetua, giudicando la prima orijgi- nale nel latino, la seconda nel greco; perch^ mentre il racconto della martire nel latino ofi&e spiccate diversitä di vocabolario e di etile dal resto del documento, nel greco porge sicuri indizi d' essere stato dettato dalla stessa persona che scrLsse tntto il resto* ; vgl. dagegen in Bezug auf den letzten Punkt Harnack 2, 2 p. 822. Massgebend für den Text ist in erster Linie der Casinensis.

Ausg. Ruinart, Acta primorum martyrum sincera et selecta, Amsterdam* 1713, p. 90; Migne 8 Sp. 13. Lateinischer und griechischer Text nebeneinander bei J. A. Ro- binson, Tlie passion of S. Perpetua newly edited from the Mss., with an introduction and notes, together with an appendix containing the original Latin text of the SciUitan martyr- dom (Texte and Studies vol. 1 Nr. 2 (Cambridge 1891) p. 60); Pio Franchi de' Cavalieri, La passio SS. Peroetnae et Felicitatis (ROm. Quartalschr. Supplementheft 5 (Rom 1896) p. 104); 0. V. Gebhardt, Acta martyrum selecta, BerL 1902, p. 61. Lat Text mit fran- zösischer Uebersetzung bei A. Pillet, Histoire de Sainte PerfHStue p. 441.

Litteratur. Orsi, Dissertatio apologetica pro S. Peipetnae, Felicitatis et sociorum orthodoxa, Florenz 1728, abgedruckt bei Migne, PatroL lat 3 Sp. 61; A. Pillet, Les mar- hrrs d'Afiique: Histoire de S. Perp^tue et de ses compagnons, Lille et Paris 1885 (das Buch hat vorwiegend erbaulichen Charakter); E. J. Neumann, Der röm. Staat und die allgem. Kirche 1 (Leipz. 1890) p. 171, p. 299; G. Krüger, Die christl. Welt 1890 p. 785; Ehrhard, Die altchristl. Litt, und ihre Erforschung von 1884—1900 Abb. 1 p. 582; P. Mon- ceaux, Histoire litt^raire de TAfrique chr^tienne 1 (Paris 1901) p. 70; Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt. 2 (Freib. i. Br. 1903) p. 627; Harnack, Gesch. der altchristl. Litt 1 (1893) p. 818; 2, 2 (1904) p. 321. L. Atzberger, Gesch. der christl. Eschatologie, Freib. i. Br. 1896, p. 332; A. de Waal, Der leidende Dinocrates in der Vision der hL Per- petua (Röm. Quartalschr. 17 (1903) p. 339).

12. üebersetzungen.

771. Die griechische Sprache in der abendländischen Kirche. In griechischer Sprache breitete sich zuerst das Christentum über die Welt aus. Selbst im Abendland war das Griechische vorwiegend die Sprache des Christentums. In Born bestand bekanntlich die christliche Gemeinde in den ersten Jahrhunderten grösstenteils aus Griechischsprechen- den. Es ist daher selbstverständlich, dass der Gottesdienst dort in grie- chischer Sprache gehalten wurde. Auch die christliche Litteratur be- diente sich in Rom anfangs des griechischen Idioms; erst mit Novatian trat in Rom ein hervorragender lateinischer Schriftsteller christlichen

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üebenetsimgeii. (S 772.) 43^

Bekenntnisses auf. Nur aUmählich konnte sich daselbst die lateinische Sprache die Oleichberechtigung mit der griechischen erringen; um die Mitte des 3. Jahrhunderts war dieser Prozess vollzogen ;i) allein dabei blieb es nicht; das Lateinische gewann in der Hauptstadt immer mehr Boden, bis es das Griechische schliesslich verdrängt hatte. Um 430 wurde das Griechische vom höchsten kirchlichen Organ nicht mehr verstanden.*)

Auch in Gallien war im zweiten Jahrhundert das Griechische in den christlichen Gemeinden die dominierende Sprache. Der Bischof von Lyon, Lrenäus, schrieb gegen Ende des zweiten Jahrhunderts sein gelehrtes Werk gegen die Ketzer griechisch. Bis tief in das dritte Jahrhundert hinein wurde noch der Gottesdienst im südlichen Gallien regelmässig in griechi- scher Sprache gehalten.')

Selbst in Afrika finden wir das Griechische in den kirchlichen Kreisen sehr verbreitet. Sogar TertuUian, dessen Verdienste um Ausbildung der lateinischen Sprache für christliche Ideen nicht hoch genug anzuschlagen sind, sah sich gezwungen, manchmal des Griechischen sich zu bedienen, üeber drei Themata: über die Schauspiele, über die Taufe, Über die Verschleierung der Jungfrauen, hat er sowohl in lateinischer als in griechischer Sprache geschrieben; über die Ekstase, wie es scheint, nur in griechischer Sprache.^)

Allein von Anfang an existierte in den abendländischen christlichen Gemeinden ein Bruchteil, welcher nicht griechisch verstand. Und dieser Bruchteil wurde immer grösser, je mehr das Christentum in der römischen Welt sich ausbreitete. Anfangs half man sich damit, dass man die gottes- dienstlichen Schriftlektionen sofort mündlich in die betreffenden Landes- sprachen übersetzte.^) Das konnte natürlich für die Länge der Zeit nicht genügen; die schriftliche üebersetzung erwies sich als eine Notwendigkeit. Dass eine solche nur in der lateinischen Sprache erfolgen konnte, ist bei dem Vorherrschen des lateinischen Idioms im ganzen römischen Reich leicht begreiflich. So finden wir denn eine Reihe griechischer christlicher Schriften in lateinischen üebersetzungen vor. Zeit und Heimat derselben ist natürlich sehr schwer zu bestimmen. Am wichtigsten ist die lateinische üebersetzung der heiligen Schrift. Wir werden dieselbe zuerst be- handeln; daran wird sich ein Hinweis auf üebersetzungen anderer christ- licher Schriften schliessen.

Litteratur. üeber die lateinischen üebersetzongen handelt im allgemeinen Har- nack, Gesch. der altchrisÜ. Litt 1 p. LIX. üeber das Griechische in Rom spricht sehr aosf&hrlich Gaspari, Quellen zur Gesch. des Taofsymbols und der Glaubensregel 8 (Chri- stiania 1875) p. 267; über das Griechische in Gallien und in Afrika vgl. Zahn, Gesch. des neniestamenÜ. Kanons 1, 1 (Erlangen 1888) p. 45, p. 49.

772. Die yorhieronymianischen Bibelttbersetznngen Afra und Itala. Mit der Ausbildung des christlichen Gottesdienstes stellte sich die Lektüre von Abschnitten der hl. Schrift notwendigerweise ein. Allein man würde irren, wenn man annehmen wollte, dass die hl. Schrift zur Befrie-

1) Caspari, Quellen 3 p. 450, p. 460. *) Caspari 1. c. p. 465. *) Zahn 1. c. 1, 1 (Erlangen 1888) p.47. Vgl. jedoch Brightman, Jonmal of theol.

HAndbuch der kUaa. AltertmnHWi— nuchaft. vm, 8. 2. Aufl. 31

Studios^ (1900) p. 446. A, ohen p. ihn p. 48.

<) Vgl. ohen"p. 342. ») Zal

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482 ü«bersetBii]ig«n. (§772.)

digung dieses Bedür&isses sofort in die Landessprachen schriftlich über- setzt wurde. Wir hören von keiner keltischen und keiner punischen Bibel. Wir haben vielmehr anzunehmen, dass, wie bereits oben erwähnt, die Uebersetzung beim Gottesdienst mündlich vom Vorleser vollzogen wurde. Ebenso wird es in den lateinisch redenden Gemeinden gehalten worden sein. Aber dieser Zustand war doch ein höchst unvollkommener. Mit der wachsenden Ausbreitung des Christentums im Abendlande, wo die lateinische Sprache durchweg herrschte, musste sich die Notwendigkeit einer lateinischen Bibelübersetzung gebieterisch geltend machen. Es fehlt uns an einem historischen Zeugnis, in welchem Land diese uebersetzung entstanden ist. Aber wer das Entstehen der christlich lateinischen Lit- teratur mit aufmerksamem Auge verfolgt, wird mit hoher Wahrscheinlich- keit Afrika als das Geburtsland der lateinischen Bibelübersetzung betrachten. Und in der That lässt sich erweisen, dass ein fester lateinischer Bibel- text bereits Gyprian vorlag. Aber wir können noch weiter zurückgehen. Schon die Märtyrer von Scilli (180) müssen die Evangelien und die pauli- nischen Briefe in lateinischer Uebersetzung zu ihrer Erbauung benutzt haben. Auch Tertullian lagen für einzelne Bücher bereits mehrere Ueber- setzungen vor; denn er kritisiert dieselben und vergleicht sie mit dem griechischen Originale. Die Annahme, dass Tertullian seine Bibelcitate alle selbst übersetzt habe, muss eine umsichtige Prüfung zurückweisen. Schon die Sprache dieser Gitate, die von der tertullianischen erheblich absticht, zwingt uns, auch für Tertullian die Benutzung lateinischer Ueber- setzungen vorauszusetzen.^) Das Verdienst Gyprians wird also darin be- standen haben, dass er aus den verschiedenen umlaufenden Uebersetzungen der biblischen Bücher sich für jede einzelne Schrift eine Uebersetzung auserwählte, ^) die er vielleicht auch einer Revision unterzog. Durch zwei Bibelauszüge, die Gyprian für den praktischen Gebrauch zusammenstellte, erlangte sein Bibeltext eine grosse Verbreitung und ein grosses Ansehen. Aber seine Autorität reichte doch nicht hin, die übrigen afrikanischen Uebersetzungen zu verdrängen; wir finden ihre Spuren noch bei spä- teren Schriftstellern.^) Eine andere Frage ist, ob Afrika allein seine Bibelübersetzungen hatte oder ob auch in anderen Ländern noch Ueber- setzungen aufkamen. Für die ersten Zeiten des Christentums, in denen Afrika in der christlich-lateinischen Litteratur tonangebend war, lässt sich dies kaum annehmen. An Rom darf man in keinem Fall denken, da hier, wie wir oben gesehen, lange Zeit die griechische Sprache die Sprache der christlichen Gemeinde war. Allein für spätere Zeiten, in denen sich auch in anderen Provinzen ein reiches kirchliches Leben ent- faltete, ist die Möglichkeit zuzugeben, dass der sog. Afra andere Ueber- setzungsversuche gegenübertraten. Und wirklich finden wir die Spuren einer nichtafrikanischen Version, welche Augustin mit dem Worte «Itala* bezeichnet. Da der Kirchenvater von einer wortgetreueren, und dabei doch klareren Uebersetzung spricht, können wir kaum an eine Neubearbeitung

1) Vgl. Harnack, Qesch. der altchrisü. Litt. 2, 2 p. 301.

') Monceauz, Histlitt. 1 p. 119: «Poar

chacun des liyreB de la Bible, ü a toi^oors BiÜTi une Tersion uniqae.*

•) Vgl. Monceaux 1 p. 188.

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üebersetrangen. 772«)

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einer schon vorhandenen üebersetzung denken, sondern müssen eine selb* ständige Leistung annehmen. Dem Namen nach haben wir die Heimat dieser Verdolmetschung in Italien zu suchen. Es wird die Vermutung gestattet sein, dass Augustin ^) die genannte üebersetzung bei Ambrosius in Mailand gebraucht hatte. An einen üebersetzer zu denken ist auch hier nicht geraten. Ihre Abfassung kann vermutungsweise in die Zeit nach Cyprian bis auf Ambrosius, also etwa 260—350, angesetzt werden. Von anderen Bibelübersetzungen als den zwei genannten, der Afra und der Itala, sind keine Spuren vorhanden; solche sind auch wenig wahr- scheinlich. Dagegen ist es naturgemäss, dass an den vorhandenen Bibel- übersetzungen vielfache Verbesserungen vorgenommen wurden. Da- durch entstanden in den Exemplaren die grossen Teztesverschiedenheiten, über welche Augustin und Hieronymus Klage erheben. Durch die sog. Vulgata des Hieronymus traten jene alten üebersetzungen nach langem Ringen in den Hintergrund; doch sind sie nicht ganz vernichtet worden. Von Jahr zu Jahr kommen neue Bruchstücke ans Licht. Man vereinigt diese Fragmente unter dem Sammelnamen .Itala*^; allein nach dem Ge- sagten kann es nicht zweifelhaft sein, dass diese Bezeichnung eine miss- bräuchliche ist. Doch ist der sprachliche Charakter dieser Bruchstücke ein gleichmässiger, da sie alle in vulgärem Latein geschrieben und in der Regel wortgetreu gehalten sind, was zur Folge hatte, dass dem Geist der lateinischen Sprache Zwang angethan wurde.

Die Afra. Aach dieser terminiiB ist ein Sammelname fOr verschiedene Ueber- setzungen und biblische Schriften in der afrikanischen Kirche. Dass schon Tertnllian solche (Jeberseiznngen benatzte bezw. kritisierte, zeigen Stellen wie adv. Marc. 2, 9: inprimit tenen- dum quod Graeea seriptura signavit, afflatutn nominana, tum spiritum, quidam enim de Graeeo interpretanteB tum recogitata differentia nee curata proprietate verborum pro afflatu apiritum ponunt et dant haereticie oceasUmem etc.; adv. Praz. 5 hane {rationem dei) Qraeei Xoyoy dieunt, quo voedbulo eUam eermonem appeüamue. ideoque iam in usu est nostrorum per eimplieüatem interpretationia Bermonem dicere in primordio apud deum fuisse,- cum magie rationem eompetat antiquiorem haberi etc. ; vgl. Monceaax, Hist litt. 1 p. 1 10. üeber dieVermischnng der Terschiedenen Texte vgl. de resnrr. c. 47, c. 51, c. 54 und adv. Marc. 5, 10 (ICor. 15, 55) and P. Corssen, Zwei neae Fragmente der Weingartener Prophetenhand- schrift, Berl. 1899, p. 46. Ueber die üebereinstimmang von Bibelcitaten Tertallians mit den Citaten Gyprians vgl. Monceaaz p. 113, mit Augastin p. 111. Ueber die Entstehung der Bibel (>prians auf Grundlage der umlaufenden Texte vgl. p. 118, p. 119. üeber semen Einfluss auf die Gestaltung der Bibel vgl. p. 120. Ueber die handschriftliche Ueberlieferung der Afra vgl. p. 125, p. 166. Zusammenfassend p. 165: »La Bible africaine s'esquisse chez Tertullien, se pr^cise, se complöte et se concentre dans Foeuvre de saint Cyprien, puis se maintient ou se d^veloppe, mais dans le mdme sens, chez saint Optat, chez les donatistes et Tyconius.* Ueber die Sprache der Afra p. 169. üeber das Verhältnis des cyprianischen Texts zur Vulgata vgl. p. 171. Ueber den Einfloss der afrikanischen üebersetzungen auf die Itala vgl. p. 172.

Die Itala. Augustinus de doctr. ehr. 2, 15 in ipsis interpretationibua itala cae- teria praeferatur, nam est verborum tenaeior cum perspicuitate sententiae, Bentley schrieb statt itala ceteris praeferatur, nam : iüa ceteris praeferatur, quae ; diese Bentleysche Konjektur wurde ehedem (jetzt nicht mehr) verteidigt von P. Corssen, Die vermeintliche .Itala" und die Bibelübersetzung des Hieronymus (Jahrb. fOr protest. Theol. 7

^) Die Annahme liegt nahe, dass Angu- stin die üebersetzung der hl. Schrift, welche er Itala nannte, und deren Vorzüge er so rühmte, überwiegend auch seinen Bibelcitaten in seinen Schriften zu Grunde legte. Diese Annahme gewinnt dadurch an Wahrschein- lichkeit, dass sich die Fragmente der Frei-

singer Blfttter vielfach mit den Bibelcitaten bei Augustin decken; vgl. darüber die ein- gehende Untersuchung von Ziegler, Die ktein. Bibelübersetzungen vor Hieronymus und die Itala des Augustinus p. 65 und p. 77, femer Wölfflin, Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1893 p. 257.

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484 üebonetningeii. (S 772.)

(1881) p. 507). Allein die Worte AugostiiiB sind dnrchaiiB richtig; ygL Momm8en,.B0m. Geschichte 5 p. 658 Anm.: .Die zwiefache Aenderang ist ohne alle ftnssere Probahilität, flberdies nam dnrch den Ansschreiber Isidor etym. 6, 4, 2 geschfltzt Was man ferner ein- gewendet hat, dass der Sprachgebrauch ItcUiea fordere, trifft nicht za {Italu8 schreiben z. B. Sidonios nnd Jordanes, sowie die Inschriften der späteren Zeit CIL X p. 1146 wech- selnd mit Ittüieus), nnd mit dem Rat, möglichst viele üebersetzongen zu vergleichen, be- steht sehr wohl die Bezeichnung einer einzelnen als der im ganzen zuverlfissigsten; durch die geftnderte Fassung dagegen wird eine verstfindige Bemerkung in einen inhaltlosen Ge- meinplatz umgewandelt.* Zu dieser Auseinandersetzung Mommsens ist noch zu y er- gleichen, was Wölfflin (Sitzungsber. der Münchner Akad. 1893 p. 256) und vor Mommsen Ziegler, Die lat. Bibelobersetzungen vor Hieronymus, MOnchen 1879, p. 19 Aber den Ge- brauch von Italus und Italiens sagten. Richtig ist, dass Italus als AdiektiT zunächst der Dichterrorache angehört, allein auch in die spätere Prosa ist das Wort gedrungen. So finden wir bei Plinius nat. bist. 3, 54 ItcUutn mare, Amobins 2, 73 bietet res Itdlas. Damach liegt gar keine Neuerung vor, wenn Augustin Italua statt Italieus gebraucht. Er hat flbrigens auch noch an anderen Stellen diese Fonn, z. B. de civit dei 3, 26: Italae gentes; quaest in gen. 95 pecudutn Italarum; contra Julian. Pelag. 6, 7 monUs vel Afrieanos vel IhUos; ebenda oleatn non Afrieanatn, non Italam. üeber die Bedeutung von Itala äussert eine eigentflmliohe Ansicht Burkitt, The old Latin and the Itala witib an appendix containing the text of the Gallen palimpeest of Jeremiah (Tests and stndies yoL 4 Nr. 3 (1896) p. 55), indem er darunter die üebersetzung des Hieronymus versteht (p. 65); Tgl. dazu Corssen, Gott gel. Anz. 1897 p. 416; Mercati, Rivista bibliografica italiana 1896 p. 261; Lejajr, Revue critique 1897 p. 205; Monceaux, Hist litt. 1 p. 139. Ueber die Verschiedenheit der üebersetzungen vgl. Augustin. de doctr. du:. 2, 11 : qui Bcripturaa ex hebraea Ungua in graecam verterunt, numerari possunt, UUini autem interpretea n%tUo modo, üt enim cui- quam primia fidei tftnporibue in manua venit codex graeeus, et aliquantulutn faeuUatis Mi tUriusque linguae habere videhatur, ausua est interpretari. Hieronym. praef. in evangelistaa ad Damasum: Si latinis exemplaribus fides est adhibenda, respondebunt: quibus? tot sunt enim exemplaria paene quot Codices, Si autem veritas est quaerenda de pluribus, cur non ad graecam originem revertentes, ea quae vel a vitfosis interpretib%u male reddita, vel a praesumtoribus imperitis emendata perversius, vel a librariis dormitantibus aut addita sunt aut mutata corrigamusf Neuerdings haben Westcott und Hort (The New Testa- ment in the original greek 1 (1881) p. 81) drei Gruppen von üebersetzungen des neuen Testaments unterschieden: 1. die afnkanische, 2. die europäische, die bis in die Zeit Con- stantina des Grossen in Gebrauch gewesen sei, 3. die itabenische, die auf einer in Italien vor Hieronymus gemachten Revision beruhe; uns scheint diese mehrfach angenommene Scheidung keine ^flckliche zu sein.

Allgemeine Litteratur über die vorhieronymianischen Bibelübersetz- ungen. Wiseman, Essays on various subjects 1 (London 1853) p. 24 (in deutscher Aus- gabe 1 (Mainz 1854) p. 21); Bleek, Einleitung in das neue Testament, BerL 1862, p. 738; J. H. Reinkens, Hilarins von Poitiers, Schaffhausen 1864, p. 335 (die lat Üebersetzungen der Bibel um die Mitte des 4. Jahrhunderts); Renss, Gesch. der hl. Schriften des neuen Te- staments, Braunschweig' 1874, p. 187; Hilgenfeld, Hist.-krit. Einleitung in das neue Te- stament, Leipz. 1875, p. 797; L. Ziegler, Die lat. Bibelflbersetzungen vor Hieronymus und die Itala des Augustinus, Manchen 1879 (vgl. dazu Fleckeis. Jahrb. 119 (1879) p. 713); Hort und Westcott, The New Testament in the original greek 1 (Cambridge 1881) p. 81; Weiss, Einleitung in das neue Testament, BerL 1886, p. 631; Th. Zahn, Gesch. des nen- testamenü. Kanons 1, 1 (Erlangen 1888) p. 31; F. Zimmer, Ein Blick in die Entwicklungs- gesch. der Itala (Theol. Stnd. und Kritiken 1889 p. 331); J. Zycha, Bemerkungen zur Italafrage (Eranos Vindobonensis, Wien 1893, p. 177); Wölfflin, Neue BruchsttLcke der Freisinger Itala (Sitzun^ber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1893 p. 253), gibt im 1^- gang Allgemeines; Jülich er, Einleitung in das neue Testament, £Veib. und Leipz. 1894, p. 388; Nestle, Haucks Realencycl. 3 (1897) p. 24; Einführung in das griech. neue Testament, Göttingen 1897, p. 58; G. R. Gregory, Textkritik des neuen Testaments 2 (Leipz. 1902) p. 594. Sehr belenrend der eingehende Bericht von P. Corssen, Bursians Jahresber. 101. Bd. 2. Abt. (1899) p. 1; Kennedy, Latin veraions (Dictionary of the bible hsg. von Hastings 8 (1900) p.47); H. Poggel, Die vorhieronym. Bibelflbersetzungen (Yerz. derVorles. a. d. philos.- theol. Lehranstalt zu Paderborn W.S. 1900/1901); C. H. Turner, Notes on the old Latin Version of the Bible (Journal of theol. studies 2 (1901) p. 600).

Zu den afrikanischen Bibelabersetzungen. J. Haussleiter, Die Bibel der Donatisten (Theol. Litteraturzeitung 1884 Sp.97); Die lat. Apokalypse der alten afrikanischen Kirche (Forschungen zur Gesch. des neutestamentl. Kanons 4, 1891); P. Monceaux, Hi- stoire litt^raire de TAfrique chrätienne 1 (Paris 1901) p. 97 (La Bible latine en Afrique).

Einzelne biblische Schriften in vorhieronym. Üebersetzung. P. de La- gard e, Probe einer neuen Ausgabe der lat. üebersetzungen des alten Testaments, Grdttingen

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üeb«rBeiiiuig«n. (S 773.)

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1885; F. Zimmer, Der Galaterbrief im alüat Text, als Grundlage fOr einen textkritischen Apparat der Vetos Latina (Theol. Stud. nnd Skizzen aus Ostpreossen 1, Königsberg 1887); H. Linke, Studien zur Itala, Progr. Breslau 1889 (p. 1: Die vorhieronymianische Ueber- lieferung der Offenbarung Johannis); PL Thielmann, Die lat üebersetzung des Buches der Weisheit (Archiv fOr lat Lexikographie 8 (1898) p. 285); Die europäischen Bestandteile des lat. Sirach (ebenda 9 (1896) p.247); Herkenne, De veteris Latinae Ecclesiastici capitibus I->XLni (Diss. Münster), Leipz. 1897; Osterlej, Studios in the greek and latin versions of the book of Arnos, Cambridge 1902; The old latin texts of the minor prophets (Journal of theol. studies Bd. 5 u. fgd.).

Die vorhieronymianischen üebersetzungen und die Vulgata. Hamann, Ganticum Moysi ex psalterio quadruplici Salomonis lU episcopi Constantiensis et abbatis Sangallensis, quod Bambergae asservatur, Diss. Jena 1874 (dem Vulgata-Text werden in drei Kolumnen zwei andere lateinische Texte und der griechische beigefügt); F. Corssen, Epi- stula ad Galatas ad fidem optimorum codicum Yulgatae recognovit et prolegomenis instruxit, Vulgatam cum antiquioribus versionibus comparavit, Berl. 1885; H. Ehrensberger, Psal- teiium vetus und die Psalterien des hl. Hieron jrmus, Psalm 1—17, Tauberbischofäeim 1887 (über das Psalterium ygl. noch § 980 und die Litteratur bei Corssen, Jahresber. p. 44); J. Heidenreich, Der neutestamentl. Text bei (^rian verglichen mit dem Vulgata-Text, eine textkritische Untersuchung zu den hl. Schriften des Neuen Testaments, Bamberg 1900; G. Hob er g. Die ftlteste lat. Üebersetzung des Buches Baruch, zum erstenmal hsg., Freib.' 1902.

