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Vi 9

Geschichte

der

Universität Heidelberg,

Nach handschrifüichen Quellen nebst den wiehti^ten Urkunden

▼on

JOHANN FRIEDRICH HAÜTZ,

OroMhenoglioh Badlsehem Hoflrathe and Profeitor in H«ldelbei|r *

nach dessen Tode herausgegeben

and

mit einer Yorrede, der LebeBSgesehichte des Yer&ssers nnd einem alphabetischen Personen- nnd Sachregister

versehen

von

Dr. KAM, ALEXANDER Freiherra v. REICHLIN-MELDEGG,

5ffentl. ordenü. Profeuor der Philosopliie an derHoohiehiile dMolbit

Erster Band,

welcher die Vorrede, das Leben des Verfassers von dem

Herausgeber, die Einleitung nnd den scholastischen

Zeitraum von 1386 bis 1556 enthält

^^9^^^^fo*^

MANNHEIM. Bruch und Verlag von J. Schneider.

1862.

Die Geschichte der Universitäten in ihrer nationalen Bedeutongr thnt dar , wie die gnae geistige Bntwicbeliug unserer Nation von jeher an die Universitäten geknüpft war, nnd dass es anch keine Richtung des Staates gibt, welche nicht von diesem Mittelpunkte der höheren Bildung aus erweckt, begründet und befestigt wurde.

Die Universitäten sind die einzigen Institute, welche für die Zukunft da sind, für diese im tie&ten Sinne, wie sie sich nicht aus einer oberfläch- lichen Gegenwart, vielmehr aus der tieftten Wurzel der Verganeenheit «r- aengt, den Durchgangrc^unkt in einer belebten Gegenwart sueht

£[• StoflBsns*

Ein academischer Lehrer wirkt bei gleichen Kräften tiefer in den Staat hinein und hinunter als tausend Autoren, die er noch dazu mit bilden half; auf seinem Lehrstuhle dreht er eine Spinnmaschine von tausend Spindeln um. Eine A c a d e m i e ist die eigentliche jnnere Staatsmission und Propaganda, da sie eben die rüstige, leicht empfangende und lange fortgebärende Jugend mit ganzen Generationen beltuohtet.

J6aa Faul.

INHALT.

Seite.

Vorrede des Herausgebers XV— XXIV

Lebensbeschreibung des Verfassers vom

Herausgeber . XXIV— LXVI

Einleitung.

Srster Abschnitt.

( Schulen, Universitäten. Universit&t Heidelberg . 5—13

Zweiter Abschnitt.

Politische Zustände der Rheinpfalz im 13. und 14. Jahrhundert.

§ 1. Pfalzgrafen und Kurfürsten um und. zur Zeit der Gründung der Universität Heidel- berg. Vertrag zu Pavia 14 16

§ 2. Das Pfälzische Gebiet 16 17

§ 3. Kurfürst Rudolph II. und dessen Ver-

hältniss zu Kaiser Ludwig IV. . . . 17 19

§ 4. Kurlftrst Ruprecht I. und dessen Ver- hältnis« zu Kaiser Karl IV. Goldene Bulle 19 21

§ 5. Die Rheiapfalz im Verhältnisa zu den damaligen politischen Zuständen Deutsch- lands. König Wenzel. Reichstag zu Eger.

Allgemeiner Laudfriede 21—23

a*

IV Inhalt.

Seite.

Dritter Abschnitt.

Allgemeine kirchliche Zustande in dem 18. und 14. Jahrhundert.

§ 1. Die Päpste unter dem Einflüsse des fran- zösischen Hofes 24 25

§ 2. Das gesunkene Ansehen der Päpste in '

Italien 25 27

Vierter Absohnitt.

Allgemeine wissenschaftliche Zustände. Schulen und Universitäten vor und zur Zeit der Grün- dung der Universität Heidelberg.

§ 1. Wiederaufblahen wissenschaftlicher Bil- dung. Schulen 28 31

§ 2. Entstehung der hohen Schulen ... 31 3S ^ § 8. Die hohen Schulen als kirchliche Anstal- ten. Die Päpste als deren Begaber und Beförderer. Privilegium 5 jähriger Absenz vom Orte der Pfründe. Rotulns ... 39 4G § 4. Hohe Schulen zu Salerno, Bologna und

Paris . 46 48

§ 5. Hohe Schulen in Italien 49 50

§ 6. Hohe Schulen in Frankreich und in den

Niederlanden 50 51

§ 7. Hohe Schulen in Spanien und Portugal 51

§ 8. Hohe Schulen in England, Schweden,

Dänemark und Polen 51 52

§ 9. Hohe Schulen in Böhmen 52 53

§ 10. Hohe Schulen in Deutschland .... 54 56 § 11. Eintheilung der hohen Schulen in Nationen 56

§ 12. Freiheit von bürgerlichen Abgaben. Ge- richtsbarkeit. Scepter. Gesetzgebung. Sicheres Geleite. UniversitiUBboten . . 57 59 § 13. Rectorat. Academischer Rftth. Imma-

triculation 59 63

§ 14. Syndicus. Secretär QuAstor. Pedellen.

Cursores. Servitores. Famuli .... 63 65

§ 15. Canzler. Vicecanzler. - PiMzgrafen. Con-

servatoren. Subconservatoren .... 65 69

Inkdk. y

Seite

% 16. Dichterkrönang 69 74

§ 17. Facalt&ten. Decane. Academische Grade.

Magistri. Doctores acta regenteg 74 78

§ 18. Vorlesungeu. Ferien. Gollegiengelder.

Exerdtien. Disputationen 78 86

§ 19. PennalismuB. Deposition. Waffentragen.

Fechtschulen. DueUe 85 90

§ 20. Sitten. BQeiderordnung. Frequenz der

Universit&ten 90 96

§ 21. Contubemien. GoUegien. Regenden.

Bursen. Goderien 95^100

§ 22. Die verschiedenen Benennungen der

hohen Schulen 100—108

Fünfter Absohiütt.

ÜAterrichtsanstalten in Heidelberg vor und zur Zeit der GrOndong der Universitit

§ 1. Das AugustiDerkloster 104—106

§ 2. Das Franciscanerkloster 106—107

§ 3. Das Benedictinerklosler 107

§ 4. Das St. Jacobsstift 107—108

ERSTES BUCH,

YoiL den ersten Anl&ngen der Universit&t unter der Regierung der

Kurforsten^ Rudolph n. und Ruprecht I. bis zur Umgestaltung der

Unirersitat durch den Kurfürsten Otto Heinrich.

1346—1566.

Scholastische Zeit.

ERSTE PEBIODE.

Von den Anfängen der Uniyersit&t unter der Regierung der Kurfür- sten Rudolph II. und Ruprecht I. bis zur Reform der Unirersitat •durch den Kurfürsten Frie- drich 1.(1346 1449).

VI InhaU.

Seite.

Erster Abschnitt.

Die Universität unter der Regierung der Kur- fürsten Rudolph n. und Ruprecht I. (1346 bis 1390).

§ 1. Die eisten Anfänge der Universität . . 111—114 § 2. Ruprecht I., Begründer der Universität 114—122

§ 8. Maxsilius von Ingben 122—124

§ 4. Päpstliche Autorisationsbnlle. Privilegien

der Universität. Die Universitäl; eine

kirchliche Anstalt 124—129

§ 5. Eröffiiung der Universität. Die ersten

Lehrer und ihre Vorlesungen undBesol-

Ärng. Der erste Rector 129—132

§ 6. Matrikelbuch. Erwerbung des acade-

mischen Bürgerrechtes. Deposition . 132—137 § 7. Rectorswafal. Die ersten Rectoren. Der

akademische Senat 137-441

§ 8. Berechtigung, Vorlesungen za haken.

Stimmrecht und Art der Abstinmnng . 141—143 § 9. Canzler. Procanzler. Ertiieilnng aca-

demischer Grade. Conservatoren. Sub-

conservatoren. Privilegirte Boten der

Universität 143—151

§ 10. Gerichtsbarkeit der Universität Carcer 151—158 § 11. Scepter und Siegel der Universität : . 153—156 § 12. Aelteste Verordnungen und Gesetse

der Universität. Ferien 155 158

§ 13. Die vier Facultäten 158—169

§ 14. Erste Versammlungsorte der Universität.

Aelteste Universitätsgebäude .... 169—170 § 15. Capelle und Kirchhof der Universität . 170—172 § 16. Papst Ud>an VI. verleiht und Papst

Bonifacius IX. bestätigt das Privilegium

einer fünQährigen Abwesenheit vom

Pfründeorte. Ein Rotulus wird nach |

Rom gesendet (1389) 173—177 |

§ 17. Blühender Zustand und Frequenz der

JnhM vn

Seite. TJmyersit&t Streithftndel zwischen Sta- denten und jungen Adeligen .... 177—179 § 18. Tod Ruprecht'« 1 179—180

ISweiter Absohnitt.

Die UniTersität unter derR^erang des Kurfür- sten Ruprecht II? 1390--1398.

§ 1. Sorge des Kurütateik lür die Stadt und

die ünhrerntftt 181—183

§ 2. Die mit der UniterBltät yerbundenen Col-

legien, Gontubernien oder Bursen . . . 183—207

§ 3. Das Doniinicaner*Elo8ter und andere Gol-

legien 207—211

§ 4. Jndenhftnser werden zu Lehrerwohnungen verwendet, die Synagoge in eine christ- tiche Kapelle umgewandelt und die <3rflter der Juden der Univernt&t ge- schenkt 211—213

§ 6. Der KurfOrst schenkt den halben Frudit- und Weiazehnten in Schriesheim der Ar- tisten-Facultät und zwei tomos an den Zöllen zu Eaiserswerth und Badiarach der UniTersitftt. Ständige Besoldungen der Lehrer. Yerwaltong derOttter und Gefälle der üniversit&t 213—217

§ 6. Die Universität verhindert die Niederlas- sung von Flagellanten auf dem Heiligen- berg 217—219

§ 7. Tod Ruprechtes 11. und des Marsilius . 219—220

§ 8. Die ersten Bibliotheken der Universität 220—226

Dritter Abschnitt.

Die Universität unter der Regierung des Kur- fürsten und nachmaligen römidchen Königs Ru- precht ÜL 1398—1410.

§ 1. Freundliche CFesinnung Ruprecht's gegen die Universität Papst Bonifacius IX. verleiht derselben 12 geistliche Pfründen

Vlil Inhalt

Seite, und der Kurfürst das Patronatsrecht über

die St. Peterskirclie in Heidelberg und über die Kirchen in Altdorf und Lauda. Anstellung der Professoren. Decane der Facult&ten 227—231

§ 2. Hieronymus Ton Prag (1406). WicHffe's Lehren yerboten (1412). Schriftstellerische Thätigkeit der Professoren 231—234

§ 3. Ruprecht III. verleiht academischen Leh- rern hohe Würden und bevorzugt über- haupt Lehrer und Schüler der Universität 234—235

§ 4. Buprecht's III. Vorhaben, die h. Geist- kirche in eine Stiftskirche umzuwandeln und mit der Universit&t zu vereinigen. Gelöbniss der Söhne Ruprecht's, die Privilegien der Universit&t stets zu schützen. Yergiftungsversuc)! auf. das Leben Buprecht's 235—237

§ 5. Die Universit&t wird von dem Bischof Humbert in Basel vor den Beghin^ und Begharden gewarnt (1405) 237—243

§ 6. Studentenkrieg 1406. Studenten und Professoren verlassen Heidelberg wegen ansteckender Krankheit 1407 . . . 243—250 7. Tod Ruprecht's IH 250—251

Vierter Absohnitt.

Die Universität unter der Regierung des Kurfür- sten Ludwig m. 1410—1436.

§ 1. Bericht der Universit&t über ihre Zu- stände. Vereinigung der Stiftskirche zum

h. Geist mit derselben 252—258

§ 2. Die Stiftsbibliothek 258—263

§ 3. Kirchenschatz des Stiftes 263—264

§ 4. Dechanten des Stiftes. Durch die Kirchen- reformation herbeigeführte Veränderung der Einkünfte. Drei Canonicate als Ruhe- gehalte für emeritirte Professoren.

k

inhaU. IX

UebenreiBQiig der StiftogefUle »n die geistliche Gflter-Venraltnng 265—266

§ 6. Die Kirche siim h. Geist 266—268

§ 6. TheUnahme der Universität an der Kir- chenTersammlnng in Gonstanz. Johann Hus und Hieronymus von Prag 1414 . 268—276

§ 7. Die Theilnahme der üniversit&t an der Eirchenrersammlnng in Basel. Reichs- tag sa Nflmberg 276—288

§ 8. Streithändel zwischen Studenten und jun*

gen Adeligen und Bargem 283—286

§ 9. Ludwig's m. letzter Wille und Tod . . 285—286

Fünfter Abschnitt.

Die Universität unter der Regierung des Admini- strators Pfalzgrafen Otto und des Kurfürsten Ludwig IV. 1436—1449.

§ 1. Des Pfalzgrafen and des EurfOrsten theilnehmende Sorge fftr die Universität. Bulle des Papstes Eugen IV. Wahl er- lauchter Männer zu Rectoren der Uni- versität 287—288

§ 2. Ludwig IV. bestätigt die Privilegien der Universität. Seine Bestrebungen für das Gedeihen derselben. Wiederherstellung des Dionysianums 288—290

§ 3. Rectores magnificentissimi. Lehrer der

Universität 290—292

§ 4. Streithändel zwischen Studenten und

Scha^rwächtem 292-293

ZWEITE PERIODE.

Von der Reform der Universität durch den Administrator und nachma- ligen Kurfürsten Friedrich I. bis zu ihrer Umgestaltung durch den Kurfürsten Otto Heinrich. 1449 1466.

Inhalt

Seite.

Erster AbBChnitt«

Die Umversität unter der Regierang des Ad- ministrators und nachmaligen Kurfürsten Frie- drich I. 1449—1476.

§ 1. Friedrich I. bestätigt als Administrator

der Pfalz die Privilegien der Universität 294 296

§ 2. Friedrich I. wird Kurfürst von der Pfalz und bestätigt als solcher die Privilegien der Universität. Reform derselben . . 296—301

§ 3. Revidirte und erweiterte Statuten der

Universität und der Bursen .... 301 304

§ 4. Kampf des Nominalismus und Realismus 304 308

§ 5. Papst Pius II. Friedrich's Theilnahme an dem Kampfe Diether^s vonisenburg und Adolph's von Nassau um den erzbischöf- lichen Stuhl in Mainz. Friedrich von dem Papste in Bann gethan. Schlacht bei Seckenheim (1462) 308—314

§ 6. Friedrich wird von dem Banne losge- sprochen. Verhältniss der Universität zum Papste 314—316

§ 7. 'Der Kurfürst verleiht der Universität das Patronatsrecht der Pfarreien Pfef- fingen und Gundheim. Finanzielle Ver- hältnisse der Universität 316—317

§ 8. Kurfürstliche Verordnung gegen die im- mer wiederkehrenden Raufhändel. Fre- quenz der Universität 317—319

§ 9. Die ersten Buchdruckereien in Heidel- berg. Friedrich's I. Tod 319—320

Zweiter Abschnitt.

Die Universität unter der Regierung des Kur- fürsten PhiHpp. 1476^1508.

§ 1. Kurfürst Philipp bestiUigt die Privilegien der Universität. Wiesenschaftliohe Zu- stände in Heidelberg 321—327

InhaH. ZI

Seit«.

§. 2. Die von dem KnrftirHen beabsichtigte Anstellang des IHonysias Renehlin als ProfesBors der griechischen Sprache . 827 ^828

§. 3. Johann WesseVs Wirksamkeit an der

Universit&t S28— 831

§. 4. Theilnahme der üniTersit&t an Johann

von Wesers Ketzerprocess 831—334

§. 5. Gründung einer Jaristenbnrse 149& N^ne Statuten der Jaristen-Facultftt. Ver- änderungen in den Vorlesungen . . . 884 336

§. 6. Professoren werden mit ausserordent- lichen Staatsgeschftften betraut. Urlaub 886—340

§. 7. Erste Anstellung eines Laien als ordent- lichen Professors der Medicin .... 840--346

§. 8. Lehrer und Schriftsteller der Uniyersit&t 346—847

§. 9. Hftndel zwischen den Realisten und

Nominalisten 347—850

§. 10. Zwistigkeiten der Juristen- und Artisten-

FaculÄt 350—861

§. 11. Disputationen zwischen den Frands- canem und Dominicanern über die un- befleckte Empftngniss der h. Jungfrau Maria 351—363

§. 12. Raufhftadel zwischen Studenten und Hof- leuten 363—864

§. 18. Papst Innocenz IX. Kaiser Maitfmilian I. in Heidelberg. Ausserordentlich^ Steuer. Bayerisch-Pfälzischer Erbfolgekrieg . . 364—356

§. 14. Zustand und Frequenz der üniyersit&t.

Ansteckende Krankheiten. Philipp's Tod 356—357

§. 15. Rheinisch-literarische Gesellschaft . . 867—858

§. 16. Die Kurfürstliche Bibliothek .... 859—861

Dritter Absohnitt.

Die Universität unter der Regierung des Kur- fürsten Ludwig V. 1508—1544.

§. 1. Der Kurfürst bestätigt die Privilegien

der Universität Zustände der letztern . 362—364

»I Inhalt

Seite. § 2. Doctor-Promotioaen derjarisUschen and

medicinlschen Facultät 364—365

§ 8. Reform der üniversit&t Veränderte

Rectorswahl 365—867

§ 4. Lehrer der Artisten-Facultät .... 367—378 § 5. Lehrer der theologischen Facultät . . 378—379 § 6. Lehrer der juristischen Facultät . . . 380—381 § 7. Lehrer der medicinischeu Facultät . . 381

§ 8. Luther in Heidelberg. Theilnahme der Professoren und Studenten an der von

ihm gehaltenen Disputation 381—385

§ 9. Die Universität Gegnerin kirchen- reformatorischer Bestrebungen. Papst Hadtian VI. fordert die Universität auf, der Verbreitung von Luther's Lehre ent- ^ gegenzuarbeiten. Ergebenheit und An- hänglichkeit der Hochschule an den

Papst , . 385—388

§ 10. Die Universität prüft, im Auftrage des Kurfürsten Luther's Lehre. Ansicht der Universität über dieselbe. Die theo- logische Facultät erhält von dem Kur- fürsten den Befehl , bei ihren Dispu- tationen Ordnung und Anstand zu beob- achten 388—892

§ 11. Die ersten kirchenreformatorischen Be- wegungen an der Universität. Heinrich Stolo. Johann Brenz und Theobald

Billikan 392—897

§ 12. Philipp Melanchthon's Studienzeit (1509)

und Besuch in Heidelberg (1524) . . . 397—399 § 13. Büchercensur. Der von den Buchhändlern und Buchbindern zu schwörende Eid.

Ein Pressprocess . 399—402

§ 14. Beschwerden der Bürgerschaft gegen die von der Universität missbrauchte Steuer- freiheit 402—404

§ 15. Vorsichtsmaassregeln während des Bauern-

IhhaU. xin

Seite.

krieges. Die UniTenit&t weist die For- derung, w&hrend des Krieges cn den öffentlichen Kosten beinitnigen, mit Er- folg sorack 404—406

§ 16. Sitten. Ansteckende Krankheiten 1509, 1610. Aofenthalt der Gontabemien in Eberbach 1628, 1629. Freqaens der Universit&t 406—409

§ 17. Ludwig'» V. Tod , 409

Vierter Absohnitt.

Die üniTersität unter der Regierung des Kur-

ftkrsten Friedrich II. 1544—1556.

§ 1. Der Kurfürst bestätigt die Privilegien

der Universit&t *. . . . 410—418

§ 2. Die Ton dem Kurfürsten beabsichtigte

Reform der Universität 413—419

§ 3. Wiederholter Yersuch einer Reform der Universität. Gutachten des Paul Fagins, der Hochschule und der Artisten-Facultät 419—421

§ 4. Bemühungen der Artisten-Facultät zur Förderung der classischen Studien. "V^e- derberufung des Micyllus. Neue Statuten 421—426

§ 5. Errichtung eines Lehrstuhles für die Mathematik und Ethik. Anstellung eines Lehrers der hebräischen Sprache. Grünt, ler's Berufung. Olympia Morata. Aus- gezeichnete Juristen. Mediciner . . . 426—432

§ 6. Vereinigung der Bursen und ihre Ein- richtung 432—437

§ 7. Das Sapienz - CoUegium als Gollegium philosophicum. Gründung. Einkünfte. Statuten. Aufsicht. Alumnen und Lehrer. Entfernung der Altäre. Verwaltung. Archiv der Universität und Artisten- Facultät 438—443

§ 8. Die Gründung des Pädagogiums alsSemi-

narium der Artisten-Facultät .... 444

xnr Inhält

, Seite.

§ 9. Yerheirathete Ldirer werden von der UmverBität angestellt und zu Bectoren derselben gewilhlt 411 -153

§ 10. £[irchenreformatori8che Bewegungen in der Stadt Heidelberg und am Kurfarst- lichen Hofe. Verhalten der Universität bei diesen Bewegungen. Aufforderung des Kurfürsten zur Beschickung des Conciliums von Trient (1551) .... 453—461

§ 11. Finanzielle Verhältnisse der Universität. Papst Julius UI. überlässt derselben 12 in der Pfalz gelegene Klöster. Lehrer- besoldungen 461—469

§ 12. Die «Universität weigert sich, einen ihr gehörigen Garten dem Kurfürsten zu überlassen, tritt aber das Patronatsrecht über die St. Peterskirche an ihn ab . 470 471

§ 13. Sitten. Baufhändel zwischen Studenten und Hofleuten. Die Studenten sollen Wohnung und Kost in den Contubernien

nehmen . 471—475

§ 14. Die Universität begibt sich wegen an- steckender Krankheit nach Eberbach. Frequenz derselben 475—476

§ 15. Friedrich's U. Tod ....... , 4Z6— 477

Vorrede.

In keiner Zeit fohlte man, trot? mancher ent« gegenwirkender Hemmnisse, den Werth unserer hohen Schulen mehr und nahmen diese einen höheren Standpunkt wissenschaftlich freier Erkenntniss ein, als in der unsrigen. Aher auch in den längst ver- gangenen Jahrhunderten behaupteten die Hochschulen, nicht nur als die Träger der damaligen Wissen- schaft, sondern auch als selbstständige, mit grossen Sonderrechten ausgerüstete, ursprünglich kirchliche Körperschaften, eine so wichtige Stelle im Ent- wicklungsgänge der Menschheit, dass ihr Anfang und Fortgang nicht minder mit unserer geisti- gen und sittiichen Bildungsentwickelung, als mit unserer Staats-, Religions- und Kirchengeschichte, im innigsten Zusammenhange stehen. Es ist aber auch unsere Zeit, welche immer mehr erkennt, dass man die Gegenwart, ihre Ziele und Aufgaben für den Staat, das Volk und die Einzelnen erst durch eine genaue Kenntniss der Vergangenheit richtig

erfasst, und dass unsere ganze Zukunft grossentheils von der wahrhaft verstandenen Vergangenheit und Gegenwart abhängt. Zu einem solchen Verständ- nisse führt allein die Geschichte, und gerade in un- seren Tagen hat die Betreibung der geschichtlichen Forschung merkliche Fortschritte gemacht. Nicht in allgemeinen Umrissen, allgemeinen Weltgeschichten oder neuen Auffassungen^ Ausführungen und Ansich- ten längst bekannter Dinge, die sich nach Maass- gabe der Meinungen des Ta^es ändern, sondern in gründlicher, auf die ersten handschriftlichen Quellen zurückgehender Untersuchung und Darstellung ein- zelner Geschichtsstoffe sUcht und findet man mit unermüdetem Fleisse und fortschreitender Sachkennt- niss die Grund- und Bausteine zur Erkenntniss des längst vergangenen Lebens der Völker.

In der Reihe dieser für die Geschichtserfor- schung so überaus wichtigen Einzelschriften (M<mo- graphien) nehmen die Geschichten unserer Hoch- schulen, welche am meisten vor allen europäischen Anstalten derselben Art das Merkmal der wissen- schaftlichen Unabhängigkeit bewahrten und die höchste Stufe der geistigen Ausbildung errangen, eine der bedeutendsten Stellen ein. Erhielten auch schon im vorigen und in dem ersten Viertheile dieses Jahr- hunderts die Hochschulen Erlangen, Göttingen, Helmstädt, Königsberg, Leipzig, Tübingen und Würzburg durch Fikenscher, J. St. Ptttter, P. J. Bruns, K. v. Strombeck, Arnold, H. G.

Kreussler, J. D. Schulze, A. Ch. Zeller, J. N. Stoll, Böek, BOnicke und J. C. Goldmayer mehr oder minder, ganz oder theilweise ihre ge* schichtliche Erforschung, so hat sich doch in neuerer Zeit die geschichtliche Untersuchung ganz besonders diesem Zweige zugewendet und die Geschidite älterei und neuerer Hochschulen, wie von Basel, Berlin, Cöln, Erfurt, Freiburg im Breisgau, Göttin- gen, Greifswalde, Königsberg, Prag, Rostock, Tübingen, Wien u. s. w., fand an Vi scher, R. Köpke, Bianco, Eampschulte, H. Schreiber, E. F. Bössler, Kosegarten, M. Toppen, Tomek, Krabbe, Klüpfel, Kink u. A. ihre würdigen Be- arbeiter.

Eine der ältesten und bedeutungsvollsten Hoch- schulen ist die ün Jahre 1386 zu Heidelberg gegründete. Grössere oder kleinere Vorarbeiten zu ihrer künftigen Geschichte behandelten seit dem siebenzehnten Jahrhunderte die Gründung der Hoch- schule, ihre Literatur, Professoren, Rectoren, zur Anstalt gehörige Bursen, CoUegien oder Gontubemien, die Statuten oder Gesetze, Reformen, Facultä- ten u. s. w. ; einzelne enthielten auch Urkunden oder urkundliche Auszüge. Dahingehören im 17. Jahr- hundert die Schriften von Georg Sohn, David Pareus, J. Heinr. Hottinger, Georg Frank und im achtzehnten von Ludw. Christ. Mieg, Friedr. Lucä, Jok Peter Kayser, Christoph Jacab Kremer, Daniel Wilhelm Nebel, Wolfg.

HautE, Gesch. d. Uniy. Ueidelb. L b ^

xviii Vtm'ede.

Willi. Riesmann, J. H. Andrea, Carl Ludwig Tolner, J. Jung, Carl Casimir Wund, Franz Schönmetzel, Ignaz Kreusler, Johann Schwab, B. G. Struv, J. W. L. F. Flad und Friedr. Peter Wund. Immer fehlte noch eine umfassende und vollständige Benützung des reichhaltigen hand- schriftlichen Stoffes, eine Verarbeitung desselben zu einer Greschichte der Hochschule und eine Mitthei- lung aller wichtigen dahin gehörigen Urkunden. Eine solche Geschichte und das dazu gehörige Urkun-

4

denbuch werden mit dem vorliegenden Werke den Lesern zum erstenmale vorgelegt.

Mein verstorbener Freund Haut z arbeitete die grössere Zeit seiner vierzigjährigen Lehrwirksamkeit an der hiesigen Mittelschule (Lyceüm) an dieser Geschichte der Hochschule Heidelberg. Seine theilweise aus handschriftlichen Quellen entstandenen Schriften über Micyllus, den Ursprung und Fortgang der Heidelberger Mittelschule, die N^ckarschule, die Stipendien u. s. w. müssen als eben so viele Vorarbeiten zu diesem grössern Werke bezeichnet werden. Ihre gründliche, durch- aus quellenmässige und gewissenhafte Ausarbeitung und ihre günstige Aufnahme in den ersten öffent- lichen Blättern ^rechen am entschiedensten für die Befähigung ihres Verfassers zur Vollendung der vorliegenden Geschichte. Das vieljährige, sorgfältige Sammeln und Sichten des Stoffes kann den Werth derselben in den Augen der Kenner nur erhöhen.

rarred4. xix

Der Verfasser hat zu diesem Zwecke die öffent- lichen Handschriftengammlungen (Archive) zu Hei* delberg, Karlsruhe^ Manchen, Speier und Strassburg und viele Sammlungen einzelner Ge- lehrten benutzt, und war fllr freundliche Unter- stützung seines Werkes den Herren Geheimen Hofrath Dr. Bahr und Hofrath Dr. Häusser in Heidel- berg, Pfarrer Lehmann zu Nussdorf in der bayerischen Pfalz, Archivdirektor Mone und Ge- heimen Hofrath Vierordt in Karlsruhe, Archivar Franz Zell zu Freiburg im Breisgau und den Archivdirektoren in München, Strassburg und Speier zu bestem Danke verpflichtet.

Die Reichhaltigkeit der von dem Verfasser be- nutzten handschriftlichen Schätze geht aus dem hier folgenden Verzeichnisse derjenigen ungedruckten Urkunden hervor, welche aus dem hiesigen Univer- sitäts-Archive der Geschichte der Hochschule Heidel- berg zu Grunde gelegt wurden. Wir halten ihre Angabe für um so zweckmässiger, als diese Hand- schriften in dem Werke selbst nur zerstreut an den einzelnen betreffenden Orten ohne eine nähere Beschreibung angeführt werden. Es gehören nämlich hieher: 1) Annales eorum, quae acta scriptave sunt in republica literaria Academiae Heidel-, bergensis 1386 1421. 1562 (epitom. actt. 1565 1567). 1568 1578. 1583 1597, 1599—1610. 1617—1620. 1625. 1652—1656

XX Vorrede.

(Concept. Protok. 1653. 55, 56. 59. 60.) 166K 1677—1687. 1697—1712. 1717. 1719. Jan. 1724. Mai 1727 bis Ebde 1734 (1681 bis 1686 doppelt Annalen und Protokolle) 1734 bis 1817, 63 voll. Fol. (die Jahre 1739 und 1748 fehlen). Erster Band von 1386—1413 auf Pergament.

2) Acta facultatis artium Academiae Hei- delbergensis v. 1391 1620, 5 voll. FoL Pergament. Der erste Band geht bis 1452.

3) Historia universitatis Heidelbergensis bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts, 1 vol. Fol. Pergament.

4) Matrikelbücher der Universität Heidel- berg von 1386—1661 und von 1704—1810 (im ersten Bande auch verschiedene Legate, besonders von Büchern und andere Bemerkun- gen), 4 voll. Perg. 1 vol. Papier.

5) Statuta facultatis theologicae Heidel- berg ensis (Promotionen^ Stipendien und andere, die theologische Facultät betreffende Bemer- kungen, 1 vol. Fol. Pergament.

6) Statuten und Decrete der Univ. Heidel- berg bis zum Jahre 1549, 1 vol. Fol. Perg.

7) Copien verschiedener Kauf- und Schenk- briefe der Univ. Heidelberg, päpstliche Bullen, Privilegien u. dgl., von Gründung der

Varred$. xxi

Universität bis gegen Ende des 15. Jahrh*, 1 YoL kL Fol. Pergament.

8) Zwei alte Universitätskalender auf Pergament, der erste (calendarium primum) dem ersten Bande der Matrikelbücher, der zweite (calendarium secundum) einer alten Hand- schrift beigeheftet. Der erste Kalender enthalt Bemerkungen von 1390—1426. M. s. Karl Bttttinghausen's Programma ex anti- quissimo Academiae Heidelbergensis Calendario Miscella Palatina exhibens, Heidelb. typis J. J. Haener, 1771, Fol.

9) Rotuli. Statutum de ordine rotuli et caput rotuli studii Heidelbergensis in coronatione Bonifacii IX ad apoatolicam sedem (1389) trans- missi (nebst Briefen der Universität an den Papst), 1 vol. Pergament.

10) Acta matricula et statuta facultatis juridicae (1491—1581), 2 voll. 4. Pergament.

11) Acta facultatis theolog. Acad. Heidelb. ab anno 1558—1739—1800, 2 voll Fol.

12) Acta. Protocollum sententiarum, missivarum et aliorum actorum facultatis juridicae Heidelb. de anno 1595—1624, 5 voll. Fol.

«

13) Proto^olluj^i A^c2i.demiB.e sub curatorum administratione 1651 u. 1602, 1 vol. Fol.

xxii Vorrede,

14) Protocollum consistoriale Acad. de anno 1673—1688, Concept-Protokofle anno 1682 bis 1684, 5 voll. Fol.

15) Verzeichniss der Rectoren der Univer- sität Heidelberg von 1479—1738 (bei jedem Rector die Zahl der Studiosi), 1 vol. Fol.

16) Protokoll der philosophischen Facultät V. J. 1705—1771.

17) Aunuae coUegii societatis JesuHeidelb. 1715—1772, 1 vol. Fol

Besonders wichtig sind die von Hautz be- nutzten Pfälzischen Copialbücher. Der umsichtige Kurfttrst Ruprecht I., der Stifter unserer Hoch- schule, hat die Reihenfolge dieser Copialbücher nach dem Tode seines Bruders, Rudolph's H. , eröffnet. Derselbe Hess auch die früheren Urkunden seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in besondere Copial- bücher eintragen. Von 1353 an wurden die Ur- kunden aller Kurfürsten bis in die neuesten Zeiten, so wie sie erlassen waren, sogleich in die Copial- bücher eingeschrieben, welche also mit den Daten der Urkunden entstanden sind. Die Copialbücher befinden sich im Generallandesarchive zu Karlsruhe. Sie sind bis zum 15. Jahrh. auf Pergament, von Kurfarst Ludwigs HI. Regierung oder 1410 an auf Papier niedergeschrieben. Der um die Pfälzische Ge-

schichte hoch verdiente Herr Pfarrer Lehmann zu Speier hat dieselben zu seinen geschichtlichen Forschun- gen vier Jahre lang vollständig benutzt. Die von ihm gemachten Abschriften waren fttr Hautz eine wich- tige Quelle seiner Geschichte der Universität Hei- delberg.

Ausserdem wurden viele einzelne im Univer- sitäts-Archive angegebene Urkunden benutzt und sind in dem Hautz 'sehen Werke nacli den Archivzahlen angefahrt. Dem zweiten Bande werden 44 Origi- nalurkunden beigefügt, welche entweder noch ganz ungedruckt oder unrichtig oder nur auszugsweise im Drucke erschienen sind. Davon sind vierzehn Urkunden aus den Jahren 1386 1389, 2 von 1391 1396, 7 von 1405—1498, 13 von 1509 bis 1559, 6 von 1654— 1685 und 2 aus den Jaliren 1711 und 1748. Sie enthalten die Errichtungsbulle der Hochschule, ihre ersten Sonderrechte, den urkund- lichen Beridit aus der ersten Zeit, die ältesten Ge- setze der Hochschule und der einzelnen Fachabthei- lungen (Facultäten), Stiftungen der Sonderschulen (CoUegien), Zustände der Hochschule betreffende Schreiben, neue Einrichtungen u. s. w.

Den vielen Freunden und Verehrern des Verstor- benen, so wie den Lesern dieses seines Werkes, wird eine Schilderung seines Lebens, welche wir dem Buche vorausschicken, nicht unerwünscht sein. Bei der Ab- fassung desselben wurden die Tagebücher des Ver- storbenen und ein von 1700 bis zur neuesten Zeit

xxiT Vorredt.

gehendes Geburtsbach seiner Familie mit besondem Aufizeichnangen der FamilienAng^örigen zu Grande gelegt.

HEIDELBERG, im September 1862.

K A. V. Beicilliii-Meldegg.

Johann Friedrich Hautz.

Das Leben eines Schulmannes {Reicht dem Laufe eines unscheinbaren, wenig beachteten Baches. Durch m stilles Thal fliesst er dahin, rings um grünen an seinen XJiem die Au^ , blühen die Wiesen mit jedem Jahre in erneutem Schmucke des Frühlings und verdanken seinem kleinen befruchtenden Wasser den reichen Segen, mit wd* chem sie prangen. Der Bach aber, dessen leise bewegte Welle kaum dem Wanderer ihr Dasein verräth, sendet unablässig neue Nahrung dem grösseren Strome und durch diesen dem Weltmeere zu. So verbreitet auch das Leben des Schulmannes, einfach und einförmig nach seiner äussern Erscheinung, unter seiner jugendlichen Um* gebung die Entwicklungskeime geistiger Kraft und ist in seiner ünscheinbarkeit bestimmt, die Grundlage zur Bil- dung d^ Gemeinde, des Volkes, des Staates und der Eirdie zir legen. So wenig bewegt ein solches Wirken im Aeussem ist, so bedeutungsvoll ist es im Innern. Denn Menschenveredlung und Menschenbe^ückung sind die erhabenen Zielpunkte desselben. Die Welle des Ba* ches fliesst dem Strome und mit diesem dem Meere zu.

Die Bedeutung des Lehrers gewinnt mit dem Ziele, das er sich vorsteckt. Die gelehrte Schule ist die Vor- bildnerin zu den Pflanzschulen der Wissenschaft Diese aber sollen die Besten und Edelsten des Volkes erziehen, die Männer der freien Wissenschaft, des staatlichen und kirch-

XXVI Johann Friedrich Hautz* Lehen.

liehen Beruf es, deren höchstes und bestes Geschäft die Wirk- samkeit für das körperliche und geistige Wohl der Ge- sammtheit ist.

Das Leben unseres verstorbenen Freundes war dieser Vorbildung vom ersten bis zum letzten Augenblicke seiner öffentlichen Wirksamkeit geweiht. Selbst über den engen Kreis der Schule hinaustretend, widmete er einen bedeutenden Theil seiner Kraft der schriftstellerischen Thätigkeit nicht ohne allgemein anerkannten Erfolg. Auch in diesem Gebiete sprach sich die Liebe des Verstorbenen zu dem schönen Berufe der Jugenderziehung aus. Den Ursprüngen und der geschichtlichen Entwicklung der alten gelehrten Schulen und der Hochschule der Stadt, in wel- cher er sein öffentliches Leben begann und abschloss, den ersten Quellen gemäss nachzuforschen, war neben seinem Lehramte eine Hauptaufgabe seines ganzen Lebens. Gewiss verdient ein solches Wirken auch die Beachtung weiterer Kreise, zumal, wenn es nur unter Mühen und Kämpfen schrittlings sich dem Ziele nähert und dem Be- trachter selbst die Wege und Mittel andeutet, durch welche die schwierige Aufgabe eines solchen Berufes gelöst wird.

Im Jahre 1700 lebte zu Hassloch, zwei Stunden östlich von Neustadt a. d. H., in der von dem Füll- home der Natur reich gesegneten überrheinischen Pfalz der Bürger und Schneidermeister, Johann Bartholo- mäus Hautz. Sein Sohn, Johann Daniel (geb. 11. Oktober 1700), wurde im Jahre 1719 reformirter Schullehrer in Öfter sheim und im Jahre 1721 zu Hei- delberg. Er vermählte sich im nämlichen Jahre (14. Au- gust) mit Susanna Margare tha Glöckner, der am 7. Oktober 1697 gebomen Tochter des Johann Ludwig Glöckner, GoUectors zu Nierstein. Nach dem am 10. März 1730 erfolgten Tode ihres Mannes führte die Wittwe die ihr vom reformirten Kirchenrathe übertragene Schule bis zu ihrem Tode (1752) fort. Sie hat diese Schule, bezeugte ihr der Kirchenrath, »als eine betrübte

Johann Friedrich Hautz' Lehm. uvii

Wittib treu, fleissig und ohnermüthet zum besten der ihr anvertrauten Jugend versehen. *t Die beiden Eheleute zeichneten sich durch einen frommen gottesfttrchtigen Sinn und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten aus. Unter ihren Kindern, von denen mehrere in früher Jugend starben, verdient der Grossvater unseres verstorbenen Freundes, Johann Heinrich Hautz, eine besondere Erwähnung. Geboren i. November 1729 zu Heidelberg, wurde er 1755 zu Neunkirchen am Potsberg Pfarrer und ver- hekathete sich im gleichen Jahre mit Maria Sara Ab egg, Tochter des in Heidelberg verstorbenen refor- mirten Pfarrers Johann Abegg. Am 1. November 1758 erhielt er von dem Hochfürstlich Pfalz - Zweibrücken'schen Oberconsistorium den Ruf zur Pfarrei Waldfischbach, Oberamts Lautern, in welcher Stelle er von der Kurpfälzi- schen Regierung 19. Juni 1759 bestätigt wurde. Im Jahre 1772 ward er zur Stelle eines Pfarrers bei der deutsch- reformirten Gemeinde zu Mannheim und 1779 auf die Pfarrei zu Eberbach befördert, wo er im Jahre 1788 starb. Am 24. November 1765 wurde ihm von sei- ner Gattin, als er noch in Waldfischbach war, ein Sohn, Philipp Heinrich, geboren, der schon in früher Ju- gend zu den schönsten Hoflftiungen berechtigte. Den ersten Unterricht im Lesen, der Religion und lateinischen Sprache erhielt er von seinem Vater bis zum Jahre 1772, wo dieser nach Mannheim kam, und ihn seine Amts- geschäfte an der Fortsetzung desselben hinderten. Hier besuchte er das Gymnasium, dessen Unterricht sehr man- gelhaft war. Den damaligen Rector Kilian (1778) nannte er nach seineu noch vorhandenen Aufzeichnungen einen Mann, »dem es nicht an Sprachkenntnissen fehlen mochte, der aber durchaus die Gabe nicht hatte, seinen Schülern irgend einen Geschmack an den vortrefflichen Schriften der alten Römer und Griechen beizubringen«. Man übersetzte in den obersten Classen Cicero's Briefe und Reden, Virgil's Belogen, Georgica und Aeneis und

XXVIII Johann Friedrich Hamts' Leben,

Cornelius Nepos; »aber dies so trocken and widerlich, dass nur Zwang die Schüler an das Lesen dieser Schriften bringen konnte.« Andere römische Classiker lernte man auch nicht einmal dem Namen nach kennen. Der Unter- richt im Griechischen war noch dürftiger ; denn er war blos auf das Lesen des Neuen Testaments eingeschränkt; dass es ausser diesem auch noch andere griechische Büaher gebe, davon war fast nie die Bede. Vom Hebräischen lernte man lesen, analysiren und punctiren. »Logik«, heiast es in den Aufzeichnung^, »ja, 4ie mussten wir auch 1er* nen, d. h. wir hatten einen schriftlichen Auszug aus Hei- neccii Logica, den wir auswendig lernen mussten. Ob wir das Gelernte verstanden oder nicht, das war nie die Frage.« »Kurz, ich wurde«, fügt er bei, ^aus der Schule entlassen , ohne dass ich gewusst hätte , was eigentlich Logik sei und wozu sie nütze. Mit der Rhetorik war es gerade auch so.« Im Herbste 1780 wurde er von diesem Schuljoche befreit ,und erhielt nebst einem Degen und dem Rechte, ihn zu tragen, auch die Erlaubniss, acade- mische Vorlesungen zu besuchen.

Er bereitete sich, da sein Vater inzwischen nach Eberbach versetzt worden war, im Studium des La- teinischen im elterlichen Hause vor, und bezog im Mai 1781 die Universität Heidelberg. »Ich hörte«, sagt er von seinem dortigen Aufenthalte, »Logik und Kirchen- geschichte bei dem zu frühe verstorbenen Herrn Kirchen- rath und Professor, Carl Casimir Wund, hebräische Alter thümer bei Herrn Df. und Prof. Büttinghausen, Exegese über das alte und neue Testament bei Herrn Dr. Heddäus. Den folgenden Herbst fügte ich nach dem damaligen Schlendrian noch zwei theologische Gol- legia hinzu, nemlich Polemik bei Büttinghausen und streng orthodoxe Dogmatik bei Heddätis. Wund war der einzige von diesen , bei dem etwas Gescheidtes zu ler- nen gewesen. Bei meinen dürftigen Vorbereitungskennt- nissen konnte ich diesen Unterricht nicht so benutzen.

wie er bentttzt werden soHte. Dam kamen noch die jim- meriichsten VorsteDongen von academischer FreihdU die idi von der Schule mitgebracht hatte and die nur za sehr mit dem damalen unter Heidelbergs Studenten herrschen- den Tone übereinstimmten.«

Als Alumnus des SapienzcoÜegioms hatte er nach anderthalb Jahren zu Neckarau bei Mannheim eine Probe- predigt zu halten. »Selbst eine Predigt zu verfertigen«, sagt er, »fehlte es mir schlechterdings an Allem, was dazu gehört. Weil ich aber nun doch einmal predigen sollte, so half mein guter Vater mir aus der Noth und schickte mir auf mein Bitten einen sehr voHstandigen Entwurf zu einer Predigt fiber 1 Tim. in, 16 : Kundlich gross ist das Geheimniss. Diesen schrieb ich ab, lernte ihn in einigen Tagen wörtlich auswendig und sagte ihn dann der lieben reformirten Christenheit zu Neckaran auf. Weil ich eine ziemliche Freimüthigkeit bewies, eine laute Stimme hatte und nicht stecken blieb, erhielt ich den vollen Beifall meiner Zuhörer.« Nach 3^/i Jahren seiner theologischen Studien bestand Philipp Heinrich die Prüfung des evangelischen Predigtamts-Gandidaten. In sei- nen Aufzeichnungen heisst es : »Weil ich nicht länger als 3^/8 Jahr auf der Universität zubringen wollte, so dachte ich auch nun mit Ernst darauf, mich zum examen pro ministerio vorzubereiten. Denn, dieses glücklich zu über- stehen, wurde damals bei den Theologie Studirenden für den Hauptzweck ihres Aufenthalts auf der Universität an- gesehen, weil es ja handgreiflich war, dass man von dem, was die Professoren der Gottesgelahrtheit lehrten, der- einst wenig oder nichts mehr werde brauchen können.« Am 13. September 1784 wurde er in die Zahl der Pre- digtamtscandidaten aufgenommen und am 15. November ordinirt. Nachdem inzwischen (1788) sein Vater in Eber- bach gestorben war, wurde er bei seinem Schwager Zieg- ler, der die dortige reformirte Pfarrei erhalten hatte, als Pfarrvicar (13. Februar 1789) angestellt, und erhielt die

Johann Friedrich HauW Lehen.

zweite reformirte Pfarrei in Kaiserslauteni (1795). Da aber wegen des Krieges die Ueberfahrt über den Rhein gehemmt war, trat er mit dem damaligen reformirten Pfarrer Sinn zu Meckesheim in Resignationsunter- handlung, erhielt im November 1795 die Pfarrei daselbst und vermählte sich am 31. December desselben Jahres mit der Tochter des resignirten Pfarrers.

Philipp Heinrich Hautz, der neue Pfarrer der reformirten Gemeinde zu Meckesheim, ein Mann von vielen Anlagen und erst nach Vollendung, seiner üniversi- tätsstudien erworbenen, vielfachen Kenntnissen, und Jo- hanna (geb. 13. December 1767), die zweite Tochter des aus Zaiskamm gebürtigen resignirten Pfarrers, Johann Peter Sinn und der Susanna Margaretha, geb. Lullin von Kirchheim, eine Frau von religiösem, häuslichem und verständigem Sinne, waren die Eltern

unseres Johann Friedrich, dessen Leben in den nach-

«

folgenden Blättern dargestellt werden soll.

Er war das älteste Kind ihrer glücklichen, mit drei Söhnen und fünf Töchtern gesegneten Ehe. Am 13. Sep- tember 1797 zu Meckesheim geboren, wuchs unser H a utz im elterlichen Hause bis zum achten Jahre fast ohne allen Unterricht auf. Denn der Vater hatte den Erziehungs- grundsatz, die geistige Ausbildung erst dann zu beginnen, wenn der Körper eine ziemliche Festigkeit erlangt habe. Da unser Freund unter vielen Geschwistern lebte, bedurfte es zu den Jugendspielen anderer Kinder nicht. Sie hiel- ten sich im Sommer gewöhnlich im geräumigen Hofe, im Winter in der Wohnstube des Pfarrhauses auf. Bei den Spielen ahmte man die Eltern nach.- Hautz war dann der Vater, die älteste . Schwester Wilhelm ine die Mut- ter, die zweite Schwester Friederike die Magd. Im Winter hörten die Kinder gerne die anziehenden Geschich- ten des Vaters, der auf dem grossen ledernen Sessel am Ofen sass. Ein Knabe desselben Ortes, Müller, (jetzt Geheimer Hofrath und Vorstand der Siechenanstalt zu

Johann Friedrich Haute' L^ben, xxxi

Pforzheim), einige Jahre alter, als er, mit dem ihn später das Band inniger Freundschaft verknüpfte, besuchte damals häufig das Pfarrhaus. Mit ihm durchwanderte Hautz, ein gesunder, kräftiger Knabe, schon, als er das vierte Jahr zurückgelegt hatte, die Gemarkung von Meckesheim. Diese Wanderungen wurden bis zum neunten Jahre fortgesetzt. In den Wäldern und auf den Hügeln der Umgegend forschten die beiden Knaben dem Fluge der Vögel, ihren Nestern, ihrer Brutzeit und ihren Gewohnheiten nach und legten so spielend den Grund zur Naturkenntniss. Ihre Wissbegierde trieb sie von den Vögeln zu den Schmetterlingen und Käfern. Bald legten sie Sammlungen an. Zuletzt wurden auch Pflanzen unter- sucht und aufbewahrt. Mit diem siebenten Jahre ertheilte ihm der Vater den ersten Unterricht im Lesen. Schon einige Jahre vorher hatte auch sein Freund Müller Unterricht im Pfarrhause erhalten. Den Trieb nach Er- kenntniss der Naturgegenstände unterstützte der Vater durch Ermunterung und Belehrung. Schon nach einem Jahre hatte Hautz seinen altem Freund eingeholt und wurde ihm in Kenntnissen ebenbürtig. Besonders waren es Sprachen, welche er schnell erlernte. In der latei- nischen und französischen Sprache überflügelte er seinen Freund, blieb aber im Rechnen und Schreiben zurück. Der Vater glaubte durch Wetteifer den Knaben, der ihm nicht fleissig genug schien, vorwärts zu bringen. So ent- schloss er sich, ihn in die Dorfschule zu schicken. Das wirkte ; er sdiämte sich, da er schon eine ziemliche Grösse hatte, unter den kleinen Jungen zu sitzen, und fing an mit aller Anstrengung zu lernen. Der Knabe erhielt jetzt einen grossem Spielraum für seine Thätigkeit. Er ging mit den Schulkindern des Ortes um. Als Pfarrerssohn war er der erste unter ihnen und deshalb und weil, wie sie sagten, er schönere Kleider habe, wählten sie ihn regelmässig bei ihren Spielen zum Anführer, Waren Parteien, so entschied der kleine Ortstyrann, dem es nicht

xjxu Johann Friedrich HoMtB* Leben.

an Körperkraft fehlte und dem keiner zu widersprechen wagte, den Streit. In der Schule konnte er die Allein- herrschaft nicht geltend machen. Hier war der Lehrer der (rebieter. Er hiess Johann Peter Kilian und war gewohnt, »seine Schulkinder , wie Hunde, abzurich- ten«. Der Versuch, der ihm bei den Dorfkindem glückte, misslang bei unserm Knaben, der als der Befehlshaber seiner jugendHchen Ortsgefährten ein Geftttil von seiner hohen Stellung besass. Es kam zum Streite zwischen Lehrer und Schüler, und da der Knabe das eilfte Jahr erreicht hatte, wurde er (10. April 1809) an das refor- mirte Gymnasium zu Heidelberg gebracht. Die Mutter begleitete ihn bis Neekargemünd, wo sie die zur dor- tigen reformirten Pfarrei gehörigen Gärten in Augenschein nahm. Der Vater hatte nämlich einige Woch^en vorher die Stelle eines reformirten Pfarrers in dieser Stadt er- halten.

Das reformirte Gymnasium zu Heidelberg, als Pädagogium seit dem Jahre 1546 bestehend, war mit dem 1705 gestifteten dortigen katholischen Gymnasium kurz vorher (21. Novbr. 1808) unter Karl Friedrich's weiser Regierung vereinigt worden. Von der Pfäl- zischen Regierung her bestanden an beiden getrennten Anstalten Mängel, welche im Augenblicke auch bei dem besten Willen nicht beseitigt werden konnten.

Der Knabe kam in die unterste Klasse des Gymna- siums, wo Prof. Martens"*^ einen ziemlich mangelhaften Unterricht in allen Fächern gab. So beschränkte sich

*) Otto Johann Daniel Martens, geb. 1783, an der latei- nischen Stadtschale za Eutin im Holsteinischen, unter dem damaligen Rector J. H. Voss und dem 'CoUaborator Bredow gebildet stu- dirte in Jena unter der Anleitung von Griesbach und Eich- gt&dt Theologie und Philologie, war 1805 EEauslehrer von Schil- 1er' 8 Kindern in Weimar, wurde Doctor der Philosophie 1806, Lehrer am vereinigten Gymnasium in Heidelberg 1809 und kam 1819 an das Cölner Lyceum.

Jdkann Friedrich HauU^ Leben. xxxiii

dieser im Deutschen darauf, dass der Lehrer den Schülern sagte: Substantiv heisst Hauptwort, Adjectiv Beiwort, Verbum Zeitwort u. s. w. an schrieb dazwischen un- orthographische Sätze an die Tafel und Hess sie von den Schülern verbessern.

Die Anstalt hatte seit ihrer Vereinigung zwei alter- nirende Directoren, den ersten reformirten Lehrer Lauter*) und den ersten katholischen Lehrer Pazzi**). Hautz wurde (Ostern 1811) in die zweite Klasse befördert. Hier lehrten Martens Lateinisch und Griechisch, M i t z k a ***) Mathematik und Französisch, Pazzi Deutsch und Landesgeschichte, Kleinschmidtf) Religion und Geographie. Auch hier war der Unterricht mit alleiniger Ausnahme des K 1 e in s c h m i d t ' sehen äusserst dürftig. In den schriftlichen Aufzeichnungen wird derselbe also geschil-

*) Gottfried Christian Lauter, geb. 15. Oktober 1764 zu Schönau bei Heidelberg, in Halle untlSr Eberhard und Nösselt gebildet, 1786 DoctOTHier Theologie und Stadtpfarrer zu Darmstadt, tüchtiger Sprachforscher, 1789 Conrector, 1794 Bector des reformirteil Gymnasiums in Heidelberg, wurde am dasigen vereinigten Gymnasium 1808 erster alternirender Director (f 1820).

**) Franz Pazzi, geb. 3. Okt. 1774 zu Neustadt a. d. H., 1797 katholischer Priester, 1801 Kaplan in Mannheim, 1804 Professor am katholischen Gymnasium zu Heidelberg, 1808 alternirender katholischer Director am vereinigten Gymnasium, 1816 nach Mannheim als Stadtpfarrer versetzt.

***) Franz Mitzka,, geb. zu Mannheim 16. Februar 1783, katholischer Priester, 1805 Professor an dem Heidelberger katho- lischen Gymnasium, 1808 an der vereinigten Anstalt, 1819 alter- nirender Director (f 15. März 1852).

+) Ernst Karl Kleinschmidt, geb. 2. Februar 1775 zu Weinheim, studirte zu Jena und Heidelberg ^ 1807 Prediger zu Pforzheim, 1810 Lehrer am vereinigten Gymnasium in Heidelberg, 1819 erster protestantischer Prediger zu St. Peter daselbst. Er hatte sich unter Griesbach, Paulus, K. L. Reinhold, Schil- ler und Pestalozzi gebildet, wurde Doctor der Theologie und Kirchenrath, feierte unter allgemeiner Theilnahme der Stadt Hei- delberg (18. Mai 1845) sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum und Starb, um Stadt und Land hoch verdient und allgemein geliebt, am 13. Mai 1847. Hautz, GcBcb. d. Univ. Heidelb. 1. <

ä

xxxiv Johann Friedrich HaUtz^ Leben.

dert : »Lateinisch lernte man äusserst wenig bei Martens. Er gab sich zu wenig Mühe; die Schule war ihm schon damals mehr Nebensache, das Pensum Hess er Mos tiber- setzen, erklärte aber nichts dabei, weder etwas Gramma- tikalisches, noch etwas, das den Inhalt betraf. Im La- teinschreiben wurden wir gar nicht geübt. Uebersetzt wurden in Bröder lectiones latinae. Auch der Unterricht im Griechischen war nicht viel werth. Man leierte eben ein rifi^ oder TvxTw, oder, was es sonst war, her. Machte man einen Fehler, wenn es auch nur ein Accent war, so hatte man ohne Gnade seine Prügel zu erwarten. So wurden uns denn die griechischen Declinationen und Con- jugationen eingetüpt, wie wir gewöhnlich zu sagen pflegten. Was man in dieser Klasse von Mathematik lernte, waren die 4 Species und die gemeinen Brüche. Das Franzö- sische lernte man schlecht lesen und conjugiren. Mitzka nämlich, der es lehrt, hat das Unglück, beinahe ganz taub zu sein. Dies benutzten wir, und so wurde die Arbeit, die er au%ab, nicht gemacht, und, wenn etwas herzusagen war, so war es genug, wenn man nur recht schnell sprach. Da glaubte er, man habe es auch richtig gelernt. Dies war in den zwei zuletzt genannten Gegenständen bei die- sem Lehrer auch in allen andern Klassen unserer Anstalt der Fall. Was dem Mitzka an Gehör fehlte, das fehlte dem Pazzi (dem alternirenden Director) an Gesicht. Wenn ersterer fast ganz taub w'ar. war letzterer beinahe ganz blind. Dass daher auch bei diesem das Aufgegebene sehr oft aus dem Buche gelesen wurde, ist nicht nöthig zu sagen. Kleinschmidt lehrte uns ächte Jesuslehre. Er beschäftigte sich gewöhnlich mit den Pflichten gegen Gott, gegen unsere Mitmenschen und gegen uns. Auch die Geographie trug er äusserst angenehm vor.« Das recht- haberische Wesen, das der Knabe als Herrscher der Dorf- jungen sich angewohnt hatte, dauerte auch hier noch eine Zeit lang fort. Einen Mitschüler, von dem er in der Klasse geschimpft wurde, schlug er ohne lange Umstände

Johann FfHdfieh HumW Leben. xxxv

in's Gesicht. DerDirector Pazzi entschied: »Hautzt Er geht morgen um 10 Uhr in den Carcerl« »Mit viel Ver- gnügen, Herr Director« , lautete die bescheidene Antwort. Doch hatte die Strafe ungeachtet dieser trotzig klingenden Erwiederung ihre guten Folgen. Der Knabe war in dieser Klasse fleissiger, als in der ersten. Ja, er gab sogar schon einem Krämerssohn aus Meckesheim Untenicht im Lateinischen und erhielt für 30 Stunden im Monat 30 Kreuzer. Bald steigerte sich die Einnahme; denn zwei Mediciner zahlten ihm für täglich eine Stunde la- teinischen Sprachunterrichts im Monat 45 Kreuzer. Dazu gab ihm noch der Vater eine monatliche Zulage von 15 Kreuzern und ein wöchentliches ausserordentliches Taschengeld von 6 Kreuzern.

Im Herbste 1812 kam er in die dj-ittc Klasse, in welcher der Unterricht im Lateinischen von Professor Kayser*) »äusserst gründlich und gut« gegeben wurde. Doch wurde das Griechische wegen Mitzka's Taubheit allgemein vernachlässigt. Wie ein tücl)tiger Lehrer zum Arbeiten anregen kann, sah man an Kayser. f)eY Knabe verwendete all seinen Fleiss in der anstrengendsten Weiso auf das Lateinische. »Ich legte mich so sehr«, sagt er in den Tagebüchern aus jener Zeit, »auf das Lateinische, dass ich mir kaum Buhe gönnte. Dies war besonders der Fall, wenn recapitulirt wurde. Ich arbeitete Nachts bis gegen 12 oder 1 Uhr, schlief dann bis 4 oder 5 Uhr, wo ich dann wieder aufstand und an meine Arbeit ging. Welche Mühe und Anstrengung mich also das Lernen kostete, sieht man hieraus.« In der vierten Klasse, in welche er im Herbste 1813 befördert wurde, war der Unterricht bei Lauter im Griechischen vorzüglich. Was

*) Karl Philipp Kayser, geb. 18. Nov. 1773 zu Enzheim in der überrheinischen Pfalz, 1794 am reformirten Gymnasium, durch gründliche sprachliche Kenntnisse ausgezeichnet, 1820 alter- Dirender Director, f 1827.

XXXVI Johann Friedrich Hautz* Leben.

man bei Pazzi im Deutschen und Ovid's Metamorphosen lernte, war »nicht in Anschlag zu bringen«. Im Herbste 1815 trat er, da man in den obersten Klassen zwei Jahre ver- weilen musste, in die fünfte Klasse ein, wo Kays er im Lateinischen, Lauter im Griechischen und Hebräischen vorzüglichen Unterricht gaben und den Eifer des streb- samen Jünglings zur gründlichen Erlernung dieser Spra- chen anspornten.

Seines Fleisses undi seiner Fortschritte wegen ver- langte man das gesetzlich vorgeschriebene zweite Jahr in der obersten Klasse von ihm nicht, und er wurde schon im Herbste 1815 als ein Jüngling von neunzehn Jahren zur Hochschule entlassen.

Den Privatunterricht, den er bereits in der zweiten Klasse begonnen hatte, setzte er nun fort und dehnte ihn noch auf das Griechische und Hebräische aus. Von seinen Stundengeldern konnte er die Kost, die Mittags und Abends nicht mehr, als 18 Kreuzer, betrug, bezahlen, und für das Uebrige wurde er durch ein Stipendium von jährlich 75 Gulden unterstützt, so dass seine Eltern nur wenige Auslagen für ihn hatten. Er trat sogleich in das philologische Seminar unter Creuzer und in , das päda- gogische unter Schwarz ein, und hörte ausser den phi- lologischen und pädagogischen auch theologische Vorle- sungen. 32 Stunden wöchentlich nahmen die von ihm ge- hörten Vorlesungen ein; dazu gab er noch täglich 3 Stun- den Privatunterricht, die übrige Zeit wurde zum Privat- studium verwendet.

Nur anderthalb Jahre hatte er noch auf der Hoch- schule das Glück, seinen Vater zu besitzen. Dieser, von Meckesheim nach Neckargemünd (1809) versetzt, bekleidete als erster Geistlicher nüt dem zweiten, Karl Hilspach, die dortige reformirte Pfarrei, und seit dem Tode des letztern (1811) versah er diese Stelle allein. Mit der gewissenhaftesten Treue und dem redlichsten Eifer erfüllte er die ihm obliegende Amtspflicht, besorgte

Jöhcmn Friedrich Hautz' Leben, xxxvii

die Geschäft^ der Neckargemünder Pastoralgesellschaft, war Gründer und Vorstand des dortigen Lesezirkels. In Gesellschaft voll Laune und Witz, war er überall gerne gesehen. Neben seinen Amtsgescliäften las er den Homer und zeigte eine rege Theilnahme für den Fortschritt der Wissenschaft. Mit Freude erinnern sich die Einwohner von Meckesheim und Neckargemünd an seine Wirk- samkeit und segnen sein Andenken. Er hatte seinen Sohn an Genügsamkeit tmd Fleiss gew(')hnt und den Grund zu dessen späterer Liebe zur Arbeit und Pflicht- erfüllung gelegt. In den letzten Jahren seines Pfarramtes kränkelnd, starb er im 52. Lebensjahre am 6. April 1817. Nach dem Tode des Vaters wurde das Stipendium des Sohnes erhöht, er selbst von Unbekannten unterstützt, auch wurden seine vielen Privatstunden jetzt besser be- zahlt. Was er bei seinem Fleisse und seiner Sparsamkeit erübrigte, verwendete er für die Ausbildung seiner Brüder. Matter und Geschwister waren zu ihm nach Heidelberg gezogen. Nur der grössten Anstrengung, die nicht ohne Nachtheil für seine Gesundheit blieb, war es neben den vielen Vorlesungen, die er hörte, und den Unterrichts- stunden, die er ertheilen musste, möglich, noch Zeit für die eigene wissenschaftliche Ausbildung zu gewinnen. Von Morgens 8 Uhr bis Abends 7 Uhr war er mit seinen Vorlesungen und Privatstunden beschäftigt. Zum Privat- studium verwendete er die Zeit von 4^2 bis 8 Uhr Mor- gens und von 8^* 11 Uhr Abends. Dazwischen wusste er noch Zeit zum Unterricht seiner Geschwister zu finden. Damals (1817) hatte sich auch in Heidelberg die allge- meine Burschenschaft gebildet. Da sie vom Grossh. Ministerium die Bestätigung nicht erhielt, löste sie sich nicht auf, sondern gab sich den Namen »Heidelberger Burschenschaft«. Die Zahl der Mitglieder, zu denen auch unser flautz gehörte, 'betrug 180. Aus diesen wurden 20 Vorsteher gewählt, 15 in Wirksamkeit, die 5 übrigen als Ersatzmänner. Aus den 15 Vorstehern wurden wieder

xxxviii Johann Friedrich Hauiz* Leben.

4 gewählt, die das so genannte Ehrengericht bildeten. Dieses hatte über alle Streitigkeiten der Mitglieder zu entscheiden. Ausser den Ehrenrichtern wurden aus den übrigen 11 ein Sprecher für die öftentlichen Zusammen- künfte, ein Pfleger und ein Secretär gewählt, die auch die acht Schläger der Gesellschaft in Verwahrung hatten. Jedes Mitglied zahlte einen monatlichen Beitrag von 24 Kreuzern. Hievon wurde der Fechtboden, der im Halbjahre lOü fl. kostete, bezahlt Nach den 15 Vor- stehern zerfielen die Mitglieder in eben so viele Klassen, jede von je 10 bis 12 Burschen. Regelmässig war bei jedem Vorsteher alle 14 Tage eine Klassenversammlung. Nach Vereinigung aller Klassen entschied die Mehrheit der Stimmenden. Auch auf andern Universitäten des Südens, namentlich in Tübingen, war eine ähnliche Einrichtung. Die Heidelberger Burschenschaft stand mit der letztem in Verbindung. Ein Mitglied besorgte den Briefwechsel. Die Briefe mussten vorher von der Ver- sammlung gebilligt sein.

Die Burschenschaft zu Heidelberg hatte ihre 3 ersten Commerse in^ der Rose zu Neuenheim, in der Sattler Müllerei und im Hausacker gefeiert. Sie versammelte sich am 19. Juni, weil am 18. zu Mannheim ein grosses Nationalconcert, Händel's Messias, zur Feier der Schlacht von Belle AUiance (Schönbund) ausgeführt wurde, auf freiem Felde zum festlichen Begehen des grossen Ge- dächtnisstages. Bei dem Commerse hielt Carov6 eine der Feier angemessene Rede. Es entstanden Reibungen zwischen den Corpsraitgliedem und den Mitgliedern der Burschenschaft. Letztere wurden von den ersteren in Ven'uf gethan. Hautz, der von einem Coi'psmitglied beleidigt worden war, wurde nach dem Ausspruche des Ehi-engerichts zu einem Zweikampfe veranlasst Eben, als dieser stattfinden sollte, fassten die Oberpedellen, K r i n g s und Ritter, die Schläger beider Parteien ab. Vor dem Amtmanne mussten Hautz und sein Gegner, der

Johatm Frudnch HauW Ldien. uxix

üeberrheiner Dös, ihr Ehrenwort abgeben, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Dies war das erste und letzte intentirte Duell des sonst so friedliebenden, fieissigen Stu- denten. Noch ein merkwürdiges Ereigniss fallt in jene Zeit (1817), in welcher Hautz Mitglied der Burschenschaft war. Zur Feier der Anwesenheit des grossen Dichters Jean Paul Friedrich Richter in Heidelberg ver- anstaltete die Burschenschaft, die inzwischen auf zwei Dritttheile aller Studenten herangewachsen war, am 12. Juli einen Fackelzug. Der Gefeierte wohnte in dem damals ersten Gasthofe, dem ^»goldenen Hechte« (dem jetzigen Eckhause neben dem holländischen Hofe). Man zog vor seine Wohnung und sang aus voller Seele das von Carov6 nach der Melodie: Heil unseri» Bunde, Heil! verfasste Lied:

Heil,~ grosser Mann, Dir Heil, Dem grossen Richter Heil, Heil, Richter, Heil! Wem seiner Worte Klang Zn Geist und Herzen drang, Stimm' an den Jnbelsang: Heil, Richter, Heil!

0 deck' mit Vaterhand,

Gott, unser deutsches Land,

Den edeln Mann,

Zu deines YoUces Zier,

Für Deutschland bitten wir:

Erhalt' ihn für und fftr,

Den grossen Mann.

Folgt Eures Herzens «Drang Und singt den Jubelsang: Leb', Richter, hoch! Froh thue jeder Mund Das Lob des Dichters kund Und laut erschalle rund: Leb', Richter, hoch!

Nadi Beendigung des Liedes ging Richter, von den Abgeordneten der Burschenschaft begleitet, auf die

j

XL Johann Friedrich Hautz^ Leben.

Strasse herab. Studenten und Volk hatten den weiten Raum zwischen dem jetzigen holländischen Hofe und dem Neckarthore, so wie die ganze Steingasse angefüllt. Er erschien unserm Hautz, der ganz in dessen Nähe stand, als ein ^^schöner Mann, gesetzter Statur, etwa in 50 Jahren, feurig und blühend, trug eine Brille und hatte eine kleine Glatze«. Indem der edle deutsche Dichter die Hände ausstreckte, rief er, gegen die Studirenden ge- wendet, aus: »Ich kann nicht sprechen; gebt eure Hände her! Hände her, wer Hände hat! Ihr findet wirklich einen Deutschen an mir, ihr lieben Deutschen! Denn deutsch seid ihr, sonst wäret ihr nicht gekommen!« Darauf drückte er einem Jeden recht herzlich die Hand. Die Studenten nahmen ihn nun in ihre Mitte und sangen die letzte Stroph(3 des obigen Liedes. Jean Paul blickte gen Himmel, während sie gesungen wurde, und sagte am Schlüsse: »Ich habe gen Himmel gesehen; aber ich be- gleite euch, meine Lieben.« So ging er mit den Studenten bis auf die Hälfte der Brücke. Da nahm er Abschied, diese aber zogen zur Hirschgasse, wo bei einem grossen Commerse auf llicliter's Wohl getrunken wurde.

Nicht lange hatte Hautz die Freude, Mitglied der Bur- schenschaft zu sein. Seine Mutter erkrankte und genas, un- geachtet sie noch lange leben sollte, nie mehr völlig. Die Theuerung der Lebensmittel hatte in Folge eines Fehl- jahres in erschreckender Weise zugenommen. Der Laib Brod war über 40 Kreuzer, das Pfund Butter auf 1 fl. 12 kr. gestiegen. Seine Geschwister wurden grösser und bedurften Unterstützung. Sein grösstes Vergnügen war das Tabak- rauchen aus einer Pfeife zu einem Glase Bier, wie er solches in Gesellschaft ^iner Freunde und bei seinem Vater auch im elterüchen Hause gewohnt war. Er versagte sich diese ihm zu kostspielige Sitte und verkaufte seine Lieblingspfeife um zwölf Gulden. Sodann trat er, das Eintrittsgeld zu ersparen, was ihm besonders wehe that, aus der Burschenschaft, in der er nur Schönes und

Johann Friedrich HauW Leben. ^Li

Gutes gesehen hatte. Wir erwähnen diese Thatsachen, weil sie die Kraft seines Willens und seiner Selbstüber- windung zeigen. Aufs Neue j9ossen ihm von unbekannter Hand Unterstützungen zu, und mit frischer Kraft setzte er seinen Privatuntemcht fort. Neben seinen philologi- schen und pädagogischen Studien bildete er sich in den theologischen Wissenschaften unter Paulus, Daub, Schwarz, Lewald und Lauter aus, welcher neben seinem Gymnasialunterricht auch als Privatdocent in der theologischen Facultät wirkte. Im philologischen Seminar übte er sich unter der Anleitung Cr e uz er' s (ausserdem hörte er regelmässig die trefflichen Vorlesungen des ausgezeichneten Sprachkenners, Heinrich Voss) im Griechischschreiben und Lateinreden. Höchst ehrenvoll lautet das Zeugniss, welches ihm Creuzer zur Vorlage an die höheren Behörden ertheilte.

»Herr Friedrich Hautz, aus Neckarge- m und«, so schreibt der berühmte Alterthumsforscher, »Studiosus der Theologie, ist mir als Mitglied des philologischen Seminars von der besten Seite bekannt. Gute Vorkenntnisse, rühmlicher Fleiss, wissenschaft- liches Streben und alles dasjenige, was man an einem Studiosus rühmen kann, zeichnen ihn auf das Vor- theilhafteste aus. Dies habe ich aus mündlichen und schriftlichen Arbeiten ersehen, die er mir regel- mässig einlieferte. Hiernach kann ich ihm das beste ^ Zeugniss ertheilen und ihn jeder Unterstützung für vorzüglich würdig erklären.

Fr. Creuzer, Professor der alten Literatur und Director des philo-

logisehen Seminars.«

Mit vorzüglichen Kenntnissen ausgerüstet und von allen seinen Lehrern aufs Beste empfohlen, bestand Hautz im October 1819 zu Carls ruhe die theologische und philologische Staatsprüfung und erhielt in der Location unter 11 Candidaten die erste Stelle.

XLii Johann Friedrich Haute* Lehen.

In dem gleichen Jahre wurde er, 22 Jahre alt, unter Grossherzog Ludwig durch Signatur vom 18. Novbr. 1819 als CoUaborator des kränkelnden Directors Lauter mit einer jährlichen Besoldung von 400 Gulden angestellt. So wirkte er nun im jugendlichen Älter an der Anstalt, an welcher er seine erste gelehrte Bildung erhalten hatte, als College seiner früheren Lehrer, Lauter, Kayser, Mitzka u. s. w. Inzwischen starb Lauter in. Folge eines Falles von einer Bibliotheksleiter (20. Februar 1820). Kayser wurde nunmehr erster reformirter Lehrer und alternirender Director. Hautz aber, da er die Präsen- tation der Fürstin von Leiningen auf die Pfarrei Obrigheim abgelehnt hatte, erhielt schon unter dem 12. October 1820 die vierte evangelische Lehrstolle am Gymnasium zu Heidelberg.

Durch die an Ostern 1822 geschehene Abbei-ufung des zweiten protestantischen Lehrers Seh äff er an das Gym- nasium zu Frankfurt am Main erfolgte abermals eine Aenderung, und Hautz erhielt nun am 15. Mai dieses Jahres in Folge der Vorrückimg älterer Amtsgenossen die dritte Stelle des evangelisch-protestantischen Gymnasial- lehrers. Die Mutter wohnte zur Erholung ihrer angegrif- fenen Gesundheit damals in Neckargemünd, später in Schwetzingen. Seine älteste Schwester, Wilhelmine, vermählte sich 1820 mit einem trefflichen Manne, Jacob Mühlhäuser, damals Lehrer an der lateinischen Schule zu Bischofsheim bei Strassburg, der zuletzt als Decan und Stadtpfarrer in Bretten starb. Die jüngeren Schwe- stern, Caroline und Friederike, standen abwechselnd seiner Haushaltung vor. Schon damals gab Hautz in den zwei ersten Mädchen-Instituten, der früher SteideT- schen, später Götzenberger' sehen, zuletzt K e m p f ' sehen und in der Heinsi'schen Anstalt Unterricht und bezog für eilf Stunden die Woche neben seinem inzwischen um mehr als das Doppelte vermehrten Gehalte eine Summe von jährlich 400 Gulden. Andere Stunden , die er

Jahemn FrMrieh Hrn^ Laiben. xLiii

gab und die gut bezahlt mirden, vermehrten sein Ein- kommen. Mit seiner gewohnten Sparsamkeit und Bedtirf- nisslosigkeit konnte er sich neben der Unterstützung seiner Geschwister doch noch jedes Jahr eine kleine Summe zurücklegen. Es war ihm darum jetzt um so eher mög- lich, mit ruhigem Blick in die Zukunft zu sehen. In den Herbstferien 1823 machte er mit seinem Freunde und Verwandten, dem protestantischen Geistlichen, Philipp Stöss von Dittelsbeim, eine kleine Erholungsreise nach Zweibrücken. Hier besuchte er mit diesem seine Pathin, eine hoch geachtete Frau, die Wittwe des im Jahre 1817 zu Osthofen bei Worms verstorbenen Kirchenraths und Präsidenten Pauli. Sie lebte seit dem Tode ihres Mannes mit ihrer älteren Tochter in Zwei- brücken, wo ihre jüngere Tochter mit dem dortigen Appel- lationsrathe Hilgard, einem Manne von ungewöhnlichen Anlagen und Kenntnissen, vermählt war. In diesem Hause brachte Hautz im vertrauten Kreise zwei frohe Tage zu. Hier lernte er die ältere Tochter, Juliane Pauli, seine spätere Frau, kennen. Schon früher hatten ihm seine Schwestern und Verwandten viel Rühmliches von ihr erzählt. Sie entsprach in ihrem ganzen Wesen dem Bilde, das er sich von einer künftigen Frau seines Hauses gemacht hatte. In Folge eines Briefwechsels mit Mutter und Tochter wurde er in den Weihnachtsferien 1823 mit ihr verlobt und am 19. April 1824 zu Zw ei brücken getraut. Damals lebten drei unversoi^e Geschwister bei Hautz. Seine Frau kam ihnen mit Liebe entgegen, und sein Glück war dmxh diese Liebe vollendet. Von nun an war seine Frau, unterstützt von seiner Schwester Caro- line, die Seele des Haushaltes. Es wurden ausser Kost- gängern aus der Stadt auch Pensionäre in Wohnung und Kost genommen, von denen jeder jährlich 200 250 Gulden zahlte. So konnte man mit Fleiss und Sparsamkeit immer noch jährlich eine Summe für die Zukunft zurücklegen. Bei seiner Genügsamkeit dachte er nur an die Seinigen-

XLiv Joha/nn Friedrich HauW Leben,

>Meine Einnahme«, schreibt er, »ist dazu auch so, dass wir immer noch jährlich etwas zurück- legen können. Dass dies aber geschieht, daran liegt mir um meiner treuen, lieben Frau willen sehr viel. Sie, die Gute, kann dann, wenn ich vor ihr heimgehen sollte, einer mehr heitern Zukunft entgegensehen, wenn sie in ökonomi- scher Hinsicht gesichert ist, und dies um so mehr, wenn wir das Glück haben sollten, Kin- der zu bekommen. Ich glaube in dieser Vor- sorge nicht Mangel an Vertrauen auf Gott an den Tag zu legen. Er muss Alles segnen, und ohne ihn vermögen wir nichts; aber, so viel in unserer- Macht steht, müssen wir sorgen im steten Hinblick auf ihn.« Drei Jahre ihrer glück- lichen Ehe waren nun verflossen, als diese durch das erste Kind, Johanna Maria Julia (geb. 12. Mai 1827), einen neuen Segen erhielt. »Die Freude, welche wir haben«, schrieb der Vater in die Tagebücher nieder, »lässt sich nicht beschreiben. Das Kind ist gesund und kräftig ; gebe Gott seinen Vatersegen zu dem Gedeihen desselben und erhalte es uns zu unserer Freude und unserm Glücke. Wir Eltern werden nichts an uns stehen lassen, um es fromm und christlich zu erziehen und es für die Welt brauchbar und nützlich zu machen.«

Schon seit Ostern 1823 erhielt der älteste Bruder Heinrich, Predigtamtscandidat, eine selbstständige Stel- lung als Lehrer an der Vorber^itungsklasse des Heidelber- ger Gymnasiums. Hautz gab jetzt an allen bedeutenden Privatinstituten in Geschichte, Geographie und den An- fangsgründen der Naturwissenschaft Unterricht Im Hause wuchs die Zahl der Pensionäre. Die fleissige Hausfrau erübrigte jedes Jahr von den Einnahmen des Mannes 400 bis 500 fl., und so wurde allmählig der Grundstein zu einem kleinen Vermögen gelegt.

Am 18. November 1827 war der erste protestantische

Johann Friedrieh MauU^ Lehen. xi^v

Lehrer und alternirende Director des Gymnasiums, Kay- ser, gestorben. Die dadurch frei gewordene, erste prote- stantische, mit der altemirenden Direction vereinigte Lehr- stelle erhielt Professor Wilhelmi, durch gründliche, classische, besonders auch schöngeistige Bildung und einen menschenfreundlichen Character ausgezeichnet. Hautz rückte darnach vermöge Erlasses vom 15. Februar 1828 in die zweite evangelische Stelle der Anstalt unter Erhöhung seines Gehaltes vor. Zugleich erhielt er als zweiter protestan- tischer Lehrer mit dem altemirenden protestantischen Director die Wohnung im Gymnasialgebäude. In dem- selben Jahre wurde ihm die zweite Tochter, Marga- rethe Wilhelmine (3. Octbr.) geboren. Eine dritte Tochter, Johanna Karolina Friederika Emma, (geb. 21. Novbr. 1829) und eine vierte, Anna Paulina, (geb. 4. October 1831) folgten. Am 21. August 1833 endlich wurde die Gattin von einem gesunden und kräf- tigen Knaben, der in der Taufe den Namen Heinrich erhielt, entbunden. Unbeschreiblich war die Freude "der Eltern bei der Geburt des letzten Kindes, des einzigen Sohnes. Auch ihre äussere Lage wurde bedeutend ver- bessert, als nach Beschluss des GrossL Ministeriums des Innern vom 24. Juli Hofrath Wilhelmi von den Func- tionen des altemirenden Directors entbunden und diese zu gleicher Zeit dem Professor Hautz, als dem zweiten protestantischen Lehrer, übertragen wurden. Seit Ostem 1853, wo Wilhelmi unter Anerkennung seiner langjäh- rigen piSichttreuen Aratsthätigkeit in den Ruhestand ver- setzt wurde, war Hautz, nicht nur, wie bisher, der alterni- rende Director, sondern auch der erste protestantische Lehrer der Anstalt. Am 8. Aprü 1859 endlich erhielt er den Bang und Charakter eines Grossh. Hofrathes.

Als Lehrer war er klar, deutlich und anregend, hatte eine strenge Zucht in seiner Klasse; in der Beurtheilung der Schüler gewissenhaft, genoss er die Achtung und Liebe der vielen Zöglinge, die er im Laufe einer mehr als vierzig-

XLVi Johann Fri^drieh Hautz^ Leben.

jährigen Wirksamkeit an derselben Anstalt herangebil- det hatte. Bei seiner ersten Anstellung erhielt er als Hauptlehrer die erste oder unterste Klasse und stieg all- mählig mit der Beförderung auf höhere Stellen bis zur unteren Abtheilung der fünften Klasse des Lyceums. £ine Beförderung in eine höhere Klasse wünschte er auch, nach- dem er als altemirender Director die erste protestantische Lehrstelle erhalten hatte, niemals, weil er, viele Jahre an den Unterricht in seiner Abtheilung gewohnt, in den Fächern dieses Lehrkreises . nütelicher zu sein überzeugt war. Die durch Vereinigung des reformirten und katholischen Gym- nasiums (21. Nov. 1806) unter dem unsterblichen Karl Friedrich neu gegründete Anstalt war im Jahre 1837 zum Lyceum erhoben worden. Sie zerfiel in sechs Klas- sen, wovon die 3 oberen je zwei Abtheilungen umfassten. Die Unterquinta war demnach die untere Abtheilung der obersten K^lasse des ehemaligen Gymnasiums, und der Sexta lag in einem zweijährigen Kurse die Vorbereitung zur Universität ob; in ihren Lehrkreis wurde auch die Philosophie aufgenommen. Hautz gab in Unterquinta als Hauptlehrer den lateinischen und griechischen, sowie in den Abtheilungen der beiden höchsten Klassen den hebräischen Sprachunterricht.

Als altemirender Director hielt er stets auf Ordnung und pünktliche Handhabung der Gesetze. Von der Zeit, wo er (1819) als CoUaborator an die Anstalt gekommen war, bis zu seinem vierzigjährigen Diensljubiläum (1660) waren viele vortheil- hafte Veränderungen eingetreten. Die katholische alter- nirende Direction war mit der Pensionirung Mitzka's im Herbste 1831 dem tüchtigen Philologen, Johann Ad. Brummer, welcher seit 1819 ununterbrochen an der Anstalt gewirkt hatte, übertragen worden. Nach des letz- teren Tode (12. December 1843) folgten die durch Huma- nität» Gelehrsamkeit und Lehrgabe ausgezeichneten Sprach- forscher und Schulmänner y Felix Seb. Feldbausch (Ostern 1844) und der aus Preussen gerufene Karl

Johann FrMrkh Harnt»' Ubm. XLVii

AtigustCadenbach (Herbst 1850), beide auch in weitem Kreisen als Schriftsteller rühmlichst bekannt, in der Leitung 'des Lyceums. Auch von protestantischer Seite hatten , so lange Hautz an der Anstalt wirkte, durch Wissen, Cha- racter und Lehrfähigkeit bedeutende Männer, wie Gottfr. Chr. Lauter (20. Febr. 1820), Karl Ph. Kayser (18. November 1827) imd Heinr. Friedr. Wilhelmi (bis 24. Juli 1846) das Amt eines Vorstandes bekleidet, wo Hautz als Director eintrat. Die Erfahrung hat es be- stätigt, dass die Tüchtigkeit der Schulen weniger von vor- geschriebenen Schulbüchern und Lehrplänen, als vielmehr von der Vorzüglichkeit der Directoren und Lehrer abhängt. Aasser den angeführten ausgezeichneten Vorständen, welche der Anstalt während Hautz' Wirksamkeit vorgesetzt waren, lehrte an derselben zu jener Zeit (1819 1862) eine Reihe vorzüglicher Persönlichkeiten, von denen ein- zelne zum Theile auch in den weitesten Kreisen als Schriftsteller einen bedeutenden Namen besitzen, eine höh^e Stellung errangen und durch Charakter, Wissen und Lehrgabe der Anstalt zur wahren Zierde gereichten. Der Zeit nach wirkten am Lyceum Dan. Schäffer, Job. Ludwig Oettinger, jetzt Hofrath und öffentlicher ordentlicher Professor der Mathemi^tik an der Universität zu Freiburg im Breisgau, auch mathematischer Schriftsteller, Karl Wilhelm Friedr. Köther, Joh. Georg Bohaghel (f 2. Septb. 1861), Franz Stetter, Chri- stoph Schilling, Verfasser eines freisinnigen ka- tholischen Katechismus und anderer trefflicher, sich auf Kirchen- und Glaubensverbesserusg beziehender Schriften, als Stadtpfarrer zu Steinbaeh gestorben, Ludwig Süpfle, durch Unterricht und gute Schulbücher um die Anstalt verdient, Arthur Arn et h, auch als Privatdocent, ausser- ordentlicher Professor an der Hochschule und Schriftsteller wirksam; der ausgezeichnete Historiker, Ludwig Baus- ser, jetzt Hofrath und öffentlicher ordentlicher Professor der Geschichte an der Universität, Lindemann, Ver-

XLViii Johann Friedrich Hautz^ Leben.

fasser mehrerer philosophischer Werke, als ordentlicher Professor der Philosophie in München gestorben, Wilhelm Furtwängler, jetzt am Lyceum in Mannheim, Verf. mehrerer philologischer Monographien, Karl Damm, Mitglied des Nationalparlamentes, Gustav Fecht, Karl Heidel, Johann Adam Leber (jetzt an der poly- technischen Anstalt in Karlsruhe, durch Unterricht und Schulbücher rühmlich bekannt), Kornel Gratz, Carl Habermehl, Seb. Reinbold, Ignaz Trost, Xaver Ekert, Franz Abele, Kössing, Karl Wilhelm Wassmaunsdorf, Karl Riegel, Johann Karl Schmitt, jetzt am Lyceum in Mannheim, Georg'Helfe- rich, Carl Ernst von Langsdorf, Karl Philipp August Dietz, Leopold Stitzenberger, Peter Schottler, Erasmus Pfaff, Sebastian Löhle, Friedrich Rummer, früher eine Zierde der höhern Bürgerschule, Robert Salzer*). Die lange Dauer von Hautz' Wirksamkeit waren alle diese genannten Männer längere oder kürzere Zeit an der Anstalt, einige derselben wirken noch jetzt an ihr. Mit allen stand H au tz in freund- schaftlichem Verhältnisse. Man sieht aus ihrem Verzeich- nisse, welch' bedeutende Lehrkräfte sich im Laufe der Zeit an der hiesigen Mittelschule vereinigten, und wie sehr sich in der langen Zeit seiner Amtsthätigkeit die Anstalt hob. Nichts ging ihm über diese. Mit freudiger 'Be- geisterung sprach er von ihr, suchte für sie als Director und Lehrer zu wirken, nahm Antheil an ihrem Wohl und Wehe, zeigte in Verbindung mit den oben genannten Directoren und Lehrern eine unermüdete Thätigkeit für die Verbesserung ihrer Einrichtungen, Gesetze, Lehrpläne und Methoden und iiielt in allen Stücken auf die genaueste

*) Wir verweisen, was die neuere Geschichte des Lyceums hetrifft^ auf Carl August Cadenbach's treffliche Schrift: Das Lyceum zu Heidelbelrg in seiner geschichtlichen Ent- wickelung vom Jahre seiner Neubildung bis zur Ge- genwart (1808—1858). Heidelberg, 1859. 8.

Johann Frieiru^ StmU' Leben. xlix

und gewissenhafteste Erfüllung seiner Amtspflicht. Man konnte ihm keine grössere Freude bereiten, als wenn man Anerkennendes und BtthmUches von seiner Anstalt sprach, oder dem Institute Schenkungen oder Stiftungen zuwies.

Die Liebe zu dieser Anstalt war auch der erste Grund zu seiner schriftstellerischen Thätigkeit Alle während seines Lebens von ihm im Druck herausgegebenen kleineren Aufsätze und grösseren Schriften, aus den ersten, zum Theile handschriftlichen Quellen entstanden, beziehen sich auf diese Anstalt und auch sein hier vorliegendes Hauptwerk: Die Geschichte der Universität Hei- delberg, ist aus der Liebe zu seiner Anstalt, die früher ein Theil und später die Vorbereitung zur Hochschule war, hervorgegangen. Er hatte ursprünglich nicht im Sinne, jemals als Schriftsteller aufzutreten. Noch am 4. Oc- tober 1824 schrieb er: Etwas drucken zu lassen, das man schon wenigstens eben so gut oder vielleicht gar schon besser hat, als ich es geben könnte, das will ich nicht, und, um etwas Vorzügliches zu liefern, dazu fühle ich mich einerseits nicht tüchtig genug und anderseits wird auch meine Zeit von meinen Lern- und Privatstunden bis jetzt noch so sehr in Anspruch genommen, dass ich genug zu thun habe, um nur mit den neuesten Forschungen im Gebiete der Philologie und auch wohl der Theologie be- kannt zn bleiben.« Hautz richtete immer auch zu- gleich auf die Theologie, in der letztem der freisinnigen pro- testantischen Bichtung zugethan, sein Augenmerk, nahm an den Wahlen zu den Synoden, an protestantischen Diöcesan-Versammlungen Theil, predigte schon als Student inseinemGeburtsorteMeckesheim,inNeckargemünd, Epfenbach, Kirchheim u. s. w., und hielt auch später ftls Professor in der Ferienzeit bei seinen geistlichen ^eunden bisweilen Gastpredigten. Seine Hauptaufmerk-

Hanta, Gesch. d. UniT. Heidclb. I. ^

L Johann Ffiedrieh HauW Leben.

samkeit wendete er aber der Geschichte der gelehrten Schulen und der Erziehungskunde zu. Schon vor 1824, also in den allerersten Zeiten seiner Anstellung, erschienen von ihm mehrere beurtheüende Anzeigen von vorzüglichen Büchern, die mittelbar oder unmittelbar auf das Schul- wesen Bezug hatten. Es war eine mit seinem Lehramte innig verbundene schriftstellerische Thätigkeit

Den Anfang machte er als geschichtlicher Darsteller im Jahre 1825 mit einer kurzen Geschichte seiner Anstalt, und zwar zunächst des reformirten Gymna- siums*). Aber die Zeit für den öffentlichen und Privat- unterricht war ihm so eng zugemessen, dass er sich weiter nur auf Sammeln von urkundlichen Auszügen zur Bearbeitung und Herausgabe für spätere Zeiten beschäf- tigen konnte. Als er sich durch unermüdete Anstrengung, wie oben angedeutet wurde, allmählig ein nicht unbe- deutendes Vermögen erworben und auch durch eine feste grössere Besoldung der Blick in die Zukunft gesichert war, benutzte er die Herausgabe der Lyceumspro- gramme, um diesen wissenschaftliche Beigaben anzufügen. So entstanden seine Schriften über Jacobus Micyllus**), den Ursprung und Fortgang des Heidelberger Lyceums ***), dessen dreihun-

*) Darmstädter Schulzeitüng, Jahrg. 1825, Nr. 22 u. 2B.

**) Jacobus Micyllus, Argentoratensis, philologus et poeta, Heidelbergae et Rupertinae universitatis olim decus. Commentatio hktorico-literaria etc. Heidelb. Somptibos J. C. B. Mohr. 1842. VI S. u. 66 S. gr. 8.

*♦*) Lycei Heidelberg ensis er igin es 'et pro- gressus. Disseritur etiam de schola Nicrlna et contuberniis Heidelbergae olim constitutis. Commentatio historico-literaria, quam ad Lycei festum saeculare tertium pie celebrandum ex monumentis literarum fide dignissimis iisque mazimam partem ineditis conacrip- alt J. F. Hautz. Heidelb. 1846, VI S. u. 142 S. gc. 8.

Johann Friedrich Haute* Leben. Li

dertjährige Stiftung*), die Neckarschule**), Mitzka***), die Universität Heidelbergf), die erste Gelehrtenschule reformirten Bekennt- nisses in Deutschlandff), Stipendien und Stif- tungen des Lyceums und der Universitätfff) und andere, sich auf die Geschichte der Universi- tat und des Lyceums beziehende Aufsätze in ver- schiedenen Zeitschriften.

Wir halten es hier für um so überflüssiger, den In- halt dieser den Lesern bekannten Schriften anzugeben,

*) Jubelfeier der dreihundertjährigen Stif- tung des Gros8herzog]ichen Lyceums in Heidel- berg. Beschrieben und nebst den der Anstalt zugegangenen Zu- schriften und den bei der Feier gehaltenen Reden herausgegeben von J. F. Hautz. Ifeidelb. 1847, VI S. u. 94 S. gr. 8.

**) Geschiehte der Neckarschule in Heidel- berg von ihrem Ursprünge im 12. Jahrhunderte bis zu ihrer Aufhebung im Anfange des 19. Jahrhunderts. Bearbeitet nach handschriftlichen Quellen und nebst den wichtigsten Urkunden her- ausgegeben von J. F. Hautz. Heidelb. 1849, YIII S. u. 200 S. gr. 8.

***) Zur Erinnerung an Franz Mit zka, Professor und alternirenden Directors des bereinigten Gymnasiums in Heidel- berg. Heidelb. 1852. 7 8. gr. 8.

t) Zur Geschichte der Universität Heidel- berg, nebst einigen darauf bezüglichen , noch nicht gedruckten Urkunden. Heidelb. 1852 (besonderer Abdruck aus den Heidel- berger Jahrbachem). 28 S. gr. 8.

tt) Die erste Gelehrtenschule reformirten Glaubensbekenntnisses in Deutschland oder Ge- schichte des Pädagogiums zu Heidelberg unter dem Kurfürsten Friedrich HI. von der Pfalz in den Jahren 1565—1577. Heidelb. 1856, Vin S. u. 65 S. gr. 8.

ttt) Urkundliche Geschichte der Stipendien und Stiftungen an dem Grossherzoglichen Ly- ceum zu Heidelbeerg mit den Lebensbeschreibungen der Stifter. Nebst den Stipendien der Universität Heidelberg, den Bem- hard'schen Pftlzerstipendien an der Universität Utrecht und dem Neuspitzer'schen Familienstipendium. Erstes Heft. Heidelb. 1856, VI S. u. 41 S. Zweites Heft. Heidelb. 1857 , VIII S. u. 128 S.

gr. 8.

d*

i^ii Jöhcmn Friedrich Hautz' Leben,

als diese zu Jedermanns Einsicht vorliegen und fast in allen öffentlichen Blättern Deutschlands zur Genüge besprochen wurden. Sie alle sind auf der Grundlage erster, grossentheils handschriftlicher und bis zu ihrer Veröffentlichung durch den Druck unbekannter Quellen entstanden, sie alle zeugen von dem beharrlichen Sammler- fleisse, von der gewissenhaften Genauigkeit, von der die Thatsachen von subjectiven ürtheilen vorsichtig trennenden Wahrhejitsliebe, von der nachhaltigen Kraft und Ausdauer, von dem unverkennbar richtigen Gefühle des Verfassers, mit welchem er das seiner eigenen Kraft, Anlage und Kenntniss Entsprechende und Andern Nützliche aus der Masse seiner Sammlungen herauszuheben und zu seineu Zwecken zu verarbeiten verstand, sie alle wurden in den ersten öffentlichen Blättern unseres engeren und weiteren Vaterlandes mit derjenigen Anerkennung aufgenommen, welche einem eifrigen, nachhaltigen und erfolgreichen Streben gebührt. Wir nennen von den letztern hier nur die gelehrten Anzeigen, herausgegeben von Mit- gliedern der k. baierischen Akademie der Wis- senschaften zu München, die Göttinger gelehr- ten Anzeigen, das Gersdorf sehe ßepertorium, das Leipziger Centralblatt, Seebode's und Jahn's Jahrbücher der Philologie, MützelTs Zeitschrift für das deutsche Gymnasialwesen, die Darm- städter Kirchen- und Schulzeitung und eine Reihe der ersten politischen Blätter, ytekhe mit besonderer Würdigung die Verdienste des Verfassers um die Ge- schichte der gelehrten Schulen anerkannten. In Folge seiner vieljährigen geschichtlichen Forschungen trat der- selbe mit vielen Gelehrten eines berühmten Namens oder mit Männern einer bedeutenden Stellung in schrift- licjhen oder mündlichen Verkehr, und wusste auch mit dem iMm eigenen praktischen Sinne viele ihrer Winke, Rath- ächläge und Anschauungen zu seinem Zwecke zu benutzen und literarisch zu verwerthen. Andere sprachen die den

Johann Friedrich Haute' Leben. i-'in

literarischen Leistungen des Verfassers gebührende Wür- digung aus. Sie ermunterten oder unterstützten durch Mittheilung seine geschichtliche Forschung. Solche Schrei- ben oder Mittheilungen lagen bei seinem Tode vor von Ammann in Karlsruhe, Arnold in Neckargemünd, jetzt in Altenheim, Frhr. v. Aufsess in Nürnberg, Böhme in Mannheim, Braun in Durlach, Brunkow zu Hirsch- berg in Schlesien, Brunner in Mannheim, L. Cunradi in Neuenburg, Fuchs in Darmstadt, K. Geib in Lambs- heim, L. Häusser in Heidelberg, Henri ci in Eberbach, Heunisc'h in Baden, Junghanns in Mannheim, Kay- ser in Darmstadt, Kink in Wien, Kolb in Speyer, Kroger in Hamburg, Lange in Worms, Langsdorf in Neckarbischofsheim, Lehmann in Nussdorf, Löh- lein in Karlsruhe, Moser in Ulm, G. Müller in Pforzheim, Mutz eil in Berlin, Muncke in Heidelberg, Oertel in Sobemheim, Ottendorf in Bruchsal, A. Pregtinari, Regenauer, v. Reizenstein in Karls- ruhe; Roos in Walldorf, Benedict Richter in Wien, Roller in lUenau, Schülin in Speyer, Schönborn in Breslau, Schwebel-Mieg in Strassburg, Seebode in Wiesbaden, S eisen in Boxberg, Sonntag in Karlsruhe, Spengel in München, Stalin in Stuttgart, W. F. Streuber in Basel, Thilo in Mannheim, Vierordt in Karlsruhe, Vömel in Frankfurt a. M., Vogelmann in Karlsruhe, Werk zu Freiburg im Breisgau, Winter- werber in Mannheim, Wolf in Dossenheim, Zeller in Tübingen, später in Marburg, jetzt in Heidelberg. Viele dieser Männer waren zugleich durch besondere Bande der Freundschaft mit dem Verstorbenen verknüpft. Den meisten Fleiss aber verwendete derselbe, wie schon aus der Vorrede des Herausgebers hervorgeht, auf die Ausarbeitung seines Haupt- und Lieblingswerkes, der Geschichte der Universität Heidelberg, des hier vorliegenden Buches. Alle seine literarischen, im Drucke erschienenen Schriften stehen mehr oder minder

Liv Johann Friedrich Haute' Leben.

mit ihm im Zusammenhange und sind als Vorarbeiten zu ihm zu betrachten. Mehrere der oben genannten Männer haben ihm Auszüge eigener geschichtlicher Sammlungen mitgetlieilt. Es gehörte zum Hauptzwecke seines Lebens, die erste vollständige, auf handschriftlicher Grundlage ausgearbeitete Geschichte unserer Universität her- auszugeben. Von hoch gestellten Männern der Regierung und von gelehrten Anstalten und Freunden wurde er dazu ermuntert. Beharrlich, und ohne Kosten und Anstrengung zu scheuen, verfolgte er das schöne Ziel, der -Stadt, in welcher er beinahe sein, ganzes Leben zugebracht, der Anstalt, welcher er seine Ausbildung zu verdanken hatte, und welche mit der Schule seiner mehr als vierzig- jährigen Lehrwirksamkeit in so innigem Zusammen- hange stand, ein bleibendes Denkmal dankbarer Erinnerung zu setzen. Das Werk war in der Handschrift schon einige Zeit vollendet, aber gewissenhaft und in's Kleinste genau, wie er war, feilte er noch immer, strich und trug Zusätze nach, um es den Lesern so, wie es seinen Kräften mög- lich war, vorzulegen.

Vierzig Jahre (1860) hatte er ununterbrochen an der gleichen Anstalt gelehrt, an welcher er im Jahre 1819 seine Anstellung als Collaborator, 1820 als wirklicher Lehrer erhalten hatte. Es war ein seltenes und erhebendes Fest für den Jubilar, mit welchem der immer noch rtlstige Mann auf eine so lange und so erfolgreich dem Staate, der Schule und. Wissenschaft gewidmete Thätigkeit im Kreise einer edlen Familie und vieler treu ergebener Freunde, seiner CoUegen und Schüler und im Bewusstsein einer trotz vorgerückten Alters noch ungeschwächten Kraft des Körpers und Geistes zurückblicken konnte.

Am Morgen des dritten Octobers, an welchem der Unterricht des neuen Schuljahres begann, empfing das gesammte Lehrerpersonal der Anstalt den Gefeier- ten im Diiectionszimmer des neuen Lyceumsgebäudes. Der um die Anstalt hoch verdiente Ephorus, geheime

Jokaum Friethrieh HauM Leben. ^^

Hofrath und Oberbibliothekar, Prof. Dr. Bahr brachte ihm in einer, die Gefühle aller Anwesenden in der passend* sten Weise ausdrüek^den Rede die herzlichsten Glück- wünsche dar. Nach dem Vorlesen der Lyceumsgesetze im Prüfungssaale desselben Gebäudes hob der damals functionirende altemirende Director Cadenbach in einer sehönen Rede vor den versammelten Schülern aller Klassen die langjährige Thätigkeit und die Verdienste des Jubi- lars um die Anstalt hervor. Als dieser nun nach been- digtem Acte in seine eigene Klasse (die Unterquinta) trat, hielt einer seiner Schüler im Namen aller übrigen eine der Feier des Tages gemässe Anrede. Hierauf erschienen der erzbischöfliche Prüfungs-Commissär, Decan Hauck. so wie im Namen des abwesenden damaligen Stadtdirec- tors, Dr.- Wilhelmi, der alternirende Director Caden- bach, um ihm als ihrem Collegen im Auftrage des Ly- ceums-Verwaltungsrathes den Ausdruck ihrer Ge- fühle an diesem Feste darzulegen. Den Schluss der Feier bildete ein Abendessen im Museum, zu welchem der Ju- bilar von dem Ephorus, dem alternirenden Director und den Lehrern der Anstalt eingeladen worden war. Sinnige und heitere Trinksprüche und ein von Director Cadenbach gedichtetes lateinisches Lied nach der Melodie des »Gaudea- mus igitur« würzten während des Mahles das schöne Fest. Kurz nach diesem Feste überreichte ihm eine Abordnung des Gemeinderathes der Stadt , an dessen Spitze ein Schüler des Gefeierten, der erste Bürgermeister Kraus- mann, Abgeordneter der zweiten Kammer unserer Land- stände, um unser Land und unsere Stadt vielfach ver- dient, nachfolgende, mit dem Siegel der Stadt ver- sehene, von kalligraphischer Hand niedergeschriebene Urkunde :

»Hochverehrter Herr Hofrath! ^

Mit warmer Theilnahme haben wir von der vor wenigen Tagen stattgefundenen Feier Ih-

LVi Johcmn Friedrieh Haute* Leb^.

res vierzigjährigen Jubelfestes Eenntniss er- halten, und wir fühlen uns verpflichtet, theils in eigenem Namen, da nicht wenige Mitglieder der Gemeinde-Verwaltung zu Ihren dankbaren Schülern zählen, theils für die Söhne unserer Stadt, welchen Sie stets noch Ihre freund- liche wohlwollende Fürsorge widmen, den besten Dank für Ihre gesegneten Bestre- bungen im Interesse der JugendbUdung, die Sie in einer langen Reihe von Jahren mit nie erkaltendem Eifer redlich erstrebt, Ihnen hiemit auszusprechen.«

»Möge der allgütige Gott Ihnen und Ihrem Hause seinen Segen verleihen und Ihre fer- nere Thätigkeit mit dem besten Erfolge krö- nen, möge aber auch, wenn Sie einst die Zu- rückgezogenheit von Geschäften der Bürde des Amtes vorziehen, das Bewusstsein treu erfüll- ter Pflicht die wohlverdiente Ruhe Ihres Le- bensabends verschönen. Mit diesem Wunsche, den wir mit aufrichtigem Herzen Ihnen darzu- bringen uns beehren, verbinden wir die Bitte um Fortdauer Ihrer wohlwollenden Gesinnung für uns und unsere Stadt und beharren

Heidelberg, im October 1860.

Hochachtungsvoll ergebenst

Der Gemeinderath Krausmann.

Sachs.«

Alle Zeitungen des Landes und viele des Auslan- des, unter diesen auch die dem Erziehungswesen ge-

JohoMMt Friedrich HauUf' Leben. l'Vii

widmeten Zeitschriften, brachten ausftthrliche Beschrei- bimgen dieses Festes '^).

Mehrere öffentliche Anstalten des Landes und viele auswärtige Freunde schickten ehrende, Glück wünschende Schreiben ein.

So hatte denn der arme Student von M eck es heim, nach dem ^ühen Tode seines Vaters auf sich selbst ver- wiesen, durch eigene Kraft sich eine, nur seltenen Söhnen des Glückes vergönnte SteUung im Leben erkämpft. Von der niedersten zur höchsten Stelle des Lehrers an seiner Anstalt erhoben, von seinem erlauchten Fürsten durch einen auszeichnenden Titel geschmückt, im Besitze eines durch eigene Anstrengung erworbenen und durch Erb- schaft nicht unbedeutend vermehrten Vermögens, einer treuen, sorgsamen, liebenden Gattin und trefflicher, mit warmer Liebe ihm ergebener Kinder, als Lehrer und Schriftsteller geachtet und anerkannt, hatte er sich zum Theile durch eigene Kraft einen Vielen beneidens- werthen Standpunkt im Leben errungen.

Allein auch der Glücklichste ist vor den Schlägen des Missgeschickes nicht sicher, und, wenn es wahr ist, dass auch diese als Prüfungen zur Läuterung und festeren Bildung unseres Charakters nothwendig sind, so fehlte es gewiss an solchen unserem Freunde nicht. Wir wollen hier nicht von der Mühe und Noth sprechen, mit welcher er als armer Student durch eigene Anstrengung und Unter- stützung Anderer für sich und als Sohn für eine kranke Mutter, als älterer Bruder für die jüngeren Geschwister, denen er Vater war, unter vielfachen Entbehrungen zu sorgen hatte. Solche Sorgen vergisst man leicht, wenn sie überwunden sind; ja, sie erhöhen den Genuss des errungenen Zieles, wenn man einmal diese Hindemisse

*) Jahn' 8 Jahrbücher 'der Philologie und Pä- dagogik, Jahrg. 1861, Heft IL S. 42 ff. Mt^tzelPs Zeit- schrift für das Gymnasialwesen, Jahrg. 1861, S. 158 u. 159.

LViii Jöhawn Friedrich Ha/u^ Leben.

beseitigt hat. Ganz anders aber verhält sich mit denjenigen Hemmungen unseres Lebensgltickes, deren Ab- wendung nicht unserer Hand, sondern einer höhern Macht zusteht, die unsere Kraft niederbeugen und uns keinen sichtbaren Ersatz für den Verlust geben, der in ihrem Gefolge ist. Auch Hautz wurde von solchen trüben, schwer drückenden Unfällen des Lebens nicht verschont. Auch er musste, nachdem er in der Jugend die Schmer- zen der Entbehrung vielfach kennen gelernt hatte, den Kummer der Trennung von den Geliebten seines Herzens fühlen. Fünf gesunde blühende und geistig begabte Kin- der hatte ihm seine Gattin geboren. In ihrem und seiner Gattin Besitz fühlte er sich allein wahrhaft glücklich; denn bei allen seinen Anstrengungen schwebte ihm, wie ausweinen Tagebüchern hervorgeht, das Bild der geliebten Seinigen vor. Es galt der Zukunft seiner Familie.

Das war der Sporn für seine aufopfernde Anstren» gung. Um so schmerzhafter ergreift es den Menschen, wenn er das verliert, wofür er das Blut seines Herzens einsetzt. Sein einziger Sohn, Heinrich, von Geburt aus kräftig und gesund (geb. 21, August 1833), von den besten Anlagen, die Freude seiner Eltern, starb im achten Lebensjahre am Scharlachfieber (29. Januar 1841). Noch war die Wunde nicht geheilt, die der Tod dieses geliebten Kindes dem elterlichen Herzen schlug, als 6in zweiter, ebenso schmerzlicher Todesfall auf den ersten folgte. Die siebenzehnjährige Tochter, Margaretha Wilhelmina, von blühender Gesundheit, hatte durch ihre Fortschritte die Eltern zu den schönsten Hofhungen berechtigt, als sie zum grössten Schmerze derselben, nach eilfwöchent- lichem Leiden (20. October 1845) starb. Er hatte keine Kosten zu ihrer vollendeten Ausbildung gescheut. Da" raubte ihm der kalte Hauch des Todes die zarte Knospe, deren erstes Aufblühen die Eltern mit Freude erfüllte und deren reiche Geistesgaben frohe Erwartungen wieck- ten. Bald folgte unser Freund auch der Leiche seiner

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Johamn Friedrich Hantig* Lebm, liz

betagten Mutter (15. September 1847), deren Jahre lange Krankheit ihm vielen Kmnmer yerorsacht hatte. Auch jetzt war das Maass der Leiden noch nicht erfüllt. Im August des Jahres 1857 machte Hautz in Gesellschaft seiner Tochter Anna eine Erholungsreise über Leipzig und Berlin nach Hamburg und Helgoland. An Geist und Körper erfrischt, kehrte er von der schönen Reise zurück, und erzählte mit besonderer Freude seinen Freun- den von all dem Herrlichen und Grossen, was er auf seiner Wanderung durch Deutschland gesehen hatte. Glücklich und wohl behalten kamen Vater und Tochter von der Beise zurück. Auch im Hause war Alles gesund und zufrieden, die Gattin und die älteste Tochter Julie. Die jüngere, Emma, war seit Mai jenes Jahres in München bei Verwandten, und auch von ihr hatte man immer nur

frohe Nachrichten erhalten. Die Eltern hegten eine be-

sondere Freude an dem aufkeimenden Talente dieser Tochter.

Von Kindheit an hatte sie nämlich eine besondere An- lage zur bildenden Kunst, zum Zeichnen und Malen gezeigt, und da der Vater jede Anlage, wo er sie in seinen Kindern fand, zur möglichsten Entwicklung zu bringen suchte, hatte er auch diese durch den Unterricht guter Meister möglichst entwickeln lassen. Schon hatte sie die schönsten Beweise ihrer fortschreitenden Kunst abgelegt, und die Eltern gaben dem Wunsche ihrer Tochter nach, sie zur weiteren Kunstaus- bildung auf einige Zeit nach München zu schicken. Konnten sie doch dabei ;^um so weniger Anstand nehmen, als dort der Bruder der Mutter, Oberbaudirector Pauli, wohnte, in dessen Hause ihr Kind die Pflege und Sorge der Eltern fand. Im acht und zwanzigsten Jahre ihres Lebens (geb. 21. November 1829), g^und und kräftig, gab sie ihren Eltern bei ihrer Abreise (Mai 1857) keine Veranlassung auch nur zur leistesten Besorgniss. Sie be- suchte in München die Akademie, lebte bei Onkel Pauli wie im elterlichen Hause. Vielfache erfreuliche

LX Johomn Friedrich Hautg^ Leben.

Nachrichten von ihren Fortschritten in der Kunst, von ihrer Heiterkeit und ihrem Wohlbefinden kamen nach Heidelberg. Auch, als der Vater die Reise nach Helgoland antrat, war gute Botschaft von München angekommen. Da kam plötzlich nach seiner Rückkehr die Nachricht von der Erkrankung der Tochter in M ü n ch e n. Es war das gefährliche Nervenfieber, das sie ergriffen hatte, und die Eltern im hohen Grade ängstigte. Der Vater eilte nach München, aber, ehe er das Haus der Tochter erreicht hatte, war diese der gefährlichen Krank- heit erlegen (28. September 1857). Er folgte abermals der Leiche einer erwachsenen Tochter. Der Schmerz hatte ihn so überwältigt, dass er von diesem Tage an die Fortsetzung seiner Familiennachrichten unterliess. Doch bald siegten die männliche Kraft und der christliche Sinn. Die Eltern fugten sich dem unabänderlichen Willen und freuten sich zweier hoflfnimgsvoller trefflicher Töchter, der einzigen, die ihnen der Himmel von ihren Kindern gelassen hatte.

Noch einmal schien die Sonne der Freude durch die düstem Wolken, welche den Abend ihres Lebens umzogen. Beide Töchter schlössen den Bund der Ehe nach dem Wunsche ihres Herzens und ihre Wahl war in jeder Hinsicht eine glückliche zu nennen. Juliane, die ältere, hatte sich bereits ein Jahr vorher (5. Juli 1856) mit dem damals in Heidelberg angestellten, später nach Mannheim und K ehl versetzten grossh. Postkassier, Karl B eck er , die jün- gere Tochter, Anna Pauline, einige Jahre nachher (18. October 1860) mit dem grossherzogl. Notar, Wil- helm Issel inEppingen, vermählt Aus der letzten Ehe wurde ein Sohn, Friedrich Wilhelm Karl, (9. August 1861) geboren. Der Grossvater wohnte mit freu- digem Herzen der Taufe seines gesunden und kräftigen Enkels bei. Inzwischen wurde ihm die Müsse, alle seine Kraft der Herausgabe seines Lebenswerkes, der Ge- schichte der Universität Heidelberg, zu widmen.

Johann Fried/rieh HamU* Leben. Lxi

Er war nämlich ein Jahr nach seinem Jubiläum in Folge vorgerückten Alters in den Ruhestand versetzt worden (26. September 1861). Immer war die Kraft seines Kör- pers und Geistes noch ungescbwächt. Nun war er, der sein ganzes Leben sich abgemüht und Vieles entbehrt hatte, endlich im Stande, den letzten heitern Abend seines Le* bens, von allen Störungen ungehindert, zu geniessen. Bald in der eigenen Wohnung im Lyeeumsgebäude , wo er allein mit seiner treuen Gattin lebte, bald in den Woh- nungen seiner geliebten Töchter und Schwiegersöhne in den nahe gelegenen Städten Mannheim und Eppin- gen konnte er nun die letzten heitern Tage seines Lebens in wohl verdienter Ruhe verbringen. Jetzt war er bei den Seinen, jetzt wurde er von diesen besucht. Es war ein stilles, gemüthliches Familienleben. Der Grundstein zur Herausgabe des literarischen Lieblingskindes war ge- legt, der Vertrag mit dem Buchhändler J. Schneider in Mannheim abgeschlossen. Die freie Zeit wurde viel- fach zu Spaziergängen im Freien benutzt, grössere Ausflüge nach Neckargemjtnd, Dossenheim, Schriess- heim, Rohrbach, Kirchheim, Eppelheim, Hand- schuchsheim u. s. w. mit Freuden veranstaltet.

Zu seinen liebsten Ferienausflügen gehörten die Fahr- ten nach Rheinbayem zu seinem alten vielbewährten Freunde, dem gründHchen Geschichtsforscher, Pfarrer Lehmann in Nussdorf bei Landau. In den letzten Jahren brachte er die Herbstferien im Bade Berg bei Canstatt zu und immer kehrte er neu gestärkt von den Mineralquellen jenes schön gelegenen Ortes zurück. Jedes Jahr freute er sich auf die Zeit, wo es im August nach Berg ging. Dann wurde wohl auch eine weitere Reise an den Bodensee und in die Schweiz gemacht. Hatte er doch vor 3 Jahren (1858) eine gefährliche Brust- krankheit glücklich überwunden und schien dort durch die Nachkur seine Kraft und Gesundheit wieder erlangt zu haben. Er pflegte zu sagen, dass er aus Dankbarkeit

LZii Jöhaam Friedrich Hautz* Lehen.

nach Berg gehe, weil ihm dort das Leben gerettet wor- den sei. Hier genoss er mit rühmenswerther Genügsam- keit und Massigkeit die Freuden des Lebens durch erhei- ternde Spaziergänge und im Kreise geselliger Freunde. Auch in dem verflossenen Jahre (1861) hatte er wieder sein liebgewonnenes Berg aufgesucht, als ihn während seines dortigen Aufenthaltes die ungeahnte Nachricht seiner Zurruhesetzung traf. Bei seiner Nachbausekunft zeigte er noch immer die gewohnte Rüstigkeit; doch schien er diesesmal angegriffener als gewöhnlich. Er wolle es sich jetzt einmal wohl sein lassen, meinte er, da er so viel und so lange gearbeitet habe. Eine weitere Anstrengung habe er Gottlob nicht mehr nöthig und könne nun end- lich das Leben gemessen. Er machte häufig Ausflüge zu Fusse, oft auf entlegene Orte, und fühlte sich nie von denselben ermüdet. Doch veränderte sich schon seit Ende October, ohne dass er es zu gewahren schien, sein Aussehen merklich. Die Gesichtsfarbe war erdfahl, der sonst gerade aufgerichtete Körper nahm eine vorgebogene Haltung an, die Brust erschien eingedrückt, der Athem beengt, und der sonst so schndle und kräftige Gang war langsamer und schwerfälliger geworden. Beim Gehen blieb er häufig stehen, als wollte er Ruhe zum Athmen gewinnen. Indessen ging er immer aus, setzte seine grös- seren Spaziergänge fort, und klagte blos über einen auf- gedunsenen Unterleib. Es war im December 1861, wo er auf Anrathen des Arztes, da sein Uebelbefinden zu- nahm, zu Hause blieb. Dieses zeigte sich an Weihnachten im verstärkten Grade. Es war eine Wasseransammlung im Unterleibe, die sich auch der Brust mitgetheilt hatte. Die Merkmale wurden immer beängstigender, und schon am 11. Januar, Abends 6 Uhr, (1862) unterlag er seiner Krankheit. Sanft war er nach kurzem Todeskampfe ein- geschlafen. Bis zum letzten Augenblicke behielt er sein Bewusstsein. Den Abend vor seinem Tode dictirte er seiner ältesten Tochter seinen letzten Willen. Er

Johmn Friedrich Hawtz^ Ld^m, LXia

bestimmte den Unterzeichneten als Herausgeber seines Werkes, ernannte das Lyceam zum Erben des grössten und schönsten TheUes seiner Büchersammlung und grün- dete ein •Stipendium von 100 fl., dessen Zinsen jährlich zu einem Preise für den besten Schüler im Hebräischen verwendet werden sollten. Am Dienstag, den 14. Januar, war die feierliche Beerdigung. Die Schwiegersöhne, der Dh-ector des Lyceums, die sämmtlichen Lehrer und Schü- ler der Anstalt, viele Beamte, Professoren der Universität und Freunde folgten seiner Leiche. Der Geistliche (De- can und Stadtpfarrer Säbel) sprach erhebende, der ernsten Stunde angemessene Worte vor seinem Sarge. Die treue Gattin unseres verstorbenen Freundes, dem Anscheine nach gesund und rüstig, folgte ihm schon einige Monate nachher. Sie starb am 3. April desselben Jahres, and wurde in dem gleichen Grabe mit ihrem Manne bei- gesetzt. Auch hier wurden von demselben Geistlichen Worte des Trostes und der Erhebung gesprochen. An der Stelle des neuen Hauses, das sie bis Ostern beziehen wolhen, mbca nun beide, vom engen Bretterhause um- schlossen, in der msamen Gruft des Kirchhofes. Ihre Freunde und Verwandten widmen ihnen eine ehrende und liebende Erinnerung, ihre Töchter und Schwiegersöhne segnen ihr Andenken. Von seinen Geschwistern leben noch die älteste Schwester Wilhelmine, verwittwete Decan Mühlhäuser, geg^wärtig bei ihrer einzigen Toch- ter, verwittweten Osterloff, auf einem Landgute zu Frsiburg im Breisgau, der Bruder Heinrich, Pfarrer zu Lindolsheim bei Oraben und zwei ledige Schwestern, Johanna zu Karlsruhe und Friederike bei ihrem geistlichen Bruder.

Wenden wir noch einmal, ehe wir scheiden, einen Bück dem Freunde zu. Hautz war eine hohe, kräftige Gestalt mit scharf ausgeprägten, starken Gesichtszügen, doakeln Augen und dunkelm, durch die weisse Farbe des Greises gebleichtem, diditem Haare. Er war ein Freund

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i'Xiv Johann Friedrich HautM* Lehen.

massiger Vergnügen, und hatte, da er Alles mühsam er- werben musste, auch den Werth des Geldes schätzen ge- lernt, doch ohne geizig oder knickerisch zu sein. Wo es darauf ankam, eine gute Sache zu unterstützen, gab er gerne und viel. Er scheute keine Kosten, wenn es sich um Ausbildung oder vernünftige Zwecke der Seinigen handelte. Nur unvernünftige Geldausgaben und Vct- schwendung hasste en Er konnte nicht begreifen, wie man das so leichtsinnig und gedankenlos hinauswerfen könne, zu dessen Erwerbung so viele Mähe und Anstren- gung gehöre. Er hatte eine starke Kraft des Willais, hatte sich von Jugend auf an Entbehrungen gewöhnt, und zeigte daher überall, so empfänglich auch sein Herz für die Genüsse und Freuden des Lebens war, Selbst- beherrschung. Sein Gemüth "war für Freundschaft und Liebe empfänglich. Er war ein treuer Gatte und auf- opfernder Vater. Den Seinigen konnte er nicht genug thun; es war ihm das grösste Vergnügen, ihnen Freude und Genüsse zu bereiten. Von seinen Freunden erwar- tete er Freundschaft; aber, was er von ihnen verlangte, gab er mit verdoppelter Kraft zurück. Wie sein Auf- treten ein entschiedenes, gerades, kräftiges, ja mancdimal selbst derb scheinendes war, so war auch sein Wesen. Entschiedenheit, ein praktischer Verstand, Kraft und Ge- radheit waren Grundzüge desselben. Er war ein Freund des Fortschrittes, ohne extremen Partei-Ansichten zu hiil- digen, ein aufgeklärter und duldsamer Protestant Nicht in den Besitz des Geldes, sondern in die Ehre der Aner- kennimg für tüchtige wissenschaftliche Leistungen und vor Allem in die Bewahrung eines männlichen Charakters in allen Lagen des Lebens setzte er den Werth des. Menschen. Er erfüllte seine Pflicht als Lehrer treu und gewissenhaft, und erwies weder Gunst noch Ungunst aus Nebenrücksichten. Er war ein ausserordentlicher Freund der Arbeit und scheute für seine Zwecke keine Mühe und Anstrengung. Auch im Buhestande hatte er jeden Tag

Johoum Friedrich HauUi' Leben. I'^V

seine bestimmte Zeit zum Arbeiten, das er niemals aus- setzte. Die. grösste Ordnung und PüAktiichkeit herrschte in Allem, was er that Alles lag an seinem bestinunten Platze, und er war jed^ Augenblick im Stande, die Stelle zu bestimmen, wo sich seihe Handschriften, Bücher oder sonstigen Gegenstände be&nden. In der Verwaltung seines Vermögens war er musterhaft;^ dabei leitete ihn immer der Gedanke an seine Familie. Sie sollten es, wie er oft sagte, einmal nach seinem Tode gut haben. Dagegen konnte es ihn aufbringen, wenn die Leute üppig lebten. Nicht, als ob er ihnen ihren Genuss missgönnt hätte, er meinte blos, sie dächten nicht an die Zukunft, und das ärgere ihn. Er war ein Freund geselliger Lust und kein Kopfhänger. Gerne nahm er an den Freuden Anderer Antheil; nur waren ihm solche Dinge nicht Zweck, sondern Erholung von der Arbeit, und er war bei einem bescheidenen .Maasse des Vergnügens zufriedener, als solche, die Schätze für ihren Genuss vergeuden. Sein Verstand ergriff mit Leichtigkeit und einem natürlichen Instincte die Mittel, die ihn zu seinem Zwecke führten, und hierin liegt wohl ein Hauptgrund, warum ihm so Vieles von dem, was er im Leben unternahm, glückte. Er verband die fröhliche Natur des PfäJzers mit seinem praktischen Sinne. Nicht leicht sprach er von Dingen, die ihn unangenehm berührten. Er hatte dann Selbstbe- herrschung genug, seine eigentlichen Gefühle zu unter- drücken. Er hielt es für unnöthig, mit dem unabänder- lichen sich selbst zu quälen und Andern lästig zu fallen. Er strebte nach Annerkennung, weil er wusste, dass man nur durch diese im Lebeu vorwärts kommen könne, und in dieser Hinsicht war der Ehrtrieb ein Hauptspom für seine Handlungen. Aber er scheute auch keine Auf- opferung , keine Anstrengung , die Würdigung semer Lei- stungen zu verdienen. Mit schweren Sorgen h^tte er zu kämpfen, bis er sein Ziel errang, mit schweren Leiden, als er es erreicht hatte. Der Kampf ist ausgekämpft

Hanfti, Gösch, d. Univ. Heidelb. I. e

g Einleitung. 1, AbacfmiU.

die weiche Seelentafel des jugendlichen Herzens und Ver- standes die ersten unverwischbaren Züge des geistigen Lebens für jeden Einzelnen, und, da das Ganze eine Summe des Einzelnen ist, in die Seele der werdenden Völker, der sich immerdar entwickelnden Menschheit. Die Schule schliesst sich durch die Erziehung mit festge- knüpftem Bande der innigsten Verbrüderung an die Fa- milie an, und dt^sß:i^rs(|L(^ ^^(ti jAem; Ausspruche eines berühmten Philosophen des Alterthums das erste Element alles staatlichen Lebensr^^^^tztehung und üntefricht bil- den den beseelenden Lebenshauch jedes gut geordneten Staatshaushaltes, jeder näigicJseiividcä Zwecken der wahr- haft sittlichen Veredlung dienenden Gei^Qllschaft, Nur^durch sie werden dem JTünglinge. und ' dem Manne die grossen Zwecke der Wissenschäift, ^ifte 'üiid Kunst, die Ideen des ewig und vollkommen Wahren, Schönen und Guten klar und in ungetrübter Anschauung vor das Auge der Seele ^raeM.v Wäö di&IlamiUeüiiaiEiii^ die Schule.

KönrSiryi die nmifc defa >r)iihstcli ruhd i^aMdJdisten-'iVQr^ kndpfdngBpunhtiti' an^ Staaili« dndi £imUe/l asiitEafaMbel and Bi^Mgioh, trän :Vktiß]dand*>xmäigei6lig8rr\^^

ist,! gfth&U'j'Wie die i6tirah}eii> vdm iliciiäeistettdto:«!iid)Br«d^^ soMdeii^ MiffelpibiMBr.derr'Soime! atte iThdle unseres: «uiiBr- niesgliebes: Plimetfa(hspl)en»jbi»?iiiin^li, dieMUiaisteDiibeteben-^ den'<u2id(beg)ö€k^eE'Wii:kiiBgäüiisqf dibtigaiuse;! meidohf Ikhe Geaellsdoiaft'! iiL-ides/Un^Qdlicäiw^i^iyseai^eit'iaHer ifaM^ Tilwile tübetij '/NJä abfiD''Mt(rdi0'iSdiille!em häM M^ioSßaisl^'Six^^^ ehttb knuntierar

Züilki ' 6i^ ) Wissenschaft Jiali^stttL /alsi SflJdogogiki'tdes ' JS^-f sieUtmgfiätoies i bemäflltti||t:- idad afl^/^dciiikbaiten > iMMhiMtea ihBnFintenfiöiite'j|iui[fdl& TenR^den9iit]gflte&;fiIfem«rite^>^^ Mms3Gninitiit)Bui:/raiieen^Acl,i8todeQiifda^>Befal&kl^ und €Wke dmoiifarscKiedeltavQvjMDAchtaaM^ naä tttstOntei äeräelben, zo ti9iim:s(iHhien^41anrlBMni8chemGte^ tiBirf/taDtrtfeitätii')&)iep/dBäsit]genFaege]blU^ des iSMikitiHia

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cNbr&ilss eina: Mkeni Eiii)ibit;.ieiDtt> ääs' Binseitige und Verd^bUdie «ksselböH vecateidimdeiiiSnnelRUigfByslems ist moht nur sor UasaQ Ansehauiuig 'gedfehen, sMdem durch die Tkat mr sdifliisten .und erfolgreiiihsten Anweifdimg gdcoiäm^k , dfin : glekfamteigeit, nicht >mehF - 'eimekog olh wakendöni Forderungen* diss Tinlen und Meidea hAent wird in jeder Weiäe Rechnung' getragen ^ wie sich dieses in den Volks:' .imd Gdbdirtett^iScliuien (P&do^ogien, Gtibh nMieüiind'iLjice6ii),{<80i irifiiauck in der Enöcditatig: höhe- rer Atüigeiv uild' p'olyleoknisdiier . fidiufen utA* mitrei^ einzelnen Zwecken und Bediftriniasdn ißt Wuscisehafik «sd des li^bbns dieiieftdefe:i Akadenaeti. zoigt. - r Als GipM in^ der VoUetiduog dieser der Etedeluiiig und deon Düternchfe dieneBden, iO'Unseter Zeit so mächtig ylrkeiidBii^: tind so; tiel. efaB^^rtiifiid Tecbessta-ten* und ver- edelteiaL njed^nen und . bitteren. AnsftaHteh gdtitiger Am^IhI* img'Äkid B36X tbddub die'fe;oh^n'Sch'al'&it. odex Uni-- y^tsi'tMtfimjt be&eichneni .B&ev di^ JUTsprUngliob kdne Wil&iSrHeb^n.gcböpfui^cai der {Staatsgewalt^ jsondem' na-* tiirtiebe Ftücbte dts geo^tigeur .Lebens der. Niaiion gewesen^ iM:^ ' tor iSitfteidung der Buohdmokerkilnst, jaüödi ge- Xßm^ Kat naob ^ derselben jd(ie Yfentiittler des geistigem Vietkehrs umd diei Or§ftfte der"' öffdntliobc» Moüning ; m waren» ««ftoii^tÄve: In^tamen d^ (kircidichea Lebens ;; sie waren 'der? f^uft^cbtsiOrt.'deri frmr :md tiefer, denkende ü^ebrtep^ 9i»iwa.ra»)d£is'um»tiA$rbm^ SoUwierk, dasbefr lige I^aU«i«(HfUivk/-t0n 'ä!i^ wabhfid[^g^ g0t

)6hrter>f}C^Si?h$iQg.; .,8)!§ wfd^nrAer Au%iJ)g9pßnkt f4r.'die GebildetBi ^«d^, var^cbiedE^n JKajelßaa dres'^&orufstebexi^i galt es nun um die Kraft des göttlichen Wortes dem Volke mitzutheilen , die Gesundheit des Leibes durch Er- %sc^;^ftPgi,Sßiin^3,^iQfle]^9,,^^ß^Sl:,z^^ jQ4eri für

dae''flNiteiw3U6'Miiidn(^st]gei'>W«M des Völker di»ndi die v^«se ÄWF^lHtti^ ^d^Ah^Ätföttig der "ö^söfae^^SWge' zu

seit der Beformation im 16. Jahrhundert als die erhabeneii

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Emleüimgi' 1: AbichniU,

Trägerinnen der freiw imd edeln Idee dar Hmharatil er^ schienen und so würden sie^e feste, nnarsdiAtterli^e Stütze des Staates, >dier EiiJehe, der Wissenschaft, Beligion^ Kunst und sitdichen: Erziehung. Was . alle «ndeni Schill lest nur m einzeben Stoffen öder für einzelne I%ede des Wissens «rstrebten^ das Teremigte die Allgemeinheit wis- senschaftlicher, intellectUicller^: moralischer, religül^ser und ästhetischer Ausbildung in der hohen Sdmle;

In keinem Lande aber erreichten die hohdn Schulen die angeregte Bedeutung, da» grosse Ziel der Wissenschaft mehr, als in unserem deutscboi Taterlande.

In die Reihen der älteisten, berOhmftesten und bedenk tungsvollsten Hochschulen Deutschlands g^drt die Uni- versität Heidelberg; Sie wurde von dem EurfOr- sten Ruprech^t I. in dner Zeit gegründet (1346* 1886), als man in Deutschlsmd fast noch keine höheren, die ver^ schiedenetx Zweige des Wissais ^ umfietösenden Studienr- anstauten besass und, so klein ihr Anfang au;eh war, eben so grossen Umfang und Ruf erlangte sie in kur^f Zeit unter dem Schutze edler Fürsten ^). Wegen dieses gros^ sen Einflusses der Fürsten auf die Geschicke der Dni^ versität, auf deren Erhaltung, Blüthe und Verfall, faajbm wir die ein^lnen Gapitel ihrer Gesdiicbte nach den Re- gierungen der jeweüigeh Regenten des Landes eingethäil^ tnigleich aber auch, um dem Leser, ein desto gr^MUich^es Eindringen in die Geschkhte der Universität zu ermög-^ liehen, nicht nur die zu demselben ndthigen kurzen Mil^^ thieilungen über die Fürsten selbst g^fmacbt, sondern auch über den Zustand der jedesmaligen politi^hen Y^hältnisse

'''' 1) Ad BSienam ' Palat&atns bominids Itäbebat onmi Miisanim lande' iBigöres: qLtii litertis nim ^olQiD*ain^aiiA^ Bed^tuun pincltte iajtelligeb^t,, ac multa pon soIiHA.^,ptio, aed ^tiam ia ipsis aßgor^ tiis, in cas.tris,. inter turbarum atqoiQ armorum strepitum legere golebant' BttrckharÜ, De lingos^ laidnes in G^tmania fatisi T.I.'

der PÜEÜz *). Heidelbek^g selbst, wddies mit der mtwl'* tlugsteii Lage die VoT2Süge eitae» milden Klimas imd . eines fruchtbaren Bodens vereimgt,' ist, was man nach den ur- kundlichen Naehiichteof aus jener Zeit als stdiere Behänp- toDg ausspreeheii kana, erst durch die Erriehtong der UniversitiU; eine ßtadt im dgetttücheu Bimie geworden. War nun einer Seits von ihrex^ Ghründung an die Blütbe oder d^ YeiM dean Stadt an äur Schicksal geknltpft, so war sie anderer Seits so innig mit der Qesddchte der B&lz verwadisen, dass nieht leidit ein bedeutendes £r- dgniss, ein g^ckliches oder ein nngMcklidies , Torkam, (^ae auf ihre Entwickelung einen mäebtigen Einfloss zu üben. Doch unter allen Verbältnissen wetteiferte sie bis zum SG^ähi^en) ftr Deutschland so verderblichen Kriege rühmlich mit ihi^e» jüngeren SchwestiBni um deb Vorzug« ja, gegen das Ende des .16. und im Anfange des 16. Jahilmnderts . war sie ein Veteinigungspunkt der bedeu- tendsten Geisteskräfte, iaabesondere soleber Männer, welche die Beformatien in Kirche imd Schule herbeilührten.

Ihr blühender Zustand sank jedodb auf lanrze Zeit mit . der Eroberung der Stadt Heidelberg durch Tilly im Jahre 1622 und in Folge dieser > Erobeiung rerlor die UniTersität im darauf folgenden Jahre auch ihre reichen wissenschaftlichen Sehätze, welche bis zu dieser un^ück-» Mchen Periode eine Zierde unisec^r Stadt und hohen Schule gewesaa waren ^ Dieser: Y^bist traf aber nidbt allein die UnlTersitäi; und Stadt, sondern atich unser ganzes deutoches Vaterltad^ jw die ges&mmte wissönschi^Ülichfi Bildung Überhaupi

Wieder htogestdlt wiürde diese früher so grossartige Anstalt erst, alj^ Kurfilrt Ca 1^1 Liudwtig nach dem west^

.,.1 .; h " '»üJ .:: .' /:f v j •. . '. •' :1 •; ■['■ . .

. ^) ^i^läfilm J^ ; afsf denisiBlbeiL Qin^iid^ . «afi^ . Hl q s ^ g a j t e i|. in setiier i^esph. d. XJniv. Gr^ifswaldi, iCVorw. S. IX. X.) gethan.

dj Bahr,' die Et^koftrung 'der Heideib. Bibliotlibk nach kom im Serapeam, 1845, Nr. 22. 25. 27.

10 EmUittmff.. 1. JbsehniU.

phälifieheu Medoa die ßegsemag dteriKuriifalz aufs Ncme «Dgetreten . hatten ;I>iäfeiex£ebe Einweihung^ der Hodi^ schule fatbdam li Noveiröer. I1j52.\6ta;tjb tinä -^ bald /eis Feieh'desie meeder .'ihlre& lüeü fiuhuv'^ntrd^ was sie Yor«t mäls gewesene, eaie dori; ersten und hUAendstesi^^HY^di-? schülea'I)eBtaeMauj(k\;ü]idl leierte im Jaluräi. 168B uiitei dem Kurfitralen Phlilipp Wilhelm^ würde^olteriWmsr^ das F62St!>ihreA' 300^sängjen.£eäidtenfiJ) Emvch sbir imo diese Feier volrübei^^ süiiwuidedn (äemiQdeaas'dolien Erivge (1689-^ li&93) die MeiBlp&l2i;aind :Heiddiifarg Tcm .den Franzosen Tiärheeit' :imd:!ilie >MitgtiedeFr:iäter : iUnivefcdsU konnteä ihre BietiaHig inur iUiiier.jgGhlenmgäten 'FhidHb finden-. '»\ :'• •" ' r"--'--;' ; ''*■'' u "L; '. •'•; •'•)• ^. W(±l:sü(äite!3ie KuiiEüiist Jo'hhanr Wilhelni^ mA^ cberidie 'Wissensdbiaftenr.iin^ Mttnske^iliebte, ÜB' die^StÄdt ans ibren" TrÖm^iearn steh' alidiäfali^ ediohen hatten «loviel lo^nirtev (1698^ meder - herzasteUsa ; idenn ler ordn^6 ihre duiseh* diasi! Krieg mtvt^Qtmi Eikiköii&ei^ittid. fähete (1711) '«nf am Trümlnärfi Assi GalsimirianumB^ i£röher Ditft njsianumsi, das jetsiig^ Unkeiedtäfesgebättde (Dbtnns * Wil- helmiiana). auf ; . altein ^ ihren irühevbn ü^AacnE erteichte die AiLstaAtitr äem iB: . iahthmiestk nicht! wieder. . Im. Jahre lT>d6i beging siefswarliUntier iderille^iennig des Eioifaiisteü 6 a V } ^T h eoifi ar diochi i tnit . vielen^ - Fedettiehkditen -ihr tabirtes Jubisifest^: aber diese Eeier isdiien»'der SchmUnengek sibg fft^'idieseii' kltl^hf würdigen -J^tz A^t Vim&msdäeit mid'! detitsöher. öelehTsamkeit ' Biei V«erlleeruÄgeöi dei^ Krieges ' «nd^iimeitev 'dBi^äi '^bnjE^sidneUe Bestinebu^ei! hervorgerufene Zerrüttungen hatten ihil'&ißfcea' vortereii tet'j lund da< ibTMäufeh' akrch^ üe' fiiiinäösi$die Occu^ation des üedberrhMns ^vhei'yidt&iA gtünsiÄ Ubeit ifardr Be^ Sitzungen und Einkünfte entrissen wurde und, was auf dem diesseitigen Rheiuufer ihr übrig geWieben, kaum hinreichte, dig wähteüct des Kri^ges^feeÄäfehtferi SftfttalSfen -M' ätedceh— :

.71: ji 'jL' .1/ .'•l'-I .i(urM|i'i .-: n:

Unif^emm MtUMm^. 11

ätert hinaber^). fitdr tnftadag tie ntebt im Kftnqrfe mit 4eii einander widentnebeteden Verbttt^issen; keine, auch noch Bo harte Schlägel des Schicksals ^^aren im Stande ihre Lehenstahigkeit zu zerstören und mit dem Beginne des eben genannten Jahrhunderts erhob .sie sich wieder bjßek belebt" im Gia^ptz^ ßioer neuen freundlicheren Zeit. Dem ehrvttrdigen Nestor 4er deutschen Fürsten, CaxI Friedricifa.) von ^soiAen ,Kei|^oossen der Weise ge- nannt, war es nämlich vorbehalten , ihr Retter und iieHer <kO]idier 2u werden^), r:^ indem Hei4elberg das Glück batlie, niit e^iem. uad ;zwar dem nädi^j^ TheUe der vop- maligeii Rl^einpfate unter. die Begj^rung dieses hochberzi- gim Fürsten zu kommen. £lr schenk^ der Universität seine volle AuäneD^sainkeit, steUte sie mittelst des 13. Oj^r ganiEfsrtion&*£4|cAes : vom 13. I^ailSOS wieder her, und er- effnete 4hr n^ue und oreicbe LebensqueUep , jjadem er ihr eJAe- jäi&rli^he Suo^me vop (40,000 fl. zuwies , welche bald niO!Gt^ bedeu^eod erhö]^ .wurde. Zugleich gab er ihr eiuß den bQhere» A^nlordf^rung^ des m\ie^ Jahrbunclerte eiMr ^reohende Ejoripl^tomg^ sich selbst j^bßi: erklärte (Orgr £d. Pos.. 30*) der erhaltene Kensier imci Förderer, der .Wifi^sewdniltiuqd (plinste sJsRe(;tw, (dieser, hoben Land^ iM^ule \md zwa^. .mjiilf. fol^ende^ Worten:.

' »R^ctor d^r üniven^tät ^i^lleil Wir ädbst «ein, «ind üi^rn tNtehfolgem im' der Eür diese "Wüideliuiteriasseiij nitbin ist

rectQr, der »A.Uus^r S^|;f; diß. Direktipik der ganzen i^rjista^t

' .4t) üßlbi^ ^e4ir4)Rin|E^Ueea' 2k|8^iid td^r ITimyi^rsfttät wd d^e» /^ixH?f|l^MA|; 'yei||^|,.L%fii,p^(^^iuB 41m94iac^i d. I^mv. .Heidelberg a. d.i.' 1813, S. 18. 19 und ßi'ttenberg'er, die TJniv. Heidelb'. i. i.

1804. S. 9 ff. - -

. .^ !Pailth,>]>« UleHft a^pvinoqiihas -iBMatiub'bctiaprimis a .e«9«10^]?«ideldQO'adBBiaiifeii laOd-. Adkariiiiajiimvüi «^oti&BMi'iMiE^ JHMrian Gas^li JT^Merici« «n^ii.yoMvBtpiertatt ffafadpahMüs .Auwriinitifft iRnpcrto^Cau^ia' ISll. jißau^, Bt: majeätabe iu Caitolo Fridenioo, tel iaivins iet&ßt) coiitfpjqiMi..iail;i dktefgpDeCl^ffoli) ^rid«dc«, Principe Ghristiano. 1828. l - r

12 BMHifunff, i: AbHhniit.

, nick den ¥oii Uns :ergehe]idäi "^eroidiioiilKen zu Mten. und m . beleben habe.. Der Proxect^r. ist,, fto.lai^ge er imjAm^^ stehefe, unter allep in Seidelber^^ a^geste^te^. Dienern» .^eichen holderen Personal - Rang sie auch haben, der Erste: ist. YorsteUer des Senats,. Haupt des academischen Gerichts und Pölizeiricliter der Universität.« . ' . ^.

Garl Friedrich ^rd dahcfr tfiit völleiA BMiise ftlb der zweite Stifter der Ünitersitat verehrt und mit Vollem ilechte nennt -sie sich Ruprecht-Oarls^üniversität (Rtip^rto^ Carda). . : ' '

In Kurzem erreichte sie durch die aus verischiedenen Staaten Deutschlands berufenen Gelehrten wieiiel: ihren früheren Ruhm und ihr vormaliges Ansehen. Was sie seit dieser grossen Restauration gelöistet hat,' ist zu be- kannt, als dass es einer weiteren Ausführung bedürfte.

Seit ihrer von Carl Friedrich immer mehr er- weiterten und verbesserten Einrichtung, geschirmt und fn jeder Weise unterstützt durch HCchstdesseh edlen SAb, Grossherzog Leopold^) und durch Höchstdessen' e^häi- benen Enkel, unsem durchlauchtigsten Grossherzog Friede rieh, welche beide als ihre damaligen Zöglinge (1809 1811 und 1843—1845) ihr Stolz und ihre Zierde gewesen sind und immerdar bleiben werden, glänzt diese Lieblingis- schöpfung Carl Fried rieh 's, unsere ältehrwürdig^ Ruperto-Carola , jetzt wieder so, wie in den früheren Perioden ihrer höchsten Blüthe, als ^ eine weithin strahlende Perle in der Krone der deutschen Hochschulen, indein sie durcli die fürstliche Huld unseres Grossherzogs Friedrich in allen Zweigen des Wissens einen Kreis von Lehrern und Schriftstellern erster Gröisse mit' dem Besitze reicher wissenschaftlicher Institute', Apparate ' uiid Sammlungen

>'€l Die 'hcditii Vardäeuitte 'des Gronliekzoiffti Leopold um die 4UT«nBt&t tibidlin :w0rdBg8t«p>Weiil« ^gesdiildertvoBZeHri^Parei^ «täUft saera Leopoldi, Magni IHicli(]padanuii,icel«btfatfdasc 'ete. «lA .^ii' Schenkel 'Und'.UIlmann .In* den vdn ilmto" gehahooeii .»Tmüerrede» auf^ deir 6trol Aers^ L«iOipi»>dToir Baden« {HeiMlb',

1862). •"•-''' ':■': «i ' •> '.UV .1

Unimmm Hn»Mm^,\ 13

yarbindet und eine immer segensreichere moid grossartigere Wirksamteit nicht nur für alle, auch die entferntesten Theile des deutschen Vaterlandes, sondern auch für sehr viele Theile des Auslandes entfaltet

Jede Erscheinung d^ Oegmwart aber wird uns erst durch den Bückblick littFili^ä fent^ckdung von dem Augen- l#^^e,flai(S;B0$ij9^s«fg;1tic«mr|m^ Wesep eirkp^ bar, welchen ^üicld;^Uc}i^,yns aber pur ^ine auii. achten und glaubwürdigen Quellen 'gesctiöpfte Geschichte derselben gewähren kann. . } .^

Von diesem Standpunkte aus betrachtet, ist also eine aus grösstep Theils noch ungedruckten Acten und tfrkun- den bearbeitete^ - Geschichte einer dei' etsteü und ausge* zeichnetsten Hochschulen Deutschlands nicht nur fiir die inncare Geqic^ehte - iin^er^s . yaterlan4e^ wichtig,, sondern sie eröSlpet^..wc^,tn aUi^q ib^j^n fSnxiphtungen mei^wür-j cyige u&jd .ti^ef .ei|adfipg^d^,£!]jic)(e in da^.infer^te Weseij^ ^ .<|^t3/;li(^ ,Pqcl)^u^. ifsx Mittelalter ,und in . i^rei) \iQ\>&ß^m^,,^z\xp^xi^fi^^,,}v^ u^id bietet zi^-

gieicji :(^ea . zi|yp??J|lppigeiQ §fJ4(tes4:?u^ Ejckenntniss d^ Geg!^wart;/Un4 .iJpB:e;r .l^pd^ujben4§^?i, geistigeu Birungeiir;

schafte^f-^Ftr.!; '-^ji .,' },..'< •: :.r;-i " '• .;. .• :u . .' , . Bbe ^ii; , äedpijh jauf . die j JD^ßtellung, der inneren und

l^usa^pH ; firesqbiplite ,iin^f er Hpcjjißch.ulp, w^che durcb die ste^^^qft'Wört^(ie iMj^tb^ UBiS^u.,G;ebote [Staben-

den, .urkjuftipii^ TM\^ ,dßn, yoUejU .wkJ d^piernd^n Aus-r din^df: i^e^j,W^h^t,,<^hä]tt,,Äberge^ .ui»d;pin§ InhallS:. schwere .Yp^gangeirfißit ; vor ^ . ^^ , AiUgen des J^esc^auera^ ycfli^iübqr ;l]^hxß% jyerqucjhen Jf^u ^^ ; um ein gründ^ipbes.Ver-» sl^diH^'.pin^^cb^t. ZU: erleichtern,! die .Zeit,^ y^ ^welph^ die Gründuitgii^^ üpivi^rsitat He^elberg fälltj, yorj^er in den f^Ogead^ft .i^bscta4ttfi^ , im» ;Aj?gemefnQn ?u,.^ß9hil^f^ . . ppd zwiur po(Wohl,^W; 35l*?i6^iW^ i^ ,die: politischen, al&.ajUQhj auf ,di^ bfl^pnderen kiychUchep jin^ wisseA5chaftiichen,Ye^- häJ^isße.der^.I^beinHfafc^^^ ,.: - . / .;^,..:'[ .,;•..

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FoUtische Züst&nde de^ Rhe^pfftlz M 13. und, 14: ^fährhiindert. "

§.4. Pfalzgrafen und Kurfürsten um * wwc? zur Zeit der . Gründung der Universität Seidelberg. Vertrag : . ... m Pasia,

^ fti der Zeit, in welche die '6¥öii*ing der ÜÄlveröität ffeiddberg fSllt, waren die' Pftitegitfeti RuBolpb n., Ruprecht 1 und' Ruprecht -ff. iöÄeniBesitee der* Äheitipfalz, in Welchen sie durck den Vertrag von PaviÄ (1S2Ö) gesetzt wurden: Kurfürst LudWiglli, der Bö^ge,' Pfälzgräf hei Rhein und Herisbg vcln'fiäyfehi,^war nänrfH*^ Uli Jähre 1294 gestorben. Er htnteriiesg! zwei ßöhtte/ Rudolph L, den Pfalzer und Ludwig den Bayer, die nächraäligeh Stammväter des Hatisös Pftite und -des^ Hauses Bayern. Ludwig war noch nihmünfflg, R, ü d 0 1 p h ' fei*Mel(? daher die Regiehing tfter das gesaiiimte Bäyerisch-PflilzisÄe^ Frbe, doch sollte' diefees, da' dsls firöt^eburtisrecht ' dämil* nötJh kbine Geltung ha:tt€r, in dfer Weis6 gethfeilt WeiNieA',' dass Rudolph, der Stauffliler, die'Pftüte, Lud^^wig abef' Baj^erti erltaJten sollte. Später wurde liUdwig Miti-egent/- Da' aber Rudolph L bei der WiM des deufafcheh E^ sers (1314) nidit seinem Bruder, sondtem detn' Herioge^ i^'ri e d ri ch Von Oes tefr^ichdie Stitnme gab, auch* später Oesllerreich g^gen seinen Bhidi^'^^tei^sitiftrt^; 'sd^'füfcrte diesiBS unter den beiden Brtidehi Zwiespalt und zuleti^* offenen Kampf herbei, welcher datnit endige, dass fifiM dolph L 1317 semem Bruder, der dennoch 1314 zum

PdliUsehe ZusUMU «for> ^^fifi^ m S8. u. 14. Jährh. 15

deolscbeB Kais^ gevräiitt worden i«är, fAch unter^i^rfeff tind seine Länder abtreten musstl^ - Darc^nf fohlte er ein unstätes Leben, flüchtete sich wahrscheinlich nach Oesterreich nnd starb 1319^ in der Verbannung.

RudolphhintetfiessdraiäiHinft: Adolph, Kudolph n. und Rnprecht 1.

Ludwig, als deutscher Kaiser der Vierte dieses Namens, hatte sich in den Besitz 'der von seinem Bruder abgetretenen Länder gesetzt Rudolph's Familie sah aber ^ mit Recht diese Abtretung des Rudolphischen Ber Sitzes als eine erzwungene an i^i^d machte wiederholt ihr^ Ansprüche auf des Vaters Erbe geltend; allein erst im Jahre 1329 gab Ludwig IV; nach und entschloss sich zu einer Theilung. Dieses geschah in , dena oben schon genannten Vertrage zu Pavia^), ....

In das. väterlich^ Erbe trjitep »un|Rudolp|i 11. unij Ruprecht I. ein % so wie auch Ruprei^ht H. Dieser

44.

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7) Hausser; Gesct d. rliem. t>falz ß. I g/ 110. 126. 147 ff.'

8) Von dieser Zeit an '<13i9)wir dfer Hof Hieldelberg. Der Herzog von Schwaben, Cbti]faa'3iroü-Bolh^A4baa^feii,' batte iiaeH dem Tode des Pfalzgrafen Hermaun von Stahleck von seinem Bruder, dem Kaiser Friedrich L, (1156) die Pfalzgräfliche Wttrde erhaben nnd' war Von dem Bi^Hhöf Von Worms mit der Pfalzgrieir- schaffc des Lotrdöngaües" bdehnt word^'i' (Bäder, Badenia 1858 B: 829): Er verlegte tenen *Wohii8ltz' Von 'Bächarach nach HeideT- böfgi welches damals hith^ weiter als eik Dorf odei* kleiner Flecken war, und zwar in di^ über der Stadt Änf dem kleinen Gaisberge gelegene Burg. Er starb 1195 nnd' i^ufde' der Gründer des Pfälzi- schen ^aJtes tind der faaciUerigen Hoheit und lÄacht d^rPfalz^ grafen'bteiilhein. Seine Kttchfolger hieltön sich' nicht gerne m det aH^n Burg ani^' da sfe, i!2t8 abgebrannt, auch nach ihrem Wieder- aiifi>an nicht ftn besten Zustande war. So weilte Rudolph l! lieber Inder S Stunden von Heidelberg^iiit^ernten jBurg Wiesloch und sein Sohn Adolph in Oggersheim, iias er mit Mauer|i umgab xM 'mit 'Btädtgei'Äjhtigkeit beschenkte" (Itfündter/'Co^^ogr, V. U; Tt^ TLiä ^in Keifetädt a. '*. H: ^Doph^ legte Rudolph t ;äen Gnmtf iü' dem' nettetf' Schfosffe aiif dänl iiniet 'i'em kleinen Gaiä- bwgto ^el4<^nen^tkd*'nkW flbet ^aei^;St;äat'fiei*^^^ etnporsteigen- den Jettenbühl. Schon 1308 soll def feai di^sös SchloSseiB '^a Wfeit

16 ■■ v^iWei«*«^. Äj«*fciW(.- ■' ^'..■■■■.-•^

war: der,<Sid)ii Adolpiii'», ««Icbcir, zwei >fobrä imr! dieser TheÜiiÄg'i(132'i0^8tOTl»n war. .. :■: ^ i ;.! ■. !■

Die Länder, welche dur^h den genanDten Vertrag den drei Pfalzgrafen zugef^leii waren, biMeten von nun an Jahrhunderte ' k.ng mit unbedeutenäen Veränderungen das Pfälzische Gebiei. fe bestaäd aus drei yerscbie- deneA Eleinenteti', näAilic^ aus dem alten Ffalzgräflicbeii Gebiete ain Kiede^-ßbein,, das schon Hermann von Stahleek besessen hattet' dann aus dein neu erworbened Gute am Neckar Und'am Mittel-RÜein, dessen erate An- fänge sieb' auf' Conrad ton Sohebstaufen zurück^ führen lassen, und endlich aus den Gätem in Schwaben, weichte Ludwig Ü, *) von dem letzten Sprösslinge des Schwäbischen Käisöthauieä erworben hatte. ' ;

Als der Vertrag zu Pavia (1329) geschlossen- wurde, war Pfalzgraf, .Rudolph ,p., der^ Blinde^ebc)ren am 8. August 130^}, 23 Jalire,, Eupfecht t, der Eothe (geboren am 9. Jufii 1^309), 20 1 Jahre alt.

YOrge schritten gewesen se)n^, cUbe. es bewohut, ^erden kODVt&. In einer Urkunde wird e& aujoirersten MiJel329 erwäintj. .Es wurde nun der Herrschersitz der ^faUgrafen, ,die alt« Bi^rg aber von nati an ttber 200 Jahre zur, Aiifbewahrvng xcai KnegsbedQrfnip^en b^ nntzt.-bifi sie 1537 auf eine l'un^htb^e Weise dutcb.Tom.BIitz^ entzündetes Pulver gänzlich serotört wqrde. Jetzt sind jiitiht eior mal mehr Trümmer , von. ihr übrig. ,Au(.der Stelle der Burg wurde 1851 das Molkenlcurhaus erbaut. Eine treffliche Schild^cuog.dei Zerstümng der aUou Burg gibt MiCfUus in Beinen >Sflvffi< p, 216-228. Mezff'r^ Bescli;. d. Heidelb., SchlosMs' S. 5.,106. ,107.' Ausfahrlichercs llbor Cg^^rad und Hbef die alte Burg s. in luiBerQr Gesch. d. Neckarschule. '(i^eidelb.. 1849), S. Sj ,ff. , ,, . ,'■

8) Ludwig U,, d^r ^treifgß. zugepaiwt, ynu 4^t,ei^ flai^- graf bei Rhein, welcher. (13. ^pril-X2^) .auf dem alten Ber^ii^ossq EU Heidelberg geboreu j^u^e. £r starb aucb am 3. Februar 1294 in demselben Gemach?,^ fa w^lcbeQ) ^r daa Lif:ht 4er W^t erbtickt«. Parei, hiat. Bav.-riJ^i, ^.\lij.,, ,: ,.,..■: - '■■ , ,i" ,

Pcmaehe Zustäfide der Eheingfdl» im 13, «. 14. Jahrh. 17

Bis am Jahre 1S36 regierten die beiden BrOder gemeinsehaftlich und ihr Neffe, Buprecht n., der Harte, wurde, da er bei dem Abschliesscn des Pavia'schen Ver* träges erst i Jahre (geboren am 12. Mai 132ö) z&hlte, von der Begierong ausgeaohlosBra. Im Jahre 1338 nahmen sie dne Theiluog vor, durdi welche an Budolph IL der grössere Theil der Bheinpfalz und von den ober- pfalzischen Besitzungen Eschenbach, Frankenberg, Haus- eck, Hertenstein, Hippoltstein , Lauf, Lichteneck, Neiden- stein, P^piitz, Plech, Beicheneck, Bosenberg, Sulzbach, Thumdorf und Werdenstein fiel; das Uebrige erhielten die beiden BuprechtLu.n., Oheim und Neffe, gemeinsam. Letzterer scheint sich schon frühe in die Oberpüalz zu- rflckgezogm und seinen Sitz in Amberg, der Hauptstadt dieses Landestheiles, genommen zu haben.

§a .

Kurßrst Rudolph IL und dessen Verkäliniss zu

Kaiser Ludwig IV.

Die Eurwürde war gemeinschaftlicher Besitz des Wittelsbacber Hauses, aber dk Führung der Kurstimme ward Budolph 11. als dem ältesten des Bheiniscben Zweiges überlassen und auch zu^eich für die Zukunft festgesetzt, dass, »so viele auch Pfalzgrafen am Bhein seien oder sich dafür halten mögen, doch nur ein einziger die Eurstimme wirklich führen dürfe« lo).

Budolph II. bewies bei jeder Gelegenheit grosse Anhänglichkeit an seinen Oheim, den Kaiser Ludwig IV.» wofür dieser ihm sehr gewogen war, dessen Besitzungen in seineu besondem Schutz nahm und, ihn wie seinen eigenen Sohn betrachten zu wollen, erklärte. Nicht ,so war es mit Buprecht I. Er stand bereits von Jugend auf

io) Tolner, Cod. dipl p. 85. Hantz, Gesch. d Univ. Heidelb. I.

seinedi Obüua: wäiiigepisailsev citnl^ e»*'lst idMAt mwahr- ^hftinliob, er habe >SG)iO]ii bei der Terdnigüiigäes- «äddter- bayerisfiäezi £vbts intur mgerti ge^tiuwiegeb. IMe %)aiinvfig zidfidhen .Mdiniv. däiierto bisi mm; JaUrd- J34l^/ vre^ ^teif Kaiaeri. w>etGher bei- deti dsMDal^gim'poMsßhen' V^läl^ säinen 'Neffen sieht zum Gbegder . haben * m^telkle , idurch IvettndlJclLes BenAaDnen die» Hand i zum. Fiäecten bot and diesd! von B^pTecht L auch ao^enommiett murde. -. Jetzt hatte det Kaiser, -wie fi^liei^ an Rudolph IL, aö>aiuih an Ruprecht 1 einen treuen Anfa&i^ei, dezm als soldie' bewiesen och beide Brüder, besonders da» auf dafi Betreiben, des Papstes Glämens VI:; 1348 der Mark- graf. Carl Ton Mähren, der Sohn Johann 's ron RöJaiBi.en9 zn 'Rense''al9 Gegenkönig gewählt frordei Ob-* gleich der Papst Alles aufbot^ die beüen Pfedegrafen- zu gewinnen, blieben sie doch dem Oheim treu und trugen dadurch nicht wenig dazu bei, dass auf dem Reichstage in Speyer die W41I4 Carls {Qdr recibtiwidrig erldäift wurde. Erst, als Ludwig'IV..(1347)x gestorben war ^^), gewann die Stellung seines bisherigen Gegners eine politische Bedeutung. •: . ^ =

Nach^ Ludwig wurde Eduard ID. (134&) zum deutschen Könige gewählt, tind als dieser die Wahl ab- gdehnfe hatte, fiel äie (1349)a*f Gürithet ton Schwarz^ bürg, einen biedern und tapferen thüringischen Ritter. fis wurde ihm Treue geschworen und= namentlich audi von den Pfälzischen Fürstseü. Nun sdhien dieser neue König dem in Rense gewählten Carl IV. geföhrlich zu Werden, als plötzKch ein unerwartetes Ereigniss eintrat. Rudolphen, vermählte nämlich, von seinem Vortheüe geleitet, seine einzige Tochter Anna mit letzterem; Günther sah nun die Freundschaft seiner Partei ei^-

lA) lieber Ludwig IV. vergL Mannert, Kaker Ludwig IV. Landshut 1812. Schlett, Biographie von Kaiser Ludwig dem Bayer. Sulzbach 1822. Kortüm, Gesch. d. Mittelalt. B. H. S. 302 ff. . .

