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Alle Rechte vorbehalten.

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JUL 1993

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HISTORISCHE..." VIERTELJAHRSCHRIFT

HERAUSGEGEBEN VON

DR. ERICH BRANDENBURG

o. PROFEBSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG XXI. JAHRGANG 1922

NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT

DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 1. HEFT

AUSGEGEBEN AM 20. SEPTEMBER 1922

VERLAG UND DRUCK BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG DRESDEN 1922

HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT

Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig. Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A.1.

Der Preis für den Jahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen beträgt 150 Mark.

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, dem als Sekretär Herr

Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) zur Seite steht.

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Gohlis, Poeten- weg 21) zu richten. Alle Beiträge werden mit 100 Mark für den Bogen honoriert.

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum JD) erbeten. Im Interesse ‚pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen

usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim

Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.

INHALT DES 1. HEFTES

Aufsätze: * Seite Zur Reformatio Sigismundi. Von Univ.-Prof. Dr. Alfred Doren in Leipzig. . 1 Friedrichs des Großen Antimachiavell. Von Prof. Dr. Viktor Heydemann in

Pl ðZV ð ̃ ⁵ͤ̃̃ ↄ⁵ ee ee a 60

Kleine Mitteilungen:

Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft. Von Univ.- Prof. Dr. Karl Hampe in Heidelberg . . .. 2:2 2 Er 2 een. 76

Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482. Von Privatdozent Dr. Otto Stolz in Innsbruck . . 2 2 2 m mr ggkkk . 80

(Fortseizang auf Sen 3.)

karre

INHALT DES XXI. JAHRGANGS 1922/23.

Au fsätze. | Seite

Below, Georg v., Die vergleichende Methodvle. 129 Doren, Alfred, Zur Reformatio Sigismundi . . e. 1 Erben, Wilhelm, Fichte-Studien . . . . . 2 mem ren. 282 Hadank, Karl, Die Mesta ... 22: CE Er ren 176 Heydemann, Viktor, Friedrichs des Großen Antimachia vel! 60 Rogge, Helmuth, Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem.

| 805, 423 Stach, Walter, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten. ... . . . 257 , Lex Salica und Codex Euricianus . . gs 385

Wendorf, Hermann, Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 139

. Kleine Mitteilungen. Hampe, Karl, Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen

Regentschaft e 76 Hashagen, Justus, Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 444 Meister-Trescher, Hildegard, Ernst Troeltsch . . . . ....... 383 Paul, Johannes, Harald Hjärne. . .. ... 2.220. Pa a ne de 254 Perels, Ernst, Michael Tangi“!!!“!l!llll4l4!!l!l 123 Salomon, Richard, Theodor Schiemann ee 251 Stengel, Edmund E., Albert Werminghoffrll. 501

Stolz, Otto, Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 80

Besprechungen.

Acta Aragonensia, ed. Heinrich Finke. Bd. III. (Holtzmann) . . . 464 Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariaegue cum Moldavia

et Valachia. (Kainduꝓꝛ)))) )))) 286 Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiserhofe Rudolfs II. (Friedensburg) 240 Anschütz, Gerhard, Das preußisch - deutsche Problem. (Wendorf) . 120

Ar chivinventare der katholischen Pfarreien der Diözese Eichstätt. Sl ua ae ae 237

IV . Inhalt

Archivinventare ur n ce Heft 12: Die Pfarr- und Gemeinde- registration des Oberamts Riedlingen. (Stenzel) . )

Arndt, E. M., Staat und Vaterland: Der deutsche Staatsgedanke. Erste Reihe X. (Wendorf:ꝛꝛꝛꝛꝛꝛ

Barth, Paul, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. (G. v. Below) Becker, Otto, Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck)

Bergdolt, Johann, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der Reformation, 1520 15 ...

Bernatz ik, Edm., Republik und Monarchie. (Kosel lech)

Brandenburg, Erich, Die materialistische Geschichtsauffassung. (Leise- l / !!!!!! a a a a RE DEE Brandt, Otto, August Wilhelm Schlegel. (Voigt) .... 2.2...

Burckhardt, J., Die Kultur der Renaissance in Italien. 18. Aufl. von W. Goetz. (Wendorfp:r;?;:!m]:ẽz aa nen.

Butler, G., Studies in State craft. (Trescherrꝰ² .... 22.20. Cartellieri, Alexander, Philipp II., August, König von Frankreich. Bd. III u. IV. (Holtzmann) . . .. auaa Christern, Hermann, Fr. Chr. Dablmanns Entwicklung bis 1848. J a ae „md ð—m Nr er rl Classen, W., Das Werden des deutschen Volkes. Heft 1—6. (Koselleck) 375, Concilium Tridentinum. T. VIII actorum P. V. ed. Steph. Ehses. (Friedensburg} . . . o.o ð e Dierauer, Johs., Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bü: V. (Weller): 5.2. 2.2.2 ee a ee E R A Dilthey, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Bd.1V: Die Sugenägenchichle Hegels. Treschee nn Wa ze Ed Doelle, Ferdinand, Die Martinianische Reformbewegung in der Säch- sischen Franziskanerprovinz im 15. und 16. Jahrhundert. (Dersch)

Dopsch, Alfons, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kulturentwicklung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen // ꝙð·»wÜ y ²ĩð? HER ei

Dünnhaupts Studienführer. Bd. I: Geschichte. (Wendorf) Ebers, Godhard Josef, Der Papst und die römische Kurie. Bd. I. (Mirbt) Ebert, Max, Südrußland im Altertum. (Jacob-Fries ess Es bach, Friedrich Karl v., Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein. n,, . . . ee ea here A Festgabe Friedrich v. Bezold zum 70. Geburtstag. (Koselleck).. . . Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstag. (Koselleck) ) Foerster, R. F., The Italian emigration of our times. (Darmstädter) Frölich, Karl, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren Mittelalter. (Gerlacnhhhhlhl99)9)9ͤ)¶sss Fueter, Eduard, Weltgeschichte der letzten hundert Jahre. (H. E. Müller)

Seite

114 838 498

872

486

Inhalt

Gagliardi, Ernst, Geschichte der Schweiz von den Anfängen bis zur %%% 5 a seoan ⁵ĩ ] a a e ae re

, Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 1494—1516. (Weller) eor aa 8-8 rar 00Ü er 6A 8 Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. Bd. II. l ³ð K er a a a a Görres, Joseph, Rheinischer Merkur. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke. Erste Reihe XI, 1. (Wendorft² jj) Große, R., Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der byzantinischen Themenverfassunn gg Haake, P., Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von Preußen. Ä» ( ² 2 u. 2 id Er ĩͤ . ae A Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II, III. (Koselleck!)) Hellmann, S., Das Mittelalter bis zum Ausgang der Kreuzzüge. L. M. Hartmanns Weltgeschichte 1, 4. (Doren Helmolt, Hans F., Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. (Goldhardt) Hertling, Georg v., Erinnerungen aus meinem Leben. Bd. II. (Bergsträßer) Heuss i, Karl, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der Kirchengeschichte. CC) ĩðVZͤ ⁵ĩV ⅛˙ ˙ . 8

Hoffmann, Heinrich, Der neuere Protestantismus und die Reformation. (Heuss): 2 . . a a a a —, Paul Th., Der mittelalterliche Mensch. (Neumann)

Jäger, K., Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck)

Kaemmel, O., Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck) . . . 375,

Kauffmann, Friedrich, Deutsche Altertumskunde. Bd. Iii u

Kaser, Kurt, Das apalere Mittelalter. L. M. Hartmanns Weltgeschichte 1,5. DD ⁰o˙¹iiuA . a . ³ N re

Katholizismus, Der politische. Bd. I: Der deutsche Staatsgedanke. Zweite Reihe III, 1. (Wendorf). . ..:.. 2 2 2 2 2 2 0 2 20.

Katsch, Hildegard, Heinrich v. Treitschke und die preußisch - deutsche Frage von 1860—1866. (Wendoffꝛ:: 2 2 2 2 202er.

Kimpen, Emil, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika. (Darmstädter) . . 22: 2 CE 2er.

Klassiker der Politik. Heft 1—6. (Brandenburg) ER

Koebner, Richard, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt Köln. (Koselleck) „u. une: Aa A ee a ee

Koeniger, A.M., Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. (Manitius) . Kraus, H., Vom Wesen des Völkerbundes. (Trescher) . . ...... Kretzschmar, Johs, Der Heilbronner Bund 1632—1635. (Gallati . . Krieger, Andreas Frederik —s Dagboger 1848-1880. (Paul)

Kromayer, Johs., Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen Alter- tum. (Lammertyjůyůů

Kuhfahl, G. A., Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. (Meiche)

V

Seite

87 381 245

459 486 490 457

488 247 467

477

482 234

VI Inhalt

Lammert, Friedr., Verfassungsgeschichte von Schwarzburg - Sonders- hausen. (Hartungn zzz Lange, Chr. L., L'Histoire de l'Internationalisme. (Trescher) Lenz, Fr., Staat und Marxismus. (Wendorfꝛꝛꝛꝛ 22. Liebermann, F., Die Gesetze der Angelsachsen I—III. (Mayer-Homberg) Liebig, Hans Frhr. v., Die Politik v. Bethmann Hollwegs. (Richter) Lippert, W., Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. (Rörig) . ))) Loesche, Georg, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. (Heussi). . . —, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi) .. Luck, Walther, Die Priegnitz, ihre Besitzverhältnisse vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. (Curschmann . 2: 2 Ce a Luschin v. Ebengreuth, A., Handbuch der österreichischen Reichs- geschichte. Bd. I. 2. Aufl. (Wretschko) . . . . 2: 2 2 2 2 2 0. —, Grundriß der österreichischen Reichggeschichte. 2. Aufl. Ders.) Madsack, E., Der Antimachiavell. (Dorenꝭndʒdʒdʒdd 2 20. Marschall v. Bieberstein, Lüttich-Namur. Der große Krieg in Einzel- darstellungen. (R. Schmittt!ꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ e

Mayer, Theodor, Die Verwaltungsorganisation Maximilians I. (Walther) Meister, Ernst, Moderne Geschichts wissenschaft. (Wendorff) Meister der Politik. (Ders..ʒᷣ))))00ù“;ꝝ ũß Er rn

Mentz, A., Geschichte der griechisch - römischen Schrift bis zur Erfindung des Buchdrucks. (Rörig) - Meyer, Ed., Ursprung und Anfänge des Christentums I, II. (Leipoldt) Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius ) Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. (Koselleck) Nuntiaturberichte aus Deutschland 1585—1590. II. Abt. 2. u. 3. Bd. (Schellbaß) . . . 2 2 2 2 2 2 2.0. I E eraa Aa Ben en Osten-Sacken und vom Rhein, O. Frhr. v. der, Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. Bd. III. (R. Schmitt) . ...... Paul, Gertrud, Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung in den Oktobertagen 1806. (Mentz). . . . 2 2 2 2 2 rn nenne Pehlmann, Die Kämpfe der Bug-Armee. Der große Krieg in Einzel- darstellungen. Heft 26. (R. Schmitt) Pelster, Franz, Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften Alberts des Großen. (Schmeidler))))7:: Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. (Jacob- Friesen). Pietsch, Ernst, Die Entstehung der Städte des sächsischen Vogtlandes. (Gerlach) Plehn, Hans, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichsgründung. , . . 5 Popelka, Fritz, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. (Helbock) Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche 1580 1560. (Gg. Müllerrrr . 2... 2:2 2 2 2 2 nenn

Seite

233 249 452 487 882 246 379 494

98

842 842 242

867 492 481 480

194 840 488 495

Inhalt VII

Seite Rachfahl, Felix, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. (Wendorf )) 120 Radowitz, J. v., Ausgewählte Schriften und Reden. Der deutsche Staats- gedanke. Erste Reihe XVI. (Ders. ꝰ7))7)7)))): 22 2000. 114 Redern, v., Die Winterschlacht in Masuren. Der große Krieg in Einzel- darstellungen. Heft 20. (R. Schmitt) 367

Redlich, Joseph, Das österreichische Staats- und Reichsproblem. (Seidler) 220 Renner, Bruno, Die nationalen Einigungsbestrebungen Fr. K. v. Mosers

1765 1767. (Meister- Trescher) 380 Reuter, K., Der Kampf um die Reichsstandschaft der Städte auf dem

Augsburger Reichstag 1582. (Hartung) ggg 877 Rochs, Hugo, Schlieffen. (R. Schmitt:: 865 Rörig, Fritz, Der Lübecker Markt. (Schäferr̃ -- 230 Rosenberg, A., Einleitung und Quellenkunde zur Römischen Geschichte.

(O: Th- Schulzy: zu ] ? 85 Rothkirch, Leonhard, Graf v. und Frhr. v. Trach, Gorlice - Tarnow.

Rh! u u rk wuchs 867

Schäfer, Ernst, Register zur Matrikel der Universität Rostock. (Keussen) 235 Schambach, K., Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß

Heinrichs des Löwen. (Schmeidler) - © 2: 2 2: 2 m rn een 110 Schubert, Hans v., Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittel-

alter. (Heussi) . . a. ð 485 Schwemer, R., Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III,

1 u. 2. (Bergsträßer e x 117

Schwink, Otto, Die Schlacht an der Yser und bei Ypern im Herbst 1914. Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Heft 10. (R. Schmitt) 367

Sieber, Ed., Die Idee des Kleinstaates. (Trescher) . . . . 22.2.2... 243

Steinen, Wolfram v.d., Das Kaisertum Friedrichs II. Nach den An- schauungen seiner Staatsbriefe. (Baethgen) . ) 847

Studien, Franziskanische. 8. Jahrg. 1911111. 489

Sulzbach, Walter, Grundlagen der politischen Parteibildung. (Wendorf) 381

Supan, Alex., Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. 2. Aufl. e ↄð«W·˖ ee er 479

Täubler, E., Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. (Lammert) 483 Teuffel, W. S., Geschichte der römischen Literatur. Bd. 1. (Süß). . . 228 Troeltsch, Ernst, Die Dynamik der Geschichte nach der Geschichts-

philosophie des Positivismus. (Barth:: 109 , Der Historismus und seine Probleme. (Meister- Trescher) . . . . . 334 Ullmann, Heinr., Geschichte der Befreiungskriege 1813 und 1814. Bd. I

Rehn,. EWR Be aa 217 Unger, W. v., Gneisenau. (Ders.᷑ꝛꝛꝛꝛꝛꝛ a a aa 496

Ur bare, Rheinische. Bd. III: Die Urbare der Altei Werden an der Ruhr. (Wopfner) rern... e 237

VIII Inhalt

N Seite Valentin, Veit, Geschichte des Völkerbundgedankens. (Trescher). . 247 Videnskap, Norsk Historisk i femti Ar 1869—1919. (Paul) . . 450 Vitense, O., Geschichte von Mecklenburg. (Witte)!. 200 Vogel, W., Die Befreiung Siebenbürgens. Der große Krieg in Einzel- darstellungen. Heft 83. (R. Schmittttꝛꝛꝛꝛꝛꝛ aa . . 367 Walther, A., Die Ursprünge der Behördenorganisation im Zeitalter Maximilians I. (Th. Mayer) 876 = Das Kulturproblem der Gegenwart. (Koselleck). ......... 498 Willburger, A., Die Konstanzer Bischöfe Hugo v. Landenberg, Balthasar Marklin, Johann v. Lupfen (1496 1537) und die Glaubensspaltung. (DD) ee re Ze a ee re ne ee re a 94 Wirth, A., Entwicklung der Deutschen. (Koselleck) . . ....... 280 Wittrock, Georg, Förräderipunkten: Niels Bielkes Prozeß 1704—1705. (Frhr. v. Danckelmannꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛꝛ en 495 Wolff. Georg, Die Bodenformation der Wetterau in ihrer Wirkung auf die Besiedlung in vorgeschichtlicher Zeit. (Helbo c) . 228 Wolters, F., Geschichte der brandenburgischen Finanzen 1640 1697. Baier. aa 241 Wulffen, v., Die Schlacht bei Lodz. Der große Krieg in Einzeldar- l stellungen. Heft 19. (R. Schmitt) . . . 2.2222 aa 367 Nachrichten und Notizen. Wissenschaftliche Gesellschaften und (Publikations-) Insti- Eule: 2:0 . Ber a ee a a 250, 499 Preisarbeiten ........ ee ee ea a Be r 122 Personalien 2...2%:-4 2% » wur zw Bey &a 122, 251, 383, 500

Todesfälle: v. Grauert 501. Leitschuh 500. Matthaei 500. O.Richter 251. M. Ritter 500. Troeltsch 251. Werminghoff 251

Zedler, Gottfried, EntgegnunnnmnmmggtFt 2 2er nn nen. 127

Schauß, E., Berichtigung . . -..:. nnn 256

Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Staats- archivrat Dr. Viktor Loewe in Breslau.

Zur Reformatio Sigismundi.

Von Alfred Doren i.

Von der „reformatio Sigismundi“ ist es, nachdem eine Zeit lang vor allem die Verfasserfrage die Forschung aufs lebhafteste beschäftigt hatte, seit einigen Jahren auffallend still geworden. H. Werners! eifrige und zähe Bemühungen um die Lösung dieser Frage sind von der Kritik im allgemeinen ebenso energisch ab-

1 Die folgenden Ausführungen waren fertiggestellt, als mir der Artikel Joachimsens „Die Reformation des Kaisers Sigismund“ im Histor. Jahrbuch 41, S. 36—52 zu Gesicht kam. Im ersten Teil berühren sich seine Darlegungen hie und da mit meinen im ersten Teil der folgenden Arbeit gegebenen Aus- führungen, ohne diese, wie ich glaube, überflüssig zu machen. Zu seinem Ver- such der Umdatierung der Reformatio habe ich unten S. 57, Stellung genommen. An dem Resultat des 2. Teils dieser Arbeit gebührt meinem früheren Schüler Dr. Reh (jetzt in Annaberg) ein beträchtlicher Anteil; ihm sei an dieser Stelle nochmals für seine Mitarbeit herzlich gedankt.

1 Seine Arbeiten zur Reformatio in chronologischer Folge:

1. Die Flugschrift onus ecclesiae (1519), mit einem Anhang tiber sozial-

und kirchenpolitische Prophetien 1901.

2. Uber den Verfasser und den Geist der sogenannten Reformation des

Kaisers Siegmund (H ist. Vierteljahrschrift V, 467-486).

3. Die Reform des geistlichen Standes nach der sogenannten Refor- mation des Kaisers Siegmund (Deutsche Geschichtsblätter IV, 1—14 und 45—565).

. Die Reform des weltlichen Standes c.s. (ebenda 171—182 und 193—218). . Zur Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIX, 495 - 506). Der kirchliche Verfassungskonflikt vom Jahre 1438/39 (ebenda XXXII, 728 745). 7. Die Reformation des Kaisers Siegmund, die erste deutsche Reform- schrift eines Laien vor Luther, herausgegeben von Dr. Heinrich Werner (3. Erg. H. d. Archivs für Kulturgeschichte) 1908.

Jch zitiere in der Regel nur die letzte Arbeit, in deren Einleitung und

Anmerkungen W. alle seine Einzelargumente zusammengestellt hat.

S K*

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 1

2 Alfred Doren

gelehnt worden!, wie seine Ausgabe als ungenügend, unkritisch und editionstechnisch geradezu irreführend von den Meisten ver- worfen ward?. Bestehen blieb vielmehr die resignierte These Koehnes, dass man als Verfasser einen abgesehen von seinem Herkunftsort Augsburg persönlich nicht näher zu umschreibenden „Priester Friedrich“ anzusehen habe. Im übrigen billigte man der Schrift, im Gegensatz zu allzu enthusiastischen Äußerungen älterer Forscher, wohl einigen Erkenntniswert für den geistigen Gehalt ihrer Zeit, nicht aber indem. man Werners Anschauungen hier folgen zu dürfen meinte absolute Qualitäten als einem originären Geisteserzeugnis zu: sie erschien vielmehr zugleich unselbständig und verworren, abhängig von offiziellen Akten des Basler Konzils, der Reichs- und Städtetage, vom Schwabenspiegel ebenso wie von allerlei prophetischen Stimmen der jüngsten Ver- gangenheit; vielfach leichtsinnig in der Anordnung und Verwertung ihres Materials, saweit nicht ebenfalls durch Vorbilder, wie etwa Cesarinis heute verlorene Reformschrift, die Vorschläge des Andreas von Escobar oder durch Anträge und Beschlüsse von Provinzial- und Diözesankonzilien dem „Reformator“ ein Leitseil gegeben war, an dem er, mühsam genug, sich vorwärts arbeiten konnte. Wollte man Werner glauben und hier bat ihm sogar ein so besonnener und kenntnisreicher Kritiker wie Karl Zeumer zugestimmt —, so wäre vor allem der erste, geistliche, Teil der Reformation nichts anderes als eine mit „Erläuterungen“ versehene Übersetzung solcher Vorlagen, wie sie dem Basler Konzil von allen Seiten zuströmten, der zweite, . weltliche, Teil aber gedacht als Antwort der Städte auf dieErklärung der kurfürstlichen Neutralität, angefertigt zu dem Zwecke, dem liberalen städtepolitischen Standpunkt zu seinem Rechte zu verhelfen.

Wäre dem wirklich so, wäre die reformatio weder die „Irom- pete des Bauernkriegs“, als welche man sie in der älteren Literatur

1 Vor allem durch eine Reihe von Untersuchungen Köhnes, die sich mit den oben genannten Arbeiten Werners z. T. kreuzen. 1. Die sogennannte Reformation Kaiser Siegmunds (Neues Archiv XXIII, 689—737) 2. Studien zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds (Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, VI, 369—430). 3. Zur sogenannten Reformation Kaiser Siegmunds, (Artikel im Neuen Archiv, XXVII, 251—268, XX VIII, 739—750, XXXI, 215—237). 3 Vgl. z.B. die Besprechung von Zeumer im Neuen Archiv, XXXIV, 260—265 und vor allem die sehr eingehende von Karl Beer in den Mittei- lungen des Instituts für östereichische Geschichtsforschung XXX, 354—359.

Zur Reformatio Sigismundi 3

bezeichnet findet, noch überhaupt ein Werk, das den Durchschnitt der in jener Zeit auftauchenden reformatorischen Programme be- deutsam überragte, wäre sie nur das, wofür Werner sie hält, ein aus einer Augenblickssituation geborenes, wesentlich praktischen Zwecken dienendes Elaborat dann verlohnte es sich wohl kaum der Mühe, weiteres Nachdenken an die Identifizierung der Per- sönlichkeit des unbekannten Nachbeters anderer Meinungen zu verschwenden. Doch dem ist nicht so; eine genaue Untersuchung des geistigen Gehalts der Schrift führt zu abweichenden Ergeb- nissen und sucht damit auch einen neuen Standpunkt für die Lö- sung der Verfasserfrage zu gewinnen.

I. Die Hauptgedanken der Re formatio.

Eine kurze prinzipielle Erörterung sei vorausgeschickt.

Abhängigkeiten, Quellenreihen, -stufen und -stammbäume nach- zuweisen und die wirr verknoteten Fäden solcher Abhängigkeiten zu entwirren, ist seit Niebuhr und Ranke zu einem technisch glänzend durchgebildeten, virtuos gehandhabten System geistiger Akrobatik geworden und wird heute dem werdenden- Historiker in einer an einzelnen Stellen zu klassischer Höhe entwickelten Seminar-Tradition als wertvollste Grundlage aller seiner Studien mit auf den Weg gegeben. Die Eigenart der historischen Produktion des Mittelalters: das meist dürftige Weiterbauen auf den von den Vorgängern überlieferten und unverändert oder nur wenig umge- wandelt übernommenen Grundmauern, das oft fast völlige Ver- schwinden der eigenen Geistesarbeit hinter den mechanisch, mühsam und oft geistlos zusammengeflickten Stoffmengen ward in voller Klarheit herausgearbeitet, und alle kritischen Folgerungen aus dieser Grundvoraussetzung der damaligen historischen Produktion wurden gezogen. Darüber aber ward vielfach eine andere, gegenüber jener negativ-kritisch abgrenzenden die positiv aufbauende Aufgabe der Quellenkritik, gegenüber der reinen Analyse die Synthese über Gebühr vernachlässigt: die Untersuchung der positiven Leistung im Einzelfall, die ja nicht nur im Neuschaffen und -formen gleich- sam aus wilder Wurzel, sondern auch in der Auswahl und der etwa selbständigen Neugruppierung des überlieferten Stoffes selbst dann bestehen konnte, wenn dieser wörtlich dem neuen Werke eingereiht wurde; um so mehr aber, wenn eine wie immer geartete Umarbeitung mit dem überlieferten Bestand vorgenommen wurde. Dies Problem stellt sich um so dringender dar, je mehr wir uns h 1*

4 Alfred Doren

dem Ende des Mittelalters nähern, und damit die neue Geistigkeit des Humanismus und der Renaissance, die Forderung, in jedem geistigen Erzeugnis die eigene Individualität zurGeltung zu bringen, sich selbst in solchen Werken durchzusetzen beginnt, die ihrer ganzen geistigen Struktur nach noch der ausklingenden Geistes- welt des Mittelalters angehören.

Wer mit solchen Anschauungen an die Untersuchung der Re- formatio Sigismundi herantritt, dem wird die bisherige Behandlung des ganzen Problems keine volle Befriedigung gewähren: über der genauen Erforschung der Bausteine hat man die der architekto- nischen Struktur und ihres inneren geistigen Zusammenhalts über Gebübr vernachlässigt!.

So viel wird man allerdings zugeben müssen: logische Kon- sequenz, systematisches Durchdenken der einzelnen Fragen, die in seinem Reformprogramm gestreift werden, ist unserem Verfasser ebenso wenig eigen, wie allen den Andern, die, prophetischen Geistes voll und von leidenschaftlichem Temperament getrieben, unter dem immer mehr lastenden Druck der äußeren und inneren Not der Zeit damals mit mehr oder minder bewußter Kühnheit die Schranken der Zeitlichkeit und des unmittelbar Möglichen übersprangen und ihre letzten und tiefsten Hoffnungen und Wünsche, ebenso wie ihre quälenden Angste in eine von göttlichem Geist ihnen gepffenbarte neue Welt, meist am Ende aller Zeiten gelegen, projizierten. .Von diesen Propheten, wie sie in der Periode der reformatio allerorten auftauchten, von diesen Phantasten, die die Lösung aller irdischen Nöte von letzten Katastrophen erhofften und eben deshalb auf alle realistische Anknüpfung an einzelne Gegenwartszustände verzichten zu dürfen glaubten, unterscheidet allerdings unseren Verfasser seine auf weiten Strecken seiner Schrift scheinbar vorherrschende nüchterne Sachlichkeit: scharf faßt er da die konkreten Probleme der Zeit ins Auge, kennt genau viele der Mißstände auf wirtschaftlichem, sozialem, politischem, vor allem kirchlichem Gebiet; formuliert bestimmte Forderungen, oft in enger Anlehnung an uns bekannte Reformprogramme? oder wenigstens

ı Einige Andeutungen bei Koehne, Neues Archiv XXVIII, 749; neuer- dings vgl. auch Joachimsen a. a. O.

2 Diese Anlehnung, vor allem an einzelne während des Basler Konzils ent- standene Reformprogramme, nachgewiesen zu haben, ist das allgemein aner- kannte Verdienst Werners. An einzelnen Punkten bleibt es allerdings fraglich, ob nicht gleiche Erkenntnis aus sich heraus unseren Verfasser zu gleichen Forderungen, wie seine Vorläufer, gebracht haben kann.

Zur Reformatio Sigismundi | 5

so, daß deren Gedanken im wesentlichen auch die seinen sind: die Durchführung all dieser Pläne allerdings bleibt dann einem my- stisch umschleierten und prophetisch verklärten Zukunftshelden vorbehalten.

Dieses eigentümliche Zwittergesicht: halb prophetisch mit der Sicherheit des fanatisch Gläubigen in verstiegenem Pathos vor- getragenes Zukunftsbild, halb konkretes, mit individuellen Zügen reich und farbig ausgestaltetes Reformprogramm unterscheidet unsere Schrift von allen anderen der gleichen Zeit; erst die Reformations- zeit hat ähnliche Werke, keines aber von annähernd gleicher Be- deutung aufzuweisen. Der Eindruck bleibt zuletzt: nicht ein be- liebiger Anonymus, sondern eine scharf umrissene Persönlichkeit hat dies Büchlein uns gegeben, die über den Durchschnitt der Zeit hinausragte, und von der es wundersam wäre, wenn ihr Wirken nicht auch sonst noch irgendwo Spuren in der Zeitgeschichte hinter- lassen hätte.

Eine nähere Untersuchung des geistigen Gehalts und des ge- danklichen Aufbaus bestätigt diesen ersten Eindruck.

Beginnen wir mit der äußeren Anordnung des Stoffes, so hat Werner, wie mir scheint, einwandfrei nachgewiesen, daß die Glie- derung nach den 7 Sakramenten sich eng an die der heute ver- lorenen Reformschrift Cardinal Cesarinis anlehnt, die nach den 7 Gaben des heiligen Geistes eingeteilt war!. Sehen wir aber näher zu, so ergibt sich doch wenigstens ein sehr bedeutsamer, von Werner verkannter, für die gesamte Fragestellung des unbe- kannten Verfassers aber grundlegender Unterschied. Bei Cesarini und ebenso bei Andreas von Escobar?, der Cesarinis Einteilung übernimmt —, ist der 7. Abschnitt, der von den Laien handelt, nur ein organischer, den 6 anderen gleichgeordneter Teil des sieben- geteilten Ganzen, der aus dem Rahmen eines rein kirchlichen Reformprogramms nicht herausfällt: einzig als von Mitgliedern einer kirchlichen Gemeinschaft ist hier von Laien die Rede, ihre weltlichen Beziehungen und Tätigkeiten und die dort etwa nötigen Reformen stehen dagegen überhaupt nicht zur Debatte. Für un- seren Reformator dagegen wird die Reform des gesamten weltlichen Wesens zu einem besonderen Problem; als solches umfaßt es die verschiedensten zu lösenden Aufgaben, die mit dem

nn *

1 Vgl. Werner, R. S. S. XLVIIf. ® Von Werner eigentümlicherweise mit konstanter Bosheit Andreas von Escabor genannt!

6 Alfred Doren

Verhältnis der Laien zu Religion und Kirche nichts zu tun haben; völlig gleichberechtigt tritt die Reform der Weltlichkeit der des geistlichen Wesens in seiner Gesamtheit an die Seite‘. Schon dadurch aber, daß dies geschieht, zeigt der Verfasser ein hohes Maß von Selbständigkeit und geistiger Freiheit und hebt damit seine Arbeit aus der Masse ähnlicher Reformschriften heraus; und es verschlägt dem gegenüber nichts, daß der weltliche Teil der reformatio in sich jeder festen inneren Gliederung zu entbehren scheint und wahllos die verschiedensten in den Gesichtskreis un- seres Autors tretenden Materien aneinanderreiht.

Von dem eigentlichen zwiegespaltenen Inhalt der reformatio, der zum Schluß durch ein Kapitel über „ainen gemainen stat, der die weltlichen und gaistlichen anrurt‘‘ (es handelt sich um Anthonier, Gaister und Bettelorden) mühsam wieder zusammen- geschweißt wird, scheiden sich nun klar die Eingangsworte, sowie einzelne eingeschobene Paraphrasen mit ihrem durchweg, auch in den eingeschobenen erzählenden Partien, festgehaltenen Predigerton, ihrem etwas aufdringlichen Pathos, ihrer mahnenden und drohenden Geste, ihrer eschatologisch orientierten Gläubig- keit; ein im gleichen Ton gehaltenes Kapitel, das in den meisten Handschriften als eines der letzten erscheint und wohl ursprünglich den Schluß bildete, ist deshalb in Werners Ausgabe mit gutem Grunde an das Ende des Ganzen gerückt worden. Immerhin bleibt die Möglichkeit bestehen, daß die in den besten Handschriften noch folgenden Kapitel spätere Zusätze des Verfassers oder, was uns weniger wahrscheinlich dünkt, eines Abschreibers sind.

Eingangs- und Schlußkapitel, in Gedankengang und Aufbau stark voneinander abweichend, sind aber nicht nur in dem überall festgehaltenen ekstatischen Ton, sondern auch in Einzelheiten des Inhalts und der Form miteinander eng verwandt; beide vor allem künden sie am Schluß den kommenden Retter aus aller Not. Nur daß dieser ein Doppelantlitz trägt; im Anfang mehr das des Denkers und Predigers, des „Poeta“, der vor der schauerlichen und ver- rotteten Gegenwart die glorreiche Vision des gewaltsam zu er- kämpfenden Landes der Verheißung erscheinen läßt und erhobenen Armes den Weg dorthin zu weisen unternimmt; am Schluß mehr das des siegreichen Führers und Retters, des Königs oder Grafen Friedrich, der unter dem Banner des Reichs und geschmückt mit

1 Koehne hat daher völlig recht, wenn er die Zweiteilung des Ganzen, gegenüber der siebenteiligen Einzelgliederung, betont.

Zur Reformatio Sigismundi 7

dem Kreuze nach hartem Kampfe die „göttliche Ordnung“ in die Welt zurückführt. Ihm gegenüber erscheint Kaiser Siegmund, der doch der Schrift seinen klingenden, den breiten Massen wohl- tönenden Namen! leihen mußte, etwa in der Rolle des jesus- kündenden Johannes; seines Amtes ist es, kraft göttlicher, im Traum ihm gewordener Weisung für den größeren, der der Welt die Er- lösung bringen soll, mit Hilfe seiner „hohen Meister‘ den Weg zu ebnen.

Soweit die äußere Struktur des ganzen Werkes. Entscheidend drängt sich als zweite Aufgabe hier noch einmal die Frage auf: Bildet das Ganze eine lockere, rein mechanische Aneinanderreihung von Einzelforderungen, meist fremden Vorbildern entlehnt, wenn auch individuell gefärbt, ohne irgend ein sie zusammenhaltendes geistiges Band; oder lassen sich bestimmte Prinzipien, leitende, in einer klaren Weltanschauung wurzelnde Ideen herausschälen, die das Ganze organisch zu einer Einheit zusammenschließen? Ist die Reformatio, wie Werner will, das Werk eines „liberal gesinn- ten“ Städtebürgers, der die Forderungen dieser Klasse den in der sogenannten kurfürstlichen Neutralität niedergelegten gegen- überstellt, oder das eines Revolutionärs, als welches sie vor allem der nächsten Folgezeit und auch heute noch den Meisten erscheint? Will sie nichts anderes als Gegenwartsschäden durch konkrete Neuordnungen bessern, oder will sie eine Umwälzung aller Dinge, die der Welt ein neues, endgültiges, von den Strahlen göttlichen Geistes erhelltes Angesicht geben soll??

Eine sorgsame Analyse des wesentlichen Inhalts unserer Schrift genügt, soviel ich sehe, um die gestellten Fragen eindeutig im Sinne eines das Ganze durchdringenden geistigen Prinzips, einer formgebenden, weitgespannten Idee zu beantworten. Nicht daß wir es mit einem jener großen Denker zu tun hätten, die mit schöpferischer Kraft neue Werte und ein neues Weltbild der Menschheit schenken; vielmehr wurzelt der Reformator tief im Erdreich der Vergangenheit und ist etwa im gleichen Sinn reaktionär, wie es die Verfasser der Bauernprogramme von 1525 gewesen sind: insofern als das Zukunftsprogramm, das er entwirft, nichts anderes will, als längst vergangene glückliche Zustände, wie eine an Le- genden und dunklen Erinnerungen genährte Phantasie sie ihm vor Augen stellt, Zustände, die durch die geschichtliche Entwicklung

1 Darüber vgl. unter S. 35, 55 ff. * Zum folgenden vgl. jezt vor allem Joachimsen a. a. O.

8 Alfred Doren

verkehrt, überschüttet oder vergraben worden sind, wiederherzu- stellen; Ewigkeitswerte von irdischen Zufälligkeiten zu befreien und in ihrer ursprünglichen Reinheit für die Menschheit zu retten.

So aber lautet etwa dieser Grundgedanke des Ganzen, der an einzelnen Stellen fast axiomatisch zusammengefaßt ist, aber auch sonst alle Teile, wenn auch natürlich nicht bis in ihre letzten Einzelbestimmungen und Verästelungen, durchleuchtet: Es gibt in der Welt kraft göttlichen Ratschlusses eine „göttliche, heilige, selige Ordnung“. Nach ihr leben heißt zugleich Gott wohlgefällig und „natürlich“ leben!. Einst, in der guten alten Zeit, war sie auf- gebaut worden, d. h. in der Periode, die währte von Christi Wirken an bis zu Silvester und Constantin‘, bis zu der Zeit der Ver- christlichung der westlichen Welt, der Zeit der „Ordnung des päpstlichen Hofes“; so hat sie gedauert bis „etwa vor 200 Jahren“? also etwa bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, bis zum Ende der kaiserlichen Herrlichkeit. Seitdem ist die Welt aus den Fugen gegangen; Recht hat sich in Unrecht gekehrt, Gottes „zorn ist offen“ sein „ungnad hat uns begriffen“, Gehorsamkeit ist tot, Gerechtigkeit leidet not „nichtes statt in seiner rechten ordnung“. „Der prest liegt an der christenhait“‘ usw. Jetzt aber ist die Krisis gekommen „der fund ist funden“ . Der Augenblick ist da, um mit einem Schlag, durch eine Keformation des geistlichen wie des weltlichen Standes, vom „houpt bis an dem minsten“ alles wieder ins rechte Geleise zu bringen; der Held und Prophet ist durch göttlichen Willen der Welt gegeben, der sie wieder zurechtrenken,

1 R. S. S. 13, 2.17ff.

ı R. S. S. 4, Z. 1; S. 77, 2.14 8.78, Z. 4. Durch Constantin sind nach der Vorstellung des Reformators zu den Rittern, denen bis dahin der Schutz des Reichs allein anvertraut war, die Reichsstädte gefügt worden, „wann in ward empfolhen alle gerecht sälikeit“ usw. Über die Silvester-Legende vgl. Döllinger, Pabstfabeln S.52—61. Die zur Zeit unseres Reformators weitverbreitete Legende von der Engelsbotschaft, die die konstantinische Schenkung als ein Gift für die Kirche verkündete, macht sich der Reformator nicht zu eigen (vgl. Böhm, Ausgabe der reformatio 8.130 ff).

s R.S. S. 3, Z. 16; S. 5, 2.7.

4 So in den Einleitungsworten R. S. S 1, Z. 5 8. 2, Z. 4.

5 R. S. S. 3, Z. 6; S. 10, Z. 11. Diese Worte deutet Werner, R. S. S. 3, A. 3, ohne jeden zwingenden Grund auf die Prophetie des Johann Wünschelburg auf das Jahr 1439. Es handelt sich offenbar nur um einen gesteigerten Aus- druck für die Berufenheit des Reformators zu seinem Werk.

e So 8.12, Z. 8 f. und öfters. Auch die Bedeutung dieser Worte ist von Werner überschätzt worden.

Zur Reformatio Sigismundi 9

ihr ihre „Freiheit“ wiedergeben und das Erlösungswerk an der Menschheit vollbringen wird.

Worauf aber beruht diese „göttliche Ordnung“ in der Welt; welches ist ihr Wesenskern und ihr lebenspendendes, organisieren- des Prinzip, welche Jdeen sollen durch sie verwirklicht werden?

Da finden wir als erste die Jdee der „Wahrheit“, deren Symbol das nicht um Geld zu kaufende Siegel ist?! und die Christus mit seinem Tode beglaubigt hat?. Dann die der Gerechtigkeit, schon bei Plato bekanntlich die zentrale Idee seiner Tugendlehre, die ebenfalls Christi Gerechtigkeit ist® und die darin besteht, daß sie jedem Ding in der Welt, jedem Stand, jedem Menschen, seinen wohlbestimmten Platz und feste Grenzen seiner Wirksam- keit ein für alle Mal anweist, so daß er sie gleichsam ohne Störung des funktionellen Gleichgewichts des ganzen Weltsystems nicht überschreiten kann. Der Reformator schaut sie in voller Klarheit in ihrem ursprünglichen, d. h. göttlichen Bestand: sie ist symbolisert durch die 7 Sakramente“, die zusammen das Heil der Welt bedeuten, von denen ebenfalls jedes einzelne eine nur ihm zukommende spezifische Heilsaufgabe zu erfüllen hat. Drittens ist es die Idee der Freiheit, von der die Gedanken des Refor- mators erfüllt sind; nicht allerdings wie Werner das in breiten, sehr gewundenen, keineswegs aber überzeugenden Ausführungen nachzuweisen versucht“ in dem engeren rein institutionellen Be- griff der stadtbürgerlichen Freiheit des späteren Mittelalters, sondern im Sinne des weiteren und tieferen etwa der „Freiheit eines Christenmenschen“, wie Christi Martertod sie allen denen, die an ihn glauben, erkämpft hat®. Eine Freiheit, die zur Zeit des Reformators allerdings nach seiner Anschauung nur noch in den Reichsstädten gefunden ward und nur von ihnen aus und mit ihrer Hilfe der Welt wieder zurückgewonnen werden kann; den

ı RS 8. 20, Z. 14 ff.: S. 27, 2.12ff.; ferner das 13. Kapitel der weltlichen Reformation R. S. S. 83 ff,

? R. S. S. 84, Z. 10 fl.

R. S. S. 8, Z. 18 ff.

8. vor allem die entscheidende Stelle S. 9, Z. 17 S. 10, Z. 9.

s R. S. Einleitung S. XXXIX -XLIII.

s R. 8. S. 2, Z. 22 ff. Auch S. 10, Z. 28 ff. heißt es ausdrücklich von den Reichsstädten: „ir habt ewer freyhait von der Cristenhait“. Besonders klar S 14, Z. 4 ff.: „Ich han wol gehört, das ewch Jesus Cristus erlözt hab von der helle und euch im selb gefreyet hab mit seinem tod“ usw; ähnlich S. 74, Z. Z fl.

10 Alfred Doren

Reichsstädten, die da sind „des heyligen glaubens schirmer und recht vogt“; während auf dem Land gegen dieses Grundgebot christlicher Ordnung auf Erden schwer gesündigt worden ist und noch immer gesündigt wird!. Als letzte endlich die Idee der rechten „Gemeinschaft“, die allein ein friedliches Zusammen- leben der Menschheit verbürgen kann.

Wie aber sollen nun diese geistigen Prinzipien, diese ethischen Grundforderungen sich in der Welt verwirklichen, in welche äußere Formen sollen sie sich ergießen, um die zertrümmerte göttliche Ordnung in ihr wieder herzustellen?

Um es kurz zu sagen: es ist im ganzen das Weltbild der klassisch-mittelalterlichen Zeit, das Weltbild der großen Rechts- spiegel, von denen einer, der Schwabenspiegel, wie Köhne richtig erkannt hat?, offenbar auch auf Einzelforderungen unseres Refor- mators bestimmenden Einfluß geübt hat; es ist im ganzen noch das Weltbild Thomas von Aquinos, wie er es in seinen verschiedenen Schriften, vor allem in denen über den konkreten und den idealen Staat niedergelegt® hat, von unserem Reformator klar und mit

1 Davon bandelt das 8. Kapitel der weltlichen Reformation, das die be- rühmten, oft zitierten Sätze enthält: (R. S. S. 73 Z. 17). „Aber graffen, freyen, ritter oder knecht, die auch zwing und benn hand, die aignent leut und hand sy yetz fur aigen und steurent y... Es ist ain ungehörte sach, das man es in der hayligen cristenhait offnen muß das groß unrecht, so gar fur gatt, das ainer so gehertzt ist vor got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein aigen. Wenn gedenck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod und sein wunden und martern durch unsern willen willeklich gelitten und ge- babt hatt umb das, das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne niemant furo erhebt ist ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen in der losung und freyhait, er sey edel oder unedel, reich oder arm, groß oder clain; wer getowft ist und gelaubt, die sind in Cristo Jhesa glider gezelt.“ Diese Stelle beweist zur Evidenz, daß der Verfasser unter Freiheit eine all- gemein christliche, in der göttlichen Ordnung verankerte Einrichtung versteht.

2 Neues Archiv XXXI, 225 fl.

3 Außer der älteren Literatur über Thomas v. Aquinos Staats- und Gesell- schaftslehre vor allem die Arbeiten von Antoniades: die Staatslehre des Thomas von Aquino und Maurenbrecher: Thomas v. Aquinos Stellung zum Wirtschafts- leben seiner Zeit 1. Teil (Fortsetzung nicht erschienen) sind natürlich vor allem die betreffenden Abschnitte in Troeltsch: Die Soziallehren der christ- lichen Kirchen und Gruppen einzusehen (vor allem S. 276 ff.). Daneben behält Gierkes Genossenschaftsrecht III, 515ff., 553 ff. noch heute seine Geltung. Neuerdings vgl. auch des Schelerschülers P. L. Landsberg: Die Welt des Mittelalters und wir S. 18 fl. Über Dantes Gesellschaftslehre vgl. Kern, Hu- mana Civilitas, vor allem S. 88 ff. Der Ständestaat Dantes, dessen Ideal-

Zur Reformatio Sigismundi 11

vollem Bewußtsein erfaßt und als das jetzt zertrümmerte, aber durch heroische Neuschöpfung wiederherzustellende Idealbild hingestellt. Nur wenige Züge weisen auf Herkunft aus dem Bereich sek- tiererischer Anschauungen; von humanistischem Geist, wie Werner will, ist kaum ein Hauch zu verspüren. Dieses Bild enthält alle sittlichen, gottgewollten Grundlagen des „natürlichen“ Welt- geschehens, so daß alle Abweichungen davon zugleich als unna- türlich, unsittlich und gotteswidrig gebrandmarkt werden können. „Gott hat nichts vergessen, er hat uns den weg gezeiget der ewigen sälikait, wir wollen in aber nicht gen.“

Nach dieser Ordnung nun ist die Welt zu deuten als ein Neben- einander und Ubereinander wohlabgegliederter Bezirke, ein „archi- tektonisch geordnetes System von Zweckstufen“ (Troeltsch), eine gegliederte und eben dadurch harmonische Mannigfaltigkeit, inner- halb deren jedem Einzelnen sein Platz ein für alle Mal zugewiesen ist“. Jede gesellschaftliche Tätigkeit ist Funktion, jedes Glied ein Organ des Gesamtkörpers 2. Äußerlich zusammengehalten und wesenhaft verschmolzen aber sind alle Teile durch das Mysterium des göttlichen Weltplans, das sich nur dem gotterfüllten Pro- pheten offenbart; im Innern, d. h. innerhalb dieser einzelnen Bezirke selbst aber beruhend auf dem völligen Sichentsprechen von Pflicht und Leistung, von Arbeit und Verdienst. „Es sol yedermann sein arbait tun umb sein täglich brot?“ „und ist notturftig, das man wisse in ainem yeglichen stat, wie ain person sein sol, danach wie er sein gotesgaben nießen solle, mit wie viel gult, es syen örden oder weltlich priester, es sey der pabst, cardinal oder bischoff““. Niemand darf müßig gehen und unverdient Pfründen genießen"; niemand eines andern Arbeit tun, die dieser selbst verrichten

gestaltung uns der 4. Gesang des Paradiso zeigt, ist in seinen Grundgedanken dem des Reformators eng verwandt.

1 Siehe die bei Maurenbrecher S. 34 zitierte Stelle bei Thomas Com. in Pol. I. lect. I, p. 868 b: „Natura autem sic non facit, ut unum ordinet ad diversa officia, sed unum deputat ad unum officium“ (nach Aristoteles). Jede Arbeit ist ein Amt für die Gesamtheit, die arbeitsteilige Gliederung der Menschheit zugleich von der Natur und der göttlichen Vorsehung gefordert.

2 Gierke a. a. O. S. 554 f. Troeltsch, S. 296 f. Mit stadtbürgerlichem Geist, wie Werner, R. S. S. 82 A. 2 will, hat der Grundsatz „nur verdientes genießen“ unmittelbar nichts zu tun. |

3 R. S. S. 45, Z. 19.

Ebenda S. 9, Z. 20 bis S. 10, Z. 2.

s So mit besonderer Emphase im Kapitel von den Domherrn R. S. S. 43 f.

12 Alfred Doren

kann!; niemand dem andern „greiffen in sein bantwerck?.“ „Hulff man dartzu und täte jederman dartzu, das yeclicher sein regel und ordnung hielte, als es gotlich und recht angesehen was“.

Durch den ganzen Aufbau der Welt aber geht eine Haupt- trennungslinie und scheidet ihn in zwei Hälften, die des „Geist- lichen“ und die des „Weltlichen“. Mit einer auch in der Literatur der Zeit, die sich wahrlich mit dem Problem der „Trennung der Gewalten“ genügend herumgeschlagen hat, fast einzigartigen Schärfe wird wieder und wieder in allen Tönen einer bis zum Fanatismus ge- steigerten Leidenschaftlichkeit, durch alle Einzelmaterien hindurch, die Notwendigkeit der Scheidung der beiden Sphären als die ent- scheidende, fundamentale Forderung bezeichnet: „es sol sich lauter in alweg schaiden das gaistlich und das weltlich. Fast jede Not der Zeit wurzelt irgendwie in der auf Menschenwillkür beruhenden ungöttlichen Verwischung dieser Grenze, in der Nichtbeobachtung dieses heiligsten Gebots der göttlichen Gerechtig- keit. Kein Geistlicher, heißt es da im einzelnen, vor allem aber kein Orden soll Zwing und Bann, d.h. weltliche Zwangs- und Befehlsgewalt haben, kein Bischof Schluß, Feste oder Gefängnis“; keiner soll Krieg führen mit Schatzung kirchlichen Gutes“; nicht Richter darf ein Geistlicher sein in weltlichen Dingen‘, überhaupt „mit keiner weltlichen sache umbgan“. Wohl muß man auch die Geistlichen mit irdischem Brot und irdischer Macht für ihr geist- liches Amt rüsten, persönlich aber sollen sie als geweihte Per- sonen ihre Hände freihalten von weltlichem Tun. Weltliche Beamte, Pfleger oder Kassenvögte, sind ihnen daher zur Verwaltung des von ihnen benötigten weltlichen Gutes zur Seite zu stellen“; das „Wittum“, dies Gut selbst aber soll das scheint mir beson- ders charakteristisch in erster Linie aus Landbesitz bestehen, der regelmäßige, vom Wandel der Zeit möglichst unabhängige Erträge liefert. Sie alle, vor allem die Pfarrkirchen, sollen un- abhängig sein von jedem fremden Eingriff „es sol yegliche kirch, das ir zugehört, selber han“ und nicht „anderswahin dienen

1 Ebenda S. 45, Z. 18f.

2 Ebenda S. 70. Z. 17.

3 Ebenda S. 53, Z. 23 ff.

Ebenda S 85, Z. 2f.

5 Ebenda S. 29, Z. 8 ff, S. 63, Z. 3 fl.

e Ebenda S. 29, Z. 5 fl.

7 Ebenda S. 82, Z. I ff.

8 Ebenda S. 40, Z. 19 ff. (Kirchen), S. 48 Z. 16 ff. (Klöster).

J

Zur Reformatio Sigismundi 13

mit kainem gut“!. Die Pfründe soll den Priestern in einem Stück zufallen und deshalb alle gebührenartigen Sondereinnahmen, 2. B. aus Privatmessen, wegfallen? . Alles, was den geistlichen Häuptern nicht zusteht (Schloß, Feste, Zwing und Bann), soll an das Reich fallen und von diesem an weltliche Gewalten, an Herren, Ritter etc. zu Lehn ausgeben werden, die das Reich und die neue Ordnung zu schützen imstande und von altersher berufen sind®; vor allem aber an solche, die bisher Kirchengut zu Lehn haben, „wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir pillich dienen sol, dann yemant anders““. Also auch hier scharfe Trennung von berechtigtem Kirchengut, das nur den Kirchen dienen soll, damit sie ihr Amt recht- und pflichtgemäß erfüllen können, und den wiederum ungöttlich von den Kirchen usurpierten Zwing-, Bann- und Besitzrechten, die ihren ursprünglichen welt- lichen Zwecken wieder zugeführt werden sollen. Aus dem gleichen Grunde soll ferner jeder aktive Übergriff kirchlicher- Organe in die weltliche Sphäre, wie die Einforderung von Zinsen und Gülten durch Kirchen und Klöster ihn darstellt, dadurch unmöglich ge- macht werden, daß alle solche Zins- und Rentenforderungen durch einmalige Kapitalablösüng beseitigt werden'. Die Bischöfe sollen so gestellt sein, daß sie nicht darauf angewiesen sind, durch Bann- gelder und Steuern sich widerrechtliche und widergöttliche Ein- nahmen zu verschaffen“.

Erst wenn eine solche scharfe, unerbittliche Scheidung zwischen der geistlichen und der weltlichen Sphäre der Menschheit eintritt, wird es auch möglich sein, der schwersten aller Sünden Herr zu werden, des Verkaufs geistlicher Güter um irdischen Reichtum, gegen den ja die Forderungen der Reformparteien auch sonst damals ihre schärfsten Pfeile richteten. Das bedeutet vor allem: Beseitigung aller „Gebührnisse“, durch deren Bezahlung kirchliche Würden und geistliche Spenden errungen wurden und die vor allem an der Kurie einen Hauptbestandteil aller Einkünfte bildeten. Wie der Pfarrer gespeist werden soll aus dem zu seiner Pfarre

1 Ebenda S. 62, Z. Bf.

2 Ebenda S. 41, 2.19 ff. * Ebenda S. 63, Z. 3 ff Ebenda S. 63, Z. 16 fl.

5 Ebenda S. 42, Z. 7— 22. Ebenda S. 83, Z. 10—18

14 | Alfred Doren

gehörenden Landbesitz, so sollen Papst und Kardinäle von dem leben, was ihnen seit den glücklichen Zeiten Kaiser Konstantins und Papst Sylvesters rechtmäßig zusteht, d. h. aus den Erträg- nissen des Kirchenstaats!, der, dem Verfasser nach seinem Umfang wohlbekannt, nach seiner Ansicht allein völlig imstande ist, der Kurie und ihrem Haupt die nötigen Einkünfte zu sichern, ohne daß sie genötigt wäre, „gotsgab, als die sacrament sind und die pfrenden“ für Geld auszutun, um bestehen zu können. Von diesem festen und eindeutigen Standpunkt aus erklärt sich denn auch die in der Literatur viel besprochene und oft mißdeutete Forderung, allen kirchlichen Organen ein festes Einkommen zu garantieren“, damit sie von allen gebührenartigen Einkünften ein für alle Mal befreit würden, eine Forderung, in der man gelegentlich das Auftauchen von Grundsätzen moderner Staatsverwaltung feste Entlohnung der Beamten durch den Staat erkennen zu dürfen geglaubt hat. In Wahrheit hat bei dem Reformator der Staat damit überhaupt nichts zu tun; denn nicht er soll über die Fonds, aus denen die einzelnen kirchlichen Organe, die geistlichen Beamten, gespeist werden, verfügen, sondern deren Eigentümerin soll das Bistum“,

1 In der Einleitung S.3, Z. 16— S. 4, 2.13. Die gleiche Forderung, Papst und Kardinäle aus den Einkünften des Kirchenstaats zu besolden, hatte z. B. schon Dietrich von Niem gestellt. Vgl. Zimmermann, Kirchliche Verfassungs- kämpfe im 15. Jahrhundert S. 44. Nicht nur an der Echtheit, sondern auch an der Gültigkeit der konstantinischen Schenkung hat unser Verfasser keinen Zweifel.

2 Diese Forderung findet sich im geistlichen Teil der Reformation bei allen einzelnen Gliedern des geistlichen Organismus gleichmäßig, wenn auch in wech- selnden Formen ausgesprochen.

Bei dem Kapitel über die Bischöfe (R. S. S. 26) hat der Verfasser aus- nahmsweise vergessen, die Höhe der Gülte anzugeben. S. 88, Z. 15 aber heißt es: „die bischoff bedurffent kainer stewr mer zenemen“. Wie sie aber bezahlt werden sollen, da ihnen ja nicht nur Steuern und Gebühren, sondern auch Schlösser, Städte, Zwing und Bann (S. 63, Z. 3 ff.) genommen werden und an das Reich fallen sollen, das sie wiederum „Herren, Rittern und Knechten und Reichs- städten“ zu Lehen geben soll, bleibt also im unklaren. An Reichsbesoldung ist schwerlich zu denken: woher hätte das Reich die Mittel dafür genommen? Vielmehr handelte es sich auch hier wohl, wie bei den Pfarrkirchen, um eine genügende Ausstattung mit eigenem rententragendem Gut, das der Kirche zu diesem Zweck von den Inhabern, die es lehnsweise oder sonstwie besaßen, zurückgegeben werden sollte. „Wan in ist erlicher ain pfund gelts vom reich dann zechen pfund kirchenguts, wann doch den kirchen das ir pillich dienen sol, dann yemant anders“ (ebenda S. 63, 2.15—18). Das bezieht sich aller Wahr- scheinlichkeit nach auch auf die Bistümer.

Zur Reformatio Sigismundi 15

die einzelne Kirche!, das einzelne Kloster, die einzelne geistliche Bruderschaft sein, die sie nur, um sich nicht durch die Be- rührung mit weltlichem Gut zu beschmutzen, durch Angehörige des weltlichen Standes, durch „Kastenvögte“, verwalten lassen. Nur hiedurch scheint eine Garantie gegeben für die gleichsam automatische Befriedigung der nun einmal nicht zu vermeidenden irdischen Bedürfnisse aller geistlichen Personen und Korporationen. Daher denn auch die Bestimmung, daß, wo die materielle Basis für die einzelne Kirche zu schmal erscheint, durch Umlegen und Zusammenlegen eine breitere Grundlage geschaffen werden solls. Nicht nur geistliche Würdenträger das wäre ja Voraus- setzung für eine Staatsbesoldung im modernen Sinne —, sondern die gesamte Geistlichkeit, bis herab zu den niederen Trägern geistlicher Funktionen, soll durch eine derartige Garantie eines Existenzminimums vor jeder Versuchung, sich durch Gebühren unmittelbar aus der Weltlichkeit ihr zufließende und von ihr will- kürlich zu vermehrende Einnahmen zu schaffen, sicher gestellt werden. Daher gilt diese Regel auch für die Insassen der Klöster: nur daß hier nicht der Einzelne als solcher Träger der Berechtigung ist, sondern indem das Prinzip der Gemeinsamkeit ergänzend und regulierend hinzutritt die Gesamtheit, die dem Einzelnen, wieder durch Vermittlung eines weltlichen Beamten, des Kastenvogts, seine Teilquote zuweist“.

An einzelnen Stellen scheint dem Verfasser die geforderte Trennungslinie zwischen geistlichem und weltlichem Stand besonders gefährdet; und hier vor allem ergießt er die ganze Schale seines Zornes und erhebt sich zur Höhe biblisch-ekstatischer Warnungen. Das gilt vor allem von den Deutschherren und Johannitern, die keine geistliche Ordnung mehr haben und die vom Reformator

Siebe oben S. 12.

? So bei den Pfarrkirchen: ist eine an Gült zu klein, so soll man zwei zusammenlegen, „wann alle priester sollent gleich pfronden han, gleich arbait mit singen und mit lesen haben“ R. S. S. 38 Z. 9—11.

3 R. S. 8. 41, Z. 19 fl. „Man sol auch kain iarzeit mehr setzen, denn all mentag sol man alwegen iarzeit began gemainlich allen sellen, wann die priesteren nemant ir pfrond an ainem stuck“, vor allem S. 50, Z.16ff „Jtem in den zwain örden sollent schuch, klaider, leinwat, was zu in gehort, hangen an ainer stangen. Das sol beschließen ain kastenvogt“ etc. S. 54, Z. öff. „Item alle frawencloster sol man beschließen und sol man järlichen ainer geben dreißig guldin, damit sollent sy sich in dem gemainen stat halten. Sy sollent alles gmain han, aine nicht mer, dann die ander... Sy sollent auch han ain vogt, der sy besorge“.

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völlig zur Erde gestoßen werden sollen!; von den Domherren? und ihrem weltlich prunkenden Gebahren, die „nun gots junck- hern geworden sind“, und „als die layen in weyssen schuchen, in claidern von märdern, die gaistlich lùt nit tragen sollten“ einher- schreiten, die Einkünfte von Pfarrkirchen genießen und dabei müßig gehen bei Wein und Spiel und andere für sich die Arbeit tun lassen; das gilt noch mehr fast von den Domklosterfrauen?, die buntfarbig einherstolzieren und zu Hof und Tanz gehen „sy sind weltlich und gaistlich, wenn sy wellent, es ist ain pubrey“. Ihnen soll man die Wahl stellen, ob sie ganz „zu der Welt gehen“ oder wie rechte Klosterfrauen unter Clausur nach Recht und Ordnung weiterleben wollen. Im innersten verhaßt endlich sind ihm die Beginen als der „Barfußen Kelnerin“ und die Nolharten*; denn ihr Zwitterwesen ist notwendig gegeben durch ihren dauernden Verkehr zwischen weltlichen und geistlichen Bezirken, den falschen Wundern, die sie tun, und durch die Almosen, die sie widerrecht- lich empfangen, um sie den Bettelmönchen zuzuführen.

Auch hier darum die strenge Forderung des Entweder -oder: „haiss man sie außgan oder die welt unbekumert lassen; beschließ man sy in, wenn sy gottes sind, nnd leben ir arbait, verkouffen ir arbait und kauffen ir narung; das vertrag man und nichs mer anders“.

Da aber, wo weltliches Tun und weltliche Sitte unvermeidlich in den geheiligten geistlichen Tempelbezirk hineinragt, da soll wenigstens eine unmittelbare Berührung, eine Befleckung der geist- lichen, reinen Sphäre durch die unreinen Schlacken weltlicher Sinnlichkeit vermieden werden. Zwar wird das Zölibat verworfen, weil es notwendig zum Konkubinat führt, die Bischöfe durch will- fährige Duldung dieser Sünde selbst schwere Schuld auf sich laden und die Pfarrer, die trotz des Banns unter Duldung der Bischöfe weiter amtieren, nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Pfarrkinder in die Hölle bringen®. Wenn aber die Priesterehe, nach orientalischem Vorbild, erlaubt wird, so hat der Priester doch keine volle gleichsam bürgerliche Freiheit ehelichen Lebenswandels.

1 Ebenda S. 46f.

? Ebenda S. 43 ff.

s Ebenda S. 55 ff.

Ebenda S. 58 fl.

5 Ebenda S. 37. Das Kapitel: Von der Zahl der Pfarrer an einer Kirche; vor allem S. 38, Z. 6 fi. ö

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Indem vielmehr für jede Pfarrkirche zwei Pfarrer als Mindestmaß gefordert werden +, die abwechselnd je eine Woche amtieren sollen, erwächst dem Priester die Verpflichtung, sich während der Woche, da er sein geistliches Amt tatsächlich ausübt, alles fleischlichen Umgangs mit seinem Weibe zu enthalten, sich am Samstag vor Beginn dieser Woche leiblich durch ein Bad und geistlich durch die Beichte zu reinigen, um so geläutert gleichsam aus der fleischlichen in die geistliche Woche einzutreten®. Auch sonst aber, wer immer mit der Verwaltung von Kirchengut zu tun hat, darf keiner schweren Sünde schuldig sein®; für den Meßner, der das Allerheiligste betreut, gelten ähnliche besondere Reinlichkeits- . gebote, wie für den verheirateten Priester“.

Nirgends tritt die ängstliche Sorge des Verfassers um sauberste Trennung der beiden Welthälften so klar zutage, wie in dieser scheinbar nebensächlichen Bestimmung, die, so viel ich sehe, in keinem anderen Reformprogramm der Zeit enthalten ist. Daneben plädiert er für sittsame Eheführung und einen züchtigen und ehrbaren Lebenswandel des Priesters und seiner Frau in der Welt, auf daß die hohe Aufgabe priesterlichen Amts keinen Schaden nehme“. Wenn nun aber von einem Beruf, von dem des Arztes, gesagt wird, daß er „halb gaistlich und halb weltlich“ sei, als der reehter doctores in der „hailigen (also geistlichen) Kunst visica“, so ist doch von einer wirklichen Vermischung der beiden Sphären auch hier nicht die Rede; vielmehr handelt es sich darum, daß in einer Person zwei wesentlich verschiedene Berufe: Sorge für den kranken Leib und Sorge für die Seele durch geistliche Ermahnung, vor allem wohl in extremis, vereinigt sind®; ein lang wallendes, weitärmliches Gewand, mit einer zweiten Farbe ge- füttert, soll deshalb auch äußerlich Zeichen ärztlicher Würde sein

1 Ebenda S. 37, Z. 6-8.

2 Ebenda S. 39, Z. 10—20.

Ebenda S. 62, Z. 9 ff.

Ebenda S. 62, Z. 18 fl.

R. S. S. 39, Z. 20 bis S. 40, Z. 3. Merkwürdig klein ist die auf Ehebruch eines Priesters gesetzte Strafe: er soll keine Messe mehr lesen „und sol seiner arbait leben dannocht verschmachlich“. Die Ehefrau dagegen wird mit lebens- länglichem Kerker für das gleiche Vergehen bestraft. Wiederverheiratung nach dem Tode eines Ehegatten ist dem andern untersagt, weil der Priester, der die Sakramente austeilt, die Heiligkeit des Ehesakraments besonders streng zu halten bestimmt ist (ebenda Z. 8—15).

s Siehe das 10. Kapitel der weltlichen Reformation: Von der artzatt ordnung“.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 2

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und durch seine Zweifarbigkeit das Doppelwesen gerade dieses Berufes Jedem erkennbar symbolisieren.

An eıner Stelle allerdings fließen in der Tat die beiden Ströme doch zusammen, oder werden vielmehr gleichsam die Grundmauern des Weltgebäudes durch ein sie beide schützendes Doppeldach zusammengehalten. Wie einst Melchisedech zugleich priesterliche und königliche Würde hatte, wie indische Herrscher zugleich Priester sind, so muß auch der Kaiser Priester sein, muß „von ordnung wegen der cristenhait* das Evangelium lesen’. Auf der anderen Seite: „alls weltlich und gaistlich recht hand ein rechtes fundament von dem papst und kardinäl“, sodaß das weltliche Rechtsleben, in letzter Linie wenigstens, aus geistlicher Quelle gespeist wird?. Damit ist die Auffassung eines Vorrangs des geist- lichen Rechtes verbunden, wie auch an anderer Stelle der Satz ver- treten wird, daß ein rechter Priester Kaisern und Königen im Rang voranginge. Eine Vermischung von Geistlichem und Weltlichem ist von dem Reformator damit sicherlich nicht ausgedrückt: vielmehr bricht hier nur die Überzeugung von dem moralischen Vorrang alles geistlichen Wesens vor allem weltlichen mit unwiderstehlicher Ge- walt die Grenzen des Systems, so wie die gleiche Überzeugung am Schluß von Dantes Monarchie in diese gewaltige Symphonie von der Gleichberechtigung der zwei Gewalten zum Schluß einen bis heute von den Meisten als fremd empfundenen Ton gebracht hat.

Innerhalb der beiden so scharf von einander geschiedenen Sphären verzweigt sich nun weiter das Prinzip mittelalterlicher organisch-statischer Staats- und Gesellschaftsauffassung in die einzelnen Teilbezirke des geistlichen wie des weltlich- bürgerlichen Lebens. Kraft göttlichen Ratschlusses ist da jedem Berufe in ständischer Ordnung, jedem Individuum in seinem Berufe ein bestimmter Platz, eine bestimmte Funktion ein für alle Mal zugewiesen®, damit zugleich aber und nur wenn diese

ı Ebenda S. 93, Z 17 bis S. 94 Z. 2 „und mag kain kayser da sein, er sey dann priester“. Uber die eigentümliche Ansicht, daß unter den indischen Kaisern der Christenheit alles Heil erstanden sei und daß noch zur Zeit des Verfassers die besten Christen in Indien lebten, näheres an anderer Stelle. Über den „ordo Melchisedech“ und seine allgemeine Bedeutung für die Entwicklung reforma- torischer Ideen vgl. Burdach, Briefe Rienzis, Einleitung 8. 240 ff.

2 Vgl. S. 26, Z. 4—7, ferner S. 83, Z. 1—12.

3 Vgl. S. 9, Z. 20 ff: „und ist notturftig, das man wisse in ainem yeglichen stat, wie ain person sein sol“. Die wunderbarste Ausgestaltung hat diese Glie- derung im Planetenhimmel Dantes gefunden. i

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ständisch-korporative Ordnung gewahrt bleibt auch Jedem die Existenzmöglichkeit und der ihm zukommende standard of life ge- währt. Störung der Ordnung, Ausdehnung oder Durchbrechung der genau abgewogenen und auf göttlich-natürlichem Vernunft- prinzip beruhenden Grenzen, Störung der gesellschaftlichen Gleich- gewichtslage ist sündhaft und muß nicht nur bestraft, sondern . auch durch Wiedereinrenkung in die alte Ordnung beseitigt werden.

In der geistlichen Sphäre wird zunächst ein weiterer Schnitt gemacht zwischen den Funktionen des Regular- und des Welt- klerus. Was sie scheidet, wird in die beiden Grundbegriffe der „universalitas“ oder „generalitas“, des „aller welt gemain seyn“, und der „parcialitas“, des „Sondertums“ irgendwelcher Art, gefaßt. Gewiß gebührt nach Ansicht des Verfassers dem Weltklerus der höhere Rang!, eben weil er für die Allgemeinheit zu wirken be- rufen ist („es ist kein pfarrkirch so klein, sy ist wirdiger als das allerhöchste closter“)?, weil ihm allein die höchste und heiligste christliche Aufgabe, die Verwaltung und Austeilung der sieben Sakramente, zugeteilt ist, weil er im Gegensatz zu den Orden sich auf seine unmittelbare Einsetzung durch Christus selbst be- rufen kann?, weil St. Peter ein Weltpriester war und aller Welt gemein. Wenn dem aber so ist, wenn das Weltpriestertum wirklich die höchste Aufgabe von allen zu erfüllen hat, so ver- steht es sich einerseits von selbst, daß ihm nicht. nur der Regular- klerus, sondern alle Weltlichkeit, selbst Kaiser und Könige, unter- tan sein müssen. Andererseits kann er seiner hohen Aufgabe nur gerecht werden, wenn alle Pfarrkirchen nur mit würdigen, ge- lehrten und geprüften Männern besetzt werden und die Kraft solcher Männer nicht auf Domherrnstellen, Sinekuren für Nichts- tuer und Nichtskönner, verschwendet wird, wo sie die Pfründe ge- nießen, ohne selbst am Werk zu seins. Keineswegs aber erfüllt unseren Reformator, wie man wohl gesagt hat, Haß gegen die Orden im allgemeinen, die im Gegenteil nach dem göttlichen Weltplan, wenn sie nur nicht aus den ihnen gesetzten Schranken

ı Die Priester sollen im Range allen Weltlichen bis zum Kaler voran gehen. S 40, Z.14f.

R. 8. S. 18, Z. 3f.

R. S. S. 18, Z. 4ff.

Immerhin ist ihm das priesterliche Amt nur das würdigste „nach bischoff- lichem stat* (R. S. S. 87, Z. 6). Das geht auch aus der Anordnung der geist- lichen Reformation hervor.

Vgl. R. S. S. 31 f., 37ff., 44 ff., 6 ff.

2*

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brechen, durchaus wohltätig wirken und ebenfalls heilsnotwendige, wenn auch niedere Aufgaben zu erfüllen berufen sind. „Es ist wol war: Gregorius, Bernhardus, Benedictus hand regel, die warn streng und hert und abgeschaiden von der welt dabey sy haylig wurden“ !. Also Weltabgeschiedenheit, Beschlossenheit, kon- templatives Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam aber keine Berührung mit der Welt durch Übernahme von Funktionen weltgeistlicher Verwaltung, Spenden geistlicher Güter, keinerlei priesterliche Tätigkeit durch Ordensleute; vor allem aber kein Eindringen in die hohen und "höchsten Stellen geistlicher Ver- waltungstätigkeit. Hier liegt für den Reformator eine der tiefsten Wurzeln alles Unheils, das über die Welt gekommen ist: „seid das die örden aufstonden und von den orden pabst wurden, die hand iren stat nit gemain“?, d. h. sie sorgen mehr für das, partielle“ Wohl der Orden, denen sie angehören, als für das „generelle“ Wohl der Menschheit, der sie nach Gottes Ratschluß dienen sollten. Und so wirkt dies Übel weiter hinab durch alle Stufen der Hierarchie „von den haubt untz auf den minsten“: im Kardinalat, wo Kardinäle aus den Orden ihren Ordensbrüdern widerrechtlich Dispense erteilen, daß sie ihr zu Gott getanes Gelübde brechen dürfen, „es ist der gröste schlag, dardurch die cristenhait ver- gift ist, dann durch kain ander sach“?; im Episkopat, das, seitdem es mit Angehörigen von Mönchsorden besetzt wird, ebenfalls diesen unerlaubte Freiheiten und Eingriffe in weltpriesterliche Funktionen gewährt hat, als „kyrchen regiren, peicht hörn, begrebnuss halten, mit den siben sakramenten umbzegan und ze absolvieren, das in von angende des ordens nit empfohlen ist, noch hewt beytag nit sein sol“®.

Wenn gar die Orden sich rein weltliche Rechte anmaßen, wie sie selbst den Weltgeistlichen nicht zustehen, wenn sie nicht nur Pfarren besetzen, sondern „Zwing und Bann“ haben, als Richter und Vögte wie Grafen und freie Leute auftreten, Herrschaften kaufen und Kirchen, erworbenen Reichtum nicht wieder von sich

tun, so haben sie ihre heilige Regel aufs strengste verletzt, und kein Privileg kann die Kraft haben, ihnen solche gottesfeindliche

1 S. 19, Z. 5—7.

2 S. 16, Z. 10ff.

3 8. 23, Z. 68.

4 Die Belege s. o. bei der Erörterung der Trennung von Geistlichem und Weltlichem.

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Rechte zu gewähren, ebensowenig wie ein Recht zu völlig welt- lichem Gebahren „mit spilen, mit zerung, mit gespielschaft und mit aller geselschaft“!. |

Auch die vier Bettelorden, gegen die man inbesondere bei unserem Reformator eine grimmige Feindschaft herausgelesen hat, sind in Wahrheit nach seiner Ansicht zu Hilfe der „cristenhait gegeben und gefreyet“?. Allein sie müssen ihre Almosen, von denen sie, nach der ihnen im geistlichen Wesen zugeteilten Rolle, im Gegensatz zu den anderen Mönchsorden, die über „Wittum“ und „Gult“ verfügen, leben sollen, verdienen’, durch demütiges Singen und Lesen und derlei Gottesdienst, wie es ihres Amts ist, und wodurch sie „Regel und Ordnung“ halten, als es. „gotlich und recht angesehen“ ist. Alle „Gulte“, über die sie verfügen, sind deshalb zu beseitigen, alle weltlichen Beschäftigungen, profaner Gesang, jegliches Studium, wie es nur den Laienpriestern zusteht, Orgelbau, Medizin, Rechtswissenschaft? usw., überhaupt jede Be- rührung mit der Welt, ist ilmen zu verbieten. Einzig in demütig frommem Gebet für Lebende und Tote besteht ihr Dienst an der Menschheit nach göttlichem Recht.

Weil aber alle Mönchsorden ihrer Idee nach eine eat sind und als solche ein Sonderdasein führen, gekennzeichnet durch eine potenzierte Gemeinsamkeit im inneren, durch eine Art innerer seelischer Immunität, durch das Fehlen individuellen Eigentums und die starke Bändigung alles persönlichen Lebens, eben deshalb darf diese streng „beschlossene“ partielle Gemeinsamkeit nicht gleichsam ausstrahlen in die große Welt, in die Welt einer viel weitergreifenden, die gesamte in der Kirche organisch zusammen- gegliederte Menschheit umfassende Gemeinschaft, zu deren Ber treuung nur das Weltpriestertum bestimmt ist. Sonst siegt die Intensität der engeren Gemeinschaftsinteressen über das Prinzip der Gleichheit für Alle und der weiteren, die ganze christliche Menschheit umfassenden Gemeinschaft und Ungerechtigkeit, Korruption, Todsünde sind die notwendigen Folgen.

1 R.S. 8.48. Z. 24f.

2 8. 52ff.

8.53, Z. 4 ff. Auch Sie haben selbst verständlich Laienbrüder, „Terminierer“, zum Einsammeln und Verwalten der Spenden, während die Bettelmönche selbst, mehr noch als alle anderen, vor jeder Berührung mit der Weltlichkeit behütet bleiben müssen.

Ebenda Z. 10 fl.

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Sehen wir uns nun nach der Auswirkung jenes die Welt or- ganisch aufbauenden, grundlegenden Prinzips in der weltlichen Sphäre um, so läßt hier wohl die Emphase, der oft bis zur Ek- stase gesteigerte Predigerton etwas nach, die einzelnen Forde- rungen werden nicht in gleicher Weise immer wieder in geist- liches, jenseitiges Licht getaucht am Prinzip selbst wird da- durch nichts geändert. Auch hier strenge Scheidung der einzelnen Berufssphären nach göttlicher Ordnung. Also soll etwa der Ritter kein Krämer sein, aber ebenso auch innerhalb der engeren Sphäre des bürgerlichen Erwerbs der Kaufmann kein Schneider, der Schmied kein Kürschner, der Ackerfeldbauer kein Weinbauer. Jedes Gewerbe im weitesten Sinne hat seinen „Beruf“ und nur diesen innerhalb der Gesamtaufgabe weltlicher Wirtschafts- führung zu erfüllen und darf nicht ins Nachbargebiet einfallen; niemand vor allem darf zwei Gewerbe treiben, weil er dadurch dem Nachbar die diesem zugewiesene Arbeitssphäre einengt. Wird dem Rechnung getragen, so findet jeder sein täglich Brot denn darum sind die Handwerke erdacht „so mag sich yeder- mann erneren und das ist gottlich“!. Wenn aber der Verfasser trotz dieser seiner Grundanschauung die Zünfte, in denen man doch sonst mit Recht den reinsten Ausdruck des mittelalterlichen Wirtschaftsprinzips der „Nahrung“ hat erkennen wollen, aufs schärfste bekämpft, so darf man darin wiederum nicht etwa einen Einfluß moderner liberaler Wirtschaftsauffassungen erblicken, wie sie später zur Abschaffung der Zünfte geführt haben. Vielmehr ist die Zunft dem Reformator vor allem als politisches Gebilde . verhaßt, wiederum als eine parcialitas, als welche sie nicht die „rechte gemainsamkeit“ pflegt, sondern, indem sie durch ihre politische Wirksamkeit aus den solchen Gebilden auch in der. weltlichen, wie in der geistlichen, Sphäre gewiesenen Schranken heraustritt, die Idee der Nahrung in ihrer ursprünglichen gött- lichen Reinheit zerstört. Muß man die Zunft „gröblich kouffen“, d. h. hohe Matrikel zahlen, ist der Rat durch die Zünfte besetzt, so wirtschaften diese, vor allem die der Lebensmittelgewerbe, in den Ratssitzungen in die eigenen Taschen, treiben allerlei Gevatter- schaft und Durchstecherei, Monopol und Preistreiberei und hindern so, daß „manglich gemain“ sei, d. h. daß die (Konsum-)Interessen der Allgemeinheit zu ihrem Rechte kommen?. Nicht Freihandel

1 R. S. S. 71 Z. öf. 2 Ebenda S. 68 ff.

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und Gewerbefreiheit bilden also das Ideal, sondern ein Wirtschafts- zustand, in dem „jedermann dem anderen treu wär“ und „niemand dem anderen greiffen sol in sein handwerk“. So ist dem Refor- mator die mittelalterliche Form der Arbeitsteilung und Berufs- gliederung, ähnlich wie bei Thomas von Aquino die der standes- gemäßen Nahrung, fest in der göttlichen Weltordnung verankert.

Diesem organisch-funktionellen Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit, der klassisch -mittelalterlichen Auffassung, daß Wert und Stellung des einzelnen im Gesamtsystem der organisch auf- gebauten und gegliederten Wirtschaft auch die Art und Höhe seiner Entlohnung bedinge, entspricht es auch, daß alle Be- strebungen, aus dem Handel einen anormalen, über das Entgelt „gesellschaftlich notwendiger“ Arbeit hinausgehenden Gewinn zu machen, als Todsünde angesehen und bestraft werden soll. Für- kauf, willkürliche Preissetzung durch Verabredung und Aus- nutzung der Marktkonjunktur, vor allem solche durch die großen Handelsgesellschaften sind deshalb zu verbieten, letztere zu er- setzen durch eine in den Importhäfen einzuführende strenge Kaufhausordnung. Ihre Aufgabe soll es sein, jedem Kaufmann durch einen prozentualen Aufschlag auf den durch beeidete Sach- verständige festzustellenden Einkaufspreis einen gerechten Gewinn zu bestimmen!. Die Gesellschaften selbst sind als gemeinschädlich zu beseitigen, den sich gegen die Auflösung Sperrenden soll all ihr Kaufmannskapital von Stadt oder Reich konfisziert werden'.

Besonders charakteristisch für die in der Weltanschauung des Reformators wurzelnde Vorstellung, daß jedem Verdienst eine be- stimmte, für die Allgemeinheit nützliche Arbeit entsprechen müsse, daß auch der Staat nichts von dem Einzelnen fordern dürfe, wenn er ihm nicht einen entsprechenden, gleichwertigen Dienst dafür leiste, sind die Abschnitte über das „Zollwesen“. Die alte deutsch-rechtliche Auffassung von dem Gebührencharakter der Zölle, die Anschauung also, daß jeder Wegezoll seinen einzigen rechtlichen (und damit auch sittlichen) Daseinsgrund in der Ver- wendung seiner Erträge für Unterhaltung und Besserung der Wege selbst, für Brücken- und Straßenbau besässe, daß jeder Zoll „ver- bauet“ werden müsse und nicht „besecklet“ werden dürfe“, wird gegenüber der rein fiskalischen Ausnutzung der Zölle als Finanz-

ı R. S., S. 71, das 6. Kapitel: Von der koufleute ordnung. 2? Ebenda S. 73, das 7. Kapitel und S.88, das 18. Kapitel. Ebenda S. 65, Z. 5.

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quelle, wie sie im späteren Mittelalter sich eingebürgert hat, mit größter Energie betonti. Ja darüber hinaus wird die Ansieht vertreten, daß Zölle überhaupt nicht zwangsmäßig eingezogen werden dürfen, sondern daß man bei ihrer Erhebung an den guten Willen und die vernünftige Einsicht der Einzelnen sich wenden solle. Jede andere Art der Zollforderung und jede mittelbare Verwendung zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren der Wege- besserung, jede „Besecklung“ d. b. Thesaurierung sei Wucher, „wenn er nympt in ainem ab, der im nichtzit schuldig ist“?. Zölle müssen also rational, d. h. durch einen vernünftigen Zweck, dem sie zugeführt werden, begründet sein, oder sie dürfen nicht sein. Daraus folgt weiter mit innerer gedanklicher Notwendigkeit, daß nur die Kaufmannschaft Zoll zahlen soll, „die man swarlich über gepirg und wasser pringen mußt“, und nicht Priester, Ordens- leute, Ritter und Knechte, ebenso „kain gmain volk, reitend oder gend“. Denn alle diese Menschen benutzen die Wege gleichsam nicht berufsmäßig, sondern zufällig und einmalig und haben des- halb keine Verpflichtung, zu ihrem ständigen Unterhalt etwas bei- zutragen®. Berechtigt ist ferner die „Bannung“ des Hochwalds durch das hohe Gericht, berechtigt dann nämlich und nur dann, wenn die Inhaber des Hochgerichtes, Herren oder Städte, das Geleitrecht dort wirklich ausüben, für die Sicherheit der Fahren- den Sorge tragen und dafür die Nutznießung als Entgelt be- kommen, nicht aber eine besondere Geleitsgebühr dafür fordern“. Straßen aber und Gewässer, „die irn gang mußent han, die allen landen dienent und es niemand wenden mag noch kan, als es got geordnet hatt“, d. h. alles, was rein natürlich- göttlichen Wesens und nicht von Menschenhand geschaffen ist, das soll jeder- mann freistehn, soweit nicht die Zollordnung für Brücken, als Menschenwerk, anders verfügt. „Es ist leider darzu komen, mocht man das gantz ertreich zwingen und die wasser, man zwung es“. Erlaubt ist endlich auch der Pfundzoll in den Städten von allem feilen Kauf, aber auch er soll einen gebührenartigen Charakter dadurch erhalten, daß er zur Entlohnung der städtischen Boten

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verwandt wird, die im Interesse des städtischen Nachbarverkehrs ihren Dienst tun!, und daß er somit den ihn Entrichtenden durch erhöhte Verkehrsleistung wieder zu Gute kommt.

Diese innere, notwendige Wechselbeziehung von Zweck und Mittel, von Leistung und Gegenleistung, dieses Streben, scheinbar abstrakte Relationen in eine unmittelbar konkrete, den Sinnen faß- bare Form zu gießen, liegt denn auch der weiteren, auf den ersten Blick schwer verständlichen Forderung zu Grunde, daß zu Wegbesserungen in der Ebene in Ergänzung zu denen im Gebirge, die durch Zölle zu tragen sind, die „Unzuchtgelder“, d. h. die polizeilichen Strafgelder für Fluchen, Zauberei, Ehebruch von den Städten „auf der Ebene und in der Pfütz“ zu verwenden sind, damit, wie es in prachtvoll symbolisierender, fast dantesker Anschaulichkeit heißt, indem „man das gelt mengklichen unter die Füß“ wirft, „das sundig gelt zu gutem bracht und die sund ver- tretten wird“. Strafgelder und „Plutrust und Steterecht oder Herren- recht“ sollen zum Städtebau verwandt werden: wohl in der Vor- stellung, daß, weil jene Verbrechen die Sicherheit der Stadt und ihrer Ordnung gefährden, die für sie bezahlten Sühnegelder zu deren Wiederherstellung dienen müssen; sodaß auch hier der Ge- danke einer inneren, anschaulich unmittelbar vorstellbaren Beziehung zwischen Verbrechen und Strafe gewahrt ist?.

Neben dem Nährstand aber steht der Wehrstand. Auch den Rittern, und zwar geistlichen wie weltlichen, ist durch göttlichen Ratschluß ihre Aufgabe in der Welt zugewiesen und genau umgrenzt. Von Urzeiten 700 Jahre vor Christi Geburt her liegt der weltlichen Ritterschaft die Pflicht ob, dem Kaiser bei seiner Regierung Beistand zu leisten, ihm mit Leib und Leben zu dienen; seit den Zeiten Kaiser Constantins aber, seitdem der Kaiser vom Papst Silvester das Reich zu Lehen empfing, seitdem es ein geistliches und ein weltliches Recht gibt und den Städten

7 S. 90, das 19. Kapitel.

ı 8.67, das 2. Kapitel. Ahnlich, ans verwandten Gedankengängen heraus, heißt es dann S. 88, Z. 26 (Kapitel vom „fürkauf“): „Nem man sein war, wa ein todsunder gatt über die frucht, sy nympt ab und mag nit die frucht noch naturlich werden.“ Weiter heißt es im gleichen Kapitel (S. 89, Z. 6 ff.) daß, was der Mensch durch wucherische Praktiken erwirbt. „nit naturlich verzert werden mag“, sondern „verstolen“, verbrannt oder in Krankheit verzehrt werden muß. Der enge Zusammenhang natürlicher Vorgänge mit ethisch-trans- zendentalen Prinzipien tritt an solchen Stellen besonders klar zu Tage.

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beides zum Schutz anempfohlen ist, wurde auch der Ritterschaft noch höhere Ehre angetan: alles Unrecht wider Kaiser und Reich zu bekämpfen uud allen Schutzlosen Schutz angedeihen zu lassen!. Deshalb gehören Ritter und Städter von göttlichen Rechts wegen im Idealstaat zusammen;, deshalb vor allem sollen die letzteren auch alles vermeiden, was die auf dem Lande Lebenden in ihren Interessen verletzen kann: „wann in den stetten alle ding ge- main wären, herren und yedermann wäre in auch gemain“ !. Neben die weltlichen Ritter aber treten seit der Neuordnung der Welt durch Constantin und Silvester die geistlichen, d. h. die Priester, als die berufenen Beschützer des Seelenheils der Mensch- heit: so schließt sich gleichsam der Ring, der im Idealstaat der „Gerechtigkeit“ die Stände zu einheitlichem Werke am Bau zusammenhält.

Mit der Idee der Gerechtigkeit steht nun die Idee der „Frei- heit“ in einer gewissen engen inneren Beziehung. „Freiheit“ im weitesten Sinne aber ist, wie schon erwähnt, dem Reformator nichts anderes, als die „Freiheit“ eines Christenmenschen. Alle Christen sind zunächst durch Christi Tod „gefreiet“, d. h. von ihrer Sündenschuld erlöst“; sie unterstehen von rechtswegen nur den gottgewollten Führern und Obrigkeiten, geistlichen und weltlichen. Wer sonst, als Nicht- Beauftragter, Leute „eignet“ und sie un- gebührlich besteuert, es seien „graffen, freyen ritter oder knecht“, der versündigt sich wissentlich wider den Geist des Christentums, der da will, daß keiner sich über den anderen aus eigner Will- kür erhebe und daß alle in „gleicher statt“ stehen, „er sey edel oder unedel, reich oder arm, groß oder clain“. Nur wer einer Todsünde sich schuldig macht, hat damit seine Freiheit, als Nicht-

1 R. S. S.77, das 9. Kapitel: Vom ritterlichen Staat.

2 S. 69, Z. 15f. ,

3 S. 14, Z. 6 (Gespräch des Türken mit dem Christen: .. „das ewch Jesus Cristus erlözt hab von der helle und euch im selb gefreyet hab mit seinen tod.“ S. 66, Z.6ff. Geistliche sollen keinen Zoll geben, weil sie dessen Diener sind, „von dem alle unser freyhait kompt“. S. 74, Z. 3ff. „Wenn ge- denck man, das unser her got so schwarlichen mit seinem tod und sein wunden und martern durch unsern willen willeklich gelitten und gehabt hatt umb das, das er uns freiet und von allen banden loset, und hie inne niemant furo erhebt is ainer fur den andern, dann in gleichem statt wir stehen in der losung und freyhait“ usw. Wie angesichts dieser Stellen Werner die Freiheit bei dem Reformator nur als stadtbürgerliche Freiheit auffassen konnte, ist mir uner- findlich.

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christ, verwirkt!. Diese allgemeine Freiheit aller Christenmenschen aber ist durch menschliche Willkür überall zerstört; am besten noch gewahrt in den Städten, die deshalb auch in erster Linie zu Trägern und Verwirklichern der Reform ausersehen sind“; Schützer dieser Freiheit ist der Kaiser, von dem auch die anderen Stände, Grafen, Ritter, Edle ihre Freiheit haben“; sie wieder in ihren ursprünglichen Stand zu setzen aber ist Aufgabe des mystischen Retters, wie in den Schlußworten der Schrift emphatisch verkündet wird.

Daneben aber gibt es noch eine andere Art von Freiheit, die- jenige nämlich, die jedem innerhalb der Grenzen seines Standes und Berufes zusteht und die ihm garantiert ist durch die hohen Häupter, an ihrer Spitze Kaiser und Papst; eine Freiheit die neben den Personen auch den einzelnen gottgewollten Institutionen, vor allem den Gerichten“, oder gewissen Symbolen obrigkeitlicher Tätigkeit, wie dem Siegeln“, zusteht. Nur Ehrliche, heißt es, sollen richten „bei Beraubung des Gerichtes Freyheit“. Jedes Gericht, geistliches wie weltliches, hat seine besondere Freiheit, weltliche yor allem sollen keine geistliche Sache richten, sondern nur „was in des Kaysers Freyheit gehört“.

Und so gibt es endlich drittens noch eine falsche Freiheit, eine, die aus menschlichem, nicht göttlichem Willen stammt, die die Grenzen innerhalb der gerechten Weltordnung sprengt oder versetzt und sich dadurch gegen diese versündigt. Hierhin gehören alle jene „Freibeiten“, d. h. Privilegien“, auf die sich Geistliche und Weltliche berufen, wenn sie dem göttlichen Weltplan ent- gegen sich ihnen nicht zustehende Rechte anmassen; alle jene päpstlichen Dispense vor allem, durch die etwa wider Gottes Ordnung die hohen geistlichen Würden und Ämter mit Ordens- leuten besetzt werden“; denn solches zu gewähren, ist den Päpsten

Aus solcher Auffassung stammt auch die von der Kirche das ganze Mittel- alter hindurch festgehaltene Vorstellung, daß die Angehörigen nichtchristlicher Völker (Tartaren usw.) versklavt werden dürften.

2 S. 10, Z. 26 ff., ir wirdigen Reichsstett. . . ir habt ewer freyhait von der Cristenhait, ir sind des hayligen glaubens schirmer und recht vogt; ferner S. 87, Z. 25 fl.; S. 90, Z. 10fl.

3 S. 91, 2.81.

‘Vgl. S. 81f. Das Kapitel über das Gericht, vor allem Z. 12 ff.

5 883f. Das Kapitel von den „Insigeln“, vor allem S. 84, Z. 6ff.

^ Zu viele Freiheiten und keine Freiheit, sagt später Karl Marx.

Vgl. oben S. 20f.

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keine Gewalt gegeben. Oder etwa jene Freiheit, die die Dom- klosterfrauen für sich beanspruchen und die ihnen erlaubt, in der Welt zu wandeln und den Gesetzen ihres Ordens untreu zu werden“. Oder die Übergriffe der Bettelorden, die zwar „gefreyet sind von den päbsten zu den almussen“*, aber diese ihre Freiheit will- kürlich erweitert und zu halb weltlichem Tun verfälscht haben durch Eingriffe in die Sphäre der Weltpriester, durch den Erwerb von Gütern und anderem Besitz usw.“. In der weltlichen Sphäre aber ist die wahre Freiheit nicht sowohl von den hohen Häuptern, „den hohen fürsten, die groß land hand“, sondern von dem niederen Adel „graffen, freyen, ritter oder knecht“ bedroht und verfälscht, die sich wider das „kaiserliche Rechtsbuch* Zwing und Bann anmassen, willkürlich Freie zu Eigenleuten machen und ihnen ungebührliche Steuern auferlegen. „Es ist ain unge- hörte sach, das man es in der hayligen cristenhait offnen muß, das groß unrecht, so gar für gatt, das ainer so gehertzt ist vor got, das er gedar sprechen zu ainem: du bist mein aigen.“ Noch schwerer allerdings wird die Sünde, wenn sie von Klöstern aus- geht, wenn auch diese Leute zu eigen machen um weltlicher Macht und weltlichen Besitzes willen, wenn sie nicht einmal Witwen und Waisen schonen, sondern sie um Gut und Freiheit bringen. Solche Klöster sollen mit völliger Zerstörung bestraft werden. „Lassent uns unsers fromen warnemen und unser großen freyhait leben““. | Als letzter Hauptbegriff gesellt sich dazu endlich, dieser vor allem vieldeutig schillernd und besonders schwer in seinem Wesen zu fassen, der der „Gemeinschaft“ oder „Gemeinheit“. Es versteht sich, daß auch er in erster Linie in der geistlichen Re- formation, wo wir ihm schon gelegentlich begegneten, eine be- herrschende Rolle spielt. Gemeinschaft ist vor allem gegen- über den mehr formalen Funktionen der Gerechtigkeit und der Freiheit das inhaltliche Wesen alles Mönchtums bis zu seinen Grenzgebieten hin, wie etwa dem der regulierten Chorherren von St. Augustin. In diesem höchsten, aber auch engsten Sinne be- deutet Gemeinschaft jene Form des Kommunismus des Eigentums

1 Vgl.S.55, Z. 1 fl., ..es sind ouch thumelosterfrawen, die mainen frey sein, sy tragend alle farb usw.

2 S. 52, Z. 27 ff.

3 Vgl. oben S. 13 fl.

8. 74, Z. 14. S. 75, Z. 15.

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und des Konsums, wie sie speziell dem christlichen Mittelalter eignet: also Verbot jedes Sondereigens, enge Gemeinschaft der Lebensführung u.a.m. Alle Klosterinsassen sollen im Sinne dieser Gemeinschaftsidee ihre Gulte aus der „Gemain“ bekommen, aus „einem Haffen“ essen, Schuhe, Kleider, Leinwand usw. an einer Stange hangen und alles von einem Kastenvogt verwalten lassen, der alle Jahre Rechnung abzulegen hat!. In ihrem engbeschlosse- nen Rahmen von höchstem Nutzen, wenn auch nicht von wirk- licher Heilsnotwendigkeit für die christliche Gesamtgemeinde, wird sie zur größten Gefahr für deren Gedeihen, sobald sie sich und ihr Prinzip hineineinzwängt in die Nachbargebiete des Sekular- klerus und der kirchlichen Verwaltung. Dann eben jener enge innere Zusammenhalt ihrer, durch keinerlei Sonderinteressen der Einzelnen gestörten, Interessengemeinschaft bewirkt ein so starkes Verwurzeltsein ihrer Mitglieder in diesem Boden, daß man sie ihm nicht entreißen darf, ohne die Gefahr eines notwendigen Gegen- satzes zwischen der engeren Gemeinschaft des Ordens und der der gesamten Kirche und damit der gesamten christlichen Mensch- heit heraufzubeschören. Gegenüber der „generalitas“, der großen weltumspannenden Gemeinschaft der Kirche als der Vertreterin der gesamten Christenheit, bedeutet eben jedes Kloster, jeder Mönchsorden eine „parcialitas“, eine Sondergemeinschaft; treffen beide Prinzipien aufeinander, so hat sich das engere dem weiteren selbstverständlich ein- und unterzuordnen. Daher auch von diesem Standpunkt aus vor allem die Forderung, daß kein Pabst, kein Kardinal, kein Bischof aus einem Orden genommen werden darf, damit das Recht der weiteren Gemeinschaft gegenüber dem der engeren gewahrt bleibe. Eine „gemaine ordnung, ein gemain gebet“ sollen ferner alle Pfarrkirchen und alle Diözesen innerlich zusammenschließen, „alle priester sollendt gleich pfronden han, gleich arbait mit singen und mit lesen haben“?. Keine Sonder- messe soll der einzelnen Seele gelesen werden, sondern jeden Montag soll man „alwegen jarzeit began gemainlich allen sellen“®. Alle Zinse, die der einzelne Priester oder Domherr bisher bezog, sollen aufgehoben sein; das Kapital aber, aus dem sie flossen, „das soll

ı Siehe das 5. Kapitel der geistlichen Reformation: von der „gemain- samkeit“.

2 R. S. 8.87, Z. 9—11.

Siehe den 3. Teil der geistlichen Reformation: von Ordnung aller Pfarr- kirchen.

30 Alfred Doren

man anlegen ze ainem stuck“, es dem Pfleger zur Verwaltung geben, daß er daraus den Priestern den ihnen zukommenden Ge- halt auszahle!: ein Gedanke, der, wie schon oben dargelegt ist“, zwar nicht die Jdee des modernen geldbezahlten Beamtentums vorausnimmt, wohl aber die enge Verwandtschaft des Prinzips der Gemeinschaft mit dem der Gerechtigkeit, der Idee der Kongruenz zwischen Leistung und Bezahlung, klar erkennen läßt.

Es ist wiederum die gleiche Anschauung, die im weltlichen Teil der Reformation in der Behauptung zu Tage tritt, daß die Zölle ursprünglich „von gmainer hand gemacht seien“* oder, wie es an anderer Stelle heißt, „der gemainen welt ze hilff und ze nutz“ “; die die Abschaffung der Zünfte fordert, auf daß „ain rechte ge- mainsamkeit“ wieder an Stelle der sündhaften „parcialitas“ trete, auf daß die Gemeinde der Bürger, die durch jene Gemeinsamkeit Namen und Wesen erhält, nicht betrogen und auch die Interessen von Nichtstädtern gebührend gewahrt würden“. „Wenn in den stetten alle ding gemain wären, herren und yederman wäre in auch gemain“®, „Gemeinsam“ d. h. in diesem Zusammenhang frei von unberechtigtem Zwing und Bann, von ungebührlichen Steuern, soll endlich auch Feld und Wald, Wun und Weide sein? jene Forderung, die uns aus den Programmen der aufständigen Bauern von 1525 ja genügsam bekannt ist. |

Neben diesem Begriff der „Gemeinschaft“, der sein Wesen durch den Gegensatz zu jeder „parcialitas“ erhält, sehen wir nun aber noch einen weiteren in der Vorstellungswelt des Verfassers eine bedeutsame Rolle spielen: den der breiten Masse des Volkes gegenüber den Auserwählten, nämlich den Fürsten, der hohen Geistlichkeit, den Rittern und vornehmen Stadtbürgern; den der sozial und wirtschaftlich Unterdrückten, der „Gemeinde“ im engeren Sinne, des unorganisierten, unzünftigen Volkes®, der „amorphen“ Masse gegenüber den korporativ organisierten wohlhäbigen Klassen. In der Betonung der Rechte der Gemeinde als der großen städti-

1 S. 42, 2.7—22.

2 Vgl. o. S. 14.

3 S. 65, 2. 2.

4 S. 66, Z. 3ft.

$ Weltliche Reformation, 3. Kapitel, S. 68 ff.

„S. 69, Z. 15f.

78S. 75, Z. 16 bis S. 76, 2.10. Ausgenommen ist nur der Hochwald in der Ebene oder im Gebirge.

e Über diesen Begriff vgl. Bücher, die Bevölkerung von Frankfurt a. M.

Zur Refoꝛ matio Sigismundi 31

schen Konsumgemeinschaft gegenüber den im Rat herrschenden Zünften berührt sich diese Vorstellung mit der zuvor analysierten!; einseitig dagegen herrscht sie, wo der Verfasser den „Gemeinen“ als den Niedrigen, Verachteten, Ungelehrten das Recht und die Pflicht zuspricht, in der drängenden Not der Zeit nicht nur ihre Prophetenstimme zu erheben und die Augen offen zu halten, da „unsere prälaten kardinäle, bischof mit dem haupte blind ge- geworden und die gelerten gangen in die hell“, sondern auch, wenn die Großen schlafen, die als notwendig erkannte Reform mit der Gewalt ihrer Fäuste in die Wege zu leiten“. Hier ver- schwimmt ihm der Begriff der „Gemeinen“ mit dem der „Kleinen“ aus deren Reihen nach dem Spruch vieler Propheten einst der Retter erstehen soll’; ein „sacer pusillus“ ist zum Heile der Welt ausersehen; ein „Kleiner“, der aus der Tiefe zur höchsten Höhe emporsteigen soll.

18.68, Z. 14: Ist es ain zunft, die man strafen solt von irs hantwercks wegen, das sy volfurent, das ainer gemainde in ainer stat nicht wohl kompt. Ebenso ebenda S. 21 ff.; einige Zeilen vorher aber heißt es bei der Erwähnung der Beherrschung des Rats durch die Zünfte: diss haist in ainer stat ze latin: una parcialitas, und ist nit ain rechte gemainsamkeit...

2 So vor allem die Stelle S. 56, Z. 21ff.: Ich main wol, wolten herren und reichstet nicht darzu tun, man funde getrew cristen in der gmain, die ir zelle noch got nicht übersechen ioch in den tod. Ebenso S. 92, Z. 13: darumb seien wir die gemainen wol ermanet, unser vernunft. .. zu gutten wercken pringen; dazu vgl. Werner, Dtsche. Geschbl. VII, S. 38ff. Die dreifache Bedeu- tung des Wortes „gemain“: 1. Gemeinsamkeit, 2. Gemeinde im weiteren Sinne, 3. niederes Volk, kann ihm zugegeben werden; nur daß für unsere Art der Be- trachtung die beiden ersten Bedeutungen aus der gleichen Wurzel stammen. Was W. aber weiter anführt zur Rechtfertigung seiner These, daß der Ver- fasser ein Laie sein müsse: daß die Wendungen „gemaine Christen, gemain weit und wir die gemainen“ unter allen Umständen als „Laienschaft“ zu inter- pretieren seien, entbehrt aller Überzeugungskraft. An den beiden ersten Stellen ist nichts anderes als die „Allgemeinheit“, an der dritten die „Gemeinde“ (im weiteren Sinne) gemeint.

3 Über die Vorstellung eines „Kleinen“ als Retter der Welt vgl. vor allem die Ausführungen von Bezold in den Sitz-Ber. d. Münch. Akad. philos.-hist. Kl. 1884 S. 589. Sie knüpft an an Sacharja 12, 7. Ganz erfüllt davon ist der Chronist Salimbene von Parma, der von dem Orden der Kleinen, d.h. der Mivoriten, denen er selbst angehört, alles Heil der Zukunft erwartet. In der Vision Siegmunds von 1401 (über sie vgl. Köhne in der Dtsch. Ztschr. f. Gesch. wissensch. N. F. I, 332—362 und Lauchert: Materialien zur Geschichte der Kaiser- prophetie im Mittelalter. Hist. Jahrb. 19, S. 861 ff.) heißt es „Und der chlainst ebunig wird chomen mit etleichen chunigen“. Die Tradition läßt sich dann weiter verfolgen bis zu Lichtenbergers Practica von 1494.

3% Alfred Doren

Fassen wir zusammen: es gibt nach göttlichem Heilsplane eine heilige selige Ordnung in der Welt, die, heute durch Willkür und Unverstand der Mächtigen zerstört, durch einen prophetisch an- gekündigten Retter und Erlöser mit Hilfe der noch nicht völlig zerrütteten gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte, der Städte in erster, der Ritter in zweiter Linie, im Notfall durch einen Appell an die brutale Kraft der breiten Massen wieder hergestellt werden soll, nachdem sie in dem von dem Erlöser selbst verfaßten und mit kaiserlicher Autorität zu verbreitenden Ordnungsbuch der Welt verkündet ist. Diese Ordnung ist eine Ordnung im Sinne der Wahrheit, wie sie Jesus Christus verkündete; sie ist nach Gottes Willen eine gerechte, insofern sie jedem Stand und jedem Einzelnen seinen vorbestimmten Platz in Gesellschaft und Staat, jeder wir dürfen den modernen Ausdruck hier wohl anwenden gesellschaftlich -notwendigen Arbeit den ihr gebührenden Lohn, ihren „gerechten Preis“ gewährt, andererseits Drohnen und Nichts- tuer ausschaltet und bestraft; insofern dadurch alle nach göttlich- natürlicher Weisheit gesteckten Grenzen scharf gezogen und streng gewahrt bleiben. Ist dies der Fall, so genießt jeder die Frei- heit, die ihm zukommt, und es herrscht in kleinen Kreisen wie in der großen Gemeinde der Christenheit der Geist der wahren Gemeinsamkeit im Sinne christlich-brüderlicher Liebe.

Noch einmal sei es gesagt: es braucht kaum besonderer Hin- weise, um zu erkennen, daß in uuserer Schrift jene allgemeinsten Gedanken mittelalterlicher Staats- und Gesellschaftsanschauung zu Worte kommen, wie sie bei Thomas v. Aquino ihre letzte theoretische Formulierung, bei Dante ihre grandioseste poetische Ausgestaltung gefunden haben. Die Gesellschaft als arbeitsteilig gegliederter, „von der Verwirklichung des absoluten Heilzweckes beseelter und gestalteter“! Organismus, patriarchalisch aufgebaut; die einzelnen Stände und Berufe in sich geschlossen und jeder zu einer bestimmten Funktion innerhalb des Ganzen erwählt, dies Ganze selbst solidarisch zu einer allgemeinen Harmonie der sozialen Interessen, zu einer mystischen Lebenseinheit zusammenklingend, die die gesamte Christenheit umfaßt und in der Kaiser und Papst als Leiter in ihrer ebenfalls gottgewollten Beziehung zu einander, die dem Papst den höheren Rang zuweist, über den mensch- lichen Niederungen thronen. Es ist eine Ordnung eines stati-

1 Troeltsch, Soziallehren a. a. O. Vgl. vor allem die Stellen der R. S. S. 56, Z. 13ff.

Zur Reformatio Sigismundi 33

schen Gleichgewichts, die, für die Ewigkeit bestimmt, nur vor- übergehend ins Schwanken kommen konnte, um in allernächster Zeit durch den von Gott erlesenen, von Kaiser Siegmund ver- kündeten mystischen Retter und Erlöser, den Verfasser unserer Schrift, wieder ins Lot gerichtet zu werden.

In das Gefäß dieser allgemeinen Anschauungen von dem, was rechtens ist in der Welt, hat nun der Verfasser einen reichen Jnhalt von kritischen Beanstandungen des bestehenden Zustands und reformatorischen Forderungen gegossen, der aus sehr verschiedenen Quellen stammt. Das meiste entnimmt er wohl der eigenen Lebens- erfahrung, diese im weitesten Sinne genommen; einen weiteren Teil einer natürlich vielfach verfälschten und sagenhaft verbräm- ten geschichtlichen Tradition; wieder anderes einer phantastisch- prophetischen Vorstellungswelt, wie sie damals weit verbreitet war und mit den gleichen, nur in verhältnismäßig nebensächlichen Einzel- heiten variablen, Grundelementen sich überall, in allen Schichten und Ständen, in allen Ländern und Völkern der Christenheit vorfand.

Im einzelnen hat die mühsame Arbeit Koehnes und Werners diesen Bestand auf seine Herkunft genau geprüft und nicht zum wenigsten aus den Resultaten dieser Prüfung haben beide ihre Schlüsse auf die Persönlichkeit des Verfassers gezogen. Fest scheint vor allem sein stadtbürgerlicher Standpunkt zu stehen: hier ist er ganz zu Hause, weiß trefflich Bescheid in allen Verzweigungen der städtischen Verwaltung, bis zu relativ unwichtigen Kleinigkeiten hinunter, vertritt städtische Interessen, kennt die den besitzenden Bürger vor allem angehenden Gesetze „um Erb und Eigen“ !, und erwartet, wie wir sahen, in erster Linie von den Städtern, ihrem guten Wollen und ihrer im ganzen ungebrochenen Kraft das Heil der Welt. Auf dem Lande ist er weniger zu Hause; immerhin kennt er die Nöte der Bauern, vor allem der Weinbauern?, die Last ihrer Zinse und Gülten, der Bauern, von deren Arbeit doch alle leben, erhofft ferner von den von ihm gepriesenen städtischen Reformen auch eine Besserung der Beziehungen zwischen Stadt und Land, zwischen Bürger- und Rittertum, das auch nur in seinen

1 8. 26, 2.2.

1 Er unterscheidet bezeichnenderweise Bauern und Rebleute in der Stadt und auf dem Lande (R. S. S. 71, Z. 7ff.); die letzteren stellt er an anderer Stelle den städtischen Handwerkern entgegen (das der pawman und rebman bestan mugen bey ir arbait und jeder hantwercksman bey seinem lon), unterstellt aber beide der städtischen Preisaufsicht (ebenda S. 89, Z. 12 22).

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 3

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alten Stand wieder eingesetzt zu werden braucht, um eine heils- notwendige Funktion in der Gesellschaft auszuüben. Die kirch- liche Hierarchie, ihre Bedürfnisse und ihre Nöte, die Idee, die ihr zu Grunde liegt und die Verzerrung, die sie sich durch die ab- wegige Entwicklung der letzten Jahrhunderte hat gefallen lassen müssen, kennt er genau; in der Gesamtreform, die er predigt, weist er der Geistlichkeit bei weitem den breitesten Raum an, sucht ihr vor allem ihre zerstörte Stellung zurückzuerobern und erhebt sich bei ihrer Schilderung zur höchsten Höhe ekstatisch- leidenschaftlichen Prophetentums. Seine ganze Liebe aber gilt den Predigern und Leutpriestern so sehr, daß schon um deswillen die meisten Forscher der Ansicht waren, nur wer selbst Priester und durch ihre Standesinteressen gebunden sei, könne ein Werk ver- faßt haben, in dem den Priestern eine so überragende Rolle zu- gesprochen wird und sie allen Großen dieser Welt an Würde vor- angestellt werden.

Sein Wissen in kirchlicher und weltlicher Literatur ist kein sehr weitreichendes. Seine Zitate aus der Bibel halten sich, wenn wir sein Werk mit anderen ähnlichen Inhalts und verwandter Ten- denz vergleichen, in engen Grenzen; die antike Literatur wird eben- falls nur in bescheidenem Maße herangezogen. Andererseits spricht vieles dafür, daß der Verfasser ziemlich weit in der Welt herum- gekommen ist; er kennt Venedig und die dort geübten Praktiken der Großkaufmannschaft, ebenso wie Wien und Preßburg; über den Umfang des Kirchenstaates macht er sehr ausführliche, aller- dings nicht völlig korrekte Angaben. Von Österreich, Savoyen, Burgund spricht er, wie von ihm wohlbekannten Größen.

Vor. allem aber ist ihm, wie gesagt, die prophetische Literatur der Zeit vertraut. Der ganze Ton seiner Schrift, in Anklage wie in prophetischer Hoffnungsseligkeit, ist überall da, wo er sich nicht in breiter Sachlichkeit in Einzelbeiten ergeht, ganz der der glühenden Ekstase, des sich Berufenfühlens, des geist- erweckten Selbstvertrauens; joachitische Vorstellungen, die Erwar- tung des siebten erlösenden Weltzeitalters macht er sich zu eigen“.

1 Über die prophetisch-ekstatischen Elemente in der Schrift ist von Koehne und Werner alles nötige gesagt. Was die Stelle S. 92, Z. 17ff. angeht, wo die älteren Forscher und mit ihnen Koehne lesen: „der prophet, der jung Hester“ und Koehne das auf Pseudo- Esdra deutet, während Werner die Emendation „unghester“ bringt und auf den Amberger Prediger Wünschelburg hinweist, so scheint mir auch hier Koehne durchaus im Recht und Werners sieghafter Pomp (S. 92, A. 4) gänzlich unberechtigt.

Zur Reformatio Sigismundi 35

Selbst Kaiser Siegmund, den die prophetisch-chilialistische Literatur jener Tage sonst zum Liebling erkoren hatte, ist ihm, durch einen Traum aufgerüttelt, doch nur der „Wegbereiter“ seiner selbst. Ihn, dem „Kleinen“ und Ungelehrten, ist es bestimmt, das Banner mit dem Adler, als dem Wahrzeichen der siegreichen Kraft des Reichs, und dem Kreuz, als dem Zeichen der göttlichen Marter, die den Menschen die Freiheit gebracht hat, zum Sieg, zur Er- lösung, zum ewigen Frieden zu führen. Ein Sänger zugleich und ein Held, Künder und Retter in einer Person, fest wurzelnd im Erdreich einer einheitlichen Weltanschauung tritt er vor uns hin; wird es gelingen, nachdem wir dies erkannt, dem Rätsel seiner Persönlichkeit näher zu kommen?

II.

Zwei Ansichten über die Verfasserfrage stehen sich, wie schon erwähnt, heute schroff gegenüber, nachdem die ältere, von Böhm in seiner Ausgabe der Reformation verfochtene Anschauung, der hussitische Wanderprediger Reiser sei der Verfasser, mit Recht aufgegeben wurde, weil die Grundlehren der Reformation mit denen Reisers in unüberbrückbarem Wiederspruch stehen 1. Werner“ glaubt in dem Augsburger Stadtschreiber Valentin Eber, also einem Laien, einem Mitglied des vor allem durch Joachimsohns Forschungen uns näher gebrachten Augsburger Frühhumanistenkreises, eine be- stimmte Persönlichkeit festlegen zu können, auf den so meint er entscheidende Merkmale des Denkens und Wissens unseres Reformators mit zwingender Kraft als Verfasser weisen. Koehne hat demgegenüber schlagende Beweise zunächst dafür vorgebracht, daß Eber schon aus zeitlichen Gründen der gesuchte Verfasser nicht sein könne; er lehnt einen Laien als Verfasser ab und glaubt sich bescheiden zu müssen, einen unbekannten „Priester Friedrich“ als Autor unserer Schrift zu benennen. Gemeinsam ist beiden For- schern nur die eine Erkenntnis, die Koehne verdankt wird und von Werner, und ebenso von allen andern, die sich mit der Frage befaßten, akzeptiert wurde, daß die Schrift in einer süddeutschen Reichsstadt, und zwar in Augsburg, entstanden sei.

Von diesem Resultat wollen wir, als von einem bisher schein- bar festliegenden Punkt ausgehen, indem wir uns zunächst noch

1 Siehe vor allem die völlig überzeugende Kritik Bernhardis (Jenaer Literaturzeitung III, 792). 2 Siehe zu folgendem die ganze, oben S. 1f., aufgezählte Literatur. 30

s

36 Alfred Doren

einmal mit der Frage des Herkunftsortes beschäftigen, um, wenn es gelingt diese zu lösen, die gesuchte Persönlichkeit immer enger einzukreisen und, wenn möglich, zuletzt bei einem einzelnen In- dividuum halt zu machen.

Die Gründe, die Koehne für Augsburg anführt, sind im wesent- lichen von doppelter Art. Einmal sucht er den Nachweis einer engen inhaltlichen Verwandtschaft der vor allem zur Reform städti- scher Verhältnisse in der Reformation niedergelegten Forderungen mit Zuständen zu führen, wie sie Augsburg zur Zeit des Re- formators zeigt. Man wird diesen Beweis als im ganzen gelungen ansehen und dennoch die Frage aufwerfen dürfen, ob Augsburg allein solche Verhältnisse aufweist oder ob nicht das gleiche auch noch von anderen Reichsstädten gilt. Diese letzte Frage aber ist, wie mir scheint, zu bejahen, und damit die Möglichkeit gegeben, auch noch andere Reichsstädte als Augsburg auf der Suche nach dem Verfasser als möglich mit in den Kreis der Betrachtung zu ziehen. Einzig die Überschrift eines Kapitels der geistlichen Reformation: von den „Thumklosterfrawen als ze Lindaw und sant Steffan“ scheint eine stärkere Beweiskraft für Augsburg bean- spruchen zu können, weil gerade zu Augsburg sich ein solches Steffansstift befand und damit die Weglassung der Städtebezeichnung an dieser Stelle sich zwanglos erklärt. Ohne die Beweiskraft dieses Arguments leugnen zu wollen, ist doch die Möglichkeit zu betonen, daß hier durch ein einfaches Versehen des Schreibers oder Abschreibers der Name der Stadt ausgelassen sein kann, oder daß bei dem Leser das Stift einer benachbarten Stadt als so bekannt vorausgesetzt wurde, daß die Hinzufügung eines be- sonderen Hinweises sich erübrigte. Die sprachlichen Beweise aber, auf die sich Koehne in zweiter Linie stützt, vor allem das Vor- kommen einiger Dialektworte wie „reichsnen, fardel“ müssen schon um dessentwillen vorsichtig eingeschätzt werden, weil wir ja nicht die Urschrift der reformatio besitzen und eine sprachliche Um- arbeitung in der Handschrift, auf die alle erhaltenen Handschriften zurückgehen, durchaus im Bereich der Möglichkeiten liegt. Sachlich aber ist zu bemerken, daß das Wort „reichsnen“ nicht nur außer-

1 Früher hat man auch an Straßburg gedacht; daneben taucht auch der Name Basels einmal auf, ohne aber Beachtung zu finden (Bezold in den G. G. A. 1876, S. 1226). Jedenfalls richtet sich Koehnes Beweisführung in ihrem polemischen Teil ausschließlich gegen Straßburg, nicht aber gegen Basel (Koehne im Neuen Archiv, XXIII, S. 712—723).

Zur Reformatio Sigismundi 37

halb Schwabens häufig gebraucht wird, sondern nach Grimm sich vor allen Dingen bei Schweizer Schriftstellern angewendet findet; „fardel“ aber in der im allgemeinen sonst nicht gebräuchlichen Be- deutung als „Unterpfand“ nicht in Augsburger, sondern nur in Ulmer und Memminger Quellen vorzukommen scheint“.

So kommen wir zu dem vorläufigen Schluß: wenn auch manches für Augsburg als Herkunftsort unserer Schrift spricht, ein ein- wandfreier Beweis ist nicht geführt und es bleibt die Möglichkeit zu anderen Vermutungen offen.

Da liegt es nun nahe, einmal den Blickkreis des Verfassers etwas näher ins Auge zu fassen und zugleich damit die wenigen eigenen Angaben, die er über seine Persönlichkeit wenigstens an- deutungsweise durch die Wahl des Namens gibt, unter dem er als Verfasser (poeta) und als König der Zukunft (rex) auftritt.

Friedrich von Lancironii nennt er sich an der einen? Fried- rich von Lantnau? an der anderen Stelle. Indem Boehm vor allem die erstere Bezeichnung als Friedrich von Landskron deutete, glaubte er seinerzeit ein wichtiges Argument für seinen Friedrich Reiser gefunden zu haben, da dieser nicht nur den Vornamen mit dem Reformator teile, sondern auch eine Zeit lang in dem böhmischen Orte Landskron als Prediger geweilt babe. Mit dem Fall der Boehmschen Vermutung fiel auch dieses Argument hinweg; seit- dem war man scheinbar mit gutem Recht der Ansicht, daß die Wahl des Namens Friedrich aus jener populären Tradition sich herleite, die von einem mystischen Friedrich Deutschlands Rettung und Wiederauferstehung erwartete“. Die Herkunftsbezeichnung

! An den von Koehne a. a. O. S. 715, A. 5 angeführten Stellen aus den Augsburger Chroniken wird Fardel niemals in dem Sinn von „Pfand“, sondern stets nur in dem gewöhnlichen von „Bündel“, Ballen gebraucht. Über den weiteren Beweis Koehnes, daß der größte Teil der Handschriften der reformatio aus Augsburg stammt, vgl. u. S. 47.

2 Am Ende der Einleitung R. S. S. 14, Z. 23 ff.: „Nomen poete. Der Name des Verfassers. Man sol wissen, das alles, das in dem buch geschriben stat, ieh Friedrich von Laucironii, ain diener und knecht der gemainen eristenhait usw. . . dise Ordnung gemacht.“

s So S. 99, 2.17. „Der ist ain priester .. Er wird genannt Friedrich von Landnau“; ferner am Schluß des ganzen S.103, Z. 24. „Item er sol haißen Friedrich von Lantnaw.“

Siehe vor allem Kampers, Kaiseridee, passim. Der Verfasser der Reformatio sagt selbst S.103. Z. 24: „Das er Fridrich genent ist, ist darumb, das er reich- lieh alle land zefride setzt mit kreften“. Damit weist er deutlich auf die sym- bolische Bedeutung des Namens Friedrich für den Zukunftkaiser hin.

~

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zu deuten, lehnte man entweder überhaupt ab, indem man sie als reines Phantasieprodukt bezeichnete, oder aber man half sich, wie Grauert es tat, mit Deutungen sehr allgemeiner Art, indem man wenigstens „Friedrich von Lantnau“ gleichsam als eine Ver- breiterung der Bezeichnung „Landgraf Friedrich“ erklärte und so unseren Reformator mit jenen Thüringer Landgrafen in Beziehung brachte, aus deren Stamm nach einer zunächst lokalen, dann aber auch im übrigen Dentschland verbreiteten Anschauung der Kaiser der Endzeit hervorgehen sollte!.

Daß alle diese Deutungen aber nur Notbehelfe seien, darüber waren sich alle Forscher selbstverständlich klar.

Wenn man nun schon seit dem 17. Jahrhundert das Wort „Lancironii“ mit „Landskron“ übersetzt hat, wie das bereits Gold- ast und Lünig?, dann Boehm und die ihm folgten getan haben, so darf man sich vielleicht wundern, daß noch niemand bisher auf den Gedanken gekommen ist, diesen Namen auf der Suche nach dem unbekannten Verfasser auch anderswo als im fernen Böhmen aufzustöbern. Er kommt nicht häufig vor, immerhin gibt es eine Anzahl Orte und vor allem Schlösser und Festen dieses Namens im Bereiche des alten deutschen Imperiums. Eines von ihnen, das ist das zunächst überraschende Resultat, liegt nun dicht vor den Toren Basels, im Westen nach der Seite des Schweizer Jura zu; im 13. Jahrhundert im Besitz der Freiherrn von Röteln, wurde es einem der führenden Geschlechter Basels, den Münch, zu Lehn gegeben, die sich nach ihm Münch von Landskron nannten und 1459 ausstarbens.

Nehmen wir nun an und es liegt kein Grund zum Zweifel vor, solange nicht der Gegenbeweis geführt ist, daß der Name Lancironii in der Tat Landskron bedeutet und daß er nicht rein willkürlich gewählt ist, sondern zum mindesten durch die Kenntnis eines Schlosses Landskron angeregt wurde; nehmen wir ferner an, daß die Feste Landskron bei Basel gemeint ist, so werden wir zur Untersuchung der Frage gedrängt, ob nicht Basel mit ebenso

1 Hist. Jahrb., 1892, S. 111ff. Diese Vermutung Grauerts wird von Werner ohne weiteres akzeptiert (Einl. S. LIII). Daß Landgraf Friedrich in ein (Graf) Friedrich von Landnaw auseinandergezerrt worden sei, ist doch reichlich ge- sucht und reines Verlegenheitsprodukt.

2 Über ihre Ausgaben siehe Böhm, a. a. O., S. 20ff.

Burckhardt- Finster: Die Burgen des Basler und Solothurner Jura, S. 8f.

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guten oder gar besseren Gründen als Augsburg, als Herkunftsort unserer Schrift in Betracht zu ziehen ist l.

Da ist zunächst daran zu erinnern, daß Basel in der älteren Literatur gelegentlich bereits vermutungsweise neben Straßburg genannt worden ist, ohne daß man aber merkwürdigerweise dieser Vermutung irgendwie weiter nachgegangen ist. Es liegt ferner auf der Hand, daß a priori keine Stadt mit größerer Wahrscheinlich- keit den Anspruch erheben kann, eine Schrift wie die des Refor- mators erzeugt zu haben, als der Ort, an dem damals nicht nur über das Schicksal Deutschlands, sondern über das der Welt be- raten und entschieden wurde; der Ort, wo die hervorragendsten Geister aller Nationen sich zu ernster Beratung zusammenfanden; der Ort. endlich, von wo aus, als dem zeitweiligen Mittelpunkt der westchristlichen Welt, ein Überblick über das Ganze derselben am besten gewonnen werden konnte. Darüber hinaus aber lösen sich, wie mir scheint, mit der Annahme, daß der Verfasser unserer Schrift von Basel aus die Welt anschaute, einige Fragen, die bisher viel Kopfzerbrechen machten und mit Hilfe der Hypothese Koehnes nicht gelöst werden konnten. Wenn im 16. Kapitel der weltlichen Reformation? eine Neueinteilung des Reichs in 4 Verwaltungs- bezirke (Vikariate) gefordert und zu Vikaren der Fürst von Öster- reich, die Herren von Mailand, Savoyen und Burgund vorgeschlagen werden, so ist allerdings schwer abzusehen, aus welchen Gründen man in Augsburg gerade auf diese eigentümliche Liste hätte ver- fallen sollen. Von Basel aus gesehen erklärt sie sich völlig un- gezwungen: Österreich mit seinen oberrheinischen Besitzungen, die fast bis an Basels Tore reichten, die drei anderen Länder, alle hineinreichend in das Gebiet der westlichen und mittleren Alpen und mit Basel in dauerndem intensivem Handelsverkehr, lagen im unmittelbaren Blickbereich Basels; sodaß man in Basel unschwer auf den Gedanken kommen mochte, gerade den Herrschern dieser Länder die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe der Reichs- verwaltung zu übertragen; Gesandte der Herzöge von Savoyen, Burgund und Mailand neben denen Österreichs, d. h. des Kaisers, waren, wie wir wissen, auf dem Basler Konzil anwesend. Daß Burgund zeitweise in jener Periode mit dem Kaiser in offener

1 Man könnte vielleicht auch an das Schloß Landser bei Basel denken, das zu Ende des 15. Jahrhunderts durch die Geburt eines auch von Dürer ge- zeichneten Wunderschweins zu europäischer Berühmtheit gekommen ist.

1 R. S. 8. 86.

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Fehde lag, hat dem gegenüber wenig zu bedeuten!: nicht für den Augenblick, sondern für die Ewigkeit waren die Pläne des Ver- fassers bestimmt.

Weiter heißt es vom Kaiser „Mimus“, der den Ritterstand der Welt zu ihrem Schutze schenkte, daß er „Trier bawet und Solo- tern“?. Das mythische Alter Triers war in einer Fülle von Sagen und Legenden gepriesen, die überall in Deutschland, nicht nur im Moselgebiet, verbreitet waren. Durch die Legende der heiligen Eucharius, Valerius und Maternus ergeben sich überdies besonders enge Beziehungen zwischen Trier und dem Elsaß’. Aber Solo- thurn“? Wie hätte wohl in Augsburg jemand zur Erwähnung dieser kleinen unbedeutendeu Schweizer Stadt gerade in diesem Zusammen- hange Anlaß gehabt? In der Schweiz dagegen und am Rhein war wenigstens im 16. Jahrhundert die Sage von dem märchen- haften Alter Solothurns, dessen Gründung gleich der Triers auf das Geschlecht des Ninus zurückgefübrt wurde, allgemein ver- breitet und fand noch bis ins 18. Jahrhundert hinein überall willig Glauben.

1 Unmöglich kann man jedenfalls daraus schlieben, daß der Verfasser ein weltfremder, über die Zusammansetzung des Reichs völlig unorientierter Mann gewesen sein muß. i

? R. S. S. 77, Z. 5f.

s Vgl. darüber Wetzer & Welte, Kirchenlexikon IV, Sp. 945 ff., unter Eucharius. Es handelt sich um die nach der legendarischen Tradition in der apostolischen Zeit vollzogene Gründung des Bistums Trier, dessen erste drei Ver- walter die Genannten waren. Maternus, auf der Reise nach Trier zu Ehl im Elsaß gestorben, wird durch die Berührung eines vom heiligen Petrus geweihten Stabs von den Toten auferweckt und setzt die Reise mit den Gefährten fort.

* Eine sehr gelehrte Abhandlung von Jakob Amiet: Die Gründungssage der Schwesterstädte Solothurn, Zürich und Trier verfolgt den fast unentwirr- baren Wust solcher Sagen, wenigstens für Solothurn, leider nur bis zu Glareanus (Heinrich Toriti), geboren 1488 zu Solothurn, zurück, der in seiner descriptio Helvetiae und in seinem Panegyricon die Stadt Solothurn verherrlicht und sie an Alter nur der Schwesterstadt Trier nachstellt (In Celtis nihil est Saloduro antiquius unis exceptis Treveris, quarum ego (wohl ergo!) dieta soror, a. a. O. 8.32.) Nach ihm, der dann die Tradition bestimmend beeinflußt hat, stammen die beiden Städte allerdings nicht, wie beim Reformator, von Ninus (Mimus) selbst, sondern von den Söhnen des Ninus bezw. der Semiramis Trebeta und Salodorus. Der spätere Solothurner Chronist Franciscus Haffner vermischt dann diese Tradition mit der durch Tacitus überlieferten Tuisco- Manussage (ebda S. 27f.). -— Eine Solothurner Münze des 16. Jahrhunderts trägt die Um- schrift Salodurum sub Abramo conditum. Unsere Stelle ist Amiet merk- würdigerweise entgangen. i

Zur Reformatio Sigismundi 41

Diesen Gründen gegenüber wird man der Erwähnung Venedigs in dem Kapitel über die Kaufleuteordnung! eine starke Be- weiskraft für Augsburg kaum zusprechen dürfen: denn abge- sehen davon, daß es an der betreffenden Stelle heißt „zu Venedig oder anders wo“: die Königin der Adria stand auch mit Basel in lebhaften Handelsbeziehungen”. Daß man aber, wie es weiter heißt’, zu Wien weiß, wie man „hie“, d.h. in der Heimat des. Verfassers kauft, kann von Basel trotz der größeren Ent- fernung ebenso gelten, wie von Augsburg. Täusche ich mich nicht, so kam es dem Verfasser ja gerade auf den Hinweis an, daß selbst große Entfernungen solche preistreibende Verabredungen der Kaufleute nicht hinderten. Die Anführung mehrerer Häfen aber, in denen nach der Forderung des Verfassers Reichsbeamte die ankommenden Waren prüfen und taxieren sollten, spricht eher für Basel als für Augsburg; denn Augsburgs Handel war fast ausschließlich auf Venedig orientiert, während für Basel das näher- gelegene, wenn auch an handelsgeographischer Bedeutung Venedig nachstehende Genua gleichberechtigt in Betracht kam. Wir wenden uns zu den Argumenten Koehnes, die aus der Übereinstimmung einzelner Teilinhalte der Reformation mit gleich- zeitigen Augsburger Verhältnissen Beweise für die Herkunft ge- rade aus dieser Stadt gewinnen wollen, um unsererseits den Nach- weis zu führen, daß für Basel fast alle die von Koehne gemachten Beobachtungen ebensogut, zum Teil sogar noch besser zutreffen.

Basel war freie Reichsstadt“ wie Augsburg, nachdem es in Kämpfen, die fast ein Jahrhundert währten, in energischen ruck- weisen Vorstößen alle bischöflichen Rechte an sich gebracht und

! R. S., S. 71 fl. a

2 Geering, Handel und Industrie der Stadt Basel S. 209 ff., und öfters.

R. S., S. 72. Z. öff.

Allerdings betonten in einem Antwortschreiben auf den von König Rupprecht Basel ausgestellten Schutzbrief Bürgermeister und Rat, daß sie dem König nur freiwillig Gehorsam leisten wollen „wie doch wir nit eines richs stat sind“, m. a. W. sie heben den Charakter der Stadt als einer „Frei- stadt“ hervor (Wackernagel, Geschichte Basels I, 389); nach den Untersuchungen von Ehrentraut (über die Frage der Frei- und Reichsstädte) aber (vor allem S. 165 fl.) ist die ältere, von Heusler (Verfassungsgeschichte der Stadt Basel 8. 310ff.) vor allem verfochtene Ansicht von der scharfen Scheidung von Frei- und Reichsstädten nicht mehr aufrecht zu halten. Gerade in Basel war die Vogtei lange Zeit beim Reiche; es wurde in der Regel den Reichsstädten (im weiteren Sinne) zugezählt.

42 Alfred Doren

gegen Versuche der Österreicher, die Stadt in landesherrliche Abhängigkeit zu bringen, ebenso energisch verteidigt hatte. Die Eindringlichkeit, mit der Rechte und Pflichten der Reichsstädte in unserer Schrift betont werden, hatte vielleicht darin ihren Grund, daß gerade Basel erst vor kurzem (1431) durch die Erwerbung des Selbstbestimmungsrechtes den Schlußstein! in das Gebäude seiner Freiheit gesetzt, so daß ein Angehöriger dieser Stadt, stolz auf das erreichte, aber auch nicht ohne Besorgnis wegen erneuter drohender Gefahr mit besonderer Energie Rechte und Pflichten dieser Freiheit, als dem gemeinen Nutzen dienend, den egoistisch- partikularistischen Interessen weltlicher und geistlicher Machthaber gegenüberstellen mochte.

Mit besonderem Nachdruck hat Koehne, indem er Augsburg gegenüber Straßburg, das von Bezold in den Vordergrund ge- schoben hatte, als Ursprungsort der reformatio zu verteidigen unternahm, auf die das Zunftwesen behandelnden Stellen hinge- wiesen? Augsburg ist für ihn eine Zunftstadt xar &&oyrv: dort ernannten seit 1368 die Zünfte tatsächlich den Rat und begrün- deten jene Interessenwirtschaft, die vom Reformator als gemein- gefährlich so energisch bekämpft wird; dort findet sich jene eben- falls verworfene „Sperrung“ der Zünfte, die dem fremdbürtigen nur gegen hohes Eintrittsgeld noch Zulaß gewährte. Blicken wir aber nach Basel, so finden wir hier durchaus verwandte Zu- stände: seit den Zeiten Bischof Heinrichs von Neuenburg die fast unbestrittene Herrschaft der Zünfte im Rat, den sie zu zwei Dritteilen besetzen; nach innen sind sie fast souveräne Herren ihrer Geschicke, unbelästigt von Eingriffen des Rates®; Doppel- zünftigkeit ist auch in Basel vielfach üblich und führt zu Miß- ständen Verengerung des Nahrungsspielraums —, wie sie unser Verfasser so energisch bekämpft. Nun aber erwähnt der Reformator, indem er einzelne Beispiele für Doppelzünftigkeit gibt, neben dem Bäcker vor allem den Wein- oder Rebmann, der nicht zugleich den Bauer spielen darf. Wo aber fände sich im bier- gesegneten Augsburg oder in seiner Nähe ein einzelner Weinbauer oder gar eine Zunft von solchen während im rebenreichen Oberrheintal eine Basler Rebleutezunft gut an ihrem Platze ist

1 Wackernagel a. a. O. S. 506 f.; Basler Urkundenbuch VI, 28.

2 Vgl. Koehne im N. A. 28, S. 719 fl.

3 Geering: Handel und Industrie der Stadt Basel, S. 23 f., 43 ff., Wacker- nagel S. 261f.

Zur Reformatio Sigismundi 43

und im Gremium der Basler Zünfte tatsächlich einen ehrenvollen Platz einnimmt !.

„Handelsgesellschaften“ hat es allerdings in Augsburg früher als in Basel gegeben und sie haben dort schon im 15. Jahrhundert eine große Bedeutung erlangt; gerade neuerdings aber ist auf die Rolle, die sie schon damals auch in Basel gespielt haben, hinge- wiesen worden. Wenn z. B. 1425 „Halbysen und seine Gesell- schaft“ dem Rat Silber um 1295fl. verkauft, so deutet das schon zuf einen Betrieb hin, der durchaus kapitalistischen Charakter im Styl der groben Handelsgesellschaften des 15. Jahrhunderts trägt. Daß im übrigen die große Ravensburger Gesellschaft eben damals den Handel am Oberrhein und in dem dem Verfasser wohlver- trauten Alpengebiet beherrscht hat, ist durch Schultes Forschungen ja allgemein bekannt geworden“.

Nur kurz sei darauf hingewiesen, daß die Zollpolitik, die der Reformator predigt, in den uns bekannten Maßnahmen der gerade in jener Zeit sehr lebhaften Baseler Zollpolitik und -gesetzgebung - eine Reihe von Parallelen findet. Als z. B die Stadt sich 1431 zugleich mit dem Recht auf eigene Steuererhebung auch das Recht, neue Zölle zu erheben, bestätigen läßt, da geschieht es mit der ausdrücklichen Begründung, daß der Erlös daraus zur Wege- besserung benutzt werden solle eine Begründung, die ja auch bei unserem Verfasser in erster Linie die Erhebung von Zöllen rechtfertigen soll”. Daneben spielt hier wie dort der Brückenbau eine beträchtliche Rolle‘.

Die Teuerung, auf die Werner als Argument für Augsburg in den Jahren 1436/37 hinweist, ist in Basel in den Jahren 1438/39 also der Abfassungszeit der Reformatio unmittelbar benach- bart nachweisbar. Der Forderung, daß in jeder Stadt nur ein öffentlicher Stadtschreiber sein solle, entsprechen die Basler Verhältnisse durchaus®; noch bedeutsamer ist, daß auch der be-

! Geering S. 41 f. und öfters; Wackernagel S. 109. Dies Argument scheint mir die Frage zu Gunsten Basels einwandfrei zu lösen.

? Geering S. 219, 287f. Halbisen hat auch die Papierfabrikation in Basel eingeführt, die erste Papiermühle errichtet. Schulte, Geschichte des Handels und Verkehrs usw. I, 624—638.

3 Basler Urkundenbuch S. 285 ff.

t So erfolgt z. B. 1433 ff. ein Brückenbau über die Wiese (ebda S. 306, 357).

s Geering S. 267, 290f.

Heusler. a. a. O. S. 392.

44 Alfred Doren

soldete Stadtarzt, der nach der reformatio die Armen umsonst behandeln soll, sich gerade in Basel findet“.

Blicken wir auf die kirchlichen Zustände. Gewiß: auch hier wird man methodisch zunächst im allgemeinen betonen müssen, daß der Verfasser seine Kenntnisse nicht notwendig ausschließlich aus der Stadt gewonnen haben muß, in der er die reformatio ver- faßt hat, daß er nicht ausschließlich aus deren Zuständen seine Schlüsse gezogen zu haben braucht. Immerhin mag darauf hin- gewiesen sein, daß fast alle in der Reformschrift aufgezählten Orden und Bruderschaften in jener Zeit in Basel oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft nachweisbar sind. Das gilt etwa von den Johannitern“, die nach dem Willen des Reformators „zu Boden gestoßen“ werden sollen, sobald die neue Ordnung in der Welt Platz gegriffen hat; sie haben sogar ihren Hauptsitz un- mitteibar in der Nähe Basels, in Heitersheim im Breisgau®. Dies gilt von den dem Verfasser ebenfalls verhaßten Deutschherren“, deren Mitglieder sich im übrigen besonders zahlreich im südwestlichen Deutschland finden; dies gilt von den in der Reformation er- wähnten Dominikanern, Augustinern, Bernhardinern, Prämon- stratensern, Barfüssern, Terminierern, Antoniern, Beginen und Nollarten, die sämtlich in Basel nachzuweisen sind. Von den Augustinern weiß eine Basler Chronik unserer Zeit zu erzählen, daß ihr Propst einen Mantel mit viellarbigem Pelzbesatz trug, wie die Domherrn ihn tragen’. „Sy gand nun ... in claidern von märdern‘ klagt unser Reformator’. Das Kloster der Barfüßer muß sich kurz nach dem Erscheinen unserer Schrift (1441) eine Reformation gefallen lassen’; Reformationen von Frauenklöstern waren desgleichen in Basel damals an der Tagesordnung: so wird 1423 das Frauenkloster zu den Steinen®, kurz darauf das Klarissen- stift reformiert.

1 Geering S. 244. Der Jude Meister Josset ist seit 1372 besoldeter Baseler Stadtarzt; auch sein Nachfolger Meister Gutleben ist Jude.

2? Wackernagel S. 176.

3 Boehm S. 70f.

Wackernagel S. 176f.

s Basler, Chroniken V, 400.

ê R. S. S. 43, Z. 8f.

? Basler Chroniken V, 400; Wackernagel S. 516 erwähnt noch einer Klage von 1437, daß viele (Basler) Stiftsherren sich nicht scheuten, Turnieren und Tänzen beizuwohnen; ferner einer Reformation des Leonhardstifts. Das stimmt ganz zur Tonart unserer Reformation.

s Basler, Chroniken VI, 279.

Zur Reformatio Sigismundi 45

Zu Anfang des Jahrhunderts hatte in Basel ein gewisser Mulberg! mit fanatischem Eifer gegen das Unwesen der Beginen- wirtschaft gepredigt, hatte eine Zeit lang große Erfolge gehabt, Bischof und Kapitel 1404 für seine Forderungen gewonnen, 1405 ein förmliches Inquisitionsverfahren gegen ihre Mißbräuche und eine allgemeine Bewegung in der Stadt gegen das spätmittelalter- liche Zwischengebilde durchgesetzt, die sich vor allem gegen ihr unberechtigtes Almosennehmen richtete. Gesunde starke Laien, so fordert sein Helfershelfer, der Basler Pastor, müßten arbeiten und nicht betteln gehen. Auch die, die sich unter dem Mantel der dritten Regel des heiligen Franciscus verbergen wollten, sollen abgetan sein. Ihren Schutz fanden sie eben bei diesem Orden, bei den Barfüßern; deren starkem Einfluß vor allem war es denn auch zu verdanken, daß der Kampf, der ganz Basel ein Jahrzehnt lang in Atem hielt, durch einen päpstlichen Spruch zu Ungunsten Mulbergs, zugunsten des Barfüßer und Beginen entschieden ward.

Diesen Mulberg und sein Auftreten in Basel kennt nun unser Autor aufs genaueste; er erwähnt ihn nicht nur, sondern er macht sich seine Motive und Argumente zu eigen: die Verwerfung des Almosennehmens und der Vermischung von geistlichen und weltlichen Funktionen, den Hinweis auf das sich ducken unter den Schutz des Minoritenordens. Wenn er sich ferner auch gegen die notorische Kuppelei und gefährliche Klatschsucht der Beginen wendet, so waren ähnliche Vorwürfe zur Zeit Mulbergs wenn nicht gegen die Beginen selbst, so gegen ihre Beschützer, die Bar- füßer, ebenfalls erhoben worden.

So sehr nun aber die Episode des Auftretens Mulbergs zu ihrer Zeit die Basler in Aufruhr gesetzt hatte, außerhalb Basels hat sie, soweit erkennbar, keine große Beachtung gefunden: sie

ı Zum Folgenden vgl. Wurstisen, Basler Chronik I, 218 ff; Mone, Qnellensammlung II, 158. In den zerstreuten Aufzeichnungen in Berlingers Elterlin, die als Beilage II zu der „Anonymen Chronik der Burgunderkriege“ in den Basler Chr. V, 535 ff., veröffentlicht sind, finden sich auf S. 537 ff. zum Jahre 1400 kurze Mitteilungen aus einer prophetischen Predigt Mulbergs. Darunter die stark an eine Stelle der Reformation anklingenden Worte „Wellen die großen prelaten der heiligen kilchen und die weltlichen Fürsten und herren nit darzu thun, so werden die herten steyn reden also vil, das ein reformatz deschicht“. Darauf, daß die genaue Kenntnis dieser Vorgänge für Basel (oder Straßburg) spricht, hat schon von Bezold in den G. G. A. 1876 S. 1226 auf- merksam gemacht. Daß sie auch in Augsburg bekannt gewesen seien, dafür bleibt uns Koehne (N. A. 28, 717) den Beweis schuldig.

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blieb ein lokales Ereignis. Sollte man wirklich annehmen, daß ein Menschenalter später jemand in Augsburg, wie das Koehne an- nimmt, gerade diesen Kronzeugen als Helfer für seine Forderungen herbeigerufen habe? In Basel ist es unmittelbar verständlich. Koehne meint ferner, gegen v. Bezold und dessen Straßburger Hypothese polemisierend, daß die Friedrichsage über ganz Deutsch- land verbreitet gewesen sei und daß man wegen des Namens Friedrich nicht genötigt sei, den Verfasser unserer Schrift am Oberrhein zu suchen. Dies im allgemeinen zugegeben, so kann doch auf der anderen Seite nicht geleugnet werden, daß im 15. Jahrhundert gerade in der Gegend der Basler Ecke, am Oberrhein, in den Vogesen, sicher nicht ohne den Einfluß der beiden hier abgehaltenen Konzilien und der dadurch bewirkten besonderen Erregtheit aller Gemüter in Furcht und Hoffnung, ein besonders guter Nährboden für Ausbrüche chiliastisch-prophetischer Ekstase vorhanden war. Schon die Prophetie des sogenannten Gamaleon verkündet den nahenden Reformkaiser der Zukunft: de Alemannia alta, id est de Rheno!. Zu Konstanz feiert man zur Zeit des Konzils Siegmund als „den Verjünger der alternden Welt, als neuen Moses und König David, welcher das heilige Grab erobern werde“? den- selben Siegmund, der in unserer Schrift die Rolle des Vor- boten und Verkünders des kommenden Erlösers zu spielen hat. Noch ehe das Basler Konzil zu Ende ging, ward einer von den „Schwarmgeistern“, Nikolaus von Bulgesdorf, der ganz in den Ideen des „evangelium aeternum“ aufging, am 8. August 1446 zu Basel verbrannt®. Wenig später aber ist wieder aus der oberrheinischen Ecke jene merkwürdigste und bis heute trotz der dankenswerten Deutungsversuche von Haupt“ rätselhafteste aller prophetischen Schriften des 15. Jahrhunderts hervorgegangen, die unter dem Namen des „oberrheinischen Revolutionärs“ geht: sie erwartet die Rettung der Menschheit von einem ebenfalls Friedrich genannten „König vom Schwarzwald, daz ist in dem Schwarzwald des Landes Elsas“, zu dessen Städten bekanntlich im Mittelalter Basel meist gezählt wurde, also wohl den Vogesen, und erblickt im Elsaß

1 Kampers, Kaiseridee S. 127; v. Bezold in den Sitzungsberichten der Münchner Akademie der Wissenschaften, phil. hist. Kl. 1884, S. 573 ff, 604 ff.

3 Kampers S. 187.

3 Wuratisen S. 430.

Haupt, Ein oberrheinischer Revolutionär usw. (Westdeutsche Zeitschrift, Ergänzungs- Heft 4).

*

Zur Reformatio Sigismundi 47

das „gnadriche Land des Herzen Europa, das ist zwischen Bingen und Basel“, nach dem die Franzosen, nach der Ansicht des Propheten, schon damals ihre gierige Hand ausstreckten. Nirgend sonst in Deutschland ist sicherlich damals das ekstatische Schauen prophetischer Schwärmer, die brünstige Hoffnung auf den kommenden Erlöser gleich lebendig geworden, wie in der oberrheinischen Ecke, in deren Raum die Großen der Welt zweimal vergeblich um eine tragfähige Neuordnung der Kirche sich mühten.

Die weiteren Argumente Koehnes lassen sich kurz erledigen. Bei der Charakterisierung der einzelnen Handschriften der Refor- matio! gewinnt er zwar aus der Tatsache, daß die meisten von ihnen aus Augsburg stammen, für seine Hypothese der Herkunft aus dieser Stadt scheinbar eine gewichtige Stütze; gerade die Handschrift aber, die nach seiner Ansicht, obwohl sie sich selbst nur als „Auszug“ aus der Reformatio kennzeichnet, dem Urtext näher steht, als alleanderen Handschriften, die Stuttgarter nämlich, von Koehne mit G bezeichnet, stammt aus Basel oder aus dessen Nähe: denn an der Stelle, wo von den Preisverabredungen der Kaufleute die Rede ist, die bewirken, daß, wie es in den anderen Handschriften heißt, „ainer zu Wien weiß, wie man hie kauft“, steht hier „es weiß einer in Wien wie man hie git zu Basel oder zu Straßburg“; so erhalten wir damit die einzige hand- schriftliche Erwähnung der Ursprungsstätte. Was aber endlich die Sprache unseres Verfassers angeht, so ist schon oben darauf hingewiesen worden“, daß, während das eine von Koehne für Augsburg herangezogene Wort, „Fardel“, sich in Wahrheit weder in Augsburg noch in Basel in der von dem Reformator angewandten Bedeutung findet, also für beide Städte außer Betracht bleiben muß, das Wort „reichsnen“ eine Eigentümlichkeit Schweizer Autoren in erster Linie ist, also jedenfalls eher für Basel als für Augsburg in die Wagschale fällt.

Wir fassen wieder zusammen: liegt es schon a priori nahe, den Verfasser unserer Schrift in der Zeit des Basler Konzils in der Stadt zu suchen, die damals das geistig-politische Zentrum der abendländischen Welt bildet, so spricht für Basel ferner die weit- gehende Übereinstimmung der Basler Verhältnisse mit den Angaben und Forderungen unserer Schrift; der Standpunkt des Verfassers zu den allgemeinen Weltbegebenheiten, die ihn, wie uns vor allem

1 Koehne im N. A. S. 23, 692 ff, vor allem S. 697 ff. t Vgl. oben S. 36f.

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die Berufung der Herrscher Mailands, Savoyens und Burgunds zu „Verwesern des Reichs“ lehrt, durchaus in der Gegend Basels, nicht Augsburgs suchen lassen; der Name Friedrich von Lancironii, der wahrscheinlich vom Schlößchen Landskron herstammt, das nicht weit vor Basels Toren gelegen war; die Kenntnis der Gründungssage Solothurns und der Mulbergschen Wirren, die Er- wähnung der in Augsburg unbekannten Rebleute, endlich die Her- kunft derjenigen Handschrift, die nach Koehnes eigenen Angaben dem Original relativ am nächsten stand, alles vereint sich, um mit großer Wahrscheinlichkeit Basel als Entstehungsort unserer Schrift festzulegen. Für die Herkunft des Verfassers und damit für die Möglichkeit seiner Identifikation ist allerdings durch dieses Resultat noch nicht allzuviel gewonnen; wir wenden uns der Lösung dieser Frage zu.

III.

Gab es, so werden wir die Frage jetzt zu formulieren haben, indem wir uns zunächst an Koehnes heute allgemein angenommene Hypothese anschließen, zur Zeit des Konzils, in den 30 er Jahren des 15. Jahrhunderts, in Basel einen Priester Friedrich, auf den die Kennzeichen geistiger Eigenart, die wir in den Ausführungen des ersten Teils zusammenzustellen versuchten, passen; gab es dort einen Weltgeistlichen, der insofern wird man den Ein- wendungen Werners Rechnung tragen müssen einen offenen Blick und ein echtes Verständnis für die Schäden auch auf dem Gebiete weltlicher Verwaltung, vor allem auf dem des Städtewesens besaß, der auf diesem Gebiete bis in unbedeutende Einzelheiten hinein Bescheid wissen konnte und der zugleich im Rechtswesen und im Kanzleibetrieb man denke etwa an das Kapitel über das Paßwesen durchaus zu Hause war?

Vielleicht darf man wiederum seine Verwunderung darüber äußern, daß es bisher niemandem auf der Suche nach dem unbekannten Verfasser eingefallen ist, einen Blick in die Kanzlei des Konzils selbst zu tun und ebenso in die zahlreichen Kanzleien, die in Basel im Gefolge der dort versammelten geistlichen und weltlichen Großen auftauchten! nachdem doch Werner selbst in einem Kanzlei- beamten Augsburgs den Verfasser entdeckt zu haben glaubte; mehr aber noch darüber, daß Koehne nicht eine Spur weiter verfolgt.

ı Die Kanzleibeamten waren (Breßlau, Urkundenlehre I. 459) bis ins 15. Jahrhundert durchweg Geistliche.

Zur Reformatio Sigismundi 49

hat, auf die ihn der von ihm zuerst herangezogene und genau be- schriebene Stuttgarter Codex! der Reformatio hätte führen können.

Diese Handschrift enthält, wie Koehne einwandfrei nachgewiesen hat?, nicht die Reformatio selbst, sondern eine freie Bearbeitung derselben, die aber an manchen Stellen, wie schon erwähnt, dem Urtext näher gestanden hat, als die anderen Handschriften, die wir heute von der Reformatio besitzen, und deren Autor wahr- scheinlich ein fahrender Clericus gewesen ist“. In dieser Hand- schrift heißt es nun’, an einer Stelle, die in den anderen Hand- schriften fehlt, „Wir haben zu Basel einen jungen Priester gehebt inn der Kanzley bei Hertzog Wilhelm vonn Bayern, hieß Friderich, der war ein stiller Mann mit allen Sachen, Saitenspiel, Pfeiffen, Singen war ihm dahainer vor. Der war je dick angerenndt vonn dem Bropst vonn Sannt Alban, das er sich in iren Orden keren wöllt. Der jung Herr spricht: Ich wais nit was ewer Orden ist, gennd mir ewer Regel, die will ich über- sehenn, was ewer Orden siy. Der Prior gab im ir Regel zu lesen, die hat er ainen gantzen Monat, er übersah sy woll. Inn dem Monat kam er zu dem Propst oder Prior; der Probst hieb ann und sprach: Ich will Euch gebenn die Probstey zu Persach und gannd in unsern Orden, sy hat me den dritthalb hundert Gulden. Er sprach: Ich han ewer Regel wol übersehen, sy war mir zu sauer ann Gebett und an Gehorsami und an Reinigkaitt. Ich förcht ich möcht sy nit hallten; inn 4 Stundt mag ich Ewer Gebett nit thun: ich wird tot. Der Propst sprach: Ir sund nit verbunden das Bett als zu thun, man dispensiert mit Euch, das Ihr das leichtlich thundt. Er sprach: gieng ich nun inn ewern Orden, müst ich nit schweren Ewer Regel zu hallten? Der Propst sprach: Ja, Ihr schwerent die Regel, man dispensiert aber mit Euch. Der Jung sprach: Ir seindt mechtiger denn der Bapst, der nen mir mainen Aid nit ab. Horendt eines gedenckennt mir fein nit meh, ich hann mit Euch gebettet. Ir bettendt nit, alles

1 Ich verdanke es der Liebenswürdigkeit der Stuttgarter Archivverwaltung, daß mir schon vor längerer Zeit dieser Kodex zur Einsicht nach Leipzig ge- sandt wurde.

2 Neues Archiv 23, 697—702.

Ebenda S. 699.

Ebenda S. 702, A. 2. Seine Anschauungen im ganzen sind, verglichen mit denen des Reformators selbst, sehr interessant und verdienten wohl ein- mal eine eingehende Analyse.

* Stuttg. Codex. f. 33. Die gesperrten Stellen sind von mir gesperrt.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 4

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ewer Regel halltet. Ewer Dispensiren ist ewig Verdammnuß. Ir gan all in die Hell, Ir sindt an Gott meineidig. Wer ich herr, alls unser Herr der Kayser, ich ließ ewer ain nit leben. Das er allen Orden wirdig (widrig?) ist, das git im Gott inn und bekennt auch wol ewer Thun und ewer Lohn. Er hat die Layen- priester lieb, ann dem henget die haillige Kilch. Sie gesehendt baß, dann die Bischoff oder Prälaten. Verdampnet sönnt Ir ewiglich. Also schied er von imm“.

Eine Anekdote nur, gewiß, und noch dazu eine, die sich in keinem der anderen Codices findet, die aber den Stempel der persönlichen Erinnerung und des unmittelbaren Erlebnisses deutlich an sich trägt. Da haben wir alles, was wir suchen: den Priester Friedrich, tätig in der Kanzlei des Prootektors des Basler Konzils, Herzogs Wilhelm von Bayern, also an einer Stelle, die ihm den weitesten Überblick auch über weltliche Dinge und Händel ge- stattete; jung, so wie der, Reformator immer wieder es zu sein behauptet! („es sei denn, daß ihr werdet als die jung“), an be— scheidener Stelle wirkend als einer der Stillen im Lande, als „sacer pussillus“, einer, von dem es in der Reformatio mit Recht heißen kann „er ist alweg gefunden in gedultikait“*; aber doch zugleich ausgestattet mit einem starken Gefühl für die Bedeutung des Standes, den er vertritt, der Laienpriesterschaft, die vor allen Ständen zu ehren ist. Da haben wir, genau wie in der Reformatio, das sichere Gefühl für die verantwortungsreiche und schwer zu tragende Bürde der Ordensgelübde, den gleichen fanatischen Haß gegen die Mißstände in den Orden, als Versündigungen gegen Gottes ewig wahres Gebot, Haß vor allem gegen die eingerissenen Lauheiten des Dispensierens, die Mißachtung heiliger Eide und Ordensregeln. Hier haben wir endlich und das scheint mir von entscheidender Bedeutung auch schon die Vorstellung, daß er selbst, der junge unscheinbare Priester, einmal an Kaiserstatt Herrscher sein könnte, um als solcher die meineidigen Ordensleute zu vernichten, so wie es der Reformator auch mit drohender Gebärde als seine Absicht verkündet“: eine Ahnung also der Rolle, die der Reformator später in seiner Schrift sich selber zugeschrieben hat.

1 Siehe die Zusammenstellung der Stellen über die Jugend des Reformators bei Werner, R S., Einl. S. LVI f.

2 R. S. S. 100, Z. 8.

s Es bedarf wohl keiner Begründung, daß der Verfasser der im Stutt- garter Kodex uns vorliegenden Überlieferung unmöglich mit diesem Priester

Zur Reformatio Sigismundi | 51

Mit dieser Entdeckung ist nun aber solange nicht allzuviel gewonnen, als wir nicht im Stande sind, diesen jungen Priester, der in der Kanzlei Wilhelms von Bayern tätig ist, mit irgend einer auch sonst bekannten Persönlichkeit zu identifizieren. Zum Glück ist dies indes der Fall. In der Tat begegnen wir nämlich in den von Haller im 2. Band seiner monumentalen Publikation veröffent- lichten Protokollen des Basler Konzils einem Kanzleibeamten Friedrich als einem Gehilfen jenes Heinrich Fleckel, der, vom Konzil zum „Auditor“, zum obersten Gerichtsbeamten ernannt, auch als Politiker und Diplomat zu wiederholten Malen mit schwierigen Aufgaben betraut ward und offenbar bei den Konzilsvätern sich eines besonderen Vertrauens erfreute. Da ist es nun bezeichnend, daß unser Friedrich, der in den Protokollen und ebenso in den Reichstagsakten meist als Fridericus, socius domini Henrici (Fleckel)! erscheint, einmal Magister genannt wird, d. h. eben zu jener Klasse der niederen, halbgelehrten Konzilsteilnehmer gehört, der Prälaten des sogenannten zweiten Status, die auf dem Konzil das radikale Element darstellten und deren Forderungen zum Teil mit denen des Reformators, wie Werner mit Recht betont hat, eine enge Verwandtschaft zeigen?. Bedeutsamer aber erscheint mir, daß dieser einfache Kanzleibeamte, der nur mit seinem Ruf- namen, ohne die sonst gebräuchliche Beifügung zum mindesten des Herkunftsortes bezeichnet wird, nun ebenfalls, wie sein Vor- gesetzter, wiederholt vom Konzil bedeutsame Missionen als dessen Vertrauensmann übertragen bekommt. So finden wir ihn, als der Bischof von Chur ausgeschieden war, als dessen Ersatzmann in die Kommission vom 30. April 1433 gewählt, deren Aufgabe es war, die gegen die Tätigkeit des Konzils gerichtete Bulle Papst Eugen IV. vom 14. Februar zu erörtern eine Aufgabe also von höchster Wichtigkeit, insofern von ihrer Lösung der Weiterbestand des Konzils selber abhing, wie denn auch diesem Ausschuß Männer von der Bedeutung des Kardinals Cesarini, der Erzbischöfe von

Friedrich identisch sein kann; ebenso aber, daß er, indem er die Anekdote überliefert, nicht ahnt, daß er damit den Schleier der Anonymität des Refor- mators etwas lüftet.

! Hie und da wird er fälschlich auch Theodericus genannt.

1 R. S. Einl. S. XV und öfters. Die Verranntheit Werners, in Val. Eber, einem licentiatus juris (!), durchaus den Verfasser sehen zu wollen, hat ihn ver- kindert, aus dieser richtigen Erkenntnis die rechten Folgerungen zu ziehen, und ihn in die Widersprüche verwickelt, auf die Koehne u. A. aufmerksam gemacht haben.

4*

52 Alfred Doren

Lyon und Mailand angehörten!. Zur Mitarbeit in dieser Kom- mission wird Priester Friedrich allerdings kaum Zeit gefunden haben; denn wenige Tage später wird er der Gesandtschaft des Konzils zum Frankfurter Fürsten- und Städtetag beigesellt, der auf Drängen Siegmunds von Herzog Wilhelm v. Baiern einberufen war, um über die dringend erbetene militärische Hilfeleistung für den Kaiser in Italien Beschluß zu fassen?. Von Frankfurt zurück- gekehrt wird er in eine Kommission delegiert, die, unter dem Vorsitz des Protektors selbst tagend, Streitigkeiten zwischen einigen Adligen der Straßburger Diözese zu schlichten beauftragt wars, und erhält endlich am 6. Juli vom Konzil 2 Monate Urlaub, um den Erz- bischof von Salzburg zu veranlassen, zum Konzil zu kommen, oder, wenn ihm dies nicht gelänge, selbst dorthin zurückzukehren“.

Uber den Ausgang dieser Mission haben wir keine Nachricht; aus der Tatsache aber, daß Friedrich seitdem aus den Protokollen des Basler Konzils soweit sie wenigstens bisher von Haller veröffentlicht sind verschwindet, dürfen wir wohl schließen, daß er nicht mehr in irgendeiner Funktion an ihm teilgenommen hat. Was später aus ihm geworden ist, wissen wir einstweilen ebenso wenig, wie wir von seiner Tätigkeit, bevor er zum Konzil kam, Kunde haben; archivalische Forschungen in München, Wien und Basel, vielleicht auch Salzburg, die vorzunehmen ich augen- blicklich außerstande bin, würden vielleicht weitere Aufschlüsse gewähren. Was wir aber von ihm aus seiner Basler Zeit wissen, genügt meiner Meinung nach vollständig, um uns mit großer Wahrscheinlichkeit (ich wage nicht, mich mit der apodiktischen Sicherheit Werners zu äußern) in ihm den lange vergeblich gesuchten Autor der Reformatio vermuten zu lassen.

Und nun mag zum Schluß die historische Phantasie in ihr Recht treten, um auf Grund der schon früher erforschten und der neuen Erkenntnisse ein Bild von der wahrscheinlichen Ent- stehung der Reformatio zu entwerfen: Ein junger Mann, niederer Herkunft, zum Pfarrer erzogen, der manches gelernt hat, aber zu den „Hochgelahrten“ sich nicht rechnen darf, Magister wie Faust, aber nicht Doktor, wird, in erster Linie wohl aus uns unbekannten persönlichen Erlebnissen heraus, die seinen weiteren Aufstieg

1 Reichstagsakten 10, 635; Haller, cone. Bas. II, 397.

2 Ebenda 10, 865; Haller, a. a. O. 398, 415. Über die Bedeutung dieses Frankfurter Tages für die Entstehung der Reformatio vgl. u. S. 56f.

Haller, conc. Bas. II, 436.

Ebenda II, 443.

Zur Reformatio Sigismundi 53

hemmen, in innerster Seele ergriffen von den Nöten der Zeit, von dem Bilde der Zerrüttung aller Verhältnisse, einer verhängnis- vollen und daher sündhaften Abkehr von dem von Gott gewollten heilbringenden Wege der Menschheit. So bohrt er sich ein in die Probleme der möglichen Rettung und Erlösung der Menschen aus der Wirrnis, in die sie geraten; prophetische Stimmen, die einen jugendlichen mystischen Retter für die allernächste Zeit und den großen Tag der Weltenwende verkünden, dringen an sein Ohr. Verzweifelnd an einer friedlichen Rehabilitation des Priester- standes, dem er selbst angehört und der, von allen Seiten bedrängt, sich seiner über alle Weltlichkeit hinausragenden Würde beraubt sieht, tritt er ein in die Kanzlei Wilhelms von Bayern. Hier aber, im Mittelpunkt der ganzen konziliaren Arbeit, öffnet sich ihm ein bedeutsam erweitertes Blickfeld, vor allem auch über die weltlichen Schäden und Nöte der Zeit. Ob er schon im Gefolge seines Herren auf jenem Preßburger Reichstag von 1429 anwesend war!, auf dem Siegmund, schwer erkrankt, den zaudernden Fürsten und Städten, durch ein Traumbild erleuchtet, einen großen Plan einer allgemeinen Reform vorgelegt hat, ist einstweilen nicht zu erweisen: jedenfalls mag die Erinnerung an diese eindrucksvollen Tage gerade in der Umgebung Herzog Wilhelms, der selbst an jenem Reichstag teilgenommen hatte, weiter gepflanzt worden sein und einen Niederschlag in der Erzählung der Reformatio von Sigis- munds Vision gefunden haben, in der ihm der kommende Heiland verkündet und seine eigene Johannesrolle zugedacht ward. Damals hatte ja, wie uns zwei städtische Berichte im ganzen übereinstimmend? zu erzählen wissen, Siegmnnd die Absicht geäußert, eine Schrift anfertigen zu lassen und den Ständen vorzulegen, damit sie Besse- rungen damit vornehmen „nach jeglichen Standes Gelegenheit“, und diese Absicht auch zur Ausführung gebracht?; damals hatte

1 Riezler, Gesch. Baierns 3, 276. In dem Streit der bairischen Herzöge fillte Siegmund damals eine den Münchner Brüdern Ernst und Wilhelm günstige Eatscheidung.

2 Deutsche Reichstagsakten 9, 358—369; die Berichte des Frankfurter Ge- sandten Walter v. Schwarzenberg (Ebenda S. 354 f.) sind weit kürzer und bieten nieht Bemerkenswertes.

Hier finden sich die Worte von der „Besserung“, auf die Werner so großes Gewicht legt, hier die anderen, ebenfalls von Werner überstark betonten, (. . daz die straffe beschee) „von dem minsten biss an den obirsten“ (a. a. O. S. 867). Am deutlichsten spricht für den Zusammenhang der Reformatio mit den Vor— gingen auf dem Preßburger Tag die Stelle in dem Bericht eines ungenannten

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er in seinem, offenbar durch eine schwere Erkrankung bewirkten, _ erhöhten Erregungszustand die wenigen anwesenden Stände immer wieder auf seine gottgewollte Sendung hingewiesen und mit seinem Rücktrittvom deutschen Königtumgedroht, wenn sieseinen Wünschen nach einer Friedensordnung im Reiche und nach energischer Be- kämpfung der Hussitengefahr sich nicht gefügig erwiesen. Mit den Erinnerungen an die Vorgänge auf dem Preßburger Reichstag von 1429 aber mischten sich Elemente einer populären prophetischen Tradition von einer Sigmund einst früher ebenfalls zu Preßburg gewordenen Offenbarung, die ihm das nahende Ende der Welt verkündet hatte!.

Entscheidend aber müssen für den jungen Priester die Ein- drücke geworden sein, die er auf dem Basler Konzil selbst erbielt. Hier, wo alle Fäden der großen europäischen Politik damals zu- sammenliefen, wo über die zukünftige Gestaltung des Organismus der katholischen Kirche an Haupt und Gliedern die Entscheidung ebenso fallen sollte, wie über Fragen der dringend nötigen Reichs- reform auf den nach Basel berufenen Reichstagen; hier erschien, längst erwartet, im Herbst 1433 Kaiser Siegmund selbst, um mit den Vätern und den Ständen des Reichs zu verhandeln. Indem

(vielleicht Straßburger) städtischen Teilnehmers (a. a. O. S. 368): „er wolte... ein verzeigenisse machen of den gemein frieden, doch of unsere herren der korefursten fursten herren und stette verbessern die sin nottel mogen kurzen und lengen abe- und zusetzen, und gap disse nottel also ludende: unsers herren des konigs meinung ist etc“.

1 Das kommt beim Reformator darin zum Ausdruck, daß er R. S. S. 99 Z. 11. den Traum Siegmunds in das Jahr 1403 zur Zeit der „Auffahrt“, also auf den Himmelfahrtstag verlegt, in eine Zeit, in der Siegmund tatsächlich in Preß- burg anwesend war. Daß der Reformator die in den frühesten Drucken wiederholt mit der Reformatio verbundene, unter Siegmunds, aber auch unter anderem Namen vielfach überlieferte „Weissagung auf das Jahr 1401“ gekannt hat (vgl. über sie Koehne in der deutschen Zeitschrift für Geschichtswissen- schaft N. F. 1, S.362—362 und Lauchert im Historischen Jahrbuch 19, S. 852— 867), scheint mir festzustehen. Dafür spricht vor allem seine Vorstellung vom „kleinsten König“, die offenbar von hierher stammt, ebenso der Ausdruck „rosen- farwen blut“. Die prophetische Tradition bringt ferner das Datum der „Auf- fahrt“ für Siegmunds Vision. Hinzuweisen wäre ferner noch auf die Auf- fassung, daß die 12 Kardinäle die Nachfolger der 12 Apostel seien; auf die bei Eberhard Windecke (ed. Altmann S. 356) in der dort der heiligen Hildegard zugeschriebenen Prophetie sich findende Stelle, „also daz jeglicher orden blibe in seiner gerechtikeit“, auf den dort, ebenso wie in der Reformatio sich findenden Hinweis, daß die Priester „thunt vil ee brechen und urteilen uns in solichen sunden“.

Zur Reformatio Sigismundi 55

der junge Priester Friedrich dem Auditor Fleckel als dessen Hilfs- kraft auf seinem verantwortlichen Posten zugeteilt und von dieser Stelle aus wiederholt bei bedeutsamen Aufgaben zu aktiver Mit- wirkung berufen wurde, wuchs das Selbstvertrauen des Mannes niederer Herkunft, der alles nur der eigenen Kraft verdankte, langsam ins phantastisch- ungemessene; zugleich aber auch die trübe Einsicht, daß auf die Selbsterkenntnis und den guten Willen zur Reform angesichts des schleppenden Ganges der Konzils- verhandlungen bei den Großen der Welt nicht mehr zu rechnen se. Noch hoffte Priester Friedrich allerdings eine Zeitlang mit, vielen Gläubigen im Land» auf Siegmund selbst, dem seit dem Konstanzer Konzil die Rolle des mystischen Erretters zugeteilt war!; vor allem, seitdem er durch die Schenkung eines Kleides aus- gezeichnet war“, damals als beim Einzug Kaiser Siegmunds in Basel der Protektor Herzog Wilhelm mit seinen Helfern für seine treuen Dienste seinen Lohn empfing? Seitdem mochte er sich wohl als einen „Rat“ Kaiser Siegmunds fühlen, wie manche andere, mit denen er in Herzog Wilhelms Kanzlei ständig in Berührung kam und von denen er manches über die Verhältnisse anderer Länder, Savoyens etwa, Burgunds oder des Kirchenstaates, ebenso wie über städtische Angelegenheiten erfahren konnte, darunter der führende Staatsmann im damaligen Basel, Henmann Offenburg, es tatsächlich waren!. Entscheidend aber vor allem wurde für ibn

ı Zur Zeit des Konstanzer Konzils wird bereits Siegmund als „alter Moses, qui vides afflictionem fratrum tuorum“ (v. d. Hardt, conc. Const. II, 164), als Beherrscher aller Völker, um der Welt den Frieden zu bringen (ebenda 170), als David noster (ebenda 179) bezeichnet; die Kölnische Chronik von 1499 schreibt, der Papst habe Siegmund bei der Krönung einen neuen Namen gegeben und „krönte ihn Kaiser Friedrich“ (Bezold i. d. Sitz.-Ber. d. Münch. Akad. phil. hist. XI. 1884, S. 583 fl.).

1 R. S. S. 101, Z. 21 fl.

Kluckhohn, Herzog Wilhelm von Bayern usw., Forschungen z. dtschen. Gesch. 2, 580 fl. Der Kaiser redete den Herzog, wie dieser in einem Brief berichtet, mit den Worten an „Lieber Oheim, ihr habt uns also zu Willen ge- lebt und gedient, daß ihr und alle eure guten Freunde dessen gegen uns billig ud wohl genießen und unergötzt nicht bleiben sollt“.

Henmann Offenburg war der ständige Vermittler zwischen dem Konzil und dem Kaiser, auch sonst für das Konzil, den Kaiser und die Stadt Basel dauernd diplomatisch tätig. In der Kanzlei des Protektors muß er infolge- dessen eine bedeutende Rolle gespielt haben; er war einer von den drei Räten, die beordert waren, die Befehle Herzog Wilhelms für den Basler Magistrat einzuholen und sich auch sonst mit ibm zu besprechen (Kluckhohn, a. a. O. S. 537);

56 Alfred Doren

seine Teilnahme an den Beratungen wichtiger Kommissionen und insbesondere seine Entsendung zum Frankfurter Fürstentag. Hier nämlich kam, wie Joachimsen neuerdings mit vollem Recht! her- vorgehoben hat, Kaiser Siegmunds reformatorische Energie, die schon in Basel über alle anderen Aufgaben des Konzils hinweg eine Reformation des Reichs an Haupt und Gliedern, eine sittliche Erneuerung des geistlichen wie des weltlichen Standes gefordert und, wenn wir einer privaten Nachricht Glauben schenken dürfen, sie zuletzt, selbst gegen den Willen der Nation, ihr aufzuzwingen gedroht hatte, noch einmal zu voller Entfaltung? . In 16 Artikeln hatte er die wichtigsten Materien der Reichs- und Kirchenreform niedergelegt, die zunächst in Frankfurt (Dezember 1434) verab- schiedet und auf einem Reichstag zu Regensburg im April 1435 zum Gesetz erhoben werden sollten. In Frankfurt soll er dann, nach einem Bericht Hermann Korners, den Joachimsen zuerst herangezogen hat°®, die Mißstände bei allen weltlichen Ständen „von Haupt bis zu dem Mindesten“ zur Sprache gebracht und seine reformatorischen Forderungen in 12 Artikeln niedergelegt haben; wäre dieWeltlichkeit erst einmal gebessert, so, meinte man, sei es ein leichtes, auch den Klerus, im Notfalle mit Gewalt, zu reformieren. Wie immer es im einzelnen mit der Wahrheit dieses Berichts beschaffen sein mag, soviel dürfen wir, schon auf Grund der Akten, als sicher annehmen, daß bei dem Kaiser damals ein starker, ausgesprochener Wille zur Reform wirksam war, daß dieser aber bei den in ihren Interessen bedrohten Ständen durchweg auf einen mehr oder minder starken Widerstand stieß, auf den stärksten bei der höheren Geistlichkeit und bei den Vertretern

er erscheint auch sonst bei wichtigen Angelegenheiten in seiner Umgebung (ebenda S. 570, A. 1). Durch ihn dürfte Priester Friedrich wohl auch über die städtischen, insbesondere die Basler Angelegenheiten unterrichtet worden sein. Ursprünglich zu den Zünften gehörig, ist er im Jahre 1424 zur „hohen Stube“, d. h. zu einer Gemeinschaft städtischer Geschlechter übergetreten und später allerdings erst nach Entstehung der Reformatio in einen offenen Konflikt mit den Zünften geraten, dem wir in erster Linie die Abfassung seiner apo- logetisch gehaltenen Chronik verdanken (Basler Chron. V, 203—299). Durch ihn mag die scharf gegnerische Stellung unseres Autors zu den städtischen Zünften mit beeinflußt sein. Zum „Rat“ hatte ihn Siegmund schon 1414 ernannt; später hatte er ihn auf der Tiberbrücke zu Rom zum Ritter geschlagen. Vgl. über Offenburg jetzt vor allem Wackernagel, Gesch. d. Stadt Basel, Bd. 1, passim.

1 A. a. O. S. 44ff.

2 Ebenda S. 46.

Ebenda S. 47f.

Zur Reformatio Sigismundi _ 57

des Basler Konzils, für das nach wie vor die Frage der Supre- matie des Konzils über den Papst im Vordergrund seiner Tätig- keit stand. Für einen Mann wie Priester Friedrich aber, dessen Gedanken schon lange um die Frage der Erneuerung der Welt kreisten, mußte der Eindruck der Unmöglichkeit, auf dem Wege der Verhandlungen und Besprechungen zum heißersehnten Ziele zu kommen, wie er ihn in Basel bereits erhalten hatte und wie ihn die Vorgänge auf den Tagen von Frankfurt und von Regens- burg im April 14351 bestätigten, von entscheidender Bedeutung werden. Noch setzte er wohl seine Hoffnung auf Kaiser Sieg- munds festen reformatorischen Willen; aber diese Hoffnung mußte immer mehr schwinden, je mehr in den letzten Jahren der Eifer des Kaisers erlahmte. Von den großen Reformprojekten, die am Basler Konzil selbst auftauchten, unserem Reformator bekannt wurden und sicher nicht ohne Einfluß auf ihn blieben, wie vor allem das des Kardinals Cesarini?, wurde keines in die Praxis übergeleitet: im Reiche aber traten die alten Gegensätze zwischen den einzelnen Ständen immer stärker hervor; nur bei den Be- ratungen der Städte trat noch ein entschiedener Reformwille, ein Wille zur „Freiheit“, gelegentlich zutage“; nur bei ihnen, vor allem bei den in Gärung geratenen unteren Klassen, der amorphen, unorganisierten Gemeinde, schien noch das Maß von zupackender Energie vorhanden zu sein, von dem eine wirkliche Besserung der Zustände im Reich ihren Ausgang nehmen konnte. Mit dem Tode Siegmunds aber schwanden die letzten popularen Hoffnungen, die man auf ihn als den Heiland der zerrütteten Welt gesetzt hatte; Mißwachs, Pest und Teuerung hatten das Land geschlagen, als sichtbare Zeichen des göttlichen Zornes; sollte nicht alles ver- loren sein, so mußte zur erlösenden Tat geschritten werden“. Aus

ı Hier kam es wegen der Frage der Reformation zu einem scharfen Zu- sammenstoß zwischen dem Deutschmeister ala Vertreter des Kaisers und den Gesandten des Konzils. (D. R. A. XI, 527.)

2 Vgl. R. S., Einl. S. XLVII ff.

s Darüber vgl. die wiederholt gegebenen Ausführungen von Werner, zuletzt R. S. Einl. S. XXXIII fl.

1 Joachimsen hat für die Datierung der Entstehung der Reformatio auf 1435 (statt 1438 oder 1439) sehr beachtenswerte Gründe vorgebracht, die gerade durch meine Hypothese, die die Bedeutung des Frankfurter Tages für das Werden der Reformatio ebenfalls so stark betont, scheinbar eine neue Stütze bekommen würden. Trotzdem glaube ich, einstweilen wenigstens, an der alten Annahme festhalten zu müssen. Auf die Tatsache, daß im Jahre 1437/38 ganz

58 Alfred Doren

dieser überhitzten, mit Spannungen aller Art überladenen politisch- sozialen Atmosphäre zuckte der entscheidende Blitz in Priester Friedrichs aufnahmebereite Seele; er, der Träger des mystischen Namens Friedrich, der den „Fund gefunden“, der „manchen Kummer erduldet‘‘? hatte, war berufen, seine befreiende Macht zu ver- künden und zu verbreiten: nicht umsonst hatte er in der- Stille gewartet und war „alwegen gefunden in gedultikait“?. So er- schien ihm jetzt Kaiser Siegmund nur als Vorläufer und Johannes des größeren Erlösers, der in ihm selbst geboren war; was er lange schon im Geiste aufgespeichert, alle die Materialien geist- licher und weltlicher Herkunft, was er z. T. wobl auch schon früher schriftlich niedergelegt hatte, jetzt schien die Zeit gekommen, alles der Welt in einer eigenen Schrift zu offenbaren und die Elemente, die noch zu erwecken waren, aus ihrem geistigen Schlaf zur befreienden revolutionären Tat aufzurufen. An der

Deutschland, vor allem aber Süddeutschland von Mißwachs und Teuerung be- troffen ward, während es sich nach dem von J. herangezogenen Bericht Korners 1433 nur um mitteldeutsche Gegenden handelte, will ich kein größeres Ge- wicht legen. Wohl aber vermag ich mich nicht der von J. gegebenen neuen Deutung der für die Datierung entscheidenden Stelle (bei Werner R. 8. S. 92, Z. 18 ff.): Jtem man sol mercken usw. anzuschließen, obwohl ich gleich ibm, wie auch schon Koehne im Gegensatz zu Werner tat, das „überschlagen“ mit „überlegen“ und nicht mit „übersehen, versäumen“ übersetze. Mir erscheint es vor allem undenkbar, daß der Reformator mit seiner Schrift sich noch bei Leb- zeiten Kaiser Siegmunds hätte hervorwagen dürfen. Und wenn es S. 99, Z. 16f. heißt: „du bist wol ain wegberaitter des, der nach dir komen sol“, so spricht das, wie ich glaube, mit aller Deutlichkeit dafür, daß Siegmund den Refor- mator als seinen Nachfolger anerkennt. Wenn dann Siegmund in der weiteren Erzählung der im gewordenen Offenbarung allerdings davon spricht, daß er selbst, wenn er den Tag der Erlösung sehen sollte, sich als ein getreuer Christ finden lassen und mit dem Priester bis in den Tod treten wolle, so ist das doch wohl nur im Sinne einer vorbildlichen Ermahnung an die gesamte Christen- heit, nicht als reale Vorstellung zu deuten. Welch einen Grund hätte ferner unser Reformator gehabt, jene sonst nicht überlieferte Prophezeiung auf das 1439. Jahr heranzuziehen, wenn er in Wahrheit schon 3—4 Jahre früher her- vorzutreten gedachte! Völlige Sicherheit scheint mir allerdings einstweilen nicht zu gewinnen. Will man Js. Datierung annehmen, so würde eben schon 1435 unter dem Eindruck der Ereignisse zu Frankfurt und Regensburg die reformatio durch Priester Friedrich abgefaßt sein. In diesem Fall müßte ihn seine mystische Ekstase bis zu der verstiegenen Hoffnung emporgetragen haben, daß der regierende Kaiser zurücktreten, sich tatsächlich unter seine Fahnen stellen und ihm das Szepter überlassen werde. ı Ebenda S. 100, Z. 7. 2 Ebenda S. 100, Z. 8.

Zur Reformatio Sigismundi 59

Spitze der Scharen, die, wie er erwartete, seinem Rufe folgen würden, wollte er, als Graf oder König Friedrich von Lancironi, unter dem dreifachen Banner, dem selbstgewählten Symbol der eigenen Herrlichkeit, dem Reichsadler und dem kirchlichen Kreuz siegreich die Feinde der „göttlichen seligen Ordnung“ niederwerfen, die zerbrochenen Schranken der gottgewollten Gliederung der Menschheit wieder aufrichten und im Zeichen der Freiheit und der Gerechtigkeit, der Wahrheit und der echten Gemeinschaft das Gottesreich auf Erden „zu ewiger Ruh“ aller Christenmenschen begründen.

Zu all dem ist es nicht gekommen. Seine welterlösende Bot- schaft ist auf dem Papier geblieben und wir wissen nicht aus welchen Gründen nur auf dem Papier weiter gepflanzt worden. Sie die „Trompete des Bauernkrieges“ zu nennen, wie das früher üblich war, hat man keinen rechten Grund; wir sahen, daß bäuer- liche Forderungen bei dem Reformator nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Noch weniger aber darf man mit Werner den revo- lutionären Grundton der Schrift gänzlich leugnen und sie in ihrem weltlichen Teil für ein allen Reichsstädten gemeinsames und der Akzeptionsurkunde paralleles „Aktionsprogramm“! mit wesentlich städtebürgerlich- konservativer Tendenz erklären. Vielmehr weht fast durch jede Zeile der Schrift die scharfe, harte und heiße Luft, in der Revolutionen gedeihen“; göttlichen Geistes voll, im festen Vertrauen auf die Offenbarung, die ihm geworden, predigt der Priester radikalen Umsturz, gewaltsame Beseitigung des Ver- rotteten und Zermorschten, auf daß die überdeckte Tiefe, die Reinbeit der gottgewollten Ordnung wieder emportauche und das Gottesreich auf Erden zur ewigen Wahrheit werde.

! Ebenda S. XXXII, vgl. S. XLI.

? Es genügt der Hinweis auf eine Stelle wie R. S. S. 7, Z. 23. „Sol man aber kumen zu gotlicher ordnung, so muß es zugan durch gottes kraft und darch das weltlich swert“ . .., auf die vielen Stellen, in denen er zur gewalt- samen Beseitigung der sündbaften Häupter auffordert, vor allem das oft zitierte (S. 56, Z. 30): „Aber got lat die seinen nit. Schlach man frölich dran, sich, es gat leichtlich zu“...

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Friedrichs des Großen Antimachiavell'.

| Von Viktor Heydemann, Berlin.

Der „Antimachiavell“ ist nicht nur deshalb noch heute lesens- wert, weil er aus der Feder des großen Königs stammt, sondern auch weil er die staatsrechtlichen Gedanken des Zeitalters der Aufklärung und Humanität widerspiegelt und unter der Mit- wirkung eines Hauptvertreters dieser Zeit, Voltaires, entstanden ist. Da nun meines Wissens bisher weder der Zusammenhang der Schrift mit den damals verbreiteten Anschauungen noch Vol- taires Anteil an ihr eingehend genug behandelt worden ist, will ich versuchen, ihre Entstehung und Veröffentlichung zu schildern, daran eine Vergleichung der Tätigkeit beider Autoren an ihr zu knüpfen und eine Übersicht über ihre Quellen zu geben.

Entstehung und erste Drucke des Antimachiavell.

Im Anfange des Jahres 1738 schickte Voltaire dem Kron- prinzen sein noch unveröffentlichtes „Zeitalter Ludwigs XIV.“ nach Rheinsberg; Friedrich war über das Werk entzückt und tadelte nur, daß er Machiavell, einen wegen seiner Irrlehren „verächtlichen Schurken“, unter die großen Männer seiner Zeit gerechnet habe?. Aber erst ein Jahr später macht er Voltaire die Eröffnung, er denke an eine Schrift über den „Fürsten“ des Machiavell®, und von da an ist zwischen ihnen häufig die Rede von der Arbeit und ihren Fortschritten. Die Fertigstellung ver- zögerte sich, weil der Kronprinz „eine Menge Bücher zu lesen hatte, um zu wissen, was man über Machiavell geschrieben hat““. Anfang November war die erste Niederschrift vollendet“; sie ist

1 Der Aufsatz war abgeschlossen, ehe die Arbeit von Erich Madsack, „Der Antimachiavell“, Historische Studien 141, eingesehen werden konnte. Das Manuskript befindet sich bereits längere Zeit im Besitz der Schriftleitung, hatte aber nicht früher zum Abdruck gebracht werden können. (Anm. d. Schriftl.)

2 31.3. 1738. 8 22. 3. 1739. 4 26. 6. 1739. 5 6. 11. 1739.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 61

noch im Staatsarchive vorhanden, aber bisher unveröffentlicht. . Sogleich machte er sich daran, das Werk vomersten Kapitel an umzuarbeiten und zu verbessern. Wenn einige fertig waren, schickte er sie an Voltaire mit der Bitte, ihm offen mitzuteilen, was ver- besserungsdürftig scheine. Von vornherein ist er gewillt, bei der Herausgabe sich nicht als Verfasser zu nennen. Aber er hofft, daß die Schrift trotz ihrer Namenlosigkeit Eindruck machen, ja ihn überleben werde i. Endlich, am 3. Februar 1740, ist er mit der Umarbeitung fertig und bittet Voltaire um freimütige Kritik. Was den Inhalt anbetrifft, hat dieser wenig einzuwenden’; über die Form äußert er sich damals nicht, hat aber später sehr viel Sprachliches ändern zu müssen geglaubt, ja ganze Teile um- gearbeitet. Dennoch behauptet er in seiner Vorrede, er habe gewisse Ausdrücke stehen lassen, die nicht französisch seien, aber verdienten es zu sein. Im allgemeinen war er über das Werk begeistert oder stellte sich wenigstens so. Denn wer zweifelte nicht an seiner Aufrichtigkeit, wenn er die Schrift, die doch immerhin deutlich die Spuren eines Jugendwerkes trägt und an Bedeutung mit den meisten späteren friederizianischen Schriften nicht zu vergleichen ist, namentlich nicht mit dem auf reicher staatsmännischer Erfahrung fußenden politischen Testamente von 1752, wenn er sie stark übertreibend ein Denkmal für die fernste Nachkommenschaft nennt, seit 1500 Jahren er meint seit Mark Aurel das einzige eines Königs würdige Buch?

Inzwischen hatte sich der Zustand des schon lange kränk- lichen Königs Friedrich Wilhelm I. verschlimmert, so daß der durch die Sorge um den Vater in Anspruch genommene Kron- prinz alle Vorbereitungen für den Druck dem Franzosen über- ließ, der deswegen am I. Juni, dem Tage nach dem Tode des Königs, von dem er aber noch nichts wissen konnte, an einen Verleger namens van Duren im Haag ein Schreiben richtete. Er bot ihm ein Manuskript zum Drucke an, das von einer der an- gesehensten europäischen Persönlichkeiten stamme und Kapitel für Kapitel eine Widerlegung des machiavellischen „Fürsten“ sei. Er werde es ihm unter der Bedingung schicken, daß van Duren es abschreiben lasse und ihm die Handschrift zurückschicke, daß er weiter zwei Dutzend schöngebundene Exemplare des fertigen Druckes an einen noch näher zu bezeichnenden deutschen Hof und an ihn selbst zwei Dutzend einfacher gebundene schicke,

1 6. 1. 1740. 2 23. 2. 1740.

62 Viktor Heydemann

übrigens strenges Schweigen über den Ursprung des Manuskripts bewahre!. Wie sich denken läßt, ging der Holländer bereitwillig auf diese Bedingungen ein und begann sofort mit der Drucklegung.

Doch sehr bald nach der Thronbesteigung wurde dem jungen Könige die Sache leid. Er konnte voraussehen, daß nach dem Erscheinen der Schrift binnen kurzem an die Öffentlichkeit dringen werde, wer der Verfasser sei, und wünschte nicht, durch einige Stellen „gewissen Mächten zu mißfallen?*. So gab er schon Ende Juni Voltaire den Auftrag, dem Verleger gegen eine Entschädi- gung die Herausgabe zu verbieten. Voltaire gehorchte, wenn auch ungern und reiste selbst nach dem Haag, um mit van Duren über die Einstellung des Druckes zu verhandeln s. Aber davon wollte dieser nichts wissen Voltaire hat ihn dafür später den ab- gefeimtesten Spitzbuben seiner Art genannt und verweigerte auch die Herausgabe des Manuskripts. Was nun zwischen beiden folgte, hat Voltaire selbst dem Könige in einem Briefe mitgeteilt, der diesen doch wohl über die Rolle, die Voltaire hier spielte, einigermaßen in Erstaunen gesetzt haben wird‘. Der Franzose erklärte, er wolle nur einige Seiten verbessern (darauf mußte er sich für jetzt beschränken). „Sehr gern“, erwiderte der Verleger, „aber nur in meinem Hause kann ich Ilınen Blatt für Blatt an- vertrauen; verbessern Sie was Sie wollen, aber in meinem Zimmer - eingeschlossen, in Gegenwart meiner Familie und meiner Ange- stellten.“ Voltaire war einverstanden, verbesserte einige Blätter und mußte sich gefallen lassen, daß van Duren sie daraufhin durchlas, „ob er ihn auch nicht getäuscht habe“. Ganz unum- wunden teilt Voltaire dem Könige auch das Weitere mit, um zu beweisen, mit welchem Eifer er sich seines Auftrages entledigt habe. Am folgenden Tage „kehrte er in dasselbe Gefängnis zurück“, durchstrich nicht nur im Manuskripte nach Belieben, sondern schrieb auch mit Absicht lächerlich ungereimtes Zeug zwischen die Zeilen. Dadurch hoffte er, van Duren zu zwingen, daß er ihm gegen Entschädigung der Unkosten, die er gehabt, Handschrift und Druck herausgebe. Nach einem gut unterrichteten gleichzeitigen Schriftsteller bot er ihm 2000 Gulden“. Aber es

1 Oeuvres complètes, herausgegeben von Moland, Paris 1881 ff., 36, 1281.

2 Juli 1740. s 20. 7. 1740.

Siehe denselben Brief.