Zur Sprache der vorhieronymianischen Üebersetzungen. H. Rönsch, Itala und Vulgata, das Sprachidiom der urchristl. Itala und der ka^ol. Vulgata, Marb. und Leipz. 1869, 2. Aufl. 1875; Die ältesten lat. Bibelübersetzungen nach ihrem Werte für die lat Sprachwissenschaft (Collectanea philologa, Bremen 1891, p. 1); Grammatisches und Lexikalisches aus den Urkunden der Itala (Rhein. Mus. 84 ^1879) p. 501, p. 682 = Collec- tanea p. 20); Zur biblischen Latinitftt aus dem cod. Sangallensis der Evangelien (Roman. Forschungen 1 p. 419 = Collectanea p. 89); Lexikalische Excerpte aus weniger bekannten lat. Schriften. I: Aus der Üebersetzung der Apostelgesch. im Codex Gigas der Stockholmer Bibliothek (Roman. Forschungen 2 p. 280 = Collectanea p. 95); Latein aus entlegeneren Quellen. 5: Fragmentum evangelii S. Lucae Ambrosianum (Zeitschr. für österr. Gymn. 1887 p. 81 = Collectfuiea p. 176); Zeugnisse aus der Itala für den Abfall des auslautenden t an Verbalformen (Fleckeis. Jahrb. 1880 p. 69 = Collectanea p. 242); Das Italasubstantiv praeripium (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 1876 p. 268 = Collectanea p.275); Zur Contro- verse über ponderosus in der Itala (Fleckeis. Jahrb. 1879 p. 79 = Collectanea p. 276); Stu- dien zur Itala (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 18 (1875) p. 425; vgl. auch Collectanea p. 272; Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 19 (1876) p. 287, p. 897); Itala-Studien (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 24 (1881) p. 198); H. Linke, Studien zur Itala, Progr. Breslau 1889, p. 28 (über das Maenianum); E. Ehrlich, Quae sit Italae, quae dicitur, verborum tenacitas, Diss. Leipz. 1898.

773. Die Fragmente der vorhieronymianischen lateinischen Bibel- übersetzungen. Diese Fragmente lassen sich gewinnen 1. aus Hand- schriften, 2. aus Citaten lateinischer Eirchenschriftsteller,^) 3. endlich aus der Vulgata des Hieronymus. Die Fragmente der Handschriften fliessen reichlicher für das neue Testament als für das alte. Sie beziehen sich dort zum grösseren Teile auf die Evangelien und die Paulusbriefe.

Von den Kirchenvätern liefern Material Tertullian und seine Nachfolger bis auf Gregor den Grossen. Die Vulgata kommt insofern fQr die Itala in Betracht, als Hieronymus einesteils grosse Partien der vorhieronymiani- schen üebersetzungen nur revidierte, andernteils gewisse Abschnitte ganz unverändert herübernahm; diese herübergenommenen Teile sind: das Buch der Weisheit, der Ecclesiasticus, Baruch mit dem Brief des Jeremias, end- lich die Makkabäerbücher.^)

^) Es kommen hinzu einige Gitate in Inschriften; ygl. P. Delattre, Les citations bibliqaes dans Fepigraphie afiicaine (Comptes rendos de congrte scientifique international des catholiqnes, Brüssel 1894, p. 210); Le Blant, L'^pigraphie chrötienne en Ganle et

dans TAfrique romaine, Paris 1890, p. 111; vgl. auch Monceaux, Hist. litt. 1 p. 155. ■) Vgl. Kaulen, Geschichte der Vulgata, Mainz 1868, p. 168; Bleek, Einl. in das alte Testam., Bert.» 1886, p. 556. Vgl. § 980.

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486 üeberMtEoageii. 778.)

L Die Torhieronymianisolien Bibelfiberaetsnngen in der huidsohriftUehen

üeberliefenmg.

a) Litteratar Aber die üeberlieferung der vorhieronymianiseheii Bibel- flbersetzungen. In ftlterer Zeit haben sich die gröBsten Verdienste nm die Sammlang des handschriftl. MaterialB erworben der Benediktiner Sabatier (t 1742), Bibliorom sacromm latinae yersiones antiqnae etc., Rheims 1743—49; Paris* 1749—51, nnd G. Bianchini, Eyangeliarinm qaadmplez lattnae versionis antiqnae etc., Rom 1749. Die von Sabatier und Bianchini benutzten Handschriften sind fibersichtlich zusammengestellt in Rönsch, Itala und Vulgata, Marb. und Leipz. 1869. Jn neuerer Zeit ist das handschriftliche Material sefar bereichert nnd fast nnflbersehbar geworden. Allgemeine Zusammenstellungen der benutzten Handschxiften geben: Rönsch 1. c. p. 18; Tisch endorf in seiner 7. Ausg. des griech. neuen

Testaments p. GGXLIII; Ranke, fragmenta e membr. Guriensibus, Wien 1874, p. 7;

Ziegler, Die lat Bibelflbers. vor Hieronym. u. die Itala des Augustinus, Mflnchen 1879; Holtzmann, Einl. in das neue Testament, Freib. 1885, p. 57; Scri Teuer, A piain intro- duction to the criticism of tiie new testament 2^ (1894) cap. 8; G. R. Gregory, Novum testamentom graece etc. ed. Tischendorf 3^ (Leipz. 1894) p. 849; P. Gorssen, Ber. über die lat. Bibelflbers. (Buraians Jahresber. 101. Bd. 2. Abt. (1899) p. 17); Ph. Thielmann, Bericht Aber das gesammelte handschriftliche Material zu einer »tischen Ausgabe der lat. üebersetzungen biblischer Bticher des alten Testamentes (Sitzungsber. der MOnchner Akad. der Wissensch. 1899 Bd. 2 Heft 2 p. 205). Die Abhandlung gibt Aufschluss aber das hand- schriftliche Material der Bflcher Weisheit Sirach (Ecclesiasticus), Esther, Tobias und Judith; Aber Stichometrie vgl. p. 232; Aber die Üeberlieferung anderer Bücher vgl. p. 238. Aus dem Bericht geht hervor, dass das gesamte kritische Material mit bewundernswertem Fleisse zusammengetragen ist. Ueber seine kAnftige Ausgabe Äussert sich Thielmann (p. 242) also: ,FAr die Uebersetzung des Hieronymus sowie fAr die beiden BAcher Weisheit und Sirach ISsst sich ein einheitlicher Text feststellen. Auch bei den zwei letzten StAcken schfilen sich die idlerdings in ziemlicher Menge yorhandenen Recensionen glatt ab, da sie sich regelmSssig nur auf einzelne Wörter beziehen, und lassen sich im kritischen Gommentar reproduzieren. Anders ist es mit den vorhieronymianischen Texten von Esther, Tobias und Judith. Hier Iftsst sich ein einheitiiches Original nicht mehr rekonstruieren; die verschiedenen Recensionen sind so gemischt und haben sich in einer Weise gegenseitig durchdrungen, dass ein Heraus- heben der ursprAnglichen Vorlage nicht möglich ist. Es müssen also hier Paralleltexte in Kolumnen nebeneinander gestellt werden." Beiträge liefern auch G. Schepss, Die ältesten Evangelienhandschriften der WArzburger UniversitfttBbibliothek, WArzb. 1887; E. Koeb erlin. Eine WArzburger Evangelienhandschrift (Mp. th. f. 61 s. VIÜ), Progr. Augsb. 1891 (das Evan- gelium Matthaei mit Lesarten der Itala durchsetzt; vgl. p. 5).

b) Texte aus dem alten Testament. Bianchini (Blanchinus), Vindiciae canonic. scripturarum, Rom 1740; vgl. auch Sabatier. Ul. Robert, Pentateuchi versio lat anti- quissima e cod. Lugdunensi, Paris 1881 ; Heptateuchi partis posterioris versio lat. antiquissima e cod. Lugdunensi (avec un fac-simile, des observabons pal^ograph. et philol. sur l'origine et la valeur de ce texte), Lyon 1900; F. Vigouroux, Une anclenne traduction latine de la Bible: Le codex Lugdunensis (Revue des questions bist. 71 (1902) p.583). (Ashbnrnham), Libromm Levitici et Numerorum versio antiqua Itala e codice perantiquo in bibliotheca Ash- bumhamensi conservato nunc primum typis edita, London 1868. Der codex Ashbumhamensis wurde vor der Revolution gestohlen, ist aber jetzt wieder an Frankreich zurAckgegeben; er bildet einen Teil des Lugdunensis s. Y. Ueber die Schicksale des Godex vgl. Robert 1881 im Avant-Propos. Im Jahre 1895 kamen neue Fragmente zum Vorschein und be- finden sich auf der Munizipalbibliothek in Lyon. E. Ranke, Par palimpsestorum Wirce- burgensium antiquissimae veteris testamenti versionis Latinae fragmenta, Wien 1871 (Ab- schnitte des Pentateuchs und der Propheten; ygl. dazu Reu seh, Theol. Quartalschr. 1872 p. 354); vgl. auch MAnter, Fragmenta versionis antiqnae Latinae antehieronymianae pro- phetarum leremiae, Ezechielis, Danielis et Hoseae e codice rescripto universitatis Wirce- burgensis, Kopenhagen 1819. (Haupt), Veteris antehieronymianae versionis libri II Regum sive Samuelis (2 Sam. X, 18— XI, 17; XIV, 17-30) fragmenta Vindobonensia (Nr. 15479, suppl. 2868 S.VII/VIII), Wien 1877; vgl. Ranke, litter. Gentralbl. 1878 Sp. 759. Interessant ist der Weingarten er Fund. Zuerst entdeckte E. Ranke 2 Blätter einer Weingartener Hand- schrift in Ftüda; es kamen noch weitere Blätter hinzu; die Funde wurden veröffentlicht: Fragmenta versionis Latinae antehieronymianae prophetarum Hoseae, Amosi et Michaeae e codice Fuldensi eruta, Marburg 1856 und 1857; Nachtrag im Progr. von 1858 (die 3 Pro- gramme wurden vereinigt Marb. 1860). Fragmente dieser Handschrift kamen auch nach St. Paul im Lavantthal in Kärnten; sie wurden publiziert von A. Vogel, Beitr. zur Her- stellung der alten lat. BibelAbersetzung, Wien 1868. Mit den anderen Fragmenten wurden sie veröffentlicht und bearbeitet von Ranke, Fragmenta versionis sacrarum scripturarum latinae antehieronymianae e cod. mscr. eruit atque adnotationibus instruxit; edltio libri

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üebersetsimgen. (§778.) 487

repetitft, cni accedit appendix, Wien 1868. Es kommen hinzu die Fragmente in Stattgart, ▼erOffentlicht von Ranke, Ajitiquisaimae yeteiis testamenti Yermonia lai fragmenta Statt- gardiana, Marburg 1888. Ueber Darmstädter Fragmente vgl. P. Corasen, Zwei neue Frag- mente der Weing^urtener Prophetenhandacluift, nebat einer UnterBuchang ttber das Verbältiuis der Weingartener und Wfirzborger Prophetenhandschrift, BerL 1899. F. Mono, De libris palimpeestis (Heidelberger Dias.)» Earlsrohe 1855 (p.49 ein kleines Stack der SprQche Salomons aus «nem Palimpsest za St. Paol im Lavanttnal, einem ursprtln^ichen veronensis). Eichenfeld and Endlicher, Analecta grammatica, Wien 1887, p. IX (PabÜkation von 2 Sam. 11, 2—6 ans dem Palimpsest Vindobonenais 17, olim Bobbiensis s. Y); J. Belsheim, Palimpseetoa Vindobonensis (Nr. 17) antiqoiasimae veteris testamenti translationis latinae fragmenta e cod. rescripto erait et primam edidit, Ghristiama 1885 (Separatabdr. aus Theo- logisk Tidsskrift). Tischendorf, Anecdota Sacra et profana, Leipz. 1861, p. 231 (Palimpe. Sangallensis Nr. 912 s.y, Bruchatflcke ans Jeremias); auch veröffentlicht von Bnrkitt, Texts and Studios vol. 4 Nr. 3 (Cambridge 1896) p. 81. L. Ziegler, Bmchstflcke einer vorhiero- nymianischen Uebersetzung des Pentateuch aus einem Mttnchener Palimpsest, Manchen 1888. R. Bensly, The missing fragment of the latin translation of the fourth book of Ezra discovered and edited with an introduction and notes, Cambridge 1875. Durch diese Publi- kation aus dem Corbeiensis in Amiens s. IX wurde die Lttcke erg&nzt, welche im cod. Sangermanensis (Lat. Nr. 17, in Paris 11504/5 s. IX) durch Ausschneiden eines Blattes im

4. Buch Esdras nach cap. 7, 35 entstanden war. Vgl. jetzt die Ausgabe des 4. Esdrasbuches V. Bensly und James, Cambridge 1895 (Texts and Studios 3, 2). Quedlinburger Blätter: es handelt sich um drei Funde; der erste, der in Magdeburg 1865 gemacht wurde, enthielt den Text 1 Kön. 5, 2—9 und 2 Sam. 2, 29—3, 5; der zweite Fund, der auf Quedlin- burg selbst fiel (1869), enthielt 1 Sam. 9, 1—8 und 15, 10—17; aber beide Funde berichtet Malverstedt, Zeilschr. des Harz- Vereins fttr Geschichte und Altertumskunde 1874 p. 251; herausgegeben wurden sie von Sattler, ebenda p. 261; den zweiten Fund gab W. Schum in Theol. Stud. und Kritiken 1876 p. 121 abermsls heraus, alle Fragmente dieser beiden Funde wurden von Weissbrodt, Observationes de versionibus scripturae sacrae latinis miscellae, Progr. Braunsberg 1887, p. 11 ediert; hierzu kommt noch A. Dttning, Ein neues Fragment des Quedlinburger Italacodex, Progr. Quedlinb. 1888, enthaltend 1 Kön. 5, 9—6, 7, jetzt alles zusammen bei V. Schnitze, Die Quedlinburger Itala-Miniaturen, Fragmente der ältesten christl. Buchmalerei, Manchen 1898. Am. Peyron, M. Tullii Ciceronis frag- menta inedita, Stuttgart 1824 (p. 73: 2. Buch der Makkabfter aus cod. Ambrosianus E 76 inf. s. X). 0. F. Fritzsche, Exeg. Handbuch zu den Apokryphen des alten Te&taments,

5. Liefg., Leipz. 1859 (einiges aus dem Buch der Weisheit und Jesus-Sirach nach dem cod. Carolinus in Zürich s. IX); C. Douais, Une ancienne version de TEcclösiastique (21, 20—31 ; 22, 1 27), Paris 1895. Vercellone, Variae lectiones Vulgatae Latinae bibliorum edi- tionis 1 (Rom 1860) p. 188, p. 307 (Mitteilungen aus cod. Ottobonianus-Vaticanus Nr. 66 s. VIII, Kapitel aus Genesis und Exodus). Ueber cod. Turicensis s. Xn/XUI, der den Esdras- Propheten in der Itala enthält, vgl. G. Volk mar, Handbuch der Einleitung in die Apo- kryphen 2. Abt. (Tübingen 1863) p. 214. S. Berger, Notice sur quelques textes latins in^dits de Tancien testament (Notices et extraits tom. 34, 2* partie (Paris 1895) p. 119) ent- hält: 1) Ruth aus cod. complutensis der Univ.-Bibl. Madrid 31 s. IX (p. 122); 2) II Reg. aus cod. Einsiedl. 2 s. XV (p. 127); ebendaher canticum Annae (p. 128); 3) Job aus cod. Sangal- lensis 11 s. Vni (p. 129); 4) Job aus cod. gothicus legionensis (Leon in Spanien) d. d. 960

SK 134); 5) Salomon aus cod. Sangall. 11 s. VIII (p. 137); 6) Mitteilungen aus verschiedenen achem des alten Testaments: Tob. Jud. Baruch Esdras Esther (p. 142); 7) den Schluss bilden die Maccab. aus dem genannten cod. complutensis. G. Mercati, Frammenti Ur- binati d'un antica versione latina del libro II de' Maccabei (Revue biblique 11 (Paris 1902) p. 184). Molsdorf (Zeiischr. fOr alttestamenÜ. Wissensdi. 24 (1904) p. 240) gibt Frag- mente aus 2 Maccab. nach einem Cod. der Univ.-Bibl. Breslau s. VIII/IX.

c) Texte aus dem neuen Testament, a) P. Sabatier, Bibliorum sacrorum latinae versiones antiquae sive vetus italica, 3 Bde., zuerst in Rheims 1748—49, dann Paris' 1749—51 erschienen; der 3. Bd. enUiält das neue Testament. Die 4 Evangelien sind gegeben nach dem Colbertinus in Paris (Nr. 254) s. XU, die Apostelgeschichte nach dem cod. Laudianus, die paulinischen Briefe mit Einschluss des Hebräerbriefes nach dem cod. Claromontanus und Sangermanensis, der Brief des Jakobus nach der M arti an ay sehen Ausgabe des cod. Corbeiensis, die andern katholischen Briefe nach den fragmentarischen Citationen ver- schiedener Kirchenväter, die Apokalypse nach einem Codex des Commentars des Primasius (vgL Haussleiter und Zahn, Forschungen zur Gesch. des neutest. Kanons 4,1891); neuere Ausg. der Codices siehe unten. Ausserdem ist noch anderes handschriftliches Material benutzt. ß) J. Martianay, Vulgata antiqua Latina et Itala versio evangelii secundum Matthaeum etc., Paris 1695, enthält im Anhang das Evangel. Matthäi und den Jakobusbrief aus dem Cor- beiensis ff^ Nr. 21 8. VIII/IX, jetzt in Petersburg. Neue Ausgaben sind: J. Belsheim, Das Evangelium des Matthäus nach dem lat. Codex ff ^ Corbeiensis auf der kaiserl. Bibliothek zu

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488 ü«b«n6tBiingeii« (§778.)

St. Petersbnrg, nebst einem Abdruck des Briefes Jakobi nach Martianavs Ausgabe von 1695, Christiania 1881 und Der Brief des Jakobus in alter lat. Uebersetzung, Christiania 1883 (Theo- logisk Tidsskrift 9 fasc. 2); vgl. J. Wordsworth, Stnd. bibl., Oxford 1885. Bianchini (Jos. Blanchinus), Evangeliarium quadruplez latinae versionis antiquae seu yeteris Italicae etc., Rom 1749, 2 Teile in 4 Bd. foL; wiederholt bei Migne, Patrol. lat. 12. Darin sind ab- gedruckt der Yercellensis (jetzt sehr defekt) zu Vercelli in Piemont, angeblich von Bischof Eusebius TonVercellae (f 871) geschrieben 906) und schon von Irico 1748 herausgegeben, neuerdings ediert von Beisheim, Christiania 1894; der Veronensis s. IV/V in der Kapitels- bibliothek zu Verona, ebenfalls neuerdings ediert von J. Belsheim, Prag 1904; der Brixianns s. VI in der Eapitelsbibliothek zu Brescia, durch weniger Lflcken jus die beiden ersten entstellt, aber mit Bestandteilen der Yulgata untermischt (siehe die Yulgataaus^be von Wordsworth-White, wo unter dem Vulgatatext der des cod. Brix. steht); derCorbeiensis ff* Nr. 195 zu Paris (jetzt 17225) s. VI nach der Yulgata interpoliert; mangelhaft ist der letz- tere herausg. auch von J. Belsheim, Codex ff* Corbeiensis sive quatnor evangelia ante Hieronymum translata, Christiania 1887; andere Materialien teilt mit Bianchini in Yin- didae canonicarom scripturarum vulgfttae latinae editionis, Rom 1740. Angelo Mai, Scriptorum veterum nova collectio 3 (Rom 1828) p. 257 (Claromontanus s. Y, jetzt im Yati- can, enthftlt die 4 Evangelien, von denen Mattnftus hier publiziert ist); es folgte die Aus- gabe von J. Belsheim, Evangelium secnndum Matthaeum ante Hieronymum latine trana- latum, Christiania 1892 (Chiistiania Yidenskabs-Selskabs Forhandlinger for 1892 Nr. 5). Antiquissimus quattnor evangeliorum canonicorum codex Sangallensis Graeco-Latinus interlinearis nunquam adhuc coUatus; ad similitndinem ipsius libri manu scripti accura- tissime delineandum et lapidibus exprimendum curavitH. C. M. Rettig, Zfirich 1836; J. R. Harris, The codex Sangallensis, a study in the text of the old Latin gospels, London 1891 (Yulgatatext» doch mit Abweichungen); Aber die Sprache vgl. Ron seh, CoUectanea p. 89. Tiachendorf, Evangelium Palatinum ineditum sive refiquiae textus evangeliorum latini ante Hieronymum versi, Leipz. 1847 (ungef&hr '/& der Evangelien), üeber die Schicksale dieses codex Palatinus Yindobonensis Nr. 1185 s. lY/Y vgl. Hugo Linke, Neue Bruchst&cke des Evangelium Palatinum (Sitzungsber. der Mfinchener Akad. der WissenscL 1893 p. 281); ergänzend hierzu T. E. Abbott, Par palimpsestorum Dublinensium etc., Dublin 1880; vgl. dazu Corssen, Jahreaber. p. 17. M. Ceriani, Monumenta sacra et profana 1, 1 (Mailand 1861) p.4 (Lucasfragm. aus einem Palimps. Ambros. s. YI; vgl. auch 1866 fasc. 2), jetzt in Old-latin biblical texts II. H. F. Haase, Breslauer Programme 1865/1866 (Evangelienfragmente nach dem Rhedigeranus s. YII in Breslau; mustergfiltig). E. Ranke, Fragmenta anti- qnissimae evangelii Lucani versionis latinae e membranis Curiensibus (Chur), Wien 1874 Motzt in Old-latin biblical texts II). J. Belsheim, Codex aureus sive lY evangelia ante Hieronymum latine translata ex codice Holmiensi, Christiania 1878. Nach Holtzmann gehört dieser in Stockholm befindliche Codex s. YH wohl zu den Handschriften, welche die Uebersetzung des Hieronymus bieten, aber mit Nachklftngen aus der älteren durchzogen. J. Wordsworth, The gospel accordlng to St. Matthew from the St Germain Ms. (gi) now numbered lat. 11553 m the national library in Paris ed., Oxford (Old-latin biblical texts I) 1883. Der vorhieronvm. Charakter dieser Uebersetzung wird jedoch bezweifelt Batiffol, Fragmenta SangaUensia (Bruchstdcke aua Matth., Marc, JoL) in der Reme archöolog. 1884, 2 p. 305 (jetzt in Old-latin biblical texts H). T. E. Abbott, Evangeliorum versio antehieron. ex cod. Üsseriano; accedit versio vulgata secundum cod. Amiatinum, 2 Teile, Dublin 1884. H. Hagen, Italafragmente (ev. Marci 1—3), nach dem Codex Bemensis S.YI (Zeitschr. fOr wlssenschaftl. Theol. 27 (1884) p.470), jetzt in Old-latin biblical texts. H. J. Belsheim, Codex Yindobonensis, Leipz. 1885 (Fragmente aus Lukas und Marcus); vgL die frühere Publikation von Alter bei Paulus, Neues Report fOr biblische und morgenl. littS (Jena 1791) p.ll5; Memorabilien, Leipz.1795, p.58. J. Wordsworth, W. Sanday and H. J. White, Portions of the gospels according to St Mark and St. Matthew from the Bobbio Ms.(k) now numbered G YII 15 in the national librarv at Turin together with other fragmenta of the gospels from six Ms. in the libraries of St. Gall, Coire, Milan, Beme usually cited as n, o, p, ai, s and t, Oxford (Old-latin biblical texts II) 1886. Ygl. jetzt Turner, A recollation of cod. k of the old latin gospels, Journal of theol. studies 5 (1904) p. 88; vgl. Burkitt, ebenda p. 100. (Früher wurde der Bobbiensis hrsg. von Fleck, Anec- dota, Leipz. 1837; Tischendorf, Wien. Jahrb. 1847/48.) H. J. White, The four gospels from the Munich Ms. (q) now numbered lat 6224 in tne royal libranr at Munich with a fragment from St. John in the Hof-Bibliothek at Yienna (cod. Lat 502) ed., Oxford (Old- latin bibUcal texts III) 1888; vgl. Abbott, Hermathena 6 (1888) Nr. 14 p. 346. J. Belsheim, Cod. Colbertinus Parisiensis (jetzt Nr. 254 s. Xü) quattuor evangelia ante Hieronymum latine translata, Christiania 1888. Amelli, ün antichissimo codice biblico latino purpureo. Tre documenti inediti relativi alle scisma Dioscoriano (an. 530), Monte- cassino 1898. Die Handschrift gibt den Anfang des Johannesevangeliums in einer vor- hieronym. uebersetzung; Mitteilung daraus im Archiv für lat. Lexikographie 9 (1896) p. 323;

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5;