PoUHsche Zustände 4er Bh^jpfia» i9k 1$, u. 14. Jährh. ig

kalten, auch Ludwig t^n Brau de^nb arg: M ^onihmf ab^ und so blieb äim endUkhuidyts' änderet übrig, als milf seinem Gegner eibea* ebrenrötlen ¥erlrag ibKoschfiesseh,' was er auch. (1649) tb»t,"aber häli dafftüf, hoch hi dem- selben Jahre **), starb! Jlet2rt;' »erst' würde Carl IV. voa- allen Fürsten ate Regtot' «niB^kannit und, nachdem' er sidi dner neuen Wahl tintevzo^etf Mite; itf '' AacÜen geloröiit.'

Auch Pfakgraf Ruprechlf L scbHo^n ' sich seitdeM' auf das Engste an denselben an, der auch grosses Ver^ tnuien auf An setste ' unil' siich seiner später in^ sehr wich- tigen Oeschftfteni bediente;

Im Jahre 1353 staifb Hudolph II., 47 Jahre alt, in Neustadt a^ d. H.^ wdhin er sich schon mehrere Jahre vor seinem Tode zmUcfrgeKo^n hatte. Dazu wurde et* durch körperliche Schwäche veranlasi^t; atlch ist es nicht unwahrscheinlich, dass er 2Um Theil oder Töllig erblindet war, weshalb er auch mit dem Beinamen »der Blinde« bezeichnet wird, und so besorgte denn Ruprecht I. schon ^ähfend der letzten L'ebecvsjahrö seities Bruders' die R^erungsgeschäfte **>

■'•§4.

Kurfürst Ruprecht L und dessen Verhältniss zu Kais'er Carl IV. Goldene Bulle.

Nach Rudolph's II. Tode hätte eigentlich Rup- recht IL als der Sprössling des ältesten der drei Söhne Rudolph's I. in der Regierung folgen sollen, allein vermöge eines 13Ö3 abgeschlossenen Vertrags erkannte Ruprecht IL seinen Oheim als Regenten der Pfaleischen

12D Günther, welchem eine Leibrente von 20,000 Mark Silbers beBehieden war, wurde von dem Arzte Frey tag vergiftet, welcher wahrscheinlich durch den Erzbischof von Mainz, Gerlach von Nassau, erkauft war. Hoff mann, Günther von Schwarzburg. Rodolst 1819. Eortüm, Gesch. d. Mittelalt. B. IT. 8. 824.

13) Haus B er, S. 157 ff.

2*

20 fHnkfitimg. 2, ÄbauhmU,

Lande an, welchen durch den dem Pfalzgrafen RuprechtL befreundeten Kaiser vermittelten Vertrag letzterer audi 1356 bestätigte. In demselben wurde bestimmt, Eup- recht IL solle seinem Oheim nach desiäen Tode m der Kurwürde folgen, sterbe aber der Neffe vor dem Oheim, so sei dieser dessen Erbe, Unmündige aber, welche der Eine oder der Andere hinterlassen würde, sollten bis zum 18. Jahre unter der Vormundschaft des überlebenden Theiles stehen.

Alles, was in der nächste Zeit Bedeut^ides geschah, hing von dem innigen Verhältnisse des Kaisers Carl IV. und des Kurfürsten Ruprecht I. ab, und bezog sich auf die .bestimmtere Feststellung des politischen Vorranges der Pfälzischen Kurwürde. Zunächst wurde jeder Anspruch Bayerns an diese Würde stillschweigend entfernt, da Carl IV. durch öffentliche Decrete Ruprecht I. als einz^en Kurfürst^ von der Pfalz bestätigte. Noch mehr a,ber geschah 1356 durch das Reicbsgesetz jenes Kaisers, das, bekannt unter dem Namen der ^»Goldenen Bulle», Jahrhunderte lang die wichtigste Coiastitution für die Reichsverhältnisse Deutschlands geblieben ist. Durch dieses Gesetz wurden die Bestimmungen des Vertrages von Pavia aufgehoben, die Kurwürde für untheilbares Eigenthum der Pfalzgrafen bei Rhein erklärt und damit zugleich der langjährige Streit zwischen der altem und jungem Linie des Hauses Witteisbach, welche von beiden nämlich ein näheres Recht dazu habe, ent- schieden ^*).

Bei dem freundschaltliöhen Verhältnisse des Kaisers zu dem Kurfürsten erneuerte jener (1354) für seinen Zug nach Italien den alten Brauch und emannte densel- ben zum Reichsverwesejr, wodurch er zugleich in Rup- rechts I. Hände die Handhabung der Ordnung, die

U) Tolner, Cod. dipl. p. 90.91. Böttiger, Geach. Bayerns S. 145 flF.

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PöUtimshe Zustände «ier WktmgfiOM im 13. u. 14. Jäkrh. 21

hö(Me Gevichtsbarkeit, die AbskeDüng ungerediter ZOUe IL 8. w. legte, imd sp&ter wurde dieses Vorrecht der PfUflsdien EurfiQrsteii als Bekhsverweser durdi die Bestinmimigeii der rerluii «agefftbrten goldenen Bulle als Qes^ anerkaittt ^^).

§ 5. Die JRheinpfyh m VerhältmBS m den damoHffm polnischen Zuständen Deutsehlands. König Wenzel. Reichstag zu Eger. Allgemeiner Landfriede.

Betrachten ynt Bun die allgcriieiiiea politisdien Zch stände Deutschlands, so finden wir, dass, wihrenld GarllV. seinen ErUanden eine treffliche V^^ältung zu Theil werden Hess ^^, sich Deutschland unter ihm in Anarchie und Vielherrschaft auflöste ^^. Sem Bestreben, durch Ver- kOndigung des Landfriedens^ (1368)- die Ordnimg su er- halten, war Tergeblick. Die kaiserliche Jiiacht. konnte solche Bestimmungen nioht krSftig durchlührok Das 14. Jahrhundert war die Btttheizeit der Städte, sowie auch der Ritterflchalt in. Frantenund Schwaben. Damals hoben irlch die ^ahlreitiben^ Stftdte. jener Gegenden zu vSlr liger. BeiehsunmitteHiarkQit md die Kttergesdüeohter standen ihnen loerin inicht nach.

Dtturoh oSenliftre £rkaufiuig der Kuratimtnen. brachte es Carl daibfui' dass sma Sohn .Wendel liegen eiae Ber

stimmudgr^dbr, goldenen Butte 1376: mm deutschen König

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15) Acta AcadM.' ThoJdd^lro-Piiatlii» T Yl. «{>. 851 ff. Aurea iNÜla bd Dnn^oiift ^ajp^-S. T^oUiei;».,]^. 90i. 9a, :

16) Er ü]i)t6 umerhalb Böhmens, dem er im ein Yater Yorstaiid, strenge imd unparteiische Rechtspflege, hörte und entschied per- s^^nHch die 'Klagen tteirBedr&ikgteii Stnndte laiig Wr'*dem nntem Thore des Prager Schlosses; er war einem Jeden, besonders aber den Armen, Wittwen und Waisen snginglich and worde durch keine Ansprache der Qt^btat ondi des' Bbicttthiiml foni BdchsCab^ii des «iesetMafageieikl Boittm, B.U. «.606.

17) S^UoisMf Oesttk d. li. «l 16:'Ja&frh..& 4lflJ

j^ . /f;Me«ii|f > JT, utiNi(Mit

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•ßcÄnea YMeys 4i«. Städte /amlihmi^bdsui^hte, uid ^i^h ^Qldigf^a. i^u isismn^ /hielte sich letskearw ilni . Heidi^Uk^l iMf, ,3ffs$lmeod af»ii 3abix;diftlBuid(i^^ gegen nahm ^^. Hatte nun Carl seine rKfoKeDwirde-ifadt nur dazu benützt, um seines Hauses Macht zu begründen und war ihm das deutsche Eeich stets nur von unterge- ^(>r^6t^r Be4^tu]|g g«9^w^ .^^),l so«k<Unperte;sM^ de0£lö^ ßohn fas^^;g;^,\nichj^,jjfl^.u^ ,^eg«t.ip

Böhmen, als ^ (despotischer)! grausamer .Macht^abep auf, der sich sowohl durch Willkür und Leidenschaftlichkeit Ti^hosst, lals attehi Mdanih Trunkstcht^ und^ iSdiw4lgerei .ver&chUiöh'^BKWhte;- •• .'•'!>' ^' •' ••:• *-• •"' '*' •"■'•■''' ' '' - - : S0:^tieg!'die ¥ejrwinmüg immer mciiriflid die Läge der Dtmgeiiwurde BOibedenklich, die SÜmmungin eifizelneii -Theilän Süd-Deiltsehlttdiä so geiflähidfohend, dass ' die 4>e«iide der: Ordoung ^ehislUish besorgt < >nmid0ii. ^ IM: ^l^jälHrigB Eurfüist' üupreelit Lv ^^ ' ^^' allgemeinb Wohl fiodb ! liinmer thfttig, ^er^flsst0 (136^ ein« Botschaft m Wefisel, um diedeni i^- thtttigcntim BiHfittUf eitbn ^za "i^emdiussan; auch lenriahtitra Bäy^iBOhe^iiScbwälb&ctae und a^^änkisohe FtMten' und Stüfttb i(i4)87>) zu M^gent- h0im dine LanaMedensiAilgulig j t^fekhe^ i^ ä* Utesl^ gehandhabt wurde, dass ftdhon'iffl ffolgeoiieii JiUi^e ^ifoter Ihnen der heillggtd KHeg MfiMiMih;^ In ittesäm^e^^ -AU Mmmsdkeü mMt' äsmb de&^ Grafenf^filbktiard >y<m Wür(itdfflberg) 'Mw^fichw^ NiiB&eiligi^'lbdi i'^lßiigffl ün der Nähe von Weil (25. August 1388). Am Bbän-nahm^ iäß StiäiB Fxfudofmty :lllUm^rmAW(^^ aiordem

Streite der Bis<fi(^- noa Weites uod 'MataK mit ä^ teur^r^ten'/ ^d !hr6, Sch'aai^en zp^en 'jMndenld ^^^

.Wifejt^niÄ. div^^ gmmßW:W^ i4w

19) Man nannte .dto .tatta» AtmiY^Ur Bitoiffi>;ntti:84ial- Tater des Bd6hjtt..i^l8ri.iJftiBDiiieUidefiita^MGefdii'8i l^c

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linken Rheinofer. Da ging des Eulfarsten Neffe Rup- recht ü., auf seines Oheims Gehdss, ihnen mit bedeu- tender Mannschaft entgegen, überraschte sie in der Nfihe von Worms und schlug sie (im November 1388) völlig ■^. Eine ähnliche Niederlage, erlittq^ «neh die Städte in der Wetterau zwischen Frankfurt und Eronenberg.

/iIU^ch:''di6 ^Stege bei SMfito^'> imd' WMiis ti^a/^diie Macht der Stättte7'fllr:lai8e^>Zettrgi8GiiwäAE, auch liess Wenzel, im Widerspruch mit früheren Zusicherungen, auf dem Reichstage zu Eger 1889 ein allgemeines Verbot soldier Verbindungen ergehen «ad es Jkam zu^di'^^in allgemeiner Landfrieden auf & Jahre zu Stande '^).

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2q) J^upri^cht Ilt liesjs 60 dar«»)( , Brand tind Raub t^b^lil^ rüchtigte Gefangene in einen glühenden Ealkofen werfen und sprach: ^'Ihi; h'abt die uneinigen bei Kacht unä K'el)el diebisch geseingt, »o will ioli «ucflr'bcfi scli($iieiii HehtenTag öffeint^ Ijfeji in j^jftu^b sdliiokeai«« AvoaU. Hirsimg. F. n^f. 290. ^ 21) p&u8 8er.,.8...1ß; AT. , . . ..,..,; . i , ,.

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24: EMtümg. a. JJbMmiik

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Dritter Abschnitt

Allgaroaine kirebliiQlia Znst&iide in d«m 18. und 14. Jatarhnndert.

§1- i Die Päpste unter dem JEü^usse des fransfösieehen

Hofes.

Als Clemens V., früher Erzbischof von Bourdeaux, 1305 den päpstlichen Stuhl bestieg, nahm er seinen Sitz tiicht in Bom, sondern blieb in Frankreich. Dieses hatte, zi^n^l er ein geborener Franzose war, zunächst nichts Auffallendes, da cKshon mehrei*e frohere Päpste in Zeiten, wo Unruhen in Bom herrschten,' auf einige Zeit ihren Sitz in jenem Lande genommen und dort in grösserer Achtung gelebt hatten, wie in Italien. Als er aber auf Befehl des Königs von Frankreich, Philipp, seinen stän- digen Aufenthalt von dem Jahre ISOO"" an in Avignon nahm, und dieses nach ihm auch eine Beihe von Päpsten that, so kam dadurch das Papstthum unter frunzösischen Einfluss. Denn während (fie iiunzösischen Päpste die Grundsätze einer päpstlichen Universalmonarchie gegen andere Staaten in Anwendung brachten, waren sie in ihrer ganzen Wirksamkeit abhängig von dem französischen Hofe. Wir erinnern in dieser Beziehung nur an die Kämpfe des Papstes Clemens V. gegen den Kaiser

*) Diese Yerlegong war einer der Pmikle dei zwisdieii Gle- meitt y. und Philipp IT. von Frankreich vor der Papetwahl abge* schloesenen geheimen Vertrags. Frankreich hatte seinen Einflim schon durch die Niederlage Bonifacius des achten hegrflndet (1808). B. M.

JJUgemeine hmkUeke ZuMmijk im i8i u. 14. Jahrh. 25

Heinrich VII. und des Papstes Johannes XXIL nnd . semer Nachfolger gegai Kaiser Ludwig IV. **)

Benedict XII., welcher 1334 zum Papste gewählt word^ war, hatte den Entschluss gefasst, das franätaische Joch abzuschfltteln , sich mit Ludwig IV. 2u verpdhnen und nach Italien zurttckzukehren. Allein der Hof wusste durch das Uebei^ewicht der französischen Cardin&le de^ päpstlicheu Willen 2;u beherrschen uud die Absichten Benedict's zu vereitdn.

§2. Das gesunkene Ansehen der Päpste in Italien.

In Italien war unterdessen die religiöse Achtung^ gegen das Papstthum gesunken und es schien dasselbe nur noch eine politische Geltung zu haben. Die mit den Päpsten unzufriedenen und von dei^n Statthaltern ge- drückten Städte des Kirchenstaates hatten sich unab- hängig gemacht. Um die Angelegenheiten Itahens durch persönliches Erscheinen zu ordnen, reiste XJrban V. 1367 selbst nach Born. Aber die meisten französischen Gardi- näle blieben in Avignon und ürban sah sich, ohne seinen Zweck erreicht zu haben, durch die dringenden Bitten: der franzS&kiien Cardinäle foestioii&t, (1370) wieder ^ dort- hin zur^dbsukehreoL ürban V. starb noch in demselben Jahre. Ibm&Igte Gregoir. XL Dodt auch dieser konnte imbe^weifc^ Beehte des Papstthums in; Italien weder durch Bawflttohe, «loeh durch persönlidie Bückhehr nach Born (1377) ^wieder gewinnen.' Er nwsste sidi tot« scbUesseHi^mitiseBnen öegnem Untorha&dlungen anznv

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22) Ferreti Ylcentini histor. Baonun tempomm ia Moratori Seriptt. Bemm Itol. T. IX. p. 1014. Balns, Vit» Papamm Aye- ranum, «i4Pi<Mbr;JBMIiett«iliAidrte BiK'äbUhym. 8. %9,^

babyloniBehe Exil genannt . . ^ . . i <:

S6 »tnlmtimßi Bs

knttpfeiu . J>ie8a .inurdda ^simr duFob äeinen lTtfd.i(27. ilüaä 1378) untefAroehei^t in Folge derselben «Uer der". ¥neiß

päpättfch^h Stubl. 'ÜWäk* eiWtterte diiröh flärtfe Hitii KÖgÖ* ktoähtenflet-'iilissfti^JWdrö'^d^^^ Äöistön' * Cardinklei Zw«lf' dötselbfeü' elitfemten'^ich, unW' dem Vdrwscnde 'Aer BBtoff, Von Üom tind' begabeh sicfK; nach Xnagm. Dott erklärten sie Urban's Wahl, als 'von rfen Ufemerh' er- zwungen, für ungültig und wählten am 20. September 1378 in Fondi Clemens YSk Durch diese Doppelwahl wurde das Zeichen j^ur Iprchüchen ßjpattung .^Scl^ma) gegeben, welche bei dem Verderbniss der kirchlichen ^uc^hli und , deuf . herrsd^^üchtlg^o W^^ der weltlichen Macht, besonders in Frankreich, auf di^ näcbiiiten Mensicbeon f^l^r. ubeiigpig und. dwrch .g^gejnsieitigen B«inn der Ehr^ furcht yor d^n Nachfolge^ de^ Apostelfürsten nachtheiög war^j^Ii^^essei^ ,blieb in,Jitali.en die^ überwiege?^de Sl^inipung ^. t[rb^:^ ^ ,^^ ^j^mup. äif^ b(er|[ihmte^te&..J^istefi ^I2h I in ij^r^^ Gutachten für . , d^^ Bephtpiägsigk^dti ; seinerf WaJjil erl^ärten. . ^ufHx^pi/^ a]?gefpJlenen,,C!aii;di|iäilc^ selbst ^ttpn Ü.f.l^an)3^/Vi^sJil.inßlW alsi^güjtig

- i . I lUiiter diesen Yerfattltiiisscb begiä» sidi^ ' Ol^mNeifif s VH moük Arignoh unter ffranzösisehen &chiit2 ttäd^4taMiit M^' fßmh in) dÜB tDöttigMe !Ä.bh2ngigliBit ton : Franki:^idi '^l FTiBilich (hattdi er ' les abei* laucti mt fraiKWsischeMa ^l^Ü^k« zb idanked^ diiss er :in GdHptdandv Sianf^eBtiiia Lothring«» und; siififer in Oastaieii (1381), Amtgonien (1367) und Na^ ¥an& (i^) .aiiMouiiit irwinnk.^ :iü«f Ut^^ban^'s Seite blieben dagegen Deutschland, England, Dänemark^!

^ #3i 9iilil ß i (0»Q, Bfi|ü»r)<Mil<(lWrii4luiK 7? flF» i^^i «S8 «nmn 1879 fOr denselben. Ebelid. S. 666. ...:!.!<> ;.xM ii^.ii: -Li'^^J

den, Polen nnd Preussen ^% Kaiser Carl IV. hatte kurz vor seinem Tode noch denselben als rechtmässigen Papst anerkannt, und Wenzel war nicht nur hierin dem Bei- spiele seines Vaters gefolgt, sondern hatte auch auf diplo- matischem Wege fÜt/ÜrbÄniVL gewirkt und nament- hch durch, j)ei:?önliche, Besprechung den Kurfürsteij Rup- recht I , tei welchem ' man die Einflüsterungen des französisdhen Hofes fürctitete, bestimmt, dessen 'Wahl aü-

j '.•(•'.

^ Hp&t^ UX H<ih dM kk^lM^ XTv^eil ao8(li»rh«rlh Frank- reichs, dessen Schriftsteller stets die französischen Päpste verthei- -digtteli,.i«eistJ^'dia iPiyktisiQlifpt MMiietfäi. .Inidor naohKerigen Fspstrdhe werden daher die franaSsischen Gei^ei^ilipste nicht mi: (gerechnet, und so tritt denn 1523 ein (Jle mens Vit. wieder auf. öieseler, S. 122. *

26) Bäs Schreiben Birprechf^s an Kaiser Earl lY., ^woräi <t sidi fiiv'ürban Ylaeifidart; ist j^oai tO. Odtok IßTOnad »Scri^ tma JfL. Castro nostfo .,Ser4|lborg.«, :^l^^druckt bei BalusL T. n. p. 887—890. Auch Tolney hat äiesep Brief in Add. ad bist Pal. mitgetheilt, aber ItttitdinM ^flerdilbbrgc fair ein^n Dra^ idfliet^ 'ftngeieheik. 'Vergli aadi .AOfArdi«, SpIcUegi 1^ de&inuias.

f^e\b./p^9' 9i ; -..'r.'ii/j .- ..•■;•. .m- : u,

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28 EihkUmff. 4. AbBefmm,

Vierter Abschnitt.

Allgremeine wissensoliaftliojie Zustande.

Schulen und Universitäten vor und zur Zeit

der Gründung der Universität Haidelbesrs.

§ 1. Wieder mfhJ&hen imse^ Schulen.

Das Stadium der erhabenen Geisteswerke der Grie^ eben und Bömer war ift Folge der ftirclitbaren Stürme der Völkerwanderung lange Zeit in tiefer Nacht begraben gelegen p4^r hattjB nur. dü|:ftige Pflßge genossen, Durch ■den Fortschritt der Zett im 14 Jahi^hundert wieder er^ weckt gedieh es in den zwei folgenden Jährhunderten za immer reicherer Blütiif^ imd Kraft ; r

.■• . Diese grosse Vjeränd^nmg, .Widclie auf den Gesclunack und Geist der bedeutendsten europäischen Vö&er den umfassendsten Einfluss übte, ging zunächst von den wegen der Osmanen im vierzehnten Jahrhunderte nach Italien auswandernden Griechen aus, nahm in Italien, dem Mittelpunkte des alten Bömisch^a Beiches, durch P e trar ca, Bocaccio und Johannes von Ravenna *^ ihren An- fang, fand dort durch die Ankunft griechischer Gelehrten aus dem zusammensinkenden oströmischen Beiche, durch den empfanglichen Sinn der eingeborenen Italiener, durch die Gunst der dortigen Fürsten, ja des Oberhauptes der damaligen Christenheit selbst, die reichste und manchfal- tigste Förderung ^^, erregte aber bald auch die Aufmerk-

26) Heeren, Gesch. d. Fhflol. B. L 8. 275.

27) Voigt, die Wiederbelefonng des dassiselien AUarthimiB. Berlin, 1859. Barckhardt| iMe Gnltur der Bensissanee. BMel, 1800.

samkeit tmd Theilnahme der benachbarten europäischen Länder.

Zn diesen Ländern gehört auch unser deutsches Vaterland. Viel&ch wurde das Beddrfhiss gefühlt, in der Heimath die wissenschaftliche Bildung sich verschaffen zu können , welche noch im 14. Jahrhundert nur in Italien und Frankrdch zu erwerben war. t>lese9 Bedfirfhiss konnte nur durch die Errichtung grossartiger Lehranstalten, wie sie in den eben genannten Ländern unter dem Namen von hohen Schulen oder Uniyersitäten blflhten, befriedigt werden **). Die bisherigen Schul- und Unterrichtsanstal- ten waren, wenn man auch ihr Verdienst um cBe Wissen- schaft nicht verkennen darf, unzureichend, um den Anfor- derungen der Zeit zu entsprechen.

Zu diesen Anstalten gehörten in Deutschland die B[Ioster-, Dom- tind Stiftschulen *^. Sie waren entweder innere (scholae interiores, intrariae, claustrales) oder aus- ser e (scholae exteriores, eanonicae). Beide Schulen umfassten je eine obere (schola major) und eine untere Schule (sehola minor). In der letzteren lehrte man das Lesen und Schreiben, die Grundwahrheiten des Christenthums, die Psalmen, den geistlichen Gesang, die Kalenderrechnung imd die Anfangsgründe der Grammatik. In der Ober- dasse suchte man von dem trivium (Grammatik, Rhetorik und DiaJectik), welches vorzugsweise eine formale Geistes- bildung bezweckte, und von dem Quadrivium (Arithmetik,

28) Biaftco, Gkseh. d. Univ. Cdln. Th. I. S. 8. Lehmattn, Speyerer Chronik S. 83. Heeren, £. II. S. 141 ff.

29) Schon auf dem Lateraniachen Gonciliom 1215 wurde vom Papste Inooce^z ni. angeordnet^, dass bei jeder Kathedralkirche wenigstens ein Magister der freien Künste und bei jeder Metropo^ Utankirche nebstdem ein Magister der Theologie Vorträge halten BolUe, denen für ihren Dicpst vollstflndige Beneficien angewiesen wflrden. Tomek^ Gesoh* d. Prag. üniy. S. 2. Ueber die Dom- nnd StiftsjseliuleB in frflhesier Zeit vergl anch Sack, Gesch. d. Schalen zu Brauatchwe^. Abth. L S. & ff.

Qeometrie^ Miwk^ Astronoinie)i,ai)ßi^erj}^tf)ipisßl^, sellifiEu griechischen Autoren, auch von patristischer Theologie,; aUflirf£^l)3 .aueib vpn <Ji^chichte_so/vielf?i; iQseui al^'^ög- l^oh var *^)4 Aber, ipr in , 4^n ^eaigßt^^ Kjiostfpi^ukw IfflipntW': alle diese: Wi^eTOchaftqp; gepflegt .wrclfpu;, iu,.cleB5 ipei$|l;eTi iderß^epo m^«f d^ iUnterrioht dju^ elom^iM^^ Art»; ^s^bafb. .dwjwigfl^v w^tehei me )>$|iere Bilfiujög ^n^tr^; t^i^^ alsidie war, -wekhß ibn^ daa bßi^athljbche Kloster g^WiäbFBn konnte,, vo» d^BaaBlben fWß oft, weit entl^eac. iPoBter^ciLuleii.bßEUcbtaiij M^nabmiBi^eis^ iwir^ios von der/ EJoB^]:se)^^1A m Fulda gieilibmt, dffös in dcirselben aocb. die b^b/Brem Studieu^ und ^war sowohl die woltlkbw als- diß geistliche^ in Blütbe waren V)-

Die inneren Schi^lex^ waren innerbalb dßr Eloster-^ mauern, wessholb ^i^ auob^, oft geradezu .Cls^ioatra giei^annt werden,: die äuj^seren am Eingfipage oder Tforhpf .derselbQn>: In den .ersten wurden die jungen oder zukünftigen Or*j densgei^tjichan , in deq zweiten zukOnftige Weltclerfker, und andere Laißn unterrichtet •*)..;

In der J^c^gel hatije jede biscböflicbe und jede Coll^ giatkirehe einen Schobtöticus oder Scbolaster, Magister scbo:, larum d. h. einen^ Director deir Sclwde, wekber Dom- odeii, äüftB-Scholaster hiess: und in deutschen Urkunden zuweir. len Schulmeister g^enannt wird. Der Schulmeister im beu*^. tigen Sinn hiess Magister oder rector puerorum. Dof Scholaäter lehjrte nicht selbst, sondern unter ihm der Ma^^. gister puerorum mit seinen Unterlehrem (hypodidascali, locati, baccalaurei). Er war ein Würdeträger des Stifts und nahm seinen Bang nach dem Dec^anten ein.

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30) lieber die Entsteh, des Triv. u. Quadri?., wonmter mHA sieli eine Eneyclopädie des mensehliehen Wissens dachte, Tergl. C'raiÄer, Gesch. d/Errieh. u. d. Unterr. i. d. IWedcfrland. 8; 6 ft

81) Mos erat, monadios non solom In scrlptaris sanctls UM* taere, sed' etiaiff in omni secularis scientis» literattita; ad ^enutif' emdire. Trithem. bei Launoy, de celöbr. schol. cap. Till.

82) Heppe, Schnlwesea i. MitteMt. S. 15 ff.

Äüg, mssensehaftk JSumnde, 3ekmUm mnd Umoersitäten, Sf

iDia l4riniir< iwaven Gdätlifibe* und sttiitor, ^eidib 8(dLflIer, tinter der ünrinittebteen A:ttfeleht';d6s Behola0t<»s; fknäßXB oder eines der' aagesebeiisten Mitgtiedbr^des fi3<o^ sters öder Stifi»:^'). Oefter war der'Untemihttatudii swei CSaiuniikern. (Sit&ftdiCTrn) Obeitn^ nm iwelehen-der^eüie den Titel Schcflariticiuiy der andete^deii< das Gaator fülu^te; Beide A^ttilber galten als angeeebMe ' Ehrenämter, ^i in enioelBen Stiftern waren ' auch bei^ohdere L^r^rylpanden^ nie im Sit äernnuisstift in Speyer im Jahte 1219 *A)^ fe« gründet ' '- » \ . " . "i.

Die wvssenec^aftliehen Fordeningen an'die Olerflce^ waren in d^ ältesten Zeiten ink Mgemeinen gering^^A);

< I

. §2, EhtHehüng der hoh&n ScMlen.

Scbon in ^ten Zeite^i findet: sieb bßhere Bildung)^ aBsUdten , welche pit den. nacbnieligem , bfiben S^^bnlen Mancbieß. < gemein habea . ^ ,

In |Gr3:iecbenlan4 bil)dM)en eaieb seb^n zur Zeit Se^ IpQ^s, wdicber durch s^nje jG^e^Qt^^gebung (uin^94 y.. Cbr.jli 4iß Geiste^eiheijt ycqr^üglicb begtUpi^gtei und dauerhaft aacl^te, die^W ei^^b eit Sr pcler P b U OßiO p.Me»-S cbuleÄ, in werben Männer aus eigenem Antriebe, als Lehrer auf-*^ traten. So Thaies, Ana,xaigara.s, Pythagerras» In Athen, deip Mittelpunkte heljteniscb^r Bildung wd dem Hauptsitze der ersten hohen Si^bulen, bielt^ P lato in der Academie und sein grösster Schüler Aritoteles in

33) Baiatts, P; I. p. 79. Mone, Zeitsehr. B. I. S. 257 C B«de, Seseh. d. Bocbstifües Paderborn S. 22. Weber, Geholt d.- Qel^rtensobQle Carael Si 2.

34) Di^ Urkunde 8J bei Moiie> B. L S. 270.

35) So besdirSttkte* die ProvinciBl* Synode sm G5ln t. J. 1299 ibre F<»deFa&g ffti* die Eleiiker im Allgemeinen: »qi»>d seiant^ legere et cantore ad dWfnl offieiv mnnisteriiim eiMapetentes.« ^ Hart 2^ beim, Conc. Germ. T. III. p. 590. n. 3. Wesseffberg, die Kir- oheA^ermmnhingen des 15. ti, 16. Jabrb. B. L S. 159.

32 EiiüeUHnff. 4. M&d^iU.

dem LyceoBi ilire Vorträge '^. Diese Plükmophen*-, Rhe- toren- oder Sophisten -Schtilen eiiiielten sich nidit tm nach dem Verfalle der Literatur und ganz Griechenlands nach seiner Unterwerfung unter die Bömer, sondern es blieb auch Athen noch Jsdiriiunderte lang die bertthmteste hohe Schule für. die ganze damalige > Welt , auf welcher auch die grossien Römar der' letzten republikanischen Zeit^ ein Cicero und Cäsar, Cato und Brutus, ihre Büdung fanden und wo es selbst auch ein und zwar zi^n^ lieh rohes „Burschenleben mit Landsmannschaf- ten und Clubbs^^ gab. Die Auditorien waren in theaterähnlichen^ Sälen (Theophrast soll 2000 Zuhörer gehabt haben), die Katheder hiessen Throne. Trinkge- lage, Schuldenmachen, Borgen zu 25®/o und 50>, in- gleichen Prügeleien kamen häufig in den dortigen Lands- mannschaften vor, welche sich an einen der Lehrer an- schlössen und für diesen alle „Füchse'' ganz so „pressten'^ wie noch jetzt die Matrosen in England gepresst werden. Das Ansehen dieser Schulen erhielt sich selbst nach Ein- führung des Ohristenthums als Staatsreligion ui^d nodi bis auf die Zeiten des A read ins huldigte die gebildete Welt der alten heidnischen Bildung, während Hof und Volk christlich waren. Die heidnischen Schulen wurden jedoch von der Zeit des Theodosius des älteren wn Staats- wegen geschlossen und als die christliche Geistlichkeit zur unumschränkten Herrschaft gelangt war, trachtete sie alle heidnische Bildung gänzlich zu vernichten ^^.

36) In Athen worden die jungen Leute Yom 7. bis zum 16. Jahre von einem Hofmeister (Pädagogen), meist einem gebildeten Sclay^i, 4>der in der Schule eines PriTatlehrers unteriiehtet Vom 18. Jahre an schlössen sich die(jenjgeii Jünglinge^ weldie nicht zu£ Erlernung von Gewerben, Handel und Landbau ftbergegangen waren, an die Rhetoren oder Sophisten (wie die-Lehrer für Staatskunst und. der streagerea wiss^ischaftlich^ Fächer uisprOnglich hiessen) an, um duarch höhere Studien, insbesondere der Ehetorik und Phüo** Sophie, sich wissenschaftlich auszubilden. Beck, Gesch. d. Griech. u. Böm. 3. Ausg. S. 120.

37) Scheidler, Jenaische Bl&tter H. I. S. 5 ff., woselbBt auch die Quellen genau nachgewiesen sind.

ÄUg. wiasmaehitfll ZMäMde. MMen luui UiiwoerwUiUn. 33

Dem Abendhade gegeaübmr hatten sich im Morgen- lande Soholen und Lefarer arhalten, welche gewisse Fi- eber und Theile der aUen WissenBchaft dw Arabern über- liefertai, dnrch derm VamtitteluQg jene nach Emropa ka- men. In Bagdad und Bassora hatten sohon in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts grotsartige Kalifen-Schu- len geblüht und sich nach Aegypten und ^Muuen fortge- pflanzt Wer, zumal. Jn Pfaflosopfaie imd Ananeiirissenschaft, zu höhere Einacht gelangen wollte, besuchte deshalb die Maurischen Sdmlen in Spanien. . Dieses fand um so mehr Aufmunterung, als der ^bildete Hofaenstaufe, Kaiser Friedrich IL^ sich im Umgange out Säracenen gefid? ihre Sprache redete und sie ndt ihrer höheren Kultur in seine Nähe und an seinen Hof zog. Er gründete (1224) die Universität Neapel und suchte dnrch grosse Besol- dungen berühmte Lehrer für dieselbe zu gewinnen'^, dahfflr kam es auch, dass die ersten christlichen Schulen in Südfrankreach und Süditalien im Grande nur Absenker dies^ arabischen hohen Sdiulen waren und daher auch noch nachbildlich deren Charakter an sich tragen. Sie waren nicht aus Domschulen hervorgegangen, sondern aus ireien Vereinen von Gelehrten, und Wissb^erigen ^%

In der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Ent- Wickelung der welschen und deutschen Völker zeigt sich nämlich in dem Mittelalter als vorherrschender Grundzug das Streben nach abgeschlossenen Vereinen (Gorporatio- nen). Wie nun dieses Streben im weltlichen Kreise das Eitterihum für WafTenkunst und Lehenfreiheit und das Bügertbum n^it seinen Innungen oder Zünften erzeugte, so gingen aus demselben auf dem Gebiete der Wissenschaften . seit dem 12. Jahrhunderte frfeie Lehr -Vereine Ge-

38) Diese ünirersititt abte den ersten Stodienzwang, während der Orient seine Leute in diesen Dingen frei liess. Burckhardt, 8. 4. ^ . N

89) Schreiber, Gesch. d. üniv. Freibnrg B.I. S. 1 ff. Eich- horn, Gesch. d. Litt. B. IL S. 364. Schlosser, S. 207. HantE, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 3

34 EwMiimg. 4. Ak^eh^tti

maindien/ Genossenschaftmv OoriKsratimtöli berVor'^^; Sie wurden«, wie wir unteii sehen TtiM^eh, in verscUedeneU Zeiten mit Tersehiddeneir 'Naitfen bezeiehneit tind standen <»hne Rücksicht wisi die Sdireidsäti der Oertüehknit^ des Bemfes aoA Voiksthiimeis jedefll Wisi&begi^geB ofieo. Ursprünglich weder bes^iderer kirdilicher oder poUtisdier ForBsti) noch «kiztinen Ständen, Völkern ^der Ländern ange- hörigy waam sie «in (Gemeingut der MensoUicdt In ihrm* Auf- gabe lag es, da&'Bfeste und Würdigste ndtzutbeilen , was die Wissteafichafl darmbieten hatte>^^), und so war^i sie es denn auch, wekhe dÜB d^mFriesterstaiide fast aua- .sehUesdkh übergebene <^ehr8mlDeit midhr und mehr mm bu^gerlicUeii öemeingnte maohten. Seit ihrem Enllr Utehen haben sie stets giMsen iEinfluss auf den geistig«! Zustand der Völker getibt, und warcpai Mr das Leben von einer weit grösseren BedeuAong., al& ' man oft exi giaufoen geneigt ißt, da iman nur durch deh mtndlidien Unt^rriebt und ajis den Vorh^üvgen , «die maft aufschrieb, Bildung schöpfen konnte/^?); Sie nahmen deshalb auch in ier Beihe der Bildiungsanittel eme weit wichtigetre Stelle ein, als unsere jetzigen Uni^rersitäten. Diese finden auf der einen Seita ^m den G^lehrtenBohulön, auf der andern an

, I In I i 11 1 II I j > « » I

40) Audi in dem Aeusserlichea der UBiversitätsverfafisong zeigte sich die unverkennbare Aehnlichkeit mit den Zünften. Dahin gehört zunäbhst die Vertheilung der Wissenschäften in die einzelnen •Fäöher, w^chfe ofif^dbar dem obc^ten Gewerb^esetze der Verthei- lung der Arbeit, worauf das Zanftifea^a beruht, entnommen ist. Ferner : dass die hohen Schulen, wie die Zünfte, welche selber frfther auch scholse Messen, sich in Lehrlinge, GeseUen, Altgesellen und Meister theilten, 'so -Wie auch dife Disputationen und Prömotioiiön der Lieferung des MeisterdtOdks und üer Losaptsdiung der Gesel- len verglichen werden können. Scheidler, L S.^IS.

41) Untersagt war nur » unerlaubte c Wissenschaften zu lehren. Dahin rechnete man, im Gegensat-z zur chriBtlichen Wissenschaft, die verschiedenen Zweige d^ Sdhwati&mist. Kink, €^8Ch. d. Univ. Wien. B. II. S. 4.

42) Kortüm, ß. L S. 586. B. II. S. 243. Schlosser, Weltgesdi, B. VIL S. 348. 349. Slavigny, Gesch. der röra. Hechts, B. IIL S. 137. 138.

ÄUg, wissensehqfll Zutmäfi, g$Mm md UniverMUen. 35

da: Menge der überall yenrbpieiteten BOober eine Conooireiiz, welche damals fast ganz f^te. Eine Folge «davon war, dasa man weit länger als jetat studirte, und dass viele unter den Studireaden durch ihr reiferes Alter, so wie d«reh ihren Bang, ihre Aemter und Würden, ein Ansehen erhielten, welches auf den ganzen Stand zurückfiel, und wovon sieb jetzt nidits Aehnliehes findet^').

Ueb^all, wo eine binreiehende Anzahl, oder auch nur £in barflhmter Lehrer war, der einer Schule idas nö* äiige Ansehen zu verschaffen wusste, da war auch eine h<Ae Schule wirklich vorhanden ^^). Um diese Männer sammelten sich, wie in Salemo, Bologna ^^), Paris» Hun- derte oder Tausende von lernbegierigen Jüngern aus allen Ländeom Europas. Diiese Lehrer waren keine GeistUche; sie waren wedw von Bjechöfem und Aebten, noch von Canzlem oder Scholastem berufen, od^ bestellt; wein- ten und lehrten nicht ia Stiftern und EMstem und hingen

43) JOec ünteraohied «wischen L^rendea und Lernenden war damals nicht scharf bestimmt. Es zogen nicht selten bejahrte Leute noch des Lernens wegen auf Universitäten, und Mancher &nd sich fähig, eine Wissenschaft ssa lehren, während er eine andere stadirte, so dtas es nichts «Bgewöhiüiches war, einen uad denselben Mann, die eine Stunde als Lehrer 'und die andere als Zuhörer im Hörsaale zu erblicken. Daher findet man auch mit dem Namen Studenten (Studentes) nicht, nach unserm Sinn^ nur die Lernenden, sondern auch die Lehrenden, überhaupt alle, die sich mit den Wissenschaften beschäftigten, bezeichnet. Erhard, B. L S. 165.

44) So vereinigten sich um Abälard (gest. 1142), als er sich von Pi^ris hatte entfernen massen, an einem einsamen Platze in der Kähe von Troyes Männer, die seine Lehre und seine Unterhaltung sachten, so dass bald eiiie kleine Ortschaft ans den schnell er- richteten Wohnungen der Freunde des Philosophen entstand. Schlosser, Vincent v. Beauvais ß. IL S. 12. Dessen Weltgesch. ß. VI. S. 335. 338. B. VH. S. 349.

45) Zur Zeit, als der berühmte Azo (Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts) in Bologna lehrte, waren dort 10,000 Jüng- Hnge und Männer, welche aus allen europäischen Ländern zusammen gekommen waren, um die Rechtswissenschaft zu studiren. M e i n e r s. Mittelalt. B. n. S. 428.

3*

36 EtfOeitimg, 4, Ms^^miU,

von d^n geistlichen Gewalten nicht ab, denen die bisheri- gen Schulen unterworfen waren. Sie trugen Wissenschaf- ten vor, welche man in diei^n Schulen grössten Theils gar nicht lehrte, oder doch nicht so, wie sie vor ihnen gelehrt wurden. Ihre Zuhörer waren, wie wir oben schon bemerkt haben, nicht Knaben und unreife Jünglinge ^^X welche einer strengen und klösterlichen Zucht bedurft hätten, sondern freie Männer und Herren, Jünglinge welt- lichen imd geistlichen Standes, die aus eigenem Triebe kamen und gingen, die wohnten, speisten und lebten, wo und wie es ihnen gut dünkte. Auch bestimmte Vorle- sungen zu hören, war ihnen nicht Torgeschrieben, wenn sie nicht in GoUegien unter der Leitung ihrer Ma- gister lebten ^''). Dass sich Männer und Jünglinge, in welchen ein innerer Trieb nadi Wissenschaften erwacht war, nicht aus Büchern unterrichteten, hatte seinen Grund darin, dass die Bücher eines Theils sehr theuer^^) und andern Theils, bei dem Mangel an guten Wörterbüchern und Uebersetzungen, unverständlich waren. Auch schien ein solches gemeinschaftliches Zuhören und Unterhalten mit dem Lehrenden zu einer Zeit, in welcher es so sehr an Mitteln geistiger Unterhaltung fehlte, mehr ein Ver- gnügen als eine Arbeit gewesen zu sein *®).

46) Dieses reifere Alter war für die fremden Scholaren zum Tlieil auch schon durch die weiten und oft gefährlichen Reisen nach den Universitäten nöthjLg geworden.. Bei den Eingeborenen mag es eben deshalb sc)ion früher anders gewesen sein. Johannes Andrea, ein Einheimischer, hörte in Bologna die Decretalen als »puerulus.« Sarti, De archi-gymnas. Bonon. professor. T. 1. p. 372. Petrarca fing im 15. Jahre an zu studiren und studirte 7 Jahre. Savigny, Gesch. d. röm. Kechts B. in. S. 478. 507. 508.

47) M ein ers, Gesch. d. höh. Schulen B. IV. S. 380. 381. Erhard, B. I. S, 165.

48) Besonders war dieses der Fall, als man nur auf Pergament schrieb und dieses einen hohen Preis hatte; wohlfeiler wurden die Handschriften seit dem 14. Jahrhundert, als das Linnenpapier im Üeberfluss gemacht wurde. Mone, Lat. u. griech. Messen S. 159.

49) Schlosser, Vincent v. Beanvais S. 8. 9.

ÄJJg, unsaenBckü^, Zustände, Scharm und Universitäten. 37

Die so entstandenen Schulen bedurften einer Geneh** migung der Ortsobrigkeit, des Papstes oder Kaisers an und für sich nicht.

Was die Ortsobrigkeit betrifft, so konnte ihre Mit- wirkung entweder der Kosten w^en oder als blosse Er* laubniss für nöfhig gehalten werden. Allein Kosten waren orsprflnglidi nicht zu bestreiten, da keine Besoldungen g^eben wurden. Die Lehrer lebten, sis Mitglieder einer vom Staate unabhängigen Gesammtheit oder Gemeinheit, wie andere Künstler , von dem Ertrage ihrer gelehrten Betriebsamkeit oder von den Honorarien ihrer Zuhörer, welche in grosser Anzahl aus yornehmen und reichen Häusern jenen m reichliches Einkommen sicherten. Auch eine besondere Erlaubniss hielt . Niemand für nöthig, weil eine solche Schule der Stadt nur Ehre und Vortheil brachte. Staat und Kirche verhielteii sich vielmehr bei dem Entstehen dieser Anstalten durchaus leid^d, wachten nur im Allgemeinen über weltliche und religiöse Zucht, fahlten aber in der Regel nicht eh^ die Verpflichtung, durch Freibriefe, Geldbeiträge und Schenkungen für das Wachsthum derselben zu sorgen, als bis die steigende Menge der Fremden und die Berühmtheit einzelner Lehrer Gewinnsucht und Ehrliebe entzündeten.

Selbst die Besetzung von erledigten öffentlichen Lehr- stellen hing auf jeder Universität von dieser selbst ab. Sie wählte in der Regel einen von den jüngeren Gelehrten, welche sich schon die academischen Grade erworben und darauf dem Lehramte nach eigenem freien Entschluss als Privat- docenten, wenn wir dieses modernen Ausdrucks uns bedienen dürfen, sich gewidmet hatten. Li Paris war daher nie und in Italien lange Zeit nicht die Rede von der Berufung eines Lehrers von einer Anstalt zu der andern. Erst in späterer Zeit fingen die Universitätsstädte an, berühmte Lehrer, welche auf andere Universitäten berufen wurden» dm'ch Besoldungen festzuhalten, weil dadurch der Zufluss fremder Studirenden und durch ihn der Wohlstand der

38 JBinteititng. 4. ji&«cÄwtff:

Universitätsstadt gesichert wurde. Dem Beispiele Fried- rich's n., durch grosse Besoldungen Lehrer für seine Uni- versität Neapel Zugewinnen (siehe S. 33), folgten bald auch andere Städte. So soll Bologna zu Zeiten die Hälfte seiner Staatseiiinahme (20,000 Ducaten) auf die Universität ver- wendet haben. In Paduä bestand im 15. Jahrhundert eine juridische Besoldung in 1000 Ducaten jährlich und einen berühmten Arzt wollte man mit 2000 Ducaten und dem Rechte der Praxis anstellen, nachdem derselbe bisher ta Pisa 700 Goldgulden gehabt hatte '^^. Die Anstellungen folgten in der Regel nur auf eine gewisse Zeit, selbst auf einzelne Semester, so dass die Docenten ein Wanderleben führten, wenn sie nicht in der pers&nlichen Zuneigung eines Fürsten oder eines andern Grossen eine bleibendere Stütze fanden; doch gab es auch lebenslänglich besoldete freiwillige Lehrer. Zu Paris und auf später gegründeten Universitäten erleichterten Pfründen den Unterhalt der Lehrer, besonders der Theologie, weil diese Wissenschaft bei der häufigen Armuth der Studirenden viel weniger einträglich war, als die der Juristen und Mediciner. **)

50) Trefflich spricht hierüber Prof. Dr. Scanzo.ni zu Würzburg in einer Rectoratsrede »über die Ifolhwendigkeit und Zweckmässig- keit der freien ftoademischen Bedfufongen.« . Dorch das freie Be- rulungiareeht, sagt er unter Aadena, werde eine kräft^e, auf- munternde Anregung junger talentvoller Männer gegeben, da die Wissenschaft nicht an die Scholle gebunden sei und das alte Sprich- wort: Nemopropfaeta in pfttria steh immer als ein wahres bewiesen habe. Das freie Berufungsrechl übe einen wohlth&bigen Ehiflusft auf die Wissenschaft. Ohne dasselbe würden die Universitäten zu todten Abrlchtungsanstalten herabsinken. In dem freien Berufungs- rechte erblicke er die sicherste Garantie fiElr die Blüthe d^ Uni- tersitftt Wüiabnrg. ' .

61) Wundt, .Magaz. t d. Kirchen- u. Gelehrten - Gesch. des Kurftetenth. Pfalz B. II. S. 95. Burckhardt, S. 205. 206. Einhorn, B. 11. S, 73. Savigny, S. 137. 383. Kortüm B. t 8. 68^. H^ereik, Gesoh. d. Philolog. B. U. 8. 10 ff.

Bei d^r na<(th.d^ Mhalfsr von Bologna 1459 gegründeten Vm- yersität Basel wurde die Dauer, der Ai^steUung der Lehrer jeweilen in den besonderen Verträgen auf ein oder mehrere Jahre, öfter

Die hohen Sehnlen aJ» kirchliche Anstalten. Die Päpste als deren Begaber und Beßrderer. Privile* gium Sjähriger Ahsem vorn Orte der Pfründe, Rotulus^

Die im 14. und lö. Jahrbondert gegründeten hohen Sehiden waren geistliche StiftongeA, weldie, im kirchlichen Interesse in's Leben gerufen, auch insgemein durch die kirchlichen Principien und Riehtungen, die von ihnen ver«* treten wurden, ihre Bedeutung empfingen. Das Studium, zunächst auf den geisdichen Stand beschränkt, erschien als geistliches Geschäft, so dass scholaris und clericus gidchbedeutend wurde ^^. Selbst Elementarschüler hiessen dericuli und in Norddeutsdiland Studenten Hal^pen, halbe Priester ^^}, Die Päpste abten das Recht der Er* lichtung, beaiehungsweise der Bestätigung der Uniyer^ sitäten ^^) ; sie bestellten Canzler mit der Befugniss der

anch ohnö eine beirthninte 2eitv nur mit emJem beBtiramlen Auf-'- kOndigongstermia festgesetzt. Lel»eD8llUigliQhe AjiBtcAliuigeii waten sieht üblich. Vischer^ Gesch. d. Univ. Basel S. 63.

52) Du Gange s. v. Glerici. Alexander de Villa sagt In- der bis in die Anfänge des 16. Jahrhunderts gebrauchten metrischen Grammatik: »Scribere clericulis paro doctrinale novellis.«

53) Rostocker, Etwas von gelehrt. Sachen Tb. II S. 237.

54) So in besonderen Bullen Clemens VI. für Prag (1365), Urban V. für Wien (1365) und Urban VI. für dieselbe (1384). abgedruckt bei Kink B. 11. S. 23 ff. S. 43 ff.; derselbe Urban für Heidelberg (1385), s. unten Urkunde Nr. I, fttr Cöln (1588), abgedruckt bei Bianc o Tb. H. S. 1 f., für Erfurt (1389); Alexander V. ftr Leipzig (1409), Calixtus III. für Freiburg (1455); Pius II. für. higolstadt und Basel (1459), von welchen die erste bei Räumer« deutsche Universitäten S. 271 ff. und di^ zweite bei Vi scher S.*268 ff. abgedruckt ist. Der Inhalt aller dieäet Bullen ist derselbe und oft wörtlich gleich lautend, doch zeichnen die von Pius n. sich durch Kürze und Präcision aus und ist in denselben der Einflnss des damals in Italien wiede^ erwachten Studiums der Alten nich^ zu verkennen. Diese Bestätigung der Universit&ten erreichte jedoch während der Eeformationsepoche ihr Ende und wurde nun Vorrecht des Kaisers, da die Protestanten die Afterkettaung ihrer Promo-

40 Emkitm^, 4. Msckmtt.

statutarischen Regelung und Ueberwachung der Promotionen, so wie auch Conservatoren, . Yisitatoren und Beformatoren, gaben aber auch ihre jnmge Veirbiudung mit d^ Univer- sitäten dadurch zu erkennen, dass sie ihre jedesmalige Erhebung auf den Stuhl Petri mittelst besondem An- sehreibens denselben feierlich ainzdigten^^). Dieüniyermtäten dagegen waren anerkannt als atttoritatlTe Instanzen des kirchlichen Lebens und ertheüten in d^ wichtigsten Krisen der Kirche yerfassungsmässig Gutachten; sie hatten als geistliche Körperschaften Sitz und Stinmie auf den allgemeinen und besondemSynoden uaid Landtagen; ihnea stand das Asyl- und Patronatsrecht , so wie das der kirchlichen Büohercensur, die Stralgerichtsbarkeit über ihre geistlichen Mitglieder, zu. > Nicht nur üi der über- wiegend theologischen Universität Paris waren bis^ in das 16. Jahrhundert, sondern audh an den juristischen Uni- versitäten Italieud und an > den 'deutschen die Lehrer aller Facultäten mit wenigen Ausnahmen dem Cölibat unter- worfen. Die Universitäten selbst betrachteten sich auch als rein geistliche., der Kirche allem angehörige Gorpo- ratlonen, und so' leisteten sie auch den weltlichen Fürsten

tionsfaculäten nur durch ein kaiserliches Privilegium sichern konnten, für die Katholiken ab^r das päpstliche jetzt nicht mehr hinreichte, weil es von den Protestanten nicht anerkannt wurde. Das Recht, Freiheitsbriefe zur Stiftung von Universitäten z)i geben, und die Erlaubniss zum Creiren von Poctoren zu ertheilen, wurde im 16. Jahrhundert von dem Kaiser als ein Reservat- Recht angesprochen. (Zöpfl, deutsche Recttsgesch. S. 549, dessen Alterth. d. deutscheu Reichs u. Rechts S. 362.) Gesetzlich gründet sich dieses Recht des Kaisers auf eine Stelle der Reichskammergerichtsordnung v. J. 1555, (Samml. d. Reichsabschiede Th,. III, 8- 46.) Später übten selbst- regierende Fürsten das Recht, Universitäten , ohne ein päpstliches oder kaiserliches Privilegium zu . gründen. So wurden Marburg (1526) und Königsberg (1544). errichtet. Bechstein, deutsches Universitätsleben in d. Zeitschjr. »Germania« B. I. S. 186. Bianco Th. I.S.11. Hildebrand, Urkundensamml. über d. Verf. d. Univ. Marburg. Toppen, die Gründung d. Univ. Königsberg S. 111.

55) Bianco, Th. L S. 85. 86. .

ÄOg. fßisaenachafU. Zustände. 8eMm und Universitäten. 41

in den ältesten Zeiten keinen Huldigungseid ^^, dagegen waren sie der Kirche mit Pietit und Obedienz in dec gesammten Oeconomie ihres Lebens zugethan, sie erhoben sieh in den grossen Krisen für die bedrohte Kirche, z. B. in den Schismen und auf den sie aufzuheben berufenen allgemeinen Cooeilien, bei den öffentlichen Verhandlungen über die Kirchenspaltung des 16. Jahrhunderts, sie feier- ten die Feste der Kirche nach der glücklichen Ueber- stehung solcher Krisen und andere Feste für die der Kirche widitigen Begebnisse mit* Aber auch in dem stillen Gange ihres gewöhnlichen Lebens lebten die Uni- versitäten das Leben der Kirche. Alle Angehörigen der üniyersitäten erschienen als clericalische Personen in clerica- lischer Tracht ^^ und folgten kirchlicher Sitte ^^). Auch

56) Die Universität Wien lehnte 1364 und 1385, dem Könige Mathias gegenüber, die geforderte Huldigung ab (Eink. I. S. 149) und die Universität Heidelberg leistete zum ersten Male 1622 einer weltlichen Macht den Eid der Treue.

57) Tholuck, Akademische Zustände S. 3.

58) ßianco, S. lÖO. 181. Obgleich jedoch das Leben der Universitäten und ihre Entwickelung auf das Engste verknüpft war mit dem Leben der Kirche, und lange Zeit mit diesem zusam- menhing und an ihm erstarkte, so war es doch auch anderer Seits der Gegensatz, den die Universitäten als Träger der Wissenschaft hervorriefen, durch welchen sehr bedeutsame Veränderungen und Umgestaltungen in den Zuständen des europäischen Yölkerlebens herbeigeführt worden sind. Die geistige Selbstständigkeit, welche das Wesen der Universitäten auf dem wissenschaftlichen Gebiete ausmacht, setzte sie auch in den Stand, in die geistigen Kämpfe und Bewegungen einsagreifen und nicht selten den €kmg derselben za bestimmen.

Die Befonnation der Kirche ist unverkennbar von den Univer- sitäten getragen und durchgeführt worden. Das Prindp der refor- matorischen Bewegung erhielt in ihnen seine eigentUchen Vertreter and konnte nur durch sie eine allseitige und lebenskräftige Ent- widkelang ünden. Von der Befonnation an veränderten auch die Universitäten allmähJig ihre Stellung, insofern sie aus ursprOngliclL geistlichen Stiftungen gemeinsame Institutionen der Kirche ui>d des Staates wurden. Der Staat erkennt, dass auch er einen Beruf zur Erziehung seiner Bürger habe. So lajoige er aber mit der Kirche

42l EinUihiMg, 4. Abäi^iU,

waren manche üniYerätäten ans Dom- und Klosterscbulen entstanden und vöUig oder theilweise mit kirchlichen Gütern dotirt, wie denn überhaupt die Päpste die ersten und grössten Begaher und Beförderer der Universitäten bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts gewesen sind^^). Zu den wichtigsten Wohlthaten, welche Ae denselben erwiesen, gehörte die^ da^ sie schon frtLhe den L^irem und Lernenden auf den Universitäten in Toulouse, ißaris, Wien, Prag, Heidelberg gestatteten, ihre Trabenden und Beneficien dort eben sowohl zu geniessen, als wenn »ie an den Orten, wo sie dieselben besässen, sich aufhielten. Ausgenommen waren nur die Präsenzgelder (distributiones quotidianae) , welche die Vicarien erhielten, die den Gottes- dienst besorgen *% Diese Vergünstigung delmte sich in der Regel auf einen fünfjährigen, öfter auch auf einen

Hand in Hand geht und die Sphäre und die Gränzen richtig er- kennt, in welchen er sich in dieser seiner Thätigkeit zu halten hat, 80 lange durchdringen sich auch die Einflüsse des kirchlichen und staatlichen Princips im TTniversitätsleben , halten die Einheit desselben aufrecht und yermitteln seinen Einfluss nach beiden Seiten hin auf Kirche und Staat. Erst in neuester Zeit ist der Einfluss des kirchlichen Princips auf die Universitäten überwiegend zurückgetreten, so dass namentlich die Universitäten neueren ür- Sprungs fast allein als Staatsanstalten erscheinen, welche nur durch die Pflege der theologischen Wissenschaft und durch die Ausbil- dung der Diener der Kirche mit dieser zusammenhängen.

59) Die ältesten Stiftungen, welche Päpste ?um Besten hoher Schulen gemacht haben, sind in den Beschlüssen der. beiden lateca- nischen Goncilien (1179 und 1219) enthalten. Buläus, T. IL p. 370. 371.

60) Quum Canonici in offlciis divinis valde infrequentes essent, proventibus eorum annuis seu grossis additse sunt praesentiae, seu distributiones. cum quotidianae tum anniversariae, ut faisce quasi pnemiis ad illa frequentanda allicerentur. FructoB nempe grossi omnibus, cum rere tum Acte residentibus, cernmunes' sunt; de distributionibus antem n solum participant, qui vere resi- dent divinisque offieiis ipsi intersunt. Sauter^ Fnndam. jor. eocl. -caUiol. 1826. Yol. H. p. 169. 160. ~- Prsesentiss sunt «mliera, quffi pi^sesenti in manus dantür. Du Gange, s. t.

JUg. toissensehi^, Zustänäi, ikhuten und üniverHtäten. 43

längeren Aufenthalt in den Universitätsstädten aus •*). So kam es denn, dass unter den Studirenden viele waren, welche schon ansehnliche Pfrtlnden und geistliche Würden hatten •*), denen es aber auch nur durch eine solche Vergünstigung möglich würde, sich wissenschaftlich weiter auszubilden. War dieses nun schon für die Studirenden von grosser Wichtigkeit, so war es für die Lehrer noch bedeutender. Diese hatten oft keine oder nur geringe Besoldungen. Auf Honorarien konnten sie nur wenig rechnen, da die Zahl der armen Studirenden, welche sich den philosophischen oder theologischen Studien widmeten, ohnehin schon gross war und noch vermehrt wurde durch die für dürftige Studirende errichteten Stiftungen •*). Zu den weiter von den Päpsten mehreren Hochschulen

61) Bulaeus, T. III., p. 149. 493. Meiners, B. L, S. 114 ff., B. n. 8. 7, 9, 12. Erhard, B. L, S. 161, 162. Auch war es nicht selten, dass die Lectoren der Klöster, wie z. B. des Sl. Oermans-Stiftes eu Speyer, die Lehrer and Aufseher der Stiftsgeist» heben waren. Mone, Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrh. B. I. S. 297, 298,299. B,il. 8.130. Bianco, 8. 222 ff. YonMone undBianco werden aach die Eidesforilieln mitgetheilt, welche die Präbendiaten 811 kisten hatten.

62) Ehe die jongen Canonici aasgeweiht waren, erhielten sie nur die Hälfte ihrer Pfründe, and, bezogen sie eine Universität, so gah man ihnen gleichsam als ein Stipendium nar die fractus grossi, d. h. die standigen Einkünfte der Pfründe, das so genannte corpus preebendffi, und behielt die unständigen, wie die Präsenzgelder, zurück, well sie in ihrer Ahwesenheit keinen Anspruch darauf madien konnten. Mone,B»L 8. 268.

63) Der erste Papst, welcher Pfründen von Stiftern und Klöstern zu Besoldungen öffentlicher Lehrer machte, war Ale- xander in. (t 1181), und er war es auch, welcher einzelnen Lehrern hoher Schulen gestattete, ihre Pfrtlnden gerade so in Üni- Tersit&ts-Städten zu gemessen, als wenn sie gleich ihren Chorbrüdem Residenz hielten. Was nun Alexander einzelnen Personen als eme besondere Gnade bewilligt hatte, das schenkten seine Nach- folger allen oder fast allen hohen Schulen, welche sie durch eine AatorisatioaBbuUe bestätigten, als ein Privilegium, dessen sich Lehrer ond' Lernende (Arne Ausnahme za erfreuen hatten. Büläus, T. II., p. 370, 371.

44 Einleitung. 4. Abschnitt.

förmlich zugestandenen Hechten gehört auch das, durch von ihnen gewählte Abordnungen ein Yerzeiphniss von Candi- daten, Lehrern und Schülern zu überreichen, welche der Papst mit Pfründen und andern Beneficien versehen sollte. Ein solches Verzeichniss von Gandidaten für geistliche Präbenden (pro promotione personarum) hiess ßotulus ^*), und wie im alten Born Kaiser und Feldherren die Namen der sich im Kriege besonders Hervorthuenden aufzeichnen liessen, damit sie vom Staate für ihre Dienste belohnt würden, so sandten auch die Universitäten die Namen derjenigen ihrer Mitglieder nach Rom, von welchen sie glaubten, dass sie eine besondere Belohnung für ihre Verdienste um die Wissenschaften und besonders um die Kirche von Seiten des Papstes verdienten ^^), Nur der Bector der Universität durfte in den ältesten Zeiten in dem Botulus dem Papste nicht empfohlen werden, dieses mussten die Abgeordneten mündlich thun, bevor sie zur Eröffnung des Botulus schritten. Später, im 14. Jahr- hundert, wurde auch der Name des Bectors in densel- ben aufgenommen *^. Von der Pariser Universität wurde er anfangs nur bei dem Begierungsantritte eines jeden neuen Papstes übergeben, ba]d nachher alle zwei Jahre

64) SalmasiuB censet a Toce latina Butulus dictum esse Rotulum. Est autem Botulus baculus rotundus, quo cumulus men- surse demitur et exsequatur. Rotulus enim seu Charta convoluta baculi speciem refert. Yeteres volumen appellarunt. Alii: Botulus i. e. scheda, Charta in speciem rotulse seu rotse conToluta. Du Gange s. v. Botul.

65) Quemadmodum olim Romse imperatores et duces eixercituum eorum nomina; quorum strenuam operam experti fuerant in hello, deferehant ad serarium in beneficiis, ut a repuhlica mercedem prse- miumque consequerentur , ita et universitas magistrorum suorum nomina deferri curabat ad pontificem, ut ah eo lahorihus suis de- bitum prsemium ohtinerent, Uli prsesertim, qui se ecclesiastico minis- terio addixerant. BuläuS; P. IV. p. 901.

66) Buläus, P. III., p. 235. AnnaL Umvers. Heidelb. T. I. F. 38, a. b. '

ÄUg. wisaensehqfa. Zustände. Schulen und UmverHtdien. 45

und später in jedem Jahre «'). Jede Nation und jede Facultät wählte aus ihrer Mitte zwei, drei oder vier Ordi- natores Botuli. Diese mussten eidlich versichern, dass sie das ihnen aufgetragene Geschäft, Candidaten zu geist- lichen BenelScien vorzuschlagen,' gewissenhaft verrichten und dass sie namentlich die altem Meister den jüngeren, die wirklich lehrenden den nicht lehrenden, die gegenwär- tigen den abwesenden vorziehen wollten. Jeder Meister und Schüler konnte seine Bitte um vacante Beneficien aussprechen, nur musste dieses in einem bestimmten Termine geschehen und der zuerst eingeschriebene hatte unter gleichen Verhältnissen den Vorzug.

Hatten die Ordinatoren ihre Botuli zu Stande ge- bracht, so legten sie dieselben ihrer Nation oder Facultät zur Bestätigung vor. Die gebilligten Rotuli wurden noch- mals IQ einer allgemeinen Versammlung der ganzen Uni- versität vorgelesen und mit dem Siegel derselben versehen ^^. Darauf ernannte man Abgeordnete (nuncii).

67) Den XJrsprang des Botulus getzte Paschasius (Inqnisit. Franc. III. 28) in die Zeiten des Papstes Benedict Xin (f 1424), welcher zuerst der Pariser Universität das Kecht der Ernennung zu kirchlichen Beneficien ertheilt habe, während dieselben vorher von den Diöcesanen verliehen worden wären. Da nämlich dieser Papst auf alle Weise den ihm streitig gemachten apostolischen Stuhl zu behaupten gesucht und in den Magistern der Pariser Universität seine heftigsten Gegner erkannt habe, sei von ihm kein Mittel unversucht geblieben, um dieselben für sich zu gewinnen. AUeiii der Botulus gehört einer altern Zeit an. Die Päpste unter- Btatzten in früheren Jahrhunderten schon vielfältig die Gelehrten; jedoch geschah dies noch nicht nach einer bestimmten und fest- stehenden Ordnung, weil ihnen damals noch nicht das absolute Becht zur Verleihung der kirchlichen Beneficien zustand. Papst Bonifacius YIII. (f 1303) suchte sich zwar dasselbe zuzueignen, fand aber noch zu starken Widerspruch. Erst dem Papste Jo- hannes XXII. (t 1334) gelang es, das von jenem Angestrebte durchzusetzen. Vgl. auch Bianco, S. 231.

68) Erat Rotulns nihil aliud, quam catalogus delectorum magis- trorum Universitatis quotannis fere conscribi solitus mittique per

46 Einhilmg. 4. JJbsehn$tL

i¥elche diese Verzeichnisse dem Papste zu äl)^rreidien hatten. Ausser den Candidaten-Venseiclinissen der Natio:- jnen und Facultäten übergaben diese AbgeprdneteA d^ hohen Schule zu Faros iM>ch Articulos Botuli Universitati^ Parisiensis. In diesen wurde um die 6es.tätigttng und Erweiterung alter oder um die Ertheilung neuer Privi- legien (pro habendis gratiis) gebeten, und überhaupt Alles, wie aus den von B.uläus n^tgetheiUep Rotuliea erhellt, angeführt, worüber man eine päpstliche BestätiguBg nöthig zu haben glaubte.

Auss^dem wurde, wie in Heidelbei^, ^on atlen Bang- streitigkeiten yorzubeug^, auch die BAngardnusg der einzelnen Facultäten und Lehrer bestin[imt, und, wie sie im Botulus angenonmien war, so war sie auch bei öffent- lichen Aufzügen, Processionen u. dgl. massgebend.

Die durch den Botulus verursachten Kosten wurden in der Begel aus den Geldbeiträgen bestritten, zu wekhen jeder verpflichtet war, welcher sich inrotulirM liess®^); in Heidelberg wurden dieselben jedoch aus der üniver- tätskasse bestritten.

§4.- Hake Schtden 2U Saterno^ Bologna und Paris,

Sehr frühe schon und ungefähr zu gleichet Zeit standen drei hohe Schulen in grossem Ansehen : Salemo (1Ü75?) für Medicin, Bologna (1110?, privil.. 1158) '^ für römisches Becht, wnd Parw (114Q, privil. 1305) für Theo- logie und Philosophie. Die letzte hätte schon im 12. Jahr-

liM

noncios ad stunmam Pontificem pro beneficiomm ecclesiasticornm imperatione juxta ordinem, quo conscripti faerant. Balftus, T. IV., p. 901.

69) Bianco, S. 233. Eink, 8. 150.

70) Savigny, 151. Schon 1158 wurde derselben vom Kaiaer Friedrich I. anabhängige Gerichtsbarkeit zugesichert K<Hrtam, B. I. S. 566.

ÄUg, wisäenschafü. ZuMnde. SdmUen und üni/oersitätm. 47

buodert sehr berfituote Lehiw, die tbeib mit der DonschuM, theite mit yerscliiedeiien Kl06tei«chiilea in Yerbindang 8l»ndeE ^ ^).

Diese hohen Schalen waren nidht nur die ättesten und berühmtesten, sondern sie hab» auch zugleich den ^teeichra spätem als Muster gedient, und zwar in del* Weise, dass Bologna gröseten Theils das Mvster war für Italien, Spanien und Frankreich ^^, Fans aber ftlr Eng- land und Deutschland ^').

In der YeTfassang dieser hohen Schulen findet sich tber von den äkesten Zeiten an ein merkwürdiger Gegerib- satz. In Bologna . herrschte das repuhücanische Element bei den Wahl^ der Beamten und in der gestfttnteti Gliederung des kleinen Gemeinwesens vor, wäSarend zu Paris die körperschaftliche (aristokratische) Bichtung das üebergewicht hatte. In Bologna nämlich erwählten die Studirenden aus ihrer Mitte den Rector, den Senate den Syndicus, den Bechnungsführer und die beiden Pedellen. In Paris war die Gesammtheit der Lernenden in 4 M^tio* nen eingetheilt, in die der Franzosen, mit dem Ehren- titel Honoranda, die der Picarder, Fidelissima genannt, der Normänner, die Veneranda, und [die der Engländer, oder seit dem 15. Jahrhunderte die der Deutschen, die tüonstantissiina , zu welcher man [auch die Schottländer,

71) Cr e vi er, Bist, de Püniv. de Paris P. I. p. 122. 183. 500.

72) Höchstens anf die Universitäten in Basel und Tübingen htH Bologna einen Eindtrss geflbt. Ranke, deutsche Gesdi. im 2feitalter der Reformat. B. I. S. 240. Klüpfel, Gesch. d. Univ. Tttbingen S. 2 ff. Tis eher, Gesch. d. Univ. Basel S. 94.

73) Merkwürdig ist es, dass fast alle übrigen Universitäten in l<Vankreich vielmehr nach dem IMTnfiter von Bologna, als nach dem von Paris eingerichtet worden sind; auch waren sie vorzugsweise Bjdchtsschulen und führten selbst den Namen nniversitös des loix. Pänquier recherches IX. 37. Auf ähnliche Weise heissen die Studenten auf mehreren süddeutschen Universitäten in der gew&hn- Hdien Sprache Juristen, auch wenn sie zu andern Facultäten ge- hören. Savigny S. 142. Lampadius, Almanach der Univ. Heidelb. a. d. J. 1813. S. 37.

48 Einleitung. 4. AbschniU,

Irländer, Dänen, Sdiweden zählte. Das Haupt einer jeden dieser Nationen wurde Syndicus oder Gurator genannt ^*). Alle Hoheitsrechte aber gingen nicht von diesen Nationen, sondern von den Lehrern aus, unter welchen seit der Mitte des 13. Jahrhunderts die zur Sorbonne durch Ro- bert ^*) verbundenen Theologen das schon frfiher ge- wonnene Ansehen auch genossenschaftlich behaupteten und erweiterten. Eben deshalb bildeten sich hier die besonderen Kreise (Facultäten) der Gesammtwissenschaft und die verschiedenen Stufen der Lehrbefahigung (aca- demische Grade) am frühzeitigsten aus und gingen schnell auf die andern hohen Schulen über ^®). In der Mitte des 14. Jahrhunderts war die Universität Paris die berühm- teste und besuchteste Hochschule. Die Deutsche, welche nach Bologna, Padua und andern Universitäten Italiens zogen, waren fast nur Juristen ''^.

74) Buläus, [T. I. p. 255. 298. Grässe, S. 919.

75) Die 1250 von Bobert (nach seinem Geburtsorte Sorbonne in Ehetelois an der Gränze von Champagne genannt), dem Beicht- vater oder Hofgeistlichen Ludwig's des Heiligen, gegründete Sorbonne (domus Sorbonica) hatte ein eigenes CoUegium in der »Mörder-Strasse« und war von so grosser Bedeutung, dass ihr Name auf die ganze theologische Facult&t überging, welche bis zu Ende des 18. Jahrhunderts Sorbonne hiess und einen grossen Einfloss auf die nationale Gestaltung des Eatholicismus in Frankreich hatte. Ursprünglich war die Anstalt für arme Magister gegründet, welche Theologie studiren woUtea Duvernet, Gesch. d. Sor- bonne. Aus dem Franz. übersetzt. Strassburg 1792. 2 Thle. (In der franz. Bevolution erlosch ihr Name und ihre Fonds wurden zersplittert.) Die juristische FaQuItät hatte sehr lange Zeit keinen bestimmten Platz für ihre Vorlesungen. Die Professoren lasen, wo sie nur konnten, und sehr oft fand man, sagt Pasquier, in einem und demselben Hause eine Schule der Rechtsgelehrsamkeit und der Hurered. Ebend. S. 15. Notice sur la Sorbonne. Paoris 1818. Buläus, T. m. p. 223.

76) Kortüm, S. 585. Savigny, S. 141.

77) Heinrich y. L an gen stein sagt in seiner »Epistolapacis«^ bei Buläus, T. lY. p. 576: »So ist die Welt eingetheilt, dass die Weisheit bei den Galliern glänzt, Italien üeberfluss hat an Gold und Deutschland reich ist an tapferen Kriegern.« Yergl. auch Hartwig, Leben und Schriften Heinr. v. Langensteins S. 14.

Mg. wisgensclurftl. Zustände, SMiülen und Universitäten, 49

§ 5- Höhe Schulen in Italien.

Nach dem Vorbilde der hoben Schule von Bologna entstanden nun in Italien ^^ im 13. und 14. Jahrhundert eine Beihe von gleichen Anstalten. Wir nennen folgende :

Piacenza, welches schon im 12. Jahrhunderte vor- kommt und 1243 vom Papste Innocenz IV. bestätigt wurde.

Moden a wird gleichfalls schon im 12. Jahrhundert genannt, ist aber seit 1328 im Verfall. Keggio aus der- selben Zeit, aber seit 1276 verschollen. Padua 1228 durch Auswanderung von Scholaren aus Bologna ent- standen^^). Pisa ist schon im 12. Jahrhunderte durch eine Eechtsschule und 1320 als eine Art von academischem Gymnasium bekannt, allein wirkliche Universität wurde es erst 1339 und durch eine 1344 vom Papste Clemens VL erlassene Bulle als Studium generale anerkannt. Arezzo hatte schon 1215 eine Eechtsschule, wurde aber erst 1356 durch Kaiser Carl IV. zum Studium generale erklärt. Ferra ra wa.r ebenfalls frühe schon im Besitze einer ge- lehrten Anstalt, wurde aber erst 1391 durch Papst Boni- facius IX. zum Studium generale erhoben. Bom hatte seit langer Zeit eine so genannte Schola Palatina, dann Studium- Curiae geheissen. Diese Schule wurde von Papst Innocenz IV. in eine Kechtsschule verwandelt, welche aber durch Papst Leo X. aufgehoben und mit der städ- tischen Lehranstalt verbunden, aber 1303 durch Boni- facius Vin. als Studium generale erklärt wurde. Im Jahre 1431 wurde es durch Papst Eugen IV. erneuert und dauert jetzt noch fort imter dem Namen Studium urbis, Archigymnasium Bomanum, Sapienza. Neapel erhielt schon durch Friedrich 11. (1224) ein Studium

78) Ueber die in Italien gegründeten Universit&ten vrgl. Grass e 8. 954 ff. Savigny, S. 143 ff.

79) Schlosser, B. VIII., S. 242.

Hants, Geeeb. d. Univ. Heidelb. J. 4

50 Einleitung. 4. Absei^nitt.

generale und wurde die erste obrigkeitlich gestiftete Universität ®®). . Perugia, seit 1276 als Rechtsschule bestehend, wurde durch eine päpstliche ^ Bulle 1307 zum Studium generale erhoben und 1355 dufch Kaiser Carl IV. abermals bestätigt. . Pavia, bereits 1361 durch Kaiser Carl IV. privilegirt, .wurde 1362 und 1370 so weit '^durch Galeazzo Visconti gesichert, dass dieser seinen Unter- thanen untersagte, an einem andern Orte, als dort, zu Studiren. Siena, um 1320 zuerst durch eine Ueber- siedelung von Bologna aus^ entstanden, wurde später durch die Medici .vorzüglich begünstigt.

§ 6. •• ^

Sohe Schulen in FranTcreich und in dm . . Niederlanden.

' Von den hohen Schulen in Frankreichs^) sind folgende zu nennen:

Bourges soll schon im Jahre 1204 bestanden haben, •was jedoch nicht iBrwiesen ist. Toulouse wurde im Jahi'e 1229 gegründet. Orleans scheint schon seit dem "Jahre 1234 blühende Schulen gehabt zu haben; ob aber vor der Mitte des 13. Jahrhunderts an eine Universität daselbst gedacht werden kann, ist unentschieden. Mont- pellier Ivurde angeblich im Jahr 1196 gegründet *^, allein man weiss nur mit Bestimmtheit, dass dort seit 1221 die Arzndkunde geblüht hat. Avignon soll schon in den Jahren 1303— 9 vom Papste Bonifa eins VIII. oder Clemens V. errichtet worden sein. Rheims wurde angeblich 1145 gestiftet^ und Anjou 1348 durch Lud- wig von Sicilien el-richtet. Lyon blühte schon vor dem Jahre 1300 und eben soGrenoble seit dem Jahre 1339.

80) Schreiber, Gesch. der Univ. Freiburg. B.T. 'S. 6.

81) Ueber die französischen Universitäten vergl Grass e, S. 916 ff. Savigny, S. 313 ff.

82) Lucä, Europäischer H^licon, S. 23Q. 236.

AUg. wiasenachafU. Zmtfindif. Schulen md Universitäten, gl

In den JNEißd^rlaii^l^m blQ|lte^ ß^t dem 13. Jahr- liundert die Kathedialac^uleA zu . Tournay, Lüttich, MeciieliQ, so Yfiß die .im 14. , Jahrhunderte yon den Brüden deS) gem^inscl^£tlichen Lpjbens, den Hierony: mianern, errichteten Sdmleu zu Deventer, um 1384 von Gerhajfd Groote gekündet ®^), und zu Groningen ®^). Im 15. Jafarhja^dert zog, sich eine Kette der von ihnen Ifegritadeten BcuderhSuss^f vo^ Camforai in den Nieder- knien durch ganz ^oi*d4eu|£;chland bis Culm in West- preiißsen, von der Scheide bis^ zur Weichsel ®^).

Hohe Schulen tn Spanien und Portugal.

In Spanien ^^) soll eine hohe Schule in Sevilla schon 990 und in Polei^tia 1200 bestanden haben. Die letzte wurde nachher mit der Universität von Salamanca vereinigt, deren Stiftung in das Jahr 1200 verlegt wird. Lerida wurde 1300 un^ ValladoUd, 1346 gegründet und Coimbra in Portugal 1279.

§8. Hohe Schulen in England, Schweden^ Dänemark

und Pplen*

In Oxford finden wir seit dem Ende des 9. Jahr- hunderts ein Organ dör höchsten wissenschaftlichen Bil- dung nach dem jedesmaligen Maass und Bedürfniss der Zeiten und mit dem Ende 4es 11. Jahrhunderts erhielt diese scholastische Anstalt ohne allen Zweifel eine solche

83) Wachler, Gewjh. d^ Litewüb., B. II.. ß, 14. Kortüm und Reichlin-Meldegg, Gesch. Europa's B. IL S. 25.

84) Grä;8 8e, S. 952 ff. UllmAun, {lefonnatoren vor der Reformation, JB. II. S. 62 ff. E. loh hörn, Gesch. d.Litt.B.ILS.134 ff.

85) Baumer, Gesch. der Pädag., Th. I. S. 66 ff. Burck- hard, De ling. lat. fatis, T. I., p. 181. 132. 133. Muuiling, De Wesseli Gansfortü vita.

86) Ueber die spanischen und portugiesischea Universitäten

T^ Gras 8 6, S. 972 iL

4

52 Einleitung, 4, Jbsdinüt.

Entwickelung , sowohl hinfeicMkh ihrer corporativen Or- ganisation, als ihrer wissenschäfttichea Th&t^keit, däss ihr in demselben Sinne, wie jener in Paris, der Name einer Universität zukomint. Aber auch Cambridge,, obgleich hier erst seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine scholastische Thätigkeit irgend einer Art nachzaweisteit ist, trat jedenfalls seit dem Anfangt des 13. Jahrhunderts neben ihre ältere Schwester In die Reihe der Universi- täten. Ausserdem bestanden schon in den ältesten Zeiten in England die Cathedral^ oder iipiscopal-Schulen *^).

In Schweden hatte der Bischof Jarl er zu Upsala schon 1100 vier Collegien für Canonici gegründet und der Propst Andreas 1306 eine f^reischule anlegen lassen. Die Universität selbst wurde isrst voti dem Erzbischofe Jacob 1477 unter Sten-Sture gestiftet ^^.

In Dänemark trieb und lernte man fleissig lateinisch in den Kloster- und Stiftsschulen, studirte aber Vorzugs- weise in Paris , wo die Dänen ein eigenes Cöll6ge hätten^ bis König Christian L 1478 die Universität ' Kopen- hagen errichtete ®^.

In Polen hatte Casimir der Grosse, damit nicht mehr so viele Polen ausser Landes gehen möchten, be- reits 1347 oder 1364 den Ghmd zur Universität Cracau gelegt, deren föimliche Oiiganisirung und päpstliche Privilegirung aber erst 1400 etfolgte ^^. \

§ 9. ■"■ Hohe Schulen in BöhmerL

Die Böhmen hatten am 6. April 1348 in Prag ®^) durch Kaiser Carl IV. eine hohe Schule erhalten, deren Privilegium

87) Ueber die hohen Schalen in England Tergl. Grägse, S. 911 ff., besonders aber Hub er, die engl. Univ., B. I. S. 57. Ö8) Grasse, S. 973. '

89) Grässe, S. 976. *

90) Ebendas. S. 977. Tomek, Gesch. d. Univ. Prag (S. 88) gibt 1363 als Gründungsjahr an. ' '

91) Da die Böhmen mehr zur slavischen als deutschen Nation

Mg, wissenaehafU, Zustände. Schulen und Universitäten. 53

Yom Papste Clemens VI, aber schon 1347 bestätigt worden ist**). Der Kaiser war in Paris am Hofe Phi- lipp's VI. Ton seinem 7. Jahre an erzogen worden und koch gebildet, wie ^r war**), wurde in ihm der Wunsch rege, eine ihnlicbe Anstalt, wie die Universität zu Paris, mek in seinem Erbkön|greiche Böhmen zu haben, und \rie er seit seinem Begierungsantritte für die materiellen Jufjeressen seiner Böhmen in Jjand- und Bergbau, Gewerben und Handel sorgte un^ auf sein Land Alles übertrug, was er im Auslande Merkwürdiges gesehen hatte, so gab er auch Künsten und Wissenschaften in seiner Residenz einen Haupt^ü^z; . ^

Bei d^ Gründung deir Universität stand ihm zwar die Pariser vor Augen ; doch ' suchte er ihr in wesent- liehen Stücken eine bessere Einrichtung zu geben ^^). Eingetheilt war die Universität Prag in 4 Nationen : die Böhmische, die Bayerisdiie, die Polnische und die Säch- sische. Die Mitgliedschaft in denselben hatten Magister uiid Studenten i^ne Untersdlied^^).

I^ereclmet wutdtBn^ so kann die Universitftt in Prag auch nicht als me deüißch», angesehen worden. Acta aoad. Theod.-Palat. T. I., p. S74.

92) Tomek, Gesch. d. Prager Univ., S. 3. 4.

93) Carl selbst sehreiBt Von sich: »Divina gratia non solum hoheraicom, a^ galHcani, lombardicwn, teutonicum et latinnm ita loqni, 8criiyer.e. et .^e^ere.acivii^us, ^t una lingua istamm sicut altera et ad sciibendnm, legendum, intelligendum nobis erat facile.c Oommentar. 4e vita Catoli IV, ab ipöo Cärolo conscriptus.- Auch den Sitzungen der Gelehrten wohnte er oft bei und freute sich flbef. die Gewandelt ini| Yßirtl^ldigeii und Bekämpfen zweifel- hafter S&tze* Ja, als einst hungrige Hofjunker aa die Nähe der Mittagstafel erinnerten, entgegnete der Kaiser: »Für mich ist es noch nicht**Zeit. Diese Gespräche bilden mein MahU Eortflm, B. ü. B. 9S&:

94) Eichhorn, B. JI, 9. .ljB2. Grösse. 8. 940 ff. Voigt, Gesch. d. Univ. Prag. Freitag, conspect. antiqq. statutt. studii generalis Prag.

95) Tomekf a 8.

54 Einkttung, 4. Abschnitt.

f »

§ 10.'. ,.

Mohe Schulen in I)^^/dqrni

Deutschland war läh^ei^e Zelt Tön' dem triissenßchafl^ liehen Einigungstriebe nn'bef'ühni' geblieben. Es Tregnügte sich mit den herköhilrilicheti Kloster-, Dom-* tind Stifts- schulen, oder sandte Lernbegierige naieh TYankreich oder Italien. Als aber mabcäie der 'genannten Schulen und

r

mit ihnen die alte kii*chliche Wissenschaft immer mehr in A^erfall geriethen, der geistige Mitteljiunkt des bisherigeti Lebens, der Papst, sfeit deto'Anfaigfe des 14. JafirhundertÄt seine gebietende Stellung verloren hatte nnd die' -Böstre^ bBngen der Zeit flfeerhäu^t jeder klOstferlicheä, litt' enge Räume eingeschlossenen Wiiesenschaft feindselig wardn :> -^ da wurde das Bedürfnisa einer «elttstsländigeä utfd gesMr derten Entwickelung imtnet iahlbar^r. Man woHte uUitik mehr länger das Volkstbtlinlich iitdividuölle Leben i^ .tAiäietli kirchlich universellen aufgehen lassen. Dieses ßedtürfmte konnte aber nicht besSötibefriedigt •wenten,! als dur^h'die Errichtung freier, wissenschaftlicher Anstalten, welche, wenn auch aus der Kirche hervorgehend und auf dieselbe gegiliiideit, bei kircUii^n.'Z^TWtUr&ies^ ibiTB. §elbstetäa^ •digkeit zu behaupten iiö Staäd^ ^ftreti. Ja, das pftpÄtli^e Schisma drängte von seihest darauf hin, in streitigen Fräf- gen sich < an einen . unabMng^^a ,w;3seQ^cb£^tUc)ie^ Sitz als €rerichtshof m w^den. PaHs^, cter'^iadte Skz .derikktdEi^ iichen Scholastik,' War Sh deft Hähdefi äefe' stShT^mÄtisaifeA Papstes,, welche;;! .dije . fran^ösisf he,, ij^ol^tik , äfe '^erl^eui^

vorschob. . <■ -l *- -j'» ^-if'. .■•• :••'■•«•.■.>) •• ■■ r .f:"v«:-: - ..

. Man ; bedurfte' für D^äts^hlähd ^ige«fer''selbfetgtänÄger Sitze für die WissehscnafteÄ'"ün(l 'Xns'taitöii, in WeltHfen tüchtige Lehrer des ;v;olke;s „i^Qd ^prxJ^g^?^» 'Wch%p Aerzte, Richter und andere Dl^er Sei^i Steate» htiialag^ triliiet weräeh ionto'eh'^^. - VoÄ' Akdkn 'Abäifekei , ' sB wie

96) Kortüm, B. I. S. 586. Häusser;' S? iS^'ff.'

r «

AUg. wissensehc^. Zmtinck. Sihulm und Universitäten. 55

von Eifer und Liebe fQr Wahrbeit imd Tugend, imrden die Gründer der Hochschulen geleitet Zugleich \follten sie aber auch ihren Städten einen ähnlichen Wohlstand verschaflFen, wie sie ihn in Universitätsstädten erblühen sahen ®^).

Wie allgemein aber dieses Bedürfniss, welchem Carl IV. durch die Gründung der hohen Schule in Prag einen lauten Ausdruck gegeben, gefühlt wurde, beweist der zahlreiche Besuch der neu errichteten Anstalt und das schnelle Entstehen so vieler hohen Schulen iia einem Zeiträume von etwa hundert Jahren ^^.

Die ersten deutschen Universitäten winxlen in Wien und Heidelberg gegründet. Mit ihnen beginnt die Wieder- geburt der Wissenschaften in Deutschland ®^). Die Grün- dung der Universität in Wien war das Werk der Brüder Rudolph IV. und Albrecht IH., Herzoge zu Oester- reich, Urenkel Rudolph 's von Habsburg. Die Stiftungs- ürkunden wurden in den Jahren 1365 und 1384 erlassen. In dieselbe Zeit, in welcher die Wiener Universität züi* vollkommenen Ausführung gebracht worden ist (1384) ^^%

97) Als Belege unserer Behauptung führen wir ausser der Stiftungsurkunde der fleidelb. Universität an die der Wiener von Herzog Albrecht UI. (Kink, B. IL 8. 49. ff.), die der Freibiki«er Universitl^t im Breisgau von Erzherzog Albert YI. von OesterreicU (Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg, B. 11. S. 447 ff.) und die der Tübinger Universität von dem Grafen von Württemberg^ Eberhard im Barte (Klüpfel, S* 2. 3.)

98) Ausser in Wien iind in Heidelberg wurden Univenäilfätea gegründet in: Cöln 1^88, Erfurt 1392, Würzburg 1403^ Leipzig U09, Rostock 1419, Greifswalde 1456, Freiburg im Breisgau 1457, Basel 1460, feer und Ingolstadt 1472, Mainz und Tübingen 1477. Ifit Retfht sagt. deshiUb Jas.tus Lixrsi;iL8' (Loimn, III. 9) vo« den iif, dan^'alifer Z^t in Peutschland jjfegründeten -Universitäten: >lncredibile est, quam inde in Germania pullulavennt Scholse, et illa regio, in qua Taciti etiam setate literarum secreta viri prätiie^ ac feminse ignorabant, pene plures nunc Academias habet, quftm reliqna Eiüopa universa.« t •! . . r .

99) Erhard, B. L S. 166.

. ieO).KIftikvBi L:S. 6.y B. ILS. 1 «. i n -

56 EihUiUmg, 4, Jhidmitt

fällt die eigentliche Organisirang und Einweisung der Umversität Heidelberg.

§ 11 Eintheüung der Angehörigen der hohen Schulen in

Nationen.

Zi^ den ältesten Einrichtungen der hohen Schulen gehört die Eintheilung ihrer Mitglieder in gewisse Natio- nen. Sie war die Grundlage der ursprünglichen Verfassung UBd der ersten Vorrechte, welche die Universitäten er- warben. Diese Nationen bildeten ohne Rücksicht auf die Wissenschaften, welche sie lehrten oder lernten, privile- girte Körperschaften, die ihre eigenenen von ihnen gewählten Beamten. (Procuratores, Decajii, Consiliarii) hatten, sich ihre Satzungen machten, besondere Versammlungsorter U.S.W, hatten. So in Paris, Bologna, Padua, Wien, Prag.

Was die Universität Heidelberg betrifft, so ist zwar in de^ Statuten die Bede von einer solchen Eintheilung in Nationen, allein, da^s eine solche auch in das Leben getreten, davon findet sich in den Acten nirgends eine Andeutung. Wie gefahrlich aber auch eine solche Ein- theilung werden konnte, bewies das durch den Natio- nalismus herbeigeführte Beispiel in Prag. Mehrere Tau- sende von deutschen Lehrern und Lernenden zogen 1409 von dort weg und veranlassten die Errichtung der Uni- versität Leipzig. Es mag dieses Beispiel auch bei später errichteten Universitäten, wie Ingolstadt, Tübingen, mit dazu beigetragen haben , dass man keine Eintheilung nach Nationen, sondern nur in Fäcultäten zuliess.*®*). Da sich, vom 14. Jahrhundert an die Fäcultäten immer mehr ausbildeten, so sank die Gewalt der Nationen fast ia demselben Verhältnisse, in welchem das Ansehen der Fäcultäten stieg *®^.

101) Meiners, B. I. S, 29. 43. 67. 71. B. IH. S. 79. Voigt Seite 74. ff.

102) Keil, Geschieht des Jenaischen BtddemteilAbeiis, 8.7.

AUg. wisaenschafU. Zustände, Schulen und UniverstUUen. 57

§12. Freifmt von bürfferUcken Abgaben. Gerichtsbarkeit. Seepter. Gesetzgebung. Sicheres Geleite.

Universitätsboten.

Die Freiheit von bürgerlichen Abgaben und

Lasten, von Zöllen u. s. w. war auf den Universi- täten des 12., 13. u. 14. Jahrhunderts weder allgemein noch gleich gross. Auf einigen Universitäten genossen nur die Studirenden, auf andern die Studirenden und ge- wisse Lehrer, noch auf andern alle Studirenden und alle Lehrer gleiche Vorrechte.

In Paris lag der Grund der Immunität der Lehrer und Studirenden darin, dass sie als geistliche Personen (clerici) betrachtet wurden *®^. In Bologna, wo man, wie in Padua und auf andern Universitäten Italiens, die Lehrer und Lernenden nicht als Geistliche betrachtete, erhielten sie alle Rechte der Bürger ohne ihre Lasten.

Ein anderes Vorrecht der Universitäten war, den gewöhnlichen Gerichten nicht unterworfen zu sein, sondern ihre eigene Gerichtsbarkeit, die disciplinarische nicht nur, sondern auch die civüe und criminelle , zu haben. Dieses Recht wurde ihnen jeweüs von weltlichen Fürsten, von dem Papste oder von Frei- staaten feierlich ertheilt und machte ein wesentliches Privilegium einer Universität aus ^^% Die eigene Gerichts- barkeit, welche die Universitäten besassen und deren

4

Ausübung zunächst in den Händen des Rectors lag, wurde auch durch em äusseres Zeichen kund gegeben. Dieses war das Seepter, welches bei feierlichen Veranlassungen der Rector als Zeichen seiner Würde vor sich her tragen Hess. Es bestand bald in einem hölzernen, bald in einem sübemen Stabe ^®*).

103) Buläu«, T. III. p. 2i3.

104) Tholuck, S. 36. ff. J67. ff.

105) Mein ers, B. IH.: &,. les.

58 Einleitung. 4. Abschnitt.

Mit dem Rechte der eigenen Gerichtsbarkeit hatten die Universitäten auch die Befugniss, sich selbst ihre Verordnungen und Gresetze jeu. geben, Sah ^lan e^ schon im 12. und 13. Jahrhundert als natürlich an, dass zahl- reiche Corporationen von Lehrern und Schülern sich selbst richteten oder von ihres Gleichen gerichtet wurden, so fand man es eben so natürlich, dass diese Corporationen zur Erhaltung guter Ordnung durch die Mehrheit der Stimmen gewisse Bestimmungen festsetzten, welche für alle Mitglieder derselben bindend waren und deren Üeber- tretung bestraft wurde ^®*^. Dieses Recht übten die hohen Schulen, ohne dass es ihnen eipe höhere Behörde wirklich er- theilt hafte, so lange, bis sie es entweder zu weit ausdehnten, oder bis geistliche oder weltliche Machthaber glaubten, das- selbe sei mit, der ihnen selbst zukommenden Gewalt nicht vereinbar ^^'^).

Ein weiteres Vorrecht der hohen Schulen war das des sicheren Geleites. Lehrer und Lernende konnten nicht nur ruhig und ungestört in den" Universitätsstädten wohneij, sondern auch nach solchen hin und zurückreisen, ohne dass man ihre Personen und Sachen aufhalten oder festhalten durfte; vielmehr waren alle Obrigkeiten bei schwerer Strafe angewiesen, sie nach Kräften zu schützen und ihnen wegen erlittener Üribillen eine schleunige und volle Genugthuung zu verschaflFen. Dieses Privilegium war aber um so wichtiger , als im zwölften und dem zu- nächst folgenden Jahrhundert nicht nur die Wege im Allgemeinen sehr unsicher w^ren, sondern auch die Statt- halter und übrigen Obrigkeiten ^oift Mitglieder von Uni- versitäten . verhafteten , und ihnen unter dem Vorwande

106) Papst Innocenz HI. sagt im Jabre i;3Q9 (ßu^aas, T. III. p. 52): »Quotiens pro communi utilitate aliqua statunntur, per qnae paci et tranqaillitati consultam ac publicae honestatis et honoris procnratur angmentum, conveniens -edi kk decetis, ul; eadein ab Omnibus irrefragabiUter observentni*.^ ' " . -

107) Mein er s, B. IL S. 129/ B: IV.- S. lü. ' -

Ällg, foissemchafü, Ztufiänäe, Schulen und Universitäten, 59

des Vergeltungsrechtes ihre Habe wegnahmen, wenn deren Landsleote ihren Unterthantti oder Mitbürgern recht- mässige Sehnlden nicht bezahlt oder EigenthüTO vorent^ halten oder Beleidigungen «ugefflgt tmd keine Genugthüung gegeben hatten ^***).

Ausserdem waren die hoheft S(ihulen berechtigt, grosse und kleine privilegirte Boten (magni nuncii, parvr nuncii) zu haben. Unter den ersten verstand man angesehene Büi^ger, welche den Stiidirenden g^gen Pfand oder Bürgschaft Gelder vorstreckten und deshalb auch in Italien foeneratores Messen. Die kleinen Boten be- sorgten den Briefwedisel und überhaupt den auswärtigen Verkehr der Üniversitäts-Angehörigen und -genossen gleich den Lehrern und Studirenden sicheres Geleit und Frei- heit von Zöllen.

Sowohl die grossen als die kleinen Boten entstanden beinahe mit den hohen Schulen selbst. In jenen Zeiten gab es weder Posten noch einen sicheren Wechselhandel. 'Studirende konnten ihren Eltern Nachrichten und Eltern ihr^ Söhnen Briefe, Gelder u. s. w. nur durch besondere Boten schidcen. Vor dem Antritte ihres Amtes^ mussten sie schwören , es treu zu erfüllen , daher wurden sie auch nuncii jurati genannt ^^^.

§ 18. ' ,

Reetorat. Aeademsther Raih, Immairieülaiion.

Unter allen academischen Aemtern ist keines älter ^nd allgemeiner,* als das des an» frder Wahl herV(Hrge- gangenen Rectors. Man bieK es nicht mir für dafs erste, sondern auch für das Widitigste^^^®)-^ Auch die

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106) köiners; B. n. S. 33b. fr. ' 109) Üopialljüc'h'd. tJniv. Heidelb. (JTr. ^. 358. 6Sl), Kauf-U fichenkbriefc ^" p&pstlich'e Bullöri, Privilegien u.drgl. von G'rtlnÖün'g ;deif'UniVef8it&f1)i8 gegen *ßnde des 15^ Jährliunderts änthahend^ lr:''39. b. ^Miiniörs, B. IT. S. 353: '' '• ''

110) Tholuck, Acad.' Zibtfclde S.^l6. W. . : ' «J

60 EinUi^mg. 4. AbaOniU.

Benennung RectQr findet sich eben, so auf den ältesten Universitäten ^^^), wie Magnificus ^^^), mit Ausnahme von Oixford und Cambridge, wo die Männer, welche dieses Amt bekleideten, Cs^er oder Yicecanzter biessen ^^^. Zu dieser Würde wählte man, um den Glanz der Universität zu erhöben, auch gerne Männer von hoher Abkunft als Rector^s magnificentissimi ^^^). Ihnen wurden häufig (in Heidelberg vom. Jahre 1558 ^n) Prorectoren aus der Zahl der Professoren be^egeben oder sie wählten diese

111) Doch nannte der Stadtrath zu Wien in einer ürtcunde vom Jahre 1865 denBector der Uniyersitftt auch »obereten SchuliüaisUr/« Diplom. I. p, 48, wo es heiaat: »Der Durchleucht lifaister in den sieb^ Chünsten Albrecht ze den Ziten obrister Schulmaister ze Wienn.« Die beiden vornehmsten obrigkeitlichen 'Personen in den gröBsten italienischen Städten, der Podesta und Oapitaneo (Prsafectiis et Prsasnl), wurden Kectores.oivitaliiß, Rqbtoti genannt, u. die Vorsteher der Universität zu Paris behielten den Titel Bector in allen Zeiten bei. Meiners, B. III. S. 89. ff.

112) Der Titel Magnificus (Magnificenz) wurde wahrschetnlidi am frühesten in Italien gebraucht, wo die Bectores civitatis viri magnifici gehannt wurden und dann in solchen Städten, wo man die höchsten weltMchen Obrigkeiten mit Magnificenz beehrte. Dubouil- lai (T. IV. p. 636) bemerkt es als etwas besonderes an, di^s der Bector in Cöln Magnificus genannt werde. In Wien erhielt der der Bector erst 1501 diese Benennung (Conspect. bist. Vienn. T. IL p. 67). Kink (Th.I.S. 111) ftthrt Folgendes an: »Der Titel Magni- ficus wurde im Mittelalter nur solchen gegeben, welche den Bang eines Beidisfärsten hatten, wessbalb auch ganz folgerichtig der Bector Albrecht »Durchleuchte heisst Man dachte sich in jener Zeit den Bector wie den Grossmeister eines Bitterordens. So wie Templer oder deutsche Herren mit dem Schwerte fUr Gott und Ghristenr heit kämpften, so die hohe Schule mit geistigen W4fien.c

118) Wood, Eist. Univ. Oxon.

114) In Heidelberg wurde als solcher zuerst Adolph voii Nassau (1443) gewählt, in Ingolstadt Graf von Oetingen (1486) und als «bendort (1522) die Statuten erneuert wurden, stellte man es der Universität frei , die Bectoren aus den Lehrern oder erlauchten Stiidirenden zu wählen (Annall. Ingolst. T. I. p. 31. T. IV. p. 187). In Wien war ein Fürst y^n Teacjien. (1503) uu^ in Mailand ein H»zog, Sforza,. Bector.

Jllg, unsaenschü^. Zustände, Schulen und Universitäten, 61

anch selbst. Den Prorectoren lag die Besorgong der laufenden Geschäfte ob. Der Rector hatte den Yorsite in dem Rath der Universität (Consilimn Senatus üniversi- tatis) und in den allgemeinen Versammlungen der Univer- £ätäts-Mitglieder. In dem ersten wurden alle Angelegen- heiten der Universität berathen; in besonders wiehtigen Fällen aber berief der Rector diei sämmtlicben lilitglieder derselben und zwar nicht nur die angestellten ordent- lichen Lehrer, sondern auch die Magister und Licentiaten.

Zu den amtlichen Functionen gehörte Ein- schreiben in das Matrikelbuch (Matricula), gewöhnlich intitulare, später immatriculare genannt und Beeidigen der neu ankommenden Mitglieder der Universität, in so fem sie das dazu erforderliche Alter hatten *"), das Hand- haben der Gesetze, besonders aber kräftiges Vertheidigen der Privilegien und gewissenhafte Ausführung der vom Senate gefassten Beschlüsse. Ausserdem war er gewöhn- lich der Historiograph der Universität*^^ und hatte alle merkwürdigen Ereignisse, mochten sich diese auf die inneren oder äusseren Verhältnisse der Universität be- ziehen, aufzuzeichnen.

Bei feierlichen Aufzügen wurde ihm als Zeichen seiner hohen Wtirde das Scepter vorgetragen.

Die Dauer des Rectorats an der Pariser Universität war in den frühesten Zeiten auf 4^ hoch* stens 6 Wochen beschränkt. Erst im Jahre 1276 würde diese Amti^hrung auf 3 Monate festgesetzt und dieses auch später beibehalten. Nur in sehr unruhigen und gefahrvollen Zeiten bestätigte man Rectoren, wddie man

115) BuUus, T. ni. p. 576. V. p. 718.

116) Ruh köpf, Gesch. d. Schul- und ünterrichtswesens Th. I. S. 187. Ertt in späterer Zieit; wie an der Universität Heidelberg (1587), wurde ein eigener Historiograph ernannt und im 17. Jähr"- hundert dieses Geschäft dem Syndicus der Universität gegen eine besondere Vergütung übertragen.

62 Einleitmg. 4. Ahac^nitt.

tüchtig befundeu, einmal, wphl auch zweimal in ihrer Würde, so dasa sie 6 oder .9 Moöate ihr Amt führten ^^'),

In :Padua uud auf den übrigen : hohen . Schulen Italiena dauerte das Bectorat e^n Jahr» Kin späterer Versuch, es auf 2 Jahre auszudehnen, verursachte manebe Naditheije^ we^shalb man zu dem früheren Brauche zurückkehrte. In Prag ,war die Dauer des Kectorats erst ganzjährig, dann halbjährig; in Wien von 1377 1385 e^i^äihrig, von da bis 1629 halbjährig ujud darauf wieder ganzjährig. Die deutschen und niederländischen Universi- täten, Erfurt und Löwen ausgenommen, wo das Rectorat von Anfang an auf ein ganzes Jahr übertragen wurde, was in Heidelberg erst vom Jahre 1522 an geschah, folgten dem Beispiele von Prag und Wien^^®).

Das Immatriculiren, für welches alle, mit Aust nähme der Armen, eine Einschreibgebühr an den Bector zu zahlen hatten, war an keinen Ausweis über frühere Studien oder sonstige Bedingungen geknüpft. Namentlich war nirgend ein Alter vorgeschrieben. Neben reifen MänneiTi stehen so junge Leute, dass ihnen nicht ein Eid, sondern nur ein Versprechen, die Gesetze zu beobachten, abgenommen werden kann. Freilich gaben iauch die Vorbereitungsanstalten zu den Universitätsstudien nur eine mangelhafte humanistische Bildung und so wurde denn Jahrhunderte hindurch an Universitäten und zwar in der Artisten - Facultät das gelehrt, was jetzt grossen Theils in oberen Classen der Gymnasien und Lyceen ge- lehrt wird, und diese hatte selbst ihren Namen daher, weil ihre Professoren die Septem artes liberales lehrten. Die Pflidit ab^, sich immatriculiren zu lassen, und zwar schon wenige Tage nach der Ankunft in der Universitäts- stadt, hatten nicht nur die Studenten und Professoren

117) BuUus,.T. IV. p. 394. T. VI. p. 802. 807. 981. Cuvier, T. II. p. 454.

118) Tomek, S. 9. Kink, S. 110. Meiners, B. IIL S. 132. 146.

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Mg. wissensehaftl. 2iuMnäe, Schulen mnd UniverHtäien. 63

(letztere unentgeltlidi) , sondern auch tdle Universit&tj&- AngehSrigea wie Buchhändler A»^^^. Ausserdem aher Hessen sieb viete einschreiben, welche nichts weniger als Stüäir^iide waren, nur um die Freiheiten von Studirenden zu genisss^n ^^). An eine bestimmte Zeit, wie jetzt^ war das Immatriculiren nidit gebundw, es fand, wie wenige stens die Heidelberger Matrikdbflcher ausweisen, das ganze Jahr bindtrch statt.

§ 14.

Sj/ndicus. Secretär, Quästor, Pedellen. Cursores.

Servitoreß. Famuli.

Als weitere Beamten an Universitäten sind Sjndici, Se er etär e und Qnästoren anzuführen. Der Gesohicfats^ Schreiber der Pariser Untviersität Bnläns erklärt diese für die nolhwendigsten unter allen Beamten nach den Rectoren ^").

Die Pedellen, im Lateinischen des MittdMU;erS Bedelli, Bidelli, Pedelli, Bndelli^^^ genannt, entstanden

119) Auf den italienischen TTniversltäten hatten jedoch die BeutBchen nicht nöthig, gicb bei dem Bector einsohreiben zu laBsen. %k thaten dieses nur b^i den BlUhen oder Procuratoren ihrer

1: Nation.

120) Solche »Studentes non studentes« verübten häufig unter dem Schutze der academischen Privilegien vielerlei Ünfüg. Diesem SQChte man durch besondere Verordnungen zu steuern. Bianco> S, sa 90.

121) Buläus sagt nämlich (T. III. p. 582): »Es ist kein CoUe- giam, das nicht Rechtshände] oder andere Angelegenheiten zu besorgen hätte, keines, das nicht gewisse Einkünfte genösse i

iT^' keines, das nicht zu gewissen Zeiten zusammen käme, Berath- |{;. Bchlagungen hielte, Beschlüsse fasste und diese Berathschlagungen und Beschlüsse aufrecht jzu halten wünschte. Für die erste Gattung Toa Geschäften ist ein Syndicus nöthig, für die zweite ein Quästor, fOr die dritte ein Secretär.c

122) Ueber die Abstammung des Wortes Bedellus vonBidault^ Pitault, Petau, womit man im Alt<Französischen einen Söldner oder Krieger zu Fuss bezeichnet, ist man nicht im Reinen. Dass Bedellus und Pedellus verschiedenen Ursprung haben, wird von Adelung

64: Einleiitmg, 4. Abschnitt.

wahrscheinlich mit den Nationen auf den Uniyersitäten, oder es haben die Nationen gleich nach ihrer BHdang Pedellen angenommen. Eben so wahrscheinlich ist es, dass jede Nation von Anfang an einen Ober* und einen Unter -Pedellen hatte. Bald wurde ihre Zahl vermehrt Die Universität Paris hatte schon im Jahre 1312 4* Ober^ pedellen (Bedelli magni) und 4 Unterpedellen (BedeDi parvi) ^*'). Sie richteten die Befehle der Rectoren, Procura- toren, Decane der Facultäten aus; gingen bei feierlichen Auf- zügen und Deputationen, das üniversitätsscepter tragend, voran, waren zum Schutze der Ordnung bei den öffent- lichen academischen Handlungen gegenwärtig.

Eine Besoldung scheint den Pedellen nicht: ausge- worfen gewesen zu sein. Für ihre Dienstleistui^en be- zogen sie durch Statuten oder den Brauch festgesetzte Sportein, wie bei Promotionen, Vorladungen u. s.

Die einzelnen Facultäten hatten in den ältesten Zeiten in der Begel keine besondem Pedellen, sondern die Uni- versitäts-Pedellen besorgten zugleich auch die Geschäfte der Facultäteil *^*). Uebrigens standen die Pedellen früherer Zeiten eine bedeutende Stufe höher, als die der neueren Zeit Sie erscheinen oft als Männer von Bildung und Bedeutung und wurden nicht selten mit mündlichen Auf- trägen von Wichtigkeit an hohe Personen betraut. Sie mussten daher an einzelnen Universitäten, wie in GöJn, magistri Artium sein. Oft waren sie zugleich die Notare der Universität und verrichteten überhaupt die Functionen eines heutigen Universitäts-Secretärs "*). An der Univer-

in seinem grossen Wörterbuche unter dem Worte Peden gezeigt. Vergl. Du Gange in den Wörtern Peda, Pedale, Pedarius, Pedatnm, Pedatura. Unter dem Worte Bedellus weist derselbe auf Speimann u. A. hin, welche es •von dem Sächsischen Worte Bidele ableiten, das einen Ausrufer bedeute und noch als Büttel im Gebranch sei. In Deutschland schreibt man seit Jahrhunderten Pedellefr.

123) Buläus, T. rV. p. 164.

124) Meiners, B. in. S. 164—198.

125) Bianco, S. 156.

ÄUg. wissenschafil. Zustände, Schulen und Universitäten, 65

sität Heidelberg gehörte es zu ihren Functionen , zu den ÜDiYersitäts-Essen bei Promotionen einzuladen; an diesem Essen nahm sie aber dann auch selbst Theil ^'^.

Ausser den Pedellen hatten die UniTersitäten ab^ auch noch andere Diener, welche Cursores, Servitores und Famuli Messen. Dieses waren oft Stud^ten und promo* virten zuweilen. Auch die einzelnen Magister hatten Servi- tores und Famuli, sobald sie solche unterhalten konnten, und mussten diese bei sich haben, wenn sie ausgingen ^'^).

§15.

Camler. Viceeander. Pfdzgnrfen* Comervatoren.

Subeanservatoren,

Die angesehensten Vorgesetzten der hohen Schulen waren die Canzler. Schon vor Entstehung der Univer- sitäten waren es die Canzler von Erzbischöfen, Bischöfen und Aebten, welche nach vorhergegangenen Prüfungen die Lehrer an den Dom- und Klosterschulen anstellten, wess- halb sie auch oft Magistri scholarum genannt wurden. lin Mittelalter, wo die Universitäten kirchliche Anstalten und bestimmt waren, die Lehre der Kirche zu begründen und gegen Ketzer zu vertheidigen , setzten ihnen auch die Päpste in den Autorisationsbullen Canzler vor. Die Würde derselben umfasste die Erhaltung aller ursprünglichen und später erlangten Eechte der Universität, die Bestäti- gung (auctoritate apostolica) der zu ertheilenden acade- mischen Grade, wenn die Facultäten die wissenschaft- liche Befähigung der zu Graduirenden ausgesprochen hatten , die peinliche Gerichtsbarkeit und die Oberaufsicht über

r

den Fleiss und die sittliche Aufführung sowohl der Lehrer, als auch der Schüler. Vom 16. Jahrhundert an nahmen die Kaiser als Reservatrecht das Becht der CanzlerwUrde

126) AnnaU. Univ. IJr. 858, 51, c. F. 7, 6.

127) Koseg^rten, Th. I. 8, 107. Kink, JB. I. S. 50, H. o. 86. - ii u

Haute, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 5

66 JEinleiiung. 4. Abschnitt

in Anifi5)ruch ^^% ausserdem auch selbstregi^rende Fürsten. Zu Ganzlem wurden entweder die so genannten Ordinarii, d. h. die Bischöfe oder Erzbischöfe, in deren Sprengein die Universitätsstädte lagen, oder ihre Canzler, oder andere hohe Beamte von Domstiftem, seltner die Vor- steher von Collegiat-Stiftern ernannt.

Es war deshalb auch etwas ausserordentliches, dass der Papst den Facul täten in Ingolstadt die YoUniacht ertheilte, ohne Zuziehung des Ganzlets die apademischen Grade zu ertheilen ^^^).

Das Recht, sich einen Canzler zu wählen, hatte keine deutsche Univßrsität, wohl aber die^ hoben Schulen :Qxford, Cambridge und Lunden^^*^). Als dje Universität Paris, wo nur der Canzler des Bischofs von Paris und der des Klosters der h. G e n o v e f a das Recht hatten, academische Grade zu verleihen, im Jahre 1281. ein solches Recht sich anmasste, wurde es sogleich vom Papste vernichtqt^^ ^3.

Nicht immer aber hatten die Canzler Zeit und Lust, die mit dieser Würde verbundenen Geschäfte selbst zu besorgen. Es war daher schon in den ältesten Zeiten nichts Ungewöhnliches, dass Canzler, sogar wenn sie ihren Sitz in den Universitätsstädten hatten, Pro- oder Vice- canzler ernannten und zwar häufig in der. Person des Rectors oder eines angesehenen Professors aus einer der Facultäten, am häufigsten aus der juristischen und theo- logischen ^'^. !

Doch hatte auch scho^ Friedrich II. (1250) aus kaiserlicher Machtvollkommenheit angefangen, Doctoren zu

128) So eignete sich Kurfürst Johann Georg die Ganzler- würde an der Universität Frankfurt a. 3. 0:1590 an, welche früher ^r Bischof von L^buff hatte. Be'el^man-^, Notitia IMv. Francofi

129) Annall. Ingoist. T. IV. p. 17. 113.

130) Döbeln, Acad. Lund. hist. p. 2.

131) Hameraei Üb. deAcjad. F^ii^.^.p, ,79..

.. 132) In jParJs war der bischöfliche f)flmzler) in »patern Zeiten so- gar verbunden, einen Procanzler zu ernennen, ß u 1 ä u s , T. III. p. 380«

Äüg, wiaaeMcfu^. Zu8tände. Sehulm und üniverHtäten, Q^

ernennen and dessen Nachfolger übertrugen, nach dem Beispiele der Päpste, erlauditen oder sonst au^ezeichne- tan Hftmiem unter dem Titel Pfalzgrafen (C!omites Palatini) das gleiche Recht ^*''). So verlieh Kaiser Fried- rich IIL (1452) PfalzgrafentiteL WeQ diese aber um Geld zu haben waren, so wui'de diese Ehre dadurdi entwür- digt ^**). Mit Recht erhoben sich deshalb die Universi- täten häufig gegen solche Promotionen mit allen Kräften. Da sie aber weder den Pfiedzgrafen ihre Privilegien, noch den von denselben Promovirt« ihren Rang streitig machen konnten, so' suchten sie deren Ansehen in den Augen des Publikums dadurch zu schwächen, dass ste die von den Pfalzgrafen Grehrten bebriefte Doctoren (doctores buQati) nannten ^^% so wie man im 14. Jahrhunderte in England die Doctoren aus deü Orden der' Bettelmönche, die sich auf etwas nachsichtigen Universitäten des Festlandes promoviren liessen, wächserne Doctoren (Doctores cereati) hiess.

Nach der Kirchen - Reformation übten häufig die protestantischen Fürsten und Freistaaten bischöfliche Rechte und unter diesen auch die der Canzler aus. Andere Fürsten liessen in den kaiserlichen Gnadenbriefen sich selbst und ihre Nachkommen zu Canzlem ernennen, oder sich wenig- stens die Vollmacht schenken, Canzler und Procanzler

133) Ueber die Pfalzgrafenwürde vergl. Georg Schubart, De Comitibus Palatinis Csesareis. Jen. 1678. Itter, de grad. acad. p. 168—170. 287. 512—516. Zöpfl, Gesch. der deutsch. Rechts- queUen. B. tl. Abth. 11. S. 206 ff. ....

134} Voigt, CJasa. AltertiöUfS* 37|8.

135J Diese Doctoren hatten ^ftr^ens nicht dieselben Vorrichte, wie die von Universitäten ' creirt^. Sie '^ürft^ii «. B. in kein Metropolftan-Capitel gewählt wenkin. In eihtff Bllle des Papstes Sixtus rV.v.J. 1474'Äeii<8te8: iXJbi re^nfrrtur quälitas doctoralis, non sufficit, si :qui8 p#r buUam vel a tdiUite it^aWtino creatas sit doctor, sed ut dignitfts ilW aCadötoica hl üäifeirsitate collata fuerit, necesse est. Bianco, S. 86. . .. ./i .: ,

5*

68 EifM^n§. 4. Ah9cknin.

setzen zu dürfen ^^^.* In T<übingen ging das CauzeUariat an den Rector und Senat tAer "'').

An der Universität Heidelberg übte der Dompropst in Worms Yon der Begründung der Universität (1386) an bis zum Ende des 18» Jahrhunderts das Recht .des C9S\Zr lers, die academisehen Grade zu verleiben, entweder selbst od«r durch Yicecanzler aus.

Weder so alt noch so allgemein, als die Caozler, waren die Conservatoren der dm Universitäten verb- liebenen Privilegien und Rechte ^^^). Itfanobe, $eU)9t ältere Universitäten hatten keine eigentliehen Cosservätoren; andere erhielten sie erst kürzere oder längere Zeit nach ihrer Gründung. Doch wurden von den Päpsten Gonservatoren für die von ihnen den Universitäten zugestandenen Rechte früher ernannt, als dieses von den Fürsten für die von ihnen ausgegangene Rechte geschah. Die Universität Paris erhielt erst ISJSS und 1337 auf ihre dringende Bitte den Prevot von Paris zu einem zeitigen und 1340 zu einem beständigen Conservator ihrer königlichen Privilegien **^). Nach dem Gnadenbriefe des Königs Philipp August (1200) war. der Prevot von Paris weiter nichts , als ein königlicher Beamte, welcher bei dem Antritte seines Amtes schwören musste, dass er selbst die Immunität der hoh^ Schule nicht verletzen, picht aber, dass er die Privilegien derselben schützen wolle, eine Anordnung, welche der bei der Universität Heidelberg in Beziehung auf den Fauth (Oberamtnaann der Stadt) getroflFenen gleich war.

136) Meiners, B. n. S. 164. 309. 320. B. I. S. 375.

137) Klüpfel, S. 54.

138) Auf deu älteren tTniv^rsflföten waren die Conservatoren Yon den Canzleca. verschieden; auf den. neueren dagegen war nicht gelten die CanzlecwQrde mit der des Erhalters deir Rechte in ein und (derselben Ifersoß vereinigt In jdem Statut, Tubing. p. 26 hdßst es: »CauceUarii^, .qjMft loco iUustnasimi principis schollt adesty ne Scholaa priyil^egia vei ^^r Corise mandata, Tel qualicunqoe alia ratione labefactien^ur ajut dig^inuantuT} piospicito.c

139) Bulftus, T. IV. p. 256. 264. ., .

ÄUg. wüsenschafß, Zmtänds. SöhuUn und Univemtäten, 69

Anfän^di mtrden die Gonservatoren toh den Päpsten nur aaf einige Jahre und fttr bestimmte Privilegien ernannt. Die U^ertragting dieser Wunde auf Lebenszeit trat , wie die der Ganzlerwürde, erst später ein, wo die Erhaltung der von den Päpsten den tTniversitäten verliehenen Rechte entweder £r26isehföfen und Bisdiöfen oder andern vor* nehmen Gheistlichen übertragen wurde. Parier allein ertangte das Vorrefdit, die Gonservatoren der päpstlichen Privi- legien selbst eitoennen zu- dürfen ^^^) , einer deutscbett Hodischule, wenn sie aöcb, wie die Heidelberger nach der zu Paris eingerid&tet war, gestand der päpstliche Hof (jKeses nie zu.

Einzelne Unitersität;eai hatten 'a»ch Snb-Gonser- vatoren, welche, wie die Vicecanzler von den Canzlem, von den Gonservatoren ernannt wurden.

§ 16. JHchterkrönunsf.

Zu den Rechten der Pfalzgrafen, welche Notarien ernennen, Vormünder und Guratoren anstellen und absetzen, Infamirte ehrlich machen, uneheliche Kinder legitimiren durften, gehörte auch die Dichterkrönung mit einem Lorbeerkranze. Die Sitte war in Italien aufgekommen, allein ihre Anfänge sind dunkel, und zu einem festen Ritual ist dieselbe nie gelangt Das. Recht dieser Krönung wurde von GarllV. (1354) m Anspruch genommen, da Friedrich I. Barbarossa (| 1190) schon den Epiker Günter gekrönt hatte und jenes meist als Sache der alten Römischen Kaiser angesebenr wurde ^* ^) , und von F r i e d r i c h HI. , welcher

«•4-

140) Bu>Ua8, T. in. p. 1— S. 199. 580. 581. 37a

141) Pertrarca Wttr4«r am 8. AptU 1341 unt«r dem Zujaudisen äes ganKiBn Volkiis* auf dem Capitolium in Bxnh von diem römiecben SenfttorOrs^, Gmfbn vottf Ahgainiära, gekrönt'. In seinem Diplome heisst^B unter Analerem: »t^»l^ta» egt«gioft in mot^m triumphatiftiam aooe|^imii8[ in Capiitoll^ ^soronnapi^ HB^ue adeo et itt desuetudinem nobis abijt illa soleuüu»; ut jan a/18D0 annis nallnm ibi legamus tau kamore decoratum.« B u r Jf bar d^t, R«äfris8aa<^ S. 20a. Y c^i g t , Class. Alterth. S. 378. Heeren, Gesch. d. Philolog. B. I. S. 264.

70 Einleitung. ^ ÄbaefmiU.

schon im Jahre 1442 das Diplom fttr Aeneas Sylvias ausgestellt hatte ^**), wurde Conrad Celtes ProtuciuÄ (Meissel) von »dem Kaiser selbst am 18. AprU 1478 auf dem Schlosse zu Nürnberg als Poäta (Dcdsareus laureatus gekrönt ^*^ und als der erste Deutsche nütider Dichtar- krönung gefeiert ^**), Im Jahte 1501 vrurde der nur in lateinischer Sprache dichtende Celtes^^^) von Fried- rioh's lU. Sohn, dem Kaiser Maximilian L, bei welchem er in so hoher Gunst stand, wie bei Friedrich» als Bibliothekar und Professor der Beredsamkeit nach Wien berufen und zugleich zum Vorstande des von dem Kaiser zur Förderung der classischen Studien gegrflndetM Gollegiums poStarum^^^) für sidi und seine NaiAdGolg^r

142) 6a den, Sylloge varior. diplom. p. 679.

«

143) Friedrich der Weise Ton Sachsen war Geltes' hoher Gönner oder, wie Geltes sagt: Musarom snarum et studiomm maximus amieus. Friedrich der Weise hatte ihn dem Kaiser empfohlen. Heeren, B. II. S. 16^.

144) Geltes schrieb damals von sich selbst: »Primas ego titalam gessi nomenqne Poet»,

'Gaesareis manibus laurea nexa mihi.« Weiter aber fögt er bei:

»Si me non pietas, yirtas, doctrina coronant, .. . Ecqaid proderit haec nexä corona inihi?« lieber Geltes als Dichter yergl. W. Menzel, deutsche Dich- tung von der ältesten bis auf die neueste Zeit, B. II. S. 267 ff.

145) Dem Ulrich von J^ut^en setzte am .12. Juli 1517 Maximilian.!, zu Augsburg den Lorbeerkranz auf , obgleich Hütten damals noch nicht in deüts6her Sprache gedichtet hatte. Sein erstea deutsches Gedieht ehiohiien 1520. Der erMe^ Deutsciie, welcher wegen seiner deutschen Gedichte gekrönt -wurde^y war Opitz. Er erhielt diese Auszeichnung 1625 iträhreBd. Mines Auf- enthalts ia Wi0n von Ferdinand IL uad wurde zugleich mit dem Namen Ton Boberfeld geadelt. Ueb^r Ulrich von Hatten vergl Gervinus, Ges^h. d. po^t. National-Liter. «L DfBfutsoheni' Tk II. S. 431 ff» und über Opitz ebend. :Tk HL p. 199 & .

146) Dem Zwecke nach hatte 'd!« von IkTateriins PiB*t^ris 1502 in Erfurt gegründete »Po^tensiohnletc eirie gewiHse Aehntichkeft^ mit diesem CoUegivm. Kamp'schulte, ^düe ÜAiv: Srfurt, Tli. L S. 50..' .. .'' 'm'I'. .1 y --•'.:. f 'M .- . X .i{)" ! . .: »

JJlg. wisaensehafU, ZmUinde. SMwUn und Universitäten, 71

mit der Yollmaeht «mannt. Dichtern den Lorbeer zusuer- kennen **').

Damit, oder vfebnehr mit Geltes begann nun die lange Reihe der gekrönten Dichter (Poätae ladreati), welche seitdem selten m^r Ton einem Kaiser, aber desto dftor m seinem Namen von einem Pfalzgrafen gekrtet wurden. Die Sache wurde Mode, so dass bald kein Professor der alten Spradien, der Beredsamkeit und schOnen Wissen- schaften mehr existiren konnte, wenn er nicht auch gekrdnter Po@t war. Zu dieser Ehre aber konnte er um so leichter kommen, als a«f die im 15; Jahrhunderte und später eatstandenen Uiiiversttäten , welchen Kaiserliche Privile- gien ertheilt wurd^^ ^^^b die pfalzgr&flicben Re<^ über- gingen und namentlich auch die Dichterkröoung. Wenn diarselben in den Privilegien mancher Universitäten nicht gedacht ist, wie z. B. der Wittenberger, so scheint jene Befugniss doch in der völligen Gleichstellung dieser Universität mit firtheren, und namentlich der Leipziger, mitbegriffen. Dagegen wurden in dem Privilegium der Universität Halle vom 19. October 1693 vom Kaiser Leopold dem jeweiligen Prorector oder dessen Stellver- treter ausdrücklich das Recht Dichter zu krönen zuge- standen.

Mit dieser Kaiserlichen poetischen Lorbeerkrone, welche der Gekrönte zu jeder Zeit, an jedem Orte, selbst

147) In dem Kaiserlidien Stiftung^iefe heisst es: »CoUegiiiiD po^twum pro bonore nostra . et dignitate augenda Viennensis Uni*^ Tersitatis praesenti privilq^ decoraimis, ut qnicunqa« in aostr» üiiiTeiBitaie in Pogtiea vel Oistoria staduerit Laureamque eoneuH piverit, ia in eoUegie pol&tairum diligeä<»r examinatos^ « idoAeus ad M munoB. percipiendiuBL faafaitas et inventus foerit, per honora« bflem et fiddem hoIms düecUun' Conr; Geltem, pJBr genitorem BOBtram Vxid^tticxim. JIL ditae meaioriae primanl inter &&rm aiKis Lt« icreat am p o 6 1 amiet modo in Univ; noBtoa fK>dti<ieB «e (kateriafi' leieren: ordfaiariam ad deinde per sueeeBBores ejus; qui pro tempore deUegio praefaenat, lausea ooisoiiari possi^.«. S«r]ivarlt,.0e8£li^ d..£r2. £. n. S. .242. .

72 EinUitunff. 4. AbdchniH.

in Gegenwart Kaiserlicher Majestät sieh aufsetze durfte, war nicht allein Ehre verbunden, sondern auch die Befiig- nis6, im ganzen römisch-deutschen Beiche aller Orten und auf allen gelehrten Anstalten als Lehrer der poetisohea Kunst aufzutreten, und er wurde dadurch aller Beobte acade^ mischer Lehrer theilhaftig ^^^. Dass aber der Lorbeerkranz auch einen academischen Grad verliehen habe; wird^ mit Hecht berweifelt, da den P£ed^afen ausser der. Dichtet- krönung zugleich das Recht, accadeioäsche Grade zu ertbeUm zugestanden wurde. \ .

Um gekrönt zu . werden .,; macliteD tide Professoren^' welche son^t hiemfds daran'gedacht babea würden, Verse wie^ ein Scholpensum, und es trat eine Periode gelehrter Schuir poesie ein, weiche zunächst' im Diei^t^ der-FHiBten rstond.. So kam>^ ajuch, dass die laAeinisKhieOv (aH- Gmtulallmieä^ zu Hochzeiten, Amtsbefördeimagen^.fan Condolenzen b^ Trauerfällen uqd dergl.- mehr reichen- Dichtungen der Humanisüen. nicht nur an Zahl, sondern. audk aft Geitimg und liuhm deu in deutscher Spradie Dichtenden übär*- legen waren ^*®). ' v

148) In dem oben genannten Privilegium füf die Universität Halle heisst es: »Prorectori seu Rectoratus munefe functufo IndaT- gemus, ut possit et valeat personas iijoneas, et in poStica iä'cufltlito e^ccellentes per: Laureae impoeitionem et annuli traditionem PoStas laureatos facere^ creare et ingignirc, qui quidem Poetae laureatl per eundem sie creati et insigniti possint et valeant in omnibas civitatibus, Gommnnitatibus , Universitatibns , coUegtis et studiis» quorumcunque locorum et terrarum S. Romani Imperii et ubicanqae Ubere absque omni impedimento ^^ontnidielföne^ in' praöfatss «rtis po^ticae sdentia legere ^ repetere, sicrib«ye> dispatalre^ inlnvpee^lari eti eomm^tftri ac caeteros poetioo» .aetoo.faoere et exeqcove, neo noa Omnibus et singuMs ontamenüB^ pmilegiis eta^ atiy.qoibod «fteteri poetae lanmati, i&bivis locorum. et Oymnattoräm promoii gaudent, fmuntiir et utuntur censfoetudme. toI de jiii«^ Aiatk ist Petxarca's Diplom heisst es: »piunc) magntttti.Po6lam et»Histo- ricum declaramos, pnedaro Magisterii nomine tiuBigmmas, daatet eidem tam in dicta arte, pofttiea>qaamin dicta arte' kiätorica,. tarn' in bao sanctissima urbe, quam alibtcunque looorum legiaidij dispulanü atqae interpcetandi vetenim seriptura« petteilatem^««

149) Was Rudolph Ag.ritola >(HaiifimanB)> 147a od» Cm*

ÄUg. mssenackaftl Zustände. SohuHeH und Universitäten, 73

Seit der Uebertra^ng des B^clltes der Diobterkrönnng. aa die Universitäten uad an Prlyatpersooea , welche die Pfalzgrafenwürde Erhalten hatten, verlor aber dkse Kröaimg immer mehr an ihrem Ehrenhaften, väl sie käuflich wurde. Doch Milben die Krönangen von Seiten der Universitäten knmer noch in grosserem Ansehen, als die von PÜEtlzguafea Yorgenommeneh) besonders seit dem die Pfalzgrafenwürde selbst häuflieh geworden war. Es erhoben sich daher auch schon im 16., noch mehr aber im 17. Jahrhundert Mäliner, wie L ip s iu s ff 1606) in seiner »ßatisra Mesipi^ea«, C onr i n g, Morhof tt. dagl;gen, was zur Folgehitle, diäss naeh dieser Auszeichnung weniger mehr gestrebt wurde, da sie aufgehört hatte, eine Ehreiu sein, und auch bei verän- derten y ethälttiissen die ur$prü!nglich damit verbundenen Vortheile nicht mehr bot^^*^). Später wurde im Codex judiciarius Bavaricus vom Jahre 1752 (Cap. II. § 7.) den Pfalzgrafen verboten, Poetas laureatöe zu creiren, doch das Verbot nicht überall beobachtet. In der Pfalz ernannte

sandter M a x i m 11 i a n*8 1. in Italien lebend und far das lateinische Ge- dicht schwärmend, an Rudolph Lange schrieb, blieb die Parote 4er deut- schen 3umaiins|ben : »Futuram taoi dootam Gh^nnaniam, ut aon ktinius Sit Latium.« Vergl. W.Menuel, S. 264. ff. Derselbe hat auch eben- dort die lateinischen Dichtungen der Humanisten von Celtes an bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts unter ihnen die Heidelberger: Mieyllua, IiOti-&hias IL, Melissu» ■>— als wesentlich zur deutschen Poesie geh9rigy ausführlich aiiigegeben.

150) Hartmann Keinhold, Reim dich oder ich fress dich, oder ScheUen- und Scheltenswürdige Thorheit Böotischer Poäten in* Deutsehlaad; Hanswui^en m sonderbfikhr^ii Nutz und Ehren 1673. Bernhard (Curiease Historien dßc Gelehrten. Frankf. M. 1718) sagt: »Die Gronen gehören «oüsfc tor MajeistftteKi', Aber in der republiea literaria gibt les auch geeröo^ Hiu^ter. Diese GiKMiea w^en den . Jagera clee Pamassi gerochen und sind zuweilem Irr- wische,, die uns zu einem abgeschmaekt^n Kerl führenf; da wir einen sonderbaren Helden gesucht,« Moder schreibt (toü des Kaisem Begiemagsrechten .1772^ B. IL S. 475) : »B««ti9e& Tages l^i^rt man je zuweilen noch etwas Ton gecröntei^ Pcj^ten» ^im duveh G^mites P«laAiiioa<dazu gewaqht worden, \0ik imaiddiaten Po^lien*Orönangen 9ker.d.üri^ die 6«QMisoaikzlei sehoa lange achleohtef Eitütttnlte gemacht haben*^: : .

74 Einleitung, 4, Ahsehnitt,

man in den Jahren 1745 und 1762 Pfalzgrafen mit diesem und allen anderen ihnen zustehenden Rechten, was unten ausführlich berichtet werden wird. Die letzten in Deutschland gekrönten Dichter sind: der Freiherr von ScKönaich, auf Veranlassung Gottsched'» im Jahre 1752 von der Universität Leipzig, und Carl von Rein- hard, der Herausgeber von Bürger 's Gedichten, von dem damaligen Büi^ermeister zu Minden als Pfalzgraf gekrönt ^^1). -

Mit dem Untergange des römisch^deutschen Reiches hörten die Pfai^rafenwttrde und die Dichterkrönxmg auf.

§.17.

Facultäten. DeeotM. Academische Grade, Magütri^

Dodores actu regmies.

Die Universitäten bestanden in der Regel aus 4 Facul- täten *^^. Man theilte nämlich alle höheren Kenntnisse in Wissenschaften (scientiae) und Künste (artes) ein. Zu jenen rechnete. man die Theologie, das kirchliche und bürgerliche Recht und die Medicin. Die Zahl der Künste, die man auch der Auszeichnung wegen die freien Künste (artes liberales) ^*^ nannte, wurde allgemein auf sieben bestimmt, aber in der Angabe der einzelnen sind die Schriftsteller und das Herkommen verschieden. In den ältesten Zeiten gehörten zu denselben: Grammatik, Rheto-

151) Räumer, Gesch. d. Päditg. Th. IV. S. 15. Ersch and Grub er Encyclop. d. Wias* unter »DichterkröHung«.

152) Das Wort Facultas bezeichnete im Mittelalter zuerst eine einzdne Wissenschaft und nachher das CoUegium derer, welche zu einer einzelnen Wissenschaft gehörten. Heu mann, praefat p; XiV. ad Ck)nring. antiq. Academ. p. 157. Buläus, T. III. p. 557: »"Facultatis nomen sequivocum est: nam 1) accipitur pro discipHna seu' arte, 2) pro co^egio^ corpore, drdfae politico Mftgistrorum in UnWersitate suffragantium.« ^

•• 158) In Leipzig nannte mftn die ärti;s liberales: Dftmobniä opsoniumy dtamonuin dbus, Aegypti« olke, ^rdlentSB AegyptioT8iii dapes. Prsef. in panegyr. Lips. theol. sermonem, 1514. - i.

AUg. wisseiMchafÜ. ZusiAnä^. 8eMUn umd Universitäten. 75

rik, Musik (diese betrachtete maD als die geringeren und nannte sie das Trivium), Dialectik, Arithmetik, Geometrie, Astronomie (diese sab man als die höheren an und hiess sie Quadrivium). Später umrden auf den meisten Univer- sitäten folgende Disciplinen zu denselben gerechnet : Gram- matik, Rhetorik, Dialectik, Mathematik, Physik, Meta-^ physik und Moral. Alles, vas nicht in den Kreis dieser Wissenschaften und Künste passte, war hinge Zeit von den Universitätsstudien so gut als ausgeschlossen. Bei der Ei&theilung in Facultäten nahm jede dor drei Fachwissen- schaften eine eigene Facultät ein; und so bildeten diel üieologen, Juristen und Medidner die oberen Facultäten (Facultates superiores), weil zu ihren Studien die Studen- ten erst dann gelangten, wenn sie in der Artisten-Facul- tat Uebung in der lateinischen Sprache und allgemeine wissenschaftliche Kenntnisse empfangen hatten ; die sieben freien K&nste aber wurden in die vierte Facultät zusammen- gefasst, welche man Anfangs Facultas Artium nannte, bis im 16. Jahrhunderte der Name philosophische Facid- tät (ordo philosophicus oder philosophorum) aufkam "*}.

Wie der ganzen Universität ' ein Rector vorstand, welcher in Verbindung , mit dem academischen Senate die Angelegenheiten derselben leitete, so hatte auch jede Facultät einen Decan an der Spitze, welchem ein Facultäts- Rath, auch Senat genannt, (Consilium Facultatis) zur Seite stand. Zu diesem gehörten in den ältesten Zeiten alle Mitglieder der Facultät.

Obliegenheiten des Decanes waren, das Facultäts -Siegel im Verwahr zu haben, die Beschlüsse der Facultät und alle auf sie sich beziehenden merkwürdigen Ereignisse aufzuzeichnen (Acta Facultatis conscribere), den Rath zu berufen und die Berathungsgegenstände ihm vorzulegen, die Zeugnisse (testimonia publica) auszustell.^ und die

164) BTh-aptfi R I. S. 167. 168. Räumer, 8. 20 ff. Ko»e^ garten, Th.»!: 8. 82. / . .

76 Einieitmff. i. M^^iU,

Vorträge d^ Lebrer tmd Sitten imd Fleiss ider Studenten zu übei;;wachen.

Der Bath dagegen hatte die fintscheidiing über alle wichtigeren FacuUäts-Angelegenheiten , insbesondre ab^ die Prüfangen von solchen, welche :sich uin aicädemifidie Grade^ Baccalaureat u. w. bewarben, durch zudiesem Zwedce aus Facultäts-Mitgliedeim gewählte Examinatoren vor^ nehmen zu lassen , die Studir^den ' zum - Genüsse von Stipendien vorzuschlagen n. dergl; . '•

Die Männer, welche die Entstehung der höhea Sebuteti in Salerno, Bologna, Paris u. a^ veranlasst haben^ naimten: sich^ wie die bisherigen Lehrei? in den Eloister- und Sttftö* schulen, Lehrer (doctores) oder Meister (magistri).

Auf den ältesten deutsdben Universitäten &8ste mam nicht selten unter dem Titel Mieistejr die Leteer Itltett Wissenschaften zusammen ^^% Später War dias' Bjewerbeur um diese Grade ^^^) von Seiten der Studirenden so aH^mei»^ dass niemals oder selten ein solcher, die Universität ver- Mess, ohne wenigstens das Ba^calaureat erhalten zu haben- *^^);j

155) Den Titel Meister hielt man für eben so ehrenvoll oder für noch ehrenvoller, als den eines Doctors. Wenigstfens machtf der Verfasser eines dialogi Hierarcbise cselestis den Naäkfolgerii eines Petrus Lomb&rdns, eines Xho.mas r. Aquino, einei^ Gratian u. A. Vorwürfe darüber, dass sie den bescheidenen Tite| Doctor verlassen und den pomphaften Titel Meister angehoinmeri hätten. Ein Boctor könne fremde Kenntnisse vortragen ; ^in Meigte'T' hingegen mache sich anheischig, etwas z\i lehren, was er selb^ wisse und was ihm gleichsam zugehöre. Buläus T. II. p. 6^2.

156) lieber die Entstehung der gelehrten Grade und über. den. Ursprung dg* Sitte, dass diese von den Facultäten verliehen werden, T6fgl Conring, De antiqq. acad. dissertaticsDes p; 110 sqq. p^ 136 gqq.

157) Kink (B. I. S. 42) leitet das Wort Baccalaureus, welches auch Bacularius,Baccalarius,Bacellarius, Bachilarius geschrieben wurde, ton bacnlus ab. Hatte nämlich'ein Siudirender die Prüfung als Bacoa^ laureus bestanden, so durfte er in Begleitung seiner Freunde und unter Yoraustragung des Scepters (Stabes) der Facultät (sceptrum, vlrga, bacttlos) diejenigen^. die er: wollte^ natnentUßhsedftdExaviina^ toren, zu einem Festmahle einladen. Gisner (opUati 663);

AUg. wissenschc^. Zustände, Sdwlm und Universitäten, 77

Dieses war der erste academische Grad, welcher bekundete, dass der damit Ausgezeiehnete sich so viel Eenntiiissie erworben hatte, dass er, wie jetzt ein mit einem Maturitäts- zeugnisse ausgestatteter Jttngling, zu einem bestimmten Fachstudium übergeben konnte.

Der zweite Grad war das Licentiat ^^^) und der dritte die Magistratur und das Doctorai Die GraduiTten selbst zeichneten sich auf den meisten Universitäten yor den gewöhnlichen Studenten durch besondere Kleidung aus. Dieses war der sogenannte Tabardus, ein Talar, mit vielen Falten verscheA "•).

Die Magister und Doctoren, welche pflichtmässig öflPentliche Vorlesungen hielten ^*®) und, wie wir jetzt sagen würden, als ordentliche Professoren angestellt waren, Messen zum Unterschiede von denjenigen, welche dieses nicht thaten, Magistri, doctores regentes oder actu regentes, auch lectores ; die andern wurden als magistri sive doctores non regentes bezeichnet **^).

»Baccalanrei a bacca lanrea, qua coronari solebant, sunt dicti.« Itter p. 14. 1.6: »Baccalaureus est persona habens dignitatem bajulaudi ba,calmi^ proznavibilis in magistnim.c.

158) Lic£ntiati dicuntur, quemadmodum olim apud Homanos rüde (Rnthe, Fechterstab) dönati, quibus concessa est ab episcopo Tel canceUario, cojus est dare, libertas seu missio ab onere dtspa- tandi, schölas magis^rorum actusfiie sokmoes frequ6ntaBdi itemque licentia docendi sei; extrfiordinarie legendi ; ac proinde non differunt a magistris nisi sola susceptione paludamenti magistralis. Buläus, T. V. p. 681. Nach Anderen besteht die' Licentiatinf »in der Macht, Magister und I>octor sm werden.« Wundlv Beitr. z. ^esdi. d. Heidelb. Univ. S. 119.

159) Tomek, S. 37.

160) Auf der Prager Universität durfte Jeder, der einen Grad hatte, frei lehren; jüngeren Doceint^n w4r nicht bloe gestattet, die, Hefte der bekannten Lehrer von Prag, Paris und Oxford vorzutragen sondern einer gewissen Glasse derselben, den Baccalaureen , war dieses sogar vorgeBcchriieben: S^cbjlossQT, WeUgeseh. B. IX. S. 139. 140. -V •.

161) Per acta regeatem inteWgimiM eum^ qni flegit qpal-bet. :Ue legibili in scholis, in habita et hor^ debita, nUi legitimav Jiabeiat impedimentum. B u 1 ä u s , T. III. p. 420.

78 Einleitung, 4, Äbsehnitt,

In den frühesten Zeiten war der Titel Magister in allen Facultäten üblich. Später galt in den drei oberen Facttltäten die Doctorwürde als die höchste. Die Artisten- Facultat ernannte keine Doctoren, sondern Magister. Doch in der Folge pflegten alle diejenigen, welche die Doctor* würde in einer der obem Facnltäten besassen, sich auch Doctoren der Philosophie zu nennen ^^').

§ 18:

Vorlesungen, Ferien. Collegiengelder, .Exercitien.

Dispniaiionen.

Vor der Erfindung der Buchdruckerkunst waren die wenigsten Studirenden in dem Besitze der Bücher, über welche gelesen wurde (pronunciabatur). Die Lehrer (pro- nunciatores) waren daher genöthigt, den Text zu dictiren (ad pennam dare), und dieses veranlasste dann auch oft das Dictiren der Auslegungen und Anmerkungen, indem die gehörten Texte, Glossen und Commentarien für viele Studirende den ganzen Schatz ihrer Kenntnisse enthielten und ihren ganzen Büchervorrath ausmachten. Dadurch mussten die sogenannten Curse, d. h. die Zeiten, welche man auf das Lehren und Lernen einer Hauptwissenschaft verwandte, viel länger werden, als dieses nach der Erfin- dung der Buchdruckerkunst der Fall war. Der Curs der iKünste war in Paris ursprünglich 6 jährig, dann 5 jährig. Im 15. Jahrhundert kürzte inan ihn auf 3 ^/s Jahr ah und 1600 führte man einen 2jährigen Curs ein. Der Curs der Arzneikunde enthielt nicht weniger als sieben, der des geistlichen Bechts fünf und der der GottesgelahrtheÄt

' 162) Itter, p. 117. MagisterG titttlo non modoqui in Artibnd^ yerom et qui in Theologia desudaront, antiquitus condecorabantur'; donee stüdiosi in Theolögi», Jurispnidenti» et Medidnse Faculta- Übüs pecüllares sibi gradifs arrogantes, ut ab Artistis discriminaren- tur, Doctoris titulnm adscivere. '

ÄUg, wiasemehafth Zuaiände. Seh/uien und Universitäten, 79

sechs Jahre ^^% Die Zeit, in welohar die einzeteen Vor- lesungen beginnen oder aufhören sollten, war auf den ältesten Universitäten nicht bestimmt Die Meister konnten lesen, was sie wollten, nach Belieben ihre Vorie* sangen anfangen und endigen, abkürzen oder verUlngem '^^). Diese ungebundene Freiheit fahrte manche Missstände herbei. Um sie zu heben, wurde der sogenannte »Ordinarius Magnus« eingeführt. Durch ihn wurden nicht nur die einzelnen Vorlesungen bestimmt, sondern auch angeordnet, wann diese begonnen und geschlossen werden sollten ^^^).

Die Ferien fielen zwischen das Ende und den Anfang des Ordinarius magnus und theilten das Studien- jahr in zwei Theile. Sie waren kurz und in den frühesten Zeiten nicht fest bestimmt, wenigstens finden sich darüber keine Nachweisungen vor ^^*). Dagegen war die Zahl der Tage , . an welchen nicht gelesen werden durfte (dies non legibiles), um so grösser. Zu ihnen gehörten ausser den Sonn- ufid Festtagen die Tage vieler Heiligen.

Der Inhalt der Vorlesungen war sehr beschränkt. Die ersten Männer, welche das Entstehen hoher Schulen veranlassten, gaben insgesammt Grundtexte und ^läuterten dfege nur an schwierigen Stellen durch kurze Anmerkungen und Glpssen : so die Theologen die Bibel ^ ®^) , die

163) B u 1 ä u 8 , T. V. p. 858. 862. 863.

164) Meiners, B. III. S. 225. Voigt, S. 42. ,

165) Tempus prsestitutum, intra quod libroram ordinarie legen- dorum interpretationem absolvcre debebant , ipsaque lectionam par* titio Ordinarius magnus Toeabatur. Wundt, Dr. brdi philos. P. I. p. 21. Liber Ordinarius hiess auch das Buch, welches der Lehr«* flAr die bevorstehcfnde Stndienüeit zu erklären Übernahm.

166) Klttpfel, S. 9. '

167) Die Statuten der theologischen Ficultftt in Wien r. J. 1389 nennen 2 Lehrgegenstände, die Bibel' und 'die 4 Bücher Senten- tianim des Lombärdus, welche al^ di^- <irs1?e dogknatische Anto!- rit&t galten. Die Bacdalaureen, welche über die Bibel iasen, hiessen Baccalaurei biblici oder Cursores ^~- »legendo ciirsns suös iseu Bibliam.« Sie aolltea. gründlieh den Text ausiegea nnd- beachte ndwerthe Glossen erklären, so wie dieses in den curflorifcheii PasisGr Vöski-

80 Mnleifung, 4, JJbadmiU,

Jarist«n dias'canoiiföehe und bürgerliehe Becht ^^®), die Pandeeten scheinen 2u jenen Zeiten kaum bekannt gewesen zu sein ^^*), die Mediciner den Avicenna, Hippocrates und Galenus, die Artisten die Bttoher des Aristo* teles, Porphyr und Priseian.

Bei einem solchen Vorlesen und Erläutern von Grund- texten schritt man nicht so rasch vorwärts, oder man konnte nicht eine solche Uebersicht geben, als der grösste Theil der Lernenden wünschte. Zur Erreichung beider Zwecke schrieben deshalb berühmte Lehrer schon im zwölften und noch mehr in den folgenden Jahrhunderten Grundrisse oder sogenannte Summae, in welchen die Haupt- stellen oder Hauptstücke der Grundtexte nach einer gewissen Ordnung der Materien zusammengefasst waren. Solche Summae waren die Sententiae des Petrus

sungen geschehe. Wer -srani Cursor promovirt selii wollte, mug€te 6 Jahre Theologie studirt haben un^ wenn nicht Magister in Artibus, doch geübt im Opponiren und Antworten sein. Hatte der Cursor den biblischen Cursus beendet, so promovirte er zum Sententiarius und las nun 1 oder 2 Jahre über ^en Lombardulr. Wat er in seinen Vorlesungen bis an das 3. Buch gekonmien^ bq giall er Giv einen Baccalaureus formatus. Hatte er das 4. Buch zu Ende g^bracbi;, so mUsste er noch 3 Jahre auf der tJniversität sich im Disputiren und Predigen üben, auch Disputationen beiwohnen, bis er sich um den Grad eines Licentiaten oder Magisters bewerben konnte. Hatte der Sententiarius das Examen zur Licenz bestanden, so setzte ihm am Tage nach der Disputation der Kanzler in der Aula des Birretum auch als Zeichen der Magisterwürde auf.

1681) Nach den Statuten der jurifitischen Facultat in Wien von J. 1389 sollen die Doctoren des Ciyiheiohts mit denen des caqonv- sehen Rechts eine Facnltät foüden. Ein Student , we)ph^r 2. Jahi^ Civil-, 2 Jahre canonisches Recht gehört hat, kann zum ßaccalaureus promovirt werden« Wßr sich um die Licenz bewirbt, muss 7 Jahre .st^dirt haben und vQrl^er ßaccakureus gewesen sein. Der Baccar lauxeus muss sich im Ex^jnen und .durch Disputation auagewifisQn haben, eben so der Lice^t^at, bei d^s^en Examen der E^ans^ler oder ein Vertreter desselben z,ugegen sein soll

16d) ili>s»hiirt,> De stod« jttr. cir. et c&non. in Gennaniaß Univ. (PragiaßL) p. a n

Allg, Wissenschaft,. JSmt^^i^, ßcktOm^.fmd Unn>ersitäten. $1

LdiQl>ardu's(NQtoi67)j tlasiQecr.«!^ ^ Gratian ^^^,.die Summa A^oEia, :die..Biegida: Saldimltana,. die Sumrn^ Thaddaei, die Summa Petri Hisp.ani u. A. ^^^). Eine völlige AetderuBg trat (ei&,M i^ftcMem im 14. Jahrhundert das LumpeurP^apier als Material des SchreibeuB wd ihi 15. Jahrhundert die Siu;hdruckei:kunfit erfunden waren.

Eine allgemeine Anzeige der Vorlesungen wurde nicht veröffeptjticht ; wohl. aber, erschienen von den eiDzdnen Professoren ausführliche. Programme, in welchen sie öfter mit Kedseligkeit ihre Vorlesungen anpriesen. Die altern gedruckten Verzeichnisse der Vorlesuf^en sind das Wittenberger (1507) und das ..Tübinger (1525)^72^. ^ älteste Heidelberger ist VQP 1778, ,

So lange die Land^h^iTQn: oder höchsten Gewalten den ordentlichen LehreprU/.hQhdr Schulen keine stehenden und hinlänglichen Oebalte aussetzten, erhielten dieDoctoren und Meister* keine andern ßelohpu^gen ihrer Arbeit, al^ die Honorarien, GollegieAgelder ihrer Zuhörer, in Italien CoUectae, bisweilen auch Salaria, in Frankreich und Deutschland Pastus^ Pas^u», .GoUectae, Minervalia genannt lin Wien^'*) und PfÄg, war. es ausdrücklich y^boten, aip^e, als arme Zahömr^ aipeintgeltlich zu den

r

17Q) , In .Parier > wa?eu 4i9 Yqr|es|ai^f;eB jftber das bttrgerliche (Romischß| Recht verboten und nur die über das canonische Recht (Decretäfen, Eirchengesistzel erlaubt. Dieses brachte ein Mönch zvl Bologna, €frätiin (11613,' in eine bestittmite Form. Er setzte es a«s Torgeblich«n Gänpiiefi, CtWf)iU?nbesQhl1|s8en, päpstlichen Deere-: talen, dem Theodosianiscbeji, Codex, dei^ Justinianischen Rechts- büchem zusammen. Die folgenden Päpste liessen noch Manches darin abändern und hinzuthnii ,' so ' dass ' es imiaer Veränderte Ge- stalten und erweiterte Formen gewann., .Dttvernieit', '<B. I.. S< laC Ueber den Ursprung und die Veränd^rui^gen; der christlichen Eirchenrechte und Verfassungen vergl. Mosheim's Eirchenr. von Günther. Leipzig 1800.

11 171) Meiners« hohe Schal. 3. III. a278E Dässen Mittel- alter B. n. S. 516 ff. B. III. S. 1 ff. .' '

. 172) Thpjiu/ßk, Axiad. Zustände S. 96. 161.

173) NuUus Magistrorum legale. ogsaiisj Sit .«ine ^caUecta lusi

panperibus. Dipl. IJ.. ft. JWl .. ..^ . ..v .-Lv .< . i . Hantz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 6

g3 ' Eiiüeitmp. 4. ^M$chnin,

VorlesuDgen ztizfalasseki: i\ir' nicbt-ar^ ^hiilt'iniDi aber in Prag alle diejemigen'; ^el^he lalehr kls zwölf Dttcalen ^'^ zu verzehren hatten. ' : < ^ '

Eine genaiie! Angabe ' ^b^r den Betrag der Umi^t^ieA aaf den ältestien Uäivermtäten läi^t sich, da dieser gesetzt lieh nicht bestimmt war,' aufch nicbt angeben. iJur so viel sbhedni siGhe]ß,-'dass^ die Öonot^arien in* Bologna und Padua, besonder^ ' dtejenlgetf, welche die Rechtslebref forderten, viel höher wttren, als die in Paris, Wien, Prag. Es kommen deshalb auch z. B. in Bologna Fälle vot, das^ berühmte Be^hislehrer meistens gegen das Ende Ihres Lebens !ziir Einsiclit kamen, ihren Zühörerlx ein zu jgrosses Honorar abgenommen zrr tial)en: Sie ^irbaten sich darum theils von dem päpstlichön Stiihte Absolntioti, theils ver- cmlneten sie in ihrem letSJten WiHeh, daßs man das von ihnen ausgeübte unrecht vergüten,« odet* wenn man* die, wfelche zu viel gezahlt, nieht iaüfefiWig mödifen könne, aus den unrechtmässig erw^beä^ Greldem ihSde Stiftungen machen solle. ' '

In DeutsChlatld fing man zuerst an^, die Preise fftr die Vorlesungen', nameiiftlicli die pMlosophis'chett, zu regeln^ In Prag mussten för Vorlesungen, weldie 1 Monat dauerten, 1 Groschen, für solche von 9 Monaten 8 Groschen ent- richtet werden. In Wien waren die Lectionen iln Durch- schnitt etwas theurer, vorausgesetzt^ dass die Groschen in ihrem jWertbe.gleicb wäre«.. ..Wenn.via» in Prag 2^:3, 5; 8 Großcben bezahlte, so musstö man in WiefiS, 4, €< 9 Groschen entrichten; " Besoüdei^fe wären diä Exercitia *''*) genannten pisputirübungeUj v^lehe 4ie L^livierj.mijt ihren Schülero Gelten, > in Wien und anderwärts zwei-s' drei-, ja viei-niar so; theuer; ^alS die Vorlesungen ^^*). Diö

i.< I

lt4) Auf ^neä I>äcsten bd^ iSoliiguldeii gingen 20 Gjdoschen. Voigt, S. 98. 99. .: .

175) Man sagte 'exemtium aliqücöddispiitare unl exercitium ooram suppositi« suif eaeereans, •-• >

176) Meiners, S.225. 230. 265. -SfiT. 968i

AUg, wissenselurfü, 2hi9fänd^. Shhulm^md Ufnvenitäten, gg

YorlesuBgen über die Ethik kosteten mir 12 Qroscheo, die Uebungen dagegen dS,^^^).

MitdeBDisputirübuugen sindnicht zu verwechsln die bei allen Facultaten eingeführten öffentlichenDispu- tationen. Diese gelehrten Turniere oder Bitterspiele, wurden von den Lehrern der Universität, indem die Stu* deuten nur als Zuhörer beiwohnten, gehalten, und waren für dialektische Heldenthatev das rechte ^eld, Wits und Scharfsinn zu üben. Zugleich wünschte man aber doch auch» dass die linguistische Virtuosität dabei Parade hielte. Gewöhnlich wurden sie in lateinischer Sprache gehalten;, doch kamen auch griechische nicht selt^ vor und zuweilen sogar hebräische *'*).

Als die wichtigste und bedeutendste galt die Dis- putatio quodlibetaria. Sie war der feierlichste und umfassendste aller academischen Acte. An manchen Uni« versitäten, wie in H^delberg, wurde sie jedes Jahr, an andern alle vier Jahre gehabten und dauerte gewöhnUc}^ mehrere Tage. Der Magister Johann Lamside hidt 1458. auf der Universität Greifswald eine Disputatio de quolibet über 14 Tage lang, bei welcher zur Erhöhung der Feier- lichkeit auch mehrere Juristen determinirten , d. i. Streit- sätze aufstellten ^^®). Die Wahl der Thesen stand, inner-

177) Man kann den Werth der Wiener Groschen einiger- maassen daraus abnehmen, dass der gewöhnliche Mittags- und Abendtisehßine&Studirenden wöchentlich nicht nehr.^ils 2 Groschen, kostete, was aus Diplom. Tl. p. 246 erhellt, wo es heisst: »Qoilibet Scholaris exponens ordinarie pro mensa septimatim ad minus duos grossos.« Nach diesem Maassstabe waren die Honorarien in Wien, besonders die fflr Uebungen, gegen das Ende des 14. «Tahrhiinderts^ sehr ansehnlich. Denn, ein Meister, dessen Uebungsstunden 48 Groschen kosteten, empfing von einem jeden Zuhörer so yiel, als ein Student ?on mittelmässigem Vermögen' eiii halbes Jahr lang f^r soinen ligeliL aostfugebto nödug hatte,

178) Tholuck, S.243ff. H&rder, Ideen b. Philos. d-GeschJ B. 20. § 4. Kink (Th. L S. 45) gü^tewe auafOhnkicke fieadirei- bang einer solchen Disputation.

179) Kosegarten, Th. I. d. 84 1 09.

6*

84 ^ ' jßinleiiukg: H ÄischHiÜ,

I I .•

halb der Gränze dei^freieü 'Künste, in' dem Belieben eines Jeden. Sie wurden oft sagar von Baccalaureen und Schola,ren gegeben und hidit ''feeiten ' auch scherzhafte Thematen als Streitsätze aufgestellt. Der Magister, welchier bei dem Acte zu fuhgireri hatte, Quodlibetarius " genannt, Wurde von der Artisten-'Faciiltät* gewählt , und seine Auf-' gäbe war es, jedem Opponenten Rede zu stehen und ihn zu bekämpfen, mochte der Opponent in dieser oder in jener Weise seine Meinung aufstellen. Der Quodlibetarius war also genöthigt, in utramque partem zu argumentiren, oder entgegengesetzte Meinungen zu vertheidigen, je nach- dem es den Opponenten beliebte , ihre Behauptungen zu gestalten. Sagte der erste Opponent: *i)ie' Menschen sind Thiere«, so musste der Quodlibetarius dieses widerlegen; behauptete der zweite Opponent^ »Die Menschen sind nicht Thiere«, so musste der Quodlibetarius auch dieses widerlegen, um seine Geschicklichkeit im Disputiren zu zeigen; was freilich nur eine grosse Gewandtheit und Meisterschaft in der Rede möglich machte. Eben deshalb hiess auch die Disputation de quolibet, weil der Magister dabei quodlibet vertheidigen musste ^^^).

Eingeführt; wurden die Disputationes . quodlibetariae auf der Pariser Universität bereits zur Zeit des Albertus- Magnus (12Ö0), undBuläus findet in dieser Sitte schon die Deprävation der Dialectik^®^).

Als im 10. Jahrhundert der Humanismus zur Geltung gekommen war, wurden diese pisputationeri aufgehoben ^®*).