5 Prosper Marchand, Dictionnaire historique ou mémoires critiques et lit- teraires, & la Haye 1758, Artikel Antimachiavel.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 63

hatte alles keinen Erfolg; selbst der preußische Gesandte im Haag, der sich auf Befehl des Königs Voltaires annehmen mußte, er- reichte nichts. Vielmehr drohte der schwer erzürnte Buchhändler, die Handschrift in diesem mutwillig entstellten Zustande zu drucken. Doch bald besann er sich eines Besseren und ließ nun ohne Voltaires Hilfe das Werk erscheinen! unter dem Titel L’Anti- machiavel ou Examen du Prince de Machiavel, à la Haye chez Jean van Duren 1741 und gleichzeitig à Londres chez Guillaume Meyer. Doch ist dieser „Wilhelm Meyer“ nur ein angenommener Name und kein anderer als van Duren selbst. Man muß dieser Ausgabe die schöne Ausstattung nachrühmen; der Druck ist un- gewöhnlich groß und deutlich. Das Exemplar, das die Berliner Staatsbibliothek besitzt, ist auch durch Einband und Goldschnitt des Verfassers würdig, eine Augenweide für jeden Bücherfreund.

Da sich aber Voltaire nun einmal mit ihm verfeindet hatte und ihm seinen buchhändlerischen Erfolg mißgönnte, ließ er in aller Eile in einem anderen Verlage, aber auch im Haag einen anderen stark abweichenden Druck herstellen unter dem Titel: Antimachiavel ou Essai de critique sur le Prince de Machiavel, publié par M. de Voltaire à la Haye aux dépens de l'éditeur 1740, so daß der später herausgekommene Druck ein früheres Jahr des Erscheinens zur Schau trägt als der in Wirklichkeit frühere.

Von beiden Ausgaben erhielt der König im Oktober ein Exem- plar? Aber der Eindruck, den er von der Lektüre seines eigenen Werkes hatte, war kein erfreulicher. Wenn er auch seinem Mit- arbeiter die ausgedehnteste Vollmacht gegeben, ihm erlaubt hatte, nach Gefallen zu verändern, zu verbessern oder zu ergänzen, SO konnte ihm doch unmöglich recht sein, wie Voltaire diese Erlaubnis ausgenutzt hatte, wie unter seiner Hand ganze Kapitel ganz etwas anderes geworden waren als sie nach des Kronprinzen Nieder- schrift hatten sein sollen’. Er nahm sich vor, in Berlin eine neue veränderte Ausgabe zu veranstalten, und ließ vorläufig im Namen des Verfassers des Essai durch die Zeitungen die beiden Drucke für unecht erklären.

Dadurch vielleicht wurde die Spannung, die zwischen ihm und Voltaire entstanden war, weiteren Kreisen bekaunt. Denn schon im selben Monat teilte der sächsische Gesandte Manteuffel seinem Minister, dem Grafen Brühl, mit, der König und Voltaire hätten

1 Nach Preuß in den Oeuvres de Frédéric le Grand VIII Ende September 1740. t Oeuvres VIII S.XIV. J. 11. 1740.

61 Viktor Heydemann

sich wegen des Antimachiavell miteinander veruneinigt!. Freilich ist ihm über den Grund dafür Zutreffendes nicht zu Ohren ge- kommen. Er hat nämlich gehört, die Schrift sei eine Kritik der früheren Regierung und habe deshalb nach der Thronbesteigung unterdrückt werden sollen, was durch Voltaires übereilten Verkauf der Handschrift an van Duren vereitelt sei.

Friedrich aber hat seine Absicht, den Antimachiavell selbst herauszugeben, nicht ausführen können. Wichtigere Ereignisse nahmen ihn in Anspruch. Am 20. Oktober starb Kaiser Karl VI. Der König erfuhr es am 26., und schon zwei Tage später schrieb er an Algarotti: „Der Tod des Kaisers macht aus mir einen sehr schlechten Textverbesserer. Er ist verhängnisvoll für mein Buch, vielleicht aber ruhmvoll für mich selbst.“ Im Dezember rückte er in Schlesien ein. |

Für die Verbreitung der Schrift sorgten zahlreiche Nachdrucke nach der Unsitte der Zeit:. Um sich nach Kräften dagegen zu schützen, gab van Duren selbst eine sogenannte 3. Auflage heraus (den essai Voltaires rechnet er als 2.), diesmal in zwei Teilen; ließ er doch zum Vergleiche den Text des essai unter den seinigen drucken.

Noch sei folgendes bemerkt: Der König war es, der aus guten Gründen die Veröffentlichung seines Werkes noch zu guter Letzt verhindern wollte. Voltaire hat es später in seinen „Denk- würdigkeiten“, einer die ärgsten Unwahrheiten enthaltenden Schmäh- schrift über seine Beziehungen zu Friedrich, so dargestellt, als hätte er selbst zur Nichtveröffentlichung geraten. „Ich stellte ihm vor, erzählt er, es ginge nicht an, gerade zu der Zeit sein Buch zu drucken, wo man ihm die Verletzung seiner Lehren vor- werfen könnte. Er erlaubte mir, den Druck anzuhalten. Aber der Verleger forderte soviel Geld, daß der König es vorzog, sich lieber umsonst gedruckt zu sehen, als ohne diese Genugtuung zu zahlen?.“ Fast soviel Verstöße gegen den wahren Sachverhalt wie Worte: van Duren forderte kein Geld, sondern wollte trotz des Angebots einer Summe den Druck nicht einstellen; der König „erlaubte“ nicht, das Ansinnen an van Duren zu stellen, sondern

1 22. 11. 1740, siehe den Briefwechsel zwischen Friedrich dem Großen und Voltaire, herausgegeben von Koser und Droysen II, 62.

2 Die Staatsbibliothek besitzt einen Kopenhagener Nachdruck des essai aus dem Jahre 1740, ferner einen Göttinger und einen Marseiller, beide von 1741.

3 Oeuvres (Moland) 64, 12.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 65

wünschte und befahl es, und einige Wochen nach dem Tode Friedrich Wilhelms, wo Voltaire den Auftrag erhielt, mit dem Holländer zu verhandeln, konnten weder der König noch Voltaire wissen, dab am Ende des Jahres die Eroberung Schlesiens be- ginnen und dadurch eine „Verletzung der Lehren des Anti- machiavell“ eintreten werde. Die Wahrheit ist vielmehr, daß Voltaire das Nichterscheinen des Antimachiavell lebhaft bedauert hätte würde doch sonst der Welt nichts davon bekannt geworden sein, welches Vertrauen ihm der junge König schenkte und daß er mit dem Verleger ernsthaft überhaupt nur über Änderung einiger Stellen verhandelt hat.

Voltaires Überarbeitung.

Über hundert Jahre vergingen, bis neben den beiden Texten des essai und des examen Friedrichs Arbeit bekannt wurde, so wie sie aussah, ehe Voltaire sich ihrer angenommen hatte. Erst 1848 ließ.Preuß im 8. Bande der Oeuvres außer dem Vanduren- schen Text die Refutation du Prince de Machiavel denn so hat der Kronprinz seine Schrift betitelt drucken. Seitdem ist es möglich, genau festzustellen, was Voltaire an Friedrichs Worten geändert hat.

Beim Vergleiche zwischen beiden Texten fällt zunächst rein äußerlich die verschiedene Länge auf. Voltaire hat so stark ge- kürzt, daß in den Oeuvres sein Antimachiavell 105 Seiten um- faßt, die Refutation 136. Dabei fehlt hier noch obendrein das 2. Kapitel, das bei Voltaire immerhin über eine Seite lang ist. Besonders viel hat er im 15. und 16. Kapitel gestrichen, was ja der König selbst sofort mißbilligte. Sein 15. Kapitel nimmt nur drei Viertel einer Seite ein, das Friedrichs drei und ein Viertel, sein 16. anderthalb, Friedrichs vier. Mag Friedrichs Schreibart zu weitschweifig sein, durch die Kürzungen Voltaires sind beide Kapitel um so farbloser geworden.

Voltaire rühmt sich, die Ausdrucksweise des Verfassers ge- mildert zu haben. Das trifft vornehmlich auf Stellen zu, in denen Machiavell gescholten wird. Nennt Friedrich ihn ce politique misanthrope et hypocondre, so begnügt sich Voltaire mit ce poli- tique. Statt Machiavel, ce corrupteur de la vertu, setzt er den bloßen Namen, statt ce sophiste des crimes: le précepteur des tyrans. Auch bei dem im Anfang der Vorrede mit Machiavell verglichenen Spinoza verzichtet Voltaire auf die Bezeichnung cet

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. d

66 Viktor Heydemann

impie. Das Wort monstre läßt er zweimal verschwinden. Be- zeichnet Friedrich den Machiavellismus als ein System rempli d’horreurs et de trahisons, so steht bei Voltaire nur plein d'horreur +. So vermeidet er geflissentlich Schmähungen Machiavells, wohl weil er im Grunde mehr auf seiner als auf Friedrichs Seite ist. Zugleich nehmen diese Abschwächungen der Sprache des Ver- fassers etwas jugendlich Übertreibendes, nicht zu ihrem Schaden.

Keine Milderung, sondern eine Verfeinerung soll Folgendes sein. Im 1. Kapitel findet sich das berühmte Wort: „Der Fürst ist selbst nur der erste Diener des Staates.“ Friedrich hatte domestique geschrieben. Voltaire änderte magistrat?. Offenbar schien ihm domestique nicht für einen Herrscher zu passen. Dem Könige muß es übrigens sehr ernst mit diesem Gedanken gewesen sein, da er ihn noch mehrfach ausgesprochen hat, einmal in den „Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Hauses Brandenburg“ in der Form: „Der erste Diener (hier sagt er serviteur) und der erste Beamte des Staates“ (sollte ihm Voltaires Anderung im. Gedächt- nisse geblieben sein?), sodann im politischen Testament von 1752, wo auch serviteur steht, in der „Rechtfertigung meines politischen Verhaltens“ vom Jahre 1757 (ministre), in einem Briefe an die Kurfürstin Maria Antonia von Sachsen vom 8. März 1766 (wieder magistrat), endlich in den „Regierungsformen und Herrscher- pflichten“ vom Jahre 1777 (serviteur)®.

Auf Friedrichs eigenen Wunsch strich Voltaire einige Stellen, die an europäischen Höfen Anstoß erregen konnten, zunächst einen Abschnitt, der den hochbetagten, aber noch immer tatkräftigen und erfolgreichen französischen Minister Kardinal Fleury betraf. Seine gegen Preußen gerichtete Politik hatte Friedrich von Rheins- berg aus mit mißtrauischen Augen verfolgt und 1738 gegen ihn seine erste politische Denkschrift abgefaßt: „Betrachtungen über den gegenwärtigen Zustand Europas“, deren Veröffentlichung er plante, dann aber doch unterlassen hat. Fleury habe, wirft er ihm vor, durch List und Verstellung darin noch über Richelieu und Mazarin zu stellen es verstanden, überall den Glauben zu erwecken, daß die Franzosen die friedfertigste Nation der Welt geworden seien und nur um des lieben Friedens willen, wie er

ı VIII, 232 und 111, 245 und 119, 244 und 118, 163 und 61, 299 und 162, 165 und 63, 166 und 64.

2 Magistrat bietet nur der essai, nicht der Vandurensche Text der Oeuvres.

3 Oeuvres I, 123, XXVII, III, 279, XXIV, 109, IX, 197.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 67

ironisch ausführt, Lothringen vom Kaiser angenommen hätten. Die Polemik gegen „den Machiavell in der Kutte, der die Welt betrügt und dem Ewigen dient“ !, setzte er im Antimachiavell fort, wenn er am Ende des 4. Kapitels ursprünglich sagte: „Es ist anzunehmen, daß die französische Regierung, da sie mit einem Teile der Grundsätze Machiavells soviel Glück gehabt hat, auf so gedeihlichem Wege nicht stehen bleiben und nicht verfehlen wird, alle seine Lehren in Anwendung zu bringen. Am Erfolge braucht man nicht zu zweifeln angesichts der Einsicht und Ge- schicklichkeit des Ministers, der augenblicklich am Ruder ist. Doch hören wir lieber auf, sagte der Pfarrer von Colignac, damit wir keine Dummheiten sagen.“ Der scherzhafte Schlußsatz zeigt, daß sich der Verfasser bewußt war, einen wegen des Angriffs auf den zeitgenössischen Staatsmann etwas gefährlichen Boden zu betreten. Voltaire tilgte die Worte und konnte daher ein Exemplar der Schrift ohne Bedenken dem Kardinal übersenden mit einem Begleitschreiben?, in dem der Name des Verfassers zwar nicht genannt, aber doch angedeutet war. In seiner Ant- wort lobte Fleury die Grundsätze des Verfassers, der, wenn er kein Fürst wäre, doch verdiente es zu seins. i .

Im 10. Kapitel spottet Friedrich über die Miniaturstreitmacht eines deutschen Fürsten, die vielleicht ausreichen würde, im Theater von Verona eine Schlacht aufzuführen. Damit der Herzog von Sachsen-Weimar, den Friedrich meinte, sich nicht verletzt fühlte, beseitigte Voltaire das d’Allemagne hinter un certain prince.

Anderswo ergänzt Voltaire Lücken, die der Kronprinz ge- lassen hatte, fügte im 18. Kapitel den Namen des Marschalls Fabert hinzu, der Friedrich entfallen war, und im 5. Zahlen, die den Umfang Hollands und die Größe der Bevölkerung Rußlands betreffen.

Dafür schob er im 23. Kapitel eine Anekdote über Ludwig XIV. und einen alten Offizier ein, die ebensogut wegbleiben konnte, und ein Zitat aus Tacitus, aber nicht im genauen Wortlaute.

Im allgemeinen lehrt die Vergleichung: es wäre bedauerlich, wenn der Antimachiavell nur in der Voltaireschen Fassung auf uns gekommen wäre. Mag er auch durch die Überarbeitung an

ı Oeuvres XIV, 82. i 2 4. 11. 1740: Oeuvres (Moland) 35, 1874. 3 14. 11. 1740, ebd. S. 1378.

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Glätte der Form gewonnen haben, die Sprache französischer ge- worden sein, der Eigenart der Niederschrift Friedrichs hat sie teils durch Weglassen, teils durch Abändern, teils durch Ergänzen nicht Weniges genommen.

Eines erfordert die Gerechtigkeit hinzuzufügen. Es läßt sich nicht leugnen, daß Voltaire einige Male sinnstörende Irrtümer beseitigt hat. Das 15. Kapitel beginnt Friedrich mit den Worten: „Maler und Geschichtsschreiber gleichen sich darin, daß jene die Züge und die Gesichtsfarbe des Menschen wiedergeben, diese seinen Charakter, seine Taten und die Geschichte des mensch- lichen Geistes.“ Voltaire schaltet richtig ein: „Sie gleichen sich darin, daß sie die Natur nachbilden müssen, Jene zeichnen“ usw. Am Schlusse des 2. Kapitels ist die Rede von einem Herzoge von Lothringen, dessen Gedächtnis dem Volke so teuer war, daß als seine Witwe Luneville verließ, wie Friedrich schreibt, on n’enten- dait et on ne voyait que des larmes. „Entendre des larmes, cela est trop ridicule“, schrieb Voltaire an van Duren und verbesserte: on n'entendait que des cris etc.

Von vorteilhafter Seite zeigt sich endlich der Se wenn er seinen eigenen Namen bescheiden verschweigt, wo Fried- rich ihn erwähnt. „Virgil, sagt Friedrich, läßt Dido sprechen wie Herr von Voltaire Jokaste im Oedipe sprechen lassen würde“. Voltaire hat dafür quelqu'un eingesetzt. Auch geht seine Autoren- eitelkeit nicht so weit, einem Verse aus demselben Oedipe, den Friedrich aus dem Gedächtnisse und daher nicht ganz richtig an- führt, den genauen Wortlaut zu geben. Der Vers in der 1. Szene des 3. Aktes lautet: Un seul mot, un soupir, un coup d’eil nous trahit, während in den Oeuvres steht: Un geste, un coup d’eil, un regard les trahit?.

Die Quellen.

Ich schicke Einiges über den Inhalt des ganzen Werkes voraus. Schon das Vorwort spiegelt die tiefe sittliche Entrüstung wieder, die den Verfasser beim Lesen des „Fürsten“ ergriffen hat und mit der er auch im weiteren Verlaufe der Schrift nicht müde wird, das „Ungeheuer“ zu schmähen. So macht er es sich denn zur Aufgabe, „die Sache der Fürsten wider ihre Verleumder zu führen, sie von der abscheulichsten Anklage zu reinigen, sie, deren Amt

ı VIII, 241. VIII, 118. 245.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 69

einzig und allein Arbeit zum Wohle der Menschheit ist“. Will er also der Wahrheit über das Fürstenamt zum Siege verhelfen, so verträgt sich gut damit, wenn er an anderer Stelle! als seine einzige Absicht die angibt, sich selbst Befriedigung zu verschaffen, indem er mit aller denkbaren Freiheit die Wahrheiten, von denen er überzeugt sei, oder Dinge, die ihm vernünftig scheinen, aus- spreche. So begründet er die Abfassung der Schrift vor der Öffentlichkeit, und ohne Zweifel ist die Entrüstung über die Lehren Machiavells ehrlich und ungeheuchelt, wenn er sich auch selbst gesagt haben wird, daß später die Erfahrung, die rauhe Wirk- lichkeit ihm viele Dinge in anderem Lichte erscheinen lassen werde als er sie damals sah. Jedenfalls lag es dem Thronfulger, der bei der Kränklichkeit des Vaters vielleicht bald den Thron zu besteigen berufen war, nahe, über die Aufgaben, die seiner warteten mit sich ins Reine zu kommen. Der Antimachiavell stellt dem- nach die Ideale auf, nach denen der künftige Herrscher sich richten will, und behält so seine Wichtigkeit, wenn es ihm auch nicht gelungen sein sollte, den Florentiner zu widerlegen. Treitschke hat mit seinem Urteile recht, der Antimachiavell sei als Kritik des „Fürsten“ ebenso wertlos wie wertvoll als Programm für die eigene Regierung Friedrichs. Wertlos, weil auch nach der über- einstimmenden Ansicht anderer Männer, etwa Herders und Fichtes?, eine Schrift wie die Machiavells überhaupt nicht widerlegt werden kann. Der König hat selbst später eingesehen, daß er in seiner Verurteilung des „Fürsten“ zu weit gegangen war. Es klingt fast, als wolle er sein früheres unreifes Urteil zurücknehmen, wenn er im Politischen Testamente von 1752 sich so äußert: „Machiavell sagt, eine uneigennützige Macht inmitten ehrgeiziger Mächte müsse schließlich zugrunde gehen; es tut mir leid, aber ich bin genötigt einzugestehen, daß Machiavell recht hat.“ Damit nun „neben dem Gifte? das Gegengift bei der Hand sei“, stellt Friedrich jedem der 26 Kapitel des „Fürsten“, die er nicht in der Ursprache, sondern der 1683 erschienenen französi- schen Übersetzung des Amyot de la Houssaye daneben drucken

ı Kap. 14.

Herder in seinen „Briefen zur Beförderung der Humanität“ von 1795: Werke 17, 321—823, und Fichte in der sehr lesenswerten Schrift von 1807 „Inwiefern Machiavellis Politik auch noch auf unsere Zeiten Anwendung habe“.

Ein Gift nennt auch Ranke Machiavells Buch: „Zur Kritik neuerer Ge- schichtsschreiber“ 1824, S. 201.

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ließ, das gegenüber, was er selbst zu sagen hat. So zerfällt auch sein Werk in 26 Kapitel mit den gleichen Uberschriften wie bei Machiavell. Nur gegen das letzte, in welchem dieser an Lorenzo von Medici, den Neffen des Papstes Leo X., die von echter Vater- landsliebe eingegebene Aufforderung richtet, Italien von fremder Herrschaft zu befreien, polemisiert Friedrich nicht. Vielmehr entwickelt er in seinem 26. Kapitel unabhängig von Machiavell seine Ansicht über „verschiedene Arten diplomatischer Verhand- lungen und über gerechte Ursachen zum Kriege“. Es lohnt sich im Hinblick auf seine spätere Politik bei den Worten etwas zu verweilen, die wir hier über Angriffskriege lesen.

„Sie tragen, sagt er, ihre Rechtfertigung in sich, wenn sie vorbeugender Art sind. Klugheit empfiehlt immer ein Handeln, solange man seines Handelns Herr ist. Besser also, zum Angriffs- kriege schreiten, solange man noch zwischen Ölzweig und Lorbeer zu wählen hat, als bis zu dem Zeitpunkte warten, wo alles so verzweifelt steht, daß eine Kriegserklärung nur noch einen Auf- schub der völligen Knechtung und des Unterganges um Augen- blicke bedeutet. C’est une maxime certaine qu’il vaut mieux prévenir que d'être prévenu.“ Aber dieser Satz findet sich nicht in der réfutation, stammt vielmehr von Voltaire. Das ist um so bemerkenswerter, als Friedrich später selbst seine Schilderhebung im Jahre 1756 Jamit begründet hat, daß er lieber das praevenire als das praeveniri spielen wolle!, eine Auffassung, die ein ähnlich Großer, Bismarck, nicht geteilt hat. Er war sowohl in der Luxemburger Frage 1867 als während der Intrigue Gortschakoffs 1875 nicht für einen „Präventivkrieg“ ?; es empfehle sich nicht für einen Staatsmann, einen Krieg anticipando herbeizuführen, bevor der Gegner zu besserer Rüstung gelange“. Am 13. August 1875 schreibt er an den Kaiser Wilhelm: „Ich würde noch heute wie 1867 in der Luxemburger Frage Eurer Majestät niemals zureden,

1 24. 7. 1756 an Mitchell: Il ne me reste plus que prevenire (nämlich malle) quam preveniri. Dieses Wort mit seinem mangelhaften Latein kommt schon im 3. Kapitel des Antimachiavell vor, und zwar in der frühesten Nieder- schrift, von der Teile einer Abschrift sich zufällig erhalten haben und im Jahre 1834 von Gottlieb Friedländer veröffentlicht worden sind: „Was mir in diesem Kapitel (des „Fürsten“) am besten gefällt, ist die bekannte Maxime: praevenire usw.“

? Friedrich sagt dafür guerre de précaution: Friedländer, S. 220 und 237. Réfutation 296.

3 Gedanken und Erinnerungen II, 98. 178.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 71

einen Krieg um deswillen sofort zu führen, weil wahrscheinlich ist, dab der Gegner ihn später besser gerüstet beginnen werde; man kann die Wege der göttlichen Vorsehung dazu niemals sicher genug im Voraus erkennen.“ Ganz denselben Gedanken äußerte er am 11. Januar 1887, also über 11 Jahre später, im Reichstage mit fulgenden Worten, die ich anführe, um zu zeigen, wie die Begründung beide Male die fast wörtlich gleiche ist: „Der Ge- danke, einen Krieg zu führen, weil er vielleicht später nnver- meidlich ist und unter ungünstigeren Verhältnissen geführt werden könnte, hat mir immer fern gelegen, und ich habe ihn immer be- kämpft. Ich bin dagegen gewesen im Jahre 1867, die Luxem- burger Frage aufzunehmen, um den Krieg mit Frankreich zu führen Es konnte damals nur auf die Frage ankommen, ob wir den Krieg nicht späterhin doch führen müßten, und da sagte ich: Das ist vielleicht möglich, ich kann das aber so genau nicht wissen, ich kann der göttlichen Vorsehung nicht so in die Karten sehen, daß ich das vorher wüßte.“ Zu beiden Zeiten, 1867 sowohl wie 1875, war der Stratege Moltke der Ansicht Friedrichs.

Nicht in allen Teilen seines Werkes steht Friedrich so auf eigenen Füßen wie am Schlusse. Naturgemäß huldigt er den Anschauungen seiner Zeit und läßt er sich durch seine Lektüre beeinflussen. Er selbst nennt seine Schrift eine Fortsetzung der Henriade’. „Mit Hilfe der großen Gedanken Heinrichs IV. schmiede ich den Blitz, der Cäsar Borgia zerschmettern wird.“ Voltaires Epos veranlaßte ihn im Jahre 1739 zu einer Schrift: „Vorerinne- rungen zur Henriade“. Sie ist ihm ein bis zur Vollkommenheit durchgefeiltes und daher so glänzend gelungenes Kunstwerk, daß sogar die Ilias und die Äneis dahinter zurückstehen müssen. Und schon hier weist er im Hinblick auf die Regententugenden Hein- richs IV. die Könige auf ihre Verpflichtung hin daran zu denken, daß „wahre Größe weder in der Unbeugsamkeit noch in der Tyrannei bestehe“. Die humanen Anschauungen, die Voltaire vertritt, sagten dem Kronprinzen zu. Er rühmt den Dichter, der mit dem ganzen Feuer seiner Einbildungskraft und Beredsamkeit die Schrecken der Religionskriege, die schamlose Politik der Großen und der Geistlichkeit, die Torheiten der Vorfahren unserem Jahr- hundert vor Augen gestellt habe, um uns davor für immer zu

1 An Voltaire 26. 6. 1739.

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bewahren. „Das Wohl und die Ruhe der menschlichen Gesell- schaft sind der Hauptzweck dieses Gedichtes, und eben deswegen warnt der Verfasser so oft vor der gefährlichen Klippe der Schwärmerei und des Aberglaubens.“ Wo er im Antimachiavell von Religionskriegen spricht und die Geistlichen tadelt, wo er die Fürsten vor Begünstigung des Fanatismus warnt, ihnen Milde und Duldung empfiehlt (z. B. im 21. Kapitel), geschieht es in dem- selben Sinne. Aber die Henriade hat ihm nicht erst diese Hin- neigung zu Humanität und Toleranz eingegeben, sondern ihn höchstens nur in ihr bestärkt, sie hat ihu als Dichtung begeistert und vielleicht dazu beigetragen, seine sittlichen Begriffe zu läutern, auf seine politischen Ansichten aber schon als nes nicht ein- wirken können.

Das ist aber sehr deutlich bei der Schrift Montesquieus der Fall „Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niederganges“, aus der er nachweislich eine Fülle von Gedanken geschöpft hat. Die Schrift, 1734 erschienen, erregte gleich bei der ersten Lektüre das lebhafteste Interesse des Kron- prinzen, wie die zahlreichen Noten beweisen, die er an den Rand seines Handexemplars schrieb und die auf eigentümliche Weise bekannt geworden sind. Man weiß, daß Napoleon dies Exemplar aus dem Potsdamer Schlosse an sich nahm und daß es später im Besitze des Fürsten Talleyrand gewesen ist. Dann ist es ver- schollen. Aber im Jahre 1858 fiel ein anderes Exemplar der- selben Schrift einem Bücherfreunde zu Paris in die Hände mit Randnoten, die nach einer Eingangsnotiz von Friedrich herstammten und von den echten abgeschrieben waren. Einige Proben davon wurden an abgelegener Stelle veröffentlicht und gerieten abermals in Vergessenheit, bis in den siebziger Jahren kurz nacheinander gleich zwei Pariser Ausgaben der Schrift von Montesquieu die vollständigen Noten abdruckten. Max Posner hat in der Histo- rischen Zeitschrift des Jahres 1882 nachgewiesen, daß sie aus zwei verschiedenen Zeiten stammen, wie er annimmt, aus den Jahren 1739 und 1748. Das Jahr 1739 erschließt er mit Reclit aus der Übereinstimmung des Inhalts nicht weniger von ihnen mit Ausführungen des Antimachiavell.e Einige Beispiele mögen zum Beweise dienen. Im 11. Kapitel urteilt Friedrich mit bemerkens- werter Schärfe über das Drückende der Priesterherrschaft, die Lasterhaftigkeit mancher Päpste, das Streben der Prälaten, sich selbst zu bereichern und die Massen in Armut zu erhalten und

Friedrichs des Großen Antimachinvell 73

auszubeuten. Fast noch stärker lautet die eine Montesquieunote: „Ein geistlicher Tyrann ist ein sehr gefährliches Tier: er begnügt sich nicht damit zu unterdrücken, sondern er verlangt auch noch vom Volke, daß es die Hand segne. die es schlägt.“ Veranlassung dazu gab ihm Montesquieu mit seinem Worte über die grausamste Trrannei: es sei die unter dem Scheine der Gesetzlichkeit aus- geübte, bei der man sozusagen versuche, Unglückliche auf der Planke zu ertränken, auf die sie sich beim Schiffbruche gerettet hätten. Diesen Gedanken macht sich Friedrich zu eigen, wendet n nur antiklerikal. Dieselbe Abneigung gegen den Klerus zeigt er an anderer Stelle. Macht Montesquieu die Bemerkung, der Bilderstreit im byzantinischen Reiche habe der Macht der Mönche gegolten, so schreibt Friedrich am Rande, das Interesse sei der einzige Dekalog der Geistlichen, genau wie er im Antimachiavell behauptet: „diese Herren machen sich wenig Sorge um ihre tlıeo- logischen Spitzfindigkeiten, um so mehr aber um die Größe ihrer Einkünfte.“ i |

Doch für den Beweis der Abhängigkeit Friedrichs von dem Franzosen bedarf es des Umweges über die Noten nicht. Die Vergleichung der beiden Schriften selbst lehrt dasselbe. Wie eng sich Friedrich mehrfach an seinen Vorgänger hält, hat ebenfalls schon Posner gezeigt. Die Schilderung des Charakters und der Regierungsweise des Kaisers Septimius Severus, die Bemerkungen über Religionskriege, über Frauenregiment und manches andere sind zuweilen wörtlich Montesquieu entlehnt.

Auch seine frühere Schrift, die „Persischen Briefe“ sind ihm bekannt. Aus ihnen führt er den eigenartigen Satz an: „Man hat gesagt, wenn die Dreiecke sich einen Gott machen würden, hätte er drei Seiten!“. Mit dem 121. persischen Briefe deckt sich Friedrichs Ansicht über Kolonien, die wenn sie mit starker Kopf- zahl angelegt werden, das Mutterland entvölkern, wenn mit schwacher, sich kaum werden halten können (3. Kapitel).

Noch ein dritter Franzose ist als Vorläufer des Antimachiavell zu nennen, Fenelon in seinem Tel&maque. Ihn, den „ehrwürdigen Erzbischof von Cambray“, stellt er im 5. Kapitel dem „florentiner Politikus“ und seinem Fürsten, „das Seelengemälde eines Ehren- mannes voll Güte, Gerechtigkeit und Billigkeit“ dem „Unholde“ Machiavells ausdrücklich gegenüber. Möglich daher, daß er durch

ı Nur in der Röfutation S. 233.

74 Viktor Heydemann

ihn erst auf seinen Ausspruch vom ersten Diener des Staates ge- führt worden ist, da im Telemaque der Fürst als „Sklave“ des Staates bezeichnet wird.

Wer sich weiter nach den von Friedrich benutzten oder er- wähnten Schriftstellern umtut, wird zu dem Urteil gelangen, daß seine Belesenheit für einen Sieben- oder Achtundzwanzigjährigen immerhin ganz achtbar ist. Da wird den Satiren Boileaus ein Vers entnommen, dort Rousseaus Oden oder dem Oedipe Voltaires, hier der Ritterroman „Amadis“ oder des Jesuiten Daniel Ge- schichte Frankreichs gestreift. Aber auch mit der Literatur und Geschichte der Alten zeigt er sich vertraut, eine Kenntnis frei- lich, die er nur durch die Vermittlung des Französischen sich an- geeignet hatte. Im 21. Kapitel führt er kurz nacheinander zwei Stellen aus Ciceronianischen Reden an, für Ligarius und für den Dichter Archias, an deren einer der Reduer Cäsars Großmut an- ruft, an deren anderer er das Lob der Wissenschaften verkündigt. Die zweite Stelle benutzte Friedrich nach der Übersetzung Vol- taires, die sich in einer Widmungsepistel vor dem Trauerspiele Alzire findet.

Besonders sagten ihm die stoischen Grundsätze Mark Aurels zu, wie sie in dessen „Selbstbetrachtungen“ niedergelegt sind. Daher sieht er in dem „gekrönten Philosophen“ ebenso ein Gegen- bild gegen Cäsar Borgia wie in Voltaires Heinrich IV. (Kapitel 19 am Schlusse). Ja so ganz nach der Denkweise des römischen Kaisers ist der Antimachiavell geschrieben, daß Voltaire ihn das Werk Mark Aurels, damit also Friedrich selbst Mark Aurel nennt. Wörtlich zitiert er ihn nur einmal, am Schlusse des 21. Kapitels. Allerdings mag der Kaiser auch „immer gütig, immer sittenrein“ gewesen sein; daß er „bis an seinen Tod keine Ungunst des Ge- schickes erfuhr“, hätte Friedrich nicht behauptet, wenn er genaueren Einblick in die Geschichte seiner Markomannenkriege getan hätte, die doch durch ihren längere Zeit unglücklichen Verlauf dem Kaiser schwere Kümmernis brachten. Der junge König konnte nicht ahnen, daß er einst während der dunkelsten Tage des Sieben- jährigen Krieges, Ende 1761, sich an der Philosophie Mark Aurels aufrichten werde. Aus jener Zeit hat sich ein in Verse ge- brachter Auszug aus den „Selbstbetrachtungen“ erhalten!.

1 Le Stoicien Oeuvres XII 181 189. Vgl. Tagebücher de Catts in den Publikationen aus den preuß. Staatsarchiven 22, 446.

Friedrichs des Großen Antimachiavell 75

Bei der Kritik des Principe geht der Kritiker aus von dem Ursprung der Macht des Herrschers über seine Untertanen und von der Entstehung des Staates überhaupt. Ihn leitet er nach den damals geltenden Meinungen der Naturrechtslehre aus einem Vertrage ab, den die Mitglieder einer Gemeinschaft mit einem unter ihnen geschlossen haben. Um ihrer Ruhe, ihrer Erhaltung willen haben es die Völker für nötig befunden, Richter zu haben, die ihren Hader schlichten, Schirmherren, die ihren Besitz wider die Neider decken, Fürsten, die die Interessen aller , so mannig- faltig sie sind, zusammenfassen könnten zu einem großen Gesamt- interesse, und die Völker haben aus ihrer Mitte die Männer aus- gewählt, die sie für die weisesten, gerechtesten, uneigennützigsten, menschlichsten und tapfersten hielten, über sie Herren zu sein und die drückende Last der Geschäfte ihnen abzunehmen.“ Zeit seines Lebens hat er an dieser Auffassung festgehalten, sie z. B. noch in den „Regierungsformen und Herrscherpflichten“ vertreten, wo es heißt: „Die Aufrechterhaltung der Gesetze war der einzige Grund, der die Menschen bewog, sich Obere zu geben; denn das bedeutet den wahren Grund der Herrschergewalt.“ Friedrich hielt, ehe er Voltaire näher trat, den von Leibniz abhängigen Philosophen Christian Wolff besonders hoch und hatte sich mit Emsigkeit in seine Schriften hineingearbeitet, zunächst seine Logik studiert, dann seine Unsterblichkeitslehre, und auch, wie wir sehen, seine „Vernünftigen Gedanken von dem gesellschaftlichen Leben des Menschen“ (1720). Lange vor Rousseau (der contrat social erschien 1762) hatte Wolff den Vertrag als die Grundlage und Rechtsform des Staates apfgestellt.

Trotz alledem steht der König den Meinungen seiner Zeit nicht unselbständig gegenüber, hat sich vielmehr sein eigenes Urteil über sie gebildet. So verrät schon diese Jugendschrift den ganzen Friedrich in seiner Besonderheit mit seiner lebhaften, temperament- vollen Ausdrucksweise, seiner Neigung zur Satire, seiner Spott- sucht, aber auch seiner unbeirrbaren Aufrichtigkeit und seinem strengen Pflichtgefühl, das sich in der hohen auf das Beste des Volkes gerichteten Auffassung vom Fürstenberufe zeigt.

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Kleine Mitteilungen.

Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regent- schaft.

In der von mir schon wiederholt ausgebeuteten Briefsammlung in der Handschrift 275 (früher 1043, 743) s. XIII. ex. der Reimser Stadt- bibliothek! findet sich auf Fol. 38v. das folgende Stück:

Venerabili presbitero cardinali et cetera.

Certus sum apud me et in hoc non fallitur, quisquis credit, quod inter prelatos regni, idest? inter clericos maiores et minimos, vix est aliquis, qui mandata Romane curie libentius me’ recipiat et benignius exsequatur, presertim in hiis, in quibus et ex quibus favor imperialis non leditur et honori suo contrarium non occurrit., Scitis, pater, quod idem dominus imperator feliciter procedens in Alemanniam quosdam nobiles prelatos et laicos designavit, quibus curam regni et vices suas in ipso“ iuxta beneplacitum suum commisit. Me, licet omnium minimum, a tali gracia non excludens mandavit et statuit esse unum ex eis. Cum igitur in exsequcione, quam iniungitis, ipse tangatur, iuste vereor, ne indig- nationem suam incurram et notam male fidei merear, que multos inficit, dum honorem eorum, quibus serviunt, non observant. Ideoque paternitati vestre devotus inclinans supplico quantum possum, quatenus super commis- sione michi facta contra filium magistri R. de Traiecto domini imperatoris notarii et alios michi parcatis ad praesens, ut proinde me vestris serviciis obligetis.

In dem Briefe fällt zunächst der Hinweis auf die sizilische Regent- schaft auf, die von Kaiser Friedrich II. auf dem Hoftage von Fano im

1 Vgl. über den Inhalt der Hs. Wattenbach im Neuen Archiv 18, 493 fl. ® Ides Hs.

3 Libentissime Hs. 4 Ipsos Hs.

Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft 77

April 1235 vor seinem Aufbruch nach Deutschland eingesetzt wurde!, ud die bis zum Herbst 12392 gedauert hat. Da wir über ihre Wirk- samkeit nur unzulänglich unterrichtet sinds, ist jeder neue Beleg will- kommen. Der Absender des Schreibens zählt sich zu den Prälaten des Königreiches und erscheint als eines der Mitglieder des Regentschafts- rates. Diesem gehörten von Geistlichen an Erzbischof Jakob von Capua, Erzbischof Berard von Palermo und vielleicht auch Erzbischof (Tankred?) von Otranto, an dessen Stelle später nach seinem Tode Bischof Peter von Ravello getreten zu sein scheint“, um bei der Auflösung dem Erz- bischof von Capua als einziger Prälat im Kollegium zur Seite zu stehen. Einer von ihnen muß also der Absender gewesen sein. Die Anrede eines Kardinalpresbyters mit „pater“ und „paternitas vestra“ entspricht selbst für einen Erzbischof nur den damaligen Vorstellungen von der überlegenen Rangstufe, zu der die Kardinäle damals längst emporgestiegen waren, gebrauchte doch auch ein Patriarch einem Kardinaldiakon gegen- über dieselbe Anrede. Eine Entscheidung zwischen jenen vier Geist- lichen ist zunächst nicht möglich. Versuchen wir von anderen Seiten ber Anhaltspunkte dafür zu gewinnen.

Dem Absender ist ein Vorgehen gegen einen Sohn des kaiserlichen Notars Magister R. de Traiecto und andre Persönlichkeiten zugemutet, das er voll Besorgnis, er möge sich dadurch den Unwillen Friedrichs zuziehen und in den Verdacht der Untreue geraten, ablehnen zu müssen glaubt. Jener Notar Ricardus de Traiecto ist hinlänglich bekannt. In dem Registerfragment Friedrichs von 1239/40“ ist er derjenige, der die meisten Beurkundungsbefehle überbracht hat; er gehörte also damals zum engeren Kreise der Vertrauten des Kaisers”. Daher kann auch in dem Briefe gesagt werden, daß durch ein Vorgehen gegen Richards Sohn der Kaiser selbst berührt werde. Richard ist zwar von F. Wilhelm im Register zu Reg. Imp. V S. 2340 zu einem Mann aus Utrecht gemacht, stammte aber zweifellos aus Traätto östlich von Gaöta, nicht weit von der Mündung des Garigliano, das z. B. in den Acta Imp. ined. I, 770, 2 als „Traiettum“ begegnet, und wohin auch der ebenda mehrfach im Re-

ES EEERSSEEREN

ı Vgl. Reg. Imp. V, 2085 a.

® Winkelmann, F. z. d. G. 12, 526, Anm. 4 vermutet: bis September 1239.

3? Vgl. im allgemeinen Samanek, Kronrat und Reichsregentschaft im 13. und l4. Jahrh. (Abh. z. mittl. u. neu. Gesch. H. 18) 1910 S. 45.

Ebenda S. 552 Anm. 4.

s Vgl. z. B. Winkelmann, Acta Imp. ined. I, 565 nr. 718.

t Vgl. nach dem Register zu Huillard-Bréholles V, 2 die bezüglichen Stellen.

Vgl. H. Niese, Hist. Zeitschr. 108, 494.

78 K. Hampe

gister vorkommende Notar Johannes de Traiecto sicher gehört. Bei jenem von der Kurie angestrebten Vorgehen gegen Richards Sohn und Genossen dürfte es sich um die Zurückweisung von Maßnahmen handeln, die dem Papste als Beamtenübergriffe gegen kirchliche Rechte erschienen. Das Nähere ist uns nicht bekannt. Mit einer gewissen Wahrscheinlich- keit aber dürfen wir wohl bei jenen angeblichen Übergriffen an die Heimatgegend um Traötto denken; das war seit der kaiserlich-päpstlichen Auseinandersetzung über Gaéta, die auch mit dem Frieden von S. Germano zunächst noch nicht zum Abschluß gekommen war, sicherlich ein heikles Gebiet. Für die Kurie aber mußte es dort am nächsten liegen, ein Vorgehen dem Capuaner Erzbischof zu übertragen.

Zu derselben Persönlichkeit werden wir auf anderem Wege geführt. Die Reimser Briefsammlung enthält bekanntlich eine Art Legationsregister des Kardinalpresbyters Thomas von Capua, des Friedensunterhändlers von S. Germano!, daneben auch noch andere mit ihm zusammenhängende Materialien. Daß kein anderer als er mit dem angeredeten Kardinal- presbyter gemeint ist, dürfte von vornherein als überaus wahrscheinlich gelten. Dann aber liegt es wiederum nahe, daß er, da er sich in der Terra di Lavoro vor allem auskannte, mit einer seine engere Heimat nahe berührenden Angelegenheit von der Kurie betraut wurde und sich an Jakob von Capua gewandt hat; an diesen als Erzbischof, nicht als Mitglied des Regentschaftsrates, denn sonst würde in der Antwort diese Mitgliedschaft nicht erst mitgeteilt werden.

Was wir endlich von der Persönlichkeit des Erzbischofs wissen, ent- spricht vollkommen der Haltung, die der Absender unseres Briefes zeigt. Wir kennen ihn, der zu den Familiaren Friedrichs zählte, in der Rolle eines Mittlers zwischen Kaiser und Kurie?; wo aber beider Ansprüche sich kreuzten, hielt er doch lieber zu seinem weltlichen Heırn. Wegen seiner Mitarbeit an dem Gesetzeswerk von Melfi, diesen „constitutiones destitutivas salutis et institutivas enormium scandalorum“ ist er von Papst Gregor IX. am 5. Juli 1231 scharf getadelt worden®, ohne sich dadurch die dauernde Ungnade der Kurie zuzuziehen*. Damit würde gut übereinstimmen, daß auch der Absender des obigen Briefes es ab- lehnt, seine guten Beziehungen zum Kaiser durch Willfährigkeit gegen- über dem Ansinnen der römischen Kurie zu gefährden.

ı Vorläufig von Rodenberg im Neuen Archiv 18 herausgegeben.

1 Vgl. R. I. V, 6828, 6829, 6831 vom Dezember 1230 und Januar 1231.

3 Vgl. R. I. V, 6857.

Ein päpstlicher Auftrag an ihn findet sich z. B. im Register Gregors IX. ed. Auvray nr. 2685 vom 16. Juli 1235.

‚Zu der von Friedrich II. 1235 eingesetzten sizilischen Regentschaft 79

Dürfen wir nunmehr mit einiger Wahrscheinlichkeit den Erzbischof Jakob von Capua als Absender und den Kardinalpresbyter von S. Sabina Thomas von Capua als Empfänger des Schreibens annehmen, so gelingt es vielleicht noch, innerhalb der Regentschaftsepoche vom April 1235 bis zım September 1239 den Spielraum für die Datierung unseres Stückes etwas zu verengern. Aus der Wendung: „feliciter procedens in Ale- nanniam“ habe Friedrich die Regentschaft eingesetzt, darf man wohl heraushören, daß der Kaiser zwar inzwischen in Deutschland eingetroffen (im Mai 1235), aber doch schwerlich schon wieder von da nach Ober- italien zurückgekehrt ist (im August 1236). Die späteren Jahre kämen aber auch für Thomas von Capua als Vermittler des päpstlichen Mandats kaum in Betracht, da wir ihn seit dem 29. November 1236, wo er schon fir de vom Juni bis Oktober 1237 ausgeführte Legation nach Ober- italien bestimmt war, wesentlich mit darauf bezüglichen Angelegenheiten beschäftigt zu denken haben, während seit Cortenuova (27. November 1237) die Spannung zwischen Kurie und kaiserlichem Hofe überhaupt stärker wurde, als unser Brief sie voraussetzt. Faßt man danach den Zeitraum von Mai 1235 bis August 1236 in erster Linie ins Auge, so ist es wohl kein Zufall, daß eben in diese Tage der vornehmlich durch die Entwicklung der Lombardenfrage neu einsetzenden Verstimmung der Kurie über die Entwicklung der Lombardenfrage die Hauptbeschwerde- briefe des Papstes über Beeinträchtigung sizilischer Kirchen durch Beamten- übergriffe und andere Mißstände fallen. Neben dem Schreiben Gregors IX. an Friedrich vom 29. Februar 12361 steht da vor allem die ausführliche dem Kardinalbischof Jakob von Palestrina zu Verhandlungen übersandte Beschwerdeliste vom 17. August 12362. Da hier die Gravamina ge- wissermaßen nur in Überschriften angedeutet, nicht ausführlich dargelegt sind, so ist es natürlich nicht möglich, festzustellen, ob etwa der Sohn Richards von Traetto in eine der Angelegenheiten verwickelt war. Der Stimmung nach aber fügt sich unser zu datierendes Schreiben am besten in diese Zeit ein. f

Es eröffnet uns einen Einblick in die schwierige Stellung, in der sich die geistlichen Mitglieder des Regentschaftsrates in der Zwickmühle zwischen Kaiser und Papst befanden. Noch aber war das unerschütterte und seit dem Frieden von S. Germano gesteigerte Ansehen Friedrichs

der stärkere Magnet. j K. Hampe.

1 R. I. V, 7124. ? R. I. V, 7150.

80 Otto Stolz

Ein landesfürstliches Ahlaßverbot in Tirol vom Jahre 1482.

Über eine Stellungnahme der Staatsgewalt zum Ablaßhandel in den deutschen Ländern vor dem Auftreten Luthers weiß die geschichtliche Literatur nur wenig zu berichten. Und dennoch wäre das ziemlich wichtig für die Beurteilung von Luthers erstem reformatorischen Schritt, denn derselbe müßte noch mehr, als dies bereits erkannt wird, als eine Folgerung des Zeitgeistes und der Zeitverhältnisse erscheinen, wenn sich eine ausgesprochene Gegnerschaft gegen das Ablaßwesen in den Staats- kanzleien vor und neben den Angriffen der Theologen nachweisen ließe. Meines Wissens hat darauf nur Schulte in seinem Werke „Die Fugger in Rom“ (1, 142) ein grundsätzliches Augenmerk gerichtet und sehr Be- achtenswertes über die Haltung deutscher Fürsten, namentlich der Herzöge von Bayern und Sachsen gegenüber der Ausschreibung jenes Ablasses mitgeteilt, der im Jahre 1516 durch die Bewerbung Albrechts von Branden- burg um die Erzbistümer Mainz und Magdeburg veranlaßt wurde und bekanntlich zu Luthers. Thesen geführt hat. Diese Fürsten ließen in ihren Ländern die Verkündigung des Ablasses schlankweg verbieten, weil sie in der damit verbundenen Geldabgabe eine Beeinträchtigung des Geld- besitzes und damit der Steuerkraft der Bevölkerung erblickten. Das religiüse Moment der Vergebung der Sündenstrafen tritt in diesem Ge- dankengang gegenüber der rein finanzpolitischen Betrachtung einer sakra- mentalen Institution ganz in den Hintergrund und wir müssen hierin eine sehr weitgehende Lockerung des Ansehens dieser Institution und damit auch der Kirchengewalt, die jene geschaffen hat und anwendete, erkennen. Das Einsetzen einer von sehr nüchternen Erwägungen ge- leiteten Kritik gegenüber der gläubigen Hinnahme einer von der Kirche entwickelten Heilslehre erfährt dadurch eine sehr grelle Beleuchtung, nicht minder aber auch das Selbstgefühl der Träger der Staatsgewalt, die sich nicht scheuen, den Interessen der geistlichen Kreise durch ein- fache Gebote und Verbote entgegenzutreten und ihren Willen auch in Fragen des inneren kirchlichen Lebens zur Geltung zu bringen.

Die von Schulte mitgeteilten Fälle sind aber nicht die einzigen und auch nicht die ersten dieser Art. In einem Registerbande der landesfürstlichen Kanzlei von Tirol! findet sich ein ganz von demselben Geiste diktiertes Mandat des Erzherzog Siegmund bereits vom Jahre 1482, das ich wegen seines bedeutsamen Inhalts wortgemäß zum Abdrucke bringe. Man muß sich zwar in der symptomatischen Wertung dieses Schriftstücks zurück- halten, solange nicht die Gewähr gegeben ist, daß auch die Registraturen

ı Jetzt Staatsarchiv Innsbruck Kopialbuch II. Serie lit. C. fol. 357.

Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482 81

anderer Staatskanzleien der damaligen Zeit auf den Gegenstand hin durch- forscht wurden. Die Regierung Siegmunds von Tirol hat sich in dem Kampfe mit dem Kardinal Nikolaus Cusanus sehr nackensteif und erfolg- reich in der Abweisung allzu vordringlicher klerikaler Ansprüche und in der Ergreifung entsprechender Mittel nicht verlegen gezeigt. Möglich, daß der Geist Georg v. Heimburgs noch von jener Zeit her in der Tiroler Staatskanzlei hie und da wiederum auf blitzte und auch diesen neuen Vorstoß der Staatsgewalt gegen eine Seite des religiös- kirchlichen Lebens inspiriert hat, die wie der Ablaßhandel und überhaupt das ganze päpst- liche Finanzsystem zu einem offenen Gebrechen Deutschlands und zu einem Gegenstande der allgemeinen Erbitterung geworden war. Es bedarf, wie gesagt, noch der Aufklärung, ob der damalige Schritt der Tiroler Re- gierung vereinzelt oder durch ein ähnliches Vorgehen anderer deutscher Länder irgendwie beeinflußt war.

Das Mandat weist die drei Bischöfe, in deren Diözesen sich das da- malige Tirol teilte, an, die Verkündigung neuer päpstlicher Ablässe zu verbieten, bevor nicht die landesfürstliche Regierung darüber entschieden babe. Welche Wirkung das Mandat auf diese Würdenträger ausgeübt hat, wie sie es an die ihnen unterstellten Organe weitergegeben haben, wissen wir nicht direkt. Immerhin erließ Bischof Georg von Brixen am 24. April 1482 eine Verordnung gegen die Almosensammler, die mit päpstlichen Empfehlungsschreiben versehen, seine Diözese besuchen und die infolge Miß wachs und Kriegssteuern ohnedies finanziell sehr geschwächte Bevölkerung noch mehr an Geld entblößen würden 1. Offenbar liegen diesem Dekrete dieselben Erwägungen zugrunde wie dem Mandate Erz- herzogs Siegmunds. Vielleicht ist es die unmittelbare Antwort auf letzteres, indem der Bischof nicht direkt den Ablaß als sakramentale Einrichtung, sondern nur die Absammlung der Gelder erwähnen und einschränken wollte. In dem schweizerischen Teil der Diözese Chur war es übrigens um dieselbe Zeit auch auf geistlicher Seite zu Protesten gegen das Ablaß- wesen gekommen, die aber der Bischof zurückwies?.

Das Mandat Erzherzog Siegmunds, Grafen von Tirol usw., hat folgenden Wortlaut:

„In simili an den bischof zu Brichsen, Triennd, Chur.“

„Erwirdiger lieber freund, uns ist angelangt, wie etlich in ditz unser land kumen sein mit anzaigung vil und manigerlay ablas und gewalts von unserm heiligen vater dem babst, und aber in dem vergangen jar durch die 1 Sinnacher, Geschichte der bischöflichen Kirche von Brixen 6, 623.

ı Mayer, Geschichte des Bistums Chur 1, 488.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 6

82 Otto Stolz: Ein landesfürstliches Ablaßverbot in Tirol vom Jahre 1482

Rodiser! vil gelts aufgehebt und daraus gefürt haben, das yetz aber beschehen möchte, mainen auch, ir soltet solchs ausserhalb unser nit gewilligt haben, nachdem die leut dadurch an gelt vast emplöst werden und uns wider die Tarcken und ander unser wider wertigen destmynder helffen mochten. Darauf begeren wir an eu mit ernst, ir wellet mit dem pesten füg fürnemen gegen in und sagen lassen, daz sy von irem fürnemen auf hören, wann wir das nit gestatten, sunder sein heiligkait der sachen berichten wellen und allenthalben in eurem bistumb verpieten, daz die pharrer solch ablass nit weiter verkunden, als ir das wisset wol fürzunemen und hinfür solchs nit gestatten, sunder vor an uns gelangen lassen, als ir versteet, das pillichen beschicht. Das kumbt uns zu sundern willen und gevallen widerumb zu beschulden. Datum sambstag vor oculi anno ut supra.“ (1482 März 9.)

1 Die Beziehung dieses Namens konnte ich nicht sicher feststellen, wahr-

scheinlich handelt es sich um den Johanniterorden, der 1480 seinen bisherigen Sitz, die Insel Rhodos, gegen die Türken verloren hat und nun mit Empfehlungen der Kurie in den verschiedenen christlichen Staaten Gelder zu seiner Unter- stützung sammelte.

Innsbruck. Otto Stolz.

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Kritiken.

Erich Brandenburg, Die materialistische Geschichtsauffassung. Ihre Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920. Verlag von Quelle und Meyer. 66 S. 3 M.

Wer die Schwierigkeiten kennt, die der Erforschung der materiali- stischen Geschichtsauffassung aus ihrem mannigfach zerstreuten und ständig auseinanderstrebenden Quellenmaterial, den vielen Schattierungen und Wandlungen und der über sie handelnden unübersehbaren Literatur er- wachsen, konnte der straffen und kurzen, aus tiefer Sachkenntnis heraus gestalteten Rektorratsrede Brandenburgs nur mit dankbarer Anerkennung folgen und wird es begrüßen, daß sie in etwas erweiterter und mit wert vollen Hinweisen versehener Fassung auch der breiten Offentlichkeit zu- gänglich gemacht wird. Neben einer Geschichte der Theorie und der musterhaft knappen Darstellung ihres wesentlichen Gehalts gibt Branden- burg eine Kritik des Marxismus, die nicht darauf ausgeht, dessen Rich- tigkeit oder Falschheit an der Hand geschichtlicher Tatbestände nach- zuprüfen, sondern ihm „vom Ganzen, vom innersten Motiv des Systems aus“ zu Leibe geht. Den inneren Widerstreit der ganzen Theorie findet er in dem weder von Marx selbst noch von seinen Nachfolgern gelösten Problem der kausalen Beziehung der als materielle Ursachen gedachten Produktivverhältnisse zu dem juristisch-politischen und ideologischen Überbau. Der Kernpunkt seiner Ausführungen liegt in dem Gedanken, daß es selbst bei weitherzigster Auffassung des Begriffs „Materialismus“ nicht einzusehen ist, wie die zwar von psychischen Faktoren mitbe- stimmten aber doch letzten Endes in der Materie wurzelnden Produktiv- verhältnisse den Anstoß zu einer Weiterentwicklung der Menschheit geben sollen, da doch die der Produktion dienenden Stoffe und Menschen selbst sich im Laufe der Jahrhunderte nur in kaum merklicher Weise verändern würden, wenn nicht eben die sich wandelnden geistigen Inter- essen, die Erfindungen und Entdeckungen, kurz das Ideologische, die Produkte der Erde und mit ihnen die Produktionsverhältnisse in eine ständige, aufwärtsstrebende Bewegung versetzten. Noch weniger ist es

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zu verstehen, daß eine solche Entwicklung in Revolutionen und das Alte vernichtenden Katastrophen vor sich gehen soll, denn „tatsächlich ver- schwinden die alten Produktivkräfte der pflügende Ochse, die Hand- arbeit mit einfachem Werkzeug, Fischerei, Jägerei und vieles andere durchaus nicht, wenn die Maschine auf dem Plane erscheint, sondern sie bleiben daneben bestehen und behalten einen gewissen Grad der Wirk- samkeit für die Gesamtproduktion.“ Es handelt sich vielmehr um ein kontinuierliches Werden, in dem die Produktivverhältnisse wohl ein Faktor unter vielen anderen, nicht aber der allein ausschlaggebende sind. Er zeigt dann, wie dieser schwache Punkt der marxistischen Theorie auch ihren Anhängern und Weiterbildnern zum Bewußtsein gekommen ist und wie sie sich mit dem Streben nach einer Aufgabe der ursächlich zwingenden Gewalt der Produktivverhältnisse immer weiter von der materialistischen Geschichtsauffassung entfernen und der bürgerlichen Ge- schichtsphilosophie und Geschichtsschreibung nähern, so daß schließlich der Marxismus als eine vorläufige Versuchshypothese neben vielen anderen erscheint, unter denen sie sich nur durch den engen, über die west- europäischen Völker nicht hinausreichenden Gesichtskreis ihrer Urheber und deren Unkenntnis des nötigsten völker psychologischen, religions- und auch wirtschafts geschichtlichen Materials auszeichnet. So gelungen auch die scharfe Herausarbeitung der inneren Unstimmigkeiten des Systems ist, so scheint mir Brandenburg doch an den letzten gedanklichen Motiven, aus denen der Marxismus in seiner ersten Form entsprang, zu rasch vorüberzugehen. Er schreibt von Marx und Engels, ihre Theorie ist „nicht aus Hegels Philosophie erwachsen, im Keime kaum mit ihr ver- wandt; sie hat sich nur eines Stückes dieser Philosophie als eines brauch- baren logischen Hilfsmittels bedient.“ Man kann diesem Satze wohl an sich zustimmen, mit ihm aber ist die Sache nicht abgetan; denn gerade in dem gründlichen Miß verstehen Hegels und in dem unsinnigen Ge- brauch des logischen Hilfsmittels seiner Dialektik liegt die Wurzel des ganzen philosophischen Widersinns der materialistischen Geschichtsauf- fassung. Dadurch, daß Marx die Dialektik seines Meisters umkehrte und die Selbstbewegung der Vernunft in die Materie verlegte, von der er in schroffem Widerspruch zu allen Tatsachen der Naturwissenschaft behauptete, daß sie sich im Dreitakt der Position, Negation und Negation der Negation bewege, kam er zu seiner Folgerung einer sich in dem- selben Rhythmus fortbewegenden Entwicklung der Produktivkräfte und zu dem Gedanken eines mit Naturnotwendigkeit sich einstellenden Um- schlags der kapitalistischen Weltordnung in eine Herrschaft des Proletariats. Dieser philosophische Unsinn einer materialistischen Dialektik ist der

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wundeste Punkt der Theorie. Mit ihr steht und fällt das ganze Ge- bäude, sobald man es logisch analysieren will. Diese dialektische Me- thode meinte Marx, wenn er seine Lehre als „wissenschaftlichen“ So- zalismus bezeichnete. Hierauf hat Masaryk (Grundlagen des Marxismus 1899, S. 49) zuerst hingewiesen, und Joh. Plenge (Marx und Hegel 1911) hat in seinen tiefgrabenden Untersuchungen das ganze fadenscheinige Gedankengewebe bloßgelegt. Wohl mag dem Historiker das rein Philo- sophische ferner liegen, Marx aber hat sich als Philosoph gefühlt, in disen Spekulationen gelebt und aus ihnen die ganze Kraft seiner Be- weisführung geschöpft; darum sollten sie in einer kritischen Behandlung seines Systems auch zu voller Geltung kommen. Leipzig. H. Leisegang.

Arthur Rosenberg, Einleitung und Quellenkunde zur Römischen Geschichte. Berlin, Weidmann’sche Buchhandlung, 1921. Gr. 8°. XII und 304 8.

Es gibt einen der studentischen Sprache des Paukbodens entlehnten Ausdruck, der unter Akademikern vielleicht am sinnfälligsten die Art des Rosenbergschen Buches kennzeichnet: es ist „schlankweg aus dem Hand- gelenk“ geschrieben. Geradezu verblüffend ist neben manch feiner und kluger Bemerkung oft die Unbekümmertheit und Ungleichmäßigkeit in Urteil und Stoffbehandlung, wie man sie bisher am allerwenigsten bei einem Werke anzutreffen gewohnt war, das der Natur der Sache nach ein besonnener Führer der Jugend sein muß, um seinen Zweck zu erfüllen. Das hat der Verfasser letzthin auch selbst gefühlt, wenn er S. VI ver- spricht, „alle Probleme selbständig zu untersuchen und dem Leser stets Rechenschaft zu geben, worauf sich die Behauptungen des Textes stützen“. Aber Rosenberg ist mehr als einmal weit davon entfernt, sich an seinen Vorsatz zu halten, wie er gelegentlich ohne weiteres die Fesseln der Disposition abstreift, die er kurz vorher selbst angekündigt hat (vgl. z. B. 8.2 den Schluß von $ 1 und dann die Anordnung von 8 2ff. oder S. VI oben über „Akten und Urkunden“ und dann die Uberschriften von Kap. I dis III).

Der Historiker von Fach wird gewiß mit Kopfschütteln vernehmen, daß (S. 291) „prinzipiell zwischen den Geschichtswerken von Gibbon und Tillemont () und etwa denen von Mommsen und Ranke (warum dies chronologische Aufdenkopfstellen?!) kein Unterschied ist“, und auf die Begründung solches Urteils gespannt sein; aber Rosenberg läßt es bei der bloßen Behauptung bewenden. Topographie und Landeskunde werden 8. 58 bzw. 285 mit wenigen Worten abgetan, so daß die Anführung

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der am nächsten liegenden Literatur einfach unterbleibt: Wie kann man den kleinen Schulatlas zur Geschichte des Altertums von Sieglin (1900) als nützlichen Führer erwähnen ohne des viel brauchbarerern Kampen- schen Atlas Antiquus des Verlages von F. A. Perthes zu gedenken? Und mußte nicht hier auch auf das treffliche Hilfsmittel der bekannten französischen „Nouvelle collection à T usage des classes“, der wir Deutsche leider noch immer nichts Ebenbürtiges zur Seite zu stellen haben, auf- merksam gemacht werden, wo in bequemer alphabetischer Form unmittel- bar an den Index des kleinen deutschen Atlas anschließend M. Besnier ein unersetzliches Lexique de géographie ancienne (1914) darbietet, das Goyaus Chronologie de l'empire Romain an Brauchbarkeit fast noch über- trifft? Ebenso fehlt natürlich Homos Lexique de topographie Romaine (1900), alles Bücher, die nach des Rezensenten Meinung zum unentbehr- lichsten Handapparat des täglichen Bedarfs gehören und dem Studierenden am wenigsten vorenthalten bleiben können. |

Was soll man weiter von einer Einleitung in die römische Geschichte halten, die es verschmäht, zum mindesten die Grundfragen der eigentlichen Chronologie zu besprechen, in der weder die uns so fremde Zeitrechnungs- weise der Alten noch die provinzialen Ären behandelt werden, in der man von der Gegenüberstellung von ägyptischem und römischem Kalender und von den alexandrinischen Kaisermünzen und ihrer Datierung, die doch für den römischen Kaiserhistoriker einfach unentbehrlich ist, keine Silbe hört? Genau auf dem gleichen Niveau steht es, wenn Papyri und Ostraka mit drei Seiten abgespeist werden, ja die in der Kaiserzeit von römischen Dingen garnicht mehr zu trennenden Riesensammlungen der Inscriptiones Graecae (und noch dazu mit bedenklich schiefen Worten) auf sage und schreibe zwei Zeilen abgetan werden, während mit einer geradezu unsinnigen Papierverschwendung (auf 23 Halbzeilen stehen fünf Worte! eine breitspurige Tabelle von fast 1½½ Seiten Umfang S. 234f. bei den Scriptores Historiae Augustae .. die Titel der einzelnen Viten und die nichtssagenden Namen ihrer unbekannten Verfasser vorlegt. Und dies nur deshalb, weil Rosenberg mit solchem Brustton der Überzeugung hier eigene Theorien aufstellen zu können glaubt, daß nicht nur der Anfänger schließlich nicht mehr zu unterscheiden vermag, was Tatsache, was Hypothese ist. Wer Taxitus’ Quellen und historischer Leistung und einem Polybius als Historiker nur praeter propter vier Seiten zügesteht, sollte die Scriptores Historiae Augustae auf keinen Fall mit elf Seiten be- denken oder um Appian und seine Quellen ca. 7 Seiten herumschreiben dazu noch mit der bedauernden Bemerkung, daß sie eigentlich „ein ganzes Buch erforderten“ (S. VI vgl. S. 203 ff.), und dabei wieder eine unnütze

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tabellarische Übersicht der einzelnen Bücher anbringen, die abermals eine der getzt so kostbaren Druckseiten verschlingt.

Und endlich noch dieses: wer Literatur zur Schlacht von Kannä gibt, darf nicht nur Delbrücks bedenkliche Geschichte der Kriegskunst nennen, sondern muß auch Kromayers gedenken als des Gelehrten, der uns zum ersten Mal den ganzen Verlauf des Kampfes wirklich verständlich ge- macht hat (S. 195), und wer in die eben wieder brennend gewordene Frage der Sallustinvektive gegen Cicero (S. 171f.) einführen will, darf nicht einfach mit Kurfeß die Auffassung von Reitzenstein und Schwartz, daß hier eine echte Rede vorliege, abtun, aber totschweigen, daß Norden und Ed. Meyer sich voll und ganz für die Echtheit erklärt haben.

Genau so einseitig und unbedenklich ist Rosenberg in mehreren anderen Fällen verfahren. Derjenige, der den Rezensent selbst betrifft, 8. 241, sei an dieser Stelle niedriger gehängt. Auch hier vertritt die leichtfertige Behauptung in der neuartigen Form einer öffentlichen Aus- lobung („Ich verpflichte mich, nach derselben Methode jederzeit aus den Suetonbiographien eine bisher unbekannte römische Geschichte „sachlich- historischen“ Charakters zu rekonstruieren“) die Stelle des Beweises. Ich stehe noch heute auf dem Standpunkt, daß, wie die Scriptores W. Aug. schreiben, nur aus ihnen selbst auf dem Wege einer internen Quellen- kritik, die gewiß mancher subjektiven Momente nicht entbehrt, erschlossen werden kann. Der Beweis, daß dies kein „Irrweg“ war, dürfte am ehesten daraus erhellen, daß mit den auf ihm gewonnenen Hauptresultaten beute selbst die Gegner der Methode zu operieren pflegen.

Schließlich wäre es vielleicht in einer Einleitung in die Römische Geschichte am Platze gewesen, zu den neuen Forschungsergebnissen Stellung zu nehmen, die sich jetzt auf den Gebieten von Ursprung, Idee und Wesen des Römischen Kaisertums an die Namen Kromayer, Reitzen- stein, Ed. Meyer und vielleicht auch ein wenig an meinen eigenen Namen anknüpfen.

Pönitz bei Leipzig. Otto Th. Schulz.

Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung, herausgegeben von Ludo Moritz Hartmann. Bd. 4: Das Mittelalter bis zum Ausgange der Kreuzzüge von S. Hellmann. Gotha 1920.

„Karl Wilhelm Nitzsch“ zum Gedächtnis. Keine bessere Widmung hätte dem Bande zum Geleit gegeben werden können. Geist und Wesens- gehalt des noch immer, wie mir scheint, in seiner Bedeutung für die Ent- wicklung der Geschichtswissenschaft nicht ausreichend gewürdigten For- schers geben der Darstellung Hellmanns ihren Charakter. Was Nitzsch

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in seiner deutschen Geschichte sicher vielfach mit unzureichenden Mitteln, allzu impulsiv, geistreich spielend und willkürlich konstruierend, wo die exakte Grundlage mangelte, gewagt hat: Den Aufbau der Erzählung auf der breiten Basis der Massenentwicklung, ein Herauswachsenlassen der politischen Ereignisse aus dem Zusammentreffen und Gegeneinanderwirken überindividueller, ständisch und korporativ zusammengefaßter Kräfte ist hier zum ersten Male bei einem Versuch, mittelalterliche Weltgeschichte zu schreiben, verwirklicht worden: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Ver- fassungsgeschichte nehmen im Rahmen des ganzen einen verhältnismäßig breiten Raum ein .und fügen sich organisch ein. Das Individuum kommt dabei keineswegs zu kurz: Die in ihrer knappen, scharfen Prägnanz, in der Kunst, mit wenigen Strichen Umriß und Relief einer großer Persönlichkeit zu geben an Erich Marcks erinnernde Darstellungskunst des Verfassers hat uns im Gegenteil in den literarischen Porträts Karls des Großen, Gregors VII., Friedrichs II. kleine Meisterwerke gegeben, die schwer zu übertreffen sein werden. .

Die schwierige durch den Plan des Gesamtwerks gestellte Aufgabe: allen Einzelfakten nur im Rahmen des Gesamtzusammenhangs ihre gleichsam symbolische Bedeutung zu geben und danach ihre Auswahl zu treffen, die großen Linien der gesamteuropäischen Entwicklung auch bei der Darstellung der Schicksale der einzelnen Länder und Ländergruppen nie aus den. Augen zu verlieren, ohne doch in vage Allgemeinheiten zu verfallen, ist, nicht überall mit gleichem Glück, im ganzen aber doch aufs beste gelöst. Überall spürt man ein sicheres Schreiten auf einem in emsiger Quellenforschung selbsteroberten und daher tragfesten Grunde, ohne daß doch die geleistete Arbeit sich irgendwo aufdringlich und vorlaut bemerkbar machte; sachliche Versehen sind, so viel ich sehe, nicht zu verzeichnen. Über die Auswahl des historisch Bedeutsamen im Sinne Eduard Meyers kann man natürlich verschiedener Meinung sein; zuviel hängt hier von nicht weiter diskutabeln subjektiven Wertungen ab. Immerhin scheint mir die frühmerovingische Periode vielleicht weil der Verfasser hier besonders gut zu Hause war und fürchtete, sich allzubreit gehen zu lassen etwas stiefmütterlich behandelt zu sein.

Der gewählte Standpunkt der Betrachtung ist der der west- und mittel- europäischen Kultur, der europäischen Völkerfamilie im Sinne Rankes, zu der die anderen Kulturen, selten ausstrahlend, häufiger empfangend, peripherisch in Beziehung gesetzt werden. Denn Weltgeschichte im höchsten Sinne zu schreiben, d. h. um mit Nietzsche und Spengler zu reden die gesamte Entwicklung der Kulturmenschheit „wie mit dem Auge eines Gottes zu überblicken“, ist uns Menschen von heute nicht gegeben.

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Daß dadurch manche Linien verzerrt, manche Akzente falsch verteilt werden, ist ein schwer vermeidbares Übel. Von dem kulturell so bedeut- samen Wirken der Irenmönche als Proselyten der in ihrer störrischen Eigenart so überaus interessanten frühmittelalterlich-keltischen Kultur hätten wir gern etwas Genaueres erfahren. Byzanz, als bedeutsam wir- kender Faktor der europäischen Politik, tritt vor allem im Zeitalter der Kreuzzüge, wo alle Fäden zeitweise am Goldnen Horn zusammentaufen, allzusehr in den Hintergrund oder verschwindet hinter den Kulissen der großen westeuropäischen Aktionen, wie man denn von dem eigentümlichen erst durch die Forschung der jüngsten Zeit in seiner vollen Bedeutung gewürdigten Staats- und Kulturleben des mittelalterlichen Griechenreichs, ebenso wie von dem der Kreuzfahrerstaaten, an irgendeiner Stelle sich ein umfassenderes Bild wünschte.

Im Mittelpunkt der gesamten Darstellung steht als tiefster Kern und Gehalt der frühmittelalterlichen Geschichtsperiode der Versuch der abend- ländischen Völker, sich eine staatliche Organisation zu geben; kulturell geseben die allmähliche Verwischung der Kulturgrenze, die zu ihrem An- fang das mittlere und das westliche, bzw. südliche, das germanische und das romanische Europa scheidet: auch hier also der Weg von Trennung und Nebeneinander zu Verschmelzung und Miteinander. Der staatliche Ge- sichtspunkt steht dabei durchaus im Vordergrund: kulturelles Leben tritt nur da in der Darstellung stärker hervor, wo, wie zur Zeit der karo- lingischen Renaissance oder im Frankreich des 12. Jahrhunderts, eine un- mittelbare starke Einwirkung des Kulturlebens auf die Gestaltung des Staates oder ein Überfluten einer Kultur über die staatlichen Grenzen festzustellen ist; doch hätte auch unter diesem Gesichtspunkt z. B. der Einfluß der Gewinnung Burgunds und seiner Kultur auf das deutsche Staatsleben eine energischere Betonung verdient.

Der Prozeß der Staatenbildung selbst wird als ein in dauernder Aus- einandersetzung zwischen dem zentripetalen und dem zentrifugalen Prinzip bei allen abendländischen Völkern gleichmäßig in vier Stufen sich voll- ziehender geschildert: je zwei Perioden eines absolutistischen und eines, sei es volksmäßig, sei es aristokratisch beschränkten Königtums lösen einander ab; republikanische Staatsformen kündigen sich schüchtern in Italien, in Flandern als zukunftreiche Bildungen an, die allerdings erst in der folgenden Periode des Spätmittelalters zur vollen Entfaltung gelangen. Wie denn überhaupt der Verfasser für solche zunächst unter der Oberfläche glimmenden Mächte einer zum Lichte drängenden neuen Zeit vielfach ein feines Verständnis zeigt.

Innerhalb der abendländischen Kulturzone ist Frankreich nach Hell- manns Auffassung das eigentlich schöpferisch gestaltende Element, „alle

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großen Neuschöpfungen der mittelalterlichen Kultur sind auf seinem Boden entstanden“. Man wird vor allem gegenüber einseitig deutsch orien- tierten Darstellungen, die sich durch die Blütenpracht der deutschen Kaiser- macht im Mittelalter allzusehr berauschen ließen, dem im ganzen zustimmen und doch der alizu scharf zugespitzten Formulierung entgegenhalten dürfen, daß dabei etwa die stillkeimende Macht der deutschen Mystik oder die in Italien vor allem heranreifende bürgerliche Kultur nicht in ihrer Be- deutung richtig eingeschätzt werden.

Daß nicht alle Teile der Darstellung von gleicher Geschlossenheit und innerer Reife sind, braucht bei einem derartig weitschichtigen Thema, in dessen Gesamtumfang kein einzelner gleichmäßig sich zu Hause fühlen kann, kaum betont zu werden. Als besonders gelungen sei etwa das siebente Kapitel des dritten Teils hervorgehoben, in dem unter dem Titel „Vordringen der europäischen Kultur in den Mittelmeerländern“ zum ersten- mal, wie mir scheint, und mit einer Fähigkeit zu einem Überblicken weiter historisch-geographischer Raumgrenzen, die etwas von Rankeschem Geist atmet, die Expansion der europäischen Kultur im westlichen wie im östlichen Becken des Mittelmeers, in Spanien (Bildung der spanischen Teilstaaten im Kampf gegen die Araber) und am Bosporus durch den vierten Kreuzzug unter einheitlichen Gesichtspunkten großzügig zusammen- gefaßt wird. Auch sonst begegnen wir einer Fülle geistvoller Einzel- beobachtungen, neuer eigenartiger Gesichtspunkte und Wertungen, die von gründlicher geistiger Durchdringung des gesamten Stoffes Zeugnis ablegen: ich nenne etwa die Betonung des revolutionären Charakters des fränkischen Großkönigtums (S. 14), die Schilderung des Verhältnisses von Lehnswesen und Aristokratie (S. 35), die Ausbildung eines kontiuentalen Staatensystems nach dem Vertrag von Verdun (S.69), die zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse des Investiturkampfs in Deutschland (S. 202ff.), die des kolo- nialen Charakters der normannischen Herrschaft in England (S. 227 f.) u. a. m.

Kommt nun hinzu, daß Form und Stil, an den besten Mustern, vor allem Ranke und Nitzsch, gebildet, ein hohes Maß künstlerischer Kultur, wohltuender Ruhe und plastischer Bildkraft zeigen, so läßt sich die Leistung des Müncbner Historikers als eine ganz hervorragende bezeichnen.

Und doch bleibt zum Schlusse ein letztes Bedenken, nicht in Anbetracht der absoluten Qualität des Geleisteten, sondern in Ansehung des Zweckes, dem nach dem Plane des Herausgebers die Weltgeschichte im ganzen dienen soll. Für das Bedürfnis der durch die Entwicklung des letzten Jahr- hunderts politisierten „großen Massen“ soll sie geschrieben sein, „die, zum Bewußtsein ihrer selbst, ihrer Stellung und Aufgabe in der sozialen Welt erweckt, „das gesellschaftliche Sein nicht verstehen“ zu können glauben,

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„solange ihnen das gesellschaftliche Werden noch fremd ist“; die sich aber nicht mit der Darstellung von Einzelheiten abfinden lassen, sondern „das Ganze dieses gesellschaftlichen Werdens“ sich zu eigen machen wollen, Wer nun die Volksbildungsarbeit dieser letzten Jahre aufmerksam ver- folgt und sich von den scheinbar glänzenden Anfangserfolgen nicht hat täuschen lassen, der wird als eins der Hauptergebnisse dieser Arbeit fest- stellen müssen, daß ein solches Bedürfnis gerade nach geschichtlicher Vertiefung und Klärung der eigenen Weltanschauung in den breiten Massen nur in sehr beschränktem Maße vorhanden ist; daß vielfach nur die Freude an der romantischen Illusion, der heroisch -pathetischen Geste, dem im spezifischen Sinne spannenden und interessanten zur Beschäftigung mit geschichtlichen Fragen lockt; daß aber im übrigen, wo wirklich wissen- schaftliche Vertiefung gesucht wird, die wahrhaft Bildungsbedürftigen aus der großen Masse ihr Heil weit eher von philosophischer und reli- giöser Seite her, als von der der Historie erwarten.

Aber davon abgesehen und das Bedürfnis der breiten Massen nach historischer Bildung einmal als vorhanden anerkannt, so ist wohl der Zweifel berechtigt, ob durch Werke, die in Anlage und Durchführung der Hartmannschen Weltgeschichte gleichen, diesem Bedürfnis in der rechten Weise Genüge getan wird. Mir scheint vielmehr, daß der Leserkreis solcher Werke sich immer im wesentlichen aus den Schichten der Ge- bildeten und Halbgebildeten rekrutieren wird; in erster Linie werden Lehrer und Studenten von ihnen Nutzen haben, solche also, die nach Er- ziehung, Vorbildung, Lebensstellung nach schwererer geistiger Kost ver- langen und sie zu verarbeiten imstande sind, die ferner von vornherein mit einem schon irgendwie historisch gerichteten Bewußtsein an sie herantreten.

Von den tei Hellmann recht beliebten Fremdwörtern, von denen sicher manche (Reate!), auch ohne daß man einem extremen Purismus verfällt, durch gleichwertige deutsche ersetzt werden könnten, sei als von dem äußerlichsten hier nicht gesprochen, sondern von Inhalt, Aufbau, Auswahl des Wesentlichen, des historisch Bedeutsamen, das doch auch für den Leser etwas „historisch Bedeutsames“ sein oder wenigstens werden soll; von all dem ferner, was von dem Autor ohne weiteres als selbstverständlicher Besitz der Leser, auf die er rechnet, vorausgesetzt wird.

Man lese etwa mit solchen Erwägungen gleich zu Anfang auf S.7 die wenigen, an sich ganz vortrefflichen, zusammenfassenden Erörterungen, mit denen die Darstellung der fränkischen Geschichte und damit des ge- samten abendländischen Mittelalters eingeleitet wird, und frage sich, ob die zur Historie drängenden aus der Masse des Volkes mit ihnen einen ihnen irgend verständlichen Sinn werden verbinden können. Ausdrücke

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anderen Länder wurden im Laufe der Zeit an wechselnde Inlıaber zu Lehn oder Pfandbesitz ausgetan. Wie diese Entwicklung sich vollzog, wird in vier Kapiteln Besitzungen des Bistums Havelberg, Besitzungen der Gänse und Plote, Lehn- und Pfandbesitzungen fremder Fürsten, Grafen und Herren, Markgräflicher Besitz vorgeführt; eine Reihe von sechs kleinen Karten (den Zustand darstellend: um 1250, in den Jahren 1308, 1319, 1322, 1378, um 1450) illustrieren recht anschaulich die Vorgänge. Das Jahr 1308 bezeichnet den Höhepunkt der markgräflichen Herrschaft, bis zu diesem Zeitpunkte hatten die Askanier alle schon früher zu Lehm ausgetanen Länder wieder zu eigenem, immediaten Besitz zurückerworben, elf Jahre später, beim Tode Waldemars, ist der ganze markgräfliche Anteil der Priegnitz wieder im Besitz des Havelberger Bischofs und verschiedener edler und ritterlicher Pfandinhaber. So und ähnlich ist die Lage auch unter den folgenden Markgrafen aus Wittelsbachischem und Luxemburgischem Geschlecht und unter den ersten Hohenzollern geblieben. Als große Grundherren, Lehn- und Pfandbesitzer erscheinen im Laufe der Zeit neben Markgraf und Bischof das Domkapitel, die einheimischen großen Familien der Gänse und Plote, von auswärtigen Großen die Herzöge von Sachsen und Meklenburg, die Grafen von Lindow- Ruppin, von Schwerin und Dannenberg und die Herren von Werle, dazu zahlreiche ritterliche Geschlechter: Kröcher, Redern, Alsleben, Lützow, Klepzig, Quitzow, Rohr u. a. m.

Als wertvolle und willkommene Beigaben sind dem Buche angefügt: Tabelle der Besitzverschiebungen, eine Reihe der Havelberger Bischöfe von Walo (c. 1155) bei Wedigo von Putlitz ( 1487), eine Genealogie der ältesten Gänse von Putlitz, ein recht interessanter Exkurs über das bischöflich Havelberger Archiv oder vielmehr seine uns noch erhaltenen Reste und ein Urkundenanhang von 30 Nummern.

Greifswald. F. Curschmann.

A. Willburger. Die Konstanzer Bischöfe Hugo von Landenberg, Balthasar Merklin, Johann von Lupfen (1496 1537) und die Glaubensspaltung. [= Reform. gesch. Studien und Texte, heraus- gegeben von Greving, Heft 34f.] Münster 1917.

Das Buch trägt die Namen dreier Persönlichkeiten im Titel. Aber zu Unrecht. Denn über die Frage, die der Verfasser aufwirft: „Wie stellten sich die Nächst- und Meistbeteiligten, die Bischöfe, zur Entstehung und Ausbreitung der neuen Lehre?“ (XV) hinauszugehen, drängte ihn wohl schon der Umfang des von ihm gesammelten Stoffes. Und dieser Stoff ist unpersönlich. Gerade die Bischöfe waren alles andere als ziel-

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bewußte Kämpfer für die katholische Religion. Der erste von ihnen unternimmt vor der Reformation einige Reformversuche, die am Wider- stand der Geistlichkeit scheitern. Seine weitere Tätigkeit beschränkt sich auf Klagen und Hirtenbriefe. Der zweite, der Reichsvizekanzler, arbeitete olıne Zweifel auf seine sehr äußerliche Art für den Katholizismus; aber er wieder kommt wegen seiner vielen Geschäfte als Konstanzer Diözesenbischof überhaupt nicht in Betracht”. Sein Nachfolger endlich nimmt die Wahl nur an, um alsbald einen intriganten „fein gesponnenen Resignationsplan“ (175) auszuführen. Wir lesen daher ohne Verwunde- rung: „Viel geschah unter seiner Regierung nicht.“ (180) Das Ganze bietet ein klägliches Bild. Was übrig bleibt, hat es nicht eigner Kraft und innerer Sammlung zu verdanken auch das Domkapitel läßt, im Gegensatz zu den Kapiteln anderer Bistümer, jede Entschlossenheit ver- missen; und die kirchlich-sittlichen Zustände bessern sich nicht etwa unter dem Druck des Neuen, sondern verschlechtern sich weiterhin, wie dargelegt wird —, sondern dem Beharrungvermögen und der Unter- stützung von außen, besonders der katholischen Kantone und Österreichs, einer Unterstützung freilich, die weniger vom Geist gehorsamer Unter- ordnung als dem eigner Verantwortung und staatlicher Machtbedürfnisse getragen ist.

Aus alledem ergibt sich, daß der Verfasser mit seiner obigen Frage nicht auf ein wissenschaftliches einer umfangreichen Behandlung be- dürftiges Problem gestoßen ist. Daß er trotzdem seinen Stoff unter jenen Gesichtspunkt brachte, zeugt nur von mangelndem Gestaltungs-

Gegen Ende seiner Regierung fordert er von den schwäbischen Land- kapiteln Berichte ein über Stand des Glaubens, Jurisdiktion, Steuereingänge, Beschwerden. Sie sind z. T. erhalten und schon von Bossert benutzt. Aber kein Wort, daß irgend etwas daraus gefolgt sei. Für die Ratlosigkeit von Bischof und Kapitel bezeichnend eine Sitzung von 1523: Soll der Bischof, auf Grund eines angeblichen päpstlichen „Privilegium“, mit dem Ketzerprozeß gegen abtrünnige Priester vorgehen? Wenn ja, bringt er die Geistlichkeit gegen sich auf. Wenn nein, gibt er den rechtgläubigen Obrigkeiten Gelegenheit, ihm die Jurisdiktion aus der Hand zu nehmen (106).

3 Was W. über ihn mitteilt, ist in den Tatsachen dürftig, im Urteil naiv. Was sich aus gedruckten Quellen erheben läßt, hat seither Hasenclever in ZGORh. N. F. 35 zumeist treffend und gedanklich durchdrungen vorgeführt. Mir liegt das aus Merklins großer Mission 1528/29 erhaltene handschriftliche Material wohl größtenteils vor. Es bestätigt nur Hasenclevers höchstens noch zu günstiges Urteil. An greifbaren Spuren von Merklins Einfluß ist nicht eben viel vorhanden. Betreffend seine von W. behauptete Verfasserschaft der scharfen Reichstagsproposition Speier 1529 wird die Ausgabe der RTA. den wahren, übrigens sehr interessanten Sachverhalt darlegen.

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vermögen. Der Stoff ist denn auch übergequollen und hat einen 4. Haupt- teil erzeugt, in dem „Förderungen und Hemmungen für die bischöfliche Regierung“ geschildert werden. Hier, möchte ich glauben, stecken die lesenswertesten Partien, schon weil hier am meisten aus Handschriftlichem! mitgeteilt wird. Das gilt für das Verhältnis zu Österreich, vor allem aber für die Mitteilungen über innere Verhältnisse, nicht des bischöflichen Hofes, von dem wir wenig hören, aber des Domkapitels, der Ordens- und Pfarrgeistlichkeit, über die Lage, in der sich die geistliche Juris- diktion und die Besteuerung der Geistlichen seitens des Bischofs befanden.

Die in solchen Zuständlichkeiten liegenden Bedingungen womöglich für einen größeren Zeitraum noch schärfer zu erfassen wir hören kein Wort über den Unterschied von Bistum und bischöflichem Territorium in der Frage wäre mir wertvoller erschienen als diese zahllosen Einzelheiten aneinanderreihende und so viel in anderen Darstellungen Enthaltenes mitschleppende wenig unterhaltsame Erzählung.

Eine Darstellung der Verhältnisse in Konstanz selbst in fast dem- selben Zeitraum bietet neuerdings K. Gröber im Freiburger Diözesan- Archiv 1919 S. 120 - 322. Johannes Kühn.

Eduard Fueter, Weltgeschichte der letzten 100 Jahre (1815 bis 1920). Zürich 1921.

Eine Weltgeschichte über die letzten hundert Jahre zu schreiben, auch wenn der Verfasser das politische Geschehen durchaus als Leitmotiv be- handelt und sich damit im wesentlichen auf dieses Gebiet beschränkt, ist eine Aufgabe, die große Anforderungen an den Historiker stellt. Nur wer starkes Zutrauen zu sich hat, und im Vorwort Fueters kommt solches zum Ausdruck, wird sich an dieses Unternehmen heranwagen.

Gehört doch zu einem solchen Unterfangen nicht nur eine umfassende Stoffkenntnis und außerordentliche Belesenheit in guten Werken, eine überlegene Beherrschung vieler weitverzweigter Stoffgebiete, es ist vor allem eine große Schwierigkeit, die richtige Auswahl aus dem riesigen Material zu treffen, die Verbindung der verschiedenen Stoffgebiete her- zustellen, die ausschlaggebenden Ursachen einer neuen Erscheinung zu erkennen, um im ganzen ein abgerundetes, einheitliches Werk, eine über- sichtliche, geschlossene Darstellung zu geben.

Lagen in vergangenen Epochen die Entscheidungen von weltgeschicht- licher Bedeutung zum großen Teil in wenigen Händen, war es also durch

1 Hauptsächlich sind die Domkapitalprotokolle (in Karlsruhe), Konstanzer Akten (in Zürich) und österreichische und württembergische Akten (in Innsbruck und Stuttgart) benutzt.

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den Stoff bis zu einem hohen Grade ermöglicht, ähnlich wie es Ranke tut, die ganze politische Entwicklung in das Handeln weniger Personen zusammenzudrängen, so ist das nicht mehr möglich in einem Zeitalter, wo breite Kreise, die früher teilweise überhaupt nicht vorhanden waren, von starkem Einfluß auf das Geschehen sind. Es müssen jetzt infolge- dessen auch deren Verhältnisse in ihren vielfachen Beziehungen und Ver- änderungen, es müssen jetzt Parteien, Presse, Volksstimmungen, soziale und wirtschaftliche, Bildungs- und andere Verhältnisse geschildert, die verwickelten Vorgänge in der inneren Politik in erhöhtem Maße berück- sichtigt werden. Der Begriff der politischen Geschichte muß unter solchen Verhältnissen weiter gefaßt, Soziales und Wirtschaftliches muß mehr einbezogen werden als es auch sachlich für die meisten früheren Epochen geboten ist. Freilich hat uns der Lauf der modernen Entwick- lung den Blick z. B. für soziale Verhältnisse auch für vergangene Jahr- bunderte geschärft; wir würden auch das 16. und 17. Jahrhundert nicht mehr nach der Art Rankes darstellen; aber das hebt nicht auf, daß schon rein sachlich eine viel eingehendere Berücksichtigung breiter Kreise in den letzten hundert Jahren durch ihre vergrößerte politische Bedeutung notwendig ist.

Dazu kommt, daß die Zahl der Staaten, die in regelmäßigen politi- schen Beziehungen zueinander stehen, außerordentlich zugenommen, daß der dauernde und intensive politische Verkehr erst im Laufe des letzten Jahrhunderts die ganze Erde zu umspannen begonnen hat. Und erst damit, erst seit dem Anfang einer wirklichen Weltpolitik und einer Welt- wirtschaft kann von einer wirklichen Weltgeschichte die Rede sein,

- während diese früher ein „Konglomerat“ sein mußte, das „die Begeben-

heiten einzelner Erdteile äußerlich zusammenfügte“ (siehe Vorwort von Fueter). i

So ist eine gewaltige gedankliche Durchdringung und Verarbeitung des Stoffes notwendig, um eine den heutigen Ansprüchen genügende Leistung hervorzubringen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, wenn das Werk Fueters einen so ganz anderen Charakter trägt als etwa ein Werk Rankes. Wie ein packendes, fesselndes Epos, wie ein spannender Roman beinahe liest sich z. B. dessen französische Geschichte; in leben- digster Anschaulichkeit und Unmittelbarkeit wickeln sich vor uns die Taten der wenigen Personen ab. Ganz anders bei Fueter. Wie sehr tritt hier die Erzählung man möchte beinahe sagen: zurück gegen- über dem Sichten und Wählen, dem Vergleichen und Schließen, in Be- ziehung setzen, verschlingen und auf Ursachen zurückführen, dem Werten und Urteilen. Zu der künstlerischen Tätigkeit des Erzählers tritt eine

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 7

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sehr energische Tätigkeit des Verstandes, die sich vor allem auch darauf richtet, aus der chaotischen Masse des Geschehens das weltgeschichtlich Bedeutsame herauszufinden, es in seiner Bedeutung festzustellen und seinen Zusammenhang mit der ganzen Ereignisreihe darzulegen. Fueter gibt nicht einfach eine handbuchartige Stoffzusammentragung, auch nicht eine Zusammenstellung einzelner, für sich mehr oder weniger selbstän- diger Teile (vgl. jede Weltgeschichte, die von mehreren Verfassern be- arbeitet wird, so jetzt Helmolts Weltgeschichte, 8. Bd.), sondern er gibt eine intensive gedankliche Durchdringung, Verarbeitung und damit inner- liche Verknüpfung des Materials, die gegenüber dem ungeheuren Um- fang und der riesigen Verzweigung des Stoffs von einer sehr bedeutenden Fähigkeit des Kombinierens, des Zusamenscliauens, der Stoff beherrschung zeugt. Es steckt, hervorgerufen durch das Streben nach kurzer über- sichtlicher Darstellung eines vielseitigen Materials, so außerordentlich viel Uberlegung in dem Werk, daß es dadurch einen ganz eigenartigen, fast ungeschichtlich anmutenden Charakter bekommt.

Fueter hat sich für die geschichtliche Betrachtung des einzelnen Staats ein bestimmtes Schema geschaffen. Er geht aus von dem Ver- hältnis der Bevölkerungszahl eines Landes zu seinen natürlichen Er- nährungsmöglichkeiten (Erträgnisse der Landwirtschaft, Bodenschätze, Industrie), stellt die sich daraus im Zusammenhang mit dem Volks- charakter und der Vergangenheit ergebenden wirtschaftlichen Verhält- nisse und sozialen Umschichtungen dar; diese führen zu den Verände- rungen im Gebiet der Verfassung und der inneren und schließlich der äußeren Politik. Auf den Lebensmöglichkeiten einer auf einem bestimmten Boden vorhandenen Volkszahl, auf dem Volkscharakter und der Über- lieferung der Geschichte baut sich somit bei ihm die historische Ent- wicklung einer Nation auf. Fueter ist jedoch weit entfernt davon, dieses Gerüst fortwährend in pedantischer Weise in Anwendung zu bringen; es schimmert nur überall durch, wo es gilt, die verschiedenen Einzel- gebiete, wie z. B. Wirtschaftliches und Außenpolitisches, in Verbindung zu bringen. Es ist ihm nur das Mittel, Ubersichtlichkeit und Zusammen- hang in die ungeheure Masse des Geschehens zu bringen. Gegenüber seiner „Geschichte des europäischen Staatensystems von 1492 1559“ hat Fueter damit einen wesentlichen Fortschritt gemacht. Dort hatte er sich einen ähnlichen Grundriß zurechtgelegt, diesen systematischen Teil aber von der geschichtlichen Darstellung getrennt gelassen.

So ist festzustellen, daß Fueter mit seinem jüngsten Werke an Heran- ziehung der verschiedenen Lebensgebiete, an deren einheitlicher Beziehung auf die Politik, an Ermittlung der für ein Ereignis bestimmenden Ur-

Kritiken 99 sachen, an innerer Verknüpfung des Geschehens ein bedeutendes Werk geschaffen hat.

Dieses Urteil wird auch dadurch nicht erschüttert, daß nicht über- schen werden kann, daß an manchen Punkten das Streben des Verfassers nach gedanklicher Verbindung des Stoffes zu Gewaltsamkeiten geführt hat. Das gilt z.B. für das 8. Kapitel des 2. Buches, das die Über- schrift: „Der Zusammenbruch des Ancien Regime in England“ in der Hauptsache doch wohl nur erbielt in Rücksicht auf den Gesamttitel des 2. Buches und die unmittelbar vorhergehenden Kapitel. Noch unglück- licher ist es, die Geschichte Irlands im 19. Jahrhundert als „die Liqui- dierung eines europäischen Kolonialversuchs hinzustellen; auch diese Be- trachtung ist offenbar nur durch den übergeordneten Titel: „Von der alten Kolonialpolitik zur neuen“ eingegeben worden. In II, 8 führt diese Stoffvergewaltigung zu allerlei Unklarheiten der Darstellung. Es zeigt sich eben auch in diesem Zeitraum, daß der geschichtliche Gang nicht nach verstandesmäßigen oder vernünftigen, nach logischen Gesetzen verläuft, daß es deshalb in letzter Linie unmöglich ist, den Reichtum des historischen Geschehens, auch nur des politischen, unter verstandesmäßige Gesichtspunkte restlos unterzuordnen. Jedes derartige Gerüst kann nür ein menschliches Hilfsmittel sein, sich den Weg zum historischen Ver- ständnis zu bahnen; das Geschehen selbst, wenn auch gewisse Haupt- linien in demselben zur Geltung kommen, ist ein Gewebe von Wirkungen und Gegenwirkungen vielfachster lebendiger Kräfte, die nur zum aller- geringsten Teil nach logischen Gesetzen sich entladen.

Doch wenn so das vorliegende Werk nach der gedanklichen Durcharbei- tung des schwierigen Stoffes als eine bedeutende Leistung anerkannt werden darf, so kann man in anderer Hinsicht nicht zu einem solchen Urteil kommen.

Es ist von vornherein klar, daß jede Gedankenarbeit an dem ge- schichtlichen Stoff eine große Gefahr mit sich bringt, die Gefahr, den objektiven Hergang nach der Subjektivität des Denkers umzubiegen, statt allgemeine Gesichtspunkte und Richtlinien aus dem Material heraus- zuholen, solche in ihn hineinzulegen. Je energischer die gedankliche Durchdringung des Stoffes, um so größer die Gefahr. Fueter ist ihr in keiner Weise entgangen. Ja, man hat den Eindruck, daß er sich ihr nicht einmal genügend bewußt gewesen ist, daß er kaum oder jedenfalls nur ungenügend den Willen gehabt hat, ihr entgegenzutreten.

Wenn oben das Gerüst skizziert wurde, durch das Fueter in die ge- schichtlichen Hergänge eine gewisse Übersicht und Ordnung hineinbringt, 80 ist dasselbe zunächst formal; es stellt die Verbindungen zwischen den einzelnen Stoffgebieten her. Doch bleibt es bei Fueter keineswegs bei

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einem formalen Schema, die Dinge zu ordnen. Noch viel stärker machen sich in dem ganzen Werk inhaltlich bestimmte Gesichtspunkte geltend, aus denen heraus er die Dinge betrachtet, nach denen er die Handlungen nicht nur erzählt, sondern auch beurteilt.

Teilweise stehen sie mit seinem formalen Gerüst in Beziehung. So schon die Frage der Bevölkerungsbewegung. Fueter stellt nicht einfach fest, in diesem Land steht die Volkszahl zu den natürlichen Ernährungs- möglichkeiten im Gleichgewicht, in jenem nicht, in diesem vermehrt sich die Bevölkerung über die günstigen Bedingungen hinaus, in jenem bleibt die Zahl durch bewußte Beeinflussung stehen, sondern er ist in sehr aus- gesprochener Weise Anhänger des Malthusianismus und verlangt, daß kein.Volk seine Zahl höher steigen lasse als die natürlichen Hilfsquellen seine bequeme Ernährung gestatten. Er preist in dieser Hinsicht die weise Einsicht der Franzosen.

Diese Stellungnahme ist aber nur die Folgerung aus einer anderen Idee, der Fueter huldigt, aus dem Pazifismus. Bevölkerungseinschränkung soll getrieben werden, damit Kriege leichter vermieden werden. Fueter ist des Glaubens, daß die Großmächte ihre Interessengegensätze nicht notwendig durch Kriege erledigen müssen, sondern dieselben durch fried- liche diplomatische Auseinandersetzung ausgleichen können. Er behauptet, daß die westeuropäischen Großmächte und Amerika eine solche Politik zu ihrem Ideal gemacht haben im scharfen Gegensatz vor allem zum „Militarismus“ von Preußen - Deutschland (siehe z. B. S. 451; man vgl. aber auch, wie Fueter selbst kurz vorher ausführt, daß Marokko, „seitdem der Suezkanal bestand, für Großbritannien bedeutend an Wert verloren“ hatte. Siehe ferner S. 508ff.). Im Zusammenhang damit verurteilt er jede Gebietsannexion ohne Befragung der Bevölkerung in Europa! als ein modernen Anschauungen nicht mehr entsprechendes Vorgehen (S.397ff.). Und von hier aus schlägt sich die Brücke zu dem Bekenntnis Fueters zu demokratischen innerpolitischen Auffassungen,

So ist das ganze Werk Fueters durchsetzt von bestimmten Voraus- setzungen, von Überzeugungen und Glaubensansichten. Deren Richtig- keit oder Unrichtigkeit hat uns hier nicht zu beschäftigen; hier kommt es nur darauf an, den dogmatischen Standpunkt Fueters festzulegen, aus dem er die Dinge betrachtet, nicht nur berichtend darstellt, sondern zu- stimmend oder ablelınend beurteilt, ja auch seinen Neigungen oder Ab- neigungen entsprechend auswählt und verfärbt.

Zur Reihe dieser allgemein dogmatischen Gesichtspunkte kommt aber noch ein weiteres: die durchaus nicht unparteiische Stellung, die Fueter den einzelnen Staaten gegenüber einnimmt.

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Jene Hinneigung zu pazifistischen Ideen, jenes Eintreten für güt- liche diplomatische Entscheidungen, für Schiedsgerichte und Völkerbund, jener Mangel an Verständnis für das Moment der Macht in der Politik ist zunächst typisch für Bürger kleiner Staaten, denen es an Macht fehlt und die nun aus der Not! eine Tugend machen, die die notwendiger- weise von ihnen zu befolgende Politik zu einem gedanklichen System ausbauen und dasselbe dann zu einem Ideal für alle Staaten, auch für die auf ganz anderen Grundlagen beruhenden großen, stempeln wollen. Jeder Treitschke- Leser kennt diese Zusammenhänge.

Aus der Vertretung eines solchen Standpunktes einem Schweizer Historiker einen starken Vorwurf zu machen, dürfte an sich wohl zu weit gehen. Die Bedingtheiten, die durch das Verhältnis zur Heimat gegeben sind, streift kein Historiker ab, und sie beruhen ja nicht auf unethischen Eigenschaften, sondern auf Vaterlandsliebe. Aber wir können uns freilich auch nicht der Richtigkeit der Feststellungen von Treitschke verschließen, daß jene Kleinstaaten in ihrer Abhängigkeit von dem guten Willen und der Eifersucht der Großstaaten nicht das eigentliche Staats- ideal darstellen und daß das eigentliche Wesen der Politik infolge ihrer Eingeschränktheit in ihrem Leben nicht zur Auswirkung kommen kann daß also ein politischer Historiker, der von diesem Standpunkte aus schreibt, von vornherein zu den politischen Fragen eine schiefe Stellung einnimmt.

Vor allem aber ist es zu verwerfen, daß ein Historiker in seinem Werk von solchen dogmatischen Glaubenssätzen einen so starken Ge- brauch macht, wie dies Fueter tut. Wir werden noch mehr darüber zu sagen haben. Auch wenn ohne weiteres zuzugeben ist, daß kein Historiker einen vollkommen unparteiischen, unbefangenen Standpunkt zu erreichen imstande ist, auch ein Deutscher nicht, so muß doch daran festgehalten werden, daß ein Werk um so weniger Anspruch auf Wissen- schaftlichkeit hat, je stärker in ihm irgendein subjektiver Standpunkt zum Ausdruck kommt. Im übrigen bedeutet historische Objektivität bekannt- lich nicht. Verstandeskälte oder Standpunktlosigkeit, sondern die Fähig- keit der Einfühlung in jeden, auch den dem Verfasser persönlich durchaus fernliegenden Standpunkt, und die Darstellung jeder geschichtlichen Er- scheinung von ihrem eigenen Standpunkt, aber nicht von dem des Be- trachters aus. Mag deshalb die Politik von Kleinstaaten, denen fried- liche Verständigung der Kabinette Lebensbedingung ist, von diesem Ge-

1 Die Schweiz z. B. hat diese Not während des Weltkriegs in den Über- wachungskommissionen usw. doch sicher genügend gespürt.

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sichtspunkte aus gemacht werden; die Geschichte der Großmächte muß vom Standpunkt der Großmachtpolitik aus geschrieben werden.

Es liegt aber bei Fueter nicht so, daß er schlechtweg von den poli- tischen Idealen des Kleinstaats aus schriebe und Imperialismus, Aus- dehnungsdrang, Kriegspolitik aller Großmächte gleichmäßig verurteilte. Davon ist Fueter weit entfernt.

Es ist klar, daß ein Mann, der während des Weltkriegs als Schrift- leiter für das Ausland an der „Neuen Zürcher Zeitung“ publizistisch lebhaft tätig war, in dieser Zeit der großen Auseinandersetzungen Stellung für und wider nahm, auch wenn er vielleicht glaubte, neutral zu bleiben, oder wenigstens sich in seinem Urteil Mäßigung auferlegte. Es ist ferner bekannt genug, daß wir Deutsche den Krieg diplomatisch- publizistisch längst verloren hatten schon zu einer Zeit, wo unser Heer noch siegreich der Welt von Feinden Widerstand bot. Man weiß, wie ausgezeichnet es die Publizistik der Entente auf Grund alter Erfahrung verstanden hat, die eigenen aggressiven, imperialistischen Tendenzen hinter Worten von Beschützung von Recht und Völkerfreiheit, von Verteidigung vor dem „Militarismus“ usw. zu verstecken. Auch Fueter mit seiner grundsätzlichen Hinneigung zu pazifistischen und demokratischen Ideen ist dieser geschickten Propaganda völlig erlegen. Fueter stand während des Weltkriegs mit seinem Herzen auf Seiten der Entente gegen die Zentralmächte. Kann ihm daraus und für seine publizistische Tätigkeit billigerweise ein Vorwurf nicht gemacht werden, so liegt die Sache gänzlich anders in einem Werk, das wissenschaftlichen Charakter haben soll. Daß Fueter keinen dicken Strich zwischen seiner publizistischen und seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht hat, daß er jenen Stand- punkt auch in sein jüngstes geschichtliches Werk übertragen hat, und zwar in sehr ausgesprochener Weise, daraus ist ihm allerdings ein schwerer Vorwurf zu machen. Fueter stellt sich in seinem Werk durchaus auf die Seite der Entente und gegen Deutschland.

Er ist nicht imstande zu sehen, daß die politischen Tendenzen jeder Großmacht durchaus die gleichen sind, nämlich Erhaltung und fort- währende Ausdehnung ihrer Macht, und daß dazu stets jedes Mittel benutzt wird, das dienlich erscheint. Er hat kein Auge dafür, daß es lediglich kluge Berechnung war, die England dahin führte, sich stets auf schwache, außereuropäische Staaten zu stürzen und allen Kämpfen mit starken Staaten, die große Anstrengungen erforderten, aus dem Wege zu gehen. Fueter durchschaut nicht, daß alle die politischen Schlag- wörter, die im Lauf der Zeit im bunten Wechsel je nach Bedarf her- vorgeholt und beiseite gelegt wurden von Legitimität, Selbstbestimmungs-

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recht der Völker, Gleichgewicht und wie sie alle heißen, nur verschiedene Masken sind dazu nütze, den einen gleichen Willen zu verhüllen und durchzuführen, den Willen zur Macht. Statt dessen bringt Fueter es fertig (S. 511), von England (und den Vereinigten Staaten) zu behaupten, daß es nur die Marine gepflegt habe, „die ohne Verbindung mit einer großen Armee nur zur Verteidigung gebraucht werden konnte“. Die „Verteidigung Englands“ hat bekanntlich darin bestanden, daß es sich einen sehr ansehnlichen Teil der Erde zusammenerobert hat. Hierüber sagt Fueter (ebenfalls S. 511): „Gelegentliche kriegerische Operationen gegen kleinere Staaten oder halbwilde Völkerschaften waren natürlich nicht zu vermeiden.“ Zu diesen für England so gänzlich „unvermeid- lichen“ „Verteidigungs“kriegen gehört bekanntlich der Opiumkrieg gegen China (ein „kleiner Staat“ oder eine „halbwilde Völkerschaft‘‘?) und der von Goldgier eingegebene und mit entsprechender Grausamkeit durchgeführte Raubkrieg gegen die Buren. Man lese nach, wie scho- nend Fueter bei der Behandlung dieser Ereignisse mit den Engländern ungeht.

Und ebenso wie er der Eroberungspolitik Englands durch allerlei Betrachtungen und echt publizistische Stimmungsmache die Spitze abzu- brechen sucht, ebenso ausgezeichnet versteht er es, alle französischen Ausdebnungsbetätigungen als gänzlich harmlos und friedfertig hinzustellen. „Fast nur durch einen Zufall hervorgerufen“ wurde die Gründung eines tranzösischen Kolonialreichs im nördlichen Afrika (S. 142). Ähnlich spürt man bei der Behandlung Napoleons III. deutlich das Bestreben, seine „friedliche wirtschaftliche Arbeit“ möglichst in den Vordergrund zu rücken (S. 276: „L'Empire, c'est la paix ... „Das Friedensprogramm des Kaisers war mehr als eine bloße Phrase“). Selbst gegen französische Historiker sucht Fueter für den Ausbruch des Kriegs 1870/71 Preußen nach Möglichkeit verantwortlich zu machen. S. 407: „An sich hatte Preußen ein größeres Interesse an einem Krieg als Frankreich, und der Wunsch nach einer Auseinandersetzung mit den Waffen war in Berlin sicherlich nicht geringer als in Paris 1.“ Und die französische Nieder- lage von 1870/71 fühlt sich Fueter schon bei der Behandlung der Er- oberung von Algier im Jahre 1839 ff. (S. 156) gedrungen, entschuldigend zu erklären. Am merkwürdigsten aber berühren die Behauptungen, mit denen Fueter die französische Geschichte bis 1914 abschließt (S. 525£.): „Man kann denn auch sagen, daß das französische Volk damals allen

1 Man vgl. dazu: Der Nationalismus im Leben der 3. Republik, herausge- geben von Joachim Kühn. Berlin 1920. S. 220.

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weiteren Ambitionen entsagt hatte. Der pazifistische Gedanke hatte die Leiter der regierenden Parteien und den größten Teil des staatlichen Erziehungswesens durchdrungen; manche Lehrer traten sogar offen für den Antimilitarismus ein. Frankreich hatte die Stufe erreicht, da ein Volk nur noch wünscht, von den übrigen in Ruhe gelassen zu werden, ohne von diesen etwas zu verlangen. Wohl pflegten die unter der Republik von der Herrschaft ausgeschlossenen reaktionären Parteien nationalistische Tendenzen. Aber ihre Bestrebungen stießen außerhalb kleiner intellektueller Kreise auf taube Ohren.“

Man sieht, die einseitige Parteinahme Fueters macht sich um 80 stärker bemerkbar, je näher er dem Weltkrieg kommt; aber auch schon vorher sind die Ereignisse aus solcher Stellung heraus behandelt, wird Licht und Schatten verteilt, wird hervorgehoben und verschwiegen, ent- schuldigt und verurteilt.

Werden so aber, vor allem Frankreich und England, bis zur offen- kundigen Verfälschung der Tatsachen (man vgl. das soeben über Frank- reich Angeführte) in günstiges Licht gestellt, so geschieht das Gegenteil mit „Preußen- Deutschland“. Zum Beispiel in der Kolonialpolitik. Bei England waren „gelegentliche“ kriegerische Ereignisse gegen kleinere Staaten oder halbwilde Völkerschaften „natürlich“ nicht zu vermeiden (S. 511); bei Frankreich erfolgte die Eroberung von Algier, Marokko usw. „fast nur durch einen Zufall“ (S. 142), bestand „eine absolute Notwen- digkeit“, „eine Kontrolle über die Verwaltung Marokkos auszuüben“ (S. 461); von Deutschland aber (und „indirekt“ Belgien) heißt es (S. 45 2): „bloß vom Wunsche getrieben“, „sich einen Anteil an der Beute zu sichern“. Von Objektivität kann angesichts solcher Gegenüberstellungen bei Fueter doch wohl nicht mehr gesprochen werden. Mit Vorliebe wendet Fueter das System an, alles Deutsche durch eine verächtliche Hand- bewegung herabzusetzen. Nachdem er 20 Seiten lang über Deutschland gehandelt hat, stellt er fest, daß vom universalhistorischen Standpunkt aus die deutsche Geschichte zwischen 1815 und 1848 „so gut wie nichts Bemerkenswertes“ biete (S. 368). „Das Wunder, einen Staat gegen alle Voraussetzungen fast allein aus menschlicher Energie entstehen zu lassen. (mit Beziehung auf Preußen), davon mögen sich „ästhetisch gerichtete Betrachter begeistern lassen“ (S. 353). Friedrich Wilhelm IV. war nach Fueter (im Jahre 1848) „in geistiger Beziehung kaum weniger als in physischer impotent“ (S. 374). Die Grenzen der Begabung Bismarcks werden sehr stark unterstrichen, während seine diplomatische Genialität eigentlich nur nachträglich anerkannt wird. Fueter scheut nicht einmal davor zurück, den Krieg 1870/71 als ein Werk Bismarcks hinzustellen,

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das „als gutes Geschäft erscheinen sollte“, ihm selbst und anderen große Dotationen bringen mußte (S. 415$). N

Wenn man ein Ereignis mit allgemeinen Betrachtungen einführt, wie es Fueter als Einleitung zum Weltkrieg zum Erweis der Schuld Deutsch- lands beliebt (S. 569 ff.), so läßt sich auf solche Weise für jede Meinung die gewünschte Stimmung erwecken, mit Wissenschaftlichkeit aber bat ein solches Verfahren nicht das geringste zu tun. Es ist einfach eine Verfälschung der Tatsachen, wenn die Leiter der französischen Politik vor 1914 als vom pazifistischen Gedanken durchdrungen hingestellt werden, und ebenso, wenn die von Eduard VII. inaugurierte englische Einkrei- sungspolitik gegen Deutschland verschwiegen wird. Es ist auch be- zeichnend für Fueter, daß er den maßgebenden Einfluß der geographi- schen Grenzen eines Landes auf seine äußere Politik völlig außer Acht läßt. Denn gerade deren Gestaltung ist für den „Militarismus“ Deutsch- lands der ausschlaggebende Gesichtspunkt, zwingt Deutschland zu einer ganz anderen Rüstung als Frankreich mit seiner so günstigen Grenze und als England in seiner maritimen Abgeschlossenheit.

Wenn Fueter (S. 575) behauptet, die deutsche Regierung habe zur Ermöglichung der Kriegserklärung an Frankreich u. a. einen Überfall französischer Flieger auf Nürnberg erfunden, so möge er den Beweis für diese Unterstellung erbringen und erklären, wie es möglich war, daß Franzosen, die kurz nachher als Kriegsgefangene durch Nürnberg ge- bracht wurden, ganz erstaunt waren, dasselbe nicht in Schutt und Trümmern zu finden.

So wenig Fueter irgendeinen Anstoß an den „unvermeidlichen“ kriege- rischen Operationen Englands gegen schwache Staaten nimmt, so wenig hat er Sinn für die Heldenhaftigkeit des Kampfes der Zentralmächte gegen die ungeheure Übermacht. Vielmehr sucht er die unerreichten Leistungen des deutschen Generalstabes zu verkleinern dadurch, daß er das positiv Erreichte möglichst kurz angibt, dagegen dasjenige, was nicht erreicht worden ist, aufs stärkste unterstreicht. Außerdem werden die gelegentlichen Erfolge unserer Feinde unverhältnismäßig ausführlich be- handelt. Die Eroberung Westrußlands 1915 S. 599) z. B. nimmt nicht mehr Raum ein als die englischen Erfolge in Palästina (S. 623 f.). Selbst verständlich fehlt auch nicht eine ausführliche Wiedergabe der Le- gende von der barbarischen Kriegführung der Deutschen, nur die auf- gespießten Kinder fehlen hier, während der englische Hungerkrieg gegen

1 Ahnlich peinlich für den Charakter Fueters wirkt es, wenn er versucht, durch hinterhältige Andeutungen die Schuld an dem Mord von Serajewo der österreichischen Regierung in die Schuhe zu schieben (S. 566 fl.).

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die deutsche Zivilbevölkerung und der ‚Frieden‘ von Versailles aufs zarteste behandelt werden.

An zahlreichen anderen Beispielen noch ließe sich die Parteilichkeit Fueters in der Behandlung der Staaten nachweisen; doch mag es an den angeführten genug sein. Es sei nur noch kurz auf das Gebiet der inneren Politik eingegangen.

Nach dem Ausgeführten wird niemand mehr erwarten, daß Fueter hinsichtlich der inneren Politik unparteiisch über die einzelnen Staaten urteilen werde. Sein Ideal ist ein demokratisches Prinzip; nach diesem werden die Staaten beurteilt. Über „Preußen-Deutschland‘ wird natür- lich unerbittlich zu Gericht gesessen, da seine inneren politischen Ver- hältnisse im 19. Jahrhundert bekanntlich nur zu einem geringen Teil nach diesem Ideal geleitet wurden. Über Wert und Unwert des demo- kratischen Prinzips soll hier natürlich nicht gesprochen werden; jedes Regierungssystem hat seine Vorzüge und seine Schattenseiten, seine Leistungen und sein Versagen; ein für alle Völker und Zeiten allgemein- gültiges Staatsideal gibt es sicherlich überhaupt nicht, auf keinen Fall für einen objektiven Historiker. Schließlich ist ja auch kein Deutscher so befangen, daß er nicht ohne weiteres zugäbe, daß auch in Deutsch- land nicht alles so war, wie es zu wünschen gewesen wäre. Worauf es aber für den Historiker ankommt, ist das, daß er gerecht und objektiv verfahre, nicht ein bestimmtes innerpolitisches System zum Dogma erhebe und danach das Geschehen beurteile, sondern jeden Staat aus seinen be- sonderen Verhältnissen heraus betrachte, sich in jede Art des politischen Denkens einfühlen könne und die Maßnahmen jeder Regierung von deren eigenem Standpunkt aus zu verstehen suche; daß er, wo positive Leistungen vorliegen, diese anerkenne, wo Mängel der Leistungen vorliegen, diese konstatiere; daß er jeden Staat gleichmäßig behandle.

Fueter ist weit entfernt davon, solchen Anforderungen an den Historiker gerecht zu werden. Die vorgefaßten Meinungen auch in innerpolitischer Hinsicht sind so stark eingewurzelt bei ihm, daß es ihm unmöglich ist, die Dinge zu berichten, ohne sie umzubiegen und in ein bestimmtes Licht zu rücken. So wird die Führerschaft, die Deutschland auf sozialpoli- tischem Gebiet besaß (und besitzt), nicht anerkannt, aber diskreditiert durch die Behauptung, alle sozialen Maßnahmen der preußischen und deutschen Regierung zugunsten der Arbeiterschaft hätten nur den Zweck gehabt, diese materiell zufrieden zu stellen, um sie dafür an politischen Rechten leer ausgehen lassen zu können.

Daß ‚‚Preußen-Deutschland‘‘ als Hort des bei Fueter eine große Rolle spielenden „Militarismus“ figuriert, ist nach dem Ausgeführten

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selbst verständlich. Sogar den Aufschwung der deutschen Industrie sucht Fueter möglichst auf den Militarismus zurückzuführen (S. 429 ff.)“. Frank- reich dagegen ist, wie wir bereits bemerkt haben, nach Fueter vor 1914 pazifistisch regiert worden. Wie sehr damit die Tatsachen verfälscht werden, sei nur an einem einzigen Beispiele nachgewiesen.

Ein Kennzeichen des militaristischen Systems ist es nach Fueter, daß die Schule der politischen Leitung der Regierung unterstellt sei, als Er- ziehungsinstitut für militärische Gesinnung diene. Das sei in Deutschland der Fall gewesen, in Frankreich nicht. Nun ist aber folgendes Tat- sache. In Deutschland ist das ganze Schulgebiet selbständig, von einem eigenen Ministerium aus von Schulfachmännern geleitet. Auch die Volks- schule ist also in Deutschland nur Fachmännern, teilweise auch dem kirchlichen Einfluß unterstellt gewesen. Wenn also überhaupt vor dem Krieg hier politischer Einfluß vorhanden war, so konnte er sich jeden- falle nur auf Umwegen geltend machen. In Frankreich dagegen ist die Volksschule einer politischen Behörde, dem Präfekten unterstellt; die Lehrer kleiner Gemeinden sind vielfach zugleich Gemeindesekretäre; der politische Einfluß kann also hier direkt auf jeden einzelnen Lehrer aus- geübt, die Schule direkt als politisches Instrument benutzt werden. Und wie dies tatsächlich, und zwar im militaristischem Sinne geschah, wie ein Poincaré und andere ihren Einfluß als übergeordnete Behörde für die „Revanche“ und für militärische Forderungen einsetzten, darüber lese man den Aufsatz von Paul Rühlmann nach in der bereits erwähnten Schrift: „Der Nationalismus im Leben der 3. Republik“. So hätte Fueter allen Grund gehabt, die Tatsachen anders darzustellen und ein anderes Urteil abzugeben, wenn schon geurteilt werden muß. Auch das übersieht Fueter, der jeden demokratisch - liberalen Fortschritt auf der Gegenseite genau bucht, daß die „Unterwerfung Deutschlands unter Preußen“ (sic), d. h. der Ersatz der österreichischen Führung in Deutschland durch die preußische, einen Fortschritt im Sinne des Liberalismus bedeutete. Er weiß auch nicht, daß es altes Prinzip der preußischen Regierung war, für ihre Maßnahmen möglichst den Willen breiter Kreise zur Grundlage zu haben, dab sie also demokratischen Prinzipien nicht verschlossen war, wobei sie sich allerdings als Regierung verpflichtet fühlte, zu regieren, d. h. zu führen.

ı Was stellt sich Fueter unter Behauptungen vor, wie z.B. S. 502: „Der Umstand . .., daß von einem Siege der deutschen Militärmacht [im Weltkriege] zuch eine Einschränkung, wenn nicht gar Vernichtung der politischen Frei- heiten der britischen Kolonien zu befürchten war“; und S. 507: „Hieß doch eine Preisgabe der Inseln [der Philippinen] soviel als eine Auslieferung an Deutsch- land oder Japan.“

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Unser Urteil über das neueste Werk Fueters zusammenfassend wäre demnach zu sagen: in der Verarbeitung eines weitschichtigen Stoffes, in der gedanklichen Verknüpfung und Durchdringung desselben hat Fueter eine bedeutende Leistung vollbracht. Infolge der starken Einwirkung seiner politischen Überzeugungen aber ist die überall mit Stimmungsmache durchsetzte Darstellung in hohem Maße parteiisch. So kann das Werk nicht als ein wissenschaftliches anerkannt werden. Fueter hat seinen wissenschaftlichen Ruf vielmehr damit schwer geschädigt. Seine Arbeit ist leider als ein Abbild der Stimmung anzusehen, die auch heute noch, vor allem als Wirkung der Northeliffe-Propaganda, im Ausland, selbst im neutralen, vorherrscht. Die Stellungnahme Fueters ist um so bedauerlicher, als er bekanntlich der deutschen Wissenschaft sehr viel verdankt. |

Fueter neigt dem Pazifismus zu. Wohlan, wollte er wirklich der Wissenschaft im Sinne der Völkerversöhnung einen Dienst leisten, so mußte und konnte gerade er als Bürger eines neutralen Staates ein un- parteiisches Werk schreiben, nicht aber ein solches, das eine sehr geschickte, in Mantel der Wissenschaft auftretende Publizistik zur Ver- teidigung der französisch-englischen Politik des Weltkriegs ist.

Jena. Hans Ernst Müller.

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Nachrichten und Notizen.

Ernst Troeltsch, Die Dynamik der Geschicbte nach der Geschichtspbilo- ; sophie des Positivismus. (Philosophische Vorträge, veröffentlicht von der Kant-Gesellschaft Nr. 23.) Berlin, Reuther & Reichard 1919. 99 S.

Troeltsch behandelt hier die historische Dynamik oder teleologisch aus- gedrückt das Fortschrittsprinzip in der westeuropäischen positivistischen Philosophie, nämlich bei Comte, J. St. Mill, Spencer, und in der deutschen Philosophie bei Wundt. Taine und Lamprecht werden nebenbei gestreift als Anwender der positivistischen Begriffe.

Am ausführlichsten ist Troeltsch über Comte. Er exponiert dessen Gesetz der drei Stadien und die Hierarchie der Wissenschaften gibt auch, sehr sum- marisch, Comtes Geschichtskonstruktion wieder und findet Comtes Zielsetzung (die durch den Positivismus und durch Altruismus geeinte Menschheit), instinktiv und intuitiv“ gewonnen, aber empirisch - positiv begründet, was ohne Inkonse- quenz unmöglich sei. Denn ohne eine Metaphysik gebe es keinen letzten Zweck, also keine festen Werte, ohne diese keine Auslese der historischen Erscheinungen, anch keine Beurteilung. Darum ist für Troeltsch die Hegelsche Dialektik unentbehrlich. Sie hat den Weltgeist, der als Natur, der Negation unter- worfen, sich selbst fremd wird, in der Geschichte aber zum Fürsichsein, d. h. zum Selbstbewußtsein zurückkehrt. Damit ist gewissermaßen ein feststehender Rahmen gegeben, in dem die Geschichte verläuft, und ein Koordinatensystem, das Maßbestimmungen ermöglicht. Das formale Gesetz des Verlaufs ist die durch Negation, das allgemeine Prinzip alles Geschehens, bewirkte Dreiheit: These, Antithese, Synthese. Hegel kann also systemgemäß ein Ziel setzen, der Empiriker nicht.

Gleiche Schwäche wie bei Comte findet Troeltsch bei J. St. Mill, der Comtes Zielbestimmung adoptierte, und bei Spencer. (Aber hat Mill wirklich den Torminus spiritual sciences, den Troeltsch ihm beilegt (S. 49), nicht vielmehr moral oder mental sciences?) Wundt wird zwar zugestanden, daß er sich der Wahrheit nähert, indem er eine physische und eine psychische Kausalität unter- scheidet, daß er aber doch keine freie sittliche Individualität erlangt, obgleich der Wille in der „Apperzeption“ bei Wundt den Mechanismus der Assoziation durchbricht und diesem entgegen durch neue Weichenstellung dem Gedanken- lauf, und dadurch auch der Handlung neue Richtung geben kann. „Der den Intellekt in seinen Dienst stellende affektive Wille, sagt Wundt, rankt sich an allerhand Naturbedingungen, Zufällen, Entdeckungen, Assoziationen bis zur Möglichkeit jener Apperzeptionen, schöpferischen Synthesen und beziehenden Analysen auf, in denen der Durchbruch einer geistigen Einheit und Zweck- welt erfolgt, aber doch eine kausale Folge bleibt, wie die Synthese der chemi-

110 Nachrichten und Notizen

schen Körper aus ihren Elementen.“ Also auch bei Wundt kein Reich der Überwindung der Kausalität, kein Reich der Freiheit.

Gegen die Metaphysik ist schwer anzukämpfen. Sie bewegt sich in einer anderen Ebene, in die der bloß empirische Gegner gar nicht hineinragt. Aber Troeltsch will doch wissenschaftlich bleiben. Und vom wissenschaftlichen Stand- punkte kann ich die dialektische Methode der genetischen nicht gleichsetzen. Jene gibt nicht den Modus der Entwicklung, sie führt den Namen einer Ent- wicklungslehre mit Unrecht, sondern sie setzt jeder Erscheinung in ihrer höchsten Vollendung die Negation entgegen, verwandelt dann durch eine prinzipielle Gleich- setzung diesen rein kontradiktorischen Gegensatz in einen konträren, klettert darauf vom niedrigsten zum höchsten Pole des Gegensatzes empor und zwingt die Geschichte mit mehr oder weniger Gewaltsamkeit nachzuklettern. So setzt sie bei Hegel als „unmittelbar“ gegeben die Freiheit des Geistes; damit ist am Anfang gegeben „Nichtfreiheit“, die sie in „Unfreiheit“ umwandelt, und die Leiter der Weltgeschichte ist aufgestellt. Dem Staate wird entgegenge- setzt der „Nichtstaat“, dieser wiederum identifiziert mit dem bewußt fertigen Anfang des Staates in der „Gesetzgebung“. Wie der Staat aber unbewußt entstanden ist, wird ignoriert. Ebenso wird der höchsten Kunst, die den Weltgeist, die „Idee“ darstellt, entgegengesetzt die niedrigste, orientalische, die ihn nur andeutet, es wird aber nicht die Genesis der Kunst aus dem Kunst- gewerbe dargelegt. Darum scheint mir die dialektische Methode der genetischen nicht gleichwertig. Ihren Gegensatz hat Troeltsch nicht genug klargemacht. Das ist die Schwäche des vorliegenden Vortrags, sein Verdienst ist die lehr- reiche Gegenüberstellung der metaphysischen gegen die empirische Geschichts- auffassung.

Leipzig. Paul Barth.

K. Schambach, Noch einmal die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß Heinrichs des Löwen. Zeitschrift des Histor. Vereins für Niedersachsen, Jahrgang 81 (1916), S. 1— 43 und Jahrgang 83 (1918), S. 189— 276 (zu- sammen auch im Sonderdruck erschienen) sucht nochmals in ausführlicher Erörterung die verwickelten Vorgänge dieses so schwer zu deutenden und vielbehandelten Prozesses weiter zu klären.

Zwei Abschnitte sind wiederum der Gelnhäuser Urkunde gewidmet; im ersten betont und unterstreicht Sch. nochmals die Zweisätzigkeit ihres berühmten (besser berüchtigten) Passus, mit Heranbringung neuen Vergleichsmaterials aus den Urkunden Friedrichs I.; im zweiten stimmt er der Hallerschen Konjektur trina statt quia zu und erörtert eingehend den aus der nunmehrigen Satz- gestaltung und -gliederung (die aber einmal an einer Stelle hätte abgedruckt werden sollen) sich ergebenden Sinn des Passus und den rechtshistorischen Gehalt und Gang der Dinge, der unter Berücksichtigung aller sprachlichen . und sachlichen Umstände angenommen werden muß, nämlich ein volles land- rechtliches und ein volles lehenrechtliches Verfahren im vollen Abstande aller (mindestens 6) dazugehörigen Termine. Doch ist jedenfalls die Konjektur trina durch F. Güterbock, Die Gelnhäuser Urkunde und der Prozeß Heinrichs des Löwen (Hildesheim 1920) inzwischen endgültig widerlegt worden. Am förder- lichsten scheint mir der dritte große Abschnitt zu sein, über die Angaben der

Nachrichten und Notizen l 111

schriftstellerischen Quellen, in dem versucht wird, das bis dabin durch genaueste Interpretation der Urkunde gewonnene Bild zu den Nachrichten der Schriftsteller in Beziehung zu setzen. Der dabei befolgte Grundsatz entschiedener Bevorzugung der Urkunde, da man von mittelalterlichen Schriftstellern weder Richtigkeit noch Vollständigkeit sachtechnischer Angaben erwarten dürfe, ist unbedingt richtig; überhaupt haben nicht wenige der Ergebnisse und Schlüsse von Sch., wie mir scheint, einen guten Grad von Wahrscheinlichkeit für sich, und sind seine Arbeiten der letzten Jahre auf diesem Gebiet doch wohl höher zu werten, als das manchmal noch geschieht. Allerdings fordert ihre Form auch mit Recht zu einigem Wider- spruch heraus und erschwert ihre unbestreitbare Umständlichkeit und Schwer- ſillggkeit es stark, daß sie zum Gemeingut der Wissenschaft werden können. Eine kleine Ergänzung zu dieser Arbeit gibt Sch. in der Histor. Zeitschr. Bd. 122, S. 83— 90: Der Prozeß des Erzbischofs Konrad von Salzburg (1165—1166); wo er nachweist, daß in diesem Prozeß eine gleiche letzte Bannfrist nach der - endgültigen Verurteilung vorkommt, wie er sie an einer Stelle im Prozeß Heinrichs des Löwen annimmt.

Erlangen. B. Schmeidler.

Coneilium Tridentinum. Diariorum, actuum, epistularum, tractatuum Nova Collectio ed. Societas Goerresiana. Tomus VIII actorum Pars V com- plectens acta ad praeparandum concilium et sessiones anni 1562 a prima (XVII) ad sextam (XXII), coll., ed., ill. Stephanus Ehses. Friburgi Brisg. B. Herder 1919. X, 1024 S.

Wie andere Fortsetzungen der größeren, vor dem Weltkriege begonnenen Veröffentlichungen, so ist auch der neue Aktenband des Concilium Tridentinum der Görres- Gesellschaft in den Strudel der Zeitereignisse gezogen worden. Der Bearbeiter mußte, von der kriegerischen Wendung Italiens im Mai 1915 überrascht, froh sein, das dem Abschluß nahe Manuskript, dessen Druck durch die tipografia Vaticana schon abgemachte Sache war, auf seiner eiligen Flucht as Rom über die Alpen mit sich nehmen zu können, während der wissen- schaftliche Apparat zum Concilium Tridentinum in Rom zurückgeblieben ist. Entbehrte Ehses somit der Bequemlichkeit, bei der letzten Durchsicht und während des Druckes seine urkundlichen Vorlagen zur Hand zu haben und mußte er wegen des einstweiligen Verlusts des Apparats die näheren Mitteilungen über das benutzte Material dem künftigen Schlußbande überlassen, so bot ihm die Verlegung seines Wohnsitzes in das Vaterland andererseits Gelegenheit, aus den Informazioni politiche der Berliner Staatsbibliothek und aus Münchener Archivalien den gesammelten Stoff noch zu ergänzen. Auch wollte ihm das Glück so wohl, daß er auf deutschem Boden in der Anstalt von Herder in Freiburg i. Br. den denkbar besten Verlag fand, dessen Erzeugnissen man die Schwierigkeiten der Zeitumstände nicht anmerkt.

Der Zeitfolge des Erscheinens nach schließt sich der vorliegende Band an den zweiten der Aktenserie an, während die Bände 3 und 4, die die weniger bedeutsame Zwischenzeit von 1549 bis 1561 behandeln, in der Bearbeitung noch nieht abgeschlossen sind.

Ehses Aufgabe, die neben dem vorliegenden noch einen Schlußband er- fordern wird, der sich in Vorbereitung befindet, begreift den dritten und ent-

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scheidenden Zeitabschnitt des Tridentiner Konzils in sich. Er beginnt mit der Erwählung Pius’ IV., der die Wiederaufnahme und Beendigung des Konzils- werkes nicht nur versprach, sondern auch obne Säumen zur Tat machte. So ergab sich für diesen Band eine Zweiteilung: der erste Hauptabschnitt umfaßt die Acta ante concilium, die in dieser Veröffentlichung natürlich nicht fehlen durften, d. h. die einschlägigen Materialien aus der Zeit der Ansage des Konzils und seiner Vorbereitung, d. i. besonders der Beseitigung der jenem noch ent- gegenstehenden Hindernisse, wie des drohenden Sonderkonzils der gallikanischen Geistlichkeit, und die Herbeiführung des unentbehrlichen Einverständnisses mit den großen katholischen Mächten. Ebenso gehören hierhin die natürlich von vornherein zum Scheitern verurteilten Verhandlungen mit den Evangeli- schen über den Besuch des Konzils. Im ganzen bringt Ehses 215 Nummern; die Hauptstücke, die wichtigeren Erlasse und Erklärungen usw., wie auch die inhaltreichen Commendone- Depeschen aus Deutschland, sind längst, zum Teil mehrfach, gedruckt; dagegen stellen andere Berichte der Nuntien und einige Korrespondenzen der in Rom beglaubigten Gesandten samt den dankenswerten Auszügen aus den Konsistorialakten und Dokumenten über die vorbereitende Reformaktion an die Kurie eine willkommene Bereicherung des Materials dar. Überhaupt ist es zu begrüßen, daß wir nun den gesamten Aktenbestand ein- heitlich redigiert an einer Stelle beisammen haben.

Die „Acta concilii* sodann bilden den zweiten und umfangreicheren Abschnitt (S. 287—981, Nr. 216—439). Sie umfassen das jeweils den ältesten und echtesten erreichbaren Fassungen entnommene Material über die ersten 6 Sessionen (in der Gesamtzählung 17—22) vom 18. Januar bis 17. September 1562 und zerfallen in die Protokolle, Dekrete, Programmreden und Präsenzlisten der einzelnen Sessionen und in die natürlich sehr viel weitläufgeren Acta inter sessiones, d.h. die Akten über die Kongregationen der Konzilsväter, in denen die den Sessionen vorzulegenden Materien vorberaten und vorbereitet wurden. Wichtig sind hier besonders die zahlreichen Einzelvoten, unter denen durch Inhalt und Ausführlichkeit die des Jakob Laynez tiber die Frage der Kelchgewährung hervorragt. Eine vortreffliche Übersicht dieser zahlreichen Kongregationen und ihrer Verhandlungen bietet der Index des Werkes s. v. Tridentiner Konzil, Unterabteilung Congregationes. Der nämliche Index gibt auch die Ankunfts- daten der einzelnen Konzilsväter, die zur Entlastung des Textes zweckmäßiger- weise hierhin verwiesen worden sind.

Den Schluß des letzteren bildet ein Appendix von 6 Urkunden, worunter eine Preistafel für die Lebensmittel und Hausmiete am Konzilsorte.

Das Ganze ist vom Bearbeiter mit unendlicher Geduld und peinlichster Sorgfalt, wie es nur die völlige Versenkung in die gestellte Aufgabe ermög-

licht, gesammelt und aus gedrucktem wie ungedrucktem Material er- läutert worden. Er hat sich den wärmsten Dank aller Benutzer des Bandes gesichert. Walter Friedensburg.

Heinrich Hoffmann, Der neuere Protestantismus und die Reformation. (Studien zur Geschichte des neueren Protestantismus, her. von H. Hoff- mann und L. Zscharnack, Heft 11.) 59 S. Gießen, A. Töpelmann 1919.

Das Problem dieser Untersuchung ist das Verhältnis des „neueren Protestan- tismus“ zur Reformation. Nach einem Überblick über die Geschichte des Prob-

Nachrichten und Notizen | 113

lems werden zunächst die charakteristischen Merkmale des neueren Protestan- tismus ermittelt, d. b. die Kulturwelt, in der er lebt und von der er beeinflußt wird, die veränderte Stellung zu den Autoritäten, die neue Weltanschauung, Lebensstimmung, Frömmigkeit. Diese Umwandlungen setzen mit der Auf- klärung ein, die, wie Hoffmann richtig ausführt, durchaus nicht eine bloße Episode gewesen ist, vielmehr in ihren Haupttendenzen noch heute andauert. Darauf untersucht der Verfasser die Herkunft dieser neuprotestantischen Ele- mente aus den Einwirkungen der modernen Kultur, wie aus gewissen Ansätzen schon der Reformation (besonders Gewissensfreiheit und Toleranz haben hier ihre erste Wurzel) und aus gewissen Einwirkungen des Humanismus, des Täufertums und des mystischen Spiritualismus des 16. Jahrhunderts. Ein 4. Abschnitt untersucht das Verhältnis der deutschen Aufklärung und des Idea- lismus zur reformatorischen Rechtfertigungslehre. Die bei geringem äußeren Umfange sehr inhaltsreiche Studie, das Ergebnis jahrelanger eifriger Beschäfti- gung mit dem Problem, ist klar angelegt und mit historischer Feinfühligkeit geschrieben. Die Grundanschauung ist im wesentlichen die von Troeltsch, der aber in einigen untergeordneten Punkten korrigiert wird. Die gediegene Schrift ist trotz ihrer Beschränkung auf die religiösen Strömungen ein aufschlußreicher Beitrag zur Aufhellung der Genesis der modernen Kultur. Auch im einzelnen findet sich eine Reihe feiner Bemerkungen. Was Hoffmann über das Problem der Periodisierung der Geschichte (der Kirchengeschichte und S. 58 auch der Uuiversalgeschichte) ausführt, dürfte freilich nicht das letzte Wort sein, das sich hierüber sagen läßt. Leipzig. Karl Heussi.

Wilh. Diltheys gesammelte Schriften, IV. Band. Die Jugend- geschichte Hegels und andere Abhandlungen zur Geschichte des deutschen Idealismus. Leipzig und Berlin (B. G. Teubner) 1921, X, 583 S. 8°,

Der vorliegende Band, dessen Redaktion von der berufenen Hand des Hegelforschers und Diltheyschülers Hermann Nohl geleitet worden ist, bringt in der ersten Hälfte Diltheys Studien über Hegel. Die „Jugendgeschichte Hegels“ in der Fassung der Druckausgabe von 1906, weche Hegels Entwick- lung bis 1803 verfolgt, wird hier iu glücklicher Weise ergänzt durch Veröffent- lchungen einiger Fragmente aus dem Nachlaß, die „Zusammenarbeit von Hegel nad Schelling“ und „Die Durchbildung von Hegels philosophischem System“ be- treffend. Eine Studie über „Die deutsche Philosophie in der Epoche Hegels“ endlich gibt den zeitgeschichtlichen Rahmen für die Gestalt des überragenden Philosophen. Wir gewinnen somit hier zum ersten Male ein umfassendes Bild von Diltheys Stellung zu dem einen seiner großen geistigen Väter, ein Bild, welches trotz der Zusammensetzung aus Fragmenten doch ein einheitliches Ganzes bietet.

Weniger in.sich geschlossen wirkt die zweite Hälfte des Buches: „Ab- handlungen zur Geschichte des deutschen Idealismus.“

Hier tritt das Skizzenhafte, Fragmentarische, welches Diltheys Einzel- arbeiten charakterisiert, klar zu Tage. Es sind vereinigt: zwei theologie- geschichtliche Studien über „Kants Streit mit der Zensur“ und „Briefe Kants

Histor. Vierteljahrschrift. 1922. 1. 8

114 Nachrichten und Notizen

an Beck“, eine kurze, etwas nüchtern gehaltene Biographie Schleiermachers, Arbeiten über F. Chr. Baur, Ed. Zeller, Suvern und Carlyle und endlich ab- schließend eine systematische Arbeit über die Typen der Philosophie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die wertvolle Anregung über „Archive der Literatur“, welche am Schluß des Bandes abgedruckt ist, gehört wohl kaum in diesen Zusammenhang und hätte besser in einem späteren, die syste- matischen Arbeiten Diltheys veröffentlichenden Bande seinen Platz gefunden.

Über Auswahl und Zusammenstellung der Studien in der zweiten Hälfte dieses vierten Bandes ließe sich überhaupt noch mancherlei fragen, so z. B. warum der Herausgeber die Schleiermacherarbeit hier aufgenommen und nicht für einen späteren Band als Ergänzung der geradezu klassischen, leider aber auch Fragment gebliebenen Biographie über das „Leben Schleiermachers“ auf- gespart hat.

Im Grunde jedoch sind solche Fragen tiber Auswahl und Anordnung der einzelnen Untersuchungen für den Diltheykenner müßig. Denn die Abhand- lungen dieses Philosophen, so skizzenhaft und unvollständig, so den verschiedensten Studiengebieten entnommen sie auch scheinen, bilden doch der leitenden Idee nach ein großes einheitliches Ganzes: Eine Geschichte des deutschen Geistes und der deutschen Geisteswissenschaften. Hier liegt nun das besondere Ver- dienst des Verlags, daß er das in finanzieller Hinsicht nicht ganz gefahrlose Unternehmen wagt, die bisher verstreuten und teilweise schwer zugänglichen Arbeiten Diltheys zu sammeln und zu einem großen Werke zu vereinen.

Der Historiker muß die Gesamtausgabe mit ganz besonderer Freude be- grüßen, denn nun wird er Dilthey, der ihm bisher vorwiegend als Philosoph genannt worden ist, als einen durch und durch historisch denkenden Forscher erkennen können. Die Kunst des Verstehens und Nacherlebens, die conditio sine qua non des Historikers, hat Dilthey mit unvergleichlicher Meisterschaft geübt, und mit intuitiver Kraft wußte er aus vergangenen Zeiten lebendige Wirklichkeit zu schaffen. Die geschichtlichen Individuen als solche zu ana- lysieren, sie gleichzeitig in der Verwebung mit den objektiven Erscheinungs- formen der Kultur zu schauen und aus dieser lebendigen Wechselbezogenheit zwischen Einzelindividualität und objektiver Kultur die Entwieklung der Weltanschauungen und das Wesen des menschheitlichen Denkens und Wollens zu verstehen, das war das Ziel von Diltheys Forscherarbeit. Wenn auch der Meister sein umfassendes Werk nicht vollenden konnte, eine Tatsache, unter der er selbst schwer gelitten hat, so liegt gerade in der Fülle von Anregungen und Finger- zeigen für noch zu leistende Arbeit ein besonderer Reiz für den Nachlebenden.

Jedenfalls dürfen wir mit großer Ungeduld die Herausgabe der weiteren Bände erwarten, die uns u. a. bringen sollen: „Einleitung in die Geistes wissen- schaften“, „Studien zur Geschichte des deutschen Geistes“, „Die geistige Welt“, „Auf bau der geschichtlichen Welt“. Hildegard Trescher.

Der deutsche Staatsgedanke, eine Sammlung, begründet yon Arno Duch. Drei- Masken - Verlag, München. Erste Reihe, X, Ernst Moritz Arndt, Staat und Vaterland, eine Auswahl aus seinen politischen Schriften, herausgegeben und eingeleitet von Ernst Müsebeck, 1921, LXXXVI, 175 S. 8°. Erste Reihe, XI, 1, Joseph Görres, Rheinischer Merkur,

Nachrichten und Notizen 115

ausgewählt und eingeleitet von Arno Duch, 1921, XXX VI, 291 S. 80. Erste Reihe, XVI, Josef von Radowitz, ausgewählte Schriften und Reden, herausgegeben und eingeleitet von Friedrich Meinecke, 1921, XXI. 195 S. 80. Zweite Reihe, III, 1, Der politische Katholi- zismns, Dokumente seiner Entwicklung 1 (1815 1870), ausgewählt und eingeleitet von Ludwig Bergsträßer, 1921, 314 S. 8°.

Die verworrenen politischen Verhältnisse der Gegenwart haben in weiten Kreisen eine vertiefte Beschäftigung mit den Problemen des Staatslebens ge- weckt. Diesem staatspolitischen Denken Nahrung zu geben, bringt der Drei- Masken-Verlag eine Schriftenreihe „Der deutsche Staatsgedanke“ heraus, in- dem er auf altes Gedankengut des deutschen Volkes zurückgreift und, was noch lebenskräftig ist von geistigen Werten vergangener (Generationen, erneut ans Licht stellt und weiteren Kreisen des deutschen Volkes, denen selten gewordene Ausgaben oder umfänglichere Werke vergangener Zeiten nicht zugängig sind, Gelegenheit gibt, selbst aus dem Urquell deutschen Geistes zu schöpfen. Dem Fachmann bietet die Sammlung nichts Neues, aber wenn das deutsche Volk den rechten Gebrauch von ihr macht und sich der Mühe unterzieht, was führende Denker der Vergangenheit sich erarbeitet haben, von neuem durchzudenken, und sich von ihnen den Weg weisen lassen, so kann sie vieles zur Erweckung der deutschen Staatsgesinnung beitragen, die unserem Volke so bitter Not tut. Geplant sind zwei Reihen, deren erste, „Führer und Denker“, zeigen will, „wie sich führende Denker und Politiker“ aller Richtungen die Verwirklichung der Nationalstaatsidee dachten. Die zweite Reihe ist den Gedankengebilden der Gemeinschaften, vor allem der politischen Parteien gewidmet, sie soll eine Zu- sammenstellung wichtiger Äußerungen über die Grundfragen des staatlichen und nationalen Lebens enthalten. Daneben werden in einer Reihe von Sonder- bänden Dokumente geboten, welche „Merksteine in der Entwicklung des na- tionalen Lebens bedeuten“. Es wird ein Verdienst dieser Sammlung sein, selten und schwer zugänglich gewordene Werke wieder zu erschließen und viel in Flug- oder Gelegenheitsschriften zerstreutes Material zusammenzutragen, ihm so die Möglichkeit neuer Wirksamkeit gebend. Die Auswahl der Bearbeiter zeigt das Bestreben, die einzelnen Bände nur in die Hand erster Fachleute zu legen und bietet hierdurch Gewähr für sachgemäße Bearbeitung und Heraus- gabe. Das ist der bestimmende Eindruck der ersten erschienenen Bände 1. Eine treffliche Auswahl aus den Schriften des unserer Zeit in mancher Hinsicht so nahe verwandten E. M. Arndt legt sein Biograph Müsebeck vor. Wie wir einem staatlichen Zusammenbruch gegenüberstehend, batte er das Problem er- kannt, die Bürger zur Verantwortlichkeit und Mitarbeit am Staat zu erziehen, und so eine Aufgabe zu lösen, die der absolute Staat weder erkannt noch durch- geführt hatte. A. gehörte zu den ersten, in denen der neue Staatsgedanke lebendig war, und die Stellung des einzelnen zur politischen Gemeinschaft war das Problem, das stets im Vordergrunde seines Denkens stand. Die Auswahl enthält Stücke aus den beiden Perioden seines Lebens, in denen er sich für die Ausgestaltung des deutschen Staatswesens einsetzte: der Zeit der Freiheits- kriege und der deutschen Revolution. Wir sehen den Vorkämpfer der deutschen

1 Inzwischen sind noch eine Reihe von Bänden erschienen, über die hier laufend Bericht erstattet wird.

8 *

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Einheit und der deutschen Freiheit, der den Namen der Demokratie tiefer faßt als der Herrschaft der Besten und vom reinsten Willen Beseelten; wir sehen hier das Ringen um eine neue Staatsform bei einem mit heißer Liebe an seinem Volkstum Hängenden, der stets ausgeht von der Betonung des ge- schichtlich Gewordenen, der aber so sehr politischer Realist ist, um unbedenklich Elemente seiner Theorie preiszugeben, wenn sie sich im Gegensatz befinden zu den Forderungen des Lebens. Und alles ist durchglüht von einem nationalen Ethos, einer Unbedingtheit und Reinheit des Wollens, einer Fülle sittlicher Energıe, die ihm noch Wirksamkeit sichert, auch wo das stoffliche Interesse längst er- loschen ist. M.hat der Auswahl eine Einleitung vorangeschickt, die den Staats- gedanken Arndts in seinem Werden darlegt, sich mit dem Hauptteil wechsel- seitig ergänzend und durchdringend, indem eines das Material, das andere die Auswertung gibt, beides eine höhere Einheit bildend. In J. Görres be- handelt A. Duch eine verwandte Gestalt der Erhebungszeit. Hier keine Aus- wahl aus seinem gesamten Lebenswerk, das ließe die Entwicklungsfähigkeit dieses Mannes nicht zu, sondern auszugsweise Mitteilung einer einzigen großen Leistung: des Rh. M., jener Zeitschrift, die Ausdruck geworden ist für den Hochflug der Ideen, der in den Zeiten der Freiheitskriege mit ihrem gedank- lichen Ringen um eine neue Staatsform für Deutschland die besten Köpfe der Gebildeten erfüllte. In der Geringschätzung aller rein äußeren Reformen be- rührt sich G. mit den Vertretern des deutschen Idealismus. Nur von innen heraus, durch eine geistige Wiedergeburt kann die Erneuerung kommen, die neuen Formen der. Staatlichkeit aus sich heraus gebärend. Dabei ist die öffentliche Meinung als das Gewissen der Nation Organ des Volkstums, und weil zu diesem hohen Verantwortlichkeitsgefühl noch die Begeisterung der Freiheitskriege und der reine Glaube an die zu schaffende und heraufzuführende neue Zukunft Deutschlands kommt, darum wohnt dem Rh. M. auch noch heute eine lebendige Kraft inne, nachdem die staatlichen Formen jener Zeit längst überholt sind. Der Geist, der an sich selbst die höchsten Anforderungen stellt und Hilfe nicht von außen, sondern von der eigenen Tatkraft erwartet, zugleich aber einen tiefen Sinn für das historisch Gewordene bewahrt und von den Lenkern der staatlichen Geschicke verlangt, daß sie auf die Wurzeln der deutschen Vergangenheit gegründet seien, die sich in uralte Zeit erstrecken und aus ihr beste uralte Kraft ziehen, dieser Geist ist vielleicht das wert- vollste Erbe, das uns aus jener Zeit überkommen ist. Den Rh. M. in seinen lebensnahesten Teilen wieder zum Abdruck gebracht und damit der Gegenwart fruchtbar gemacht zu haben, ist ein hohes Verdienst des Herausgebers. In eine Welt vornehmster Geistigkeit führt uns Fr. Meineckes Bearbeitung von Radowitz, des aristokratischen Hofmanns, der als Vertreter durchgeistigsten Konservatismus in der Umgebung eines Fürsten als sein Freund durch ihn seiner Idee vom deutschen Staate Wirklichkeit zu geben versuchte. M. stellt in den Mittelpuukt des Bändchens seinen Versuch der Lösung der deutschen Frage, bei der R. einen mittleren Weg einschlug zwischen dem Werk der Pauls- kirche und der staatsmännischen Leistung Bismarcks. Den Kern der Auswahl bilden Denkschriften und Reden R.s aus der Zeit der deutschen Revolution. Umrahmt werden diese Stücke von Auszügen aus den „Gesprächen aus der Gegenwart“, von denen die aus der früheren Zeit stammenden in geistvoller Weise die Schattenseiten des Konstitutionalismus aufzeigen, die späteren aber

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durch die Erfahrung seiner staatsmännischen Praxis gereift sich mit Milde zur Erkenntnis von der Notwendigkeit verfassungsmäßiger Einrichtungen durch- gerungen haben und in den Parteien nunmehr die Elemente des lebendigen Organismus sehen, die alle ihren Teil der Wahrheit in sich haben. Zwei Denk- schriften sind erstmalig aus dem Nachlaß veröffentlicht, eine von 1840 über das Verhältnis Preußens zum deutschen Bund und eine über die Politik Preu- Bens in der deutschen Frage vom 12. Juli 1849. Vom Standpunkt der Volks- bildung aus ist es zu bedauern, daß keine seiner Schriften aus der Zeit des „Berliner Politischen Wochenblatts“ zu Worte gekommen ist, da m. W. kein Zeugnis der eigentümlichen Staatsauffassung dieses Kreises, der durch Fried - rich Wilhelm IV. Einfluß auf die staatliche Wirklichkeit gewonnen hat, pub- liziert ist, das den Hörern in die Hand gegeben werden könnte, um so mehr, da in der vorliegenden Sammlung kein Vertreter dieses Kreises Platz gefunden hat. Von der zweiten Reihe sind als erstes Bändchen Bergsträßers Dokumente des politischen Katholizismus bis 1870 erschienen. B. müht sich weniger um eine Herausarbeitung der Stellung des politischen Katholi- zismus zu dem Grundgedanken des Staatslebens, was allerdings zu entschuldigen ist, da verschiedenen führenden Persönlichkeiten auf diesem Gebiet eigene Hefte gewidmet sind und außerdem die Grundeinstellung zu den staatlichen Problemen in dem festgefügten Organismus der Kirche für alle Zeiten fest- gelegt war, lange ehe es zu einer Vertretung katholischer Interessen in Par- lamenten kam. Ist das Bändchen so mehr eine Materialsammlung zur Ge- schichte des politischen Katholizismus, so wird das der Hıstoriker dem Heraus- geber danken, denn er hat eine Fülle von Dokumeuten und Zeugnissen zu- sammengetragen, von denen Entstehen und Wachsen des politischen Katholizis- mus und seine Stellung zu den verschiedensten Fragen der Politik in reichster Weise beleuchtet wird, so ein Werk darstellend, das eben so sehr ein anregendes Quellenlesebuch ist, als es akademischen Übungen zugrunde gelegt werden kann. Die vorliegenden Hefte der Sammlung haben gehalten, was die An- kündigung versprach; bewegen sich die ferneren Hefte auf derselben Höhe, so werden sie imstande sein, zu ihrem Teil an der geistigen Wiederaufrichtung Deutschlands mitzuarbeiten. H. Wendorf.

Richard Schwemer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Bd. III, I, 420 S.; III, 2, 586 S. Verlag Joseph Baer, Frankfurt a. M. 1915 und 1918.

Die allgemeinen Vorzüge des Werkes, die Referent in der Besprechung der beiden ersten Bände hervorhob, gelten auch für diese letzten (vgl. diese Zeitschrift 18, S. 424).

Besonders gelungen ist die Einordnung der frankfurtischen in die allge- meine Entwicklung z. B. da, wo Schwemer nachweist, wie die vierziger Jahre eine Erschlaffung der regierenden Reaktion und ein Erstarken des Liberalismus bringen, aus denen sich die Revolution fast wie eine reife Frucht entwickelt; sehr ansprechend auch die Schilderung von Bismarcks Frankfurter Zeit unter der Perspektive der Stadtgeschichte ganz abgesehen davon, daß hier wie überall sehr viel neues Material mitgeteilt wird. Auch die politische Be- wegung der sechziger Jahre ist in den großen Zügen gewiß zutreffend be- handelt; im Einzelnen wäre der Presse und ihrer Entwicklung doch mehr Auf-

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merksamkeit zuzuwenden gewesen, für diese Zeit wie für 1848/49. Für die Revolutionsjahre gibt Valentin darin mehr als Schwemer, für die sechziger Jahre bleibt noch viel zu tun; die „Zeit“, die Süddeutsche Zeitung, das Frank- furter Journal usw. hätten eine eingehende Würdigung auch im Rahmen von Schwemers Darstellung verdient.

Die Darstellung der politischen Bewegung dieser Zeit leidet vielleicht überhaupt etwas darunter, daß sie von den Bismarckschen Erfolgen zu sehr überschattet wird; der Abgeordnetentag rückt dadurch in ein falsches Licht, wozu beiträgt, daß er überhaupt etwas zu sehr nach links geschoben ist.

Die anschauliche und doch zurückhaltende Schilderung der Mißgriffe des preußischen Militärs im Jahre 1866 deckt einen Mangel an Psychologie und eine Hemmungslosigkeit des Eroberertums auf, wie sie ja auch aus weniger weit zurückliegender Zeit bekannt ist. Sie hatte damals wie später zur Folge, daß die Elemente abgestoßen wurden, die aus allgemeinpolitischen Gründen zur Mitarbeit bereit waren. So entbehrt auch dieses wissenschaftliche Werk, wie jede gute geschichtliche Darstellung, nicht der Beziehungen zur Gegen- wart; um so erfreulicher, daß es nun vollendet vorliegt als ein Beispiel, Muster, das viel Nachfolge verdient, um so mehr, als für fast alle Länder und Land- schaften die Geschichte des 19. Jahrhunderts noch zu schreiben ist.

Potsdam. Bergsträßer.

Hildegard Katsch, Heinrich v. Treitschke und die preußisch-deutsche Frage von 1860—1866. Ein Beitrag zur Entwicklung von Treitschkes politi- schen Anschauungen. Historische Bibliothek Bd.40. München und Berlin 1919. Druck und Verlag R. Oldenburg XVI, 161 S. 8°,

Die staatlich - politische Einheit ist dem deutschen Volke von seinem großen Sohn und Staatsmann als Geschenk dargebracht worden ohne Mitwirkung der- jenigen Kreise des Volkes und seiner Führer, die über ein halbes Jahrhundert lang Träger der Sehnsucht nach Einheit und des Strebens nach Freiheit ge- wesen waren. Wie sich nun diese Führer zum Werke Bismarcks gestellt haben, das untersucht für Treitschke vorliegende Schrift. Wegen der untrennbaren Ver- bindung des Bismarckschen Einigungswerkes mit dem Konflikt in Preußen ist Ausgangspunkt derselben das erste Auftreten der Heeresvorlage im Jahre 1860. Treitschke, obwohl selbst nur Zuschauer, wird durch seinen leidenschafterfüllten Willen und seinen hohen Ethos, die Triebkräfte seines Wesens, zu schärfster Parteinahme getrieben. Anfänglich mit seinen Sympathien auf Seiten der Re- gierung stehend, geht er in die schroffste Opposition über, sobald sich die Gegen- sätze zum Kampf um das parlamentarische System weiten. Den Antrag Hagen begrüßt er als eine „Probe aufs Exempel der parlamentarischen Doktrin“. Bismarck ist ihm der Ausdruck der vollendeten Frivolität. Sein Temperament gestattet ihm nicht, bei der Regierung den guten Willen und die Sorge für das Land zu sehen; so wird ihm eine Politik der Vermittlung unmöglich, wie sie Haym in den Preußischen Jahrbüchern vertrat. Schließlich fand sich Treitschke auf dem äubersten Flügel des radikalen Liberalismus, dem er innerlich fremd war. Wenn sich auch viele Liberale in ihrer Stellungnahme von den Demokraten in nichts unterschieden, so hätte sich doch bei begrifilich scharfer Scheidung zwischen Demokratie und Liberalismus manches klarer und deutlicher herausarbeiten

Nachrichten und Notizen 119

lassen, die Darstellung wäre nicht unwesentlich befruchtet worden. Hat Treitschke auch bis 1863 alle Fehler des radikalen Liberalismus getreulich mitgemacht, so scheidet er sich doch an realpolitischem Denken und an Verständnis für die Notwendigkeiten zwischenstaatlicher Politik von dem Doktrinarismus des Nationalvereins und der meisten Liberalen seiner Zeit. Treitschke lernt von den Ereignissen. So nehmen seine Vorsteilungen von der Einigung Deutsch- lands unter dem Eindruck der Vorgänge in Italien deutlichere Gestalt an. Sein politischer Realismus ließ ihn das Heerwesen als wichtigsten staatlichen Faktor zum Angelpunkt der Betrachtungen machen und die deutsche Frage in den Rahmen der europäischen Politik hineinstellen. In Preußen sieht er die Vormacht, aber trotz dieser Hochschätzung und der Unterscheidung des preußischen Partikularismus von allen anderen ist er von bedingungsloser Hin- gabe an diesen Staat weit entfernt. Sein realpolitischer Blick bewirkt seine frühe Hinwendung zu Bismarck. Obwohl in der schleswig-holsteinischen Frage zunächst ganz in Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung, erkennt er doch schon aus den ersten Schritten Bismarcks die Möglichkeiten, die sich hier für die Lösung der deutschen Frage ergeben. Nicht zum Vorteil der Darstellung hat Vf. nun hier, mitten hinein in die lebendige Entwick- lung, wohl durch die Chronologie des Erscheinens verführt, ein Kapitel über Treitschkes Schrift „Bundesstaat und Einheitsstaat“ eingeschoben, das, weil es sich mehr um bleibende theoretische Überzeugung als um für diesen Zeitpunkt charakteristische Entscheidungen handelt, besser an anderer Stelle seinen Platz gefunden hätte, wo es kein organisches Werden zerrissen hätte. Dann werden die Fäden wieder aufgenommen und in lebendiger Darstellung die immer vollständigere Wendung zu Bismarck geschildert, die zunächst auf dem Gebiete der auswärtigen Politik vor sich geht, aber auch auf die inner- politischen Fragen neues Licht wirft. Seine Beurteilung des Konflikts hat wesentliche Korrekturen erfahren. Träger der deutschen Zukunft ist jetzt die Krone und die Regierung Bismarck. Und der Mehrheit des Abgeordneten- hauses macht er zum Vorwurf, daß sie in doktrinärer und parteipolitischer Verblendung das große Neue, das heraufkommt, nicht sehen will und, sich in unfruchtbarer Negation erschöpfend, sich dem entgegenstemmt, was sie ihren eigenen Grundanschauungen nach begrüßen und fördern müßte. Aber von seinen liberalen Anschauungen weicht er keinen Schritt breit zurück, in überzeugungs- treuer Charakterfestigkeit lehnt er es auch jetzt noch ab, vor Anerkennung der verfassungsmäßigen Garantien seine Feder in den Dienst der Regierung Bismarcks zu stellen; aber als Privatmann setzt er sich mit der ganzen Leiden- schaftlichkeit seines Wesens für Annexion der Elbberzogtümer und für die deutsche Politik Bismarcks ein. Neben dieser Entwicklung hin zu Bismarck hat sich in diesen Jahren noch eine zweite Wandlung vollzogen. Treitschke erhofft den deutschen Einheitsstaat nicht mehr durch ein plötzliches Aufflammen des deutschen Volkes. Er hat mit der Wirklichkeit des staatlichen Lebens rechnen lernen. Der Einheitsstaat ist noch lange Jahre sein Ideal, aber immer größeren Raum nimmt in seinem Denken die Idee des Bundesstaates ein, wenn auch zunächst nur als einer Übergangserscheinung. So stellt sich der von K. behandelte Zeitraum dar als eine Zeit. des Werdens und Reifens, wo die Größe des nationalen Geschehens Treitschke in ihren Bann zog und zum Lehrmeister für ihn wurde. Daß Vf. den Stoff gemeistert und durch Fülle und Reich-

120 Nachrichten und Notizen

haltigkeit des Materials sowie durch dessen gewissenhafte, sorgsame und gründliche Durcharbeitung einen wertvollen Beitrag zur Kenutnis eines der Meister der historischen Wissenschaft geliefert hat, soll gern und rtickhaltlos anerkannt werden.

Leipzig. H. Wendorf.

Felix Rachfahl, Preußen und Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Recht in Staat und Geschichte in Gegenwart, Heft 13, Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1919, RZ. S. 8°.

Gerhard Anschütz, Das preußisch- deutsche Problem, Skizze zu einem Vor- trag, ebenda Heft 22, 1922, 23 S. 8°.

Rachfahl will nicht politische Forderungen erheben, sondern historische Kräfte in ihrer Wirksamkeit aufzeigen, Möglichkeiten der zukünftigen Gestal- tungen andeuten. Nachdem mit Gründung des deutschen Reiches das preußisch- deutsche Problem eine Lösung im Sinne des Aufgehens von Deutschland in Preußen gefunden und dieses durch Übermittelung seiner Vorzüge an die übrigen deutschen Staaten neben der machtpolitischen auch seine national- erzieherische Aufgabe gelöst hatte, und so ganz Deutschland mündig und un- abhängig von der Berliner Vorherrschaft geworden war, hat der Untergang des Bismarckschen Reiches die alte Frage von neuem aufgeworfen. Eine Reihe von Tendenzen scheinen R. auf Zurückdrängung des preußischen Einflusses hinzuweisen, so die Mißstimmung gegen Berlin als Reichshauptstadt und die Auswirkung der neuen Reichsverfassung, die infolge der Aufhebung der Militär-, Finanz- und Eisenbahnhoheit der Länder Preußen zu einem Schattenreich herabdrückt. Das Problem der Auflösung Preußens in seine Provinzen wird erörtert. Weder allgemein politische, noch wirtschafts- und kulturpolitische Er- wägungen stehen ihr entgegen, die zentrifugalen Provinzen werden durch Zu- gehörigkeit zu Preußen nicht stärker an das Reich gefesselt, das Reich ist in viel höherem Grade als Preußen ein einheitlicher Wirtschaftskörper und auf kulturellem Gebiet ist eine stärkere Betonung von Stammesart und Stammes- sitte nur wünschenswert. Dabei will R. keineswegs der Zerschlagung Preußens das Wort reden, sondern lediglich zeigen, daß es keine Gründe gibt, das Aus- scheiden einzelner Landesteile aus dem preußischen Staatsverbande zu hindern, wenn ihre Bevölkerung es will.

Nach dem Historiker der Staatsrechtler, der begrifflich scharf den be- stebenden Zustand untersucht und die Möglichkeiten der Besserung erörtert. In einer preußischen Regierung neben der Reichsregierung sieht A. eine zweck- widrige, schädliche Verdoppelung und ein Hindernis vernünftiger Dezentrali- sation. Die verschiedenen Möglichkeiten der Lösung des preußisch -deutschen Problems, die preußische Hegemonie, die Herstellung des Einheitsstaates, die Auflösung Preußens in seine Provinzen, seine Verwandlung in reichsunmittel- bares Gebiet werden durchgesprochen und als praktisch ungangbar erkannt. Nicht durch Radikalkuren sei das Problem zu lösen, sondern nur durch die Politik der kleinen Mittel. Darum keine Zerlegung Preußens in seine Pro- vinzen, sondern lediglich tunlichst weitgehende Autonomisierung der Provinzen im Rahmen des preußischen Staatsverbandes. Zur Beseitigung der Kon- kurrenz zwischen preußischer und Reichsregierung Wiederherstellung der

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Personalunion der leitenden Minister, indem unter Verzicht des preußischen Landtags auf das Recht der Wahl des Ministerpräsidenten der Reichskanzler zugleich verantwortlich regierender Erster Minister in Preußen ist, oder, falls diese Lösung als zu weitgehend abgelehnt werde, der Reichspräsident eine bestimmte Anzahl von Reichsministern in das preußische Staatsministerium zu delegieren habe. l H. Wendorf.

Mitteilungen desInstitutsfürösterreichischeGeschichtsforschung. Unter Mitwirkung von A. Dopsch, E. Ottenthal und Osw. Redlich, redigiert von W. Bauer. XXXIX. Band, 1. u. 2. Heft. Wien 1922 (W. Seidel & Sohn). 192 S. 8°.

Nach längerer Unterbrechung nehmen die M. I. G. G. ihr Erscheinen wieder auf unter der Redaktion des Wiener Universitäts - Professors Wilhelm Bauer. Das vorliegende 1. u. 2. Heft des 39. Bandes bringt u. a. einen Aufsatz von Heuberger iber „Geländegestaltung und Urkundenwesen in den Alpen“, in dem Verfasser den Versuch macht, die seit Karl Ritter in der Geschichtsforschung heimisch gewordene Fragestellung nach den Einflüssen der geographischen Ver- hältnisse auf das historische Geschehen auf die Diplomatik anzuwenden. Eine Reihe von Eigentümlichkeiten des Tiroler Urkundenwesens, so z. B. das zähe Festhalten an der Gerichtsurkunde und der Widerstand gegen das Eindringen der notariellen Beurkundung, werden aus der durch die Natur des Landes bedingten Abschließung der Bevölkerung und aus ihrem rein ländlichen Ur- sprung hergeleitet. Auf die Bedeutung der Talschaften für die Ausgestaltung des Urkundenwesens und für die Bewahrung der Altertümlichkeiten desselben wird in eigenen Kapiteln ausführlich eingegangen. In einem zweiten Artikel „Zur Frage des österreichischen Landrechts“ verteidigt Steinacker seine These, daß die kürzere Fassung in das Jahr 1237 zu setzen sei, wohingegen die um- finglichere eine tendenzlose Privatarbeit darstellt, die in ziemlich mechanischer Kompilation Stücke der Landfriedensgesetzgebung und der territorialen Rechts- bildung in die kürzere Fassung hineinarbeitet und in die Jahrzehnte nach 1265 anzusetzen ist, gegen die „Neuen Forschungen über das österreichische Landrecht“ von A. Dopsch im Archiv f. ö. Gesch. 106, 2. Unter den ausführ- lichen Besprechungen seien die von Ottenthal über Breßlau, „Handbuch der Urkundenlehre“, die von Steinherz über Concilium Tridentinum VIII ed. Ehses. Das Heft wird abgeschlossen durch einen umfangreichen Beitrag von Otto Forst- Battaglia über die polnische Historiographie der Gegenwart.

Im Verlag von Gebr. Leemann & Co. in Zürich erscheint seit dem vorigen als Organ des Vereins schweizerischer Geschichtslehrer die Zeitschrift für schweizerische Geschichte, die Beiträge in deutscher, französischer und italienischer Sprache enthält und von den Staatsarchivaren Hans Nabholz (für deutsch und italienisch) in Zürich und Paul E. Martin (für französisch) in Genf redigiert wird. Die Zeitschrift schließt der üblichen Einteilung der Beiträge in Aufsätze, Miszellen, Besprechungen an und ist vornehmlich der Erforschung der Schweizergeschichte zugewandt. Von besonderem Wert sind die laufenden Literaturberichte, sowie als Beiträge erscheinende „Bibliographie der Schweizergeschichte“, für die Dr. Helen Wild zeichnet.

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Preisarbeiten: 1. Der Wedekindschen Preisstiftung für Deutsche Geschichte in Göttingen: „Die Entstehung der deutschen Stadtverfassung.“ Es soll der Gang der Forschung vom Anfang des 19. Jahrhunderts an bis heute aufgezeigt und unter Berücksichtigung ihrer sicheren Ergebnisse auf Grund eigenen Quellenstudiums eine lebendige Darstellung gegeben werden, die der Vielgestaltigkeit der deutschen Verhältnisse gerecht wird, ohne sich in das Lokale zu verlieren. Die Arbeiten sind in der üblichen Form bis 1. August 1925 an den Direktor des Verwaltungsrats der Stiftung Herrn Prof. Dr. Brandy in Göttingen einzureichen. Der Preis, der nur ungeteilt zuerkannt wird, be- trägt 3300 Mark. Die preisgekrönte Schrift geht in das Eigentum der Stiftung über und wird bei einer Buchhandlung in Verlag gegeben oder auf Kosten der Stiftung gedruckt. Näheres ist aus einer vom Verwaltungsrat versandten Werbeschrift zu ersehen.

2. Des Nordischen Instituts der Universität Greifswald: „Dänen und Schweden auf der Ostsee von den Anfängen bis zum Beginn des 13. Jahr- hunderts.“ Verlangt wird eine quellenmäßig belegte Darstellung auf Grund einer möglichst vollständigen Sammlung und kritischen Sichtung der Quellen aller Art unter Verwertung der vorhandenen deutschen, dänischen, schwedischen und norwegischen Literatur, soweit sie ohne Auslandsreisen zu beschaffen ist. Der südlichen Ostseeküste, namentlich auch ihren östlichen Teil, ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, aber die Westhälfte darf ebenfalls nicht ver- nachlässigt werden. Als Endpunkt ist etwa die Zeit Waldemars II. von Däne- mark, des Aufblühens des deutschen Wisby und des deutschen Riga neben dem deutschen Lübeck gedacht, also das erste Viertel des 13. Jahrhunderts. Es bleibt dem Bearbeiter überlassen, wieweit er die Anfänge von Lübeck, Wisby und Riga selber noch eingehend behandeln will, falls das mit Rücksicht auf den sonstigen Umfang seiner Arbeit Schwierigkeit machen würde. Auch können Einzelfragen, deren erschöpfende Erledigung innerhalb der gestellten Frist, oder mit den erreichbaren Hilfsmitteln nicht ausführbar erscheint, vor- läufig zurückgestellt werden, wenn der Grund dafür und der gegenwärtige Stand des Problems genügend klar angegeben werden. Bearbeitungen siud in deutscher oder einer der nordischen Sprachen oder auf lateinisch in gut lesbarer Maschinenschrift unter den üblichen Bedingungen bis zum 1. August 1923 beim Nordischen Institut der Universität Greifswald, Domstraße 14, ein- zureichen. Der Preis beträgt 3000 Mark.

3. Der Rubenow-Stiftung der Universität Greifswald: Die Bündnis- politik Bismarcks soll dargestellt werden unter besonderer Berücksichtigung der Rolle, die das Deutsche Reich 1871 1914 in der europäischen Politik gespielt hat. Schlußtermin ist der 1. März 1925, der Preis von 5000 Mark wird am 17. Oktober 1925 zuerkannt.

Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, Gesellschaften: Die Akademien der Wissenschaften in Heidelberg ernannte den o. Prof. der klassischen Archäologie Dr. Ludwig Curtius zu ihrem ord. Mitglied.

Die philosophisch - historische Klasse der Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen ernannte den Direktor des Staatsarchivs in Hannover Dr. Bruno Krusch zum auswärtigen Mitglied.

Nachrichten und Notizen 123

Die Sächs. Akademie der Wissenschaften zu Leipzig ernannte den o. Prof. der Kunstgeschichte Dr. Wilhelm Pinder zum o. Mitglied.

II. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historiker und Historische Hilfswissenschaftler: Es habilitierten sich in Köln Frl. Dr. Ermentrude v. Ranke für mittlere und neuere und in Graz Dr. Ferdinand Bilger für neuere Geschichte.

Zu a. o. Professoren ernannt: die Privatdozenten Dr. Alfred v. Martin in Frankfurt (Main), Dr. A. Hessel und Dr. Hermann Aubin in Bonn, Dr. Wolfgang Windelband in Heidelberg, Dr. Theodor Mayer in Wien, Dr. Rudolf Häpke und Regierungsrat Dr. Karl Brinkmann in Berlin und Prof. Dr. L. Mollwo an der Technischen Hochschule in Hannover.

Der Lehrauftrag von Prof. Dr. Fritz Rörig in Leipzig wurde auf Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ausgedehnt.

Zu Ordinarien wurden ernannt: Prof. Dr. Hermann Wätjen (Karlsruhe) in Münster i. W., Prof. Dr. Arnold Oskar Mayer (Kiel) in Göttingen und Dr. Oertel in Graz.

Berufen die o. Professoren Dr. Albert Brackmann, Dr. Wilhelm An- dreas und Dr. Erich Marcks nach Berlin, Dr. Fritz Hartung nach Kiel, Dr. Ritter v. Srbick nach Wien, Dr. Albert Werminghoff nach Leipzig, Dr. Fritz Kern nach Bonn a. Rh.

b) Kirchenhistoriker: Der a. o. Prof. der Kirchengeschichte in Berlin D. Karl Schmidt wurde zum Honorarprofessor daselbst, der o. Prof. der prak- tischen Theologie D. Karl Völker zum o. Prof. der Kirchengeschichte in der evangelisch - theolog. Fakultät der Universität Wien ernannt, der Privatdozent Prof. Dr. Leopold Zscharnack in Berlin als o. Prof. der Kirchengeschichte nach Breslau berufen.

Michael Tangl.

In der Hauptstadt seiner Kärntner Heimat, Klagenfurt, ist am 7. Septem- ber 1921 Michael Tangl nach kurzem Leiden verschieden. Geboren am 26. Mai 1861 zu Wolfsberg in Kärnten, geschult unter dem vorherrschenden Einfluß Theodor von Sickels und Engelbert Mühlbachers, zunächst an der Wiener Uni- versität, dann (1885—1887) besonders im Lehrgang des Instituts für öster- reichische Geschichtsforschung, wesentlich weiter gefördert und angeregt durch wissenschaftliche Studien in Rom, hat er nach mehrjähriger Beschäftigung im österreichischen Archivdienste von 1892 ab, da er sich in Wien habilitierte, rasch eine glänzende akademische Laufbahn durcheilt: 1895 wurde er als außer- ordentlicher Professor nach Marburg, zwei Jahre später, um Wattenbach zu ersetzen. nach Berlin berufen, wo er seit 1900 als ordentlicher Professor ge- wirkt hat.

Als Schüler Sickels und Mühlbachers hat Tangl selbst sich bezeichnet, und zweifellos hat ihre Einwirkung seine Studien und die Arbeitsgebiete, auf denen er sich literarisch betätigte, maßgebend bestimmt. Trotz der bedeutenden und grundlegenden Leistung, die seinen wissenschaftlichen Ruf begründete, den „Päpstlichen Kanzleiordnungen von 1200 1500“ (Innsbruck 1894), und gelegent- lichen Ausflügen in die spätere Zeit gilt die große Menge seiner sehr viel- seitigen Produktion doch dem früheren Mittelalter, in dem er von Gregor I. sb bis in die spätstaufische Zeit, namentlich als hervorragender Kenner der

124 Nachrichten und Notizen

Papstgeschichte, vollkommen heimisch war. Alles was er schrieb zeichnet sich aus durch Gediegenbeit und Klarheit, durch Ernst und Besonnenheit der Forschung, vieles durch Scharfsinn und hervorragende Kombinationsgabe wobei er aber allem hypothetischen Blendertum stets abhold blieb. Einige seiner Arbeiten es sei erinnert an „Das Testament Fulrads von Saint Denis“ (Neues Archiv 32), an die „Studien zur Neuausgabe der Bonifatius- Briefe* (Neues Archiv 40 und 41) und nicht zum wenigsten an „Die Tironischen Noten in den Urkunden der Karolinger“ (Archiv für Urkundenforschung 1) dürfen wohl geradezu abschließend genannt werden. Sein Interesse galt in erster Linie den historischen Hilfswissenschaften, die er mit souveräner Meisterschaft beherrschte, wie denn die Neuausgabe und Erweiterung der Arndtschen „Schrift- tafeln“ sein bleibendes großes Verdienst sind und die Tironischen Noten in Deutschland einstweilen vergeblich eines Kenners, der sie mit gleicher Sicher- heit zu entziffern und zu verwerten verstände, harren werden, und wie außer Paläographie doch Diplomatik, Handschriften- und Quellenkunde die bevor- zugten Gebiete seiner Arbeit waren. Aber er brachte auch der allgemeinen Geschichte lebendiges Verständnis entgegen, und mehrere seiner Aufsätze! sind ihr gewidmet, Einzelabhandlungen sie lagen seiner Natur zweifellos am Meisten: die methodische und exakte Untersuchung, die zu gesichertem Er- gebnis führte und eine feste Grundlage für weitere Forschung bilden konnte, war ihm offenbar mehr wert als die abgerundete zusammenfassende Darstellung. Diese erschien ihm vielleicht mehr oder weniger als immer variabler Spielball der Subjektivität. Und wie er selbst in der Synthese nicht seinen Beruf fand, so hat er sich auch entsprechenden Leistungen anderer gegenüber oft skeptisch gestellt. Immerhin bleibt es doch zu beklagen, daß er nicht dazu gekommen ist, seine außerordentliche Erfahrung auf paläographischem Gebiet systematisch niederzulegen oder seine trefflichen Bonifatiusforschungen durch eine groß- zügige Monographie über den angelsächsischen Missionar zu krönen.

Seit langem Mitarbeiter der Diplomata-Abteilung der Monumenta Ger- mauiae .historica, gehörte Tangl seit 1902 ihrer Zentraldirektion als Mitglied an. Als Nachfolger Dümmlers übernahm er bald darauf die Leitung der Epis- tolae, wenig später nach Mühlbachers Tode auch die der Diplomata Karolinorum. Außerdem lag ihm bereits seit 1897 die Ausgabe der Placita für die Leges ob, für die er, wie seine Hinterlassenschaft bezeugt, in rührigster Arbeit ein gewaltiges Material, namentlich iu Frankreich, gesammelt hat. Zu diesen wissenschaftlichen gesellten sich dann nachmals noch gewichtige Pflichten der Verwaltungstätigkeit: nach dem Tode Holder- Eggers (1911) die Redaktion des „Neuen Archivs“ (zunächst in Gemeinschaft mit Zeumer) nnd nach Kosers

ı Eine vollständige Bibliographie kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Bemerkt sei, daß die Mehrzahl der jüngeren Abhandlungen T.'s im Neuen Archiv und im Archiv für Urkundenforschung, dessen Mitherausgeber er war, der älteren in den Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichts- forschung veröffentlicht sind. Verwiesen sei ferner auf seine Beiträge für die Abhandlungen bzw. Sitzungsberichte der Berliner Akademie der Wissenschaften seit 1918 gehörte er ihr als ordentliches Mitglied an —, die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, das Archiv für Stenographie sowie für die Büdinger, Schmoller, Brunner, Zeumer und Hauck gewidmeten Festschriften.

Nachrichten und Notizen 125

Hinscheiden (1914) der stellvertretende Vorsitz der Zentraldirektion, den er durch nahezu fünf Jahre geführt hat. Es ist hier nicht der Ort, Tangls ver- dienstvolles Wirken für die Monumenta und die Ungunst der Umstände näher zu erörtern, die dazu führte, eine derartige Fülle schwieriger Aufgaben in seinen Händen zu vereinigen. Hauptberuflich durch das Lehramt in Anspruch ge- nommen, war seine Kraft dieser Last. die auch ein andrer schwerlich zu bewältigen vermocht hätte, nicht gewachsen. Seine eigene Editionstätigkeit ist, wenn man von den allerdings vielfachen und bedeutenden Vorarbeiten absieht, die er publiziert hat, beschränkt geblieben auf den sehr hoch einzuscbätzenden Anteil am 1. Bande der Diplomata Karolinorum und auf die selbständige Neuausgabe der Bonifatius- Briefe in den Epistolae selectae, der Oktavausgabe der Epistolae, die mit dieser ausgezeichneten Leistung vielversprechend eröffnet wurde. Sie verdankte Tangls eigenem Plane ihre Begründung, und es ist überbaupt zu betonen, daß er zwar vielleicht weniger als Editor und Abteilungsleiter, aber jedenfalls als überaus sachkundiger Berater, Anreger und Kritiker sich sehr erhebliche Verdienste um unser großes nationales Geschichtswerk erworben hat. Die nach außen unsichtbare, vielfach wertvolle und weitgehende Unterstützung, die zahlreichen Editionen Anderer von seiner Seite bereitwillig und selbstlos gewährt wurde, darf ebensowenig vergessen werden wie seine regelmäßige und mit Recht viel- beachtete Berichterstattung in den „Nachrichten“ des „Neuen Archivs“. End- lich soll auch daran erinnert werden, daß er den „Geschichtschreibern der deutschen Vorzeit“, die nach Holder-Eggers Tode gleichfalls seiner Leitung unterstanden, nicht nur lebhaftes Interesse, sondern in mehreren schönen, feines Verständnis verratenden Übersetzungen auch aktive Mitarbeit widmete die ihm einen recht bedeutenden Bruchteil seiner schon überreichlich in Anspruch genommenen Zeit kostete.

So groß Tangls Verdieuste als Forscher sein mögen was er selbst über Theodor von Sickel ausspricht, gilt auch, ja gilt in noch höherem Maße von ihm: sein höchstes Verdienst wird unstreitig seine Lehrtätigkeit bleiben. Im Vortrag hatte er zwar nichts eigentlich Hinreißendes. Einen Meister der fließenden Rede hätte man ihn nicht nennen können: dem war schon die etwas stockende Art, wie er zu sprechen pflegte, im Wege obwohl er sich ge- legentlich als trefflicher Redner, auch durchaus des freien Wortes mächtig gezeigt hat. Aber seine Vorlesungen waren, wie jede seiner Arbeiten, ausgezeichnet darch Gründlichkeit und vollkommene Beherrschung des Gegenstandes, durch Reichtum wie durch unbedingte Zuverlässigkeit des Gebotenen, niemals an der Oberfläche haftend, vor allem die geschichtlichen Zusammenhänge erfassend, auch schwierigere Probleme in klarer Darlegung ausbreitend, ohne doch immer auf ihrer Lösung zu bestehen. Seine Hauptstärke aber war das Seminar, die Abhaltung historischer, diplomatischer und paläographischer Übungen und die ebenso vielseitige wie weitblickende Stellung geeigneter, nutzbringender Arbeits- aufgaben. Er hat hier das Lehramt meisterhaft geübt, ohne allen Zwang: wer sich nicht beteiligen wollte, konnte passiv bleiben und auch dabei manches auf- nehmen; wer aber wirklich mitarbeiten wollte und ernsteres Interesse zeigte, dem wurde es von dem Leiter der Übungen vielfach erwidert, und er konnte unendlich viel lernen. Das Verhältnis Tangls zu diesen seinen engeren Schülern war nicht nur von wissenschaftlicher Teilnahme, sondern von einem persönlichen Wohl- wollen getragen, das aus ehrlichstem Herzen kam und ihm auch durch Treue und

126 Nachrichtgn und Notizen

Anhänglichkeit in hobem Maße gedankt wurde. Und auch mit zunehmenden Jahren hat er, der sich selbst Frische und Jugendmut bis in die Fünfziger hin- ein in natürlicher Ursprünglichkeit bewahrte, die Fühlung mit der Jugend niemals verloren: aus ihr strömte ihm ein immer sich erueuernder Born ver- jüngender Kraft zu. Daß die Frucht dieser seminaristischen Wirksamkeit, die Tanglsche Schule, ihre Bewährungsprobe bestanden hat, darf wohl ohne alle Anmaßung behauptet werden. Als Leiter historischer Übungen wird Tangl jedenfalls in seiner eigenen Art und Begabung am schwersten ersetz- bar sein.

Es ist von höherer Bedeutung, daß, wie einst Julius Ficker und Theodor Sickel, niedersächsischem Gebiet entstammend, in Österreich eine zweite Heimat gefunden hatten, nachmals die Österreicher Heinrich Brunner und Michael Tangl im neuen Reiche den Boden zu fruchtbringender Tätigkeit gewannen. Wenn aber Tangl auch in reiferem Alter sich der ihm eigentlich fremden und anfangs gewiß wenig sympathischen Eigenart des norddeutschen Wesens mehr und mehr, namentlich auch in seiner politischen Sinnesrichtung (von eigener politi- scher Betätigung hat er sich übrigens stets ferngehalten), angepaßt hat und in Berlin immer festeren Fuß faßte: im Grunde seines Herzens bat er sein starkes oberdeutsches Heimatsgefühl stets bewahrt. Besonders hat er bis zum letzten Atemzuge mit ergreifender Liebe und Treue an seiner engeren Heimat gehangen, und seltsam hat es sich gefügt, daß, wie er dort im Süden starb, auch seine letzte wissenschaftliche Arbeit (angekündigt von ihm selbst, Neues Archiv 43, 440 n. 86) Kärnten zum Gegenstande hatte.

Tangl war ein wirklich wissenschaftlicher Kopf, eine Gelehrtennatur, die nicht nach äußeren Erfolgen haschte stellten sie sich ein, so hatte er seine Freude daran —, unabhängig und von unbestechlicher Wahrheitsliebe, kein Mann, dem das iurare in verba magistri Prinzip war oder der es von seinen Schülern verlangt hätte, von sicherem, auf ein gewaltiges präsentes Wissen und reiche Erfahrung gestütztem Urteil, von vielleicht bisweilen ein wenig bedachtsamer aber stets den Kern begreifender Auffassung. Wissenschaft- lichen Schwierigkeiten ist er niemals ausgewichen, vielmehr hatten gerade verwickelte Fragen sofern sie iiberhaupt lösbar schienen für ihn beson- deren Reiz; ihnen ging er nach bis in die letzten Tiefen. Im Leben dagegen pflegten ihm Hemmnisse oder Widerstände lästig und störend zu sein, er wußte sich nicht recht mit ihnen abzufinden, geschweige denn sie zu über- winden. Er war eine im Grunde durchaus heitere, optimistische Natur, in guten Dingen überaus mitteilsam und empfänglich, in unbequemen oder uner- quicklichen aber ebenso zurückhaltend, verschlossen und unzugänglich. Viel- leicht nicht ganz außer Zusammenhang mit dieser Veranlagung stand eine gewisse Schwerfälligkeit in der Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten und vor allem in der Korrespondenzführuug, deren große Unregelmäßigkeit ihm ungewollt manche Verstimmung eintrug. Dabei eigneten ihm durchaus realer Sinn und praktischer Verstand, auch programmatische Ideen und selbst die Initiative für wichtige Neuerungen haben ihm nicht gefehlt. Gerade und ehrlich, wohlwollend und warmherzig, ja weich, im äußeren Auftreten, zumal in früherer Zeit, fast allzu bescheiden, dabei innerlich des eigenen Wertes stets sich bewußt, zuweilen eifrig und scharf in der Kritik, aber im Grunde doch friedfertig und ein Feind aller Gehässigkeit und Intrigue, humorvoll,

Nachrichten und Notizen 127

freundlich, gemütstief, auch kunstfreudig, oft anregend wirkend und mit er- staunlichem Gedächtnis zahlreiche Erlebnisse und Anekdoten aus älterer Zeit wiedererzäblend: so haben wir ihn von jeher kennen gelernt, so wird er in unserem Gedächtnis fortleben.

im großen Kriege, dessen Verlauf er, wenn auch nicht gerade mit Pessi- mismus, so doch mit ernster Sorge folgte, sind ihm Heiterkeit und Freudigkeit nicht voll erhalten geblieben. Schwer hat er unter dem Dunkel der vergan- genen Jahre gelitten, und namentlich Österreichs Schicksal hat sein heimats- treues Herz wohl viel schwerer getroffen, als er es sich anmerken ließ. Ja, es ist kein leeres Wort, wenn man ihn selbst ein Opfer des Krieges nennt. Nicht ohne Erschütterung beobachteten die ihm Näherstehenden schon seit 1916 an seiner zwar nicht großen, aber ehedem sehr kräftigen, untersetzten und breitschultrigen Gestalt die Folgen der Unterernährung; es ist kein Zweifel, daß die Widerstandsfähigkeit seines Körpers untergraben war, als ihn die schwere Krankheit befiel, die ihn allzufrüh dahinraffte. l

Berlin. Ernst Perels.

Entgegnung.