üeberBetsimgen. 773.) 489

Aber die Entdeckimg dieser jetzt in Montecasaino befindlichen Handschrift vgl. Philol. Anz. 1873 p. 478. y) Tischendorf, Codex Landianns sive actus apostolonim graece et latine ex codice olim Landiano iam Bodleiano sexti fere saecoli; addita sunt nonnolla ex celebri codice prophetamm Marchaliano Vaticano, Leija. 1870 (Monnmenta sacra inedita yoL 9); neue Ausg. des lat. Textes von J. Belsheim, Christiania 1893. J. Belsheim» Die Apostel- geaimichte und die Offenbarang Johannis in einer alten lateinischen Uebersetznng ans dem «Gigas libronim" auf der kgl. Bibliothek zu Stockholm, zum ersten Male herausgegeben; nebst einer Vergleichnng der fibrigen nentestamentl. Bflcher in derselben Handschrift mit der Vulgata und mit anderen Handschriften, Christiania 1879. Ausser Apostelgesch. und Apoc. bietet der Codex die Übrigen Schriften der Bibel nach der Vulgata (Corssen, JiJiresber. p. 22). S. Berger, Le palimpeeste de Fleunr, fragments du nouyeau testament en latin publik, Paris 1889. Der Palimpsest s. VI befindet sich in Paris Nr. 6400 G und enthAlt Acta 3, 2—4, 18; 5, 23—7, 2; 7, 42—8, 2; 9, 4—23; 14, 5—23; 17, 34—18, 19; 28, 8—24 26, 20—27, 18; 1 Pet. 4, 17-5, 14; 2 Pet. 1, 1-2, 6; 1 Joh. 1, 8-5, 20; Apoc. 1, 1-2, 1 8, 7—9, 11; 11, 16—12, 14; 14, 15—16, 5; vgl. dazu Abbott, Classical Review 2 (1888) p. 312; J. F. A. Hort, Old-Latin palimpsest of the Acts and Apocalypee (ebenda 3 (1889) p. 11). Die erste Hälfte und den Schluss der Apostelgesch. eines Alteren Textes in einer jungen Yulgatahandschrift publizierte Berger, Un ancien texte latin des actes des apdtres

S^otices et Extraits des mscr. tom. 35, 1, Paris 1895); vgl. Haussleiter, Theol. Litteraturbl. 896 Nr. 9 und Blass, Theol. Stnd. und Kritiken 1896 p. 486. Der Palimpsest Vindo- bonensis 16, der aus Bobbio stammt, und Stacke aus der Apostelgeschichte und Jacobus und 1 Petr. enthAlt, ist nach Tischendorf, der (Wiener Jahrb. der litt. 120 (1847) AnzefgebL 37) eine Anzahl von Fragmenten aus den genannten Stücken bekannt gab, und nach Belsheim, Christiania 1886, von White, Old-Latin biblical texts4, Oxford 1897 publi- ziert, cf) Enittel, Fragmenta epist. ad Romanos latin. et goth., Braunschweig 1762 (nach dem Guelferbjtanus s. VI); Berichtigungen dazu von Ihre 1763; der lateinische Text hrsg. von Tischendorf, Anecdota sacra et profana, Leipz.' 1861, p. 165. Matthaei, Codex trededm epistularum Pauli Boemerianus, Meissen 1791 (der Cod. s. IX in griechi- schem Text mit einer versio interlinearis fOhrt seinen Namen von dem ehemaligen Be- sitzer, dem Leipziger Theologen Börner, und befindet sich jetzt in Dresden); P. Corssen, Epistularum Paulinarum Codices graece et latine scriptos Augiensem, Boemerianum, Claro- montanum examinavit, inter se comparavit, ad communem originem revocavit I, Progr. Jever 1887, U 1889. Tischendorf, Codex Claromontanus sive epistulae Pauli omnes graece et latine ex cod. Paris. (Nr. 107), Leipz. 1852. Dieser Cod. fOhrt den Namen Claro- montanus, weil er nach Angabe seines frlüieren Besitzers Beza aus dem Kloster Cler- mont stammt; er ist bekannt wegen seiner Stichometrie (vgl. Zahn, Gesch. des neutest. Kanons 2, 1 (Erlangen 1890) p. 157); vgl. auch Victor Schultze, Codex Waldeccensis, unbekannte Fragmente einer griech.-lat. Bibelhandschrift, München 1904 (die lat. Fragm., Ephes., sind eine Copie des Claromontanus). Ausser diesem Codex besass Beza noch einen zweiten, den er 1581 der üniversitAt Cambridge schenkte, und der deshalb Cantabri- giensis heisst; derselbe enthAlt die Evangelien, Acta apostolorum und den Schluss der

3. Epist. Johannis; dieser zweite wurde früher herausgegeben von Thom. Kipling (Cambridge 1793), abermals und in verbesserter Gestalt von Fr. H. Scrivener, Cam- bridge 1864. Massgebend jetzt die Ausg. Codex Bezae Cantabrigiensis quattuor evangelia et 8^s apostolorum complectens, graece et latine, Cambridge 1899. Ueber diesen Codex vgl. Holtzmann, Einleitung p. 42; Harris, Texte and studies vol. 2, Nr. 1 (Cambridge 1891) p. 2; Brightman, On the Italian origin of Codex Bezae: The marginal notes of lections (Journal of theol. studies 1 (1900) p. 446); Lake, On the Italian origin of Codex Bezae: Cod. D and Cod. 1071 (ebenda p. 441); Burkitt, The date of codex Bezae (ebenda 3 (1902) Nr. 12). L. Ziegler, Italafragmente der paulin. Briefe nebst Bruchstücken einer vorhieronym. Uebersetzung des 1. Joh.-Briefes aus PergamentblAttern der ehemal. Freisinger Stiftsbibliot^ek zum erstenmal verOffenÜ. und krit. bei., Marburg 1876; Bruchstücke einer vorhieronym. uebersetzung der Petrusbriefe (Sitzungsber. der Münchner Akad. der Wissensch. 1876 p. 607); Wölfflin, Neue Bruchstücke der Freisinger Itala (Gal. 3, 5-4, 3; 6, 5-17; Ephes. 1, 1—13), ebenda 1893 p. 258. H. Rönsch, Italafragmente des Römer- und Galater- briefes aus der Abtei Göttweig. Textabdruck nebst Einleitung und kritischen Anmerkungen, Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 22 (1879) p. 224 (Römer 5, 16—6, 4; 6, 6-6, 19; Galater

4, 6-4, 19; 4, 22—5, 2); vgl. auch Wölfflin, Archiv für lat. Lexikographie 12 (1902) p. 180. J. Belsheim, Epistulae Paulinae ante Hieronymum latine translatae ex cod. Sangermanensi gr.-lat, olim Parisiensi, nunc Petropolitano, Christiania 1885.

n. Die ▼orhieronymianiscben Bibelflberaeisnngen bei den Eircheneohriftatellem.

a) Tertullian. H. Rönsch, Das neue Testament TertuUians aus dessen Schriften, Leipz. 1871 (Nachtrag in Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 1879 p. 389); Harnack, Die

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490 üabenetmiigeii. (S 773.)

lat. Bibel zur Zeit Tertallianfl und vor TertuUian (Gesch. der altchrisÜ. Litt. 2, 2 (1904) p. 296). H. Poggel, Die vorhieron. Bibelflbersetzungen (Verz. d. Vorles. Paderborn 1900/01» p. 59, p. 74). mne originelle Ansicht Aber die Bibel TertuUians Äusserte Zahn, Gesch. des neu- testamentl. Kanons 1, 1 (Erlangen 1888) n. 53: «Einen lateinischen Bibeltezt aus Tertnllian herzustellen, ist ein vergebliches unternehmen, weil TertuUian einen solchen nicht gehabt, sondern stets ans dem Stegreif und daher in der mannigfaltigsten Weise aus seiner grie- chischen Bibel beider Testamente seine Citate ezcei^iert und zugleich flbersetzt hat* üeber die ünrichti^eit dieser Ansicht ygl. Zimmer, Em Blick in die EntwicUungsgesch. der Itala p. 388; Gorssen, Jahresber. p. 13; Zwei neue Fragmente der Weingartener Propheten- handschnft p. 46; Monceaux 1 p. 107; Harnack 1. c. b) Cyprian. Bönsch, Die alt- testamentl Itala in den Schriften des Cyprian, Zeitschr. für bist. Theol. 45 (1875) p. 86 (Citate aus dem Pentateuch p. 103); P. Corssen, Der cyprianische Text der Acta aposto- lorum, Progr. Berl. 1892 und Jahresber. p. 15; J. Heidenreich, Der neutestamentl. Text bei (hrprian yerglichen mit dem Vulgata-Text, eine textkritische Untersuchung zu den hL Schriften des Neuen Testaments, Bamberg 1900; Turner, A secondaiy featnre of St. Cyprians text of Luc. 12, 47 (Journal of theol. studies 1901 p. 606). c) Ueber die Benutzung des cjprianischen Bibeltextes von seiten anderer Autoren vgl. H. Linke, Studien zur Itala, Progr. Breslau 1889, p. 5; C. Wunderer, Bruchstücke einer afrikanischen Bibelübersetzung in der pseudocyprianischen Schrift Exhortatio de paenitentia, Progr. Erlangen 1889. Ueber die Benutzung der Bibelcitate Gyprians seitens des Lucifer vgl. Dombart, Berl. philol. Wochenschr. 1888 Sp. 173. d) Spuren vorhieronymiani- scher Uebersetzungen bei anderen Autoren. K. Marold, Ueber das Evangelienbnch des Juvencus in seinem Verh&ltnis zum Bibeltext (Zeitschr. für Wissenschaft. Theol. 33 (1890)

&829; vgl. §855); Harnack, Zur Bibel des Macrobius (Texte und Untersuchungen 24 . F. 9, 8 (1903) p. 58); G. Becker, De metris in Heptateuchum, Bonn 1889, p. 27; Job. B. Ullrich, De Salviani scripturae sacrae versionibus, Progr. Neustadt a/Haardt 1893 (vgl. dazu Linke, Archiv für lat. Lexikographie 8 (1893) p. 612); Weihrich, Die Bibelexcerpte De divinis scripturis und die Itala des hl. Augustinus (Sitzungsber. der Wiener Akad. der Wissensch. 129, 1893); vgl. auch Ziegler oben p. 486 unter a; J. Belsheim, Fragm. Novi Testamenti in translatione lat. antehieronymiana ex libro qui vocatur speculum eruit et ordine librorum Novi Testamenti exposuit (Videnskabsselskabets Skrifter, historisk-filoeofisk Klasse, Christiania 1899, N.2); vgl. auch Linke, Stud. zur Itala, Progr. Bresl. 1889, p.24; H. Rönach, Stud. zur Itala, Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 25 (1882) p. 104 (1. Zwei Itela-Gitate bei Isidorus; 2. Einige entlegenere Itala-Gitate). Reiches Material steckt in den patristischen Monographien; vgl. auch die Bibliographie der 'Biblischen Zeitschr.' hersg. von GOttsb erger u. Sickenberger, Freib. i. B. 1903 ff. Ein Novum testamentum interpretis Irenaei stellt Sanday in Aussicht.

Uebersetzungen anderer griechischer christlicher Werke. Aus der grie- chischen kirchlichen Litteratur wurden noch andere Werke ins Lateinische übertragen. Die Zeit der Uebersetzungen ist in der Regel nicht leicht zu bestimmen, doch Iftsst sich bei einigen ein hohes Alter wiJirscheinlich machen. Diese Uebersetzungen haben nur schwache Berührungs- punkte mit der römischen Litteraturgeschichte; sie sind mehr als Sprachdenkmäler ins Auge zu fassen und behaupten in der Ueberlieferungsgeschichte ihren Platz. Ihren Inhalt zu erürtem ist Aufgabe der griechischen Litteraturgeschichte. Wir haben daher nur einige der Ueber- setzungen § 971 und zwar im Anschluss an die Uebersetzerthätigkeit Rufins genauer be> handelt; bei den übrigen begnügen wir uns jetzt mit kurzen Hinweisen. 1. Ueber den lateinischen Polykarpbrief und seine Ueberliefenmg vgl. Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 1 p. 70, p. 79. 2. Ueber lateimsche Bearbeitungen der Ghronik des Hippolytus vgl. § 796 p. 58. Ueber die Bischofsliste vgl. ebenda. 3. Ueber ein Fragment einer latei- nischen Uebersetzung der Di dache (vgl. Bardenhewer 1 p. 76) in einer Melker Hand- schrift vgl. Funk, Theol. Quartalschr. 68 (1886) p. 650. Ausg. z. B. bei Funk, Tübingen 1887, p. 102; Miscellanea Gassinese anno 1 (1897) parte 2 fasc. 1 Documenti. Die sechs ersten Kapitel der Uebersetzung, welcher das Melker Fragment angehörte, hat J. Schlecht aus einer Münchner Handschrift des 11. Jiüirhunderts aufgefunden und in: Doctrina XII apostolorum, una cum antiqua versione latina prioris partis de duabus vüs primum ed., Freib. i. Br. 1900 publiziert. 4. Bruchstücke einer Uebersetzung der bisher nur in syrischer Sprache bekannten Didascalia (Bardenhewer, Gesch. der altkirchl. Litt. 2 (Freib. i.Br. 1903) p. 255) hat £. Hauler in einem Veroneser Palimpsest entdeckt und in: Didascaliae apostolorum fragmenta Veronensia Latina; accedunt canonum qui dicuntur apostolorum et Aegyptiorum rellquiae fasc. 1: Praefatio, fragmenta, imagines, Lelpz. 1900 publiziert. Die reiche Litteratur findet sich verzeichnet bei Harnack, Gesch. der altchristl. Litt. 2, 2 (1904) p. 488 Anm. 1. 5. Ueber eine lateimsche Version des Thomasevangeliums in einem Vaticanus und in einem Wiener Palimpsest vgl. Tisch endorf, Evangelia apocrypha, Leipz.' 1876, p. XLIY; Ausg. p. 164. 6. Ueber die Uebersetzung eines Commentara von Theodor

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üebonotinngen. 774.) 491

von Mopsnestia vgl. § 899 p. 278. Ueber Anatolias de ratione paschali nnd die Frage, ob hier eine Fälschung vorliegt (Vgl. Harnack, Oesch. der altchristl. Litt. 2, 2 p. 77), werden wir im letzten Bande handeln. Eine Znaammenstellnng der alten lateinischen üeber- setenngen gibt Harnack, G^sch. der altchristl. Litt. 1 p. 8i38.

774. Kanon Mnratorianus. Wir reihen hier diesen berühmten Kanon noch an, weil er von angesehenen Forschem als üebersetzung eines grie- chischen Originals betrachtet wird. Im Jahre 1740 publizierte Muratori ein Verzeichnis der neutestamentlichen Schriften, welches er in einer alten ehemals dem Kloster Bobbio angehörigen Miscellanhandschrift gefunden hatte. Der Katalog umfasst 85 Zeilen und ist sowohl am Anfang als wahrscheinlich auch am Ende verstümmelt.^) Die Verstümmelung am An- fang war ursprünglich nicht vorhanden, sie entstand durch einen Blätter- ausfall; dagegen findet ein Defekt des Schlusses keine Erklärung durch eine äussere Ursache. Das Latein der Urkunde zeigt eine ganz merk- würdige Inkorrektheit, welche sich besonders in der Orthographie, in der Trübung der Vokale und in dem Schwanken der Flexionsendungen aus- prägt. Der Kanon begann zweifelsohne mit den Evangelien des Matthäus und Marcus; von dem Bericht über das letztere sind noch einige Worte übrig, aus denen hervorgeht, dass Marcus nur einige der von ihm berich- teten Thatsachen als Augenzeuge miterlebt hatte. Beim Lukasevangelium wird hervorgehoben, dass der Berichterstatter, ein Arzt, den Herrn im Fleische nicht gesehen, dass er aber Begleiter des Apostels Paulus auf seinen Reisen gewesen sei. Die Entstehung des Johannesevangeliums wird in der Weise geschildert, dass Johannes das Evangelium erst auf Bitte der Bischöfe und Mitjünger verfasste und zwar, nachdem dem Apostel Andreas ein Traumgesicht geworden war mit dem Befehl, dass Johannes das Evangelium schreibe und die übrigen Jünger dasselbe nur revidieren. An die Charakterisierung der Evangelien schliesst sich ein Satz über die Harmonie der Evangelien. Trotz aller Verschiedenheiten seien die vier Evangelien in allen für den Glauben wesentlichen Stücken einig, da sie alle von einem Geiste beherrscht würden. Hier fügt der Verfasser eine Bemerkung über eine Stelle im ersten Johannesbrief bei, dass es nicht zu verwundem sei, wenn Johannes in starker Weise das Erzählte als Selbst- erlebtes charakterisiert. Es folgt die Apostelgeschichte, welche im Gegen- satz zu den vier Evangelien in einem Buch niedergelegt ist. Als ihr Ver- fasser wird Lukas bezeichnet, der nur das, was er als Augenzeuge mit- erlebte, geschildert und deshalb das Martyrium des Petrus und die Reise des Paulus nach Spanien ausgeschlossen habe. Der Kanon geht zu den Briefen des Paulus über und behandelt zuerst die Gemeindebriefe. Von den Briefen an die Korinther, Galater und Römer wird Hauptinhalt und Zweck angegeben. Dann zählt er die zwar an einzelne Gemeinden ge- richteten, aber für die ganze Kirche bestimmten Briefe an die Korinther, Epheser, Philipper, Kolosser, Galater, Thessalonicher, Römer auf, es sind sieben Gemeinden, aber neun Briefe, da an die Korinther und Thessa- lonicher zweimal geschrieben wurde. So habe auch Johannes seine Apo- kalypse an sieben Gemeinden gerichtet, aber eigentlich dieselbe für die

>) Anders Zahn p. 126.

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üobenotBungeii. (f 774)

ganze Kirche geschrieben. Diesen allgemeinen Sendschreiben treten die Privatschreiben des Apostels Paulus gegenüber, der Brief an Philemon und die drei Pastoralbriefe (an Titus und zwei an Timotheus). Es werden also im ganzen 13 Briefe dem Paulus zugeschrieben; bemerkenswert ist, dass der Hebräerbrief sich unter denselben nicht befindet. Auf die echten Briefe lässt der Fragmentist zwei Schreiben folgen, eines an die Laodicener und eines an die Alexandriner; diese laufen zwar auch unter dem Namen des Paulus um, aber sie haben nichts mit demselben zu thun, sondern dienen dem Interesse der marcionitischen Häresie. Weiter werden auf- gezählt ein Brief des Judas und zwei Briefe, welche in der üeberschrift den Namen Johannes f&hren (wahrscheinlich der zweite und dritte Johannes^ brief). Auch diese Dokumente haben in der katholischen Kirche Platz gefunden wie die Sapientia Salomonis.^) Alsdann ist die Rede von der Apokalypse des Johannes und des Petrus, welche letztere der Verfasser trotz des Widerspruchs anderer Gläubigen aufgenommen wissen will.*) Be- züglich des Hirten des Hermas, dessen Abfassung der Fragmentist in die Zeit des römischen Bischofs Pius (c. 142—157), eines Bruders des Hermas, verlegt, gesteht der Kanon zwar zu, dass derselbe gelesen werde, allein den Gebrauch desselben im öffentlichen Gottesdienst und seine Gleich- stellung mit den Propheten und den Aposteln lehnt er ab. Ebenso werden zum Schluss gnostische und montanistische hl. Schriften ausgeschlossen.

Wir sehen, der Katalog ist nicht ein nacktes, sondern ein .räsonie- rendes' Verzeichnis der neutestamenÜichen Schriften; er ist ein historisches Denkmal der alten Kirche von einziger Art. 3) Es wäre daher von hohem Interesse, wenn wir die Entstehungsgeschichte des Katalogs darlegen könnten. Allein hier kommen wir über Vermutungen nicht hinaus. Nur in Bezug auf die Zeit gelangen wir zu einem ziemlich bestimmten Re- sultat. Der Verfasser ist noch ein Zeitgenosse des Papstes Pius und wird den Katalog, wie man nach Lage der kirchlichen Verhältnisse schliessen darf, zwischen c. 195 und 210 verfasst haben. Ob das Fragment ein lateini- sches Original oder eine üebersetzung aus dem Griechischen ist, bleibt ebenfalls strittig; doch ist die zweite Alternative wahrscheinlicher als die erste, üeber den Verfasser des Kanon sind verschiedene Vermutungen auf- gestellt worden; völlige Gewissheit lässt sich auch hier nicht gewinnen.

Für den Philologen ist das Fragment von hoher Bedeutung, weil es uns den Verfall der lateinischen Schriftsprache in deutlicher Weise kennen lehrt.

Abfassangszeit. Zeile 73 pcutorem vero nuperrime temporibus nostris in urbe Borna Herma eanscripsit sedente eathetra urhis Bomae aeelesiae Pio ^ fratre eins. Pius* Pontifikat wird c. 142—157 angesetzt (vgl. Chapman p. 246). Die Zeitangabe bezieht sich auf die Abfassung des Hermas. Sie ist aber auch msofem f&r den Fngmentisten von Bedeutung, als klar ist, dass das Pontifikat des Pius noch in die Lebenszeit des Autors gefaUen ist. Die Betrachtung der kirchlichen Verhältnisse und der Lehrstreitigkeiten zwingt uns, die Abfassung des Fragments zwischen c. 195 und 210 anzusetzen; vgl. Harnack, Gesch. der alfeihristl. Litt 2, 2 p. 332.

*) üeber diese schwierigen Worte vgl. Zahn, Gesch. des neutest. Kanons 2 p. 99.

•) Die Worte lauten (Z. 71): apocalypse etiam Johanis et Petri tantum reeipimus quam quidam ex nostris legi in eclesia nolunt. Den Intentionen des Verfassers gemäss muss sich

quam bloss auf die Apokalypse des Petrus beziehen. Der Text wird freilich viel be- stritten und als lückenhaft betrachtet; vgL Zahn p. 107.

*) Fr. Overbeck, Zur Gesch. des Ka- nons p. 85.

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BüokbUck. (f775.) 493

Ueber den Verfasser veizeichiien Yermntimgeii Zahn p. 13 Anm. 1, p. 137 und Kuhn p. 32. Merkwürdig ist die Annahme Lightf oots (Academy 86 (1889) p. 186), dass unser Kanon ein ins Lateinische übersetztes griechisches Gedicht in jambischen Senaren sei, als dessen Verfasser er Hij^lytus ansieht; dieses Gedicht hätte einen Teil der auf der Statue des Hippolytus anfgemhrten tj^dal OBatif f ol, Revue biblique 5 p. 268 liest di^F&r anovdaC) eis (Aber die Lesarten vgl. HarnacK, Gesch. der altchrisÜ. Litt. 1 p. 609) naaag ras yQa<pds gebildet (der andere, g&nzlich verlorene Teil hätte sich auf das alte Testament bezogen); vgl. dagegen Zahn p. 137. Der neueste Versuch, den Verfssser des Kanons zu ermitteln, ist von Chapman gemacht worden. Er behauptet (p. 240) und will beweisen, i,que nous avons dans ce fraffment une partie du premier livre des Hypotvpases de Clement d'Alexandrie*. Die Handschnft, welche das Fragment enthält, führt Chapman (p. 259) auf die Schule Cassiodors zurück und folgert (p. 262): .Le fragment Muratonen paralt bien Stre une copie d'une traduction faite par ordre de Cassiodore en mdme temps que celle des Ädumbrationes snr les ^pttres catholiqnes.* Die Hypothese ist gänzlich yerfenlt; vgl. auch Harnack, Theol. Litteraturzeit. 29 (1904) 8p. 686.

Die Uebersetzung aus dem Griechischen kann zwar nicht mit absoluter Strenge erwiesen werden, ist aber doch sehr wahrscheinlich; vgl. Z. 68 fertur (= fpigexai) etiam ad Laudeeenses (= 17 ngos AX Z. 65 alia plura quae in eathoUcam eeUHam recepi non poUst (= naQttXa^ßdvM&ai ov &vvax6v), Z. 77 legi eum auidem (= fUy) oportet se puplieare (= &tjuoai9vec&a$) vero (= di); vgl. Chapman p. 242. Für ein griechisches Original treten em Nolte, Theol. Quartalschr. 1860 p. 198; Hilgenfeld, Der Kanon und die Kritik des neuen Testaments, HaUe 1868, p. 89; Zeitschr. für Wissenschaft!. Theol. 1872 p. 560; Zahn, der (p. 140) wie andere eine iUlckübersetzung ins Griechische versucht hat; Chapman 1. c.

Ueberlieferung. Der Kanon ist uns erhalten durch einen. Verschiedenes (vgl. Chapman p. 259) enthaltenden Ambrosianus s. VIII in Mailand, welcher ursprünglich dem Kloster Bobbio angehörte. Neuerdings wurden Excerpte in dem Ihrolog, den GUbert von Eluone seiner Schnft über die pauUnischen Briefe vorausgeschickt hat, entdeckt und in Miscellanea Cassinese 1 (1897) pajrte 2 fasc. 1: Docnmenti, Nr. 6, veröffentlicht; vgl. Ba- tiffol, Gilbert d'Eluone et le Canon de Muratori (Revue biblique 7 (1898) p. 421). Allein diese Excerpte des Prologs, der in Handschriften des 11. und 12. Jahrhunderts überliefert ist, erschliessen keine neue Textesquelle; vgl. flarnack, Exceipte aus dem Muratorischen Fragment s. XI et Xn (Theol. Litteraturzeitung 1898 Sp. 181).