. .;_ t . . ^ , \ y,> .■,_,.

180) ßuläus, 'T."i. p. 348. KÜnt, Th, I. S.''76. Bianco, Th. I. S. 119 ff. Th. lt. S. 62. '

181) Quia in utramque partem probaläliter disputabatar, ita dnbitts.et aBoepd.yaciUabat aoimas, ut, quid te&eddum, quid repro- bflndum 6ssei;)(ium leuile ftgnoscoret. BuMug, p. 348>.

I V I

182) In Heidelberg ^geschah es ' 1558 durch Otto ^Jeiju-ich's Reform, d. Univ. Vergl. auch Thbluck, & 246.

Aug. toisaauehaf^. ZM^ättde. J^hftttlßn md Univerntätm. 8p

§ ^19. •. -■

Fennaltsmus. Depositiori, Waffentragen. Fechtachulen.

Duelle, , .

Ein anderer, auf UnivendtSiten tlblioher Bramdi war die »Depositio .cornuum« (Beania, Fuchstanfe). Sie war aus dem Pennalismus hervorgegangen, welcher selbst wieder seinen Uiiaprung in den landsmannschaftllcben Ver- bindmigen auf detn Umyersitäten hatte.

Im ersten Jahre, welches das Pennaljahr hiess, mnssten die neu immatriculirten Studenten, die so genani^ten Pen- nale ^®^), wie wenn sie in dem strengsten Orden das Gelübde äes blinden ^«horsams gethan hätten. Alles, mochte es auch noch so beschwerlich und schimpflich ae^), ausrichten, . wasi ihnen, vpn de^ älteren Laudsleuten aufgetragen wurde ^^*). Diese- Vezationen fingen mit der Deposition an. Der Beanus^**), so hiess der neu imma- triculirte Student, eia mit Aejc jetzigen Bezeichnung »Fuchs« ^^?) glaicb bedeutender Ausdcuck) wurde als »p'ecus campi* angfesAen, *cui; ut Tite ad publi-

183) Bas Wort Pe anale, dnich. velcheä di« fleissig die Yor- lesnngen besachenden Studenten vmpotttt<wnrden, kommt wahr.- ficheinlich ^ondem.Pential^Fedärbft^hBe) fa^r, das beute, noch in Schalen im i Gebrauch ist; .' > / . , , .

Id4) Arnold^ Histi d. Eönigsb. ümv. Tk n. S. 255.

185) Die Definition yonBeanna (becjaune, Gelb8elinalMl)1rar: B^amn ^Est «Ammal Ndöaieiks Yitam SiadioBoruam' >

18)6):. Der Spottname »SbhiUfiirtbBc verdankt ^seinen ürbprong einem Schulmann däa\16.'JshEhiinderts, Ju«tufl Ludwig Bris- mann, aaeh.PriyBelpimann nbdil^aellmann genaait. Et war erst QuartuB am Gymnasium mi Hof, seit IfiWRectov) i^ der. Rath- schule zu Naumburg an der Saale, später Rector zu Zwi<ik4tt und seit 1573 bis zu seinem 1585 erfolgten Tode- Rnfttosor der j^echi- schen Sprache an der UnniBEii([|ltr{Jent i;Bri8>ckmäBii tra^ gegen die damalige Sitte einen mit FuchsfeUen gefatterten ManteVauch wohl ein mit FuchsfM^Asftii^i^rttmtiBS rObefttleidv tiis er/naoMJena Icain, wo ikor ds*rßMiitetea:.rbaM'I>SdMllhdhB€-.namftenL Spftter wurde dieser Name auf die angehenden: >BiadaiAen abertvagen. Heider, Orat de Yalpeoiflai8clii9kuA:..p. 16.

I :. ; «

cas lectiones praepar^tur, cornua deponenda essen t«, daher Deponiren ^^^). Mit einem Tentamen vor dem Decane der Artisten -Fäcultät,. bei welchem der Novize zuerst sich inscribiren lassen musste, waren schon dto frühsten Zeilen Vexationen' verbanden^ welche einen hoben Gfad erreicht ha;tt6n ^^).

x.i d I

187) Eine andere Definition von Depositio war: »Beaniam in hirco deponere seu ittores agröfites pcnr b^aninB TeUn^aore.« Mpamn, hiat Univ. Prag. T. L 2. 553*

188) Der Act selbst wird in folgender Weise geschildert :

Die Bacchanten (Beani) erscheinen zuerst in Processioii unter dein Zurufe des DepOEntors':

>Koipmt/Bacp|i^teii, tcet't herbei, ^pb will, ich aaf JSne^ Fest deponiren auf das best.«

Mit enormer Scheere wird das Haar abgeschnitten:

»Weil Du kannst taäncher fiaar, Du 2ot<!eibock, entbeliten, darum muss zur £labarkezt Ich Demen Kopf besoh^ereii.«

iMit einem Kolben wird das Ohr gereinigt:

»Vor Narrenthätigung lass Dein Gehör geschlossen, ich saubre dies zur Lehr' und nicht zu schlimmen Possen.«

Es folgt die Ausbrechimg deä Blreoha^l^Miiii^hnst

»Lasft den Bs^dtmnUnz^hji der.Ljtoteriaiig Djr ai^^ieboni Yer- läumdung sollst Du stets, wie selbst die Hölle fliehen.«

Mit einer ungeheuren Feile werden die Nägel gefeilt":

»Ich feite Dir die H&ndV tun damit anzHdeUjteÄ, dflss Du, was redlich ist, mit ihnen solH arbeiten.« > -

Nach beendigtem Acte folgt "der BandbnBS , i woraaC der Depor sitor ihnen Wein auf den Kopf giesst, mit dea Woirteb:.

»So wtlnsch' ich Eudt allen insgesämmt Glück < und Wc^üfahrt zu Eurem neuen Stand lind Orden.« r- f

Das von dem Dcoane vonuBebmoagde vT^tammi . war z«walAli dem Depositor ttbertragen. *Ba . fehlti» es i dekin. nicht an possen- haften Fraget. Seh Upper aus Marburg, erzählt:

Depofiifter' gibti dem. Knabciii i «ia& .Obrfieige ^d' fmg/iL

»Hast Du ein^ Mutter gebabt?]» 'vi - \

»JaU \ ■.'•;. , ' i . •' !"..

N6ch eine- Obrfllige: :....'. i :

»Nein; Sekehis )siefhat JDiidb i^thabi* ^ < >.u ' < .

Sag* ferner an r '': V ?.--'-' :•? f-.-»^.

»WietTiali'löV g^ben lb«ifieii!ftcbe£Beaa«i )!' ' f .

»Ach) das hat miobimieiii^PrAedpttr'adtiMC'g^dirl^ii '

Wieder «ine Odarfeige: •. ••": '' » .=

»Sie gehen ja nicht, sie.ibllfifieiif MsmuU •'

ÄUg, wiBsenaeht^ ZuMnd^, ßtümknmid Universitäten. g7

Nach der Cii^^tiaii jfoflgt^ die. Ii»3cx;pipti<Hft in das MatarikelbTich der Artisten-rS'a(mU&t ;bei . 4ein J)ecaae upd die leiedicbe Vereidigiiiig: Imi^dein JB^ctor, Hierauf hatte der fieoipirte für duiJLawisnMttiiieobait den Aecessscfamaus aiizuatellen, und w^atiß ß^mn* eimta oder auch mit mehr^eii emem älteren Mttgtiede: als Famuliis sncetheilt, Der Fuchs trat nim hienut yfütig ii> 4ie Bedientenstelle ein, hatte geg^u eeiueu LeibhjOJrecliim das PrAdicat Herr oder Patr<m zu brauobe», bßi Tiecftbe «^n^wartan, beider und Sah^he< sm reinigen. Waa aber, scldimmeff , als aJNit dieses, war : gewaltsame Requisition von Kleidern, Wäsche, Bttchem, gewaltsame, Gelderpreasungea. uand Auslassungen cynisch-brutalen Uebermmitbff an deiie^ sohutidos Preisgege- benen scheinen zuleUt überall zur Begel geworden zu sein. Ein HacQ>ttheU seines Dienstes war die Aufwartung bei den Oigien und Bacchanalieu in der 3tadti wie auf dem Lande , wo die erniedngendstep . Di^oste mit Misshand- luDgen zum Lohne von ihm erwehrtet wurden. An solchen Schmausereien konnten selbst Professoren Theil zu nehmen sich verstehen, und die Jenaer Commissarien müssen öfters ihre Fragen dahin ridit(?n, ob Äiehtvoin den Professoren Voriheils halber in ihren eigenen Hausern Pennalschmäuse angestellt worden seiea» War das^. Dienstjahr von dfem rafifinitten MütÜwillen auf 1 J«hr> 6 Monate, 6 Wochen, 6 Tage, 6 Stunden und 6 Minuten' ausgedehnt endlich vollendet, so hatte, der Fuchs s^qn üiflgang bei den einzehe» üfitgliedem rdar- Landsman&s^aftiKu haken, sich

»•' '.

Die bei der Depositioa bcnutttcoEi lüAtraoieute sind in folgendem Hei^ameter getaiifit: .

Jäerra, dül*bra, bidens, dens, clana« tioniM^ftt fsotea Cum terebita.^rim^ etnulim» :«ftUeU&^ imc««

EaaAnuiae cum rostdsv - cnm färc«, i^l far^ipe fbq^ez.''

TJioUck; 8; 20S£;/i:üi« iubfiUuHeh^.Sciuldeiuii« der bei ^ Beposidoff ablk&eii ftiur.djeiK^,»Äloiid4«iettt aMiiniaas, ßatyra^ m U«dem mod4fii»li efUdiÜ^iii jBCR^IiM.f«' b^ -Meyer, StudeniMf)«, Leben u. Sitten deutseber Studenten frflhereias^idiunUerta liebet ^Die Studenten. '£i]t.LuBtq^'w43faiu8]|3iHBbl (iSlß).ff Xeiftt. 1667. 8. 48 ff.

88 ' ''^ 'Wnmuukjr. -t -'Äh^llmMyr^^

1 » <• <• i :\

.1 \^ I

die Absoltrtio»' zü^eitiJtteiiV^rätif "Mglsib^ dät^'AMolUtions- SiihmattS, 'diD[':öericHt/'^bb>^ 4r*' fticüf ^au<5li'statiäefsgemäs& gehalten«, Äe Aböddiion^ »»im« Nöinett'der''h'eifegen Brt^^ einigkeit«, die Erthbilüüg' <l^ -bis idahiü teriri^rtea jus gliadii daiin eMMi * ktttil '■ dte ' i^rö^Knte Staütf e ;* w> ei^ als * Absolutiis* {toö! "den- l^eiAialH^eiTicIitütig^ä absölVirt) ai}f angen' könnte/ All AÄdfehii*' t^tgeltön,^ w^^ er feelbst eriitten tiatte^»«^; ütwl^ »g^h^ö jeföt ^äö dfett »^Sehtofeten*, i^eii sie den ai>^^eft!*en^ StüÖetttöb i^tfie' HÄäre -abge- öcfhoren« und sie'^Äurt!^'»Wfti^er ''h^minge!rioinöien''odör geschoren haben« ^^% < ÄÜ2iif&ha?en hiabeb- wir nur moiM, Abbb di^ Depositioti tirsp«iöglifehj ^dött- Ziireck hatte yd*» Ankömmling ku eiffeÄif 'seifiör neuM^BtettatoungS^^ Leben aüfzufordiem uäd' gfeiÖbsWm -^orÄubei^eiten^ Hierauf beziehen sich die Deimsitiöiisrediett üä'Ä dS^ CeteAionien, Welche synibdligch deö Aet^'dfef RoiAifeütigJ»von den- \Äs^ herigen Makeln ' vorstellöii; ' - ' ©abör wairetf auch' MAm<ei ernsterer llicHttftig im die^ 'Depöi^itfoW. 8b ha« 'Lufth^fer

.• ■- 'i ' ;• i : -•! Ji.«"^'J ■' •;'i'.»u '•!!• j'i:-f .:: \[ .f'. :• '. •'' 189) ,Au^f(jljti4i%^^S|ffbe^ ^^pna^^HVl|l«j.pl^,.Pl^apiUoIl,'^. J^e^;^ Dinckel, De qrigine, Cftusis, typo et ^ceremonii? Pej^ositionis^ Erpburd. 1579. S c Iti o c' li; 'Comöödia* Vom ' Stüdenteilöte^: ' Lfeipz. 1658. -Ritus Detjb*ilSobi9r'*JBtfa«bttrg lÄ7li. > 'Atöföhrtrfrg,^irorm'-di« aJjbQ (J«W0bi^lieit «juide^oairf^ij, itoj^>^iffcl}fj^..4e(i|L)emi^fJiij,««jat^je^^. IßinleitujQg zu besserein Yerhalten .i^b^ch, ^^i^ einzeln C^rmine vorger stellt wird von Valentiniand Hoffmänn , Not. publ. Caes. * Und der tinitefsität Jehnä'abjätoi^Ö- Del)6«iliore. ''Jenia^löfe8/>'Kui'2!e"KJ<A^ tiok . V. > id.: t {anad.; : DkpoiiiÜan< \ dsn I neiit nt i Q^iveia i Qi^^fllii .'.^n4 Andern zum Unterriebt ertheilet von J. B. Pfenning, Not^ publ. et h. t. Depositore in Acad. Jen. (ohne Jabr). Ausfilbrliche Er- zählung, wiä es'ibify Wilhelm ^We^er, m Aldot#, iü*'derDep'tiiiition ergangen ist anno 1636. Nürnberg 16d7v<'Di»sftHati<^^h^s)0l6g^bfl( de jure e^' nBJb^a'>^^ml^M\mi^i^ ,^mt6utk»Aärii fpfhß^^ de

Penna utriusqt]!«'drc^iaUitWti6>>^ildtda|ii»i(<fli;D«o. M^^I^' ) Themata medica de &€»motum afi^cl£b«si'i<%^«'>W«il|)h^ngi -Bla«''i*«^-&or l^ecb^er/'Thomkir'HÄtftS^iüÄdfJF^iii^ilPlalferi f'i^ 'i Vergl.

Anzeige ton. TiiollTck/^ SfehHII<|ia'>deiii.Ii«idäfefi Jfthtbl'dii Ibltijtttt) ." 190) .S«ai«itt#eli.j 'mA)ldmiüi^imdfhrekm^i»iulMM^aiUvAiin^

AUg, toiaaenaeht^. ZuaUndi. SektOm tmd UniveraitäUn. 80^

ftr . sie ein ' htdiuBcUes Lied' .gefichtet, . dai^ in . AbAn WilJb. Cramer's 5 Ideinen Schriften. mitgfetbeilt' ist ^^^).

Das Waffentragen irar auf den Utesteü Hoob- scUoIen Kaliens den Stodenteu erlaubt, auf. der* Pariser Universität aber und den naeb-iihitttik Mustor .eingeiicliteten Unwersitäten Wien, Prag, Heidelberg veilooten. Allein das Verbot wurde nicht gwäde strenge beachtet j zomal in den frühesten Zeiten, in welchen wegen Unsicherheit der Landstrassen alle waffenfölBgen Jttnglinge und Männer um ihrer Sicherheit, willen. Waffen trugen. Auch diß höheren Geistlichen thaten dieses, obgleich das canonische Becht bei Strafe der EKoommunication es untersagte. »Ihnen ahmten die Studenten, welehe auf den meisten Universitär ten in älteren Zeiten als Geistliche tingesehen wurden, nach.

Im 16. Jahrhundert kam das Tragen des Degens bei dem Adel auf-, allein bald machte sich die Ansicht geltend^ dass (fieses Zeichen des ' Adels nioht nur deii iGfeborenen von Adel, sondern allen Lehrern und Jüngern def- Wissen-^ Schaft oder dem gelehrten Adel zukomme, und^ tc^iu 17. JahrfaüBdert an musslen viefe Jahre hindurch alte den höheren Ständen angehörigen Jfinglitage und Männer, wenn sie vor ihren Oberen oder in Gesellschaft erscheinen woWlen, Degen tragen. ^ So war es auch später in manchen Ge* lehrtensdbulenUebiH]^^ infeüei^libh^m Aötus»nnterTiK>ibpeten- schall* den auf die Universität entlassönen Schulen eiiietl Degen als Z^ichien der acädemiscben Freiheit mit den Worten »Nehmet, dofefrisChlkgeflßüchMcftt^'zu dberireichen. DiesÄÖ geschab im Gymnasimn zu Heidelberg bis g^egen' dai§' Etfde des vorigen Jährhunderts *^^. Doch trugen die* Studenten ihre Waflfen löchfl nur xiit ■Schau/''äöndem, 'dfer Pecht- kttfist oWiegöM , lerriten« 'sie dieselben auch kiiiistiÄfeS^ führen. Dieses bestätigen die in den früheren Gesetzen mkonpQi^ei^ Yj^bQbe d€^)JBe9uchs.; den Se^Cikta^huJen,

192) Hautz, Jubelfeier d. Heildelb. Lyceums S. 22i

.' .;■?•

90 SifM^img, 4. AlmlmiU.

welche erst im 16. Jahidiind^ auf deutsciien Univeiskäteii gestattet worden, wo dann aber auch von, dieser 'Zöit an die Fechtkun^ ihren Höhepunkt erreichte;

Die Duelle, als verabredete Zwdkämpfe zur Sftlme von Beleidigungen, sollen aus der Zeit stannnen, in welcher das Tragen der zum Hauen und Stossen ^eich faraach- barea Degen als Zeichen des Adels in Brauch kam ^^^

§20.

Sitten. Kleiderordnung. Frequenz der Universitäten.

Beachten wir die sittliche Haltung der Studirenden, 80 fehlt es nicht an Streit- und RaufblUideln , zuweilen blutigen, mit Cavalieren, Soldaten, Schaatwächtern , an Conflicten mit Bürgern und an manchen andern £xcessen. Lasfisen uns nun solche Erscheinungen in ein oft rohes Studentenleben hineinblicken, so spiegelt es im Ganzen doch nur den Charakter jener, von den unseri^n völlig verschiedeneu Zeiten ab. In ihnen hatten eine gewisse Bohr heit uod Schroffheit aUe Veriiältnisse durchdrungen. Was uns jetzt abstossend, ja unwürdig und njj^ig erscheint, stand damals als ganz naturgemäss und berechtigt da^ Wenn wir daher audi das studentische L^n, wie es nicht anders^sein konnte, mit einem zi^iücb vollen Maasse herber Kraftfülle und fast rohen , Uebßrmuthes versetzt ^ehen, so macht es auf der andern Seite einen desto erfreulicheren Eindruck, bei alledem eine fast unbewnsste Achtung vor wissenschaftlichem Streben selbst, da anzu- treffen, wo sie am wenigsten zu suchen wäre.

Doch machte man geg^ jd^ Sittenlosigkeit und den Unflei^s im Mittelalter Gedenkverse ^^^), und werden

193) Mein er«, 6«8Cb; d. Wafentragens auf h. 8<ahulen in deü Götting. acad. Annalen 1804. B. L 8. 265 ff. Scheidler, Jenaische Blatter, H. III. S. 144 ff.

194) So kommt in einer Amorbacher Bknaschrilt des l&j Jahr- hunderts vor:

ÄUg. witsenseJui^. Zuiiänäe, Behulen und Unwersitätm. 91

toch scharfe ürtheile über die UniverÄftftten ausgesprochcÄ. So schreibt Luther (1521):

»Aaf die Universitäten schickt man die allergescliicktesten Knaben der Christen, dass man ihre Seelen daselbst 211 geist- Behen H— n ahi (}laabeil lääcb^ lud 'mrh lie' der HOll« in , Ihten BudMB faimei&c ^•«).

Ebenderselbe äussert sich "spMer (1522) in folgender Wdse Hber die üniversitSlen :

»Ans diesen Mordgraben gehen herfflr die Heusehreeken, welche die ganze Welt an allen Orten, beide gdslÜieh nnd weltlich, regieren, dass auch der Teufel von Anbeginn der Welt nichts Kräftigeres hätte erdenken können, denn die hohen Schulen t *»«).

Melancbtbon ^^^) wirft in seinen academischen Keden den Stodenten unter Anderem vor:

»dass sie sich tobend und wie Centaaren und Qyclopen ganze Nächte auf den Strassen umhertrieben, Alles mit wildem Geschrei erfüllten^ friedliche, unbewaffnete Leute anfielen und mit Schinpfreden , Steinwttrfen und Waffen an- griffen, ja die Häuser der Bürger belagerten, ThOren und Fenster erbrächen^ Wöchnerinnen, Kranken undv Greisen den 8«lilaf raubten, die Läden auf dem Markte, Wagtn nnd was 'ämen^^nst vorkäme auseinander würfen <^^).

Wenn Ebenderselbe eu sagett pflegte:

_ »Bin Stndent hart^ gemeiaislioh 8 IDiage am. ihmt L Amut^ 2. Gfind und 8. Bjolat^^^^) ^,

80 hatte er ^e Zeiten im Auge, in welcben <Ue meisten

„Quid modo laetaris Kil stndens, atulte scoüariB? Post hoc tu flebis £t toto Corde dolebia/' Money ZtBaiir..B. IL S. imj

196) Luther' is Wetke Th. L S, €77. 196) Ebend. Th. IL & r6a

1^) J£(9lanchtk«]i war 1ÖS8 Beefcer der Uoinrorsltät Witten- berg und immatiffiulirte 2R1 fitodenten. FOrtteraann, Alb. Aead. Viteb. |i. W9. ; v :.

198) Meyer, S. 2. 3.

199) Leib ii Studentica. Coburg. 1€27.

;92 Mnkifuiyji, J^.JJbst^itt.

ifXQg&ß . l<eute a)i9 ; ^öher^ u^d wohlhaben^erea ^luqff i^j^p nicht auf Universitäten , sondern bäi^g an'FürstQnhOfen il^re Ai^bildang erhielten.

. . Zu den Gebrechen, ßjx , welchen Jas Student^nleben , littj gehörterbeaouders^lJieXriunksucht Bieses; wird auch von Mos eher osch in seinen »Getiditen« Philan- der's *^®) besonder», hervorgehoben. Ais ^eser: Beinen Umgang durch die Hölle maobte, komnlt er an esnem Ort vorüber^ ,an welchen)L ,:Studentea »mit e^g, höllischen Schrecken schrcyen*; ' : .

0 mihi praeteritos refept si Jüppiter annos! 0 mihi profusum referät si Jüppiter ^urum! 0 mihi defunictos referat si Jüppiter ärtusl 0 mihi potätas referat si Jüppiter hcM*««! ' '

O mihi cohsumtam ai ](>£US 'iiigenimol

Zugleich hört er aber aiicli von änderer Seite eine Stimme rufen:

' »m Sunt fructna Ehriötatisl :

Hi sunt fructHS PennalitatisU***)

Wenn AUn da» academisiihe Leben in* sgi'simw, Jahr- hunderten sich uns weniger roh. dai^stellt, so faüt nach Tholuck ^^*), gegen Ende ^des ' IT.-trad noch mdar im 18. JahFhündert:^Mdiefrühjiefeinaiv«.!Bjoihhett einem raffinir- ten Cynismus Platz gemacht.-* Vor Allem aiber dtufen wir nach dnzelnen Erscheinung^ , wie sie «He Annatenf der

200) Mosch er oseli, Gdsohiofake Philander's von Sittewald. 2 Thle. Strassburg 1650. -'

201) Weitere Nachweisungen über das Stnd«iitenleben in früheren Zeiten s. in Nugae versales s. Ridicnlatia repbrtä'in' iB0iliiiiQ'>tritliin Adami nostrüm omnium pailBnilS&.^ Aino 'XSJSLH! H d g en d'd i p h i nus, Deratione studii deque yita jutettutid institueada^ Bafiilfl541. Stymmel, Stfddebtes. 'Stettin 1579'j.vWi<e&gii"e(v^:GdfhelittE( rele- i^td^. 1600;! 'Sehoch^ €omOdie)''rdm 8tadentenlebeiiuiil6&3i. vM Studenten-Moral. EineSatyre, Jena 1754. Yergl. aucbiW. Hf eduiiäA, deutsche Dichtung, B. II. S. 295. = v .^ i . . '.

202) Tholuck, S'.-aSS Ä"- » .'. ' üü .: .'.fl

ÄUg. wiBsenschafl^, Zmtänäe. SthvXen'wnd Universitäten, 9S'

^ *

ühiversitäten uns überliefern, nicht cUe StudrtitenÄttten itö" Ganzen beurtheilen, sondern riiflssen 'vlfelihfeHr der trell^'' lidien Worte Robertos von Mohl •*•) ktets eiÄgedenk sein,

> dass namentlieli gerade die ' lobenswertheren Eigen- schaften, die stillen Tagenden des Fleisses und des wissen* .sohilfükichea StnelMns ra keiner Aafzeichnmg Aalass geben, während Fehler und Ei^ceese amtliche Handlungen und deren: Verewigung hervorrufen,*

Zu dem Aufwände, welchen die Studenten machten, gehörten besonders die Ausgaben für Kleidung, und öfter wurden, um diese zu beschränken, Verordnungen, was auch auf der Universität Heidelberg geschah, von den betreffenden Behörden , gegeben, So publicirte dei* Bector Friessner in Leipzig 14S2 eine Kleiderordnung für die Studenten, weil »grosse und zuvor unerhörte üeppigkeit und lieder- liches Wesen in Kleidung und Gebärden unter den Studenten eingerissen war«. Nach dieser sollen die un- förmlichen »gehörnerten« Schuhe (Schnabelschube) abgelegt , werden und die Studenten sich sonderlich hüten, »jiaimit die Güedinassen des Leibes , welche den Menschen . zur Nothdurft der Natur gegeben word^ , nicht entblösst möchten gesehen werden« ^^%

Besonders kostspielig waren die Fl ud der hosen. Sie reichten vom Gürtel bis an die Schuhe, waren nach der Länge und nach der Quer aufgeschnittein, die Auf* schnitte aber mit Futter von dünnem Zeuge durchzog«)/ welches in so viele Falten gelegt wurde, dass man bis^ weilen 180 Ellen dazu brauchte.

Da wegen dieser kostspieligen Hosen die Studenten ihre CoUegien oft nicht mehr zahlen konnten, erliess Kur- fürst August für die Universität .Wittenberg folgendes B/escript: »Dieweil auch die:Pluclderhosfen. eine unfläthige .

203) Geschichtl. Nach Weisungen über die- Skten.vnd' das -Be- tragen d^^r Tübinger Studir^n^^n . während . jdes 16. Jahrhunderts. Yergl. aucj^Biaumer, Beutschp^lIn^e^sitätenSv 3p ff. ..

204) Meyer, Stud^ntica S-,4, 6, . . .. : , - »,

9i Einlfüimg. 4^4^chf»ai

müd scbäpcbe Tracht )8tv welche viel kostet u^d doch' iü^l steht, .ao)l der .Schneider , welcher, sie geavicht hat,^ dem Bath 10 fl. m^^ der Student, welcher, sie trägt,' 10 fl^ dem Eectori zur Straf geben oder 3 Jahre lang relegirt

Die Frequenz der Univ«rsitaten war ist feflheren Zeiten stärker, als in den jetzigen. Hatte dieses nun eines- theils seinen Grund darin, dassalle Universitätsangehöri- gen sieh immatriculiren lassen mussten, und auch fitu- dentes non studentes dieses thaten, so kam noch da^u, dass die Studenten aus den ebeofeUs schon angeföhrten Gründen sich längere Zeit, als jetzt, auf den Uni- versitäten aufhielten. Kann man nuü auch' durch- schnittlich 5 Jahre annehmen, so wurde diese Zeit sehr häufig auch auf 6 ^9 Jahre ausgedehnt und auch auf so lange Stlilendien verabreicht ^^^). Trotzdem hat man aber doch Ursache, gegen die ausserordentlich grosse Zahl von Studirenden, welche man flen Universitäten des lÖ. und 14. Jahrhunderts zugeschrieben hat, Misstrauen zu heg^, da sich eine Zahl von 10,000—30,000, wie sie im 13. Jahrhundert von Bologna^ Paris , Oxford ' genannt wii*d, zumal die Inscriptionsbücher in j^ner Zeit nicht genau geführt wurden, nicht nachweisen läsät. Als Betreis j - wie wenig sidier solche Angabisn in idteren Ziaiten «fnd, dien^/ dass die Zahl der Studirenden, welche (1409) von Prag wegzog, von düigen ScbriftsleHem auf 40,000-^44,000,- von anderen auf 24,000—36,000 gesohkzt wurde **^. Tomek gibt 5000 an «<^»), während jetzt das SchnäBcn-

205) Meyer, Studentica S. 5.

206) Tholuck, Acad. Zust. S. 231 ff. Unsere Gesch. d. Stipendien und Stiftungen an dem Lycemn und der Uiirrersit&l Heidelb. (1856-1857) H. I. S. 19 ff.

. 207) Voigt, S. 81.

208) Geöch. d. Univ. Prag S. 37. 88. Tomek fttgt bei, zur Zeit der höchsten ßlüthe der ünivefsität (1872--1389) hätten sich wenigstens 11,000 Studenten gleichzeitig in Prag aufgdialten.

Alig. wiasenschd^, BmlUlttäe. StMIm und ümversiUUm, 95

\mtk des FrauenoCoUegmms in häpoEg 2000 iMushweist *?^ -^ eine Zahl, wdche andi' mit des Bvläus Ani^be^ dass jener Zeit die OesammtzaU der Stadeaiten 4,400 betragm

habe '^^), fibereinstimmt

(kmtubemim. CoUegien. Regeattmn, Bursm. OcderiMl

Ein wesentlicher Bestandtheil der älteren, dem: Vorbilde der Pariser nachgebildeten hohen Schulen waren die in der Ueberschrift genannten Anstalten, welche wir im Allgemeinen mit dem Namen Convicte bezeichnen können. Die ersten Ursachen ihrer Entstehung lagen in der. Be- schaflFenheit der ältesten Universitätsstädte und ihrer Sitten. Der Ruhm der ersten grossen Lehrer in Salemo, Bologna, Paris rog in wenigen Jahren Tausende lernbegieriger Fremdlinge aus allen Ländern Enropa's zusammen. So' gross diese Städte auch sein mochten, so war es doch nicht möglich, einer so bedeutendien Zahrvoh oft reiöhen und vornehmen Jünglingen und Männern bequeme Woh- nungen zu verschaffen. Die Preise der Miethwohnungen waren deshalb sehr hoch. Die Reicheren boten die weniger Bemittelten aus ihren Quartieren aus. Um dadnrdi herbeigeführten Streitigkeiten und Klagen möglichst vor- zubeugen, wurde in fast allen Universitätsstädten gesetzlich!, festgesetzt, dass jedes Jahr von einer ans.Mitgliedem der Universität und Bürgerschaft «usammengesetzlJen €orm- mission die Miethpreise bestinimt werden sollten ***X Allein dessenungeachtet blieben die Wohnungen tiieuer. Weniger bemittelten Stufenden war es daher oft' sehr

209) Schnalleiibach, F. 60 b. Ywgl CoUegi B. MariM Ia ürav. LipB. p. 8.

210) H^. üaiv. Par.T.T. p.209. »Erant antem tarn e trilma, iMtionibas 4400 Btudiosi, teste Hagtro es albo academieo livs matrieula.* . '

211) BttUos, 1; ü. p. 81. 141. Mei&ers, Hohe Mwlen, R L S. 106. B. H. B. 943; I>e6 8eii Hittrtaker & IL S. ftai.

96 SinleUUhg. 4. Madhnitt. \

sdlrfrer; Wolmuiigen. zd fiaden, welcbe mit ihren. fjnartrielkil Yerhältnissen im Eijuklaag standloi. BadurcU saäen m Ita&en , 1 FraDkreiGh und England sohon voü 13; Jahr^ hundert an Fürsten, Universitäten und bemiltelte PrivaU leute sich bestimmt, Anstalten zu gründen, in welchen Studirende unentgeltlich oder gegen massige Entschädigung Wohnung und Unterhalt fimden ^^^.. Die Sache selbst war dem Zeitalteir nicht fremd. Majot ahmte damit die Kloster- ^d Domschulen nach, in welciien den jungen Leuten 8clK)nfYQr ihrem Aufenthalte auf einer Uniyersität eine freie Unterkunft geboten war.

Mag nun das Unterforingen wenig bemittelter Student^ die erste Veranlassung zu diesen Stiftungen gewesen sein, so ist doch ein weiterer Grund keineswegs unbeachtet zu lassen. Die Sitten waren in Universitätsstädten nicht weniger verdorben, als in andern grossen Städten.; Der Tugend junger Freunde der Wissenschaft drohten vielfache Ge&hren ^^^). Gegen diese suchte man die jungen Leute

212) In England wohnten zuerst Lehrer und Lernende in Pri- yathäunern. Da dieses aber zu vielen Unordnungen Anlass gab, so kaxifken reiche uod woblthsytige Personen grosse Gebäude, in welchen die Professoren und ihre Schüler umsonftt wohnen konnten. Oft wurden diese Heuser auch no.ch.mit grossen, zum Unterhalte der darin Wohnenden hinreichenden Summen dotirt. So gründete zu Oxford Wilhelm, Archidiäconus yoü Durham, 1249 das Universi- t&tscoUe^ Johajun Baliol 1268 das CoUeg Baliol. In Cambridge errichtete Hugo Balsham, Bischof von £ly ^1256—1282), das Haus des h. Petrus. Grässe, Literär- Gesch. B. ü. Abth. III. H&tfte IL S. 911. üebelr 'die< Entstehung des ei'sien Colleges auf cbti engUscl^en Universi:(s^ten lycirtf^ lLUoh'Hn))er,, Die Eogli^en Universitäten, B. I. S. 378 ff.

213) Der Cardinal Jacob von Vitri (bist, occident. cap. 7)' hineiltet I von Pads: »Meretrices pubUoae' ubique per vieos et plateas civitatis passim ad lupanaria sua Clericos transeua<iejs quasi pcarTtotentiam.pertrahebaiLt Qoodsi . forf;e ingredi nec«aaren4i, con- festimr.eee sodomitas, .postipsdd egnclamaAteSi dicebant.- In xoa autem et eadem domo scholae erant superius , prostibula ioferiua. lA ^aite aii)^iorii(Magistri>kfeba]it; io^Jnferioti Meretricespl^cift turpitudinisiezercehanHi •fix..»tAl{)affte.Mefsetrioet iaterisQ et^cvLWt-

ÄUg, wissenschafH ZuMnäB. ScMleit und üniversUäUn, 97

m schützen; Wie sie in den Anstalten selbst nnter Anf- sehera standen, welche ihren Fleiss überwadilen, so wurden sie auch von diesen in die Hörsäle der Lehrer begleitet and zurückgeftthrt *^*).

Später wurden diese Anstalten zu förmlichen Pensio- aaten ausgedehnt. So war zuletzt die ganze Universität in Paris in solchen Instituten, welche den Namen Goltegien (ooll^es) ftthrten, enthalten, und sehon im 16. Jahrhundert hatten die Scholaren ausser den CoUegien, als Ausnahme TOn der Regel, einw besonderen Namen. (Martinets)'^^).

Das Beispiel der älteren Universitäten wurde auch von den später* entstandenen nachgeahmt In Prag und Wien ^^^ wurden gleich bei der Gründung der hohen Schulen Collegien für eine bestimmte Anzahl von Profes- soren und Studenten dotirt. Neben diesen öffentlichen Anstalten waren aber auch andere, welche als Privatan- stalten von graduirten Männern errichtet wurden. In diesen galten die für solche Institute entworfenen Gesetze, und von den Studenten wurden für Wohnung, Kost und andere Bedürfnisse bestimmte Preise bezahlt. In allen diesen Anstalten aber wurden Sitten und Fleiss der jungen Leute von Vorstehern (Rectoren, Regenten, Couventoren) , Ma- gistern oder Baccalaureen beaufsichtigt ^^^.

Das Wohnen ausserhalb der »loci approbati« (wie die Collegien und die von der Universität anerkannten Bursen

Genoaibos (Lononibus?) litigabant: et alla parte dispntantes et eontentiose agentes Clerici proclamabant.« 2U) Bui&us, T. III. p. 81. Ul.

215) Savigny, B. IIL S. 327. 328.

216) Tomek, S. 21 fif. Eink, 8. 26. 94.

217) Eosegarten^ S. 9. -- Uebdr diese Anstalten im Allge^

meinea yrgl Adelnng's W5rterbHcb unter »Bursch«; Ghrysander»

Woker die Studenten auf Universitäten Borsdea heissen? Bintela

1751; Acad. Monatsschr« 1853, S. 252 ff. : »Was heisst Barsch und

BQiBdien8chaft?€ Baumer, Deutsche Univ. S. 350. Ueber daa

Lebenjn den Bursen vrgl. Bartholom&i Sastrowen (geb. 1520,,

gest; 1603), Herkommen vnd Lauf seines Lebett& Herausgegeben;

ton Mohnlok e; 3 Thle. arei&walde, 1823. , HautB, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 7

98 EirMtmff. 4. Abachniü.

Uessen) "vrar in der ^Ebegd unteisagt, und die ErlaQlmiaai dasuinttaste jedenfalls bei dem Bector oder dem betref- fenden Decane der Facnltät ek^ehölt werden ^^% Diese Erlaubniss war bei den 3 höheren FaeuUJteii . leichter m. erhalten, als in der Artisten-Factdtät, in. welche oft Knaben von 8 10 Jahren aufgenommen und in de» jetzigen Gymnasialfächem unterriihtet wurden«^«).

Diese Anstalten , durcih welche die Au&icht übet diei Stndirenden isehr erleiehtert wurde, hiessen Oollegien; Contubernien, Begentien, Bürsen**^),. Coderien.

210) Meiiiers, S. 160. 151. Rühkopf, S; 189.

219) Kink, &i 93^ Z srii'Cke, Die deatsohen üoiversilftteii im Mittat. 3. /226. , pie !N^othwendigkeit der Ueberwachung der Sitten der jungen Leute geht schon daraus hervor, dass das ganze Mittelalter hindurch Bordelle und öflPentliche Weibspersonein in den Bt&dten— auch in HeidMbeig sehim 14^ (Pfftk. Oopialb. N. 2. 10; F. SO, 2) imd in Freiburg (Schreiber, Th. II. S. 93) erlaubt und beschützt waren, und. welcher Student dieselben besuchen wollte, konnte dieses ungestraft thun. Dabei ist bemerkenswerth , das^ Unzucht mit Perstmen' des andern Geschlechts auf hohen Sc&uten -viel später yl^boftön wjStA^i Als GJficksspide, unrnSesiges Trinken^ Unfleiss u. drgL Ausführliches gibt über das deutsche Studen- tenleben Dolch, Gesch. des deutsch. Studententhums, S. 40 ff. u. S. dl fr. und Keil, S. 46 ff. Auch über die Bursen finden sich in beiden Schriften- ii&teressaate MttheäihmgeD, und zwar in der ersten S. ,31 fL und in der zweiten 8. 11 ff.

220) Stipendium dicitur Bursa, nomine tunc communi üs Omnibus, qüi pecüniae summaiü aliquam pro laboris mercede vel pro yictu accipeipent: quare stipendiarii seu qui Stipendium, seu jlecuiuttm. illaib aceipiunt,. dicunter bütsarii. Bursa et btursArii non antiquae, sed recentioriasiinfc Latinitatis nomina, qaae ad vitia> sermonis pertinent, s^ quibua posterior assuefacta est aetas. Qui dicuntur Bursarii, dicuntur quoque Socii, quod societatem i^ivicem habeant, simul versentur, silnut Tivant, simul maneant. Lanoei jQt'Acadj Pati8.'i]his<v. T. I. p. 51. .

&u¥a[aö vpoabanitaLF ^ornus Tel habitationum soholarinm pau* penun e dmüsis' natiendbuS)' qüi e piis fundatioinim stipendiis sive in Communitate, sive etiem seorsim alebantury quarum ftuidationnm ab anno 1365 ad annum 1780 numerus quam maacime audois habetor. Diplom. Univ. Yienn. ^ Bursa = MC9k, rafuüoy, gazophylacdom; sed proprie ad certos n^s. In bursls arcds reponebantur, qua« ad scholasticorum, yerbi-graUa, alim<»iiatm spectabant ^t qnaeia eum

ÄUg. msaenschaftt Ztistände, Sehulen und Universitäten. 99

Doch wurden sie durch besondere Benennungen oft noch näher bezeiclinet, gewöhnlich naeb. dem Namen eines HdU- gen, dem sie gewidmet waren, dann aber auch nach dem Stifter. Auch war es, zumal bei den Bursen, nich^ selten, dass sie gleich Wirtbshäusern und Trinkstuben bezeichnet wurden, wie die Burse zur Lüie, zur Rose, zum Adler ***).

Die jungen Leute, welche in diesen Anstalten Auf- nahme fanden. Wessen Bursales, Combursales, Bursa rii, Bursche. Im Gegensatze von diesen wurden die für sich lebenden Studenten Scholares oder Scho- lastici genannt, dieser Unterschied aber nicht strenge festgehalten, da auch die Bursarii oft unter dem allgemeinen Namen Scholares oder Scholastici vorkommen.

Bursen , in welchen entweder gar nichts , oder nur sehr wenig (z. B. 10 Pfennige wöchentlich) bezahlt wurden, Wessen auch Coderiefn (Armenhäuser) '^*).

Wie nun auf andern Universitäten gleich oder bald ' nach ihrer Entstehung solche Bursen von Fürsten, Uni- versitäten oder Privaten gestiftet wurden, so war 68 auch in Heidelberg. In diese wurden aber nicht nur heran- reifende Jünglinge, sondern auch Knaben aufgenommen^ und erhielten dort den nöthigen Unterricht (S. 98). Jedes Contubernium hatte »seyn eigen Pedagog« (Knaben- lehrer) "»).

usum a yiris piis erant legata. Du Gange s. v. Bursari i sunt dicti, quibus ex ejusmodi bursis stipendia praestantür: quae yox etiamnum obtinet in Acedemiarum pubHcarum scholasticis, quibus ob rei "iomesticae penuriam certa quaedam stipendia exsoltuntur ex arca ad id destinata, ad peragendos studiornHi cutsus. Ibid.

221)Mederer, Annall. Ingoist. T.Ip. 19. Or'&ss e, S. 920.948.

222) Codria, franz. Coterie, bedeutet G6n6sseilschaft und Zah- lungsgenossenschäft von quota, franz. cote, Zablungstheil , der auf den Einzelnen f&llt. Kösegarten, S. 9. Das' Statut der Uhirer- sität Wien über die Coderien der Studenten theilt Kink, Th. 11. S. 312 ff. mit.

223) Kink, S. 93. Bianco, S. 167 ff. Krabbe, Gesch. d. Univ. Koatock S. 84 ff. Klürpfel, S. 9 ff. Schreiber, S. 36. Annall. Univ. T. VI. F. 432 b.

7*

100 . EMä^img. 4. Jb^cfmiU.

Die verschiedenen Benennungen der hohen Schuhm.

Die Benennungien , mit welchen diese Anst;alteii bezeichnet wurden , waren verschieden. Die älteste ist »Schola«. Allein schoA geg^i^ die Mitte des 13. Jahr- hunderts erhielt dieses Wort eine eingeschränktere Be- deutung, nach welcher es Hörsaal oder Vorlesung bezeichnete ***). Dagegen wurde von jener Zeit an der Ausdruck »Studium« als. Name einer hohen Schule und »Schola« als der einer lateinischen Mittelschule gebräuch- lich« Eine andere Bezeichnung war »Studium generale«, öfter wegen der ihr vom Papste gewordenen Bestätigung und von ihm und den weltlichen Obrigkeiten zugestandenen Vorrechte mit dem Zusätze »privilegiatum«, weil nur die Zeugnisse einer solchen allgemeine Gültigkeit hatten ^^^). Diese Bezeichnung wurde im Deutschen in Acten und Urkunden mit »hohe wirdige gefreyete und gemaine Schuel«, oder »hohe gemain würdig und gefreyt üni- versitet « , oder » hoch gemain schul üniversitet « aus- gedrückt *^^). Diese Ausdrücke »Studium generale«, »gemain Schul« hat man früher irrthümlich auf die 6e- sammtheit der Wissenschaften beziehen wollen *^^). Diese Gesammtheit betrachtete man aber gar nicht als die Hauptsache bei einer berühmten Schule. Sie konnte auf

224) Bulätts, T. m. p. 231. »Non liabetar pro scholu-i Parisius, qai ad minus noü* vadit bis in hebdomade ad scholas.« Ibid. T. lY. p. 212. 218. »De modo solvendi scholas sive aiüas legen tiam extra vicmn atramineom.«

225) Durch eine Bulle des Papstes Clemens VI. vom 6. Januar 1347 ifiid befohlen > dass die auf 4er Universität Prag erworbenen Grade in der ganzen Ghristenwelt (per omnem Ghristianum terraram orbem) Geltung haben sollten. Vergl. auch Mone, B. I S. 263. 263.

226) Vergl. ausser den nnten vorkommenden Acten und Ur- kunden Annall. Ingolst T.IY. p. 43.

227) So» Hottinger, De Colleg. Sap. p. 29. Meiners, S. 889. 390. .

ÄUg: wissensehaßl. Zustände, Schulen und Universitäten, 101

eine einzelne Facultät beschränkt sein oder wenigstens eine einzelne Facultät entbehren, ohne darum weniger ein »Stadium generale« zu sein. Dazu kommt noch, dass sogar geradezu bei einer einzelnen Facultät dieser Name gebraucht wird •**). Univtoitas sollte vielmehr die schon angedeutete, ausgedehnte Bestimmung der hohen Schulen bezeichnen, welche Schüler aus allen Nationen aufnahmen und academische Grade ertheilten, die überall anerkannt wurden **®).

Erst im 14. Jahrhunderte wurde es Brauch, eine hohe Schule, literariae reipublicae schola *•*), üniversitas oder auch üniversitas studii Parisiensis, Viennensis, Heidel- bergensis zu nennen *•*).

üniversitas bedeutet aber eben so wenig, als Studium generale, die Gesammtheit der Wissenschaft (üniversitas Bterarum). Der Ausdruck üniversitas, tait welchem man nur den BegriflF einer Körperschaft oder Gemeinde, wie z. B. üniversitas Judaeorum, eine Judengemeinde, ver- band ***), bezeichnete daher auch nicht die Schule als solche, sondern im acht Römischen' Sinne die allmäh% gegliederte und genossenschaftlich (zünftig) ausgebildete, selbstständige Innung, privilegirte Gilde Ton Lehrern und Lernenden *'*). Wer diese bilde, wer darin herrsche

228) Tomasini Petrarcha rediviy. p. 372: »Statuimus, quod in dicta civitate (Padaa) deincej^s studiam generale in eadem Theö- logiae facnhate existatc IVEgrefeuille hist ecdes. de Montpellier p. 386: »Ordinamus^ qnod Studium generale theologiae facultatis existat, ibique dicta theologiae facultas legatur.«

229) Kink, B. I. S. 114. Savigny, S. 381. 382.

230) Annall. Univ. T. VII. F. Ö3,b.

231) BuUuSi T. rv. p. 346. T. V. p. 134.

232) Böhmer, Cod. dipl Franeof. p. 240. Mone, B. IS. 262.

233) Yergl. den Pand^euititel »qnod cnjlisqtie universitatis nomine Tel contra «am aga(ar (III. 4). Siehe auch Bul&uS; T. I?. p. 27. Safigny, B. 138. tJrevier, P. I. p. 321. Doch hatte Paris in der Streitsache des Am au ry von Chart res 1209 den Namen ünirersitas. Gr&sse, B. II. Abth. 3. Hälfte 2. S. 919.

102 Einkiimg, 4. jihschmtf.

und sichtbar hervortrete, liess sich nicht allgemein sagen, indj^m es von, der besonderen Verfassung einer jjeden Schule abhing. Darum galf; z. p. für Bologna, wo nach dem Ge- präge des democratiscben Geistes der italienischen Städte jener Zeit die Schu^ eine vorl^errsobend democrati^he Glied^ung hatte, der Ausdrudi üniversitas scholarum ^^% für Paris wegen seiner vorherrschend aristocratischen Ver- fassung aber Universitas doctorum s. magistrorum^ obwohl bei beiden Anstalten auch die Bezeichnung Universitas . magistrorum s. doctorum et scholarium vorkommt Andere Schulen hatten eine Universitas Juristarum und daneben eine Universitas Artistarum ^^*).

Von der Zeit an, wo man Lehrer besoldete, damit sie unentgeltlich lehreii möchten, nannte man diese An- stalten auch öffentliche Schulen (scholae publicae) ^*^

Gegen Ende des lö. Jahrhunderts fing man an, auch das Wort »Gymnasium« *^^) zu gebrauchen, und als man im 16. Jahrhunderte die Gelehrtenschulen mit diesem Namen bezeichnete ^ so nannte man später gegründete hohe Schulen zum Unterschiede von diesen »Gyumasia sublimia« ^^% Zuweilen ^y erden hohe Schulen auch »Lycea« genannt*'*^).

Die späteste unter den gewöhnlichen Benennui^en hoher Schulen ist das Wort »Academie.« In Italien wurde wohl dasselbe von hohen Schulen gebraucht, allein

234) Scholares bedeuteii iii^li älterem Spracbgebrauche nicht allein Schüler^ sondern alle ^ur Schule Gehörigen, alao auch die Lehrer. Die Schüler wurden splüb^r auch Sapposita genannt

235) Sarti, De claris archigymo. Bonon. profess. P. TL p. 224. 225. 226. P. I. p. 258. Bamu»,.T.m, p. 356. 568, 569. 570

236) Albert IIL von Wien. Piplgm. l. p. 73,

237) In den Aunalen der XJi^veraiti^t Heidelberg wird das Wort besonders häufig vom Jahre 1521 an gebrau/cbt. Vei^l. T. Y. Mehr Nachweisungen über d&^ .fVort Qymnasioin haben wir gegeben in: Jac. Micyllu9 (Heidelb. 1842) p. 29. 3a Lycea Heidelb. origg. et prpgresB. (Heidelb. ;946) p. 17,

238) Meiners, S. 392.,

239) Hottinger, p. 29.

JUg, wiMen9eh€^ Zmmnde. SUMm md Universitäten. lOS

selten. Man verstand und versteht noch in Italien, Frankreich und England darunter .eine freie, unter landes- herrlichem Schutze stehende Gesellschalt von Personen, i?elche sich zur Vervollkommnung einzelner Wissenschaf- ten, Sprachen oder Künste vereinigt haben. In Deutsch- land dagegen wurde es vom Anfange des 16. Jahrhunderts tti gewöfanlidt, hohe Spulen eben so oft Aeadepaien, alt Universitäten, zu nennen **^. . .

240) Annall. Univ. T. VII. F. 93,b. Hottinger ibid. Jacob Grimm, Ueber schale, omversit&t, aeademie. Berlin 1860.

104 Einleitung. Ö.JbsehmU.

Fünfter Abschnitt

Unterrichts-Aiistalten in Heid€flberg vor und zur Zeit der Oründimg der Universität

Vor und zur Zeit der Gründung der Universität be- standen in Heidelberg Anstalten, in welchen für Unter- richt, wenn auch zunächst nur für künftige Geistliche, gesorgt wurde **^). Dieses waren die in den Klöstern befindlichen Schulen (S. 29 u. 30). Der Vollständigkeit wegen geben wir über diese Klöster,' zumal auch mehrere der- selben mit der Universität in enge Verbindung kamen, nachstehende Mittheilungen.

§1-

Das Augustiner- Kloster,

Das älteste Kloster in Heidelberg war das der Au- gustiner***). Eine uralte Capelle, welche den Namen zu der H. Jungfrau (ecclesiola D. Virginis Mariae) ***)

241) Ausser den Schalen in Heidelberg besuchten die Heidel- berger und andere in das Bisthum Worms gehörige junge Leute auch die dortigen Stiftsschulen. Mone, Zeitschr. B. XI. S. 47.

242) Der Augustiner-Orden entstand aus mehreren Einsiedler- Gesellschaften, welche im 11. u. 12. Jahrb., namentlich in Italien, sich meist ohne feste Begel und Verfassung gebildet hatten. Ins- besondere auf Betrieb der neidischen Dominicaner und Franzis- caner gab ihnen Innocenz IV. um die Mitte des 13. Jahrb. die Regel Augustin's. Alexander lY. vereinigte 1256 die ver- schiedenen (Kongregationen derselben als Augustiner -Eremiten und eximirte sie 1257 von der bischöflichen Gerichtsbarkeit.

243) Würdtwein, Monast. Wormat. T. IE. p. 151.

UnterriMe-JmidUen m HmdOberg etc. 105

in der Wüste f&hrte, und lange vor der Erbauung der Stadt in dem einsamen waldigen Thale stand, scheint einige Mönche dieses Ordens veranlasst zu haben, sich in dieser Gegend anzusiedeln. Nach historischen Nach- weisungen geschah dieses in der ersten Hälfte des 11* Jahrhunderts '^^). Das Klostergebäude lag zwischen dem üniversit&ts- und Lyceumsgebäude, wo jetzt das Museum steht An seiner westlichen Seite zog sich die alte Stadt- mauer hin. Im Anfange war das Kloster klein, bekam aber bald eine so ansehnliche Ausdehnung, dass es in den frühesten Zeiten das beträchtlichste Gebäude der Stadt war. Im Jahre 1401 hatte es schon einen solchen Um- fang, dass Kurfürst Ruprecht III. nach seiner Wahl zum römischen Könige so lange seinen Hof in diesem Kloster hielt, bis er durch zweckmässige Bauten das Schloss zu einem würdigen Aufenthalte seines Königlichen Hofstaates umgeschaffen hatte **^).

In der Geschichte der Universität wird das Kloster öfter genannt In seinem Speisesaal (Kefectorium) wählte die Universität ihren ersten Rector und hielt dort über- haupt ihre ersten grossen Versammlungen ; in diesem Klo- ster stellte Ruprecht III. (1406) den Frieden zwischen der Bürgerschaft und der Universität wieder her, und Friedrich I. liess in ihm (1452) die Reform der Uni- versität ihren Mitgliedern bekannt machen. Den Mönchei^ dieses Klosters war (1476) von der Universität die Er-

244) Frenieus, Ezeges. Oerm. L. III. cap. 51. Wandt, Mag. Th. I. S. 59 ff. Im Jahre 1296 schenkte Pfalzgraf Rudolp h den Augustinern dnen Weg Ton ihrer Kirche bis zum Thcnre ifatee Kirehhctfes. Dieser war ausserhalb der Stadt und ist wahrschein* lieh der jetzige Peterskirehhof. I^ Urkunde siehe bei Mone, Zeitschr. B. XI. S. 4d. Der Pfarrkirchhof war in den frfthesten Zeiten auf dem jetzigen Marktphitze um die H. Geistkirche angelegt übend. B. XI. 8. 48.

245) Von Ruprecht III. wurde der alte Rnprechtsbaa auf die westliche ake Sehlossnuuier erbaut; Mezger, Beschreib, d. Heidelb. Schlosses S. 7.

106 Einleitung. 5. Ähschhitt.

laubniss zugestanden worden, theologische Voiiesoligea und Disputationen in demselben zu halten. Hier hielt Luther (1Ö18) seine öffentliche, für das wissenschaftliche und kirchliche Leben in der Pfak so folgenreiche Dis- putation, und endlich wurde dieses Kloster (1555) als^ Collegium philosophicum unter dem Namen Gollegium ßapientiae mit der Universität yeröinigt und blieb auch, nachdem es (1561) in ein Seminarium tbeologicum umgewandelt worden war 2**), bis 1795 mit der Univer- sität in Verbindung **^.

§2. Das Fr anctscaner- Kloster.

Ebenfalls uralt ist das Franciscaner- oder Baar- füsser-Kloster, auch das der »Mindern Brüder« genannt **^. Es kommt schon in Urkunden von den Jahren 1184, 1286, 1303 und 1324 vor «*»). Kurfürst

246) Hottinger, De Colleg. Sap. p. 6.

247) Acta Fac. theol. T. II. F. 122, b.

248) Die Franciscaner zu Heidelberg gehörten zn den Minoriten (£ratres minores, kleinere Brüder, weil kein MitgUed Prior heissen durfte und sie demüthig sein sollten). So nannten sich nämlich diejenigen Franciscaner, welche mit der Entartung des Ordens unzufrieden waren und darauf drangen^ an den ursprünglichen strengen Kegeln des Fränciscus unerschütterlich fest zu halteft. Sie waren in Streit mit dem laxeren Theile des Ordens, welcher die Mehrzahl ausmachte. Die Sache kam vor den Papst, welcher sibh aher gegen die Minoriten erklärte. Biese traten daher, ob- wohl früher die eifrigsten Yertheidiger des Papstes, auf die Seite der Opposition und waren die rüstigsten Yertheidiger Ludwig's des Bayern in seinem Kampfe mit der Römischen Curie. (Hagen, Si. 82.) Die Franciscaner -Minoriten waren in Deutschland schon um das Jahr 1848 sehr zahlreich. Äße fmmmen Gemüther, welche die Hofffahrt und Schwelgerei der übrigen Geistlichkeit verachteten, flüchteten sich zu diesen armen ehrlichen Mönchen. Menzel, "Gesch. d. Deutsch. S. 434.

249) Thom. Leodius, Spiegel- des Hoaiors grcBser Potentaten S. 505. ^

Friedriob HZ. yftrwaadte (156Ö) das Gebftade m dem .voB ihm wieder «afgeriohtoten Pidagogiiim '^^.

§3. Das Benedictiner- Kloster.

Der Gründer dieses Klosters ist Pfalzgraf Conrad yonHohenstaufen(S.15u.l6). Er verwandelte nämlich (1195) das um 1048 gestiftete Benedictin er-Kloster, das bei Heidelberg gelegene Stift Neuburg, in ein adeliges Frauenkloster unter derselben Begel des H. Benedictes und verordnete, dass in demselben adelige Mädchen er- zogen und gebildet werden sollten. Die Mönche ver- pflanzte er von Neuburg nach Heidelberg. Dort erbaute er ihnen ein Kloster, welches er mit reichen Einkünften ausstattete, und übertrug ihnen, unter der Leitung des H. Eberhard, den Unterricht von Knaben *^*).

Das St. Jacohs-Stift.

Dieses Stift lag am Fusse des Schlossberges und ge- hörte der Cistercienser-Abtei Eberach in Franken an. Ne- ben der zu diesem Stifte gehörigen Capelle waren Woh- nungen für Mönche dieses Ordens, deren Hauptobliegen- heit gewesen ist, den Gottesdienst zu versehen ***).

250) Hantz, Lyc. Heidelb. origg. p. 99, wo aach die GegcMchte dieBes Klosters mitgetheilt wird.

251) OoUeglam sacerdotum in Neuenbürg juxta Heidelbergam mutavit in monasterium monialiom et annaos reditos aozit. Causa mutationis baec foit: In oppido Toluit doceri et institui pueros aliaqne babebat virorum monasteria, in quibus institnebantur pneri ingenui. Mutii Ghron. p. 143 in Toln. additt p. 40. Ueber die Benedictiner und die in ibrem Kloster bestehende Schule siehe AnsfOhrliches in d. Gesch. d. Neckarschnle S. 2 ff.

262) Bistor. Acad. mnsc. F. 23. Widder, Geogr.-histor. Beschreibung der Kurpfalz Th. I. S. 140.

108 Einleitung, 5. Äbsehmtt. Unterriehtsansti in Beidelb. etc.

Ausführlicher werden wir über^dtes^s Stift, welches 1389 mit der Universität verbunden wurde, unten han- deln, wo es aJs »Collegium Jacobiticum« in der Geschichte der Collegien vorkommt.

^

t »

Erstes BacL

Von den ersten Anfängen der Universität unter der Regierung der Kurfürsten Rudolph n. und Ruprecht I. bis zur Umgestaltung der Universität durch den Kurfürsten Otto Heinrich.

1346—1556. Seliolastlsehe Zelt*

r. .

*;

Erste Periode.

Von den Anfängen der Universität unter der

Regierung der Kurfürsten Rudolph 11. und

Ruprecht I. bis zur Reform der Universität

durch den Kurfürsten Friedrich L

1846—1449.

Erster Abschnitt

Die Universität unter der Regierung der Kurfürsten Budolph II. und Bupreoht I.

1346—1390.

§1- Die ersten Anfänge der Universität.

So sicher und bestimmt auch die vorhandenen Urkun- den die Zeit angeben, in welcher die Universität fest begrün- det wurde und ihre Organisation und Privilegien erhielt, eben so sehr weichen die älteren Schriftsteller in il^iren Angaben über die Zeit ab, in welche die ersten Anfange der Universität fallen. Es geht dieses aus folgenden Nach- weisungen hervor;

»Serarius*) und Tritheim geben das Jahr 1339 an, wobei der Letzte ausdrücklich der Bestätigung des Papstes Benedict's XII. erwähnt^.

1) Rer. Mogiint. T. I. p. 658. VergL auch Acta Acad. Theod.. Palat T. I. p. 874. Leger, £ncyolop&die der EOnste und Wissen- schaften von Ersch und Gruber unter dem Worte »Heidelberg« S. 132.

2) Chronic. Hirsaug. T. I. p. 286.. >Ru.pertns gjmnasium uni- versale H^elbergense primus fandavit, quod Benedictus papaXII. (1334—1342) confirmavit. Similiter postea Urbanus papa VI.«

112 I. Buch, I. Periode. 1, ÄhachniU. (IBlß-^lSOO.)

Spener'), Reusner*), Lucae *), Herz^, Stoll^, Panzirolus®), V. Ludewig^),Hottinger^^,Bertius**j, Tolner ^«), Münster ^8), L. Ch. Mieg i*), Joan- nis ^^), Riesmann und Andreae ^% so wie Hagel- gans ^'), Ekkard ^8), Schwab ^»), Jung "), Lam-

3) Histor. Gem. univ. T. H. p. 186. ' 4) Opus genealogic. p. 214.

5) Europ. Helicon S. 861.

6) Notitia scriptorum rer. Germ. s. t. Heidelb.

7) Anmerkung zu Heumann, conspect. reipubl. literar. p. 165.

8) De claris legum interpretibus ed. Hoff mann p. 389.

9) Erläutertes Germania princepg p. 104, wo ,der 17. November 1346 als Stiftungstag angegeben wird. Finsterwald fügt a. a. O. S.802 bei: »Die 1346 gestiftete Universität wurde erst in den Jahren 1848 und 1876 .mehr und mehr eingerichtet und endlich am 18. Oktober 1386 feierlich eingeweiht.

10) Eist, eccles. T. UL p. 697, Kays er, Schauplatz d. Stadt Heidelb. S. 93. 94.

11) Rerum Germanar. lib. III. p. 15.

12) Histor. Palat. p. 55. 18) Gosmograph. p. 1074.

14) Orat. de provid. div. circa nasc. Univ. Heidelb. p. 35.

15) Addenda ad Parei hist. Bavar.-Palat p. 615.

16) Riesi^ann rediviv. ed. Andreae p. 47.

17) Hagelgans sagt in seinem Werke »Orbis literatus aca- demicus Germanico-Europaeus. Francof. ad Moen. 1737. p. 10: Aca» demia Heidelbergensis a Ruperte I. Rufo, Electore Palatino^ fondata anno Christi 1346, introducta anno 1386 d. 18. Octob.« Dieser Angabe fügt er bei: »Tantae molis erat, Teutonum condere gentem eamque literis imbuere, cum quadraginta a coepto anni circumagerentur, donec Scientiarum Magistri et lectiones publicae introducerentur et Artium cnpidi in bac Universitate convocarentur.c Ebendaselbst heisst es, nachdem die Freigebigkeit der EurfOrsten gegen die Universität gerahmt worden: »Neque minus nectarea haec Scientiarum officina confirmatione et liberalitate Summorum Pontificum Benedicti XII. circa annum 1341, Urbani VI. anna 1386. magna cepit incrementa.c ...

18) Handb. d. höheren Lehranstalten/ in und ausser Deutsch* land S. 78.

19) Syllabus rectorr. Aead.. Heidelb. P. H. p. 92.

20) Academ. Heidelb. Acta ad coacilior. Constant, BasiL» Florent. hi0t. p. 3. 4.

Dk ersten A»tfäkgeder Um^iUät - ' 118

padlus «^, Kiliali »«), v. P^enschen ■^, Bader ") nehmen das Jahr 1346 an **>.

Hubertus Thomas Leodius '^ bißüeichnef das Jahr 4348.

Paul Lang '^ gibt das Jahr 13&4 an.

David Pareus *^ weist auf- das Jahr 1355 hin.

Marqnard Dreher f^ Wimpfeling •^j Ireüi- tufi ^% Zeiler »»), Sohn «^ nemen ^ Jahr 1376.

21) Ünivers.-Adresskal. auf d. Jabr 1816 S. 42.

22) Die üniTersit&ten Deutschlands 8. 148.

23) Bad. Landesgesch. S. 584. 619.

24) Bad. Landesgesch. S. ^4.

25) Das Jahr 1346 wird auch in dem Patent Karl Lndwig's T. 1.8eptbr.l652, die Restauration der Üntreridtftt heti^., angenommen and eben so anch auf den. zum Andenken an das 1686 gefeierte Jubiläum' geprägten Münzen (TExter, Samml. v. Pfalz. Medaillen 8. 254). Desgleichen fiagt dieüniversität selbst in einem ybn ihr officieU «bgefassten >6tatu9 üniTer^itatis Heidelbergensisc vom $9; October 1746: »Die XJniYersität Heydelb^rg ist Bereits anno 1346 noch in demselben jähr nur als ein gymnasium, .hernach aber aUs eine wÜrckKche TTniversitÄt nach der Parisei* höhen Schuhlen eingerichtet nnd im jähr ISäeitiaugnrirt. irordenc, fto Wie denn auch in detai Peeken^em^lde in der ÜBlyersit&tsaola (1711) daa Jahr 1S46 als jStiftungsjahr ^)ezeichnet wird.

26) De vita et rebus gestis Friderici II., Elector. Pal. p. 17.

27) Histrer. Germanar. (Chronic. Citiz.) T. I. p. 1216.

28) Histor. Academ. F. 133: Notandum etiam, quod eodem tempore Elector (Fridericus II.) in eadem causa et materia scribit, propter annum nimirum fundatae Academiae: »iN'am petentibus nobis etiam Pontif ex .Romanus Julius Tertius primum quidem in iiisüiurationem tJniversi'tatis nosträe Electoralis Heidelbergensis, jam ante duc'entos annos a praedecessoribus nostris fundatae, temporis vero diuturnitate nonnulHsque defectibus quasi labefactatae etc. ^am secundum huhccalculum Academia annos jam nata 6sset ducentos sexaginta novem annos; fundata anno ChHsti 1355, imo ante illud tempus.« (Vergleiche ebendaselbst F. 5.) Doch fahrt derselbe in der genannten Schrift F. 2 auch die Schriftsteller an, welche die ersten Anfänge der Universität Heidelberg das Jahr 1346 verlegen.

29) Origg. Falat. P. II. p. 3Ö4.

30) Epitoftie rer. Germanar. p. 177.

31) Exeges. Grerpi. Lib. XI.

32) Topograph. Palät. p. 40. -

83) Orat. d^ Academ. Heidelb. p. 263. Theatr. histor. com- HaatE, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 8

114 I. Buch. L Periode. 1. AbschniU. (134$— 1390.)

Diese v^^chiedeo^ Angaben olpe all^s Weitere, wie es öfter geschieht, als durchaus unrichtig zu verwarf ea oder gänzlich unbeachtet zu lassen, erscheint uns in ei- ner Schrift, nvelche eine vollständige Geschidite un- serer Univeissität eiuagt Zwecke bat, nicht gerechtfer- tigt werden zu können; zumal diese Angaben von Män- nern ausgehen, welche der Zat der Gründung näher stan- den, als wir, und doch wohl nicht anzunehmen ist, da99 die eigentliche Urkunde vom 1. October 1386 denselben völlig unbekannt gewesen sein sollte.

Ruprecht /., Begründer der Universität.

Schon oben (S» 31 ff.), wo wir im Allgemeinen von der Entstehung der Hochschulen handelten, sahen wir, wie verschieden die Anfänge und die weiteren Entwickelmig^i derselben waren. Längere Zeit bestanden oft Anstalten der Art, bevor sie von einem Fürsten oder dem Papste einen Bestätigungsbrief erhielten, und die Tradition ihres Bestehens war fast durchgängig älteir, als die schrifflichen Satzungen^ welche ihren Organismus regelten und ab- schlössen **).

pendios. urb. Heidelb, (Mnsc im Univ. -Archiv Nr. 359, 90, a.) p. 20-21.

34) Die von Kaiser Friedrich II. 1237 in Wien gerundete Schule scheint (trotz der Behauptung des Lacius, Wien. Chronik B. n. S. 27) keineswegs eine Anstalt gewesen zu sein, welcher man den Kamen Universität beilegen kann. Der Kaiser hatte in dem genannten Jahre gestattet, dass in Wien Schulen, in welchen Deutsch und Lateinisch unterrichtet wurde, errichtet werden durften. Die Stiftung der^ Universität fällt erst in das Jahr 1365. Kin^, S. 11 ff. In Prag bestand schon im Anfange des 13. Jahrhunderts ein sogenanntes Particular-Studium bei der St Veitskirche im Prag^ Schlosse, in welchem für den einheimischen Glerus Vorlesungen gehalten, wohl auch academische Grade, die jedoch nur für Böhmen Geltung hatten, ertheilt wurden. T o m e k , S. 2. Der Stadt Erfurt wurde schon 1379 vom Papste Clemens VII. eine Autorisations- BuUe zur Gründung einer Universität verliehen, die Universität

Es Iftsst sich deshalb nach den gegebenen Nachwei* sangen auch annehmen, dass Buprecht I. schon zu Lebzeiten seines Bruders, des Kurfürsten Rudolph !!• (vor oder um 1346), die erste Einrichtung zur Beförderung der Wissenschaftmi gemacht und so die erste Anlage zur Universität gel^ habe '^). Diese blieb aber, sei es aus Mangel an Hül&mitteln oder an Benutzung derselben, längere Zeit unbedeutend und hatte keinen rechten Be* stand. Als nun Ruprecht L in der Folge (1853) allei-« niger Regent der Rheinpfalz wurde (S. 19 u. 20), vermehrte und erweiterte er diese früher schon in das Leben gern* fene Anstalt, und erhob sie endlich 1386, nachdem er die AutonsationsbuUe im Jahre zuvor vom Papste Ur-ban VI. erhaltan hatte, im Einv^st&ndnisse mit seines Bruders Sohne, Ruprecht 11^ und dessen auch bereits erwadbh s^em Sohne Ruprecht lU. '^, fönntich ssu einer Uni-

selbst aber erst durch eine weitere Balle des Pftpstc^ ürban's YI. 1392 begründet und eröffnet. Kampschnlte, die Uni^« £rf. S.6ff. In Co In bestand lange yorher, ehe die UniTeiBitftt förmlich corgani- sirt und bestätigt wurde (1388), ein Geaeralstudium. Bianco, Th.I.S. 11. Zu der Universität Ingolstadt sollen schon 1410 Vor- aostalten gemacht worden sein. Bestätigt wurde sie erst 1459 Tom Papste Plus IL und 1472 Tom Herzog Ludwig dem Reichen ein- geweiht £kkard, S. 87.

35) Robertus, syus nimirum Eoberti III. Romonarum Impera- toris, Comitis Palatini, Heide! bergense Gymnasium ex ecclesiasticis proTentibus in Germania primum et antiquissimum f undavi et erectum iri impetravit. Wympfinling, Epit. rer. Germ. p. 359.

36) Wenn von pfälzischen Geschicbtforschern, wie von Wnndt (Mag. B. HL S. 257), die Behauptung aufgestellt wird, es seien die Pfalzgrafen Ruprecht IL und Ruprecht IIL als Mitstifter dev Universität anzusehen, weil sie in den auf diese Stiftung bezüg* liehen Urkunden erwähnt würden, so ist dieses nicht ganz richtig. £a hielt nämlich Ruprecht I. zu allen wichtigen und folgenreichen Handlungen, wie dieses aus vielen Urkunden erwiesen werden kann, die Zustimmung der beiden genannten Bfalzgrafen für nöthig, ja für nnerlässlich , und zwar aus dem Grunde, weil daraus für die* selben, als die Regierungsnachfolger, die Verbindlicfakeit hervor- ging, alle Anordnungen ihres Oheims und Gross -Oheims aufrecht zu erhalten und zu handhaben.

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Versität ®^), und gab'darnft seinei* Pfalz üntet rilen deut- schen Staaten , ausser dem Kaisetstaäte , ' diö erste hohe Schule.' . :.: r.,'. , .- \ ' .

Nach semer Persönlichkeit gehört Äuprfe cht I^ dör Adtere, der Grosse, auch wegen ^efeeöi-otheti' Bartes der Rothe genaanft, zu 'den bedeutendsten und acbtungs- würdigsten Regenten dör PfaJz. An der - Regierutig der pfalzischen Lande nahm 'er -©l Jahre -niefl, darunter sie^ ben und dreissig alö alleiniger Regent ^•).* Das Ansehen, welches seit einem -Jahrhundert sein^ Voiffilhren verloren hatten, errang er atifs Neue." Di« bedeutende Stellung, welche jötet wiede* die Pfalz in allen Beichöangelegtohei- ten einnahm, war sölh Werkr Unter allen weltlichen Füi*- Bten d(Br Zeit hat er mit - seinen landesfürsüic^hen Bestre- bungen am besten das ^ Wohl des Reiches tvi verbinden gewusst Nie suchte er airf Kosten d^ fViedens und der gesetzlichen Ordnung seine äussere Macht zu erwei- tem, und, an seinem Jjfämen haftet k^ine. entehrende Handr

J— r-*

- 37) HistiücÄd. F. ©. Kayöer, Heidelberg S. 94. Chürpfebl Geschicbtsk. •▼. J. 1789, S; i2. 27. Leger^'S. 132. Gräöse, S. 941. 38) Beif hiesige, durch mehrere Arbeiten im Felde der Pia- i^k Ausgezeichnete Bildhauer Gr ei ff bat ein mehr als lebens- grosses Stafidbiid ^on Ruprecht T modellirt: eine edte, £h]> furcht gebietende Gestalt im kriegerischen- Ftirsteöscfimucfc , in dei; Linken die Stiftungsurkütide der ÜMyersität und in der Bechten das Schwert haltend, um atizudeuten, dassRupi'echt den Tillen und di^ Kraft habe, seinä henifcfae Schöpfung zu* schützen. Zur Zeit der ersten Anfänge der Universität (1346) stand der Kürfürst im 37. Lebensjahre und zur Zeit ' ihrer Begründung (1886) war er 77 Jahre alt. Der Künsller stellt ihn im kräftigsteü Maniiesalter, zwischen 40 und 50 Jahren, dar, mit erhabenen, ausdirucksvollen Zügen, in welchen die Porträtähnl.chkeit -mit dessen Figur am Friedrichsbau des Heidelberger Schlosses nicht zii verkennen ist. Eine gute Abbildung des letzteren hat der Oastellan des hiesigen Schlosses, Herr Rieh ard- Jan il Ion, seinen »"Wanderungen durch die Eüitien des He'delberger Schlosses« beigegeben. -^ Ein schönes OtlgemÄlde -dieses' edcln Fürsten ist in der v: Graimberg^chen Alterthümer- Halle unter Nr, 2 aufbewahrt; das vorher genannte Standbild befindet sich ge^a^ftitig ' in der altten CapeHe des Hefi- delberger ISchlosses. ' ' ^ >• *

Jung, ^le Fürsten « fiameotEcb jB^iaer Karl IV* ^ legten mi seine FrcruBdschaft grosses Gewi^t. Der SOjührige Mann, bis zu s^oem Ende mit klarem Sinne ansgerttstetj stand wie ein Patriarch unter den jungem Fürsten da^ und manr h^lte .fi^me d^ .b^qhtigen und wei^n Bath des g^rüfte» und leidensphaKlosen. Greises ein ^?).

Eine wlssenseliaftlich^ ßildimg liiatte er nicht, Er verstand nicht einmal Latein, ^as doch nicht selten von den Forsten jes^ Zeit erlernt wurde. Nur seiner Mut- tersprache W4tr er kupdig: ^^). Der Mangel an wisßeih fldalüieher . JKldung wurde alpier reichUch ersetzt durch einen tüchtigen praktischen Sinn fax alles Gute und Nüt^ Uishe, Dabei war er persöntieh tapfer ^^), gegen Hütflose grossmüthig **), ein guter, Nachbar **) und von religiöser

39) Hau SS er, Gesch. d. rhein. Pfalz B. I. S. 185.

40) So lässt er am 14. October 1379 an König Karl V. Ton Frankreich schreiben: »Sopplicamus humiliter, ut de mora per nos habita in rescribendo illico, prout Secenitati yestrae . decuisset, fiobls parcere yelitis, com hoc non ex malitia, sed ex simplicitate processerit,. praefiertim qnia revera nos msuf&cißntem^ q.uia sola materna- lingua. utimiir. et. simple.x laicua samus et literas ignoramus, ad tanta et pniema;cinia puncto, quae sa* Intern respiciunt ai^marom, reputamus coogrue et debite respondere«. Bai uz. Episc. Areni^n. T. IL p. 888.

41) Lehmann, Speyer. Chronik S. 702. Trithem. Chron. Hirs. P. IL p. 241.

42.) Bnp recht lud die Juden aller Länder zum Wohnsitze in seinen Gebieten- ein. und versprach ijuien Sc^iutz, Schirm, und Handelsfreiheit g^n ein auf Max:tinBt«g jährlich zu entrichtendes £op%eld Ton 9 IQ gülden yon Florenzeit. ,.Dle zwei von ihm aujä- gestellten Judenschutzbriefe aind aus den «tahre^n 1355 und 1357 und finden sich im Pfälzer Copialbuche Nr. 6 F. 11 u. 3a Dejs letzte (Heidelb. 10. Mai) ist abgedruckt in Mone's Zeitschr. für ^ Gesch. d. Qberrhein^, B. IX. S. 276. -^ Im J^hre 1348 war Qftmlich in Italien, Frankreich und Spanien eine schreckliche Pest;, der scl^ar^e Tod genannt, ausgebrochen,! welche in, dem. Orient ihren.. Ursprung nalun ui|d sich, bald auißh ftber.Dp^utschland, Eng* land und Holland verbreitete. Sie war so verheerend, dasa man sagte^.zi^ Ifo^h's Zeiten hät.te der Würgengel picht so xJele Men- schen hinweggerafft , als dieser Pes<t unterlagen. In manchen Lluir dern blieben von 100 Mensci^en kaum 10,. bisweilen. auch wohl nur

11g L Bw^. I. Periode, 1, ÄlmäMn. (ISiß-^-lBBO,)

Gesinnung. Diese bearkundete er vielfSltig, besonders aber aach, nach der Sitte seiner Zeit, durch fromme Stif- tungen. So baute und 1)egabte er reichlich die grosse CoUegiat- und Stifts * Kirche in Neustadt a. d. H. **); stiftete in den Kirchen zu Schönau, Lindenfels, Wiesloch, Stahleck besondere Altäre mit reichen Präbenden ^% -Bei den übrigen Fürsten stand er in hohem Ansehen uud er- freute sich besonders, wie wir* schon oben sagten, der persönlichen Zuneigung und Freundsdiaft des Kaisers Karl IV., den er nicht selten auf seinen Feldzügen be- gleitete. Auch hielt er si<^ tffter längere Zeit in Prag auf und sah das schone Gedeihen der . dortigen Hoch-^ schule und den grossen Nutzen , welchen sfe dem Land« und besonders der Stadt brachte ^%

In der Liebe, welche Karl IV. zu seinem Erblande

5 übrig. Manche starben oft in derselben Stunde, In welcher sie von der Krankheit ergriffen wurden. Die Zunge und der Gaumen sahen gleich anfänglich verbrannt und schwarz aus, und aus dem Munde drang ein abscheulicher (xestank hervor; bald erfolgte der Brand mit schwarzen Flecken auf dem ganzen Körper. An den meisten Orten hielt man die Epidemie f&r ein Strafgericht Oottes. Man ging tnit dem Kreuz herum und hielt auf Anordnung des* Papstes Messen gegen diese Pest, wekhe bis in's dritte Jahr dauerte* An andern Orten beschuldigte man die Juden , durch Vergiftung der Brunnen dieses Unglück veranlasst zu haben, und es wäre eine weit grössere Anzahl von ihnen aufgeopfert worden , wenn nicht der Papst der Wuth der Geistlichkeit und des Volkes Einhalt ge- than hätte. Sprengel, Gesch. der Arzneik. Th. II. S. 560—562, wo noch andere interessante Nachweisungen über diese Epidemie aufgezeichnet sind. Veiigl. auch Pflüger, Gesch. d. Stadt Pfom^ heim, S. 96 ff.

43) Tolner, Cod. dipl. p. 114.

44) Lehmann, Geschichtl. Gemälde aus der Pfalz (Ifeustadter Thal) S. 59 ff. Andreae, Neostadium ad Hartam ilhistr. p. 7. heiler, Topograph. Palat. p. 65. •— In Mühlhausser's Hntoria Palatina (Codex Bav. Nr. 1655) heisst es F. 18, b: »Ruprecht I. hat das Stift zu Neustadt ausgebaute

45) Wundt, Gesch. u. Beschr. d. Stadt Heidelb. B. I. 8 222. Wundt, Mag. B. lU. S. 253. 254.

46) Wundt, Mag. S 255. 256. Wandt, Heidelb. S. 228.

SnprtefU L, Begründer ätr ümvinim. 119

Böhmen hatte, und in der Sorge, demselben Vertiieile zu ▼erschtrffen und vor Allem in seiner Residenz Prag Alles zu vereinigen, was diese heben konnte, stand unser Knr- ittrst in Besiehung auf sein Land und seine Resident Heidelberg dem Kaiser nicht nach. Er h«tte für seine Unterthanen die grOsste FOrsorge; suchte ihnen die Ver- luste, welche sie durch Fehden oder Kriege erlitten, zn ersetzen und ihren Wohlstand auf jegliche Weise zu lieben.

Heidelberg war, als es sich kaum so weit empor-* gearbeitet hatte, dass es eine Stadt genannt werden konnte, im Jahre 1278 durch Ueberschwemmung und Fenersbrunst schwer heimgesucht *^). Und kaum waren wieder »etliche Fischer- und andre Häusslein ausgerich- tet«, als auch diese wieder im Jahre 1288 in einen »Stein- und Aschenhaufen« verwandelt wurden **). Trotz aller Bemühungen Ton Seiten des Kurfürsten hatte sich aber bis jetzt die Stadt, welche ihm im Jahre 1357 hui- (ügte^^, noch nicht wieder erholt ^^). Nun war dem Kur- fürsten, wie schon bemerkt wurde , bei seinem öftem Auf- enthalte in Prag nicht entgangen, wie schnell, bei den damals noch so mangelhaften Nabrungs wegen, über diese Stadt und Gegend W(Alstand verbreitet wurde. Sehr begreiflich erschemt es nun, dass bei Ruprecht der Entscbluss zur Keife kam, auch seinem Lande und sei-

47) Freher. origg. Palai P. I. p. 102. 103. R H. p. 94. Tolner, Additt ad bist Pal. p. S2. Zeil er, S. 27.

48) Freher L c. P. IL p. 04. Tolner, bist. Palat. p. 56. Cod. dipl. p. 74.

49) Pf&te. Copialb. Kr. 2. F. 60, a. ^ In demselben Jahre Ter. lieh er auch der Stadt eine 14t&gige Messe (vom 17. bis 80. April). Ebend. Nr. 6. F. 29. Vergl. auch Mone, Ztsdir. B. IV. H. 4. S. 386. ^ Im Jahre 1364 wird >ztt Erbebnng des ürogelts und Sausen te Heidelbeii; ein Jad bestellt, soll dafülr die berrschalU Heben Wingert und am Schloss bawen, auch, die Wacht ausrichten Bfid gute Rechnung thun«. Pftls. Copialb. Nr. 7. F. 46, b.

60) Wnndt, Heidelb. B. I. S. 228.

120 I' Bu$h\.L Bsfioä». LAheehniU^ (iS4ßr^iB90.)

nem Heidelberg gleißbe Yortbeile cliu!ch. die föilb^ang einer Hochschule zu rversehaffoii. Zu dem Allc^ ^ kam nun noch, jdass der. edle Fürst keine geringe EjrmunterEiQg m seinetn UiUteniehmen in den- von der JSiaturiin so ho- hem Grade t)!egüustigte]i klimatiachen und örtUaben V^er- hältnissen der Stadt gefund^ bat ^'). In einer der schönsten und reiz^qd^ten Gegenden des, deutschen Beiches, düe man das Paritdi<^ Diautecblau^s genannt bat..^^, in dem Mittelpunkte der ehemaligen Rheinpfalz, am Ufer des Neckars gelegen,, bort Heidelberg, wie keiu iStnderer Ort der Pfäl^isch^ Lande, . Alles im Ueberflosse , niras zum Unterbalte des. Lebens gebort und.es. freundlich und angenehm macht .^^). Mit Hecht wird dieses auch in der BestätiguugsbuUe Urban's VL ausgesprochen: wie :4enu

51) Mieg, Oratio ^q Providentia circa ünivers. Heidelb. p^ 9; >Domum et officinam Sapientiae in terris Palatinis positurua Dens lUam m cum locüm collocavit, de quo dicere possumus urbem! Academiae, Acadämiam iirbi ' fulsse aceomodati^aiittam«. >Uiefber die Vorzüge der Stadt Heidelberg als einer üniTersitätsstadt« Tergl: Zachariae, FOr die Erhaltung der Universität Heidelberg« Hei- delberg, 1817. S. 18 22.

'52) Als Kaiser Joseph zum ersten Aale die Gegenden irar Heidelberg sah, rief er .'aus:- »Hier bim ich in Italien'«^' und ein gebildeter Italiener äusserte bei ihrem Anblicke: »ö Deutschland, wie leicht könntest du Italien sein!« Der dramatische Schriftsteller Eotzebue sagt in seinem »Freimathigen« (1803): »Wenn ein Un- glücklicher mich fragte, wo er leben müsste, um dem lauernden Kummer dann und wann eine Stunde zu entrücken , so nenne ich ihm Heidelberg.; und wenn ein Gltteklither mich fragte, welchen Ort er wählen sollte, um jede Freude des Lebens* frisch <u kränzen, so . nenne ich ihm abermals Heidelberg.« Yergl. -auch H a ch e n - berg, Oratio de laudibus et praestantia Palatinatos ad Rhenbm. 1763. Mleg, .Heideibergae, sediri Mmanim Palatmanim; deli- ciäte. 1773. .

fiS) Auch def Gründer der Uniferiität Tübingen, Graf Eber* kard im Bart, gibt in der Süftong^Burkunde vom 3. Ju^i 1477 als Grund y warum er ^ Tubingen liieztt gewählt habe, Anmutii^Bitfl Fmölitbarkeit der Gegend und gesunde Luft aU in die Augen &I* lende Vorzüge äii,vdi6 er. nicht' erst \anziurühmen braache... Kltl.« pfel, S. 3. . - :' V .

Eupreehi /., B9ffründ$r der UmveriML \ * 121

ttlHarhanpt di^ Pi]M3te in ihren Bullen bei Best&tigungeB. m ^rdndendier Univetsit&ten auf die günstige Lage des Ortes Rücksicht nahmen ^^)*

Einen weiteren Qrund zur Stifbong unserer Univer* sitftt finden wir aber auch in den dan^^ligen politischen und kirchlichen Yerhältnissen. Der KurfQrst hielt den Papst Urban VI. für das einzige rechtmässige Ober-- liaupt der Kirche und hatte «n ihn grosse Anhänglichry kät. Diese sprach er auch in dem (S. HT) angeführten Schr^ben an den König von Frankreich Karl V. auf das Entschiedenste aus. Nun waren die Mitglieder der Uniirersität Paris txeue Anhänger des Papstes Clemens VIL geworden ^^), mit Ausnahme der dort studirenden Eng- länder und Deutschen. Damit aber die Letzteren nicht auch diesem Papste sich zuwendeten, und da Ruprecht es überhaupt zu vermeiden suchte, dass die Geistlidien seines Landes unter diesem Papste ihre Studien machten, so konnte er dieses am sichersten durch die Gründung einer Universität erreichen ^% welche, wie es in der Be-

54) Dieses ist deatlicb ausgesprochen in der Bulle des Papstes Julius 11^ durch welche er die Universität zu Frankfurt a, d. 0. bestätiii^. Beckmarini memoranda Fr ancofurtana p. 18. W u n d t, Beitr. z. Oeech. d. ünir. Heidelb. S. 87. In der Bulle des Papstes BonifaciusIX. aber die Qranlung <ler Umyer^itftt WUrzbur^ wird gesagt: »In Anbetracht, dass Warzborg vor aUen Städten zur Ausbreitung der Wissenschaft^ und gesunden Lehre bequem ist, in Anbetracht, dass es reine Luft und Ueberfluss an Nahrungsmitteln bat, wird zttm Yortheil dieser 'Stadt und der angrSfnzemden Länder die Errichtung eines Generalstudiums nach dem Muster der Uni- versität von Bononien erlaubt, auch dieser Würzburger Universität alle jene Freiheit verliehen , welche die von Bononien besitzt«: Scher er, Akaid. Mon^tschr.. 1862.^. 6.

55).Uebjer die Stellung, welche, die Universität Paris beim Be-^ ginne der Kircdienspaltung angenommen hatte, vergl Hartwig^ Leben und Wirken Heinr. y. Langenstein, S. 39 ff.

56) Hujus sdüsmatis motus Heidelbergensi aliisque brevi postea m ß^rm^ia jsond^is acajimiis praecipuam occaQioaem dedisse» ad* BioduBi est probablle. Mieg, Oratio p, 17. WnnjipyDe MamUq ab Inglten (FfQgr.) p.}Q. Wandt« Mag. B.UL S^254 Wun4t, Beitr. 9. 4. €(esch. Univ. H(»idelb. 6. 66.

123 I. Buch, T. Periode. £ AheehniU. (1S^^%390.)

stätigungsurkunde des Papstes ürbatfs VI. vom Jahre 1385 heisst, für seine und seiner Nachbarn Onterliiimen Wohl sein sollte *^). Von diesem kirchlichen Standpunkte fasste daher auch der Kurfürst die Gründung seiner Uni- tersität auf, als er sich an den Papst Urban VI. wandte und dieser die Genehmigung ertheilte **).

Es lüag vielleicht auffallend erscheinen, dass vnr die Gründe, welche den Kurfürsten zur Stiftung unserer Hochschule bestimmten, so ausführlich behandelt haben. Allein wir wurden dazu besonders dadurch veranlasst, dass fast alle Schriftsteller, welche über die Gründung derselben schrieben, die Frage aufwarfen, was einen Für- sten, welcher, wie wir oben berichteten, von sich selbst das Bekenntniss ablegte, er sei in den Wissenschaften uner- fahren, zur Gründung einer so* grossartigen Anstalt habe bewegen Können. Diese Frage suchten wir in der gege- benen Darstellung zu beantworten.

§3. MarstHm von Inghen.

Zu der Zahl derjenigen, welche Clemens VII. nicht als rechtmässigen Papst anerkannten, gehörten auch hoch- berühmte Gelehrte an der Universität zu Paris. Sie er- fuhren deshalb mancherlei Misshandlungen und sahen sich zuletzt gezwungen, diese Hochschule zu verlassen. Unter ihnen war B ur i da n u s, weicher sich (1384) nadi Wien be^ gab, und Marsilius von Inghen, ein Niederländer**),

57) Hier machen wir aufmerksam auf: Wigard, Ruprecht I., Kurfarst von der P&lz. Ein Gedicht bey Gelegenheit der 4. Jubel- feier der ersten deutschen hohen Schule zu Heidelherg i. J. 1786. Mannheim, 1786.«

68) Zacharift, S. 5. *

89) Marsilius wurde Doctor und Lehrer in Pftris um 1862, Rector der Umyersit&t 1967 und 1381 , und als diese noch tot dem kirchlichen Schisma Gesandte an Papst ürban VI. hei dessen Begierungsantritt (1878) schickte, wurde Marsilius mit

MamOlM vm Inghen. 123

weldi^ nadi Heidelberg ging. Hierbei müssen wir aber »Qcb anführen, daifs Bnridanus und Marsilius An- h&Dger des Nominalisnras waren nnd diesen auf der Uni- versität in Paris vertheidigten. Auch dadurch zogen sie sich viele Feinde zu, da bei weitem die meisten dortigen Lehrer Realisten waren ^^z

Marailias war jedoch schon froher mit dem Kur- fürsteo in Verbindung und bei ihm in Heidelberg •^) gewesen. Jetzt stand er demselben in der Ausführung seines grossen Vorhabens, die Hochschule zu begründen und einzurich- ten, auf das Kräftigste zur Seite; ja er war es, nach dessen Willen so hatte es der Kurfürst bestimmt alle Anordnungen getroffen und durchgeführt wurden **). Mit Recht nennt ihn daher sein Amtsgenosse Nicolaus

Heinrich von Athenis und Gerhard von Kaikar dazu auserkoren. W u n d t , De Marsilio ab Inghen. Joseph. Aerigola, Marsilius ab Inghen (Progr.). Gr&ase, S. 941. Mieg, p. 17. Hartwig, 8. 39. Schwab, Syllab, P. I. p. 1 ff. Riesmann rediv. p. 51. ff.

60) Wandt, p. 17. Erhard, B. I. S. 180. Ullmann, Joh. Wessel, S. 334.

61) Wandt> p. 10: 9Qaod is aliqnanto ante conditam et ex- ornatam Academiam Heidelbergae fuerit, de hoc nnlla est dnbitatio.«

62) In der BestaUungsnrkunde d. d. 29. Juni 1386 (Pfalz. Copialb. Nr. 17^1. F. 80, b) sagt der Kurfttrst, er habe den Mar- silius zu seinem »paffen gewonnen« und er ihm >getreuwe vnd holt«, und >des Studiums in Heidelberg ein anheber, regirer ▼nd dem furderlich for sin sali«. Als Besoldung erhielt Marsilius j&hrlich 200 fl., zu jeglicher »Fronvasten« 50 fl:, welche die Borger der Stadt Heidelberg ihm, als dem Kurfarstlichen »Ver- weser des Studiums t aus der Herbststeuer geben mussten. Nach den Annalen d. Univ. (T. I. F. 36) war Marsilius auch Canoni- eos und Thesaurius der St. Andreae - Kirche zu CMn und Mitglied des, Kurfarstlichen Rathes.

Nodi ist bemerken, dass das oben vorkommende Wort »paff« nicht in der Bedeutung »Geistlicher oder Pfarrherr« zunehmen ist, sondern als »Advokat, Syndieus, Schreiber«, weil im Mittelalter die Geiallichen die einzigen Gelehrten waren. Zinkernagel, Handb. f. Archivare S. 544. Wie Marsilius, so wurde 13»5 Matth&ufl von Crocow (de Cracovia) von Ruprecht II. ah »Paff« mit einer Besoldung ron 150 ff. angenommen.

124 I. Buch. L PenaOe, l^AbeehniU. (1^46^1390.)

J*rowin ?^) »'primupi üniversitBtJß {)lan'tit'ta.- rem«, i^id. in deA Acten unsjurer Universität heis&t &c .»f^Bdato^ et miciator kujus »tudii« ®>X

-§4. - ......

-•'•••. ' . . •.'•■.

Päpstliche Autorisationshulle. Privüegien der Univ^^

ntäU Die Universität eim kirehliebe Ansiäit.

. * . ' ' . '•

Um nun der künftigen Hochschule alle die Rechte

* *

eines »Studium privilegiatum« gleich bei ihrem Entstehen zu sichern, wandte sich der Kurfürst an den Papst, lejgte ihm die Gründe seines Vorhabens, sie zugleich, mit an- sehnlicher Geldspende unterstützend ^% vor, und erhielt durch eine Bulle d. d 23. October 1385 ^^) die ,nachr gesuchte Einwilligxmg.

Wie nun Ruprecht für seine hohe Schule vorsorg- lich'die päpstliche Bestätigung nachgesucht hatte, so hatte derselbe oder einei; seiner Nachfolger wohl auch nicht unterlassen.,, die kaiserliche Genehmigung, beziehungsweise die kaiserlichen Vollmachten für ihren

j63) Orat. fan.el)r. in, exeqLaiis Marsil Heidelb. 1396, Audai ab- gedruckt in A d a m i Monumm. Haidelb. Yon M a r s i li u a ßnäet sich noch ein Manuscript in der Universitätabibliothek za Strass- bürg : »Marsilius de Yngen^ Quaestiones de generaüooe . et corjruptione« , Eiije noch ungedruckte Schrift des Marsil ius (Rar tiones, cur Urbano Pontifici eleoto adhaerondum). erwähnt Hartwig S. S9,.Note. Gedruckt wurde 1499 in HeideUierg »Marsilit itb iBghen Oratio coxnplectens dictiones, dausulas et eiegantias . ora- torias«, auch in , Hagenau (14:07) und Strassburg (loQl): Din Marsilil Inghen, Poctoris clarissimi, in quatuor siententianun libros, opus praeclarum«. Weitere Schriften demselben, sind: Commentarius in libros YIII physicorum AristoteHs; Dialectica; Tractatus de rßlir gione clericorum; Scripta metaphysica , CommentarÜ in Danielem et Matthaeun^. . Freh^ejc, Qrigg. Pal T. IL p.:194. jGrejrdes, FlorHeg. libr. rarlon ^. 139,-

64) Annali. Univ. Tl L F. 61,.^ . - . . r

65) AnnaU. üniv. T. I. F. 35, a*: »Missia p^ux^ssupfr litem jdicte concessi^nis impetrandis.c.; / .. * :

. 66) Urkunde Nr. l, befindet sich im Unlv.-ArchiT unter Nr. 40 und eine Abschrift in AnnaU. Univ. T. I. F. .23ya.b, , >. . :

r

Caozler flacfaBasuchen. Eme Urkunde ' Aber die Erwif- knng ddr kaiseriiclidti autboritas ist nun zwar bisher nicht aB&ufinden gewesen; dass aber eme solche erbeten und ertheilt worden war , scheint sicher , da der Garizler von Worms bei der Ertfa^ilung seiner Ermächtigung zur Vor- nahme der Ebrenprconotionen bei dem Jubiläum 1766 auf die »authoritas Ot^satreäe Majestatis« neben der »äutho- titais sedis apostolicae« Bezug genommeh hat. Fehlen durfte diese kaiserliche »authorkas« der Universität in keinem Falle, da das Aecht, die Ei'laubniss zum Greiren von Doctoren zu ertheilen , von dem Kaiser als ein Re- servatrRecht angesprochen wurde und ein Bestreiten der zar Verleihung von academischen Graden ausreichenden {»pstlichen Gewalt von 'kaiserlicher SMte der Universität nadbttheilig gewesen s^n würde ^^).

Nachdem der Kurfürst die päpstliche Bulle erhalten hatte, verlieh er der Universität, welche er seine »geliebte Tochter« 55u nennen pflegte, in 6 Diplomen ihre Privile- gien, Freiheiten und Gerechtsamen. Die 5 ersten Diplome sind in lateinischer, das 6. aber ist in deutscher Sprache abgefasst *^.

Das erste Diplom bestimmt: Die Universität, welche, wie die in Paris, einzurichten ist, soll aus 4 Fa- cultäten bestehen, der theologischen, juristischen,, niiedi- cinischen und artistischen ; sie soll von einem Rector ger

67) Acta ßacror. seoil. Acad. Heidelb. f. 166.

68) Urkunde II, 1—6 gibt die 6 Diplome.

Die Originalien der 5 ersten Diplome sind noch in dem Univ.-Arch. Vorhanden, ausserdem Abschriften in Annäll. Univ. T. L F. 6, a ff., ittAeta Faci Art. T. I. F. 205, b ff., in Copiajb. d. üniv. F. 65 ff., so- wie aach in einem besonderen Hefte in. d^m Univ.-Aroh. unter Nr. 67.. Das 6. Diplom ist im Original nicht mehr vorhanden, wohl aber in mehreren Abschriften, so im Matrikelbuch lib. I ani Ende, in Annall. Univ. T. I. F. 25, b., T. IX. F. 256, T. XXX ^m Ende, in Acta Fac. Art. T. I. F. 210,. im Copialb. d. Univ. F. 70. Eine lateinische Uebersetzung dieses Diploms findet sich in Hist. Acad. F. 7. '

126 ^' ^^J^' ^' Periode. ^.. Jbeehnitk (1S46^1390,)

leitet werdeu imd jedes VierteUahr eine neu^ Waid statt« finden ; alle Angeh&rigw der UniversitSit solkn schwfiren^ die Gesetze derselben zu b^olgen und dem Bector Ge* borsam zu leisten ; die einzelnen Facttlt^teo^ Natioseu n. «4 ir^ dürfen sich ihre eigenen* Statuten geben, in so weit dies^ sucht die aUgemeine Ordnung der UmversitSt beeintraeh'^ tigen; aUe zur Universit&t gehörigen Personen , Pedelle, Geschäftsleute u. s. w. haben gleiche Priyilegien wie die liehrer und Schaler in Paris.

Das zweite Diplom sichert den Lehrern und Schülern freies Geleite zu und im Allgemeinen alle Vor« recjbte imd Freiheiten , welche Lehrer und Schfller nuf der Universität Paris geniessen. Dem zeitlichen V(^. (Fauth, Oberamtmann) und Scbultheiss der Stadt Heidel-* berg ist der besondere Schutz der UniYersitäts--Angehörigen aufgetragen *?J. Wer einem Lehrer oder einem Sdiüler eine Unbill zufügt, soll als Strafe 60 fl. bezahlen.

Das dritte Diplo^n erkennt den Bischof zu Worms als d^ ordentlichen Richter über die Cleriker an, schreibt aber die Art des gerichtlichen Verfahrens vor. £s ist dem Bischöfe gestattet, in Heidelberg einen Garcer zu haben und die strafbaren Cleriker in demselben einzu- sperren. Ist jedoch das Vergehen nicht bedeutend, so sollen diese ihrem Magister oder dem Bector ausgeliefert werdep. Den Laien aber bestellt es den Vogt und den Schultheissen der Stadt Heidelberg als Richter, beschränkt sie aber beide und legt ihnen auf, jedes Jahr mit dem ganzen Magistrat dem Bector def" Universität öffentlich und feierlich zu schwören, keine Eingriffe in die Freihei- ten und Vorrechte der Universität sich zu erlauben, he^ ziebungsweise die in Haft genommenen Meista: oder Schüler auf der Universität Begehren verabfolgen zu lassen.

69) Damals hatte Heidelberg einen adeligen und einen ple- beischen Bargermeister. Mone, Ztschr. B. XI. S. 47.

ifir ütmmMt. 127

Dfts vierte Diplom befreit alle, welche die Uni- versität besiicbeD, auf den Reisen innerhalb des Kui^ itoteathums vom Zolle imd Weggdde, sowie von sjü- dero Abgaben und für die ganee Dauer ihres Anf^it- klts in Heidelberg von aUer und jeder Besteu^ntg ^^. Weiter ist gestattet, dass, wenn in einer 3ttrse 1 oder 2 Fuder Wein übrig bleiben, dieser im Grossen ohne alle Steuer verkauft werden dürfe ^0-

Das fünfte Diplom soll verhüten, dass dieLehrar and Schüler bei dem Mietben der Wohnungen übervor^ theilt werden. Jedes Jahr soll ein Mitglied der Univei^ sität gememscbaftlich mit einem Bürger der Stadt die Miethpreise bestimmen. Die Gerichtsbarkeit über die von den Schülern bewohnten Häuser, die Entscheidung über von Schulern abgeschlossene Verträge u. dergl. sollen der Rector und die 4 Procuratoren der 4 Nationen der Ar-- tistenfacultät haben.

Das sechste Diplom soll jedes Jahr der Ge- meinde in der Kirche zum H, Geiste am Tage Allerhei* hgen oder an dem darauf folgenden Sonntage von der Kanzel durch den Stadtschreiber vorgelesen und 8 Tage an den Kirchthüren angeschlagen werden ^'X »damit sich demselben verwissentlich niemand zu entschuldigen«.

70) Dieses Privilegiam galt nicht nnr fftr Profeasor^ und Stadenten (civibus academicis) selbst, fOr ihre Familien and ihr Gesinde, sondern es umfasste auch die ciines iUiterati: Bedelli, Librarii (qui et nova et vetera acribqnt), Statioaarii (von Btatio, welche in Buden oder Ständen auf Marktplätzen ihre Bücher feil- boten oder gegen ein Miethgeld mm Abschreiben herliehen), Per- gamentarü (Pefgamentbereiter), Scriptorea, IlUuninatores.

71) Auch die Professoren hatten das Recht, yon Pfingsten bis Ostern Wein zu schenken. Dieses wurde erst durch den Eurbadi- achen Hofrath 1. Senat, Mannheim d. d, 29. März 1805, Nr. 1949, aufgehoben. Die betreffenden Acten befinden sich im Manchner Reichs-Archi? (Haffenkeller).

72) In Tübingen mussten die yon dem Grafen Eberhard im Barte der Universität gegebenen, von der Stadt durch einen besoadern^y ertrag anerkannten und. ¥on dem. Vogte und zweien

128 i^ ^««JÄ. I- Periode. 1. >l&«cÄmU (1346—13900

Diesem Diplom gSbt eine Zus^iiimeiifitellting äös In- iialts der 5 ersten Diplome und nmfasst) besondcs's an das :2^eite 6ich anschlieseeiild, für alte lJniyersitäts^An)|^liönge& -die Zusicherung der Vorrechte und Freiheiten, w^Iehe auf der ^Parisfer- Universität gelten: des bescmderb Siht^aes so^M auf der Reiiie, das auch während des Attfentha^tes in Heidelbierg^ des Freiseins Tön Zöllen u^ Abgaben; der Abschätzung der HäUsmieäien. Slsrditigkeiten «nter Universität&'Angehörigen oder dieser ihit andern Beiv^cdinBrn -der Stadr sollen vor den iRector i^r Entscheidung- ge> -brächt werden. Verlangt der Rector die ünteratützung von den Beamten, so sotl ihm diese gewährt werden.

Das Vorlesen dieser Privilegien zu der bestiniraten Zeit und an dem angögebenen Orte fand Jahrhunderte hindurch statt. Wir finden es noch im tfahre 1660 aus- drücklich angegeben ^•). Für das Vorlesen" selbst war eine Vergütung bestimmt. Es heisst nämlich ''*) : -

>Dein Stadtschreiber Ist man Zuuerlesung dieser Privi-

legien 1 Pfund Heller vnd dem stadtknecht'S albus schuldig.«'^

j . . . {

Dass diese ihr verliehenen Privilegien in keiner Weise verkürzt wurden, überwachte die Universität mit grosser Sorgfalt. (Jlaiibte sie sich irgepd^wie. beeiii-

Yom Gerichte in die Hftnde des Bectors beschworenen Pririkgien jährlich am &t. Georgentag von dem Stadtschi*eiber in der Stifts- kirche vor allem Volke verlesen weMen. KlQpfel, S. 5.

73) Hottinger, p. 86: »Haec privilegia etiaudnnm octavo

vel Ante vel post omnium Sancto^rum die in Templo primario legi

solentc E urpfälzische Kirchenraths-Protokolle von den Jahren

1553 u. 1^57. AnnaÜ Univ. T. VÜI. F. 10, b. T. XXX am E»de.

74) Ibid. T; IX. F. 258, a. .

75) Das Pfund Heller ist in dieser 2eit zu 6 fl. 20 kr. und später (1502) zu 2 fl. leys kr. anzuschlagen. Der Goldgulden hatte einen Werth von 5 fl. 37V» kr. oder einem Dacaten, der Gulden von 3 fl. 19^/8 kr., der Albus (Weisspftinnig^) v^m' 77* kr., der Hel- ler etwas über kr., 12 Heller warrn 1 Albas, der Pfennig nahezu ■*/* kr. Bas Fuder Wein besseren Gewächses (crem^nti meÜoris) kostete 27 fl. Mo ne, Ztschr. B. IL S* 403; B. IX. S. 191. B. XI. S. 57.

Eröfwuing efor ünwers. Die ersten Lehrer, Der erste Bettor. 129

trSchtigt, so wandte sie sidi an den Eurfttrsten. So im Jahre 1416 ^«).

* Hatte nun auch die Universität von dem Kurfürsten ihre Privilegien erhalten, so erkannte sie, als eine kirch- liche Anstalt, doch nicht in ihm, dem weltlichen Fürsten, sondern in dem geistlichen, dem Papste, ihr Oberhaupt an. Sie hat nie einem Pfalzgrafen Kurfdrsten, wenn er die Regiemng antrat, »gelobt oder geschworen, sondern demselben allein, doch mit einer geringen unterthänigsten Verehmng, Glück gewünschet und denselboi vor ihren gnädigsten Herrn und Patronum erkennet; auch um gnä- digsten Schutz und Schirm untertbänigst nachgesucht, damit auch die Pfeltzgraien Ghurfürsten zufrieden gewe- sen.« So war es bis zum Jahre 1622, wo Tilly Heidel- beig eingenommen hatte. Dieser zwang den Rector und die Professoren der Universität, dem Kaiser Treue zu schwören ^^

§5.

Eröffnung der Universität. Die ersten Lehrer und ihre Vorlesungen und Besoldung. Der erste Eector.

Ueber die Begründung der Universität, über die ihr. von dem Papste und dem Kurfürsten bewilligten Vor- rechte und Freiheiten, über ifaie Eröffnung durch ein feierliches Hochamt in der Capelle zum H. Geiste ani 18. October 1386 denn mit Gott sollte das grosse Werk begonnen werden , über die ersten Lehrer und ihre Vorlesungen, so wie über die Wahl des ersten

76) Anno 1416, 28. de Jaüi Rector cum suis deputatis obtinois mediante consilio domini du eis, quod cives consilium heidel- bergense regentes promiserant, quod nee direete nee indirecte im- pedirent supposita unlvergitatis , quin necessaria victus et aliorum seoundum tenorem prlvilegii indueerent sine omni theoloneo, peda- gio (tributo) etc. Copiab. d. üni?. F. 131.

77) Zeiler, Top(gr. p. iO. 41. Schönmezel, Collect, ad bist Fae. med. HiiJelb.

Uantz, Gctoa. d. Univ. Heldelb. I. 9

130 L Buch, L Periode. 1. Jbachnitt (ISdß-'iaBO,)

BectoTS, Mar'silius, wdlcher dem ihm YOfi dem Kur- fürsten geschenkten Vertrauen auf eine auch v(äi seinen Amtsgenossen anerkannte Weise entsprachen^ hatte, ist noch ein in gedrängter DarBtellüDg abgefasster Beridit vorhanden '^, au» welchem wir Folgendes mittheilen:

Der er^ Lehrer der Universität war Mairsilius, welcher jedoch gleiah iir der erstes Zeit zwei Amtsge-^ nossen erhielt, den Cisterzienser''Mönch aus dem Kloster Alva in der Lütticfaer Diöcese und Dr. der Theologie auf der Universität in Baris, BeginaTdus, und den Meister der freien Künste imd Baocalanreus der Theologie, Heilmann Wunnenber.g von Worms, welcher in Prag promovirt hatte. Dkse 3 Männer warei aus dem geistlichen Stande; denn

»jet20«, sagt V^untlt^» »und nocll laoge bevaach war, was die IJmwälziuigen der Zeit von. Etmst und Wissenschaft- übrig gelassen hatten, in den Händen der Kirche^ die es-, nur. ihren Geweiheten mittheilte«.

Wie der Kurfürst den Marsilius durch eine für die damalige Zeit ^m glasi^ende Besalduag für die Uni»* versität gewann (S, 123, Note 62^, so bewilligte er auch dessen Amtsgenossen ansehnliche Gehalte, welche, wie Hberhaupt zu den Zeiten Euprecht's I. Besoldungen

78) Urkunde Kr. III. Annall. Univ. T. t V. 35, a 30, b. Abgedruckt bei Hottinger (1556) ia seiner Schrift De Coli. ^. p. 30 32 und bei Jung, Acaid. Heidelb, Acta ad concil. Constant., Basil., Florent. histor. (1722) p. 21—25. Lange Zeit glaubte man, dieser ßcrichtsei von dtes MPa r sili n s eigener Hand geschrieben^ j«t2t aber verloren. (Wundt, De Mftrsifi<r p. 11. Jung, 21.) AUdn keins von beiden ist der Fall. Der Bericht findet sich a. a. 0. in den Annalen der Universität, ist aber nicht von Marsilius ge- schrieben; dientt V0&' derselben Hand' ist F. 61, b auch cUe Nach- richt von seifigem Tode (1396) aufgezeichnet und überhaupt die Chronik der Universität bis 1402 fortgefStthrt^

Uebrigens ist sowohl in Beziehung Mif diese» Beriißbt, so vfie auch auf die übrigen Universitäts- Acten zu bemerkeft, dass die Begebenheiten nicht immer nach d<er Reibenfolge erzählt werden. Ausdrücklich wird dieses in Annall. Univ. T. I. F. 37, a luigefahrt.

79) Mag. B. III. S. 260.

Eröfff^i»^der Umf>erB. Dke^tehLtlhrer. Der erhtt Beäor. 131

trfid Hausmietbe der Lehrer, at» den EnrfÜristDcfaen Kam- mei-gefallen bestritten wurden ••).

Bei der in Gegenwart der Lehrer und Studenten statt gehabten feierlichen ErÖffhung der Universität cele- brirte Beginaldufi das Hochamt. Am folgenden Tage (19. October) nahmen die Vorlesungen ihren Anfang. Marsilius las über die Logik, Reginaldus über den Brief Pauli an* den Titus und Wurinenberg über ein Buch der Naturlehre des Aristoteles.

Am ' 17. November wurde die Wahl eines Rectors, nachdem der Baccalaureus des canonischen Rechtes und Magister Artram, Dithmar von Swerthe (Surrte), welcher aus Prag kam, als weiterer Lehrer in der Ar- tisten-Facultät angestellt worden war, vorgenommen, und Marsilius einstimmig gewählt **).

Die Lehrkräfte wurden noch in demselben Jahre durch den von Prag als Professor der Rechtswissenschaft berufenen Johann van der Noyt aus Brabant ver- mehrt, welcher auch sofort seine Voriesungen über das 4. Buch der Decretalen begann **). Gerhard Radui- €us von Groningen lehrte das canonische Recht, und Heinrich von Angheren las die Nova Jura.

So hatten die verschiedenen Facultäten gleich bei der Eröffnung der Universität ihre Vertreter. Nur der Lehrstuhl der Medicin wftr nodi nicht besetzt. Dieses geschah erst gegen das Ende des Jahres 1387 ^), wie

80) Annall. Univ. T. I. F. 98.

81) Matric. lib. I. F. % -— Die Wahl wurde in dem Refectorium des Augustiner- Klosters (S. 105)' vorgenommen. Eigene Gebäude liatte damals die Universität noch nScht. Das tJniversitätsgebäude im »CoRegium in der Bursch« wurde erst 1393 vollendet. Tol- ner, Cod. dipl. p. 132.

82) Van der Noyt (so ini Matr. lib. I. p. 1) war zugleich Cuötos (Thesaurius) bei dttr Ö. Geistkirche (Acta Theod. - Palat. T. I. p. 381) und Canonicus ato der Kathedralkirche zu Speyer. Wundt, Mag. B. III. S. 288/ Schwab, SyU. P. I. p. 19.

83) AnnaU. T. I. F. 41.

9*

132 L Bück, L Periode. 1. AbaehniU. (1346-^1390.)

wir unten, wo von den einzelnen Facnlt&ten ausfübrlicher gehandelt wird, sehen werden*

MatriJeelbuch. Erwerbung des academiscken Bürger^

rechtes. Deposition.

.

Zu den ersten Einrjichtungen an der Universität ge*^ hörte das Anlegen eines Matrikelbuches^*). In die- ses mussten sich alle , welche die Privilegien der Univer- sität geniessen wollten, kurze ZeiJ n^ch ihrer Ankunft in Heidelberg nach dem auf Universitäten angeführten Brauche einschreiben lassen und zugleich schwören, den Gesetzen der Universität Gehorsam zu leisten ^% und ist nur noch anzufahren , dass in sp^erer Zeit sogar die Schaler de& Pädagogiums immatriculirt wurden ®^.

84) Gonsequeater di6 Jovis (1366) sequent^ focta congregacione magisU^orum et scolarium ap^ f ra^res minpreis kom prima post meridiem in lectorio sacre thQoIogie ad stataeadum statata faerunt hec de ynani'mi consensu omnium magistrorum et soplariam, quod expediet fieii matriculam siye libram universitatis, in quo scolare? studii et deinceps insetiberentiur tarn pr^äentes qaam deinceps sa» perventuri secundum guas «tates, quodque no^ inscripti infra ter- minum expressum assignatum^per rectoreni per vniversitatem. minime d'efenderentur. Ann. Univ. T. I. T. 36, b. Eist. Acad. F. 24.

85) Dem Namiender luflerlUrten ist je nach ihirem Älter bei- gefügt: Inscripti sunt .die^^ . .,,et juramenta praestiterunt soUta^ oder: Inscripti sunt die ... et fidem loco jaramenti dedemnt propter impubertatem.

86) »Nachdem viele, so noch paedagogifcaslectiones hören, nichts minder sich bei dem Eectore Upiyeraitatis einschreiben lassen, wel- ches Ihnen auch unvcrwehrt sein soll, damit dann zwischen Bectore und demjenigen, so dem Paedagogio fürgesetzt, der Straf halber kein Missverstand entstehe, so wollen wir, sofern. sie Ihren Tisch und Wohnung in dem Paedagogio haben, dass sie allein von Ihren Praeceptoribus um ihrer begangenen , Missethat gestraft werden; wie auch gleichfalls die, so Ihren Ti«ch und Wohnung andcrstwo haben, und contra disciplinam paedagogicam oder sonsten etwas geringes, so ferulam verdienet, misshaiidelt. Da aber dieselben etwas mehreres oder auch wider gemeine der XJnirersU&t leges

MaMtelbuch, Acttimiädies Bürgerreeht D^poHHon. 133

Der Eid, vdchen alle Üniversitäts-Angehörigen, Pro- fessoren, Studenten xl s. w., zu leisten hatten, bezog sich nicht nur auf .den den Gesetzen schuldigen Gehorsam, sondern auch auf die einträchtige Erhaltung des General- i^diums ^^); denn Marsilius, unter dessen erstem Hectorate die Eidesformeln abgefasst wurden, konnte sich nichts Schrecklicheres denken, als die Trennung oder Auflösung der hohen Schule.

Das Matrikelgeld betrug in der ersten Zeit 12 albeme Denare^ später 2 Turonenser (Livres toumois). In der Folge hatten (nach Otto Heinrich's Beforma- tion) Bürgerliche nur 10 kr., solche dagegen, welche zum »Fürsten-, Grafen- oder Herrenstande« gehörten, 1 fl. zu bezahlen. Von den Studenten waren die vermögenslosen frei Yon Matrikelgeldern. Hinter ihren Namen findet sich gewöhnlich auch ein P(auper); diejenigen, welche bezahl- ten, waren mit einem D(edit) bezeichnet. Die Professoren hatten keine Matrikelgebühr zu entrichten.

Eine bestimmte Zeit, etwa beim Anfange der Vorlesungen, wie es jetzt der Fall ist, war für das Im- matriculiren nicht festgesetzt. Es geschah dieses, wie man aus den Matrikelbüchern sieht, wo gewöhnlich die Zeit der Immatriculation genau angegeben wird, das ganze Jahr hindurch.

pecciren, za gebührlicher ätraf anhalten, und da sich vielleicht andere F&U, so allhier nicht gesetzt, zntrflgen, sollen sich Rector ümTersitatis nnd Paedagogiarcka zusämmenthmi und sich dessen mit einander vergleiehen, oder, wo noth, an unss gelangen lassen.« Statatenb. d. üniv« F. 18, a. Beformat 'der üniT. durch Johann Casimir, F. a7 und durch E'arl Ludwig, F. 14. -> Da diese Stelle in dem 1701 neu begonnenen Album des Gymnasiums zu Heidelberg auf der ersten Seite eingeklebt ist, sb beweist dieses, dass der Brauch auch in späterer Zeit noch fortdauerte. Hautz, Gesch. d. Stipendien u. Stiftungen d. Lyc. u. d. Univ. zu Heidelb« (1856) H. L 8. 9.

87) Urkunde Nr. lY gibt diese Eidesformehi vollständig. Fflr Solche, welche auf andern üniversittten sich academiscbe Grade erworben hatten, enthielten die Formeln besondere Bestimmungen.

Wie auf den tbirigen Univeusitätea, so war »üch in Heidelberg bei der Aufnahme von StuoKrenden die bemts schofa (S. 85ff.) gescbild^rtje »Depositio cornuum« von frühen Zeiten an Brauch ^^. So belästigend »derselbe oft den angehenden Studenten nyar, gfo kamen doch von ihnen nie Klagen dagegen vor ; er er^chleo^k aber um so wider- wärtiger, wenn er selbst auf ältere Männer:, welche von einer Universität zur andern zogen, angewendd; wurdÄ. Dieses gab zu vielfachen Beschwerden Veranlassung; sie fanden jedoch erst von Seiten 4es Administrators der Pfalz, Johann Casimir (4583—1592), die gebührende Berücksichtigung. Er befahl unter dem 13. August 1585 der Universität, dass fremde Studenten,

»d^e allber^itB z^ einem völligen Alter audh erbewUehen Erudition gelangt, mit der Position nitt beschwert werden, bei den andern aber die Anordnung thun sollen, damit alle obscoena und andere ungebür bei straff ausgelassen werde. Das seit alter Zeit herkömmliche Depositionsgeld, welches zu gemeiner noturfft d^ Gohtubemii sei, sollen aber alle bezahlenc.

Die Universität missbüligte eben so, wie der Admi- nistrator, das genannte Verfahren gegen die fpeniden Stu- denten, ^nd sagte in ihrem Antwortschreiben von demsel- ben Datum, djass sie schon fcüher eiiji Decret von gleichem Inhalte erlassen und fuhr dann mit folgeadeo Wor- ten fort:

» Vnd wir sind anferst nitt wi3sen4> ^^ ®8 gey von sol- cher JSeitt an, diesem yosßrm P^cret geborsamblitih gelebt yadt nsicl^geaelzt, yjadt darüber »ieimfindts beftehwiert wiais^en« 3ede]ijcken aach noch dabey zu yerpleibea vndt der Deposit tion halb niemants hinwiderütnb yonivn^is abzuziehen Ursadi zu geben, domitt au<^h hiilfaro bei soldien DepositionibuB bessere Ordnung gehaltten; alle Vngöbttr, da eiflige fhrgangen

68) Nach Qtto Heiiirich'.s He^nn der Upiveraitäit mii89te Jeder, welcher Student und in eine Burse kufg^nommeii werden wollte, TOB dem Depositoci ly^elches ein 'besonderes Amt in den Biirsen war, mit den ,ge?wöhnl|cb69i !GFebrjUichAntaufge^(uaM2\eA.i(e«ddn; dqcjfi aoülten dip unsiuUchep a^gies^ch^fTt werden. ^

MaMxUmoh. AcaämiBekes Bütigmwht Si«p09ÜUm. 135

oid iorob wir nkt weniger dan £. F. Q. eui ernatliches Missfallens tn^en, abgeschafft vnd des angedeaten Examinis halb (dann die Regenten die Deponendos zoe examiniren yndt keyncn obn vorhergehendes £xamen a beanismo, wie manss nent, 2u absolviren In beuelch haben), haben wir Fa- cnltati Artimn, AIss deren Sachen 2a dirigiren stehen, Tffer- legt vndt beuohlen, diesen Diogen mitt reiffem Rhatt nacb- zudencken vnd ihr guttachten ans zu erkh^nnen zu geben <^^). Die Sache wurde nun zur Berathung und Begutach- tung Ydli dem academischen Senate der Artisten-Facultät zugestellt, welche auch dem Auftrage nachkam ^®).

Die Facultät scheint jedoch den Befehl des Admini- strators nicht mit besonderer Gewissenhaftigkeit beobach- tet zu haben, da auch später über den bei der Deposition vorgekommenen Unfug Beschwerden geführt wurden. Die- ses war besonders im Jahre 1619 der Fall, und zwar in der Weise, dass man darauf drang, die Deposition ganz aufzuheben. Darauf ging jedoch der academische Senat nicht ein, »weil dieser Brauch sowohl in den Statuten der Universität, als auch in denen der Artisten-Facultät, aufgenommen und von dem Decane und der Artisten- Facultät auszuüben sei«. Doch solle er (wohl damit »alle

89) Acta Fac. Art T. IV. F. 126, b. 127, a. b.

90) Huic mandato raorem gerexts QoUegium philosophicum, Senatu per Juramentum convoeato, rem altios perpendens, statuit ritum depositionis non plane abolendum, sed retinendum esse: habita tarnen adultionim et doctiorum^ praesertim vero exterorum^ apud quos hujnsmodi ceremoniae in usu non sunt, itemque statu- tonim, quae, qtdd in hac re servandum omittendamve sit , praescri* bunt, ratione.

III. Novemb. denuo deliberatum est ea de re, nihil autem di- versi constitutum a priori sententia, sed ea repetita ac confirmata, shnalque decretum fuit, si Princeps response Senatas Academici etiam nostro nomine facto noUet acquiescere, sed urgeret amplius, scriptum quoddam esse concipiendum, quo fusius nostra sententia declararetor. Verum enim vero illnstrissimo Principe nihil uUerius alias rei eaussa vel a ßenatu Academioo vel Facultäte Airtium po- Btalante, sed in Academiae responso acquiescente^ alterkirem deli* lerationem FacnltaB ifttermitteoidam esse censnit. Ibid. F. 127, b. 12S, a.

136 ^. Buek. L Periode. 1. Abef^nitt. (IBiß-^lSM.)

obscoena und andere «mgebür« vermieden würde) gehal- ten werden »publice in Contubemio vel in CoUegiis vel et in hospitibus privatis, si sint personae honoratiores« **).

Einzelne Fürsten gaben sich indessen viele Mühe, das Pennalwesen von ihren Universitäten zu entfernen, wie z. B. der Markgraf Friedrich Wilhelm zu Bran- denburg. Dieser hatte dem Rector und Senate der Uni- versität Königsberg die Abschaffung des Pennalwesens auf das Strengste anbefohlen, ohne dass es jedoch den beabsichtigten Erfolg hatte ^').

Auch die Universität Heidelberg erliess später Decrete gegen dasselbe. Dieses geschah im Jahre 1654, wo die Landgrafen Georg und Wilhelm von Hessen den auf dem Beichstage zu Begensburg gefassten Be- schluss gegen dieses Unwesen dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz mit dem Ersuchen mittheilten, ihn auch auf seiner Universität in Wirksamkeit treten zu lassen. Der Kurfürst gab diesem Ansuchen nach und Hess den genannten Beschluss der Universität zugehen. In demselben heisst es unter Anderm:

»Einem jeglichen ist Krafft dieses ernstlich verboten, den neu ankommenden jungen Studenten heimlich oder Öffentlich nachzustellen y sie auf der Gasse oder in ihren Losamenten, Stuben, Schenken oder Wirthshäossern, am Tische, in col- legiis oder sonsten zu importuniren , zu exagitiren oder zu bespotten« ®*).

So verlor der Pennalismus in Heidelberg seine Gel- tung und in der der Univ^sität von dem Kurfürsten Karl Ludwig gegebenen neuen Verfassung vom I.Sep- tember 1672 wird die Deposition (F. 83) förmlich aufge- hoben; doch aber bemerkt: »Dafem gleichwohl jemand

91) Ann. Univ. T. XXVIT. E. 329, a «L

92) Arnold, Hist. d. Univ. EOnigsb. Th. II. S. 448, woselbst die Yerordnimg abgedruckt ist.

93) Den ganzen Beschluss s. in den üniv.-AjiiiAL t. J. 1664 F. 377 fiF.

BectonwM. DU ersUn JEUeioren. Der acaäemi$ehe Senat. 137

den alten ritos depositionis erforderte, soll demselben da- mit geholfen werden.«

Gänzlich ausgerottet wurde der Pennalismus erst g^en das Ende des 17. Jahrhunderts, wo sich die Uni« yersitäten Jena, Wittenberg und Leipzig dahin vereinigten, dass derjenige, welcher wegen des Pennalis- mos auf einer UniYersität relegirt worden, in die Zahl ihrer Studirenden nicht angenommen werde. Gleiches ihaten bald darauf auch die Universitäten Helmstädt, Giessen, Altdorf, Bostock und Frankfurt an der Oder »^).

Laut jubelten, wie von einem langjährigen Alp be- freit, die deutschen Universitäten auf, als endlich der lang ersehnte Tag wirksamer Abhilfe erschienen war. Aus- führlich sprach im Wittenberger Album der Rector 1661 seinen Dank gegen die Vorsehung aus, und Kirchmaier (£pp. Andreae et aüorum ad Meelführerum ep. 126) schreibt in delnselben Jahre von dorther: »Der Zustand unserer Universität ist wunderbar gegen früher verändert, die servitia, exactiones, symbola, nationes, omniaque vexandi nomina sind abgeschafft worden« **).

§7.

Reetorswahl. Die ersten Redoren. Der academi-

mische Senat.

An der Spitze der Universität stand ein Rector. Dieser wurde nach der in Paris eingeführten Uebung jedes Vierteljahr gewählt. Die Wahl aber war, wie in Paris ^^, auf die Mitglieder der Artisten -Facultät be-

94) Arnold, S. 258.

95) Tholuck, S. 293.

96) Stattttum foit concorditer perpetuis temporibus obsenran- dam, ^nod deiaceps Rector solum Magister ezistat in facultate artium, quodqae si Doctor vel magister in alia faciütate ezistat Bector Btodü nailateims esse deberet^ ificBt boe Parisüs est eonsaetum et conserYatoin. Annall. üniv. T. I. F. 86, a.

138 X Buch, I. Periode. 1. AhsehniU. (1346-^1890.)

schränkt ^^, da diese eigentlieb die Grundlage der Uni- versität bildete. Jeder Lehrer, auch in andern Facul- täten, gehörte ihr gewisser Maassen an; von ihr musste er erst den Meistergrad erlangt haben, bevor er als Leh- rer in den andern 8 Facuitäten auftreten konnte.

Doch trat bald eine Aenderung der Wahl ein. ün- zufirieden über dieses Statut mochten wohl alle öffenilidien Lehrer in den andern Facuitäten sein; entschieden aber trat gegen dasselbe der Professor der Theologie Sol- tow ®®) auf. Schon als er am 31. Januar 1387 seinen Diensteid auf die Gesetze der Universität ablegte, er- klärte er, sich die Sache vorher näher überlegen zu wol- len ^^). Am 13. März desselben Jahres suchte er dann in einer Sitzung des academischen Senates darzutfaun, dass dieses Statut nur zur Verachtung der übrigen Fa- cuitäten abgefasst sei ^®^). Er erreichte jedoch seinen Zweck nicht Marsilius wusste diesen Vorzug der Ar-

97) La Premixe facolt^ et la prindpale, dont le corps de l'UniversUe de Paris est compos^, est celle desArts pour ce qu'elle a M la premi^re institutrice de l'EscoIe, en reconnaissance de quoy

' le Chef de toate rUniversit^, qui est appell^ Recteur, est toujours 61eu de son corps et Jamals de ceux des autres facultez. Buläus, T. L p. 265.

98) Ueber ^die Lebensverhältnisse *So.ltow*s vergl. Bütting- hausen in > Alles und Neues aus den Herzogthümern Bremen und Verden«, Th. V. S. 21 fiF. Schwab, P. I. p. 13 ff. Im Matr. Hb. I. wird er unter den Doctoren und Magistern der Theologie als zweiter Lehrer aufgeführt und als »Pragensisc bezeichnet In den Universitätsacten wird dessen Name verschieden geschrieben: Sol- tow, Soltau, Soltaw, Zoltaw, Zoltove und von Soldan. Wie wenig Sorgfalt in früheren Zeiten auf das richtige Schreiben der Eigen- namen verwendet wurde, haben wir in Lyc. Heidelb. origg. p. 44 nachgewiesen.

99) Hoc ezcepto, quod super statuto Domioi »ostri Dnds, quo tenebatur, quod semper reetor debeset esse magister in artibos et non docior in aUa faeultate, dizit se veUe fdenins deliherare. AnnalL Univ. T. L F. S7.

100) Factum esse privilegiunB hoc in eontenlam «Hartim fun)r tatum. Ibid. F. 38.

Rectof^fifahl IHe erstem Mfctoren, JD^r aeademk^ Senat 139

.tisten-Facoltät vorerst noch zu sobtUzen, da er sowohl in der päpstlichen Bulle, als auch in dem Kurfürstlichen Stiftongsbriefe, derselben zugestimden worden wäre. Des- sen ungeachtet gab Soltow sein Vorhaben nicht auf. Im Jahre 1393 griff er zwar das Statut selbst nicht ge- radezu an, sondern beantragte in dem Senate nur, man solle es versuchsweise 2 Jahre hindurch aufheben und eine freie Bectorswahl unter den öff^itlichen L6hrern aller Facultäten anordnen. Dieser Antrag wurde ange- nonunen ^®^).

Zugleich wurde auch (1393) die vierteljährliche Rec- torswahl aufgehoben und eine halbjährliche bestimmt. Diese sollte jeweils an den Tagen vor dem Feste Jo- hannis des Täufers und vor dem Feste des Apostels Thomas vorgenommen werden ^^^). Ausserdem setzte Soltow aber auch noch ein anderes Gesetz durch. Es wurde nämlich die Zahl der Magister der freien Künste ^®^), welche sonst insgesammt der Bectorswahl und den übri- gen academischen Berathungen beizuwohnen pflegten, auf die Zahl von 3 beschränkt, wenn eine allgemeine üeber- einstimmung nicht zu erzielen war oder eine andere Fa- cultät es verlangte ^^*). Für das nächste Halbjahr (von 8t Johannis bis St. Thomä 1393) wurde Soltow einstim- mig zum Rector gewählt ^^^) und nach 2 Jahren die nur

101) Annan. Univ. T. I. F. 50. Auch in Wien wurde anfänglich der Bector nur aus der Artisten-Facultät gewählt ^ vom Jahre' 1384 an aber aus allen Facultäten. Dipl. des Herz. Albrecht S. 96.

102) Dies electionis statuimus esse duos in anno, scilicet vigilia b. Job. Bapt. et yigiiia b. Thomae apoötali. Annall. ibid.

lOB) Der Doctorgrad scheint damals in der Artisten- Facultas Boeb BJcht eingefafart gewesen zu sein^ wohl aber in den andern Facultäten. Mit dem Magistergrad in der zuerst genannten Fareul- tat waren jedoch alle Vortfaeile verbunden, welche der Dectorj^rad in den andern gewährte. Wundt, Magaz. S. 308.

104) Quod personae ^i^e&tes sint dmnes doctores et magistrf, ^ in casu^ quo non possint conoordare, vel sine quo ahqua fa- caltfts hec requirat, singuli doctores cum tribns deputaüs factdtatis «ttimn. Ana Univ» F. 60

105) Matr. üb. I.

140 I' Bwih. L Periode, 1. AbachmUt, (1846-^1390.)

versuchsweise angestellte halbjährliehe Rectorswahl und die dabei festgesetzten Bestimmungen bestätigt ^^%

Diese EinrichtUDg blieb bis zum Jahre 1522, von wo an, in Folge einer Anordnung des Kurfürsten Lud- wig V., eine jährliche Rectorswahl eingeführt wurde. Sie fand an dem Tage vor dem Feste des Apostels Thomas statt. Der erste Rector, welcher sonach für das Jahr von St Thomä 1522 bis dahin 1523 gewählt wurde, war Peter Scheibenhart, »artium et sacrae theologiae Professor Ordinarius« ^®^.

Die ersten Rectoren der Universität mit je vier- teljähriger Amtsdauer waren vom 17. November 1386 bis 15. December 1388: Marsilius, Wunnenberg (seine Wahl fand in der Cap eile der St. Peterskirche statt), Jo- hannes von Weerssewort (Berswort), Johannes von Worms, Marsilius, Heinrich von Angheren, Dithmar von Swerthe, Berthold von Osen- brugge ^^^.

Ohne die Reihenfolge der Rectoren weiter fortzufüh- ren, begnügen wir uns, zumal dieses schon von Andern geschehen ^®®) ist, nur noch anzuführen, dass diese Würde von Marsilius in einem Zeiträume von 10 Jahren

106) Ann. Univ. F. €0.

lOfr) Ibid. T. V. F. 35, b. Matric. lib. m. in annum 1522.

108) Eist. Acad. F. 28 sqq.

109) Ein freilich fehlerhaftes und .unvollständiges Yerzeichniss der Bectoren der Universität von den Jahren 1886—1624 hat Toi- ner, Cod. dipl. S. 126—132 gegeben. Dasselbe wurde zum Theil schon verbessert von BQttinghaasen in seinen »MiscelL histor. Univ. Heidelb.«, noch mehr aber von Schwab in seinem gehen vielfach genannten Syllabua reotoram (v. Id86-— 1766). Ein hand- BchriftUches YenseichaiaB der Bectoren v. 1479-*1739 steht in den Act. Fac. Theolog. T. I. F. 1. Ein jedoch ebenfalls fehlerhaftes Vee- zeiohniss der »Professores illustres et magnificentissimic von 1448 Ins 1686 (Elenchus Profess. Heidelb.) gibt Mieg in seiner Schrift >Acad. fieidelb. ortus et progresaus« 1771.

BeneMgung^ Vorles. m hMen^ Stimmtet Ahetkimung. 141

7mal and von Wunnenberg innerhalb 6 Jahren 3mat bekleidet imrde **^.

Die Zahl der Rectoren der Universität toq ihrer Grinduag an bis m ihrer Bestauration dnrch den Kor* forsten Karrl Friedrich im Jahre 1803 beträgt 546. Der letzte Bector aus der Zahl der Universitits^Angehö* rigen war der Professor der Medicin, Daniel Wilhelm Nebel

Dem Bector stand ein Bath (Gonsilinm Universitär tis) zur Seite, welcher in dem »CoUegiom in der Barsch« seine Sitzungen hielt ^^^) und in den ältesten Zeiten 8 Mitglieder zählte. Von diesen gehörten ftlnf der Artisten-Facultät, an. Jede der andern Facaltäten war nur von je einem Mitgliede vertreten ***). Das üeberge- wicht, welches dadurch die Artisten - Facultät erhielt, sachten die übrigen Facultäten besonders durch die Art, wie in Universitäts - Ai^elegenheiten abgestimmt werden sollte, zu schwächen.

§8.

Berechtigung^ Vorlesungen zu halten. Stimmrecht und

Art der Ahsiimmung.

Alle, welche von einem privilegirten Generalstudium den Grad eines Magisters oder Doctors erhalten hatten, waren berechtigt, in der Facultät, zu welcher sie gehör- ten, mit Beachtung der Universitäts- und Facultäts-Statu- ten Vorlesungen zu halten und den Berathungen über üniversitäts - und Facultäts - Angelegenheiten beizuwoh-

110) Schwab, p. l ff. . lil) Lucä^ Europ. Helieon S. 364. V^ilken, S. 23.

112) Erant tum in Neopbyta Acadexnia Protessores et Univer^ titatis coQsilii Assessores 8, nempe praeter superiores Marsilium Rectorem, Regiabaldum , Gonradum de Soltaa, Heilmannum, Jo- bannem de Noyt advenerant Ditbmaras de Saertbe, Bertboldaa Da- piferi de Dipparg et Fridericas de Sulzbach. Eist Acad. F. 26.

142 L Buch. L Periode. 1. Ab^%nkt. (1346^—13^.)

ncn. In aBgememeti üniveröitäts-ADgeteg^iiheiten (nur* in einzelnen Fällen übertrug man einem Ausschüsse ans den wirklichen Lehrern die Entscheidung) wurdfe aber nicht nach Köpfen, sondern nach Facult&ten abgfestittimt ^^^.

ist/ zwar später versucht worden, wie- bei dei*^ Wahl des^ Rectors , so auch in andern Ühiversitäts-Ange- l6genheiten nach Köpfen ab2iustimm6n , alldn dartfber kam keine Vereinigung zu Stande, weil bei der grossen Zahl der Mitglieder der Artisten-Facultät diese bei j^der Abstimmung den Ausschlag gegeben hätten ^*'*).

Die Licentiaten hatten weder bei Facultäts- nofeh Üniveftltäts-Angeleg€nheiten ein Stimmrecht. Man ent- zog es ihnen in derselben Sitzung, in welcher das Statut über die Abstimmung festgesetzt wurde ^^*). Diese An- ordnung ist ohne Zweifel dadurch hervorgerufen worden, dass schon in dem ersten Jahre nach der Gründung der Universität viele Licentiaten verschiedener FacuBJäteö:

113) Die gesetzliche Bestimnmng darüber war folgende:

>StatQtuin fuit, ut singularum facultatum magistri illam facnl- tatem facientes sive pauci sive multi, imo si unus solus in aliqua facaltate regat, unam et generalem habeant vocem, sicat cujuscim- qae alterius facultatis magistri etiam qaantumcunque multi et speci- fice , si solum duo aut unus esset doetor juris , tantam vocem ha- beret yel haberent in factis imirersitatis> sicut omnes magistri artium, etiamsi essent viginti seu centum, seu qaotlibet plures, quia etiam ita Parisiis est consuetum.« Annall. Univ. 1. c. F. 38.

In der Hist. Acad. F. 26 wird üb^ die- »Suffragii ratioc Foi« gendes berichtet:

»Notandum autem in Academicis deliberationibus tunc quidem temporis Senatus constilta facta faisse non secundum niimerum personarum in facultatibus , sed secundnm vota quatuor quatoor facultatum et Rectoris, et quidem ita, ut si vel unus vel duo saltem in una essent facultate, tantum tamenvaleret illud votum, quantum si 4, 5, 6 vel 10 vel 20 vel 100, ac si in civitatibus ac Rebuspu- blicis secundum vota tribuum, non singulörnm civium decreta fierent. Der Verfasser setzt bei: >De hujus consuetudinis qualitate aliis Judicium relinquo.«

lU) Ann. Univ. F. 60.

115) Hfet. Acad. F. 26i

CanzUr, Procan$ler. ErikeU.aead.OradB, Conaervatorenete, 143

von l?ma imd Prag' aus nacli' Heidelberg kamen ^^^ Hätte man nun diesen gldiehe» Stimmrecht, wie den an Zaid geriagen ordentlichen Professoren, zugestanden, so vflrden die Liccmtiateii in der Regel die Entscheidung in Facultäts- und Dniveiisitäts-AngdBgenheitea gegeben haben i^^.

§ 9. Camhr. Procanaler. EndheÜung aeademischer Grade. Cmerväiorenj SUkeanservat^reni Privüegirte Beten

der Uhiversität. ^

Canzler der Universitäi; war nach der päpstlichen Autorisationsbulie der jeweilige Dompropst der Cathedral- kirche zu Worms, welchem jedoch gestattet war, seine Stelle durch einen Pro-(Vice-)Canzler vertreten zu lassen. Diese Würde mit den damit verbundenen Rechten, zu weleben auch das gehörte, aarf den Vorschlag der Facul- täten academische Grade zu verleihen (S. 65), behielt derselbe von der Begründung der Universität bis zum l^de des 18. Jahrbuttderts (S. 68). Nach dem 30j&hri- gen Kriege machte die Üniyersität einen vergeblichen Versuch, die Promotionen ohne einen Canzler oder Pro- caazler vorzunehmen.

Nach den Promotions-Feierlichkeiten wurde dem Canzler oder seinem Stellvertreter von den Examinanden ein Maass Malvasier-Wein mit einem Pfund Confect gereicht.^*®) und

116) Wandt, Ma«;az. B. m. S; 267. 269. 271.

117) Diese Wahlbestmffiung^en blieben in Kraft bis zom Jahre 1452, wo sie durch die Universitäts - Reformation des EarfÜrsten Friedrich I. abgeändert wurden.

118) Mensura vini MaHaaeti cnm libra de Zackaro confecti. Acta Fae. Art. Ti II. F. 131, a. Bei der damals lebhaften Ver- bindung mit Griechenland wurde viel griechische Wein in Dentseh- hmd eingefahjrt^ In dev Sladlordnung von Weinheim v. 7. December* 1489 wird nnlier Anderm auf griechischen Wein von Napoü d^* Malvasia, auf Wein aus Istrien von Rivoglio und auf italienischen Wein von BassMio Ümgeld gelegfi^ Mone, Ztschr. B. lY. S. 309.

144 X Buch. L Periode. 1. Msebnitt, (lS4ß^l390.)

zugleich den Examinatoren jeden Tag, so lange die Prfl* fangen dauerten, als kleine Erfrischung IQise, Brod und etwa 2 3 Maass Wein vorgesetzt ^^^); den Examinanden war es jedoch strenge verboten, Speise oder Wein in das Prüfungslocal mitzubringen oder sich dabin holen zu lassen "^.

Bei Ertheilung des Grades erhielt der Doctorand: das verschlossene und offene Buch, den Doctorhut (bir- retum, bei den Theologen purpurea mitra genannt), den Doctorring, den Doctorkuss und Seg^a, aasserdem die Juristen den rothen I)octorinaatel (color ruber Juris vitae et necis ab antiquo fuit symbolum) und die Philosophen den purpurnen Doctormantel **^).

Der erste Canzler war der damalige Dompropst Geylnhausen ***). Er ernannte jedoch schon am

SU. Ausser dieser Gabe pflegte der Canzler auch ein Birrei und Handschuhe von der üniv^rsitl^t zu erhalten. Siehe unten das- Schreiben des Ganzlers Clapis an den Kurfürsten Philipp^ Vergl. auch Vi seh er, Gesch. d. Univ. Basel S. 235.

119) Ezilis refectio in caseo, pane et forte duabns aut tribus m^suris vini Acta Fac. Art T. IL F. 131, a.

120) Anno 1490 facta congregatione plena de facultate artium per juramentum, conclusum erat concorditer^ decretum et statutum propter diversa motiva, quod ezaminandi pro gradu bäccalaureatus in artibus vel temptandi pro licentia in eisdem ipsis temptatoribns nihil cibi aut potus ad locum sui examinis sive temptaminis ap- portent et apportari quovis modo disponant^ sed ipse decanus pro tempore existens eis manifeste dicat et cum rigore cum suis con- temptatoribus exsequatur, quod, si aliquis eorum aut cibi sive po- tus apportari ordinaverit, talis tunc, ut premittitur, ad temptamen sive examen per temptatores nequaquam admittatur. Acta. Fac. Art. T. III. F. 2, b.

121) Eine ausführliche Schilderung des Promotionsactes bei den verschiedenen Facultäten findet sich in Acta secul. p. 167. 225. 272. 320. In Wien hatte der Doctorand dijm Praeses bei ier auf die Er- theilung der Doctorwürde folgenden Disputation 14 Ellen Tuch, die Elle zu 2 fl. , dem PedeU 6 Ellen , die Elle zu 1 fl. , und jedem Doctor regens Wein und Gonfect zu geben» Raum er, .Deutsche Universitäten, S. 2a

122} Geylnhuss ttniversitatifl. dum vixit caacellarias. CaL

CanzUr. Ftoem4er, SwU^ inif(ul, Chatie, Ootueroaiormctc. 145

9. Febmiar 1387 den D^can der Stjftskirdie zu Neustndt a. d. H., M.Bork:ard(BurGhard), zu seinem Proeanzler^^^, welcher ia dieser Stelle bis sum Jahre 1393 blieb« Nach ihm wurde dieselbe 1396 von dem damaligen Dom-* propste Sehauart dem ältesten Lehrer des canomschen Rechtee, Noyt, fibertrageu, wdcher sie auch zur vollen Zufriedenheit. der Universität versah ^'^). Im Jahre 1407 wuide dieses Amt von dem Domproiiste Tfaeodorich Beghel dem ersten Professor der Theologie und bei dessen Verhinderung dem zweiten übeiigebeA; sollte di?-' ser im gleichen FaUe sein, so hatte der Profes«pr dei^ oanoaiacbea Rechtes* and bei dessen Abhaltung der Pnn fesaor der Medicjn, und wenn alle diese verhindert w^ ren, der Decan der Arti8ten*Faculttt eimamtreten ^'^).

Diese Anordnung blieb in Kraft bis zum Jahre 1420, wo Boghel das Procancellariat 5 Professoren der theo- logischen Facultät, 2 Professoren der juristischen, 1 Pro- fessor der medicinischen und dem Decane der artistischen Facultät übertrug ^*'). Doch auch diese Bestimmung än- derte Boghel 1429 dahin ab, dass er auf unbestimmte

'^*»

acad. I. d. d. 6. April 1390. In den Acten ist der Name ge- w(yhnlic!i 6«ylnhuss oder Geybhusen, in späteren Schriften aber Geylnhansen geschrieben.

123) Annan. Univ. T. I. F. 40, b. Eist. Acad. F. 29.

114') Schwab, P. li p. 20. -^ Die betreffende Urkunde t. 10. October 1396 ist im Cf^ialb. d. Univ. F. 38, a. Das ViceeanceUaxiat wurde gewöhnlich auf Iiebenszeit übertragen. So heisst es auch in dieser Urkunde: »Poimno (Noyt) vices nostras plene cpmmitr timu^ per prarQsenstes, 49^ec easd^ ad nos duxerimus revocandas.«

125) Die doTflber ausgesielhe Urkunde y. 9. März 1407 befindet sich im Univ«-Arel|^ Nri 60/ und absehriftlich im Copialbj.d, Univ» F, 38>b. ,

126!)i Bie Uark*nde ▼. 3;. 'NoTemher 14i20 ist im UnivMrch. Nr. 26 und. ahschrifUiph: im* 'Gopialkr ä. \Mr, F. 39>.a. -^ J>^ froher geaanifte jProcauzler Noyt bekleidete dieses Amt auch i. J. 1427. Annan. Univ. T. I. F. 111, a. , ..

Hantz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 10

146 I' Buch. I. Periode. 1. AhsehniU. {134e--1390,)

Zeit* und auf Widerruf *^^) das Procancellariat den Deca- nen und Prodecanen der 4 Facultäten übergab "^.

Wie lange diese Bestimmung Geltung hatte, ist aus den Acten nicht zu ersehen. Wir finden nur, dass 1441 dem Johannes Wenke von Harrenberg von deoat Capitel in Worms und 1442 dem PPtrfessor der Theologie Rudolph von Brüssel, von dem Dompropst Lud- irig von Ast das Vicecancellariat übertragen worden ist^**). Im Jahre 1480 wurde Johann von Dalberg Dompropst in Worms und zugleich Ganäer der Univer- sität, was OT bis zum Jahre 1482 blieb, wo er als Nach- folger Reinhard' s von Sickingen Erdriscbcf in Worms und zugleich von dem Kurfirsten zu seinem Grosscanzier (aulae Palatinae magnus Cancellärius) er- nannt wurde. Die letzte Würde behielt er bis zum Jahre 1497 1»«).

Nach dieser Zeit war es bei der Universität in IJ^bung gekommen , dass die. Ejecane d^r Fapultäteu die academischen. Grade ertheilten, ohne von dem Dompropst in Worms weiter Kenntniss zu nehmen. Als a-ber 1489 Anton von Clapis Dompropst geworden war, nahm er das Recht eines üniversitätscanzlers wieder in Anspruch, und ermächtigte erst dann die Decane, Promotionen vor- zunehmen, -nachdem Kurfürst Philipp ihn darum ange-

127) In der Urkaade heisst es: »Plen'arie ooxhmittioms in Bolidmn Tioes nostras, donec eas ad bqs dnxerimüs revoeandas.«

128) Die Urkunde d. d. 12. August 1429 ist in Act. F&c. Art. T. 1. F; 223 und im Copialb. d. Univ. F. 73, a.

In den sämmtlicben Ue1)ertragungiiu^kttiiden heisst es : »NnHüs, quem vices nostras supplere cont]iq;et^ eat odtoy amöre, munere vel prece seu precibus sen &i alia qaatuinqoe C(xrru|^k-Viäl affecltione dignos et bene meritos impediat et indignos promovere praesuinat.4

' 129) Büttinghausen, Yeraeichniss die Unit. Heidolb. betr. Schriften unter Wenke. Wundt, De ord. phito«. P.;I..'27.

130) Ulimann, De Joanne Dalburgio (Progr. 1849) p. 6. T. Schwab, P. II. p. 268.

CangUr, FrocomsUr, Erfh. aead. Orade. Ckmaertaiot^en^tc. 14T

gaogen mid die UaiTersität ihn als Caiider anerkannt hatte »»*).

Hatte nun der Magisirand oder Doctorand alle an die Erlangung dieses Grades gekhflpften Bedingungen, Exaniination bei seiner Facultät xl s. w., erfttUt, so wurde er von seinem Decane dem Canader oder Procanzler empfohlen, welcher dann die Promotion genehmigte (S. 65). War dieses geschrien, so wurde ihm entweder von dem Rector oder dem' Decane seiner Facultät ein Zeugniss (Testimonium accepti gradus s. iH*omotionis) ausgestellt. Das älteste Zeugniss, welches in den Annalen der Universität vorkommt, ist vom Jahre 1427. Es wurde unter N o y t' s PTOoancellariat von dem Rector dem Johannes Ner als creirtem Ma- gister undDoctor des canonischen Rechts ausgefertigt ^'^).

IBl) lieber den ganzen Sachverhalt erklärt- sich Clapis in zwei im Jannar 1489 an den Kurfürsten und an die Universität gerichteten Schreiben. In dem an den Kttrfflröten wies er auf die Uniyenitäten Paris and Maim hin und vie von diesen dem Ganzler sein Recht werde; er aber habe bis jet^t Yerfei>en8 von der Uni- versisät Heidelberg seine »Gerechtigkeit« gefordert, es sei ihm aber »keinmal Handschue oder Bierret worden«. Darum sei er willens >8tyll zu steen bis dann ihm als eine» Caatzler seia Gerechtigkeit- werde«.

Der Universität schrieb er, er wolle, auf den Wunsch des Kurfürsten ; den Decanen der 4 Facultäten das Recht geben, »apenendi examen ac licenciam concedendi volentibus proraovendi ad qnatmor annos proxime veatoros secandnm cenmetudiaem hac- tenus servalam in ipaa alma universitata Hae tarnen condicione et spe, quod prefati vicarii sive vices meas gereutes me recognos- cerent Ganccllarium, a quo auctoritas promovendi dependet in Juri- bus mihi tanquam Cancellario debitis ; desidero eciam et ita preditis meis vicariis comitto, et quociescunque aliqoi erunt in maioribus facuUatibus promovendi, mihi significare velint, at si tempus postu- laverit, valeam presens promocioaibus iUifi interesse.« Abgedruckt sind beide Schreiben bei Wundt, De ord. phiios. P. I. p. 27. 28. ~ Clapis (t 1512) war übrigens gegen die Universität und Stadt Heidelbetrg sehr freiuKUich geaiant, was eine no«h vorhandene »Oratio in laodem Civitaüs et Universitatia Heidelbergensis« (s. i. et a.) beweist

132) Urkunde Nr. IV. Annall Univ. T. L F. 111, a. Dasa

10*

148 /. Bueh, I. Periode, i. AbaO^niU. (134^-^1390.)

In der Folge finden ^r BDlche Zengnii^se ausgestellt tob Deeanen der theologischen Facultät (9. August 1568) imd der juristiBcben (34. August 1568) ^'^. Dos Augfertigen eigentlicher Doctordiplome kam erst später in BntudL Die äftesten , i?elche mv uns haben v^^ehäffen können^ sind zwei der medioinisohen Faeultät Das erste ist yom 28. August 1766, bat als Uebersebriftc »Decanus, Senidr^ Doctores et Professores Facultatis Medicae in astiquissima Electorali .Palatina üniversitate HeidelbeigensL Orambns has Lecturis Salutem in domino« und ist unterzeidHiet: »F. Scbönmezel^ Pb. et Med. Doctor, Prof. Anat Pub. et ordin. p. t Prb-Deeanus-«. Das zweite ist vom 20. December 1771, hat die Ueberscbrift: »Deeanus , ! Seniory Professores Facakatts Medicae in Alma et Antiquissima Electorali Universitate Heidelbergensi. L. S.« und ist un- terzeichnet: »Franciscus Shönmezel, Phil, et Med. Doct., Prof. pub. et ord. p. t. Decanus.«

Beiden Dlpl^inen ist; mit z^ei blaiien und zwei weisen seidenen Bändeitn m «in^ bdlzenien Kapjsd das in Wachs abgedruckte :^SigHlüm Facültatrs medicae Acad. Heidelb,« beigefügt. Ausgefertigt wurden $ie uuter deiri Procawcellariat Hennemana's, ohne dftsa derselbe aIs Procanxler oder sonst irgend eine päpstliche, kaiserliche oder landesherrltche Autorität oder em Rector oder Prorector genannt wird.

Ein eben&Ate. vo^ .d^ p^cJiqinisqheu F^ultät a^ 1. Januar 1802 'ausgefertigtes Dipiioin ist der Form na«h deli eben genannten Ürkurideti gleich und von äkm damaligen Decane Nebel ausgestellt ^^.^).

in gleicher Wele^ auich nachher solche Zeogiusse ausge^telH wur- den^ beweist die ven 8|>atei'er Haiid beigefagte üeberstefati >Forma Iftterarum testimmiiäHiim hi deetdratu.« <

188) Die beiden Testiteonia siUd in AanäU. Umv. T. fX. V, I. F. 75. 77. ■' >• •_■■...•:

134) Vonoeifk'em von dem Deeftne lier Jttristen-Factiltät hibelne^' Eigenschaft als Pfalzgraf ausgestellten academiMhdn Ihn tef diplbme d. d. 15. Juni 1772 wird unten in dem Abschnitte über dia Krnen-' nung von Pfalzgrafeii ausfäfarlicher gehandelt werden.

Camuskf. ProcaiMler. Erik, acad. Qrade. Omservatoren etc. 149

Die Congervatoren (Gonservatores jurium, liberta- tum et privilegiomm üniversitatis studii Heidelbeii^exi^) hatten die Pflicht, über die Bechte und Freiheiten der Universität zu waehen und diese gegra Eingriffe zu wah- ren ^'^). Diese war^i A in hohen Eirchenämtem stehende Manner: der Abt zu Schönau, d^ Decan der Marien- kirche zu Neustadt a. d. H. , der Deean der Trinitatis- kirche zu Spey^ und der Decan der Yictorskirche zu Mainz. Ob diese von den Karfürsten oder vom Papste ernannt wurden, oder theils von den Eurftirsten und theils vom Papste, lässt sich nicht nachweisen; doch ist d!as Letzte wahrscheinlich ^^^. Da jedoch keiner der Con- servatoren seinen Wohnsitz in Heid^berg hatte, so ver- traten Subconservatoren ibrie Stellen.

Als im Jahre 139& Oerlach von Homburg, Sdiolaster des Stephansstiftes zu Mainz und Professor des canonischen Eechtes, ein Mitbegründer d^ Dionysia- nums, das Amt eines Subeöaservators übernahm , wurde ihm, auf sein Ansuchen, von der Universität aus jeder der 4 Facultäten ein Mitglied beigegeben, um sich ihres Käthes und Beistandes zu bedienen ^•'). In einer Ur- kunde vom 7. Februar 1400. wifd Ludwig Phutzin- ger^ »Se^lasticus ecclesiae S. Gumberü, in Onelspach«, als Sübconservator der Universität genannt.

Später kommt das Amt eines Subconservators nur

195) Mnitus cdnaervatoris joni UniTersitalis taeri m litibus ex- traneis. BaUirs, T. III. p. 696.

136) Sokn, Orat p. ^5. Wandt, Mag. B. III. S. 277.

1S7) Anno Donum 1395; Die XX. Deoembr. facta fiiit congre- galio omniiiiil Dootorma* et Magistroraiii . regentium et non regen- tium inGafiieHa b.yirginis ad aadiendum peäetonem yeserabiti» viri domkri seholastici suboonsertatoris studii Heidelbengensis* Petivit, quod aliqni de mÜTenitate deputärentur, 'ad quos possit habeve -rcciirswn et consilittin in negooils et caaibaa emergentibtts et habita dciibentttone conclnsum ivdtf quod aiey «1 statin^ deputati sunt, qua- tuor, sciticet de qnaVbet iMaHate unus,. ad q«06 dictua subooBflef- ^tor et ayndlDQB rdebajjrent habere reetiEima. AtmalL üniv. T. J. F. 56.

! 150 /. Buch, L Periode, 1, AbschniU. (1346—1390.)

selten und bei keiner einzigen besonders wichtigen Ange- legenheit vor ^^®), und wir haben hier noch anzuführen, dass im Jahre 1522 der Dechant des Stiftes zum H. Geiste, Jacob Hartlibig, als »Subconservator privile- giorum üniversitatis« in einer Urkunde genannt wird, in welcher er dem Dompropste auf dem »Görgfenberg* bei Pfeddersheim *mit der Excommunication droht, falls er die accördirte 25 Malta* Korn nit liefern wollte« *'^).

Zu den Rechten der Universitäten gehörte auch das in jener Zeit sehr wichtige Becht , eidlich verpflichtete Boten (nuncii jorati) zu haben. Dieses Recht hatte auch die Universität Heidelberg. Schon unter dem 20. Juni 1397 findet sich ,eine von dem damaligen Rect(M- Noyt ausgestellte Urkunde, durch wel<*e Nico laus Moer zum Boten der Universität ernannt und aHe geist- lichen und weltlichen Behördeh ersudit werden, ihn= nicht nur frei und ungehindert reisen zu lassen, sondern auf jede Art, wenn nöthig, zu schützen ^^%

138) Wundt, a. a, 0. S. 273.

139) Originalurk. Üniv.-Arch, Nr 117.

140) In der genannten Urkande (Litera testimönialis, quod ali- quis Sit nuncius juratas Univetsitati») , welche in dem Copialb. d. Univ. F. 39, b. 40, a. aufbewahrt ißt, heis8t es: >N(^tre umversi- tatis nuncium et missagium omnibus et singulis privilegiis, franchi- siis et libertatibus ejasdem universitatis gaudere yolumus, pleno jure ad diversas mundi partes pro diversis negotiis magistromm et -scolarium ejiisdem nostre iimersitatis peragendisdeslinatis tarn per terram quam per aquam habeat transire; oinneset siiigalos rogamnB et in domino exhortamur, qoatenus pre&tnm Nicoiautn prelibate nostre universitatis missagium seu nunciutfi jaratatn, dum per ter- ras, loca, dvitates ac passus et districtus Testros transierit cmi rebus ; libris, yestimentig et alüs bonis predictorum inagifltroruin et scolarium atque suis eundo et redeundo ad eandam nostram mu- versitatem tociens quoeiens fuerit opportunnm abqoe theolonii, pe- dagii et gabeHe ac cnjuscunque alteriua exkotitHlia' onere ob omiii- potentis dei santeqoe sedis aposlioHoe reverendaiiii ac prefateiidrtre universitatis Cöntemplationem libere traasife permittatis et si.indi- guerit ao vos tel aliqvem '^estrum super hoc requraiverit sibi de saWo et securo conductu dignemini providere.«

Geriehkibark^ der Universität. Caroer, 151

§ 10, Oerichtsbarkett der Universität. Carcer.