Manche Leser dieser Zeitschrift werden wohl nicht in die Lage kommen, die Berechtigung der abfälligen Kritik, die E. Schaus im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift S. 473 476 meinen „Kritischen Untersuchungen zur Ge- schichte des Rheingaues“ hat zu teil werden lassen, weiter nachzuprüfen. Es scheint mir deshalb doch zweckmäßig, zu zeigen, wie leichtfertig der Herr Kritiker vorgegangen ist. Ich stütze meine etymologische Erklärung des Orts- namens Eltville auf zwei Stellen der Vita Bardonis. Hier heißt es kurz hinter- einander quociens sanctus pater Adeldvile devenit an der ersten und episcopum Adeldevile futurum esse an der zweiten Stelle. So liest Wattenbach und ebenso Jaffé, nur daß letzterer in der Druckfehlerliste aus einem leicht begreiflichen Versehen bemerkt hat, daß an der ersten Stelle al Eldvile zu lesen sei, was doch, wie die wenige Zeilen darauf folgende zweite Stelle beweist, von jedermann sofort als verkehrt erkannt werden muß. Ich habe, wie ich auch im Vorwort ausdrücklich erkläre, um ganz sicher zu gehen, durch meinen Kollegen Herrn Prof. Dr. Gottlieb die Wiener Hs. noch einmal nachprüfen und mir die Richtigkeit der Wattenbachschen, und abgesehen von der nachträglichen irrtümlichen Korrektur auch der Jafféschen Lesung bestätigen lassen. Trotzdem schreibt Schaus: „Die langen Erörterungen über den Namen Eltville, S. 115, sind noch belastet mit der angeblichen Form Adeldvile, wie allerdings im Text der Vita Bardonis verdruckt ist; Jaffe aber hat schon in den Corrigenda zu den Monumenta Mogunt. 750 die selbstver- ständliche Besserung ad Eldvile gebracht!“ Wer es fertig bringt, in dieser Weise seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen, von dem darf man sich nicht wundern, über die Jesuitenfälschung von 1109, in der das in vielen Hunderten von Urkunden des Mittelalters stets nur Algesheim ohne weiteren Zusatz genannte Dorf Algesheim „in Pago Gaugia“ gelegen haben soll zum Unterschied von Wald-Algesheim heißt Algesheim seit dem 16. Jahrhundert Gau-Algesheim die Erklärung entgegennehmen zu müssen, daß man über diese Urkunde bündig erst sprechen könne, wenn man die leider vermißte Vorlage von Gudenus Druck kenne. Die Urkunde wimmelt dabei so von Unmög-

128 Nachrichten und Notizen

lichkeiten, daß, wenn es Schaus mit diesem Urteil ernst ist und er nicht bloß versuchen will, sich damit tiber das Ärgernis hinwegzuhelfen, daß ihm, der seit 1897 mit der Herausgabe eines Nassauischen Urkundenbuches betrant ist, die Ermittlung einer solchen plumpen Fälschung entgangen ist, jedes weitere Wort überflüssig erscheint. Schaus greift aus der großen Zahl der von mir für unecht erklärten Urkunden eine heraus, um an diesem Beispiel die Schwäche meiner Argumente vor Augen zu führen. Durch den Nachweis der Existenz eines von mir bezweifelten Zeugen glaubt er die Echtheit der Johannisberger Nikolausurkuude wieder sichergestellt zu haben. Es liegen zwei Johannis- berger Urkunden des Erzbischofs Adalbert aus dem Jahre 1130 vor, in denen beiden der Erzbischof, und zwar als noch für seine Zeit gültig, bezeugt, daß das Kloster Johannisberg von seinem Vorgänger vor Jahrzehnten in der einen dem hl. Nikolaus, in der anderen dem bl. Johannes geweiht worden sei. Es ist selbst- verständlich möglich, daß ein Kloster seinen Patron wechselt; aber es ist doch un- möglich, daß mehrere Jahrzebnte hindurch sowohl der eine wie der andere Patron als zu recht bestehend anerkannt wird. So etwas geht über die Begriffsfähigkeit gewöhnlicher Sterblicher hinaus, während Schaus, da beide Urkunden in aller Form ausgestellt sind, keinen Anlaß sieht, eine von beiden zu verdächtigen. Im übrigen ist es Schaus, wie es scheint, um so leichter geworden, mich und meine Arbeit zu verdächtigen, als ob es mir bei ihr nicht um die Wahrheit, sondern um verblüffende, nicht probehaltige Ergebnisse zu tun gewesen sei. Sollte das Richtersche Buch über den Rheingau eine neue Auflage erleben, die es in jeder Beziehung verdient, so dürfte beim Vergleich mit der früheren Auflage wohl zutage treten, daß der probehaltigen Ergebnisse meiner Arbeit genug sind, wenn mir bei einem so umfangreichen und schwierigen Stoff im einzelnen natürlich auch Versehen und Irrtümer nachgewiesen werden mögen.

Wiesbaden, 1. Juli 1922. Gottfried Zedler.

HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT `

, HERAUSGEGEBEN VON

Dr. ERICH BRANDENBURG

O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

enen. XXI. JAHRGANG 1922/23

NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT

DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG

2. HEFT

AUSGEGEBEN AM 15. MAI 1923

en VERLAG UND DRUCK HDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG

DRESDEN 1923 j

beträgt 8000 Mark. a

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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCH HRI lerausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig. Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch N Dresien-A. 1,

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Der Preis für den J ahrgang von 4 Heften im Umfange von ca. 40 Bogen j

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Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notiven über neue lite-

rarische Erscheinungen sòwie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per-

sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte - wird von Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herrn Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Sekretär unter- stützt wird.

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Die e von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung

der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I)

erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- } erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersùcht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich bein Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.

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INHALT DES 2. HEFTES

Aufsätze: * er c 5 Seite 5 Die e Methode. Von Univ.-Prof. Dr. Georg von Below in Frei- % T2 V 7˙•⅛ꝶh. S E D e Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung. Von Dr. Hermann Wendorf STS, % ² —̃ e E T 0 ER AED Die Mesta. Von Univ.-Prof. Dr. Karl Hadank in Berlin n Kritiken: ER EN, Karl Heussi, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in der Kirchengeschichte, Von Dr. Johannes Kühn in Leipaig.. . » »........ 2 „0... b Vs ase

A. Mentz, Geschichte der griechisch-römischen Schrift bis zur Erfindung des Buchdruckes mit beweglichen Lettern. Von Univ.-Prof. Dr. Fritz Rörig in Leipzig Pe 72 Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kultur- entwickelung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl d. Gr. Von Univ.- Prof.

Dr. Dr. H. Wopfner in Innsbruck . nn ee Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg. Von Archivdirektor Dr. H. Witte

in Neustrelite u. se ae ee o e a Fritz Popelka” Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. Von Privatdozent

Dr. A. Helbok in Innsbruck 2 2 e

(Fortsetzung auf Umschlagseite

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Die vergleichende Methode, Von G. v. Below.

O. Bücher hat in der von ihm herausgegebenen „Ztschr. f. d. ges. Staats wissenschaft“ Jahrg. 1921, S. 535 ff. eine Verteidigung gegenüber der Kritik veröffentlicht, die ich in meinen „Problemen der Wirtschaftsgeschichte“ an seinen wirtschaftsgeschichtlichen Arbeiten geübt habe. Soweit seine Verteidigung aber überhaupt sachliche Gegensätze behandelt, beschränkt er sich auf eine Aus- einandersetzung mit dem ersten der in meinen „Problemen“ ge- druckten Aufsätze, der „Das kurze Leben einer vielgenannten Theorie (Die Lehre vom Ureigentum)“ überschrieben ist!. Ich hatte in ihm geschildert, wie die Theorie vom Gemeineigentum am Ackerland als dem bei allen Völkern vorkommenden Ur- eigentum ein glänzendes, aber kurzes Leben gehabt hat und ein bezeichnendes Beispiel für das voreilige Vertrauen auf die ver- gleichende Methode, für deren Mißbrauch liefert.

Bücher ist entrüstet, daß ich es überhaupt gewagt habe, die Theorie anzutasten. Zu meinen kritischen Bemerkungen über die in Laveleye-Büchers „Ureigentum“ schroff vertretene Theorie be- merkt er (S. 539): „Sein (Laveleyes) ‚Ureigentum' ist mit seinem Tode mein Eigentum geworden, und wer es antastet, muß wissen, daß er es mit mir zu tun hat.“ „Ich halte“ fährt er fort „das Buch für eine der ernstesten und gründlichsten Arbeiten der französischen Literatur.“ „In Zukunft wird man sich in Deutschland doch etwas mehr Rücksicht in bezug auf die wissen- schaftlichen Leistungen anderer Völker: auferlegen, vor allem aber sie zuerst zu verstehen suchen müssen, ehe man über sie ab-

ı Weiter äußere ich mich zu Büchers Verteidigung in der „Vierteljahrs- schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ Bd. 16 S. 443ff.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 9

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urteilt.“ Bücher beruft sich ferner darauf, daß auch berühmte deutsche Männer die Theorie angenommen haben. Und er fügt noch den hübschen Seitenhieb an: „Laveleye hatte für diese Art von Kritik (d.h. die meinige) vielleicht den Fehler, wirklich et- was von der Landwirtschaft zu verstehen und ein matter-of- fact-man zu sein,“ wobei dann Bücher auch „die gemeinsamen Ausflüge in badische und schweizerische Landgemeinden“ „mit Freuden“ zu erwähnen nicht unterläßt. i

Auf diesen Vorwurf des Attentats gegen die Autorität Laveleye- Bücher und der zu geringen Achtung „der wissenschaftlichen Leistungen anderer Völker“ erwidere ich zunächst, daß Bücher offenbar meinen Aufsatz nur sehr flüchtig gelesen hat. Sonst würde er gesehen haben, daß ich S. 11 gesagt habe, daß Lave- leyes Buch, unabhängig von dem Urteil über seine eigentliche These (der vom „Ureigentum“), „durch den Reichtum seines In- halts jedenfalls verdienstlich bleibt, besonders in Büchers Be- arbeitung“. Bücher könnte mir hiernach höchstens vorwerfen, daß ich sein Verdienst im Verhältnis zu dem von Laveleye zu hoch anschlage. Wie steht es aber ferner mit der Hauptthese des Buches? Da ist es amüsant zu beobachten, daß Bücher es für angebracht hält, zu bestreiten, daß die Theorie vom Gemein- eigentum am Ackerland als Ureigentum die Hauptthese des Buches sei. Er behauptet nämlich (S. 541), es „wollte bloß zeigen, was außer dem Individualeigentum sich irgendwo als möglich und als wirklich erwiesen hatte“, und er wirft mir vor, das Buch „über- haupt nicht verstanden“ zu haben, weil ich „nicht gesehen“, daß es jenes „bloß zeigen“ wollte. Bücher fühlt sich also doch un- sicher in der Hauptthese des Buches und reduziert seinen Inhalt deshalb in dieser Weise. Indessen ein paar Seiten vorher (S. 539) hatte er unklugerweise doch gestanden, daß in dem Buch , unsere beiderseitige Überzeugung zum Ausdruck gebracht war, daß das... Kollektiveigentum an Grund und Boden die ursprüngliche Rechtsform des Eigentums überhaupt gewesen sei“! Und er fügt ebenda hinzu, daß Laveleye gerade mit der Vertretung dieser seiner Hauptthese zugleich einen praktischen politisch- sozialen Zweck („Rückkehr zu den alten Grundeigentumsformen‘‘) verfolgt habe!! |

Jedenfalls versichert Bücher, die Aufstellungen des Buches seien durch meine Kritik „in keiner Weise erschüttert“. Wie steht es indessen mit meinem Nachweis, daß die Einzelbeweise,

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Die vergleichende Methode 131

die Laveleye-Bücher und andere für jene These versucht haben, durchweg haltlos sind? Bücher sucht meine Kritik dadurch zu diskreditieren, daß er (S. 540) erklärt, meine „Entdeckungen seien nicht neu“. Ich will mich bei der Behauptung, daß meine Kritik nichts „Neues“ gebracht habe, nicht länger aufhalten. Tat- sächlich habe ich auf verschiedenes hingewiesen, was Laveleye- Bücher noch garnicht bekannt gewesen ist, da die betreffende Literatur erst nach dem Erscheinen des Laveleye - Bücherschen Buches das Tageslicht erblickt hat. Wenn es sich aber wirklich so verhielte, daß die von mir geltend gemachten Tatsachen Laveleye-Bücher schon bekannt gewesen sind, dann steht es um Laveleye-Bücher um so schlimmer. Denn dann müßten sie ihre These ja aufgestellt haben, obwohl sie wußten, daß ihr die Be- weise fehlen! In eine schwierige Lage kommen sie jetzt un- bedingt. Ich hebe nur folgendes hervor. Bücher erklärt, daß er und Laveleye gewußt hätten, daß der russische Mir und die Trierer Gehöferschaften jüngere Bildungen seien. Und trotz- dem taten sie so, als ob es sich um Beispiele des Ureigentums dabei handelte?! Bücher verlangt dann weiter den Nachweis (S. 540), daß „dem Mir oder den Gehöferschaften früher individuelles Grundeigentum vorausgegangen sei“. Hat er denn die Arbeiten über das späte Auftreten der Gehöferschaften und des Mir nicht zur Hand gehabt? Glaubt er im Ernst, daß in der Trierer Gegend vor dem 13. Jahrhundert oder gar (vgl. Rörigs Unter- suchung!) noch länger kein „individuelles Grundeigentum“ be- standen habe? Er nimmt sich Lamprechts gegen meine Kritik an, hat es aber offenbar für überflüssig gehalten, in dessen Wirt- schaftsleben, in dem nach dem Vorgang Briesens das späte Auf- treten der Trierer Gehöferschaften erwiesen wird, .auch nur zu blättern; sonst würde er hier Urkunden in Hülle und Fülle über individuelles Grundeigentum gefunden haben. Und wir fragen weiter positiv: wieviel Völker vermag Bücher namhaft zu machen, bei denen das Gemeineigentum am Ackerland für die Urzeit nach- weisbar ist? Er weicht dieser Frage aus. Wenn er aber meine

1 Bücher stellt es so dar, als ob ich nur von diesen beiden Erscheinungen und den Siegenschen Haubergen gesprochen hätte. Tatsächlich greift mein Nachweis ja weiter. Hat Bücher übrigens 1879 schon die Untersuchung Philippis über die Hauberge von 1887 vorausgekannt?! Bücher (S. 540) tadelt es, . daß bei mir Briesen (er schreibt den Namen falsch) „zu einer agrargeschicht- lichen Autorität aufgestiegen ist“. Ich habe ihn nur schlicht erwähnt.

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Kritik unwirksam machen wollte, so hätte er diejenigen Völker aufzählen müssen, für die das Gemeineigentum als ursprüngliche Einrichtung sich nachweisen läßt. Ist er in der Lage, außer dem deutschen Volk (auch hier ist die Sache nicht vollkommen sicher) noch ein einziges anderes zu nennen? Seine These wäre aber nur haltbar, wenn er für eine große Zahl von Völkern das Gemeineigentum als ursprüngliche Einrichtung erweisen könnte.

Die Frage des Gemeineigentums als Ureigentum ist eins der allerwichtigsten wirtschäftsgeschichtlichen Probleme. Welche ge- waltige Rolle sie in der Literatur spielt, braucht nicht dargelegt zu werden. Und diese Frage erledigt Bücher (um einen milden Ausdruck zu gebrauchen) so Jeichtherzig! Der Fall ist typisch für den Mißbrauch, der mit der vergleichenden Methode getrieben wird. Man kümmert sich nicht viel um die Zuverlässigkeit der einzelnen Beispiele, die man für die Aufstellung der Regel, des „historischen Gesetzes“ verwerten will. Man weiß sogar, daß einige Beispiele die entsprechende Verwertung direkt ausschließen (vgl. das von Bücher selbst über die Gehöferschaften und den Mir gesagte!). Trotzdem konstruiert man das „Gesetz“. Es macht nichts aus, daß man die Nachrichten über verschiedene Beispiele, die man verwertet, nur aus dritter oder vierter Hand nimmt. Ein derartiges Verfahren ist uns ja auch aus andern Arbeiten Büchers bekannt, vor allem von seiner Wirtschaftsstufentheorie her. Der geringe Respekt vor den Tatsachen, den Bücher zeigt, indem er das gesamte antike Wirtschaftsleben in die Kategorie der geschlossenen Hauswirtschaft hineinpreßt, ist geradezu ein Schulfall der Vergewaltigung der historischen Nachrichten. Be- zeichnend ist ebenso die viel zu enge Begrenzung, die er dem mittelalterlichen Fernhandel gibt. Seine Behauptung, daß die mittelalterlichen Handwerker bis ins 14. Jahrhundert im wesent- lichen Lohnwerker sind, stellt die Dinge direkt auf den Kopf (s. mein „Territorium und Stadt“ 2. Aufl. S. 228ff.). Uberall wird ohne ehrfurchtsvolle Rücksicht auf die Einzeltatsachen konstruiert, und namentlich wird von der „vergleichenden Methode“ ein Ge- brauch gemacht, der geeignet ist, sie in Mißkredit zu bringen: man „vergleicht“ ein paar eilig zusammengefaßte Fälle, und das „Gesetz“ ist fertig. Ich unterschätze Büchers Arbeiten nicht: er ist ein Autor von Phantasie und feinem Blick und bietet daher stets viel Anregung; allein stets bedürfen seine Konstruktionen der gründlichsten Nachkorrektur.

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Die vergleichende Methode | 133

Doch Bücher steht mit dem Mißbrauch der vergleichenden Methode nicht allein. Man findet ihn ja leider sehr häufig, vor allem bei denen, die sich auf der Grenze der Geschichtswissen- schaft bewegen. Die Welt hallte kürzlich wieder von dem leb- haften Protest, der von den wissenschaftlichen Stellen aus gegen die von Spengler mit der „vergleichenden Methode“ vorgenommenen Konstruktionen erhoben wurde. Aber der Protest war deshalb so einmütig, weil Spengler die wissenschaftlichen Kreise nicht überraschte, weil sie vielmehr schon über ein reiches Maß von Erfahrung auf dem Gebiet luftiger Konstruktionen durch eiliges „Vergleichen“ verfügten. Infolge des „raschen Verbrauchs von Gesetzen“ (vgl. Histor. Zeitschrift 81, S. 232 ff.) ist schon seit

geraumer Zeit eine starke Ernüchterung in bezug auf die Theorien

von „den bei allen Völkern nachweisbaren Durchgangsstadien“ welche Theorien noch dazu oft genug von zwei oder drei, über- dies nicht recht übereinstimmenden und unzureichend ermittelten, Fällen abstrahiert worden sind eingetreten. Bücher aber ver- langt, daß wir die von ihm vertretenen Entwicklungstheorien un- besehens hinnehmen sollen. |

Bücher hält meine Kritik an seiner und Lamprechts Art der Handhabung der vergleichenden Methode für eine Versündigung an der deutschen Wissenschaft. Meine Kritik so erklärt er (8.540) „kann das Ansehen der deutschen Wissenschaft im Ausland wahrlich nicht heben. Wollen wir nicht bei den Völkern, die sich mit Vorliebe der vergleichenden Methode bedienen, in den Ruf der Rückständigkeit und engherzigen Verzopftheit ge- Taten, so muß dagegen energisch Einsprache erhoben werden.‘ Ich stehe auf dem Standpunkt, daß um des Ansehens der deut- schen Wissenschaft im Ausland willen umgekehrt energisch Ein- sprache gegen die Art von vergleichender Methode, wie sie Lamprecht und Bücher handhaben, erhoben werden muß. Ich erhebe eine solche Einsprache unter anderm aus dem einfachen Grunde, weil die beste wissenschaftliche Literatur des Auslands eine solche Einsprache von uns erwartet. Vgl. z. B., was Benedetto Croce, Zur Theorie und Geschichte der Historiographie (1915), 8.259 über die „Neuerungen“, die „Entwicklungszeitalter“ von Lamprecht und Konsorten sagt.

Bücher glaubt darin prägt sich schon die Schwäche seiner Position aus meine Kritik nur dadurch bekämpfen zu können, daß er mir die Geringschätzung der vergleichenden Methode

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überhaupt in die Schuhe schiebt, während ich umgekehrt für deren rechte Anwendung kämpfe. Im Anschluß an die Be- merkungen jener Art schreibt Bücher den Satz nieder: „Neben- bei ist noch viel die Rede (nämlich bei mir) von dem geringen Erkenntniswert der vergleichenden Methode und von Analogie- schlüssen und deren wissenschaftlicher Bedeutungslosigkeit“, und kanzelt mich weiter ab, weil ich die „vergleichende Methode ge- schmäht‘ habe. Er leistet sich die Insinuation, daß ich „die ver- gleichende Methode deshalb verurteile, weil Lamprecht sie ein- mal empfohlen hat!“ Solche Insinuationen fallen auf ihren Ur- heber zurück. Stehe ich denn mit meinen kritischen Bedenken allein? Stimmt nicht so ziemlich die gesamte Geschichtswissen- schaft mit mir überein? Natürlich ist es eine Entstellung, daß ich „die wissenschaftliche Bedeutungslosigkeit der Analogie- schlüsse“ behauptet und die vergleichende Methode „geschmäht“ haben soll. Sogleich der erste Satz meiner „Probleme“ bringt es zum Ausdruck, daß die Anwendung des Vergleichs zur täg- lichen Arbeit jedes Forschers und namentlich auch des Historikers gehört. u

Der Zweck meiner Erörterungen ist nur der, die richtige Anwendung der vergleichenden Methode und des Analogie- schlusses zu sichern, vor Übertreibung zu warnen, die Irrtümer aufzuzeigen, zu denen die leichtherzige Verwendung der ver- gleichenden Methode führt. Von vornherein sind Unterschiede zu machen zwischen den verschiedenen Zwecken der historischen und der systematischen Darstellung. Ich begnüge mich für diesen Gesichtspunkt auf H. Rickert, Die Grenzen der naturwissen- schaftlichen Begriffsbildung, hinzuweisen, namentlich auf die jetzt vorliegende 3. und 4. Auflage. Der verschiedene Zweck der histo- rischen Darstellung bedingt auch eine verschiedene Einschätzung der Vergleichung. Hätte Bücher von Rickerts Werk Kenntnis genommen, so würde er nicht so vollkommen im Dunkeln tappen. Aber von einem philosophischen Hintergrund ist bei ihm hier nichts zu bemerken. Doch wir können selbst von jenem Gegen- satz der historischen und der systematischen Darstellung ab- sehen. |

Auch die Systematiker, auch diejenigen Forscher, die ge- wissermaßen berufsmäßig die Vergleichung betreiben, sind sich der Grenzen derselben bewußt. Ich nenne z. B. F. Holldack, Grenzen der Erkenntnis ausländischen Rechts (1919), S. 51 f.,

Die vergleichende Methode 135 .

8. 53, S. 55, S. 951, ferner, mit besonderem Hinweis auf die ein- dringende Behandlung der methodologischen Fragen, Egon Weiß, Vergleichende Zivilprozeß wissenschaft, Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozeßrecht, Bd. 11, S. 1 ff. F. v. Lißt hatte geltend gemacht, daß die kausale Verknüpfung zwischen den Zuständen der Gegenwart und der Vergangenheit uns die Möglichkeit ge- währe, die Umgestaltungen vorauszusehen, die uns die nächste Zukunft bringen wird; damit sei die einzig denkbare wissen- schaftliche Grundlage gewonnen für menschliche Zwecksetzung, für zielbewußtes Eingreifen des Gesetzgebers (Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts, be- sonderer Teil 5, 1905, S. 5). Dem gegenüber legt E. Weiß dar, dab die durch Vergleichung gewounenen typischen Entwicklungs- stufen „lediglich auf analytischen Urteilen beruhen, also neue Er- kenntnisse, namentlich Bewertungsmaßstäbe nicht zu vermitteln fähig sind““. Sollen wir diese Gegensätze der Auffassung gering anschlagen? F. v. Lißt stützt seine Auffassung gerade auch auf die „Entwicklungsstufen des Eigentums“ (wobei eben die Theorie vom Ureigentum im Vordergrund steht!) und sagt: „mit der An- nahme solcher typischen Entwicklungsstufen steht und fällt die Rechts vergleichung als Wissenschaft; damit ist zugleich die Be- deutung der vergleichenden Rechts wissenschaft für den Gesetz- geber, also ihr Wert für die Rechtspolitik dargelegt.“ Wenn aber die bewußte Zwecksetzung des Gesetzgebers davon ab- hängig ist, so wird man doch nicht mit Bücher behaupten dürfen, daß meine kritischen Bedenken gegen die hergebrachte Theorie von den Entwicklungsstufen des Eigentums eine kleinliche Mäkelei seien!

Die ahnungslose Blindheit Büchers tritt deutlich in seinem Satz (S.541) hervor: „Die vergleichende Methode liefert, wo sie anwendbar ist, zuverlässigere Resultate als die dafür empfohlene Methode der isolierten Einzelforschung.“ Bücher sieht nicht, daß die vergleichende Methode die Einzelforschung in ihren Dienst stellen muß, und daß die vergleichende Methode um so zu- verlässigere Resultate hervorbringen wird, je sorgsamer die Einzel- forschung verfährt und je umfassender die Vergleichung die

1 Ich hatte auf diese Schrift schon in meiner Abhandlung „Soziologie und Marxismus“ Hist. Blätter I, 2. Heft, S. 185 hingewiesen. Aus der letzteren mag sich Bücher auch über die Haltlosigkeit seiner Bemerkungen über meine Stellung zur vergleichenden Methode unterrichten.

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Einzelforschung verwertet. Natürlich stehen Vergleichung und Einzelforschung auch in Wechselwirkung. Trivial wird Bücher, wenn er fortfährt: „Die Resultate der vergleichenden Methode sind in der Regel [I] auch sicher genug, daß andere sich darauf stellenfund weiterforschen können.“

Büchers eigene „Resultate“ sind bekanntlich „in der Regel“ nicht von dieser Art. Wenn ich, wie bemerkt, die Anregungen, die seine Arbeiten bieten, hoch schätze und stets dankbar ver- wertet habe, so würden doch die Gebäude, die auf seinen „Re- sultaten“ aufgebaut werden sollten, ganz und gar des festen Fundaments entbehren und mit Krachen zusammenbrechen. Die Baumeister der soliden Wissenschaft haben es denn auch ver- mieden, sich auf seine „Resultate zu stellen“. Hat sie denn nicht ausnahmslos seine Stufentheorie kritisiert (Ed. Meyer, U. Wilcken usw.) !? Ohne Uberbebung darf ich sagen, daß, wenn von Büchers Stufentheorie etwas noch anerkannt wird, dies dem Umstand verdankt wird, daß ich das Brauchbare aus dem vielen Unbrauchbaren herausgelöst habel. Man hat es mir jedoch zum Vorwurf gemacht, daß ich Büchers Anschauungen nicht noch schärfer abgelehnt habe; so entschieden hat die Wissenschaft gegen sie Stellung genommen. Wo die Baumeister sich aber tatsächlich auf Büchers „Resultate gestellt“ haben es sei an die Verwertung der Theorie vom Ureigentum in der sozialistischen Literatur erinnert —, da ist ein Gebäude auf Sand gebaut ent- standen.

Fassen wir kurz das zusammen, was über die vergleichende Methode zu sagen ist. Der Aufstellung von Typen muß stets die sorgsamste Untersuchung des einzelnen Falls vorausgehen. Wenn man sich damit begnügt, Nachrichten aus zweiter, dritter oder gar vierter Hand für die Konstruktion eines Typus zu ver- wenden, so ist man unrettbar verloren. Büchers Konstruktion der Haus- und der Stadtwirtschaft und die Einreihung des klassischen Altertums in die Stufe der Hauswirtschaft und noch andere seiner Taten bleiben abschreckende Beispiele. Nicht weniger verhängnisvoll ist es, auf Grund von ein paar vielleicht wirklich nachweisbaren Fällen sofort eine gesetzmäßige Ent- wicklung für die ganze Welt zu behaupten. Eine Warnungs-

. 1 In meinen „Problemen der Wirtschaftsgeschichte“ findet man die ge- samte Literatur zu diesen Streitfragen. |

Die vergleichende Methode 137

tafel haben wir in der noch jetzt von Bücher (obwohl er die Un- zuverlässigkeit der Grundlagen zugeben muß) verteidigten Theorie von dem überall vorkommenden Gemeineigentum als Ureigentum. Natürlich geben wir zu, daß sich auf dem Weg der Vergleichung typische Entwicklungen oder Tendenzen ermitteln lassen. Aber deren Zahl ist, wenn man sich auf das wissenschaftlich nach- weisbare beschränkt, bei weitem nicht so groß, wie diejenigen annebmen, welche in der vorhin geschilderten Art frisch drauf los Entwicklungsreihen verfertigen. Eine Verkennung der Auf- gabe des Geschichtsforschers ist es ferner, wenn man sie dahin bestimmt, typische Erscheinungen festzustellen. Die geschicht- liche Betrachtung kann sich nie darauf beschränken, Wieder- holungen, Typen, Regelmäßigkeiten zu ermitteln; sie geht immer darüber hinaus; die Aufgabe des Historikers besteht darin, das für die Entwicklung Bedeutungsvolle zu ermitteln. Für diesen Zweck richtet er sein Augenmerk auch auf das Typische, sich wiederholende; er achtet auf dieses und schildert es, um eben das, was darüber hinausreicht, was in die Zukunft weist (was natürlich regelmäßig etwas Einmaliges ist), anschaulich zu machen; aber sein Ziel bleibt die Feststellung dessen, was für die über das Typische hinausgehende Entwicklung bedeutungs- voll ist. Anders als der Historiker wird sich der Systematiker stellen. Zwar wird echte Systematik auch nur das verwerten, was in zuverlässiger historischer Forschung herausgearbeitet ist. Immerhin schätzt der Systematiker die Typen mehr als der Historiker. Daß jedoch auch innerhalb der Systematik vor einer Überschätzung der Typen zu warnen ist, haben wir vorhin be- merkt. |

Von hier aus ergibt es sich von neuem, wie unangebracht es ist, wenn Bücher von der vergleichenden Methode rühmt, daß sie „zuverlässigere Resultate liefert“. Er setzt sich zu diesem Urteil selbst in Widerspruch mit seinem weiterhin abgelegten Geständnis (S. 541), daß die vergleichende Methode freilich „nur grobe Tatsachen feststellen“ könne. An sich klingt es komisch, daß sie nur „grobe“ Tatsachen feststelle. Warum soll das, was man durch Vergleich ermittelt, nicht etwas Feines, Interessantes sein? Warum soll eine typische Erscheinung nicht etwas sehr Feines sein? Hat G. Dehio in seiner deutschen Kunstgeschichte nicht seine Typen fein geschildert? Man wird freilich hervor- heben, daß die Typen nie das volle historische Leben in seinen

138 G. v. Below: Die vergleichende Methode

bedeutungsvollen Einzelerscheinungen erschöpfen und insofern stets hinter dem zurückbleiben, was die Geschichte im einzelnen an feinen Blüten bietet. Aber durch die wissenschaftlich ge- handhabte vergleichende Methode gelangen wir oft gerade zur Feststellung der größten Feinheiten der Geschichte, insofern der Vergleich uns nicht bloß Übereinstimmungen, sondern auch Unter- schiede aufweist und uns damit die Bedeutung des Einzelnen er- kennen läßt. Auf dem Weg der Vergleichung können wir also zu der Erkenntnis der größten Feinheiten der Geschichte ge- langen. Indessen hinter jener Äußerung Büchers steckt zweifel- los das Bewußtsein, daß diejenigen, die munter drauflos mit Ent- wicklungsreihen um sich werfen, sich nicht um sorgsame Einzel- forschung bemühen, sondern ganz grob verfahren und nicht fein- formulierte Sätze zur Verfügung stellen, sondern das Publikum mit groben Klötzen überschütten.

Gegen solches „grobes“ Verfahren Einspruch zu erheben, liegt auch im Interesse der vergleichenden Methode selbst.

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Dialektik und materialistische Geschichts- auffassung. |

Von Hermann Wendorf.

Das Problem Hegel-Marx ist schon so oft zum Gegenstand von Untersuchungen gemacht worden, daß jede erneute Behand- lung desselben sich nur rechtfertigen kann, wenn sie zu neuen Ergebnissen führt. Die bisherigen Bearbeitungen sind meist von philosophischer oder staatswissenschaftlicher Seite erfolgt, und die angewandte Methode war in der Regel die des Vergleichs der beiden Systeme. Allenfalls wurde Hegel in einen ideengeschicht- lichen Zusammenhang mit früheren Systemen gebracht, aber die entwicklungsgeschichtlichen Linien sind nicht über ihn hinaus- gezogen und die Frage ist nicht aufgeworfen worden, ob Marx, der nicht sein unmittelbarer Schüler war, sondern ihn im Berliner Doktorklub „der Freien“ kennen gelernt hatte, die Lehren Hegels noch in ihrer reinen Gestalt übernommen hat, oder ob sie bereits gewissen Umbildungsprozessen unterworfen waren. Troeltsch hat die Dialektik im Marxismus einer gesonderten Behandlung unter- zogen ?, aber trotzdem er auf den großen Einfluß der Junghegelianer hinweist, macht er diesen Gesichtspunkt für das Problem der Dialektik nicht fruchtbar, sondern beschränkt sich auf eine Heraus- stellung der Differenzpunkte der Marxschen von der Hegelschen Dialektik. Auch Plenge, der in seiner tiefschürfenden und geist- vollen Studie über Marx’ Verhältnis zu Hegel? auf diese Einflüsse eingeht, sieht nur eine inhaltlich sachliche Einwirkung in der Hinwendung zum politischen Radikalismus und in der Bevorzugung gewisser Teile des Hegelschen Systems, ohne zu bemerken, daß

1 Ernst Troeltsch, Über den Begriff einer historischen Dialektik. 3. Der Marxismus. Hist. Zeitschr. 120. 1919. S. 398 ff. ` Johann Plenge, Marx und Hegel. Tübingen 1911.

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140 Hermann Wendorf

diese sich teilweise gar nicht mehr mit der Lehre des Meisters deckten, sondern, wenn auch mehr oder weniger unbewußt, bereits nicht unwesentliche Veränderungen erfahren hatten. Diesen Um- bildungsprozeß gilt es zu untersuchen und in seiner Bedeutung für das System des Marxismus festzustellen.

Dasjenige Element der Hegelschen Philosophie, das seine Schüler von der radikalen Linken vorzüglich aufgriffen und zum Mittelpunkt ihres Philosophierens machten, war die Dialektik, die auf diesem Wege hinüberwanderte in das Denken von Karl Marx, in dem sie sowohl als Methode wie auch als soziologisches Ent- wicklungsgesetz bis an sein Lebensende eine beherrschende Stel- lung einnahm.

Die Erkenntnis von der Bedeutung der Dialektik für das theoretische System des Marxismus ist so alt wie die Kenntnis seiner Abhängigkeit von Hegel. In den Kreisen der Sozialisten hat man sich lange gegen diese Erkenntnis gesträubt, denn man befürchtete eine Erschütterung und Schwächung des Systems von jeder Anzweiflung der Originalität seines Schöpfers. Erst als Bernstein in der „Neuen Zeit“ und in seiner gleichzeitigen Schrift „Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozial- demokratie“ (1898) den Kampf gegen die Marx-Orthodoxie er- öffnet hatte, brach sich diese Erkenntnis auch in den Kreisen der sozialistischen Intelligenz Bahn. Für Bernstein war Marx der realistische Dialektiker, der die Welt der Wirklichkeit von dem Gesetz der Dialektik beherrscht sieht; er selbst, ebenso wie der dem Sozialismus nahestehende Ludwig Woltmann, der wohl die früheste Darstellung des historischen Materialismus! gegeben hat und zu dem Ergebnis kommt, daß bei Marx die idealistische Dialektik Hegels fortwirkt, aber zu einer materialistischen Dia- lektik geworden ist?, hat sich für seine Person frei von dialekti- schen Gedankenelementen gehalten.

Aber nicht alle haben sich diese Ruhe und Selbständigkeit des Urteils bewahrt, viele haben unter dem beherrschenden Einfluß der Marxschen Lehre die Dialektik in das eigene Denken herüber- genommen und sehen in Marx den Begründer der Sozialwissen- schaft, der in der Dialektik das wahre Gesetz der gesellschaft- lichen Entwicklung als erster gefunden und für alle Zeiten sicher-

ı L. Woltmann, Der historische Materialismus. Darstellung und Kritik der Marzschen Weltanschauung. Düsseldorf. 1900. 2 Vgl. S. 152. |

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 141

gestellt hat, sei es nun, daß sie mit Plechanow, um nur einen Vertreter der Richtung zu nennen, selbst dem Materialismus als Weltanschauung anhängen und den ganzen Umfang des Seins in Natur und Gesellschaft für dialektisch geordnet ansehen oder ob sie mit Max Adler nur einen Antagonismus des gesellschaftlichen Lebens annehmen, der in stetem Fortschreiten zum “Gegensatz höhere Formen des gesellschaftlichen Lebens hervorbringt. So haben wir noch heute eine in ihrer zahlenmäßigen Stärke nicht zu unterschätzende Richtung, welche in der Dialektik das sozio- logische Entwicklungsgesetz des historischen Lebens sieht und dieses letztere nach dem Schema der Dialektik konstruiert. Ihren Beweisgrund hat diese Richtung auf dem Umweg über Marx letzten Endes in Hegel. Da es sich nun aber hierbei nicht um eine theoretisch-wissenschaftliche Schule handelt, sondern weil prak- tische Folgerungen von großer Tragweite aus ihrer Lehre gezogen werden, ist es um so notwendiger, die theoretischen Ansprüche auf ihre Berechtigung zu prüfen und auf das richtige Maß zurück- zuführen. Das heißt aber nichts anderes, als die Hegelsche Ge- schichtsauffassung daraufhin zu untersuchen, ob mit ihr in der Tat eine solche Lehre gerechtfertigt werden kann, oder ob hier nicht mit dem Namen und der Philosophie Hegels ein grober Mißbrauch getrieben wird. Vorliegende Abhandlung greift somit ans dem Problem des historischen Materialismus nur die formale Seite heraus, nämlich die Dialektik als behauptete Gesetzmäßig- keit der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Darstellung hat sich daher auf eine Untersuchung der Dialektik bei Hegel und seinen Anhängern zu beschränken.

Eine zusammenfassende Behandlung der Dialektik Hegels unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden Gesichtspunkte existiert noch nicht!. Es ist darum ausführlich auf sie einzugehen. Zu- nächst ist Begriff und Wesen der Dialektik überhaupt zu be- stinmen. Hegel sieht in ihr die eigentümliche Gesetzmäßigkeit des Denkens nicht nur als gattungsmäßiger Funktion, sondern ebenso auch als das Denken der Einzelpersönlichkeit. Sie ist die imanente Bewegung des Begriffs, die ihn mit Notwendig- keit treibt, über sich hinauszugehen und zu seinem Entgegen- gesetzten fortzuschreiten, im Fortschreiten sich selbst und sein

ı Die Arbeit lag bereits abgeschlossen vor, als das Buch von Kurt Leese über die Geschichtsphilosophie Hegels erschien, das der Darstellung der Ge- schichtsdialektik größere Aufmerksamkeit zuwendet.

142 Hermann Wendorf

Entgegengesetztes von ihrer Selbständigkeit herabzusetzen zu Momenten, die sich aufheben (im Hegelschen Sinne in der Be- deutung des Aufbewahrens sowohl als des Aufhörenlassens), die sich aber nicht zum Nichts, sondern zu einer höheren Ein- heit, zu einem reicheren Begriff, nämlich zu dem um das Ent- gegengesetzte reicheren, aufheben, ihn so auf dem Weg über die Negation und die Negation der Negation seinem Endzweck, dem Absoluten, dem unendlichen Beisichsein des Geistes, entgegen- führend. ö

Es ist nun im Wesen des Hegelschen Panlogismus begründet, daß diese logische Gesetzlichkeit nicht nur für das Denken des Einzelsobjektes ihre Geltung hat, sondern sich zur objektiven Gesetzmäßigkeit erweitert. Denn das Objekt, dem das auf das Allgemeine gerichtete Denken zugewandt ist, das Absolute, ist ja selber ein Geistiges, die Vernunft. Subjekt und Objekt haben die gleiche Natur, sind also denselben Strukturgesetzen unterworfen, also auch der gleichen Notwendigkeit: das logische Gesetz des Denkens erweitert sich zur Gesetzlichkeit des All. Die einzelnen Glieder der Begriffsentwicklung werden zu eben so vielen Stufen in der zeitlosen Entwicklung der Idee. Die Bewegung des Be- griffs erweitert sich zur Weltsystematik.

Es lassen sich also drei verschiedenartige Bedeutungen der Hegelschen Dialektik unterscheiden, die allerdings von Hegel selbst nicht deutlich auseinandergehalten sind; die Dialektik ist: 1. die Methode des Philosophierens, 2. die Gesetzlichkeit des subjektiven Denkens, 3. die Ordnung der ewigen Bestimmungen der Welttotalität.

Das Hegelsche System hat sich von dem ihm zunächst vor- angehenden Schellingschen losgelöst, weil Hegel das Absolute als die sich selbst gleiche Substanz, die ungetrübte Einheit und Gleichheit mit sich selbst (oder wie er mit Ironie sagte, die Nacht, in der alle Kühe schwarz sind) verwarf und es wesent- lich als Subjekt faßte, das von ewiger Unruhe bewegt ist, sich dauernd mit sich selbst entzweit und, von rastloser Tätigkeit erfüllt, im unendlich dialektischen Prozeß alle seine Momente aus sich heraussetzt. Mit vollem Recht hat man in dem Begriff der Entwicklung einen zentralen Gedanken der Hegelschen Phi- losophie erblickt.

Dabei ist man aber in den Fehler verfallen, diesem Entwick- lungsbegriff eine unhegelsche Fassung zu geben, indem man ihn

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 143

dem modernen, naturwissenschaftlich-darwinistischen Entwick- lungsbegriff gleichsetzte und ‚so die Dialektik zum Entwicklungs- gesetz der natürlichen Welt machte. Dieses Mißverständnis ist fast allgemein, selbst einem sonst so vorzüglichen Hegelkenner wie Plenge wird die Logik zum Urgrund des Seins, zur Prä- formationshypothese, indem er in dem realen Entwicklungsprozeß des Wirklichkeitsganzen nur die „Herausgestaltung der der logi- schen Entwicklungsnotwendigkeit entsprechenden realen Gestalten“ sieht l.

Hegel hat selbst durch seine dunkle und schwerfällige Sprache den verschiedenartigsten Auslegungen Tür und Tor geöffnet, und es bedarf einer tiefen Einfühlung in sein Denken und einer aus- gebreiteten Kenntnis seines Systems, um seinen Gedanken einen adäquaten Ausdruck zu geben. Es ist daher ein Verdienst des Hegelherausgebers und zurzeit wohl genauesten Kenners der Hegelschen Schriften Georg Lasson, im Vorwort zu seiner Aus- gabe der Enzyklopädie solchen schiefen Auffassungen und Ent- stellungen entgegengetreten zu sein.

Der Entwicklungsbegriff Hegels hat keinerlei Verwandtschaft mit dem modernen Entwicklungsbegriff, wie er in der Deszendenz- theorie seine sichtbarste Ausbildung gefunden hat, er ist ihm viel- mehr schlechthin entgegengesetzt, mit ihm unvereinbar und schließt ibn vollkommen aus. Entwicklung im Sinne Hegels ist stets, und das ist vor allem bei Betrachtung der geschichtlichen Welt zu beachten, Auseinanderfaltung eines schon vorgebildeten Inhalts, oder wie Hegel sagt, „Auseinanderlegung der mannigfaltigen Ge- dankenbestimmungen, die in dem Begriff schon gegeben sind“. In der Philosophie der Geschichte erläutert Hegel dies selbst an einem faßlichen Beispiel: „Wie der Keim die ganze Natur des Baumes, den Geschmack, die Form der Früchte in sich trägt, so enthalten auch schon die ersten Spuren des Geistes virtualiter die ganze Geschichte‘.

Die Entwicklung des Seins geht nach der Auffassung Hegels nicht in der Zeit vor sich, sie ist vielmehr die reine, zeitlose Bewegung des Begriffs, ohne Anfang und Ende, nicht der Linie vergleichbar, sondern sich zum Kreise schließend. Wie Lasson

ı Plenge, a. a. O. S. 83.

3 Philosophie der Geschichte, zitiert nach der Neuausgabe von Lasson in der Philosophischen Bibliothek Bd. 171 a— e (in der Folge kurz zitiert Lasson a. a. O.), S. 38.

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mit Recht darauf hingewiesen hat, ist das Hegelsche Vorgehen, bei dem er mit den leeren einfachen Formen des Seins beginnt und zu immer erfüllteren und komplizierteren aufsteigt, in keiner Weise mit innerer Notwendigkeit durch das System bedingt. Ebensogut hätte Hegel die vollerfüllte Welttotalität, den bei sich seienden und sich selbst erkennenden Geist an den Anfang setzen und von ihm aus stufenweise zu den einfacheren Gestalten herunter- steigen können. Diese Auffassung des Seienden schließt die An- nahme, daß in der Welt der Natur ein Hervorgehen und Inein- anderübergehen der einzelnen Stufen und Arten nach dem Leit- faden der Dialektik stattfinde, schlechterdings aus. In der natür- lichen Welt hat die Dialektik keine Geltung.

Anders in der Geschichte, die im Gegensatz zur natürlichen Welt als dem Geiste in seinem Anderssein wiederum ein Geistiges zum Inhalt und Gegenstand hat. Sie wird als die Auslegung des Geistes in der Zeit definiert, wodurch ihr also allein eine Entwicklung in der Zeit zuerkannt wird. Das Werden der ge- schichtlichen Welt bildet den Gegenstand der Geschichtsphilosophie, der wir uns nunmehr zuzuwenden haben.

Hegel ist der bedeutendste Vertreter der metaphysischen Ge- schichtsphilosophie, deren Aufgabe dahin umschrieben werden

kann, daß sie die verwirrende Fülle und Vielgestaltigkeit des

historischen Geschehens vom Standpunkt einer metaphysischen Weltansicht aus sinnvoll zu deuten und nach einem der Welt- anschauung entnommenen Prinzip einer einheitlichen Ordnung zu unterwerfen hat. Die Gefahr, hierbei über das berechtigte Aus- deuten des Geschehens hinauszugehen und Sätze der Philosophie in die Geschichte hineinzudeuten, liegt bei einer derartigen Ge- schichtsphilosophie nahe.

Auch Hegel ist der Vorwurf der Vergewaltigung der geschicht- lichen Wahrheit nicht erspart geblieben. In den Jahrzehnten, in denen man von ihm im wesentlichen nur das Zerrbild kannte, welches das gegenständliche Denken eines natur wissenschaftlich- positivistisch orientierten Zeitalters von ihm entworfen hatte, hat es zu den allgemein verbreiteten Vorurteilen gehört, er habe die Geschichte apriorisch nach dem Schema der Dialektik konstruiert. Das Wiederaufleben Hegels im 20. Jahrhundert hat unter vielen anderen auch dieses Mißverständnis beseitigt, und gerade in den letzten Jahren ist es von mehreren Seiten anerkannt worden, daß er die Geschichte durchaus nicht auf, das Prokrustesbett

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ebe : ü einer philosophischen Konstruktion gespannt hat. Am deutlichsten e bringt dies Troeltsch zum Ausdruck, in dem er sagt, daß er durch ir! „Auslese und Sinngebung gegenüber dem unendlichen Material g. unserer historischen, in kritischer Prüfung gesichteten Erinne- u, rungen“ zu einer Geschichtsauffassung gekommen sei, die eine w| „unter den höchsten Gesichtspunkten erfolgte Uberdenkung der y4 Ergebnisse der empirischen Forschung“ darstelle‘. Und Heinrich Scholz kommt unabhängig von ihm in derselben Zeit zu dem gleichen Urteil?.

In der Tat dürfte es schwer sein, Hegel dialektische Kon- struktion des historischen Geschehens nachzuweisen. Nirgends „sind zwei Perioden der Weltgeschichte oder auch nur zwei ge- schichtliche Zustände in der Entwicklung eines Volkes in das Verhältnis von Thesis und Antithesis gebracht. Weder wird Indien als Negation des chinesischen Reiches, noch der nähere Orient als die des ferneren, noch das klassische Altertum als die . der orientalischen Welt oder gar die germanische als die Negation der Antike gefaßt oder dargestellt. Ebensowenig werden inner- halb der Entwicklung eines Volkes die Geschehnisse nach dem Schema der Dialektik geordnet. Auch in dem „Der Gang der Weltgeschichte“ überschriebenen Abschnitt der Einleitung, in dem sich Hegel theoretisch über die Entwicklung in der geschicht- lichen Welt ausläßt, ist nichts zu finden, was die Auffassung von dem dialektischen Verlauf des geschichtlichen Werdens recht- | fertigen könnte. In einem Stufengang, so heißt es hier, vollzieht sich die Entwicklung des Bewußtseins des Geistes von seiner Freiheit s. Die Orientalen wissen nur, daß einer frei ist, die Alten, daß einige frei sind, und erst in der germanischen Welt sind alle frei, weil der Mensch als solcher als frei erkannt ist. Der von Hegel durchgeführte Vergleich der einzelnen Stufen mit den Menschenaltern schließt jede Möglichkeit des dialektischen Verhaltens derselben zueinander aus, denn die Menschenalter sind das sichtbarste Zeichen eines allmählichen kontinuierlichen Wachs- tums ohne Sprünge oder Umschlagen in entgegengesetzte Zustände.

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1 E. Troeltsch, Über den Begriff einer historischen Dialektik. Windel- band-Rickert und Hegel. Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 414.

2 H. Scholz, Die Bedeutung der Hegelschen Philosophie für das philo- sophische Denken der Gegenwart. Philosophische Vorträge der Kant-Gesell- schaft. Berlin 1921. S. 8.

3 Lasson, a. a. O. S. 148ff.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 2. 10

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Was nun Hegel in den Ruf des Geschichtskonstrukteurs ge- bracht hat (denn das ist natürlich nicht geschehen, ohne daß er selbst den Anlaß dazu gegeben hätte), ist seine Verfahrungsart bei dem Nachweis, daß das Prinzip oder der Geist eines be- stimmten welthistorischen Volkes den Erfordernissen der von ihm eingenommenen Stufe in dem Gang der Weltgeschichte entspricht. In Religion, Kunst, Sitten und Gebräuchen, Verfassungseinrich- tungen sucht Hegel das Prinzip eines Volkes zu erkennen, und der Versuch, in diesen Elementen den Ausdruck des absoluten Geistes auf der betreffenden Stufe nachzuweisen, führt mitunter zu Gewaltsamkeiten, die gelegentlich recht seltsam anmuten, so z. B. wenn er, der große Gegner und Verächter der Demokratie, der aber zugleich ein warmer Bewunderer des klassischen Altertums ist, die Demokratie der alten Griechen durch die Erklärung zu retten sucht: weil in jenen noch der durch Reflexion in sich nicht gebrochene, absolut objektive Wille lebendig gewesen sei, deshalb seien die Griechen zur Demokratie fähig gewesen. Aber selbst bei solchen Deutungsversuchen findet keine bewußte Entstellung historischer Tatsächlichkeiten, keine Verfälschung von Verfassungs- zuständen oder sonstigen objektiven Verhältnissen des Volkes statt, es handelt sich vielmehr lediglich um kühne Interpretationen, Hineinprojizierung zu beweisender Sätze, die aber an dem histo- rischen Tatbestand nichts ändern und darum streng genommen keine Überschreitung der dem metaphysischen Geschichtsphilo- sophen gezogenen Grenzen bedeuten.

Aus solchen Erwägungen heraus kommt wohl Scholz in der zitierten Abhandlung zu dem Schluß, daß Hegel in seiner Ge- schichtsphilosophie den dialektischen Schematismus fallen gelassen habe und daß es nur insofern dialektisch in ihr zugehe, „als sie den Untergang denkwürdiger und großartiger Kulturen nicht als einen Beweis gegen die Sinnhaftigkeit der Geschichte anerkennt, sondern den Mut hat, zu erklären, daß gerade diese herausge- hobenen Sinnwidrigkeiten mit zum Vollzug der angefochtenen Sinnhaftigkeit gehören!“.

Zu diametral entgegengesetztem Urteil gelangt Troeltsch. Zwar verteidigt auch er Hegel gegen den Vorwurf aprioristischer Konstruktion und betont, daß seine Geschichtsphilosophie die em- pirische kritische Forschung zur Voraussetzung habe (s. o. S. 145),

1 Scholz, a. a. O. S. 10.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 147

aber an das so vorgefundene Material werde dann die Dialektik als Ordnungsprinzip herangebracht, so daß ein dialektisches Ge- schichtsbild herauskomme, das „die Wirkungen und Äußerungen einer im historischen Leben sich beständig entzweienden und ver- söhnenden, zerstreuenden und sammelnden, verflachenden und auf- gipfelnden Vernunft“ erkennen lasse!. Aber Troeltsch ist selbst von dem Problem einer eigenen Geschichtsdialektik so sehr er- füllt, eigene Gedanken drängen sich ihm so unaufhaltsam in die Feder, daß es ihm unmöglich ist, die Hegelschen Gedanken rein und ungebrochen wiederzugeben. Auch in diesem Falle sind wir nicht in der Lage nachzuprüfen, worauf sich sein Urteil gründet. Aber daß Troeltsch zu einer solchen Auffassung gelangen konnte, zeigt deutlich, daß sich starke Ansätze in dieser Richtung bei Hegel finden müssen. Aus der Verschiedenheit der Urteile zweier Forscher wie Scholz und Troeltsch ergibt sich die Notwendigkeit einer ge- nauen quellenkritischen Untersuchung der Hegelschen Geschichts- philosophie mit der Fragestellung nach Geltung und Bedeutung der Dialektik in derselben.

Hauptquelle für Hegels Geschichtsphilosophie sind seine „Vor- lesungen über die Philosophie der Geschichte“, die nach seinem Tode in erster Auflage von seinem Schüler Gans, in zweiter von seinem Sohne Karl herausgegeben sind, aber wie Georg Lasson zeigt?, in einer Art, die den heutigen Anforderungen an die Editionstechnik in keiner Weise entspricht. Lasson hat nun selbst eine Ausgabe vorgelegt, die alle erreichbaren Manuskripte heran- zieht und der Hegelschen Diktion möglichst nahekommt. Sie ist in Zukunft bei wissenschaftlichen Arbeiten allein zugrunde zu legen, kann aber doch niemals eine Ausgabe von Hegels eigener Hand ersetzen, wie sie z. B. seinen Vorlesungen über die Rechts- philosophie zuteil geworden ist.

Für das Problem der Dialektik ist dieser Umstand, daß wir keine von Hegel selbst herrührende Bearbeitung haben, von der größten Bedeutung, denn in den Vorlesungen hat sich Hegel mit Rücksicht auf die Zuhörer bemüht, allgemein verständlich zu sprechen, wie er sich ausdrückt, „das zu Sagende für die ge- wöhnliche, bei den Zuhörern vorauszusetzende Bildung ihrer Vor- stellungsweise gehörig annehmbar zu machen?“. So finden wir

1 Hist. Zeitschr. Bd. 119, S. 298, 401. 2 Lasson, a. a. O. S. 250fl. 3 Ebenda S. 31.

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das Bestreben, die philosophische Terminologie nach Möglichkeit zu vermeiden, auch wird des öfteren die Behandlung von Fragen, die mitunter gerade unser Problem betreffen, in die Metaphysik verwiesen. Es ist ja auch verständlich, daß Hegel vor einem ` Zuhörerkreis, bei dessen Mehrzahl er die Vertrautheit mit philo- sophischen Begriffen nicht voraussetzen konnte, das Bestreben hatte, von der Erörterung des Problems der Dialektik abzusehen, das er selbst zu dem Schwierigsten und Härtesten rechnete, das dem Menschenhirn zugemutet werden kann, und dessen Erfassen der Akt der philosophischen Besinnung vorausgegangen sein muß.

Aus diesem Fehlen der Erörterung der Dialektik nun gleich die Folgerung zu ziehen, die Dialektik habe in der Geschichts- philosophie Hegels keine Geltung, dürfte denn doch wohl ein ver- frühter Schluß sein, besonders wenn man bedenkt, wie Hegels ganzes Leben mit intensivster Beschäftigung mit historischen Studien ausgefüllt gewesen ist. Sollte nun Hegel zu gleicher Zeit seine Lehre vom an sich seienden Geiste, der die natürliche Welt als sein Anderssein setzt, um dann in der geschichtlichen Welt wieder zu sich zurückzukehren und sich im Prozeß der Weltgeschichte zu seinem Selbstbewußtsein zu erheben, ausge- bildet haben, und sollte er zugleich die Dialektik als die Gesetz- lichkeit des Geistes bestimmt haben, ohne in seinem Denken die Frage nach dem Verhältnis von Dialektik und historischer Ent- wicklung zu klären? Bei einem Philosophen von der Tiefe und Kraft der Spekulation wie Hegel dürfte eine solche Inkonsequenz von der Hand zu weisen sein. So müssen wir schließen, daß Hegel zweifellos ganz klare Vorstellungen über den dialektischen Verlauf der Weltgeschichte gehabt hat, die allerdings infolge der Überlieferung seiner Geschichtsphilosophie aus zweiter Hand und der oben erwähnten Popularisierungstendenz nicht leicht zu er- kennen sind. |

Aber weß das Herz voll ist, deß geht der Mund über, und bei der großen Bedeutung der Dialektik in der Geschichtsphilo- sophie Hegels ließen sich gelegentliche Hinweise gar nicht ver- meiden. So finden sich in den Vorlesungen an vielen Stellen durchsichtige dialektische Erörterungen und deutliche Hinweise auf die Dialektik, wenn diese selbst auch nicht genannt oder philosophisch deduziert ist. Unsere nächste Aufgabe ist also, diese Stellen zu analysieren und zu sehen, ob aus ihnen die er- forderlichen Aufschlüsse zu gewinnen sind.

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Da wie oben ausgeführt, Hegel bei Darstellung des Ganges der Weltgeschichte nicht dialektisch verfährt, tun wir gut daran, einem Fingerzeig zu folgen, den er uns selbst gegeben hat’, und uns den Übergängen der einzelnen Stufen zu einander zuzuwenden, vielleicht daß wir dann Aufklärung erhalten.

Der welthistorischen Völker sind nur wenige, denn die Hegelsche Weltgeschichte ist eine strenge Auslese des Wertvollen unter dem Gesichtspunkt der Bildung des Geistes zu seinem Endzweck. Nur diejenigen Völker werden behandelt, die einen Fortschritt auf dem Wege des Geistes herbeigeführt haben. Alle anderen werden als unwesentlich ausgeschieden, vor allem das vorstaat- liche Leben in die Vorgeschichte verwiesen, weil erst im Staate aus dem Bewußtsein von Gesetzen hervorgegangene klare Taten möglich sind?.

China und Indien haben zwar zuerst eine Art staatlichen Lebens ausgebildet, aber weil in ihnen das Geistige und Natür- liche noch in sinnlich unmittelbarer Einheit verbunden sind und sie ein statarisches Wesen haben, das sie ihr vegetatives Dasein bis in die Gegenwart fristen läßt, stehen sie außerhalb der Welt- geschichte; denn für Hegel bedeutet die bloße Dauer in der Zeit keinen Vorzug gegenüber der Vergänglichkeit, der ewig fest- stehende Berg keine höhere Erscheinungsform als die vergäng- liche Rose.

Mit dem persischen Reiche beginnt erst der Zusammenhang mit der Weltgeschichte, und erst jetzt hat es einen Sinn, nach den Formen des Zusammenhangs in ihr zu fragen. Hier finden wir auch schon den ersten deutlichen Hinweis auf die Dialektik, denn die Behauptung, daß mit dem persischen Reich der Fluß der Weltgeschichte beginne, wird damit begründet, daß es „den Gegensatz lebendig in sich hat““.

Was ist nun dieser Gegensatz, der in der persischen Welt zum ersten Male in Erscheinung tritt? Das ist nicht deutlich ausgesprochen, geht aber aus dem Zusammenhang hervor. Im chinesischen und indischen Prinzip als der Einheit des Geistigen und Natürlichen war das Allgemeine nicht mehr gewesen als ein Zustand des Individuums, eine abstrakte Regel des Rechttuns in China, ein religiöses Gefühl in Indien. Aufgabe des Geistes ist

1 Lasson, a. a. O. S. 137. 2 Ebenda S. 146. Ebenda S. 273.

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es aber, sich von dem ihm anhaftenden Natürlichen zu befreien und zu sich selber zu kommen. Bei den Persern beginnt nun dieser Prozeß der Befreiung, der Loslösung von der Natur und der Verselbständigung des Menschen. Auf dieser ersten Stufe wird das Allgemeine zum erstenmal als von dem Menschen unter- schiedene Gottheit aufgefaßt und ihm als ein Affirmatives, als ein Gegenständliches gegenübergestellt, zu dem sich der Mensch als frei verhält. „Hier in Persien geht zuerst das Licht auf, das leuchtet und andere bescheint!.“ So wird das Licht das Prinzip der persischen Welt, das Licht, das Freiheit und Erhebung vom Natürlichen gewährt. So zeigt sich der Geist zum ersten Male in seiner Entzweiung, in den beiden unterschiedenen Seiten als absoluter Geist und als Individualität. Aber diese Individualität ist noch so mit dem Natürlichen behaftet, daß der Geist sich von diesem frei zu machen sucht, um zu höheren Formen des Bewußt- seins seiner selbst zu gelangen.

Persien ist von Hegel wieder in drei Völkerschaften gegliedert, von denen jede ihr eigenes Prinzip hat. Das Zendvolk mit seiner Lichtreligion verkörpert die Reinheit, ihm gegenüber die assy- risch-babylonische Welt die ungeistige rohe Sinnlichkeit. Scheinen diese beiden auch zwei einander negierende Prinzipien darzu- stellen, so fehlt zur dialektischen Trichotomie doch das abschließende Glied, denn das Prinzip der Meder-Perser, welche als dritte der Völkerschaften den Abschluß bilden, wird gar nicht näher be- zeichnet. Wir erfahren nur, daß sie die Zendreligion angenommen haben und die unterworfenen Völker mit großer Toleranz behan- delten. Vor allem fehlt aber jede Andeutung eines dialektischen Verhaltens der drei Prinzipien untereinander, so daß wir picht feststellen können, wie Hegel sich den dialektischen Fortgang des Geistes innerhalb der persischen Welt gedacht hat.

Anders in Westasien, das deutliche Spuren der Dialektik auf- weist und dessen Verhältnis zum persischen Prinzip dahin be- stimmt werden kann, daß der noch an die Natürlichkeit gebundene (reist unwillig an seinen Banden rüttelt, sich auch schon zum Be- wußtsein seiner selbst zu erheben beginnt, aber doch die Fesseln der Natürlichkeit noch nicht abzustreifen vermag. Die Völker Westasiens sind die Phöniker, die Juden und die Ägypter.

Die beginnende Befreiung des Geistes von Natur und Sinn- lichkeit äußert sich bei den Phönikern in dem kühnen Mut des

1 Lasson, a. a. O. S. 415.

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Seefahrers, der die Natur in Gestalt des Meeres dem Geist unter- wirft, ferner in ihrer Religion, in der sie bereits ein Geistiges verehren, wenn auch in beschränkter Gestalt.

Hinsichtlich des jüdischen Prinzips finden sich beträchtliche Unklarheiten und Widersprüche, die sich vielleicht daraus erklären lassen, daß Hegel bei der hohen Bedeutung, die er dem jüdischen Volke für die Menschheitsentwicklung beimaß, nach immer besseren und tieferen Fassungen rang und daß vielleicht in der Ausgabe, welche Manuskripte verschiedener Entwicklungsstadien vereinigt, widerspruchsvolle Äußerungen nebeneinander zu stehen gekommen sind. Zunächst wird das jüdische Prinzip zu dem phönikischen deutlich in Gegensatz gestellt, als das vom Natürlichen völlig ge- reinigte Geistige, in dem zum erstenmal die Gestalt des einen Gottes rein hervortritt, aber noch nicht als das Allgemeine schlechthin, sondern eingeschränkt als der Gott dieses einen Volkes, wiewohl wir das Bedenken nicht unterdrücken können, daß es sich hier doch mehr um ein Fortschreiten in gerader Linie als um einen Übergang zum Gegenteil handelt. Dann kommen aber Bestimmungen, die nur in Beziehung auf das Schlußglied einer dialektischen Trichotomie gebraucht werden dürften: im Judentum soll „das Umschlagen des morgenländischen Prinzips“ erfolgen, es soll sich in ihm der Bruch vollziehen zwischen Osten und Westen!, Wendungen, welche in gerader Linie auf das Abend- land und auf das Christentum hinzuführen scheinen; aber diese Ansätze werden nicht aufgenommen, sondern das Judentum dem phönikischen Prinzip als negierendes Moment entgegengesetzt und dem ägyptischen Geist die Aufgabe zugewiesen, beide zu einer höheren substantiellen Einheit zu versöhnen?. Es wird somit dem ägyptischen Prinzip deutlich die Stufe der Synthesis’ zugewiesen. Aber trotzdem zeigt die inhaltliche Bestimmung des ägyptischen Geistes als des durch die Sphinx als Symbol verkörperten ewigen Rätsels, als des Geistigen, das im Begriff ist, sich dem Tie- rischen, Natürlichen zu entreißen, aber noch nicht befreit, sondern noch immer in seinem Widerspruch befangen ist, denselben auf einer tieferen Stufe als den jüdischen, der ja schon zur Erkenntnis Gottes als eines rein Geistigen fortgeschritten war. Wenn nun gerade hier die logische Form der dialektischen Trichotomie be- sonders deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, so müssen

ı Lasson, a. a. O. S. 458, 456. 2 Ebenda S. 460.

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wir uns bescheiden, einen Widerspruch festzustellen, den wir nicht zu erhellen vermögen.

Anzeigen dialektischer Formgebung könnte man beim Über- gang zur griechischen Welt finden in der Bemerkung, daß von nun an die Geschichte eines jeden Volkes in drei Perioden zer- falle, von denen die erste die Entfaltung des Volkes und seinen Anstieg zu welthistorischer Bedeutung umfasse, die zweite seine Auseinandersetzung mit den früheren welthistorischen Völkern und seinen Sieg nach außen und die dritte endlich die Berührung mit den nachfolgenden Völkern und das Sinken unter sie ent- halte!, wenn diese Dreiteilung nicht so änßerlicher Natur wäre, daß es Hegel als Denker herabsetzen hieße, wollte man sie als Dialektik ansprechen.

Deutlicher treten deren Züge hervur, wenn dies gleich darauf näher dahin erläutert wird, daß das Volk in der Periode seines Aufstiegs das Doppelte seiner eigenen Anlage und der fremden Kultur des vorangegangenen Volkes zur Einheit zu bringen habe, denn hier ist in der Tat ein Fortgang zu einem anderen und eine Verschmelzung zweier Unterschiede zu einer Einheit gegeben. Der aufgehobene Gegensatz wird dann von dem Volke auf der Höhe seines Glückes nach errungenem Siege innerhalb seiner selbst von neuem erzeugt, womit natürlich nur das Formale des Fortgangs gemeint ist und nicht etwa die inhaltliche Entgegen- setzung zu dem eben überwundenen Prinzip.

Bei diesem Übergang von der orientalischen zur griechischen Welt ist wohl rein dem sprachlichen Ausdruck nach ein Gegen- satz der Prinzipien festzustellen, aber die inhaltliche Fassung derselben ist derart, daß es sich weit eher um ein Aufsteigen zu höherer Stufe als um eine Entgegensetzung handelt. Der Geist weiß jetzt von sich als einem Geistigen, er ist zwar noch mit der Sinnlichkeit eng verbunden, aber diese Einheit ist nicht mehr die unmittelbare der Asiaten, sondern sie ist aus dem Geiste her- vorgegangen.

Deutlicher ist der Versuch antithetischer Fassung beim Über- gang zur römischen Welt. Es heißt da nämlich, daß dasjenige Moment, welches das Verderben der griechischen Welt herbei- geführt hat, die in sich zurückgehende Innerlichkeit, worunter Hegel die Ausbildung der sich als Eigenwert empfindenden Per-

1 Lasson, a. a. O. S. 530.

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sönlichkeit versteht, in Rom der Boden wird, auf dem eine neue Seite der Weltgeschichte aufgeht, denn in Rom wird die Per- sönlichkeit zum Prinzip erhoben, die jedoch nicht mit der kon- kreten schönen Individualität der Griechen verwechselt werden darf, sondern im Gegensatz zu ihr die abstrakte juristische Per- son ist, die im Privatrecht ihre Realität hat. Diese wiederum findet ihren Gegensatz in dem abstrakten Staat, der in Rom zum erstenmal zur Ausbildung gelangt!. So sind sowohl der griechische wie der römische Geist dialektisch kontrastiert, als auch im römi- schen Geist selbst wieder das dialektische Moment des Fortgangs gegeben ist.

Aber mit der vollendeten Realisation des römischen Prinzips treten auch hier an die Stelle des allgemeinen Staatszwecks die partikulären Interessen einzelner Individuen, und die römische Welt wird zur inhaltleeren Ordnung, in der der Geist schlecht- hin außer sich ist?.

Da setzt der Geist, der zu sich selbst kommen will, zur Zeit des Augustus dieser Endlichkeit und Äußerlichkeit in der Unend- lichkeit und erfüllten Innerlichkeit des christlichen Prinzips den vollendeten Gegensatz entgegen. Das Christentum erscheint so als die Negation des römischen Prinzips. Der ins Äußerliche und in die endlichen Zwecke verlorene Geist des Abendlandes sehnt sich nach einer tieferen innerlichen Allgemeinheit, die ihm in Christo aufgeht. So erscheint das Christentum als die Syn- thesis, welche die Thesis Morgenland und die Antithesis Antike aufhebt und zur höheren Einheit versöhnt. Sobald man aber näher zusehen und die Momente des Fortgangs deutlicher heraus- heben will, machen sich Ungenauigkeiten des Ausdrucks und un- lösbare Widersprüche in Einzelheiten sinnstörend geltend, so daß das Bild verschwimmt und vor den Augen zerfließt.

Diejenigen Völker, welche zu Trägern des christlichen Prinzips ausersehen sind, sind die Germanen, und bei der Übersicht über die germanische Welt tritt das Wesen der dialektischen Entwick- lung am deutlichsten zutage®. Auch hier finden wir die tricho- tomische Einteilung. In der ersten Periode, die in Karl dem Großen ihren Abschluß findet, herrscht die rohe Einheit des Geistigen und Weltlichen, die zweite, die das hohe und späte

1 Lasson, a.a. O. S. 662. Ebenda S. 720. Ebenda S. 768 ff.

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Mittelalter umfaßt, zeigt das christliche Prinzip in seinem Gegen- teil, veräußerlicht und zur inhaltleeren Form geworden; aber der Durchgang durch dieses Stadium ist notwendig, denn „der Geist muß sich als ein Anderes wissen, das außer ihm ist“. In der dritten Periode, die mit der Reformation einsetzt, kehrt der Geist aus der Dumpfheit des Bewußtseins in sich zurück, „das Prinzip des freien Geistes ist hier zum Panier gemacht“. Der Geist ist nun wieder zur Einheit des Geistigen und Weltlichen gekommen, die aber keine rohe mehr ist wie in der ersten Periode, sondern eine ideelle, aus dem Geist geborene.

Im Zusammenhang mit dem vorher Dargelegten scheint sich eine Weltarchitektonik vor unseren Augen herauszukristalli- sieren, aber gleich darauf wird alles wieder durch Hegel selbst in Frage gestellt, denn schon auf der nächsten Seite bezeichnet er die germanische Welt als eine Wiederholung früherer Epochen, und zwar wird die Periode bis auf Karl den (Großen als das Reich der substanziellen Einheit dem Perserreich an die Seite gestellt, dann aber die Zeit der Reformation mit der griechischen Welt unter Perikles und gar die neuere Zeit seit der Refor- mation mit der römischen Welt verglichen, wobei Perioden in engere Beziehung zueinander gebracht werden, die Hegel als denkbar verschieden charakterisiert hat, wie z. B. die Ausbildung der formal juristischen Persönlichkeit in der römischen Welt und die freie Geistigkeit des Protestantismus. Soll dieser Vergleich mehr sein als eine äußerliche Analogie, worüber Hegel sich nicht ausgesprochen hat, so würde er das architektonische Gebäude, das eben vor unseren Augen zu entstehen im Begriff war, aufs höchste gefährden.

Im ganzen ergeben also die über die gesamte Geschichts- philosophie zerstreuten Stellen, in denen Hegel die Dialektik er- wähnt, kein klares Bild, aber man sieht deutlich, daß sich etwas gestalten will. Eine Reihe von Bestimmungen fangen an, sich zu einem Bilde zusammenzuschließen. Die letzte Vollendung, der zentrale Gedanke, aus dem heraus die mannigfachen Widersprüche geglättet und geklärt werden können, fehlt noch, weil er seiner Natur nach ein philosophisch-metaphysischer Gedanke sein muß, den Hegel mit Rücksicht auf das Verständnis seiner Zuhörer nicht glaubte aussprechen zu dürfen. Um ihn zu ergründen, erinnern wir uns, daß Hegel sich auch in philosophischen Schriften, wenn auch bedeutend kürzer, über die geschichtliche Welt ausgesprochen

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 155

bat und ziehen wir diese Schriften in den Kreis der Betrachtungen herein.

In den Paragraphen 345 und 346 der „Grundlinien der Philo- sophie des Rechts“ findet sich eine Erörterung des Begriffs der Geschichte, die unsere Ergebnisse aus den Vorlesungen über die Geschichtsphilosophie glücklich ergänzt. Dort ist die Geschichte definiert als „die Gestaltung des Geistes in Form des Geschehens, der unmittelbaren natürlichen Wirklichkeit“. „Gerechtigkeit und Tugend, Unrecht, Gewalt und Laster, Talente und ihre Taten, die kleineren und größeren Leidenschaften, Schuld und Unschuld, Herrlichkeit des individuellen und des Volkslebens, Selbständig- keit, Glück und Unglück der Staaten“, kurz, alles was zu dem Komplex des historischen Geschehens gehört, hat nur in dieser Welt der natürlichen Wirklichkeit Wert und Bedeutung.

Mit der Wendung, „die Weltgeschichte fällt außer diesen Ge- sichtspunkten“, scheidet Hegel von der so definierten empirischen Geschichte eine zweite Art der Geschichtsbetrachtung, die man als die philosophische bezeichnen kann, weil sie es nicht zu tun hat mit den historischen Factis, sondern das Allgemeine selbst, die Volksgeister mit ihren Prinzipien zum Gegenstand hat. Dieser Begriff der Weltgeschichte ist von dem unserigen verschieden, er enthält keine Darstellung der wechselseitigen Beziehungen aller Völker und Staaten, sondern ist seinem Wesen nach philosophisch geschaute Geschichte, das Ergebnis einer Geschichtsbetrachtung, welche „die Oberfläche“ durchdringt und sich auf das ihr zu- grunde liegende „innere stille Werk“ richtet, „worin die Kraft aller Erscheinungen aufbewahrt wird!“. In dieser Weltgeschichte finden die Momente der Idee des Weltgeistes in der notwendigen Aufeinanderfolge der welthistorischen Volksgeister ihre Ausbil- dung. Bei der Lässigkeit Hegels in der Anwendung der Begriffe und bei der Art der Überlieferung seiner Geschichtsauffassung ist es müssig, die Vorlesungen auf die genaue Scheidung der Be- griffe Weltgeschichte und Geschichte hin durchzusehen.

Mit einer Wendung, die uns die Paragraphen 483 und 484 der Enzyklopädie nahelegen, können wir auch von einer äußerlichen, objektiven und von einer inneren Seite der Geschichte reden, oder kurz von einem Äußeren und Inneren der Geschichte, welche Bezeichnungen Hegel mitunter auch in den Vorlesungen ange- wandt hat. i

g Lasson, a.a. O. S. 12.

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Die Trennung in innere und äußere Geschichte liegt implicite seiner ganzen Geschichtsphilosophie zugrunde, ohne doch in ihrer ganzen Bedeutung zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Nur unter der Voraussetzung dieser Scheidung hat es einen Sinn, von Mitteln und Material der Verwirklichung des Geistes, von der List der Idee und dergleichen zu sprechen. Der Prozeß des Weltgeistes ist ganz etwas anderes als der Gang der geschicht- lichen Entwicklung, und darum ist es durchaus kein Zufall oder eine überflüssige Wiederholung, wenn Hegel an zwei verschie- denen Stellen der Einleitung über die Entwicklung in der Ge- schichte spricht. Das eine Mal, wo er den Prozeß des Welt- geistes im Zusammenhang mit der Erörterung des Begriffs des Geistes und des Inhalts der Geschichte deduziert, hat er die Entwicklung des Innern derselben im Auge. Der zweite Ab- schnitt von dem Gang der. Weltgeschichte, der hinter der Behand- lung der Mittel und des Materials zur Verwirklichung des Geistes eingefügt ist, geht auf die Entwicklung des Äußeren der histo- rischen Welt.

Das Innere der Geschichte, das die Vielheit der historischen Gestalten hervorbringt, hat den Zusammenhang des Begriffs, sagt Hegel beim Übergang von Indien nach Persien!. Der Zusammen- hang des Begriffs aber ist die Dialektik. Somit ist die Dialektik die Form des Prozesses des Weltgeistes. Als Ergebnis unserer Untersuchung läßt sich ihre Fassung in der Geschichtsphilosophie Hegels dahin bestimmen:

Die Dialektik ist das allumfassende Entwicklungsgesetz der Welttotalität. Diese selbst ist als eine zeitlose Trichotomie zu fassen. Der an sich seiende Geist entläßt aus sich die natürliche Welt als sein Anderssein, kehrt dann zu sich zurück und ge- langt in der geschichtlichen Welt in einem Stufengang zu seiner Freiheit, zur absoluten Erkenntnis seiner selbst. Nur die Welt der Geschichte hat eine Entwicklung in der Zeit, überall sonst herrscht die zeitlose Bewegung des Begriffs,

Die geschichtliche Welt ist wiederum einem dialektischen Prozeß unterworfen. Die Möglichkeit antithetischer Entgegen- setzung ist in ihr dadurch gegeben, daß der Geist sich in einem bestimmten Volke mit seiner Staatsverfassung, seinen Sitten und Gebräuchen usw. eine physische Wirklichkeit gegeben hat, daß

1 Lasson, a. a. O. S. 414.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 157

er ein Volksgeist auf einer bestimmten Stufe geworden ist, der als Gattung für sich eine Existenz hat. Der Geist will und muß zu sich selber kommen, findet sich aber von seiner Existenz auf dieser Stufe, weil sie noch an Ungeistiges, Natürliches gebunden, sehr wenig befriedigt. Er strebt daher über sie hinaus und setzt sich zu ihr in Gegensatz oder er negiert sie.

Die beiden Seiten des dialektischen Gegensatzes sind so der allgemeine Geist auf der einen und seine Realisation in einer bestimmten historischen Wirklichkeit auf der anderen Seite.

Die Entwicklung eines welthistorischen Volkes und sein Über- gang zum nächsten vollzieht sich dialektisch auf folgende Weise: zunächst führt es alle Momente, die in der Idee, im Prinzip seines Volksgeistes an sich gegeben sind, in die Wirklichkeit über. Das ist die Periode des Aufblühens bis zum Erreichen des Höhe- punktes seiner Entwicklung. Der Volksgeist muß „zu dem Wissen dessen, was sein Werk ist, gelangen und dazu, sich zu denken!“. Ist die Entwicklung auf diesem Höhepunkt angekommen, so treten bei den führenden Individuen an die Stelle des Staatszwecks ihre eigenen persönlichen Interessen, sie fallen in ihre Partikularität zurück und reißen so Kräfte an sich, die vorher dem Ganzen gehört haben. Dieser Rückfall in den Egoismus und das Setzen der eigenen Interessen über das Gesamtwohl ist das Verderben des Volkes, es tritt zu dem vorwärtsdrängenden Allgemeinen in das Verhältnis der Negation. „Der Geist, der sich im Innern fortgebildet hat, der Welt entwachsen, im Begriffe ist, darüber binauszugehen“, findet sein Bewußtsein nicht mehr befriedigt, er „steht deswegen auf der negativen Seite“ “.

Aber der Geist ist einer, und weil er einer ist, will er aus dieser Entzweiung heraus. Er ist stark genug, sie zu überwinden und die Einheit wieder zu vollbringen. Und er vollbringt sie, indem er sich auf einer höheren Stufe des historischen Seins ob- jektiviert und das Sein der überwundenen zerstört, jedoch das Allgemeine derselben in sich aufnimmt und dadurch seinem Prinzip eine neue Bestimmung gibt. „Hiermit hat sich die substanzielle

Bestimmtheit dieses Volksgeistes geändert, d. h. sein Prinzip ist

in ein anderes, und zwar höheres Prinzip aufgegangen““.

1 Lasson, a. a. O. S. 48. ? Ebenda S. 77. Ebenda S. 49.

158 Hermann Wendorf

So erhebt sich im dialektischen Prozeß der Weltgeist von Stufe zu Stufe, reinigt sich immer mehr von der Bindung an die Natürlichkeit, bis er in der germanischen Welt zu seiner vollen Freiheit und Selbsterkenntnis gelangt, indem die Menschen auf dieser Stufe sich zu dem Bewußtsein erheben, daß sie Teile seiner selbst sind, alles Irdische und Sinnliche ablegen und ganz in der Idee des Geistes leben. „Seine Tätigkeit ist Hinausgehen über die Unmittelbarkeit, das Negieren derselben und Rückkehr in sich!“, in diese Worte faßt Hegel am Schluß des Abschnittes noch einmal den Prozeß des Weltgeistes zusammen.

Wir kommen also zu dem Schluß, daß die Hegelsche Ge- schichtsdialektik keine Gesetzmäßigkeit des kausalen Zusammen- hangs der geschichtlichen Erscheinungswelt ist. Sie ist kein Ordnungsprinzip, das an die Ergebnisse der empirischen histori- schen Forschung herangebracht worden wäre. Sie ist vielmehr ein wesentlicher Bestandteil der Hegelschen Metaphysik, die nur vom Standpunkt seiner Philosophie aus und nur innerhalb der- selben Sinn und Bedeutung hat. Außerhalb seines Systems gibt es keine Dialektik (in seinem Sinne) als historisches Gesetz, und nur der darf diesen Hegelschen Begriff in sein Denken herüber- nehmen, der voll und ganz auf dem Boden seiner Weltanschauung steht und alle ihre Voraussetzungen mitbringt und erfüllt.

* $ *

Diese Geschichtsphilosophie Hegels haben die Junghegelianer einer Umbildung im zweifachen Sinne unterworfen. Sie haben die Idee entthront und den Volksgeist seines metaphysischen Charakters beraubt. Sie haben ihn realistisch als die Summe der in einem Volke wirkenden aufbauenden und vorwärtsdrängenden geistigen Kräfte gefaßt. Von der metaphysischen Tiefe der Hegelschen Geschichtsauffassung ist so nicht mehr übriggeblieben als eine durchgeistigte Auffassung der Geschichte. In derselben Richtung liegt die Ersetzung des Hegelschen Entwicklungsbegriffes durch den rationalistischen Begriff des Fortschritts.

Mit der so entstandenen Verdiesseitigung der Geschichte schwand die Möglichkeit, die Hegelsche Dialektik im Sinne ihres Schöpfers zu verwenden, denn es gab nun kein Allgemeines mehr, das durch Negieren der beschränkten Endlichkeit eines Volkes

ı Lasson, a. a. O. S. 50.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 159

höhere Stufen der Menschheitsentwicklung hätte hervortreiben können. Weil sie für das Mystische in Hegels Philosophie und Persönlichkeit kein Organ hatten, war die Dialektik dasjenige Moment, das sie in ihrer rationalistischen Veranlagung aufgriffen und weiterbildeten. Alles wurde ihnen zur Dialektik, alle Ver- hältnisse lösten sie in dialektische Polarität auf, alle Dinge sahen sie im dialektischen Fluß begriffen.

Sie waren nicht wie ihr Lehrer von dem Trieb nach reiner Erkenntnis erfüllt, sondern standen mit beiden Füßen in dem Geisteskampf ihrer Zeit um geistige und bürgerliche Freiheit. Die Philosophie war ihnen nicht letztes Ziel und Selbstwert, sondern sie sollte ihnen neben der Erkenntnis auch die Waffen zum Kampfe liefern. Und hier war es gerade die Dialektik, der die Hauptaufgabe zugedacht war. In ihr fielen ihnen Geschichts- auffassung und politische Forderung in eine Einheit zusammen, aus ihrer dialektischen Geschichtsauffassung sogen sie den un- erschütterlichen Glauben an die Verwirklichung ihrer politischen Ideen.

Die Junghegelianer haben ihre Geschichtsauffassung nicht in geschlossenen theoretischen Schriften niedergelegt, wie sie über- haupt mehr Publizisten im besten Sinne des Wortes waren, mit vielleicht alleiniger Ausnahme von David Friedrich Strauß und Ludwig Feuerbach, deren Werke aber auf anderem Gebiete liegen und für unsere Untersuchung nicht in Frage kommen. Aber trotz der aphoristischen Behandlung reichen doch die gelegentlichen Bemerkungen hin, die Grundzüge ihrer Geschichtslehre in allen wesentlichen Punkten erkennen zu lassen.

Sie versetzen die Dialektik in die Ebene des historischen Ge- schehens und kommen so zu der Annahme zweier polarischer Kräfte im gesellschaftlichen Organismus, die im Verhältnis von Position und Negation zueinander stehen und durch ihr gegen- seitiges Negieren den geschichtlichen Fortschritt als ihre Resul- tante hervorbringen. Unter der Position ist dabei die jeweilige - offiziell anerkannte Gegenwart verstanden, das, was weithin sicht- bar einer Zeit den Stempel aufdrückt. , Staatsform und Regie- rungsgrundsätze gehören ebenso zum Positiven, wie die offiziell anerkannte und geübte Religion, Kunst und Wissenschaft, geistiges Leben, denn alle Lebensäußerungen eines Volkes in einem be- stimmten Stadium der Entwicklung stehen untereinander in einem inneren Zusammenhang der Verwandtschaft.

160 | Hermann Wendorf

Diesem Positiven, das man auch, weil jeder, der im Staats- leben Geltung und Einfluß hat, sich für Erhaltung dieser Staats- ordnung einsetzt, als den Inbegriff der bewahrenden Kräfte des Staatslebens bezeichnen kann, steht als das Negative die Summe der vorwärtsstrebenden Kräfte gegenüber, die der staatlich-ge- sellschaftlichen Ordnung neuen Inhalt geben wollen und darum nach neuen Formen des staatlichen Lebens streben müssen.

Indem nun diese aufwärtsstrebenden Kräfte sich durchsetzen, werden sie die herrschenden im Staat, sie werden in der Epoche, die sie neu heraufführen, das Positive, das dem Ganzen das cha- rakteristische Gepräge gibt. Der Zustand der Welt schlägt in den entgegengesetzten um. In diesem bildet sich dann wieder sein Gegensatz, seine Negation, die zu ihrer Zeit denselben Übergang zur Position vollziehen wird. In diesem fortgesetzten Umschlagen, in diesem stetigen Fortschreiten zur Negation vollzieht sich die Entwicklung in der Geschichte.

Die Auffassung von Regierung und Opposition als den Gliedern des dialektischen Prozesses teilt auch Bruno Bauer, der Freund von Karl Marx, dessen Einfluß in philosophischen Dingen bei ihrem nahen Verhältnis als recht groß angenommen werden muß. Er bezeichnet die Regierung, im weitesten Sinne als Vertreterin der bestehenden Zustände in Staat und Gesellschaft gefaßt, als die eine Seite des dialektischen Gegensatzes, auf der anderen sieht er das in sie „noch nicht aufgenommene und in den gesetzlichen Einrichtungen noch nicht ausgeprägte Selbstbewußtsein .. die Oppo- sition? “.

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß diese Geschichts- auffassung von der Hegelschen völlig verschieden ist. In seinem Sinn dürfte von Dialektik gar nicht gesprochen werden, weil das Substrat fehlt, an dem sie sich vollziehen könnte: der Geist, der alle Entwicklung erst ermöglicht, weil alle Dinge seine Objek- tivation sind. Der Volksgeist der Junghegelianer ist ja gar nicht mehr dieser eine Geist, sondern nur noch die Zusammenfassung der in einem Volke vorhandenen geistigen Energien. Darüber darf die gelegentliche, streng genommen unberechtigte Anwendung Hegelscher Terminologie nicht hinwegtäuschen.

Es hat keinen Sinn, nach der Wahrheit einer metaphysischen Geschichtsphilosophie zu fragen. Ist sie der folgerichtige Aus-

ı Hallische Jahrbücher 1841, S. 558.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 161

druck der ihr zugrunde liegenden Weltanschauung, so ist sie für deren Anhänger wahr, und sie werden in ihren Gedanken- gängen leben. Anders aber, wenn die Berufung auf ein System zu Unrecht erfolgt, weil die Übereinstimmung mit dessen Grund- lehren nicht mehr vorhanden ist. In dieser Lage befinden sich die Junghegelianer, denn sie wollten nicht eine eigene Theorie der historischen Entwicklung aufstellen, sondern Hegel war das Panier, das sie aufpflanzten, in seinem Zeichen wollten sie siegen. Sie haben ihn aber falsch verstanden und ausgelegt, und daher können wir ihre Geschichtstheorie und vor allem ihre Auffassung von der Dialektik als des Gesetzes der Entwicklung in der Ge- schichte mit Recht als objektiv falsch bezeichnen.

Alle charakteristischen Eigentümlichkeiten der Junghegelschen Geschichtsauffassung finden sich im historischen Materialismus wieder. Die fragmentarische Behandlungsart desselben durch Marx an den viel interpretierten Stellen der Einleitung der

„Kritik der politischen Ökonomie“, des „Elends der Philosophie“, des „Kommunistischen Manifests“, des „Bürgerkriegs in Frank- reich“ u. a. m. läßt eine tiefergehende quellenkritische Auseinander- setzung nicht zu. Aber die Grundzüge treten klar hervor und enthalten alles für unsere Untersuchungen Wesentliche.

Ein soziologischer Grundgedanke der Marxschen Lehre ist die Auffassung von dem antagonistischen und zwieschlächtigen Cha- rakter des gesellschaftlichen Lebens und der sozialen Entwick- lung. Immer wieder hat er diesen Gedanken ausgesprochen. Er sieht jede Zeit von der Polarität zweier Gegensätze beherrscht. So enthält die feudale Gesellschaft mit ihrer auf den Gegensatz basierten Produktionsweise zwei antagonistische Elemente, die Feudalherrn und das Proletariat des Feudalismus, die Leibeigenen. Aus diesen letzteren gehen die ersten Pfahlbürger hervor, die wiederum die Bourgeoisie aus sich entwickeln.

Auf einer gewissen Stufe entsprechen die Verhältnisse, unter denen die feudale Gesellschaft produziert, den übermächtig an- gewachsenen Produktivkräften nicht mehr, sie werden zu Fesseln, welche von der Bourgeoisie gesprengt werden, die somit zur herrschenden Klasse wird. In die Junghegelianische Terminologie übersetzt sind die Feudalherren mit ihrer feudalen Organisation des gesellschaftlichen Lebens das positive Element, das heran- Wachsende Bürgertum ist ihre Negation, der Fortschritt vollzieht sich, indem das Negative den Sieg davon trägt, zur neuen Po-

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 11

162 Hermann Wendorf

sition umschlägt und der kommenden Periode, ihren Stempel auf- drückt.

Auch die Bourgeoisie entwickelt, sobald sie zur Herrschaft gelangt ist, mit Notwendigkeit ihr antagonistisches Element; ihre Produktionsweise erzeugt die Männer, welche dereinst die Waffen gegen sie führen werden: die Proletarier. Und zu seiner Zeit wiederholt sich dėrselbe Vorgang; was erst negativ war, wird durch die Entwicklung gehoben und zur Herrschaft gebracht, es wird das Positive der neuen Zeit: das Proletariat sprengt die Fesseln der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft und schafft eine neue, seinem Wesen gemäße Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse.

Es erübrigt sich zu bemerken, daß auch Marx Begriffe wie den der Entwicklung und den der Wirklichkeit nicht im Sinne Hegels, sondern in dem seiner Schüler anwendet. Auf den Doppel- sinn in der Fassung der „Wirklichkeit“, bald als des vorgefun- denen empirischen Menschen, bald als der Typus des Menschen, wie er im Sinne einer überindividuellen Gesellschaftslehre sein soll, ist Plenge ausführlich eingegangen“.

Noch eine weitere Ubereinstimmung zwischen Marx und den Junghegelianern ist zu beachten. Hegel selbst hat es abgelehnt, sich über das Werden in der Zukunft irgendwie zu äußern. Er sah die Aufgabe des Geschichtsphilosophen nur in der Ausdeu- tung des Gewesenen, nicht in der Vorausbestimmung des Kom- menden. Man hat daraus die Folgerung gezogen, er habe seine Zeit als den Abschluß der Geschichte betrachtet, und hat ihm den Vorwurf gemacht, er habe der künftigen Entwicklung keinen Raum gelassen. Fehlen auch Äußerungen Hegels über diesen Punkt, so führt doch eine einfache Überlegung zu dem Schluß, daß die Hegelsche Geschichtsauffassung auch eine Weiterentwick- lung von längerer Dauer nicht notwendig auszuschließen braucht. Er faßte als Ziel der Geschichte, daß der Mensch sich als ein Göttliches, als ein Moment des Geistes erkenne. Diese Er- kenntnis ist durch Christus einmal ausgesprochen worden, aber es genügt nicht, daß dies einmal abstrakt geschehen ist, die Idee des Geistes muß auch dem Menschen eingebildet werden, d.h. sie müssen dazu erzogen werden, alle partikularen Leidenschaften abzulegen und das Göttliche in sich zu erkennen und seiner Idee

1 Plenge, a. a. O. S. 72 fl.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 163

zu leben’. Diese mit Hinsicht auf Christus getane Äußerung wird wohl auch auf ihn selber angewandt werden dürfen. Es kann auch nicht zur Lösung der Aufgabe der germanischen Welt genügen, daß in ihm sich die Selbsterkenntnis des Geistes einmal (in ihm selbst) vollzogen hat, es müssen doch alle Menschen zu dieser Erkenntnis des objektiven Geistes erhoben werden. Und die hierin liegende Forderung ist so allgemeiner Natur, daß jede Entwicklung in Staat und Wirtschaft darin ihren Platz findet; auch wird Hegel, der wie alle großen Männer gering von den Menschen dachte, wohl kaum mit einer baldigen Erreichung dieses Zieles gerechnet haben, wo doch in den zweitausend Jahren seit dem Erscheinen Christi so wenig Fortschritte in der Lösung dieser Erziehungs- aufgabe zu verzeichnen sind.

In Hegel war der Trieb zum reinen Erkennen der alles Be- herrschende, er war in ihm so rein ausgebildet, daß Spranger in seinen „Lebensformen“ ihn dauernd als Beispiel für diesen Men- schentyp anführt. Demgegenüber war der Wille zu gestaltender Einwirkung auf die Umwelt sehr schwach entwickelt. Daher hat er die in seiner Rechtsphilosophie liegenden politischen Folge- rungen nicht gezogen, ja er ist sogar vor der damals in Berlin einsetzenden Reaktion zurückgewichen. Das hat ihn in den Ruf des Philosophen der Reaktion gebracht, sehr zu Unrecht, denn seine Rechtsphilosophie zeichnete Preußen eine Staatsverfassung vor, die den damaligen politischen Zuständen gegenüber einen entschiedenen Fortschritt bedeutete.

Die politischen Forderungen stellt der linke Flügel seiner Schüler, allerdings in einer Weise, die weit über das hinausging, was er selbst als Ziel erkannt hatte. Im damaligen Preußen war eine praktische politische Betätigung nicht möglich, und selbst die politische Publizistik war starken Beschränkungen unterworfen. So sahen sie sich auf eine mehr oder minder verklausulierte lite- rarisch-philosophische Behandlung politischer Fragen angewiesen. Aus der finsteren Gegenwart wandten sich die Gedanken in die Zukunft, und da sie in der Dialektik das Entwicklungsgesetz des historischen Werdens zu haben glaubten, lag ihnen der Gedanke nahe, an diesem Leitfaden die Gestaltung der Zukunft zu erschließen.

Aus dem Jahre 1838 liegt ein interessanter Versuch einer solchen Zukunftsbestimmung vor, die „Prolegomena zur Historio-

1 Lasson, a. a. O. S. 738, 747. 11*

164 Hermann Wendorf

sophie“ von A. v. Cieszkowski, die sich zwar enger an das Hegel- sche Gedankengebäude anschließen, aber in formaler Hinsicht nahe Berührungspunkte mit der Soziologie des Marxismus haben.

Mit Bedauern wird zunächst festgestellt, daß die logischen Gesetze, die Hegel als erster aufgestellt habe, sich in seiner Ge- schichtsphilosophie nicht in genügender Klarheit widerspiegelten, daß er es nicht bis „zum Begriff der organischen und ideellen Ganzheit. der Geschichte, bis zu ihrer spekulativen Gliederung und vollendeten Architektonik gebracht“ habe!. Als besonderer Mangel wird gerügt, daß Hegel mit keiner Silbe der Zukunft gedacht habe, ohne die „als einem integrierenden Teil der Ge- schichte“ unmöglich zu einer Erkenntnis „der organischen und ideellen Totalität“ und „des apodiktischen Prozesses der Welt- geschichte“ zu gelangen sei!.

Cieszkowski faßt die Gesamtheit der historischen Entwick- lung, der vergangenen sowohl wie der zukünftigen, in die Form einer dialektischen Trichotomie, deren thetische Periode das Alter- tum als die Zeit der Äußerlichkeit und unmittelbaren Objektivität ist und die Hegelschen Stufen des Orients, Griechenlands und Roms als Momente in sich enthält; die antithesische Periode bildet die christlich-germanische Welt und enthält die vierte Hegelsche Stufe. Sie hat das Element der Innerlichkeit in die Welt ge- bracht. Die synthetische Periode endlich ist die Zukunft, „deren eigene Bestimmung aus der einseitigen Entgegensetzung der beiden vorangegangenen zu erkennen ist?“. Im Übergang zu dieser Periode sieht Cieszkowski seine Zeit begriffen.

Die Natur der Menschheit und die Gesetze ihres Fortschreitens können aus der Vergangenheit erkannt werden und aus ihnen ist dann das Wesen der Zukunft zu erschließen. Wo sich in den Perioden der Vergangenheit antithetische Momente finden, da wird die Zukunft in Vereinigung und Aufhebung der Gegensätze in der Synthesis zu höheren Daseinsformen fortschreiten. So ist aus der Vergangenheit die Zukunft zu erkennen, aber nur ihrem Wesen nach, d. h. in den allgemeinen Tendenzen der Entwick- lung, nicht aber in ihren Einzelheiten und Besonderheiten. Diese zu schauen ist die Art der Seher und der Propheten. Das philo- Sophisch- spekulative Erkennen geht im Gegensatz zu ihnen nicht

1 Cieszkowski, Prolegomena zur H istoriosophie, S. 3. 2? Ebenda S. 9. Ebenda S. 26.

—— —— ———ñ— . ——

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 165

auf Bestimmungen von Einzelheiten aus, sondern sucht das All-

gemeine in seiner Notwendigkeit zu ergründen. Daß es sich bei diesem Versuch, die Dialektik in der Fassung der Junghegelianer zur strengen Gesetzmäßigkeit des historischen

Geschehens zu machen, nicht um die abwegige Auffassung eines

Außenseiters handelt, daß vielmehr diese Gedanken in weiteren

} Kreisen Wurzel geschlagen hatten, zeigt die Besprechung dieser

Schrift durch Frauenstädt in den „Hallischen Jahrbüchern“ (1839,

S8. 476 ff.), in der die strenge trichotomische Einteilung der Ge-

schichte und die Hineinbeziehung der Zukunft in das dialektische Schema als bleibende Verdienste des Buches von Cieszkowski angesprochen werden.

Da die Gedankenwelt Cieszkowskis sich in engster Anlehnung an Hegel bewegt, die materialistische Geschichtsauffassung aber erst nach Marx’ Abkehr von Hegel entstanden ist, kann die er- wähnte Übereinstimmung der Anschauungen beider nur auf for- malem Gebiet liegen. Wie Cieszkowski sucht auch Marx die

ganze Entwicklung in Vergangenheit und Zukunft in eine Tricho-

tomie zu pressen. In dieser dialektischen Dreigliederung nimmt die Produktionsstufe des Feudalismus die Stelle der Thesis ein, die sie überwindende Bourgeoisie erscheint als Antithesis, während der Zukunftsstaat des Proletariats sich durch die vollkommene Harmonie, in der er alle Klassengegensätze aufhebt, sichtlich als die Synthesis kennzeichnet, wie dies ja auch bei der näheren Ausführung (S. 161 f.) deutlich in Erscheinung tritt. Grundsätz- lich stimmt dem auch Troeltsch zu, auch er hält die Einfügung der gesamten Menschheitsentwicklung in die strenge Form der dialektischen Dreigliederung für gegeben, nur faßt er die Glieder anders, er sieht das erste in dem indifferenten Urzustand des Ur- kommunismus, der von der großen Periode sich immer steigender und nach jeder Synthese vertiefenderer Klassengegensätze ab- gelöst wird, um schließlich in dem Kommunismus der vollendeten Humanität mit dem unterdrückten Proletariat als Träger der Menschheitsentwicklung zu gipfeln'.

Aber wenn Troeltsch als Beweisgrund für diese Auffassung der Dreigliederung der Marxschen Dialektik das Kommunistische Manifest anführt, so ist ihm offensichtlich ein Irrtum unterlaufen, denn im Kommunistischen Manifest ist nichts von dem klassen-

1 Troeltsch, Hist. Zeitschr. 120, S. 409.

166 Hermann Wendorf

losen Zustand der urkommunistischen Gesellschaft zu finden. Marx war viel zu sehr von echtem wissenschaftlichen Geist er- füllt, als daß er sich tiefer in die nebulosen Zeiten der Vor- geschichte eingelassen hätte. Das war mehr die dilletantische Art von Engels, sich in den frühesten Zeiten herumzutreiben, von denen man so wenig Positives weiß und in der man unge- stört die luftigsten Gedankengebäude der Konstruktion errichten kann. Es mag sein, ist vielleicht sogar wahrscheinlich, daß Marx in diesem Punkte die Ansichten seines Freundes Engels teilt, der positive Nachweis hierfür dürfte aber schwer zu erbringen sein. Gerade das Kommunistische Manifest gibt deutlich die Gliede- rung in Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat an die Hand. Wohl werden gelegentlich auch die antiken und orientalischen Verhältnisse erwähnt, aber für das System bleiben sie ohne Be- deutung. Marx war ja auch kein metaphysischer Geschichts- philosoph, der der Forderung nach Hereinbeziehung der ganzen Menschheitsentwicklung in sein System Rechnung zu tragen gehabt hätte. Er war Realist, und für seine Zwecke genügte es, wenn er die Entwicklung desjenigen Wirtschaftsganzen aufzeigte, dem er selbst angehörte und für dessen unterdrückte Glieder den Kampf aufzunehmen er als seine Lebensaufgabe erkannt hatte. Beiden Männern ist ferner, wenn auch mit einer gewissen Nuancierung, der lebendige Glaube gemeinsam, am Anfang des abschließenden und die Entwicklung krönenden Zeitalters zu stehen. Cieszkowski hatte in der Hegelschen Philosophie die befreiende Tat des sich selbst erkennenden Geistes erblickt, die zugleich den ersten Schritt in die neue Zeit des Selbstbewußt- seins bedeutet. Marx konnte den klassenlosen Zustand der Ge- sellschaft nicht gut als schon angebrochen bezeichnen, aber er glaubte, daß die Krisis der kapitalistischen Welt in kurzer Zeit hereinbrechen würde. Im Kommunistischen Manifest hat er der Überzeugung Ausdruck gegeben, daß „die deutsche bürgerliche Revolution nur das unmittelbare Vorspiel einer proletarischen Re- volution sein kann“, weil sie sich unter fortgeschritteneren Ver- hältnissen und bei einem entwickelten Proletariat vollzieht als irgendeine frühere. Trotz der Enttäuschung, die der Ausgang der 48er Bewegung ihm bereitete, hat ihm doch erst der Fehl- schlag der Pariser Kommune zu der schmerzlichen Erkenntnis verholfen, daß „die Arbeiterklasse nicht die fertige Staats- maschine einfach in Besitz nehmen und sie für ihre eigenen

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 167

Zwecke in Bewegung setzen kann“. Der Glaube an den baldigen Umschlag der kapitalistischen Gesellschaft ist, wesentlich genährt von Engels, ein Grunddogma der sozialdemokratischen Partei ge- worden, und diejenigen Sozialisten, welche aus der Erkenntnis heraus, daß die goldene Morgenröte der proletarischen Freiheit in absehbarer Zeit nicht anbrechen würde, unter Abschwächung des Klassenkampfgedankens auf dem Wege staatlicher Reformen eine Besserung der Lage der Arbeiterklasse erreichen wollten, haben in der Partei als „Revisionisten“ immer nur die Rolle einer Sekte gespielt.

Ein dritter Punkt der Übereinstimmung ist in der Einschätzung der Zukunft zu sehen. Bei seiner Anlehnung an die Hegelsche Geschichtsphilosophie mit ihrer idealistischen Zwecksetzung muß Cieszkowski der Periode der Synthesis als der Zeit, in der die Individuen den Willen des Weltgeistes unmittelbar und mit vollem Bewußtsein in die Tat umsetzen, den höchsten Wert beimessen. Diese selbe Wertung findet sich auch bei Marx, wenn möglich noch in gesteigertem Grade, denn er geht sogar so weit, alles bisherige Geschehen nur als Vorgeschichte zu bezeichnen und die eigentliche Geschichte des Menschengeschlechtes erst mit dem Anheben der klassenlosen e en Gesellschaft überhaupt beginnen zu lassen !.

Was Marx zu Hegel hingeführt iid ihm die Dialektik in der junghegelschen Fassung so einleuchtend und zwingend hatte er- scheinen lassen, das war jene Struktur seines Denkens, die ihn überall nach einer notwendigen Verknüpfung der Ðinge suchen und nicht zur Ruhe kommen ließ, ehe er nicht in ihren Verände- rungen eine strenge Gesetzmäßigkeit gefunden hatte. Diese Gesetz- mäßigkeit, die bei seiner realistischen Naturanlage nur immanent gefaßt sein konnte, durchwaltet die materialistische Geschichtsauf- fassung und ist ihr Lebensnerv. Daher wird auch die grundlegende Änderung der Verhältnisse der arbeitenden Klasse nicht von der Einsicht der Besitzenden erwartet, ist auch nicht von dem guten oder schlechten Willen der Regierungen abbängig, sondern wird von den mit der Sicherheit des Naturgesetzes wirkenden Kräften des Wirtschaftskörpers mit Notwendigkeit herbeigeführt. Dieselben Mächte, welche das kapitalistische System zur vollen Entfaltung gebracht haben, werden ihm auch den Untergang bereiten, wenn

ı Zur Kritik der politischen Ökonomie. 6. Auflage. S. LVI.

168 | | Hermann Wendorf

die Zeit gekommen ist, d. h. wenn die durch den Kapitalismus entfesselten Produktivkräfte übermächtig angewachsen sind und den zu eng gewordenen Rahmen der bürgerlichen Gesellschaft sprengen. Revolutionen können nicht gemacht werden, sie werden und wachsen mit innerer Zwangsläufigkeit. Die kommende pro- letarische Revolution wird darum auch nicht von der Arbeiterklasse „gemacht“, die Proletarier haben vielmehr bei ihr nur den An- sto zu geben, wie eine unter ihren Gefrierpunkt abgekühlte Flüssigkeit bei der leisesten Erschütterung sofort erstarrt, oder wie Marx im „Bürgerkrieg in Frankreich“ sagt, sie haben nur die Rolle des Geburtshelfers beim Entstehen der neuen Zustände, die aus Licht wollen, zu spielen.

Diese Entstehung der neuen Ordnung durch das Walten des Naturgesetzes ist auch der tiefere Grund, weshalb Marx nichts Näheres über den Zustand und die Ausgestaltung der Zukunft geäußert hat. Was er darüber sagt, ist ganz allgemeiner Natur. Daß in der proletarischen Gesellschaft keine Klassen mehr be- stehen, daß die Produktionsmittel in Gemeinbesitz übergeführt sind und daß jedem die volle Freiheit der Entwicklung ermög- licht wird, so daß in dieser Freiheit der Entwicklung des einzelnen auch die Freiheit der Entwicklung aller gegeben ist, das ist alles, was wir aus den Schriften von Karl Marx erfahren. Hierin tritt der von Cieszkowski ausgesprochene Gedanke von der Erkennbar- keit des Wesens der Zukunft bei gleichzeitiger Ausschließung der Möglichkeit einer Voraussage von Einzelheiten deutlich wieder in Erscheinung, nur daß die Marxsche Lehre von einem anderen Inhalt erfüllt ist. |

Noch bestehende Zweifel über die Zulässigkeit des Vergleichs zwischen dem Marxschen Zukunftsstaat und der wesenhaft be- stimmten dialektisch-synthetischen Zukunft Cieszkowskis werden behoben durch die Reichstagsdebatte des Jahres 1893, in der Bebel als Sprecher der sozialdemokratischen Partei auf Verlangen mehrerer Redner in längeren Ausführungen die sozialistische Auf- fassung über den „Zukunftsstaat“ darlegte. Wie die proletarische Gesellschaftsordnupg beschaffen sein werde, könne niemand wissen und voraussagen, weil die Entwicklung des gesellschaftlichen Körpers nicht in das Belieben der Menschen, weder der Regie- renden noch der herrschenden Klasse, gestellt sei, sondern sich nach den Gesetzen des sozialen Organismus mit der Sicherheit der Naturkausalität entwickeln. Welche Früchte diese Entwick-

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 169

lung im einzelnen zeitige, das vermöge niemand zu sagen, es ließen sich lediglich die Grundlinien der Entwicklung aufzeichnen, und sie seien in den Forderungen des Erfurter Programms au:- gesprochen. |

Mit dieser Gegenüberstellung von Marx und Cieszkowski soll keineswegs die Abhängigkeit Marx’ von diesem letzteren festgestellt werden. Das wäre ein lächerlicher Versuch angesichts des Formats der beiden Männer, von denen der eine als ein rechter Epigone be- strebt ist, eine vermeintliche Lücke im System des Meisters in dessen Geiste auszufüllen, der andere aber, durch die Naturanlage seiner Persönlichkeit zur Abkehr von Hegel gezwungen, von dessen Philosophie nur einige Elemente in sein Denken aufnimmt, diese dann mit einer großzügigen ökonomischen Theorie verschmilzt und die so entstandene neue Lehre zu einem Ferment von solcher revolutionärer Kraft bildet, daß sie einer der gewaltigsten Fak- toren auf der Bühne des politischen Lebens geworden ist.

Es soll auch keineswegs die Bedeutung der Marxschen Leistung herabgesetzt werden. Es ist im Gegenteil durchaus anzuerkennen, daß er als erster mit genialer Intuition die Beziehungen zwischen wirtschaftlicher, sozialer, politischer und geistiger Entwicklung erfaßt und mit hinreißender Beredsamkeit dargestellt hat. Diese Beziehungen fallen jedoch außerhalb unserer Untersuchung, die sich als Ziel gesetzt hat, die Dialektik in ihren Wandlungen zum soziologischen Entwicklungsgesetz zu verfolgen. Für die inhalt- liche Seite des historischen Materialismus, die Bedingtheit des geistig- kulturellen und Rechtslebens durch die Produktionsverhält- nisse, sei auf die Rektoratsrede von Erich Brandenburg' hinge- wiesen, in der er als Vertreter der „bürgerlichen“ Wissenschaft die materialistische Geschichtsauffassung als heuristisches Prinzip anerkennt und von ihr sagt: „Zweifellos hat sie außerordentlich anregend gewirkt, weil sie mit mächtiger Kraft und Einseitigkeit einen früher in seiner Bedeutung für die Gesamtentwicklung zu gering eingeschätzten Teil des Ursachenkomplexes, den wirtschaft- lichen, in den Vordergrund schob.“

1 Stenographische Berichte des Deutschen Reichstags. VIII. Leg.-Periode. 2. Bd., S. 808ff. bes. S. 815 fl.

® Auch im Buchhandel erschienen unter dem Titel: Die materialistische Geschichtsauffassung, ihr Wesen und ihre Wandlungen. Leipzig 1920.

A. a. O. S. 59.

170 Hermann Wendorf

Was hier gezeigt werden sollte, ist lediglich dies, daß die formale Seite der materialistischen Geschichtsauffassung nicht die originale Fortbildung der Hegelschen Geschichtsdialektik ist, als die sie in der Regel hingestellt wird. Marx hat die Dialektik in der von ihm im historischen Materialismus vertretenen charakteristi- schen Auffassung bereits im Kreise der Junghegelianer vorgefunden, und was man bisher immer noch als seine eigenste Leistung an- gesehen hat, nämlich die Ausdehnung der dialektischen Gesetzmäßig- keit auf die künftige Entwicklung, ist ein Gedanke, der in der Zeit um 1840 sozusagen in der Luft lag und bereits vor ihm ausge- sprochen worden ist. Daß Marx diese Gedankengänge gekannt hat, dürfte bei ihrer Verbreitung unter der junghegelschen In- telligenz und bei der damals herrschenden Beschränkung der in- tellektuellen Kreise auf die Erörterung philosophisch-literarischer Fragen, die jede Erscheinung auf diesem Gebiet zu einem viel- diskutierten Ereignis werden ließ, mit Sicherheit anzunehmen

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Haben wir bisher die Dialektik in ihrer ideengeschichtlichen Entwicklung von Hegel zu Marx verfolgt, so seien zum Schluß noch einige Bemerkungen über ihre Rolle bei der Entstehung der materialistischen Geschichtsauffassung gestattet. Der Ablösungs- prozeß Marx’ von Hegel hat, wenn nicht der allerdings unwahr- scheinliche Fall des Bekanntwerdens neuer Quellen eintritt, eine wohl abschließende Behandlung durch Plenge erfahren’. Für die schnelle Hinwendung zum Kommunismus hat er mit Recht auf den großen Einfluß der französischen Sozialisten und Historiker, vor allem aber Lorenz Steins und Engels’ hingewiesen. Die schnelle Aufuahme der neuen Lehre ist nach der schweren Ent- täuschung, welche dem reinen Theoretiker der Zusammenstoß mit der Wirklichkeit während seiner Tätigkeit als Redakteur im Rhein- lande bereitete, sehr wohl verständlich. Aber daß Marx schon nach wenigen Jahren mit einem geschlossenen System der gesell- schaftlichen Entwicklung hervortreten konnte, bleibt in hohem Grade erstaunlich und läßt sich wohl kaum befriedigend durch fremde Beeinflussung erklären. Das hieße denn doch seine Originalität zu gering anschlagen, zumal, wenn man mit Plenge die Zeit der entscheidenden Einwirkung auf die Monate ein-

ı Plenge, a. a. O. S. 53ff.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 171

schränkt, die zwischen der „Rheinischen Zeitung“ und den „Deutsch-französischen Jahrbüchern“ liegen“. |

Eine scharfe begriffliche Scheidung der Frage seines politi- schen Glaubenswechsels von der der Ausbildung und Fassung seines soziologischen Systems wird uns hinsichtlich dieses letzteren deutlicher sehen lassen. Fällt seine Hinwendung zum Sozialismus in die Zeit seines engen persönlichen Umganges mit den sozia- listischen Kreisen von Paris, und hat sie sich in ziemlich kurzer Zeit vollzogen, so reichen die Anfänge der Entstehung seiner Ge- sellschaftslehre viel weiter zurück, letzten Endes bis in seine Berliner Zeit. In der Geschichtsphilosophie Hegels, sowie er sie von den Junghegelianern aufgefaßt und umgebildet vorfand, war ihm eine Theorie des geschichtlichen Werdens entgegengetreten, die mit ihrem charakteristischen Moment einer strengen Gesetz- mäßigkeit einem Zug seines Wesens glücklich entgegenkam, und die er deshalb begierig aufgriff und seinem Denken einverleibte. In den Geist Hegels und seiner Geschichtsphilosophie ist er nie- mals eingedrungen, und je mehr unter dem Hauche der Wirklich- ` keit der Realist in ihm zum Durchbruch kam und die letzten Reste der Hegelschen Philosophie in ihm überwand, desto mehr wurde die Dialektik zum leeren Schema, zur Form ohne Inhalt, denn alle Dinge in Natur und Gesellschaft einer strengen Ge- setzlichkeit unterworfen zu sehen, war ihm eine Denknotwendig- keit von so zwingender Kraft, daß die Dialektik als eben diese Gesetzmäßigkeit schon ein Stück seines eigenen Denkens gewor- den war.

Am Rhein erhielt er nun durch die Beratungen der Provinzial- stände ein Stück Anschauungsunterricht über Klassenunterschiede und -Interessen; auf die Ironie der Geschichte, daß hier Preußen in seiner konservativen Vorsicht selbst die Entstehung des So- zialismus gefördert hat, hat Plenge mit feinem Humor hingewiesen °. In dieser Zeit fing nun die leere Form an, sich mit Inhalt zu füllen, die Klassen wuchsen allmählich in die Dialektik hinein, und als ihm noch durch Stein und die französischen Historiker der Blick für die Bedeutung der Klassenkämpfe in der Geschichte geschärft wurde, da standen in kurzer Zeit die Grundzüge seines Systems fest, und die nächsten Jahre waren mit eifrigen ökono-

1 Plenge, a. a. O. S. 68. Ebenda S. 59.

172 Hermann Wendorf

mischen Studien ausgefüllt, um dem leeren Gerippe der Form einen lebendigen Inhalt zu geben. So wurde die Lehre von der Abhängigkeit des ideologischen Überbaues von den ökonomischen Grundlagen des gesellschaftlichen Lebens und des durch das An- wachsen der Produktivkräfte bedingten Umbildungsprozesses auf- gestellt. Daß diese Lehre so schnell in der Form eines Systems von geschlossener Gesetzmäßigkeit auftreten konnte, ist nicht durch das Walten irgendwelcher äußeren Einflüsse zu verstehen, sondern die untrügliche Sicherheit des ersten Auftretens ist nur dadurch zu erklären, daß in der Dialektik die leere Form im Geiste Marx’ bereit lag, begierig darauf wartend, mit neuem realistischem Inhalt gefüllt zu werden.

Das lenkt unser Augenmerk auf ein wesentliches Merkmal der materialistischen Geschichtsauffassung, auf das nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden kann. Sie ist nach der Seite ihrer Gesetz- mäßigkeit durch und durch philosophische Konstruktion. Plenge hat schon darauf hingewiesen’, daß es der richtigere Weg gewesen wäre, sich erst durch eindringende induktive Forschung eine genaue Kennt- nis des sozialen Organismus zu verschaffen und dann erst zur Auf- stellung von Gesetzmäßigkeiten fortzuschreiten. Marx ist aber den umgekehrten Weg gegangen, zuerst Geschichtsauffassung, dann Volkswirtschaft. Er hat seine soziologische Theorie in wenigen Jahren ausgebildet, unter äußeren Lebensumständen, die es nicht wahrscheinlich machen, daß er in dieser Zeit die zur Aufstel- lung historischer Gesetze notwendige eindringliche Vertiefung in den Stoff gefunden hat, ganz abgesehen von der wohl unbestreit- baren Tatsache, daß zu jener Zeit die Geschichtswissenschaft noch gar nicht so weit fortgeschritten war, um die Aufstellung solcher Gesetze überhaupt zuzulassen. Hätte Marx den einzig gangbaren Weg empirischer Forschung eingeschlagen, so wäre es ihm gar nicht möglich gewesen, schon nach wenigen Jahren mit einer fertigen Theorie der gesellschaftlichen Entwicklung hervor- zutreten. Denn Gesetze des historischen Werdens pflückt man nicht so beiläufig am Wege, sie wollen mit Mühe und Anstrengung der Entwicklung abgelauscht werden, und es gehören lange Jahre emsiger Forschertätigkeit dazu, so tief in den Stoff einzudringen, um Entwicklungsgesetze mit der Aussicht auf Geltung und Wahr- heit aufstellen zu können. So sehr die Meinungen der Historiker

ı Plenge, a. a. O. S. 64.

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 173

und Soziologen über die Möglichkeit der Aufstellung historischer Gesetze auseinandergehen, darin sind sich wohl alle einig, daß solche Gesetze nur dann mit dem Anspruch auf Gültigkeit auf- treten können, wenn sie auf empirischer Forschung beruhen.

Diesen Grundsatz erkennt auch Troeltsch an, und seine eigene Anschauung von dem dialektischen Verlauf der Entwicklung, wenn sie auch letzten Endes auf einer naturhaften Notwendigkeit, die Dinge so zu sehen, beruht, tritt doch in dem Gewande einer ein- dringlichen Beobachtung des historischen Lebens und als das Er- gebnis einer Vergleichung unendlich vieler einzelner Gegebenheiten und Vorgänge auf. Wenn er nun doch im historischen Materia- lismus eine Geschichtsauffassung sieht, die zwar nach der philo- sophischen Seite eine Verwässerung der Hegelschen, nach der historischen aber eine beträchtliche Annäherung an die geschicht- liche Wirklichkeit bedeutet, ihr also einen hohen Wabrheitswert zuerkennt, so läßt ihn die Tatsache, daß die materialistische Ge- schichtsauffassung sich mit seinen eigenen geschichtsphilosophi- schen Anschauungen nahe berührt, es übersehen, daß die wesent- lichen Teile jenes Umbildungsprozesses gar nicht auf das Konto von Karl Marx zu setzen sind, und daß seiner Lehre nach der formalen Seite der Gesetzmäßigkeit hin nur der Charakter einer pseudophilosophischen Konstruktion, also nur ein geringer Wahr- heitsgehalt, zukommt.

In einer Äußerung Marx’ aus seinen späteren Jahren ist eine deutliche Anerkennung dieses Charakters seiner Geschichtslehre sowie seines Verhältnisses zu Hegel zu erblicken. In dem Nach- wort zur zweiten Auflage des ersten Bandes des „Kapitals“ rühmt er von Hegel, daß er als erster die allgemeinen Bewegungsformen der Dialektik in umfassender und bewußter Weise dargestellt habe. Aber sein Fehler sei, daß er den Denkprozeß, den er unter dem Namen Idee in ein selbständiges Subjekt verwandle, zum Schöpfer des Wirklichen mache, das nur seine äußere Hülle bilde. Er stelle so die Dialektik auf den Kopf. Die Wahrheit aber sei gerade das Entgegengesetzte. Das Ideelle sei nichts anderes als das im Menschenkopfe umgesetzte Materielle. Mau müsse die Hegelsche Dialektik umstülpen, um den rationellen Kern in der mystischen Hülle zu entdecken. Dies habe er in seiner materialistischen Geschichtsauffassung getan!.

174 Hermann Wendorf

Marx scheint es gar nicht zu bemerken, auf welch schlüpfrigen Boden er sich mit dieser Materialisierung der Dialektik begibt. Für Hegel hatte die Gleichsetzung von Denkgesetz und Seins- gesetz ihre Berechtigung gehabt, denn die Natur des Denkens und des Seins ist die gleiche, nämlich die absolute Vernunft, und alle Entwicklung geht auf dem geistigen Boden vor sich. Weil das Sein wesensgleich mit dem Denken ist, gelten dessen Gesetze auch für es. Anders bei Marx. Für ihn hat das Geistige weder Eigenleben noch Eigenwert. Es ist vielmehr nur eine Ab- spiegelung des Realen im Menschenhirne und deshalb durfte er von seinem Standpunkt aus die Gleichung zwischen Seinsgesetz und Denkgesetz nicht aufstellen. Wollte er aber auch naclı seiner Abkehr von Hegel die Dialektik als Gesetz des Seins und des Denkens beibehalten, so hätte er zuerst die Dialektik als die Ge- setzmäßigkeit des gesellschaftlichen Seins nachweisen müssen. Aber die Dialektik war ihm so evident und so wenig Problem, daß er die Frage nach ihrer Gültigkeit in seinem System des Realismus weder in den kurzen Jahren der Konzeption seiner Gesellschaftslehre aufgeworfen hat noch in seinem späteren Schaffen irgendwann den Versuch unternommen hätte, diese notwendige erkenntnistheoretische Grundlegung nachzuholen. In dem ganzen über 40 Jahre sich erstreckenden Briefwechsel mit Engels, in dem er über alle ihn bewegenden Fragen sich ausspricht, findet sich auch nicht ein Hinweis auf die Beschäftigung mit der mate- rialistischen Geschichtsauffassung. So wenig ist sie in seinem späteren Leben noch Problem für ibn gewesen, ja es ist über- haupt fraglich, ob sie es früher für ihn gewesen ist. Nach der Seite der formalen Gesetzmäßigkeit bestimmt nicht, denn hier sind die entscheidenden Grundlagen, an denen später nie gerüttelt worden ist, bereits in seiner Berliner Zeit gelegt worden. Sie standen für alle Zeit so fest, weil sie nicht auf dem Boden der Empirie erwachsen, sondern wesentlich aus der Denknotwendigkeit eines seiner Veranlagung nach in Gesetzmäßigkeiten denkenden Kopfes geboren waren.

Zusammenfassend können wir als Ergebnis unserer Unter- suchungen feststellen: die Marxsche Soziallehre ist, als Gesetz- mäßigkeit der Entwicklung des sozialen Lebens betrachtet, kein auf induktivem Wege entstandenes System, sondern eine philo- sophische Konstruktion. Marx hat ein Bruchstück der Hegel- schen Philosophie, die Dialektik, von dieser losgelöst und ver-

Dialektik und materialistische Geschichtsauffassung 175

selbständigt, ohne sie als Gesetz des historischen Werdens nach- gewiesen zu haben. Der einzige Geltungsgrund, auf den sich dieser Teil des historischen Materialismus stützt, ist also Hegel. Aber auch diese Fundierung erweist sich als morsch und un- zureichend, denn die Dialektik hat bei Marx eine Auffassung und Ausbildung erfahren, die mit dem Geist und Wortlaut des Hegelschen Systems unvereinbar ist. Zudem ist er gar nicht selber der Urheber dieser Umbildung, sondern er hat die Hegelsche Geschichtsauffassung in der von ihm vertretenen Form im Kreise der Junghegelianer kennen gelernt. Nur dem Umstand, daß man den Durchgang der Marxschen Lehre durch das Medium der Junghegelianer nicht genügend beachtet hat, ist es zuzuschreiben, daß bisher nicht nachdrücklicher auf den Mangel einer zureichen- den philosophischen Grundlegung des historischen Materialismus hingewiesen wurde.

176

Die Mesta'. Von

Karl Hadank.

Viele Jahrhunderte hindurch hat die Merinowolle einen Haupt- gegenstand der spanischen Ausfuhr gebildet und bewahrt noch heute einen guten Ruf, wenn auch ihre Bedeutung für den Welt- markt stark zurückgegangen ist. Über ein halbes Jahrtausend hat der „ehrenwerte Rat der Mesta“, die Gilde der spanischen Wanderherdenbesitzer, bestanden, die ihre Aufgabe in der ein- heitlichen Regelung und Beherrschung der Merinozucht und im Verkauf der Schafwolle sah. Bis vor kurzem konnte man sich über die Geschichte dieser Institution nur aus alten, nicht mehr zureichenden Darstellungen unterrichten. Nun hat Klein nach jahrelangen Forschungen in vielen Archiven und Bibliotheken Spaniens, Frankreichs und Englands, vor allem im Archiv der Mesta selbst, ein Geschichtswerk dieser Gilde verfaßt, das den Gegenstand wohl in abschließender Weise behandelt, wenigstens soweit die Vorführung von Tatsachen in Betracht kommt. Eine ungeheuere Fülle bisher unbekannter Einzelheiten, meist aus Primärquellen geschöpft, wird vor uns ausgebreitet. In den An- hängen teilt Klein eine Anzahl bisher ungedruckter Aktenstücke

mit, eine kleine Auswahl unter den vielen Hunderten, die er durchgesehen hat. Einige Tafeln mit verkleinerten Wiedergaben von Urkunden zieren das auch sonst vortrefflich ausgestattete Werk. Kunstgeschichtlich wertvoll ist ein Initialbildnis des jungen Kaisers Karl V. auf der großen Mesta- Urkunde von 1525, deren Nachbildung neben dem Titelblatt zu finden ist.

ı Julius Klein, The Mesta. A study in Spanish Economic History 1273 - 1836. Cambridge 1920. (Harvard Economic Studies, vol. XXI.) 444 p. 3 Bildtafeln, 1 Karte.

Die Mesta 177

Die Geschichte der Mesta betrachtet Klein unter zwei Haupt- gesichtspunkten. Zunächst untersucht er die innere Organisation der Körperschaft, darauf ihre äußeren Beziehungen zur Krone und den Landeigentümern, sowohl privaten als auch öffentlichen, und zwar in gerichtlicher, finanzieller und agrarischer Beziehung eine Stoffeinteilung, die freilich gewisse Wiederholungen un- vermeidlich nach sich zieht.

Im I. Hauptabschnitt bemüht sich Klein, das Dunkel zu lichten, das über den Anfängen der spanischen Merinozucht liegt. Er nimmt an, daß Name und Sache auf die Beni Merines zurück- gehen, die während des Mittelalters aus Nordwestafrika in Spanien einwanderten. Nicht so bestimmt spricht sich Klein über den Ur- sprung des Namens Mesta aus; nach S. 11 scheint er sich schließlich für die Herleitung aus dem lateinischen mixta zu entscheiden. Klein unterscheidet drei zeitlich aufeinanderfolgende Faktoren, aus deren Zusammenwirken die Mesta entstand: erstens die Schaf- zucht der Iberer und Westgoten, zweitens die nach Spanien ver- pflanzten Hirtensitten der Berbern, drittens die Einrichtungen der mittelalterlichen spanischen Städte. Mit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts begegnet uns die Mesta als fertiges Gebilde, noch bevor sie 1273 ihr erstes großes Königsprivileg von Al- fonso X. erhielt. Älter als die Mesta ist die Einrichtung be- stimmter Wanderherdenstraßen (cañadas), aber erst die Gilde der kastilischen Wanderherdenbesitzer baute sie zu einem System aus und suchte es durch Erlangung von Privilegien und durch An- stellung besonderer Wegebeamten mit richterlicher Gewalt, der entregadores, zu behaupten und weiter auszudehnen. Auf eine Schilderung des Verlaufes einer Herdenwanderung läßt Klein einen Abschnitt über die Statistik der Mestaherden folgen. Die Rechnungsbücher der Mesta ergeben erheblich geringere Summen, als sie in der bisherigen Literatur (z. B. von Ansiaux) angenommen wurden. Nicht minder wichtig ist die Feststellung, daß, nach den Mengen der Schafe gerechnet, der Niedergang der Mesta bereits nach der Mitte des 16. Jahrhunderts eintrat. Freilich ist damit noch nichts über das Schicksal des gesamten spanischen Schafbestandes ausgesagt, von dem die Mestaherden nur einen Teil von wechselnder Stärke bildeten. Die Organisation des Wollhandels der Mesta war folgenreich für die kastilische Handels- verfassung, indem sie einen weiträumigen Handelsverkehr er- leichterte, durch Errichtung von consulados, Einführung einheit-

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 12

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178 Karl Hadank

licher Normalmaße und -gewichte. Erhöhte Sicherheit schuf die Einrichtung der heiligen Hermandad (1476). Mit der allmählichen Schwächung der Mesta in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ging auch der innere und äußere Wollhandel zurück. Die innere Organisation der Mesta wird von Klein nicht etwa nur nach den verschiedenen Sammlungen der Mesta-Gesetze und -Ordonanzen dargestellt, sondern auch nach zahlreichen Akten. Er schildert die regelmäßigen Versammlungen der Mesta-Mitglieder, die Vor- schriften für Abstimmungen und Wahlen, die Erhebung der Mit- gliedsbeiträge und die Verwaltung der Einnahmen. Wir lernen Wesen und Schicksale der wichtigsten Amter kennen: des Mesta- Präsidenten, dann besonders der alcaldes de Mesta, aber auch

die Stellung des Hirten mit seinen Vorrechten. Merkwürdiger-

weise bleibt die Frage nach der Zusammensetzung der Mesta, der Herkunft und Standeszugehörigkeit ihrer Mitglieder großen- teils offen. Klein vermutet, daß ungeachtet der Mitgliedschaft einiger Herzöge und großer Klöster in erster Linie kleine Eigen- tümer den Hauptanteil an den Wanderherden stellten.

Der II. Hauptabschnitt enthält die Darlegung des Rechts- wesens der Mesta, mit vergleichender Betrachtung des Herden- schutzes zu anderen Zeiten und in anderen Ländern. Im Mittel- punkt der Untersuchung steht die wechselvolle Geschichte, die das wichigste Amt der Mesta, das das alcalde entregador, auf- zuweisen hat. Es handelt sich um einen reisenden Beamten mit richterlichen und administrativen Befugnissen. Die Zurückdrängung der Mauren schuf neue Verhältnisse und Streitfragen zwischen den verschiedenen Nationalitäten (Christen, Mauren und Juden), welche die Ernennung besonderer entregadores erforderlich machten. Der alcalde entregador ist nicht vor der Zeit Alfonsos X. zu

finden. Bis zum Jahre 1568 waren diese Beamten Vertreter der

königlichen Autorität, wie überhaupt zu Anfang der Schwerpunkt des Amtes in den Beziehungen zwischen der Mesta und der Krone gelegen hat. In der zweiten Periode dagegen handelt es sich hauptsächlich um die Beziehungen zwischen dem alcalde entre- gador und den beiden bittersten Feinden der Mesta, den Cortes und den chancillerias (Ober-Appellationsgerichtshöfen). Die Zahl der entregadores wechselte, war aber im allgemeinen gering; da- für verfügten sie über einen Stab von Hilfsbeamten. Die drei Hauptaufgaben der entregadores waren erstens: die Offenhaltung der Wanderherdenstraßen, zweitens: die Zurückweisung von Uber-

Die Mesta 179

griffen benachbarter Grundbesitzer auf die öffentlichen Weiden, drittens: der Schutz der Hirten gegen die lokalen Beamten und gegen die Räuber. Die mangelhafte Abgrenzung der Wander- herdenstraßen gab Anlaß zu vielen Streitigkeiten. Zwar be- standen zahlreiche städtische Privilegien, sie gewährten aber im 16. und 17. Jahrhundert kaum mehr Schutz gegen Ubergriffe der entregadores. Endlich fanden die Städte in der Berufung an die chancillerias ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der entrega- dores. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts ist deutlich ein Rück- gang des entregador-Amtes zu erkennen, die Lokalbeamten über- nahmen immer mehr die Gerichtsbarkeit über die Weideflächen. Die Mesta konnte sich ohne die kräftige Unterstützung durch die Zentralgewalt nicht behaupten, sondern verfiel mit dem Nieder- gang der Königsmacht. Wenn schon unter Philipp II. die Cortes und die obersten Gerichtshöfe die alten Rechte des kastilischen dritten Standes (der Bürger und der Bauern) wie überhaupt gegen die Institutionen des absoluten Königtums so auch gegen die Mesta verteidigten, so gesellte sich den Feinden der Mesta schließlich auch die Kirche zu. Die Klagen und Beschwerden über die Mesta nahmen immer mehr überhand. Klein streift mehrmals die Frage nach dem Anteil der Mesta an der Verant- wortlichkeit für den Niedergang Spaniens und setzt ihn geringer an, als es der herrschenden Ansicht entspricht. Der Verfasser bereichert diesen Hauptabschnitt durch Einflechtung willkommener Bemerkungen über Eigentümlichkeiten der spanischen Verfassungs- geschichte und stellt Literaturnachweise über die Geschichte der spanischen Gerichtsverfassung zusammen.

Am ausführlichsten ist der III. Hauptteil: die Geschichte der Wanderherdenbesteuerung. In einem einleitenden Kapitel schildert Klein die Schafsteuern im Mittelmeergebiet seit dem Altertum. Die Entwicklung der Schafsteuern im mittelalterlichen Kastilien, des montazgo und des portazgo, folgt wesentlich den Perioden der Hauptfeldzüge gegen die Mauren. Ursprünglich ihrem Wesen nach Strafgelder, nahmen die Abgaben später mehr den Charakter eines Eintgeltes für gewisse Leistungen an. Noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts war der Begriff des montazgo nicht genau fest- gelegt; lokale Gewalten stritten sich um das Recht zu seiner Er- hebung, wie sie sich ebenfalls das portazgo und die alcabala an- eigneten, obgleich der Theorie nach nur der König diese Steuer- rechte besaß. In den Zeiten eines schwachen Königtums er-

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180 Karl Hadank

langten auch viele Städte Privilegien zur Erhebung der montazgos. Mit der stärkeren Betonung des königlichen Rechtes auf die Er- hebung von Abgaben durch Alfonso XI. (Mitte des 14. Jahr- hunderts) fielen zahlreiche lokale montazgos fort, und zugleich kam das Patronat des Königs über die Mesta wieder zur Geltung. Aber die Unterstützung des Königtums ging der Mesta in der schlimmen Zeit der nächsten 125 Jahre wieder verloren. Die Neuordnung des Staates durch die Katholischen Könige Ferdinand und Isabella führte auch zu einer Reorganisation der Mesta im Sinne einer Zentralisierung und organischen Verbindung dieser Institution mit dem königlichen Rate. Seit dem Jahre 1500 gab es einen Präsidenten der Mesta; er war zugleich das älteste Mit- glied des Königlichen Rates. Die lokalen Auflagen der Wander- herden wurden beschränkt und statt ihrer die staatliche Besteue- rung weiter ausgestaltet. Mit der Verminderung der portazgo- Zollstätten räumte die Regierung zugleich eine Menge von Hinder- nissen weg, die dem Aufblühen des provinziellen und Landes- handels im Wege gestanden hatten, und machte durch das Zu- geständnis zollfreien Transportes von Getreide und anderen Lebeus- mitteln die Mitglieder der Mesta geradezu zu Trägern eines Handels über größere Räume. Die Herstellung von Frieden und Ordnung im Innern durch die Katholischen Könige kam natürlich auch der Mesta zugute. Karl V. setzte die zentralisierende Politik seiner Vorgänger fort. Die Entsendung von Spezialrichtern (jueces pesquisidores), unmittelbaren Vertretern oder auch Mitgliedern des Königlichen Rates, die als Kommissare an besonders wich- tigen Plätzen der Wanderherdenstraßen tätig waren, diente gleich- zeitig den Interessen der Mesta wie der Durchführung der Auto- kratie Karls V. Die Überspannung der Zentralisation rief dann die obersten Gerichtshöfe in Valladolid und Granada auf den Plan, als Verfechter der städtischen Vorrechte und des Parti- kularismus (regionalismo); aus bisherigen Helfern der Mesta wurden sie zu ihren Gegnern. Mit dem Verfall der Königsmacht unter Philipp II. schwand auch die Unterstützung, welche die Mesta von dieser Seite her erfahren hatte, immer mehr dahin. Die Opposition der Mesta gegen die Lokalzölle wurde immer schwächer. Unter Philipp III. war die Zeit vorüber, da königliche Dekrete der Mesta noch etwas helfen konnten. Die finanziellen Bezieh- ungen der Mesta zu den großen Ritterorden änderten sich mit der monarchischen Kontrolle über die Ritterorden, desgleichen das

Die Mesta 181

Verhältnis zur Kirche. Klein fördert mit der Untersuchung der fiskalischen Beziehungen der habsburgischen Herrscher zu den Stadtgemeinden namentlich unsere Kenntnis der spanischen Ver- fassungs- und Verwaltungsgeschichte des 16. Jahrhunderts. Der Kampf der Mesta um die Beseitigung der lokalen Zölle führte im Laufe der Jahrhunderte mehrmals zu erschöpfenden Zusammen- stellungen dieser Abgaben, die unter verschiedenen Namen längs der Wanderherdenstraßen erhoben wurden. Die Statistik des Jahres 1758 ergibt nicht weniger als 321 verschiedene Zölle; im Jahre 1828 waren es noch fast 200! Ihre Verminderung zu An- fang des 19. Jahrhunderts erklärt sich aus der Parteinahme der reaktionären Monarchen Karls IV. und Ferdinands VII. für die Mesta. f

Staatliche Auflagen auf die Wanderherden lassen sich vor der Gründung der Mesta nicht nachweisen. Mit dem Fortschreiten der reconquista gewann man neue Weidenflächen, und die christ- lichen Eroberer übernahmen maurische Steuern. Dazu kam das von den Cortes bewilligte servicio, dessen Namen im Jahre 1343 in servicio y montazgo geändert wurde. Klein hat als erster den Ursprung dieser königlichen Schafsteuer klargestellt, die man früher mit dem lokalen Schafzoll vermengte. Bei dem Hin- und Herwogen des Kampfes zwischen Zentralgewalt und Partikularismus ergaben sich immer wieder Verschiebungen in der Steuergewalt der rivalisierenden Machtfaktoren. Maria die Katholische ver- ringerte zwar die Zahl der Zollstätten, gewann aber das ganze servicio y montazgo wieder für die Krone zurück, nachdem es ihr in den Zeiten schwacher Monarchen großenteils entfremdet gewesen war. Bei den starken Finanznöten der Habsburger, die für ihre Weltpolitik großer Summen bedurften, wurden auch die Staatsauflagen auf die Mesta vermehrt. Die Mesta mußte z.B. einen Beitrag zur Gewinnung der deutschen Kaiserkrone für Karl V. bewilligen. Angaben über die Stellung der Mesta zu den flämischen Höflingen des jungen Kaisers und über die Teil- nahme von Schafzüchtern und Wollarbeitern am Comuneros-Auf- stande (1520—1521) lassen die Mesta oder wenigstens einen er- heblichen Teil ihrer Mitglieder als beachtenswerten politischen Faktor erscheinen. Die Mesta ließ sich, wenngleich unter Pro- testen, die starken Eingriffe des Autokraten, insbesondere seine wiederholten Zwangsanleihen, gefallen, weil sie bei ihrem halb- religiösen Charakter in Karl V. den Vorkämpfer gegen die Un-

182 Karl Hadank

gläubigen (Muslime, Lutheraner und Indianer) sah und das spanische Weltreich günstige Aussichten für die Ausbreitung des Merino- wollhandels eröffnete. Als Bindeglied trat in die Finanzgeschäfte des Kaisers mit der Mesta auch das Haus der Fugger ein, dessen der Verfasser übrigens auch sonst einige Male gedenkt. Die finan-

zielle Bedrängnis Philipps II. diente der Mesta zur Stärkung

ihrer Unabhängigkeit von der Krone. Dem Königtum ging die Aufsicht über das servicio y montazgo verloren. Unter Philipps II. Nachfolgern nahm mit dem weiteren Rückgang der Königsmacht der Ansturm der partikularen Gewalten gegen die Mesta zu und

nötigte diese zum Aufwand großer Mittel zur Beschwichtigung `

der Opposition. Gleichwohl fallen die größten Jahresgewinne der Mesta in die Zeit von 1630—1640 infolge bedeutender Konzessionen der Krone. Aber die Monarchen stellten auch sehr erhebliche Anforderungen an die Zahlungsfähigkeit der Mesta. Ende des 17. Jahrhunderts hatte die Mesta überhaupt keine Überschüsse mehr aufzuweisen. Die Überlegenheit der seßhaften Schafzucht über den Wanderherdenbetrieb trat immer deutlicher hervor. Karl III. ging nach seinen Erfahrungen in Neapel auf die Auf- lösung der Mesta aus. Die Reaktion unter Ferdinand VII. er- weckte die Mesta nur vorübergehend zu neuem Leben, bis sie 1836 als nutzloses Überbleibsel des Mittelalters abgeschafft wurde.

Der IV. Hauptteil ist der Geschichte der Schafweiden ge- widmet. Nach einer Einleitung über die Geschichte der Weide- gründe in den Mittelmeerländern verfolgt Klein die Besonderheiten des Weiderechtes in Kastilien vom westgotischen Fuero Juzgo au, bespricht Ursprung und Schicksale der dehesas, sowie den Wechsel in der Einschränkung und Erweiterung der Weiderechte der Mesta. In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach der Ent- waldung Kastiliens und dem Anteil, den der Mesta daran zu- fällt. Mit Recht versetzt Klein die eigentliche Zerstörung der Wälder erst ins 16. Jahrhundert, wenngleich die Anfänge dazu

weit ins Mittelalter zurückreichen. Anscheinend sind aber weniger an die Mestaherden als diejenigen der seßhaften Schafzüchter für nan den großen Umfang der Waldverwüstung verantwortlich zu machen, sic Die Ausdehnung der cañadas (Wanderherdenstraßen) war einttwen, Streitfrage, die immer wieder neue mojonamientos (Grenzfestaftszy setzungen) erforderte. Unter schwachen Monarchen oder aueltpolit im Vertrauen auf die stillschweigende Zustimmung ihr wolaiser i geneigter willensstarker und mächtiger Herrscher nahm sich & wartej

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Die Mesta . 183

Mesta Übertretungen städtischer Privilegien und rücksichtslose Schädigungen des Ackerlandes heraus. Die einseitige Begünsti- gung der Wanderherden auf Kosten des Feldbaues durch die katholischen Könige wird hervorgehoben und ihnen damit die Schuld an den elenden Zuständen auf dem platten Lande in Kastilien aufgebürdet. Ferdinand und Isabella versäumten die Gelegenheit zu einer großen Agrarreform. Sie bemühten sich um

die Ausdehnung des Weidelandes, ja traten Unternehmungen zur

verbesserung des Ackerbaues offen entgegen. Die kastilischen Verhältnisse wurden künstlich auf eine primitive Wirtschaftsstufe

. zurückgeschraubt. Die Cortes von Toledo von 1480 unterstützten

unbegreif licherweise die Politik der Krone. Klein schildert bei

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dieser Gelegenheit kurz die Entwicklung des kastilischen Acker- baues. Zur Zeit der Katholischen Könige bestand immer noch das hoja-System (= Brachfeldwirtschaft). Isabella interessierte sich besonders für deren Durchführung. Man war also noch nicht bis zur Dreifelderwirtschaft gekommen. Den Rücksichten auf die Mesta wurde auch die Forstpolitik der Katholischen Könige unter- geordnet. Klein bezeichnet die Regierung Ferdinands und Isabellas als die kritische Periode in der Geschichte der kastilischen Wälder. Freilich trugen auch noch andere Frsachen zur Verödung Kastiliens bei. Erst Karl III. traf wirksame Vorkehrungen zur Abhilfe. Das seltsame posesiöon-Gesef% vom Jahre 1501 wurde dem Acker- bau besonders verderbli Den Landeigentümern wurde in ge- wissem Sinne das Eigentumsrecht geraubt, und die seßhaften Herdenbesitzer wur den Mesta-Gesetzen unterworfen. Im Jahre 1505 traten Aje für den Ackerbau so schädlichen Leyes de toro hinzu. Kei Wunder, daß nach solch rücksichtsloser Be-

ämpfung des A kerbaues und blinder Parteinahme für die Mesta der spanische Wollhandel in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahr- hunderts seinen Höhepunkt erreichte. Die schlimmen Folgen der Ausbeutung/Kastiliens durch die Schafzucht traten schon kurz

vor Ferdinznds Tode zu tage. Aber zum Unglück für Spanien brauchte an noch zwei Jahrhunderte, ehe man zu der Einsicht kam, daf sich die Interessen des Ackerbaues und der Viehzucht

nicht twendig zuwiderliefen, sondern die Ansprüche beider

5 wohl miteinander in Einklang zu bringen waren. Die Vivo Karls V. verschlang rasch so große Summen, daß der aiser nicht auf die allmähliche Entwicklung eines Ge- me Warten konnte, sondern in den ausgefahrenen Geleisen der

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184 Karl Hadank

Wirtschaftspolitik der Katholischen Könige weiterfuhr. Daher beherrschte auch noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts die Mesta das Landleben Kastiliens. Gegen Haebler, der in seinem Buche „Die Wirtschaftsblüte Spaniens und ihr Verfall“ einseitig Folgerungen aus Gesetzen und Dekreten zieht, statt sich um die Verwaltungsergebnisse zu kümmern, ist zu betonen, daß die Mesta in der Zeit Philipps II. höchstens äußerlich noch in der Sieger- ~- stellung verblieb. Die Opposition wuchs seit den letzten Jahren Karls V. rasch zu immer größerer Stärke, und Philipp II. mußte ihr bei seinen Finanznöten durch Bewilligung von Vorrechten wie durch neue Auflagen auf die Mesta wohl oder übel entgegen- kommen. Die Mesta versuchte durch Gewährung größerer Dar- lehen die Krone auf ihrer Seite zu halten und trug unter anderem zur Kostendeckung für die Feldzüge von Lepanto und der großen Armada von 1588 bei. Klein kommt nochmals auf die Ursachen für den Ruin des kastilischen Ackerbaues zu Sprechen und urteilt, daß der ansessige Teil der Schafzüchter mehr zum Niedergange des Landbaues beigetragen haben als die Mesta. Trotz der vielen Bestätigungen ihrer Weideprivilegien auch im 17. Jahrhundert konnte die Mesta im wesentlichen nur noch papierene Siege er- ringen. Der Gegensatz zwischen dem Blendwerk der königlichen Dekrete und der tatsächlichen Stärke der Mesta würde immer auffälliger. Gewisse Anzeichen sprechen für die Vermutung, daß die Mesta ihren Einfluß bei der Regierung zur Austreibung der Moriscos im Jahre 1609 geltend gemacht hat. Bei der über- wiegend agrarischen Beschäftigung der Moriscos bedeutete ihre Auswanderung einen empfindlichen Verlust für die spanische Land- wirtschaft. Die Mesta hatte unter dem Befreiungskriege der Portugiesen (1640—1641) viel zu leiden. Unter den Gegnern der Mesta waren seit dem Ende der Regierung Philipps II. die Städte als Vertreter der seßhaften Schafzucht erstarkt. Ein Jahrhundert später hatte diese schon so sehr das Übergewicht gewonnen, daß nicht nur der Ackerbau immer weiter vor der Viehzucht zurück- wich, sondern auch die Mesta nahe vor dem Ruin stand. Mit dem Niedergang der Mestamacht verfiel auch ihr Wallhandel. Die Ausdehnung der Mesta-Vorrechte auf Aragonien durch Phi- lipp V., bezeichnend für die zentralisierende Politik dieses ersten spanischen Bourbonen, vermochte der Mesta nicht mehr zu zützen. Das 18. Jahrhundert bedeutet für Kastilien das Erwachen der Landwirtschaft. Mit der Zunahme der Bevölkerung wucls der \ *

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Die Mesta 185

Bedarf an Feldern; das alte hoja-System und die veralteten Weide- ordnungen wurden beiseite geschoben. Im Jahre 1761 begann die Agrarreform Karls III. Zweimal ließ der Monarch erschöpfende Untersuchungen über das Weideproblem anstellen. Der Leiter der zweiten, Campomanes, verfuhr mit solcher Gründlichkeit und Sachkenntnis, daß er den Ruf eines der hervorragendsten Volks- wirte verdient. Man schaffte das posesiön-Gesetz ab und hob ‘das Amt des alcalde entregador auf. Im Zeitalter Napoleons I. schnellten die Hoffnungen der Mesta-Mitglieder vorübergehend wieder in die Höhe; Ferdinand VII. wurde persönlich Mesta- Präsident. Die Arbeit Karls III. und seiner Ratgeber schien zunichte gemacht zu sein. Aber auch in diesem Falle darf man sich nicht durch papierene Edikte über die tatsächliche Lage der Dinge täuschen lassen. Schon zur Zeit der eitlen Autokraten nahm Melchor de Jovellanos das Werk des Campomanes mit Kraft und Geschicklichkeit von neuem auf. Die Reformen von 1834 und 1836 ruhten auf den Arbeiten dieser Männer. Die Landwirtschaft wurde von den mittelalterlichen Fesseln befreit, der Name der Mesta verboten und wenige Monate darauf die Asociación General de Ganaderos del Reino gegründet, die als Handelsgesellschaft ein wesentlich anderes Programm vertrat. Seitdem sind die Wanderherden in Spanien zwar nicht ver- schwunden, sie enthalten aber nur einen sehr kleinen Teil des gesamten spanischen Schaf bestandes. Man führt sie nicht mehr auf den alten cafadas entlang, sondern befördert sie in kleinen Eisenbahnwagen. Die Zahl der Merinos Spaniens übertrifft heute die Höchstsumme in den besten Tagen der Mesta um ein Viel- faches.

Nach dieser Inhaltsübersicht hätte ich bestimmten Einzel- fragen noch einige Bemerkungen anzuschließen, mit denen ich Ausführungen des Verfassers teils bekräftigen, teils bestreiten möchte.

Es bedeutet einen methodologischen Fortschritt über Colmeiro, Haebler und ihre Anhänger hinaus, daß Klein das vielfache Aus- einandergehen von Gesetz und tatsächlicher Entwicklung hervor- hebt. Ich kann mich an dieser Stelle nicht näher über die vielen schweren Bedenken äußern, zu denen Haeblers Buch über die wirtschaftliche Blüte Spaniens Anlaß gibt; namentlich seit meinem Besuch in Toledo (1913) war ich überzeugt, daß sein in leuchten- den Farben gehaltenes Bild irrig sein müßte. Ich freue mich der

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Übereinstimmung mit Klein, der mit seiner Darstellung manche Ansicht Haeblers umgestoßen hat. Damit wird der schon von Ranke geäußerte Zweifel bestätigt!; wieder einmal kehrt die Forschung zum Standpunkt unseres Altmeisters zurück. Klein hatte freilich an sich keinen Grund, Ranke zu zitieren, da dieser weder in seinen „Geschichten der romanischen und germanischen Völker“ noch in dem Buche über die „Osmanen und die spanische Monarchie“ den Namen der Mesta auch nur erwähnt hatte. Diese Übergehung der Mesta in einer allgemeinen Darstellung der spanischen Geschichte wäre freilich hinfort nicht mehr zu recht- fertigen; denn wir erfahren durch Klein Einzelheiten über die Beteiligung der Mesta an wichtigen politischen Entscheidungen, ganz abgesehen davon, daß die große Bedeutung der Mesta in der Geschichte der spanischen Staatsfinanzen zu mehrfachen Hinweisen auf die Gilde der Wanderherdeneigentümer nötigen würde. a

Zwei störende Widersprüche in Angaben des Buches sind mir aufgefallen. Ein Ausdruck aus der Terminologie der spanischen Hirtensprache, rafala, wird S. 5 als „a pen for strays“ erklärt, S. 12 aber als eine besondere Art „meetings and sometimes the rules adopted by them“; daß hier Homonyme vorliegen sollten, ist schwer zu glauben. S.275 liest man, die alcabala de yerbas, eine Steuer auf Weideeinkünfte, sei von Ferdinand und Isabella geschaffen worden. S. 334 aber wird behauptet, daß Philipps II. Geldnot die Einführung der alcabala de yerbas oder Auflage auf Weideeinkünfte erforderlich gemacht habe. Nachdem sich der Verfasser S. 8 gegen die Überschätzung der Folgen des „Schwarzen Todes“ für die Ausbreitung der Wanderherden-Bewegung gewandt hat, verheißt er uns S. 193, in einem späteren Kapitel die Wir- kungen des „Schwarzen Todes“ auf die Vergrößerung der Weide- flächen zu schildern; er hat jedoch sein Versprechen nicht ein- gelöst. Eine kritische Außerung gegen die übertriebene Vor- stellung von der Wirkung der mittelalterlichen Pesten findet man übrigens bei Georg v. Below, Probleme der Wirtschaftsgeschichte (Tübingen 1920), S. 454.

In Anbetracht des gewaltigen Tatsachenmateriales, das Klein vorbringt, sind das sehr wenige Mängel. Bedenklicher sind je-

1 „Die Osmanen und die spanische Monarchie“, 4. Aufl. (Leipzig 1878), S. 299.

Die Mesta | 187

doch einige Theorien und anachronistische Mißdeutungen des Ge- schichtsverlaufes, gegen die wir uns hier wenden müssen.

Die Ursache für das Mißlingen der Merinozucht im spanischen Mittelamerika während des 16. Jahrhunderts sieht Klein im Unter- schied des Klimas von dem des Mutterlandes und meint, die großen Gegensätze im Klima und in der Topographie Spaniens hätten zu halbjährigen Wanderungen der Herden genötigt. Diese Behauptung beruht auf falschen Vorstellungen von der historischen Geographie Innerspaniens; sie versetzt die heutigen klimatischen Verhältnisse des Innern mit seinen weiten, kahlen Flächen bereits in das Mittelalter und begeht damit einen Anachronismus. Nun bemüht sich aber Klein selbst, zu zeigen, daß bis zur Zeit der Katholischen Könige Kastilien reichlich bewaldet gewesen sei. Wir können diesen Hinweis dahin ergänzen, daß auch noch zur Zeit der Verlegung der Residenz nach Madrid (1561) die Wald- verwüstung noch lange nicht so weit fortgeschritten war wie im 19. Jahrhundert. Reichliche Bewaldung deutet aber auf ein etwas anderes Klima als das heutige: auf größere Gleichmäßigkeit der Temperaturen und Regenfälle. Demnach sind die Merino- zucht und die Mesta in Spanien unter anderen Naturbedingungen aufgekommen als dem gegenwärtigen Kontinentalklima der Hoch- flächen. Nun sollte man erwarten, daß die stärkere Ausprägung des Steppenklimas in der Neuzeit zu einer Nomadisierung der Schafzucht gedrängt hätte. Die historische Entwicklung ver- läuft jedoch gerade umgekehrt. Während nach der Klimaände- rung in Kastilien, die infolge der starken Entwaldung seit dem 16. Jahrhundert eingetreten sein muß, die Mesta allmählich ver- fiel, um in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ganz zu ver- schwinden, hat sich die seßhafte Merinozucht weiter ausgebreitet. Daraus geht hervor, daß irgendein Zusammenhang zwischen den Schicksalen der Mesta und dem innerspanischen Klima nicht zu erkennen ist. Ich ziehe daher die frühere Erklärung vor, die der

1 1561 ist das Jahr der Erhebung Madrids zur Hauptstadt, nicht 1560, wie Klein S. 114 Anm. 1 schreibt; siehe die Erörterung der Streitfrage über den Zeitpunkt der Verlegung der Residenz von Toledo nach Madrid bei D. Jerónimo López de Ayala y Alvarez de Toledo Conde de Cedillo, Toledo en el siglo XVI (Discursos leidos ante la R. Academia de la Historia, Madrid 1901), S. 179—190. Über den Reichtum an Wäldern und Wiesen noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts in der später verödeten näheren und weiteren Um- gebung von Madrid siehe ebenda, S. 189.

188 Karl Hadank

Verfasser übrigens auch erwähnt, daß die Übertragung einer süd- lich des Mittelmeeres ausgebildeten Nomadengewohnheit auf Spanien vorliege und daß der Jahrhunderte währende Kriegszustand zwischen Christen und Mauren mit den fortwährenden gegenseitigen Raub- und Verwüstungszügen dem Fortbestand einer beweglicheren Form des Herdenbesitzes günstig gewesen sei. Jede Berufung auf das Klima versagt gegenüber der Tatsache des dauernden Bestehens der seßhaften Schafzucht, die sich immer neben dem Wander- herdenbetrieb behauptet und schließlich die Oberhand über ihn gewonnen hat. Diese Entwicklung beruht wesentlich auf dem Erstarken der Städte mit ihrem Bedürfnis nach festen, geordneten Rechts- und Besitzverhältnissen und ihrem Streben nach der Bil- dung besonderer kleiner Machtzentren und Wirtschaftskerne. Die Mesta mit ihrer auffallend langen Lebensdauer gehört zu jenen Merkwürdigkeiten, an denen die spanische Geschichte so reich ist.

Leider ist Klein bei der Fülle des Stoffes so sehr in den kleinen Einzelheiten stecken geblieben, daß er darüber stellenweise den Blick für die großen Linien der spanischen Geschichte ver- loren hat. Bei dem Versuch einer Einordnung seiner Forschungen in den größeren geschichtlichen Zusammenhang mangelt ihm der Sinn für die Tatsache der Entwicklung in solchem Maße, daß er Ideen des 19. und 20. Jahrhunderts um ein halbes Jahrtausend zurückversetzt. Es bedeutet doch eine arge Verkürzung der historischen Perspektive, wenn er gleich im Vorwort gewaltsam den „imperialistischen“ Gesichtspunkt der „nationalen Kontrolle von Rohstoffen“ in die Politik der mittelalterlichen Wanderherden- besitzer des inneren Spanien hineinträgt. Derartige Gedanken lagen den engherzig partikularistisch gesinnten Binnenland- bewohnern der kastilischen Feudalzeit ebenso fern wie den kriege- rischen Monarchen des alten Kastilien das vermeintliche Streben nach einer Zusammenschweißung der Bevölkerung wieder- gewonnener Landesteile zu einer einzigen „Nation“. Karls V. Politik ist ebensowenig als „national“ zu bezeichnen wie die der Katholischen Könige; sie ist, wie gegen S. 43 zu betonen ist, nur dynastisch gewesen. Klein führt selbst ein Beispiel dafür an, . wie wenig nationalspanisch Karl V. dachte: Im Jahre 1542 über- ließ er Genuesen praktisch das Monopol des Wollausfuhrhandels. Unhistorisch ist ferner eine „merkantilistische Wirtschaftspolitik“, die Klein für die früheren Jahrhunderte der spanischen Geschichte konstruiert, unbekümmert um die eindringlichen Warnungen, die

Die Mesta 189

Fritz Karl Mann vor diesem Schlagwort ausgesprochen hat!. Klein selbst hat bei der kastilischen Wirtschaftspolitik schon des 15. und 16. Jahrhunderts auf das auffällige Hin- und Herschwanken zwischen Extremen hingewiesen. Wie kann man da von einem „Merkantilismus“ sprechen, wenn bald diese, bald jene Partei ihre Wünsche durchsetzt?

Wenngleich Klein sein Ruch großenteils nach Akten geschrieben hat, so hat er sich außerdem in der spanischen und ausländischen Literatur zu seinem Thema gut umgesehen, entschieden besser als z. B. Rudolf Leonhard, der in seiner Abhandlung „Über Hand- werkergilden und Verbrüderungen in Spanien“? wichtige spanische und deutsche Spezialarbeiten außer acht gelassen hatte. Bei der Schwierigkeit, die weit verstreute und recht umfangreiche Lite- ratur zur spanischen Geschichte zu überblicken, hat begreiflicher- weise auch Klein nicht sämtliche einschlägigen Schriften kennen gelernt. Das Verdienst des Verfassers mit seinem mühevollen und erfolgreichen Sammeleifer bleibt ungeschmälert, wenn wir der Voll- ständigkeit halber einen beachtenswerten Aufsatz nachtragen. In dem sozialgeschichtlich und volkskundlich wichtigen Sammelwerke „Los Españoles pintados por si mismos“ hat Enrique Gil dem pastor trashumante in Bd. I (Madrid 1843), S. 440—446, einen besonderen Abschnitt gewidmet. Diese Schilderung des Wander- hirtenlebens weicht in einigen Punkten von derjenigen bei Manuel del Rio, Vida pastoril, ab, die Klein benutzt hat.

Die ethnographische Seite des Themas hat Klein naturgemäß hinter der verwaltungs- und wirtschaftsgeschichtlichen sehr zurück- treten lassen. Immerhin werden auch nach dieser Richtung dankens- werte Hinweise und Anregungen gegeben (z. B. S. 17 Anm. 2,

1 Das Hauptverdienst des viel zu wenig beachteten Buches von Fritz Karl Mann „Der Marschall Vauban und die Volkswirtschaftslehre des Ab- solutismus* (München und Leipzig 1914) ist die Auflösung des Dogmas vom Merkantilismus, einer Erfindung des Adam Smith, mit welcher der Engländer, seine Anhänger und die meisten neueren Wirtschaftshistoriker bis auf Schmoller und Hintze, sich und anderen die Erkenntnis der Theorie und Praxis der Wirtschaftspolitik des 16. bis 18. Jahrhunderts versperrt haben. Nicht nur ist der Name „Merkantilismus“ ganz ungeeignet, weil irreführend, sondern es hat überhaupt kein „Merkantilsystem“ gegeben. Die wirkliche Geschichte der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Staaten vom 16. bis 18. Jahrhundert zeigt vielmehr eine recht wechselvolle, bunte Entwicklung, die sich keinesfalls in ein bestimmtes „System“ pressen läßt.

® „Jahrbücher für Nationalökonomie“, 3. Folge, Bd. 37, S. 721—759.

190 Karl Hadank: Die Mesta

S. 140 Anm. 1, S. 144 Anm. 3, S. 145 Anm. 1). Zur Ergänzung nenne ich das zusammenfassende Werk des serbischen Geologen und Geographen Jovan Cvijić, La Péninsule Balkanique (Paris 1918), S. 68, 177—184 (mit weiteren Literaturangaben), wo be- sonders von den Aromunen die Rede ist.

Kleins Werk sollte jeder studieren, der sich mit der spanischen Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte beschäftigt; er wird reichen Gewinn davon haben. Bietet doch das Buch viel mehr, als der Titel erwarten läßt. Man trifft in ihm manche feine Beobachtung, die mitunter höchstens in mittelbarer Be- ziehung zum Thema steht, z. B. über spanische Handelsgeschichte, über das Aufkommen der Geldwirtschaft in Spanien, über die Preisbewegung. Man findet Literaturnachweise über den kirch- lichen Zehnten in Spanien, Daten zur Geschichte der alcabala und anderer den Mauren entlehnten Steuern usw. Kurz, das Buch ist ein gediegener Beitrag zur spanischen Geschichte.

191

Kritiken.

Karl Heussi, Altertum, Mittelalter und Neuzeit in derKirchen- geschichte. Ein Beitrag zum Problem der historischen Periodi- sierung. Tübingen 1921.

Daß Heussi die Titelfrage auf die Kirchengeschichte beschränkt, besagt nicht, daß er für diese eine eigentümliche Lösung beansprucht. Im Gegen- teil. Seine Gedanken gehen dahin, den letzten in der Wissenschaft noch vorhandenen Rest jener aus einer religiösen Grundvorstellung entsprungenen Idee auszutilgen, nämlich der Vorstellung der Kirche als einer transzen- denten Macht, die in äußerlicher Wandelbarkeit, aber innerer Unwandel- barkeit eine absolute Geschichtsperiode bildet. Diese Vorstellung ist nichts als eine christliche Restform der ältesten und Jahrtausende lang einzigen Periodisierung des Geschehens nach religiösen Maßstäben. Sie hat äußerlich in der Darstellung einer „allgemeinen Kirchengeschichte“ fortgelebt; aber indem man den Inhalt längst nach anderen rein wissenschaftlichen Maß- stäben gliederte, wurde der religiöse Rahmen gesprengt. So erhob Baur mit Bewußtsein die Geschichte der „Kirche“ selbst zum rein wissen- schaftlichen Problem, wenn er von der „Bewegung der Idee der Kirche“ sprach. Heussi möchte nun die ganze „verschwommene“, „nebelhafte“ (47, 49) Vorstellung der Kirche noch gründlicher aus der Geschichts- methodologie beseitigt wissen, als es etwa in der neuesten Kirchen- geschichte von K. Müller schon geschehen ist, und schlägt demgemäß vor, den irrigen universalkirchengeschichtlichen Einheitrahmen aufzugeben.

Aber der eigentliche Grund hiervon liegt für Heussi in der Kern- frage nach der Möglichkeit einer Universalgeschichte mit durchgehender

Periodisierung überhaupt. Er will diese Frage nicht lösen, sondern auf-

lösen, als wissenschaftliches Gespenst, als „Vexierfrage“ (57) erweisen;

womit dann auch Unterfragen wie die nach Luthers Stellung zu MA und NZ sich von selbst erledigen (60— 67). Der Verfasser bestreitet nämlich die Dreiteilung Altertum Mittelalter Neuzeit nicht, um eine bessere vorzuschlagen, sondern um das Recht allgemeiner Teilungen über- haupt zu leugnen. Wir müssen, sagt er, den „traditionellen Gedanken

192 Kritiken

einer durchgreifenden Periodisierung der Gesamtentwicklung auch nur des Abendlandes überhaupt aufgeben“ (43). „Es gibt immer nur Geschichten von Einzelnem... Wissenschaftlich möglich ist nur die Monographie.“ (37, dgl. 43, 55). Es gibt nicht einmal eine allgemeine Geschichte eines einzelnen Staates in seinem Gesamtleben. Auch Monographien über größere Zusammenhänge, wie es etwa eine „Geschichte der christlichen Religion“ wäre, welche „die Hauptformen, die Haupttypen der christlichen Religion darzustellen“ hätte (55), lassen sich nicht periodisieren, sondern nur in Typen auflösen, d. h. „klassifizieren“. Nur „Klassifikation, nicht Par- tition“ ist möglich (55 f.). Stellt man das kirchliche Altertum, das kirch- liche Mittelalter, die kirchliche Neuzeit monographisch dar, so handelt es sich um eigentümliche Komplexe, die sich nicht aneinanderreihen lassen, die sich überschneiden und überhaupt nicht zu einander passen. Der letzte Grund ist: sie haben „nur typologische, nicht periodologische Be- deutung“ (56).

Ich glaube in diesen Sätzen nichts Vereinzeltes, sondern eine Außerung der starken und verbreiteten Geistesart zu erblicken, die man als Per- spektivismus bezeichnen kann, die von der Vorstellung eines durch Er- kenntnis zu bewältigenden objektiv Gegebenen fortlenkt zu dem Hoch- gefühl unendlicher Ansichten je nach der Wahl des Standortes; die daher dazu neigt, in der Geschichte nur Einzelbildungen in unerschöpflicher, stets veränderter Wiederholung zu sehen; ja die die Geschichte in ein bloßes Betätigungsfeld des menschlichen aktiven künstlerischen Bewußt- seins zu verwandeln scheint.

Ich habe diese Ansicht der Dinge selbst eine Zeitlang für die höchst- mögliche gehalten. Ich glaube, daß ihr ungemein viel wissenschaftliche Einsicht verdankt werden kann. Dies aber im höchsten Sinne nur dann, wenn sie ein Verhältnis zur Idee des Objektiven zu gewinnen und sich die nötigen erkenntnistheoretischen Grundlagen zu geben weiß. Die- jenigen, die der Verfasser seinen Thesen gibt (35 ff.), scheinen mir nicht ausreichend durchdacht. Die bloße Behauptung, daß die Periodisierung nur ein „Vorgang im Geist des Historikers“, daß sie „subjektiv nicht objektiv, relativ nicht absolut“ sei (39), kann ich nicht für genügende Erkenntnisgrundlage halten. ö

Und so muß ich zuletzt den ganzen Standpunkt des Verfassers für unbefriedigend ansehen aus zwei Gründen. Der erste ruht im logischen Denken. Wird behauptet, daß die Geschichte als Ganzes keine darstell- bare Einheit sei, so erhebt sich sofort die Frage: Sind denn Teile der Geschichte darstellbar? Gibt es „wirklich“ die Geschichte eines Men- schen, „wirklich“ die Geschichte eines Gedankens? Ja der Baum, der

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geschlossen und kompakt vor mir steht, ist seine Geschichte nicht die Geschichte des Erdreichs, in dem er steht, der Winde, die ihn umbrausen, der Jahreszeiten, die um ihn wechseln, der Sonne, die ihn bestrahlt, und damit des ganzen Weltsystems? Ich kann natürlich dies alles voraus- setzen und nur beschreiben, was ich an ihm entstehen und vergehen sehe. Aber dies ist Fragment. Ist Lösung aus dem allgemeinen Verflochten- sein. Um dieses Verflochtenseins willen kann es eine gleichsam durch Wände geschiedene oder doch scheidbare Geschichte von Einzelnem gar nicht geben. Und die Vorstellung einer im Einzelnen wirkenden, völlig geschlossenen, völlig selbständigen Entwickelungslinie ist eine nocli nie bewiesene, unbeweisbare Sache, ist vielleicht unentbehrlich, aber eine bloße Hilfsvorstellung. |

Läßt sich so das Einzelgebilde aus dem Allgemeinen immer nur mit erheblichen Fehlern herausnehmen, so ist die Behauptung seiner Einheit auch gegenüber den vielfältigen Bestandteilen und Kräften seines Innern nur sehr relativ zulässig. Heussi beruft sich auf die „beherrschende Idee“ als selbstverständliche Rechtsgrundlage einer Monographie (38). Aber damit sind nur erkenntnistheoretische Untiefen verdeckt. Denn was wollte Heussi dem erwidern, der die „beherrschende Idee“ für eine bloße Resultante zahlloser Strebungen und Kreuzungen, mehr als das: für einen „Vorgang im Geist des Historikers“, für eine reine Abstraktion erklärt, der in der Wirklichkeit niemals etwas Eindeutiges entspricht? Was wollte er also dem erwidern, der, ein radikalerer Logiker als er, erklärt: Eben- sowenig wie das Ganze, dessen Darstellbarkeit du leugnest, ebensowenig ist das (nur scheinbar geschlossene) Einzelgebilde wissenschaftlich dar- stellbar; deine Monographie ist, wenigstens grundsätzlich, nicht wissen- schaftlicher als jene allgemeine Darstellung.

Ist demnach logisch die Beschränkung auf das Monographische nicht zwingend, so kann zweitens das schöpferische Denken noch viel weniger sich damit zufrieden geben, Geschichte nur anzusehen als viel- fältige Möglichkeit einzelner Aspekte. Denn entweder sind diese Aspekte nicht im Wesen der Geschichte, sondern nur in der Willkür des Be- trachtenden begründet, dann haben sie keinen Erkenntnis-, sondern nur Fantasiewert. Oder sie liegen im Wesen der Geschichte, dann ist eben die große unstillbare Frage die naclı ihrem inneren Zusammenhang. Gibt es doch in der Geschichte nichts, keinen Menschen, keinen Gedanken, keine Erscheinung, die nicht einer unendlichen Reihe von Aspekten an- gehörte. Nun kann diese Frage nach dem inneren Zusammenhang selbst monographisch behandelt werden als Problem der Geschichtsphilosophie. Ich vermag aber nicht einzuselien, warum das in der Frage sich äußernde

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 13

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Bedürfnis des menschlichen Geistes nicht auch in nachschaffender Dar- stellung, welche die ganze Breite des Lebens in seiner erstaunlichen Ver- flochtenheit widerzuspiegeln unternimmt, sich sollte auswirken können. Sollte je wieder ein darstellendes historisches Genie auftreten, so wird es dankbar sein für die Auflockerung und Durchleuchtung, die wir mit unseren Monographien an der Geschichte vornehmen. Aber seine Tätig- keit wird gerade darin bestehen, diese Einzelzüge, die keineswegs allein „wirklich“ und „wissenschaftlich“ sind, wieder einzuschmelzen in den ganzen Strom des Geschehens. Und ich weiß nicht einmal, ob es als Gewinn angesehen werden könnte, wenn durch Lehrbücher im Sinne Heussis der Eindruck auf den Lernenden hervorgebracht würde, die Ge- schichte bestehe nur aus Ansichten -und aus Typen. Ich teile natürlich seine Abneigung gegen das bisherige äußerlich gewordene Schema. Möchten wir zu einer Anschauung gelangen, die nicht nur unserem reifen Zer- gliederungsvermögen, sondern auch dem tieferen Bewußtsein universalen Lebenszusammenhanges wissenschaftlich Rechnung trägt.

* * *

Mit alledem habe ich mich nur mit dem zweiten thetischen Teile der Schrift beschäftigt und weise nur noch darauf hin, daß der erste eine geschichtliche Ubersicht der Periodisierungen bietet von den ältesten religiös begründeten Versuchen bis zu den neueren Schemata seit dem Humanismus. Insbesondere erhalten wir knappe und klare Darlegungen der Konzeptionen der Kirchenhistoriker seit dem 17. Jahrhundert, wobei es reizvoll ist, den Zusammenhang der Periodisierungen mit den aus dem eigenen Lebensgefühl der Verfasser stammenden Wertungen zu beobachten.

Leipzig, August 1921. Johannes Kühn.

A. Mentz, Geschichte der griechisch-römischen Schrift bis zur Erfindung des Buchdruckes mit beweglichen Lettern. 155 S. Leipzig 1920.

Die Mentzsche Skizze einer Schriftgeschichte führt sich zwar be- scheiden als Versuch ein, hat aber verschiedene grundsätzliche und methodische Vorzüge aufzuweisen, die sie zu einer wahrhaft fördernden Erscheinung des paläographischen Schrifttums erheben. Als solche sind etwa zu nennen: Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung von griechischer und römischer Schrift, Beachtung der Epigraphik, sowohl als formgebendes Element für die ihr zunächst nachstrebende Schreib- schrift, als auch in der Beeinflussung durch sie, wie sie etwa in dem Eindringen kursiver und unzialer Elemente in die lateinische Epi-

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graphik der frühchristlichen Jahrhunderte zum Ausdruck kommt. Was aber besonders hervorzuheben ist, das ist die Abkehr von einer ratio- nalistisch-schematischen Behandlung der Schriftgeschichte, wie sie nament- lich noch in der ausländischen paläographischen Literatur als Nachklang des Nouveau traité immer noch widerklingt man denke nur an die Einteilung: Kapitale, Unziale, Halbunziale —, und der Bewertung dieser Einteilungsschemen auch als historischer Abwandlungen in chronologischer Reihe. Statt dessen ist bei Mentz der Schwerpunkt auf eine form- analytische Behandlung der Schrift gelegt; und ganz von selbst erweist sich hier die unscheinbare Kursive als der eigentliche Jungbrunnen der fortschreitenden Schriftentwicklung'. Was bei Bretholz und Tangl noch zurückhaltend, bei Brandi bereits nachdrücklicher hervorgehoben wurde, ist bei Mentz zur eigentlichen Grundlage seiner Untersuchungen geworden. Ich möchte meinen, daß auf diesem Boden über die von Mentz ge- wonnenen oder gefestigten Erkenntnisse mancher Zusammenhang noch schärfer zu erfassen ist. So stimme ich Mentz zwar darin durchaus zu, daß die Unziale durch Stilisierung kursiver Formen entstanden ist; sie ist sogar das Musterbeispiel der Entstehung einer Kunstschrift aus der Kursivschrift. Die in der Kursive zuerst unbewußt auftretenden neuen Formen (Rundung), deren Aufkommen durch ein „verändertes ästhetisches Gefühl“ bedingt ist, werden in ihr harmonisiert und auf ein bestimmtes Motiv (die Rundung) abgestimmt. Demgegenüber erinnert bei Mentz der Anfang der S. 73 noch etwas an die übliche Ableitung der Unziale aus der Kapitale, hinter die ich ein um so kräftigeres Fragezeichen setzen möchte, als die im verhältnis zur Unziale überaus wenigen Fälle erhaltener, wirklich reiner Buchkapitale nicht nachweisbar Alter sind, als die ältesten Unzialhandschriften; auch Mentz vermutet deren Vorkommen bereits fürs 2. Jahrhundert?. Auch für die sogenannte „Halbunziale“ die man besser etwa als „spätrömische Minuskel“ be- zeichnen könnte, betont Mentz den unmittelbaren Zusammenhang mit der Kursive; eine solche wird man bereits für das 3. Jahrhundert gelten lassen müssen: Livius Fragment aus Oxyrhynchos! Es ist selbstverständ-

1 Bei aller Anerkennung der Vorzüge von Ludwig Traubes Arbeitsweise, die nach der philologischen Seite hin liegen, hat ihm doch eine gewisse, manch- mal ausdrücklich bekannte Abneigung gegen die Kursive der Urkunden an der Gewinnung fördernder Kenntnisse nach dieser Richtung hin gehindert. Traubes Werk bedarf der Ergänzung nach der formanalytischen Behandlung der Schrift. Diese Fragen habe ich April 1919 in meiner Leipziger Antrittsvorlesung behandelt. Ich freue mich der Übereinstimmung namentlich der Ausgangs- punkte mit dem hier zu besprechenden Buche. Nur die Ungunst der Zeit- verhältnisse hat die Veröffentlichung bisher verzögert. 13 *

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lich, daß Mentz bei der Art seines Vorgehens immer wieder auf die Zusammenhänge von Schriftentwickelung und allgemeinem Wandel des Stilgefühls vor allem in der Architektur hinzuweisen hat.

Aus der späteren Schriftgeschichte sei hier nur auf die Entstehung der karolinischen Minuskel hingewiesen; die Erkenntnis, daß sie eine organische Weiterentwickelung der spätmerowingischen Buchschrift ostfränkische Minuskel nennt sie merkwürdigerweise Mentz ist, wird jetzt als endgültig gesichert gelten dürfen. Etwas enttäuscht das Schluß- kapitel. Es geht nicht an, die im 13. Jahrhundert wieder stark ein- setzende, allgemeine Schriftlichkeit aus dem Aufkommen des Papiers erklären zu wollen; bereits 100 Jahre vor einem häufigeren Verwenden des Papiers liegen überall die Zeugnisse gesteigerter Schriftlichkeit (z. B. Kaufmannsbriefe, Akten auf Pergamentstücken) vor; die Gründe reichen tiefer. Auch ist Mentz hier von dem erprobten Grundsatz, die Kursive ausreichend zum Verständnis der Minuskelformen heranzuziehen, abgewichen; zu S. 139 ist zu bemerken, daß das s der gotischen Minuskel in seinen Wandlungen nur aus der Kenntnis der gotischen Kursive zu verstehen ist. Der Schriftgeschichte des 13. bis 15. Jahrhunderts ist eben noch keine Darstellung wirklich gemacht worden. Der Reichtum des Materials wird hier fast zum Feind der Erkenntnis. Genug mag hier und da etwas auszusetzen, zu ergänzen sein: ein guter Anfang, der weiter führt, ist von Mentz geschaffen.

Leipzig. Fritz Rörig.

® Alfons Dopsch, Wirtschaftliche und soziale Grundlagen der europäischen Kulturentwickelung aus der Zeit von Cäsar bis auf Karl den Großen. II. Teil. Wien 1920. Verlag von L. W. Seidel & Sohn. XI u. 542.1

Der vorliegende zweite Band knüpft durchweg an die Fäden an, die im ersten Band verwoben wurden. Die Kontinuität der Kultur wird nunmehr auch in der Ausbildung der staatlichen und kirchlichen Ver- fassung ersichtlich gemacht. Ist im ersten Band die Geschichte der Agrar verhältnisse behandelt worden, so werden jetzt auch Handel und Gewerbe sowie Städtewesen und ihre kontinuierliche Weiterbildung im frühen Mittelalter untersucht.

Der erste Abschnitt („der politische Aufbau“) befaßt sich mit der politischen Gliederung des Germanentums in den ersten acht Jahrhunderten unserer Zeitrechnung. Dopscli nimmt dabei Stellung zu den Begriffen

1 Vgl. die Besprechung des ersten Bandes im 20. Bd. S. 47ff. dieser, Zeitschrift.

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civitas, pagus, centena. Die polemisierende Darstellung Dopschs er- schwert ihm ein klares Herausarbeiten der Bedeutung dieser Begriffe. Andererseits ist es als Vorzug der Dopschschen Ausführungen zu bezeich- nen, daß sie dem Wandel dieser Begriffe, wie er im Laufe der Jahr- hunderte sich vollzog, Rechnung trägt. Der Erläuterung des Begriffes „pagus“ wäre es wohl zustatten gekommen, wenn Dopsch im Anschluß an Brunner die Bedeutung des Gaubegriffes in der keltischen Verfassung festzustellen versucht hätte. Was das Verhältnis von Republik und König- tum bei den Germanen betrifft, so schließt sich Dopsch hier der Meinung an, „daß das Königtum bei den Germanen von allem Anfang an vor- handen gewesen ist“ (23). In den „principes“ der älteren Zeit will Dopsch nicht mit Brunner Gaufürsten sehen, sondern Teilfürsten der einzelnen kleineren Völkerschaften. Dem germanischen Priestertum kam nach Dopsch doch größere Bedeutung zu, als die bisherige Forschung, gestützt auf eine Angabe bei Cäsar, annahm. Es dürfte Dopsch zu- zugeben sein, daß die erwähnte Angabe nur von einer geringeren Be- deutung des germanischen Priestertums gegenüber jenem der keltischen Druiden spricht. Die Bedeutung des Adels wertet Dopsch schon für die altgermanische Zeit ziemlich hoch; die Verfassung war keine demo- kratisch-republikanische, sondern der Adel verfügte bereits in der Urzeit über erheblichen Einfluß. Die Behauptung, daß dem Adel schon in altgermanischer Zeit „der maßgebende Einfluß auf die Führung der Staatsgeschäfte, ja auf die gesamte Politik des Staates zukam“ (41), möchte ich nicht für genügend erwiesen ansehen.

Für die Fortbildung der deutschen Verfassungsverhältnisse von der Urzeit bis ins frühe Mittelalter sind nach Dopsch zwei Hauptmotive entscheidend gewesen: die Berührung mit den Römern und die Gründung von germanischen Staaten auf dem Boden des Römerreiches. Die Stärkung der königlichen Gewalt bei den Germanen erfolgte entgegen den von Sybel vertretenen Anschauungen nicht erst im 5. und 6. Jahrhundert, sondern bereits in jenen Zeiten, als Germanen im Förderatsverhältnis und auf römischem Gebiet sich niederließen. Daß bereits in dieser Zeit sich mannigfache Einwirkung auf das germanische Verfassungsverhältnis vollzogen haben mag, ist Dopsch sicher zuzugeben; die Art dieser Ein- wirkung liegt aber viel zu sehr im Dunkeln, als daß wir gerade Einfluß auf die Ausbildung der königlichen Gewalt mit einiger Sicherheit fest- zustellen vermöchten. Dopsch faßt das germanische Königtum, wie das auch schon Richard Schröder getan hat, als eine gleichmäßige, organische Weiterentwickelung aus dem alten Königtum auf und darf wohl das Verdienst in Anspruch nehmen, die Erkenntnis des Zusammenhanges

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zwischen altgermanischer und jüngerer fränkischer Verfassung vertieft zu haben. Die Schwächung der königlichen Gewalt in der späteren Merowingerzeit betrachtet Dopsch nicht als einen Rückschlag auf die gewaltige Machterweiterung zur Zeit der Reichsgründung, sondern als Folge der ständig zunehmenden Gewalt des Adels und der Bischöfe. Das Edikt Chlotars bedeutet in diesem Zusammenhang nicht einen Wende- punkt in der Ausbildung der königlichen Gewalt; es ist vielmehr „der Abschluß einer Entwicklung, die bereits längst vorher eingesetzt hatte und nicht so sehr der Anfang zu Neuem“ (93).

Dieselbe Kontinuität der Entwicklung, die Dopsch für den Adels- stand annimmt, will er auch für den Stand der freien Grundbesitzer gelten lassen. Schon in altgermanischer Zeit herrschte nach Dopsch Ungleichheit des freien, bäuerlichen Grundbesitzes. Dieselben Umstände, welche nach der älteren Lehre erst in der Karolingerzeit zur Ver- drängung des bäuerlichen Grundeigentums führten, seien schon in der Urzeit wirksam geworden. Bereits damals habe die Überlegenheit des großen Grundbesitzes, die Höhe der Bußen und die Härte des Kriegs- dienstes einen schweren Druck auf den bäuerlichen Freien ausgeübt und ihn zur Preisgabe des Grundeigentums veranlaßt. Dopsch baut hier auf die im ersten Band seines Werkes vertretenen Ansichten von den wirtschaftlichen Zuständen der Urzeit auf. Nun muß aber hier ent- schieden der Einwand erhoben werden, daß unsere Kenntnis von den wirtschaftlichen Zuständen der Urzeit doch eine viel zu ungenügende ist, um Dopschs Ansichten als genügend gesichert betrachten zu können. Daß schon in der Urzeit „Unterschiede des Besitzes und der wirtschaftlichen Mittel vorhanden waren“, bemerkt auch Kötzschke, hält aber dieselben nicht für groß genug, „um eine schroffe Klassenbildung nach wirt- schaftlichen Ursachen“ zu bewirken 1. Wir wissen nicht, ob diese Unter- schiede des Besitzes sehr bedeutend waren und haben andererseits guten Grund zur Annahme, daß dem einzelnen die Verfügung über seinen Grundbesitz erschwert war; er bedurfte noch in geschichtlicher Zeit der Zustimmung seiner nächsten Verwandten zur Verfügung über Grund und Boden. War die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen durch die Sippe beengt, so war es diese letztere andererseits, welche ihm wirt- schaftlichen Rückhalt bot. Jedenfalls ist es beim gegenwärtigen Stand unserer Kenntnis der urzeitlichen Agrarverfassung kaum statthaft, bereits für die altgermanische Zeit eine ähnliche Aufsaugung des kleinen bäuer- lichen Grundbesitzes durch den großen Grundbesitz anzunehmen, wie sie

1 Deutsche Wirtschaftsgeschichte ?, S. 40.

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in fränkischer Zeit, bei stärkerer Mobilisierung des Grundbesitzes in Erscheinung tritt.

Gegen die von Dopsch angenommene kontinuierliche Entwicklung der Agrar verhältnisse spricht auch die Neugestaltung der Agrarverhält- nisse, wie sie bei jenen Germanen sich vollzog, die auf erobertem Boden des Römerreiches sich niederließen. Durch die hierbei vorgenommenen Landverteilungen kam es zu einer Neugestaltung der Besitzverhältnisse, durch welche deren Entwicklung in der Vorzeit und auf dem Boden der älteren Heimat unterbrochen wurde. Die rechtliche Grundlage für eine stärkere Differenzierung des Besitzes und Aufsaugung des bäuer- lichen Eigens ward sodann geschaffen, als der Eigentümer in die Lage kam, freier über seinen Grundbesitz verfügen zu können. Daß eine solche Differenzierung schon in vorkarolingischer Zeit eingetreten ist, wird man jedoch Dopsch unstreitig zugeben müssen.

Die Maßregeln Karls des Großen zum Schutze der kleinen bäuer- lichen Freien gegen die Lasten der Kriegsdienstleistung sind, wie Dopsch darlegt, keine Neuerung, sondern nur eine Wiederholung älterer Schutz- gesetze. Der Kaiser verfolgte aber, wie Dopsch ausführt, mit diesen Schutzgesetzen den Zweck, der Feudalisierung des Heeres entgegen- zuwirken, „dadurch, daß er eben die alten Grundlagen der Heeres- verfassung zu festigen suchte“ (144). |

Dopsch wirft der älteren Forschung vor, daß sie gegenüber den unstreitig vorhandenen Tendenzen auf Minderung der Zahl der Gemein- freien, die große Masse der Halbfreien und deren soziale und wirt- schaftliche Bedeutung zu gering bewertet habe. Die Ansicht, daß dem Herabsinken von Vollfreiheit zu geminderter Freiheit auf der anderen Seite ein Aufsteigen Unfreier zur Halbfreiheit gegenüberstehe, wird kaum auf Widerspruch stoßen und kann auch nicht als neu bezeichnet werden. Ob dieser Aufstieg aber die Lücken, die im Stand der Freien durch eine ungünstige soziale und wirtschaftliche Entwicklung entstanden waren, auszufüllen vermochte, muß dahingestellt bleiben. Dopsch ver- weist noch besonders darauf, daß man der Grundherrschaft bisher allzu einseitig eine verschlechternde Einwirkung auf die gesellschaftliche Stellung ihrer Hintersassen zuschrieb. Gerade die Grundherrschaft habe aber durch Ansetzung von Unfreien auf Hufen und die daraus er wachsende größere wirtschaftliche Selbständigkeit der Unfreien die rechtliche und soziale Lage derselben gehoben. Des weiteren hebt Dopsch mit Recht die mannigfaltigen Vorteile hervor, welche die Einordnung in den relativ vorgeschrittenen wirtschaftlichen Organismus der Grundherrschaft für deren Hintersassen mit sich brachte.

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Wenn starke Tendenzen zur Besserung der Lage der untersten Volks- schichten sich zeigen, so führt Dopsch dieselben vor allem auf zwei Faktoren zurück, auf die Kirche und auf die Germanen. Im dritten Abschnitt befaßt sich nun Dopsch dementsprechend mit der Kirche und ihrer Ausbreitung und Wirksanıkeit in den germanischen Staaten. Auch in dieser Hinsicht werden mannigfache neue Gesichtspunkte vorgebracht.

Das Anwachsen des Kirchen vermögens hat noch in der späten Römer- zeit zur Entwickelung kirchlicher Grundherrschaften geführt. Die Grund- sätze des christlichen Sittengesetzes wurden auch auf die Stellung der Kirche gegenüber ihren Sklaven und Kolonen wirksam. Die Lage dieser untersten Bevölkerungsschichten wurde infolgedessen auf den kirchlichen Grundherrschaften günstiger als auf den weltlichen; die Keime einer neuen, den grundherrlichen Hintersassen günstigeren Entwickelung treten zutage. Dieselbe wurde sodann durch den Sieg des Germanentums insofern gefördert, als bei den Germanen schon seit alters sich die Unfreien größerer Selbständigkeit und besserer Behandlung erfreuten. Der germanische Ein- fluß und jener der Kirche führten im Frühmittelalter nach Dopsch zur Ausbildung eines neuen Typus der Grundherrschaft, der sich zwar auf spätantiker Grundlage aufbaut, aber sich doch wesentlich von der heid- nisch-römischen Grundherrschaft unterscheidet. Eingehend würdigt Dopsch die Fürsorgetätigkeit der Kirche für Arme und wirtschaftlich Schwache; nachdrücklich hebt er „die ungeheure sozialpolitische Bedeutung“ hervor, welche der Kirche damals „zukam und einen wirksamen Einfluß gerade in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung sicherte“ (227). Der große Einfluß, welchen die Kirche in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht erlangte, erklärt die Erscheinung, daß die staatliche Gesetzgebung in den neu gegründeten germanischen Reichen der kirchlichen folgte und durch sie bestimmt wurde. Für die Durchsetzung des Kirchenrechtes und für seine Anerkennung durch den Staat fiel es stark ins Gewicht, daß weite Kreise an der Durchsetzung der kirchlichen Sozial- und Wirt- schaftspolitik interessiert waren. Durch ihr Eintreten für die Armen und wirtschaftlich Schwachen geriet die Kirche in Gegensatz zu den weltlichen Grundherrschaften, zum Laienadel. In diesem Gegensatz trafen Kirche und Königtum zusammen; die Interessengemeinschaft dieser beiden führte zum Anschluß des Königtums an die Kirche und erklärt, daß der kirchliche Einschlag im öffentlichen Leben so stark hervortrat, als im 8. Jahrhundert das Königtum den Sieg über die Laienaristokratie erlangt hatte.

Für die Annahme des katholischen Bekenntnisses durch Chlodovech sucht Dopsch die Ursache nicht so sehr in Erwägungen der Außen-

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politik als vielmehr in dem Umstand, daß die Mehrheit seiner Unter- tanen im römischen Gallien Katholiken waren. Auch die Erwägung, durch die Annahme des Katholizismus den einflußreichen Episkopat zu gewinnen, spielte mit herein. Die katholischen Bischöfe hatten schon in den letzten Zeiten des Römerreiches bedeutenden politischen Einfluß gewonnen; viele derselben entstammten einflußreichen Familien, verfügten über hohe Bildung und zufolge früherer Verwendung im Staatsdienst über politische Erfahrung. Beim Zusammenbruch des Römerreiches fielen den Bischöfen „vielfach wie von selbst die Aufgaben zu, welche der sinkende Staat nicht mehr zu erfüllen vermochte“ (251). In den Synoden besaßen die Bischöfe ein wichtiges Mittel zum Zusammenschluß und zu gemeinsamer Kraftentfaltung. Die wirtschaftliche Macht, welche die Kirche durch die Schenkungen der Laien und auf Grund ihrer sozialen Fürsorgetätigkeit erlangte, kam auch in einem gesteigerten Einfluß der Bischöfe zum Ausdruck, welche ja über die Erträgnisse des Kirchen- gutes verfügten. In den Händen der Bischöfe befanden sich also nicht nur bedeutende kirchliche, sondern auch sehr wirksame wirtschaftliche und politische Machtbefugnisse vereinigt. Der Zusammenschluß zwischen fränkischem Königtum und Bischöfen, welcher im beiderseitigen Interesse erfolgte, trug wesentlich dazu bei, der staatlichen Gewalt jene starke kirchliche Färbung zu geben, die sie durch lange Zeit hindurch aus- zeichnet. Hierfür kam freilich auch noch der Umstand in Betracht, daß der fränkische König in die Rechtsstellung des römischen Kaisers gegenüber der Kirche eintrat. Die Annahme Schuberts, daß das Staats- kirchentum in den germanischen Staaten als Rückwirkung des Arianismus zu erklären sei, lehnt Dopsch ebenso ab, wie dies bereits Stutz getan hat. Die zeitweise Lockerung der Verbindung zwischen der fränkischen Kirche und Rom will Dopsch nicht aus bewußten kirchenpolitischen Erwägungen des fränkischen Königtums herleiten, sondern aus dem Selbständigkeitsdrang und aus dem Interesse der fränkischen Aristokratie. Diese wollte ein Eingreifen Roms in die kirchlichen Verhältnisse des Frankenreiches tunlichst hintanhalten. Der grundbesitzende Adel hatte zufolge des Eigenkirchenrechtes und seines Schutzrechtes ausgedehnte Befugnisse über das Kirchengut und die Besetzung kirchlicher Amter sich angeeignet. Mitglieder dieses grundbesitzenden Adels gelangten auf die Bischofsstühle, nicht selten wurden sogar Laien zu Bischöfen ernannt. Der Widerspruch, der von Rom gegenüber dieser Gestaltung des frän- kischen Kirchenwesens zu erwarten war, mußte für die adeligen Grund- herren um so ungefährlicher sein, je größer die Unabhängigkeit von Rom war.