Ausg. Zuerst wnrde das Fragment tod dem Entdecker Muratori in seinen Anti- quitates Italicae medii aevi 3 (Mailand 1740) p. 851 publiziert Ein Faksimile des Fragments bei S. P. Tregelles, Canon Muratorianus. The earliest catalogue of the books of the new testament, Oxford 1867; vgl. auch Reifferscheid, Sitzungsber. der Wien. Akad. der Wissensch. 1871 p. 496; E. Preuschen, Analecta (Sammlung ausgew. kirchen- und dog- mengeschichtl. QueUenschriften Heft 8, Freib. i. Br. 1893, p. 129). Eine alle Einzelheiten des Textes besprechende und commentierende Untersuchung liefert Zahn, Gesch. des neu- testamentl. Kanons 2, 1 (Erlangen 1890) p. 1.

Litteratur. Hesse, Das muratorische Fragment, Giessen 1873, wo die frühere Litteratur verzeichnet ist (vgl. Zahn, Jahrb. für deutsche Theol. 1874 p. 146); J. Seh. Steckhoven, Het fragment van Muratori, Utrecht 1877; Harnack, Zeitschr. für Kirchen gesch. 8 (1879) p. 358 (dagegen Overbeck, Zur Gesch. des Kanons, Chemnitz 1880, p. 95) Langen, Gesch. der rüm. Kirche bis zum Pontifikate Leos L, Bonn 1881, p. 160; Light foot, Clement of Rome 2' p. 405; G. Kuhn, Das muratorische Fragment über die Büchei des neuen Testaments, mit Einleitung und Erklftrungen herausgegeben, Zürich 1892; G. Koff mane-Kunitz, Das wahre Alter und die Herkunft des sog. muratoiischen Kanons (Neue Jahrb. für deutsche Theol. 2 (1893) p. 163); vgl. dagegen H. Achelis, Zum muratorischen Fragment (Zeitschr. für wissenschaftl. Theol. 87 (1894) p. 223); B. F. Westcott, A general survey of the Canon of the New Testament, Cambridge^ 1896, p. 530; Zahn, Kanon Mura- tori (Realencycl. für protest. Theol. 9* (1901) p. 796); H. Lietzmann, Das muratorische Fragment und die monarchianischen Prologe zu den Evangelien, Bonn 1902 (Kleine Texte für theol. Vorlesungen und Uebungen), vgl. dazu E. Nestle, BerL philol. Wochenschr. 1903 Sp. 528; Jülicher, Pauly-Wissowas Realencycl. Bd. 3 Sp. 1490; Harnack, Zum muratorischen Fragment, Texte und Untersuchungen 20 N. F. 5, 3 (1900) p. 107 (zur Er- klärung); Gesch. der altchristl. Litt 2, 2 (1904) p. 330; Belser, Einl. in das N. Test., Freib. i. B. 1901, p. 785; J. Chapman, L'auteur du canon Muratorien (Revue B^n^dictine 21 (1904) p. 240, p. 369).

775. Bückblick. Die Formen der christlichen Litteratur. Es ist

eine interessante Epoche, die wir durchwandert haben, interessant nicht bloss

für den Theologen, sondern auch f&r jeden Gebildeten. Eine Fülle mäch-

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494 BüokbUok. ($775.)

tiger Ideen entfaltete sich in dem von uns behandelten Zeitraum. Nicht nur dogmatische, sondern auch wichtige organisatorische Fragen wurden entschieden. Das Endergebnis dieser mächtigen Bewegung der Geister war die Begründung der christlichen Kirche, eines grossartigen Baues, der stets Gegenstand der Bewunderung bleiben wird. Hier kann es sich natürlich nicht darum handeln, diese imposante Ideenwelt in ihren Grundzügen vor die Augen des Lesers zu stellen. Für uns kommen nur die Litteratur- formen in Betracht, welche das Christentum in seinem Siegeslauf durch die Welt zur Anwendung brachte. Vorbilder waren für die christliche Lit- teratur in der heidnischen reichlich vorhanden. Zuerst übertrug sich die Form der Apologie auf das neue litterarische Schaffen. In den ersten Jahrhunderten, in denen das Christentum um seine Existenz zu ringen hatte, stellte sich nämlich vielfach die Notwendigkeit ein, die Sache des Christen- tums gegen unberechtigte Angriffe zu verteidigen. Eine Reihe von Schrift- stellern trat auf, welche mit dem Namen »Apologeten* bezeichnet werden. In der christlich-lateinischen Litteratur finden wir zwei Formen der Apo- logie, den künstlerischen Dialog und die Anrede. Jene Form hat Minucius Felix in Anlehnung an Cicero gewählt und seine Aufgabe in ausgezeich- neter Weise gelöst. Die Form der Anrede an die Provinzialstatthalter gebrauchte Tertullian in seinem Apologeticus; in einer anderen Schrift richtet Tertullian allgemein seine Verteidigung an die heidnischen Völker. Mit dem Fortschreiten des Christentums erhielt aber die Apologie noch ein neues Feld zu ihrer Bethätigung. Es kamen die Häresien auf, auch diese mussten bekämpft werden; es geschah dies oft mit einer Leiden- schaft und Erbitterung, dass die Apologie in die Invektive umschlug. Auch für diese Spielart gab die heidnisch-philosophische Litteratur Muster genug an die Hand. Bei Tertullian finden wir diesen Litteraturzweig reichlich ausgebildet vor. Grosse Bedeutung gewinnt in der christlichen Litteratur die Abhandlung oder der Traktat. Das christliche Leben führte auf so viele neue Erscheinungen, dass eine wissenschaftliche Erörterung derselben sich oft im Interesse der Gläubigen als notwendig erwies; denn nicht selten waren dabei irrige Meinungen abzuwehren. Besonders als in den christ- lichen Gemeinden strengere und laxere Richtungen sich schieden, griffen die Streitenden oft mit Broschüren in den Kampf ein. Auch für den christlichen Traktat ergaben sich Anknüpfungspunkte an die nationale philosophische Litteratur. Als die Lehrgewalt im Laufe der Zeit nach langen Kämpfen unlösbar mit dem Episkopat verbunden wurde, nahm der Traktat die Form des Hirtenschreibens an; es spricht der Bischof zu der ihm anvertrauten Gemeinde: der Ton der Rede nimmt eine gewisse Salbung an, die Gläubigen sind für den Bischof nur Brüder. Der Traktat wird so eine schriftliche Predigt; von dem eigentlichen Brief unterscheidet er sich nur dadurch, dass weniger die individuellen Verhältnisse der Adres- saten hervortreten. Das Hirtenschreiben hat seine Begründung und Aus- bildung besonders durch Cyprian erfahren. Wenn auch das litterarische Schaffen nach der Organisation des Episkopats vorzugsweise in dessen Händen lag, so war doch auch noch für die Laien ein Spielraum für schrift- stellerische Wirksamkeit gegeben. Sie, die sich keine entscheidende Stimme

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Rückblick. (§775.) 495

in schwebenden, strittigen Fragen anmassen durften, konnten systema- tische Werke in Angriff nehmen. Es liegen uns zwei solche Versuche vor. Der eine rührt von Arnobius her, der den Polytheismus in einem aus- führlichen Werke bekämpfte. Noch viel interessanter ist der zweite Ver- such seines Schülers Lactantius. Dieser führte die Institutio, die sich in der Jurisprudenz und der Rhetorik zu einer wichtigen Gattung ent- wickelt hatte, in die christliche Litteratur ein. Sein Werk »divinae in- stitutiones' ist das erste Lehrgebäude des Christentums. Wenn nach dem Gesagten die Ausbildung der lehrhaften christlichen Litteratur in latei- nischer Sprache eine reiche genannt werden muss, so können wir nicht Gleiches von den übrigen Litteraturgattungen sagen. Die Exegese der Lateiner steht in unserer Periode in den Anfängen und ist von den Grie- chen abhängig. Wir konnten nur zwei Exegeten, Viktorin von Pettau und Beticius von Autun, namhaft machen. Auch für die historische Litteratur haben wir in unserem Zeitraum nur Ansätze. Die Geschichte der Ghristenverfolgungen und die Martyrien bieten den Stoff für die beginnen- den Versuche historischer Schriftstellerei dar. Auf dem ersten Gebiet hat Lactantius die Bahn durch seine Tendenzschrift «de mortibus persecuto- rum* eröffnet, für die Martyrien lernten wir zwei hervorragende Muster in den Acta der Märtyrer von Scilli und in der Leidensgeschichte der Perpetua und der Felicitas kennen. Beide Formen entwickelten sich in späterer Zeit in reicher Entfaltung zur Eirchengeschichte und zur Legende. Ganz kläglich ist es in den Anfängen des Christentums mit der christlich-lateinischen Poesie bestellt. Hier haben wir nur eine kümmer- liche Form des Lehrgedichts bei Commodian angetroffen. Wir sehen also, wie die christliche Litteratur noch bei manchen Gattungen in unserer Periode auf der Stufe des Versuchs stehen bleibt; wir werden im nächsten Bande kennen lernen, wie diese Gebiete von den christlichen Schriftstellern ebenfalls erobert wurden. Auch in Bezug auf die Sprache können wir ein mächtiges Ringen und eine progressive Entwicklung wahrnehmen. Die christliche Litteratur war auf griechischem Boden erwachsen. Die heiligen Schriften des neuen Testaments waren in griechischer Sprache geschrieben. Ein grosser Teil der Angehörigen der christlichen Gemeinden bestand aus Griechischredenden; der Gottesdienst wurde daher lange Zeit nur in griechischer Sprache gehalten. Allein die lateinische Sprache nahm den schweren Kampf mit der griechischen auf und focht ihn siegreich durch. Es ist das Verdienst der Afrikaner, das lateinische Idiom zu einem ge- eigneten Organ christlicher Gedanken gemacht zu haben, und nicht genug bewundern können wir die Thätigkeit dieser Männer, welche für so viele neue Ideen die richtigen Worte zu finden oder zu stempeln wussten. üeber- setzungen ersetzten bald die griechischen Schriften; die christlichen Ge- meinden latinisierten sich von Jahr zu Jahr mehr, so dass die christliche lateinische Litteratur ein zahlreiches Publikum fand. Daneben ging die Nationallitteratur, die auf laugst abgestorbenen Ideen beruhte, noch eine Zeit lang einher, allein ihre Kraft war gebrochen, der Keim ihres Todes war gelegt.

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Nachträge und Berichtigungen.

p. 6. Zur Litteratur über Hadrian fOge hinzu: Otto Th. Schulz, Leben des Kaisers Ha- drian; Quellenanalysen und historische Untersuchungen, Leipz. 1904.

p. 14. Zur Rubrik .üeber die Commentarü des M. Aurelius* ist zu bemerken, dass die Aus- gabe von Stich bereits in 2. Aufl. (Leipz. 1903) vorliegt.

p. 14. Zur Rubrik „Allgemeine Litteratur Aber Marcus Aurelius* ftlge hinzu: Ch. L^cri- vain, Note sur la vie de Marc- Auröle XI, 7 (M^langes Boissier, Paris 1903, p. 334); H. Stich, Mark Aurel, der Philosoph auf dem rOm. Eaiserthrone, Gütersloh 1904;

S. dazu Weissenfeis, Wochenschr. für klass. Philol. 1904 Sp. 1147; W. A. Watt, ) individualism of Marcus Aurelius (International Journal of ethics 1904 p. 201).

p. 20 Z. 16 y. o. füge zu Aurelian als Note hinzu: Homo, Essai sur le rdgne de Tempereur Aurelien, Paris 1904.

p. 21. Zur Rubrik «Das Preisedikt Dioclefcians* füge hinzu: K. J. Neumann, Neue Bruch- stücke des edictum Diocletiani de pretiis rerum venalium (Berl. philol. Wochenschr. 1900 Sp. 847); H. Blümner, Die trözenischen Fragmente des edictum Diocletiani (Philol. 53 (1894) p. 834); Neue Fragmente des edictum Diocletiani (ebenda 59 N. F. 13 (1900) p. 584); Heraeus, Zum edictum Diocletiani (Fleckeis. Jahrb. 155 (1897) p.35.S).

p. 29. Zur Üeberlieferung des Q. Serenus füge hinzu: Manitius, Philologisches aus alten Bibliothekskatalogen (Rhein. Mus. 47 (1892) Ergftnzungsheft p. 77).

p. 88 Z. 9 V. u. füge hinzu: J. Ulrich, Eine spanische Bearbeitung des Pseudo-Cato (Roman. Forsch., Erlangen 1904, p. 585).

p. 41. Zur Rubrik «Epistola Didonis ad Aeneam* füge hinzu: J. Ziehen, Geschichtlich- teztkritische Studien zur Salmasianusanthologie (Philol. 68 N. F. 17 (1904) p. 373).

p. 44. Bezüglich der versus echoici kann yerglichen werden: P. Maas, Echoverse in byzantinischen Epitaphien (Bvzantin. Zeitschr. 1904 p. 161).

p. 46. Bezüglich des rhiliiBtion erhebt Bedenken R. Herzog, Berl. philoL Wochenschr. 1904 Sp. 1097; vgl. auch Körte, Neue Jahrb. für das klass. Altertum 1903 I p. 545.

p. 52 Z. 4 v.u. füge hinzu: L. Preud'homme, Troisidme ^tude sur Thistoire du texte de Su^tone de vita Caesarum (S.-A. aus Bd. 68 der ,Mömoires couronnös et autres M^moires" publiös par TAcadömie royale de Belgique, Brüssel 1904); vgl. dazu M. Ihm, Berl. philol. Wochenschr. 1905 Sp. 9. üeber die Üeberlieferung der Caesarea Suetons handeln L. Traube, Neues Archiv der Ges. für ältere deutsche Geschichts- kunde 27 (1902) p. 266 (über den Archetypus Fuldensis); M. Ihm, Die 'massgebenden* Handschriften (Hermes 40 (1905) p. 177).

p. 56 füge zur üeberlieferung der Schrift de grammaticis et rhetoribus hinzu: R. Sabba- dini, Spogli Ambrosiani latini (Studi italiani di filol. class. 11 (1903) p. 224).

p. 68. Zur Üeberlieferung des Florus füge hinzu: Sab b ad in i 1. c. p. 361.

p. 83. Zur Ausg. des Granius Licinianus von Fl e misch vgL die Rezension von H. Peter, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 905.

p. 90 lies statt y) Die Redner: ß) Die Redner.

p. 90 Z. 6 V. o. lies «beide Gegenkaiser" statt: Gegenkaiser.

p. 98 Nr. 6 kann noch verwiesen werden auf: C. Schultess, Herodes Atticus (101 177 n. Chr.), Progr. Hamb. 1904.

p. 107 Z. 11 V. o. füge hinzu: R. Hesky, Zur Abfassungszeit der Metamoiphosen des Apuleius, Wien. Stud. 26 (1904) p. 71 (nach 169).

p. 114. Zu § 557 kann noch hinzugemgt werden: L. Valmaggi, Per la novella nell* antichitä (Atti d. R. Accad. di Torino vol. 38 p. 424).

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Naohtrilge und Beriohtign&gon. 497

p. 117. Zn den Uebenetxiingen des MArchens Amor und Psyche fOge hinzu: Stoiy of C^id and Psyche, transl. into English hy W. Adlington, London 1903.

p. 120. Za der Ansg. der Metamorphosen von J. van der Vliet fOge hinzn: G. Gnil. Vollgraff, Aptüeiana (Mnemos. 32 (1904) p. 252).

p. 120. Zn den üebersetznngen der Metamorphosen f&ge hinzn: Apnleios' golden ass, transl. by W. Adlington, London 1904.

p. 122. Zn § 560 füge hinzu: R. Helm, Qnaest Apuleianae. I. De Apologia (Philol. Supp- lementbd. 9 (1904) p. 515): a) De abundantia quadam eloentionis; b) De lacunis (p. 525); c) De Qraeds (p. 545); d) De singnlia loeis (p. 552).

p. 122. Zu den Ansg. der Apologie des Apnleius kommt jetzt hinzu: Apulei Platonici Ma- daurensis pro se de magia liber (apologia) reo. R. Helm, Leipz. 1905.

p. 137 füge hinzn: R. Reitzenstein, Zum Asclepius des Pseudo-Apuleius (Archiv für Religionswissensch. 1904 p. 393).

p. 141. Zur Rubrik »Der Stil des Apuleius* fOge hinzu: £. Schober, De Apulei meta- morphoseon compositione nnmerosa, Diss. Halle 1904.

p. 148. Zur Litteratur Aber das Fortleben füge hinzu: Ueber Apuleius als Quelle für Shake- speare vgl. R. Herzog, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 1100.

p. 162. Zu § 592 Aber Calpuinius Maccus füge hinzn: G. Helm reich. Zu den Deklama- tionen des Galpumius Flaccus (Berl. philol. Wochenschr. 1903 Sp. 1374); Winter- feld, Zu Galpumius Flaccus (PhUol. 63 N.F. 17 (1904) p. 156).

p. 167. Zur Ueberlieferung des Terentius Scaurus füge hinzu: Notice du Ms. nouv. acq. lat. 763 de la bibliothdque nationale contenant plusieurs anciens glossaires grecs et latins, et de quelques autres manuscritB par M. H. Omont (S.-A. aus Notices et ex- traits des manuscrits de la bibl. nat. T. 38), Paris 1903; die Handschrift enthalt den Anfang der Orthographie des Scaurus.

p. 172. Zur Rubrik ,Quaestiones Vergilianae* des Aemilius Asper füge hinzu: F. Weigel, Die Quaestiones Verg^lianae des Aemilius Asper im Palimpsest der Pariser National- bibliothek (Serta Harteliana, Wien 1896, p. 129).

p. 176. Zu den psendoacronischen Horazscholien ygl. jetzt P. Gr äff und er, Entstehungs- zeit und Verfasser der akronischen Horazscholien (Rhein. Mus. 60 (1905) p. 128). Als Abfassungszeit wird etwa die Mitte des 2. Jahrhunderts angenommen und als wahrscheinlich hingestellt, dass der Grundstock auf Helenius Acro zurückgehe.

p. 177. Zur Ausg. von Keller vgl. die Recension von F. Leo, Göti gel. Anz. 1904 p. 849, femer Keller, Zu Pseudacron (Wien. Stud. 1904 p. 81).

p. 190. üeber die Gelliusausgabe von Hosius vgl. Heraeus, Berl. philol. Wochenschr. 1904 Sp. 1168.

p. 198 Z. 24 V. o. Von Lenel, Essai de r^constitution de T^t perpötuel, ouvrage traduit en fran^ais par Frödöric Peltier ist auch der 2. Band (Paris 1903) erschienen.

p. 217 Z. 2 V. u. füge hinzu: Lenel, Neue Ulpianfragmente (mit Tafel XIH. XIV), Sitzungsber. der Berl. ^ad. der Wissensch. 1904 p. 1156 (zwei Fragmente aus Ulpians Disputa- tionen in der Ötrassburger Bibliothek).

p. 241 Anm. 2 füge hinzu: Harnack, Die Mission und Ausbreitung des Ghristentums in den ersten drei Jahrhunderten, Leipz. 1902, p. 214.

p. 244 füge zur Litteratur noch hinzu: Ueber die Juden als intellektuelle Urheber der nero- nischen Verfolgung vgl. Harnack, Analecta zur ältesten Gesch. des Ghristentums in Rom (Texte und Untersuchungen N. F. 13, 2 (1905) p. 7).

p. 247. Ueber die Echtbeitsfrage in Bezug auf den Briefwechsel des Plim'us u. Traian vgl. noch Schaedel, Plinius der Jüngere und Gassiodorius Senator, Progr. Dann- stadt 1887.

p. 249 Z. 5 V. u. lies: n. Ghr. statt v. Ghr.

p. 255. Zur Rubrik ,Das Verhältnis des Alexander Severus zum Ghristentum* füge hinzu : K. J. Neumann, Hippolytus von Rom in seiner Stellung zu Staat und Welt 1. Abt., Leipz. 1902, p. 136.

p. 259 Z. 4 in der Rubrik ,Die Edikte Diocletians" lies ineiXfjfAuipovs statt ineiXtjfAävovs.

p. 265. V. Smialeck, Des Tacitus Aussage über die ersten Ghnsten (Eos 8 (1903) p. 22).

p. 266 füge zur Rubrik «Litteratur" hinzu: S. Tal am o, Le origini del cristianesimo e il pensiero stoico (Studi e documenti di storia e diritto 9 (1888) p. 11, p. 175, p. 389; 10 (1889) p. 37, p. 269, p. 383); 11 (1890) p. 383; 13 (1892) p. 79); Henry, Des origines de la litt^rature laüne chrötienne et de ses caractöres jusq'au temps de Saint J4r6me, Montpellier 1892; A. Hilgenfeld, Die vomicaenische Litt, des Ghristentums und ihre Bearbeitung zu Ende des 19. Jahrhunderts (Zeitschr. für Wissenschaft!. Theol. 9 (1901) p. 369).

p. 271 Z. 14 V. 0. lies religiösen statt religiöser.

HftDdbQoh der klMS. AltertnmiiwlflMnschAn. Vm. S. 2. Aufl. 32

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498 Nachtrag« und Berlohtigtmgen.

p. 274. Zu «Ghiechische Antoren, a) Platon* fOge hinzu: P. Shorey, Plato and MinuciuB Felix (Glassical Review 1904 p. 302).

p. 274. Bezfiglich der Zeit des Octavios des Minacius Felix füge hinzu, dass Synnerberg, Randbemerkoogen zu Minuciua Felix II (ufveraigt af Finska Veienakaps-Societeiens Förhandlingar Bd. 45 (1902/03) Nr. 7, Helaingfors 1903), die Entstehung des Octavins zwischen 180—197 ansetzt; ygl. Knopf, Theol. Litteratnrzeitnng 1904 Sp. 885.

p. 277. Zur Litteratur über Gomposition und Stil des Minucius Felix f&ge hinzu: Ueber den rhythmischen Satzschluss vgl. Winterfeld, Philol. 63 N. F. 17 (1904) p. 315.

p. 347. Ueber Tertullian und Vergil vgl. Q. Bfirner, Vergils Einfluss bei den Kirchen- Bchrifbstellem der vomikänischen Periode, Diss. Erlangen 1902, p. 15.

p. 847 f&ge zum Absatz »Die Theologie Tertullians* hinzu: W. Yollert, Tertnllians dog- matische und ethische Grundanschauungen (Beitr. zur Förderung christl. Theologie 7 (1908) Heft 5); F. X. Funk, Tertullien et TAgape (Revue d'hist ecd. 1904 p. 5).

p. 850. Zur Ueberlieferung Tertnllians fOge hinzu: Auf eine Handschrift des ApologeticuB Tertnllians s. XE im Archiv des Mmoritenconvents San Isidoro de* Irlandesi zu Rom macht aufinerksam H. Boehmer, TheoL litteraturzeitung 1908 Sp. 645.

p. 851. In dem demnächst erscheinenden 3. Bd. der tertullianischen Schriften, der den 47. Bd. des Ck>rpus Script eccles. lat. bildet, sind, wie mir Dr. £. Kroymann brieflich mitteilt, folgende Schriften enthalten: de patientia p. 1; de camis resurrectione p. 25; adv. Hermogenem p. 126; adv. Valentinianos p. 177; adv. omnes haereses p. 210; adv. Praxeam p. 227; adv. Marcionem p. 290.

p. 875. Ueber die rhythmischen Schl&sse von »Quod idola dii non sint* vgL H. Jordan, Rhythmische Prosa in der altchristl. lat. Utt., Leipz. 1905, p. 73.

p. 398. Ueber die rhythmischen Schlttsse von »de laude martyiii* vgl. H. Jordan p. 73

p. 411. Ueber Cyprian und Vergil vgl. Bfirner 1. c. p. 18.

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Alphabetisches Register.

Die Zlifeni bestehen eich auf die Betten ; sind mehrere Seltensahlen angegeben, so bedeutet die mit * veraehene die Banptatelle. Die mit Klammem versehenen Beitensahlen bestehen alch auf die NaehtrSge und Berichti- gungen. Die anonymen Traktate und die, deren Autor swelfelhafl Ist, sind nach dem Anlkngsbuohstaben des

Titels aufgeführt

AcciuB, Tragiker, n. Fronto 100, 102; u. Velins LoDgaB 169.

Acholius a. die historia augosta 88.

Acro( Helenins), HorazerklArer 175; a. Horaz 177; ü. Ju- lins Romanos 179; a. Por- phyrie 178.

Acta der Märtyrer 475.

Acta martyrum Scillitanonim 8. Scilü.

Acta Pauli u. die caena Gy- priani 409.

Acta proconsnlaria u. der Pro- zess C^prians 852.

Acta urbis n. MariuaMaziinaB 85 86.

Adam de Snel a. Cato 38, 89.

Adamantius u. Polemo de phyaiognomonia 139.

Adnotatio u. das Recht 194.

Ad Novatianam 394; a. Gy- prian de catholicae ecclesiae nnitate 365.

Ad Oceanum, anonymes Ge- dicht 41.

Adversus aleatores 398; n. Cyprian 362; n. die Testi- monia Cyprians 374.