Wie alle Universitäten, so hatte auch die Heidelber- ger ihre eigene Gerichtsbarkeit, welche zunächst dem Bector und academischen Senate anvertraut war; doch war diese ' nicht völlig unbeschränkt. Denn, hatte die Uni- versität auch die gesetzgebende und ausübende Gewalt über alle ihre Angehörigen, so übte sie die erste unter der höchsten Aufsicht und mit Genehmigung des Kurfür- sten aus, und die zweite theilte sie, wenigstens in einzel- nen Fällen, mit dem Vogte und dem Schultheissen^*^) der Stadt Heidelberg, welche ihr aber, und zwar in jedeni Jahre, zu schwören hatten, bei der Handhabung der ihnen übertragenen Amtsgewalt keine Eingriffe in die Freihei- ten und Gerechtsame der Universität zu machen, sondern vielmehr deren Privilegien aufrecht zu halten ^*^. Doch zeigte sich bald ein Uebelstand, welcher öfter die Auf-

141) Das Wort Yogt ist aus AdTOcatus« welche Bezeichnoiig immer in den Urkunden vorkommt, entstanden: Ad vocat us, Vocat, Vogt, Voit, Fauth. Zur Zeit der Begründung der Universi- tät bekleidete Conrad von Rosenberg diese Würde. In dem 14. Jahrhunderte kommen die Vögte oder Fanthe auch unter dem IJ^amen Vicedomc (Vicedomini) vor. Als nämlich die Besitzungen des Landes sich immer mehr ausdehnten und die Kurfürsten sich öfter in ihre» Bayerischen, Staaten aufhielten^ bestellten sie eiue Art von Statthalter in den Rheinisehen Landen, welche nur den znletst genannten Titel führten. Nach dem 14. Jahrhunderte wur^ den aber Vögte oder Fauthe wieder eingeführt» In den neuere» Zeilen erhielten sie den Titel Oberamtmann. Widder, Th. L 8. Sl ß., wo auch diese Beamten in chronologischer Ordnung vom Jahre 1214 1780 angegeben sind. Vergl auch Häusser, S. 104,

Von dem Vogt ist der Schul theiss, in den Urkunden Scul- tetus genannt, wohl ssU uaterscheiden. Jener war ehie Staats«, dies^ eine städtische Behörde. In der alten Strassburger Verfassuqg des 11. Jahrhunderts heisat der Sehultheiss causidicus, eine wörtliche üebersetziing von Sdinld (causa) und h^issen (dieere), weil er das ÜrtheiL aussprach (sejubentiam dieere). Mone^ Ztschr. B. IV. H.. 2. S. 13a..

142) AunaU. Univ. T. m.F,. 157, b.

152 J^. Buch, t PmtOe. 1. Ad»chnin. (1946-^1390.)

rechthaltung der gesetzlichen Ordnung hinderte. Der grösste Theil der Scholaren bestand aus Glerikera Diese, durch ihren Stand von Jeder andern Gerichtsbarkeit be- freit, erkannten nur die richterlichen Ausspräche des Bi- schofs von Worms an. Um nun diesen Missstand zu ent- fernen , . beschloss die Universität , von dem Kurfürsten unterstützt, durch dessen Protonotär, OttovonNeuen- stein (de lapide novo), an den damaligen Bischof zu Worms, Eckhard von Ders, mit dem Ersuchen sich zu wenden, dem jeweiligen ßector auch über die in Hei- delberg studirenden Cteriker das richterliche Amt zu über- tragen^*^. Ehe jedoch Neuenstein seinen Auftfag an den Bischof erfüllen konnte, kam Eckhard auf Be- such zum Kurfürsten nach Heidelberg. Dieser empfahl ihm das Gesuch der Universität. Der Bischof weigerte sich zwar, die fragliche Gewalt dem zeitlichen Rector gänzlich zu übertragen, gab jedoch soweit nach, ditrch den kurfürstlichen Vicedom seine Stelle versehen zu las- sen ^**). Doch willfahrte er (1393) dem wiederholten Ansuchen der Universität, die dem Vicedom anvertraute Befugniss dem trocanzler und damaligen Eector Noyt zu übertragen ^^^).

143) Facta con^egatione univer^tatis ad videndum inodttni, •A^ vitia clericorum remanerefkt impunita^ praegertim eaiki in oppido Heidelbergettsi nullttis supei* scolateer clericos existentes jumdictki* nem haberet, fuit delibe(ratam, Ht adiretnr Mag. Ot^o, pmtoaotariiis Dotnini nostri, ut ipso dirigente Dominas noftter Dnx obtiaier6t ab ^piscöpo W^oi^atfensi, nt Btfper delietis clericoiilm 80ol*i«iai* «ni'' terfiitatiB vices suas committeret RectoH anivdrsitatis pro tempore existenti. Anttall. Univ. T. I. F. S7,

144) D^r Annalist glaobt jedoch durch dies^ «inem Laien übertragene Strafgewalt das Ansehen d^ Kirche verletzt, indem er (F. 37) sagt: »Hoe est pericnlosam, cum episcopns vicefr suas laico super clericos delinquentes oammittere bkmi potcst« Ifoid.

145) Yenerabilis pater dondnos Eckaardus, Wormattensis epi« scopus, ad suppUcationem Universttatis venerarbili rko dotnino Jo^ hanni de Nojt, decretorum doctori, Rectori hujus studii et ejuldem vicecancellario, commisit vioes sÄas, ut poSsit caj^ere et faoere capi

döefiUr mnd Siegel der Uwherniät 153

Die der Universität zugestandene Jurisdiction um- fasste auch das Recht über Leben und Tod (jus vitae et Beeis) über alte »terzu geh<lrigen Unterthanen«, und zwar dergestalt, dass der Landesh^r selbst nicht befugt war, es zu annuUiren **•).

Einen Garcer hatte dleUniversMt in den- frühesten Z^n nicht. Als solchen benatzte sie das städtische Qe- fäogfiiss bis zum Jahre 1545, wo ein Universitätd«<)arcefr hergeriefatet wurde. Von Carcerstrafen ist jedoch nur ^venig in den Acten die Bede. Die meisten Vergdien wurden mit Geld bestraft und der Garoer wen^er ato Strafitdttel gebraucht.

§ 11- Scepter und Siegel der Universität.

Ein Scepter (baculus), wekhes eben so wohl ein äussere» Zeichen eigener 6erich4sbarkeit als dne ehren- volle Auszeichnung war ^^^) und bei aoadenaschen Feior«* Mkeih^ dem Rector voif^etragen wurde, erhielt die Uni- versität schon 1338 unter dem zweiten Bectorate des Marsilius ^**).

dericos m Heidelb. ei in ejus districto delin<|uente8 secundum formam juris. Annall. 1. c. F. 55. Histor. acad. F. 25.

146) Iselin, Histor. n. geognlph. Lexicon, B. IV. 3. TOO. Lucae (Eorop. Hei. 8. 365) sagt: »Diese Unirersitlkt' hat nicht allein Jurisdictionem dvilem^ soniern auch criminalem über alle il^re Stabs- Atfgebdi^e, und ie^ dessen ia ^i«ta possessione vef quasi, wie dann Beefeor iind Proleetk^es afitio 1679 eine Ihrer Jarisdicti^a nnterworfeiile Kinder^M örderla £«Mi Sehwerdt yerdammt habeti.4

147) Baculus vel sceptrum Academiae est concessum, ut stu- diorum ac literarum purpura et maghfficentia' <>8tende^etur. Hist. Aead. F. ä26.

148) Bub Mftrsilii red^öratd bfteultts RectoriH consentientibuA Aeademfae stifihiglis ex parte pecaüie a seolaribits ^ Rotul<y cdtecte eofitätas et efffi^rmatus fuit, poad^ans in aT^fenb 5 hiirroail^ et dimidiam ac med. unicam. AnnaU. Univ. T. I. F. 36, ä. ffiftt; Acad. F. 29.

154 L Buch, J. Periode, 1, Abschnitt. (1346^1390.)

Dieses ^oepter ist noch vorhanden. Seine Spitze bildet ein offenes, via^seitlges TabernakBl. In der Mitte desselben ist ein sitzendes Ghristuskind , umgeben von 4 sitzenden Figuren, deren jede ein Buch hält und die zu- sammen die 4 Facultäten vorstellen **^). Der näehste Budi^el . unter diesem Tabernakel ist mit 4 Waiden ge- ziert ^ dem pfalz-bayerischen , dem päpstlichen, dem des BectoBabs und dem des Bisthums Worms. Die 3 übrigen unteren Buckeln tragen jeder sowohl das pfillzisehe al$ baymscbe .Wappen mit sonstigen Verziernngen. An dem Stabe ist eine. Inschrift angebracht ^^®).

Auch ein Siegel erhielt die Universität gleich m der ersten Zeit ihrer Begründung. Dieses verlieh ihr, auf Ansuchen des Marsilius, der Kurfürst. Er trug seinem Protonotar, Neuenstein a^if, ein solches fertigen zu lassen und dem Rector einzuhändigen, was auch in kurzer Zeit ge^hah ^^*).

Dieses Universit&ts Siegel besteht in 3 hoh^i, künstlich durchbrochenen Thürmen, in deren mittlerem St. Petrus . als . Schutzpatron mit dem Sdilüssel sitzt; in jedem der beiden anderen ist eine geharnischte, nach spanischer Art die Kniee beugende Person. Von diesen bietet die zur Rechten dem H. Petrus ein Wappenschild mit den bayerischen Wecken, die zur Linken aber das Wappenschild mit dem pfälzischen Löwen, beide aber ^teilen die ersten Stifter und Promotores, die Kurfürsten Ruprecht I. und IL, vor. -

149) Mit der Darstellung d^s ChriatHskindes inmitten der Facultä- ten drückte die Universität^ eine kirchliche Anstalt, au8> dass Jesns Ghristuader Mittelpunkt (J,er Kirche» nnd des chrifitliiphen und wissen- schaftlichen JLebens sei..

150) Die Inschrift lautet:

»Anno Domini 1388 Die 21. Junii M. Marsilio ab Inghea IL Rectpre sceptrum factuvi et ab Acf^emi^ usurpatnm; ae vetustate 4ebUlitatum s^paptib. Acad. refMuratup est Anno DQwni 1581 die %l. Nov. Yaif Forstarq juxe Co« et Co4. P. ocd« ac. apiw<) in oisd. rectore 523.« : . : '

151) AnnalL Univ. T. I. F. 1. 36, a. . . ,

Aelteete Verordnungen und. Gesetze der UnitfersUät. Ferien. 155

Ein ifveiteres Siegel ist das Rectorats Siegel mit dem Pfälzer Löwen, der ein Buch hält mit der Inschrift: »Semper apertus«.

Unter den verschiedenen Facultäten hatte die arü* stische am frühesten Siegel, und zwar ein grosses und ein kleines. Beide Hess sie sich 1403 anfertigen ^^'). Auch die theologische und juristische Facultät hatten schon frühe eigene Siegel; doch findet sich das der theo- logischen Facultät erst 1472 in Urkunden vor und das der medicinischen erst 1563.

In späterer Zeit wurden mefhrere Siegel angeschafft, 60 15^6 von der theologisdien Facultät evang^cher Seits und 1627 eines von der philosophischen und eines von der theologischen Facultät katholischer Seits (das letzte mit dem H. Augustinus). Im Jahre 1683* er- hielt die reformirte theologische Facultät ein goldenes Siegel mit der Inschrift: »ad legem et testimonium« ^*').

§12. .

Aelteste Verordnungen und Gesetze det* Universität

Ferien,

Das Vorrecht, welches alle Universitäten in früheren Zeiten hatten (S, 57 u. 58), sich selbst, besonders in Beziehung auf innere Verfassung, ihre Verordnungen und Ge- setze zu geben, ihre Beamten zu wählen u.s.w., hatte auch die Universität Heidelberg. Bei der Abfassung der-

1Ö2) WuDdt, De ord. phil. P. I. p. 15. 16.

153) £8 wurde von dem Ooldarbeiter Li ecken gefertigt und kostete 12 Kthlr. Annall. T. XXXin. F. 94. AusfOhrlicher^g Aber die UniT^rsitätssiegel öndet sich bei Hag.elgaas, OrbM lit«-. acad. Francof. ad M. 1737. p. 10 n. bei Heideloff, Gedenkbl&tter der Universitäten Heidelberg, Prag und Wien./ Nürnberg 1856, das 3. Ged^ükblatt., !Ein Universität^siegel au» Silber igt al« Gesphenk d98 Fllrsten von FarBtenbetrg im Germanische Museum in NjQrn- berg aufbewahrt.. Tergl auch Acta Pal T. L p. 384 u. Krembr> Gesch. Friedrich's L B. II.' S: 472.

156 I* Bw^. L Pmode. 1, AhBchnin. (1846—1390.)

selben ging es ihr, wie wif es fast überall ba den älte- sten Hochschuten finden, die Gesetze wnrdeti nicht auf einmal und in zusammenhängender Keihenfolge abgefasst, sondern entstanden, wie es auch bei den ältesten Völkern der Fall war, nach und nach und wurden in der Re- gel durch neu eintretende Verhältnisse oder durch einschleichende Missbräuche hervorgerufen. Es hatte deshalb in den frühesten Zeiten unsere Universität d[>en so wenig, wie die meisten Universitäten, eine Sammlutig von Verordnungen und Gesetzen ^^*).

Die wichtigsten haben wir uns bemüht, so weit sie in den Acten niedergelegt sind, zusammen zu stellen^**). Sie eröfinen uns einen tiefen Blick in den Geist der dii- roaligen Zeit und in das freie, oft zügellose Leben der Studenten.

Die meisten dieser Verordnungen und Gesetze wur- den unter den Rectoraten des Marsilius gegeben. Er war nicht nur der erste Rector (1386), sondern beklei- dete diese Würde auch in den Jahren 1387, 1389, 1390, 1391, 1392 und 1396-

Ihrem Inhalte nach beziehen sich diese gesetzlichen Bestimmungen, welche im theologischen Lesesaale des Mi- noriten-(Franziskaner-)Klosters von den sämmtlichen Leh- rern und Schülern der Universität berathen und feinstioN mig anerkannt wurden ***) , theils auf kirchliche Anord-

154) Ausnahmen machen jedoch die Universitäten Wien und Cöln. V^ien gab sich schon 1389 vollständig ausgearbeitete Statuten der 4 Facultäten und C51a »llgemirine Stuten 1392, Statuten der medicinischen Facttltäit 1898, der theplogiscben , juristischem und pbiIost>phi8chen 1898. Diel Wiener Statuten sind abgedruckt b^ Kink, B. II. S. 93 ff. und die Cöhier bei Bianco, B. I. Anla^eti S. 6 ff:

155.) ürkttftd^ Nr. IV.

156) Facta dongregacione magistromm et seölariun^ i^pud fra- tres minores hora prima ]^t itteridiem in leetori» dacre tkeolegle •ad statuendum statuta sunt hae<B de unammi cdnsenM oomtuitL magistromm et scolarium. AnnaH T. I. F. 86^ b.

Adteite Verordmmgen und Quetfe der üimemt&jU Ferien. 157

noagen, theils siiid sie DtopipliBar- un4 Pcäizei-^eaetze. Zu den eraten gehörte untcvr aodern die B^ati]n|Dluplg, was für Massen jährlich 3h leseo ^eient, und in welchen Kirchen und Eligstern dieaes gesch^iben sollew. Auch wiir<* den zu Ekrea einzelner um die Wjssensohaiten boch ver« dienter Männer besondere Feste angeordnet. So wurde (1393) auf den Antrag der theologischen Facultät von der Universität beschlossen, dass der Namenstag des Tho- mas von Aquino von der gakizen Hochschule gefeiert und an diesem Tage in keiner Facultät eine Vorlesung gehalten werde *'^^.

Die Schaler ier theolog^si^h^n Facultät muss- ten weosgstens an 4 TagQQ in 4er Woche, die der juri-« stischen und artistUchen^ber an a}len Tag^n» an weicjb^n gelesen wurde (diebi^s legibilibus) , die Vorlesun- gen besucht; verboten war bei Geldr un(i Oarcerstrafe unter Anderem: Würfelsi^^^ Fechten und ßeguphen von Feehtscbulen^ Tr^^gen von Waffen (S. ß8), nächtliches üm- hersi^wärmen, Heruwiehen in andere Qursei:^ unztichtiger üingmg mx% dem weiblichen Ges(^hleehte, VSgel^^en, Wegnehmen von Obst.vmd Trauben in Gärten und Wein^ bergen» Uebersteig^n der Stadtmauer.

lieber Ferien waren,, wie üljjferlMuipt bei den Uni- versitäten in den frühesten Zeiten (S. 79), keinp beson- deren Bestimmungen getroffen. Sie fielen zwischen das Ende und den Anfang des Ordinarius Magnus und waren kurz; Dagegen war * aber die Zahl der Tag& , ' an welchen keine Vorlegungen gehalten wurden ^dies non* l^bües), ziemlich gi^osSi Solcher Tage waren es nach zwei alten Kaiendeüa der Universil^ät 68, wekhe fast alle Festtage von Heiligen sind "*)...'

157) AxmaU. üiaiv. T; I: F..49,b. : .' i '

158) In dem Üniv.-Arch. befinden sich zwei auf Pei«ain0»t gegchriebene^ aus je 12 Folioseiten bestehende alte Ui^Tersitl^^ka- lender, von welchen der eine (Calendarium L) ^i^n^ersten Baude des Matrikelbuches (F. l^qq«), der isndete (Cftlenäarium 11.) ein^n. an-

168 J. Buch. I. Periode. 1. Ahsehnin, (ISde-^lSBO,)

Geordnet wurden in Heidelberg die Ferien, und zwar zunäicihst für die theologische Facultät erst durch die der Universität vom Kurfürsten JFriedrich I. (4452) gege- bene Verfassung. Ifach dieser begännen sie 8 Tage nach Peter und Paul und endigten mit Maria Geburt.

§ 13. Die 4 Famltäten.

1. Theologische Facultät.

Der erste Lehrer in dieser Facultät war Reginal- dus. Er blieb jedoch nur kurze Zeit allein. Schon am 31. Januar 1887 erhielt eran Soltow aus Sachsen einen Amtsgenossön ^^^. Diesier hatte schön zu Prag, von wo er nach Heidelberg gekommen war, den theologischen Doctor- grad sich erworben und wusste sich bald, wie wir bei Gelegenheit der Eectorswahl gesehen (S. 138 u, 139), einen grossen Einfluss zu verschaffen. Auch Wunnenberg wurde noch vor dem Ende des Jahres 1387 aus der Artisten- Facultät in die theolo^sche aufgenommen ^^%

Die ältesten Statuten dieser Facultät sind noch vorhanden *®^); auch hatte sie schon früh einen eigenen Fiscus und ein Siegel ^®*).

dam Manuscripte beigefügt. isU Pen eineelneB fVigen sind ^eht nur . wichtige, die Universität betreffende Ereignisse beigesetzt, sondern auch Angaben, wie folgende: »Missa üniversitatis , non legitar, non disputatnr, legitur ordinarie ih cappis - nigris, legitur in cappis rogetiB.c (Unter Gappa igt eine Art von Talar zu tersteheii,. welcher über die Kleider angezogen (wurde. Du Gange s. v.) Abge- druckt sind diese Kalender bei Büttinghausen, Beitr. z. Pfalz. Gesch. B. I. S. 226—239.

159) Annall. Univ. T. I. F. 37. Calönd. aoad: II. d. d. 28. Juni 1390.

160) Ibid. F. 86.

161) Urkunde Nr. V.

162) Annall. Univ. T. I. F, 87^a <obeft S. 166).

Die 4 Facultätw. 159

2. JurUtische Facult&t.

Als den ersten Lehrer in dieser Facultät ^••) haben wir (S. 131) Noyt genannt. Auch dieser erhielt schon im Jahre 1387 an Geylnhausen (S. 144) einen Mit- arbeiter, welcher ausserordentliche Vorlesungen über das Decret^®*) hielt. Er war der Erste, welcher auf der Hei- delberger Universität als »Doctor juris« promovirte *'^*). Ausserdem las als ausserordentlicher Professor über die- selbe Disciplin Johann von Kolnhausen. Als Leh- rer des bürgerlichen Rechtes wurde Matthäus Gie- rn e n t i s , ein geborener Aragonier , ebenfalls in dem ge- nannten Jahre angestellte*^. Doch erhielt das Leh- rerpersonale der Facultät bald einen bedeutenden Zuwachs ^•'').

163) Yon dieser FacalUt sind aas den frOhestea Zeitem keine Acten Torlianden. Wir müssen uns daher mit unsern Mittheilungen über sie auf die Annalen der Universität and aaf die MatrikeV- bflcher beschränken. Pie ältesten Acten, welche diese Facaltät besitzt» beginnen mit dem Jahr^ U92 und gehen bis 1531, (Ufuy.* Arch. Nr. 358. 51, c.) Benutzt wurden diese Acten noch nie. Wa« Wandt u. Andere über die Juristen-Facnltät mittheiUen, schöpften sie ans den Annalen der Universität und den Matrikelbüchem, Ueber die Geschichte dieser Facaltät vergl. Zentner in acta secuJ. p. 195 S. £bepdort p. 231 ff. findet sich auch ein YerzeicluMsB der Professoren der Jurisprudenz vom Jahre 1386—1766. Wui^dt, De orig. et progressu Fac. jur. (öProgr. v. 1777, 1778, 1780, 1781, 1782).

164) Dominus Conradus de Geylnhusen, praepositus et canoni- cuB EcclesiSie Wbrmatiensis, Doctor Decretorum, Segens Decretum extsaordinarie, caneettariua hi]gaB Biudii priroos» AmialL Univ. T. I. F. 13, a.

165) Annall. Univ. T. I. F. 13, a.

166) Clementis, protonotarius papae, n^tns de regno aragoniae, Doctor l^i^m, legens ordinarie ^dicem* Aimall. Univ. T. L F. 13.

167) Der erste Band des Matrikelbtieh«B theilt Folgendes mit: »Anno 1387. Joannes Berswort, Mag. in artibus et baccalareus

in legibus Parisiensis, Ganonicus eccles. S. Ganiberti Goloniensis.

Anno 1388. Ghiselbertos de Gampo, baeealareus in legibus et Joannes Ekelenislicenciatas In legibus, canoniens eccles. Fritslariensis.

Anno 1391. Nicolaus de Guba baccalareus in utroque jure.

Anno 1399. Gyselbertus de Eeynen, Ganonicus Leodiensis in jure dvüiy in Plaoentia licQBCiato&«

160 I' Buch, I. Periode i. MsOmiH. (1346-^1390,)

Schon im Jahre 1387 waren, wie dieses auch in der theojogisdien Facultät der Fall gewe$ßn, viele licentia- teu und BaecaLaureen von Paris und l^v9g pacb Heidel- berg gekomoiea Von diesen widmete sicl^ der bei wei- tem grössere Theil lem^d und lehrend dem canonischien Rechte; doch wurde auch, wie schon (gesagt, das bOrger-» Udiie^Be^bt von Clementis vorgetragen.

Eine Zusammenstellung der Statuten dieser Facultät aus d^a Acten geben wir in den Urkunden ^^%y^

3. Medicinische Facultät . Sie erhielt (S. 131) am spÄte^^ten ihre A)asbildmig ^*^,

168) Urkunde Nr. VI. .

169) Beiondara Acten finden noh aueb Ton djeser FaeultAl

nicht vor. Was wir an zuverlässigen Nachweisungen iü>er dieselbe

haben auffinden können, theilen wir mit. Schönmezel hat in

seinea Programmen (1769 u. 1771) es versucht, eine Geschichte

dieser Facuhät zu geben; allein auch ihm fehlte es an dem ndthigen

Material**). Um nun nicht, wie er selbst sagt, gerade eitk trockenes

Terzeichniss der Lehrer zu geben, welche vom Jahre 1387 1450

in dieser Facultät wirkten, nahm et ein medicinifiN;hes Gutachten

vom ^ähre 1426 auf. Aus diesem können Sachverständige auf die

ttedicinischen Kenntnisse der damaligen 'Zeit einen S^luss ziehen.

Bein eigenes ürtheil fügt Schönmezel bei. IFeber ^e Geschichte

dieser Facultät vergl. auch Nebel in Acta secularia Aead. Heidetb.

p. 24Ö sq^. W tt fa d t , Beitrl^ zur Gesch. d. Heidelb. Üüivers. S. 63 ff.

'*') In Ermangelung ausführlicher Statuten dieser Facultät fahren

wdr aus denen der Wiener Univcfsität t. J; 1889 Folf^eadea

. an; Die. Medicin, s^g^n diese v ist. eine wahrhaft saUonelle

Wissenschaft» sowohl hinsichtlich ihrer Theorie, als ihrer Praxis.

Wer zum Baccalarius promovirt sein wollte,, müsste gehört haben: Joaünidi artem, prinmm seu quätmin canonis Avi- cennae et ahqnem libram in Firactioa, »tiionum Itads Aiouui*- soris. Ist er magister in Artibus , so sollte er .weDtigstens 9 Jahre Vorlesungen in der mediiciiuscben Facultät besucht haben, 3 Jahre aber, wenn er blosser Student (simplex Scolaris) war. 22 Jahre musste er ah, ehelicher Sohn und nicht leib- Heb entstellt «eia« Solhen sich Fürsten, oder «er esscHiBt , , sei, fUr die Pronix^tio«. Unwürdiger yerwendep^ so soU man ihixen die Statuten enjtgegenhalt«n , welche m^n bei^chworen.

Wer sich zurLicenz meldet, soll, wenn* er einen Artis^en- grad hat, 5 Jahre- ist er nicht graduirt, 6 Jahre medwinische Yofrlesimgcii gehört halben. Wird' «r in Bezug iamf Wissen imd Stten tüditig. befnindeaii obnet cfinoniscb^A Fehler, ist sein Gesicht nicht gar zu weibii9cb (non nimis ivuliebris in facie), so kann er schon im 26. Jahre promovirt werden, der ' Strenge nach aber erst im 28. Jahre. Beim Examen werden

die Aphorismen des üippokrates n. Galenns sa-Gmade gelegt*

Du 4 FamUäim. 1^

&8t g«g^ cUm Ende dm Jahres 1387 wurde (S. 131) O»tkirolien aBgestettt^'^, weldier aber bald in Ja- eobas de Hermen ia einen Amtsgenoesen ertiielt^^O« Eine weitere AneteUnng erfolgte 1393 in 4^ Person des Hermann Yon Httxter (de lA&xaria) ^^'). Ihm folgte Wilbelm Tenstal ron Deyenter. Gr w^ der Erste, welchem die medkiniscbe Fa<;attfit das Poctorat ver- lieh ^^*) und auch der erste Professor der Mediein, wel- diem als Besoldm« (1413) von dem Knrfifstea Lud- wig III. eine PfrOnde an dem Stifte «um H. Qeiste forlieben. wurde ^^^). TenstaFs Nachfeier war Ger- hard von Hohenklrche.n (1420), einer der Mitstifter des Dicmysianums« Dieser erhielt spIM^er zu der Pfründe bei dem Stifte 2um H. Gteiste von dem Kurfürsten Lud- wig IV. noch eine andere in Wimpfen ^'*).

Später war nur ein ordenüicher Professor der Mediein angestellt "^.

Hatte jedoch auch nur ein Lehrer die Stelle eines

170) Dags Ostkirchen nicht früher imgestellt wurde, W wei8t folgende Stdle der Annalen der Uniyersit&t (T. L F. 4X) w^n der Miue des Jfüure» 1987: »Qaii^ voXf^s erat medieos iu studip reiMftBa, ckvit pro facidtaie mediGa renuuiBit apod rectorem.« Sehönmesel^ Gontinttai .bist Fac med. Heidelh.

171) Cakiiii a4Ukd. U. d. d. 28. Jani 1390. , (

172) Schwifh, P L p. 20. Von Eöxt, er .berichtet dat Caknd..iEM^. L, daes er »in medicinf^ do^lbor. prjmne regens ia alDstra ÜjiiTenitate« foi 20. April 1396 gestorhen ,aei»

173) Sohwab, pw 30.

174) Seh&Amesel, Hist^ Fac» med. (Die SchiVnmojEer- sehen Programme haben keine Seitenszablen,)

175) SehlTAb, P. Lp. U. 4.9. 50.

176). Es erhellt dieses aus ^ner im JiJire 1441 .gepflogenen Berathnng llber die Verbesserung der . Universität, wo es heisst: »Qoia eedft inmagnum detrimentnm Uni^c^rsitatis, et deminitionem, quod ini ^sa. non It^np Jub CiY]ie> et, ,fl«Qd ta^ntum unus Doctor^ fui continno. legit, «est in Facultate Medicinae, rogi^tur Dominus, nt consilio et auxilio suo cooperari dignetnr, quod habeantur duo doi*^ ctores, Tel Doctor et Licentiatns, qui Jus civile legant» simiüter quod habeatur adhoc unus. Doctor ^ qui legat continno in Medidna.« Annall. Univ. T. IL fol. 240. HautB, Qeicb. d. Univ. Heidelb. I. 11-

102 I. Such. L Periode. 1. Ahsthmft. (1346—1390.)

ördentUdien Pi^ofessors der Medicin , so wird doch in den Acten immer eine medicifiische Faenlt&t ge- nannt. Dieser war ausgeben, die Apo1;bekeii zä' visitken und vor Allem ihr Augenmerk ' darauf 2a ri(ihten ; dagd nur sblche die Arzneikunst Übten , welche ton der Uni- sitit die Eriaubniss dazu hatten ^^^. IMer die in die- ser FaeultM in den ersten Zeiten gehaltenen Vorlesuügeü können wir nicfcts Näheres ang^en*'*), jedodi ist te- mei^enswertii; däss^ es deü I)octore&, Liceätiaten und Baecfdaureen nicht gestattet war, tiber beliebige Fädier ihrer Wissenscitaft Vorlesungen za halten; diese wurden IhneÄ tiäöi69ir genau Vörgeschri^bön *^*).

' '• 4. Artisten-l^acultät. '

Schon oben (S. 137 u. 138), wo von der Wahl des Rectors

177) In Beziehung auf den letzten Punkt erhielt sie von deiqi Bischöfe Eckhard zu Worms eine Zuschrift vom Jahre 1404, aus welcher wir folgende Stelle mittheilen: »tJüiirersÖB et singulos et alios quoscunque non approbatos per Facultatem medicam studii Hdidetber^ensis pro medfcifi infirmorutt se nomintotes et gereutes, eujüscunque Status, graduv, ordjnis aut conditionis existant, requiri*-' iüus, mönemfus, hörtamur in Domino, ut ipsi et eorcön quilibet infra quindecim dies a publicatione praeäeniium de cura et practica ioAt* morum se per attiplius non immisceant', n^ ^ immlscare attdeiati publice yel occulte , alioquin ob non parilionem pramissorum et termino lapsb, Ghrisrtianos excommunicainus, Jndaeos aütem a €hrisii fidefibm ttommunione suspendimus.« Bchönmezei, L cl

178) Sch&ntl^zel theih a; a.O. uns Fo^geodes mitf »Avi«' •cennam primum in scholis nostris expositum!, ounr altera HIppo- <;ratem ct^thedrä intröductum et k tertüo demumprofessore Galeni dogmata publice fuisse proposita, ex eis, quäe certam in doeendo methodum praescribit, Ottonis Henrici otdiüationett habenras.«

179) In den Statuten der Facnkät ist nach Sehönmezel festgesetzt: ' -

»Baceal^üreus secnndo jurabit^ se non-lectoF^m atiqu«m ciilv sum; nisi per !Facnltatem>aut Oräiiiariiiln in eadem sibi atssignatanij iiuo asBignätö dÜigenter emn contiBHabit, aon €iai«ndo etim ante letupüs sibi prftefixnm.c

»Quod nullüs Doctomm cenaeatvr Regens in Facttltate, nisi aüquas lectiones sibi per Decanum Medicinae et Facultatem aasg- natas compleverit annuatim in eadem.«

Bi$ 4 IkeMätm. 168

giAaoidelt mirde, toben wir gesehen, wie diese Faeultät ak »pia oeteranun iMoltttiun nutrix« oder »alma totius. UnifeiBltatis matar«^^^ gewisser Massen die' Gnmd« l^e der Umversiiat bildete, da sie bei dem Mangel an VorbereitiiogsanBtaltan fOr die Universilifsstttdien, zu diesen, die oberen Classen der Gyanasien und Lyoeen vertiteteiid, verberettete. Als Stbutspatronin wurde vcm dar Fahiltftfc die H/ Katharina, Weldke* OberhM^ als BesefaftbEerin der Wisselisdiafteli gßit ^»^), verelurt luid ihr VaaiensUg jedes Jihr daroh ein Kiifcben«^ fest gefeiert« Diesem Feste mudsteii. die simmtlichen Iffitglieder der Facult&t i»iB vel emn birretis non oceul^ tatis« beiwohnen ^^^. Aueh »die Lehrer und Sehöler der. dbrigen Facultälen wurdet» zu demselben eingeladen.

180) Lambecias, Stat. Fac. Art. Yindob. p. 195.

181) Qaae virgo ac martyr literaram patrona erat dignissima. Act. Fac. Art. T. III. F. 1, a; Sancta Catharma fnit virgo Alexan- diina, qaae nnUis tormentis, naclufliatioiiifciui, artibni yel a reli^ne christiana vel castitatis aree a Maxentio tyranno anno Christi tre- centesimo deeimo exturbari potuit ; genere non tantum insignis, Bcd ingenio acri, grayi, facili, excelso , discendi semper avida, eruditorum viroram studiosiBsima, liberaünm artiam cognitione non tincta, sed imlmta, delibata, PhilfBophiae nniea praefiet Dean cnltciz seien- tissima; vitae pr^ter Cbristiim pBo4ig4< Sob hu^nB ergo cHentela militat Academica Facultas et ipsa alumnorum suorum castitatem, innocentiam et oonatantiiaii reqairens. Eist Aead. F. . 225. 226. um sie nun Heideathiim anriUkzubrmgen,' erhielt aie Geisselhlebe., Als diese nidits fruchteten^ sollte sie auf ein Bad mit Isfagelspitaen- gefloohten -werden. . Mim das Marterwerlpseag zerbrach in dem Augenblicke, als man sie darauf legen wölke. Die Artisten:' Facnltät nahm in ihr Wappen ein B^d. aqf , ^eil M diese Heilige als ihre Beschfltaerin wrehrta«

182) Decaaus Facultatis ArUum laaDdal; omnibus et sing^lis. lumorabilibas m^gisiris. atque baccalanreatis . ejasd^m facultatis^ qnatenus ieria taliaut tali in profqsto sancte Kathei:iae, hora tercia a4 dei gloriam et beaüssUoe n^artiris et Virginia Katherjne dicteque facnltatis honorem a principio u^ que ad finem intersfnt, primis ye- speri^ et die sequenti siunme misse. in ecclesia^regali sancti Spiritus, decantaade afferentes ii| eadem sab poena duorum solidorium d«- nariorum irremissibiliter persoWendorum. Act. Fac Art. T. J^II.

11*

164 L Buch, L Periode. 1. AJMkML (1346^1390.)

Da HUB TOB dieser Facoltit die Acten aoeh heusBke voUsUlndäg vorluuidai sind, so icSnac» aaeb von ilur die genauesten und ansfttbrlichsten MitdieikngeB gemaeht wer-' den '**); ja es wird dnrch den reichbaltigeB Stoff, wdcbm diese Urkunden darbieten; vielheh die Octichiebte der Universität sdbst ergftnzt

An der Spitae der FaadtSi stand can I>ee«n« Bia 2nm Jabre 1393 fand, wie die BeotohiwaUv alle Viertel^ jähre und darauf bis «im Jabre 1622 alte Halbjabre ^yie Wahl desselben umMttMl'bar nach der Envählung des Beefcna statt, atieb musste die Btette y<m des Gewählten bei einer Strafe von 4 fl. angfeneonneb werden ^^% Vom Jahre 1582 aber wurde der jeweilige Decaa immer auf ein ganaea Jahr gewählt Die Wahl selbst nrasste^ wenn aieh auch die Contubemien und die meisten Professoren ausserhalb Heidelbergs befanden, an dem Sitze der Universität ge- schaben ^®*^).

Im 15« Jahrhunderte /«(urden dem Deoane zwei Mit* glieder aus det Facukät . beigegeben , um mit ihnen in Angelegenbesten, ivtelche keinen Aufschub litten, sofort Beschlüsse zu fassen. .

F. 64, a. b. A«eh di^ Ardirleii-Fttttaftftl der ingolstatfier und Wiener UnivenHt&t veifehrte die H. Katharilia als iliUe Schutepatronia. Kink, S. 95.

183) lieber dib Geisebidite dieser F«caltftt Ist au6b sq tisb- gleichen: Kr eu ssler, Progr. Fae. ptKilas. in Hdddb. Uttir. 17M. Wundt, Memot»ab. örd; philos. Heidelb. (2 Progrr. v. 1779 u. 1788); Sehwab, de praeeiiKiis Epochiis Fac. f^tl. in Aead. Heidelb. iti Acta seeul. p. 277 #.

184) Act. Fiac. Art T. lü. F. 1^, a.

185) Anno 1529. Oontubemiis EberlMUslii i^fentlbtis ob aerem pestiferium facta est convoebtio a Vieed^cano nostrue Facuhatis ¥irornm quornndam^ qni Heidelbergae remlmseriitK;, adeoqoe et alioniin e senatu nostro, qni ab Eberbaeho deseenderant ad eligen- dum Decamn». ßiqtddem hoc peipetais temporibtis sie observatum fuerat^ ut nbiconqne essent 'Contubemfa , nihik» «amen miims De* oanraS HeidöTbei'gae eli^rktir idqae'in "(yostenim «it observandont statoit üniyersitas. Acta Fftc. Art T. IIT. F^ 124, a. AnnaH. üniv. T. V. F. 214, *.

DU 4 FaeiOmm. 185

Den Berathangen ttber Facidt&üiMfiheA wohnten alle Magister ds ABaessoren bei; doch mussten die, weiche hier promovirtn, swel Jahre hmg, und jene, die auf ei- ner andern UnlveEsitit den Magistergrad erlangt hatten, wenigstens' ein volles Jahr vorher in der hiesigen Artisteih FacnltSt Vorlesungen gehatten hahen ^**).

Ihre)at grSss^en Höimal (Anditerium pbUosophicnm) hsMß die Facultät »in der Bursch«^^^, dieser wurde aneb zu .aeadeniisehen YeraamniliuilieB und Feierliehkeiten böButst

Wie diese I^cultät schon lirOhe im Besitze eigwer Siegel war (S. 155), so hatte sie auch ihre dgento Pe- dellen; Znearst war ttur einer angestellt, vom Jahre 1545 an aher auch ein zweiter ^^%

Aussen dehr ansfUuiidiMt Stattutea '^^ lernt man nicht nur die ganze fämiehtimg diesdr Facult&t kennen, son- dern auch die verachiedenen Yorlestti^en und Übungen, wie sie m dm Irtthesten Zeiten gehalten wurden, so wie aiudi die Honorar -Betrtjpai Diese Statuten geben somit -eine ansohaftliche Eedmteiss der Methodik des alten aeademischen' Unterrichtes, bei welchem d^ yon Mar- siliufl emgrführte Nomiialismns vorbemachend war/^^.

Als besdnd^ widitig bdbien wir bei diitöer Facmlt&t die oben (8. 83 u. 84) erwihnte Dispntatlo quodlibetaria hervor. Wer zur Uebemahme detsett)ett gewählt war, durfte 'ffidt dicaee aller/ffings schwierigen OeschSftes bei -einer Strafe v6n 4 fl. ni<dit entsddag^, und weigerte er sich, dieses. Geld zu beaahlen, so wurde , er; so. lange von aUer Wirksaimkeit in der FaeultSt (a isingidia actibus Fa-

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186) Wandte Deord. jphilos. P. I. p. 15. ' IST) Lttci, ». tm. Vrilkeui g. 38. «

186) Wandt, P. I. p. 15. Eine aaBfÜhrliche Instruction lUr die PedeUen Bteht im Statutenbach Aer Faenltfti F. 42, a— 43,\>.

-in:)Afet'Fat;-dlii.\^]a' F;ia,.ab. -' » . . -^ : .

18S) üriEonde Nr. XL . -<

190) Wandt, P. I. p. i9.J9* WilkM, S..m

166 I' Bwih, I. Periode, i: ÄheckfM;. (1346-^1390,)

cultatis ArttuiKi) snspendirl, bisr er -bezahlte. In 'den Fa- cultäts-Acten (T. I. F; i, »; T; IH. F. 6, a) sind die Statuten über diese Disputatio de quoifbet ausfülhriich mitgetheUt. Dae erste Statut ist vom Jabre 1886 und das zweite vom' Jabre 1490. D^h sah man schon im Jahre 1549 es * ftir ^»ratbsain an^) diese Disputation zu niiterlaßsen* "^), tmd ddrch 0tto Heinrichs Refor- mation der Universität wurde sie Töllig aufgehoben, »vrail sie wenig iiutzens, wo! aber viü v^i^^lichen 'Praeht» Tnd ostentation, zu sambt leichtfertigen schimpfirung oof sieh gehabt«. Gehaltem würde sie in den' Sommerferien (Va- canz in Ganicnlaribns).

Mit Lehrern war diese Facultät? am stärksten be- setzt. Neben Marsilius und Swertbe^lehrten an der- sdben noch mehrere Mftgister der freien Künste; Welche -Ruprech t aus seiner Privatcasse besoldete: Johiann^s von Worms, awh voii ' Wa;chieriieiffl genannt (1387), Berthold vo'n Osenbrugge (Oscbcnbuiij 1388), Hugo von Landau (1989), Conrad von Steynberg, audi von Worms genannt (1389). Naoh ihn^ kamen Nico- laus BurgmafU (Burcktaann) von St Go^ar (1890), Be/thoid von Dyppurg (1890)^, FiiedTich« von Sulzbaeh (1390), Heinrich von Alsfeld^ Franco von Ingheu, Johannes Von Butabach (1395).

Die grosse Bedeutung, welche* diese Fäcultät hatt6, zeigt sich auch darin, dass aiev wie kanie andere, eb eigenes See pt er fftbrte,- welches bdi feierlichen - Gelegen- heiten von' dem I^eddlen dem' Deeane der F^ctdität vör- -getragen wurde. -Das älteste WUfdeischoa; m deni Jahre 1404 gefertigt und bestand in einem hClzemftn Rtühfi, dessen Spitze versilbert war *^*). Spätrer (145^) Hess die Facultät sich ein andere« sm ßilber fiMvclieni .w^lchßa ver-

. . .'• .• i. •: - «" : .'' j .'1 . ; j it i; // « --^

191) Ordnong der Gollegiat6n> imlCdüe^ d^ ixtistni Arch. Nr. 858, 79,a. lA t/. »i »/iV: •» j

192) ActÜ^Fad Jui.T.% P...245k./i .1 i ,J^.•"■^' ■•

goldet war ^^^. Dioiss Scept^ ist no^i^rhipdea uod wird ztt^beidi mit dem der UniTernität bei academi^cben Festliehlieitea benutzt. Auf deimselbeQ ist ßin Sseitiges gotbisebes ofiißnes T«benudceU In dessen Mitte befind^^ sieh das Bild der schon genannten Schutq>atronin 4^ Facidtät, der H. Katharina, mit einer Kropß auf dam JHaaipte , Y<m welchem lange goldene Locken be^bwaUeit In der Rechten hält sie ein breites Schwert mit gesenkter Spitze, in der Linken ein Bad. Unmittelbar unter d^esenji Tabernakel sind 3 Schijl4e. angebracht, welche daß plal- zisdiß und bayerjsßh^ Wappen nebst dem Beiciisapf^ vorstellen.

. Die Vecziierungen der nächsten Buckeln an dem Stab^ tragen das. päpstUohe und Wormser Wappen nebst 2 Bil^ d^m von Doetpren . dieser Facultat Die übipgen 2 Buckehi dieses Stabes sind mit Lilien imd Bösen verziert Eme Inschrift findet sich an dem Scepter nicht

Die J^acolt&t hatte ferner eine eigene Kasse. Sie wurde von dem Decane verwaltet, welcher, wenn er sein Amt XMederlegte,. Becbenschaft abzulegen hatte. Dieses geacäbksh in Gegenwart von 6 Seniotren d^r Facultät, d^ nen er bei diesem Geschäfte eimen Trunk mit.Brod un^ Käse oder,. mjA Kipcbep vorsetzen mussta

In dei; ersten Zeit waren die £inAahipen gering, wurden aber bald sehr beträchtlich. So war, als Mar- silius (1393) Eechnung stellte, nur ein üeberschuss von 8 fl. verbanden) der sich aber um die Mitte des 1&. Jahr- hunderts oft auf 400 bis 500 fl. steigerte. Dieses setzte die Facult|lt., welche überhaupt reicher, als die andern^

Idä) .(SontenetuiO; clef»utAti .ex parle iMcnJifaotltaliBCdBstraetj a Earolo Aarifabro et singolia hinc lade comgAsau^w ex paiüe fa- etionisi^iittderiii.ei^'^M eoft jteeas aomiiie Alcqltatis.baottlum exolvi dedique singalis computatig pro «o ^^ÜMittafinta diioft:^<tren€n uMMiaiOTli^t/qiiiiftnertolid^ deiaiio^Qm^ Hcdmlb mum ibi^ealiis in 9eiidiejEe.4uj|i|««.niar<M< luia -niicia .H senu. iicia .Art JPatoK. T. n. R.S8. . .' ;i / . •./ .^ .-' .'■ .'■: ' .•'■■ •>

168 I' Buch. I. Periode. 1. Abschnm. (1346^1390.)

ausgestattet ^aat, auch in den Stand, eben so woU d^ Umvemt&t ^^^), als atch den Bursen, bei 6eId^rlegBD^ heiten ausssühdifen. Sie that dieses immer bereitwitti^; da ihr aber zugleich, so oft zu gemeinschaftlichen Lasten d^ üniversit&t beiüutragen war, die grösste Beisteuer«, öfter tfber die Oebtiir, zügeoJuthet wurde , so sprach sie sich darüber h&ufig ungehalten a»s *^*>. Doch 'war die Eaciit tat nicht selten auch erfreut darüber, von ihr hoch geachtete Männer, wie Melancbthon, als er (15&7) voin BefUgiönsgespräche in Worms isurüchkehrte, mit sei- nen Begleitern recht statflich Mbewirthen zu können ^^i

Eine Hauptquelle ihrer Einnahmen waren die Prtmio- tionsgebührißn. Diese mussten nicht nur diejenigen entrich- ten, welche! hier protuovirten, sondern auch solche, weldie schon auf einer andern Universität promovirt ba^fi *^^. SchiiessHch war diese Facultät audi> in dem Besitze eines Gartens, Hortus philosophicus genannt. -E^ lag bei dem »€ollegium in der Bursch« und gehörte ursprünglich auch zu denöLselben. . , -

(janz in der Käfae dieses Gartens btfand * i#eh dcär Kurfürstliche Märstall ^^^) da, wo jetzt di6 katli<^isehe Wairrkircäie steh« --. Die N&be des Marstalls w*r der Facultät sehr unangtinetmi und i^og'lhr in d^ spfttem Zeit Anfordenriigen zu, welche sife 'Sehr ungern befriedigte.

1944 Aano l^ü. Efö Nicoiaas de !Betteaburg:veQ<>gD08co,'me recepisse a Ten. yiro M. Dytmaro de |>^rit«lana , 4e<^o ^Btcultatis artium, XX fior. ad usus uniVersitatis deputandos, qaos guidem XX fioren. ÜniYersittfs restitoet faenltati predicte de primis pecuniis. Act. Facult. Art. T. I. F. 25.

195) Beispiele hieyon finden sich in den Facaltäts- Acten mehrere noch wftkrend detlSL Jahrtmadevta. Veif^ T.^Ui. F.; l@9^a. 1 196) Act Faci Art. T. I¥. F. 67. . - . \i,- .

197) W «In d t ^ p.' 17:> 18j wo aacki. di» belr«4fend»t 8*eUeii ä«i ^ien FlK^idtAtB-AotoB amfagfwieieD'iiiid.': ' - « > - n. 196) a>eii: MaTitalh am' Itote legl^ «8«. lAteiliiMDiMr Johräii^eaiii^ir an. Filtfierimr düft diAi^BmtghirW'üfl'tt««»^ Gosmoirraphie F. 899. Act. Fac. Art. T. in. F. 36,a. 88,^i ^ '

Ertte Venommtamgmurted. U$m. AM, UmveniUUtgebämde. 169

Se muaBte niiüioh dem EmfiCtrAen Ludwig V. Bickt auf (l&OS) auf den Avirag der Dmviersittt die Grabung mir «ben «a bedeekenden Qtnbe fibr den Abflusa des Unraths aus dem Marstalle gaetUten, so besorgt sie aack imr» dass das sich dort verborgen sammekide Wasser der Bibliidthek naditheilig sein 'wttrde ^^% sondern auch (1509) YOQ ihrem Garten ein Stück, ganz nahe bei der Biblio^ thek, YOq 9 Fuss Länge und 8 Fnss Breite, zur Erwei* terung des MarstaUgebiudes abtreten. Alle Bemühungen dm Facnltät, sich dar Anfordovng des Korfflrsten zu enttiebeD, waren Teigeblich. In. der ersten fiitzuiig, am Montage nach QuasiniodogettitiY in welcher darüber ent* schicidea werden sollte, naimi sie (Me geringe Zahl der anwesenden Mitglieder aum Verwände, um zu antworten, dass sie dermalen nichts bestimmen k<Vi\Be, und erst in einer qDilem Sitaang wurde das Ansuchen des Eurfftrsten gCwÄrt ?^%

Femer hatte diese Faeultät auch einen Garcer^^'), doch gilt, von ihm^ was (S. 153) Yen dem ÜSfiTersitäts^ Carcer gesagt wurde.

Erste Veraanrndungsorte der Universität. Aelteste

Universitätsgebände.

•» .

In den ersten Jahren nach der Gründung der Unih versität fehlte es derselben gänzlich an ihr gehöiigen Gebäuden. Die Vorlesungen wurden in einem oder dem andern Kloster gehalten. Als die^ ersten Versäintiiltings- orte der Universität werden das Augustiner- und Minoriten- (Franciscaner->}Kloster, ao .wie die^CapeUe der St. Beters* kirche genannt In dem RrfeetoHuHJi des AuguHtiner-

•' DSa^ iüft a^ M Ideu Maas damaa i«isM Ifttiifiae. Atl

^'M^yiäkltk Fite. Ait.-T>ra. IF\'i8»a.-88,b. ü '- '"

a01)Ibid. T. IV. F. U,b. ' l

M

Klosters wurde (1386) <fer erste Kector .Mar &i litt« (ß* iQ&) und in der* St. Beterakii^che der zweite Bedtor Waftne^n«- berg (S. 140) gewlhli und' (fie ältesten Gesetsse^er Uni- versität im Mmoriteft-* Kloster (S. Iö6) berathsn. Ersl, nacbdem Ru.pr eob^t 11. (1391) die Juden ans Heidelberg vertrieben und ibre Häuseir der üniversitfijt gefiebenkt batte, erbielt sie eigme Gebäude. irird «ich erst in jetler Zeit als »Umyersitätsbaus« und » Lehrplatz« ein mitten i in der Stadt an der Ectoe di^ Jndengässe und watern Strasse gelegenes Hains genannt ^^^ Diesds war auch obne:>Z¥rei{el das Baus/ an weictem JaMiiindeite bindureb das »scbw«rae Brel^t« angebfacht war '^^.

Ein eigentliches Universiliätsgebaude erbielt die Hoch- schule erst an dem »CoUe^um in fder Sursch«, weldies im Jahre 1398 vollendet wurde ^^^).: In^ de» sehr ge- räumigen »Auditorium pbilosophlc]im«;diese8 Qebtodes^wnr- den von nun an die meisten Versammlungen gehalten ***). Doch wurde, wenigstens 1395, ituicb die oben genannte Oapelle noch eni diesem ^Zwedke benutzt ?^^* . .

§ 15. Capelle und Kirchhof der Universität

« * «

Zu den ersten Besitzungen der. Universität gehört die schon öfter erwähnte Capelle zur seligen Jung- er äJu (Capellft beatae Märiae).: Sie bildete eine.Beiten- baUe der St' Peterskirißhe 2^').

..^202) Wifld.er,-B, I S.;3144^46. .

203) Inventar, d. Uniyers. - Häuser v. J. 1673, Üniyer8.-Arch. Nr. 858; '65. ' * ; ' \ '" ' . '

-* 204) Verg^.'üi](teii'4leGeftchielrte dieses OoUeginn». - 005) Sißhwilb, P, 1L.|^. .:>*

206) Annall. Univ. P. L F. 56.

207) Fttr die Geschichte der jetKt noch stehenden St Peters- jtiubhe ^mdttttt Mn^ohii^ m wendeis« 4aflB ^: liAd^xeneetot oder neu erbaut wurde. Dieses befweist, das» .Aaf.-delii(4I1M:in.'4tt Krenzgewölbes im Thüane U'^Maii^bMiL 2Stffem #1 i^ 1 siehftn« < Ifto n e, Bad. Arch. B. 11. S. 187. y j .1 v ..j» f-..

Im Jahre 1401 wurde der Universität, ron dem Bt- fichöfe von Worms, Eckhard von Der s*^*), mittetet Urkunde vom 6. April auch der bei diesdr Kirche befind- Kche Rftuift als B^B^bnissort fai< ihre Angehörigen (der Pforrkircldiof war ikmMls'anf dem Marktplatze um die H. Getetkirche) EUge wiesen »*^).

Jahrhunderte hindurch war dfebe später refeh begabte Cape^ (in den Aeten gewöh&lioh Sacellum Academicufii geoaniA) fiigenthmn der Universität, nnd wurden in der- selben, so wie in dem Chore der Kirche und auf dem dabei gelegenen Kirchhofe, üniversitäts- Angehörige begraben ***).

208) Eckhard (Eghard, Echard) verwaltete (1370—1405) unter den schwierigsten Verhältnissen das Bisthnm Worms. Von dem Bischof E mich 0 (1295) an biu auf Johann III. (U83— 1505), aus dem Geschlechtc der Kämmerer von Dalberg, fand fast ein anhaltender Kampf dor Bischöfe mit der Bürgerschaft von Worms statt, in welchem die letztere beinahe nach jeder Fehde einen Theil ihrer Gewalt einbüsste. Am heftigsten entbrannte dieser Streit nnter Eckhard (1386). Die Bürgerschaft, welcher es grössten Theils gelangen war, ihre politische Freiheit gegen die Herrschaft der BisdKtfe festsast^len , Terliuigte jetEt auch, die Geistlichkeit sollte keinen Vorzog mehr in Befteinng von öffentlichen Abgaben haben. Da man darauf nicht einging , grififen die Bürger za den Waffen, und die Fehde wurde so verwüstend und um sich greifend,, dasa nicht nur die. benachbarten Städte und Fürsten^ sondern a^ch der Papst und der Kaiser um Wiederherstellung der OrdnuBg^besprgt waren. Aus dem gewaltigen Kampfe ging jedoch die Stadt Worms, welche in jener Zeit 60,000 Einwohner gehabt haben »oU, siegreich hörvor. Sie wtTrde feierlich als eine uralte freie B^ichsstadt gegen jede weitere Ansprache (1505) anerkannt. •Schanniit, Bist EpitiK^. Warn. T. i p. 401^-406. I^nge,

Gesch. d. ßti Worms a \$ 9. Harlwrig, 6.: 59.

209) Echardus, Dei et apostoHoae.sedis gnöe^ Episcc^s Wor- matieosiB.. C9ncedunv8 suppositis Univqrsitatis. Heidelbergensis , ut libere possint eligere sepulturam äpud. CäpeUam ß. M. Virginis sitam, in eodem loco, dummodo de cottcTeilsu et tölüntate Universi- tMiB pt«edftBMe ki6 <ieir c6nti]igttl. lAnnafl. T;'£. F." 5, a^ : Matr.

' Stt0);iIiB^JaikMfteii:4)eriQraib^ sich i& .und

MMrfaflibiMicB <ai*r«jd«i iKkcka, im^SaceUKtmilMadeiilioiuii nad auf dem Kirchhofe befanden and :zoi^ /Theil doch <vofiaiiideft sinid,

172 I. Bnehi L Periode. 1. AbsehmU. (tB4S-^JS90.)

Im Jfi^re 166& versuchte es die Kurfttn^che Verwaltimg, dieses Becbt (jus s^ulturae) der Uniyersit&t streitig m maehen und »BegrftbikiflBgeljd« zu varlimgeii* Dies^ aber imudte sieh deshalb: in ,ei«er BeGK^werde w dw Kuir- fftrsteu Carl Ludwig, indem $ie sich, eben so ?f€ibl wi die oben angeführte Schenkouig des Bischöfe. Eekhard, als auf das ihr bis jetet uubestriittene Becbt, bmef, und besonders hervorhob, dass diese Gapelle im Jahre iWl ^mi gemeiner Umversit&t Kosten« vob neuem fSfifMfßfi worden sei*").

hat Adami (Apograph. monumentor. Haidelb. p. 25 112) auf- gezeichnet. . <

Von den in dem Chore der Kirche befindlichen nennen w das des Marsilius, des Ganzlers Ehe i in, des Theologen Georg Sohn; von denen in dem Sacellam academicuin das des Theologen ßaniel Tossanus, des Juristen Caspar Agricola, des Pro- fessors »der freien Künste c Pithopöus (Fassmacher) und seiner Gattin, das noch vorhandene des Philologen Xylander;^ das d§r Theologen Zanchius und Strieel.

»

Ton denen aitfiserhalb. deft.Gh«ire« das d«i Theologen Kirne- ddnciüs, des Juristen Heil mann.

Ton denen auf dem Kirchhofe das des Dichters und Mediciners Posthius, das der Gattin des Daniel Tossanus, das dös Mediciners Grünt 1er (Grftnthler) und seiner Gattin Olyihpia (jetzt an einer Seitenwand der Kirche angebracht), das des Philo- logen Sylburg. Tergl. auch Kays er, Heidelb. S. 65 71. '

^pch fanden aucl^ in ani^erjai Kirchei» ^^i^^&egA Uni?e^si)ats- lehrer ihre IqU^c Kuhe^tte.. ,

So in der Kirche «um H. Geist die JüdStenKi Celans eig- ner, die Theologen PailAsSpanf ei, Hug'O^ Zoll^r, Hein- tich Stolo, Andfeas Pfodt. > « ;..•;

Iq dor Franzisl^aner- Kirche wur^e Budolph Agricola. bei- geöet^t, Adanji, p. 1*3. U, J7. 18. 22.

211) ünhreiiBitltekAmialen yi3a,iApiA 166(k Amk war bqImii

L J. 1556 entschieden worden , dass diese Capelife Jjchlt >äd ÜaM-

(camtem^ (defe> m .Bt|iarilatoi>;iatdr<imiiiiliMi Aafcgiiiilw hattinun-

:ttti iKiiBiheneiBkaiillttin), soiidemi'>iU teinüüiikttsifealibclgnlriw.

i^üBaiL Uatr.> T. TH. F. t219yftsb.» .. : .1 ' ,

§ 16.

Pi/tti Urhan VI. verleiU md F4pit B^nifacitis IX^ hestäUgt das Priväeffüm eker ß^fährigm Ahwemh heü vom Pfründeorte. Ein Rotulus wird nach Rom'

gesendet (1389J.

Unk die and^m Universit&ten von dem Papste zuge- stMdeM Beganstfguiig, »ditf» lelorende und lernende OeisO- liefae m drai Gemüse ihrer PfirflUdefn blieben, ohne an dem Orte deraelbeB Basidisns fxx bieten«, aucb £är Heidel- beig zu klangen (S. 43 ff.); ^^dete sieh die Universtt&t (1387)blttwcdse anUrban VI. Dieser erftdite sogleicb durch ehie Bulle vom 2. August 1387 das Gesudi, und zwar in der Weise, dass die Aheenz auf & Jahre auligeidehnt wurde« Ausserdem erhielteh aber auch durch dne weitere Bulle ''*) die Dechanten in Gonstanz, Oölni Imd Neustadt a. d. H. von dem Papste d^n Auftrags Votgtehender Anofdnudg zu überwachen und übeirhaupt di^ UniYersitSt gegen j^Iiche' Gewalt und Unbill zu schützen und in Sachen, welche abgethan werden mussten, »summarie, simpliriter et de piano* zu verfahren. Die von.ürban VJ. zu Ounsten der Universität getroffenen Bestimmungen^ wmrden von seinem Nachfolger Bonifacius IX., welcher sich stets sehr wohlwollend gegen die Universität bewies ^^\ nicht nur ihrem ganzen Umfange nadi durch ei»e BuUe vom 6; Juli 1389 besÄtJgt »^*) ,• sondern durch eine weitere

212) Die BtiHeA fliiid im Oti^X im TJniv.-Areh. nnter Kr. 27 Q. 28, nnd abscbriftlicb ist die erste in AnnaH. Univ. T.I. F. 28, a. nnd abgedruckt in: (Hertling) Jas Univ. Heiden>. ürbi et Orbi oBtensüm. Mannb. 1748. p. 11 ff.

213). Bonifacins Pontifex profieeto Academiae nostrae est fionf-' ffteitts, cIiJhs pfoptetea ^emper bonor laudesqtie taanebtint.' Hist. Acad. F. 46.

214) Aücb d^ iJniversftftt Wien imrde gleicbe Yetgllnstigang ^ron den Flpsten sn Tbei). Kink, 8. 11. 18. 161. Die betreffenden ürkundeki sind in dem daim gebörigen Stetotenb. S. 29. 47 n. 291

Bulle vom Jahre 1404 auch gestattet, dass, »so oft die Professoren von Heidelberg zu ihren Präbenden verreisen, auch der Mess und koris beiwohnen, nicht allein ad omnes c^itttlanes sioUen zugelaspep werden, soivlaii auch die Praeeenz , so lange sie wßrden dort sein und beiwohnen, geniessen mögen« *^*). Diese Bulle wurde im Jahre 1434 vom Papste Eugenius IV. bestätigt***).

Von deÄiden Universitäten verliehenen Rechte, in einem Rotulüs dem päpstlichen Stahle Wflnsdie und Bitten vorzulegen (S. 44) , ' machte die ühiversitftk, auf Veranlassung des Eurfftirsten, gleich im zweiten Jahre Mirer Begrttndung Giebi^anch; Bei' der AMassuAg d«s Botofais wurde der den eJnzelnefn Facultäten, Lehrern und Schulen gebührende Rang strenge eingehalten'*'^, und so gtit denn auch die in denselben angenommene Raasordnang als Norm, wenn es sich um Rangverhältnisse von Univer- sitäts^Angehörigen handelte *^^/

In* dön ton' der Universität Heidelbei^ abgefassten Rotulen' wttr«n die Rangv^rhäitnisse folgendet

abgedruckt. Nur jst zu bemerken, dass in der letzten Bolle von Bonifacias IX.'' den fltudirenden BenefiicSaten statt einer Ab- weaenhdt Ton 6 Jahren die Dispens .ohne eine Zeitfnst festgesetst wordei.

215) Im Eingange der Bulle, }ieisst es: »Yiris literanun studiis deditis multiplex favor debet inipefndi, qui dum possunt non cessant soienciamm Gemmas eoUigete dft collectas in anla seeretforf recon- dere, ut dorn teiiipas ad^van^^ reqttk«ndl que eoU«0ennit, non reperiatur apud eos locus vacuas, quin scientiaram gemmis hujns- modi reponator omatus, unde dignom censemusc etc.

216) Die genannten Stellen sind im Üni^^-Av^li. unter Nr. 25. 26. 33 noch vorhanden. .

217) Die Universität Wien tetete dna SUtut dea Rotnlaa 1388 fest. Eink, Th. I. S. 150. Das Statut selbst ist im Statntenbadie abgedruckt S. 8d— dai. Gleiches that anch di^ UniversiUt Cdln 1404. Bianco, Th. L S.229. £heiL.doj$ sind aach die eüuelaea Puacte des Hotulus abgedruckt.

218) Auf der. Univenitftt Batirt wurde dqrch die Statuten die Rangordnung voigesehrieben, weil eine »Univeraitasc (Corporaüon) oh^e solche Regelung nicht bestehen kOane. Vis eher, 132.

PäpBtät^iei F^mUffmm, StHdung emea EoMus'nadi Born. 17&

Die eiflte 8«^ liatto der jeweilige Heister, auf Um fblgw

ten die Doo^ren und LicentUten der Gotte^elaJuibeit and des canonischen Becbts; die dritte Stelle nahmen die Do- ctoren und Licentiaten des bürgerlichen Rechts ein, je nach der Ordnung, wie sie In ihren academischen Ehrenstufen forigescimtten waren. Ihtien gehlossen sich die Magister und Idoentiaten der Afzneiwiseeiischaft an. Auf diese folgten die wirklichen Begenten und leseBden Magister in dör Faciil* t&t der freien KOnate, denen die Baccalaureen in der Theo- logie, welche den Namen Formati zu tragen berechtigt waren, unmittelbar nachgingen. Die siebente Stelle war allen Mei- stern der freien Kflnste cngesprocheh, sowie auch den Baeca-' knreen der Theologie, welche nicht Formati waren und' . fießjiß^ip^tk dfs «anoniiK^Qii jond bfl^gerilchen jReehts und det Arzneiwissenschaft, welche in der Artisten - Facnlt&t den Magistergrad erhalten hatten. Ihnen folgten diejenigen Bac- calaureen in den höheren Facultäten, die noch keine anderen acadetiai^chen Ehrenstufen erstiegen hatten. Zuletzt kamen die BiafccalaQreen der freien Kflnste mit aHen flhrigen Seho« laren; den Giafen, Freiherren imd EMn behielt ^h de« academische Senat vor, bei eiAear jeden , i^ntUc^en Feier- lichkeit eine ihrem Stande gemftsse Stelle anzuweisen'^®).

6egeH das Snde des Jahves 1387 wählte die: Unir. versität den Profosspr Dithmar von Swertbe ($. 131)^ um den unter, Wunnenberg's Bectorat (24. März bis 24. Juid 1387) abgraten Rotulus ^^^) und die Erfüllung der ausgesprochenen Wünsche von dem Papste zu er- wken ***). Zu seiner Hin- und Herreise, so wie für einen Smpnatliclfe^ Aufeinthalt in Born, wurden ihm 180 fl. aas der Universitätskasse ^^^ u»d somit nidit^ wie auf

219) Annall. Univ. T. L F. 38, a. h. Gopialh. d. Univ. F. 26, a. h. mst Acad. F. 2$. 27. Wundt, Mag. B. IH. 8^ 283 ff.

220) Snh reolorafeu Heilmanni nihil fere gesinm memoraMle, tantom de orcyoiando et tjranunitlei^de Betnlo erant soiUieiü. Jlist Acad. F. 28. - . . ,.

221) Annaa Univ. T. L F. 39, h. Bist. Ao%d. F. 28.

222) Die Summe- selbst wird in den Acten, so angegeben : . Pro vestibns et baculo XL flor.

Pro itinere,. pro quoTis die nnom ior., faeiunt XL^ dies XX fioide et totiden redeundo sittiniam XU fbor. ^

176 I' Buch. I, Periode. 1. AlnehmU, (13i€^Xd$a.)

andern Universitfiten (S. 46), die InTotalnten sur Zahlung des Kostenaufwandes angehalten. Die Summe selbst war um so bedeutender, als in jenen Zeiten die jährliche Be- soldung eines Professors in der Regel 30 50 fl. betrug, das Honorar der Vorlesungen je, nach ihrem Umfange 1 8 Grofichen ausmadite, und der Student sein wöthent- Hdies Kostgeld mit 3 kf . bezahlte. Allein die tlnifersitfit wollte am päpstlichen Hofe von ihrem Abgeordneten auf die würdigste und erfolgreichste Weise vertreten werden, und hatte mehr den in Rom herrschenden lAuaß im Auge, als die Einfachheit der deutaclien Sitten .und den geringen Preis deijenigen Dii^, welche su da BedOrtaissen und Bequemlichkeiten des Lebens gehören.

lieber Swerthe's Reise nach Rom findet sich in den Acten nur, dass er unter dem Rectorate Jo.hann's von Worms (gew&Ut am 10. October 1387) zwar ¥<m Heidel- berg abreidte, ab^r wegen der Kriegsttiruhen von seiner Heise zurückgerufen wurde ***).

Urban VI. starb 1389, und Bonifa cius'IX. bestieg den päpstlichen Stuhl. Die Universität säumfte um so weniger j einen Rotulus auszufertigen und 'ihn noch im October desselben Jahres durch zwei Abgeordnete, Mar- silius und Soltow'^^), mit Glückwtnschen zur Thron*

Item pro ddobus eqois et famulo X^^ flor.

Item' pro tribaB mensibits, qtiibiiis debet esse in curia XXXIX Itor

Item prd bostiarüi VI &».

Item pro bibalibus extraord. Y fl«r.

Item Universitas considerans diversa puncta, quibos eget, super- addit sibi XX! fior.

In toto CLXXX lor. et lüm pl«. Ännall. F. 3^,». Hoe- tiatiiB ofitij seu portae cdra» süccambebat. Du Cange g. ▼.

228) 8sb rdgimine Riietoris J<Auioi* de Wormatia nuiieiut^ qni rotulnm Romam ad Pontificem deportaret, Heidelberga discessit, 8e4 videtur revoeatäs pfopter tiirbae belUcaft ei id n^gothim confiectam fuisse amio 1889. Hiftt. ' Atsad. F. 98. Swertk« wurde am 23. Jui4 1388 zum Rector gewählt.

> 234) SoHow reiste ttpiMr abermals nach Born, und wurde auf seiner Rückreise (1394) ▼en den Rittern, NicroUiis Kutiea*'

B}Qhm40rZu$tandmdFrtqumg der ünw. StreiOtändel 177

bestagttng an den Papst "^) zu scbieken. In demselben legt sie, nachdem sie erwähnt hat, dass sie im vorigen Jahre iv^en der unglücklichen Zeitläufe einen Botulus nicht habe übersenden können, eine Reihe von Bitten dem Papste vor, welche ihr auch gew&hrt wurden. Zu be- dauern ist, dass dieser Rotulus nicht einmal mehr in Abschriften ganz vollständig vorhanden ist ^*% Auf seinen Inhalt und die durch ihn veranlassten pSpstlichen Bullen werden wir unten zurückkommen.

§17.

Blühender Zustand und Frequenz der Umvereität. Streithändel zwischen Studenten und jungen Adeligen,

Schon in den ersten Jahren nach ihrer Begründung kam die Universität durch ausgezeichnete Lehrer und zahlreichen Besuch in einen sehr blühenden Zustand. Gleich im ersten Jahre zählte sie 6 Doctoren der Theologie, 5 Licentiaten der Jurisprudenz, 5 Licentiaten der Medicin und 43 Magister und Baccalaureen. Die meisten von ihnen waren aus Prag **') und ^aris *^®) gekommen. Im- matriculirt wurden Lehrer und Schüler: im 1. Jahre 525

mann, Heoro von Gnygen and Krafto Ton Dyffenbach, man weiss nicht, ans welchem Omnde, angehalten und aaf die Bnrg Meyenfels, W^ttrzburger Diöcese, gebracht Die Universität nahm sich S cito w*s kräftig an und bewirkte nicht nur dessen Fr^lagsung, Bondem auch den Banostrahl der Kirche gegen die Frevler. Annan. Univ. T. L JF. 68.

826) Acta Fac. Art T. I. F. 205.

226) Urkunde Nr. YIII gibt den Inhalt dieses Botulus, so weit er vorhanden ist.

227) Unter ihnen sind die schon (S. 131 u. 138) genannten Lehrer: Koyt, Swerthe (beide 1386), Soltow (1387). Tomek, & 39.40.

228) Yon der Behauptung oder Erlangung eines academischen Oiades wurden jedoch die auflgeschlossen, welche in Paris »auctori- täte antipapaec promovirt hatten, und, dem Papste Clemens YII. anhängend, Urban VI. nicht als rechtmässigen Papst anerkannten. Annan. Univ. T. I. F. 4.

Haute, Gesoh. d. Univ. Heidelb. I. 12

178 L Buch. I. P&riode. 1. Abeehnitt, (tf46—t390,)

i

(unter ihnen viele Canonici, Pfkrrer und Mönche, nament- lich auch der berühmte Raveno vonHelmstadt, nach- heriger Bischof von Speier und von 1431 an Erzbischof und Kurfürst von Trier) ; im 2. Jahre 236 und im 3. Jahre U89, so dass ön Jahre 1390 dife Oesammtzahl der Im- matriculirten 1050 ausmachte *^*):

Von diesen fidnfd , ausser den geborenen Pfälzem •••) und denen aus den Diöcesen von Speier, Mainz, Würz- burg, Eichstätt, Strassburg, namentlich vide vom Nieder- rhein aus dem Gölnischen, aus Flandern und aus Hol- land**^). Dorther waren auch mehrere Lehrer, die wohl wieder ihre Landsleoite als Schüler herbdzogen.

Die Zahl der Immatriculirten würde aber noch grösser gewesen sein, wäre die Universität in ihrer Thätigkeit nicht, wenn auch nur auf kurze Zeit, gestört worden. Der Krieg, welchen die Pfalzgrafen mit den in Schwaben und am Rheinstrome verbundenen Städten führten (S. 22 u. 23), verbreitete, zumal als sich zu demselben auch noch eine an- steckende Krankheit gesellte, überall Furcht und Schrecken. Es verliessen deshalb im Jahre 1388 die Studirenden Heidelberg, kehrten in ihre Heimath zurück , und die Vorlesungen wurden eine Zeit lang geschlossen *'*).

Mit den Bürgern lebten die Studenten in gutem Ein- vernehmen. Nur bei Hofe angestellte Diener und be-

229) Matr. Hb. I.

290) Unter Urnen kommen Hamen Ten jetzt noch blQhen^n Ge- schlechtern vor, wie von Yenningen, von Leinin gen u. a.

231) Aus diesen Angaben geht hervor, dass in der fittfaesten Zeit did Universität Heidelberg am meisten von den Anwohnern der Bheinlande, von Gonstanz bis Utrecht, also ans dem sadlichea und nordwestlichen Dieutschland besocht war. Aus dem nördlichen •und nordöstlichen Deotschlande kamen sdten Studenten nach Hei- delberg. Aus Pommern und Meeklenbotg e^heinen nur wenig im ältesten Matrikelbuehe und noch weniger auaDäMMsrk und Schweden. Vergl. auch Eosegarten, Gesch. der LMvers« Greiftwald, Th. L S. 16. 17.

232) Hist. Acad. F. 30.

T0d Bi^rßcht'B L 179

sonders junge AdMige sahen öfter mit Neid auf die vor ihnen befiMTzugten Stadenten, und so kamen manche Stiseift^ b&ndel zwiscbea jenen und den Studenten yor.

Andere Baufhändel waren schon im zweiten Jahre nadi der Begründiu^ der Universitit, unter dem Kectonite des Marsilius, vonKefatten. Studenten belustigten sich auf dem Felde mit ^M^Q* Ohne irgend, wie wenigstens berichtet wird, Veranlassung gegeben zu haben, wmrden sie von KurfOrstliehen Jägern überfallen und misahondelt« Auf die von den Studenten deshalb eingeracfate Be- schwerde wurde die Sache untersucht, und die Schuldigen mussten den Beleidigten Abbitte thun *'*).

§ la

Tod Üuprechfs I.

Der edle Begründer der Universität, Kurfürst Ru- precht I.| starb am 16. Februar 1390 im 81. Lebens* jähre, und wurde in der von ihm erbauten CoUegiatkirche in Neustadt a. d. H, beigesetzt ""*). Mit Freude und

233) Annall. UniT. T. I. F. 41, b. Pareus (Hißt. Acad. F. 29) erzählt den Hergang der Sache folgender Massen:

»Injuria Academicorum vindicata. Contigerat tum memorabile exemplum vindicatae injuriae in Academios. Lusitantes in campis studiosos Yenatorum Electoris in Bavaria absentis famuli fagaverant, prostraverant, dedotaTerant, vulneraverant innocentes. Ad praecavendam animorum exulcerationem , et iustiUandum ani- morum syncratismum Rector studiosos diem naturalem in carcer^m compegit: Verum de sententia Consiliariorum Electoris in festo Pahnamm in Ecdesia S. S. in principio Magnae Missae^ praesenti- bus quibusdam Consiliariis , Professoribus et Studiosis qui vellent et toto populo, alten praedicti Fauni praevaricatorefl sine calceis, nadis capitibus, flexis genibus, primo Rectori, dehinc singulis sco- laribus laesis similiter supplices facti fuere his verbis: Supplico, qaatenus mihi propter DEUM injuriam, quam Yobis feci, remittere velitis. Quae satisfactio reccpta fuit, futura gravior, nisi Elector abfaisset.t

234) Lehmann, Neustadt. Thal S. 61, woselbst sich auch die Grabschrift findet.

12*

180 J. Buch. L Periode. 1, ÄhschniU, (1346-'1390.)

Stolz konnte er nocb bei seinem Leben auf das schdne und kräftige Gredeihen der UniversitHt hinblicken. Er ^ah die von ihm bei der Gründung dersdben gehegten Hoffnungen erfüllt (S. 122). Heidelberg, welches vor der Gründung seiner Hochschule kaum im eigentlichen Sinn des Wortes eine Stadt genanBft werden konnte, war mit dem Aufschwung der letzern ansehnlich und wohlhabend geworden, und so knüpfte sich von den ältesten bis auf die neuesten Zeiien die Blüthe und der Verfall H^delbergs an das Schicksal der Universität ****).

235) Mit bündiger Kürze hat dieses auch Zachariä darge- than, als 1817 ein Gerücht (wohl nicht ohne aUen Grund) die Uni- versität Heidelberg mit der Aufldsoiig, oder, was ziemlich dasselbe ist, mit der Verlegung nach Freiburg bedrohte. Yergl. dessen Schrift : »Für die Erhaltung der Universität Heidelbergt S. 1 u. 12—17.

Wie diese 1817, so war im Jahre 1816 das damalige Gymna- sium mit einer Auflösung oder Herabsetzung in eine gewöhnliche Schule bedroht, was jedoch durch einen von dem damaligen In- spector Pfarrer B^hr, spftterem Prälaten, im Namen der Gesammt« geistlichkeit abgefassten und. der Staatsregieruiig vorgelegten, aus- führlichen und gründlich in die obwaltenden Verhältnisse eingehenden Bericht abgewendet wurde. Derselbe ist in der Registrator des Lyceums aufbewahrt

ESSP

Zweiter Abschnitt

Die Universität unter der Regierung des Kurfürsten Ruprecht II.

1390—1398.

§1 ' 8orge des Kurfürsten för die Stadt und die

Universität.

Ruprechtes L Nachfolger in der Kurwürde war dessen Neife, Ruprecht IL, damals bereits ein Mann von 65 Lebensjahren. Schon seit längerer Zeit hatte er tbeils an der Beiglerung der ganzen Pfalz Äntheil genom- men, tbeils in den oberpfälzischen Besitzungen, in welche er sich nach dem Tode seines Vaters, Rudolph IL, (1353) zurückgezogen hatte (S, 19), die Verwaltung allein ge- führt. Mit seinem Oheim, dem Kurfürsten, stand er in dem besten Einvernehmen. Es geschah nichts Bedeuten- des, wozu ihn dieser nicht beizog. In allen kriegerischen Unternehmungen, in allen Bt^idnissen handelten Oheim und Neffe gemeinsam. Diese . Uebereinstimmung zeigte sich besonders auct in allen wichtigeren Bestimmungen, diesjch auf die üniyer^ität. beziehen.

Die Grundzüge von Ruprechjb's IL Charakter sind Klugheit und wreichtige BeriBchnung , schlauer Ehrgeiz; practischer, nüchterner Sinn. Von seiner militärischen Tüch- tigkeit hatte er d^ BeiQameQ »der Harte und Zähe«

182 J. Buch. J. Periode, 2. AhsehniU, (1390—1398,)

erhalten ^). Obwohl vielfach durch auswärtige Angelten- heiten in Anspruch genommen, waren es doch vorzüg- lich zwei Dinge, welche ihm in den Tagen der Ruhe sehr am Herzen lagen, die Erweiterung der Stadt Heidelberg und die Hebung der Universität.

Um das erste Vorhaben durchzuführen, veranlasste er auf Ansuchen der Bürger Heidelbergs (1392) die Ein- wohner des nahe bei der Stadt gelegenen uralten Dorfes Bergheim ^), ihre Häuser niederzureissen und sich in dem Theile der Stadt anzubauen, welcher später (vom ehe- maligen Mittelthor, damals Niederes Thor genannt , bis zum früheren Mannheimer Thor) die Speyerer Vorstadt hiess. Durch Ertheilung des Bürgerrechts (9. März 1392) setzte er sie den Bürgern Heidelbergs nicht nur gleich, sondern erleichterte ihnen auch für die erste Zeit die Steuern, und wies ihnen die nöthigen Baumaterialien un- entgeltlich an. Zugleich vereinigte er die Bergheimer und Heidelberger Gemarkungen, hob die Bergheimer Pfarr- kirche auf, und überwies ihre Einkünfte der ausserhalb der Stadtmauer gelegenen Kirche zu St. Peter. Gericht und Rath wurden eben&Us vereinigt und über die Alt* und Neustadt Ein SdiültheiSß aufgestellt Der Matid; aber blieb in der alten Stadt, weil es dort bequemer war. Auch liess er die verfallenen Stadtmauern neu aufführen ').

Die Vermuthung, dass der Kurfürst bei der Erwei- terung der Stadt Heidelb^g auch dib Universität im Auge gehabt habe, liegt nicht ferne. Schon bis zum Jahre 1390

1) Cognominatns Durns et Tenax, quod proeliis acer et asper esaet Parens, Eist Bav. !Pal. p. 168. Yergl. auch dbeo S. 23, Note 20 sein Verfahren gegen die bei Worms gefangenen Räuber.

2) Das Dorf Bergheim (von Barke, Berke =3 kleitaes Schilf) nt viel /älter, ah Heidelberg, und -war schcm an den Zeit^ der Karolinger bekannt. ürkundUch kx)mmt es xam ersten Male 77D Yor. Hist. Acad» F. 6.

3) Bist. Acad. F. 6. 7. Pftiz. Copialb. Nr. 18. F. 82. Zeil er, p. 25. Hausser, ».I. S: 205 ff. Mone, Ztscfo. B. IV. 8. 886.

Coüegien, Cantubemien oder Bursen. 183

waren, wie erw&hnt, 1050 Studirende immatriculirt. Von den zum Theil umfangreichen Contabemien, Collegien oder Bursen, in welchen Lehrer und Lernende später Wohnungen fanden, waren noch keine erbaut, und so mag oft Wohnungsnoth gewesen sein. Da nun die genannten Anstalten einen wesentlichen Theil unserer, so wie aller,- besonders dem Vorbilde der Pariser nachgebildeten Uni- versitäten ausmachten *), und ihre Gründung oder Verbin- düng mit der Universität in diese Zeit fällt", so haben wir jetzt auch vor Allem über sie Ausführliches zu be- richten.

§2.

Die mit der Universität verbundenen Collegien, Con-

tubernien oder Bursen.

Eine jede dieser mit einem der vorstehenden Namen bezeichneten Anstalten hatte einen oder mehrere Vorsteher (Regen tes, Rectores, Praefecti, Moderatores, Provisores), welche die Aufsicht über die Stipendiaten und die Ord- nung des Hauses zu führen hatten. Die Besorgung der öconomischen Verhältnisse der Anstalt war einem Haus- vater (Praepositus, Propst) übergeben. Ueber Einnahmen und Ausgaben wurde genaue B^chuung geführt und diese von den Regenten oder auch von Professoren, welche die Universität damit betraute, geprüft.

4) Auch mit der Uaiversität Prag waren solche Collegien, welche Genossenschaften yon Magistern waren, verbanden. Die GoUegiaten führten eine gemeinsame Hauswirthschaft, welche aus den Einkttnften der dem Collegium einverleibten Güter be- stritten wurde. Zur Yerwaltong ihres Vermögens und Leitung aller häuslichen Angelegenheiten wählten sie gewöhnlich alljährlich aus ihrer Mitte einen »Propst«. Das älteste und grdsste war das Garls-Gollegium , gegründet am 30. JuU 1366. Es war für 12 Mar* gister der freien Künste bestimmt, worunter 2 auch Grade ia der Theologie haben mussten. Tomek, S. 22. Auf der Universi- tät Basel mussten (1477) alle Schüler und Baccalaureen entweder in Börsen oder bei besondern Doctoren oder Magistern wohnen. Tischer, S. 134. 135.

184 L Buch. I. Periode. 2. AbschniU. (1^90—1398.)

In diesen CoUegien, welche zum Thefl sehr reich be- gabt worden sind*), wurden auch Vorlesungen gehal- ten^, und zwar sowohl von den Kegenten, als auch von den in dieselben aufgenommenen Magistern, denen ein längerer Aufenthalt ihrer weiteren wissenschaftlichen Aus- bildung wegen oder um sich auf ein aeademisches Lehr- amt vorzubereiten, in denselben gestattet war. Die An- stalten dieser Art warön folgende.

1. CoUegium Jacobiticum. 1389.

Im Jahre 1389 liess Kurfürst Ruprecht I. an der Stelle, wo das Wohnhaus der Mönche des Jacobsstiftes gestanden (S. 107), ein weitläufiges Gebäude auiführen^).

5) Ein Hauptgrund der vielen Stiftungen, welche in früheren Zeiten von Gelehrten gemacht wurden, ist ohne Zweifel darin zu suchen, dass damals weit mehr »als arm« studirten^ wie es jetzt der Fall ist, und ein jeder, wenn er später in glücklichere Verh&Ür nisse (ad pinguiorem fortunam) gekommen, verpflichtet war, »quod juxta rationem conscientiaeque motum beneflcia in Collegio accepta recognoBcat et pro ejusdem conservatione et augmento de bonii sibi a deo colfatis juxta suae conscientiae dictamen contribuat«.

6) lieber die in denselben befindlichen Lphrsäle berichtet Zeil er, S. 39, i. J. 1645: »Die Collegia haben finstere Less- Stuben und seyn alt. Allein das CoUegium Gasimirianum hat et- was Ansehens.«

7) Exstruendam circa illud tempus (1389) curaverat Ruper- tus Senior Elector Domum una 6um Capeila vel Sacello extra murum Heidelbergensem ad orientem plagam non procul a Nicro sub ipso tunc temporis Jettenbühel, nunc ad radices Aulae vel pedem montis, cui Arx imminet, dictam nostris die Sängerey, quod ante septuaginta annos symphoniae phonasci cum discipulis ibi habitaverint, Musicae Aulicae destlnati, hanc, inquam, domum ex-~ struendam curaverat Elector eo fine, ut iis esset CoUegium mo- naehorum Ciatertiensis ordinis, sed qui Academiae subjecti et iisdem privUegiis gaudentes litterarum cognitione tingerentur, cujus Col- legii curam, regimen et gubernationem indulgentia Pontißei8.Abbati de Schoenau, vicini Monasterii, commiserat. Histor. Acad. F. 32.

Dieser von Ruprecht L gegründeten »Sängerei« oder »Ca* pellemeisterei« wurden von den Päpsten so bedeutende Einkünfte zugewiesen, dass sich dieselben auf 850 Dncatea jähriich beliefeiL Zeiler, S. 38. Kayser, Heidelberg S. 87,

CoUegienf Ckmiubermen oder Bursm. 185

Es blieb Eigenthum des Bemhardinbr- oder Gisterzienser- Ordens, wurde aber der ünivensStät (1394) incorporirt^ und als Coilegiam Jacobiticum in ein Contubemium um- gewandelt Als sotckes hatte es die nämliche Einrichtung und die nämlichen Rechte, wie die Schule des H. Bern- hard zu Paris ^, und war eine BUdungsanstalt für junge Cisterzienser. Sie sollten zwar in dem Klosterverbande bleiben, und die beiden Aebte von Schönau ^^ und Maul- bronn eine besondere Aufsicht über sie führen, aber doch, der Universität unterworföi, die Rechte und Freiheiten derselben geuiessen ^^). Da der Cisterzienser -Orden zu jener Zeit eine sehr glänizende Bolle spidte, so hielt man es für einen nicht geringen Yortheil für die Universität, ihn in das Int^esse ^derselben zu ziehen ^').

8) Auch in Prag waren mehrere Klöster mit der' Üniversit&t Terbunden. Tomek, S. 2air.

9) In Paris war ebenfaUs das lütesie Golleginm den H. Jaco* bns gewidmet. Es wurde von dem Leibarzte des Königs Philipp TOD Ftankreidb, Johannes» einem gehomen Engländer, gegen das Ende des 12. oder im Anfange des 13. Jahrhunderts gegrandet» und war zur Aufnahme von Fremdlingen , welche in Paris studiron voUten, bestimmt. Im Jahre 1218 abeigab Johannes diese Stif- tung den Dominicanern, welche von diesem Hause Jacofoiten genannt wurden. Bul&us, T. III. p. 92. 93.

10) Das Kloster Schönaa wurde 1142 von dem Bischof in Worms, Buggo, unter dem Kamen Schonaugia zu Ehren der H. Jungfrau Maria gegründet und mit SchOlem des H. Bernhard^ die spätier den Namen Oistenienser angenommen haben, besetzt. Von dem genannten Jahre ist auch der Stiftungsbrief. . Guden, SyUog. var. diplom. p. 3. Schannat. bist. Episc. Worm. p. 60; Widder a: a. 0. Th. I. S. 346 ff. Wu&dt, Magaz. B. L S. 42—58.

11) Annall. Univ. T. I. F. 43, b. AcU Palat. T. L p. 377. Idea chrono-'topogr. Congreg. Oist S. Ber«hardi per superior. Grerm. p. 140. Hdttinger, p. 42. 4a

12) WttBdt, Magaz. B. I. S. 60. 61. B. IH. S. 297. In der dem Papste au^esprochen^ Bitte, den Cisterziensern die Uniyer« ütät zu empfehlen, sagt dieselbe unter anderm: »Heidelberga quoad Cisteroiensium Monaateria in medio Alemanniae, locus pro neceS" sariis yitae hmnanae^ üertiüs et abuudanter uber.c.

186 J. -BwcÄ. I' Periode. 2, AbschniU. (1390^1398.)

Die Anstalt wurde von dem Papste Bonifuciüs IX. auf die ihm von der Universität (1389) im Botulas aus- gesprochene Bitte ihrem ganzen Umfange nadi bestätigt ^').

Von dem Cisterziens^^Orden wurde dieses GoIl^kuB durch 2 Capitelbesdilässe, von welchen der erste mi Wien 1394 und der zweite in dem Kloster Heilsbroiia 1397 ahge* fasst worden, dem Abte des Klosters Sdbiönau unterworfen^^) und in dem zweiten Gapitelslbeschluss weiter beatinuol;, dass ans je^dem Kloster des Ord^s in dem Kurfürstien- thum wenigstens* Ein Mönck in das Stift nach Heidel- berg geschickt würde ^^). In den Universitäts-Acten finden sidar darüber keine näheren Nachweise ^^.

Der genannte Capitelsbeschhiss wurde jedoch keines* wegs lange aufriedbtt erhalten. Schdn'4m Jahre 1516 war

18) tJrfcnnde Nr. VIÖ.

Sie findet sich im Univ. - Arch. Kr. 16. AwaaU. ünir, T. I F. 24, a. Vergl. auch Acta Palat. T. I. p. S78.

14) Beide Beschlüsse finden sich in den Annalen d«r üniver«' Bität^ T. I. F. 55, a. u. F. 68, h. Anch Wandt liesa sie (Maga«. B. Iir. S. 390 ff.) abdracken und widerlegte zugleich (S. 394 ff.) die gegen die Aechtheit dieser Beschlttsse vorgehradtten Zweifel.

15) Anch Karl ly.. erwirkte Yom Papste und den Vorstebeni des Cisterzienser -Ordens 1374 einen Befehl an alle Elöster des- selben in Böhmen und den übrigen Kronl&ndern , woniach jedes ans seiner Mitte stets 2' Brftder, welche sich den Studien widmen wollten^ iMtch Prag zu schicken und daselbst mit dem nöthigen Unterhalte zu yersehen hatte. Tomek, Sv 24. 25.

16) Einen Capitelsbeschluss y. J. 1508 theilt Mone in seiner Ztschr. B. I. S. 299 mit. An der Uniyersitäit Freiburg im Breisgan fand eine ähnliche Einrichtung statt. Der General des Dominicaner- Ordens, Yincenz Jastinianus, gründete 1543 in dem dortigen Prediger-(Dominicaner-)Eloster ein General-Studium, d. h. eine hohe Schule für die Ordenslente, bestimmte dazu die noch verfügbaren Einkünfte des Klosters zu Esslingen, und Hess aus Colmar, Geb- weiler und andern Elsässischen Klöstern des Ordens Bücher nach Freibnrg schaffen. Zu Ende des 18. und Anfaag des 14. Jahr- hunderts war es eine bedeutende Sdrale fiEbr Kirehenreekt imd Pastoraltheologie. Wie diese Sdiule aber im 16. Jahi^hnnderte be* schaffen war, und welche Wirkung das errichtete General -Stadium hatte, ist nicht weiter bekannt. Mone, B. ü. S. ISO. 181.

Cöfkgien^ Ckm$iibemim oder BiMVm. 187

das Jacob(38ttft zam grosfien Leidwesen des KwfttrstM Ludwig V. von seinen Mheven BewcAnern verlrassen^^. Weiteres ist ttber dieses Stift nicht bekannt; nur s<h viel ist »eher, dass die MAnche nieht wieder zurücttehrten. IKe GebAtide Wurden entweder niedergerissen oder dem Einstürze überlassen. Auf dem dden Matse derselben Hess Philipp Wilhelm, der erste katholische Kurfürst nach der Kirchenreformation, 1686 für den katholisdien Gk^ttesdienst eine Pfarrkirche erbauen ^^, welche aber bald darauf (1693) ein Raub der Flammen wurde. Im Jahre 1701 wurde an dem Ratze, wo diese früher gestanden, das Barfasser-CarmeKten ^Kloster erbaut. Unter Maxi- milian Joseph aber ist das Kloster aufgehoben und Sind die Gebäude wieder abgerissen worden ^^). Jetzt ist der Kaum, welchen dasselbe inne hatte, in den Besitz von Privaten übergegangen.

2. Collegium in der Bursch. 1390. Dieses CoUegium, auch die alte Burse genannt ^%

17) Die XJniversit&ts-Annalen (T. lY. F. 246, a.) geben Folgen- des Ober den Zustand dieses Stiftes in dem eben genannten Jahre an: »Maxima tune sollkitndine angebatur Elector LudoyicusV. (üsque adeo ejus animo insederat Academiae amor et cnra) propter Domnm 8. Jacobi extra moros Heidelbergenses ad snperiorem portam Nieri snb ipsa aala, bactenns non mediocre lamen et decna Uahrenitatid, et a Gistartiensis ordinis Fratribns babitatam, nnnc tero ab iisdem desertam et incnltam ; adeo ut diceret, se malle ndn babolsse, quam babitam rem perdere vel perielitari. Tdeoqne Tolnit ejus Ceteitudo, nt cogitet Academia et consulat, qua ratione quibnsve mediis et Fratres revocarentnr, et üniyersitatis jactara resardretnr, quo deniqne processn Abbas ßcbOnayiensis , ejnsdem domus Gnber* nator, Administrator et Rector, cujus forte indnlgentia Fratres abüssent^ ad revücandois Monaebos addnceretur. Et ita qnidem postmodam eum Abbate r«8 aetitata foit , sed dubio Tel nitHo süo- cessu.c Yergl. ancb fiist. Acad. F. 110. 111.

18) Enrpfftte. Eirchenr.-Protok. y. 20. Mai 1685.

19) Widder, Tb. I. S. 140. 141. Eben dort findet sich auch eine ausführliche Geschichte des genannten Klosters. Wnndt, Heiäelb. S. 82.

20) Wundt, Mag. B. III. 8. 294. Später kommt diese

188 I' BucK L Feriöde. 2, Abaehnitt., (Um-^IBBS,)

ist von dem Dompropst zu Worms, Conrad von Geyln- hausen (S. 144 u. 14&) (t 13. April 1390); gogrüAdet. In sei- nem, nicht mehr vorh)aodenen Testamente hatte er der Uni- versität seine Kostbarkeiten und Bücher vermjacht ^0, mit der Bestimmung^ daas davon ein'Gcdlegium,:naeh dem Muster der Sorbonne zu Paris (S. 48), erbaut werdw solle, und zu YoUstreckeru des Testaments dea Kurfürsten Ru- precht IL, den Grafen Heinrich von Spouheim und den Edlen Hartmann von Handschuchshelm er- nannt. Der Wille des Hingeschiedenen wurde gewissen^ haft vollzogen. Der Kurfürst kaufte (nach de9i CaL aead. IL) mit . den aus dem Vermächtuisse gelösten 1000 Oulden für die Universität vier Gärten hinter dem so genannten Marktbrunnentbor , . welches in der Gregiend war, wo die Kettengasse sich ebdigt imd das jetzige Anats- gebäude steht, und erbaute dort das Coll^um*^.:

Die über den Kauf der Gärten abgeschlossene Ur- kunde ist vom 14. Mai 1390**), und schon am '28. Juni wurde, nach vorher in der St. Peterskirche abgehaltener

Börse m den Act^ auch, als »Nova Buzsa« vor» naehdeiQ sie Lud^ wi g Y. (1580) wieder hatte aofbaiien lassen. Act Fac. Art. T. lY. F. 133, a.

21) Obiit venerabilis pater et dominiis Gonradu» de Qeyl^as^i, prepositus et eanonicus eccleaie WorinaciBDsis , sacre theologie nee npn decretorum doctor^ egregius hujas siudii canoellarias primas, anno Domini MGCOXG (13. April), qui in extremis constitutus eanus mente Jnter cetera opera virtutum Yolumina pveciosa diyersanuii facultatum cum clenodüs legavit, dedit et ordina^t ad .erectionom coUegii ad instar collegii Sorbonne Parisieiisis. Gal. acad. II. d. d. 13. April. 1390. Gonradns GelynbauseA moriturus Aaademiae in pecuniis, x&hfi^hokt et Übrig legaverat nulle florenos pro primo GoUegio institaendo. idqu^ pro anima sna et deineeps omnibna bener faatoribus delanetis dicti studli, nt Missa'celebxtBtur in Dcclesiia S. Petri die anniversario obitUK suii nona ApriMs, salva tamen üni* versitati potestate disrponendi ac moderandi. Hist Acad. F. 40. Annan, üniv: T. I. F. 46.

22),Wilken, S. 22. 23.

23) Abschriften dieser Urkunden sind in Annali. Univ. i4 F, 28, b. u. in Acta Fac. Art, T. I. F. ail^b. 212|ft. .

CoReffien, Cmtuibermen öder Bursen, 1S9

Messe, von Ruprecht, mit dem BeiBamen Pipan, der Kleine oder Junge "^), dem ältestefn Sohne Rup r ech t's IQ., der Grundsteui gelegt Bei Lesern feierlichen Acte war die Umvereitftt in der Weise vertreten, dass von jeder Facultät ein Mitglied beiwohnte. Diese waren : der Theo- loge Soltow, der Jurist Noyt, der Mediciner Jacob von Hermenia und der Artist Wunnenberg**^).

Zur Erbauung und Vollendung hat dieses Gollegium dorch eine Seh^kung des Kurfürsten Ruprecht II. im Betrage von 3000 fi. eine sehr wesentiiche Unterstatzung erhalten *^.

Von dem Gebäude selbst, welches mit seinen Neben- gebäuden und Gärten den Raum zwischen der Heu- und Kettengasse einnahm*^), gibt der Chronist Friedrich

24) Mit diesem Beinamen wurde Ruprecht von seinem Gross- onkel, Grosav&ter und Vater tmt^'scliieden. Flad, Hist. Nachricht Yon Ruperto Hpan. Crollius, Pfalz, Gesch. Häusser, B. J. S. 258.

25) Calend. acad. II. d. d. 28. Juni 1390. Procurante Ele- ctore et consensu üniversitatis horti qnidam hinter dem Markbrnn- nerthor, qui ci^um erant, ab Academia coemti sunt, ubi jam in dicta Heogass prios fuerat Heetorale stabulum, quod ante sexen- nium ab £lectore Academiae donatum fuit et insertum pro futnri CoUegii area. Yestigia hujus rei apparent etiamnum in ejusdem loci Yalva, coi inaeo^tos Leo cum libro Academicos. .Post conver-; sus ille locus in stabulnm rursum ante septennium permutatione alterius Collegii traditus a Principe Academiae. ünde etiam patet ratio etymi fontis illius Marckbrnnnen und Varckbrunnenthor ; fnerat enim tnnc in illa platea dicta jam Eettengass forum et in foro fons üle scaturiens, nee inde procul mnrus. Nam horti Uli, in quornm area aedifieatoai OUegium extra munua, siti in Uteris antiquis dicuntor. . Hist Acai. F. 40.

26) Die betreffende Urkunde ist vom 11. Aagutt 1890 (Pfähs. Gopialb. Nr. 8. F. 25, b). Nach dem Inhalte dieser Urkunde wollte Ruprecht »das JubUftnm gewinnent wnd solke-' desbaib naahf Eom reisen. Der Papst dispensirte. iim jedoch davon unter deir Bedingung, dass er das* Geld^ welches die Min- undi Herreise. und der Aufenthalt in Born kosten wQfiden, zu emtm mifldeB Zwecke verwende. Auf den Bath sanes Beichtvaters Übermächte erdje genannte Summe dem Gollegium.

27) Wund t, Mag. B. III. S. 294. 29ö. Wundt, Heidelberg

190 J. Buch. L Periode. 3. Abschnitt. (1390^1398.)

Lucä (geb. 1644, f 1708) »»), weldi^ im Jahre 1662 in Heidelberg studirte, folgende Beschreibung:

»DSese' ßarsöh war ein ansehnlicher Hof und höheB Ge-^ bäude^ von zweien Seiten (Fldgcln), hatte zvey fSm^mge und mitten einen sch&nen Springbraan. An der Reiten Mitter« nachts hatte die Ajcademie aben die Senat -Stube und Archiv und unden das Auditorium philosophicum '^) - von zimlichem Kaum, aber etwas tunkel. Morgenwarts an der Spitze war dad Prytanemn, ein weitläufftiger Saal, welchen die Theologi zu ihren Lectionlbus nnd Dispatatioaib^B bissweilen bramshten, «nd worinnen gemeiniglich die Gonvivia Dootoraüa find Boote* ralia gehalten wurden, auf dessen ober Theil war die Biblio- theca Universitatis ^^). Die übrigen Gemächer der Bursch bewohneteder förderste Pedelle und vor ihr Geld die Studiosi.«

Dieses Collegium war viele Jahre hindurch das Haupt- gebäude der Universität. Bei der Restaurationsfeier derselben (1. November 1652) diente dessen Hörsaal (Auditorium philosophicum) zum Versammlungsorte der Thmlnehmer an dem Feste ^0- ^^^ ^ dieser Anstalt gehörigen Garten hatte das Artisten- Collegium erhalten. Im Jahre 1693 wurde das Gebäude ein Bitub der Flammen.

8. Collegium Artift^arnm. 1301.

Der Grilnder dieser. Anstalt ist l^urfürst Ru- precht II. Waren die übrigen CoQegi^ $^cher Art zu-* nächst zur Anfnahme von Schülern bestimmt, so sollten in diesem, in den Acten sehr häufig unter dem Namen

8. 88. 84. Ha atz, ^esdi. d. Stipendien u. Sliftnngen an dem, Lyceum und der üniversit&t Heidelberg, H. L 6. 19. 20.

28) Europ. Helicon S. 864.

29) Dieses Auditoriina war dem Hftitevgebäade des jetat Bote« loMipt'sehen Haoses gegeaAbor, da wo gegenwittig die Eatholisehfi Deehand steht Wund«, Heidelb. 8. 121. <

80) üeber die Binnohtimg des Prytaneants, wetehes 1602 nea aafjgebant wurde, inden sieh Naehweisnagen in Jkani^. üniv. T, XX. F, 21. T. XXL F. «, ». b. 12, a. 60, a. 61, a. T. XXH. F. 3, a. 24. 47, a. b. T. XXUI. F. 3, a. T. XXVI. F. 9, b.

tV) VbiäL ad ann. 1662.

Oodegien, CkmMf^mien oder Bwfsen, 191

»Benlisten-Bürsch«'^ oder »Grosses CoBtaber-« nium« genannt ^^), nach der ursprünglichen Bestimnmiig Mäster der freien Künste Wohnungen und Kost erhalten, weshalb es auch das CoUegium der Meister oder freien Künste hiess. Bald naeh der Gründung der Anstalt mirden jedoch durch zahlreiche Stiftungen auch Freipläts^ für Studirende in demselben errichtet. Beson* ders aber erhöhten sich durch die Freigebigkeit der Kurfürsten, Otto Heinrich's, Friedrich's lU., Lud- wig's YI.^^) und Johann Gasimir's, dessen Einkünfte so sehr, dass es mit Recht Fürstenschule (CoUegium Prineipis) genannt wurde "^). Nach der Vereinigung mehrerer Bursen in Eine (1546) wurde es auch »Neue Burse« genannt.

Entstanden ist dieses CoUegium in folgender Weise: Buprecht IL vertrieb die Juden, welche sein Oheim aus den Schrecken der Pesi und Verfolgung gerettet (S. 117, Note 42), aus Heidelberg ••), und schenkte alle

32) AnnaU. Univ. T. YII. F. 55, b. »Bealisten-Barsch, CoUegium Prineipis genaxmt.« Wundt, De Fac. jorid. P. II. p. 4.

33) Inventur d. Univ^rsitätsbäuser, Uniy.-Afcb. Nr. 358, 65.

34) Friedrieb ML gab jäbrlicb aus seinen Kameral-GcfäUea 50 Mltr. Eom und Ludwig VI. aus der von ibm aufgehobenen Schule zu Neiibausen bei Worms 150 Mltr. Korn.

35) Annall. Univ. T. IL F. 27, a. Wund t, Heidelb. Tb. L S. 85. 43.

36) Üeber die Verfolgung der Juden, ihre Aufnahme in der Pfalz, so wie über die Vertreibung derselben aus Heidelberg, be- richtet P a r e US (Eist. Acad. F. 34. 35) Folgendes : >Domus Judaeorum Heidelbergae ab Electore utroque praeseniore et seniore Buperto assignatae fuerunt Academiae ad Collegia et Professoribns ad habi- tationes una com aliquot hortis. Nee injuria aliqua hoc Eleciores perpetrarant, ideo Apologia digni. Jam enam ab aUqiiot amtis in- TiBa Judaeorum fattüia ejus modi principum et ci?itatum catady- Bmom ex8pcfcta]:<e poterat. Jan ante 40 annos a ßplnensibns pn>- Script!, coemiterium eorundem vastro subactum, domus ^«idiCae et elocatae falc et alibi pasBim. OausaaB* (vere an falso nolo asserere) Jodaeis qnidam imputant, alii suspiciombus, R«no enim 1^48, quam laCtemama, Gadtio ^epidemio quodam oont^io plarimi iiifeeti ex- Btinguerentur, Judaei fontium et seaturiginum Yenenatarum saspectl

192 I' ^^^^- i' Periode, 2. ÄhschnxU. (1390-^1398,)

ihre bewegliche und unbeweglidie Habe der Univer- sität»').

Die Anstalt, welche bei ihrem Beginne (1391) nur aus dem früher dem Juden Hutz**) gehörigen Wohn- hause bestand, vergrösserte sich in der Folge so sehr, dass sie mit den dazu gehörigen Gebäuden das gansse Quadrat zwischen der jetzigen Augustiner- und Heugasse einnahm. Der Eingang in das Hauptgebäude war dem des jetzigen üniversitätsgebäudes gegenüber, wo gegen- wärtig das »Deutsche Haus« steht**).

nonnallis in locis quaestionibns subjecti, doloris atrocitate (at pa« tatur quidem) id quod non erat, confessi, in Imperio praesertim circa Rhenum integras eorum familias exilii, ferro flammaqae occa- sionem inprimis impetuosae plebi suppeditaront« Tergl. auch Geissel, Der Eaiserdom zu Speyer, Th. I. S. 52. Schreiber, Urkwidenb. d. Stadt Freiburg, B. I. S. 378. B. ü. S. 96.

In wie yöllig rechtlosem Zustande die Juden in früheren Jahr- hunderten gewesen, beweist der gegen das £nde des 7. Jahrhun- derts auf der 17. Synode zu Toledo gefasste Beschlusa, »dass die Jüdische Nation, weil sie das Blut Jesu vergossen, nach Befehl des Königs Egican ihres Vermögens beraubt, in Sdaverei gebracht und unter den Christen nach WiUkür des Königs vertheilt werden, auch, dass weiter ihre Herren ihnen keine Hebung ihrer Ceremonien zugestehen und ihre Kinder im 7. Jahre wegnehmen sollen, um sie christlich zu erziehen und an Christen zu veriieirathen«.

37) Urkunde Nr. XI. Im Univ.-Arch. ist die Originalurkunde unter Nr. 26 u. eine sorgfaltige Abschrift unter Nr. 67 noch vor- handen. Eben so Abschriften in Annall. Univ. T. I. F. 24, b. 25^ a. Acta Fac. Art. F. 209, a. bis 210, a. Copialb. d, Univ. F. 72, a. b.

Auch Karl lY. zwang die Juden, Prag zu räumen, und schenkte ihre E^iuser der Universität. Hagecii Böhmische Chronik S. 643.

38) Becedente et fugiente quodam Judaeo nomine Hutz domum ejusdem assignavit Princcps Magiatris tone regentibus in artibua. Annall Univ. T. I. fol 98. Vergl. auch unten den Bericht der Universität an den Kurfürstea Lukdwig III. In der von Ru- precht IL auageBtelltfin Stiftuagsurkunde kommt der Name. Huts nicht vor. Wundt <S. 385. 386) glaubt, es sei der in ders^lbea als »zitternder Abraham« bezeichnete Jude.

89) Wundt, Heidelberg B.85. 121. 431. Unsere StipendieDsehr. H. I. 8. 20.

Ji^ Am Statttten der Anstalt/ theOen ynt Folgen- des mit *^:

1. Jeder, der in das CoHegiiuii' Aiii0tamm anfgenomm«! wurde, moBSite dem Hofmeister oder Cander des KarfChcaten sclMirören, die Gesetze des Collegiums trea. zu befolgen«

2. Theologen sollen in der Anstalt nur 2 und diese »allwegen Canonici zum H. Geist sein und daselbst gewenliche presents Iklteii«. *

8. Der dritte (käktgtai soll ein CanDixtit iein' nd die «ketuf in greco haben«! der Yieiie an »Xiegist^> der Fünfte ein »Medicus«, der Sechste ein »^Magister. Artium in arte oratoria und poetica lescndt«.

4. Die 2 Theologen sollen >nach Vollendung der Vesper zum H. Geist je einer um den andörnc an bestimmten Bonn^' und' Heiertafen im Spital zu Heiielberg eme Pred^t hallen gegen^ eine aus dem üniTersit&tsfiscus zu sdkOpfende Yergfitoag^ Ton ip 12 fl, jährlich; für jede y^rsäumte Predigt sollen. aber unnacbsicbtlich 4 Albus abgezogen werden.

5. Soll jeder eintretende Gollegiat, wie früher, 15 fl. bezahlen, dieses Geld aber nicht; wie vordem, zum ^rprassen odereigenen^ l^bteen der Gollegiaten« , fiottdem in den Fi»cus dMi Col^' legntnai imd aar XJnterhaltnag ; de« Oeb&udea verwendet Verden.

Keiner soll aufgenommen werden, ohne Magister- artium.

zu sein. 7. Damit auch andere jfliigere Leute, welche zu guten Hoffiiun-

geh in d^n WfssensehAften berechtigen ^ in das' t/oUegiom

eintretet können, soll kein Gollegiat länger, als 6 bis 7 Jahre, .

in denirCoH^um: bleiben, möge er >ad doctoratum prooer

direia odeyc nit«. Ausgenommen hieyon sind jedoch diejenigen,

welche »mit Lecturen versehen sind«. ,8. Jeder Gollegiat, welcher »zum Doctorat procedirt, es sei zu

welcher Facultet es wöU«, soll nach einem Vierteljahr das

Gollegium verlassen. 9. Soll das Gollegium eine besondere Easse haben und diese

40) Wir entnehmen sie aus dem 3. Bande der Acten der Ar- tisten-Facultät (Nr. 358. 79, a^ Dezt ganze i Band, welcher mit dem Jahre 1427 beginnt, handelt von- dtoi Artisten -Gollegium. Auf mehrere ^ dem Bande vorgohefteten : Blättem befinden sich die StatotenrdAr Aitetaltmit dt^ Uäbersckrift: ^Vota GoUegio Artis^yrus und darin verordneten. GoUegiaten.«

Haats, Oeaeh. d. Univ. Heidelb. L 18

194 L Buch. L Pmode. 2. AbsehmU. (iam^i398.)

mit 2 Scl^dsseni versehen seiii, ^ deren einepi der Propst und zu dem andern der älteste Gollegiate den Schlüssel hatten. In diese Kasse sollen »alle Nutzungen, gefelle, Zinsen und alles zugehörige Geld des Collegiumsc gelegt werden. 10. Jedes Jahr soll der Propst glswisseühäfte Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben ablegen.

Schon oben wurde angegeben, wie das GoUegium, in welchem auch die »Examina pro Baccalaoreatu et pro Doctoratu« und zwar in dem »Hypocanstom iAajti&« ge- halten wurden ^^), nach seiner Gründung sich ansehnlich zu erweitem anfing. Dieses geschah theils durch Neubauten auf den der Universität gehörigen Bäumlichkeiten, theils durch Ankauf von nahe gelegenep Gßbäuden. Die Käufe schloss die Universität ab, auch sind noch mehrere der Eaufsurkunden vorhanden.

Um das Jahr 1524 war das Hauptgebäude, GoUegium Bealium s. philosophicum , wie es in den Acten heisst, g^llch zerfallen ,. und konnte nur d^rc]|I ein^n völligen Neubau, wieder: hergestellt werden» Durch eine ba$(Wdere Zmäohrilt des Kurfüislen (gegeben Sonntags - nach Egidii 1524) wurde die Universität von der Nothwendigkelt dieses Baues in Kenntniss gesetzt*^. Da jedoch die letztere diese Mittheijung nicht beachtete, so wujrdßu am 10. Ja- nu^.1525 der Bector und.die Bäthe derselben, von dem Canzler, Florentin von Venningen*'), auf die Kur- fürstliche Kanzlei besehieden, ümen im Nimen des Kur- farsten nochmals die Noth'wendigkeit des Baues vorgestellt und beigefügt: , ,

>4a^ alte Gebäude püsse uiedergerisseu werden, und um

dem neuen die nöthigen Räumlichkeiten, geben zu können,

- seien bereits mehrere nahe stehende Häuser angekauft; der

Kurfürst wolle für Sand, Ealk und Steine sorgen und letztere

41) Act. Fac. Art T. IV. F. 70, a; ' 42) Annall. üni?. T. T. F. 63, b.

43) Ibid. T; Y. F. 131, b: »Dieter faatt in Hchola jur& profi« tirt md hätt noehmal» als Ciöuller neprung bey der uäiversitet Ingefuhrt, welche gleichwol zum teil aack nötig gewesen:«

Coll^fien, Chniubemien oder Bwrse». 195

attch bebanen laBsen ; da j^ook nack det (schon damals be- abBicliiigte&) aeoei Beform der UniversitiU alle Co^ttbernien der ersten einverleibt werden sollten und zudem die Hoch- schule und die Artisten- Facultät aus der Eealisten-Burse viele Einkünfte (fructus) ziehen, so sei es auch billig, dass beide zu dem Baue beitrügen, und zwar im Ganzen die Somme von 120O GMdgnlden«.

Kaam hatte die Universität von dieser ForderuDg Eenntniss erhalten, als sie in besonderen Eingaben an den Canzler und an den Kurfürsten dringend bat, ihr solches nicht zuzumuthen. Ihr Fiscus sei so erschöpft, dass me jetzt nur etwa 450 fl. baar und 200 fl. in Schuld- briefen habe. Allem ihri Bemtlhen war anfänglich ganz umsonst, da der Ganzl^, der Universität gegenüber, die Gewalt der Regierung sehr entschieden geltend machte, und die Forderungen eher steigerte, als verminderte. Zuletzt ging er jedoch^ durch den von der Universität dargelegten ftnaaziellen Zustand bestimmt, in so weit auf ihre Bitte ein, dass die Summe auf 700 Goldgulden ermässigt wurde.. Die erste Abzahlung bestand in 400 Goldgulden, welche die Universität von der Artisten-Facultät lieh.

Der Kurfürst, der sich für die Sache lebhaft interessirte , nahm in Begteitimg des Rectors , des Grafen von Hennenberg**) und des Baumeisters, Konrad Schenk, Einsicht von dem Bauplatze, besprach sich über das Ganze mit ihnen und zeichnete selbst den Bauplan. Für die Zeit, in welcher die Realisten -Burse wieder auf- gebaut wurde, waren, die Realisten, ihrer Bitte gemäss und auf den Wunsch des Kurfürsten, in die andern Bursen axif genommen worden *^).

Der Bau wurde mit grösser Emsigkeit betrieben, und bald war er vollendet*^,,

44) Henn«nberg's fiiograf^ie sidie in Bist. Aead. F, 768qqJ

45) Die aüaftlbElichen Yerbandhxngen s; Annall. Univ. T. III; F. 72, b sqq. Hisf. A(M, ¥, 122.

46)' Die an dem Fitoätispize angebraebte Inschrift ist bei A d a m i, Apograph. Monum. Haidelb. p. 122 und lautet:

13*

Als das Gebäude in cter« Folge der Zeit abermals bau- fällig gevorden war, sollte im Jähr 1619 wieder ein Neu- bau aufgeführt werden, und zwar au( dem Platze, wo der »alte Hengststallf stapd, welchen, nebst ein^n andern d^u gj^örigen Gebäude KjöfftrstFriadrich/V. (29. Mai 1619) der Universität zu diesem Zwecke geschenkt liatte*^); allein die n^. fplgf^deii miglQ^^bsliGhen Zmfien« machten die Auaföhrung; des Planes r ^nmögUidi. .

4. Contubernium Dionys,ianum. 1396.

Den: Grund' zu dieser! Anstalt, dem* H. Dionysiu* zu Ehren Dioinysiaaum^ aber au€k> Gontubernium* Paup^rum, (Arnaenbursc^ und , später ' von ihrei» Re* stauraior Caslmirianuia geriannt-"**)', legte der schfoi^ (8.149) erwäluQte Prcrfessor . des canoirischen Bccänts, Gei^* laoh von Hombtirg^); Er war im- Jahare 13(90 nacfe- Heidelberg gekommen^ geiwann bald grossem Aläsefaen^ uBd^

Judae.triumpb^tQr Lep,. ])Qter buqs .custodi^iui, Taum Leonem principem . Bonos benignqs a^uyet, Tuere cum volumine, Malos severe puniat,

üt saQC^i jns/et.lilieras ' tibi fidialis aertiat. Der Löwe mit dem Bmche. bezeichne das Uniir^rBitlts^lirappeBv

47) Die betreffenden Urkunde t. 3. Mai, 29. Mai, 10. Augiist und 14. September 1619 sind noch im Univ.-Arch. vorhanden.

48) Ueber das Di onysianum besitzt das TTniV. Arch; zwei wichtige Handschriflben^ Nr. 358j $2, a*.u. 858, 59.7 "Dm St»ttUe&:8teh» in der ersten Urkunde ;F. 1, a bis 36^ b un^d in der zwejltjex^, F. 68, a bift 95, b. Die erste ist ein Band in Rleinfolio und enthält ausser den S^tuten: 1) einen »Catalogtis Stipendlörum Cöllegii S. Dioriysii iH Academia Heidelbergensi , quod primum fundUrtimi/' et eonfimiatuitt'» fi^it anno Domini 1452«; 2) die.Stitti^teQ.der.Anstalt.y. J. 146^ und V. J. 1526; 3) die Namen der Stipendiaten, welche i. J. 1526 in der Anstalt waren; 4) die >Erectio, fündatio et ordinatio S. Dio- nysii Univ. Heidelb.« (1452); 5) Abschriften von 34 Schraktmgs- ür]sundea v. J. 1497—1603. Vergl.- aueh,- SchöAmre'zer'Ei Pro- güamme über die medk. Faoultät< Todner, 'Gdd;(di|il.' p.^132. Alting, Hist. eccles. p. 165. Aiita Pal. T. L p. '379.1 Eay^er, S, 101. Wandt, Mag. B. III. S. 296 ff, Hattsaeri St 300. 801.

49) Hist. Acad. E. 87;

. Orifefien, OteMemte» orior Btkrset^, 197

^ifwfle 19B3 4aia fiector der UniTermlät gewählt ^o^. & vernMuihfee'der UiiTenit&t sein HAits zur GrttnduBg »ein^ Helrberge voi' alone Söhuleif« mit liesonderer Bertek^db- tigang der zu deinem »GeecUeehte« Gehörigen* Dieses lag -«m Bade der Stadt ^^)^ bei dem »Niederen Thore«, deüi «nadumaligeta Mittelthore, wo jetet das Sch&fer'sche Kafiea- haus und das Universitätsgebäude stehen. Aus dem BUh njTBiiMHB »gieng ein «ogcnefamer prospeot in die Torsüitt« ^ ^. Dem Gid)aiide gegenüber stand das Augustiner -Klosd^ <8. 105). «Die Stiftungaui^cunde (voit 23. AprU 1396) ^^ 4Uid die tKuifii^töiche Betiätignngsiit'kunde ^^) theilen nar 4niL .

'Die An^ttilt hatte . jlBdoch kein rechtes Gedeihen und ^m zuietet setor herunter, abbr, von dem Kurfärsteti Ludwig m. (1410—1436) «wieder h^gestellt^^), wurde •ste^bUd.'ditroh teidbue Stiftangen bedeutend.

'Zu .deuAersten Mfinnem., Irelche sie gründeten, ge- hören!; GoliltxttB) Qei'h/axd 'von Hohenkirchen, «Jö-hann Yerbiager von Leonbetg und Friedrieh Steinbock.

OolittHusi^ 'OaHldr (auclv, «Is^Dechatfit geniuint) der «Bit. Paiilskiräie in Wdfws, dn KeKe das durch seine /^ejg^igktit'eegän.'dia UorVevsitafi Sfcbon 'behamiten D<Mft-

-iAätt*tm ti t IUI.

60)'SiihWa!), Byfa. IrcctoiT. üöiv. 'Hteid^lbttrg/ t. I. p. l*?. l8.

' d9t) IBui Zum ' J. 1699 ^%og :ikh idie. St&dtnttlier mit idnem Orarbto 4j9ff>heT 4er. Nan^e ;G:raben^i\i^) Tx^n dem aUeu i^urg'^ und Klingei^- thor bis an den Neckar und schied die Stadt von der .Yorstait. Erst im 18. JabrbftaAerle ^pr]ttT(le bm- dsn. tuetnea- Anbau der Stadt ^e^iD li[fm«r 'lued^iiniss^n.. und der. graben.' iMUg^ftUlt« Wandt,

Heidelb..af8a. 90.. ...}.-

, ^)'dj.«pft4' S^ #ö4. . '

53) Urkunde Nr. X. Abschriftiich .4a AnuaU.. üniy. 7?.,^.

F. 91, a. Gopialb. d. Univ. F. 36, a. h, JBüßt., AcftcU £« 37.

.: .. I H)'.TI«]luiid« i»P,/!^u^ Ahvfiumick i^UiaaU. TUN. TA. F..90, b.

; .!<Stte*r4ri^t9i|ej8ttf(uiii^jft^U>^^ftiiaft(4^^ ntid*e

ibtAfistMiAclii.; Aaaiai* ü&ir. >Tw/Hi»jFa'>a97i[i>.>29(i^. t ..,

65) Wilken, S. 143. ■. l i / I J

198 I- Buch. LFmode, 2, Ab$^»iU, (iS§0^1398,)

propstes ßeylnhauBen (S. 188) und - vieBieicht dnrdt daa Beispiel sdnes Onkels anf^smimtert) vermachte um das JaJu* 1400, wie Gerlach, sein Wohnhaus zu einer »Herberge für arme Studenten«^ so wie SMck seine BOdi^ der Universität^^). Ausserdem machte er noch aosehn- üche Stiftungen für die Gapelle der seligen Jungfrau in der St Peterskirche.

Gerhard von Hohenkircheniwar Professor dar Medicin und Ganonicus bei dem Stifte zum H. Geiste (S. 161). In den Jahren 1420 und 1429 war er BectCMr der Universität. Vor seinem Tpde (1448) setzte er das Dionysianum als Erbe seiner ansehnlichen Bibliothek und einer bedeutenden Geldsumme ein. Die Bibliothek wurde in dem Gewölbe des Gebäudes aufgestellt. Exekutor des Testamentes war Kurfürst Ludwig IV. ^^)

Verhinger von Leonberg war Ddctor und Pro- fessor der Theologie und vermaehfe der Anstalt (14ö0) seinen Hausrath, seine Kostbarkeiten und 100 Goldgdden. Das Rectorat bekleidete er in den Jidiren 1484 ,.1439 und 1447 *«).

Steinbock, welcher dem Gollegiunh '400 fli ver- machte, war Baccalaureus der Medicin^ und Dediatit an -ißc Kirche i zu unserer lieben Frauen in. iNJ^nrntMlta. d H.^^

Nachdem diese Stiftungen von den genannten Män- nern gemacht und die Anstalt zur , Unterbringung, ihrer Alumnen in den Besitz noieh änderer Häuser gekommen war^®), erhielt sie auch unter Drutzenbäch's' Rectorat

5S) Si^hG&oiesel, Tentftiii. hist Fae; nttd.

57) ADsall. ünir. T. H. F. 220, a«b. 28d» b. Matr. Üb. I. de anno 1420. Schwab, P. I. p. 44. 4:9. V^ilken,. 3. 148.

58) Die Stiftungsurkunde ist in AnnalL tJ&iv: T. II. T. 987,b. •Bohwab, p. Ä8i-6&. W. A ./

69) Scbbnm'ezel',''!. o."' -^^ •• ^ ••' ' •^- •' . . . .i

60) 'Sa erldelt l560^de»1h««J9«cir^def "i^AsKanttb^ Molitor, Ton dem Rector die Schiassel 'des »alteüDtoiiyBitttttilink ttebgi der fi^hibbiiiss , mifc den iügAierti lo »l^^ge ^indettiiitftim su wohnen, bis dtfl ^eäüMcHtUgiteulewiedeit kttrgfMtelil «ä. AmnalL Univ. T. Vm. F. 19, b. 1 i ^ . i. > J V/ i

(hüe§ien, G9tMbemim cäet Bwrem. 199

(1452) mit der Benennung »Diosysiannm« ihre Statuten ^^) und damit aach eine feste und sichere Steilnng. Be- merkenswertti ist jedodi, dase in der Urknnde »Ereetio S-Dioi^eii« Oerlacb von Homburg nicht erwähnt mitA.

Nach den Stataten fanden in der ersten Zelt nur 6 arme SchtUer, dann aber aach 6 Ifogister (2 Theologen, 2 Juristen und 2 Mediciner) Aufiiahme**). Diese ge- sehidi durch den Beetor und die Decane der 4 Factdtäten. Aufgenommai durften nur Schdler nnd Magister werden, welche jährlich nicht Aber 13 fl. zu verzehren hätten. Wer später In so gute öconomiscfae Verhältnisse kam, dass er ttber 20 fl. verAlgen konnte ^'), musste innerhalb 5 Ti^e» das GoUegium verlassen. Ausserdem wurde es jedem Stipendiaten eur Pflidht gemacht, wenn er später in gfinstigen finanziellen Verhältnissen war, so viel er könne, der Anstalt wieder zuzuwenden. Der Aufenthalt ward auf 6 10 Jahre festge^tzt.

Im Jdnre 1462, unter dem Rectorate des Nico laus von Wachenheim, wurden diese Statuten revidirt**). Ein Gleiches geschah auch im Jahre 1526^^).

Keine von allen Bursen erhielt so viele Vermächt- msse, wie ckis IMeaysianum. Auch Kurfürst Friedrich U. wies demsdben (7. Febmar 1Ö49) 30 Matter Frucht aus der

61) Urkunde Nr. X. Anoh abeehriffclich im Gopialb. d. üniv. P.«8;a i5,b.

> 62) Ein weitere B«slüffmang war, dais, wenn es spät^ die finanziellen Verhältnisse' der Anstalt möglich maehten, 8 Doc- toren der Medidn aus den Einkünften bezahlt* würden, von welchen der Ehte dida »Avkenna«, de« Zweite den »Hyppecratescnnd üir Dritte den »Galenbs« lesen söHte." '

66.) Aueh auf d^r tJiiifeieitat Basel wurden (1469)f'90i.- fttr

einen Studenten, welcher anständig leben wollte, j&hrlieh BAgi-

aemmett'. Visehep, 6.164 - .i' <

<64> Sir sindt sriteeOieilt ia AanaUi T. UI: F.>eO, a Ms <]?02, a, Im

Oopialfo. d. üniv; F. 97, a bis:100,b. nnd te der Handsehrift K¥. 2ft8,

Sgi P; i^wi^. ti "l r.l" tf It'i'i, .. ■-• .1.' j

•>. '65)0Ab^hrille«'4n<kii=BlBh iti Adnall. UBiv;'T. Y. F. 115,ab«6 120; a. und In der Handschrift Nr. 358, 52. F. Y^XH. ^^ ' I

KarftarstUcben E^iirakamnKr £u ^^). lüDHoteti (&196(^Niite48) genannten Actensttiekeii tvnvdeiiiaiis den Jiiitm 1497— 1€03 9i Stipendien angeführt, und dodi lat dtesei^: YeeseitfliMBS flceineswegs Yolbtändig. <iE6 (finden 6iGh ii^eh «manche an- dere. Stiftungen voTv welahe in dere^en -Zeit gemacht 'Tmrden, dar vielen VermäGhtnisfie vor- und sUkidiher nioht au gedeäken •').

Im Anfange des 16. JalnrhusidMrts kam die Aaialadt ielwas in Yerfall, besonders wnvde tllrer Mangel an iDiB- !Ciplin geklagt. Dieses Vetanlasete im Jahrb lö36, wo ^- fielhe 11 Schuld' mid 16 Jfägister hotter^^, eöate ^UM- jafb^tttng da:' StaUrten^ dui^ch wefabe eine str^igece» Znoht ^eingefölirt v^erden eollte. Booh ispatei^ irtes wieder ün- (Ordnung ein:, so. dassnan 21. Juni i&&9 r&tt «dem «sade- misohen Senate eine iVäsifcatiDn der Ajostalt angeordnet wurde ^^).

Am 6. Augast 1§61 iand abemials <Ton Seüen ides (Rectois^d^ UniYersitöt uaid den Deoanea dar vier tFaoultaten eine ßerathüng Aber' die Yerbei^enuig der

66) Annall. üniv. T. VH. F. 9, a. '

67) Ausifflbirlidbidr aber die j^ormlAli^il ü^ersitM - StSpen^^, rwi^lplie grö99^c(n fTliei]tf a^ «IGUOliyBiMNim ia^gehövteti., Mhen ^*pr in Gesch. d. Stip. v. Stift. H. II. S. 66 fif. gehandelt , wo auch sehr viele einzelne Stiftungen angegeben sind. ^ "

-69.) Aonall. üaäv. T.>y, ;F. a37,.a. . .

69) XXI. Junii 1559. in Senatu deliberatum eat lie sigitationp .4om«8 XUoi»ysi«mie, in tqu^ imsi» «Uwd^Una ieotJriiisfle Tidabator. Sticum IipfQr<OAlio,(Otto«iifr KeAri«!) oftadom ipi>a«sc*ib6r«t tJai- fMiaiN0> "deteoti Baut ad*ieiHn trem {»«rAgBndam .pofel iReclftrem 4t iEHecfmos . diiQ0^ Faealtatia tAr^ima:» prioriset pmeaeatifl aiuii, nt Beformatio jubet, Doctores Wen^biilinio« Heilm:%& juoe peiims rftft JdQ^bfPs Gurio fveüfiaii tiH4io XX^., niil ^U^, ^isitare 4iiiM|>ei»iit> :0iQgul<W78QDniiitn examnaruat^ >6ivorefi, iflugitla, linda- striam, diligentiam, negligentiam onmüna-noa inodk>: disdjj^akaii«, (sedjetfaai ;#9C(»oiomij ffttinlurutayiieaqini itaplaiatwifc re^rtti ai ßena- Aain 4efeimdts» ««wt/emait^ tBQCiqiieijadlQiQ Je^tai^^ fuad. «ai p»- baret vel damnaret, exposito, aliqoi damaati ad oMroenem^siart, 44ii . vcfirehreiigi taalttm, aUt atia Qaftli«M.#oailt iAaaaU. »Uair. T. Vn. F.l5Wt4i.. !.-..::: .• :

Dwojilm (de disoipli&a dn domo KoByfiiaiia r^ocmandn) Itatt in dieser wurde bBsehlosseB, was 'auoh, nitdh

m

itm Wunsche des academischen Seaates war, dase die flAQdhabung der bisher Eiuem anvertrauibeQ DiedpUn m Ztthuoft zwei Mäonem ^übertragea werde. Ee wurde deshalb dem seitherigen Vorsteher der Anstalt, Martiiü •Otho, eia am%iiMap^ in der PoESoa des Jacobus Sue^vns; beigeigribenwid zi^eieh verfftgt; 'diisB jedem als »Safemm« ans dem Fiscns der Universität 12 fl. und aus dem des Dionysianums 4 fl. jährlich zu geben sei Auch sollten sie nicht verbunden sein, besondere Vorlesnqgen in dier Anstalt au halten ^^). Aber schon im ^Igenien Jahre 'Sah sic^h ^der Beotor Tre:mellius auf Äe VC» 0 t ho vargöbraöhten Klagen Hber. Znchtlosfgkeit ' ^) veranlasst, mit Zuziehung der beiden ältesten Senatoren, des Boquin und Cuxio, und des Xylander, als Stell- vertreters . des abwegenden Decanes der Artisten-rEacultät, eine genaue YisitaliDH der AMstalt <3. Mai l&6Qi) vorzu- nehmen. Bie von Otho gemaehten Angaben ftind man begröndet, lallein l)ald zeigte es steh ^ dieser selbst halte sirti* i^ikhe Fehler 2a SckiddeQ kommen lasfien, ^86 5fir, (tDote «inet /hingto ißeohtfectignsgsBchirift .«n* Ata äcademisdben äejnat, ata^esetast w»tde omd* das Diimysiamun verlassen musste. Den eiikgenfisenen Uaeardmiiigen sucbte laan mfiglifbai i^\x «teuecn l^»

> War Us jetBt ^besondfers Übta* UnotdmiB^ m dem B!ony4!Äöum ihit Recht Klage geflftrt worden, so kam die

-.1. ' ..... , . : . , ,

' 70) 'Q^od in,po3temm nullas pecuUares, haberent lectiones in domo Dionysiana, sed eas; quae publice et in Gontuberjj^io prae- legerentur, cifin discipulis ^epeterent, efercitia et preces' conser- Yarerit suo ordihe. Xnnall. Univ. T. Vttt F. 49.

71 j iltsLgaaiti 6irim dtcdbat esse studib^oi^m l^d CoU^i petu- feiftlaihri^' itiorlieiliMtfim. 'Qttos'dam d!ct%»t esüe, qtii sflie yenia ^^Xftrtüie; kmkhiV^^i «t tMiapimiä'et^tttbet4iift't>€il*1flt«grrttin^ensem Torsarentur, Mnde redenntes mensa Gollegii fraerentgr nee paterentur Monitorem. Annall Univ. T. YIII. F. 62, b.

72) Ibid,^r«3»Ä to»65ih.. ii

202 L Buch. I. Periode. 2, AhechmU. (1S90^1398,)

Anstalt gegen das Ende der Regierung des Kurftrsten Ludwig VI. dureh die Kriegszeiten auch in finanzielle Noth, welcher der Kurfürst abzuhelfen suchte. Wir finden dieses in einer von der Universität d. d. 29. Januar 1584 ausgefertigten Urkunde^*), welcher wir Folgendes ent- nehmen:

» Das Dionysianum war » durdi schwere der Z<lt In grosse schulden erwaehäsen« und »ohn g«H^ leutt Hilff war es. ihm ohnmögUch sich huiwiederum drauss zu wicUen. Es haben daher ihr Churf. Gnaden auss sonderlicher Zuneigung, so sie zu gemeinen studiis getragen vnd domit diss vhralt seminarium, dorauss Ihm bissweilen Viel gelerter leutt so hernach kirchen vnd schulen, auch PblitisdheBi' Regiment augjestanden vnd darzu nutzlbch gefamicht wordeni erwachadn md herkhomen, Todifurterss erhalten wurde, knrtasUch fax Ihrer Churf. Gnaden absterben (12.. Qetob. 1583) ;iOOO fl., welche sie Eim von Adell, Seifridt von Dinheim genannt, wegen seiner begangnen Misshandlung vnd Verprechung zu bass abnemen lassen, gnedigst döhin verwendt, die dem HausB erwachsenen Sebuldett abzuledigen , md anch ebi ßUpendiuai fCUr einen armen atudiierwden jtmgBn vfEimokfeeD.«

- Mit diesen 1000 fl. wurden dann die Schulden-, welche sidii auf 600 <ö* beliefen, abbezahlt und aus desübrigm 400 fl. ein Stipendium gegvünd^ welohes »2» Ewig Zeit- ten* Ihrer Churf, Gnaden tu ehren Electorale Sti- pendium genenet werden soUte«.

Zu diesem Stipendium, heisst es weiter, Bofilen mu:

solche »Jungen und Studiesen« zugelaBeen weirden, & »dur«

licjli goboren. In lateinischer und krichiecher ßpracb^ defis-

gleichen in artibus dicendi dermassen fundirt«, dass sie

von der Zeit ihrer Aufnahme an innerhalb V/i Jahren das

' Baccalaureat mit Ehren erlangen könnten. ' Das llecht der

Präsentation zu diesem Stipendium hatte der jeweilige Rector

der Universität, j gestand der Vorgeschlagene die, von den

-,t..f Dq^a^e^jj^q^.^ Faci\ltÄten,mit.itm voxgpn,9^pjneife frAf ung,

rr,^' ', #0, kq]^ite.,er» w^n^.flfdinf» Mf Oi^rui^ jV^cbel^fl;. waf ,^,^1^

(M^ rr.bng » d^Bi.HaußeHbifib^astJs^fllM» «r mk^itmi^PimSf^

« :•• . ' ."..:'. . ; .V. J 'f 'i'iA .«.1 ♦. ♦. U

73) Catalog. Stipend. Dionys. fol -Te^i bis <78;4>.

I.'.M

CcUtffim, CkmMerwim eier Bwrsm, 203

ans, 80 inxhat aoch 8 Jahre cogegeben werden. Ehe und bevor der Sti^ndiat »baccalaorei vnd Magiatri. titnlm er- reichte, war es ihm nicht gestattet, »sich zu Einigem Studio der höhern Facoltäten za begeben«. Schliesslich wird dem Stipendiaten an das Herz gelegt, dass er später dieser >gut- ^t eingedenk und sföh soviel in seinem Vermögen hinwie- denmb dankbarlidi gegen das Hans Dionysii erzeigen soUec.

Bald darauf erhielt jedoch die Anstalt einen neuen kriftigen Aufschwang unter der Regierung des Admini- strators Johann Casimir (1583 1592). Er Hess, was unten ausführlich geschildert werden soll, das beinahe gänzlich zetfäUene Gebäude neu auffahren, stellte eine tfieht^e innet^ fitnriehtung des Hauses her und ordnete dessen finanzielle Verhältnisse.

5. Gontuberuium Divae Catharinae« 1401.

Diese Börse wurde im Jahre 1401, unter der Re- gierang Ruprechtes III. gegründet und der H. Ka- tharina''*), welche wir schon (S. 163) als Beschützerin der Wissenschaften und Patronin der Artisten -Facultät kennen gelernt haben, gewidmet. Das Gebäude lag in der Augustiner-Gasse, der Judengasse gegenüber^**).

Itt dieser Burse wurden die Wissenschaften mit grossem Eifer betrieben und vielleicht mehr, als in andern ÄBstalten gleicher Art Daher mag auch d^r von Vielen 'SeftheJltef Irrf^iun gekommen sein, als habe in Heidelberg etoe besondere Stehde unter dem Namen »Katharinen- Sdude* beständen '•). Im Jahre 1518 wafT Franz Ireni- eus Vorsteher der Anstalt").

7i) HaadBohilft Nr, 268, U fni' 47 a. im JMv,-AHkc

75) Bist. Acad. F. 9. i . l

W)^l&ife8aaiJ!^a«i*en1!iii«e^AB4erh &ex^&=h>iiTd:(I^mier£Keefsl. German. praef. p. III.), LampadiU'fif-^BcfMgelvi/YatcrlandiBgeBOJi. Si tt»)/.Selkwa-i$fc .(GMtiiLP.d.iIMelMiiiir 19i. .HiiS/iQlsy '" '

omstftade des Irenicas- löAbetL nir ÜbUereaiin' Ly<j; migg. p. 136. 187 mitgetheüt *'*'^i- ' 'V :> ./.it'. i,.

,r»!/

'üeb«r den Aidfisaf d^s ^ '(tiee^ Bttrse ' bei^immten -HattSöB, Mrelf hes eitiiera ^eiddber^ör 'Böirger, Jö'hannes Tlascfh,-Utiä seiner Ehefrau* gehörte, sind zwei tlrkunden vorhanden, welche »Emtio Contubemii s. Novae Bursae« überschrieben «lud; Die erate ist au^gefeirtiigt »Si^batho poBt Epihan. iDommi« . 1401 /unddfe (sw^ile 24. Sep- tember 1401 ^*). /

'Wie die übrigen Barsen, so ^nirde auboh die ^atheirteeii- Burse jaait Schenkungen begabt» Zu -den bedeutendstcai .gehören ,di/5 (t^518) von Wialtb^r Gallus, EaplaA an .der Kirche in Rufaeh uBd..die .(1524) Vion Johan^k iW'Cjy- '&er, der beidap. Bechte:IiUentiat oiKd Canomous bei d«m Heiliggeist- Stifte gegründet^ii ^•r).

Weitere Nachrichten über diese Burse sind nicht vorhanden. . Wir baben ilur an^iiführeti, 'dass im 0aUre 1528, .wo in Heidelberg eine ansteokende Krankbeit herüschte, ^der Regent dieser Börse mit deq Studenten. nachXaqdau Jücbtete und sidi tdoi^t <mit . ^EfjaubqisB /des Ma^Utlts leine Zeit. langt unter Beobachtung d^r «s^^Eiehea Qesel^e rund Anordnungen, aufhielt **).

Nach der vom Kur^rsten iT r i e d r ieb Q* ($ y^) Toige- ^nommeuen Vereinigung der varfi<^hiedeQfiin Buraen in Eine, hdrte auch die Katharina- Stiftung auf, ab besondeie .Bu^jB fortz^bestebe^, und ilire .säm^itlicben Einkünfte msA .Stipendi^ wurdeiirmit de^ien dar aadecn Bwsieii iiusMaiiwft- . geworfen f^). J)a^ Oeb&ude wurde imx^ der Yerfitiigut^ .(l,547j) ,von 4e<i '»►Dionijrsiauem* ibeiwohaat®^, «ftid ^äptttr

78) Beide Urkunden sind abgeschrieben in Annall. Univ. T. I. F. 32, b bi8'84A tmd in (äor|ial»a du BAiv. F. ^,\kViB^ \h \

79) Statutornm bursae Bealium liber'Fj 47y:ft/bi8>64 a;«'Eine .^et^det-e, 19011;' igbsohdeben» iG^^Ade^'WcyaivWie&^'liMailiie ist

80) X^eAbxaantt, .ff<fädi;rjdL<8titdt.Lairiiatt'B. idd. . Oi» yHasid^ ^•tobe! dittie».4beaigty j«t ^pcglelMfi/'^üA S4tn|iilag'>Btfck.«&lKM«Tl638.

^ 81) BlwtutQcJbürtAe'^Bfair. Mbi E.<itf(aw. ':. '

82) Annall üniT. T. VL F. 44ö,a. \ i - .1 .';:

imvAt eft' (v0m Jabre- 1&48 an) nmer mitep der Beeeieh-^ imgi »Artiatan^ScltuU (sohola. Aitästaram) Tor ^% Awi^ auf der ersten- der oben genannten VerhaoiBarlainden iel' mt apltecer Handi gesdvieben.: »UM nune est Scholar AKtiitarmn«,^^»

6. Bursa Suevorum,

Za dw Jllteeton^ wenn auch m<M bedeutendstesf Qwseii gebort, . ebne dass man das Jabr ibrer Stiftung. weiss, die, vielleicht aus einer Privatanstalt heryorge= gangßne^^) Bursa Suevorum s..Realium (Schwaben^. o4er Bealistea-Burse), auch, alta 3urse geoMnt ^^. Sie tafistand aufi. 2- gsöasören Hänsem> und »einem Hänegen* darneben, so auch dazu gehört hat«, und war in der untern Judenga^^e gelegen *'). Die Studeptep dieser Burse ge- hörten zu den Realisten, und i sind doreh den Streit init den Nominalisten, von' welchem unten gehandelt wird, be- kannt. Einer der berühmtesten Regenten dieser Burse war (1522) Johann Brenz. Um das.. JaJir 1536 wai/ Dionyalas Orav (GrafFe) Regent *®)j

Bei der am 16. April 1544 vorgenommenen Visitation der Universitätshäußer befand sich diese. Bursß in sehr zi^llenem «Zustande ^^>. In > diesem blieb sie auch bis zum Jahre 1646, wo ein Kurförstliches Beeret d. d. SLOctober der Universität auferlegte, §ie fvx das neu »an- gestellte« Paedagogiun^.ewKUificht^^^).. In d(An.GabäUr

88) AöbäII. üniT.; T; VII. F. 19; a.

84) Ber Name >Neue Barde« ist uns spftter- nvr noeh' in folgen- der Bt^le vorgßkomm%ni »Araoldns Theologiae Ikietor, OSstercien^ 8kifflPr«m0ariCon«giij qnod.b'urBfr n<v^a äieebatar.r •8'ch'Onmezel, OoUiBcti ad Met. pa«; med;

85) Wntfdti mag. B. ill. ». d08.

86) AnhaUi üftfv. T. VI: P. 437; ».

9r)' limniAT: ä. WivefeitÄte-HÄneer. HIst: Acad. F. 04.

88) Ada Fae. A«.» T. Ifl; F. 148, h.

89) Annan. Üniv. T.' VI. F. 8^4, b.

90) Das KnrfarBtUclie B^<»ie( lastet : » Von Qots Gnaden

206 L Buch. I. FerMe. 2. MmMiH. iiHM^139d.)

lichkeiten der Burse irwde aacb dem als Vorgtand des Pädagogiums ungestellten Antonius Sehern« ^hore) mit seiner Familie eine Wohnung angewiesen. Biese hatte er bis 1&49 inne^^). Bald aber kam das Päds^ogium in Verfall^*), und dessen Räumlichkeiten wurden zu Woh- nungen für Professoren der Universität benutzt. Zuerst erhielt es Miläus als Dienstwohnuug , yerliess es aber, weil es nnwohnli^h war, 1553 wieder ••). Später wurden die Baulichkeiten wieder hergestellt**) und 1560 zur

Priderich Pfalzgraw bey rlieyn erzdruchses vnd . Churförst. Tssern grufl zuvor WorcBger- lieber gedrewer , es ist vnser gnedigs bcgehm befehlende Ir "wolleBt die sckwabealhuBz itlhirvon sUmd ftn Ynverzuglich mit den gemachen vnd anderen notturfUgea ge- pawen zu erbaltung des new angestellten pßdagogij von wegen der Tniversität zurichten lassen Wollen wir vns gnedig verlossen. Datum Heidelberg iSambsdags BionysiJ ano 1646.«

»Dem würdigen vnsers Studiums om Heydel- . berg rectori vnd lieben gedrewen 'Doctor Georgen Nigri.« AnnÄll. t?niv. T. VI. i*. 487, a.

91) Ibid. F. 450, b^ 451, «. T. VIL F. Ö6, b. 8$, a. 41, b- 4^, b. 43, a.

92) lieber die Errichtung des Pädagogiums und dessen Schick-; sale vergl. unsere Schrift >Lycei origg.« |). 24ff. und über Schorns ebeikdott 8. 41-^50. -- Dem Blda|fogiam wutde> naoh w^inüsi Wie* derhesstellung r(1565) von dem Kurfürsten Friiedrich IS. das Franziscaner-I^loster eingeräumt. Ebend. S. 99.

" ' 93) Annall. Univ. T. VI. F; 142, b. >Quia domus Contubemii Suövonnh noh ssttis commodd^ iiihabil»ri possit.«

94) VII. Februar 1560. Ad mentionem impendiorum, quae Sue- vicae domus structura exigit, mota quaestio est: utrum conducibi- lius Sit domum illam dividere i^ diiaß partes et pairti^ tbiaaatquamque exstrnere «t par^re a4 eoramodam habitAtionattl et ad usiai düarüxn famiüarum, Ht qutfein liber refoniiatkuiis perniltUy an Ten^^prae* stet, dpnuim hanc fieliaquete iadiviaam alq&e eam ti»tam.DiQB7^anifl possidendam tradere, ac duobus professoribaa^ jurdpent6 (st medico' tantisper pro conducendis domibas pensioBem sohrw« 'ex fisco, donec universitas domos illis loeare minore {noommodo pctsit;

Sed de bis omnibus proaonei^tHm eet hoc die:mhil; 'juiffcon- sultorum ordo noluit Saevkam domum* reliiiqiiere et a Atraetora necessaria inchoata desistere, doQec.unirrerBiitas.iitf am iastitutionam I)pat«ii proprium feeerit, aeo nolnit promlneiloiie .vo^aU ijoatentas

Bas Dommoamr-Klog^. 207

Dienstwohauiig des »Doetorä uuititutiQiulm« tmd eines ordenüieben Lebrers 4er Medicin abgelichtet

In. d^n Inyeiitarittiii der Unhrersit&tshäqser vom Jalire 1673 wird das eine Haus mit dem dazu gehörigen Haus- chea die »GrosBe Scbwabenbursch« und das zw^te Haus die »Kleine Schwabenburseh« genannt Die erste gab loan zu der angelührtQn Zeit dem Prcrfessor Coecejus als Ed^istwohnuttg, und die ^rweUe wird als »Bibliothek«; diensthauss« angefahrt

Aus späterer Zeit können wir vm angeben, dass der Platz der »Kleinen Behwabenburse« , welche 1693 abge- brannt war, laut einer in dem Universit&ts^Archiy befiodr liehen Urkunde am 22. Juni 1705 von der Universität mit Bewilligung des Kurfürsten an den Bürger und Schreiner Valentin Chur in Heidelberg für 250 fl. verkauft wurde.

. § 3.

Dm Dominicaner- Kloster.

Dieses Kloster der Dominicaner (wegen ihrer Be- stimmung, gegen die Ketzer zu predigen, auch Prediger,. Praedicatores genannt)**) wurde von dem Kurfürsten

esse, realepi exegit et assensipnexn ia hoc facilem invenit, propterea quod Doctori Agricolae , cujus in Universitatem multa sunt officia, domus illi pridem addicta, casu non cogitato adempta per alium. Annan. Univ. T. YII. F. 88^, b. 884, a.

W) Die Inquisition oder das heiUge Officium, ein Ola^bens- ' geticbt zur Ansspähung und Bestrafung von Setzei^ und UngMa- ' bigen, be^nt unter den Kaisern Theodosiusd.Ghr. und J u s t i n i a n. - Es wat' ein bii^cböflicbeä Amt, bis Gregor IX. den Domlnieanel;<ri'> dieses. Geschäft (1233) ttbertnig. Sie hatten auch die Büchereensiir Auf der Ihqtiisitionsfahne war ein Dominicaner abgebildet und Yor ihm ein Hund mit einer brennenden Fackel. Der Htind i>e?" zieht sich airf den Traum, welijhen die M^tef des ^ Dominicus während ihrer Schwangerschaft gehabt haben soll, dass sie nämlich einen Hund mit einer brennenden Faekel in der Schnauzer' gebifirete'> wttrda. Dieseixt Trautn.deuMeni(lie:Domi%iaaii^r m 4«r F^lg» auf den .Yeriolgubgageist ihres OrdeuMtif/^era ne^m die Kejisßr.. Erseti und Gruberi]uU«r.j»Ii4q|tt$ition«rSi'475»»

208^ L Buch, L P0riod9. 2, M^OmiU. (tdBO'-lBBS.)

Friedrich L, naeMdö»* er seho»'d«iroh eine' Adte' d; di 30. März 1473 die Autonsatöoii v<m P»]^' Sixtus W. erhaltett, am 24 Juli 147& «egrüt&deü^^ xmA rdch^ be- gftbt^^). Aa«h dieses K4oet^ ward, wie dae Ooltegium Jia;ßobitioiira, der Univemtftt einverl^bt, ttad^dureb» dmi Sliftungi^rief eitiietten die MitgliederdieBefi Ordeoa dieFHäm«- IkteB Priväegieo, wdche das Jacobsskift, bea^Mngsiwene die Universität Hekidb^ hatte (8>185). Die im' demtfilester Studirenden sollten sich besonders dem Sti^iim^ d^ Theo- logie vßdak der fmen EüD^ widmen-*®). Zu dieram Z^giecke wurden namentiioh von dem Prior des Kloeter&iheologisohe Vorlesungen gehalten**).

Seine Verfassung erhielt das Kloster erst am 1. Juli

96) Die päpstliche AatorisationsbuUe , so wie andere die Stif- tung dieses Klosters betreffende l^chweisungen s. bei Würdt- wein, Onomast. Wormat. M. S. T. III. p. 87 s^. BuUarium F. F. Praedicatorum T. III. p. 497. 505.

Die Stiftungsarkunde des KurfQreten . s. bei Wardt'W>«in, p. 92 sqq. u. bei Tolner, Add. ad bist. Pal. p. 115 sqq. Eremer, Tb. I. S. 520.

97) Friedrich erlaubt dem Orden das Sammeln (Hbere men- dicare) in seinem ganzen Lande; ausserdem schenkte er ihm unter anderen Einkünften die, welche das Kloster Sinsheim früher gehabt und die er von demselben gekauft hatte, in Leimen, Rohrbach, St. Ilgen. Tolner, p. 116. Kremer, S. 649.

98) Item volumus, quod in dl^tQ;MQ|iasterto sit scbola> s. stu* di]U9i laAdatjsaimuia artium et saccae TheologiaQ ju;cta morem et coA^peiodinfim institationemque. ordinis Praedicatorum. Item yoIu- mus^quod Doctor et studentes dicti conventos gaudeant etfruantor 0¥»ni]^a« . priyi)egÜ8 et indultis quibuscanque studü nofitn Heidel- becg^nsis.pco ut decet et per omnia p^riformiter sicut iUis utuntur et. fruuntor fratres ordinis Cisterciensis in domo S. Jacobi Suburbii oppidi nostri Heidelbergeosis commorantes. Tolner> p. 117.

.$a.tu& Papa ad instantiam Fridevjci iiistitait in eodem oonventa s.. Tbeologiae auctoritate apioetolica. simul etiam Studium bonarum artiwoau Würdtweift,,p. tl)^2»

' 99) S^ wttrden in Ülkttuden die Frior«ii>Heitirioht<£oten»> b<erg (18. Juli 1489) and Wernher ton Seiden (IL Janmr 1498) zuglddi als Lehrer der »göttlichen GeMfartfl* geiMUiat;^

löQl^^^ Ddrckdiesaimiideiiwhtei^AB^erendie^ vDd gottesdinsUicbJni ObfiegcDheiten dei^ Sludeateiit ^ TerBÜBiteirg iL. 8. w. btotfaHnt Die jeweiligen Voüteher Qme8idwtc8) aalten filr einen tAohtigea Doctor Regtea ni Borgm) welcher tl^liifti, .mit Ausiialmie der Ferien/ veniga^enseine VotlBSiuig hieh; aaBSerd^n soUte: stets ein gelehrter Baecalamreus, der Sententiarius erdinariiis seit die uSenfentien« nach Art und Fenn .der Umtfeirsität Heldel«- beig, wielcber dasStudhim ies Coitvents »incorporiit^^ war, vortri^n ^^). Dabei wurde den. Studenten bei Bthdfb grosser Fleiss anbefohlen.- Ueber den andern Tag se]lt6 eine theologische Disputation statt finden ; auch war ' den Studenten gestattet ,. den öffentlichen Disputaticmen und Reden an der üniversifiät beizuwohnen. Dass sie Vor- lesungen an derselben au hören hMten, ist nirgends gesagt

Das Kloster bestand jedoch nur bis zum Jahre IbbS^ wo es nicht mehr, als einen Dominicaaer-Bruder und emeü fremden Möoch, hatte^ was den Kurfiftrsten Friedrich U. YeranlasstCj das «Kur «t Hospital«, weläies damals in der Nähe der H. Geistkirche, .auf dem Marktplatze, stand> aber wegen allzu beschränkten Raumes für die Armen und Kranken, atjgebrochen weMen musste, mit des Papstes Julius III. Einwilligung: in dasscdbe zu ver- legen. Zugleich vereinigte er einen Ilieil der Einkünfte des Klosters mit denen des Hospitals^ und da dieses ds^ durch viele Einnahmen erhielt, wurde es audi das »Reiche Spital« genannt l^ter der bayerischen Regierung kamen Jedoch die Dominicaner (1622) wieder in den Besitz des Klosters , mussten es aber unter der Administration des Herzogs Ludwig Philipp (1632) abermals räumen, und

100) Siehe die Urkonde bei Werdtirein, fili2. »Generalis F. F. Pri^editetonäii OnKflätio pro Fratribäs Bi^idell^ei^ge stndentibas.«

101) fleid^bergetisi Umer»ftati Stadium cotfyentas est iacor- poratam. Wflrdtwein, p. 114, b. ' .

aants, Oeseh. d. Unir. Heidelb. I. 14

ZiO L Buch, L Pmödk. ». AbiOmiU. y(1390—1398.)

die^Kii^ohemiifie: d«tf Liutteiiadeni/zikihren iGtdtteMiettMM üterkssen.' ^Aück 'nach! dem- Wterf;pMIi8dMBiE]ii9i«ii get stattete- Amea' dieselbe* lEufftrst Eaxl Ludwig '(d6ö9j) auf s Neiie^ biA die Ltithferiseiij& (PiK)vide&z(>)]ia]rdMi>firbaqt war.^^^. . Darauf ;fiel7die iiEloEftetkircfae 4dD/ Beformirtea zii.^ -Efurffiri^t'Earl liess sie neui aufbauen mndjiBAishte sie* zur €tänuB6nB]drch&^^^). InfdieserBdstimttuBgifblieb sie/biii zuin-JaUre )1700, :«vro Eiurfiirst/ Jdhafn&iWiikeliu 9i&:'ideu Dominieftnem ^rödkgab ^^^). Dumth >dife>iEMigion&i dbdaratkm i(l 705) fiel sie » 'disseii < ald ' Ei^6tttiiiiBi i zm ^ Yoa ddoi* EuffürgteliiiMaxiiniliaii Josepih'wurdeu! äie uüoh in dem*/ Ebster iiy/Orbandeneni Douüiiicaiier' jentläse^ und ihnen Suetesrtation^gelder isngewiesen. •"<

/ Nach ^et! Restauiwtioni der; üniversit&t !(160d) kauft» Kurmrst KarliFritedriöh das.iEVdster fOn: IA^QOOj fli an, und liess es für das anatomische Theater, das KlitiikuiB und i die - : EntJbindusIgsainßtdlt * ' einUcbtenf ^ ^); ' Jetzt I wird dasseltte in'sbhöü u&d.2ivieGki&&S6igiai^efährt8n^^ f&k* hatufwisseiisohMtiibiuQ^i Instituiter uddfBaifaiiildfigeu em^- gebichtet;! ;No6h sinldlaiisseri dep Demimeauer-^El bester zwei CollegiöTilAi ier*äbfii«n.. 'in ' >•) !' i

-1 Von dön Häusörn Mid^iiVßrÖllebfcWen Juden wurden spätei* auch = eitig'4' m eifern: mci^iciBi^fteilt. Qollogium odier, wife dsi "hefest» ..^Auditorittm'ineöicajwi« verifBidet Näoh' seiner Völligen H<»-8tdlKiKg Wrar:[es<^i w^UläyfigeS) 3 Stockwerke hohes Gebäude,. Wekhe^ :eia ganz^. Quadrat bildete utd von det Judengas^Q bis. . mir ;P£dfi'engasae reichte :^°^- In dec». mediqiaiscben Collegium : war audi

102) Schlosser und Rebus, Wahrheits- und Ehrenrettang S. 30.

... X04)|.WjardtW€|il%PH.il?4bi. W^M*^^M^< 3«^

106) Wundt, Heidelb. S. §g...j] .,, ,„,^,.7/ ,:,;). // .m.,.

^ J . ■"> ■« .7 ,• J .'.I 1 .) . I

4aB in 8pätenrj9r Zeifc eiTii^)it^rffpi;b^atnm. aii^tp^iifttio und ZabehöiiiDgen«^^^)( . .-^i./ ,. m j '; . :.,.

Dieses ]ag''(ieiTfi"Cöllegiiim tiiMicäm ' gegenüber uiid mrrcle et-yt später (1'498> Vöb'' dem''Utii*ff(rstett' Philip'^ gegründet:'' AuskhrUidhel' Wird^ " über ' dasselbe ttfrffeti ge^^ handelt.

Judenhänser werden 2ik Lehrehffohntmgen verwendet^ die

Synagoge in eii^ chr^^jll^cj^ß. ^pfiUß.uptgeipmdeU und die

G^Srten dirJudeh- der Ujii'dersität' '^schenkt.

*

Hätten wir keine andern N'achrichten, so wArde man aus der obeu .(S. 191) geuai^intQU Urkunde schliessen ' müssen, Bup.recht.IL hab« altoi Judec^user dem Ar- tisten-Colle^'to «ügewfeSen. DwA-ist aber nicht so. Aus der Urkunde i 4^r9h weichte der,. Kurfürst der Artisten- FWtät : den. Fjuch*^.. wd; Weiiwehnten in .Sicbriesheini ßchenkte, nnd aus dem schon (S. 192, Note 38) erwähntett Berichte, welchen die' TJÜiversität an Ludwig EI. ab^- stattete,, geht,,Ji;ißry,pjr^ d4es ni^ür d^ Hajus des Juden Bfut^ für. das GoUeg^uln bestimikit ^wurde/ (S/ 192), andere Häuser abeY 'auch nicht 2fur Artisten ;Fa<iültät gehörige Lehrer jil^ Wohnungen erhielten. . .^ \

Was. die. iiÄ der, .oiberajud^gaasci gelegene ^^f) Jud^.n- schule angeht; so i^urde diese nach der von dem Kurfür- sten ausgesprochenen Bestimmung in eine christliche Ca- p.elle. ttiag§W;£pid^t,. w-9!Sf,e|!m,26.. Decemljpr 1391 in feier- iiohär Weise durch den; Bdfichof Eckhard voa Worms in

Gegfenwarf des^KtirfÖrsten-, seines Neffen, R'tipre'cht's'IIL,

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14*

und Tieler Professoren und Studenten geschah '^'). Spftter wurde diese Gapelle zu Auditorien ^benutzt^^^.