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Die Vogtei über kirchliche Anstalten ist nach Dopsch nicht erst in der Karolingerzeit zu einer allgemeinen Einrichtung geworden, sondern war dies bereits in der späteren Zeit der Merowinger. Dopsch will in ihr nicht etwas spezifisch Germanisches sehen; der Eintritt in ein Schutz- verhältnis brachte schon in spätrömischer Zeit nicht nur persönliche, sondern auch vermögensrechtliche Abhängigkeit vom Schutzherrn mit sich. Auf Grund von Eigenkirchenrecht und Vogtei beanspruchte die Laienaristokratie eine weitgehende Verfügungsgewalt über das Kirchen- gut. Die Säkularisation durch Karl Martell stellt sich in diesem Zu- sammenhang nach Dopsch nicht so sehr als ein Anspruch der Staats- gewalt heraus, das Kirchengut „prinzipiell für öffentliche Zwecke dienst- bar zu machen; sie erscheint vielmehr als die direkte Konsequenz der wirtschaftlichen und politischen Vorentwicklung, welche die Hausmeier aus der privaten Rechtssphäre (Eigenkirchenrecht) kraft der ibnen zu- gleich eignenden Amtsgewalt (Königsdienst) dann, als sie selbst Träger der öffentlichen Gewalt würden, in die öffentlich- rechtliche überführt haben“ (289f.).

Der vierte Abschnitt über das Lehenswesen wendet sich gegen die grundlegende, von Brunner vertretene Ansicht, daß das Lehenswesen aus der Verbindung von Vassallität und Benefizialwesen erst in der Karolingerzeit entstanden sei. Der Unterschied der älteren Auffassung von der Entstehung des Lehenswesens und der von Dopsch vertretenen erscheint mir nicht so bedeutend, als Dopsch sie empfindet.

Die Ausführungen des fünften Abschnittes über die Entwicklung des Städtewesens knüpfen an die schon im ersten Band seines Werkes vertretene Ansicht an, daß die Römerstädte die Völkerwanderungszeit viel besser überstanden haben, als die Forschung bisher annahm. Es ist Dopsch gewiß zuzugeben, daß in einer Reihe von Römerstädten Reste der romanisierten Bevölkerungen die Stürme der Völkerwanderungszeit überdauert haben, doch scheint es fraglich, ob diese Reste in der Lage waren, in größerem Maße als Kulturvermittler zu dienen!. Den Ver- fall der römischen Munizipal verfassung gibt allerdings auch Dopsch zu; die germanische Herrschaft brachte eine Umformung der Stadtverfassung von einer autonomen Bürgergemeinde zu einer Stadtherrschaft des Königs bzw. Bischofs“ (342) mit sich. Immerhin glaubt Dopsch, daß noch in der Merowingerzeit Spuren der römischen Verfassung ersichtlich werden.

Was die römischen Städte und stadtartigen Ansiedelungen auf heute deutschem Boden anbelangt, so gibt Dopsch zu, daß manche derselben

1 Vgl. Jahrg. 1920 dieser Zeitschr. S. 55f.

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in der Folge gänzlich verschwunden sind, während bei anderen eine Verschiebung des Siedelungs- und Wohnbezirkes eintrat. Unter diesen Umständen scheint es mir geboten, die Fortdauer römischer Stadtkultur für den Osten vorsichtig einzuschätzen.

Für das altgermanische, von der Römerherrschaft freigebliebene Gebiet glaubt Dopsch in den Vororten der einzelnen Gaue Vorläufer der späteren Städte sehen zu dürfen. Auch die Fluchtburgen, die in den einzelnen Gauen seit alters sich befanden, gewinnen nach Dopsch in den Zeiten der dauernden Ansiedelung nach der Völkerwanderung an Bedeutung und wachsen sich zu städtischen Siedelungen aus. Nebenbei soll bemerkt werden, daß die Ansicht Dopschs, daß es bereits in vor- germanischer Zeit Herrenburgen des Adels gegeben habe, wohl noch eingehenderer Begründung bedarf. Die Vororte der alten Gaue und Völkerschaftsgemeinden hatten besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung; soweit sie bei Fluchtburgen lagen oder selbst befestigt waren, spielten sie auch militärisch eine Rolle. Als Thingstätten waren sie Sitze einer wenn auch primitiven Verwaltung, ferner des Handels und des religiösen Kult. An sie knüpft die Entwicklung der fränkischen Zeit an, die bereits in vorkarolingischer Zeit auf deutschem Boden Städte auch abgesehen von den erhaltenen Römerstädten kannte. Wenn die ältere Forschung die Bedeutung dieser Städte unterschätzte, so sieht Dopsch mit Recht die Ursache hierfür in einer zu niedrigen Bewertung des Handels. Es handelt sich hier freilich nicht um Städte im Rechts- sinn, um Städte mit eigenartiger städtischer Verfassung, aber von den Dörfern unterscheiden sich solche Siedelungen doch durch die wirtschaft- liche Tätigkeit und die soziale Stellung ihrer Bewohner. Bereits in fränkischer Zeit wohnten in den Städten neben abhängigen Hintersassen vollfreie, den höheren Ständen angehörige Personen. Dopsch will auch den Aufenthalt von Kaufleuten in den Städten als einer besonderen Be- völkerungsschicht, ebenso den von freien Gewerbsleuten und Lohnarbeitern erweisen. Der durch Dopsch versuchte Nachweis freier Gewerbetreibender im altdeutschen Gebiet wird kaum befriedigen; was besonders den Hin- weis auf die Freiheit der fahrenden „Leute, der Belustigungshandwerker“, betrifft, so muß hiergegen bemerkt werden, daß es sich da um recht- lose Personen handelt, die außerhalb der übrigen Stände stehen und wegen ihres Handwerks der Standesehre entbehrten.

Im sechsten, das Gewerbe behandelnden Abschnitt, tritt Dopsch gegen die ältere Ansicht von einem bedeutenden Rückschritt des Gewerbes, der nach der Völkerwanderung zu beobachten sein soll, auf; es trat keine Rückentwicklung zur Hauswirtschaft auf: eine Feststellung, die

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übrigens bereits v. Below gegenüber Bücher mit Nachdruck vertreten hatte. Dopsch zieht nun aus dem Umstand, daß selbst große Grund- herrschaften ihren Eigenbedarf an gewerblichen Erzeugnissen nicht im Bereiche der eigenen Wirtschaft zu decken vermochten, den Schluß, „daß schon damals die Voraussetzungen für die Existenz eines freien Ge- werbes vorhanden gewesen sind“ (404). Gewiß waren diese Voraussetzungen gegeben, d. h. die Tatsache, daß es einen Güterverkehr gab, schuf die Möglichkeit, daß ein Stand freier Gewerbetreibenden bereits in jener Zeit entstehen konnte, daß er aber auch wirklich entstand, und auch einige Bedeutung besaß, bedarf wenigstens für das altdeutsche Gebiet doch noch weiteren Nachweises, als ihn Dopsch (S. 413 f.) erbringt. Es war sehr wohl möglich, daß hörige Handwerker den Großteil des Be- darfes an gewerblichen Erzeugnissen deckten und auch für andere als ihre Herren arbeiteten, oder anders ausgedrückt ihre Waren in den allgemeinen Verkehr brachten. Dopsch selbst verweist S. 410 auf unfreie Handwerker, „welche im Dienste eines großen Herrn standen und daneben eventuell auch für andere arbeiten durften“ 1. Daß die Zahl der freien Handwerker groß genug gewesen wäre, um für die soziale Stellung des Standes der Handwerker ins Gewicht zu fallen, vermögen die Ausführungen bei Dopsch kaum darzutun.

Das Kapitel vom Verkehr und Handel bringt wertvolle Ausführungen über deren Fortbestand im Frühmittelalter; ebenso verdankt man viele neue und anregende Gedanken dem letzten Abschnitt: Münzwesen und Geldwirtschaft. Auch hinsichtlich des Münzwesens vertritt Dopsch die Ansicht einer kontinuierlichen Entwickelung von der späten Römerzeit ins frühe Mittelalter. In der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts wurde die Ausprägung schwerer Denare nötig, weil ein verhältnismäßig leb- hafter Verkehr bessere Münzen verlangte. Die Annahme, daß ein Über- gang zur Silberwährung stattfand, lehnt Dopsch ab; es bestand Doppel- währung, das nötige Gold für eine solche war vorhanden. Dopsch will die bisherige Ansicht, das Gold sei nach Osten, in die Länder des Orient abgeflossen, nicht gelten lassen; die Ansicht vom Goldreichtum im ost- römischen Reich sei irrig, es flossen vielmehr bedeutende Goldmengen aus demselben ab. Eine Entscheidung dieser Fragen wird m. E. durch die Dopschschen Ausführungen nicht geboten und ist wohl erst möglich, wenn die Handelsbeziehungen zwischen dem Orient und dem Abend- land neuerdings untersucht werden. Nach den trefflichen Untersuchungen des alten Heyd ergab der Levantehandel eine für das Abendland passive

3 Vgl. auch die Hinweise bei Dopsch S. 416 u. 419.

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Zahlungsbilanz, was gegen die Dopschschen Ansichten sprechen würde. Freilich beziehen sich Heyds Ausführungen vorzüglich auf die den Kreuz- zügen unmittelbar vorangehende Zeit.

Das Münzregal bestand nach Dopsch auch in der Karolingerzeit: es konnte aber nicht nur der König, sondern auch der Private Münzen auf seine Rechnung prägen lassen; nur mußte dabei Münzfuß und Stückelung der Münze nach den Vorschriften des Königs beschaffen sein. Die Ausmünzung erfolgte durch Münzergenossenschaften.

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Ein Werk wie das besprochene, das die Grundlinien der Kultur- gestaltung in einem so ausgedehnten und gestaltenreichen Zeitraum zu zeichnen unternimmt, muß notwendig eine gewisse Einseitigkeit und einen gewissen Hang zu Verallgemeinerungen aufweisen. Der kritische Wider- spruch gegen ältere, als unrichtig erkannte Ansichten, tritt, um sich durchzusetzen, regelmäßig mit schärferen Formulierungen auf, die erst allmählich die mittlere Linie finden; die Darstellung der komplizierten und mannigfach bedingten geschichtlichen Erscheinungen eines ausgedehnten Zeitraumes, darf nicht durch ständige Erwähnung von Ausnahmen und Vorbehalten unklar werden. Wenn die Kritik gegen solche Verall- gemeinerungen und Übertreibungen einzelner Ergebnisse Stellung nimmt, so ist sie zwar in ihrem Recht, aber sie muß sich bewußt bleiben, daß dadurch der Wert der wissenschaftlichen Gesamtleistung eines solchen Werkes nicht gemindert wird. Soll dies zugunsten des Dopschschen Werkes hervorgehoben werden, so ist es andererseits vielleicht am Platz, auch die von Dopsch an einzelnen älteren Werken geübte Kritik in diesem Sinne richtigzustellen. |

Wie Seeliger auf einem enger begrenzten Gebiet den Gedanken einer kontinuierlichen Entwickelung des grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisses vom frühen Mittelalter bis herab ins Hochmittelalter vertreten hat, so wird in dem Dopschschen Werk die Entwickelungskontinuität für ein weit ausgedehnteres Gebiet behauptet; ja es wird die bisher angenommene Kulturzäsur zwischen Antike und Mittelalter in Abrede gestellt. Ich habe den Eindruck, daß hier eine Übertreibung des Entwickelungs- gedankens vorliegt. Die Darstellung solcher geradlinig verlaufender Entwickelungszeiten hat, weil sie einfach ist, etwas Bestechendes; aber stimmt sie auch mit den Tatsachen des geschichtlichen Verlaufes wirklich überein? Vielleicht darf man auch auf geschichtlichem Gebiet von einem Gesetz von der Erhaltung der Kraft sprechen; was einmal wirksam gewesen, pflegt nicht spurlos zu verschwinden. Auch die Kultur des Mittelalters ist

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durch eine Fülle von Fäden mit der Antike verwoben; aber sie enthält gleich- wohl soviel des Neuen, daß man doch wohl nicht anders als von einer Kultur- zäsur zwischen Mittelalter und Altertum sprechen kann. Der Kulturwandel setzt unter Einwirkung des Christentums freilich schon in der Spätantike ein; aber Völkerwanderungssturm und Ausbreitung des Germanentums haben doch katastrophal viel Altes vernichtet und Neues geschaffen. Der Bewertung dieses Neuen vermag das Dopsche Werk nicht vollauf gerecht zu werden; beschränkt es sich doch auf die Darstellung der materiellen Kultur, in deren Umkreis die Elemente des Neuen nicht so scharf erfaßbar sind, als auf dem Gebiet der geistigen Kultur.

Durch das Dopsche Werk fällt von einem neuen Standpunkt aus starkes Licht in das Dunkel des Frühmittelalters; der veränderte Stand- punkt, von welchem aus es einfällt, läßt freilich auch neue Schatten hervortreten, die nun wieder ihrerseits der Aufhellung harren. Und dies gehört gerade zum großen Verdienst des Dopschen Buches, daß es zweifelsohne der Forschung neue Antriebe gibt, neue Ziele und Auf- gaben weist.

Innsbruck. H. Wopfner.

Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg. (Allgemeine Staaten- geschichte, herausgegeben von Hermann Oncken. Dritte Abteilung: Deutsche Landesgeschichten, herausgegeben von Armin Tille, Elftes Werk.) XXXIV, 610 8.

Eine neue Geschichte Mecklenburgs von den Urzeiten bis tief in die Tage der neuesten Revolution hinein auf einen Wurf ist ein Ereignis, das über das zunächst betroffene Land hinaus freudige Anteilnahme ver- dient. Besonders willkommen wird manchem schon die einleitende ge- drängte „Literarische U bersicht“ sein, die, wenn sie auch keine Voll- ständigkeit anstreben will und kann, doch das selbsttätige Mitarbeiten anregt und erleichtert. Ein alphabetisches Register und eine Stammtafel des Fürstenhauses fördern außerdem noch die Brauchbarkeit des Buches.

Der gewaltige Stoff wird etwas gar zu sparsam nach meinem Geschmack in neun Kapiteln bewältigt. Auf Riesenkapitel von 100 und mehr Seiten (VII.: Zeit Friedrichs des Großen und Napoleons I. S. 294 411 und VIII.: Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes S. 412 519) wäre wohl besser verzichtet worden zugunsten einer reicheren Gliederung, wie sie hier und an anderen Stellen sehr nahe gelegen hätte. Etwas Unausgeglichenes haftet überhaupt dem Werke an. Schon die Tatsache, daß die lange Zeit, etwa bis 1755, sich mit der knappen Hälfte des zu Gebote stehenden Raumes begnügen muß,

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.äßt das erkennen. Die Ausführlichkeit, mit der z. B. der Siebenjährige Krieg bis in die Einzelheiten örtlicher Truppenbewegungen hinein be- handelt wird; die behagliche Breite, mit der die Schaf wirtschaft, (S. 342) und andere land wirtschaftliche Dinge, wie auch die Entwicklung des Schulwesens vorgeführt werden, steht mit der Knappheit der ersten Hälfte in keinem rechten Verhältnis. Ausführliche Lebensläufe von Dichtern erwartet man auch nicht in einer Landesgeschichte. Mißgriffe der an- gedeuteten Art haben es leider verhindert, daß ein Werk aus einem Guß zustande kam. |

Im einzelnen bemerke ich, daß die Behauptung, das Land Weningen sei um 1230 ganz deutsch gewesen (S. 65), auf einem Mißverstehen des Ratzeburger Zehntenregisters beruhen muß. Die Behandlung dieser für die Geschichte der Christianisierung und Germanisierung so überaus wichtigen Quelle steht überhaupt nicht im Einklang mit den neuesten Forschungen. Einen nationalen Gedanken in Beschränkung auf Mecklen- burg, wie er S. 125 auftaucht, gibt es nicht.

Die Abtrennung von Mecklenburg-Strelitz im Hamburger Vergleich (1701) und die nachfolgenden Streitigkeiten sind (S. 244) mit wenig glücklicher Oberflächlichkeit behandelt. Daß der Hamburger Vergleich dem Schweriner Herzog in seinem Bestreben, seinen Strelitzer Vetter zur Stellung eines apanagierten Prinzen herabzudrücken, „nicht ganz unrecht“ gebe, ist eine Behauptung, wie sie selbst in den neuesten Schweriner Darstellungen unerhört ist. Und das in einem Werke, in dem nach der gedruckten Verlagsankündigung „beide mecklenburgischen Länder,

Schwerin und Strelitz, eine ihrer Bedeutung entsprechende gleichartige

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Behandlung gefunden haben und mit der stiefmütterlichen Art, in der die frühere Geschichtsdarstellung oft die Entwicklung des Strelitzer Landes abzutun pflegte, endlich gebrochen“ sein soll!

Gerechtigkeit für Mecklenburg -Strelitz wird man auch darin kaum erblicken können, wenn S. 243 behauptet wird, daß der erste Strelitzer Herzog Adolf Friedrich II., „sogar auf das kleine Strelitz keinen recht- lichen Anspruch hatte“. Nach unseren heutigen Anschauungen natürlich nicht! Aber im Mecklenburg von damals hatte sich die Primogenitur und Linealerbfolge eben noch nicht durchgesetzt. Das ist das allein Entscheidende für die Beurteilung dieser Vorgänge auch nach der recht- lichen Seite.

Wie reimt es sich übrigens mit solchen Außerungen zusammen, wenn Vitense im gleichen Atem (S. 244) dem Schweriner Herzog Friedrich Wilhelm gelinde Vorwürfe macht, daß er mit dem Gewinn des Güstrower Herzogtums ohne das Land Stargard „noch nicht zufrieden“, Anstrengungen

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machte, „den Strelitzer Herzog Adolf Friedrich II. seiner Oberhoheit zu unterstellen? Wenn auf der gleichen Seite hervorgehoben wird, daß der Hamburger Vergleich „dem neuen Strelitzer Herzogtum noch nicht die Stellung eines Reichsfürstentums verlieh“, so durfte nicht ver- schwiegen werden, daß der Strelitzer Herzog durch den Besitz des Fürstentums Ratzeburg Reichsfürst war und auch für das Land Stargard nebst Mirow die volle Landeslioheit hatte.

Der abschließende Satz dieses Abschnittes: „Reichsfürstentum wurde Mecklenburg-Strelitz erst 1806“ erregt Erstaunen. 1806 hörte das alte Deutsche Reich auf. Mecklenburg -Strelitz wurde damals nicht Reichs- fürstentum, sondern souverän.

Die löbliche Absicht, mit der bisherigen stiefmütterlichen Behandlung von Mecklenburg-Strelitz endlich zu brechen, scheint also nicht ganz gelungen zu sein. Daß sie es überhaupt nicht konnte, wenn sie auch nicht so zu scheitern brauchte, mußte von vornherein jedem Kundigen klar sein. Es fehlt dafür noch so ziemlich an allen Vorbedingungen. Die Literatur, soweit sie überhaupt auf archivalische Quellen zurückgeht, beruht fast ausschließlich auf den Schätzen des Schweriner Archivs. Das gilt besonders auch von Richard Wagners grundlegenden Unter- suchungen über den Güstrowschen Erbfolgestreit, d. h. also über die Entstehung des Strelitzer Herzogtums (Jahrbücher 67 u. 68, 1902 u. 1903). Es war nicht seine Schuld. Er hat sich um die Benutzung des Neu- strelitzer Hauptarchivs redlich bemüht. Aber er konnte sie nicht erlangen. Sie war auch durch den trostlosen Ordnungszustand gerade der wich- tigsten einschlägigen Aktenbestände so gut wie ausgeschlossen.

In dieser Hinsicht ist es, teils infolge des Krieges, teils infolge dauernden Mangels der allernötigsten Arbeitskräfte“, noch nicht viel besser geworden. Solange darin nicht ein gründlicher Wandel eintritt, kaun von einer Geschichtsschreibung, die Mecklenburg-Strelitz auch nur annähernd gerecht wird, keine Rede sein.

Neustrelitz. Hans Witte.

Fritz Popelka, Zur ältesten Geschichte der Stadt Graz. Graz 1919. Verlag des Historischen Vereins für Steiermark.

Der Name Graz ist entstanden aus einer Herleitung aus dem slo- wenischen „gradec“, einem Verkleinerungsworte von „grad“ = Burg. Neben dem einfachen Graece tritt in Urkunden des 13. und 14. Jahr-

! Die neuerdings erfolgte Anstellung eines wissenschaftlichen Hilfsarbeiters am Neustrelitzer Hauptarchiv läßt nunmehr einiges erhoffen.

Kritiken , 209

hunderts vielfach der Name „bairisch Grätz“ auf, der sich in Gegensatz zu Windischgräz stellt. Mit guten Gründen bezweifelt Popelka die Echtheit der Urkunde von 1128, die Graz zum ersten Male nennt, womit eine von 1140 an deren Stelle rückt. Graz entstand am Sitze einer Burg, welche die Markgrafen vom Traungau als Amtslehen vom Reiche innehatten und die in gewissen Zusammenhängen mit den, Vorbereitungen Kaiser Heinrichs III. für seine ungarischen Feldzüge steht. Der Eigen- besitz der Nachfolger der Traungauer, der Babenberger, ist um Graz derart gelagert, daß die Stadt auf grundherrlichem Boden erwachsen zu sein scheint.

Der älteste kirchliche Mittelpunkt ist die Pfarre Feldkirchen-Straß- gang, von der die heutige Stadtpfarre St. Egydius später abgetrennt wurde. Diese letztere war zuerst Landpfarre östlich der Mur und wurde nach Abtrennung zweier Landbezirke zur Stadtpfarre. Sie war unter den Hängen des Schloßberges gerade dort entstanden, wo die Bevöl- kerung am dichtesten saß und stellt sich als germanische Gründung dar.

Eine Betrachtung der Handelslinien bringt Popelka zur Auffassung, daß diese den Markt von selbst ins Leben brachten und sich in diesem Sinne erst recht auswirken konnten, als im Laufe des 12. Jahrhunderts der Grenzkampf allmählich aufhörte. Natürlich wird man den Akt einer willkürlichen Gründung kaum nachweisen können, es ser denn, daß es gelänge, gewisse noch später aufzuführende Untersuchungen anzustellen. Popelka schickt der Erörterung über die Entstehung der Stadt im Rechts- sinne eine gute und vorbildliche Darstellung ihrer räumlichen Entwick- lung voraus, wie eine solche nur eben allen derartigen Betrachtungen zugrunde liegen sollte. Allerdings ladet das heutige Bild zu einer solchen Betrachtung besonders ein. Aus dem Lageplan kann man die Altstadt mit ihren letzten Grenzen und dem Verlaufe der Befestigung, an deren Stelle jetzt Gärten sind, deutlich herausheben. Auch ihren ältesten Kern kann man gut wahrnehmen. Die Straßenkreuzung am Stadtplatz zeigt uns die Stelle des Marktes, um den die Hofstätten gelagert sind. Seinen Aufschwung bezeichnet die Verlegung der Verwaltungsgebäude der Klöster in seine Gegend, während aus dem Nacheinander der Gassennamen, die in den Urkunden entgegentreten, die allmähliche Ausbreitung der Stadt zu verfolgen ist. Dieser älteste Kern hat in der Richtung zwischen Mur und Schloßberg eine Fortsetzung, die mir, wegen ihres etwas andersgearteten Charakters, auffällt, und es sei die Frage aufgeworfen, ob sich nicht so ähnlich, wie ich dies in Bregenz! getan habe, aus den Steuerbüchern resp.

t Heft 7 der Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs 1912.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 2. 14

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dem dort ebenfalls auftretenden Hofstättenzins das ursprüngliche Gebiet der Marktsiedelung genauer erfassen ließe, vielleicht im Gegensatz zu den Hausstellen im Sack. In manchen Städten lassen sich ja die Hofstätten der ersten Anlage von jenen einer späteren Erweiterung auf diesem Wege ermitteln. Der Sack ist seiner Lage nach doch ganz sicher die erste Siedelung überhaupt, die also vor dem Markt schon bestand. Dies sagt jedem ein für. Siedelungen einigermaßen geschultes Auge. Und wenn ich Popelka recht verstehe, spricht er S. 28 von einer späteren Einbeziehung dieses Teiles in die Stadt. Ich meine, die Ansicht, es liege hier eine ursprünglich slowenische Siedelung vor, die sich nur im Namen der Stadt eine Erinnerung erhalten hat, liegt einigermaßen nahe, und würde es sich empfehlen, diesem Problem nachzugehen.

Die Markteigenschaft von Graz tritt 1164 zum ersten Male urkund- lich hervor. Ein eigenes Gericht hatte die Stadt 1233 noch nicht, wenigstens ist in diesem Jahre trotz gebotener Gelegenheit noch nicht von einem Grazer Stadtrichter die Rede. Aber 1240 tritt dann ein solcher auf und Popelka nimmt daher die Zeit von 1233 1240 als Termin der Exemtion vom Landgericht an. 1265 ist zum ersten Male von den Stadtmauern die Rede, aber schon 1252 wird von einer Stadt- wache gesprochen und so nimmt Popelka vor diesem Jahre die Ent- stehung der Befestigung an.

Und damit ist die stadtrechtliche Entwickelung zu einem gewissen Abschlusse gelangt. Die Verlegung der Münze in die Stadt, ferner der obersten Landesbehörden, sowie die Ausbreitung ihres rechtlichen und materiellen Einflusses auf die Umgebung, sind dann die nächsten Phasen der Entwickelung.

Auffallend ist der Werdegang des Stadtrichteramtes, das apie nur rechtliche, später allgemein obrigkeitliche Gewalt darstellte. Ins- besondere seit Verleihung der hohen Gerichtsbarkeit (1281) und Er- werbung des Grazer Landrichteramts durch die Bürgerschaft Ende des 14. Jahrhunderts wurde seine Stellung bedeutend gehoben. Man denke nur an Prozesse von Bürgern mit Bauern über Liegenschaften. Der Stadtrichter hatte schließlich alle Rats-, Steuer- und Verpflegungs- angelegenheiten in seinen Händen. Anfang des 15. Jahrhunderts erwarb die Stadt das Recht seiner Wahl. Wenn man diese Frage im Sinne der heutigen Anschauungen über die Entstehung des Stadtrechtes ins Auge faßt, so stellt sich das Stadtgericht insofern als eine Folge des Marktes dar, als die erhöhte Freiheit der Marktleute ein besonderes Recht und dieses ein besonderes Gericht hervorrufen. Bleibt der Markt auch weiterhin die Dominante, dann entsteht ein Bild der freiheitlichen

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Verfassung, wie sie die meisten Städte des deutschen Kerngebietes zeigen. In Graz ging die Entwickelung einen anderen Weg, das Stadtgericht sammelte alles Verfassungsleben einseitig um sich. Vielleicht ist dies auf das Grenzverbältnis, vielleicht auf den Stadtherrn zurückzuführen. Ich neige der ersteren Möglichheit zu und glaube, daß hier ein weiteres Eindringen in die Quellen das eine oder andere Licht schaffen könnte.

Der Schluß der durchaus gediegenen Abhandlung widmet sich der Betrachtung der Einwohner und ihres Erwerbslebens zu.

Innsbruck, Februar 1921. Adolf Helbok.

Nuntiaturberiehte aus Deutschland nebst ergänzenden Akten- stücken 1585 (1584) 1590. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur am Kaiserhofe. Zweite Hälfte Antonio Puteo in Prag 1587 bis 1589. Bearbeitet und herausgegeben von Dr. Joseph Schweizer (= Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte, in Verbindung mit ihrem historischen Institut in Rom herausgegeben von der Görresgesellschaft, XIV. Band). CXLVI, 629. Pader- born 1912.

Desgl. 1589—1592. Zweite Abteilung: Die Nuntiatur am Kaiserhofe. Dritter Band Die Nuntien in Prag Alfonso Visconte 1589—1591, Camillo Caetano 1591—1592. Gesammelt, bear- beitet und herausgegeben von demselben (= Q. F. XVIII. Band). CXXXIII, 672. Paderborn 1919.

Die von Robert Reichenberger in Bd. 10 (1905) der Q. F. mit den Jahren 1585 (1584) 1587 April eröffnete Edition der Nuntiatur am Kaiserhofe liegt mit diesen beiden Bänden für den Pontifikat Sixtus’ V., Urbans VII. (1590), Gregors XIV. (1591) und Innocenz IX. (1591) vollständig und für die Regierung des am 30. Januar 1592 gewählten Clemens VIII. bis Juli 1592 vor. Sie reicht also weiter als die Edition der Kölner Nuntiatur, die von Ehses-Meister und Ehses in Bd. 4 (1895) und Bd. 7 (1899) der nämlichen Quellen von 1585 (1584) bis zum Tode Sixtus’ V. geführt wurde.

Beide Bände Schweizers lassen uns in den Gang der Gegenrefor- mation, insbesondere auf deutschem Boden, hineinblicken, auch der erste, während man hier auf Grund der Einführung, die von den 146 Seiten 115 den polnischen Sukzessionswirren widmet, annehmen köunte, daß diese, die nach dem Tode des Königs Stephan Bathory ( 12. Dez. 1586) mit der Wahl Sigismunds von Schweden am 20. und des kaiserlichen Bruders Erzherzog Maximilian am 22. August 1587 einsetzten, das Hauptinteresse auf sich ziehen müßten. Aber die hierauf bezüglichen

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Berichte des Erzbischofs von Bari, Puteo, sind doch nur eine höchst wertvolle Ergänzung zu den bereits von Theiner 1863 im dritten Bande der Vetera Monumenta Poloniae et Lithuaniae gentiumque finitimarum historiam illustrantia S. 65—82, 124—128 veröffentlichten Depeschen des Kardinallegaten Aldobrandini (des späteren Clemens VIII.). Wie sich denn auch dessen Bemühungen um einen Vergleich bis zum Beu- then-Bendziner Vertrag im März 1589 nicht nur in den von Theiner S. 52—65, 129—150 wiedergegebenen Depeschen des in Polen als Nuntius tätigen Erzbischofs von Neapel Annibale von Capua, sondern vor allem in denen Puteos widerspiegeln. Nicht minder wichtig erscheint aber, was der Band, ebenso wie der zweite (Q. F. XVIII) über die Be- mühungen der Kurie und des Kaiserhofes zum Schutz der katholischen Interessen in Straßburg, Aachen, Cleve, Fulda, Bayern, Böhmen und sonstwo im Reiche bringt.

Sehr verdienstlich ist es von Schweizer, durch Einreihung von Akten- stücken, die dem Wiener Staatsarchiv, den Archiven von München, wichtigen, ins Staatsarchiv von Hannover (Y 17 II und III) verschlagenen Akten der kaiserlichen Registratur im zweiten Band auch dem Ar- chiv von Simancas entnommen sind, und durch Heranziehung hand- schriftlichen Materials römischer, florentinischer und auch deutscher Provenienz, wie der im Germanischen Museum zu Nürnberg liegenden Khbevenhiller- Papiere, in den Anmerkungen, vornehmlich im zweiten Band das Verständnis der Depeschen der Nuntien dem Leser näher- gebracht zu haben (unter diesem Gesichtspunkt wären auch die im ersten Band als Anhang gegebenen, oft recht wichtigen Briefe Puteos aus seiner Amtszeit an deutsche Adressaten, Aldobrandini und Capua, besser in die Hauptreihe der Akten verarbeitet worden). Dadurch eröffnet sich ein Einblick in das deutsche Elend jener Tage, das notgedrungen zum Zusammenprall der Gegensätze und zu einem langjährigen Krieg, dem 30jährigen, führen mußte.

Den Grundstock der Edition bilden die Berichte der Nuntien am Kaiserhofe (von ihnen ist Puteo der sympathischste; Visconti, der von Schweizer stets Visconte (!) geschrieben, sich aber trotz seiner unklaren Unterschrift nie so genannt haben wird!, verrät wenig Initiative; Cae- tano ist wenig individuell) und wo im zweiten Bande die Berichte vom September bis Mitte Dezember 1590 und vom Ende September 1591 bis Juli 1592 fehlen, die in Wien liegenden, in der Tat zum Teil sehr inhaltsreichen Dispacci Veneti. Demgegenüber treten die Weisungen

ı Vgl. aber Nuntiaturberichte II 1 S. XXII Zeile 3: Visconte!

Kritiken 213

und Gegenschreiben aus Rom (für 1587 fanden sie sich nicht) bis No- vember 1591, d. h. biszur Übernahme der Deutschland betrefienden Ge- schäfte durch Minucci, ungebührlich in den Hintergrund, da Schweizer methodisch falsch nur die ihm wichtig erscheinenden als besondere Nummern chronologisch einreiht, die große Masse aber als Regesten in Anmerkungen am Schluß der Briefe, auf die die Weisungen Bezug haben, vergräbt. Das erschwert die Übersicht, die Nachprüfung (sie ergibt manchmal die von Schweizer nicht beachtete Tatsache, daß frühere Briefe anders datiert sind oder fehlen) und den Einblick in das Werden der Entschlüsse, zumal man auch gelegentlich den Inhalt einer Ant- wort an verschiedenen Stellen im Bande suchen muß.

Im ganzen und großen ist die Edition solide nnd kritisch gearbeitet und angeordnet, man befindet sich durchweg auf sicherem Boden. Doch darf nicht verschwiegen werden, daß die Interpunktion, auch in den deutschen Stücken, oft irreführend ist, daß der Text gelegentlich auf Lesefehler schließen läßt (über dies alles besser mündlich) und daß Schweizer dem seiner Einführung zum zweiten Bande vorgesetzten Motto Minucci’s „Magna res est historiam prudenter et eleganter seribere‘‘ stilistisch in keiner Weise Ehre macht (darunter leiden insbesondere im zweiten Bande seine wertvolle ‚‚Übersicht über die Streitigkeiten und Gewalttätigkeiten um [sic] den Profan- und Re- ligionsfrieden samt dem geistlichen Vorbehalt am Kaiserhof 1587—1591“ und seine Darstellung der polnischen Frage).

Auf Wiedergabe einiger bei der Lektüre der Bände! gemachten Beobachtungen muß hier verzichtet werden (sie würden ohne weiteres die Bedeutung der von Schweizer mitgeteilten Akten erweisen, zu deren Charakteristik die Schweizerschen Einleitungen nur geringe Bei- träge liefern?). Erwähnt sei aber folgendes.

ı Das im zweiten Bande S. 605—622 abgedruckte Verzeichnis der am Kaiserhofe expedierten Schreiben hätte ohne Schaden fortbleiben können.

2 Über Wolf Dietrich, Erzbischof von Salzburg, Bd. 14 n. 177. 188; 8. 382 Anm. 3; n. 217 Abs. 3. Bd. 18 S. 39 Anm. 2; S. 42 Anm. 1; n. 128 (zu vgl. n. 147); n. 57 (zu vgl. S. 275 Anm. 2), n. 173; S. 349 Anm. 1 (Propstei Berchtesgaden). Uber Erzherzog Ferdinands Toleranz Bd. 18 S. 376 Anm. 1; zu vgl. S. 550 f. n. 273. Uber die Hansa, adventurers, England, Spanien und das Reich (Simancas-Akten) Bd. 18 S. 36 Anm. 1; S. 37 Anm. 1; S. 110 Anm. 1; n. 207; zu vgl. S. 200 Anm. 3. Über Nominierung ungarischer Bi- schöfe und Rom (Gesualdo) Bd. 14 S. 504 506; Bd. 18 S. XXI Anm. 3. Über den Novellara- Streit und ein etwaiges kaiserliches Verbot der Über- weisung von Prozessen nach Rom Bd. 14 n. 216; S. 397 Anm. 3; S. 424 f.,; 8. 453 Anm. 1; S. 465 f.; zu vgl. S. 457 Z. 1f. und Bd. 18 S. 31f. Über

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Aus Bd. 14 S. 547 n. 305 ergibt sich, daß Puteo, Erzbischof von Bari, im Oktober 1575 den jungen aus Rom geflüchteten Herzog Ernst von Bayern über Civitavecchia nach Rom zurückgeleitete (vgl. hierzu meine „Italienische Schlendertage‘‘ des Prinzen in Q. F. aus ital. Arch. und Bibl., Bd. 10, 1907, wo S. 357 Anm. 1 das „Sessa“ der Vorlage also in Bari“ zu verbessern ist).

Die vom Passauer Bischof am 1. Januar 1588 Montalto gegenüber erwähnten Ninguarda-Akten (a. a. O. S. 164f., n. 78) sind nicht ver- loren und mir bekannt; der S. 164, Anm. 2 genannte Administrator von Passau, Herzog Ernst, ist der von 1516 1540 regierende Passauer Bischof Ernst.

Uber die von Puteo S. 121 und 510 erwähnte Magdeburger Propstei enthält mein dritter Portia-Band (N. B. III 5) S 266 268 aufklärende Mitteilungen; Berchleni, Berchelin ist wohl Lesefehler; der Propst hieß Böcklin (Bechlin, Pechlin).

Wie hoch Papst Sixtus V. von seiner Stellung als Papst dachte, zeigt, daß er dem Kaiser angesichts der französischen Wirren am 12. Oktober 1589 zu verstehen gab (18 S. 71 Z. 8 ff.), der Papst, nicht der Kaiser, habe in Frankreich zu richten. Und auf das Gerücht von der Verleihung des Königstitels an den Großherzog von Toscana durch Rudolf erhielt Nuntius Visconti am 24. März 1590 den Auftrag (n. 79), diesen wissen zu lassen, die Verleihung stünde dem Papste und nicht dem Kaiser zu, denn es sei klar, daß das imperium dem Papsttum unterstehe (subietto) und nicht der Papst dem Kaiser.

München. Karl Schellhaß.

Otto Brandt: August Wilhelm Schlegel. Der Romantiker und die Politik. Stuttgart und Berlin 1919. Deutsche Verlags-Anstalt. VIII. 258. 8°.

In den Anmerkungen zur jüngsten Auflage von „Weltbürgertum und Nationalstaat“ kann Friedrich Meinecke die Fülle der Einzeluntersuchungen buchen, die auf dem von ihm abgesteckten ideengeschichtlichen Arbeits- felde emporgewachsen sind. Das politische Denken der Romantik ins- besondere, von Meinecke selbst eingehend berücksichtigt und bereits vor ihm von Albert Poetzsch in geistvoller Skizze behandelt, ist eifriger

Toleranz Bd. 18 S. 100 Z. 24 v. u. fl. Zu Bd. 14 S. 173 Anm. 1 siehe Amtliche Sammlung der ältern eidgenössischen Abschiede Bd. 5, 1 S. 98 unter b. Uber diplomatische Feinheit (principe coronato re) Bd. 14 S. 244 Anm. 2. Über Verleihung von Kanonikaten an Kinder Bd. 14 S. 281 Anm. 1: S. 407 Anm. 1: Bd. 18 S. 138 Anm. 1.

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Nachschau unterzogen worden. Beschränkt sich schon die in schwierige Dialektik gekleidete, ganz allgemein „Politische Romantik“ betitelte Untersuchung Schmitt-Dorotiés im wesentlichen auf die Anschauungen einer Einzelpersönlichkeit, Adam Müllers, so haben die Brüder Schlegel eine ausgesprochene monographische Behandlung erfahren. Der Arbeit von Richard Volpers über Friedrich Schlegel als politischen Denker und deutschen Patrioten, über deren bedingten Wert sich Meinecke 5. Aufl., S. 76, Anm. 2 geäußert hat, gesellt sich jetzt über A. W. Schlegel das angezeigte Buch von Brandt, dem eine besondere wissenschaftliche Be- deutung zukommt.

In den Grundlagen freilich wird nicht erschüttert, was wir schon seit Haym wußten: daß neben Schlegels Hoffnungen auf Wiedererrichtung eines mittelalterlichen Universalreiches ein klares Bekenntnis zum auf- geklärten preußisch - protestantischen Staate steht. Während Haym, an den man sich bisher einzig halten mußte, um über A. W. Schlegels politische Anschauungen unterrichtet zu werden, diesen Gegensatz ein- fach durch die Gewalt der Tatsachen überbrückt, die den Romantiker zum Apostel der politischen Aufklärung und des nationalen Fortschrittes machte, fördern Brandts zäh eindringende Beobachtungen das über- raschende Ergebnis, daß in A. W. Schlegel von früh an ein gutes Stück nationaler Machtpolitiker steckte und je zuweilen seine Verklärungen mittelalterlich - kosmopolitischer Staatlichkeit durchbrach oder umschlang. Schlegel hat nicht nur den Stolz auf die deutsche Kulturnation, die durch universales Verstehen schließlich die Überlegenheit an sich reißen wird, er vermag auch in den Deutschen, nach den Römern, die zweiten großen Welteroberer zu sehen, die in der germanischen Völkerwanderung durch Zerstörung des Römerreiches im Süden, dann durch Ausbreitung im Norden das neuere Europa gründeten. Das mittelalterliche Reich deutscher Nation, mit dem Kaiser, nicht dem Papste an der Spitze, das den von den Deutschen abstammenden „Neulateinern“, den romanischen Völkern, gebietet, erscheint ihm als der einzig richtige Ausdruck der höchsten politischen Macht in Europa. Diese Beobachtung Brandts, „daß Schlegel von der Idee der deutschen Kulturnation zu einer deutsch - national- staatlichen Hoffnung fortschreitet, die er an sein Bild des mittelalter- lichen deutschen Staates anknüpft, wird bereits von Rapp in seinem verdienstlichen Werke von der Entwickelung des deutschen Gedankens seit dem 18. Jahrhundert zur Charakteristik A. W. Schlegels genützt. Das Verständnis dafür, daß Schlegel seine nationalen Hoffnungen schließlich an den dem Romantiker sonst verhaßten Staat Friedrichs des Großen band, erschließt Brandt durch einige wirkungsvoll herangezogene Stellen

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aus dem Briefwechsel und dem handschriftlichen Nachlaß, in denen die „ökonomische (lediglich auf das Hausinteresse bedachte) Politik“ der Habsburger, für die Romantiker sonst die gegebene Dynastie eines neu erstehenden Reiches, scharf getadelt wird. Wenn Brandt dann in einem besonderen Kapitel Schlegels Stellung zum aufgeklärten Absolutismus und zum preußischen Staat untersucht, hätte es sich wahl empfohlen, die entscheidende Äußerung aus den Vorlesungen über Enzyklopädie in ihrem ganzen Umfange wiederzugeben. In seinem starken deutschen Willen mutet A. W. Schlegel fast prophetisch an, wenn er bereits im Frühjahr 1813 mit dem Verlangen nach Selbständigkeit wenigstens Holsteins gegenüber der dänischen Regierung die spätere schleswig- holsteinische Frage anschneidet, und die Forderungen eines Freundes- briefes an Schleiermacher (vom Juli 1813), daß die Deutschen sich den ausländischen Einfluß durch Eroberungen vom Leibe halten müßten, daß das linke Rheinufer, die Niederlande und die Schweiz zu Deutschland gehörten, stellt Brandt mit Recht den Anschauungen Ernst Moritz Arndts zur Seite. Das ist die neue Seite in Schlegels politischem Denken, die Brandt aus der Fülle des scharf gesichteten gedruckten und handschrift- lichen Materials herausarbeitet. Freilich behauptet sich Schlegel nicht durchweg auf dieser Höhe des Wollens; häufig genug, in seinen späteren Jahren ausschließlich, erstrebt er für das deutsche Volk nur die geistige Führung, und durch diese Unentschiedenheit bleibt ihm die Würde eines klaren, geschichtlichen Charakters versagt. Brandt versucht hier nichts zu beschönigen.

Eher noch als durch die deutschen Ziele empfängt Schlegels politisches Denken und Handeln durch seine Abneigung gegen Frankreich eine gewisse Einheitlichkeit. In welcher Rolle der Vielgestaltige auftreten mag, als Betrachter der französischen Revolution, als ästhetischer Be- urteiler von Racines Phädra, als Reisemarschall der Frau von Staël, als diplomatischer Gehilfe Bernadottes und Verfechter seiner Ansprüche auf Norwegen wie auf die französische Königskrone, als Journalist, der sich mit. Napoleon selbst in Artikeln mißt, als Entlarver der französischen. Geheim- polizei, als epigrammatischer Plänkler gegen das Julikönigtum immer führt dem äußerlich nach der Pariser Mode zurechtgestuzten Manne der Haß gegen das Galliertum die Feder. Die Hervorhebung dieses Zu- summenhangs ist ein weiteres Verdienst der Brandtschen Schrift. Dabei walirt sich Brandt durchaus die Besonnenheit des Urteils, er vergrößert nicht seinen „Helden“, er erkennt seine Fehler, den Mangel an Mut und eines klaren, politischen Blickes, und betont, daß ein guter Stern Schlegel davor bewahrte, als handelnder Politiker Proben seiner Fähigkeit zu geben.

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Brandts Arbeit ist ein wichtiger Beitrag zur Entstehungsgeschichte des deutschen Nationalgefühls in Zeiten, wo auch Größere als Schlegel kein geklärtes Deutschbewußtsein in sich trugen, und als solcher Beitrag ist sie vielleicht besser gekennzeichnet als durch ihren eigenen Unter- titel „Der Romantiker und die Politik“, denn das typische Verhältnis des Romantikers zur Politik dürfte eher bei Görres und den Restaura- tionspolitikern als gerade bei A. W. Schlegel zu finden sein. Methodisch ist diese Kieler Habilitationsschrift vorzüglich gearbeitet. Sie gewinnt einer Menge von wenig beachtetem oder ganz unbekanntem Material fruchtbare Ergebnisse ab, bringt für alle Einzelheiten die sorgfältigsten Literaturangaben und beherrscht immer mit gedankenreicher Durch- dringung den verschwenderisch ausgebreiteten Stoff. Ihre Lesbarkeit wie die mancherlei unmittelbaren Beziehungen, die sich zur Gegenwart ergeben, dürften ihr Freunde auch außerhalb der fachwissenschaftlichen Kreise sichern. Der Verlag hat das Werk in Druck, Papier und Bild- schmuck anständig ausgestattet. Walther Voigt.

Heinrich Ulmann, Geschichte der Befreiungskriege 1813 und 1814. München und Berlin, R. Oldenbourg, I. Band 1914, IV und 477 S. und eine Übersichtskarte; II. Band 1915, 558 S. und zwei Übersichtskarten.

Die Jahrhundertfeier der Befreiungskriege gab den Anlaß zum Er- scheinen mehrerer neuer Werke, die unsere Kenntnis jenes Zeitalters wesentlich bereichert haben. Aber überwiegend waren es Militärschrift- steller, denen wir diese Arbeiten verdanken und dementsprechend über- wiegt dort die kriegsgeschichtliche Seite der Forschung. Die politische ist dabei zu kurz gekommen und das war um so mehr zu bedauern, als es hier an neueren Darstellungen fehlte.

Ulmann hat uns nun in seiner Geschichte der Befreiungskriege das Buch geschenkt, das wir brauchen, das in engstem Zusammenhang die mili- tärischen, wie diplomatischen Vorgänge und ihre gegenseitige Beeinflussung schildert. Und das geschieht mit der gründlichen, scharfsinnigen Unter- suchungsweise und der ruhigen, sachlichen Darstellungsweise, die Ulmanns Schüler so oft bei ihrem Lehrer bewundert haben. Fast ein halbes Jahr- hundert ist vergangen, seit er in seinem Franz von Sickingen den Todes- kampf des alten Rittertums unsern Augen vorführte. Noch lange war dann seine Hauptarbeitskraft jener Zeit der Gährung und Umwälzung zugewandt, die er in seinem Kaiser Maximilian I. beschrieb, dessen zweiter Band vor dreißig Jahren erschien. Aber dann trat immer mehr das Interesse für die Befreiungskriege hervor, das ihn schon in seinem

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ersten Dozenten-Semester beseelt hatte. Damals hatte er das neue deutsche Reich entstehen sehen und das Glück empfunden, nach dem die Kämpfer der ruhmreichen Erhebung gegen Napoleon sich vergeblich gesehnt.

Seitdem ist nun wieder ein Menschenalter dahingegangen und das herrliche deutsche Reich ist in Trümmer geschlagen worden, obgleich die Helden von 1914 ihren Urgroßvätern von 1814 an Tapferkeit und Opfermut gewiß nicht nachstanden und obgleich die militärische Führung auf derselben Höhe war, wie damals. Oft genug ist darauf hingewiesen worden, daß das Verhältnis zwischen Hindenburg und Ludendorff wohl noch besser gewesen ist, als einst das zwischen Blücher und Gneisenau. Welche Schwierigkeiten ein Koalitionskrieg mit sich bringt, haben alle vier kennen gelernt.

Aber in einem Punkte haben es Blücher und Gneisenau doch wohl leichter gehabt, als die Helden des Weltkrieges; so sehr hat die staats- männische Kunst der preußischen Diplomaten 1813 und 1814 nicht ver- sagt, wie 1914—1918 die der deutschen, das würde wohl selbst Blücher, der so oft auf die Federfuchser schimpfte, heute zugeben. Ich gestehe, daß mir ein volles Verständnis für die Schwierigkeiten, die sich der preußischen Diplomatie 1813 und 1814 entgegenstellten, erst während des Weltkrieges aufgegangen ist.

Mit größtem Interesse bin ich darum den Ausführungen Ulmanns gefolgt. Vor allem möchte ich ihm in seiner Beurteilung Metternichs zustimmen. Ulmann sagt mit Recht, daß dieser so viel angefeindete Minister bedeutender war, als Treitschke ihn einst eingeschätzt hat. Er war kein bloßer Routinier, sondern ein wirklich hervorragender kluger Staatsmann. Allerdings vertrat er nicht die Interessen des deutschen Volkes, sondern des österreichischen Staates. Der Haß, den alle nationalen Kreise in Deutschland gegen den allmächtigen Mann in Wien hegten, ist wohl begreiflich. Aber der Historiker muß anerkennen, daß es Metternich war, dem Osterreich seine führende Stellung verdankte. Von 1814 vis 1848 lag die Schwerkraft Europas in Wien, wie etwa 1809 bis 1812 und 1856 bis 1866 in Paris, 1849 bis 1853 in Petersburg, 1871 bis 1890 in Berlin. Fast alle Kongresse im Zeitalter der Restauration wurden auf österreichischem Boden abgehalten, wir brauchen bloß Wien, Teplitz, Karlsbad, Troppau, Laibach, Verona und später Münchengrätz zu nennen. Und alle diese Erfolge sind das Werk Metternichs. Und dabei konnte er sich nicht wie die russischen und preußischen Diplomaten auf militärische Erfolge stützen. Neuere österreichische Darsteller, wie zum Beispiel Christe, suchen ja nachzuweisen, daß ohne die österreichische Hülfe der Sieg 1813 nicht zu erringen gewesen sei, sie vergessen dabei,

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daß dasselbe von der preußischen und von der russischen Armee gilt. Während des Weltkrieges, gerade als Ulmanns Buch erschien, war es in einigen Kreisen wieder einmal Mode geworden, Österreichs Verdienste von 1813 stark zu überschätzen. Auch früher schon ist das geschehen. Ich habe mich, als ich hier in dieser Zeitschrift den zweiten Band von Friederichs Geschichte der Befreiungskriege besprach, gegen die günstige Auffassung gewandt, die dieser treffliche Militärschriftsteller von Schwarzenberg hatte und ich habe bei Besprechung des dritten und vierten Bandes mit Freuden konstatieren können, daß Friederich hier zu einem ganz anderen Urteil gelangt ist. Ulmanns Darstellung zeigt uns, daß Schwarzen- berg als Mensch wohl Sympathien erwecken kann, aber daß er als Feld- herr wiederholt versagte. Das ist nicht erst, wie es bei Friederich den Anschein hat, 1814 geschehen, sondern schon 1813; in den Tagen von Leipzig tritt es deutlich hervor.

Hier hat nun der russische Kaiser wiederholt eingegriffen. Daß wir den Russen viel verdanken, weit mehr als den Österreichern, war wohl jedem unbefangenen Kenner der Geschichte der Befreiungskriege schon lange klar, daß aber Alexander I. so oft den Ausschlag für die Ent- scheidung gegeben, tritt erst in Ulmanns Buch deutlich hervor. Angesichts der Schüchternheit Friedrich Wilhelms III. nnd der übergroßen Vorsicht seines militärischen Beraters Knesebeck würden Blücher und Gneisenau ihr Ziel nicht erreicht haben, wenn nicht der Zar mehrmals die Pläne der Vorwärtsstürmer unterstützt hätte.

Auch die Persönlichkeit des Kronprinzen von Schweden tritt deutlich hervor. Wir können verstehen, wie schmerzlich es gar manchem guten Deutschen sein mußte, daß in dem gegen die Franzosen gerichteten Befreiungskampfe Feldherren französischer Abkunft eine große Rolle auf Seiten der Alliierten spielten. Bernadotte und Moreau waren französische Generäle gewesen, Langeron war ebenfalls in Frankreich geboren und hatte dort seine militärische Laufbahn begonnen. Kein Wunder, daß man diesen Leuten nicht traute. Gegen Bernadotte hegten viele den Verdacht, er sei ein Verräter. Mit Recht sagte Blücher von ihm: „Um sich zu gleicher Zeit in Paris und Stockholm in Gnaden zu erhalten, will der Kronprinz keinen Schweden opfern und keinem Franzosen etwas zu Leide tun.“ Wir wissen ja heute, daß Bernadotte hoffte, nach Napoleons Sturz Kaiser der Franzosen zu werden und daß dieser Gedanke sein Handeln bestimmte. Ulmann war schon früher in einem in der Historischen Zeitschrift (102. Band) veröffentlichten Aufsatz der Bernadotte- Frage nahegetreten. Auch in dem vorliegenden Werke finden wir vielfach Beweise für die Ansicht, daß der schwedische Kronprinz ängstlich bedacht

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war, nichts zu tun, was ihn in den Augen der Franzosen als Landes- feind hätte erscheinen lassen,

Auf ein Kapitel möchte ich noch besonders hinweisen, das nicht bloß dem Historiker und Marineschriftsteller, sondern auch dem Kritiker viel Anregung bietet, es ist das zweite der Einleitung, I, 22 bis 42: England während der Höhezeit Napoleons und bis Anfang 1813. Als während des Weltkrieges viele Deutsche ihren Haupthaß gegen die Engländer richteten und die Franzosen weit günstiger einschätzten, da hörte man öfter die Meinung aussprechen, daß Napoleon I. wegen seines Kamptes gegen das Inselvolk den Dank der Nachwelt verdiene. Mit ruhiger Objektivität wägt Ulmann ab, wer von beiden wohl damals der Freiheit Europas mehr genutzt habe, der Korse oder der Brite, und es ergibt sich, daß die Wagschale zugunsten des letzteren sich neigt. Ulmann stellt sich auf die Seite Steins, der in jener Zeit urteilte, man habe ein großes Vertrauen zu England, denn sein und Deutschlands Nutzen stimmten überein. Und Ulmann schließt das Kapitel mit Aussprüchen Arndts, welcher meinte, gewiß habe England aus Eigennutz gestritten, aber sein Vorteil sei auch der Europas gewesen.

Seit dem Erscheinen von Ulmanns Werk ist ein furchtbares Unglück über unser Volk gekommen, wir stellen wieder gedemütigt und wehrlos da, ähnlich wie vor 110 Jahren. Damals richtete man sich auf in Er- innerung an die Taten Friedrichs des Großen. Auch wir denken gern an den Sieger von Roßbach zurück, aber wir können uns auf mehr noch berufen, wir denken an Katzbach, Leipzig und Belle-Alliance, an Wörth, Metz und Sedan, und an das heldenmütige Todesringen von 1914—1918. Daraus schöpfen wir Hoffnung auf die Zukunft. Darum wird es aber auch unsere Pflicht sein, die Jugend, die uns anvertraut ist, auf das Studium der großen Vergangenheit hinzuweisen. Wer über die Geschichte der Befreiungskriege vorträgt, wird reichen Stoff in Ulnanns Werk finden und wird seine Zuhörer ermuntern, es selbst in die Hand zu nehmen und zu lesen. So wird Ulmann, auch nachdem er von seinem Lehramt zurück- getreten ist, seinen Einfluß auf weite Kreise der deutschen Jugend ferner behalten.

Charlottenburg. Richard Schmitt.

Redlich, Josef, Das österreichische Staats- und Reichspro- blem. Geschichtliche Darstellung der inneren Politik der habs- burgischen Monarchie von 1848 bis zum Untergang des Reiches. I. Band. Der dynastische Reichsgedanke und die Entfaltung des Problems bis zur Verkündigung der Reichsverfassung von 1861.

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1. Teil: Darstellung erste und zweite Hälfte, 816 Seiten. 2. Teil: Exkurse und Anmerkungen, 258 S. Leipzig 1920. Der neue Geist, Verlag Dr. Peter Reinhold.

Erst nach Vollendung des ganzen Werkes wird ein endgültiges Urteil über den vorliegenden ersten Band möglich sein. Da die behandelte Geschichtsperiode sich nahezu vollkommen mit der Regierungszeit des Kaisers Franz Josef deckt, so kann man sich ein einheitliches geschlossenes Bild von der Regierung dieses Monarchen naturgemäß erst nach Kenntnis des ganzen geschichtlichen Stoffes machen und man wird die Charakteristik seiner Persönlichkeit und Regierungspolitik in diesem Bande auf Grund der späteren geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen haben. Analoges gilt von den führenden politischen Personen und politischen Parteien, die während der ganzen Regierungszeit Franz Josefs eine konti- nuierlich fortwirkende Tätigkeit entfaltet haben. Aus diesem Grunde wird sich auch erst nach Vollendung des ganzen Werkes beurteilen lassen, ob die Voraussetzungen objektiver Geschichtschreibung hinsichtlich der für die unmittelbare Gegenwart bedeutungsvollen politischen Ereignisse im vor- liegenden Bande gegeben waren. Allein schon jetzt kann festgestellt werden, daß das Werk vermöge sorgfältiger Verarbeitung eines überaus reichen archivarischen Aktenmaterials, das bisher unzugänglich war und erst nach dem Umsturze der wissenschaftlichen Forschung erschlossen wurde, ein hervorragendes historisches Interesse besitzt und daß der Verfasser vermöge seiner großen politischen Begabung, seiner tiefen staats- und verwaltungsrechtlichen Einsicht, sowie seiner klaren, leben- digen und anschaulichen Darstellungsgabe für die Lösung des schwierigen geschichtlichen Problems sehr wertvolle Eigenschaften mitbringt. Im übrigen beschränkt sich Referent vorläufig auf eine kurze Inhaltsangabe.

Der erste Abschnitt befaßt sich mit den geschichtlichen Grundlagen der österreichischen Reichs- und Staatsgewalt: dem dynastischen Reichs- und Staatsgedanken. Mit Recht geht der Verfasser bis auf die Ent- stehung der Monarchie im Jahre 1526 zurück, da der Grundgedanke des damaligen Zusammenschlusses Ungarns und Böhmens mit den deutschen Erblanden der Habsburger, der Schutz Mitteleuropas vor der Türken- gefahr, auch für die folgenden Jahrhunderte der Existenz- und Bestim- mungsgrund des Habsburgerreiches blieb. In der Entwicklung der fol- genden Zeit nehmen die Kämpfe zwischen landesherrlicher und ständischer Macht einen breiten Raum ein, eine österreichische „Gesamtstaatsidee“ kann nur auf dem Wege der Zurückdrängung des ständischen Parti- kularismus erfolgen. Behördenwesen und Beamtentum haben hierbei eine führende Rolle. Die von den Ständen selbst ausgehenden Konzentrations-

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bestrebungen werden von den Herrschern mit Mißtrauen aufgenommen. Die Niederwerfung der böhmischen Stände nach der Schlacht am Weißen Berge bildet den Wendepunkt für die Bildung eines höfischen Adels, der die erste spezifierte österreichische Gesellschaftsklasse repräsentiert. Die Reformen Maria Theresias und Josefs II. schaffen aus den zislei- thanischen Ländern einen einheitlichen Staatsverband, dem gegenüber die Länder der ungarischen Krone eine relative Selbständigkeit behaupten. Der spätere Dualismus der Gesamtmonarchie kommt hier schon deutlich zum Vorschein. Der von Maria Theresia geschaffene österreichische „Staat ist bei seinem Entstehen zentralisierender Beamtenstaat, der erst im Verlaufe der folgenden Generationen im Gefühl der Bevölkerung Wurzel faßt. Ein Produkt deutscher Kultur trägt dieser Beamtenstaat durchaus deutschen Charakter an sich und gewinnt auf die Kultur der nichtdeutschen Nationalitäten einen bestimmenden Einfluß.

Der zweite Abschnitt hat die Entfaltung des österreichischen Problems durch die Revolution von 1848 zum Gegehstande und schildert zunächst die Erstarrung des österreichischen „Ancien Régime“ unter Franz II., der vom Haß gegen die Ideen der französischen Revolution erfüllt, den Staat zur sorgsam ausgebildeten Maschine machen möchte, deren Aufgabe im Innern vorzüglich die Erhaltung von Ruhe und Ordnung ist. Unter der Vorherrschaft von Polizei und Zensur ist die Restaurationsepoche seit 1815 „die Zeit tiefster Herabwürdigung aller Grundkräfte wirklicher Staatsmoral und gesunden politischen uud gesellschaftlichen Lebens, sowohl bei den Einzelnen, als auch bei ganzen Völkern und Klassen“. Geschichtlich durch den Namen Metternichs berühmt, hatte die Epoche im tiefsten Grunde doch ihren Geist und Charakter von dem Wesen des Kaisers Franz empfangen. Die Regierung des Reiches durch die wundersame Hof- und Staatskonferenz unter seinem geistesschwachen Nachfolger Ferdinand hat das ihrige getan, um im letzten halben Menschenalter vor der Revolution von 1848 das äußerste Stadium der Erstarrung aller geistigen und moralischen Kräfte im Leben und Handeln des Staates herbeizuführen. Seit der Julirevolution macht sich auch in Oesterreich ein Geist der Opposition bemerkbar, einerseits bei den Stände vertretungen, die bereits abgestorben schienen, andererseits bei den intellektuellen Kreisen des Bürgertums, die sich mit den Klagen und Wünschen des vom groß- grundbesitzenden Adel wirtschaftlich und persönlich durchaus abhängigen Bauernstandes identifizieren. Uber diese revolutionkren Triebkräfte hinaus- wachsend erhebt sich gleichzeitig das Nationalgefühl der nichtdeutschen Volksstämme und alsbald auch der Deutschen in Oesterreich. Hierzu gesellen sich sogleich zwei spezifiseh österreichische Kraftelemente: die

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„staatsrechtliche“ Idee, die sich im Wiederaufleben der ehemaligen politischen Selbständigkeit der Länder äußert und die Abneigung gegen den büro- kratischen Zentralismus. Einen der letzten Gründe der schweren Krankheit Oesterreichs im ganzen 19. Jahrhundert erblickt der Verfasser darin, daß die Deutschen sich immer wieder mit dem absolutistischen Charakter des Staates versöhnten, weil die Obrigkeit für sie einen nationalen Besitz, den Ausdruck ihrer alten volklichen Herrenstellung in diesem Reiche bedeutete. Die regierende Obrigkeit ihrerseits kam über die rein dynastische Reichs- und Staatsidee nicht hinaus und verstand es nicht, den Ubergang zu der politischen Auffassung zu finden, den der Staat als Vermittlung zwischen West und Ost, Nord und Süd schrittweise eine kulturelle und politische Annäherung und Gleichstellung der Völker mit dem Ziele eines künftigen übernationalen Reiches erstreben müsse, um für sich eine natürliche Existenzberechtigung zu schaffen. So hatte die verhängnisvolle Erbschaft franziskanischer Politik den Staat in den Abgrund gestürzt.

Das Hauptproblem der Revolution selbst ist die Frage, ob die Reichs- gemeinschaft erhalten bleiben könne, wenn die Prinzipien der individuellen politischen Freiheit des Liberalismus und der volklichen Freiheit des Nationalismus gleichzeitig in Kraft gesetzt werden.

Der Kremsieser Verfassungsentwurf, der als freier Vertrag der Völker zustandekam, versucht dieses Problem zu lösen, allein die Regierung verhindert gewaltsam seine Verwirklichung und oktroyiert die Verfassung vom 4. März 1849 mit Einbeziehung Ungarns in das Reich. Auch diese Verfassung tritt nicht ins Leben, und das Sylvesterpatent von 1851 führt den neuen Absolutismus ein. Auf die von Redlich sehr eingehend be- handelten Einzelheiten dieser hier in aller Kürze skizzierten Entwicklung soll nicht näher eingegangen werden, ebenso nicht auf die parallel hiermit geschilderte Gestaltung der Frankfurter Nationalversammlung mit ihren Beziehungen zum Verlauf der österreichischen Revolution. Nur die eine von Redlich hervorgehobene, den Idealismus der Deutschen kennzeich- nende Tatsache sei erwähnt, daß das Prinzip der Gleichberechtigung der Völker im national gemischten Staate zum ersten Male in der Frank- furter Versammlung solenne Anerkennung und Formulierung gefunden hat. Die Folgerungen, die von tschechischer Seite aus diesem Prinzip gezogen wurden, gingen jedoch dahin, ein Vorrecht der tschechischen Sprache innerhalb der Länder des alten böhmischen Staates zu prokla- mieren. In dem durch die folgenden Jahrzehnte fruchtlos geführten Kampfe um das „Amtssprachenrecht“ sieht Redlich den stärksten Beweis der politischen und legislativen Unfähigkeit des neuen österreichischen Obrigkeitsstaates. Die innerösterreichischen Gegensätze der Nationalitäten,

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das Widerstreben Ungarns gegen Osterreich, die Bestrebungen der Kroaten und Rumänen innerhalb des Verbandes der Länder der unga- rischen Krone zeigen die außerordentlichen Schwierigkeiten des öster- reichisch - ungarischen Reichs- und Staatsproblems.

Im dritten Abschnitt gibt Redlich eine für die Koditikations- geschichte des Kremsieser Entwurfes sehr lehrreiche Darstellung von dem Zustandekommen dieses von ihm mit vollem Rechte sehr hoch ge- werteten Verfassungsentwurfes, der unter der Mitwirkung der Vertreter aller Nationalitäten Osterreichs es zustande brachte, das bisher durch den Machtwillen der Dynastie zusammengefaßte Reich zu einer orga- nischen Verbindung der Teile umzugestalten, den Staat zu dekonzen- trieren und zu dezentralisieren und ihn dabei doch zu erhalten.

Der vierte Abschnitt, der den neuen Absolutismus Österreichs im Gegensatze zu dem vormärzlichen Regiment und die Entwicklung des österreichischen Problems von 1849—1859 zur Darstellung bringt, ist durch die Charakteristik der führenden Persönlichkeiten, wie Windischgrätz, Schwarzenberg, Stadion, Kübeck, Bach u. a. von besonderem Interesse. Das Fazit der Entwicklung ist nach Redlich, daß durch die gewalt- same Beseitigung des konstitutionellen Gedankens und die Einrichtung des bürokratischen militärischen Absolutismus in der Gesamtmonarchie (mit Einschluß des seiner verfassungsrechtlichen Sonderstellung beraubten Ungarn) der Staat auf die zum Abgrund führende Bahn gebracht worden ist. Die äußerste Konzentration rein bürokratischer Verwaltung, gestützt auf modernisierte Staatspolizei mit Gendarmerie verbürgte die völlige Willen- losigkeit und Untätigkeit der Völker. Der Monarch hat eine persönliche Zentralstellung und ist nach dem Tode Schwarzenbergs sein eigener Ministerpräsident. Wenn die Verwaltung vom administrativen Gesichts- punkt aus manches Gute geleistet hat, so hat sie politisch schweren Schaden angerichtet. Die Bevölkerung ist von Mißtrauen gegen die Regierung erfüllt und von Mißtrauen in die eigene Fähigkeit, politisch schöpferisch zu wirken. Der Haß Ungarns gegen das Deutschtum stammt aus dieser Bach' schen Zeit, da die Verwaltung deutsch war. Bei der großen Ausführlichkeit, mit der Redlich diese Periode behandelt, muß es auffallend erscheinen, daß er dem folgenschweren Abschluß des Konkordats so geringe Aufmerksamkeit zugewendet hat.

Der fünfte Abschnitt ist dem Abbau des Absolutismus und Zentra- lismus in der Gesamtmonarchie und der Erlassung des Oktoberdiploms gewidmet.

ö Bei der innigen Wechselwirkung zwischen äußerer und innerer Politik hat der Zusammenbruch der ersteren auf den lombardischen Schlacht-

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feldern die Unmöglichkeit des letzteren im Gefolge. Der in der oktroyierten Verfassung vom 4. März 1849 geschaffene Reichsrat, der als oberster Staatsrat gedacht war, wurde als verstärkter Reichsrat zur Anbahnung der erforderlichen Reformen einberufen. Nach seiner Zusammensetzung hatten die österreichischen und ungarischen konservativen aristokratischen Mitglieder, die eine einheitliche Partei bildeten, den maßgebenden Einfluß. Ihr Majoritätsantrag stellt die historisch-politischen Individualitäten der Länder für die Gestaltung der zukünftigen Verfassungspolitik des ganzen Reiches in den Vordergrund, bewahrt in der Zentralverfassung die Macht- stellung der Krone und perhorresziert die Einführung konstitutioneller Zustände nach dem Muster der westeuropäischen Staaten. Das in Ge- mäßheit dieser politischen Grundvorstellungen erlassene Oktoberdiplom erweist sich durch den Widerspruch Ungarns, das seinen konservativen Adel im verstärkten Reichsrat aufs entschiedenste desavouiert, sowie durch die allgemeine Ablehnung seitens der Deutschliberalen als undurchführbar.

In welcher Weise es Anton von Schmerling und seinem aus- gezeichneten Mitarbeiter Perthaler gelingt, im Februarpatent ein Kom- promiß zwischen bürgerlichem Konstitutionalismus und adeligem „Autono- mismus“ zustande zu bringen, zeigt uns der sechste und letzte Abschnitt des Bandes, der auf Grund der Protokolle und Akten eine sehr lehr- reiche Kodifikationsgeschichte und eine vortreffliche Analyse der staats- rechtlichen Grundideen der Februarverfassung enthält.

Wien. Gustav Seidler.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 15

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Nachrichten und Notizen.

Festgabe Gerhard Seeliger zum 60. Geburtstage. Dieterichsche Verlags- buchhandlung. Leipzig 1920. (240 S.)

1. Gritzner, „Die deutschen Reichsfarben“ (8. 1—8), untersucht ihr Alter („gold® seit Otto IV. Grundfarbe des Schildes und der Fahne und „schwarz“ Farbe des Adlers, „rot“ seit Otto III. Farbe der Belehnungsfahnen) und ihre Zusammenstellung: „Schwarz-rot-gold“ ist eine willkürliche Ver- schmelzung erst des 19. Jahrhunderts. 2. Hilliger bestimmt in einer Unter- suchung, die von einem Merkspruch des 13. Jahrhunderts ausgeht, aber auch die ortsüblichen rheinischen Maße des 19. Jahrhunderts heranzieht, den, Raum- inhalt der Kölner Hohlmaße des Mittelalters“ (S. 9—28)..— 3. Kühn, „Zur Kritik der Weistümer“ (S. 29—50), erörtert in einer straff aufge- bauten quellenkritischen Bearbeitung oberrheinischer Weistümer eine Methode für die Untersuchungen über Alter und Herkunft der Weisungen. Indem er die Weistümer nach Herrschaftskreisen zusammenstellt und ursprünglich ge- meinsame Bestandteile durch Vergleich aussondert, gewinnt er für das Alter der Weistümer wichtige Kriterien aus der Besitz- und Verwaltungsgeschichte der Herrschaften und für ihre Herkunft einen Einblick in den überraschend großen Einfluß der herrschaftlichen Politik. Das Interesse an der Bildung und Wiederholung der Weisungen als eines Rechtsvertrages lag nach Kühns Quellen ursprünglich wesentlich auf herrschaftlicher Seite. Erst als die Fron- hofsverfassung ins Wanken gekommen war, setzten sich neue Schichten lokaler Färbung an. „Jetzt erst begannen hier und da die Weistümer die Sprache der Bauern zu reden.“ Die klärende Untersuchung gibt beiläufig eine sehr einleuchtende Konjektur für das Münchweier Hofrecht des 12. Jahrhunderts. 4. In Rörigs Arbeit „Luft macht eigen“ (S. 51—78) ist der frucht- bare Gesichtspunkt der, daß sie die Entwicklung dieses Rechtssatzes mit der Entwicklung der über Grundbesitz hinausragenden Bannherrschaft verbindet, auf deren Bedeutung Seeliger häufig hingewiesen hat. Die Standesminderung durch Eintritt in einen bestimmt umgrenzten Herrschaftsbezirk kann sich erst durchsetzen, als die territorialen Herrschaftsgewalten die Zugehörigkeit der in den Umkreis ihrer Herrschaft Eintretenden zu persönlichen Herrschafts- verbänden oder zu dem persönlichen Stande der Freien nicht mehr achten, als das Territorialitätsprinzip das Personalprinzip des Rechts durchbricht. Das- selbe Territorialitätsprinzip äußerte in der Stadt infolge seiner autonomen Ausprägung die soziale Wirkung „Luft macht frei“, auf dem Lande unter herrschaftlicher Initiative die entgegengesetzte: „Es lag letzten Endes ganz bei den Herrschaften, ob sie die Summe der ihnen zustehenden Machtbefug- nisse über die Bezirkseingesessenen in dem Sinne steigern wollten, daß

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die Luft ihres Bezirks nicht nur die Untertanenbindung hervorrief, sondern im engeren Sinne des Wortes eigen machte“ (S. 64). 5. Kötzschke be- handelt „Die deutschen Marken im Sorbenland“ (S. 79— 114), ihre Bil- dung und, zum Teil im Anschluß an Arbeiten aus der Schule Seeligers, ihre Ver- fassung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt einmal in dem Hinweis auf das Zusammenwachsen slavischer und deutscher Einrichtungen, denn in der Ab- grenzung der slavisch-deutschen Burgwarde gegen die deutschen Burggraf- schaften. 6. OB wald, „Anteil an der gemeinen Mark in der nieder- ländischen Herrschaft Dvente“ (S. 115 - 140), gibt eine Entwicklungs- geschichte des Gerichts- und Verwaltungs wesens dieser Marken, in denen sich anscheinend sehr alte demokratische Einrichtungen bis ins 17. Jahrhundert rein, dann zum Teil in aristokratischer Umbildung erhalten haben. Für die Motive dieser Umbildung kann Verfasser im Rahmen der Arbeit nur Andeutungen geben. 7. Gerlach, „Über den Marktfiecken- und Stadtbegriff im späteren Mittelalter und in neuerer Zeit“ (S. 141—159), weist gegen- über der allgemeinen These Rietschels, Spieß und anderer, die Stadt unter- scheide sich im späteren Mittelalter durch ihre Befestigung von dem Markt, urkundlich eine ganze Reihe von Märkten mit Befestigung nach: Man kann eben die fließende Buntheit mittelalterlicher Zustände nicht ohne Gewaltsam- keit begrifflich sondern. 8. Strieder, „Die Frachtfuhrleute aus Frammersbach in Antwerpen“ (S. 160—166), hat in Antwerpener Quellen die eigenartige Beschäftigung der Bewohner ganzer Dörfer und Landstriche als Fuhrleute für den Frachtenverkehr im 15. und 16. Jahrhundert erkannt. 9. Bemmann, „Thomas Münzer, Mühlhausen i. Th. und der Bauern- krieg“ (S. 167—175), schränkt auf Grund lokalgeschichtlicher Untersuchungen die allgemeinen Darstellungen etwa Lamprechts und Kautskys von der sozialen Notwendigkeit der Mühlhausener Revolution und dem Anteile Münzers an ihr erheblich ein. 10. Stählin entwirft von „den inneren Verhältnissen Englands um das zweite Jahrzehnt der Elisabeth“ (S. 176—188) ein zum Teil anschauliches Bild, besonders im Anschluß an Harrisons „Description of England“: Trotz der Umbildung des feudalen in das gewerbliche England, trotz der beginnenden Opposition der Puritaner eine glückliche nationale Ge- schlossenheit gegenüber den katholischen Mächten. 11. Herre gibt in großen Zügen einen Überblick über „Völkergemeinschaftsidee und Interessen- politik in den letzten Jahrhunderten“ (S. 189—218), über die Be- nutzung der Völkergemeinschafts- nud Konvenienzidee durch den Macht- egoismus der Großstaaten im 17. und 18. Jahrhundert, die Herrschaft desselben Machtinteresses im 19. Jahrhundert im Grundsatz der „Legitimität“, aber auch in dem diesem entgegengestellten, des „Selbstbestimmungsrechtes“. Für Deutschland falle gegenwärtig realpolitisches Interesse mit der Aufgabe zu- sammen, den Völkerbundsgedanken in seiner Reinheit zu vertreten. 12. Ka p- hahn versucht in der Arbeit „Der Begriff und die Formen der histo- rischen Schwelle“ (S. 219—240) Simmels Definition, daß ein Ereignis die Schwelle vom historisch Irrelevanten zum Relevanten dadurch überschreite, daß es ein bestimmtes Quantum Wirkung ausübe, dadurch weiterzuführen, daß er das Kriterium der zeitlichen Fixierung und der Mitwirkung an einem geschichtlichen „Wandel“ einführt. Er endet aber bei der meines Erachtens wichtigeren Frage nach der Bedeutung, die das veränderliche subjektive histo- 15*

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rische Interesse für die Bestimmung der „Schwelle“ hat; diese Frage hleibt offen.

Die Aufsätze sind selbstverständlich nicht gleichwertig. Aber als Ganzes gibt der Sammelband wertvolle Anregungen nach zwei Richtungen: Einmal durch die Gruppe von Aufsätzen, die bestehende allgemeine Thesen aus den Quellen heraus einer Kritik unterziehen (Kühn, Gerlach, Bemmann), und dann durch zusammenfassende Übersichten, die Einzeluntersuchungen Richtung weisen können (vor allem Herre, Rörig, Kötzschke).

Görlitz. A. Koselleck.

W. S. Teuffels Geschichte der römischen Literatur. Sechste Auflage, unter Mitwirkung von E. Klostermann, R. Leonhard und P. Wessner neu be- arbeitet von W. Kroll und F. Skutsch +. I. Band. Die Literatur der Republik. Leipzig- Berlin 1916. X und 540 S. 8°.

Trotz mannigfaltigster Konkurrenz ist der „Teuffel*, das Reichskursbuch des Philologen, doch um seiner vorbildlichen Knappheit und klaren Übersicht- lichkeit willen schlechthin unersetzlich. Die Neubearbeitung des ersten Bandes, mit dem die Erneuerung des Werkes ihren Abschluß findet, lag fast ganz in den Händen von W. Kroll, der ja für weitausgreifende, knapp sachliche Re- ferate dieser Art eine ganz besondere Erfahrung und Veranlagung mitbringt. Hier kommt zunächst der allgemeine, sachliche Teil in Betracht, in dem Teuffel die einzelnen Literaturgattungen Revue passieren ließ, eine Betrach- tungsweise, die in gewissem Sinn gerade jetzt modern ist, wo die zwingende Bedeutung der Gattung und des Vorbilds viel höher, als das früher geschah, gewertet wird. Es sind, wie auch im speziellen Teil, vor allem die Anmer- kungen, die das Referat über die wissenschaftliche Forschung bringen, also am deutlichsten die Spuren der entsagungsvollen, auf Schritt und Tritt nach- bessernden und ergänzenden Tätigkeit des Herausgebers tragen. Die oft etwas eigenwillig dreinfahrenden Werturteile Teuffels, die sich gerade in einem Werk dieser Art recht merkwürdig ausnahmen, begegneten bei der Literatur der republikanischen Zeit verhältnismäßig weniger. Trotz peinlichster Raum- ökonomie und Entfernung manches Ballastes, besonders veralteter Literatur- angaben das Werk soll ja nicht eine vollständige Bibliographie des Gebietes liefern —, ist der Umfang nicht unerheblich gewachsen. Aber man wird sich dieses Zuwachses, der sich nach Stil und Charakter i. a. vortrefflich dem Werk anpaßt, von Herzen freuen dürfen. Es will doch etwas besagen für die saubere, solide Grundlage eines Handbuches, wenn es mit einem so großen Teil seines Gutes die Feuerprobe einer durchgreifenden Erneuerung übersteht.

Leipzig. i Wilhelm Süß.

In einem Artikel im Archiv für hessische Geschichts- und Altertums- kunde N.F.13, der auch ala Sonderdruck erschien (Die Bodenformation der Wetterau in ihrer Wirkung auf die Besiedlung in vorgeschicht- licher Zeit 1920), hat Georg Wolff festgestellt, daß das Lößgebiet die Spuren der ältesten Menschen der Wetterau trägt, die dort allerdings erst in der neolithischen Zeit auftreten. Die Bandkeramiker bewohnten dörfliche Gruppen von teilweise erheblicher Ausdehnung, die uns eine Ackerbau und Viehzucht treibende, friedliche Bevölkerung erkennen lassen. Die Ausbreitung dieser

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Siedlungen in der Lößformation ist so grundsätzlich, daß sie als einzige Siede- lungsmöglichkeit jener Zeit erscheint. Dabei blieb die Bevölkerung bis an die Schwelle der historischen Perioden im Kerne dieselbe, sind also keine wesent- lichen Einwanderungen anzunehmen.

Der La-Tene-Zeit, und zwar dem jüngeren germanischen Abschnitte, gehören die Trichtergruben an, die sich vereinzelt. im Lößgebiete finden. Diese Vorratsräume breiten sich kreisrund unter der Humusdecke aus und erweitern sich durch Unterscheidung nach unten so, daß der kreisrunde Boden dieser Höhlungen einen Durchmesser von 1,5—2 m erhält. Über ihnen dürften sich die wohl rechteckigen Wohnstätten (Lehmverstakungs- häuser) befunden haben. Im Gegensatz zu den Neolithikern haben diese La- Tene-Leute ihre Wohnräume nicht mehr tief in den Boden eingeschnitten, weil sie gutschützende Fachwerkhäuser hatten. Den nächsten Fortschritt stellen die römischen Fachwerkhäuser mit ungemauerten Kellerchen in den Lager- dörfern der Zeit Domitians dar, in denen sich gebrannte Lehmpatzen mit Holzverstakungsröhren befinden. Sie zeigen Spuren von weißem Wandverputz wie die La-Töne-Zeit. Sonst sind die römischen Keller gemauert, es folgten also die Römer dem Ortsbrauche. Diese Bauart der La-Tene-Zeit entspricht ganz der Schilderung in Tacitus’ Germania über die Wohnhäuser der Germanen.

Vor und nach 100 n. Chr. bewohnten Sueven dieses Gebiet, die hier aus der ersten vorchristlichen Wanderzeit der Sueven zurückgeblieben oder nach Ariovists Niederlage hierher zurückgekehrt waren. Den vielbesprochenen Ausdruck des Tacitus „dubiae possessionis solum“ bezieht Wolff auf die Wetterau, deren politische Verhältnisse damals noch ungeklärt waren.

Mit dem Einmarsch der Römer entstanden aber sehr schnell zahlreiche Gutshöfe, die alle vorfindbaren vorzüglichen Trinkwasser- und Heilquellen sich zunutze machten. Dabei zeigt sich, daß die Römer mehr auf regelmäßige Ver- teilung des Landes als auf Lage der Quellen sahen, die sie nicht weniger schätzend sich durch lange Wasserleitungen nutzbar machten. Wolff bestätigt in diesem Zusammenhange auch die Auffassungen Meitzens über die Römer- anlagen in Friedberg, die nicht unbestritten geblieben waren, insofern, als er feststellt, daß das durchschnittliche Maß der Entfernung größerer Hof- seiten voneinander in der Südwetterau vollkommen den Feststellungen in Fried- berg entsprechen. Je ein römischer Gutshof hatte nach ihm bei 90 120 m langen Mauern etwa 1 Quadratkilometer Ausdehnung (= 100 Hektar oder 400 Morgen).

Bezüglich der Ortsnamen auf -heim scheint er auf dem Standpunkte zu stehen, daß sie für fränkische Siedelungen charakteristisch sind, wie er für Hessen die auf hausen in ähnlicher Stellung sieht. Er findet sie an Fluß- ufern, was gerade für die Franken bezeichnend sei. Andreas Hund hat be- kanntlich erst neulich in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins (Bd.73) nachgewiesen, daß die heim-Orte als Einzelsiedelungen anzusehen sind und, da sie nicht mit Personen- sondern mit Sippennamen zusammengesetzt sind, noch der Zeit der Landnahme angehören. Wenn auch Wolff zugibt, daß die weitaus meisten heim- Orte seines Gebietes mit Genetiven von Personennamen zusammengesetzt sind, so bestreitet er doch die Möglichkeit der Einzelhof- siedelung, kommt aber schließlich wenigstens doch zur Annahme, daß sie Groß- grundbesitzer als Gründer haben. Auch die spezifisch fränkische Provenienz

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der heim-Orte schwächt er ab, indem er findet, daß ähnliche Erscheinungen in anderen Landschaften auf ähnliche Ursachen zurückzuführen seien. So dürfte die neuere Auffassung über die heim - Orte, die durch die Untersuchungen Hunds auf schwäbischem Boden bestätigt wurde, auch in dieser gut geschriebenen Schrift, die zum Schlusse beachtenswerte Erfahrungsseiten formuliert, keine Widerlegung erfahren.

Innsbruck, November 1920. Adolf Helbok.

Wirth, Albrecht, Entwickelung der Deutschen. Halle 1918. 232 S.

Wirth stellt die Entwickelung des deutschen Volkes mit der Entwickelung dies einzelnen Menschen in Parallele, ohne daß dieser Gedanke besonders fruchtbar wird. Dann zieht er fremde Kulturentwickelungen zum Vergleich heran; diese Vergleiche sind zwar sehr summarisch, aber doch manchmal an- regend. Als Ganzes ist das Buch für eine Geschichtserzäblung zu sprung- haft, für eine Betrachtung über die deutsche Geschichte zu gedankenarm.

Görlitz. A.Koselleck.

Godhard Josef Ebers, Prof. Dr., Der Papst und die Römische Kurie. I. Wahl, Ordination und Krönung des Papstes (Quellensammlung zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 3) VIII, 216 S. 8°. Paderborn, F. Schöningh 1916.

Der Herausgeber eröffnet mit diesem Heft eine Serie, die nach dem Vor- wort „Die Quellen zur Geschichte der kirchlichen Verfassung und des kirch- lichen Amterrechts bieten sollen“. Das vorliegende, dem Papstwahlrecht ge- widmete Heft, dem zwei weitere, über die Geschichte der päpstlichen Juris- diktions- und Ehrenrechte und über die Organisation der Kurie, folgen werden, umspannt in 20 Nummern die gesamte Geschichte der Besetzung des päpst- lichen Stuhles bis zur Gegenwart (1. Das Papstwahlrecht bis Alexander III. 1179; 2. Von Alexander III. bis Gregor XV 1621; 3. das geltende Papstwahl- recht; 4. Ordination, Inthronisation, Possess und Krönung). Die Nachprüfung einiger mitgeteilter Texte durch O. Lerche in Theol. Literaturzeitung 1918 Nr. 1 Sp. 9 ff. hat zu Feststellungen geführt, deren sorgfältige Beachtung für die weiteren Hefte dringend geboten ist. Geschieht das, dann ist die Fort- setzung des besonders für Seminarzwecke geeigneten Unternehmens zu wünschen. |

Göttingen. Mirbt.

In einer überaus beachtenswerten Schrift: „Der Markt von Lübeck. Topographisch-statistische Untersuchungen zur Deutschen Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Mit einer Karte.“ (Leipzig, Quelle & Meyer, 1922) behandelt Fritz Rörig auf Grund eingehender Durchforschung der Eintragungen des Lübecker Oberstadtbuchs hochwichtige Fragen der älteren Städtegeschichte. Er stellt fest, daß in Lübeck ein stadtherrliches Eigentums- recht am Markt nicht bestand, daß ursprünglich wahrscheinlich nur Ratsfamilien Eigentumsrecht an Buden besaßen, daß aber der Besitz Anderer im Laufe des 13. und des beginnenden 14. Jahrhunderts im Wachsen war. Wechsel des Be- sitzes war sehr in Übung. Er macht wahrscheinlich, daß die ursprünglichen

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Besitzer die Gründungsunternehmer Heinrichs des Löwen gewesen sind. Der Stadtherr hat in Lübeck keinen Wortzins gehabt. Rörig erklärt das mit Ab- kauf seitens der Unternehmer und zieht dabei die bekannten Belege für Hein- richs des Löwen Liebe zum Gelde heran. Er tritt für das Bestehen einer Unternehmergilde ein; ihre Mitglieder sind die Begründer der Stadt, die loca- tores, die sich zu einer conjuratio zusammenschließen. Aus ihnen wird der Rat; er ist nicht aus der Gemeinde hervorgegangen. An den Gewandschneider-, Fleischer- und Bäckerbuden des Marktes haben die Unternehmer gemeinsames Eigentumsrecht. Rörig meint, daß der Gewandschnitt ursprünglich von allen Unternehmern geübt, im 18. Jahrhundert allmählich von vielen aufgegeben worden sei. Die Zuwandernden wurden von den Unternehmern zugelassen und mit Grundstücken gegen Wortzins ausgestattet. Es wird versucht, die Ver- kaufsmöglichkeiten (Verkaufsstellen) zu beziffern; es ergibt sich für die Zeit um 1290 die hohe Zahl von 1072, davon 300 bewegliche Stände auf dem Markt; doch handelt es sich dabei wohl mehr um Berechtigung zum Verkauf als um tatsächliche Ausübung. Eine Tabelle gibt eine Ubersicht über die Verteilung auf die einzelnen Berufe. Allgemeinen Marktzwang stellt Rörig in Abrede; er bestand für Fleischer und Bäcker; der Handel mit Lebensmitteln stand überhaupt unter Kontrolle. Einzelne Fälle von Marktzwang werden besprochen. Durch Verlegung des Verkaufsrechtes in die Wohnhäuser ist die Bedeutung des Marktes zurückgegangen. Mit vollem Recht weist Rörig auf die Wichtig- keit des statistisch -topographischen Materials der Stadtbücher für die Stadt- geschichte hin. Seine scharfe Abweisung Sombartscher Vergewaltigung der Überlieferung (S. 75) ist vollberechtigt. Ein mit größter Sorgfalt und zweifel- los mühevoll gezeichneter, überaus klarer und inhaltreicher Plan des Lübecker Marktes 1285 1325 macht Rörigs Buch besonders wertvoll. Es darf von keinem städtegeschichtlichen Forscher übersehen werden. Berlin- Steglitz, Friedrichstr. 7. D. Schaefer.

Franz Pelster S. J., Kritische Studien zum Leben und zu den Schriften Alberts des Großen. (Ergänzungshefte zu den Stimmen der Zeit. Zweite Reihe, Forschungen. 4. Heft.) Freiburg i. Br., Herdersche Buchhand- lung, 1920. XV, 179 8.

Es ist umfangreiche und umsichtige Forschung, die hier in drei Haupt- abschnitten dargeboten wird. Der erste behandelt die mittelalterlichen Le- genden Alberts des Großen nach ihren Quellen und ihrem Werte. Da diese Legenden ziemlich spät und nicht sehr ausführlich sind, ist dieser Abschnitt der am wenigsten wichtige; in der Tatsachenerforschung aus Alberts Leben und Schriften spielen nachher kritische Ergebnisse dieses ersten Abschnittes auch nur gelegentlich einmal eine Rolle. Zur Sache kann man bemerken, dali es manchmal scheint, als ob Pelster etwas zu sehr dazu neigt, verlorene Quellen und Mittelglieder anzunehmen und nicht immer die einfachsten Erklärungs- möglichkeiten bevorzugt. Der zweite Hauptabschnitt bietet Untersuchungen zu einigen Daten aus dem Leben Alberts des Großen. In der gerade neuer- dings vielumstrittenen Frage des Geburtsjahres Alberts tritt Pelster wiederum in recht eindrucksvoller Weise für die Geburt schon 1193 ein. Ort und Zeit des Eintritts in den Dominikanerorden, ob Padua 1223 oder Köln zu nicht sicher bekannter Zeit, worauf Pelster erstmalig die Aufmerksamkeit lenkt,

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lassen sich nicht sicher ausmachen. Ein Studium der Theologie in Padua, Bologng oder Paris nimmt Pelster nicht au, seine theologische Ausbildung, von der wir äußerst wenig wissen, habe Albert wahrscheinlich in den Ordens- häusern der Provinz Teutonia und teilweise wenigstens in Köln empfangen. Als Zeit, in der Thomas von Aquino in Köln bei Albert studierte, nimmt Pelster, was in schwierige Fragen der Chronologie auch des Thomas hinein- führt, 1245, vielleicht schon 1244 an. Vorher übte er Lehrtätigkeit nach 1233 und vor 1240 in Hildesheim aus, 1235 in Freiburg und wohl schon vor 1244 in Köln. Dann wird sein Leben bekannter, wir tappen nicht mehr so ganz im Dunkeln. Wichtig, weil auch für die Chronologie der Albertschen Schriften folgenreich, ist in diesem Abschnitt der Nachweis eines längeren, von 1261—1263 dauernden Aufenthaltes an der Kurie und in Süditalien. Die Teilnahme Alberts am Lyoner Konzil von 1274, die v. Loë schon 1914 urkundlich bewiesen hat, erschließt Pelster, dem dieser Nachweis erst nachträglich bekannt wurde, auch aus anderen Gründen; wichtig ist die dafür bezeugte Beziehung Alberts zu Rudolf von Habsburg. Diese beiden Abschnitte (bis S. 93) der exakten Ver- gegenwärtigung der äußeren Tatsachen sind für den anschaulich denkenden Historiker die unerläßliche Voraussetzung für das Lebendigmachen des geistigen Gehaltes und der eigentlich wichtigen Zusammenhänge, aber sie sind doch eben nur Mittel zum Zweck. Die Hauptergebnisse enthält der dritte Abschnitt zur Chronologie der philosophischen und dogmatischen Schriften Alberts, und hier fehlt es denn auch nicht an den wichtigsten neuen Nachweisen. Eine kleine Schrift De laudibus beate virginis bezeichnet Pelster als wahrscheinlich das Erstlingswerk des Autors, die grobe Summa de creaturis, die man zum Teil erst in die sechziger Jahre hat setzen wollen, weist er als gegen 1250 um die Zeit des Pariser Aufenthaltes entstanden nach. Bald darauf sind dann die Erklärung zum Lombarden und der Kommentar zu Dionysius Areopagita geschrieben worden. Dagegen die großen Kommentare zu Aristoteles, die zuletzt Mandonnet und Endres schon 1256/57 fertiggestellt sein lassen wollten, sind erst nach 1263 und vor 1270 ausgearbeitet worden. Die summa theologie und zwei Werke über die Eucharistie gehören in Alberts letztes Lebensjahr- zehnt. An Einzelheiten bemerke ich, daß mir auf S. 76 der Sinn zu fordern scheint: „oder aus der richtigen Zahl 50 die falsche 48 wird“ statt des umge- kehrten Satzes bei Pelster, S. 112 ist wohl „passibilis“ statt „possibilis“ zu lesen.

Von eigenen Studien her möchte ich noch folgendes zu Pelsters Arbeit bemerken. In der gesamten Geschichte und Uberlieferung der Scholastik des späteren 18. und beginnenden 14. Jahrhunderts spielen die Schriften des Tholo- meus von Lucca eine nicht unwichtige Rolle, auch Pelster hat sich viel · mit Angaben von ihm auseinanderzusetzen; er operiert dabei auch mehrfach mit der von mir nachgewiesenen chronologischen Unzuverläßigkeit dieses Autors. Ohne meine diesbezüglichen früheren Sätze irgendwie verändern zu wollen, möchte ich auf Grund neuerer Studien, die ich mit der Ausgabe der Annalen künftig vielleicht einmal vorzulegen hoffe, ergänzend doch sagen, daß man bei Tholomeus zwischen seiner (wissenschaftlichen) Bearbeitung der früheren Zeiten und seinen eigenen Angaben über zeitgenössische Ereignisse und eigene Erleb- nisse noch unterscheiden muß. Auch die letzteren können chronologisch unzuver- lässig sein und sind es manchmal in sehr sonderbarer Weise, man muß sich jedesmal durch genauere Einzeluntersuchung über den wirklichen Gehalt und

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die inbaltliche Möglichkeit dieser Angaben zu vergewissern suchen; aber sie können auch sehr richtig und zuverlässig sein. Man darf nicht jede Angabe des Tholomeus für die Zeit etwa von 1260, 1265 ab, nur weil sie von ihm stammt, als zeitlich unsicher behandeln. Ich hoffe über das ganze äußere Leben des Tholomeus und die Quellen seiner Kenntnisse zur Zeitgeschichte neue Unter- suchungen später einmal vorlegen zu können, die manches Neue bringen dürften. Manche Resultate, die Pelster nur zweifelnd und unsicher formuliert, weil er sich auf Tholomeus nicht verlassen zu können meint, hätte er, soweit es darauf ankommt, mit größerem Zutrauen geben können.

Die Scholastik ist eines der größten, vielleicht das größte Erzeugnis des eigentlich mittelalterlichen Geistes. Sie ist bei weitem noch nicht ausreichend bekannt, vor allem nicht allseitig gewürdigt, vielmehr ist das noch eine wich- tige Aufgabe mittelalterlicher Geistesgeschichte. In den letzten Jahren sind manche wichtige Ansätze nach solcher Richtung gemacht worden. Pelster liefert dafür einen soliden und wertvollen Beitrag zur Erforschung des äußeren Tatsachengerlistes sowohl des Lebens als auch der Schriften eines der größten Scholastiker. l

Erlangen. B. Schmeidler.

Friedrich Lammert, Verfassungsgeschichte von Schwarzburg-Sondershausen (Bücherei der Kultur und Geschichte, herausgegeben von S. Hausmann, Bd. 10, Bonn und Leipzig 1920, XVIII und 268 S.).

Das vorliegende Werk entspricht nicht den Erwartungen, die der Unter- titel „Entwicklung einer deutschen Territorialverfassung in kulturgeschicht- lichem und staatsrechtlichem Zusammenhange“ erweckt. Die ganze Arbeit macht einen unausgereiften Eindruck. Das gilt vom Stil, ganz besonders aber von der Art, wie die gedruckte Literatur benutzt wird. Eine 268 Seiten starke Verfassungsgeschichte eines Ländchens vom Umfang Sondershausens müßte die Hauptsachen selbst bringen, statt den Leser zu zwingen, sie in entlegenen Drucken (Fabers Staatskanzlei, Bundesratsdrucksachen usw.) selbst nachzuschlagen; auch eine Nachricht wie die von der 1896 erfolgten Änderung des $ 38 der Verfassung bleibt nutzlos, solange nicht gesagt wird, worum es sich in diesem Paragraphen handelt, denn nicht jeder hat einen Text der Ver- fassung zur Hand.

Noch weniger genügt der Inhalt. Zwar hat sich Lammert Mühe gegeben, die Geschichte Sondershausens in den allgemeinen Rahmen der deutschen Verfassungsgeschichte einzuordnen; er hat die Bücher von Keutgen, Rachfahl, Spangenberg u. a. gelesen und zu ihnen Stellung genommen. Aber die Be- sonderheit seiner Aufgabe hat er nicht recht erkannt. Die Verfassungs- entwickelung Sondershausens ist dadurch gehemmt worden, daß es bis 1806 kein selbständiger Staat gewesen ist, sondern sich in Lehnsabhängigkeit von Sachsen befunden hat. Das hat namentlich die Herausbildung einer landständischen Verfassung gehindert. Um so wichtiger wäre es gewesen, daß der Verfasser auf die anderen Elemente des Staates, auf die Verwaltungsorganisation und das Finanzwesen, eingegangen wäre. Gerade für die Anfänge einer staat- lichen Geschichte genügt es nicht, nur das zu betrachten, was dem 19. Jahr- hundert als das Wesen der Verfassung erschien, das Verhältnis von Regierung und Landesvertretung. Infolge dieses Mangels hat es Lammert nicht ver-

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standen, die Verhältnisse vor 1806 zu klarer Anschauung zu bringen. Besser ist ihm die Darstellung des 19. Jahrhunderts gelungen. Hier versuchte Sondershausen nachzuholen, was er in der älteren Zeit versäumt hatte, um ein selbständiges Staats- und Verfassungsleben zu entwickeln. Die rechtliche Möglichkeit dazu bestand seit 1806 und 1815; aber die Kleinheit des Staates ließ eben doch kein ernsthaftes politisches Leben aufkommen. Und Treitschkes Wort, daß sich in der Kleinstaaterei alle Geschichte in Anekdoten auflöse, wird auch durch diese Sondershausensche Verfassungsgeschichte belegt.

Kiel. F. Hartung.

Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. Ein Beitrag zu ihrer Erforschung und Zweckbestimmung von Dr. G. A. Kuhfahl. Sonder- ausgabe aus den Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimat- schutz. Dresden 1918. 8°. 128 8.

Die alte Streitfrage über Ursprung und Bedeutung der Steinkreuze und Kreuzsteine, die nicht nur allerwärts in deutschen Gauen stehen, sondern von Norditalien bis zu den schottischen Inseln und Norwegen, ja bis tief nach Ruß- land hinein vorkommen, kann ihre endgültige Lösung erst dann finden, wenn dem Forscher ein Überblick über das ganze Verbreitungsgebiet dieser inter- essanten Denkmale möglich sein wird oder wenn wenigstens über mehrere ethnographische Landschaften erschöpfende Sammlungen vorliegen. Einen dankens werten Schritt zu diesem Ziele macht die vorliegende Arbeit Kuhfahls. Ihr Hauptwert beruht eben darin, daß sie ein fast lückenloses Verzeichnis der im vormaligen Königreich Sachsen heute noch vorhandenen oder literarisch nachweisbaren Steinkreuze darstellt. Einige Nachträge hat Kuhfahl im Dresdner Anxeiger 1919, Nr. 125, S. 7 und in den Mitteilungen des Landesvereins Säch- sischer Heimatschutz IX, 16 gebracht; andere, namentlich solche aus sächsi- schen Urkunden, bot der Referent im Neuen Archiv f. S. G. XL, 189ff. Dar- nach beläuft sich die Zahl der bekannten Steinkreuze Sachsens auf mehr als 400. Wesentliche Ergänzungen sind kaum mehr zu erwarten. Kuhfahls Schrift bringt genaue, meist. durch den Augenschein gewonnene Nachweise über Stand- ort, Material und Form der noch vorhandenen sächsischen Kreuze, deren Male (cm) genau angegeben werden; auch jetzt verschwundene Steine werden, soweit das noch möglich ist, eingehend beschrieben. Wo sich Sagen um das Denk- mal ranken oder historische Ereignisse sich anknüpfen, gedenkt ihrer Kuhfahl in angemessener Form. Namentlich verzeichnet er auch die wenigen bisher bekannten Sühneurkunden aus seinem Gebiete, in denen die Errichtung von Steinkreuzen gefordert wird. Wenn er sich in einem Kapitel „Von Ursprung und Bedeutung“ dafür entscheidet, daß die Mehrzahl dieser alten Mäler aus dem Sühnegedanken des germanischen Rechts entstanden seien, so dürften ihm die Steinkreuzforscher wohl meist zustimmen. Kubhfahl selbst scheint allerdings (vgl. Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz VIII, 80f.) in seiner Ansicht wieder schwankend geworden zır sein. Wie dem auch sei: seine fleißige, abschließende Sammelarbeit bleibt eine verdienstvolle Gabe. Daß sie mit 77 prächtigen Abbildungen nach (zumeist) eigenen photographischen Auf- nahmen (des Verfassers geschmückt ist, verleiht ilır noch einen besonderen

Wert und Reiz. Alfred Meiche.

Nachrichten und Notizen 235

Register zur Matrikel der Universität Rostock, bearbeitet durch Ernst Schäfer. I. Personen- und Ortsregister A—O. Schwerin 1919. XII und 736 SS.

Von den zahlreichen Matrikel- Ausgaben deutscher Universitäten waren bisher zwei Ausgaben schwer nutzbar, die Erfurter wegen ihrer hervorragend unpraktischen und unvollständigen Register und die Rostocker wegen des Fehlens von Registern überhaupt. Diesem Mangel ist jetzt für Rostock gründ- lich abgeholfen; infolge des neuen Registers, dessen erster Teil jetzt erschienen ist, wird die Rostocker Matrikel nun zu den bestbenutzbaren zählen. Die Matrikel selbst 1419—1831 ist in 5 Bänden in den Jahren 1889—1912 ver- öffentlicht worden, die vier ersten von Ad. Hofmeister (+ 1904) bearbeitet, der fünfte von Ernst Schäfer, dem wir das vorliegende Register verdanken. Der noch ausstehende 2. Band soll außer den Buchstaben P—Z noch ein Sachregister und das nach Familiennamen und Herkunft geordnete Verzeichnis der Im- matrikulierten 1831—1919 enthalten. Damit ist der Personalbestand der Hoch- schule während fünf Jahrhunderten in Zahl von rund 60000 Namen aufs be- quemste zugänglich gemacht. Wie groß, rein äußerlich betrachtet, die Register- Arbeit gewesen ist, ergibt sich aus der Mitteilung des Verfassers, daß ein Zettel- material von über 150000 Stück bearbeitet werden mußte. Der Verfasser bittet in Anbetracht dessen um Nachsicht bei der Benutzung. Aber trotz sehr starker Beanspruchung des Registers habe ich bisher noch keine einzige falsche Angabe gefunden, ein Beweis für die Sorgfalt, welche auf die Arbeit verwandt worden ist. Auch sind die Grundsätze, nach denen die Bearbeitung erfolgt, im ganzen durchaus zu billigen; hauptsächlich hat Erlers Register zur Leip- ziger Matrikel zum Muster gedient. In einem wesentlichen Punkt, in dem auch dem Referenten Erlers Register unpraktisch erscheint, weicht Schäfer ab: er hat die Gruppierung der Personen unter den Ortsnamen nach den Familien- namen nicht übernommen, sondern unter den Ortsnamen die chronologische Folge beobachtet, da sie gleichzeitig den Wechsel der Frequenz für den Uni- versitätsbesuch aus einem Ort oder einem Lande erkennen lasse. Aber sowohl die Erlersche wie die Schäfersche Art erschweren das rasche Auffinden eines Namens, der doch so oft nur nach Vor- und Ortsnamen bekannt ist. In dem vom Referenten vorbereiteten Hauptregister über die Kölner Matrikel sind unter jedem Ortsnamen die Vornamen alphabetisch angeordnet und bei jedem Vor- namen die Träger in zeitlicher Folge aufgeführt, das ist meines Erachtens die praktisch vorteilhafteste Art. Bei dem Rostocker Register ist sehr zu loben die straffe Zusammenziehung der verschiedenen Namensformen von sachlich gleichen Personennamen, wodurch eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der Benutzung eintritt, z. B. findet man unter Karsten die sämtlichen Personen, die in der Matrikel unter Carsten, Carstenius, Carstens, Carsteneus, Carstiani, Christiani, Kersten usw. erscheinen, unter Hinrichs auch Henrici u. a., unter Georgii Jorges und Jürgensen, unter Arends Arndes, Arndt, Arnoldi, unter Gerdes auch Gardes, Gerardi, Gerth usw. Die Dehnungen sind durchweg für die alphabetische Ordnung nicht berücksichtigt, wie es die Zweckmäßigkeit erfordert; aber nicht ganz folgerichtig ist Schäfer bei den modernen Ortsnamen verfahren, sodaß z. B. Aachen, Aalborg und Aarhuus auf der ersten Seite des Registers aufgeführt sind, während unter Alborck darauf verwiesen ist. Dem Referenten erscheint auch für diese Namen die Folgerichtigkeit des Verfahrens

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angebracht. Lippia ist wie in der Kölner Matrikel wohl durchweg nicht als das Land Lippe, sondern als Lippstadt anzusprechen.

An der Hand des Registers ist es dem Referenten leicht gewesen, eine sehr große Zahl von Studenten zu ermitteln, die ihr Studium sowohl in Rostock wie in Köln betrieben haben, vor allem auch festzustellen, daß es für viele Studenten aus den norddeutschen Städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Münster u. a. im 15. Jahrhundert üblich geworden war, die in Rostock begonnenen Studien in der Kölner juristischen Fakultät fortzusetzen, ein Zeugnis für den guten Ruf der Kölner Juristen. Ebenso war Rostock Durchgangsstadt für die zahlreichen Skandinaven, die in Köln ihr Studium fortsetzten; besonders viele Dänen waren unter ihnen.

Die entsagungsvolle Arbeit des Herausgebers fordert volle Anerkennung. Möge es ihm bald vergönnt sein, den Schlußbandi der Forschung vorzulegen und damit das vor mehr als 30 Jahren begonnene Werk zu vollenden. Es ist ein ebrender Gedenkstein für die alte Pflegestätte der Wissenschaft im nörd- lichen Deutschland.

Köln. Hermann Keussen.

Acta et epistolae relationum Transylvaniae Hungariae que eum Moldavia et Valachia. Collegit et edidit D. Andreas Vereß I (1468—1540) Budapest 1914 XII, 342.

A. Vereß gibt in Klausenburg seit 1911 ein Sammelwerk ones rerum Transylvanicarum“ heraus, von denen Bd. 1 und 2 Briefe und Akten der Je- suiten in Siebenbürgen aus dem 16. Jahrhundert, Bd. 3 eine Schilderung Siebenbürgens aus der Feder des Jesuiten Antonio Possevino aus dem Jahre 1584, endlich Bd. 4 die vorliegende Urkunden- und Briefsammlung zur Ge- schichte der Beziehungen Ungarns mit der Moldau und Walachei enthalten.

Die Moldau und Walachei waren bekanntlich Lehensstaaten Ungarns. Die ungarischen Herrscher suchten die Abhängigkeit stets zu erhalten. Die Bedrohung durch die Türken machten den Besitz dieser Länder besonders wichtig. Diese Beziehungen zur Ausbreitung der türkischen Herrschaft einer- seits, andrerseits der Umstand, daß mit dem 16. Jahrhundert die Habsburger als ungarische Herrscher in den Kreis dieser Begebenheiten eintraten, heben die hier mitgeteilten geschichtlichen Urkunden weit über die beschränkten örtlichen Verhältnisse heraus. Die Masse der im vorliegenden Bande ver- öftentlichten Schriftstücke rührt daher auch aus dem Hof- und Staatsarchiv in Wien, außerdem aus ungarischen, siebenbürgischen, polnischen und anderen Archiven (zusammen aus 17 europäischen Archiven). Vieles davon war schon früher bekannt, doch hat Vereß aus dem Wiener Archiv allein 101 bisher un- veröffentlichte Dokumente mitgeteilt. Außer den politischen Verhältnissen werden auch kulturelle Zustände der östlichen Karpathenländer beleuchtet. Von besonderem Interesse ist z. B. Nr. 104: „Janusch Groff mit sampt seinen geschworenen Bürgern auf der Czocza“, d. i. also Richter und Rat der nach

1 Inzwischen ist auch der Schlußband erschienen, Personen- und Orts- register P—Z und das Sachregister enthaltend (Schwerin 1922, 512 S.). Der beabsichtigte Anhang, die Inskribienten von S. 1831 bis W. 1919/20, mußte der zunehmenden Teuerung wegen fortfallen.

Nachrichten und Notizen 237

deutschem Recht eingerichteten deutschen Gemeinde in Suczawa (Bukowina, Moldau) schreibt am 15. Juli 1526 an den „ehrsamen und weisen nomhoftigen Herrn, den Richtern mit sampt den ehrsamen wohlweisen nomhoftigen Herren den ganzen Roth“ von Bistritz im Siebenbürger Sachsenland und bittet, einem Mitbürger bei Einziehung einer Schuldforderung behilflich zu sein. Dieses Schreiben ist ein wertvolles Zeugnis für den Bestand der alten deutschen An- siedlergemeinden in der Moldau, die mit den deutschen Orten in Siebenbürgen und Galizien in engem Zusammenhang standen. Ich habe diesen und ähn- liche Briefe schon in meiner „Geschichte der Deutschen in den Karpathen- ländern“ II (1906) benutzt und in den „Studien zur Geschichte des deutschen Rechts in Ungarn und dessen Nebenländern“ (Wien 1908) veröffentlicht. Die Nachbildung einer dieser deutschen Urkunden, die interessante Denkmäler jener mittelalterlichen Ansiedlungswelle sind, findet nian in meinem Buch „Die Deutschen in Galizien und in der Bukowina“ (1916). Von dem dem Werke von Vereß beigegebenen Faksimile verdient besonders die Tafel der Wasser- zeichen Beachtung. Graz. ` R. F. Kaindl.

Rheinische Urbare. III. Band: Die Urbare der Abtei Werden an der Ruhr. B. Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert. Herausgegeben von Rudolf Kötzschke. Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. XX. Bonn, Hermann Behrendt 1917.

Der vorliegende zweite Band der Werdener Urbare enthält zumeist nur einzelne Teilurbare, Verzeichnisse der Einkünfte aus einzelnen Höfen und

Amtern. Einem Haupturbar kommen nahe das zur Zeit der Klosterreform

angelegte große Register der Pacht- und Rentengüter (1474 77) sowie das

Pacht- oder Rentenbuch des Stifts Werden von 1589/90. Die Register über

beide Bände der Ausgabe sind dem dritten Bande vorbehalten. Die Wieder-

gabe auch jüngerer urbarialer Quellen in Zusammenhang mit den älteren

möchten wir als einen besonderen Vorzug des Werkes bezeichnen. Auch im

vorliegenden Band beschränkt sich Kötzschke nicht darauf, den Text seiner

Urbare durch Anmerkungen zu erläutern, sondern gibt zahlreiche Rechnungen

sowie einzelne Urkunden der Ausgabe bei. Was wir hier über Kaufpreise

der Güter, Maße, Münzwerte und dergleichen erfahren, bildet eine wertvolle Be- reicherung der Ausgabe. Nur zu billigen ist es, daß Kötzschke gelegentlich an Stelle wörtlicher Wiedergabe der Quellen tabellarische Zusammenstellungen treten läßt. Daß auch diese von Kötzschke bearbeitete Ausgabe den Eindruck größter Sorgfalt erweckt, bedarf kaum besonderer Hervorhebung.

Innsbruck. H. Wopfner.

Franz Xaver Buchner, Archivinventare der katholischen Pfarreien der Diözese Eichstätt (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte). München und Leipzig, Duncker & Humblot. XXXV u. 941 8.

Eine wertvolle Quellen veröffentlichung zur Geschichte des Eichstätter Bis- tums, die ja neuerdings auch durch das von Franz Heidingsfelder gebotene Regesten werk eine hervorragende Bereicherung gefunden hat. Aber Buchners Qaellenausgabe greift doch gleichzeitig über den ortsgeschichtlichen Rahmen

238 Nachrichten und Notizen

weit hinaus. Denn es führt in größere und bedeutendere Zusammenhänge. Wenn man diesen umfänglichen Stoff einmal stärker auf sich wirken läßt, er- sieht mau sofort, welch gewaltigen Ertrag in Erkenntnissen uns diese pfarr- lichen Urzellen kirchlichen Kulturlebens noch abzuwerfen vermögen. Die Be- stände der Pfarrarchive werden nun von Buchner in fünf Gruppen ausgeschieden: Urkunden (etwa 900 Stück in der Zeit vor 1500, etwa 2000 in der Zeit nach 1500), Zins- und Salbücher, Rechnungen, Akten und Matrikeln. Über diese Stoffgruppen berichtet im einzelnen ein lehrreiches und dankenswertes Vorwort, das manche Mitteilungen über pfarrliche Urkunden, Notariatsurkunden, Siegel, Geburtsbriefe, Pfarrbücher, Pfarragenden, Jahrbuchverzeichnisse, Pfarrchroniken, Prozeß- und Zehntakten zu geben vermag. Zahlreiche Ergänzungen zu Buchners Darlegungen bieten die auch pfarrgeschichtlich bedeutsamen Forschungen von Adolph Franz, Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter (zwei Bände, Freiburg 1909), und über die quellenkundliche und karitasgeschichtliche Stellung der Pfarrbücher wird neuerdings bei G. Schreiber, Mutter und Kind in der Kultur der Kirche (Freiburg 1918, S. 4 fl.) gebandelt. Über die Grund- sätze, die Buchner seiner Veröffentlichung und insbesondere seinen Regesten zugrunde legt, kann man natürlich verschiedener Auffassung sein. Das Inter- esse, das die einzelnen Spezialbistoriker vom Standpunkte ihres Faches bean- spruchen, ist ja stets ein unterschiedliche. Aber man wird doch dem Heraus- geber gern das Urteil zubilligen, daß er eine befriedigende mittlere Linie ein- zuhalten verstanden hat. Die Bearbeiter der Bau- und Kunstgeschichte, die Freunde der Kultgeschichte, Liturgiegeschichte und kirchlichen Volkskunde, die Interessenten für die neuestens aufblühende karitasgeschichtliche Forschung werden nun daran gehen müssen, den hier aufgespeicherten prachtvollen Roh- stoff für ihre Forschungsfelder zuzuschneiden. Auch für die Geschichte des Volksschul- und ländlichen Bildungswesens, das bei bayerischen Gelehrten (Hintringer u. a.) in letzter Zeit stärkere Aufmerksamkeit gefunden hat, fällt ein ansehnlicher Ertrag ab. Doch mehr als alle anderen Disziplinen scheint mir die kirchliche Wirtschaftsgeschichte aus dieser Veröffentlichung Nutzen ziehen zu können. Münster i. W. Georg Schreiber.

Die Kultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch von Jacob Burckhardt, 13. Aufl., durchgesehen von Walter Goetz, Professor

a. d. Universität Leipzig. Stuttgart (Alfred Kröner) 1921. XX, 446 S. 8°.

Seit der 3. Auflage ist Burckhardts Kultur der Renaissance in Italien unter der Hand Ludwig Geigers ständig an Umfang gewachsen, sodaß sie in der 12. Auflage allmählich zu einem Handbuch und Nachschlagewerk für die Kulturgeschichte der Renaissancezeit geworden ist. Dabei hat sich aber Geiger nicht auf Erweiterungen und Exkurse beschränkt, sondern ist auch vor tieferen Eingriffen in die Seele des Werkes nicht zurückgescbreckt, sodaß das Werk nicht mehr das Gepräge des Burckhardtschen Geistes trägt. Ausgehend von der Überzeugung, daß „dieses klassische Werk für sich bestehen könne, auch wenn die fortschreitende Forschung an der und jener Stelle neue Ergebnisse erziele oder behaupte“, legt Goetz eine Neuausgabe der ursprünglichen Burck - hardtschen Fassung vor und erwirbt sich, indem er so dem Geist Jacob Burck - hardts, neue Möglichkeiten des Wirkens gibt, weit über den Kreis der Verehrer

Nachrichten und Notizen 239

des Meisters hinaus Verdienst und Dank. Im Text ist die Burekhardtsche Diktion rein wiederhergestellt, alle Hinweise auf Fortschritte der Forschung sind auf das allernotwendigste beschränkt, in Anmerkungen verwiesen und deutlich als Zusätze des Herausgebers gekennzeichnet.

Geschichte des humanistischen Schulwesens in Württemberg. Herausgegeben von der Württembergischen Kommission für Landes- geschichte. Zweiter Band. Geschichte des humanistischen Schulwesens in den zu Beginn des 19. Jahrhunderts württembergisch gewordenen Landesteilen von 1559 1805. Erster Halbband. Geschichte des huma- nistischen Schulwesens der Reichsstädte. Zweiter Halbband. Geschichte des humanistischen Schulwesens in den landesherrlichen und geistlichen Gebieten. Stuttgart, Druck und Verlag von W. Kohlhammer, 1920. Gr. 8“. VII, VI und 1284 Seiten. .

Schon das reichlich 100 zweispaltige, enggedruekte Seiten füllende Namen- und Sachverzeichnis, von Adolf Diehl sorgsam gefertigt, bezeugt den reichen Inhalt. Die in W. Heyds Bibliographie der württembergischen Geschichte, Bd. (Stuttgart 1895). S. 240 ff. und Bd. 3 (Stuttgart 1907), S. 107 ff und an zahlreichen andern Stellen gebotenen Nachweise erfahren eine vielseitige Er- gänzung. Auch veranlaßt die Darstellung zu interessanten Vergleichen mit den Arbeiten von J. Eitle, Die einstigen Klosterschulen und jetzigen niederen evangelisch - theologischen Seminarien in Württemberg (Mitteilungen der Gesell- schaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Beiheft 11, 1916, S. 1—37) und der Unterricht in den einstigen württembergischen Klosterschulen von 1556 bis 1816 (3. Beiheft zur Zeitschrift für Gesch. d. Erz. u.d. Unt., Berlin 1913). Zur Vorgeschichte des höheren Mädchenschulwesens, dessen Entwickelung Julius Desselberger dargestellt hat (herausgegeben von der Gruppe Württem- berg der Gesellschaft für d. Erz.- u. Schulgeschichte 1916), finden sich zahl- reiche Einzelangaben. Aber die Bedeutung des Werkes reicht weit über Württemberg hinaus. Die gesamte deutsche Schulgeschichte mit ihren Haupt- erscheinungen, Reformation und Gegenreformation, Pietismus und Aufklärung, Klassizismus und Romantik, Humanismus und Neuhumanismus ist mit mehr oder weniger charakteristischen Vertretern geschildert, z. B. in den Aus- führungen über Benediktiner-, Jesuiten- und Deutschordensschulen. Welche Mannigfaltigkeit der Behörden tritt in ihrer Wirksamkeit zutage! Vom Kaiser, der „vom allerhöchsten Throne durch allerhöchste Verordnungen Direktorial- würde und Rechte selbst bestätigte und unterstützte“, bis zur bescheidensten Stadtverwaltung beschäftigte man sich mit Schul- und Erziehungsfragen, freilich meist nur dann, wenn schwere Ubelstände in Unterricht, Disziplin- und Gehalts- fragen das Eingreifen nötig machten. In unendlich vielseitigen Bildern wird uns dies vorgeführt. Von den Reichsstädten behandelt Greiner Ulm und Rottweil, G. Lang Heilbronn, O. Mager Eßlingen, F. Votteler Reutlingen, Br. Klaus Schwäbisch - Gmünd, W. Kolb Schwäbisch-Hall und A. Diehl Biberach, Ravens- burg, Isny, Leutkirch, Wangen, Buchau, Buchhorn, Weilderstadt, Aalen, Bop- fingen und Giengen: aus den landesherrlichen und geistlichen Gebieten A. Wolf Öhringen, Hehle Ehingen, A. Nägele Studienanstalten und Klosterschulen der Benediktiner, Schermann Ellwangen, Mergentheim und Rottenburg, Weißen- bacher ehemals vorderösterreichische und herrschaftliche Lateinschulen. Die

240 Nachrichten und Notizen

verschiedenen Seiten des Schullebens in diesen Anstalten erfahren eine durch zahlreiche Einzelzüge fesselnde Beleuchtung. Ausdrücklich genannt seien die Schulbücher, deren Zahl um so reichhaltiger ist, als alle Unterrichtsstufen von der Universität bis zur Volksschule, von der für die Zeit höchsten Ausbildung bis zur einfachsten Form vertreten sind. Wertvolles Material zur Kenntnis der Schüler nach Leistungen und Verbalten wird in ausgiebigen Verhandlungen geboten, ebenso zur Charakteristik der Lehrer in ihren persönlichen und amtlichen Verhältnissen, in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung. Weitere Studien werden noch wünschenswerte Ergänzungen bringen. Verwiesen sei bezüglich der Reichsstadt Aalen auf die beiden Hefte von G. W. Zapf, Sämt- liche Reformations- Urkunden usw., Ulm 1770. Die Beziehungen zu anderen deutschen Gebieten sind mannigfach. Erinnert sei an das schon im ersten Bande erwähnte Verhältnis zu Sachsen; letzteres u.a. hier vertreten durch den Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Trier, einen sächsischen Fürstensohn. Wenig ist von dem Schularzte die Rede. Ein Arzt, der genannt wird, erscheint nicht als ärztlicher Berater, sondern als Vertreter akademischer Bildung in der Verwaltung. Leipzig. Georg Müller.

Die Herausgabe der Akten der päpstlichen Nuntiatur am Kaiser- hofe Rudolfs II. zur Zeit Papst Sixtus V. und seiner nächsten Nachfolger durch das Römische Institut der Görresgesellschaft, die R. Reichenberger begonnen und J. Schweizer fortgeführt hatte, kommt in einem dritten, von Schweizer bearbeiteten Bande, der bis in den Juli 1592 führt, zum Abschluß. (Nuntiaturberichte aus Deutschland nebst er- gänzenden Aktenstücken 1589 —1592: Abt. II die Nuntiatur am Kaiser- hofe, Bd.3 = Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte in Verbindung mit ihrem historischen Institut zu Rom herausgegeben von der Görresgesellschaft, Bd. XVIII. Paderborn, Schöningh 1919. CX XXIII, 672 S.) À

Der Band wurde schon 1911 im wesentlichen fertiggestellt, hat aber seit- dem noch Nachträge und Ergänzungen erhalten. Zwischen den dem vati- kanischen Archiv entstammenden Depeschenwechsel der Nuntien mit der römischen Kurie sind zahlreiche andere Aktenstücke aus einer Reihe sonstiger

Archive, fremde Gesandtschaftsberichte, Staatsakten, auch Konsistorialakten usw.

eingestreut. Die ausführliche Einleitung des Herausgebers beleuchtet die Lage

der Dinge am Kaiserhofe und im Deutschen Reiche, wie sie die Nuntien vor- fanden und zu beeinflussen suchten; man sieht hier wie überall die Gegensätze, meist konfessioneller Natur, sich verschärften und bereits den allgemeinen gewaltsamen Ausbruch, der ein Vierteljahrhundert später erfolgen sollte, sich vorbereiten. Die einzelnen Aktenstücke selbst werden sorgfältig erläutert, vielfach an weiterem archivalischen Material; das chronologische Verzeichnis der benutzten Akten (S. 623 651) ergibt ein Gesamtmaterial von mehr als tausend, durchweg bisher unbekannten Stücken. W. F.

Württembergische Archivinventare, herausgegeben von der Württem- bergischen Kommission für Landesgeschichte 12. Heft (Die Pfarr- und Gemeinderegistration des Oberamts Riedlingen, bearbeitet von Gustav Merk). Stuttgart, Kohlhammer 1919. 113 S.

Nachrichten und Notizen 241

Nach einer durch den Krieg erzwungenen Zäsur wird auch dies für die landesgeschichtliche Forschung Württembergs so überaus dankenswerte Unter- nehmen, das der Inventarisierung der kleineren Archive des Landes gewidmet ist, mit dem vorliegenden Hefte weitergeführt. Merk stellt darin in sauberer und übersichtlicher Weise auf Grund älterer Vorarbeiten die Inventare der erhaltenen Gemeinde- und Pfarregistraturen des an der Donau gelegenen, ganz aus neuwürttembergischen Gebieten bestehenden Oberamts Riedlingen zusammen. Gut die Hälfte des Heftes nimmt der interessanteste Bestandteil, die verschiedenen Registraturen der Stadt Riedlingen selbst, ein. Nur aus- nahms weise reichen die im Original erhaltenen Urkunden in die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts zurück; die ältesten der verzeichneten Kirchenbücher beginnen mit dem ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. Hoffentlich schließen sich trotz der widrigen Zeitumstände bald weitere Hefte dem vorliegenden an.

. K. Stenzel.

Friedrich Wolters, Geschichte der brandenburgischen Finanzen in der Zeit von 1640 1697. Darstellung und Akten. Zweiter Band. Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern. München und Leipzig, Verlag von Duncker & Humblot, 1916.

Dem 1895 erschienenen, von Kurt Breysig bearbeiteten ersten Band, der die Zentralstellung der Kammerverwaltung, das Kassenwesen und die Domänen der Kurmark zum Gegenstand hatte, folgt in dem vorliegenden zweiten Band in teilweiser Abänderung des ursprünglichen Planes die Ge- schichte der Zentralbehörde der Kommissariats verwaltung (Kriegsrat und Generalkriegskommissariat) mit ihren Mittel- und Unterbehörden, während ein weiterer Band die Kommissariats- und Steuerverwaltung der Kurmark besonders umfassen soll.

Dem Wunsche der Kommission für die Urkunden und Aktenstücke ent- sprechend ist die Darstellung nicht eine bloße Erläuterung der Akten, sondern eine erschöpfende und selbständige Erledigung des Themas, während die bei- gegebenen Akten mehr der Kontrolle und Anschaulichkeit zu dienen bestimmt sind. Es ist überaus dankenswert, daß der Verfasser trotz genauen Eingehens auf das einzelne den Zusammenhang mit den großen Notwendigkeiten der auswärtigen Politik, ohne den gerade die Entwicklung der Heeres- und Steuer- verwaltung im 17. Jahrhundert nicht verstanden werden kann, gewahrt und den Einfluß der kriegerischen Ereignisse auf die innere Gestaltung des brandenburgischen Staates an den wichtigen Wendepunkten festgehalten hat.

In der Einleitung schildert der Verfasser in einer kurzen Übersicht die europäischen Vorbilder der Zentralverwaltung für Heer und Steuern und hebt deren Einwirkung auf den neuentstehenden Brandenburgisch-Preußischen Staat hervor, die allerdings bei einem schöpferischen Mann, wie es der Große Kur- fürst war, das Entstehen einer selbständigen und eigenartigen Verwaltungs- organisation nicht hinderte. f

Das erste Kapitel behandelt den Kriegsrat und das Generalkriegs- kommissariat mit seinen Mittel- und Unterbehörden, während das zweite Kapitel den Finanzhaushalt des Generalkriegskommissariates darlegt. Es würde zu weit führen, auf die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde, die gesamtstaatliche Militär- und Steuerverwaltung und die Begründung der

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 2. 16

242 Nachrichten und Notizen

Kommissariate im Heer und in den Provinzen, sowie die Kompetenzen des Generalkommissariates in ihrem Verhältnis zu den anderen Organen der Zentralregierung, die jede einen besonderen Abschnitt des ersten Kapitels ausmachen, im einzelnen einzugehen. Ebensowenig kann Referent sich auf den Inhalt der drei Abschnitte des zweiten Kapitels, die das Etatwesen, die Finanzquellen und Kassen verwaltung, endlich die Verrechnung und Kontrolle der Finanzen betreffen, des näheren einlassen. Referent beschränkt sich viel- mehr darauf, hervorzuheben, daß der Verfasser in seinem Werke stärkeren Nachdruck auf die Finanzverwaltung gelegt hat, da die brandenburgische Heeres verwaltung, wie er im Vorwort bemerkt, schon öfters eine eingehende Darstellung gefunden hat, daß der Verfasser sowohl die einschlägigen Akten- publikationen als auch die für die behandelten Gebiete in Betracht kommende wissenschaftliche Literatur sorgfältig benutzt hat, daß er den Personen der Amtsträger gebührende Aufmerksamkeit geschenkt und damit einen sehr be- achtenswerten Beitrag zur Geschichte des preußischen Beamtentums geliefert hat, endlich, daß die Darstellung sich überall durch Klarheit auszeichnet, was bei dem mitunter etwas spröden Stoff besonders verdienstlich ist. Die ab- gedruckten 81 Akten, welche zwei Fünftel des Buches einnehmen, erfüllen den eingangs erwähnten Zweck, der Kontrolle und Anschaulichkeit der Dar- stellung zu dienen, in musterhafter Weise. Wien. Gustav Seidler.

Dr. Erich Madsack!, Der Antimachiavell. Ein Beitrag zur Entstehungs- geschichte und Kritik des Antimachiavell. Berlin 1920. Historische Studien (Ebering), Heft 141.

Die fleißige, gut aufgebaute und disponierte Erstlingsarbeit setzt sich zur ‚Aufgabe, aus Persönlichkeit, Milieu, Erziehung, Lektüre des jungen Friedrich die wesentlichen Gedanken seiner politisch-moralischen Bekenntnisschrift ab- zuleiten. Dabei wird vor allem die Korrespondenz mit Voltaire in reichstem Malie ausgenutzt: in diesem Gedankenaustausch entwickeln sich bei Friedrich die Grundideen des moralisch- rationellen Systems, das den Hauptinhalt des Antimachiavell bildet, der ersten großen Bekenntnisschrift des aufgeklärten Absolutismus. Wie wenig der wahre Machiavell von Friedrich gekannt wurde, welches Zerrbild er vom Standpunkt seines durch Marc Aurel, Fénélon und Bayle gespeisten naturrechtlich-optimistischen Moralismus von den Lehren des großen Florentiner Menschenkenners und -verächters geben mußte, ist ja heute wohl Gemeingut wissenschaftlicher Erkenntnis. Doch scheint es mir, dali auch Madsack in seinen allzukurzen Erörterungen über Machiavell selbst, entgegen der neuerdings fast durchweg sich durchsetzenden Auffassung, dem großen Denker, mit dem die moderne Politik als Wissenschaft beginnt, nicht völlig gerecht wird, wenn er, auf veraltete Darstellungen wie Baumgartens Karl V. statt auf die neuere reiche Machiavelliteratur sich stützend, in dem Buch vom Fürsten eine „latente Tendenz“ wittert, „die gegen den geistig moralischen Fortschritt der Menschheit gerichtet“ sei. An diesem Fort- schritt, so wie er ihn verstand, glaubte auch der Florentiner Denker mitarbeiten zu sollen; nur daß ihm die Wege dazu so versperrt und verbaut erschienen,

1 Verspätet abgedruckt!

Nachrichten und Notizen 243

daß nur unbarmherzig-brutales Vorgehen sie freimachen konnte. Auch Machia- vell glaubte, wie das ganze Mittelalter und die Renaissance, im Gegensatz zu Hobbes und seiner Schule, an die ursprüngliche paradiesische Güte der Menschen- natur: nur daß der Sündenfall und die weitere weltgeschichtliche Entwicklung sie rettungslos verderbt hatte. Gut gelungen ist dem Verfasser die Analyse des Antimachiavell selbst; nur wäre eine breitere Einbettung der Darstellung in den geschichtsphilosophischen Zusammenhang, wie sie jetzt mit Hilfe der grundlegenden Darstellungen von Dilthey, Troeltsch usw. unschwer zu er- möglichen ist, der Arbeit sehr zugute gekommen. Papier, Satz und Druck lassen leider, woran man sich immer mehr gewöhnen muß, viel zu wünschen übrig. Leipzig-Gohlis. l Alfred Doren.

Ed. Sieber: „Die Idee des Kleinstaates beiden Denkern des 18.Jahr- hunderts in Frankreich und Deutschland.“ Basler Dissertation 1920.

Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, zu untersuchen, wie weit die Da- seinsberechtigung und der Wert des Kleinstaates von Staatstheoretikern bejaht oder verneint wird. Er wählt dazu eine Reihe politischer Denker aus der klassischen Zeit des Rationalismus. Das Ergebnis der Arbeit lautet dahin, daß die Staatsphilosophen des 18. Jahrhunderts in Frankreich sowohl als in Deutsch- land ihr Ideal in dem zentralistisch organisierten Großstaat sehen. Gegen Ende des Jahrhunderts macht sich jedoch eine Strömung geltend, die aus ethischen und historischen Gründen dem Kleinstaat als Hort der Freiheit und Individualität, als Hüter der Kultur und Tugend den Vorzug gibt. In Frankreich geht diese Entwicklung von Voltaire, als dem Vertreter des Großstaatideals über Montes- quieu, dessen Anschauungen über den Wert des Kleinstaates der Verfasser wohl zu einseitig zeichnet, indem er Montesquieus Grundgedanken von der Re- lativität aller Staatsformen tibersieht, bis zu Rousseau, dem Verherrlicher der freien, kleinstaatlichen Republik. Interessant ist ferner die Stellung der fran- zösischen Physiokraten, von denen der Schweizer Iselin durchaus abhängig ist, zu dieser Frage. Aus wirtschaftlichen Gründen verwerfen sie das merkanti- listische System des absoluten Großstaates, politisch aber erklären sie sich als Anhänger des Absolutismus.

In Deutschland vollziebt sich eine ähnliche Wandlung in der Wertschätzung des Kleinstaates. Friedrich der Große und Schlözer bezeichnen hier den prak- tischen und theoretischen Vertreter des reinen Großmachtideals. Spittler und Heeren treten dann für den „Staat mittlerer Größe“ ein, während endlich Möser, Herder und der Schweizer Johannes von Müller in grundsätzlichem Gegensatz zur Aufklärung im Kleinstaat den Förderer von Kultur und Humanität sehen.

Freilich die schwache Stelle des Kleinstaates können alle seine Anhänger nicht verleugnen: die Unfähigkeit, sich im Machtkampf der Staaten zu behaupten. Deshalb empfehlen sie durchgängig eine Förderation der Kleinstaaten und lenken damit teilweise zurück in rationale Gedankengänge.

Die Arbeit bietet eine gründliche Untersuchung der aufgeworfenen Frage, nur hätte vielleicht die Einheit des Buches gewonnen durch ein stärkeres Hervorheben des staatsphilosophischen Grundgedankens: dem rationalistischen Denken ist die Ablehnung des Kleinstaates charakteristisch; das allmählich

16*

244 l Nachrichten und Notizen

aufkeimende historische Bewußtsein, welches die Irrationalität und Individualität historischer Gebilde betont, kommt im Gegensatz zur Aufklärung zur Aner- kennung des Kleinstaates. In dieser Hinsicht wäre auch ein Ausblick auf den vom Verfasser nur flüchtig gestreiften, allmählich auftauchenden Nationalstaats- gedanken und seinen Einfluß auf die Wertschätzung der Kleinstaaten erwünscht gewesen. H. Trescher.

Dierauer, Johannes, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Fünfter Band bis 1848. (Allgemeine Staatengeschichte. Erste Abteilung: Geschichte der europäischen Staaten. 26stes Werk.) Gotha 1917, Friedrich Andreas Perthes A.-G. 807 S. 8°.

Der fünfte Band des bekannten Werkes behandelt die Zeit von 1798—1848,

im einzelnen die Helvetik, die Mediationszeit, die Restauration, die Be-

wegungen infolge der Julirevolution, den Sonderbund und die aus dem Bürger-

krieg sich ergebende Gründung des Einheitsstaats. Es ist keine Glanzzeit der Schweizergeschichte: Die Helvetik bringt unsäglichen Jammer über das

Land, während der Mediationszeit ist die Schweiz völlig von Napoleon ab-

hängig; dann folgt die zerfahrene Politik der wieder selbständig gewordenen

Kantone unter einer immerhin weit milderen Vormundschaft der Mächte des

Wiener Kongresses. Die Julirevolution gibt den Liberalen und Radikalen

Oberwasser, die tapfer im Strom der Zeitideen plätschern; während die Kon-

servativen am historisch gewordenen Recht und der kantonalen Selbständig-

keit festhalten wollen, propagieren jene im Interesse ihrer politischen Ziele einen straffer geordneten Bundesstaat. Seit 1839 erschüttern die Schweiz ge- fährliche Krisen, welche zuletzt zum Bürgerkrieg führen, weil den Radikalen eine recht selbstsichere klerikale Demokratie entgegentritt; die Jesuiten werden ausgetrieben, der Einheitsstaat aufgerichtet, doch diesmal unter

Schonung des Eigenrechts der Kantone. Alle diese Händel werden von meist

mäßigen Geistern, vielfach gewalttätigen Doktrinären, ausgefochten, während

überragende Persönlichkeiten kaum hervortreten; es fehlt die sittliche Größe, die der gleichzeitigen nationalen Bewegung in Deutschland eigen ist. Die

Darstellung dieses halben Jahrhunderts bot dem Verfasser manche Schwierig-

keiten, insbesondere die Zeit der wiederhergestellten Kantonsherrlichkeit von

1815 an, da die Schweizergeschichte vorwaltend in den zahlreichen Kantonen

sich abspielt und von einem einheitlichen politischen Willen kaum ge-

redet werden kann. Der Verfasser hat sich bemüht, das Tatsächliche nach bestem Wissen und Gewissen zu erforschen; er benützt eine überreiche ge- schichtliche und Memoirenliteratur, auch manche Handschriften und Archivalien, ohne daß er natürlich die .Kantonsarchive hätte systematisch ausschöpfen wollen oder können. Es ist eine sorgfältige, wohlgeordnete Arbeit. Weniger gelungen ist ihm, in seiner Schilderung der wüsten Parteikämpfe den ver- schiedenen Standpunkten auch wirklich gerecht zu werden. Er beurteilt alles einseitig vom liberalen Gesichtswinkel aus, während die Abneigung gegen die konservativ Gerichteten unverhüllt zutage tritt, werden die radikalen und revolutionären Bestrebungen übermilde beurteilt, so tritt auch das Grund- stürzende der zahlreichen Revolutiönchen von 1830, die Einführung der Volks- souveränität in verschiedenen Kantonen, nicht scharf genug heraus. Mit dem vorliegenden fünften Band schließt Dierauer die Arbeit an seiner verdienst-

Nachrichten und Notizen 245

vollen Schweizergeschichte, die ihn über 80 Jahre beschäftigt hat, ab und über- läßt es anderen, die allerneueste Zeit zu bearbeiten. Der Band ist auch der erste der Allgemeinen Staatengeschichte unter der Leitung Hermann Onckens, der ihn mit einem gutgeschriebenen Vorwort einleitet.

Stuttgart. Karl Weller.

Friedrich Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat. 6. Auflage. München Berlin (R. Oldenbourg) 1922. X, 553 S. 8°.

Die 6. Auflage unterscheidet sich nur wenig von der vorhergehenden fünften. Die neuere Literatur ist nachgetragen, in Einzelheiten sind mit leise bessernder Hand kleine Veränderungen vorgenommen. Erweitert ist das Werk um ein Kapitel: „Das preußisch deutsche Problem im Jahre 1921“, das im März 1921 in der Zeitechrift „Die deutsche Nation“ als Aufsatz erstmalig veröffentlicht war.

Panl Haake, J. P. F. Ancillon und Kronprinz Friedrich Wilhelm IV. von Preußen. (Historische Bibliothek Bd. 2), München 1920. 180 S. 20 M.

Haake hat den Briefwechsel zwischen dem Kronprinzen und seinem Er- zieher eingehend benutzt; er gibt in seiner Ausarbeitung viele Auszüge. So kann sich der Leser ein von der Darstellung unabhängiges Urteil bilden. Der Kronprinz erscheint darin in dem nach Charakter und politischem Verstande s% ungünstigen Lichte wie seine späteren Taten. Wo er konsequent ist, ist er es nicht aus Überlegung, sondern aus Eigensinn genau wie 1848/49. Ancillon durchschaut die Schwächen und sucht sie zu bessern aber er ist eben Prinzenerzieher.

Ancillon ist konservativ im Sinne teils des Bureaukratismus, der von der absolutistischen Zeit kommt, teils beeinflußt von romantischen Gedankengängen und von Haller. In den Freiheitskriegen ist er rein preußisch, während der Kronprinz mehr national empfindet. Im Jahre 1815 wird er revolutions- fürchtiger Schwarzseher und stemmt sich mit Zähigkeit und kluger Intrigue allen Versuchen entgegen, Preußens innere Politik weiterzubringen.

Haakes Darstellung, die schriftstellerisch sehr ungewandt ist, gibt nicht viel Eigenes; auch keine großzügige Einordnung Ancillons in die geistige Bewegung. Eine Ausgabe wäre darum wohl besser gewesen als eine Dar- stellung.

Potsdam. Bergsträßer.

Georg von Hertling, Erinnerungen aus meinem Leben, Bd. II, Kempten 1920, Verlag Kösel 312 8.

Dieser Band umfaßt die Jahre 1882—1902; während eines großen Teiles dieser Zeit war Hertling Mitglied des Reichstages, zuletzt in führender Stellung; leider ist das Ergebnis der Erinnerungen in dieser Beziehung nur mager. Windthorsts absolute Führerstellung in den 80 er Jahren, die Gegensätze in der Zentrumsfraktion über die Sozialgesetzgebung werden verschiedentlich erwähnt, ebenso die Schwierigkeiten die sich nach dem Tod des großen Taktikers für die Partei ergeben und die wachsen, je weiter sie sich von den Kampfzeiten entfernen. Aus den Notizen zur Flottenvorlage ergibt sich, daß Spahn in seinem Büchlein über Liebert doch im ganzen die Linien richtig zog.

246 Nachrichten und Notizen

Einen verhältnismäßig groben Teil des Bandes nimmt die Schilderung der Verhandlungen ein, die zur Errichtung der katholischen Fakultät an der Uni- versität Straßburg führten.

Hertling gehört noch zu der Generation, die ausführliche Briefe schrieb. Es wäre sehr zu wünschen, daß die Familie sich entschlösse, aus diesen für die Geschichte der inneren Politik Deutschlands nach den Proben ungemein aufschlußreichen (Juellen mehr mitzuteilen, auch die Partei Hertlings sollte ein Interesse daran haben, ihre Politik so der öffentlichen Beurteilung zugänglich zu machen, und die Publikation der Münchener Akademie wäre die geeignete Stelle.

Potsdam. Bergsträßer.

Robert F. Foerster, The Italian emigration of our times (Harvard Economic Studies XX) Cambridge, Harvard University Press 1919.

In diesem stoffreichen, gründlichen und dabei ganz vortrefflich geschriebenen Buche behandelt der Harvarıl- Professor Robert Foerster die italienische Aus- wanderung und beleuchtet dies vielgestaltige Problem unter den verschiedensten Gesichtspunkten: die Ursachen der Auswanderung, die Wirkungen der Aus- wanderung auf Italien, sowie die Bedeutung der italienischen Einwanderung für diejenigen Länder, nach denen die Italiener vorzugsweise ihre Schritte gelenkt haben, d. b. Frankreich, Deutschland, die Schweiz, Nordafrika. Argentina, Brasilien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Es fallen somit höchst interessante oft überraschende Streiflichter auf die wirtschaftlichen Zustände dieser Länder. Am wichtigsten dürften neben den eingehenden Betrachtungen über die italienische Volkswirtschaft vor allem über die Agrarverhältnisse die Abschnitte sein, die sich auf Argentina und auf die Vereinigten Staaten beziehen. Das Buch kann als ein wichtiger Beitrag zur Wirtschafts- und Sozial- geschichte der Welt in den letzten drei bis vier Jahrzehnten bezeichnet werden.

Göttingen. Paul Darmstädter.

W. Lippert, Das Sächsische Hauptstaatsarchiv. Sein Werden und Wesen. Dresden 1922.

Ein ausgezeichnetes Büchlein, das zunächst in vortrefflicher Anschaulichkeit das Werden eines Archives im Zusammenhang mit der Verwaltungsorganisation einerseits, der politischen Geschichte andererseits schildert. 1834 entstand das heutige Hauptstaatsarchiv, dem eine Mehrzahl einzelner Behördenarchive voraus- gingen: 1873 wurde mit ihm das Finanzarchiv vereinigt, 1921 folgte das Ober- hofmarschallsamtsarchiv. Selbstständig blieb das Kriegsarchiv, das neuerdings der sächsischen Zweigstelle des Reichrarchivs überlassen wurde. Willkommen für den praktischen Gebrauch ist vor allem die Inhaltsübersicht der einzelnen Abteilungen. Beachtenswert ist des Verfassers Unbefangenheit älteren Ordnungs- gesichtspunkten im Archivwesen gegenüber, wenn sie nur die praktische Benutz- barkeit sichern (S. 9f.). Aber gerade solche Dinge, wie die von C. v. Weber willkürlich geschaffene Gruppe Genealogica in Abt. III (S.21) oder die Ver- mischung der eigentlich in Abt.X gehörenden neuen Akten einzelner Ministerien mit älteren Beständen „älteren Inhaltes“ der Abt. III (S.25f.), weisen doch darauf hin, daß für moderne Archivarbeit das Provenienzprinzip jedenfalls unbedingte Berechtigung hat.

Leipzig. Fritz Rörig.

Nachrichten und Notizen 247

Der Pariser Völkerbund, nächst dem Versailler Friedensvertrag wohl das vielbesprochenste politische Gebilde der Gegenwart, hat Anstoß zu einer Fülle von Publikationen über Geschichte, Wesen und Zweck des Völkerbundes gegeben. Die Verfasser der vorliegenden Schriften scheiden sich nach der Methode der Unter- suchung in zwei scharf zu trennende Gruppen: in die Staatsrechtslehrer, welche die Frage quid iuris stellen und in die Historiker, welche die tatsächliche geschichtliche Entwicklung des Völkerbundgedankens verfolgen.

Die juristisch-normative Methode vertritt Dr. H. Kraus, Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Königsberg in Preußen, in seiner Schrift: „Vom Wesen des Völkerbundes“, Berlin 1920, Deutsche Verlags- gesellschaft für Politik und Geschichte m. b. H. Professor Kraus ist Schrift- leiter des gegenwärtig von der deutschen Liga für Völkerbund vorbereiteten Kommentars zum Friedensvertrage, deshalb verdienen seine Ausführungen ein besonderes Interesse. Er geht aus von der Frage: „Was soll der Völkerbund seinem Wesen nach sein?“ In logisch zwingenden Gedankengängen kommt der Verfasser zu der Antwort: der Völkerbund ist, staatsrechtlich betrachtet, eine besondere Abart des Staatenbundes, und zwar eines Staatenbundes mit welt- umfassenden Tendenzen, dessen spezifische Aufgabe es ist, „den Gedanken einer organisierten Weltrechtsordnung bei internationalen Interessenkonflikten mit der Unabhängigkeit und Selbständigkeit seiner Mitglieder“ zu vereinen.

An diesen grundlegenden Maßstäben wird nun der Pariser Völkerbund gewertet. Der Pariser Völkerbund trägt zwar alle Merkmale eines Staatenbundes an sich, aber mehr kann er nicht sein; denn einmal trägt er keinen weltum- fassenden Charakter, zweitens ist er keine „organisierte Friedensordnung“ sondern ein Instrument der Sieger zur Knebelung der Besiegten und drittens steht an Stelle der Selbständigkeit der Mitglieder die Oligarchie weniger großer Mächte. In scharfsinniger Weise weist der Verfasser sodann im einzelnen die Lücken und die Doppelzüngigkeit der Vülkerbundsatzungen nach.

Das Ergebnis der Untersuchung ist demnach ein durchaus negatives: Der Pariser Völkerbund ist kein Völkerbund im Rechtssinne, sondern nur ein Staaten- bund alten Stils. Deutschland istdeshalb nicht verpflichtet, diesem politischen Mach- werk beizustimmen, bevor es nicht einer grundlegenden Umgestaltung unter- zogen worden ist. „Der Pariser Völkerbund mit dem Januskopf ist in der Tat ein Ding, das überwunden werden muß.“

Im Gegensatz zu (ler staatsrechtlichen Untersuchung von Kraus unternimmt es der Historiker V.Valentin, die moderne Völkerbundidee als das Produkt einer geschichtlichen Entwicklung darzulegen. Veit Valentin: „Ge- schichte des Völkerbundgedaukens in Deutschland“, Berlin 1920, Verlag J. K. Engelmann. i

In drei Hauptabschnitten versucht Valentin an Hand der Lehren von

Philosophen, Juristen und Männern der politischen Praxis die Völkerbundidee

als ein altes deutsches Gedankengut zu erweisen.

Den Philosophen ist die Völkerbundidee ein Problem der Weltanschauung.

In dieser Gruppe stehen überragend die Gedanken Kants. Anknüpfend an die

Humanitätsidee des 18. Jahrhunderts (Wolf, Lessing. Herder) vollbrachte er

die „kopernikanische Tat“, daß er die Frage des Völkerbundes aus der Sphäre

des bloßen Gefühls in die des Rechts versetzte und im Geiste des Kritizismus

248 Nachrichten und Notizen

scharf durchdachte. Der „ewige Friede“ ist für Kant eine unbedingte sittliche Forderung, die Vereinigung der Völker in einem auf Rechtsgrundlagen fundierten Friedensbund die unerläßliche Voraussetzung zu deren Realisierung.

Während bei Kant und seinen Nachfolgern, Schelling, dem jungen Fichte, Fries und Friedrich Krause, der Völkerbund eine rechtlich-sittliche Notwendigkeit ist, wird er bei den Romantikern, Novalis voran, zu einem religiösen Postulat: Das Christentum soll in einem gewaltigen Konzilium Europa versöbnen.

Die Herrschaft des Völkerbundgedankens zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird zuerst erschüttert durch Hegel, der das Eigenrecht jeder Nation betont und im Kriege ein schöpferisches Moment sieht, unentbehrlich für die sittliche Gesundung der Völker. Unter seinem Einfluß steht Ranke.

Der aufkommende Sozialismus endlich gibt der Völkerbundidee eine neue Stärkung durch die Forderung der Internationale des Proletariats und durch die sozialphilosophische Vertiefung der Friedensfrage, wie sie etwa Ludwig Stein versucht hat.

Während der Philosoph den Völkerbund als allgemeine sittliche Forderung erweist, durchdenkt der Jurist die staatsrechtlichen Möglichkeiten einer Reali- sierung. Aufbauend auf die Gedanken der Naturrechtler des 17. und 18. Jahr- hunderts haben Gelehrte wie Kaufmann, R. v. Mohl, Holtzendorf, Bluntschli . und Schücking wertvolle Arbeit zur Klärung internationaler Rechtsfragen ge- leistet. Auch in der politischen Praxis ist die Frage überstaatlicher Vereinigungen immer wieder aufgetaucht. Der Gedanke des europäischen Gleichgewichts, die Heilige Allianz, der Deutsche Bund von 1815 siud erste unzulängliche Versuche in dieser Richtung. Die Publizisten Goerres, Gentz, Börne, Vertreter des älteren Liberalismus wie Rotteck, die Demokraten von 1848 und Pazitisten wie Kiparski, bahnen den Weg zur ersten Haager Friedenskonferenz, welche eine neue Ara in der Geschichte des Völkerbundgedankens einleitet.

Das Buch schließt mit einem Blick auf die Gegenwart. „Der Ausgang des Weltkrieges hat den Völkerbundgedanken auf den Plan gerufen wie einen Erlöser.“ Und wenn auch die Form, die er nun in Versailles angenommen hat, alle Hoffnung auf wahre internationale Rechtsgemeinschaft vernichtet, so ist doch auch ein solcher „partieller Völkerbund imstande, die internationalen Gegensätze zu vereinfachen und das Weltstaatensystem im Sinne der Welt- organisation fortzuentwickeln“.

Das vorliegende Buch ist geschrieben auf Veranlassung der Deutschen Liga für Völkerbund und vertritt deshalb eine gewisse Tendenz, wie das ja aus dem optimistischen Ausblick auf die Zukunft obne weiteres hervorgeht. Um so mehr ist es dem Verfasser zu danken, daß er sich mit Erfolg bemüht, die geschichtliche Entwicklung der Völkerbundidee objektiv darzustellen. Der Historiker kann das Buch begrüßen, denn es bietet nicht nur eine gute Zusammen- fassung der auf diesem Gebiete vorhandenen mannigfachen Einzelliteratur, sondern auch mancher bisher wenig beachtete Staatsphilosoph oder Rechtslehrer ist herangezogen und sorgfältig durchforscht worden. Ebenso bedeutet die um- fassende Literaturübersicht im Anhang zweifellos eine Bereicherung für dieses Forschungsgebiet.

Das Buch wendet sich nicht nur an Gelehrte vom Fach, sondern gleichzeitig an weitere Kreise der Gebildeten. Darin liegt seine Stärke, aber auch seine Schwäche: es leidet unter einem Zwiespalt. Der Gelehrte wünschte stellenweise

Nachrichten und Notizen 249

eine genauere Untersuchung dieser oder jener Frage, z. T. auch eine schärfere begriffliche Durcharbeitung; dem gebildeten Laien wird umgekehrt etwas zu viel geboten, so daß sich ihm die großen ideengeschichtlichen Zusammenhänge leicht verwischen. Trotz dieser Schwäche bleibt das Buch ein wertvoller Beitrag zur Geschichte der politischen Ideen.

Auf ungleich breiterer Grundlage ist ein zweites demselben Gegenstand ge- widmetes Werk angelegt: Christian L. Lange „Histoire de l'Inter- nationalisme“ Tome I. Veröffentlichungen des Nobelinstituts, Norwegen, Bd. IV Duncker u. Humblot 1919.

In drei umfangreichen Bänden plant der Verfasser die Entwicklung. der internationalen Ideen und Institutionen im Abendlande darzulegen. Davon liegt einstweilen der erste Band vor, der von den Anfängen des Internationalismus in Griechenland bis zum Westfälischen Frieden 1648 führt. Einleitend recht- fertigt der Verfasser den Titel des Werkes. Er will keine Geschichte des Pazifismus schreiben, sondern die wechselnden Gestaltungen des Internationalis- mus verfolgen. Internationalismus in Langes Sinn ist also keine Weltanschauung, die aus religiösen, ethischen oder utilitarischen Gründen den Krieg überhaupt verwirft und für ewigen Frieden und Einheit des Menschengeschlechts propagiert; im Gegenteil der Internationalismus, bejaht den Krieg, aber nicht als selbständige sittliche Macht im Leben der Völker wie die „Militaristen“, sondern als Diener und Hüter von Recht und Gerechtigkeit. Er tritt ein für das Selbstbestimmungs- reeht der nationalen Staaten innerhalb der internationalen Welt. Er verficht deshalb nicht unitarische, sondern föderalistische Tendenzen. Und endlich be- günstigt er wie nach außen hin so auch innerhalb eines jeden Staates demo- kratische Einrichtungen. Somit ist der Internationalismus wohl verneinbar mit einem recht verstandenen Nationalismus, er berührt sich aber andererseits mit dem Pazifizismus, indem auch er ungerechte Kriege verdammt und die wachsenden internationalen Verflechtungen wirtschaftlicher und geistiger Art begünstigt. l

Der Verfasser will eine Geschichte der Ideen schreiben. Deshalb versucht er den allgemeinen Unterströmungen nachzuspüren, die schwer erfaßbar jeder geschichtlichen Epoche ihr typisches Gepräge verleihen, indem sie jeweils bestimmte Ideen aus ihrem dunklen Schoße hervorwachsen lassen und gleich- zeitig einzelne Individuen emportragen, die dann Vorkämpfer eben dieser Ideen werden. Unter dieser geschichtsphilosophischen Grundkonzeption untersucht Lange das Hervorkeimen der internationalen Ideen in der Antike, im Christen- tum und in den mittelalterlichen Kämpfen zwischen Kaiser und Papst. Nach dem Verfall der mittelalterlich-christlichen Internationale retten sich diese Ideen in die Gedankenwelt des Humanismus, Kirchen und Sekten machen sich zu ihrem Anwalt, und Hugo Grotius und seine Gesinnungsgenossen legen die Grundlagen zu einer Wissenschaft des internationalen Rechts. Pazitistische Ideen werden durch die Literatur Gemeingut der Völker, und das Problem der internationalen Organisation wird von Campanella, Cruc& und Sully eingehend erörtert. Einen gewissen Abschluß in dieser Entwicklung bildet der Westfälische Friede von 1648. Die universale Kirche und das universale Kaiserreich werden hier endgültig begraben. Desorganisation und Anarchie herrschen. Aber hinter dem Westfälischen Frieden steht der Gedanke des politischen Gleich-

250 Nachrichten und Notizen |

gewichts als das neue internationale Prinzip im Leben der aufsteigenden nationalen Staaten.

Dieser hier nur in den gröbsten Umrissen skizzierte Gedankengang ist von Lange mit größter Sorgfalt bis ins einzelne ausgebaut, ohne sich in Einzelheiten zu verlieren. Die Vielseitigkeit und Belesenheit des Verfassers auf den verschiedenen Geistesgebieten ist staunenswert und nur als Ergebnis jahrzehntelanger, eingehender Arbeit in dieser Materie zu verstehen.

Ein endgültiges Urteil zu fällen, ist nicht möglich, bevor das Werk ab- geschlossen vorliegt. Soviel aber steht fest, dal der Historiker, der tiefer in die Probleme der internationalen Idee eindringen will, an diesem Buche nicht vorübergehen darf. Wenn die zwei noch zu erwartenden Bände sich auf gleicher wissenschaftlicher Höhe halten wie der vorliegende, so ist die Annahme berechtigt, daß diese Arbeit ein grundlegendes Werk des Internationalismus werden wird.

Beachtung verdienen ferner die „Studies in State craft“ von Sir Geoffrey Butler, K. B. E., M. A; Fellow, Librarian and Praelector in Diplomatie History at Corpus Christi College, Cambridge: herausgegeben von der University Press 1920.

Der Verfasser nennt das Buch anspruchslos Studien. In der Tat bietet er eine Reihe von scheinbar lose zusammengestellten Untersuchungen aus der Geschichte der internationalen und pazitistischen Ideen im 15. und 16. Jahr- hundert: Uber den Pazifismus der Renaissance repräsentiert durch Bischof Rodericus Sancius von Avevalo; über die inneren Zusammenhänge von römischem und französischem Recht und beider Einfluß auf die Gestaltung der französischen Monarchie; über den französischen Gelehrten Postel, welcher allein durch ein Weltreich den Weltfrieden garantiert sah; endlich über die Pläne einer inter- nationalen Organisation von Sully und Crucé.

Hinter diesen Einzelstudien steht nun als der übergreifende Gesichtspunkt der sich seit der Renaissance entwickelnde Nationalstaatsgedanke, der im Gegen- satz zu den universalistischen Tendenzen des Mittelalters den Friedensapostel vor ganz neue Probleme stellt. Durch diesen einheitlichen Grundgedanken werden die vorliegenden Untersuchungen über das Niveau bloßer Skizzen hinausgehoben und in einen großen weltgeschichtlichen Zusammenhang gestellt.

Wertvoll sind ferner die im Anhang gegebenen quellenmäßigen und biblio- graphischen Ergänzungen der Studien, so z.B. Bibliographien von Sully und Postel.

Die hier besprochenen Arbeiten bieten somit dem Historiker ein erfreuliches Bild. Die vielumstrittene, von der Parteien Haß und Gunst zerrissene Frage des Völkerbundes wird hier von deutscher, norwegischer und englischer Seite mit echt wissenschaftlicher Objektivität behandelt, und die Überzeugung, daß die aktuellen Probleme der Gegenwart nur auf historischer Grundlage, d.h. als Produkt der Vergangenheit sachlich gewürdigt werden können, tritt uns aus allen Untersuchungen entgegen. H. Trescher.

Wissenschaftliche (Publikations-) Institute. Von der 55. Plenarver- sammlung der Badischen historischen Kommission ist zu berichten, daß das Weitererscheinen der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins“ trotz der wirtschaftlich schwierigen Lage sichergestellt ist. Im Berichtsjahr ist in

Nachrichten und Notizen 251

Winters Verlag in Heidelberg erschienen: „Oberrheinische Stadtrechte, I. Abt.: Fränkische Rechte, 9. Heft Ergänzungen, Berichtigungen, Register, bearbeitet von Carl Koehne.

Aus dem Jahresbericht der Sächsischen Kommission für Geschichte ent- nehmen wir, daß im laufenden Berichtsjahr der 2. Band der sächsischen Bibliograpbie von Dr. Bemmann und Dr. Jatzwauk und der 1. Band der Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland bearbeitet von dem verstorbenen Archivrat Dr. Merx, zum Druck gebracht von Prof. Dr. Geß, erschienen sind. Im kommenden Jahr soll neben anderen Arbeiten vor allem die Bibliographie der sächsischen Geschichte im Druck fortgeführt werden.

Personalien: Ernennungen, Beförderungen. I. Akademien, Institute, Gesellschaften: Die preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin ernannte den o. Professor der Geschichte Erich Marcks in Berlin zum ordentlichen Mit- glied ibrer philosophisch-historischen Klasse.

II. Universitäten und technische Hochschulen. Es habilitierte sich Dr. Viktor Ehrenberg in Frankfurt a.M. für alte Geschichte.

Berufen der o. Professor Hermann Oncken von Heidelberg nach München auf den Lehrstuhl von Erich Marcks, Robert Holtzmann als Nachfolger Albert Werminghoffs von Rreslau nach Halle a. S., Willy Andreas von Berlin nach Heidelberg.

b) Kunsthistoriker. Es habilitierte sich in Berlin Dr. Hans Kaufmann für Kunstgeschichte. Der a. o. Professor der Agyptiologie in Heidelberg Dr. Hermann Ranke wurde zum Ordinarius ernannt.

c) Nationalökonomen und Staats wissenschaftler. Prof. Dr. Georg Jahn in Braunschweig wurde zum o. Professor der Nationalökonomie und So- ziologie an die technische Hochschule in Dresden berufen.

Todesfälle. Am 3. Oktober starb in Dresden wenige Wochen nach Voll- endung seines 70. Geburtstages Professor Dr. Otto Richter, bis Ende 1912 Leiter des Ratsarchivs und Stadtbibliothekar von Dresden. Mit 27 Jahren in diese Stellung berufen, ist er der eigentliche Begründer dieser wissenschaftlichen An- stalten gewesen, denen er ein stadtgeschichtliches Museum angliederte, zugleich der erste umfassende Historiker der Stadtgeschichte von Dresden, worauf er konsequent seine bedeutenden Arbeiten beschränkte. Die 3bändige Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte ist noch jetzt vorbildlich und für andere Städte nicht erreicht.

Am 30. Januar starb in Berlin der o. Professor der Philosopliie Ernst Troeltsch im Alter von 56 Jahren. Die H.V. wird dem um die Geistes- geschichte hochverdienten Gelehrten einen besonderen Nachruf widınen.

Anfang Februar starb in Halle nach langem Leiden, noch ehe er sein Lehr- amt in Leipzig antreten konnte, im Alter von 54 Jahren der o. Professor der mittleren und neueren Geschichte Albert Werminghoff. Wir werdeu seiner besonders gedenken.

Theodor Schiemann (geb. 17. Juli 1847 in Grobin [Kurland], gest. 26. Januar 1921 in Berlin).

Theodor Schiemanns Lebenswerk zu würdigen, ist eine Aufgabe, die sich heute noch nicht völlig lösen läßt. Was er als Historiker geleistet bat, läßt

252 Nachrichten und Notizen

sich wohl abschlieſsend beurteilen. Schwerer ist die kritische Würdigung seines großen publizistischen Vermächtnisses, solange wir die Voraussetzungen und Zusammenhänge nicht im einzelnen kennen. in denen seine vielgelesenen Artikel entstanden sind; und vollends unmöglich ist heute die richtige Ein- schätzung seines politischen Wirkens in der Vertrauensstellung, die er bei Kaiser Wilhelm II. einnahm. Schiemann ist zeitweise, namentlich von Frank- reich her, maſslos angegriffen worden als einer der angeblich meistgehörten Ratgeber des Kaisers; und noch neuerdings haben wir (durch Eckardstein) erfahren, daſs Jaures sich gelegentlich über den „Schiemannisme“ der deut- schen Politik beklagt hat. Aber Positives wissen wir heute über rein äußer- liche Dinge hinaus in diesem Punkte noch äußerst wenig und müssen hier der zukünftigen Forschung das Wort lassen.

Schiemanns Stellung in der deutschen Geschichts wissenschaft ist bezeichnet durch die besondere Richtung seiner Studien, durch seine Beschäftigung mit dem Osten. Er begann, wie die Mehrzahl seiner Landsleute, mit landes geschichtlichen Studien; seine Dissertation, ein solides Erzeugnis der Waitzschen Schule (1874), behandelt einen heimischen Chronisten, Salomon Henning. Aber schon bald war er auf russischem Gebiet tätig. 1876 erschien seine Übersetzung von Bestushew- Rjumins Quellenkunde zur russischen Geschichte, und für die weitere Entwick- lung seiner Interessen ist es von Bedeutung gewesen, daß er bis ins reife Mannes- alter in der Heimat blieb, wo er in seiner Tätigkeit als Stadtarchivar in Reval (1883 —1887) erneute Anregung zur Beschäftigung mit Rußland fand. Noch in Reval ist der erste Band des Werkes entstanden, das seinen Namen zuerst bekanntgemacht hat, der Geschichte Rußlands, Polens und Livlands bis ins 17. Jahrhundert (2 Bde. 1886—87). Dem populären Charakter der Onckenschen Sammlung, der das Werk angehört, hat die Darstellung gewisse Zugeständ- nisse machen müssen; aber wer den (segenstand und die ungemein weit- schichtige russische Fachliteratur näher kennt, wird die Arbeit zu schätzen wissen, die in dem Buche steckt.

Als Schiemann sich 1887 in Berlin habilitierte,gab es außer ihm in Deutsch- land kaum jemand, der sich ernsthaft mit russischer Geschichte beschäftigte. Ernst Herrmann und Theodor von Bernhardi waren tot, und für ein Weiter- arbeiten in der von ihnen gewiesenen Richtung war niemand ausgerüstet. Nur langsam und in zäher Arbeit ist es Schiemann gelungen, bei dem Nachwuchs der Historiker Interesse für sein Spezialfach zu wecken und eigene Schüler zu finden. Für seine Lehrtätigkeit erhielt er schließlich im Jahre 1902 durch die Begründung des Berliner Seminars für osteuropäische Geschichte und Landeskunde eine gesicherte Grundlage. Hier konnte er dank seinen Be- ziehungen zu den wissenschaftlichen Kreisen Rußlands bald eine stattliche Fachbibliothek aufbauen; und in seinen Übungen, deren Teilnehmerkreis frei- lich wegen der erforderlichen Sprachkenntnisse immer eng gezogen blieb, hat er im Laufe der Jahre eine achtbare Zahl eigener Schüler herangebildet. Die „Beiträge zur russischen Geschichte“, die ihm die Schüler zu seinem 60. Ge- burtstag 1907 überreichten, waren ein erstes specimen der Leistungsfähigkeit des Seminars. Der gleiche Kreis stellte dann einen Teil der Mitarbeiter für die 1910 von Schiemann gemeinschaftlich mit L. K. Goetz, Hoetzsch und Uebersberger begründete, leider mit Kriegsausbruch wieder eingegangene „Zeitschrift für Osteuropäische Geschichte“.

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Nachrichten und Notizen 253

In seinen Vorlesungen beschränkte Schiemann sich nicht auf den Osten. An der Kriegsakademie las er viele Jahre über allgemeine neuere Geschichte; seit er (1906) Ordinarius an der Universität geworden war, trug er auch hier regelmäßig politische Geschichte der letzten Jahrzehnte vor. Befähigt war er dazu durch seine fortdauernde Beschäftigung mit den politischen Problemen der Gegenwart, zu der ihn seine alsbald nach der Ubersiedelung nach Berlin begonnene publizistische Tätigkeit führte. Von 1898 bis 1914 schrieb er zu- nächst anonym, später mit seinem Namen für die Kreuzzeitung die bald all- gemein beachtete Mittwochs- Rundschau über auswärtige Politik. Seit 1901 liegen die Aufsätze in Jabresbänden gesammelt vor („Deutschland und die große Politik“, 14 Bde., Berlin 1902—1915), ein Kommentar zur Zeitgeschichte, der namentlich für die Beurteilung der darin stets besonders eingehend be- handelten Vorgänge in Rußland seinen dauernden Wert behalten wird. Das Bild der ersten russischen Revolution, wie sie sich in seinen Aufsätzen dar- stellt, wird für den Historiker noch lange unentbehrlich sein; es ist nüchterner und mit besserer Kenntnis der historischen Voraussetzungen entworfen als das meiste, was damals in Europa und in Rußland selbst in begreiflicher Erregung über das alte Regime geschrieben wurde.

Dies Leben mit und in der Politik des Deutschen Reiches hat nun auch Schiemanns wissenschaftliche Produktion wesentlich beeinflußt. Er machte in sich den Wandlungsvorgang durch, den v. Below kürzlich interessant und überzeugend als eine Erscheinung in der Gesamtentwicklung der deutschen Geschichts wissenschaft geschildert hat: den Übergang von der kulturhistorischen Betrachtungsweise zur erneuerten politischen Geschichtschreibung. Am An- fang seiner literarischen Produktion steht, 1877 erschienen, ein Bändchen „Charakterköpfe und Sittenbilder aus der baltischen Geschichte“ in Idee und Anlage unzweifelhaft von Gustav Freytag beeinflußt —, am Ende dagegen ein typisches Werk politischer Historie, die „Geschichte Rußlands unter Nikolaus I.“ (4 Bde. 1904-1919) Es war das Bedürfnis nach wirklichem Ver- ständnis der russischen Gegenwart, das Schiemann zur Beschäftigung mit der Geschichte des 19. Jahrhunderts trieb. Ein erster Ertrag dieser sehr ein- gehend betriebenen Studien war der Quellenband über die Ermordung Pauls I. und die Thronbesteigung Nikolaus I. (1902); die darstellende Arbeit begann bald darauf.

Die deutsche Geschichtswissenschaft hat auf dem Gebiet der russischen Geschichte bisher nichts aufzuweisen, was an Gründlichkeit und eingehender Erfassung des Gegenstandes mit dieser Geschichte Nikolaus’ I. wie man das im wesentlichen doch biographisch gerichtete Werk lieber nennen möchte in Wettbewerb treten könnte. Vor Bernhardi, der einen Teil der gleichen Periode, aber nur nach preußischen Staatsakten behandelte, hat Schiemann die unvergleich- lich reichere Quellenkenntnis voraus, die er sich in geduldiger Arbeit in allen großen Archiven Europas erwarb. Auch die russische Geschichtsliteratur be- sitzt für diese Periode nichts Entsprechendes. Man mag über der Beurteilung der Persönlichkeit des Zaren vielleicht mit dem Biographen rechten, aber man wird die Fülle des Neuen an Tatsachen und Einblicken, die das Werk in allen seinen Teilen darbietet, dankbar aufnehmen.

Das Werk war noch nicht vollendet, als Schiemann noch einmal mit einer großen Mission in die Heimat zurückkehren durfte. Es muß für ihn

254 Nachrichten und Notizen

ein stolzer Moment gewesen sein, als er, zum Kurator der uuter deutscher Verwaltung neu entstandenen deutschen Universität Dorpat ernannt, den alten Bau wieder betrat, in dem er fünfzig Jahre früher, in der Glanzzeit der alten, damals noch ganz deutschen Hochschule, seine Studien begonnen hatte. Einen Teil des einzigen Semesters, das die erneuerte Universität erlebt hat, hat Schie- mann in Dorpat zugebracht; dann kam der Zusammenbruch, der die Neugründung vernichtete und die schwerste Katastrophe für das baltische Deutschtum brachte. Schiemann hat unter den Ereignissen seit November 1918 schwer ge- litten: alles, was geschah, stand in schneidendem Widerspruch zu seiner Weltanschauung und seinen politischen Idealen. Besonders bitter war für ihn das Schicksal der engeren Heimat. Er hatte dem baltischen Lande die treueste Anhänglichkeit bewahrt und war in den Berliner Jahren, so schnell er sich auch äußerlich in die anderen Verhältnisse schickte, in seiner Wesens- art durchaus Balte geblieben: stolz und stammesbewußt, bei oberflächlicher Bekanntschaft leicht schroff wirkend, erfüllt von jener dem Stamme eigenen herrischen Festigkeit, die ihn Kämpfe und Anfeindungen leicht ertragen ließ in der stets lebendigen Überzeugung, für das sittlich Gute zu streiten. Auch die bei den Balten häufig besonders ausgeprägte Neigang zur Heldenverehrung war ihm eigen. Wie die heroische Persönlichkeit ihn anzog, davon gab die Art, in der er gelegentlich von dem rauhen alten Schirren sprach, und die beiden liebevoll und bescheiden geschriebenen Biographien Victor Hehns (1894) und Treitschkes (1896) ein schönes Zeugnis. Selbst die Beziehungen zu seinen Schülern gestalteten sich vorwiegend nach dem Eindruck, den die Persönlich- keit des einzelnen bei ihm erweckte: wo er Willen, Kraft und Selbständig- keit sah, vertraute er gern; und denen, die ihm so näher traten, ist er der zuverlässigste Freund geblieben. Sein Andenken bleibt unvergessen. Hamburg, Oktober 1921. Richard Salomon.

Harald Hjärne..

Am 6. Januar 1922 starb in Uppsala nahezu 74jährig Harald Hjärne. Man soll mit Ausdrücken „wie Schwedens größter Historiker“ vorsichtig sein, aber in diesem Falle dürfte sich von keiner Seite Widerspruch er- beben, so anerkannt überragend war die Stellung, die Hjärne innerhalb der schwedischen Geschichtsforschung einnahm. Dabei hat er keine vielbändigen Monumentalwerke geschrieben, wie Ranke, Treitschke, Sybel oder sein schwe- discher Vorgänger C. G. Geijer. Und doch gibt es keine Zeit und kaum ein Gebiet der Geschichte, das er nicht in scharfen Sonderabhandlungen durch- leuchtet hat. So zahlreich, leider auch so zerstreut in Sammelwerken, Zeit- schriften und —, was in Schweden nichts Ungewöhnliches ist, in Tages- zeitungen sind seine Aufsätze, daß seine Schüler sich vor einigen Jahren an die Herausgabe einer eigenen Hjärnebibliographie gemacht haben.

Hjärne nahm seinen Ausgangspunkt von der klassischen Philologie und hat immer die Bedeutung klassischer Studien für den Historiker betont. In seiner letzten Zeit ist er zu ihnen zurückgekehrt und hat mit einer Reihe von Aufsätzen über die griechische Kultur gleichsam den Kreis seiner Tätigkeit. geschlossen.

Von der griechisch- römischen Kulturwelt zu der germanischen übergehend, hat er sich besonders in den Jahren, in denen er die „Svensk Tidskrift“ heraus-

Nachrichten und Notizen 255

gab, 1874 1876, mit rechts- und verfassungsgeschichtlichen Arbeiten be- schäftigt. Seine „Skandinavische Gesetzesgeschichte“ und unsere „Ständereichs- tage“ erschienen damals.

Reisen nach Rußland erweckten in ihm das Interesse für Schwedens alten Erbfeind und die Spuren Karls XII. verfolgend, durchforschte er russische und schwedische Archive. Das Ergebnis waren nicht nur neue Gesichtspunkte für die Beurteilung des Entscheidungskampfes zwischen Schweden und Rußland um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts, sondern auch ein feines Ver- ständnis für den modernen russischen Staat, wie es kaum einer seiner west- europäischen Kollegen aufzuweisen hatte. Längst hatte sein scharfes Auge die schwache Seite der russischen Macht erkaunt, als noch niemand eine Er- schütterung des Kolosses im Osten für möglich hielt. Auch sonst verstand er es, aus historischen Gegen wartstatsachen Schlüsse zu ziehen, die an „Prophe- zeiungen“ erinnerten. Es waren aber keine losen Voraussagen, sondern es waren Schlußfolgerungen, entstanden dadurch, daß er die historische Kritik auch auf alle Einzelerscheinungen der Gegenwart anwandte, und da er es verstand, von Gefühlsmomenten und anderen Einflüssen, die sonst den Blick des Zeit- genossen trüben, abzusehen, bekamen die Schlüsse, die er auf die Zukunft zog, jene Sicherheit, die um so größeres Aufsehen erregte, als der Gang der Er- eignisse sie fast ausnahmslos bestätigt hat.

Der russisch-japanische Krieg gab ihm die Veranlassung zu eingehenden Studien über die Entwicklung Japans und Ostasiens. So umspannten seine Interessen schließlich den gesamten Erdkreis. Dabei fesselten ihn nicht nur die politische Entwicklung, die rechts- und staatswissenschaftlichen Fragen, sondern ebensosehr geschichtsphilosophische und kirchliche Probleme. Seine Aufsatzsammlung „Staat und Kirche“ wird vielfach als sein reifstes Werk angesehen.

Seit 1889 war Hjärne ordentlicher Professor für Geschichte in Uppsala und batte als solcher Gelegenheit, seine glänzende pädagogische Begabung zu zeigen. Selbst begeistert, verstand er es, alle, die mit ihm in Berührung traten, mit sich fortzureißen und weiterhin zu selbständigen Arbeiten anzuleiten. Alle jüngeren Historiker Schwedens bekennen sich mit Stolz als Hjärnes Schüler, und die zahlreichen guten, gründlichen, kritischen Untersuchungen, die gerade Schweden in letzter Zeit geliefert hat, gehen fast alle irgendwie auf seine Anregungen surück. Auch einige Deutsche hat er zu seinen Schülern gezählt; sie vereinigen sich mit ihren schwedischen Freunden in der Trauer um H. Hjärne als Ge- lehrten, Politiker und Menschen.

Hjärnes lebhaftes Interesse für Gegenwartsfragen führte ihn frühzeitig auch in das politische Leben seines Vaterlandes, und bis vor kurzem war er eine der Stützen der konservativen Partei in der ersten Kammer des Reichstages. Als hervorragender Kenner Rußlands wußte er, welche Gefahren Schweden und ganz Skandinavien von Osten drohten, was das letzte Ziel der Verrussungs- bestrebungen in Finnland war. Mit Sven Hedin und P. Fahlbeck gehörte er deshalb zu den Rufern, die in langem, zähem Kampfe um eine zeitgemätze Heeresreform das Land aus dem Schlafe weckten, so daß Schweden im Welt- kriege seine Neutralität wenigstens einigermaßen schützen konnte.

l Hätte er auch politisch ein energischeres Auftreten Schwedens im Weltkriege nicht ungern gesehen, so war er doch ein entschiedener Gegner des sogenannten

256 Nachrichten und Notizen

Älandsaktivismus, jener Bewegung, die die Schwierigkeiten des jungen finni- schen Staates dazu benutzen wollte, diesem die wichtige Inselgruppe abzujagen. Er hatte jahrzehntelang den Kampf Finnlands gegen das Moskoviterjoch mit seiner Feder unterstützt. Es war ihm eine bittere Enttäuschung, dal das offizielle Schweden beiseite stand, als Finnlands Freiheitsstunde schlug. Um so nachdrücklicher forderte er nun, daß die schwedische Regierung die dadurch entstandene Wunde nicht durch den Raub finnischen Gebietes unheilbar machte. So etwa war seine Beweisführung: Finnland und Schweden haben nur einen gemeinsamen Feind. Er ist jetzt durch die deutschen Feldzüge wieder beinahe so weit von der Ostsee zurückgedrängt wie zur Zeit Gustav Adolfs. Aber Rußland wird sich bestimmt erholen und seine Ostseepolitik wieder aufnehmen. Dann müssen Schweden und Finnland zusammenstehen, wenn sie nicht einzeln überrannt werden wollen. Es gibt deshalb nur eine vernünftige Lösung der Alandfrage: ein Schutz- und Trutzbündnis zwischen Schweden und Finnland und Aland die gemeinsame Bundesfestung. Damit würde die Frage der territorialen Zugehörigkeit der Inseln von selbst jegliche Bedeutung verlieren. :

Auch die Geschicke unseres deutschen Vaterlandes in alter und neuer Zeit haben ihn lebhaft bewegt. Gewisse Erscheinungen der deutschen Politik be- trachtete er schon seit den neunziger Jahren mit unverhohlener Sorge, und obwohl die deutschen Erfolge im Weltkriege alle Bedenken zu zerstreuen, ja die Ver- wirklichung kühnster pangermanistischer Träume zu ermöglichen schienen, drängte sich ihm doch immer wieder der Gedanke an den letzten Krieg der Großmacht Schweden auf, in dem Karls XII. Heere siegreich halb Europa durchzogen und der stolze Bau Gustav Adolfs trotzdem zusammenbrach, weil die militärischen Erfolge nicht diplomatisch ausgewertet wurden.

Johannes Paul.

Berichtigung.

Meine Anzeige der Zedlerschen Untersuchungen, Jg. XX 473, s. die Ent- gegnung oben, XXI,127 muß ich in einem Punkte berichtigen. Die Urkunde von 1492, deren Unechtheit ich durch Zedler als schlagend erwiesen ansah, findet sich nach freundlicher Mitteilung meines Kollegen Dr. Herrmann in Darmstadt eingetragen im Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 46 des Staatsarchivs zu Würzburg; das war zweifellos die Quelle Bodmanns. Und meine voreilige Anerkennung hat sich in den Vorwurf umzuwandeln, daß auch hier Zedler die einfachste Forscherpflicht verabsäumt hat. Im übrigen bleibe ich bei meiner Warnung und meinem Widerspruch auch für die anderen nicht weiter durchzuknetenden Einzelheiten. Die von mir irregeführten Leser der Vierteljahrschrift wollen aus den inzwischen ausgegebenen Göttingischen Gelehrten Anzeigen von 1922 Nr. 4—6, S. 114—132 ersehen, wie ein Diplomatiker, A. Hessel, und ein Rechts- historiker, Herb. Meyer, die Zedlersche Festschrift als völligen wissenschaft- lichen Fehlschlag erweisen mit ausführlicher, jeden Belehrbaren überzeugender Begründung.

Koblenz. E. Schaus.

141 ı

DEC 14 1928

= HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT

HERAUSGEGEBEN VON

Dr. ERICH BRANDENBURG

O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG s t

XXI. JAHRGANG 1922/23

f NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTS WISSENSCHAFT

DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG

3. HEFT

AUSGEGEBEN AM 31. OKTOBER 1923

VERLAG UND DRUCK BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG DRESDEN 1923

HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT

Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig. | Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden-A.1. |

Der Preis für das Heft im Umfange von ca. 10 Bogen beträgt 3 Mark zuzüglich Schlüsselzahl des Buchhandels.

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Hern Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Sekretär unter- stützt wird.

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Poeten- weg 21) zu richten. Alle Beiträge werden bei Ausgabe des 4. Heftes honoriert.

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum ]) erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.

INHALT DES 3. HEFTES

Aufsätze: Seite Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten. Von Dr. Walter Stach in Walden- CCC Sea ac ee ee RE a a 257 Fichte- Studien. Von Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Erben in Graz. .. ..... 282 Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem. Von Archivrat Dr. Hel- muth Rogge am Reichsarchiv in Potsdaemdmnmnmnmmm 305 Kritiken: l Ernst Troeltsch, Der Historismus und seine Probleme. Von Dr. Hildegard Meister-Trescher in Leipzig ... oo a a 334 Paul Barth, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. 3. u. 4. Aufl. Von Univ.-Prof. Dr. Georg v. Below in Freiburg i. ))... 338 Eduard Meyer, Ursprung und Anfänge des Christentums. Bd. I u. II. Von Univ.-Prof. Dr. Leipoldt in Leipzig . . 2 Ho oo er. 340

(Fortsetzung auf Umschlagseite 3.)

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Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten.

Ein Beitrag zur Germanischen Altertumskunde“. Von Walter Stach.

Uber den Hund im Dienste des mittelalterlichen Jägers ist seit K. G. Antons „Geschichte der teutschen Landwirthschaft“ (1799; I 147ff.) wiederholt geschrieben worden. Doch wird man bezweifeln müssen, daß dieses Thema schon allseitig erschöpfend und methodisch befriedigend behandelt wäre, auch wenn man nicht den für solche Aufgaben idealen Maßstab anlegt, dem Hoops in seinen „Waldbäumen und Kulturpflanzen“ vorbildlich entsprochen hat. Zwar für die nachgermanische Zeit des Mittelalters besitzen wir die moderne Prachtausgabe des „Master of game“, deren kommentierende Beigaben die Frucht zehnjähriger mühsamer Andacht zum Kleinen das Sachgebiet insonderheit für Eng- land und Frankreich nach allen Richtungen beleuchten und klären'. Auch an eindringenden Studien über die Jagdhunde des Altertums fehlt es nicht'. Dagegen für das Quellenmaterial der Zwischen- zeit, das noch in den Bereich der Germanischen Altertumskunde fällt, für eine Zeitspanne also, in der die Jagd nicht nur sport- lich, sondern als Nahrungsquelle und zum Schutze der Flur auch wirtschaftlich von höherer Bedeutung war, ist außer in sprach- geschichtlicher Hinsicht seit 1884 wenig getan worden. Damals

1 Abkürzungen entsprechen Hoops Reallexikon der Germanischen Alter- tumskunde; ebenso der zeitliche Umfang des Begriffes „germanisch“.

? The master of game. By Edward, second Duke of York. The oldest English book on hunting. Edited by W. A. and F. Baillie-Grohmann (London 1904). Über den Norman Conquest geht der beigefügte Appendix 116 ff. grundsätzlich nicht zurück.

Vgl. Otto Keller, Hunderassen im Altertum, Jahreshefte d. öst. archäol. Inst. VIII 243 ff.; ders., Die antike Tierwelt I (1909) 91ff. Über Jagd und Jagdhunde der Urzeit vgl. den Artikel „Jagd“ in Schraders Reallexikon d. Idg. Altertumskunde (19232 ed. Nehring) I 519ff.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 8. 17

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hatte v. Wagner in einer von rein jägerischem Standpunkt ge- schriebenen Abhandlung eine Reihe von Hypothesen zur Diskussion gestellt, die für den Sachgehalt gerade der frühesten Überliefe- rung einschneidende Behauptungen enthielten!. Aber seine Hoff- nung auf deren quellenkritisch vertieften Ausbau blieb so gut wie unerfüllt. Soweit nicht Heyne in die Lücke trat?, der sie viel- leicht vollends geschlossen hätte, wenn es ihm vergönnt gewesen wäre, seinem ursprünglichen Plane gemäß den Schlußband der „Deutschen Hausaltertümer“ zu schreiben (vgl. ebd. II 229), be- gnügte man sich, v. Wagners Vermutungen weiterzutragen oder ohne zulängliche Begründung zu variieren, wie etwa Schwappach, Palander, Wendt? und auch Heyne zeigen. Ja zum Teil wurde die Arbeit v. Wagners sogar übersehen, und man fiel in sachlich unmögliche Auffassungen zurück, wie z. B. gelegentlich einer Quellenanalyse v. Schwind“. Im Hinblick darauf zur Zeit steht selbst der einschlägige Artikel über „Jagd bei den Deutschen“ in Hoops’ Reallexikon noch aus dürfte nicht des Interesses entbehren, wenn wir im folgenden das für die Frühzeit zumeist en passant behandelte Thema zum Gegenstand einer Sonder- betrachtung erheben. Daß wir zugleich deren Umfang auf Jagd- hundbestimmungen in den Volksrechten einschränken, scheint uns aus methodischen Erwägungen gerechtfertigt. Denn bei der kärg- lichen und hier besonders schwer deutbaren Überlieferung gilt es zunächst, sich Schritt vor Schritt an deren Tatsachenkern heran- zuarbeiten: to reach the bed-rock of fact, wie Baillie-Grohmann sagt (137), und dazu halten wir jene Bestimmungen der Volks- rechte in erster Linie für geeignet. Denn einerseits ist die Jagd- hundfrage selbst für eine solche Vertiefung stofflich belangvoll genug, da bis zur Verwendung von Feuerwaffen jede nicht mehr primitive Jagd im eigentlichen Sinne eben eine „Kunst des Hunde- führens“ war, wie sie bezeichnend im Griechischen heißt (xvr- nyerixj sc. reyın). Andererseits sind die Angaben darüber gerade aus den Leges von hervorragendem Zeugniswert. Nicht nur daß

ı Über die Jagd des großen Wildes im Mittelalter, Germ. XXIX 110ff.

3 Moriz Heyne, Hausaltert. II (1901) 222 f.

3 Adam Schwappach, Handbuch d. Forst- u. Jagdgeschichte Deutschlands I (1886) 64 ff. Hugo Palander, Die ahd. Tiernamen (1899) 33ff.; Ulrich Wendt, Kultur und Jagd. Ein Birschgang durch d. Geschichte I (1907): Das Mittel- alter (ein vielfach dilettantisches Buch).