Adversus Indaeos der cypr. Sammlung 402; u. die tarac- tatus Origenis de libris ss. scripturarum 426.

Adversus Marcionem, Oedicht 436; n. Gommodian 427, 436; u. Tertnllian 344.

Adversus omnes haereses 344 ; n. Tertnllian 344; n. Ter- tnllian adv. Apelleiacos 340; u. VictorinuB von Pettau 437, 438, 439*.

Ad Vigilium episcopnm de

indaica incredulitate 406,

407*. Aelianus u. Sueton 60. Aelins Festns Aphthonins s.

Aphihonins. Aelins Gordianns, Jurist, n.

Alexander Sevems 18. Aelins Junius Gordns s. Gordns. AeliusMarcianus s. Marcianns. Aelins Maums n. die historia

angusta 89. Aelins Melissus, Grammatiker

183. Aelins Sabinns n. die historia

angusta 89. Aemilins Asper, Grammatiker

171 ; n. Julius Romanus 179.

(497). Aemihus Macer, Jurist 223;

n. Ulpius Marcellus 203. Aemilins Parthenianus u. die

historia angusta 88. AemiUus Severianus, Mimo-

graph 45, 47*. Aesopus, Fabeldichter, u. Ter- tnllian 327 Anm. 1; u. Ti-

tianus 145. Afra, vorhieronym. Bibelfiber- setzung 481, 483*. Africanns (Julius), Ghrono-

graph, u. de pascha com-

putns 406; n. Sueton 65;

n. die griech. üebersetznng

des Apologeticns Tertnllians

290. Africanns (Sextus Gaecilius),

Jurist 200; n. Julian 200. Afrika als Sitz der litt. 2. Agobard, Bischof von Lyon,

n. Tertnllian 349. Agrippa (M.) u. de herba vet-

tonica 139.

Albertus Magnus u. Apuleius

140. Albinovanus Pedo, Dichter,

n. der Epiker Albinus 47. Albinns, Epikei 45, 47*. Albinus (Glodins) n. Apuleius

142; n. die Litt. 15, 16*. Alcimus n. die Monastica 38. Alcnin u. Lactantins de ave

Phoenice 469; u. die Mo- nastica 38. Aldhelm u. Julius Solinus 237. Alexander der Grosse u. Ale- xander Sevems 17 ; n. ne^l

xofffÄOv 130. Alexander Sevems, Kaiser, n.

das Ghristentum 254, 255*,

(497); u. die Litt. 17*, 18;

n. der Jurist Paulus 219,

220. Alexander (Tiberius Julius) u.

nsQl *6a(jiov 131. Alexander, Yalentinianer, n.

Tertnllian de came Ghristi

336. Alexandrinern, die Biographie

56. Alfenns (P.) Vams, Jurist, u.

Paulus 221. Alphins (Alfins) Avitus, poeta

neotericns 24. Altercatio (Wettstreit) als Lit-

teraturgattung 42. Altercatio Heracliani u. Ter- tnllians Apologeticns 290,

350. Altercatio Simonis Jv^^-^ ^*

Theophili

tractr'

BS.

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500

AlphabetiflidhM Register.

Gregorins von EUberiB 425 ; n. Novatian 416 Amn. 1; n. Suetons Prata 68; u. Ter- tallian 348.

Ammianiis MarcelliniiB, Histo- riker, IL Floms 72; u. Ma- rina Maximns 85, 86; o. Julius Solinus 288.

Arnos (yomenios u. Cato 89.

Ampelius (L.) 77.

Analogie im Recht 195.

AnatoUus, land Wirtschaft!. Schriftsteller, u. Apuleius 185.

Anatolius u. de ratione pas- chaH 491.

Anecdotum Parisinum de no- tis u. Sueton 58, 59.

AnicetuSi Papst, n. der Oster- streit 279.

AnoiaDus, poeta neotericus22 ; u. Juba 184; u. Terentianus 27.

Anomalie im Recht 195.

Anon3rmus Chiliasta, in Mat- thaeum fragmenta u. Vic- torinus von Pettau 488.

Ansüeubus, s. Glossar, u. die tractatns Origenis de libris SS. Bcripturarum 426; u. Sueton 65 Anm. 5.

Antimachus, Dichter, u. Ha- drian 6, 7.

Antipater (Caelius), Historiker, u. Hadrian 6.

Antistius (M.) Labeo, Jurist, u. die Fasti 192 ; u. Julius Paulus 221.

Antoninus Aquila, Rhetor 95.

AntoninusGeta, Kaiser, u. das Christentum 254; und die Litt 16; u. Sammonicus Se- renus 190.

Antoninus Pius u. das Christen- tum 249; 8. Toleranzedikt 249; u. die Litteratur 9, 18; u. Fronto 97, 98; u. Gor- dianus I. 18; u. Maecianus 201; u.M. Aureliusll; u. Ulpius Marcellus 203.

Antonius Julianus, Rhetor 145*, 163; u. Gellius 185, 186*.

Antonius Musa u. de herba yettonica 139.

Antonius Rufns u. Velins Lon- gus 169.

Apelles, Gnostiker, u. s. System 340; bekämpft von Tertullian 339; u. TertuUian de came Christi 336.

Aphthonius (AeUus Festus), Metriker, n. Juba 184; u. Terentianus 26.

Apollinaris Sidonius u. Lac- tantius 478, 474; u. Sam- monicus Serenus 191.

ApoUonius, Antimontanist, n. Tertullian 841, 842.

ApoUonius, Märtyrer, u. das fragmentum Fnldense 291 ; u. s. Prozess 252.

ApoUonius von IVana u. das Christentum 142, 148; u. Lactantius 450.

Appianus, Historiker, u. Fronto 95, 97.

Apologie in der christl. litt. 494.

Apuleius (L. CaeciUus Minu- tianus) u. die Fragmente de orthographia 183.

Apuleius minor, der sog. 188.

Apuleius aus Madaura, Redner 103; Biographisches 108; Schriften: LMetamorphosen (Amor u.Psyche) 107, (496), (497); 2. Reden: Apologie 120, (497); Florida 128; 3. phüosophische Schriften 125; 4. verlorene Schriften 182; 5. apokryphe Werke 187,(497); RflckbUck (Cha- rakteristik) 140, (497); Fort- leben 142, (497); u. das Christentum 265; u. der£^- ker Clemens 45; u. Clodius Albinus 15; u. JuUus SoU- nus 288; u. Suetcm 60, 65.

AquUa (Julius), Jurist 228.

AreUius (Dagelllus) Fuscus u. die historia augnsta 90.

Aiianische HAresie, TVaktat, u. Bobbio 94.

Aristius Fuscus (?), Gram- matiker 167.

Ariston, Jurist, u. Sex. Pom- ponius 201.

Anston, Stoiker, u. Marcus Aurelhis 11.

Ariston y. PeUa u. der Dialog zwischen Jason u. Papiscus 406.

Aristophon oder Aristophontes u. Apuleius 117.

Aristoteles u. de physiogno- monia 139 ; u. die Gesch. der Wissenschaften 56; u. Gordianus I. 19; n. nsQi x60fAov 130, 131.

Amobius 489; u. die christl. Litt. 412, 495; u. Cornelius Labeo 191 Anm. 2, 192; u. Lactantius 445, 446, 471, 472*; u. Minucius Felix 267, 274, 278.

Arrius Menander, Jurist 215.

ArruntiusCelsus,Grammattker 183.

Amsianus Messius, Rhetor, u. Fronto 99.

Arvalbrnder u. Hadrian 9.

Asclepiades, Freund des Lac- tantius 461.

Asclepiodotus u. die historia augnsta 90.

Asclepius 137, (497).

AseUius Sabinus, Wettstreit- dichter 42.

Asinius PoUio u. Alexander, Sohn des Herodes u. der Mariamme 131 Anm. 1; u. der Grammatiker Aufustius 167; u. der Grammatiker PoUio 188.

Asmonius u. Juba 185.

Asper (AemiUus), Grammati- ker 171 ; u. Julius Romanus 179. (497).

Astrologie u. Hadrian 6; u. Septimius Severus 15.

Athanasius u. Gregorins von Eliberis 425.

Athenagoras n. Marc Anrel 252; u. Minucius Felix 274; n. TertuUian 338.

Athenodotus, Lehrer Frontoa 90, 91.

AtticuB (T. Pomponius), s. Über annalis, u. Florus 69.

Audax, Grammatiker, u.Teren- tius Scaurus 168.

Aufustius (?), Grammatiker 167.

Augustinus u. die lat. Bibel 483, 490; u. Apuleius 109, 129, 181, 137, 142, 143*; u. Aemilius Asper 172; u. ComutoB 172; u. Cyinian 360 Anm. 3, 366, 374,413; n. de duodedm abusivis saecuU 406; n. de paacha computus (Bibeltext) 405; u. de singnlaritate clerico- rum 403, 405; u. Donatus 172 ; u. der Historiker Florus 67,68; u. das fragmentum Parisinum de rhythmo 185 ; u. Lactantius 473; n. Quod idola 375; u. Julius Solinus 287; u. TerinUlan 840, 848.

Augustus, Kaiser, u. das Recht 194.

Aurelianus, Kaiser, u. das Christentum 258 Anm. 1 ; u. die Litt. 20.

Aurelius Apollinaris, Dichter, u. Numerianus 20.

Aurelius Festi vus u. die historia augusta 89.

Aurelius PhiUppus u. die historia augusta 89.

Aurelius Venu n. die historia augusta 89.

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AlphabotiBches Begiater.

501

AureliuB Victor n. die anonyme EaiBerchronik 84 ; u. Sneton 65.

Aurispa (Giovanni) u. diePane- gyriker 146, 162.

AnaoniuB (Deeimns Magnus) n. Aemilina Aaper 172; u. der Dichter Annianiia 22; a.Fronto 92; n. Sneton 61, 65,66; u. Titianus 145; n. die proaaiache Vorrede 76.

Avianns, Dichter, n. die pro- saische Vorrede 76.

Avidius Gassins, Usurpator, u. Fronte 95; u. Maecianos 202; Q. L. Veras 13.

B.

Babrins, Fabeldichter, u. Ti- tianus 145.

Balbinus, Kaiser, u. der Epiker Albinus47; u. die Litt 19.

Barnabasbrief n. Novatian de cibis ludaicis 422.

Beatus von Libana, Abt,u. die tractatas Origenis de libris SS. Bcripturarum 426.

Benedikt Burgh (Magister) u. Cato 39.

BenÜey (Rieh.) u. Sneton 52.

Bibelübersetzungen, die vor- hieronymiamschen, allgem. litteratur &ber dieselben 484; die üeberlieferang der- selben 486 ; bei den Kirchen- schriftstellem 489; Frag- mente derselben 485; in- schriftliche Fragmente 485 Anm. 1.

Blastus, Quartodeoimaner, u. der Osterstreit 279.

Bobbio u. Fronte 93; u. der Kanon Mnratoiianus 491; u. Terentianns 25.

Bocchus, 8. Chronik, u. Julius Solinus 236, 238.

BoUand u. die Bollandisten 476.

Bruttius, Historiker 193.

Bürger (0. A.), Dichter, u. das Pervigiliom Veneris 75.

C.

Caecilius, Emendator Frontos 94.

Caecilius (M.) NovatUlianus, Dichter 45, 47*.

Caecilius (Seztus) Africanus, Jurist 200; u. Julian 200.

Caelestinus u. die historia augusta 89.

Caelius Antipater, Historiker, u. Hadrian 6.

Caelius Rhodiginns u. s. Fäl- schung 183.

Caena CjrpEiani 409.

CaereliuB (Q.), Redner 231.

Caesarius von Arles n. die tractatus Origenis de libris SS. scripturarnm 426.

Caesellius (L.) Vmdez, Gram- matiker 164; n. Terentius Scaurus 167.

Caesius Bassus, Metriker, u. die metrischen Systeme 184 ; n. Terentianns 26, 27.

Caesius (T.) Tauiinus, Dichter 45, 47*.

Callistratns, Jurist 214; u. Papirius Fronte 212.

Callistus, Papst, n. adv. alea- tores 400 ; u. die lapd 377 ; u. Teitullian deieiunio 315; u. Tertnllian de pudicitia 315, 316.

Calpurnius Macons, Dekla- mator 162, (497).

Calpurnius Flaccus, Freund des jüngeren Plinius 163.

Calpurnius (M.) Flaccus, cos. suff. i. J. 96 p. 163.

Calpurnius (T.) Siculus, Buko- liker, u. Nemesianus 31, 32, 33.

Calvisius Taurus u. Gellius 185, 186*

Campanus (Jo. Ant) n. Cal« purnius Flaccus 163.

Caninius Celer, Lehrer des L. Veras 183.

Canon s. Kanon.

Canova n. Apuleius 118.

Capella (Maitianus) u. Julius Solinus 237.

Caper (Flavius), Grammatiker 173; u. Caesellius Vindex 165 ; u. Julius Romanus 179.

Caracalla, Kaiser, u. das Christentum 254; u. die Litt 1 6 ; u. der Jurist Paulus 220 ; u. Sammonicus Serenus 191.

Caraeades, Philosoph, u. Lac- tantius 454.

Cassianer 205.

Cassiodorius Senator u. Apu- leius 127; u. Caesellius Vin- dex 164, 165; u. Censorinus 231; u. der Kanon Mura- torianus493; u. Sneton 58; XL Velins Longus 169.

Cassius Dio u. Manns Maximus 84; u. Sueton 65.

Cassius (C.) Longinus, Jurist, u. Gaius 204 Anm. 2, 205, 209.

Castricius (T.), Rhetor 95; u. Gellius 185, 186*.

Catachannae, Bedeutung 7, 8.

Catenazu n. Cato 88.

Catilius Severus, Freund des Alexander Severus 18.

Cato, Sprachdichter 83; inter- polatus 39; Catoniana con- rectio39; Cato leoninus 89; novus 39; rhythmieus 39; Monosticha (Monastica) 37, 40*; n. Commodian 434. (496).

Cato (M. Porcina) u. die Di- sticha Catos 34, 35, 86 Anm. 3; u. Fronte 100, 102; u. Hadrian 6; u. Murcus Aurelius 10; n. Statilius Maximus 174, 175.

Catullus, Mimograph 46.

Caxton, Buchdrucker, u. Cato 39.

Cebes, s. Gemälde, u. Ter- tnllian 45.

Celerinns, röm. Confessor, u. ady. aleatores 400; u. die cyprianischeBriefBammlung

Celsus, Bestreiter des Christen- tums 252, 264 ; u. Minudus Felix 273.

Celans, üebersetzer des Dia- logs zwischen Jason n. Pa- niscus 406.

Celsus (Arrantius), Gramma- tiker 183.

Celsus (Coraelius) u. Arran- tius Celsus 183.

Censorinus, Grammatiker 230 ; u. Sueton 58, 66.

Census, Bedeutung des Wortes bei Terfcullian 340.

Cento 44.

CervidiusScaevolas. Scaeyola.

Chalcedomsches Concil, die Akten, n. Bobbio 94.

Chamisso u. die Zweisprachig- keit 1.

Charisius (Flavius Sosipater), Grammatiker, n. Julius Ro- manus 179*, 180; u. Por^ phyrio 178; n. Terentius Scaurus 167.

Chorographia Pliniana 238.

Christentom, die verschiede- nen Formen der christl.Litt 494; Litt, über das Christen- tum 266, (497).

Chronicon Cypriamcum 409.

Cicero (M. Tnllius) u. Alexan- der Severus 17; u. Apuleius 141; u. Araobius 415; u. Commodian 431, 435; n. Didymus (de re publica) 59; u. Pronto 100, 102*, 273; u. GordianuB I. 18, 19; u. Hadrian 5; u. Julius Titia- nus 144; u. Lactantius 448, 449 (de opificio dei), 445,

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502

AlphabetiBohes Register.

471, 472*, 473; a. MmucioB Felix 273, 274, 277; u. die Panegyriker 161; o. Stati- liuB Maximua 174, 175; u. Saeton 59.

Citiergesetz y. J. 426 n.(}aiiis 204, 209.

GlaranoB u. Porph^o 178.

Clarus (G. SepticioB), prae- fectos praetorio, u. Saeton 48, 49.

Glaudianoa, Dichter, u. Lac- tantius de ave Phoenice 468, 469*; u. die Panegyri- ker 161 Anm. 2.

Glaudianna Mamertos a. Apa- leiuB 136.

GlandiuB, Kaiser, u. s. neuen Schriftzeichen 168.

GlaudiuB Ensthenins u. die historia augusta 89.

GlaudiuB Mazimna u. Apn- leins 104.

Glaadius Qaadrigarias, Anna- listy VL Antonios Julianos 146.

Glaudios Satuminns, Jurist u. Antiquar 203; u. Tertullian de Corona 307.

Glaudius Severus, Peripate- tiker 95.

GlaudiuB Tryphoninus, Jurist 215; u. Q. Geryidius Scae- YoU 211.

Glaudius Venacus, Redner, u. Alexander Severus 18.

Glemens, Epiker 45, 47*.

Glemens von Alexandrien u. Amobius 445; u. der Ka- non Muratorianus 493; u. Minucius Felix 274; u. Sep- timius Severus 253; u. Ter- tullian 296.

Glemensbrief, erster, u. Lac- tantius de ave Phoenice 469.

Glodius Albinus u. Apuleius 142; u. die Litt. 15, 16*.

GodexGregorianus 224; vergl. mit dem God. Hermogenia- nus 225.

Godex Hermogenianus 225.

Godex Justinianus u. der God. Gregorianus 224.

Gollatio Mosaicarum et Ro- manarum legum u. Oaius 204; u. Paulus 221; u. Ulpian 218.

Golumban u. die Monosticha 37, 38.

Gomenius (Amos) u. Gate 89.

Gommodianus, christl. Dichter 427; Biographisches 427; Instructiones 429; carmen apologeticum 430; Gharak-

teristik 433 ; Fortleben 436 u. die christl. Poesie 495 u. die Disticha Gatos 34, 35* u.Gjrprian 374, 412; u.Ter- tullian 339.

Gommodus, Kaiser, u. das Ghristentum 252, 253; u. die Litt. 13, 14; u. Marina Maximus 84.

Gonsentius u. Arruntius Gelsus 183; u. Flavius Gaper 174.

Gonstantinus, Kaiser, u. der Panegyrikus auf seine Ver- mfthlung mit Fansta 152; am Qeburtstag Triers 153; ün Namen von Augusto- dunum 155; wegen des Sieges über Maxentius 155; des Nazarius 156; u. das Ghristentum 259, 268; s. christl. Gesetzgebung 260, 262; u. Lactantius 446, 451, 456, 457, 473; u. die No- vatianer 416; u. die scrip- tores historiae angustae 20.

Gonstantius, Kaiser, u. der Panegyrikus auf ihn 151; u. Eumenius 150; u. das Ghristentum 258.

Gonstitutio prindpis 193.

Gonsultatio u. Paulus 221.

Gordus (AeUus Junius), s. Kaiserbiographien 86; u. die historia augusta 88.

GomeUus, Papst, u. ad Nova- tianum 396; u. die cypria- nische Briefeammlung 381, 882, 383; u. s. gefälschter Brief an Gyprian 407; u. Novatian 415.

Gomelius Gapitolinus u. die historia augusta 90.

Gomelius Gelsus u. Airuntius Gelsus 183.

Gomelius Labeo, Antiquar 191; u. Amobius 439, 444.

Gomelius Labeo = (?) Gor- vilius 193.

Gomelius Nepos u. L. Ampe- lius 79; u. Sueton 54.

Gomelius (L.) Sisenna s. Si- senna.

Gomutus u. Aemüius Asper 171; u. Gaesellius Vindex 165; u. ürbanus 182.

Gomutus = (?) Gorvilius 193.

Gorvilius, Antiquar 192.

Gourier (Paul Louis) u. Apu- leius 119.

Grispus, Sohn Gonstantins, u. Lactantius 446.

Gurius Fortunatianus u. die historia augusta 89.

Gyprianus von Antiochien u. Gyprian von Karthago 413;

u. die Gebete der cypria- nischen Apokryphensamm- Inng 407.

Gyprianus (Gaecilius), Bischof von KarÜiago 851; Bio- grl^9hisches 853; s. Schrift- stellerei: Traktate 359; Briefe 376; Apokryphes 889 (Briefe 407; Gebete 407); Gharakteristik 410; Fortleben 412; u. die lat. Bibel 482, 483, 490 (Ut- teratur); u. das Hirten- schreiben 494; u. ad Nova- tianum 395, 396; u. adv. aleatores 400; u. adv. Ju- daeos 402; u. Gommodian 432, 483, 435*; u. de bono pudicitiae 392, 393; u. De- cius 256; u. de lande mar- fyrii 394; u. de pascha computus 405, 406; o. de passione Domini 470; u. de rebaptismate 397; a. de singularitate clericorum 403; u. de spectaculis Pseudo- Gyprians 392; u. Lactantius 450, 472; u. Minucius Felix 275, 276; u. Novatian 415, 417,418,419; u. Tertullian 298, 299, 348; n. Valerian 257.

Gyprianus, der Dichter, n. die caena Gypriani 409; u. die Gebete der cyprianiachen Apokryphensammlung 407; u. die Genesis 408; u. Ter- tullian 344.

Dagellius (Arellius?) Fuscus n. die historia augusta 90.

De aucupio, anonymes Ge- dicht 33.

De bono pudicitiae 391; u. die tractatus Origenis de libris SS. scripturarum 426.

Decius, Kaiser, u. das Ghristen- tum 255, 256*, 263, 358, 354, 355; u. (>rpriaii 367, 376; u. die lapsi 394, 395.

Declamatio in L. Sergium Ga- tilinam 164.

De computo paschali n. de pascha computus der cypria- nischen Apokryphen 406.

Decretum in juristischem Sinne 193, 194.

Decretum Gelasianum, das sog., u. Amobius 444; u. Gommodian 428, 436; u. Lactantius 473: u. Victo- rinus von Pettau 488.

De dubiis nominibus u. Lac- tantius de ave Phoenice 469.

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AlphabeÜBOhes Begitter^

503

De duodecim abnBivis saeculi

406, 407*. De dnplici martyrio ad For-

tunatum 407, 408*. De execrandis gentimn diis

u. Tertnllian 344. De fide orihodoxa contra

Arianos n. die tractatas Ori-

genis de libris 88. scripta-

raram 426. De gradiboB, jniistischeB Frag- ment 226. De herbarom medicaminiboa

138. De Jona n. Tertnllian 344. De indicÜB, juriBtiBches Frag- ment 227. De indicio domini n. Tertnllian

344. De iure fisci 226. De iuris speciebus et manu-

misaionibuB 226. De laude mart^ 393 ; u. die

tractatus Ongenis de libria

88. Bcripturarum 426. (497). Demetrianus, Schfller des Lac-

tantius 448, 461. Democritus n. Q. Serenus 28. De montibns Sina et Sion 401. De pascha, Gedicht, u. Lac-

tantius 470. De pascha computns 405; u.

Novatian 416. De passione Domini, Qedicbt,

u. Läctantius 470. De physiognomonia, arabische

Uebersetzung 139 Anm. 2. Depositio martyrum 475. De propbetis et prophetiis u.

Cyprian ad Demetrianum

367. De rebaptismate 396. De remedüs salutaribus 139. De resurrectione, Gedicht, u.

Lactantius 470. De singularitake clericorum

403. De Sodoma u. Tertnllian 344. De spectacnlis der cypriani-

sehen Sammlung 890. De Yoluntate dei u. Cyprian

409. Dialog des Jason u. Papiscus

n. Tertnllian adv. Praxeam

330. Dicuil u. Julius Solinus 237. Didache, lat. 490; n. Commo-

dian 435. Didascalia, lat 490. Didius Julianus, Kaiser 14;

u. SalviuB Julianus 198. Didymus, Pbilolog, u. Cicero

59; u. Sueton 60. Differentiae u. Sueton 66. Digesta, Bedeutung 228, 230.

Dio Cassius u. Marius Maxi- mns 84; u. Sueton 65.

DiocletianuB, Kaiser, s. Todes- jahi' 467; u. der Panegyri- kus auf Maximian 147; u. der Genethliacus Maxi- mian! 148; 8. Preisedikt 21, (496); u. das Christen- tum 258, 263; s. Edikte 258, 259* ; u. die litt. 21; u. Amobins 440; u. Lactan- tius 445, 446, 448, 450, 463; u. die scriptores bist aug. 20; u. Victorinus von Pettau 437.

Diomedes, Grammatiker, u. Sacerdos 181 ; u. Sueton 55; u. Terentius Scaurus 167, 168.

Dionysius, Lehrer Frontos 90, 91.

Dionysius Cato als Verfasser der Disticha 35.

Dionysius von Rom u. Ter- tuflian adv. Praxeam 331.

Dioskorides u. Gargilius Mar- tialis 235; u. Q. Serenus 28, 29.

Doctrina ajpostolomm 490; u. Commodian 435.

Domitianus, Kaiser, u. das Christentum 244, 262; u. Sueton 47.

Donatisten n. Cyprian 413; donatistische Fälschung u. die cyprianische Apokry- phensammlung 407.