Durch die Vertreibung der Juden kam die Universi- tät auch in den Besitz von vier ili der Plöck ge- legeuen Gärten. Diese waren der juristischen, medi- ciniscben und ArtistenrFacu^t zugewiesen. Später erhielt das Dionysianum einen dieser Gärten^ ^^)p Im Genüsse

109) In presentia DominorDm Ducum, Roperti.Beiiioris et ja- nioris, nee non Domini ConraÜi de Solton in theologia Magistri^ Domini Johannig de l(oet, in De<?reti8 DoctpriB, Magjatn Hermanni de Üxsaria, in Medicinis Professoris, Maxsilii de Inghen in artibus Magistrornm, nee non multoi^mn nobilinni et aliornm lifiigistrorttm et ScoAmum. Itl^trik. Üb. L F. t2y JIk IJben dort beendet «kh auch die Urkunde.

110) Inventar, d. iJniv.-Häuser. In einer Einladung des Mi- cyllus zu seinen Vorlesungen heisst es (Sylvae p. 305):

»Adsis cras licet äd yetus saceUuiA, Qnod qQondam genus Isaci colebctt, Nunc legttm 4omu8 est idem sacrarum.«-

111) Wir erfahren dieses zum Theil ans späteren Actenstücken. Am 10. November 1618 tbeilte Friedrich V. der tJniversität mit, dass er vorhabe, >zu beäöerung, amfnehmangynd zierdt vii0eifer Statt allhier in der vorstatt drauslen m nawe gai^s aBZusfeeUen ynd erbawen zu lassen«, und ersuchte de^ialb die Universit&t, ihm so viel von ihren Gärten abzutreten ^ als für das Anlegen dea Weges nothwendig sei, zugleich sich erbietend, damit diese in keinen Nachtheil k&me, so viel Land, als sie abgetreten, Ton «einem »Hopfengarten in der -pflegk wiederumb jsu erstatten.« Hierauf ernannte die Universität eine besondere Commission, welche, bevor man dem Kurfürsten antworte, genau in den Acten der ver- schiedenen Facnlt&ten nachsehen sotite, »quid in atitis de hortia istis contineatur, qua ratione quove jure ad Academiam pervenerint«. Nadidem nun die Commission die betreffenden Acten eingesehen, sprach sie sich dahin aus: >8e invenisse, hortos illos a Ruperto anno 1391. Academiae una cum aedibus Judaeorum incorporatos fvisse , ita ut apud Academiam perpetuo manereiit«. Näeh dieser Mittheilung beschloss die Universität: >Bniiceps. rogetur, ut hortos illos ; quos longo jam tempore possederit Academia, si ullo modo fieri possit, et relinquatur; sin vero omnino via illa sit-dncenda et utilitas publica illud postulet, Academiam sperare, principem aequis conditionibus cum ea transactnrnm.« Dieser BeselhlusB wurde in einer ausführlichen Eingabe dem Kurfftreten vorgelegt und von der

FrwOii^iit^Wmmawtm. BeMnä, B$tiomii^ VmffgilUfng. %i^

imelhen warßo bis zur. Befofou^ioii 4^r VniyertiA&t durch Otto Heinrich die Decaoe der 3 Qber$tea ¥$^ eidtäteo; nni^her alkicfff ^hielten m die jeweiligen Profes* sores primavii derrgwapoieQ Fn^iiltftteQ. Den Gurte» <tei DktfijsiMiung Mte «oerst der ProvifiKM: imd ^pftte« der erst«^. Professor der Anstalt. r

Der iSktfürst schenkt den halben Frucht- und Wein- zehnten in Schriesheim der Artisten - FacuUät und ä Tornos an den Zöllen zu . Kaiser^iverth und Bacharach der ümversüß^ kündige JSesßldmffW der Lfkrtr. Vep* toaUunff det Güter und OefäUe der Universität.

Bei seiner grossen Liebe zu der Universität be-

^ -- -

gnügte sich Ruprecht U. nicht mit der ErrichtuDg des Artisten -CoUegiums, JEr schenkte der Artisten -Facultät baJdjMiQ^her (1393) d^ halben, Jhm für 1200 fl. ver- pfändeten Frtfchtw.uüd.Wieinzehnteii.Ton Schpieshäm.^^^)) mit dem Anfügen, dass, ^^eHh dieser Zehnlen abgelöst werden sollte, . die, genannte Sdname der Facultät zuzu- wenden sei M^)* In den .fiemussi de^ Zeiintens jtamen die . . .,-'.• '- . »'i.. ■_ , i'\

gftiizeii Bache, war weiter* nkht idi» Rods. AnniKlL T.. XXTII. F. 220,a. b. .2a2,a bis 233v«L .

il2) U6ber,4lencZefaBteii m.Sobmei^lieimiitoden siekalia doi äliereii Zeit inteseaaaiiie Urkm&deaJtt'den Heidielh. Biiidtfehv. Ni« 3da^79,a. F.S^a; 4Litcr< «ontraot. äufiir emi^täobe dedraie in SohlSeior heim ld81> aad ebeilfl. F. 5^ b (RecogHäÜD domini Boperti super dedoUiiiii 8ohriefirtieim!l964). . / i >.

. 113) £^ ürkoMie iät> tovL'2(fe'ikiBL.ia9a. Sie. flndet sioh. in den AnnaU. UuitiX. IL F.. 37; a.,b und in iNc^. 398^09. F. 73» K A^dmc^t^iBtfiie'ibei T(Klaer^Gdä.idipl..;p4 127 )d»l iu Lünig'tf Bekbaarek Xh.. Vil£ & Ul. ---.iNatb eiaec Urkunde, vom. 4: Fe- hmar..l^a (de^aUK'.d, ünm, F. !3S!^.>eiklSct» .sieh- die üttvereibM gegen ^A#UvQd;€o»<reiii:za fit^wangeiiii^ibcMil, d«ki:«.^cluitan gegen die beetimffte i8i%*l«*. wtedA «fotetr^teH/ Dietto^tges^iAk jedoobi wie ebOiflMt lijBriioliM wiidyl^ieli 14i&l; : 1 < j.r

214 J. a^tftjÄ! J/vP«^iö*!l^^*;vt!«c^^

Leirfer (dir fitträig'- i?tt*« iüi^ ß^^i^m' airtiBtfS-tesÄttde' Ma^ gf^ef'« bestimiht)'ierst4tty^>ahre 109*^*^^ ^»^^'' '''5' -^ ' Düi*ch ytie' (GrMkdring' -aes'ArÖÄieii^Ö^AlegiüBltä'^ü^^ #ttreh die Sihenkuiig d^ halb^ Fr^;^t^lind W^M^hnt^M m Stihriesheito •l^mrto^^e^-'d^fiomii^eil^tV^dl^i^^ d«^ Artisten -Facultät und ihrti* Mitgüedef g^iöHerti -Mae gleiche Sorge zeigte der Kurfürst aber auch für die drei anderen Facultäten, indem «r 4hren Lehrern , welche, wie die der j^rtisteurFacultät, ^e^en . den . B^aj^ßji ^d.erer Universitäten, Ie1^enslängli9h angestellt waren^ zwei Tornos äh den Zöllen zu ^aiserswerth'und Bacharach als Besol- Öung zuwies "^), vöH welchen* er önft diö^ÜhiverSität jfeden tiiit jelOOO'Gol^lgrilfliöti^^tegd^^ ''

.Där€h ^iese*SäienkUD^feit^\warsn di^ fiiianisdleB Ver- hältnisse der letztem begründet^") und die Besoldun-

. r lU): AjpttalL Univ. T. I. F, 3ö.v .^ ^ _. ; :' ,- ,i , .. li 5) Die Original - Urkunde. . (Üniv.-Arcli. Nr! ^4) ist ' vom ^4. Juni IfS^S.' Sl4 firidet feich In-AtitiaTl. ©nSv. T.' L'F. 'd^i'b'.'ÖB/i.b und iii>Ood;'foi'B59y$8. iP. GSS^ ;a.i^4/k ib. Al%edrudkti!bei Tols »er,.l.;jD. p, ^28. ^fUßl^ff (i^.^^ertheUtuig der. Zölle .i^nt^r die Professoren s. Aunall, Univ. T. I. F. 99, a.

116) Das Enrägniss'Aileöer Zölle war viel bedeutender, als man 6»wa#ten^eiLlte,^ da >inala jeden 2olt atn Mikebrbeiu' zu' 18,000 tltlilft jährlich anschlagen konnte. Hnpeden, über den Bheinhandel in Schi öz er' 8 Staatsanzeiger, H. YII. S. 9. Sehr interessante uüd wichtige. Beitt&ge «ttr (Geschichte des Pfäls. ZbUirosens vüb 1379 1539 gibt Mone in seiner Zischt, BJ L.a..l71 i£. Maä Iehit<daraü8 die alieni^Zfi^'.döv BasndelSBtira'l^sen und dik Biehtnng des Yerkehrdjkcnn^h'iinft^rftiivtj' iinil Welchen Wiaaren gehandelt wurde 7 wie sich der ivil&iidiscb^ öewerbfleiss'iaii^Biem ausländische^ ▼ei^lt; welkes dieiZoilsilÜitteit'^aren.* Die Tarife uad Einnfthmeii lassen auf den Preis der Waaren undiänfidie^GiEiOssedes ümsatscB schUegsen und zeigen' Mnerdeitb- di» Bedeut^uaf 'd^ Zolle fOr die Einnahnke des I^nd^herrii ^ ' andeiierseitsi ihi Y^erhältniss ' cum ^ei^ kehfi- üeiber dkrZoU^nqaUnvitiy^rnas,^ «öcgi ^äQd;rß. DL 11. dd^. /: liyr): Wiie - bedeutend 4ie ^Besoldühgea Idr ' eiüieldie Lehrei^ ipareBj/stbeniwiroaiis der i^steKtingturkoddW'dd^iMatthäias'sviO'ri eracow' Tiooi''Jaiire Idd&'lPaü&HCo^lb^^llr. ^a'^S'Jim,«)»/ ldQ,%SU Hfceh wekfaf6r>d«rselb0^15O.ft.'tjahiiÜ:h (faJ&iv«rlMl/<da8g'«p! ^Meiste in der heil. Schrift«, des KurfMtlsil^sfl^bter P4tfd«t'(6.'l^l^öl)e^

gennidit, me «rfther, «4y l£e' «tei EnrfilbrBtli^ bestritten i^irturden (8. AI)', mbtaritodäF 'wen^ervtn der WülMflr des' Fürsten^ and dem Ziistaosdie iseinev' FiinahfleH

aibhaa^^-'' ..•.•.! . '<i\ ^- .../.,.

Die ^A#ighbeh der Uülverfiitit und der. ^nueliiei {lMidtäteB'ibesdirtl]ikte& sich*}edb<di damaib iauf: die Be«- soidnag der iLefarer, -Erbauung: und Eiflikltung^ der: Uni- yersit&tshäasei^ ^ h^- . und auf Anstcbaüdngen - > i^on* > BttcheoA für ihre ffibliothekicn. . Institute^ Sammlmigen ü. s. w;.^ nekdie HülfaHiittel ffiir-die Stadien bieten, entbehre* 'man taAge Zdtiail solchen AnstUt^. .Sb erhielt die mefdicini- sehe Faoultat daS' erste ^Skelet im Jahre 1569 «md' einen botanischen« Garten im Jahre 1&98. ;• Dagegen ! aber hatt^ (Bs ÜDiversitaä-^ andirFacuItäls*« Gassen Ausgaben, wei^e jetzt im'Allgemeinen ausser Brauch sind« Dazu gehorten die so genannteh Piräsenzgelder und die grossen ß a s tm ä^ H r. Die. * PriuBenngeldier . einhielten namentlich die Mitglieder dies ididemischen Seiliates ftbr jede Sitzung^ der sie beiwoli»<ienj' Ali» der Universität Heidelberg wurde

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und ihm »truwe vjjd holt« sei und an der Universität *sin lebtagen meynet zu bl6itien vnd zu lesen itf 'der Heil. Schrifft«. Diese Summe war ang^wite'eii' auf >ü&v Tdrnds zu Baofancach und Kaysersverth qnd die Ej^ehen 2|i.<AUdorf und Ludqu; war sie: nicht daraus zu erheben j so sollte sie aus dem Neckarzolle in Mani^heim bestritten werden. Seine Professur behielt Matthäus bis zum Jähre 1405^ wo et als Nachfolger 'E^olthkrd*fi''BiSichof in Worms wurde. Er war ein .eiifrfger Kämpfer g^gehir^ l^sbräuche der Hirche und fßr ihre Yeirbe^er/ung nament^f}l^ In seiner .Schxijft: »De squa- loribus Curiae Römanae tractatua.« (Yierordt, B. I. S. 71.) Mat- thäus war übrigens nicht, Wie Manche ,' verleitet durch die Be- zeichnung de Cracovia, angeben, ein geborener Pole, sondern er fahrte den Namen von Cracow als Sprössling eines edeln BonÜnet'seheni ßescMIechtfes: Unmarin,! Johäni We»ei/S. <BSi7. ' 118) J«8e^iJafa« Wtinten diefOcbäude von iSaohvferstän^geB besichtigt' und^ciketiBtt^relatkni itnfgdBbmmQnJ (AnnaU. ünlv. T. V. F. 29u*24v) ' tA^dirfdle'ifiaQdWcanksi^üiercrbidteift-'tiBe -»BestallwQg«^ deren ' g^wntenhafte ( Befolgung: sie idem . Rector 'Eidlich geiobeä tt!^9bm. (Hfid.) 'PjiVH^ F. iOSjb: i&Q^M.): ifmnitheäsn reiüe Jsolehb V, 2Ct-iipiiil 1660 in^id«niiI^k»iideBlKiöh<äedJZW«it^n Bandes mit ■«

dieser Braucii erstl im' Jahre iLSOä' auliseitl^bäi.' Bfe Oast^ mähler wnrd^ nicUb nuribei Uliivejrsitätefestvi ^ebalten; sondern auch, zu Ehrea>'ä[us<wärtig0c berfÜimteE Gelehrten, welche als Gäste nach Heidelberg kamen; veranstaltet Die Koisten' trug, irenH der Bädtocflie Eüdadaäg ergehen lieiiis , die > UniYjei«ijtät&KGaf se-; ^ gab dagegen eine eiifzoliit Eaoaltät einiiSbldhios Mohl^ so liatfe auch ibre.Caaae die Eostesi zu bestreiken. W^ar nun te< eintziekien ümTersi^ tuten, dem Bector verboten ^ - «lehr i isria 100 Giste änsÜT laden^iiso beze^sioh dieses nisr auf sidithci Universit&tsesiäeik : Was di)8 Yefwaatungld^ /Gtttei- md GefdDe der üniTersität angeht^' so vrnrde diese von den frühesten Zeiteii ian immer' von .«ihr! selbst besoFjgt:^ BaoEu wunden abet keine besoiideren Verwalter aufgestellt, soBderA die Verwaltung von Gütern^ Frucht^ und Weingefällen u. & einzelnen Professoren/ den Deeänm der ^.verschiedenen fäeultiten oder i dem Beetor ^ibettragen. Diese hatten i|[bet Einnahme^ lundr Attsgabä genaue Beebnung zu stellen, welche vdn Uriiven^tätar Angehörigen^ uad-deü >KmS fürstlichen verordneten Bäthen« geprüft, wurden^**). Da- durch,, so wie durch die Wahrung der Universitäts- Bechte, durch Ftjhriing. yon Prozes§ei|,. qjxrjch sich, stets wiederholende Silannften m: di^. rwiUrde .nieht' i»ir. die academische Thätigkeit zörsplittdt-tV sondern eitizjelne Pro- fessoreu, welche mehi; ausgezeichnete Gelehrte, als Ge- schäftßleute,. w^eii , z^wQilec^ ,i|i,f griopse Yeriegenb^it ge^ bracht, da sie jeden i^ekstandaniPruoht und-Wein ». s.w.

»

aus ihren Mitteln zu ersetzen' liiatten.' Wir erinnern in dipser Beziehung nuiv au/ den berühmten. Xyl an der

119) Ahaall. ümi^. T. YIL fol. 62, b. Wandte Mag. Bi X 8. 175. -*- Bin »ordo compiifeilomin«'*findet' sioh>^af flet Eaekseite d^s 7..BaiideB der ünrrenit&it «-Annale]^ .l¥f(^h dksenngif^cin dia Bednümgen des Rectors irom'ThbiAaBtoge to 'Thomadtage^idie d^ Decane dar 4 Facnltät^n Tom 1. Januar bis letikteti Decemb^, die des »OoUectoris Stip^iidiatoruiiiic ytm' 1. Mfttt tia. 1.' If&rz^.die 4ice »CDUectorifi et Prbearatorisrfiick vmi J<lhafuiig|ag Sil J^Muiistag.

(t 1&76), detote Rflckstend/ sidh meiiiete Zcfitamm tmi lOJjArm auf. diel in jener Zeit iiOdtst bddwtende SupaiD/9

VOTi 280 -fl. stoigerto ^*<0.

lAnsaerdem faatte aber «Heb in der Bfig^l j^der wh fldne Lehrer, weletbem eine oder die andei:«f Hrttnde ete BeaoUnng «igevriesea war, dieadbe «dbst w v^waltow beneidipglnreise Fmebt, W^iin lu &; w^^ selbst ftn Ort und Steile «insidieimfieBL Da dieses, so trie das.Hin*« and Herreisen^ mit bedeutendJBn- Kosten verbunden war^ so wurde dadurch das Eiirilgiuss der Pfründe «ehr .g^ schmälert Ausserdem mussten dia Lehrer während dieset Zeit jftre Vorksmigfen an dier Universität musset^en, ve« ameh vide. Massstände herbeifUhtte. ,

.; •'• .. § 6- .

Die Umn^^tmt verhindert^ die Medarlammg . .der ^ FläffeÜäTrim aatf dem Häiigenberge.

Iift Jahre 1391 erschienen Züge Von Flagellanten (Geiss^ern) ^;^ ^) auf dem jenseits des Neckars, Heidelberg gegenüt)er, gelegenen H^iligenberge ]^^\ um sich auf den\T

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* *■« t ^ , . -^- . ,

120) WUndiJ, & 176v.[. .....

121) SchöttgeA, Hj^qt. Fl^g^Uantiam. ßqilau, Hist. des flagellants. Mosheira, Kirchen gesell. Th. II. S. 746. 8Ö9.'

122) Der HeiHgenbefg (von MarcelliAus M<mrPiri, \A ehrisflidier Zdt Abrabsunsterg) Abrunsibeiig» Afajeriii^Bhefs« Alhrin»: berg genannt), hat seinen Namen von dem Abte des Benedictiner- Elosters Hirsau bei Calw. Dieser wurde von seinen Convontuale« seines Amtes entsetzt und ihm Yon dem Abte des Klosters Lorsch (1068) das St MichaeliA[k>st«r >auf ' dem Alifr^hamsberg als Aufsatz baltsort angewiesen. Dureh 'frommen Lebenswandel erwarb er sich den Bnf der H^ligkeit, und nach seinem Tod« wnrde sein Grab als eine heilte Stilite betfaehtef, ^ welcher Tiele Wallfabrten gcTmadkl wurden, und so kam für dio fraberen Kamen des Berges die Be^ ifnchnnug »Heiliger Berg« itt Brauch , wie er noch heute heiBsi Ausser dem genannten, um da« Jäbir 1000 gestifteten St. Micbaelff* kloster und Kirche wurde ein zweites Kloster und eine Kirche^ etwa eio labrbunderl spater, 4491 H..StQihhan .nn^ Laurent ins zu Ehren, gegrttndeti i Pie.^tiftuf^ ^ beiden Kirchen und Klöstepr

i6(^Iben 'idodei^zidäRiSeQ; - Sie-- Wirreih eiile duasfliche 'Säcte> WeSehe- um' d»»^ Ja;h]^<f2ed i»istaiidwfistifM Ais. ihr.ffidfl«t wird der Einsiedler Rainer in Perugia. igmafint^iBald fimd <^'iti 'Ifiälito viete Anbitogiigr und «kann* ausE^ ^seita diät i4*Ip6n> iü' 'Bayern, "BöhiiDieK», i'ßoidideQ nuliKandaBn MnÖefffi.' 3$^ Raubten ibre Bu)S6tirni(iit<1we6l«t, !6dgi<lfardk GFeiiBsieihi, tJben itf kdtifien^'Ufid UrbMim daherv^eiuNaiseii (Mssteiri ' i Ibre* E'Mdung bestafad'iii ^Kbüa\ieA ^wismöTim oder grauem Gewände , aul welbtaem vorb und Imitea leM wi^sesi Krdn« ' genäht' war, uymWir^ sie 'auch 'Er6iiK^ brüifie-r hiessefl; Auf '<femt Hopfen trugen sie' wefcBse Hflte UBd in 'der ysiken :Hand ein' bdIzemeB -"Kreuz,' ; in föär rechten aber eine Peiti^bei^ weidie'iami'äaiBlfersieii Ende 3 Knoten oder Knöpfe mit eisernen Stacheln hatte. Mit dieser Peitsche pflegten sie sich öffentlich, in und ausser den' Kirchen, ^^^eisseh ^^^)/' Bei ihrM ^'Zögea. thi^ Priester kostbare Falhtfßn^.Y(ta ^de^ed^r^a^PWIlb, Crucifixe und viqle Wachskerzen voran. Wer in ihren Bund auf- ^ehQjnmen werden .^wblite, musste gelobet, 34 Tage in demselben zu bleiben und für jeden Ta^ 4 Pfennige als Lehrgeld ihiiiziibririgen. Sie gäben vor; sie iiätten einen Bhef vom Himmel empfangen, welchen ein Engel zu Jerusalem auf den Altar Petri gelebt« habe: j'DiÄser^Brief besage, Christus sei Über die grosse .Bösheit dir Welt u^d;:bßs(^ders der Christen erzürnt gewe$,Q]^; da hätten Maria und die-S^gel filrrdiä Mentfghe&i S'fiarbiite «eingelegt

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ging Tr)!n,dem:Bene(ilicti«Qr-Elo$te>:',]j9r8^li aos^ruad sie wa^en beidQ rejichbegikbt. Von .de^flma8igQa(Be^^dictin£r•)Mö^chen(UQ9ßr^(^f]^ scheint idie erste Kultur. fiea.N^kajrtbales mid Lobdßiigaußs,.:f¥eim ««cjbr nicbt ausgegüngen^ doch ußh^ l^ördert wo):dea;i2su sein.. ÜebQj; det Beiligertfrg, seine Kjfioh^Hf ^n4 Klöst^ vcirgl. .ftlüb.lifl||r ©eftkwordigkeüjen . vQi^ ^J^ld8f?h^l?Aa|eiln .S. .ßi S, )Kür.dtjif^in, Monico» Wormat. p; d, ff...ÖQffmi9i^,ter,.GQ^ch* d. Jäe^jgenjiipargfi« und seiner RpJin^n.,.:.. : . .,j. ,.. ,.,;.. . ^,.„ : ^.,, ; ;,::•. u

' ^ 12d> 'Die Abbildwig' eih^r^solcbbnt GeiflSelOfi^ :git)«iiiatte» TOyaige liWri de deux BeiöidldtiiMii t.'U.p^ 10*/ »'.';-•»• ,

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Tod MnpretiU^ IL und 0$$ MßrsiUt^ ^ : 249

Qidldavauf iiife Zlteiöheni«g Inhalte», «er .34 Tfige &idU

1.^ iiAki dfese^KagidkiiteQi.bgiHeidelb^g enscbieMü .und sieb .«&£ denv HefligidiibQtgid «.uAUiKea woUten, besdiloss^. die 'Uftimmtäly sich ihnen taü^.aUem^Smatt w widersQtaeo^ QtMlf hraebtö' » aiicfa.beiiklem KiirfAsstett dabin, 4ms. &s^ insm deiKÄvftathakiiitt gaaaenlioMeiigftaunterdagt^^^^) 8^ YbrUeiüe» sie* füe 'Gegalid> lohnie ut die Stadt gje7< ]DMtuaMvi['2u 'Seil.' .'{-'. f >. - .•

' . iWeg^ der ):vdi dieser Seete doohendea G^fabrei» beihtlUteftiBiA die/FUlfeteü lisd dieiOeistUchkcfft, bei im^^ Papste die Ausrottung derselben zu bewiitol^, jmd sie 'wttr^ den auch, als man sie der K^erei anklagte, von ihm in Bann gethan. D^sen ungeapht^t hörte das Schauspiel öffentlicher Geisseifahrten erst in Folge der Beschlüsse dfts.Goncüiüias vont Constanz auf ^^^).. .\

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Tod Hiuprechfs lt. und des Marsitius.

'i ' Rupreoht II. Fstarb am 6. Januar 1898*"), und Hurde 'inrdemi Elostbr Bchönau' begraben. Die grosseti Verdienste, welche er sieh um die Universität erwarben, kabe« wi^ diesem Abschnitte angegeben**'). . "

Einige Jahre vor ihm (20. August 1396) war auch der füt' das Gedeihen der Universität so thätig wirkende

124) Hist. Acad. F. 35: »Becreverat universitas circulatoribas ktis 6ese oppcmere et peiicnlis ab hac secta imminentibos pro- Urailispriiidpes et cmUtes de eliiniB|Lö4i8 iUis rogarei^tque monere.c

125) Wessenberg, Die KirchenTersammlungen des 14. und 16. Jahrh. S. 250 ff.

126) Annall. Umv/T. I. F. eö. ' i «

ji\ ta87 ^Dtawatoto j»€iBite1it >flnden Bichi dieselben auch in der 6o ge- nannten »Rupertinischen Constitution« voitf 10. Juni 1895 (abge^ dioik« iii-Totn»r'8 Goid. dtpl;^. 189'ff. uAd in Lubft's Fürsten- saal, S. 555 ff.) und in dem Gal. aead. ü.- d. d. 6. Januar 13981 ä'&«s1Se»,"&:^(r.-8.'*ßlfO:''i ••' "•- •■• " ''

Marsilins geMerben, nadictaüi er -dfo iteivm Ru- precht I. i^eWordene Aufgabe, »des^ stodiatiia in lieidelb«^^ eitt anheber vnd »egirer« zu seim (8. i^ Kbte^), eben so geiv^isgieiitiaft^ als erfoigv^dhi,^ «rflttlt lincUäDÜ AnhftBglichkeife uttd Liebe- ^w< {J&sversitat aitöh äcm^lt das ^Vemätthlni89 seiner Bücher . ^bewiesen :batta< in feicUiicfaer Weise. -wurde <^r im Chore vor deiii>< grossen Altärel^üiiidte .84. Petanh kii^4^hie beigesetsg^j Ztnr LeidH!9feler ürariton dran idxmligea Bector Noyt durch ein besonderes PrognwBm 'eingriadBiii Worden, und die' noch vorhandene Bede (8. 1^ u^ 124) Tdn dem Ptofessbr^ der ThisologieiBTOw^ita in der> Heiligt geistkirehe gefcalten f ^®). ^ ..

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Die ersten, ^ibliothelcen der Universität

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Als Kurfürst Btiprecht L die Universität begrtiBr* dete und reichlich begabte, gedachte er auch der den Lehrenden und Lernenden ^r Beförderung und Erleich- terung ihrer Bestrebungen in den Wissenschaften noth- wendigen Hülfsmittel. Buchhändler , Bücberverleiher , Bücherabschreiber, Pärgamentbel^ter und Yersievef von Bücher^ wurden durch die Tbdlnahmi^ / > an den , Bedbte» und Freiheiteil, welobe der Kurfürst den' Magistern und Scholaren der hohen Schule bewilligte, eingeben, ÜX Heidelberg sich niederzulassen *^^). ;

Dass auch sohotL .m , den^ ersten > Jahren nach der Stiftung (1386 1396) nicht nur zu Einer, sondern _sogat zu zwei öifentlicbeu Bil)liothel^en, der Universität nämlich und der Artisten-FacuUät^^^), ^lerPrund gelegt wurden

lässt sich kaum bezweifeln ^^^). Schon die allgem^neii

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128) Cal. acad. I. d. d. 20. August 1396, r. ! , ^ .

129) Yefgl. Urkttflde Nr.ai. mit eirhl«$enMk» iUuBs^aiiiQn m dea betreffenden SteUen« . ? ' •, . ' , - ,

130) Auohtis Basel hatte die Artidten^Facalt&t.etiocfU^^ondi^ni Bibliothek. Vis eher, S- 137. . i- .a>

lai) Wilken, Gesch. d. Heidelb. Baf^j^offsami^hitg^« S^. j^.ff^

Veibftitnifise dos Bütbünre^xm in damaHger Zeit maeltöB es sdir wahrscheiiilich , dAss man auf eine #ffept)i€;he fificbersanoDkuig fflr dierneiie üniversttftt 4aeh(a D^on der iKdbe Pieis des Schreibmitterfate [ und der dadurcii bewirkte,' niditmM^ Ikobe der Bfleber (8« 36) ge«- fltattet^B es jedem Magister edeif Scholaren nieht, skh loekr Bfldi^ mwooiehAito, als er m! das Notfawendigsto za den LebtHtonden bedntfte ^^. Aber Akkt aHeiii der bohe Preis der BOcber wa^Aite eine öffentU^e Baeheiv Bsninbiiig nothwendig, sendeini aiisserd^n auch das Be^ dürfnifis giitek- nnd genauer Exemplsre, nacb welclieB Ab- schriften zum Gebrauche der Lehrer und Lenienden getnachk werden Icoonien, besonders Ton den Werken, welche bei dem unterrichte gebraucht wurden«

Unter diesen Umständen lässt sich eine hohe Schule ohne öffentliche Bibliothek kaum dienken. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass, da den Lehrern nicht zugemuthet werden konnte, aus ihren eigenen Mitteln die Werke sich zu verschaffen, deren die neu entstehende Lehranstalt be- durfte, gleich von Anfang an 6in Theil der Einkünfte, womit Ruprecht L die Universität begabte, zur An- schaflFung der erforderlichen Bücher verwendet worden sei. Dagegen ist es wenig wahrscheinlich, dass der Kur- fürst selbst sich noch insbesondere und unmittelbar aus eigenen Mitteln die Stiftung einer Bibliothek für die Uni- versität habe angelegen sein lassen***); wenigstens wfrd er nirgends als der unmittelbare Stifter einer sdfäkai

122') VVie themf r d^ Pergament war , lässt sich daraus abneh- men, dass der Artisten - Facultät noch 1544 der Preis eines aus 151 Bl&ttern in grossem Folio bestehenden Protokoll-Baches, wozu sie d;^ . {^pi;gi^ment Ajcif. 4er Frankfurter Messe, hatte einkaufen la^eii, init Ei^ischluss des Einbandes in gßpresstem Schweinsledei:, zu 9 Ducaten.von. ihrem, dftmaligen ^ecaniß, Pbilipp Rhyner, berechnet wurde. Acta Fac. Art. T. IV. t. 4,a. 10, a.

138) Wandt, De biblio^..Hei^e]i). p. 8 sqq.

Siiliiöihek^etiMit^^^), <«n<l^del^'ßiiri61iterätatter ;tini^epei* Universität Würd^ itt''iider äiitgöth^eii» iiiei^wttrdig0& !Käcl^richft -Ttoli d^ Eridffliuii^Htletf^neu^ii liehrMBtaMiuitt 4en ii»" ertheilt«^ Prlvft^eti iSridO ff.) «ifien io iK9ic&tig«b Oegeds^nd ^ Aielit' ibefwähnt-' blasse« > Malten V' wenn eiM Btehersatnmltmg schön Her erMra Aus8tafctüng4erUfi)t0tw sität begriffiorn gew^i^entwärb; Bl^n «oiwe^ig <!hfiit^n Rs^- l))r'eöiitIL ufld III. aus ih'riehMitt^n¥üir eine Biblidthek**i*> i>aids ater^chM die ersten Lito«r d^ aoltbn' Supertätfür Idi^ Oründüng ' derseltyen ^bedMftii'^raresi, > darüber 'besH»^ ^i^ 2fe!blich si<^h<§re»^ug&isse. : Dennsöhon lO^IIahre HaA «er StÄtung der liFtiiierisitIt'(13Öi8)"mi'd>eine ^solcbeV''als ^er Arttst^n-FaüthiMt angeh6frend, erwthAt. Die Unfi^ersi^ kaufte nämlich üflter' >Noytls»riofoTat*^ auö detäüntei^ IftssensQliaft ihres .ersten Cajizlers, des Dompropstes zu .Wpj-:pis^ Oieylnha^usen, .welche durph 4ß?5,?n letzten ;\V^left. (1^90) zwar/dej.^ p^i^rsjifät vermapht^,j.aher "^u^^ ll^ichtupj^ eines ' Collegiiipis. ;()estiiipmt w,.,die. säipim^ lijfhen, ; iu .168 Bänden ^^tejierfd^i^ Btlpher demselben ,i»^. DfP^j^ tibergajb sie ^nacl?^^ ^i»em.,in der Versjammiung.^yon ^en Eacultätten , }am, 29,. S^tember : 1^96 gefassteu Be- schluss d?ir ^rjtjs^tpn-FaqyittÄl; ^pr Aufbewahrung m Ihrer Bibj^otl^ek und zur, Benutzung, u^tei;' dem Vorbehalte, dass der Wai;z lunf^ich^duucjl. sicher: g^nug sei^«^. . ^ . : , ; In jden^elljen Jßhre wu^de die; Bibliothßji der, Artisten- yacultät sel^f . weseatlich vprpjehrt durch das , Yermächtr

134) Fried erich, Gesch. der nach Rom entführten Heidelb. Biblioth. S. 12. 13. ------

135) Die beiden Ältesten Bibliotheken erfreuten sich nur Eines Geschenkes von dem Kurfdrsten 'tttip.i;echt Ö./ nftnifich srweier Sucher des Origenes und deä H. Hier'dnymiis. ' ;

' 1$6^" Ännall. tJniv. t t F. 6?a. ' " . ' '-• " ^' ' "'' '' . * "1^7)' Unter ihnen waren 6^4 'the'ologischö'tvön Au W.StiÜ'i ÄW :ßernhard, Bi3chof' Ans'.elm', Thomas yoti ' A^Uiilö', ßedi Yenerabilis,Kicöla.us.Lyja)/'6i^^j^^^^

schaflüche, 6 über Logik" ^- •'- » *

138) Annall. ■ü'niv.T.'!.-"F.'*2jkV''J

•; ;i f t

mss des Mar8ili4l^^ wielchdr. >die- lUniteGlit&fe zwr. Erbin sefaier BUhorsammliiiig Ja «tioiQm tetetmyWiUfiA l^i setsEte^^). In d«f eben ;enräb0tea> ZudammeiAilQft; ittbePi Mess '£e 'Üni¥e96ii)at..i4er. geo^ dieser Sudomlnng alle. BOcher, vektaii m' ) dte ; Fächeub dOT letztem. giäiWten *f^)». ../"» i. . -

> ! M AttsiBeseralBo be^UodsfenenTraMMDlg deH Bücher Idee llaFSiliiis erhellt., idasst'Schon 'd«nial8:a«8sbir d^ besoHr d^a- Bibliothek der < Artisten -' Facaltät < auish nocjbi/ einb BAcheti^aBimltiig ) 4er Univen^tät, ialsb - vorvi^Qdkh idev drei'obereit/.FiEbridtatcaii^' .War^ ^weiidenü) aud^ ül

dem; l..£atadJBideä'Matn^^lbuit5h«3.s«it^ Bissen iiroili der Uiuterfi&tiil!» gesdi^ifcten iBftcUevnr.eutt bei^ nah^ .'({S^n«itn)laafttodl^ N¥&riiii(4mi8ei Von. i gikäuffien Böcbem»-3tdife.i ' . . .,.// i-c^ ;; ..: ■;::(! ...]'•.'.•■ :ii iSk» Imaum äko \ die! EJoiterBltäfc fHisididlbdrg i eahön. am Ende des * t4.ii Jahrbnndertsi. Zffel tBädtetheken^ iTwelch^ duTQb iVtuschi^Adlte Sab^knnget veoArsnobi änicb, <^b^ekb darüber : aus! ntt^sen / ersten : Z&üao^ kcitee: [Nochinehteb i f^^ hand^ii > sind \ >dux)cjii . lAnfifbl^affimgen . au» idM-' IJ^üveilsitata-» HnkünftedMilermdhrt wurden; 'A^Mh iQidbr'^t>ä^6A Z^it värdeHtuini den ^i;^yaraitäts>^ >und. t£aietd|ätä^- Antednnur B^en/i Siidiei^ausehäfiungßn) jdr^w&bnti, nwasn: darin;. (Seinen Grund haben mag, dass die Verhandlungen des_jaßademi- schen Senates., so wohl,, als ^er ^acultäten, .pif ^t mit .glan- iQä^siger YoUsitä^digk^t ^bg«fa£f8t .wwden*i . .. ; . .

i". '">. '' ,'! ."):. ,i-) ;ii .[ " ••' 'I,! ;,/ ; /.i '. I I .•

199).(Die iBiblkthele des Ifa et! 11 all ^bestand' im^^an^n aus 2iX 'Werken; ;Voniibnpa'wareiii76 ihMogfuushev 11 jnristische'j 7 mcdioiadflieiiey 6ii pMtapdi7«is]^e ^ ; 9& tkber ^ie Bthae, ^6 "Qber die STatui^sgeimohaftj'inEitotptailosiiipiWe,' 29i inalihetnatnQh«, IS-logiscbe Qbd ll.lgrBiMmatftete SchHften. ilFalerI]inete:w«iren:>Pe^n^af; Ovid's Metamorphoses und Bemedia' Amcnris) Selieoa^i« Briefe, T'eg et lud TCmii&iiq^s^eseB^i LiioAnvdifrB'H«fö'Vdfi Yiliel^sl' Das

^«kfleiclmibs.deri^Biftcher'istdn Mim<j irb: L! ' n t, /t ..c j -i> li4&)\DeIiberatiiin'fdit^ quod l^brri iii>a»ilbits', q«ii i^«ram Ma^ gistoj iMarffrii^i ' sab lei^dJem conditiclnibu9 apüd '^osd^i^m (isirtiätas]! deponerentur.. ^IWd.-; .Umu'/f .71 il ." .i > '•:'j .1 '^

Dm^die Artisten -Fftcoltät im Besitase^ ehier ^igeBim Biblioithek gdw^^, eitiirt sieb ieben; soswoU laus der (S. 187;<!t88; 162 ff.) gesehiUierlea bedraitenien Stelhmg, Wcflcbe sie Unter äen'ifibf^m Faafltatea ^einnabkn, als aas de&' Oeldttättehiv tAier' welciie sie zu. vecfttgfen fafitte/

Ausser den oben erwähnten ßcbeiikiiDgen iiturdfi tttch vor dem Ablaufe de» 14. JafaFhunderts «Be/Otiiyer- sitätsbibliothek vermehrt durch die hinterlässenen Bdchtt des M. Gerhard EmeHssa, so wie denn auch. M. eolinus, ein Mitstifter desDioBy8ianum8(S.i9?<i.'198)«Ad Ke^ '' Gelynhatt s en' s, seine, meistesis Jüristfechen Bücher der üniversitÄt s^henkte^^*^); Ferner fiel 1410 de» Unir versitit darch Schenkung audi die i90 Bände zählende, vor* nehmliefa theologische ttblidüiek des edioii (S. 214, Nute 117) erwähnten Bischofs von Worms, Matthäus von Cra-. eovr^^^ und 1417 die 91 Bftnde starke Büehersammlung des Johannas Muntisinger zu^ so wie durch Noyt's Ver* mäcbtniss 1417 eine Sammku^von 17 jurisl^hen Bücham. Ba2ni kamen noch ^ Schenkung^ von Heinrich von öottda, Nicolaus Proirin, Walther Store *♦*)!

Audi die diorch die Vertreibung der Juden (1391) veranlasste -Yergrösserung d^ Besitzungen und Einkünfte der Universität war nicht ohne günstige Wirkung für die

141) Dazu gehörte ein Codex auf Pergament: »Senecae ladas de morte Clatt^i«, welieh« S^rift znerfit in BentfichlaBd^aol* gefunden und wahrscheinlich nach der Heidelberger Handschrift in Basel herausgegeben wurde.

; . 140^) Mxtü domim ^MiCC!C€X: qüinta die Mareü intra quintam et ßextatn htiram de tauüBie obüt venerabäis* patep dominus Mathens episoopUB Worittacienais, sejpniltttB in t^desiä aua^ in theölogia mfr- giftteif egreglns, qui universitati midloB utiks Ubras ioaaeione int« vivon, ^QQA^t.' Gal.aead. II d. d. 6. Märfe 1410.' Yargl. aadt Sliru^v^ Introdttct. in notit rei lit. c. 5; §. dSL- »

. 149Bi) ^i^ Bcbf mang^aft ab^assfien VeisKicilniBBe dieser Bbrnnt- lichen angefahrten Büchar -Samndwgsn :fihden sioh auf dem letEten- Bl&ttara des .lerst^ Bandes des Matrik^lhnohes. Die Zahl der Bacher belurug.700 Bände. lieber dasAMsliidtrliehere Vefcia^. V^ilken, S. 30 ff. Friederich, S. 16. 17. Wnndt, p. a;9. .

mten MbthOmlm der Ufiikef$im, . . 225

BibUofliek. Die ühiTecsitit erkqgte dadurch niohib nur eise AnnUi liekräiadier BUciier» BOiidem auch eine latei- mache 8diQlastisdie Bchcift, die Snmma Raymundi cum j^parattt Wilhetnü, und eine Schrift über die damatige Eirohenspaltong *^^). Die. hebrUadian Rächer wurden alte i^erkatift> nur. einen Tdnmd behielt man zum kOnftigen Qebraiiohe zorSck ^^^). I>nrDh den V^Rbsttf diea^r Bttcher, irekhen naoh dein Baschluase des Senate MarsUiiia und, M. NicolauB Burgmann besorgten, irurde eine. fSßm drlttd)l]che Swntne Gddiea «eMst Im Jahre 1392 hatten b^de noch AVI» fl. davon in Händen, w(Aäie sie danala abliefetrtftn **^.

Koch ist ananfühien, daas in dm.&Itestcn Zeiten die Bibliothd;eD keine ständigen Bibliothekare hatten. Diese wurden jedes Jahr gewählt, was unmittdhar nach der Wahl des Bectors geschah ^^^. Mit diesem Amte war keine Besoldung verbunden; angesteUt waren nur Bibliotheksdiener. Ständige Bibliothekare mit Besoldung kommen erst gegen das Ende des 16. Jahrhunderts vor. Im Jahre 1586 wurde Ludwig Grav (Graff) zum Bibliothekar ernannt ^*®) ; darauf (1590) Pithopöus, welchem Sylburg (1595) folgte^**). Die Aufsicht über die Universitätsbibliothek hatten der Rector und die übrigen Doctoren in den oberen Facultäten; die Bibliothek der Artisten stand unter dem Decan und den Senatoren dieser Facultät. Jedes Jahr fand eine Visitation statt ^^^).

144) Annan. Univ. T. I. F. 105, a.

145) Ibid. F. 45. Hebräisch wurde damals anf der Üniyersit&t noch nicht gelehrt. Das Alte Testament erklärte man nach der lateinischen Üebersetzung. Erst 130 Jahre später (1522) wurde Johann Böschenstein von Esslingen als erster öfifentlicher Lehrer dieser Sprache angestellt.

146) Ibid. T. I. F. 99, a. F. 486.

147) Ibid. T. VII. F. 1, a.

148) Ibid. T. XII, b. F. 1.

149) Ibid. T. XVI. F. 225, b.

150) Wilken, S. 169.

Hftuts, Geseh. d. Univ. Heidelb. I. 15

226 X Bw^. L Periode. 2. JbadmüL (i890^i398.)

Wo die ersten Bücher der Fnirörsität vor dem Jahre 1390 aufgestellt wares, irt mcht b^ kamt; vielleicht in irgend eindm Kloster. Erst in dem genannten Jahre Tersdbafflte das VenntLditaiss Geyls*- h a u s e n' s einen angemessenen Platss. Später (1448) wurde die Bibliothek der Artisten-Facult&t in dem Erdgesdioflse und die der Universität in dem obem Stockwerk des Gollegimns »in der Bnrsch« und zwar in dem ösffidieD Flligel, aufgestellt "*).

Zu diesen zwei Büchersammlungen kam' sehr bald durdi die Errichtang des königlidieii Stütes an der E Geistkirche noch eine dritte hinzu, welche ebenfidls zur Universität gehörte. Von dieser, so wie Ton den andern Bibliotheken Hcddelbergs, vrird untm augfitta*fieh beridh tet werden.

151) Wilken, €L,22. Sl3.

«c

Dritter Abschnitt

Die Uniyemtät unter d»r B^^iermig des

Kurfänten und naobmaligen römiiolien

KdnigB Bnpreoht IIL

1398—1410.

§1. Freundliche Gesinnung RuprecMs gegen die Univer- diät. Papst Bmifaeius IX. verleiht derselben 12 geistliche Pfründen und der Kurfürst das Patro- natsrecht über die St. Peterskirche in Heidelberg und Über die Kirchen in Altdorf und Läuda. Anstellung der Professoren. Deccme der Fcunütäten.

Auf Buprecht II. folgte 1398 in der Regierung sein einziger, damals 46 Jahre alter Sohn, Ruprecht IIL, welcher nach' WenzeTs Absetzung auch 1400 zum Römi- schen Könige gewählt wurde ^) , und den Beinamen Clem^ von seiner Tapferkeit und Justinianus von der

1) Ueber WenzeTs Absetzuiig und Rnpreeht's in. Wahl zum RömischeB Ednige s. die Tollst&ndigen Acten und Urkunden bei Martene et Durand coUect. ampliss. T. IV. F. 1—140.

2) Quod fortiter rem gesserit et hostes represserit, hinc Giern dictus, non Clemens, sed rigorosus, der die Feind in die Klemme gebradit. Mieg, De Acad. Heidelb. p. 21.22. Tolmidas, Eist. PaL mtiso. (tou Ries mann u. A. oft angefahrt, aber jetzt nicht

15»

228 X Buch. I. Periode. 3. AbechniU. (ISBS'-UIO.)

Gerechtigkeit gegen seine Unterthanen hatte. Er war sanfter und milder gegen seine Unterthanen, als sein Vater, aber von einer in seiner Jugend erhaltenen wissenschaftlichen Bildung findet sich keine Spur. Ausser kriegerischer Tapferkeit und strenger Gerech- tigkeitspflege wusste auch jenes Zeitalter von keinen Tugenden, welche für den Stand des künftigen Regenten als geziemend angeseb^ wurden. Indessen war Ru- precht gegen die Universität, als deren Mitbegründer er si(^, wie auch sein YStei*, ansah, freüii<fl{(£ und wehl- woHend gesinnt, ateeh spricht siioh in allen stänea Hand- lungen eine grosse Vilß:mcge für ^hr Ged^^ben aus. Diese zeigte er eben so wohl al^ Kurfürst, wie als König *).

Als er die Regierung antrat, waren 13 Lehrer an der Universität besoldet Von diesen gehörten 6 der Artisten-Facultät und 7 den übrigen Facultäten an. Damit nun eine grössere Zahl von Besoldungen gegründet und die bereits vorhandenen aufgebessert werden konnten, bewirkte er (1399) von dem Papste BonifaeLus IK.^

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mehr vorhattdeo) p^ 84>: Bictua "vulgd Clem et a iveregriois, ^vi etymologiaio bujus vocis i^on intallegebant (Klem, Elemmen, pres* sare) Clemens: Riesmann. p. 56. Auch ist folgende Anecdote aufbewah^. , Bupx«cht hatte von seinem Yater. einea Gulden erhalten. Als dieser ihn wieder haben wollte,^ hielt er ihn so fest, dftss er dayton.d'^n Beinamen dem erhilteüihabentBC^k tFebrigens hiess auch der, Laigidgi^af Friedrich .fon. Meisa^en {f ..I3il6) (rigoroaus): Klemm^. Höfler, Ruprecht von der- P^alz, genannt Gern, S. 189. ' Nach'Häusser (I, S. 255) hat der freundliche, ver- söhnliche Geist, welcher selbst dmsch die > Energie süM ÖlLarakters nicht verdräDgt wardß;, ihfi^ d§n O^fna^en QlemeiHtyw ab|gek|kr£t Clem, des »Milden«, verschafft. Auch Kaiser Wenzel sagt in einem Schreiben an die Stadt Regensburg: »Ynd Hertzog Ru- preeht., den man nennt Clemens^« L^hmä;nfty[Ghi?oQ.Spit. p.f73ö. JoaVis» Aidendf^» a4 Parei hiat fiav^^PaU :6i5.. 6;k6. ..- ^

3) Auch. geg0a .die .^ta^> Heidi^Ul^erg. ifa,T RuprecJb-t fiehr w^ht gesit^nt. Sie erhielt voti ihm 'mit £inwtUigang 4er- Eeichs- furaten für die Unterhaltung der höbemen <N^ckairbsfteke^ wekhe olt fturch Eiagf^nge beschädigt wurde,; X-^&.ein Brückengeldi Toa. Pwsoiien, Vieh und Fuhrwerk. PflÜz. GopiÄlb. Nc. 4. F. .31». , .

Bupreeht HL u^ Bm^aekts IX, AmUllufig i. PrcfsMoren. 239

dac» 12 ansebDÜche Pfrönden : 1 Canonicat bei der Catbe* dealkircbe ro Worms, 1 Oabonicat bei der zu Speyer, 2 Oanonicttte bei dem GemianBstift.ebeiidort^), 2 bei dem Andrea^tifte und 1 bei dem Bauhatift in Worms, 2 bei dem CymcHastift ia Nenhaosen, 2 bei dem Peterestift in Wimpfen im Tbal und 1 bei dem Juliansstift In Mo&k badh, derllnivenntät einreiieibt wirden*). Femer verlieh ar <1400), mit Genehmigung des Papstes, das Patronats«^ reefat ^) über die. 8t;. Petersldncbe in Heidelberg und üb^ die KirdiQEt 'xa 8t Laurenlien in Altdbrf) und 2u St

K-^'

4) Die Lectoren dieses Stiltes waittii zugleich die Lehftr und Ao&eher der in H^idelb^ etudlrenden StiftsgelsUiehen. Da« Stift hatte, (Statutenb. F. 27) einen besondere? Vertrag darüber mit der Universität aufgerichtet.

5) Die Originalurkunde der Bnlhe ist im Üniv.-Areh. Nr. 34 un'd Absetuiftea in lAnnall. IJnw: X; I F. 27, b. Acta Fac. Art T. I. F. 212, b. Cöpialb. d. Univ. F. 54. ;- gegeben wurde die Bulle am 1. December 1399, also, ehe noch Ruprecht zum römischei^ iSönlge gewählt war. In derselben ist ausdrücklich gesagt, dasS die Professoren nidit gehalten sein^oHten, suresidiren; auch k&tten sie keine Beitr^e zur Unterhaltung der Kirche^ der Bücher, Oma«- mente u. s. w. zu leisten. Die Einkünfte sollten ihnen jährlich »integre« und »absque diminutionec gereicht werden, »exceptis diBtributioiiibus quotidiatmB«. Dagegen sollte, wer ohne »genugsam^ Uisaeh ein gatzes Jab^r keine lectiopies halte«, seine Prl^bende ver* Heren. In mehreren Bullen erhalten der Bischof von Worms, die Dechanten daselbst, in Neustadt, Mainz und der Abt von Schönau jdieYerpiicl^tQng, d|e tPrivilegia apostoliea Üniversititis« zu schätzen. Ueber diePfirOnden ^e.fgl. die wichtige Schrift von v. Hertling: »Jus Uniyersitatis Heidelbergensis«, wo auch S. 14 die Bulle abget dradct ist» Ni^ch einer BnUe des Papstes Jnlitis III. konnten auch Laien deü Q^nvss dieser Präbeüden kommen. ' Auäserdeni $ndiet 8}cl| IB dem Uniy.-Arch. Nr. 23 das dem BifiCh<^fe von Worms, $Ick)iax.d, von dem Papste dheorlirageni&^Exeeutorisde und Nr. ßüt * das »YidJmuB Pmilegiovnm Poatiids Bonifadi IX.^ des Bisehofs Rhabanus yon Speyer.

6) Sc)ion im 19. , noch mehr aber in den nächst folgenden Jahrhunderten hatte die Universität Piuris das Jus patronaAus übet viele Kirchen und Capellen. B^länsi, T. in. p. '442. 449. 490. sqq.

7) Dwreb' heson^ere' BMimmmngeft Buptreehfs hatte die Uniirersilfit von der KIrebe in Altdoif jäbtlieh 100 rhein. Guld«n. Am tfe«il. P..S62. . ' .r

230 i' Buch. L Periode, 3. Jlm^mm. (lS98^UtO,)

Jacob in Lauda an der Tauber^), in- den Bisthümem Eichstädt und Würzburg^ det Universität, and setzte sie zugleich in den Besitz der mit diesen Eirdien verbun- denen Einkaufte, jedoch mit der Vef'blndlicbkeit, »dass tin zeitlicher Pfarrherr auf Kosten der üniven^tät darauf gehalten werde« *).

Um die Ausfertigung der diese 12 Präbenden betreffenden Bulle zu betreiben, wurde Conrad von Stt-^ sato^^) nach Rom geschickt Er erreiöhte auch den Zweck seiner '^Beise. Wie wenig Greldmittel aber damals die Universität hatte, beweist der Umstand, dass sie, um den Kostenaufwand von 100 Ducaten, welcher durch das Ausfertigen der Bulle veranlasst wurde, zu decken, diese Summe bei einem nicht näher bekannten Dechanten, Hör- bar^ aufnehmen musste^^).

im Vertrauen auf die Freigebigkeit des Papstes Boni* facius IX. fasste die Universität 1404 einen ausführ- lichen ßotulus ab , in welchem von ihr und dem Kur- fürsten für ! die »regentes s. legentes doctores^ magistri, licenciati et baccalaurei« der 4 Factdtäten 'Bitten um Beneficien ausgesprochen werden , jedoch in . der Weise, dass die »Doctores und Magistri regentes« vor dw ührigm berücksichtigt würden ^*). Durch den am 1. Oktober 1404

8) Lauda (Luden) war eine der ältesten -Pfaiteien des Oden- waldes. IMe CoUatur hatte Ruprecht III. von dem Grafen ton Hohenlohe gekauft.

9) Der Schenknngshrief R apre cht' ä findet sich In Annatt. üniv, T. L F. 32, a und im Coplalb. -d. üniv. P. 38 und Ae Be- Bt&tigungs- und Executionsbulleu des Papstes in Annail. üniy. T. L F. 29, b, im Copialb. F. 51, a und in Hist. Acad. P. 44. ^ Üebet diese Schenkungen vergl. weiter Annan, ünir. T. t -P. 76. An^ Fac. Art. F. 217. Hist. Acad. F. 6. 40.

10) Conrad von Soest (Sosatum) in Westphaleii,' weshalb er gewöhnlich de Susato heis»t. ''

11) AnnaU; üniv. T. r. F. 73, b.

12) Aufbewahrt i^ das Original dieses auf Pergament ge- schriebenen, 12 EIl«n langen und eine balbb BHe mmd Biti halM Viertel breiten Rotulus in dem Univ.-Arch. Nr.^'96. t DtefTel«^

Hieromfßmmv.PiMg, Widif€, 8ehfiftMkThäti§k.d.Frqf. 231

erfolgten Tod deft Papetes wurde jedoch die Absendong des BotidaB unmöglick gemacht.

Was die Anstellung der Professoren betrifft, so wählte von dem An&nge des 15. Jahrhunderts an jede Faeokät ihre Lehrer und schlug diese dem Senate vor, welcher daraof die Bestätigung des EurfOrsten veranlasste* Becane der Facultäten waren die jeweiligen Senioren derselben, wenigirtens war dieses in der Juristen-Faeul-

tät 80^>).

§2.

Hieronynms von Prag (^1406). Wielife s Zehren verboten (1413 J. Schriftstellerische. Thätigkeit der Professoren.

Die Universität war eine eben so treue Anhängerin des Papstes und der Eirchenlehren, als des Nominalismus* Dieser war, wie schon berichtet, von Marsilius bei der Universität eingeführt worden, und blieb herrschend bis zii ihrer Beform durch den Kurfürsten Friedrich I. Als nun Hieronymus von Prag*^, der bekannte Freund des Böhmen Johann Hus **), nach Heidelberg gekommen and (7. April 1406) in die Artisten*Faeultät aufgenommen worden war (wodurch er das Recht erhielt, öffentliche

schiift kniet: . »Botula Academiae ad Pontificem Bomfacium missa nomi&e Büperti Begis Bomanorom pro. graciis exspectativis. Anno 1404« Kamenl^cli anfgefahrt sind,: , S7 Boctoren , Magister nnd Lie^itM^en imd 862 Baoealanreen* Das ganse Yerzeicimiss umfasst ^99 Namen«

18) Wandt, De ord. jwr. P. 11. p, 2.

14) Te^mek, S. 103 ff. Fälschlich wird bisweilen Hierony^ Utas Ton Prag auch Fa^ulfisch genannt. Hieronymufl Faulf]s«h Ton P.rag war ein mit mnsenn Hieronymas be^ freondeter Bitter. Die Yerwechselung rährt von . einer missver- BtandeneniStelledes Aeneas Sylrius her. Schlosser, Weltgesch; B. iX. 8. 140.

15) £1«»^ Genitiv Hmsses^* ist nach der Böhmischen Aussprache dkl i'iiditiife« > Schreibart. Die Yerdo^peluog: des s ist, wie bei 09^ OBSis, Plapiae, Päpussev TJieoL Literat -£1. ziir ällgetn. (Darmst^ Eirchenz. 1S53, Nr. 52i Eis el e i n, Gesch. d. Stadt Coästanz, S. 42.

Vorträge und Dispütaitionen zu liakeii), so lehvtie er, gegen den Nominalismus (und gegen Burida aus nnd Marsir lius) auftretend, den verrufenen Bealiamus. Dieses unter- sagte ihm die Universität, und, da es obae Erfolg blieh, schloss sie ihn aus ihrer Gemeinschaft aus ^% Um aber für die Zukunft ähnUohe Yorkommmsse zu verhttteni) setzte sie durch ein besonderes Statut fest, dass jeder* fremde Magister oder Baccalaureus , ^feloher in die Facult&t auf- genommen werden wollte, sich eidlich verbindlich macheiL musste, alle Sätze, welche ejc öffentlich vertheidigen wollte, vorher dem Decan der Facultät dem Wortlaute nach vor- zuzeigen *^).

16) Au« den Acten theilen "wir FdlgendeB mit :

:»Mftg;tföroniina8 dePraga po^tquam [YII. diemeoskApraüH 14QQ receptuß fuit ad facultatem artium, yolens facere a-cttim publicuv, quod importune, arroganter et invective contra magistros sei. Buri- danum, Marsilium etc. mülta mirabili in positione sua dixit publice in scolis representata, eos non verae logicae auetores, sed yerae dialecticae haereticos, xequiaitua fuit pec jaramentum, qnatenus jpraesentaret suam positionem facultati antequam exiret scolas,, quod facere minime curavit.

Item duobua diebiis gequentibus respcmdit, quum magistris qni- busdam pi^icta peasime 'soaantia publice conceasit, «Fgo faeoltag nolens eum amplius audire, respondere deputavit unum Magistrum, qui detenninavit oppositum positionis suae, cui dictus M. Jeronimus itfgttit 8U0 mo^o, et quod tamrespondendo, quam etiam ai^cgmaeOf tando praesumtuoae et contameliose se babuit eoiitra Dtictores et Magistroa tIvos et defunctos, rper facuUatem artimn. sosp^nams fuit ab omni actu scolastico, qua suspeuBiOB« non öbstante intiinavä publice ad valvas se velle replicare contra determinationem opposi« tarn propositionis suae. Quibua intimationibuB depoaitas intimatum fuit sibi Buo sigillo decanatua per juramentum et. sub poaia excln- «ionia perpetuae a dicta facultate, quatenus ceasaret ob' omni sco» laistico (actu) sc. legende, regendo, diaputando, determinandü, exen- <2endo , reapondendo aeu etiam replicando j quibus ommbiB noft obatantibua sequenti die diotua M. Jeronimnfi itesnm intoavit^ ut priua ae velle replicare etc. juxta quod intimatum ivit ad cimetexluxi S. Petri, ubi invenit rusticoa et vetulaa tantiun« quia . atodentibus omnibua per juramentum a^o a^tui iateresse. f<ul>'intöf dictum.« Aeta Fac. Art. T. I. F. 28, a. AnnalL Univ. T. X' F. -di, b*

17) Urkunde Nt. YJL Acta Fac. Art. T. L F..8,a.

Hieimiißßu$9.JPfi»g, Wieliff. aehriftgkü.Thäti^Kd.Frof. 238

In den Steeits&teeii , welche Hieronymus zuerst «n die Hörsäle der UntVen^tät und dann an die Tbüren der Petefskirche ansohlug, griff er einige herrschende Dogmen, namentlich die Transsubstantiationslehre an, ao wIq er denn auch Johann Wicliffe (John Wycliffe), dessen Lehren schon von den Päpsten Gregor IX. (1377) und ürban VI. (1382) fttr ketzerisch gehalten worden ^^, nkht als »Ketzer«, sondern als »heiligen Mann« anerkannt wissen wollte. Näher kennen wir den Inhalt seiner Lehre

*

nicht, sondern wissen nur soviel, dass der 10. Anklage- ptmkt, welchen man ihkn später auf dem Goncilium zu Gonstanz verhielt, dahin lautete, »er habe die realistische Lehre gelehrt und hartnäckig vertheidigt« *•).

In Beziehung auf Wicliffe fasste die Ideologische Facultät erst am 8. November 1412 einen Besehlüss, durch weldien jedem Magister uöd Baccalaureus verboten wlirdö, dessen Lehre vorzutragen. Zugleich wurden die üni- versitäts- Angehörigen verpflichtet, ohne Verzug es dem Decane der theologischen Facultät anzuzeigen, wenn sie wahrnehmen sollten, dass dieses Verbot V(m irgend einem Andern nicht beachtet würde *^.

Die schriftstellerische Thätigkeit der Lehrer, welche von der Begründung der Universität bis jetzt an dersel- ben gewirkt hatten^ war nicht von Bedeutung. Nur fel-

is) Krabbe, Gescb. d. tJuiV.' Rostock '8. 23 ff! Wiklfef ttatb 1387. Seinen Leichnam liesB Papst Martin Y. wieder am«» graben und verbrennen.

19) Vierordt, B. I. S. 50. 51.

lieber das theologische Element dieser Sätze siehe ü!lmann-| «Foh. W^ftel, Si366. W^essenberg, 8. 135. 166. 170* 175i S^rny, Ffäls. Kird&enhiak. S; äL Wundft, Magaz, B. 111.8.320. Eenter, De GoUeg. Sap. p. 8. Hottinger, p. 73.

20) Ann4^.'Fa€. thecl B.I.F.5. I>e<reium Faa theol. Heidelb. wntffft V^ieldftffium. 1.412 (Dnucksehrift). Ausführlich wird üJMr Wicliffe smoh schon am 26. Ilfai 1408 in den Act. Fac. Art. T. ij. F- 220,, a bis 224, b gehandelt,, wa ea unter Anderem heisst: Non- nttlU tue salnt» inunenores seqnimlar. doctrinam pe9tiferam cujus* d*m Johannfs Wielef.«

234 X Bttcft. I. Periode. 3. AbßdmiH. (ld^-^14M.)

gende sind als Schriftsteller bemerkenswerth : Marsilius, (S. 124, Note 63), Soltow, Geylnhausen, Matthäus von Cracow, Susato, Heinrich von Hessen, Jo- hann von Frankfurt**). «

§ 3,

Rufpreekt HL verUiM aoad^niseken Lehrern hohe

Würden und levorzugt überhaupt Lehrer und Schüler

der Universität:

Buprecbt war eifrig bemiOht, die Universität mögr liehst zu heben und ihr auch äusseren Glanz zu verschaf- fen. Dieses suchte er unter Anderem dadurch zu erreichen, dass er die academischen Lehrer gut besoldete und ihnen hohe Würden verlieh. So ernannte er Soltow und Mat- thäus von Cracow zu s^en Geheimen Bäthen. Jener hatte schon 1395 das Bisthum Verden erhalten ; dieser, zu- gleich Buprecht's Beichtvater und Staatskanzler, als »Paff« berufen (S. 123, Note 62), erhielt (durch Bup recht's Ver- mittelung 1405) das Bistbum Worms. Femer waren Pro win und Susato Bäthe des Königs. Auch genossen Johann von Frankfurt, Hailmann, Nicolaus Burgmann, Job Yen er, welch' letzteren< er zu seinem Protonotar emaimte, sein besonderes Vertrauen. Solche von Bu* p r e c h t hoch geachtete und ihm ergebene Männer gebrauchte er audi als Gesandte ^^, um wichtige Staatsgeschäfte, Ver- mählungen oder andere Verhandlungen einzuleiten nnd in seinem Namen abzuschliessen **).

. I * wm

21) Bie einzelnen Schriften derselben 8. in Wa'ndt'ft Hagaz. B. ni. 8. S76 S. nnd in Sc&wab's SyUabus unter den Nunei dieser Männer.

22j So ^^de Matth&tis von C'raeow geschi<^: 'anBoni- faioiufi IX. (1403), an Gregor XIT. (1406), anf daviCondliiim lO Pisa (1409): Ullma nn , Joh. Wesel^ 8. 387 ff. Scl^irab, P. I. p. 22. 23.

23) Andreae Ratisb. ekton. s. A. 1400. 8ohwab/P. L p. 1& 22. 23. 81. Leger, 8. 135. Cbmel, Reg«8ta Ri]^ni Be^b Bo* manomm Nr. 2095. 694. 1214. In dem zuletzt «ngeftfeurten Weil»

j

Umw<mai,d.S.GmsthM^. QeWmis$d. Söhne Bi^,ul^,w. 285

Neben den Lehrern der Unhrersitftt bevorzugte dar KöHig aber aadi ihre Schüler. Vielen von ihnen ver- Bchaffie «r, wie vrir ebenfalls ans ChmeTs Regesten wissoi, dnreh die ihm als Römischem König zustehenden »preees primariae« ^ entweder in Stiftern nnd Klöstern eine Pfrflnde oder sonst an einer Kirche eine Anstellung. Es' smd dieses grösstentheüs »Meister der freien Künste« (mandmial mit dem Zusätze: »in studio Heiddbergensi«), Bidit selten aber audi Baccalaureen der Theologie, der freien Künste «oder des canonischen Redites. Manche dersdben machte er auch zu königlichen Notaren, und nannte sie seme »Haus- und Tischgenossen«.

, § *.

Ruprecht' 8 HL Vorhaben^ die H. Geistkirche in eine Stiftskirche umzuwandeln und mit der Universität zu vereinigen. Gelöbniss der Söhne Eujprechfs, die Frivi- kffien der Universität stets mi schützen. Vergiftung9- versuch mf das Zehn Bupreehfs.

Nichts war jedoch für das Gedeihen der Universität von so grosser Bedeutung und Wichtigkeit, als dass Ru- precht den Entschluss gefasst hatte, die Kirche zum H. Geist in Heidelberg in eine Collegiat- oder Stiftskirche umzuwandeln und mit der Universität zu vereinigen *^). Papst Bonifacius IX. willigte in dieses - Vorhaben ein, hob 4ie bisherige Verbindung der H. Geistkirche mit der zu St Peter, von wacher sie bisher eine Filial-Kirche

.1

werden noch andere, Ton ans der Kürze halber nicht erwähnte tJfilyersitfl^lelu»er genahnt.

24> Pi^cea priihariae, ita dicitur 'jtts', 4üöd hahet Romanorum ittpeiMxjr Cononatns ei^ antiqna consnetndine in ömnlbus Cathel-^ dkiaUttns' Ecel^siiB atque «tiate Mon'asteriiiil iminÄ' Canonici ^ra'ai^ bitrio nominandi, quem CoUegium recipere debet. Zinckernagel, Handb. f. Archivare, S. 491.

25) Histor. Acad. F. 45. Acta P^at *$, li p. 860.'

236 I- Buch. L Periode. ^. MseÜMm. (XBOß-r-UtO.)

gewesen, auf ^% ttüd erlaubte, idass von .den 16 Prflbenden, womit Bupreeht L das von ihm errichtete Stift ^u.Neih Stadt a. d. H. b^afot, vier dem net&em Stifte nu Heidel- berg zagetheilt wurden ^^). Doch erlebte der Kuilfürst die Ausführung d^r Sache nicht- mehr. yfcM aber vollendete 3ein Sohn^ Ludwig IIL; was'der Vater begannen hatte;

Weiter war Ruprecht ab^r auch auf die daaemd^ Befestigung der Universität bedad^t, und machte ihre' weitere Eütwickelung und Hebung zur Pflicht und EbroBr* Sache seines Hauses« Hieiiieir gehört besonders das feier* liohe Gelöbniss, welches seine beiden Söhnen Ludwig und Hans, schriftlich geben mussten, »die hohe Schule in allen ihren Rechten zu erhalten und sie mit Freiheit, Ehren und Gaben jederzeit' zu unterstützen« *^. Dieses geschah unmittelbar vorher, ehe Ruprecht Heid^- berg (August 1401) verliess, um seinen Römerzug anzu- treten ^^.

Während der König zu diesem Zuge die nöthigen Vorbereitungen traf, machte sein Leibarzt, Hermann Poll aus Wien, bestochen Von Galeäzzo aus Mantua, den Versuch, ihn zu vergiften. Das Vorhaben wurde aber durch einen Freund PolJ's, Johann von Oberburg, der aus Italien zurückkehrte, verrathen *®).

Sobald die Universität Kenntniss von der Sache er-

26) Acta Palät. T. I.p. 382.

27) Die Origiikakrrkaiide v. IrinW 1400 ist Iw UaIt. - AncMf unter Nr. 38. Abschriften davon sin4 i^AonaU. IJniv. T. I. F; ^, h; 31, a. b, in Act. Fac. Art. T. I. F. 77, b. 78, a. b und im Copialb. der Universität F. 77, b. Abgedruckt ist sie in Act. Pa1at.'T. L p. 3Ö1 sqq, j

28) Die Original- Urkunde ist in dem Uaiv.-Arcii. Nr» 3 iui4 fb^schriftlich in Annall Unfv» T. 11. F. .48| b, und im- Copialb. d,.Univ. F. 128, a; Eini^n. genauen * Ab4r«ck ».. hei^BAftiiiiff bansen, £rgötzU€^iten de;r PföJ«, u. Schweis. . OtoMh; R HL 8. 63 ff. .

29) Häusser, S. 228. . -

30) Acta ^1. P. H. p* 19^. :

WäiTMmg vor dm B^ghi^ten mtd Beghairimk, 237

halten hatte, erliesssie (3. Mai 1401) ein Programm, wodiffch Poll &09 d^RH Verbände mit ihr nasgestossen mirde **). .

§5.

Die Omvemtät wird pon dem Bi$eko/ Himbtrt Basd vor den Beghinen und Begliarden gewarnt

CU05):

>

Gegen das Ende df^ 13^ Jaiirhundefta bildete sieb in mehreren Städten d^ Nied^lande freie, von keinem Mönchsorden abhängige Vereine Ton Jjeuten, weldüe ia gameinsamer WohQWg. nftcb einfacher. Hegel , docb ohne Klosteigelübde, ti^^n frommen Lebenswandel führten '0. Zuerst und zumeist waren es Jungfrauen und Wittwen, welche zu genieins<;h|iftlicher Beobachtung zflchtiger £ii>< gezogenheit freiwillig ansammentniten ^% Doch bald gab

Sl> Du» Programm imdet «oh in dem Cal. aoad. I. lud lautet: »Bector nee non Iota UniTdniitaiB doetorom et magialronun StudU

Heiddlbergensis.

Notificamaa et intimamus omnibas et singolis prektis, nobilibus, canoBieit, bacealarüs ae scoUribua ejusdemque UnlTersitatis nostre suppositis, quod «oncofdUer et miukara delibemtione prebabita, ma«« gtttram Hermanmim PoU de Wienna dooteirem ia Medieinia^ pvopter. crimeur le^e majestatis ia fletenisBimam principem dominum Baper* tum, Romancarum Regem «iemper aogustum teste fama commissum a singulis libertatibus , gremio et consorcio dicte nostre üniversi- tatJB (»eludimiia et- iteseokwitLS ae enofaidtmüs et resecamua per preBCRtesy nee acm obums etsingiilos actus ficolftstioos et magiatra-: lea ad uaum iDaigniorani ecanuidem. apectaatea perpetnis temporibud absqae /Irestitacäania ape eideni) intofdifiimtta. In qnorom. teatimonimn aigiUtiii' reetoratna uniTersiiatia' nMtre aepe. diatae eat appensum. Ajmo domüii MGCpCI tertta die JSbji.«

82) Wuratisaen, Baaler Chronik. (1766) S. 218 ff. Bickel, Bist. Begginagiorum Belgii. Lovanii, .16^0. Hall mann, Geaelu te Urapronga der belg. fieghinte. Berlin, 1648^ L'exiatence Ugale« de Bftgnlnage» Belgea. ßrux^llea, 1845.

33) Nach einer nnter den Niedertandern herrschenden Sage sollte die heilige Begga, Tochter des anatrasia^hen Hansmajora, Pipin von Landen, und Matter dea Hausmajors, Pipin von

es audi ähnliche GesaUschaften y<m Männeni. Jene wurden Beghiaen, Beguanra, Begntten, diese Begharden (Beggeharten) , Lolharden, LoUeharden, LoUbrüder '^) ge« nannnt

Von den Niederlanden aus verbreitete sich der Eifer iäx ein solehes Leben nach Frankreich and längs den Ufern des Rheins herauf nach Dentsehland und der Schweiz, und auch im Badi^chen, besonders in den südli- chen Gegenden, wie in Gonstanz, Ueberlingen, PfuUendorf, Waldshut , Öberkirch , Bad^ und andern Orten , fanden sie sich ^^). Besonders zahhreieh waren sie aber im Elsass nnd zunächst Strasburg.

Die Anhänger dieser Vereine bildeten einen Zwischen- stand zwischen Ordensgeistlichen und Laien; sie schlössen

Heristall, die Stiffcerin des Chores der' Choriraaen ssn Andenne (696), dem Beghinen tlnspnuig und Namen gegeben haben; die Lütticher Priester halten dagegen einen Priester, Lambert de Beque (der Stammler), welcher ein Beghinenhaus (1180) dort ge* grandet^ für den Stifter der ganzen Gattung. AHein cBe Richtigkeit dieser Angaben Ittest sieh gesehiditliah' nieht nachweisen. Mos- heim, De Beghardis et Beghinabas. Gomment. ed. Martha. Lips. 1790. p. 90 sqq. Brinckmeier, Glossar, dipl. unter dem Worte Beghine. -— üeber die ßeghinen und Begharden rergl. Wnndt, Mag. Bd. m. S. 816 ff. •— Schmidt, Die SlrMsborger Beghinen« hftuser im Mittelalter. Mcihlhausen, 1859, und unsere Anzeige dieser Sciirift in der (Darmstädter) AUgem. Eirehenzeitung 1861 , Nr. 69. S. 1067 ff. und Haass, Die Convente in Cöln und die Beghinen« GÖhi, 1861.

84) üeber den Ursprung dieser- Kameii' ist sdioa tiel Termathet und gestritten word^. Die Ableitung des Namena Bef^e von dem aH> deutschen Worte beggen, begerren (b^^eibren), bedgan, bidgan, eifrig bitten, beten, hat die meiste Wahrscheinfichkeit ; denn dturdi Eifer im. Gebet und durch andere Andadbtsabnngen zeichndten sich die Beghinen besonders aus (MosheimL&p. 98, dessen Eircheng, Th. IL S. 727). Andere leiten das Wort ab von bigan, began, serrire. Nach Vi er or dt, B. L S. 43. 44 bezeichnen die Wörter Begharden und Beghinen Betbrüder und Betschwestern, jedoch nicht in dem jetzigen Sinne dieser Benennungen. Das Wort liolhard wird bei Brinckmeier (a. a. O.) erklärt als: mussitator, mussitabundus, reus laesae fidei yel laesae religionis.

35) Vierordt, 8. 44.

Waimmi§ vor dm Btßhinen tmä Megharim, 2S9

mA an am dritten Orden der Fruudäcaaer (Tertiarii) m (nach Andern sind sie aus diesem Orden bervorgega«gen)f , lind hatten als solche kein Gelübde abaolegra, durften im BesitEe ihres VennogenSy in der Ehe, in ihren Aemtem nnd Geschäften, kurz Weltlente Ueibw ^^ Ohne zusamr menwohnenden Vereinen beizutreten, um in Buhe der Frommigkdt zu leben^ zogen Vide , Mfinner und Fraueo», von dem Beispiele der Bettelmönehe angeregt, unter dem Verwände des Betons als Bettler im Lande umher* In^ Deutschland rieien sie die Mildthätigkeit des Volkes mit dm Worten an: »Brod, durch Gottl«

Die Beghinen und Begharden zeidmeten sieh durch eine besondere Kleidertradht aus , ohne jedoch allgemein geltende Statuten zu hal>en. Hatte die Gründung der Beghinenhäuser uräprünglieh den Zweck, die Armen dem Bettel und der SUnde zu entziehen , so bildeten die Be« gharden anfänglich eine Bruderschaft von Handirerkem, welehe sich d^ Besorgung der Kranken und der Bestat- tung der Leichen^ widmet^ä. Allein schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts fanden fremdartige, bald schwärmerische) bald offenbar ketzerische Elemente unter Beinen und B^harden Eingang. Die am Bheine zahlreichen BrUder des freien Geistes nahmen die Benennung und Maur ches aus dier Lebensweise der Begharden an, und die pantheistischen Lehren des freien Geistes wurd^ in ein- zelnen Beghinen- Vereinen Deutschlands und der Schweiz begimg au^wommen. Auss^dem forderte die Brüder des freien Geistes auch Mönche . und Nonnen auf, die Ordensregeln zu verlassen, und »Gott in Freiheit« zu dienen« Die Folge davon war, dass sie als Ketzer und als Feinde der. Kirche und des Staates angesehen wur- den '^), und, nachdem die Brüder des freien Geistes schon

86) Wadding, AnnaU. Min. T. II. p. 7 sqq. Helyot, Hiat des Ordres, T. VII. p. 214.

37) Haereticoram secta ezsecrabilis, cathoUce fidei inimici,

240 I' BueK t Periode, 3. AbicImUt (l$»a-^J4iO.)

mehrfach von rheinisohen Bischöfen und Synoden ¥eiv dämmt worden waren, erliess auch auf dem Condlitim zu Vienne (1311) Papst Clemens V. eine Bulle sowohl gegen die genannte Secte, als auch gegen die Begharden und Beghinen Übeiiiaupt, und 1317 wiederholte Jo- hann XXII. dieses Verdammungsurtheil '^. Uebrigens hal>* ten Begharden und Beghinen an den Fransiscanem eben so grosse Freunde, als m an den Dominicanern die entschie- densten Femde hatten.

In Basel war es vomehmlidi dev Deminieanerrndneh Johann Mulberg, welcher stark gegen die beuchlen« sehe Frl^mmigkeit der Brttdor und Schwestern der dritten Franriscaner^Regel gepredigt und sie versdiiedener Irrthfl- min* beschuldigt hatte, und diese mflssen sehr eriieblich ge- wesen sdn; denn der Kschof ron Basel, Humbert von Neuburg (Humbertus de novo Castro), fand darin Grund gtoug, sie aus der Stadt zu tertreiben '^).

Zudem veranlasste man von Basel aus im Jahre 1404 den Magistrat zu S<rassburg, gegen die Beghinen aufeutreten ^^ , unc( im folgenden Jahre (August 1405) hielt es Humbert für seine Pflicht, in einem Send- schreiben die Universität Heidelbei^ vor den Begharden und Beghinen zu warnen.

Die Vergebungen, deren sie dersdibe beschuldigt, beigeben vornehmlich darm, dass sie durch eine besondere Eleidertracht sich auiföeichneten , eine Art gemeinschaft- licher Wohnungen hätten, sich mänfiiliche und wdbbdie Oberen wählten, öfter, namentlich aber in jeden Samstag stattfindenden Zusammenkünften sich gegenseitig (nidi Priestern) ihre Vergefaungen beichteten, und ip^enigen,

satores lolii, hostes ecclesie, reipablice everaores. Elmham^ vit» Henr. V. ed. Heanie, p. 30.

88) Moebeim, S. 621.^6^3.

39) Wurstissen, S. 226 ff.

40) Ibid. S. 228.

Wamunff vor dm Beghinen und Begharden, 241

welche ihre angenommene Weise nicht genau beobachteten, aus ihrer Gemeinschaft ausstiessen. Zugleich empfahl der Bischof in diesem Schreiben den schon genannten Domi- nicaner Mulberg der Universität angelegentlich zu freund- licher Aufnahme und kräftiger Unterstützung, da derselbe zur Aufspürung und Bekämpfung dieser Abtrünnigen be- sonders tüchtig sei *^).

So wenig man auch aus dem bischöflichen Send- sdureiben die eigentlichen Lehrsätze dieser Secte kennen lernt, so hatte dasselbe doch einen so guten Erfolg, dass die Universität dem mehr erwähnten Mulberg, welcher in dieser Angelegenheit nach Rom gesandt wurde, eine Zuschrift (September 1405) an den Papst Innocenz VIL mitgab, in welcher sie die Bitte aussprach, den glaub- würdigen Bericht desselben geneigt anzuhören, den Do- mmicanem (Praedicatores) mehr Zutrauen zu schenken, als den Franziscanem, und geeignete Massregeln zu treffen, damit diese verderbliche Lehre, welche besonders auf die Herabsetzung des Ansehens des Klerus gerichtet zu sein scheine*^), nicht nur in der Stadt und Diöcese Basel, sondern an allen Orten ausgerottet werde *^.

Sind nun auch in den Universitäts- Acten keine Mit- theilungen darüber enthalten, ob diese Secte in Heidelberg pder der Umgegend irgend Freunde und Anhänger fand,

41) Mulberg wird als »canis racionabilist bezeichnet, viel- leicht im Hinblicke auf den (S. 207, Note 95) auf den Inquisitions- fahnen befindlichen Hund.

42) Von Begharden, welche am das Jahr 1389 in Würzburg durch den Eetzermeister zum öffentlichen Widerruf ihrer Lehre sich bewegen Hessen, hatte Einer geäussert : »Die Messe sei nichts als Glempnerei und Pfaffengeiz«; ein Anderer hatte gelehrt: »Papst und Bisc&of seien nicht mehr als andere Priester«; ein Dritter predigte : »Die Erleuchteten bedürften nicht mehr des Fastens und der gel^hrt^ Priester«. Vierordt, S. 44.

43) Humbert' s Schreiben an die üniTersität und das der letztem an den Papst (AnnaU. Univ. T. I. F. 87. 88) geben wir in Urkunde Nr. XVH, b.

Hantz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 16

242 X Buch. I. Periode. 3. MsehniU. (ISBS'-UtO.)

SO scheinen die Bestrebungen der Universität, unkirch- lichen Lehrsätzen vorzubeugen, doch in bestimmten Tbatsachen einen guten Grund gehabt zu haben. Es befan- den sich nämlich von den ersten Zeiten der Universitäts- Stiftung (1386) an studirende Jünglinge und Männer in Heidelberg, welche ihre gelehrte Laufbahn in Prag be- gonnen oder dort schon als Lehrer gewirkt hatten, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass unter ihnen Anhänger der von der Kirche verdammten Lehrsätze Wicliffe's und Hieronymus' von Prag waren, und Reformationsideen in ihnen auftauchten, wie denn namentlich die Begharden als Anhänger Wicliffe's (sequaces Joannis Wiclef) bezeich- net werden.

Geschieht nun aber auch in den Urkunden der Uni- versität der Begharden und Beghinen nicht weiter Er- wähnung, so wurde doch schon im nächsten Jahre (1406) Hieronymus aus der Artisten-Facultät ausgeschlossen, weil er den Realismus lehrte und für einen Anhänger Wicliffe's galt**).

Was nun schliesslich die weitere Geschichte der Be- gharden und Beghinen angeht, so begnügte sich das Gon- dlium zu Gonstanz auf die vorgebrachten Beschwerden, dass sich dieselben dem Laster ergäben, ihnen weltliche Tracht und genaue Beobachtung ihrer Regel vorzuschreiben**). Doch fing man bald an, Begharden und Beghinen wegen ihrer allgemeinen Entsittlichung als falsche, unnütze Men- schen, als Gleissner und Pharisäer zu betrachten, und, wenn es auch namentlich bessere und frömmere Beghinen gab, welche sich noch später in deutschen Städten als Kranken- pflegerinnen erhielten, so hatte doch das Institut an sich seinen Werth verloren*^. Es hatte sich überlebt,

44) Ausführliches über Hieronymus und dessen Aufenthalt und Lehre in Heidelberg s. oben S. 231 ff.

45) y. d. Hardt, Hist conc. Gonst. B. L Th. 4. S. 715.

46) Die geschichtUchen Nachweisungen 8. bei Schmidt, S. 79.

StudmUnhrieg.Verla88ungHeidelb.w,(m8teckenderKr^^ 243

der Geist war entwichen, nur die eitle Form war geblieben. Nach der Kirchenreformation lösten sich die Vereine von selber auf; die ärmeren, älteren Beghinen wurden, sowie die Mönche, in ihren Häusern gelassen und pensionirt; viele kehrten in die Welt zurück, und widmeten sich zum Theil als Lehrfrauen dem Unterrichte junger Mädchen.

§6.

JSttuientenkrieg 1406. Studenten und Professoren ver^ lassen wegen ansteckender Krankheit HeideJherg 1407.

Schon oben (S. 179) wurden Raufhändel zwischen Studenten und Kurfürstlichen Jägern erzählt Die ganze Sache war jedoch damals von untergeordneter Bedeutung, Viel wichtiger ist dagegen ein anderes Ereigniss, welches im Jahre 1406 aus Reibungen und Streitigkeiten zwischen Studenten und jungen Adeligen, denen sich Bürger und Handwerker von Heidelberg anschlössen, hervorging, und die Universität in eine so missliche Lage brachte, dass sie nur durch den grossmüthigen Schutz des Kurfürsten aus derselben gerettet wurde.

Der Hofstaat Ruprecht's L und Ruprecht's H. war weder zahlreich noch glänzend. Anders war es unter Ruprecht IH. Er war zwei Jahre nach dem Antritte seiner Kurfürstlichen Regierung zum deutschen Könige gewählt worden*''). Jetzt zogen sich viele junge Edel- leute aus Schwaben und vom Rheinstrome an den Hof, was wohl auch noch durch die Anwesenheit der Söhne des Königs befördert wurde. Diese Edelleute hielten sich zwar »Studirens halber« in Heidelberg auf; allein an ein ernstes Betreiben der Wissenschaften wurde von ihnen nicht gedacht, da man im Allgemeinen zu jenen Zeiten

47) Die Wfthl (21. August 1400) und die Krönung (6. Januar 1401) schildert das Gal. acad. L d. d. 21. August 1400.

16*

244 I. Buch. L Periode, 3. Abschnitt. (139S—1410.)

zunächst kriegerische üebungen für eine würdige Beschäf- tigung des Adels hielt.

Zwischen diesen Edellenten, welche nur, wenn sie sich dem geistlichen Stande widmeten, den üniversitäts- gesetzen unterworfen waren, und den Studenten eiitstanden bald eifersüchtige Bewegungen, die bei folgender Veran- lassung zu blutigen Auftritten führten, und von solcher Bedeutung waren, dass sie mit dem Namen »Studenten- krieff« bezeichnet wurden.

Am 11. Juli 1406 gingen iur Zeit der Abenddäm- merung einige Studenten auf dem Markte spazieren, und wurden von ihnen unbekannten Leuten angegriffen und schwer verwundet *®). Schon bei dieser Gelegenheit scheinen die Edelleute in Verbindung mit Bürgern der Stadt ge- wesen zu sein. Die wahrscheinliche Absicht, einen Volks- auflauf gegen die Studenten zu erregen, wurde jedoch für diesen Tag durch den Rector, Johann von Frankfurt, vereitelt. Am folgenden Abend entstand eine Rauferei zwischen zwei Studenten und einem Hofjunker, welcher unterlag und ein gewaltiges Geschrei erhob. Jetzt schien die gesuchte Gelegenheit zur Rache an den Studenten gekommen zu sein. Viele Edelleute eilten auf das Geschrei des beleidigten Junkers in Begleitung eines zahlreichen bewaffneten Pöbels herbei. Nicht ferne von dem Schauplatz (auf dem Wege, der vom jetzigen Kom- markte auf das Schloss führt) lag das Haus des Rectors, welches den durch bewaffnete Volkshaufen in Schrecken gesetzten Studenten zur Zufluchtsstätte diente, und das sie gegen den ersten Anfall zu befestigen suchten, was ihnen auch in so weit gelang, dass der mit »spiessen und

48) Anno domini 1406. feria sexta post festum corporis christi, quae fuerat XI. Jun. quae praecessit sabatum luctus et tribula- tionis coena facta scolaribus nostrae universitatis in foro regio et publico deambulantibus quidam nefandi, nee sciiar quo spiritu ducti eo8 in loco supradicto graviter vulnerabant. Annall. Univ. T. I. ibl. 92, a.

Studentenkrieg, Verlaesung Heidelb,to, ansteckender Krankh, 245

Stangen, mit bogen und äxten« bewaffnete Haufe einen erfolglosen Angriff machte. Als die Anführer auf diese Weise ihre Absicht nicht erreichten, schritten sie zu einem andern Mittel. Es wurde nämlich ein Mann, welchen der Annalist den Todesboten (nuncius mortis) nennt, mit einem erdichteten Befehl des Königs an den Schultheissen der Stadt abgesandt, er solle Sturm läuten und die Bürger- schaft gegen die Studenten aufbieten lassen. Der Schult* heiss, welcher den Befehl für acht hielt, gehorchte. Die Sturmglocke wurde gezogen und die Stadtthore geschlossen. Jetzt zogen Yolkshaufen mit dem Rufe durch die Stadt: »Sterben müssen alle Plattenträger und Langmäntel (omnes tonsurati et rasi et longas tunicas ferentes!) Die Studenten verbargen sich in ihren Bursen und in den Häu- sern ihrer Lehrer. Die grösste Gefahr aber war bei dem Hause des Bieters, welches diejenigen, die in demselben waren, in beständiger Erwartung des Todes gegen die Anfälle des wüthenden Haufens vertheidigten. Zu ihrem Glücke fügte es sich zwar, dass der Bischof von Speyer, Rhabanus von Helmstädt, eben, als der Angriff am hitzigsten war, mit seinem Gefolge nach der Königlichen Burg zog. Er hielt stille und gebot im Namen des Königs Ruhe. Da ihm dieses aber nicht gelang, so begab er sich durch die Hinterthüre in das Haus, um, so viel er konnte, die in dasselbe Geflüchteten zu schützen; aber, kaum war er in dem Hause, so wurde es' von der Vorderseite erbrochen, und da sein Gefolge zum Wider- stand zu schwach war, nahmen die Misshandlungen von Seiten des Pöbels ihren Anfang. Umsonst krochen die Studenten unter Tische und Bänke, sprangen zu den Fenstern hinaus oder flüchteten sich auf das Dach der Wohnung. Auf diese letztere schoss der unten stehende Pöbel mit Pfeilen, und hielt den Herabfallenden seine Spiesse entgegen. In der Stadt wurden eine Burse und mehrere Häuser erstürmt und geplündert, und erst die einbrechende Nacht machte dem Tumult ein Ende. Ver-

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246 I' Buch, L Periode. 3. Ähachnitt, (1398—14100

wundungen kamen viele vor ; von Todesfällen wird jedoch nichts berichtet

In der Frühe des folgenden Tages versammelte sich der akademische Senat, und beschloss wegen des ganzen Vorfalles bei dem Könige klagend aufzutreten und alle akademischen Uebungen so lange einzustellen, bis die Universität Genugthuung erhalten hätte. Der ßector ver- fügte sich sofort auf das Schloss und trug im Namen der Universität die Klage dem Könige vor. Dieser hatte von der ganzen Sache, durch welche die ganze Stadt so heftig bewegt wurde, bis jetzt auch nicht die geringste Kennt- niss. Die Königin und die Königlichen Prinzen schienen jedoch nicht so ohne alle Mitwissenschaft zu sein. Die erste glaubte wenigstens sich entschuldigen zu müssen, und behauptete, von der Absendung des erwähnten Todes- boten mit dem erdichteten Befehl des Königs, worüber sie ihr Missfallen bezeigte, nichts gewusst zu haben.

Der König, welcher über den schmählichen Missbrauch seines Ansehens und Namens höchlich aufgebracht war, versprach nicht nur allen Mitgliedern der Universität Sicherheit für ihre Personen und Habe, sondern liess auch sogleich in seiner Königlichen Burg bekannt machen, däss Strafe des Todes und Verlust des Vermögens alle die- jenigen zu erwarten hätten, es möchten Edelleute, Bürger oder Bauern sein, welche sich unterstehen würden, ein Mitglied der- Universität zu beleidigen.

Eben dieses liess er noch an dem nämlichen Tage durch einen reitenden Herold in allen Strassen und Gassen der Stadt ausrufen.

Am folgenden Tage sandte der König seine Käthe in das Augustiner- Kloster , wohin Bürgermeister, Raths- verwandte, Bürger und Einwohner der Stadt beschieden waren. Diese mussten insgesammt einen Eid ablegen, dass sie die Studenten nicht mehr beleidigen, son- dern nach ihren Kräften beschützen und vertheidigen wollten.

8i!iiidmtmlmeg, VerUzsmngJ^iäeJb.w. ansteckender Krankh. 247

Am dritten Tag nach dem Auflaufe begab sich Bu- precht in Begleitung seiner Söhne und Bäthe nach dem Augustiner-Kloster, wo er unter Anderem bei Todesstrafe verbot^ gegen die Studirenden je wieder die Sturmglocke za läuten. Den in der Universitätscapelle versammelten Lehrern liess er durch den Bischof von Worms und seinen Protonotar, Johann Ebenheim, ankündigen, dass sie die Vorlesungen wieder anfangen sollten. Von Seite des academischen Senats fand man zwar Bedenk- lichkeiten dabei, weil die Schuldigen noch nicht bestraft waren; doch wurde nach gepflogener Berathung beschlos- sen, die ganze Sache dem Könige anheim zu geben, mit <ler Bitte, dass die Thäter zu einem abschreckenden Bei- spiele für Andere mit einer ihrem Verbrechen angemes- senen Strafe belegt werden möchten.

Welche Strafe gegen die Schuldigen verhängt wurde, ^bt der Annalist zwar nicht an, da er aber bei seinem sichtlichen Bemühen, die Königin und die Prinzen mög- lichst zu schonen, das Missvergnügen derselben mit der Universität erwähnt, so ist man wohl zu dem Schlüsse berechtigt, dass diese Strafe nicht so gelind ausgefallen sein mag, als man bei Hofe wünschte. Das ganze Ver- halten der Königin und ihrer Prinzen bei der Sache blieb auch kein Geheimniss für die Universität, und unter den Studenten entstand Verdacht und Argwohn, dass wegen dieser Gesinnungen der Familie des Königs noch andere Auftritte dieser Art zu befürchten sein möchten. Der patriotisch gesinnte Bischof von Worms, Matthäus von Cracow, ging deswegen mit den beiden Professoren Nicolaus von Jauer (Jawor) und Johann van der Noyt auf die Burg, und stellte dem Könige diese neue Verlegenheit der Universität vor. Dieses hatte den guten Erfolg, dass Ruprecht seine drei Söhne veranlasste, der Universität die Versicherung zu ertheilen, dass es ihre Absicht weder gewesen, noch sei, irgend ein Glied der selben zu beschweren oder zu betrüben, sondern dass sie

248 L Buch. L Periode, 3, MachnitL (1398—1410.)

vielmehr, wie es ihr vor einigen Jahren geleisteter Eid mit sich brächte, alle Universitäts-Angehörigen vertheidigen und beschützen wollten. Um dieser Erklärung durdi einen feierlichen Act noch mehr Kraft zu geben, veran- staltete Ruprecht, dass alle Lehrer der Universität auf den Tag vor dem Feste des Apostels Jacob in dem Hause des Bischofs von Worms sich versammelten. Eben dahin kamen auch die drei Prinzen, Ludwig, Stephan und Otto, mit ihren Edelleuten und ihrem Hofgesinde, und wiederholten die gedachte Erklärung in Gegenwart des Propstes von Bonn, dreier Grafen von Üörs, die Brüder waren und sich ebenfalls »Studirens halber« zu Heidelberg aufhielten, des Markgrafen von Baden (Margrav. de Köteln, alias de Baden), des Grafen von Löwenstein, und vieler anderen . Studirenden sowohl vom Adel als bürgerlichen Stande. Selbst die Königin Hess sich herbei, durch Jauer der Universität ihre Entschuldigung vor- tragen zu lassen. Auf diese Weise wurde das Vertrauen wieder hergestellt und der Friede zwischen dem Hof- adel, der Universität und Bürgerschaft befestigt*^), ohne dass jedoch aus den Acten zu ersehen ist, was der eigent- liche Grund dieser Feindseligkeiten gegen die Universität gewesen war.

49) Ausführlicher noch ist diese Begebenheit erzählt in Sohn's schon oft angeführter Rede »Vom Ursprung der Universität Heidel- berg«, S. 23 30, und in Wundt's Mag. B. III. S. 326 340. Der genaueste Bericht ist in Annall. Univ. T. I. F. 92 94.

In dem Cal. acad. I. d. d. 12, August 1406 heisst es über den Vorfall : »Anno domini MCCCCVI. 12. die Jnnii fuit facta generalis insurrectio contra studentes et pulsaces campanamm et in crastino fuerunt lectiones et omnes publici actus scolastici suspensi et hec est prima suspensio in hoc studio facta et duravit usque ad quin- tam diem Julii.5

Im Cal. acad. II. steht unter gleichem Datum: »Dies tri- bulacionis et augustie. Nota, quod 12. die Junii anno domini MCCCCVI. facta fuit tanta persecucio et tribulacio universitatis et suppositorum, que non est audita prius; det deus quod non audiatur in posterum.«'

Studentenkrieg, VerlasstmgHeidelb.w, ansteckender Kr ankh. 249

Bei allen Ereignissen dieser und ähnlicher Art, wo nach der in den Universitäts - Acten nütgetheilten Dar- stellung den Studenten entweder gar keine, oder doch nur geringe Schuld beigemessen wird, darf man nicht ausser Acht lassen, dass wir nur Eine Partei hören. Bector und Decane waren die Historiographen der Universität und der Facultäten. Hätten wir über dieselben Vorfälle auch Mittheilungen yon anderen Seiten, so würde wohl öfter der Thatbestand sich etwas anders herausstellen. Oft missbrauchten die Studenten, besonders den Bürgern gegenüber, die ihnen zugestandenen Freiheiten und Vor- rechte, und brachten dadurch die letztern gegen sich auf.

Schon während der Unruhen des vorigen Jahres war eine ansteckende Krankheit in Heidelberg ausgebrochen; doch trat sie nicht so stark auf, dass die Universität in ihrer Thätigkeit gestört worden wäre. Anders war es im folgenden Jahre. Die Krankheit zeigte sich im Sommer 1407 in einer Stärke, dass Professoren und Studenten aus Furcht vor Ansteckung Heidelberg verliessen ^^).

Doch dauerte dieselbe nicht lange. Professoren und Studenten stellten sich sofort wieder ein, und die Uni- versität war jetzt stärker als vorh^ besucht. Neu im- matriculirt wurden 140^^).

Da im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts die Uni-

50) Sci^fndum, quod in presenti rectoria superyenerit tribulatio, qualis non erat antea, licet olim magna fuerat, de qua in rectoria Magistri Joannis de P'rancfurdia, erat enim isto anno pestilentia. Nam tunc fere major pars scolarium et regentiam recesserat, ita- que non legebatur in Theologia, Medicinali et arcium facultatibus, sed Bolnm ordinaria lectio joris Decretalium continuabatur , paucis tarnen scolaribus interessentibus. Item fratres ordinis Cisterdensis de domo S. Jacobi omnes recesserant, nullo manente. Eodem tem- pore in crastino S. Gereonis sociorumque ejus venerabilis Pater Mathäus, Bei et apostolice sedis gratia episcopus Wormatiensis, pastor vertts et intrepidus, at Pontifex stans inter vivos et mortuos, consecravit additionem cimeterii S. Petri, que pro sepultura erat. Annan. Univ. T. I. F. 96, a.

51) Schwab, P. I. p. 35.

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250 J. Buch. L Periode. 3. Abschnitt. (1398—1410.)

versität wegen der Pest , wie wir im Verlaufe der Ge- schichte sehen werden, sich mehrmals zerstreute, oder an andere Orte übersiedelte, so ist im ADgemeinen zu be* merken, dass von keiner Zeit die Chronikenschreiber, Aerzte und andere Schriftsteller so häufige Pesten aufge- zeichnet haben, als aus dem 1 5. und noch mehr dem' 16. Jahrhundert; vielleicht war es aber auch der Name Pest, mit welchem man damals fast alle bösartigen Epidemien bezeichnete **).

§7. Tod RuprecMs IIL

Buprecht that, so lange er lebte, als Kurfürst und als König fär die Universität, welche er oft seine »ge- liebte Tochter« nannte, was er thun konnte ^^, und wurde, wie wir gesehen, noch mehr gethan haben, wäre er nicht von dem Tode überrascht worden. Dieses geschah am 10. Mai 1410 auf dem Schlosse Landskron bei Oppen- heim, auf seiner Rückkehr nach Heidelberg, um dort die Vorbereitungen zum Kriege gegen den Erzbischof, Jo-

52) Jo. Lange (Chronic. Nnmbnrg. in Mencken. Script, rer. 6er- man. Sax. Vol. TL. col. 88) sagt darQber: »Est stnpenda res^ qaod hec plaga ntmquam totaliter cessat, sed omni anno regnat jam hie, nunc alibi, de loco in locum, de provincia in proTinciam migrando; et si recedit aliquamdiu, tarnen post pancos annos et circuitum re- yertitur et jayentntem interim natam in ipso flore pro majore parte amputat.«

Der berühmte Sprengel hatte, wie er in seiner Geschichte der Arzneikunde Th. HI. S. 125 sagt, sich vorgenommen, ein chronologisches Verzeichniss der im 16. Jahrhundert angeführten Pesten nnd eine summarische Beschreibung derselben, nach Chroniken von Geschichtschreibem, zu liefern, aber er fand, »dass am £nde fast jedes Jahr dieses secnli als Pestjahr in irgend einer Chronik angegeben wart.

53) »Der Academi hat er beide in seinen Kurfürst!, vnd Königl. £hren viel liebs vnd gutö erzeiget.« Sohn, S. 22.

Tod BmjßrteMs III. 251

hann von Mainz, zu treffen. Seine Leiche wurde nach Heidelberg gebracht und in der Kirche zum H. Geist feierlichst beigesetzt**).

54) RupertoB fimdator et erector alme noBtre uniyersitatis est Bepoltus in capella sancti Spiritus Heidelberge ob dilectionem filie sne nmversitatis. Cal. acad. n. d. d. 18. Mai 1410.

Vierter Abschnitt.

Die Universität unter der Regierung des Kurfürsten Ludwig m.

1410 1436.

§1. Bericht der Universität über ihre Zustände. Ver- einigung der Stiftskirche zum H. Geist mit

derselben.

Ruprecht's UL Nachfolger war sein ältester Sohn Ludwig IIL, der Aeltere oder der Bärtige genannt*). Als er die Kurwürde antrat, stand er im kräftigsten Mannesalter (er war 36 Jahre alt), hatte sich wäh- rend der Regierung seines Vaters grosse Erfahrungen erworben und bei des letztem Zug nach Italien das Reichsvicariat mit Nutzen versehen. Dabei war er ein Freund gelehrter Priester*) und Förderer der V?'issen- schaften. Noch im Greisenalter lernte er, wie Cato die griechische, die lateinische Sprache, da ihn der nähere Umgang mit dem Kaiser Sigmund während des Con-

1) Nach der Sage hat er seinen Bart, der ihm auf dem Zage in das gelobte Land (um 1426) gewachsen war, stehen lassen und deshalb von seinen Zeitgenossen den Beinamen des Bärtigen erhalten. Häusser, B. I. S. 294.

2) Ludwig wurde »Solamen Sacerdotum« genannt. Bies- mann, p. 57.

ünw.'Bericht Vereinig, der BUftshtrehe nvit d. Universität 253

Stanzer Conciliums mit 4er Begierde nach wissenschaft- licher Bildung erfüllt hatte •).

Sein (1401) gegebenes Versprechen, die Universität bei ihren Privilegien und Freiheiten zu erhalten und überhaupt ihr Gedeihen zu fördern, löste er in würdiger Weise. Sobald er die Regierung angetreten hatte, wieder- holte er dasselbe, und sicherte dieser Anstalt den unge- störten Besitz aller ihrer vordem von kirchlicher oder weltlicher Macht zugewiesenen Güter.

Um den äusseren und inneren Zustand der Hoch- schule genau kennen zu lernen, forderte er vor Allem einen umfassenden Bericht über sie. Dieser wurde sofort erstattet, und ihm auf den Peter- und Paulstag 1410*) von dem damaligen Rector, Susato, und mehreren Pro- fessoren überreicht. Er empfing die Abordnung in der Kurfürstlichen Kanzlei, im Beisein seiner Brüder Stephan und Otto. Dieser Bericht*) gibt zuerst eine bis in's Ein- zelne gehende Geschichte der Universität und verbreitet sich dann ausführlich über die Besoldungen der Lehrer, mit der Bitte an den Kurfürsten, die Einkünfte der Anstalt zu vermehren, um mit denselben theils schon bestehende niedere Besoldungen erhöhen, theils bis jetzt noch unbesoldeten Lehrern solche geben zu können. Eine Antwort auf denselben wurde der Universität zwar nicht ertheilt, wohl aber bald darauf ihre finanziellen Verhält- Bisse wesentlich verbessert.

Die bessere Einrichtung der finanriellen Verhältnisse führte der Kurfürst dadurch herbei, daßs er die von seinem

3) LudowicuB latinas literas, Gatonis exemplo, senex didicit, ^vod aadierat, Sigismundum Imper. dixisse, pudere sese adfici ob Pdacipam Electoram barbariem, qni latinarnm expertes essent Hterarum, ^nas tarnen necefieario scire deberent. Wimpfeling epitom. rer. German. p. 148. 176. Burkhard de fatis lat. ling. P. n. p. 164. Riesmann, p. 66.

4) AnnaU. Univ. T. I. F. 100, a.

5) Urkunde Nr. XII. Annall. Univ. T. I. F. 98, b bis 100, a.

254 L Buch. I. Periode, 4. Maehnitt. (1410-^1436.)

Vater beabsichtigte Vereinigung der bereits' zn einer Stifts- kirche umgewandelten Heiliggeist-Eirche (S. 235 u. 236) mit der Universität ausführte. Die vielfachen Vorarbeiten zu diesem grossartigen Werke, durch welches ebensowohl die Einkünfte, als der Glanz derselben erhöht wurde, waren im Jahre 1413 beendigt, und Ludwig säumte nun nicht, die ganze Einrichtung des Stiftes sofort durch eine feier- liche Urkunde 9 die am Donnerstag nach St. Jacobs -Tag besiegelt wurde , öffentlich bekannt zu machen ^). Durch diese wurden Stellen für 12 »Canonisten« und eben so viele »Vicarien« gegründet. Mit den ersten sollten 12 Pfründen und mit den letzten eben so viele Altäre verknüpft sein. Die Vergebung der Altäre hatte die Universität^). In Beziehung auf die Stiftsherren (Canonici) hatte der Kur- fürst angeordnet, dass, wenn ein Canonicus ausgeschieden, der Rector alle Graduirte der Universität zusammen zu berufen hatte, um durch Stimmenmehrheit aus derjenigen Facultät einen Andern zu wählen, zu welcher der Abge- gangene gehört hatte. Den Gewählten präsentirte sie dann dem Dechanten und Capitel. Die Stiftsherren soll-

6) lieber diese Urkunde, welche in Act. Palat T. I. p. 395 ff. abgedruckt ist, vergl. auch Hist Acad. F. 45.

7) Damals waren 4 Altäre in der Heiliggeist-Eirche: der Altar der H. Dreifaltigkeit, der von dem H. Ereuz »in unserer Frauen- Eapell« (gestiftet nach der noch vorhandenen Urkunde von dem Dechanten der St. Paulskirche in Worms, Colinus, am 18. Decem« ber 1400 mit 40 Mltr. Früchten jährlicher Einkünfte) , der von St Marien Magdalenen (gestiftet- nach der im Univ.-Arch. unter Nr. 98 vorhandenen Original - Urkunde von dem Bischof Matthäus in Worms am 15. Februar 1409 und von dem Suffraganeus Worma- tiensis nach der im Univ.-Arch. unter Nr. 72 ebenfaUs noch vo^ handenen Original-Urkunde vom 13. Juni 1434 mit 40 Tagen Ablass begabt), und der von St. Peter zu dem H. Geist. Diese Altäre hatten schon früher reiche Stiftungen erhalten. Ueber die Ye^ leihung der Beneficien hatte die Universität schon am 4. October 1410 ein im Cktpialb. derselben F. 131, a aufbewahrtes Sti^nt abge« fasst. Nach diesem musste der, welcher ein Beneficium erhalten wollte, sich wenigstens das Baccolaureat in der Theologie er- werben haben.

üniv.'Bericht Verein/ig, der SUftshirehe mit d. Universität 2&5

ten bestehen aus 3 Doctoren der Theologie, aus 3 der geistlichen Rechte, aus den Pfarrern zu St. Peter und zu H. Geist, aus einem Doctor der Medicin und aus 3 Ma- gistern der Artisten -Facultät, und der älteste von den Theologen zugleich Dechant und der älteste von den Ga- nonisten Gustos (Thesaurius) des Stiftes sein ®). Dass die Universität aber Alles, was von dem Kurfürsten ange- ordnet worden war, treulich halten wolle, hat sie an dem- selben Tage, an welchem die Urkunde besiegelt wurd^, feierlich gelobt Dieses Gelöbniss wurde mit der letftem bekannt gemacht, und findet sich auch in dem S. 254, Note 6 angeführten Abdrucke. Spezielle Wünsche über die den Professoren aus dem zu errichtenden Stifte anzu* weisenden Besoldungen, so wie, dass das Stift mit allen seinen Besitzungen und Einkünften für alle Zeiten mit der Universität vereinigt werden sollte, hatte die letztere schon am 17. Mai 1403 ausgesprochen^.

Das Stift selbst hiess zu Ehren semes Gründers das »Königliche Stift« oder die »Königliche Gapelle«. Das Andenken an diese Stiftung wurde durch eine Inschrift in dem Ghore der Kirche, welche von dem Könige Ru- precht erbaut worden, erhalten *^.

Nachdem der Kurfürst von dem Papste. Martin V. in einer bald nach dessen Wahl zu Gonstanz (1317) aus- gefertigten Bulle die Bestätigung aller von dem abgesetzten Papste Gregor XII. dem Stifte ertheilten Rechte er-

8) Der erste Dechant war Jan er und der erste Oustos Noyt. Jauer, mit seinem ganzen Namen Nicolaus Magni de Jauer oder Jawor, heisst in dieser Urknnde Gauer, wie er denn auch Gauwer genannt wird. Dieses wird nicht auffallen, wenn man bei der ohnehin ungenauen Schreibweise der Eigen- Barnen an die leicht mögliche Yerweohslung des J und G denkt

9) Nähere Angaben s. in Annall. Univ. T. I. F. 85 a. b.

10) Die Inschrift findet sich bei Adami, Apogr. Monumm; Haidelb. p. I. und in Acta Palat. T. I. p. a82. In derselben wird Bupreeht UI. »higus Chori et Gollegii fundator« und Ludwig IIL >hujas Gollegii Gonsumator« genannt.

256 -T. Buch. I. Periode, 4. Abschnitt, (1410—1436.)

halten hatte ^*), wurden ihm seine in's Einzahle gehenden Statuten gegeben^").

Bald erlangte nun das Stift durch seine zweckmässige Einrichtung, durch die Gelehrsamkeit der Stiftsherren, welche grössten Theils Professoren der Universität waren, so wie durch seine Vorrechte*^, namentlich aber durch

11) Die Bolle Gregorys XII. ist gegeben zu Arimini am 15. März* 1409 und die Martin's Y. zu Gonstanz am 8. April 1417. Die erste findet sich in Abschrift in Annall. Univ. T. I. F. 96, b und die zweite im Copialb. d. Univ. F. 106, b. Aus der letzten theilen wir folgende SteUe mit: >Ad cujus studü confirmationem cum divae memoriae Rupertns Bomanomm rex Genitor tuus in re* gali ecdesia S. Spiritus in dicto oppido in coUegiatam eeclesiam per eandem sedem erectam, pro sue et progenitorum nee non here- dum et successorum suorum animarum salute, nonnulla praedicti eultus angmentum respicientia ordinäre proposuisset , et anteaquam hujusmodi negotio finem et ordinem daret^ ab hoc seculo migrasset, ac (Ludowicus) cupiens dictorum parentum suorum piam dispositio- nem ac voluntatem perficere et universitatem praedicti studü per- petua firmitate stabilire, quantum in eo fuit, disposuerat, qood in Gollegio dictae Begalis ecclesiae S. Spiritus duodecim institaerentur canonicatus totidemque praebende, ad quos in perpetuum assu- merentur persone duodecim de facultatibus dicte universitatis capi- tulum facientes in eadem ecclesia et repraesentantes pro tempore: videlioet tres niagistri in Theologia, et tres doctores in Jure Cano- nioo et perpetuus Yicarius parochialis S. Petri extra muros dicti oppidi, nee non praedicator verbi dei ejusdem oppidi et unus ma- gister in medicina ac tres magistri artium de Gollegio Artistarum.c Ueber diese Bullen vergl. auch Hot tinger 1. c. p. 44.

12) Abgefasst wurden dieselben am 14. Februar 1418 mit denen des Artisten-GoUegiums in dem Hause des Dechanten, Nie. Jauer. Acta Palat. T. I. p. 3Ö3.

18) Durch eine im Unir.-Arch. unter Nr. 60 noch vorhandene »Declarado VicecanceUarii apostolica« v. 20. Mai 1407 war unter Anderem bestimmt, dass die Professoren nicht schuldig seien, die Annaten zu bezahlen. Unter diesen verstand man einen gewissen Theil der Einkünfte des ersten Jahres von geistlichen Aemtera und PfiHnden, welchen ein iKeuangest^lter noch vor erhaltener Gonfirmation an die päpstliche Kammer zu entrichten hatte. Schon mi 4. Jahrhundert fand die Sitte statt, ftkr den Act 4er Weihe Summen zu geben und Summen zn ndimen. Brinokmeier, GlosB. dipl. unter »Annataet.

Unw.-Bericht Veremig. der Stiflskirehe mit d. ünweraität 257

seine unmittelbare Abhängigkeit vom Papste, welche Mar- tin V. ihm zugestand, auch durch reiche Vermächtnisse^*) einen grossen Ruf, und galt bald für das erste und herr- lichste am Rheinstrome**).

Das Siegel des Stiftes stellt die Verkündigung Mariae vor. Diese kniet vor einem Betpulte mit gefalteten Händen, als die Himmelskönigin, eine Krone auf dem Haupte ; ihr gegenüber kniet der ihr die Verheissung brin- gende Engel, und über der Maria schwebt der H. Geist in Gestalt einer Taube. Das Ganze ist mit gothischen Ver- zierungen eingefasst, um welche sich folgende Inschrift in Mönchsbuchstaben zieht: Sigillum . Capituli . ecclesie . re- galis sancti . spiritus . in . Heidelberga.

Ausserdem war Ludwig aber auch in anderer Weise für das Gedeihen der Universität bemüht. Er bestätigte (1430) die 2 Tomos an dem Zolle zu Bacharach und

14) Mit diesen Yermächtnissen wurden theils Besoldungen für Professoren und Stipendien für Studirende gegründet, theils Hänser für Professorenwohnungen angekauft., AUes dieses bis ins Einzelne gehend anzuführen, gestattet der Baum nicht; wohl aber ist Ein Vermächtniss besonders zu erwähnen. Es ist dieses das des Pro- fessors der Medicin, Wilhelm Tenstal (S. 161). Ausser seiner Bibliothek vermachte er dem Stifte (1419) auch sein Haus, jedoch unter der Bedingung, dass es nur einem Mediciner, »der in dem Studio actu regieret ynd liesetc und eine Pfründe des Stiftes habe, »annectiret vnd zugefüget werde«. Dieses Testament wurde yon dem Kurfürsten genehmigt und von der Universität angenommen. Die beiden über die Genehmigung und Annahme errichteten Ur- künden mit der Aufschrift »De domo Medici« sind im Copialb. d. Univ. F. 127, b bis 131, a enthalten.

15) Chronica mnscr. von der hilligen statt Cöln ad ann. 1410 fol. 288; »Disse vurs. Eonynck Boprecht hoit gefundirt ind ge- Stift tzo Heydelberg eyn altzo lovelkhen ind eirlichen stift von viU canoniken ind vicarien, dae so genzlich •sedichlich ind ordentlich die gezyde ind die ampt hilliger Kirchen gesungen ind gehalten werden, als vngefeuerlich up dem ganzen Bynstroume in eynigen Stift geschieht ind is besezt ind providirt mit groisen kostlichen gelerden mannen von der universitate daeselbst.«

Hautz, Geach. d. Pniy. Heidelb. I. 17

258 -f. Bück. L FerMA. 4. AbscknitL (UlO-r^Um.}

Kaisers werth ^^)> wies (1427) dem Licentiateii »in der h. Sehrift«, Heinrich von Gouda, nachdem dieser sich »yerschrieben«» in Heidelberg zu bleiben, um ihn der UniTer- sität zu erhalten, jährlich 60 fl. an, »bia er ein Benefidam erlangt«, und nahm (1428) den Heinrich Munsinger, welcher noch 1452 als Professor der Medicin in den Acten vorkommt, zu seinem »Diener« an, liess ihn in Padua doctoriren und verschrieb ihm, nach erhaltenem Versprechen, »bei der Universität und Pfaltz« bleiben zu wollen, jähr- lich 50 fl., 20 Malter Korn, 4 Fuder Wein, und befreite zugleich dessen Behausung zu Heidelberg von allen Steuern und Abgaben unter der Bedingung, »das Hofgesinde frey zu bedienen« ").

§2. Die StjfU-^ BibUothek.

Der erste Grund zu dieser Bibliothek würde von Tenstal dadurch gelegt, dass er seine zahlreiche, aus philosophischen, mediciniscben, theologischen und canoni- schen BEchem bestehende Sammlung, Biit AusBahme einer Bibel und emes Psahnbuches, welche beide er sich einst in Paris gekauft hatte, dem Stifte vermachte (S. 257, Note 14). Sie wurde in dem Chore ^ H. Geistkirche aufgestellt, imd, an die beiden schon genannten (S. 220—226) öffentlichen Bibliotheken Heidelbergs sich als dritte an- schliessend, kann sie bei der engen Verbindung des Stiftes mit der Umversdtät audi als Universitäts-Biblioäiek be* trachtet werden, und hörte auch nicht auf es zu sein, als nach Einführung der Kirchen -Reformation die geistlichen Stiftungen mannichfache Veränderungen erlitten.

Seine gröbste Zkrde ^hidt das Stift aber dnrdi dia lateinischeH Bücher, welche Ludwig HI. demselben in

16) Die Oiiginal-Urftunde hn ÜTBiT.-Archiv Nr. 51^.

17) Pfalz. Copialk Nr. 10. F. 280, H. 306.

-seiBem Testamente vom 24. März 1436^^) unter der Be- dmgong v^nnachte, dass sie, wie die tfaeils aus den Ein- künften des Stiftes bereits angeschafften, theils dem- selben durch Schenkungen zugekommenen Bücher, in dem €hore der Kirche zum allgemeinen Gebrauche der Stu- direnden aufgestellt werden sollten. IMe Sammlung bestand aus lö2 geschriebenen Bänden, nämlich aus 89 theologi- schen, 7 aus den canonischen und 5 aus den bürgerlichen Eechten, 45 medicinischen und 6 astronomischen und philosophischen. Diese Bücher hatte der Kurfürst theils gesammelt, theils auf seinem Schlosse abschreiben lassen. Das Testament des Kurfürsten wurde durch dessen Bruder, den Pfalzgrafen Otto von Mosbach, welcher während der Minderjährigkeit des Kurprinzen Ludwig (1436 1442) Administrator der Pfalz war, auf das Ge- naueste vollzogen. Im Jahre 1438 wurden die Bücher der Universität übergeben, und diese stellte (18. Decem-

18) Aus dem Testamente, welches wir aus den Annall. Univ. T. n. F. 142, b. 143, a in den Hcidelb. Jahrb. d. Literat. 1852, Nr. 21, S. 321 ff. und in der kleinen Sehrift »Zur Geschichte d^i* UniTersität Heidelbergc (1852) S. 26 ff. vollst&ndig mitgetheilt hftben, heben wir Folgendes heraus: »Zum ersten so hat er alle sin Bncher in der heyligen geschriffte^ in geystlichen und werntlichen rechtes, in der Arczenye, die er in jsiner liberye uff d«r bürge Gettenpuhel ober heydelberg gelegen hat uhd haben sal, dem Studio zu heydelberg geben und gesaczt also, das man dieselben Bucher, nachdem er von dieser weite gescheiden ist, czu dem heyligen geiste in eine liberye, die man darinne machen wirdet, legen, und die mit ketten und schlössen wol verwaren und versichern sal, daz die dariime bliben, und nit dar uss in kheines huse oder gewalte genommen ; gezogen, geleget oder behalten werden sollen, sunder wer dar inne studiren oder daruss schriben wil, der sal in die liberye geea, und derselben Bacher gebruchen nach natdorffte, doch alles das in der liberye, als- TOf^geechnben stet^ hüben und nit toruM geRonmen »oeh getragen werdea in kkein wise, es wer dftiin, dass der hochgebora furste herezog ludw% der jung sin Sone der bucher eins oder me gebruchen wollte, so sali man yme das oder die eiaea manad und nit lenger lyhen, und sal er alsdann aaeh uaegaack de» manads das oder die wider -in die liberye legen» uad aatworten an alles Geverde.«

17*

1

260 I' Buch, L Periode, 4. Abschnitt. {1410--U36.)

ber 1438) darüber einen sehr umfassenden Revers aus, in welchem auch die einzelnen Bücher aufgezählt sind^^).

Die Benutzung der Bibliothek war durch die Be- stimmungen des Kurfürsten sehr beschränkt (S. 259, Note 18). Die Bücher sollten nach seinem Willen von den Angehörigen der Universität und den Stiftsherren nicht anders, als in der »Bücherei«, benutzt, und nur seinem Sohne Ludwig ein oder mehrere Bücher auf einen Monat, aber nicht länger, nach Hause gegeben werden.

Die Universität, welche über die Aufrechthaltung der von dem Kurfürsten Ludwig III. getroffenen Anordnungen zu wachen hatte, setzte an demselben Tage, an dem sie das Vermächtniss übernahm, fest, dass zunächst nur der Rector und sieben Doctoren, nämlich drei der Theo- logie, drei der Rechte und Einer der Arzneikunde, dann der Decan des Stiftes, der Decan der Artisten - Facultät, der Stadtpfarrer (plebanus ^®)) und der Stadtprediger (praedicator oppidi Heidelbergensis) , endlich 6 Meister des CoUegiums der Artisten die Schlüssel zu der Bücherei des Stiftes empfangen sollten; doch war es auch andern in Heidelberg wohnhaften Doctoren und Meistern nicht unbenommen sein, dieselben zu erhalten, wenn sie den Eid schwören würden , welchen die. Statuten von Jedem forderten, der diese Schlüssel haben wollte*^).

19J Der Revers findet sich in dem Copialb. d. UniY. F. 75 sqq. und ist abgedruckt in Act.- Palat. T. I. p. 406 ff. VergL auch Kremer, Gesch. Friedrich's I. B. I. S. 52*4. 525. Sohn, S. 36. 37.

20) Plebanus i. e. parochus, sacerdos, qni plebi praeest.

21) Der Eid lautet: »Quodque suprascripti omnes et singuli, quibus claves traduntur, ut praefertnr, bona fide promittant et cor» porale praestent sacramentum , quod diligentem custodiam facient et habebunt circa libros prefatos, dum ingressi fuerint lilnrariaoL Et cum eos aut aliquem praedictomm ad dictos libros accedere contigerit, et cum eis aut aliquo eorum aliquis vel aliqui non jurati et dictos clayes non habentes excesserint yel accesserint: Ex tunc ipse juratus , cum quo talis vel tales non jurati ad librariam acce-

Die SHfta - Biblioiheh 261

Mit grosser Strenge beobachtete die Universität die Bestimmungen der Yermächtniss- Urkunde. Einen Beleg dafür finden wir besonders darin, dass noch im Jahre 1463 die Bitte des Pfalzgrafen Philipp, des Enkels Lud- wig's IIL, um die Mittheilung eines kleinen Buches aus dem Vermächtnisse seines Grossvaters erst dem versam- melten Senate vorgetragen und dann der Gebrauch des Buches, genau der Ordnung gemäss, nur auf Einen Mo- nat gestattet wurde ^^.

Die Strenge dieser Verfügungen milderte aber später (10. December 1472) der academische Senat unter dem Rectorat des Nicolaus von Wachenheim, mit Ge- nehmigung des Kurfürsten F rie drich L*^) und des Bischofs

dtint, diligentem considerationem et oculum ad illum vel illos habeant, ne libroB ant aliqaem ex eis distrahant aut quomodolibet offendant. Nee jaratus dictam librariam exeat aut recedat, nisi prius non juratus vel non jurati exierint et post se et illos lib- rariam diligenter recludat et conseret. Et quod nullus juratorum, Qt praefertor, clavem alicoi alteri persone non jorate communicet ant concedat. Cnmqae dictam librariam aliquis ex praedictis jura- tis intraverit, stalim eam post se recludere nee eam apertam stare permittat fraude et dolo in promissis et quoHbet promissorum seelusis. Insuper juramentam sub forma praedicta praestari voln- mas Rectori umyersitatis praefate pro tempore existenti tociens qnociens contigerit aliquem ex predictis de novo assomi, in pre- sencia quatuor personarnm jnratarum de qnataor facultatibus, qnas tociens qnociens oportunum fuerit, per Rectorem ad videndnm praestari juramentüm yolnmus conyocari.« Copialb. d. Uniy. F. 80, b. 81, a. Auf den 5 folgenden Seiten des Copialb. F. 81, b bis 83, b stehen die Namen einer grossen Anzahl yon Doetoren und Magistern, welche bis zu dem Jähre* 1515 diesen Eid geleistet hatten.

22) Facta etiam congregatione üniyersitaüs ad aüdiendam pe- titionem Junioris Principis Philippi petentis commodato volumen quoddam parrum ex bibliotheca Ecclesiae Spiritus sancti, quam ayus ipsius Elector Ludoyicus Academiae legasset, ipsi Philippe praedicto principi istius libri usura, sed tantum per mensem yigore testamenti ayiti permissa fuit. Eist. Acad. ad annum 1463. Wundt, De bibl. Heidelb. p. 14.

23) Friedrich selbst beschenkte nach einer noch yorhan- denen Urkunde (Pfalz. Copialb. Nr. 12. F. 93, b) diese Bibliothek mit »Zwei Bücher Katolicon«. Krem er, Gesch. Friedrich's, S. 525.

262 I' Buch. I. Periode. 4. JJbsi^iU. (1410—1136.)

Beinhard von Worms durch eine ttmftmgreiche Ver- Ordnung über die Aufbewahrung und den Grebrauch dieser Bibliothek. Es wurde zwar eine sorgfältige AuMcht an- geordnet, dagegen nicht nur den Professoren, sond^n auch den Baccalaureen und Licentiaten das Recht einge- räumt, soferne sie gut beleumundet waren ^^), sich durch den ordnungsmässigen Eid'^) die Schlüssel zu der Biblio- thek zu verschaffen. Auch wurde in Erwägung des grossen Nutzens, welcher aus dem Abschreiben der Bücher her- vorgehe, das Ausleihen derselben zu diesem Behufe gegen ein Pfand gestattet; die Bücher selbst aber mussten wenigstens alle Jahre einmal innerhalb des nächsten M(mats nach Johannistag vorgewiesen werden ^^.

Die Stifts - Bibliothek wurde bald so sehr bereichert, dass die 5 Palte, auf welchen die von dem Kurfürsten geschenkten Bücher nebst den sonst erworbenen lagen, bis zu 10 vermehrt worden zu sein scheinen *'). So ver-

24) Kisi UniyerBitas ex alicujus iaordinata ^nta dietaverit co&> trarium.

25) Der Wortlant deg Eides ist : »Ego N. J«re fideliter intrare et exire librariam. Item naUom iatroduoere in eandein quem ad* vero de infidelitate suspectum et si quem vel quos mecum intro* duxero non exire ante eam yel eos 11191 alinm Jnratum librarie in locnm meum substituerim. Insuper poat sie librariam diligent^ recludam et conserabo nee conoedam elarem vel clave« alicQi alteii persone non jurate. Item si contingeret me ab hoc studio diseedere animo non redeundi dam tarnen per annnm me absentare intendans clayem seu claves ad omnes librariai Uniyersitatis pertinentes Eectori üniTersitatis pro tempore existenti ante reeessnm meum realiter et eum effectu tradam et assignabo fraude et dolo in pre« missis semotis et exclusis, sie me deus adjnvet et sancti ejus.« Wandt, De biblioth. Heidelb. p. 12.

26) Die Verordnung ist im Gopialb. d. üniv. F. 75 --80 und abgedruckt bei Kremer, S. 469—472.

Derselben ganz ähnliche Bestimmungen wurden im gieichea Jahre (17. December) aber die Benutzung der Bibliothek des Die* nysianums gegeben. Pfalz. Gopialb. F. 115, b bis 117, a.

27) Die Bücher in den yersehiedenes Bibliotheken, in der der Uniyersit&t, d^ Artisten -Facultät und des Stifts zum H. Geiste, waren, wie aus Gatalogen und andern Nachrichten bekannt ist, nicht

KirehenschaU des B^ftea, 263

machte ihr Dr. Andreas Pfot von Brambach, welcher in den Jahren 1479, 1483 und 1488 Rector der Univer- sität war*®), gegen das Ende des 15. Jahrhunderts 28 Bände. Auch im Anfange des 16. Jahrhunderts erhielt diese Bibliothek einen bedeutenden Zuwachs ^%

§3. Kirchensehats des Stiftes,

Ausser den sehr ansehnlichen Gefällen und Einkünften, welche dieses Stift hatte, besass es auch einen sehr reichen Eirchenschatz, der um so werthvoller war, als er zugleich aus Eunstgegenständen bestand. Gestiftet wurde er von Ruprecht's III. Gemahlin, Elisabeth, welche am 30. Juni 1411 starb und in der H. Geistkirche bei- gesetzt wurde. Ben Schatz selbst liess der Sohn der Stifterin, Eurfürst Ludwig III., in feierlichster Weise am 23. October desselben Jahres aus dem Schlosse in die Kirche bringen'®). Damit derselbe ihr aber auch für alle Zeiten erhalten bliebe, stellte Ludwig mit Zustim- mung seiner Brüder, Johann, Stephan und Otto, im Jahre 1411 »ufF den nechsten mandag nach sant lucas des heyligen evangelisten tag« eine Urkunde '^) aus, worin

in Schränken aufgestellt, sondern lagen auf Pulten. Diese mussten von beträchtUcher Länge gewesen sein, da auf manchen etliche nnd drelssig Bücher aufgelegt waren. Gegen Entwendung wurden sie dadurch gesichert, dass man die Codices jedes Pultes durch eine Kette verband, und die letztere durch ein Schloss auf dem Pulte befestigte. Das Lesen solcher angeketteten Bücher mag gerade nicht sehr bequem gewesen sein. Unter den jetat noch vorhandenen Bibliotheken hat noch die Medicinisch-Lauren- tianische Bibliothek zu Florenz diese alterthümliche Weise der Aufbewahrung beibehalten. Wilken, S. 174. 175.

28) Schwab, P. L p. 71. 75. 76.

29) Ueber die einzelnen Bücher vergl. Wilken, S. 104. 108.

30) Eine Beschreibung der Feier gibt das Gal. acad. II. d. d. 23. October 1411.

31) Pfölz. Copialb. Nr. 61. F. 176 181.

264 L Buch. L Periode. 4. JbschniU. (1410—1436,)

der ganze Eirchenschatz mit allen Beliquien Stuck für Stück verzeichnet, und die Bestimmung getroffen ist, dass er unter vierfachem Verschluss in der H. Geistkirche ver- wahrt werden solle. Den einen Schlüssel hatte der Stiftsdechant , den andern der Gustos (Thesaurius), den dritten der Haushofmeister der Pfalzgrafen und den vierten der Bürgermeister von Heidelberg, welche den Kirchen- schatz persönlich und gemeinschaftlich auf- und zuschliessen mussten und darauf beeidigt waren. Zu noch grösserer Sicherstellung erklärte der Kurfürst Ludwig, dass die Bürgerschaft zu Heidelberg nur dann seinen Nachfolgern den Huldigungseid ablegen sollte, wenn sie zuvor urkund- lich gelobt hätten, den Kirchenschatz nach den ausge- sprochenen Bestimmungen zn erhalten und zu verwahren*^.

Mone gibt, mit Weglassung der Beliquien, ein aus- führliches Verzeichniss der in diesem Kirchenschq,tze be- findlichen Kunstgegenstände, als einen Beweis von dessen Mannichfaltigkeit und Reichthum. Unter den Reliquien befindet sich ein Span vom Kreuze Ghristi und ein Stück vom Rocke desselben, beide in Kristall gefasst^*).

Als die Reformation in der Pfalz sich ausbreitete, kam der Kirchenschatz in die Kunstkammer des Schlosses, wo er verblieb, bis ihn die Franzosen in den die Pfalz, Stadt und Schloss zerstörenden Kriegen hinwegschleppten.

32) In dem Pfalz. Copialb. Nr. 24. F. 203 ist noch eine Ver- Bchreibung des Eorfürsten Ludwig Y. an die Stadt Heidelberg fttr die aus der Stiftskirche genommenen Kleinodien und Monstranzen vorhanden, welche er wegen des Bauernkrieges (1525) der grösseren Sicherheit wegen auf das Schloss bringen Hess.

33) Mone, Anzeiger f. Kunde d. deutschen Vorzeit. Jahrg. 1835. S. 255—258. Pfalz. Copialb. Nr. 61. F. 178.

DeehtmledesSitfts. remmd.d.JBlink.BMhegeh. St^efäUe. 265

§4-

Dechante des Stiftes. Durch die Kirchenre/ormation

herbeigeführte Verminderung der Mnkünfte. Drei

Canonictde als Ruhegehalte für emeritirte Professoren.

Ueberweisung der Stiftsgefälle an die geistliche

Güter ^ Verwaltung.

Der erste Decbant dieses Stiftes war Jauer (S. 255, Note 8). Als Nachfolger von ihm werden genannt: Johann Truzenbach, ' Konrad von Gummeringen, Se- bastian von Pforzheim, Conrad Michaelis von Buzbach, Jacob Hartmann, genannt Wallsporn, Jodocus Brechtel von Rohrbach, welcher im Jahre 1510 starb. Hesshus nannte sich zwar noch im Anfang der Regierung Friedrich' s HI. Dechant des Stiftes zum H. Geist; es war dieses aber nur ein Titel, da das Stift als solches nicht mehr bestand**).

Durch die Eirchenreformation unter dem Kurfürsten Otto Heinrich (1556 1559) verlor das Stift den grössten Theil seiner Einkünfte. So wurden die vom Papste Bonifacius IX. damit vereinigten Präbenden zu Worms, Speyer, Neuhausen und Wimpfen im Thale VDn den Stiftern, welche die Gefälle zu entrichten hatten, zum grössten Nachtheil der Universität, entweder ganz oder theilweise verweigert.

Drei schon früher der Universität einverleibten Ca- nonicate überliess Otto Heinrich durch Verfügung vom 15» Februar 1557 derselben, um sie alten ver- dienstvollen Lehrern als Ruhegehalte anzuweisen*^). Die

34) Wundt, Mag. B I. S. 1. 2.

.35) Aus der von dem Kurfürsten der Universität darüber zu- gestellten Urkunde heben wir Folgendes hervor: »Und als auch ihr bisshero Im Bapstumb drey Präbenden im Stifft zum hailigen Gaist zu conferiren gehabt, So wollen wir zu mehrerem aufnemen, gedeyen, vnd wolfarth vnserer Universität hiemit gnediglich be-

266 I' Biiu^, L Periode, 4. M9<^iU. (141(^143$,)

übrigen noch flüssigen Gefälle des Stiftes flössen in die geistliche Güter-Verwaltung *^.

§5- Die Kirche zum H. Geist

Die Kirche, früher Capelle, zum H. Geist, mit welcher dieses Stift verbimden war, ist sehr alt. Schon im Jahre 1239 kommt sie in einer Schönauer Urkunde vor. Durch diese vermachte die Wittwe des Heidelberger Bürgers Markolf, Namei^ Hildegund, ihre an dem Neckar in der Nähe der Stadtmauer gelegene Mühle dem Elost^ Schönau unter der Bedingung, dass die dortigen Mdnche

inUigen ynd zttlassen, das nbim hinftirbass die gefeU solcher dreyer prebenden tnd canonicat, zu dem alten Fisco üniverBitatis dhienea Ynd eingezogen, auch bei der Uniyersitet ewiglichen yerbleyben, Der- gestalt who etwa alte betagte professores vnd Begenten, welche der Schnei loblich ynd Nntzlich fflrgestanden, ynd aber alters oder Leibs Ynyermogens halb nit mher fnr sein konnten, das dieselbige Jder zeit, auf empfangenen bericht, wies mit Inen beschafFen, mit dieser Canonicat ynd prebenden einer yon euch die Zeit ihres lebens oder so lang yor guet angesehen wurdet, mit ynserm oder ynser erben fnrwiasen, begabt ynd bedacht werden mögen.« Annall. Univ. T. VII. F. 266» a.

In derselben Urkunde wurde dem Heinrich Stolo ein Ca- nonicat »sammt der zugehörig Behausung« auf Lebenszeit yerliehen, doch mit der Bedingung, dass er »sein lectur noch ein Jar, zwei oder drei, so lange ihm gelieben wurdet, versehe vnd derselben Lecturn gefelle neben dem andern sich als lang er der Lector fOr- steen wurdet auch gebrauchen soll.« Dasselbe Canonicat hatte vorher Johann Seitz als Professor emeritus. Ibid. F. 356, b. Die Eingabe des Bectors und der Universiät an Otto Heinrieh, in welcher Stolo zu diesem Canonicat empfohlen wird, s. ebend. F. 225, a ff. Ueber die weitern Verhandlungen vergl. dort F. 241, b. 245, a. 254, a.

36) Die Gefälle und Güter der eingezogenen Stifter und Klöster wurden in Eine Masse geworfen, und ans ihnen »zur Erhaltung der Kirchen und Schulen und andern milden Sachen« cm Centralfond unter dem Namen »Geisfliehe Gflter-Verwal* tnng« gebildet. Neueste BeHgionsverfass. d. Beform. S. 133 ff. Wundt, Pfalz. Kirchengesch. S. 51.

Die Kirthe tum H. CMat. 267

dieser Gapelle zum Bebufe eines evrigen Lichtes jähr- lich das erforderliche Oel verabreichen sollten®^). Dass in dersdbeo bei der feierlichen Eröfihung der Universi- tftt (1386) ein feierliches Hochamt und die Leidienrede auf Marsilius gehalten wurde^ ist schon (S. 129 u. 220) mitgetheilt worden. Das hohe Alter der Kirche steht deshalb nicht in Frage; wohl aber herrscht eine VBr- Bchiedenheit der Ansichten darüber, wer der oder die Erbauer der jetzigen Heiliggeist-Eirche gewesen sind»«).

Auf historische Zeugnisse gestützt, glauben wir als ausgemafebt annehmen zu dürfen, dass Kurfürst und König Bup recht in. den Grund zu dem jetzigen Gebäude gelegt und dasselbe grossen Theils ausgeführt hat ''). Spricht die (S. 251, Note 54) angeführte Inschrift dafür, so hebt das seinem Vater von L u d w i g III. gesetzte Grabdenkmal jeden Zweifel. Früher befand es sich auf hohem Postamente vor dem Hochaltare, jetzt aber ist es in der Scheidewand der Kirche eingemauert und zwar so tief, dass sogar die Inschrift zum Theil verdeckt ist. Auf dieser wurd Ru- precht III. »hujus sacrae aedis institutor« genannt. Einen weiteren Beweis liefert der in der Mitte des Hauptge- wölbes über dem Altare angebrachte Reichsadler, welcher auf Ruprecht III. als deutschen König deutet.

Mit der Kirche gründete König Ruprecht auch zugleich die fürstliche Familiengruft, in welcher er und seine Nachfolger in der Kurwürde bis zum letzten Spröss- linge des Kalz-Simmerischen Geschlechts, dem Kurfürsten Karl (t 1685), beigesetzt wurden*®). Ruprecht I. fand

37) Die Urkunde ist bei Gnden, SyUog. var. diplom. p. 193.

88) PareuB, Bist. Pal. p. 174. Tolner, Bist. Palat. p. 61. Zeiler, Topogr. p. 24. Freher, Origg. Palat p. 104. Acta Palat T. I. p. 882. Kays er, Heidelb. B. 88.

39) Nach Andern legte schon EnrftlrBt Ruprecht I. den Grund. Mejeger, Heidelb. Sohloss, S. 6.

40) Die Inschriften der Grabdenkm&ler sind bei Adami, p. 1 sqq.

268 -f* ^<^^* I' Periode. 4. ÄbaehnUt. (1410—1436.)

in Neustadt (S. 179) und Ruprecht II. in Schönau (S. 219) seine Euhestätte.

Das Chor in der Kirche wurde im Jahre 1400, noch unter Ruprecht III., ausgebaut und das Langhaus von seinem Sohne Ludwig III. schon im Jahre 1413 seiner Vollendung nahe gebracht.

Die nachfolgenden Kurfürsten zeigten einen gleichen Eifer für den würdigen Ausbau dieser Kirche, und da es besonders zur Vollendung des Thurmes an den nöüiigen Mitteln fehlte, so war Friedrich I. diese herbeizuschaffen bemüht*^). Doch scheint der Thurmbau, nachd^n das Langhaus schon fräher vollendet worden*^, erst unter dessen beiden Nachfolgern, Philipp und Ludwig V., beendigt worden zu sein, da eine Inschrift das Jahr 1508 bezeichnet, in welchem man zur Vollendung des Thurmes schritt*^).

§ 6.

Theilnahme der Universität an der Kirchenverscmamr lung in Constanz. Johann Hus und Hieronymm

von Prag 1414.

Die Beseitigung des schon seit längerer Zeit bestehenden kirchlichen Schisma und die so genannte Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern waren schon längere Zeit eine wichtige Sorge der angesehensten Theologen, Pete r' s von Ailly, Canzlers in Paris, und seines Nachfolgers, Johann Gerson's, so wie Nicolaus von Ciamenge' s, (1393 Rectors der Universität in Paris), Heinrich' s von

41) Tolner, Add. p. 117.

42) Schon 1487 wurden die Plätze zwischen den Str^epfeilem an der Kirche von dem Stifte an die Stadt verkauft (Pfalz. Ckh pialb. Nr. 18. F. 156. 158). Diese gab sie an verschiedene Gewerbe in Erbpacht, ohne sie später wieder einzulösen. Die Plätze worden zu Lädchen (Erambuden) benutzt, was sie jetzt noch sind.

43) Ausführliches findet sich in der Beschreibung und Gesch. der H. Geistk. in Heidelberg. Herausgeg. von Leupold (1853).

KirchenversammhinCkmsiemz. Hu8U.Hieronffmu$v.Pr<ig, 269

Langenstein in Wien u. A. **). Aber alle Versuche, Einigkeit und Ordnung in der Kirche herzustellen, waren umsonst. Da gewann man die üeberzeugung , dass kein anderes Mittel übrig bleibe, als eine allgemeine Kirchen- Versammlung *^). Die meisten Cardinäle von beiden Theilen vereinigten sich in dieser Absicht und vertraten, auf das Gutachten einiger Universitäten, zu Pisa (1409), in Gemeinschaft mit einer grossen Anzahl von Bischöfen und Prälaten, von Abgesandten der Staaten*^ und von Doc- toren der Universitäten aus verschiedenen Ländern doch war die Universität Heidelberg nicht eingeladen worden die allgemeine Kirche, setzten die beiden damaligen Päpste Gregor XII. (Angelus Corarius) und Benedict XIII. (Petrus de Luna) ab und wählten aus ihrer Mitte Alexander V. zum Papste*^. Statt zweier Päpste hatte man jetzt drei; denn obgleich die meisten Länder Alexander V. anerkannten, so hatte Gregor XII. noch Neapel, mehrere kleinere Staaten in Italien und die deutsdien Bischöfe von Trier, Speyer und Worms auf seiner Seite, Benedict XIIL aber Spanien und Schott- land. Alexander starb jedoch schon im Jahre 1410 und Johannes XXIII. (Balthasar Gossa) wurde dessen Nachfolger **).

44) üeber die Stellung der üniyersität Paris zu den damaligen kirchlichen Verhältnissen und über Langenstein vergl. Hart- wig, Leben Langenstein's.

45) Wessenberg, Die grossen Kirchen - Versammlungen des 15. u. 16. Jahrh. B. II. S. 3 ff. (»Die zunehmende Zerrüttung der Kirche ruft nach Reform c.)

46) Von Ruprecht III. wurde Bisehof Matthäus yon Worms yeraalasst, nach Pisa zu gehen. Uli mann, Joh. Wessel S. 838. Dass Ruprecht an der Wiederherstellung des Friedens und der Einigkeit sehr viel gelegen war, beweist sein Brief an die Züricher in Simmler's Samml. alter u. neuer Urkunden z. Beleuchtung der Eirdiengesdi. Tbl. L S. 15 ff.

47) üeber das Concilium in Pisa yergl. Wessenberg, S. 53.

48) Henke, S. 844. G i e s e 1 e r , Eirchengesch. B. II. Abth. 4. S. 8 ff . Vierordt, B. I. S. 8 ff. In diesen Werken sind auch die QueUen genau nachgewiesen.

270 I' Buch. L Periode, 4. Abaehmtt. (U10-'14a^)

Da nun in Pisa der beabsichtigte Zweck, Ein^keit und OrdAong in der Kifche herzustellen, nicht erreiefat wurde, so richtete man die Aufmerksamkeit wieder ^ eine aBgemeine Kirchen -Versammluug, welche Ton einer höheren Gewalt unterstützt und weniger Öbereilt werdet sollte. Kaiser Sigmund, Buprecht's SL Nachfolger (1410), wurde durch die Stimmen der ganzen Christenheit aufgefordert, das grosse Werk zu Stande zu bringen, und es gelang ihm, den Papst Johann XXIIL zu besümmm, ein allgemeines Concilium nach Gonstani^') zu berufen ^^« .

Der Kaiser traf in den letzten Tagen des Jahres 1414 in dieser Stadt ein. In Heidelberg war er am 7. September angekommen ^^X von wo ihn der ihm sehr ergebene Kur- fürst mit j200 Lanzen nach Aachen zu der auf den 8. No^

49} Die oft Yorkommende Benennang Gostnitz für Gonstanzy welche sich seit der Zeit des Constanzer Conciliums durch die Böhmen und ihre Schriften gestaltet und ausgebildet hat^ ist töHig undeufesch und gehört der slayisehen Zange an, wie LigiiiK Im ganzen Mittelalter heisst die Stadt m den Urkunden Costenz und Costanz (mit Auslassung des Buchstaben n, wie kosten von constare und! mustern von monstrare). Erst im 18. Jahrhundert kommt da» Wort wieder obae Verkarsan^ als Constanz yof. Ben NameH hat die Stadt wahrscheinlich von dem Kaiser Gonsta^ntius Ghla« rus oder seinem Sohne Gons tantin dem Grossen. Der älteste Theil der Stadt besteht ans) der Insel, auf weicher ein Bomisches Castell war. Ei sei ein, Geach. d. Stadt Gonstan^r S. 2 ff. Doeli* yergl. auch Marmor, Topographie der Stadt Gosstanz^ S. 5 ff.

.50) Wessenberg, S. 71 ff. Marmor, Dae GoncH zu Gon- . stAiiz und desden Fahrev durch das alte und neue Gonstana.

51) Dem Kaiser war Ludwig mit »einen beiden Brtidiern, dmi Pfakgrafeui Stephan und Otto, entgegengeaogen^ und hatte ilm auf seine Kosten den Wmxi yon Btrassbuig hilt«b bis S)peyer fahren lassen« Am 7. September, wo der Kaiser seinen Eintufr in Heidelberg hielt, wuvde er Ton dem Kurfftarflleny der Geistiishkeit und der Untvetsität. auf das FeierUcfaste empfhagen« AasfAhriidiei berichtet darüber das Gal. acad. IL d. d. 7. Septsmber 1414 Leodins, De yita^ Friderid IL p. 30i; 902. Die Einladimg an die Professoren und alle Mkglieder 4ier Universitilt zum Emplange dfta Kaisers Ml der Kirehe zu» HL Geist ist im Gopialbi d. üniv. F. 17, b.

ZtrcfcflHMgrwintirf. in CamiUmg, Hus u, BierimymuB 9, Frag, 271

Tember festgesetzten Krönnng begleitete ^^. Etwas später, als der Kaiser, in den ersten Tagen des Jahres 1415, langte auch der Kurfürst in Gonstanz an. In seinem Oefolge befanden sich Pfälzische Edle ans den meisteD bedeutenden Geschlechtern: vcm Hirschhorn, Sickin* gen, Bosenberg, Helmstädt uoid viele andere.

Von der UniTersität Heidelberg^') wohnten unter Anderen dem Goneilium bei: Jauer und Susato, Doctoren und Professoren der Theologie, Jacob Molher,. Magister der Theologie, Heinrich Erenuels und Job Vener, bade Doctoren der Jurisprudenz, Johann Scharpff, Ldcentiat der Jurisprudenz^^). Die Namen dieser Männer Terdieaien aber um so mehr angefahrt zu werden, als der Kurfttrst, welcher hi der Eigenschaft des kaiserlidien Stellvertreters und als Reiehsrichter dem Concilium anwohnte, und f&r Alles, was die ^ch^hett mid öffentliche Ordnung anging, zu sorgen hatte ^^), in kirchlichai Dingen nichte ohne ihren Kath unternahm ^^.

Hierbei hab«i wir noch besonders m erwähnen, dass das grösste Ansehen auf diesem, wie auf dem Basler Condlium, nicht die vielen Hunderte von vornehmen G^stlicben, welche dort zusammen gekommen waren^ hatten, sondern die Gelehrten ana allen Ländern Ewropa'Sk. An sie wandten sich die Väter des Condliuma in allen Angelegenheiten, es mochten Disputationen zu halten, Cfesandte an Fürsten und Päpste zu schicken, Briefe an

52) Schlosser, Weltgesch. B. IX. S. 134 f. Wessenberg^ 8. 75 ff. Ueber Sigmund Tcrgl. dessen Gesch. von Aschbach.

5^) Ueber die Theibiahme der Universität Erfurt am Concilium yergl. Kampsehulte, Die Uböt. £rf«rt Th. I. 12 ff.

54) In einemis Annan. Univ: T. L F. 109, b unter d^AuAehrift: >Le- gt/do ümversitatit ftd GondMum GonstantienM« aolbewalcten Acten« Stacke shid/die näheren Beitimniuagen fto die dat Goncyiumbeiucfaen« den Mitglieder der Universit&t enthalten. VglauchHausses, S. 272 ff.

66) We90enberg, a 119. \M.

ö#) J u ng, Acad. Heidettiu act^ ad ooacü. Const Baal Florent . p. XO. B^tting^er,. Colleg. Sapient restitok. p. 53.

272 i' S^^' ^' Periode. 4. MschmU. (UlO^uaß.)

erlauchte Personen zu schreiben oder Berathschlagung^ vorzubereiten oder zu leiten sein*^).

Johann XXIU. eröfihete am 5. November 1414 das Concilium mit allen päpstlichen Ehren; aber das lieber- gewicht der italienischen Stimmen, welches auf den früheren Synoden stets zu Gunsten der Päpste gewesen war, verlor sich alsbald durch den Beschluss, dass nach Nationen gestimmt werden sollte. Bei dem allgemeinen Wunsche, das Schisma -zu beseitigen, machte sich sogleich die Ansicht in der Versammlung geltend, die Beschlüsse von Pisa, auf wel* chen Johann's XXIII. Rechte ruhten, aufzuheben und alle drei Päpste zu freiwilliger Abdankung zu bewegen»

Johann XXIU. sah sich genöthigt, als eine schwere Anklage eine Untersudiung gegen ihn herbeizuführen drohte, am 2. März 1415 seine Abdankung zu versprechen, machte aber durch seine plötzliche Flacht seine Sache nur schlimmer. Es folgte eine Reihe kräftiger und entschiedener EntSchliessungen über die Rechte eines allgemeinen Conciliums imd über des Papstes pflicht- mässige Unterwürfigkeit unter dasselbe. Der entflohene Papst wurde auf seiner Flucht ergriffen, und, als man ihn ?deder eingebracht hatte, ein förmlicher Griminalproz^ ge- gen ihn erhoben, welcher mit seiner Absetzung endigte^^. Der zweite Papst, Gregor XII., dankte freiwillig ab. Der dritte aber, Benedict XIII., war dazu nicht zu be- wegen. Indessen erklärte man ihn für abgesetzt und schritt am 11. November 1417 zu einer neuen Wahl, welche auf Martin V. (Otto von Colonna) fieP*). Sie

57) Launoi, Hist. CoUeg. Nayarr. T. I. p. 126.

58) Johann XXIII. war erst zu Heidelberg, dann zu Mann- heim in Gewahrsam, erkaufte sich for 30,000 Qoldgolden U18 die Freiheit und starb als Cardinal -Bischof zu FrascatL YergL auch Gieseler, S. 22 ff.

59) Das »Instrumentum publicum de Electione et Coronatione Martini y. promulgata et ab Academia Heidelbergensi acceptata« ist abgedruckt bei Jung, p. 26';*d0. Die Bulle, in welcher Mar-

Kirchemenamml. in CanHang. Hua «. Hieronymm v. Prag. 273

wurde tob den 23 Gardioaien imd 30 andern Wählern vollzogen, welche letztere man blos fiir die jetzige Wahl hinzufügte, und zwar aus jeder der 5 (der deutschen, engßseben, französischen , spanischen und italienischen) Nationen 6, wobei sich unter den Deutschen auch Su- sato be&nd*^.

Der gewünschte Eirchenfriede schien nun ilnsserlich hergestellt. Benedicts XUI. Widerstand war sdiwacb, und, als nach dessen Tode (1426) der statt seiner ge- wählte Papst Clemens YIII.^^) (1429) nachgab, so hatte damit das kirddiche ScMsma sein Ende erreidit^^.

Was nun insbesondere noch einzelne Professoren der Universität Heidelberg betrifft, wddie dem Concilium bei- wehnten, so ist neben Susato^^) besonders Jauer zu erwähnen. Er war einer der ausgezeichnetsten dort an* wesenden Theologen**), und, als darüber verhandelt wurde, ob, bevor man zu andern Verhandlungen übergehe, zuerst ein Papst' gewählt werden müsse, so fiel auf ihn die Wahl, im Namen des Kaisers und der deutschen Nation in d^ Versammlung dafür zu sprechen, dass man vor der Papst- wahl die Reformation der Kirche wolle. Er that dieses auch am 3. October 1417*^), ohne jedoch seinen Zweck

tin y. der Universität seine Wahl mittheilt, ist noch im Original (UmT.-Arch. nnter Nr. 106) yorhimden.

60) Vierordt, B. I. S. 8.

61) Von dieser Wahl setzte der Papst* Martin Y. am 15. Sep- tember 1426 die üniversit&t in Eenntniss. In ihrer Antwort vom 18. September widerholte sie das früh^ (1417) schon gegebene Gelöbniss des Gehorsams und der Unterthänigkeit Die betreffenden Acten*- Stacke sind bei Jung, S.31.33. Yergl.auehAnnall.Uniy. T.II. F.54.

62) Henke, S. 349.

63) Ex facultate sacra Heidelbergensi (1417) concilio Constan- tiensi (Sasato) eximia tum sni tum Academiae nostrae commenda- tione interfuit atque egregiam ecclesiae operam locayit. Schwab,, P. I. p. 24.

64) Schwab, P. I. p. 32. 33. Yierordt, S. 7 ff.

65) YanderHardt, conc. Constant. corp. Actor. T.IY. p.45; Aus der Bede selbst theilt Yierordt S. 7 den Hauptinhalt mit.

Haute, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 18

274 L Buch. I. Periode. 4. AhschmU. (lUO-^^lUe.)

ZU erreichen. »Alles«, klagt der damals lebende Chronist Dacher, »was der Kaiser Sigmund auf diesem Con- cilio von der Pfafifheit erwirken konnte, ist das Bekennt- niss ihrer vielen Gebrechen und Fehler. Die Hinrichtung des Johann Hus und Hieronymus von Prag abge- rechnet, hat man weiter nichts wahrgenommen, als Messen, Segen austheilen, Prozessionen. Das Concilium ist zer- gangen und kein Reformation gemacht worden, wie der König in Deutschland gewollt und begehrt hat« ^^.

In wie weit die Heidelberger Professoren sich an dmn Ketzerprozess gegen den edeln Zeugen des Evangeliums, Johann Hus, betheiligten, welcher, nachdem er am 3. November 1414 in Constanz eingetroffen war, trotz des ihm vom Kaiser Sigmund versprochene Sicheren Ge- leites, am 6. Juli 141Ö zum Feuertode verurtbeiit und verbrannt wurde ^0, lässt sich aus unsem Acten nicht er-

66) Dacher bei Vierordt, 8.8. Eiselein, Gesch. v. Const. S. 41. Menzel (Gesch. d. Deutschen S. 477) spricht sich über Sigmund also aus : »Kaiser Sigmund zeigte sich iin Allgemeinen auf dem Gondlium zu Gonstanz mehr eitel als thatkräftig. Als er vor dem Goncilium sagte: »Dato operam, ut iUa nefanda schisma eradicetur«, und ein Cardinal ihm zurief: »Domine, schisma est generis neutriusc, erwiederte er: »Si supra leges sumas, quare supra Grammaticam esse non possumus?« Wimpfeling, Remm Germanar. Epitome p. 148. Ebendort p. 149 sagt derselbe: »Sigismundum latinum et sapientem fuisse.« Die Sitten- losig keit war auf diesem Concilium, besonders weil die Krank- heit der bösen Blattern oder Franzosen (lues Venerea) noch schlum- merte, sehr gross. Da eher hatte von seinem Herrn, Herzog B u d 0 1 p h von Sachsen, den Auftrag erhalten , mit Burkhard von Haggelbach, »der guot zu solchen Sachen was < , nadizu- forschen, wie viele »gemaine frawen« in Constanz wären. Da fand er 700 und wollte »nit mehr suochen«. Nach Dach er' s weiterem Berichte hat auch ein Constanzer BOrger seine Frau den Canzlem des Kaisers um 500 Gold gülden preisgegeben und sich für diesen Lohn ein Haus gekauft. Eine« Buhlerin soll sich mit ihrem Ge- werbe 800 fl. während des Concils verdient haben. Eiselein, S. 64. In dem Univ.-Arch., Nr. 321, findet sich ein Reimspruch über dieses Concilium, gedichtet von Prise buch von Augsburg, einge- fügt in die »ReimbibeU.

67) Sehr interessante Mittheilungen über -Hus und Hierony-

Kirchenvirsamiml, in Canstane, Hua u. Hiaranymus v, Frag. 275

mitteln. Eben so wenig ist dieses bei Hieronymus von Prag der Fall, welcher am 30. Mai 1416 dasselbe Schicksal erlitt, welches Hus betroffen hatte ^^). Das aber scheint glaublich, dass die Väter des Conciliums meinten, die Flamme, in welcher Hus und sein Freund ihren Tod fanden., werde Einheit, Ruhe und Friede in die Kirche zurück bringen ^^.

Das gegen Hus ausgesprochene ürtheil hatte der Kurfürst von der Pfalz, Ludwig III., als Reichsrichter, zu vollziehen. Diese Haadlung wurde von dessen prote- stantischen Nachkommen anders, als von ihm und seiner Zeit, angesehen. Der letzte kinderlose Sprössling der Heidelberger Kurlinie, Otto Heinrich, mit welchem

mus finden sich bei Tomek, S. 103 ff. Die Universität Prag trat 1417 ofifen gegen das Goncilium zu Gonstanz auf, und in Folge des von ihr in demselben Jahre bekannt gemachten Zeugnisses über Busses Lebenswandel wurden er und Hieronymus von dem ganzen Volke, welches der neuen Lehre anhing, für heilige Märtyrer gehalten und als solche verehrt. Ebend. S. 105. 106. Vergl. auch Wessenberg, S. 120 ff. Eiselein, S. 42 ff. Eben- dort: »Martin Luther' s, des Deutschen von echtem schrot und körn, gedanken über die brieve des Johannes Hus« S. 93 97. Schlosser, B. IX. S. 140 ff. Genaue Nachweisungen über H u s s e s und Hieronymus' Herberge, Gefängniss, Verbrennung s. bei Marmor, Topogr. von Gonstanz S. 31. 89. 100. 123. 137. 180. 181. Vergl. auch dessen Goncil zu Gonstanz S. 47 ff.

An demselben Tage, an welchem Hus s es Todesurtheil ge- sprochen worden, wurden auch seine Schriften verbrannt, wobei der vorher seiner geistlichen Würden beraubte Mann zusehen musste. Marmor, Topogr. S. 294. 305. Noch führen wir an, dass nach öffentlichen Blättern Professor Höfler in der k. k. Bibliothek in Prag ein Bruchstück eines von Hus in Gonstanz geführten Tagebuches aufgefunden hat, von welchem wir jedoch keine nähere Eenntniss haben.

68) Die Erbitterung gegen Hieronymus war noch grösser, als die gegen Hus, weil die Pariser, Cölner und Heidelberger Theologen, deren Vorlesungen er besucht hatte, ihn wieder erkann- ten und ausriefen: »Dieser Mann sei von jeher zu jeder Hederoxie geneig4; gewesen«. Schlosser, B. IX. S. 140. Kortüm u. Reichlin-Meldegg, Gesch. Europa's, B. II. S. 20.

69) Wessenberg, S. 167.