E. v. Schwind, Kritische Studien zur L. Bai., NA. XXXIII (1908) 641 ff.

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten ' 259

sie äußerlich zwischen den bekannten xvvnyerixoi des Altertums und der Jagdliteratur des späteren Mittelalters in markanter Weise mitteninne stehen, sondern sie bilden als Niederschlag der realen Verhältnisse einen natürlichen Sachzusammenhang, dessen innere Einheit von keinerlei sonstigen Gelegenheitsnach- richten erreicht werden könnte, selbst wenn man diese zu zeit- licher und räumlicher Geschlossenheit künstlich vereinigte. Aufnahme in die Volksrechte fand der Hund in doppelter Hin- sicht. Zum Teil (vgl. namentlich L. Vis. VIII 4, 18—20) behandelt man, gesondert von anderweitigem Ungefährwerk durch Tiere, die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar durchgehends mit charakteristischer Abschwächung der ursprünglichen Urheberfolgen (vgl. Brunner DRG. II 255), deren „antiqua calumnia“ (L. Burg. XVIII 1) in der L. Bai. XX 10 zwischen den Zeilen noch hörbar wird: dominus canis. .. conponat ac si ipse fecisset. Im übrigen gilt die Regelung hauptsächlich umgekehrt der Sicherstellung von Eigentümeransprüchen bei Diebstahl oder Tötung eines Hundes durch Dritte. Vergleicht man hierin die Leges genauer, so stellt sich wie von selber eine Stufenreihe ein. Zunächst wird der Hund schlechthin als Nutzhund rechtlich berücksichtigt, wie im Ed. Roth. 229k. Dann treten daneben in exzeptioneller Stellung die Jagd- hunde auf, wie in der Spezialnorm der L. Burg. XCVII, während im Gegensatz dazu ib. LVIII vom bloßen canis gesprochen wird. Schließlich erfährt auch der Hirten- und Hofhund eine Sonder- behandlung, wie der Textzuwachs der L. Sal. VI von cod. 1, der nacheinander Jagd- und Schäferhund aufführt, zu den codd. 2—4 erkennen läßt, in denen überdies der Kettenhund für sich genannt wird!. Mithin sind es zuerst die besonderen Dressurqualitäten der Jagdhunde gewesen, die zur Separatstellung einzelner Hunde- typen führten und damit den Anstoß zu jener reichhaltigen Kasuistik gegeben haben, die uns in der L. Bai und L. Al. entgegentritt. Warum sehr bald gerade der Hirtenhund (vgl. Heyne 221) au dieser Bevorzugung teilnahm, sagen die Leges selbst. Auch er mußte gewissen Dressuranforderungen genügen. Die L. Fris. IV 5—7 staffelt seine Buße vom bloßen custos pecoris mit 1 sol. bis zum scharfen wolfbizzo mit 3 sol. und die L. Al. LXXVIII 5 nennt unter den Bedingungen für seine erhöhte Einschätzung: der dem

1 Zur salischen Textentwicklung sowie zu den nachstehenden Ausführungen zu L. Burg. XCVII vgl. Heymann NA. XLI 467f.

17*

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Wolfe das geraubte Vieh wieder entreißt, und wenn ein Geschrei wegen eines Wolfes erhoben wird, weithin zur Hilfe eilt. Erst beim Hofhund waren schließlich anderweitige Umstände im Spiele; seine nächtliche Tötung galt bekanntlich deshalb für qualifiziert, weil man sie als Vorbereitung zum Diebstahl aus der bewachten Were bzw. als Versuchsdelikt auffaßte. Alledem läßt sich nicht entgegenhalten, daß entwicklungsgeschichtlich der Hund als Wächter des Hauses mutmaßlich älter ist als seine Verwendung im Dienste des Hirten und vor allem älter als seine Abrichtung zur Jagd?, da ja diese Etappen der Domestizierung weit vor jeder Kodi- fikation vorausliegen. Höchstens könnte verwundern, daß wir die Aufzeichnung von Titel XCVII der L. Burg., der nicht zum engeren Bestande der Konstitutionen gehört, verglichen mit Titel LVIII, im Sinne einer fortgeschrittenen Legislatur interpretiert haben, während man vielfach geneigt ist, besonders in XCVII sq. Bruchstücke einer ältesten Gesetzgebung zu sehen. Doch ist für unseren Zusammenhang schon die Tatsache entscheidend, daß bur- gundisch überhaupt die Jagdhunde neben der generell gehaltenen Fassung von LVIII auftreten. Im übrigen sind wir durchaus der Ansicht Zeumers, daß es sich in diesen beiden wie in allen Zusatztiteln der L. Burg. um wirkliche Novellen handelt’, und wir finden in dem oben gekennzeichneten Entwicklungszuge nur eine erneute Bestätigung dessen. Daß die Drastik der Rechts- folgen in XCVII (coram omni populo posteriorem ipsius canis osculetur aut ... cogatur exsolvere) ihrerseits auf alte, rauhe Jägergewohnheit zurückgehen mag, steht dem nicht im Wege. Vielmehr paßt die Vermutung, daß man zugleich mit der Adkapi- tulation einer Ausnahmenorm für Jagdhunde jenes derbe „Wahl- recht“ sanktionierte, aufs beste zu einer nachträglichen Redaktion, die gegen die romanisierende Tendenz der ursprünglichen Lex gestimmt war. Wollte man schließlich fragen, wie dann vor der Kodifikation von XCVI der Diebstahl an Jagdhunden burgun- disch geregelt gewesen sein könnte, so möchte außer den gelegent- lich von Heymann erwogenen Möglichkeiten wohl auch in Betracht

ı Vgl. Karl Roth, Geschichte des Forst- u. Jagdwesens in Deutschland (1879) 8 37.

2 Zur entwicklungsgeschichtlichen Seite der Frage vgl. Eduard Hahn, Die Haustiere und ihre Beziehungen zur Wirtschaft des Menschen (1896) 60 ff.

3 Karl Zeumer, Zur Textkritik u. Geschichte der L. Burg., NA. XXV (1900) 257 ff. (285).

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 261

zu ziehen sein, daß sich entweder in IV de furtis ehedem eine bloße canis-Bestimmung befunden hätte oder daß LVIII implicite auf beides, Tötung und Diebstahl, gemünzt war, was nach Analogie der salischen, bayrischen und alamannischen Leges vielleicht am nächsten liegt. Für XCVII allerdings wäre ein solcher Doppel- sinn ausgeschlossen und man hat anzunehmen, daß auch später noch die Tötung eines Jagdhundes als culpose Handlung bei gemeinschaftlicher Ausübung der Jagd gewiß nicht selten! wie die jedes anderen Hundes zu Titel LVIII gehört habe und daß die Summe von 5 sol. Buße und 2 sol. Gewette samt der entschieden schimpflichen Prozedur des „Unter-den-Schwanz-Küssens“ aus- schließlich dem qualifizierten furtum vorbehalten war.

Was nun die namhaft gemachten Jagdhunde selbst anlangt, so handelt es sich im ganzen um folgenden Stellenkomplex: L. Bai. XX 1—7, L. Al. LXXVIII 1—4, L. Sal. VI 1 der codd. lf. und 2 der codd. 6,5 ff., L. Burg. XCVII und, soweit man sie diesem Quellenkreis überhaupt einreihen darf, L. Fris. IV 4 (8). Am knappsten sind die Angaben der schon gestreiften L. Burg. und der L. Fris. Jene nennt einen canis veltravus, segutius ünd petrunculus, die außer dem dritten auch sonst vorkommen. Diese kennt nur einen canis acceptoricius (acceptor) mit einer Buße von 4 bzw. 8 sol., der bayrisch als hapuhhunt begegnet, und einen braco parvus (barmbraccus) mit 4 bzw. 12 sol. Um so ergiebiger ist dafür die L. Bai. Sie führt an: § 1— § 3 leitihunt, triphunt, und spurihunt, drei canes séuces; $4—$7 piparhunt, veltrix, hapuhhunt und canes qui ursos vel bubulos (swarzwilt) persecuntur, wobei Leit-, Spür-, Biberhund und Hunde für Schwarzwild mit 6 sol., Treib-, Wind- und Habichthund mit 3 sol. Buße angesetzt sind. Ahnlich verfährt die L. Al. Sie zählt auf: § 1-83 primus cursalis, secundus (sc. cursalis) und leitihunt, vermutlich gleichfalls canes söuses; § 4 porcaritius, ursaritius vel qui vaccam aut taurum prendit? und veltrives leporarius. Hinsichtlich der Bußen steht mit

1 Geffckens Bemerkung (L. Sal., Erläuterungen 112), das occiderit bei Jagdhunden sei auffällig, da es nicht als Vorbereitung zum Diebstahl an- gesehen werden könne, ist ebenso verfehlt, wie etwa die Meinung, man habe damals, entsprechend späterer weidlicher Gepflogenheit, auf der Jagd mit Hunden keine Waffe verwandt.

? Lehmann in der Quartausgabe der MG. interpungiert in den codd. A zwischen ursaritius und vel, in den codd. B aber nicht. Daß es sich tatsäch- lich nur um eine Jagdhundgruppe handelt, wie umgekehrt Em. $ 2 trotz des sive zwischen porcarius und leporarius um deren zwei, darüber unten.

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12 sol. am höchsten der Leithund, dem mit 6 sol. der primus cursalis und wiederum die Hälfte niedriger die übrigen Jagdhunde folgen. Die L. Sal. dagegen zeigt folgendes Bild. Die codd. 1—4 haben nur den sigusius canis magister, die codd. 6,5 dazu einen acuta- rius, den die codd. 7—9 noch durch den Zusatz velter (veltrus) verdeutlichen, während die Em. ihrem seusius qui magister sit einen seusius reliquus gegenüberstellt und außer dem veltris lepo- rarius qui et argutarius dicitur auch einen veltris porcarius kennt. Als Buße gelten einheitlich 15 sol.; nur die Em. springt vom kleinen zum großen Diebstahlssatz, indem sie für ihren magister 45 sol. normiert. Einer besonderen Auseinandersetzung bedarf schließlich die Frage der Tatbestände. Die L. Bai. erwähnt 8 1—5 3 das Stehlen“, sonst nur das Töten, soweit die Delikts- formulierung nicht elliptisch ist, wie durchgängig in der L. Fris. Entsprechend verteilt die Tatbestände die L. Al., die § 1— 8 3 nur vom furtum spricht und in $ 4 von der Tötung. Völlig regellos erscheint zunächst die L. Sal. Zwar gibt die Titelrubrik als Leit- gedanken das furtum an. Doch innerhalb der Hss. wechseln in bunter Reihe Diebstahl und Tötung mit der Angabe beider Delikte, so daß sich die drei Fassungen ungefähr die Wage halten, wenig- stens sobald man auch den Ketten- und Schäferhund einbezieht. Konsequent sind nur cod. 1 und die Em., indem sie durchweg das furaverit mit dem occiderit verkoppeln. Da nun auch im späteren Landrecht für den gleichen Fall die Formel begegnet: stilt oder ze tode sleht?, so vermuten wir, daß in diesem Prinzip eine Er- klärung der anscheinenden Willkür zu suchen ist, zumal L. Bai. und L. Al. eine analoge Deutung erlauben. Allerdings behauptet v. Schwind (645), alamannisch sei der Diebstahl nur für die kleinen Hunde, für die großen nur die Tötung angesetzt, und die L. Bai. folge im allgemeinen der gleichen Gliederung. Doch ist diese auch sachlich höchst sonderbare Interpretation nach Lage der Texte völlig unhaltbar. Denn der bayrische piparhunt, bei dem zuerst die Tötung hervorgehoben wird, muß nach dem ausdrück- lichen Zusatz: qui sub terra venatur ein ausgesprochen kleiner Hund sein. Andererseits ist der primus cursalis der L. Al., ein seusius, höchst wahrscheinlich von großem, starkem Bau und

1 Das occiderit einiger Hss. in $ 1 lassen wir als vermutliche Interpolation beiseite.

2 Vgl. Schwsp. (ed. v. Laßberg) 333ff.: von aller hande hunden der die stilt. oder sleht.

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 263

gerade bei ihm heißt es involaverit. Uns scheint vielmehr folgende Auffassung am Platze’. Bekanntlich unterwerfen L. Al. und L. Bai. Diebstahlsfälle einer generellen Neungeldbestimmung. Wo nun ihre Hundenormen nur das occidere vorbringen, wollen sie als selbstverständlich das furare jener Generalregel unterstellt wissen. Und umgekehrt: wo sie nur das furare hervorheben, meinen sie zwar unausgesprochen auch die Tötung, wollen aber mit Nach- druck betonen, daß in diesen Fällen die Generalklausel durch- brochen und der Diebstahl genau wie die Tötung gebüßt werden soll. Derartige Neungeldab weichungen in Gestalt fester Diebstahls- taxen kommen häufig genug vor. Brunner (DRG. II 644) zitiert u.a. unsere beiden Titel als typisches Beispiel und meint, daß man dann den Wert gewisser Objekte festsetzte, wenn man Streitig- keiten darüber voraussah. Dazu paßt u. E., daß unter den be- troffenen Hundearten alamannisch wie bayrisch offensichtlich die wertvollsten Tiere sind. Denn solche gewinnen als vertraute Gehilfen in den Augen ihres Herrn nur zu leicht einen rein sub- jektiven Affektionswert. Daß all dies in den Texten höchst unzulänglich zum Ausdruck kommt, kann bei der ungefügen For- mulierung in den Volksrechten nicht wundernehmen. Höchstens könnte die Kompliziertheit der gesetzgeberischen Absicht befrem- den. Jedoch im nächsten Titel bringt die L. Bai., wenn auch vereinfacht, tatsächlich denselben Gedanken. Sie normiert dort für Beizvögel stets nur die Tötung, setzt aber in $5 hinzu: si vero furto ablati fuerint, per omnia furtivo more cogantur solvere ut lex conpellit, wobei das pleonastisch scheinende per omnia nochmals darauf hinweisen dürfte, daß im vorangehenden Titel eben bloß per partes so verfahren worden war.

Es fragt sich, wie nun die einzelnen Jagdhundbezeichnungen, die wir in kursorischem Überblick vorgeführt haben, sachgeschicht- lich zu interpretieren sind. Die Hauptaufgabe sehen wir darin, die in ihrer Kürze schwer zugänglichen Texte zwar Wort für Wort zum Sprechen zu bringen und dabei doch die Homogenität des Quellenkreises nach Möglichkeit auch exegetisch zu wahren. Zum Ausgangspunkt dürfte sich die Gruppe der canes seusii empfehlen. Soweit der äußere Wortlaut einen Anhalt gibt, kommen als solche zunächst in Frage: der burgundische segutius, der

1 Vgl. dazu die Bemerkung bei Roth § 83, Note a u. b, mit dem Hinweis auf das furatis aut occisis in der Titelrubrik der L. Al.

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salische magister nebst reliquus, der bayrische leiti-, trip- und spurihunt sowie der alamannische cursalis nebst ductor (leitihunt), und zwar der spurihunt, da ihn mehrere Hss. ausdrücklich als seucis kennzeichnen, der secundus nach dem Vorgange des primus cursalis und der ductor nach Maßgabe seines dialektischen Isonyms in der L. Bai. Beim spurihunt heißt es: qui in ligamine vestigium ` tenet, und beim ductor: qui hominem sequentem dueit. Danach waren beides Hunde, die zum Ausmachen des Wildes dienten, indem man mit ihrer Hilfe Fährten, möglichenfalls auch Spuren ausarbeitete. Sie wurden dabei, wie zu erwarten, von einem einzelnen Jäger am Hängeseil geleitet! und mußten nicht nur gewöhnt sein, eine angefallene Fährte anzunehmen und die gewünschte dauernd einzuhalten, wie das tenere in der L. Bai. zu betonen scheint, sondern durften auch keinesfalls Hals geben“, wie wir aus Gründen der Sache bestimmt hinzufügen können. Beides waren mithin Hunde von vorzüglicher Nase und ihr zum Teil instinktfremdes Verhalten, wie das Nichtbeachten einer kreuzenden frischen Fährte und das Nichtlautgeben, setzt eine sachkundige Abrichtung voraus, die für einen fermen Hund um so langwieriger sein mußte, je nachdem man auf bloßes Aufsprengen ausging oder auf regelrechte Vorsuche oder gar auf förmliches Bestätigen. Mit diesen hohen Dressurqualitäten stehen auch ihre Bußsätze im Einklang. Man wird daher beide sowohl den in analoger Tätigkeit beschriebenen canes „nare sagaces“ des Alter- tums (vgl. Keller 124ff.) als auch ihren Namensverwandten im späteren Mittelalter, dem leit- bzw. spürhunt® sowie dem limier und limer, an die Seite zu stellen haben, zwar kaum in allen Einzelheiten, aber sicherlich dem Typus nach*. Freilich mehr läßt sich mit Bestimmtheit schwerlich sagen, obschon es an detaillierten Behauptungen keineswegs fehlt. Ganz verkehrt ist darunter die Meinung v. Schwinds (641 f.), der die seusii außer dem spurihunt, aber samt dem ductor für Hetzhunde hält, weil zufällig im cod. B 30

1 Hängeseil (mhd. leiteseil): at proper tension, not straining his liam, not trailing it on the ground (Baillie - Grohmann 172). Einen Anhalt zu dieser präzisen Auslegung sehen wir außer in sachlichen Momenten auch in der sprach- lichen Entwicklung: ligamen > franz. limier > engl. limer, liam Gyome).

2 unlûtes heißt es im Tristan 17257.

3 Auch suochhund begegnet (Iwein 3894), wie für den begleitenden Jäger suochmann. f

Vgl. Baillie-Grohmann ebd.: a limer had to be keen on the scent, staunch on the line, not too fast, and was taught to run mute.

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 265

der L. Al. deren seusius primus cursalis mit hessehunt glossiert ist. Wenn man sich vorstellt: einen Hetzhund in voller Tätigkeit und dazu den armen homo sequens an der Leine, dann wirkt das wie ein unfreiwilliger Witz; abgesehen davon, daß man die Glosse, falls sie überhaupt zutrifft, trotz ihrer Stellung hinter seusius nur auf den cursalis beziehen dürfte . Unhaltbar ist ferner die Ver- mutung Antons (152) und Roths (59; 77), der spurihunt sei ein spezifischer Schweißhund. Damit hat sich bereits v. Wagner (123; 117; 129f.) genügend auseinandergesetzt. So sehr wir Roth bei- pflichten, daß damals kranke Fährten tatsächlich jagdtechnisch eine Rolle gespielt haben, kann doch der Spürhund mit seiner hohen Buße unmöglich bloß zu deren Verfolgung gedient haben, geschweige daß er sich mit dem am Riemen geführten Schweiß- hund des 17. Jahrhunderts zusammenbringen ließe oder mit dessen Vorgänger, dem Bluthund, den man im 16. Jahrhundert und wahr- scheinlich auch vorher gerade nicht am Riemen arbeiten ließ. Noch unbegründeter ist schließlich die seit Jacob Grimm herr- schende Ansicht (vgl. z.B. v. Wagner 120 und jüngst Heymann 467f.), auch der salische magister müsse ein Leithund im Sinne des ductor sein. Daß die Franken einen seusius in solcher Funk- tion kannten, ist freilich ohne weiteres wahrscheinlich. Nur ob die cod. 1—9 ausschließlich von ihm handeln, ist die Frage. Grimms Behauptung (Vorrede zu Merkels Ausg. der L. Sal. p. XXIII): „der canis sigusius magister ist der doctus der L. Al.“, dürfte . sich lediglich auf die Bemerkung im Du Cange (s. v. canis) ge- gründet haben: „doctus L. Al LXXIX, qui magister sit L. Sal. VI: un chien dressé“, und von dort auf die älteren salischen codd. bezogen worden sein. In Wahrheit tritt dieses doctus im ganzen Hundetitel der L. Al. nirgends auf, sondern findet sich ausschließlich beim triphunt der L. Bai.“, so daß man nur berechtigt wäre, dieses doctus mit magister gleichzusetzen, und zwar eben als dressé = abgerichtet. Höchstens könnte man sich nach Analogie von maitre-homme, maitre-autel usw. versucht fühlen, auf dem Umwege über „Meister- bzw. Haupthund“ zu einer Art Leithund

1 Derartige Sachwidrigkeiten stehen auf einer Stufe mit der Bemerkung Lamprechts (DWL. I 10), der salische sigusius magister sei ein zu Kunst- stückchen abgerichteter Haushund.

2 Trotzdem schreibt Geffcken (112) den Irrtum nach. Auch Kern bei Hessels (L. Sal. § 50): magister is an ill chosen expression for doctus, dürfte mit Grimm zusammenhängen.

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zu kommen. Doch stünden solche Übersetzungskünste auf einer Linie mit dem Bemühen, diesen Begriff andererseits aus dem sigusius herauszupressen und etwa auf den bayrischen $1 ver- weisen zu wollen, wo anscheinend seusius tatsächlich mit leiti- hunt paraphrasiert wird. Denn dann würde man übersehen, daß der lateinische Ausdruck der L. Bai. den zu definierenden Begriff nur anzudeuten pflegt und dem Dialektwort überläßt, den „Zu- sammenhang ganz selbständig wesentlich und prägnant zu er- gänzen!“. Es hilft daher nichts: sigusius canis magister bedeutet nicht mehr als dressierter seusius und ist von den codd. 1— 9 zweifellos pro toto gemeint, d.h. im Sinne aller Betätigungen, zu denen überhaupt seusii verwandt wurden. Denn nur dazu paßt, daß deren Spezialitäten unerwähnt bleiben und daß seine Buße den magister weder im Titel heraushebt noch sonst unter den salischen Diebstahlsbußen auffällt. Dazu stimmt auch der Aufbau der salischen Jagdhundbestimmungen, wenigstens wie wir ihn verstehen: Erst wird der seusius genannt als Repräsentant der „Jaghunde?“, die das Wild mittels der Nase verfolgen (mhd. nase- wise), dann der acutarius als Inbegriff der Hetzhunde, die nach dem Gesichtssinne arbeiten („naselöse“), Richtlinien, die wie in der L. Burg. für den Umkreis der Delikte ausreichten, wenn man von vornherein auf eine Wertklassifikation der Jagdhunde ver- zichtete. Es wird daher weder von dem magister schlechtweg als Leithund noch gar von einer salischen Leithundbuße zu reden sein, obgleich auch nach unserer Auffassung der salische $ 1 diesen Spezialverfolger kalter Fährten implicite einschließt. Anders liegen die Dinge erst für den seusius qui magister sit der Em. und dessen 45 sol. Ein Kopfhund, wie Wendt (36), oder gar bloßer Meute- hund, wie Schwappach (65f.) will, kann damit nicht gemeint sein, da es sinnlos wäre, einem der beiden die höhere Buße zuzubilligen als dem hochdressierten Leithund, der unbedingt weit wertvoller

1 Vgl. v. Kralik, Die deutschen Bestandteile der L. Bai, NA. XXXVIII

(1913) 404. !

2 Wir gebrauchen den jüngeren Ausdruck „Jagdhund“ im Sinne jedes canis venaticus; dagegen den älteren Ausdruck „Jaghund“ prägnant als Gegen- satz zu den wirklichen Hetzhunden, und zwar i. w. S. für alle auf Fährte arbeitenden „Riechhunde“ einschließlich der eigentlichen Spürhunde, sowie i. e. S. für die vielfach als Parforcehunde bezeichneten und in Meute jagenden Hunde (vgl. den ähnlichen Gebrauch von „Jaghund* bei v. Wagner 113 u. a.). Begründen können wir die obige Gegenüberstellung von seusii und veltres erst bei Besprechung der allgemeinen Bedeutung von seusius.

1

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 267

war. Sondern hier muß es sich in der Tat um diesen selbst handeln, und man wird der Em. kaum zuviel zutrauen, wenn man annimmt, sie habe das bloße magister gerade deswegen zum kau- salen Relativsatz erweitert, um sich auch sprachlich von dem Inhalt der älteren Texte abzuheben. Dann aber ist zugleich hin- fällig, wenn man mit Wendt das reliquus als Meutehund fassen wollte. Vielmehr hat dieses offenbar eine ähnliche Sinnfunktion, wie das magister der älteren codd., d. h. es begreift alle diejenigen seusii in sich, die geringwertiger sind als der Leithund, darunter vermutlich den Führer der Jaghundmeute ‚genauso wie den ge- wöhnlichen Jaghund, die uns als cursales in der L. Al. entgegen- treten. Bevor wir jedoch auf diese näher eingehen können, müssen wir nochmals zu dem oben berührten leitihunt der L. Bai. zurück.

Gemeinhin identifiziert man diesen einfach mit seinem Isonym inder L. Al. Dann aber entsteht die Merkwürdigkeit, die zudem im Schwsp. unverdächtig wiederkehrt, daß in getrennten Kapiteln der L. Bai. (§§ 1 und 3) Spezialhunde mit anscheinend gleicher Funktion auftreten. v. Wagner (120 124) und nach ihm Schwap- pach haben dieser Schwierigkeit auf Kosten des Spürhundes bei- zukommen versucht. Unter Berufung auf, die Tatsache, daß seit dem 16. Jahrhundert ein Leithund am häufigsten bloß auf Rot- wildfährte gearbeitet war, glaubt v. Wagner, auch die Leithunde der Leges hätten ausschließlich dieser Sonderbestimmung gedient. Dagegen dem Spürhund weist er, gestützt auf einen Jagdbericht des Nibelungenliedes, die einfacher gedachte Vorsuche auf Elch, Wisent, Ur und allenfalls Bären zu. Schwappach beutet das stillschweigend aus, nur daß er Jen Bären völlig streicht und überdies von besonderen Hunderassen redet. An Rasse zu denken ist hier auf jeden Fall verfehlt. Nicht einmal die beiden berühmtesten Jagdbücher des Mittelalters, die „Chasse“ des Gaston de Foix (14. Jh.) und der „Master“ (15. Jh.) kennen so etwas wie eine Leithundzucht, sondern aus einem der renommierten breed of scenting hounds wählte man nach Bedarf das etwa einjährige Exemplar eines künftigen limer aus, um es für seine Sonder- bestimmung abzurichten !. Doch auch das Analogieverfahren v. Wagners erregt starke Bedenken. Gewiß: hätte man nach- weislich in volksrechtlicher Zeit irgendwelches Großwild nach Art

1 Vgl. v. Wagner 116, der sich dabei auf Clammorgan (16. Jh.) beruft.

268 | : Walter Stach

der hirschgerechten Jägerei bestätigt, dann wäre auch ein Leit- hund vorauszusetzen, der um seiner Zuverlässigkeit willen jeweils auf ein und dieselbe Fährte eingearbeitet war. Aber v. Wagner dürfte zuwenig den prägnanten Zusammenhang beachten, in dem dieses strenge Bestätigen geschichtlich mit der mittelalterlichen Entwicklung der Hirschjagd steht. Denn es scheint uns ein wesentliches Stück von deren verfeinerter Technik, die sich wahr- scheinlich herausgebildet hat, als das sonstige Großwild in seinen mächtigsten Arten ausstarb und selbst Edelwild rarer wurde, so daß weniger vorbereitete Jagden nicht mehr in alter Weise lohnten. Erst gegen Ende dieser Entwicklung’, die mit einer charakte- ristischen Wandlung des weidmännischen Denkens Hand in Hand ging, finden wir das Rotwild in der bis heute unbestrittenen Rolle des vornehmsten Jagdtieres und dazu die fast ausschließliche Verwendung der im 16. Jahrhundert auf die Höhe der Brauch- barkeit gesteigerte Methoden des „Jagens und Hetzens“, so daß v. Wagner hier im Gegensatz zur modernen Schießjagd, die seit dem 17. Jahrhundert allgemeiner wird von einer aus- gesprochenen Fangjagd sprechen kann. Dagegen im Anfang dieser Entwicklung und das.verkennt v. Wagner völlig steht neben der in die Urzeit hinaufragenden „Fallenstellerei““ eine Auf- fassung und Übung des Weidwerkes, wonach der Mann es liebte, dem Tier auf gleich und gleich entgegenzutreten, und wo auch nicht erlegtes Edelwild, sondern ein gefällter Wildochs® des Jägers höchster Stolz gewesen ist. Auf dieser Kampfjagd, wie wir sie sport- lich und technisch charakterisieren möchten, betätigte sich mit sicht- licher Lust am Einsatz des Lebens noch vorwiegend der Jagdeifer der Karolinger, weit entfernt, die Formen der reinen Fangjagd für weidmännischer zu halten. Sogar in der Nibelungenliedstelle (854 fl.), mit der v. Wagner seine Spürhundhypothese zu begründen versucht, klingt der gleiche Standpunkt wie ein Ton vergangener Zeiten vernehmlich an: Was immer der Bracke ersprengt, schlägt

1 Soweit man aus Reflexen, die diese Entwicklung in die mhd. Literatur geworfen hat, Schlüsse ziehen darf, lassen sich die Zustände, von denen v. Wagner ausgeht, etwa bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen.

3 Vgl. die Ausführungen bei Schrader-Nehring a. a. O. § 2 § 5.

2 Wir urteilen nach Caesar, B. G. VI 28; Gregor v. Tours, Hist. Franc. X 10; Nibelungenlied 880 (starker ûre viere) Vgl. dazu die Zitate bei Heyne 241 und die Artikel fir und wisent von Schade, Altdeutsches Wörter- buch II 1173 fl. u. 1178 ff.

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Siegfried mit siner hant, d. h. mit Schwert und Spieß und Bogen, noh goute jägere tuont. Danach wird man Bedenken tragen, mehr als früheste Ansätze zu den sachlichen Voraussetzungen v. Wagners bis in die germanischen Jahrhunderte hinaufzurücken, und seine Verallgemeinerungen von den weidlichen Zuständen des Spätmittelalters her erscheinen von vornherein ziemlich vag. In diesen Zweifeln wird man noch bestärkt, wenn v. Wagner nun umgekehrt aus dem Bereiche des Spürhundes das Rotwild ent- gegen der von ihm angezogenen Quelle wieder hinausdisputiert. In dem obigen Nibelungenliedpassus sprengt nämlich der Bracke, ein guoter spürhunt, unter anderem wisent, ür, elch, hirz, hinde, ber und eber. Daß das Edelwild nur beiläufig darunter erwähnt wird, weil die ganze Jagdschilderung vom Dichter darauf zuge- schnitten ist, Siegfrieds Überlegenheit im Kampfe gerade mit dem gefährlichsten Wilde darzutun, ist zweifellos richtig. Und doch zieht daraus v. Wagner die Folgerung, der von Siegfried geforderte Bracke wäre vermutlich auf jenes gröbste Wild besonders dressiert gewesen. Selbst Bär und Schwein hätte er eigentlich nicht auf- tun sollen, jenen nicht, weil zu dessen Vorsuche im 16. Jahrhundert ein einfacher Jaghund diente, dieses nicht, weil man hier die Suche mit dem Findrüden ausführte. Dabei weiß Baillie-Groh- mann für seine Zeit auf Grund eines weit zuständigeren Quellen- materials von einer solchen Differenzierung der limers nichts; sondern außer der Birsch und der Suche auf kleineres Wild, wobei man Bracken nach Leithundart gebrauchte, betont er ausdrücklich: Deer, wild boar, bear and wolves were harboured by means of a limer. Danach ist ungleich wahrscheinlicher. daß die Tatsachen- beziehungen, mit denen v. Wagner operiert, umzukehren und viel- mehr der Findrüde und jener Jaghund aus dem Obsoletwerden eines vordem universal gebrauchten Spür- bzw. Leithundes zu begreifen sind, dessen spezifische Einarbeitung auf Hirschfährte, wie wir oben vermuteten, sich in demselben Maße nötig gemacht hatte, wie andererseits seine vielseitige Verwendungsfähigkeit mit dem Rückgange der übrigen Großwildgattungen entbehrlich ge- worden war.

Angesichts all dieser Fragwürdigkeiten, die den Hypothesen v. Wagners anhaften, scheinen uns einige Behauptungen Wendts

1 Vgl. die eingehende Exegese bei E. Matthias, Die Jagd im Nibelungen- liede, Zeitschrift f. Deutsche Philologie XV (1883) 471 ff., insb. 491 ff.

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(36) näherer Erwägung wert, die von ganz anderer Seite in das dunkle Nebeneinander der bayrischen §§ 1 und 3 nebst deren Pendants im Schwsp. (333; 335) Licht bringen könnten. Wendt nämlich sieht in dem triphunt der L. Bai. einen Meutehund und in deren leitihunt den Führer der Rotte, einen sog. Kopf hund, der sich durch Nase, Schnelligkeit und Erfahrung hervortat und von dessen Verläßlichkeit der Erfolg des Jagens wesentlich abhing. Er setzt also den bayrischen Leithund mit dem alamannischen primus cursalis qui primus currit, den Treibhund mit dem secundus und den alamannischen Leithund mit dem Spürhund gleich. Da- nach wäre die Aufeinanderfolge der ersten drei Paragraphen des bayrischen und des alamannischen Titels völlig konform, was immer- hin zugunsten der Wendtschen Ansicht ins Gewicht fallen könnte, da ja nach anderweitigen quellenanalytischen Kriterien feststeht, daß die alamannischen Texte den Redaktoren der L. Bai. im all- gemeinen zur Vorlage gedient haben !. Im übrigen scheint uns die Sachlage folgende. Schon oben deuteten wir an, daß zum mindesten die beiden „Lauf hunde“ der L. Al. in der angegebenen Weise verstanden werden müssen. Es sind auf keinen Fall Hetz- hunde, das Wort in seinem eigentlichen Sinne genommen. Wie sollten auch seusii, deren sonstige Vertreter als Fährtenverfolger par excellence auftreten, zugleich Hunde sein, die das Wild mittels des Gesichtes verfolgen! Sondern es sind jagende Riechhunde, deren Gesamtheit Baillie-Grohmann (185) als running hounds zu- sammenfaßt, ganz gleichgültig, auf welches Wild sie verwandt wurden, und für die er aus frühenglischen Quellen (records of the Kings) die charakteristischen Bezeichnungen belegt: canes de mota, currentes, sousos. An dieser Deutung vermag die laxe Sprach- gewohnheit, chasse & courre (aux chiens courants) mit „Hetzjagd“ wiederzugeben, auch wo man nicht auf eine mit wirklichen Hatzen untermischte Jaghundmente abzielt, genau so wenig zu rütteln, wie der Anschein, daß man ahd. hesse- und jagahunt vielleicht promiscue verwendet hat?. Auch halten wir für unbedenklich,

1 Freilich Wendt selber, der seine Einfälle überhaupt nicht motiviert, hat nicht im entferntesten an diesen Umstand gedacht. Warum wir im Gegensatz zu ihm (88) die Inhaltsparallele nicht bis auf die S$ 4 der L. Al. und 7 der L. Bai. ausdehnen, darüber unten.

® Der Sache nach muß gleichwohl der Unterschied bekannt gewesen sein, genauso wie der dadurch bedingte technische Gegensatz zwischen jagön und hazjan.

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den Gebrauch solcher jagenden Hunde in volksrechtlicher Zeit zu verallgemeinern, zumal die L. Sal. (XXXII codd. 6, 5 § 4) wenigstens indirekt aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihre Be- tätigung Bezug nimmt. Nur ob man damit gerade die Hunde der bayrischen 88 1 und 2, identifizieren darf, ist eine heikle Frage, weniger weil dann in der L. Bai. zwei Gruppen von jagenden Hunden mit verschiedener Bewertung auftreten würden“, sondern wegen der entstehenden Homonymie von leitihunt, die im Hinblick auf die alamannisch-bayrische Textfiliation um so auf- dringlicher wirkt. Denn man müßte annehmen, der bayrische Dialektgebrauch habe verlangt, sowohl das alamannische leitihunt durch spurihunt zu ersetzen als auch umgekehrt den Begriff des primus cursalis gerade durch ein idiomatisches leitihunt wieder- zugeben. Ließe sich diese Konsequenz rechtfertigen“, dann wäre im übrigen, soviel wir sehen, die Bahn für die Wendtschen Behauptungen frei. Weder würde stören, wie an den Hypothesen v. Wagners, daß bayrisch die näheren Angaben über die Betätigung des eigentlichen Leithundes dem gröberen Typ des Spürhundes beigefügt wären und daß ein solcher Verfolger für Großwildfährten außer denen des Hirsches nur in der L. Bai. und im Schwsp. auf- träte. Noch brauchte bloßer Zufall zu sein, daß der Schwsp. Leit- und Treibhund im Gegensatz zum Spürhund gewissermaßen als Gruppe behandelt, indem er bei Erörterung des Reinigungseides die beiden unter der Rubrik Treibhund redaktionell zusammen- schließt (wil er swern, ... daz tut er wol mit einem biderben manne dez leit hundes sol er lougenen mit drin mannen). Schließlich könnte ein Vorzug der Wendtschen Annahme selbst darin gefunden werden, daß sie zugleich eine plausible Erklärung für den trip-

ı Wie man sie damals einjagte, ist freilich schwer zu sagen. Sicherlich u. a. auf Rotwild. Doch genügten z. B. für einen Hirsch bereits deren zwei oder drei, so daß schon anachronistisch sein kann, in den Leges von eigent- lichen Meuten zu sprechen, zu denen später mindestens zwölf gehörten.

2 Wie noch zu untersuchen, können auch die Hunde in $ 7 Jaghunde sein. Doch wird bei ihnen ausdrücklich hinzugefügt: spezifisch für das gröbste Wild. Mithin verblieben den Treibhunden noch immer u. a. Rot- und Rehwild. Eine Differenzierung in dieser Art wäre nicht auffällig. Vgl. Baillie-Groh- mann: running hounds are mentioned specifically: as cervericiis, deimericiis, as heyrectorum and foxhounds, as gupillerettis or wulpericiis.

° Hier könnten nur historisch - lexikographische Spezialstudien weiter helfen, etwa nach Art der Diss. von E. Bormann, Die Jagd in den altfranz. Artus- und Abenteuer- Romanen (1887).

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hunt bietet, mit dem man bisher nichts Rechtes anzufangen ge- wußt hat. v. Wagners (126) Vermutung, es handle sich um einen spezifischen Findrüden, der die Sauen zu den Hatzen trieb, haben wir in ihrer gezwungenen Begründung schon oben beleuchtet. Nimmt man dazu die Feststellung Baillie-Grohmanns (207), daß vor dem 16. Jahrhundert als Saufinder ein lime hound fungierte, und hält sie zusammen mit der noch heute gültigen Erfahrung, wonach dazu überhaupt jeder Hund tauglich ist, der Sauen „liebt“, so wird man einen frühen Spezialhund in dieser Verwendung wohl fallen lassen müssen. Daß der Treibhund andererseits ein Kopf- hund wäre, wie Heyne (222) will, scheint uns vollends ausge- schlossen. Denn sind die Hunde des bayrischen § 7 auch Jaghunde, so können diese trotz ihrer Sonderbetätigung nicht doppelt so hoch gebüßt worden sein als jener, ein Mißverhältnis, das noch sachwidriger würde, falls man im 87 Hetzhunde annimmt, abge- sehen von dem dann schwer begreiflichen Schweigen der L. Bai. über die einem Kopf hunde zugehörigen Meutehunde. Allenfalls noch könnte an einen Bluthund zu denken sein, wie wir früher in Anbetracht der niedrigen Buße mutmaßten und wie auch v. Wagner nicht rundweg ablehnt. Aber selbst diese Deutung bleibt höchst fragwürdig. Wohl wird man an sich die Verfolgung blutiger Fährten mit Hilfe von Hunden bestimmt voraussetzen dürfen, entsprechend der Kampfjagd mit Pfeil und Speer und Schwert, die zu schwerkranken Stücken genug Veranlassung bot!, Auch ist unwahrscheinlich, daß man dazu einen regulären Jaghund herausgegriffen hätte, der durch Arbeit auf starkem Schweiß für seinen eigentlichen Zweck nur zu leicht verdorben worden wäre. Aber es ist durchaus möglich, daß man dafür Exemplare ver- wertete, die auf gesunder Fährte für unzuverlässig galten, und daß daher Ed. Hahn (Hoops’ Reallexikon II 570) recht behält, der für die Frühzeit bezweifelt, ob „auch der Bluthund als besondere Rasse behandelt worden ist“. Jedenfalls erscheint solchen Ver- legenheitsvermutungen gegenüber die Annahme Wendts noch immer am natürlichsten und nächstliegenden, zumal die Dialektbezeichnung sowie das Attribut doctus (= „eingejagt“) zu einem Vertreter

1 v. Wagner (129) denkt irrtümlich an Pfeilschüsse allein. Vgl. dagegen die Angaben bei Baillie-Grohmann (123) über die Keilerjagd, wonach es noch zur Zeit des „Gaston Phöbus“ für besonders fair galt, das Schwein mit der Waffe zu töten, ohne daß es von Hunden gepackt war. Ferner Matthias 476 ff. über die Jagdausrüstung Siegfrieds.

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 273

dieses Schlages am ehesten passen dürften, wie auch die Benennung eines Kopfhundes mit leitihunt guten Sinn gibt, während anderer- seits die gleichsinnige Besehreibung des ductor in der L. Al. und des Spürhundes in der L. Bai. nur bei erzwungener Ausdeutung erlaubt, die beiden Typen irgendwie in ihrer jagdtechnischen Funktion voneinander zu sondern.

Überblickt man das bisher über die seusii Gesagte, so erhellt hinsichtlich der allgemeinen Bedeutung dieses terminus, daß ihn die Leges nach Art eines Oberbegriffes handhaben, dem eine Reihe Spezialbezeichnungen unterzuordnen sind. Noch aber ist offen, ob nur die behandelten, die uns der Wortlaut der Texte an die Hand gab, oder darüber hinaus auch andere. Zum Teil ist der Entscheidung in dieser Frage bereits vorgegriffen, indem wir die seusii als jagende im Sinne qualifizierter Nasenhunde zusammen- faßten und den veltres als hetzenden Hunden gegenüberstellten. Doch bedarf dies noch einer näheren Begründung, weil wir uns damit in ausdrücklichen Widerspruch zu Heyne gestellt haben, nach dessen Meinung der. siuso der Leges überhaupt nicht als bestimmte Hundegattung auftritt, sondern ebenso Leit- und Treib- hund, wie Hasenhund (veltris leporarius) und Saurüde (v. por- carius) sein kann!. Im Hinblick auf die L. Al. schiene das primo obtutu möglich. Denn sie benennt als seusius ausschließlich den eursalis (codd. B § 1), hat aber die ganz summarische Titelrubrik: de canibus siusibus, und wenn das die codd. B durch ein vel aliis furatis aut occisis berichtigen, brauchte die Einschränkung noch immer nur dem Hirten- und Hofhunde zu gelten. Indessen ver- bietet sich diese Auslegung von selbst, sobald man die L. Burg. und L. Sal. vergleicht. Denn wie schon beim magister betont, reiht jene in der Überschrift wie im Kontext nebeneinander: veltravus, segutius, petrunculus, offenbar um damit ihren Jagdhund-

1 A. a. O. II 222 (vgl. seine einschlägigen Beiträge im DWb.). Er fügt hinzu: Entsprechend allgemeine Ausdrücke wären gemäß einem segusi vel brachi bei Du Cange Bracke und Jagdhund, wofür Burgunden. Alamannen, Bayern und Franken auch ein romanisches veltrahus aufgenommen hätten. U.E. kann man zu einem derartigen Durcheinander verschwommener Synonyma nur ge- langen, wenn man ohne Rücksicht auf zeitliche, räumliche oder sachliche Be- dingtheit der einzelnen Belege den semasiologischen Durchschnittsbefund einer lexikalen Streife vom Ahd. bis zum Mhd. rückläufig in die Terminologie der Leges hineinträgt, statt umgekehrt den Weg einzuhalten, den wir schon ein- gangs als methodische Notwendigkeit charakterisiert haben, sobald die bloß wortgeschichtliche Betrachtung auf sachgeschichtliche Momente übergreift.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 3. 18

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bestand erschöpfend zu umschreiben, und ähnlich verfährt die L. Sal. Daß aber diese Gegenüberstellung tatsächlich auf dem Sachunterschied von Jag- und Hetzhund beruht, beweist wohl durchschlagend L. Bai. $ 5: qui leporem non persecutum sed sua velocitate conprehenderit. Da nämlich ein solcher leporarius auch anderwärts auftritt (L. Al., L. Sal.), ist anzunehmen, daß die veltres zu dieser Spezialbetätigung in hohem Maße geeignet waren. Andererseits ist erfahrungsgemäß bekannt, daß unter den Jagd- hundtypen überhaupt nur ein Hetzhund und speziell ein Wind- spiel imstande sind, den flüchtigen Hasen zu fangen. Somit wird man folgern dürfen, die physische Eigenart der veltres müsse, der gleichen Leistung entsprechend, damals im wesentlichen die- selbe gewesen sein wie die der heutigen Hasenfänger. Dann aber will jene Beschreibung der L. Bai. besagen: der den Hasen nicht (sc. nach der Spur, d. h. mittels der Nase) verfolgt, sondern (sc. den gesichteten Hasen) vermöge seiner spezifischen Schnellig- keit einholt und packt. Ja es liegt die Vermutung nahe, daß prägnant gebrauchtes (com)prehendere überhaupt alsjagdtechnischer terminus für Hetzen anzusehen ist (vgl. v. Wagner 124), während umgekehrt (per)sequi, das in der Glossierung der Spürhunde mit secutor (vgl. Palander 34) eine völlig einwandfreie Parallele hat, das eigentliche Jagen wiedergibt. Nimmt man vollends zu diesen Sachmomenten hinzu, daß zuverlässige Schriftsteller berichtet. haben, wie gerade gallische Windspiele als solche Hasenhetzer im Altertume bekannt und berühmt geworden sind“, daß ferner zahlreiche Glossen (Belege bei Palander 37) bestätigen, darunter drei in der L. Al. selbst, veltris sei identisch mit ahd., mhd. wint, und daß man schließlich für hinlänglich gesichert erachten darf, daß das črvuov von veltris als appellativum „ano týs wxdrntoc“ auf keltisch vertragus zurückgeht?, von dem ahd. wint vielleicht

1 Arrianus Atheniensis (vgl. Schrader - Nehring 524) bemerkt bezeichnender- weise gegen seinen Vorgänger Xenophon, dessen Ansicht, der Hase würde nur ausnahmsweise von Hunden überholt, sei einfach daraus zu erklären, daß dem Xenophon eben jene keltischen Hetzhunde noch unbekannt geblieben waren.

2 Aus der reichhaltigen etymologischen Literatur zu veltris und seusius vgl. u. a. Franz Schramm, Sprachliches zur L. Sal., Marburger Beiträge z. Rom. Philologie III (1911) 50 ff., insbesondere dessen Annahme, das salische acutarius (S acturarius) sei eine volksetymologische Parallelbildung zu vertragus. Die Möglichkeit, in der sprachwissenschaftlichen Kontroverse zu veltris und seusius Stellung zu nehmen, verdanke ich Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Wilhelm Streitberg, Lpz., der mir auf diesbezügliche Anfragen in der gütigsten Weise Auskunft gab.

Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten 275

nur eine volksetymologische Umprägung darstellt: dann begreift man um so weniger die Hyperkritik Heynes (223 Anm. 26), der trotz allem bezweifelt, ob wir es bei den veltres mit einem unseren Pindhunden homologen Hetzhundtyp zu tun haben, zumal an Ver- wandtschaft beider durch Abstammung in Anbetracht des sicherlich polyphylen Ursprunges aller heutigen Hunderassen ohnehin niemand denken wird. Daß im übrigen auch ein porcarius als veltris vor- kommt (Em. $ 2), genügt jedenfalls nicht, den Bedeutungsumfang von veltris über den Windhundtyp auszudehnen und etwa zu „Hetz- hund überhaupt“, geschweige zu „Jagdhund“, zu erweitern, obzwar andererseits noch weniger angeht, wenn v. Schwind (641; 643) umgekehrt leporarius und porcarius der Em. identifiziert und dem porcaritius der L. Al. 84 so entgegenstellt, als ob diese unter ihrem leporarius zugleich den salischen porcarius verstünde und außerdem einen porcaritius besonders anführte. Die Sachlage scheint uns vielmehr folgende. Da es ein Unding wäre zu glauben, daß die Franken dieselben veltres, die als Hasenfänger abgerichtet waren, zugleich zur Sauhatz verwendet hätten dort bedurfte es spezi- fisch schneller, hier spezifisch kräftiger Exemplare —, so ist für die Em. ein doppelter und nach dieser Richtung differenzierter Schlag von Windhunden anzusetzen, eine Annahme, die von den Verhältnissen des späteren Mittelalters. aufs beste gestützt wird. Denn auch da begegnet ein robusterer Typ zur Hetze auf Hirsch, Wolf und Wildschwein, den man in Frankreich l&vrier d’attache nannte, neben dem eigentlichen harehound, der französisch petit lévrier pour lièvre hieß (Baillie-Grohmann 142). Mithin dürften sich die leporarii aller Leges in jeder Beziehung geglichen haben, während sich der porcarius der Em. und der porcaritius der L. Al. zwar in ihrer Verwendung auf dasselbe Wild entsprachen, dagegen in ihrem rassenmäßigen Habitus durchaus verschieden waren, indem die Em. einen auf Sauen abgerichteten Windhund

Danach besteht die oben zitierte Ableitung Arrians von der wxurns durchaus zu Recht. Denn vertragus (mit X trotz der metrischen Länge der Mittelsilbe) hat wie das jüngere, durch Dissimilation entwickelte veltrahus zum ersten Kompositions- gliede das steigernde Präfix ver- (vgl. Vercingetorix usw.), während das zweite Kompositionsglied zwar nicht unmittelbar (vgl. air. droch = rp) zu CE gehören kann, obgleich das zumeist ohne weiteres angenommen wird, wohl aber trotz seines. nicht völlig geklärten a (aus e vor g?) zu got. thragjan „laufen“ zu stellen und mit air. trice „schnell“ und traig (hier dasselbe a wie in vertragus) „Fuß- (< traghet) zu verknüpfen ist.

18*

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im Sinne hat’, mit dem man vermutlich die gewöhnlichen Hatz- hunde untermischte, während die L. Al. von solchen Saupackern selbst spricht. Dazu stimmt, daß sie daran eine Gruppe von schweren Rüden für das gröbste Wild angliedert: den ursaritius vel qui vaccam aut taurum prendit. Daß auch damit keine jagenden Hunde gemeint sein können, die an Schnelligkeit über- legenes Wild durch ausdauerndes Verfolgen auf dessen Fährte ermüden und so sich zu stellen zwingen (vgl. movere et. (ad)lassare L. Sal. XXXIII), sondern wirkliche Hetzhunde, die es überholen und festhalten bzw. niederziehen, ergibt schon das prendere, dessen prägnante Bedeutung hier durch die Nachbarschaft der Glosse (cod. B 30) qui capit ursos (konform einem qui capit porcos) noch bekräftigt wird. Demgemäß scheint kaum erforder- lich, innerhalb dieser Gruppe den leporarius ausgenommen wesentliche Unterschiede vorauszusetzen. Denn die für diese Art Hunde in Frage kommende Dressur ist relativ einfach zu denken (vgl. v. Wagner 117f.); vermutlich bemaß sich ihre jeweilige Eignung hauptsächlich nach dem natürlichen Verhalten bestimmtem Wild gegenüber, worüber allerdings jede Überlieferung fehlt, und nach ihrer besonderen körperlichen Stärke, so daß wir glauben, daß sich wenigstens hinter der Anknüpfung mit vel keinerlei jagdtechnischer Gegensatz verbirgt. Wie freilich die Beziehung dieses alamannischen $4a zu dem verführerischen Analogon L. Bai. 87: qui ursos vel bubulos, i. e. maiores feras quod swarzwilt dicimus, persecuntur aufzufassen ist, ob als wirkliche Sachgleichung, wie man gemeinhin glaubt, oder im Sinne v. Wagners (124), der wie nach ihm Palander und Heyne die Hunde des bayrischen Kapitels im Gegensatz zur L. Al. für Jaghunde hält, ist schwerer zu entscheiden. Am unzulänglichsten erscheint uns, was v. Schwind darüber gesagt hat. Er findet die Schwierigkeit der Übereinstimmung lediglich in den Wildarten und möchte den canis qui vaccam aut taurum prendit von der Parallele ausgeschlossen wissen, jedoch ohne zu verraten, was man sich dann unter „Kuh oder Stier“ vorstellen soll, wenn nicht, den bayrischen bubuli entsprechend, Wisent und Aueroths?®. Etwa verwilderte Rinder? Gewiß hat es solche

1 In diesem Sinne schon Palander 87.

2 Allerdings ist die alamannische Ausdrucksweise auffällig. Ohne etwa die verjährte germanistische Kontroverse zwischen Pusch und v. Brandt, die begreiflicherweise unsere Stelle nicht beachtet haben (vgl. Matthias R. a. O. 493 ff.), neu beleben zu wollen, möchten wir mutmaßen: Bei taurus schwebte das ahd.

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boves silvani gegeben, aber auf keinen Fall für deren Jagd be- sondere Hatzhunde, die von denen zur eigentlichen Wildochsen- jagd verschieden gewesen wären, ganz zu geschweigen der doch wohl beachtlichen Stellung vacca— taurus und deren Trennung durch aut. Statt dessen kann nur die Frage sein, ob es sich in der L. Bai. um Jaghunde handelt, und weiterhin, ob diese dann trotz mangelnder Angaben darüber für seusii zu halten sind; denn weil alle anderweit auftretenden seusii jaghundartig sind, brauchten nicht umgekehrt alle damaligen Jaghunde seusii zu sein. Davon ist der erste Teil der Frage wohl unstreitig zugunsten v. Wagners zu beantworten. Zwar würde dazu der lexikale Unterschied: prendit L. Al. persecuntur L. Bai. allein noch nicht ausreichen, selbst wenn man die Tatsache hinzunimmt, daß auch der Schwsp. seinen Parallelpassus (339) mit jagehunt überschreibt, da gerade der Schwsp., von inhaltlichen Veränderungen abgesehen (. .. hirze unde wolve unde elliu grozzen tier ..), für die Betätigung dieser Hunde vähen gebraucht, einen terminus, den er im Gegensatz zur L. Bai. auch beim wint (337) verwendet: der den hasen vahet. Zum mindesten ließe sich zweifeln, ob er sich in 339 ausschließlich an die L. Bai. anlehnt und nicht etwa zugleich aus der L. Al. kompiliert hat. Für durchschlagend sehen wir darum nur den Gegensatz der Bußzahlen an: in der L. Bai. $7 deren höchste Hundebuße und in der L. Al. § 4 nur ein Viertel der ihren. Denn diese verschiedene Wertung wird nur verständlich, sofern man für die L. Bai. hochwertige Tiere, für die L. Al. aber jene oft zusammengewürfelte Masse von Rüden in Ansatz bringt, die sich bekanntlich auch aus Hirten-, Fleischer- und Hofhunden ergänzen ließen. Eben dieses wenig strengen Jagdhundcharakters wegen könnten bayrischerseits solche groben Hunde in der Lex über- gangen worden sein oder vielleicht, weil man in stammesmäßig gefärbter Vorliebe das „Über-Land-Jagen“ und die Formen der Kampfjagd dem Hetzen vorzog, während die L. Al. durch ein signifikant vorangesetztes bonus offenbar abwehren wollte, daß

compositum ûrohso vor, zumal der Ar ja tatsächlich das Aussehen eines Ochsen gehabt hat, und entsprechend könnte das Muster zu vacca wisuntin gewesen sein. Zwar meinen alle uns erreichbaren Belege mit diesem movierten wisunt auschließlich die Wisentkuh. Aber wäre unmöglich, daß wisuntin provinzialistisch ° auch im Sinne der Gattung gebraucht wurde? Oder sollten die alamannischen Redaktoren bos primigenius und bos bison, wie vielfach später, nicht als ver- schiedene Arten auseinandergehalten haben?

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man etwa jeden kräftigen Köter unter ihren $4a einreihen konnte, statt nur solche, die sich wenigstens schon jägerisch be- tätigt und bewährt hatten. Weit unsicherer bleibt dagegen die Antwort auf den zweiten Teil der Frage, ob nun die Jaghunde in D. Bai. $7 auch seusii sind. Während das Palander (34) ohne weiteres bejaht, glaubt v. Wagner (127f.), der dazu neigt, seusius für keine bloße Gattungsbezeichnung, sondern für eine „Art“ zu halten, in Rücksicht auf das nackte canibus in $7 die jagenden Hunde in der „Zeit des bayerischen Rechts“ von dieser Benennung ausschließen und somit einen wesentlichen Bedeutungswandel gegen- über der L. Sal. und L. Al. konstruieren zu dürfen. Das scheint uns in dieser Weise kaum angängig, zumal nach unserer Auf- fassung die Hunde in L. Bai. § 1 und $2 möglichenfalls auch Jag- hunde und dann bestimmt zugleich seusi sind. Vielleicht könnte man aber zu dem argumentum ex silentio, mit dem auf Grund des bayerischen Textes allein wenig anzufangen ist, noch hinzunehmen, daß bayrisch wie anderwärts die als seusii benannten Hunde redak- tionell eine zusammenhängende und geschlossene Gruppe bilden, von der der bayrische $7 durch andere Spezialbunde getrennt ist, die wie bestimmt der veltrix in$5 nicht zu den seusii gehören. Dürfte man hierauf Gewicht legen, dann wäre allerdings zu folgern, daß die Verwendung des Ausdruckes seusius in der Leges (von der Möglichkeit rein literarischer Rezeption, an die Heyne denkt, ganz abgesehen) tatsächlich nicht als Gattungsbegriff bloß technischer Art fungiert, sondern den Namen einer bestimmten Jaghundzucht bildet, die zwar gemäß der L. Bai. nicht die einzige, wohl aber die wertvollste, verbreitetste und zugleich die älteste war. Sachliche Bedenken stünden dem kaum entgegen. Im Gegen- teil spricht das gemeinsame Merkmal der hervorragend feinen Nase, die die seusii besonders zur Leithundarbeit qualifizierte, durchaus dafür, in dieser Eigenschaft das Produkt einer hoch- gezüchteten Anlage zu sehen, wie ihre differenzierte Verwendung sicherlich nicht auf physischer Verschiedenheit, sonder auf spezia- lisierter Abrichtung beruhte“. Auch wird man zwei weitere unter- stützende Momente nicht ganz von der Hand weisen dürfen: daß einerseits siuso später zur vox obsoleta wurde, was sich leicht mit der Verdrängung dieser durch eine andere, für die gleichen

ı Für Leit-, Jag- und Bluthund des 16. Jh., die analogen Verfolger kalter, frischer und kranker Fährten, steht solche Dressurdifferenzierung bei gemein- samer Abstammung hinreichend fest.

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Zwecke geeigneten Rasse erklären ließe, und daß andererseits die Etymologie dieses Wortes entschieden auf einen lokalen gallischen Ursprung im Sinne Arrians zurückweist, sei es nun auf Segusium oder sei es auf die Segusiaven. Freilich mehr als eine Mutmaßung ist das nicht, und wir möchten daneben ausdrücklich die Möglich- keit offen lassen, daß in den Jahrhunderten bis zur Abfassung unserer Leges jene ursprüngliche keltische Rassenbenennung schon zur Artbezeichnung a potiori der Betätigung gewandelt war, so daß, wie Palander will, bereits jeder auf Fährte arbeitende Jagd- hund seusius genannt wurde. Nur in dieser Bedeutungserweite- rung, die sich ja erst für die nachgermanische Zeit wirklich nachweisen läßt, so weit wie Heyne und auch Schramm (51) zu gehen, die den seusius zum bloßen venaticus überhaupt stempeln, das halten wir im Umkreise der Leges auf keinen Fall für zu- treffend. Damit sind die volksrechtlichen Jagdhundangaben insoweit erörtert, als deren paralleles Auftreten ermöglicht, mehrere Leges zu vergleichen und den Sachgehalt durch eine immanente Kritik zu eruieren. Für den verbleibenden Rest an Spezialtypen: den Habichthund in der L. Bai. und L. Fris., den bayrischen pipar- hunt, den burgundischen petrunculus und den friesischen braco parvus, sind infolgedessen die Aussichten einer sachgeschichtlichen Aufhellung von vornherein nur gering. Daß es sich bei dem acceptoricius alias hapuhhunt, der mhd. als beiz- oder vogelhunt begegnet, um einen Stöber „zum Aufsuchen des Federwildes bei der Beize“ und beim Biberhund um einen zur Erdjagd besonders geeigneten Jagdhund handeln muß, ist freilich nach deren deutlicher Bezeichnung ohne weiteres klar. Auch wird man kaum fehlgreifen, wenn man sich bei letzterem, wie Hoops (Reallexikon I 277), über- dies an die Zusammensetzung seines Dialektnamens hält und ihn speziell auf die Biberjagd abgerichtet denkt, nämlich zum Aus- hetzen aus dessen Bau, jedoch ohne dabei zu verkennen, daß es sich um eine Bezeichnung a potiori handeln kann, ähnlich wie bei unserem Dachshund, dessen Betätigung ja auch weit vielseitiger ist als sein Name verrät. Den Biberhund dagegen auf die Dachs- schliefe zu beschränken, wie Heyne will (222), fehlt jeder Anhalt, und ihn, wie Wendt (46), mit dem Typus der Otterbunde in Zu- sammenhang zu bringen, scheint uns nach der Bemerkung der L. Bai.: qui sub terra venatur geradezu falsch. Allerdings könnte zu seiner Erdarbeit auch das Aushetzen des Fischotters gehört

280 Walter Stach

haben, aber nur um diesen springen zu machen, damit er dann den Jägern oder den eigentlichen Otterhunden zum Opfer fällt. Vollends haltlos aber ist es, wenn weiterhin Schwappach (66) den friesischen Habichthund ausgerechnet mit dem barmbraccus identifiziert, obgleich 88 der L. Fris. die beiden nach den Bußen offensichtlich scheidet. Vermutlich steckt hinter dieser Behauptung nicht mehr als eine durch die Gleichheit der Bußen in $4 ver- anlaßte Flüchtigkeit !, zumal sich im übrigen, soviel wir sehen, die Jagdhundzugehörigkeit des friesischen Bracken nicht im geringsten erhärten läßt. Denn daß bracke späterhin eine Spürhundbezeich- nung etwa im Umfange des volksrechtlichen seusius geworden ist, besagt im Hinblick auf den innerhalb der Tiernamen außer- ordentlich lebendigen Bedeutungswandel weder etwas über den Ursprung des Wortes noch über dessen Sinngehalt in der L. Fris. Vielmehr steht etymologisch außer allem Zweifel, daß die Wort- fügung barmbraccus „Schoßhund“ heißt, so daß allenfalls noch ein junger Jagdhund damit gemeint sein könnte. Nur wäre dann sonderbarerweise im Gegensatz zum parvus das ausgewachsene und doch wohl wertvollere Exemplar unerwähnt geblieben. Dazu kommt, daß sich alle sonstigen ahd. Zeugnisse für den bracko auf den Hof- oder Hirtenhund beziehen und daß dessen fast durch- gängige Glossierung mit einem aus der römischen Literatur über- nommenen liciscus, das mit mistbella in wechselseitige Inter- pretation tritt, doch wohl auf eine ahd. einheitliche und nicht jagdhundmäßige Bedeutung hinweist, ja daß selbst noch spätmhd. prack als spilhunt und frawenhuntlin vorkommt (vgl. die Belege bei Palander 38 f. und Heyne 220). Deshalb wird man u. E. den friesischen braco parvus, wenn nicht überhaupt aus der Reihe der Jagdhunde ausscheiden, so doch als @rre& Asyausvov auf sich be- ruhen lassen müssen. Nicht viel günstiger ist es schließlich um die Deutung des burgundischen petrunculus bestellt. Das beste darüber ist bereits bei Roth ($ 36) gesagt, der darunter den petronius der Römer wiederzufinden glaubt und mit Hilfe einer Gratiusstelle

1 U. E. verdient Schwappach durchaus nicht, im Umkreise unseres Themas als Gewährsmann xar d£oynv behandelt zu werden, wie das z.B. Gareis in seiner Ausgabe des Cap. de villis tut, der sogar Schwappachs eigenmächtigen Zusatz braco zum petrunculus der L. Burg. in seinen Kommentar übernimmt (vgl. Gareis 55 Anm. 58). Durch den Ton unfehlbarer Gewißheit, in dem Schw. seine ohne Angabe des Gewährsmannes fast ausschließlich erborgten Behaup- tungen vorträgt, sollte sich jedenfalls niemaud täuschen lassen.

Jagd uud Jagdhunde in den Volksrechten 281

näher zu interpretieren sucht. Danach würde es sich um einen Riechhund handeln, der „anhaltend in felsigem Terrain zu jagen imstande war“. Da ihn die L. Burg. ausdrücklich dem segutius zur Seite stellt, würden wir damit erneut auf eine besondere Jaghundrasse neben den seusii stoßen. Freilich mehr als eine unsichere Mutmaßung können wir auch darin nicht sehen, und es ist wohl besser, sich mit der alten Wahrheit zu bescheiden: est quaedam etiam nesciendi ars et scientia.

Wir stehen am Ende unseres Weges und hoffen, unsere Dar- legungen möchten gezeigt haben, daß die besondere methodische Absicht, die uns leitete, die Leges soweit als möglich aus den Leges selbst zu verstehen, zum mindesten im Umfange ihrer eigenen Jagdhundbestimmungen über deren bereits vorliegende sachgeschichtliche Auswertung berichtigend und ergänzend hinaus- geführt hat. Freilich ist damit selbst im Rahmen unseres engen Themas weder alles Notwendige noch das Wichtigste schon getan. Zunächst wird ebenso das weitere Material der Leges zur Ge- schichte frühmittelalterlicher Jagd, wie Angaben über Beizvögel und die jägerische Verwendung gezähmten Wildes, über mechanische Fangvorrichtungen und Jagdwaffen, mit allen Mitteln kritischer Methode, soweit das nicht bereits geschehen ist, in seinem Sach- gehalt zu sichern und schließlich durch eine umfassende Sammlung und klärende Sichtung von Jagdnachrichten der erzählenden Quellen zu vervollständigen sein. Dann erst schiene es uns an der Zeit, Hand anzulegen an die Zeichnung eines geschlossenen Bildes germanischen Weidwerkes, um dieses, nach seiner materiellen und ideellen Seite in die historischen Beziehungen zum römisch-keltischen Süden und Westen verankert, dem Riesenmosaik der Gesamtkultur germanischer Völker einzufügen, wie das dem hohen und letzten Ziele der Germanischen Altertumskunde entspricht.

282

Von

Wilhelm Erben.

I.

Von verschiedenen Ursachen ist in dem abgelaufenen Jahr- zehnt die Anteilnahme an Johann Gottlieb Fichte angefacht und in weite Kreise getragen worden. Zuerst zwangen Gelegenheits- anlässe, wie die Jubelfeier der Berliner Universität und das Ge- dächtnis der deutschen Befreiungskriege, zu erneutem Studium seines „Deduzierten Plans einer zu Berlin zu errichtenden höhern Lehranstalt“ und seiner „Reden an die deutsche Nation“. Dann lenkte der Krieg, sein unglücklicher Ausgang und die Einführung republikanischer Staatsformen in Deutschland den Blick auf diesen Philosophen des Lebens, der ähnlich erschütternde Vorgänge mit- erlebt und so oft über die von der Zukunft zu erhoffende vernunft- gemäße Verfassung gesprochen hatte. Aber neben den äußeren Gründen wirkte auch der Gang der wissenschaftlichen Arbeit in gleicher Richtung. Meineckes „Weltbürgertum und Nationalstaat“ brachte zum Bewußtsein, wie das Ringen der beiden politischen Grundgedanken Deutschlands sich in Fichte spiegelt. Zugleich trug die von Medicus besorgte Neuausgabe von Fichtes Werken, die eine Auswahl in sechs Bänden bietet, wesentlich zur Ver- breitung seiner Schriften bei, und der Verlag, der sie aufnahm, wurde zu einem fruchtbaren Mittelpunkt neuer Erscheinungen der Fichte-Literatur.

Bei so gesteigerter, auch den wissenschaftlichen Zielen des Historikers zugute kommender Veröffentlichungstätigkeit ist eine neue zusammenfassende Darstellung von Fichtes Leben besonders willkommen. Fritz Medicus, der schon dem 1911 erschienenen ersten Band der eben erwähnten Ausgabe eine umfangreiche bio- graphische Einleitung (CLXXX S.) vorangeschickt und diesen Teil im Jahre 1914 auch getrennt veröffentlicht hat, schenkt uns nun

Fichte-Studien. n

Fichte - Studien 283

in schönerem Druck und erweiterter Gestalt eine zweite Auflage seiner großen, gehaltvollen Arbeit!. Das ist eine Neuauflage, die überall auf dem festen Grundbau der ersten Auflage beruht und die damit eine sorgsame Verwertung neuer Erscheinungen und Funde verbindet. Es traf sich glücklich, daß dem Verfasser seine jetzige Wirkungsstätte, die Stadt Zürich, in der der junge Fichte von 1788 bis 1790 wirksame Eindrücke und Verbindungen gewann und drei Jahre darnach Klopstocks Nichte, Johanna Rahn, als Gattin heimführte, die Benützung nicht bloß entlegener Druck- werke, sondern auch des in der dortigen Zentralbibliothek ver- wahrten Lavaternachlasses ermöglichte. So konnte Medicus sowohl jenen ersten Züricher Aufenthalt des werdenden Philosophen als auch die während seines zweiten Aufenthaltes daselbst durch einen comes palatinus an Fichte knapp vor Antritt der Jenaer Professur vollzogene Doktorpromotion aufhellen und über seine weiteren Beziehungen zu dem berühmten Physiognomiker, insbesondere während des Atheismusstreites, wertvolle Ergänzungen bringen. Aber auch spätere Abschnitte von Fichtes Leben, so sein zweiter Königsberger Aufenthalt (1806/7), seine Gegensätze zu Kant und dessen Schule wie zu den Romantikern, der Plan seiner Wissen- schaftslehre und seine Beschäftigung mit der Theologie des Jo- hannes - Evangeliums erfahren in größeren Zusätzen, unter Heran- ziehung deutscher und. italienischer Literatur, neue Beleuchtung. Für Osterreich sind zwei einst von Alfred Stern bemerkte, nun von Medicus in den Rahmen der Fichtebiographie eingereihte Tatsachen, beachtenswert: ein Schreiben des Kaisers Franz an Metternich, das vor einer „Sekte, welche Prof. Fichte zu stiften bemüht sein soll“, warnt (1811), und eine im folgenden Jahr von dem österreichischen Gesandten in Berlin an Fichte gerichtete Bitte um Auskunft über die theologischen und philosophischen Lehreinrichtungen der Berliner Universität, die dem Befragten zu einer knappen, aber bezeichnenden Schilderung seines eigenen Wirkens Anlaß gab. |

Nur an wenigen Stellen lassen sich diesen Zusätzen der Neu- auflage nach dem jetzigen Stand der Forschung weitere Er- gänzungen beifügen. Auf Fichtes Schulzeit werfen einige in der Landesschule zu Pforta erhaltene Stücke, die Medicus noch nicht

ı Fichtes Leben von Fritz Medicus. Zweite umgearbeitete Auflage. Leipzig, Felix Meiner 1922 (240 S. mit Lichtdruckbildnis Fichtes nach der Büste Arthur Kampfs in der Universität zu Jena).

284 Wilhelm Erben

heranzog und die Maximilian Runze als „Neue Fichtefunde aus der Heimat und Schweiz“ (Gotha 1919) teils im Wortlaut, teils in Übersetzung veröffentlichte, bemerkenswerte neue Lichter. Unbenützt ist auch S.121f., wo Medicus die früher nur in einer Anmerkung berührte Stellungnahme der preußischen Regierung zum Atheismusstreit mit gutem Grund im Text behandelt, der auf Berliner Archivalien beruhende Aufsatz von Müsebeck in der Hist. Zeitschr. CXV, 278ff,, der in die Gründe der kgl. Ent- scheidung genauen Einblick gewährt und die berechtigte Ver- mutung ausspricht, daß die Fassung der Kabinettsordre vom 25. März 1799 von Beyme herrührt, demselben, der später mehr- mals die wohlwollendste Haltung gegen Fichte bewies. Gerne sähe man auch dort, wo von diesem Kabinettsvorstand des Königs gesprochen wird (S. 144, 224), einen Hinweis auf das schöne Charakterbild, das der Geschichtsschreiber der Berliner Uni- versität (Lenz, Gesch. der Univ. Berlin I, 24 bis 33) ihm ge- widmet, und was Medicus S. 225 f. über Fichtes Berliner Uni- versitätsplan und S. 230 ff. über sein kampferfülltes Rektoratsjahr erzählt, wird von den tiefergreifenden Ausführungen dieser glän- zenden Universitätsgeschichte, die Medicus nicht benützt (Lenz I, 83 ff., 92 ff., 111 ff. und 399 fl.), stark in Schatten gestellt. Aber auch die bei Lenz nicht erwähnte Ordnung und Einrichtung der Burschenschaft, die von Friesen und Jahn entworfen, dem Philosophen während seines Rektorates überreicht worden sein soll!, verdiente schon wegen der denkwürdigen Worte, mit denen Fichte dazu Stellung nahm?, Erwähnung. Man darf wohl hoffen, daß Medicus in weiteren Auflagen seines Werkes Gelegenheit finden wird, auch diese Seiten des bedeutenden Gegenstandes auszuführen. Daß der Gesamteindruck unter solchen Nachträgen leiden würde, ist kaum zu fürchten. Jetzt wenigstens hat es der Verfasser in glücklicher Weise verstanden, die Nachträge in die ältere Fassung einzufügen. Diese selbst ist auch in der sprachlichen Form, durch Verminderung entbehrlicher Fremd- worte, verbessert worden, sodaß sie ein künstlerisch abgerundetes, würdiges Lebensbild bietet. Ob sich etwa durch ausführliche

i Vgl. Haupt in den Quellen und Darstellungen zur Geschichte der Burschenschaft I, 19 ff., 31 f. (wo ein Neudruck in Aussicht gestellt ist), 120 Anm. 8 und Wentzke ebenda VI, 81 ff.

J. H. Fichte, J. G. Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Auf- lage, 1862) 1I, 133 fl.

Fichte - Studien’ 285

Gestaltung der Inhaltsangabe oder Beifügung von Sach- und Namensregister die Übersicht erleichtern ließe, mag der Er- wägung des Verfassers anheimgestellt sein. Immer liegt ja die Schwierigkeit, ein Gelehrtenleben darzustellen, in der Notwendig- keit, äußere Schicksale zugleich mit wesentlichen Fortschritten und Gegensätzen des inneren Lebens, also ein Stück wissen- schaftlicher Geistesarbeit im Rahmen menschlicher und staat- licher Schicksale darzustellen. Diese Schwierigkeit war bei einer Lebensgeschichte Fichtes auf keine Weise zu umgehen. Sie be- wirkte eine größere Breite derjenigen Abschnitte des Buches, in denen die Auseinandersetzung der Fichteschen Lehre mit ihren Gegnern darzustellen war, also der von seinem Jeuaer und seinem ersten Berliner Aufenthalt handelnden Kapitel. Hier treten die äußeren Vorgänge stark zurück hinter der genauen, auf Briefe und Druckschriften gestützten Wiedergabe der philosophischen Anschauungen und der auch die großen Geister entzweienden Mißverständnisse. Der Leser wird es dankbar begrüßen, hier an Medicus einen scharfblickenden, unparteiischen Führer zu be- sitzen, auch wenn seine eigene Aufmerksamkeit sich mehr der zeit- lichen Folge der Begebenheiten und ihrer wechselseitigen Wirkung zuwendet. | Indes findet der Historiker hier auch mancherlei noch nicht ganz geklärte Einzelheiten und so mag auf einige näherer Unter- suchung harrende Punkte in dem Leben dieses deutschen Denkers hingewiesen werden, in der Absicht, andere Forscher zur Lösung einzuladen. Sehr gering sind unsere Kenntnisse über Fichtes Vor- fahren. Auch der Sohn, Immanuel Hermann, wußte sie nur ‚bis auf den Großvater Johann Gottliebs zurückzuführen, der schon als kleiner Grundbesitzer und Weber in dem oberlausitzischen Dorfe Rammenau gelebt habe!, aber er erwähnte zugleich eine Familiensage, die einen im Dreißigjährigen Kriege in die Gegend gekommenen und verwundet dort zurückgebliebenen schwedischen Wachtmeister als Ahnherrn ansah. Ist es möglich, dieser Spur mit Hilfe von Tauf-, Trau- und Sterbebüchern nachzugehen, so wird sich das bei einem so überragenden Vertreter deutschen Geisteslebens wohl verlohnen?. Auch in der Jugendgeschichte

1 Fichtes Leben und literarischer Briefwechsel (2. Aufl.) I, 4.

2 Der von Ehrenthal in der Ztschr. f. hist. Waffenkunde IV, 264 angenommene Büchsenmacher Georg Fichte beruht nur auf Deutung einer „sprechenden Marke-, die sich, einen Fichtenbaum darstellend, auf einer mit G. F. 1673

286 i Wilhelm Erben

Fichtes und bei seinen Beziehungen zum Elternhaus, die Medicus nach der von dem Sohn verfaßten Lebensbeschreibung und der Briefveröffentlichung Weinholds! erzählt, bleiben manche Fragen offen; wir kennen weder die einzelnen Schritte seiner in Leipzig, Jena und nach seinem eigenen Zeugnis auch in Wittenberg? von 1780 an verbrachten Studienzeit, noch alle die Leidensstufen seiner gleichzeitig zurückgelegten Hauslehrerlaufbahn. Erst von Fichtes 25. Lebensjahr angefangen, fließen die Quellen etwas reich- licher, zunächst in Gestalt von Briefen, Tagebüchern und ver- wandten Aufzeichnungen®. Trotzdem sind auch da noch viele Rätsel zu lösen. Wie sorglos Fichtes Sohn in seinen Zeitbestim- mungen war, zeigen die unmöglichen Datierungen, die er dem „Plan anzustellender Redeübungen“ und den dichterischen Ver- suchen seines Vaters gab, sowie das einem Brief, in welchem von erfolgter Vermählung die Rede ist, beigesetzte Datum „6. Okt. 1793“, da doch der 22. Okt. 1793 als Hochzeitstag feststeht“. Den geistigen Kreis zu umgrenzen, in den Fichte in Zürich hineinwuchs, sind die Hilfsmittel vielleicht noch nicht ganz erschöpft. Er hat nach Ausweis seines Züricher Tagebuches wenigstens einmal, im Mai 1789, an einer Tagung jener geistig angeregten Helvetischen Gesellschaft teilgenommen, die sich seit 1761 alljährlich, zuerst in Schinznach, dann in Olten, versammelte und in zunehmendem

bezeichneten Büchse fand; sie kann wohl ebenso gut auf ein Mitglied der Suhler Büchsenmacherfamilie Feuchter (a. a. O. VII, 257) gedeutet werden.

1 M. Weinhold, Achtundvierzig Briefe von J. G. Fichte und seinen Ver- wandten (1862).

2 Zu dieser durch die Universitätsmatrikel nicht bestätigten Angabe vgl. die gute Erklärung bei Medicus S. 15.

s Die schon angeführten Veröffentlichungen des Sohnes und Weinholds ergänzten Kabitz in den Kant-Studien VI (1901), 184ff. durch elf den Jahren 1785 bis 1793 entstammende Stücke (zumeist Briefentwürfe) und Schulz, Johann Gottlieb Fichte als Hauslehrer (Pädagogisches Magazin 709. Heft, Langensalza 1919) durch den Abdruck der höchst bezeichnenden Tagebücher von 1789 (erster Züricher Aufenthalt), diejenigen von der Königsberger Reise (1791) hatte schon der Sohn (Leben und Briefwechsel I, 118 bis 137) stück- weise verwertet.

4 Vgl. die Anmerkungen bei Medicus S. 21, 28, 61. Der zuletzt genannte Widerspruch kann vielleicht in der Weise entstanden sein, daß I. H. Fichte ein „6. X ber“ seines Vaters irrig mit 6. Oktober statt mit 6. Dezember auf- löste. Dazu im allgemeinen meine Beobachtungen, Fichtes Universitätspläne ` 8.18 Anm. 15, Schulz, Aus Fichtes Leben (Berlin 1918) S. 21f. und 41 und die Zweifel von Medicus S. 132. |

Fichte - Studien 287

Maß auch politische Erörterungen mit ihrer frohen Geselligkeit verband!. Fichte stand damals in seinem aufnahmsfähigsten Alter und es ist nach allem, was wir über sein Denken und das Leben von Zürich wissen, durchaus wahrscheinlich, daß er sich dort Ein- drücke geholt hat, welche die genaueste Untersuchung verdienen“.

Fichte trat aber um jene Zeit noch mit einer anderen deutschen Stadt in Beziehung, und auch deren staatliche Gedanken gehören zu dem Hintergrund seiner Entwicklung. Seine beiden 1793 ohne Nennung des Verfassernamens in die Welt gegangenen politischen Schriften, die „Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europas“ und der „Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die französische Revolution“ sind in Danzig ge- druckt?, und zwar dürfte der Druck ohne Zweifel noch vor der Besitzergreifung dieser Stadt durch Preußen zum mindesten ein- geleitet worden sein. Fichte hatte bis kurz vor dem. Einmarsch der Truppen (4. April 1793) nahe bei Danzig als Hofmeister in dem Haus des Grafen Krockow geweilt. Von Krockow“ aus mag er Danzig öfter besucht und so in mündlichem Verkehr seine Verabredungen über Druck und Verlag getroffen haben.- Er war noch in der Stadt in den bewegten Tagen, als dort die Nachricht von der bevorstehenden Übergabsaufforderung bekannt wurde s. Schrieb er damals, am 5. März 1793, von Danzig an seine Braut, daß man ihn in Danzig sehr ungern weglasse®, so möchte man das fast auf Verbindung mit den verantwortlichen Kreisen deuten, die in den nächsten Tagen vor schwere Ent- scheidungen gestellt waren. Bestanden solche Beziehungen, so hat Fichte sich dieser Gelegenheit „des unmittelbaren Thuns“, die ihn leicht zu einem Zeugen der nutzlosen Schießereien? des

1 Dierauer, Gesch. der Schweizerischen Eidgenossenschaft IV, 367 fl.

2 Vgl. Hist. Ztschr. CXXVII, 126 f.

Die „Zurückforderung der Denkfreiheit“ nennt als Druckort „Helio- polis“, was bei Weller, Die falschen und fingierten Druckorte 1°, 156 auf den Buchdrucker Troschel in Danzig bezogen wird. Die zweite Schrift nennt keinen Druckort, wird aber in Kaysers Bücherlexikon 1750 1832, I, 188 demselben Drucker zugeschrieben.

Die Beziehungen der Familie Krockow zu Kant und Fichte berührt auch Schultz in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 45. Heft (1903) S. 181 fl.

è Damus in der Ztschr. des westpreußischen Geschichtsvereins 20. Heft (1887) S. 161.

è Leben und Briefwechsel I, 149.

1 Damus a. a. O. 163.

288 Wilhelm Erben

28. März machen konnte, mit richtiger Berechnung des Kommenden entzogen. Noch im März 1793 trat er über Berlin, wo sein Auf- enthalt am 28. März und 2. April 1793 bezeugt ist, in langer Wanderung die Reise nach Zürich an. In den ersten Wochen dieses zweiten Züricher Aufenthaltes, also von Juni bis August 1793, . ist dann die Arbeit an dem „Beitrag“ beendet worden“, begonnen aber war sie, wie dieser Überblick der Ereignisse zeigt, in Danzig. So wird man die Stimmung dieser fernen ostdeutschen Stadt, die durch die zweite Teilung Polens aus der losen Oberherrschaft Polens in die strammere Gliederung des preußischen Staates treten sollte, bei den heißblütigen Urteilen des jungen Philosophen über das absolute Fürstentum mit in Rechnung ziehen dürfen. Hat er doch selbst in späteren Jahren“, auf jene jugendlichen Aus- lassungen zurückblickend, die „kleine nordische Republik“, bei der er zu Gaste war, und die „Tage, da sie verschlungen wurde“, mit verantwortlich gemacht für den „Unwillen über die Über- treibungen, die sich damals die Verteidiger der gesetzlosen Will- kür der Mächtigen erlaubten‘.

Zu allerlei Unwillen gegen die Politik der Kabinette war in Danzig allerdings Ursache vorhanden, seitdem Friedrich II. im September 1772 den Danziger Hafen auf Grund der in der ersten Teilung Polens erworbenen Rechte besetzt hatte und von den neuen westpreußischen Gebieten her die Stadt mit seinen Handelsmaß- regeln zu bedrängen anfing®. Der Danziger Handel erlitt schweren Rückgang, aber auch die Erwerbsquellen der unter preußische Herrschaft geratenen und von ihr begünstigten Vorstädte drohten zu versiegen, eine infolge der Handelsstreitigkeiten von preußischer Seite im Herbst 1783 über die Stadt verhängte Blokade legte ihr neue Opfer auf, und als sich nach der im Frühjahr 1785 in diesen Fragen geschlossenen Konvention abermals Zwistigkeiten erhoben, schlug die Hoffnung der Danziger auf russische Hilfe fehl. Unter

1 Leben und Briefwechsel I, 164 ist eine für die Entstehungszeit des zweiten Heftes maßgebende Briefstelle gedruckt, die man aber II, 196 (vor dem Absatz über die Zurückforderung der Denkfreiheit) vermißt.

2 Sämtl. Werke V, 288; Strecker, Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie S. 213. Auf Anregung durch Gespräche in Königsberg und im Haus des Grafen Krockow wollte Fichte bei anderer Gelegenheit das Lobenswerte jener Schrift zurückführen (Brief an Böttiger, ohne Datum erwähnt bei Schulz, Aus Fichtes Leben, S. 4).

s Vgl. zu alledem Damus a. a. O. 40 ff. und Margot Herzfeld in den For- schungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 35, 70fl.

Fichte - Studien 289

der Kaufmannschaft bildete sich nach solchen Erfahrungen eine Partei, die den Anschluß an Preußen erstrebte. Sie wagte sich zu Anfang 1788 offen hervor, drang zwar gegenüber dem Rat und der Mehrheit der Gewerke nicht durch, aber die Erwartung einer endlichen Lösung der Frage im preußischen Sinn nahm zu und militärische Maßnahmen der Jahre 1789 und 1790 schienen sie vorzubereiten. Dennoch ließ jede Schwankung der großen Politik die Hoffnungen der Gegenseite wieder emporsteigen und es wollte den Danzigern nicht gelingen, den Schleier der diplomatischen Ver- handlungen, die ihr eigenes Schicksal betrafen, zu lüften!. Als die Stadt im Sommer 1792 den für die gegen Frankreich auf- brechenden preußischen Truppen bestimmten Getreidelieferungen Schwierigkeiten bereitete und bald danach ein der Verbreitung aufrührerischer Schriften verdächtiger Franzose von Berlin nach Danzig flüchtete, erhielt die preußische Regierung zu weiterem Vorgehen den willkommenen Grund, Danzig nicht, wie es in Polen schon zutraf, zu einem Herd gefährlicher Umtriebe werden zu lassen. So wenig das unter anderen Umständen von der Bürger- schaft dieser Stadt zu befürchten gewesen wäre, im Augenblick waren in der Tat die Gegensätze, die sich seit zwei Jahrzehnten gebildet, aufs schärfste zugespitzt. Die Nachricht von dem zu Ende Januar 1793 erfolgten Einrücken der Preußen in Polen und von der Besetzung von Thorn muß die Aufregung so sehr gesteigert haben, daß Meldungen über revolutionäre Kundgebungen der Danziger in Berlin glaubhaft schienen“. Es gehört mit zu der Beurteilung von Fichtes stürmischen Schriften über die Denkfreiheit und über die französische Revolution, daß sie im Bereich solcher Stimmungen in Danzig entstanden sind.

Daneben hat auf die „Zurückforderung der Denkfreiheit“ freilich auch die persönliche Erfahrung gewirkt, die Fichte bei dem in Halle nur mühsam durchgesetzten Druck seiner Offen- barungskritik gemacht hatte“. Und noch andere Gründe der Un- zufriedenheit mit preußischen Verhältnissen mögen mit im Spiel gewesen sein. Fichte hat, wahrscheinlich in Krockow oder Danzig,

1 Drei politische Satyren, die während dieser schwankenden Stimmungen 1784 bis 1788 in Danzig entstanden, bat Günther in den Mitt. des west- preußischen Geschichtsvereins 8. Jahrgang (1904), S. 88 ff. mitgeteilt.

1 Damus a. a. O. 159f.

® Vgl. Medicus S. 53 und Strecker 8. XI der Einleitung zur Neuausgabe der „Zurückforderung der Denkfreiheit“.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 3. 19

290 Wilhelm Erben

einen „Zuruf an die Bewohner der preußischen Staaten“ zu ent- werfen begonnen, der sich mit dem Wöllnerschen Religionsedikt von 1788 befassen sollte. Was über diese unvollendete und unveröffentlichte Arbeit bisher bekannt ist, reicht zu einem be- stimmten Urteil nicht aus, aber es sollte als Ansporn dazu dienen, diesem unausgeführten dritten Glied in der Reihe der staats- philosophischen Erstlingsschriften Fichtes weiter nachzugehen. Vielleicht ist auf diesem Wege auch neues Licht für das Ver- ständnis der beiden anderen zu gewinnen. Das Religionsedikt von 1788 wird nebenbei, und zwar als Seitenstück zu den 1792 er- gangenen Manifesten des Herzogs von Braunschweig, also als ein Beispiel von überspannter Fürstenmacht, auch in dem „Beitrag zur Berichtigung“ (Sämtl. Werke VI, 56 = S. 20 der sogleich zu nennenden Neuausgabe) angeführt. Fand Imanuel Hermann Fichte in den durchgesehenen Bruchstücken jenes „Zurufs“ nicht die zu erwartende Richtung, so liegt es nahe, daß ihm bloß Auszüge einer fremden Arbeit vorlagen, die sein Vater zu widerlegen sich vorbereitete. Die Überschrift bezeichnet ja den „Zuruf“ als ver- anlaßt durch die „freimütigen Betrachtungen und ehrerbietigen Vorstellungen über die neuen preußischen Anordnungen in geist- lichen Sachen“. Vermutlich wird der Titel der zurückzuweisenden Gegenschrift so, wie ich es durch die von mir eingefügten An- führungszeichen andeute, gelautet haben“. Die Widerlegung selbst könnte sich, wenn sie überhaupt zustande kam, kaum wesentlich von dem Ton und der Art des Beweisganges unterschieden haben, die wir aus den uns vorliegenden Proben jener Krockow - Danziger Zeit kennen.

II. Medicus bezeichnet diese beiden Arbeiten als „etwas wilde ` Schößlinge, die das sozialphilosophische Interesse (Fichtes) hervor- getrieben hat“ (S. 57), und er hat sie nicht in die Auswahl der neuherauszugebenden Werke aufgenommen. Mit Recht, soweit

1 Zu den dunklen Andeutungen des Sohnes, Leben und Briefwechsel I, 147 vgl. Fröhlich, Fichtes Reden an die Deutsche Nation (Berlin 1907), S. 14 f., wo mit Recht auf das Bedürfnis weiterer Aufklärung dieses Punktes hin- gewiesen war.

Zu vergleichen wären die bei Kayser, Bücherlexikon 1750 1832, I, 244 verzeichneten „Betrachtungen und Vorstellungen über die neuen preußischen Anordnungen in geistlichen Sachen“ (von E. Chr. Trapp, 1792); „Freimütige Be- trachtungen über das Edikt“ (von Villaume, 1788), verzeichnet Kayser, ebenda,

Fichte- Studien 291

es sich hier um neue, bahnbrechende und für die Weiterbildung philosophischer Systeme bleibend wirksame Gedanken handelte. Ungern dagegen wird sie derjenige vermissen, dem es vor allem um ein Bild von Fichtes Persönlichkeit und um die Anfänge seines geschichtlichen Denkens zu tun ist. In solcher Hinsicht bilden sie beide und besonders der weit umfangreichere „Beitrag zur Berichtigung der Urteile über die französische Revolution“ eine unentbehrliche Quelle. In solchem Sinn war es denn sehr zu begrüßen, daß auch diesen Jugendschriften Neudrucke zuteil wurden?! und es erweckte gute Erwartungen, daß sich ihrer Neu- ausgabe ein besonderer Kenner der Anfänge von Fichtes Staats- philosophie, Reinhard Strecker, widmete, der denselben Gegen- stand schon im Jahre 1917 besonders behandelt hatte. Und niemand wird leugnen, daß diese Neuausgabe nicht bloß vom wissenschaftlichen, sondern auch wie der Herausgeber betont, vom Standpunkt einer mit den „Problemen der Republik, der Demokratie, des Sozialismus, des Völkerbundes“ beschäftigten Gegenwartspolitik beurteilt sein will. Es mag mit diesen Gegen- wartsrücksichten zusammenhängen, daß die Einleitungen über die Einrichtung der Edition sehr rasch hinweggehen und von den staatsphilosophischen Ansichten Fichtes ein die demokratischen Züge stark herausarbeitendes Bild entwerfen, welches dem spä- teren tatsächlichen Anschluß Fichtes an den bestehenden Staat und seiner gereifteren Erkenntnis von der politischen Bedingtheit seines Ich nicht viel Raum gewährt. Strecker durfte sich freilich auf seine eigene weiterblickende und besser abwägende Würdigung der Revolutionsschrift in den Schlußbetrachtungen seines Buches „Anfänge von Fichtes Staatsphilosophie“ S.212 ff. berufen, die neben der Ausgabe ihren Wert behält.

Hält man sich.an die Ausgabe selbst, so ist zunächst mit Bedauern festzustellen, daß Strecker auf sachliche Erklärung des Textes ganz verzichtet hat. Er stellt zwar in den Ein- leitungen eine Scheidung zwischen den Anmerkungen Fichtes und denen, die er selbst hinzufügte, in Aussicht; aber er befolgt nicht immer diese Ankündigung (S. 44 und 47 hätten Kreuze

ı Diese Schriften erschienen in Meiners Verlag, die „Zurückforderung der Denkfreiheit“ 1919, der „Beitrag über die französische Revolution“ 1922, beide herausgegeben von Reinhard Strecker. Die zweitgenannte Ausgabe (XII und 255 S.) soll hier genauer betrachtet werden und auf sie beziehen sich die Seiten- angaben der folgenden Ausführungen.

19*

292 Wilhelm Erben

statt der Sterne gesetzt werden müssen); und was er selbst bei-

fügt, sind nur Varianten und keinerlei Sacherklärungen. Nun sind die Stellen, wo Fichte auf geschichtliche Ereignisse anspielt, andere Schriftsteller herbeizieht oder bekämpft, ohne die Namen zu nennen, wenigstens in dem „Beitrag“ nicht selten, der neue Herausgeber aber läßt den Leser in allen diesen Fällen ohne die Hilfen des Verständnisses, die man von ihm erhofft hätte. Zu- meist werden ja diese Dinge den zeitgenössischen Lesern leichter

verständlich gewesen sein als uns, und manchmal mag gerade

ihretwegen Fichte die genauere Bezeichnung mit Absicht unter- lassen haben. Heute bedarf man der Erklärung. Die Anspie- lungen auf das Religionsedikt von 1788 und die Manifeste von 1792 (S. 20 der Ausgabe, s. auch oben S. 290), auf die Teilung Polens (S. 58, wobei nur zweifelhaft, ob nur an die erste oder auch schon an die zweite zu denken ist) und die prachtvolle Zeichnung Luthers (S. 63f.) sind leicht verständlich; weniger der spöttische Hinweis auf neuestens gegen Rom bewiesene Unter-

würfigkeit (S. 631) und die Bezugnahme auf die vor einigen Jahren

erfolgte Bauernerhebung „eines gewissen Staates“ (S. 198), womit die sächsischen Vorgänge von 1790 gemeint sind', oder den Aus- lieferungsvertrag zweier Nachbarn (S. 2007), Aufklärungsbe- dürftige Hinweise auf andere Autoren stehen S. 10, 181, 197, 25, 35 f. (hier eine wörtlich angeführte Stelle ohne Quellenangabe), 46, 51 (hier Worte aus „les Incas“ von Marmontel). Auch gegen wen Fichte S. 33 ff., 40 ff. ankämpft, hätte angemerkt werden sollen.

In bezug auf den Plan des „Beitrags“ vertritt Strecker in der Einleitung seiner Ausgabe wieder die schon in seinem Buch“ ausgesprochene Anschauung, daß Fichte nicht bloß die „Recht- mäßigkeit“, sondern auch die „Weisheit“ der Staatsveränderung zu behandeln vorgehabt hätte, so daß wir nicht bloß die letzten Abschnitte des von der „Rechtmäßigkeit“ handelnden ersten, sondern auch das ganze zweite Buch als unausgeführt zu be- klagen hätten. Strecker meint (S. VI seiner Einleitung): „Was fehlt, ergibt sich aus der Disposition, die er (Fichte) selbst im zweiten Kapitel (S. 69 dieser Neuausgabe) aufstellt.“ An der Stelle, welche damit gemeint sein wird (S. 71 f. der Neuausgabe),

1 Fichte hat, als er im Mai 1791 durch die Lausitz nach Warschau wanderte, vor Görlitz eine von di eser , Bauernrevolution“ betroffene Gegend gesehen. Leben und Briefwechsel I, 120.

2 Strecker, Anfünge der Staatsphilosophie, S. 210.

Fichte - Studien 293

sind in der Tat die verschiedenen Wege, die zu einem Verzicht auf das Recht zur Verfassungsänderung führen könnten, aufge- zählt, und indem man diese Aufzählung mit den nun noch weiter folgenden Kapitelüberschriften (S. 72, 123, 156 und 211) ver- gleicht, ergibt sich wirklich, daß Erörterungen über derartige Verträge mit dem Souverän und mit fremden Staaten fehlen. Das sind also die unausgeführten Teile des von der Rechtmäßig- keit von Staatsveränderungen handelnden ersten Buches. Von einem zweiten Buch, das der Frage der Zweckmäßigkeit (Weis- heit) solcher Veränderungen gewidmet sein sollte, ist aber hier nicht die Rede, und damit stimmt auch die „Nacherinnerung“ (S. 254) überein, welche nur von „zwei noch übrigen wichtigen Kapiteln* spricht, aber nicht von einem noch übrigen Buch. An einer früheren Stelle, in der Vorrede (S. 6), hatte Fichte freilich ein solches zweites Buch erwähnt, welches, wenn man noch S. 12 hinzuhält, sichtlich auf die Frage der Weisheit oder Zweck- mäßigkeit bestimmter Veränderungen eingestellt sein sollte. Aber schon an jener ersten Stelle hatte sich Fichte über die etwaige Ausführung dieses zweiten Buches ganz unsicher geäußert; zwei- felt er doch schon hier, ob er auch nur das erste vollenden werde, und deutet er doch zugleich die Erwartung an, daß die französische Nation einen reichlicheren Stoff für jenes zweite liefern werde. In dem zweiten Teile der die Methotik seiner . Untersuchung vorbereitenden Einleitung (S. 26 ff.) hat Fichte allerdings auch über die dem zweiten Buch vorbehaltene Frage der Zweckmäßigkeit und der Art, wie ihr beizukommen wäre, sehr bemerkenswerte Untersuchungen angestellt, die sich mit der Geschichte auseinandersetzen, die Forderung der Erfahrungs- seelenkunde aufstellen, die Auwendbarkeit von geschichtlichen Analogien erörtern und in der für Fichte höchst bezeichnenden, schon an seine Universitätspläne anklingenden Forderung gipfeln, man sollte die Geschichte zwar nicht „eingehen lassen“, müsse sie aber aus den Händen derer nehmen, die sie bisher pflegten, und in die Hände des wahren Philosophen übergeben. Diese weitgehenden methodischen Erörterungen zeigen jedoch nirgends eine Spur davon, daß die Ausführung wirklich geplant gewesen sei, und so muß mit Rücksicht auf die vorhin dem 2. Kapitel und der Nacherinnerung entlehnten Zeugnisse ein frühzeitiger Verzicht Fichtes auf jenes zweite Buch angenommen werden. Hätte Fichte es ausgeführt, so würde ihn die Arbeit gezwungen haben, mit

294 | Wilhelm Erben

den gegebenen Wirklichkeiten zu rechnen, deren mannigfache Natur und Bestimmtheit er wohl schon fühlte!, deren Beherrschung und Durchdringung seinem Geist aber weniger entsprach als die Welt der moralischen Forderungen. Schon bei seinem Abschied von Danzig wird er darüber im klaren gewesen sein, daß er sich entscheiden müsse zwischen den auseinandergehenden Wegen des Politikers und des Philosophen. Sein Verzicht auf jenes zweite Buch bedeutete den Verzicht auf aktives Eintreten in die Welt der politischen Zweckmäßigkeit und zugleich wohl die auf- dämmernde Erkenntnis von der Natur des geschichtlichen Lebens. Somit ist das oben angeführte Kapitel der Einleitung, in welchem er die Geschichte so heftig angreift, im Grunde ein Rückzugs- gefecht, das nur zum Schein die Preisgabe eines dem Philosophen unerreichbaren Zieles deckt.

Bedauerlicher als das Fehlen solcher und anderer sachlichen Erklärungen, das unter Umständen (wenn die Ausgabe für Übungs- zwecke verwendet wird) sogar als ein Vorzug aufgefaßt werden könnte, ist die Art der Textherstellung. Das Titelblatt der 1919 neugedruckten „Zurückforderung der Denkfreiheit“ enthält den hoffnungerweckenden Vermerk „Nach dem Erstdruck des Jahres 1793 neu herausgegeben von Dr. Reinhard Strecker, Präsident ‘des Landesamtes für das Bildungswesen in Hessen“. Aber den Schluß der Einleitung bildet schon hier die betrübliche Erklärung, daß der Text den „Sämtlichen Werken“ (VI, 1—35), also einer Ausgabe von 1845, entnommen und daß nur die Anmerkungen „auf die (übrigens unbedeutenden) Abweichungen der beiden Aus- gaben voneinander“ hinweisen. Der Neudruck des „Beitrags“, der auf dem Titelblatt keinen entsprechenden Vermerk trägt, beruht gleichfalls, wie Strecker in der Einleitung erklärt, auf dem 1845 erschienenen Druck in den „Sämtlichen Werken“ Fichtes (VI, 37 bis 288), auf welchen auch hier, sowie in dem anderen Fall, durch die der Neuausgabe beigefügten Randzahlen hingewiesen wird.

1 Man beachte S. 12 die Fragestellung: „sind die zur Erreichung des be- absichtigten Zweckes gewählten Mittel die angemessensten? Welche der Billig- keit gemäß so zu stellen ist: waren es unter den gegebenen Umständen die besten?“ und S. 32 den schönen Schluß einer gegen das Suchen göttlicher Vorsehung in der Geschichte gerichteten Anmerkung: „Das einzig Wahre ist wohl folgendes: daß ein unendliches Mannigfaltige gegeben ist, welches an sich weder gut noch böse ist, sondern erst durch die freie Anwendung ver- nünftiger Wesen eins von beiden wird, und daß es in der Tat nicht besser werden wird, als bis wir besser geworden sind.“

Fichte - Studien 295

Strecker nennt daneben auch die Ausgaben von 1793 und 1795, ohne sich auf deren wirklichen Druckort einzulassen und ohne zu erwähnen, daß auch die Seitenzahlen der Erstausgabe an den Rand seines Neudrucks gestellt wurden!; die Abweichungen dieser älteren Ausgaben werden als unbedeutend („in der Hauptsache Druckfehler“) bezeichnet, sie sullen jedoch, wie der Herausgeber ankündigt, mit den Siglen a (1793) und b (1795) angemerkt werden.. Ein solches Verfahren, Zugrundelegung der jungen, lange nach dem Tode des Verfassers veranstalteten Ausgabe und Buchung der in der Originalausgabe vorkommenden Lesarten unter dem Strich, konnte gerechtfertigt erscheinen, wenn Immanuel Hermann Fichte, der Herausgeber der „Sämtlichen Werke“ seines Vaters, überall oder doch in diesem besonderen Fall einen besseren, etwa nach den Manuskripten des Vaters überprüften Text bieten würde. Das trifft aber weder im allgemeinen noch in unseren Beispielen zu. Die sorglose Willkür, mit welcher Immanuel Hermann verfuhr, ist schon in vielen Fällen klargestellt und beklagt worden“, und so hat auch Medicus seine Auswahl, wo es möglich war, nicht auf die Ausgaben des Sohnes, sondern auf die von dem Vater selbst veranstalteten Drucke aufgebaut. Indem Strecker diesen Weg, der auch bei den Revolutionsschriften ganz selbstverständlich gewesen wäre, verlassend, die Ausgaben von 1793 und 1795 unter den Strich verwies und den Text der Sämtlichen Werke wiedergab, tat er überflüssige Arbeit (denn die in allen größeren Bibliotheken vertretene Gesamtausgabe bedarf keiner Wiederholung) und er versäumte die Gelegenheit, allen denen, die nun in der Neuaus- gabe den jungen Fichte kennen lernen wollen, seine sprachliche Eigenart zu zeigen. Wir wissen, wie hoch Fichte von früher Jugend an die Form des Gedankenausdrucks schätzte, wie er durch Übersetzungen seinen Stil übte und in seiner ersten Züricher Zeit an die Einrichtung einer Schule der Vortragskunst dachte Ein Brief an Schiller deutet an, daß Fichte bei dem Herrichten seines Manuskriptes auch auf Interpunktion und Beibehaltung oder Weg- lassung der stummen e recht genau achtete°; er wußte, daß solche

1 Die der Ausgabe von 1795 fehlen.

1 Vgl. meine Zusammenstellung in Fichtes Universitätspläne S. 13 Anm. 15.

Außer den schon von Schulz in der Einleitung zur Neuausgabe von Fichte, Der Patriotismus und sein Gegenteil, S. VIII, mit Recht angeführten Worten des Briefes vom 21. Juni 1795 („Ich lasse bitten, die Interpunktion, auf die mir es ankommt, und die andre, oder andere und dergl. zu beobachten“) kommt

296 Wilhelm Erben

Kleinigkeiten den Inhalt beeinflussen und daß von ihrer richtigen Wiedergabe das Verständnis seines oftmals schwierigen Perioden- baus abhänge’. Fichte der Jüngere scheint für diese feineren Unterscheidungen weniger Sinn gehabt zu haben; er ließ seinen Setzern die schleppenden Formen „unsere“, „gewordene“, „eigenen“, „gegebenen“ usw. hingehen, wo die Ausgabe von 1795 „unsre“, „gewordne“, „eignen“, „gegebnen“ usw. bot; er druckte „Sklave“ statt des von dem Vater geschriebenen „Sklav“ (S. W. VI, 91), „gieß* statt „geuß“ (S. W. VI, 104) u. dgl.; und nun ist Strecker diesem überarbeiteten sprachlichen Bild gefolgt, anstatt daß er das ursprüngliche wieder erweckt hätte. Man kann es dem Neu- herausgeber dann freilich nicht zum Vorwurf machen, daß er in orthographischen Dingen die neuen Regeln anwendet, sich also auch von der Ausgabe von 1845 freimacht, deren Rechtschreibung eine genaue Nachahmung gewiß nicht verdient. Leider sind aber Druckfehler unterlaufen, die in der Ausgabe des Sohnes nicht vor- kommen und einem Neudruck sehr schlecht anstehen‘. Eine andere Verschlechterung des Druckes, die der Sohn versündigt und der neue Herausgeber ihm nachgemacht hat, zeigt sich in der Art, wie Worte und Sätze hervorgehoben werden, die dem Verfasser besonders wichtig erschienen. Die Ausgabe von 1795 zeigt sie in gesperrtem Satz: der Sohn folgte dem nur im ersten Fall dieser Art und ließ weiterhin den Sperrdruck der Vorlage durch Kursiv- schrift ersetzen, übersah aber, daß dieselbe Kursivschrift auch für fremdsprachige Wendungen (a priori, a posteriori, volonté generale u. dgl.) dient, die nun die vom Vater selbst beabsich- tigten Hervorhebungen in Schatten stellen. Strecker, der dieser widersinnigen Einrichtung der S. W. folgt, übersah überdies S. 11, daß das erste Wort der Einleitung „Was“ (entsprechend dem Sperrdruck von 1795) und ebenso S. 15 Z. 10 von unten „Recht“

noch die Nachschrift desselben Briefes in Betracht, wo die von Fichte „mit Fleiß“ geschriebene Wortform „Buchstab“ gegenüber der „erwässernden Zwei- deutigkeit“ von „Buchstaben“ verteidigt, aber doch Schiller die Entscheidung gelassen wird, Leben und Briefwechsel II, 376.

1 Fichte an Schiller, 27. Juni 1795: „Der Anschein der Härte in meinem Periodenbau kommt größtenteils daher, daß die Leser nicht deklamieren können“, Leben und Briefwechsel II, 383.

2 Als störend vermerke ich S. VIII Z. 12 von unten lies „Runzes“ statt „Runges“; S. 15 Z. 8 von unten lies „die ihr“ statt „die die“; 8.24 Z. 1 lies „begehrt“ statt „begeht“. Andere Fehler (S. X, 16, 22, 29 usw.) wirken nur als Flüchtigkeitsbelege und Schönheitsfehler.

Fichte - Studien 297

kursiv sein sollten. Herzlich ungeschickt ist die Fassung der von den Varianten handelnden Fußnoten. Ganz irreführend ist es endlich, wie die Neuausgabe mit dem Druck von 1795 verfährt; was Strecker als Lesarten von 1795 (b) zu dem ersten Heft des Beitrags (S. 1—119 des Neudruckes) anführt, trifft zur Hälfte? gar nicht zu; man gewinnt vielmehr aus dem Druck von 1795, von dem Strecker ein falsches Bild gibt, den Eindruck, daß Fichte diese zweite Ausgabe seines Beitrags selbst durchgesehen und von einigen bei dem Erstlingsdruck übersehenen Fehlern gereinigt hat. Um so bedauerlicher ist es, daß die Neuausgabe nicht von dieser Ausgabe des Verfassers, sondern von einer so späten und in sprach- licher Hinsicht wertlosen Grundlage ausging.

III.

Die beiden jugendlichen Staatsschriften Fichtes harren also auch nach Streckers Ausgaben noch eines den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Bearbeiters. Einen strengeren Maßstab vertragen die schon oben erwähnten Erstlingsausgaben bisher unveröffentlichter Stücke aus seinem Nachlaß. Willy Kabitz hat bei dem Abdruck der Briefe und Entwürfe aus Fichtes Frühzeit“ über die Beschaffenheit der benutzten Blätter gute Rechenschaft abgelegt, die Eigentümlichkeiten der Schreibweise mit offenbarer Sorgfalt wiedergegeben, die ausgestrichenen Worte sowie alle, die der Entzifferung Schwierigkeiten bereiten, sehr genau angezeigt und sich durch diese mühsame Arbeit den größten Dank aller derer verdient, die Fichte zu kennen wünschen. Es gibt kaum rührendere Blicke in das Werden eines Großen als die zaghaften und doch so ehrlichen Worte, mit denen sich der Fünfundzwanzigjährige bei dem Konsistorialpräsidenten von Sachsen

ı Die Fußnote S. 190 ist unverständlich, sie scheint andeuten zu sollen, daß die alten Ausgaben „herüber brachten“ getrennt druckten (so wenigstens a; b ist mir hier nicht zugänglich), das hätte aber anders gesagt werden sollen ; unklar ist S. 224**, wo die Siglen (a und b?) ganz fehlen. Die Fußnote S. 164* gehört nicht hierher, sondern zu S. 165 2.9.

2 Was B. 5, 7, 14 und 74 über Lesarten von a (1793) und b (1795) gesagt wird, mag für a (welcher Druck mir für dieses Heft nicht vorliegt) zu- treffen; b hingegen stimmt in diesen vier Fällen schon mit den Sämtl. Werken überein. Richtig sind (soweit auf b bezüglich) die S. 17, 24, 60, 79 verzeich- neten Lesarten; aber wenn S. 24 „nicht Verbotnen“ () statt des „Nicht - ver- botenen“ der S. W. gebucht wird, hätte es S. 22 mit „nicht dürfen“ statt „Nicht- dürfen“ ebenso geschehen sollen.

Kant -Studien VI, 184 205, s. oben S. 286 Anm. 3.

298 Wilhelm Erben

um eine Predigerstelle bewirbt, und da hier alle Aussichten schwin- den, einen seiner Leipziger Professoren um Rat wegen etwaigen Übertrittes zur juristischen Laufbahn bittet . Aber der Wert dieser Zeugnisse liegt nicht minder in der Form als in der Sache; der Briefschreiber, der wenige Jahre danach als gewaltiger Meister der Sprache dastand, ringt hier nach den Worten, wir

sehen ihn mit sich selber jene Ubungen im Reden und im Stile durchmachen, die er bald darauf anderen zuteil werden lassen wollte. Und gerade darum ist die Sorgfalt der Ausgabe besonders zu begrüßen. Im Vergleich zu der gefälligen Form, in der Fichtes Sohn die Briefe seines Vaters in dem Rahmen seiner Lebens- beschreibung verwertet und in dem Anhang dazu gesammelt hat, mag man diese Editionsweise als schwerfällig empfinden. In der Tat bleibt es ein großes Verdienst des Sohnes, den Schatz des väterlichen Briefwechsels erschlossen zu haben. Fichtes Briefe an seine Braut und Frau, Johanna, die durch den Sohn der Öffent- lichkeit geschenkt wurden, sind ein Denkmal eines deutschen Lebens, wie es kaum schöner gedacht werden kann. Die Freude daran darf aber den Blick nicht davor verschließen, daß Immanuel Hermann Fichte eine höchst mangelhafte Editionsarbeit geleistet hat. Auf seine Unzuverlässigkeit in den Zeitangaben wurde schon früher hingewiesen®”. Man vermißt ferner häufig klare Angaben darüber, ob beim Abdruck der einzelnen Briefe deren Originale oder etwa die Entwürfe benutzt seien; man bemerkt in solchen Fällen, wo der Biograph seiner Darstellung einschlägige Stellen von Briefen einfügt, die im Anhang voll abgedruckt werden, Abweichungen des Wortlautes, die das Vertrauen zu den mit- geteilten Texten hier und dort erschüttern‘; und man bedauert,

1 Über die zeitliche Folge dieser Briefe (bei Kabitz Nr. 2, 3 und 5) vgl. Medicus S. 16f.

2 S. oben S. 286 Anm. 4.

s Für zwei Schiller - Briefe (Leben und Briefwechsel II, 376, 885) werden die Konzepte als Quelle genannt; in ähnlicher Weise ebenda II, 320, 487 und I, 27, 178, 181 für Briefe Fichtes. Andererseits ist bei den langen Reihen der Briefe an Kant, Jacobi, Reinhold, Schelling und selbstverständlich bei allen Familienbriefen Benützung der Originale anzunehmen, wie sie II, 833 u. 348f. durch Berücksichtigung der Empfängervermerke, und ausdrücklich auch II, 546, 550 bezeugt wird. Dazwischen bliebe aber in vielen Fällen bestimmte Aufklärung über die Quelle wünschenswert.

Man vgl. die I, 19 angeführte Briefstelle an Reinhold mit II, 212 (Ohn- erachtet: Ungeachtet); die I, 164f. angeführte Stelle betreffend den „Beitrag“

Fichte- Studien 299

dab bei dem aus den Entwürfen mitgeteilten Briefen! gar nichts über zweifellos darin vorkommende Streichungen und Verbesse- rungen berichtet wird, welche in die Arbeit des Schreibenden hineinsehen ließen, wie es bei Kabitz der Fall ist. So erwacht jedem, der sich mit Fichtes Leben befaßt, der Wunsch nach einer neuen Zusammenfassung seiner Briefe.

Ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser dringendsten Auf- gabe, welche die Fichte-Forschung jetzt bietet, ist geschehen, indem Hans Schulz eine stattliche Sammlung bisher ungedruckter Briefe zustande brachte und sie unter dem Titel „Aus Fichtes Leben, Briefe und Mitteilungen zu einer künftigen Sammlung von Fichtes Briefwechsel“ herausgab (Kant-Studien, Ergänzungsheft 44, Berlin 1918). Es sind mehr als fünfundzwanzig bisher zumeist ungedruckte Briefe Fichtes, die der um die Geschichtsschreibung des deutschen Geistesleben jener Zeit vielfach verdiente Forscher in den Biblio- theken von Berlin, Dresden, Gießen, Hamburg, Heidelberg, Lübeck, München und Trier gefunden hat und die er uns nun, zusammen mit drei Stammbuchblättern und einer in Jena gehaltenen Rede Fichtes, in sorgfältigstem Abdruck und mit reichen Erklärungen versehen, in sein Lebensbild verflochten vorlegt. Nach dieser in den Stoff tief eindringenden Probe ist lebhaft zu wünschen, daß die am Schluß ausgesprochene Bitte um Bekanntgabe weiterer Handschriften von Fichtebriefen erfüllt und auch die äußeren Be- dingungen geschaffen werden, damit Schulz eine abschließende Ausgabe dieses kostbaren Briefschatzes vollenden könne. Sie wird mehr noch als alle Darstellungen seines Lebens und seiner Lehren dazu beitragen, das geistige Wesen dieses Großen seinem Volke zu erhalten.

Einstweilen darf man sich freuen, daß die Überzeugung von der Unzulänglichkeit derjenigen Ausgaben, mit denen bisher ge- arbeitet wurde, mehr und mehr durchdringt. Sie betrifft nicht bloß die Briefe, sondern auch die eigentlichen Werke Fichtes, und verschiedene Ansätze zur besseren Bewältigung dieses ganzen Stoffes, die einander folgen, bezeugen das Bedürfnis der Neu-

fehlt, wie schon oben S. 288 Anm. 1 angedeutet wurde, II, 196, wo man sie sachen müßte; auch was I, 180 aus einem Brief an Jacobi als wörtlich ent- nommen wird, stimmt nur ganz ungefähr mit II, 176 und die aus Briefen an Reinhold I, 200 und 228f. angeführten Worte decken sich wieder nicht genau mit II, 236f.

1 8. die zweitvorige Anmerkung.

300 | Wilhelm Erben

bearbeitung. Es ist höchst bezeichnend, daß sie fast gleichzeitig und ganz unabhängig voneinander einsetzten. Als schönste Fest- gabe zum hundertsten Wiegenfest der Berliner Universität hatte im Jahre 1910 Eduard Spranger die bedeutendsten bei ihrem Ursprung verfaßten Schriften über das Wesen der Universität neu herausgegeben, darunter an erster Stelle Fichtes „Deduzierten Plan einer zu Berlin zu errichtenden höhern Lehranstalt“. Diese gedankenreiche in amtlichem Auftrag 1807 ausgeführte Arbeit des Philosophen, die Spranger so nach dem 1817 erschienenen Erstlings- druck neu auflegte, beruht teilweise auf seinen nur anderthalb Jahre älteren „Ideen für die innere Organisation der Universität Erlangen“, welche Fichtes Sohn im dritten Band der Nachgelassenen Werke des Vaters im Jahre 1835 veröffentlicht hatte. Daß das im Berliner geheimen Staatsarchiv erhaltene Original dieser für Hardenberg bestimmten und von dessen Rat Altenstein be- gutachteten Erlanger Denkschrift in mehreren Dingen von dem Druck von 1835 abweiche, war von Max Lenz (Gesch. der Universität zu Berlin I, 112 Anm. 1) im Jahre 1910 bemerkt worden, und zwei Jahre später brachte Lenz an einer etwas abgelegenen Stelle (Aus Deutschands kirchlicher Vergangenheit, Festschrift für Th. Brieger) diesen Originaltext der „Ideen“ zum Druck. Ohne davon zu wissen, griff auch ich im Jahre 1914, über Fichtes Universitätspläne handelnd (Beilage zum Innsbrucker Rektoratsbericht für das Studienjahr 1912—13), auf jenes Berliner Original zurück und veröffentlichte es nochmals, so daß nun neben dem mangelhaften und willkürlich datierten Abdruck des Sohnes zwei neue Ausgaben dieses Erlanger Planes vorliegen“. Mehrfach gedruckt wurde in den letzten Jahren die in Königs- berg 1807 entstandene Macchiavelli-Schrift Fichtes, jenes merk- würdige kleine Werk, in dem sich zwei „große Willensmenschen“, wie Meinecke sagt, zwei „radikale Wahrheitssucher“ in die Augen sehen. Teile der Schrift waren während des Krieges von Erich

| ı Außer den oben besprochenen Ausgaben erschienen u. a. bei Meiner in Leipzig: „Predigten“ mit Einleitung von Runze, 1919, „Rechtslehre von 1812* nach der Hs. herausgegeben von Schulz, 1920; „Philosophie der Freimaurerei (Briefe an Konstant)“, herausgegeben von Flitner, und „Wissenschaftslehre von 1804“, herausgegeben von Medicus, 1922. ` 2 Dem Neudruck, welchen Lenz, Kleine Schriften II (1920), 244 ff. von seinem Aufsatz über Fichtes Erlanger Professur veranstaltete, ist der Text der Denk- schrift nicht beigegeben.

Fichte -Studien j 301

Brandenburg (Privatdruck) und Hans Schulz (Fichte, Vom ehrenvollen Frieden, Halle, Niemeyer 1917) gedruckt worden, und etwa gleichzeitig erschien der ganze Macchiavelli Fichtes, von Josef Hofmiller eingeleitet, in doppelter Auflage in Reclams Universalbibliothek (Nr. 5928). Diese Drucke gaben indes stets nur eine Gestalt des Textes wieder. Auf breiterer Grundlage hatendlich Hans Schulz im Jahre 1918 eine Ausgabe des Werkchens geschaffen (Joh. Gottlieb Fichte, Macchiavell, nebst einem Briefe Carls von Clausewitz an Fichte, Leipzig, Felix Meiner 1918). Schulz hat die beiden bei Fichtes Lebzeiten erschienenen, recht stark voneinander abweichenden Ausgaben (die von 1807 in der Zeitschrift „Vesta“ und die von 1813 in den „Musen“) berück- sichtigt und überdies die handschriftlich in der Berliner Bibliothek erhaltenen Vorarbeiten Fichtes, seine bis zum 20. Kapitel des „Principe“ reichenden „Realbemerkungen‘ sowie andere erklärende Hinweise unter dem Strich beigefügt und so ein treffliches Vor- bild für kritische Bearbeitung von Fichtes Werken geschaffen. Hans Schulz hat seine Editionskunst noch an mehreren anderen Schriften Fichtes geübt. Die eine, von Fichte selbst überhaupt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, seine Tagebuch- aufzeichnungen aus dem ersten Züricher Aufenthalt (vom 2. August bis 20. September 1789 reichend), war von dem Sohn zwar benutzt, aber keiner wörtlichen Mitteilung gewürdigt worden!. Jetzt sind die in der Berliner Bibliothek und im Besitz der Familie Fichte erhaltenen Bruchstücke nicht bloß von Schulz (Joh. Gottlieb Fichte als Hauslehrer, Heft 709 des Pädagogischen Magazins, Langen- salza 1919), sondern gleichzeitig auch von Maximilian Runze (Neue Fichte-Funde aus der Heimat und Schweiz, Gotha 1919) veröffent- licht worden“. Stimmen diese beiden Ausgaben an vielen Stellen, insbesondere in der Auf lösung der Namen, nicht überein, so wird

1 Leben und Briefwechsel I, 32 f.

3 Auf die von Kunze ebenda gedruckten Stücke aus der Schulzeit in Pforta (Fichtes Probeübersetzung von 1774, seine im Jahre 1780 mit zwei Kollegen als „Inspektoren“ an den Rektor der Schule gerichtete Eingabe, betreffend die Aufrechterhaltung der Ordnung, und die leider nur in deutscher Übersetzung mitgeteilte Abschiedsrede) ist schon oben S. 284 hingewiesen worden. Zu der Abschiedsrede vgl. Leben und Briefwechsel I, 17 Anm. und Medicus 8. 21. Nach dem Tagebuch druckt Runze noch einige Bemerkungen Fichtes über den Schweizer Dialekt und die schon in den Sămtl. Werken VIII, 439ff. enthaltene Novelle „Das Tal der Liebenden“; zu deren Datierung vgl. Medicus 8. 28, Anm. 1.

302 Wilhelm Erben

jedenfalls den Lesarten von Schulz, der auch hier erklärende An- merkungen beifügt, so lange der Vorzug zu geben sein!, bis etwa eine dritte Ausgabe dieses merkwürdigen Jugenddenkmals alle Zweifel beheben wird. Vor eine besonders schwierige Aufgabe sieht sich der Herausgeber bei den „Patriotischen Dialogen“ ge- stellt, in welchen Fichte unmittelbar vor und nach dem Zu- sammenbruch Preußens, 1806 und 1807, den „Patriotismus und sein Gegenteil“ behandelte. Diese für Fichtes politisches Denken aufschlußreiche Schrift war zur Veröffentlichung bestimmt, ist aber bei Fichtes Lebzeiten nicht mehr zum Druck gelangt. Erst sein Sohn nahm sie in die Nachgelassenen Werke (III. Bd. = Sämt!. Werke XI. Bd.) auf. Außer diesem Druck besitzt man aber auch Fichtes Manuskript, reichlich mit Streichungen und Zusätzen ver- sehen, in den Sammlungen der Bibliothek zu Berlin. Indem sich Schulz auch dieses Werkes annahm, war er bemüht, dem Leser sowohl von dem Druck als von der Handschrift ein vollständiges Bild zu bieten. Seine Ausgabe (J. G. Fichte, „Der Patriotismus und sein Gegenteil.“ Leipzig, Meiner 1918) verfolgt diesen Zweck mit einem reichlichen Gerüst von Lesarten. Und es verlohnt sich in der Tat, sie zu beachten. Was Fichte selbst geändert hat, kommt freilich für den Sinn kaum in Betracht, es zeigt ihn eben bei der Arbeit des Wortewählens und Ordnens?; erwähnenswert ist nur, sein Schwanken in bezug auf die Anordnung der beiden Gespräche, von denen er das 1806 entstandene, wie es scheint, vorübergehend an die zweite Stelle rücken wollte“. Wichtiger ist es, sich aus der Ausgabe den Umfang der. Veränderungen klarzumachen, die Fichtes Sohn handschriftlich und dann noch

ı Eine Aufzeichnung der Abweichungen würde allzu viel Raum einnehmen. Runze übergeht einzelne Worte (vgl. R. 81, Z. 20 mit Sch. 6, Z. 18; R. 85 unten mit Sch. S. II), und entstellt andere (zu R. 88 „Wehr“, vgl. Sch. 9, Anm. 1). Das schließt nicht aus, daß stellenweise Runze das Richtige fand, wo Sch. zweifelt oder vielleicht fehlgreift.

® Man muß wohl annehmen, daß alle Ausbesserungen, bei denen Schulz über die Hand nichts bemerkt, von dem Vater vorgenommen seien; bei bloßer Durchstreichung (S. 4b, 5c, 8c usw.) wird das vielleicht nicht immer zu er- kennen sein, sicher aber, wo statt des Gestrichenen anderes eingefügt wird (wie etwa S. 5a, 8b, 9c usw.). i

s Wenn die Ausbesserungen, welche Schulz S. 7a, 38a bucht, von Fichte selbst herrühren, dann muß er allerdings selbst, wie Schulz, Einleitung S. VII trotz der anderslautenden Stelle in Fichtes Vorbericht, S. 8, annimmt, diese Ordnung wieder umgestoßen haben. Gerne hätte man unter diesen Umständen über die Seitenzählung (vgl. S. VII) Genaueres erfahren.

Fichte - Studien E 303

weitergehend in dem Druck von 1835. vornahm. Ihre Aus- schaltung ist das Hauptverdienst des Neudruckes!, sie sind aber lehrreich für das Verfahren des Sohnes und ein Warnungszeichen für die Wege, bei denen man auf seine Führung angewiesen ist. Inn stören gewisse Härten des Ausdruckes, die dem Vater eigen waren; statt „ungerner“ setzt er „weniger gern“ (S. 7 b), statt „ausgeloschen“, obwohl gleich darauf erstorben vorkommt, „aus- gestorben“ (S.12b), statt „der flüchtigste Blick aus Ihnen her- aus“ sagt er „der flüchtigste Blick in die Zeit“ (S. 12 d), statt „drin in der Menschheit“ wählt er den Ausdruck „verborgen in der Menschheit“ (S. 12h), statt „den festesten Glauben abstatten“ heißt es „zugeschworen haben“ (S. 13a), auf verschiedene Weise vermeidet er die „existente Möglichkeit“ (S. 12 f, g), und das an- stößige Wort „seiner Notdurft zu pflegen“ wird zu einem ganz unbedenklichen „das Wort zu führen“ (S. 6a), wodurch freilich der Ausfall gegen die Zensur seine Schärfe verliert.

Sehr deutlich zeigt sich das Streben nach Milderung, wenn der Feind der Wissenschaft sich bei dem Vater nicht scheut „zu verleumden, zu verdrehen“, während bei, dem Sohn ihm nur zu- gemutet wird, „Gerüchte in Umlauf zu bringen, Äußerungen fallen zu lassen“ (S. 27a), und wenn von der bitteren Schilderung dieser Mittel, die der Vater „als Austilgung alles Respektes für Wissen- schaft und überhaupt alles Ernstes“ und als „Verbreitung des Leichtsinns und der Frivolität“ brandmarkt (S.27 Anm. Z. 10—14), bei dem Sohn (S. 28 Z. 1) nur ein „recht ordentlich systematisch zu Werke gehn“ übrig bleibt!. Und dieses Streben abzuschleifen und zu glätten läßt auch den Hauptpunkt der Erörterungen nicht unberührt, den Gegensatz eines beschränkten, bildungsfeindlichen, auf künstlichen Grenzen beruhenden Patriotismus, den Fichte be- kämpft, zu einem von der Natur begründeten, durch gemeinsamen

1 Vielleicht hätte Schulz in dieser Hinsicht noch strenger vorgehen können; wenn S. 5b „indem“ in liegender Schrift eingesetzt ist, so ist das zur Her- stellung eines lesbaren Textes dienlich; dagegen ist Aufnahme anderer Zusätze des Sohnes in den Text (S. 3a, 8a, 9a, 13 c) entbehrlich; zweimal (24 a, 27 b), sind es ganze Sätze oder Satzglieder. Auf der anderen Seite waren Worte, von denen zu vermuten, daß erst der Sohn sie getilgt, in den Text aufzunehmen, wie es S. 30c auch geschah.

? In diesem Falle hatte schon der Vater zu kürzen angefangen, aber dann doch wieder (s. S. 28a) jene scharfen Worte beibehalten die der Sohn opfert; so zweifle ich auch nicht, daß die S. 27a angegebene Streichung von dem Sohn herrührt.

304 Wilhelm Erben

Nationalcharakter zusammengehaltenen Streben nach den höchsten Gütern der Menschheit, das er als die alleinberechtigte Form politischer Gesinnung anerkennt. Als Vertreter jener beschränkten Richtnng erscheint in dem Gespräch ein Preuße; Fichte erklärt das in einer Anmerkung nur als die notwendige Folge davon, daß er in Berlin schreibe; an anderem Orte könnte es mit demselben Fuge „ein Sachse, Bayer, Oesterreicher usw.“ sein (S. 14*); er hält aber dennoch an der Gegenüberstellung des Preußen und des Deutschen durchaus fest, wenn er auch an einer Stelle (S. 28c) einen besonders heftigen Ausfall gegen die in der preußischen Hauptstadt lebenden Exemplare bewußter Unwissenheit nachträg- lich selbst gestrichen hat. Der Sohn aber hat das Wort „preußisch“ gelegentlich beseitigt, um die Schärfe des Angriffs ein wenig zu lindern; dort, wo Fichte den Vertreter seiner Ansicht sein Urteil zusammenfassen und schließen läßt mit den Worten „überzeugt, daß jener dunkle und verworrene Begriff eines besonderen preu- Bischen Patriotismus eine Ausgeburt der Lüge und der ungeschickten Schmeichelei sei“, läßt der Druck von 1835 das „preußischen“ weg (S. 15d); und vielleicht ist es auch eine Streichung des Sohnes, wenn der böse Pfeil, der S. 28b gegen „solche Patrioten“ abge- schossen wird, die „mit den übrigen deutschen Stämmen um den Preis der Ignoranz, der Frivolität, des undeutschen Sinnes“ ringen, nicht, wie es ursprünglich hieß, gegen „preußische Patrioten“ fliegt. Der Grundton, der sich gegen das bei Jena geschlagene Preußen gekehrt hatte, war dadurch nicht verändert, aber die Härte einzelner Stellen war umgangen. Es ist eine ähnliche Arbeitsweise wie die, welche wir von dem Erlanger Universitäts- plan her kennen; dort hat der Sohn die heftigen und allzu selbst- sicheren Worte, die sich sein Vater gegen die Erlanger Kollegen herausgenommen hatte, in sanftere Formen gegossen und die per- sönlichen Ziele, die jener recht offen verfolgte, schonend verhüllt !. Hier hält er sich für berufen, dem scharfen Angriffe gegen eng- herziges Preußentum die verletzendsten Spitzen zu nehmen. Hier wie dort mag eine falsch verstandene Pietät gegen den Vater die Triebfeder gewesen sein; wer diesen starken Geist nicht in Über- malung, sondern in seiner wahren Gestalt sehen will, der muĝ das Zurückgreifen auf die Handschriften willkommen heißen und ihm rüstigen Fortgang wünschen.

1 Erben, Fichtes Universitätspläne S. 11f.

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305

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem.

Von Helmuth Rogge.

Die Kolonialpolitik Bismarcks ist ein Gebiet, anf dem sich von den Tagen ihres Beginns an wissenschaftliche Arbeit, mehr noch politische Publizistik gern bewegt hat. Wenn sie doch nur selten zu befriedigenden Resultaten gekommen sind, so liegt das nicht zuletzt daran, daß sie immer wieder in die Leidenschaftlichkeit der inner-deutschen Kolonialkämpfe hineingezogen wurden, ohne in einer kolonialen und nationalen Tradition, ohne auch in den sehr zahlreichen aber vielfach gegensätzlichen Außerungen des Kanzlers immer eine Stütze finden zu können!. Bismarck selbst hat eine abschließende Beurteilung seiner Kolonialpolitik in den Gedanken und Erinnerungen nicht gegeben, sondern nur nach seinem Sturz in der Presse und mit Ansprachen und Gesprächen in den kolonialen Meinungskampf, vornehmlich zur Bekämpfung des Neuen Kurses, eingegriffen. Polemisch gehalten und daher historisch nur mit Vorsicht zu werten ist auch das in der frischen Erbitterung der ersten 90er Jahre geschriebene Kapitel über den Helgoland- Sansibarvertrag, das er dem 3. Band seiner Erinnerungen bei- gegeben hat. Und im Grunde haben wir bis heute in Deutsch- land zu einer einheitlichen kolonialpolitischen Auffassung nicht zu gelangen vermocht.

In der deutschen Kolonialgeschichte prägt sich dies deutlich aus. Wir haben gründliche Darstellungen, die die Geschichte der deutschen Kolonialbewegung, die Geschichte der einzelnen kolonialen Erwerbungen und ihres Ausbaus zuverlässig verfolgen und auch versuchen, der Bedeutung Bismarcks für diese Dinge

ı Man lese z.B. die unklare und zwiespältige Beurteilung der Haltung Bismarcks gegenüber der Kolonialfrage bei von Eckardstein, Lebenserinnerungen und politische Denkwürdigkeiten I, 807.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 8. 20

306 Helmuth Rogge

gerecht zu werden, so etwa die 1914 erschienene Geschichte der deutschen Kolonialpolitik von Zimmermann. Anläufe, die Kolonialpolitik Bismarcks in dem Rahmen seiner Gesamtpolitik zu beurteilen, haben erst spät eingesetzt. Und die in fast er- drückender Fülle uns in den letzten Jahren bescherte Bismarck- literatur hat sich von manchem rein biographischen abgesehen ebenso unter dem Druck des deutschen Schicksals seit 1918 wie der Masse der neuzuströmenden historischen Quellen ganz über- wiegend auf die Erörterung der kontinentalen Grundlagen seiner auswärtigen Politik beschränkt. So ignoriert z. B. Hans Plehn in seinem ‘wertvollen nachgelassenen Werk über Bismarcks aus- wärtige Politik nach der Reichsgründung die Kolonialpolitik voll- ständig.

Ansätze zu einer die Zusammenhänge mit der europäischen Gesamtpolitik wahrenden historisch -kritischen Betrachtung der kolonialen Politik Bismarcks liegen seit den letzten Jahren vor dem Kriege in zahlreichen Arbeiten des aus der Onckenschen Schule stammenden Maximilian v. Hagen vor, so z. B. zur deutschen Marokkopolitik, zur Helgolandfrage, zu Bismarcks Agyptenpolitik, Arbeiten, die sich schon damals durch die sorgsame Verwertung auch der ausländischen Quellen auszeichneten und bei allem Ein- gehen auf den vorliegenden Einzelfall doch stets den Zusammen- hang nicht nur mit der Kolonialpolitik überhaupt, sondern auch mit den großen Linien der gesamten auswärtigen Politik Bismarcks mit Erfolg zu verdeutlichen suchten. Sie fanden eine erste Ab- rundung in einer 1914 erschienenen Studie, die in wirkungsvoller und großzügiger Weise wenn auch vielleicht nicht unanfechtbarer Grundeinstellung die europäischen Fundamente der Bismarckschen „Weltpolitik“ bloßlegte. Die Verwirklichung der der Schrift voran- gestellten Ankündigung, daß sie ein Teil einer „demnächst er- scheinenden größeren Arbeit über Bismarcks Kolonialpolitik“ sei, hat der Weltkrieg mit seinen Folgen jahrelang hinausgeschoben. Erst jetzt, Anfang Dezember 1922, erscheint das Werk, das, wie der Verfasser mitteilt, schon 1914 im wesentlichen vollendet war, in einem fast 600 Seiten starken Bande!. Seinem Umfange und seiner ganzen Anlage nach wird man es für absehbare Zeiten als die Geschichte der Bismarckschen Kolonialpolitik ansehen dürfen.

! Maximilian von Hagen, Bismarcks ODE Verlag Fr. A. Perthes A. G. Stuttgart-Gotha 1923.

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 307

Hagens Werk, mit weitem historischen Blick und in vornehm abwägendem Ton geschrieben, ermöglicht zum ersten Male, die Bismarcksche Kolonialpolitik in ihrem ganzen Verlauf in stetem Zusammenhang mit der inneren und äußeren Reichspolitik des großen Kanzlers zu verfolgen, wobei immer Verbindung mit den Fragen der Gegenwart hergestellt wird. Die Arbeit beginnt einleitend mit einer ausgezeichneten Darstellung der „deutschen Kolonialbewegung von ihren ersten Anfängen an, ihren Ursachen und Folgen“, charakterisiert dann im ersten Buch „die Stellung Bismarcks zur Kolonialpolitik“ bis zu seinem Eintritt in die Bewegung und bespricht im zweiten „die Voraussetzungen und Veranlassungen für Bismarcks Eintritt in die Weltpolitik“. Im dritten, besonders wertvollen Buch wird zum ersten Male eine geschlossene Darstellung der „inneren Kolonialpolitik“ gegeben und das Bismarcksche „Kolonial politische System“ mit seinem „kaufmännischen Grundgedanken“ und seine „Kolonialpolitik im Reichstage“ ein parteiengeschichtlich sehr interessantes Kapitel kritisch untersucht, während die 32 Kapitel des 4. Buches, die die Hauptmasse des ganzen Werkes bilden, „die Erwerbung der deutschen Kolonien“ auf der Basis des europäischen Mächtesystems vorführen. Bei aller Kritik an dem Helden und seinem Werk, namentlich an dem kaufmännischen System seiner Kolonialpolitik, läßt Hagen doch die überragende politische Schöpferkraft des Kanzlers auch auf diesem, ihm verhältnismäßig fernliegenden Gebiet, deutlich hervortreten. Mit sicherem Scharfblick versteht es Hagen dabei, die diffuse Masse der Bismarckschen Kolonial- äußerungen kritisch auszuwerten und mit ihren Zitaten seine Darstellung zu beleben. Die stete Fühlungnahme mit den großen Wirtschaftsproblemen erweist sich für das Ganze fruchtbar und ergibt einen wertvollen und anregenden Beitrag zur deutschen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts. Gleichzeitig mit der kritischen Darstellung der Hergänge gibt Hagens Buch in un- aufdringlicher Form einen Lehrgang Bismarckscher Staatskunst, die an sich schon die Lektüre lohnt. Die historische Bismarckliteratur erfährt mit dieser großzügigen Arbeit eine lange schon als not- wendig empfundene Ergänzung. |

Hagen gibt nach „der alten Methode des den Stoff kritisch durchdringenden Historikers, der es nicht verschmäht, zum Belege seines Urteils umfassende Zitate heranzuziehen‘, eine erschöpfende Auseinandersetzung mit der ungeheuren Fülle des vorhandenen

20*

308 Helmuth Rogge

Akten-, Buch-, Zeitschriften- und Zeitungs-, ja sogar bildlichen Materials, das in einem nahezu 600 Nummern umfassenden Literaturverzeichnis am Beginn des Werkes vorgeführt wird. Ein vorzügliches Register, in dem auch die Verfasser der benutzten Werke genannt sind, und ein ausführliches Inhaltsverzeichnis ermöglichen bequeme Benutzung. Die Berechtigung zu „um- fassenden Zitaten“ wird man dem Verfasser angesichts des grund- legenden Charakters seiner Arbeit nicht absprechen wollen, ob- schon sie den Aufbau des Ganzen komplizieren und ihre Lesbar- keit beeinträchtigen. Sie lassen aber einen Mangel noch schärfer hervortreten, für den letzten Endes weder der Verlag noch der Verfasser, sondern unsere durch das Versailler Schicksal unseres Vaterlandes bedingte wirtschaftliche und wissenschaft- liche Notlage verantwortlich gemacht werden muß: der Quellen- apparat des Buches entspricht infolge der jahrelangen Druck- legung nicht mehr überall dem gegenwärtigen Stande der For- schung. Hagen hat Bücher wie z. B. die Plehns, Windelbands über Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters, Herzfelds über die Kriegsgefahr von 1875 und die Denkwürdigkeiten von Eckardstein, die er in den preußischen Jahrbüchern selbst aus- führlich besprochen hat, nicht mehr herangezogen. So gibt Hagen, im wesentlichen seine Darstellung aus der bereits erwähnten Studie von 1914 wiederholend, eine Geschichte des Zweibundes von 1879, die Pribram nicht nennt, geschweige denn die diplo- matischen Akten des Auswärtigen Amtes heranzieht. Mehrere Abschnitte, wie z. B. über das österreichisch-rumänische Bündnis oder die Frage des deutsch-englischen Bündnisses oder auch den Rückversicherungsvertrag, überhaupt das in seiner Fragestellung an sich wertvolle erste Kapitel des zweiten Buches über die „Universale Konstellation“ sind damit schon bei Erscheinen ver- alte. Geradezu als tragisch für das Werk Hagens wird man es bezeichnen dürfen, daß es nach 8 Jahren des Ausreifens ein halbes Jahr nach der Herausgabe der diplomatischen Akten des Auswärtigen Amtes erscheint, ohne diese Akten von einem kümmerlichen seitigen Nachtrag abgesehen zu verwerten. Denn was man auch über das Aktenwerk vom editionstechnischen Standpunkte aus sagen mag, es kann niemand bestreiten, daß es, ebenso wie für die übrigen Bezirke der Bismarckschen Außen- politik, so auch für seine Kolonialpolitik, soweit sie Außenpolitik, von einschneidender Bedeutung ist. Hier wird, wenn auch nur

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 309

in einer Dokumentenauswahl, zum ersten Male in innerdienst- lichen geheimen Anweisungen und Notizen des Reichskanzlers die Durchsetzung der deutschen Kolonialpolitik im Machtkampf mit den Mächten sichtbar. Den Historiker wird dieses Schicksal des Hagenschen Buches um so mehr mit Bedauern erfüllen, je mehr er überzeugt ist, daß diese wissenschaftliche Leistung zunächst nicht wiederholt werden kann. Es mag daher der Versuch gerechtfertigt erscheinen, das große Thema Hagens, soweit es die Kolonialpolitik Bismarcks als auswärtige Politik umfaßt, hier im Zusammenhang mit den neuesten Quellen an den Dokumenten des Auswärtigen Amts zu verfolgen.

Die Aktenherausgeber haben diese kolonialpolitischen Dokumente im 4. Bande unter den Gesichtspunkt der Stellung Deutschlands zu England eingeordnet. Sie fassen die Jahre des kolonialen Auf- schwungs zusammen unter dem Titel: Englisch- deutsche Be- ziehungen 1879—85, die der ausgehenden Kolonialperiode unter der Bezeichnung: Deutsch- englische Beziehungen 1885—88 und wollen wohl damit schon die Verschiebung des Schwergewichts von Deutschland auf England, die in diesen beiden Perioden enthalten ist, andeuten. Dazwischen stellen sie das Kapitel: Englisch- russische Kriegsgefahr 1885 und zum Schluß des Bandes lassen sie die Verhandlungen über Helgoland, nachdem sie die Akten über die Einbeziehung Englands in das Bismarcksche Bündnissystem gebracht haben, dem Allianzangebot an England folgen. i

Man wird in der Tat, wie dies auch Hagen tut, die ganze Kolonialpolitik Bismarcks, soweit sie in den Rahmen seiner großen Politik gehört, als eine Auseinandersetzung mit England auf- fassen können, bei der Frankreich aus Interessengemeinschaft Deutschland sekundiert, während Rußland, obwohl auch seiner- seits wirkend, doch mehr im Hintergrund bleibt. Daß diese Gruppierung sich gerade so gestaltete, war wiederum in den Notwendigkeiten der europäischen Politik Bismarcks begründet, aus denen heraus er die Aktivität der geschlagenen französischen Nation von Mitteleuropa nach Afrika dirigierte.

Eine besondere Bedeutung in der kolonialen Auseinander- setzung mit England erlangte für Bismarck eine Frage, die auch in dem ersten Kapitel des 4. Bandes des Aktenwerkes bis zur ersten Kolonialnote von 1884 im Vordergrunde steht: die ägyptische. Sie bildet in gewisser Weise den Knotenpunkt zwischen seiner

310 Helmuth Rogge

Kolonial- und seiner Englandpolitik und damit seiner europäischen Gesamtpolitik. In fesselnder Weise hat Hagen schon 1915 diese Zusammenhänge dargelegt in seiner Schrift „England und Agypten in besonderer Rücksicht auf Bismarcks Agyptenpolitik“ und auch in seinem neuen Werk hat er, auf dieser Studie fußend, den vollen Nachweis erbracht, daß die Ägyptenpolitik des Kanzlers „Trumpf und Hebel“ seiner Kolonialpolitik war. In Agypten liegt für Bismarck die Vorbereitung der Kolonialpolitik. Und ich möchte aus gewissen Anzeichen heraus vermuten, daß diese Vorbereitung sich nicht nur faktisch aus den Konsequenzen seiner europäischen Politik ergab, sondern auch subjektiv von Bismarck für eine künftig vielleicht mögliche Erweiterung seiner Politik über den europäischen Rahmen hinaus gepflegt wurde.

Bevor die hierfür maßgebenden Zeugnisse besprochen werden, sei mit ein paar Worten darauf eingegangen, wie Bismarck solche Möglichkeiten an sich beurteilte.

Hagen schildert ausführlich, daß und warum Bismarck in den ersten 10 Jahren nach der Reichsgründung Kolonialpolitik nicht getrieben, vielmehr alle ihm nahe gebrachten Kolonialprojekte abgelehnt hat. 1875 äußerte der Kanzler Besorgnisse, daß das Vorgehen der Marine anläßlich der Schädigung deutscher Interessen auf den Fidjiinseln durch England zu einer „kaiserlich- deutschen Kolonie“ führen könnte. Er wollte keine „Kolonial- provinzen“ mit Beamten und Truppen nach französischem Muster, er war „nicht unabhängig von liberalen Wirtschaftspolitikern, die in ihm den Glauben erweckt haben mögen, daß Kolonien nur ein kostspieliger Anachronismus und Handelsvorteile auch ohne sie durch internationale Verträge zu gewinnen seien, auch glaubte er, bis ihn weitere Erfahrungen eines Besseren belehrten, an solidarische Behandlung Deutschlands im System des liberalen Welthandels. (Hagen S. 53). Und überdies hielt er in den ersten Jahren dafür, daß Deutschland mit der Stabilisierung seiner inneren und äußeren Verhältnisse genug zu tun habe, und daß es bei dem Mangel an einer achtunggebietenden Flotte nicht die Aufgabe des Reiches sein könne, sich durch koloniale Unter- nehmungen in Händel mit den Mächten zu verwickeln. „Kolonial- geschäfte“, so lautet einer seiner markantesten Aussprüche in dieser Richtung, „wären für uns genau so wie der seidene Zobel - pelz in polnischen Adelsfamilien, die keine Hemden haben“. Er wollte hier wie Überhaupt in seiner ganzen Politik nichts künstliches,

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 311

sondern organisches, aus dem Volke heraus wachsendes. Deswegen machte er auch immer wieder die Stellung der Regierung zu den kolonialen Fragen abhängig von dem Willen, dem Impuls der Nation. Andererseits aber konnte sich seine aktive Natur wie überall so auch hier mit einem bloßen Abwarten nicht begnügen. Er stand dem kolonialen Gedanken keineswegs prinzipiell ablehnend gegenüber. Er betrachtete es vielmehr aus nationalen sowohl wie wirtschaftlichen Gesichtspunkten als seine Aufgabe, die seit der Gründung des Reichs neu hervortretenden, nach Betätigung in der Welt drängenden Volkskräfte zu schützen und zu fördern. Als Graf Münster, der Londoner Botschafter, im Juni 1884 eine Äußerung Lord Granvilles berichtete, des Sinnes, Deutschland wolle anscheinend ja doch gegen seine Erwartung Kolonialpolitik treiben, schrieb Bismarck an den Rand des Berichts: „Was ist Kolonialpolitik? Wir müssen unsere Landsleute schützen.“ (Akten IV, 64). Aus solchen Erwägungen ließ er der spanischen Regierung bereits 1874 im Hinblick auf die Behinderung der deutschen Schiffahrt in der Südsee erklären: „Wenn sich die Regierung Sr. Maj. des Kaisers die Verfolgung einer eigentlichen Kolonialpolitik versagt, so hat sie um so mehr den Beruf, den deutschen Handel gegen unberechtigte Eingriffe in die Freiheit seiner Bewegung zu schützen.“ Und der Annektion der Fidji- inseln durch England im Herbst 1874 ließ er damals den Abschluß von Freundschaftsverträgen mit den Tonga- und Samoainseln folgen, Formen kolonialpolitischer Einflußnahme, die vor allem der

Zukunft dienen wollten. In der Vertretung der Samoafrage und der Postdampfervorlage im Reichstag vor 1884 wird man zwar, worauf Hagens Darstellung hinausgeht (110), nicht Absichten zur „Vorbereitung und Unterstützung etwa geheimer Kolonialpläne“, aber doch Versuche und Fühler erkennen können, die koloniale Bereitschaft des Volkes zu prüfen und aufzurütteln. Das Scheitern dieser Versuche bestimmte Bismarck selbst zunächst zu größerer Reserve, hinterließ aber doch kräftige Anregungen für die Weiter- entwicklung der kolonialen Bewegung. Wie Bismarcks Politik überhaupt zwar stets aus dem Augenblick erwuchs, aber doch auf weite Ziele ging, so auch seine Kolonialpolitik.

In diesem Sinne erklärte er 1876 zwei deutschen Unternehmern, die ihn zu kolonialer Betätigung in Südafrika anregen und die Unterstützung des Reichs für ihre Pläne gewinnen wollten es waren Lüderitz und Ernst v. Weber, die schon 1875 Bismarck

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vergeblich für die Erwerbung südafrikanischer Territorien zu interessieren versucht hatten —, daß er schon seit längerer Zeit die Kolonisationsfrage eifrig studiere und zu der Überzeugung gekommen sei, daß eine so große Nation wie die deutsche auf die Dauer der Kolonien nicht entbehren könne, aber so sehr er im Prinzip für die Erwerbung von Kolonien sei, so wäre doch die Frage eine so überaus schwierige, daß er sich scheue, ohne ent- sprechende Vorarbeit und ohne einen Impuls aus der Nation selbst die Sache in die Hand zu nehmen. Auch sei die politische Lage noch zu ungünstig, er müsse die Eifersucht Frankreichs und die Empfindlichkeit Englands schonen. Die äußere Situation müsse sich erst verändern. Er rechne mit Gewißheit darauf, daß dies geschehen werde, und dann sei der Zeitpunkt zum Handeln gekommen.

- Hagen (S. 52) teilt das Gespräch mit, als „einen ersten Auf- schluß“ über die tieferen Gründe für Bismarcks ablehnende Haltung gegenüber den an ihn gelangenden Kolonialprojekten. Man wird aber, wie ich glaube, diesen Äußerungen noch eine besondere Bedeutung für die Anfänge der Kolonialpolitik zumessen dürfen, wenn man sie in Verbindung setzt mit zwei anderen Ereignissen, die jenen vorhergingen, der schon erwähnten englischen Annektion der Fidjiinseln Ende 1874 und der Sendung Lothar Buchers nach London im Dezember 1875.

Das erstere Ereignis hat in seinen Auswirkungen, worauf Hagen selbst u. a. schon früher aufmerksam gemacht haben und wie er auch jetzt wieder betont, einen entscheidenden Antrieb für Bismarcks Eintritt in die kolonialpolitische Initiative gegeben. Das Fidji- weißbuch „bietet den Schlüssel zum Verständnis der Methode seines nunmehrigen Vorgehens“ im Jahre 1884 (S. 96). Nach neuesten, von Hagen nicht mehr benutzten Quellen haben die Fidjiereignisse vielleicht schon viel früher zu einer wichtigen kolonialpolitischen Aktion Bismarcks Veranlassung gegeben. Eckardstein berichtet in seinen Denkwürdigkeiten (I, 308) über die Mission Lothar Buchers: Der Vertraute Bismarcks habe u. a. den Auftrag gehabt, „mit Hilfe Englands ein weitgehendes Kolonialprogramm aufzustellen und in Angriff zu nehmen und das englische Kabinett über die für Deutschland in Zukunft notwendige koloniale und wirtschaft- liche Ausdehnung aufzuklären und zu versuchen, einen Modus der Zusammenarbeit mit England in dieser Richtung zu finden“ !.

! Die Tatsache des Fühlers nach England durch die Mission Buchers Mitte Dezember 1875 ist durch den von Eckardstein I, 296 mitgeteilten Brief des

Bismarcks Kolonialpolitik als . Problem 313

Es wird doch bei aller Skepsis, die man geneigt sein mag dieser Mitteilung entgegenzustellen, nicht von der Hand zu weisen sein, dab Bismarck hier höchst wahrscheinlich die Lehre zog aus dem üblen Verlauf der Fidjifrage dahin, daß Deutschland bei seiner Unterlegenheit gegen England zunächst versuchen müsse, sich über seine koloniale Zukunft, wenn es auf sie nicht verzichten wolle, mit England im Rahmen eines Einvernehmens zu verstän- diger. Die unsichere Haltung Eoglands in der Krieg - in- Sicht- Krise von 1875, in deren Verlauf es seine Stellung gegen Deutsch- land mehrfach gewechselt“, und die Unbefriedigung, die sie in weiteren englischen Kreisen hinterlassen hatte, ließen den Versuch gerechtfertigt erscheinen, England aus seiner Isolierung heraus- zuführen. Der Auftrag Bismarcks an Bucher bot dazu sozusagen zwei Möglichkeiten zur Auswahl, ein deutsch- englisches Zusammen- gehen auf europäischem oder auf kolonialen Gebiet. Fürchtete England in Europa deutsche Fallstricke und Hegomonieabsichten, so bot sich vielleicht auf dem von den europäischen Wirren unberührten Felde in Übersee eine Aussicht zu einer Entente mit England, die Deutschland kolonialpolitische Möglichkeiten sicherte und zugleich wieder Rückwirkungen auf die europäische Lage gestattete.

Tatsächlich wurde schon 1874 in englischen Diplomatenkreisen warnend die Ansicht ausgesprochen, daß Deutschland eigentlich notwendig zu kolonialer Expansion übergehen müsse, daß es an- gesichts seiner wachsenden Bevölkerung bei dem Prinzip der

Fürsten Münster vom 14. April 1898 belegt. Von dem kolonialen Programm Bismarcks bei der Entsendung Buchers sagt dieser Brief nichts. Eckardstein stützt sich bei seinen dahingehenden Angaben auf „wiederholte Bekundungen“ des Nachfolgers Münsters in London, des Grafen Hatzfeldt. Wie ich einer freund- lichen persönlichen Mitteilung Herrn Prof. Rachfahls an mich entnehme, sollen sich auch Holstein und Herbert Bismarck so geäußert haben. Vgl. auch Rach- fahl, Bismarcks englische Bündnispolitik S. 7, ferner die Anmerkung der Heraus- geber der Bismarckakten IV, 3 und die Bemerkung Brinckmanns dazu im Septemberheft 1922 der „Deutschen Nation“.

1 Auf diesen Zusammenhang scheint auch die Stelle in einem Erlaß des Auswärtigen Amts an die Londoner Botschaft vom 30. April 1876 zu deuten, wo von „unserem aufrichtigen gerade in letzter Zeit bei verschiedenen Anlässen wieder bekundeten Wunsche, in allen Fragen von maritimer und kommerzieller Bedeutung uns von der Voraussetzung einer Identität der deutschen und eng- lischen Interessen leiten zu lassen“, gesprochen wird (Hagen 66).

1 Vgl. jetzt Herzfeld, Die deutsch -franz. Kriegsgefahr von 1875, Forschungen und Darstellungen aus dem Reichsarchiv Heft 3, S. 43 fl. und 54. l

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Saturiertheit nicht stehenbleiben könne!. Und bei Ausbruch des Weltkrieges wurde von englischen Publizisten der höhnische und natürlich in dieser Einseitigkeit durchaus ungerechtfertigte Vor- wurf erhoben, daß Bismarck in den 70er Jahren „im blinden Eifer des Kampfes gegen die klerikale und sozialdemokratische Opposition den günstigen Moment versäumt habe, ein großes Ko- lonialreich für Deutschland aufzubauen“.

Gerade aber, weil die Engländer ein kolonialpolitisches Vor- gehen Deutschlands damals wohl mit einer Art instinktiver Sicher- heit erwarteten, lehnten sie so wird man annehmen dürfen den Fühler Bismarcks 1875 auch nach dieser Richtung hin ab. Es war wahrscheinlich der Fehlschlag dieses Versuchs, auf den Bismarcks vorhin zitierte Äußerungen von 1876 zielen, daß die äußere Lage für koloniales Handeln Deutschlands noch zu ungünstig sei, daß er Englands Empfindlichkeit schonen müsse. Der Wert der Londoner Absage von 1875 lag dann nach auch sonst bekannter Bismarckscher Weise darin, daß er sozusagen den diplomatischen Beleg dafür erhielt, daß England freiwillig einer deutschen Be- teiligung an der Erschließung überseeischer Gebiete nicht Raum geben werde, daß Bismarck selbst vorläufig noch die Handhaben fehlten, um mit England zu operieren, geschweige denn es für ein Herausgreifen der deutschen Politik nach Übersee zu gewinnen.

Aus diesen Zusammenhängen heraus wird man Bismarcks Politik in Ägypten nach der europäischen wie nach der kolonialen Seite seiner Gesamtpolitik hin als Vorbereitung der Konstellation der 80er Jahre ansehen dürfen. Von Ägypten aus gelang es Bismarck in den folgenden Jahren zwar nicht ausschließlich, aber doch in besonders wirksamer Weise, die in Europa schwer faßbare eng- lische Politik zu beeinflussen, sie in seine Kreise hineinzuziehen und sich zu verpflichten, von hier aus auch die Beziehungen Eng- lands zu dessen großen Rivalen Rußland und Frankreich zu regulieren, je nach Bedarf für seine Ziele zu verwerten und so die Machtverhältnisse zu schaffen, die ein kolonialpolitisches Vorgehen, nötigenfalls auch gegen Englaud, ermöglichten. Wer solche Kombinationen abweisen will, wozu Hagen nach seinen Ausführungen gegen „eine lange Vorausberechnung der Bismarck- schen Kolonialpolitik“ (S. 116) sicher geneigt sein dürfte, wird doch

ı Newton, Lord Lyons II, 74. Vgl. Herzfeld S. 10. s O. Hintze, „Deutschland und das Weltstaatensystem“ („Deutschland und der Weltkrieg“) S. 25.

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 315

anerkennen müssen, daß sie dem Problem förderlich sein können. Eine endgültige Lösung kann .freilich erst die Durchforschung aller Kolonialakten ergeben.

Indem Bismarck gleichzeitig Frankreich die Wege nach Nord-! und Westafrika und nach Ostasien ebnete, gab er den beiden Westmächten fern von Europa neue Aufgaben, die ihre macht- politischen Tendenzen zugleich befriedigten und in Reibung brachten und ihrer Vereinigung gegen Deutschland nicht nur in Europa sondern auch in Afrika zunächst im Wege standen. Und während sich der auf Deutschland liegende Druck der großen Mächte lockerte, konnte er es die ersten Schritte übers Meer tun lassen.

Auf die Einzelheiten dieser selbst für einen Bismarck erstaun- lich vielseitigen und beweglichen Politik, für die in den Akten des Auswärtigen Amts vom zweiten Bande ab höchst interessante Belege vorhanden sind, in der Bismarck seinen Sohn Herbert in wiederholten Londoner Missionen zum Staatsmann heranbilden konnte, kann hier nicht näher eingegangen werden. Ihr Ergebnis war die Festsetzung Englands in Ägypten, erkauft durch Gegner- schaft zu Rußland und Frankreich und Abhängigkeit von Deutsch- land. Granville stand unter dem Druck dieser Zusammenhänge, wenn er in einer Unterredung mit Herbert im Herbst 1882 nicht nur auf das stetige Vorrücken der Russen in Afghanistan hinwies, sondern auch hinsichtlich Ägyptens seinem Mißtrauen gegen Ruß- land mit der Frage Ausdruck gab, ob Herbert nicht wisse, wie man dort eine weitere Verstärkung des englischen Einflusses in Ägypten aufnehmen werde. Herbert antwortete vorsichtig und doch vielsagend, daß Rußland allein die englische Festsetzung nicht würde hindern können. Der Kanzler selbst aber gab mit seiner lakonischen Randantwort „Schlecht!“ zu verstehen, wie grausam realistisch er die von ihm selbst begünstigte Situation

ı An eine Festsetzung Frankreichs in Tunis als eine vom Standpunkt der deutschen Politik nützliche Wendung hat Bismarck schon frühzeitig gedacht (Akten 11I, 887ff.). Die Aktenherausgeber betonen zwar, daß die neuerdings von französischer Seite wiedergegebene Mitteilung des französischen Botschaf- ters in Berlin, Graf St. Vallier, wonach Bismarck schon während des Berliner Kongresses den französischen Minister des Äußeren Waddington auf Tunis als zu Frankreichs „sphère d’expansion naturelle“ gehörig hingewiesen habe, in den Akten keine Bestätigung finde (III, 889 A.), aber die Tatsache, daß Graf Münster bereits im April 1878 in einer Unterredung mit Lord Salisbury Tunis als französisches Ziel bezeichnete (II, 292), läßt die Mitteilung St. Valliers durchaus glaubhaft erscheinen. Vgl. Plehn S. 147.

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betrachtete, wie wenig er im Grunde und auf die Dauer von dem Feigenblatt der türkischen Souveränität hielt, mit dem England seine Blöße in Ägypten bedeckte. (Akten IV, 39). Bismarck ver- fehlte dabei nicht, durch Herbert den Engländern diese raffinierte Politik nur als einen Ausfluß des deutschen Wohlwollens zu erklären und den Wunsch zu betonen, „ein gutes Einvernehmen zwischen England und Frankreich erhalten zu sehen“ (Akten IV, 47). „Daß wir mit Ägypten allein gelassen wurden“, sagte der englische Innenminister Sir Harcourt im Januar 1883 zu Herbert, „haben wir lediglich dem Wolilwollen Deutschlands zu verdanken. Wir wissen alle sehr wohl, daß Fürst Bismarck in einem gewissen Augenblick den Wagen hätte umwerfen können, wenn er es gewollt hätte“ (Akten IV, 48).

Ein Jahr später sah sich Bismarck durch die Gegnerschaft Englands gegen die deutschen Kolonialanfänge genötigt, den Wagen wirklich umzuwerfen. Während sich die Engländer noch in Versicherungen ihres Dankes für die großen Dienste, die Bis- marck ihnen in Ägypten geleistet habe, nicht genugtun konnten, überreichte der Kanzler ihnen mit seiner Instruktion an den Lon- doner Botschafter Graf Münster vom 4. April 1884 über die Fidjilandfrage die koloniale Gegenrechnung.

Inzwischen hatte bereits der allgemeine Wettlauf um die Auf- teilung Afrikas begonnen. In seinem Kapitel „Die unmittelbaren Anlässe für Bismarcks kolonial politische Initiative“ weist Hagen diese Anlässe, deren wichtigster das durch die Unternehmungen Belgiens im Kongoland hervorgerufene Eingreifen Englands und Frankreichs in Westafrika war, ausführlich nach, und zeigt auch, wie das Vorgehen von Lüderitz in Südwestafrika nicht nur die Kolonialfrage seit 1883 in ein neues Stadium führte, sondern auch psychologisch starke Antriebe für Bismarcks Entschließungen gab. „Die Konsequenzen einer Tat wußte Bismarck immer mit voller Schärfe zu ziehen“ (S. 163). Der Lage in Afrika sowohl als der eigenen außerordentlich günstigen Situation entnahm er die Aufforderung, nunmehr aktiv vorzugehen.

Das Charakteristisch und Neue, ja vom Standpunkt der Bismarckischen Gesamtpolitik geradezu Umwälzende dieses Mo- ments?! und der in der folgenden deutsch-englischen Auseinander-

1 Schon 1917 hat Oncken in seinen historisch - politischen Betrachtungen über „Das alte und das neue Mitteleuropa“ Bismarcks Wendung zur Kolonial- politik 1884/85, mit der er die ausschließliche Kontinentalpolitik verließ, als

ei Til m Li ver wu

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 317

setzung weiterentwickelten Situation liegt darin, daß Bismarck die deutsche koloniale Frage damit in die Wagschale seiner all- gemeinen politischen Beziehungen zu England wirft, sie in ihrer Bedeutung für Deutschland den Lebensfragen Englands im Orient und in Ägypten koordiniert und damit unzweideutig seinen Willen erkennen läßt, aus der Rolle der für England so bequemen kolonialen Passivität endgültig herauszutreten.

In freundschaftlichem aber durchaus ernstem Tone läßt der Kanzler die englische Regierung vor die Wahl stellen, entweder die deutschen kolonialen Interessen anzuerkennen, oder die Unter- stützung der deutschen Politik zu verlieren. England sei bisher in der ägyptischen Frage immer der empfangende Teil gewesen, Deutschland müsse jetzt einmal die Gegenseitigkeit verlangen. Eine Absage werde „notwendig auf unser politisches Verhältnis zurückwirken“ (Akten IV, 49). Ehe er sich aber zu unter Um- ständen entscheidenden Schritten entschließt, sucht er sich über die zu erwartende Haltung der englischen Regierung noch einmal Anhaltspunkte zu verschaffen. Er beauftragt Münster, Englands Verständigungsbereitschaft durch das Anerbieten zu sondieren, gegen eine weitere Gewährung der deutschen Unterstützung in den für England brennenden Fragen, namentlich in Ägypten, die Insel Helgoland an Deutschland abzutreten. England könnte dadurch „Deutschland die freundschaftliche Begünstigung der eng- lischen Politik .... für die Zukunft sehr erleichtern“. Zugleich legt Bismarck in der Instruktion an Münster dar, in welchem Maße Deutschland nötigenfalls in der Lage sei, die Stellung Eng- lands zu dessen großen Rivalen Frankreich und Rußland zu kom- plizieren. „Wir glauben“, sagt er, „daß unser Verhalten ich will nicht sagen zu England selbst, da wir einen Streit mit demselben niemals beabsichtigen aber unser Verhalten zu Gegnern oder Rivalen Englands für die englische Politik von höherer Wichtigkeit ist, als der Besitz von Helgoland und als alle Handelsrivalitäten deutscher und englischer Firmen in entlegenen Meeren. Wir werden wie seit 22 Jahren, so auch ferner gewiß die Politik beobachten, die Freunde unserer Freunde zu sein. Wir würden, wenn wir das nicht wären, immer noch nicht die Feinde Englands sein, aber es würde nicht schwer für uns sein, den geborenen und wegen Unverträglichkeit praktischer Interessen permanenten

„den schärfsten Einschnitt in seine Auslandspolitik seit der Reichsgründung“ bezeichnet (S. 42).

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Gegnern Englands Dienste zu erweisen, durch welche wir dann unsere guten Beziehungen za ihnen zweifellos fördern würden“ (Akten IV, 51). Hagen (S. 341) hat vor Kenntnis der Akten diese Darlegungen Bismarcks, soweit ihr Inhalt aus englischen Quellen bekannt war, als ein „Bündnisgesuch“ an England aufgefaßt und auch in seinem Nachtrag über die Akten des Auswärtigen Amts hierauf verwiesen, allerdings mit der Abschwächung, daß es sich um die „Anbahnung einer deutsch-englischen Interessengemeinschaft“ gehandelt habe. Nach einer aufmerksamen Lektüre der Auslassung vom 5. Mai kann aber doch kein Zweifel sein, daß der Kanzler mit ihr wirklich nur „einen Druck auf England ausüben und zugleich die Perspektiven zeigen wollte, die sich eröffneten, wenn England sich seiner im Hintergrund stehenden Kolonialpolitik wiedersetzen würde“ (Hagen 5. 332). Mit ihren Seitenblicken auf Rußland und Frankreich besagt die Instruktion selbst am deutlichsten, daß sich Bismarck England gegenüber völlig in der Vorhand fühlte. Das gestattete ihm, England die Abtretung Helgolands als „Kriterium“ dafür ‚vorzuschlagen, ob es geneigt sei, „für das weit wichtigere Aner- bieten unseres Beistandes in den politischen Geschäften Englands, Deutschland in der Südsee und in Afrika klaglos zu stellen“, wobei er wohl von vornherein mit einer Ablehnung als mit einem für spätere Auseinandersetzungen garnicht unerwünschten Erfolg seiner Taktik rechnete. Die englischen, durch Scharfsichtigkeit nicht ausgezeichneten Staatsleiter aber glaubten unter dem Ein- druck der beruhigenden Berichte ihres Berliner Botschafters und der bisherigen von Bismarck geschickt benutzten Haltung des deutschen Reichstages gerade damals nicht recht an den Ernst solcher Sprache (vgl. Hagen S. 35), sie betrachteten „die Mög- lichkeit eines Umschlags unserer Politik wegen Mangels an Gegen- seitigkeit nicht als eine ernsthafte Eventualität“ (Akten IV, 62). Bismarck schob die Schuld hierfür zum guten Teile dem Grafen Münster zu. Tatsächlich brachte auch der Botschafter in seiner Sondierung bei Lord Granville am .17. Mai die Bismarckische Instruktion nur bezüglich Helgolands zur Ausführung, und zwar faßte er die Frage nicht in erster Linie als einen taktischen Zug, sondern als ein Bismarck an sich wichtiges Ziel auf. Münster glaubte in Verkennung der Sachlage aus der Instruktion seines Chefs entnehmen zu sollen, daß Bismarck mit dem Helgoländer Plan gerade das Prinzip betonen wollte, erst „Herr vor der

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eigenen Tür“ zu sein, daß er überseeische Unternehmungen für schädlich halte, und er dachte sicher, Bismarcks Linie zu treffen, wenn er in seiner Antwort mit deutlicher Spitze gegen Carl Peters’ Gesellschaft für deutsche Kolonisation von den seiner „ınmaßgeblichen Meinung nach ganz unpraktischen und unreifen Kolonialbestrebungen, welche zur Bildung von Vereinen geführt haben“, sprach. Die Erwerbung Helgolands und der Bau des Nordostseekanals, das waren Ziele, deren Erreichung Münster, wie wir auch aus seinem Briefwechsel mit Bennigsen wissen, durch Bismarck erhoffte (Akten IV, 53 f.). Auf die unendlich viel wichtigere Frage, für deren Aussichten Helgoland nur „ein Kriterium“ sein sollte, „ob England in seiner gegenwärtigen Situ- ation geneigt sei, für unser schwerwiegendes Anerbieten, die eng- lische Politik ferner wie bisher zu unterstützen, jenseits der Meere uns klaglos zu stellen und den berechtigten Unternehmungen deutscher Reichsangehöriger nicht in den Weg zu treten“, ver- schaffte Münster Bismarck keine Antwort.

Hagen sagt in seinem Kapitel „Bismarcks amtliche koloniale Mitarbeiter“ über den Grafen Münster, er sei „durch Tradition, Bildung und Heirat allzusehr zum Engländer geworden, als daß er die gegen England geführte Kolonialpolitik von sich aus hätte billigen können. Er hielt die Welt für verteilt und zürnte den Berliner Geheimräten, die Bismarck zu solchem Unsinn überredet hätten. Bismarck ließ ihn daher im Unklaren über seine Ziele, sodaß man im englischen Lager behauptete, niemand sei letzten Endes mehr über Bismarcks Kolonialpolitik erstaunt gewesen als der Londoner Botschafter.“ Das ist die Kehrseite der außer- ordentlich geschickten Regie, mit der Bismarck den Engländern, die sich weitgehend von innerpolitischen Rücksichten in ihrer aus- wärtigen Politik bestimmen ließen, immer wieder seine ganze Kolonialpolitik aus innerpolitisch-taktischen Erwägungen erklärte. Sie hat ihren Eindruck in England, wie man sieht, nicht verfehlt, aber auch den eigenen Botschafter geblendet.

Münster selbst hatte z.B. die Haltung des englischen Kabinetts in der Krieg - in - Sicht - Krisis von 1875 Bennigsen gegenüber mit Motiven der inner- englischen Politik erklärt (Oncken, Bennigsen II, 286). Mit der notwendigen Rücksicht auf die englische Innenpolitik motivierte Salisbury auch von weiteren Beispielen abgesehen seine Zurückhaltung in der Frage des Orient - dreibundes, weswegen Bismarck umgekehrt dem englischen Premierminister eine aktivere Beteiligung an den europäischen Problemen als Ablenkung von den inneren Nöten zu empfehlen suchte (Akten IV, 348f.).

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Andererseits zeigen aber jetzt die Akten des Auswärtigen Amts, daß Münster, der später, wie Eckardstein bezeugt, so gern über das Auswärtige Amt als über das „Zentral-Rindvieh“ schimpfte, mehrfach aus Unvermögen und Voreingenommenheit die Politik seines Chefs mißverstanden hat. Es sei hier nur an seine Ver- tretung des Fühlers nach England 1879 (Akten IV, 3ff.) erinnert. Und 1886 hat er als Botschafter in Paris durch seine Bismarcæ völlig entgegengesetzte, ja dessen Politik geradezu durchkreuzende Auffassung der Lage in Frankreich den schärfsten Widerspruch des Kanzlers, vielleicht nur halb bewußt, herausgefordert (Akten VI, 160ff.). Wenn Bismarck ihn trotzdem hielt und von London nach Paris sandte, geschah dies wohl, um die in Münsters Be- gabung und gesellschaftlichen Beziehungen liegende Fähigkeit der Beobachtung fremder Verhältnisse auszunutzen, obwohl er auch hierin mit dem unglücklichen Immediatbeı icht von 1886 den Kanzler schwer enttäuscht haben mag.

Als dann die deutsch-englischen Verhandlungen wegen Angra Pequena, die schon seit Ende 1883 zu Verwahrungen Deutschlands geführt hatten, nach langer Verschleppung durch die englische Regierung erkennen ließen, daß England gesonnen war, die Küste Westafrikas vom Standpunkt einer „afrikanischen Monroedoktrin“ als ausschließlich englische Interessensphäre anzuseben, zog Bis- marck den Fühler wegen Helgoland schnell zurück: „Helgoland würde den Vorwand liefern, die Gerechtigkeit unserer afrikanischen Ansprüche auf die Linie unseres Rechts auf Helgoland herabzu- drücken“ (Akten 4, 56). Am 8. Juni empfing der deutsche Reichs- kanzler ostentativ den Burenpräsidenten Krüger mit besonderen Ehrungen (Hagen S. 358 fl.).

Ein entscheidender Schritt war inzwischen geschehen: Bismarck hatte am 24. April 1884 Lüderitz und seine Erwerbungen in Süd- westafrika unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt und damit in aller Form Deutschlands Eintritt in die Reihe der Kolonial- mächte vollzogen. Die englische Regierung aber ging über diesen Schritt einfach zur Tagesordnung über, ja sie forderte die Kap- regierung wiederholt zur Besitznahme der südwestafrikanischen Küste auf und ließ im Parlement verlauten, daß England zwar keine formellen Ansprüche an Angra Pequena habe, aber das Recht für sich beanspruchen müsse, andere Mächte von dem Besitze auszuschließen. Diese Nichtachtung der wohlbegründeten deutschen Ansprüche gab dem Kanzler, wie er in einem Erlaß an Münster vom 1. Juni 1884

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scharf betont, „Anlaß zu einer Erwiderung, um nicht zu sagen zu einer Verwahrung unserer Rechte als einer Macht von gleicher Unabhängigkeit und Freiheit des Handelns wie England Wenn Lord Granville mit der Meinung, daß Deutschland Kolonial- politik treiben wolle, eine wohlwollende Stimmung des eng- lischen Parlaments für uns unvereinbar findet, so wären wir be- gierig zu erfahren, weshalb das Recht zu kolonisieren, welches England im weitesten Maße ausübt, uns versagt sein sollte Wenn wir wirklich Absichten hätten Kolonien einzurichten, wie kann Lord Granville unser Recht dazu bestreiten in dem Augen- blick, wo die englische die Ausübung desselben Rechtes der Kolonialregierung am Kap nach Belieben anheimstellt. Es liegt in dieser Naivität des Egoismus eine Verletzung unseres National- gefühls, auf die Ew. pp. Lord Granville aufmerksam machen wollen. Das , quod licet Jovi‘ etc. kann Deutschland nicht auf sich anwenden lassen“ (Akten IV, 60 £.).

Das Ergebnis solcher Vorstellungen, denen Herbert Bismarck in London persönlich Nachdruck verlieh, war ein Beschluß des englischen Kabinetts zur bedingungslosen Anerkennung der deutschen Schutzherrschaft über Angra Pequena und die formelle Preisgabe des englisch-portugisischen Kongovertrages, Ereignisse, die in Deutschland ebenso wie in England als ein voller diplo- matischer Sieg Bismarcks empfunden wurden (vgl. Hagen S. 367). Indessen kam es durch das von Bismarck freilich schnell durch- schaute Verfahren, mit dem sich das englische Kolonialamt im Zusammenspiel mit der Kapregierung aus der Affäre zu ziehen, d. h. die englischen Zugeständnisse praktisch unwirksam zu machen suchte, bald zu neuen Reibungen. Am 16. Juli 1884 faßte das Kapparlament auf Betreiben des englischen Kolonial- amts einen Beschluß zur Annexion der Küste nördlich und süd- lich Angra Pequena. In ihrer Note vom 19. Juli krüpfte die englische Regierung die Anerkennung der deutschen Ansprüche an der westafrikanischen Küste an die neue Bedingung, daß Deutschland in diesen Gebieten keine Strafkolonien anlege, wor- auf Bismarck mit einer „umgehenden energischen und stolzen Zurückweisung“ antwortete. Um dieselbe Zeit erfolgten um- fassende deutsche Flaggenhissungen an der südwestafrikanischen Küste und in Kamerun, Togo und Neuguinea (Akten IV, 77 Anm.). Die deutsche Regierung unter Bismarck entwickelte mit diesen Schritten eine kolonial-politische Initiative, die mit dem auch

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 21

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jetzt noch maßgebenden Prinzip, die Flagge dem Handel folgen zu lassen, tatsächlich doch einen neuen macht- und in gewissem Sinne weltpolitischen Zug verband.

Die deutsch-englischen Beziehungen traten nunmehr in eine Krise, deren Ergebnis anscheinend nur noch der offene Bruch sein konnte. Bismarck ließ jetzt die englische Politik den vollen Druck des mächtigen Deutschen Reiches an der Stelle fühlen, wo sie, wie schon gezeigt wurde, nicht ohne seinen Anteil, be- sonders druckempfindlich war, in Ägypten. Hier tobte im Sudan seit 1883 der Aufstand des Mahdi. England, das eben noch die Verminderung seiner Truppen in Ägypten beschlossen hatte, sah sich vor die Frage größeren militärischen Eingreifens gestellt. Die ägyptischen Finanzen gingen dem Bankrott entgegen. Ein Vorschlag des englischen Kabinetts, zu ihrer Sanierung die Groß- mächte in einer Londoner Konferenz zusammentreten zu lassen,

war von Deutschland, wie Lord Granville bereits Ende April 1884

in einer Unterredung mit Herbert Bismarck dankbar anerkannt hatte (Akten IV, 50), zuerst von allen Eingeladenen akzeptiert worden.

Das erste Symtom des Umschwenkens der deutschen Ägypten- politik der Hagen ein eigenes Kapitel widmet (S. 371 ff.) zeigt sich jetzt darin, daß der Kanzler plötzlich za Granvilles Bestürzung den bisher immer betonten Standpunkt der mate- riellen deutschen Uninteressiertheit in Ägypten fallen und damit seine Absicht erkennen läßt, die Sonderstellung, die Deutschland bisher zugunsten Englands in der ägyptischen Frage eingenommen hatte, aufzugeben und in die Reihe der finanziell interessierten Mächte zu treten (Akten IV, 64 ff.). Auf der Londoner Konferenz tritt dieser Umschwung deutlich in Erscheinung. Es kommt dort zu einem förmlichen Frontwechsel der deutschen Politik, zu einem Zusammengehen mit Frankreich. Da Bismarck sich hierbei auf den Dreibund und das damals erneuerte Dreikaiserverhältnis stützen kann, steht England wie in den Tagen Napoleons I. dem geschlossenen Block der kontinentalen Mächte gegenüber.

Aus den englischen Quellen wußten wir schon, wie Bismarck auf der Konferenz Frankreichs Wünsche vertreten und die Tagung durch wiederholtes Vorbringen einer vom Programm ausge- schlossenen Frage, das zu scharfem Zusammenprall zwischen Münster und Granville führte, schließlich sprengen ließ. Aus den Akten erfahren wir jetzt, daß Bismarck das antienglische Zu- sammengehen Münsters mit dem französischen Vertreter noch

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nicht weit genug gegangen ist. England hatte zwar eine offen- sichtliche diplomatische Niederlage erlitten, war aber tatsäch- lich doch in seiner Stellung in Ägypten befestigt worden. Dies Ergebnis war insofern echt Bismarckisch, als es für England wie für Frankreich neben einem Erfolg auch einen Fehlschlag in sich schloß. Aber Bismarck hätte damals, worüber jetzt erst die Akten vollen Aufschluß geben, anscheinend darüber hinaus gewünscht, daß Frankreichs Absichten, die nicht auf Abbruch, sondern auf Vertagung der Konferenz mit der Aussicht auf Wieder- aufnahme des Verfahrens in Ägypten gingen, volle Befriedigung gefunden hätten. In einem Erlaß an Münster (vom 12. August 1884) stellt der Kanzler die ägyptischen Fragen scharf in den Zu- sammenhang mit seinen kolonialen Beschwerden. Er bedauert, daB Münster die kühle Haltung Deutschlands als „Folge der englischen Behandlung unserer überseeischen Interessen“ nicht noch schärfer akzentuiert habe, daß er namentlich in der Unter- stützung der französischen Stellungnahme nicht noch weiterge- gegangen sei. Wenn wir die Rechte unseres überseeischen Handels „nicht energisch vertreten, laufen wir Gefahr, durch Verdunkelung derselben in, eine inferiore Stellung zu England zu geraten und die anmaßliche Überhebung zu bestärken, mit welcher England und seine Kolonialregierungen gegen uns auftreten. Wir können dadurch schließlich vor die Eventualität eines vollen Bruches ge- trieben werden, wenn es Ew. Exz. nicht gelingt, der englischen Regierung selbst diese Gefahr mehr als bisher anschaulich zu machen. Schüchternheit ist bei der Rücksichtslosigkeit der eng- lichen Kolonialpolitik nicht angebracht und kein Mittel, in guten Verhältnissen mit England zu bleiben.“ Eine Fortsetzung der englischen Politik wird uns nötigen, „unsere Fühlung mit Frank- reich zu befestigen. Diese Eventualität hat ohne Zweifel ihre bedenklichen Seiten, insofern es Frankreich einfallen könnte, für eine Vereinigung seiner Politik mit der unserigen England gegenüber eine Kompensation in Lothringen zu verlangen, . . aber nur durch Entschiedenheit und nötigenfalls auch Schärfe in unserer Haltung gegen England kann ihr vorgebeugt werden“ (Akten IV, 77 ff. u. 95) .

1 Diese wie auch andere Direktiven Bismarcks aus der Geschäftsführung seiner auswärtigen Politik in den 80 er Jahren hat übrigens merkwürdiger- weise bereits K. A. v. Müller 1915 in den von ihm, A. v. Brauer und E. Marcks herausgegebenen „Erinnerungen an Bismarck S. 239 ohne Belege als „zeit- genössische Aufzeichnungen“ (ö) publiziert.

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Die Befestigung der Fühlung mit Frankreich äußerte alsbald ihre Wirkung. In der Instruktion, die der deutsche Generalkonsul Nachtigal für sein im Einverständnis mit Frankreich vorbereitetes, aber vor England und sogar vor dem Reich verheimlichtes Vor- gehen in Westafrika mitbekam, wurde ihm Schonung der franzö- sischen Interessen ausdrücklich zur Plicht gemacht, da Deutsch- land die westafrikanischen Fragen möglichst im Einvernehmen mit Frankreich zu behandeln wünschte (Akten IV, 425). Diesen Standpunkt hielt die deutsche Politik auch im weiteren Verlauf der Kolonialauseinandersetzungen fest. Er fand seinen interna- tionalen Ausdruck in dem deutsch-französischen Zusammenarbeiten auf der vom 15. November ab unter Bismarcks Vorsitz in Berlin tagenden Kongokonferenz.

Bismarck war sich dabei stets bewußt, daß die deutsch-franzö- sische Kolonialentente bei dem Charakter der französischen Nation und der französischen Politik nichts Dauerndes sein, vielmehr nur eine taktische, zeitlich begrenzte Aushilfe darstellen könnte. Daher verhielt er sich auch gegen französische Anregungen, in der ägyptischen Frage selbst die Initiative im Sinne der franzö- sischen Wünsche zu nehmen, ganz reserviert und ließ Graf Hatzfeldt in seiner Besprechung mit Courcel, dem französischen Botschafter in Berlin, sagen: „Frankreich müsse doch endlich einmal einsehen, daß es sich mit unserer ganzen Situation nicht vertrüge, uns für Ägypten en avant zu setzen“ (Akten III, 416. Er versuchte vielmehr, die Fran- zosen zu weiterem Vorgehen in Ägypten gegen England zu gewinnen.

Wie richtig Bismarck die damalige französische Politik beur- teilte, zeigen schon die Äußerungen Jules Ferrys im Juli 1885, in denen er nach seinem Sturz in der französischen Kammer zu verstehen gab, daß er die elsaß-lothringische Frage keineswegs aufgegeben, sondern nur für die Zeit der kolonialen Zusammen- arbeit mit Deutschland vertagt habe. Wir wissen heute auch, daß selbst ein Courcel, der die deutsch- französische Kolonial- verständigung von französischer Seite vermittelte, nicht von der Politik des „jamais rien pardonner, jamais rien oublier“ abwich, vielmehr auch Ferry gegenüber das Programm vertrat: „Pacifier le present, réserver lavenir“ (Akten III, 421), daß also auch Courcels „aufrichtige Versöhnungsbereitschaft“ (Hagen S. 426) mit starken Vorbehalten belastet war.

Die Einzelheiten der gemeinsamen deutsch-französischen Schritte, in deren Verlauf es sogar zu persönlichen Konferenzen zwischen

2 + Mir mr Ar a

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Bismarck und Courcel in Varzin und Berlin und zwischen Herbert und Jules Ferry in Paris kam (Akten III, 414 ff.), erstreckten sich vor allem, da Frankreich in der ägyptischen Frage zu Bismarcks Bedauern sich zunächst einer ziemlichen Reserve befleißigte, auf die Abgrenzung der deutschen und französischen Interessen in Westafrika, wie sie die Kongokonferenz dannfixierte(AktenIV, 264). Die späteren Monate, zu Beginn des Jahres 1885, fanden dann auch in Agypten wieder Deutschland und Frankreich in gemein- samem Auftreten gegen England (Akten III, 430 fl.). Vervollständigt wird dieses Bild durch die Billigung und Unterstützung, die Bismarck der französischen Expansion in vorsichtiger doch wirk- samer Form in Ostasien gewährte !.

Bediente sich Bismarck so des französisch- englischen Kolonial- gegensatzes zur Unterstützung seiner eigenen Kolonialpolitik gegen England, so wünschte er ihn doch nicht mit anderen als diplomatischen. Mitteln ausgefochten zu sehen. „Ein französisch-englischer Kıieg würde für uns, auch wenn wir unbeteiligt blieben, eine ähnliche Kalamität sein, wie ein russisch-österreichischer“, so telegraphierte er am 5. Oktober 1884 dem bereits auf dem Wege zu Jules Ferry befindlichen Sohn Herbert. Denselben Standpunkt hat dieser selbst den Engländern gegenüber vertreten. Und in einer späteren Instruktion an Hohenlohe vom 25. Mai 1885 heißt es: „Wir dürfen uns keine von beiden Mächten ohne Not verfeinden und weder ihre Intimität anbahnen helfen, noch die Verstimmung zwischen ihnen bis zum Kriege zwischen beiden fördern“ (Akten IV, 446). Es kann danach kein Zweifel sein, daß Ferrys Argwohn, Bis- marck wünsche Frankreich durch einen Kampf mit England für eine Reihe von Jahren geschwächt zu sehen (Akten III, 431 A), wirklich unbegründet war. Bismarcks Politik zielte auch nicht dahin, wie Ferry argwöhnte, die jeweilige deutsch- französische Annäherung dazu auszunutzen, „der englischen Regierung Nasen- stüber zu versetzen und Frankreich nachher wieder fallen zu lassen“ (Akten III, 418), sie sah vielmehr in einem Einvernehmen mit Frankreich, auch außerhalb der kolonialen Fragen, so lange es ohne anderweitige Nachteile zu haben war, ein deutsches Interesse“.

ı Vergleiche 2. B. Bismarcks Äußerungen über seine Haltung Frankreich gegenüber in der Tonkingfrage zu Fürst Hohenlohe vom 24. Januar 1884 (Hohenlohe II, 348) und Herbert Bismarcks Außerungen zu Ferry vom 6. Oktober 1884 (Akten III, 436 f.).

2 Siehe die von Randolph Churchill (W. Sp. Churchill, Randolph Churchill II, 478) berichtete Äußerung Bismarcks nach Ferrys Tod vom 6. August 1893.

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Herbert Bismarck hatte im Sommer und Herbst 1884 die schwierige Aufgabe, die englischen Politiker persönlich im Sinne der Politik seines Vaters, in die er wie kein anderer Einblick hatte, zu bearbeiten!. Die innerenglischen Regierungsverhältnisse boten ihm hierfür zahlreiche Ansatzpunkte. Seine Londoner Meldungen geben uns in ihrer Schonungslosigkeit höchst ein- drucksvolle Bilder von der Uneinheitlichkeit und Zerfahrenheit des englischen Kabinetts. Gladstone kümmerte sich verhältnis- mäßig wenig um die Einzelzüge der auswärtigen Politik. Gran- ville war in den kolonialen Dingen unorientiert und im Gegensatz zu Bismarck nicht imstande, sich den Überblick -über alle an ihn herantretenden Fragen zusammen mit der Vertretung seiner Politik im Parlement zu wahren. Er sucht in seinen Unterredungen mit Herbert alle möglichen Ausflüchte, haftet an Nebensächlichkeiten und verschanzt sich hinter dem ausgesprochen dentschfeindlichen und aktiven Kolonialamt, das seinerseits einzelne Kolonial- regierungen, wie namentlich die Kapkolonie vorschob. Deutsche An- fragen nach dem Vorhandensein englischer Ansprüche faßte das Kolonialamt mit stillschweigender Billigung der Regierung als eine Ermunterung auf, konkurrierende englische Besitzergreifungen nachträglich vorzunehmen. Hieran erinnert Bismarck in einem Erlaß an Graf Hatzfeld vom 2. April 1886, Akten IV, 145).

Lord Derbys Kolonialagenten traten den deutschen Bestre- bungen, auch nachdem die englische Regierung die Deutschen an den noch herrenlosen Punkten der afrikanischen Küste offiziell begrüßt hatte, wo sie nur konnten, entgegen. In Südwestafrika und Kamerun hetzten sie die Eingeborenen zur Vertreibung der Deutschen auf. Es kam zu Zusammenstößen zwischen Deutschen und Engländern in den Kolonien. Wo die deutsche Flagge bereits gehißt war, suchten die Engländer das deutsche Gebiet schleunigst abzuriegeln. Kamerun wurde vom Hinterland abge- schnitten, Südwestafrika die Verbindung mit den Buren unter- bunden (Akten IV, 92).

Schon Münster gegenüber hatte Bismarck rücksichtslos betont, daß „das Versteckspielen mit dem Kolonialamt und die Berufung auf die Selbständigkeit der englischen Kolonien nichts als Winkel-

7 ı Vgl. Windelband, Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters (1921), wo auch (S. 11) auf „das eigentlich unmögliche Verhältnis“, das durch die Aus- schaltung des offiziellen Botschafters durch den jungen Sohn des Kanzlers geschaffen wurde, hingewiesen wird.

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züge seien, solange die letzteren unter dem Zepter der Königin stehen und das Mutterland mit seiner Macht dieselben in Schutz nimmt, wenn deren Politik sie in Händel mit fremden Mächten verwickelt“ (Akten IV, 61). Und in einer späteren Instruktion vom 5. Dezember 1884 gab Bismarck ihm auf, Lord Granville offen zu sagen, „daß wir uns nicht dazu verstehen könnten, zwei Konti über unsere Beziehungen zu England zu führen: das eine mit dem Auswärtigen Amt, auf dem wir nur freundliche Worte als unser Kredit einzutragen hätten, das andere mit dem Kolonial- amt, auf dem wir mit Schädigungen belastet werden“ (Akten IV, 93). Bismarck ging also nicht von „falschen Prämissen“ aus, „wenn er die Ansichten des Kolonial- und des Auswärtigen Amtes trennte“ (Hagen S. 410). Er durchschaute vielmehr durchaus „die machia- vellistische Seite der englischen Weltpolitik, bei der das schein- bar kolonial-unlustige Auswärtige Amt erst handelte, wenn das Kolonialamt durch die Organe seiner überseeischen Regierungen vollendete Tatsachen geschaffen hatte“. (Hagen S. 442).

Die Ergänzung zu dieser Politik Bismarcks, die in dem wechselseitigen Ausspielen von Kolonial- und Auswärtigem Amt liegende englische „Zwickmühle“ mattzusetzen, bildeten die Be- mühungen Herberts, die jüngeren englischen Kabinettsmitglieder, die nicht in dem Maße wie der Grand Old Man, wie Granville und Derby in den Traditionen der liberalen englischen Schule gefesselt waren, sondern ein lebhafteres Gefühl für die europä- ischen Argumente der Bismarckischen Staatskunst besaßen und teilweise sogar England mit Kolonien schon überlastet glaubten (Akten-IV, 84 und 86), für seine Auffassung zu gewinnen. Zugleich konnte Bismarck dadurch hoffen, die innerenglische Kluft zu ver- tiefen, die Aktionskraft des englischen Kabinetts und sein Ansehen im Lande zu schwächen und es für den Rücktritt reif zu machen. „Fast die gesamte englische Presse hallte in den letzten Wochen wider von Anklagen gegen ein Ministerium, welches durch eine eigentümliche Mischung von Halsstarrigkeit und Schwäche den englischen Namen in Mißachtung gebracht hat“, schrieb die offi- ziöse Kölnische Zeitung mit sichtlicher Genugtuung am 28. Fe- bruar 1885. Wenn Herbert Bismarck im Oktober 1884 Ferry gegenüber das Interesse Deutschlands wie der anderen Mächte an der Erhaltung Gladstones im Amt betonte und versicherte, daß die deutsche Regierung nicht daran denke, ihn stürzen zu wollen (Akten III, 434), so hatte er dafür natürlich seine besonderen

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diplomatischen Gründe, namentlich im Hinblick auf Ägypten. Die Pall Mall Gazette sprach im September 1884, gegen Gladstone polemisierend, ganz offen von Bismarcks Wunsch, jenen durch Salisbury zu ersetzen (Hagen S. 407).