Donatus (Aelius), Gramma- tiker, u. die Vergilvita 55.

Donatus (Tiberius Claudius), Vergilcommentator 75.

Dositheus, Grammatiker, n. das fragmentum Dosithea- num 226; u. Hadrian 9.

Edictum im juristischen Sinne 193.

Edictum perpetuum 196,(497).

Einhard n. Sueton 65.

Elagabalus, Kaiser, u. das Chri- stentum 254; u. die Litt 16; u. Paulus 219.

EleuÜiems u. Tertnllian adv. Praxeam 330.

Elie V. Winchester u. Cato 38.

Empedocles u. Apnleius 106.

Encolpius, Histonker, u. Ale- xander Severus 18; u. die historia augusta 89.

Ennianista = Vorleser des Ennius 146.

Ennius (Q.) u. Antonius Juli- anus 145; u. Fronte 100, 102; u. Hadrian 6; u. Lac-

tantius 452 ; n. Marcus Anre- lins 11; u. Q. Serenus 28.

Epicharmna u. Apnleius 106.

Epikums n. Lactantius 472.

E^iphanius u. Tertullian 314, 342.

Epistola im juristiBchen Sinne 194, 229, 230.

Epistola Didonis ad Aeneam, anonymes Gedicht 4 1,(496).

Epistolae, unechte, in dercypr. Sammlung 407.

Epithalamion 20.

Epitome Liviana u. Granins Licinianus 82.

Erasmus u. s. F&lschung de dnplici martyrio ad Fortu- natnm 407, 408*.

Eudoxus von Cnidus u. de physiognomonia 139.

Eunemems u. Lactantius 451; u. Minucius Felix 270.

Eumenius, Panegyriker 149*, 157; über s. Autorschaft in den Panegyriken 158, 160; u. die mänianischen Schulen 161.

Eunomia, Dichterin 157.

Euphorien u. Reposianus 44.

Eusebius u. C^rian 418; u. Lactantius 474; u. Tertul- lian 290, 348 Anm. 4.

Eustathins u. Sueton 57, 60.

Eutropius, Historiker, u. die anonyme Kaiserchronik 84; u. Sueton 65.

Eutychius Proculus, Gramma- tiker 183.

Evrard, Mönch, u. Cato 38, 39.

Excerpta Parisina u. Teren- tius Scaurus 167.

Excerpte aus Sueton 66.

Exegese, christl. 495.

Exhortatio de paenitentia 408.

Exnlanationes in Donatum u. Terentius Scaurus 167.

P.

Fabianus, Redner 95.

Fabius Ceryllianus u. die hi- storia augusta 89.

Fabius Marcellinus u. die hi- storia augusta 89.

Facetus u. die Spruchdichtung Catos 40.

Fastidius u. die tractatus Ori- genis de libris ss. scriptu- ramm 426.

Fanstina u. Fronte 98.

Favorinus von Arelate u. Gel- lius 185, 186*; u. Hadrian 5.

Felicissimua u. s. Schisma 380, 382.

Felicitas u. ihre passio 306, 478*.

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504

AlphftbotiiohM Register.

Fesiaa (M. PoBtamioB), Redner 145.

Firmicna ( Jaline) Matemns u. Commodian 482, 433.

FirmilianuB, Metaropolit von Caesarea, a.die cynrianische BriefiBammlang 885. ^

Flavins, Grammatiker in Ni- comedien, n. Lactantins 445, 446.

Flayins Caper, Grammatiker 173; u. CaesellitiB Vindex 165; u. JolioB Romanos 179.

Florentinas, Jorist 212.

Floras (P. Annios), der Hi- storiker 67; der Dich- ter 72; a. 8. poetischer Wettstreit mit Hadrian 5, 9; der Rhetor 75; das Verhältnis der drei Flori 76; u. L. Ampelias 79. (496).

Fragmente Bobiensia a. Jaba 185.

Fragmente Yaticana a. Paulas 221.

Fragmentam Censorini 233.

Fragmentam de ordinatione partium orationis 167. aentam Dositheanam

Fragmentam Faldense a. Ter- tallians Apologeticas 290.

Fragmentam Parisinam u. Jaba 185.

Frontinus (Sex. Julias) u. L. Ampelius 79.

Fronto (M. Cornelias), Redner 90; Bestandteile seiner Kor- respondenz 94; 8. Stil 1, 140; u. das Christentum 252, 265; u. Aemilius Asper 172; u. Antoninus Pins 13; a. Gellius 185, 186*; u. Maecianas 202; u. Marcus Aorelius 10; u. Minucius Felix 272, 273, 276, 277; u. Salvios Julianos 199; u. Sueton 48 ; u. Julius Titianus 144; n. L. Veras 12.

Frontonianer u. Sueton 51, 64.

Fulgentius, Mytholog, u. Apu- leius 117, 186; u. Fronto 99.

Fulvius AsprianuB u. die hi- storia augusta 89.

Furius Anthianus, Jurist 223.

Furios (L.) Philos u. Sammo- nicus Serenus 190 Anm. 2.

O.

Gaios (haeresis Gaiana) u.

Tertullian de baptismo 297. Gaius, Jurist 204; n. das

Edikt 197; u. de iure fisci

226; o. das fragmentom Dositheanom 227.

Galbiatos (Gkorg), Sekretftr des Georg Merola, o. Te- rentianos 25.

(^enos o. Gargilios Martialis 234, 285.

Galerios, Kaiser, o. das Chri- stentom 258; o.a. Toleranz- edikt 259, 261*; a. Lactan- tins 463.

Gallien als Sitz der Litt. 2.

Gallienos, Kaiser, u. das Chri- steotum 257, 263; s. Tole- ranzedikte 257; u. die Litt 19, 21.

Gallus, Kaiser, o. das Christen- tum 256, 354; u. die lapsi 395.

(skdlus Antipater u. die histo- ria augusta 90.

GargiliuB (Q.) Martialis 233.

Gaudentius u. die tractatus Origenis de Ubris ss. scrip- turarum 424, 426.

Gedichte, unechte, in der cypr. Sammlung 407.

Gelasius u. C^rian de catho- licae ecclesiae unitate 365.

Gellius (A.) 185; s. Kunst- mittel 146; u. Aemilius Asper 172; u. der Dichter Annianus 22; u. Antonius Julianus 145, 146; u. Apu- leios 131, 182; o. Oaesellios Vindex 165; o. Fronto 92, 97; o. Helenius Acre 175; u. Statiliua Maximus 175; u. SnlpiciuB Apollinaris 170; o. Velius Longus 169, 182. (497).

Gennadius von Massilia u. Commodian 427, 436; u. Sueton 65.

G^rmanicus als Verfasser von Epigrammen 9.

Germanicusscholien u. das fragmentum Censorini 233; u. Sueton 66.

Geschichtschreibung, christi. 495.

Geta (Antoninus), Kaiser, u. das Christentum 254; u. die Litt 16; u. Sammonicus Se- renus 190.

Gibbon (Edward) u. die Zwei- sprachigkeit 1.

Gilbert von Eluone u. der Kanon Muratorianus 493.

Glossen zu Sueton 66.

Gnosis, ihr Wesen 316; ihre Quellen 317; die Gnostiker u. das Martyrium 309.

Gordianus L, Kaiser, u. die LiU. 18, 19.

Gordianas IL, Kaiser, o. die Litt. 19; o. SammonicoB Se- renoa 190.

Gordianas III., Kaiser, o. die Litt. 19.

Gracchos (C. Sempronios) u. Flavios Caper 174; Fronto 100, 102; o. Marcus Aare- lins 10.

Granios Flaccos, Zeitgenosse Caesars, Verfasser von de indigitamentis 81.

Ghranios Licinianos, Historiker 79; Identität des Histori- kers mit dem Antiqaar 81. (496).

Grattios o. der Dichter Neme- sianos 31.

Gregor d. Grosse u. die lat. Bibel 485.

Gregor von Eliberis o. die tractatas Origenis de libris SS. scriptorarom 423, 425*, 426.

Gregorius von Tours u. Lac- tantius 469 ; u. Reticius 475.

Gregorius u. der codex Gh-e- gorianus 224.

Griechische Sprache o. das Christentom 480*, 495.

H.

Hadrianos, Kaiser, o. die Aemterorganisation 60; u. das Christentum 247, 262; s. Toleranzedikt 247, 249; s. Verhältnis zur Litt. 1, 4*; als Verfasser von Epi- grammen 9; s. Schriftstel- lerei 7; s. Archaismus 90; s. Verhältnis zum Recht 193, 194; u. das Edikt 197; u. der Dichter Floras 72, 76; u. Fronto 97, 98; u. Salvius Julianos 198, 199; u. der Dichter Septi- mius Serenus 24; u. Sueton 48; u. Terentius Scaunis 166, 167, 168»; u. Velius Celer 183. (496).

Hamerling (R.) u. Apuleius 118.

Haterianus, Vergilscholiast89.

Heiric von Auxerre u. Sueton- excerpte 66.

Helenius Acre s. Acre.

Heliodorus, Metriker, u. die metrischen Systeme 184; o. Juba 184.

Heliodoras, Philosoph, u. Ha* drian 5, 9.

Heliogabalos s. Elegabidos.

Henoch von Ascoli o. Soeton 53.

Henochbuch, slavisches, u.

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AlphabetiaoliM Begiater.

505

Lactantius de ave Phoenice 469.

Hephaestioii u. die metrischen Systeme 184.

Heptateuch, Gedicht, n. die lat Bft>el 490.

Herennius Modestinus, Jurist 222.

Hermippos von Berytos o. Tertollian de anima 884, 886.

Hermogenes a. Tertollian 818, 340.

Hermogenianus, Verfasser des cod. Hermogenianus 225.

Herodes Atticus n. Fronto 97, 98, (496); n. Gellius 185, 186*.

HerodianuB, Grammatiker, n. Marcus Aurelius 12.

Herodotus n. Fronto 97.

Hierocles als Bestreiter des Christentums 264 Anm. 2; u. Lactantius 450.

Hieronymus u. Amobius 444; u. Commodian 427 ; u. Gy- prian 852, 853*, 418; u. die epist. ad Turasium der cy- prian. Apokryphensamm- lung 407; n. Lactantius 458, 459, 473, 474, 466 (de mort. persec); u. Minncius Felix 268, 275, 277; u.Novatian 416, 419, 420; u. Quod idola 375; u. Reticius 475; u. Sueton 58, 54, 55*, 65; u. Tertulüan 841, 848, 848, 849; a. Tyconius 488; u. Papst Victor I. 279; u. Victorinus von Pettan 487.

Hilarius von Poitiers u. Cy- prian de dominica oratione 866; u. die tractatus Ori- genis de libris ss. scriptu- rarom 426.

Hinkmar n. de duodecim abu- sivis saeculi 406; u der Dichter Nemesianus 31.

Hippolytus u. adv. aleatores 400; u. adv. Judaeos 402; u. adv. omnes haereses 344, 439; u. der Anonymus Chi- liasta 488; u. Commodian 435 ; u. de pascha computus 405, 406 ; u. Gaius 297 ; u. der Kanon Muratorianus 493; u. Maximinus Thrax 255; u. Novatian de trinitate 420; u. die tractatus Ori- genis de libris ss. scriptu- rarum 426; u. Tertuliian adv. Apelleiacos 340 ; u. Ter- tuliian adv. Prax. 330; u. Tertull. de ecstasi 842; u. Teitull. de monogamla 314;

u. Victorinus von Pettau 437, 488.

Historia augusta u. ihre Quel- len 83; u. Sueton 64.

Homerus u. Hadrian 6; n. Minucius Felix 270; u. Reposianus 44 Anm. 1; u. Sueton 60 (Schmähworte).

Horatius, seine Verbreitung 177; u. Alexander Severns 17; u. Commodian 435; u. Fronto 102; u. Helenius Acre 175, 176; und Lac- tantius 472; u. der Com- mentar Pollios 183; u. Q. Serenus 28; u. Terentius Scaurus 167, 168*; Horaz- vita u. Sueton 54.

Horazscholien u. Sueton 60, 66.

Hosidius Geta, Centonen- dichter 44.

Hosius von Cordova u. Ter- tuliian adv. Praxeam 381.

Hostilius, Mimograph 45, 46*.

Hrabanus Maurus u. die caena Cypriani 409.

Hugo Victorius u. Tertullians verlorene Schrift über die Ehe 843.

Hyginus u. L. Ampelius 79; u. Sueton 54.

I.

*Id<foyos »al UanUtxov avxir- XoyLa negl Kgunov u. Ter- tuliian adv. Praxeam 830.

Javolenus u. Paulus 221; u. Salvius Julianus 198.

Jehan de Paris oder du Cha- stelet u. Cato 88.

Jehan Lef^vre u. Cato 38.

ndefons von Toledo u. Sueton 65.

Institutiones als Litteratnrgat- tung 229.

Invektive in der chiistl. Litt 494.

Johannes Saresberiensis u. Sueton 66.

Jordanes u. Floms 71.

Jovinus (Bomanius), Redner 145.

Irenaeus, Bischof von Lyon, s. Verhältnis zum Oster- streit 279; u. die kt. Bibel 490; u. das Griechische 481; u. Novatian de trini- tate 420; u. die tractatus Origenis de libris ss. scrip- tunurum 426; u. Quod idola 375; u. TertuUian adv. Va- lent. 320, 321.

Isidorus von Sevilla u. die lat. Bibel 490; u. Novatian de cibis ludaicis 422; u.

die tractatus Origenis de libris SS. scripturarum 426; u. Julius Solinus 287; u. Sueton 58, 59 (Aber die Zeichen), 65, 66, 176; u. Tertuliian 349, 850.

Itala, vorhieronym. Bibelüber- setzung 482, 483*.

Juba, Metriker 26, 184*; u. Sacerdos 181.

JulianuB, Kaiser, n. Commo- dian 432, 438.

Julianus (Antonius), Rhetor 145*, 168; u. GeUius 185, 186*.

Julianus (Salvius) s. Salvius.

Julius Africanus, Chronograph, u. de pascha computus 406; u. Sueton 65; u. die griech. üebersetzung des Apologe- ticus Tertullians 290.

Julius Aquila, Jurist 223.

Julius Aquilinus, platonischer Philosoph und Redner 95.

Julius Atherianus u. die hi- storia augusta 89.

Julius Capitolinus n. Junius Cordus 87.

Julius Paulus, Dichter 45, 47*; u. der Erklärer des Afranius u. Caelius Anti- pater 47.

Julius Paulus, Jurist, s. Paulus.

Julius (C.) Romanus, Gram- matiker 179; u. Aemilius Asper 171; u. Arruntius Celsus 176, 183; u. Fla- vius Caper 173, 174; u. Helenius Acro 176; u. Por- phyrio 178; u. Statilius Maximus 174, 175.

Julius Titianus, Redner 144.

Junius (Hadrianus), Philolog, u. Lactantius 461.

Junius Mauricianus, Jurist 203 ; u. Salvius Julianus 200.

Juristen, klassische, u. Nova- tian 417.

Jus honorarium oder praeto- rium 196.

Justinianus u. Gaius 207, 209.

Justinus, der MaHyrer, u. das Toleranzedikt Hadrians 248 ; u. Marc Aurel 251; u. Mi- nucius Felix 274.

JuvenaliB(D. Junius) u. Bobbio 94 ; Juvenalvita u. Sueton 56.

Juvenalscholien u. Sueton 58, 60, 66.

Juvencus u. die lat. Bibel 490.

JuventiusMartialis, Historiker 77.

K.

Kaiserchronik, anonyme 84.

Kaiserkultus 241, (497).

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506

Alphabetisches Register.

Kalender, karthagischer 475,

476. KalliBtuB, Papst, s. Callistas. Kanon der hl. Schriften u. die

acta martymm Scillitano-

rum 478. Kanon Muratorianns 491. Karl der Grosse n. Q. Serenus

29. Karpokrates n. Tertollian de

anima 338. Kerdon, Gnostiker, u. Mar- cion 322. Konzil von Ephesus u. Cy-

prian de opere et eleemo-

synis 369. Krates n. Apuleitis 106.

Labeo (M. Antistins), u. die Fasti 192; u. Julias Paolos 221.

Laheo (Comelios), Antiqoar 191; o. Amohios 489, 444.

Laberins (D.), Mimograph 45.

Lactantios (L. Cae<^os Fir- mianos) 445; Biographisches 445; de opificio dei 448; Institutiones 449; Epitome 457; De ira dei 458; de motibos animi 459; ver- lorene Schriften 460; de mortibuspersecotomm 462; de ave Phoenice 467; Cha- rakteristik 470; Fortleben 473; o. die christl. Ge- schichtschreibong 495; o. die christl. Institotio 495; o. Apoleius 142; o. Amobios 439, 440; o. die hermetische Schrift Asclepios 187; o. Gommodian 432, 433, 435 ; o. Cyprian 367 Anm. 1, 412; o. Floros 72; o. Hie- rocles 264 Anm. 2; o. Mi- nocius Felix 277; u. Pen- tadius 44; o. Soeton (Prata) 63; o. Tertollian 348.

Laetanianos, Recensent des Statilius Maximas 175.

Lavinias (P.), Grammatiker 183.

Lentolos, Mimograph 45, 46*.

Leo der Grosse u. Tertollian adv. Praxeam 331.

Lex Romana Wisigothornm a. Gaios 209; o. Papim'an 212; a. Paolos 221; u. Ul- pian 218.

Libellatici 256, 363.

Lichtwer, Fabeldichter, o. Mi- nocios Felix 278.

Licinianos bei Martialis 82.

Licinios, Kaiser, o. das Chri- Btentom 259, 260, 261, i

262*, 263, 467; a.Lactantias 462.

Livios (T.) o. Florus 70, 72; u. Fronto 96, 103; o. Gra- nios Licinianos 80, 82; o. Q. Serenos 28.

Lollias Urbicos o. die historia aogosta 88.

Longos (Yelios), Grammatiker 168; o. Urbanos 182.

Lacanos (M. Annaeos) o. die Disticha Catos 35; o. Flo- ros 71, 72; o. Porphyrie 178, 179*; Locanvita Soe- tons 54, 55, 56.

Locianos o. Apoleios 1 10, 11 1*, 113.

Locifer von Calaris o. die lat Bibel 490; o. Cyprian 412; o. de laode martyrii der cyprianischen Sammlong 393; o. Lactantios 457, 474; o. die tractatos Origenis de libris SS. scriptorarom 426.

Lodlios, Satiriker, o. der Dichter Annianos 22; o. Yelios Longos 169.

Locilla, Matter des Kaisers Marcos, a. Fronto 97.

Lodos, Papst, o. die cypria- nische Briefeammlong 383.

Locios von Patrae u. die Meta- morphosen des Apoleios 110, 111, 112*.

LacretioB (T.) Caros o. Apo- leios 141; o. Amobios 445; o. Commodian 435; o. Cy- prian 411; o. Fronto 100, 102; o. Lactantios 472; a. Q. Serenos 28.

Lopos (Servatos), Abt von Ferriöres, o. die Monastaca 38; o. Soetonexcerpte 66,

Lydos o. Comelios Labeo 192; o. Soeton 65; o. Tarrotenios Patemos 211.

Macö de Troies o. Cato 38.

Macer (Aemilios), Jorist 223; o. Ulpios Marcellos 203.

Macrinos, Kaiser, o. die Litt 16, 18; o. L. Ampelios 78.

Macrobios, donatistischer Bi- schof, o. die lat. Bibel 490; o. de singolaritate clerico- rum 403, 404*.

Macrobios Theodosios o. Cen- sorinos 232; o. Comelios Labeo 192; o. Fronto 92; o. GellioB 189; u. Sammo- nicos Serenos 190, 191; o. Soeton 58, 66; o. Vergil als Redner 75.

Maecenas, s. Gftrten, o. Fronto 90.

Maecianos (L. Yolosios), Joxist 201.

Mftnianische Scholen 149, 150.

Maeonios Astyanax o. die hi- storia aogosta 89.

Mai (Angelo) o. Fronto 92, 98.

Malalas o. Floras 72.

Mamertinos, angeblicher Pa- negyriker 157.

Mandatom im joristischen Sinn 194.

Marcellas (Ulpios) s. Ulpios.

Marcianos ( Aelios), Jorist 223 ; o. Papinian 213; o. Papirios Fronto 212; a. Ulpios Mar- cellos 203.

Marcioo, s. HAresie 321; a. Apelles 339; o. Tertollian 316, 328, 336, 345.

Marcos Aorelias, Kaiser, s. Lehrer 14; o. das Christen- tum 251; s. Toleranzedikt 251; Reskript gegen aber- glAobische Kolte 252; a. die Litt 10, 13; o. Fronto 90, 91, 92, 98, 99; o. Gor- dianos I. 18; u. Maecianos 201, 202; o. Marallas 46; o. Minocios Felix 272; o. der Grammatiker PoUio 183; o. Salvios Jolianos 198; a.Q.CervidiasScaevola , 210; o. Ulpios Marcellas 203; o.L.Yeras 12. (496).

Marianos, Dichter 24.

Marios Maximos, s. Identität mit L. Marios Maximas Perpetoos Aorelianos 83, 84*; s. Kaiserbiographien 84; Qoelle der historia aogosta 83; o. die Bio- graphie 86; o. Jonios Cor- dos 87; o. Soeton 64.

Marias Yictorinos o. Teren- tianos 26.

Martialis (M. Yalerios) o. die prosaische Yorrede 76.

Martianos Capeila o. Jolios Solinus 237.

Martin o. der Cato novos 39.

Martios Yeros o. L. Yeros 18.

Martyrologien, die sog. 475; martyr.Hieronymianom 475; syrisches 475, 476.

Marollos, Mimograph 45, 46*.

Masorios Sabinos s. Sabinos.

Matidia o. die Rede Hadrians aof sie 7, 8*.

Maoricianos (Jonios), Jorist 203 ; o. Salvios Jolianos 200.

Maximianos Hercolios o. d^ Panegyrikos aof ihn 147;

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507

u. der Geneihliacus 148; a. Lactantiua 468.

Mazimilla, Montanistin 805, 329.

Maximinos, Arianer, u. Gy- prian ad Demetrianiun 867.

MaximinuB Thrax a. das Chri- Btentum 254, 255, 263.

MaximinuB, Sohn des Maxi- minus Thrax, n. die Litt. 18, 19*; n. Herennius Mo- destinus 223; u. Titianns 145.

MaximinuB IL u. s. Toleranz- edikt 260, 262; u. Lactan- tius 463.

MaximuB als Adressat der Disticha Gates 35.

Maximus von Turin u. die tractatus Origenis de libris SS. scripturaram 426.

Medicina Plinii u. de herbarum medicaminibus 138, 139; u. Gargilius Martialis 235; u. Q. Serenus 29.

Mola (Pomponius) u. Julius Solinus 238.

Melchiades (Miitiades), Papst, u. adv. aleatores 400.

Melito von Sardes u. das Toleranzedikt des Antoninus Pins 250; u. das Toleranz- edikt Hadrians 248; n. Marc Aurel 252; Melito- fragmente u. die tractatus Origenis de libris ss. scrip- turarum 426.

Menander, komischer Dichter, u. Apuleius 133.

Menander, Gnostiker, u. Ter- tullian de anima 334.

Menander, griech. Rhetor, u. die Panegvriker 161 Anm. 2.

Menander (Arrius), Jurist 215.

Messalla Gorvinus = (?) Gor- vilius 193.

Messius (Arusianus), Rhetor, u. Fronte 99.

Meyer (Hans Georg), Dichter, u. Apuleius 118.

Miitiades, Apologet, u. Ter- tullian 321.

Miitiades, Papst, s. Melchiades.

Mimographen 45.

Mimus 45.

Minicius (L.) Natalis, Jurist 199.

Minucius (M.) Felix 267; Bio- graphisches 267; der Octa- vius 269, (498); Gomposition u. StU 277, (498); u. die Christi. Litt. 412; u. die chrisÜ. Apologie 494; u. das fragmentnm Fuldense291; u. Fronte 144, 265; u. Lac-

tantius471, 472*; u. Quod idola 375; u. die tractatus Origenis de libiis ss. scrip- turarum 426; u. Tertullian 279.

Mirandula (Picus von) u. Lac- tantius 474.

Modestinus, Dichter 45, 47*.

Modius (Fr.), Philolog, u. die Panegyriker 162; u. Ter- tullian 350.

Mommsensches Verzeichnis der cyprianischen Schriften 357, 358*.

Monastica = Monosticha 37, 38*.

Monosticha 40.

Montanismus im allgemeinen 304; in Afrika 306; u. die passio S. Perpetuae et Fe- licitatis 478; u. Tertullian 806, 341; u. Papst Victor L 280.

Montanus 329.

Montanus Licinius u. Fronte 95.

Monumentum Ancyranum u. Sueton 51, 52*.

Mucius (Q.) Scaevola s. Scae- vola.

Münzer (Thomas) u. Tertullian 348 Anm. 7.

Musa (Antonius) und de herba vettonica 139.

Nazarius u. s. Panegyrikus auf

Gonstantin 156; s. Tochter

157; aber die Zuteilung

eines anderen Panegyrikus

an ihn 160. Nemesianus (M. Aurelius

Olympius), Dichter 30; u.