18'»

276 I' J^wcÄ. J. Periode. 4. Jhschnitt. (lilO-^USe.)

Ludwig's in. Stamm erlosch, betrachtete es als Gottes Fügung und gerechte Strafe,

»dasB der Stamm yerdorrete, desseo Orflnder sich mit dem Blnte eines Zeugen der Wahrheit befleckt habe« '*).

Vom KaiBor aber sagt Wessenberg^^):

»Die schwerste Schmach fiel auf Sigmund's kronom- strahltes Haupt; die Folgeeeit hat sie nicht von ihm weg- genommen. Der oberste Schirmherr der Kirche yergass, dass er es für den geringsten wie für den höchsten Würdeträger in ihr sein müsse, und dass er zwar auch den verkehrten Zeitgeist beachten, aber doch aber ihm stehen solle, um Ach- tung zu gebieten. Er lieh den ScheingrOnden des hohen Klerus und der Weltlichgesinnten geneigtes Gehör, versagte es aber den triftigsten Vorstellungen der böhmischen und mährischen Edeln , welche ihm schriftlich und mündlich zu Gemüthe führten: was aus Treu' und Glauben werden solle, wenn er seinem Königsworte nicSit Geltung verschaffe.«

Marmor^*) spricht sich dahin aus:

»Hätten Kaiser und Concilium die geringste Anlage eines prophetischen Geistes gehabt, so würden sie leicht haben voraussehen können, dass aus der glühenden Asche yon Büchern und Gebeinen im weitentfemten Böhmerlande ein langer, blutiger und grausamer Krieg entstehe, und dass 1500 eingeäscherte Dörfer und 100 Städte und Burgen ein helleres Feuer geben, als ein paar Bticher und wenige Kleider zweier Märtyrer ^•)«.

§7. Die Theilnahme der Universität an der Etrchenver-

Sammlung in Basel, Reichstag zu Nürnberg.

Nach einem in Constanz gefassten Beschlüsse wurde in Pavia und Siena (1423 u. 1424) ein aUgeioeines Con- cilium abgehalten. Weil dieses aber ohne alle Bedeutung

70) Alting, Hist. eccles. Pakt p. 168. 169. Struv, Pfölz. Kirchenhist. S. 67. 68. Häusser, S. 279. 649.

71) A. a. 0. S. 176. 177. 178.

72) Topographie, S. 305.

73) Dass der staatskluge Ganzler des Kaisers, Caspar 81 ick, den Treubruch missbilligte und jede ojffene Gewalt widerrathen habe, ist noch nicht erwiesen. Eiselein, S. 74.

Kircheuveirsaimmlung in Basel. Bekhaiag gu Niimberg, 277

und Wirkung gewesen war, so wurde in Siena die Berufung eines öcumenischen Gonciliums beschlossen, welcbes (1431) in Basel eröfbet werden sollte. Dort wollte man das in Constanz begonnene Reformationawerk vollenden. Papst Martin V. war damit einverstanden und «rtheilte (I.Fe- bruar 1431) dem Cardinale, Julianus Cesarini, die Vollmacht, als ^päpstUcher Legat dem Goncilium vorzu- sitzen. Doch starb Martin V. schon am 20. Februar, und Eugen ius IV. bestieg am 3. März den päpstlichen Stuhl '*). unterdessen versammelte sich zwar das Concüium in Basel, aber so langsam, dass es anfangs schien, es werde eben so unbedeutend bleiben, wie das frühere zu Siena. Doch wegen der Hussitischen Unruhen, welche auch Deutschland in ;nehrfacher Hinsicht bedrohten, nahm das Concüium eine selbstständigere Haltung an, die sich zuerst in der Anknüpfung von Unterhandlungen mit den Hussiten kund gab. Dadurch aufgeschreckt, wollte der Papst das Concüium aufheben; aber selbst der demselben versitzende Cardinal - Legat Julianus widersprach ihm, und der in Constanz unbefriedigt gebliebene Reformations- eifer erwachte jetzt in Basel mit erhöheter Lebhaftigkeit. Ohne des Papstes zu achten, eröfiftiete sich die Synode am 14. December 1431 feierlich, erneuerte die Constanzer Beschlüsse über die Würde allgemeiner Concilien, entbot den Papst und die Cardinäle zu sich, und fing an, sich in jeder Beziehung als höchste kirchliche Behörde geltend zu machen. Durch die allgemeine Beistimmung ermuthigt, ging das Concilium bald von Ermahnungen zu Drohungen, und alsdann zu einem gerichtlichen Verfahren gegen den Papst über. Dieser schien zwar anfangs hartnäckig wider- stehen zu wollen, allein »durch die politischen Verhältnisse in Italien bedrängt und von einem grossen Theile seiner Cardinäle'verlassen, musste er sich dennoch entschliessen, in Allem nachzugeben, und die päpstlichen Legaten wurden

74) Wessenberg, Th. II. S. 271 ff.

278 I' Buch. L Periode. 4. AhschniU. (1410—1436.)

erst dann zum Vorsitze zugelassen (26. April 1434), nach- dem sie sich den entschiedenen Massregeln des Conciliums zur Sicherung seiner Unabhängigkeit gefügt hatten'*).

Dieses Concilium durch Abgeordnete zu beschicken, schien die Universität Heidelberg, ohne dass aus den noch vorhandenen Acten die Gründe zu ersehen sind, nicht geneigt. Da sie jedoch nicht nur im Allgemeinen in hohem Ansehen stand , sondern auch besonders Sigmund grosses Gewicht auf die Einsicht und Ge- lehrsamkeit ihrer Professoren legte '^, so wandten sich, um sie zur Theilnahme an dem Concilium zu be- wegen, bevor noch die Sitzungen eröffnet waren, unter dem 12. April 1431 die bereits dort eingetroffenen Ab- geordneten der Universität Paris (Universitatis studii Pari- siensis ad generale concilium Ambassatöres) mit einem Einladungsschreiben an sie ; eine gleiche Einladung schickte der Präsident des Conciliums, Cardinal-Legat Julianus ''^. Diesem folgte (16. Februar 1432) eine Einladung von dem Papste Eugenius IV. und (4. April 1432) von dem Kaiser Sigmund selbst.

In Folge dieser Einladungen beschloss die Univer- sität am 19. April 1432, auch von ihrer Seite Abgeord- nete nach Basel zu schicken, und sofort wurden die Theo- logen Jauer und Gerhard Brant'^ und der Professor

75) Gi eseler, S. 13. 47. 52 bis 67 r wo auch die Quellen nachgewiesen sind.

76) Jung, 1. c. p. J.5.

77) Das Schreiben, welches nicht mehr vorhanden ist, wurde am 24. September 1431 im academischen Senate vorgelesen. Durch dasselbe wurde die Universität aufgefordert, »ut ipsa aliquos vires moribus et vita approbatos mitteret ad Conciliumc. Annall. Univ. T. n. F. 91, b.

78) Brant, geb. in der Stadt Deventer und Canonicus bei der Kirche zum H. Andreas in Worms, war eben sowohl in der Medicin, als auch in der Philosophie und Theologie bewandert und auch zuerst als Lehrer in der philosophischen Facultät, deren De- canat er zweimal (1402 u. 1412) bekleidet hatte, angestellt. Später trat

KWf^^eiwersamnkmg in Basel, Beiehstag zu Nürnberg. 279

des canonischen Rechts, Otto von Stein (de Lapide)'^), als Deputirte gewählt. Jauer, den wir schon als ein hefvorragendes Mitglied der Kirchenversammlung in Con- stanz kennen gelernt haben, lehnte jedoch wegen seines hohen Alters die Wahl ab. Aber auch keiner der beiden anderen reiste in dem genannten Jahre nach Basel ab; es wurde vielmehr, nachdem die Universität den Papst in einer besondem Zuschrift ihres Gehorsams versichert hatte, am 17. April 1433 eine neue Wahl vorgenommen und in dieser nur Brant gewählt®^), ihm aber in einer am 7. Mai 1433 stattgehabten Wahl Stein als zweiter Abge- ordneter der Universität beigegeben.

'Was den Kostenaufwand für die Abgeordneten der letztem betraf, so hatte ihr schon früher (1431) Ludwig III. versprochen , die Hälfte der Kosten zu tragen , und die Universität den Beschluss ge- &sst, die Kosten für Einen der Abgeordneten auf ihre Kasse zu übernehmen®^). Nach vollzogener Wahl von zwei Abgeordneten übermachte nun die Universität am 8. Mai dem Kurfürsten 60 fl., bemerkte aber dabei aus-

er in die theologische Facult&t ein und trag Dogmatik vor. 1413 wurde er Stiftsherr im Stifte zum H. Geiste. Nach dem Pfalz. Copialb. Nr. 10. F. 123, b erhielt er 1423 vom Kurfürsten, Lud- wig III., jährlich 100 fl. vom Zolle zu Bacharach, unter der Be- dingung, »seiner Lebtage bei dem Studio und der Universität Heidel- berg verbleiben zu wollen«. Rector der Universität war er dreimal (1409, 1418, 1425). Vor seinem hn Jahre 1438 erfolgten Tode ver- machte er der Universität seine Bibliothek. Schwab, Syllab. T. I. p. 36. 37. Ein Yerzeichniss seiner Schriften gibt H o 1 1 i n g e r , 1. c. p. 58.

79) Stein war Canonicus des St. Germans- und St. Mauritius- Stiftes in Speyer. Im Jahre 1415 wurde er in Heidelberg »juris canonici baccalaureus« und 1421 »j. c. doctorc. Rector der Uni- versität war er dreimal (1421, 1430, 1435). Schwab, 1. c. p. 44. 45.

80) In verum, certum, legitimum et indubitatum Ambassiatorem, Syndicum, Procuratorem, Actorem, Factorem et Nuntium generalem et specialem. Annall. Univ. T. II. F. 106, b. In dem Univ.-Arch. findet sich, ausser anderen Reden von Brant, noch ein Bruchstück der Rede, welche er »Petro et Paulo apost.« in Basel gehalten hat.

81) Annall. Univ. T. II. F. 91, b.

280 l' ^Mcfc. l' Periode. 4. Abeclmitt. (1410'-143€.)

drücklich, an dieser Sumjne hätte sie aus ibrea Mitteln 20 fl. gezahlt, das Uebrige bei den Facultäten und zwar bei der theologischen 8 fl., der juristischen 12 fl. und der artistischen 20 ft darleihungsweise aufgenommen ^^. Mit 60 fl., glaubte demnach die Universität, könne Ein^ der Abgeordneten während seines Aufenthalts in Basel aus- kommen, jeden Falls erwartend, dass der Kurfürst den Mehrbedarf bestreiten würde.

Die Abgeordneten reisten darauf am 10. Mai nach BaseP^) ab, mit einer von der Universität ausgesteUtea Vollmacht für sie, als »Procuratores« und »Legati« zu handeln ®*).

Auf der Kirchenversammlung in Basel wurde die in Constanz zwar vielfach berathene, aber unvollkommen durchgesetzte Kirchenreformation ernstlich wieder aufge- nommen und mehrere kräftige Beschlüsse gefasst. Dieses entschiedene Verfahren hatte aber bald von Neuem ein gespanntes Verhältniss mit dem Papste Eugenius IV. zur Folge, und beide Theile beschuldigten sich gegenseitig ungebührlicher Anmassungen. Als nun der Papst, zur grösseren Geltendmachung seines Einflusses, die Ver- legung des Goncils nach Italien verlangte, dieses aber von der Versammlung zurückgewiesen wurde, so war der Bruch zwischen beiden Theilen bald entschieden. Das Goncilium setzte am 31. Juli 1437 den Papst in Anklage- zustand. Dieser verlegte nun dasselbe durch eine Bulle vom 18. September 1437®*) von ,Basel nach Ferrara, und

82) Annall. Univ. T. II. F. 107, a.

83) Von der Universität Erfurt waren schon i. J. 1432 als Abgeordnete abgereist: Nicolaus Beyer, Doctor des geistUchen Rechtes und Procanzler der Universität; Matthäus Döring, Doctor der Theologie; Johann Schunemann, Doctor der Medi- cin und Arnold Westphal, welcher ' später Bischof zu Lttfoeck wurde. Erhard, B. I. S. 171.

84) Annall. Univ. T. IL F. 107, a.

85) Eine Abschrift dieser Bulle ist in Annall. Univ. T. IL F. 147, a. b und im Abdruck bei Jung, p. 50. 51. Der genannten

Kir€hmver$ammlimgmBu8eh BiuMoig mu Nürnberg. 281

lud die Universität Heidelberg in einer besondem Bolle m demselben ein. Dieser Einladuqg gab aber die Uiü- yersität keine Folge, und, als Eugenius wklich eine neue Synode am 24. Januar 1438 in Ferrara eröfifhete ^^, sprach die Eirchenvarsammlung in Basel die Suspension gegen ihn aus ^^). Dieses war zugleich die letzte Sitzung^ in welcher noch einige reformatorische Beschlüsse gefafist wurden, um die Menge der in Rom anhängigen Klagen zu beschränken und um eine würdigere Besetzung der geistlichen Stellen zu bewirken; denn von jetzt an wurde die Thätigkeit der Synode ausschliesslich von der Strei- tigkeit mit dem Papste in Anspruch genommen.

Karl VII., König von Frankreich, war zwar mit den Beschlüssen von Basel gegen den Papst nicht zufrieden, nahm aber dennoch die Rrformation dieser Synode nut einigen Modificationen durch die pragmatische Sanction von Boui^es den 7. Juli 1438 für die französische Kirche an und verwarf die Synode von Ferrara. In Deutschland bemühten sich bei der Erledigung des Kaiserthrönes die Kurfürsten, zwischen den streitenden Theilen zu vermit* teln, und erklärten, um desto eher Nachgiebigkeit zu be«* wirken, am Tage vor der Wahl Albrecht's II., am 17. März 1438, die deutsche Kirche für neutral.

In demselben Jahre wurde diese kirchliche Ange- legenheit auch auf dem Beichstage zu Nürnberg behandelt.

Balle schliesst sich in den Annalen der ünivereit&t F. 148, a bis 151 eine weitere Bulle vom 18. September desselben Jahres an, »Trans- latio Concilii Basiliensis ad Ciyitatem Ferrari^nsemc. Auf diese Bulle folgt eine andere vom 19. September, »Salvus Gonductus ad Concilium Ferrariensec F. 151, b u. 152, a. Mit der letzten ist verbunden F. 152, a b »Salvus Condnctus Marchionis Estensis« v. li. September 1437. Die sämmtlichen Actenstücke sind bei »Har» dttini Acta Conciliorumt T. IX. p. 698 abgedruckt.

86) Das Concilium wurde in Ferrara begonnen und auch 16 Sitzungen dort gehalten, dann aber wegen der Pest nach Florenz verlegt, weshalb es auch öfter »Concilium FlorenUnum« genannt wird. Jung, p. 50.

87) Gieseler, S. 84. Wessenberg, B. II. S. 369.

282 -f* ^^*ch' ^* Periode, 4. ÄhsehmU. (MIO— 1436.)

und die Universität von dem Papste Eugen dorthin ein- geladen ®®). Auf diesem Reichstage, welcher jedoch von der Universität nicht beschickt wurde, fanden sich auch Abgeordnete von dem Baseler Concilium ein, welche, ob- gleich vergeblich, Vorschläge zu dessen Vereinigung mit dem Papste machten. Eugen wurde vielmehr am 25. Mai 1439 in Basel abgesetzt®^) und Amadeus, Herzog von Savoyen, als Felix V. am 6. November zum Papste gewählt**'). Trotzdem hoffte Eugen IV. noch immerauf eine Vereinigung und forderte in besonderen Zuschriften den Kurfürsten Ludwig IV. (Juli 1439) und die Uni- versität Heidelberg (November 1439) auf, nach Kräften zu derselben mitzuwirken**).

Felix V. wurde aber nur in wenigen Ländern an- erkannt. Das Concilium verlor durch Abreise und Abfall vieler seiner Glieder immer mehr an Bedeutung und Nachdruck, und bestand seit dem 16. Mai 1443, wo es seine letzte Sitzung hielt, nur noch dem Namen nach fort.

Eugen ins wurde kurz vor seinem Tode (23. Fe- bruar 1447), am 7. Februar, als Papst anerkannt, und die Neutralität Deutschlands hatte ein Ende. Am 7. April 1449 gab Felix V. die päpstliche Würde in die Hände von Eugen's Nachfolger, Nicolaus V., und so war auch das Concilium von Basel za seinem Abschlüsse gekommen^*).

/

88) Die Bttlle ist abschiiftlieh in Annall. Univ. T. 11. F. 186, b und abgedruckt bei Jung, p. 12.

89) Wessenberg, S. 411 ff. Struv, Reichshist. S. 492.

90) Gieseler, S. 84. 85. Jung theilt S. 18 Folgendes aber Amadeus I. mit: »Ex Comite Sabaudiae f actus est Dox a. 1416. Ex Duce Marito pluriumque liberorum parente Eremita a. 1434. Ex Eremita Pontifex a. 1439. Ex Pontifice Cardinalis a. 1449. Ex Cardinali Monachus 'a. 1451 , quo anno ad stabiliorem in altera vita Btatum abiit. Vergl. auch Bin er, Appar. Erud. T. I. p. 240.

91) Beide Schreiben sind in dem Cod. BaTar. 831. F. 1—7 (Manchner Hof- u. Staatsbibliothek).

92) Struv, Corp. bist. Germ. T. I. p. 254. Krem er, Th. I. S. 9. 10. Gieseler, S. 86 ff.

Streithändel zwischen Studenten, Adeligen und Bürgern. 283

Was die Universität Heidelberg, welche in Brant einen sehr ausgezeichneten Vertreter hatte®'), betriflPt, so war nicht nur sie selbst dem Eugenius auf dem Con- cilium zu Basel**) treu, sondern veranlasste auch, dass Ludwig in. auf dessen Seite blieb. Dazu mag sie auch durch das Gefühl der Dankbarkeit bestimmt worden sein, weil Eugenius die von Bonifacius IX. gegebenen Bullen (1399, 1404) über den Genuss der geistlichen Pfründen, ohne Präsenz zu halten, bestätigt hatte (1435).

§8. -

Streithändel zwischen Studenten und jungen Adeligen (14:21, U2ß) und Bürgern (1434).

Bei dem im Jahre 1406 vorgekommenen »Studenten- kriege« (S. 243 ^248) wurde durch das weise und kräftige Einschreiten Ruprecht' s III. Ruhe und Ordnung wieder hergestellt, doch später öfter wieder gestört. So in den Jahren 1421 und 1426. In dem zuletzt genannten Jahre gingen zu dem Kurfürstlichen Hofe Gehörige (familiäres Domini ducis Ludovici) in ihrem Uebermuthe so weit, dass sie einen Geistlichen aus Speyer, welcher Mitglied der Universität war, aufgriffen und an einem Baume auf- hängten ö*).

Auch im Jahre 1434 wurde die Ruhe der Universi- tät gestört und zwar durch eine Misshandlung, welche ein Student, Gerlach von Andernach, (21. Februar) von

93) Jung, p. 17. Mit dem grössten Fleisse sammelte Brant auch die Beschlüsse des Concilinms (Annall. Univ. T. IL F. 108). Die Sammhing wurde von der Universität aufbewahrt, ging aber im Orleans'schen Kriege verloren. Hottinger, p. 57. 58.

94) Die auf die Basler Eirchen-Yersammlung sich beziehenden Stellen ans den Annalen der Universität finden sich T. 11. F. 97^ 98, 104 110. Abgedruckt sind die genannten Zuschriften an die Universität, so wie die übrigen Actenstücke bei Jung, p. 32—49. Vergl. auch Hottinger, p. 53 59.

95) AnnaU. Univ. T. IL F. 15. 58.

284 L Buch. L Periode. 4. JbichtUH. (1410-^1436,)

Heidelberger Bürgern erfahren hatte, in deren Folge er am vierten Tage starb. Die Studenten versanunelten sich »2u St Peter« und schiekten einige aus ihrer Mitte an den academischen Senat mit der Bitte, ihnen Recht zu verschaffen; geschehe dieses nicht, so wollten sie alle von Heidelberg wegziehen und sich anderswohin begeben. Der Senat trug dieses dem Kurfürsten vor, welcher sich der Sache sogleich kräftig annahm. Die Thäter wurden vor- geladen, und da sie nicht erschienen, mit dem Banne be- legt. Im Jahre 1436 vertrugen sich diese jedoch mit dem Vater des Getödteten durch ein besonderes Ueber- einkommen, und, nachdem sie (1437) durch den Abt zu Schönau, in Folge höherer Ermächtigung, von dem Banne losgesprochen 'waren ^®), erhielten sie auch von der Uni- versität, als sie (1438) die ihnen zuerkannte Strafe er- standen hatten, Verzeihung ^^).

Um nun Buhestörungen für die Folge möglichst vor- zubeugen, wurde auf Veranlassung des Kurfürsten die früher gegebene Verordnung, nach welcher Niemand nach 8 Uhr auf den Gassen sich aufhalten solle, erneuert und dieses den Studenten durch den Bector und den Bürgern von den Kanzeln aus bekannt gemacht®®). Ausserdem mussten die Studenten (1435) eidlich versprechen, Nie- manden zu beleidigen oder Schaden zuzufügen ®®), da

96) Die Original-Urkunde d. d. 12. August 1437 ist im Univ.- Arch. unter Nr. 45. £ben dort findet sich unter Nr. 48. auch die Urkunde d. d. 29. September 1437, in welcher die Thäter der üni- yersität ihre Keue aussprechen und Besserung geloben.

97) Annall. Univ. T. IL F. 113, a. 114, a. b. F. 133, a. b. 142, b.

98) Ibid. F. 120, a. b.

99) Der Eid lautet: >Eyn iglicher Student als lange er hie ist vnd sich der freyheyd gebrucben will, sol sweren dem Rector zu den hellighen, dass er noch durch sich selbess noch durch ymands anders keynerleye schaden done oder zufoghen sol mit raede noch myt dade der herrschaft, den reten vnd der staed hey- delberg an geverde vnd obe er ichtess geware wurde, dass sulchen schaden bringen mochte, dass er dass zu eyner iglichen zeit von

Ludmg'8 in, Meter Wüle und Tod. 285

auch (fiese öfter die ihnen zugestandenen Freiheiten miss- brauchten ^^^.

§9. Ludmffs IIL letzter WüU mUl Tod.

Um auch nach seinem Tode die Verhältnisse seines Landes und der Universität geordnet und gesichert zu wissen, setzte Ludwig IIL in seinem schon genajunten Testamente vom Jahre 1436 (S. 259) fest, dass sein ältester Sohn Ludwig ^^% welcher damals 12 Jahre zählte, die Kurwtirde erhalten, bis zu dessen Volljährigkeit aber sein (des Knrförsten) jüngster Bruder Otto die Regent* Schaft haben und man die »Privilegia vnd Gerechtigkeiten stetli vnd festhalten« sollte ^^^

stunt dem rector vorl>ring6n suU« AUess angererücben.« Amudl. Univ. T. IL F. 129, a.

100) Das Pfalz. Copialb. Nr. 10. F. 80, b berichtet , dass Tor Fastnacht 1422 Studenten und »etliche andere jre gesellen in der gemeynen frauwen faus zu Heidelbergc aber einen gewissen Hof- steter herfielen, ihm eine Hand abhieben und auf den Tod verwundeten.

101) Ludwig IIL hinterliess ausser seinem ältesten Sohne Ludwig (geb. 31. December 1424) noch Friedrich (geb. 1. Au- gust 1425) und Büprecht, später Erzbischof von Cöln. Von seinen drei Töchtern , deren zwei in das Kloster gingen , ist beson- ders Mathilde zu nennen. Sie war erst Gemahlin L u d w i g' s n. von Württemberg, dann Albertus VI., Erzherzogs von Oesterreich. Ihrem Einflüsse schreibt man es zu, dass ihr Sohn aus erster Ehe, Eberhard, die Universität Tübingen (1477) und ihr Gemahl Albert die Universität Freiburg im Breisgau (1457) gründeten. Schreiber, Gesch. d. Univ. Freib. S. 6.

102) In einem früher »auf Franziscus - Tag 1427t von dem Kurfürsten aufgerichteten Testamente ist ausdrücklich bestimmt, dass der erstgeborene Prinz nicht eher zur Re^erung gelassen werden sollte, als bis er gelobt: 1. die hohe Schule in Heidelberg in ihrer JEinrichtung zu erhalten , 2. nichts von den Kurfürstlichen Landen und Städten zu veräussern, und 3. keine Juden im Kur- fürstenthum zu dulden. Diese Bestimmungen, welche auch in der Rupertinischen Constitution (oben S. 219, Note 127) ausgesprochen sind, erhielten Gesetzeskraft, und es haben sich auch die Nach- folger Ludwig's III. deshalb »verschrieben«. Krem er, Th. I.

286 ^- ^^*ch' ^' Periode. 4. MaehmU. (1410^1436.)

Der Kurfürst starb am 30. December 1436 und wurde in feierlichster Weise in Gegenwart seiner Söhne und Brüder, Johann und Otto, so wie auch des Rectors »sampt der ganzen Universitet vnd vieler Anderer« in dem Chore der Heiliggeistkirche beigesetzte®^.

S. 34. Ludwig'B Testament t. J. 1427 ust abgedruckt in »Status Causae«. Beil. S. 51. 52 und die Rupertinisclie Constitatioii bei Tolner, Cod. diplom. p. 139 und bei Lucae, Fttrstensaal^ S. 555.

103) Sohn, S. 34. 35.

Ludwig ni. stiftete auch das Gntleut-(Kranken-)Haus auf der Aue in Schlierbach bei Heidelberg; jetzt noch steht dort ein Hof, welcher Gutleuthof heisst. Die Kranken in den Gutleat- h&usem hiess man leprosi und die Anstalten domus leprosomm. Der Priester, welcher diese Pfründe bekam, musste wöchentlich wenigstens 3 Frühmessen in der Capelle halten und die übrige Zeit in der Schlosskirche zu Heidelberg aushelfen. Die betreffende Urkunde s. bei Mone, Ztschr. B. H. S. 262.

Fünfter Abschnitt

Die Universität unter der Regierung des Administrators Ffälsgrafen Otto und des

0

Kurf&rsten Ludivig IV.

1436—1449.

§1.

DeB Pfalsgrafm und des Kurfürsten theilnehmende Sorge

für die Universität. Butte des Papstes Eugen IV. Wahl

erlauchter Männer zu Rectoren der Universität.

Nach dem Tode Ludwig's HI. übernahm in Folge testamentarischer Bestimmungen dessen jüngster Bruder Otto, Pfalzgraf von Mosbach, im Widerspruch mit der goldenen Bulle, die Vormundschaft über den unmündigen Prinzen und die Administration der Eurpfalz. Ihm stand, ebenfalls nach dem letzten Willen des verstorbenen Kur- fürsten, der alte Pfälzische Canzler, Rhabanus, Bischof von Speyer, zur Seite und nahm an der Regierung Theil ^).

Nachdem Otto die Verwaltung des Landes ange- treten hatte, erschien bei ihm eine Deputation der Universität , um ihm diese ' zu empfehlen und um

1) Moser, Deutsch. Staatsr. Th. XYII. S. 319. Bhabanus war auf der Universität Heidelberg gebildet worden und Bu- precht's III. vertrautester Rathgeber. Er wohnte in der Bu- p recht's Canzlei. Annall. Univ. T. L F. 100, a. Bemling, Gesch. d. Bischöfe zu Speyer, B. IL S. 7. 9. 58.

288 I' Swih. J. Feriode. 6. AbwkniU. (1436-^1449.)

die Bestätigung ihrer Privilegien und Auslieferung der ihr von dem verstorbenen EurfQrsten vermachten Bücher zu bitten. Die erste Bitte wurde sofort gewährt; die Auslieferung der Bücher fand jedoch erst im folgenden Jahre statt (S. 259 u. 260).

Der Pfalzgraf nahm sich, so lange er die Regierung führte, der Universität mit Eifer «l Diesen bewies er unter Anderem bei einem zwischen Studenten und Schar- Wächtern entstandenen Streite. Den letztem hatte sich der Pöbel beigesellt, wdAer die »Bursche« stürmen wollte^. Bei dieser isklegenheit, so erzfiUt Sohn^,

»hat sich Hertaog Otto aafBs newe erkl&ret, wie dass er in schwebender seiner Yormondschaft vnd Administration nicht wolle zulassen, dass der üniversitet Privilegia einiges wegs solten geschwftcht oder geschmälert werden. Die Thäter aber ynd auffwickl^r hat er einen jeden nach seinem Ver- brechen vnd vermögen ernstlich gestrafte.

§2.

Ludwig IV. bestätigt die Privilegien der Universität. Seine Bestrebungen für das Oedeihen derselben. Wiederherstellung des Dionysianums.

Otto verwaltete die Vormundschaft bis zum Jahre 1442, wo Ludwig, 16 Jahre alt, män<% geworden war und als der Vierte seines Naanens die Begierung übernahm. In herkömmlicher Weise emp&hl sich die Universitfit seinem huldvollen Wohlwollen mit der Bitte, nach dem Beispiele seiner Vorfahren ihre Privilegien zu bestätigen. Diese Bitte wurde von Ludwig IV. erfüllt, und ist, im Hinblicke auf das Testament Ludwig' s III. »ein Instru- ment aufgerichtet worden«*).

2) AnnaU. üniT. T. H. F. 199, a. b.

3) a. a. 0. S. 37. 38.

4) Die Original-Urkunde ist im Üniy.-Arch. Nr. 8. Abschrifiten sind in Annall. Univ. T. n. F. 178 n. im Gopialb. d. Univ. F. 1(^, b.

Be» Wynty d* Priv. Wkd^herstülimig d. JDiot^iianums. 289

^ Wie seine Abneii, 80 bewies auch er sich, soweit die- ses ihm unter den damaUgen politisoben ZeitverbUtnissen^) und bei der kuraen Dauer seiner Regierung möglich war, als einen treuen, eifrigen Pfleger der Universität sowohl in ihren inneren als äusseren Interessen. Nach dem Bei- spiele seines Vaters (S. 253) forderte auch er im Jahre 1444 einen Bericht ^im die Hochschule, m wekhem »die pioeten, darinn Verbesserung zu suchen, ihm sollten ge- wiesen werden« % Diese stattete ihren Berieht mit Ver- besserungs- Vorschlägen ab, welche sich auf die theologische, juristische, medicinische und philoac^hiscbe Facultät be- zogen. Die juristische wflnschte die Anstellung von 2 Lehrern für das Civilrecht, und die der Mediciner trug auf die Anstellung eines zweiten Lehrers an, welcher aus den sich ergebenden Ueberschüssen des Dionysianums seine Besoldung erhalten sollte^. Da auch das Dio- nysianum in Verfall gerathen war, so richtete d&r Kurfürst auf dessen völlige Wiederherstdlung sein Augen-

5) Die FMnsosen, welche das Goncüiam zu Basel za trenneB suchten, unternahmen verachiedene EinfäUe in die Pfalz und in die benachbarten Länder. Dem Eurfflrsten wurde von dem Reiche aufgetragen, das Concilium zu schfitzen und das Land yon den Einfällen der Franzosen zu befreien, was ihm auch gelang (1444 bis 1445). Einen andern Krieg hatte er mit den Grafen Jacob und Wilhelm zu Lützelstein, deren Vater einst Ruprecht m. ein Viertel ihrer Grafschaft abgepfändet hatte (1403). Die Söhne nöthigten durch Trotz gegen die pfälzische Regierung, durch Ver^ treibung der Grafen von Bitsch den KurfOrsten zu einem Kriege (1447), der damit endigte, dass sie als Vasallen in den pfälzischen Lehensverband eintreten mussten. Kurpf. Geschichtskalend. S. 41. 42. Häusser, S. 320.' 321.

6) Sohn, S. 88.

7) Annall. Univ. T. II. F. 193, a. b. 240—248. In Beziehung auf die juristische Faeoltät heisst es: »Quia cedit in magnum detri- meatDun üuiversittttis et ejus diminntioiieai» QQod in ipsa non legi- tor jus cirile. Rogetnr Dondnns, ut cmnilio suo et auxilio co- opecaii digiietiir, quod habeantnr duo dootores, Tel doctor et lioeor ciatns, qni jus civile legant.«

HantB Gesoh. d. Univ. Heidelb. I. 19

290 ^. Buch. I. Periode. 5. ÄbsehmU. (1436^1449.)

merk und berathsciilagte mit der üniva^ität, »wie man es mit gesetzen befestigen mOchte« %

Allein die von dem Knrfttrsten nach den Vorschlägen der letztern beat)sichtigten Verbesserungen traten unter seiner Regierung, mit Ausnahme des Dionysianums , wel- ches wieder hergestellt wurde, nicht in das Leben ®).

Seine Sorge für die hohe Schule bethätigte Ludwig auch dadurch, dass er im Jahre 1447 die Bestätigung der von Bonifacius IX. (1400) erlassenen Bulle, durdi welche die Kirchen zu Altdorf, Luden und St Peter der Universität einverleibt wurden, von Seiten des damaligen Papstes, Eugenius IV., erwirkte**).

§ 3. Rectorea magnificentüsimu Lehrer der Universität

Unter Ludwig' s IV. Begierung wurde bei der Hoch- schule ein Brauch dngefOhrt, durch wekhe ihr Olanz nicht weniger erhöht wurde, als durch die oben (S. 234) genannte Uebertragung hoher Würden an ihre Professoren. Sie erwählte nämlich von jetzt an öfter Studirende von erlauchter oder fürstfieher Abkunft zu Bect(»^n, welche dann das Prädicat Magnificentissimi hatten **), ohne dass

8) Sohn, S. 39. Hottinger, p. 37.

9) In Beziehung auf die medicinißcheFacnltät berichtet Schön- mez el (Hist. med. Fac.)} der Kurfürst habe in seiner »Reformatio de Anno 1445« angeordnet, dass ein zweiter ordentlicher Lehrer der Medicin angestellt und ihm eine der Pfründen zu Wimpfen yerliehen werde,. und ausserdem noch ein Baccalaureus Torlesungen ip dieser Facnltät halten und dafür mit der Pfründe zu St. Paid in Worms begabt werden solle. Wenn nun auch der Kurfürst diese Anordnung getroffen hat, so scheint sie doch nicht in das Leben getret^ zu sein. Die genannte Reformation der Universität ist uns übrigens nie zu Gesichte gekommen. Auf keinen Fall ist sie praktisch geworden.

10) Die Original-Bulle ist im Üniy.-Arch. Nr. 36.

11) Maximam Academiarum gloriam ac magnificentiaai inde petimus, quod vel illustri et augasto genere nati Prindpes seeptra Academica hand raro cepermt mqud Beetomm consortlam nomenqne accesserint. Bflttinghausen, Mise. p. e.

Bectorca vMffnifie^liimm. . . Lehrer der UnweniW. 2^

jedoch ein Prorector ihnen zu Seite war. Dieses geschah erst, als ein Pfalzischer Prinz (1558) gewählt wurde.

Der Erste war der Ganonicus an den Domkirchen zu Mainz, Trier und Cöln, Graf Adolph von Nassau, welcher 1442 immatricullrt worden und wegen seiner aus- gezeichneten Gaben des Geistes von der Universität sehr geschätzt war ^^. Das Eectorat bekleidete er vom 20. December 1443 bis 23. Juni 1444*'). Später wurde er Bischof voja Mainz**), wo wir ihm wieder begegnen werden.

Als Lehrer wirkten ausser anderen unter der Re- gierung Ludwig's ni. und IV: Die Theologen: Jo- hann Rode von Trier, Johann Platen (Plaeten) vo^ Fridburg seit 1424, Heinrich von Gouda und Ru- dolph von Brüssel (Zeeland), Nicolaus von Wachen- heim, Johann Ernesti von St. Goar*^), Rudolph Faber von Rüdesheim. Die Nova Jura lehrten seit 1413 Heinrich von Gulpen, Dithmar Treys von Fritzlar, seit 1427 Ludwig von Busco, Johaan von Rysen 1430 1432, wo er die Professur der De- cretalen erhielt, und Bartholomäus Herckenwyck de S. Trudone von 1430—1460*«).

12) Nach Adolph toxi Nassau waren big 1558 Rectores lAagnificentissimi : Philipp von Flörsheim, später Bischof in Speyer (1504), Friedrich tqu Dalberg (1511), Johann von £hrenberg (1512), Graf Christoph von Henneberg (1524).

13) AnnaU. Univ. T. II. F. 186. 199, a.b. i)er Col Pal. lat Nr. 454 endiftlt zwei Bed^n^ welche' Ad alph als Rector gehalten hat Mit der ersten leitete er das Veflesen der Gesetze ein , nnd nüt der zweiten enfpfing ör iih Namön der Universität den Ku^- fflrsten bei seiner Heunkunft auf dem Schlosse.

14) Bohwab, P. I. p. 58. BQttinghaasen, p. 27. 28. Kremer, Th. I. S. 245.

15) Ton Ernesti besitzen wir noch im €od. Pal. Kr. 454. F. 11^1, b 1ms 200 eine von ihm als Retitcr 1440 gehaltene treffliclie Hede: »De jejimie s. db qQadrage8ima.€

16) Herckeiiwyck war Doetot der canontooh^nf Rechte' vmä Rector der Universität 1431, 1489, 1447 und 1458. Seine Rede »Re- qoirenda baccalaoreorum in jure canonicoc ist in Cod. Palat. lat. 454. F. 396 bis 396, a.

19*

292 J. Äk*. I. Perioäe. 5. MnlmUt. (1436— 1U9,)

§ 4.

Streithändel zwüchen Studenten und Sckaarwächtem.

Streithändel zwischen Studenten und Schaarwächtem, wie sie unter der Administration des Pfalzgrafen Otto statt fanden, wiederholten sich auch unter der Regierung Ludwig's IV. Es war dieses im Jahre 1444, wo bei einem nächtlichen Tumulte ein Student von den Schaar- wächtem »hart geschlagen« wurde. Als der Kurfürst am folgenden Tage von der Sache Kenntniss erhalten hatte, ging er selbst auf das Rathhaus und verhörte die Par- teien, indem er »mit heller stimm erkläret, er wolle die Privilegia, sp von seinen Vorfahren der Universität ge- geben weren, durch sich vnd die seinen schützen, so lang er lebe« *^. Die Schuldigen wurden nach gepflogener Untersuchung strenge bestraft^*) und zum Schutze der Studenten angeordnet:

»daz die scharweehter oder Bürger oder sust yemanU zu heydelberg keinen Studenten sollen fahen ynd in den thom faeren oder legen sollen, es geschee dann von geheysse ynseres gnedigen herrent*»). -*

17) Annall. Univ. T. II. fol. 207, b.

18) Das Urtheil ist in einer Urkimde vo« Donnerstag nach Jttdica 1446 noch vorhanden. Nach derselben war damals Johann V. Bysen Rector, Eberhard v. Siekingen Vogt nad Conrad Buchfeiler Schultheisa in Heidelbwg. Die Schuldigen hatten eine Geldstrafe von 15 fl. zu bezahlen und vussten, »nachdem sie lange in tomen gelegen vnd gestraft worden«, anssertan, nm ivegen ihrer That Absolation an erhalten, an znfd Scmntagen mit einer brennenden Eerjee barhaupt und barüias von dem Frohnahar nm die Kirche »des heiligen Geistes znchti^ch vnd andecditecfieh«

nahen bis wieder in die Kirehe und sa demselben FrohnaMar nnd alsdann mit den brennenden Keraen in der Hand der Frohnmesse beiwohnen.

19) Annall. Univ. T. II. F. 207, b. Vergl. auch F. 199, b.

Tod Ludmg'8 IV. 293

^ § 5. Tod Ludwig's IV.

Nicht lange mehr sollte die Universität sich ihres hohen Beschützers erfreuen. Den edek Bestrebungen L u d- wig's für sein Land und für die Hochschule wurde ein allzu frihes Ziel durch den Tod gesteckt Er staffls Qocb' nicht 2& Jahre alt, von seinen Zeitgenossen mit dem Bemamen des Sanft mathigen (Placidus) geehrt, auf. dem Beiöhstage zu Worms am 13. August 1449, und hinterliess seinem Nachfolger das Vermächtniss , Begon* nenes zu vollenden *^.-

20) Häusser (S. 321. a2&) sagt mn «Hesem Forsten: »Selten ist in der Geschichte ein Fürst mit so makellosem Andenken aus dar Welt gfümseh; 0riten im sa viel rttterUolier Moth mit so vidi Milde gepaart; selten in einer rohen und nüchternen Zeit ein so unverderhter nnd fürstHcher Sinn zu findent.

Zweite Periode.

Von der Reform der ünirersitftt durch den Administrator und nachmaligen Kurfürsten Friedrich L bis zu ihrer Umgestaltung durch

«

den Kurfürsten Otto Heinrich. 1449 1556.

Erster Abschnitt.

Die Universität unter der Begiening des Administrators und nachmaligen Kurfürsten

Friedrich I.

1449—1476.

§1.

Friedrich L bestätigt als Administrator der Pfak

die Privilegien der Universität.

Ludwig ly. hinterliess einen einzigen Sohn, mit Namen/ Philipp, welcher, geboren am 14. Juli 1448, etwas über ein Jahr alt war. Es erhielt deshalb der älteste Bruder des verstorbenen Kurfürsten, Pfelzgraf Friedrich, die Vormundschaft und die Adnünistration der Pfalz.

Friedrich, als Regent der Erste dieses Namens, und der Siegreiche, auch der böse Fritz zugenannt, hatte bei dem Tode seines Bruders gerade sein 24. .Lebensjak vollendet und eine Erziehung erhalten, welche man zu

Frieinkh I. hutMgt die Privilegm der UtwmmkU. 29Ö

den besaereu in jener Zelt rechnen konnte. Wissenschaft und Kunst, so w^t sie das 1&. Jahrhundert besass, waren ihm nicht fremd geblieben. Ausgezeichnete Männer hatte er als Lehrer, unter welchen besonders Hans Ernst Landschad von Steinach ^) und Matthias von Eemnat, sein nachmaliger Hofcaplan, genannt wurden. Der letztere musste ihn auch mit Michael Beheim, gewöhnlich Po^ta Weinsbergensis geheissen, i^uf seinen Feldzügen begleiten^). Unter den alten Dichtem sprach Um besonders Yirgil an. In der Jugend beschäftigte er sich yorzüglich mit der Mess- Kunst ^) und in dem Alter mit Untersuchung der Natur ^), wie denn sein ganzer

1) Später wurde Landschad Dom- Gustos zu Worms und von Friedrich zu den wichtigsten Staatsgeschäften gebraucht. K r e m e r, Gesch. Friedrich'B I., Th. I. S. 4.

2) Von Matthias von Eemnat (in der Oberpfalz) und Ton Beheim (auch Behaim, Behem, Beham und Bohem) aus Sulzbach bei Weinsberg haben wir werthvolle Lebensbeschreibungen Friedrich's. Vergl. über dieselbe Krem er, Th. L Vorrede S. 1- U.2. Häusser, S. 329. Die Reimchronik des Meistersängers Beheim Ton den Thaten Friedrich's wurde Ton Eremer bei der Ausarbeitung seines Oeschichtswerkes benutzt. Sie ist noch nicht gedruckt und findet sich im Heidelberger Univ.-Arch. (Cod. PaL Nr. 335). Auch Beheim's andere sehr zahlreiche, meist geist- liche Gedichte sind erhalten und stehen im Ck)d. Pal Nr. 812. 334. 351. 375. 382. 386. Yergl. Aber ihn und seinen Aufenthalt in Hei- delberg und über Matthias von Eemnat: Gervinus, Poet. National-Lit. d. Deutschen, Th. II. S. 211. 218.

3) Eremer, Th. L S. 4. 522. 523.

4) Er hett auch grossen Lust darby ZvL der Ennst genant Alchamy, Wiewohl kleine Gewynnung,

War an dieser Begynnnng. •— (Poöta Weinsperg. p. 228.) Die Liebhaberei, welche die »eisten Fttrsten und Grossen der altem Zeiten an der Alchymie und Astrologie hatten, verdient um so mehr Anerkennung, als die Alchymie zur Chemie und Experimen- talphysik, die Astrologie und Ealendermacherkunst zur Astronomie den Weg bahnte, und so waren die grossen Opfer für d^ »Stein der Weisen« doch zuletzt der Wissenschaft gebracht. Das ünir.« Arch. besitzt eine reiche Sammlung alchymistischer und astrologi-

Sinn dem Leben viel n&her YerwMdf wat, als der Schule und den Büchan. Das scholastische TreH)en der Ge- lehrten vereinte sich schwer mit seiner nAchtemen, derben Natur. Ein mehr dem Praktischen zugewandter scharfer Verstand, ein heller Blick in die Verhältnisse des Lebens, eine angeborene und tüchtig ausgebildete Gewandtheit in allen äusseren Verhältnissen waren in ihm mit kräftiger Derbheit und einem lebhaften Temperamente zu einem acht pfalzischen Charakter verbunden, den auch das Volk als solchen zu jeder Zeit erkminte ^).

Nachdem er die Administration des Landes ange^ treten hatte, brachte ihm die Universität ihre Glück- wünsche dar und bat,

»dass er sie ihm wolle befohlen sein lassen Tnd ihre Privilegia, nach herkommen, brauch ynd gewonheit schrifit- lieh vnd vnter seinem fürstlichen Secret bestätigen«^).

Friedrich erfüllte ilipe Bitte, bestätigte im Na- men seines Mündels ihre Privilegien und Hess ihr eine Urkunde darüber zustellen '^).

Friedrich' L toird Kurfürst \)(m der Pfalz und be- stätigt auch als solcher die Privilegien der Universität,

Beform derselben.

Die Verhältnisse des Landes waren bei dem Tode Ludwig's IV. in mehrfacher Beziehung bedenklich. Alte und neue Feindseligkeiten drohten dem Administrator über den Kopf zu wachsen, und dennoch schien es, als hätte

seher Werke, welche Yormals im Besitz und in den H&nden der allen Pfalzgrafen waren.

5) H&usser, S. 330. 381.

6) Sohn, S. .41.

7) Die Original -Urknnde (Sabatho popt. fest. Ephiph. 1450) befindet sieh im Univ.-Arch. Nr. 7 und abschnltiieh in Annall. Univ. T. II. F. 228, b.

Ffieirich L wird Sm/ßr^, S^ßam äer UfMwrM^i^ 297

eise Aette von Yerwiekbaigw nur den Momwk 8 wi6s Auf- tretens erwartet, um ^ich. unter ihm zu lösen^ Wir err ianem nur an die Lüt^^teiniache Fehde und die Händel im Eteass, in welche Friedrich anfänglich verflochten wurda Sr hielt es daher im Interesse des Landes und^ um das bedrohte Becht des Kurprinzen zu sichmi, ftbr nothwendig, sieh aus der beettgten Stellung eines Vor- mundeß 8U disr des regier^enden Kurfürsten zu eat*- hebai^). Dieses erkannte auch eine Versammlung der Pfälzischen Prälaten, Herr^^ Bitter und Lehensleute an % welche am 6. September 1451 in Heidelberg gehalten wurde, und steh auf ihren Lehens- und Diensteid damit einVerstand^^ridärte, dass Pfal^^raf F ri ed r i ch die Begie- rang selbst antrete und seinen Neffen an Kindesstatt annehme. Dagegen sollte er sich nidit v^heirathen, sein persönliebes Erbe, wozu noch der Ton sdnem Bruder Buprecht ihm abgrtretene Besitz kam, der Pfftlzischen Landesmasse überlassen und »auch nach dem Vorgänge seines Herrn Vatters und Bruders, nicht weniger älterer Kurfürsten sich von des Studiums zu Heidelberg, der Städte und der Juden wegen vet^hrdben« ^%

Friedrich gelobte dieses Alles und versprach noch dazu. Alles, was er erwerben werde, gleichwie sein vor- handenes Besitzthum, der Pfalzgrafschaft zuzuwenden. Auch die Mutter des unmündigen Philipp erklärte sich damit einverstanden, und, da der Papst ebenfalls seine Zustim- mung gegeben hatte, und die Mitkurfürsten ihre Geneh- migung ertheilten, so wurde, obwohl König Friedrich HI. seine Zusage verweigßrte, am 13. Januar 1452, nach

6) Häusser, S. 632 ff.

9) Das Yerzeichniss gibt Krem er, B. I. S. 32. 83. Klub er. Die eheliche Abstammnag des Fttrsten Iiöweostein^Wertbeini ron dem EurfüTSten F.riedrioh L, S. 19.

10) Kremer, S. B3. 64. Yei^l auch oben (S. 219, Note 127) die Constitution Buprecht's II. v. J. 1395 und das Testa- ment Ludwig's III. V. J. 1427.

296 t Bw^, IL jRsfNMfai 1. MeehUH. (1449^U7ß.)

feierlicher Adoption Philipp's, üt Hnl^guag der I1äl& sdien Lehensleute Yorgenommen ^^).

Si^ald Friedrich zom wirklichen EwfÜtBt^ er* klärt war, wttnschte ihm die Universilftt am 11. Septem- ber 1452 »mit einer öffentlichen Oration durch Nico Uns von Wachenheim abermals glück und bat nmb newe vnd churfttrstlidie bekräffüguBg ihrer Privilegien«^^. Die Bftte wmrde von dem Euifllrsten dnrch eine in Frie*- d rieh's imd seines Neffen Namen ausgefertigte und der- selben zugestellte Urkunde erfüllt ^^.

Schon als Administrator hatte Friedrich sich da- mit beschäftigt, die Zustände der letztern zu verbessern. Da dieses aber nur durch eine völlige Umgestaltung vieler bis- her bestehenden Einriditungen geschehen konnte, so liess er eine umfassende Bef<»in derselben ausarbeiten. Nach- dem diese vollendet und von ihm genehmigt war, wurde sie von dem Ganzler, Johann Guldenkopf ^*), in seiner (des Kurfürsten) Gegenwart den Universitäts-Angehörigen in dem Augustiner- Kloster voigelesai und dabei aus- drücklich erklärt:

»Wer dieselbe nicht ei&gelien volle, den wolte der Kar- ftot in der statt nicht wissen; er sehe ihm auch nimmer- mehr wiederumb herkommen, wenn er der vrsachen halben weggezogen were.«

11) Siehe die Urkunde bei Krem er, S. 44.

12) Annan. Univ. T. m. F. 8, b. Die Geschenke, wekhe die Uniyersitftt dem Qamsler bei dieser Yeranlassuiig aberreichte, sind in Hist. Acad. F. 46 angegeben: »Cancellario Academia 4 libr. specierum i. e. bellariorum aromaticorum et saccaratoram cnm 8 mensoris clareti (süsser Traubenwein) obtulit«

13) Die Original -Urkunde (sexta fena post dominicam qnasi modo geniti 1457) ist im Univ.-Arch. Nr. 5 und abschriftlich in AnnaU. Univ. T. III. F. 56, b und im Gepialb. der Uniy. F. 104, b. 105, a.

■14) Gulden köpf (Gnldeneop, Guldincopf, de anreo eypso) you Speyer war »Licentiat in den heiligen Rechten« imd 1442. imd 1447 Becter der Universität. Eine bei dem Antritte seines Rectorats gehaltene Rede ist noch im Cod. Pal. Nr. 454. F. 891 im Univ.- Arch. vorhanden.

FrieiHeh L wifd mtrßrst. Befom der VnifomH&t. 29^

Die üniversitftt nahm alle vorgelesenen Pnncte an, jedoch mit dem Vorbehalte, dass, wenn etwa »von höherer Obrigkeit (dem Papste) anderer Befehl kähme«, der Kur- fürst sie vor »vnglimpff« schützen möge, was dieser auch versprach ^*).

Das Wesentliche des Inhalts der sehr ausfQhrlichen Urkunde ^^ theilen wir nach einer in dem üniversitäts- Archiv aufbewahrten alten Handschrift mit. Dortheisstes:

>1. Das 3 H&user in Heidelberg denen 3 Doctoribas in facnltate theologica sollen rerbleiben.

, 2. Von 3 pfirOnden so, itz gemelten Doctoribas sollen ange- wiessen werden, als nemblich in dem Dhomstift za Wormbsj zu St. German in Speyer, zu ¥rimpfen im Thal, worttber der älteste Doctor soU allzeit die wähl haben, pro Stipendiis aber sollen sie jährlich nicht mehr haben als 100 fl.

3. 3 Hftnser und 3 pfranden pro doctoribas in facultate Juri- . . dica, nemblich im Dhomstift zu Speyer, item zu St German

aasser Speyer, und dann zu St. Andres in V^ormbs.

4. Ein Haus bei denen Barf&sser^') vndt eine pfründ zu- Wimpfen pro ordinario Medicinae Doctore").

16) Sohn, S. 42. 43.

16) Die sehr schön geschriebene Original-Urkunde »Instrumen- tmn priyilegioram Frideriei« ist im Üniv.-Arch. Nr. 1 und abschrift- lich in AnnalL Univ. T. III. F. 9, a bis 13, b, in Acta Fac. Art T. n. F. 182 186 and im Gopialb. d. üniv. F. 84, a bis 87, b. Einen Abdruck geben die Acta Pal. T. L p. 420-^427.

17) Es ist dieses das von Tenstal (S. 267, Note 14) der medidnischen Facultät vermachte Haus.

18) Bemenricesswerih ist, dass sich im Pfalz. Copialb. Nr. 12. F. 174. 176 eine Apothekerordnung ▼. J. 1471 vorfindet. In dieser ist angegeben, wie die verschiedenen Medicamente, als Pulver, Pillen, Mixturen u. A. bereitet werden sollen; welche Artikel die »worczkremer vnd worczl«« zu Heidelb^ feil haben durften (die »worczler« , welche die Märkte besuchten , durften nur Einen Tag feil haben, ausgenommen die Messe »zu aller Heiligen tag«); für welche Preise die Arzneien verkauft werden durften (die Armen, »quibtts medici propter Demn serviunt«, hatten fftr die Arznei nur' die Hälfte zu zahlen, wenn sie der Apotheker nicht auch »propter Deum« unentgeltlidi geben wollte). Es ist dieses die frflheste und interessanteste Pharmacopöe und Arzneitaxe, welche noch tor- handen sind. (Nadi ihnen sind die ältesten die von Paris 1424,

300 I- Buch. n. FeriQä€. 1. Alrnkm». (tUB^UT^

Doch sollen alle obgemelte ihre H&nsser selbst im Baa lialten.

5. Ad senatom sollen nebst dem Rector und übrigen Doctoribns der 3 hohem Facultäten aus der artistischen Facult&t mehr nit als der Decanus und 4 Meister von 12 zugelassen werden ").

6. Den Artisten soU Erlaubt sein za lehren viam modemorom et antiquorum, was nicht Ton der heiligen Kirche ver- botten ist.

7. Aus dem Gollegio Principis sollen seyn 4 die Theologie stu- dieren, 1 Licentiatus Juris, der die Pfrttndte zu Mosbach habe, und 1 Licentiatus Medicinae, der die pfründte zu St Paulus in Wormbs geniesse, sollen aber^zum Eingang geben 15 fl. pro fabrica.

8. Soll der Senatus Erwählen einen ad facultatem juridicam, der die weltlichen Rechte vorlesse'^) und geniesse die andre

von Berlin 1488 und ton Halle 1488.) Sie wurden «nf Befehl des Kurfürsten Ton seinen »erczen« M* Bartholomäus von Etten, M. Erhard Kuab (Knapp)' von Zwyfalten und Conrad Schelling von Heidelberg abgefasst. Wir haben sie vollständig abdrucken lassen in der Yereins-Zeitung des allgem. deutsch. Apo- theker-Vereins 1857, Nr. 4. S. 58 ff. Yergl. auch Mono, Ztschr. B. IL S. 276 ff., wo diese Pharmacopöe und Arzneitaxe ebenfalls abgedruckt sind.

Als Apotheker wird genannt »Hans apoteker« zu Heidelberg i. J. 1401 (Zin^buch des Bischof Rhaban von Speyer, F. 48); 1405 nimmt König Ruprecht den »magister Petrus apothe- carius Frankfurdensis« unter sein Hofgesinde auf (Pfalz. Gopialb. Nr. 143. F. 257); als erster Hofapotheker wird Johannes Schön- tal erwähnt Mono, Ztschr. B. XXL S. 2L

19) In der Folge traten manche YerftndeniDgen eis. So beatand der Senat im Jahre 1550 ausser dem Reotor Curio aus 2 aus der Artisten-Facultät gewählten Räthen und einer Anzahl von Assessoren. Von diesen war 1 aus der theologischen, 4 aus der juristische&t 2 aus der medidnischen Facultät. Doch wird dabei bemerkt.: »Da- tur ad haeo potestas Rectori convocandi pro necesaitate quo« velit«. Aimall. Univ. T. YII. F. 66, a.

20) Der Lehrstuhl des Römischen (weltlichen) Redits war län- gere Zeit nicht besetzt Schon 1387 trug es Matthäus Giemen tis vor (S. 159), und 1408 war Job von Strassburg und 1428 Johann Kirchmeier für dasselbe angestellt (Wundt^ De Fa- cultät ord. Jurid. P.I.p. 13 ff.) Kremer's und Tolner's Angabe (Acta Paiat T. L p. 385, Cod. Dipl p. 128), als seien erst unter

Beviäirte u, erweiterte StoMen der Uniffereitäi u. ä. Bureen, 301

' pMndte zu St Andres in Wormbs, die gef&ll Ton einer

pfrOndt gn Nenstatt nod dan 90 fl. toh der Kirch so Loden.

9. Das die Yacans in der theologischen Facult&t nit llUiger soll

danren als die hundstage'^). Wan die artisten das qaod-

libet disputiren, sollen^ die Theologi nit Dispatiren.

10. Ein Jeder Doctor Theologiae soll jährlich einmal Disputiren, wie anch die Doctores Joris.

11. Das J&hrlich die Facnlt&ten Rechnung thnn sollen dem Rectori.

la. Das die promovendi mit Collecten vnd sunst andern nit sollen

beschwert werden. 13. Das die Professores und Collegiaten ohne Erlaubnus Re-

ctoris Aber 8 t&g nit sollen aus Heydelberg sein.«

§ 3. Revidirte und erweiterte Statuten der Universität

und der Bursen.

Bei den Bestrebungen des Kurfürsten für das Wohl und Gedeihen der Universität^') blieb diese auch nicht

Friedrich I. Vorlesungen aber das römische Recht gehalten worden, ist deshalb irrig. Jener besetzte diese Professor 1455 mit Johann Schröder, genannt Lntifiguli, von Heidelberg, dann 1461 mit Johann Byssinger, 1463 mit Peter Wacker TOfn Sinsheim, 1469 mit Hartmann Pisto^ von Eppingen, 1472 mit . Andreas Hartmann von Eppingen. Wandt, P. H. p. 7 ff.

21) Ueber die Ferien der theologischen Facultät erschien »auf Dienstag nach St. Eilianstag 1464« noch eine besondere Verordnung Ton dem Kurfürsten. In dieser wurden die Ferien der Theologen veriftngert, und ewar »von dem achten Tag an der Aposteln Fetri und Pauli bis auf den von Mariae Geburt« ; dass aber die genannte Facultät diese Zeit nicht überschreiten wolle, darüber musste sie einen besonderen Revers (9. August 1464) ausstellen. Verordnung und Beyers finden sich bei Krem er, S. 839. 340, sind aber audi besonders abgedruckt in Friderici I. Ansschreiben wegen der Ferien der theol. Facultät. 1464. Auf der Universität Basel hatte die theologische Facultät (1459) vom 29. Juni bis 30. September, die Artisten -Facultät dagegen nur ganz kurze Ferien, und selbst ^^tend der Hundstags- Vacanzen wurden den Baccalaureen gewisse Lectionen zu halten angegeben. Viecher, S. 136.

22) Was unter Friedrich für die Univprsitäts-Bibliothek ge- schehen ist, 8. 8. 261.

302 X Such. JX Periode. 1. Jba^mitt. (1U9^147$.)

unthätig. Sie emetterte alte gesetzlidie Bestiramnngen und fügte neue hinzu , um Fleiss , Ordnung ind Sitte zu fSrdern und vereinigte die froher jeweils nach Bedürfoiss gegebenen einzehien Verordnungen (^ 156 ff.) zu einem gegliederten Ganzen, indem sie zugleich bestimmte, dass sie jeder Bector, bei dem Antritte seines Amtes, nadi vorheigegangener Einladung *'), in dffentlieher Versamm- lung den Üniyersitäts-Angehörigen vorzulesen habe. Dieses Vorlesen wurde von dem Bector mit einer Rede (Prae- fatio sive Arenga ad publicandum statuta) eingeleitet

Das erstemal finden wir diesen Brauch im Jahre 1421 (27. August), wo Otto V. Stein das Rectorat beklei- dete ").

Nach dem Jahre 1421 &nd bis zur Restauration der Universität durch den Kurfürsten Karl Friedrich (1803) jedes Jahr dieses Vorlesen der Statuten statt. In den älteren Acten sind die Statuten und Reden nur noch aus den Jahren 1421, 1440,* 1444, 1446, 1448, 1450, 1453 und 1456 in der Handschrift Nr. 454 vorhanden *^).

23)NL&ngere Zeit laatete die Einladnnggformfllj wie die erste, welche wir in den Acten fanden: »Intimatio et mandatum pro public atione StatHtornm.«

»Mandajnns onmibua et singnlis nostrae amTersita^s snppositis, quatenos hodie hora I. post meridiem canTeniads m scholis novis artistarum saperioribos ad aadiendnm constitntiones qaaadam et statuta statum yestnim et honorem convenientia (auch »honorem nostrae nniversitatis et Testram concernentia«) s«b poena joramenti praestiti.

Datum anno Domini MGGCCXXI. die XXYU. n^sasis Angosti nogtri Beotoratus sub sigillo.« Später geschahen diese Einladungen durch Programme, mit welchen in der Regel eine wisseoschaltliche, von dem Professor der Eloquenz abge&sste Abhandlung Verbundes war. Siehe unsere Gesch. d. Stipendien, H. II. S. 3.

24) Stein' 8 Bede handelte »de causa condendi statuta«* Schwab, P. L p. 45.

25) Eine sorgfältige Abschrift derselben besitzt die Hof- und Staatsbibliothek in München, Cod. BaT. Nr. 631. Am Schlüsse der Abschrift steht: »Ego inscriptus Pontific. Yatican. bibliothecae conservator fidem fado praesentes copias desumptas . esse ex M. S.

SeviäiM u. ffMwterto Sktktkn der Umkmeim u, d, Bursm, 303

Im Wesentlichen stimmen diese Statuten mit den firüheren »Disciplinar- und Polizeigesetzen« überein und vertneteb unter Anderem: Herumschwärmen auf der Strasse nach der Abendglocke ohne Leuchte, bewaffnet oder verlarvt, Händel mit den Schaarwächtem, Schreiben oder Verbreiten von Schmähschriften (libelli famosi), un- anständiges Benehmen bei den Disputationen, Processionen und öffentlichen Festen, Würfelspiel, Beherbergen you nicht inunatriculirten Studirenden, Fangen von Vögeln, den Gebrauch yon Nachschlüsseln, leichtsinniges Schwören, Fechten und Besuch von Fechtschulen und berüchtigten Häusern.

Ferner wurden auch den Bursen, welche von d^ Universität ernannte Begalten hatten, in's Einzelne gehende Statuten gegeben. Diese bezogen sich eben so wohl aqf das gegenseitige Verhältniss zwischen den Regenten und den Barsalen, als auch auf die Aufnahme und Entlassung 2(Qs den Bursen, die in denselben zum Besuche des Bac- calaureats oder Licentiats vorzonehmenden Exerdtien und andere wissenschafUiche Arbeiten.

Endlich wurde auch (1470) eine Kleiderordnung von der Universität erlassen. In dieser ist genau bestimmt, wie die Kapuze (caputium, die an der cappa, einem weiten Mantel oder Talar, befestigte Kopfbedeckung), der Hals- schmuck (collerium), die Stiefel u. s. w. sein sollen*^.

Auch die theologische Facultät arbeitete (1452) ihre ajten, für die damaligen Zeitverhältnisse nicht mehr pas- senden Statuten um: und fügte später (1475) Zusätse bei^^).

bibliothecae olim Palatinae signat. Nr. 454. Datum Romae ni. Calend. Martii 1670. Elias Baldas.« Den reichen Inhalt dieses Codex gibt Wilken, S. 291 ff.

26) Urkunde Nr. XII. enthält die Statuten für die Universität und die Bursen, s^ wie auch die Eleiderordnung.

27) Urkunde Nr. XIII. gibt die Statuten und Zusätze. x ^ .

§*•

Eampf des N(minali9fnu8 und ßeaiimus.

Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatten sich in der scholastischen Philosophie**) zwei Hauptrich- tungen, die der Realisten (Sachler) und die der No- minalisten (Namler), geltend gemacht. Die ersten gaben, dem Aristoteles und dem noch weniger be- kannten Plato^lgend, den allgemeinen Begriffen Reali- tät; die anderen behaupteten, die allgemeinen Begriffe hätten filr sich gar keine Geltung; sie seien von den ein- zelnen Dingen abgezogene Vorstellungen des Verstandes, sie existirten somit nicht als wirkliche Dinge, sondern nur als Vorstellungen und Namen (nomina). Im Anfange des 14. Jahrhunderts erhielt der Nominalismus durch den Engländer Wilhelm von Occam eine neue» in das gesammte kirchliche und politische Leben der Zeit ein- seifende Gestalt In dieser vereinigte er die ganxe g^en die kirchUchen Missbräudie ankarapfaide neu^e Partei, welche in den Gondlien einen Weg zur Verbesserung der Kirche suchte. So fand der Nominalismus trotz des Wider- standes des mit der Römischen Kirche verbundenen Realis- mus immer mehr Verbreitung, ^nd wurde am Ende des 14. und im Anfange des 15. Jahrhunderts vorherrschend, selbst auf der Pariser Universität, wo er jedoch, wie in ganz Frank-

28) Die damalige Philosophie ist durchgängig nnter dem Namen scholastische bekannt; nicht als w&ren aUe Lehrer und An- hänger derselben j welche man nnter dem Namen Scholastiker begreift, durchaus gleichen und abereinstimmenden Grundsätzen gefolgt, sondern hauptsächlich wegen der Uebereinstimmung ihrer iPiBseren Form. Seinen höchsten Stolz fand der Scholastidm^s in ,anennUdllehem, kunstvollem Disputiren. Da diese .Philosophie zwar nicht immer nach gleichen Grundsätzen, aber doch fast Überall in gleicher Form und nach gleichem Plane in den Schulen gelehrt wurde, so bekam sie davon ihren Namen, der also gleichsam so viel als die den Schulen eigenthOmüche Pliilosophie bezeiclmet. Erhard, B. I. S. 78.

Kamgf de» Neminaliamue und JReMmuM. 305

reich, durch ein Decret Ludwig's XL (1. März 1473) anterdrfl(±t wurde, und die nominalistischen Bücher aa Ketten gelegt werden sollten.

üebrigens hatte der Nominalismus seinem ganzen Wesen nach doch einen mehr negativen, zersetzenden und auflösenden, als positiven. Neues schaffenden und auf- bauenden Charakter. Der Realismus war die positivere, gehaltvollere Lehre. Kein Wunder also, dass er beim letzten Aufraffen der Scholastik, von weltlichen und geist- lichen Autoritäten unterstützt, noch einmal sein Haupt kräftig erhob, viele tiefere und ernstere Geister mächtig anzog und unter seinen Vorkämpfern Männer zählte, welche keineswegs die Bedürfnisse und Bewegungen der Zeit misskannten, sondern vielmehr, ihnen zu genügen, sie zu leiten und zu fördern, trachteten **).

Uebersieht man den Scholasticismus im Allge- meinen, so lässt sich manches Gute in ihm nicht ver- kennen, da durch ihn der Scharfsinn geübt, der Geist in Thätigkeit erhalten und ein Streben nach Erkenntniss und nach Klarheit der Begriffe auf die Bahn gebracht wurde; dagegen schadete er den Wissenschaften dadurch, dass er die classische und humanistische Gelehrsamkeit verdrängte, die wissenschaftliche Form über die wahre Sachkenntniss , die Speculation über die Erfahrung und das historische Wissen erhob und die unnützesten Dinge mit der feierlichsten Wichtigkeit behandelte'^.

Die Kämpfe zwischen Realismus und Nominalis- mus hatten auch auf der Universität Heidelberg, wie überall, Boden, gefunden. Der Nominalismus war dorthin von Paris aus durch Mars il ins verpflanzt (S. 123) und 60 Jahre hindurch ausschliesslich gelehrt worden. Von seinem Wiederhersteller Occam wird er auch via Occamistica,

29) ViBcher, S. 188. 160. 161. 80) Erhard, S. 106. HAuts, GoMh. d. UniT. Heidelb. I. 20

in den tU&ivarBit&ts- Acten aber tbeüs via moderna, via modemorum, auch via nova, theils via Marsiliana genannt.

Von einzelnen Lehrern der Philosophie wurden nun in den Jahren 1444 und 1451 Versuche gemacht, auch dem Realismus, in den Acten al$ via antiqua, via anti- quorum, via Thomistica bezeichnet, Geltung auf der Uni- versität zu verschaffen. Aber ihre Bemühungen waren umsonst. Die Artisten-Facultät erklärte sich entschieden dagegen'^). Erst durch die der Universität von Frie- drich L gegebene Reform war es gestattet, Theologie und Philosophie auch nach den Grundsätzen des Realismus vorzutragen (S. 300). Obgleich nun die Mehrheit der Artisten-Facultät mit dieser Anordnung nicht einverstanden war, wurden doch (1453) als »examinatores in via anti- qua« gewählt Simon von Amsterdam, Herwich von Amsterdam, Johann Peter von Dacia und Burck- hard Wenck von Herrenberg. Als erster Magister Artium wurde (via antiqua) Geyselbert Nicolai von Delfft creirt«*).

Der Kampf zwischen dem Realismus und Nominalis- mus in Heidelberg beginnt (1453) unter dena Rectorate Johann's von Schwendin auf dem theologischen Gebiete. Der Doctor der Theologie und »ordinis Ci- stertiensium Provisor Collegii«'*) Arnold war mit den damals an der. Universität herrschenden theologischen Ansichten: »quantitatem a substantia non distingui, neque animae potentias realiter esse diversas« nicht einverstanden

31) Acta Fac. Art. T. I. F. 227. T. II. F. 19. 20.

32) Ibid. T. II. F. 20—25. Ueber die Nominalisten und JSlealisten yergL Wandt, De ord. pbil. P. I. p. 18 20. Hot- tinger, p. 79. Auch auf der Universität Basel finden (U64) gleiche Kämpfe wie in Heidelberg statt, welche jedoch damit endi- gen, dass der Nominalismus und Bealismus dieselben Berechtigungen erhielten. Vi seh er, S. 140 ff.

33) Schönmezel fagt bei: »Quod bursa nova dicebatur«. Die ganze Mittheilung entnehmen irir. 8.as deqsßn Collect- 9A hist. Fac medic. Heidelb.

Kimgf des HammMsfmui md BeaMmnm. 30T

TOid sudite sie zu bekämpfen. Er liess daher an alle Kirchenthüren den herrschenden Ansichten enligegenge- setzte Thesen anschlagen. Kaum war dieses zu den Ohren des Rectors gekommen, so wurde die Universität zusam- menbemfen, dem Doctor Arnold das Lehren untersagt und an die Stellen der herabgerissenen Thesen desselben ein Mandat des {tectors geheftet, welches den Studenten bei ihrem geleisteten Eide untersagte, Arnold's Vor* träge weiter zu besuchen. Doch hatte dieser in höheren Kreisen Vertreter. Der Abt von Schönau, zu dessen Orden er gehörte, der Dompropst von Worms, Ludwig von Ast, und selbst der Kurfürst bemühten sich, einen Vergleich herbeizuführen. Allein vergeblich. Da liess sich Arnold herbei, vor der versammelten Universität (in congregata Universitate) seine Ansichten als irrig zu erklären und mit dem Versprechen um Verzeihung zu bitten, nie wieder die Anstalt beunruhigen zu wollen. Hierdurch erst wurde diese zufrieden gestellt und er- laubte ihm, wieder Vorträge halten zu dürfen **).

34) Die Aniieht der Theologen, welcher die üniyersit&t in jener Zeit huldigte und die sie vertheidigte, erhellt am deatlichsten aus folgendem, ton Schdnmezel in dem genannten Programme mitge» theiken Acteiistacke: »Qaiconqne dicit substantiam qnantitaten esse, affinaat sabBtantiam panis in Sacramento Altans post conae* erationem mansiase, iste Idololatriam fovet et meritnm fidei Bo* manae dialecticae arti innititnr. Hinc Husitaram damnatos error Berpsit, quod synodus sancta Gonatantiensis declaravit, qaoram Haeresiarcha Hns, quod inter substantiam et quantitatem distingui nequeat, in libris scripdt et docuit, volens miUesies eombnri, quam istnm errorem dejurare. Est itaque in Tenerabili sacrificio hostiae salutaris consubstantia panis et Dominid Corporis, remanentibus natoris aocidentiom secundnm esse individuale et proprium, quam diviaa yirtus di^nnxit secundnm esse, et natura postea decrevit distinctam a substantia realiter et generice. Manet insuper ibi quaUs in sapore relatio iode pendens, ubi actio et passio fiont realiter cpngruae in quanto, in situ.«

Darauf heisst es weiter: »Docet natura hominem in confinlo dnarum nafturarnm conditnm : utriosque naturamm perfectionis parti* eipatur.«

20*

308 L Bw^. IL Periode. 1. JAsdMft. (049—1476.)

Damit war aber der Streit nur f&r «fen Augenblick unterdrückt ; bald brach er wieder aus, und, bis zur Kirchen- Reformation dauernd *^), störte er mehrfach den Frieden und die Eintracht der Universität

§5.

Papst Pius IL Friedrieh's Theilnakme an dem Kampfe Diether's von Isenburg und Adolph's von Nassau um den erzbischöflichen Stuhl in Mainz, Friedrich von dem Papste in Bann gethan. Schlacht

bei SecJcenheim (^1462j.

Wie in dem Kurfttrsten, so hatte die Universität dieser Zeit (1458—1464) auch an Pius 11. (AeneasSyl- vius Bartholomäus Picolomini) einen Gönner. Er war früher, als Dompropst zu Worms, auch Canzler der üni-

»Hinc essentialiter homo rationalis dicitur, intellectaalis parti- dpatiye et sentitims per ezcessuin.«

»Doeet veritas hominem ad imaginem Dei et flimilitadinem fa- ctum esse. Est proprietas divinae natnrae, cmn personarmn trini- tate in nnitate essentiae consistere, in qua realissime personae sunt distinctae cum indivisa essentiae unitate. Ad cujus imaginem factns homo, habet trinitatem potentiarum ^realiter distinctaram et cum enentia animae essentialiter convenientem. Est itaque naturalis assimilatio divinae similitudinis et imaginis in participatiotie homi- nis, non ut in scripto, tanquam trinis, sed in reali partidpatione dimae assimilationis, in tribus potentiis realiter distinctis. Qni negat memoriam, intelligentiam et Yoluntatem in anima distinctas potentias, bonum hominis toUit et in corde sao cum insipiente, quod non est Dens, dicit. Per quam assimilationem recipimus divmi tuI- tus super nos configurantem assimilationem, Patri in memoria, FiHo in intelligentia , Spiritui sancto in voluntate optimam. Sic in ipso, per ipsum et cum ipso exultat ipsa humana anima, tot! trinitati applicata. Patet itaque ex omnibus, quod, sicnt ponere quantitatem fore substantiam, toUat Teritatem sacrosanctae Eucharistiae, ita negare distinctionem potentiarum animae, toUat bona naturae, gratiae et gloriae, quam conferre dignetur Dominns Jesus unigemtns filius. Amen.c

35) Schönmezel bemerkt hier: »Refbrmationis scintillaehac occasione videntur elucere.«

PimIL FHedrich'8 Kämpfe, St^OaehtbeiSedkenheim. 309

Yersitftt'^ und raier der gelehrtesten Päpste, welcher Kunst und Wissenschaft hochschätzte und Wissenschaft^ liehe Bildung überall zu iördem suchte *^).

In herkömmlicher Weise theilte auch Pius 11. seine Wahl der Universität mit^®). In dankbarer Anerkennung der ihr dadurch erwiesenen Ehre ordnete sie eine feier- liche Messe an, dem Papste selbst aber sprach sie in einer Zuschrift ihre Glückwünsche und das Gelöbniss ihrer Ergebenheit aus'*).

86) »In hac nrbe (Wormatia) nos praeposituram cum palatio nobili obtinemas et ejus causa in schola Heidelbergensi Gancel- larjatum.« Vergl. dessen Descript. Germ. cap. VII.

37) Leichtfertig in jüngeren Jahren und ruhmbegierig als Mann ; keimte in SylTius der Sinn fttr das Kirchliche erst auf, seitdem er unter die Grossen der Kirche aufzusteigen hoffte. Als Papst hatte er sich bald in seine Würde gefunden, doch lebte der Humanist in ihm immer noch fort. Auch in dieser Stellung liebte er die witzigen und le- benslustigen Menschen, gefiel sich in geistreichen Sentenzen, hielt statt- liche Beden, nach der Kunst verfasste Commentarien über seine Regie- rung und seine Zeit,und war überhaupt dazu geschaffen^seinemCharakter und Amte nach, zwischen Italien und Deutschland zu vermitteln. Er spornte zuerst die Fürsten an, geisselte ihre Indolenz, schmähte den entarteten und verbauerten Adel, spottete der Wiener Gelehrten und ihrer nutzlosen Spitzfindigkeiten und warf mit die ersten Funken in das verglommene geistige Leben der Deutschen. In dem Univ.- Archiv Nr. 119 finden sich von ihm: »Geschichte eines Liebenden «f >Rath an Nicolaus Warttember wider das Hurübel«; »Histor. de Oregorio papa«. Seine , Liebe zu den Wissenschaften bewies & unter Anderem auch bei der Gründung der Universität Basel (1459). Vis eher, Gesch. d. Univ. Basel, S. 26 ff. Vergl. femer über ihn Büttinghausen, Mise. p. 11 sqq. Härtung, De Pio II. (Progr. 1772). Senckenberg, Sei. jnr. et bist. T. IV. Fase. lü. p. 315 sqq. Wessenberg, B. IL S. 531 ff. Voigt, Pius IL und sein Zeit- alter. Voigt, Die Wiederbelebung des class. Alterthums, S. 478 ff. Gervinus, Gesch. d. poet. National - Lit. d. Deutschen, Th. II. S. 259 ff.

38) Die Bulle d. d. tertio nonas Septembr. 1458 s. in Hist. Acad. F. 49 51 und bei Büttinghausen, Mise. p. 12 14.

39) Histv Acad. F. ^1. Büttinghausen, p. 15. 16, woselbst auch die Einladung des Bectors an die Universitäts- Angehörigen zur Messe und die Zuschrift d^ Universität an den Papst abge- druckt sind.

aiO /. BmO^. IL PtrMle. 1, JOrnkmU. (1449^1^$,)

Des Karfdrsten gutes Einvemehmeii mit dem FapBte wmrde aber bald gestört Die Wahl Diether's von Isenburg zam Kurfürsten und Erzbisdiof von Mainz war streitig gewesen, und seioe Bestätigung hatte deshalb in Rom Schwierigkeiten gefunden; doch hatte ihm PiusII. dieselbe versprochen, falls er sich in Jahresfrist persönhch einfinden und seine Verhaltungsbefehle empftmgen werde*^. Diether ging anfänglich auf die Bedingung em. Als er aber erfuhr, dass die Gerichte des Römischen « Hofes ihn gebannt hatten, brachte er auf dem Reichstag zu Nürnberg am 28. Februar 1461 mehrere Beschwerden gegen den Papst vor. Unter diesen war besonders die, dass er (Diether) an kein allgemeines Concilium ap- pelliren solle. Diese Beschwerden fanden Gehör, und es ging dem Papste eine Erklärung zu, in welcher unter Anderem die Berufung eines allgemeinen Conciliums ver- langt wurde. Weiteres sollte einer Versammlung in Frank- furt vorbehalten bleiben, welche die Kurfürsten ausschrieben. Allem diese hatte für Diether nicht den gewünschten Erfolg. Der Kaiser hatte sich mit dem Papste verbunden, und ihrer gemeinsamen Thätigkeit gelang es, die Ver- sammlung zu schwächen. Im Juni 1461 fand eine Ver- sammlung in Maiilz statt. In diether machten D i e t h e r und Kurfürst Friedrich, welcher auf Diether's Seite war, den päpstlichen Legaten Zugeständnisse. Aber diese Nachgiebigkeit führte nicht zu dem gehofiten Ziele. Da- durch wurde Diether veranlasst, eine neue Versamm- lung auszuschreiben, welche im September desselben Jahres m Mainz gehalten werden sollte. Zu dieser lud er in beinahe ganz gleich lautenden Zuschriften die Universi- täten Leipzig und Heidelberg ein*^).

40) H&uBser, S. 364 ff.

41) Das Schreiben an die Univenit&t Heidelberg findet sich in Annan. Univ. T. m. F. 81, a nnd in Bist. Acad. F. 54. 65, das an die Universität Leipzig ist abgedniekt bei Senckenberg, T. IT. p. 364 366. Yergl. auch Bflttinghaasen, p. 23.

PiMlI. Frieätich*8 Käm^e, SdikuihthdSedtehhei/m. Sil

Nachdem diese Diether's Schreiben erhalten hatte, heschloss sie am 8. Angust 4461, den Rec- tor Johann Blocher, den Professor der Theologie, Nicolaus von Wachenheim, und den Profeösor der Decretalen, Peter Schwan von Wimpfen am NeCkat, an den Kurfürsten zu senden, um bei ihm und seinen Räthen anzufragen, ob die Universität die Versammlüiig in Mainz beschicken solle **). Die Deputation erhielt eiäfe bejahende Antwort. Hierauf versammelten sich die Doc- toren und Magister der letztern am 20. August in der Capelle zur H. Jungfrau und beschlossen, nach gepflogener Berathung, den Nicolaus von Wachenheim und den Professor der Decretalen, Conrad Degen, nach Mainz zu schicken, und, weil der Fiscus der Universität nicht im Stande war, die mit dieser Sendung verbundenen Kosten jetzt zu übernehmen, sollten die Facultäten einst- weilen das nöthige Geld vorschiessen *^.

Die von Diether beabsichtigte Versammlung in Mainz kam jedoch glicht zu Stande, da er schon am 21. August desselben Jahres von dem Papste abgesetzt und ein Mainzer Domherr, Graf Adolph von Nassau, (1443 Rector der Universität, S. 291), aus dem berühmten Grafengeschlechtö , welches Deutschland einen König ge- geben hatte, zu dessen Nachfolger ernannt worden- war. Jetzt suchte Diether bei seinem Freunde, dem Kur* fürsten Friedrich, Schutz, und verpfändete ihm (19. No- vember 1461) für 100,000 fl. die ganze Mainzische Berg- strasse; aber eine Bulle des Papstes vom 8. Januar 1462 gebot dem Pfialzgrafen bei Strafe des Bannes, die ihm* von Diether verpfändete, beziehungsweise abgetretene Bergstrasse herauszugeben, und, als Friedrich dieses

42) Schwab, P. I. p. 66. Büttinghausen, p. 24.

43) Annall. Univ. T. HI. F. 81, a. b. 83, a. Die übrigen Actenstücke, s6 wie auch ein Brief der Universität an Diether siehe bei Bflttinghausen, p. 24 ff.

312 I* Buch. IL Periode. 1. Abeehmtt. (1449—1476,)

nicht that, fanden seine Gegner darin eine Ursache, ihre Lehensverbindlichkeit rücksichtslos zu brechen. Ein Ver- such des Kurfürsten, den Papst zu freundlicheren Ge- sinnungen zu bringen ^^X ^^^ fruditlos, und es erschien unter dem 23. Februar 1462 eine Bannbulle gegen ihn^^). Nachdem im Namen des Kaisers Markgraf Albrecht von Brandenburg und Ulrich von Württemberg (23. De- cember 1461) dem Kurfürsten den Krieg erklärt hatten, und ihnen auch der Markgraf Carl von Baden und sein Bruder Georg, Bischof von Metz, und Johann, Bischof von Speyer, beigetreten waren**), fielen schon in den

44) ' »Wir han aucbT ynserm Heiligen Yatter dem Babst ge- schrieben, aucb vnsere Botscbafft zu Ime gethan, sine Heyligkeit der Dinge warlich zu vnderrichten vnd sint des za hohem getruwen, Sin Heyligkeit wert darin Handeln vnd schaffen, damit daz behende knrzansezlich famemem gein vnsern Frundt von Meinz vnd ms abegestalt vnd vns vnd Vch vnd rwer Parthie darin kein Gelympff oder Billicheit zugezogen werden. Das auch eine Bolle zu Strass-

borg angeslagen sy vnd vyl Inhalten mag sin Wir wolten

auch gar vngern Gotliche Lere Christlichen Glauben ynd anders was Got ynd die Obern antrifft oder berüret verachten vnd yngem Yrsachen sin zu jeman Verdampniss vnd vns werden die dinge von vch mit vnwarheit zugelegt dan wir han das weiss Got vnd ist vnser Züge kein ander Meynung nyn gehabt, dann vns zu halten alz einen frommen Cristlichen Fürsten zusteet vnd wollen das mit Hilff Gots cristlich biss in vnser Ende besliessen, es mag auch die Bulle mit Vnwarheit erlangt sin durch die die den schyne der Warheit vnd falschen Grünt an Ine vnd In Inne haben alz auch vor mee gescheen ist.« Eremer, S. 275. 276.

45) Abgedruckt bei Kremer, Th. I. S. 276. 277. Das gleich- zeitige Schreiben des Papstes an Friedrich siehe bei Oefele, Th. n. S. 244.

46) Kaiser Friedrich IIL hatte von den ReichsfÜrsten wegen seiner schläfrigen Regierung öfter die bittersten Vorwürfe erhal- ten, fürchtete sich vor dem feurigen und patriotischen Geiste Friedrich's L, der ihm mit den übrigen Kurfürsten die Ab- setzung androhte, am meisten, und war darum stets dessen Feind. Mit Kurmainz brach der Krieg schon unter Ludwig IV. aus, diesen hatte also Friedrich L geerbt. Der Markgraf Jacob von Ba- den hatte seinen Sohn Carl an die Schwester des Kaisers Fried- rich ni. vermählt, und trat daher mit dem letztem gegen Kurpfälz

PimU. Friedrich's Kämgfe. ScklacMbei Sechenkeim. 31S

letzten Tagen des März 1462 verheerende Scbaaren aus Württemberg und Baden in die Pfalz ein, verwüstete die Gegend um Heidelberg und legten die Dörfer Eirch- heim, Eppelheim, Bruchhausen, Plankstadt, Sandhausen, St Sgen, Walldorf und Nassloch in Asche.

Unter diesen Verhältnissen beschloss Friedrich seine Feinde ohne Verzug anzugreifen. Danut aber nicht während seiner Abwesenheit in Heidelberg selbst neben seinem Interesse auch das seiner Feinde bei der Univer- sität Verfechter finden möchte, mussten die Angehörigen derselben dem Rector schwören, dem Kurfürsten treu zu sein, bei der Vertheidigung der Stadt mitzuhelfen u. s.w.*') Darauf wurden 5 Doctoren und Magister zu HaupÜeuten über die Studenten ernannt und die nöthigen Verhaltungs- Massregeln gegeben*^).

Nachdem die erforderlichen Vorkehrungen getroffen wa-

rn Verbindung, so wie er zavor sehon mit den unmhigen Grafen von Lfitzelstein und Lichtenberg, die von der Pf&lziBchen Lehens- Terbindung sieb losmachen woUten, sieb vereinigte. Württemberg, Speyer und andere Fürsten und Grafen schlugen sich dazu, weil sie eifersüchtig über die Vergrössening des Pfälzischen Hauses waren.

47) Der Schwur, welcher von dem damaligen Bector Degen von Memmingen (1461) zu leisten war, ist {tufgezeicbnet in AnnalL Univ. T. ni. F. 86, b. Auch vor dem Zuge Friedrich's gegen die Lützelsteiner mussten die Studirenden ein gleiches Gelöbniss thun, Sohn, S. 43. 44. .

48) Ordinantur mox studiosis Capitanei aliquot: Petrus de Wimpina superiorum Facultatum, Petrus de Glaburen, Bursae Suef- vorum, Erhardus Enab Licentiatus in Medicis Bursae Novae, alii aliamm Bursarum. lojungilur studiosis, ut invasione et insultn nrbis facto domi suae quisqne maneat, nee ante fores civibus vel militibos iUudat, ab apparitore vero Academico vocatus qnantocius ad praefixam sibi stationem festinet, etiam non vocatus cum armis ad destinatum locum eonvolitari yiderit, ipse siipul eodem aecurrat, vigUes custodes aut excubitores noctumos et diurnos ne lacessat, ne molestet; ne uUius Principis aut territorii famam sugillet in praesentia praesertim laicorum, et ne noctu stndiosorum armata ejusmodi in plateis circumeursitatio civibus esset suspecta, id ip- Bum, ne sinistri quid susplcarentur, per rectorem et tribonnm civi» bns ante significatnm fuit. Hist. üniv. F. 57.

314 I. Buch. II, Periode. 1. AbeefmiU. (1449-^1476.)

reu, zog Friedrich seinen Feinden entgegen, und schlug sie am 30. Juni 1462 hei Seckenfaeim, früher Siegenheim genannt*'). Den Grafen Ulrich, den Markgrafen Carl und den Bischof Georg fahrte er als Gefangene (nur der Bischof J o h an n von Speyer war entkommen) nach Heidelberg ^% und gab sie erst nach langer, strenger Haft unter harten Bedingungen Ende April 1463 frei**).

§ 6.

Friedrich wird von dem Banne losgesprochen. Ver-

hältniss der Universität zum Papste.

Nach dem über seine Feinde erfochtenen Siege än- derten sich die politischen Verhältnisse in der Art, dass sie Friedrich's Freisprechung vom Banne herbeiführten. Adolph schloss 1463 nicht nur einen Frieden mit ihm, worin er die Verpfändung der Bergstrasse anerkannte, sondern versprach auch, ihn mit dem Papste auszusöhnen. Alles ging nach Wunsch. Friedrich wurde am 12. März 1464 zu Worms, in Gegenwart der Gesandten der be- theiligten Fürsten, von dem Banne losgesprochen **). Der

49) Hist. Acad. F. 58. Zum Andenken an diesen Sieg hat das nachher bei der Wahlstatt angebaute Dorf den Namen Frie- drichsfeld erhalten. Friedrich selbst liess dort als Siegeszeichen ein steinernes Cmcifix aufrichten, ordnete (1478) zum Gedächtniss des Sieges eine jährliche Procession in Heidelberg an und stiftete (1475) ein wöchentliches Seelenamt fQr die gefallenen Pfälzer. Kre- mer, Th. I. S. 303 ff. Th. H, S. 279 ff.

50) Eine vollständige, aus dem 3. Theile der Annalen der Uni- versität entnommene Darstellung dieses Krieges gibt Sohn in seiner Rede, S. 45 48. Vergl. auch Hist Acad. F. 57 ff.

51) Garolus manicis vinctus ferreis in carcerem tetrum raptna est Gobellin, Gommentar. Pii IL p. 121. Ulricus conqnestos est, se in vincula coi^ectum lignea, cippo et pedica constringi. Schöpflin, Hist. Zar.-Badens. Th. ü. p. 172 ff. FOr ihre Ans- Ifoung nmssten Ulrich und Carl je 100,000 fl. geben und der letzte noch verzichten auf die Auslösung von Eppingen und auf den badischen An^prut^h von Heideisheim. Krem er, S. 863.

52) Ebendaselbst, S. 367. 368.

AitfMmng äei Bcmnea. Verhältn.derüni/».eumPapHe. 315

Papst erliess in diesem Betrefif zwei Bullen. Diese sind auch fOr die Angelegenheiten der Universität von Wich- tigkeit, weil durch sie bestimmt wurde, dass die üniver- sitäts - Angehörigen , welche geistliche PfrOnden besassen, in deren ungestörtem Genüsse blieben ^^).

Schon oben wurde berichtet, dass Papst Pius n. freundlich und wohlwoUend gegen die Universität gesinnt war. Wie dankbar sie dieses anerkannte und wie sehr sie ihm ergeben war, bewies sie besonders bei folgender Veranlassung. Der Papst hatte nämlich während des so di>en erzählten Krieges Friedensboten nach Deutschland geschickt. Diese hatten auch ein Schreiben (7. Januar 1462) an die Universität überbracht ^*), wodurch sie aufgefordert wird, den EurfOrsten Friedrich zum Gehorsam gegen den päpstlichen Stuhl zu bestimmen. In der hierauf dem Papste durch den Lehrer des geistlichen Rechtes und Kurfürstlichen Rath, Dr. Theologie Johann von Laudenburg**), überbrachten Antwort berichtete sie, dass sie nicht nur der Aufforderung nachgekommen sei^^, sondern, aufs Neue ihre Ergebenheit und Treue ver- sichernd, vertheidigte sie sich auch wegen ihres Beneh- mens auf dem Baseler Concilium in Beziehung auf Papst

53) Die betreffenden Ballen s. in Eremer's Urkunden S. 327. 385. Die auf die Universität sich beziehende ist im Univ.-Arch. Nr. 105 im Original vorhanden.

54) Annall. Univ. T. III. F. 93, b. 94, a, abgedruckt bei Büt- tinghausen, p. 20.

55) Wundt, De Fac. jnrid. P. IL p. 9. 10.

56) In hoc tmnnltu Pontifex Romanns Pius II. missis literis per sacri Palatii auditorem, Petrum et Franciscum Decanum Tole- tanum Theblogiae Professorem, snbdiaconnm apostolicum, nuncios et oratores snos in Germaniam pro pace et tranquillitate missos, borCatur aeademiam, ut Electorem Fridericum, ne ab ecclesia Ro- mana discedat, sed sab ejus et sedis apostolicae obedientia ma- Äeat, disponat, roget et admoneat Id quod factum fuit per Recto- rem adjnnctis doctoribns Rudolfe de Bruxella, Joanne Truzenbach de Heilbronna et aliis quibosdam. Hist. acad. F. 57.

316 I- Bmk, U. FeriofU. 1. AbsehmU. (lUB^-Ure.)

Eugenius IV. (S. 281)^'). Pias H. starb am 14. Au- gust 1464. Seine unmittelbaren Nachfolger waren Paul E (1464) und Sixtus IV. (1471). Auch diese theUten ihre Wahlen der Universität mit^®).

§7.

Der Kurfürst verleiht der Universität das Patronais' recht der Pfarreien Pfeffingen und Gundheim. Finan- zielle Verhältnisse der Universität

Durch die oben mitgetheilte Reform der Uoi- yersität hat Friedrich gezeigt, ¥rie sehr ihm ihre innere Einrichtung am Herzen lag. Dabei vergass er aber nicht, auch ihr Ansehen und ihren jetzt schon nicht unbedeutenden Wohlstand noch mehr zu heben. In dieser Absicht gründete und veranlasste er nicht nur die Grün- dung von mehreren Canonicaten bei dem Stifte zum H. Geiste (1459 u. 1460) *^), sondern verlieh der Hochschule auch (14Ö7) das Patronatsrecht der Pfarreien Pfeffingen und Gundheim, und stellte darüber eine Urkunde ^^) aus. Bestätigt wurde diese Schenkung durch eine Bulle des Papstes Sixtus IV.«0 (1*72) und die Vertheüung der

57) Die hieher gehörigen Actenstücke stehen in Annall. üniv. T. III. F. 90, b. 91, a. b. 93, b. 94, a. 99, a. b. Histor. Univ. F. 55. 57. 59. Abgedruckt sind dieselben bei Büttinghausen, S. 16. 17. 20. 21. I 58) Abschriften dieser Mittheilungen, so wie auch ein von einem der Cardinäle an die Universität gerichtetes, die Wahl PauTs IL betreffendes Schreiben (6. Septbr. 1464), finden sidi in Hist. Acad. F. 59. 60. 61 und in Annall. Univ. T. HI. F. 158, a.b.

59) Die Original-Urkunden sind im Univ.-Arch. unter Nr. 39. 69. 71.

60) Die Original -Urkunde befindet sich im Univ. -Arch. unter Nr. 85. Abschriften sind in Annall. Univ. T. III. F. 55, b. 56, a und in Copialb. d. Univ. F. 105, a bis 106, a. Ebendort F. 106, a ist auch die Urkunde in lateinischer Sprache. Hist. Acad. F. 49.

61) Die Bulle s. im Copialb. d. Univ. F. 118, a bis 119, b. Exeoutor derselben war der Bischof Reinhard von Worms. Yergl auch Hist. Acad. F. 63.

KurfufsÜ, Verorän, gegen S^ßänäel Frequenz der Univ, 317

Einkünfte dieser Kirchen durch eine besondere Urkunde (1474) von dem Kurfürsten bestimmt®*).

Die finanziellen Verhältnisse der Universität unter Friedrich I. scheinen selbst während der Kriegszeiten in gutem Zustande gewesen zu sein. Wir glauben dieses aus 2 aus jenen Zeiten tms aufbehaltenen Urkunden schliessen zu dürfen. Nach der ersten lieh sie (1458) dem Magister Matthias Winternegber eine Summe von 27 fl., und nach der zweiten bewilligte sie (1461) dem Magister Johann Bissinger eine Unterstützung, um nach Italien reisen und dort l^a Jahre studiren zu können, unter der Bedingung, nach seiner Zurückkunft in Heidelberg zu promoviren und eine Lehrstelle zu übernehmen *•).

§8.

Kurfürstliche Verordnung gegen die immer wieder* hehrenden Raufhändel Frequenz der Universität

So wohlgesinnt Friedrich für die Universität war, und dieses selbst in kriegerischer Zeit bethätigte, so trat er doch auch jedem Unfug kräftig entgegen. So im Jahre 14Ö8. Wie schon öfter, so waren auch jetzt wieder Händel zwischen Studenten und »ettlichem Hofgesinde« entstan- den, welche so weit gingen, dass die Gegner der Studenten die Bursen stürmten. Ausserdem kamen, besonders Nachts, häufig Störungen und Unruhen vor. Um diesen möglichst vorzubeugen, wurden strenge Verordnungen von dem KurfOrsten erlassen ^%

Die Frequenz der Universität war seit der Beform

62) Die Original -Urkunde befindet sich im Univ.-Arch. unter Nr. 82.

63) Beide Urkunden sind noch im Originale vorhanden. Die letzte ist im Univ.-Arch. unter Nr. 66.

64) Dergleichen sind noch aus den Jahren 1458 und 1466 vor- lianden in Annall. Univ. T. III. F. 61, a und im Pf&lz. Copialb. Nr. 12. F. 108. 109.

318 I' Bück. IL PeriiKk. 1, AhMchnäL (iU9^1476,)

derselben sehr bedeutend gestiegen ^^). Im Jahre 1454 wurden 167 Studirende immatriculirt Auf dieser Höhe hielt sich die Zahl der jedes Jahr Immatriculirten bis zur zweiten Hälfte des Jahres 1461, wo wegen eines von dem Kurfürsten gegen die Ausländer ergangenen Verbotes nur 8, meistens Pfalzer, eingeschrieben wurden. Doch schon im folgenden Jahre war die Zunahme an neueoi Studenten stark, und von dem Jahre 1464 an erreichte die Zahl ihre alte Höhe ««).

65) Zu dea bemerkenswertliesten Btndirenden damaliger Zeit gehörte Matth&us Hnmmel, in der Folge unter dem Beinamen »im Bache zum Ritter erhoben und erster Rector der Universität Freiburg i. Br. (1457). Er kam als 16j&hriger Jüngling (1441) anf die Universit&t Heidelberg. Rasch durchlief er hier die arti- stischen Studien; schon nach 2 Jahren wnrde er Baccalanreus und nach 5 Jahren Magister. Nun widmete er sich (wie es scheint, neben andern, besonders medicinischen Fächern) auch dem Kirchen* rechte, und brachte es in einigen Jahren so weit, dass er sich der strengen Prüfung mit dem besten Erfolge (1451) unterziehen konnte. .AUein die Promotion fand nicht statt Die Professoren der Jnristen- Facultät verlangten nämlich, dass der neu zu creirende Doctor sich lediglich ihres Kostüms bediene und daher Gold und Seidenzeug ablege, welches er doch als Magister der Artisten-Facult&t zn tragen 4as Recht hatte. Darauf Uee« sich Hammel nicht ein und so scheiterte sein canonistisches Doctorat. ' Um so mehr nahm ihn aber jetzt die Artisten-Facultät in Schutz, übertrug ihm Lehrfächer and wählte ihn sogar im Juni 1464 zu ihrem Decan. Das Aner- bieten des Karfürsten, ihm die Anlueht über das AztisteBrCloUegiiDn anzayertraaen, lehnte Hammel wegen einer Reise nach Italien ab. In Parma machte er seine Ansprüche auf das Doctorat aus dem Kirchenrechte geltend and promovirte nach einer rühmlich bestan- denen Prüfung (1454). Am 2. Mai <1456) nach Heidelberg larflck- gekommen, wurde er von Friedrich sehr gnädig aofgenommen and sogleich mit dem Ersuchen in das Artisten-Gollegiam geschickt, die Hochschule nicht wieder zu verlassen. Weniger freundlich scheint er von deQ Professoren angenommen worden, zu sein. £r verweilte deshalb nicht lange in Heidelberg. Im Juni desselben Jahres war er bereits wieder in seiner Vaterstadt Yillingen. Schrei- ber, Gesch. d. Univ. Freiburg, Th. L 8. 15 ff.

66) Matr. lib. TL.

DU ersten BuehdruckereimmHeidOb. Friedrich'e I. Tod. 319

§9. Die ersten Buchdruckereien in Heidelberg. Frie-

dricKs L Tod.

Der Kampf Diether's von Isenburg und Adolph's von Nassau (S. 311 flf.) hatte auch eine weitere grosse Folge. Damals blühte in Mainz die im Jahre 1440 er- fundene Buchdruckerkunst in den Werkstätten von Guttenberg, Faust und Schöffer. Als nun Mainz von Adolph 1462 erobert und theilweise zerstört wurde, flüchteten sich die seither in die Stadt gebannten Buch- drucker"'), und wurden von den freien Reichsstädten und Fürsten, zu welchen auch Friedrich gehörte, freudig aufgenommen. Er war der erste Schutzherr der neuen Erfindung und ertheilte in den Jahren 1465 und 1466 Schirmbriefe an Buchdrucker imd Buchhändler, und schon in dem letzten Jahre erschien in Heidelberg »Bartholo- maei Facei dialogus de felicitate« ®®). An dieses Werk reihte sich unter Friedrich's Nachfolger, dem Kurfürsten Philipp, eine Reihe von Druckschriften an®*).

War Friedrich schon vorher mit der Geistlichkeit gespannt, so wurde er es durch die Aufnahme der Buch- drucker noch mehr. Besonders warfen die Klostergeist- lichen einen bittem Hass auf ihn, da sie sich dadurch ihren Verdienst entrissen sahen.

67) Typographiae Faastiaae et Schefferianae litenunim fasanua sodales, Moguntims huc usque mnris inclusi, .occasione hac po« Enropaeum disperai sunt orbem. Schöpflin, p. 174.

68) PfiÜz. Gopialb. Nr. 13. F. 154. Mone, Anz. f. Kunde der deutschen Vorzeit, 1837, S. 256; 1838, S. 615. Desselben Ztschr. B. I. S. 310. Schöllhorn, Amoenitt. litt. T.I. p. 100.

69) Einen ^ Scbirmbrief P h i 11 p p' s für den Buchdrucker Peter Sc hoff er zu Mainz y. 1. Man 1478 s. bei Mone, Ztschr. B. I. S. 310. Ausführliche Nachweisungen über die Buchdruckereien und Buchhandlungen in Heidelberg von Erfindung der Buchdrucker- kunst bis auf unsere Zeiten finden sich in der »Vierten Säcular* feier der Erfindung der Buchdruckerkunst zu Heidelberg, 1840«.

320 L Buch. n. Periode. 1. AbschniU. {14i9^1476.)

unterdessen wurde Friedrich's sonst so kräftige Gesundheit durch die ununterbrochenen Anstrengmigeii und Kämpfe allmahlig untergraben. Schon einige Zeit vor seinem Tode fQhlte er, wie seine Lebenskraft schwand, und lebte in eingezogener Stille. Er besuchte häufig das Franciscaner- (Barfftsser-) Kloster, wohnte den reli- giösen üebungen der Mönche bei, in deren Bruderschaft er gegen das Ende seines Lebens eintrat, und liess sich sein Grabmal in der ESosterkirche bauen. Er starb am 12. December 1476 in noch kräftigem Mannesalter (geb. 1425), nachdem er noch in demselben Jahre (24. Juh) das Dominicaner-ESoster in Heidelberg (S. 2U8) gegründet hatte, und wurde, nach der in seinem Testament^ (1467) getroffenen Bestimmung, am 26. Januar 1477 in einem » Barfttsser - Gewand nach der Weise der Barfftsser- Mönche«''^ in der genannten Kirche feierlichst beige- setzt''^). Jetzt ruhen seine Gebeine in der kathoMschen Pfarr- (Jesuiten-) Kirche, wohin sie vor dem Abbruche des Franciscancr-Klosters gebracht wurden.

70) Friedrich glaubte den Aber ihn aosgesprochenen Bann, von welchem er nie Ydllig gelöst war, nnr dadurch aufheben zu können, dasB er in einem Franciscaner- Gewand begraben wflrde; denn, wer in einem Franciscaner -Kleide stirbt, erhält nach den Bullen der Päpste NicolauB IV. (f 1292) und Clemens V. (f 1314) Ablass auf den 6. Theil aller seiner Stknden. (Durch eine Bulle Leo'aX (t 1521) wurde dieser Ablass auf alle Sünden ausgedehnt)

71) Die Hist. Acad. F. 79 ff. gibt eine Schilderung der Leichen- feier und der Verdienste Friedrich's. Kremer, 8. 606 ff. Hau SS er, S. 896.

Zweiter Abschnitt.

Die UniT^rsität uater der BeglBrnng des

EnrfiarMen Philipp.

1476—1508.

§ 1.

Kurfürst Philipp bestätigt die Privilegien der Univer^

sität. Wissenschaftliche Ztistände in Meidelberg.

Waren je die pofitischai VerhältniBse eines Landes der Förderung und dem Gedeihen der Künste und Wissenschaften gOnstig, 80 galt dißßm besemdiers von denjen^en, in welchen die Rheinpfalz sich befand, als Kurfürst Philipp, der Auf- richtige, die Begierung antrat. Der glänzende Buhm, welchen Philipp' s Oheim und Vormimd sowohl durch Tapferkeit als Waffenglück erwarb, hatte die äussere Ruhe und Sicherheit des Landes auf lange Jahre befestigt ; die vielen yoQ ihm eroberten Städte, Schlösser, Herrschaften und Läaidereien hatten die Staatseinkünfte beträchtlich ver*« mehrt; die Regierungsform war gemässigt. Friedrich, obwohl so glücklich, als tapfer, verliess doch die Weise seiner Vorfahren njkcht er ging mit seinen Prälaten und Edeln zu Rathe, ehe er zu einem wichtigen unter- nehmen schritt. Die öffentlichen Abgaben waren gering und bei der Fruchtbarkeit des schönen Landes mehr Auf- munterung des Fleisses, als drückende Last für den Bür- ger und Landmann. Sparsamkeit und häusliche Tugend, Aufrichtigkeit und Treue bezeichneten den Charakter des Volkes.

Hautz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 21

322 i Buch. IL Periode. 2, J2»seftmM. (1476-^15080

Hatte Friedrich I. grosse Liebe und Achtimg für die Wissenschaften, so gewannen doch seine kriegerischen Neigungen das Uebergewicht Nicht so bei Philipp. Zog dieser auch mit zu Felde, und stand er auch oft im Getümmel der Schlacht an der Seite des streitbaren Oheims, so geschah dieses mehr aus Zwang, als eigener Neigung. Seiner Liebe und Achtung für die Wissenschaf- ten blieb Philipp, ohne nlöndiischen Sinn zu hegen 0) durchaus treu, als er> 28 Jahre alt, in der schönsten Blüthe seiner Geistes- und Körperkräfte (1476) seinem Onkel und Vormund in der Regierung folgte *).

Selbst wissenschaftlich gebildet, versanunelte er die ausgezeichnetsten Gelehrten an seinem Hofe, und Männer von unvergänglichen Namen, wie Johann Kämmer von Dalberg, Diethrich von Plenningen, Rudolph Agricola, Conrad Geltes'), Jacob Wimpfeling, Johann Tritheim^), Johann Reuchlin (Capnio),

1), £inem Mdnche schrieb Philipp, am einige Zeüen zvat Er- innerung gebeten, Folgendes auf ein Blatt:

»Simplicitas daustri nobis placet optime; quando

Sub palla veste Candida corda lat^t. At si corda etiam tetro sint calore:

Vah quantam monstnün, intns et extra nigrniQ !< Ladewig, S. 174.

2) Wandt, Mag. B. II. S. 152 ff.

3) Geltes (der erste als Dichter gekrOnte Dentsche S. 70), ans dem Marktflecken Wipfeld bei Schweinfurt (1409^1506), stu- dirte zuerst in Göln und ging dann nach Heidelberg, wohin er durch den Ruf Johann von Dalberg' s, Bischofs von Worms, und Rudolph Agricola's gezogen wurde. In dem ersten fand er einen wohl wollenden Unterstützer (beneflcom Maecenatem) und im zweiten einen treuen Führer und Lehrer. Nach einem längeren Aufenthalt in Heidelberg, wo er am 13. December 1484 immatricu- lirt wurde, begab er sich auf Reisen, kam aber 1490 und 1496 wieder dorthin zurück, ohne jedoch lange daselbst zu verweilen. Ruef et Zell, Opus Elüpfel. de vita et scriptis Conr. Celtis R L p. 23. 53. 57. 110. 169.

4) Tritheim war geboren in Trittenheim, einem Dorfe an der Mosel, 4 Meilen von Trier. Seinen Yater hiess man de monte gentili. Nachdem er in den Niederlanden seine Studien begonnen

Kurf.PMl9pph€9t.diePrMleg. WiasenschafU, Zustände. 323

l&nger oder kürzer im Lande venreilend; schmüekteii «eine Begiertmgszeit. Es war eine schöne ßlüthezeit ftlr Heidelberg, besonders für Wiederbelebung der alten Lite- ratur *).

Seinen Vorfahren gleich bestätigte anch Philipp nach dem Antritte seiner Regierung die Privilegien der Universität, und gelobte ihr ein treuer Schutzherr imd Schirmer zu sein ^. Dieses Versprechen hat er treulich gehalten; so lange er regierte, wurden ihre Privilegien, wie wir sehen werden, von ihm und seiner Regierung geachtet, und, als im Jahre 1488 von dem Domkapitel in Speyer die Rechte der Universität angegriffen wur- den, trat er als ihr Vertheidiger mit dem besten Er- folge auf ^).

Dabei war er vor Allem bemüht, das rege geistige Leben, wie es an seinem Hofe waltete, auch in den Kreis der Universität zu verpflanzen. Unter andern ausge- zeichneten Männern jener Zeit berief er 1477 den Jo- hann Wessel*), einen Schüler des Thomas von

batte, voUendete er sie in Heidelberg. Von da kam er 1482 in das Kloster Sponheim und wurde nach dem ersten Jahre seines Eintrittes einstimmig zum Abte gewählt. Im Jahre 1505 reiste er »auf YeranlasBung des Kurfürsten nach Heidelberg, um einen guten Rath zu geben, wie das abgebrannte Kloster zu Limburg (bei Türk- heim) am fuglichsten konnte aufgerichtet werden c. Nachdem er auf die SteUe des Abtes im Kloster zu Sponheim resignirt hatte, wurde ihm die Abtei St. Jacob in Würzburg 1506 Übertragen. Chronicon/ Monasterii Sponhemiens. F. 83. 85. 93. 95. (Cod. Bavar. N. 824.)

5)Häusser: Die Anfänge der class. Studien inHeidelb. S. 13ff. Creuzer: Zur Gesch. d. Philol. AUgem. Schulzeitg. 1832. Abth. II. Nr. 53. 54. Burckhard, P. I. p. 231. Zapf, Johann von Dal- berg. Augsburg, 1796. ü 1 1 m a n n , Memoria Jo. Dalburgii. Heidelb. 1840. Eine freie Bearbeitung der letzten Schrift von dem Ver- fasser findet sich in Ulimann, Studien und Kritiken, 1841. H. 3. S. 555 ff.

6) Die Original -Urkunde (Dienstag nach Dreikönig 1477) ist im Üniv.-Arch. unter Nr. 6.

7) Sohn, S. 49.

8) Zu seinem Namen wurde gewöhnlich der Beisatz Her-

21*

324 L Buch: U. Fmode. 2. JOachmU. (U7^^iM8.)

Kavpen, als Prc^Bssor der ThMlogie ud KUgleich is der Absidil), ihn au der von ibm beseUossenen nmm Einrichtimg der Universität tiiätigeB Antheil Bdbaaaiea ai lassen ^). Allein das Vorhaben des Kurftirsten missUffig. Die Universitftt schloss sieh noch ab von der gewaltigen Bewegung , weiche das neu erwachte Stadium der classic sehen Literatur in Deutschland bereits hervorzurufen be-^ gönnen hatte, wohin es von Italira aus, nach der Zertrümme- rung des griechischen Kaiserthums, verpflanzt wordeu war. Sie erscheint vielmehr als besteUte Hüterin des Sch<dasti<* cismus, gegen welchen sich die mäditigsten Waffen der neuim Bildung wandten, und konnte sieh mit dem Humanis- mus und dem, was sich an ihn knüpfte, eben so wenig, als andere Universitäten, befreunden ^®). Es.lässt sich zwar nidit läugnen, dass Kurfdrst Philipp im Vereine mit Agricola und Plenningen, vorzä^di aber mit Dal- berg, welcher von üllman in der schon genanntea Schrift mit Recht als »daa Vorbild eines Corators« be- :^ichnet wird, sich grosse Verdienste um die Wissenschaf- ten erworben hat; aber, dass Eohheit und Barbarei von der Universität verbannt wurden, und Kunst und Wissenschaft dort die gebührende Geltung erhielten, lässt sich nicht behaupten. Die meisten Lehrer, dem alten Systeme und der starr gewordenen Gelehrsamkeit treu, widerstrebten beständig den wohl gemeinten Bemühungen des Kur- fürsten ^^),

mann's hinzugefügt, nach der Sitte jen^ Zeit, den Soha durch Beifügung des Vornamens seines Vaters genauer 8U beEei^bnen. Der Name 6 ans fort oder in holländischer Vorm Goesevort, den W es sei auch führte, war höchst wahrscheinlieh nicht blos ihm, sondern seiner ganzen* Familie eigen. Dllmann, Jobann Wessel, ein Vorgänger Lutber's, S. 290. 93 Struv, Pfalz. Kirchenhist. S. 2..

10) Klüpfel, Gesch. d. Universität Tübingen, 8. 11 ff.

11) Ausführlicheres über die wissenschaftlichen Zustände nnii den Geist, welcher damals auf der Universität Heidelberg herrschte, findet sich in dem kernhaften Ausluge aus der j«izt selten ge-

Oek/brt6, wie Rudolph Agricola, Joh. R^ueb'- liiif Oecolampaditts ^^ (die beiden ersten tnachteii sich um die Kurfürstliche Bibliothek sehr verdient, und der letzte war Erzieher der Kurfürsttiehen PrinzenX leb- ten, hoeh geachtet imd 91t besoldet ^^), nur am Hofi^ wenn audi einzelne, wie Reuchlin**) und Agri- cola ^*), ohne als Professoren angestellt zu sein, Vor-

yforäemn Reie «leg edeln nad üreiiiiüthigea Wimpfeling »td Gymnosophistas Heidelbergenses« , welehen uns Barckhard (De Fads ling. lat P. IL p. 3d7— 401) aufbewahrt hat; die Rede wurde am la. August 1499 gelalten. Yergl. auch Riegger, Fase. 11. p. 194 196. Einen tiefen und sicheren Blick in die damaligen YerhlÜiBiiee der UraivmsitiUi^n ka Allgemeinen und der Hdd^berger insbesondere bietet auch das sehr interessante »Manuale Soho» larium«, wd«d>es Zarncke in seiner Schrift: »Die deutschen Uni- Tersitätea kn MttelMter« Erster Bettrag, 8. 1 ff. mitgetheilt hat Ycirfaaat ist dasselbe haiqKtsftchlich, um dem die üniyersitftt Be- zrahenden, der iortan zum Lateiveden verpflichtet war, fflr alle ihn erwartenden Yerh&ltnisae eine Anleitung tu geben, wie er sich an- gemessen austmdtfldcen und zu benehmen habe. Der Yerfaeser des Baehea, wekiMB «a das Jahr 1480 erschien, ist unbekannt, 4ie ÜAterwetsuiig selbert aber iit^ wie aus yieku Stellen hervorgeht, soAächst für Heidelberg berechnet Yergl. 8. 224 ff. Eine wesent- liche Eigftnzimg zu dem Manuale ist der ebenfalls S. 155 ff. mit- gotheüte »Libenas fovmiilaris«. In derselben Schrift, 8. 51—66, &Ld0H sich aneh awä R«ien^ »gdudten in Heidelberg ums Jahr 1486 unter dem Präsidium des Jacob Wimpfeling« und zwei wei- tere unter »dem Pr&sidiam des Johannes Hill ums Jahr 1500«. IDiiese vier Reden wurden bei der Di^utatio de Quolibet gehahen.

12) In das Matrifaelbuch der Universität wurde er »Xlll. Gal. Kov. 1499« eiqgcsohrieben als iJoan. Hussehein de Wyneberg«. O e colam pad'fl Leben ist in Hist Acad. F. 72. 73 und von Herzog |2 Bde. Basel, 1843) beschrieben. Zum letzt genannten Werke vex^l. auch Ullmana, «cum Lebea des Oecolampadins« in deft Theolog. Sted. u. Erit 1845. H. I. 8. 164 ff. Yaihinger, Leben BrentK, & 9;

18) E&usser, 8* 469.

14) Rjeachljn hielt Yorlesungea fiber hebräisdie und griedlti- sehe Sprache. Ais er sj^bter eise Brofeesur in Tübingen ange- nommen hatte "«Bd HeSdeiberg v^rliess , wurde sein Weggehen sehr kedavert Aot. Fae. Aort m. F. 99, h. Annall. üniv. T. Y.

F. la

16) Ag^rieola las aber Logik und Physik, ikber dea Avi«-

326 L Swik. U. Periode. 2. JbethmU. (14^6-^1308.)

lesttDgen an dar Universität hielteB^^* MSmier, wie Wimpfe- ling ^^), Jodocus Gallttts (Bubiacensis), Pallas Span-^

stoteles Natargescliichte der Thiere, besonders aber über Mo- qaeaz mid lateinische und griecldiehe Sprache. Alifaorrebat Rad. Agricola a pablico docendi manere, neque erat in Academia Hei- delbergensi professor Ordinarius. Libertatis enim plus aequo amans, conduci se non est passus, neque obligari stipendio publico ad tra- dendas liberales disdplinas. Docuit itaque. pro lubitn, qnos et qnando Toluit sive Heidelbergae sive Womatia^e, eomitatas epi» gcopom, apttd quem hospitari solebat. Während seines Aufenthaltes in Heidelberg schrieb (1484) Rudolph Agricola eine Schrift »De formando studio«, abgedruckt in Molnar. Seleeta Scholastica. Korinberg. 1644. p. 26—32.

Agricola starb 1485, 42 Jahre alt, und wurde im Minoriten- Franziscaner-Elosterj im Franiascaner- Gewände, begraben. Eist Acad. F. 66, woselbst sich auch dessen Biographie befindet. Eor^ tarn u. Reichlin-Meldegg, B. L S. 27. Buef et Zell, p. &9

16) Auch Joh. T. Dalb erg hat an der UniTersitftt Yorleson- gen gehalten ; wenigstens heisst es in einem Stammbuche dieser Familie: »Hat auf der üniyersität Heidelberg, als er schon Dom- herr war, öffentlich gelesen« und in einer Epitaphien -Urkunde: »LudoT. lY. Elect. Pal. Oonsiliariai ac Heidelb. Aeademiae Professor«.

17) Wimpfeling war aiTeimal an der UniT^sil&t in Heidel- berg. Zum ersten Male kam er dorthin, um wegen einer Krankheit die dortigen Aerzte zu befi»f^n, liess sich aber bewegen, dort zuSbleiben, und wurde im Jahre 1471 Magister. Im Jahre 1479 war er DeCan der Artisten-FaciiltU und 1481 Yonteher des Artisten -Collegiüms. In demselben Jahre wurde er auf Sfe Thomä ;fcum Rector der Universität gewählt. 1494 Torliess er Hei- delberg und folgte einem Rufe als Domprediger an die Katiliedral^' teche in Speyw, kehrte aber 1498 wieder nach Heidelbm'g zurttck und wurde in die Artisten -Facultät avlgenommen^ wie atis den UniTorsitäts^Annalen (T. II. F. 164) erheüt, wo es hdsst:

*Eodem anno (1498) idib. Se^embr. et ad rdgentiam et ad artium facultatem rec^tus est rursua sua ex sententia Teaeratöis Magister Jacobus Wimphlingus Slettstadiensia, saeramm üterarom Licentiatus, eidemque simul scholae feu^ultatis artium superiores sd b. Hieronymi epistolas legendum speciali qaodam pritilegio sunt 4KAiceBsae atque acoomodatae, facto tarnen priua juramento solito.«

Nach kurzem Aufenthalte in; HeMeUierg zog sich Wimpfe- Irng in das Wilhelmiter-Klost^ nach 8tra»btttg zvrdok» fibentahm dort die Erziebung^deliger Jüni^nge und vBEfasabe In^irere Sdianfles, darunter: »Catalogus episcoporum Argentinensium«. Mit den Aa- i(tt8tiner*Mönchen gerieth er in gvobsea Hader, weil er behauptete,

SetMehÜffte AMsMmg des Dwmfsius BeuekUn, 327

gel, welche bei der hohen Schtile irirklieh ein Amt be- klddeten and, die alte scholastische Methode verlassend, das eben hervorschimmemde Licht wissenschaftlicher Auf* USnmg bei ihren Vorträgen benutzen wollten, mnssten oft mit üiren CoUegen die bittersten Kämpfe bestehen und zuletzt der Ruhe wegen schweigen ^^).

§2.

Die van dem Kurftknden beabsiebtigte AnsteUunff des Dionysius Reuchlin ah Professors der griechischen

Sprache.

Unter diesen Verhältnissen wird es nun auch nicht befremden, dass die Universität der Anstellung eines Pro- fessors der griechischen Literatur sich widersetzte. Bis- her war nämlich nur das Römische Alterthum an der letztem thätig vertreten worden. Johann Reuch- lin*^, vor den Verfolgungen Eberhard's 11. nach Hei-

der Heilige, von dem sie den Kamen trtkgen, sei kein Mönch ge- wesen , oder habe wenigstens keinen langen Bart, keine schwarze Capnze und keinen ledernen Gürtel getragen, wie ihn die Augustiner darstellten. Der Streit kam bis nach Rom, wo Papst Julius IL denselben beflegte. Vom Kaiser Maximilian I. wurde er aber die ReligionBwirren zu BatJra gezogen imd verfasste , wahrscheia* lieh fftr den Erzbischof Berthold von Henneberg zu Mainz, die bekannten zehn Beschwerden gegen Rom. Geboren am 24. JuU 1448 in Sehlettstadt im Elsass, starb er auch daselbst 1528 bei seiner Schwester, r- Wimpfeling's Leben findet sich in Hist Acad. F. 69—72. Vergleiche auch über ihn Wund t, De ord. phil. P. I. p. 23. Riegger, Amoönitt Friburgg. Fase. IL et UI. Rem- liag, Gesch. d. Bisch, z. Speyer, H. I. S. 7. Schwab, P. L p. 72 84q.

18) Wundt, Bemerkang^i im Leipz. Allgem. liter. Anzeig. 1798, & 214v 215.

19) Johann Reuchlin ats Pforzheim, mit Desiderius £rasmus '»die beiden Augen Deutschlands genannt«, ist fttr die Wissenst^aften besonders dadurch Epoche machend, dass er sich zuerst unter den deutschen Gelehrten eine gründliche Eenntniss der lateinischen und griechischen Spradie und Literatur erwarb und sie weiter veHnreitetö, wie er sp&ter AehnUches für das Hebräische

delberg in die Freistifcte des Ktrfftfistliahea und JDst bevgischen Hauses (1496) geflftoidist und (1497) 2iim Eurfürsttitben Hath und »obersten. Zncktarafeter^ ddr Prinzen mit der in jener Zeit bedeutenden BeBddwg tot 160 fl. nebst einem Hofldeide und der BMcOstigung von 2 Pferden bestellt ^^, bemthle äch' nua aoeh^ die; griechi- sche Sprache, welche an dem Kurfürstlichen Hofe schon idele eifrige Verehrer zählte,, in den Kreis der academi- «dien Lehrthätigkeit hineifi sik zicbm. Sr empibU w dieaüi Zwecke seinen Bruder und Schüler, Dionysias Reucb- lin, dem Kurfürsten. Dieser ernannte ihn auch zum Professor?^) der griechischen Sprache, jedoch ohne Be- soldung**); allein die Artisten- FacuHät widersetzte sich Auf wiederholte Schreiben des Kurfürsten **) , in welchen er »mit Ernst« ihre Zustimmung yerlangtef, antwi»rtete sie ablehnend, und es seheint auch nüeht, das» dem neuen Proffessor ein Auditorium bewiUigt worden s^*^.

§ 3.

Johatm WesseFa Wirksamkeit an der Umverntät

Auch der an die Universität als Professor der Theo- logie berufene Johann Wessel (S. 323)*^) hatte eiae»

«hat. Lamey, Joh. RMUhliB. Pforzk £855. Yiarerdt, & 81 Raamer, Gescb. cL F&dag: B. L S. 156 ff. Yiselier, Gesch. d. tFniy. Basel S. 190 ff. Kortüm a. Beiehlin-Meldegg, B. E 8. 27 ff. üeber ReuchHn's Streit mit Pfefferkorn TWgL Lamey, 8. 47 ff.

20) PAk. Gopialb. Nr. 16. F. 842.

21) Im Matrikelbach der UniTemititi ist unterm 26. Jali I49d eingeschrieben: >M. Dionysius Raehlin de Pforzen«. Im San* mer 1490 wnrde er zu Basel »im neuen Wege« znm Bacoiilaffipeii« promovirt. Yischer, S. 192. Lamey, 8. 88.

22) In den Üniversitäts-Acten wird wenigstens eine solche idcht erwähnt; wohl aber wird Renchltn selbst Ton der Faenltät »novos in graeco ordinarias« genannt Aeta Fskx. Art. *9. IL F. 108, b.

23) Beide Schreien s. in Aet Facnlt Art T. IL F. 168, b. t64, a ottd bei Lamey, 8. 88.

24) Acta Fac. Art. T. IL F. 162U164.

25) üllmann, Johann Wetsel, 8. 864. Wiisdt, Mag. B. iL

^Mmn Wt$8eN Wwittamkei^ m «kr Vmii«aiiäL 939

sebwer»! Stand. £r war an gewaltiger Eattpfer auf dem Boden der sebioIaBtisoheii Dialectik, em ansgezeiehseter Kenner des dasmofaen Alterämms, ein freimfifthiger und scharfer Benrtheiler kirchlidier Zostände^ durch Wissen iiDd Geist ^ wahrer Vorgänger Luthei^s^ wie dieser selbst bezeugt Für das Fundament und die Quelle ist ganzen christlichen Religion und Theologie erklärte er das- EvangeUum. Dieses soUe natürlich, ungeevuneen ausgelegt werden ; durch gescfaranhte Deutuagea werde es yerfalscbt. Die Frömm^keü setzte er nicht in die Beohr -Achtung tasserer Gefaräuehe oder in die AusAbung ein- zelner guter Werke , sondern in einie fromme Geäanung, in den Glauben. Die Einheit der Kärche erkamite er aa. IHese aber, erklärte er^ sei nur geistig, 'd. L sie b^utie auf dem wahren Haupte derselben^ auf Christus* Petrus oder der Papst machten daher die. Emheit nicht; der Papst sei nicht Herr der Kurohe, sondern mit allen Gläu- bigen Gott, Christo und dem Eyangelium verpflichtet, und nur als Vertreter des Evangeliums habe er Autorität, nicht als Papst**).

Diesen Mann berief der Kurfürst ein unzweideutiger Beweis, wie er und sein Dalberg über die kirchlicheu Verhältnisse der Zeit dachten; .denn jener Ruf galt weniger dem Humanisten, als- dem Eeformator. Er sollte an der Universität als Theologe lehren.

Durdb diese Beru&ing wurd» jedoch die ganze thecK logische Facultät in Bewegung gesetzt. Als Professoren wirkten damals in derselben die Doctoren Nicolaus von Wachenheim, Herwig von Amsterdam und Jodocus Aichemann ron Calw, welche wir unten bei Johann von We s e r s Ketzerprozess näher kennen lernen werden *'):

8. 167. Hagen, Devtsdüands liter. a. relig. YerhSltidsse, B. L B. 117 ff.

26) Hagen, 8. 120 ff.

27)ülimaBn,Joh.W68Bei,S.381.882. Jodocus Aichemann war 1459 Recteü der üniTersititt and ein beliebter Bednar. Die Fs»*

330 X BuOi. U. FerMe. j9. Ab§öMU. (UfS^löOB.)

Erst sollt6 Wessel sieh die Geologische DoctwrwArde erwerben, und, als er sieh diese iwrschaffen wollte, sollte er die geistliche Weibe anDehmen, was er jedoch meht tbat; zur Tossur wollte er sich nicht verstebeit So konnte er nach den bestehenden Geeetlsen aoch nicht Mür glied der theologischen Facoltät werdrä'^.

War es der letztem non auch gehingen, Wessel Ton dem theologischen Lehramte abzuhalten, so hess sich doch nicht verhindern, dass er als Lehrer der classischen Literatur in der Artisten-Facultftt auftrat, und auf diese Weise wurde er seiner Umgebung eben so nüte- hch und seinen theologischen Gegnern eben so gefährlich, wie er es als Theologe hätte warden können. Mit den ausgezeichnetsten Persönlichkeiten, welche damals Heidel- berg zierten, wie mit Agricola u. A., stand er in der engsten Verbindung. Doch schützte ihn dieses yor dea Verfolgungen der Theologen nidit, und veranlasste ihn zuletzt, Heidelberg zu verlassen **).

digten, welche er in der H. Geistkirche gehalten hatte, wurden in Auszügen bekannt gemacht. Panzer, Annall. typograph. Vol. L p. 35. Nr. 130. Schwab, P. I. p. 63. 64.

28) HäUBser, Th. I. S. 442. 448.

29) StruT (Pfalz. Kirchenh. S. 2) spricht sich über Wessel in folgender Weise aus: »Seiner Gelehrsamkeit halber wurde er mit dem selbigen Zeiten vor Grundgelehrte nicht ungewöhnlichen Beynahmen : Lux Mundi beehret. Dieweilen er imn dadurch ein mehreres Ansehen gewann, kunte er sich mit denen Pfaffen nnd München selbiger 2^iten nicht vertragen , und zwar dieses um desto weniger, dieweilen er deren Werckheiligkeit, Menschen-Satzungen, Mess-Opffer änd Pnesterlichen Goelibat mit grossem Eyffer verwaHf) nichts als die heilige Schrifft in Glaubens -Sachen zur Richtschmr annehmen wolte. Diesen gelehrten Mann berieff Churfürst Philipp von Pfaltz im Jahr 1477 nacher Heydelberg, um die daselfosten verfallene Academie wieder anzurichten. Ob er nun wohl zur Pro- fessione Tfaeologiae beruffen war, so woüen ihn doch die ProfeflSdres daselbst nicht annehmen, dieweilen er keinen Gradum hatte, wel** eben er zwar geziemend suchte, der ihm aber, irof^n er sich nicht in einen geistlichen Orden begebe, abgeschlagen wurde, wozu er sich im geringsten nicht verstehen wolte. Wanaenhere er bey der

TheHmäkmeder Umo§r8.€mJo!kv, Wm^M KiüMifffmses$, 331

Wie Dionysius Renchlin^ so sdidat auch Wes- sel ohne bestimiiite Besoldung Ton dem Eurf&rsteh naek H^elberg berufen worden eu sein. Obschon es nun Tliatsacfae ist, dass sich Wessel in Heidelbei^ aufge« halten hat, so kommt doch sein Name in den Acten der TJniversit&t nicht vor.

Theünahme der Universität an Joha»m v. Weaeta

Ketaerproaess.

Zu derselben Zeit, als Johann Wessel von den Theologen der Universität die geschilderte Anfechtung zu erdulden hatte, wurde sein etwas älterer Freund, Johann von Wesel '*0, von dem Erzbischof Diether in Mainz wegen seiner Lehren und Predigten vor Gericht gezogen. Wesel war Doctor der Theologie und hatte auf den Universitäten Erfurt und BaseP*) und darauf (1462) als Domprediger in Worms mit vielem Beifall gelehrt und gepredigt und in seinem berühmten Tractat wider die Indulgenzen Ansichten vorgetragen, welche an Kühnheit hier und da die Thesen Luther's überbieten'^.

Philosophischen Facultät bUeb, im Griechischen, Hebräischen und in der Philosophie profitirte,'darbey aber Gelegenheit fand, seine Gedanken yon der Evangelischen Wahrheit zugleich mit an den Tag zn legen. Dieveilen et sich aber mit denen Theologis nicht vet* tragen konte, gieng er yon Heydelberg weg, und yerfOgte sich wiederum nacher Groningen, lebte daselbst in der Stille, bis er i. J. 1489 yerstorben.« Ebendaselbst S. 3 n. 4 finden sich nähere Nachwei- rangen aber Wessel's Leben und Lebren. Vergi. anch Alting, BiBt. eedes. Palat p. 182.

30) Mit seinem Familiennamen hiess er Rucherath oder Bichrath, gewöhnlich aber wird er nach seinem Geburtsort Ober- Wesel (zwischen Mainz und Coblenz) Joannes de Tesalia oder schlechthin Yesalia genannt üllmann, Joh. y. Wesel, S. 240.

31) in Basel hatte er die fiEbr jene Zeiten sehr Indie Besoldung von lao fl. Yischer, S. 72. 206.

82) Ulimann, S. 246. 806. 809. Eampfschulte: Die ümt. Erfurt, Th. I. 8. 16.

Im QanxsQ Btimmte er mit den Atoobaiuiiigeti Wes- seTs ttbereia^ nur in der Art und Waisei, wie er sie wa^ BpiEch, war w yqq ilun verechiedea Er bedieole 9iA der volkamäseigen , de£beD, sdierahaftm Manier, in» er denn z. B. in Beaag auf das Faeten gesa^^ haben soU : »Wena Petrus das Fasten angerathen hätte, 00 hätte er es nur gethan, um seine Fische besser zu verkaufen«, oder: »Das geweihte Oel sei nicht besser, als das man in dem ge- wöhnlichen Kuchen esse« '*).

Von dem Erzbisdiole dnroh eine Zuschrift angefor- dert, schickte die Universität mehrere ihrer Theologen, unter ihnen Nicolaus von Wachenheim"), Herwig von Amsterdam und Jodocus Aichemann (der letzte war auch Pfarrer hei der H. Geistkirche), welche von mehreren Heidelberger Magistern begleitet wurden, nach Mainz, um als Richter den dortigen Verhandlungen anzuwohnen. Gleiches that auch die Universität Cöhi. Sie delegirte die Dominicaner und Inquisitoren M. Ger- hard von Elten, M. Jacob Sprenger und einen dritten Mann desselben Ordens*^). Aus der Antwort*^), welche die Universität Heidelberg dem Erzbischof gab, sehen wir, wie strenge sie an den kirchlichen Lehren und Bestimmungen festhielt und gegen alle Neuerungen mög- lichst anstrebte.

Auf den Prozess in seinen Einzelnheiten einzugehen haben wir um bd weniger nöthig, als deredbe beveita auf

aS) UUmanii, B. X17. Ha«en^ S. 121.

34) Nico laus war ein Wohlgeabter, eäi|$ewohiiiter, ja, da er damals schon in hohem Alter stand, wohl auch eiageroaletar Schft- iMtikor und mn. alreager Yertretw der Kirehenlehre. Er war nach M arsiliua dar firale, weioher 7mal das Eeetorat bekleidete, und tiarb 1480. Tergl. aber ihn UHmann, Johann van Wead, S. 816 and Johann Wessel, S.. fiiidL

So) UUman^n, «lab^nn von Wesel, S. 380.

30) Das Schreiben des Erzblachofe Diether an die üaiven»- tift, so wie ihre Antwort auf , dasselbe und die »Paradoxa Joannis de Vesaliac sind abschriftlich in Hiat. Acad. F. 82^-86.

Theütuihme der ükivm^i tm J4k. «. Wui^Tt Käeefprates^ gy 3.

das Grttndlichste von Uli mann (S. 367—418) geschildert ist. Wir besdiränken mis daber auf die MiUheilung, daaa Wesel, obgleich er öffentlich im Dome eu Mainz seine Lehre widerrufen und abgeschworen hatte, zu lebenslänglicher Gefangenschaft in dem dortigen Augustiner-Kloster verurtheilt mirde, und in demselben, nachdem er nicht volle zwei Jahre im Gewahrsam zugebracht hatte, 1481 gestorben ist. Als er seme, zum Feuer verurtiieitten Bdiriften auf den Hohk stoss legen sah, brach er, eingedenk des Outen, die sie enthielten und der Arbeit, äiß st^ ihn gekostet, in bittere Thränen mit den Worten aus:

>0 Da frommer Golt, •dH auch das Gut« mit dem Schlimmen eu Grinde gelieo? Mass das viele Goto, was ich geschrieben, hassen, was das wenige Schlimme verschal« det hat? Das ist nicht dein ürtheil, 0 Gott, der da bereit warst, der anermesslichen Menge am zehn Gerechter willen anf Abraham' 8 Gebet zu schonen, sondern das Ürtheil der Menschen, die, ich weiss nicht, von welchem Eifer gegen mieh entflammt sindU'O

Der Erzbischof verhielt sich bei dem Prozesse mehr leidend, wohnte den Verhandlungen bei, lieh denselben seine Autorität, ordnete sich den Inquisitoren unter und befriedigte die beim Prozesse Thätigen durch wiederholte Gastmähler. Auch unter dem Klerus und den Bäthen des Erzbischofe scheint Niemand bei der Sache besonders hervorgetreten zu sein. Die eigentlich activen Personen waren oS^bar die Delegirten der beiden Universitäten Cöln und Heidelberg, und hier vertheilte sich unverkenn- bar die Sache wieder so, dass die Cöln er nach der ganzen Richtung ihrer Universität mehr das inquisitorische, die Heidelberger mehr das gelehrte Element repräsen- tirten. Die Hauptrolle hatte der Dominicaner Gerhard von Elten, welcher der eigentliche Inquisitor war und das !ßxamen leitete. Unter den Heidelberger Theologen war Nicolaus von Wachenheim der angesehenste.

87) UUmairn, Johann von Wete), S. 380. 881. 898. 899.

334 L Bmh. IL PerMk. 2. Abi^tm», (Ure^-lßba.)

§5.

Gründung einer Juristenburse 1498. Neue Statuten

der Juristen-Facultät. Veränderungen in den

Vorlesungen.

Bald nach der ärüBdus^ der Umyersit&t kam die Artisten -Facultät in den Besitz einer Burse, in welcher Lehrer und Schüler Wohnung, Kost und Verpflegung er- hielten (S. 191). Um nun, bei der hohen Wichtigkeit des Studiums der Bechtswissensohaft, der Juristen-Facultat die gleichen Yortheile zuzuwenden, welche solche Aht stalten bieten, so gründete EurCOrst Philipp 1498 auch eine Juristen -Burse, gewöhnlich Neue Burse, Bursa Nova, genannt'^®). In der Stiftungs- Urkunde"*) heisst es unter Anderem, dass bisher die Schüler der Juristen- Facultat zerstreut bei anderen Leuten gewohnt, »was inen müsam, schimpfflich, an Studien hinderlich und ihren Eltern viel cosüich ist«. In dieser Burse sollten die »Juristen- Schüler Tisch und Wohnung haben, wie in den Burschen der Artisten Uebung und Brauch« sei. Als Regenten standen der Burse zwei Doctorep, mit je 100 fl. Besol- dung, vor, welche »Legisten« waren*®).

Die Burse lag in der unteren Strasse und war von »guter Bequemlichkeit«, und in ihr wurden die »Promo- tiones Doctorales« gehalten*^). Eingeweiht wurde sie von dem Eurfürsüichen Gross - Kanzler, Johann von D al- ber g (S. 146), und wir dürfen wohl voraussetzen, er habe auch die Anregung zur Gründung der Burse gegeben;

38) Acta secul. p. 100.

39) Gegeben »vff Sonntag nach Yalentini 1498«. Aufbewahrt im Landes -Archiv (Univ. Heidelb. Nr. 4). Die Zuschrift, mit welcher der Kurfürst der Universität die Urkunde mittheilte, ist von »Dienstag nach Invocavit 1498« in AnnaU. Univ. T. in. F. 380, a. Vergl auch Acta Palat P. 386. Wundt: De Fac. Jur. P. II. ]L 15. 16. Uli mann: De Dalburg. p. 37.

40) Urkunde XVIII. gibt die innere Einrichtung dieser Burse.

41) Lucä a. a. 0., S. 364. Wandt, Heiclelb. S. 88.

denn, da er nach Tritheim und Anderen ein auAgezeich-» neter Kenner deis Bechts war, so ist zugleich anzunehmen, er werde auch ein eifriger Förderer des Rechtsstudiums gewesen sein **), wie denn überhaupt die Juristen-Facultät, welche wen^ Sinn fflr Wissenschaft zeigte ^^, durch den Eurf&rsten Philipp einen neuen Aufschwung erhalten zu haben scheint

Unter seiner Regierung wprden auch die ersten Acten dieser Facultät aufgezeichnet, welche, wie wir oben (S. 159, Note 163) gesagt, mit dem Jahre 1492 beginnen. Der Auf- zeichnung der Acten sind die in derselben Zeit von der Facultät eingeführten Statuten**) vorausgeschickt

Was die Studenten in dieser Burse angeht, so schlugen sie sich auf die Partei der Nominalisten, nahmen Theil an den Händeln mit den Realisten (s. unten), und brachten dadurch auch Verwirrungen (tricae) in die Juris- prudenz *^).

Auch in Beziehung auf die Vorlesungen traten Ver- änderungen ein. Bisher waren drei Lehrer für das ca- Bonische Recht angestellt Von diesen trug der erste die »Decretales« , der zweite das »Decretum« und der dritte die »Nova Jura« vor**). Der Kurfürst wünschte nun statt des Professors »in decretis«, dessen Lehrstuhl seit 1522 imbesetzt war, einen zweiten Lehrer für die »Decretales«. Da aber damals das Ansehen des Papstes so gross war, dass wed.er Universitäten noch Fürsten es wagten, ohne seine Einwilligung Aenderungen vor- zunehmen, so suchte Philipp bei Alexander VL

42) Uilmann, Stud. u. Kritik. 1841. H. 8. S. 576.

43) Eine Schüderung der damaligen Juristen-Facultät siebe in Act secul. p. 120.

44) Urkunde Nr. XIY. Abschriftlich in den Acten (358. 59, c.) F. 1, b bis 8, b.

45) Acta secul. p. 202.

46) V^Tundt: De Fac. jur. P. II. p. 13.

um Best&tigung der neuen Einrichtuns mtdi, und erhielt sie durdi ein beseoderes iBreye vooi 19. April 1478 ^^.

§ 6.

Professoren werden mit umeserc^tdenttiehen Jätaats" Geschäften betraut. Urlaub.

Ausgezeichnete Professoren der Juristen-Facultät wur- den von den Kurfürsten , namentlich von Friedrich L, von Philipp, von Ludwig IV., öjEter in wichtigen Staats- Angelegenheiten 7U Eathe gezogen und zu auswärtigen Staatsgeschäften verwendet. Ausserdem wurden ihnen besonders wichtige Arbeiten bei dem von Friedrich I. in das Leben gerufenen Hofgerichte **) und bei dem von

47) Annall. Univ. T. III. F. 385, a. b. Wir theüen aus demselben Folgendes nüt: »Ditecte tili, salatem et apostolieam benedictionem. Exponi nobis fecisti, quod in Yniversitale studii gt- neraÜB lieidelbergensis tres doctores ad lectiuram jaris canonici de- putati sunt quonim vnus decretüm, alias decretales, alias noya joia seu sextom legit. Item quod scolares ejnsdem VniTersitatis den- derant vt omissa lectiofle decnjti, que parmn vtilis est, dua doctoret 6K talibas pFedioda decnretales iegant, vnus Tidelicet ante, alter vero post prandium. Quace pro parte tua nobis supplicatum bomiliter fuit Yt licentiam desuper concedere aliasque in premissis oportune proyidere de benignitate apestoliea ^ignaronrar aob hnjosmodi sop- plioationibofi inolinati rectori ejoadem Yniyersitatis et alüs, ad quos Eipectat Tt lectorem ad lecturam decreti deputatum ad legendam lectionem decretaliam post prandinm deputare yaleant apostolica auctoritfl;te tenore praesentium ooncedimns ita vt doe iectiones de- crcNsalium in diala vaivendtate legantur »ob odstantibos constita- tionibufi et ordinatienibus apostolicis ac dicte Tniyersitaüs joramento confirmatione apostolica vel quavis anctoritate alia roboratis statutis et constitutionibus nee non privilegiis et indnltis dicte VniTersitatis concessis ceterisque contrariis quiboscnnque.«

48) Yor der Begier ang Friedrich's L wurdoi alle Rechts- hftndel, je nachdem sie von mehr oder weniger Bedeutung wareo, theils von den niederen Gerichten, theils von EorfOrsttlichetn B&theiL entschieden, welche zu einer jeden Sache besonders angeordnet wurden. Da aber diese Einrichtung für eine geordnete Rechts- pflege sehr mangelhaft war und manchfacha Uebelst&ndeJia Gelolge hatte, so suchte der Kurf&rst diese durch Errichtung eines ständigen

^

.* 4

Professoren werden mit Staatsgeschäften betraut. Urlaub. 337

Kaiser Maximilian I. 1495 in Speyer errichteten Kaiser- lichen und Reichskammergerichte *^) übertragen. Wurde nun auch bei der Universität jedesmal, wenn ein oder

obfirst^n G^ichtshofe» zu entfernen. Zu dietem Zwe<^e errichtete

er U62 das Ho^ericht. Es hatte seine Sitzungen in der von ihm

erbauten Kanzlei und war besetzt

»mit Doctoren in weltlichen vnd geistlichen Rechten vnd yiU wisen leithen yon der Qitterscbaftcy

und sollte sich viermal im Jahre versaip^meln. Büttingfaausen, Beitr. z. Pfalz. Gesch., B. L S. 99—102. Kays er, S. 260. Kre- mer, Th. I. S. 636. 637. Schwab, P. I. p. 67.

Die Kurfürstliche Kanzlei (domus scribarum b. cancellaria Prin- cipia)^ welche so häufig in den Annalen der Uniyersitftt genannt wird^ lag in den ältesten Zeiten am Heumarkte und bildete das Eck der Grossmandelgasse in der Nähe des Dionysianums. (Wundt, Heidelb., S. 181. 132. Später wurde auf diesem Platze die Admini- stta^tiona- Schaffnerei erbaut und jetzt befindet sich auf demsdben das Gasthaus zum goldenen Boss.) Diese Kanzlei brannte am. 21. August 1462 ab, ohne dass man eine nähere Veranlassung des Brandes kennt (Casuali - igne domus scribarum exusta), und viele Uvknnden und Briefschaften gingen dadurch zu Grunde. D&bl Platz, auf welchem sie gestanden, schenkte der «Kurfürst seinem »Kern^ merling« Hans Heyles*). Zwei Jahre darnach führte Frie- drich ein neues, sehr schönes Canzleigebäude , zu welchem der Grundstein am 26w Juni 1464 gelegt wurde, auf. Auf dem Schloss- berge in der Nähe des Schlosses erbaute Ludwig VI. in den Jahren 1581— lB83 die »Grosse Kanzlei« an dem Fusse des Schloss- bei;ge4. In derselben hielten der Kirdienrath, der Oberrath (Ge- heime R.ath) , die' .Eechenkanuner , das Hof- und Ehegericht ihre Sitzungen. Im Jahre 1693 wurde, wie die von Friedrich erbaute Canzlei, . auch dieses Gebäude durch . das Feuer zerstört. Der Platz und diq später - wi demselben aufgeführten Gebäude sind unter dem Namen »Schreiberahof« bekannt. . In neuester Zeit hat ihn die Stadtgemeinde Heidelberg an sich gekauft und zu dem im Jahre 1852 errichteten Waisenhause bestimmt. Die dahin führende Gasse hejsst j<etzt noch «Oanzl^igasse«. Res gestae Friderid ad an. 1462- Widder, Th.; I.. S. 146. Tolner, Hist. Pal., p. 76. Zeiler, S. 42, Kremer, Th. I. S. 649. Hautz, Gesch. der Neckarscb., S. 100.

*) Nach einer noch vorhandenen Urkunde v. J. 1464 kommen Heyles und die Universität wegen des Hauses miteinander in Streit, welcher jedoch zu beiderseitiger Zufriedenheit ge- schlichtet wird.

49) Kurpf. Geschichtsk. S. 56. Hautz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 22

338 L Buch, IL Periode. 2, Abachmtt. (U76--1508.)

der andere ihrer Professoren . eine solche Mission erhielt, um Urlaub für denselben nachgesucht und auch während seiner Abwesenheit für einen Stellvertreter von den Kurfürsten oder der Universität gesorgt*®), so war der letztem diese Sache doch sehr unangenehm, weil dadurch die Vorlesungen gerade ihrer bedeutendsten Lehrer unter- brochen wurden. Sie gab sich deshalb auch alle Mühe, solche Missionen zu beseitigen. Dadurch wurde Kur- fürst Philipp veranlasst, ihr (1503) durch ein Decret aufzugeben, sie solle die Ferien in die Zeit verlegen, in .welche die Sitzungen des Hofgerichtes fielen, und dasselbe immer mit je zwei Professoren beschicken. Dazu war sie jedoch nicht geneigt. Es wiederholten daher die Bäthe des Hofgerichts, als die Universität auf das Kurfürstliche Schreiben nicht geantwortet hatte, am »Freitag nach Aller Seelen« 1503 im Namen des Kurfürsten das ausge- sprochene Verlangen und bezeichneten namentlich den Dr. Diether und Dr. Adam, um »diss Hofgericht hell- fen zu besetzen«, mit dem Anfügen, »dabey mögen di« andern lesen vnd die Facultet In der schul Iren gang han«. Diesem Ansuchen des Hofgerichts wurde für jetzt von der Universität entsprochen. Der ganze Streit fand

50) Zu solchen Geschäften auserkorene Männer waren u. A.: Conrad Degen von Memmingen, Wernher von The- ma r, Peter und Johann Wacker (Yigelius) yon Sinsheun, Johann König yon Offenburg, Andreas Hartmann von Ep- pingen. Johann Wacker war yon dem Eurfflrsten Philipp besonders geschätzt und noch sind zwei Zuschriften Philipp' 8 an die Universität (1498, 1504) vorhanden, in welchen er Urlaub für ihn »mit Ernst« begehrt; die Stelle solle durch einen Substi- tuten versehen werden, welcher der .Universität »nit misf ellig sei«. Annall. Univ. T. III. F. 378, b. T. IV. F. 76, b. Den König nannte Philipp »seinen rath vnd lieben getre wen Doctor«. Annall. Univ. T. V. F. 168. Hartmann war 1463 Rector und sein Sohn Hartmann Hartmanni von 1523 1527 Professor Codids und Syndicus der Universität. Darauf wurde er Canzler Friedrich's IL Das Leben beider s. in Hist. Acad. F. 64—66. Vergl. auch unsere Stipendienschr. H. I. S. 17 ff.

Professoren werden mit Staatsgeachäften betraut Urlaub, 339

jedoch im nächsten Jahre seine Erledigung. Die Univer- sität hatte es durchgesetzt, dass nur Ein Professor der Juristen-Facultät den Sitzungen des Hofgerichte beiwohnte, und zwar ein solcher, welcher zu dieser Zeit keine Vor- lesung zu halten hatte ^^).

Kurfürst Ludwig V. suchte noch gründlicher zu helfen. Er liess in die Beform der Universität vom Jahre 1522 einen die Missstände möglichst beseitigenden Ar- tikel aufnehmen ^^. Hatte er vor der Ferienzeit einen Lehrer der Universität nöthig, so suchte er stets um Ur- laub für denselben nach. So wünschte er in einer Zu- schrift an den Rector, welche ihm von dem Canzler am 25. Februar 1513 überreicht wurde, nur auf kurze Zeit den Professor der Institutionen, Johannes von Roth- weil, zu erhalten^*),

Otto Heinrich beschränkte die Zahl der ordent- lichen Lehrer der Juristen - Facultä,t auf vier, welche sich ausschliessUch ihrem Lehramte zu widmen hatten.

Wie sehr übrigens die Rechte der Universität in Beziehung auf Urlaubsgesuche geachtet wurden, beweist auch folgender Fall.

51) Qui 60 tempore vacare haberet a lectione ordinaria. Annall. üniv. T. IV. F. 3—15, wo auch das Kurfürstl. Decret 8teht.|

52) »Ynd dass dyser Facultet Ordination der Lecturen halb desto fOrtragender und ire Schüler onverseumbdt pleibenn, so ord- nen Ynd wollen wir, dass alle in dyser rechtlichen Facultet lesende Personen Doctores oder Licentiaten zu ihren verordneten Stunden weder in ynser Cantzley allhie noch zu andern vnsern Geschefften gefordert oder gebraucht sollen werden, ausgenommen die zwen dero einer in digesto veteri, der andere in digesto novo lesen, welche zwen zu vnserer vnd vnsers Fürstenthumbs Geschefte gebraucht wollen werden.« Annall. üniv. T. VI. F. 373, b.

53) »Ludwig pfalzgraue vnd Churfurst etc. Ersamer lieber ge- trewer, wir sin vnsers radts vnd lieben getrewen meysters Haussen von Rotwil eyn tag vier oder fynff In vnsern Sachen zu schicken noturfftig, darumb vnser gnedigst begern, Ir woUent Im die zeyt erlauben wollen wir vns versehen vnd in gnaden erkennen. Datum heydelberg off fritag nach Reminiscere« Anno 1513. Annall. üniv. T. IV. F. 174, b.

22*

340 I. Buch. It Periode. 2, Msehnifl. (1476—1508.)

Pfalzgraf Alexander, Herzog zu Velden:^, Svär (1514) schwer erkrankt, und hatte den Professor der Median, Hermann, nachdem dieser *auf etliche Tage« Urlaub * von der Universität erhalten hatte, zu sich nach' Zwei- brücken kommen lassen. Die Krankheit aber machte eine längere Gegenwart des Arztes* nothwendig^. Es wandte sich deshalb der Pfalzgraf selbst an jene »mSt ' dem gnedigen begeren vnd freundlichen bitten« zu ertauben, dass Hermann' noch einige Zeit bei ihm bleiben dürfe**).

§■7. ürste Anstellung eines Laien als ordentlichen Professors

der Medicin.

Schon Friedrich I. hielt es für' das Gedeihen der Universität höchst nachtheilig, dass nur Clerikern Lehr- stellen an derselben übertragen werden durften , Laien dagegen , zumal verehelichte, von' jedem academischen Lehramte ausgeschlossen waren. Um es nun dahin zu bringen, dass wenigstens in- der medicinisehen Faciultät ein Lehrstuhl mit einem verheiratjieten Laien besetzt werden könne, wandte er sich (1475) an den PapsfSix- tus IV. mit der Bitte, dazu seine Einwilligung zu geben. Allein Friedrich starb ' (1476), bevor diese Einwilligung erfolgte ^%

Sein Nachfolger in der Regierung, Kurfürst Philipp, war Von gleicher Ueberzeugung durchdrungen *^, und um

54) Annall. Univ. T. IV. F. 206, a. b.

55) Auch in Paris wurde, so wiö auf andern Universi- täten, in den ältesten Zeiten die Arzneikunde von Geistlichen ge- lehrt. Erst der Cardinal von TouteviUe hob 1452 das Statut auf, >dass Baccalaureen der Medicin nicht verheirathet sein dürften«. Buläus, T. m. p. 600.

56) Ueber die Nachtheile, welche es für di6 Universität hatte, dass damals nur Geistliche bei derselben angestellt, Laien aber von allen Anstellungen ausgeschlossen waren, spricht sich Schön- mezel (Collectan. ad bist. Fac. med.) so aus:

Erste,^^^^' wes Laißn als ordentl. Professors der Jüeäicin. 341

seinen ^weck desto sicherer zu erreiqhen, bemühte er .sich (147,9), |?ei der Universität es durchzusetzen, dass noch |z:u d^n- Lebzeiten des sehr betagten ersten Professors der Medicin, Erhard Knabvon Zwyfalten^^), ^n Laie .^s dessen Nachfolger ernannt wurde. Er schickte deshalb den Oberhofmeister (summus Curiae Praefectus), Ulrich von,Landscha,den, an die Universität, welche sich, um. die Willen^meinung des Kurfürsten entgegen ;5U , nehmen, in der Kirche zum H. Geiste versammelt hatte. Im^uftrage seines Fürsten legte nun von Landschaden in- einem längeren Vortrage der Versammlung die Sache vpr^®). Nach Beendigung dieser Rede drückte die Uni-

»Quodsi haad maltum memorabile, quod professorum de re literaria concernit merita, occarrat, mira illa, quae laicos a cathe- dris ^rdinarÜB ex^udebat, prdiuatio in causam fuisse yidetvir. Malum

. hoc:£leetorea et j; r i da ricusetPhilippi^s perspexerunt. YoiHun cum scholae publicae Clericis traditae essent, q^i solis fluberaat Pontificibus , quaelibpt innoyatio aummae erat difficultatls. Jtaqae de plurimis clencis nihil aliud quam dies nominationis, obitus, deni-

^que quoties reqtoratum gesserint, perhiberi potent.«

57) Schon 1449 war.Knab zum Regenten der alten Burse vo^n der Universität ernannt worden. Schönmezel, ibid.

58) ^ittor a gratiosissimo principe, cui nun quam non summus literarum amor, ut, quae ad meliorem hujus studii ordinationem spectant, vobis proponam.

Jam Fridericus, piae memoriae, celsitudinis nostrae antecessor, perspexerat, quae incommoda oriantur, cum ad cathedram medi- corum juxta consuetudinem Giericus promoveatur, gravia haecce momenta a pio Principe Romae praeposita sanctissimum movernnt Patrem, ut annexas lecturae Medicae praebendas annnllaret, harum reditus fisco Academico tribueret, hoc autem cum onere, ut quan- tum- verisimiliter illi forent, tantum medico laico ad illam cathedram destinato numeraretur. Bullam hac in re exaratam morte praeventHS prinQeps^a Cuqa obtiQere non potuit cupque iUam .gcatipai^simus ^^^Jpn^pß noster, sine omni yestro dispe^dio reluei^e velit, vestn^ .h^c }n f:e assen^um ^c ajjprobationem ex^pectat. ,Quodsi,piedJQjap clericujpi, ut ea ci^m libertate ^c laio^s pi;a^in ^xer<»at, ^pt^inus (jle- cexe, quodsi .a .mQf}i9|s q^o^iqe i^^titutis, quod debite coerc^ nequeifnt, lectiones snn^|U),c|a^ publ|ci d^^rlmento toti^s n^lieol;9,s fuisse , quodsi denique clericum ad hor^s dicend^s obligatum , iM>c autem tempi^ a medico Ipoge ut|li^ meli^isq^e vel^urti jB^uae .fs<i^-

342 L Bu<:h, I. Periode, 2. AbBcl^nm. (1476—1508,)

versität ihren Dank aus für die wohlwollende Gesinnung, welche der Kurfürst für sie hege, und versprach sein Verlangen in reifliche üeberlegung zu ziehen. Es rief dasselbe aber alsbald bei ihren Mitgliedern grosse Bewegungen, heftige Eeden und Gegenreden hervor, da durch seine Erfüllung eine durch die Länge der Zeit geheiligte und durch das Vorurtheil bekräftigte Ordnung aufgehoben werden sollte. Erst nach wiederholten Be- rathungen vereinigte sich die" Universität in dem Be- schlüsse , das Ansinnen des Kurfürsten abzulehnen *•).

Diesen Beschluss sollte nun der Rector mit den De- canen der 4 Facultäten dem Kurfürsten mittheilen. Da dieser aber wegen wichtiger Geschäfte (ob altiora negotia)

yeniente librorum lectura, vel praxi impendendnm perpendaÜB, qni bonam optimi principlB mentem gratam habeatis, nullas dabito. Schönmezel ibid.

59) Üni?er8ita8 corpus ecclesiasticum est et medicus ordinarie regens non de gremio universitatis modo, sed de illius quoqae con- cilio in hoc facultatem repraesentat medicam. Itaque si laicos foret et laica persona in ecclesiasticos jurisdictionem ezerceret et ad beneficia numeraret atque institueret, quae laicis prohibita, mi- nime autem bigamo, qaalis tarnen facile uxuratus professor fieri possit, conveniunt. Universitas quoqae ex ejusmodi ordinatione redditur diformis: quodsi enim, cum pars a toto differt, turpe dijudicetur, nonne medicus laicus in corpore ecclesiastico pessimam eMciat diformitatem?«

»Maximum dein ecclesiae regali S. Spiritus praejudicium inde fit ejusque honori detrahitur plurimum; qoippe cum Uli ex bulla apostolica singularum facultatum magistri et doctores sint incor- porati, re sie in effectum dedacta, unius facultatis doctores ecclesiae subtrahuntur.«

>Praeprimis autem considerandum venit, quod, cum per pro- motionem laici ad dictam cathedram bona a fidelibus, ut pro illornm anima preces habeantur, ecclesiae dona subtrabantur , a pie de- functorum ordinatione recedatur, quod omni jure prohibitum habetur. Neque laicus ejusmodi praebendalem portionem tuta percipiet con- scientia, nam indulgentia aut dispensatio papalis illi nil proderit, tutum enim apud Deumnon esse, cum quo Papa sine rationabili causa dispensat, explorati juris est. Schönmezel ibid.

Erste AnsteU. eines Laien als ordentl 'Professors der MecUcin» 343

nicht anwesend war, entledigte sich die Deputation ihres Auftrages vor den Stellvertretern des Kurfürsten, und fügte nur noch die angelegentliche Bitte bei, es möge der Kurfürst die von ihm und seinen Vorfahren der Uni- versität verliehenen Privilegien und Rechte erhalten.