Es ist erstaunlich, in Herberts Berichten zu lesen, mit welcher Offenheit einzelne englische Minister wie z. B. Harcourt und Hartington, die Staatssekretäre des Inneren und des Krieges, oder der wohl bedeutendste Kopf der Regierung Joe Chamberlain und Granvilles Unterstaatssekretär Charles Dilke die Kolonial- politik ihres eigenen Kabinetts Herbert gegenüber verurteilen, ja verächtlich machen. Sie lassen sowohl das Foreign Office als das Colonial Office dem deutschen Vertreter gegenüber fallen und erkennen die Berechtigung des deutschen Standpunktes und die England geleisteten deutschen Dienste voll an. Dabei verfehlen sie nicht, ihre Unorientiertheit in den deutschen Kolonialsachen zu dokumentieren und sich erst von Herbert über sie au fait setzen zu lassen. Sir Harcourt erklärte noch am 22. Juni Herbert: „Den meisten Ministern war die ganze Frage bisher unbekannt, ich weiß auch jetzt noch nicht, wo Angra Pequena liegt“ (Akten IV, 174). Auch der Prinz von Wales äußerte zu Herbert neben dem Wunsch, „eine wirkliche und dauernde Alliance mit Deutsch- land“ geschaffen zu sehen, „daß er die jetzigen englischen Tor- heiten mit Kummer sehe“ (Akten IV, 85 fl.).

Aber eine unmittelbare Bedeutung für die deutschen Kolonial- interessen konnte all den zahlreichen, von Herbert sehr lebendig wiedergegebenen deutsch-freundlichen Äußerungen dieser englischen Staatsmänner, selbst wenn sie ganz ehrlich gemeint waren, nicht zukommen. Die englische Regierung bequemte sich zwar Ende September 1884 dazu, „Deutschland an den Teilen der afrika- nischen Küste zu begrüßen, die noch nicht innerhalb der Grenzen der Kapkolonie und überhaupt tatsächlich noch nicht im britischen Besitz sich befinden“, aber die Politik der zwei Konten blieb weiter eine fühlbare Schädigung und Belastung der deutschen Kolonialinteressen. |

Um so schärfer aber wurde die antienglische Haltung der deutschen Politik, um su straffer und schmerzhafter für England zog Bismarck den Knoten an, der die ägyptische Frage mit der kolonialen zusammenband. Er war der Meinung, daß nur äußerste Festigkeit die materielle Unterlegenheit Deutschlands über See ausgleichen könne. Im Dezember 1884 und Januar 1885 ver-

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öffentlichte er in einer Reihe von Weißbüchern den umfangreichen Notenwechsel, den er mit der englischen Regierung über die kolonialen Fragen geführt hatte.

Schon in seiner später im Weißbuch „Angra Pequena“ ab- gedruckten Instruktion vom 10. Juni 1884 an Münster hatte er die Kolonialinteressen als „vitale“ bezeichnet. Jetzt erklärte er, „daß alle ägyptischen Dinge für uns nur ein mittelbares Interesse haben, daß die Kolonialfrage aber schon aus Gründen der inneren Politik eine Lebensfrage für uns ist“. Und er bat Münster, „nicht zu vergessen, daß Ägypten als solches für uns ganz gleichgültig und für uns nur ein Mittel ist, den Widerstand Englands gegen unsere kolonialen Bestrebungen zu überwinden. Der kleinste Zipfel von Neuguinea oder Westafrika, wenn derselbe objektiv auch ganz wertlos sein mag, ist gegenwärtig für unsere Politik wichtiger als das gesamte Ägypten und seine Zukunft“ (Akten IV, 96f.). Münster muß es sich dabei gefallen lassen, daß Bismarck seinen Mangel an Entschiedenheit bei der Vertretung dieser kolonialen For- derungen in London für die zunehmende Verschlechterung der deutsch- englischen Beziehungen verantwortlich macht (Akten IV, 100).

Granvilles Versuche die Sachlage dadurch zu verschieben, daß er die ägyptische Politik Deutschlands als Ursache für die un- freundliche englische Kolonialpolitik hinstellte (Akten IV, 93), parierte Bismarck damit, daß er französischen Gegenvorschlägen auf englische Finanzreformpläne bezüglich Ägyptens durch seine Unterstützung zur Annahme verhalf (Akten III, 412). Den scharfen Ton der deutschen Kolonialnoten unterstrichen heftige Angriffe der deutschen Presse. Die Kölnische Zeitung brachte am 2. Januar 1885 einen Artikel über die deutsch-englischen Be- ziehungen, der das Verhalten der Engländer in St. Luciabai im Zululand und in Kamerun geißelte und mit den Worten schloß: „Wenn John Bull glaubt, durch derartige Schnurrpfeifereien uns Deutschen die Kolonialpolitik zu verleiden, so mag er sich gesagt sein lassen, daß er seine Liebesmühe umsonst verschwendet. Deutschland ist gewillt, festzuhalten was es besitzt, und es kennt die vielen verwundbaren Stellen des englischen Kolonial- reiches gut genug, um den Briten mit gleicher Münze dienen zu können.“ Der Kanzler sandte diesen Artikel am 3. Februar an Graf Münster mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß er „seiner Auf- fassung über unser Verhältnis zu England vollständig entspreche“ (Akten IV, 99).

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Das Druckmanometer der englischen Politik stieg an allen Punkten. In Agypten fiel Karthum in die Hände des Madhi. In Afghanistan rückten die Russen vor. Die Opposition in England wuchs an- gesichts dieser Ereignisse von Tag zu Tage. In dieser schwierigen Situation flüchtete Lord Granville in die Öffentlichkeit. Am 27. Fe- bruar 1885 gab er im Oberhaus zu verstehen, daß England sich durch die deutsche Kolonialpolitik in der eigenen Freiheit der Be- wegung auf kolonialem Gebiet beeinträchtigt fühle. Und mit einer weiteren Erklärung, daß der deutsche Reichskanzler den Eng- ländern in Ägypten nur deshalb Schwierigkeiten mache, weil sie seinen Rat, “to take it“ nicht befolgt hätten, versuchte er (wie Hagen S. 352 nachweist, nicht zum ersten Male), einen Keil in die deutsch-französische Kolonialentente zu treiben.

Es ist bekannt, wie Bismarck diese- Indiskretion mit der großen Hödurrede vom 2. März beantwortete, wie er in ihr mit Rücksicht auf Frankreich und die anderen ägyptischen Vertrags- mächte leugnete, den Engländern einen solchen Rat jemals ge- geben zu haben, und am Schluß zwar seine Versöhnlichkeit be- tonte, aber doch an die „geharnischten Männer von 1813 und 1870“ drohend erinnerte, wie er gleichzeitig tagelang die Nord- deutsche Allg. Zeitung gegen die englische Politik eifern ließ:?. Die große deutsch-englische Kolonialauseinandersetzung hatte mit diesem Rededuell im englischen und deutschen Parlament einen Höhepunkt erreicht.

Hagen hebt wie schon früher, so auch in seinem neuen Werk hervor, daß Bismarck jetzt schon mit Rücksicht auf das miß- trauische Frankreich zum Einlenken gegen England bereit sein mußte, daß er deswegen bereits in seiner Rede seine Bereit- willigkeit zu versöhnlicher Erledigung des Falles zu erkennen gegeben habe, und darum auch unmittelbar nach der Rede Herbert zur vertraulichen Aussprache mit den englischen Staats- männern nach London schickte.

SGicber konnte Bismarck die öffentliche Denunziation Granvilles an Frankreichs Adresse nicht angenehm sein. Aber es war, wie man aus den Akten ersehen kann, nicht der erste derartige Ver- such, dem eine praktische Wirkung gegenüber den von Bismarck geschaffenen politischen Tatsachen versagt geblieben war. Im

ı Vgl. die Außerungen Bismarcks, die Eckardstein (I, 85 und 281) zu 1888 berichtet.

Bismarcks Kolonialpolitik ale außenpolitisches Problem 331

Augenblick war das Frankreich Jules Ferrys sowohl in den Kolonien als auch in Ägypten noch auf die Unterstützung der deutschen Politik angewiesen und seine Besorgnis ging ja gerade dahin, daß Deutschland mit England wieder zusammengehen könnte. So sind denn die Verhandlungen Herberts in London getragen von dem Bewußtsein nicht nur des guten Rechts der bescheidenen kolonialen Ansprüche Deutschlands, sondern auch der Überlegen- heit der eigenen politischen Stellung. Stellte doch Bismarck, wie Hagen selbst (S. 510) sagt, „mit der Publizierung des ersten Schutzbriefes für die Erwerbungen der Petersschen Gesellschaft für deutsche Kolonisation“ am 3. März 1885, also gerade als Herbert auf dem Wege nach London war, „England vor das schwerwiegendste fait accompli, dem es während der ganzen Zeit diplomatischer Verhandlungen über deutsche Überseepläne jemals ausgesetzt worden war“. Und ganz richtig weist Hagen weiter unten (S. 521) hin auf „die Weltlage, die Bismarck ver- anlaßte, auch den Schutzbrief für Ostafrika in die Wagschale seiner an England gerichteten Forderungen zu werfen“.

Für die Sprache, die Herbert, wie uns seine Berichte jetzt zeigen, in London vor den leitenden Ministern des mächtigen englischen Reiches führte, wird es schwer sein, in der neueren Geschichte eine zureichende Parallele zu finden. „Sobald ich bei Granville zu Worte kam, spannte ich den Ton so stramm als möglich, setzte alle deutschen Gravamina in das grellste Licht und blieb ihm in der Aufdeckung von den Schwachheiten und Winkelzügen seiner Politik nichts schuldig“ (Akten IV, 100ff.). Er steigerte jetzt noch den schroffen Ton, den er schon im Juni 1884 in London angeschlagen hatte. Hagen hat die Mitteilungen Buschs in dessen Tagebuchblättern (III, 171 ff.), hierüber schon in der Schrift über „England und Agypten“ (S. 68) und jetzt wiederum in seinem neuen Werk (S. 170 und 365), angezweifelt. Sie schmeckten allzu stark nach politischem Klatsch, als daß sie ernst genommen werden könnten; auch stünden sie „in direktem Gegensatz zu der von englischer Seite von jeher berichteten Verbindlichkeit, mit der Bismarcks Sohn bei aller Bestimmtheit die politischen Geschäfte zu erledigen pflegte“. Die Akten geben aber an zahlreichen Stellen neue und interessante Kunde von der be- rühmten Herbertschen Grobheit im diplomatischen Verkehr, nicht nur England gegenüber. Außerdem aber ergeben sie, was Hagen in seinem Aktennachtrag nicht vermerkt, daß die groben Wen-

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dungen Herberts gegenüber Granville, die Bucher an Busch er- zählte mit dem Bemerken, der Kanzler habe sich über die Derb- heit seines Sohnes gefreut, wörtlich genau mit den in Herberts amtlichem Bericht angeführten (Akten IV, 69) übereinstimmen, daß Bismarck also Bucher den Originalbrief seines Sohnes ge- zeigt hat. Wenn Gladstone, wie Hagen betont, Herberts „be- scheidenes“ Auftreten hervorhebt (Granville II, 431), so findet das, wie man jetzt aus Herberts Bericht ersieht, sehr einfach seine Erklärung darin, daß es zwischen ihm, und Herbert nur zu ein paar Redensarten bei einem Diner, nicht zu einer materiellen Besprechung kam, da Herbert es für zwecklos ansah, sich mit Gladstone „auf das Wesen der auswärtigen Politik eines großen Landes einzulassen, weil ihm einfach das Verständnis dafür ab- geht“ (!) (Akten IV, 104). Ja Herbert Bismarck ging zu Lord Granvilles lauter Entrüstung so weit, zu sagen, „wir ständen unter dem Eindruck, daß England uns mit Frankreich und wo- möglich auch mit Rußland verhetzen wolle, daß hier noch die Meinung vorherrsche, England stünde sich am besten, wenn große Kontinentalmächte sich bekriegten und England unterdes seinem Handel nachginge“. Und die, ebenfalls von Hagen an- gezweifelte und aus der englischen Nervosität erklärte Mit- teilung Dilkes in Granvilles Biographie, daß Herbert Gladstone gegenüber Granvilles und Derbys Entlassung gefordert habe, er- scheint mindestens als Drohung nach Herberts Meldungen an seinen Vater nicht ganz unwahrscheinlich. Herbert hat sich mit Dilke, mit dem er die einzelnen kolonialen Fragen durch- ging, über die Möglichkeit einer Beseitigung Granvilles und Derbys unterhalten, und auch Lord Hartington hat Herbert darin zugestimmt, daß die Aufnahme Derbys in das Kabinett ein Fehler gewesen sei. Das sind Einzelzüge, die doch sehr scharf den persönlichen Einsatz der beiden Bismarck in der Kolonialfrage und damit die Bedeutung, die sie ihr gegenüber England damals beimaßen, beleuchten.

Der Erfolg blieb dieser Haltung nicht versagt. Unter Glad- stones Einfluß, der an Granville schrieb, daß es jetzt wichtiger sei, Bismarck zu befriedigen als die australischen Kolonien, gab Granville Schritt für Schritt nach. Man kann sich heute des Gefühls der Erschütterung nicht erwehren, wenn man in Herberts Brief vom 7. März an seinen Vater liest, wie der englische Außen- minister schließlich dem jungen Sohne des dentschen Reichs-

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Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 333

kanzlers die Rede zur Probe vorgelesen bat, in der er eine Stunde später im Oberhaus seine Angriffe vom 27. Februar rektifizierte. Am 12. März begrüßte Gladstone im Unterhause Deutschland als Genossen Englands auf dem Gebiete der zivili- satorischen Bestrebungen. England erkannte die deutsche Besitz- nahme des Nordostteils von Neuguinea, des späteren Kaiser- Wilhelm-Landes, Kameruns und Ostafrikas und die Freiheit des deutschen Handels auf Sansibar an. Die Karolinen- und Marshall- Inseln wurden der dentschen Interessensphäre zugewiesen.

Leider ist in den Akten nichts mitgeteilt darüber, wie Herbert Bismarck die kolonialen Forderungen Deutschlands im einzelnen vertreten hat. Man wird aber kaum fehlgehen, wenn man an- nimmt, daß der Kanzler in ihnen die Gunst der Lage voll aus- nutzen ließ. Es lag nicht an ihm, wenn doch nicht alles Er- strebte in die deutschen Scheuern zu bringen war, und es erscheint charakteristisch, daß im Auswärtigen Amt später die Meinung dahin ging, die deutschen Zugeständnisse, die hinsicht- lich des Betschuana-Landes, des Hinterlandes von Deutschsüd- westafrika, und mit der Zurücknahme des Protestes gegen die Hissung der englischen Flagge in der Luciabai! gemacht wurden, seien durch mangelhafte Kartenkenntnisse Graf Herberts ver- ursacht worden. Es waren dies aber Gebiete, um derentwillen Bismarck die große Kolonialbereinigung mit England angesichts des. erheblichen Entgegenkommens, das die englische Regierung gezeigt hatte, nicht gefährden wollte. Er gab sich hier wie in Neuguinea, wie schließlich auch in Ostafrika und Kamerun aus höheren allgemein-politischen Erwägungen mit einem Kompromiß zufrieden.

Indes hatte sich, als Herbert Bismarck am 25. April die koloniale Spannung mit England so zu einem vorläufigen Ab- schluß brachte, schon eine neue europäische Entwicklung an- gekündigt.

ı Daß Bismarck an eine Aufgabe der deutschen Position in der: Luciabai ursprünglich nicht dachte, wird man auch aus dem bereits zitierten offiziösen Artikel der Kölnischen Zeitung vom 2. Januar 1885 schließen dürfen. Er verstand sich schließlich dazu, wie Hagen, der den Artikel übrigens nicht erwähnt, im einzelnen darlegt (S. 484 fl.), aus Gründen „der großen aus- wärtigen Politik“.

(Fortsetzung folgt.)

334

Kritiken.

Ernst Troeltsch: „Der Historismus und seine Probleme.“ Erstes Buch: Das logische Problem der Geschichtsphilosophie. Tübingen 1922; J. C. L. Mohr (Paul Siebeck). XI, 777 S. 8°.

Ein Suchen und Ringen um die Probleme des Historismus so sollte der Titel des Buches vollständiger lauten, das uns der viel zu früh dahingegangene Philosoph Ernst Troeltsch als letzte und vielleicht reifste Frucht seines geistigen Schaffens hinterlassen hat. Wohl selten ist ein Werk ein so getreuer Spiegel der Persönlichkeit seines Schöpfers wie das vorliegende. Der ernste Wille zu Sachlichkeit und Objektivität in der Behandlung geschichtsphilosophischer Probleme und Standpunkte und zugleich der leidenschaftliche Drang, das Gegebene mit seinem Geiste zu durchsetzen und gleichsam in einem gewaltigen Schmelzprozeß eine Synthese ganz persönlicher Art zu schaffen, etwas Neues, das über das Vorhandene, wenn auch oft nur wegweisend und problemdeutend hinaus- führt —, diese zwei Seiten seiner Denkerpersönlichkeit lassen sich auch in den Gedankengängen seines Werkes klar erkennen. Wie aber in seinem Ich diese beiden Wesensmomente niemals auseinanderfielen, son- dern eins das andere durchdrang und wie gerade in dieser Durchdringung das Geheimnis seiner einzigartigen geistigen Produktivität lag, so gehen auch in seinem Werke die objektive Darstellung fremder Systeme und die an das Bekenntnismäßige grenzende Entwicklung des eigenen Stand: punktes niemals als zwei gesonderte Reihen nebeneinander her, sondern eins reift am anderen: die sachliche Einstellung auf fremde Gedanken- gänge und deren Vergleichung schärft den Blick für die Problemlage und läßt den eigenen Standpunkt sich klären wie umgekehrt die persönliche Überzeugung hilft, wertvolle Ansätze und neue Bahnen in anderen Systemen zu erkennen.

Die schier unübersehbare Fülle der Probleme und Systeme, die Troeltsch in seinem Werke vor uns auftut, auch nur einigermaßen voll- ständig durchzusprechen, wäre unmöglich. Das Buch will gelesen, besser in strengster Konzentration durchgearbeitet sein. Nur drei Haupt- gedanken sollen herausgegriffen und skizziert werden.

Kritiken 335

Da interessiert zunächst der geistige Untergrund, aus dem das ganze Werk mit Notwendigkeit herausgewachsen ist: es ist das von Troeltsch ausdrücklich am Eingang seiner Erörterungen betonte Bewußtsein einer „Krisis des historischen Denkens‘ in der Gegenwart. Die Fachwissenschaft, die Geschichtsforschung wird allerdings von dieser Krisis nicht unmittel. bar berührt, aber die allgemeinen philosophischen Grundlagen des histo- rischen Denkens, die historischen Werte, haben sich schon seit langem von innen heraus entwickelt und drängen nun, nach ihrer Erschütterung durch Weltkrieg und Revolution mit ungeheurer Gewalt nach neuen Zielen und neuen Gestalten. Aber gerade weil der politisch -soziale Zusammenbruch unseres Volkes den letzten entscheidenden Anstoß zu jener Krise gegeben hat, so kann sie niemals eine interne Angelegenheit des theoretisierenden Geschichtsphilosophen bleiben, sondern bedentet „eine Grundfrage unseres heutigen geistigen Lebens, nichts Geringeres als das Problem des sogenannten Historismus überhaupt, d. h. der aus der grundsätzlichen Historisierung unseres Wissens und Denkens sich ergebenden ‚Vorteile und Nachteile‘ für die Bildung eines persönlichen geistigen Lebens und für die Schaffung der neuen politisch - sozialen Lebensverhältnisse“. Wenn aber die Geschichtsphilosophie, eingedenk dieser gegenwärtigen geistigen Mission, aufhört, bloße „Systematik des Geschichtsverlaufs und teleologische Konstruktion der stufenweisen Zweck- verwirklichung“ "zu sein, dann darf seinerseits der Fachhistoriker nicht mehr, wie es bisher oft geschah, aus seiner vorwiegend empirischen Ein- stellung heraus die Geschichtsphilosophie als lebensfremde Metaphysik verwerfen; vielmehr ist die Stellungnahme zu den letzten Sinn- und Wertfragen in der Geschichte, zu den Problemen der formalen Geschichts- logik und der materialen Geschichtsphilosophie, zu den methodischen Auseinandersetzungen zwischen „Naturalismus und Historismus“ auch für den Geschichtsforscher eine unumgängliche Voraussetzung seines Schaffens.

Der zweite Problemkreis, den Troeltsch behandelt, gilt der Frage nach den „Maßstäben zur Beurteilung historischer Dinge und ihr Ver- hältnis zu einem gegenwärtigen Kulturideal“. Es sind die Gedanken, die seit der Kaisergeburtstagsrede von 1916 die Geschichtsphilosophie und vor allem unseren Philosophen selbst in immer neuem Ringen um geistige Klärung beschäftigt haben, wenn auch wesentlich erweitert und vertieft, so doch dem Geiste jener ersten Veröffentlichung treu. Aus- gangspunkt aller Maßstabbildung ist ihm die Individualität des histo- rischen Gebildes, das an seinen eigenen Idealen und Möglichkeiten ge- messen werden muß. Welche begrifflichen Mittel aber haben wir, um von diesem Individuellen zu Einheitswerten, zum Sinn-Allgemeinen zu

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gelangen? Die Versuche, diese Frage zu lösen, sind mannigfaltig und bewegen sich zwischen den Grenzstandpunkten eines Schleiermacher, der dem Optimismus seiner Zeit gemäß Individuelles und Allgemeines har- monisierte —, und dem Pessimismus eines Hammacher, Simmel oder gar Dilthey, der im Alter zu dem Resultat einer ‚Anarchie der histo- rischen Werte‘ kam. Die Antworten der Marburger Kant-Schule, Hegels, Euckens und Schopenhauers, die Versuche eines Nietzsche, Simmel, Bergson u.a., sowie die. Praxis der Historie werden in eingehender sachlicher Untersuchung herangezogen, um dann abschließend den eigenen Standpunkt darzutun: Die Geschichte kann auf Maßstäbe nicht ver- zichten. Aber sie darf nicht zeitlose, absolute Werte fordern. Histo- rische Maßstäbe bleiben vielmehr individuelle Setzung, spontanes Schaffen aus dem Wesen und Ideal einer großen kultarell-politischen Gesamt- situation heraus; sie sind darum weder eine Konstruktion der Vernunft, noch eine instinktive Intuition. Sie bleiben eine Tat, deren Wahrheits- gehalt beglaubigt ist durch innere Selbstgewißheit und historische Selbst- besinnung. Die Bildung der Maßstäbe ist also letzten Endes „Sache des Glaubens in dem tiefen und vollen Sinne des Wortes: Die Betrach- tung eines aus dem Leben herausgebildeten Gehaltes als Ausdruck und Offenbarung des göttlichen Lebensgrundes und der inneren Bewegung dieses Grundes auf einen uns unbekannten Gesamtsinn der Welt hin, die Ergreifung des aus der jeweiligen Lage erwachsenden Kulturideals als eines Repräsentanten des unerkennbaren Absoluten. Sie ist nicht möglich ohne künstlerische Gestaltungskraft, aber nicht selbst das Werk einer solchen, sondern das Werk eines wissenschaftlich geschulten, die tausend Zusammen- hänge und Wechselwirkungen des historischen Lebens kennenden und die besonderen individuellen Entwicklungszusammenhänge mit einem in der Ver- gleichung geübten Blick aufspürenden intuitiven Denkens.“ (p. 175/76.)

So steht Troeltsch auf dem Boden einer grundsätzlichen Wertrelativität in der Geschichte, aber nicht jener schlechten Relativität, die er als Anarchie und Willkür nicht müde wird zu bekämpfen, sondern verstanden als ein „stets bewegliches und neu- schöpferisches Ineinander des Faktischen und des Seinsollenden.“

Die Theorie der historischen Maßstabbildung und des damit eng ver- knüpften Kulturideals enthält nun zweifellos ein starkes dynamisches Moment. Jede Selbstbesinnung ist Frucht einer geistigen Bewegung, wie umgekehrt jede geistige Tat Anstoß zur Weiterbildung ist. So wächst ihm der dritte große Problemkreis seines Werkes: „der historische Ent- wicklungsbegriff und die Möglichkeit einer Universalgeschichte“ unmittel- bar aus dem der Maßstabbildung heraus. Auch hier wird wieder die

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Fülle der verschiedensten Lösungsversuche in glänzender Durcharbeitung vor dem Leser ausgebreitet. Rickerts Theorie als kritischer Ausgangs- punkt, die Hegelsche und Marxistische Dialektik, die „Organologie“ der historischen Schule und ihre Gegner, die historische Dynamik des Positi- vimus, Metaphysiker, Lebensphilosophen, Formdenker des 19. und 20. Jahrhunderts und endlich die positivistisch-neuromantischen Meta- physiker Italiens und Frankreichs, alle diese das Entwicklungsproblem mehr oder weniger zentral empfindenden Denker werden kritisch betrachtet, um die Schwierigkeit und Verzweigung der Frage darzutun und den eigenen Standpunkt zu klären.

Troeltsch will das Entwicklungsproblem nicht als ein rein logisches fassen, wie es Rickert, Hegel, Marx u. a. getan haben. Vielmehr macht er zum Kernpunkt die Frage, ob mit jenen logischen Konstruktionen auch der wirkliche geschichtliche Zusammenhang erfaßt und geschaut werden könne. Es ist der Streit der „Lebensanschauer“ und „Formdenker“, der hier von Troeltsch zugunsten der ersteren entschieden wird. Der historische Entwicklungsbegriff beruht im Unterschied zum kosmischen in erster Linie auf Anschaulichkeit. Auf dem Wege zu dieser Er- kenntnis sind die empirischen Forscher zielsicher einem großen Teil der Geschichtsphilosophen vorangegangen. Je weiter nun das Material ist, auf das dieser Begriff ausgedehnt wird, um so mehr muß er seine An- schaulichkeit verlieren, muß er abstrakt, konstruktiv, analogiehaft werden. Es sind also zunächst Einzelentwicklungskreise, in denen der Entwicklungs- begriff anschaulich und fruchtbar gemacht werden kann.

Naturgemäß aber drängen jene Einzelkreise zu einer Zusammenschau in Form der Universalgeschichte. Die Menschheitsideen der Aufklärung, die Humanitätsidee Herders, Hegels und Comtes geschichtsphilosophische Konstruktionen sind solche Versuche einer universalgeschichtlichen Ent- wicklung. Gerade ihre Abstraktheit aber hat die realistischen Historiker des 19. Jahrhunderts immer mehr auf die Untersuchung von Einzelkreisen zurückgetrieben, und auch solche Geschichtsforscher, die wie Ranke und Guizot an der Universalgeschichte festhielten, blieben im Grunde doch bei einer Entwicklungsgeschichte des europäischen Kulturkreises.

Mehr kann und darf nach Troeltsch auch die Geschichtsphilosophie nicht leisten wollen, wenn sie nicht wieder in den alten Fehler der Spekulation und Konstruktion oder den neuen einer geistreichen Fein- schmeckerei oder einer quietistischen Skepsis fallen will. Was über die Universalgeschichte des europäischen Kulturkreises hinausgeht, etwa ein Vergleich der sozialen Formen der Völker der Erde oder eine Typisierung der Hauptformen der Sozialökonomie, das ist nicht mehr Geschichte oder

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 22

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Geschichtsphilosophie, sondern Soziologie und als solche eine interessante, wenn auch noch unentwickelte Hilfswissenschaft beider.

Wenn aber die Universalgeschichte sich auf die Darstellung der uns _ wesenseigentümlichen Entwicklung des Europäertums beschränkt, so wird sie ihrerseits wieder fruchtbar für die Bildung des gegenwärtigen Kulturideals, sie hilft des eigenen Wesens und Sinnes sicher zu werden und zugleich aus dieser Wesensschau heraus bestimmte Zukunftsziele entscheiden zu wollen.

Der weise Verzicht Troeltschs auf. absolute Wertmaßstäbe in der Geschichte einerseits, auf die Konstruktion einer Menschheitsentwicklung andrerseits ebnen den Weg für ein Zusammengehen von realistischer Forschung und Geschichtsphilosophie. Wie er vom Historiker eingangs die Auseinandersetzung mit geschichtsphilosophischen Problemen als Voraus- setzung fruchtbaren Schaffens fordert, so sind die philosophischen Dar- legungen seines Buches durchdrungen von der Notwendigkeit eines scharfen realistischen Sinnes, der alle Hilfsmittel der Forschung gewissenhaft be- nutzt. In dieser Anbahnung eines neuen gegenseitigen Verstehens von Geschichtswissenschaft und Geschichtsphilosophie sehe ich einen Haupt- wert dieses an Anregungen und Problemstellungen überreichen Buches.

Hildegard Meister-Trescher.

Paul Bartb, Die Philosophie der Geschichte als Soziologie. Erster Teil: Grundlegung und kritische Übersicht. 3. u. 4., wiederum durchgesehene und erweiterte Auflage. Leipzig 1922, O. R. Reisland. XI und 870 Seiten.

Das vorliegende Buch gehört zu den Veröffentlichungen, deren po- sitive Aufstellungen der Rezensent abzulehnen sich genötigt sieht, die er aber trotzdem als eine sehr nützliche Arbeit zu empfehlen nicht Bedenken trägt. Vor allem gibt Barth eine Schilderung der verschiedenen soziologischen Systeme mit reichen Literaturnachweisen. Man kann freilich auch hier Ausstellungen machen, einmal in bezug auf die Ein- reihung dieses oder jenes Autors in eine von Barth aufgestellte Kate- gorie, sodann und mehr noch hinsichtlich der Darstellung der Herkunft der gesamten soziologischen Vorstellungen. Barth bevorzugt in seiner Schilderung diejenigen „Soziologen“, die gewissermaßen offiziell als solche gelten, namentlich als „Soziologen“ tituliert werden, während Autoren, die herkömmlich nicht als „Soziologen“ gerechnet werden, oft viel interessantere soziologische Anschauungen vorgetragen haben und weit erfolgreicher in ernster wissenschaftlicher Forschung tätig gewesen sind. Insbesondere fehlt auch die Darlegung des Zusammenhanges, in dem die „Soziologie“ mit der großen romantischen Bewegung steht. Was Barth

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S. 128 hierüber sagt, ist sehr dürftig. Savigny wird nebenbei in einer Anmerkung kurz erwähnt, Jakob Grimm gar nicht, auch Adam Müller nicht. Es fehlt jede Würdigung der historischen Rechtsschule und der historischen Schule der Nationalökonomie in höherem Stil. Bruno Hildebrand kommt nur in einem Zitat aus Stammler zur Erwähnung. Wie fruchtbar aber gerade eine ausgreifende literargeschichtliche Be- handlung dieses. Themas ist, glaube ich in meinen Abhandlungen „Das Verhältnis der deutschen Geschichtswissenschaft zur Romantik und zu Hegels Philosophie“ und „Soziologie und Marxismus in ihrem Verhältnis zur deutschen Geschichtswissenschaft“ in den „Historischen Blättern“ (herausg. von O. Stowasser), Bd. I, 1. und 2. Heft, früher auch schon in meiner „Geschichtsschreibung von den Befreiungskriegen bis zu unseren Tagen“ (1916), deren in Kurzem erscheinende 2. Aufl. diese Dinge ein- gehender noch behandelt, dargelegt zu haben I. Mit feiner Ironie hat Benedett Croce, zur Theorie und Geschichte der Historiographie (deutsch von Enrico Pizzo), S. 250ff., von der Unselbständigkeit der Positivisten und Naturalisten und der Vergröberung, die die Anschauungen der Romantiker durch sie erfahren haben, gesprochen. Wie noch immer weiter die „Sozio- logie“ von der Romantik zehrt, dafür kann man Barths eigener Dar- stellung ein bezeichnendes Beispiel entnehmen (S. 467, Anm. 5); er stellt die Abhängigkeit von Giddings von dem ganz romantischen G. Hansen („Die drei Bevölkerungsstufen“) in einem wesentlichen Stück fest. Es ist eine bekannte Tatsache, daß viele Soziologen sich ihrer Abhängigkeit von der Romantik nicht bewußt sind. So verhält es sich auch mit Tönnies, wie ich im „Weltwirtschaftlichen Archiv“, Bd. 16, S. 513 ff. und in den „Historischen Blättern“, a. a. O. S. 184 ff, nachgewiesen habe. Barth, S. 152, Anm. 1, hätte sich über die Stellung von Tönnies zweifellos anders ausgedrückt, wenn er jene Nachweise schon gekannt hätte.

Wir müssen also die Darstellung Barths in den angedeuteten Rich- tungen als unvollständig bezeichnen. Da seit der Romantik die ge-

ı Vgl. auch meine Schriften „Soziologie als Lehrfach“ (1920) und „Die parteiamtliche neue Geschichtsauffassung“ (1921). Gegen die Kritik, die ich an letzterer Stelle an der Darstellung von W. Götz geübt habe, hat G. Seeliger in dieser Zeitschrift, 20. Jahrgang, S. 363 ff., Stellung genommen. Eine Ent- gegnung, die ich ihm darauf zugesandt hatte, hatte er auch zugesagt zu ver- öffentlichen. Nach seinem Tode muß ich jedoch auf den Abdruck verzichten und begnüge mich, auf die Würdigung der Götzschen Schrift durch O. Westphal in der Historischen Zeitschrift 124, S. 519 und H. v. Srbik, Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung Bd. 39, S. 247 ff. hinzuweisen. Vgl. ferner Vierteljschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 17, S. 228 fl., Preußische Jahrbücher 1923, Septemberheft und „Historische Blätter“, a. a. O. S. 217, Anm. 2.

22°

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samte historische Literatur, in allen ihren Verzweigungen, von der Theologie bis zur Nationalökonomie, den soziologischen Gesichtspunkten Rechnung trägt, so kann eine Gesamtwürdigung der soziologischen Bestrebungen nur im Rahmen einer allgemeinen, umfassenden historio- graphischen Schilderung gegeben werden, während Barth wesentlich nur die sog. Soziologen herausgreift. Aber die Schilderung von deren Tun und Treiben bleibt, wie angedeutet, sehr dankenswert. Wir besitzen nichts, was, im ganzen genommen, darüber mehr bietet als Barths Buch. Am ausführlichsten setzt sich Barth mit der ökonomischen Ge- schichtsauffassung auseinander. Die fleißige Literaturverwertung und die Menge der geltend gemachten kritischen Gesichtspunkte mögen hier ausdrücklich anerkannt werden. |

Den positiven Aufstellungen Barths über das Wesen der Geschichts- wissenschaft und das Verhältnis von Geschichtswissenschaft und Sozio- logie muß ich, wie bemerkt, entgegentreten. Näher mich hierzu zu äußern unterlasse ich, da ich mich darüber in meinen angeführten Ab- handlungen kürzlich ausgesprochen habe. Auch liegt ja jetzt in der neuen Auflage von H. Rickerts „Grenzen“ ein Gegenwerk gegen Barths Auffassung von klassischer Gestalt vor (über Barth vgl. Rickert S. 245; vgl. auch S. 200). Auf den Widerspruch gegen Barths Auffassung bei Heinrich Maier, das geschichtliche Erkennen (1914), sei auch hingewiesen.

Auffällig ist mir, daß Barth, der sonst die Literatur so fleißig ver- wertet, bei der Würdigung der Theorien über die Abfolge der Ver- fassungsformen nicht O. Hintzes eindringenden Beitrag dazu (Historische und politische Aufsätze IX, S. 35 ff.) ausgenutzt hat.

Nachschrift. Nach der Niederschrift der obigen Rezension ist in Tröltsch, „Historismus“ ein Parallelwerk zu Barths Buch erschienen, das freilich ganz anders die Probleme erfaßt und den wahrhaft geschicht- lichen Gesichtspunkten Rechnung trägt. Über die Vorgänge und Mängel von Tröltsch' Werk s. meine Auszüge in den Jahrbüchern für National- ökonomie. Neben diesem behält Barths Buch übrigens als literargeschicht- liche Übersicht über „Soziologische“ Arbeiten seinen Wert.

Freiburg i.B. G. v. Below.

Eduard Meyer, Ursprung und Anfänge des Christentums. In drei Bänden. 1. Band: Die Evangelien. 2. Band: Die Entwicklung des Judentums und Jesus von Nazareth. Stuttgart-Berlin 1921, Cotta. XII, 340, VII, 462 S., 8°.

Arthur Drews, der Bestreiter der Geschichtlichkeit Jesu, sprach ge- legentlich den Wunsch aus, ein Historiker möge einmal die Uberlieferung

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von Jesus mit seiner Kritik durchleuchten. Hier ist der Wunsch er- füllt. Freilich anders, als Drews erwartete. Auf die vielen religions- geschichtlichen Fragen, die für Drews im Mittelpunkte des Problems stehen, geht Meyer verhältnismäßig wenig ein. Wir wissen, daß Meyer zich gern um die Religionsgeschichte müht, in Einzelschriften und in seiner Geschichte des Altertums. So geht er auch in dem vorliegenden Werke der Frage, welchen Einfluß persische Religion auf das Judentum ausübte, mit Eifer und Erfolg nach: ein Unternehmen, das um so dankens- werter ist, als die sonstige neuere Literatur über Persien und das Judentum zum Teile bedenkliche Wege ging. Aber manche andere Tatsachen, die die vergleichende Religionsgeschichte ans Licht stellte, kommen bei Meyer nicht recht zur Geltung; das gilt insbesondere von den Dingen, die bei Drews im Vordergrunde stehen. Ich bedauere das (obwohl ich im Ergebnisse mit Drews keineswegs übereinstimme), des- halb, weil mir Drews auf verschiedene wirklich wichtige Umstände den Finger zu legen scheint. Dürfen wir hoffen, daß der noch ausstehende dritte Band Meyers hier Ergänzungen bringen wird? Natürlich leidet unter dieser Einseitigkeit das Bild Jesu, das Meyer zeichnet. Es muß meines Erachtens ernsthafter untersucht werden, welche Gedanken der älteren israelitischen (besonders der prophetischen) Entwicklung bei Jesus wieder lebendig werden; ob nicht überhaupt manche Elemente alt- semitischer Frömmigkeit bei ihm von neuem hervortreten. Ebenso scheint es mir genaueren Studiums wert, ob westliche Einflüsse irgendwelcher Art bei Jesus vorliegen. Fragt man, was Meyer an Neuem bringt, so darf man auch hier seine Erwartungen nicht zu hoch spannen. Das Neue Testament und seine Umwelt ist nun schon so lange und nach so vielen Richtungen durchackert worden: es ist nicht leicht, hier zu sagen, was noch nicht gesagt wurde. Ich mache Meyer nicht zum Vorwurfe, daß er nicht die ganze Literatur über das Urchristentum kennt, die es gibt. Auch für den Spezialisten ist sie zu umfangreich. Aber es ist klar, daß das Interessanteste an Meyers Werk sein persönliches Urteil ist. Für dieses sind wir außerordentlich dankbar. Es ist von eigenem Reize, einen Historiker über Dinge eingehend reden zu hören, denen die übliche Geschichtsschreibung meist in weitem Bogen ausweicht. Schon die Auswahl von Parallelen ist bemerkenswert, die Meyer aus seinem übrigen Arbeitsgebiete beibringt. Vor allem aber finde ich lehrreich, zu sehen, was Meyer in den überlieferten Geschichten möglich und un- möglich findet. Er urteilt oft bestimmter, als der Spezialist wagen würd. Das gilt vom Bejahen, wie vom Verneinen. Dem Kritiker wird besonders auffallen, wie oft Meyer am Überlieferten festhält. Er

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zweifelt nicht, daß Nazareth Jesu Heimat war; er erkennt Heilwirkungen Jesu an; er läßt in den Todesweissagungen Jesu einen geschichtlichen Kern bestehen usw. Alles in allem: wir wollen nicht betonen, was wir an Meyers Werk vermissen. Das Ganze ist doch eine wertvolle Gabe, die auch dem Spezialisten Dienste leistet. Sie nötigt ihn, durch Aufzeigen neuer Lichter, zu immer neuer Erwägung von Dingen, über die er vielleicht längst glaubte, endgültig im klaren zu sein. Leipzig. Leipoldt.

Arnold Luschin von Ebengreuth, Handbuch der österreichischen Reichsgeschichte, 2. verbesserte und erweiterte Auflage. I. Band: Österr. Reichsgeschichte des Mittelalters. Bamberg, C. C. Buchner, 1914. XX + 469 8.

Derselbe, Grundriß der österreichischen Reichsgeschichte, 2, ver- besserte und erweiterte Auflage. Bamberg, C. C. Buchner, 1918. XVI + 4308.

Als man um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Österreich daran ging, den Rechtsunterricht von den vormärzlichen Anschauungen zu be- freien und zu modernisieren, empfahl man den angehenden Juristen dringend auch das Studium der österreichischen Geschichte., Die Studien- ordnung von 1893 aber förderte die juristische und politische Bildung der Rechtshörer namentlich auch durch Einführung einer neuen Disziplin, die sich ähnlich wie schon die deutsche Reichshistorie vor 1806 nicht nur mit der Geschichte der Staatsbildung sondern auch des öffentlichen Rechts, und hier vor allem mit der Entwicklung der Verfassung und Verwaltung in diesem aus so disparaten Elementen ge- bildeten, schließlich nur mehr vom Herrscherhaus und den Deutschen zusammengehaltenen Staatengebilde befassen sollte, und die man kraft gesetzlicher Anordnung mit dem wenig passenden Namen „österreichische Reichsgeschichte“ zu bezeichnen hatte.

Lehr- und Handbücher gab es damals für diese neue Wissenschaft noch nicht. Die Behelfe für das Studium der österreichischen Geschichte eigneten sich recht wenig für diesen Zweck. So entschlossen sich Bachmann und Huber ihre seit Jahren für Juristen gehaltenen Vor- lesungen rasch zu entsprechenden Lehrbüchern auszubauen. L. aber, der sich von Jugend auf in erfolgreichster und bahnbrechender Weise Pro- blemen der österreichischen Rechtsgeschichte widmete, schuf in kurzer Zeit (1896) ein Lehrbuch und (1899) einen Grundriß dieses Faches. Beide Werke waren ganz hervorragende Leistungen. Vielfach auf eigener Forschung fußend, schlossen sie den umfangreichen Stoff in meisterhafter

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Weise zu einem übersichtlichen, freilich vorerst nur halbwegs abgerundeten Bilde zusammen. War die Stoffbehandlung im Lehrbuch, der ersten selbständigen Bearbeitung dieses wissenschaftlichen Neulandes, dort wo eigene Forschung vorlag, stellenweise zu ausführlich, wogegen andere Fragen nur kurz gestreift wurden, so hat schon der Grundriß hierin manches verbessert. Einmütig zollte die wissenschaftliche Kritik dem Verfasser rückhaltlose Anerkennung.

In den folgenden Jahren nahm die Literatur dieses Faches durch‘ Arbeiten von Juristen und Historikern einen ungeahnten Aufschwung. Dies bestimmte L. zu einer vollständigen Umarbeitung des Stoffes, da die Bücher längst vergriffen waren. Freilich sprengte diese sehr bald den Umfang des Lehrbuches und so ging er daran, es zu einem zwei- bändigen Handbuch auszubauen, dessen 1. Band noch kurz vor Kriegs- beginn fertiggestellt war. War die erste Auflage und selbst der Grund- riß für die Periode bis 1526, bis zum Erwerb von Böhmen und Ungarn durch die Habsburger und die Schaffung einer Großmacht Österreich, im wesentlichen eine Darstellung der Entwicklung der Verfassung und Verwaltung und der Rechtsquellen in Altösterreich, der .sich, fast möchte ich sagen, nur anhangsweise die beiden anderen Ländergruppen anreihten, so haben nunmehr auch diese Teile eine wissenschaftlich er- forschte und abgerundete Besprechung erhalten. Für die Alpenländer ist die Darstellung nach 2 Perioden gegliedert, deren erste in kürzerer Fassung die Zeit bis 976 dem Einzug der Babenberger in die Ost- mark behandelt, die zweite aber, ohne der Maximilianischen Zeit eine getrennte Darstellung zu widmen, bis 1526 reicht. Leider ist der 2. Band noch nicht erschienen. Auch für ihn bedarf der Stoff in wich- tigen Fragen völliger Umarbeitung und Ausgestaltung. Namentlich die großen Reformen des 18. Jahrhunderts waren viel zu kurz behandelt und es müßte die Entwicklung: jetzt wohl bis zum Zusammenbruch, bis zum Zerfall der altehrwürdigen Monarchie geführt werden. Wir erhoffen von der Rüstigkeit und staunenswerten Arbeitskraft des nunmehr schon achtzig- jährigen Altmeisters unserer Wissenschaft, daß er auch dieses gewaltige Problem mit sicherem scharfsinnigen Blick in meisterhafter Weise lösen wird.

Als Vorläufer für diesen 2. Band mag die 2. Auflage des Grund- risses gelten, der für die mittelalterliche Periode eine gekürzte Wieder- gabe des 1. Bandes ist, für die spätere Zeit uns aber reiche Andeutungen gibt, wie der Verfasser die ausführliche Darstellung gestalten wird.

Tiefgründige Kenntnis der Quellen, selbständige Verwertung der Literatur, anschauliche, fließende und übersichtliche Darstellungsweise, streng verläßliche, ruhige und vornehme Geschichtsbetrachtung machen

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diese Bücher zu den wertvollsten Studienbehelfen für Lehrer und Hörer. Sie bieten bei eingehender Würdigung der wirtschaftlichen und sozialen Unterlagen einen klaren und namentlich für die Zwecke des juristischen Unterrichts in Österreich sehr förderlichen Einblick in den Werdegang der Verfassung und Verwaltung in der alten Monarchie, auf den auch in unserer Republik das Studium des Öffentlichen Lebens, soll es wissen- schaftlich fundiert sein, nicht verzichten darf. Besonders wertvoll für die Forschung sind auch die Abschnitte über die Rechtsquellen. Innsbruck. A. Wretschko.

Alexander Cartellieri, Philipp II., August, König von Frank- reich. Band III: Philipp August und Richard Löwenherz (1192 bis 1199). Mit fünf Stammtafeln. Band IV, I. Teil: Philipp August und Johann ohne Land (1199 1206); II. Teil: Bouvines und das Ende der Regierung (1207 1223). [Mit vier Stammtafeln und einer Ahnentafel]. Leipzig, Dyksche Buchhandlung, 1910, 1921 u. 1922. XXXIII u. 263, X u. XVI u. 7218.

Alexander Cartellieri hat 1891 in Berlin mit einer aus der Schule Arndts und Scheffer- Boichorsts hervorgegangenen Dissertation über die Jugend Philipp Augusts bis zur Thronbesteigung promoviert, und die Geschichte dieses französischen Königs blieb seitdem im Mittelpunkt der Arbeiten des Karlsruher Archivassistenten, des Heidelberger Privat- dozenten, des Jenaer Professors. Im Jahr 1899 begann der erste Band seiner großen Geschichte Philipp Augusts zu erscheinen, die nun, nach einer dreißigjährigen Lebensarbeit, mit Bd. 4 abgeschlossen vorliegt. Die beiden ersten Bände sind in dieser Zeitschrift III, 108 ff., VI, 399 ff., XI, 548 fl., angezeigt worden. Der dritte, der die Zeit der ziemlich ergebnislosen Kämpfe Philipp Augusts mit Richard Löwenherz von der Rückkehr vom Kreuzzug bis zum Tod des englischen Königs (1199) behandelt, erschien 4 Jahre nach dem zweiten und entspricht in Anlage, Arbeit, Form und Umfang durchaus seinen Vorgängern. Dann folgte eine lange Pause, der Weltkrieg kam dazwischen mit seinen, von allen Gelehrten, die sich in Deutschland mit französischer Geschichte beschäftigt haben, besonders schmerzlich empfundenen Nebenwirkungen, und jetzt erst vermochte der Verfasser den Schluß seines Werkes vor- zulegen in einem vierten Band, der in zwei Halbbänden erschienen ist und trotz einer stellenweise gedrängteren Darstellung 1 einen so mächtigen

1 In den Noten hätte gelegentlich noch mehr gekürzt werden können. Hinweise wie IV, 862 A.4 oder 513 A.3 sind überflüssig. Doppelte Angaben IV, 582 A. 1.

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Umfang angenommen hat, daß man sich frägt, warum er nicht in zwei gesonderte Bände (mit Grenze bei 1212/13) zerlegt worden ist. Er ist so dick wie zwei der bisherigen Bände zusammen und umfaßt 24 Jahre, d. h. mehr als die Hälfte von der ganzen Regierung des Königs. Im ersten Teil von Bd. 4 steht im Mittelpunkt die Zertrümmerung des angevinischen Reichs durch Philipp August (1202 1206), im zweiten Teil die Schlacht bei Bouvines (1214), durch welche die gefährliche englisch-welfische Koalition endgültig unschädlich gemacht worden ist. Die letzten neun Jahre der Regierung (1215 1223) treten dabinter etwas zurück.

Was Verfasser bietet, ist eine politische Geschichte Philipp Augusts, die die Mitte hält zwischen einer rein annalistischen und einer nach sachlichen Kategorien zusammenfassenden Behandlung, vergleichbar etwa der Geschichte des Ostfränkischen Reiches von Dümmler. Die Arbeit schöpft überall aus den Quellen und zeugt von einer souveränen Be- herrschung der gesamten Literatur, sodaß in dieser Hinsicht höchstens eine sehr dürftige Nachlese von Ergänzungen oder kritischer Meinungs- verschiedenheit übrig bleiben kann 1. Die vortreffliche, sachlich-ruhige Darstellung ? läßt ein gesundes politisches Urteil zum Wort kommen und verliert auch da, wo sie stark ins Einzelne geht, nicht die Uber- sichtlichkeit, die durch geschickte Rückblicke am Ende der einzelnen Abschnitte besonders gewahrt wird. Den Schluß der Darstellung bildet ein Kapitel über Philipp August als Mensch und König, das allerhand interessante Notizen aus den Quellen verzeichnet, aber darüber hinaus die selbständige Kombination aus den Tatsachen wohl nicht genügend sprechen läßt. Es will mir scheinen, daß man von dem ganz außer- gewöhnlichen Politiker, der Philipp August war, bei zusammenfassender

i Zu III, 124—27, vgl. jetzt F. M. Powicke, Phil. Aug. u. d. Erzb. v. Rouen 1196, English hist. review Bd. 27 (1912), S. 106 ff. Zu III, 177: Otto IV. scheint 1198 Poitou abgegeben zu haben; Böhmer-Ficker nr. 198b. Gegen IV, 15, wonach Frauen im Kaiserreich nicht erbberechtigt waren, vgl. u. a. Waitz, Verfg. VII, 12f. Die Rechtslage im Prozeß gegen Johann ohne Land wird IV, 149, 182 fl. abweichend von Bémont gezeichnet, doch ohne zureichenden Grund und mit dem bedenklichen Erfolg, daß sie jetzt als unentwirrbar er- scheint; auch die Vermutung einer Beseitigung von Akten durch Ludwig d. HIg. schwebt in der Luft. Die Pläne, die Phil. Aug. in bezug auf die loth- ringischen Bistümer verfolgt hat, werden IV, 825 wohl zu harmlos beurteilt. IV, 662 Ann. Elnon. lies St. Amand-les-Eaux; die Peveèle liegt weiter westlich, von Mons -en-P. bis Bouvines (vgl. auch IV, 461 A. 1).

t IV, 69 A. 1 findet sich ein Verweis auf die Nachträge, die aber nichts zur Sache bringen. IV, 99, unten ist der Text mit der Klammer in Un- ordnung. IV, 4 Z. 2, setze am Schluß ein Komma.

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Durchdenkung seiner Ziele, seiner Wege und seiner Leistungen doch noch ein gewaltigeres Bild entrollen könnte. Von den „Beilagen“ seien aus Bd. 3 das Verzeichnis der Urkunden des Richard Löwenherz, aus Bd. 4 die Zusammenstellung über die Größe der Wegemaße (Meile, leuca u. dgl.), die Erörterung über das angebliche Verbot des Studiums des römischen Rechts und die Mitteilungen aus ungedruckten Quellen dankbar hervorgehoben. Mehrere Register! und Tafeln schließen das Werk ab. f |

Sehr zu bedauern ist der Verzicht auf eine Darstellung der inneren Geschichte Frankreichs zur Zeit Philipp Augusts, insonderheit auf die staats- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung, wie sie etwa in der Leipziger Dissertation des Amerikaners W. Walker, On the increase of royal power in France under Philipp Augustus (1888) zu zeichnen versucht wurde. Verfasser ist sich des Mangels durchaus bewußt, obgleich er in den Vorreden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Er hatte die innere Geschichte ursprünglich in seinen Plan aufgenommen, glaubte nun aber wegen der Unzugänglichkeit der archivalischen und auch mancher gedruckten Quellen (Cartulaires) darauf verzichten zu sollen. So erhalten wir denn in dieser Hinsicht nur gelegentliche Be- merkungen, wie z. B. IV, 104 f. über die Pairs, ohne daß aber die schwierigen Fragen erschöpfend behandelt und gelöst würden. Verfasser hat sich allerhand Punkte, insonderheit aus dem Geistesleben der Nation, für später vorbehalten. Vielleicht entschließt er sich doch noch zu einer zusammenfassenden inneren Geschichte des Königtums Philipp Augusts, ohne die dessen administratives Geschick gar nicht gewürdigt werden kann. Wir Deutschen müssen uns daran gewöhnen, zur Not auch ohne vollständige Materialkenntnis große Leistungen zu wagen. Dann wird der wissenschaftliche Sinn der Nationen, die den Boykott über uns verhängt haben, schließlich doch am Pranger der Menschheit stehen.

Wer es heute in Deutschland unternimmt, ein wissenschaftliches Buch über französische Geschichte zu schreiben, der nimmt ein schweres, ein entsagungsvolles, aber ein besonders verdienstliches Amt auf sich. Wir danken dem Verfasser, daß er den guten Ruf deutscher Wissen- schaft auch in dieser schweren Zeit zur Geltung gebracht und gemehrt hat, und wir wünschen ihm von Herzen Glück zur Vollendung seines großen Werkes.

Halle. Robert Holtzmann.

ı Das dankenswerte Sachverzeichnis S. 718 ff. könnte noch erweitert werden; vgl. z. B. die Kriegssichel (faussart) IV, 463 A.4, 464.

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Wolfram von den Steinen, Das Kaisertum Friedrichs II. Nach den Anschauungen seiner Staatsbriefe. Berlin und Leipzig 1922. Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 111 8.

Diese saubere, kenntnisreiche und gut geschriebene Arbeit verrät, wenngleich von einem Anfänger herrührend, eine so bestimmte allgemeine Haltung, daß sie einige Worte grundsätzlicher Auseinandersetzung in gleicher Weise rechtfertigt wie herausfordert. Der Verfasser selbst be- zeichnet als das Ziel seiner Darlegungen „Die Schau des Kaisertums“, die „ohne an Maßstäben gemessen, in Bezüge zergliedernd aufgelöst, als Problem interessant gemacht zu werden, aus den Staatsbriefen wieder- gegeben“ werden soll. Was man dementsprechend erhält, ist eine kluge und feinsinnige Analyse der Anschauungen und Vorstellungen von Kaisertum und Herrscheramt, seinen Aufgaben, Rechten und Pflichten, die in den Manifesten, diplomatischen Aktenstücken und Arengen von Gesetzen und Urkunden Friedrichs II. ihren Niederschlag gefunden haben; eine Analyse, die, ohne eigentlich Neues zu bringen, doch um mancher guten Einzelbeobachtung willen gelesen zu werden verdient. Nur bleibt es einigermaßen zweifelhaft, wie weit sich der Verfasser über den eigent- lichen Sinn und die historische Bedeutung des so gewonnenen Bildes wirklich im klaren gewesen ist. Dabei sei noch ganz davon abgesehen. daß auf jeglichen Versuch, die einzelnen Elaborate der kaiserlichen Kanzlei nach ihren verschiedenen Verfassern zu scheiden, vor allem den besonderen Anteil des Petrus de Vinea festzulegen, in bewußter Absicht verzichtet wird; das Wahldekret der Reichsfürsten von 1237 durfte allerdings in keinem Falle so unbesehen, wie es S. 63 und S. 81 ge- schieht, den Staatsbriefen Friedrichs zugerechnet werden. Viel wesent- licher ist, daß eine Untersuchung, die den wirklichen und bestimmenden Staatsanschauungen des großen Hohenstaufen nachgehen wollte, natürlich niemals an den eigentlich primären Zeugnissen, den politischen Hand- lungen des Kaisers, vorübergehen dürfte. Gerade die auch für den Ver- fasser wesentliche Frage nach der realen Bedeutung, die dem Begriff des universalen Kaisertums für Friedrich II. noch innewohnte, läßt sich letzten Endes nur von der wirklichen Politik des Kaisers her beant- worten, ganz ebenso wie die positiven Bestimmungen der sizilischen Konstitutionen für Friedrichs Staatsbegriff im Grunde sehr viel mehr besagen, als die theoretischen Erörterungen des Proemiums! Dem Ver- fasser fehlt bei seiner Art des Vorgehens jeder sichere, mehr als ge- fühlsmäßige Maßstab zur Unterscheidung zwischen vollge wichtigen Formu- lierungen politischer Grundsätze und bedeutungsentleerten, historischen Floskeln, so daß etwa der für Friedrich so bezeichnende Begriff der

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monarchischen Solidarität, den v. d. Steinen ganz mit Unrecht etwas von oben herab behandelt, nicht genügend ins Licht tritt. Trotz der ge- legentlich geäußerten Absicht, zur Charakteristik Friedrichs II. bei- zutragen, gibt daher das Buch tatsächlich nicht mehr als eine Darlegung des in Friedrichs Staatsbriefen enthaltenen publizistischen Gedanken- vorrats, viel eher einen Beitrag zur Geschichte literarischer Formen als eine Studie zur Geschichte des politischen Denkens. Indem der Ver- fasser weiter seine Analyse absichtlich heraushebt aus der Kontinuität der historischen Entwicklung, werden die Konturen noch mehr ver- wischt und die Akzente zuweilen vollkommen verschoben. Nur weil er es grundsätzlich unttrläßt, die in den Staatsbriefen formulierten Theorien auf ihre Vorstufen hin zu untersuchen, sie mit diesen zu vergleichen und an ihnen zu messen, kann er beispielsweise zu dem irrigen Urteil gelangen (S. 23, vgl. 104), Friedrichs Begründung der Staatsgewalt in der Vorrede seiner Konstitutionen stelle „die unbedingteste Bejahung des Staates zwischen der Antike und Dante“ dar, während in Wirklich- keit sich ganz die gleichen Gedanken, abgesehen allein von dem Be- griff der necessitas rerum, bereits in der Staatslehre der Kirchenväter finden (vgl. Carlyle, A history of mediaeval political theory I, 119 Anm. 1; 129; vgl. II, 144 fl.). Ähnliches wäre öfter einzuwenden und brauchte gewiß bei einer Anfängerarbeit nicht übermäßig schwer ge- nommen zu werden, wenn nicht eben hier die eigentümliche Grundeinstel- lung des Verfassers ganz deutlich würde. Es gehört zu seinem in leicht erkennbare geistige Zusammenhänge führenden Begriff der historischen Schau, daß er die Auswertung geschichtlicher Beziehungen auch da vermeidet, wo diese ihm durchaus geläufig sind; sonst könnte er nicht, um nur einzelne Fälle herauszugreifen, auf S. 89ff. die in Wahrheit ganz und gar traditionelle Vorstellung von der gott- gesetzten Gemeinschaft der geistlichen und weltlichen Gewalt in breiter, isolierter Darstellung. als Element der Staatsanschauungen Friedrichs entwickeln, um erst auf S. 92 anmerkungsweise nur eben zu bemerken, daß die Eintracht zwischen Kaiser und Papst natürlich auch päpstliches Ideal gewesen sei, oder auf S. 73 völlig beziehungslos die Rolle des Gerechtigkeitsbegriffes in den Staatsbriefen erörtern, bis man dann auf S. 92 in ganz anderem Zusammenhang an die uralte Idealfigur des rex iustus erinnert wird. Und doch kann ernsthaft nicht darüber gestritten werden, daß die wirkliche historische Bedeutsamkeit solcher Begriffe im einzelnen Falle ihrer Anwendung nur von derartigen Voraussetzungen her zutreffend beurteilt werden kann. Insofern freilich der Verfasser, wie man wohl den Eindruck hat, sich bei seinem Verfahren mehr von

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ästhetischen Rücksichten als von solchen der Erkenntnis hat leiten lassen, wird er für Einwände wie die eben erhobenen schwerlich zu haben sein! Nur muß dann um so nachdrücklicher betont werden, daß er sich damit zu einer neuen Form der Erkenntnis bekennt, die die bisher geübten Methoden historischer Forschung nicht so sehr überwindet als vielmehr von ihnen ohne weiteres abstrahiert, und die mir jedenfalls in ihrer Fruchtbarkeit für die Aufgaben der Geschichtswissenschaft zum mindesten als sehr problematisch erscheint. Heidelberg. F. Baethgen.

Richard Koebner, Die Anfänge des Gemeinwesens der Stadt Köln. Zur Entstehung und ältesten Geschichte des deutschen Städte- wesens. Bonn, P. Hansteins Verlag 1922. XXIV u. 606 8.

Die Stadtgeschichtsferschung hat immer wieder die Kölner Verfassungs- einrichtungen zu deuten versucht, diese allerdings dabei oft genug nur in das Schema einer jeweils geltenden allgemeinen Theorie über die Ent- stehung der deutschen Stadtverfassung hineingepreßt. Hier ist aus gründ- licher Kenntnis der allgemeinen verfassungsgeschichtlichen Probleme des Mittelalters und selbständiger, tief eindringender Analyse der Kölner Quellen ein Werk entstanden, das seinen Untertitel mit Recht trägt. Die wertvollen Ergebnisse der Arbeit folgen mehr oder weniger alle aus der eigenartigen Problemstellung: Es sollen die Institutionen des städtischen Lebens nicht nur in ihrem Inhalt und in ihrer Veränderung gezeigt, sondern auch im Zusammenhange mit „dem städtischen Körperschafts- gedanken, dem Bewußtsein der mittelalterlichen Bürger von der Einheit ihres Gemeinschaftszusammenhangs“, mit der „Geschichte des Stadt- gedankens“ begriffen werden. In dieser Fragestellung liegt auch die allgemeine Bedeutung der Arbeit: „Ob die Stadtverfassung am Ende einer allmählichen Ausgestaltung älterer Formen der örtlichen Selbstverwaltung steht oder ob ihre wesentlichen Bestandteile durch einen schöpferischen Akt, durch ein eigentümliches wenn auch darum nicht notwendig traditionsloses verfassungsrechtliches Wollen ins Dasein gerufen worden sind.“

Zwei grundlegende Voraussetzungen für das Verständnis der Kölner Stadtgeschichte gibt Koebner im Kapitel „Voruntersuchungen“ (S. 1— 92): die topographische Entwicklung der Stadt, sehr anschaulich und auch gegenüber Keussens Topographie der Stadt Köln (1910) selbständig in der Auffassung des merovingischen Köln und der Entwicklung der Markt- siedelung, und das Verfassungsbild in der Reimchronik Gottfried Hagens (1270) und dem „Chronicon rhytmicum Coloniense“ derselben

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Zeit. Dieses „verändert“, wie Verfasser mit Recht betont, „völlig das Bild, das man sich bisher von der Kölner Selbstregierung machte“: Noch im 13 Jahrhundert treten allgemeine Bürgerversammlungen und Versamm- lungen des Patriziates als willensbildende Gemeinschaften auf und er- scheinen als notwendige Äußerungen des verfassungsrechtlichen Denkens des Bürgertums. Nur muß man stärker als der Verfasser dabei berück- sichtigen, daß es sich um Kriegs- und Revolutionszeiten handelt.

Die entwicklungsgeschichtliche Darstellung setzt mit der Schilderung des Aufstandes von 1074 ein. (II. Kapitel „Vorgeschichte“ S. 93— 249). Rechtmäßiger Träger der Gewalt in der Stadt ist noch der Erzbischof, aber eine bürgerliche Gewalt ist im Werden, getragen von dem kauf- männischen Patriziat, noch ohne Organisation, aber als „ein auf einen bürgerlichen Willenskörper hintastendes Gefühl“ lebendig. Die Ver- fassungseinrichtungen der erzbischöflichen Stadtherrschaft sind von einem einheitlichen Organisationsprinzip aus zu verstehen das Suchen nach derartigen einheitlichen gedanklichen Grundlagen ist eine Stärke der Arbeit nämlich dem, die Macht derart zu verteilen, daß selbständige, dem Erzbischof gefährliche Herrschaften sich nicht bilden können. Dabei kommt Verfasser zu dem von der bisherigen Forschung abweichenden Ergebnis, daß der Burggraf ursprünglich auf die drei Wizzehtdinge beschränkt gewesen sei. So einleuchtend die Ansicht im Zusammenhange der Verfassungsrekonstruktion ist, ganz geschlossen erscheint mir der Beweis nicht; denn wie ist die Teilnahme des Untergrafen an den gebotenen Schöffendingen zu erklären, wenn sie seinem Herrn nicht zugestanden haben soll? Vom Interesse der Bürger aus ist sie zu verstehen, nicht aber von dem des Stadtvogtes (vgl. auch Scab. 2III5). Für die Entwicklung des späteren bürgerlichen Gemein- wesens ist wichtig, daß schon durch die Organisation der Stadtherrschaft die Stadtbevölkerung bis auf einen kleinen Bezirk einheitlich einem Hoch- und Niedergericht angehörte. „Der einzige Verband, durch dessen Ein- richtungen und Normen das Privatleben der Stadtbewohner allseitig dem Rechte unterworfen wurde, war und blieb bis zur Aufrichtung des Ge- meinwesens die Gerichtsgemeinde.“ Man kann die Bedeutung dieser Tatsache noch von einer anderen Seite, als Verfasser tut, beleuchten und ihreGültigkeit gleichzeitig etwas einschränken: Es gab in Köln Ministerialen kirchlicher Stifter und des Stadtherrn und Unfreie dieser Herrschaften. Die Unfreien leisteten die Hörigkeitsabgaben (Koebners Angaben S. 165 Anm. und 339 sind nicht ganz zutreffend), ein kleiner Kreis von ab- hängigen Leuten war für gewisse Fälle dem Stadtgericht entzogen, aber im allgemeinen war dieses auch für Ministerialen und Hörige zuständig

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ein wichtiger Unterschied von anderen rheinischen Städten. (Darüber und für abweichende Auffassungen im folgenden vgl. meine Arbeit „Unter- suchungen über die Entstehung des Kölner Bürgerstandes“, Dissertation Leipzig, 1914, bes. Kapitel IV „Ministerialität und Bürgertum“ und Kapitel V „Bürgerrecht, Grundbesitz und Unfreiheit“). Die wirtschaft- liche Zusammensetzung dieser Gerichtsgemeinde wandelt sich, die Markt- handwerker, die Kaufleute treten auf, von Koebner einleuchtend mit politischen Veränderungen im Reich in Zusammenhang gebracht, mit ihnen „die stärkste stadtbildende Kraft“. Bis ins 12. Jahrhundert hat die Stadtbevölkerung keine autonomen Gemeindeinstitutionen, fühlt sich aber doch schon als Einheit. Wodurch? Koebners Antwort auf diese Frage macht Kerns Forschungen zur mittelalterlichen Verfassungs- und Rechtsgeschichte für die Stadtgeschichtsforschung fruchtbar. Das Gemein- schaftsgefühl knüpft an die „anschaulichen Tatsachen der städtisch-bürger- lichen Gesellschaft an“ und unter diesen besonders an die gegebene soziale Differenzierung: die Auflehnung des kaufmännischen Patriziates gegen den Stadtherrn bekundet das von den „primores“ vertretene „Wider- standsrecht“ einer Volksgemeinschaft; „diebürgerliche Gemeinschaft ist Volk im alten Rechtssinne des deutschen Verfassungs- lebens, aber in neuer Gestalt geworden.“

Dieses Volk (III. Kapitel Grundlegung § 11—14, S. 250 —4 40) kommt in der Erhebung für Heinrich IV. 1106 zu organisiertem Gesamthandeln, zu militärischer Macht und begründet in der conjuratio de libertate 1112 die städtische Freiheit: die Parochialämter entstehen als Organe der Ge- samtstadt zur Uberwachung der bürgerlichen Wehr- und Steuerpflicht, bürgerliche Unterrichter ziehen ins Stadtgericht ein zur Uberwachung der obrigkeitlichen Rechtspflege und Beschleunigung des Rechtsgangs. Koebner faßt diese Bewegung auf nicht als einen Kampf um die „Selbst- bestimmung. . . . weder als Prinzip der verfassungsrechtlichen Unabhängig - keit, noch als Prinzip ungehemmten Machtgebrauchs“, sondern versteht sie als eine weitere Entfaltung der „überlieferten Grundsätze des Unter- tanenrechts“: „die Bürger haben damals die beiden Funktionen des Unter- tanenrechts, das Widerstandsrecht und das Konsensrecht, auf die Dauer sichergestellt“ und begonnen, den Rechtsschutz in der Stadt zu über- nehmen; „das städtische Gemeinwesen war ein echtes Erzeugnis des frühen Mittelalters“. Die Selbstverwaltung wächst über die der Unter- tanenpflichten hinaus: das Schreinswesen entsteht, die Stadt übernimmt die Gewerbeaufsicht, den Zunftschutz, gewisse Polizei- und Strafgewalt, den Handelsschutz und eine selbständige Handelspolitik, der bürger- liche Verband greift umgestaltend in das Prozeßrecht ein, eignet sich

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gesetzgebende Gewalt an. Inhaltlich sind alle Neuordnungen durch die neuen Interessen der städtisch-bürgerlichen Gesellschaft bestimmt; „den Rechtstitel, auf den die Stadt ihre allseitige Einmischung gründete, besaß sie bereits auf Grund der Erfolge von 1112: es war der Anspruch auf Ausübung eines genossenschaftlichen Rechtsschutzes. Im Bürgertum leben die Wertvorstellungen der. alten Volksgemeinschaft unter ver- änderten materiellen Daseinsbedingungen fort.“ Gewiß konstruiert Koebner einen solchen Zusammenhang der Rechtsidee einleuchtend bis in die Einzelheiten der neuen Institutionen; es ist aber fraglich, ob er damals lebendig wirksam gewesen ist. Denn Koebner übersieht, daß gerade damals in der Kölner Urkundensprache der Vorstellungsinhalt der Begriffe urbs, civitas, burgenses, cives sich wandelt: Bis ins zweite Drittel des 12. Jahr- hunderts topographische Bezeichnungen, scheiden sie später die bürger- liche Gemeinschaft von anderen Ständen, auch nicht-bürgerlichen Stadt- einwohnern. Das bedeutet verfassungsgeschichtlich, daß das Neuartige in dem Rechtswillen der Bürger stärker empfunden wurde als die alten Rechtsinhalte der Volksgemeinschaft und sozialgeschichtlich, daß sich die Zeitgenossen eines neuen Standes bewußt wurden nicht an den neuen Wirtschaftsformen, nicht an städtischen Revolten, sondern erst als das Streben der neuen Gemeinschaft das geltende Verfassungsrecht zu durch- brechen begann.

Auch die Buntheit des bürgerlichen Verfassungsrechtes (III, § 15, S. 440 498) sucht K. aus seiner „inneren Notwendigkeit“, „der Rechtsidee des Bürgertums und der Stadt selbst“ zu begreifen. „Die Idee der Volksgemeinschaft ist auch hier das oberste Prinzip“. Wenn K. dieses vor allem noch darin lebendig sieht, daß „die Gemein- schaft der wollenden und handelnden Glieder des Gemeinwesens den populus Coloniensis schlechthin, die in der Stadt ansässigen Männer des Laienstandes insgesamt umfaßt“, so widerspricht dem, wie gesagt, die Urkundensprache: das Bewußtsein der „Volksgemeinschaft eines räumlich umschriebenen Rechtsgebietes“ ist durch das Bewußtsein einer neuen rechtlichen (Umbildungen des Prozeßrechts, Leiherechts, Erbrechts, des Rechts der Hörigen) und politischen Willensgemeinschaft verdrängt worden. Im übrigen ist gerade Koebners systematische Darstellung des bürger- lichen Verfassungsrechtes sehr klärend, vor allem seine scharfe Scheidung zwischen bürgerlichem Amtsrecht und gemeinbürgerlicher Willens- setzung. Diese steht nur der Bürgerversammlung und den meliores civitatis zu, Ämter mit Kollegialverfassung und bestimmt umgrenzter Befugnis sind die Parochialbehörden, das Schöffenkolleg und die Richer- zeche auch sie obne umfassende Verordnungsgewalt, keine entschei-

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dende Instanz in der bürgerlichen Willensbildung, daher auch keine Vor- läuferin des Rates. Vielleicht waren die Grenzen zwischen Amtsrecht und Gemeinschaftswillen fließender, als K. annimmt; denn was 1149 dessen Handlung ist, ist 1178/82 Ausfluß des Amtsrechtes, die Zunft- bestätigung, und die Schöffen nehmen als solche, nicht nur als meliores civitatis an der Bildung des Gemeinwillens teil. Vielleicht überschätzt auch K. die organisatorische Kraft der Idee des Amtsrechts: denn die Bildung der Richerzeche scheint mir nicht allein von ihr aus, sondern auch aus innerpolitischen Vorgängen innerhalb der Bürgerschaft verstanden werden zu müssen. Aber die grundsätzliche Scheidung ist wertvoll und fruchtbar. |

Im Kampf um die Selbstbehauptung des Bürgertums entstand zuletzt der Rat (III, § 16 u. 17, S. 499, 548), nicht als Amt mit Amtsverfassung, sondern als Ausschuß des Patriziates nun als Ausdruck bewußten An- spruchs auf städtische Souveränität gegen erzbischöfliche Reaktion. Von der Untertanengemeinschaft des Gerichtsbezirks, die sich ihres Volksrechts auf Widerstand gegen die Stadtherrschaft bewußt wird, über Rechts- schutzgemeinschaft und Selbstverwaltung zur Souveränität das ist, etwas grob zusammengefaßt, nach K. der Weg der städtischen Verfas- sung und des „Stadtgedankens“. |

Wenn ich auch K. nicht überall folgen kann, als Ganzes ist seine Arbeit sehr ergebnisreich für die Kölner Lokalgeschichte und für die allgemeine Stadtgeschichtsforschung. Dafür eine kurze Zusammenstellung. Für die Geschichte Kölns: Eine neue topographische Anschauung des fränkischen Köln mit ihrer wirtschaftsgeschichtlichen Auswertung, eine neue systematische ‚Darstellung der Gerichtsorganisation der Stadt- herrschaft, der Versuch, den Inhalt der conjuratio von 1112, die bisher manchen phantasievollen Deutungen offenstand, festzulegen und sie da- durch mit der kommunalen Bewegung Nordfrankreichs in Zusammenhang zu bringen, damit verbunden eine neue Auffassung der Parochialämter und der Unterrichter, der Stellung der Richerzeche in der Verfassungs- geschichte, vor allem eine neue Darstellung der bürgerlichen Willens- bildung und des bürgerlichen Amtsrechts, neben kleineren Ergebnissen wie über die Entstehung des Gerichts Unterlan, des Räumungsrechtes des Burggrafen, des Schreinswesens und der Urkunde Lac. I, 269 bzw. Ou. I, 35 von angeblich 1106. Für die allgemeine Stadtgeschichts- forschung: die Auseinandersetzung mit der Landgemeindetheorie (etwa 237 Anm. 1, 280 Anm. 1, 347 Anm. 1, 409f., 450, 525 Anm. 531), der Markt- (121) und Gildetheorie (227 Anm.), mit den Anschauungen von Dopsch (187 Anm.3, 599/600), die weit über die Lokalgeschichte

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. | 23

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ausgreifende Darstellung der Zunftorganisation und der Entstehung des Rates. Besonders wertvoll aber für die Kölner und die allgemeine Forschung erscheint mir der Versuch, in der Problemstellung wie in der Durchführung die konkrete Verfassungsentwicklung einer Stadt von ihrer Rechtsidee und deren Entwicklung aus einheitlich zu erfassen und diese mit den Rechtsvorstellungen des Mittelalters zu verbinden. Das Urteil darüber, was dabei begriffliche Konstruktion ist und was lebendig wirksame Kräfte aufdeckt, kann verschieden sein, dazu bedarf es noch eines breiteren Unterbaues durch Vergleiche mit der Entwicklung anderer Städte und andersartiger Gemeinschaften; aber gerade dafür gibt die Arbeit Koebners ein wertvolles Vorbild. i Görlitz. Koselleck.

Ernst Pietsch, Die Entstehung der Städte des sächsischen Vogtlandes. (Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte und Altertumskunde zu Plauen i. V., 32. Jahresschrift.) Plauen i. V., Selbstverlag des Vereins. 1922. VIII, 128 88. Mit 3 Karten- beilagen. | Die vorliegende Abhandlung sucht die Frage zu beantworten: Auf welche Weise und unter welchen Bedingungen sind die Stadtsiedlungen des sächsischen Vogtlandes entstanden? In einem ersten Kapitel werden die Vorbedingungen für die Entstehung dieser Städte besprochen: Die Besiedlung des sächsischen Vogtlandes, die alten Handels- und Ver- kehrswege und die Bildung von herrschaftlichen Gewalten. Dann wendet sich der Verfasser in einem zweiten und dritten Kapitel der Entstehung der Stadt Plauen (die ersten Nachrichten über Plauen, der slavische Ort Plauen, der deutsche Burgort Plauen, die Gründung der Stadt, die An- legung der Neustadt, Überblick über die topographische Entwicklung der Stadt bis zum 19. Jahrh.) und der übrigen Städte des sächsischen Vogtlandes zu. Ihrer Entstehungsart nach lassen sich für dieses Gebiet zwei Gruppen aufstellen: 1. die in Anlehnung an schon bestehende Siedlungen gegründeten Städte: Plauen (zwischen 1230 und 1240), Reichenbach (um 1240), Adorf (um 1290), Ölsnitz (zwischen 1328 und 1358), Auerbach und Elsterberg (um 1350), Pausa (um 1390) und 2. die- jenigen städtischen Siedlungen, die sich im Anschluß an Burgen all- mählich entwickelt und seit dem 14. Jahrhundert durch Rechtsakt städtischen Charakter erhalten haben: die altslavischen Dorfanlagen Netzschkau, Mylau, Neumark, die deutschen Dörfer Markneukirchen, Mühltroff, Treuen, Lengenfeld und die alten suburbien Schöneck und Falkenstein. Die ehemalige Hammerwerksniederlassung Klingenthal ist

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erst 1919 Stadtgemeinde geworden. Zu diesen Ergebnissen gelangt der Verfasser, indem er sich auf folgende vier Grundlagen stützt: 1. auf die vorhandenen urkundlichen Nachrichten geschichtlicher Überlieferung, 2. auf die ältesten Pläne und Bilder, 3. auf die Bodenfunde geschicht- lichen und vorgeschichtlichen Alters und 4. auf die Prüfung der geo- logisch- geographischen Vorbedingungen.

Mit dieser stadtgeschichtlichen Untersuchung hat E. Pietsch nicht nur eine Lücke in der landeskundlichen Literatur des Vogtlandes aus- gefüllt, sondern zugleich eine Arbeit geliefert, der die allgemeine Städte- forschung wird Beachtung schenken müssen. Seitdem von J. Fritz und 8. Rietschel die topographischen Gesichtspunkte der Grundriß bildung in Aufnahme gebracht worden sind, haben während der letzten 20 Jahre Historiker und Architekten sich wiederholt mit der baulichen Entwicklung der „gewordenen“ und „gegründeten“ Städte beschäftigt und damit die Städteforschung wesentlich gefördert. Der Kenner der einschlägigen Literatur wird wissen, welche Rolle hierbei die Annahme gespielt hat, jede Stadt müsse als eine ummauerte Marktansiedlung angesehen werden, die neben einer älteren Siedlung gegründet worden sei. So einfach, wie man oft angenommen hat, ist nun in Wirklichkeit der bauliche Werde- gang der mittelalterlichen Stadt durchaus nicht gewesen. Ein Nach- prüfen der Siedlungselemente, aus denen eine Stadt besteht, ergibt, daß die bauliche Entwicklung einer Stadt sich sehr verschieden gestalten konnte und daß sowohl die Stadt des früheren, wie die des späteren Mittelalters in den meisten Fällen ein recht kompliziertes Gebilde war. Das bestätigen die vorliegenden Studien Pietschs von neuem. Die bisher geltende Annahme, daß die eigentliche Stadt sich stets neben einer älteren Siedlung rechtlich und räumlich scharf getrennt entwickelt habe, daß die ältere Ansiedlung fast ausnahmslos außerhalb der Stadtmauer geblieben sei, ist durchaus irrig. Bei den meisten Städten des sächsischen Vogt- landes wurden in den Mauerring der neugegründeten Stadt ältere, all- mählich herangewachsene, offene Siedlungen mit einbezogen. So wurden z. B. in Adorf, Ölsnitz, Elsterberg, Pausa die ältere Kirchensiedlung und in Plauen und Elsterberg das suburbium mit in den Mauerring aufgenommen. -Als ein Fortschritt in der Städteforschung muß es bezeichnet werden, daß der Verfasser in der Verwertung der Siedlungs- bezeichnungen viel vorsichtiger vorgegangen ist, als es meist zu ge- schehen pflegt. Es ist eben nicht angängig, in die lateinischen und deutschen Siedlungsbezeichnungen des Mittelalters so festkonstruierte Be- griffe hineinzutragen (vgl. meine Untersuchungen: „Die Entstehungs- zeit der Stadtbefestigungen in Deutschland“, Leipzig 1913 und „Über

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den Marktflecken- und Stadtbegriff im späteren Mittelalter und in neuerer Zeit“, Leipzig 1920). Das in einem vierten Kapitel (die Siedlungs- bezeichnungen in der Sprache des urkundlichen Materials) zusammen- gestellte Material beweist abermals, daß die Bezeichnungen durchaus nicht in dem oft angenommenen Maße eindeutig sind. So wird 2. B. „oppidum“ im ausgehenden Mittelalter sowohl im Sinne von offener als auch ummauerter Siedlung verwendet; so wird seit dem ausgehenden Mittelalter sowohl der offene Markt als auch die ummauerte Bürger- siedlung mit „Stadt“ bezeichnet. Ebenso wie Pietsch mit Recht vor einer Uberschätzung des Wertes der Terminologie für die Frage der Stadtentstehung warnt, ebenso mahnt er mit Recht, das topographische Moment der Befestigung für den Begriff „Stadt“ nicht zu hoch anzu- schlagen. Die wiederholt vertretene Ansicht, die Ummauerung sei bis ins 17. Jahrhundert hinein für die Stadt begriffsnotwendig, nur die um- mauerte Siedlung sei als Stadt anzusehen, ist nicht haltbar. Pietsch vermag meine Widerlegung dieser Anschauung (vgl. „Festgabe für Gerhard Seeliger“, Leipzig 1920, S. 141 ff.) auf Grund des hier in Betracht kom- menden Materials stark zu unterstreichen. Stadt wurde schlechthin der Ort genannt, „dem eine städtische Verfassung und Verwaltung eigen war, in dem städtisches Wirtschaftsleben herrschte, gleichviel, ob diese Siedlung ummauert war oder nicht“.

Diese selbständige und sorgfältige Arbeit, die dem Städteforscher viel Interessantes bietet, mag den Anstoß dazu geben, auf gleichem Wege der Entstehung anderer Städtegruppen Deutschlands nachzugehen. Allerdings wird es ratsam sein, künftig bei derartigen Untersuchungen gleichzeitig mit den topographischen Verhältnissen auch die rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen zu untersuchen und darzustellen. Gerade die wechselseitige Erhellung der topographischen, rechtlichen und wirtschaft- lichen Probleme wird uns auf dem Gebiete der Städteforschung vorwärts bringen können.

Schneeberg. Walther Gerlach.

Kurt Haser, Das spätere Mittelalter. Verlag von F. A. Perthes, A.-G., Gotha 1921. VI und 268 S.

Das vorliegende Buch bildet den fünften Band von L. M. Hartmanns Weltgeschichte „in gemein verständlicher Darstellung“. Ob angesichts des massenhaften Stoffes auf so engem Raum eine solche gemeinverständ- liche“ Darstellung erzielt werden kann, ist sehr fraglich. Denn da wird Vieles übergangen oder flüchtig berührt und werden Zusammenhänge zerrissen werden müssen. Diese Weltgeschichte betont bekanntlich die

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Massenwirkungen und zieht gegenüber den diplomatischen und mili- tärischen Vorgängen und Ereignissen die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in den Vordergrund; dabei kommt das biographische Moment zu kurz. So fehlt es auch hier an einer entsprechenden Würdigung historischer Persönlichkeiten, von denen etwa nur einige Könige Eng- lands, wie Eduard I. oder Heinrich VII. markanter hervortreten. Als Epoche für das spätere Mittelalter nimmt der Verfasser den Ausgang des staufischen Kaiserhauses; aber dieser Einschnitt, so bedeutsam er für die Geschichte des Deutschen Reiches ist, ist es nicht auch für die Weltgeschichte. Das entscheidende Moment ist hier der Übergang der Vorherrschaft von der einen der beiden großen m. a. Potenzen an die andere: vom Imperium an das Sacerdotium. Demnach wird man als Grenze den Regierungsantritt Innocenz III. wählen dürfen, jenes Papstes, der den Anspruch des geistlichen Armes auf die Leitung des Welt- regimentes nicht bloß theoretisch begründet, sondern auch durchsetzt. Die weitere Gliederung der Geschichte des späteren Mittelalters wird eich aus diesen Erwägungen ergeben müssen. Demgegenüber gliedert der Verfasser den Stoff in sechs Abschnitte: Kurie und Reich vom Untergang der Staufer bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, die wirtschaftliche Vorherrschaft der mitteleuropäischen Völker (frühkapi- talistische Epoche), die Bildung starker Monarchien in Westeuropa, der Zustand Mittel- und Osteuropas im 15. Jahrhundert und die Anfänge europäischer Politik, europäisches Wirtschaftsleben im Ausgang des Mittelalters und die Kirche in dieser Periode. Wenn wir auf Einzel- heiten eingehen, so kommen zunächst einzelne Wünsche in Betracht, die bei einer etwaigen Neubearbeitung Berücksichtigung verdienen. Zu- nächst sind die Literaturangaben außerordentlich dürftig. Die knappe Fassung wird manchen Leser bewegen, Genaueres über Dinge erfahren zu wollen, die hier nur berührt sind. Man wird beispielshalber bei der englischen Geschichte den Namen Gneist, bei der französischen den Cartellieris schwer vermissen. Meine Forschungen zum Wiclifismus und Hussitismus sind zwar sehr eingehend ausgenützt, mein Name aber und mein Werk nirgends genannt. Beim ersten Abschnitt wäre eine zu- sammenhängende Darstellung der päpstlichen Machtansprüche geboten, deren Behauptung bzw. Bekämpfung ja den wesentlichen Teil des Inhalts dieses Baches bildet. In diesem Buche wird Einzelnes erst im letzten Abschnitt vor- getragen; so gut zusammenfassend aber dort die Mißbräuche Avignons dargelegt sind, so gehört die Sache doch um so mehr an die frühere Stelle, als sonst Manches, wie z. B. die kirchenpolitischen Kämpfe des 14. Jahr- hunderts in England und Deutschland, oder Schriften wie der Defensor

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Pacis, nicht in der richtigen Beleuchtung erscheinen wird. Wenn man in diesem Buche die Schillersche Phrase von der kaiserlosen, der „schrecklichen Zeit wieder finde, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß dies eben die Zeit neuer großer Entwicklungen auf poli- tischem und wirtschaftlichem Gebiete ist. Die steigende Machtfülle des Hauses Anjou und damit Frankreichs, dessen Einfluß immer drückender wird, ist stark hervorzuheben. Was die ostwärts gerichteten Pläne Karls von Anjou betrifft, darf man daran erinnern, daß sie das Erbe der normannisch-staufischen Zeit sind. Die Sekte der Albigenser gehört ihrem Entstehen nach in eine frühere Zeit, als sie hier im Zusammen- hang mit den Waldensern gegeben erscheint. Aus der Zahl kleinerer Versehen und sonstiger Mängel mögen hier nur einige genannt sein. Das Attentat von Anagni wurde von der Welt doch nicht ganz schwei- gend hingenommen (s. Dante, Fegefeuer XX, 85). Der Sieg Rudolfs bei Dürnkrut 1278 ist nicht als Sieg des Germanen- über das Slawentum zu werten: fürs erste ist Ottokar deutscher Reichsfürst und zweitens in seinen Ländern der hervorragendste Förderer des Deutschtums; daher sein Lob bei den deutschen, sein Tadel beim tschechischen Geschicht - schreiber. Ansprechend ist die Schilderung der italienischen Staatenwelt 1200 1400, so auch die einzelner Kapitel des dritten Abschnittes. Die Schlacht bei Crecy fand am 26. August 1346 statt, der Friede von Bretigny sollte nicht unerwähnt bleiben. Der nationale Aufstieg in Frank- reich ist nicht erst im 14. Jahrhundert, sondern schon in den Tagen von Bouvines sichtbar, wie dies richtig auch an einer späteren Stelle gesagt ist. Besser als die ersten sind die letzten Abschnitte des Buches, und hier vor allem die wirtschaftsgeschichtlichen Teile. Die Darstellung als solche ist eine sachliche.

Braz. : J. Loserth.

Friedrich Christoph Dahlmanns politische Entwicklung bis 1848. Ein Beitrag zur Geschichte des deutschen Liberalismus von Her- mann Christern. 1921. H. Hässel, Verlag, Leipzig. 248 8. (Sonderabdruck aus Band 50 der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte.)

Je mehr wir uns von der Zeit entfernen, in der sich der Über- gang von dem unpolitischen zum politischen Deutschland vollzog, um so deutlicher tritt die Gestalt Dahlmanns als eines Erziehers des deutschen Bürgertums zu staatlicher Gesinnung und politischer Betätigung hervor. In zahlreichen historischen Publikationen neueren Datums wird auf Dahlmann Bezug genommen, ein Beweis, daß das Interesse an ihm in

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Zunahme begriffen ist. Um so auffälliger ist die Tatsache, daß man sich über seine Stellung innerhalb der Gesamterscheinung des Libera- lismus noch nicht hat einigen können. Die einen erblicken in ihm einen typischen Vertreter des doktrinären Liberalismus, während die anderen ihn mehr der konservativen Richtung zurechnen und ihn als konservativ- liberal oder als liberal-konservativ charakterisieren.

Die Schemata der Parteipolitik sind aber für die Geschichte des älteren Liberalismus wenig zu gebrauchen, weil die politischen Begriffe der Generation vor 1848 viel zu unbestimmt und wandelbar sind, als daß sich nach ihrer Maßgabe eine Gruppierung vornehmen ließe. Christern tut recht daran, daß er eine engumgrenzte Formulierung verwirft und rein induktiv verfährt. Daraus folgt aber nicht, daß er auf jede begriffliche Erfassung der Ideenbewegung in jener Ubergangs- zeit verzichtet; er betont nur die Notwendigkeit einer vertieften psycho- logischen Erforschung, ehe man zu einer prägnanten, kritisch gesicherten Gesamtauffassung fortschreiten kann. |

Was er an den biographischen Schriften über Dahlmann auszusetzen hat, ist, daß ihre Verfasser es unterließen, Dahlmann in den Zusammenhang der geistigen Strömungen seiner Zeit einzuordnen. Nur E. Marcks hat in einem kurzgefaßten Essay die ideengeschichtliche Entwicklung Dahlmanns behandelt, aber mehr andeutungsweise als ausführend. Im Anschluß an diesen Aufsatz will Christern die vorhandene Lücke auszufüllen suchen.

Dablmann kommt von der idealistischen Gedankenwelt, in der Deutschland um die Wende des 18. Jahrhunderts lebte. Sie ist und bleibt der geistige Nährboden seiner politischen Anschauungen. Er tritt wie die anderen Führer des gebildeten Bürgertums durch das Tor der Ethik in das Gebiet der politischen Theorien. Er legt sich die Frage vor, wie sich die Ziele seines Humanitätsglaubens mit denen des Staates in Einklang bringen lassen. Während W. von Humboldt noch in seinen späteren Schriften seine Abneigung gegen den Staat mit seinem Zwangs- charakter nur mit Mühe überwindet, hat sich Dahlmann frühzeitig zu einer sittlichen Würdigung des Staates durchgerungen. Er ist der Überzeugung, daß die individuelle Persönlichkeit erst in der staatlichen Gemeinschaft zur vollen Entfaltung gelangt und daß es eine sittliche Aufgabe bildet, freies Menschentum in den Staat und in die Politik hineinzutragen. Freilich von einer Anerkennung des autonomen Wesens des Staates ist er noch weit entfernt. Über dem Staat stehen auch für ihn die Menschheitsziele. Sein Nationalgefühl ist noch zu sehr naturhaft, noch zu wenig in die Reflexion aufgenommen, als daß es ihm ein Verständnis für das in sich ruhende Daseinsrecht des Staates

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eröffnen konnte. Einen Einheitsstaat für alle Deutsche erstrebt er nicht. Er begnügt sich mit der Vorstellung einer kulturellen Zu- sammengehörigkeit des deutschen Volkes. Aber der einzelne deutsche Staat steht doch für ihn da als eine reale Größe von sittlicher Be- schaffenheit, dazu bestimmt, Volk und Regierung in gemeinsamer Arbeit zu verbinden und zu einigen. Dahlmann richtet dabei seinen Blick auf den Staat, wie er sein soll, denn der Staat seiner Zeit, wo der bleierne Druck der Reaktion auf Deutschland lastete, war zu spröde, um dem Bürgertum willig eine Mitarbeit zuzugestehen.

So treffen sich in Dahlmanns Anschauung idealistische und realistische Elemente. Für die letzteren machte ihn seine nüchterne, besonnene Denkungsart empfänglich. Er blieb immer ein Norddeutscher, im Unterschied von den radikaleren Süddeutschen Rotteck und Welcker, ein Sohn des kulturellen Bodens, dem er entstammte, jenes Grenzlandes, wo sich das deutsche Wesen mit dem skandinavischen Norden berührte. Sein Beruf als Historiker verstärkte den realistischen Zug seiner Ver- anlagung. So ist es nicht zu verwundern, daß er von der historischen Schule eine starke Einwirkung erfuhr. Seine Staatslehre zeigt in vielen Punkten eine Abhängigkeit von ihren Begriffsbestimmungen. Aber er verwarf ihre Mystik und ihren Quietismus. Wie er sich nie in an- dächtiger Bewunderung der Vergangenheit verlor und nie seine kritische Haltung gegenüber dem überlieferten Glauben der Kirche aufgab, so ist ihm auch die geruhsame Selbstbescheidung der romantisch gesinnten Staatstheoretiker zuwider. Nicht der Volksgeist in unbewußter Wirk- samkeit, sondern die bewußte, aktive Teilnahme der Bürger am Staats- leben soll die gute Verfassung herbeiführen. In diesem Ideal einer guten Verfassung verbirgt sich ein Stück rationalistischen Denkens, er verbindet es aber sofort wieder mit realistischen Vorstellungen, wenn er fordert, daß die Reste ständischer Freiheit und die alten Rechts- und Staatsanschauungen bei der Einführung einer Konstitution zur Anknüpfung dienen sollen, um die gute Verfassung lebenskräftig zu gestalten. Die englische Konstitution, wie er sie im Anschluß an de Lolme und Blackstone auffaßte, gilt ihm als ein Muster für die Her- stellung staatsbürgerlicher Freiheit auf Grund des Gleichgewichts der staatlichen Gewalten. Er geht nicht so weit wie Montesquieu, daß er die Freiheit in den Urwäldern Germaniens gegründet sah, aber er meint doch, daß die englische Freiheit und die altgermanischen Staats- und Rechtsanschauungen in ihrem innersten Sinn und Kern zusammentreffen und daß die Kontinuität der Entwicklung in Deutschland nur durch den landfremden Absolutismus unterbrochen worden sei.

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Christern zeigt uns, wie sich die politischen Anschauungen Dahl- manns allmählich erweiterten und vertieften. In Kiel wird er zuerst im Kreise jugendlicher Gelehrter in die Politik eingeführt. Als Sekretär der Holsteinischen Ritterschaft nimmt er den Kampf für die Privilegien des Adels auf, in der Überzeugung, damit die nationale Selbständigkeit der Holsteiner gegen die Bedrückung durch die dänische Regierung zu verteidigen. In Göttingen beteiligt er sich an dem hannoveranischen Verfassungswerk, aber sein Hauptinteresse ist auf das benachbarte Preußen gerichtet, von dessen Konstitutionalisierung er die Durch- führung einer wahrhaftigen Verfassung für ganz Deutschland erwartet. In Bonn lernt er den preußischen Staat von innen kennen und nimmt sofort teil an dem heftigen Meinungsstreit über die preußische Ver- fassungsfrage. Seine Schriften über die englische und über die französische Revolution sind dazu bestimmt, die Gefahren eines Verfassungskon- fikts den streitenden Parteien vor Augen zu führen. Sie sind gleich- sam die „Sturmvögel“, die das nahende Unwetter des Jahres 1848 anzeigen. Hier, in Bonn, beendigte Dahlmann seine Vorbereitung zum praktischen Politiker.

Im Anschluß an diese Erlebniszentren zu Kiel, Göttingen und Bonn stellt Christern im einzelnen die Abwandlung und Ausreifung der politischen Gedanken Dahlmanns dar. Während Dahlmann in seiner Erstlingsschrift, die Christern als erster ausgiebig verwertet, die Be- deutung der Macht des Staates richtig einzuschätzen beginnt, ver- schwindet in der windstillem Zeit der Restaurationsepoche diese Einsicht fast gänzlich; das Interesse an den innerpolitischen Zuständen über- wiegt. Macht und Wohlfahrt, Freiheit und Friede alles erscheint ihm durch eine gute Konstitution gewährleistet. Erst später, als ihn aufs neue die Schleswig-Holsteinische Frage tief erregte, kommt er über der Betrachtung der politischen Konstellation im Norden auf die Anerkennung der Machtfaktoren des Staates zurück. Zu gleicher Zeit lernt er auch den absolutistischen Staat besser beurteilen und beginnt sein Verdienst um die Hebung des Bürgertums zu würdigen.

Hinsichtlich des Wesens der Konstitution hatte er anfangs vage Vorstellungen. Ständische und repräsentative Verfassungen scheinen ihm ziemlich gleichbedeutend zu sein. Aber mit dem Mißerfolg seiner Be- mühungen um die Erhaltung der ständischen Privilegien in Holstein wandelt sich sein Urteil, und bereits geraume Zeit vor der Abfassung seiner „Politik“ gewinnt er einen klaren Einblick in den Unterschied der beiden Verfassungsformen. Die deutsche Frage tritt erst in Göt- ungen im Zusammenhang mit der preußischen Frage in seinen Gesichts-

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kreis, aber er behandelt sie immer von einem innerpolitischen Standpunkt aus. Es steht fur fin fest, daß Preußen in der Lösung der Ver- fassungsfrage in Deutschland vorangehen muß, nicht Osterreich, denn dieses ist wegen seiner nationalen Vielgestaltigkeit nicht imstande, ein Verfassungsstaat zu werden und auf Deutschland vorbildlich zu wirken. Preußen soll also nicht um seiner selbst willen, sondern zum Heile Deutschlands konstitutionell werden; eine durchaus doktrinäre Forderung. Aber dadurch, daß er Preußen vor Osterreich stellt, im Gegensatz zu seinem Urteil in der Erhebungszeit, wo er beide Staaten als gleich- berechtigt zur Führung Deutschlands betrachtete, bekundet er einen Sinn für das praktisch Realisierbare und bereitet in sich die klein- deutsche Lösung der Einheitsfrage vor.

Bei allen diesen Wandlungen seiner politischen Anschauungen bleibt er sich selbst treu in seinem Gegensatz zu dem absolutistischen System, in seinem Bekenntnis zur Monarchie, d. h. zu einem volksfreundlichen König- tum, und in seiner entschiedenen Ablehnung der Lehre von der Volks- souveränität, wenn er sich auch in seiner Betonung des Widerstands- und Notwehrrechtes mit den Konsequenzen der rousseauischen Doktrin berührt.

So steht das Bild Dahlmanns in der Zeichnung Christerns vor uns als eines eifrigen Vertreters des konstitutionellen Gedankens. Er war ein Liberaler, dem noch ein gut Teil Doktrinarismus anhaftete, ein Liberaler der älteren Generation, die mit ihren theoretischen Erwägungen den Dingen der Wirklichkeit nahe zu kommen, sie zu erfassen und zu leiten glaubte. Durch den Zuschuß an realistischen Elementen, die er in sein Denken aufnalım, ist er der Vorkämpfer eines maßvollen Libera- lismus geworden, er verkörperte bis weit über 1848 hinaus, bis in die 60er Jahre, das Prinzip des besonnenen Fortschritts. Seine Bedeutung als Historiker ist vielleicht nicht so hoch zu stellen, als es bisher geschah. Er wird aber doch, trotz des Widerspruchs Fueters, als ein Vorläufer der politischen Geschichtschreibung zu gelten haben, da er aus seinen historischen Untersuchungen immer eine politische Lehre für die Gegenwart zu gewinnen suchte und in seiner Person den Beruf des Historikers und Politikers zu vereinigen strebte. l

Die Arbeit Christerns wird endgültig mit der falschen Vorstellung aufräumen, als seien die älteren Liberalen nur die Nachbeter fremder Verfassungsformen gewesen. Das waren auch die süddeutschen franzö- sierenden Liberalen nicht. Dahlmann hat die Verfassung Englands als vorbildlich angesehen, aber er dachte nicht daran, sie ohne weiteres auf die deutschen Verhältnisse zu übertragen. Was er übernahm, hat er durch sein deutsches Empfinden hindurchgehen lassen und innerlich

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umgestaltet, so daß der englische Freiheitsbegriff ein ganz deutsches Gepräge erhielt.

Christern schildert uns in dem Entwicklungsgang Dahlmanns einen der Wege, die vom unpolitischen zum politischen Deutschland führten. Anstatt seinen Helden auf das Prokrustesbett der schematischen Formu- lierungen zu legen, geht er lieber den feinen geistesgeschichtlichen Zu- sammenhängen nach und sucht die Eigenart seiner Persönlichkeit in- mitten der Wechselwirkungen der geistigen Strömungen nachzuweisen. So lieferte er eine echt historische Untersuchung, die durch immer neue Perspektiven dem Leser den Anblick einer lebensvollen Wirklichkeit darbietet. Nur in gelegentlichen Bemerkungen geht er über das Jahr 1848 hinaus. Offenbar sind bis zu diesem Zeitpunkt die grundlegenden Entscheidungen bei Dahlmann getroffen. Aber die stürmischen Ereig- nisse der deutschen Revolution haben ihn doch tief erschüttert und weit nach links gedrängt, wenn auch zuletzt immer die Besonnenheit bei ihm obsiegte. Jedenfalls hat er im Jahre 1848 erst die Höhe seiner praktischen Wirksamkeit erstiegen. Deshalb bedarf die Untersuchung Christerns notwendigerweise einer Fortführung. Wenn Christern mit derselben Gründlichkeit der psychologischen Forschung und mit derselben vielseitigen Betrachtungsweise, die die vorliegende Schrift auszeichnen, die ktinftige bearbeitet, dann besitzen wir an dem Ganzen nicht nur eine wohlgelungene Biographie, sondern auch ein getreues Spiegelbild der deutschen Geistesgeschichte aus der Epoche, wo sich das Bürgertum erhob, um sich Geltung und Einfluß auf die öffentlichen Angelegenheiten zu verschaffen.

Heidelberg. Wild.

Plehn, Hans, Bismarcks auswärtige Politik nach der Reichs- gründung. XII. u. 381 S. München und Berlin, 1920. R. Oldenbourg. -

Der Ausgang des Weltkrieges und das Aufrollen der Schuldfrage haben uns eine Unterlassungssünde der deutschen Geschichtsforschung, die Vernachlässigung der sogenannten neuesten Geschichte seit 1871, deutlich zum Bewußtseih gebracht. Denn die wahren Gründe des Welt- krieges liegen nicht, wie immer wieder behauptet wird, in der letzten „schwarzen“ Woche des Juli 1914, sie reichen zurück bis auf die Be- gründung des Deutschen Reiches durch den Krieg von 1870/71. Und in diesen vier Jahrzehnten ist noch Vieles, was auch zum Verständnis der Gegenwart notwendig ist, zu durchforschen und aufzuhellen. Schon deshalb ist jede wissenschaftliche Arbeit darüber zu begrüßen.

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Das vorliegende Buch ist das Vermächtnis eines Toten, das O. Hoetzsch aus dem Nachlaß herausgegeben hat; der durch seine Forschungen über die Agrargeschichte Ostpreußens bekannte Verfasser hat sich im De- zember 1918 aus Verzweiflung über die deutsche Niederlage das Leben genommen. Während des Krieges geschrieben, trägt das Werk durch- aus einen historisch-politischen Charakter; es behandelt die Staaten- geschichte von 1871—1890. Allerdings beschränkt es sich auf die euro- päische Entwicklung. Die für die internationale Politik der 80er Jahre und zumal für die deutsch-englischen Beziehungen so ungemein wichtige Kolonialpolitik ist völlig beiseite gelassen, nicht zum Vorteil des Ganzen. Den breitesten Raum nimmt die orientalische Frage ein, die ja in der Tat während der zweiten Hälfte der 70er Jahre und während der bul- garischen Krisis von 1885/87 im Vordergrund der europäischen Politik stand. Nach dem Vorwort von Hoetzsch scheint es so, als ob auch die persönliche Stellung Plehns, seine scharfe Verurteilung der Orientpolitik des Neuen Kurses, zu dieser starken Betonung beigetragen hat.

Gerade in der Behandlung der orientalischen Frage offenbart sich die diplomatische Meisterschaft Bismarcks vielleicht am augenfälligsten. In der Freiheit Deutschlands im Orient erblickte er nach seinen eigenen Worten „eines der wenigen Äquivalente für die militärischen und politischen Nachteile der geographischen Lage Deutschlands“. Wie er diese Freiheit ausnutzte, um den deutschen Einfluß auf die europäische Konstellation zu wahren, die Mächte gegeneinander auszuspielen und gegenseitig in Schach zu halten, um den europäischen Frieden und damit die Macht- stellung seines Reiches zu sichern, das hat Plehn ebenso gründlich wie überzeugend dargelegt. Sein Buch wächst sich zu einer Charakteristik des Außenpolitikers Bismarck aus, wie wir es so umfassend noch nicht besaßen. Es ist ein literarisches Denkmal für die Riesengröße des ersten Kanzlers. In der Beurteilung einzelner Schritte wird man natürlich hie und da anderer Ansicht sein können. Ob Bismarck bei seiner Stellung zu Rußland die öffentliche Meinung des Zarenreiches richtig gewertet hat, erscheint mir trotz der ausführlichen Erörterung (S. 125 ff.) nicht ausgemacht. Dagegen wird jeder dem Verfasser darin zustimmen, daß sich Bismarck 1878 dem Wunsche Alexanders II., den Kongreß nach Berlin einzuberufen, nicht widersetzen konnte. In der vielumstrittenen Frage der Rückversicherung verteidigt Plehn den Ver- trag von 1887 gegen die Anhänger des Neuen Kurses und besonders gegen Hammanns Angriffe. Das letzte Wort darüber ist noch nicht gesprochen, die soeben erschienenen Aktenveröffentlichungen des Aus- wärtigen Amtes geben indes Plehn in der Hauptsache Recht. Sehr beachtens-

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wert ist Plehns Hinweis auf die Rückwirkung der Nichterneuerung auf das deutsch-italienische Verhältnis (8. 341).

Der größte, von Plehn selbst nicht verschuldete Mangel des Buches ist es, daß es die bis 1920 erschienenen Publikationen, zumal Pribrams Geheimverträge Österreich-Ungarns, nicht berücksichtigt. Dadurch ist es in wesentlichen Punkten überholt und viele Erörterungen sind gegen- standslos geworden. Aber wertlos ist es dadurch nicht. Ein Haupt- verdienst Plehns liegt darin, daß er die gedruckte Literatur so voll- kommen und beinahe lückenlos herangezogen hat, wie keiner seiner Vor- gänger. Daraus hat er schon manches geschöpft, was später bei den Aktenpublikationen als sensationelle Enthüllung wirkte, wie z. B. das österreichisch-serbische Bündnis von 1881. Ein längerer Aufenthalt in London machte ihm die englische Memoirenliteratur völlig zugänglich, wie es den auf deutsche Bibliotheken angewiesenen Forschern leider nicht möglich ist. Daraus ergaben sich vor allem für die englische Orient- politik die wertvollsten Aufschlüsse. Wir sehen jetzt, daß Salisburys Fühler bei Deutschland über eine Aufteilung der Türkei aus dem Jahre 1895 nicht so unvermittelt war, wie er vielfach aufgefaßt worden ist. Schon in den 70er Jahren hat er diesen Gedanken erwogen. Auch die Tätigkeit und Bedeutung des Generalkonsuls und späteren Botschafters in Konstantinopel, William A. White, werden hier in die gebührende Beleuchtung gerückt. Auf diesem Gebiet sind noch manche Fragen und Aufgaben zu lösen.

So wird kein Historiker, der sich mit der europäischen Politik von 1871 bis 1890 beschäftigt, an diesem Buche vorübergehen, und auch breitere Schichten würden daraus Anregung und Belehrung schöpfen können.

Bonn. Walter Platzhoff.

Hugo Rochs, Schlieffen. Mit einem Bildnis und zwei Übersichts- skizzen. Berlin 1921. Vossische Buchhandlung, IV und 92 8.

Der Verfasser ist Obergeneralarzt z. D. Ein Militärschriftsteller oder ein Historiker würde das Buch anders geschrieben haben, beide werden Verschiedenes zu bemängeln haben, vor allem die Anordnung des Stoffes. Aber der Verfasser hat dafür den Vorzug, daß er Haus- arzt des Generalfeldmarschalls gewesen ist und seine menschliehen Seiten gut kennengelernt hat. Rochs ist ein begeisterter Anhänger Schlieffens und ist fest davon überzeugt, daß wir den Weltkrieg gewonnen haben würden, wenn nicht der jüngere Moltke, sondern Schlieffen an der Spitze des deutschen Generalstabes gestanden hätte. Der Historiker,

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der sich nur mit dem beschäftigen kann, was geschehen ist, ist immer in schlimmer Lage, wenn er ein Urteil abgeben soll über das, was unter anderen Umständen hätte geschehen können. Ich glaube auch, daß unter Schlieffens Leitung der Krieg für uns wesentlich günstiger verlaufen sein würde, aber daß Schlieffen den Franzosen unbedingt ein Cannä geliefert haben würde, wie Rochs immer wieder betont, bleibt eben doch leider nur eine Annahme. Rochs bemerkt mit Recht (S. 29), daß des älteren Moltkes Plan, den Feind auf beiden Flügeln ver- nichtend zu umfassen, dreimal mißlungen war, bei Königgrätz, an der Saar und bei St. Privat Gravelotte, ehe er endlich bei Sedan glückte. Ich möchte hinzufügen, daß Moltke schon 1864 eine Ent- täuschung erlebte, als sein Plan, die Dänen gleich bei Ausbruch des Krieges zu vernichten, von dem preußischen Oberkommando nicht aus- geführt wurde. Niemand weiß, ob die Heerführer von 1914 es besser verstanden haben würden, die Absichten des Großen Generalstabes zu verwirklichen, als die von 1864, 1866 und 1870. Alle Anhänger Schlieffens behaupten, der Plan mußte gelingen, da die Franzosen ihre Anstrengungen gegen das Elsaß richteten und deshalb in Nordfrankreich schwach waren. Wenn aber jemand sagt, daß unser Einmarsch in Belgien das Völkerrecht verletzte, dem entgegnet man: nein, denn die Franzosen hatten die Neutralität Belgiens schon vor uns verletzt. Man muß doch endlich einmal einsehen, daß diese beiden Behauptungen sich logischerweise ausschließen. Entweder hatten die Franzosen Truppen nach Belgien gesandt, dann bestand eben die Wehrlosigkeit der franzö- sischen Nordfront nur in der Einbildung der Cannä- Enthusiasten. Oder aber die Franzosen hatten keine Truppen dorthin gesandt, sondern ihre ganze Armee in den Vogesen versammelt, dann war unser Einmarsch in Belgien nicht berechtigt. Ich glaube überhaupt, daß die politischen Nachteile die militärischen Vorteile überwogen. Ob Bismarck diesen Schritt gebilligt haben würde? Der Umstand, daß er 1866 bereit ge- wesen, einen Einmarsch der Franzosen in Belgien nicht zu hindern, be- weist nichts, denn dann würde das Odium auf Napoleon gefallen sein. Wohl aber beweisen die Vorgänge im Juli 1866, daß Bismarck es verstand, den Militärs, auch Moltke, in den Arm zu fallen, wenn er ihre Pläne für geführlich ansah. | Und nun komme ich zu einem anderen Punkt: Wilhelm I., Roon, Bismarck und Moltke können nicht voneinander getrennt werden, ein jeder konnte sich auf den anderen verlassen, selbst dann, wenn die Meinungen so scharf aufeinander platzten, wie im Juli 1866. Aber 1914 lagen die Verhältnisse ganz anders. Die Kriegsminister des 20. Jahr-

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hunderts hatten das Schwert nicht so geschärft, wie es fünfzig Jahre vorher Roon getan, an Bismarcks Stelle stand Bethmann Hollweg, und Wilhelm II. war ein ganz anderer Monarch, als sein Großvater. Schlieffen würde es weit schwerer gehabt haben, seinen Willen durch- zusetzen, als einst der ältere Moltke. Daß das Verhältnis zum Kaiser kein vertrautes war, geht doch aus der Schrift von Rochs deutlich hervor. Leider erfahren wir über die Art der Verabschiedung Schlieffens nur wenig. Rochs sagt, daß sie stark an die Vorgänge bei Bismarcks Entlassung erinnern (S. 27) und S. 64ff. erwähnt er, wie Persönlich- keiten, die er nicht nennt, gegen Schlieffen intrigiert hätten. Daß Schlieffen die Schwäghen Wilhelms II. sehr deutlich erkannt und deshalb mit größter Besorgnis, ähnlich wie Bismarck, der Zukunft entgegensah, wird von Rochs bestätigt, ebenso, daß er wenig Vertrauen auf unsere Bundesgenossen setzte. So sehen wir, daß auch Schlieffen zu den vielen Warnern gehörte, die leider recht behalten haben. Charlottenburg. Richard Schmitt.

Der große Krieg in Einzeldarstellungen. Unter Benutzung amt- licher Quellen herausgegeben im Auftrage des Generalstabes des Feldheeres. Heft 1: Rittmeister Marschall v. Bieberstein: Lüttich- Namur. Mit einer Reliefkarte und vier Kartenskizzen. 96 8. Heft 10: Hauptmann Otto Schwink: Die Schlacht an der Yser und bei*Ypern im Herbst 1914. Mit einer Reliefkarte, fünf Kartenskizzen und sieben Textskizzen. 98 S. Heft 19: Major v. Wulffen: Die Schlacht bei Lodz. Mit einer Reliefkarte und achtzehn Kartenskizzen. 110 S. Heft 20: Hauptmann der Reserve v. Redern: Die Winterschlacht in Masuren. Mit zwei Reliefkarten und neun Kartenskizzen. 56 S. Heft 21: Oberleutnant der Reserve Leonhard Graf von Rothkirch, Freiherr v. Trach: Gorlice- Tarnow. Mit einer Reliefkarte und fünf Kartenskizzen. 88 S. Heft 26: Hauptmann Pehlmann: Die Kämpfe der Bug- Armee. Mit einer Reliefkarte und acht Kartenskizzen. 63 S. Heft 33: Hauptmann Walther Vogel: Die Befreiung Siebenbürgens und die Schlachten bei Targu Jiu und am Argesch. Mit einer Reliefkarte und fünfzehn Kartenskizzen, 134S Sämtliche Hefte sind erschienen Oldenburg im Großherzogtum, bei Gerhard Stalling, 1918.

Die vorliegenden Schriften sind im Auftrage des Generalstabes des Feldheeres verfaßt worden. Der Generalstab selber hat ihnen ein Vor- wort gewidmet, das gleichlautend jedes einzelne Heft einleitet. Dort wird ausdrücklich gesagt: „Was diese Darstellungen bringen, ist noch nicht

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Kriegsgeschichte“, und weiterhin: „Die Schriftenfolge ist nicht für die Kriegswissenschaft bestimmt, sondern für das deutsche Volk in seiner ganzen Breite als den Träger des Krieges, vor allem für die Mitkämpfer selbst.“ Es ist gut, daß das klar und deutlich gesagt wird, man wird dadurch vor Enttäuschungen behütet. Der Ton, der in diesen Heften zum Ausdruck kommt, erinnert mehr an den Kriegsberichterstatterstil, als an die Schreibweise unserer Generalstabsoffiziere. Auch gehören von den Verfassern nur wenige dem Generalstabe an. Wer die kriegsge- schichtlichen Arbeiten unserer heute lebenden Militärschriftsteller kennt und an ihre ruhige sachliche Darstellungsweise gewöhnt ist, der fühlt sich unangenehm berührt durch den Hurraton, deg in den meisten der obengenannten Hefte sich breit macht. Ausdrücke wie: „ein deutscher Soldat kennt das Wort ‚unmöglich‘ nicht“, können wohl im Augenblick höchster Anstrengung dem Soldaten zur Ermunterung zugerufen werden, aber wenn sie als allgemeines Urteil in einem Buche ausgesprochen werden, dann ist das bramarbasieren. Auch das wiederholte Betonen des Siegeswillens, der alle vom obersten Feldherrn bis zum jüngsten Soldaten beherrschte, entspricht doch leider nicht dem Zustande, der schon 1917 an der Front herrschte.

Manche sclimerzliche Erinnerung taucht auf, wenn man die Schriften liest. Man denkt zurück an die schönen Tage, wo die Siegesnachrichten von Ost und West einliefen, wo niemand ahnen konnte, daß der Krieg so furchtbar für uns enden würde. Man denkt aber auch zurück an Manches, was den scharfen Beobachter gleich bei der ersten Meldung unangenehm berührte. Wenigstens muß ich von mir sagen, daß mir be- reits im August 1914 ein recht unangenehmes Gefühl aufstieg, als ich sah, daß die amtlichen Kriegsberichte nicht jene schlichte Wahrheitsliebe zeigten, die wir von 1870 her gewohnt waren, als untrügliches Merkmal deutscher amtlicher Berichterstattung anzusehen. Wer das obige erste Heft liest, der sieht, wie unberechtigt es war, am 8. August dem deutschen Volke zu melden, daß Lüttich genommen sei. Wohl war die Stadt be- setzt, die Forts aber noch in den Händen der Belgier. Als die Wahr- heit anfing durchzusickern, da meldete Wolffs Telegraphisches Bureau am 9. August, wie wunderbar die deutschen Geschütze gewirkt, wie die Forts in Trümmerhaufen verwandelt worden seien und wie Lüttich jetzt dem deutschen Heere ein Stützpunkt geworden. Schlimmer noch ist es, daß in einer amtlichen Nachricht des Generalstabes ausdrücklich erklärt wurde, man sage die volle Wahrheit, bausche keine Erfolge auf. Die Forts, die sich noch hielten, feuerten nicht mehr. Man habe die Forts in Ruhe zusammenschießen können, ohne nur einen Mann zu opfern. Wenn man

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nun im oben genannten Heft liest, wie noch eine ganze Woche lang gekämpft werden mußte, wie erst am 16. August das letzte Fort fiel, dann begreift man nicht, wie man das deutsche Volk damals täuschen konnte. Den Feind hat man durch solche Nachrichten nicht getäuscht.

Daß es der General v. Ludendorff war, dem in erster Linie das Ge- lingen des Unternehmens zu danken ist, ergibt sich aufs neue durch die Darstellung in oben genanntem Hefte. Auf S. 95 sind einige Stellen unverständlich, es ist wohl beim Drucken eine Zeile oder mehrere aus- gefallen.

Im 10. Heft, das die Schlacht an der Yser behandelt, findet sich S. 62 eine Kleine Bemerkung, an der der Historiker nicht achtlos vorübergehen kann. Wir erfahren dort, daß deutsche Truppen weiße Armbinden an- gelegt, um sich im nächtlichen Nahkampfe vom Gegner zu unterscheiden. Wir ersehen daraus, daß der vom Feinde uns gemachte Vorwurf, wir hätten durch Mißbrauch, der Genfer Binde getäuscht, doch nicht so ganz ungerechtfertigt ist, denn in einiger Entfernung ist eine solche weiße Binde von der Genfer nicht zu unterscheiden. Vor Einführung derselben lag kein Hindernis vor, solche Binden zu tragen, 1814 bildeten sie be- kanntlich das Abzeichen der Alliierten. Auch 1864 und bei der Mainarmee noch 1866 sind sie angewandt worden. 1914 hätte das nicht mehr ge- schehen dürfen, denn jetzt führt das zu Mißverständnissen und unlieb- samen Folgerungen. |

Was die Hefte anbelangt, die die Kämpfe auf dem östlichen Kriegs- schauplatz behandeln, so haben deren Verfasser wohl manches verschweigen müssen, was zum Verständnis eigentlich notwendig ist. Aber natürlich konnten die Reibereien, die zwischen der deutschen und der österreichisch- ungarischen Heerführung stattfanden und die oft störend wirkten, 1918 vor dem Zerfall des Bündnisses noch nicht erwähnt werden.

Die Leistung des Verlages möchte ich noch rühmend erwähnen. Nicht nur den Umstand, daß die Hefte mit recht gutem Kartenmaterial ausgestattet sind, wirkt angenehm, sondern auch der Druck und die Aus- stattung sind angesichts der Schwierigkeiten, die 1918 vorlagen, eine anerkennenswerte Leistung.

Charlottenburg. Richard Schmitt.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 3. 24

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Nachrichten und Notizen.

Festgabe Friedrich v. Bezold, dargebracht zum 70. Geburtstag vou seinen Schülern, Kollegen und Freunden. Kurt Schroeder, Verlag, Bonn und Leipzig 1921.

Ein stattlicher Band von fast 850 Seiten vereinigt in zeitlicher Anordnung Arbeiten über Probleme, die der Geschichte von vier Jahrtausenden angehören, subtile Einzelforschungen und großzügige Überblicke in der häufig mög- lichen Anknüpfung an Bezolds n zugleich ein e seiner Wirk- samkeit.

Unter dem Titel „Chronos“ gibt Ad. Dyroff lose 870808 aber an- regende Betrachtungen über das Zeitproblem. Nachdem die Frage nach Realität oder Idealität der Zeit in ihrer Bedeutung für den Historiker ge- streift worden ist, gipfelt die Untersuchung in dem Satz, daß der Historiker die Zeit überwindet, indem er intuitiv ewige Wertideale auf die ihm in der Erfahrung gegebenen Fundamente seiner Wertungen bezieht. A lfr. Wiede-

mann, Die ägyptische Geschichte in der Sage des Altertums be-

spricht stoffreich die Ausbildung geschichtlicher Sagen im Niltal durch Ägypter, Griechen, Israeliten und ihre Bedeutung für die Kunst. In bis ins ein- zelste durchgeführter Kleinarbeit bestimmt Conr. Cichorius, Ein Heirats- projekt im Hause Cäsars den Bräutigam der Kaisertochter Julia vor ihrer kurzen Ehe mit Pompeius. Er kommt zu einem anderen Ergebnis als Münzer, Röm. Adelsparteien. Wilb. Levison, Die Politik in den Jenseitsvisionen des frühen Mittelalters untersucht die Jenseits- visionen des 6. bis 9. Jahrhunderts auf ihren politischen Zweck. Dieser tritt im Gegensatz zur älteren Zeit in der Karolingerzeit manchmal so stark her- vor, daß eine Erfindung ad hoc wahrscheinlich wird. Gerhard Kallen, Die angebliche Kölner Synode von 878 weist in einer straff aufgebauten Untersuchung die Akten über die Provinzialsynode von 873 m. E. überzeugend als Fälschung nach. Damit fällt die Schwierigkeit, zwei Synoden 870 und 873 annehmen zu müssen, damit auch die noch von Hauck geteilte Auffassung, daß sich die vita canonica in Köln schon im 9. Jahrhundert aufzulösen begann. Rud. Meißner, cuonio uuidi sucht die alte Streitfrage, ob der 2. Merse- burger Zauberspruch christlicheu oder heidnischen Ursprungs sei, für diesen dadurch zu entscheiden, daß er cuonio unidi als einen aus ältester Zeit stam- menden Ausdruck germanischen Rechtes erklärt. K. Hampe, Stilübungen zur Ketzerverfolgung unter Kaiser Friedrich II. druckt mit einigen Erläuterungen zwei Stücke einer Reimser Hofchronik ab, vor allem dadurch interessant, daß sie ein frühes Zeugnis für einen „Ketzerpapst“ enthalten. Herm. Aubin, Ein Gutachten über die Verbesserung der kurköl-

Nachrichten und Notizen 371

nischen Zentralverwaltung von etwa 1440 erschließt in diesem Akten- stück wie in einem Querschnitt ein anschauliches Bild von den treibenden und hemmenden Kräften, die die Zentralverwaltung des Territorialstaates schufen eine Bestätigung der Belowschen Darstellung. Al. Schulte, Die Deut- schen und die Anfänge des Buchdrucks in Spanien bestimmt die deutschen Kaufleute, die als kapitalistische Unternehmer des ersten Buch- drucks in Spanien auftraten, und ihre Beziehungen zu der „Ravensburger Handelsgesellschaft“, über deren Geschichte er eine Darstellung ankündigt. J.Hashagen gibt eine sorgfältig und übersichtlich aufgebaute und aufschluß- reiche Untersuchung über Erasmus und die Klevischen Kirchen- ordnungen von 1532/33, die nicht nur den überragenden Einfluß dieses Humanisten zeigt, gerade weil seine praktische Mitarbeit gering gewesen ist, sondern auch wertvolle Einblicke in die praktische Wirkung der „Devotio Moderna“ gibt. Georg Ellinger charakterisiert Simon EBemnius als Lyriker anschaulich und lebendig, ohne die bisher gewonnenen Vorstellungen wesentlich zu erweitern. Georg Küntzel, Der junge Friedrich uud die Anfänge seiner Geschichtsschreibung arbeitet die Unterschiede zwischen Friedrichs und Montesquieus Staatsanschauung heraus. Sie lassen sich auf eine höhere Wertung der schöpferischen Kraft des einzelnen, bei Friedrich des absoluten Monarchen, zurückführen, die man auch sonst bei der Übernahme französischer Staatstheorien durch deutsche im 18. Jahrhundert beobachten kann. Hoffentlich können wir bald die angekündigte Erweiterung dieser wert- vollen Studie begrüßen. G. Beyerhaus, Der Kuchenheimer Religions- klub (1791,92) behandelt eine weder durch Zahl der Mitglieder noch durch agitatorische Wirksamkeit bedeutende katholische, separatistische Gemeinschaft, die aber als eines der spärlichen Zeugnisse für das Eindringen der Aufklärung in die niederen katholischen Volksschichten eine gewisse Bedeutung hat. Tb. Bitterauf, Preußen und Bayern im Frühjahr 1813 kommt nach eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis, daß im Gegensatz zur Haltung seines Ministers und zu den Möglichkeiten der politischen Lage der bayrische König selbst den jähen Abbruch der Verhandlungen mit Preußen herbeigeführt hat. Rud. Reuter, Ferdinand Röse gibt uns einen Einblick in die soziologisch-politische Gedankenwelt dieses fast nur aus Storms Briefen be- kannten „Individualphilosophen“. Zweifellos weisen einige dieser Gedanken in die Gegenwart. Ob Röse aber, wie Verfasser will, uns heute Führer sein kann oder ob seine Gedanken nicht zu fest in einer überwundenen Vergangen- heit wurzeln, muß erst die vom Verfasser angekündigte Biographie und Neu- ausgabe der Schriften erweisen. Die beiden letzten Arbeiten sind durch politische Interessen der Gegenwart angeregt. W. Platzhoff, Die Stellung der Rheinlande in der deutschen Geschichte gibt ein kleines Gegen- stück zu Marcks „Ostdeutschland in der deutschen Geschichte“. Es ähnelt diesem in dem Nachweis, wie eng Reich und Grenzland verbunden sind, unter- scheidet sich von ihm dadurch, daß es in der Zeichnung der politischen Ge- schichte stehen bleibt. Luckwaldt, Die Vereinigten Staaten und Europa weist in einem großzügigen Uberblick die untrennbare Verknüpfung zwischen amerikanischem Imperialismus und kalvinistisch gefärbten Welt- befreiungsgedanken nach, die uns in Wilson so überraschend entgegengetreten ist. Görlitz. A.Koselleck.

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372 Nachrichten und Notizen

Edm. Bernatzik (+ Prof. in Wien), Republik und Monarchie. Tübingen, Mohr. 1919. 2. Aufl. 54 8. M. 3,60.

Die Untersuchung ist „eine rein staatsrechtliche“; in besonderer Absicht. Denn es ist nach Bernatzik das Kennzeichen der germanischen Staatsanschauung, daß „die staatliche Ordnung... stets als ein Komplex von Rechtsnormen auf- gefaßt wurde... jedes Herrschaftsverhältnis von vornherein ein Rechts ver- hältnis war, d. h. mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ausgestattet“ (S.22), während sich die Antike nie über die Auffassung des Staates als den sinnlichen Ausdruck einer naturnotwendigen menschlichen Gliederung erhoben habe. Das auf der Grundlage des römisch-griechischen Herrschaftsbegriffes unverständliche Wesen der germanischen Monarchie ist gekennzeichnet durch die unlösbare Verknüpfung der Auffassung des Herrscherrechtes als eines patrimonium des Herrschers einerseits und zugleieh als eines Amtes der Ge- samtheit. „In der Monarchie liegt ein zwischen dem Staat und dem Monarchen geteiltes Gesamtrecht vor, wie es dergleichen Rechtsgebilde zu Tausenden in den germanischen Rechten gab und gibt“ (S. 30); vgl. Erbschulzen, Erbrichter usw. Daraus ergibt sich die unterscheidende Definition: „Kin Staat, dessen oberstes Organ ein eigenes Recht auf seine Organstellung hat, ist eine Monarchie, wo dagegen der Inhaber des höchsten Amtes nur Beauftragter, Diener des Staates ist, ohne daß er ein Recht auf seine Stellung hat, da ist die Verfassung eine Republik (S. 33). Dieses Kennzeichen ist für die Monarchie entscheidend, nicht die Ein- zahl des Herrschers; denn es gab Doppelkönige. Auch das parlamentarische Königtum bleibt Monarchie, solange der Herrscher staatliche Funktionen kraft eigenen Rechtes ausübt; und ein Staat mit einem Präsidenten, dessen tatsäch- liche Macht größer ist als die eines Königs, bleibt Republik, solange der Herrscher seine Funktionen nur als Beauftragter des Staates ausübt.

Daß nach 28 Jahren eine Neuauflage dieser Schrift gerade jetzt nötig wurde, zeigt das wachsende Bedürfnis an, über die Formen des Staatslebens sich ein Urteil zu bilden. Nur ist es die Frage, ob für die Aufgabe, eine neue Staatsform zu bilden, das Zurlickgehen auf rein rechtliche Unterschei- dungsmerkmale fruchtbarer ist oder die vom Verfasser mit einem „ethischen Defizit“ oder „intellektuellem Defekt“ erklärte griechische Staatsauffassung, die, wenigstens auf ihren Höhepunkten, den Staat als den organischen Aus- druck einer eigenartigen menschlichen Persönlichkeitsform wir würden sinngemäß sagen: Volksindividualität zu verstehen suchte.

A.Koselleck.

Pfeiffer, L., Die Werkzeuge des Steinzeitmenschen. Aus der technologischen Abteilung des städtischen Museums in Weimar. 8°. Mit 540 meist Original— Abbildungen im Text. Jena, Gustav Fischer, 1920.

Bisher hat sich die prähistorische Wissenschaft hauptsächlich mit chrono- logischen und ethnogeographischen Fragen beschäftigt. Das war sicherlich unbedingt notwendig, um dem Ganzen zunächst einmal das nötige Skelett zu geben. Dabei kam aber die prähistorische Kulturkunde entschieden zu kurg weg. Pfeiffer ist einer von denen, die sich ihr mit aller Tatkraft zuwandten. Die vorliegende Arbeit gibt eine vorzügliche Zusammenfassung seiner bisherigen Einzeldarstellungen. Der Verfasser gliedert sein Werk in die drei Abschnitte:

Nachrichten und Notizen 373 Werkzeuglehre, Ackerbau und Keramik, eine scheinbar recht willkürliche und ungenügende Disposition. Aber nur scheinbar, denn um diese drei Haupt- gebiete herum. gruppiert er eine solche Fülle von Wirtschaftserscheinungen, dag wohl kaum ein Gebiet unberührt geblieben ist. Gerade die prähistorische Zeit und ihr erster Abschnitt, die Steinzeit, birgt ja die Anfänge der meisten Erfindungen in ihrem Schoß. Als Parallelen zur steinzeitlichen Technik zieht Pfeiffer die Völkerkunde, die Volkskunde und seine reiche im städtischen Museum zu Weimar erprobte praktische Erfahrung heran. Die Arbeit ist so erschöpfend, daß wir nur wünschen können, sie würde im Sinne des inzwischen verstorbenen Verfassers für die Metallzeit weitergefübrt und würde von der materiellen Kultur auch auf die geistige hinübergeführt.

Hannover. K. H. Jacob-Friesen.

Ebert, Max, Südrußland im Altertum. 8°. 436 Seiten mit 145 Abbildungen. Bücherei der Kultur und Geschichte. Bd.12. Bonn und Leipzig. 1921. Kurt Schroeder.

Die Urgeschichte Osteuropas ist bis heute erst durch einige wenige Strahlen erhellt. Das ist um so bedauerlicher, als gerade dieses alte Kulturgebiet sicher- lich eine Fülle der wichtigsten Quellen enthält, die für die Urgeschichte West- europas von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Eine Urgeschichte Rußlands fehlt uns noch, aber Eberts vorliegende Arbeit, die die Ukraine behandelt, stellt eine wichtige Vorarbeit hierzu dar.

Man hatte lange daran gezweifelt, daß es in den Steppenländern am Schwarzen Meer vor der griechischen Zeit eine ackerbauende seßhafte Be- rölkerung gégeben habe, bis um die Wende des Jahrhunderts Grabungen bei Kiew und in Bessarabien ihr Vorhandensein schon für die neolithische Periode erwiesen. Wir können heute schon drei jungsteinzeitliche Kulturen in Süd- rußland erfassen: die Tripoljekultur mit ihren Wohnhäusern (Zemljanka) und Bestattungsplätzen (Plod6adki), die nordische Kultur mit ihren Steinkisten und Flachgräbern und die Kultur der Kurgane mit Ockergräbern. Weitere Untersuchungen führten sogar bis ins jüngere Paläolithikum (Aurignacien) hinab, wo sich aber nur vorübergehend besiedelte Stellen (Halteplätze) fanden. Die Ockergräberkultur leitet in die Bronzezeit über, die man für Südrußland ebenfalls lange geleugnet hat. Sie ist aber jetzt durch so reiche und glänzende Funde belegt, daß sie gleichwertig neben die westeuropäischen Formengruppen tritt. Ebert setzt ihren Beginn um ca. 2200 an, für die mittlere und jüngere Bronzezeit (von etwa 1000 v. Chr. an) glaubt er, die Kimmerer als Kultur- träger nachweisen zu können. Mit dem Beginn der Eisenzeit im 7. und 6. Jahr- hundert v.Chr. treten die Skythen auf. Sie hinterließen uns aus ihrer Blüte- zeit (von der Mitte des 4. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts) die riesigen Fürstengräber (Goldkurgane) mit prachtvollem Inhalt skythischer, griechischer und orientalischer Arbeiten. Als Wiege des skythischen Stiles weist Ebert das ionische Südrußland nach, als älteste griechische Keramik die milesische. An der Hand der Funde führt uns Ebert dann in die reiche Kultur der griechischen Kolonien am Schwarzen Meer und der einheimischen Bevölkerung in späthellenistischer und römischer Zeit. Die „Goten am Pontus“ und der „Hunneneinfall“ beschließen das Werk. K. H. Jacob-Friesen.

374 Nachrichten und Notizen

Handbuch für den Geschichtsunterricht. Bd. II herausgegeben von Koch u. Philipp (1916), Bd. III herausgegeben von Friedrich (1922\. Verlag von Quelle u. Meyer.

Eine dreifache Aufgabe sucht das Handbuch zu erfüllen: Als Nachschlage- buch für Einzelheiten und Quellenzitate den Gang des Uuterrichts zu be- gleiten, den Lehrer in Verbindung mit dem neuesten Stand der Forschung zu halten und Anregungen für die Verwendung von Hilfsmitteln und die Gliederung des Unterrichts zu geben. In einer großen Arbeitsleistung ist die umfangreiche Aufgabe im ganzen gut erfüllt.

Der 2. Band gibt auf 420 S. für die Zeit von 27 v. Chr. bis 1648 eine Fülle von Tatsachen über Persönlichkeiten, politische, militärische, soziale Vorgänge, die oft bis in kleine Einzelheiten gehen und dem Lehrer zeit- .raubendes Suchen ersparen. Auch die Quellenzitate verraten einen sicheren Blick für die Bedürfnisse der Schüler nach drastischer Anschaulichkeit. Nicht immer scheint mir die Auswahl und Anordnung der Stichwörter ge- glückt (etwa § 82 Besiedelung des Ostens); wenn das mit der Anlehnung an Kochs Lehrbuch zusammenhängt, empfiehlt sich eine größere Befreiung. Die Einführung in den Stand der Forschung ist durch die Problem- und Literatur- angaben geschickt erreicht bis auf manche Ungleichheiten; so werden die ent- gegengesetzten Meinungen bei Einzelheiten wie etwa tiber die Ursachen der Verzögerung von Friedrichs II. Kreuzfahrt oder die Entstehung des Luther- liedes genau zitiert, während solche Zitate für die verschiedenen Urteile über die zu den Kreuzzügen treibenden Kräfte fehlen. Inbaltlich kommen in den Abschnitten über die innere Entwicklung des Reichs manche schiefe und ungenaue Urteile vor, z.B. in 8 81 „Städtewesen“ über die städtische Ge- richtsbarkeit, Vogtei, Entstehung des Rates. Das hängt damit zusammen, daß hier große Stoff- und Problemmassen zu stark zusammengedrängt werden. Größere Ausführlichkeit, für die der Raum an anderen Stellen zu gewinnen ist, würde größere Klarheit bringen und dann auch wünschenswerte Vergleiche mit modefnen Verhältnissen durch kurze Tatsachenzusammen- und Gegenüber- stellung ermöglichen. Die Literaturangaben sind natürlich jetzt nicht mehr ausreichend.

Der 3. Band umfaßt die Zeit nach dem 30jährigen Kriege bis zur Vor- bereitung der französischen Revolution. Auch die amerikanische und russische Geschichte ist ausführlich behandelt, bei dieser mit der ausgesprochenen Absicht, die hier schwer zugängliche Literatur einigermaßen zu ersetzen. Aber auch für die deutsche, englische, französische Geschichte machen manche übersichtliche Zusammenstellungen wie tiber die Verfassung des deutschen Reichstages und der Reichsbehörden oder über den französischen Staatshaushalt vor der Revolution oder über wirtschaftliche Zustände in England das Werk zu einem nützlichen Nachschlagebuch. Nicht so unmittel- bar für den Unterricht fruchtbar ist es, wenn in den geistesgeschichtlichen Abschnitten nur die Lebensdaten einzelner Männer oder Titel und Er- scheinungsjahr ihrer Schriften angegeben werden. Auch Charakteristiken wie die „weltberühmt gewordene Schrift Miltons“ oder „Lockes bahnbrechender Essay“ oder „großer Heerführer, aber gemeiner Charakter“ führen nicht viel weiter. Größere Beschränkung der mitgeteilten Tatsachen und ausführlichere Behandlung der aufgenommenen, wie es ja an einigen Stellen versucht ist,

Nachrichten und Notizen 375

ist für den Unterricht brauchbarer. Dabei könnte auch in einzelnen Ab- schnitten, z.B. bei der Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates, die Kriegsgeschichte zugunsten der inneren Entwicklung beschränkt werden. Gewiß soll die politische Staatengeschichte, deren lebenbestimmende Be- deutung wir unmittelbar spüren, nicht durch eine Modeströmung aus dem Unterricht hinausgedrängt werden; aber für diese sind die Tatsachen dem Lebrer leichter zugänglich, während ihm für die Sozial- und Verfassungs- geschichte das Handbuch anschauliche Einzelheiten, Problemstellung, Ver- gleiche zur Verfügung stellen kann. Wertvoll wäre, wenn an Stelle kurzer Hinweise am Schlusse einiger Abschnitte größere Überblicke vielleicht in Form einer Stoffgliederung eingeschoben würden etwa wie „Der alte preußische Staat“, „Die französische Rheinlandpolitik*, die „Nachwirkungen der Auf- klärung“ u. a. m. Man muß die damit notwendig verbundene Einseitigkeit wagen, um auch den Geist des Unterrichts durch das Handbuch zu be- einflussen. Die Literaturangaben sind gut; vermißt habe ich u. a. Brandi, Deutsche Geschichte 1919, Schmoller, Preußische Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzgeschichte 1921, auch (trotz ungleicher Kritik) Spahn, Die Groß- mächte oder ein Hinweis auf v. der Leyens Sammlung: Deutsche Stämme, deutsche Lande. Bei neueren Werken würde ein Hinweis auf wichtige Be- sprechungen der Aufgabe des Handbuches, in den Problemstand der Forschung einzuführen, oft gut entsprechen.

Schon in seinem jetzigen Zustande kann man dem Handbuch eine recht weite Verbreitung wünschen. N

Görlitz. Koselleck.

1. Der Werdegang des deutschen Volkes: Zeitalter Bismarcks und Wilhelms II. Historische Richtlinien für gebildete Leser von O. Kaemmel, bearbeitet von A. Rei mann. Berlin und Leipzig 1923. Walter de Gruyter u. Co. |

2. Das Werden des deutschen Volkes: H. 5: Die deutschen Volks- könige als Kaiser. H. 6: Das bürgerliche Mittelalter von W. Classen. Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1921 und 1922.

Zwei Fortsetzungen schon bekannter und bei gleichen Absichten, populär zu sein, recht verschiedenartiger Werke: das erste ist eine gut orientierende Darstellung. In der Kulturgeschichte bleibt sie im ganzen bei einer summarischen, oft etwas trockenen Aufzählung von künstlerischen oder philosophischen und wissenschaftlichen Strömungen und Persönlichkeiten steben. Die politische, besonders die außenpolitische Geschichte ist mit Verwertung neuerer Akten- publikationen und mit Berücksichtigung der allgemeinen europäischen Lage, vor allem auch der Österreich-Ungarns, übersichtlich und lebendig dargestellt. Das Urteil des Verfassers ist klar und begründet; zu wünschen wäre auch für die Absichten dieses Buches, daß es dem Leser eine Nachprüfung durch Angabe der Quellen für die Zitate nahelegt. Das zweite drängt das Werden zu einzelnen lebensvollen und farbenfrohen, auch im Rahmen der Landschaft geschauten Bildern zusammen. Eine starke Kraft der Anschauung und Ein- fühlung hat sie geformt, die sich auch in der knappen, eindringlichen Sprache äußert. In dem Ganzen lebt eine kräftige Freude an dem Lebensdrang des

376 “Nachrichten und Notizen

deutschen Volkes und ein zielsicherer sittlicher Wille, der bisweilen das Urteil etwas verengt, aber doch willenerregend wirken will und kann. Görlitz. A. Koselleck.

Andreas Walther, Die Ursprünge der deutschen Behördenorganisation im Zeitalter Maximilians I. Stuttgart u. Berlin, W. Kohlhammer 1919. 92 S.

Der Titel des Buches verspricht mehr, als wirklich geboten wird. Nicht nm eine objektive Darstellung auf breiter Grundlage handelt es sich, sondern um eine scharf polemische Schrift, die ihre Entstehung dem heftigen Wider- spruche F. Rachfabls'! gegen die von W. im Anhang VI zu seinen „burgundi- schen Zentralbehörden unter Maximilian I. und Karl V.““ ausgesprochene An- sicht über die Ursprünge der maximilianischen Behördenreformen verdankt. Hat Maximilian das burgundische Muster nach Tirol - Osterreich übertragen oder hat er die tirolische Ver waltungsorganisation zum Vorbild genommen und weiter ausgestaltet? Rachfahl glaubt an den burgundischen, W. hin- gegen an den tirolischen Einfluß. Obwohl beide Forscher für das Studium der tirolischen Verhältnisse das gleiche archivalische Material benutzt haben, kommen sie also, hauptsächlich infolge ungenügender Durcharbeitung der Quellen, zu ganz entgegengesetzten Resultaten. W. geht so weit, zu behaupten, daß Max sogar tirolische Einrichtungen nach Burgund übertragen habe. Für diejenigen Re- forınen, für welche Tirol nicht das Vorbild gewesen sein konnte, waren nach W. die Ansichten und Anregungen der internationalen Gesellschaft am Hofe Maximilians maßgebend.

Der durch Ws. Buch gehende stark polemische Zug stört den positiven Wert der Arbeit und läßt kein rechtes Bild über die tirolische Verwaltung unter Sigismund, die tatsächliche Einwirkung auf die maximilianischen Reformen und deren Ursache erkennen. Einer tieferen Begründung bedurfte der versuchte Nachweis, daß Max das tirolische Muster nach den Niederlanden übertragen habe. W. läßt sich zu stark von Zahlenübereinstimmungen, die sich übrigens bei genauer Nachprüfung des tirolischen Materials als unrichtig erweisen, leiten.

Es ist sehr dankenswert, daß W. auf den allgemein europäischen Kultur- kreis hingewiesen hat, doch verfällt er in Einseitigkeit, wenn er die Bedeutung dieser Einflüsse fast allein maßgebend erklärt und alles Burgundische ausschaltet. Selbst wenn das burgundische Muster für die Organisation der Verwaltungs- stellen abgelehnt wird, bleibt noch immer die Frage, ob und inwieweit die von Maximilian in Burgund aufgenommenen Eindrücke auf die Tendenz der Ver- waltungsreformen überhaupt eingewirkt haben.

Das letzte Wort über alle diese Fragen stellt auch diese Arbeit Ws. noch nicht dar, mit den. tirolischen Verhältnissen im besonderen ist er zu wenig ver- traut und es fehlt ihm der Einblick in die eigentlich treibenden Momente.

Das Wertvollste an den mitunter allzu selbstbewußten und manchmal klein- lichen Ausführungen Ws. sind die leider kurzen Hinweise auf dieVerwaltungs- reformen in anderen deutschen Territorien, sie bieten lehrreiche Analogien und

ı Hist. Zeitschrift Bd. 110. Die niederländische Ver ten des 15.) 16. Jahr- hunderts und ihr Einfluß auf die Verwaltungsreformen Maximilians I. in Oster- reich und Deutschland.

2 Leipzig 1909.

Nachrichten und Notizen 377

beweisen, daß die Reformtätigkeit Maximilians nicht als singuläre Tatsache

aufzufassen ist, daß sie vielmehr nur im Zusammenhang mit einer allgemeinen

Reformtätigkeit richtig verstanden und gewürdigt werden kann. | Wien. i Theodor Mayer.

R. Reuter behandelt im 3. Heft der von P. Dirr herausgegebenen schwăbischen Geschichtsquellen und Forschungen den „Kampf um die Reichs- tandtschaft der Städte auf dem Augsburger Reichstag 1582" (München 1919, 112 S.. Er vermag durch Heranziehung neuer Quellen aus städtischen Archiven, darunter aus dem uns einstweilen unzugänglichen Straßburger, die von M. Ritter gegebene Darstellung im einzelnen zu ergänzen und zu be- reichen, am Gesamtergebnis, das für die ganze Geschichte jener Zeit charakteristisch ist, der Verschleppung der Entscheidung, wird nichts ge- ändert. Daß R. den Begriff der Reichsstandtschaft falsch faßt, indem er das Votum decisivum als notwendiges Merkmal bezeichnet, hat auf seine Arbeit keinen Einfluß, denn der Kampf des Jahres 1582 ist unter konfessionellen nicht unter reichsrechtlichen Gesichtspunkten geführt worden. Stärker als gewöhnlich hebt R. die finanzielle Notlage der Städte als Grund für ihre schwächliche Politik hervor; aber mir ist doch zweifelhaft, ob die Städte in der Tat so sehr hinter den Territorien des 16. Jahrhunderts zurlickstanden.

Berlin. F. Hartung. Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evan-

gelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt von D. Jo- hann Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen Wart- burg - Seminar zu Dubuque, Ja. Erster Teil. Quellen zur Geschichte des Katechismusunterrichts. III. Band: Ost-, Nord- und Westdeutsche Katechismen. Zweite Abteilung: Texte. Zweite Hälfte. Gütersloh 1920. Druck und Verlag von C. Bertelsmann. gr. 8. S. 562—981. 30 M., geb. 33 M. i |

Hannovers Katechismusgeschichte ist neuerdings mehrfach Gegenstand der Darstellung gewesen. Erinnert sei an Friedrich Ehrenfeuchters Geschichte des Katechismus mit besonderer Berücksichtigung der hannoverischen Landeskirche Göttingen 1857) und Wilhelm Schäfers Geschichte mit fast gleichlautendem Titel (Hannover 1912). Beide haben auch einzelne Quellen zum Abdruck ge- bracht, wie auch die neuere Katechismusliteratur manchen Quellenbeitrag ge- liefert hat. Der vorliegende stattliche Band des großzügigen Unternehmens ist ausschließlich den Braunschweigisch-Hannoverschen Katechismen gewidmet und bietet den Text von 18 Katechismen. Die historisch -biographische Ein- leitung dazu wird in einem besonderen Bande in Aussicht gestellt.

Mit drei Arbeiten von Urbanus Rhegius wird der Anfang gemacht. Die niederdeutsche Ausgabe der 12 Artikel des Glaubens wird wegen des Krieges nach einem photographischen Abdruck wiedergegeben. Dann folgt der Cate- chismus minor von 1535, aus dem nach einer Bemerkung auf S. 614 die Er- klärung von 8—12, d. h. des dritten Artikels, weggelassen worden ist. Es ist von Interesse, den Text mit der Fassung in den Opera Urbani Rhegii, Nürn- berg 1562, zu vergleichen, weil hier z. B. die Interpunktion oft viel klarer

378 Nachrichten und Notizen

und praktischer ist, bisweilen auch der Wortlaut Änderungen aufweist, z. B. eine Erweiterung zum 1. Gebot, S. 594, Z. 42: incarnatus ille in Nazareth, natus in Bethlehem, et crucifixus pro nobis extra portam Jerusalem, in loco Calvariae, Joan. 19. Hebr. 13, S. 596, Z. 28/29 heißt es hier: donec spiritus sanctus corda nostra fide in Christum purificaverit, in der späteren Gesamt- ausgabe: sed spiritus sanctus corda nostra fide in Christum assidue magis ac magis purificat. Eine ähnliche Erweiterung S. 599, 2.3. Auf S. 614 hat der Herausgeber die Erklärung der Artikel 8—12, d. h. des dritten Artikels, laut der eingefügten Bemerkung gestrichen. Als unrichtige Lesarten seien notiert: S. 594, Z. 7, Cellanae scholae zu setzen statt schola, S. 594, Z. 44: in vanum, S. 595, Z. 21 zu lesen Potestates, S. 596, Z. 27 figmentum (Klotz, Wörterbuch der lateinischen Sprache. 1, 1540).

An dritter Stelle steht die Catechesis von Urbanus Rhegius von 1541. Auf dem Titelblatt hat der Herausgeber wesentliche Streichungen vorgenommen. Es fehlen die Verse:

Diſsce puer Christum, Pater hunc tibi misit ut eſset Justicia et vitae Regula certa tuae.

Auch sind nicht aufgenommen die Verse der in der Catechesis sich unter-

redenden Prinzen an ihren Lehrer. Franz Otto schreibt: Nomine quem nostro pepigisti Urbane libellum Hunc ego mente pia nocte dieque legam. Hoc faciant pueri, puer ipse suadeo, cuneti: Cura quibus summa est scandere ad astra poli.

Und sein Bruder Friedrich:

Quaeque fibi meritas exposeunt munera grates: Munere, sed quaenam gratia, digna tuo est?

Auf S. 634 ist nach Z. 35 die Erklärung des 4. Gebots bis mit 2. Artikel gestrichen worden, ohne daß eine Bemerkung im Texte darauf aufmerksam macht. S. 660 schließt mit der Lehre von der Auferstehung und dem ewigen Leben. Bei der mir zur Verfügung stehenden Ausgabe von 1541 folgt dann noch die Erklärung des Vaterunsers Bl. d bis ri und der 107. Dankpsalm mit dem Argument von Veit Dietrich und Erbanus Hessus, sowie 48 lateinischen Distichen.

Bei dem an vierter Stelle stehenden Katechismus des Lukas Lossius hätte noch Erwähnung verdient die Vorrede zu seiner Au- gabe der Catechesis, Vitebergae 1545, die gewidmet ist „Ingenuo et optimae spei adolescenti Hie- ronymo Doring, Patricio Luneburgensi“. Es heißt hier: Jussimus autem hunc libellum Graecae Catecheseos separatim propterea excudi, ut eum seiunctim sibi comparare possint, qui latinum iam antea emerant, ne gemino sumptu graue- rentur tenuiores. Tibi vero, mi Hieronyme, hoc opusculum dedico, ut hoc quali- cunque literario munusculo declarem meam ergate, tuumque patrem, virum honestissimum, benevolentiam ac studium. Praecipue autem existimavi hanc significationem mei erga te studii gratam fore avo tuo et susceptori viro pru- dentissimo, clarissimoque Luneburgensis Reipublicae florentissimae Consuli longeque optime et de Ecclesia Dei et schola nostra merito et cuius profecto plurimae sunt excellentes vereque heroicae virtutes: eximia erga Deum pietas, prudentia singularis in administranda Republica, magna in consiliis sapientia

Nachrichten und Notizen 379

et fides, placida in omni vita moderatio, humanitas summa cum seueritate iuncta, ardentissimum patriae libertatis defendendae studium, magna erga cives bene- volentia, liberalitas erga pauperes, maxime literarum studiosos: quae aui tui laudatissima virtutum ornamenta ac decora merito te extimulare debent ad simile studium pietatis, virtutum et literarum, aliarumque bonarum rerum omnium, ut non solum avitum referas nomen et genus, sed virtutum etiam in te conspiciantur propagata semina, quae deinde liberalibus artibus et ratione foveas, excites et confirmes.

Es folgen die Katechismen von Huberinus (1544), Mauwer (1575), L. Rhodo- mannus (1579), Christoph Vischer (1593), Ch. Barbarossa (1595), Corvinus (1553/54), G. Stenneberg (1545), J. Wörlin (1547/1566), H. Boethius (1592), A. Ellinger (1560 resp. 1559), K. Hojer (1594/98), J. Aumann (1597) und J. Sötefleisch (1589 1608). Mit Spannung darf man der historisch- biographischen Einleitung entgegensehen.

Leipzig. Georg Müller.

Georg Loesche, Die böhmischen Exulanten in Sachsen. Ein Beitrag zur Geschichte des dreißigjährigen Krieges und der Gegenreformation auf archivalischer Grundlage (Jahrbuch der Gesellschaft für die Ge- schichte des Protestantismus im ehemaligen Österreich, Jahrgang 42 bis 44). Wien, Manz, bez. Leipzig, Jul. Klinkbardt 1923. XII u. 586 8.

Loesches neuestes Werk bietet mehr, als der Titel vermuten läßt. Fast die Hälfte des Textes ist den großen Zusammenhängen gewidmet, in die man die Geschichte der böhmischen Exulanten einreihen muß. Wir erhalten hier eine sehr lebendig und anregend geschriebene, eine erstaunliche Fülle farbigen geschichtlichen Stoffes verarbeitende Geschichte des böhmischen Protestantis- mus vom Majestätsbrief bis auf Joseph II; auch Mähren, Schlesien und die

Lausitzen werden behandelt. Ein zweiter Teil S. 97— 215) schildert dann,

wiederum mit vielem konkreten Material, die Schicksale der Exulanten selbst,

den Hergang bei der Auswanderung mit allen damit verbundenen Mißständen, die Lebensbedingungen an den Zufluchtsorten, das Verhalten der sächsischen

Kurfürsten, die kirchliche Versorgung usw. Es folgen sehr wertvolle archivalische

Beilagen (S. 293—542), aus deren Lektüre eine vielgestaltige, vielfach ergreifende

Wirklichkeit ersteht, schließlich sehr sorgfältige Register, unter denen die

für die Familiengeschichtsforschung wichtigen, auch Bauern, Handwerker,

Tagelöhner umfassenden Exulantenverzeichnisse S. 558—585 hervorzuheben

sind (auf Grund einer ungedruckten, fast 2000 Folioseiten umfassenden Arbeit

des Dresdener Oberlehrers Alwin Bergmann). Im einzelnen kann jeder

Historiker dem wertvollen Buche viel entnehmen; ich verweise nur auf die

scharfen Charakteristiken der Fürsten, z. B. Leopolds I., Maria Theresias, des

„Vater“ August und seiner so wenig anziehenden Nachfolger, auf die

treffende Beurteilung Martin Opitz’ (S. 48) oder Zinzendorfs (S. 105, 212),

der freilich immer noch als Patenkind Speners bezeichnet wird, auf das gesunde Urteil tiber viele Ereignisse, z. B. über die Schlacht am Weißen

Berge (S. 64 f.), auf die zahlreichen hochinteressanten kulturgeschichtlichen

Einzelheiten (z. B. über Kepler S. 208 f.), und erschütternden Sittenbilder. Der

tschechische Adel erscheint in sehr ungünstigem Lichte; das Gleiche gilt aber

auch von zahlreichen protestantischen Exulanten und von den sächsischen

380 Nachrichten und Notizen

Kurfürsten, die gelegentlich vor schändlicher Beraubung bei ihnen Zuflucht suchender böhmischer Adliger nicht zurückscheuten (vgl. die unerhörten Vor- fälle S. 117f.). Man spürt dem warmen Atem des Buches an, daß sein Ver- fasser jahrzehntelang auf konfessionell. und national heiß umkämpftem Boden gestanden hat. Daher das scharfe Urteil über die Jesuiten (S. 94). Doch ist der protestantische Verfasser aufrichtig um geschichtliche Unparteilichkeit bemüht; wie die vom Winterkönig (übrigens einem „Simplicissimus-Serenissi- mus“) nach Prag mitgebrachten Calvinisten in den dortigen herrlichen Kirchen gehaust haben und wie von dort aus betrachtet manche Züge der katholischen Gegenreformation in milderem Lichte erscheinen, wird ebenso- wenig verschwiegen, wie das geringe Haß von Duldung, das katholische Minderheiten in protestantischen Ländern fanden. Von der Objektivität „deutscher Unwirklichkeitsmenschen“, die den Jesuitenorden verherrlichen zu müssen glauben, will der Verfasser freilich genau so wenig wissen, wie von den unhistorischen Vorstellungen der katholischen (besonders tschechischen) Neuromantik, die im Verschweigen und Entstellen immer noch Unglaubliches leistet (vgl. S. 87). Eigentümlich sind dem Buche die zahlreichen, nicht immer ganz ungefährlichen, weil oft etwas weit abbiegenden Gegenwaitsbeziehungen, die es aber zu einer sehr fesselnden Lektüre machen. Unter der dem nun versunkenen alten Österreich gewidmeten historischen Literatur wird Loesches Werk auf lange hin einen sehr ehrenvollen Platz einnehmen. Leipzig. Karl Heussi.

Einen kleinen aber nicht unwesentlichen Beitrag zur Geschichte der nationalen Idee in Deutschland liefert die Königsberger Dissertation von Bruno Renner: „Die nationalen Einigungsbestrebungen Friedrich Karl von Mosers 1765 1767.“

Die 60er Jahre des 18. Jahrhunderts sind bedeutsam für die Geschichte der nationalen Idee. Einmal drangen in dieser Zeit die Gedanken Montes- quieus und Voltaires über den „esprit des nations“ nach Deutschland; ander- mal begann in Deutschland selbst unter dem Eindruck des siebenjährigen Krieges der Begriff „Nation“ sich mit anschaulichem Inhalt zu füllen. In diese Zeit fällt nun die publizistische Tätigkeit F. K. von Mosers. So zukunftweisend seine Ausführungen über den „deutschen Nationalgeist“ z. T. klingen, so sind sie doch letzten Endes getragen von einem konservativ-historischen Sinn, und seine Begeisterung gilt einer verlorenen Sache. Nicht im Preußen Friedrichs des Großen sieht er den Hort eines geeinten deutschen Nationalstaates, sondern das alte heilige römische Reich deutscher Nationen unter Habsburgs Führung will er neu erstehen sehen. Obwohl er die Fehler der alten Reichsverfassung . klar erkennt, ja aus ihnen die innere Zerrissenheit Deutschlands z. T. erklärt, sieht er doch das Heil der Nation in der Wiederaufrichtung dieser selben Ver- fassung, deren Wirksamkeit er garantiert glaubt durch die Einigkeit zwischen Kaiser und Ständen und durch ein neu erstarkendes Gemeinbewußtsein aller Deutschen.

Moser ist somit eine der typischen Erscheinungen politischer Übergangs- zeiten. Neuer Geist und alte Formen vereinigen sich bei ihm zu einem selt- samen Gedankengebäude, und nicht mit Unrecht weist der Verfasser auf eine gewisse Verwandtschaft mit den politischen Anschauungen des Freiherrn vom

Nachrichten und Notizen 381

Stein hin. Der innere Widerspruch in Mosers politischen Ideen erklärt auch die Anfeindungen seiner Zeitgenossen und das Scheitern seiner Hoffnungen. Positiven Einfluß auf die Realisierung des deutschen Nationalstaates hat Mosers publizistische Tätigkeit wohl kaum gehabt; aber durch die Reinheit seiner patriotischen Gesinnung und die tiefe Sehnsucht nach dem deutschen National- staat ragt er als Mensch weit über den Kosmopolitismus bez. Partikularismus vieler seiner Zeitgenossen hinaus. H. Meister-Trescher.

Walter Sulzbach, Die Grundlagen der politischen Parteibildung. Tübingen I. C. B. Mohr (Kurt Siebeck) 1921. VII, 181 S. 8°.

Nach einem Buche, das unter so vielverheißendem Titel erscheint, wird jeder mit Erwartung greifen, der sich um die Probleme der Partei wissenschaft müht. Aber er wird sehr enttäuscht sein, wenn er sieht, daß der Ver- fasser jede soziologische Problemstellung weit von sich weist und sich ledig- lich auf psychologische Hilfsmittel beschränkt, dabei aber in einer handfesten Vulgärpsychologie stecken bleibt, die nirgends auch nur die geringste fach- männische Schulung verrät. Die schon im Vorwort betonte grundsätzliche Gegnerschaft gegen die Vertreter der spekulativen Parteilehre, die „den politischen Parteien einen Platz in umfassenden kosmischen oder geschichts- philosophischen Zusammenhäpgen anweisen“, zieht sich als offene oder versteckte Polemik durch die ganze Schrift hindurch. Ihren „tiefen“ Erklärungen gegenüber will er sich auf die Sphäre der „Oberflächenerscheinungen“ beschränken, bleibt dabei aber bedenklich an der Oberfläche in einem weniger tiefen Sinn kleben. Merkel, R,hmer, Mill, Macaulay u. a. sind für ihn die Vertreter der Partei- wissenschaft, er scheint nicht bemerkt zu haben, daß die wissenschaftliche Problemstellung eigentlich schon über sie hinausgekommen ist. Und wenn es gelegentlich irgendwo in den Text eingestreuter (S. 115) methodologischer Bemerkungen heißt, ‚zwecks Ermittlung der Grundlagen der Parteibildung dürfe das Augenmerk nicht auf die konkreten Parteien in den verschiedenen Ländern gerichtet werden, so ist nicht einzusehen, welch greifbares Er- eignis ein solch nebelhaftes Vorgehen zeitigen soll. Es soll gern anerkannt werden, daß das Werk eine Fülle treffender Beobachtungen und fruchtbarer Gedanken enthält, aber sie sind mosaikartig aneinandergereiht und entbehren der methodischen Verknüpfung, welche allein zu wertvollen Ergebnissen führen kann. So ist leider in diesem Versuch trotz vieler Vorzüge in Einzelheiten eine Bereicherung und Weiterführung der Wissenschaft von den Parteien nicht zu erblicken. H. Wendorf.

Ein Vierteljahrhundert Weltgeschichte. 1894—1919. Von Hans F. Helmolt. Charlottenburg 1919. Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte. 152 S. (mit Lit. u. Reg.)

Auf 120 Seiten das weltpolitische Geschehen der letzten 25 Jahre dar- “zustellen, ist eine Aufgabe, dem sich nicht gerade Viele werden unterziehen wollen. Helmolt, Historiker und Journalist in einem, bat es gewagt, und es ist ibm gelungen. Klar ist der Plan, eindeutig die Ausdrücke, nüchtern, wie sie sein muß, die Sprache. Die Wechselbeziehungen mit der inneren Politik beschränkt er auf das Nötigste; immerhin ist eine kurze Erwähnung der neuen Ordnung in Deutschland notwendig: Rat der Volksbeauftragten, Reichs-

382 Nachrichten und, Notizen

arbeiter- und Soldatenrat, Kampf um die Wahl zur Nationalversammlung, diese selbst und ihre Mehrheiten. Dafür könnten die im Wortlaut mit- geteilten österreichischen Dokumente vom Kriegsausbruch und der Bericht des bayrischen Legationsrats Eisner- Fechenbachschen Angedenkens wohl fallen. Der Wert des Buches besteht doch eben darin, daß er Dar- stellung, Verwertung ist, der Quellen, die betäubend rauschen. Auch die Erzählung des Krieges selbst dürfte sich noch mehr auf die Ergebnisse be- schränken.

Lange Erörterungen sind vermieden, aber mit Urteil ist darum nicht zurückgehalten. Die deutsche Politik nach Bismarck leidet an Entschluß- schwäche und Schwanken der Ziele ( „Hintergedanken“ S. 260. Die Bindung an Österreich, fester, als sie Bismarck wollte, macht uns abhängig von dessen Balkanplänen 1908, 1914. (Mit dieser Kritik scheint mir freilich ein so bedingungsloses Jasagen zur Vorderasienpolitik nicht recht vereinbar.) Die österreichischen. und deutschen Staatsmänner haben die Kriegsgeneigtheit Rußlands unterschätzt. „Frankreich war in der Tat das Spielzeug Rußlands, und England hatte mindestens moralisch längst seine Entschließungsfreiheit dahingegeben“ (S. 90). Die erstere Behauptung läßt sich nach den neuer- lichen russischen Veröffentlichungen der Berichte Iswolskis nicht mebr halten, wenn anders man nicht Frankreich von seiner Regierung trennen will.

Chemnitz. l Goldhardt.

Hans Frhr. v. Liebig, Die Politik v. Bethmann Hollwegs. Eine Studie. I. Teil: Das B-System vor dem Kriege. II. Teil: Das B-System im Kriege. III. Teil: Das B- System als Sieger. (2. Ausgabe.) 2 Bände. 8°. VII, 559 8. München, J. F. Lehmanns Verlag, 1919.

Sehr spät erst nach Erscheinen seien dem Buche v. Liebigs einige Worte gewidmet. Es ist unter großen Schwierigkeiten verfaßt in den Kriegsjahren, also als dem Verfasser die Kenntnis geheimer Akten und Urkunden, die sich auf die politische Leitung des Reichs bezogen, noch fehlte; er druckt nur ab, was an offiziellen Erklärungen und Zeitungsmeldungen ihm bekannt war. Das ist das, was den Wert des Buches deutlich kennzeichnet: es steht vieles darin, was heute, wo das amtliche Material in Weißbüchern veröffentlicht ist und die (horribile dictu!) Untersuchungsausschüsse unseligen Andenkens viel Un- bekanntes ans Tageslicht gebracht haben, nicht mehr zu halten ist. Aber für den Historiker wird es trotz alledem seinen Wert behalten, er wird stets daraus ersehen, welche Kritik von einem Teil des Volkes an der Haltung Bethmann Hollwegs und seiner Diplomaten im Kriege geübt worden ist, was das Mißfallen dieses Volksteils erregt hat. Sicher wird man manches ver- urteilen, was v. Liebig schreibt, aber Referent muß doch gestehen, daß ihm sehr vieles richtig beurteilt scheint, so das über die Beziehungen (vor 1914) zu England, Italien, Frankreich und Rußland Gesagte, ebenso Liebigs Meinungen über die Elsaßpolitik des B- Systems, über die Marokkoaffä re über Riezlers bekanntes Buch, über die Militärpolitik, über das „Unrecht an Belgien“, über die deutsche Diplomatie bei Ausbruch des Krieges und während dessen Verlaufs usw. Und schließlich soll nicht der Parteistandpunkt ent- scheiden: maßgebend für ein solches historisch- politisches Buch ist doch nur, ob der Verfasser lediglich aufhetzen oder ob er das Beste seines Volkes im

Nachrichten und Notizen 383

Sinne hatte, und das Letztere gewollt zu haben, dieses Zeugnis wird man v. Liebig stets ausstellen müssen. Er sah eben im fünften Kanzler einen Schädling, wie viele Deutsche es auch taten, von dessen Beseitigung er das Heil erwartete, weshalb er in seinem konfiszierten Buche dazu N beabsichtigte. Die bona fides gilt auch für den Historiker.

Dresden- N. H. Richter.

Personalien: Ernennungen, Beförderungen. a) Gelehrte Gesell- schaften und wissenschaftliche (Publikations-) Institute: Die Wiener Akademie der Wissenschaften ernannte den ord. Professor der alten Geschichte an der Universität Berlin Dr. Eduard Meyer zum Ehren- mitglied, ferner die ord. Professoren der alten Geschichte Dr. Ulrich Wilcken in Berlin und Dr. Alfred von Damaszewski in Heidelberg zu korrespon- dierenden Mitgliedern.

Die Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen ernannte den ord. Prof. em. der Kunstgeschichte Dr. August Schmarsow in Leipzig und den ord. Prof. der Kirchengeschichte D. Karl Müller in Tübingen zu aus- wärtigen Mitgliedern.

II. Universitäten und Technische Hochschulen: a) Historik er und historische Hilfs wissenschaftler: In Leipzig habilitierte sich Dr. Johannes Kühn für mittlere und neuere Geschichte.

Der Privatdozent der mittleren und neueren Geschichte an der deutschen Universität in Prag Dr. Wilhelm Wostry wurde zum a. o. Professor der tschechoslowakischen Geschichte daselbst ernaunt. Der Privatdozent an der Universität Wien Prof. Dr. Theodor Mayer wurde als a. o. Professor der mittelalterlichen Geschichte und der Hilfs wissenschaften an die deutsche Uni- versität in Prag berufen.

Der a. o. Prof. der Historischen Hilfs wissenschaften an der Universität Leipzig Dr. Fritz Rörig wurde als Ordinarius nach Kiel berufen. Der ord. Professor der neueren Geschichte Dr. Fritz Hartung folgte einem Ruf nach Berlin als Nachfolger von Prof. Dr. Willy Andreas.

b) Kirchenhistoriker: Der Direktor des evang. -luth. Theologischen Seminars in Breslau D. Werner Ebert wurde als ord. Prof. der Kirchen- geschichte nach Erlangen berufen.

e) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Andreas Rumpf für Archäologie.

III. Archive und Bibliotheken: Der Staatsarchivar Dr. Walter Möllen- berg in Magdeburg wurde zum Direktor der staatlichen Archive daselbst ernannt.

Ernst Troeltsch.

Mit Troeltsch ist wieder einer der Großen aus dem Reiche des deutschen, ja des europäischen Geisteslebens geschieden, groß nicht so sehr durch die Fülle seiner Werke oder die Universalität eines abgeschlossenen Systems, sondern groß vor allem durch seine überragende geistige Persönlichkeit, von der jeder ergriffen werden mußte, der einmal mit ihm in Berührung kam. Wer ihn zum ersten Male sah, wenn er das Katheder oder das Seminar be- trat, der mochte in dem breitschultrigen Manne mit dem frischen Gesicht

381 Nachrichten und Notizen

nicht ohne weiteres den rastlosen Forscher vermuten, in dem ein geistiges Feuer verzehrend brannte, sondern eher einen Menschen, der sicher und zu- frieden seinen geebneten Weg geht. Sobald aber dann im Vortrag oder der Debatte eine interessante Wendung kam, die ihn ein Problem in neuer Be- leuchtung sehen ließ, so brach es los in ihm. Der ganze Mensch wurde erfaßt von dem Gedanken, und mit, Schärfe und Klarheit arbeitete er das Angeregte durch bis zu dem Punkte, in dem es in ein neues Problem mündete. Da leuchtete aus ihm eine brennende Sehnsucht nach Wahrheit, und nicht nur Augen und Kopf, sondern der ganze Körper stand im Banne konzentriertester Geistigkeit. Wir Studenten schwelgten in solchen Stunden in dem Hochgefühl, das Werden und Wachsen eines ganz Großen in nächster Nähe miterleben, - ja in den uns beschäftigenden Fragen mit ihm Schritt halten zu können. Aber schon zu Beginn der neuen Stunde mußten wir unsere Vermessenheit erkennen, denn der nimmer Ruhende hatte in der Zwischenzeit die auf- geworfene Frage wieder und wieder durchdacht und war dabei weit über die das letzte Mal abgesteckten Grenzpfähle hinausgedrungen.

Jene ungeheure Sehnsucht nach Klarheit, die Art, wie er eine religiöse, eine wissenschaftliche, eine politische Frage anfaßte als eine allerpersönlichste Angelegenheit, für deren Lösung oder Aufhellung gerade er verantwortlich sei, jene Einheit von Wirsenschaft und Leben, die er nicht nur lehrte, sondern selbst aus ureigenstem Wesen heraus lebte, das scheint mir neben allem Wert- vollen das Größte, das Troeltsch uns gegeben hat.

Mag man ruhig die Grenzen in Troeltsch Lebenswerk anerkennen. Es ist viel Unabgeschlossenes, Problematisches in seinen Schriften. Wie könnte das bei einem so rastlosen Sucher anders sein. Mag der Fachgelehrte an seinen religions-, sozial- und geschichtsphilosophischen Darlegungen und an seiner praktisch-politischen Betätigung tadeln, daß er zu sehr Kulturphilosoph, zu sehr optimistischer Verteidiger des Humanitätsideals gewesen sei, als daß er jenen drei Wissensgebieten in ihrem innersten Wesenskern hätte gerecht werden, als daß er in der Politik einen erlösenden Ausweg hätte finden können. In diesen vermeintlichen Schwächen seines Schaffens liegt doch auch gerade seine Größe. Denn indem er von der höheren Warte der Geistes- geschichte aus urteilte, gelang ihm die Befreiung aus fachwissenschaftlichen Grenzen. Erst von diesem Standpunkte aus konnte er die Theologie aus ihrem Absolutheitswahn herausführen und in die Geschichte verweisen, was am Christentum geschichtlich und damit wandelbar ist; erst so konnte er es wagen, in seinen „Soziallebren der christlichen Kirche“ Kirchengeschichte zu schreiben unter sozialethischen Gesichtspunkten, eine Einstellung, die eine Fülle ganz neuer Probleme auf diesem Gebiete aufgeworfen hat; nur so endlich konnte er in seinen „Problemen des Historismus“ alte Grenzmauern niederreißen, die einseitige Geschichtslogik oder kühne Spekulation aufgebaut hatten zwischen Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie.

Auf allen Gebieten, auf denen Troeltsch gearbeitet hat, hinterläßt er uns nichts Endgültiges, kein System. Aber in dieser.unserer Zeit, die er selbst so sehr als geistige Weltenwende empfunden hat, ist er ein mächtiger Wege- bereiter; und wie auch die Geisteswissenschaften sich in Zukunft ihre Wege über ihn hinausbauen werden, sie können Troeltsch als Fundament und Eck- stein nicht entbehren. Hildegard Meister-Trescher.

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NEUE FOLGE DER | DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT

DER GANZEN FOLGE NEUNUNDZWANZIGSTER JAHRGANG 4. HEFT

AUSGEGEBEN AM 15. APRIL 1924

-VERLAG UND DRUCK BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG DRESDEN 1924

HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT

Herausgegeben von Prof. Dr. Erich Brandenburg in Leipzig. Verlag und Druck: Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresdeu 4.

Der Preis für das Heft im Umfange von ca. 10 Bogen beträgt 3 Mark zuzüglich Schlüsselzahl des Buchhandels.

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue lite- rarische Erscheinungen sowie über alle wichtigeren Vorgänge auf dem per- sönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.

Die Herausgabe und die Leitung der Redaktionsgeschäfte wird von Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. Erich Brandenburg geführt, der von Herrn Dr. H. Wendorf in Leipzig (Universität, Bornerianum I) als Sekretär unter- stützt wird.

Beiträge aller Art bitten wir an den Herausgeber (Leipzig- Gohlis, Poeten- weg 21) zu richten. Alle Beiträge werden bei Ausgabe des 4. Heftes honoriert.

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Schriftleitung der Historischen Vierteljahrschrift (Leipzig, Universität, Bornerianum I) erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer bibliographischer Bericht- erstattung werden die Herren Autoren und Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen usw., die nicht auf ein besonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der Schriftleitung zugehen zu lassen.

INHALT DES 4. HEFTES

Aufsätze: Seite

Lex Salica und Codex Euricianus. Von Dr. Walter Stach in Waldenburg i. Sa. 385 Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem (Fortsetzung). Von Archiv- rat Dr. Helmut Rogge am Reichsarchiv in Potsdam . . . 2. 2 222... 423 Kleine Mitteilungen: Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte. Von Univ.- Prof. Dr. J. Hashagen

CCC ˙²Ü˙ RAT EEE 444 Kritiken: Norsk Historisk Videnskab i femti Ar, 1869—1919. Von Privatdozent Dr. r A a a ea re i 450

(Fortsetzang auf Umschlagseite 3.)

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Lex Salica und Codex Euricianus.

Eine textkritische Studie zur Abhängigkeitsfrage des salischen Rechtes.

Von Walter Stach.

Wer der vor einigen Jahren noch viel erörterten Frage näher- zutreten sucht, ob und inwieweit die bedeutendsten Leges barbaro- rum durchgehends von den ältesten Gesetzen der Westgoten be- einflußt sind, sieht sich im Hinblick gerade auf das wichtigste Teil- problem: die textliche Abhängigkeit auch der Lex Salica, in „schwer zu verfolgende Auseinandersetzungen“ ! verstrickt, die großenteils auf ein unerträgliches Nebeneinander widerstreitender Behauptungen hinauslaufen?. Diese eigenartige Sachlage, die zum mindesten sa- lischerseits den wahren Stand der Frage verdunkelt, laßt. angebracht erscheinen, daß wir zunächst einmal über den seitherigen Forschungs- gang berichten, um die vorliegenden, vielfach beziehungslos ge- bliebenen Untersuchungsergebnisse zu einer übersichtlichen Problem- stellung zusammenzufassen.

Urheber der folgenreichen These westgotisch vermittelter Seiten- verwandtschaft unter den Leges war bekanntlich H. Brunner, der 1887 auf eine Reihe Entsprechungen in Ausdrucksweise und Themenordnung zwischen Lex Salica, Lex Burgundionum und Leges Visigothorum verwies. Zur Erklärung dieser Übereinstimmungen, die man bis dahin „allgemein übersehen“ hatte, nahm Brunner an®, daß einerseits die beiden ostgermanischen Leges textlich einen

ı So zuletzt v. Schwerin, Einführung in das Studium der germanischen Rechtsgeschichte (192) 99, 2.

2 In diesem Sinne G. Seeliger, L. Sal. u. König Chlodowech, Archiv f. Urkundenforschung VI (1918) 157.

3 DRG. 1! 300f., 4. Nicht daß der älteren Forschung solche textlichen Analogien völlig entgangen wären (vgl. Stobbe, Gesch. d. deutschen Rechts- quellen 1 90; 169f.). Aber die L. Sal. hatte tatsächlich noch niemand in der- artige Abbängigkeitserwä zungen einbezogen.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 25

386 Walter Stach

| gemeinsamen Ausgangspunkt hätten, und zwar in der Kodifikation König Eurichs, mit der er schon damals die sog. Pariser Frag- mente identifizierte, und daß andererseits diese Leges Eurici auch bei der grundlegenden Redaktion der Lex Salica zum Vorbild ge- dient hätten. Hinsichtlich der Gundoboda gelang es ihm auch, seine Hypothese höchst wahrscheinlich zu machen (a. a. O. 339f.). Weit schwieriger und undurchsichtiger lagen dagegen die Dinge für die Lex Salica, wo lediglich formale Anklänge an eurizianisch abgeleitete Leges zu Gebote standen: an jüngere westgotische Satzungen, denen zumeist auch burgundische Parallelen entsprachen. Dabei schien es, als ob die salische Textverwandtschaft weniger auf der Fassung der Rechtsfolgen, als auf der Formulierung der Tatbestände beruhe. Daher vermutete Brunner, man habe bei Aufzeichnung einheimischer salischer Weistümer Eurichs Gesetze in der Weise benutzt, daß man das fremde Muster zwar für die Fragstellung der Rechtssätze heranzog, dagegen die zugehörige Antwort (das „culpabilis iudicetur“) selbständig prägte. Ausdrück- lich setzte er aber hinzu, der ganze Problemkomplex erfordere noch eingehende Untersuchung; so namentlich das stellenweise - Übergreifen der Parallelen auch auf andere Leges, wie auf die Lex Baiuuariorum! (ebd. 314 f., 317£.) und auf den Edictus Rothari, auf den Brunner durch Zeumer aufmerksam gemacht worden war (ebd. 369) Besonders die bayrischen Textgleichungen, die ja von jeher aufgefallen waren, erschienen völlig zwingend. Etwa die Hälfte war unmittelbar aus den Pariser Fragmenten zu belegen, und bei den übrigen trugen die meisten westgotischen Leges die Überschrift „Antiqua“. Danach mußten Eurichs Konstitutionen auch von den bayrischen Redaktoren verwertet worden sein, zumal der Widerspruch, daß zu der von Brunner angenommenen Ent- stehungszeit der Lex Baiuuariorum (ca. 750) gotisch längst die Lex Reccessvindiana galt, sich leicht durch den Hinweis behob, daß in den Gebieten Galliens, die den Westgoten durch die Nieder- lage Alarichs II. verloren gingen, Eurichs Gesetze nach wie vor in Kraft geblieben waren, und daß es an Beziehungen Bayerns zu diesem Gallien nicht gefehlt hat.

Der erste, der Brunners Anregung aufgriff, war G. Tamassia. Bereits 1889 veröffentlichte er eine Spezialanalyse zum Edictus Rothari, die er unter Ausdehnung auf die späteren Leges Lango-

1 Zur Begründung der Schreibweise vgl. v. Kralik, Neues Archiv (künftig zit. NA.) XXX VIII 46 ff.

Lex Salica und Codex Euricianus 387

bardorum 1897 abschloß!. Seitdem galt der westgotische Ein- schlag und zwar in der Gestalt, die Leovigilds Codex revisus entspricht auch innerhalb dieses Quellengebietes für erwiesen, mochte immerhin Tamassia die Behauptung ursächlich verknüpfter Analogien im einzelnen unkritisch übertrieben haben“. Inzwischen war ein weiterer Fortschritt dadurch in die Wege geleitet, daß K. Zeumer die westgotischen Rechtsquellen für die MG. heraus- gab. Nicht nur, daß vor seiner Edition ein sicheres Urteil im Vergleichen mit westgotischen Texten fast unmöglich gewesen war, sondern in den begleitenden Abhandlungen“ erhob er zugleich die verworrene Uberlieferung und das bis dahin meist verzeichnete Biid der Geschichte westgotischer Gesetzgebung zu ungeahnter Klarheit und Anschaulichkeit. Es sei nur erinnert an seinen glänzenden Indizienbeweis für Eurichs Autorschaft an jenem Pariser Palimpsest, dem „Codex Euricianus“ (vgl. NA. XXIII 424 fl.), an seine scharfsinnige Bestimmung der Bezeichnung Antiqua als den Inbegriff westgotischer Konstitutionen bis zum Jahre 586, soweit diese über Leovigilds Codex bis in die Lex Reccessvindiana herüber- genommen und damit bis auf uns gelangt sind (ebd. 430 ff.), und schließlich an seine meisterhafte Erschließung von Leges Eurici mittels jüngerer westgotischer und bayrischer Gesetze (ebd. 104ff., Vis. praef. p. XVII. sq.), wobei sich Brunners Beobachtung erneut bestätigte, daß sich gerade im bayrischen Volksrecht eurizianisches Gepräge vieltach getreuer widerspiegelt als in den entsprechenden Satzungen Rekkesswinths. Für solche Rekonstruktionen stellte nun Zeumer schon 1894 den Grundsatz auf: Certe eas leges „antiquas“ Eurico attribuere debemus, quae in Leges Baiuvariorum, Burgundionum, Francorum receptae vel ibi adhibitae sunt“. Damit war unter Berufung auf Brunner dessen Hypothese eine Bahn gewiesen, die schließlich dahin führte, daß man überhaupt bei textlichen Zusammenklängen der älteren Volksrechte in erster Linie an eine Euricianusgrundlage dachte. Wenigstens geschah

ı Le fonti dell’ editto di Rotari, Pisa 1889, ders., Römisches u. west- gotisches Recht in Grimowalds u. Liutprands Gesetzgebung, ZSavRG (GA). XXXL148ff.

2 Vgl. Zeumers Rezensionen NA. XV 217; XXIII 588.

8 Vgl. das Literaturverzeichnis in Zeumers Quartausgabe der Leges Visi- gothorum (MG. LL. I, 1; zit., Vis.“) p. XL

* Leges Visigothorum antiquiores (M G. Oktavausgabe) praef. p. XIV. In praxi tritt freilich bei Zeumer selbst die „Lex Francorum“ sehr zuück.

25 *

388 Walter Stach

es ausdrücklich in Zeumers Namen, wenn später Krammer.-diese zunächst heuretische Regel wie eine mechanische Formel hand- habte (NA. XXX 261 ff.). Auch v. Schwind, der wiederholt von einer „Zeumer- Brunner- Krammerschen Hypothese“ spricht (ebd. XXX 111616; 618), hat Zeumers Darlegungen offenbar in ähnlichem Sinne verstanden. Er fügte mit Recht noch den Namen Brunners bei, weil sich dieser inzwischen ganz entsprechend geäußert hatte!: Eine vorsichtige Konjekturalkritik vermöge die lückenhafte Eurichüber- lieferung auszugleichen, da feststünde, daß die Lex Euriciana nicht nur bayrisch, burgundisch und langobardisch, sondern auch in der Lex Salica und in salischen Kapitularien verwertet worden sei. Zugleich (a. a. O. 949f.) erweiterte er das Euricianusproblem auch seinem Umfange nach, indem er noch die Lex Alamannorum in den Kreis der Euricianussprößlinge einbezog. Es handelte sich um L. Al XLII 2 und 1, zwei Stellen, bei denen Zeumer für ala- mannische Abhängigkeit von den bayrischen Leges eingetreten war, und L. Al. Titel XXXIX, dessen nahezu wörtliches Korrelat in L. Bai VII 1—3 Zeumer überzeugend als ein Euricianum bestimmt hatte. Gegen Zeumer blieb Brunner bei seinem Altersvorzug der alamannischen Lex und bei seiner Vermutung, daß vielmehr bayrischerseits außer westgotischen auch alamannische Gesetze benutzt worden seien, während er für die fraglichen Stellen der Lex Alamannorum selbst direkte oder indirekte westgotische Vor- lagen supponierte.

Bis zu diesem Problemstande war man seit 1887 gelangt, als M. Krammer 1905 die Euricianusfrage in den Kernpunkt seiner Vorarbeiten zur kritischen Herausgabe der Lex Salica in der Leges- serie der MG. erhob?. Auf Grund einer Quellenscheidung von neun salischen Titeln behauptete er: Die Spuren Eurichs fänden sich vom Titel VI ab in allen salischen Hss. Doch hätten die codd. 6,5 die westgotischen Abdrücke zumeist weit besser bewahrt. Mithin müsse auch die herrschende Einschätzung der Textklasse I und insbesondere des bisherigen cod. 1 der schon von Pertz ver- fochtenen Höherbewertung der codd. 6,5 weichen, mit deren Hilfe vorwiegend der salische Grundtext herzustellen wäre. Es lasse sich zeigen, daß vielfach ein salischer Titel durch eurizianische „Motive“ erheblich bereichert, ja oft in seiner Einheit und Klar-

1 Über ein verschollenes merowingisches Königsgesetz d. 7. Jh., SBAk. Berlin XXXIX (1901) 937f. 1 Kritische Untersuchungen zur L. Sal., NA. XXX 260 ff.

Lex Salica und Codex Euricianus 389

heit gefährdet worden sei, wie der-Textzuwachs in jenen beiden Hss. verriete. Die jüngeren Hss. (also die codd. 1—4) hätten diese Zutaten meistens wieder hinausgeschafft, sogar mehrfach mit Preis- gabe wertvoller Bestandteile alten Rechtes. Zustimmung, wenn auch bedingungsweise, fand Krammer zunächst in der 2. Auflage der Deutschen Rechtsgeschichte Brunners (I? 438f.; 430), die im Jahre darauf erschien. Nicht nur, daß Brunner allgemein seiner Befriedigung Ausdruck verlieh, wie durch Zeumer, Tamassia und Krammer seine Eurichhypothese bestätigt worden sei; er erkannte auch an, daß Krammers Beginn „einer systematischen Vergleichung der Lex Salica mit dem Euricianus und dessen Sprößlingen“ den von Pardessus und Waitz aufgestellten Stammbaum der salischen Hss. ins Wanken bringe. Nur müsse bei fernerer Bewahrheitung seiner Ergebnisse der Ausgangspunkt der salischen Überlieferung in eine verlorene ältere Vorlage der codd. 6,5 verlegt werden, da unmöglich selbst christianisierte Stellen der II. Textklasse von den codd. 1—4 nachträglich wieder ausgestoßen sein könnten.

Mit diesem Resümee Brunners war der Höhepunkt quellen- analytischer Auswertung des Codex Euricianus erreicht. Niemand schien Eurichs Konstitutionen ihre überragende Bedeutung zu be- streiten, als das älteste geschriebene Recht der germanischen Welt die Aufzeichnung der übrigen Stammesrechte auf römischem Boden einschließlich der ehrwürdigen salfränkischen Lex bahnbrechend beeinflußt zu haben. Doch vertrug sich mit den jüngsten Thesen schlecht, daß v. Halban später freilich ohne Kenntnis von Krammers Studie zu dem Ergebnis gelangte, die Mehrzahl euri- zianischer Lehnstellen fände sich tatsächlich in den ältesten codd. 1—4 der Lex Salica, eine „technische Abhängigkeit“, die v. Halban mit einem rezeptionswirkenden Satzungsdualismus unter Chlodowech in Verbindung brachte, der das altsalische Volks- recht zielbewußt revidiert hätte. Zwar hätten Westgotengesetze vielleicht auch da den Zwischenträger gespielt, wo salischerseits Bestandteile römischen Vulgarrechtes nachweisbar seien; aber im allgemeinen müsse betont werden, wie sehr sich das salische Recht durch seine Widerstandskraft gegenüber jedweder fremdrechtlichen Beeinflussung vor allen anderen Leges auszeichne‘, Und bald

ı v. Halban, Das römische Recht in den germanischen Volksstaaten III (1907) 37ff. Eine im wesentlichen gleichstimmige Paraphrase der Brunner- hypothese hatte v. Halban schon 1894 gegeben: Blumenstock, Entstehung des deutschen Immobiliareigentums 202f.

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sollten Stimmen laut werden, die noch schärfer vor einer Über- schätzung des westgotischen Einflusses warnten. Das geschah zuerst durch den Neubearbeiter der Meıkelschen Lex Baiuuariorum v. Schwind, als dieser im Hinblick auf die alte Streitfrage nach der Redaktion der bayrischen Texte das Verhältnis des bayrischen Volksrechtes zu anderen Leges einer umfassenden Prüfung unter- zog. Dabei erwog er grundsätzlich neben der hypostasierten „gemeinsamen Mutter Euriciana“ auch die Möglichkeit mehrfacher geradliniger Verwandtschaft, und die Zurückführung aller Filiationen auf die „Pandorabüchse des Euricianus“ erschien ihm besonders da gekünstelt, wo die westgotischen Grundlagen erst ad hoc rekonstruiert werden mußten. Ohne eigentlich Brunners Hypo- these antasten zu wollen, zog er daher doch „wenigstens da- neben“, wie er sich gelegentlich ausdrückt die unmittelbare Abhängigkeit der bayrischen Lex von der Lex Alamannorum, der Lex Salica und dem Edictus Rothari dem Umwege über Eurich vielfach als wahrscheinlicher vor. Doch zu einer Kontroverse, wie v. Schwind wohl erhofft hatte, führte seine polemisierende Haltung nirgends. Krammer, der sich an erster Stelle hätte ge- troffen fühlen müssen, hatte unterdessen seine früheren Ansichten kurzerhand im Stiche gelassen und schien mit Eurich nichts mehr zu tun haben zu wollen‘.

So sollte der Stein erst ins Rollen kommen, als sich 1916 der bekannte Streit um die schon im Druck befindliche Salica- Ausgabe erhob. Außer den beiläufigen Streifzügen F. Beyerles, die in ganz

1 Kritische Studien zur L. Bai., NA. XXXIII (1908) 616; pas:im; zu- sammenfassend 648 ff. Im I. Teile dieser Studien (ebd. XXXI 447ff.) batte v. Schwind in Eurichfragen noch ganz im Banne Brunners gestanden, abge- sehen von seiner Ansicht (XXXI 416 ff.), zwischen L. Al. und L. Bai. stehe ein verlorener Text; in diesem Punkte war er im II. Teile (trotz Brunner DRG. 13 459, 21) ganz auf dessen Seite getreten, während hinsichtlich des Ed. Roth. Brunner wie Zeumer meinten, die bayrisch - laugobardische Verwandtschaft müsse durch Eurich vermittelt sein. Betreffs der jüngsten Revision der Schwindschen Thesen über die hs. Grundlagen der L. Bai. durch Krusch und Heymann vgl. die vorläufigen Bemerkungen im NA. XLIV 6.