Numerianus 20. Neoterici(poetae)21*, 27, 44. Nepos (Gomelius) u. L. Ampe-

Uus 79; u. Sueton 54. Neratius u. Paulus 221. Nero u. das Ghristentum 243,

262, (497); u. Gommodian

431. Nicomachus, abersetzt von

Apuleius 136. Niebuhr (B. G.) n. Fronte 92,

93, 102; u. Gaius 205; u.

Gellins 189. Nigidius Figulus u. L. Ampe-

Uus 79; u. Gomelius Labeo

191 Anm. 2, 192; u. Sam-

monicus Serenus 190. Nikolaus von Damaskus u.

negi xoa/iov 131 Anm. 1. Nisus u. Velins Longus 169. Nonius Marcellus u. Gaesellius

Vindex 165; u. Flavius

Gaper 173, 174; u. Gellins 189.

Notker Labeo u. Gate 39.

Novatianus 415; Biographi- sches 415; zwei Briefe 417; de trinitate419; de cibis lu- daicis 42 1 ; Pseudonovatiana 423; als lat. Schriftsteller 480; s.Schisma 354, 382, 884; n. adv. Judaeos 402; u. ad Novatianum 394; u. de bono pudicitiae 392; u. de laude martyrii 394; u. de singu- laritate clericorum 404; u. de spectaculis der cypria- nischen Sammlung 391; u. exhortatio de paenitentia 408; u. Gyprian 365, 379, 389; u. Quod idola 375; u. Reticiua 475; u. Tertullian 331, 344, 348.

Novatns u. das novatiamsche Schisma 382.

Novelli poetae 22.

Novius, Atellanendichter, u. Marcus Aurelius 10.

Numenins, syrischer Grieche, u. Hermogenes 319.

Numeiianus, Kaiser, u. die Litt 20, 21; u. der Dichter Ne- mesianus 30.

0.

Oenomaus u. Minucius Felix 274.

Onesimus u. die historia augu- Bta 89.

Opitz (Martin) u. Gate 39.

OptatujB u. adv. orones haereses 439.

Orationes (Gebete), unechte, in der cypr. Sammlung 407.

Orbis terrae bei Eumenius 150.

Origenes u. Gelsus «wahres Wort" 265; u. de duodecim abusivis saeculi 406; u. de singularitate clericorum 403, 404; u. Maximinus Thrax 255; u. Septimius Severus 253; u. die ihm beigelegteh tractatus de libris ss. scrip- turamm 423, 425*, 426; u. Victorinus von Pettau 437, 438.

Orosius u. Florus 71; u. Sue- ton 65.

Ovidius (P.) Nase u. Gommo- dian 435; u. Lactantius 472; u. der Dichter Nemesianus 31 (Halieutica); u. Repo- sianns 44.

P.

Pacianus v. Barcelona u. Gy- prian 413; u. die Novatianer 416.

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508

▲Iphabetisohes Register.

Palaemon (Q. Remmius) a.

Terentius Scaoras 167, PalfarioB Sara u. die hiBtoria

augnata 89. Palladius Butilias Tauros

Aemüianos u. Gargilias

Martialis 234. Panegyriker 146; n. Lactan-

tius 464. Papinianas (Aemilina) 212; u.

Aelius Marcianos 223; u.

Paulas 219, 220, 221; a.

Ulpian 215, 216, 217, 219. Papirios Fronto, Jurist 212. Papirios Justus, Jurist 211;

u. der Cod. Gregorianus 224. Passienus Crispus, Redner, s.

Vita Suetons 54, 55. Passio Cyraians 352. Passio S. Perpetuae et Feli-

citatis 253, 478*; u. die

Christi. GeschichtBchreibniig

495; u. Tertullian 344. Passiones der Märtyrer 476. Pastor Hermae u. Commodian

435. Patemus(Tarrofcenias), Milit&r-

Jurist 211. Patridus, Ire, u. Victorinus

von Pettau 439. Paulinus, Biograph des Am-

brosius, u. Sueton 65. Paulinas von Nola u. Sueton

61. 66. Paulus (Julius) 219; u. Ale- zander Severus 18; u. die

Tesfcimonia Gyprians 373

Anm. 1 ; u. de iure fisci 226;

u. das Edikt 197; u. das

fragmentum Dositheanum

226; u. Gaius 208; u. Pa-

pinian 213, 215, 216; u.

Salvius Julianus 200; u. Q.

Cervidius Scaevola 211. Paulusakten s. Acta Pauli. Pelag. Brief, der zweite, u.

de bono pudicitiae 393. Pentadius, Verskünstler 44. Peregrinus Proteus u. Gellins

185, 186*. IleQl xoa/ÄOVf armenische

Uebersefczung 132. Periochae des Terenz u. Sul-

picius Apollinaris 171. Peripatetiker u. die Biographie

56. Perpetua, die Passio der 306,

478* ; u. Tertullian de anima

335. Persius (A.) Flaccus u. Bobbio

94; u. Helenius Acre 175,

176; u. Lactantius 472. Pertinax, Kaiser, Schüler des

Sulpicius Apollinaris 171;

u. die Litt. 14, 15*.

Penrigilium Veneria 74; u. Plorus 74, 76.

Petrarca u. Lactantius 473; u. Sueton 65 Anm. 2.

Petronius u. Lachmann 27.

Petrusakten u. Commodian 435.

Petruseyangelinm u. Amobius 445.

Philastrius u. die verlorene Schrift Tertullians de censu animae 341.

Philippus, Kaiser, u. das Chri- stentum 255.

Philippus de Bergamo u. Cato 40.

Philistio, gr. Mimograph 46, (496).

Phllumene u. Apelles 339 Anm. 1.

Phlegon u. Hadrian 5, 8, 9.

Photius u. Apuleius 110, 111*, 112.

Phrynichus, griech.Gh*ammati- ker 95.

Phvsiognomonia 139.

Pitkoeua (P.) u. Apuleius 129; u. Calpumius Flaccus 164.

Pius, Papst (ca. 142—157), u. der Kanon Muratorianus 492.

Planudes u. Cato 38.

Plato u. Alexander Severus 17; u. Apuleius 106, 125, 136 (Phaedoübers.); u. Ar- nobius 441, 445; n. Corne- lius Labeo 191; u. Fronto 97 (Phaedrus), 100 (Apo- logie); u. Gordianus I. 19; o. Hadrian 6; u. Lactantius 460, 462, 472; u. Minucius Felix 274, (498); u. Teri»l. lian de anima 332, 333.

PlaUtius, Jurist, u. Paulus 221 ; u. Sex. Pomponius 201.

Plautus u. Apuleius 141; u. Flavius Caper 1 74 ; u. Fronto 100, 102, 273; u. Q. Serenus 28; u. Sulpicius Apollinaris 171; u. Terentius Scaurus 167, 168.

Plinius der altere u. Apuleius 124 Anm. 1, 135; u. Cae- sellius Vindex 165; u. Gar- gilius Martialis 235; u. Gel- lius 187; u. Julius Roma- nus 179; u. Julius Solinus u. Sammonicus Serenus 190 ; u. Q. Serenus 28, 29; 236, 238*; u. Sueton 54, 55.

Plinius der jüngere u. das Christentum 245, 263; u. Bobbio 94; u. die Panegy- riker 161; u. Sueton 48*, 55; u. Traian 247, (497).

Poetae neoterici 21* 27, 44.

Poggio u. die declamatio in Sergiom Catilinam 164.

Polemo u. de physiognomonia 139.

Pollio, Grammatiker u. Lehrer Marc Aureis 183.

Pollio (Asinius) s. Asinins.

Polyaenus u. Sueton 65.

Polykarpbrief, lat. 490.

Polykarpus, Papst, u.der Oster- streit 279.

Polykrates, Bischof, u. der Qsterstreit 279.

Pomponius Mela o. Julius Solinus 238.

Pomponius Porphyrie s. Por- phyrie.

Pomponius (Sex.), Jurist 200; n. das fragmentum Dosithe- anum 226; u. Herennius Modestinus 223; u. Ulpius Marcellus 203.

Pontica, Gedicht 41.

Pontius, Biograph Cyprians 351, 355*; dessen Fortleben 412; u. das Veneichnis der cyprianischen Schriften 356, 357*; n. die Chronologie von ad Fortunatum 372; u. die Chronologie von de opere et eleemosynis 369.

Porcius Latro u. die declama- tio in Sergiom Catilinam 164.

Porcius Licinus u. Sueton 55.

Porphyrie (Pomponius), Horaz- erklfirer 177; u. Helenius Acre 175; u. Pseudeacro 176.

Porphyrius als Bestreiter des Chnstentums 264; u. Lac- tantius 450.

Posidonius u. negl xoa/Aov 130.

Pratum als Titel 62.

Praxeas u. Tertullian 316, 329* 345.

Praedestinatus, der sog., u. ad Novatianum 396.

Princeps, Rhetor, u. Sueton 48.

Priscianus u. Arruntius Celsua 183; u. Censorinus 231; u. Dionysius Cato 35; u. Fla- vius Caper 173, 174; u. Gaius 204 Anm. 1 ; u. Julias Solinus 237.

PrisciUa , Montanistin 305, 329.

Probus (M. Valerius) u. die Biographie 56; s. Persius- vita 56; s. Vergilvita 55, 56 ; s. Ausgaben 58 ; u. Aemi- liua Asper 173; u. Fronto 90; u. Sacerdos 180, 181, 182*; u. Sueton 53.

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509

Proclos, Platoniker, u. negi xoiruov 180 Amn. 2.

Proculianer 195.

Proculus (Proclns), Monta- nist 297; n. Tertullian 821.

Proverbia Gatonis 39, 40.

Provinzialyerzeiclmis vom J. 297 p. 227.

PradentiuB (Aurelias) Clemens XL, Gommodian 486 ; n. Cy- prian 412; u. Lactantins 474; u. Tertnllian 849.

Pseudoacro 176; n. Porphyrio 178. (497).

Ps.-Aurelins Victor n. Marias Mazimas 86.

Ps.-C7prian s. die einzelnen Schriften.

Ps.-Origenes de llbris ss. scrip- tararam 423; a. de bono pndicitiae 393 ; a. de mon- tibas Sina et Sion 402; a. Minacius Felix 278; u. No- vatian 428, 424, 425*, 426; u. Tertnllian 838.

Ps.-Tertallian s. die einzelnen Schriften.

PsYchiker als Bezeichnung der Katholiken 305, 806*.

Publilios Sytus, Mimograph 45; u. dieDisticha Catos 87.

Pythagoras u. Tertullian de anima 883; u. der Wett- streitdichter Vespa 42.

Quadratus, Apologet, u. Ha-

drian 249. Quaestiones in juristischem

Sinne 229, 280. Quintilianus, s. Deklamationen

u. Galpumius Flaccus 163;

u. Lactantius 472. Quod idola dii non sint 374,

(498).

Radulphus von Diceto u. Qel- lius 186, 188*.

Raphael u. Apuleius 118.

Regulae in juristischem Sinne 229, 230.

Reposianus, Dichter 43.

Rescriptum 198, 194.

Responsa 194, 229, 230.

Reticius, Bischof von Autun 474*, 495 ; u. ad Novatianum 396; u. Novatian 416.

Rhodon u. Tertullian de ec- Stasi 342.

Robertus de Euremodio u. Cato 40.

Rochefort, französ. Pamphle- tist, u. die Zweisprachig- keit 1.

Rom als Sitz der Litt 2.

Romanus (C. Julius) s. Julius.

Raderlied 41.

RufinuB u. das Toleranzedikt des Antoninus Pins 249; u. das Toleranzedikt Ha- drians 247; u. Novatian de trinitate 419; u. die trac- tatus Origenis de libris ss. scriptnrarum 424, 425, 426.

Rnfus (Antonius) u. Velins Longus 169.

Rusticus, Stoiker, u. Marcus Aurelius 11.

S.

Sabinianer 195; u. Salvius Julianus 198.

Sabinus (Masurias)u. Gellius 188Anm.2; u.Miniciu8l99; u. Paulus 220, 221; u. Sex. PomponiuB 201; u. ülpian 216, 217.

Sacerdos (M. Claudius) u. Ma- rius PlotiuB Sacerdos 180, 182*.

Sacerdos (Marius Plotius), Grammatiker 180.

Sallustins, Recensent des Apu- leius 122, 143.

Sallustins, Historiker, u. Aemi- lins Asper 172; u. Apuleius 141; u. Florus 70, 72; u. Fronte 100, 102; u. Granius Licinianus 80, 82; u. Ha- drian 5; u. Lactantius 472.

Salvianus u. die lat. Bibel 490.

Salvidienus (M.) u. die historia augusta 90.

Salvius JulianuB 196; u. das Edikt 4, 197*; u. Junius Mauricianus 208; u. Maeci- anus 202; u. Paulus 221; u. Sex. Pomponius 201; u. Q. Cervidius Scaevola 210, 211; u. der Streit zwischen Analogie u. Anomalie 195; u. Terentius Clemens 203; u. Ulpius Marcellus 203.

Sammonicus Serenus s. Se- renus.

Sannazarius (Jacopo Sanna- zaro) u. der Dichter Neme- sianus 31.

Santra u. Sueton 54.

Saturninus (Q.)» Jurist 208.

Savigny u. Gaius 205; u. Ül- pian 218.

Scaevola (Q. Cervidius), Jurist 210; u. Claudius Trypho- ninus 215; u. das fragmen- tum Dositheanum 226; u. Papinian 214 ; u. Paulus 220, 221 ; u. Salvius Julianus 200 ; u. Ulpius Marcellas 203.

Scaevola (Q. Mucius) u. Gaius 207, 208; u. GeUius 188 Anm. 2; u. Herennius, Mo- destinus 223; u. Sex. Pom- ponius 201.

Scaliger (J.) u. Cato 39; u. Sueton 55.

Scaurus (Q. Terentius) s. Teren- tius.

Scholiasta Bobiensis Ciceros 93.

Schollen zum Germanicus u. das fragmentnm Censorini 283; u. Sueton 66.

Schollen zu Horaz n. Sueton 60, 66.

Schollen zu Juvenal u. Sueton 58, 60, 66.

Schulze (Ernst) u. Apuleius 118.

Scilli, die Märtyrer von 252, 477*; u. die lat. Bibel 482; u. die Christi. G«schicht- schreibung 495.

Scipio (P. Cornelius) Africanus minor u. Marcus Aurelius 10.

Scriptores bist aug. u. Sueton 64.

Sedulius u. der cod. Hermo- genianus 225.

Sempronius (C.) Gracchus s. Gracchus.

Senatus consultum 193.

Seneca, der Philosoph, u. Catos Disticha 85; u. Fronte 100, 102*; u. Lactantius 472; u. Minucius Felix 274; u. Novatian 41 7 ; u. TertuUians verlorene Schrift über die Ehe 343.

Seneca, Rhetor, u. Florus 70, 72.

Septicius (C.) Claras, prae- lectus praetorio, u. Sueton 48, 49.

Septimius u. die historia au- gusta 89.

Septimius Serenus, poeta neo- tericus 22, 23*; u. der Dichter Annianus *23, 24.

Septimius Severus, Kaiser, u. das Christentum 253*, 263, 289; u. das Judentum 253; u. die Litt. 15; u. Claudius TVyphoninnB 215; u. Papi- nian 212, 214; u. Paulus 220, 221; u. Sammonicus Serenus 190; u. Terentianus 27; u. Tertullian 298, 826 Anm. 2.

Serenus (Q.), medizinischer Lehrdichter 27, (496).

Serenus Sammonicus, der Va- ter 190; u. Alexander Se- verus 17 ; u. Antoninua ^

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510

AlphabeÜBohes Begister.

16; u. die Disticha Gatos 86; a. Q. Serenus 29.

Serenns Sammonlcns, der Sohn, u. Gordianas II. 19.

Servatns Lnpus, Abt von Fer- riöres, und die Monaatica 38; u. Suetonexceipie 66.

Servitis» Grammatiker, s. Ver- gilvita 55, 56; u. Aemilioa Asper 172; a. Cornelius La- beo 192; u. Flavios Caper 173, 174; u. Gains 204 Anm. 1; u. Julias Solinus 287; u. Sueton 66.

Seyius Nicanor, Grammatiker, u. Sueton 53.

Sidonius Apollinaris u. Lac- tantius 473, 474; u. Sam- monicus Serenus 191.

Silvinus, Rhetor, u. Elagabalus 17.

Simon aus Samaria u. Ter- tallian de anima 333.

Sisenna (L. Cornelius) u. Gra- nius Licinianus 82; u. Ju- lius Romanus 179.

Siztus IL, Papst, u. ad Nova- tianum 396 ; u. de rebaptis- mate 398.

Sokrates u. Apuleius 106.

Solinus (C. Julius) 235 ; u. Apu- leius 124 Anm. 1; u. das Gedicht Pontica 41; u. Sue- ton 58, 66.

Soranus, Arzt, u. Tertullian de anima 316, 331, 335*.

Soter, Papst, u. adv. aleatores 400; u. der Montanismus 342.

Spmchdichter 33.

Statilius Mazimus, Ghramma- tiker 174; u. Julius Ro- manus 179.

Statilius (T.) Mazimus Seve- rus. Dichter, u. der Gram- matiker Statilius Mazimus 175.

Statins (P. Papinius) u. der Dichter Nemesianus 32; u. die prosaische Vorrede 76.

Statins Valens und die historia augusta 89.

Stenographie u. Cyprian 409; u. Statilius Mazimus 174, 175; u. Sueton 59.

Stephan (Meister) u. Cato 39.

Stephanus, Papst, u. die cy- prianiscbe Briefsammlung 383*, 384, 385, 388; u. der KetzertauJTstreit 397.

Stichometrie u. Interpolationen bei Cyprian 372, 874; u. Marius Mazimus 86.

Stoa u. die Distichen Catos 36 Anm. 3 ; u. Novatian 416 ;

u. Tertullian de anima 334, 336.

Subintroductae u. die cypria- nische Briefsammlung 387.

Subscriptio u. das Recht 194.

Suetonius Optatianus u. die historia augusta 89.

Suetonius (C.) Tranquillus, 47 ; Biographisches 47 ; Cae- sarea 49, (496); de vir. iU. (de grammaticis et rhe- toribus) 58, (496); verlorene Schriften 57 (Roma und Prata61); Rflckblick (Cha- rakteristik) 63; Fortleben 64; erweiterter 65 Anm. 4; u. umlaufende Gedichte 40; Verse bei ihm 52; u. die Biographie 86; u. das Chri- stentum 264; n. Aemilius Asper 171 ; u. Apuleius 134; u. Censorinus 231, 232; u. Cornelius Labeo 192; u. Julius Romanos 179; u. Julius Solinus 236, 287, 238; u. Marius Biazimus 84, 85*; u. Porphvrio 178; u. Pseudoacro 176; u. Ter- tullian de spectaculis 292, 293*.

Suidas u. Sueton 57, 61.

Sulpicius(C.)Apollinaris,Grram- matiker 170; u. Caesellius Vindez 165; u. Gellius 185, 186*; u. Pertinaz 14.

Sulpicins (Servius) Rufus u. Gellius 188 Anm. 2.

Supplementum Catonis 40.

Symmachus u. Bobbio 93.

Symphosius u. Lactantius 460.

IvysiaaxToi- u. die cypriani- Bche Briefsammlung 387.

Syrische Uebersetzung von nsQl xoa/ÄOv 132.

T.

Tacitus (Cornelius), Histori- ker, u. das Christentum 243, 264*; u. Tertullian 309 Anm. 1.

Tacitus, Kaiser, u. die Werke des Historikers Tacitus 20, 21.

Tarrutenius Patemus, Militär- jurist 211.

Tatianus u. Minudus Feliz 274.

Terentianus, Lehrdichter 25.

Terentius (P.) Afer, s. Vita Sue- tons 54, 55; u Aemilius Asper 172; u. Apuleius 141; u. Ar- runtiuB Celsus 183; u. Com- modian 431, 435 ; u. Flavius Caper 174; n. Heleniua Acro

175, 176*; u. Sueton u. die metr. Argumente von Sulpidus Apollinaris 170.

Terentius Clemens, Jurist 202.

Terentius (Q.) Scaurus, Gram- matiker 166; n. Caeaellius Vindez 165; u. Hadrian 7; u. Horaz 177; n. Julius Ro- manus 179; u. Porphj^o 178; u. Velins Longns 169. (497).

Tertullianus, Jurist 215.

Tertullianus (Q. Septimius Flo- rens) 280; Biographisches 280 ; Werke aus der vormon- tanistischen Zeit: a) anti- nationale 283; /9) christlich- praktische 296; r) AQti- hftretische 301 ; Werke aus der montanistischen Zeit: a) antinationale 306; ß) christlich - praktische 310; y) antiharetische 316; ver- lorene Schriften 338; un- echte 344; Charakteristik 345, (498); ForÜeben 348, (498); u. die christl. Litt. 266, 412; u. die Apologie 494; u. die lat. Bibel 482, 483, 489 (Litteratur); u. das Grie- chische 481; u. die Invek- tive 494; u. ad NoTatianum 395; u. adv. omnes haereses 439; u. de bono pndicitiae der cypr. Sammlung 393; u. de spectaculis der cypr. Sammlung 391 ; u. Claudius Satuminus 203; u. Commo- dian 435; u. Cyprian 362, 410, 365 (de dominica ora- tione), 370, 371 (de bono patientiae); u. das frag- mentum Fuldense 291; u. Hosidius Geta 45; u. Lac- tantius 470, 472*; u. Büna- cius Feliz 274, 275, 277, 279; u. Novatian 417 cl (de trinitate) 419, 420, 421, 422; u. die passio S. Per- petnae et Felicitatis 479; u. Quod idola 375; u. Sern- pula 254; u. Septimius Se- verus 253 Anm. 2; u. Sueton 57, 66; u. die tractatus Ori- genis de libris ss. scripta- rarum 426.

Theocllus n. die historia au- gusta 88.

Theoctistus, Lehrer Priscians 177.

Theodericus u. Julius Solinna 237.

Theodosius IL u. s. Codez 225; u. Julius Solinus 237.

Theophilus, griech. Paraphrast

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511

der Institationen Jastinians,

u. Gains 209 Anm. 2. Theophilus von Axitiochien n.

Commodian 435; u. Minu-

cius Felix 274; u. Terfcol-

Uan 3 1 9 (adv. Hennogenem),

328 (adv. Marcionem). Theophrastns n. Apaleiae 131. Theotistns s. TheoctietoB. Thomasevangelinm, lat. 490. Thorwaldsen a. Apaleius 118. Tiberianus a. das Pemgiliom

Veneria 74. TiberiuB, Kaiser, n. Aselliaa

SabinoB 42. Tibollus n. Gommodiaii 435;

u. Saeton 56 (yita). TimotheuB u. Aniobius 442. Tiro, tironische Noten, u. Cy-

prian 409 ; u. StatilinB Maxi-

mos 174, 175. Titianus (Julius), Redner 144. Titinius, Togatendichter, n.

Q. Serenus 28. Toxotius, Dichter 45, 47*. Traktat der christl. Litt. 494. Tractatns Origenis de libris

88. scriptununm s. Ps.-Ori-

genes. Traianus u. der Panegyrikus

des Piiniua auf ihn 147 ; u.

das Christentum 245*, 262;

u. Sneton 48; u. L. Vems 13. Trogus u. L. Ampelius 79;

u. Granius Licinianus 82. Tullius (Q.) Maximus, Dichter

45, 47*. Turdulus Gallicanus u. die

historia augusta 89. TuscianuB, Sabinianer 200. Tyconius u. Hieroimnus 488;

u. Victorinus von Pettau437. Tzetzes u. Sueton 57.

U.

Ulpianus (Domitius) 215; u. das Christentum 254; u. Alexander Severus 18; u. de gradibus226; u. de iure fisci 226; u. das Edikt 197; u. Elagabalus 17; u. Gaius 204 Anm. 2; u. Lactantius 472; u. HerenniuB Mode- stinus 222; u. Maecianus 202 Anm. 1; u. Papinian 213; u. Paulus 219; u. ül- pius Marcellus 203. (497).

Ulpius Marcellus, Jurist 203; u. Paulus 221; u. Sex. Pom- ponius 201; u. Salvius Jn- lianus 200; u. Q. Cervidius Scaevola 210, 211; u. Ul- pian 219.

Urbanus, Grammatiker 182.

Urseius Ferox, Jurist 199. Ursinus u. de rebaptismate 398. Ursus, Dichter 45, 47.*

Vacca u. Sueton 55.

Valens (L. Fulvius Abumius), Sabinianer 200.

Valentinian U. u. der Arzt VindicianuB 34.

Valentiuus, Gnostiker, u. Ter- tullian 319, 332 (de anima), 836 (de came Christi).

Valerianus, Grammatiker, u. Pertinax 14.

Valerianus, Kaiser, u. das Christentum 256*, 263, 354, 355, 386; s. Edikte 257.

Valerius Antias u. Amobius 442.

Valerius MarceUinus u. die historia augusta 89.

Valerius Maximus u. Apuleius 141 ; u. die Testimonia Cy- prians 378 Anm. 1 ; u. Lac- tantins 472.