Die von derselben vorgetragenen Gründe erschienen jedoch dem Kurfürsten keineswegs so gewichtig , dass er deshalb seine Ansicht änderte und sein Vorhaben aufgab. Er war vielmehr über die Universität ungehalten, was diese zu dem Beschlüsse veranlasste, den Rector mit dem Professor der Theologie, Pallas Spangel, zu ihm zu schicken, um ihn über den ganzen Sachverhalt näher aufzuklären. Die ganze Angelegenheit beruhte nun auf sich bis zum 8. Januar 1481. An diesem Tage starb Knab, welcher, wie erwähnt, die erste Professur der Medicin zugleich mit der Wimpf- ner Pfründe bekleidete. Die Universität hatte nun nichts Eiligeres zu thun, als an demselben Tage noch den bisherigen zweiten Professor dieser Wissenschaft, den Canonicus zu St. Paul in Worms, Martin Rentz von Wiesensteig, zum ersten Professor der Medicin zu wählen. Als aber diese Wahl dem Kurfürsten berichtet worden war, erklärte er sie, mit Hinweisung auf eine in diesem Betreife vorhandene päpstliche Bulle, für nichtig, und wollte den Jodocus mit dieser Professur betraut wissen. Die Universität erwiederte aber, die Bulle sei noch nicht öifentlich bekannt gemacht und der Kurfürst dürfe ihre von ihm beschworenen Privilegien nicht verletzen; jeden Falls möge er vor der Veröifentlichung der päpstlichen Bulle nichts in der Sache thun; den Bestimmungen derselben werde sie Folge leisten.

Inzwischen war man dennoch bemüht, die ganze Sache zu .vermitteln. Abgeordnete des Kurfürsten und der Universität traten zusammen; allein die Unterhand- lungen scheiterten daran, dass Rentz auch nicht das Geringste von der Besoldung der ihm, wie er behauptete, von Rechts wegen übertragenen Professur abgeben wollte.

344 L Buch. IL Periode, 2. ÄbschniU. (1476—1508.)

Um nun Alles zu thun, was zur Beseitigung der von der Universität erhobenen Anstände gethan werden konnte, liess der Kurfürst durch seinen Canzler Dalberg der letztern mittheilen, er willige ein, dass Rentz die erste Professur mit den ihr anklebenden Emolumenten erhalte, wenn dem Jodocus so viel Besoldung aus der Universi- tätskasse zuerkannt würde, als die mit der' ersten Pro- fessur vereinigten Präbenderi trugen. Allein die Univer- sität wies diesen Antrag zurück^®).

So standen die Sachen, als (1482) die fragliijhe Bulle erschien. Das so späte Eintreffen derselben hatte wahr- scheinlich die Universität selbst veranlasst ^*). Dnrcii den päpstlichen Erlass wurde gestattet, dass auch Laien, und sogar verheirathete, als ordentliche Professoren der Medicin angestellt werden konnten ^*). Jetzt liess der Kurfürst der Universität einen strengen Befehl zugehen, dem Jodocus seine Biesoldung auszuzahlen; geschehe es nicht, so werde er Gewalts-Massregeln anwenden. Diesem Befehle gab sie nach und zahlte an Jodocus die ihm von dem Kurfürsten bestimmte Besoldung der ersten Stelle aus, und zwar für die ganze Zeit, welche dieser Streit gedauert hatte; zu- gleich aber legte sie eine förmliche Protestation nieder,

60) Jodocus omni jure caret. Praestitum a nobis juramentum, ut fundationis buUam serremus, obsequium in principem impossi- bile reddit. Schönmezel ibid.

61) Anno 1482 Bulla venit Pöntificia, ad quam remoram dam contulisse U&i^ersitatem admodum probabile est: Schönmezel ibid.

62) Nos itaque ejusmodi supplicationibus inclinati autboritate Apostolica statuimus, quod etiam Laieus uxuratus Magister In Me- dicina, ad regendam dictam Cbatbedram, dum vacabit, idoneus in eadem praesentaxl ac deputari possit, coi sie pro tempore deputato ex fructibus, reditibus et proventibus praedictarum praebendarum tantum, quantum Glerico eandem Cathedram Regenti bactenus so- litam fuit afssjgnari, pro annuo ipsius Magistri legentis Laici sti- pendi»- similiter assignari debeat, ipseque Magister L&icus hi^ns- modi Stipendium percipere et in suos usus convertere possit. Schön- mezel ibid.

Erste AnateU. eines Laien ah ordenÜ, Professors der Medicin. 345

dass sie dieses nicht thue, weil Jodocus ein Recht zu dieser Besoldung habe, sondern aus der dem Kurfürsten schuldigen Ehrfurcht ^^. Auch Bentz und Jodoci^s verständigten sich, und so wurde dann dem ersten die erste und dem andern die zweite Professur der Medicin übertragen ^*).

So lange Canoniker die, Professuren der Medicin inne .hatten, wurden diese, wie aus den Universitäts-Acten er- hellt, •von den Kurfürsten den Capiteln präsentirt. Erst die Reformation der Universität von Otto Heinrich

63) Ast ne, quae vi sibi extorta credit, praejudicio sint, prote- stationem coram notario et testibns interponens TJniversitas non pro|>ter jos Jodoci sed ob reyerentiain'Friiicipi debitam aes numera- tum affirmat. Schönmesel ibid.

64) Ein äiese Sache betreffendes Bruchstück eines Kurfürst- lichen Decretes hat SchÖnmezef a. a. 0. aufbewahrt,' welches wir der vorangegangenen Darstellang atischliesden. »nia est meils et volantas Ülustrissimi Principis et Domini Domini Philippi £le- ctoris ex parte lecturae ordinariae Medicinae:

1. Quod praedicta lectura de caetero per Doctorem Medicinae Laicum sub annuo stipendio provideri debeat

2. Quod Universitas praefata proventus Canonicatus ecclesiae Wimpinensis ad (licta^ lecturam deputati a4 se recipere et ad fiscum suum imbursare debeat.

3. Quod praefata Universitas' ahnuatim praenominato Doctori Medicinae pro Isalarlo de fisco' süo tantum dare debeat, qaan- tum verisiiDiliter fructus praefati Canonicatus extincti valent

4. Quod memoratus doctor Liaicus pro sua lectura habere de- beat portionem suain stipendii de telonio in Keiserverde et de tribus Canonicatibus in ecdesia GoUegiata novae Civitatis extinctis cedentem.

De caetero Medicus, qui ex CoUegio Artistarum* debet ingredi Consilium Universita tis loco doctoris ordinarii praenominati , De- '^canus Facultatis medicae sit et canönicatum ecclesiae Re- galis S. Spiritus' teneat, quem , hactenus praelibatus doctor mi^di- >dnae tenuit. Schönmezel, Collect, ad bist. ,Fac. med.

Zu bemerken ist hier noch^ dass bis zu dieser Zeit die jeweili- gen Decane der Facultät von den Mitgliedern' derselben gewählt 'wurden. Die von dem Kurfürsten Pliilipp getroffene Anordnung blieb bis zu Otto Heinrich's Reformation der Universität in Kraft. Schönmezel a. a. 0.

346 I' BucK n. Periode. 2. Abechnitt, (1476^1508.)

brachte hierin eine Aendening hervor. Die Anstalt hatte bei Besetzung von Lehrstellen zwei Gandidaten vorzuschlagen, welche sie für tüchtig hielt. Von diesen wurde Einer von dem Kurfürsten bestätigt.

Besonders erwähnenswerth in diesem Streite, welcher, wie Wundt**) sagt,

»den Einsichten des Kurfflrsten grosse Ehre macht, aber die Mitglieder der medicinischen Facult&t in einer traurigen Gestalt darstellt«, erscheint^ dass »anch der Papst nicht so viel Gewalt hatte, durch eine besondere Bolle die Facult&t von ihrer alten fehlerhaften Einrichtung abzubringen, und der gute Kurfürst sich damit begnügen mnsste, dass dar, den er vorschlug, die zweite Stelle mit etwas weniger Be- soldung erhielt«.

Erst im Jahre 1553 wurde auf den Antrag der Uni- versität selbst durch eine Bulle des Papstes Julius in. gestattet, dass überhaupt weltlichen Professoren geistliche Pfründen zugewiesen wurden.

§ 8. Lehrer und Schriftsteller der Universität.

Ausgezeichnete Lehrer unter Philip^'s Regierung waren die Canonisten Conrad Degen (f 1480), seit 1442 Nachfolger Otto's von Stein (de Lapide) (1421—1442), Peter Swan von Wimpfen 1461, Nach- folger des Johann Wildenherz von Fritzlar, Peter Wacker von Sinsheim (seit 1463), Hartmann Pistor von Eppingen 1469; die Theologen Nicolaus von Wachenheim (seit 1436), Pallas Spangel von Neustadt a. d. H. (seit 1477), Johann Wessel (1477), Johann Scultetus aus Preussen (seit 1487), Daniel Zangen- ried von Memmingen (seit 1496), Johann Odenwalt von Rottenburg, Johann Nigri (1493), Georg Nigri (1508), Marcus Stier (1508); die Juristen von

65) Beiträge z. d. Gesch. d. Heidelb. üniv. S. 64. 65.

Händel gtoiscTien den Realisten und NaminaUsien, 347

Dalheim, welcher 1498 zuerst die Pandecten in Heidel- berg lehrte, NicolausMörsinger (Mosinger) von Oewis- heim, seit 1476 Lehrer des bürgerlichen und 1480 1518 des canonischen Rechts, Theodorich Linck von Min- singen (1480 1522), der berühmte Rechtslehrer und Staatsmann, Johann Wacker von Sinsheim (seit 1492). Nach Mörsinger lehrten Heinrich Walk von Oppen- heim, Conrad Oberlin von Ladenburg (seit 1481) und Simon Rybisen von Brüssel (seit 1503), letzterer als ausserordentlicher Professor, das Civilrecht Als Mediciner sind zu bemerken: Martin Rentz (1475), Simon Linck (1508). Von den Philosophen sind zu nennen: Peter Deer (seit 1463), Johann Wessel (1477).

Als Schriftsteller machten sich neben Wimpfe- ling bemerklich die Theologen Herwig von Amsterdam, ' Jodocus Aichemann (Eichmann) von Calw, der Cano- nist Dorinberg (Domberger) von Menuningen, seit 1478 Eurpfälzischer Canzler, der Theologe und Philosoph Ste- phan Hoest von Ladenburg, Jodocus Gallus.

§9. Händel zwischen den Realisten und Nominalisten.

Friedrich L hatte durch seine Reform der Univer- sität den widerstrebenden Professoren des Nominalismus auch die realistische Philosophie zur Seite gesetzt und jedem Lehrer der Artisten - Facultät es freigestellt, ob er nach dem »neuen Wege« (Realisten) oder nach dem »alten . Wege« (Nonünalisten) seine Vorträge halten wolle (S. 306). Durch diese Einrichtung glaubte der Kurfürst, welcher alle Zunfttyrannei in der Wissenschaft hasste, der Uni- versität eine Wohlthat zu erweisen. Allein der Erfolg war ein ganz entgegengesetzter. \on nun an war end- loser Stoff zu leeren Zänkereien gegeben. Die Nominalisten und Realisten standen sich einander als zwei scharf ge- trennte Parteien gegenüber. Wer schwankte oder gar seme

348 L.Buch. U, Periode, J^^Ahscfinitt. (UrS—t^ijfS.)

Meinung änderte, wurde als ,,Apoßtat , verfojgt. Auch.ifie Burs^n wafenjn.dpppelbßn Sinne ^t^^qit. Ja,Jn ^li^eai schien .der Parteihass seinen yorzUgl^ictsten ^itz , zu ha,beii. DieJuristen-Purse ^war pon^inalistisch, die S c Jx w,a b e % - Burse und ,(^as CoUegium Dionysianum ab^rjea- Ustjsch gesinnt ^^).

. Besonders l^bhg^t . ^uf den in der letzten . Ijie.be;ftszeit

|PhiUpp's d,iese spholagtischen ,iLmd^l ^angeregt und .^e Puhe d?r . Universität ds^durcli gestört. Im ,Jahf;e 1503

..wmiden .Tjbiesen angßsph|agen, wie , folgpi^de :

Thomista stultior est pvini homiixe; Thomista non differt a Chimaera; Realista iion differt a Chimaera •^).

Bei solchen Kämpfen blieb man nicht immer auf dem Wege der wissenschaftlichen Discussion. Jetzt und später -kam es unter den Studenten oft zu Schlägereien über die Lebensfragen der Universitäts-»Philosophie. So reichten die Realisten gegen die Nominalisten eine Schrift bei dem academischen Senate ein, in welcher sie unter Anderm anführten, wie ihre Gegner, an ihrer (der Realisten n) Burse vorüberziehend, gerufen hätten:

»Uns dürstet nach Realisten - Blut« ; »das Schwerd muss noch drei Realisten fressen«; »Ich will nicht von hinnen ziehen, ich hab* denn einem Realisten einen Flflgel vor ab- gehauen«®®). Auch wären sie von ihren Gegnern »Juden- kinder« gescholten worden®**).

66) Hot tinger: De Colleg. Sapient. p. 77. 78.

67) Annall. Univ. T. IV. F. 5,'b. Auch wurde darüber dispu- tirt: »Ob der Casus Yocativus ein Suppositum sei, oder ob er in einer

.Proposition anstatt eines Subjecti könne gesetzt werden od^r nicht]? Ferner: Warum Adam im Paradiese von einem Apfel und niij^t von einer Birne gegessen? Ob Christus auch in der Form eines Kürbisses oder eines Weibes oder eines £sels hätte erscheinen, und wie er in diesen Gestalten hätte predigen oder Wunder thun können? Ob Gott etwas Geschehenes ungeseh^en machen könne, z. B. aus einer Hure eine reine Jungfrau u. drgl. Hagen, Deutsch- lands liter. u. relig. Verhältnisse im Reformationszeitalter, B. I. S. 31.

68) Annall. Univ. T. IV. .F. 6ra. Hottinger, p. 78, Lyc. .origg. p, 138.

69) Hist. Acad. F. 95. Die alte ßurse lag in c^er ehemaligen Judengasse (S. 205). ' " t .

Händel zwischen' den Bealisten uha Nominalisteh. 349

Einige Jähre vorher (1497) war die Neue Bürse von den realistisch gesinnten Studenten förmlich belagert worden '^^. Diese Kämpfe zwischen defa' verschiedenen" Büf'sett fanden, wie wir unteli sehen* werdefn, erst ihr" Ende, nachdem dieselben in' Eine verwandelt worden ' wären.

Auch die Mitglieder dör theologischen Fa- cnltät waren, da der Gegensatz? zwischen Realismus und' Nominalismus durch die ganze mittelalterliche Theologie und ' Philosophie hindurchgeht "^ ^), diesen Kämpfen nicht fremd ; doch machten sich bei ihnen verschiedene Ansichten gel- tend. Da gab es Solche (als ihr Haupt ist der gewicht- vöBste unter ihnen; Nicolaüs von Wachenheim, an- zusehen, S. 346), welche die altd scholastische Theologie ' heftig vertheidigten und dabei wohl auch einige Gewalt- thitigkeit nicht scheuten; Andel'e, wie Wessel, Agri- cöla, Wimpfeling, Reuchlin, welche der ' scholasti- schen Theologie , die ihnen veraltet und abgelebt schien, die schriftmässlge entgegensetzten ; endlich wieder Andere, di^ einen Hittefweg einschlugen, milde und bescheidene Verbesseter der alten Theologie, unitfer äenen durch Geistes- gaben', Gelehrsamkeit und Feinheit Pallas Spangel hervorragte^*).

So verschieden nun die Denkwötsö ' dieser Männer war, so finden wir doch nirgends, dass Einer deshalb von Seiten der Regiening, welche Dalberg gleichsam* als'Curator repräsentirte , gekränkt oder gar vertrieben

70) H ausser, S. 441.

71) Ulltoann, Johann Wessel, S. 327. Hegel (Philosophie der Religion, B. I. S. 6) spricht sich folgender Gestalt aus : »Scho- lastische Philosophie ist im Mittelalter Eins und Dasselbe mit der Theologie. Philosophie ist Theologie, und' Theologie ist Philosophie. Man glaubte so wenig, dass das' begreifende Erkennen der Theo- logie nachtheilig sei , dass man es für wesentlich hielt zur Theo- logie selbst.«

72) Ueber Span gel vergl.' Beischlag, Lebensbeschreibung Brentii, Th. I. Cap. 7. § 5.

350 -f. Buch. IL Periode. 2. Abschnitt, (14^76—1508,)

worden wäre. Eben so wenig ist eine Spur vorhanden, dass die heftigen Streitigkeiten zwischen den Realisten und Nominalisten durch Regierungsbefehle, ünterdrückun- gen oder Vertreibungen ihr Ende erreicht hätten, wie dieses in Frankreich geschah (S. 304 u. 305). Es scheinen vielmehr alle diese Streitigkeiten unter der Obhut des trefflichen Kurfürsten imd seines weisen ßathgebers Dal* berg, wo nur immer möglich, gütlich beigelegt worden zu sein'*).

§10. Zwistigkeiten der Juristen- und Artisten- Faeultät

Während die eben geschilderten Kämpfe stattfanden, war auch das gegenseitige gute Verhältniss der ver- schiedenen Facultäten nicht nur völlig gestört'^), es kam sogar zwischen der Juristen- und Artisten-Facol- tät zu so ärgerlichen Auftritten, dass sie beinahe unter einzelnen Lehrern zu Thätlichkeiten geführt hätten, und der Kurfürst selbst sich in das Mittel legen musste'^).

Zu den mit der grössten Hitze zwischen diesen Fa- cultäten geführten Kämpfen gehörte der über die Form und Farbe der Birreten'®) als amtlicher Kopfbedeckung. Um demselben ein Ende zu machen, befahl der Kurfbrst durch Beeret vom 1. März 1498, die Magister der freien Künste sollten runde Birreten tragen, dagegen die Pro- fessoren der anderen Facultäten solche von anderer Form; allein die Universität gab diesem Befehle keine Folge").

73) Uli mann, Stud. u. Krit. a. a. 0. S. 572. 573.

74) Omnibus in Facultatibus exorta dissidia, rixae, altercatio- nes. Sohn, opat. p. 286. 287.

75) Annall. Univ. T. III. F. 367, b. T. IV. F. 29. 30.

76) Birretum, birettum, beretum, biretum, berretum': der Bi- schofshut, in späterer Zeit aber auch der Doctorhut. Brinck- meier, Gloss. dipL u. d. W.

77) Die deshalb gepflogenen Verhandlungen sind in den An. nalen T. III. F. 879, a. b. »Causa ßirettorum« überschrieben, fiben

^ dort findet sich auch das Kurfürst!. Decret.

Disputat über die uhbeßeckte Empfängniss d. JBT. Jungfrau. 351

§11.

Disputationen zwischen den Franziscanern und Do- minicanern Über die unbefleckte Empfängniss der

U. Jungfrau Maria.

Vor und in dieser Zeit der Kämpfe zwischen den Realisten und Nominalisten und zwischen einzelnen Fa- cultäten fanden zwischen den Bettelmönchsorden der Franziscaner (Realisten) und der Dominicaner (Nomina- listen), welche aus Neid und Eifersucht in die vielfältig- sten Streitigkeiten gekommen waren ^^), in dem Kloster der ersteren öfters Disputationen über das Dogma statt: »Ob die H. Jungfrau Maria in der Erbsünde empfangen sei oder nicht?« ^^) Die Dominicaner bejahten, die Franziscaner verneinten die Empfäng- niss Maria'js in der Erbsünde®®); die letzteren zu- gleich sich berufend auf den Beschluss des Baseler Conciliums und auf eine in ihrem Kloster früher befind- liche Inschrift®^). Der Streit wurde so heftig und in einer solchen Weise geführt, dass der Kurfürst »vff dom- stag nach viti an. 1501« dem Rector der Universität ein Decret zugehen liess, in welchem es heisst:

78) Hagen, S. 30.

79) Annall. Univ. T. III. F. 414, a. 415, a.

80) Papst Sixtus IV. (1471—1484) hatte zwar in einer Bulle den Glauben an die unbefleckte Empfängniss der H. Jungfrau frei- gestellt, aber gleichzeitig die Ansicht des dafür eifernden Schola- stikers Duns Scotus und der Franziscaner durch grossen Ablass und Feiertag geehrt. Dieses gab, da der Mariencult anhaltend mit schwärmerischer Theilnahme wuchs, den dagegen sich stemmenden Dominicanern neuen Grund des Hasses und der Eifersucht wider ihre glücklichen Nebenbuhler, Ausführliches s. bei Kor tum und Reichlin-Meldegg, B. H. S. 120 ff.

81) Diese Inschrift lautete: »Tota pulchra es, beato yirgo Maria, Et Macula originalis peccati non est in Te. Sicut deffinivit sancta Synodus Basiliensis Legitime congregata. Anno 1444.«

Andreae, Monumm. Heidelb. p. 8. Beut er: De Colleg. Sap. p. 9. 10.

352 ^. Buch. n. Perioäe. 2, ÄhschniÜ.' (1476^1508,)

>Als die Barfasser yff morn ein Disputation von em- pf&ngniss der hochji^elobten EOnigin Maria furgenomen haben, Ist ynser gantz ernstlich begehr, dass jhr die gantze Univer- sitet in allen Burschen vnd sonst stranglich bei einer merk- lichen poen allen Gliedern der Universitet verbieten wdllent, dass jhr keiner nit zu solcher Dispntatz gehe noch darbey sey, auch die uberfehrer stranglich straffend« *').

In Oemässheit dieses Decrets untersagte der Rector allen Angehörigen der Universität bei einer Strafe von 6 fl. die Theilnahme an dieser Disputation ®*). Trotz dieses Verbots wohnten aber dennoch mehrere ihrer Mitglieder derselben bei. Sobald der Kurfttrst dieses er- fahren hatte, erhielt der Rector von ihm^ den Auftrag, die Sache strenge zu untersuchen und die Schuldigen zu bestrafen. Dieses geschah, und jedes Mitglied, welches gegen das Verbot gefehlt hatte, wurde mit einer Strafe von 6 fl. belegt »*).

Da jedoch die Streitigkeiten zwischen den Franzis- canem und Dominicanern fortgesetzt wurden, so trug der Kurfürst (Freitag »nach Vincla Petri« 1501) dem Rector und der Universität auf, an den Papst zu berichten, dass sich in Heidelberg

»allerhand Unschikliches begeben, in dem die BarfOsser nnd Prediger Mönch gegeneinander gepredigt haben von einem artikell, ob vnser liebe fraw In Erbsünden empfangen sei oder nit; dass kein Nachlassens sei , e^ aber Seines Bedün- kens des gemeinen Volks nnd unglanbens halbier nit gut wäre, dass die Dinge also offenbar disputirt würden. Der

82) Annall. tJniv. T. III. F. 414, b. 83) Das Mandat ^es Rectors lautete : »Vobis omnibus Doctori- buß, Nobilibus, Licentiatis, magistris, scolaribus et singuHs nostrae diljiopi subjectis ad. instantem et seriosam petitionem Illastrissimi, Serinissimiqae Principis nostri Falatini Rheni, nobis super hoc fa- ctam districte, praecipiendo mandamus, quatenus nullus Vestrum disputationem apud , Minores de conceptione gloriosissimae Yir- ginis, Dei genitricis, Mariae fiendam visitet, intertersit, arguat, vel moram in eadem faciat sub poena sex florenorum nobis ante occa- sum solis per juramientum persolvendorum.« Ibid. F. 415, b. 84) Ibid.

Sairfhändel gwisehen Studenten und Hoßeuten, 353

heilige Vater möge anordnen^ dass es um des gemeinen Mannes willen gehalten werde und bleiben, wie es vor Alters gewesen« ®*).

Zu derselben Zeit beschwerten sich in einer bei der Universität eingereichten Schrift die Dominicaner, deren Provincial, Peter Syber, zugleich Professor an der- selben war, über die Franziscaner. .In dieser Schrift legten sie ausführlich dar, wie gröblich sie von den Franziscanern angegriffen würden ®*) und wie sie sich nur nothgedrungen vertheidigten. Wollten sie, heisst es wei- ter, Alles, was ihre Gegner gegen sie vorbrächten,- öffent- lich in der Kirche widerlegen, so würde das nur den Frieden in dieser stören und dem Volke ein Aerger- niss geben®'). Schliesslich baten sie die Universität, da- hin zu wirken, dass durch den Papst der Friede zwischen ihnen und den Franziscanern wieder hergestellt werde. In diesem Sinne wandte sich die Hochschule nun auch an den päpstUchen Hof ®®). Zugleich nahm sich auch der Kurfürst der Sache lebhaft an, da diese Zwietracht auf die Anstalt einen nachtheiligen Einfluss übte, und es gelang ihm, zwischen den beiden Orden wenigstens für den Augenblick eine Art Friedensvertrag zu Stande zu bringen ®^).

§ 12. Raufhändel zivischen Studenten und JSofleuten.

Auch in dieser Zeit kommen Raufhändel, wie wir sie früher gesehen®®), vor.

85) Annall. Univ. T. in. F. 425, b.

86) Mordaces ac invectivi sermones, famosi libelli, scandalosa carmina adversus nos palam concionantur, pronuntiantur, eduntur. Ibid. F. 426, a.

87) Pacis et unitatis in multis Gennaniae locis turbatio, populi Bcandalam, dei offensa. Ibid. F. 426, b.

88) Ibid. F. 426, b.

89) Der Vertrag ist im PflJz. Copialb. Nr. 17. F. 25.

90) Vergl. oben 8. 178. 179. 243—248. 283—285. Hautz, Gesch. d. Uniy. Heidelb. I. 23

354 I' Bück, IL Periode. 2. AbsekniU, (1476^1508.)

B€i einem nächtlichen Gelage, welches die Stadenten (1499) hielten, drangen Cavaliere (auüci equites) auf das- selbe ein und misshandelten jene , welche in der Mmder- zahl waren, und durch die Flucht sich nicht retten konnten. Die Universität beschwerte sich zwar bei dem Kurfürsten; doch trat sie, da, nach einem ziemlich sicheren Gerüchte, auch der Kurprinz Ludwig unter den Cavalieren ge- wesen war, und den Scandal sogar geleitet haben sollte, nicht mit besonderer Energie auf. Der Kurfürst nahm die Beschwerde derselben freundlich auf; doch scheint es bei dem Versprechen, die Thäter strenge zu bestrafen, geblieben zu sein, üebrigens versicherte der Kurfürst, dass die Universität bei »ihren ehren vnd wolstand« er- halten werden solle ^^).

Auch im Anfange des folgenden Jahres (1500) Hessen sich Hofbediente Gewaltthätigkeiten gegen Studenten zu Schulden kommen. Mehrere von ihnen drangen mit »blossen messem« in das Dionysianum und misshandelten dort Meister und Schüler^*).

§13.

Papst Innocem IX. Kaiser Maximilian I. in Heidd- berg. Ausserordentliche Steuer. Bayerisch-pfälmcher

Erbfolgekrieg.

Nach S ixt US IV. bestieg Innocenz IX. den päpst- lichen Stuhl. Wie seine Vorgänger, zeigte auch er der Universität seinen Amtsantritt unter dem 12. September 1484 an. Die Anstalt erkannte diese Aufmerksamkeit in einer Denkschrift vom 4. December 1484 ^^ an, und ver- sicherte den Papst nicht nur ihrer treuen Anhänglichkeit,

91) Annall. üniv. T. III. F. 889, b. ffist Acad. F. 91.

92) Ibid. F. 408, Jb sqq.

93) Die Schriften des Papstes und der Uniiirersität eind i& Annall. üniv. T. in. F. 258, a. b. Hiat Acad. F. 87. Anmll. 1. c F. 258, b. 259, a. Histor. Acad. F. 88.

InnoeensIX, MaxmUUani. Steuer. Erbfolgehrieji, 355

sondern hielt auch eine »Processio vel Supplicatio pro felici regimine Novi Pontificis« ®*).

Ein anderes für die Stadt und Universität Heidelberg bemerkenswerthes Ereigniss ist der Besuch des Kaisers Maximilian L, welchen er dem Kurfürsten (1489) machte. Von Seiten der Stadt und hoben Schule fanden grosse Empfangsfeierlichkeiten statt. Im Namen der letzteren hielt Pallas Spangel die Bewillkommnungs- rede»*).

Mit grosser Sorgfalt war die Universität stets be- müht, wo es sich um ihre Selbstständigkeit als Corporation handelte, diese zu erhalten. Pabei darf man aber auch andererseits nicht verkennen, dass die Kurfürsten die Redite dersell)en anerkannten und berücksichtigten. Bei- spiele der Art finden sich häufig. Eines von solchen ist folgendes:

Durch die Zeitumstände genöthigt, verlangte 1497 Kurfürst Philipp von denen, welche bei der Universität »begut« waren, den hundertsten Pfennig, welcher als »Hilffgelt« entrichtet werden sollte. Die Universität ging in das Verlangen des Kurfürsten ein, erbat sich aber zu- gleich einen Revers von demselben, dass durch diese Ab- gabe kein Recht für die Zukunft begründet werde ^^).

Die schöne friedliche Zeit, deren sich die Pfalz unter der Regierung des Kurfürsten Philipp erfreute, wurde durch den bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg (1503 1507) gestört. Wie Kurfürst Friedrich I. stets darauf bedacht war, die Ruhe und Ordnung in seiner Residenz Heidel- berg zu erhalten, so geschah es auch von Philipp. Der Rector erhielt (1504) den Auftrag, »mit newem eyde alle seine vnderthanen dem Fürsten zu verpflichten«*').

94) Eist. Acad. F. 98.

95) Abschriftlich findet sich diese Rede in Hlst. Acad. F. 89 und gedruckt bei Fr eher, Scriptor. rer. German. T. II. p. 36.

96) Die Original-Urk. des Reverses ist im Univ.-Arch. unter Nr. 75

97) Sohn, S. 50. 51.

23*

356 [J. ^wcÄ. IL Penode. 2. ÄhschniU, (1476^1508.)

§14. Zustand und Frequenz der Universität, Ansteckende

Krankheiten. Philipps Tod.

Die Bemühungen des Kurfürsten Philipp und der ihm nahe stehenden Männer, die Universität zu heben und auch in ihr das geistige Leben, wie es am Hofe wal- tete, zu wecken, fanden bei ihr als Corporation, wie wir oben (S. 324 flf.) zeigten, keinen Anklang. Die Folge davon war, dass sie immer mehr sank, und »die Barbarei vnd Aber- glauben, welche langzuvor eingerissen, sehr überhand nam« ® *).

Ein weiterer üebelstand wurde aber auch durch an- steckende Krankheiten herbeigeführt. Durch sie wurde die Universität genöthigt, 1491 Heidelberg zu verlassen und nach Speyer überzusiedeln **). Aus demselben iSrunde zerstreuten sich die meisten Studenten in den Jahren 1502 ^<>o)^ 1507 und 1508 ^o»).

' Die Zahl der Immatriculirten, welche sich vor- dem jährlich auf 160 und darüber belief*®*), war unter 100 herab gesunken und manche Lehrer klagten (1508), dass ihre CoUegien ganz leer stünden ^®').

Kurfürst Philipp starb, nachdem er längere Zeit an Steinschmerzen und am Podagra gelitten hatte, am 28. Februar 1508, noch nicht ganz 60 Jahre alt, zu Germers- heim und wurde in Heidelberg mit grossen Feierlichkeiten, an welchen die Universität Theil nahm, beigesetzt^®*).

98) Sohn, S. 52.

99) Lehmann, Speyer. Chron. B. VII. Cap. 120.

100) J^nnall. Uniy. T. III. F. 437, b.

101) Die Krankheit, welche ld07 und 1508 wüthete, wurde »die Franzosen« genannt und hörte erst auf, als der Eurförst verbot, dass in Bädern, Wirthshäusern, Barbierstuben Kranke und Gesunde sich derselben Gefässe bedienten. Pfalz. Copialb. Nr. 17. F. 206. Annall. Univ. T. IV. F. 70, a. 71, b.

102) Matr. lib. II.

103) Annall. Univ. T. IV. F. 71, a.

104) Ibid. F. 70, a.

V

Bh^misch- literarische ßeaelkchaß. 357

§ 15. Rheinisch-literarische Gesellsehaft

Obgleich die Universität in dem oben geschilderten Zustande war, wurde doch Heidelberg durch den Kurfürsten Philipp und die ausgezeichneten Männer, welche er um sich versammelte, der bedeutendste Mittelpunkt am Rheine für die neue. wissenschaftliche Richtung, repräsentirte den frischen, aufstrebenden Geist jder Zeit, und ging einer höheren Bedeutsamkeit entgegen ^®^). Ohne auf das Einzelne einzugehen, was in wissenschaftlicher Beziehung unter Philipp's Regierung geschah, können wir doch nicht umhin, der Rheinischen Literar-Gesellschaft besonders zu erwähnen. Sie wurde unter den Anspielen Johann von Dalberg's durch Geltes gegründet, und war wahrscheinlich der s. g. Platonischen Academie zu Florenz auf selbstständige Weise nachgebildet. Da Gel- tes diese »Sodalitas literaria Rhenana« (von ihrem Stifter auch Geltica genannt) nirgends in seinen Schriften er- wähnt, lässt sich nur mit einiger Sicherheit schhessen, dass ihre Gründung in das Jahr 1496 fallt, wo dieser aih Hofe Philipp's lebte, dessen Söhne im Lateini- schen und Griechischen unterrichtete, und in engster Verbindung mit Dalberg, Plenningen, Tritheim, Wimpfeling war.

Die übrigen Mitglieder dieser Gesellschaft, zu denen die ersten Berühmtheiten von ganz Ober-Deutschland ge- hörten, lernen wir aus Geltes' Ausgabe der Werke der berühmten, im deutschen Stifte Gandersheim (980) leben- den Nonne Roswitha (Nürnberg 1501) kennen, wo jener berühmten Dichterin die meisten durch kurze Epigramme oder Lobgedichte ein Denkmal gesetzt haben. Wir nen- nen ausser den scho^ angegebenen Männern: Rudolph Agricola, Eitelwolf (Olololycos) von Stein, Wi-

105) Hagen, S. U7. Ullmann, Joh. Wessel, S. 361.

358 JT. Buch. IL Perioäe. 2. Jbichnitt, (U76--1508.)

libald Pirkheimer, Johann Tolophus, Heinrich Groninger, Johann Werner, Martin Pollich, ge- nannt Melierstadt, J. Lateran, Sebastian Brandt (Sprenzj, J. Stub, Conrad Peutinger, Zasius, Vi- gilius, Hermann Graf von Neuenaar ^^•).

Alle diese Männer, die sich damals den Vertheidigem der alten Schulweisheit, Mönchen und Scholastikern, mächtig entgegenstellten, mögen sie sich vorzugsweise der Mathematik, Medicin, Jurisprudenz oder der eigentlichen Philologie gewidmet haben: sie alle waren Vorar- beiter der Reformation in Kirche und Schule. Einigen war es sogar vergönnt, an dem grossen Werke der kom- menden Generation mit Theil zu nehmen. Ihr Streben war ein vorbereitendes und hat damit seinen Zweck er- füllt. Ein Beweis, wie wenig man nach ihrer Auflösung diese Gesellschaft damals vermisste, liegt schon darin, dass man nicht einmal genau anzugeben weiss, in welchem Jahre sie ihr eigentliches Ende gefunden hat, wahrschein- lich bald nach Dalberg's Tod^«'').

106) Wiener, De soc. lit. Rhen. a Gelte fundata. Ebendart heisst es S. 17: >Tritheim habe seinen würdigen Schaler, den gelehrten Mönch Lang, hin nnd wieder in die Klöster geschickt, um naehzasehen, ob er nichts finde, das seinen Gatalogum scri- ptorum eccles. mehr erläutern könne. Er fände aber die Geistlichen als faule Bäuche.« Vergl. auch Ruef et Zell, p. 57. 109. 110. 111. 169 ff. Wundt, Mag, B. XI. S. 163 ff. Ulimann: De J. Dalburg. p. 16. 37. Creuzer, Allg. Schulzeitg. 1832. Abth. II. S. 422. Hftusser, Glassische Studien, S. 32. Schwarz, Gesch. d. Erz. B. II. S. 241 ff. Brück er, Ehreutempel d. .deutschen Gelehrsamkeit. Heeren, Gesch. d. Philol. B. II. S. 160.

107) Was Celtes im Verein mit Dalberg beabsichtigte, eine nähere Vereinigung der ausgez^chnetsten und erleuchtetsten Männer des Gesammtvaterlandes, ein patriotisches Institut fOr den Gemeingeist Deutschlands zu stiften, dasselbe wollte auch nach Ablauf von ungefähr drei Jahrhunderten « der weise und herrliche Grossherzog von Baden, Karl Friedrich, und wechselte dar- über Briefe mit Herder und Johannes von Müller, üeber diesen merkwürdigen Plan, der, wie Uli mann mit Recht sagt, es wohl verdiente, auch in unsere Zeit von edeln deutsch gesinnten

Die KiMf&nOkhe BibUoiheh 359

§16. Die Kurfürstliche Bibliothek.

Die Qrundlage dieser Bibliothek bildeten die lateini- schen Bücher (die deutschen blieben auf dem Schlosse), welche Ludwig III. dem Stifte zum H. Geiste (1436) vermachte. Die Ehre ihrer eigentlichen Stiftung gebührt dem Kurfürsten Philipp.

Wenn nun diese Bibliothek auch lange Zeit mit der Universität in keiner unnüttelbaren Verbindung stand, so übte sie doch durch den grossen Beichthum an literari- schen Hülfsmitteln einen bedeutenden Einfluss auf das wissenschaftliche Leben nicht nur in Heidelberg, sondern in ganz Deutschland. Dürfte es schon dadurch gerecht- fertigt sein, in kurzen Umrissen ihre Geschichte mitzu- theilen, so erscheint uns eine solche Mittheilung um so zweckmässiger, als die kurfürstliche Büchersaramlung später unter Otto Hein rieh's Regierung mit der Stiftsbibliothek vereinigt und darauf, wie wir unten berichten werden, imter dem Namen Pfälzische Bibliothek (bibliotheca Palatina) einen Ruf erlangt hat, wie nicht leicht irgend eine andere Schwester ^Anstalt.

Zur Stiftung dieser Sammlung, welche den wis- senschaftlichen Bedürfnissen der damaligen Zeit ent- sprechen sollte, wurde der Kurfürst durch den ge- lehrten Rudolph Agricola veranlasst. Die meisten Bücher wurden in Italien gekauft. Die Vorliebe Agri* cola's für die classische Gelehrsamkeit und besonders für die griechische Sprache macht es wahrscheinlich, dass er die Aufmerksamkeit Philipp's zunächst auf lateinische und griechische Bücher lenkte, und daher ein Theil der

Fürsten erwogen 2u werden, findet man die erforderlichen Nach«» Weisungen in Herder's Leben von Maria Carol. Herder, B. IL S. 231, Werke, B. XVII. und in Herder's Adrastea, B. VI. S. 213—242, Werke zur Literat. «. Kunst, B. XII. S. 529. Uli mann. Stud. u. Kritik, 1841, H. 3. S. 573 ff.

360 I- Buch. IL Periode. 2. AbsehwiU. (1476—1508.)

griechischen und lateinischen Handschriften der alten Kur- fürstlichen Bibliothek durch seine Fürsorge nach Heidel- berg kam. Was von Agricola (f 1485) angefangen wurde, setzte Johann Reuchlin (S. 327 u. 328) fort, welcher (1497) in dessen Stelle trat ^®»).

Wie den Kurfürsten Philipp, so vermochte Agri- cola auch den Kurfürstlichen Canzler und nachmaligen Bischof von Worms, Johann von Dalberg*^*), zur Anlegung einer Bibliothek. Agricola nahm sich der- selben mit besonderer Liebe an, und vereinigte sogar mit jener seine eigene Büchersammlung, in welcher sich unter Anderm ein von seiner eigenen Hand geschriebener Quinctilian befand. Diese Dalbergische Bibliothek erhielt eine bedeutende Bereicherung durch die Bacher und Handschriften des alten, bei Bensheim an der Berg- strasse, am Flüsschen Weschnitz gelegenen Klosters Lorsch.

Aufgestellt war diese Sammlung in der 2 Stun- den von Heidelberg entfernten alten Römerstadt La- denburg^^^), aber den Gelehrten der Universität ge- öfihet. Später wurde sie mit einer der Heidelberger Bi- bliotheken vereinigt * ^ *) , ob aber mit der Kurfürstlichen oder Stiftsbibliothek, lässt sich nicht bestimmen. Doch ist das Erste wahrscheinlicher, wenn nicht diese Vereini-

108) Alling, Hist. eccl. p. 134. Wilken, S. 110. 111. ^ 109) Von Dalberg sagt Irenicus: »Et qnod maximttm fttit instruendis bibliothecis adeo curiosus, ut cum Ptolomaeo Ulo Philadelpho decertare potuisBet.c

110) In Ladenburg besassen die Bischöfe von Worms einen eigenen Hof. Ehemals hatte ihnen dies6 ganze Grafschaft Stahel- buhl angehört, und die Pfalzgrafen bei Rhein tragen sie von ihnen zu Lehen. Friederich, S. 26. Schach, Gesch. v. Ladenbarg, S. 149.

111) Die Angaben Kremer's (Act. Palat.), Alting's (Hist eccl. PaL) und Struv's (Introduct. in notit. rei liter.), es sei diese

' Bibliothek noch unter Philipp's Regierung mit der Kurfürstlichen vereinigt worden, sind ungegrOndet, da nach dessen Regierungs- periode beide Bibliotheken als gesondert in den Universitäts- Acten vorkommen.

Die KwfSiTSÜiche BibUolhek. 361

gung in die Zeit fallt, wo Otto Heinrich die Kurfürst- liche Bibliothek mit der Stiftsbibliothek vereinigte ^^^).

Weiter wurde aber auch, ohne Zweifel noch während der Begierung Philipp' s, die Büchersammlung des Dom- propstes zu Augsburg, des Pfalzgrafen Johann, von der Mosbachischen Linie, mit der Kurfürstlichen Bibliothek verbunden ^^*).

Ludwig V. (1508—1544) vermehrte die von semem Vorgänger gegründete und gepflegte Büchersammlung^ wie er überhaupt dessen Beispiel in Beschützung und Be- günstigung der Gelehrten nachahmte. Er liebte besonders die Arzneiwissenschaft und sammelte mit grossem Fleisse medicinische Schriften ^"). Gleichen Eifer für die Be- reicherung dieser Bibliothek zeigte auch Ludwig's V. Nachfolger, Friedrich]! (1544 1556). Dieses beweisen mehrere deutsche Handschriften, die unter ihm angeschafit worden sind"*). Auch liess Friedrich IL um das Jahr 1550 einen grossen runden Thurm mit vielen Fen- stern an der Ostseite des Schlosses erbauen und die Bücher in dem daselbst handlichen schönen und ge- räumigen Saale au&tellen "^.

112) Trithem. Annall. Hirsang. T. IL p. 596.

118) Johann starb am 4. October 1486 auf einer Wallfahrt za Jerusalem. Pareus^ Hist. Pal. p. 179. Die Mosbaehische Linie erlosch 1506 und Philipp beerbte sie. Wilken, S. 114. 115.

114) Ueber einzelne von ihm erworbene Schriften vgl. Wilken, S. 115.

115) Ebend. S. 116. 116.

116) Leod. vita Friderici II. u. libellua de ejusdem ae(^ciis in Castro Heidelb.

Dritter Absclmitt.

Universität unter der Regierung des Kurfürsten Ludwig V.

1508—1544.

§1- Der Kurfürst bestätigt die Privilegien der Univer- sität. 2ki8tände der letztem.

Philipp's Nachfolger in der Eurwarde war Lud- wig V., der Friedfertige. Als er die Regierung i^trat, stand er, kaum 30 Jahre alt, noeh in frischer Maanes- kraft. Der Hauptzug seines Charakters war ruhiger Ernst. Ohne hervorragrade Talente zu besitzen oder mit kräf- tiger Hand in die Zeit anzugreifen, gelang es ihm durch Zuwarten, Zögern, vermittelnde Politik, hartnäckige Liebe zum Frieden, die Stürme der Zeit zu umgehen, und nach einer langen Regierung das Land geordneter zu hinter- lassen, als er es angetreten hatte ^),

Sobald er die Kurwürde übernommen hatte, erschien der damalige Yicerector Scheibenhart als Abgeord- neter der Universität, um ihm zum Regierungsantritt Glück zu wünschen. Zugleich überreichte er ihm einen goldenen Pokal, zu dessen Ankauf das H. Geiststift 7 &- beigetragen hatte; eben so viel wurde auch von der Üni-

1) Häusser, & 501. 504.

BeatäUffung der PrMUgim. Zustände der ünivereität, 363

vBrsität gegeben, so wie auch von der theologischen und juristischen Facultät. Die reichere Artisten-Facultät hatte 14 fl. bewilligt"). Die medicinische Facultät wird nicht er- wähnt. Mit diesem Glückwunsche war zugleich die Bitte um Bestätigung der üniversitäts - Privilegien verbunden. Ludwig nahm das Geschenk und die Bitte freundlich auf, und versprach nicht nur dem Rector eidlich in die Hand, wie seine Vorfahren, die Anstalt bei ihren Gerechtsamen zu schützen ^, sondern that dieses auch durch eine noch im Original vorhandene Urkunde. Sie ist im Wesentlichen gleich lautend mit den vor und nach ihm von* den Kurfürsten gegebenen Bestätigungen der Uni- versitäts - Privilegien, weshalb wir sie auch in den Urkun- den mittheilen*).

Schon unter Philipp war der Zustand der Universität der Art, dass er wenig Erfreuliches bot ; (S. 324. 327. 328. 330. 341 ff.) allein es verschlimmerte sich dieser, je länger je mehr, was mit lebhaftem Bedauern von Ludwig wahrgenom- men wurde. Um nur möglichst zu helfen, erhielt die Uni- versität (1517) die Aufforderung, einen Bericht über ihren Zustand zu geben ^). Auf diesen Bericht, welcher sich besonders darauf beschränkte, dass die »Lecturen« nicht gehörig vertreten seien, liess der Kurfürst derselben durch seinen Ganzler eine Antwort zugehen ^. In dieser wurde 2»erst etwas Freundlicbes gesagt und versichert, wie an- genehm es dem Kurfürsten sei, Gutes von der Universi- tät zu hören, und wie

»8yn forstliche gnade die üniversitet nit vor das cley- nest kleinod geachtc; allein ein genaueres Beachten der Uni^ersitftts- Angelegenheiten zeige ihren Zustand in sehr

2) Annall. Univ. T. IV. F. 79, a,

3) Ipse princeps ad manus rectoris nomine universitatis cor- poraliter fidem praestitit. Ibid.

4) Urkunde Nr. XXIV.

5) Annall. Univ. T. IV. F. 251, b.

6) Ibid. F. 252, a. b.

364 I. Bnph. IL Periode. 3, MaehniU. {U08-^16U,)

unerfrealichem Lichte; denn »es weren etwas Irrung, zwy- tracht, Widerwillen, Neyd vnd Hass vnter den Lehrern, das dan nicht wenig zu eyner Zerrüttung der Universitet dienen müsse, vnd wer das synen fürstlich gnaden am allerbeschwer- lichsten, dass sy sich in electionibus ') vnd andern gescheff- ten der Universitet partylich hielten vnd bewegen lassen«.

Auch wurde gerügt, dass die Disputationen nach- lässig gehalten, die herkömmlichen Statuten nicht beachtet würden, und hinter des Kurfürsten Rücken neue Satzungen an die Stelle der alten kämen.

Die Universität suchte sich gegen die ihr gemachten Vorwürfe in einer ausführlichen, an den Kurfürsten gerich- teten Schrift zu rechtfertigen, und empfahl sich ihm als ihrem gnädigsten »Heren vnd patron auf dag allerde- mutigst« ®).

§2.

^ Doctor-Promotionen der juristischen und medicinischen

Facultät.

' Doch auch nach dieser Zeit zeigte sich der Kurfiörst unzufrieden mit der Universität. Namentlich war dieses in Beziehung auf die Doctor-Promotionen der juristi- schen Facultät der Fall Er liess' deshalb der Uni- versität (1521) ein Decret zugehen, in welchem er sie aufforderte, zu verhüten, dass das Doctorat nicht Leutoi verliehen würde, welche

7) So fand eine ernste Discnssion statt, ob Peter Günther von Neustadt a. d. H., »juris ntriusque licenciatus«, wegen seiner kleinen £örpergeBtalt (propter exilem suam staftaram) in die Juristen -Fa- cultät aufgenommen und ihm die Professur des Codex übertragen werden könne oder nicht. Die Mehrheit der Facultats - Mitglieder entschied sich jedoch dahin, dass es bei der Anstellung von Pro- fessoren nicht sowohl auf den Körper, als auf den Geist ankomme. Günther wurde deshalb in die Facultät aufgenommen, mit der genannten Professur 1516 betraut, und entsprach vollständig dem in ihn gesetzten Vertrauen. Annall. üniv. T. IV. F. 175, a.

8) Ibid. F. 253, b.

lUform der ümvenMt VerimderU Sectorawahl 36Ö

»ihres alters ynd ihrer lere wegen derselben nicht wür- dig seien. Dadurch k&me der >ram vnd preyss« der Vni- versität, so wie sein eigener und der seiner Vorfahren und das ganze >Fürstenthumb in Verachtung vnd Schmelerung«.

Diese Zurechtweisung nahm die Universität ohne jede weitere Erwiederung ruhig hin ^).

Auch der medicinischen Facultät liess der Kurfürst seine Unzufriedenheit über ihre Promotionen ausdrücken; diese rechtfertigte sich jedoch damit, dass sie streng nach ihren Statuten verfahre ^%

§3. Reform der Universität. Veränderte Bectorswahl

Die Universität war unterdessen immer mehr herab- gekommen und, indem sie andere wissenschaftliche An- schauungen hatte, als zur Zeit des Kurfürsten Philipp (S. 328), erkannte sie jetzt eben so sehr, wie der Kurfürst, die Nothwendigkeit einer Neugestaltung ihrer Verhältnisse an ; nur über die anzuwendenden Mittel waren dieser und die Universität nicht einig. Jener dachte an eine Radi- calreform, diese, jedem durchgreifenden Wechsel abgeneigt, wollte mit einzelnen Verbesserungen und namentlich durch Berufung berühmter Männer helfen. Der Kurfürst suchte jedoch seinen Plan durchzuführen, und begann 1521 mit dem Eeformationswerk. Um es den einzelnen Mit- gliedern der Universität möglich zu machen, *die mengel, defeet, Vnordnung vnd gebresten« derselben um so rückhaltsloser auszusprechen und die Mittel zu deren

9) Annall. üniv. T. IV. F. 360, b.

10) In der Rechtfertigung heisst es unter Andenn: »NuUus ad summum in Medicina gradum (doctoris) assumatur, nisi comple- verit Studium suum in famoso studio generali sex annis sine Magi- sterio, Vel quatuor annis cum Magisterio, ne quilibet hac in parte quasi proletarius paucis lectionibus auditis, ingressus Italiam Do- cturam sibi compararet, reversusque ad nos nostris praeripiat ho- nores et statum.« Hist. Acad. F. 105.

366 -f- Sw!h' ^- Periode. 3, JbsdmUt. (1Ö08—1544.)

Entfernung anzugeben, entband er sie des von ihnen ge- leisteten Eides *^).

Von Seiten der Anstalt fand er jedoch einen nicht unbedeutenden Widerstand. Sie wollte von durchgreifen- den Massregeln nichts wissen **). Um so kräftiger suchte er aber die Sache durchzuführen, und um far dieselbe günstig gesinnte Männer zu erhalten, sollte eine erledigte Professur der Theologie nur mit einem Lehrer besetzt werden, welcher im Voraus seine Zustimmung 2u der künftigen Reform gebe, und die ebenfalls vacante »lectura Codicis« vor der Hand ganz unbesetzt bleiben und nur durch einen besoldeten »Vicarius« versehen werden **).

Doch beschränkte sich der Kurfürst nicht allein auf die Gutachten seiner Käthe und der Professoren, sondern er liess auch durch seinen Canzler, Florentin von Venningen ^% an den berühmten Jacob Sturm in Strassburg schreiben und ihn um ein Gutachten an- gehen **).

Im December 1522 war das Reformationsgeschäft be- endigt, und der Kurfürst kündigte dieses der Universität durch ein besonderes Beeret, »gegeben Donnei-stag nach St. Andrea«, an ^^). '"Diese gab jetzt ihre Zustimmung und theilte »die Erneuerung und Reformation« ihren sämmtlichen Mitgliedern durch ein Manifest vom »Sonn-

11) AnnaU. Univ. T. V. F. 12, b. Acta Fac. Art. T. III. F. 100, a. »Cognita causa emendationis studii nostri ab illustrissimo principe diUgenter mandatum est, ut omnes hujus aoademi^e ad profeetam stadiorum matoiter a juramentis sese redderent Uberos: amotis Omnibus statutis, constitutionibus, quae possent intentatam exnenda- tionem aut correctionem , reformationem in meliorem statum quoviB modo impedire.«

12) Ibid. F. 12, b bis 16, a.

13) Ibid. F. 16, b. 17, a.

14) Flad, De statu liter. in Palat p. 11.

15) Dieses eben so interessante, als auf die Umgestaltung der Universität wichtige Gutachten Sturm's ist abgedru<;kt in<Nebel und Mieg) Monumenta pietatis, P. I. p. 276—279.

16) AnnaU. Univ. T. V. F. 32, b.

Lehrer der ArUateH-Faeuim, 367

tag nach St. Barbara« zur Nachachtung mit^^. Diese ihre Beform ist nicht mehr vorhanden; es finden sich nur noch einzelne Bruchstücke ^^). Eine durch- greifende Umgestaltung des wissenschaftlichen Zustandes umfiasste sie jedoch nicht, was nur von dem verebten Wirken des Kurfürsten und der Universität hätte aus- geben können; sie beschränkte sich viehnehr auf äussere Angelegenheiten, auf Herstellung der Ordnung und ge- naue Bestimmungen über das äussere Regim^t ^^). Dahtai gehört unter Anderem die Anordnung, dass die Studenten Wohnung und Tisch in den Contuberhien nehmen mussten, besonders aber die veränderte Wahl des Bectots.

Bis zu dieser Beform geschah die BectorswabI halb- jährlich , am Tage vor St. Johannis (23. Juni) und vor St. Thomä (28. December). Von dieser Zeit an fand sie nur einmal im Jahre (28. December) statt. Der erste Bector, welcher auf ein Jahr gewählt wurde, war Peter Scheibenhart. Er führte das Bectorat von St. Thomä 1522 bis dahin 1523 ^^).

Ausserdem scheint die neue Ordnung weiter bestimmt zu haben, dass auch Nicht - Geistliche zu dieser Würde gelangen konnten. Damit aber war die Universität nicht zufrieden. Sie wollte, dass nur Geistliche zu diesem Amte gewählt werden sollten, und sprach dieses in einer Vor- stellung an den Kurfürsten mit dem gewünschten Erfolge aus ^^).

Lehr kr der Artisten- Facultät

Kam nun auch eine vollständige Beform der Univer- tität nicht zu Stande, so suchte man doch durch Anstel-

17) AnnalL Ifniv. T. V. F. 83, a.

18) So über die Judaten -Facultät in AnnaU. T. YL F. 378, was wir unten mittheilen.

19) Hänsser, 8. 550 ff.

20) AnnalL Univ. T. V. F. 35, b. Mateic. üb. IE.

21) AnnaU. üni?. T. V. F. 84, a.

368 I' Buch. IL Periode, 3. AJbeOinfU, (1508— 15U,)

lung berühmter Männer und tüchtiger Lehrer dem zuneh- menden Verfall der Hochschule entgegenzuarbeiten. Be- sondere Thätigkeit entwickelte hiebei, jetzt wie spater, die Artisten-Facultät, da in ihr auf der Universität Hei- delberg sowohl, wie auf andern Hochschulen '^) am Kräf- tigsten die ganze geistige Bewegung der Zeit sich zu äussern anfing. Sie bemühte sich, das lange vergessene, aber mit dem Zeitalter des Papstes Nico laus V. (1447 bis 1455) wieder neu und kräftig erstandene classische Alterthum '^) auch auf ihre Universität zu verpflanzen. Wurde nun die Facultät in diesem Streben einerseits da- . durch unterstützt , dass man jetzt die Classiker gedruckt - und weit wohlfeiler, als früher , hatte , so g^ng es ihr auch andererseits Männer zu gewinnen, welche zu den ersten wissenschaftlichen Grössen der damaligen Zeit ge- hörten und mit dazu beigetragen hätten, der Universität ein Ansehen und einen Glanz zu verschaffen, wie sie beides in früheren Jahren kaum besass, wäre die Wirk- samkeit dieser Koryphäen der Wissenschaft in Heidelberg nicht eine allzu kurze gewesen.

Schon im Jahre 1513 hatte diese Facultät es gefühlt und ausgesprochen, dass es ihr an einem Vertreter der allgemein bildenden Humanitätsstudien fehlte ; sie war zur Ueberzeugung gekommen, dass der alte Schoiasticismus die junge Generation kalt lasse, und als sie mit einer neuen Uebersetzung des Aristoteles das Interesse nicht anzuregen vermochte, so bat sie in einer besonderen Ein- gabe die Universität (August 1521), die Berufung der

22) Vi sc her, Geseh. d. Univ. Basel, S. 204.

23) Voigt (Class. Alterth. S. 395) macht hier die Bemerkung: »Die Frucht der classischen Studien war in Italien ein religiöser Indifferentismus, ja ein heimlicher Krieg der Ungläabigkeit gegen Glauben und Kirche; in Deutschland erwecken sie gerade eine neue Regsamkeit auf den Gebieten der Theologie und des sittlichen Lebens. In der Opposition gegen das Komische Papstthum und gegen die hergebrachte Formelgläubigkeit bildet der deutsche Hu- manismus kein unwesentliches, wenn auch nicht das tiefste Moment«

Lehrer dw AHixUn-Faeiam. 369

ersten Celebrit&t, die damals Europa unter den Huma- nisten nennen konnte, des Desiderius Erasmus von Rotterdam '^), bei dem KurfCürsten zu erwirken. Auf diese Eingabe erhielt jedoch die Facult&t keine Antwort Da nun kein Lehrer angestellt wurde, so yerliessen viele Studenten die Universität und gingen theüs nach Tübin-' gen, theils nach andern Hochschulen'^).

24) üeber Erasmns vergl. Streuber, Baal. Taschenb. 1860. 8. 45 ff. Vischer, S. 202 ff. Schreiber, Gesch. d. Univ. Freiburg, Th. II. S. 27 ff. Kortüm u. Reichlin-Meldegg, B. II, S. 29 ff.

25) Die Eingabe des Decanes und der Artisten-Facaltät ist in Acta Fac. Art. T. III. F. 99, b und in Annall. Uniy. T. Y. F 10. Da dieselbe den ganzen damaligen Zustand dieser Facult&t schil- dert, so theilen wir sie vollständig mit:

»Nemo est, qui credat, splendidissima üniversitas, non moleste ferre te, hoc nostro seculo, crescentibus undequaqne liberaUum artinm studiis, unicam filiam tuam, hoc est facultatem artium. a multis spretam et contemptam, a nemine vel pro conditorum snorum nobilitate, vel antiquitate, haberi in oculis; et quae olim inter totius Germaniae Academias omnium fuerat florentissima, hodie flaccescentem et marcidam atqae propediem interituram aadimns predicari: Atque utinam falso! nempe id non tam filiae, quam tibi matri vitio daretur. Porro si ad vidnas oculos converteris üni- versitates, habes undique qnod mireris, cum in professorum utrius- que lingae immo triam linguarum, juxta Clementinam sanctionem, institutione , tum in discipulorum numero, dncuntur enim omnes desiderio non solum audiendi, sed et visendi eos, quorum spectata emditio per omnium volitaverit ora. Esto non desint et huic nostrae Universität! fama et doctrina non ignobiles. Attamen non tales, ut possint in publicum tam repente prodire, admiratione tanta, nt solent, qui editis jam multis voluminibus iUustres evaserunt: qiialis est e millibus unus Boctor Johannes Reuchlinus ex publice Btipendio Tybingensium conductus grecae et hebraicae linguae pro- fesBor, quod haec scheda his litteris inclusa judicat. Hinc est, quod facultas nostra non parum periclitetur atque in dies plus, ut timendnm, periclitabitnr, nisi et undecunque doctissimo utatur stu- diorum instauratore , qualem Erasmum illum Boterodamum esse nuUus ambigit, proinde artium facultas obnixe supplicat üniversi- t&ti, nt ab illustrissimo principe nostro ad Garolum Imperatorem epistolam impetret, pro Erasmo totius orbis lumine ad nos mittende, qoi divino suo ingenio liberalia studia nostra pristino restituat nitori. Quam rem spes est fore et principi nostro, omnibusque HantB, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 24

370 I' Buch. IL Periode, 3. AbsehmiU. (lti08--15U.)

Durch den niisslungenen Versuch, den ErasmusfArdie Universität zu gewinnen, liess sich die Artisten-Facultät nicht abschrecken, weitere Schritte ftLr Berufung tüditiger Lehrer zu thun. Zunächst wünschte sie die Anstellung eines Lehrers für die hebräische Sprache. Diese wurde vor der Kirdienreformation weder auf der Universität Heidelberg, noch auf andern Universitäten besonders be- trieben, da man bei der Erklärung des Alten Testam^ts die lateinische Uebersetzung zu Grunde legte ^% Hatte nun auch schon in den Jahren 1513 1516 der Arzt Mat- thäus Hadrian, ein getaufter spanischer Jude, welcher nächst Reuchlin für den gründlichsten Kenner dieser Sprache galt, (auch Erasmus lobte dessen Gel^rsamkeit) und Lehrer des Oecolampadius in derselben gewesen war, in Heidelberg das Hebräische gelehrt*^, so hatte er doch keine wirkliche Anstellung an der Anstatt gehabt. Um nun einen ständigen Lehrer für dieses Fach zu erhalten, wandte sich die Artisten-Facultät nicht, wie bei Erasmus, an die Universität, sondern gab eine in deutscher Sprache abgefasste Schrift bei dem Kurfürsten ein, in welcher sie um die Anstellung Johann

nobis longe honesUasimam simulac atilissiinam. .Decanus atque tota facultas artium.€

Ueber den Erfolg dieser Zuschrift an die Universität ibeUea die Acten weiter mit:

»Istis litteris plane nihil reaponsura est.«

Weiter heisst es:

»Interim aliquot studiosi^n^ dtaeipuli hinc solvemnt noBtraram lectionum, praesertim Aristotelicaram pertaesi: partim abitum paran- tes, suasu praecq>torum manaeroat, diieli ape atudioram emenda- tionis futurae, partim caosaates morae hnjus negotii impatientiam ad Tybingense Gjrmnasium, partim ad aJia coaeessanint Hinc laboratum est discipalorttm namero admodum ezigao, fastidteatilNU omaibus nostrae academiae tractaadi et tradendi acientias modos et ofdinßm, ab doetissimi hiijuB nostri secoli aouratiiiB restüatis gymnaaiis prorsus alienum.«

26} Rnhkopf, 8. 252. 359.

27) Vaihinger, Leben Breas', S. 11. Eortam u. Eeich- Ha-Meldegg, B. U. S. 241.

Lehrer der Artisten ^Faeuim. 371

Böschenstein's^®) alsLdirers der hebräiscb^ Sprache bat «»).

Ihr Antrag Trurde sofort von dem Kurfürsten ge- nehmigt, und zwar in der Art, dass Böschenstein einstweilen bis Johannis des nächsten Jahres leseja sollte. Als »S^tentatnmsgeld« wurde ihm für diese Zeit zu- gewiesen : von der Artisten -Facultät und von der Universität je 10 Goldgulden, yon der theologischen 7 Goldgulden, von der juristischen 5 bis 6 Goldgulden, yon der medicinischen 1 bis 2 Goldgulden; ausserdem bat man auch den Kurfürsten, ebenfalls einen Beitrag aus seiner Kasse anweiäen zu wollen ^^). Von diesem

28) Mit dem Schreiben der Eigennamen nahm man es in frftheren Zeiten nicht so genau, wie heut za Tage. So wurde der Name Böschenstein nidkit nur ton Andern, sondern auch yon ihm selbst Beschenstein, Böschenstain, Bossenstein, Böchsenstein, Bösen- stein, Buchsenstein, Poschenstein, Podenstein, Bossothenius, Besen- tinus und sonstv noch auf verschiedene Art geschrieben. Gleiche BewandtnisB hat es auch mit L uther' s Namen, welcher von Andern und von ihm auch geschrieben wird: Lother, Luder, Lueder, Luter, Lutier, Ludher. Als Martinus Ludher ist er 1501 in die Erfurter Univ. - Matrikel eingetragen und als Martinus Luder er- scheint er in dem Magister-YerEeichniss von 1505. Kampschulte, Th. IL & 1.

29) Quandoquidem lo. Boeschenstein EsUngensis hebraeae lin- (jpiae insagniter eruditus, aliquorum (quibus respublica nostrae uni- versitatis non parum curae esset) precibus victus ad nos divertisset, suae vero non vulgana eruditionis nobilium aliquot Germaniae aeademiarum, atque loannis Beuchlini, iurium, loanais Oeeolam- padii et Gasparis Ammani Theol. Doctorum, aliornmque doctissi- morom homiaam non poenitcnda a^ulisset testhnonia atque a nostro facuUate paacis antea diebus Ubellus quidam defectuum gymnasii nostri enarrativus oblatus sit, inter quos non minimus compertus, quod nniversitas nostra professocum in tribus Unguis penuria la- boret. Ob id petit facultas artium ut sua dementia apud Gymnasii nostri proceres illi ipsi Stipendium pro linguae hebraeae professione constitui demandaret, aut si id ipsum modo fieri ncm po$8et, »altem ad tempus hie ex publicis quatüor faeultatom aerariis aleretur, donec reformatio stndioruro inchoaretur. Acta Fac. Art. T. III, F. 101, a.

30) Ibid. F. 101, a. b.

24»

372 X B^^' IL Periode. 3. AbschmU. ^608—1544.)

wurde jedoch nichts bewiUigt, und so legte Bös eben- stein schon im August des nächsten Jahres (1522) wegen allzu geringer Besoldung (ob stipendii tenuitatem) die ihm übertragene Lehrstelle nieder und verliess Heidel- berg ® ^).

In demselben Jahre, in welchem Böschenstein seine Lehrstelle aufgab, suchte die Artisten-Facultat die Anstellung des Johann Oecolampadius, der schon früher in Heidelberg gewesen (S. 325) und jetzt als Flüchtling dorthin gekommen war, bei der Universität zu bewirken. Allein bei den einflussreichen (antesignani) Mitgliedern derselben, welche damals weder den huma- nistischen noch den reformatorischen Bestrebungen geneigt waren, fand die Sache keine Unterstützung, und so reiste Oecolampadius nach einem kurzen, aber durch ehren- volle Bewirthung ausgezeichneten Aufenthalte wieder ab**).

31) Acta Fac. Art. T. III. F. 105, b. Vergl. über Böschen- stein Bracke r*s Ehrentempel, S. 54 ff . Annall. Ingoist. Acad. T. I. p. 68.

32) Anno 1522. quinta feria post Matthiae Apost casu quodam divertit ad nos Joannes Oecolampadius, vir trium lingaarnm, vel inimicis ejus testantibus, non valgariter peritus^ quod ut facultati nostrae per me Decanum (Philippum MOncfa) insinuatum est, moz eodem die decrevit, hominem hunc abeuntem a me Joanne Mar- quado et Joanne Brentio, ac obnixius ab eo fiagitandum, ut moram aUquantisper nobiscmn facere dignaretjar, donec Cancellarius c)e* mentisB. principis nostri reverteretur, confideret posthac facultas in eum, quatenus non detrectaret menses aliquot ant annos lectoris munus in graecis Utteris subiturum, id quod pro sua bumanitate aanuit, modo huic proYinciae accommodos indicaretor. Mox ex decreto facultatis propinatae sunt ei dem Oecolampadio qnatnor mensurae vini, duae cretici et doae communis vini patriae, quas ille cum summa animi gratitudiae suscepit. Deinde ad Sabba- tum exspectavit hie cancellarium, quo non revertente litteras ad me et facultatem dedit, se ob negotia abitum parare, si vero ejus operam universitas aut facultas posceret, per Brentium suum id nobis indubie indicaturum, ubinam locorum inveniri possit. Id facultati propositum, quae id ipsum universitatem minime coelandam censuit. Ceterum universitatis antesignani re comperta, quam tepi* dissime, ut hactenus semper consueverunt, huic negotio iusudarnnt.

Itekrer der ÄrHften-^Faeultät. 373

Als Professor der Römischen Literatur wurde der vielseitig gebildete Humanist Hermann van dem Busche (1523) mit einer Besoldung von 60 fl. berufen. Diese wurde jedoch unter der Bedingung auf 80 fl. erhöht, dass er keine Privatvorlesungen halte '^.

War nun auch die Professur der Römischen Litera- tur mit einem ausgezeichneten Manne besetzt, so fehlte es noch an einem tüchtigen Lehrer der griechischen Sprache. Dieses bewog die Regenten der Bursen, durch eine ausführliche Eingabe an den academischen Senat die Berufung emes solchen zu erwirken und zugleich damit den Antrag auf eine Erhöhung ihres Salariums ?u verbin- den **). Auf den ersten Vorschlag versprach der Senat den Simon Grynäus (Gryner, Greiner, nachmals der Aeltere genannt) aus Basel zu berufen; auf den zweiten aber wurde nicht eingegangen ^^).

privatae rei fortassis potius quam publicae timidi. Itaque res in longum diem pertracta, ad Joannis baptistae diem usque parum effectus consequuta est. Acta Fac. Art. T. III. F. 103, a. b. Aiinall. Univ. T. V. F. 22, b. Eist. Acad. F. 72. Viecher, S. 230. Hagenbach: Die theolog. Schule Basels, S. 6.

38) Ea tarnen lege, ne cum bis duabus ad quas quotidie ob- strictus est legere, uUam privatam habeat lectionem ut fidelius Ulis intendere possit. Annall. 1. c. F. 48, a. 50, a. Acta Fac. Art. T. III. F. 113, b. 114, a. Eist. Acad. F. 75. 76. Kampschulte: Die Univ. Erfurt, Th. I. S. 66. Lycei origg. p. 10. 11.

34) Annall. 1. c. F. 47, b bis 49, b. -

35) Senatus nostri Gymnasii primum conclasit advocandum egregium aliquem graeci idiomatis professorem et quia forte D. rector acceperat e quibusdam eruditis ac bonis ^amicis quendam apprime eruditum hominem Symonem Grineum nuper Viteberga in Sueviam venisse, grece lingue abunde peritnm, quem consuluit pre ceteris ad Gymnasium nostrum arcessendum idque tunc omni Yoce condusam est, debere rectorem quam primum fieri posset, ad eundem Symonem Gryneum mitteret literas.c

In Beziehung auf das Salarium der Regenten lautete der Be- Bchluss: »De salario regentibus ezpendendo statuit üniTersitas, ut eontuberniomm moderatores, qui non essent de numero coUegarum sequenti anno singnli decem aureos ex aerario publico, Regentes vero coUegae nihil ex fisco publico interim exspectarent, sed nna

374 X Buch. J7. Periode. 3. Meehmtt. (1508—1514.)

Grynäus (geb. 1493 zu Veringen in Scbwaben) folgte (1524) dem an ihn ergangenen Rufe, und trat als Professor der griechischen Sprache ••) mit einer Besoldung von 60 fl. in die Artisten-Facultät ein. Ausserdem erhielt er als Entschä- digung für Hausmiethe und Reisekosten weitere 10 fl. •'). Oleich nach seiner Ankunft begann er seine Vorlesungen, in welchen er zugleich mit grossem Eifer fttr die Aristo- telische Philosophie wirkte.

Weiter wurde (1524) als Böschenstein' s Nach- folger der Minorite Sebastian Münster aus Nieder- ingelheim für die hebräische Sprache angestellt. In ihm gewann die Universität zugleich einen tüc'&tigen Mathema- tiker und Geographen. Seine Besoldung betrug anfanglich 25 fl. '*); doch wurde sie nach zwei Jahren (1526) durch eine Zulage von 5 fl. erhöht, die ganze Besoldung aber ihm während der Zeit sistirt, welche er auf einer wissenschaft- lichen Reise nach Basel zubrachte '*). Münster verliess jedoch schon nach kurzer Zeit Heidelberg ganz und ging (1527) nach Basel, wo man ihm einen theologischen Lehr- stuhl übertrug*^), welchen sein ehemaliger Lehrer Pellican

cum ceteris regentibus mercedem constitntam a cdngulis diseipuÜB contuberniorum lectiones visitantibus daos annuos florenos red- piendos.« Annall. l. c. F. 49, b.

86) Homo graece atque latine apprime doctas svmmaeqiie ha- manitatis. Annall. T. . V. F. 52, b.

37) In subsidinm conducendae habitationis et Tiatici in itinere absumpti. Ibid. üeber Gryn&ns vergl. Wnndt: De ord. phil. P. II. p. 7 ff. Streuber, S. Grynaei epist. Bas. 1847. Strau- ber, Leben des S. Grynäus im Basl. Taschenb. 1858. S. 1~4S. Hagenbach, S. 8 ff.

58) Von diesen 25 fi. wurden 20 fl. dem Oonvent der Franzis- caner übergeben und 5 fl. erhielt Münster >ad manns snas pro privato suo commodo«. Annall. üniv. T. V. F. 90, a.

89) Ibid. F. 189 sqq.

40) Ibid. F. 180. 168, a. 164, b. ^ Münster's Leben s. in Eist Acad. F. 78 ff. und in Bader' s Badenia 1858, S. 104 ff. Vergl. auch Wnndt: t>e ord. phil. P. n.p.9sqq. Hersog, Lebeo Oecolampad'fl, Tli. II. S. 178. Lyc. origg. p. 11.

Lehrer der Jrtiaien'FacuiUU, 375

(Kürschner) bis zum Jahre 1526 inne gehabt hatte ^^). Hermann van dem Busche hatte die Universität schon im Jahre 1526 verlassen, nnd war an die damals errichtete Hochschule Marburg gegangen, mit dem Be- merken, er sei zu alt für anstrengendere Arbeiten ^^).

Jetzt wurden seine Vorlesungen dem Gry n aus über-> tragen, welcher mit einer Zulage von 20 fl. zugleich die Professuren der giiechischen und lateinischen Sprache zu * besolden hatte. Doch behielt er die zweite Professur nicht lange. Er sah nämlich dadurch seine Gesundheit, wie seine Studien gefährdet, und trat (1527) mit seinem früheren Gehalt von 60 fl. in die alte Stellung zurück *').

Der Vortrag über die Römische Literatur wurde dar- auf dem Sebastian Hügel (Hugelius) von Heiligenstein und von 1531 an dem Thomas Rhinerus übertragen. Der letzte versah diese Stelle bis 1546 und war, ohne berühmt zu sein, als tüchtiger Lehrer anerkannt ^*),

Dadurch, dass Gry n aus mit der Römischen Professur die Zulage von 20 fl. verlor, wurde seine äussere Lage eine sehr drückende, und da der Antrag der Bursenvorsteher auf Erhöhung seiner Besoldung erfolglos blieb, und zudem die ihn beseelende , kirchenreformatorische Gesinnung noch nicht die der Heidelberger Universität war, so folgte er 1529 einem von Basel aus als Professor der griechi- schen Sprache erhaltenen Rufe **). Einem später gegen ihn ausgesprochenen Wunsche, wieder nach Heidelberg zurückzukehren, hatte er zu willfahren keine Lust ^^).

Während seines Aufenthaltes in Heidelberg erwarb sich Grynäus das Verdienst, die einzige Handschrift,

41) V.iscber, S. 230. Ueber Münster's Nachfolger sehe man S. 379.

42) Annall. T. V. F. 75. 76. 131, b. 140, a.

43) Annall. 1. c. F. 140. 173.

44) Ibid. F. 302.

4ö) Ibid. F. 163, a. 164, b. Streaber, Basel. Taschenb. 1853, S. 21.

46) Häusser, S. 554.

376 ^- ^^^' ^^- Periode. 3. AbaehmU. (ISOS-^ISU,)

welche von Livius' Buch 41 45 noch vorhanden war, in dem Kloster Lorsch aufzufinden und damit die classische Literatur zu bereichem *^).

Den Lehrstuhl des Grynäus erhielt nun (Juli 1529) der mit ihm befreundete und von ihm empfohlene Johann Sinapius^^), welcher als Arzt und Humanist sehr ge- schätzt war, und zugleich Vorlesungen über die hebräische Sprache hielt. Doch auch er verliess schon im October 1531 die Universität *^). Nachdem man seine SteDe einstweilen durch den Magister der freien Künste und Licentiaten beider Rechte, Johannes Werber von Themar hatte versehen lassen, drang die Universität darauf, wieder einen tüchtigen Humanisten für die grie- chische Literatur zu berufen, und schlug (1532) den von Melanchthon sehr empfohlenen Jacobus Micyllus (Molzer) zu dieser Stelle dem Kurfürsten vor. Micyllus war Rector an der Schule in Frankfurt,, und hatte sich als Lehrer und Schriftsteller bereits einen Namen erwor- ben. Obgleich er selbst den Wunsch einer Anstellung in Heidelberg hegte, und deshalb auch dorthin gereist war, so erreichte er doch erst nach längeren Unterhand-

47) Yierordt, S. 236. Ueber Livius theilen wir aus öffent- lichen Blättern Folgendes mit: »Ein bekannter Archäologe in Pa- dua soll einen für die Wissenschaft äusserst kostbaren Fund ge- macht haben. Bekanntlich sind von der »romischen Geschichte des Livius« 107 Bände verloren gegangen. Der erwähnte Archäologe will nun gegen 50 Bücher in einem Privat-Archive entdeckt haben, welche das Geschichtswerk des Livius beinahe vervollständigen sollen und, als unschätzbare Originalquelle der römischen Geschichte, die Wissenschaft bereichern werden. Sobald der Entdecker seine Forschungen und Studien über dieselben beendet haben wird, will sie derselbe der Oeffentlichkeit übergeben.«

48) Streuber, Grynaei epistolae, p. 12. Auch seinen Freund Joachim Cam'erarius, welcher damals in Tübingen eine Lehr- stelle bekleidete, hatte Grynäus dem Kurfürsten als Professor vorgeschlagen. Gamerarius war jedoch auf die Sache nicht ein- gegangen. Ibid. p. 28.

49) Acta Fac. Art. T. IIL F. 120, b. 121, a. 124, b. AnnalL Univ. T. V. F. 279, b.

Lehrer der ÄrUBten-Faeiütät 377

langen (1533) seinen Zweck ^^). Er war nämlich bei dem Kurfürsten und seinen Käthen im Verdachte, sich zu dem Lutherthum hinzuneigen, worauf wir unten zurückkommen werden, und ausserdem hatte auch Themar, besonders unter den Professoren, Gönner, welche ihm die bisher nur

50) Dem ersten Antrage der Universität auf Anstellung des Micyllus (1582) antwortete der Ganzler:

>Nec ipsis (consiliariis Principis) nee Principi unquam placuiBse dogmata ,Lutlieranorum aliorumque novorum doctorom , sed semper cupüsse rempublicam suam literariam immunem et impoUutam ab hujusmodi doctrinis esse. At quia Micyllus apud Francofor- dienses aliquamdin versatus sit, et ibidem nunc variae sectae di- cantur vigere religionis Christianae, adeoque verendum sit, ne hie Micyllus harum quoque sectarum sit Studiosus atque cum assu- meretur, in republica nostra zizanias sit seminaturus, ob ilias atque alias rationes negativum daremus Micyllo.t Annall. Univ. T. V. F. 806, a. b. Auch hatte der Kurfürst selbst erklärt: »Sa non posse Sectae Lutheranae professores alere et tolerare.« Alting, p. 148. Hottinger, Eist. eccl. sec. XYI. p. 661. Micyllus selbst sagt (1583) in einer Zuschrift an den Kurfürsten, um sich von dem Ver- dachte des Lutherthums zu reinigen: »Ynd wo villeicht als ich besorg In Ew. churf. Gnaden durch missgunst Ingebildt were, das ich der lutterischen sect anhengig sein solt, geh ich diesen War- haftigen vnderthenigen bericht, das mir solchs gantz Zu Unschulden zugemessen. Dan wo dem also , were ich bey einer ersamen stat Franckfort, do ich erlich vnderhaltung gehapt, blyben vnnd weit wol bei andern ein merer besoldung erlangen mögen. Ich hab biss- her mich der theologeien nichts vnderzogen vnnd mit keynerley sect umbgangen, allein bonis literis vnnd meynem fürgenommenen studio angehangen, wie ich auch fürther zu thun gedenck. Bit herab, mich als ein loblich mild churf ürst hierjnne mit gnediger antwort Zu bedencken, das erbit ich mich vm Ew. churf. Gnaden, die der almechtig in glücklicher regierung langwerig erhalte. Annall. Univ. T. V. F. 821, a.b. Vergl. auch Hottinger: De CoUeg. Sap. p. 77. Mieg: Ausführl. Bericht von der Reformat. der Kirchen in Kurpf., S. 9. Hautz, Micyllus (Heidelb. 1847), p. 11 sqq. Seisen's ausführliche Anzeige der zuletzt genannten Schrift über Micyllus in den theol. Jahrb. von Zeller. Tübing. 1845. K IV. H. i. S. 178—187, wo besonders auch im Hinblicke auf Melanchthons innige Freundschaft mit Micyllus und auf Aeusserungen des letzteren in seinen Gedichten u. s. w. sein gänz- liches Frefsein von dem Lutherthum mit Becht in Zweifel gezogen wird.

378 L Buch, n, Periode. 9. AbschmU, (1508^1544,)

anshülfsweise übergebene Stelle definitiv übertragen wissen Trollten.

Die dem Micyllus zugewiesene Besoldung bei^and in 60 fi. Von dieser konnte er jedoch mit seiner starken Familie nicht leben und wünschte sie deshalb auf 100 fl* erhöht. Da man aber darauf nicht einging, sondern er- klärte, der Fiscus der Universität sei zu sehr durch Bau- ten und andere Ausgaben in Anspruch genommen, um ihm mehr als 80 fl., welche auch Grynäus (wenigstens kurze Zeit) gehabt hatte, geben* zu können, verliess auch er, obgleich ungern, (1537) Heidelberg*^).

Zu seinem Nachfolger wurde Johann Härtung aus Miltenberg ernannt. Dieser war, wenn auch nicht von so anerkanntem Rufe wie Micyllus, doch ein durch grosse Kenntnisse im Griechischen ausgezeichneter Lehrer. Die ihm übertragene Stelle bekleidete er bis zum Jahre 1546, wo er einem Rufe nach Freibiirg im Breisgau

folgte *0-

§5. Lehrer der theologischen Facultät

Die theologische Facultät hatte an Münster ein^ ausgezeichneten Lehrer der hebräischen Sprache verloren.

51) Ueber Micyllus verweisen wir auf die über sein Leben und Wirken von uns bearbeitete und herausgegebene Monographie. In derselben ist nicht nur immer auf die betreffenden Urkunden hingewiesen, sondern es sind auch die wichtigsten über seine Berufung, über seinen Aufenthalt in Heidelberg u. s. w. abgedruckt. Zugleich führen wir aber auch Glassen's Schrift: »Jacob Micyllus, Rector zu Frankfurt und Professor zu Heidelberg von 1524—1558« und dessen Nachträge zur Biographie Micyllus', Frankf. 1869, 1861 an. C 1 a s s e n schildert vorzugsweise Micyllus* Wirksamkeit zu Frank- furt in der zweimaligen Periode seines Rectorats an der dortigen lateinischen Schule; in unserer Schrift ist dagegen Micyllus b»- sonders als Lehrer der Universit&t Heidelberg dargestellt.

52) Acta Fac. Art. T. IV. F. 14, b. 16, a. b. Zell, Oratio de studio graecarum latinarumque literarnm, p. 11. 12. Schreiber, Heinrich Loriti Glareanus, S. 113. Micylli sylvae, p. 291.

Lehrer der tkeeiogiecken FacuiUät 379

Dieser Verlust war um so grösser, als die von ihm be- kleidete Lehrstelle längere Zeit hindurch mit Männern besetzt wurde, von welchen man ausser ihren, in den Acten vorkommenden Namen nichts weiter weiss. Diese sind: Georg Sibold von Kettershausen (1529), Valentin Cleynmann (1531), Valentin Micrander und Johann Koller (1538) ^»).

Einen weiteren Verlust erlitt diese Facultät aber auch durch den Tod des als Lehrer sehr ausgezeichneten Professors Vitus Hass (1534) **).

Bei so bewandten Umständen baten (1539) Rector und Senat höchsten Ortes, man möchte die frei gewordene Lehrstelle wieder mit einem von einer andern Universität zu berufenden berühmten Manne besetzen, erhielten jedoch von dem damaligen Kurfürstlichen Oberhofmeister von Fleckenstein die Antwort: »ob man gel-n Leuss an Beltz wollt setzen?«^^)

Diese Antwort musste für die Universität aber um so empfindlicher sein, als, soweit dieses aus den Acten .erhellt, die einzigen damaligen Lehrer der Theologie Pro- fessor Matthias Keuler und Heinrich Stolo (StoU) waren. Den letzten hatte (1526) der Kurfürst als Predi- ger an der H, Geistkirche berufen ; später (1531) wurde er als Professor der Theologie Martin Frecht's Nachfolger, jedoch mit Beibehaltung seines Pfarramtes ^^.

53) Annall. Univ. T. V. F. 234, b. 255, b. Act. Fac. Art. T. III. F. 141, b. 145, b. Wundt (De ord. philoa. P. 11. p. 15) bemerkt in Beziehung auf die genannten Männer: »Cum libris editis ad posteros illustrati non sint, praeter obscura eorttm nomina tantum üastis academicis inserta, reliqua omnia de iis ignorantur.«

54) Annan. Univ. T. VI. F. 181, b. 65) Ibid. F. 188, b. 189, a.

56) Vierordt, B.L S. 838.450. Ueber Stolo's Leben iiiehe Lyc. Origg. p. IS.

380 I- BMcft. U. Periode. 3. JbaOmtt. (1608— 15U.)

§ 6. Lehrer der juristischen FacuUät.

Wie fast zu allen Zeiten, so war auch unter Lud- wig's V. Regierung, während die übrigen Facultäten nur mittelmässige oder zeitweise schlechte oder keine Lehrer hatten, die Juristen -Facultät gut besetzt. Sie erfreute sich der besonderen Gunst des Kurfürsten *^).

Von denjenigen Rechtslehrern, welche in dieser Zeit angestellt waren, nennen wir: Nicolaus Morsinger, Adam Werner von Themar (1491 1537)*^, Johann Maler vonIlwesheini(1511 1517), Johann Linck von Hirschhorn (1504—1530), Peter Günther von Neu- stadt a.d.H. (1512 1518), JohannKönig von Offenburg (1520 1528), Michael Weinmar, Lucas Hugo (Hugonis) von Herlissheim (1518), Paul Bautenbach (1521) Johann Kröller von Weil (1523) Hartman- nus Hartmanni von Eppingen (1523 1527), später Canzler Ludwig's V. und Friedrich's IL, Johann Pfau (Pavonius) von Eppingen (1524 1544), Wende- lin Schelling von Reichardshausen (1528—1543), Theobald Gerlacher Bilicanus (1542), Conrad Dym (bis 1559), Hieronymus Neidhard (1533), Jo- hann Faber von Empfingen (1539 1558), Sebastian Hügel (1529)*»).

Diesen Männern ist noch der nachmalige Canzler Ludwig's V., Florentin von Venningen, beizufügen.

67) Annan, üniv. T. VL F. 318, a.

58) Themar erwarb sich auch dadurch ein besonderes Ver- dienst um die Universität, dass er im Jahre 1614 ein Stipendium im Dionysianum gründete. Die Stiftungs-Urknnde steht in AnnalL Univ. T. lY. F. 194, b. Fanf von seinen Schriften besitzt das üniv.- Archiv im Cod. Pal. Nr. 298 unter 2. 3. 4. 6. 6.

69) Wundt: De Fac. jur. P. IIL, wo diese M&nner nicht nur genannt, sondern auch wichtige Nachweisungen über ihre Lebens- verhältnisse beigebracht sind.

Lekref der jimatiadten und medieimaehen FaenUät 381

Im Jahre 149Ö wurde er unter den Advocaten bei dem von Kaiser Maximilian L in demselben Jahre zu Speyer errichteten Beichskammergerichte (S. 337) aufgeführt und 1499 zum Professor und Hofrichter ernannt ^%

Lehrer der medidnisehen Facultät.

Schon unter dem Kurfürsten Philipp hatte die me- dicinische Facultät, wiewohl vergeblich, , auf die Anstellung eines dritten Professors gedrungen, und sollten dazu die üeberschüsse des Dionysianums verwendet werden. Erst von Ludwig V. wurde (1522) der gewünschte dritte Lehrer angestellt. Vielleicht war es Johann Wagen- mann von Alzei, welcher in den Jahren 1544 und 1552 das Rectorat bekleidete ^ ^). Die beiden anderen Professoren waren Simon Linck und Hermann von Höxter.

Von dieser Zeit (1522) an blieben bis zum Jahre 1620 drei Lehrer angestellt. Von dort an aber bis 1652 war in Folge der Kriegsereignisse die Fatultät ohne Lehrer ®*).

§8.

Luther in Heidelberg. ' Theilnahme der Professoren und Studenten an der von ihm gehaltenen Disputation.

Im Jahre 1518 wurde in Heidelberg von (Jen Augu- stiner-Mönchen ein Convent abgehalten und von Witten- berg aus Martin Luther, welcher damals diesem Or- den als Mitglied angehörte und bei seinen Ordensbrüdern

eO) Annan. üniT. T. V. F. 131, b. PfWz. Copialb. Nr. 16. F. 424.

61) Schwab, F. I. p. JOS. 109.

62) A Lndovid temporibns ad annnm 1620. idem (3) fait Pro- fessornm in Facaltate medica numerus; ast dissoluta funestissinia Bohemiensi beüo Universitate ad annum 1652. nullus ezstitit. Schönmezel, 1. c.

in hoher Achtung stand, geschickt, um demselben ab Be- vollmächtigter seines Klosters anzuwohnen« Er recmi^ in sich, nach der Ueberzeugung seines (h*dens, alle Eigen- schaften, welche zu solchen Sendungen besonders tüchtig machen. Aus eben diesem Grunde war er auch im Jahre 1510 mit einer Mission nach Rom betraut worden ^'), und hatte si€h auch damals auf seiner Beise dahin in Heidelberg aufgehalten •*).

Mit einem Empfehlungs-Schreiben von seinem Kur- fürsten, Friedrich, dem Weisen, von Sachsen, an den Bruder des in dier Pfalz regierenden Kurfürsten, Pfalzgrafen Wolf gan g, reiste er am 11. April 1518 von Wittenberg über Coburg und Würzburg nach Heidelberg ab, ohne sich durch Warnungen besorgter Freunde von der Reise ab- halten zu lassen •*).

In Heidelberg traf Luther mit dem Generalvicar, Johann von Staupitz, und dem Augustiner-Prior von Würzburg, Johann Lang, am 21. April ein, und nahm während des Conyents, welcher mehrere Tage dauerte, nach der wahrscheinlichen üeberlieferung, in einem den Augustinern zugehörigen Hofe zu Neuenheim seine Woh- nung ^^.

Von dem Pfalzgrafen Wolfgang, welcher von seinem Erzieher Oecolampadius eine freiere religiöse Rieh- tung erhalten hatte ^^, wurde er sehr freundlich au%e-

63) Quod esset acer ingenio et ad contradicendam audax et vehemens. Cochlaeus, Hist. de actis et scriptis Lutheri, p. 2.

64) Knrpf: Qeschichtsk. S. 61- und besonder» Paa las, Heidelb. SacuUrfeto: »Ancb in Heidelberg war Dr. Martin Lnthert. Hei- delb. 1817.

65) Saadetur mihi ab omnibus, ne adeam Heidelbergenses, ne forte, quod ü non possunt, insidüt in me perfieiant Ego tarnen obedientiae satisfaciam et pedester veniam transiboque per £zfa^ diam Deo volente. De Wette, Lutber's Mefe, Tb. I. 8. 98.

66) Paulus, Si. 39. Das Haus, in welchem Luther gewohnt haben soll, steht noch und ist im Munde des Volkes als »Lathen- bans« (Ltttiterhauschen) bekannt.

67) Häusser, S. 540.

LiähermHeiddberg, TkeihiaJimetm seiner DispuMian. 383

nommen und mit Staapit2 und Lang zur Tafel gela* den und ihm und seinen Beisegenossen aUe Sehenswür- digkeiten des Schlosses gezeigt ^^), so dass Jacob Sim* ler, welcher mit dem Pfalzgrafen Wolf gang als sein Be* gleiter zu Wittenberg gewesen war**), sich gegen Luther äusserte: »Ihr habt by Gott einen kystlichen Credenz« ^^).

Nach Beendigung der Ordensgeschäfte yeranstalteten die Augustiner am 26. April 1518 in ihrem Kloster eine öffentliche Disputation und übertrugen dem Luther den Vorsitz '^^). Die Bewilligung, solche academische üebun- gen in Heidelberg zu halten, hatten die Ordensbrüder schon im Jahre 1476 von der Universität erhalten ^*). Prior des Klosters war damals Augustin Lupf, wel* ch^i seine Zeitgenossen zu den aufgeklärtesten Gelehrten von ganz Deutschland rechneten '*).

In dieser Disputation vertheidigte Luther 40 theo^ logische und philosophische Streitsätze. Ihr Hauptinhalt betraf theils die Unzulänglichkdt der sittlichen Kraft des Menschen, ein Becht auf die Begnadigung vor Gott zu erwerben, theils eine Beleuchtung des Werthes der Ari- stotelischen Philosophie '^% Anwesend waren viele Mönche,

68) Omnia saceUi castrensis Palatsni omamenta, deinde bellicos apparatus, deniique omnia ferme, quae habet regale aliud et plane illüstrissimum castrum, decora Instrantes. Aas einem Briefe an Spalatin vom Id. Mai 1518. Paalns, S. 45, woselbst derselbe abgedruckt ist.

69) Vi er or dt, Gesch. d. Reform, in Baden, B. L S. 109.

70) Literae credentiales, Creditiv.

7.1) Luther US in suonua fratrum apud nos celebrata synodo litecariae pugnae solenni more praefectns. Aus dem Briefe Bucer's an BJienanus. Struv, S. 12.

72) Potestatem in suo monasterio execcitiorum academicorum babendorum. Hist. Acad. F. 81.

75) Yierordt, S. 109.

74) Abgedruckt sindvdiese 8&tze in Lntfaer's Werken, B. L, in Struv's Pfalz. Eirchenh. S. 11. 12. und mit Erörterung ihres Verbäitnisses zur übrigen theologisehen Ansicht Lnther's bei Paulus, S. 56 tf.

384 X Buch. IL Periode, 3. JbaekniU. (UOS^UU.)

die Professoren der Theologie, Marcus Stier, Lorenz Wolf, Johann Hosser, Feter Scheibenhart und Georg Niger, so wie auch eine grosse Zahl von Hofleuten und Studenten, von welch' letzteren besonders genannt werden: Martin Frecht, Martin Bucer ^*), Johann Brenz ^•), Franz Irenicus (Friedlieb)"), Erhard Schnepf, Theobald Billican, welche sich später als Theologen einen grossen Ruf erwarben '®).

Wenn behauptet wird, diese Disputation sei den Pro- fessoren der Universität unangenehm gewesen ^^), so wird dieses von Luther selbst widerlegt ^% und auf die Studiren- den Jttnglinge machte sie einen solchen Eindi'uck, dass jener, nachdem sie ihn in seiner Wohnung besucht und über Manches, was ihnen dunkel geblieben war, sich seine Belehrung ausgebeten hatten, von ihnen die Hoffiiung aussprach, sie würden die Träger der von den Alten ver- worfenen evangelischen Lehre werden ^^). Auch der PfjGilzgraf Wolf gang spricht sich in seiner Antwort auf die von dem Kurfürsten Friedrich von Sachsen erhal- tene Empfehlung Luther's über diese Disputation sehr

75) Frecht aus Ulm wurde am 22. Januar 1514 und Bucer, »ordinis Praedicatorum de oonventu Schlettstadiensit, am 31. Januar 1517 in Heidelberg immatricnlirt.

76) Im J. 1519 wurde Brenz Regens der Realisten -Bnrse. Hist Acad. F. 111.

77) Irenicus war im Jahre 1516 schon Vorstand (moderator) des Eatharinen-Goutubemiums. Lyc. origg. p. 9. 136.

' 78) Vierordt, S. 110 ff.

79) Struv, S. 9.

80) Porro disputationem meam domini doctores et libenter ad- miserunt et ea modestia mecnm disceptarunt, ut eo nomine mihi ipsi sint commendatissimi. Qnanquam enim peregrina illis yideba- tur Theologia, nihilo minus tarnen et argute et pulchre adversns eam velitabantur, excepto uno, qui erat quintus et junior doctor, qui risum toti movebat auditorio, quando dieebat: >si rustici haec audirent, certe lapidibus tos obruerent et interficerent« Luther an Spalatin bei Paulus, S. 45.

81) Härtmann in der Real-Encyclop. fOr proteat. Theologie n. Kirche v. Herzog, B. II. S. 354.

Die UfdverMtät ah Gegnerin der KirehenfeformaMon, 38ö

günstig aus ^^, was auch von Bucer in seinem Briefe an Rhenanus geschieht®'^).

Luther verweilte bis zum 18. Mai in Heidelberg, an welchem Tage er seine Rückreise nach Wittenberg über Monheim (nicht Mannheim) und Nürnberg antrat **).

§9.

Die Universität Gegnerin kirchenrefomuxtorischer Be^ strebungen. Papst JSadrian VI. fordert die Univer- sität auf der Verbreitung von Luther^s Lehre entge- genzuarbeiten. Ergebenheit und Anhänglichkeit der

Hochschule an den Papst.

Den durch Luther's Auftreten rege gewordenen kirchenreformatorischen Bestrebungen zeigte sich die Uni-

82) Wolfgang nahm um Bo mehr Antheil, weil er selbst, wie erwähnt, zu Wittenberg studirt hatte, und am 1. Mai 1515 der erste Rector der neuen Universität geworden war. Aus der Ant- wort des Pfalzgrafen theilen wir Folgendes mit : »Er (Luther) hatt pich auch allhier mitt seinem disputiren also geschickt gehallten, dass er nitt eynn kleynn Lob E. L. üniversitet gemacht hatt, es wurde Im auch grosser Preyss von vill gelerten Leutten nachge- sagtt, das haben wir E. L. als eyn Somm frunttlicher Mainung nitt wollen verhaltenn.« Struv, S. 14.

83) L Uterus ea disputavit paradoxa, quae non modo opinionem omnium superarent, sed etiam pleraque visa sunt haeretica. Mira ejus in respondendo suavitas, in audiendo incomparabilis longani- mitas, in dissolvendo Pauli agnovisses acumen, non Scoti, adeo bre- vibus, aeque divinae scripturae penu depromptis responsis in sui admirationem facile cunctos adduxit. Cum f^rasmo illi conveniunt omnia, uno hoc hie praestat, quod, quae ille tantum insinuat, hie aperte docet. < Struv, S. 15. Besonders grosse Verehrung für L u t h e r hatte Michael Neander, berühmt als ausgezeichneter Philolog and Schuhnann. Er starb i. J. 1595 als Bector des Ilnfelder Gym- nasiums. Dieser nennt Luther: Theander, Megalander, Antichristo- phontes, S. Lutherus Germaniae propheta, Helias Lutherus, (Uyciq natgCdog dmiJQ, Jahn's Jahrb. d. Phil. 1857, S. 119. Ueber L u t h e r als Reformator vergl. Schenkel: Die Reformatoren und die Reformation, S. 22 ff.

84) Vierordt, S. 118.

Hantz, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 2^

386 I' Buch, IL Periode. 3. AbschniU. (1508—1544.)

versität als Körperschaft eben so wenig geneigt, als sie es bei den humanistischen (S. 324) that Sie fanden viel- mehr nur bei einzelnen, besonders jüngeren Mitgliedern derselben. Theilnahme *^). Auch der Kurfürst, welcher äussere poUtische und verwandtschaftliche Verhältnisse nicht unberücksichtigt liess, wollte, wie wir schon bei der Berufung des M i c y 1 1 u s (S. 377) gesehen, von der neuen Lehre wenig wissen ®*'); wohl aber nach seinem friedlichen Gemüthe keine gewaltsame Verfolgung von Glaubenslehren, sondern nur »die ReligionsdiflFerentien, von welchen ganz Deutschland rege gemacht wurde, gar gehoben sehen« 8^). In dieser Absicht liess er am 20. August 1522 der Uni- versität einen Erlass zugehen, in welchem es heisst^^):

»Man habe yernommen, dass von der Uniyersität eüych derselben verwant beflyssigen sollen, wynckelpredig zo doen«,

imd ein solches Predigen aufs Strengste untersagt wird.

In derselben Zeit wurden dutch ein apostolisches

Breve vom 1. December 1523 von Hadrian VI. ®^) alle

85) Anders war es auf der Universität Erfurt, wo sich Lehrer and Schüler als Anhänger Luther' s erklärten. Eampschulte: Die Univ. Erfurt, S. 35 ff.

86) Der Kurfürst musste sogar von dem Ritter Landschad den Vorwurf hören : »Er und sein Canzler nebst dem Hofmeister seien zwar bis zum Wonnser Reichstag der Lehre Luther's günstig gewesen, aber seitdem von derselben abgefallen, statt sie zu beschirmen.« Vi er or dt, S. 150.

87) Struv, S. 25. Vierordt, S. 149. 236. 336.

88) Annall. Univ. T. V. F. 29, a. b.

89) Die Universität zeigte sich den Päpsten immer ergeben, wurde aber dafür auch bei jeder Gelegenheit von denselben aus- gezeichnet. So wurde sie von dem Papste Julius 11. zu dem auf den 1. September 1511 in Pisa ausgeschriebenen allgemeinen Con- cilium eingeladen. (Das Einladungs- Schreiben ist noch in Hist. Acad. F. 99 vorhanden.) Als Julius II. (1513) starb, folgte ihm Leo X. Wie sein Vorgänger, zeigte auch er der Universität seine Wahl an. (Die betreffenden Actenstflcke sind ebenfalls in Histor. Acad. F. 101. 103.) Als später auf dem Lateran -Goncilium die schon in Basel (1439) begonnene Kalender -Reform wieder aufge- nommen worden war, wurde die Hochschule sowohl von dem Kaiser Maximilian I. (1514), als auch von dem Papste (1515) um ein

Die Universität aU Gegnerin der Kirchenreformatian. 387

and jede Doctoren dieser Anstalt ermalint und beschworen, der weiteren Verbreitung der Lutherischen Lehre nach Kräften durch Schreiben, Lehren und Predigen entgegen zu arbeiten und die Irregeleiteten auf den Weg der Wahr- heit zurück zu führen ^^).

Dieses Breve wurde mit einem Schreiben des apo- stolischen Nuntius vom 29. Januar 1523 in einer zu diesem Zwecke von der Universität veranstalteten Versammlung vorgelesen und mit Freuden aufgeno^mmen. Alsbald richtete diese auch eine Zuschrift an den Papst, in welcher sie für die Mittheilung des Breve's ihren Dank mit der Versicherung aussprach, sie werde alles aufbieten, um dem Willen des Papstes zu genügen. Zugleich em- pfahl sie sich seiner fortdauernden Huld und Gnade ^^).

Outachten (de impositione vernalis aequinoctii) ersucht, und kam demselben bereitwillig nach. Das Schreiben des Kaisers und die Antwort der Uniyersität auf dasselbe, so wie das des Papstes findet sich a. a. 0. F. 106 109. Vergl. auch Hottinger: De CoU. Sap. p. 70.

90) Doch traten auch warme Vertheidiger für Luther auf. So nahm sich dessen Wilibald Pirckheimerin einem Schreiben an Hadrian lebhaft an, da, wie er sagte, »bis dahin selten wahre Berichte über Luther nach Rom gekommen seien«. S. den »Biographen Pirckheimers«, Halle, 1803. Th. IIL S. 466. 467. Eras- mus schreibt an Zwingli: »Ich glaube, dass ich beinahe alles das gelehrt habe, was Luther lehrt, nur nicht so heftig und ohne jene nach Extremen haschende Sprache«, und auf dem Cölner Reichs- tage erklärte derselbe auf die Frage, was er von Luther und seinem grossen Streite halte: »Luther hat zwei Verbrechen be- gangen, er hat dem Papste an die Krone und den Mönchen an die Bäuche gegriffen.« Müller, Erasmus v. Rotterdam, S. 284. 294.

91) Das Breve und die Antwort der Universität nebst näheren, diese Sache betreffenden Angaben sind in Annall. Univ. T. Y. F. 56, b bis 37, b. Vergl. auch Eist. Acad. F. 114.

Ein ganz gleich lautendes Breve v. 28. Februar 1523 erhielt auch die Universität Göln. Es ist abgedruckt bei Bianco, S. 396 ff. Doch wurde es mit grösserer Begeisterung in Cöln als in Heidel- berg aufgenommen. In ihrer Antwort an den Papst legte die Cöl- ner Universität, welche früher vor allen das Beispiel einer aufge- regten, freisinnigen Bekämpfung der päpstlichen Ansprüche gab, dior sem zugleich die Bitte vor, den Kaiser, die Könige und die Fürsten

25*

388 /. Buch, I. Periode. 3. JbeehnitL (löOS-^lödd.)

Zuschriften gleichen Inhalts erhielt sie von den Päpsten Clemens VII. (1523—1534) and Paul HI. (1534 1549). Der letzte liess sie auch auf das nach Mantua (1536) ausgeschriebene Goncilium einladen ^^.

§ 10. Die Universität prüft im Auftrage des Kurfürsten Luthers Lehre. Ansicht der Universität über die- selbe. Die theologische Facultät erhält von dem- Kur- fürsten den Befehl^ bei ihren Disputationen Ordnung

und Anstand eu beobachten.

Die oben hervorgehobene ruhige Haltung des Kur- fürsten in kirchlichen Angelegenheiten zeigte sich beson- ders 1521 auf dem Reichstage zu Worms, wo es sein Widerspruch am meisten hindern half, dass man dort nicht mit Luther ähnlich verfuhr, wie ein Jahrhundert früher liiit Hus in Constanz. Auch auf dem Reichstage zu Nürnberg blieb er auf der Seite derjenigen Fürsten, welche, damals überwiegend im Reichsregiment, jeden gewaltsamen Eingrilf in die Religionssache ablehnten, und dadurch, ohne dem Lutherthum selbst ergeben zu sein,

der Christenheit zu veranlassen, dass dieselben das Ansehen der Kirche mit weltlicher Macht unterstützten. Ebend. S. 398. Kamp- schulte, Th. I. S. 14. Die Bücher Luther's hatte diese Universität in vollzähliger Congr^ation schon am 31. August 1519 zum Feuer und den Verfasser zum öffentiichen^ Widerruf ver- urtheilt. Dieses Urtheil wurde durch eine BuUe des Papstes Leo X. (t 1521) vom 14. Juni 1520 bestätigt. Dadurch wurde auch Kaiser Karl V. bewogen, am 12. November 1520 die Bücher Luther's auf dem Domhofe zu Göln in seiner und anderer Fürsten, so ivie des Domcapitels, des städtischen Senats und der Universität Gegen- wart öffentlich dem Feuer zu übergeben und (1521) die Universität in Wien zu ermahnen, eben so wie die Cölnische, die Lehre Luther's zu bekämpfen. Ausführlicheres, so wie die hierher ge- hörigen Actenstücke, siehe bei Bianco, S. 389—393. 92) Alting, Hist. eccl. p. 153.

Prüfung der Le^re Luther's. Ansicht d. Univ. Kurf. Befehl . 389

seiner Ausbreitung am meisten in die Hände arbeiteten ^*). Da Luther's Lehre nun auch in Heidelberg immer mehr Eingang fand, trug Ludwig schon im Jahre 1Ö23^^) der Universität ihre Prüfung auf®*). Hierauf beriethen sich die Mitglieder derselben (unter ihnen auch von dem Busche, Grynäus, Münster), ohne jedoch zu

93) Häusser, S. 540. 541. 542. 558.

94) Durch ein kaiserliches Edict von 1524 wurde allen Uni- versitäten befohlen, Luther*s Lehre zu prüfen, »ut hoc melius, quid ferendum tollendumve in Luthero esset, dinosci possit«. So ging im genannten Jahre auch der Universität Leipzig dieser Befehl von dem Kurfürsten von Sachsen zu. Die Universität überwies aber die Sache der theologischen und juristischen Facultät zum Be- richt an den Kurfürsten. Sie sollten in ihrem, und nicht in dem Namen der Universität berichten, »ut, quicquid vel laudis vel jacture ex ea re obiretur, personale non universale id esset«. Zarncke, Acta Rector. Univ. Lips.

95) Aus dem der Universität zugegangenen Erlass theilen wir Folgendes mit: »Damit das gut neben dem bösen nit vnderdruckt vnd endlich erörtert werden möge, was sich hinfurtter In dem ein Jeder halten soU für gut angesehen, So ist, wie wir Euch hie- voren befehlen lassen, vnser gnädiges gesinnen vnd begehren, auch mit ernst befehlen, ihr wollet allen Theologen und Canonisten, Legisten oder Rechts oder sonst Gelehrten, auch die zu lesen zu- gelassen seyn, und sonst graduireten , es seyen Doctores, Licentiati oder ander dieser Universitet jetz zu Heydelberg befehlen und verfügen, dass sie samenthafft oder besonderlich die Luterschen vnd newe lehren, wie die genant sind, auch die selbigen Bücher, was ihr der zuwegen bringen könnt, für die band nemmen, eigent- lich ersehen, die erwogen, wo, wie und an welchem Orten die Christlich, annehmlich vnd guth, auch dem Evangelio vnd rechten wahren Göttlichen wort, gemess oder nit seyen, das böss von dem guten vnderschiedlich aussziehen vnd aufzeichnen, auch dapferlich berathschlagen, wie das Irrig vnd ungerecht, auch auf rühr, so darauss erwachsen möcht, zuvorkommen vnd abzuwenden ; aber das christlich vnd gut, wie billichen, zu pflanzen vnd handhaben war, dasselbig alles mit ewerem Gutbedünken vns fürter verschrieben zuschicken, vnd Euch darin (in ansehen dieweil diss vnser Univer- sitet bisher den Ruhm vor andern gehabt) dermassen so fleissig- leichen der gleichheit dem Evangelio vnd der wahren Göttlichen lehre am nechsten gerümen, üben vnd erzeigen.« Annall. Univ. T. V. F. 61, a. b. Hist. Acad. F. 120.

390 L Buch, IL Periode. 3, AbschniU. (1508— 15U.)

einem bestimmten Resultate zu kommen '^. Wie übrigens die Universität über Luther's Lehre gesinnt war, lässt sich aus Folgendem schliessen. Im April 1526 kam es bei dem academischen Senate zur Berathung, woher es komme, dass die sonst so blühende Hochschule immer mehr in Verfall gerathe und jetzt mehr Professoren, als Studenten, da seien ^^). Auch der Kurfürst war über diesen Zustand der Universität missstimmt und verlangte von derselben ein Gutachten. In diesem Gutachten, welches mit dem der Cölner Hochschule (S. 387, Note 91) ziem- lich übereinstimmte, schrieben Rector und Senat den Ver- fall der Anstalt dem Umstände zu,

»Das die neuwe luterisch lere vnd snnst emponmg der yersampten Bawerschaft grosse Ursach seyn, das nit allein Ew. Churf. Gnad. Universitet, sondern alle andere teut scher Nation üniversitet zu Zerrüttung und nachteyl gedient, vnd zu besorgen, wo Rom. Kayserl. Majestät, Fürsten und stände des heilig. Reichs zu hinlegung gedachter neuwen hiterischen Lehr nit greiffen und handeln, die Burger und gemeine Bawerschaft werden ihre Kinder, wie vormals in die Üniver- siteten 1[dortinnen sie knnst, gute sytten ynd zucht lernen) abfertigen vnd schicken, das wir Ew. Ghurfrstl. Gnad. gnediglich zu beherzigen yffs vnderthenigst anzaigen Mit vn- derthänigster bitt uns ein gnädigster Patron ynd Schirmherr zu sein®*).«

Dieser Erklärung des Rectors und Senats gegenüber wird nun von anderer Seite behauptet:

»Die beyden Professoren der Theologie, Martin Frech t und sein Nachfolger, Heinrich Stolo (S. 879), sonderlich

96) TJeber diese Verhandlung findet sich in den Annalen (T.Y F. 61, a. b) nur Folgendes aufgezeichnet: »Multis ultro dtroqae aaditis tandem conclusum est, ut singuli de Universitatis consilio tunc congregato, intra octavam e doctrina et libris Lutheri ezcer- perent, et ea potissimum, de quibus esset controversia inter eondem authorem D. Martinum Lutherum et priores theologos scholastieos.«

97) »Universitatem magna ex parte decrescere deflorescereqne in eam peryenisse infelicitatem , ut plures sint professores quam anditores.« Annall. üniv. T. V. F. 129, a.

98) Ibid. F. 129, b.

Prüfung der Lehre Luiher% Amkhtd, Univ. Kurf. Befehl 391

der Letztere, drangen sehr auf die Evangelische Lehre und suchten sie mit aller Bescheidenheit fortzapflanzen. Bey so getrennten Meinungen und Lehre, da die meisten Professores der H. Schrift annoch bey der Gatholischen Religion verblie- ben, die Studenten aber mehrentheils sich zur aufgehenden Lehre, des Eyangelii lenckten, käme die Universitet mehr und mehr in Abgang.« ^^)

Obgleich nun die Universität als Körperschaft, wie aus dem Angeführten erhellt, allen kirchenreformatorischen Bestrebungen abgeneigt war, so traten doch diese immer mehr hervor. Dass dieses zunächst in der theologischen Facultät der Fall war, ist begreiflich. In dieser traten sich aber auch die Ansichten bei den Disputationen so schroff entgegen, dass der Kurfürst sich veranlasst sah, der Universität ein Decret (d. d. Samstag nach dem Christtag 1524) zugehen zu lassen. In diesem heisst es unter Anderem:

»Nachdem uns angelangt, als hievor und besonderlich zu Zeiten vnsers abwesens etliche Disput ationes in der Fa- cultet Theologie unsere Studiums allhie vollbracht worden, das sich darunder widder hericommende Ordnungen ynd gutt Sytten etlich frevenliche, anzüchtige vnd schimpffliche Wort begeben, darzu einer dem andern in sein Rede gefallen, Ingelauffen, Irrung vnd Verhinderung etwas ongestymiglichen gethan haben sollen, was den Alles zu missverstant , Zwy* tracht etc. hat mögen dienen vnd vns derhalben filrstlichs vnd geburlichs Insehens zu thun zuostet.«

Darauf wird »mit Ernst bevelhendt« der Universität aufgetragen, ein Mandat ausgehen zu lassen,

»dass sowohl in der theologischen als in den andern Facultäten Jeder, wess »Stands oder Condition« er sei, in seinen »Reden, arguiren, disputirn vnd zuhorn bescheiden, zuchtiglich« halte. Die üebertreter sollten strenge bestraft werden und sollten unter ihnen solche sein, welche der Jurisdiction der Universität nicht unterworfen wären, von dem Kurfürsten ihre Strafe erhalten« ***).

99) Kayser, S. 119. Alting, S. 144 ff. Strnv, S. 25 ff.

100) Annall. l-niv. T. V. F. 75, a. b. Alting, p. 144 ff.

392 ^ Buch. IL Periode, 3. Abedmitt, (150B—16U,)

In diesen Disputationen zeigte sich nämlich, dass »die Päpstliche Authorität bey einigen Universitäts-Ver- wandten zu sincken« anfing. So wurde (lö25) bei Pro- motionen darüber disputirt: »Ob man einem, der in den frejren Künsten Licentiat werden wolte, den gewöhnlichen Eyd für den Gehorsam der Römischen Kirche und des Papstes forlesen solte« ***).

§11. Die ersten kirchenreformatorüchen Bewegungen an der Universität Heinrich Stolo. Johann Brem und

Theohald BiUican.

Hatte nun auch das Lutherthum, so lange Ludwig lebte, weder an dessen Hofe, an welchem damals der eifrige Katholik und Gegner Luther's, Thomas Mur- ner, weilte, noch bei der Universität Geltung, so fand es, wie schon erwähnt, doch bei der letzteren allmählig mehr Eingang *^^. Auch fehlte es nicht an- Männern, welche demselben nicht nur anhingen, sondern auch in dessen Geiste lehrten *®'). Unter ihnen sind der schon genannte Professor der Theologie, Martin Fr echt, aber besonders dessen Nachfolger, der Prediger und Professor Slolo (S. 379. 390), zu nennen ^^*). Doch waren es nament-

101) Kayser, S. 119.

102) Kurz Yor dem Auftreten Luther^ 8 in Heidelberg worden die Universitäts- Angehörigen (19. Juni 1517) von dem Rector zu einer Procession »ad impetrandam a domino nostro Jesu Christo pluviam salubremc eingeladen, und alle waren erschienen; im Jahre 1526 dagegen mussten, da die Messe, trotz freundlicher Mahnung, immer weniger besucht wurde, die Säumigen mit einer Geldstrafe bedroht werden. Annall. Univ. T. IV. F. 390, a.

103) Schon 1524 schrieb Planitz an den Kurfürsten von Sachsen: »In Heydelbergk wird das Evangelium lauter und klar gepredigt, wollen aber nicht lutherisch heissen.« Förstemann, Urkunden, Th. I. S. 198.

104) Von Stolo schreibt Wolfgang Calixtus: »Stolo- nem in docendo proxime accedere adLutherum.« Lyc. origg. p. 13.

Heinrich 8tah, Johaiim Brenz «. TheobtM BiOiean. 393

lieh jüngere Männer, welche freilich auch zu denjenigen zählten, von welchen in dem Kurfürstlichen Erlasse ge- sagt ist, sie hielten »Winkelpredigten« (S. 386). Nach den Acten waren damit zunächst gemeint Johann Brenz und Diepold Gerlach oder Gerlacher, gewöhnlich Theobald Billican (von seinem Geburtsorte Billigheim bei Landau) genannt.

Den Ersten haben wir schon (S. 205) als Regens der Realistenburse erwähnt. Er war in Heidelberg auf der Schule (1510) und Universität, wo er mit Melanchthon, Bucer u, A. studirte und (1514) Baccalaureus wurde. In seiner Burse hielt er Vorlesungen über das Evangelium Matthäi, welches er im reformatorischen Sinne erklärte. Da aber auch andere Studenten, welche nicht in diese Burse gehörten, die Vorlesungen besuchten, so wurde der Lehrsaal bald zu enge. Dadurch sah sich Brenz ver* anlasst, seilte Vorträge in dem geräumigen Auditorium philosophicum zu halten. Dieses wurde jedoch von der theologischen Facultät sehr ungern gesehen, da er keinem geistlichen Orden angehörte. Um nun zu verhindern, dass die Vorträge nicht mehr in diesem Auditorium gehalten würden, ohne sie jedoch geradezu zu verbieten, erhielt Brenz ein Canonicat im Stifte zum H. Geiste. In diesem CoUegium unterwies er seine Zuhörer im »Lehren, Pre- digen imd Disputiren«. Doch auch dieses wurde dem Brenz durch die genannte Verordnung des Kurfürsten (1522) untersagt und er von der Universität und dem Kurfürstlichen Canzler zur Rechenschaft gezogen. Da man ihm jedoch nichts anhaben konnte, so blieb er in seiner Stelle , folgte jedoch einem in demselben Jahre an ihn ergangenen Ruf nach Schwäbisch-Hall , wo er 1570 starb ^<^^).

106) Acta Fac. Art. T. in. F. 71, b. 90, b. Hist. Acad. F. 111 114. Lyc. origg* p. 8. Yaihinger, Leben des Reform. Brenz. Uli mann, Th. Stud. u. Erit. 1841. H. 3. S. 586, woselbst

394 I' Bwih. n. Periode. 3, AbechniU. (150S--UU.)

Billican, welcher ebenfalls in Heidelberg studirt hatte und (1512) Baccalaureus geworden war^®^, beklei- dete (1520) die Stelle eines Propstes in dem Artisten- Collegium ^®^), und lehrte in gleicher Weise und mit gleichem Beifall, wie Brenz, wurde aber in Folge des genannten Kurfürstlichen Befehls in eine Untersuchung gezogen. Ging er nun aus derselben eben so schuldfrei, wie jener, hervor, so verliess . er dennoch (1522) Heidel- berg, und begab sich nach Weil (der Stadt), . und von hier (durch die österreichische Regierung in Stuttgart vertrieben) nach Nördlingen ^^^. Im Jahre 1535 kehrte er jedoch, und zwar mit Frau und Kindern, wieder nach Heidelberg zurück. Sobald der Kurfürst dieses erfahren -hatte, wurde der Rector mit zwei Mitgliedern auf die Canzlei beschie* den und dort von dem Canzler Fleckenstein der Uni- versität zum schweren Vorwurf gemacht, dass sie den Billican, welcher schon vor einigen Jahren zu Nörd- lingen eine neue Secte gepredigt habe, bei sich aufge- nommen oder gar gerufen habe. »Die Universität«, führ er fort,« wisse,

wie sehr der EurfOrst nach den Befehlen des Kaisers sich richte; er habe deshalb beschlossen, dem Billican durch den Stadtschultheissen den Befehl zugehen zu lassen, Heidelberg unverzüglich zu verlassen *®®)«.

Die Universität verwendete sich hierauf in einer aus- führlichen Eingabe an den Kurfürsten für »Theobaldum vom Billickan«, und stellte jenem vor, dass Billican keines-

auch Brenz' Leben aus der Hist. Acad. abgedruckt ist. Herzog, Realencyclop. unter Brenz. Vierordt, S. 150. Kor tum und Reichlin-Meldegg, B. U. S. 242.

106) Acta Fac. Art. T. III. F. 49, b. Melanchthon sagt von Billican (Corp. Ref. T. H. p. 482): »Er war mein Mit- schüler und an Geistesanlagen und Beredsamkeit mir weit tiberlegen.«

107) Catalog. Praepositor. in Cod. Nr. 358, 79, a.

108) Vierordt, S. 150.

109) Annall. Univ. T. VI. F. 38, b, wo es unter Anderm von Billican heisst: »Qui jam aliquot annis sectam novam nord- lingiacis predicasset.«

Heinfich Stoh, Johann Brenz u, Theobäld BiUican, 395

wegs in der Eigenschaft als Theologe hierher gekommen sei, sondern vorhabe, die Rechts -Wissenschaft zu stu* diren"^.

Der Aufenthalt in Heidelberg wurde nun dem Bil- lican gestattet, und dieser sogar (1538) »nach Begehr« des Kurfürsten zum Vorstände der Realistenburse ernannt, ohne jedoch, weil er verheirathet war, in den Rath (con- cilium) der Artisten-Facultät aufgenommen zu werden ^^^). Nachdem er als Licentiat beider Rechte promovirt hatte, gewann er so grosses Zutrauen, dass er mit Zustimmung des academischen Senates die Vorlesungen des 1542 schwer erkrankten Wendelin Schelling, auf dessen ausdrück- lichen Wunsch, über die Decretalen und das jus feudale^**) übernahm und mit grossem Beifalle hielt ^^*). Im folgen- den Jahre (1543) starb Schelling. Bil lican wandte sich nun nicht an die Universität, sondern an den Kur- fürsten mit der "Bitte, ihm Schellin g's Stelle zu über- tragen ^^*), \

»damit künftiger Zeit die Jumten Schul, an deren Ewerer Ehurfürstlichen gnaden am meisten gelegen, mit dapptfieren vnd geschickten Leuten versehen werden möchte

Billican's Eingabe an den Kurfürsten wurde am 17. October der Universität mit der Aufforderung zuge-

110) Annall. Univ; T. VI. F. 39, a: »Vnd dieweil er hierher jetzundt mit weih vnd kindlein kommen hie bei vns in Rechten zu studieren, von niemands begehrt worden, haben wir als one ver- klagten oder one öffentlich verdamptem aus diesem privilegirten vnd gefreyten studio niemands wussen usszuschliessen. Cum can- dide sint musarum janue.«

111) Act. Fac. Art. T. III. F. 148, b. 149, a. b. Unten, wo unter der Regierung Friedrich's IL von der Verehlichung der Universitätslehrer die Rede sein wird, werden wir nochmals auf Billican zurückkommen.

112) Schelling war der Erste, welcher an der Universit&t über das jus feudale Vorlesungen hielt. Wundt: De ord. jur. P. III. p. 14.

113) AnnaU. Univ. T. VI. F. 316, a.

114) Ibid. F. 318, a.

396 X Buch. IL Periode. 3, Abschnm. (1508-^X544.)

stellt, dem Kurfilrsten darüber zu berichten ^^^); sie ent- schied sich aber nach einer am 24. October abgdialtenea Versammlung ^^^ gegen seine Anstellung ^^'). Nach- dem sie in ihrer Antwort an den Kurfürsten angeführt hatte, dass Billican's Streben aus Eigennutz hervor- gehe, und er als verheiratheter Mann die mit dieser Lehr- stelle verbundene »lectur des canonischen Rechtes« nicht vortragen könne, fuhr sie folgender Massen fort:

»dass er sich aber seiner Geschickliclikeit selbst be- rümbt, als er schreibt, die lectur mit geschickten Leuten zu versehen, mag er wol in etlichen Künsten vor andern ge- schickt seyn, dass er aber in facultate juris in kurzen Jahren also geschickt sey worden, dass er allen seinen preceptoribus vnd promotoribus fürzuziehen sey, das künden wir ime nit Gezeugnis geben, und er hätte billig bedacht, was er für der zeit als viel jar ein Predicant in Nörlingen gewesen, im Evangelio gelesen vnd. gepredigt hat : non est discipulus super magistrumc.

Dessen ungeachtet erhielt Billic an die Erlaubniss zu juristischen Vorlesungen, und zwar durch die Protection einer Maitresse des Kurfürsten, Margarethe von der Leyen. Bald darauf (16. März 1544) starb aber Lud- wig, und schon unter dem 26. Juli desselben Jahres, nachdem Friedrich IL die Regierung angetreten hatte, wurde Billican als Regens der Realisten-Burse abgesetzt und ihm alles Wirken an der Universität auf Befehl des Kurfürsten untersagt, mit der Weisung, Heidelberg zu verlassen ^^®).

115) Annall. 1. c. F. 816, a.

116) In sacrario sancti Spiritus in causa Billicani omnibus personis Universitatis ad hoc per juramentum convocatis. Ibid. F. 318, b.

117) Das Gutachten der Universität findet sich F. 318, b bis 326, a.

118) Vicesima sexta Julii (1544) ego Rector (Wendalinus Heil- mann) vocabar ad cancellarium. Ibi per prefectum hujus oppidi Joannem a Gemmingen tunc locum tenentem in presentia aliorum consiliariorum principio gravis quaedam commissio iUastrissimi nostri

Mdanehthon^s Siudiengeit und Beiueh in Heidelberg, 397

Der Befehl des- Kurfürsten wurde dem Billican noch an demselben Tage mitgetheilt, worauf dies^ seine Stelle als Regens der genannten Burse niederlegte. Im Uebrigen versprach er, sich dem Will^i des EurfOrsten zu fügen ^^^X und verliess alsbald Heidelberg ^*^.

Ueber Billican's weiteres Schicksal wird berichtet, er sei nach der Heidelberg nahe gelegenen Festung Dils- bei^ in gefängliche Haft gebracht, nach einigen Monaten aber aus derselben (wohl, weil man keine Schuld an ihm gefunden) wieder entlassen worden und am 8. AuguiB|t 1Ö54 als Professor der Rhetorik und Geschichte in Marburg gestorben **^).

§ 12. Philipp Melanchthofis Studiemeit (1509J und Bestich

in Heidelherg (^1524).

An die genannten ausgezeichneten Persönlichkeiten schliessen wir einen Mann an, welcher seine eigentlichen Studien an der Heidelberger Universität begonnen hatte, und bis zum Ende seines Lebens nicht nur in ununterbrochener Verbindung mit der ihm stets lieben und theueren Hoch-

Principis nobis est patefacta et insinuata his verbis: »Her der Bector, ihr soUt licentiato Theobaldo Billicano auf geheyss vnd beyelches meines gnedigsten herm sagen, nehmlich er sol der regenterey in Bursa realium vnd aller andern Ampter ynd Hand- lungen, Geschäften vnd angehörigen Gonditionibus der üniyersitet sich gentzlich entschlagen, ynd weder eine noch mehr lectiones halten, sondern er wolle sich anderswo versehen, denn mein gnä- digster herr mag vnd wolle ihn hie nicht länger dulten.« Annall. Univ. T. VI. F. 370, a.

119) Hoc mandatum Principis eodem die senatu Uniyersitatis ad coUegium conyocato domino licentiato Theobaldo Billicano est insinuatnm, quo audito statim resignayit Regentiam et promisit se huic jussui principis obtemperaturum. Ibid. F. 370, a.

120) Hottinger, p. 76. 77.

121) Pfalz. Copialb. Nr. 32. F. 311 ff. Vierordt, B. I. 8. 339. Yaihinger, S. 7. 6. Schenkel, Realencycl. v. Herzog unter Billican.

398 L Buch, IL Periode. 3. AbschniU. (1508— 15U.)

schule geblieben war, sondern überhaupt auf das wissen- schaftliche und kirchliche Leben der Rbeinpfalz einen grossen Einfluss übte. Wir meinen den berühmten Be- formator Philipp Melanchthon^**).

Am 16. Februar 1497 in Bretten geboren, bezog er (1509) im 13. Jahre"') die Universität Heidelberg und wurde am 13. October unter dem Rectorate »JaannisWysersde Ebersbaeh« immatriculirt^^*). Seine Wohnung hatte er in dem Hause des Professors der Theologie, Pallas Span- gel, welcher auch Melanchthon's Lehrer war, und dessen der grosse Schüler stets mit hoher Verehrung und Liebe gedachte. Im Jahre 1511 wurde Melanchthon Bacca- laureus ^*^). Als er aber bald nachher auch um die Magi- sterwürde sich bewarb, wurde ihm diese von der Facul- tät versagt, sei es nun wegen seines noch so jugendlichen Alters, oder, wie Andere glauben, »wegen seines besonnen prüfenden und daher freieren, das scholastische Lehrske- lett verschmähenden Standpunktes "^«. Jeden Falls ist

122) Seit dem Jahre 1531 schrieb er wohl der leichteren Aufl- sprache wegen Melanthon; wir behalten jedoch die ursprOngUche, etymologisch richtige Uebersetzung seines Familiennamens »Schwarz- erde bei. Nicht zufrieden mit seinem griechischen Namen, über- setzte er ihn auch lateinisch in »Pullisolus« (pullns dunkel- farbig, solum Boden, Erde). Ausftthrliches und Grflndliches s. bei Schmidt: »Philipp Melanchthon. Leben und ausgewählte Schriften.«

123) lieber das Beziehen der Universität in so jugendlichem Alter im Allgemeinen s. S. 62 und über das Melanchthon' 8 Bretschneider, Mel. op. P. I. p. CXLVI. In Melanch- thon's Alter besuchten auch Joh. Brenz und Day. Chyträus die Universität. Ruhkopf, S. 275.

124) Intitulatus est XIII. Oct. 1509 Philippus Schwarz -£rd de Bretten. Matr. lib. II.

125) Acta Fac. Art. T. HI. F. 45, a : »Quarte Id. lunii 1511. ad baccalaureatuB gradum de via antiqua admissi sunt Philippus Swarzerd de Bretten. Beigeschrieben ist. »0 ^iXatnog ^cAaV/^aii', totius orbis miraculum. MDXXim.«

126) Melanchthon selbst schreibt (Corp. Ref. T. IV. p.7l6): »Missus sum puer adhuc in Academiam, ubi, cum adolescentibus nihil publice traderetnr praeter illam garrulam Dialecticen et par-

Büchereenmr. Bwihhöndl,' u, Btuihbinder'Eid. Pressprocess, 399

SO viel gewiss, dass Melanchthon, weil die Facultät seinen Wunsch nicht erfüllte, Heidelberg (1512) verliess und sich nach Tübingen begab **'). Als er aber später (1524) auf seiner Reise von Wittenberg mit seinem Begleiter Camerarius nach Heidelberg kam, suchte die Facultät ihr früheres Benehmen durch das Geschenk eines Ehren- bechers wieder gut zu machen ^*^.

Wie hoch jetzt noch Melanchthon in ganz Deutsch- land und namentlich von der Stadt und Universität Hei- delberg geschätzt wird, bewies die überall am 19. April 1860 in erhebender Weise begangene Feier seines 300- jährigen Todestages ^*^).

§ 13.

Büchercensur, Der von den Buchhändlern und- Buch- bindern zu schwörende Eid, Ein Pressprozess,

Wenn auch in Rom gleich nach Erfindung der Buch- druckerkunst (1440) von Eugen IV, (1431 1447) die präventive Ceusur durch die Errichtung der Inquisitions- anstalt des Magistri sacri Palatii eingeführt, von Alexan-

ticulam Physices adjunzi historiarum et fabularum lectionem.« Vergl. auch S eisen, S. 14.

127) Während seines Aufenthaltes in Heidelberg unterrichtete Mekinchthon zwei Söhne des Grafen von Löwenstein und entwarf wahrscheinlich für sie die ersten Grundsätze der später herausgegebenen »Rudimenta linguae Graecae«, und so machte denn der »Lehrer Deutschlands« in Heidelberg seine ersten Lehrversuche. , Schmidt, S. 692 ff. Raumer, Th. L S. 182 ff. Bütting- hausen, Beitr. z. Pfölz. Gesch. B. L S. 38. Vierordt: De Un- gero, Melanchthonis praeceptore p. 10.

128) Ausftthrliches ist in Act Fac. Art. T. lH. F. 113, b. 114, a, woselbst auch das Original von Melanchthon' s Danksagungs- i^chreiben an die Facultät eingeklebt ist.

129) Die an der Universität Heidelberg von Rot he und von Schenkel bei der Feier gehaltenen Reden sind im Drucke er- schienen. — Ein Yon dem Bildhauer Friedrich trefflich ausge- führtes Denkmal Melanchthon' s wurde am 7. Juli 1861 in der Stiftskirche zu Bretten feierlich aufgestellt

400 ^- Buch. IL Periode. 3. Meeknitt. (löOa^löU.)

der VI. (1492—1502) das erste Censur-Edict ^»«) gegeben worden war, und das ganze Institut durch L e o X. (1513 bis 1521) eine dauernde Einrichtung erhalten hatte, so war die Censur in den deutschen Landen noch lange nicht gesetzlich ausgebildet Luther's sämmtliche Schriften erschienen ohne Censur. Die Ausbildung dieses Instituts in Deutschland fällt erst in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts. Da wurden die Universitäten auch die Cen- suranstalten; der jedesmalige Rector hatte die Obercensur und die Decane der Facultäten die Censur derjenigen Bücher, welche in ihr Fach einschlugen ^^^). . Das ganze Censurwesen wurde von der Obrigkeit überwacht. Beson- ders grosse Vorsicht herrschte auf den Messen in Frank- furt. Dort erliess die im Jahre 1580 errichtete Bücher- Commission ein Mandat, dass keine Bücher verkauft werden sollten, sie wären denn zuvor in der Kanzlei be- sichtigt, und noch im vorigen Jahrhunderte wurde von den Kaisem Franz L, Leopold und Franz II. dieser Commission eine eigene Instruction gegeben *^*).

An der Universität in Heidelberg finden wir erst im Jahre 1525 eine Beschränkung des Verkaufs von Bü- chern "*), welche ohne Zweifel durch den Bauernkrieg

130) Ausführlich ist dasselbe mitgetheilt in Eortüm's und Reichlin-Meldegg's Gesch. Europa's, B. I. S. 104. 105. .

131) Herzog Albrecht von Preussen verordnete 1550, dass die Buchhändler ihre Verzeichnisse immer erst dem Senate der Universität Königsberg vorlegen und keine Schrift^ die von diesem nicht gebilligt werde, erkaufen sollten. S. Arnold, Gesch. der Königsb. Univers. B. ü. Beil. 20. 21. Auch in Sachsen sollten Bücher nur mit Bewilligung der theologischen Facult&t in Witten- berg und der 4 Decane erscheinen dürfen. S. Schlüsselburg, Epist p. 280.

132) Streuber, Beitr. z. Basl. Buchdruckergesch. S. 88. 89. Kunze 1 in der Gesch. des Buchhandels und der Buchdruckerknnst von Metz, S. 25.

133) Wenn Bianco, S. 180 »dasBecht der kirchlichen Büche^ censur« als ein Privilegium der Universitäten, als kirchlicher Kör- perschaften, im Mittelalter bezeichnet, so hat die Universität Hei-

Büchercm»ur. Buchhändl- u. Buchbrnder-Eid. Pressprozess. 401

veranlasst worden ist Es mussten nämlich die Buchhänd- ler, damals Buchfahrer genannt, und Buchbinder unter Anderem eidlich versprechen, kein Buch ohne Vorwissen des Fauths zu drucken oder zu verkaufen ^**).

Während des genannten Krieges kommt jedoch in den Acten nur ein Gegenstand vor, welcher als ein Press- prozess bezeichnet werden kann. üeber*diesen wurde am Samstage Judica 1525 von dem academischen Senat als über einen ungewöhnlichen und unerhörten Fall (inusita- tum et inauditum casum) berathen.

Der Stadtschultheiss hatte 4 Personen, zwei Buch- händler, einen Buchbinder und einen Pergamentmacher (Pergamenarius), vorgeladen und ihnen auferlegt, in seine Hand dem Kurfürsten den Eid der Treue zu schwören. Als diese Leute, welche zu den Angehörigen der Univer- sität zählten, erstaunt nach dem Gmnde dieses Ansinnens fragten, wurde ihnen bedeutet, sie hätten sich mit auf- rührerischen Plakaten und Schriften der Bauern aus Schwa- ben und dem Hegau befasst und solche verbreitet. Ohne auf die Sache weiter einzugehen, verweigerten die Vor- geladenen den Eid und wandten sich an die Universität Diese, sich auf die Privilegien der Hochschule berufend, nahm sie als ihre Angehörigen in Schutz und bewirkte bei dem Kurfürsten, dass der Eid an den Rector geleistet werden durfte, da der Landesherr nicht gegen die Univer- sitäts-Privilegien Verstössen wollte ^*^).

Doch müssen wir eine Art von Censur erwähnen, welche die Universität übte. Die von ihr angestellten und ihr untergebenen Buchdrucker durften nichts ohne ihre Erlaubniss drucken. Als 1560 Friedrich HI. Me- lanchthon^s Gutachten dem Universitäts- Buchdrucker,

delberg dieses Recht früher nieht gtabt; wenigstens findet sich davon kein Beleg in den Acten. «^

134) Urkunde No. XX.

läö) AnnaU. Univ. T. V. F. 78, a. Haats, 6e«oh. d. UnW. Heidelb. I. 26

402 I- Bi4ch. IL Periode. 3. AbschmU. (löOS—löU.)

Ludwig Luck (Lucius), zu drucken befahl, gestattete dieses die Hochschule, dem Befehle des Kurfürsten ge- radezu entgegentretend, nicht "•).

§ 14.

Beschwerden der Bürffersckqft gegen die von der

Universität missbrauchte Steuerfreiheit.

In der Stiftungsurkunde wurde der Universität völ- lige Freiheit von allen Lasten zugesichert, und so waren denn nicht nur die Güter-Abgaben frei, sondern auch alle Besitzungen, welche die Anstalt und ihre Angehöri- gen ankauften. Dazu kam, dass Viele, welche sich üni- versitäts-Angehörige nannten, ohne es eigentlich zu sein, Besitzungen, welche vorher besteuert wurden, durch Kauf

136) Lud. Lucius, Acad. Typographus offert Rectori Judi- cium Philippi Melanchthonis de controversia coe- nae domini ad illustrissimum Principem ac D. D. Fridericum Gomitem Palatinum Rheni etc. scriptum, atque sibi Prindpis nomine mandatum fatetur, ut intra bidnum proidmum typis excudatur id ipsum, omniaque exemplaria ejus Celsitudini tradat. Quia vero inter reliquas officii sui con- ditiones id quoque injunctum ipsi sit, ne quid sine scitu et consensu Rectoris et Universitatis imprimatur htc ant impressum distrahatur; cupere igitur scire se, quid facere hac in re et praestare debeat, ne vel contra jur^entnm nuper praestitum fecisse aliquid temere dicatur, vel indignationem Principis imprndenter incurrat.

Ea de causa Rector, statim Senatu per juramentum conTOcato, negotium hoc discutiendum proposuit^ atque ut juxta deliberationem Senatus, quae hoc anno deTypographoetbibliopolis aliquoties habita est, censores eorum, quae in posterum htc imprimenda sunt, constituerentur , jussit. Auditis ergo Dominorum suffragiis , id ne- gotii Dominis Decanis lY Facultatum unanimi consensu datum fuit, ut in posterum de omnibus, quae typis hlc describenda et divnl- ganda sunt, dijudicent. Deinde recitato in Senatu una cum litteris Dni. Melanchthonis ad Principem Judicio de coena, multisque hinc inde causis et rationibus non imprudenter in medium adductis, conclusum est: Scriptum istud, ut hoc tempore in- primat Typographus Academiae nostrae Lucius, non esse permittendum. Ann. Univ. T. VIIL F. 3, a. Das Gut- achten wurde dennoch von Luck gedruckt. Es erschien auf einem Bogen und am Ende steht: Ex autographo: Excudebat Lndoricus Lucius ann. MDLX.

Klagen d. Bürgerschaft wegen missbrauchter Steuerfreiheit 403

oder Heirath an sich gebracht hatten und diese steuer- frei genossen. Andere gaben sich für Studirende aus und trieben unter dem Schutze der Universität, ohne Abgaben zu bezahlen, Gewerbe, Wirthschaften oder Handwerke. Auf diese Weise war ein ganz fremdartiger Bestandtheil in das städtische Gemeinwesen gekommen und, wenn auch von den Bürgern die Vörtheile anerkannt wurden, welche ihnen durch die Hochschule erwuchsen, so wollten sie doch diesen Missbrauch abgeschafft wissen. Um dieses zu erreichen, wandten sich Bürgermeister und Rath der Stadt an den Kurfürsten, und zwar an dem Tage, an welchem die Anstalt den Kurfürsten um »böfestigung vnd confir- mation Irer Friheit« gebeten hatte. In der demselben über- reichten schriftlichen Vorstellung heisst es unter Anderem :

»Es sint Ir etlich, die wein uff verkauff kauffen vnd Widder zum zapffen verschenken, das Inen durch Ew. Churf. gn. vorfaren zu thun verbotten ist.«

Ferner heisst es: ^

»Das etlich die nit umb studirens willen hie syn, noch ihr letzen horen^ mit wibe vnd kinder hie sitzen, wasser vnd weid gebruchen, gewerb vnd handel driben vnd für Studenten beschirmt werben« **^). ^

Der Kurfürst schien auch nicht abgeneigt, den Bitten der Stadt nachzugeben. Allein, so wenig es Friedrich L, welcher den übertriebenen Immunitäten der Universität 1458 eine eigene Verordnung entgegensetzte, gelang, die- sen Missbrauch abzuschaffen ^^*), eben so wenig konnte, es Ludwig durchsetzen. Die Universität blieb beharrlich bei der bisherigen Uebung und berief sich auf ihre alten Rechte. Es folgten Gegenschriften auf Gegenschriften, und der Streit wurde von* den verschiedenen Seiten auf das Lebhafteste bis zum Jahre 1511 fortgeführt, aber der Zustand blieb derselbe ^^^). Noch im Mai 1522 wie-

137) Annall. Univ. T. IV. F. 79, a. b. 80, a.

138) Ibid. T. III. F. 59, b.

139) Die ganze Verhandlung mit den Schriften und Gegen-

26^

404 I* Buch, IL Periode, 3. AbschmU. (UOS-^UU.)

(lerholten sich die alten Beschwerden der Bürger gegen »Universitäts- Verwandte vnd andere geistliche Inwohner zu Heydelberg«, weil sie mit Weinkauf und Verkauf und so- gar mit Gasthaltung sich abgaben »zu der stat vnd armer Burgerschaft onlidlichem abbruch und nachteyl«. Als die Universität deshalb vernommen wurde, sprach sie sich ungehalten darüber aus, dass die Stadt sich nicht lieber an den Rector gewendet habe. Was die Anklage selbst an- gehe, heisst es weiter, so sei sie dunkel, und es bedürfe einer näheren Erklärung, was das für üniversitäts - y er- wandte seien ^^^). Das Resultat aller dieser weitläufigen Verhandlungen war, dass die Hochschule vor wie nach als völlig selbstständige Corporation in allen ihren Privi- legien im weitesten Umfange blieb ***).

§15. Vorsichtsmaaasregehi während des Bauernkrieges. Die Universität weist die Forderung, während des Krieges »u den öf entlichen Kosten beizutragen^ mit Erfolg

zurück.

Zur Zeit des Bauernkrieges (1525) schien die Stim- mung in der Umgegend von Heidelberg so gefahrlich, dass man jeden Augenblick die Störung der Ruhe in der Stadt zu befürchten hatte ^**). Um diese nun zu sichern, sollte auf Befehl des Kurfürsten eine Art Sidierheitswache aus Studenten gebildet und von einem tüchtigen Bürger angeführt werden. Sobald Unruhen in der Stadt entstünden,

Schriften ist ausfQhrlich aufgezeichnet in den Annalen d. Üniv. T. IV. F. 79 a bis 95, b. 107. 112. 125. 139.

140) Annall. üniv. T. V. F. 26, a.

141) Aehnliche Beschwerden von Bürgern gegen die Universität kamen auch in anderen Universitätsstädten vor. So in Freiburg im Breisgau, und es ging in der Regel viel Zeit darüber hin, bis eine ausgleichende Verschmelzung bewirkt wurde. Schreiber, Gesch. d. St. Freib. Th. III. S. 119.

142) Ännall. Univ. T. V. F. 41.

Vorsiehtsrnnassregeln währ. d. Bauernkrieges, Kostenbeitrag. 405

sollte diese Wache auf dem Fischmarkt sich versammeln und die weiteren Befehle abwarten. Als Anführer der Studenten war ein Barbier, mit Namen Adam, bezeichnet, und, um das Vorhaben alsbald ausfahren zu können, wurde der Universität aufgegeben, ein Verzeichniss der Studiren- den dnzureichen.

Durch diese Anordnung glaubte sie sich jedoch in ihren Privilegien beeinträchtigt, zumal ein »Barbier« (was als »lächerlich« erschien) Führer der Studenten werden sollte, während viele Adelige in Heidelberg selbst studirten , und der damalige Rector Graf Christoph von Henneberg***) war"*). Auch den Versammlungsort hielt man nicht für geeignet. Um nun die ganze Sache abzuwenden, wurden alle Mitglieder der Universität und namentlich auch die verheiratheten Licen- tiaten versammelt In dieser Versammlung wurde be- schlossen, auf das im Namen des Kurfürsten gemachte Ansinnen nicht einzugehen. Uebrigens war man auf Alles gefasst und dachte auf einen Zufluchtsort. Den Studenten erlaubte man nach Hause zu gehen ; doch sollte ihnen, falls sie zurückkehrten, die Zeit dieser unfreiwilligen Abwesen- heit angerechnet werden **^).

Da es in dem Bauernkriege besonders auf die Geist- lichen und ihre Güter abgesehen war, bot der Kurfürst den Universitäts-Angehörigen seinen Schutz an"^, ver- langte aber auch zugleich, die Hochschule und ihre Mit- glieder sollten im Verhältniss zu dem Ertrage ihrer Be- sitzungen, Pfründen und Beneficien auch, wie alle andern

143) Histor. Acad. F. 76 sqq. gibt Henneberg' s Leben.

144) Annall. Univ. T. V. F. 78, b : »Quod videretür ferme ridi- culom esse et parum decens praesertim eo tempore, nbi Rector Universitatig esset Comes adessentque reliqui multi nobiles, quod sab rasore duce, quanquam ciye integro et honesto, confluere de- berent in locnm praesertim non usqne adeo aptnm.c

145) Ibid. F. 78, b.

146) Ibid. F. 78, a. An den Rand ist geschrieben: »Ecce Sta- dium optimi principis erga nnlTersitatem et bonas litteras.«

406 1' ^^*ch' JJ". Periode. 3. ^6«cÄmtt. (1508—1544.)

Unterthanen, öffentliche Lasten tragen und Grundsteuer bezahlen. Allein trotz aller Bemühungen des Regierungs- beamten, des Barons Schenk Eberhard von Erbach, verweigerte es , wie früher, auf , ihre Privilegien gestützt, die Universität ,auf das Bestimmteste. Sie that dieses in Folge eines Beschlusses, welcher in einer Versammlung aller Universitäts- Angehörigen gefesst worden war. Auch eiTeicbte sie vollständig, was sie wollte. Durch Vorstel- lungen und Bitten gelang es ihr, frei von den öffent- lichen Lasten zu bleiben **^).

§ 16.

Sitten. Ansteckende Krankheiten 1509^ 1510. Aufent- halt der Contvbernien in JEberbach 1528, 1529. Fre-

quem der Universität,

Das yerhältniss zwischen der Universität und der Bürgerschaft war schon dadurch sehr gespannt, dass die Bürger trotz aller ihrer Bemühungen und trotz des guten Willens djer Kurfürsten es nicht dahin bringen konnten, dass dem Missbrauche, welchen die Hochschule mit der ihr zugestandenen Steuerfreiheit trieb, abgeholfen wurde. Vermehrt wurde aber diese Spannung durch Excesse, die von den Studenten verübt und auf von den Bürgern vor- gebra^:hte Beschwerden von der Universität entweder nur gelinde oder gar nicht bestraft wurden. Beraubungen der Gärten und Felder, Herumziehen "mit Waffen unter Lärm und Geschrei war nichts Seltenes. Es kam aber noch Schlimmeres vor. Am Neujahrstag 1510 stürmte ein Stu- dent während des Hochamtes mit einer Narrenkappe in die Kirche zu Handschuchsheim, trieb dort

»öffentlich viel gespesse vnd narren wercks« und brachte »viel ergernis dem armen Volcke« **®).

147) Annall. Univ. T. V. F. 78, a. b. 79, a. 87, b. 92, b. Dass auch zu dieser Versammlung die »licentiati uxorati« eingeladen wurden, wird ausdrflcklieh in den Acten angefahrt.

148) Ibid. T. IV. F. 123, a.

Sitten, Anst, Krankheüm, Auf m1h.m Eberbach. Frequenz. 407

Auch zur Fastenzeit wurde vielerlei Unfug von den Studenten getrieben. Sie .führten grosse Maskenzüge auf und hielten in dem so genannten »Dantzhausz« Tänze, so dass der Rector der Universität durch ein besonderes Verbot vom 15. Januar 1515 mit einer Strafe von 4 fl. damals eine sehr bedeutende Summe dagegen ein- schreiten musste ^^%

Allein entweder fehlte es der Universität an dem Willen oder der Kraft, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Klagen über ordnungswidriges Betragen der Studen- ten dauerten fort, und zuletzt sah derKm'fürst selbst sich veranlasst, im Jahre 1532 der Universität sein Missfallen über die Aufführung der Studenten zu eröffnen, und sie aufzufordern, die Ordnung bei ihren Angehörigen strenge zu handhaben *^®).

Auch in demselben und dem folgenden Jahre muss- ten Nachtschwärmereien, lärmendes Herumziehen in den Strassen und der Aufenthalt in schlechten Häusern durch eigene Verfügungen verboten werden. Wenn sich daher die Anstalt* in einer Eingabe an die Kurfürstliche Regierunf^ in demselben Jahre 1532 (in profesto sancti Lucae Evangelistae) wandte und anführte, dass »die unschul- digen Studenten ganz onverschulter Sachen von etlichen Hofgesindes« angegriffen würden, so ist diese Beschwerde wenigstens mit Vorsicht zu betrachten ^^^). Denn nicht lange nach dieser Eingabe muss die academische Behörde wieder gegen das Betragen der Studenten mit einer Ver- ordnung einschreiten *^*).

149) Annan, üniv. T. IV. F. 214, a.

150) Besonders wurde iu dem Kurfürstlichen Decrete gerügt, »dan die Studenten vnd personen In der vniversitet gemeinlich ynd besonderlich iu Bursen vnd collegio Artistarum vber vnd ausserhalb gewenlicher malzeit vnd nottürftig lybs versehung ,viell teglicher vberfliessigen vnd speten zechen haben, dardurch sie ire studia ver- seumen.« Annall. üniv. T. V. F, 297, b. 298, a.

151) Ibid. F. 297, b. 298, a. 806. 816, b.

152) Diese lautet: »Cum bona pars studentium rasos capillos

408 X Buch. IL Periode. S, AbschmUt. (ISOd—lSU.)

Auch unter Ludwig's Regierung herrschten a'ns.te- ckende Krankheiten in Heidelberg. Kaum hatte sich die Universität nach dem Jahre 1508 wieder gesammelt (S. 356), als sich schon im folgenden Jahre Professoren und Studenten aus der Stadt abermals flüchteten. Gleiches geschah 1519, wo der Bector nach Niederlegung seines Amtes mit den Professoren und Studenten Heidelberg yerliess. In Folge eines von dem Rector 1520 erlassenen Edictes sammelten sich die Universitäts - Angehörigen wieder. Bald brach jedoch (1525) der Bauernkrieg aus, und, kaum war die Furcht vor demselben vorüber, als 1528 eine ansteckende Krankheit die Contubemien veranlasste, nach Eberbach überzusiedeln (die Universität blieb in Heidelberg), von wo sie erst im folgenden Jahre zurückkehrten ^*').

Unter solchen Verhätnissen musste auch der Besuch der Universität sehr verschieden sein. Es gab Jahre, wie 1520, wo nur 14 und 1529, wo nur 25 immatriculirt wur-

morionam more gestant et tunicis humero tantam injectis indecen- ter contra statuta incedant, conclusam est, ut illi qtücunqae sint in conspectum Universitatis vocentur et magna cum severentia statuto hac de re disponente corrigantur et redarguantur.« Annall. üniv. T. V. F. 140, b.

Hier können wir nicht umhin, des Vergleichs halber aus Ro- bert von MohPs »Geschichtlichen Nachweisungen über die Sitten und das Betragen der Tübinger Studirenden während des 16. Jahr- hunderts« Folgendes mitzutheilen: Beleidigung der Wächter ist mit 15 Tagen Carcer zu bestrafen. Nachtlärm ist bei Garcerstrafe verboten, namentlich wird Musik machen auch darunter verstanden ; wer nach der Abendglocke ohne Licht ausgeht, kommt 14 Tage ins Carcer. Verboten sind alle aufgeschnittenen, geschlitzten und gestickten Kleider , kurze Böcke und Mäntel , Filz- und Reisehflte, Pladerhosen und solche Beinkleider, welche mit gesuchter Neuerang geschlitzt und überdies den Henkersknechten nachgeahmt seien. (S. 7. 8.)

153) Matr. lib. HI. Acta Fac. Art. T. IH. F. 124, a. T. IV. F. 124, a. Annall. Univ. T. IV. F. 322, b. 330. T. V. F. 214, a. Vergl. auch oben S. 164, Note 185, wo von der Wahl des De- eanes der Artistcn-Facultät die Rede ist

Ludwig'8 V. Tod. 409

den. In anderen Jahren stieg diese Zahl. So wurden 1536 neu aufgenommen: 90, 1540: 100, 1541: 107, 1542: 102, 1544: 85 *»*).

§17. Ludwig' 8 V. Tod.

Dem Kurfürsten soll von seinem Mathematiker vor- her gesagt worden sein, er werde auf einem Reichstage sterben. Als daher am 21. Februar 1544 ein solcher in Speyer eröffnet wurde, begab er sich auf die möglichst kurze Zeit dorfliin und kehrte sofort wieder nach Heidelberg zurück. Hier starb er jedoch schon am 16. März desselben Jahres. Seine letzten Jahre waren für ihn eine Schmerzenszeit. Er litt an der Wassersucht, und ein Schlaganfall, welcher dazu kam, endigte sein Leben, an welches sich friedliche Erinne- rungen knüpfen, und dessen Andenken keine gehässige That befleckt In Ruprecht' s königlichen Hallen be- wirthete er Kaiser Karl V. und dessen SohnPhilippü.

Da er keine Kinder hatte, folgte ihm in der Regie- rung statt des eigentlichen Kurerben, Otto Heinrich, nach der testamentarischen und vom Kaiser anerkannten Bestinunung des Kurfürsten Philipp, sein bereits 61 Jahre alter, ebenfalls kinderloser Bruder, Friedrich IL^**)

154) Matr. üb. HI.

155) Häusser, S. 397. 398. Vierordt, S. 339.

Vierter Abschnitt

Die Universität unter der Begierung des Kurfürsten Friedrich n.

1544—1556.

§1. Der Kurfürst bestätigt die Privilegien der Universität

Als Friedrich IL, welcher, der Weise zugeoannt, den Wahlspruch »vom Himmel kommt der Sieg« ^) führte, die ilegierung angetreten hatte, versammelte sich am 4. April 1544 der academische Senat und beschloss, ihm zum Regierungsantritt Glück zu wünschen und einen ver- goldeten silbernen Pokal im Werthe von 40 fl. zum Ge- schenke zu machen. Dazu sollte der üniversitats - Fiscus 12 fl., die theologische Facultät 6 fl., die juristi- sehe 10 fl. und die medicinLsche und Artisten - Facultät je 6 fl. beitragen. Zugleich sollte der Kurfürst um die Be- stätigung der üniversitats - Privilegien gebeten werden^

1) Hubertus Thomas Leodius: De vita et rebus gestis Friäerici IT. 1624. Dieses Werk ist besonders ausgezeichnet durch die Freimüthigkeit, womit der Verfasser (Secretär und Rath Fried- rich's) das Leben seines Helden, eines eben so schlechten Haus- hälters, als an Hoffnungen und abenteuerlichen Projecten immer sehr reichen Mannes, schildert. Einen Auszug aus dem Werke gibt Moser im Patriot. Arch. Th. HI. S. 541 ff. Noch ist von Leodius vorhanden: Gesch. d. Bauernkrieges v. J. 1525 u. Gesch. der Thaten des Franz von Sickingen in Fr eh er: Scriptor. rer. germ. T. HI.

2) Annall. Univ. T. VL F. ciÄl, b.

Der Kurfürst heaUUigt die Privilegien der UnivereitcU. 411

Als der Pokal fertig war, wurde er am 15. Juni 1544 dem Kurfürsten von dem Rector^ mit der Bitte über- reicht, dieses » Drinckgeschirr in gnaden« anzunehmen und die der Universität schon von jdem Kurfürsten Ru- precht I. »gebenen Freyheitten gnedigst zu bestettigen«, und die weitere Bitte beigefügt,

der Kurfürst möge seinen »amptleuten in Heidelberg als Faut vnd schultheissenc befehlen, »dass sie sich gegen allenn der univetsitet angehörigen yermög inhabender zuge- stellten Eurfürstl. freyheitten .vnd Privilegien gemess wollen haltenc *).

Der Kurfürst nahm Rede und Geschenk freundlich auf und versprach, diese Bitten zu erfüllen *). Da dieses sich jedoch verzögerte, so wiederholte dieselbe am 5. September in einer ausführlichen Eingabe ihr Gesuch % worauf' alsdann die Gewährung in einem, jedoch, wie die von Friedrich's Vorfahren ertheilten Bestätigungen'), in allgemeinen Ausdrücken gehaltenen Documente, » datum vflf montag nach Exaltationis Crucis«, 1444 erfolgte^. Damit war aber die Universität nicht zufrieden und trug deshalb in einer Eingabe vom 13. October weitere Bitten dem Kurfürsten vor. Veranlassung dazu fand sie in dem Umstände , dass ihr derselbe durch seinen » HofF- meister« habe mittheilen lassen, sie solle es anzeigen, wenn sie » mengeil , bresten vnd beschwerniss « hätte. Diese Eingabe ^\ enthielt folgende Punkte:

1. Sei »den Meistern und Schülernc vollständige Zoll- und Wegfreiheit zugesichert, jetzt aber werde keiner für »zollfreyc

3) Der academische Senat bestand damals aus 5 Käthen (con- siliarii) oder Assessoren (consilii assessores), aus 2 Superintendenten und aus 2 Praefectis rei frumentariae. Annall. Univ. T. VIII. F. 22, b.

4) Ibid. T. VI. F. 361, a bis 862, b.

5) Ibid. F. 362, b.

6) Ibid. F. 878, a. b.

7) Vergl. die Urkunden des Univ. Archivs No. 8 (S. 288), No.7 <S. 296), No. 24 (S. 863).

8) Original-Urkunde, Univers.-Arch. unter Nr. 11.

9) Annall Univ. T. VI. F. 381, a bis 384, a.

412 l' Buch. IL Periode. 4. AbschwiU. (15U—1S66,)

gehalten, »er hab dann dessen jedes mall brieffllich schein aus chnrf. Cantzlei , welcher den zukommenden und abziehen- den pcrsonen aus allerhandt vrsach hoch beschwerlich, den solch Brief etwan langsam erlangt vnd zu besorgen, es werde mit der zeit schenk und gab für die Brieff geforderte. Die Universit&t bat nun, diese Verordnung aufzuheben, so wie auch, dass »die profeBSores liberalinm studiorum ah doctores, magistri, schuler vnd andere liebhaber der edlen freyen kunsten aollen vfif allen Strassen des zolk vnd weg- geldes vnd anderer bürgerlichen beschwerdt Irer person vnd hab halb gefreyet seine.

2. Wäre der Universität »ein freyer lediger thomossc auf den Zoll zu Barharach zugesichert und der Zollschreiber hätte bisher ihr einen Schwur darüber ablegen müssen, »des thomoss getrewlich zu gewarten vnd das geld, so davon gefallen, alle jähr den Stipendiaten on Hindernuss vnd ge- verde« abgeliefert.« Der dermalige ZoUscbreiber aber habe sich bisher geweigert, der Universit&t zu schwören, wenn er nicht einen besondem Befehl dazu vom Kurfürsten erhalte. Es wurde nun gebeten, diesen Befehl an den Zollschreiber zu erlassen.

8. Nach den der Universität durch päpstliche Bullen u. s. w. zu- gestandenen Rechten sollten die »presentationes vff alle lec- turen on eynige beschwernuss, gelt oder exaction ans der churfürstl. Kantzlei den nominirten Lectoribus vnd profes- soribus« mitgetheilt werden ; jetzt aber werde »ein Eanzleitax« von 4 bis 10 und mehr Gulden für die Presentation gefor- dert ; um Aufhebung dieses Brauches bäte sie jetzt ebenfalls.

4. Beschwerte sich die Universität, dass die zu »wolfart vnd vnderhaltung aller lesenden personen vnd professoren der obersten dreyer facultäten verliehenen viel herliche pfrOnden vnd prebenden viel abbruch vnd schmelerung« erlitten und die Stifter ungleich mit derselben theilten. Die Hoch- schule bäte deshalb, »das zu gelegener Zeit, so widder gute fruchtbare jähr kommen, mit den Stiftern ein tractat vnd handlung furgenommen werde«.