2 Vgl. Krammer, Zur Entstehung d. L. Sal., Sonderabdruck 1910 aus der Festschrift f. Brunner; ders., Forschungen z. L. Sal, NA. XXXIX 599 ff. Danach sollte die Textklasse iu (codd. 7—9) die Grundlage der salischen Überlieferung sein; aus Ill (bzw. aus einer verderbten Fassung davon) seien die übrigen Textklassen abzuleiten, und zwar I als austrasische Umarbeitung, II aber als Kombination von III und I.

Lex Salica und Codex Eurieianus 391

anderem Zusammenhang standen!, hatte bis dahin nur S. Rietschel aus der alten Rüstkammer frische Waffen geholt?. Als Parteigänger Krammers führte er für dessen neueste Ansichten ins Feld: Die Zugehörigkeit der ersten 74 Titel der salischen codd. 7 9 zur älteren Regierungszeit Chlodowechs werde auch dadurch bestätigt, daß die Eurichspuren gerade bis dorthin reichten, während die späteren Titel frei davon seien. Nur stimmte ihn bedenklich, daß die codd. 6,5 plötzlich eine bloße Mischung aus den Textklassen III und I sein sollten, weil dann salisch dreimal und zu verschiedener Zeit aus Eurich interpoliert sein müßte: bei der Herstellung des Urtextes, der von I und der von II. Denn neben Eurizianismen, die allen drei Textfamilien zukämen, böte II solche, dje III und I abgingen, und ferner fehlten allein in III manche, die I und II enthielten. Von den Gegnern der Krammerschen Ausgabe befaßte sich zunächst nur B. Krusch mit dem Verhältnis zwischen Lex Salica und Euricianus®. Krammer (NA. XXX) habe zu Unrecht die bei der sukzessiven Entstehung der Leges Visigothorum nahe- liegende Möglichkeit ihrer eigenen Beeinflussung durch die Lex Salica überhaupt ausgeschlossen. Gleichermaßen habe er den Ge- danken an nachträgliche Einschwellungen aus Eurich, etwa in Verbindung mit einer nach dem Grundtexte anzusetzenden, jüngeren Redaktion der Lex Salica unbesehen verworfen. Im übrigen hätte er, statt von „Eindrücken“ auf „sichere“ Entlehnung zu schließen, sich lieber sagen sollen, daß seine häufigen Rekonstruktionen aus mutmaßlich eurizianisch abzuleitenden Quellen ein recht phantasti- sches Betätigungsfeld darboten. Krammer jedoch wandte sich in seiner „Erwiderung“ (NA. XLI 103ff.) überraschend auf den

ı Das Entwicklungsproblem im germanischen Rechtsgang (1915) passim. Von der Frage römisch-rechtlicher Einflüsse auf die L. Sal., hinsichtlich deren Beyerle westgotische Vermittlung weit dezidierter vertrat als v. Halban, der auch an Übertragung durch die Kirche dachte, sind diese gelegentlichen Bei- träge zum salischen Eurichproblem im Rohstoff stecken geblieben und scheiuen durchaus an die Voraussetzung geknüpft, daß die allgemeine Eurichabbängigkeit der L. Sal. eine erwiesene Tatsache sei (vgl. a. a. O. 892, 31; 383, 1). Eing-hender werden nur zwei neue Kriterien erörtert, die die Eurichherkunft der zugehörigen Salicastellen summarisch sichern sollen: die certa probatio (383 ff.) und die Sonderstellung des Romanus (388 fl.) Aber auch deren Eingliederung in die salische Textgeschichte wird nicht erörtert. Ob man bei der certa probat io wohl an Oktroyierung eines fremdrechtlichen Elementes zugunsten richterlicher Sachkognition in Form nachträglicher Texteinschaltung denken soll?

2 Die Münzrechnung der L. Sal., Exkurs, Vjschr. Soz. WG. IX (1911) 78ff.

® Der Umsturz der kritischen Grundlagen der L. Sal., NA. XL (1916) 515 fl.

392 Walter Stach

Euricianus als „eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste Mittel“ der Textkritik zurück. Aus einer erneuten Quellenscheidung salischer Titel sollte hervorgehen, daß seine allerjüngsten An- schauungen, zu denen er „bisher auf einem ganz anderen Wege und auf Grund eines ganz anderen Materials“ gelangt sei, auch von dieser Seite bestätigt würden. Eurichs Gesetze hätten der Lex Salica allgemein zum Vorbild gedient; es sei ihre Art, dem Westgotenrecht ein „Motiv“ zu entnehmen, um es dann selbständig auszugestalten. Dem entspräche auch die III. Textfamilie am meisten, namentlich in ihrer Legalordnung. Schon damit erweise sie sich als die ursprünglichste. Außerdem sei die Fassung III burgun- disch, bayrisch, langobardisch, ribuarisch und anscheinend auch alamannisch benutzt worden. Mithin müsse sie, die unter Pippin redigiert sei, eine verlorene Vorlage voraussetzen, die schon gegen Ende des 5. Jahrhunderts existiert habe und die der „Urtext der Lex Salica“ wäre. Andererseits hätten die codd. 1—4 neben ihren westgotischen Lehnstellen umgekehrt aus bayrischem und namentlich ribuarischem Rechte entlehnt. Aus diesem ribuarischen Lehngut wäre auch zu erklären, daß die codd. I—4 die Forscher so oft durch ihren altertümelnden Charakter geblendet hätten. Statt solcher Altertümlichkeitsmomente sei von vornherein klar: Nicht den Leges Austrasiens, wo allein sich altes Recht frei zu entfalten vermocht hätte, sondern nur den neustrischen Stammesrechten, dem Euricianus und der Gundoboda, könne die chlodow&ische Urlex geglichen haben, mit deren Ursprung sie zeitlich und räumlich eng zusammenstoße. Freilich vermochte auch dieser Weichselzopf von Rezeptionen die Krammersche Edition nicht zu rehabilitieren. In den eingeforderten Gutachten nahmen überhaupt bloß v. Gierke und R. Schröder auf das neue Beweismittel Bezug. Jener erklärte (NA. XLI 393f.), er habe den Eindruck, daß vielfach auf rein äußerliche Anklänge zu viel Gewicht gelegt sei, ja daß eine übertriebene Wertung der salischen Eurichbenutzung, die wohl schon Zeumer überschätzt habe, eine Hauptquelle der Krammerschen Abirrung zu sein scheine. Dieser (ebd. 403 ff.), der sich wie Rietschel die Ansichten Krammers über die Vorzüge der codd.7—9 zum Teil zu eigen gemacht hatte, hob unter sonstiger Ablehnung hervor: Selbst wenn man den Alters- vorzug der Textklasse III im Sinne Krammers nicht anerkennen wolle, gehörten diese codd. dennoch ebenbürtig neben den 65-Titel- text, schon wegen ihres größeren Reichtumes an Eurizianismen, ein „Reichtum“, der allerdings durchaus auf einem Irrtum Schröders

Lex Salica und Codex Euricianus 393

beruht. Im übrigen unterzog sich E. Heymann der Mühe, Krammers „Erwiderung“ Schritt für Schritt zu entkräften!. Wohl hatte er. selbst noch kurz zuvor darauf hingewiesen, daß der salische Zu- sammenhang mit Eurich kaum zur Genüge geklärt sei (a. a. O. 442). Aber diese Art Problemlösung, wie sie Krammer NA. XLI vor- getragen hatte, lehnte er restlos ab. Ohne bestreiten zu wollen, daß Eurichs Gesetze als legislatorisches Muster eine Art Mitiler- rolle zwischen den Leges gespielt haben, warnte er, die volks- rechtliche Rezeptionsidee alexandrinisch zu übertreiben. Was im besonderen die salische Eurichfrage anlange, so sei in abstracto zweifellos denkbar, daß die salischen Texte während ihrer reichen Entwicklung wiederholt westgotischer Einwirkung unterstanden hätten. Inwieweit derartige Beziehungen aber faktisch vorlägen, stehe dahin. Nach den Parallelen, die er selbst contra Krammer zur Sprache gebracht habe, darunter Hauptfälle wie die Schüttung, scheine es ihm, daß mehr als die Möglichkeit solcher Verwandt- schaft bislang noch nicht erwiesen sei. Immerhin bedürfe die Rezeptionsfrage weiterer Verfolgung, insonderheit auch nach der Seite römischrechtlicher Influenz.

Mit dieser Entgegnung Heymanns wurde offiziell der „Fall Krammer“ ad acta gelegt, und zugleich brach jede Eurichdiskussion wie mit einem Schlage ab, für die Lex Salica wie überhaupt; nur daß Pétrau-Gay ohne Beweisführung anmerkungsweise erklärte, Brunners Parallelen seien zu unbedeutend, salischerseits die Hypo- these zu rechtfertigen?, und daß v. Schwerin die Skepsis Heymanns noch an einigen Punkten unterstrich“.

Blickt man auf diese Problemgeschichte zurück, so erhellt wohl ohne weiteres, daß die allgemeine Frage nach dem Verhältnis überhaupt zwischen salfränkischem und westgotischem Recht in drei Komplexe aufzuspalten ist, deren relative Selbständigkeit eine getrennte Behandlung methodisch gestattet, wenn nicht empfiehlt: in die Frage nach der Textverwandtschaft mit den ältesten West- gotengesetzen, insbesondere den Leges Eurici, die mit der Redak- tion der ersten drei salischen Hss.-Klassen in Verbindung gebracht worden sind, ferner in die Frage westgotischer Übermittlung römischrechtlicher Elemente an die Lex Salica, namentlich auch

1 Zur Textkritik der L. Sal., NA. XLI (1918) 461 fl.

3 La notion de „lex“ dans la coutume salienne et ses transformations dans les capitulaires (Grenoble 1920) 36. 1. l

In der eingangs zitierten „Einführung“ 37, 2; 113, 2; 114.

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in terminologischer Hinsicht, und schließlich in die Frage west- gotischer Einwirkungen auf die fränkische Kapitulariengesetz- gebung. Darunter bedeutet die erste Frage, auf deren Erörterung wir uns ausschließlich beschränken, zweifellos das Hauptproblem, dessen Konsequenzen weit über den Umkreis der dornigen Text- geschichte salischer Hss. hinausreichen. Gerade über diesen Kern- punkt wissen wir aber, wie unser Gang durch die seitherige Literatur gezeigt hat, trotz apodiktischer Behauptungen noch so gut wie nichts, ja nicht einmal, ob diese Unsicherheit irreparabel dem Überlieferungszustande der Quellen verhaftet ist, mag immer- hin anderweitig der Anteil westgotischer „Antiqua“ an den bay- rischen, burgundischen und langobardischen Leges und vielleicht an einigen Stellen der alamannischen Lex schon bis zu dem Grade geklärt und bestimmt sein, der in so hypothetischen Dingen erreich- bar ist. Denn auf der einen Seite steht die an Brunner ange- schlossene herrschende Meinung, wie sie z. B. in den neueren Darstellungen der germanischen Rechtsgeschichte durchgängig zum Ausdruck kommt, die ausnahmslos die westgotische Abhängigkeit der salischen Texte olıne Fragezeichen versichern. Auf der andern Seite steht das vorsichtige non liquet Heymanns, gestützt von einer gewichtigen Opposition (Krusch, v. Schwerin), das die Ent- scheidung bei allen Bedenken noch in der Schwebe läßt. Dazwischen aber ranken sich die einander überwuchernden! Untersuchungs- resultate derer, die sich forschend in den Dienst der Brunner- hypothese vom Jahre 1887 gestellt haben:

Krammer 1905: Die Abhängigkeit ist am stärksten in den codd. 5 und 6, die mithin dem salischen Grundtext am nächsten kommen, während die codd. 1—4 den Euricheinschlag nachträglich vielfach wieder entfernten.

Halban-Blumenstock 1907: Die Mehrzahl westgotischer Lehn- stellen findet sich in den ältesten codd. 1—4, und ihre Eingliederung geht auf eine chlodowéische Revision des altsalischen Volksrechtes zurück.

Krammer 1917: Zwar tritt westgotische Färbung in allen salischen Hss. zutage, am besten und sichtlichsten aber in den codd. 7—9, die daher den Grundstock der salischen Überlieferung bilden.

ı Als drastisches Beispiel vgl. die wortwörtliche Umkehrung in Krammers Analyse von L. Sal. XX1Il (zuletzt über den Titel v. Schwerin a. a. O. 114) im NA. XXX 312f. mit der ebd. XLI 125 ft.

Lex Salica und Codex Euricianus 395

Daß es bei diesem Konglomerat von Lösungen, die noch dazu ohne den üblichen organischen Fortschritt wissenschaftlicher Er- kenntnis zustande gekommen sind, auf die Dauer sein Bewenden hätte und die hauptsächlich wegen ihrer personalen Verflechtung mit der verfehlten Monumenta-Edition der Lex Salica abgebrochene Eurichfrage salischerseits ohne eigentlichen Abschluß liegen bliebe, wäre u. E. weder der Bedeutung des Gegenstandes noch dem Auf- wande einer von Brunner inaugurierten Spezialliteratur von drei Jahr- zehnten angemessen. Vielmehr scheint uns angebracht, das Problem, abgerückt von ira et studium der aktuellen Kontroverse, erneut aufzurollen, indem wir 1. im Gegensatz zu unseren Vorgängern völlig voraussetzungslos fragen, ob überhaupt Beziehungen zwischen den salischen Texten und den ältesten Gesetzen der Westgoten durch quellenanalytische Kriterien nachweisbar sind und indem wir 2. statt des seitherigen extensiven Verfahrens, das auf immer neue Parallelen eingestellt war, den besonderen Schwierigkeiten des Problems sozusagen qualitativ beizukommen versuchen. Wir wählen zu diesem Zweck folgende typischen Fälle: Lex Salica Titel XX VII, der zusammen mit IX den Mutterboden der ganzen Hypothese gebildet hat, und Titel VI - VIII, die deren weitere Komplikationen charakterisieren dürften!.

Lex Salica XXVII de furtis diversis®.

L. Vis. VII 2, 11; VIII 3, 2; VIII 4,1. L. Burg. IV 5. 6; XXVI. L. Bai. IX 11. 12. Ed. Roth. 28938.

Für diese Stellengruppe ist nach Brunner folgendes zu er-

Wägen:

1 Diese Auswahl gründet sich auf eine Sichtung des gesamten bisher geltend gemachten Relegmaterials (vgl. meine Diss., hs. Lpz. 1922). Für den aus Brunners Belegstellen weggelassenen Schüttungstitel IX sei ausdrücklich auf Heymann NA. XLI 472f., 474, 518 verwiesen.

2 Wir zitieren künftig mit Al.: L. Alamannorum, ed. Lehmann, MG. LL. I 5, 1; mit Bai.: L. Baiuvariorum, ed. Merkel, ebd. LL. III (Folio); mit Burg.: LL. Burgundionum, ed. v. Salis, ebd. LL. I 2, 1; mit Roth.: Edictus ceteraeque Langobarıorum LL., ed. Bluhme, ebd. Oktavausgabe; mit Sal.: Hessels, L. Salica (1880); mit Vis.: LL. Visigothorum, ed. Zeumer, MG. LL. I I.

An Lit. vgl. Brunner DRG. I' 300, 44 (1? 438, 49); Blumenstock, Immobiliar- eigentum 205 f., v. Halban a. a. O. 11140; Krammer NA. XXX 267, 305 f.; ebd. XLI 122 f.; v. Schwind, ebd. XXXI 4IIf., 448 f.; XXXIII 635; Heymann, ebd. XLI 480 fl. |

396 Walter Stach

1. Inhalt der Rechtssätze:

a) tintinnabulum -Fall:

Sal. XXVII 2 si vero de pecoribus (tintinno) involaverit...

Burg. IV5 qui tintinnum caballi furto abstulerit...

Vis. VII 2, 11 si quis tintinnabulum involaverit ... (weiter unten:) pecoribus...

Bai. IX 11 si quis tintinnabulum furaverit...

Roth. 289 si quis... tintinno... furaverit...

b) pedica-Fall: Sal. XXVII3 si quis pedica ad caballo imbulaverit... ib. 4 si vero caballi ipsi perierunt, ipsos in capite restituat. Burg. IV 6 si autem inpedicato caballo... pedicam tulerit... Vis. VIII 4, 1 si quis caballum ... de pedica ... tulerit ... et si perierit, eiusdem meriti caballum... restituat.

Dazu bemerkt Brunner anderweitig (I! 340, 26), Sal. § 3 = Burg. 86 beweise, daß die Stelle der Reccessvindiana umgearbeitet sei und ursprünglich mehr der Gundoboda geglichen haben müsse; denn die burgundische Schadenersatzforderung (eiusdem meriti caballum se redditurum esse cognoscat) würde erst verständlich, wenn man aus Vis. = Sal. ergänze: si (su)per hanc occasionem perierit.

c) hortus-Fall: Sal. XXVII6 si quis in orto alieno in furtum ingressus... Burg. XXV 1 si quis cuiuslibet ortum violenter (aut furtim)! Ingressus... Vis. VIII 3, 2 si quis alienum hortum vastaverit... Bai. IX 12 si quis in orto furtive alicuius intraverit...

2. Reihenfolge der Rechtssätze: l tintinnabulum Sal. § 2 Burg. § 5 Bai. 8 11

pedica ' 77 88 3. 4 5 8 6 hortus „86 812.

Im Hinblick darauf, daß sich mit dem bayrischen § 12 noch die Bestimmung verknüpft: ita et de pomeriis lex servanda est, die an Sal. codd. 6,5 § 8 erinnert: si quis ... de pomario . . . deruperit,

1 Dieses bei Brunner betonte furtim entfällt von vornherein; denn „aut furtim ex emend. add. Bluhme“.

Lex Salica und Codex Euricianus 397

betont Brunner, man könne daraus die „ursprüngliche Anordnung der Vis. als mit der Sal. identisch“ erschließen. Man hätte danach anzunehmen, die gesamte Parallelengruppe einschließlich des sali- schen Titeleinganges spiegle ein verlorenes Eurichstück wider, das zusammengehalten durch den Leitgedanken des Diebstahls erst über die Herdenglocke, dann über die Fußtessel für Pferde, und schließlich über den Garten und dessen Obstkultur gehandelt haben müßte. | i

Nun sind wir hinsichtlich des tintinnabulum-Passus in der geradezu einzigartig günstigen Lage, mit aller wün- schenswerten Sicherheit voraussetzen zu können, wie der zu vergleichende Eurichtext tatsächlich gelautet haben mag. Denn gegen die L. rest. 8, die Zeumer (Vis. 30) aus der Antiqua (tintinnabulum de iumento vel bove, de vacca, de verbicibus vel quibuscumque pecoribus) und vor allem aus der Bai. rekonstruiert hat, läßt sich kaum etwas Erhebliches vorbringen: Si quis tintinnabulum furaverit de cavallo vel de bove, unum sol. conponat ; si de vacca, duos tremisses; si de minutis pecoribus, tremisses singulos. Mithin stand bei Eurich an der Spitze die Pferdeglocke, und die kasuistische Anreilung sonstiger tintinnabulum-Fälle verlief, nach dem Sach- wert der Tiere in altertümlichen Bußsätzen abgestuft, vom gleich- gestellten Ochsen über die Kuh bis zum Kleinvieh. Darf man eine Andeutung dieses Gesichtspunktes und das Anfangsglied der Aufzählung auch aus Burg. (tintinnum caballi; simili de bove con- ditione servata) und Roth. (tintinno de super cavallo aut bove) herauslesen“, dann ließe sich der Einfluß jenes Eurieianums allen- falls auch hier unterstellen, obschon von den abweichenden Strafsätzen (Roth. 6 sol; Burg. Leistung eines gleichwertigen Pferdes) ganz abgesehen der Gebrauch von tintinnus statt tintinnabulum nicht wenig stört. Was weiterhin die Sal. anlangt, so beginnen ihre Fälle nach dem Vorgange der ältesten codd. in $1 mit der Glocke, die die Leitsau einer Schweineherde trägt (tintinnus de porcina); daran knüpft sich $ 2 der tintinnus de pecoribus, dem sich in den codd. 6, 5 § 3 nachtragsweise noch die eschilla de caballo anreiht. Von eurizianischer Sachwertabstufung ist dabei schlechterdings keine Rede, sondern auf Grund eines irgendwie

ı Das scheint insofern möglich, als caballus und bos ausdrücklich gleich- gestellt werden. Allerliugs mangeln gerade die Glieder, mit denen die eigent- liche Antıklimax erst hervortritt. Insofern hätte Heymaun (483) recht, wenn er hervorhebt, die Burg. kenne „keine Abstufung wie die Antiqua“.

398 Walter Stach

anderen Maßstabes' normiert die Sal. in den 55 1 und 3 die Buße von 15 sol., in § 2 aber von nur 3 sol. Mithin erschöpft sich die Übereinstimmung in dem Umstand, daß auch salisch unter dem furtum tintinni die wirtschaftlich wichtigsten Haustiere vorkommen und daß sich überdies hier und dort einige termini technici ent- sprechen. Dabei gibt jener sachliche Anklang von vornherein zu bedenken, daß ohnehin die tatsächlichen Wirtschaftsverhältnisse als im wesentlichen gleichartig anzusetzen sind und daß sich daraus ganz von selbst verwandte Bedürfnisse nach rechtlicher Regelung ergeben mußten, die in sich zureichen, um die vorliegenden Zu- sammenstellungen analoger Praktiken auch ohne die Annahme textlicher Vorlagen zu begreifen. Der gleiche unbezweifelbare Wirkungszusammenhang von Wirtschaft und Recht dürfte auch umgekehrt abhalten, Verschiedenheiten des Inhaltes textkritisch auszuwerten und etwa deswegen gegen Brunner zu entscheiden, weil salischerseits das Schwein markant hervortritt, während es bei Eurich allenfalls unter den minuta pecora verschwindet. Denn man braucht zur Erklärung dieses Gegensatzes, unbeschadet etwaiger Textbeziehungen, salisch nur an freien Waldlauf der sich selbst überlassenen Herden zu denken, um daraus neben der überragenden Bedeutung der Schweinezucht für die Franken die Verselbständigung einer Schweineglockennorm als sach- bedingt zu verstehen, zumal westgotisch diese Weideart, den fort- geschrittenen Eigentumsverhältnissen am Waldgebiet und der da- durch bedingten Rechtslage gemäß, ausgeschlossen scheint, sicherlich für die Antiquae VIII5, also eventuell schon für Eurich?. Jeden- falls fehlt jegliche Handhabe, mit leidlicher Bestimmt-

1 Dessen Prinzip dürfte strittig sein. Mit Meitzen, Siedelung und Agrar- wesen der Westgermanen und Ostgermanen 1594 (15 sol., weil „leichter zu stehlen“) und Geffeken, L. Sal., Erläuterungen 137 („entsprechend der ökono- mischen Bedeutung des Schweins“) ist wenig anzufangen. U. E. ist für die 15 sol. die um der größeren Schadenswahrscheiulichkeit willen höhere Gefähr- lichkeit des Diebstahles bestimmend gewesen, da in den $$ 1 und 3 wohl an freiere Weide gedacht werden darf, dıe beide Male Waldlauf gewesen sein könnte (vgl. Hahn, Hoops Reallexikon III 409 8 6 und die interessante Stelle bei Meitzen 593: Aimon Hist. Franc. bei Freher), während in $ 2 gewöhnliche Viehweide unter Hirten vorausgesetzt ist.

? Gegen Meitzen, der salisch „weiteren Austrieb unter eigenen Hirten“ vermutet, vgl. Hahn a. a. O. IV 150 § 5. Selbst die sehr bald angeordneten decimae porcorum bedeuten noch nicht dieselben Beschränkungen der freien Eichelmast wie die westgotischen decimae, da hier der Dem an Privateigentümer jeweiliger Waldstücke, dort aber au den fränkischen König zu entrichten war.

Lex Salica und Codex Euricianus 399

heit festzustellen, ob jene realen Faktoren das Bestehen textlicher Beziehungen nur vorspiegeln, was uns an sich am wahrscheinlichsten dünkt,oderinwieweitsie wirkliche Textabhängigkeit etwa gekreuzt und dadurch verwischt haben könnten. Dann aber bleibt nichts übrig als die bloße Abwägung reiner Formalien, wie das ja auch Brunner tut, wenn er auf salisches tintinnus, involare und pecus verweist. Doch leider sind auch diese drei Kriterien wiederum adiaphora. Denn schon zu Burg. und Roth. hatten wir bemerkt, daß sich kaum rechtfertigen ließe, das durch Bai. und Vis. ge- sicherte tintinnabulum Eurichs einer erst zu begründenden Filia- tionsmöglichkeit zuliebe ohne weiteres preiszugeben. Natürlich wäre denkbar, daß man salisch irgendwelcher Sprachgewohnheit zufolge von der gegebenen Vorlage synonym abgewichen wäre. Aber eine solche faktische Abweichung zu einem Beweismittel für Abhängigkeit umzustempeln, wäre doch wohl widersinnig. Wie fragwürdig weiterhin der Ansatz Brunners bei involare ist, das außer in der Antiqua auch in den codd. 1 und 9 der Sal. auftritt, zeigt zur Genüge die L. rest. 8; denn Zeumer konjiziert gerade umgekehrt für Eurich furaverit und nicht involaverit. Räumt man vollends ein, daß sich Zeumer dabei mit Fug an die Bai. hielt und daß ihn im vorliegenden Punkte das furatis in der Kapitelüberschrift der Vis. noch unterstützt, so führt Brunners Beweisgang wie vorhin geradezu in ein „canis a non canendo“. Schließlich die pecus-Gleichung! Man fragt sich vergebens, wie deren nichtssagender Alltäglichkeit aufzuhelfen wäre. Sollte Brunner haben andeuten wollen, daß die Sal. hier durch Eurich von ihrer idiomatischen Gepflogenheit, für Vieh bzw. Rind animal zu sagen, abgelenkt worden seı? Aber animal und pecus finden sich salisch auch sonst promiscue gebraucht, abgesehen noch davon, ‚daß vor allem den „späteren Abschreibern pecus als Vieh geläufiger“ war!. Überdies ist mit diesem pecus salisch und westgotisch ja nicht einmal dasselbe gemeint. Eurich und die Reccessvindiana denken an „Kleinvieh“ im üblichen Sinne, unter Ausschluß von Pferd und Rind. Die Sal. dagegen spannt den Umfang viel weiter und meint sonstiges „Vieh“ im Gegensatz zum Schwein‘, eine

ı Zum Gebrauch von animal und pecus in der Sal. vgl. Krusch, Der neu entdeckte Urtext der L. Sal., Gött. Nachr. (1916) 702f.

2 Vgl. die Anm. bei Behrend, L. Sal.? zu XXVII 2. U. E. dürfte dieses pecus selbst innerhalb der sal. Hss. nicht einstimmig sein. Die codd. 1—4

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Koppelung, die sich in dieser antithetischen Zuspitzung aucn anderweit in der Lex belegen läßt, wie die bei Krusch a. a. O. zitierten Fälle dartun: XVI 4 cum porcis aut... animalibus; IX 4 quislibet porci aut qualibet pecora. Darf man darin eine lexikale Sondertümlichkeit sehen und sie ist sicherlich mehr als for- maler Zufall so würde auch die angebliche pecus- Parallele das Gegenteil von dem beweisen, was sie beweisen soll. Jeden- falls kommt sie als Stütze für Brunners Hypothese nicht in Betracht. Vollends ungünstig gestaltet sich die Sachlage, sobald man indirekt die Schwierigkeiten .abmißt, die sich bei einer sozu- sagen fiktionellen Anwendung der Brunnerhypothese herausstellen. Legt man nämlich der vorgeblichen Eurichverwandtschaft die salischen codd. 1—4 zugrunde, so stünde zu erwarten wenn das Motiv redaktioneller Erleichterung seinen Sinn behalten soll daß man, von dem gegebenen pecus-Beispiel ausgehend, das Eigengut einer besonderen Schweinenorm stilistisch daran angelehnt hätte. Statt dessen ist umgekehrt der salische pecus-Satz nach Stellung und Formulierung auf den „nichteurizianischen“ $ 1 be- zogen, wie deutlich erhellt, wenn man beachtet, daß es $ 1 und § 3 der Sal. si quis heißt, dagegen in $ 2 häufig si vero, und wie vor allem $ 2 das „tintinnum“ eben xer% tintinnum des $ 1 syn- taktisch unterdrückt worden ist. Operiert man aber nach Krammers Art NA. XXX mit dem codd. 6, 5 58 1—3, so fände man die westgotische Tierliste rätselvollerweise auf den Kopf gestellt, des auffälligen Barbarismus eschilla ganz zu geschweigen, der den Gedanken selbst an nachträgliche Interpolation aus Eurich ver- bietet. Vollends absurd aber wäre, etwa die III. Textklasse (cod. 9) ins Spiel bringen zu wollen, wo ja gewaltsam die Kasuistik getilgt ist, die für das Euricianum das hervorstechendste Merkmal bildet. Das volle Gewicht all dieser Bedenken und Schwierigkeiten er- gibt sich jedoch erst dann, wenn man die Leichtigkeit und Glätte anderweitiger Erklärung für das Zustandekommen des salischen Titeleinganges daneben hält. Oder wäre es nicht ein sonderbarer Zufall, daß die Reihenfolge der 88 1—3 offensichtlich in der Legal- ordnung der Gesamtlex wiederkehrt? Denn entsprechend der inhaltlichen Hss.-Entwicklung in XXVII geht im großen Aufbau

= 6,5 meinen übereinstimmend das Pferd nicht mit (was in 1—4 immerbin denkbar wäre), wohl aber das Rind. Dagegen cod. 9, der offenbar auch 8 3 von 6,5 einbeziehen will, besagt mit seinem ausdrücklichen qualibet pecus preter porcus: „Vieh außer Schwein überhaupt“.

Lex Salica und Codex Euricianus 401

der Lex deren Titeln III—V de furtis animalium, ovium, caprarum (also den pecora im Sinne von XXVII 2) auch der weiterhin als technisches Schema benützte Titel II de furtis porcorum voran, während analog dem Zusatz XXVII codd. 6, 5 $3 das Titelpendant de furtis oaballorum erst in XXXVIII nachgeholt wird. Da nun dieser Titelfolge sich entnehmen läßt, daß neben die überwiegende Schweinezucht der älteren Zeit erst später eine ansgedehnte Aufzucht von Pferden trat, liegt zweifellos am nächsten, auch in der Sukzession der vorliegenden Salica-Stellen zugleich den natür- lichen Niederschlag fränkischer Agrarentwicklung zu sehen. Was wäre auch einfacher, als daß man tatsächlich bei Redaktion der tintinnus-Fälle, durch deren greifbare Inhalts- beziehung zu den großen Hauptgruppen der Viehdiebstähle ver- anlaßt, an jenen Titelköpfen der eigenen Lex entlangging? Frei- lich scheint dem zunäclıst zu widerstreiten, daß in unmittelbarem Anschluß an unsere Paragraphen die pedica caballi nicht erst im Bestande jüngerer Hss., sondern schon in den codd. 1—4 auf- tritt. Doch läßt sich dem entgegenhalten, daß zwar die Pferde- schelle auf umfängliche Pferdezucht hinweisen dürfte, daß aber mit dem Auftreten der Fußfessel auch bloßes Halten von Pferden durchaus vereinbar ist. Jedenfalls ist die übliche Inter- pretation, die Pferde hätten gefesselt und zugleich mit Glocken geweidet, weder sachlich wahrscheinlich noch aus den Texten zu rechtfertigen, wie sowohl die Burg. mit ihrer klaren Scheidung von IV $5 und § 6 lehrt, als auch die Sal., deren schilla kein Zu- satz zur pedica ist, wie Meitzen (a. a. O. 593) anzunehmen scheint, sondern deutlich genug eine Ergänzung der tintinnus- Bestimmungen bildet. Damit aber hat sich die Brunnersche tintinnus- Parallele für die Lex Salica erledigt. Nicht nur, daß die Richtigkeit seiner Hypothese hier unerweislich ist und, konsequent zu Ende gedacht, zu Widersprüchen zwingt, die erklärungsbedürftiger sind, als die gering- fügigen Tatsächlichkeiten, derentwegen sie aufgestellt wurde, sondern sie muß, gemessen an der Annalıme un- abhängiger und bodenständiger Textgestaltung der Lex Salica, als die weniger wahrscheinliche Vermutung fallen gelassen werden, ein Ergebnis, das über die besprochene Stelle hinaus auf das Ganze der Hypothese ein eigen- artiges Licht wirft, weil wie gesagt gerade hier die Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 26

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seltene Gunst der Quellen gestattet, Eurich und Lex Salica einmal unmittelbar gegenüberzustellen. Hinsichtlich des pedica-Falles, über den sich Grund- legendes bei Heymann (481 ff.) vorfindet, dürfte den Kern der Brunnerschen Beweisunterlage die Behaup- tung bilden, die Norm der Burg. setze notwendig eine Sinnergänzung durch Sal. und Vis. voraus. Unbestreitbar ringt jede der drei Leges über den Schematismus der furtum- Behandlung hinaus nach Abspaltung und verselbständigter Aus- gestaltung der Viehbefreiung zu einem bloßen Gefährdungsdelikt. In dem innerlichen Formalismus, der sich aus dem concretum der pedica-Wegnahme nicht recht herausfindet, steckt sichtlich am tiefsten noch die Sal. Sie läßt S 3 das imbulare (so cod. 1; furare die übrigen Hss.) mit 3 sol. büßen, hat also bei aller Ab- zielung auf die gefährliche Eventualfolge ein regelrechtes furtum. Tritt allerdings Pferdeverlust wirklich ein, so verpflichtet sie über- dies § 4 zu unmittelbarer Restitution. Doch wird man dem kaum die Absicht entnehmen dürfen, sie habe dadurch den Tatbestand in der Richtung auf gesteigerte Abstraktion begriff lich bewältigen wollen, mag immerhin die unbewußte Heterogonie der Zwecke auch das bewirkt haben. Vielmehr scheint man nur den sinn- fälligen Umstand im Auge gehabt zu haben, daß im Falle dieser Komplikation 3 sol. dem Sachwert insofern nicht Rechnung trugen, als die Lex sonst bei Verlust durch Diebstahl an großen Haus- tieren mit 15 sol. Buße und mehr zu schalten pflegt. Fort- geschrittener und doch auch eigenartig ungelenk verfährt sodann die Burg., vorausgesetzt, daß man ihren Text zunächst einmal läßt, wie er dasteht. Während sie nämlich „in der unbedingten Büßung der Tat mit einem gleichwertigen Pferde die Herkunft aus der Schadensidee“ verrät, formuliert sie andererseits den Tat- bestand als wirklichen Diebstahl der Fessel und bespricht ihn demgemäß unter der Überschrift de furtis. Am weitesten vor- geschritten in der Entwicklung ist schließlich die Antiqua. Von einem Wegnehmen der pedica ist keine Rede, sondern vom Los- machen eines Pferdes von der Fessel (caballum de pedica ferre); sie handelt darüber auch nicht innerhalb ihrer Diebstahlsnormen (VII 2 de furibus et furtis), sondern ausdrücklich unter dem Ge- sichtspunkt der Viehschädigung (VIII 4 de damnis animalium), wobei sie einfache Viehbefreiung mit 1 sol. und erfolgten Verlust mit Schadenersatz (caballum eiusdem meriti) straft. Man fragt

Lex Salica und Codex Euricianus 403

sich danach vergebens, warum eigentlich Brunner in der Burg. zwischen den Zeilen bestimmt ein westgotisch-salisches „si perierit“ heraus- oder hineinlesen wollte. Etwa um der rationalistischen Erwägung willen, zum Ersatz gehöre logisch das Korrelat eines entsprechenden Schadens? Heymann, der sich eingehend mit der Stelle befaßt, hat von einer derartigen Notwendigkeit offenbar auch nichts verspürt. Und wie sonderbar wären die Konsequenzen! Zunächst müßte man wohl die gleiche Sinnergänzung auch für Burg. $ 5 verlangen, wo im tintinnus-Fall in der nämlichen Weise festgesetzt wird: caballum alium talem reddat. Ferner bliebe offen, wie dann die Burg. das „nisi perierit“ geregelt haben soll. „Straffreiheit“ würde die eben erst bewerkstelligte Beziehung zu ‚Sal. und Vis. erneut zunichte machen. Eine hineingeflickte Buße aber verkehrte das demonstrandum vollends in ein demonstrans, und man würde mit solcher Textprosthese nicht mehr aus Texten deren Verwandtschaft, sondern mittels Verwandtschaft Texte erschließen. Solange daher die Sinnlücke nicht anderweit zwingend erwiesen wird, bricht u. E. die Hauptstütze Brunners völlig in sich zusammen. Im übrigen versagt eine positive Ent- scheidung nach sachlichen .Kriterien auch sonst. Auf den ersten Blick könnte allerdings bestechen, daß sich die pedica- Sätze der Sal., Burg. und Vis. zwanglos zu einer entwicklungsgeschichtlichen Reihe ordnen, als ließen sie, jeder in seiner Art, ein zugrunde liegendes Euricianum gemeinsam durchschimmern. Doch ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob dann die Reihenglieder als isolierte Typen sui generis auftreten, deren Ahnlichkeit auf ihrer bloßen Zu- gehörigkeit zu einem als natürliches Gemeingut anzusprechenden Thema beruht, oder ob man von ihrer Verwandtschaft reden darf, weil die Merkmalskomplexe der Glieder so miteinander ver- bunden sind, daß sich zunächst äußerlich jedes in ein Quantum Übereinstimmung’ neben einem Quantum Verschiedenheit zerlegen läßt. Denn nur in diesem Falle ist überhaupt möglich, zur Kon- struktion einer hypothetischen Basis zu schreiten und etwa darin einen Wink von Abhängigkeit zu vermuten. Dagegen in jenem Falle ist eine solche Rekonstruktion nur gewaltsam möglich. Das gilt von unserer pedica-Materie in ganz besonderer Weise. Denn der Tatbestand ihrer Wegnahme ist kategorial in drei grundver- schiedene Auffassungen von solcher Geschlossenheit differenziert, daß man einerseits keinerlei gemeinsamen \Vesensbestand heraus- zuschälen vermag und daß es andererseits bare Willkür wäre, 26*

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einen der drei Typen als „den eurizianischen“ abzusondern. Denn mag man die Sal. herausgreifen wollen, weil ihr pedica-Typ die vergleichsweise älteste Stufe repräsentiert, oder gar die Vis., weil ihr wenigstens im allgemeinen eine Beziehung zu Eurich zukommen muß, obschon an sich den Leges Eurici eine pedica-Spezialnorm genauso gefehlt haben könnte wie der Bai !: nur leere Spekulation würde fertigbringen, statt der einzig erkennbaren ideellen Linie einer Rechtsentwicklung überhaupt, die für textliche Ableitung nichtssagend ist, an den drei Leges Züge eines empirischen Sach- zusammenhanges aufzuzeigen, die allein textkritischer Ausdeutung fähig wären. Ja gemessen an der schätzungsweisen Selten- heit, daß wirklich jedes Glied einer solchen Reihe ein durchgängiges Vorbild dermaßen produktiv assimiliert hätte, daß allenthalben die Spuren der Rezeption bis auf den letzten Rest schwanden, wird man vielmehr umgekehrt einem Quellenbefunde dieses Schlages ziem- liche Wahrscheinlichkeit bodenständiger und aus eigenen Mitteln bestrittener Rechtsgestaltung zuschreiben müssen. Zum mindesten wäre etwaige lineare Abhängig- keit noch immer weit näherliegend als gerade Seiten- -verwandtschaft, die ohne Zweifel für ein solches Text- gefüge die künstlichste Erklärung abgibt. Läßt sich somit die Brunnerhypothese hier, soweit Sachmomente in Frage kommen, höchstens als entfernte Möglichkeit dritten Grades ins Spiel bringen, dann müßten sich schon äußerst gewichtige Formalien finden, die diese schwächere Sache zur stärkeren machen könnten. Daß die drei Leges Pferd mit caballus wiedergeben und, den Alten gleich, eine Fußfessel pedica nennen oder Verlust durch perire ausdrücken, genügt dazu nicht, obgleich es Brunner durch Kursive hervorhebt. So bliebe nur noch abzuwägen, daß salisch- burgundisch Pferdeschelle und Pferdefessel einander folgen und daß salisch- westgotixch in der Schadenersatzformel restituere ver- wendet ist. Aber jenes büßt seine Wirkung ein, sobald man da- nebenhält, daß einerseits gerade die Vis. tintinnabulum und pedica

1 Die pedica-Bestimmung in Vis. VIII 4,1 könnte sehr wohl jünger sein.

Man vgl., wie caballus darin durch vel aliut animal verallgemeinert wird und

wie überdies unmittelbar an die Viehbefreiung die Gebrauchsanmaßuıg an-

schließt, die VIII 4, 9 speziell für den Ochsen, aber mit denselben Rechtsfolgen

nochmals bringt, so daß die Ursprünglichkeit von VILI 4,1 trotz der Über- schrift Antiqua einigermaßen verdächtig erscheint. |

Lex Salica und Codex Euricianus 405

auf zwei verschiedene Bücher verteilt und daß andererseits die Pferdeglocken-Fessel-Folge ausschließlich für die codd. 6,5 der Sal. zutrifft, während in den codd. 1— 4 die Viehglocke voran- geht, über die die Burg. schweigt. So hängt schließlich der ganze Beweis an dem restituere, worüber man jedoch nur die Ausführungen bei Krammer NA. XXX 305ff. einzublicken braucht, um sich zu überzeugen, daß zwar selbstverständlich dieser Anklang auf das Eurich-Konto-kommen könnte, wenn anderweit wie Krammer ebd. 306 in der Tat voraussetzt die eurizianische Herkunft von Sal. XXVII 3 bereits erwiesen wäre, daß es aber methodisch un- zulässig ist, über die allgemeinen Schwierigkeiten dieser Annahme hinwegzusehen und eine an sich mehrdeutige Einzelheit einfach für eindeutig zu nehmen. Denn erst ist die Hauptsache ein- leuchtend zu machen; dann verstehen sich Nebendinge von selbst.

Ganz entsprechend liegt der hortus-Fall.e Auch hier steht und fällt Brunners Hypothese mit der einen Be- hauptung, der salisch-bayrische hortus-Konnex müsse durch Eurich vermittelt sein. Denn die übrigen Textkonkor- danzen besagen für sich genommen nichts, selbst wenn man Brunners Angaben noch durch Roth. 284 de orto (si quis in orto alterius introierit aut salierit ad furtum faciendum) zu Hilfe kommen wollte. Über das furtim der Burg. haben wir uns bereits oben geäußert. Daß im übrigen der Deliktscharakter der Vis. allein- steht (selbst Zeumer unterläßt bei VIII 3,2 jeden Hinweis. auf Parallelen) und höchstens mit dem violenter der Burg. inhaltlich zusammengerückt werden kann, zeigt schon ein oberflächlicher Einblick in die Texte. Sonstige lexikalen Anklänge aber, wie hortus und ingredi, mit denen Brunner operiert, können so wenig die Vermutung gemeinsamer Beziehungen zu Eurich tragen, daß sie umgekehrt anderweitiger Evidenz bedürfen, um in diesem Sinne überhaupt diskutabel zu werden. Prüft man nun daraufhin die salisch-bayrische Parallele, ob ihr diese Durchschlagskraft zu- kommt, so unterliegt keinem Zweifel, daß der Schlußsatz der Bai., auf den Brunner anspielt: ita de pomeriis lex servanda est, stark nach Interpolation aussieht, daß ihm ferner § 8 der salischen codd. 6, 5: si quis ... de pomario ... deruperit, auffallend ent- spricht, wie vorher das bayrische in orto furtive intrare dem salischen in orto in furtum ingredi (XX VII 6). Aber für mehr als fraglich muß gelten, daß dieser Gleichklang, statt auf geradlinige Abhängigkeit der Bai. von der Sal., deren

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Annahme gemäß den Untersuchungen v. Schwinds ja auch von anderen Stellen der beiden Leges sattsam getragen wird, notwendig auf Eurich zurückginge Denn da sich der salische Passus de pomario ausschließlich in den codd. 6,5 findet, so müßte man Brunner zufolge annehmen, man hätte salischerseits zunächst bei Redaktion der ältesten Hss.-Klasse den allgemeinen hortus-Satz aus Eurich rezipiert und wäre dann später bei Aufnahme des Zusatzes § 8 in die II. Textklasse nochmals auf denselben Eurichkonnex zurückgekommen. Doch abgesehen davon, daß diese komplizierte Vermutung hinter jeder gleich- möglichen, aber einfacheren zurücksteht, würde sie weder die eigenartige Fassung der Bai. erklären noch begreiflich machen können, wieso in der Vis. auch nicht die geringste Andeutung eines solchen Euricianums spürbar geblieben wäre. Dazu kommt, daß ein ähnlich auffallender Zusammenhang auch Sal. codd. 6, 5 VII 11—13 und Bai. XXII de pomariis begegnet, der die engen Beziehungen dieser Leges in derselben Materie bestätigt und schließ- lich zur gleichen Auslegung nötigt wie hier. Es handelt sich da- bei im ganzen um folgenden Stellenkomplex, der den zweiten Hanpt- gegenstand unserer Untersuchung bildet:

L. Sal. VI-VIII de furtis canum etc.

L. Vis. VIII 4. 3. 6. L. Burg. XCVII, XCVIII; XVIII I, LVIII. L. Bai. XX - XXII; L. Al. LXXVIII, XCVI 1. Ed. Roth. 329—331; 317, 320, 321; 300 —302; 318, 3191.

Was darunter die Hundebestimmungen anbetrifft, so ergeben bereits die bloßen Tatbestände: Diebstahl im Wechsel mit Tötung, wenigstens innerhalb der Jagdhundgruppe einen gewissen Anhalt für die die Verwandtschaftsfrage, freilich weder zugunsten Brunners noch Krammers. Abseits bleibt zunächst die Burg. Denn selbst falls ihr Titel LVIII, der die Tötung des Nutzhundes schlechthin

1 An Lit. vgl. v. Halban III 39; Krammer NA. XXX 269ff.; ehd. XLI 111 ff.; 149 ff.; v. Schwind ebd. XXXI 44lf., 451; XXXIII 610ff.; Heymann ebd. XLI 446 ff. 512 fl. Zugleich möchte ich nicht unterlassen, Herrn Geh. Archivrat Dr. Bruno Krusch, Hannover, auch an dieser Stelle meinen Dank abzustatten für seine gütigen brieflichen Hinweise, die mir textkritisch über den Quellencharakter der bayrischen Schlußtitel und deren Verhältnis zur Sal. wertvolle Klarheit gaben.

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regelt, ehedem auf beide Delikte: Tötung und Diebstahl, gerichtet gewesen sein sollte, so unterstellt ihre Sammelnorm XCVII die drei Jagdhundtypen jedoch sicherlich nur dem Gesichtspunkt des furtum’. Aber auch die Sal. (VI § 1 und codd. 6,5 ff. § 2) steht für sich, obwohl sie trotz der Schwankungen in den einzelnen Hss. das furare mit dem occidere wahrscheinlich prinzipiell verkoppelt denkt. Denn Al. LXXVII 1—4 und Bai. XX 1—7 fußen bei ihrem anscheinend ähnlichen Vorgehen auf der eigentümlichen und gänzlich abweichenden Voraussetzung einer generellen Neungeld- bestimmung (Jagdhunde 262f.), so daß nur zwischen diesen beiden Leges von einer wirklichen Tatbestandsparallele die Rede sein kann, die aber dafür weit gewichtiger ist, als sich v. Schwind auf Grund seiner unhaltbaren Textauffassung (Diebstahl wechsle bayrisch -alamannisch mit Tötung, je nachdem es sich um kleine oder große Hunde handle) vorgestellt hat. Statt einer solchen Äußerlichkeit liegt u. E. Übereinstimmung der beiden Leges in einem komplizierten Rechtsgedanken und Gleichheit seiner Moti- vierung vor. Wenn daher v. Schwind an diesem Punkte die unmittelbare Vorlage der Bai. in der Al. gesucht bat, dürfte er mit dieser Folgerung trotz seiner falschen Sachvoraussetzung zweifellos das Richtige getroffen haben“. Denn selbst wenn dabei die Herübernahme des alamannischen Prinzipskeineswegs mechanisch erfolgt wäre, da hier und dort verschiedene Dressurtypen von der an sich übereinstimmenden Regelung betroffen sein könnten, würde das nach unserer Darlegung des Sachverhaltes nicht stören. Jeden- falls ist in dieser Deliktsfrage an eine Eurichgrundlage insbesondere der Sal. überhaupt nicht zu denken. |

Zur selben Ablehnung führt weiterhin die Betrachtung der Bußsätze. Sogar Bai. und Al. für sich genommen haben dabei nur insofern miteinander zu tun, als anscheinend beide bestrebt sind, ihre Hundebußen im Verhältnis 1:2 zu staffeln. Im übrigen ist von Haus aus ein Vergleich der Leges nur sehr bedingt möglich.

1 Hierzu (wie überhaupt zu den nachfolgenden Auseinandersetzungen hin- sichtlich der Jagdhunde) verweisen wir auf den ausführlichen Sachkommentar: Stach, Jagd und Jagdhunde in den Volksrechten, Hist. Vjschr. XXI 257 ff. (zit. Jagdhunde“), ohne dessen Berücksichtigung vieles unbegründet erscheinen könnte und der wobl dartut, daß man an diesen Stellen mit unzulänglichen exegetischen Voraussetzungen an die Abhängigkeitsfrage herangeıreten ist.

2 Dieselbe Situation: brauchbare Ergebnisse bei unbrauchbaren Prämissen wiederholt sich u. E. in der Schwindschen Analyse des bayrischen Titels XX, so daß wir den Textvergleich nochmals in extenso geben.

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Die Burg. XCVII wird durch ihre bekannte Drastik völlig isoliert, und andererseits bauen sich die bayrisch-alamannischen Bußsätze . augenscheinlich auf Realwerten auf, während die salischen Dieb- stahlsbußen (vgl. Brunner DRG. II 644f., 59) vermutlich ursprüngliche Redemptionstaxen sind, die zwischen stabilen Grenzen nach dem Sonderwert einzelner Objekte bzw. der Gefährlichkeit eines Dieb- stahles mit teilweiser Willkür abgestuft scheinen. Daher auch der unverhältnismäßige Sprung der Em. auf 45 sol. bei ihrem séëusius magister (Jagdhunde 266 f.), lediglich der Schritt vom kleinen zum großen furtum, sozusagen echt salisch und kaum mit der Annahme vereinbar, die hohe Leithundbuße der Al. stünde damit in irgend- welchem Bezug, zumal die relativ besser entsprechenden 30 oder 35 sol. salisch sonst als Diebstahlssatz vorkommen.

Auf beachtliche Übereinstimmungen stößt man sodann in Aufbau und Sachgehalt der Titel. Zunächst beginnen Sal., Bai. und Al. ihre Hundesatzungen mit Jagdhunden, und zwar den säusii, um mit Hirten- und Hofhund, bzw. die Sal. mit Ketten- und Hirtenhund zu schließen. Freilich wiegt in diesen gröbsten Zügen die Parallele nur leicht. Denn wie der Fortschritt in der Umfangserweiterung der salischen Texte deutlich verrät (vgl. Heymann 467f.; Jagd- hunde 259f.), bedeutet diese Dreiteilung: Jagd-, Hirten-, Hofhund wohl eine natürliche, entwicklungsgemäße Folge, mit der man infolgedessen textliche Beziehungen zum mindesten nicht zu be- weisen vermag. Weit eher schon könnte belangvoll scheinen, daß unter den Jagdhunden gerade die sëusii jedesmal den Ausgangs- punkt bilden. Doch dürfte selbst diese Spitzenstellung noch immer in der Natur der Sache gelegen haben. Denn wie wir Jagdhunde 263 —x279 ausführlich dargetan haben, bestanden die seusii eine dem Ursprunge nach keltische Hunderasse, die vielleicht am frühesten bei den germanischen Stämmen jagdtechnisch eine fachmännische Verwendung gefunden hatte möglicherweise noch zur Zeit unserer Leges als besondere Zucht und waren auf alle Fälle die damals am meisten verbreitete und zugleich wertvollste Gruppe der Jagdhunde überhaupt, keinesfalls aber ein singulärer Dressurtyp, dessen Erwähnung an signifikanter Stelle allein schon ein Hinweis auf Textverw»ndtschaft wäre. Jedoch die Sachgleichung greift höchst wahrscheinlich tiefer und weiter. Denn wenn es zutrifft (Jagdhunde 269 fl.), daß der bayrische leitihunt dem primus cursalis der Al., der triphunt deren secundus und der spurihunt der Bai. dem alamannischen ductor entsprechen, dann ist die An-

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ordnung auch innerhalb der sëusii- Gruppe in beiden Leges völlig konform. Ja selbst wenn man statt dessen bayrisch leitihunt und alamannisch ductor identifizieren und den spurihunt als bayrischen Sondertyp irgendwie davon abtrennen wollte (ebd. 267 ff.), verbliebe noch immer ein nicht unbeträchtlicher Rest von Ahnlichkeit zwischen Bai. und Al., während zugleich die Bai. der salischen Em. ($ Lund $2a) etwas näher träte, an deren § 1 der bayrische Eingangssatz § 1 zumal im Hinblick auf die Einschwellung vel occiderit in einigen Hss. des bayrischen § 1 vielleicht ohne- hin erinnert. Denn auch dann würden Bai. und Al. außer dem ihnen gemeinsamen Grundsatz der Deliktsbehandlung (Diebstahl Tötung) und ihrer verwandten Staffelung der Bußen (1:2) die auffallende kasuistische Klassifikation der sëusii im allge- meinen teilen, nur daß die Bai. im Gegensatz zur Al. von der wertvollsten Spezies, dem Leithund zur Hirschjagd, sozusagen abwärts stiege, wie im Prinzip auch die salische Emendata. Mit- hin wäre von beiden Sacherklärungen der séusii- Bestimmungen aus möglich, wie ja v. Schwind gewollt hat, daß die Bai. unmittelbar dem doppelten Einfluß von Al. und Sal. unterstand, vorausgesetzt, daß sie salisch einen der Emendata ähnlichen Text benutzt hätte und sich ihre Selbständigkeit in hohem Maße wahrte. Wie man aber angesichts der generalisierenden Jagdhundbehandlung in Sal. und Burg. hierbei die Leges gemeinsam auf ein verlorenes Euri- cianum fundieren sollte, scheint uns schlechterdings unerfindlich. Denn auch der Rest der Hundebestimmungen: über Jagdhunde Em. § 2b, Al. § 4, Bai. §§ 5 und 7) sowie über den Hirten- und Hof- hund (Em. 55 4 und 3, Al. 88 5 und 6, Bai. §§ 8 und 9) geben dazu keinerlei Anlaß. Was zunächst jene anlangt, ist an den Aus- führungen v. Schwinds wiederum mancherlei sachlich zu beanstanden, und selbst seine textkritischen Folgerungen sind zum Teil (NA. XXXIII 643) recht unglücklich formuliert. Fürs erste liegt auf der Hand, daß Al. und salische Emendata nichts miteinander zu schaffen haben. Denn die porcarii und leporarii veltres der Emen- data sind mittlere und leichtere Hetzhunde von Windhundcharakter, statt deren die Al. schwere Rüden zur Hatz auf das gröbste Wild meint (Jagdhunde 275 ff.). Daß dabei salisch (von cod. 5 ab) wie alamannisch das allerorts verbreitete Windspiel zur Hasenhetze auftritt, hilft noch keine Filiation begründen, geschweige einen verlorenen Archetypus der Emendata, wie das v. Schwind an- scheinend möchte. Dagegen hinsichtlich der bayrisch-alamannischen

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Texte kann immerhin auffallen, daß die Bai. statt der durch die Sache gegebenen Folge: segusiavische Jaghunde (Jagdhunde 266 Anm. 2), sonstige Jaghunde, Hetzhunde, die Jaghunde für Schwarz- wild in §7 abspaltet und trotz deren Buße von 6 sol., die sie an sich zu den 55 1—4 rücken würden, dafür gerade den veltrix ein- schiebt, mit dem sich dann der gleich gebüßte Habichthund ver- knüpft. Man könnte danach mutmaßen, der alamannische $ 4 mit seiner Anreihung der Hetzhunde, insbesondere des leporarius, an die séusii habe den Anlaß zu jener sprunghaften Aufzählung in der Bai. geboten und die Bai. habe die Hunde ihres $ 7 gerade darum soweit abgeschoben, weil die Redaktoren sich dessen be- wußt waren, eine andere Gruppe (Jagdhunde 276 fl.) im Sinne zu haben als die Al. § 4a. Ein solcher Text zusammenhang, so ge- künstelt er klingt und so wenig zwingend er allein genommen sein kann, vermiede wenigstens die Sachwidrigkeiten, denen v. Schwind verfallen ist. Ahnlich unsicher bleibt das Textver- hältnis auch beim Hirtenhund. Denn wenn v. Schwind aufmerksam macht, der salische pastoralis finde sich alamannisch durch Attribute beschrieben, von denen das erste: qui lupum mordet, auch bayrisch vorkomme, so ist dem gegenüber zu erwägen, daß in allen drei Fällen wohl nur eine Übersetzung von ahd. wolfbizzo vorliegt“, eines Ausdruckes, der gemäß dem nomen agentis im zweiten Kom- positionsgliede wörtlich besagt: Hund, der den Wolf beißt. Darum mangelt dieser Dublette u. E. die rechte Beweiskraft, zumal Bai. und Al. im übrigen getrennte Wege gehen, indem die Al. bemerkt der pastoralis müsse gewissen Dressuransprüchen genügen, wovon, die Bai. nichts weiß. Was dagegen die Hofhundbestimmungen angeht, dürften einzelne Konkordanzen allerdings auf textliche Beziehungen hinweisen. Die Bai. bespricht hier mit erhöhter Buße zunächst (8 9a) die nächtliche Tötung, ähnlich und doch zugleich verschieden wie die salische Emendata. Sie regelt sodann ($ 9b) die einfache Tötung bei Tage, und zwar bußfällig wie die Al. (86a), während dieser die qualifizierte Nachttötung fehlt. Sie fügt schließlich ($ 10) den Sonderfall an, daß man einen von sich aus angreifenden Hofhund de manu (vgl. Dahn, Könige der Germanen IX 437) getötet hat. Sie hält auch dafür Ersatzpflicht des Täters. aufrecht (similem reddat), stellt dem aber eine strenge Haftung des Eigentümers gegenüber: dominus canis quod canis fecit con-

1 Zur Etymologie vgl. Palander, Die ahd. Tiernamen 37.

Lex Salica und Codex Euricianus 411

panat de medietate ac si ipse fecisset. Damit ist die Al. ($ 6b) insofern vergleichbar, als auch sie die Notwehrtötung erörtert, jedoch lediglich unter Forderung des Reinigungseides und ein- fachen Schadenersatzes. Wollte man nun bei dieser doch wohl beachtlichen Textverwandtschaft an ein zugrunde liegendes Euri- cianum denken, so hieße das den Charakter der Vis. vollständig ignorieren. Denn deren Antiquae VIII 4, 18—20 behandeln aus- nahmslos die Eigentümerhaftung bei Hundebiß, und zwar in folgen- der Weise: 18 erklärt Selbstverschuldung, wenn der Hund gereizt worden war; 19 befreit von jeder Haftung, wenn man seinen „nicht als bösartig bekannten Hund“ (Dahn, Westgotische Studien 108) nicht oder wenigstens auf keinen Unschuldigen gehetzt hat; 20 ordnet den Fall, daß ein Hund „anfängt“ bissig zu werden. Nimmt man dazu: Burg. XVIII I über Hundebiß als Ungefähr- werk, LVIII über die Tötung eines fremden Hundes ohne ersicht- lichen Grund und Roth. 330, der bußlose Notwehr (bei Tötung mit mittlerer Handwaffe) und Schadenersatzfall (bei Tötung nach Reizung durch Wurf) trennt, so läßt sich aus alledem im Hinblick auf die Vis. nur deren cap. 19 herausgreifen und enger mit Burg. XVII 1 zusammenbringen, wie das schon Zeumer vertreten hat (Vis. 339 Anm. 2). Dagegen würde gerade dieses Euricianum mit seiner vorauszusetzenden Aufhebung der „antiqua calumnia“ (Burg.) durchaus dem altertümlichen Grundsatz der Bai. widerstreiten: dominus quod canis fecit ... conponat. Betrachtet man jedoch die verbleibende Gruppe von Sal., Bai. und Al. für sich, so dürfte zwischen ihnen zwar ein material fundiertes Rezeptionsverhältnis unbegründbar sein, wenigstens zwischen Sal. und Bai.! aber inner- halb der Formalien wird man die These v. Schwinds nicht von der Hand weisen, wonach der umfängliche Hofhundpassus der Bai. technisch ein alamannisch-salisch gefärbtes mixtum darstellt, zum mindesten hinsichtlich der Al, mag auch die Beweisführung v. Schwinds noch einiges zu wünschen übrig lassen. Daß z. B. mit dem bloßen Gleichklang: custos curtis (Em.) qui curtem defendit alicuius (Al) qui curtem domini sui defendit (Bai.) etwas entschieden sei, möchten wir bezweifeln. Denn an sich stecken dahinter nicht mehr als variierende und deshalb um so eher spontane Versuche, die ahd. Bezeichnungen hofawart bzw.

1 Vgl. dazu Heymann 512 fl. contra Krammer, der Rezeption der bayrischen Norm in die Sal. hehauptet hatte.

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warthund lateınisch wiederzugeben. Daß die Bai. die Dialekt- bezeichnung noch außerdem bringt, hebt unseren Einwand nicht auf. Denn sie scheint an und für sich bemüht, soweit als möglich lateinisch zu schreiben. Aber während ihr beim Hirtenhund in pastoralis ein adäquater Ausdruck zugefallen war, mußte sie hier noch deutlich machen, daß sie einen spezifischen Hoflıund meint, nicht irgend einen beliebigen Köter. Daher das nochmalige hofa- wart, das konzinn mit ihrem $ 8 etwa catenarius hätte lauten müssen und das die Sal. mit ihrem qui ligamen noverit und noch umständlicher die Emendata umschreibt! Statt dessen hätte v. Schwind den Nachdruck u. E. auf das bayrische domini sui ver- legen sollen, einen Pleonasmus, der sich am besten motivieren läßt, wenn man darin das eingerenkte alicuius der Al. sieht, wofür deren codd. A 1 und B nicht weniger ungeschickt aliquis schreiben. Jedoch bedürfen wir für unsere Aufgabe eines näheren Eingehens auf diese Dinge nicht.

Wir haben bisher gefunden: Es ist ein Unding, irgend- einen inhaltlichen oder formalen Zusammenhang des salischen Titels VI mit der ältesten westgotischen Ge- setzgebung zu behaupten. Sobald überhaupt Berührungen der Lex Salica mit anderen Leges hervortreten, handelt es sich um lineare Abhängigkeiten, bei denen die Salica die Rolle des Gebers gespielt hat. Dieses Ergebnis richtet sich gegen v. Schwind, sofern er offen läßt, daß man die Benutzung der Salica durch die Bai. „auf dem Wege derZeumer-Brunnerschen Annahme...eliminieren“ könne. Es richtet sich vollends gegen Krammer“, der seinerzeit mit Zustimmung Zeumers und Brunners ver- kündete: seit dem Titel VI:.sei der cod. Eurici „der ständige Begleiter des salischen Redaktors“ gewesen; er mache seinen Einfluß hier „zum ersten Male“ und sogleich „in stärkster Weise“ geltend; in diesem und den folgenden Titeln VII und VIII zeige sich „gleichsam die Bresche, durch die er in das feindliche Lager gelangte“. Daran ist hinsichtlich des Titels VI auch nicht ein wahres Wort, und für die Titel VII und VIII, denen wir uns nunmehr kurz zuwenden, gilt dasselbe.

Wohl läßt sich Sal. VII de furtis avium einigermaßen mit Bai. XXI, Al. XCVI I (Pact. III 14), Burg. XCVIII und Roth. 317,

ı NA. XXX 270f.

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320, 321 zusammenstellen, und sofern in den codd 6,5ff. desselben salischen Titels von Bäumen die Rede ist, auch mit Vis. VIII 3,1; Bai. XXII 1-7 und Roth. 300 302. Entsprechend kann man mit Sal. VIII de furtis apium Vis. VIII 6, 1—3, Bai. XXII 8—10 und Roth. 318 320 vergleichen. Aber von der äußeren Auf- einanderfolge dieser Vögel-, Bäume-, Bienennormen in Bai. und Sal. abgesehen, gehen all diese Stellen nach Inhalt und Form soweit auseinander, daß höchstens für etwaige geradlinige Ver- wandtschaftsmöglichkeit Raum bleibt. Wir sagen ausdrücklich auch in dieser Beziehung: Möglichkeit. Denn die auftretenden Anklänge, wie die wiederholte Verwendung von domesticus zur Bezeichnung zahmer Vögel in Sal., Roth. und Bai., wie der zu spervarius latinisierte sparwäri in Sal. und Bai. und das pomarium in denselben Leges, besitzen für sich allein ebensowenig Beweis- kraft, wie die bloße Tatsache, daß alamannisch und bayrisch für Beizvögeltötung die gleiche Buße von 6 und 3 sol. vorkommt. Die Darlegungen bei v. Schwind (NA. X X XIII 645ff.) erscheinen uns nach dieser Richtung vielfach übertreibend und darum irreführend, abgesehen davon, daß die ganze Sachlage: Schlußkapitel der Bai. einerseits und der Al. andrerseits, weit schwieriger und heikler sein dürfte, als v. Schwind angenommen hat. Wohl lassen sich jene Parallelen im Sinne seiner These vom formal-kompilatorischen Charakter der Bai. auslegen; aber sie müssen es nicht, und sie können es nur, soweit sie von anderweitiger Evidenz getragen werden. Das scheint uns allerdings auch innerhalb dieses Kom- plexes an einem Punkte der Fall zu sein, nämlich hinsichtlich des längst beachteten Zusammengehens der Sal. mit der Bai. in der Titelfolge:

Hunde Sal. VI Bai. XX (Burg. XCVII) Vögel VII XXI (Burg. XCVIII Bäume VIIb bzw. VIII XXII Bienen VIII bzw. IX XXII b

Hier gilt es sorgsam zu klären. Krammer (NA. XXX 270) hatte dafür mit größter Bestimmtheit auf eine gemeinsame Eurich- vorlage verwiesen; man sähe förmlich, wie „der Sammler der salischen Satzungen das westgotische Vorbild neben sich liegen gehabt“ habe. Dann meinte v. Schwind (NA. X XXIII 640f., 644), es sei wohl möglich, in dieser Weise zu argumentieren; aber da nur die Sal. mit der Bai. die Titelfolge gemeinsam habe, sei un-

414 Walter Staca

mittelbare Benutzung der Sal. durch die Bai. doch wahrschein- licher. Ähnlich, aber zurückhaltend äußerte sich schließlich Hey- mann (NA. XLI 470). Nimmt man den Ausgangspunkt von der Sal. deren Hss.-Verhältnisse aufgefaßt wie zuletzt bei Krusch (NA. XL 569f.) so zeigt ein schrittweiser Vergleich folgendes Bild. In den ältesten codd. 1—4 bildet die Folge VI bis VIII ein völlig organisches Ganzes und gehört als integrierendes Schlußstück zur Sachgruppe der Tierdiebstähle (Il de furtis porcorum sqq.), wie das auch äußerlich in der Konzinnität der Überschriften zum Ausdruck kommt. Dieser ursprüngliche systematische Aufbau liegt den übrigen codd. noch ersichtlich zugrunde, nur daß sie ihn in VII mit Baumbestimmungen durchbrochen haben. Nach durchaus sachgegebenen Ergäuzungen, wie Sperber, Hahn, Huhn ist näm- lich in den codd. 6,5 VII 11— 13 (= VIIb) plötzlich vom Obstbaum in Gehöft und Garten und vom Diebstahl eines Messers die Rede. Aus diesem Einschub formen dann die codd. 7 9 einen eigenen neuen Titel VIII de furtis arborum, indem sie das Messer weg- lassen, aber dafür aus Titel XX VII der älteren codd. den Zugriff auf fremdes Bau- und Brennholz hinzunehmen. Hält man nun die Bai. daneben, so ergibt zunächst die Folge Hunde Vögel, die ja auch in der Burg. wiederkehrt, eine glatte Übereinstimmung. Doch ist gerade dieses Parallelenstück für sich allein noch text- kritisch nichtssagend. Denn die Verknüpfung der Jagdhunde mit den zur Jagd abgerichteten Falken entspricht so sehr spontaner Ideenassoziation, daß die einfachste Erklärung trotz des dreifachen Auftretens unter allen Umständen der Zufall bleibt (vgl. Heymann 470). Weit eher schou ließe sich mit v. Schwind geltend machen, daß innerhalb des Vögeltitels salisch wie bayrisch erst von Habichten und Sperbern und dann von Hausvögeln gesprochen wird, obgleich sonst die leitenden Gesichtspunkte der beiden Leges erheblich voneinander abweichen. Denn die Bai. normiert durchgängig für den Fall der Tötung; die Sal. dagegen handelt ausschließlich vom Diebstahl !. Die Bai. gibt ferner eine Wertklassifikation der Beiz- vögel nach Art ihrer Dressur und Verwendung, und dem sind auch die spervarii eingeordnet, nämlich im Gegensatz zum kranuh- ari, gans- und anuthabuh als solche, die auf kleines Federwild

1 v. Schwinds Bemerkung, Bai. XXI 5 sei überhaupt nur eingeschoben, weil man durch die Sal. an den Diebstahl erinnert worden wäre, dürfte sich durch den Hinweis auf das von uns über die Deliktsbehandlung in Bai. XX Gesagte erübrigen.

Lex Salica und Codex Euricianus 415

abgetragen werden. Die Sal. aber modifiziert beim accipiter den Diebstahl (de arborem, vgl. dazu Bai. XXII 11 und Roth 321; de perteca, de intro clavem, wie nachher: de rete, de trapa) und ergänzt erst in jüngeren Rezensionen den spervarius, zusammen- hängend mit anderen kasuistischen Einschaltungen von nicht zur Falknerei gehörigen Nutz- und Luxusvögeln (codd. 6,5 §§ 4—7) Schließlich bringt dann die Bai. eine summarische Norm für alles, was sonst noch auf den curtes nobilium flattert und singt, während die Sal. eine offene bunte Liste von einzelnen Hausvögeln anfügt, die erst die Emendata zu straffen und abzurunden sucht. Bei dieser Divergenz bleiben auch hier noch alle Schlüsse auf das innere Verhältnis der Texte problematisch, die lexikale Dublette spervarius einbezogen (trotz v. Kralik NA. XX XVIII 36f.). Denn zufällige Berührung in den verdächtigen Punkten ließe sich sehr wohl motivieren. Jede Lex könnte für sich durch ihre Jagdhund- bestimmungen (darunter bayrisch eine solche über den Habicht- hund) auf Beizvögel gelenkt worden sein, sodann logisch wie psychologisch naheliegend zuerst die großen und danach die kleinen, minder wertvollen und wohl auch weniger verwendeten besprochen haben, um schließlich, da nun einmal von diesem Sach- gebiet die Rede war, auch anderweitige Bestimmungen über sonstige Vögel anzureihen. Aber der Zusammenhang der beiden Leges ist damit nicht erschöpft. Es folgt in der Bai. mit völligem Bruch der seitherigen Gedankenkette XXII de pomariis, ein Sprung, der verblüffend an die salischen Einschübe VIIb bzw. VIII de furtis arborum erinnert, die noch dazu ebenfalls de pomario ein- setzen, was uns wiederum die Brunnerparallele zu Sal. XXVII codd. 6,5 § 8 ins Gedächtnis zurückruft. Mit dieser sonderbaren Kongruenz könnte allerdings der archimedische Punkt gegeben sein, der verstattet, die sonstigen leeren Möglichkeiten einer Filiation aus den Angeln zu heben, mäg selbst unmittelbar danach die Tragfähigkeit der Parallele erneut zu Ende sein. Denn daß der Inhalt von Bai. XXII 2ff. mit den salischen „Baumnormen“ nichts mehr zu tun hat, räumt auch v.Schwind ein. Aber ebenso er- weist sich die weitere anscheinend identische Folge Bäume Bienen, allein genommen, als recht schwacher Zusammenklang. Denn weder läßt sich ignorieren, daß der salische Bienentitel aller Hss. ein Glied der Tierdiebstähle bildet, stofflich, weil er Diebstähle an Bienenstöcken bespricht, textgeschichtlich, weil er zweifellos dem ursprünglichen Bestande der Lex angehört, wo ihm gar nicht

416 Walter Stach

Bäume, sondern wie in den codd. 1— 4 Vögeldiebstähle voraus- gehen. Noch darf andererseits übersehen werden, daß umgekehrt der bayrische Bienenabschnitt organisch aus dem eigenen Titel de pomeriis erwächst und vom furtum apium überhaupt nicht handelt. Liegt doch der § 8 der Bai., der von Bäumen zu Bienen überleitet, noch völlig im Gedankenkreise der vorangegangenen 1—7: Dort war von Delikten an fremden Baumkulturen die Rede, und im Hinblick auf die Eventualität solcher Schädigungen wird jetzt das Eigentumsrecht an einem verflogenen Schwarm geregelt; er darf auf fremdem Baum nur unter Kautelen eingefaßt werden, die in erster Linie den Baumeigentümer schützen. Erst dann dehnt sich die Erörterung auf Tatbestände aus, denen diese Bezugnahme auf Bäume abgeht, bis schließlich $ 11 erneut das alte Thema aufgreift, so daß man fast bezweifeln möchte, ob sich das Zwischenstück (58 8—10) herauslösen und überhaupt mit Sal. de furtis apium auf eine Stufe rücken läßt. Jedenfalls steht nach dem Gesagten außer Frage: Kern und Stern der ganzen Titelparallele rubt in dem einen textkritisch einwand- freien Umstand, daß in beiden Leges nach Vögeln plötzlich Bäume kommen. Ist hierin die Abhängigkeit zu erhärten, dann lassen sich auch die übrigen Parallelpunkte trotz ibrer Fragwürdig- keit im einzelnen wohl unbedenklich in demselben Sinne deuten, während anderenfalls die ganze Sachlage zweifelhaft bleibt. Zu- nächst könnte man freilich versucht sein, selbst bei dieser markanten Stelle an bloßes Zufallsspiel zu glauben, zumal sich daraus die sonstige und nicht wegzuleugnende Differenzierung der Texte von selber ver- stünde. Doch nicht nur, daß eine solche Annahme in Rücksicht auf Sal. XXVII und andere Konkordanzen mit der Bai. wenig befriedigen würde, sondern sie hätte auch nur insoweit Sinn, als lediglich das äußere Zusammentreffen der beiden Leges Zufall wäre, so daß sich vom Standort der Einzellex aus noch immer zum mindesten psychologisch begreifen lassen müßte, welches assoziative Band im Zuge der eigenen Textentwicklung den auf- fälligen Gedankensprung vermittelt haben könnte. Nun ist zwar auf Seiten der Sal. ein solches „geistiges Gelenk* zwanglos auf- zuzeigen, dagegen nicht oder kaum auf Seiten der Bai. Denn während hier mit dem neuen Titel XXII jeder Gedankenfaden einfach durchgerissen scheint, läßt sich für die Sal. plausibel machen, daß die codd. 6,5 offenbar den „Obstbaum am Hause“ und das „(Garten-) Messer“ an die „Hausvögel“ hängen wollten,

Lex Salica und Codex Euricianus 417

ein wirtschaftlicher Zusammenhang, den erst die codd. 7—9 mit Dingen zersprengten, die allerdings mit „Haus und Garten nichts mehr zu tun haben““. Danach kann man von einem Bruch der salischen Gedankenkette überhaupt nicht sprechen, sondern ein- schließlich der Bildung einer neuen Überschrift fügt sich in der Hss.-Entwicklung allmählich und deutlich verfolgbar Glied an Glied. Gibt man diesem Umstande das ihm gebührende Gewicht, dann ist salischerseits die Annahme irgendwelcher Abhängigkeit weder erforderlich noch wahrscheinlich. Dagegen auf Seiten der Bai., die das unorganische Nebeneinander eines Vögel- und Baum- titels lediglich als fait accompli enthält, ist Beeinflussung von außen überhaupt die einzige Möglichkeit einer Motivierung?. Wollte man daher nicht behaupten, die Bayernredaktoren hätten zufällig den Einfall gehabt, an die Vögel die Bäume zu reihen und darunter ebenso zufällig gerade zuerst den Obstbaum erwischt, was dann ebenso zufällig wieder zu einer frappanten Koinzidenz mit den jüngeren Textklassen der Sal. geführt hätte, so bleibt in der Tat nichts übrig, als trotz der bayrischen Selbständigkeit in der Einzelausführung in einer „salicaähnlichen“ Quelle die Vor- lage der bayrischen Titelgruppierung zu sehen. Daß freilich eine bestimmte salische Hss.-Familie, so wie sie uns vorliegen, direkt die Grundlage dieser Anlehnung abgegeben hätte, wäre wohl zu- viel Behauptet. Falls es überhaupt Sinn hat, auf der schmalen Basis unserer bisherigen Untersuchung sich nach dieser Richtung festzulegen, so ließe sich vielleicht sagen: Nach Sal. XXVII könnte es ein Text gewesen sein ähnlich den codd.5 und 6 (vgl. Heymann 501), während den codd. 7—9 die fragliche Stelle genauso fehlt, wie vorher in VI die Hofbundnorm mit dem post occasum solis. Anderwärts wieder in der Titelserie VI - VIII ist es die salische Emendata, die der Bai. noch am besten entspricht. Nimmt man hinzu, daß gerade die c0dd.6,5 als Quelle der Emendata zu gelten haben, so erscheint jener gegensätzliche Eindruck durchaus nicht widersprechend, sondern es wäre bloß noch die Frage, ob man dem vorstehenden Vergleichsbefund zu Bai. XX - XXII darin entgegenkommen dürfte, daß man zwischen die vorhandenen Texte der Sal. und die Bai. eine Textvermittlung schiebt, die einen Teil

ı So Heymann 474 (anders Krammer XXX 270).

2 Daß nicht etwa die einfache Assoziation Vögel— Bäume selber ver- fängt, zeigt die Schlußstellung von XXII 11 über das aves tollere de alterius silva.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. 27

418 Walter Stach

der Inkongruenzen zwischen den beiden Leges ausgliche und eine Textentwicklung der Sal. in der Richtung auf die Bai. noch ver- ständlicher machte. Unangängig aber erschiene uns, um dieses Gemisches aus Ähnlichkeiten und Unterschieden willen, das dem Vergleichsbild der beiden Leges jenen eigenartigen Mosaikcharakter verleiht, etwa auf indirekte Verwandtschaft im Sinne der Brunner- hypothese zuzukommen und mit Krammer zu glauben, Sal. VIIb sei nur deswegen angehängt worden, weil solche Bestimmungen bei Eurich auf den Titel folgten, der vom Geflügel (sic!) handelte. Denn nimmt man an, die Folge Hunde— Vögel—Bäume— Bienen sei tatsächlich .der Abdruck einer eurizianischen Vorlage, obgleich sich in der Vis. alle Erinnerungen daran verwischt hätten, dann müßte die Titelreihe der codd. 1—4 ohne die Bäume ebenso aus Eurich entlehnt sein wie die Totalreihe der übrigen codd. mit den Bäumen. Mithin müßte auch salisch zweimal aus Eurich rezipiert worden sein, erst bei der Redaktion der Hss.- Klasse I und dann nochmals bei Aufnahme der Zusätze in die cudd.5 und 6, ja womöglich zum dritten Male, als die codd. 7-9 auf den Ge- danken kamen, ihren besonderen Titel VIII de furtis arborum zu bilden, da man Eurich doch wohl gerade für diese hervorstechendste Gemeinsamkeit zwischen Sal. und Bai. verantwortlich machen möchte. Wollte man aber versuchen, die eurizianische Reihe zu reduzieren und etwa bloß den Titel VIII der codd. 7—9 als eine Einschwellung aus Eurich hinstellen, so ist das nach dem Ana- logon der Bai. und vor allem nach Lage der salischen Text- verhältnisse auch unmöglich. Denn die Existenz dieses Titels läßt sich nicht von den 88 11—13 der codd. 6,5 ablösen, die an- erkanntermaßen zuerst „die Brücke von den Vögeln zu den Bäumen“ geschlagen haben, zu geschweigen, daß dieser Titel wie die Baumnormen der Bai. eben doch zwischen den Vögeln und den Bienen mitten drinsteht, deren Erörterung den salischen Hss. insgesamt angehört. Mithin wäre der letzte Ausweg, um dieser lästigen Konsequenz einer mehrfachen, zwar an derselben Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten Interpolation aus Eurich zu entgehen, den salischen Hss.- Stammbaum auf den Kopf zu stellen, ein Ausweg, auf den heute wohl niemand mehr verfallen wird. Bleibt es aber bei der sozusagen ruckweisen, wiederholten Patenschaft Eurichs, die sich nicht beweisen läßt, so dürfte ihr die schlichte lineare Beziehung zwischen Sal. und Bai. unbedingt vorzuziehen sein, zumal sie von anderweitigen

Lex Salica und Codex Euricianus 419

gleichsinnigen Parallelstellen der beiden Leges hinlänglich gestützt und getragen wird.

Zusammenfassung.

Nehmen wir zum Schluß nochmals rückschauend zum Ganzen unserer Themafrage Stellung! Eingangs haben wir uns bemüht, den gegenwärtigen und nicht ohne weiteres übersehbaren Stand der salischen Euricianusfrage übersichtlich darzulegen, wie er sich unter möglichster Einbeziehung des burgundischen, bayrischen, langobardischen und alamannischen Nachbarproblemes auf Grund der seitherigen Forschungen ergibt. Sodann sind wir bestrebt gewesen, an der Hand der ausgewählten Titel der Lex Salica XXVII und VI—VIII, innerhalb deren noch am ehesten ein für die Behauptung salischer Abhängigkeit von den Leges Eurici günstiges Ergebnis der Textvergleichung zu erwarten schien, der Möglichkeit einer Eurichbeeinflussung der salischen Textklassen I-III (codd. 1—9) bis in die letzten Einzelheiten des Parallelen- geflechtes nachzugehen, das sich zwischen diesen salischen Texten und denen der anderen für eurizianisch beeinflußt geltenden Leges herstellen läßt. Fünf Momente nötigten uns dabei, nicht nur von vornherein die salische Verwandtschaftsfrage so voraussetzungslos als möglich zu stellen, sondern auch im einzelnen bei der Durch- führung der textkritischen Untersuchung tunlichste Zurückhaltung in allen Schlußfolgerungen zu wahren: 1. Im Gegensatz zum burgundischen und namentlich bayrischen Spezialfall eurizianischer Abhängigkeit fehlte salischerseits Brunners Ausführungen noch jeder Beweis; denn hier hatte Brunner seine Hypothese nur auf den locker gefügten Analogieschluß gegründet, weil in der bur- gundischen und bayrischen Lex Entlehnungen aus Eurich evident seien, wäre am nächstliegenden, die salischen, auf jene Leges viel- fach übergreifenden Textanklänge in gleicher Weise zu erklären. 2. Erst aus diesem bestenfalls intuitiven Ergebnis hatte Brunner dann den chlodoweischen Ursprung der Lex Salica und nicht etwa umgekehrt aus deren niederem Alter ihre Abhängigkeit gefolgert“, während an sich bei dem umstrittenen Alter der salischen Lex zu untersuchen gewesen wäre, ob nicht aus textlichen Merkmalen

ı Ein wunder Punkt zum mindesten für den, der in der Datierung der salischen Lex nicht zufällig mit Brunner insoweit übereinstimmt, daß auf Grund anderer Indizien ein hinreichendes Ausmaß in der Priorität der Leges Eurici von-Haus aus festgehalten werden darf.

27*

420 Walter Stach

selbst sich erschließen ließe, nach welcher Richtung die etwaige Filiation weist. 3. Ferner war mit Brunners Vermutung die Mög- lichkeit direkter Beziehungen zwischen der Lex Salica und den angezogenen Leges, die ja durchweg jünger sind, einfach über- sprungen. Das bedeutete, methodologisch angesehen, ein Präjudiz i, sachlich aber auf alle Fälle eine beweisbedürftige Antizipation; denn da der Rückschluß auf Eurich salischerseits ausnahmslos auf die Behauptung einer verlorenen Quelle hinauslief, war er noch immer ohne alle Gewähr, bevor nicht die gegenseitige Un- abhängigkeit der unmittelbar beteiligten Texte einwandfrei ge- sichert werden konnte. 4. Dazu kam, daß Brunner wohl Beleg- stellen gegeben hatte, aber noch keine Belege, da in seinem Parallelenverzeichnis auch nicht ein einziges markantes Beispiel enthalten war, dessen durchschlagende Kraft selbst fragwürdige Anklänge noch hätte tragfälig machen können. 5. Schließlich war Brunners Hypothese zunächst bloß auf einmalige technische Anlehnung bei der Urredaktion der Lex Salica gerichtet, während (wie bereits Rietschel hervorkehrte) sich in seinem eigenen Parallelen- bestande ein angebliches Euricianum befand (Sal. codd. 6, 5p XX VII , das der I. und III. salischen Textfamilie fehlte. Danach bedurfte die ursprüngliche Grundtexthypothese entweder einer wesentlichen Modifizierung in der Richtung auf eine etwaige sukzessive Inter- polation seitens der Lex Salica oder sie konnte an der namentlich unter Krammer immer deutlicher zutage getretenen Klippe solcher Komplikationen überhaupt scheitern. Der Verlauf unserer Unter- suchung dürfte dargetan haben, wie tatsächlich an dieser fünf- fachen Fragwürdigkeit jede Wahrscheinlichkeit einer eurizianischen Textbeeinflussung der salischen Lex innerhalb der ersten drei Hss.- Klassen Stück für Stück zerbröckelt, ein Ergebnis, das keines- wegs von den besprochenen Titelgruppen begrenzt wird, da wir ja diese auf Grund einer Sichtung des gesamten Belegmateriales lediglich als typisch ausgewählt haben. Weder ist es möglich, irgendeine evidente Übereinstimmung zwischen dem Wortlaut der salischen und westgotischen Gesetze nachzuweisen, geschweige denn einen zeilenlangen Zusammenhang, wie das 2. B. in so reichem Maße zwischen der Lex Baiuuariorum und den Leges Visigothorum der Fall ist; vielmehr ergibt sich gerade an der einzigen Stelle,

ı Vgl. v. Schwerin a. a. O. 113, 2: „Ist geradlinige Abhängigkeit nicht zu erweisen, so ist die Annahme einer seitlichen Abhängigkeit mit besonderer Vorsicht zu prüfen, da sie eher als jene zu Unrecht angenommen wird.“

Lex Salica und Codex Euricianus 421

wo es halbwegs gelingt, den salischen Texten die Leges Euriei unmittelbar gegenüberzustellen, die offenbare Unabhängigkeit der salischen Formulierung. Noch bringt: ein Textvergleich darauf eine Antwort, ob Eurichs Gesetzbuch oder die Lex Salica älter ist, sondern rein formal angesehen könnte an sich ebenso- gut fränkisches Recht in Eurichs Konstitutionen eingedrungen sein. Weder besteht die stillschweigende Voraussetzung Brunners zu Recht, daß in die Parallelen der Lex Salica mit anderen west- gotisch affizierten Leges keinerlei direkte Filiationen hineinspielen, sondern gerade den auffälligsten Textkonkordanzen der Lex Salica: denen mit dem bayrischen Volksrecht, die Brunner ohne weiteres im Sinne seiner Hypothese ausgemünzt hatte, liegt zweifellos eine unmittelbare Abhängigkeit der Lex Baiuuariorum von der Lex Salica zugrunde. Noch lassen sich die übrigen Belegstellen, die bisher von Brunner und seinen Nachfolgern für die salische An- lehnung an Eurich geltend gemacht worden sind, als wirkliche Belege erhärten, sondern führen höchstens zu einem non liquet, während anderweitige und einfachere Erklärungen für das Zu- standekommen solcher gelegentlichen Anklänge salischerseits weit näherliegen. Und schließlich sollte trotz allem die salische Eurich- benutzung wenigstens in abstracto noch immer denkbar erscheinen (denkbar in diesem Sinne ist letzten Endes alles): an der immer weiter um sich greifenden Komplikation einer stückchenweisen und an derselben Stelle, aber zu ganz verschiedenen Zeiten erfolgten Rezeption aus Eurich muß ihre Wahrscheinlichkeit in concreto zerbrechen, soweit die Annahme einer solchen Abhängigkeit sich auf die üblichen Kriterien textkritischer Praxis berufen kann. Danach müßte also die landläufige Annahme einer Eurichabhängig- keit des salischen Rechtes, und zwar einschließlich jeder Modi- fikation dieser Annahme, künftig aufgegeben werden. Doch soll in der Schärfe dieser Absage nicht der geringste Vorwurf gegen Brunner enthalten sein. Er hatte eine Anregung gegeben, die in vielfacher Beziehung höchst fruchtbar war und erwartete salischer- seits ihre Verifikation mit gutem Recht von Spezialuntersuchungen. Erst deren Verhängnis ist es gewesen, daß man wohl unter dem Eindrucke der autoritativen Stellung Brunners in der rechts- geschichtlichen Forschung seine Hypothese wie eine Theorie über- nahm, deren Richtigkeit a priori feststeht. Infolgedessen schlug man alle Warnungen einer gewichtigen Opposition in den Wind und jagte nach weiteren Parallelen, wobei selbstverständlich auch

422 Walter Stach: Lex Salica und Codex Euricianus

aus weiterem Vergleichsmaterial herauszuholen war, was man schon voraussetzte.

Ist es an dem, so kommt unserer Korrektur einer viel be- rufenen These auch eine allgemeinere Bedeutung zu als nur die einer Bekräftigung und Steigerung all der negativen Kritik, die schon durch v. Schwind, durch Krusch und Heymann und zuletzt durch v. Schwerin laut geworden ist: zunächst sachlich und sodann symptomatisch. Sachlich wäre noch in ganz anderem Sinne als bei v. Halban zu betonen, daß dem salischen Recht selbst formal die denkbar größte Resistenzfähigkeit gegenüber fremdrechtlichen Einflüssen eignet, die selbst die des langobardischen Rechtes noch bei weitem übertrifft. Symptomatisch aber wäre unsere Reduktion der jahrzehntelangen Forschung, die sich salischerseits in den Dienst der Brunnerhypothese vom Jahre 1887 gestellt hat, ein erneutes und lehrreiches Beispiel dafür, daß es in mancher Be- ziehung einen wirklichen Fortschritt bedeuten würde, wenn man in der Behandlung mittelalterlicher Quellen zurückkehrte: „Zurück zu Waitz!“ Sollte unsere vorliegende Studie geeignet sein, an ihrem Teile dieser Losung von Ulrich Stutz zu dienen, dann hätte die entsagungsvolle Aufräumungsarbeit an einem liegengelassenen Detailproblem ihren schönsten Lohn in sich.

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Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem.

Von Helmuth Rogge.

(Fortsetzung.)

Am 30. März hatte die französische Kammer Jules Ferry wegen der französischen Schlappe in China wohl nicht ganz ohne Einwirkung der englischen Liberalen, wie Hagen (S. 936) vermutet, gestürzt. England atmete erleichtert auf; es sah in dem Ereignis einen Wendepunkt seiner Politik. Zweifellos wollte man mit ihm in Frankreich die Abwendung von der Kolonial- entente mit Deutschland, die Aufgabe des Desinteressements in Europa, vor allem im Hinblick auf die Vogesen dokumentieren“. Insofern hatten die Engländer Anlaß zur Befriedigung. Aber die unmittelbare Wirkung des französischen Ministerwechsels auf Bis- marcks damalige Politik, vor allem auf seine Kolonialpolitik, darf doch nicht überschätzt werden. Erst die Kammerwahlen vom 4. Oktober 1885 gaben Frankreich die parlamentarische Basis für die neue Revanchepolitik. Frankreich trat unter dem neuen Außenminister Freycinet keineswegs sogleich an die Seite Eng- lands?, schon deshalb nicht, weil es seine Ansprüche auf Ägypten nicht ohne weiteres preisgeben konnte. Der koloniale Gedanke, den Ferry in seiner zweijährigen Regierung mit Unterstützung Bismarcks durch große Erfolge propagiert hatte, blieb in Frank-

1 In den Akten befindet sich darüber eine sehr lebendige Schilderung aus der Feder des deutschen Militärattach6s in Paris vom 28. Februar 1886 (Akten IV, 129).

s Wie Hagen noch in „England und Agypten“ S. 76, gesagt hatte. In seinem jetzigen Buch (S.537), gibt er die wesentlich zurückhaltendere For- mulierung, daß „der Sturz Ferrys das Signal für die Rückkehr zu der negativen Politik der Revanche“ gewesen und damit „die Gefahr entstanden sei, daß Frankreich auf die Seite Englands trat.

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reich lebendig. Die deutsch-französische Kolonialentente reicht in die Periode der beginnenden französischen Revanchepolitik noch hinein!. Die englisch-französische Rivalität erfuhr sogar 1886/87 eine neue Belebung, aus der Bismarck Nutzen ziehen konnte.

Andererseits aber wanderte 1885 der englisch-russische Gegen- satz unter dem Druck der neuen Balkanverwicklungen, die die bulgarische Krisis brachte, zu Englands Vorteil aus Europa nach Asien. Die bisher vorwiegend extensiv gerichteten Kräfte der großen Mächte begannen damit, sich wieder dem Zentrum Europas zuzuwenden. Der französische Revanchegedanke gewann seitdem schnell an Intensität. Das drohende Gespenst des Zweifronten- krieges beherrscht mehr und mehr die letzten Jahre der Bis- marckschen Außenpolitik. Die europäische Situation erfuhr mit diesen Vorgängen eine steigende Komplizierung; die Fäden der großen Politik verwirrten sich gegen die einfachere Lage der ersten Hälfte der 80er Jahre von neuem. Bismarck konnte fortan der englischen Politik nicht mehr mit der gleichen Frei- heit entgegentreten wie bisher. Er mußte vielmehr im Hinblick auf die neuen Kombinationen ein Einvernehmen mit England, eine englische Rückversicherung gegen den östlichen und west- lichen Nachbar erstreben. Und andererseits veranlaßten ihn die englischen Versuche, das sich anbahnende deutsch-englische Ein- vernehmen zu gemeinsamem Auftreten gegen Rußland mit Öster- reich als englischen Wachposten auf dem Balkan auszunutzen (Akten IV, 139), zu äußerstem.Mißtrauen. Seit 1885 dachte er, wie die Akten zeigen, außerdem an eine mögliche Wiederholung der Gladstuneschen englisch-russischen oder englisch-russisch- französischen Kombination (Akten IV, 124f.). Um so stärker empfand er für seine Politik das Bedürfnis, mindestens mit einer der beiden Seemächte auf freundschaftlichem Fuße zu stehen (Akten VI, 177). Deshalb fühlte er sich auch in den Zeiten der nun einsetzenden deutsch-englischen Kolonialverständigung ver- pflichtet, Möglichkeiten eines etwa erwünscht werdenden Zu- sammengehens mit Frankreich offenzuhalten. Aus alledem er- gab sich für Bismarck, wenn er unter so erschwerten Verhältnissen die Zügel in Europa zur Sicherung des Friedens in der Hand be- halten wollte, die Notwendigkeit, die Präponderanz der europäischen

1 Vgl. die Charakteristik O. Hintzes (Deutschland und das Weltstaaten- system) in „Deutschland und der Weltkrieg“ S. 38.

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 425

Fragen vor den kolonialen wieder stärker zu akzentuieren uud für seine Kolonialpolitik mehr als früher einzelne günstige Gelegen- heiten wahrzunehmen, ja sie schließlich sogar einzuschränken.

Dies sind in einigen groben Strichen die Linien der großen . Politik, die für Bismarcks Kolonialpolitik seit 1885 maßgebend wurden.

Die Einigung mit England von 1885 hatte nur eine vorläufige sein können, schon deshalb, weil die Grenzen der kolonialen Ge- biete, deren innere Erforschung ja noch in den Anfängen stand, nicht im einzelnen bestimmt waren. Dies galt neben Samoa be- sonders von Sansibar und seinem ostafrikanischen Hinterlande. An beiden Punkten fand England in der durclı Abkommen mit anderen Großmächten garantierten Unabhängigkeit der einheimischen Herr- scher willkommene Möglichkeiten, der Ausbreitung der deutschen Unternehmungen und des deutschen Einflusses entgegenzutreten. Die Unsicherheit der beiderseitigen territorialen Rechte gab außer- dem den englischen Kolonialorganen immer wieder Gelegenheit, der Festigung der deutschen Kolonialpositionen Hindernisse zu be- reiten. Je länger je mehr zeigte es sich, daß nun die kolonialen Schwierigkeiten erst eigentlich begannen. Die englische liberale Regierung fand sich zwar 1885 unter Berücksichtigung der damals für sie sowohl in Agypten als in Asien ungünstigen Lage ver- schiedentlich zum Einlenken bereit. Und als im Juni 1885 die konservative Regierung Salisburys der liberalen folgte, schien mit der allgemeinen Erwärmung der Atmosphäre auch die Zeit für eine weitere Applanierung der kolonialen Gegensätze ge- kommen zu sein. Bismarck und Salisbury kamen sich denn auch in einigen kolonialen Personalfragen freundschaftlich entgegen. Bismarck berief den in England ungern gesehenen und bei aller Tüchtigkeit doch undiplomatischen Generalkonsul Rohlfs (vgl. Hagen S. 535) aus Sansibar und den deutschen Konsul auf Samoa, der mehrfach eigenmächtig Flaggenhissungen vorgenommen

1 v. Hagen S. 535. Über Kitcheners Tätigkeit in Sansibar siehe Sir G. Arthur, Life of Lord Kitchener (London 1920) II, 140 fl., wo (S. 146), aus- drücklich bemerkt wird, daß Kitchener in seiner Handlungsfreiheit von Deutschland in Sansibar durch die Rückkehr des liberalen englischen Ka- binetts gestärkt wurde. Bei E. S. Grew, Fieldmarshal Lord Kitchener (London 1916) 1, 135, ist das Schreiben mitgeteilt, in dem Lord Iddesleigh im Sep- tember 1885 Kitchener seine Anerkennung für dessen Tätigkeit in Sansibar ausspricht.

426 Helmuth Rogge

hatte, zurück. Salisbury wirkte nach Bismarcks späterem Zeugnis mit Erfolg in deutschfreundlichem Sinne auf den englischen General- konsul in Sansibar, Sir Kirk, ein. Aber Salisburys Regierung blieb zunächst Episode. Er mußte Ende Januar 1886 einer neuen liberalen Regierung, diesmal mit Lord Rosebery als Außen- und Granville als Kolonialnıinister, das Feld räumen. Alsbald treten charakte- ristischerweise in den Akten seit Mitte März 1886 wieder Be- schwerden Bismarcks über das deutschfeindliche Verhalten eng- lischer Kolonialagenten auf. Vor allem die englischen Mitglieder der ostafrikanischen Grenzkommission, Generalkonsul Kirk und Oberstleutnant Kitchener, der spätere Feldmarschall, und der Konsul Powell auf Samoa waren bemüht, bei Vermeidung offenen Widerstandes gegen die Instruktionen ihrer Regierung „doch unter der Hand unsere Interessen zu durchkreuzen und die Ein- geborenen gegen uns einzunehmen“ (Akten IV, 143ff.). Es kenn- zeichnet das Fortwirken der deutsch-französischen Kolonialentente noch in diese bereits vom Boulangismus und Panslawismus um- wölkten Tage, daß im Gegensatz zu England Frankreich seinen Deutschland nicht genehmen Vertreter aus Samoa abberief und den neuen wiederholt zur Vertretung des deutschen Standpunktes bestimmte (Akten IV, 146). Schließlich sah sich allerdings auch Salisbury veranlaßt, Sir Kirk von dem Sansibarer Posten zu entfernen.

Wie günstig Bismarck vom allgemeinen außenpolitischen Stand- punkt damals seine koloniale Position noch beurteilte, wird da- durch belegt, daß er Anfang April 1886, wie aus einer Instruk- tion an Graf Hatzfeldt, der Nachfolger Münsters in London, hervorgeht, die Erwerbung der Somaliländer, in denen Carl Peters’ Leute 1885 und 1886 an verschiedenen Punkten ihre Flagge auf- gezogen hatten, geplant hat. Da eine Anfrage an das liberale englische Kabinett, ob eine solche Ausdehnung der deutschen Machtsphäre in Ostafrika nach Norden mit englischen Rechten kollidieren würde, dilatorisch behandelt wurde, ließ er nach- drücklichst die Priorität der deutschen Ansprüche auf diese Ge- biete erklären. Aber dabei ist es anscheinend geblieben (Akten IV, 144f. Vgl. Hagen S. 545). Den endgültigen Verzicht auf sie hat erst der Neue Kurs ausgesprochen.

Die Beschwerden, die Bismarck in seinen Verhandlungen mit der englischen Regierung im Frühjahr 1886 vorbringt, erinnern an die Situation von 1884/85, enthalten aber doch schon andere

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 427

Nuancen. „England hat“, sagt Herbert sachlich und stilistisch deutlich nach dem Vorbild seines Vaters, „einen so gewaltigen Kolonialbesitz in allen Weltteilen, daß es schwer verständlich sein würde, wenn es den verhältnismäßig bescheidenen Kolonial- anfängen des ihm stammverwandten deutschen Volkes Mißtrauen und Ubelwollen entgegensetzen und seinen traditionellen Einfluß in überseeischen Ländern benutzen wollte, um unsere dortigen Unternehmungen zu kreuzen... Die sich immer wiederholenden Reibereien zwischen den englischen und deutschen Konsular- beamten wirken verstimmend auf das ganze Verhältnis zwischen Deutschland und England in jenen Gegenden zurück, und wir laufen Gefahr, daß wie bei den Familien Montecchi und Capuletti jeder eben beigelegte Konflikt durch fortgesetzte Streitigkeiten der Untergebenen aufs Neue angefacht wird“ (Akten IV, 143f.).

Bismarcks Wunsch, koloniale Reibungen mit England möglichst auszuschalten, mußte sich noch stärker geltend machen, als Lord Salisbury Ende Juli 1886 endgültig zur Macht zurückkehrte und in dem Maße, als die Gefahr russisch-französischen Zusammen- schlusses dringlicher wurde. Bismarck wie Hatzfeldt, der ganz anders als Münster mit den Wandlungen der Bismarckschen Politik mitging', kamen immer mehr zu der Überzeugung, daß man Eng- land die Erfüllung kolonialer Forderungen nach jeder Möglichkeit durch Maßhalten erleichtern müsse. Als Hatzfeldt im Oktober 1886 mitteilte, daß seinem Eindruck nach in London die koloniale Ver- ständigung mit Deutschland gewünscht werde, „wenn wir nicht zu große Forderungen stellen“, schreibt der Kanzler an den Rand: „Dieser Fehler unserer Kolonial-Jingos, deren Begehrlichkeit vie) größer ist als unser Bedürfnis und unsere Verdauungsfähigkeit, muß mit Sorgfalt vermieden werden?“ (Akten IV, 154). Wenn er die deutsche Unterstützung der englischen Politik davon abhängig macht, daß „England uns in kolonialer Beziehung die Aufgaben, welche wir uns zur Erschließung transatlantischer Gebiete gestellt haben, in freundschaftlicher Weise erleichtere“, so verfehlt er nicht beruhigend hinzuzusetzen: „Es handelt sich dabei nur um Sansibar und Samoa“ (Akten IV, 153). Und es war sicher ganz in Bismarcks Sinne, wenn Hatzfeldt im Hinblick auf Samoa be-

ı Daß Bismarck den Grafen Hatzfeldt als Diplomaten hochschätzte, ist bekannt. Herberts günstiges Urteil siehe bei Windelband, Herbert Bismarck als Mitarbeiter seines Vaters, S. 12.

2 Die Äußerung war schon bekannt. Vgl. Hagen S. 271.

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tonte, „daß wir darauf ausgehen müssen, die Konzessionen, die wir verlangen, in eine Form zu kleiden, welche die hiesige Regierung in den Stand setzt, uns gefällig zu sein, ohne deshalb mit Australien in Differenzen zu geraten“ (a. a. O. S. 155). So sah denn auch die Instruktion, die der deutsche Delegierte für die Sansibar- verhandlungen, Geheimrat Krauel, der selbst sehr gemäßigte kolonial politische Ziele vertrat, nach London mitbekam, soweit die Abgrenzung deutscher Interessen gegen englische in Frage stand, ausdrücklich deutsches Entgegenkommen vor (Akten IV, 155. Hagen S. 546).

Derselben Gesamtauffassung der außenpolitischen Lage ent- sprach es, wenn Bismarck wie auch Graf Hatzfeldt die kolonial- politischen Verhandlungen mit England unter den Gesichtspunkt stellten, die Hereinbringung unabweisbarer Forderungen möglichst zu beschleunigen und die seltener werdenden Konjunkturen schnell auszunutzen. „Man kann nicht wissen, sagt Hatzfeldt im Hin- blick auf Sansibar, welche Veränderungen eintreten und wie der Wind sich dreht, und es wäre, wie mir scheint, ein großer Vor- teil, diese Frage ins Trockene gebracht zu haben.“ Hatzfeldts Meldung, daß er in seiner ersten Kolonialunterredung mit Salis- bury den Vorschlag gemacht habe, daß Deutschland und England sich vor Eintritt in eine internationale Sansibarkonferenz zunächst am besten untereinander vertraulich darüber verständigten, be- antwortet Bismarck mit der charakteristischen Randbemerkung: „Man muß nicht darüber, sondern mit benannten Zablen ver- handeln. Wir müssen unsere Forderung jetzt ohne Verzug formu- lieren, so lange die Ägyptische Bewegung in Frankreich dauert“ (Akten IV, 150).

Diese Politik führte denn auch zum Erfolge, zunächt in Sansibar. Ende Oktober waren alle Streitfragen durch beiderseitiges Entgegen- kommen beseitigt, so daß die Abgrenzung der Gebiete des Sultans von Sansibar und zwischen Deutsch- und Britisch Ostafrika in einem Notenaustausch zwischen Graf Hatzfeldt und Lord Iddesleigh fixiert werden konnte!.

Noch einmal kam es dann seit dem März 1887 durch die deutsch-feindliche Agitation des englischen Konsuls Holmwood

ı Akten IV, 158 A. Carl Peters nimmt das Verdienst für sich in Anspruch,

den Kilimandsjaro, auf den Krauel zu verzichten bereit war, durch seinen

Protest für Deutschland gerettet zu haben. (Die Gründung von Deutsch- Ostafrika 8.132.)

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 429

in Sansibar, den Carl Peters merkwürdigerweise als seinen Freund bezeichnet“, (während Hagen ihn garnicht erwähnt) zu Zusammenstößen mit England. Die englische Regierung behandelte die deutschen Vorstellungen zunächst dilatorisch und wollte sich, darauf zur Rede gestellt, zu der von Bismarck verlangten Ab- berufung ihres Beamten nicht. verstehen. Das führte wieder zu einem längeren Notenwechsel und mündlichen Verhandlungen in London, in denen Bismarck von Anfang an eine sehr scharfe Sprache hören ließ.

Bismarck wird sich durchaus darüber klar gewesen sein, daß diese Haltung der englischen Regierung in kolonialen Personal- fragen, ebenso wie in früheren Beschwerdefällen, keineswegs bloß oder überwiegend auf Schikane beruhte, daß sie vielmehr dem innersten Wesen der englischen Weltpolitik entsprang. England hat jeder Zeit mit Recht seinen Stolz darin gesehen, selbständige, verantwortungsfreudige Vertreter in seinen überseeischen Be- sitzungen zu haben, die ohne ängstlich nach London zu blicken, die Interessen ihres Staates wahrnehmen können in dem Bewußt- sein, stets vollen Rückhalt an der Macht des britisches Reiches zu finden. Die Erfolge der englischen Politik beruhen nicht zum wenigsten auf dieser großzügigen Nutzbarmachung individueller Energien für die britischen Reichsinteressen. Im Grunde wird auch hierin für Bismarck, so sehr er sich auch über das Anmaßende und Verletzende der britischen Kolonialvertreter ärgern mochte, garnicht der tiefere Anlaß gelegen haben, der englischen Regierung schroff entgegenzutreten. Zu der kolonialen Tragweite der deutsch- feindlichen Machinationen eines englischen Konsuls in Afrika standen an sich die europäischen Waffen, mit denen Bismarck dem britischen Reich entgegentrat, weil es jenen so lange wie möglich deckte, in keinem Verhältnis. Bismarck benutzte viel- mehr, wie ich glaube, diese vom Standpunkt seiner Gesamtpolitik bereits relativ geringfügigen Streitigkeiten, um u näher an Deutschland heranzuholen.

Bismarck war im Begriff, ein großes, durch die freundschaftliche Stellung Englands charakterisiertes Rückversicherungssystem dem östlichen an die Seite zu stellen. Er war aber überzeugt, daß England nur dann ein wertvoller Faktor in dieser Politik sein konnte, wenn es sich selbst des Wertes der deutschen Freundschaft

1 A. a. O. S. 178. |

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für die britische Machtstellung dauernd bewußt war. Aus diesem Gesichtspunkte heraus läßt er Lord Salisbury mit Herbertscher Grobheit erklären, „daß Se. Durchlaucht sich von englischen Agenten im Auslande, deren Verhalten mit den Versicherungen ihrer Regierung nicht im Einklange steht, nicht länger an der Nase herumführen lassen will... Wird durch Lord Salisbury nicht ein Exempel statuiert, indem solche Agenten rücksichtslos fallengelassen und desavouiert werden, so müssen wir annehmen, daß ihm an unserer Freundschaft weniger gelegen ist, als wir sie für wert halten. Wenn England uns an Stellen, die für die eng- lische Macht so wenig Bedeutung haben wie Sansibar und Samoa, nicht einmal soweit gefällig sein will, wie wir es beanspruchen, so werden wir unser Verhalten danach einrichten und England dort entgegentreten, wo seine u. Interessen auf dem Spiele stehen“ (Akten IV, 164).

Diese Stelle war Agypten und die ägyptische Frage nimmt denn auch in dem letzten Abschnitt der Bismarckschen Kolonial- politik einen wichtigen Platz ein. Leider wird die Verfolgung einer solchen Querfrage durch das von den Herausgebern befolgte chronologische Durcheinander der Bismarck-Akten recht erschwert. Das Material zur ägyptischen Frage seit 1886 ist in 5, in 2 ver- schiedenen Bänden enthaltenen Kapiteln zerstreut. Im 6. Bande des Aktenwerkes (S. 137 fl.) findet man Stücke, aus denen hervor- geht, daß Frankreich seit dem im Herbst 1886 erfolgten Botschafter- wechsel in Berlin durch den Nachfolger Courcels Herbette versuchte, unter dem Mantel einer neuen deutsch-französischen Verständigung sich Deutschlands Mitwirkung zu gemeinschaftlicher Aktion gegen die englische Okkupation Ägyptens zu sichern. Bismarck hatte damals wohl, wie schon erwähnt, diese Situation gern wahr- genommen, um koloniale Forderungen gegen England zu verfechten, aber auf das französische Ansinnen hütete er sich einzugehen. Er behandelte es dilatorisch und ließ England wissen, daß es auf freundschaftliche Haltung Deutschlands in Ägypten rechnen könne, wenn es Deutschland in kolonialen Sachen gefällig sein würde (Akten IV, 271 und 151). Bismarck freute sich, wie er in einem Telegramm an den Botschafter in Rußland, v. Radowitz, Anfang Februar 1887 sagte, „ein neutrales Feld zu haben, auf welchem wir die Fühlung mit England pflegen können, da die zweifelhafte Haltung Rußlands uns die Notwendigkeit auferlegt, diese Fühlung zu halten“ (a. a. O. 165, V, 119).

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Geht diese Äußerung durchaus in der Richtung der englischen Rückversicherung gegen Rußland, die damals eines der Haupt- momente seiner europäischen Staatskunst ausmachte, so zeigen doch auch andere, daß er etwa vorhandene, wenn auch im Augenblick skeptisch beurteilte Möglichkeiten mit Frankreich für die Zukunft nicht verbauen wollte. Deshalb ließ er Ende Oktober 1886 Frankreich wissen, daß er einem französisch- russischen Einvernehmen, „um England aus Agypten zu ver- drängen, nicht im Wege stehen wolle (a a. O VI, 96), und im übrigen auf der Basis einer „abstention bienveillante“ (a. a. O. 151 f.) zu einer freundschaftlichen Vermittlupg zwischen England und Frank- reich, zur Ubernahme einer „Briefträgerrolle“ zwischen beiden Seemächten gern bereit sei (Akten IV, 161). Bestimmend war Bismarck hierfür die Rücksicht auf die Wirkung in Rußland. Am 22. Oktober 1886 läßt er dem Grafen Hatzfeldt sagen: „Er möchte, wenn er Spuren einer Verständigung Englands mit Frank- reich über Agypten begegnete, denselben nicht entgegentreten und andererseits kein Mißtrauen erwecken, als wenn wir uns daran erfreuten, die Franzosen den Engländern auf den Hals zu hetzen: Die Erneuerung eines westmächtlichen Bundes wäre Sr. Durch- laucht garnicht unerwünscht.“ Für die Akten ließ er dabei noch vertraulich hinzufügen, „infolge einer Verständigung mit Frankreich würde England vielleicht in unseren Kolonialfragen schwieriger werden, aber ihm wäre ein Gegengewicht gegen den russischen Übermut, der unbequem werden könnte, nicht unlieb“ (Akten IV, 156). Er erblickte in einem englisch-französischen Ausgleich, in einer dem Krimkrieg anologen Gruppierung „das einzige Mittel, Ruß- land zu entkaulbarsen, d. h. verträglich zu stimmen (Akten IV, 162).

Diese Äußerungen beleuchten die Veränderung, die die kolonial- politische Auffassung Bismarcks unter der Abwandlung der poli- tischen Konstellation in Europa erfahren hat. Der kühne Gedanke der kolonialen Expansion, der 1884/85 Bismarcks Auftreten gegen England bestimmte, muß jetzt zurücktreten vor den europäischen Bedürfnissen seiner Politik, der Entente mit England, der Siche- rung gegen Rußland, des Auseinanderhaltens der großen Flanken- mächte, kurz, vor dem so verglichen doch tief skeptischen und resignierenden Gedanken der kontinentalen Selbsterhaltung. Der kühle Ton, mit dem der Kanzler diese Konsequenzen zieht, läßt keinen Zweifel daran, daß er der Kolonialpolitik im Augenblick innerlich abgesagt hat, daß er „kolonialmüde“ ist. Die Regierung

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bekam, wie Peters schreibt (S. 129) das ewige Flaggenhissen, die unausgesetzten Zusammenstöße mit britischen, französischen und arabischen Rechtsansprüchen satt.

Noch einmal hat dann der Kanzler seit Ende März 1887 wegen der Unterstützung des deutsch-feindlichen Konsuls Holm- - wood in Sansibar durch die englische Regierung das ägyptische Gegengewicht spielen lassen. Aber die veränderte Stellung Deutsch- lands zu England zeichnet sich doch ab.

War die ägyptische Frage für Bismarck bis 1885 ein wesent- liches Mittel, um den Eintritt Deutschlands in die Kolonialpolitik zu erleichtern, um der vorwärtsdrängenden „kolonialfreudigen Erwerbungspolitik“ europäische Stützen und Antriebe zu geben, so bot sie jetzt Handhaben für den Übergang zur „kolonial- pessimistischen Erhaltungspolitik“, zur Kolonialentente mit Eng- land. Während Bismarck den ganzen Winter 1886 zu 1887 hindurch England in Ägypten die Stange gehalten (Akten IV, 310; 313 f.) und es stark gemacht hat, Frankreich jede Konzession zu verweigern (Akten IV, 163 f.), erklärt er im Frühjahr 1887 der englischen Staatsleitung offen, „daß unsere Politik in der kürzesten Frist eine Schwenkung machen muß, wenn wir nicht auf Gegenseitigkeit bei England in Fragen rechnen können, die für dasselbe im Vergleich mit der orientalischen und ägyptischen eine verschwindende Bedeutung haben“ (Akten IV, 168). Der Botschafter Radowitz wird noch einmal angewiesen, den eng- lischen Bemühungen um Ägypten gegenüber in Konstantinopel die kühle deutsche Passivität zum Ausdruck zu bringen. „Wenn aber diese Demarche erfolglos bleiben sollte“, ließ Bismarck durch Herbert sagen, „so werden wir nicht umhin können, Herrn v. Radowitz anzuweisen, daß er seinen Einfluß in aktiver Weise gegen Eng- land in die Wagschale werfe“ (a. a. O. 4, 371). Ob es soweit gekommen ist, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls gab Salisbury Anfang Mai 1887 nach und erklärte, Holmwood demnächst aus Sansibar entfernen zu wollen (a. a. O. 173).

Wichtig ist für die Beziehungen zwischen Kolonial- und Agyptenpolitik wieder, wie Bismarck in dem Notenwechsel mit Salisbury, der diese Wendungen begleitet, in meisterlicher Weise die beiden damals beherrschenden Motive seiner politischen Taktik gegen England miteinander verknüpft hat, nämlich das eine, durch die Betonung der Wichtigkeit der kolonialen Fragen für Deutschland seinen kolonialen Rückzug zu decken, und das andere,

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durch politische Tatsachen der englischen Regierung die Nachteile einer einseitig-egoistischen und brüskierenden englischen Politik zu demonstrieren, es zu einer Politik gegenseitiger Interessen- vertretung und Rücksichtnahme zu erziehen. Die Bedeutung dieser Haltung Bismarcks für seine damalige Politik wird noch überzeugender, wenn man in den Akten des 5. Bandes die Ver- handlungen verfolgt, die Herbert in London im Auftrage seines Vaters geführt hat, im Mai 1887, um eine Verständigung zwischen England und Rußland in der bulgarischen Krise zu erzielen (Akten V, 175 f.), im August 1887, um den „Orient- dreibund“ zwischen England, Österreich und Italien zu ermög- lichen (Akten IV, 345 ff.). Beide Male galten die Bemühungen Herberts auch der Vertiefung der deutsch-englischen Kolonial- verständigung. Herberts Bericht über seine Unterredung mit Lord Salisbury am 24. August, die dieser herbeigeführt hatte, zeigt die beiden Staatsmänner in voller Übereinstimmung. Die bewundernswerte Polyphonie der Bismarckschen diplomatischen Stimmführung tritt hierbei wieder in der Geschicklichkeit hervor, mit der Herbert es, natürlich auf Anweisung seines Vaters, ver- stand, seinen Partner von der in der Richtung gegen die stärker hervortretenden imperialistischen Neigungen Amerikas im Stillen Ozean liegenden Gemeinsamkeit der deutsch- englischen Interessen in Samoa zu überzeugen (a. a. O. 175 fl.).

Das seitdem unverändert enge Zusammengehen Deutschlands und Englands trat nach außenhin vor allem in dem gemeinsamen Vorgehen zur Unterdrückung des ostafrikanischen Aufstandes und in den mit ihr zusammenhängenden Fragen in Erscheinung. Damals sprach sich Herbert Bismarck in einem Privatbrief an Graf Hatzfeldt auf das wärmste über die loyale Haltung Salisburys aus: „Seine Stellung und sein Verbleiben im Amt ist für uns hundertmal mehr wert als das ganze Ostafrika; mein Vater ist genau derselben Ansicht.“ Die damalige Wichtigkeit des Ein- vernehmens mit England vor den kolonialen Aspirationen hat Bismarck selbst in seiner großen Reichstagsrede vom 26. Januar 1889 hervorgehoben. Es ist das der politische Zustand, den Herbert als die „deutsch-englische Kolonialehe“ bezeichnete. Der höhere politische Gedanke, unter dem sie für Bismarck stand, war die Überzeugung von der Notwendigkeit der Anlehnung an England angesichts der unsicheren Haltung Rußlands und der offenen Feindschaft Frankreichs, angesichts wohl auch ‘der Tatsache, daß

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/3. 4. 28

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England durch Bismarcks eigene Hilfe allmählich in Agypten so stark wurde, daß die Frage der Unterstützung oder Gegnerschaft Deutschlands in Ägypten gegen Frankreich für England die frühere Bedeutung mehr und mehr verlor. Der letzte kon- sequente Ausdruck dieser Konstellation war das Bündnisangebot, das Bismarck nach dem Regierungsantritt Wilhelms II. in London machte l.

Aber die Situation der beiden Partner war im Grunde zu ver- schieden, als daß dieses Anerbieten damals hätte Erfolg haben können. Für England war die Kolonialentente mit Deutschland wichtig, weil sie die koloniale Konkurrenz des neuen Wett- bewerbes einschränkte und damit der englischen Ausbreitung die Wege ebnete. Man muß sich erinnern, daß 1888 das britische Reich die Neubegründung seiner Seemacht auf Grund des Two Power Standard vornahm, nachdem die Isolierung Englands durch die europäischen Mächte unter Bismarcks Führung schon 1884/85 zu einer Flottenpanik geführt hatte (vgl. Hagen S. 430). Bismarck sah in der „Kolonialehe“, die deutsch -englische Kolonialkonflikte ausschaltete, eine Vorstufe und Voraussetzung zu einem allgemeinen politischen Zusammengehen der beiden Länder, und er war jetzt bereit, dafür auch koloniale Opfer zu bringen.

Diesen Gesichtspunkten, die er in der Reichstagsrede vom 26. Januar 1889 näher entwickelt hat, in der deutschen Kolonial- politik Geltung zu verschaffen, wurde Bismarck von den kolonialen Kreisen verständlicherweise keineswegs leicht gemacht. Man konnte die tiefgreifende Umwandlung in der Kolonialpolitik des Auswärtigen Amts nicht begreifen®. Zu der immer sorgsamer auf

1 Bismarcks, von Lucius v. Ballhausen (Bismarckerinnerungen S. 500) be- richtete Änßerung vom August 1888 zum Kaiser von Österreich: „das ganze Ziel und Objekt der deutschen Politik seit 10 Jahren sei, England für den Dreibund zu gewinnen“ ist ein typisches Beispiel dafür, wie Bismarck ge- legentlich aus dem Bedürfnis einer bestimmten Situation heraus vorhandene Tendenzen seiner Politik überscharf akzentuierte. Die Äußerung, welche Bismarck nach Eckardstein J, 307, „wiederholt in engerer Umgebung getan hat“: „Die Freundschaft Lord Salisburys ist mir mehr wert als 20 Sumpf- kolonien in Afrika“ kennzeichnet nicht, wie Eckardstein sagt, „seine wahren Gefühle in dieser Hinsicht,“ sondern nur seine englische Politik in der Zeit der Kolonialehe.

2 Carl Peters sah die Ursache der Verschlechterung seines Verhältnisses zu Bismarck in persönlichen Intrigen des Kolonialdezernenten im Auswärtigen Amt, Dr. Kayser (Gründung von Deutsch - Ostafrika S. 151, vgl. v. Hagen S. 171). Von seinen Freunden soll Peters noch 1889 bei seinem Aufbruch zur

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die Schonung der englischen Empfindlichkeit bedachten Politik der Reichsleitung stand das aggressive Vorgehen von Carl Peters und seinen Anhängern, die in Afrika „um sich fressen wollten, wie die Wölfe“, in schroffem Gegensatz.

Nach Möglichkeit griff Bismarck selbst hemmend in ihre Aktivität ein: 1888 hat er die Hissung der Flaggen der Ost- afrikanischen Gesellschaft an der Küste von Sansibar, also im Hoheitsgebiet des Sultans, wodurch die dortigen Unruhen ihren Anfang genommen hatten, scharf verurteilt. Die Peterssche Emin- Pascha-Expedition, deren eigentlicher Zweck die Erwerbung des nordöstlichen Afrika für Deutschland wurde, hat er entschieden desavouiert. „Die bestehende Freundschaft mit England“, ließ er in der Norddeutschen Allg. Zeitung sagen, „ist für uns von größerem Wert als alles, was die Expedition am oberen Nil im günstigsten Falle erreichen könnte?“. Im Reichstag half er sich damit, daß er mit Rücksicht auf das Zentrum die Bekämpfung des Sklavenhandels voranstellte einen Gesichtspunkt, den er auch den Engländern gegenüber geltend machte und die Ver- antwortung für die weitere Duldung dieser Zustände „den christ- lichen und humanitären Erwägungen der Herren Abgeordneten“ zuschob. Überhaupt zog er sich selbst stark zurück und erklärte, daß er „kein Kolonialmensch von Hause gewesen sei“ und nur dem Druck der öffentlichen Meinung nachgegeben habe.

Ja, Bismarck ging noch weiter: Die finanziellen Schwierigkeiten der kolonialen Unternehmungen, namentlich der Ostafrikanischen Gesellschaft, der er schließlich durch die Seehandlung beispringen lassen mußte, die geringen Aussichten in Südwestafrika, die Kon- flikte in Samoa, die unaufhörlichen Angriffe im Reichstage gegen die ganze Kolonialpolitik ließen in ihm sogar die Erwägung reifen, schon im deutschen Besitz befindliche Kolonialgebiete wieder auf- zugeben. So soll er unter dem Eindruck der blutigen Ereignisse in Ostafrika und dem Versagen der Ostafrikanischen Gesellschaft 1888 einen Augenblick an die Aufgabe dieser Kolonie gedacht haben (Hagen S. 543). Ähnliches hören wir jetzt aus den Bismarck- Erinnerungen von Lucius v. Ballhausen (S. 500f.). In einer Staats-

Emin-Pascha -Expedition für das heimliche Werkzeug des Kanzlers gehalten worden sein.

1 Siehe Bismarcks Schreiben an den deutschen Generalkonsul in Sansibar, Bismarcks Reden XII, 518f. 2 Zimmermann S. 157, Peters S. 244 ff., Hagen S. 545.

28*

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ministerialsitzung vom 17. August 1889 sei der Kanzler gegen den „deutschen Kolonialschwindel“ losgezogen, welcher seine Kreise, d.h. seine Bemühungen um England, tölpelhaft störe. „Er werde sich ganz davon losmachen, ein Kolonialamt einsetzen, von der Marine geleitet wie in Frankreich, oder kaufmännisch von den Hanseaten. . Er werde Ostafrika und Samoa wo infolge des energischen Durchgreifens des deutschen, vom ‚morbus consularis befallenen’ Konsul Knappe blutige Konflikte entstanden waren —, ganz fallen lassen.“ Und er soll unzweideutig zu verstehen ge- geben haben, daß ihm an guten Beziehungen zu England mehr gelegen sei als an den Kolonien selbst und dem Wohlwollen der deutschen Kolonialfreunde. Daß solche Erwägungen nicht nur der Ausfluß momentaner Verstimmungen, sondern ernsthafte Pläne waren, zeigen die Akten des Auswärtigen Amtes. In ihnen ist zwar von einer Aufgabe Deutsch-Ostafrikas oder Samoas nicht die Rede, wohl aber hören wir in ihnen zum erstenmal von Ver- handlungen über einen Austausch Deutsch-Südwestafrikas gegen Helgoland.

Die Anregung dazu gab nach einem Bericht Herberts an seinen Vater vom 27. März 1889 (IV, 408) Joe Chamberlain, der damals ja nicht Minister war, aber dem Kabinett nahestand und den Herbert deswegen nach dem Scheitern seines Bündnisantrages bei Salisbury aufgesucht hatte. Als Minister hatte Chamberlain noch 1884 im Gespräch mit Herbert das ganze Südafrika als „Last“ bezeichnet. England brauche nur die Kapstadt mit dem Hafen, wenn es den Rest loswerden könnte, wäre das nur ein Gewinn (a. a. O., 84). Inzwischen war Chamberlain zum radikalen Imperialisten geworden, sein Ziel die Unterwerfung ganz Süd- afrikas unter die britische Flagge. Die südwestafrikanischen Mineralfunde mögen ihm jetzt den Anstoß gegeben haben, den Versuch zu machen, Deutschland das damals tatsächlich sehr un- bequeme Land zu entwinden. So versuchte er nunmehr, Herbert Bismarck den Austausch nach prononzierter Betonung seiner Deutschfreundlichkeit und starken Ausfällen gegen Granvilles antideutsche Kolonialpolitik! mit der Erwägung plausibel zu

ı Über Chamberlain und sein Bramabarsieren Bismarck 12. Mai 1896 zu Eugen Wolf (S.205): „Chamberlain kommt mir immer so vor, wie der Riese in einem englischen Bilderbuch, das ich besessen, der sich in seine Höhle zurückzieht, die Stiefel davor aufhängt und hineintritt und ungefähr so sagt: The man who wauh these boots to sleat-must first to my strength appeal.“

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 437

machen, daß das Schutzgebiet für Deutschland nur wertloser Ballast, für England dagegen wichtig sei, um die Kapkolonie im Zaume zu halten. Herbert wandte zwar dagegen ein, daß Deutschland schon aus Prestigegründen auf Deutsch- Südwest- afrika als den Ausgangspunkt der deutschen Kolonialpolitik nicht verzichten könne, nahm aber den Gedanken doch mit heimlicher Genugtuung auf und leitete sogleich seine Ausführung ein. Mit dem jungen Kaiser! stand er der Frage sehr sym- pathisch gegenüber. Er hielt ein solches Geschäft angesichts der Schwierigkeiten mit der faulen, bankrotten und unlustigen Süd westafrikanischen Gesellschaft für „sehr vorteilhaft“ und „enorm populär“ in Deutschland. „Viele Leute möchten Angra Pequena blank aufgeben. Helgoland ist aber nach Sr. Majestät und unserer Marine“ Ansicht unbezahlbar für uns in der Nord- see für kriegerische Eventualitäten“ (IV, 408f.), wobei Herbert wohl wie sein Vater nur an solche mit Frankreich dachte. Der Kaiser hoffte außerdem, durch den Abschluß eines Helgoland- vertrages seinem bevorstehenden Besuche in England eine be- sondere Bedeutung zu geben (IV, 414). Gerade das aber stimmte Bismarck bedenklich, er wollte die Anfänge seines neuen Souveräns vor der Belastung mit wahrscheinlichen Verlegenheiten und Ab- sagen bewahren. Und da man englischerseits auf die Sache nicht zurückkam, Chamberlain also mit ihr anscheinend keinen weiteren Boden in England gefunden hatte“, erschien Bismarck das Fehl- schlagen einer solchen Initiative in dieser Frage als wahrschein-

1 Die Ausführungen Wilhelm II. in seinen „Ereignisse und Gestalten“ (1922), S.46f., sagen von der Frage des Austausches Deutsch - Südwests gegen Helgo- land nichts. Sie zeigen im übrigen, daß er Bismarcks England -Politik nicht verstanden bat (S. 8f.).

1 Caprivi hatte als Chef der Admiralität schon bei der Interpellation Kalle sein Interesse für Helgoland gezeigt (v. Hagen a. a. O. S. 35). Tirpitz behauptet dagegen in seinen „Erinnerungen“ (S. 59): „Die Marine legte keinen großen Wert auf die Erwerbung Helgolands. Ich selbst hatte allerdings schon 1870 in einem Brief an meinen Vater, der eine Art von erstem Flottenplan enthielt, auch Helgoland gefordert.“ Der militärischen Bedeutung der Insel hätte die Marine 1890 kaum Beachtung geschenkt.

s Noch am 2. Juni 1890, also unmittelbar vor dem Abschluß des Helgoland- vertrages, lehnte das englische Unterhaus mit erheblicher Majorität einen An- trag des Liberalen Sir G. Campdell auf Streichung des Gehalts des Helgo- länder Gouverneurs und damit also auch die Abtretung Helgolands ab. Siebe Reventlow, Deutschlands auswärtige Politik, 3. Aufl., S. 49.

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lich. In zwei Randbemerkungen formulierte er seine Ansicht dahin: „Ich glaube nicht, daß nach Lage der Sache irgend- welche Initiative unsererseits ratsam ist. Sie würde dieses Geschäft gefährden und andere Eindrücke abschwächen, auch die jetzt guten Beziehungen zur Queen; wir würden begehrlich erscheinen. Man muß die englische Initiative abwarten und dafür den Moment, wo England uns braucht. Bisher brauchen wir England, wenn der Frieden noch etwas erhalten werden soll* (IV, 417). Hierbei ist es denn geblieben. Der Kaiser fügte sich damals anscheinend noch ohne weiteres der staats- männischen Autorität seines Kanzlers.

Hagen formuliert in seinem Aktennachtrag seine Ansicht dahin, daß der Gedanke des Austausches von Deutsch-Südwest- afrika gegen Helgoland, obwohl von Herbert Bismarck nahe- gelegt, sich doch nicht der „aktenmäßigen Billigung“ und „jeden- falls keiner endgültigen Anerkennung des Reichskanzlers erfreuen“ könne. Das ist richtig, läßt aber nicht genügend erkennen, wie weit sich trotzdem der Kanzler die Anregung seines Sohnes zu eigen gemacht hat. Er hielt das Zustandekommen des „Ge- schäfts“ an sich für erwünscht und wollte es „nicht erschweren“. Er erklärte ausdrücklich, daß er „die Motivierungen des Staats- sekretärs vom 21.d. Mts. für durchweg zutreffend“ halte, die mit dem Satze schlossen: „Immerhin glaube ich, daß, abgesehen von militärischen Erwägungen, der Erwerb Helgolands doch so populär bei uns sein würde, daß ich angesichts unserer erwähnten natio- nalen Mängel für eigene Kolonialpolitik den Tausch für annehm- bar halten würde“ (Akten IV, 417). Die Bemerkung Hagens (S. 254), daß die „Preisgabe der neuerworbenen Positionen in Wirklichkeit nie sein (Bismarcks) Ernst gewesen sein kann“, wird durch diese neuen Quellen widerlegt. Es kann nach den Akten kein Zweifel sein, daß Bismarck 1889 bereit war, Kolonial- land an England abzutreten, freilich nicht, die ganze Kolonial- politik aufzugeben. Für so weitgehende Absichten ist sein gleich- zeitiger Vorschlag vom 5. Mai 1889 an Crispi, Italien möge die deutschen Kolonien abkaufen, wenn es nach Afrika gehen wolle (Hagen S. 240), allein kein hinreichender Beleg. Voraussetzung für eine Kolonialabtretung an England war ihm, daß das Insel- reich einen entsprechenden Gegenwert im Bereiche der deutsch- englischen Beziehungen zusicherte. Diese Aussicht eröffnete sich nicht, und deswegen ließ er den Gedanken alsbald wieder fallen.

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Diese letzte kolonialpolitische Angelegenheit der Bismarck- schen Amtsführung rührt noch einmal an die Grundfragen seiner ganzen Kolonialpolitik. Von hier aus wird, möchte ich umgekehrt wie M.v. Hagen (S. 574) sagen, wenn man von Persönlichem ab- sieht, eigentlich erst recht die leidenschaftliche Kritik verständ- lich, mit der Bismarck später den Helgolandvertrag des Neuen Kurses bekämpft hat.

Sicher ist ja, daß Bismarck den Wert Sansibars ebenso über-, wie den Helgolands unterschätzt hat. Aber die Gesichtspunkte, die Bismarck im Helgolandkapitel des 3. Bandes der „Gedanken und Erinnerungen“ (S. 148), vorbringt, sind doch auch für seine eigene Kolonialpolitik, die wir eben verfolgt haben, wichtig und aufschlußreich. Sie lassen erkennen, daß die „Kolonialehe“ nicht seiner kolonialpolitischen Weisheit letzter Schluß sein sollte, daß er vielmehr bei veränderter Konstellation mit neuen kolonialen Möglichkeiten rechnete, und daß er sich den Weg zu ihnen offen- halten wollte. Und er bekämpfte die Politik der neuen Regierung hauptsächlich wohl deswegen, weil sie mit den beiden Taten, mit denen sie ihre Tätigkeit eröffnete, dem Helgolandvertrag und der Aufgabe der russischen Rückversicherung, von vornherein auf die Bismarcksche Ausnutzung der verschiedenen europäischen Kräfte- richtungen, die auch den Schritt nach Übersee erst ermöglicht hatten, zu verzichten schien“, weil sie eine Situation des Augen- blicks in die Zukunft verlängerte.

Dennoch wird man sich heute rückschauend fragen müssen, ob nicht die Resignation, mit der die Bismarcksche Kolonial- politik endet, mehr bezeichnet als ein von weiterer Sicht her zu- fälliges Ergebnis einer schließlich vorübergehenden Konstellation. Die Betrachtung dieser Politik nach den Akten des Auswärtigen Amtes läßt immer wieder erkennen, wie empfindlich Bismarck bei ihrer Handhabung auf die Schwankungen der Politik der großen Mächte in Europa reagierte. Der mit verfeinertster Überlegung und höchster Bewußtheit handelnde Staatsmann war aber hierbei auch der Exponent gegebener, naturgesetzlicher Kräfte. Man wird hier an das denken dürfen, was Otto Hintze

1 Dietrich Schäfer (Deutsche Geschichte 2. Aufl. II, 430 und Weltgeschichte der Neuzeit 7. Aufl. II, 404), betont, daß die Bedeutung des Helgolandvertrags vor allem in der Tatsache lıegt, „daß er der erste Schritt war, Deutschlands Sache in Afrika von der Frankreichs zu trennen, ...ohne daß irgendwelcher Zwang für eine endgültige Regelung der betreffenden Fragen vorlag“.

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und ihm folgend und noch weitergehend u. a. Kjellén und Oncken über die eigentümliche unveränderliche, weil durch geographisches Schicksal gegebene Weltstellung Deutschlands als des eigentlichen Repräsentanten Europas, mit dem es durch seine zentrale Lage solidarischer ist. als die anderen Mächte, geschrieben haben, von dem „Stiefkind im Staatensystem“, „mit ungesichert verfließenden Landgrenzen und allzu schmalen Seeausgängen, von den stärksten selber rückenfreien Nachbarn, gleichsam wie von Wächtern unserer Stärke anf allen Seiten umringt“, gegenüber dem „Sonntagskind des Staatensystems“ England. Sie haben darauf hingewiesen, daß es Deutschland im Vergleich zu den übrigen Mächten, namentlich England, an der „natürlichen Operationsbasis“ für den Auf bau und die Beherrschung eines großen Kolonialreiches fehle. Aus dieser tiefen Einsicht heraus sei auch Bismarcks koloniale Reserve zu erklären.

Daß Bismarck dieses Schicksal bei der Verfechtung seiner Kolonialpolitik lebhaft empfunden hat, läßt sich unschwer be- legen. Ich möchte hier nur hinweisen auf Äußerungen, in denen er gewissermaßen als Anwalt seines Mandanten Deutschland vor den eigenen anklagenden Volksgenossen im Reichstage gebeten hat, man möchte ihn doch nicht verantwortlich machen für Dinge, die tausend Meilen entfernt von der Heimat geschähen, in die sein Arm eben nicht immer hinreiche®. In solchen Äuße- rungen kommt das lastende Gefühl der zentraleuropäischen deut- schen Gebundenheit deutlich zum Ausdruck. Aus ihm heraus äußerte er 1889 im Hinblick auf die kolonialen Schwierigkeiten, „er könne nicht die Verantwortung übernehmen für Dinge, welche er nicht übersehen könne®“. Aus ihm heraus ist schließlich der koloniale Pessimismus seiner ausgehenden Kanzlerschaft zu er- klären. Dasselbe Gefühl hat Carl Peters bei seinen Unter- nehmungen vielfach bedrückt“.

1 Hintze, Deutschland und das Weltstaatensystem a. a. O. S. 24; Oncken, Das alte und das neue Mitteleuropa (1917), S. 3, und Kjellén, Die Großmächte der Gegenwart (1917), S. 59 f., und Studien zur Weltkrise, S. 93.

2 Reichstagsrede vom 26. Januar 1889. Bismarcks Reden XII, 568f. Schon am 9. Januar 1885 sagte er im Reichstag: „Andere Nationen haben viel bereitere und nähere Kräfte, um Kolonien einzurichten (a. a. O. X, 879).

3 Lucius v. Ballhausen, a. a. O. S. 501.

* Peters, a. a. O. S. 103. Vgl. zu diesen Bemerkungen Hagens Kapitel „Die Grenzen des Bismarckischen Reichsschutzes“ (S. 17), das aber vom Stand- punkt des freihändlerischen Charakters des B.schen Kolonialsystems ausgeht.

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 441

Man würde aber der Geschichte Gewalt antun, wenn man diese kolonialpolitische Resignation mit der Vorsicht der kolonialen Anfänge identifizieren wollte. Jene Resignation greift vielmehr bezeichnenderweise im wesentlichen erst Platz, als die Kolonien erworben waren, als die Kräfte mehr und mehr zu wirken be- gannen, die Bismarck, wenn nicht selbst gerufen so doch ge- fördert hatte, nämlich diejenigen des Imperialismus.

Sicher haben ja die Expansionsbestrebungen der großen Mächte nach Übersee erst von der Jahrhundertwende ab, namentlich seit dem Hinzutritt der Vereinigten Staaten und Japans ganz den Charakter erhalten, den man mit dem Schlagwort „Imperialismus“ treffen will: den Drang dieser Mächte auf Unterwerfung möglichst großer Räume unter ihren Einfluß, den Drang zur Weltmacht, die Entstehung eines Weltstaatensystems. Aber es kann doch kein Zweifel darüber bestehen, daß die imperialistische Bewegung bereits in den 80er Jahren ihren Anfang genommen hat ein Ereignis, wie der bewußt zur Sicherung des Seeweges nach Indien erfolgte Ankauf.der Suezkanalaktien durch Disraeli 1875 war z. B. schon eine Ankündigung —, und daß Bismarck diese Anfänge gefördert hat, weil er von der Beschäftigung der europäischen Mächte fern von Europa eine Entlastung der deut- schen Politik erhoffte. Andererseits wird man auch nach einer Betrachtung seiner Kolonialpolitik fragen dürfen, ob er nicht, wenn er England nach Ägypten, Frankreich nach Tunis und Ostasien geleitete, wenn er die ganze koloniale Bewegung, die seit der Mitte des Jahrhunderts, namentlich in England, in Stagnation geraten war, wieder mit in Fluß brachte, wenn er so die politischen Räume für die anderen Mächte wie für sein eigenes Land mit erweitern half, ob er durch eine solche Lockerung der Gefüge nicht auch seinem Volke weltpolitische Möglichkeiten eröffnen wollte. In diesem Sinne wird man allerdings, wie ich glaube, gegenüber Hagen großzügigere Ideen hinter seinem kolonial- politischen System vermuten dürfen. Mindestens kann es nichts schaden, wofür ja auch Hagen einzutreten scheint, dab diese Frage für spätere Forschungen im Auge behalten wird. Ein- leitend habe ich zu zeigen versucht, daß Bismarck den nach außen drängenden deutschen Volkskräften keineswegs ablehnend gegenüberstand. Noch im Januar 1889, an dem Höhepunkt seiner Kolonialmüdigkeit spricht er im Reichstag mit ungeheuchelter Wärme von dem „großen Zuge der nationalen Bewegung“, von

442 Helmuth Rogge

der man sich nicht loslösen könne. Er wollte der überseeischen deutschen Ausbreitung die Wege freihalten, er hielt sich nicht für ermächtigt, wie er sagte, „der großen Reichslokomotive, wenn sie ihren Bahnstrang einmal gewählt hat, Steine in den Weg zu werfen“ (Reden XII, 577). Ja, wenn man die kolonial politischen Noten und Erlasse an England von 1884 und 1885 liest, wenn man, ich möchte beinah sagen, klopfenden Herzens verfolgt, mit welchem Feuer, mit welcher inneren Leidenschaft und Schärfe er die, wie er selbst oft betont, unbedeutenden, in ihrem Werte bez weifelten kolonialen Erwerbungen bis unmittelbar an die Grenze offenen Bruches gegen England verteidigt und dabei immer wieder die Gesichtspunkte der nationalen Ehre und Würde hervorhebt, wie er hier und dort die Reichsflagge in afrikanischem Sande bissen läßt, dann hat man doch den Eindruck, daß Bismarck selbst, wenn auch fußend in der nationalstaatlichen Politik seines Jahrhunderts, unter dem Zuge der neuen Bewegung. mag man sie nun imperialistisch nennen oder nicht, steht, daß in dieser seiner damaligen Kolonialpolitik ein gutes Stück Macht-, ja vielleicht sogar Prestigepolitik steckt.

Aber gerade aus der imperialistischen Bewegung erwuchsen zunächst der Kolonialpolitik, dann überhaupt der deutschen Außenpolitik Widerstände und Gefahren. Die wesentliche Ten- denz des britischen Imperialismus auf Zusammenschluß und Aus- breitung des britischen Reiches, die sich gerade in den 80er Jahren herauszubilden begann, war es im letzten Grunde, die die englischen Regierungen, ob sie nun liberal oder konservativ waren, nachgiebig machte gegen die natürliche Deutschfeindlich- keit ihrer Kolonialorgane. „Mit jedem dazwischen liegenden Land“, sagt Kjellén, „das in Englands Besitz übergeht, werden die strategischen Befürchtungen für die alten Besitzungen um ein Teil erleichtert!“ Kein noch so unbedeutend und wertlos erscheinendes deutsches Kolonialland war dies für den englischen Imperialismus, sondern im Gegenteil jedes ein Pfahl im Fleisch des britischen Weltkörpers?. Es ist dies schließlich die Auf-

1 Die Großmächte der Gegenwart, S. 117.

1 Bismarck selbst spricht in einem Erlaß an Graf Hatzfeldt vom 7. August 1884 (III, 414), von den „exklusiven englischen Bestrebungen nach möglichster Allein- herrschaft in den außereuropäischen Meeren“, welche „die anderen handel- treibenden Nationen in die Notwendigkeit setzen werden, durch Assoziation untereinander ein Gegengewicht der englischen Kolonialsuprematie herzustellen“.

Bismarcks Kolonialpolitik als außenpolitisches Problem 443

fassung, die die Parole „vom Kap bis Kairo“ oder „von Kairo bis Kalkutta“ hervorgerufen, die das englische Imperium be- stimmt hat, im Weltkriege auch im schwarzen Erdteil gegen Deutschland zu kämpfen. Indem Bismarck selbst sogar das Gladstonesche England in das „Pförtnerhäuschen bei Suez“ auf dem Wege von Europa nach Asien und Afrika zu führen und dort festzuhalten vermochte, hat er mit dazu beigetragen, den britischen Liberalismus zu diesem Imperialismus heranzuziehen der dann noch unter seiner Kanzlerschaft, wie das Verhalten Englands, wie das Tauschangebot Chamberlains zeigt, auf die deutsche Kolonialpolitik seine Schatten zu werfen begann.

Diese Momente wird man. neben den europäischen Faktoren berücksichtigen müssen, wenn man die Aussichten der deutschen Kolonialpolitik, überhaupt deutscher Expansion über See erwägt. Und außerdem wird man in Rechnung stellen müssen, daß das auf Deutschland drückende Schwergewicht der Großmächte aus seinen Schwingungen über Europa hinaus mit immer stärkerem Druck, gleichsam draußen neu beladen, nach der Mitte Europas zurückkehrte.

Das ist die ungeheuer schwere Lage, die einer deutschen Kolonialpolitik auferlegt worden ist. Welche Stellung auch die deutschen Staatsleitungen nach Bismarck zu ihr nehmen mochten, sie mußten mit ihr rechnen. Freilich, die Situationen änderten sich wie die Männer, die Welt wurde eine andere. Aber die Lehre, die Bismarck gegeben hat, und das scheint mir auch das eigentlich Wichtige an den neuen Kolonialakten des Auswärtigen Amts, wurde davon nicht berührt: Deutsche Kolonial- oder Expansions- oder Weltpolitik durfte nur aufgefaßt und getrieben werden als unlösbares Glied der deutschen auswärtigen Politik.

Daß das Bewußtsein hiervon den Lenkern der deutschen Ge- schicke und dem deutschen Volk selbst nicht immer lebendig geblieben ist, büßen wir heut mit dem Verlust unserer gesamten Kolonien.

Kleine Mitteilungen.

Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte.

Das größte Hindernis für eine gedeihliche Erforschung und Darstellung der Zeitgeschichte liegt in dem Mangel an Distanz auf Seiten des Be- schauers. Er sieht sich fortgesetzt einer Fülle von Kausalreihen gegen- über, von denen er nicht weiß, wohin sie führen, da sie noch nicht abgeschlossen sind. Die kausale Verknüpfung, mit der sich der Historiker sonst immer zu beschäftigen hat, wird durch den Mangel an Distanz außerordentlich erschwert. Außerdem sind Unparteilichkeit und Sach- lichkeit aus demselben Grunde stets gefährdet. Daß aber ein radikales Heilmittel gegen diese und andere Fehlerquellen gefunden werde, ist aus- geschlossen. Schon aus diesem Tatbestande erklärt sich zu einem be- trächtlichen Teile die besonders vor dem Kriege in Deutschland stark entwickelte Abneigung der Fachkreise gegen eine Beschäftigung mit der Zeitgeschichte: man befürchtete die Auslieferung der Wissenschaft an die Tagespolitik und den Journalismus und sah damit der Unsachlichkeit schon Tor und Tür geöffnet. Man verspürte deshalb auch wenig Lust, die vielberufene und vielgerühmte, mit einiger Sicherheit erlernbare histo- rische Methode, auf die gerade die deutschen Historiker als auf ihre eigenste Schöpfung so stolz waren, bei Behandlung der Zeitgeschichte in den Bankerott hineinzuführen und damit das Ansehen der ganzen Wissen- schaft zu schädigen.

Wenn nun auch diese Abneigung gerade der Fachkreise gegen die Zeitgeschichte auf unleugbar berechtigte Beweggründe zurückgeht, so konnte sie doch auch gewissen Ubertreibungen verfallen. Eine theore- tische Begründung zeitgeschichtlicher Enthaltsamkeit mit dem Hinweis auf jenen Distanzmangel konnte leicht den Anschein erwecken, als wenn es möglich wäre, weiter zurückliegende Perioden der Vergangenheits- geschichte „objektiv“ zu behandeln, deren unschätzbarer wissenschaftlicher Vorzug eben in der größeren Distanz liege. Es ist hier nicht der Ort, die Frage nach der Objektivität des Historikers erkenntnistheoretisch zu

Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 445

behandeln. Nur soviel wäre einzuwenden, daß auch weiter zurückliegende Perioden der Vergangenheitsgeschichte die Objektivität des Historikers den schwersten Belastungsproben aussetzen. Am augenfälligsten wird das bei allen Perioden, denen wie etwa der Reformationsgeschichte noch heute eine besondere Aktualität innewohnt, nur daß die Erforschung solcher Perioden durch diese ihre Aktualität nicht zurückgehalten, sondern in steigendem Maße belebt worden ist. Man hat jedenfalls zu be- denken, daß der Mangel an Distanz keineswegs die einzige Quelle der Unsachlichkeit fließen macht. Es kann nicht zugegeben werden, daß die Zeitgeschichte schon allein wegen dieses Mangels an Distanz alle wissenschaftliche Betrachtung unmöglich mache, wenn doch auch ältere, Jahrhunderte zurückliegende Perioden, die diesen Mangel nicht auf- weisen, der wissenschaftlichen Durchdringung so viel Kopfzerbrechen verursachen.

Wie man den der Objektivität drohenden Gefahren für jene älteren Perioden der Vergangenheitsgeschichte am ehesten einigermaßen begegnen kann, wenn man sie scharf ins Auge faßt und ihren Aktionsradius genau berechnet, so darf man sich auch bei einer methodologischen Grundlegung der Zeitgeschichte durch den Mangel an Distanz von einem ähnlichen Geschäfte nicht abschrecken lassen. Man muß die Fehlerquellen auf- suchen, um sie zu vermeiden. Nur auf diesem Wege wird größere Klar- heit über die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen sein. Diese Fehlerquellenuntersuchung allseitig auch nur andeutungsweise vor- zunehmen, ist in begrenztem Rabmen unmöglich. Es muß genügen, eine der verderblichsten aufzuzeigen, um sogleich eine Warnungstafel dabei aufzurichten und weit davon abzubiegen, um auch einen ersten positiven Einblick in die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte zu gewinnen.

Die Sachlichkeit der Zeitgeschichte ‚wird besonders durch das Messen mit zweierlei Maß schwer geschädigt. Auch wissenschaftlich gerichtete Schriftsteller scheuen sich nicht, bei Betrachtung der jüngsten Vergangen- heit mit zweierlei Maß zu messen. Dem einen Volke wird zum Vor- wurf gemacht, was als selbstverständliches Recht des anderen aufgefaßt wird. Die eine Partei wird wegen einer grundsätzlichen Anschauung oder einer taktischen Maßnahme verworfen, während die andere wegen derselben Dinge wohl gar verherrlicht wird. Der Grund für das Messen mit zweierlei Maß, was man als den Krebsschaden der zeitgeschichtlichen Arbeit bezeichnen kann, ist ein gänzlich unwissenschaftlicher. Er liegt zumeist in der persönlichen Stellung des betreffenden Zeithistorikers. Dieser hält es für sein gutes Recht, überall da mit zweierlei Maß zu messen, wo er seinen politischen Interessen damit zu dienen glaubt. Eine

446 Justus Hashagen

einigermaßen paritätische, Licht und Schatten annähernd gerecht ver- teilende Betrachtung würde er für Vaterlands- oder Parteiverrat halten. Je klarer ein politisches Pflichtbewußtsein entwickelt ist, um so weiter verbreitet sich die Ubung des Messens mit zweierlei Maß. Und doch versündigt sie sich an der vornehmsten wissenschaftlichen Pflicht auch des Zeithistorikers: dem Streben nach Wahrheit. Man kann eben die Frage nach den Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte nur dann klären, wenn der gewohnheitsmäßigen, vorwiegend politisch bedingten Übung des Messens mit zweierlei Maß die alte Forderung des Strebens nach Wahr- heit entgegengestellt wird. Sie ist heute, angesichts der besonderen geistigen und sittlichen Einstellung der beteiligten Kreise um so zeit- gemäßer, als unser allgemeiner Wahrheitssinn infolge des Krieges, des Nachkrieges und der Revolution auf ein Mindestmaß gesunken ist. Darunter hat auch die Zeitgeschichte aufs schwerste zu leiden. Sie kann sich nur dann durchsetzen, wenn sie Dienst an der Wahrheit ist. Dieser Dienst kann aber wieder nur geleistet werden, wenn er sich dessen be- wußt ist, daß er gerade gegenwärtig außerordentlich erschwert. wird. Denn mehr als vor dem Kriege hat der Zeithistoriker zu kämpfen gegen unbewußte und bewußte Unwahrheiten, Entstellung der Geschichte, Ge- schichtsklitterung und Geschichtsfälschung, gegen Irrtum uud Lüge. Die Verbandslegende beispielsweise, die sich besonders auf die Vorgeschichte des Krieges, den Krieg selbst und die ganze deutsche Geschichte erstreckt, hat sich tief nach Deutschland hineingefressen und dort mit der Revo- lutionslegende verschwistert. Die geborenen Führer derer, die sich da- gegen auflehnen, sind die Historiker. Sie können aber die Führung in diesem großen Kampfe der Geister nur dann übernehmen, wenn sie dem Messen mit zweierlei Maß grundsätzlich absagen, auch da, wo ihre per- sönlichen Interessen, welcher Art sie auch sein mögen, in Mitleidenschaft gezogen werden. In diesem Sinne ist für die Gestaltung der Beurteilungs- maßstäbe der Zeitgeschichte als Grundforderung zu erheben: daß sie paritätisch sein müssen. |

Es soll damit nicht einer äußerlichen Gleichmacherei in der neuesten Staatengeschichte das Wort geredet werden. Man mißt nicht mit zweierlei Maß, wenn man individualisiert. Die besonderen Lebensbedmgungen jeder politischen Macht bedürfen eingehender Beachtung. Für die äußere Politik braucht man hier nur den starken Anregungen, die von Ranke, M. Lenz und Kjellen ausgegangen sind, weiter zu folgen. Besonders die geopolitischen Verschiedenheiten gilt es herauszuarbeiten. Es ist un- möglich, ein auf allen Seiten von Feinden umdrohtes Reich der Mitte wie Deutschland mit demselben Maßstabe zu messen wie das insulare

Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 447

England oder das fast nur auf einer Seite mit einer Festlandsgrenze belastete Frankreich. Jene Paritätsforderung erstrebt ja nicht eine mecha- nische Parität der Eifersucht, sondern eine verinnerlichte Parität der Gerechtigkeit. Gerade wenn also die Beurteilungsmaßstäbe der Zeit- geschichte paritätisch sein wollen, müssen sie individualisieren. Das ist aber auch bei Würdigung innerpolitischer Größen notwendig. Auch ein Parlament oder eine Partei haben individuell verschiedene Lebens- bedingungen, von denen man zuvor Kenntnis nehmen muß, ehe man ihre Arbeit würdigen kann. Schon hier können die Fehlerquellen, die im festen Gestein politischer Gesinnungen und Interessen entspringen, .teil- weise verstopft werden, wenn man das Gestein durch ruhige Überlegungen erweicht. Die Blässe des Gedankens und ein dünkelhafter Rationalismus, eine blutleere Neutralität, „Keinseitigkeit“, wie die Holländer sagen, werden freilich nicht viel nützen, wohl aber eine ständige innige Be- rührung mit der politischen Naturgeschichte, mit der Gesellschaftslehre (Soziologie) und mit dem öffentlichen Recht, mit der allgemeinen Erfahrung überhaupt, die in der Gegenwart zwar bestimmt geformt ist, aber doch ihren Zusammenhang mit aller Erfahrung festhält. Wie der Erforscher der neuesten Kunst scheitert, wenn er der Kunst als solcher fernbleibt, so bedarf es bei Aufstellung von Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte außerhalb des Bereichs persönlich-politischer Velleitäten, vor allem eines erheblichen Maßes von allgemeiner begrifflich- empirischer Einsicht, ohne die der Historiker auch bei Darstellung weiter zurückliegender Perioden scheitern müßte.

Die Schwierigkeiten für die Gewinnung von Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte wachsen, wenn man ihren Zusammenhang mit all- gemeinen Voraussetzungen der Welt- und Lebensanschauung untersucht. Wie jeder Historiker, so ist auch der Zeithistoriker von ihnen abhängig, und es ist nur Selbsttäuschung, wenn er wähnt, aus seiner Haut heraus- fahren oder über seinen eigenen Schatten springen zu können. Er kann gar nicht anders als mit und in seiner Arbeit zu dem für die Zeit- geschichte wichtigsten Gegensätzen der Welt- und Lebensanschauung Stellung zu nehmen. Aber ist das im Rahmen seiner Wissenschaft über- haupt noch möglich? Zeigt es sich hier nicht von neuem, daß wissen- schaftliche Anforderungen an das Studium der Zeitgeschichte der Qua- dratur des Zirkels gleichzuachten sind?

Zwischen der Beurteilung der Zeitgeschichte vom Standpunkte im- perialistischer Machtpolitik oder pazifistischer Versöhnungspolitik scheint ein Ausgleich auf wissenschaftlichem Wege und mit wissenschaftlichen Mitteln unmöglich zu sein. Der Standpunkt bier und dort wird um 80

448 Justus Hashagen

fester eingenommen und behauptet, als für seine Wahl nicht in erster Linie wissenschaftliche Erwägungen bestimmend gewesen sind. Ja, die ganze Betätigung auf dem Gebiete der Zeitgeschichte wird von dem betreffenden Historiker vielleicht gar nur unternommen, um den einen oder den anderen Standpunkt zu rechtfertigen. Der Zeithistoriker wird zum Apologeten der besonderen Färbung seiner Welt- und Lebensan- schauung. Die Wahrheitserforschung als Selbstzweck kann er dann un- möglich mehr verfolgen. Mit anscheinend unentrinnbarer Naturgewalt wird er aus dem wissenschaftlichen Fahrwasser immer weiter abgetrieben, um schließlich auf den Sandbänken der Tagesschriftstellerei und tenden- ziösen Mache festzufahren. Gibt es eine Navigation, die davor be- wahren könnte?

Auch im Welt- und Lebensanschauungskampfe der Gegenwart sollte sich der gewissenhafte, noch mit einem wissenschaftlichen Pflichtbewußt- sein, d. h. mit Wahrheits- und Wirklichkeitssinn ausgestattete Zeithistoriker bemühen, seine Beurteilungsmaßstäbe nicht nur und nicht sofort dem Räsonnement zu entnehmen, sondern vor ihrer Aufstellung erst die Tat- sachen zu Worte kommen zu lassen und vor allem dafür Sorge zu tragen, daß dieser vielstimmige Chorus in vollem Umfange und mit all seinen Dissonanzen, die nicht künstlich harmonisiert werden dürfen, vernehmbar bleibe. Die Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte sind unablässig an der Welt der Erfahrung nachzuprüfen. Diese Welt der Erfahrung darf nicht auf das eigene Ich, möge es noch so reich sein, eingeengt werden. Für einen Historiker kann die persönliche Erfahrung nie allein maßgebend sein. Gewissermaßen von Amts wegen muß er gegen sie von kräftigem Mißtrauen erfüllt und ständig bemüht sein, sie durch geschichtliche Er- fahrung im weitesten Sinne zu ergänzen. Diese geschichtliche Erfahrung kann freilich der Aufstellung und Bereinigung der Beurteilungsmaßstäbe nur zugute kommen, wenn sie sich von der Veräußerlichung freimacht, die in bloßer Stoffsammlung ihre Genüge findet, und zu vergleichender Betrachtung auf Grund umfassender begrifflich- soziologischer Schulung übergeht. Nur ein solcher mühsamerer Weg könnte die Beurteilungs- maßstäbe der Zeitgeschichte der Beherrschung durch das persönliche Sentiment und Ressentiment entziehen. Von einem unbeirrbaren Wahr- heitssucher und also einem Wissenschaftler stammt der Satz: Neque flere, neque ridere, nec admirari, sed intelligere. Der rationalistische Bei- geschmack, den dieser Satz in Spinozas Munde noch hat, kann heute neutralisiert werden durch eine allseitige Bearbeitung der geschichtlichen Erfahrung, die allein dazu berechtigen würde, den Beurteilungsmaßstäben der Zeitgeschichte festere Formen zu geben.

Beurteilungsmaßstäbe der Zeitgeschichte 449

Mit der vielgerühmten historischen Methode allein ist es auf dem menschheits- und weltumfassenden Gebiete der Zeitgeschichte nicht getan. Um für sie Beurteilungsmaßstäbe von halbwegs wissenschaftlichem Cha- rakter zu gewinnen, bedarf es eines herzhaften Ausbaus der allgemeinen historisch-politischen Methodenlehre. Ein solcher Ausbau würde fester gegründet werden, wenn er sich von dem Flugsande der geschichts- philosophischen Spekulation und der Spenglerei fernhielte und den reichen Boden geschichtlicher Erfahrung bevorzugte.

Köln. Justus Hashagen.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 29

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Kritiken.

Norsk Historisk Videnskab i femti Ar, 1869—1919. Utgift av den Norske Historiske Forening, Kristiania, Grøndal & Sen, 1920, 352 Seiten.

Bei der in Deutschland im allgemeinen recht mangelhaften Kenntnis der nordischen Geschichte und der gegenwärtig aus Valutagründen kaum zu überwindenden Schwierigkeit, die skandinavische Fachliteratur zu ver- folgen, ist es zu begrüßen, wenn durch eine zusammenfassende Dar- stellung wie die vorliegende einmal Gelegenheit geboten wird, wenigstens im Überblick zu erfahren, was in einem bestimmten Zeitraum in dem be- treffenden Lande gearbeitet worden ist. 1919 konnte die Norwegische Historische Vereinigung auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken, und aus diesem Anlaß hat sie eine Übersicht nicht nur über die schweren Kämpfe, die sie zu bestehen gehabt hat, sondern auch über die norwegische Geschichtsschreibung während dieses halben Jahrhunderts gegeben.

Norwegens Geschichte ist durch die „500 jährige Nacht“ der dänischen Herrschaft in zwei Teile gespalten. Das Land hat in der Wikingerzeit und im frühen Mittelalter eine nationale Blüte erlebt, die die übrigen skandinavischen Staaten hell überstrahlte. Ein starkes, adelsfeindliches Königtum, wie es Harald Haarfargar und seine Nachfolger begründeten, war die Ursache von Norwegens Größe, aber auch von seinem Fall, denn des Landes Schicksal war fortan an das Königshaus geknüpft. Als das ausstarb und das Erbrecht erst die Folkunger, dann die dänischen Könige auf den norwegischen Thron führte, da gab es keinen Stand, keine nationale Organisation, die des Landes Selbständigkeit hätte wahren können. Die fünfhundertjährige Nacht hob an. Norwegen wurde zur dänischen Provinz, bis der Tag von Eidsfold (17. Mai 1814) ein neues Erwachen brachte.

Die Trennung der norwegischen Geschichte in zwei Halbkreise, die anscheinend nicht zueinander passen, spiegelt sich in der norwegischen Geschichtsschreibung wieder. Wir haben eine Gruppe, die die Erinnerung an die norwegische Großzeit pflegt, die mit Keyser und Munch die Edda

A r ee En.

Kritiken 451

und Sagakultur als nur norwegisch in Anspruch nimmt und die Sophus Bugge nahesteht, und wir haben Unionshistoriker, die wie Yngvar Nielsen, L. K. Daae u. a., die Entstehung, Lockerung und Auflösung der schwedisch- norwegischen Union zu ihrem Hauptarbeitsgebiet erkoren haben. Diese letzte Gruppe wurde naturgemäß vielfach in die politischen Tageskämpfe mit hineingezogen, und die enge Verbindung mit Gegenwartsfragen hat auch den zur Zeit führenden norwegischen Historiker ein ganz eigen- tümliches Gepräge gegeben. Ihre parteipolitische Einstellung bringt sie dazu, die Hauptaufgabe der Geschichte darin zu sehen, die Entstehung der Klassengegensätze zu erforschen und damit in die modernen Klassen- kämpfe einzugreifen. Rückwärtsgehend verschleppen dann Halvdan Koht und Christian Collin marxistische Schlagworte wie Klassenkampf und Militarismus sogar bis in die Sagazeit.

Es hat in der norwegischen Geschichtsschreibung der letzten Jahr- zehnte natürlich nicht an Versuchen gefehlt, eine Verbindungsbrücke zwischen der glänzenden Vorzeit und dem Norwegen der Gegenwart zu schlagen, und darüber, sowie über die Erforschung der Gründe des nor- wegischen Niedergangs im Mittelalter ist manche Fehde ausgefochten worden. Derjenige, dem es schließlich gelungen ist, die verborgenen Fäden aufzudecken, die von dem Norwegen des Frühmittelalters durch das Dunkel der Dänenzeit bis zum neunzehnten Jahrhundert führen, ist Ernst Sars. Er hat die Gründe dargelegt, weshalb die Norweger ihre äußere Selbständigkeit verlieren mußten, ihre innere aber behielten, wie aus dieser heraus der norwegische Staat im 19. Jahrhundert neu geboren wurde, und warum das ehedem aristokratischste Land später das demokratischste wurde. Seine Arbeit „Norge under Foreningen med Danmark“ bezeichnet den Beginn eines neuen Abschnittes in der nor- wegischen Geschichtsforschung. Mit Recht setzt man Sars’ Namen an erste Stelle, ist er doch auch der einzige norwegische Historiker, der wenn auch mit Hilfe der Franzosen, Fustel de Coulange, Guizot, Tocqueville sich eine eigene geschichtliche Gesamtauffassung ge- bildet hat...

Die Zeit, in der die Deutschen mit Norwegen in nähere Verbindung getreten sind, ist natürlich auch verschieden berurteilt worden. Sars meint, daß die Hanseaten eine Lücke ausgefüllt und Norwegen wirt- schaftlich gehoben hätten. Alexander Bugge und viele der jüngeren be- haupten, daß die Deutschen verheißungsvolle Anfänge norwegischen Bürgertums und norwegischen Seehandels vernichtet hätten.

Bis zu einem gewissen Grade kann die vorliegende Schrift eine nor- wegische historische Bibliographie ersetzen. Die Haupterscheinungen

29*

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sowohl. was norwegische Reichs- wie Lokalgeschichte anbetrifft, sind verzeichnet, ebenso die Quellenveröffentlichungen. Auch nordische Alter- tumskunde, Kunst- und Literaturgeschichte sind in besonderen Aufsätzen berücksichtigt. Darüber hinaus erfabren wir, wie schon gesagt, das Wichtigste über die Hauptrichtungen der jüngeren norwegischen Ge- schichtsschreibung. Wenn man bedenkt, auf wie verhältnismäßig wenigen Schultern in dem kleinen Lande die Arbeit geruht hat, so wird man den norwegischen Historikern seine Hochachtung für das, was sie in den letzten 50 Jahren geleistet haben, nicht vorenthalten können, und was die vorliegende Schrift betrifft, so muß man bedauern, daß sie nicht auch in deutschem Gewande erschienen ist. Sie würde der norwegischen Ge- schichtswissenschaft in Deutschland sicherlich manchen Freund werben können. | | Greifswald. . Johannes Paul.

Friedrich Lenz, Staat und Marxismus. Grundlegung und Kritik der marxistischen Gesellschaftslehre. Stuttgart und Berlin, J. G. Cotta Nachf., 1921. XXIV, 1758. 8. 1.

Nachdem die Sozialdemokratie, durch die Revolution zur Macht empor- gehoben, sich in die Möglichkeit versetzt sah, ihr soziales Reformprogramm

in die Wirklichkeit überzuführen, trat das Uberraschende ein, daß sie

resignierte und von wesentlichen Eingriffen in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben absah. Diesen Punkt nimmt Lenz zum Ausgang für seine Betrachtungen, entwickelt aber vorerst, um einen sicheren Be- ziehungspunkt zu haben, seine eigene Staatsauffassung an Hand der polaren Begriffe Macht und Wirtschaft, dabei Macht ganz im Sinne Rankes fassend als ein geistiges Wesen, das sein eigenes Leben hat und sich seinen Wirkungskreis bildet. Da das Verhältnis von Macht und Wirt- schaft in ruhigen Zeiten verborgen ist und erst zutage tritt in „den Konstellationen jener kritischen Momente . .., in denen ein gewaltiger Staatenkampf die sonst latenten Abhängigkeiten offenbart“, wählt Lenz für seine staatstheoretischen Erörterungen das Jahr 1918 als Schnitt- fläche und weist mit gründlicher Kenntnis weltwirtschaftlicher Zusammen- hänge nach, daß die staatliche Macht das Primäre ist und daß alles wirt- schaftliche Leben von ihr die entscheidenden und bestimmenden Impulse erhält. Diesem „Gesetz der Außenkonstellation“ hat sich auch die Sozial- demokratie nicht entziehen können, als sie in dem für die Verwirklichung

ı Die Tatsache, daß vor kurzem bereits eine zweite Auflage notwendig wurde, zeugt von der Beachtung, die die Schrift gefunden hat.

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ihrer Ideen denkbar ungeeigneten Augenblick zur politischen Macht ge- langte. So erklärt sich die eigentümliche Zurückhaltung der Sozial- demokratie, die sie erst gar nicht ernstlich versuchen ließ, ihre Gesell- schaftsordnung an die Stelle der bisherigen zu setzen, auf die Gefahr hin, durch die Unterwerfung unter das Diktat des Feindbundes den Keim der Zersetzung in ihre eigenen Reihen zu tragen. Auch in der ganz andersartigen Entwicklung des Sozialismus in Rußland sieht Lenz nur eine Bestätigung des Gesetzes der Außenkonstellation, denn der russische Marxismus in seiner radikalsten Form verdanke die Möglichkeit seiner Durchsetzung nicht zuletzt der Tatsache, daß ihn sich der russische Staats- gedanke angeglichen und zur äußersten gegensätzlichen Formulierung seines Standpunktes veranlaßt habe.

Zum eigentlichen Thema übergehend sieht Lenz den „Kernpunkt der marxistischen Gesellschaftslehre“ in der Auffassung vom gesetzmäßigen Ablauf der geschichtlichen Entwicklung in der Form einer dialektischen Trichotomie, deren erste Stufe erfüllt ist von dem „Dämmern einer Ur- geschichte, die nur kommunistisch lebende primitive Gruppen kennt“, auf deren zweiten Stufe dann die gesellschaftlichen Kräfte den Klassen- staat mit seiner engen Verbindung von politischer Macht und herrschender Klasse hervorbringen, während auf der letzten Stufe der Staat zugleich mit den Klassengegensätzen von der Gesellschaft in sich aufgehoben wird und abstirbt. |

Durch die Art der Behandlung hat Marx selbst der Erkenntnis seiner Geschichtsauffassung die größten Schwierigkeiten bereitet. Will man seine Lehre aus den einzelnen zerstreuten Bruchstücken rekonstruieren, so hat man auszugehen vom unbedingt Feststehenden, Sicheren. Das ist bei Marx wie bei den anderen Junghegelianern, die sich zur Frage der geschichtlichen Entwicklung geäußert haben (Lenz nennt Gustav Lenz, es könnten noch mehrere andere Namen beigebracht werden), die Überzeugung, am Anfang des die Entwicklung des Menschengeschlechts abschließenden Zeitalters zu stehen. Gehen wir sodann mit der Frage- stellung nach der Eigenart der vorangehenden Glieder des dialektischen Prozesses an die vielinterpretierten Stellen seiner Werke heran, in denen er seine Geschichtsauffassung niedergelegt hat, so zeigen die Abschnitte im „Elend der Philosophie* und in der Einleitung zur „Kritik der poli- tischen Ökonomie“ mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß die Ideal- gesellschaft der Zukunft aus der Gesellschafts- und Wirtschaftsstufe der Bourgeoisie dadurch hervorgeht, daß deren antagonistisches Element, das Proletariat, die Fesseln der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung sprengt, wie auch die Bourgeoisie ihrerseits wieder auf eben dieselbe

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Weise aus dem antagonistischen Element der von ihr gesprengten feudalen Gesellschaftsordnung hervorgegangen ist. Diesen dialektisch - trichoto- mischen Dreiklang Feudalismus Bourgeoisie klassenloser Zukunftsstaat können wir also ebenfalls als gesichertes und feststehendes Ergebnis buchen. Alle Versuche aber, durch Interpretation der in Frage kommenden Stellen deutlich zu machen, wie Marx sich den organischen dialektisehen Zusammenhang der Vorgeschichte, der antiken und der orientalischen Wirtschaftsstufen mit dieser sich so deutlich abhebenden Trichotomie ge- dacht hat, sind mir bisher infolge der Unbekümmertheit der Marxschen Diktion zuschanden geworden, so daß ich glaube, daß wir uns in diesem Punkte mit einem non liquet werden bescheiden müssen. In Marxens Sinn ist das kein Fehler, denn er war philosophischer Realist, dem es durchaus genügte, die Entwicklung, in der er selbst stand und der seine Ziele angehörten, einer strengen Gesetzmäßigkeit unterworfen aufzeigen zu können.

Angesichts dieses so klar gezeichneten dialektischen Verhältnisses yon Feudalismus, Bourgeoisie und Proletariat der Urgeschichte die von Lenz angenommene Stellung der Position in der dialektischen Trichotomie zu- weisen zu wollen, das hieße denn doch Marx eines Mangels an logischer Folgerichtigkeit zeihen, der bei einem so scharfen philosophischen Kopf nicht gut vorausgesetzt werden kann. Lenz kommt auch nur zu dieser unmöglichen Annahme, weil er nicht scharf genug zwischen Marx und Engels unterschieden hat.

Das einzigdastehende Verhältnis beider Männer hat zur Voraussetzung nicht ihre Wesensgleichheit oder auch nur -ähnlichkeit, sondern es beruht im Gegenteil auf ihrer Ungleichheit und Grundverschiedenheit. Nur in gegenseitiger Ergänzung vermochten sie das Werk zu schaffen, das als eine Einheit fortwirkte. Engels hat auf anderen Gebieten, besonders dem ökonomischen, so viele Verdienste, daß es keine Herabsetzung für ihn bedeutet, wenn wir feststellen, daß er ein völlig unphilosophischer Kopf war. Dieses Urteil ist wohl nicht zu hart bei einem Mann, der z. B. der philosophischen Leistung Kants so verständnislos gegenüber- stand, daß er die Frage nach der Übereinstimmung von Ding an sich und Erscheinung durch den Hinweis auf den praktischen Gebrauch, den wir von den Dingen machen, glaubte lösen zu können. „The best proof of the pudding is in the eating!.“ Ebenso läßt seine Anwendung des Begriffs der Dialektik Zweifel entstehen, ob er sie je wirklich ver- standen hat.

1 „Neue Zeit“ 1893 I, 15.

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Die Lehre von der Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Werdens ist aber durchaus philosophische Konstruktion und kann daher nur als eine Leistung von Karl Marx in Anspruch genommen werden, wogegen Engels’ Bedeutung für die Gesellschaftslehre sich im wesentlichen in der Rolle des Popularisators erschöpft, und was er an Eigenem zur Frage der Geschichtsauffassung gegeben hat, weist ihm, schon durch den Zeit- punkt seines Erscheinens, seinen Platz unter den Fortbildnern der Marx- schen Geschichts- und Gesellschaftslehre an. Lenz hat diesen Niveau- unterschied der beiden Männer wöhl erkannt und weist mehrfach auf ihn hin, aber er hat dieser Erkenntnis nicht die aus ihr sich für sein Problem ergebenden fruchtbaren Folgerungen zu ziehen gewußt,

In den nun folgenden Abschnitten stellt Lenz Marx in den geistes- geschichtlichen Zusammenhang hinein und spürt, unter Aufzeigung aller Umbiegungen und Fortbildungen, die sich diese Ideen gefallen lassen mußten, die Quellen auf, aus denen Marx bewußt oder unbewußt geschöpft hat: Hegel, von dem er die Gesetzmäßigkeit des sozialen Geschehens als Schema für die Entwicklung der Menschheit hatte, Rousseau, dessen societe und forces propres zur „Gesellschaft“ und zu den „gesellschaft- lichen Kräften“ umgebildet wurden, die Ideen der französischen Revo- lution, die ihm mit ihrer Abstraktion der Begriffe homme und citoyen das Vorbild zu seiner Trennung der Gesellschaft vom bürgerlichen Staat gaben. Dabei wird die nahe Verwandtschaft der Marxschen Produktiv- kräfte mit dem absoluten Geist Hegels und dem ursprünglichen Genius Rankes ins hellste Licht gerückt. Aber es wird auch das große Neue betont, das Marx gebracht hat: sein Hinausschreiten über die naturrecht- liche Konstruktion des vereinzelten Jägers und Fischers, diese Schöpfung des phantasielosen 18. Jahrhunderts, seine Überwindung der Smith und Ricardo, denen die Produktionsverhältnisse ihrer Zeit ewige Gesetze der Gesellschaft waren, durch die Erkenntnis, daß „die Formen der Gesell- schaft keine absoluten“ sind, sich vielmehr „mit dem empirischen Dasein, das sie veranschaulichen, selber wandeln“.

Aber die Kritik der marxistischen Gesellschaftslehre bleibt nicht beim Aufzeigen dieser inneren Bedingtheiten und Abhängigkeiten stehen, das tbeoretische Gebäude wird auch von außen her mit guten Gründen in seinen Fundamenten erschüttert. Es wird als philosophische Konstruktion aufgezeigt, der eine entsprechende Unterbauung durch empirische Er- fahrung durchaus fehlt, zudem keineswegs entstanden als das Ergebnis des Strebens eines nach Erkenntnis dürstenden Geistes, sondern wesent- lich geschmiedet als Waffe zum Kampf von einem Manne, der, vom preußischen Staat aus seiner Bahn geschleudert, den Staat schlechthin

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mit glühendem Hasse bedachte, in diesem Hasse zur grundsätzlichen Negierung des Staates fortgeschritten war und zu diesem Zwecke in seiner Lehre die Gesellschaft begrifflich von ihm losgetrennt hatte. Diese Scheidung von Staat und Gesellschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der marxistischen Sozialtheorie ausmacht, wird einer doppelten Probe unterworfen, der der Geschichte und der Politik zu Anfang des Aus- einandertretens beider und bei ihrer schließlichen Wieder vereinigung, und weiterhin wird gezeigt, daß Marx den begrifflichen Widerspruch, der darin liegt, daß die staatlichen Rechtsnormen schon in der gesellschaftlichen Basis enthalten sind, dann aber infolge der Lostrennung des politischen Staates von derselben noch einmal im Uberbau auftreten, weder an den Produktions verhältnissen früherer Zeiten, noch an den konkreten Rechts- verhältnissen der bürgerlichen Epoche aufzulösen vermocht hat. Als einen der schlimmsten Mängel im Denken von Marx und Engels empfindet es Lenz, daß sie alles politische Geschehen rein innerstaatlich sehen, ohne zu bemerken, daß der Staat auch ihm eigentümliche, für sein Wesen entscheidende außenpolitische Aufgaben hat.

Diese kritischen Ausführungen unterbaut“ nun Lenz in einem „Ur- sprung des Marxismus“ überschriebenen Abschnitt. Hier wird die Hin- wendung Marxens zum Sozialismus vom historischen Standpunkt aus gewürdigt, es werden die Einflüsse untersucht, unter denen er seinen Weg nahm, und im ganzen wohl richtig, wenn vielleicht auch mit einer gewissen Uberschätzung Feuerbachs bei gleichzeitig zu geringer Ein- schätzung Lorenz Steins gezeichnet, vor allem aber wird der Primat des wollenden Politikers vor dem erkennenden Gesellschafts wissenschaftler betont. Wieder drängt sich die Parallele mit Hegel auf, der auch mit seinem System die Periode der wahren und endgültigen Erkenntnis herauf- gebracht zu haben glaubte. |

Zum Schluß verfolgt Verfasser in zwei Kapiteln die Wandlungen der marxistischen Gesellschaftslehre in Rußland und Deutschland und gibt wertvolle Anregungen und Problemstellungen für eine Geschichte des Sozialismus in diesen Ländern.

Im ganzen ist festzustellen, daß Lenz sehr richtig erkannt hat, daß philosophische Systeme nicht in sich selbst ruhende logische Gedanken- gebäude sind, sondern bedingt durch die persönliche Eigenart ihres Schöpfers, aus der sie mit Notwendigkeit hervorwachsen. So schickt er denn seiner Schrift in einer umfangreichen Einführung ein Bild des Menschen Marx voraus, das mit zu dem Besten gehört, was über diesen Denker geschrieben worden ist. Lenz ist bis ins Innerste der Marxschen Persönlichkeit vor- gedrungen, von wo aus erst die synthetische Einheit dieser Individualität

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sichtbar wird. Aber auch diese Erkenntnis hätte noch in ganz anderer Weise für die Untersuchung fruchtbar gemacht werden können; vielleicht hätte dann die Schrift jene innere Einheit und Geschlossenheit erhalten, deren Fehlen sich gelegentlich recht störend geltend macht. So ist die Linienführung mitunter ein wenig kraus, Probleme werden aufgeworfen, aber sprunghaft geht die Darstellung an ihrer Lösung vorüber anderen Gedankengängen zu. Mag das auch zu einem guten Teil in der Eigenart der Arbeit liegen, denn sie soll keine monographische Behandlung des Themas sein, das stellt Lenz ausdrücklich fest, sondern eine Schrift pro- grammatischen Charakters, so wird man dies doch bedauern und fragen, ob es der Gesellschaftswissenschaft nicht dienlicher gewesen wäre, wenn Verfasser sich noch einige Jahre mit dem Stoff getragen und dann die abschließende Arbeit vorgelegt hätte, zu der er sich in seinem vorläufigen Buche von vielen Seiten her als qualifiziert erweist. Aber vielleicht kommt das noch. H. Wendorf.

Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte. München 1923, Beck. (A. u. d. T.: Handbuch des deutschen Unter- richts für höhere Schulen. Herausgegeben von A. Matthias. Bd. V, I.) 710 S., 30 Taf.

Das Erscheinen der zweiten Hälfte der Kauffmannschen Altertums- kunde (die erste kam 1914 heraus und wurde in dieser Zeitschrift XVII [1914], 103 f. angezeigt) war bereits für 1915 angekündigt worden. Die Befürchtung, das Werk werde ein Torso bleiben, hat sich erfreulicher- weise als unbegründet erwiesen. Man darf den Verfasser zur Vollendung seiner großangelegten, mühevollen Arbeit aufrichtig beglückwünschen, die ein wertvolles Hilfsmittel für die Studien auf dem Gebiete der germa- nischen Altertuniskunde bildet. Der vorliegende Band behandelt die Staatengründungen der Ost- und Westgermanen auf römischem Boden und der in der Heimat zurückgebliebenen Völker, das Siedelungswesen, die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die künstlerische Ent- wicklung. Der Hauptwert ruht in der übersichtlichen Zusammenfassung der bisherigen Forschungsergebnisse, wobei auch die ausländische Literatur ausgiebig herangezogen ist; nur weniges ist übersehen worden. Ob es zweckmäßig war, bei den Personennamen die altgermanischen uns fremd anmutenden Formen (Audwaker, Thiuderic, Gailamir usw.) statt der uns geläufigen, auf die römische Überlieferung zurückgehenden (Odowakar, Theoderich, Gelimar) anzuwenden, darüber läßt sich streiten. Dann hätte aber konsequenterweise dasselbe Verfahren bei den Volksnamen durch- geführt werden müssen, z. B. Austrogoten statt Ostgoten, Wisigoten

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statt Westgoten, wie der Verfasser ja auch sonst von Chimbern, Haugen, Hasdingen spricht. Inkonsequent ist es auch, wenn einerseits von Mer- wingern, andererseits von Karolingern die Rede ist. Zu den zahlreichen Theorien über den Ursprung der Alemannen stellt Verfasser die neue (S. 89 f.), daß diese von den Chatten ausgegangen seien, ohne jedoch irgendwelche sicheren Beweise dafür erbringen zu können; es wird viel- mehr bei der Ansicht, daß die Semnonen als die Urväter jener zu gelten haben, verbleiben müssen. In seiner lehrreichen, von Kauffmann Über- sehenen Schrift: Chatten Hessen Franken führt Georg Wolff aus, daß die Chatten, deren Identität mit den Hessen wohl nicht zu bestreiten sei, sich nicht wesentlich über ihre ursprünglichen Wohnsitze, das Gebiet der Fulda mit der Eder und Schwalm sowie das der oberen und mitt- leren Lahn ausgebreitet haben. Wahrscheinlich sei nur, daß sie nach dem Untergange der Römerherrschaft sich des Teiles des nordmainischen Limesgebietes nördlich des Zusammenflusses von Nidda und Nidder be- mächtigt haben. Wenn ich auch im Gegensatze zu Wolff die Chatten als einen ursprünglichen Bestandteil der Franken ansprechen möchte, so ist doch sicher, daß ihr Anteil an der germanischen Kolonisation sehr gering zu veranschlagen ist. Zu S. 135ff. ist die Arbeit Plettkes, Ur- sprung und Ausbreitung der Angeln und Sachsen (Schuchardt, Die Urnen- friedhöfe in Niedersachsen III, 1), Hildesheim 1921, zu vergleichen. Dieser kommt auf Grund des archäologischen Materials zu dem Schluß, daß die Besiedler des Landes nördlich der Themse, die archäologisch nahe verwandten Angeln und Sachsen, aus Schleswig-Holstein und Nordhannover stammten, während die Bewohner Kents, die Jüten, deren Kultur von der anglosächsischen scharf zu trennen ist, aus dem gegenüberliegenden Frankreich oder Nordbrabant gekommen sind. Nach Kauffmann wären dagegen nur Sachsen (Niedersachsen und Niedersweben, Jüten und Nord- friesen) und Angeln zu unterscheiden. Unter dem Einflusse der An- sicht von Dopsch nimmt Verfasser S. 320 an, daß bei der Landnahme der Baiern die Sippen nicht mehr die Grundeigentümer gewesen seien; doch vergleiche dazu die neueren Bemerkungen Riezlers, Sitzungsberichte der Münchener Akademie 1920, 16. Abhandlung. Irrig isı die Bemerkung S. 334, daß schon Chlodowech die Römer in den fränkischen Heeres- verband aufgenommen habe; vgl. meine Geschichte der deutschen Stämme II, 554. Zu mehreren Ausstellungen geben die Ausführungen über die ostgotischen Einrichtungen Anlaß (S. 386 ff.). Es ist falsch, daß Theoderich d. Gr. das Münzregal besessen und Münzen mit seinem eigenen Bildnis geprägt hat. Die bekannte oft abgebildete vermeintliche Goldmünze mit des Königs Porträt ist kein kursfähiges Geld, sondern ein Medaillon,

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das zur Feier seiner Tricennalien ausgegeben worden ist. Theoderich war ferner nicht König von Italien, sondern nur König der Goten und zugleich kaiserlicher Statthalter von Italien. Was S. 398 über „das Oberhaupt der Gefolgsleute (Seneschall)* gesagt wird, „der das Verdienst gehabt habe, gegen die unaufhaltsame Romanisierung das germanische Bildungsideal hochgehalten zu haben“, ist mir unverständlich. Die Diener- schaft am ostgotischen Hofe stand unter dem praepositus cubiculi bzw. dem cura palatii und dem magister officiorum; einen maior domus, der wie bei den Franken der Vorsteher des militärischen Gefolges gewesen wäre, gab es bei den Ostgoten nicht. Wie das Verhältnis der ostgotischen maiores dumus, deren es mehrere gleichzeitig gab, zu den übrigen gotischen Gefolgsleuten gewesen ist, wissen wir nicht. Der vandalische praepositus regni entspricht einem heutigen Ministerpräsidenten. Die in der Lex Burg. erwähnten domestici (S. 401) bezeichnen nicht die Hofdienerschaft im allgemeinen, sondern sind Beamte mit bestimmten Funktionen, ebenso wie die mit ihnen in gleicher Linie genannten cancellarii (vgl. dazu Mommsen, Neues Archiv XIV, 476ff.), maiores domus; sie gehören der Domänenverwaltung an. Die burgundischen maiores domus nostrae sind ohne Zweifel königliche Hausbeamte und weder mit den fränkischen noch mit den ostgotischen zu vergleichen. Zur Kunstentwicklung sei hin- gewiesen auf die soeben erschienenen Bücher von Äberg, Die Franken und Westgoten in der Völkerwanderungszeit Die Goten und Lango- barden in Italien. Upsala 1923. Dresden. Ludwig Schmidt.

Paul Th. Hoffmann, Der mittelalterliche Mensch. Gesehen aus Welt und Umwelt Notkers des Deutschen. Friedrich Andreas Perthes A.-G., Gotha 1922. 356 S.

Hoffmann war zu der Erkenntnis gekommen, daß er „den mittel- alterlichen Menschen in seiner typischen und zugleich umfassenden Artung“ umreißen könne, wenn er „Notkers Gestalt in seiner ganzen weiten Um- welt, in seiner seelischen und geistigen Sphäre zu zeichnen“ versuche (S. 290). So hat er sich denn mit Andacht und Ernst gemüht, das reiche Leben, das im Tale der Steinach von den Tagen des irischen Gallus bis etwa zum Tode Notkers des Breitlippigen, also bis in das erste Viertel des 11. Jahrhunderts blühte, vor allem aber diesen Notker selbst neuzeitlichen Augen sichtbar zu machen. Er will an Notker nicht bloß das Einmalige beachten, sondern zugleich herausheben, wie dieser Mönch in der Besonderheit seines Lebens das Wunschbild des mittel- alterlichen Menschen überhaupt verkörpert. Dieser sein mittelalterlicher

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Mensch soll den Über wirklichen Träger eines Lebenswillens darstellen, der sich etwa von der Völkerwanderungszeit bis gen Dante hin seine Welt baut. Hoffmann bekundet übrigens, daß er nicht wähnt, mit Notker „den ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ aufweisen zu können, daß vielmehr das Klösterliche und Heimatliche der Notkerwelt Grenzen setze (S. 290). Er glaubt mithin, nur den mönchischen Menschen in dem von jener Zeit gewollten Umriß gezeigt zu haben.

Wer sich gegenwärtig hält, wie sich das deutsche Schrifttum, also auch das deutsche Geistesleben während des Mittelalters entwickelt hat, wird mit einer gewissen Unruhe zu einem Buche greifen, das in dem sprachgewaltigen Lehrer, der unter den Ottonen wuchs und am Ende der sogenannten althochdeutschen Zeit verschied, den „mittelalterlichen Menschen“ festlegen will. Notker starb am Peterstage des Jahres 1022. Ich erinnere kurz daran, wieviel Erkenntnisse und Erlebnisse drei, vier Menschenalter später zu Mönchen und Laien gehören. Seit dem späten 11. Jahrhundert sind die eigentlichen Scholastiker da, die eine durch die Forderungen der Religion bestimmte Welt mit dem Geiste zu umgreifen suchen. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts werden durch den Kampf, der zwischen den Trägern der weltlichen und geistlichen Macht ausbricht, Gesamtheiten erregt, weil der mittelalterliche Reichsgedanke und der mittelalterliche Begriff der Kirche jetzt in weiten Kreisen ge- öffnete Seelen finden. Im endenden 11. Jahrhundert drängt man zum Heiligen Lande, da die Menschen in die Weite sehen und die heiligen Stätten als ein ergreifbares Ziel auffassen. Um 1100 beginnt eine zu- sammenhängende Literatur romanischer und deutscher Sprache, weil die Geister eine höhere Stufe der Mündigkeit erstiegen haben. Bald nach Notkers Tode wellt über St. Gallen die mönchische Reformbewegung hin, die durch die Hirschauer im letzten Teile des Jahrhunderts besondere Wucht erhalten sollte. Dies Ereignis nenne ich zuletzt, da ich mich nicht damit begnügen darf, es in einem Satze zu erwähnen. Hoffmann beklagt mit anderen, was der Reformeifer hinwegschwemmte (S. 72, 77, 81). Für den Erforscher deutschen Schrifttums ist es ebenso wichtig zu erkennen, was aus dem aufgerissenen Erdreich vermönchter Seelen auf- wuchs. Gewiß, die inselhafte Kultur des althochdeutschen Klosters mit ihrer bunten Mischung von Strenge und Lässigkeit war unwiderbring- lich dahin. Aber gerade deutsche geistliche Dichtung, in der etwas vom Feuer der Reformer lodert, zeigt, was gewonnen war. Damals scheiden sich die Seelen der Mönche und auch der Laien mit einem gegen die vorausliegenden Zeiträume gesteigerten Bewußtsein von der Umwelt ab, damals entdecken die Seelen stärker als zuvor ihre Verbundenheit. Sie

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werden geweitet, in die Höhe gewölbt, vertieft. Beachtet man so, was um 1100 die Seelen erregen kann, so sieht man leicht, daß Notker noch in einer anderen Welt lebte. Er stellt als Lehrer einer Klosterschule die Kenntnis geistlicher Bücher über die Kenntnis der sieben freien Künste. Gleichwohl merkt man, wenn er erläutert, daß er selbst ganz da ist, wenn er über Rhetorisches und Logisches spricht, wenn er Sacherklärungen herbeiträgt. Er ist weder ein eigentlicher Theologe, noch ein eigentlicher Dialektiker, noch ein eigentlicher Naturgelehrter, noch gar ein eigent- licher Humanist. Alles, was im hohen und späten Mittelalter als selb- ständige Richtung geistigen Strebens erscheint, als Richtung auf das Theologische, auf das Dialektische, auf die Natur, auf die mit der Antike gegebene Weltlichkeit, all das ruht in Notker noch ungeschieden. Zwar weist er weit über seine Zeit binaus dadurch, daß er bewußt das Latein durch das Deutsche ersetzt; aber als Gelehrter, als Mönch, als Mensch gehört er zur Jahrtausendwende. Wer aus diesem Notker das Urbild des mittelalterlichen Mönches herausarbeiten will, setzt sich der Gefahr aus, daß er entweder allzuweit von jenen großen Mönchen des 12. und 13. Jahrhunderts abbleibt, die aus reicher Seele mit großer Bewegung spenden oder daß er die Seele des frühmittelalterlichen, des althoch- deutschen Menschen künstlich aufdehnt. Hat Hoffmann diese Gefahren gebannt?