Varro (M. Terentius) u. die Biographie 56; u. die metri- schen Systeme 184; u. L. Ampelius 79; u. Caesellius Vindex 165; n. Censorinns 230, 281, 232; u. Cornelius Labeo 191 Anm. 2; u. die grammat excerpta Pari- sina 167 ; u. Lactantius 449, 472; u. Sex. Pomponius 200; u. Q. Serenus 28 ; u. Sueton 54, 58; u. Tertullian 285, 286*, 290 (Apologeticus), 293 (de spectaculi»), 294 (de idololatria), 328 (adv. Marcionem), 333 Anm. 4, 336 (de anima); u. Teren- tius Scaurus 166, 167; u. Velins Longus 169.

Vaticana fragmenta u. Paulus 221.

Vegetius u. Tarrutenius Pa- temus 212.

Velins Celer, Grammatiker 183; u. Hadrian 8.

VeUus Longus, Grammatiker 168; u. Urbanus 182.

Velleius (C.) Paterculus u. Julius Solinus 238.

Venantius Fortunatus u. de resurrectione 470.

VenuleiuB Satuminus, Jurist 203.

Verba Achillis in parthenone etc., anonymes Gedicht 42.

Vergilius als Redner 75; u. Aemilius Asper 172; n. Alexander Severus 17; u.

der Dichter Annianus 22; u. Amobius 445; u. Arrun- tius Cekus 183; u. Commo- dian 427, 431, 435; u. Cy- prian (498); u. Flavius Ca- per 174; u. Fronte 103; u. Gordianus I. 19; u. Ha- drian 5; n. der Cento des Hosidius Geta 44; u. Lac- tantius 472; u. Minuoius Felix 278; u. der Dichte Nemesianns 31; u. Nova- tian 417; u. der Gramma- tiker Pollio 183; u. Repo- sianus 44; u. Sulpicius Apol- linaris 170, 171*; u. Teren- tius Scaurus 167, 168; u. Tertullian (498); u. Titianus 145; u. Velins Longus 169, 170.

Vergilcommentar u. Cornelius Labeo 192 Anm. 2.

Veroneser Verzeichnis der Provinzen vom J. 297 p.227.

Verrius Flaccus als Quelle Suetons 58; n. Vellius Longus 169.

Versus de XII ventis nach Sueton ß6.

Versus echoici 44, (496).

Versus reciproci 21.

Vems (L.), Kaiser, u. die Litt. 12, 14*; u. Fronte 90, 91, 92; u. Maecianus 201; u. MaruUus 46; u. der Mimus 46; u. Minucius Felix 272; u. Salvius Julianus 198.

Vespa, Wettstreitdichter 42.

Victor L, Papst 278; u. adv. aleatores 400; u. das frag- mentum Fuldense 291; u. Tertullian adv. Praxeam 330.

Victorinus (C. Aufidins), Schwiegeraohn Frontos 145.

Victorinus (Marius) u. Teren- tianus 26.

Victorinus von Pettau, Exeget 437*, 495; de fabrica mundi 437, 439*; u. adv. omnes haereses 344; u. Conmio- dian 435; u. die tractatus Origenis de libris ss. scrip- turarum 423, 425*.

Victorius(Hugo^ u. Tertullians verlorene Schrift fiber die Ehe 343.

Vigilius von Thapsus u. die Uebersetzung des Dialogs zwischen Jason u. Papiscns 406; u. Gregor von Euberis 425.

Vmcentius Lerinensis u. Ter- tullian 349.

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512

Alphabeüadhes Register.

Vindex (L. GaeBellius), Gram- matiker 164; n. Terentiüs Scamm 167.

YindiciaimB, comes archiatro- nun, a. Catonis disticha 84.

Vitellina n. Paulus 221.

Voconins, Dichter 45, 47*.

Volamnias QnadratoBn. Fronto 95.

Volnäaiiiis, Kaiser, n. das Christentum 256 ; n. die lapsi 395.

Volusius (L.) Maecianus, Jurist 201.

Yulcatius Terentianus u. die historia augusta 88.

Vulgata 483; xL die Torhiero- nymianischen Uebersetzun- gen 485.

W.

Walram, Bischof von Naum- burg, u. Gyprian de nnitate 414.

Z.

Xenocrates n. Apuleius 106.

Xenophanes u. Apuleius 106. Xenophon u. Apuleius 106.

Z.

Zeno, Bischof v. Verona, u. de bono pudicitiae 898; u. Lac- tanz 474; u. Tertullian 848 Anm. 6; u. die tractatus Origenis de libris ss. scrip- tnrarnm 426.

Zephyrinns, Papst, u.Tertnllian de pudidtia 316.

ZwGlftafeln 4; u. Gaius 207.

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I.

tf**

C. H. Beck^sche Verlagsbuchhandlung (Oskar Beck) in Mflnchen>

Handbuch

der

klassischen Altertums -Wissenschaft

in systematischer Darstellung

mit besonderer Rücksicht auf Geschichte und Methodik der einzelnen

Disziplinen.

Herausgegeben GeheJmrat Dr. Iwan von MflUer, °^%^igfggy A^n'^^^^^^^^^

Inhalt der einzelnen Bände:

*I. Band: Einleitende und Hilfsdisziplinen. Zweite sehr vermehrte, teilweise völlig neubearbeitete Auflage. Mitaiphab. Register. 57 Bog. Lex.-8^ Preis geh. \bJL\ geb. \7 OL

A. OmndXtigVLng und Oetctaictate der Philologie, von Qehelmrtt Dr. v. Urllchs (Wflrzburg).

B. Hermeneutik und Kritik, von Professor Dr. Bltss (Helle).

C. Paliogniptale (mit 6 Uthographlerten Schrtfttafeln), Buchwesen und Handtchriftenkunde, von

demselben.

D. Oriechleche Epigraphik (mit einer Schrlftttfel), von Prof. Dr. Ltrfeld (Remscheid).

E. ROmitche Epigraphik, von Professor Dr. E. HObner (Berlin).

F. Chronologie, von Professor Dr. Unger (Wflrzburg). O. Metrologie, von Professor Dr. Nissen (Bonn).

*II. Band, 1. Abtlg.: Griechische Grammatik (Lautlehre, Stammbildungs- und Flexions- lehre und Syntax) von Prof. Dr. Karl Brugmann (Leipzig). Dritte Auflage, Mit einem Anhang über Griechische Lexikographie von Prof. Dr. Leopold Cohn (Breslau). Mit Wort- und Sachregister. 41 Bog. Lex.-8». Geh. 12 »4:; geb. 14 »4:

*n. Band, 2. Abtlg.: Lateinische Grammatik (Laut- und Formenlehre, Syntax und Stilistik) von Prof. Dr. Friedrich Stolz (Innsbruck) und Gymnasialdirektor J. H. Schmalz (Rastatt). Dritte Auflage, Mit einem Anhang über Lateinische Lexiko-

Saphie von Prof. Dr. Ferdinand Heerdegen (Erlangen). 37 Bog. Lex.-8«. eh. nJL\ geb. IZJL *II. Band, 3. Abtlg.: Rhetorik von Dr. Richard Volkmann, weiL Gymn.-Dir. in Jauer. Neubearbeitet von Gymn.-RektorK. Hammer (Würzburg) und Metrik nebst einem Anhang über die Musik der Griechen von Prof. HugoGleditsch (Berlin). Dritte Auflage, 22 Bog. Lex.-8«. Geh. 8 uK 80 ^; geb. 10 .^ 60 ^

IILBand, 1. Abtlg., I.Hälfte: GnindriB der Geographie und Geschichte des alten Orients, von Prof. Dr. Ho mm el (München). 1. Hfllfte Bog. 1—25 nebst provisor. Register. Geh. JL 7.50. (Die 2. Hälfte erscheint Ende im)

lU. Band, 2. Abtlg., 1. Teil: Geographie von Griechenland und den ^iechischen Kolonien, von Prof. Dr. Eugen Oberhummer (Wien). [In Vorbereitung.]

IILBand, 2. Abtlg., 2. Teil: Topographie von Athen, von Prof. Dr. Walter Judeich O^rlangen). 26 Bog. mit w Textabbildungen, einem Stadtplan im Maßstab von 1 : 5000, einem Plan der Akropolis im Mafistab von 1 : 1000 und einem Plan des Peiraieus im Mafistab von 1 : 15000. Geh. 18 JL In Halbfranz geb. 20 JL

*nL Band, 3. Abtlg., 1. Hälfte: GnindriB der Geographie von Italien und dem Orbis Romanus, von Prof. Dr. Jul. Jung (Prag). Zweite umgearbeitete u, vermehrte Auflage, Mit alphab. Register. 12 Bog. Geh. Z JL^ h

*III. Band, 3. Abtlg., 2. Hälfte: Topographie der Stadt Rom, von Gymn.-Dir. Prof. Dr. Otto Richter (Berlin). Zweite vermehrte u. verbesserte Auflage, 26 Bog. Lex.-S«. Mit 32 Abbildungen, 18 Tafeln u. 2 Plänen des antiken und des modernen Rom. Geh. 15 Jf. W In Halbfranz gebundene Exemplare der vollständigen 111. Abtei- lung des III. Bandes Geographie von Italien und Topographie der Stadt Rom sind zum Preise von 20 »4^ 50 ^ zu beziehen.

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*III. Band, 4. Abt lg.: QrundiiB der griechischen Geschichte nebst Quellenkunde, von Prof. Dr. Robert Pöhlmann (München). Dritte neu bearbeitete Auflage. 1906. 20 Bog. Geh. bJL 50^ In Halbfranz geb. 7 c^ 20 ^

*III. Band, 5. Abtlg.: Qrundrifi der römischen Geschichte nebst Quellenkunde, von Prof. Dr. Benedictus Niese (Marburg). Dritte umgearbeitete u, vermehrte Auf- lage. 1906. 26 Bog. Geh. 7 <>« 20 ^ In Halbfranz geb. 9 J/.

*IV. Band, 1. Abtlg., I.Hälfte: Die Griechischen Staats- und Rechtsaltertfimer, von Prof. Dr. G. Busolt 0<iel). Zweite umgearbeitete Auflage. Mit Register. 24 Bog. Geh. 6 UK 50 ^ In Halbfranz geb. 8 JL

♦IV. Band, 1. Abtlg., 2. Hälfte: Die Griechischen Privataltertfimer von Prof. Dr. Iwan V. Müller (München). Die Griechischen Kriegsaltertfimer von Prof. Dr. Ad. Bauer (Graz). Mit 11 Tafeln. Mit Register. Zweite umgearbeitete Auflage. d2Va Bog. Geh. 8 ^ 50 ^ In Halbfranz geb. 10 e>^ 30 ^.

*IV. Band, 2. Abtlg.: Die ROmischen Staats-, Rechts- und Kriegsaltertfimer von Prof. Dr. Schiller (Leipzig). Mit 3 Tafeln. Die Römischen Privataltertfimer und römische Kulturgeschichte von Prof. Dr. Mor. Voigt (Leipzig). Zweite umge- arbeitete Auflage.miiRt^siem. 30V« Bog. Lex.-8«. Geh. SuK In Halbfranz geb. 9.4J 80^

*V. Band, 1. Abtlg.: Geschichte der alten Philosophie, von Prof. Dr. Windelband (Strasburg) nebst einem Anhang über die Geschichte der Mathematik und Natur- wissenschaften im Altertum, von Prof. Dr. Siegmund Günther (München). Zweite sorgfältig durdigesehene Auflage. 20 Bog. Geh. 5 ..^ 50 ^; geb. 7 ^ 20 t^.

V.Band, 2. Abtlg.: Griechische Mythologie und Religionsgeschichte. Von Dr. O. Gruppe, Prof. in Berlin. Zwei Bände. 12KBogen. Geh. 36 JL In zwei Halb- franzbänden 40 JL (Soeben vollstlndig gewordenl)

♦V.Band, 3. Abtlg.: Griechische Kultusaltertfimer. Von Prof. Dr. Paul Stengel (Berlin). Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 5 Tafehi. 15 Bog. Geh. bJL\ geb. 6 «4: 50^

V.Band, 4. Abtlg.: Religion und Kultus der ROmer. Von Prof. Dr. G. Wtssowa (Halle). 35 Bog. Geh. 10^; geb. 12«^

VI. Band: Archfiologie der Kunst, mit einem Anhang über Numismatik von Prof. Dr. Sittl (Würzburg). Geh. 16 «^ 50 ^ ; geb. 18 50 ^ Per zur Archäologie der Kunst gehörige Atlas, über 1000 Abbild, auf 65 Tafeln enthaltend, kostet kart. \ZJLSd4f.\ in Halbfranzband 17 ^ 50 ^]

*V1I. Band: Griechische Literaturgeschichte, von Prof. Dr. v. Christ (München). Vierte Auflage. Mit Register. Nebst Anhang von 43 Porträtdarstellungen aus der griechi- schen Literatur nach Auswahl von A. rurtwängler und J. Sieveking. Text von J. Sieveking. 63 Bog. Geh. 17 «^ 50 ^; geb. 19 .^ 50 i>

*VIII. Band: Geschichte der rOmischen Litteratur, von Prof. Dr. M. Schanz (Würzburg).

*/. Teil, erste Hälfte: Die Frflhzelt der rOmlscIien Litteratur. d.Xtt/Ia^«ca.22Bog. Geh.cA.5jK50r^; geb. ca. 7jK •2. Teü, erste Hälfte: Die augmstlsche Zelt. Mit tiphtb. Register. 2. Auflage, 24 Bog. Lex.-8«. Geh. 7 JK; in Halbfranz geb. 8 ^ 50«( *2. Teil. xweUe Hälfte: Vom Tode des Atiguttut bit zur Regierung Hadriant. Mit alphab. Register. 2, Auflage. 27 Bog. Lez.-S^ Geh. 7 JK 50^; In Halbfrtnzband 9 Jfi *5. Teü: Die rOmItche Litteratur von Hadrlan bIt auf Con- stantln (324 n. Ch.) 2. Auflage. 33 Bog. Lex.-S«. Geh. 9 JK; geb. 10 uK 80 ^ ^. Teü, ersU Hälfte: Die Litteratur det 4. Jahrhunderts. 32 Bog. Lex.-S". Mit Register. Geh. 8 u«: 50 cj.; geb. 10 Jk (Die zweite Hfllfte des 4. Teils erscheint baldmöglichst.)

*DC.Band, 1. Abtlg.: Geschichte der byzantinischen Litteratur vonJustinian bis zum Ende des oströmischen Reiches (527—1453) von Prof. Dr. Karl Krumbacher (München). Zweite Auflage bearbeitet unter Mitwirkung von Prof. Dr. A. Ehr- hardt (Würzburg) und Prof. Dr. H. Geizer (Jena). 75»/4 Bog. Lex.-8o. Geh. 24.4C; in Halbfranzband geb. 26 «^ 50 (^

IX. Band, 2. Abtlg.: Geschichte der römischen Litteratur im Mittelalter von Dr. M.

Manitius. [Erscheint baldmöglichst.]

hl 2. bezw. 3. Auflage erschienen sind die mit * bezeichneten Binde und Abteilangen» nimllch : Band I. II. III, 1. 1. 111,2, «. III, 3. III, 4. III, 5. IV, 1, i. IV, 1, «. IV, 2. V, 1. V, 3. VII. VlII, 1. VIII, 2, i. >. Vlil, 3. IX« 1.

Das Mandbudi der klassisdien Altertumswissensdiaft" liegt nun in erster Auflage vollständig vor mit einziger Ausnahme von Band VIIL 4. Abt., IL Hälfte (SdUufiteil von ,Sdtanz, Römische Litteraturgesdiichte") und von Band IX, 2. Abt. (Manitius, Lateinisdie Litteraturgesdudite des Mittelalters').

Diese beiden Teile gelangen voraussiditlidi im Laufe der nädisten Jahre zur Ausgabe,

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C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Oskar Beck) in Mflnchen.

Handbuch

der

Erziehungs- und Unterrichtslehre

für höhere Schulen.

In Verbindung mit den Herren Arendt (Leipzig), Brunner (München), Dettweller Leipzig), Fries (Halle), Olauning (Nürnberg), Günther (München), Jaeger (Bonn), Kleflllng (Hamburg), Kirchhoff (Leipzig), Kotelmann (Hamburg), Loew (Berlin), Matthaei (Kiel), Matthias (Berlin), Münch (Berlin), Plew (Straßburg), Simon (Straßburg), Toischer (Prag), Wendt (Karlsruhe), Wiclcenhagen (Rendsburg), Zange (Erfurt), Ziegler

(Straßburg) u. a.

taertuagcgebcn von

Dr. A. Baumeister.

Erster Band, 1. Abteilung:

A. Geschichte der Pädagogilc mit besonderer Berücksichtigung des höheren Unterrichtswesens von Dr. Theobald Ziegler, ord. Professor an der Universität Straßburg. 2. neubearbeitete und vermehrte Auflage. 1904. 25 Bog. Geh. 7 Jk In Leinen geb. 8e^ In Halbfranz geb. 8 c^ 50^

Erster Band, 2. Abteilung:

B. Die Einrichtung und Verwaltung des höheren Schulwesens In den Kulturländern von Europa und in Nordamerilcat in Verbindung mit zahlreichen Mitarbeitern unter Redaktion des Herausgebers. 57 Bog. Geh. 16 e>4( In Halbfranz geb. 18 JL

Zweiter Band, 1. Abteilung:

A. Theoretische Pädagogilc und allgemeine Didaictilc von Dr. Wendel in Toischer, Professor am I. deutschen Gymnasium in Prag.

B. Die Vorbildung der Lehrer für das Lehramt von Dr. Wilhelm Fries, Geh. Reg.-Rat, Direktor der Francke'schen Stiftungen in Halle. Geheftet 7 Ji 50^ In Halbfranz geb. 9 JL

vr Die beiden Unterabteilungen A und B: Toischer, Theoretische Pädagogilc und allgemeine Didaktik, und Fries, Die Vorbildung der Lehrer für das Lehramt, sind auch gesondert zu haben k 4Jt^ geheftet.

Zweiter Band, 2. Abteilung, 1. Hälfte:

Praktische Pädagogik für höhere Lehranstalten. Von Dr. Adolf Matthias, Geh. Ob.-Reg.-Rat u. vortragendem Rat im k. preuß. Kultus- ministerium. 2. neubearbeitete und vermehrte Auflage. 1903. 17 Bog. Geh. 5 Ji; in Leinen geb. 6 ^

Zweiter Band, 2. Abteilung, 2. Hälfte:

Schulgesundheitspflege. Von Dr. phil. et med. Ludwig Kotelmann in Hamburg. 2. neubearbeitete und vermehrte Auflage. 1904. 14 Bog. Geh. 5 ^; in Leinen geb. 6 Ji

«r Bd. II, 2. Abteilung Dr. A. Matthias, Praktische Pädagogik. 2. Aun. und Dr. L. Kotelmann, Schulgesundheitspflege. 2. Aufl. in Halbfranz ge- bunden tM 12.—.

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Dritter Band.

Didaktik und Methodik der einzelnen Lehrfächer. Erste Häffte.*)

I. Protestantische Religionslehre von Dr. Friedrich Zange, ) Band III, 4. Abtlg.

Direktor des Realgymnasiums in Erfurt. j 18 Bog. Geh. 5 «^50^

IL Katholische Religionslehre von Job. Nep. Brunner, Reli- \ Band III, 5. Abtlg. gionslebrer an der kgl. Luitpold-Kreisrealscbule in Mttncben. j4V8Bog. GehAJL^^

III. LateinischvonGeh.OberschulratProf.Dr.PeterDettweiler. I Band III, 1. Abtlg. 2. völlig umgearbeitete Auflage 1906. (Soeben erschienen!)/ 1. Hüfte. Geh. 5 JL

IV. GriechischvonGeh.OberschulratProf.Dr.PcterDettweiIer. |g^^^^ Qeh^l^^'^ V. Französisch von Dr. Wilhelm Münch, Geh. Regierungsrat j p_ . «» n .|.a.„

und Universitätsprofessor in Berlin. «. umgearbeitete und [ i Hüfte. Geh 4 uT vermehrte Auflage 1902. j

VI. Englisch von Dr. Friedrich Glauning, Professor und] Bändln 2 Abtl^ Staatschulrat in Nürnberg. 2. umgearbeitete und vermehrte lg Hälfte. Geh ZA§b^

VII. Deutsch von Dr. Gustav Wendt, Geheimrat und Direktor ) Band III, 3. Abtlg des Gymnasiums in Karlsruhe. 2. Aufl. 1904. J 10 Bog. Qeh.3JLf

VIII. Geschichte von Dr. Oskar Jaeger, Gymnas.-Direktora.D.; |BandIII,l.Abt,2.Häme o. Honorarprofessor an der Universität Bonn. 2. Aufl. 1904. / geh. 2 JL 50^

Band III komplett. Preis geh. 26 Jf^; in Halbfranz geb. 28 .^ 50 ^

Vierter Band,

Didaktik und Methodik der einzelnen Lehrfächer. Zweite Hälfte.*)

DC. Rechnen und Mathematik von Dr. Max Simon, Pro-]

fessor am Lyceum in Strafiburg. I Band IV, 1. Abtlg.

X. Physik von Dr. Kießling, Professor an der Gelehrten- ( 12 Vi Bog. Oeh. fJL

schule des Johanneums in Hamburg. ;

XI. Erdkunde von Dr. Alfred Kirchhoff, ord. Professor der \ p.„^ rxr 9 Ahtiif

Erdkunde an der Universität Halle. 2. Auflage. I „JTo J mlh 2T

XII. Mathematische Geographie von Dr. Siegmund Günther, f gen.öeÄ.geD.^.Ä

Professor am Polytedinikum in München. 2. Auflage. j (^°*^*" erscWentn!

XIII. Naturbeschreibung von Dr. E. Loew, Professor am k. Real- \

gymnasium in Berlin. I Band IV, 3. Abtlg.

XIV. Chemie von Dr. Rudolf Arendt, Professor an der öffent- [11 Bog. Geh.3ui:50<^ liehen Handelslehranstalt in Leipzig. J

XV. Zeichnen von Dr. Adelbert Matthaei, Professor an der)

Universität Kiel. I Band IV, 4. Abtlg.

XVI. GesanfiT von Dr. Johannes Plew, Oberlehrer am Lyceum ( 9Vi Bog. Geh. 3^ in Strafiburg. j

XVIL Turnen und Jugendspiele von Professor Hermann) Band IV, 5. Abtl Wickenhagen in Rendsburg. |6Bog. Geh. IJLl

Band IV komplett Preis geh. 15 .^ 30 <^; in Halbfranz geb. 17 .^ 50 ^

*) V^ Außer der Band- und Abteilungsausfabe der .Didaktik und Methodik der eiaielneo Lehrfächer' stehen von den einzelnen Fächern auch folgende Sondermutg-aben zur Vetfflgtmg: Zange, Didaktik und Methodik des evangeUädun ReUgiotuuntmridäs. Oeh, 5Jk SOA: geb, 6JkS04. Brunner, Didaktik und Methodik der kathoUedien ReilgionaUhre, Oeh, IJk 20A: geb, 2jk20 4. Dettweiter, Didaktik und Methodik des lateinlMdhen UnterritMs, Zweite völlig umgearbeitete

Auflage, Oeh, 5 Jt; geb. 6 Ji (Soeben ersdilenent)

Dettwelter, Didaktik und Methodik des griediiethen Unterridits. Geh, IJi 80 ^: geb, 2 Ji 80 4. Oekar Jaeger, Didaktik und Methodik des OeedildUsunterridits, 9. Auflage 1905. Oeh, 2. /ISO 4; geb.SJkSO^ Mändi, Didaktik und Methodik des franMÖeisdten Unterridits, 9, umgearbeitete and vermetuU Auf--

tage 1902. Oeh, 4 Jk: geb. 5 Jk Olauning, Didaktik und Methodik des engÜMhen UnterrUhts, 9. umgearbeitete und vermehrte Aesf"

tage 1903. Oeh, 2 Jk SOA: geb. 3Jk SOA Wendt, Didaktik und Methodik des deutedten Unterridits. 9. Auflage 1906. Oeh. 3 JtSO A : geb, 4 Jl SO 4 Simon u. KlefiUng, Didaktik und Methodik des Unterridits in Redtnen, Mathematik und Physik. Oeh. 4JiS04^ KIrdüioffu, Qünther, Didaktik und Methodik des Unterridits in der Erdkunde und In der mathematluh^n

Geographie. Zweite Auflage, Geh. 3 Ji; geb. 4 .Jk (Soeben ersdilenent)

Loew, Didaktik und Methodik des Unterridits in der NtUurbeathreltmng. Geh, 2.ßk 20 4: geb, 3Jk 20 4 Arendt, Didaktik und Methodik des Unterridits in der Chemie. Geh, IJkOO^.; geb. 2jk80 4 Matthaei, Didaktik und Methodik des Zeidienunterridite. Geh. 2 Jk ; geb. 3 Jk Plew, Didaktik und Methodik des Gesangunterrldits. Geh. IJk20A: geb. 2 Jk 20 4 Wükenhagen, Didaktik und Methodik des TumanterrldUs. Oeh. 2jk: geb. 3jk

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