5. Zu jeder Zeit hätte, den Privilegien der Anstalt gemäss, der »Fant und schultheiss« zu Heidelberg dem Bector ge- schworen, »ihm vnd der Universitet mit sondern pflichten zugethan zu sein«; jetzt aber weigerten sie sich dessen, weshalb man bäte, darüber die nöthigen Befehle zu er- lassen.

6. Der Universitätsfiscus sei durch »vielfeltig ausgebens« and die

Die von dem Knrfurstm betibsü^tiffie Ünwersitäts-B^arm. 41S

»misswachs^nden jähren« so erschöpft, dass sie selbst dadurch immer mehr in YerfoU gerathe. Ihre Bitte gehe deshalb dahin, »die gefeil des fiscus in Besserung vnd in ein bestendiges wesen« zu bringen.

Hierauf Hess der Kurfürst am 25. November 1544 durch seinen Canzler, Heinrich Haass, der Universität einen mündlichen Bescheid zugehen, durch welchen ihr die Bewilligung aller Punkte zugestanden wm-de mit Aus- nahme des ersten und des dritten, bei welchen der Kur- fürst auf seinem Willen heharrte. Nur wurde in Betreff des fünften Punktes die Hochschule von dem Canzler er- mahnt, sie solle darauf achten, dass sich die Studenten nicht bei Nacht, und da am wenigsten in anderer, als in Stu- dentenkleidung (vestitu scholastico), auf den Strassen herumtrieben ,

»dan man kenne zu zeitten nit erkennen, wer ein Student oder schneiderknecht sei. Darum muss man etwan einen behalten zu nechtlicher weyl bis man Inen morgens kan kennen, et hie attendat oniversitas.«^^)

§2.

Die von dem Kurfürsten beabsichtigte Reform der

Universität.

Unter der Begierung Ludwig's V. hatten, wie er- wähnt, bedeutende Männer und ausgezeichnete und be- rühmte Gelehrte und Lehrer, wie Grynäus, Münster, Sinapius, Micylluä, van dem Busche u. A., thdls wegen allzugeringer Besoldung, thefls wegen der an der Anstalt herrschenden scholastischen Barbarei ihre Stellen an derselben angegeben.

Mit dem Regierungsantritte Friedrich'sII. trat eine Aenderung ein. Ohne selbst wissenschaftlich gebildet zu sein denn Friedrich war nur in der feineren Hof- sitte der Zeit, in den lebenden Sprachen Frankreiebs und

10) Aanall. Univ. T. VI. F. ^ b. 886, a.

414 I. Buch. IL Periode. 4. Abschnitt. (UU^1666.)

Spaniens bewandert hatte er doch Männer zur Seite, welche über die Wissenschaft und ihre Pflege günstiger dach- ten, als der Canzler von Flecken s tei n ^^). In erster Reihe stehen Fried rieh's beide Canzler, Hart mann vonEppin gen (Schwiegervater des Nicolaus Cisner). und nach dessen Tode (1547) Christoph Probus. Der erste war ein allseitig gebildeter und freundlich gesinnter Jurist, welcher seine niederen und höheren Studien in Heidelberg gemacht und seinerHochschule selbst von 1523 bis 1527 als Lehrer angehört hatte. Ihm, der seit Jahren Frie- drich's vertrauter Begleiter und bis zu seinem Tode (1547) dessen cinflussreichster Rathgeber geweseji war, schrieb man einen grossen Theil der Verbesserungen zu, welche unter Friedrich H. in den Einrichtungen der Univer- sität ausgeführt oder angeregt worden sind * ^.

Ausser den beiden Canzlern hatte aber auch noch ein anderer Pfalzer, der schon (S. 392) als Anhänger Luther's genannte Pfarrer und Professor Stolo aus Rheindiebach bei Bacharach ^') bei dem Kurfürsten, dessen Hofprediger er in der letzten Zeit war , grossen Einfluss ^*).

11) Häusser, S. 609 ff.

12) Hartmannus Hartmanni, wie er gewöhnlich heisst, war Professor Codicis und zugleich Syndicus der üniyersität. Sein Vater war Andreas Hartmann, welcher 1463 das Rectorat bekleidete. Histor. Acad. F. 66. Ueber Andreas Hart- mann, Hartmannus Hartmanni und dessen Sohn Hart- mannus Hartmanni TL haben wir ausfohrlich gehandelt in unserer Gesch. der Stipendien, H. I. S. 16 ff.

13) Mel an cht hon schrieb von Worms aus Aber ihn an Luther: >Iam Palatini (Principis) concionatorem adversarii au- dierant : qui et constantiae et eruditioniB landem adeptus est.c Veigl. Lyc. origg. p. 13, wo die Quellen aber Stolo' s Leben an- geführt sind.

14) Friedrich liess 1546 die Universität auffordern, den Stolo zum Rector zu wählen, was sie auch, jedoch mit Wahrung ihres freien Wahlrechts, that. Ann. Univ. T. YL F. 436, a. Hart- mann und Stolo werden in den Acten »Domini Reformatores« genannt und von beiden heisst es: Pen es quos yiros integerrimos juxta ac prudentissimos hoc |empore (1547) facultatis artium

Die vcn dem Kwtßtraten }>e(i^8ichtigie Universitäts-Befonn. 415

Schon am 13. Januar 1545 eröffnete der Kanzler dem Rector der Universität, Johannes Wagenmann, wie der Kurfürst mit Bedauern den stets zunehmenden Ver- fall der Hochschule wahrnehme. Zugleich händigte er demselben eine Schrift ein, in welcher diese beauf- tragt wurde, eine Reihe von Artikeln über ihre Ver- besserung in Erwägung zu ziehen und darüber zu berichten ^%

Hieratif trat die Universität am 16. Januar 1545 zu- sammen und beschloss, die einzelnen Facultäten sollten die fraglichen Artikel beantworten. Nachdem nun diese am 25. Januar ihre Arbeit vollendet hatten, wurde weiter bestimmt, die Antwort durch den Rector imd die Dekane der vier Facultäten dem Ganzler zu überreichen, was am 16. Februar in feierlicher Weise durch eine Deputation geschah. Der Ganzler nahm sie freundlich auf und ent- liess sie. mit der Antwort: Der Kurfürst werde diese Schriften lesen imd sich bemühen, ihre Anstalt wieder in einen blühenden Zustand zu bringen ^®).

Mit den einzelnen Schreiben, welche die Antwor- ten der Facultäten, der Gontubernien und des Dionysianums enthielten, überreichte der Rector zugleich eine Schrift im Namen der Universität, in welcher diese dem Kur- fürsten sich empfahl und ihn um die Fortdauer seiner

Huld bat^O-

Von den Antworten der einzelnen Facultäten findet sich nur die der Artisten - Facultät in den Acten ^®). Diese drang auch jetzt wieder am Entschiedensten und

et Golkgii principis reformatio potissimum erat.« Acta Fac. Art.. T. IV. F. 22, b.

15) Ibid. F. 389 bis 391, b. Acta Fac. Art. T. IV. F. 5, a bis 7, a Die betreffenden Stellen, so wie ein Theil der Schrift des Karfarsten, sind abgedruckt in Lyc. origg. p. 14.

16) Annall. üniv. T. VI. F. 391, b bis 392, b.

17) Ibid. F. 393, a. b. 394, a.

18) Acta Fac. Art. T. IV. F. 7, a. 9, a. Die Hauptstellen sind abgedruckt in Lycei origg. p. 18 ff.

416 -f- ^^^ch, L Periode. 4. MäOmiU. (UU^lö66.)

Kräftigsten auf eine Reform. In ihrer AntwcMrt beantragte sie die Anstellung von Professoren der Matliematik und der hebräischen Sprache; die Vereinigung d^r verschiede- nen Bursen und Aufhebung der scholastischen Secten ; die Gründung eines Pädagogiums, Erhöhung der Besoldung der Regenten und die Erlaubniss ihrer Yerheirathung.

Der KurfÄrst war jedoch mit der Antwort der Ar- tisten-Facultät nicht zufrieden. Eben so wenig befriedigten ihn die ihm von den übrigen Facultäten vorgelegten Be- richte. Er erliess daher am Freitag nach Oculi desselben Jahres ein Schreiben an die Universität, in weldiem er sie aufforderte, ihm binnen Monatsfrist neue Berichte der einzelnen Facultäten vorzulegen. In diesen sollten die Mängel ausführlich dargelegt und Mittel vorgeschlagen werden, wie den »herbrachten gq>rechen, vnfleiss vnd on Ordnung« abgeholfen werden könne. Auch eine bessere Ordnung bei den Promotionen und Stipendien verlangte der Kurfürst "). '

Das ausführlichste Gutachten gab die Artisten-Facul- tat ab *^). Auch dieses ist noch vorhanden '*). Indem wir bedauern, es seines grossen Umfanges wegen nicht vollständig mittheilen zu können, müssen wir uns begnü- gen, aus demselben anzuführen, dass es einen Lections- plan für das zu errichtende Pädagogium enthielt, und, was

19) Annall. Unit. T. VI. F. 395, a.

20) Ibid. F. 7, b. »Decanus facta convocatione petitionexn lUastrissimi Principis in senatu recitavit, ubi Facultas ex re censnit, personis aliqoibus cum Decano hoc officii imponere, ut de rebus singulis aliquid consultareat, consoltata ad integram Facaltatem referrent. Deputati sunt ad hoc viri clarissimi Guendalinai Sprenger, Joannes Geyselbachius, Joannes Dotslerus (Leontorius), Arnoidus Obsopoeus (Koch), Gubanus, Magistri, sontque ab iUis qnaedam concepta et ad integrum senatum (Fa- cultatis) relata, ubi jndido habtto quaedam addita/ quaedam mu- tata sunt.«

21) Acta Fac. Art. T. lY. F. 7, b. 9, a. Zum Theü ebenfalls abgedruckt in Lyc. origg. p. 21 sqq.

üe ArtiBten - Faenltat angiog, so worden geeignete Lehr- säle gewüoBoiit imd die Lehrftcher genau eagegdben, welche die Sjtudirenden hören «tilken; die Exerdtien und . Dtsputatlonen <uid die Art der Promotäanen bei den Baccalaureen u. s. w. waren in gleicher Weise bestimmt Ausserdem wandte sich der Kurfürst aber Auch an seinen berülimten Landsmai^n, Philipp Melanchtbon, und ersuchte diesen nicht nur um seinen £ath, sondiern berief ihn auch hi ehrenvolister Weise (28. März 1Ö45) an die Universität**). Melanchtbon schlug jedoch die- sen Biuf aus *^j , schickte .aber ^w^i Schriften Ober die in S<^ule und Kirche vorzunehmende Brf^rm. Diese waren jedoch keine besonders für den Kurfürsten von der Pfab ausgearbeiteten, sondern die «chon für Kursacbsen heraus- gegebenen Sdiriften: ^Befermatio Wittebergensis« und die »Leges Academiae Wittebergensis* ■*).

22) Vierordt, B. 348. 347. Nach Joseph Scaliger's Behauptung war Melanchthon Einer der wenigen Deutschen, die gut Latein schrieben; denn »diese«, sagte er, »schreiben Latein, es sei, wie es wolle, wie sie Wein trinken, wenn es nur Wein ist.«

23) Nach der yon dem Eurfttrsten erhaltenen Einladung schrieb Melanchthon im Monate März 1546 an M. Gollinus: »Gres- cunt mihi labores nunc post Lutheri mortem, cumque jam yocatus essem ab Electore Palatino in Academiam Khenanam, quae est in oppido Heidelberga, in meo natali solo, tarnen h!c propter multas causas retineor. Et profecto, etsi amo patriam, tarnen eo nunc manendum esse duxi, guod, si quo abirem, homines maledici xal ffiXo^oyoi mox dicerent, me Luthero mortuo sedem novo dogm^ti quaerere.« Bretscfaneider, Corp. Ref. T. V. p. 95. Leodius, Tita Friderici 11. p. 205.

24) Bretschneider theilt beide Schriften a. a. 0. T. V. 8. 578—643 und T. X. S. 992 1024 vollständig mit. Ausführlich haben wir über dieselben gehandelt in den „Heidelb. Jahrb. der Ltterat.** 1846. No. 10. 8. 150.

In Beziehung auf das ünterrichtswesen heisst es in der ge- nannten Reformatio, 8. 605:

»Das ist ganz offen tlidi, dass zur Erhaltung christlicher Lehr und Regiment die schulen nöthig sind, und w&re sehr nützlicji dass christliche verständige Bischöfe auf die Schulen ein besonder Aufbeben hätten von wegen vieler Stuck: Hftats, Gesch. d. Univ. Heidelb. I. 27

418 I' Buch. IL Periode. 4. Ahtfchmtt. (t&U^1566.)

Trotz der Bemühungen des Kurfürsten kam eine Reform der Universität jedoch nicht zu Stande. Es blieb bei einem Entwürfe. Dieser wurde auch nach F. P. Wundt's Angabe bei den Universitäts- Acten aufbewahrt '^), ist aber jetzt nicht mehr vorhanden ■^,

Erstlich, dass die christliche Lehr von den Theologen rein und eintrftchtiglich gelehrt würde.

Zum andern, dass die erste Jagend zu den Eflnsten und Sprachen aufgezogen würde, welche zur Erklärung christlicher Lehr nöthig sind.

Zum Dritten, dass christliche Zucht in Universitäten aufgericht werde, dass das junge Volk nicht in dem freien unordentlichen Wesen lebe , wie jetzund leider in Universitäten zu sehen , dass sie leben wie müssige muth willige Landsknecht, und wird die Jugend nicht allein nicht zu geistlichen Uebungen gehalten, sondern achten auch weltlicher Tugend wenig. So denn solche freche Leut emadi in die Regiment kommen, die ohne gei9tliche Uebungen, ohne Gottes Anrufung und Gebeth und ohne gute Sitten erzogen, was kann da Gutes folgen ?€

25) Beiträge zu d. Gesch. d. Heidelb. Univ. S. 44. Die Auf- schrift des Entwurfs war : »Reformatio Universitatis de anno 1545.«

26) Das nachfolgende Bruchstück hat G. G. Wundt (De ord. phil. P. II. p. 18. 19) aufbewahrt: »Auf das obgemelter Künste verordnete Lectiones in philosophia triplid vnd mathematica den discipulis desto verstendiger vnd der Barbaries halber weniger be- schwerlichs werde fürgelesen, so ordnen vnd schaffen wir, das alle Lectiones triplicis philosophiae vnd mathematices nicht in den alten, sonder besten Theodori Gaze, Hermolai Barbari, Bessarionis Gar- dinalis, Archyropoli, oder in paraphrasibus Stapulensis gelesen werden.«

Demnach der freyen Künste nutzbarliche stndia, aus denen alle andere faculteten erwachsen, vast der Ursachen, das solliche der philosophey vnd mathematiker bücher zum theil valsch, Bar- bare, den discipulis, ja auch den praeceptoribus vnverstendig, aus der griechischen in die lateinischen spräche transferirt sejrn, der- halben die lectores von des Texts declaration auf ganze onfrucht- bare disputationes de formalibus Scoti, Anthonii, Stephani Bruliffer, Johannis de Magistris, Thome geratten, die den discipulis zu war- haftigem der freyen Künste Fundament, auch der andern faculteten lere ganz nichts erschossen haben, geiPallen seint; So ordnen vnd schaffen wir, damit sollich onfruchtbare Verschwendung des studii Zeit abgeschnitten werde, ^nstlichen, das die lectores, hindangesetzt aUer vnnützen, spitziger questionen vnd argutias, den claren Text,

Wiederholter Versuch emer Beform der ünie. Gutachten. 419

§3.

Wiederholtem* Versuch einer Reform der Univerütät. Gutachten des Paul ^agius, der Hochschule und der

Artisten'' Facultät.

Der Kurfürst liess sich durch den misslungenen Ver- such, der Universität eine Reform zu geben, nicht ab- schrecken. Die Verbesserung sollte sich jedoch zunächst nur auf die Artisten -Facultät und die Errichtung eines Pädagogiums erstrecken. Schon im Anfange des folgen- den Jahres (1546) berief er aus Strassburg den Paul Fagius (Buchlin) zur Unterstützung seines Vorhabens als Rathgeber ■'). Dieser arbeitete auch alsbald zwei Gutachten aus ^% von welchen jedoch nur noch der Schul- plan übrig ist ^®). Beide wurden nun am 14. October 1546 der Universität zu sorgfältiger Prüfung übergeben. Diese erklärte sich aber dahin,

dass sie mit »wichti oberen Geschefften« beladen sei und es ihres »geringen Verstands nit rathsam dunkt Fagii rathschlag in allen seynen punkten vnnd Partieuln nachzugehen oder künftige Reformation (so nit precipitanter, sonder mit gotter furberachtung billig furgenommen werden solle) darnach an- zustellen sei«.

^ecundttm expositionem Themistii, Joannis grammatici et Prisciani, Philosophi AverroiB et inter Latinos Jacobi Stapulensis vnd Jodoci Clichtovei den discipulis vorlesen.«

27) Fagius, war aus Rheinzabem und wurde in einem Alter Ton 11 Jahren mit 8 Batzen Reisegeld nach Heidelberg auf die Neckarschule geschickt. Gesch. d. Neckarsch. S. 29. 32 u. Lyc. origg. p. 8. 26.

28) Das erste war überschrieben: »Deliberatio et Consilium Reformationis Artinm Academiae Heidelbergensis. lUnstr. vestra «lementia obseqoentiss. Paulus Fagius« imd das zweite: »Forma instauratae scholae Heidelbergensis, ^[uae aperietur Calendis Noveni- bris.« Annall. ünir. T. VI. F. 429, a.

29) Ibid. T. Vn. F. 414, a. b. 415, a. b. Der Schulplan ist ToUstftndig.mitgetheilt in Lyc. origg. p. 27.

27*

Darauf wurde auf die »geferlichen schweren Zeitten« hingewiesen, doch die Versicherung beigefdgt, dass sie (die Universität) »nit der Meynung sei, die Reformation In eynigem Wege zu veiliindem«.

Mit dieser Erklärung war der Kurftirst jedoch keiB««- wegs zufrieden. Er wies sie mrAck und forderte die Universität durch seinen Secretär Leodius auf, inner- halb 3 bis 4 Tagen ausführlich über den von Fagius entworfenen Plan zu berichten und dessen Mängel anzu- geben. Diesem Auftrage entsprach nun die Anstalt in einer ausführlichen Eingabe, in welcher sie sich im Allgemeinen gegen dessen Ausführbarkeit erklärte und wiederholt auf die damaligen Kriegszeiten hinwies, in wel- chen »Studium philosophicum et armorum nit wol bei einander besten« '®).

Auch die Artisten - Facultät war zu einem Gutachten über den von Fagius ausgearbeiteten Lehrplan von dem Kurfürsten aufgefordert worden. Diese sah die Sache mit anderen Augen an, suchte das auf der Universität bisher herrschende scholastische Treiben zu entfernen und drang, die Anforderungen der Zeit «rkeoaiend, imm^ mcAr auf Erneuerung des geistigen Lebern'^).

In dem Gutachten bcsmtragte sie genauere und strengere Bestimmungen über die Promotionen der Bacca- laureen und Magister; bei Anstellung von Regenten imd Lehrern des PädAgogiuias soUte ntte Facultät den Vor* schlag und die Universität mir das Bestätigmgsrecht haben ; die Aufsicht über das Pädagogium als »Seminarium Facultatis Artium« sollte ihr übertrugen werden^ sie be- stimmte femer die genaue Angabe der Lehpfädler, "iv^di^

80) Anoall. Unir. T. VI. F. 4m, a Ms ^485, a, woBeYhst tkfli aueh Idde Eingabe der üniverntät findet. Ein .gniSMr Thtil'demeib» ist Bbgedrackt in Lyc. origg. p. SB tR^.

31) Aufbewahrt ist dieses €kitacbteii, wddtes fleia Kanzler tarn AllerbWligen Tage übergeben wurde, in den Atta. Fac. Art. T. IV. F . 17, a bis 20, b , und thailwvHe niHglBtheih » Lyc origg. p. 40

Ckt88iUIU8tutkm. WMi9bmrf.d.Mi€9Su8^ ¥euä Statuten. 421

4w StndenteD zu Mren kiufcte». Die sämmtlichen Anträge worden von dem Knilarsten g^iehmigt'^.

Anch dieser zweite Versuch des Kurfürsten, in Ge- meinschaft mit der Universität eine durchgreifende Reform «terselben zu Stande zu btingen, misslang. Friedrich liess daher ohne ihre. Mitwirkung »Statuta et ordi- Baticmes« aufeetzeB, welche jedoch nicht in Kraft tra- ten'^. Denn am 25. Februar 1Ö53 gab die Universität zwei ihr gehörige Hänser, das eine an Johannes MilSus usd das and<are n Nicolaus G isner, nur bedingungs- weise ab'*).

§4- Bemühungen der Artisten'- Fcumli&t mr Forderung der claseischen Studien. Wiederberufung des MictfUus.

Neue Statuten,

Kam noii auch (fie Beform der Universität nicht zu Stande, so war doch die Artisten - FacuMt bemüht, ihre Zustande, so viel an ihr lag, zu verbessern, und so gelang es ihr auch (1547), von dem damaligen Rector der Uni- versität Stolo und dem Ganzer des Kurfürsten, Hart- mannus Hartmanni, unterstützt, zu bewirken, dass Micyllus, welcher (1537) wegen allzu geringer Besoldung imch Frankfurt gegangen war (S. 378), mit einem Ge-

82) AiisfAhrUdie Am^ßbeai faieraber sind in den Act. 1. c. F. ae, a. b und Aa8z0|>e mitgethcilt in Lyc. origg. p. 41.

33) In eodem senatu (6. Aug. 1549) propositum eat, an statuta et CNrdinaliones illnstrisiiaii prindpis nostri nobig pablicandae tra- ctitae, eint publice Bostiae dhioni Bubjectis perlegendae et responsum est, mandata pro foribus ecclesiae et contnberniorum esse affigenda «nnesque dtandos esse ad attdieaduH statuta illustriBsimi principis aoitri, id quod domiaica saqoenti fikctum est. Annall. Univ. T. YIL F. 35, a.

34) Ut si Beionnaftione pnblicata Uniyersitaa illis domibus ad aHos usus opus habeat, ut ipai caaductores »latim emigrent. Ibid. F. 183, a.

422 I- Buch, II. Periode. 4. JbaehnäL (löU-^löSS.)

halte von jährlich 100 fl. wieder berufen wurde**). An ihm gewann sie einen anerkannt tftchtigen Vertreter der alten classischen Literatur.

Eine weitere Sorge der Facültät war, statt der ver- alteten und den damaligen Zeitverhältnissen und wissen- schaftlichen Zuständen nicht mdir angemessenen Sta- tuten'^) neue zu entwerfen und einzufahren. Da dieses sich stets hinausschob, so suchte, sie sich dadurch zu helfen, dass sie ältere Statuten aufhob und andere an ihre Stelle setzte, welche sie dann durch Zusammen- stellung zu einem Ganzen vereinigte '^).

35) Acta Fac. Art. T. IV. F. 22, b. Ausfahrliches über diese Berufung siehe in unserer Schrift über Micyllus, S. 24 ff. Zu. der ursprünglichen Besoldung vou 100 4. kam 1554 eine Zulage von 50 fl. Annall. Univ. T. VIT. F. 192. 193 , vergl. mit F. 204, b.

36) XXIII. die Decembris (1521) in concione Facultatis decre- tum est, solum ea statuta faeuUatia praelegenda in scholis artium, quae ad vitae morumque integ^itatem spectant, alia vero, quae de ordinario magno (S. 79. 157.) ut vocavere, sive de lectionibos formalibus canebant, quando haec jam olim in decanata praecedenti exf^osa et antiquata sint, nee possint interim alia per facultatem condi, eadem facultas abjici potius, quam non omnium cachinno praelegi voluit. Acta Fac. Art. T. III. ad annum 1521.

37) Eine solche Zusammenstellung aus Ültem Statuten aas den Jahren 1443—1549 findet sich im Statutenbuch der Facnltät (Univ.- Arch. 358, 48) F. 2, a bis 46, b u. F. 5l, a. Aus derselben heben wir folgende Bestimmungen hervor:

>Üt deinceps, quemadmodum et maltos ante annos observa- tum fuit, Magistri stipendiati Gontubemiorum regentes atque Dio- nysiani Sabbathinas eas publicAS disputationes, quae in superioribus artium scholis haberi consuevernnt, diligenter visitent nee tres dis- putationes sese mutuo consequentes negUgant^ sub unius solidi denariorum pena.« (F. 46, b.)

>Ut in Artibus promoti Magistri in publicis Ulis mnneribos et actibtts habitus cum duabus propendentibus Linguiis serico sabdactis gestare.€

»Ut in publicis disputationibos Magister praesidens Gapitinm habeat cum decenti ut voeant Birreto; argumenta vero in medium proferentes et capitium et vestes et Birreta habeant decentia magi- Btratusque sui majestati et dignitati non derogantia sab pena quatuor iUorum nummorum, quas voeant praesentias.«

»Ne quis Magistrorum tam in convocationibus quam disputa-

Cla89iMihe SMUen, WMeHtmtf.d.Meißus. Neue Statuten, 423

»Weil jedoch fortdauernd die classischen Studien ver- nachlässigt und namentlich durch die Jurisprudenz jedes andere wissenschaftliche Streben an der Universität in

tionibas illis Sabbathinis aliam insolentioribus clamoribas aut verbig opprobriosis injuriosisque perturbet in suffragiis votisque dandis, neye alium minis aut calumniosis verbis vexet sub pena suBpensionis a Regentia per inenBem aat graviori per Facultatem dictanda.«

»Ne quiB magistrorom per fitctipnes aut scbismata ad Facul- tatis diyisionem consentiat, sie ut una factio unum, alia alium de- cannm habeat.«

»Item quum djsputationes ille Sabbathine potissimum ingeni! exercitandi causa institnte faerint, non unias quidem, sed planum, vult Facnltas, ut a Magistro preside themata proponantur non unius ferme argumenti, aut professionis unius, utpote pura theologica, sed mixtim yaria, utpote e dicendi artibus Logicis, Philosophiae naturalis et moralis penetralibus.« (F. 45, a bis 46, a.)

Weiter wurde festgesetzt:

Es solle keiner zum Baccalaureats- Examen zugelassen werden, welcher nicht 1^* oder wenigstens V/4 Jahre die »bona« artes« studirt und Vorlesungen über Dialectik, Rhetorik und über die »praeceptiones et instituta« der lateinischen, griechischen und hebräischen Grammatik, so wie über die »Formales completionesc gehört habe und Zeugnisse darüber beibringe. Ferner soll er die »Declamationes et Disputationes contubemales« fleissig besucht und wenigstens 20 »Sabbathinis Disputationibus« beigewohnt haben.

Wollte der Baccalaureus das Licentiaten - Elxamen machen, so musste er abermals Vf^ oder wenigstens 1 Jahre das Studium der eben genannten Fächer fortsetzen und alle die angegebenen Ver- bindlichkeiten erfüllen. Ausserdem aber musste er öfter an Dis* putationen Theil genommen und namentlich in der »Disputatio quodlibetica«, wenn in demselben Jahre eine Statt fand, »respon- dirt« haben. Besonderes Gewicht wurde bei beiden Prüfungen auf eine tüchtige Kenntniss der lateinischen Sprache gelegt.

Schliesslich wurde noch in Beziehung auf die Candidaten des Baccalaureats und der Licentiatur bemerkt, dass Jeder, welcher in dem Examen nicht bestanden und deshalb zurückgewiesen werde, wenn er Drohungen gegen den Einen oder Andern der Examinatoren ausstosse oder gar sich persönlich an demselben vergreife, 2 Jahre lang zu einem weiteren Examen nicht zugelassen werden sollte. (F. 47, a bis 50, a.)

In Beziehung auf diejenigen, welche den Magister-Grad zu er- halten wünschten, wurde in dieser Zeit nur festgesetzt, dass sie 2 Disputationen zu halten hatten. (F. 51, a.)

den Hintergriind gestdlt wurde ^'), besdiless äie (1Ö51) eine gänzliche Umarbeitung ihrer Statuten und betraute den Micyllus mit dieseift Geschäfte '*), welcher auch dem ihm bewiesenen Zutrauen vollständig entsprach. Nicht lange nach dem erhaltenen Auftrage war er auch schon im Stande, der Facultät (14. Angost 1551) den vtm ihm ausgearbeiteten Entwurf der Statuten m zwei Sitzun- gen vorzulesen. Derselbe wurde in allen seinen Theäen gebilKgt und beschlossen, ihn der Universität zur Ge- nehmigung vorzjdegen *^). Dieses geschah in einer beson- deren Eingabe ^^).

Die Hodischule bestätigte die ihr vorgelegten Sti^ tüten ; von der Artisten - FacuMt aber wurde am 10. No-

38) Acta Fac. Art. T. IV. F. 41, a. Am deatlichsten aber er- fahren wir, wie es damals mit den humanistisclien Stadien auf der UniTeraität beschaffen war, ans einem Briefe des Mi cy lins an Melanchthon (Sylvv. Üb. I. p. 20* 21), den wir aum Theil a«eh in unserer Monographie über Mieyllus, S. 27- abdracken liessen. In demselben hdsSt ss unter Anderem : >Oam Latus aeque ▼ideas sordescerb Graecos. Hei mihi! barbariae quanta fenestra patetw«

99) Tertio die Janoarii qnum ister dominos (senatoreg Art Facult^) muita nitro oitroque de statntia conferreniiir, aliis barbariem ■ermonis, aliis rertm quanindam ad kaec tempora inepthudinem flc^usftntibns , consensum est, hec negotio ad senatum doiao i^(<re<iiidum esse, ae detnitandos, qni statuta semel in omversom perviderent acuratiusque renotarent, ad quam rem D. Micylli opera ecttsentientibus suAragUs est exoptaia«. AotaFao. Art. T. lY. F. 39, b.

40) Ibid. P. 42, a.

41) In dieser Eingabe helMt es tniter Anderem: »Saepe ani- madyertimus, niiius imsAWA et ridicidi reeitatione, ceteris neu perinde inutilibus, suam quoque aactoritatem abrogari. Ne dica- ffius, impium etiam videri et ex quo sacramenti religio praecipue yilescat, ad id promiftend^m, quenquam adigere, quod in Universum a aemine iservari cemitur. Qnoniam itaque ad natnrae varietatem atecMiodafldae sutit leges, quas post aequitatem inprimis perspicui- tas et contintio dispositio commendat, magni plt)fecto facimus da- rissimi yiri D.Ja CO bi Micylli operam et Judicium, qui nostris preci- btts adduetos perndit, illustravit ac puleherrfme universa nostra statuta digessit, quod gratum posteris et ordini nostro perpetuum ornamentum fore, nobis planum persuasum habemus.« Ibid. F. 42, b.

ökuii^eheStmäim. Wie(hrbmrf,d,B9ki^U»8. Neue Statuten, 425

Yember 1551 in einer Sitzung, in welcher Mlcyllas nicht gegenwärtig war, beschlossen, diesem für die treffliche Bearbeitung der Statuten »honorarii loco« einen silbernen Ehjcienbecher ab Zeichen der Anerkennung und des Dan- ke» als Oeadie&k zu g^m^^, dem Studenten aber, wel- cher die Statuten sehr sorgfältig abgeschrieben hatte, eiAen Goldgulden zu verabreichen**).

Diese Statuten enthalten Bestimmungen:

Aber die (jährliche) Wahl eines Decanes der Facultät uod desson FnnctioneB ; (Über die Aufiiafame in den Rath (cancilium) der FacuU&t; tther die Reehte und Pflieliten der FaealtiUa-Mitglteder ; aber die Wahl und Pflichten der Exa- minatoren für das Baccalaareat u. s. w. In Beziehung auf die, welche Baccalaureen werden wollen, werden, ausser vorwurfsfreiem Wandel, einem Lebensalter von 15 Jahren, und dem Kachweise der Theilnahme an den öffentlichen, jedon Samstag Statt findenden Disputationen und an dea Privat -Disputationen, hinreichende Kenntnisse in der Gram^ matik, Dialectik und Rhetorik, und Uebung in der lateini- schen und griechischen Sprache verlangt**). Wer Magister werden wollte, musste von vorwurfsfreiem Wandel sein, das 18. Jahr überschritten, vertraute Bekanntschaft mit den bei- den alten Literaturen und hinreichende Kenntnisse in det Physik Qiid Mathematik haben. Auch war die fleissige Theil- nahme an den schon genannten Disputationen nachzuweisen« Die Prüfungen der Baccalaureen fanden zweimal im Jahre statt. Jeder Examinand hatte 1 Goldgulden in den Fiscus der Facultät zu bezahlen ; femer hatte jeder 3 ürsati fftr das Mahl und je fünf 1 Gulden dem Pedellen zu geben.

42) ScypbuB argentew, quo Facultas D. Micyllum honoravit, continet 10 uncias, 3 drachmae. Conatant autem singulae unciae iVjt ursatis. Summa 8 fl., et aurei quarta monetae ursatorum seu balensium, ut vulgo nominantur, quorum 15 tunc valebant 27 alb. adeoque magnitudinis suae respectu vulgarem florenum unico albo^ gnperabant. Acta Fac. Art. T. IV. F. 44, b.

43) Ibid. F. 44, a. Das wirklieh schön geschriebene Origina dieser Statuten findet sich in dem Univ.-Arch. No. 358, 48.

44) Das Baccalaureat war in damaliger Zeit ungefähr das, was jetzt ein Maturitätszeugniss für die Schüler der Gymnasien und Lyceen ist.

426 I' Buch, IL Pmode. 4. Abschnüt. (löU—1566,)

Für die, welche Magister werden wollten, waren ebenfallB zweimal im Jahre Examina hestimmt. Diese selbst waren doppelter Art. Zuerst wurde der Magistrand privatim von der Facultat geprüft, und war er würdig befunden worden, so folgte auf den Vorschlag derselben erst die öffentliche Prü- fung vor dem Ganzler oder dessen St^lvertreter. Die Kosten für die Erlangung der Magisterwürde betrugen etwa das Dop- pelte von denen des Baccalaureats. Alle Examinatoren er- hielten von den bemittelten Examinanden eine Entschädigung für ihre Mühe ; arme hatten dagegen gar nichts zu bezahlen. Die kostspieligen Gastereien wurden abgeschafft. Weiter enthalten die Statuten eine genaue Eintheilung der zu hal- tenden Vorlesungen, Bestimmungen über die Benutzung der Artisten-Bibliothek und eine Instruction für den Pedellen.

Konnte auch eine Reform der Universität nicht zu Stande gebracht werden und wussten die Theologen, »papali zelo jSagrantes«, durch ihren Widerspruch es auch zu verhindern, dass Fagius als Professor bei ihrer Anstalt angestellt wurde *^), so liess der Kurfürst sich dadurch nicht abhalten, für das Beste derselben zu thun, was er unter den obwaltenden Umständen konnte. Da- zu gehörte die Errichtung einiger Lehrstühle, die Vereinigung der Bursen, die Gründung des Sapienz-GoUegiums und des Pädagogiums. Das Nähere enthalten die folgenden Blätter.

§5.

Errichtung eines Lehrstuhles für die Mathematik und Ethik. Anstellung eines Lehrers der hebräischen Sprache, Oruntler's Berufung. Olympia Morata. Ausgezeichnete

Juristen Medieiner.

Zu den Verdiensten, welche sich Friedrich II. um die Universität erwarb, gehörte die Errichtung zweier Lehrstühle, für Mathematik und den der Ethik. Zu dem ersten ernannte er (1547) den Magister Jacob

45) Hottinger, p. 13.

LehrttniafarMa1hemaiihu.EUMk. Ol^piaMoratau.8.w. 427

Gurio aus Hof ^^. Dieser war Doctor der Medicin, dabei aber auch ein ausgezeicheter Kenner der Mathematik. Später (1556) wurde Gurio Professor der Medicin und Johann Mercur Morsheymer (Morshemius) aus Worms sein Nachfolger in der Professur der Mathe* matik bis 1563*^.

Als Lehrer der Ethik wurde der berühmte Jurist Nicolaus Gisner (Kistner, 1552) ernannt^^). Bei dem Antritt seines Lehramtes hielt er eine treffliche Rede über die Vorzüge und den Nutzen der Ethik**). Seine Vor-

46) »Fridericus IL peculiarem Matheseos cathedram funda- vit, cui M. Jacob US Gurio de Hof, natus a. 1497, Medicinae Do- ctor et insignis mathematicus , diu a FacnltatQ Artium desideratns, tandem a Principe Moguntia huc invitatus, a. 1547. praeesse coepit. Eodem anno statu it ordo philosophornm, eos solos in posterum ad examen Magisterii admittendos esse, qni lectionibus mathematicis diligenter interfuissent. A. 1551. Academiae Rectoratum gessit, et Rectorum primus uxorem duxit. A. 1556. ad cathedram medi- eam evectus est Gurio. Defunctns est Heidelbergae a. l572.< Acta 1. c. T. III. F. 116, b. T. IV. F. 24, a. 39, b. Annall. 1. c. T. TU. F. 66, a. Lyc. origg. p. 70.

47) Acta Fac. Art. T. IV. F. 77, b.

48) Sabbatho post Bartholomei (1552) rector vocatns est ad * archivurn principis et ibidem ei in presentia consiliariorum a Gan-

cellario est indicatum, eam esse principis meutern, quatenus üni- versitas in publicum Ethices professorem reciperet M. Nicolaum Eistnerum Mosbacensem. Principem ordinasse illi pro stipendio octoginta annuos fiorenos, quadraginta ex reditibus ecclesiarum, reliquos quadraginta ex coenobio Augustiniano.

Quod cum üniTersitati esset propositum, consensit universitas in Petition em principis atque dictum M. Nicolaum recepit in pri- mum Ethices j/ublicum professorem, licet nova Reformatio, quae jam edenda erat, nondum esset edita. Annall. Univ. T. VII. F. 111, b.

49) Gisneri opusc. ed. Reuter. Franeof. 1658, woselbst sich die genannte Rede S. 699 ff. findet. Der Schrift ist Gis ner's Leben von Reuter beigegeben, wo von seiner Ernennung zum Lehrer der Ethik 8. 7 die Rede ist. Derselben Schrift entnehmen wir Folgendes aus Gis- ner' sLeben : 1553 zerstreute sich dieüniversität wegen einer anstecken- den Krankheit. Dadurch wird Gisner zu einer Reise nach Frank- reich und Italien veranlasst und kauft in beiden Ländern im Auf- trage des Pfabsgrafen Otto Heinrich seltene Bischer. 1559

428 I Bmh. II, PfsrMe. 4. AbsehmH, (tnU^lSM.)

lesungen wumten sehr amiilreieh, besonders «leh von Ju- riBten, besncht und in dev bald danuif erfolgten Refom der Universität durdi Otto Heinrich den angehenden Juristen »uferlegt, neben den Institutionen aueh die Ethik zu hören.

Ferner wurde der seit längerer Zeit erledigte Lehr- stuhl der hebräischen Sprache durch Paul Staffel st ein (StalSelslainer) wieder besetzt ^^) und die Studirenden von dem Rector dier Universität durch ein besonderes Programm mm Besudle dieser Vorlesun- gen, welche am 16. Mai 1551 anfingen, eingeladen**),

irard« er ProfesBor der Fandecten und zugleich Kurftoitlieher Rath. Bald darauf ermannte ilui Otto Heiarioh sam Nachfolger Frans Balduin's nnd ziun Lehrer des ClTllrechtes. Um dieselbe Zeit heiraäiete er die Toehiev dea Gandiers Hart mann, Anna. 1668 war er Rector der Universitfit. 1567 wurde er Assessor des BeicfashanttnergerichtB in Speyer. 1560 rief ihn Eurfftrst Lad- wift VI. von Speyev nach Heidelberg und s^war als »Guriae Pala- tinae Jadaois Yicanus« und als ausserordentlicher ProfesscMr der Hechte. Beide Aemter versah er bis zu seinem Tode 1588.

50) lieber Staffelstein's Aufnahme heisst es im Matri- kelbuche d. d. 18. Mai 1551: »Paulus Staffelstainer , Hebräus Professor, gratis.« üeber seinen Gehalt geben die Annalen (T. VII. F.89,a) Folgendes an: »In convocatione VII. Julii (1551) facta, y£f bitt des Hebrei Pauli Staffelstainers hat üniversitas ge- willigt, dass man Ime (so vern der fiscus solcbs auch vertragen mög) künfftig , Michaelis vff ein jar 20 gülden addiren soll , wenn das jar umb ist, als vff michaelis mag er pro additione. wieder bitten.«

51) DerWortfaut des Programms ist folgendere »Cum hebraicae linguae perientia multo uberiorem fructum adferat iUis, qui eccle- siae amant sectanturque studia quam ut aut praedicatione nostra opus Sit; aut complecti yerbis denique qnis facile possit, conductus publico stipenctio, de communi senatus scholastici nostri sententia, est non indoctus quispiam' linguae sancteehujuspraelector Paulus S t a f f e 1 8 1 e i n, religione quondam Judiins, nunc vero discipulus n'obis- cum Jesu Ghristi, ita testimosiis praestantium virorum omatus, ut qui eomplures jam annos ea fide doooerit, quam in tradenda lin- gna hac vere Christianum hominem 4ecet. Idem hie auspicabitur cras ab enarratione celebris dicti, quod de mundi duratione in domo Heliae sanuisse traditur. Grammatica d^neeps tractabit

was als Beweis des Werthes Musiisehen ist, w^khdi die Universität auf diese DisGi{)UD legte.

Wie lange Staffel stein an der Hochschule wirkte, haben wir in den Acten nidit gefimden. Ans denselben wissen wir nur, dass «er (1555) »als Professor der hebräi- schen Sprache« eine Zulage von 30 t. erhalten *•) und die Universität semcm krafnken Sohn (ß. April 156^ einige Gulden geschenkt hat *•).

Ausserdem berief der Kurfürst durch Decret vom 12. Juli 1554 »zue mehr aufschwung vnd befurderung Facultatis medicae zue vud neben denn Jetzigen Profes- soren den andream Gruntler, der artzney doctorem, welcher dann hievor in Studio gestanden als zu eim drit- ten Lectorem derselben Facultet«, und zwar mit einer Besoldung »von 30 fl. oder zum mindesten 25 fl.« aus dem Universitäts - Fiscus sammt allen andern »Emolumentis Facultatis medicae«. Als Wohnung wurde ihm, beson- ders in Berücksichtigung seiner unglücklichen Lage, die »behausung inn der Cappellen«, in welcher früher Dr. G e or g Nigri gewohnt hatte, zugewiesen*^*).

compendia ac praecepita e »scr^tura petiÜB ekemplis iUiutrabit. Idqae corabit sedulo, ut ad phrasin, quae multos a philologicis lectionibuB arcet, adsuefieri auditor possit yetustissimamqae illam paulatim amare theologiatn. 'Qnoniara yero gratissima haec Beo est studiorum caltwra, hertamnr 8t«di«sB8 eum ommes <q«idem, tum praedpue illos, qui operam suam eceleaiae ministerlo destmaveruD^ ut linguae et phraseos hebraicae hujus tantopere ad scriptorae fontes necessariam cognitionem, nronstratorre et dace Paulo iUo, isibi comparent, nee leves dnouit mints, qnae de segniter disoentiiinB «Uidiornmque veromm negleotoiibna .cloricis «xtaot in Oaea, ^oia dielt dominus iratus:

»»Repulisti scientiam, repellam te, ne sacerdotio fangaris mihi.« Die Ifoji 15. (1551).« Amall. TJniv. T. YIL F. 94, a.

52) Ibid. F. 204, a. .b.

53) Ibid. ad. an. 1568, F. 40.

54) Ibid. T. YU. F. 174. d75, woselbst >aiMh ^as Bero^ngs- Beeret steht.

430 I- Buch. IL Periode. 4. AbsehmU, {15U^166€.)

Gruntler's Gattin war die durch ihre Gelehrsam- keit berühmte, deutsch gewordene ItaUenerin Olympia Fulvia Morata. Sie wurde im Jahre lö26 in Ferrara geboren, wo ihr Vater, Fulvio Peregrino Morato, Professor an der Universität war. Ihre gelehrte Bildung hatte sie theils von ihrem Vater, theils an dem Hofe, wo sie als Gesellschafterin der Maria von Este in Ferrara lebte, erhalten. Schon in Italien hatte sie sich mit Grunt- 1er vermählt. Dort trat sie auch mit ihrem Gatten, durch den reformatorischen Hauch, welcher im 16. Jahrhundert über Italien wehte, bewegt*^), zur evangelischen Kirche über. Durch die Kriegsunruhen wurden Beide zur Flucht aus Italien genöthigt. Unter vielen Bedrängnissen kamen sie nach Deutschland und zunächst nach Schweinfurt, in die Geburtsstadt Gruntler's. Dort verloren sie durch den Krieg alle ihre Habe. Da nahm sie Graf Eberhard von Erbach gastlich auf. Dieser hatte eine Schwester des Kurfürsten Friedrich' s II. zur Gemahlin uud da er Gruntler's Tüchtigkeit als Arzt eben so hoch schätzte, als dessen edeln Charakter, so empfahl er ihn als Pro- fessor der Medicin an die Universität Heidelberg. Hierauf folgte dessen Berufung.

Nach dem Berichte des Leodius soll auch Olym- pia nach Heidelberg berufen worden sein, um Vorträge über die griechische Literatur zu halten *^. Allein dieses beruht ohne Zweifel auf eüiem Irrthume, da Olympia in ihren Briefen (opera ed. a. 1580 p. 144 177) ausführlich von der Berufung ihres Mannes nach Heidelberg und ihrem dortigen Leben spricht, mit keiner Silbe aber, obgleich sie die geringsten Einzelnheiten ihres Lebens erwähnt, ihrer eigenen Berufung gedenkt, wohl aber anführt, dass sie den Titel einer Ehrendame der

55) Sbhmidt, Celio Secundo Garioni in Kiedner's Zdtschr. f. d. histor. Theologie 1860. 8. 571.

56) Vita Friderici 11. p. 292 < »Ipse ut medicinam pro6teator, ipsa ut graecas literas doceat.c

Lehrstuhl für MalihemaUk u. Ethik. Olympia Morata u. 8. to. 431

Kurfürstin erhalten, ihn aber, um vom Hofleben entfernt bleiben zu können, abgelehnt habe. Auch in den Uni- versitäts-Acten findet sich nirgends ein Beleg für ihre Be- rufung oder eine Angabe, dass sie Vorlesungen hielt Nur einmal kommt ihr Name in den Annalen der üni- versität (T. IX, F. 7, b) vor, wo ihre Gedichte genannt werden.

Ihr Aufenthalt in Heidelberg dauerte jedoch nicht lange. Seit ihrer Ankunft kränkelnd, starb sie am 26. October 1555, und schon am 22. December desselben Jahres folgten ihr der Gatte und ihr Bruder Emilio im Tode nach. Sie wurde, wie die beiden Letztgenannten, in einer Capelle der St. Peterskirche zu Heidelberg bestattet und ihr eine in dieser Kirche noch vorhandene Grabschrift (S. 172) gesetzt ").

Als Juristen werden unter Friedrich's Regierung

57) Die Grabschrift ist abgedruckt in Apograph. monumentor. Haidelb. p. 7.

Olympia's Werke wurden yon Caelio Secundo Curioni gesammelt und erschienen in Basel in den Jahren 1558, 1562, 1570 und 1580. Curioni war ein Freund ihres Vaters und It^rofessor an der Schule zu Lucca. Er war einer der wenigen italienischen Gelehrten 9 bei welchen der Humanismus die tieferen religiösen Interessen nicht fiberwog. Frühe der> römischen Kirche entfremdet, entsagte er, nach vielen Gefahren, seiner Heimath, >um diesseits der Alpen Freiheit für seinen Glauben zu suchen. Olympia verehrte ihn wie einen Vater und er liebte sie wie eine Tochter. Schmidt a.a.O. S. 570. 574. 581. Streub^r (Basl. Taschenb. 1853) S.68ff.

üeber Olympia selbst vergl. Junker: Schediasm. histor.; Dithmar: Dissertatio de Olympiae vita, scriptis et virtutibus; Bflttinghansen: Ergözliciikeiten aus der Pfalz, und Schweiz. Gesch. u. Literat. St. II. S. 1 ff. Sturm: Einer ist ^uer Meister, Th. I. S. 35. 175 ff. Th. II. S. 43 ff. Geiz er: Protestant Briefe aus Sfldfrankreich und Italien, S. 274 ff.; H ausser a. a. 0. Th. I. S. 616. Glassen: Jac. MicyUus, 8. 201. Münch: Mar- ganten, 8. 169 ff. Bonnet: Vie d'Olympia Morata, Paris 1851; dasselbe Werk, geziert mit den seelenvollen Zügen der edeln Frau, in's Deutsche übersetzt von Merschmann, Hamburg 1860 und die darüber im Leipz. Repertor. Jahrg. 1860, S. 278 mitgetheilte Recension.

4S2 I. Bmii, JL Penoie. 4. AhßdmiM. (1U4^MM.)

besonders gerübmt: Dym bis 1559 im Clvilredit, Dio- nysiuB Grav (Graff) ven Eselmgen, frfllier Professor der lateimschea fipraehi^, seit 1548 aber Nachf^er von Johann D eschler und darauf (1551 1560) von Phi- lipp Rhynerus, wel<die beide von Alzey waren, Jo- hann Myläus von Niederuhn (bis 1554), Paul Cisaer (Kästner), Melchior Weisenberger (bis 1556) uad Wendelin Heylmann von Baichardsbausen.

Als Mediciner wird Johann Virdung genannt, welcher zugleich Mathematik lind Asinronomie Idirte^^.

§6. Vereinigwng der Bwrsm wnd ihre EmrichSrnng.

Die sich immer wiederholenden Raufhändel zwischen den verschiedenen Bursen, deren Bewohner theils Nomi- nalisten, theils Realisten waren, wünschte der Kurfürst entfernt , da sie den Frieden der Universität öfter störten und mit Recht als Werkstätten der »mönchisch -scholasti- schen Bildung« bezeichnet werden ^'). Ks besddoss daher Friedrich am 17. Februar 1546 die vergdiiedeneQ Bör- sen (die Schwaben-, Katharinen- und Jur^ten - Burse) in Eine Burse, oder vielmehr mit der ReaHsten-Burse (Colle- gium Artistarum) zu vereinigen und der Universität em- zuverleiben ^^. Nur das Diony^anirm und das Ckmtu- bernium »in der Barsch« sollten als selbstständige Anstalten fortbestehen^^). Ais Locale für die vereinigten

dB) ViTandt: J)e ord. phH. P. IL p. 17, wo lidi andi üt näheren NachweiBoogan teden.

59) HäasBer^ B. 612. Auch an der TJnlverBit&t Basel «ar der eigentliche Sitz der nonunalistiBcheii und realialnclieii FarteieB in den Bursen, welche an den verBchiedenen Richtnngen hart- nackig leathiellMi und ¥Oia W(H*tfraiipf rni Thfttlldiketten Ob«^ gingen (1466). ViAoher, S. 171 ff.

60) Annall. üniv. T. Yl. F. 420, b.

61) Als 1685 Kttv&rst PihiHpp Wil^elan .die «Usgiermig antrat, gelobte er: »der Universität, dem Gontnbemium (in der

Vereinifftmg d§r Bwnen und ihre EmrieMung, 43S

Bursen wurde die Realistenburse bestimmt. Da diese aber in Verfall gerathen war®^, so befahl der Kurfürst im März desselben Jahres, die Universität solle

»verfugen, dass die Bnrsa Realitun zugericht und vssge- macht ynd domit gehalten werde, wie mit andern der Uni- Yersität incorporirten Häusern beschieht« *^).

Hierauf theilte der Rector dem Senate und der Artisten - Facultät mit, dass es der ernste Wille des Kur- fürsten sei, die Contubemien ohne Verzug zu vereinigen ^*). Da es jedoch nicht möglich schien, die Sache in der gewünschten Eile zu bewerkstelligen, so gaben der Decan der Artisten -Facultät und die Regenten der Bursen am folgenden Tage eine Schrift bei der Universität ein, in welcher die Schwierigkeiten eines so schnellen Einzugs auseinander gesetzt wurden ®^). Doch kam trotz dieser Eingabe die Vereinigung der Bursen noch in dem Jahre 1546 bald nach Martini zu Stande *^, und so hatte we- nigstens in dieser Beziehung der Kurfürst seine Absicht erreicht.

Der auf diese Weise entstandenen, wenn wir so sa- gen dürfen, Gesammtburse wurden nun die sämmtlichen

Bursch), dem Dionysianum, dem CoUegium Principis und Sapientiae alle Statuten, Privilegien, Freiheiten, Einkommen, Bechte und Gerechtigkeiten zu halten. AnnaU. üniy. T. XXXIII, b. F. 422. 424.

62) Schon 1544 waren das Gebäude und der in demselben be- findliche Garcer in so bauf&Uigem Zustande, dass man damit um- ging, beide wieder gehörig herzustellen, was aber unterblieb, weil nach dem Ueberschlage des Werkmeisters die Kosten sich auf 140 bis 200 fl. beliefen. Acta Fac. Art T. IV. F. 14, b.

63) Ibid. F. 421, b.

64) Ibid. F. 16, a.

65) Diese sehr ausführliche Schrift, in welcher die Universität auch gebeten wurde, möglichst dahin zu wirken, dass ihre Re- form veröffentlicht werde, wurde mit dem Bemerken in die Acten aufgenommen: »Haec ideo inserta sunt, quoniam domini Gonsiliarii Facultatis trium Contubemiorum in unum contractionis rationes et tempora diligenter in annales referri voluerunt.« Ibid. F. 17, a.

66) Ibid. F. 20, b.

Haute, Gesob. d. Univ. Heidelb. I. 28

434 I' 9^^. fr. Periode, 4, JtbeOmU, f29#tf— f5$«.>

BiokflRfte der einselii^ Börsen zugewiesen, beziehungs- weise Vermächtnisse, Gapitalbriefe u. s. w. auf dieselbe übertragen und sie führte" van jetzt aa den Namen eines CdHegram Principis(Fllrstensdrale), CoHegium Artistarum ^') oder des vorzugsweise so genannten (Grossen) Contubemiums. Sofort erhielt dasselbe ausführliche Statuten ®®), welche sich eben so wohl auf die in ihm vorhandenen Schüler und Magister, als auch auf die Vorsteher (Moderatores, Regen- tes), den Hausvater (Praepositus, Propst) den Oeconomen, den Koch, die Köchin und auf die Diener beziehen ®^).

Der ganzen Anstalt war ein Superintendent vorge- setzt; unter ihm standen zunächst 4 Kegenten. Als erster Superintendent wird der Professor der Medicin, Wagen- mann, als erster Regent Billic an und als zweiter Regent Johann Baibus angeführt. Wie vordem. jede Burse ihren besonderen »Pädagogen« (Knabenlehrer) hatte, so wurde auch in dem Contubernium ein solchei* beibehaltejL Er hatte die in demselben befindlichen Alumnen so lange zu unterrichten, bis sie die Vorlesungen der Facultät mit Nutzen besuchen konnten '^).

Die Vereinigung der Bursen führte jedoch manche üebelstände mit sich. Namentlich war es wegen der grossem Eafcl dier Alumnen viel schwerer, 4iet Hausor dmmg zn erhalten

67) Nach ÄerRefbwB. Univ. durdi Johann C«,»iniir, F. 193. Itkg sndi ein Artisten -Gollegimn in der Jadengasse. Denn, waren «ehon die rencbieden^n Börsen Yereinigt, so schloss dieses ni«fat ans, dftss die Ahimnen in versdiiedenen Hftosem irohnten.

68) ürkimde Nr. XXVI gibt die Statuten fÄr das Porsten- GoUegium.

69) Die Verhaltsmassregeln fttr den Hansvater, Eeeh u s. w. ibden sich ansführlieh im Ünir.-Arch. Nr. 958, T9, a.

70) Ins Einzelne eingehende Mittbefhingen Ober die ganze Anstalt, ihre Vorsteher, Lehrer, Magister, Schüler, ihre Pflich- ten nnd Rechte, so wie tkber die Vermächtnisse, CapitaRmefe 'finden sich in >Statntorran Bnrsae Bealtnm Über« (üniv.- At^i. i?o. 898, 52) tmd hl »XAyetbndi der ChefÜllen GöHegü Prinr.ipis vnd Stipendiornm Contubemiic (Univ.-Arch. Nr. 889, 18 nnd 19).

ond eine gute Di^dpüa bu han^hafam. Dieses bestimmte die Universität , den Kurfürsten (IQ. Mäia; 1560) um die EirichtuBg eiMr »weiten Burse zu bitten, zunsal jelzt die ifäiier dem Pidagogium eingeriiumfce Scbwabesburse leer stehe '^).

Auf dieses Gesudi eäiielt jedoch , was ausdrücklich in den Aimalen bemerkt wird, die Universität keine Antwort von dem Kurfiirsten ^^), und die Schwabenburse wurde zu Wohnungen für Professoren verwendet ''')•

Später »gerieth diese berliohe Stülung (die Fürsten- aduile) in grosse zenittung, vnordnung vnd abgang« ^^). Als KurfüiBt Friedrich III. (1Ö59--1 576) davon Kennt- niss erhielt, trug er der Hochschule auf, die Zustände jener Anstalt genau zu untersuchen. Dieses geschah im Anfange des Jahres 1560 von dem Prorector, Gurio, (derRector, Johann Oeysselbach, war schwer eckrankt ^^) und den Professoren Boquia, Heilmann, Lotichius und Georg Adam'*).

In dem von dem Beetor und den übrigen MiitgUedem dieser Gommission d«n Kurfürsten abgegabenen Gutach- ten^^) wurde der zeiarüttete Zustand, ia welchem sich die Anstak befand, anerkannt, aber als Hauptursache dessel- ben bezeichnet:

1) dass, während früher die »geiertesten, erlichsten vnd vkissig^ien Magistii mit diesai Stipendien begabt worden«, jetzt aber, »wie fast alle andern ordaungen in misslwauch gerotenn«, die Stipendiar ten »one alle erkundigung nach geschicktichkeit,

71) AnnalL Unür. T. VII. F. 52, b. 63, a. üeber das Päda- goginm in dieser Zeit siehe Lyc. origg. p. 48.

72) Ibid. F. 68, a.

73) Ibid. F. 142, b. (8. auch oben Scbwabenburoe S. 206).

74) Ibid. F. 870, b.

76) Ibid. F. S66, a. 7«) Ibid. F. S70, b.

77) Das Gutachten findet sich follst&ndig a. a. 0. F. d70, b.

bis 372, b.

28*

dunn oder lassen, allein auss gnaden vnd gunst presentirt« würden;

2) dass die Stipendiaten »sich dünken lassen, als seien sie allein churf. gn. immediate vnd dem Bectori oder Deeanis gar nit oder gar wenig vnn- derworffen.« Es sei deshalb »niemandt gewesst, der vff ihr thun ein vffsehens gehabt hette«;

3) sei es unmöglich, zumal zu »dissenn deueren schweren zeitten« die Haushaltung mit 200 fl., »so das Haus fallen hat«, zu unterhalten und

4) seien Leute angestellt worden, die »zum ampt eines Oeconomi oder Probsts gar nit duglich ge- west«.

Um diesen Uebelständen abzuhelfen, wurde vorgeschlagen, dass »etwa von den Eirchengütem« der Anstalt ein Zuschuss bestimmt und in Zu- kunft nur 6 Stipendiaten aufgenommen würden, von welchen je 2 Theologie, 2 Jura, 2 Medicin und 2 Philosophie studirten.

Femer sollten nur ein zuverlässiger Mann als . Oeconom angestellt, die Gesetze nach den Bedürf- nissen der Zeit umgeändert und endlich das seinem Einstürze nahe Haus im Bau wieder hergestellt werden. In Folge dieses Gutachtens wurden (9. October 1560) neue Statuten für die Anstalt und besonders für die Be- genten '®) entworfen und von der Universität geneh- migt ^»).

78) Urkunde No. XXX. AnnaU. Univ. T. VIB. F. 6, a bis 7, b. Mit diesen Statuten wurden auch »leges disdpulornm et aaditorum Contubemii« genehmigt; diese sind aber nicht in die An- nalen aufgenommen. Ibid. F. 7, b.

Einen höchst interessanten Vergleich mit diesen Statuten des Fttrsten-Gollegiums bietet die »Ordinatio bursae cathedralis ecclesiae Spirensis, anno 1561c, welche Mone (Zeitschr. Bd. I. S. 28i— 295) mitgetheilt hat.

79) Die einzelnen, mit diesem Entwürfe betrauten M&nner

Vereinigung der Bwreen und ikre Ei9iricfUung. 437

Nach diesen neuen Statuten wurde nun die ganze Anstalt eingerichtet. Die Oeconomie des Hauses war den Hausvätern und die Aufsicht über die Schüler und Ma- gister in demselben den Regenten, deren immer mehrere waren , übertragen **).

sind nicht genannt, wohl aber wird in den Annalen bemerkt , dass auch der berühmte Rechtsgelehrte, Franz Balduin, ?on dem Rector aufgefordert wurde, an diesem Geschäfte Theil zu nehmen. Dieser aber lehnte es in folgendem Schreiben ab: Glarissime do- mine Rector. Equidem sentio te cum tuo senatu constanter tuen ,et curare debere omnes hu jus Academiae partes, et inprimis illa, quae vocantur contubernia; neque autem haec negligi aut horum procurationem alio rejici posse, quin vel labefactata pessum eat, vel distracta dissolvatur, et tandem esse desinet, quae esse dicitur Universitas. Ad cujus quidem yel dignitatem amplificandam, vel studia excitanda, si quid conferre possim, nihil recuso. Sed in- genue tibi quod sentio dico, non esse me idoneum ad illius quod nunc agitur contnbemii constitutionem. Mihi vere Tideri te in tuo senatu, cum alios multos habere, qui ea in re tibi adesse possunt, tum yero Dn. Casparum Aglicolam|!, D. Cysnerum et Xylandrum, homines non solum doctos et litteratos, sed et in eo genere vitae educatos , et totam, horum * sive instituendorum sive regendorum Studiorum rationem bene intelligentes, neque jam aliis negotiis im- peditos , quin prcv sua in rempublicam nostram beneyolentia facile et Yelint et possint, hanc curam tecum suscipere. Si quid prae- terea sit, quod mandare mihi yelis, libenter audiam. Annall. Univ, T. Vn. F. 401.

80) Ein »Catalogus Regentum, contr actis tribus Gon- tuberniis in unum in Gollegio Principis olim Gontubemium Realium dictum« vom Jahre 1546 1601 findet sich auf den letzten nicht paginirten Blättern der genannten »Statutorum Bursae Realium über«. Weiter ist noch vorhanden ein > Catalogus praepositorum, conscriptus per Sebastianum Bugelinum« vom Jahre 1535 bis zum Jahre 1580, er findet sich in einem die Präposituren der Fürstenschule betreffenden Actenbande (ÜniTersitäts-Archiv Nr. 358, 79, a).

Aus diesem Verzeichnisse geht hervor, dass das Amt eines Hausvaters ein Jahr dauerte. M. Hartmann von Eppingen bekleidete dasselbe 1460 und 1465, Wimpfeling 1481, Billican 1520. Später trat in der Dauer der Führung dieses Amtes eine Aenderung ein. M. Pithopoeüs bekleidete dasselbe vom Jahre 1567 bis zum Jahre 1580. Sein Vorgänger war Nicolaus Cisner.

§•7.

i)a« Sapiem ' CoUegium ats Coüegiwn pfulosophictm*

Gründung. Einkünfte. Statuten. Aufsicht. Alumnen

und Lehrer. Entfernung der Altäre. Verwaltung.

Archiv der Universität und Artisten- Fcundtät.

Unter die bedeutendsten Schöpfungen, welche trie- dti€h zu Gunsten der UniYffrsitAt in d«s L^bfen Hef, ^ hm dfts Yöti Hitti gegtlilld^te Sapieftz-Oc^legittin "^): In dasselbe sollten 60 80 arme , aber talentvolle junge Leute, welche sieh Bunächst durch phtlosaplnsche Studien fttr FadmisseBBchaflien vorberetten Vrtrilten, ai^i^^efliiMiluM ftfr mn Koät, ßflcher, Klbldüüg ttnd ifa l&äiikbeitgtttt^n M Pflege gesorgt werden ^'). Die ständigen EpWen und Ad-

Die «Mt4i Re^feti«^ H der ittmi^n mmitticMe i^Lt^ä: JoHahn 6ef d8«lb>ach, KHUb ÖuiJtb«r, JohKUb Ddiz- let, Eriia^rd Keiffart!, Arfat)"l« Obö^pölig, PKiliilp Rhyti^rns olld Cdiiftd LftttiB (F^9Üitii). Dfe l^dlHi «)hH<ilf wtnlen alft i8tt^iti<r, die z#^i ^o^Htf^ aHr «Ifdfit tM dfe SM l^tet^n «h »Real««« b^üeicHli^t. m Jäfai^ 1899 Batteü AeAiliuc^ l*orttli! üAd leoi Ggorlt ila'ffettt-fcheöfc«! dÄ« JohÄliii Philipp Pareus (Sohn des David Pareos) dieses Aikt

dl) £ine handsclirittliche, '6^tte^ m ^6!io starke »itistonsche NachricHt von dem Collegio Sapientiäe und von dessen Siphons, fnspectoribus et Präeceplorihüs von cler erstell Süftühg an b&s auf das Jahr 1790c, in welcher sich auch die päpstliche Bulle Vbrfindetf besitzt dasüniV.-Ärch. unter Kr. 350,56. Eist. Acäd. S'. 132 tf. Wund t, Üag. B. I. S. 69 t. Reuter, Jubil. pfun. Öoll. Sap. (1CÖ6). ilottinger: De Coli. Sap. (1656). Battinghausen: De fatls Coli. Sap. (1756). litieg: De Coli. Sap. (1756). l)ie neueste Rell- gionsverf. d. Reformirten in der Unterpfalz (1780) S. 235 E Widder, fh. II. S. 410. Unsere Gesch. d. Neckäirsch. S. 36 ff. 161 ft und Gesch. d. Stipchdfen H. I. S. 9. H. tl. S. 68.

82) Zu Freiburg im Brei^gau war schon 1. J. 1496 ein Dobh» Sapi«ntiae gegründet worden. Werk, StifUingiuikanden d. acadenu Stipendien an d. Hoohach. sa Freibnrg 8. 1. j&g^r: Ueb^ die Freibarger Stipendien-Stiftungen I, 10.

Dß$ Sa^pUfW'Colkgim» als CoUkgium pküosophkum. 4S9

miaidtratoreü dei* Austait sidltca die Kurftrstea der PlaU sein ^^). Zur Ausführung dieses Vorhabens wurden mit Gu^ heissen des Papstes Julius HL (1550) das von seinen früheren Bewohnern verlassene Augustiner-Kloster in Hei* delberg und dessen Einkünfte, so wie die des Augustiner- Klosters zu Alzei und der Benedictiner-KIöster zu Lixheinx und Krafthai ^% verwendet ^%

Der jährliche Ertrag dieser Klöster wurde auf 600 Du- caton veranschlagt *®). Da jedoch derselbe schwer beizu- bringen war, so machte die Artisten-Facukät, welche die Klöster für das Sapienz-CoUegium m Empfang genommen hatte, »geringen Nutzens und gefahrlicher Zeitläuften wegen«, von dem Anerbieten des Kurfürsten, sie auf 10 Jahre (1553 1563) für die jährliche Summe von 1054 fl. 2 Batzen 2 kr. in Bestand zu nehmen, Gebrauch, -wobei noch der Kurfürst versprach, die vom Papste de- signirten Priester und Studiosi »in victu et vestitu« zu unterhalten und die »Mo4)ilia« um billigen Preis anzu- nehmen *').

Die Schlüssel des Augustmer-Klosters in Heidelberg wurden dem Decane der Artistcn-Facultät von dem Rector der Universität, Dym, welch letzterem in Verbindung mit Professor Wagenmann bisher die Sorge für das Kloster (*cura Monasterii«) anvertraut gewesen war*®), eingehändigt und die Aufsicht und Verwalttmg der Anstalt

83) Altiug, p. lÜO.

84). Das Aasftthriicbe über die»c Kldster siehe in diesem Ab* «chnitte unter »finanziette Verhältnisse der Universität«. In Frie - drich's n. Erbyertrag v.J. 1558 (Tolner, Cod. Dipl. p. 172) heilst es: »An den vom Papste Julias III. incorporirten Klöster Lix- heim und Krafthai soll der Sapienz xu ewigen Tagen kein Sperrung, Hindernis« aooh Eintrag xogellgt noch verstatt werden.«

8^) Acta Fac Art. T. lY. F. 44, b ff. Vergl auch Annall. Univ. T. Vn. F. 89, b. 90, a. b. Die betreffenden ActeastOcke haben wir im >Micyllua« S. 32 Butgetbeüt.

86) Annall. Univ. T. YII. F. 127, a. b.

67) OriginaturkaAde Univ.-Arch. Nr. 23.

88) Annall. 1. e. F. 89, a. 90, b.

440 I. Buch, n. Periode, 4. Jbachmtt, (ISU^-ISSS.)

dem Decane und den zwei ältesten MitgUedern der Artisten- Facultät als »administratores et superintendentes« über- tragen *•). Wegen dieser Verbindung mit der Artisten- Facultät und, weil die Anstalt, wie schon gesagt, zunächst auch den Zweck hatte, junge Leute für höhere Wissen- schaften und die obem Facultäten vorzubereiten, hiess sie auch GoUegium philosophicum.

Am 3. September 1555 wurde die 75 Seiten starke Gründungsurkunde ^^ von dem Kurfürsten unterschrieben, aber leider ist sie nicht mehr vorhanden, doch wurden von Wundt**), welcher sie noch benutzte, die wichtige- ren Statuten aus derselben aufgezeichnet. Es sind fol- gende :

1. Soll der Alumnus aus dem Kur- und Fürstenthum der Unter- oder Oberpfalz*') von ehrlichen und ehelichen Eltern ge- bürtig sein;

2. soll er arm sein, welches so erklärt wird, dass ihm sdne Eltern jährlich nicht 12—14 fl. reichen können *') ;

8. soll er eines guten und sinnreichen Terstandes sein und zur Lehre und Tugend Lust und Liebe haben;

4. die Lectionen eines Alumnus sollen genau seinen Kräften angemessen sein, da nicht alle eines Verstandes und einer Geschicklichkeit seien:

89) Acta Fac. Art. T. IV. F. 61, b.

90) Liber fundationis seu ordinationis Domus Sapientiae in Goenobio D. Augustini. tn dieser Urkunde heisst es unter Anderem : »Nos fundamus^ ordinamus et eridmus Sapientiae domum, ita qui- dem, ut deinceps eisdem immunitatibus cum Acadepiicis priyilegiis, qnae vel Pontifices vel Imperatores, Reges, Electores, Principes, aut quisqnam alius Magistratus ordini literario concessit, yel deinceps concessurus, destinaturus aut donaturus, fruatur.

91) Wundt, Mag. B. L S. 67 ff.

92) Die nachmalige Pfalz wird gewöhnlich die Unterpfalz ge- nannt zum Unterschied der auf dem linken Donauufer gelegenen Oberpfiilz in Oberbayem. Lehmann, Gesch. d. bayer. Pfalz S. 32.

93) Aus den um diese Zeit (1555) gestifteten Stipendien ist zu ersehen, dass mit dieser Summe ein junger Mensch auf der Uni- yeriität erhalten werden konnte. Tn Basel nAm man 20 fl. an. Vrgl. unsere Stipendienschr. H. L S. 9. Vi s eher, S. 16.

Doi Sapieiuf'CoUtgmm als CoUegmm phUo9ophici»m, 441

5. der Gennss des Kftses soll, alg Stadirenden nicht zuträglich, von dem Tische der Alnmnen ausgeschlossen und nur dem Gesinde yerstattet sein;

6. zur Erhaltung der Beinlichkeit , Gesundheit und Zucht soll eine eigene Badstuhe in dem CoUegium angelegt werden, damit kein Alumnus die gemeine Badstuhe hesuche, woraus man mehr befleckt als ges&ubert herausgehe.

Diese Urkunde Hess der Kurfürst am 17. November 1Ö5Ö der Artisten -Facultät mit einer deutschen Zuschrift Tom 11. November desselben Jahres zustellen ^^). Nach der- selben wurden, da eine grössere Zahl die damaligen Ein- künfte der Anstalt nicht zuliessen, 20 Stipendiaten ^% von welchen 12 aus Heidelberg waren, wenn sie ein genügendes Examen bestanden, zur Aufnahme von dem Kurfürsten vorgeschlagen. Da jedoch damals in Heidelberg einiB an- steckende Krankheit herrschte, so wurde von dem Kur- fürsten beigefügt, dass die »jungen und deren Eltern« zu fragen seien, ob sie in diesen »sterbleufften« die Aufnahme in das CoUegium wünschten. Wäre dieses nicht der Fall, so sollte ihnen das Recht der Aufnahme für eine bessere Zeit vorbehalten bleiben. Weiter wurde die Universität angewiesen, wenn sie »Magistros, Oeco- nomum und gesind in pflicht nemen wollte«, dieses dem Burgvogt zu Heidelberg, Ludwig von Bettendorff, anzuzeigen, welcher den Befehl habe, »zu anfang bei der auffnemung vnd Verpflichtung merer ansehens willen zu sein«.

d4) Die Zuschrift des Eurfarsten siehe Acta Fac. Art. T. IV. F. 61, b. 62, a. In das Lateinische Übersetzt ist sie bei Beuter.

95) Die Namen derselben sind: Johann Posthius von Ger- mersheim, Nicolaus Druchlaub, Sebastian Eytteleysen, beide von Oppenheim, Jacob Stal, Christoph Bram, Joha nn Karl Rockenmayer, Johann Oelschlager, Philipp Oeysselbach^ Hartmann Schopper, Bernhard Elaff- schenckel, Nicolaus Keyser, Johann Brieff, Wolfgang Ottomar, Matthias Buchner, Georg Ziegler, sämmtUch ▼on Heidelberg, Nicolaus Weiss Ton Absei, Joachim Schul- tzer Yon Mosbach, Theodor Schick ?on Sinsheim, Peter Eccart von Ladenburg und Johann Gan6h von Sobemheim.

IfBdideM mm Friedricii ami tltii Nie»)a«8 Ma- rius, Caspar Stmbifatis und Adam Gelphius (Gelfius)*^ als Lehrer ernannt hatte, wünschte er die sofortige Eröffirnng der Anstalt. Allein diese verzog sich tbeä» wegen der noch herrschenden Krajikhieit, tluäls we- gen des SchmaHcBMiiMiheii Krieges bkr tfudi 11. November 15b6 ^), ohne dass sie ihr Gründer, wekber sclkcni am 26. Febtuar desselben Jahras starb, erleMe. Wad «r ab^ binnen hatte, vollendete i^a Nciffctttid Nadrfblger, Of 16 Heinrich. In ihm tsM ^ nette AnsMt ^»en krsAi^ Vertretei» imd Schutsfcerm. Et genehmigte (1556) Ott von seinem Onkel gemachten Ißei^rnrnttif^a. Die A^tidle»- Facnftät beMelt die AiMOA tiiber die Ann^aK; der DeciMi imd z^eA Mitglieder der genannten Facultil mirAen tm A^ifristfatoren uffd S«^erinte»de&ten ernaatft mA cBe aiigtisteüten Lehi'er bestttägt. An^i^erdem war Otto KeiB* ri^h bemttM, eine so 2!W«(ArmäNisige Oeeonomie «iiwa- fthrefn , da^ die Zahl der vortw^r auf 20 beschrtoktett Alltonen t^irtnehrt werden koninte.

Die beid^ MitgUeder der Artisten '-Facultät warea Micyllas ••) ttttd Cisnet. Sie prttftiöft aach die erölje», "iim Friedrlcli H. twgescHagem^li Atenmen i»4 be- wiesen beide eben ^o grossen Eif^r far das Ged^en 4er AtrsHalt, dass Otto Heinrich wiederhat ihmn ^n« ÜSufriedettheft ausspradi •»).

Als dieser Fürst den evangelischen LehrbegrifF in dem Kurfürstenthum Pfalz einführte, Hess er (durch Decret vom 13. December 1557) aas dem Sapietiz-IIause aUes, was von den Mönchen an Altären u. s. w. noch übrig war, v(flle»d« entferncto **^.

9e) BattiBgliftas^a: De Coli. Sap. p. 8. 9i) Aota Faa Art. T. IV. F. 62, a.

aa) Ueber MicylUs' ThäO^eit bei Errichtung des Sapienc- Gollegisms siehe unsere ßchrift aber ihn S. 31 ff. 89) Büttiaghattsen, .p. 10. lao) Bandaelirifü. Gegdiickte des Sap.-CoU. F. 2. Das an

' Weiter befahl er durch Erlass vom 15. Februar 1557 »es soll die Sacristey im Atigustiiier Gtostor der Vni- versitet, auch Artisten Facultät vnd der Sapienz BrieflF- liche Urkunden, Monumenta vnd Register darin zu ver-

Was dfe Vef#Äl«inig «efr Elökühfte *^8 SälpJftÄ«- CvU^ums betriiR, sK) wät ftes^s von seiner Örfti*i«g IMI 1*5 Äur gäüÄüchtfn Aufftfebttfig^^ feite ffli- 9fch b^e- iBMhende und von (ter ÜMvei^itftt v^lMIg ^i^^dette AhstftR. AffOk hOAeft dte Ito(!hschule tiür Itünee Z^ die Oberaü^- «*At tBser dtes^s CöMegium. ßs Wür4e v^n detn K«tfft¥s*«n ftiedrich DI. aus eitlem CMlelgimi i^Oö»o¥Aiictr<n ik «in ®«&iiMrium the^ldgicuta ttttige^Mett tM, irtim mdh Vörttfftdudg mik fl€^ Uöiv^rsllM;, d^h tiem Hi^dhen- ratbe uHtet'geoiVlft^t , iiras nttten ftHsMirKtih gei^MMert werden wird.

die Universit&t in Betreff der Entfernung der Bilder u. s. w. er- lassene Decret lautet:

»Noch dem in der Sapienz allhie , die AI)gottische altaria ynd bilder bis noch ynabgescliai^t steen, wir aber bedenken, das es dis WfB stindeVlich von nöthien die tliiig atisfi 'den äugen der Jug^tA ^ reissen, domit bie nicht tn der JngenA auemen, das Volgens ia mehreren! alter nicht ausgereittet werden möge, So ist damff vnser benelch, das ir hirin solche yersehung ihut, domit alle abgottische vnd süperstfciose imagines, was deren in heiliger gottlicher gesclirifft nicht begründet, darzu auch alle attar ausserhalb eins, daräff man säcratn Eucharistiam ausspeuden inoge, fuglichen vnd bne vielen leuth zulauffen abgethan, solche Bildnuss vnd stcyn bei einander Behalten, vnd nicht vertragen werden, ob man etwan derselben ding etliche (doch das die zu vorigen misbräuch nicht Verwendet) mil nutz abkhemen vnd dannocli den costen, so vff das abschaffen der bilder vnd altare laufen, mocht haben zu bezahlen. Daran Ihut Ihr vnsern gefeiligen tVillen.« Ahhäll. tfnlv. T. VII. F. 282, a. b

101) Ibid. F. 257, a.

IÖ2) Gesch. a. I^eckairsch. S. B6 'ff.

444 I- JBihA. //. Ptrioät. 4. jOBtUmm. (1SU—U8$.)

§8.

Die Gründung des Pädagogiums als Seminarium

der Artisten- FacuUät,

Die Gründung des Pädagogiums ^^^ warzun&chst eine Folge des von der Artisten -Facultät bei dem Kur- forsten deshalb gestellten Antrages (S. 416. 420). Es trat am 9. October 1546 in's Leben, bestand aus 3 Glassen und war mit der Universität aufs Engste verbunden. Aus der Universitätskasse sollten die Lehrer besoldet und über- haupt die Bedürfhisse der Schule bestritten werden; ihre Leitung stand zunächst unter der Artisten - Facultät , für welche es, wie es in den Urkunden heisst, gleichsam ein »Seminarium« sein sollte. Die ersten Lehrer waren An- tonius Schorus (Schere) und Konrad Latus ^^^).

§ 9-

Verheirathete Lehrer werden van der Universität anr

gestellt und sni Rectoren derselben getmhtt.

Die hohen Schulen des Mittelalters waren (S. 39 ff.), wenn auch nicht durchaus geistliche, doch wenigstens solche Anstalten, welche nicht nur eine Exemption von

103) Die ersten Filemente des Lateinisches, so viel nöthig war, diese Sprache nothdürftig zu sprechen und zu schreiben, wurden in Klöstern ocler bei einem lateinischen Schulmeister (ludimagister) gelernt. Es war diese Einrichtung ganz im Anschlüsse an die an- tiken Einrichtungen und eine traditionelle Fortsetzung derselben. Im 15. und 16. Jahrhunderte fühlte man aber den üebelstand, dass die Zuhörer zu wenig vorbereitet in die Artisten-Facultät kamen. Man errichtete daher eine Art yon Torschule vor der Artisten- Facultät unter dem Namen Paedagogiüm. Wie dies in Heidelberg geschah, geschah es auch zu Freiburg im Breisgau.

104) Die Geschichte dieser Schule haben wir, zugleich mit den wichtigsten Urkunden, ausfQhrlich gegeben in: >Lycei origines«, in der »Gesch. der Neckarsch. c und in der »Jubelfeier der 300 j&h- rigen Stiftung des Lyceums zu Heidelberg (Heidelberg, 1847)c. Wir glauben daher uns begnügen zu dürfen, hier nur auf die ge- nannten Schriften hinzuweisen.

VerheiriUheie Lehrer werden am der ünivere. angeeteüt 445

weltlicher Gerichtsbarkeit, sondern auch fast alle Vor- rechte der Geistlichkeit genossen. Lehrende und Lernende wurden deshalb als Clerici betrachtet und auch so genannt

Auf der Universität in Paris waren die Lehrer der Gottesgelehrtheit und des geistlichen Rechtes im 13. und 14. Jahrhundert ohne Ausnahme Geistliche, und selbst in späteren Zeiten machte man das Statut, dass keiner zuni Doctor der Theologie promovirt werde, welcher nicht Priester sei***^). Auch die Arzneikunde wurde zu Paris in den älteren Zeiten von Geistlichen gelehrt, und erst der Cardinal von Touteville hob 1452 das Statut auf, dass Baccalaureen der Medicin unverheirathet sein mussten *®*). Nur die Meister der freien Künste waren schon in frühen Zeiten theils Geistliche, th^ils Weltliche.

Die Hieronymianer, Mitglieder der in den Nie- derlanden um das Jahr 1384 gestifteten Bruderschaft des gemeinsamen Lebens, nahmen keine Weihen an und legten auch kern Gelübde auf Lebenszeit ab, und so konnte sie auch nichts hindern, sich zu verheirathen , und, als später die classischen Studien in Deutschland aufzublühen anfingen, verschmähten viele Humanisten, bei ihrer freie- ren Denkart und Abneigung gegen den geistlichen Stand, die untern geistlichen Grade, und manche, wie Johann Sapidus (Witz) in Schlettstadt (bald nach 1500), Glan- dorp, Eobanus Hessus u. A., verheiratheten sich *^^. üeberhaupt hielt man im 16. Jahrhundert schon nicht mehr an dem Grundsatze fest, dass die Lebrer durchaus Geistliche sein sollten, und es wurden um diese Zeit sogar in den Stiftsschulen verheirathete Prediger und Lehrer zugelassen. So drang Markgraf Philipp! von Baden in den von ihm 1525 erlassenen Verordnungen nicht auf

105) üeber den Cölibat bei den Üniversitäts-Professoren vrgl. auch Tholack, Acad. Leben S. 2. 12.

106) Bul&us, T. III. p. 600 ff.

107) Raumer, S. 66 ff. Ruhkopf, Geäch. des Schul- und Erziehungswesens in Deutschland, Thl. I, S. 258. 259.

Git^ UAcb VqIK auf gteich stäiMikkB Weise wrto^ , i^ erlaubte 9. B. io Plorabeto d^m doit geborenen u^d i^iu^li 4^ als StifUipre(j^^ a^geslielUien Joba9>n Unger, dem J^ee^d)ebser Mel^^chthpB^s, (1&27) die Eh» ^^^ Auob w Stifte Od^obeii» iw^* 1549 ein vei^beiMÖiet«« J^breü wgestoUt ^^^).

W^d^n wir upß zur Uwv^wtät H^idie^erg, 90 ge- borte 68 zu des Bf 3tiQim|ii#eeii der Artisten^Fa^tiit, diM die Mitglieder derßelbi^p upverbeirathet w^en. Da die Hoobschj^e em Ifircbliich^^ Institut war uad zu diep kirc^- lieben Yeiswim sere^bpet wurde, so hat dieses ni^bits Auffatle^d^eß, und kommen aiich in dep ersten Jabr- hunderte ibi:^ Wirkjfp»keit sehr selten Beispißle vor, 4«es Mjjtglißder di^s^r FacuUät veceblicbt waren. Der erste Yßriuäblte I^icentiat w^ Jodocus Wollende rp. Diie- 9er war bereite zu dem £s#mon zugelassen u^d dei» Ga«ui^ präsientirt (139SX ^^ ^ sagte, dass er eine Frau babe. Mau verlieb ibm nun zwar die Lic^tiatur, docb siusste er scbwöreu, nisn^als dem Rathe (Goncilimn) der Facultät oder dem dor Universität anz^woh^ijben ^^^ De^ aw^te Yerbeüralibete war Gerhard von Geyln- hausen (1430). Er hatte auf die besondere Empfeb- bwg des KurfCk^rsten die MagjtöterwOrde erlangt. Spa- ter koon^eu bäfifiger Beispiele vor, dass Milgliedier d^er Fapultäjt vereblicht sind, so unter Andern Mi- cyllus (1533), welcher eine sehr Btarke Ftim^ hatte ^^^). 4uch Auton Schoru^, welcher 1546 »ad Bhetorices

TT-

1Q8) Yierordt, S. 157. 24,2.

109) In einem YjisitaUons-Protokolle dieses Stiftes v. J. 1549 heisst es: »Ludimagister vocatus et, num quos defectus sive in ecclesia sive in schola sua, interrogatns respondet, quod non ad- madjam diu }^ fuarit, h^be^t ip^orem, npUos adhuc Überofi, prius per annum degerit Heylbrunaiie«. Mone, Ztsc^r. B. J. 8. ^.

110) Acta Fac. Art. T. I. F. 180.

111) AnjiaU. Univ. T. Yl F. 104, a. b. VergJ, ai^h tu^sere Schrift überB(icylUs, S. 19. 41.

VerMrtt^^ Lehrer vmäm tm 4$^ Ummm. m^mMt. M7

prefessiottem« baruHen umd zum V«r0la&de dos n «rrich- tomleii Pädagogiums «rmnfit ?mrde , war ebeßfadlli ver- heirathet »^*).

Mit iBögHchfiter Strenge wurde aber darauf gebalt^, dass keine in der Ehe lebenden Magister die Stellen der Regenten in den Gontubernien b^lddeten oder in den RaÜi der FacuMt eintraten, was auch dann nieht geacftfth, wenn, wie im Jahre 1482, der Eurfftrst Phili^pp es nodi iw) sehr wünsdite ^**).

Anders handelte jedoch Philipp's Nachfolger, Lud- wig V. Er hatte 1527 den verhdfatbeten änsgezeicb* neten Juristen, Conrad Dym, zu« Professor der lastl- tuttonen ernannt. Weil nun mit dieser Professar die Be- gentenetelle an dem Artisten - GoUegium verbunden war, ein Regens aber nicht vereheliofat sdn solke, so ^spen- sirte ihn der Kurförst von diesem Statut ^^*). üeberbaupt trat Ludwig in dieser Beziehung der Universität gegen- über mehr befehlend als. bittend auf***).

112) Act. Fac. Art. T. IV. F. 12, b. Annall. üniv. T. VI. F. 450, b. 451. Lyc. origg. p. 45.

113) Den Beweis daför finden wir ia fiolgendeu Aetenatacfc»: >Anno 1482 die 14. Octobr. facta congregatione ad audiendam peticionem D. principis nostri, que talis fuit, quod üniveröitas simul «e imim artiom velint ladulgere, nt Vagiater K^epUus n^^uratua pf>Mit T^ene hxfsm^ pfir bianniam: q^od «i fiai;, v^it Ma^est^^iwi recognoscere et erga Universitfitaivi et «aw facidta^w; siij^ t^ p^lioioae cfuioHiaum fuit, q^d qwa iUe eaßus &sFQt in detrimeptum IwDB^inm piamo: dehinc |B.e^Hati6 «jtimn: poiitreiHQ UniyßrviUtis oimimiqw fa«tt}totiHii: praeci^ue Tiieplegi^e, idep non vaUet con- «»Qtife.f Ak F3«. Ast. T. n. F. 107.

114) Schwab, P. I. p. 105.

115) Dieses erhellt aus folgender Zuschrift üsß E^urftlrslen an «UeFAßubläit: >Wir Jiabe» d§|nM%gistro Dionysio Grfkveji (Qraff) vf)4 £2B8itiiigen r^ention yu der schweben burss vff «eyne apge^wigle vrsachen ynd Demüttigs suppliciren gnediglichen bewilligt yud egy galaosttn, Das «r on sm^ßf^evi er alch yn eeÜGhe« stiMid begeben iiAtt, Bi>ch aney . Jar benidte legenterpy h^ben Ynd verwiLlten so) md .mag. Bolobfi aaeyge» wk yeb'fi^Nt^r wep^og ^, b^^elb^nde, .jr «olknt jn d%h^ ntmig h\9^n^ v#d wip jm .d*van su bf^^ü-

Gleiches geschah auch in emem andern Falle. Bil- lican war »nach Beger« des Kurfürsten »zu der ersten regentereien der Realisten Bursche alhie kommen«, aber, weil er verheirathet war, versagte ihm die Artisten-Facul- t&t den Eintritt in ihren Bath. Er beschwerte sich des- halb bei dem Kurfürsten. Dieser erliess hferauf »vff Donnerstag Udalrid« 1538 ^in Schreiben an die Facultät, in welchem er sagte, es sei schon früher em Begent der Schwabenburse , der »ehelichs Stands« gewesen, in den Bath der Facultät aufgenommen worden, und es möge die- selbe den genannten Billican um so mehr aufneh- men, damit die Bealisten, wie die andern Bursen, in dem Rathe ihren Vertreter hätten. Die Facultät beschloss hierauf, diese Sache nicht zu übereilen, sondern in genaue Erwägung zu ziehen, erbat sich jedoch von dem Bector der Universität die auf Billican bezüglichen Acten. Da sie diese aber nicht erhielt, beschloss sie, dem Billican keine Antwort zu geben ^").

Nach solchen Vorgängen trug die Universität zwar nicht darauf an , dass ein verheiratheter Lehrer zum Se- gens eiper Burse ernannt werde, wohl aber gab sie nach, sobald der Kurfürst es ernstlich wollte ^^^).

düng oder anderm gebart wie biessher die bestimbt Zeytt anssvolgen lassen. Daryn beschieht vnser meynang. Datum Heydelberg Freyt- tags nachVisitationis Mariae Anno 1536.«

>Doch soU disse anss gnaden zugelassen dispensation ynser jüngst auffgericht Ordination hierzu onvergriflich sein.« »Qua dis- pensatione praelecta censuit Facultas absqne omni reluctatione Dustriss. Principi obtemperandum, et M.Dionysio significatnm est, Facultatem in hoc priyilegium benigniter consentire.« Acta Fac. Art. T. III. F. 143, b.

116) Nullam responsionem , nisi lectis libris actorum üniver- sitatis, Billicano esse dandam. Act Fac. Art. T. III. F. 148, b. 149, a. b.

117) So erkl&rte sie, als Johann Geysselb ach, der ein ge- bomer Heidelberger war, (21. April 1543) um die Anstellung als Regens ansuchte: >Ipse (Geysselbach) non facileinRegentia facultatis artium sit ferendus cum statuta aliaqne uxuratos non admittant.

Verlmralh^ Lehrer werden an der Ünivers, angestellt 449

Doch änderte die Artisten -Facaltät später ihre An- sicht und bestimmte 1544 selbst, dass ein Yerehelichter nicht von dem Amte eines Begentai ausgeschlossen sein sollte ^^% Diese Bestimmung trat auch bald in das Leben. Als man 1546 die verschiedeneA Bursen in Eine vereinigte, wurde der in der Ehe lebende Geysselbach (S. 435) nicht nur Regens dieser Burse, sondern 1547 sogar auch Decan der Facultät*^»).

Der Erste, welcher als Professor der Theologie und angestellter Pfarrer in Heidelberg heirathete, war Stolo (1539).

In der juristischen und medicinischen Facultät scheint man nicht eine gleiche Strenge gegen die verheiratheten Professoren beobachtet zu haben. Wenn aber in diesen Facultäten auch verehelichte Professoren angestellt wurden, wie wir schon oben bei der medicinischen sahen, so ge- schah dieses doch nur ausnahmsweise. So kam es, dass bei dem immer mehr zunehmenden Mangel an tüchtigen geistlichen (ecclesiasticis) Lehrern öfter Lehrstellen gar nicht besetzt werden konnten. Um diesem Missstande ab- zuhelfen, wurde auf die Bitte des Kurfürsten und der Universität durch eine Bulle des Papstes J ul i u s ÜI im Jahre 1553 gestattet, dass auch weltliche (seculares) Leh- rer angestellt und in den Genuss der mit diesen Stellen verbundenen Präbenden eingewiesen werden konnten ^***).

nisi forsan ab illuBtrissimo principe nostro impetrasset indultam, quemadmodum qnidam alii M. Dionysius (Gray) et Licent. Billi- canus«. Annall. Univ. T. VI. F. 294, b.

118) Ut nemo Regentium, qui honesto se mancipasset conjugio, de officio, quemadmodum hactenus factitatum erat, cedere cogeretur. Act. Fac. Art. T. IV. F. 7, a.

119) Dass Geysselbach der erste verheirathete Decan der Artisten-Facultät war, wird ausdrücklich in den Acten a. a. 0. F. 22, a angeführt.

120) Die Originalurkunde (d. d. 12. April 1553) ist in dem Uniy.-Arch., Nr. 42. In Abschrift steht sie in Annall. Univ. T. VII. F. 143. a. b.

llantz, Gösch, d. Univ. Heidelb. I. 29

450 I J9ffc^. IL Periede. 4. Abaehnitt. (U44^1&ä6,)

Waren nun auch einzelne Lehrer yerheirathet, so er- schien es doch den Verhältnissen angemessen, den Unir versitätea als geistlichen Corporatronen kein verheirathetes Oberhaupt vorzusetzen. Diesen in Paris herrschenden Grebrauch finden wir in den frühesten Zeiten auch auf andern Hochschulen. In Prag durfte die Rectoren eben so wenig Laien als Ordensgeistliche sein^'^). In Wien war das Rectorat zwar niemals nur auf Weltgeistliche be- schränkt; allein man liess bis in das Jahr 1534 die alte Gewohnheit gelten, nur Ehelose zu Rectoren zu wählen. Um diese Zeit traf es sich, dass unter den Lehrern der Arzneikunde keiner, unter den Recbtsgelehrten nur Einer war, der keine Frau hatte. Um nun zum grossen Nach^ theile für die Universität ausgezeichnete Gelehrte wegen ihres ehelichen Standes nicht länger von der Rectorswürde auszuschliessen, hob König Ferdinand durch einDecret vom 9. März 1534 das alte Gewohnheits - Gesetz auf und erlaubte, dass die Lehrer aller übrigen Facultäten, die theologische ausgenommen, zu Rectoren gewählt werden konnten, auch wenn sie in der Ehe lebten. Dabei wurde aber die Einschränkung gemacht:

»Doch wann ad eenaaras ecclesiasticas procedirt werdea solle, dass der beheyrat Rector alsdann seinen gewalt derselben einem, der in sacris ist, übergebe« ***).

In Tübingen wurden die Heiraths-Beschränkungen ebenfalls strenge aufi-echt erhalten, und zwar nicht allein in Beziehung auf die Rectoren, sondern auch auf die Professoren. Als der Professor der Ethik, Ki- lian Vogler, 1541 heirathete, musste er seine Professur aufgeben. Er kündigte dieses selbst seinen Zuhörern mit den Worten an:

An der Universität Freiburg waren schon Anfangs des 16. Jahrhunderts 20 Verehelichte, darunter 4 Doctoren der Rechte, 2 der Medicin, 4 Meister der freien Künste, Syndicns, Notar, Pedell, sogar Studenten. Schreiber, Gesch. d. Univ. Freiburg, Th. II. S. 69.

121) Voigt, 8. 32.

122) Conspect. histor. Univ. Vienn. T. II. p. 151. 152.

Verheirathete Lehrer werden an der ünivers. angestellt. 451

»Glaubet nicht, dass ich etwas Schändh'ches begangen habe, meine n«ulich geschlossene Ehe Ist die emzige ürsuche meiner Entlassnng« ^'').

Für die Universität in Ingolstadt ersuchte Herzog Wilhelm V. von Bayern, sich auf das Beispiel der Tiohen Schule in Wien berufend, den Papst Sixtus V. (t 1590), er möge das alte Statut über die Ehelosigkeit der Rectoren aufheben und verheiratheten Lehrern die Gerichtsbarkeit über die geistlichen Mitglieder der Uni- versität erlauben. Die Bitte des Herzogs wurde aber nicht erhört*"). Erst Kurfürst Maximilian! that (1642) aus der Fülle der landesherrlichen Gewalt, was seine Vorfahren zu thun nicht gewagt hatten, und Öffiietc auch verheiratheten Lehrern den Zutritt zu der Rector- Wtirde*«^).

Nach den Statuten der hohen Schule in Löwen (gestiftet 1426) konnten weder Ördensgeistliche noch Ver- heirathete, am wenigsten -solche, welche in der zweiten Ehe lebten, das Rectorat bekleiden. Heirathete aber ein Rector während der Dauer seines Amtes, so verlor er da- durch seine Stelle nicht ***^).

Dagegen wurde an der Universität Basel schon 1507 bei der Wahl des Rectors das Erforderniss des geistlichen Standes und der Ehelosigkeit aufgehoben ^*^)^ und an der Universität Fr ei bürg anfänglich unverehe- lichtej später auch einmal verehelichte Cleriker und noch während des 16. Jahrhunderts die Rectoren ohne Rück- sicht auf priesterliche Weihen aus den Mitgliedern

123) Klüpfel a. a. 0. S. 56.

124) Annall. Tnorolstad. T. IV. p. 359.

125) Ibid. T.I, Praefat. p. XXVII. u. T.II. p. 301.

126) nie tarnen, qui fuit legitime^ electus rector, si postea durante reetoratu ducat uxorem^ non perdit dignitatem rectoralem. Everandus, Fast. acad. stud. generai.

127) Vischer, Gesch. d. Univ. Basel, S. 111.

29*

452 ^- ^«cÄ. //. Periode, 4. Ähschmitt (l544'-15öß.)

des academischen Senats flberhaupt gewählt, wenn sie auch zum zweitenmale verehelicht waren ^^^).

Was nun die Universität Heidelberg angeht, so wurden über 150 Jahre von ihrer Gründung an keine ver- heiratheten Professoren zu Rectoren gewählt, weil dazu die päpstliche Ermächtigung fehlte. Dieses erhellt aus der Wahl des Johannes Pavonius (Pfau) aus Eppingen "*).

Da jedoch der Mangel an unverheiratheten Männern, welche zur Uebemahme des Bectorats geeignet waren, im- mer grösser wurde, so trug die Universität selbst im Jahre 1550 (also 3 Jahre vor ihrem Gesuche um An- stellung weltlicher Lehrer) dem Papste die Bitte um Abhülfe dieses Missstandes vor. Dieses Anliegen wurde ihr gewährt^*®), wozu freilich die damaligen Zeit-

128) Schreiber, Th. IL S. 41 ff., woselbst auch die QueUen genau angeführt sind.

Der erste Rector, Matthäus Hammel (aber ihn s. S. 318), wurde von dem Gründer der Universität, Erzherzog Albert VL von Oesterreich, am Tage der Stiftung (21. Septbr. 1457) ernannt, zugleich aber der Anstalt das Recht eingeräumt^ ihre künftigen Rectoren selbst zu ernennen. Im Jahre 1459 verheirathete sich Hummel und wurde Vater von 12 Kindern. Schreiber, Th. L S. 13. 212.

129) Pavonius schreibt darüber selbst: »Igitnr uxore mea honestissima Barbara Deschenmecheria mortua Domini de Univer- sitate me Jo. Pavonium doctorem in rectorem elegeruntc Annall. Univ. T. VI. F. 288, a.

Darauf heisst es weiter: >Die 12. Jnnii hujus anni 1543 post- quam ego Jo. Pavonius rector nuper sponsalia contraxissem in patria mea cum secunda uxore mea Elisabetha, ob statum Univer- sitatis magistratu hoc Rectorio me abdicavi, et doniini consiliarii subinde alium novum rectorem delegerunt.« Ibid. F. 299, a.

130J Die Bulle des Papstes Julius III. d. d. 6. März 1550 findet sich in dem Univ.-Arch. unter Nr. 46, so wie auch eine Ab- schrift derselben in den Universitäts-Annalen a. a. 0. Fol. 79, b. 80, a. Die von der Universität ausgesprochene Bitte ist ebenda- selbst F. 79, a. niedergeschrieben. In der genannten Bulle wird auf eine frühere schon vom Papste Paul HI. (1534 1549) vom 2. Au- gust 1549 hingewiesen, in welcher erlaubt wurde, >ut uxurati pos- sint esse Rectores in Universitate Heidelbergensi propter carentiam Ecclesiasticorum«.

Kiri^ienf^OTm, in Heidelb. Beschickung d. CanciU 9. IWent 453

Verhältnisse, namentlich die Beschickung des Tridentini- sehen Gonciliums (S. 460. 461) mehr beigetragen haben mögen, als der Umstand, dass die Universität trotz der vom Papste ihr nicht zugestandenen Befugniss einige Male verheiratbete Professoren zu Rectoren wählte*'^). So war Conrad Dym, welcher im Jahre 1548/49 das Rectorat bekleidete , verehelicht "*).

Der Erste, welcher in Folge der päpstlichen Erlaub- niss für das Jahr 1550/51 als verheiratheter Mann von der .Universität zum Rector gewählt wurde, war Cu- rio, Professor der Mathematik (S. 427). Dieses sahen Manche so an, als ob sie des Himmels Einsturz fürch- teten ^").

§10.

Kirehenre/ormatarische Bewegungen in der Stadt Heidelberg und am Kurßrstiichen Hofe, Ver- halten der , Universität hei diesen Bewegungen, < Aufforderung des Kurförsten sur Beschickung des Conciliums von Trient (^1551).

Schon unter Ludwig'sV. Regierung hatte, wie oben bereits berichtet wurde, Luther' s Lehre Anhänger in Hei- delberg gefunden, wo besonders der beliebte, früher schon erwähnte Pfarrer bei der Heiliggeistkirche, Stolo, in ihrem Geiste predigte und

131) Annall. üniv. T. VII. F. 78, b.

132) Schwab Syll. 1. c. p. 105.

133) Annall. üniv. T. VII. F. 65, a. 78, b. In der letzten Stelle heisst es:

>£8t doctor Carlo ex lata Papae liberalitate primus, ante quem, cnm tres forte administrassent hoc munus extra coelibatum, erant qni, qnasi res magni esset momenti, Coelum ruiturnm timebant.« Schwab sagt 1. c. p. 108: »Carlo primus fuit, qai praeter conjugem suam, sponsam etiam alteram duxlt, ac illustrem Ruperti filiam sibi in munere Reotoris desponsavit.«

454 2. Buch. IL Periode. 4. Mscknitt (15U—Jiöö6^

»oft und herzlichen Sinnes von Nutz und Wohlstand des Yatterlandes deutscher Nation, und ^ern von Keformation der Kirche, der Universität und der Schulen redete«"*).

Diesen Predigten wohnte Kurfürst Friedrich II. »unter Frohlockung der Heidelberger Bürgerschaft« öfter bei, hatte aber, obwohl das Gegentheil von vielen pfälzi- schen Geschichtschreibern behauptet wird, für seine Person weder Neigung noch Sinn für die neue Lehre. Es be- richtet ^ielnlehr dessen aufrichtiger Biograph, Leodius, alles, was von dem Kurfürsten für die neue Lehre gethan wurde, sei nur aus Furcht vor dem Volke geschehen, welches sich sehr auf die Seite des zur Augsburgischen Confession öffentlich übergetretenen Mündels und Neffen Friedrich's II., des Pfalzgrafen Otto Heinrich, hin- neigte. Damit stimmt auch die ganze Haltung des Kur- fürsten überein ***), und, ist er wirklich, wie in den Briefen an die Könige von Dänemark"**) versichert wird, als Protestant gestorben, so hat er es doch zuvor, besonders nach der sti*engen Einführung des Interims, nie öffentlich bekannt. Von diesem Staudpunkte aus sind seine, wenn auch der Reformation günstigen, Schritte zu betrachten. Dahin gehört zuerst, dass er (28. März 1545) den Me- lanchthon für die Universität Heidelberg zu gewinnen suchte, um sich seines Rathes und seiner Hülfe in dem Ordnen der Schul- und kirchlichen Verhältnisse zn be- dienen. MelanchthoB nahm zwar diesen Ruf nicht an, schickte aber das schon (S. 417 f.) erwähnte Gutachten*'^.

' 134J Vierordt, S. 340. 185) W^undt in dem Allgem. literar. Aiueeiger 1798, Nr. 21^ S. 215. L e od i ii s , Vita Friderioi II. p. 263.

136) Herausgegeben von Schumacher, Copenhagen und Leipzig, 1758.

137) Dieses handelt in 6 Stücken über die reine evangelische Lehre; über den rechten Gebrauch der Sacramente; über das mi- nisterium ecclesiasticum; über Kirchendisciplin und Verfassung; über die Einrichtung des Schulwesens und über den Schutz und die Beförderung der Geistlichen. Seisen S. 26. üeber Melanch-

Doch, ehe noch das Gutachten eingetroffen war, er- klärte sich Heidelberg für Luther's Lehre. Als nämlich am 20.December 1545 die Me^se in der Heiliggeistkirche begonnen hatte, fing die Gemeinde mit heller Stimme das herrliche, von dem frommen Paul Spreter aus Roth- weil gedichtete, acht evangelische Kirchenlied ^'^) zu sin* gen an:

»Es ist das Heil uns kommen her Von Gnad' und lauter Güte.«

Dieser Vorgang machte den Kurfürsten ängstlich. Aus Furcht vor einem Volksaufstande gab er der öffent- lichen Stimmung nach, und erliess ganz kurze Zeit darauf, noch iu demselben Jahre, eine »Kirchenord- nung, wie der Kirchen- und Gottesdienst in Churpfalz Landen solle eingerichtet wer- den* >»»).

Wie unter dem Volke, so hatte auch am Km*fürst- lichen Hofe die evangelische Lehre ihre Anhänger ge- funden. An Weihnachten 1545 nahmen die Kurfürstin Dorothea, eine Prinzessin von Dänemark, der Kanzler Hartman u**®) und viele Ritter und Edelfrauen in der

thon's Schul- and Kirchenreformation vrgl. Schenkel: Die Refor- matoren und die Reformation S. 162 ff.

138) S eisen, S. 26 ff., wo auch das Lied selbst abf^edruckt ist. Kirchenkai. d. ev. protest. Gemeinde in Heidelb. 1846, S. 15 f.

139) Nach derselben sollte das heilige Abendmahl anter beiden öestalteu dem Volke ertheilt, bei der Taufe und Einsegnung neuer Eheleute die Formulare in deutscher Sprache vorgelesen, die Priester zur Yerehelichung berechtigt und verpflichtet werden, nicht nar öft^ za predigen, sondern aach durch Katechisation den Unterricht in göttlichen Wahrheiten mehr, als bisher geschehen sei, auszu- breiten. Vierordt, S. 341. Bretschneider, Corp. Reformat T. VIII. p. 744.

140) Schon 1534 machte sich Hartmann als Lutheraner ver- dächtig, weil er i;i dem Kloster Montserrato an einem Fasttage hartnäckig Eier von den Mönchen verlangte. Sein Begleiter Leo diu 8 (Vita Friderici II. S. 337) berichtet darüber Folgendes: »Da nun die brüder sahen, dass er so halssstarrig war, fingen sie au zu raffen, er were ein Lvitheraaer und müsste bei der Inqui-

466 I^ Buch. IL Periode. 4. Absc^iM. (16U—1S6S.)

Schlosskapelle das heilige Abendioahl unter beiderlei Ge- stalt; nur der Kurfürst schloss sich von dieser Hand- lung aus.

In gleicher Weise wurde das Abendmahl au<^h am 3. Januar 1545 zum ersten Male in der Kirche zum H. Geiste ausgetheilt. Den Gottesdienst hielt der öfter genannte, der neuen Lehre längst ergebene Stolo.

So lebhaften Antheil aber auch die Stadt Heidelberg und der Kurfürstliche Hof an diesen kirchlichen Bestre- bungen zeigten, so wenig lässt sich dieses von der Uni- versität sagen. Als eine treue Anhängerin des päpst- lichen Stuhles hielt sie fest an den Grundsätzen der ka- tholischen Kirche und war bemüht, diese auch bei ihren Angehörigen aufrecht zu erhalten ***). Dieses wurde ihr aber je länger, je schwerer. Die Einführung des Interims (15. Mai 1548) traf die Universität am Härtesten. Von ihren Angehörigen wurde die Messe schon nicht mehr so fleissig, wie früher, besucht, und die Theihiahme an den Processionen hatte abgenommen, wie sich denn überhaupt eine geringere Achtung für den kirchlich- katholischen Gultus zeigte. Dadurch sahen sich Rector (Matthias Keuler) und Universität bestimmt, am Sonntage Trini- tatis (1549) ein etwas scharf und entschieden abgefasstes Mandat an die Universitäts-Angehörigen ergehen zu lassen, in welchem diese zur Theilnahme an der bevorstehenden Frohnleichnams - Procession bei Strafe aufgefordert wur- den »*»).

sition angegeben werden. Ich aber stillete sie mit guten Worten soviel als ich konnte und sagte, er were eine Flämmische Saw, der weder an Gott noch etwas anders glaubete.c

141) So heisst es in den yon ihr am 10. November 1551 ge- nehmigten und Ton Micyllus abgefassten Statuten der Artisten- Facnität: (S. 424. 425.) »Primum jurabit quilibet {Baccularius), quod de caetero fidelis erit Sacrosanctae Gatholicae et orthodoxae Bomanae Ecclesiae et ejus Fontificibus legitime ac rite electis.c

142) Vollständig findet sich dieses Mandat in Annall. üniT. T. VTI. F. 31 , a. 32 , b. In demselben heisst es unter Anderem :

JEff cAmre/orm. m HMelb. Besehichung d, Ckmcila z, Trient 457

Dieser Anordnung des Rectors kam ein Theil der Üniversitäts-Verwandten nicht nach. Durch einen Anschlag an den Kirchenthüren und an dem Gontubemium wurden deshalb alle, welche der Procession nicht beigewohnt hatten, aufgefordert, vor Abend im Hause des Rectors zu erscheinen und die angedrohte Strafe zu erlegen. Ein- zelne gehorchten, »die meisten gingen aber mit tauben Ohren vorüber«, andere stellten sich zur Zahlung, hatten aber kein Geld. Sechs erschienen mit der Erklärung, das Mandat des Rectors sei gottlos gewesen, sie würden des- wegen nichts zahlen ***) , und appellirten an die Uni- versität. Unter ihnen waren 3 Doctoren und 2 Magister. Am 22. Juni war Sitzung, wo die Ungehorsamen erschie- nen und von der Universität, nachdem alle vernommen waren, folgenden Bescheid erhielten:

>Nachdem Eure Sache abgehört und der UniTersität durch £ttre Appellation (wenn dieselbe mit Recht so 'genannt wer- den darf) überwiesen worden, geht die Universität auf diese Appellation als eine frivole und ungesetzmässige nicht ein, sondern verweist Euch an den Rector als den Richter, von welchem Ihr leichtfertig provocirt habt, indem wir Euch auf- geben und verfügen, dass Ihr heute vor Abend vor dem Herrn Rector zur Zahlung der Strafe bei Vermeidung einer weit schwereren durch die Universität erscheinen sollt.«

Zwei davon stellten sich beim Rector, die vier übrigen gaben beim Kurfürsten eine Bittschrift ein. Gegen diese und die darauf ertheilte (jedoch unbekannte) Antwort übergab die Universität dem Kurfürsten eine Vorstel-

>Ad aures nostras pervenit, nonnuUos nostrae Jurisdictioni subditos Ecclesias^ ubi sacra tractantur, ingredi, atque hinc inde sine devotione deambulantes, mmorem facientes, neque ullum honorem Yenerabili sacramento vel Eucharistiae, cum a sacerdote in celebra- tione Sacrificij Altaris elevatur, exhibentes idque cum maximo scandalo et in contemtum salutaris oblationis illius Unici Sacri- ficij Christi, quo omni um salus comparata est.«

143) Mandatum Rectoris impium fuisse et ob id nihil quoque se daturos. Annall. Univ. T. VII. F. 81, b.

458 I' Bück. U. Perioie. 4. JbsiAmtL {löU—lMC,)

lung ^^^) y in welcher sie aueAhrte , dass nach der Be- stimmung des Interims »die alte Processiones pro veteri more« gehalten werden sollen ; auf die an die Universitäts* Angehörigen ergangene Einladung zur Procession seien manche nicht erschienen und deshalb von dem Reetor zur Strafe gezogen worden. Von diesen hätten einige £e Strafe (12 albus) bezahlt. Weiter jedoch heisst es:

»Es siadt aber neben den gehorsamen etiieh Tngehorsam ynd rebeUes, so öffentlich wider Reetor und nniversitet setst- ten, erschinen vnnd trutzlich widder Inhalt vnser Stattuten Mandaten vnnd des publicirten Interims, sagten, dis Sacrament vnnd procession wer ein abgoterei vnnd ein gotslestemng, Derhalben das mandatum R^ctoris were Impium Tnd sie viel weniger die straff oder peen zu geben bedocht weren. Nun vermag aber das Interim, das in solichem salarament nach der Benediction der war leib vnd Blut Jesu Christi sey. Hierauff wir sie auss angeregten Ursachen noch hoher zu stroffen verursacht. Aber Indes Ew. Churf. Reth unsem Reetor besehtcket, Lme neben andern gnedigsten Beantwur- tnngen angezeigt, das soHche mandata mehr zur abnemung dan zu aufnemting Ew. Churf. gn. universit&t reichen mochten dardurch vnss so vil zu versteen geben, als sehen wir die nit stroffen vnd also ein gemein geschrei vnder stndenten vnnd andern aussgeschoUen, Reetor vnd Universitet haben onbillig die peen begehrt vnd genummen, vnd sich also rottirt vnd Mittwoch zonacht 12 euren dem Reetor Doctor Matthis Keuler die Fenster anssgeworfen vnnd also noch vil bosers, auch leibes vnnd lebens zu besorgen. Ist derhalben an Ew. Chur . gn. unser underthenigst bitt, sie wolle bey unser wol vnnd lang herprocht auch von Ew. Churf. gnaden confirmirte Freyheit, beschützen vnd pleiben lossen. Die unsem vnnd stroffwflrdige stroffen zu lossen, domit die geil frech vnnd mutwillig Jugend doch ein wenig gezempt vnd gedempt werde, Zweifelsone wo solche rebelles vnd so öffentlich dem Interim entgegen sindt wie obgemelt, gestrofft.

In Folge dieser Eingabe an den Kurfttrsten wnrde der Reetor am 22. Juli vor den Canzler beschieden. Nach einem langen Wortwechsel brach endlich der Oberhof-

144) Annall. üniv T. VII. F. 32, b. 34, b.

1

KircheMrefomi.in Heidelb. Beschickung d, (kmeila ß. Irnnt 459

meister in die Worte aus: der Rector könne sie strafen, solle dies aber mit Mässigung thun**^). Zwei der Schul- digen erschienen nun auf an sie ergangenes Vorladen, die beiden anderen aber stellten sich nicht ein, bis der Rector ihnen drohte, sie von der Universität auszuschliessen. Darauf erschienen auch sie, baten um Verzeihung und er- legten das Doppelte der Strafe^*®).

Viel milder, als das die Theilnalime an der Procession betieffende Mandat des Rectors Eeuler, war das am 27. Mai 1551 von Jacob Curio, dem ersten verhei- ratheten Rector (S. 435), ausgegebene **').

145) Post longam altercationem inter nos (Kectorem Univer- sitatis et Cancellarium in cancellaria) habitam, tandem Magister Cuiiaö in haec verba praerupit, Bectorem posse iUos ponire. Do* minus Gancellarius addebat tarn, cum modestia. Annall. Univ« T. VII. F. 34, b.

146) Ibid.

147) Etsi plerisque nunc Ritus Festi Corporis Christi pugnare cum coene Institutione videntur, multae graves causae tamen sunt^ cur supremis magistratibus ad celebres die illo conventus nos ▼ocantibus parendum esse ceuseamus si qvidem obedientiam Deus postuIat, ubicunque leges humanae minus conscientias gravant, i^nam eorundem contemtus prodesse potest : cumque ad haec propter glorificandum uomen Domini et salutem nostram conducat nt saepe congregati vota conjuugamus ac cogitatione de b^neficijs Filij Dei nos exsuscitemus : Atque adeo dies crastinus de Testamento et pane illo Mystico ot niorte Domini nos ita admoneat; ut posita conteutiono pius prorsus nihil dubitare in solennibus istis suplica- tionibus de praesentia Dei et angelorum possit; Mandamus ipsi et pro autoritate et consuetudiue omnibus Jurisdictioni Scholasticae subditis, ut hora cras sexta mane in templo S. S. suo qvisque loco et ordine adsit; caetumque ibi nostrum non compositis tantum moribus amet, sed et in Processione Fidem invocationemque suam cogitatione verborum Sancti hujus Testamenti excitet; et fide ac- censa petat, ut Deus salutarem emeudationem doctrinae de vero Synaxeos usu concedat, Principumque mentes flectat ad conser- vanda tuendaque litrrarum studia, quae non, ut imperiti judicant, hominum inventa sunt, sed dona adversus cordis humani stupiditatem, divinitus revelata et prodita ad celebrationem gloriae dei , Atque paucis ad vos haec sub magistratus nostri sigillo et poena solita contemptoribus infligenda die XXVII. Maii (1551). Annall. Uniy. T. VII. F. 93, b. 94, a. Hist. Acad. F. 182. *

460 L Budk. II, Periode, 4, Abechmtt. (ISU-^ISSB.)

In dieser iZeit (1551) wurde die Universität von dem Kurfürsten Friedrich aufgefordert, das Concilium von Trient (1545—1563) zu beschicken. Zu dieser Aufforde- rung wurde er durch den Papst Julius in. veranlasst, welcher auch , um diese Anstalt sich mehr zu verbinden, ihr (1550) durch eine besondere Bulle das Recht zuge- standen hatte, verheirathete Professoren zu Rectoren zu wählen***). War nun auch dadurch die Universität dem Papste zu Dank verpflichtet, so ging sie doch erst nach langen Verhandlungen über die Frage, ob die Sendung in ihrem oder des Kurfürsten Namen oder auf Befehl des Papstes geschehe, und ob sie oder der Kurfürst die Kosten dieser Mission zu tragen habe, auf die Sache ein, und wählte die Professoren Keuler und Stolo, ohne dass jedoch das Concilium beschickt wurde "*). Die ganze

148) üt (Julius in.) novo beneficio Üniversitatem arctius ob- stringeret, peculiari bulla concessit^ ut conjugatis Professoribua Recturam gerere liceret. Alting, Eist. eccl. Pal. p. 159. lieber die genannte Bulle und Terheirathete Professoren als Rectoren der Universität siehe S. 452.

149) Die hierher gehörigen Actenstücke sind folgende: »Can- cellarius circa finem Martii (1551) Rectori et senioribus vocatis exposuit nomine Principis, consensu ordinuAi imperii post varia tentata hactenus remedia, institutum esse Concilium Tridenti, ut errores et dissidia exorta in Ecclesia tandem tollerentur. Et Prin- cipem velle, ut üniversitas etiam cogitet de ferenda ope ad com- munem salutem. Itaque jussit, ut in Theologiae quaestionibus versati, quique fontes sacpe legissent, ac donum interpretationis studio consecuti essent, res omnes, de quibus tractandum erit, con- ferant in summam, additis suis sententiis, librumque talem offerant Principi. Deinde vult sibi quosdam ex coetu ÜniTersitatis indicari, ad mittendum idoneos, de quibus posset facere delectum. Congre- gata super hoc Üniversitas ultima Martii conclusit, nondum aliquid statuere se posse de mittendis, priusquam certa fiat, an suo? an Principis nomine? an Ppntificis jussu mittere debeat? denique quibus sumptibus? Quod plerisque dubium fuit, Principisne? an üniversitatis nomine, et sumptibus deligendi quidam ex coetu nostro ad synodon essent. Resolutum id per Cancellarium est, qui dixit. Blust. Principem ab Imperatore et aliis requisitum, ad Concilium ▼eile deligi, et designari sibi ex nostro coetu doctos, pios et facun-

Finaneieüe Verhällmaae. KUigter. Lekrerhesoläimgen, 461

Angelegenheit ist aber um so bemerkenswerther, als die- ses das letzte Mal war, wo die Universität in ihrer Ge- sammtheit die Autorität des Römischen Stuhles an- erkannte; denn von dieser Zeit an wandten sich ihre Mitglieder immer mehr der Lutherischen Lehre zu, und, als Otto Heinrich (lö56) an die Regierung kam, waren nur noch zwei katholische Pro^ssoren an der Anstalt, Keuler und Nicolaus Niger, welche sich jedoch imter diesem Kurfürsten »ihrer Professionen begaben« "^).

§11. Finamielle Verhältnisse der Universität Papst Ju- lius III. uberlässt derselben 12 in der Pfalz gelegene Klöster. Lehrerbesoldungen,

Eine Hauptsorge Friedrich' s war, die unter Lud- wig V. sehr herabgekommenen finanziellen Verhältnisse der Universität in einen bessern Zustand zu bringen. Zu diesem Zwecke veranlasste er, dass mit dem Domstifte in Speyer wegen des durch die Bulle des Papstes B o n i - facius IX. der Universität incorporirten dortigen Gano- nicates und der Präbenden am Donnerstage nach Judica 1547 ein Vertrag abgeschlossen wurde, durch welchen das Domstift sich verbindlich machte, jährlich löOfl. an die Universität auszubezahlen. Dieses war um so vor-

dos, quos possit qnibnsdam de suis conjungere, et conseqnenter, nt üniversitas declararet suam hac in parte erga Ecclesiam Stadium. Nee simus soUiciti de sumptibus, nee curare (forte curemus), quod Üniversitas non sit singulariter vocata. Ibi üniversitas in illa mit-^ tendorum paucitate Theologos duos, D. Mathiam Keuler, et D. Henricum Stolonem designavit mittendos, si Princeps voluisset.« Annan, üniv. T. VII. F. 73, b. 74, a.

»Anno 1551 ab augnstis Gonsiliariis Hector et Seniores in Archivum evocati tractare cum Academia jubentur, ut Theologi conclusiones suas super Articulis Fidei in Concilio Tridentinö pro- ponendas meditentur; Jure consulti vero Canonici ex Canonibus disciplinarum Canonicarum cleri certum ordinem extrahant et Electori offerant.« Annall. 1. c. F. 78, b. Histor. üniv. F. 131.

150) Mieg: Bericht von der Reform, d. Kirche in d. ünterpf. S. 23. Jus üniversitatis orbi et urbi ostensum p. 67.

462 L Buch, IL Periode, l, Mschnin, (1544-1556.)

theilhafter für die letztere, als der jeweilige Ordina- rius dieses Canonicats und der Präbenden den Ertrag an Früchten und Wein selbst einthun (S. 217), deshalb mit Aussetzung seiner Lectionen öfter nach Speyer reisen musste, und dennoch nach Abzug der Kosten die Ein- nahme davon nur auf etwa 80 fl. jährlich brachte "*). Femer kaufte FriedÄch der Universität (1549) den noch übrigen »Turnus« des Zolles zu Kaiserswerth , wel- cher ihr wegen der weiten Entfernung und der Erhebungs- kosten wenig einbrachte, mit dem Versprechen ab, ihr von je 100 fl. Einnahme einen jährlichen Zins von 5fl. zu bezahlen. Als Unterpfand setzte er den Turnus und Zehnten zu Bacharach ein^**).

Doch war dadurch der Nothstand der Anstalt noch nicht gehoben. Ihre Einkünfte waren vielmehr noch so gering, dass nicht einmal die Besoldungen der Pro- fessoren regelmässig ausbezahlt werden konnten. Um nun der Universität für alle Zeiten ständige Einnahmen zu sichern, wandte er sich mit der Bitte an den Papst Ju- lius IIL, derselben eine Anzahl von in dem Kurfürsten- thum gelegenen und von ihren früheren Bewohnern gänzlich oder doch grössten Theils verlassenen Klöstern einzuver- leiben. Um nun dieses desto gewisser zu erreichen, Hess er (10. Mai 1549) durch seinen Canzler Probü s dem Rector Dym mittheilen, die Hochschule solle eine Schrift bei ihm (dem Kurfürsten) einreichen, in welcher sie die gleiche Bitte ausspreche ^*'). Dieses that die letztere, und schon am 16. Mai legte sie die gewünschte Schrift vor, in wel- cher sie unter Anderm sagte ^^*):

»Weil im CharfOrstenthamb vill erledigte geistliche guter seindt, sp nit possessores habend, auch nit wol zu bekommen

151) Original-Urk., Univ.-Arch. Nr. 42. Vrgl. auch Jus üniv. p. 8.

152) Originalurkunde, d. d. »Sonntag nach Jacob! Apostoli 1549t, Üniy.-Arch. Nr. 56.

153) Annall. Univ. T. VIL F. 15, a.

154) Ib. F. 15 , a. 17 , a. b. Ebendort findet sich die Bitte abschriftlich.

Finaneieüe VerhälPMeae. KlöHer. LelMrerbe8oM»ngm. 46S

sein werden, Ja solHeh gater vnd jehrliche gefell nit woll in bessern nutz dan zu der Universitftt vnd Unterhaltung ge- schickter, gelerter vnd gottsfurchtiger irommer Leute gewendt mögen werden, so möge er an Seine päbstliche Heiligkeit die Bitte gelangen lassen, die Universität mit etb'chen im Churfürstenthumb gelegenen 'geistlichen gutern zu begaben Tiid zu incorporiren und durch Bullen zu confirmiren.<

Hierauf wandte sich der Kiqjfürst an den Papst und stellte vor:

»wie die Universität Heidelberg von den Pfalzgrafen sei ge- gründet und begabt worden, die ihr zugewiesenen Einkünfte jedoch nicht mehr hinreichten, um die Professoren gehörig zu besolden, weshalb viele von der Universität weggingen und sich anderswohin, begäben : dadurch aber komme die Universität von Tag zu Tag immer mehr herab. Femer sei auch die Dotation der Gapelle im Schloss, welche früher die erste in Deutschland gewesen, zu gering zur Erhaltung der an derselben angestellten Priester und Diener und endlich habe er vor, »auf dem Fuss des Römischen« ein »Domus Sapicntiae« zu gründen^ in welchem 60 bis 80 junge Leute unentgeltlich erzogen und gebildet würden. Um dieses Alles aber ausführen zu können, bäte er, folgende 12 in der Pfalz gelegenen, grössten Theils verfallenen Klöster der Univer- sität zu incorporiren: das Prämonstratens^r-Kloster Münster- dreisen; St. Lamprecht; die Cisterzienser- Klöster Waidas und Daimbach; das Stift zu Zell; das Antoniterhaus zu Alzel ; die Benedictiner-Klöster Lixheim "^) und Ej-afthal "•) ;

155) Ueber das Kloster Lixheim hat Wundt (Mag. B. H. S. 249—285) mehrere wichtige Urkunden abdrucken lassen. Nach denselben wurde dem Kurfürsten Ludwig Y. dieses Kloster vom Prior, Propst und Gonvente zur Verwaltung übergeben, damit es nicht bei den »widerstrebenden gemuttern des gemeinen Man- nes gegen die geistlichen Personen vnd ordensleute wie sunst an andern vill ortenn bescheen, in gantzen abganck, verderben vnd Zerstörung versetzt vnd zerrissen wurde«. Dagegen machte sich der Kurfürst verbindlich, dem Prior, Propst und den Gonvents- personen lebenslänglich ein Sustentationsgehalt zu reichen. Die Urkunden sind vom 17. und 24. August 1528, vom 8. Märs: 1529, vom 26. Mai 1533 und 10. November 1536. Man sieht aus denselben, in welchem Zustande die Klöster in der Pfalz vor der im Lande eingeführten Kirchen-Beformation waren.

156) Krafthai lag im Amte Lützelstein an der Lothringer Gränze. Alting, p. 160.

464 L Buch, n. Periode, 4. AbsehmiU. (16U--16$6,)

das Wilbehniter-Kloster Marienport (Porta sanctae Hariae) ^'^) ; die Angustiner-Kldgter zu Heidelberg und zu Akei und das Dominicaner-Kloster zu Heidelberg '^').

Papst Julius in. beauftragte nun seinen Nuntius beim Kaiserlichen Hofe, Sebastian Pighi, Erzbischof von Sipont, die nöthigen Erkundigungen einzuziehen und das Gesuch des Kurfürsten zu genehmigen, wenn die jähr- lichen Einkünfte der aufzuhebenden Klöster sich nicht über 2000 Ducaten beliefen, zumal die Klöster verlassen und im Besitze von Lutheranern und schwer wieder her- zustellen seien ^^^). Da nun nach angestellter Unter- suchung diese Klöster einen so hohen Ertrag nicht ab- warfen, so wurde auf Antrag des Nuntius die Bitte des Kurfürsten durch eine päpstliche Bulle (d. d. 25. April 1Ö50) erfüllt und solche (2. Januar 1551) diesem von dem Nuntius überreicht ^^%

Diese Vergünstigung erlangte jedoch der Kurfürst so wenig, als Ruprecht I. die Autorisations-Bulle zur Grtin- dung der Universität (S. 124), ohne bedeutende Kosten. Er musste dafür an Rom die Summe von 4800 fl. 9 Batzen zahlen ^®^). Diese von dem Kurfürsten ausgelegte Geld- summe, so wie andere dabei gehabte Kosten, liess er sich

\hl) Marienport lag im Oberamte Kreuznach. V^idder, Th. lY. S. 110.

158) Ueber die einzehien Klöster vrgL Widder in dem ange- führten Werke und Remling, Gesch. d. Abteien o. Klöster in Bheinbayem, 2 Thle.

159) Monasteria sita in saeculari Palatinatus ditione omnino vacua et deserta ab religiosis sine ipsorum abbatibns aliisTe prae- sidentibus , quae a bonis fautoribus Lutheranae haerescos occnpata sunt et quorum restauratio non facile sperari potest. Päpstliche BuUe d. d. 25. April 1550.

160) Die Originalurkunde und das Schreiben des Nuntius be- finden sich im Kreisarchive zu Speyer und eine deutsche Üeber- Setzung beider Actenstücke im üniT.-Arch. , Nr. 356, 56. VrgL auch AnnalLUniv. T. VH. F. 143, a. b. Eist. Acad. F. 128. War dt - wein, T. III. p. 122.

161) Pfalz. Copialb. No. 32. F. 385 ff.

F^ntmsidle VerhäUnisw, Klöster. LehrefheaMwtffm. 465

/

t

jedoch >^eder von der Universität, welche mit AusnahiAe der dem Sapienz - CoUegium zugetheilten Klöster (8. 439) alle übrigen erhalten hatte (ihr jährlicher Ertrag wurde auf 999 Ducaten geschätzt), und von dem Sapienz- CoUe- gium vergüten, und zwar im Yerh&Itniss des Werthes der zugetheilten Klöster (pro rata cujuscunque portionis) *•*). Dass auch der Schlosscapelle ein« oder das andere Kloster zugetheüt worden sei, haben wir, obgleich der Papst aus- drücklich an der genannten Capelle, als der ersten in Deutschland, die Anstellung von 6 Priestern, 12 Sängern, und andern Dienern aus den Einkünften dieser Klöster bestimmt hatte"'), in den Acten nicht gefunden. Die einzelnen Klöster, welche die Sapienz und die Univer- sität erhalten sollten, waren in der Bulle namentlich angeführt "*).

Sobald der KurfOrst die Bulle erhalten hatte, liess er den Beetor der Universität, Wagenmann, und die- jenigen, welche als die Executoren der Bulle bezeichnet waren, den Decan der Artisten -Facultät, Weisen-

162) In einem im Üniv.-Arcli. Nr. 64 aufbewahrten Reverse mosste sich die Universität verbindlich machen, an den Kosten 2,460 fl. 3 Batzen 3 kr. zu tragen. Hievon soUten am ersten Jahr- be8tand< abgehen 1665 fl. , von den übrigen 786 fl. 3 Batzen 3 kr. bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld jährlich 39 fl. bezahlt werden. Zugleich mnsste die Universität die »Frohnsatzung« und andere Lasten tragen, wurde ihr aber zugestanden, diese Eldster and Stifter »geringen Nutzens und gefährlicher Zeitläufen wegen« auf 10 Jahre (1553—1563) an den Kurfürsten für 1665 fl. jährlich in Bestand zu geben, welcher auch die oben (S. 489) bei dem Sapienz-CoUegium eingegangene Yerbindlichkeit wegen Unterhaltung der Priester und Studiosen übernahm. Die Original- urkunde d. d. 1. September 1553 ist im Univ.-Arch. Nr. 19. In dem Cod. Bavar. Germ. Nr. 2664 in München sind die Gefälle von den in den Jahren 1555—1591 eingezogenen rheinpfälz. Klöstern genau verzeichnet.

163) Würdtwein, p. 126.

164) Annall. Univ. T. VII. F. 127, a. b. In Betreff der Schloss- capelle heisst es (F. 127, b) nur: »De proventibus quorundam monasteriomm, sacello aulae destinatis, agiturt (23. Januar 1553).

Hantz, Gesch. d. Uniy. Heidelb. I. 30

fc^urger, d^ wm Senferw clfanpeljbw, Micjrllus w4 Q^]^sselb£^i3li.^ hp4 c|a9 D^^ccin de» Stjftog zum Hi Qp^Hto, Wencl^Un Spr^pger, ^f freie« B^tinsitfE^ MAgi9teir<« , 9m 24i DQCßq^l^ lö&S in die ^urfOpiU^dyn (}wäm. beiwfep upd. ibii^ 4wcb s^inep Cap^ Ptq-* htts, dea eipflussFeicbstea Freuud dctp Uoiversibat seit gaxtHii^nn'a Xad (1547), f(4ge#9 ^wei PiwWe »mi! düf B^}}& ii^ttbeilß]! :

1. mB den. orck€iNtli<;hfiB Pvo/estMeii me za •ine» antünJHgni L8l)«& ndti^ga B^fiolAoQg gebeg »j. k(lii|nei^,, soiea dbir ünj^« ▼fw^tt. *i^ 8^^». b^vnt^Ä Klöj9ter mit e?#eii). jfth/Jichen Ertrage, von 999 Duca^i^ zugewiesen; .

2. seien für ein in dem Augustiner-Eloster zu Heidelberg zu er- richtendes 8apienz-Ool}egittm die ebenfalls selion angefObiteB- EUmr mit eine» jäh«licben Evtrage t(» etf» COQ DacalMr der Universität zugetheilt ^'').

Di« Balle selbst theilte jedoeh de^ Canider der Uni- versität wader im Origiiiale nech in einer Absobrift mit, nnd ziHur, wie er betfügte^ »wegen Leuten, welche dns! Glüek der UmTeisitäit b^ieideten und lieber daren Untere

gang als Wachsthum sähen« ^^^. Die ganze Handlung s.cb]i9SS mit einey ^usf^ihrlichen R^de^ des Rectors, in wel- dtmn er dem Ji^imtm den. D«nl^ d^r Anstalt wm spraeh ^^^. Attf ihr wiederbolteft Bitten sdüite die letztere f^jn 28. Japuai^ 1553 eine. Abschrift dßr Bulle erhalten; ^^iK, ajs ilyr dipße» vo« dew Kjarfürstlicben Bftth^, Pbi- Hpp H^iles^ und Ln^dwig Kastner, vergelesen und n)iit dem Original verglichen worden war, so wurde sie d,er Universjt^jt doch, ni.cht tlJ)erlaßsen , weil die. Kistß^ i^, weleber sie auftteiwehrt! werden soUte^ neeh sieht, fertig:

l^ Aimi^U. Univ. T. YIL V^ 1%?, •» b. Bist« AQ»d. F. 198 bii,

im

166) Propter quosdam, qui eam fortunam Universitatiji i^vjdwt, et ruinam potius quam incrementaiOt oph^i^e; vidiere. maUenl, noUe vmi ^is^ ^viltm vd HJu^o e«enH^tu.ii| AqWs imj^rlyri 4dp»alL Uuit. % VII. -F. 1*4,1», b.

167) Ibi4, F. 12^ a, - 123, 9ii

war. Die B&the nahmen deshalb die* Urknide wieder mit. Nichts desto weniger ilrang jedoch die Unwemtät darauf, in den Besitz der genannten Klöster eingewiesen zu werden ^^^), was auch geschab.

Schon am 2. S^tember 1553 erschienen in Lamp- recht vor dem »instnunentirenden Notar« die Abgeordneten des Eurföisten und der Universitftt, Hailes und Kastiie.rv »der Rechten Doctores und Licentiaten , pfälzische B&&e' sanunt dem Landschreiber za Neustadt Tnd beigeradneten Zeugen«, so wie auch der Bector Wa^genmann, der Decan der Juristen-Faoultit, Dym, und der Dechant des Stiftes zum H. Geiste, Sprenger, um das Kloster mit allen seinen 6&tem und. Rechten in Besitz zu nehmen. Die Priorin, Ursula Johin, die »Custorin«, Elis von Buchen, und die »Conventual-Personen«, Elis von Nei- denfels, Appollonia Nussdorferin und Ottilia Eanigsteinin, flbergeben das Kloster sammt allen Ge- fallen "»).

»Nach BriHusli vimI iaadftaartt strewet emelta priorin dem Seetori vad Deotao sam heil. Geist zu Heidelberg, so vif' dair- ertterkh niederipesessen, desselhigea bodens ertterich yff ihre Hattptter' tnd vberantwortet ihnen zu wnrcklicher, crafftiger vnd bestendigcnr possession des Klosters die Schlüs- sel, die' aluo vofli Aeetor vnd Decan von wegen gemainer üniversitet zu Heidelberg angenommen worden. t

168) Annall. üniY. T.VIT. F. 128, a. Später erhielt die Uni- versität zwar eine Abschrift der Bulle, aber diese war mit einem Male verschwunden, obgleich sie in einer mit 8 Schlössern versehenen Kiste aufbewahrt war, zu welcher einen Schlflssel der Rector hatte, den zweiten der erste kurfürstliche Rath (summus consiliarius) und den dritten der Deean der Artisten-Faoult&t Hist. Acad. F. ISO. Dasa das hiesigie Üniversitäts-Archiv nur eine deutsche üeber- setzong der Bulle besitzt und das Original derselben im Kreis- Archiv zu Speyer aufbewahrt wird, ist oben S. 464 Note 160 angegeben.

169) Die OefäUe des Klosters St. Lamprecht bestanden in:

901 fl. Geld, 22 Fuder Wein, 13 Mltr. Waizen, 912 Mltr. Kom,

84Mltr. Gerste, 579 Mltr. Spelz, 406 Mltr. Hafer, IV« Mltr. Erbsen,

12 G&nsen, 78 Capaunen, 115 HOhnern und 194 Pfund Oel. Rem-

11 ng, S. 155.

30*

468 L BiMh, IL Periode, 4. JbechniU. (löU—löSe.)

Auf gleiche Weise wurden von den genannten Ab- geordneten am 5. y 7. und 11. September das Stift ZeD, die Klöster Daimbach, Mfinsterdreisen und Waidas und das Antoniterhaus zu Alzei in Besitz genommen '^^.

Nachdem nun die alten Einkünfte der Universität ge- regelt und ihr neue Einnahmsquellen eröffnet waren, verlieh der Kurfürst, welcher mit Recht der Begründer des neuen Üniversitäts-Fiscus genannt wird ^'*), unterm 10. October 1554 einstweilen, bis, wie es in der Urkunde heisst, »wir die vorhabende Reformation vollenden und auffi-ichten mögen, wie denn verhoffenüich In Kurzem beschehen soll«"*), den Professoren Micyllus zu 100 fl. Besol- dung 50 fl. und Gruntler zu 30 fl. Besoldung 90 8. Zu- lagen. Bevor jedoch die Reform der Universität in das Leben trat, verlieh Friedrich (7. Juni 1555) weitere Zulagen, und zwar:

Dem dritten Theologen, M. HeinriehStolo, »predicanten

aUhiec, 40 fl., dem CkMÜcJaten, Dr. Conrad Dhiemen, iO fl., dem ersten Pandektisten, Dr. Johann Empfinger, 20 fl., dem zweiten Pandektisten, Dr. D i on y si u b 6 r a a e n, 30 fl., den beiden Licentiaten, Paal Gisner und Melchior

Weissenburger, jedem 30 fl., dem ersten Professor der Medieia, Dr. Johann Wagen-

mann, 30 fl. Dem zweiten Professor der Medidn, Dr. Jacob Curio,

wurde seine bisher bezogene Besoldung nebst versprochenem

Hauszins auf 230 fl. definitiv festgesetzt. Davon soUte er

30 fl. aus dem alten und das üebrige aus dem neuen Fiscus

der Universität empfangen.

170) Aus dem im Ereisarchiv in Speyer befindlichen »Instrn- mentum traditionis des Ciosters St. Lamprecht etc.« entnommen. Yrgl. auch Bemling, S. 148 ff. Ein am »ersten Herbstmonats« 1553 ausgestellter »Beversbrieff« ist noch vorhanden, in welchem den Nonnen in St. Lamprecht, so lange sie leben, wenn sie im Kloster bleiben wollen, eine gute Verpflegung u. s. w. von der Universität Heidelberg zugesichert wird.

171) Novi fisci et Domus Sapientiae erector. Gal. acad. II.

172) Annall. Univ. T. VII. F. 193, a.

FmanäieUe VerMUmese. Klöster. Lehferhesoldmgm. 4Q9

Eben so wurde dem dritten Profesaor der Medicin, Gruntler, seine frühere Besoldung von 120 fl. fixirt. Davon soll er 30 fl. aus dem alten und das üebrige aus dem neuen Fiscns erhalten. Femer wurden zugetheilt:

Dem »Mathematico lectori«, M. Johann Mercurius Morsheimer, neben seiner früheren Besoldung 40 fl. aus dem neuen Fiscus,

dem »Ethicus«, M. Nico laus Gisner, obgleieh er damals nicht in Heidelberg anwesend war, die ihm früher zugewie- senen 80 fl. als st&ndige Besoldung,

dem Poeten oder Historico, M. Johann Geyssclbach, SO fl. und

dem »professori Qxaeco, Jacobe Micillot, sollte die »ge- machte addition von 50 fl. aus besondem Qnaden verbleiben c.

Der Professor der hebr&ischen Sprache, Paul (Staffelstein), erhielt 30 fl. Zulage.

Jed^r der 4 Regenten des Dionysianums erhielt je 10 fl. Zulage.

Der jeweilige Rector empfing, weil er, »mit aimlichen Arbeiten beladen, doch dagegen geringe Besoldung gehaptc, weiter 8 fl. jährlich aus dem neuen Fiscus.

Eben so wurden dem jeweiligen Decan der Artisten-Facul- tät jährlich weiter 6 fl. angewiesen.

. Der »obristeiK Magister des Domus Sapientiae bekam 20 fl., der zweite und dritte je 10 fl. aus dem neuen Fiscns.

Der Kurfürstliche Erlass schliesst mit den Worten:

»Yhd das Alles ist voü jetz negst verscliienen Weihnachten an zu rechnen , vnd so lang bis wir die verhebend Refor- mation publiciren werden, wie wir vns auch hiemit vorbe- halten, alsdann die salaria nach gelegenheit der personen vnd lecturen mith weitern additionen oder sonst in andern weg zu versehen vnd zu bestellen« '^').

In dieser Zeit waren besoldet 3 Professoren der Theologie, 4 der Jurisprudenz, 3 der Medicin, 1 der Ma- thematik, 1 für Ethik, 1 »Pöet oder Historicus«, 1 für griechische Literatur und 1 für das Hebräische; dazu ka- men noch die vier Regenten des reich dotirten Diony- sianums ^'*).

173) Annall. Univ. T. VIL F. 204, a.

174) Ibid. F. 204, b.

470 I* ^Mft. i7- FtrioOe, 4, ^«cf^llf. (1644— tSSe.)

§12.

:Z^> UmvermtSt weigert dck, innen ihr gehörigen

Garten dem Kurfürsten "zu überlassen, tritt aber das

PatroTiatsrecht über die St. Peterskirche an ihn ab.

Wachte die Universität, wie wir gesehen haben, mit sorglichem Eifer darüber, an ihren Vorrechten und Freiheiten Nichts einzubüssen , so war sie in gleicher Weise auf die SrbakuBg ihrer ]lffinktUifte und Grüter bedaebt Einen Beleg bietet uns nachstehende, in den Annalen aufbewahrte Hitl^ilung.

Am 25. Februar 1545 wandte sich der Halzgraf, Otto Heinrich, im Namen des Kurfürsten mit dem Ersuchen an die Universität, sinw Ihr gehörigen, neben dem Kurfürstlichen in der »Pleck« ^'^) gelegnen Gar- ten, den Dr. Stephan Hottacker efben jetzt als Be- soldungsthefl im Genuss hatte, auf 2 oder 3 Jahre an den Fürsten zu verpachten oder von djeaem einen andern Garten, welcher eben so viel oder mehr werth sei, dafür, afumuehxnen. Die Universität ging aber darauf nicht ein sondern sagte m ihrem Antwortsehrelben an den Pfäksgrafen : lie Mi sehon v<m Altvs luir im Besiise diese« Gartans, sie Mtte iho Ton den Vorfahren fib^kommen und xnflsse ihn i^ucb den N^chkomnen erhalten. Seine KnrKUstliche Gna- den »wollen ein nacbgedenka haben, ob dieselbi^ mechten 1^ andern ^ekgen^n ort einen garten bestandts oder kaaffs- weisB bekumen« *^*).

175) Die PI eck lag damals noch ausserhalb der Stadt, welche -mit der Grabengasse gecohlossen war, und bestand ans A«ckern, Weinbergen und G&rt^ mit einzehiten Wehaongen. Baa Wort Pleck beweist die fränkische Abkunft der Stadteinwohner. Es ist nämlich niederländisch und bedeutet in Brabant die kleinen Dörf- ^en oder Weiler, welche sich vor den Stadtmauern anbauten und später gewöhnlich als Vorstädte mit dem Hauptorte Terbondm wurden. Ein solches Dörflein war die Pleck zu Heiddberg. Die armen Leute bauten sich um die ebenfalls ausserhalb der Stadt gelegene Peterskirche ihre kleinen Wohnungen. Mone, Ztschr. B. XI. S. 47.

176) Annall. Univ. T. VI. F. 392, a. b.

Wftlr nim did Universität ttleht gee^t, ^in flir aiig^ tfehmes Besitisthüm wfegZugeb^, so Vrar sie flichts desto weniger bemüht, sich solcher BecM?e ^ entättssera, w^he für sie kernen Nutzen hätt^to. Sd tl^at sie diurch ein^ »Montags nach Mai'greihae Affno 1554« von ihr ätts^ gestellte Urkunde das »-Jus patronatüs, Ctdlation vnd Ver- leihung der p&tT zu St. Petet*«!, welche sie im Jahre 1400 Vbä dem Km^tMten Ruprecht ÜI. (S. 239) erhaltet hatte, »mit allen Iren ai^httdgenden digniteten, würden, nutzungm, gefeiten, lieg^i»4^ vnd fareüden gselern^c an den Kurfürsten ttnd dessöh Nachfolger ab, und zwar

>aU8« 8otid6rn ben ogetHÖen , redlidien^ ^thaftea vraach^, auch von wegen jetzS^n b^chwerlichen leuffte, so sich üaec Zeit Inn meren Orten vnd sonderlich teutscher Nation zu- tragen, Vnd dann auss mangel frommer vnd geschickter geystlicher personen, die wir zu Zeit der nott nicht wol vnd on nachteyl zu bekommen wfss^«.

»Doch« , heisst es am Schlüsse , >hahen ^r vns ]&n deüi pfarrbofe allhie den keller zu halben tfae;^], wie der vnler- schkgen vnd ahgetailt werden soll, vnd die weinkehem, solche baide stuck zu der Yniversitet notturfft, on eynigs beschwernnss oder verhindernus maniglichs Inn ewige zeiten zu gebrauchen f&rbehalten« "^).

§13.

Sitten. Raufhändel zwischen Studenten und Hofleuten. Die Studenten sollen Wohnung icnd Kost in d&ii Coiih

fubernien nehmen.

Auch in dieser Zeit sehen* wir in dem Studentenleben die Erscheinungen wiederkehren, welche wir vordem wahrgenommen haben. Wie frtäier, so musste auch jetzt Obst u. dgl. gegen die Stüdenteh in Schutz genommen werden ^^®); besonders häufig aber, wurde die öffentliche

177) Annall. üniv. T. VII. F. 189, a. ff.

178) Rector Actodemiae Reidelbergtensk. Ctmi ihagibtrattts oppidi hujus causis haud dubie necestfariis qoibusdam aMicti pt^ hibuerint, ne quis ex plebe arbusculas in vallibus et iftontibos ultra

472 ^. Bmc». IL Periode. 4. AkedmiU. (SUi--U6e.)

Ruhe und Sicherheit durch Baiifereien und nicUliches Herumschwärmen von Seite der Studenten gestört So beschwerte sich der Hofmarschall (Magister equitum), es sei ein Mitglied seiner Familie in der Nähe seiner Woh- nung im kalten Thale (in valle frigida) nach dem Lauten der Abendglocke mit Uossen Waffen ang^^en worden, was die Universität bestinmite, durch ein Mandat vom 3. April 1552 den Studenten eine genaue Beobachtung der academischen Gesetze anzubefehlen ^^^). Dieses hatte jedoch keinen lange anhaltenden Erfolg; denn schon am 9. Mai 1553 stellten die Kurfürstlichen Räthe an den Bector das Ansuchen, die Studenten zur Ruhe und an- ständigem Betragen anzuhalten ^^^.

Auch die Kurfürstlichen Personen waren vor dem jugendlichen Uebermuthe nicht sicher. Die KurfUrstin, welche am 27. December 1552 mit ihrem Gemahle nach dem Stifte Neuburg ging, wurde von einigen Studenten gröblich verhöhnt ^^^). Als die Thäter von dem Rector deshalb zur Untersuchung und Strafe gezogen werden sollten, machten sie sich flüchtig ^^').

pontem decutlat, domumque inferat, Id ipsnm nobis qüoqae edictum esse debet, ut qaos ante alios cogitare deeet de officio et ordinis politici amare ubique nervös et legum moveri reverenUa, ne qmd ergo querelarum hac in parte ad versus nos oriatur, praecipimns gcholasticae Jurisdiction! nostrae subditis omnibus^ ut a detrnncandis id genus fruticibus et arboribus posthac vobis temperetis, nee leves ducatis prohibitiones , quas qui vel petulantia vel affectata negotia contempserint, justam puniendi severitatem experientur^ id quod publici significandnm snb magistratus nostri sigilio vobis nunc fuit die Aprilis XVI. (1551). Annall. Univ. T. VIL F. 93, b.

179) Mandamus, ut sese Universitatis legibus obtemperantes ezhibeant, quod si facere neglezerint, si quid mali illis ex Univer- sitatis legum contemptu eveniat, praeter eam, quae ab Universitate constituta est poena, suo periculo se id fectsse sciant. Ibid. F. 106, a. b.

180) üt ad tranquillitatem et modestiam mandato adigerentur. Ibid. F. 141, a.

181) Conviciis Illustrissimi principis co^jogem incesseront et gravi iigoria affecerunt. Ibid. F. 123, b.

182) Ibid.

Auch ap Baufli&udQlii fehlte es nicht,* was folgender Vorfall beweist..

Am 19. Juni 1545 theilte der Bector dem academi- sehen Senate mit, dass das »Hofgesunde und die Beuter« sehr feindlich gegen die Studenten sich benähmen, die- selben beleidigten und zum Kampfe herausforderten. Hierauf wurde nun beschlossen, durch ein besonderes Edict die Studenten zu ermahnen, jede Veranl9ssung zum Streite zu vermeiden und .sich des Nachts zu Hause zu halten; zugleich wwde aber audi der weitere Beschluss gefasst , den Kurfürsten in einer besondem Eingabe zu bitten, bewirken zu* wollen, dass von dem »Hofgesunde und den Beutemn« die Studenten nicht weiter »mit anreytzenden wortt«n oder todtischen fumemungen« be- leidigt würden *®*). Die Beschwerde der Universität wurde der Kurfürst selbst war abwesend von dessen Statthalter (Principis vicario), dem Pfalzgrafen W o 1 f g a n g , freundlich aufgenommen, und, nachdem die ganze Sachle später dem Kurfürsten vorgelegt worden war, gegen die Schul- digen strenge Strafe erkannt und den Hofleuten verboten, nach der »Weinglocke« ohne gegründete Ursache auf den Strassen sich aufzuhalten. Dieses^ sollte nach dem Kur- fürstlichen Befehle auch den Studenten untersagt werden mit dem Beifügen, wenn ein Student bei Nacht ohne Licht und ohne gesetzliche Ursache nach der »Weinglocke« auf den Strassen betroffen würde, er aufzugreifen und ohne Bücksicht auf üniversitäts - Privilegien (nulla habita ratione privilegiorum) in das Oefängniss zu führen sei Die Universität erkannte nun dankbar die Sorge des Kurfürsten für die Erhaltung der Ordnung an, legte aber in einer ausführlichen Schrift an denselben Einsprache dagegen ein, dass et die »jüngst ^ con-

183) Annall. üni?. T. VI. F. 399, a. b. Dort findet sich auch das Edict des Senats an die Studenten und; das Schreiben an den Kurfarsten.

41K 1. 9m!k. ». AfHMte. « Mähida. (fSH-^lim.)

Htüßmi ftMe^im imd Ffeifadtttll ä^ ^^^Hm^Nt* nicht halten wolle"*). Dieser dem Kurfürsten geiüaehtt Vöt- wtirf bezog sich attf die ihm bei säA^füi Re^etUngHäntritte torgetragene Bitte, sich bei d^r Nftditzdt atef #ef Stmsse herumtreibendte BtüdeiH^ Mcbt v<m der fdSneiMkm Behörde aitf^ifen nnd in O^ewahrsam biPüigen zu l«s»(»i, so wie auf die toti dem Oiatöler erhtfM^e ^two^, dM mtsa bei Nacht nicht erkennet,

»wer etil mAeiüt oder MhMlierllMdM^ m vM lAm txt- «ttb etWMi eisA at nechtlidker iHtfi beftaUto mflsse, ImiIs man in kann kennen« C^. 413) ^^%

Mit dieser Einsprache war die Universität glücklidier, als mit der von ihr früher in diesem Betreffe ausgesproche- nen Bitte. Sie erhielt (6. August 1545) die Erlaubnisse einen Gareer herrichten zu lassen, in welchen die Studenten nöthigen Falls in Gewahrsam gebracht werden sollten ^^^). Zu diesem wurde da* untere Theil eines neben dem Contubernium gelegenen zerfallenen Häusleins ^^^) benutzt. Vor dieser Zeit hatte die Universität keinen Carcer; wollte sie einen Studenten einsperren > so musste sie das bürgerliche Gelängniss benutzen ^^^); wohl aber hatte die Artisten - Facultät einen solchen, welcher sich in ihrem Contubernium befand ^®^).

Der Carcer scheint übrigens sowohl von der Artisten- Facultät, als von der Universität, mehr als Aufbewahrungs-, wie als Straf ort benutzt worden zu sein, da die Carcer- strafeoi sowohl in den Heidelberger als in andern Univer- sitäts- und Facultäts - Gesetzen selten erwähnt werden, wohl aber Geld- und andere Strafen ^^®).

184) AnnaU. Uirir. T. VI. F. 400, a. b. 401, a.

185) Ibid. T. VII. F. 384, b.

186) tbid. F. 403, b.

187) Buinosae domanculae juxta Contnberninm Realinm sitae infima pars. Ibid. F. 404, a.

1S8) ffidtor. Acad. *•. 81.

lefd) A<Jt. Fac. Art. t. IV. t*. 14, b.

190) Vrgl. auch Tholuck, Akadem. Leben S. 249.

.Eine Hfttfptursadie , aus weldier maneber von Stu> denten verübte Unfug hervorgmg, sah man darin, da«8 tm grosser Theil defsdben nieht in dm Ckmtabemien, sondern in der Stadt Wohnung und Kost haltte. Dadurch wurde nieht nur !hr Ueberwaehen ersehvert, sondern es hatte dieser Umstand aueh m>cfa den Nachthefl, dads das fernere Bestehen der Contubemien, irelche grossen Theils neben ihren ständigen Einkünften auch auf Ein- nahmen von Studenten rechnen mussten, nicht nur in Frage gestellt, sondern ajieh ihr g&nzlicher Untergang (penitus perirent) herbeigeführt wurde. Es verfehlten deshalb die Regenten der Contubernien nicht, dieses dem academischen Senate mit der Bitte um Abhülfe vorzu- stellen. Um so mehr sah sich daher der Bector (löö2) veranlasst, ein an die Studeaten gerichtetes Edict an die Kirchenthüre anschlagen zu lassen , , durch welches diesen, wenn sie es nicht durch besondere Gründe recht- fertigen könnten, die Wohnung oder der Tisch ausserhalb eines Contubemiums verboten wurde *^*).

§ 14.

Die Universität beffibt sich wegen ansteckender

Krankheit nach Eberbach. Frequens derselben.

Die gewohnte Thätigkeit der Univenäität wurde während der Regierung Friedrich' s zweimal durcih in der Stadt ausgebrochene ansteckende Krankheiten gestört. Es war dieses in den Jahren 1547 ^^*) uad

191) Urkunde Nr. XXVII. Annall. Univ. T. VII. F. 106, a. b.

192) Annall. Univ. T. VI. F. 450, a. T. VII. F. 150, a. h. 206, a. 209, a. bis 214, a. Act. Fac. Art. T. IV. F. 24, b. 26, b. 60, a.

Auch schon früher (1528, 1529) war die Universit&t bei gleicher Veranlassung in Eberbach.

In Beziehung auf den letzten Aufenthalt daselbst i. J. 1547 heisst es in Act. Fac. Art. T. FV. F. 24, b. 26, b.: Aperbacenses

476 I' ^MCV U, Periotk. 4. AbsckmU. 115U—1656.)

lööö ^^'). Beidemal verliess die Hochschule die Stadt und begab sich nach Eberbacb.

Solche Umstände hatten natürlich auf den Besuch derselben einen nachtheiligen Einfluss, und. so wurden denn auch, während in andern Jahren, vor und nach der Pest, gewöhnlich 100 Studenten inunatriculirt wurden, oft nur 2 eingeschrieben ; doch stieg im Jahre 1555 die Zahl wieder auf 42 ***).

§ 15. FriedrieKs IL Tod.

Der für die Universität so treu besorgte KurfOrst starb am 26. Februar 1556 in Alzei, ohne zwei seiner

reteri qnadam erga literarnm stodiosos malevolentia aedes nonnnllas prius tacuas interea ipsi ocoapaTerant.- Ac ut Begentes et dos, qni GoUegium secuti eraot, mrstim expellerent, initio ex aedibos, quarum tarnen paucae reperiebantur idoneae, census iniquissimoB ezigebant. Nam ex cubiculis qoibusdam, hypocausto, calina et cellula vinaria ejas domna quam Begentes Decano et pablieae mensae destinaverant , qnumqae hospita ipsa muliercula de nobili quidem stirpe, sed tarnen tenacissima inhabitabat, centam, ex aedibus vero stipendiatonim octoginta floreni pro annao censa exi- gebantar. GoUegium et Begentes Dominico Laetare 1548. ab exilio Heydelbergam sunt reversi.«

Ueber den Aufenthalt der Universität im Jahre 1547 vrgl. Lyc. Origg. p. 44. 45.

193) Schon 1553 herrschte eine ansteckende Krankheit in Hei- delberg, so dass der Bector den Universitäts- Angehörigen strenge verbot, mit Pestkranken umzugehen und auch keine solche Kranke, die aus andern (hegenden kamen, bei sich aufzunehmen, oder gar in Orte und Gegenden, wo die Pest herrsche, zu gehen oder dort zu verweilen (Annall. Univ. T. VII. F. 150, b. 151, a). Auch 1555 wurde am 15. August den Üniversit&ts-Oenossen befohlen: »Qnatenus nostri subjecti omnes publicos conventus cum balnearum tum aliorum, ex quibus contagiones possunt timeri, evitent, neque se barbitonsorum aedibus aliarumque domorum decumbentium ac infirmorum dedant easque accedantc Doch schon am folgenden Tage rüstete sich die Universität zur Abreise nach Eberbach. Ibid. F. 206, a. b.

194) Von den 6 letzten, welche im Jahre 1555 inunatriculirt wurden, wird in Matric. Hb. III. F. 87 gesagt, sie seien. in Eber- bach von dem Yicerector, M. Simon Heneca, (Bector war Jo- hann Empfinger) inscribirt worden.

Friedrieh'8 IL Tod. 477

Lieblingswünsche , die Reform der Universität and die Eröffiiung des Sapienz-GoUegiums, erlebt zu haben. Seit dem Anfange des genannten Jahres war er dort schwer erkrankt gelegen. Seine Leiche wurde ijach Heidelberg gebracht und in der Schlosscapelle ausgestellt Am 30. Februar fand die feierliche Beisetzung in der Kirche zum H. Geiste statt. Von der Feier selbst waren nach dem Wunsche seines Nachfolgers, Otto Heinrich' s, ka- tholische Ceremonien so viel wie möglich entfernt worden. Sie beschränkte sich auf Gesang und Predigt ^^). Mit Otto Heinrich (1556) beginnt der evangelisch- protestantische Zeitraum der Hochschule. Diesen bis zum Regierungsantritt des Kurfürsten Philipp Wil- helm (1685) umfasst das zweite, den vorherrschend katholischen Zeitraum von da bis zur Wiederherstel- lung der Universität durch Karl Friedrich (1803) das dritte Buch. Beide Bücher nebst dem die Urkunden enthaltenden Anhange und dem alphabetischen Personen- und Sachregister wird der zweite Band enthalten.

195) Ansführliche, ans Qaellen geschöpfte Mittheilangen über den Charakter Fried rieh's, so wie fiber dessen letzte Lebenszeit und die Leichenfeier^ siehe bei Haus s er S. 622 ff.