In den einleitenden Abschnitten (1 4) sieht der bewegliche Verfasser aus großer Entfernung, in der Farbenunterschiede verschwinden, auf den weiten Raum der Spätantike und des Mittelalters. Darum kann er seine Beobachtungen in die unglückliche Formel, die aus vielen Gefächern eins macht, fassen: Ziel des Mittelalters sei das „Reich nicht von dieser Welt“ (S. 3). Laotsze und Buddha, also Fremdartiges soll Mittelalter- liches, also Nahes erläutern (vgl. das Register unter Buddha, Laotsze, Nirwana, Tao). Der schwere Körper historischer Erscheinungen droht auf diese Weise gelegentlich zur durchsichtigen flatternden Hülle zu werden.

Hoffmann plaudert sodann über die Benediktinerregel (5), schildert das alte St. Gallen, spricht von den Mönchen des Klosters (6—9). Mich dünkt es eine besonders schwierige Aufgabe zu sein, das Erlebnisfeld . der frühmittelalterlichen Menschen abzustecken. Der Verfasser deutet allerdings ohne Hemmung, was uns die Überlieferung zurückließ. Aber die alten Mönche stehen oft in einer Lebendigkeit da, die erweist, daß zu viel in spröde Nachrichten hineingelesen ist.

Die Hälfte des Buches gehört Notker und seinen Schriften. Hoff- mann legt dar, was Notkers Schriften enthalten, d. h. was Notker vor-

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getragen, im Unterricht hingereicht hat. So wird des Boethius Conso- latio philosophiae, so des Martianus Capella Hochzeit des Merkur und der Philologie klug durchgesprochen. Nirgends ist jedoch ganz scharf die Frage gestellt, wie weit Notker und seinen Zeitgenossen der Gehalt dessen, was sie weitergaben, zu lebendigem Besitz geworden war. Aus der Art, wie Notker eindeutscht, wird man gewißlich schließen müssen, daß er, der Zeitgenosse Gerberts, das, was er lehrt, ganz anders be- herrschte als Mönche der beiden vorausliegenden Jahrhunderte Aber das Verständnis hat Grade, Und wieviel von dem, was Notkers Worte an sich enthalten können, hell beleuchtet im Lichtkegel seines Bewußt- seins stand, bedarf sorgsamer Untersuchung. Nur auf eine Stelle will ich hindeuten. Besonders stark zeigt sich, wie sorglos Hoffmann er- läutert, als er von „Notkers Mystik“ spricht (S. 280—282). Er führt da Psalmenworte und zugehörige Erklärungen an, die Notker, anerkannten Kommentatoren folgend, in seine Sprache hinübergerissen hat. Ich weiß nicht, ob von Hoffmann gründlich nachgeprüft ist, was Notker seinen Quellen verdankt. Mir fällt auf, daß er die Schrift H. Naumanns über Notkers Boethius (Quellen und Forschungen 121, 1913) nie anführt. Wie dem aber auch sei, selbst wenn über einigen Stellen, so wie sie die Überlieferung bringt, ein mystischer Glanz liegt, so darf man doch

noch nicht von „Notkers Mystik“ reden. Daß Notker dem Urbild des

Mönchs, wie er es sah, mit aller Kraft nachstrebte, daran ist mir kein Zweifel. Aber man hat sich zu fragen, ob Notkers religiöser Drang aus den tiefsten Gründen der Seele kommt, oder ob Notker doch nicht der Richtung seines Innern nach vor allem ein Gelehrter ist, und zwar ein Gelehrter, der Sacherklärung will, der ganz besonders sich um die Form, die Verkörperung seiner Gedanken müht. Hoffmann hebt einmal hervor, daß Notker mit seiner Verdeutschung logischer Schriften „unbestreitbar weit über seine Epoche“ hinausragt (S. 185). Leider erzählt er über Notkers Sprache und Stil viel zu wenig. Da Notker zu den großen Sprachmeistern unseres Volkes gehört, sollte ein Notkerbuch vor allem dem Sprachmeister Notker gelten!. Den Verfasser mag gerade sein Hauptziel, in Notker den mittelalterlichen Menschen hinzustellen, verhin- dert haben, das, was nicht allgemein mittelalterlich an Notker ist, in den Mittelpunkt der Notkerwelt zu rücken. Die Folge ist leicht zu erschließen. Weil Hoffmann nicht ausreichend erläutert, wie die Sprache

1 Wie wenig der Verfasser uns die Sprache Notkers, also das Größte, was wir von Notker haben, verstehen lehrt, darüber sage ich Einiges im Anzeiger für deutsches Altertum.

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Notkers aufgebaut ist, weil er obendrein nicht vorsichtig genug unter- sucht, bis zu welchem Grade Notker den Inhalt seines Wissens durch- seelt, kann er kein hinlänglich scharfes Notkerbild geben.

Ich habe den Eindruck, daß Hoffmann mit anderen kein sicheres Gefühl dafür hat, wie sehr der weite Zeitraum, dem man den Namen „Mittel- alter“ aufzudrücken pflegt, in sich Zeitspannen eigenwertigen Lebenswillens und Lebensstiles birgt. Es ist etwas Eigenes um den Völkerwanderungs- stil, etwas Eigenes um den Schwung der Karolingerkreise, etwas Eigenes um die Jahrtausendwende, etwas Eigenes um die Stauferzeit, etwas Eigenes um das späte Mittelalter, das für Deutschland das gotische Mittelalter ist. Es lassen sich Kennzeichen angeben, die alle oder einen Teil solcher Zeitspannen und Stile gegenüber der Antike und dem, was sich nach dem Mittelalter erhebt, einen. Es lassen sich die überwirk- lichen Urbilder der mittelalterlichen Berufe Herrscher, Priester, Mönch, Ritter, Handwerker in unbestimmten Umrissen zeichnen. Mit solchem allgemein Mittelalterlichen vermag man natürlich nicht die Sonderwelt einer Einzelperson, eines Einzelstiles auszufüllen. Man kann umgekehrt nicht von irgend einer Einzelperson oder von irgend einer begrenzten Zeit- spanne aus das allgemein Mittelalterliche bestimmen, ohne sehr genau zugleich die Eigenart der übrigen Zeitspannen vor sich zu haben. Wer jedoch die verschiedenen Zeitspannen des sogenannten Mittelalters mit dem Blick für das Unterscheidende betrachtet, der wird allerdings aus ihnen einen Abschnitt oder Abschnitte herausgreifen können, in dem oder in denen Träger der Berufe das Urbild ihres Berufes in großer Voll- kommenheit sichtbar machen. Er wird aber schwerlich feststellen und auch vor der Untersuchung nicht annehmen, daß bereits der mönchische Lehrer eines althochdeutschen Klosters in seinen Schriften den Seelen- raum des vollkommenen Mönches hoch auswölbt.

Hoffmann hat viel zu gewalttätig und oft mit der Kraft RT neu- zeitlicher Begriffe die Notkerwelt zu einer allgemein mittelalterlichen Welt aufgetrieben. So ist er trotz aller Liebe zum Gegenstand weiter von Notker abgeblieben, als es nach dem Stande unseres Wissens notwendig war. Er glaubte, wie ich schon sagte, mit Notker deshalb nicht „den ganzen mittelalterlichen Menschen schlechthin“ darstellen zu können, weil deutsche Heimat und mönchisches Dasein Grenzen setze (S. 290). Daß neben Herkunft und Beruf zugleich die Zeitlage von Bedeutung sei, das hat er nicht genügend beachtet, So viel Schönes er auch im einzelnen gesagt hat, sein Buch, in dem Echt und Unecht zusammengebaut ist, wirkt auf mich so wie etwa künstliche Gotik des 19. Jahrhunderts.

Leipzig. Friedrich Neumann.

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Acta Aragonensia. Quellen zur deutschen, italienischen, französischen, spanischen, zur Kirchen- und Kulturgeschichte aus der diploma- tischen Korrespondenz Jaymes II. (1291 1327). Herausgegeben von Heinrich Finke. Bd. III. Berlin und Leipzig, Walther Rothschild, 1923. LX, 583 S. Grundzahl M. 22,—, gebd. 27,—.

Den beiden inhaltsreichen ersten Bänden der „Acta Aragonensia“ vom Jahre 1908 (vgl. diese Zeitschrift XII, 428 ff.) hat Finke nun einen

dritten folgen lassen, die Frucht neuer spanischer Reisen und ein neuer

Beweis für den fast unerschöpflichen Reichtum, über den das Kronarchiv zu Barcelona für die Zeit des Königs Jayme (Jakob) II. von Aragonien sowie seiner nächsten Vorgänger und Nachfolger verfügt. Mit der Fest- stellung, daß Finke hier abermals 264 Nummern, und zwar zum Teil recht ausführliche Akten, aus den Jahren 1281—1332 veröffentlicht, ist die Summe des Gebotenen keineswegs genügend umschrieben, da sehr zahlreiche weitere Stücke in den beigefügten Noten oder auch in der Einleitung zitiert, verwertet, ganz oder teilweise abgedruckt werden. (In der Einleitung auch spätere Stücke, z. B. S. XXIX ein eigenhändiger Brief Urbans V. an Pedro IV. vor der Rückkehr des Papstes nach Avignon 1370.) Dennoch aber Heißt es auch jetzt wieder, daß wir nur einen bescheidenen Teil der Bestände kennen lernen, eine Auswahl des Wich- tigsten, die aber späterer Nachprüfung und Ergänzung noch manches zu tun übriglassen wird.

Den ganzen Inhalt des vorliegenden Bandes in einer kurzen Anzeige zu erschöpfen, ist nicht möglich. Im Vordergrund dürften wiederum die ausführlichen Korrespondenzen vom päpstlichen Hof stehen, die uns von der Persönlichkeit der Päpste (Bonifaz VIII., Benedikt XI., Clemens V., Johann XXII.) sprechende Bilder geben und alles, was die Kurie be- wegte, erörtern. Doch auch von vielen anderen Seiten kamen den ara- gonesischen Königen Briefe und Berichte zu, und manchmal ist es schwer zu erraten, wie das betreffende Stück überhaupt ins Kronarchiv zu Bar- celona gekommen ist (so S. 225 ein Vikar Heinrichs VII. zu Arezzo an den Podesta von Viterbo 1312). Ganz besonders werden naturgemäß die Mittelmeerländer bedacht. Der Kampf um Sizilien, den zwei Schüler Finkes, Hans Eduard Rohde (1913) und Eugen Haberkern (1921), be- handelt haben, die sardinische Frage und anderes, was damit zusammen- hängt, nimmt einen breiten Raum ein; aber auch die oberitalienischen Seestädte, der Türkenkrieg, die Templerangelegenheit usw. spielen eine erhebliche Rolle. Zur deutschen Geschichte bringt der Band, nach Bei- trägen zur Zusammenkunft Rudolfs von Habsburg mit Karl II. von Neapel 1291 (Böhmer-Redlich 2443a) und zur Gesandtschaft Albrechts I. an

`S

Clemens V. 1306 (Fritz Gutsche, Beziehungen 18ff.), eine ganze Reihe neuer und recht interessanter Stücke zum Römerzug Heinrichs VII. 1310—1313, zu der Doppelwahl von 13 14 und dem anschließenden Kampf der Gegenkönige, zum Romzug Ludwigs des Bayern 1327—1330 sowie zu den Unternehmungen König Johanns von Böhmen 1329—1331. Am meisten Beachtung verdienen dabei die Nachrichten zur Geschichte Hein- richs VII.: die Opposition mehrerer Kardinäle gegen die dem Papst von Philipp dem Schönen aufgenötigte Politik (S. 238), die hochgespannten, an Dantes Monarchie erinnernden Anschauungen Friedrichs von Sizilien und seines Kreises über die Macht und Bedeutung des Kaisertums (8. 251, 265, 273f.), aber auch der ausschweifende französische Imperialismus, der u. a. die „Monarchia“ in Spanien gewinnen zu können hoffte (S. 231). Das anfangs recht rege Interesse Jaymes für seinen Schwiegersohn, Friedrich den Schönen, flaute mit der Schlacht bei Mühldorf alsbald ab; offenbar hat sich der Realpolitiker damals keiner Täuschung über den Stand der Dinge in Deutschland hingegeben.

Neben das politische Material zur Geschichte der weltlichen Staaten tritt ein reiches kirchenpolitisches, über das Finke in der Einleitung (nach einem Abschnitt über die Archive) eine recht instruktive Zusammen- stellung gibt. Es handelt sich um das Verhältnis des aragonesischen Staates zur Kirche, die Besetzung der Bistümer und anderen geistlichen Stellen, Synoden, Ehedispense, Inquisition, Spiritualen, Michael von Cesena und Wilhelm. von Occam (1328/29), tonsurati (geschorene Laien), Juden u. dgl. m. Auf Schritt und Tritt stoßen wir dabei auf die engste Ver- bindung von Staat und Kirche in Aragonien, wo die Cortes bereits im 15. Jahrhundert die unbefleckte Empfängnis Mariae zum Staatsgesetz erhoben haben (S. XLIX). In diesen Zusammenhang gehören auch S. XXVIIf. die beiden ersten erhaltenen Originalsuppliken Jaymes II. mit den eigenhändigen Anweisungen, die Clemens V. und sein Referendar, der Nepote Wilhelm Ruffati, dazu geschrieben haben (1305). Sehr groß ist schließlich die Fülle kulturgeschichtlicher Notizen, die uns das Leben und Treiben, die Formen und Sitten, das Denken und Fühlen der Menschen dieser Vorrenaissance näherbringen. Man vergleiche etwa S. 86 f. die an den bekannten Streit Friedrich Barbarossas mit Hadrian IV. erinnernde Beschwerde Jaymes über einen Brief Philipps des Schönen, in dem der Nam® des. Briefschreibers dem des Adressaten vorangestellt war (1299), oder S. 155ff. die ausführliche Denkschrift über die Kaufleute und die Möglichkeit eines Handelskriegs mit Frankreich (13062). Hier gibt Finke erwünschte Ergänzungen zu der wichtigen Publikation von Antonio Rubió y Lluch, Documents per Y'historia de la cultura Catalana mig-eval,

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Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 80

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2 Bände, 1908 - 1922; vgl. auch Finkes Abhandlung über die Beziehungen der aragonesischen Könige zur Literatur, Wissenschaft und Kunst im 13. und 14. Jahrhundert, Archiv für Kulturgeschichte 8 (1910).

Es soll zum Schluß nicht verschwiegen werden, daß der Band eine gewisse Sorglosigkeit in der äußeren Gestaltung aufweist. Namentlich das Register hat darunter gelitten. Schon daß die zahlreichen Namen aus der, 60 Seiten umfassenden, mit Texten durchsetzten Einleitung darin keine Aufnahme fanden, ist ein empfindlicher Mangel. Aber auch aus . dem Hauptteil fehlt vieles. Eine Durchsicht von 15 Nummern (auf 35 Seiten) ergab folgende Lücken: Alfonso III. 26f.; Alle 31f.; val d’Aran 42; Barchinona 25, Grfsch. 35, 53; Basilicata 21, 48; Bastida, A. ça 20f.; Blanca v. Frankreich 34, 36, 39f, 41f.; Carolus II. 32; Karles 38; Castella, Infant Alfonso 33, 36, 44; Ferrando de Cast. 36; Fridericus III. 28; Gerardus ep. Sabin. 24; Jerusalem 48; Neapel 28f.; Orleans (succentor Aurelianensis) 40; Paulus abbas 54; Petrus III. 32; Pere 39; Procida, insula 22, 48; Romana curia, ecclesia 37, 39, 41f., 46, 52; Seruaria 40; Siurana 27; Tarantol 35; Valencia 41; Valois, Carolus de 21, 28, 30, 37; Tatabe archidiac. 54. Das ist eine etwas lange Liste für so wenige Seiten! Und manchmal sind gerade recht wichtige Zahlen weggefallen; bei Ludwig dem Bayern z. B. wäre am Schluß (statt 520f., 525, 543, 552f.) zu lesen: 521, 525 534, 540, 542 f., 549—551, 553f. Auch an anderen Irrtümern fehlt es nicht. Albrecht I. z. B. kommt S. 298 nicht vor, Bertrandi villa = Villa Bertrandi, Brolio lies G. de, Canellis l. 32, Montecatheno (Moncada) ist in Guilelmus und Guillerma (S. 39) zu scheiden (und vielleicht hängt damit auch irgendwie der rätselhafte „Kardinal Wilhelm“ im Regest S. 34 zusammen, von dem im Text gar nicht die Rede ist). Bezeich- nungen wie „Infantin von Kastilien“ (34, 40), „König von England“ (35, 42) usw. sind im Register zu deuten. Sieht man ferner, daß bei Doppelnamen, bei Varianten, Herrschern u. dgl. viele Verweise vermißt werden, daß für die Erklärung der Ortsnamen mehr hätte geschehen können usw., so kann man dieses Register nur mit etwas gemischten Gefühlen betrachten. Mehr als einmal eröffnet uns Finke die Hoff- nung auf eine nochmalige Fortsetzung der großen Publikation (Einleitung S. XI, XIII, XLIX). Indem wir unserem Dank und unserer Freude darüber Ausdruck geben, möchten wir zur Erwägung stellen, ob es nicht angängig wäre, dem 4. Band der Acta Aragonensia, der zeitlich die Ver- bindung zu den Acta concilii Constanciensis schlägen soll, ein sorgfältig gearbeitetes, in jeder Hinsicht vollständiges Gesamtregister beizugeben.

Halle a. S. R. Holtz mann.

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Johannes Kretzschmar, Der Heilbronner Bund 1632—1635. 3 Bde. Lübeck 1922. XXIII, 486, 626 u. 503 S. 8°.

Dieses Werk, das die erschöpfende Behandlung eines zeitlich auf einige Jahre beschränkten, aber ungemein weitschichtigen historischen Stoffes darstellt, wurde im Auftrag der sächsischen Kommission für Ge- schichte in Leipzig im Jahre 1918 vollendet, konnte aber der Zeit- umstände halber erst 1922 mit Hilfe interessierter Kreise in Schweden fertig gedruckt werden. Kretzschmar, der Verfasser von „Gustav Adolfs Plänen und Zielen in Deutschland“, war wie kein anderer zu dieser Arbeit berufen, da die genaue Kenntnis der ersten schwedischen Epoche im Dreißigjährigen Krieg notwendig ihr Fundament bilden muß. Sie setzt Kretzschmar in den Stand, in einer äußerst instruktiven Einleitung das Verhältnis der deutschen protestantischen Stände zu ihrem Befreier und seinen Absichten auseinanderzusetzen, die Kräfte und Gegenkräfte, die für die Verwirklichung jener Absichten maßgebend waren, einzu- schätzen und damit zum Verständnis für die Entstehung und die Schick- sale des Heilbronner Bundes den Grund zu legen. Es ergibt sich, daß Gustav Adolf kurz vor seinem Tode weder militärisch noch politisch auf dem Gipfel seiner Laufbahn stand und daß seine Macht nur auf seiner Persönlichkeit und der Armee, nicht auf Verträgen beruhte. Mit aller Schärfe kündigte sich schon der Gegensatz zwischen dem immer deut- licher als Eroberer auftretenden König und den Ständen an, die um ihre Libertät nicht weniger besorgt waren, als um ihre Religion. Der Reichs- kanzler Oxenstierna hat den großartigeren Teil von Gustav Adolfs Pro- gramm, die sogenannte Assecuratio, die Zusammenfassung aller protestan- tischen Kräfte unter erblicher schwedischer Führung, aufgegeben, weil dieses im einzelnen nicht aufgehellte Projekt mit der unersetzlichen Person des Königs stehen und fallen mußte; um so zäher verteidigte er den andern Teil, die Satisfactio, die Erwerbung von günstig gelegenen deutschen Gebieten. Zugleich sollte dieser Preis ohne weitere Belastung Schwedens errungen werden; den Krieg mußte man fortsetzen, aber die Mittel dazu sollten die deutschen Stände liefern, die militärische und politische Leitung jedoch sollte der Krone Schweden verbleiben. Es ist klar, daß sich Oxenstierna hier eine Aufgabe stellte, deren Lösung auf die Dauer unmöglich war. Der Konflikt zwischen den Zielen des schwedischen Patrioten und den entgegengesetzten Bedürfnissen der evangelischen deutschen Stände drückt der Geschichte des Heilbronner Bundes den Stempel auf.

Gestützt auf ein gewaltiges Quellenmaterial schildert Kretzschmar in ausführlichster Art, aber immer mit dem Ausblick auf das Wesentliche, 30 *

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die Entstehung und Entwicklung des Versuchs, das begonnene Werk Gustav Adolfs teilweise fortzusetzen, eine Menge der verschiedensten und sich durchkreuzenden Interessen im Zeichen des Kampfes um die Religion zu vereinigen und aus der deutschen Zerfahrenheit einen straff organisierten Körper mit fremder, nun aber der Autorität des königlichen Siegers entbehrender Spitze zu gestalten. Die Darstellung Kretzschmars beschränkt sich natürlich nicht auf die Politik der Stände, welche die Heilbronner Konföderation wirklich geschlossen haben, sondern sie zieht alle dazu Prädestinierten in ihren Kreis und geht sämtlichen politischen und militärischen Ereignissen, die das Schicksal des Bundes mitbestimmt haben, bis ins einzelne nach. Schon die einleitenden Maßregeln Oxenstiernas und seine Taktik mittel- und norddeutschen Fürsten gegenüber erwecken lebhaftes Interesse. Wenn er der einen dank der Abhängigkeit ihres Glücksstandes von Schweden sicher sein konnte, wenn er bei anderen die Aussicht auf territoriale Vergrößerung und militärische Würden wirken ließ oder durch weitgehende Konzessionen, wie bei Kurpfalz, das Miß- trauen zerstreute, so traten ihm doch schon bald widerstrebende Tendenzen entgegen, die ihren schärfsten Ausdruck in der „Braunschweiger Revolte“, einem zwar vorübergehenden, aber symptomatischen Selbständigkeits- gebaren des Herzogs Friedrich Ulrich, fanden. Für die von Anfang an sich von Schweden loslösende Politik Kursachsens und die entgegen- gesetzte Brandenburgs liegt neben anderem besonders die eingehende Arbeit W. Strucks vor, doch erfährt auch sie durch neue Archivalien Ergänzung. So mißt Kretzschmar namentlich auf Grund der branden- burgischen Geheimratsprotokolle dem bekannten Projekt einer Heirat zwischen dem brandenburgischen Kurprinzen und Gustav Adolfs Tochter für die damalige Schwedenfreundlichkeit Brandenburgs eine viel größere Bedeutung zu, als Struck. Auch die Anstrengungen der antischwedischen Friedenspartei in Dresden erhalten durch die Darmstädter Akten weitere Aufklärung. Die Verhandlungen des Heilbronner Konventes, der an die Stelle der von Gustav Adolf geplanten Vorstufe zum Corpus Evangeli- corum, des Ulmer Konventes, trat, sind zwar im großen und ganzen be- kannt, aber über ihren Gang, die Haltung der süddeutschen Stände, das sehr geschickte Vorgehen Oxenstiernas gibt erst Kretzschmar an Hand ausgedehnten archivalischen Materials den erwünschten Aufschluß. Man gewinnt einen tiefen Einblick in das anfängliche Schwanken einzelner Stände, vor allem Württembergs, zwischen Schweden und Kursachsen, in den Kampf Oxenstiernas gegen einen allgemeinen evangelischen Konvent, den die kursächsische Rivalität unerwünscht und unmöglich machte, und seinen Sieg im Prinzip, als am 8. April 1633 die Angehörigen der vier

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oberen Kreise erklärten, mit Schweden eine Konföderation eingehen zu wollen. Die Beratungen über die Ausgestaltung derselben, besonders über die Befugnisse Oxenstiernas als Direktor, der Wettstreit um die Entscheidung in militaribus und die Verfügung über die Einkünfte, das Markten um die Truppenstärke, um die Leistungen für die Armee und die Reform derselben, der Erfolg der Stände im Punkte der Schaffung von Kreisräten, die an die Stelle der verhaßten schwedischen Statthalter treten sollten, deren Autorität aber gering blieb, die Errichtung des Bundesrates!; der neben Oxenstierna ebenfalls keine große Bedeutung hatte, dies alles erfährt neue helle Beleuchtung, nicht weniger die Regelung der Donationen und die sonstigen Vorkehrungen, durch welche Oxenstierna in Heilbronn seine Gegenspieler an Schweden fesselte, ferner das nur allzu begründete mißtrauische Zögern der ständischen Deputierten, dem Vertrage Schwedens mit Frankreich beizutreten. Das Resultat des Heil- bronner Konventes war äußerlich ein voller Sieg des Reichskanzlers, dennoch . war die Stellung Schwedens im Vergleich zu Gustav Adolfs Zeit schwächer: aus der schwedischen Armee war eine Bundesarmee ge- worden, die Eroberungen sollten gemeinsam sein, die Zentralisation hatte an Straffheit eingebüßt, der Direktor des Bundes „leitete ihn nur und beherrschte ihn nicht“, und die Ziele der Kontrahenten waren nicht ganz die gleichen. Am verhängnisvollsten gestaltete sich die finanzielle Frage. Da Oxenstierna keine militärische Niederlage riskieren durfte, mußte sein System der Kriegführung ein defensives sein, und dies ver- langte von den Ständen Anstrengungen, die ihre Kräfte überschritten. Schon in Heilbronn kündigten sich diese Schwierigkeiten an, erst die Kunde von der Offiziersmeuterei bewirkte bei den Ständen größere Bereitwilligkeit.

Die Erweiterung des Bundes war ein dringendes Gebot, dem Oxen- stierna in der Folge die größten Anstrengungen widmete. Seine Vor- bereitungen dazu in Norddeutschland, seine Vermittlertätigkeit bei den fortwährenden Streitigkeiten der Heerführer auf dem niederdeutschen Kriegsschauplatz, wo ein richtiges Oberkommando fehlte und fast alle

1 Ein Irrtum, der nicht Kretzschmar (I, S. 335), sondern P. Schweizer (Geschichte der Schweizer. Neutralität, S. 223) zur Last fällt, sei hier berichtigt. Das pfälzische Mitglied des Bundesrates, Oberst Georg Hans v. Peblis, war kein Schotte, sondern gebürtiger Pfälzer, und kam nicht erst mit der Prin- zessin Elisabeth nach der Pfalz. Diese Meinung Schweizers entstammt einem Lesefehler; die betreffende Stelle in dem Briefe des Obersten Peblis an den englischen Schatzkanzler vom 13. April 1636 lautet folgendermaßen: „sum namque is qui iam triginta annos domus Palatinae Electoralis consiliarius audivi“. Schweizer las statt domus fälschlich dominae.

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von persönlichen Motiven geleitet waren, zeugen von seiner diplomatischen Kunst, die freilich auch Täuschungen nicht verschmähte. Es gelang ihm nicht nur, leidliche Verhältnisse zwischen den Generälen herzu- stellen, sondern auch die fürstlichen Rivalitäten zu beruhigen und bei dem wichtigsten Stand des niedersächsischen Kreises, bei Friedrich Ulrich von Braunschweig, einen dauernden Umschwung zugunsten Schwedens zu bewirken. Selbst die militärischen und politischen Sonderbestrebungen des Landgrafen von Hessen-Kassel und seine weitschweifenden, bis zum Kölner Kurhut reichenden Pläne die Ausführungen Kretzschmars darüber sind sehr beachtenswert verstand er klug auszunützen, um diesen Fürsten bei Schweden und dem Bund zu halten. Besondere Genug- tuung bereitete ihm das Scheitern des von Dänemark und Kursachsen angestrebten Friedenskongresses. Die Friedensfrage war ein Haupt- traktandum des Frankfurter Konventes im Herbst 1633. Dieser erste Bundestag hat als Ganzes vor Kretzschmar keinen Bearbeiter gefunden, nur die damalige Politik der Reichsstädte hat Joh. Müller auf Grund von Augsburger Akten eingehend behandelt und ihren Anteil bei den Beratungen über die Kriegsmittel und die Friedensbedingungen, sowie bei den Verhandlungen mit Frankreich geschildert. Die weit voll- ständigeren Quellen ermöglichen Kretzschmar viele Ergänzungen, nament- lich in bezug auf die Stellung der anderen Stände. Ganz neuen Auf- schluß erteilt er über die erfolgreichen Bemühungen des Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt, seine Neutralität zu wahren und dennoch gegen Erstattung seiner Kontributionsquote den Schutz des Bundes für sein Land und selbst die streitigen „Inhabungen“ zu genießen, während

der katholische Neutralist, der Pfalzgraf von Neuburg, in Frankfurt nichts erreichte. Im ganzen war das Resultat des ersten Bundestages kein günstiges, ein Fortschritt des Bundesgedankens war nicht zu ver- zeichnen, das Direktorium hatte keine Stärkung erfahren weder im Punkt seiner Kompetenz bei künftigen Friedensverhandlungen noch beim Ver- langen nach Erhöhung der Kriegsmittel, die von den Ständen abgelehnt

ı Ein Versehen, das sich schon bei Müller (Mitteil. d. Inst. f. öst. Geschichtsf., Bd. XXIV, S. 276) findet, hat sich auch bei Kretzschmar (I. S. 482f.) einge- schlichen. Bei Anlaß der Erläuterungen zum Religionsartikel 6 des franzö- sischen Bündnisvertrags kann sich die Forderung der französischen Gesandten, man möge in dem Satze „cupit Regia Majestas ... ut in illis locis, quae a statibus in posterum occupari contigerit et ubi catholica religio ante exortum bellam intestinum semper viguit et etiam nunc viget, ejusdem exercitium etiam in posterum relinquatur“, das „et“ durch „vel“ ersetzen, nicht auf das erste „et“, sondern muß sich auf das zweite „et etiam nunc viget“ bezogen haben.

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wurde. Peinlich war der Präzedenzstreit zwischen den Städten und der Ritterschaft, die tragikomische Begleiterscheinung der Plenarversamm- lungen, und die nicht minder lebhafte Meinungsverschiedenheit über die Kompensation des Magazinzehntens durch eine städtische Geldsteuer hinterließ bei den Städten eine tiefe Mißstimmung. Der wachsende Ein- fluß Frankreichs machte sich immer fühlbarer und erhielt nun durch den Beitritt der Stände zur französisch-schwedischen Allianz die recht- liche Grundlage. Die Untersuchungen Kretzschmars über die Leistungen und die Leistungsfähigkeit der Heilbronner Konföderierten und den ver- hängnisvollen Einfluß, den die übermäßige, im Defensivsystem begründete Inanspruchnahme auf die Stimmung mancher ausübte, lassen übrigens die Friedenssehnsucht, den zunehmenden Egoismus und Partikularismus der Städte, das allmähliche Abrücken Württembergs von Schweden, somit den Verlust der besten finanziellen Stützen, begreiflich erscheinen. Wenn das militärische Ziel in Süddeutschland trotz der fatalen Uneinigkeit und Eifersucht Horns und Bernhards von Weimar dank den gegnerischen Fehlern erreicht und der Besitzstand gewahrt war das objektive Urteil Kretzschmars über die Kriegführung beider Generäle berührt nach Droysens und Jacobs einseitiger Parteinahme sehr angenehm 80 war die ungemein wichtige finanzielle Aufgabe durchaus nicht gelöst. Alle Hoffnungen in dieser Hinsicht richteten sich auf den Norden.

Im obersächsischen Kreis kamen neben dem abseits stehenden Kur- sachsen hauptsächlich Herzog Wilhelm von Weimar und der Kurfürst von Brandenburg in Betracht. Die schwankende Haltung des thüringischen Fürsten, der in Verkennung seiner Fähigkeiten an der schwedischen Generalleutnantschaft, dieser ihm einst von Gustav Adolf übertragenen Würde, festhielt. und vor lauter Illusionen zu nichts Wirklichem kam, wird trefflich illustriert. Im allgemeinen befanden sich die thüringischen Stände, zwischen Schweden und Kursachsen gestellt, in übler Lage. Mit größter Genauigkeit verfolgt der Verfasser die Windungen der kur- brandenburgischen Politik seit dem Sommer 1633 und den Kampf zwischen Oxenstierna und Kursachsen um diesen wertvollsten Bundesgenossen und seine Truppen. Die Frage der schwedischen Satisfaktion gab den An- stoß zu einer energischen Mobilmachung und wurde immer mehr zum Angelpunkt der brandenburgischen Staatskunst. Die ursprüngliche Bereit- schaft zum Eintritt in den Heilbronner Bund, weil man damals hoffte, Oxenstierna würde den Anspruch auf Pommern fahren lassen, wandelte sich bis zum-Ende des Jahres in die feste Entschlossenheit Georg Wilhelms, den Eintritt von der Sicherung seines Anrechtes auf Pommern abhängig zu machen. Besonders interessiert hier die Aufdeckung des verborgenen

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Gegensatzes zwischen dem persönlich mehr zu seinen Standesgenossen neigenden Kurfürsten und der schwedenfreundlichen Mehrheit seines Ka- binettes, das in der Verpflichtung des Heilbronner Bundes, die Kon- föderierten bei ihren Rechten zu erhalten, eine Garantie für den Anfall Pommerns an Brandenburg erblickte und alles auf diese Karte setzte. Trotz der bedenklichen Anzeichen machte Oxenstierna einen Versuch, der sich nachher als großer Fehler herausstellte: er beharrte darauf, beide sächsischen Kreise in den Bund hereinzuziehen und begab sich zu diesem Zwecke anfangs 1634 nach Norddeutschland. Der nieder- sächsische Kreistag in Halberstadt verlief dank dem Beispiel Braun- schweigs sehr befriedigend; der formelle Anschluß der Niedersachsen an die Heilbronner Konföderierten wurde zwar auf den bevorstehenden zweiten Frankfurter Konvent verschoben, schien aber so gut wie sicher, und auch bei den Verhandlungen über die Kreisverfassung war Oxen- stiernas Ansicht maßgebend, Im obersächsischen Kreis begegnete der Reichskanzler bei den kleineren Fürsten zunächst keinen besonderen Schwierigkeiten, seine persönliche Zusammenkunft mit dem branden- burgischen Kurfürsten jedoch ließ ihn die ganze Gefährlichkeit der Satis- faktionsfrage für die Weiterentwicklung des Bundes erkennen, obgleich er in anderen Dingen seine Wünsche erfüllt salı, so in der Beschickung des Frankfurter Konventes durch den Kurfürsten und in der Vereinigung des brandenburgischen Kontingentes mit den Schweden, eine Abmachung, die anderseits wieder das Verhältnis zu Kursachsen verschlimmerte. Daß auf diesen wichtigsten Stand des obersächsischen Kreises nicht zu rechnen war, wußte Oxenstierna freilich längst. Die ärgerlichen Quartier- streitigkeiten zwischen Schweden und Kursachsen in Thüringen hätten bei gutem Willen beigelegt werden können, aber unleidlich für Johann Georg, den geborenen Führer der deutschen Protestanten, war das schwedische Direktorium, bedrohlich für seine territorialen Hoffnungen die völlige Beiseitesetzung der kursächsischen Ansprüche in Magdeburg- Halberstadt und jetzt vor allem die Rivalität in Schlesien, die mit der Errichtung einer neuen Armee unter Baner, dem auch die kurbranden- burgischen Truppen unterstellt wurden, recht gefährliche Formen annahm. Die kursächsischen Friedensverhandlungen mit den Kaiserlichen erhielten dadurch einen entscheidenden Antrieb. Den Schein wahrten zwar sowohl der Kurfürst als Oxenstierna vorläufig noch, und ersterer entschloß sich zur Sendung von Deputierten nach Frankfurt, freilich nicht, um die dortigen Schwierigkeiten zu erleichtern. i

Die verwirrende Fülle der Verhandlungen auf dem allgemeinen evange- lischen Konvent in Frankfurt, an deren zusammenhängende Darstellung

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sich bis jetzt kein neuerer Historiker gewagt hatte, meistert Kretzschmar in vorbildlicher Weise. Mit Recht rückt er den entscheidenden Punkt, die Konjunktion aller sechs Kreise, in den Vordergrund des trübseligen Schauspiels, das diese vielköpfige und langdauernde Versammlung in ihrer totalen Unfruchtbarkeit bietet. Noch einmal erheben sich sieghaft alle gegen die Vereinigung wirkenden Kräfte, der Selbständigkeitstrieb der Niederdeutschen, ihre Abneigung, für die Oberdeutschen Opfer zu bringen, die Unvereinbarkeit der Ansichten über die schwedische Satisfaktion und das starre Festhalten Oxenstiernas und Brandenburgs an dem Objekt ihrer Wünsche, der ausgeprägt negative, für einzelne obersächsische Stände maßgebende Einfluß Kursachsens, der zusammen mit der pommer- schen Frage die Universalkonjunktion zum Scheitern brachte. Daß damit auch das Schicksal des Heilbronner Bundes besiegelt war, zeigt der Verfasser in der mühevollen und interessanten Darlegung der inneren Verhältnisse desselben, wie sie in den Beratungen über die Neubewilligung der Kriegsmittel und in der einzigen positiven, obgleich nutzlosen Arbeit des Konvents, der Rechnungsprüfung, zum Vorschein kommen. Wenn man erfährt, daß die tatsächlichen Beiträge mancher Stände trotz aller Restanten der Sollkontribution die festgesetzte Quote übertrafen, daß aber der Verwaltungsapparat gänzlich versagt hatte, daß Schweden nichts in die Bundeskasse lieferte, daß für viele weitere Leistungen einfach nicht mehr möglich waren und somit beim Mangel militärischer Erfolge die einzige Rettung auf dem Anschluß der finanzkräftigeren Nieder- deutschen beruhte, wird man sich über den Triumph der partikularen Interessen, das Fehlen jedes Opfermutes, die unglaubliche Langsamkeit und Unentschlossenheit der Heilbronner Konföderierten, selbst in den Tagen höchster Gefahr, weniger wundern. Was Kretzschmar beweisen wollte, nämlich daß die Ursache des Zusammenbruchs nicht in den Kriegs- ereignissen allein liegt, sondern nicht. minder in den Schwächen und Mängeln, die dem Bunde und der Stellung Schwedens von vornherein anhafteten, dazu liefert der Verlauf des zweiten Frankfurter Konventes die überzeugende Illustration. Die Nördlinger Katastrophe hat nur einem Gebilde, das durch die Absage des Nordens an den Süden schon tödlich getroffen war, den Rest gegeben. Die Erörterung, wie es auch zum militärischen Miß- erfolg auf allen drei Kriegsschauplätzen des Jahres 1634 kam, wie das Hinein- spielen politischer Motive eine zielbewußte Kriegführung hemmte, beschließt der Verfasser mit einer fesselnden, die Schuldfrage durchaus gerecht beant- wortenden Schilderung des Unglücks bei Nördlingen, dessen Wurzeln in der Rivalität Horns und Herzog Bernhards und in dem unhaltbaren, die Kräfte zersplitternden Defensivsystem Oxenstiernas zu suchen sind.

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Die Gleichzeitigkeit der militärischen und diplomatischen Niederlage bedeutete für den Heilbronner Bund das Ende. Nicht ohne innere An- teilnahme verfolgt man seinen Todeskampf, die verzweifelten Anstrengungen zur Neuaufrichtung der Armee, den Wettstreit zwischen den fremden Mächten, den Ständen und dem weimarischen Heerführer um den Besitz dieses Werkzenges, das Abrücken der Konföderierten voneinander, die Opferung der gegenseitigen Interessen in deu Beziehungen zu Frankreich, die Auslieferung Süddeutschlands an diesen gefährlichsten aller Bundes- genossen, das tatsächliche Ausscheiden Schwedens aus dem Bund und die zwei letzten Tagungen desselben mit ihrer Unsicherheit, ihren pa- piernen Beschlüssen und verspäteten Maßregeln, die Scheinexistenz und Scheintätigkeit des Bundesrates, bis das Vordringen der Feinde und der Prager Friede allen Fiktionen ein Ende bereitete. Mit dem Bericht über das Schicksal der übriggebliebenen, in dem feindlich gewordenen Frankfurt um ihr Leben kämpfenden Bundesräte, vor allem des Vize- kanzlers Löffler, dessen politisches Vollbringen im Vergleich zu seinem Wollen der Tragik nicht entbehrt, schließt Kretzschmar sein großes Werk. l |

Nur wer sich eine Vorstellung von dem Umfang der Literatur und der Quellen dieser Zeit machen kann, wird die Geistesarbeit, welche die Beherrschung und Durchdringung eines so gewaltigen Stoffes, das Heraus- arbeiten der großen Linien neben der Würdigung aller einzelnen Momente erfordert, richtig einschätzen können. Alle wichtigeren, in Betracht kommenden Archive Deutschlands hat der Verfasser in augenscheinlich gründlichster Weise durchforscht, auch aus Bibliotheken interessantes Material herbeigezogen und das Gewonnene mit strengster Objektivität verwertet. Von den ausländischen Archiven diente namentlich das Stock- holmer Reichsarchiv als Fundgrube, den Besuch der Pariser und Kopen- hagener Archive verwehrte die Ungunst der Zeit. Von einer bis vor kurzem etwas verschollenen Sammlung, der im Wiener Staatsarchiv liegenden sogenannten „Nördlinger Aktenbeute“ erhielt Kretzschmar leider zu spät Kunde (vgl. Zeitschrift f. Schweiz. Gesch., 2. Jahrg. 1922, S. 234). Der größte Teil jener von ihm (I, S. 214 Anm. 2 u. S. 221 Anm. 2) vermißten Dokumente, die nach der Schlacht und beim Sieges- zug durch Württemberg und Franken den Kaiserlichen in die Hände fielen, ist hier in acht Faszikeln vereinigt; vier davon enthalten Akten aus der württembergischen Kanzlei, darunter solche zum Heilbronner Konvent, die teilweise auch aus den Kanzleien von Dinkelsbühl und Ulm stammen, in zwei weiteren befinden sich reichsstädtische Dokumente aus Dinkelsbühl, Nördlingen, Ulm und Windsheim, in den beiden letzten

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vornehmlich die Papiere Feldmarschall Horns. Da jedoch dem Verfasser andere ähnliche Quellen ergiebig flossen, würde diese Sammlung seine Darstellung schwerlich um wesentliche Züge bereichert haben. Das Verdienst Kretzschmars, die Geschichte des Heilbronner Bundes im Aus- maß des Möglichen für immer erforscht und geschrieben zu haben, bleibt ungeschmälert. | n,

Glarus, Schweiz. Frieda Gallati.

Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika. Deutsche Verlagsanstalt. Stuttgart, Berlin 1923.

Noch im Jahre 1895 konnte James Bryce in der dritten Auflage seines berühmten Werkes sagen, daß man, die auswärtige Politik der Union nur erwähne, wie etwa ein Reisender von Schlangen in Island spricht, nur um zu sagen, daß es in Island eben keine Schlangen gäbe. Das war zwar auch schon für jene Zeit eine witzige Übertreibung, aber sie zeigt doch klar und deutlich das „Tempora mutantur“. Von diesem Wechsel der Zeiten, von dem Wechsel der herrschenden Anschauungen ist leider in dem Buche Kimpens nur wenig zu finden. Der vorherr- schende Eindruck, den man aus der Lektüre des Buches gewinnt, ist der, daß die Amerikaner zu allen Zeiten raffgierige Eroberer und wilde Imperialisten gewesen seien. Man muß, wenn man sonst über ameri- kanische Verhältnisse nichts weiß, zu dem Glauben kommen, daß die Ausbreitungspolitik den Hauptinhalt der amerikanischen Geschichte aus- mache. l

Den Vorzug des Buches sehe ich darin, daß in ihm manche uns heute unzugängliche oder schwer erreichbare Quellen und Darstellungen benützt sind, die in dem ausführlichen Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Andererseits ist die Darstellung mit vielen Einzelheiten über- laden, die auf den deutschen Leser ermüdend wirken.

In den einleitenden Kapiteln ist die amerikanische Revolution und die Entstehung der Bundesverfassung berührt; es ist gewiß richtig, daß bei diesen Vorgängen wirtschaftliche Motive mitgewirkt haben, und vielleicht mehr, als es in älteren Darstellungen zum Ausdruck kam, aber gegen eine so grob materialistische Auffassung, wie sie Verfasser vorträgt, muß doch nachdrücklich Widerspruch erboben werden.

Ausbreitungspolitik bedeutete in den Vereinigten Staaten vor 1848 und, nach 1897 etwas völlig verschiedenes: vor 1848 die Erwerbung des Hinterlandes und die Abrundung des Staatsgebiets, nach 1897 die Erwerbung überseeischen Besitzes. Dazwischen lag ein Zeitraum von 50 Jahren, den Verfasser ziemlich mißverständlich als „die Zeit der

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amerikanisch-britischen Golfgegnerschaft“ bezeichnet. Im ersten Haupt- teil schildert Kimpen in bekannter Weise die Erwerbung des Hinter- landes bis zum Mississippi, (sehr breit) die Erwerbung Floridas, den Louisianakauf, dann die Annexion von Texas, die Erwerbung des Oregon- gebiets sowie die Eroberung Kaliforniens und Neumexikos. Verfasser behandelt nicht nur die auf diplomatischem oder kriegerischem Wege er- folgte Erwerbung aus der Hand Englands, Frankreichs Spaniens oder Mexikos, sondern auch die Okkupation des Landes im Kampfe mit den Indianern, nicht aber die friedliche Besitznahme, die eigentliche Koloni- sation. Kimpen zeigt, daß die auswärtige Politik der Vereinigten Staaten mit den gleichen Mitteln gearbeitet hat wie die ihrer Partner; auch die Indianerpolitik wird gebührend gebrandmarkt. So richtig das auch alles ist, so muß doch das Kimpensche Buch die Vorstellung erwecken, als ob die Methoden der Vereinigten Staaten ganz besonders arg ge- wesen seien. |

Im zweiten Hauptteil, der die Zeit von 1848—1897 behandelt, kann man, wenn man von der Erwerbung Alaskas und dem unbedeutenden Gadsden-Ankauf absieht, überhaupt nicht von einer Ausbreitungspolitik sprechen. So hören wir denn nur von gescheiterten Plänen, die darauf abzielten, Cuba, Haiti, die dänischen Antillen oder Hawai zu erwerben.

Viel fruchtbarer für Kimpens Auffassung erweist sich dann der dritte Zeitraum, von 1897 bis zur Gegenwart. In dieser Epoche hat die Union Portorico, die dänischen Antillen, die Hawaiinseln, die Philippinen, sowie einige andere Inseln im Stillen Ozean als unmittelbaren Besitz erworben, und außerdem eine Schutzherrschaft über Cuba, Panama, Haiti, St. Domingo und Nicaragua aufgerichtet. Außer dieser Ausbreitungs- politik im engeren Sinne wird auch die mexikanische und ostasiatische Politik sowie das Eingreifen der Vereinigten Staaten in den Weltkrieg behandelt. So mächtig auch in den letzten 30 Jahren die imperialistische Strömung in den Vereinigten Staaten gewesen ist und so siegreich sie sich in vielen Fällen durchgesetzt hat, so durfte doch die sehr starke Gegnerschaft, die diese Strömung gerade in Amerika gefunden hat, niclit übergangen werden. Dann hätte in einem Buche, das so von materia- listischen Vorstellungen durchzogen ist, die wirtschaftliche Expansion der Amerikaner wohl eingehender dargestellt werden müssen, als es geschehen ist. Es hätte doch nicht nur gelegentlich und nebenbei gezeigt werden müssen, zu welchen Ergebnissen die wirtschaftliche Expansion der Ameri- kaner in Mittel- und Südamerika, in Ostasien und im näheren Osten gelangt ist. Dann vermißt man eine Darstellung der Beziehungen der Union zur kanadischen Föderation in der Gegenwart. Es hätte unbedingt

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gesagt werden müssen, warum die Ausbreitungsgelüste, die früher in so hohem Maße nach Norden gingen, jetzt nicht mehr oder nur noch aus- nahmsweise nach dieser Richtung gehen. Endlich ist zu bedauern, daß dem so stoffreichen Buche, das „als ein unentbehrliches Nachschlagebuch für den praktischen Politiker“ empfohlen wird, kein Sach- und Personen- register beigegeben ist. |

Alles in allem zeigt das Buch so erhebliche Mängel, daß es nur mit Einschränkungen als eine Bereicherung unserer Amerikaliteratur bezeichnet werden kann.

Göttingen. Paul Darmstaedter.

Andreas Frederik Kriegers Dagbøger 1848—1880. Paa Carls- bergfondens Bekostning utgivet af Elise Koppel, Aaage Friis, P. Munch. Gyldendalske Boghandel, Nordisk e Kopen- hagen, Kristiania I, 1920, II—IV, 1921.

Andreas Krieger ist in Deutschland verhältnismäßig wenig bekannt. Aber in seinem dänischen Vaterlande hat er fast ein halbes Jahr- hundert lang eine recht bedeutsame Rolle gespielt, allerdings in der Hauptsache und das erklärt sein Unbekanntsein bei uns in der inneren Politik. Ursprünglich Professor der Rechte in Kopenhagen, hat er von der Mitte der vierziger Jahre ab bis fast zu seinem Tode 1893 im politischen Leben gestanden. Zweimal war er Finanzminister, ein- mal Justizminister und einmal Minister des Inneren, das letztemal 1874. Dann ist er bis 1890 nur noch als Reichstagsabgeordneter hervorgetreten.

Bei seinem Tode hinterließ Krieger außer einem umfangreichen Brief- wechsel eine zusammenhängende Reihe von Tagebüchern, die die für die dänische Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts interessanteste Zeit von 1848—1880, vom Beginn der schleswig-holsteinschen Kämpfe bis zur Aufhebung des Paragraph 5 des Prager Friedens umfassen. Da er jahre- lang Tag für Tag seine Aufzeichnungen gemacht hat, sind diese Tage- bücher eine wichtige Quelle, nicht nur für die dänische, sondern für die europäische Geschichte. Bei seinem starken historischen Sinn, bei seiner stets wachen Wißbegierde, seinen zahlreichen Verbindungen mit dänischen und ausländischen Diplomaten, und schließlich der Möglichkeit, Staats- protokolle und Geheimakten einzusehen, hat Krieger eine gewaltige Menge von Material gesammelt, und das in einer Zeit, wo Dänemark in zwei Fragen von europäischer Bedeutung aktiver Mitspieler war, in der des Skandinavismus, jener ursprünglich literarischen Bewegung, die Dänemark geschickt auf das politische Gebiet hinüberzuspielen verstand, um die

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Kräfte Schweden-Norwegens für die Erreichung seiner Ziele einzu- spannen, und in der schleswig-holsteinischen. 1848 1849 ist es den Dänen tatsächlich gelungen, Schweden-Norwegen zum Eingreifen in die schleswig-holsteinischen Wirren zu bewegen. Aber als 1864 die Ent- scheidung nahte und Dänemark Bundeshilfe heischte, da erkannte der schwedische Reichstag trotz der gegenteiligen Sympathien des Königs, Manderströms und anderer noch rechtzeitig, daß es sich hier um rein dänische und nicht um skandinavische Belange handelte.

Und dann kam die Zeit, wo Dänemark sich bemühte, wenigstens die dänischen Teile Nordschleswigs auf diplomatischem Wege, zunächst mit Hilfe Napoleons, wieder zu bekommen. Auclı über diese Verhandlungen findet man wertvolle Aufschlüsse in den Tagebüchern. Sie sind teilweise bereits von einem der Herausgeber, Aage Friss, in seinem „Den Danske Regeringen og Nordslesvigs Genforening med Danmark“, dessen erster Band 1921 in Kopenhagen erschienen ist, verwertet worden.

Bisher liegen von den Tagebüchern die ersten vier Bände vor, die vom 1. Januar 1848 bis zum 12. Juni 1870 reichen. Es erscheint frag-

lich, ob Krieger ihre Veröffentlichung überhaupt ins Auge gefaßt hat.

Er hat in seinen letzten Lebensjahren angeordnet, daß sie nach seinem Tode dem ihm befreundeten Reichsarchivar Jörgensen, für dessen historische Arbeiten zur Verfügung gestellt werden sollten. In einem Briefe an Jörgensen sagt er, daß nichts in den Tagebüchern im Hinblick auf eine spätere Veröffentlichung niedergeschrieben worden wäre. Er weist auf die Subjektivität seiner Aufzeichnungen hin und bittet, die Tagebücher nach der Benutzung zu vernichten. Einige Blätter hat Krieger selbst noch herausgeschnitten und verbrannt, und daraus hat Jörgensen die Folgerung gezogen, daß Krieger doch mit einer Veröffentlichung ge- rechnet habe. Jörgensen ist dazu nicht mehr gekommen, sondern er hat diese Aufgabe mit bestimmten Anweisungen seinen Kindern überlassen. Seine Tochter Elise Koppel hat sich zusammen mit Aage Friis und P. Munch dieser Aufgabe unterzogen. Ihnen gebührt der Dank dafür, daß eine nicht zuletzt für die Geschichte der deutsch-dänischen Be- ziehungen wertvolle Quelle der Vergessenheit entrissen worden ist, und man kann nur hoffen, daß die mustergültige Ausgabe der Tagebücher bald zum Abschluß gelangen möge.

Greifswald. Johannes Paul.

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Nachrichten und Notizen.

Alexander Supan, Leitlinien der allgemeinen politischen Geographie. Natur- lehre des Staates. 2. umgearbeitete Auflage, besorgt von Erich Obst. Berlin und Leipzig 1922, Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. 199 S., 7 Textfiguren und ein Bild des Verfassers. |

Seit Fr. Ratzel seine abstrakt verıfaßte und nicht leicht lesbare Politische Geographie veröffentlichte, ist wenn wir absehen von dem in Ratzels Fuß- tapfen wandelnden Buche von Schöne und dem den Gegenstand betreffenden Abschnitt in dem Lehrbuche der Geographie von Hermann Wagner keine zu- sammenfassende Darstellung der politischen Geograpbie erschienen, da die Schriften des Schweden Kjellén mehr eine Staatslehre sind!. Um so mehr ist das Supansche Werk gerade jetzt zu begrüßen, wo die politische Geographie durch Weltkrieg und Umwälzung in Europa wieder an Bedeutung gewonnen hat. Nach Supan ist die politische Geographie die Lehre von den natürlichen Grund- lagen der Staaten, die er von der Physiogeographie (allgemeinen physikalischen Geographie) und der Anthropogeographie (Geographie des Menschen) als be- sonderen Teil der allgemeinen Geographie abtrennt. Er betrachtet so nach- einander Gestalt, Größe, pbysische, völkische und wirtschaftliche Struktur der Staaten, Einfluß der wirtschaftlichen auf die völkische Struktur, Verkehr und Weltwirtschaft und die wirtschaftspolitischen Möglichkeiten. Der Ver- fasser legt gegenüber Ratzel Wert darauf, Länder und Völker untrennbar miteinander zu behandeln; die politische Geographie soll sich nicht nur auf das Land, den Raum, beschränken, dessen Bedeutung Ratzel übermäßig betonte und der nur den Verhältnissen von Staat und Boden nachging, sondern auch das Volk, seine Bewohner und die wirtschaftlichen Kräfte der Staaten mit in ihre Betrachtung einbeziehen. Mit Recht sagt Supan im Vorwort zur ersten Auflage, daß die politische Geographie ein Gegengewicht zu der einseitig mor- phologischen Entwicklung der Geographie der letzten Jahrzehnte sein muß, denn der Hauptgegenstand der geographischen Betrachtung ist die belebte Natur in ihrem Wechselspiel von Erde und Mensch. Nach dem Tode des Ver- fassers im Jahre 1920 hat Erich Obst die zweite Auflage, deren Manuskript Supan druckfertig hinterlassen hat, und die den Stempel seiner persönlichen

ı Inzwischen sind neu erschienen: Artur Dix, Politische Geographie. Welt- politisches Handbuch. München und Berlin 1922. Derselbe, Politische Erd- kunde. Breslau 1922. Walter Vogel, Politische Geographie. Leipzig 1922. Friedr. Ratzel, Politische Geographie. 3. Aufl., herausgegeben von E. Ober- hummer. München und Berlin 1923.

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Auseinandersetzung mit dem großen Problem des Weltkrieges: Territorial- politik oder Nationalpolitik trägt, herausgegeben. Leipzig. Hans Rudolphi.

ꝑKlassiker der Politik. Herausgegeben von Friedrich Meinecke und Hermann Oncken. Band 1—6. 1922.

Es ist ein glücklicher Gedanke, diejenigen Schriften, welche für die Ent- wicklung der politischen Anschauungen maßgebend oder bedeutungsvoll geworden sind, oder für ihre Zeit als besonders charakteristisch erscheinen, in einer Sammlung zu vereinigen. Soweit sie in fremden Sprachen erschienen sind, werden sie in Übersetzungen gegeben. Es ist dabei besonderer Wert darauf gelegt worden, einen möglichst korrekten Text zu bieten. Die ersten sechs Bände dieser Sammlung liegen bisher vor und machen einen vortrefflichen Eindruck. Der erste Band bringt eine Neuübersetzung von Thomas Morus Utopia von Gerhard Ritter mit einer Einleitung von Hermann Oncken, der zweite Macchiavells Discorsi, übersetzt von F. v. Oppeln-Bronikowski, der dritte Pufendorfs unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentlichte berühmte Schrift über die Verfassung des Deutschen Reiches, übersetzt und eingeleitet von H. Breßlau, der vierte des Abbé de Saint-Pierre Traktat über den ewigen Frieden, übertragen von Oppeln-Bronikowski mit einer Einleitung von W. Michael. Der fünfte Band enthält die erste vollständige Übersetzung der beiden politischen Testamente Friedrich des Großen von 1752 und 1768, übersetzt von Oppeln-Bronikowski und eingeleitet von dem Herausgeber des französischen Originaltextes, Bertold Volz, der sechste endlich eine Auswahl von den politischen Schriften Wilhelms von Humboldt von Siegfried Kähler. Die Einleitungen bieten nicht nur eine allgemeine Orientierung über Wert und Charakter der betreffenden Werke und über deren Verfasser, sondern zum Teil auch eigene neue Forschungen von erheblichem Wert. Es ist dringend zu wünschen, daß diese höchst nützliche Sammlung in möglichst schnellem Tempo weitergeführt werde. Erich Brandenburg.

Meister der Politik. Eine weltgeschichtliche Reihe von Bildnissen. Heraus- gegeben von Erich Marcks und Karl Alexander von Müller. 2. Aufl. 3 Bände. Stuttgart und Berlin (Deutsche Verlags-Anstalt) 1923. Bd. I: VI, 676 S., Bd. II: 664 S., Bd. III: 509 8 8°.

Eine Zeit, der täglich der Mangel an politischen Führern aufs schmerz- lichste zum Bewußtsein gebracht wird, wendet ihren Blick gauz instinktiv zurück zu den großen Zeiten der Geschichte, in denen Männer von welthistorischem Format die Geschicke ibrer Völker gelenkt haben. Wie sehr die vorliegende Sammlung von Charakterbildern dem Sehnen unserer Tage entgegenkommt, ist daran zu ermessen, daß bereits nach wenig mehr als einem Jahre eine neue Auflage notwendig wurde. Die Bilder von zweiundvierzig „Meistern der Politik“ von den frühesten Zeiten bis nahe an die Schwelle der Gegenwart heran sind in den drei Bünden vereinigt. Darius und Leo XIII. bezeichnen die zeitliche, Thomas Jefferson und Fürst Ito die räumliche Spannweite des Unternehmens. Die Herausgeber haben es verstanden, für die einzelnen Beiträge Fachleute von gediegener Kennerschaft zu gewinnen, deren Führung man sich vorbehaltlos anvertrauen kann. Einzelne herauszuheben wäre ein Unrecht gegen die übrigen.

Nachrichten und Notizen 481

Als Gesamtheit betrachtet ergeben diese Skizzen infolge ihrer großen Zahl einen Abriß der Weltgeschichte, gesehen im Spiegel der großen schöpferischen Persönlichkeiten. Ganz gleich, ob die Herausgeber mit ihrem Unternehmen ein Bekenntnis zur individualistischen Geschichtsauffassung geben wollten, die Frage nach dem Persönlichkeitswert tür die Geschichte wird aufs lebendigste angeregt. Der Antwort auf diese Frage, die E. Meyer in bei aller Bestimmt- heit doch vorsichtig abwägender Art in seiner Abhandlung über Darius ge- geben hat, werden wohl Herausgeber wie Mitarbeiter zustimmen können, „daß ... bedeutende Persönlichkeiten mit starker Willenskraft in ständigem Ringen mit den allgemeinen Tendenzen und den Massenbewegungen eine maßgebende Rolle gespielt und nicht selten durch geschickte Ausnützung der gegebenen Bedingungen den Gang der Entwicklung beherrscht und ihm auf lange Zeit hinaus die Bahnen angewiesen haben, kann keinem Zweifel unterliegen“. H. Wendorf.

Dünnhaupts Studien- und Berufs führer. Bd. 1. Geschichte. Von Dr. Kurt Jagow und Dr. Friedrich Matthaesius. Dessau (C. Dünn- haupts Verlag) 1922. 70 S. 8°.

Jeder, der Anfänger in das Studium einzuführen hatte, wird dieses kleine Büchlein mit Freude begrüßen. Von Wert ist der Hinweis, daß nicht allein flüchtige Neigung itir die Wahl des Studienfaches entscheidend sein sollte, sondern sorgfältige Prüfung der Eignung für den späteren Beruf. Was über die An- forderungen der dem Historiker offenstehenden Berufe Studienrat, Bibliothekar, Archivar usw. gesagt ist, dürfte wohl allenthalben Zustimmung finden, ebenso die Bemerkungen über Einrichtung des Studiums, Studiengang, Kolleg und Seminar, Examen usw., obwohl gerade in diesen Fragen bei der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse an den deutschen Universitäten nicht alles überall zutreffen wird. Mit Ratschlägen für Benützung von Bibliotheken und Archiven, die auch manchen älteren Studenten noch empfohlen werden könnten, schließt der praktische Teil des Führers. Eine kurze anschließende Darstellung der Ent- wicklung der Geschichtswissenschaft und der historischen Richtungen der Gegen- wart ermöglicht dem Neuling anfängliche Orientierung. Reiche Literatur- angaben über Quellenkunde, Hilfswissenschaften, die wichtigsten Werke der allgemeinen und speziellen Geschichte sowie Zeitschriften machen das Büchlein zu einem schätzenswerten Ratgeber für die ganze Studienzeit. H.W.

Ernst Meister, Moderne Geschichtswissenschaft. Eine Einführung in ihre Probleme. Perthes’ Bildungsbücher. Gotha und Stuttgart (Fr. Andr. Perthes A. G.) 1924. VI, 77 S. 8°.

Entsprechend der Bestimmung der Sammlung, in der es erschienen, rückt das Schriftchen die Probleme in den Vordergrund, die den Gebildeten unserer Tage interessieren: Kollektivistische oder individualistische Geschichtsauf- fassung, das historische Verstehen, das Wertproblem in der Geschichte, der Unterschied naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung. der Sinn des geschichtlichen Werdens. Zum Schluß zeigt Verfasser die in der geschicht- lichen Betrachtungsweise liegenden Möglichkeiten für die Ausbildung einer Weltanschauungslehre an den Systemen zweier neueren Geschichtsphilosophen: Spengler und Natorp. Dieser Betrachtung der modernen Geschichtswissenschaft

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 31

482 Nachrichten und Notizen

ist ein knapper, aber gut gezeichneter Überblick über die Entwicklung der Historik vorangeschickt, in dem die beiden sich ergänzenden Arbeitsgebiete der Geschichtspbilosophie und der Geschichtsforschung in ihrer wechselseitigen Verflechtung und ihren wechselnden Schicksalen’ verfolgt werden. Auf Zeiten engster Verwandtschaft folgt mit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schroffe Treunung, bis in der Gegenwart die Läuterung der Geschichtspbilosophie eine Annäherung beider „wesensverwandten Töchter der einen Mutterwissenschaft Ge- schichte“ herbeiführt, so daß für den Historiker Kenntnis der geisteswissenschaft- lichen Problematik unserer Tage selbstverständlich zu sein beginnt. H. W.

Johannes Kromayer, Drei Schlachten aus dem - Griechisch - Römischen Altertum. Abhandlungen der philologisch-historischen Klasse der Säch- sischen Akademie der Wisseuschaften. Bd. XXXIV. Nr.5. Leipzig 1921. M. 7,50. 808. Mit 6 Karten auf 2 Tafeln.

Verfasser behandelt die Schlacht bei Marathon, die Entscheidung an der Allia und die Kämpfe bei Caudium. Nach einer Darlegung der bisherigen An- sichten vom Verlaufe der Perserschlacht, in der er besonders gegen Delbrück polemisiert, stimmt Verfasser der Annahme Eduard Meyers bei, der die Stellung der Athener südlich des Vranatales auf der Argielikihöhe sucht. Er entwirft sodann, was E. Meyer unterlassen hat, da er im übrigen Delbrücks Ansicht billigte, ein Bild des Verlaufes der Schlacht auf Grund der Betrachtung des Geländes, der Beschreibung bei Herodotos und einer allgemeinen aus den Perser- kriegen überhaupt gewonnenen Vorstellung von der Taktik der Perser. Verfasser bezieht sich mehrfach auf die Schlacht bei Plataiai und nennt eine noch un- gedruckte Arbeit von F. Ufer darüber. Ziel der Darstellung ist es, einen mili- tärisch durchaus verständlichen Verlauf herauszustellen; ob sich eine Über- legung dazu eignet, ist aber auch ihr einziges Wahrheitskriterium. So ist, schon rein erkenntniskritisch betrachtet, der Subjektivität Tür und Tor geöffnet, und der Zirkelschluß, daß nun doch der Bericht des Herodotos mehr tauge, als man bisher annahm, ist S. 24 die natürliche Folge.

Und doch verwirft auch Kromayer genug vom Berichte des Herodotos, nämlich den Kampf bei den Schiffen, und setzt dafür willkürlich einen Kampf am Charadrabache und am Eingange des Schiffslagers ein. Er tut das aber mit weit weniger durchschlagenden Gründen, als seinerzeit Delbrück die Er- zählung vom Kampfentschlusse des Miltiades ablehnte. Auch Delbrück arbeitet naturgemäß mit Annahmen, aber er ist sich über deren Tragweite und Durch- schlagskraft klarer. Er hat inzwischen Kromayers Darlegungen in seinem Auf- satze „Marathon und die persische Taktik“, Klio XV II(1921)221—229 besprochen, Kromayers Anschauung der persischen Taktik widerlegt und die darauf beruhende, eben erwähnte teils Überschätzung, teils Unterschätzung des Herodotosberichtes abgelehnt.

Konrad Lehmann, der Kromayers Schrift in der Philologischen Wochen- schrift 1922 Sp. 409—416 und 433—440 besprach, stimmt, in einigen Punkten zwischen Kromayer und Delbrück vermittelnd, in der Hauptsache Delbrück zu. Erfreulich sind die beigegebenen Karten, die es gestatten, die verschiedenen Hypothesen leicht zu übersehen.

Die Erörterung der Alliafrage leitet ebenfalls eine sehr übersichtliche Darstellung der bisherigen Lösungsversuche ein; es wäre angenehm, wenn

Nachrichten und Notizen 483

letztere, wie es bei Marathon geschehen ist, ebenfalls in die beigegebene Karte eingetragen wären. Kromayer nimmt das Schlachtfeld, wie O. Richter, Nissen und Kornemann auf dem linken Tiberufer an, indem er sich mit Mommsen und E. Meyer auseinandersetzt. Er gelangt S. 33 zu dem Ergebnis, „daß der Ur- bericht über den Verlauf der Schlacht, welcher der Schilderung sowohl des Diodor als des Livius zugrunde liegt, den Schauplatz des Kampfes auf das linke Ufer des Finsses verlegt hat“ usw. und erklärt die bestimmte Angabe bei Diodor, die Römer hätten beim Ausmarsch den Tiber überschritten, für einen Irrtum. Hierin liegt, wie K. Lehmann a. a. O. 433/34 mit Recht betonte, ein schwacher Punkt von Kromayers Beweisführung. So wird man sich nach Betrachtung der sachlichen Würdigung der Quellenberichte und des Bildes, das Verfasser vom Verlaufe der Alliaschlacht entwirft, dahin bescheiden müssen, daß eine Entscheidung auch hier mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich ist. Inzwischen sind R. Laqueur, Diodors Bericht über die Schlacht an der Allia, Philologische Wochenschrift 1921, 861 und Lehmann a. a. O. 437 ff. wieder mit guten Gründen für das rechte Ufer eingetreten.

Der dritte Teil der Arbeit, der die Falle von Caudium gegen Nissen, der, Rbein. Woch. 25 (1870) 1 ff., die große Ebene von Montesarchio als solche annahm, in dem viel engeren. Gebirgstale zwischen Arienzo und Arpaja sucht, ist der gelungenste. Betrachtung des Geländes imVerein mit militärischen Überlegungen einerseits und Erörterung der Überlieferung bei Livius andererseits führen zu dem gleichen überzeugenden Ergebnis. Ermöglicht ist es insonderheit durch die größere Klarheit, der wir uns gegenüber der Zeit von Nissens Darstellung bezüglich der Heereszahlen erfreuen. Cocchia, der die Möglichkeit, daß das Tal des Isclero bei Mojano in Betracht kam, abgewiesen hat, und Stürenburg, der, obwohl im Endergebnis mit Nissen einig, gewichtige Einwände gegen diesen erhoben hat, haben Kromayer vorgearbeitet. Wie weit dies bezüglich derjenigen, welche die Übergabe der Römer schon bei Arpaja annahmen, Daniele, Niebuhr, Klimke, Cocchia, der Fall ist, ist unerörtert geblieben. Die angebliche Größe des römischen Heeres, für Nissen später der Hauptgrund zu seiner Annahme, hat schon Niebuhr, Römische Geschichte III (1832) 249f. gegen Swinburne be- stritten, wie Kromayer gegen Nissen, nur daß er bei dem Feblen der Vor- arbeiten über Bevölkerung und Heereszahlen keine bestimmten Zahlen angibt. Klimke, Der zweite Samniterkrieg, (1882) S. 6, nennt zwar Forchia und Arpaja, verweist aber wunderbarerweise auf Nissen, der doch diese Gegend gerade ab- lehnte. Die Schriften von Daniele und Cocchia waren mir nicht zugänglich.

Magdeburg. Friedrich Lammert.

E. Täubler, Die Vorgeschichte des zweiten Punischen Krieges. Berlin 1921. Schwetschke & Sohn. 121 S.

Täubler behandelt hier, weiterbauend auf Ed. Meyers Untersuchungen zur Geschichte des zweiten PunischenKrieges, Sitzungsberichte der Berliner Akademie 1913, 68 ff. eine Kriegsschuldfrage, bestens dazu gerüstet durch seine Erfahrung auf dem Gebiete des Vertragswesens im Altertum, wie sie in seinem Werke Imperium Romanum I: Die Staatsverträge und Vertragsverhältnisse 1913 her- vortrat. Die Darlegung der bisherigen Ansichten über die Entstehung des Krieges und der allgemeinen Zusammenhänge bildet die Einleitung. Es folgen drei Abschnitte über die Wegnahme von Sardinien und Korsika und die damals

310

484 Nachrichten und Notizen

einsetzende Wandlung der römischen Außenpolitik, über Saguntum, über den Ebrovertrag. Auf Grund dieser Auseinandersetzungen wird sodann die Rechts- frage erörtert, eine Schuldfrege, die bezeichnend ist für solche Schuldfragen überhaupt. Bezüglich der Beurkundungsform und Geltung der Bundesgenossen- liste des Vertrages von 241 standen sich 218 die Ansichten der Karthager und der Römer unvereinbar gegenüber. Im fünften Abschnitt wird die Politik der beiden Gegner von 238—218 besprochen und schließlich die Überlieferung, die sich uns heute als wesentlich im römischen Sinne berichtend bietet. Die An- lagen bringen einmal eine Ergänzung der Erschließung des Vertrages von 241 im oben genannten früheren Werke des Verfassers, die zweite handelt über Polybios und Diodoros.

Es ist viel historisch-politische Belehrung aus diesem Buche, das in der Hauptsache zu festen Ergebnissen gelangt, zu schöpfen, besonders auch für das politische Verstän inis der neusten Zeit. Das Weitergreifen der römischen Politik nach dem Friedensschlusse des ersten Punischen Krieges gehört beispiels- weise dahin, die Einsicht in die Tragweite von Verträgen und ihren Einfluß auf das politische Geschehen, der klare Einblick in das Werden einer die Ereig- nisse von bestimmtem Standpunkte aus auffassenden Überlieferung. Ich habe deswegen schon in der Philologischen Wochenschrift 1922, 755—758 dies wert- volle Buch freudig begrüßt und den Wunsch ausgesprochen, daß es auf die Darstellung dieser Zeit im Unterricht wirken möge. Kahrstedt hat es in der Historischen Zeitschrift 126 (1922) 104—106 zustimmend besprochen.

Magdeburg. Friedrich Lammert.

R. Grosse, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zum Beginn der byzantinischen Themenverfassung. Berlin 1920. XV und 846 8.

Das Buch Grosses behandelt ein schwieriges, bisher nur hier und da durch Einzelforschungen aufgehelltes Gebiet zum ersten Male im Zusammenhange. Deshalb bezeichnet er es selbst bescheiden als eine vorläufige Zusammenstellnug. Doch ist es mehr. Es stellt einen ersten Führer durch etwa drei Jahrhunderte der römischen Militärgeschichte dar.

Die erste etwas größere Hälfte des Buches S.1— 220 ist den einschneidenden Neuerungen der auch sonst den Staat in neue Bahnen lenkenden Kaiser Gallienus, Aurelianus und vor allem Diokletianus und Konstantinus gewidmet. Die zweite S.221—388 behandelt abschnittsweise das vierte, fünfte und sechste Jahrhundert. Daran schließt sich S. 339—346 ein Sach und Namenverzeichnis. Einige er- gänzende Hinweise gab O. Fiebiger in seiner Besprechung des Buches in der Philologischen Wochenschrift 1921, 669—663. Der hier 662/63 erwähnte Auf- satz Grosses über die Fahnen in der römisch-byzantinischen Armee des 4. bis 10. Jahrhunderts erscheint im diesjährigen Jahrgange der Byzantinischen Zeit- schrift, seine Ergebnisse für die in Betracht kommende Zeit sind in der Militär- geschichte schon aufgenommen. Gegenüber H. Delbrücks Kritik, Hist. Zeit- schrift 124 (1921) 280-285 bat sich E. Gerland in den Byzantinisch-Neugriechischen Jahrbüchern III, S. 182 ff., die mir jetzt nicht zugänglich sind, günstig über das Buch ausgesprochen; Delbrück bemängelt, daß sich der Verfasser begnügt hat, zusammenzustellen und zu beschreiben, was er in den Quellen gefunden hat.

Magdeburg. _ Friedrich Lammert.

Nachrichten und Notizen 485

Hans v. Schubert, Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter. Ein Handbuch. 808 S. Tübingen, Mohr, 1921. Grundzahl M. 16.—, geb. 20.—.

Das vorliegende Buch ist fraglos eine der bedeutendsten Erscheinungen

der historischen Literatur der letzten Jahre. Von Schuberts Neubearbeitung des I. Bandes der Möllerschen Kirchengeschichte, die 1902 vollständig wurde und bis 484 reicht, war zum größten Teil ein eigenes Werk v. Schuberts ge- worden, das nur noch unter der Flagge Möllers segelte; es ist nur recht, daß v. Schubert die Fortsetzung von der Titelverbindung mit der Möllerschen Kirchengescbichte getrennt und als selbständiges Buch herausgegeben hat. Dieses umfaßt nun die Zeit von Theoderich und Chlodwig bis zum Ausgang der Karolinger. Dabei ruht das Schwergewicht der Darstellung im Abendland; _ doch wird auch die morgenländische Kirche, die im Zeitalter Justinians, der Araberstürme und der Streitigkeiten um die Bilderverehrung noch Bedeutsames erlebte, ausführlich behandelt. War man schon durch allerlei Vorstudien des Verfassers (über den „Arianismus“ der Germanen, über Staat und Kirche in den arianischen Königreichen und bei Chlodwig, die Bekehrung der Burgunder, die sogenannten Slavenapostel Methodius und Cyrill, sowie durch den I. Band einer groß angelegten Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins) auf eine äußerst sorgfältige und gründliche Arbeit vorbereitet, so ist man nun, wo man das umfangreiche Werk, die Arbeit vieler Jahre, vor sich hat, doch von der Leistung überrascht. Das Ganze ist, wie es sich bei v. Schubert von selbst versteht, nicht nur eine Zusammenfassung, sondern eine selbständige, an zahlreichen Stellen eine eigene Auffassung bietende Durchdringung des Stoffes, der so vollständig wie möglich unter Heranziehung aller irgendwie wertvollen Literatur dar- geboten wird. Besonders wertvoll ist die Einarbeitung der Quellenhinweise und zahlreicher kürzerer Qnellenstücke in den Text. Die Darstellung erfreut wie durch ihre Gründlichkeit und Zuverlässigkeit, so durch ihre Klarbeit und Übersichtlichkeit; für diese kann man etwa an der Darstellung so verwickelter Vorgänge wie der kirchlichen und staatlichen Geschichte der ausgehenden Karolingerzeit eine Probe machen. Neben der großen Masse von Detail treten die großen Zusammenhänge, die führenden Linien klar heraus, vor allem das, was dem Verfasser als das eigentliche Thema dieser Jahrhunderte erscheint, nämlich das vielverschlungene Problem der Germanisierung des Christentums, besonders die Frage nach dem Verhältnis des von den Germanen selbst Er- rungenen zu dem, was ihnen von der katholischen Kirche überliefert wurde. Es ist einleuchtend, daß diese Frage nur durch eine Analyse des gesamten historischen Prozesses der K irchengeschichte vom 5. bis zum 9. Jahrhundert beantwortet werden kann. Es gereicht, auch abgesehen von diesem Problem, der Darstellung sehr zum Vorteil, daß v. Schubert Universal kirchengeschichte schreibt und nicht dem Kardinalfehler Haucks verfällt, der eine universale Institution, wie die katholische Kirche des sogenanuten Mittelalters, in einer territorialen Begrenzung darzustellen suchte (noch dazu in einer ständig sich verschiebenden und überdies aus einer sehr viel späteren Zeit in die Ver- gangenheit projizierten Begrenzung: „Deutschland“ im Zeitalter der Merowinger). Bei dem engen Zusammenhang, in dem in den hier behandelten Jahrhunderten Kirchengeschichte und „Profan“- Geschichte stehen, geht das Werk selbstver- ständlich nicht nur den Kirchenhistoriker an; es ist unentbehrlich für jeden, der sich irgendwie mit der Geschichte dieser Periode beschäftigt. Hervorheben

486 Nachrichten und Notizen

möchte ich noch das 250 Seiten umfassende Schlußkapitel, das in einem Quer-

schnitt die kirchlichen Zustände der Karolingerzeit vorführt. Ein weiterer

Band, der das Hochmittelalter schildern soll, ist nach dem Vorwort in Vorbereitung. Leipzig. Karl Heussi.

K. Jaeger, Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes Eugen Mogk, Uber Runen und Hakenkreuze Eugen Mogk, Die heidnisch- germanische Sittenlehre im Spiegel der eddischen Dichtung Ludwig Wilser, Die nordeuropäische Menschenart und die germanischen Völker Der Ritter vom Hakenkreuz. Verlag Leipzig 1921.

Jm Unterschied von den übrigen genannten Schriften gibt die von Jaeger eine klare Übersicht über ihr Problem und ausführliche Literaturangaben. Görlitz. A. Koselleck.

W. Classen, Das Werden des deutschen Volkes. 1. Heft: Wie der deutsche Osten entstanden ist. 2. Heft: Rassen und Völker. 3. Heft: Von der Steinzeit bis zur Hermannsschlacht. 4. Heft: Die Germanen und das Christentum. Hanseatische Verlagsanstalt A.G., Hamburg.

Das zweite Heft bildet die Einleitung des ganzen Werkes; es gibt für die deutsche Geschichte die Voraussetzungen in. Land und Rassen und versucht, durch Einführung teleologischer Gedanken eine materialistische Rassentheorie zu überwinden; es läßt auch die Absicht des Verfassers erkennen, den Gegen- wal tsmenschen die Vergangenheit so erleben zu lassen, daß er ihre verpflich- tende Gewalt verspürt. Um das zu erreichen, erzählt Verfasser in den folgenden Heften nicht Geschichte, sondern foımt sie zu einzelnen Bildern. Man kann über die Auswahl dieser Bilder streiten, gewiß verlieren sie bisweilen an künstlerischer Kraft, weil sie gleichzeitig Kenntnisse übermitteln sollen, aber als Ganzes scheint mir der Versuch gelungen. Das Werk ist für Schüler und Volksbüchereien geeignet.

Görlitz. A. Koselleck.

Ernst Gagliardi, Geschichte der Schweiz von den Anfängen bis zur Gegen- wart. Erster Band: Bis zum Abschluß der italienischen Kriege (1516). 283 S. Zweiter Band: Seit der Reformation (1519). 444 S. 1—3 Tausend. Verlag von Rascher & Co., Zürich 1920.

Ernst Gagliardi, Der Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 1494—1516. Herausgegeben von der Stiftung Schnyder von Wartensee in Zürich. I. Band. Von Karls VIII. Zug nach Neapel bis zur Liga von Cambrai 1494—1509. 909 S. Zürich 1919, Verlag von Schultheß & Co.

Die vortrefflich geschriebene Geschichte der Schweiz, zwei Bände mit fein ausgelesenen Illustrationen, kann als die beste gemeinverständliche Dar- stellung der eidgenössischen Vergangenheit -betrachtet werden, die es derzeit gibt. Sie beruht auf guter Kenntnis der Quellen wie der Literatur. Was sie besonders auszeichnet, ist die Weite des Gesichtskreises; die Schweizer

Geschichte wird in ihrem Zusammenhang mit den umwohnenden Ländern, in

ihren internationalen Beziehungen geschildert und eben dadurch erst verständlich.

Sie ist arm an hervorragenden politischen Führern; zahlreicher sind führende

Nachrichten und Notizen | 487

Persönlichkeiten in der Geistesgeschichte, wie denn die Reformationszeit darum weitaus der weltgeschichtlich bedeutendste Teil der eidgenössischen Geschichte bleibt. Gagliardi schreibt ınit ernstem Wahrheitssinn und hat die Fähigkeit, die Dinge zu sehen, wie sie sind, er hält sich frei von der in der Schweiz üblichen Verberrlichung der eigenen Vergangenheit und vermag sich auch über die Parteianschauungen zu stellen, was in der Schweizer Geschichtsschreibung verhältnismäßig selten ist. Aus äußeren Gründen ist die Geschichte von 1848 an nur sehr summarisch gegeben, was um so mehr zu bedauern ist, als der Verfasser durch sein Buch über Alfred Escher sich als über diese Zeit wohl- unterrichtet gezeigt hat.

In dem zweiten der oben angegebenen Werke hat Gagliardi einen Aus- schnitt aus der Schweizer Geschichte bearbeitet, der in der geschichtlichen Wissenschaft bis jetzt stiefmütterlich behandelt worden ist: die Machtstellung der Schweizer Eidgenossenschaft um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts und die Feldzüge nach Italien. Die allgemeine europäische Geschichte dieser Jabre kann obne Berücksichtigung des Schweizer Anteils garnicht dargestellt werden, wie sich andererseits die besondere Geschichte der Schweizer Stadt- staaten und. Landgemeinden erst aus dem Gang der europäischen Verhältnisse erklären läßt. Forschung und Darstellung haben mit manchen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Quellen sind massenhaft und dabei außerordentlich zersplittert; Gagliardi hat die schweizerischen Archive wie die des Auslands ausgeschöpft. Auch der Darstellung werden hohe Aufgaben gestellt: das Getriebe der euro- päischen Diplomatie, das geschildert werden muß, ist sehr verwickelt, eine einheitliche politische Leitung der Eidgenossenschaft fehlt trotz der Kriegs- macht und Staatsklugheit der Berner so gut wie ganz; dazu kommt die Ver- rohung und Korruption der damaligen Schweizer, ihre Unbotmäßigkeit gegen die heimischen Oberen. Der Verfasser wollte den Schweizer Anteil an den weltgeschichtlichen Ereignissen der Zeit gründlich darlegen, was natürlich eine gewisse Breite der Darstellung hervorgerufen hat. Das Werk ist eine sehr erfreuliche, dankenswerte Veröffentlichung. Am Schluß des Bandes sind noch eine ziemliche Anzahl ungedruckter Berichte erstmals wiedergegeben.

Stuttgart. Karl Weller.

F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen, 1 Bd.: Text und Übersetzung (LXII u. 675 S.), 1903; II. Bd., 1. Hälfte: Wörterbuch, 1906, 2. Hälfte: Rechts- und Sachglossar, 1912(VIIIu.758S.); III. Bd.: Einleitung zu jedem Stück, Erklärungen zu einzelnen Stellen (356 S.). 1916. (Halle, Max Niemeyer).

Das große, im Auftrage der Savigny - Stiftung für Hechtagesthichte: ge- schaffene Editionswerk liegt nun seit einigen Jahren fertig abgeschlossen vor uns. Leider haben die Unterbrechung der Zeitschrift und die Kriegsverhält- nisse das Referat verhindert. Doch soll wenigstens kurz auf die außerordent- liche Bedeutung des Werkes hingewiesen werden. Die Textausgabe, welche die angelsächsischen Gesetzesquellen von Aeshelberht bis zu den Privatarbeiten des 12. Jahrhunderts umfaßt, bringt außer dem gesamten textkritischen Apparat zuweilen sind drei oder mehr Handschriften vollständig nebeneinander ab- gedruckt auch eine fortlaufende deutsche Übersetzung. Das Wörterbuch will jedes Wort des englischen und des französischen Textes, sowie vom

488 Nachrichten und Notizen

lateinischen diejenigen erklären, die den Lexicis der klassischen Sprache fehlen, ferner durch Vollständigkeit der Quellennachweise die sofortige Auffindung jeder Stelle der Gesetze ermöglichen.

Im Glossar wird der Stoff, den die Gesetze in rechts-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Beziehung bieten, nach Stichwörtern geordnet vorgelegt unter strenger Anlebnung an die edierten Quellen und unter nur gelegentlicher Heranziehung anderer Literatur des mittelalterlichen England bzw. festländi- scher Parallelen. Der dritte Band endlich bringt Erläuterungen zu den ein- zelnen Quellen im Zusammenhange, über Überlieferung, Sprache, Anordnung, Abfassungszeit, Geltungsbereich usw., sowie Erklärungen einzelner Stellen.

E. Mayer-Homberg.

Monachus Sangallens is Notkerus Baltulus), De Carolo Magno. St. Gallische Geschichtsquellen. Neu herausgegeben von G. Meyer von Knonan. VI. (Separatabdruck aus: „Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte*, her- ausgegeben vom historischen Verein des Kantons St. Gallen, Bd. XXX VI) 64 S. 8°. St. Gallen, Fehrsche Buchhandlung 1918.

Die Neuausgabe von Notkers „De Carolo Magno“, die Meyer von Knonau seinen St. Gallischen Geschichtsquellen als Spätling anreiht, ist ein Abdruck des Jaffeschen Textes, dessen Grundlagen die Zwifaltener und Wiblinger Hand- schriften bildeten. Der handschriftliche Apparat ist dabei weggeblieben. Vor- ausgeht eine ausführliche und alles Notwendige zusammentragende Einleitung, der man, wie auch dem fleißigen Kommentar, nur noch die Möglichkeit ge- wünscht hätte, die mannigfachen neuen Resultate L. Halphens (Etudes critiques sur l'histoire de Charlemagne IV. Le moine de Saint-Gall. Revue historique t. 128, 1918) mit zu verarbeiten. Gleichwohl ist die auch äußerlich sehr ge- fällige Ausgabe sehr zu begrüßen; denn ein handlicher und leicht zugänglicher Text des Werkchens war ein längst gehegter Wnnsch, den H. Wartmann schon 1870 Meyer von Knonau gegenüber äußerte. Besonderen Dank wird man dem Herausgeber für die sachlichen Anmerkungen schulden, die zugleich auch das quellenanalytische Material bringen. Hinzufügen möchte ich noch eine Vergil- stelle, die auch bei Halphen keine Berücksichtigung gefanden hat: Lib. Ic. 31. p. 29 Z. 2 von oben: „...gradiens alta pulsat sydera et in medio Jonio latera non tinguit ardna...“ nach Aen. III, 619 und 664/65. K. Manitius.

A. M. Koeniger, Die Militärseelsorge der Karolingerzeit. Ihr Recht und ihre

Praxis. Veröffentlichungen aus dem Kirchenbistorischen Seminar München.

IV. Reihe. Nr.7. München 1918. Verlag der J. J. Lentnerschen Buch- handlung (E. Stahl). 78 S. 8°. j

Die mit reichlichen Quellenbelegen versehene Schrift zerfällt in zwei Teile.

Im ersten breitet der Ve:fasser das Quellenmaterial für die rechtliche Stellung

und Organisation der Feldgeistlichen im 8. und 9. Jahrhundert aus. In Frage

kommen dabei hauptsächlich drei juristische Zeugnisse: Die Akten der deut-

schen Synode von 742, Karls d. Gr. erstes Kapitular von 769 und der sogenannte

Benedictus Levita. Auf dem „Concilium Germanicum“ wurde unter maßgeb-

lichem Einfluß Bonifatius’ „erstmals für die Karolingerzeit ... eine geregelte

Militärseelsorge rechtlich und förmlich ins Leben gerufen und organisiert“. Ein

weiterer Schritt war dann die Wiederholung jener Bestimmungen in Karls

Nachrichten und Notizen 489

Kapitular von 769. Neben zwei Briefen Hadrians I. und Nikolaus I., die die päpstliche Auffassung über den Gegenstand erörtern, zieht der Verfasser dann vor allem die sehr weitgehenden und ganz im klerikalen Sinne gerichteten Forderungen im Benedictus Levita heran, die sich als erweiterte und tendenziös umgefärbte Bearbeitung der Kapitularbestimmungen erkennen lassen. Der zweite Teil sucht dann auf Grund dieser Zeugnisse ein Bild von der Praxis der karolingischen Feldgeistlichen zu entwerfen, indem ihre Tätigkeit im ein- zelnen besprochen wird. Obwohl dem Verfasser hierzu einige erzählende Quellen zu Gebote standen, erscheint mir seine Schilderung nicht völlig gesichert; denn ihre hauptsächlichen Stützen bleiben doch jene rechtlichen Satzungen, päpst- lichen Mahnschreiben und die klerikale Fälschung des „Benedictus Levita*. Die methodische Frage, inwieweit die in diesen Quellen geforderten Zu- stände für die historische Wirklichkeit Bedeutung gewonnen haben, scheint dabei allzu wenig erwogen. K. Manit ius.

Franz iskanische Studien. Quartalschrift. 8. Jahrgang 1921. 4 Hefte. Müuster i. W., Aschendorff. 320 8. M. 20.—.

Die von Dr. P. Ferdinand Doelle O. F. M. auf dem Kreuzberg bei Bonn geleitete Zeitschrift hat sich in den Kriegsjahren und der schweren Zeit des Niederganges behauptet und steht heute, was Inhalt und Ausstattung anlangt, mit an der Spitze aller Ordenszeitschriften. Aus dem reichen, vielseitigen Stoff dieses Jahrganges, der sich besonders in einer vornehmen Festnummer (2 und 3. Heft) zur Siebenhundertjahrfeier der Geburt des hl. Kirchenlehrers Bona- ventura ausgezeichnet, sind an geschichtlichen Beiträgen hier hervorzuheben: K. E ubel, Die 700jährige Niederlassung der Franziskaner - Minoriten zu Würz- burg (S. 1—47): Der Verfasser der Geschichte der oberdeutschen (Straßburger) Minoriten- Provinz (1886) behandelt hier die Geschichte eines der ersten Kon- vente in Deutschland, dem er selbst angehörte. F. Pelster, Wilhelm von Vorillon, ein Skotist des 15. Jahrhunderts (48 66): Aus Vaurouaut in der Bretagne, ein typischer Vertreter der Pariser Schule, + 1463. Gg. Buchwald, Die Ars praedicandi des Erfurter Franz iskaners Christian Borgsleben (67—74): Hand- schrift der Leipziger Universitätsbibliothek. J. Kartels, Klöster und Zünfte im alten Mainz (74—79): Der Kapuzinerlaienbruder Seraphin v. Cantalicio als Patron der Maurerzunft 1768. F. Ehrle, Der hl. Bonaventura, seine Eigenart und seine drei Lebensaufgaben (109 124): Eine knappe Darlegung der wissen- schaftlichen Eigenart, der Individualität des apostolischen Wirkens und der Bedeutung des Ordensgeneralats des seraphischen Kirchenlehrers. Die Beiträge von M Grabmann, E. Krebs, B. Trimolé, F. Andres, R. Boving und J. Stöckel gelten der philosophisch- theologischen Eigenart Bonaventuras. N. Paulus, Die Ablaßlehre des hl. Bonaventura (145— 155), ist hier zu nennen wegen Bona- venturas Stellung zur Ablaßfrage und der überirdischen Wirksamkeit des Ab- lasses. Dann: B. Kruitwagen, Die älteste Ausgabe der Opuscula des hl. Bonaventura (Coloniae 1484) und H. Dausend, Eine bedeutsame Wertung des heiligen Bonaventura aus jüngster Zeit (217f.): K. Burdachs Wertung der überragenden Bedeutung Bonaventuras für Mystik und Kunst des ausgehenden Mittelalters. M. Bihl, Die sogenannten Statuta Julii II. und deren Lübecker Ausgabe vom Jahre 1509 (225-259): Der wirkliche Urheber der Statuten ist der Provinzialminister von Franzien, Bonifatius von Ceva. Der Lübecker Druck

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gibt das an den sächsischen Provinzialminister Ludwig Henning gerichtete Exemplar der Statuten wieder, und dieser Druck ist bisher nur in der Münchener Staatsbibliothek aufgetaucht. Er hat als einzige authentische Ausgabe der Statuten, die außerdem 1512 in Paris erschienen sind, zu gelten. G. Haselbec k, Die älteste gedruckte Franziskanerpredigt über die unbefleckte Empfängnis (283 —292): Von dem Pariser Magister Johannes Vitalis 1389. L. Oliger Eulogius Schneider als Hofprediger in Stuttgart nach der Korrespondenz seines Kollegen P. Firmus Bleibinhaus (292—297): Ergänzungen für die Jahre 1786 bis 1789 zu des Verfassers Aufsätzen in den „Franziskanischen Studien“ 4 und 5. Als „Kleinere Beiträge“ seien aufgezählt die Aufsätze von G. Sommerfeldt über die Franziskaner in Zwickau (80 ff.), N. Paulus über Johannes Kannemann (1469, S.84f.), J. B. Kaiser die Anwesenheit Bonaventuras 1270 in Saarburg (208 ff.) und P. Pütz die St. Josephsverehrung in der vortridentinischen Zeit (298 ff.). Jedes Heft enthält außerdem Besprechungen, das erste Hett (96—108) eine Bücher- und Zeitschriftenschau seit 1912 und das vierte ein Personen- und Ortsverzeichnis, sodaß die Weiterarbeit auf dem Gebiet der Franziskaner- ordensgeschichte wesentlich angeregt und erleichtert wird. Die Zeitschrift erfüllt gut ihr Programm: „die Erforschung des Einflusses, den das Franzis- kanertum auf das gesamte Geistesleben der Vergangenheit ausgeübt hat, und der äußeren und inneren Geschichte der Stiftungen des hl. Franziskus mit be- sonderer Berücksichtigung des germanischen Sprachgebietes*. Marburg. Wilhelm Dersch.

O. Kaemmel, Der Werdegang des deutschen Volkes. Historische Richt- linien für gebildete Leser. 4. Aufl. Bearbeitet von A. Reimann. Berlin u. Leipzig 1920. (1273—1648.)

Das Buch gibt weniger große Richtlinien als eine bisweilen in die Einzel- heiten der Territorialgeschichte gehende Darstellung hauptsächlich der poli- tischen Geschichte. Diese ist übersichtlich, leicht lesbar, umgeht allerdings mauchmal schwierigere Fragen oder gibt eine bestimmte Lösung, ohne auf andere Auffassungen hinzuweisen; im allgemeinen gut orientierend.

Görlitz. A.Koselleck.

Karl Frölich, Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späteren Mittel- alter. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar, Heft 1.) Goslar a. H., Kommissionsverlag von L. Koch, 1921. VIII, 99 8.

Während der letzten 10 Jahre ist die Verfassungsgeschichte der Stadt Goslar wiederholt Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Allerdings hat in der Hauptsache nur das ältere Verfassungsleben dieser Stadt die Forscher beschäftigt, während Goslars Verwaltung und Verfassung im ausgehenden Mittel- alter bisher überhaupt noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Diese Lücke ist nicht anf Interesselosigkeit der Forscher, sondern auf den Mangel an nötigem Material zurückzuführen. Nunmehr ist eine „Annales“ betitelte Niederschrift aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts aufgefunden worden, die vielleicht als Amtsbuch des Kämmerers, des städtischen Oberzeremonienmeisters, angeseben werden darf und in der wie in einem laufenden Terminkalender „die den Mitgliedern des Goslarer Rates und den städtischen Beamten und

Nachrichten und Notizen 491

Dienern im Laufe des Amtsjahres obliegenden Verrichtungen unter Mitteilung des Zeitpunktes ihrer Vornahme und des bei ihnen zu beobachtenden Ver- fahrens“ aufgezäblt werden. Dieses interessante Schriftstück ermöglicht es, eine Skizze der Verfassung und Verwaltung der Stadt Goslar im ausgehenden Mittelalter abzufassen. Dieser Aufgabe hat sich Kar! Frölich unterzogen, der wohl zurzeit als der gründlichste Kenner der Verfassungsgeschichte Goslars gelten kann und dem die Städteforschung schon mehrere wertvolle Beiträge zu verdanken hat („Die Gerichtsverfassung von Goslar im Mittelalter“, Breslau 1910; „Zur Ratsverfassung von Goslar im Mittelalter“, Hans. Geschichtsbl. 1915; „Zur Topographie und Bevölkerungsgliederung der Stadt Goslar im Mittel- alter“, Hans. Geschichtsbl. 1921; „Städte und Wüstungen“, Vierteljahrschr. f. Sozial- u. Wirtachaftsgesch., Bd. XV). Der Verfasser behandelt die Zusammen- setzung des Rates, die Ratsämter, die städtischen Bediensteten, die Ratswahl und Ratsänderung, die Verrichtungen des Rates, die Ratsessen, die Amtsent- sehädigungen des Rates und der städtischen Bediensteten und bietet uns damit ein höchst anschauliches Bild von der Ratsverfassung und Verwaltungsorgani- sation einer deutschen Stadt im ausgehenden Mittelalter. Für die allgemeine Städteforschung ist diese Untersuchung besonders dadurch wertvoll, daß Frölich in den Anmerkungen reiches Vergleichsmaterial aus der gesamten Städteliteratur zusammengestellt hat. Ein Anhang bringt die „Annales“ von 1508 und die Ratswahlordnung von 1754. Schneeberg. Walther Gerlach.

P. Dr. Ferdinand Doelle O. F. M., Die Martinianische Reformbewegung in der Sächsischen Franziskanerprovinz (Mittel- und Nerdost deutschland) im 15. und 16. Jahrhundert (Franziskanische Studien, Beiheft 7). Münster i. W., Aschendorff 1921. XII, 159 8.

Vor drei Jahren schenkte uns der Vf. seine Darstellung der Observanz- bewegung in der Sächsischen Franziskanerprovinz bis zum Generalkapitel von Parma (Refurmationsgeschichtliche Studien und Texte 30 und 31, Münster 1918), jetzt liegt das Gegenstück: die Martinianische Reformbewegung als „Festschrift zur Ankunft der ersten Franziskaner in Deutschland 1221-1921“ vor. Vorher hatte D. im Beiheft 3 der Franziskanischen Studien die Reformtätigkeit des Provinzials Ludwig Henning (1507—1515) bereits besonders dargestellt (1915). Hier handelt es sich um die von Papst Martin V. auf dem Generalkapitel von Assisi 1430 erlassenen Constitutiones, die tatsächlich geeignet gewesen wären, den gesamten Franziskanerorden auf einer Mittellinie zu reformieren und die getrennten Familien zu vereinigen wie D. richtig bemerkt. Aber sehr bald darauf milderte der Papst auf Drängen des Ordensgenerals seinen Erlaß und machte Zugeständnisse in der Armutsfrage. Die Sächsische Provinz hielt an den Konstitutionen fest und fübrte die Reform in den einzelnen Konventen durch. Landesherren, Städte oder die Brüder selbst veranlaßten die Durch- führung, die unter dem Visitator regiminis sich auswirkte. Auf der Gegenseite standen die Konventualen, von ihrem Minister, und die Observanten, von ihrem Vikar geleitet. Auch diese Arbeit des Verfassers zeichnet sich aus durch umfassende und sorgfältige Ausnutzung der urkundlichen Quellen unter Berücksichtigung der gedruckten Darstellungen.

Marburg. Wilhelm Dersch.

492 Nachrichten und Notizen

Theodor Mayer, Die Verwaltungsorganisationen Maximilians I., ihr Ursprung und ihre Bedeutung (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, herausgegeben von A. Dopsch, Heft 14). Innsbrack, Wagner, 1920. 106 S.

Darch einen Exkurs meiner Burgundischen Zentralbebörden 1909 wurde

eine Diskussion über die damals herrschende These angeregt, daß Maximilian I.

seine Organisationen von Burgund her übernommen habe, woraus die weit-

tragende Konsequenz gezogen wurde, daß die deutsche Behördenorganisation der Neuzeit eine Rezeption aus dem französischen Kulturkreis darstelle. Meine

Bestreitung dieser Annahme erregte eine heftige Polemik, nach deren Vorüber-

zug die Fragestellungen sich als fruchtbar genug geklärt erweisen. Die bier

angezeigte, auf umfangreichen Forschungen am Innsbrucker Archiv und genauer

Vertrautheit mit der Landesgeschichte ruhende Schrift kommt in den Haupt-

ergebnissen mit meiner positiven Skizze von 1913 überein: 1. „Die Organisations-

form der deutschen Behörden der Neuzeit ist hauptsächlich in Tirol entstanden und nicht aus Burgund übertragen worden“ (S. 84; die Wirkung der tirolischen

Einrichtungen auf das übrige Deutschland bedarf noch weiterer Untersuchungen).

2. „Die ‚Reformen‘ (Maximilians) bezeichnen sich als die Übernahme der tiro-

lischen Einrichtungen unter besonderer Bedachtnahme auf die politischen Ver-

hältnisse, im übrigen aber setzten sie sich aus einer Reibe von Augenblicks- maßregeln zusammen“ (S. 57). 3. „Eine scharfe Unterscheidung zwischen mon- archischen und ständisch - verfassungsmäßigen Organisationen ist im allgemeinen nicht berechtigt ...; man kann sogar sagen, daß die kollegialen Behörden... ihre Ausbildung und die Erreichung des behördlichen Charakters hauptsächlich ständischen Einflüssen zu danken haben“ (S.75f., 21, 23£., 25, 60, 72). 4. „Die Verwaltungsorgafiisation in allen deutschen Territorien ging grundsätzlich den- selben Weg, aber die einzelnen Länder hatten am Ende des Mittelalters ganz verschiedene Stufen erreicht“ (S. 75). Dem Verfasser erscheint gegenüber diesem gleichartigen Wachsen aus gleichen Verhältnissen und Bedürfnissen die von mir daneben betonte diffusionsartige Vereinheitlichung unter der Wirkung der Renaissancebewegung, der Humanisten und der neuen Diplomatenkreise internationalen Horizonts als zu „schwer faßbar* (S. 80). Aber wenn wir erst mehr Milieuanalysen, wie ich sie für den Hof des jungen Karls V. versuchte und Biographien der Humanisten, die die Reformen ausarbeiteten, haben werden wird man vielleicht gerade die Gruppenpsyche der die Reformbewegung tra- genden Schichten als einen der am konkretesten faßbaren und dabei wesent- lichsten Faktoren werten. In der Darstellung des Überganges zur maximilia- nischen Epoche ist die besonders wichtige Finanzverwaltung noch zu summa- risch behandelt worden. Sie verdient eine eingehende Untersuchung (die auch einige Grundbegriffe, wie besonders den der Finanz-, Kontrolle“ in Anwendung auf die eigentümlichen Verhältnisse jener Zeit, gründlich zu klären hätte).

Daß dazu noch viel Material vorhanden ist, besonders eine stattliche Reihe

von Raitbüchern, die Mayer nicht auswertet, mag aus meiner Schrift über die

Ursprünge der deutschen Behördenorganisation 1913, S. 4 ff., 13 ff., 30 ff., ersehen

werden. Von Einzelheiten hebe ich die Bemerkung Mayers S. 18 über die

soziale Eigenart Tirols, das „stark durchgebildete politische Recht der bürger- lichen Klassen“ heraus. Ein neuer Anlaß übrigens, zur Erklärung des Vor- sprungs Tirols den Blick nochmals nach Italien zu lenken. Nur Befangenheit kann das doch für ein Nachbarland Italiens und für das Zeitalter der Renaissance

Nachrichten und Notizen 493

als weit hergeholt empfinden. Auch für das Eindringen einiger romanischer Amtsbezeichnungen ist die Möglichkeit italienischer Einflüsse neben franzö- sischen gebührend mit in Betracht zu ziehen, in erster Linie freilich das Latei- nisch - Parlieren der oberen Beamtenkreise, besonders wenn zu der allgemeinen Wahrscheinlichkeit (die man meinetwegen „spekulativ“ nennen mag, wenn man dieselbe Konsequenz für den größten Teil historischer Kausalzurechnung über- haupt ziehen will) ein. ausdrückliches Quellenzeugnis hinzutritt wie bei dem „Schatzmeister generalis“ des Raitbuchs von 1491, und dazu diese Bildung an einem württembergischen Receptor generalis und sonst Analogien findet. Aber die Entscheidung solcher Einzelheiten kann nichts mehr an dem Ergebnis ändern, daß die Rezeptionsthese bis auf ganz unwesentliche Reste nunmehr erledigt ist. Göttingen. Andr. Walther.

Johann Bergdolt, Die Freie Reichsstadt Windsheim im Zeitalter der Re- formation, 1520—1580. Quellen und Forschungen zur bayerischen Kirchen- geschichte, herausgegeben von Hermann Jordan. V. Bd. Leipzig, Deichert, 1921. XIII, 305 S.

Schön frühzeitig fand in Windsheim der evangelische Glaube freundliche Aufnahme. Dies hatte seinen Grund in dem Einfluß des 1520—24 im benach- barten Unternesselbach als Vikar wirkenden Kaspar Löner, der was Bergdolt übersieht schon 1518 Luther auf seiner Reise durch Franken begleitet hatte. Führer der neuen Richtung waren gerade id den Kreisen des vornehmsten Bürgertums zu finden. Mit deren Hilfe setzte der im Oktober 1522 als Prediger berufene Thomas Appel schon Ende dieses Jahres die Aufrichtung des Gemeinen Gotteskastens durch. Nach Annahme der in Ansbach aufgestellten 23 Artikel ging der Rat gegen die altgläubige Geistlichkeit vor, die er zur Entlassung ihrer Konkubinen zwang. 1525 wurden auch äußerliche katholische Gebräuche, vor allem die Seelenmessen, abgeschafft. Die Messe dagegen blieb noch bestehen. Endlich gelang es der Stadt nach langen Verhandlungen, auch das Patronats- recht der Pfarrkirche von der Dentschherrn- Komthurei Virnsberg zu erreichen, die diese in Hinblick auf die hohe Baulast trotz Einspruchs des Bischofs von Würzburg gerne hergab. Im Bauernkrieg ging es der Stadt schlecht. Durch den sogenannten Versicherungsbrief vom 31. März 1525 wußten sich die unteren Schichten große Rechte zu sichern. Den Bauern und ihren Gegnern gegenüber suchte die Stadt Neutralität zu bewahren, indem sie beiden Proviant zukommen ließ. Dadurch zog sie sich die Feindschaft des Markgrafen Kasimir zu, der nach Beendigung des Feldzugs ihre Bestrafang beim Schwäbischen Bund durch- setzte. Zum Glück wurde die Exekution Nürnberg übertragen, das am 6. Au- gust 1526 den Versicherungsbrief für ungültig erklärte und zahlreiche Bürger hart bestrafte. Kasimir aber war noch lange nicht zufrieden. Im Besitze der Urgicht eines Banernführers und eines Schreibens der Stadt an die Bauern wollte er selber gegen sie vorgehen, als er zum Glück schon am 21. Juli 1527 starb. Inzwischen wurde die lutherische Lehre obne Gewaltanwendung ganz durchgeführt, daber schloß sich Windsheim dem Speyerer Protest an und blieb auch zu Augsburg 1530 der Sache des Evangeliums treu. Mit den Widertäufern ging es meist sehr glimpflich um, zumal da sich hier meist nur die wenigst radikale Richtung bemerkbar machte. Unangenehmer war für die Stadt der

494 Nachrichten und Notizen

ehemalige Ansbacher Kanzler Georg Vogler, der hier seinen Wohnsitz aufschlug und sich mit einer Tochter des Oberrichters Michael Bernbeck verheiratete. Er kam mit mehreren Bürgern in Streit und unterstützte auch seinen Schwieger- vater in dessen Kampf mit der Stadt wegen der Besetzung einer Kirchenpfründe. Als sich dieser an das Kammergericht wandte, wurde er seiner Ämter entsetzt und siedelte nach Rothenburg über, wohin ihm dann Vogler bald folgen mußte, da er einen Ratsherrn in einer Schmähschrift in gröbster Weise angegriffen hatte. Beide starben hier im Jahre 1550. Der Pfründenstreit kam aber erst im Jahre 1567 durch einen Vergleich zum Abschluß. In den Zeiten des schärfsten Gegensatzes zwischen Karl V. und den Protestanten hielt sich die Stadt unter dem Einfluß Nürnbergs sorgfältig von den Schmalkaldenern zurück. Auch 1546 ging sie nicht mit ihnen, da der Kaiser erklärt hatte, er wolle nur gegen „etliche ungehorsame betrüber gemeinen friedens“ vorgehen. Allein wie im Bauernkrieg ging es der Stadt trotz ihrer Neutralitätspolitik nicht gut. Der Kaiser nahm ihr 3000 und später nochmals 2000 fl. Kriegskontribution ab, ja ließ sie sogar 12 Wochen durch seine Spanier besetzen. Das Interim führte der Rat trotz des Sträubens eines Teils der Geistlichkeit durch. Erst 1553 wurde das Meßgewand wieder außer Gebrauch gesetzt und 1555 auch die letzten Einschränkungen beseitigt. In den Wirren von 1552 suchte die Stadt besser als 1525 und 1546 durch strengsten Anschluß an Nürnberg zu fahren. Allein sie mußte Markgraf Albrecht große Lieferungen an Proviant und Pferden zu- kommen lassen. Als sich Nürnberg mit den drei fränkischen Bischöfen gegen diesen wandte, wurde die Stadt mit einer Nürnberger Garnison belegt. Nachdem Albrecht endlich verjagt worden war, durfte sie für ihre geschädigten Unter- tanen Holz aus den markgräflichen Wäldern beziehen. Nach dem Religions- frieden machte sie ganz im Schlepptau Nürnbergs die Einigungsbestrebungen der Lutheraner mit. Sie nahm mit diesem und Ansbach 1578 die von Karg und Heling ausgearbeitete „Norma doctrinae et iudicii“ an und blieb damit wie auch Weißeuburg, der andere Trabant Nürnbergs, bei diesem Corpus doctrinae, das die mildere Form des Protestantismus festhielt.

Am Schluß der fleißigen und geschickten Arbeit sind noch zahlreiche wichtige Aktenstücke abgedruckt und fiudet sich endlich auch ein sorgfältiges Register.

Franz Joetze.

Georg Loesche, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, Jahrgang 40 u. 41.) Wien, Manz, bez. Leipzig, Julius Klinkhardt, 1921. 333 S.

Diese neue, stark erweiterte Auflage von Loesches bekanntem Buch zeigt alle Vorzüge der Arbeiten Loesches auf seinem Spezialgebiet; eine in lang- jähriger Forschertätigkeit erworbene gründliche Kenntnis der primären Quellen, plastisch anschauliche und temperamentvolle Darstellung, scharfe Charakteristik der geschichtlichen Persönlichkeiten (z. B. Josephs II., von dem man ein wesentlich anderes Bild erhält, als gewöhnlich), unbefangenes Urteil und guten Blick für die geschichtlichen Zusammenhänge. Der erste Teil, Reformation und Gegenreformation überschrieben, schildert, nach einem Überblick über die Kirchenpolitik der einzelnen Kaiser, die Begebenheiten in den einzelnen Kron- ländern, der zweite Teil in geschlossenem Zusammenhang den Gang der Dinge von der Toleranzpolitik Josephs II. bis zur großen Liquidation des alten

Nachrichten und Notizen 495

Österreich in der jüngsten Vergangenheit. Das Buch ist nicht nur kirchen- geschichtlich, sondern auch territorialgeschichtlich und politisch, für die Ge- schichte der Nationalitäten im alten Österreich, von Wert.

Leipzig. | Karl Heussi.

Georg Wittrock. Förräderipunkten: Niels Bielkes Process 1704—1705. Särtryck ur Karolinska Förbundets Årsbok 1917. Lund 1917. Berlinska Boktryckeriet. 41 8.

Unter den großen politischen Prozessen um die Wende des 17. Jahrhunderts spielt der gegen den Grafen Bielke eine besondere Rolle. Die Frage des schwe- disch-brandenburgischen Bündnisses und die des Verhältnisses Bielkes zur dritten Partei und zu Frankreich steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die erstere hat Wittrock, soweit das bei dem ihm zu Gebote stehenden Material möglich war, ziemlich erschöpfend beantwortet, die zweite bedürfte wohl noch einer Ergänzung aus hannoverschen und französischen Akten. Bielke galt ebenso wie Lilieroth und Gyllenstolpe in den Augen Falaiseaus und, man darf es sagen, des Berliner Hofes als franzosenfreundlich. Es ist anderseits bekannt, wie durchaus abhängig Friedrich III. und sein leitender Staatsmann von Wilhelm III. waren. Es wäre von Wichtigkeit zu wissen, ob und wie weit letzterer in die Oranienburger Verhandlungen eingeweiht war, wie weit er sie billigte? Ein enges Zusammengehen mit Schweden schien dem König von England ja im Hinblick auf den künftigen Frieden erwünscht.

Aus den Prozeßverbandlungen geht hervor, eine wie große Rolle gewissen- lose Abenteurer wie Ebrenstolpe, aber auch wie du Cros in der Politik spielten. Doch sie waren nur Werkzeuge größerer Mächte.

Es wäre interessant gewesen, wenn Wittrock gezeigt hätte, wie der Tod Karls XI. die Lage für Bielke veränderte, welches die Bedingungen waren, unter denen die vormundschaftliche Regierung, insbesondere de la Gardie und dann Karl XII. die politische Tätigkeit Bielkes ansahen? Wittrock hätte da freilich auf die äußere Politik näher eingehen müssen, er hätte den Rahmen der Darstellung des Prozesses überschritten. Und es ist ja sicher auch leichter, ` die inneren Zustände, die zur Zeit der Leitung in einem Lande durch einen bestimmten Staatsmann herrschten zur Darstellung zu bringen, wie es Kurt Breysig in seinem „Prozeß Danckelman“ getan hat, als die äußeren Begeben- heiten zu schildern. Danken wir dem schwedischen Forscher, daß er durch seine fleißige und gewissenhafte Arbeit uns wertvolles neues Material er- schlossen hat.

Naumburg a. Saale. Eberhard Freiherr v. Danckelman.

Neubauer, Die Stadt Görlitz am Beginn des 18. Jahrhunderts. Ihre wirt- schaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse. Diss. Breslau 1921.

Die Arbeit liefert einmal einen Beitrag zum Verhältnis zwischen Stadt and Staat in Sachsen: Der absolute Staat setzte im Gegensatz zu Preußen nur eine Reorganisation der städtischen Finanzverwaltung durch; die Autonomie des Rates blieb erhalten. Darüber hinaus entrollt die Arbeit, auf umfangreiche archivalische Forschungen gestützt, ein auschauliches Bild von dem politischen,

496 Nachrichten und Notizen

sozialen, kulturellen Leben einer deutschen Mittelstadt des Ostens um 1700, wobei besonders die statistische Verarbeitung des Materials sebr dankenswert ist. Es ist zu wünschen, daß Verfasser diese Art der Forschung auf größere Gebiete ausdehnte.

Görlitz. A.Koselleck.

Ottomar Freiherr von der Osten- Sacken und von Rhein, Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III. Band: Das preußisch- deutsche Heer bis zur Gegenwart. Berlin 1914, E. S. Mittler & Sohn. XXV, 543 8.

Mit diesem dritten Bande, der kurz vor Ausbruch des Weltkrieges erschien, ist das vortreffliche Werk abgeschlossen worden. Man kann es jetzt nur mit Schmerz und Bitterkeit lesen, denn das Heer, das von der Osteu-Sacken mit Recht als das erste der Welt 1914 bezeichnen konnte, ist auf eine kleine Macht von 100000 Söldnern verringert worden, also zwei und einbalb mal so stark, als die Armee, die Napoleon 1807 dem kleinen Preußen erlaubte. Und Deutschland zählt trotz aller Abtretungen immer noch zwölfmal mehr Einwohner als Preußen 1807 halte. Die erste Militärmacht der Welt ist aber wieder Frankreich geworden. Wohl sind die Hoffnungen, die nicht bloß von der Osten-Sacken, sondern wohl wir alle, auf das deutsche Heer setzten, in Erfüllung gegangen, denn ruhmvoll hat es sich vier Jab re lang gewehrt und siegreich ist es bis in Gegenden vor- gedrungen, die früher nie eines dentschen Soldaten Fuß betreten hat. Unter- legen ist es erst, als der alte Geist zermürbt war. Die Gefahr, vor der auch von der Osten-Sacken in seinem Buche wiederholt warnt, ist größer gewesen, als die Optimisten meinten, das Heer ist ihr erlegen und der Krieg ging ver- loren. Je tiefer wir aber gesunken sind, desto mehr haben wir nötig, zu den Quellen der Kraft zurückzukehren, die uns einst groß gemacht baben. Auch der Historiker wird nie die Zeiten unserer ruhmvollen Vergangenheit schildern können, wenn er nicht Verständnis hat für die Geschichte des deutschen Heeres. Darum sei ihm von der Östeu-Sackens Werk bestens empfohlen.

Charlottenburg. Richard Schmitt.

W.v. Unger: Gneisenau. Mit vier Bildnissen und 17 Skizzen im Text. Berlin, E. S. Mittler & Sohn, 1914. VIII, 448 8.

Dem General von Unger, dem Biographen Blüchers, verdanken wir nun auch eine Lebensbeschreibung Gneisenaus. Wobl war hier das Bedürfnis nicht so groß, wie dort. Gneisenaus Leben zu schildern, hat schon vor einem halben Jahrhundert einen Forscher, wie Pertz, gereizt; was er begonnen bat Delbrück in glüchlicherer Form vollendet. Seitdem sind andere derselben Aufgabe nach- gegangen. Trotzdem begrüßen wir es mit Freude, daß auch ein so verdienter Militärschriftsteller, wie Unger, der durch seine früberen Arbeiten dem Stoffe besonders nahe stand, wiederum ein literarisches Denkmal dem großen Strategen der Befreiungskriege gesetzt hat.

Wir wissen, wie schwer Gneisenau oft mit dem Unverstande ringen mußte, der auch im Hauptquartier König Friedrich Wiluelms III. mächtige Vertreter hatte. Mehr Verständnis faud er bei dem Kaiser Alexander 1., dessen Verdienste um die Sache der Alliierten iu Deutschland vıel zu rasch vergessen worden sind.

Nachrichten und Notizen 497

Wie Blücher litt auch Gneisenau schwer unter der Zurücksetzung in den Tagen des Wiener Kongresses. Warm trat er ein für die Einführung einer Verfassung. Nur das dreifache Primat der Waffen, der Konstitution und der Wissenschaften könne Preußen aufrecht zwischen seinen mächtigen Nachbarn erhalten (S. 810). Merkwürdig unpolitisch dachte Gneisenau, wenn er glaubte, daß Frankreich dadurch ungefährlich gemacht werden könnte, daß man es in ein bourbonisches und in ein napoleonisches teilte (S. 318). Da urteilte Blücher weit einsichtiger, welcher ebenso, wie sechzig Jahre später Bismarck, ein re- publikanisches Frankreich für Deutschland am unschädlichsten ansah.

Charlottenburg. Richard Schmitt.

Gertrud Paul, Dr. phil., Die Schicksale der Stadt Jena und ihrer Umgebung in den Oktobertagen 1806. Nach den Quellen dargestellt. (Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, N. F., 9. Beiheft.) Jena, Gustav Fischer, 1920. 149 8.

Die Schlacht bei Jena ist begreiflicherweise stets in erster Linie von Militärs in ihrer Bedeutung als erster Zusammenstoß Napoleons mit der preußischen Armee gewürdigt worden. Als Eduard Leidolph im Jahre 1896 mehr vom Standpunkt des Lokalhistorikers aus seine Monographie über „die Schlacht bei Jena“ veröffentlichte, fügte er der eigentlichen Schlachtdarstellung ein Kapitel „Jena während des Krieges“ an, in dem er auf 21 Seiten zusammenstellte, was ihm darüber bekannt geworden war. Wieviel mehr sich bei gründlicherer Forschung feststellen läßt, zeigt das 149 Seiten umfassende wertvolle Buch von Fräulein Dr. Paul. Neben umfassender Heranziehung der gesamten all- gemeinen und lokalen Literatur über die Schlacht und über die Vorgänge speziell in Jena hat sie auch manches Ungedruckte, ja auch noch mündliche Überliefe- rungen verwendet. Sie hat das reiche so gewonnene Material kritisch gesichtet und legt die Ergebnisse ihrer Forschung in sehr angenehm lesbarer Darstellung vor. Wie außerordentlich groß die Heimsuchung der Stadt gewesen ist, kommt einem erst durch ihre Schilderung so recht zum Bewußtsein. Zunächst wird das Gebotene ja den Jenenser fesseln. Die Arbeit hat aber auch ein allge- meineres Interesse, denn wir besitzen nicht viele so genaue Schilderungen, um uns über das Verhalten der Armeen jener Zeit und speziell der Napoleons der Zivilbevölkerung gegenüber zu unterrichten.

Die Schlacht selbst fällt außerhalb des Rahmens der Aufgabe, die Fräulein Dr. Paul sich gestellt hat. Es wird eigentlich nur der Transport der Kanonen auf das Schlachtfeld berübrt (S. 43, 115), wobei mir auf die Ergebnisse der Taysenschen Untersuchungen etwas zu wenig Kücksicht genommen zu sein scheint. Außerdem werden in den Beilagen noch zwei Fragen behandelt, die mit dem eigentlichen Thema nur wenig zu tun haben, die nach dem Standort von Napoleons Biwak in der Nacht vom 13. zum 14. Oktober und die nach Hohenlohes Verhalten am Morgen des 14. Oktober. Man wird sich mit der Verfasserin durchaus einverstanden erklären können, wenn sie jenes auf die Südseite des Windknollens verlegt und ebenso wenn sie Hohenlohe von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen reinigt. Unberührt bleibt dabei allerdings die Frage, wie weit sich Hohenlohe doch erst durch Grawert zur Annahme der Schlacht bei Vierzehnheiligen hat drängen lassen.

Jena. G. Mentz.

Histor. Vierteljahrschrift. 1922/23. 4. 32

498 Nachrichten und Notizen

Herzogin Adelheid von Schleswig-Holstein. Ein Lebensbild der i Mutter unserer Kaiserin. Von Dr. jur. Friedrich Carl v. Esbach. Mit Abbildungen, Bildnissen, Genealogien und Stammtafeln. Stuttgart, Ver- lag von W. Kohlhammer, 1917.

Das mit Hilfe eines Stifters sehr gut ausgestattete Buch berichtet leider herzlich wenig von der Frau, deren Namen es als Titel trägt, gibt dafür viel drum und dran an genealogischem und höfischem Kleinkram, ohne dabei wich- tiges Neues zu bringen. Die vom Verfasser angeführte Auskunft von Erich Marcks (S. 68), daß Fürst Bismarck an der Herstellung der Verlobung des Prinzen Wilbelm unmittelbar beteiligt gewesen sei, entspricht Außerungen des vor kurzem verstorbenen Herzogs Ernst Günther. Übrigens liegen die Ahnen nicht im Dome zu Schleswig (S. 71), sondern im Schlosse zu Sonderburg auf Alsen. Das Buch ist für die Wissenschaft ohne Bedeutung.

Jena. Hans Schulz.

Deutschlands Zusammenbruch und Auferstehung, die Erneuerung der Staatsgesinnung auf Grund der Lehren unserer jüngsten Vergangen- heit von Dr. Otto Becker. C. Heymanns Verlag. 1921.

Mit starkem nationalen und demokratischen Willen sucht Verfasser den Weg zum Aufstieg aus den Fehlern der Vergangenheit. Bei aller Achtung vor der Größe Bismarcks sieht er in seiner Reichsverfassung die Hauptursache des Unglücks: Das Zwittergebilde Preußen-Deutschland hat die Reichs- regierung eines einheitlichen, starken politischen Willens beraubt; die Ver- hinderung parlamentarischer Regierung hat unser Parteiwesen zersetzt, die Verwaltung und die auswärtige Politik ständisch-dynastischen Interessen aus- geliefert, eine Führung, wie die durch Wilhelm II., möglich gemacht, dem deutschen Gedanken die politische Werbekraft genommen. Die Kritik ist oft treffend, verwertet sehr geschickt Urteile aus den zahlreichen Schriften unserer letzten politischen und militärischen Führer. Doch idealisiert Verfasser die dentsche demokratische Bewegung: Er überschätzt ihre Geschlossenheit 1848, ihren Willen zur kriegerischen Lösung der deutschen Frage (S. 28, 54); er unterschätzt die Möglichkeit, daß bei einem Sieg des Parlamentes 1862 die Gelegenheit zur Reichsbildung verpaßt worden wäre. Er erwartet za viel von der Änderung des „Systems“.

Görlitz. A.Koselleck.

Andreas Walther; Das Kulturproblem der Gegenwart. Gotha 1921.

Auf 43 Seiten das Kulturproblem der Gegenwart zu behandeln, setzt Be- schränkung auf wenige eindrucksvolle Grundlinien voraus. Diese scheint mir gelungen. Wenn aber Verfasser die „Zersetzung“ (1. Kapitel) dadurch über- winden zu köunen glaubt, daß die vielen Kräfte der neuen „Ursprünglichkeit* (2. Kapitel) zu gemeinsamem Kulturbewußtsein durch eine neue „Gemeinschaft“ (3. Kapitel) gebracht werden können, vämlich durch die „nachbarliche* Gemein- schaft, die Arbeitsgemeinschaft von Persönlichkeiten an Stelle der speziali- sierenden überlokalen Partei oder Berufsgemeinschaft, so übersieht er, daß diese Gemeinschaft nicht aus der rationalen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit

Nachrichten und Notizen 499

Dauer gewinnen kann (vgl. Volkshochschulen), sondern eine gemeinschafts- bildende Kraft voraussetzt wie etwa die des Kalvinismus im Angelsachsentum. Görlitz. A. Koselle ck.

wWissenschaftliche (Publikations-) Institute. Die Monumenta Ger- man iae historiefl waren in dem Katastrophenjahr 1923 von den schwersten Gefahren, zeitweise sogar in ihrer Existenz bedroht. Aber der Tatkraft und dem Opferwillen der Zentraldirektion gelang es, das Weiterbestehen des Unter- nehmens zu sichern. Die Abteilungeleiter verzichteten auf die ihnen zustehenden Vergütungen, um die Besoldung wenigstens einiger Mitarbeiter zu ermöglichen. Im Berichtsjahr sind ausgeschieden: der Leiter der SS.-Abteilung Prof. Dr. Harry Bre lau, um sich ganz der Herausgabe der Urkunden Heinrichs III. und der Vollendung des 2. Bandes seiner Urkundenlehre widmen zu können, ferner Herr Prof. Dr. Ernst Perels, der neben seiner Tätigkeit als Professor der Hilfs wissenschaften an der Universität Berlin die für die M. G. h. erforder- liche Zeit nicht mehr erübrigen kann, und Herr Privatdozent Dr. Baethgen in Heidelberg. Mit ihnen ist die mittlere Generation zum größten Teil auf Lehrstühle hinübergewechselt und ausgeschieden, Hauptaufgabe wird nunmehr die Heranbildung des Nachwuchses zu den altbewährten Grundsätzen. Ein Wechsel ist ferner eingetreten in der Schriftleitung des- Neuen Archivs“ durch die Berufung von Herrn Professor Perels; an seine Stelle ist getreten Herr Prof. Dr. M. Krammer. Die alte Folioserie der SS. ist von der Hahn- schen Buchhandlung in Hannover an den Verlag von K. W. Hiersemann in Leipzig übergegangen und soll nunmehr durch XXX, 2, das die Supplementa aevi Karolini, Saxonici, Salici enthalten soll, endgültig abgeschlossen werden. Im letzten Berichtsjahr sind erschienen: Deutsche Chroniken IV, 2, enthaltend die Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwigs des Frommen von Thüringen (ed. H. Naumann), Gregorii VII. Registrum II ed. E. Caspar aus der Serie der Epistolae selectae, Band IV, 2 und 3 der Poetarum latinorum medii aevi ed. K. Strecker; Cosmae Pragensis Chronica Boemorum ed. Bretholz und Chronica Johannis Vitodurani ed. R. Brun (SS. nova Series tom II und III). In Zukunft wird aucb, trotz der eingetretenen Verringerung der Zahl der Mitarbeiter, die Editionstätigkeit der M. G. h. infolge der großen Zahl druckfertig vorliegender Manuskripte ihre einzige Beschränkung in den nicht mehr so reichlich zur Verfügung stehenden Mitteln finden.

In Berlin ist durch Zusammenlegung der wertvollsten Bibliotheken früherer militärischer Dienststellen, so der Kriegsakademie, der Militärtechnischen Akademie, des Generalstabes, der Inspektion der Verkehrstruppen u. a. m. die „Deutsche Heeresbücherei“ ins Leben gerufen worden, die den Zweck haben soll, diese reichen Bücherschätze der Offentlichkeit zugänglich zu machen. Es ist hier eine Bibliothek geschaffen, die in allen die Heereswissen- schaften betreffenden Fragen möglichste Vollständigkeit nicht nur erstrebt, sondern auch nahezu erreichen dürfte, da die Bibliothek die überwiegende Zahl der Neuerscheinungen auf ihrem Gebiet erworben hat. Der Lesesaal, in dem sich außer einer umfangreichen Handbibliothek die in- und aus- ländischen Fachzeitschriften befinden, ist täglich 10 bis 6 Uhr im Gebäude der Heeresbücherei, Dorotheenstr. 48, geöffnet. Bis Ende des Sommers soll die

32*

500 Nachrichten und Notizen

Fertigstellung des alphabetischen handschriftlichen Zettelkatalogs beendigt sein. Die Ausleihe von Büchern findet auch nach außerhalb statt.

Personalien: Ernennungen, Beförderungen. Universitäten und Tech- nische Hochschulen: a) Historiker und Historische Hilfs wissen- schaftler: Es habilitierten sich: in Berlin der Archivrat am Reichsarchiv in Potsdam Dr. Hans Rothfels und Dr. Fritz Klingner, in Göttingen Dr. Wilhelm Mommsen, sämtliche für mittlere und neuere Geschichte.

Das Ordinariat des + Prof. Tangl in Berlin wurde in der alten Form nicht wieder besetzt, an seine Stelle wurden Prof. Dr. Ernst Perels und Prof. Dr. H. Krabbo zu außerordentlichen Professoren der Historischen Hilfswissen- schaften ernannt. Prof. Dr. Manfred Stimmung in Breslau wurde als Extra- ordinarius für Historische Hilfswissenschaften nach Leipzig berufen.

Als Ordinarius berufen: Prof. Dr. Reinke-Bloch von Rostock nach Breslau, Prof. Dr. Wilhelm Schüßler von Rostock nach Kiel, Prof. Dr. S. Hellmann von München nach Leipzig.

b) Kirchenhistoriker: Es habilitierte sich in Leipzig Dr. Erich Hans Leube. Prof. Dr. Hans Lietzmann von Jena nach Berlin, Prof. Dr. Gustav Anrich von Bonn nach Tübingen berufen.

c) Kunsthistoriker: Es habilitierte sich in Berlin Dr. Kurt Valentin Müller für Archäologie.

Der Direktor des Landesmuseums in Weimar Privatdozent Dr. Wilhelm Köhler wurde zum a. o. Professor der mittleren und neueren Kunstgeschichte an der Universität Jena ernannt.

Der Privatdozent für Ägyptologie an der Universität Leipzig Dr. Her- mann Kees als Ordinarius nach Göttingen berufen.

Todesfälle. Mitte Januar starb in Bonn im Alter von 84 Jahren der em. o. Professor der mittleren und neueren Geschichte Dr. Moriz Ritter. Wir werden des verdienten Gelehrten in einem besonderen Nachruf gedenken.

Ende Janvar starb in Danzig im Alter von 67 Jahren der o. Professor der Bau- und Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule daselbst Dr. Adalbert Matthaei, weiteren Kreisen bekannt geworden durch seine kleine in „Natur und Geisteswelt“ erschienene „Geschichte der deutschen Baukunst“. Von seinem reichen Schaffen war ein gut Teil der Baugeschichte zugewandt, so 1893 seine „Beiträge zur Baugeschichte der Zisterzienser in Frankreich und Deutschland“, seine „Deutsche Baukunst seit dem Mittelalter bis zum 18. Jabrhundert“ (1910) und seine „Deutsche Baukunst im 19. Jahrhundert“ (1913). Der Kunstgeschichte seiner schleswig - holsteinischen Heimat widmete er zwei Werke: „Die mittel- alterlichen Schnitzaltäre Schleswig- Holsteins“ (1898) und „Werke der Hol: plastik in Schleswig- Holstein“.

Ende Januar starb in Freiburg (Schweiz), 56 Jahre alt, der o. Professor der Kunstgeschichte an der dortigen Universität Dr. Friedrich Leitschuh, der Verfasser der Hefte Straßburg und Würzburg von Seemanns „Berühmten Kunststätten“. Neben zahlreichen Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften sei aus seinem Schaffen erwähnt: die „Geschichte der karolingischen Malerei“,

Nachrichten und Notizen 501

die „Peter Ritner- Studien“, „Beiträge zur Kunstent wicklung im Elsaß“, „Quellen und Studien zur deutschen Kunstgeschichte des 15. und 16. Jahr- hunderts“. l

Anfang März starb in München der Präsident der Görres- Gesellschaft em. o. Professor der Geschichte an der Universität München Dr. Hermann Heinrich von Grauert im Alter von 74 Jahren. Wir werden seiner in einem besonderen Nachruf gedenken.

Albert Werminghoff.

Am 2. Februar 1923 starb in Halle a. S. der ordentliche Professor der mittleren und neueren Geschichte an der Universität Leipzig Albert Werming- hoff, geboren am 3. August 1869 zu Wiesbaden, Student in Freiburg, Leipzig und in Berlin, wo er mit einer von seinem Leipziger Lehrer Wilh, Arndt an- geregten Schrift über „Die Verpfändungen der mittel- und niederrheinischen Reichsstädte während des 13. und 14. Jahrhunderts“ 1893 promovierte, 1894 in Karlsruhe Hilfsarbeiter der badischen historischen Kommission, 1896 in Berlin, wo er auch die Gattin fand, Mitarbeiter der M. G. h. unter Zeumer, 1902 Privatdozent in Greifswald und 1907 in Berlin, hier zugleich Abteilungsleiter und Mitglied der Zentraldirektion der M. G., 1907 Ordinarius in Königsberg, 1918 in Halle, im Sommer 1922 nach Leipzig berufen, doch, ohne in den er- sehnten neuen Wirkungskreis eingetreten zu sein, von einer seit Jahren an seinem kräftigen Körper und seinem lebensfrohen Geiste zehrenden Krankheit dahingerafft.

Das ist das Besondere in Werminghoffs äußerem Lebensgang, daß er, Jahre lang durch harte Arbeit gehemmt, erst verhältnismäßig spät, dann aber schnell seine Höhe erklomm und daß er zu früh vor dem Tor der Erfüllung sich vollenden mußte. Sonst ist sein Leben von Phase zu Phase normal abgelaufen. Aber es war nicht so wie bei so vielen Gelehrtennaturen, die sich restlos aus ihren Studien begreifen lassen; selten wird man unter ihnen eine so innige Wechselwirkung zwischen Leben und Leistung finden wie bei Albert Werminghoff. Das rührt daher, daß er mit allem, was er auch schuf, nicht nur geistig, sondern seelisch verwuchs, daß er sich an die ihm einmal durch Anlage und Entwicklung zugefallenen Arbeitsgebiete wie ein Lebnsmann ge- bunden fühlte mit der Treue, die man wohl die stärkste Eigenschaft seiner Persönlichkeit nennen mag.

So ist er zum ausgehenden Mittelalter, das er bei der Abfassung seiner Doktorschrift und als Mitarbeiter der Konstanzer Regesten lieb-

r gewann, in späteren Jahren wie von selbst zurückgekehrt: dem Staat und der Kultur dieser Zeit gelten gerade seine letzten monographischen Arbeiten, 80 die Lebensschilderung- des hohenzollernschen Staatsmannes Ludwig von Eyb d. Älteren (1919) und die Ausgabe der „Norinberga® des Humanisten Celtis (1921). Freilich auch die dazwischenliegenden Monumentenjahre, über deren kärrnerischen Frondienst er selber oft klagte, sind von nachhaltigstem Einfluß auf seine Studienrichtung gewesen. Sie haben ihn lange ganz ins frühere Mittelalter abgelenkt, so stark, daß er eine Zeitlang eine Darstellung der Staatsgeschichte dieser Zeit plante. Die unmittelbare Frucht dieser Tätigkeit war nach dem Abschluß der Kapitularien- Ausgabe die mit unsäglichem Fleiß

502 Nachrichten und Notizen

und einer staunenswerten Arbeitskraft durchgeführte Edition der frühkaro- lingischen Konzilien (M. G. Conce. II, 1904 - 1908), die er, meist im Neuen Archiv, mit einer Fülle von Einzeluntersuchungen genannt sei die bedeutendste über die „Beschlüsse des Aachener Konzils von 816“ (Neues Archiv Bd. 27, 1902) begleitete.

Weit wichtiger aber wurde für Wermingboff, daß sie in ihm die Rich- tung auf das Studium der kirchlichen Verfassungsgeschichte zum Durchbruch brachte: sein in allen Fragen der praktischen Lehre ungemein sicherer Blick erkannte die Größe der Aufgabe, dieses Neuland auf dem von U. Stutz auf- gestellten Programm weiterbauend der zünftigen Geschichtswissenschaft als ein Ganzes zu erschließen. So wagte er 1905 den Wurf seines ersten Bandes einer „Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter“, aus dem dann in vervollständigter Umarbeitung die, Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter“ (in Meisters „Grundriß“ 1907, 2. Aufl. 1913) geworden ist, ein Werk, das nicht beansprucht, eine in sich abgeschlossene, künstlerisch geformte Darstellung persönlicher Prägung zu bieten für sie war die Zeit noch nicht gekommen —, wohl aber in Handbuchform den Stoff in überquellender Fülle und doch übersichtlich allenthalben den Stand der Forschung erkennbar- machend zusammenfaßt, gewiß mag man auch eines und das andere be- mängeln in Anlage und Durchführung einer der zuverlässigsten und reich- haltigsten Führer im Gebiet mittelalterlicher Geschichte, die wir heute besitzen. Diese Leistung rückte Werminghoff mit einem Schlage, wie sie ihn neben U. Stutz zum Herausgeber der damals entstebenden kanonistischen Abteilung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte werden ließ, in der kirchenverfassungs- geschichtlichen Forschung an einen führenden Platz: sie verschaffte ihm ehren- halber die theologische Doktorwürde der Albertusuniversität und sichert ihm auch für die Zukuuft den Ruhm, einer der ältesten und wirksamsten Pioniere dieses Gebietes gewesen zu sein. War er, der in jeder von ihm angepackten Sache persönlich aufging, hier auf etwas stolz, so war es das Bewußtsein, daß es ihm, dem überzeugten Protestanten, dem begeisterten Verebrer Luthers, ge- lungen sei, sich in die Gedankenwelt des katholischen Mittelalters so einzu- leben, wie es dem Historiker der Kirche not tue. In der Tat hat ihn gerade die Erscheinung des Papsttums, dessen welthistorische Größe ihn auf seiner Romreise gepackt hatte, besonders stark gefesselt; ihm galt eine seiner liebsten Vorlesungen und eine lange Reihe von Artikeln in dem Sammelwerk „Die Religion in Geschichte und Gegenwart“; mehrfach hat er die römische Frage bis in ihre modernste Entwicklung literarisch erörtert. Im übrigen lagen ihm aber offenbar die Probleme des Verhältnisses von Staat und Kirche am nächsten; das läßt z. B. das Buch „Nationalkirchliche Bestrebungen im deutschen Mittel- alter“ (1910) erkennen (vgl. auch „Nationalkirchliche Phantasien eines Eng- länders“ in den „Grenzboten“ 1916), und seiner „Verfassungsgeschichte“ mag man mit einigem Rechte vorwerfen, die staatskirchlichen Kapitel nähmen darin verhältnismäßig zu viel Raum ein.

Hier liegt wohl eine Naht in dem Gewebe seines wissenschaftlichen Werdens zutage. Die Neigung zur kirchengeschichtlichen Forschung ist in ihm erst nachträglich, wie wir saben, unter dem Einfluß der „Monumenta“ so bestimmend geworden. Älter und im Grunde stärker war seine Liebe zur nationalen Geschichte, auf der Begeisterung des rein preußisch fühlenden

Nachrichten und Notizen 603

jungen Nassauers für Bismarck und Treitschke gegründet, zugleich aber in für den Rheindeutschen bezeichnender Weise halbromantisch auf des alten Reiches Herrlichkeit gerichtet. Von ihr hat er immer wieder in Wort und Schrift gehandelt, mit Vorliebe auch über antiquarische Themen, wie die Ikonographie der deutschen Kaiser, die Reichsinsignien, Krönungsordnungen, die „Quaternionen“ der deutschen Reichsverfassung, über Fürstenspiegel des frühen und späten Mittelalters; besondere Hervorhebung verdient die Rede „Deutsches Reich und deutsche Nation“ (1909) und „Der Rechtsgedanke von der Unteilbarkeit des Staates in der deutschen und brandenburgisch - preußischen Geschichte“ (1915), beide von grundlegender Bedeutung.

Noch fehlt ein Zug im wissenschaftlichen Bilde Werminghoffs: seine Art wurzelt zum guten Teile tief in der deutschen Landschaft. Sein Wesen, das zwischen genußfrohem, geselligem, seine ganze Umgebung erwärmendem Be- hagen und bis zur Starrheit gefestigter Bestimmtheit der Grundanschauungen bin- und herschwang, kann man gut verstehen als ein aus der westfälischen Heimat seines ursprünglich bäuerlichen Geschlechtes und seinem rheinisch- nassauischen Geburtslande gemischt empfangenes Erbe. Auf seiner akademi- schen Fahrt durch Deutschland hat es ihm dann namentlich Königsberg angetan. Mit dem ostpreußischen Lande ist er in diesen seinen glücklichsten Jahren auch wissenschaftlich auf das engste verwachsen; zwei seiner Arbeiten sind hier vorzüglich zu nennen: „Der deutsche Orden und die Stände in Preußen“ (Han-. sische Pfingstblätter 1912) und „Der Hochmeister des deutschen Ordens und das Reich“ (Histor. Zeitschr. 110, 1913), ein Aufsatz, dessen Ergebnisse eine künftige Forschung noch weiter zu führen haben wird. Die eigentümlichsten Antriebe hat Werminghoff aber doch wohl von seiner Vorliebe für das mittel- und süddeutsche Heimatland erfahren, das wir in seinen gesunden Tagen durch die thüringisch - hessischen Berge, durch Harz, Rhön und Spessart oft mitsammen durchwandert haben, dessen Burgen und Städte, vorab Nürnberg, als die sicht- baren steinernen Zeugen unserer älteren Geschichte ihn immer wieder in ihren Bann zogen, seine ausgebreitete historische Lektüre bestimmten und so auf seine Forschung zurückwirkten, nicht nur im „Celtis* und „Eyb“, sondern fast allenthalben.

Will man A. Werminghoffs Stellung in der historischen Wissenschaft be- zeichnen, so wird man nicht voranstellen den großen Umfang und die Viel- seitigkeit seiner literarischen Leistung, die ihresgleichen suchen, freilich neben dem Bleibenden manches Vergängliche er selber wollte es so angesehen wissen enthalten. Als das Bedeutendste an ihm ist mir immer erschienen die Befähigung, die aus dem jeweiligen Stande der Forschung, die er wie Wenige verfulgte und überschaute, sich gerade ergebenden Probleme treffsicher herauszufinden und mit dem ihm eigenen Sinn für das Praktische zu bezeichnen. Diese Begabung für fruchtbare Fragestellung tritt ebensowohl in seinen eigenen Arbeiten zutage als in der Fülle von z. T. außerordentlich ergiebigen Aufgaben, die ihm aus seiner durch fortwährende Lektüre genährten Belesenheit für seine Schüler zuzuströmen pflegten. Dies war die seltene schöpferische Eigenschaft, die ihn ebenso scharf vom eingefleischten Spezialisten wie vom flachen Schön- redner unterschied und gewiß wettmacht, daß er ein Meister mehr der nüch- ternen Klarheit des Ausdrucks als der messerscharfen Kritik, der geschliffenen Gedankenführung und, trotz bedeutender Erfolge in Rede und Schrift, der

55

504 Nachrichten und Notizen

lebendigen Darstellungskunst gewesen ist. Aus dem Gesagten erklärt sich schon ein Teil der starken Wirkung, die von dem akademischen Lehrer Wer- minghoff im Hörsaal wie im Seminar ausgegangen ist. Hinzu kam die nur einer so großen Arbeitskraft mögliche Hingabe an den Einzelnen und seine technische Ausbildung, auf die Werminghoff mit Recht viel Gewicht legte. Vor allem war es doch seine auf der innigsten Verbindung von Kopf und Herz beruhende Persönlichkeit, die die Jugend so stark zu ihm gog. Ihr Zauber

ergriff wohl Jeden, der ihm näher trat. Er wird die Erinnerung an einen wahr-

haft guten Menschen viel länger, als sonst Gelehrtenlos ist, lebendig erhalten, nach dem Dichterworte Platens, das ihm so lieb war: „Ein jedes Band, das noch so leise Die Geister aneinander reiht, Wirkt fort auf seine stille Weise i Durch unberechenbare Zeit.“ Marburg. Edmund E. Stengel.

HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT HERAUSGEGEBEN VON Pror. DR. ERICH BRANDENBURG IN LEIPZIG

BIBLIOGRAPHIE ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE

1922

BEARBEITET VON

Dr. VICTOR LOEWE

STAATSARCHIVYRAT IN BRESLAU

VERLAG UND DRUCK BUCHDRUCKEREI DER WILHELM UND BERTHA v. BAENSCH STIFTUNG DRESDEN 1924

Inhalt.

A. Allgemeine Werke.

I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.

II. Hilfswissenschaften: 1. Bibliographien und Literaturberichte . . . 2.22 2 2 220. ,, em ne 3. Sprachkunde . ; ee m an a ee 4. Palaeographie, Diplomatik, ‚Chronologie. C 5. Heraldik und Sphragis tik Se Me 6. Numismatik . ; 7. Genealogie, Familiengeschichte und Biographie

III. Quellen:

Allgemeine Sammlungen

Geschichtsschreiber e e Be e

. Urkunden, Akten und Regesten Ani er a ee

. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler . IV. Bearbeitungen:

1. Allgemeine deutsche Geschichte

2. Territorialgeschichte

Geschichte einzelner verhältnisse

a) Verfassung und Verwaltung. b) Wirtschafts- und Bozinigenchlähte, c) Recht und Gericht, d) Kriegswesen. e) Religion und Kirche. f) Bildung, Literatur und Kunst. g) Volksleben.

B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der Begebenheiten.

1. Das deutsche Altertum bis ca. 500 . .. 2: 2 2 2 2 2 220 a) Germanische Urzeit und erstes Auftreten der Deutschen in der Geschichte. b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung ger-

manischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.

2. Fränkische Zeit bis 918 De a) Merovingische Zeit. b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.

3. Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser 919—1254 . a) Süchsische und fränkische Kaiser. 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254.

4. Vom Interregnum bis zur Reformation 1254-151177. a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV. 1254—1378. b) Von Wenzel bis zur

Reformation 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. d) Religion und Kirche. e) Bil- dung, Literatur und Kunst, Volksleben.

5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen Krieges LOIT =T 640 . . . ee a) Reformationszeit, 1517—1555. b) Gegenreformation und 30 Jähriger Krieg,

1555 —1648. c) Innere Verhältnisse.

6. Vom Westfälischen Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich Wilhelms I. 1648—1740 . .. . . E T

7. Zeitalter Friedrichs des Großen, der französischen Revolution und

Napoleons 1740—181tlob 2 2 rn nen. Nees ĩ⅛ ]]] re EURE DA Alphabetisches Register . » » 2: 2: vr ren ren

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Seite 1

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ALLE RECHTE, EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.

N

| A. Allgemeine Werke. I. Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.

Abgeschlossen, von Ergänzungen abgesehen, 31. Dezember 1921.

Lenz, Max, Kleine hist. Schriften. Bd. 2: Von Luther zu Bismarck. Münch.: Oldenbourg. 20. VIII, 356 S. 24 M.

Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 473—88 Oncken; Hist. Vierteljschr. 20, 3721. Wendorf. 1

Koser, R., Zur preuß. u. dt. G. Aufs. u. Vortrr. Stuttg.: Cotta. 21. VII. 432 S. 23 M.

Rez.: Hist. Zt. 124, 278—75 Haake. 12

Below, d. v., Probleme d. Wirt- schafts-G. E. Eiuführg. in d. Studium d. Wirtschafts- G. Tüb.: Mohr. 20. XX. 711 S. 36 M.

Rez.: Hist. Zt. 125, 84—87 Dopsch; Vier- sacar, f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 200—2 v. Below; Hans. G.bll. 26, 205—10 Baasch ; Zt. d. e G. A. 42, 555 —58

Rehme; Zt. f. d. ges. Staatswiss. 76, 535 4: Bücher. 3

[ Festgabe Gerh. Seeliger zum 60. Ge- burtstage dargebr. von Rad. Bemmann, W. Gerlach etc. Lpz.: Dieterich. '20. V, 240 8. 32 M. Rez.: Hist. Zt. 124, 370—73 Erben. [4 Festgabe Friedr. v. Bezold dar- gebr. von seinen Schülern, Kollegen u. Freunden. Bonn: Schroeder. 21. 846 8. ö Vom staatl. Werden u. Wesen. Fest- schrift Erich Marcks zum 60. Geburts- tage dargebr. von L. Bergsträsser, M. Laubert, A. O. Meyer, K. Stählin, V. Valentin, O. Westphal, K. Wild, W. Windelband. Stuttg.: Cotta. 21. 233 S. [6 Aufsätze zur Sprach- u. Lit.- G., Wilh. Braune zum 20. Februar 1920 dargebr. von Freunden und Schülern. Dortm.: Ruhfuß. 20. VII, 403 S. 50 er a zur

Harnack- Ehrung. Beitrr.

Kirchen-G. ihrem Lehrer Ad. v. Harnack

zu sein. 70. Geburtstage (7. Mai 1921)

dargebr. von einer Reihe seiner Schüler.

Lpz.: Hinrichs. 21. XX, 483 S. 50 M.

7 Festgabe von Fachgenossen u. Freunden Adolf v. Harnack zum 70.

Geburtstage dargebr. Tüb.: Mohr. 21. IV. 406 S. 120 M. [e 15 Jahre Kgl. u. Staatsbibliothek. Dem scheidenden Generaldirektor Exz. Ad. v. Harnack .. überreicht von d. wissenschaftl. Beamten d. Preuß. Staats- bibliothek. Berl.: 21. VI, 385 S. 15 9

Aufsätze Fritz Milkau gewidmet. (Hrsg.: G. Leyh). Lpz.: Hiersemann. 21. VIII, 379 S. 260 M. [10

Festgabe f. Fr. Clem. Ebrard z. Vollendg. sein. 70. Lebensjahrs am 26. 6. 1920 gewidmet von sein. Freun- den. Mit 5 Taf. Frankf. a. M.: Baer. 20. V, 210 8. 100 M. [11

Forschungen u. Versuche z. G. d. Mittel- alt. u. d. Neuzeit. Festschr. f. Dietr. Schäfer. 15. Rez.: Hist. Zt. 122, 105 —12 v. Below.

12

[ Bezold, F. v., Aus Mittelalt. u. Renaiss. 18. 8 20, 1563. Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 39f. W erminghoff; Hist. Zt. 124, 85—89 Andreas. [13

Festschrift z. 50jähr. Jubil. d. Nord- häus. G.- u. Altert.-Ver. Nordhaus.: C. Haacke in Komm. 20. [14

Vergangenheit, Aus Oberschlesiens, Beitrr. zur schles. G., hrsg. vom Ver. f. G. Schlesiens. Gleiwitz: Heimatverlag. 21. 94 8. 3,50 M. [15

Festschrift zu Dr. Fr. Volkmers 75. Geburtstag. Habelschwerdt: Franke. 21. VII, 129 8. (= Glatzer Heimatschrr. V.) [16

Geichlehtsquellen, Dte., d. 19. Jh. 7. 8. [17

Bibliothek, Hist., 42—47. (17a Quellen u. Forschgu. aus d. Gebiet d. G. 18. 19 18

: Abhandig. z. mittl. u. neuer. G. 67. [19 Stadien, Hist., 139 —47. [20 nellen, Hist., u. Forschgn., hrsg. von Schlecht 4 i ö 21 Beiträge, Münstersche, z. G. forschg. 48.

22

Forschungen, Frankfurter hist., N. F.

. 8. 4. 23 Abhandig., Heidelb., z. mittl. u. neuer. G. 83. [24

1

*2 Bibliographie Nr. 25— 202

Beiträge z. Kultur-G. d. Mittelalt. u. L Renaiss. 26. (25

in u. Darstellgn. z. G. d. Burschen- schaft u. d. dt. Einheitsbewegg. 5. [26

Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts- G. 129—82. 127 Ardeiten z. dt. Rechts- u. Verf.-G. a Sman z. Sozial-, Wirtsch.- u. 1

waltg.-G. [ Schriften, Ver. f. Reformat.-G. er Quellen u. Forschen. z. W

4. Abhandlungen, kirchengeschichtl., begr. v. Sdralek. 11. 132

Corpas Catholicorum. 2—4. [38 Beiträge z. G. d. alt. Mönchtums u. d. Bened.ordens. 8. [34

zellen u. Forschgn. z. G. d. Dominik.- ordens in Dtl. 14. [35

Zentralblatt, Lit. 20. 21. (36 Literatur-Zeitung, Dte. 20. 21. 137 Anzeiger, Gött. Gelehrte. 182. 183. [38

Ztschr., Hist. 121, - 125. [39 Vierteljahrschrift, Hist. 19, 3—20. [40 „„ Hist., d. Görres- Gesellsch. 2

“np errespondenzbalt d. Ges.-Ver. d. in G.- u. Altert.-Ver. 10. 71. [42

Blätter, Hist. 1, 1, 2. [48 Mitteil, Inst. österr. G.forschg. 88, 4. [44 Mittell., Hist. Lit. 49. [45 m Archiv, Neuss; d. Ges. f. ältere dte. 775 e. 41—43 1 Urkdn. forschg. 7. 47 Ztschr. f. Kirchen-G. 38, 2—39. [48 Literatar-Zeitung, Theol. 20. 21. [49 Literaterblatt, Theol. 20. 21. 150 Revue, Theol. 17—19. (61

Stadien u. Mitteil. z. G.d. Beuel ordens

40. Studien, Theol., u. Kritiken. 19. zop; Arehiv f. Reformat.-G. 17, 18. 154 Analecta Bollandiana. 38. 39. [55 Revue d'histoire ecclésiastique. 15, 8. [56 Revue Bénédictine. 32. [57 Studien, Franzisk. 7. 8, 1—4. [58 Archiv f. kath. Kirchenrecht. 100. [59 Monatsschrift f. G. u. Wissensch. d.

Judent. 6. [ Ztschr. d Saey, 5 f. Rechts- 55

Germ. bzw. Kan. Abt. 41. [61 Jahrbuch, Schinollers, 2 3. [62

F Sozial- u. Wirtsch.- G. 15, 3. 4. 16, [63 Jährblicher f. Nat. ök. u. Statistik. 113— [64

117. Ztschr. f. d. . Staatswissensch. 76. [65 Archiv f. G. d. Sozialismus. 9. [66

Literaturblatt f. germ. u. rom. Philo- logie. 19—˙21. 167 Zt. f. Lit.-G. 12, 3—29, 2. Erg. heft 1 [68 aer. f. dtes. Altert. u. dte. Lit. 57, "=

[

Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. s 170

Zuckr. f. dte. Mundarten. 21. 171

Jahrbuch Ver. f. niederdte. en

forschg. 46, 47. München. Museum f. Philol. d. Mitte

alt. 4, 1.

tschr. f. bildende Kunst. 58—55. [74 Monatshefte f. Kunstwissensch. 13. en L

Beportor. f. Kunstwissensch. 43—43, 3.

178 Mitteil. aus d. germ. Nationalmus. 19. 200 21. (77

Jabrhuch d. Preuß. Kunstsammilgn. 41. [78

Ztschr., Praehist. 11/12. [79 Mannas. Ztschr. f. Vor-G. 11/12. 180 . Korr. bl. d. röm.-germ. Komm

4—5, 181 11. u. 12. Bericht d. röm. -germ. Komm. 82

Ztschr., Wiener Praebist. 6. 183

Blätter, Familiengeschichtl. 18. 19. [84

Bitteil. Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien-G. 12/14. 24—27. (85

Herold, Dter. 51. 52. [86 Blätter f. Münzfreunde. 56. [87 Ztschr, f. Numismat. 32—33, 2. [88 Zischr., Numismat. 58. [89

Ztachr. f. hist. Waffenkde. 8, 9—12. 9, 1 ; 190 Ztschr. f. G. d. Erziehg. 19, 2. 3. 191

Archiv f. österr. G. 108, 2. 192

Veröffentl. d. Komm. f. neuere G. Österr, [

Forschungen z. inner. G. Österr. 18. 14.

[ Quellen zur G. d. Stadt. Wien Abt. 1 Bd. 9; Abt. 2 Bd. 1 (95 Zischr. Hist. Ver. Steiermark. 17, a 1. Forsch, z. Verfassg.- u. Verwaltg.-G. d. Steiermark. 10, 1. 197 Carinthia. 110, 1—6. 188

Forsch. u. Mitteil. z. G. Tirols u. Vor- arlb. 18. 17. 199 Ztschr. d. Ferdinandeums. 60. 1100 Quellen z. G. Vorarlbergs u. en

steins. 1. Ztschr. G. u. Kultur-G. Schles. Ale

Iitteil. Ver. G. d. Dt. in Böhmen g <

Jahr bach f. schweizer. G. 45. ` [104 Anz. f. schweizer. G. N. F. 18. [105 Ztechr. f. schweizer. G. Jg. 1. [106

Anr. f. schweizer. Altert.kde. 21. 22, [107

Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.

Ztsehr. f. schweizer. Kirchen-G. 16. [108

Archiv, Schweizer. herald. 33. [109 Argovia. 38. [110 Ztechr., Basler, f. G. 19, 1. [111 Jahrbuch, Basler. 20. 1112

Beiträge, Thurgauer, z. vaterl. G. 59.

[118 Taschenbuch, Neues Berner. 20. [114 Blätter f. bern. G. 16. [115

Geschichtsfreund d. 5 Orte. 75. 76. [116

Jahrbuch Hist.-antiqu. Ges. v. Grau- bünden. 50. n

Mitteil, vaterl. Ges. S. Gallen. 85.

Archir, Oberbayr. 62. [119

Quellen u. Forschgn. 2. bayr. Kirchen- = 4—6.

Hefte, Bayr., f. Volkskde. 7. 1 Neuj.blätter d. Ges. f. fränk. G. 15. [122 Verhandl. Hist. Ver. Niederbayern. 55,

[123 Archiv f. G. Oberfranken. 28, 1. [124

Sammelblatt Hist. Ver. Eichstätt. B [1 Jahrbuch Hist. Ver. Dillingen. 82. [126

Bericht d. Hist. Ver. Bamberg. 76. [127 Sammelbiatt Hist. Ver. Freising. 12. [128

Sammelblatt Hist. Ver. Ingolstadt. 39 40. 1129 " Vierteljahrhefte, Württ., f. Landes-G. 28. 29. - [180

Geschichtsquellen, Württemberg. 17. [131

Blätter f. württ. Kirchen-G. 24. 25. [182

Ztschr, f. G. d. Oberrh. N. F. 35. 36. [138

Ztsehr, . . G.kde. Freiburg. 36. [184

Diözesanarchiv, Freiburger. 19—21. (135

Sehriften Ver. G. d. Bodensees. 49. [136

Geschichtsblätter, Mannheimer. 21. [187

Schriften Ver. G. d. Baar. 14. 1138

Archiv, Neues, G. v. Heidelberg. ni

Anzeiger f. elsäss. Altert.kde. 3. 140

Jahrbnek G., Sprache u. Lit. Els.-Lothr. 34. 1141

Heimatblätter, Nassau. 22. 1142

lan f. hess. G. u. Altert.kde. N. F. 18, 2 [148

Archiv f. G. Frankf. a. M. 12. [144

Veröffentl. d. Hist. Komm. d. Stadt Frankf. a. M. VII, 2. VIII. [145

Mitteil. Oberhess. G.-Ver. N. F. 28. [146

Beiträge z. G. d. Stadt Mainz. 5. [147

Blätter, Hess., f. Volkskde. 19. [148

Zeitschrift Ver. f. hess. G. 58. [149

Gescehichteblätter, Fuldaer. 14. [150

Publik. d. Ges. f. rhein. G.kde. 87. [151

Jahrbücher, Bonner. 125. [152

Jahrbuch, Düsseldorfer. 30. [158

Ztschr. Aachener G.-Ver. 41. 42. [154

Beiträge G. von Stadt u. Stift Essen. 39.

[155 Zeitschrift f. vaterl. G. Westfal. 78, 1. 35 [1

* 3 Westfalen, 11, 1. 3 [157 Westfalen, Sdrheft. 1. 158

Jahrbuch Ver. f. Orts- u. Heimatkde.

Grafsch. Mark. 33. [159 Geschichtshblätter, Hans., 25. 26. [160 Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. 12. [161 Ztschr. f. hamburg. G. 24. [162 Mitteil. Ver. lüb. G. 14. [163 - Ztschr., Ver. lüb. G. 20, 2. [164

8. Erg. heft.

32.

Jahrbuch G.-Ver. Oldenburg. 19/20. [165 Ztschr. Ges. f. schlesw.-holst. G. 50. [166 Mitteil, Ges. f. Kieler Stadt-G. 30. [167 Ztachr. Hist. Ver. Niedersachs. 84, 3—85.

[168 Ztschr. d. Harz-Ver. 53. 54. [169

Beiträge z. G. Niedersachs. u. Westfal. [170

Forschungen z. G. Niedersachs. V, 4. [171 Quellen u. Darstellgn. z. G. Niedersachs.

(172 Geschlichtablätter, Hannov. 23. [173 Mitteil. Ver. G. Osnahrück. 42. [174

Jahrbuch Männer vom Morgenstern. 18.

[175 Mittell. lipp. G. u. Landeskde. 11. [176 Magauin, Braunschw. 19, 20. (177

Quellen u. Forschgn. z. braunschw. G. 11. 12. [178

10—

Sachsen u. Anhalt. 48.

` Geschichteblätter f. Stadt u.

e, Ver. f. thür.

Kunst. [179

G. u. Altert.kde. [180

Vergangenheit, Aus Sachsens. 4. [181 Geschichtsquellen d. Prov. AT N Jen]. blätter d. Hist. Komm. f. 18 d. Prov. Suchsen.

1184 Land

1 Thür.-sächs. f. G. u. 1

Ztschr. f. Kirchen-G.

Magdeb. 58—55. 1185

ber

Geschichtsblätter, Mühlhäus. 20. 21. [186 Schriften d. Henneberg. G.-Ver. 12. [187 Beiträge, Neue, z. G. dt. Altert. men)

` Archiv, Neues, f. sächs. G. 41—42, 2. 1180 Beiträge z. sächs. Kirchen-G. 33. [190 Mitteil. Ges. Osterlandes. 13, 2. 191 Sehriften d. Ver. f. G. Leipzigs. D Š

[ as G.- u. Altert.forsch. Ver. Eisen-

34. 1 Geschlektsblktter, Dresdener. 19. 1194 Mittell. vogtl. G.-Ver. Plauen. 30. [195 Mitteil. d. dt. Ges. Leipzig. 11, 8. [196 Mittell. Altert.-Ver. Zwickau. 12. [197 Jahrbuch Ver. mecklenburg. G. 88. [198 Stadien, Balt. 23. [199 Jahrbücher, Pommersche. 20. [200

i T blatt d. Ges. f. poınm. G. u. Altert.-

[201 *Forschg, z. brandenburg. u. preuß. 8 ; [

32, 2- 34, 1

19

+4

Jahrbuch f. brandenburg. Kirchen-G. m

[ Schriften d. Ver. f. G. Berlins. 51. [20% Yitteil., Niederlausitz. 15, 1. [205

Magasin, Neues Lausitz. 96. [206 Darstellungen u. Quellen z. schles. G. 27. 207

Mitteil. schles. Ges. Volkskde. 22. [208 Ztschr. Ver. f. G. Schles- 58. 55. [209 . @eschichteblätter, Schles. 20. 21. [210

Aus Oberschles. Vergangenbeit u. Gegen- wart. Hrsg. von V. Loewe. Heft 1. Glei- witz 1922. 1111

Bibliographie Nr. 208 272.

Ztschr, Westpreuß. G.-Ver. 60. 61. [213 Hitteil. Westpreuß. G.-Ver. 19—20, 2. [214 Jahrbuch, Elbinger. 1. (215 Mitteil. Coppernicus-Ver. Thorn. . =

[3 Ztschr. Ver. G. Ermlands. 21, 1. [217 Qaellen u. Darstellgn. z. O. Westpreuß. 10. 8

121 Honatsschrift, Altpreußß. 57—58, 2. [219

Hittell. aus d. livländ. G. 21, 2. [220

Sitzungsbericht Ges. f. G. u. Altert. nee 122

Monatsblätter Hist. Ges. Posen. 20. [212 l | zu Riga. 14 (14 21).

II. Hilfs wissenschaften.

1. Bibliographien und Literatur berichte.

Loewe, V. u. Stimming, M., Jahresberr. d. dt. G. Jg. 2: 1919.

Bresl.: Priebatsch. 21. 100 S.

Rez. von Jg. 1 bzw. 2: Hist. Zt. 128, 839 f., 125, 511f. igener; Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 246 Klinkenborg; F amiliengeschichtl. Bll. 19. 83 f. v. Klocke; Lit. Z bl. 71, 325 f. Kende; Theol. Lit.-Zeit. 46, 10 f. Lerche’; ae f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 189f. Baet 1125

(2

Mensi, Verzeichnis d. im J. 1900 bis einschl. 1919 veröffentl. Aufs. (Zt. Hist. Ver. f. Steiermark 17, 310— 29). 1224

Brun, C., Neue hist. Lit. über d. dte. u. ital. Schweiz (Anz. f. schweizer. G. N. F. 18, 40—55, 291—833). [225

Wild, H., Bibliographie d. Schweizer

G. (Beil. zu Bd. 18. N. F. Anz. f. schweizer. G. 84 8.) 226 d. J. 2 H., Bibliographie d. Schweizer

. 20 (Beil. zur Zt. f. schweizer.

6. Fi 1. 1128. Brun, C., Neue hist. Lit. über d. dte. Schweiz (Zt. f. schweizer. G. 1, 77—104, 334—70). [227 largiader, A., Inhaltsverzeichnis zu

Bd. 11—18 des Anz. f. schweizer. G. (Anz. f. schweizer. G. N. F. 18). [228

Steinmana, St. Gallische Lit. aus d. J. 1919 (Neuj.bl. Hist. Ver. Kantons St. Gallen. '20, 50—59). [239

Brandstetter, J. L., Lit. der 5 Orte 1916—18 (D. G.freund. Mitteil. d. Hist. Ver. d. 5 Orte. 75, 175—243). [230

Meyer, W. ta Bibliographie zur schwei- zer. Kirchen-G. 1. Sept. 1918 bis 1. Sept. 1919 (Zt.f.schweizer. Kirchen- G. 13, 237—55). [231

Leuze, O., Württ. G. lit. vom J. 1918 bzw. 1919 (Württ. Vierteljhefte f. Landes-G. N. F. 28, 336—53, N. F. 29, 189—218). 1232

| Gaub, F. bis 18 (V ritt. | kde.

Württ. Lit. vond. Jahren 1915 Jahrbb. f. Statistiku. Landes- 17/18, XII— L). [233

Mehrlag, D. württ. G.-Vereine in d. Jah- ren 1917—19 (Korr. bl. d. G.-Ver. 68, ae

Rieser, F., Badische G.-Lit. d. 7. 1916 bis einschl. 1918 (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N F. 35, 365—442). [235

Rieser, F., Badische G.-Lit. der J. 1919 u 20 (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 86, 42172). 1236

Hefele, Fr., D. kirchengescbichtl. Lit. Badens in d. Jahren 1914 18 (Freiburg. Diözesanarchiv. N. F. 20, 184—19). [237

Lautenschlager, F., Die bad. G.-u. Altert.

vereine in d. Jahren 1919 u. 20 (Korr. bl. d. G.-Ver. 69, 166— 76). 1238

Häberle, D., Pfälzische Biblio- 0 IV. Die landes kundl. Lit. d. heinpfalz von 1908 18. 2. Teil. Dürk- heim: Rheinberger. 20. VII, 245 S 239

Bär, M., Bücherkde. zur G. der Rheinlande. Bd. 1: Aufs. in Zt. u. Sammelwerken bis 1915 (Publik. d. Ges. f. rhein. G. kde. 87). Bonn: Hanstein.

20. LX, 716 S. 48 M Rez.: Lit. Zbl. 72, 349 Wentzcke. [340

Hirschfeld, Die G.-Vereine in d. südl. Teile d. Rheinprovinz 1916—18 (Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 161-66). 1241

Dersch, W., Bücher- u. Zt. schau (Zt. d. Ver. l. hess. G. u. Landeskde. 58, 116—85). [242

Häpke, Hans. Umschau (Hans. G.bll. 26, 235—46). [243 Pauls, V., Literaturber. für 1919/20

(Zt. d. Ges. f. Schlesw.- Holst. G. 50, 460—568). [244

e el ll m ln .

Bibliographien und Literaturberichte. * 5

Lerche Ver. 68, 180— 93).

Bemmann, R., Bibliographie d. sächs. G. Bd. 1. Halbbd. 2. Lpz. u. Berl.: Teubner. 21 (S Schrr. d. Sächs. Komm. f. G.) XVIII. 614 8. 44 M. + 1200 /.

Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 42, 284—86 Lippert. [246

Richter, H., Lit. d Landes- u. Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen. Gene- ralreg. üb. d. Lit. d J. 09 17. Hälfte 1. (Jahresber.d sächs. Landesbibl. auf 18, S. 17—80). [247

Jahresber. d. Sächs. Landesbibl. zu Dresden. Jg. 19 u. 20. Nebst Beil.: Rich- ter, P. E., Lit. d. Landes- u. Volkskde. u. G. d. Kgr. Sachsen. Generalreg. üb. d. Lit. d. J. 1909—17, bearb. v. H. Richter. T. 2. Dresd.: v. Baensch Stiftg. 21. 76 S. 10 M. [218

Bemmann, R., Übersicht über neuerd. erschien. Schrr. u. Aufs. z. sächs. G. u. Alt. kde. (N. Arch. f. sächs. G. 41, 168—82, 3832—42; 42, 153—67). [249

„Devrient, E. u. Dobenecker, O., Ubersicht über d. neuerd. erschien. Lit. zur thür. G. u. Altert. kde (Zt. d. Ver. f. thür. G. u. Altert. kde. 32, 46197). [250

Laue, M., Bibliographie z. thür.- sächs. G. (Thür.-sächs. Zt. f. G. u. Kunst 10, 45—64, 101— 19; 11, 41—60). [251

Taſele, G., Inhalts verzeichnis zu ae

1—19 der Mühlhäuser G.bll. (Mühlhaus. G.b 19/20, 1—24). [252

Brendicke, H., Verzeichnis märkischer Städtechroniken. 2. Aufl. Berl.: Mittler. 20. 21 S. Rez.: Forsch. z. brand. u. preuß. G. 34, 133 ff. Hoppe. [253

Jecht, R., Lausitzer Lit. i. alphabet. Folge (Neues Lausitz. Magazin 96, 137 —42). [254

Nentwig, H., Lit. zur schles. G. für 1918 u. 1919 (Zt. d. V. f. G. Schles. 54, 155 82). [255

Karger u. Wiater, Literaturübers. zur schles. G. 1919/20 (Zt. f. G. u. Kultur-G.Schles. 14,15, 207—1?). [356

Häpke, R., D. geschichtl. u. landes- kundl. Forschg. in Litauen u. Balten- land 1915—18 (Hans. G.bll. 25, 1

257

Krüger, G., Literature on Church N 1914 20 (Harvard Theolo- gical Review 14, 287—3874). 258

Kauffmann, Fr., Altgerm. Religion (Archivf. Relig. wissensch. 20, 20529).

[259

0., Die Hist. Vereine Nieder- sachs. im letzten Jahrfünft (Korr. bl. d. G.. 1245

Bibliographie de la Revue d'histoire ecclésiastique t. XV année 1914 Juillet 15 (Revue d'histoire ecclésiastique 15,

277—383) [260 Brackmane, A., Lit. zur kirchl. Ver- fassgs.-G. (Hist. Zt- 134, 817—22). [261

Rosenbaum, A., Bibliographie der in d. Jahren 1914—18 erschien. Zt. auf- sätze u Bücher zur dt. Lit.-G. Abt. 1 u. 2 (= Euphorion. Erg. heft 12) Lpz. u. Wien: Fromme. 21. 192 S. 80 M. [262

Arnold, B. F., Allgem. Bücherkde. zur neuer. dt. Lit.- G. 2. A. 19. 8. 20, 286. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 165—167. R. Kaiser; Hist. Vierteljschr. 20, 110 Loewe; Zbl. f. Bibl. wesen 37, 42 f. Daffls. [263 Wrede, F., Dte. Mundartenforschg. u. -dichtg. in d. Jahren 1917 u. 18 (mit Nachtrr.), zus.gestellt am Sprachatlas d. dt. Reichs (Zt. f. dte. Mundarten. 20, 1—63). [264 Bibliographie, Internationale, der Kunstwissenschaft. Hrsg. v. F. Gold- schmidt. Bd. 15: 1917/18. Berl.-Steg- litz: Behr. 20. VIII, 250 S. 18 M. + 150%. 265 Hoffmann-Krayer, E., Volkskundl. Bibliographie f. d. J. 1917. Straßb.: Trübner. 19. XV, 108 S. 7,40 M. Rez.: Korr. bl d. G.-Ver. 68, 44f. en Bibliographie, Volkskundl. f. d. J. 1918. Hrsg. v. E. Hoff mann-Krayer. Berl.: Ver. wissensch. Verleger. 20. XVII, 126 S. 20 M. [267

Knapp, H., Literaturber. betr. Rechts-G. (Zt. f. d. gesamte Strafrechtswissensch. 40 285—89, 641—47; 41, 261—66, 620— 23). [2

Brosch, A., Schrifttum über innere Kolonisation. Berl.: Dte. Landbuch- hdlg. 19. VII, 97 S. M. 14,50. 269

Catalogus van de pamflettenver- zameling berustende in de koninklijke bibliotheek bewerkt door W. P. C. Knuttel, 9. Deel. Alphabet. register van onderwerpen. 1486—1795. s Gra- venh. 20. 148 8. [270

Erichsen, B.ogKrarup, A., Dansk historisk Bibliografi. 1. Bd., Heft 1—3. Kopenh.: Gad. '19—'20.

Rez.: Zt. d. Ges. f. Schlesw.-Holst. G. 50, 461—61 Pauls. [271

2. Geographie.

Norlied, A., D. Problem d. gegenseit. Verhältnisses v. Land u. Wasser u. seine Ab- wandlg. im Mittelalt. s. 20, 297. Rez.: Berl. philol. Wochenschr. 39, 752—54 Philipp. 1272

*6 | Bibliographien Nr. 273—322.

Much, R., Dte. Stammeskde. 3. Aufl.

(Sammlg. Göschen 126). 20. 144 8. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 41, 161 f König. 1278

Klimesch, J. I., Beitrr. z. hist. Topo- graphic d. Böhmerwaldgebietes Mitteil. Ver. . d. Dt. in Böhmen 58, 135—54). 1274

Atlas, Hist., d. österr. Alpenländer. Hrsg. v. d. Akad. d. Wissensch. in Wien. Abt. I. Die Landgerichtskarte. Lief. 3. Wien: Holshausen. 21. 15 M.

8: Das welsche Südtirol (von H. v. Volte- lini), Kärnten (von A- Jaksch u. M. Wutte), Görz u. Gradiska (von A. Mell). 1275

Schmid, W., Beitrr. z. G. d. früh- mittelalt. Besiedelg. der Steiermark (Zt. Hist. Ver. Steiermark 18, 27— 45). [276

Vischer, G. M.: Topographia Austriae inferioris 1672. Orig. getreue Neuausg., veranst. vom Ver. f. Landes- kde. Nied.oesterr. Wien: Mickl. 20. 15 S., 26 S., 266 Taf. 400 M. [277

Eisler, M., Hist. Atlas d. Wiener Stadtbildes (Arbeiten d. kunsthist. Inst. d. Univers. Wien Bd. 16). Wien: Staats- druckerei. 19. 50 Taf. u. 84 S. 280 M.

Rez.: Monatshefte f. Kunst wissensch. 13, 339—41 P. J. Meier. 1278

Paldus, J., D. militär. Aufnahmen im Bereiche d. habsburg. Länder aus d. Zeit Kaiser Josefs II. E. Beitr. z. hist. Landeskde. (Denkschr. d. Akad. d. Wis- sensch. in Wien. Phil.-hist. Kl. Bd. 63, Abh. 2). 112 S., 20 Taf. 19. 66M. [279

Gerber, A. M., Die Entwicklg. d. geograph. Darstellg. d. Landes Tessin. Berner Diss. 20. IV, 80 S. 280

Heibock, A., Konr. Türsts Karte d. Eid- genossensch. vom Ende d. 15. Jhd. über Vor- arlberg. Ders., Ulrici Campelli Raetiae alpestris topographica descriptio (Viertel- schr. f. G. u. Landeskde. Vorarlbergs. 4.

eft 2). [281

Hilber, P.. Prospekte u. Veduten d. Stadt Luzern in d. Kupferstichsaminlg. d. Bürger- bibl. (D. G. Freund 76, 181-94). [282

Dorr, A., Aus d. Siedlgs.-G. von Gunzen- hausen u. Umgebg. Progr. Gunzenhausen. 20. 218. 1283

Siebert, A., Die Ortenau im Bilde Die Ortenau. Mitteil. d. Hist. Ver. f. Mittelbaden 6/7, 24—39). 1284

Rösser, J., Beitrr. z. Siedelungs- kde. d. südl. Rhön u. d. fränk. Saaletals. Münch.: Verlag Natur u. Kultur. 20. 143 S. 10 M. 285

Tourneur-Aumont, L'Alsace et l'’Alemanie. Origine et Place de la tradition germanique dans la civilisa-

tion alsacienne (études de géographie historique). Nancy - Paris. 19. 235 S. 10 fr. [286

Hass, Th., Alte Fuldaer Markbeschreibgen. (Fuldaer G. bll. 14, 27—32, 49—55, 75—80, 89 96. Vonder, d., Vor- u. frühgeschichtl. Durchgangswege im Fuldaer Lande (Fuldaer G. bll. 15. 1—16). 1287

Schumacher, K., Sied -U. Kul- tur-G. d. Rheinlande von d. Urseit bis in d. Mittelalt. Bd. 1: Die vorröm. Zeit. Mainz: Wilckens in Komm. 21. 254 S. 20 Taf. 40 M. 288

Helnzerling, J., Die Siedlgn. d.

ises Siegen. Siegen: Ver. f. Hei- matkde. 20. VIII, 76 S. 7 M. 289

Cramer, Fr., 3 Eifeler Berge. Mons Achon, Nore, Antiquest u. ihre Nach- barsch. E. siedl.geschichtl. Studie (Düs- seld. Jahrb. 30, 161 84). [2%

Geschiedkundige Atlas van Nederland.

geteekenddoor. A. A. Beekman. 18 ff. s. 0. 321. Rez-: Hist. Zt. 121, 325—35 Fabricius.

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schiehtl. Zusammenhänge. „(Familienge—

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Inhalt: S. 1—92: Zur alten Philologie. S8. 98—210: Zur mittelalterl. Philologie. S. 211 —288: Zur Palaeographie u. Handschriften- kde. S. 291—332: Anhang. S. 333—44 : Regist. für Bd. 1—83. Rez.: Lit. Zbl. 72, 13 f. Ostern.

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Koerner, B., Handb. d. Herolds- kunst, wissenschaftl. Beitrr. z. Deutg. d. Hausmarken, Steinmetzzeichen u. Wappen .. Bd. 1. Lief. 1: Altgerm. Zahlzeichen, Silben- u. Buchstaben-

4 ͤ —— ———

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Hupp, 0., Runen u. Hakenkreuz. E. archäol. Stud. mit herald. Schlußfolge. Münch.: Kellerer. 21. 159 S. 15 M.

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Hepp, Wider die Schwarmgeister. Teil3, 8.20, 448. Rez.: Familiengeschichtl. BII. 18,

7 , 74—78 Rheude: Hist. Jahrb. d. Görres - Ges.

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Leenhardt, K. F.. Zur Heraldik d. Ritters

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Merz, W., Wappenbuch d. Stadt Baden u. Bürgerbuch, m. Tafeln usw. Aarau. 20 VIII, 469 8. [456

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Staehelin, W. R., Beitrag zur G. d. Dten. Ordens in Basel (Schweizer.

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Schmitz -Kallenberg, L., Eine angebl. urkdl. Erwähng. d. westfäl. Wappens (West- fäl. Familienarchive 1, 2). [459

Kahlke, M. u. W., Die open d. alten Bauernfamilien in d. holstein. Elbmarschen. Altona: Riegel & Jensen. 20. 29 S. 18 Taf. 45 M. 1460

Sprachkunde. Heraldik und Sphragistik. Numismatik.

Ewald, W., Siegelkde. Hauptmann, F., Wappenkde. 8. 17, 311. Rez.: Korr. bl. d. G.- Ver. 68, 247 f. Kunz v. Kauffungen. [461

Siegelabbildungen zum Urkdenb. d. Stadt u. Landsch. Zürich. Bearb. von P. Schweizer u. P. Hegi. 10. Lief. (9 Taf. u. S. 181218). 20. Zürich: Beer & Co. 5 fr. 1462

Krabbo, Mittelalterl. en d.Stadt Havelberg (Der Dte. Herold 51, 55).

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Bernhart, M., D. Bildnismedaillen Karls V. Münch.: Helbing. 19. 98 8. 16 Taf.

Rez.: Numismat. Zt. 53, 156—58 Dwor- schak. [471

Nagl, A., D. österr. Münzordng. Kaiser Maximil. I. von 1510 u. 11 u. ihre Vor-G. (Wien. Numismat. Zt, 53, 111—41). [472

Miller zu Aichholz, V. v., Österr. e e 1519 1918. Wien: Münzkabinett. XXXII, 352 S. 27,5 >< 87,5 em. 1000 Kr. [473

Dworschak, F., Stud. zum österr. Münzwesen (1247—1460). (Wiener Nu- mismat. Zt. 58, 53—99). [474

Dwerschak, F., Neue Schaumünzen der Famili Bachofen v. Echt (Numismat. Zt. 52, 159—66). [425

Karger, V., Kleine Beitrr. zur Teschner Münz-G. des 16. u. 17. Jhd. (Zt. f. G. u. Kul- tur. G. Schles. 14/15, 181—83). Ders., Denk- male d. Teschner Friedens. I. Friedensmedaillen (Ebd. 184—888).

Teschner [476

13

Luschin v. Ebengreuth, A., Beitrr. zur Münzkde. u. Münz -G. Tirols im Mittelalt. III. VII. (Numismat. Zt. 52, 129—57; 53, 37—52). [477

Haa«-Zumbäbl, F., Die Goldmünzen d. Kantons Luzern (D. G. freund 76, 101—9). [478

Bissegger, A., Die Silberversorgg. d Basler Münzstätte bis zum Ausgang

d. 18 Jhd. Basl. Diss. 17. 226 S. Rez.: Hist. Zt. 125, 504—8 Luschin-Eben- greuth. [479 Noss, A., Zur Chronologie d. i Gemeinscha dunn von Bischof u. Stadt (Bll. f. Münzfreünde 56, 121—35). [480 Sell, J. V., Die Schaumünzen d. Her- en Susanna als Markgräfin v. Brandenb.- Kulmbach u. Pfalzgräfin v. Neuburg (Mit- at. mus. 10/1. 134— 36). 1481 Buchenau, Münzfund von Heuchlingen (Württ. Vierteljhefte f. Landes-G. 28, 21—23). Goeßler, Neue Münzfunde aus Württ. 1912—18 (Ebd. 24 - 81). [482 Buchenau, H., Untersuchgn. zu d. spät- mittelalterl. Münzreihen von Pfalz, Mainz

teil. aus d. Germ.

usw. Eoria (Bll. f. Münzfreunde 56, 1738—75). Stange, E., Die Godera-Pfennige d. Abtei Herford (Ebd. 56, 208 ff.). [483

Cahn, J., Ein Wetterauer Königsbrakteat m. hebräisch. Umschrift (Zt. f. Numismat. 33, 97—112). L494

Schrötter, F., Frhr. v., Ergänzgn. u. perichtiggn: zu Frhr. v. Schrötter, Die Mün- zen von Trier. Bonn 1908. (Zt. f. Numismat. 33, 143 f.). 1485

Schrötter, F., Frhr. Ves D. Münz- u. Geldwesen in d. Grafschaft, Mark u. in d. Herzogt. Cleve in d. 2. Hälfte d. 17. Jhd. (Annal. Hist. Ver. Niederrh. 105, 75—115). [486

Barczat u. Pieper, W., Münzstud. zur Entwicklgs.- u. Bau-G. Soests (BI. f. Münzfreunde 56, 178f.. 185—94). 487

Jesse, W., Lit. zur hamburg. Münz- kde. (Zt. d. Ver. f. Hamburg. G. 24, 217 28). [488 Stange, E., Nachtrr. u. Ergänzgn. zur Mindener Geld- u. Münz-G. (Berl. Münzbll. 41, 58 fl.) Engelke, B., Zur Münz-G. d. Stadt Göttingen im Anfange d. 17. Jhd. (Ebd. 41, 177 fl.).

488 a

Täubert, d. u. Sehwlnkowskl, W., Inschrr. auf Medaill. u. Münzen d. Albertin. Hauses u. Landes Sachsen (Jahrb. d. Numismat. Ver. zu Dresden auf 19/20). [4189

Bechenas; H., Feldklippen Kurf. Joh. Friedr. v. Sachsen (Bll. f. Münzfreunde 56), 170 f.). P [490

Schrötter, F., Frhr. v., Die Münz- stätte zu Halberstadt 1651—80 (Zt.d. Harz- Ver. f. G. u. Altert.kde. 54, 9— 28).

491 Schrötter, F., Frhr. v., Der E

von Hennstedt (Zt. f. Numismat. 33, 124—33. [492

*14

Sehrötter, F., Frhr. v., Zur brandenburg. Münzkde. (Numismat. Zt. 52, 121—24). [493 Bodenstein, F., Ein Groschen Joachim II. von Brandenburg (Berl. Münzbll 41, 17f.). Bahr feldt Vierdukatenstück 1675 Friedrich Wilhelms des Großen Kurfürsten (Ebd. 41. 251 ff.) 493 a Friedensburg, F., D. Warmbrunner Mün- zensammlg. (Schles. G. bil. 20, 14—19). [494 Friedensbarg, F., Ein neuer schles. Me- daillenkünstler (Schles. G. bll. 31, 5—6). [495

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Rose, R., Familiengeschichtl. Bibliogra- phie. Heft 1. 17. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 38 f. Wecken. [497

Klocke, F. v., Organisation d ge- samten genealog. Forschg. (Familien- geschichtl. Bll. 18, 65—74). [498

Taschenbuch f. Familien-G. forschg. Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per- sonen- u. Familien-G. Bearb. von Fr. Wecken. Lpz,: Degener. 19. VII, 158 8. 6 M.

Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 95 f. Rörig.

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Heydenreich, E., Handb. d. prakt. Genea- logie. 2 Bde. 13. 8. 20. 513. Rez.: Mitteil. Inst. österr. G.-forschg. 38, 6371—48 Hof- meister. Forst-Battaglia, O., Genealogie. 18. 8.16, 809. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 17118 Hofmeister. [500

Klocke. F. v., Familienkde., Gesellsch. kde., Heimatkde. Umrisse e. Einführg. in die Aufgaben d. Genealogie 1 d. Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien- G. 1). Lpz. 20. 16 S. 2,50 M. (501

Klocke, F. v., Die Genealogie Verwandt- schaftswissensch.? (Familiengeschichtl. BU. 19.97—102). Korselt, Th., Verwaudtschafts- wissensch. u. Recht (Ebd. 18, 97 fl.). [502

Hönger, Die Entwicklg. d. lit. Dar- stellgs.form d. Genealogie im dt. Mittel- alt. von d. Karolingerzeit bis zu Otto v. Freising (Forts.) (Mitteil. d. Zentral- stelle f. dte. Personen- u. Familien-G.

12/14). [503

Mittellangen d. Zentralstelle f. dte. Per- sonen- u. Familien-G. Heft 11—15. 24. 25. Rez.: Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 244 46 Ba

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Achelis, Th. O., Schülerverzeich- nisse höherer Lehranstalten Dtls. E. bibliograph. Versuch (Mitteil.d.Zentral- stelle f. dte. Personen- u. Familien-G. 26). Lpz.: Degener. 20. 91 S. 18 M.

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ass.

Arndt, d., Beitr. zu einer Bibliographie d. eee (Predigergeschichten) (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. Fami- lienkde. 49, 1ff.). [507

Biber, A., Gelegenheitsschrr., Familien- kde. u. Bibliotheken (Aufsätze F. Milkau ge- widmet, 1—8). [508

Ahnentafeln, Dte., in Listenform. Hrsg. durch d. Zentralstelle f. dte. Per- sonen- u. Familien-G. Bearb. von F. Wecken. Bd. 1. Lief. 1. Lpz. 21. Sp. 10—161. gr. 40.

Rez.: Familiengeschichtl. Bll. 19, 257—82. v. Klocke. [509

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Kloeke, F. v., D. Entwicklig. d. Gothaisch. Genealogisch. Taschenbücher (Familienge- schichtl. BH. 18, 129—34). 1511

Taschenbuch, Gothaisch. Geneal. d. adl. Häuser. Alter Adel u. Briefadel. 15. Jg. 21. Dt. Uradel. 22. Jg. 21. Freiherrl. Häuser. 71. Jg. 21. Gräfl. Häuser. 94. Jg. 21. je 48 M. [612

Brandstetter, J. L., ist. zum ältesten Luzerner Bürgerbuch (D. G. Freund 76, 219—92). [513

Lebensläufe aus Franken. Hrsg: von A. Chroust. s. 20. 535. Rez.: Hist. Zt. 122, 140—45 Riezler. Lit. Zbl.71, 167f. Bock. [514

Kögel, H., D. Epithaphien d. Garnison- kirche in Ingolstadt. rogr. Ingolst. 18. 84 8 1515

S. Koutunger Geschlechterhuch,

hrsg. von B. Körner. Bd. 1. Görlitz: Starke. 21. LI, 598 S. (= Dtes. Ge- schlechterbuch. Bd. 34.) [616

Zink, Th. Himmelkroner Grüfte (Archiv G. u. Altert.kde. Oberfranken 28, 5—1?). [511

Westermann, A., Das Bürgerbuch d Reichstadt Memmingen 1401—24 (Familien- geschichtl. Bll. 19, 301-4, 833- 36). [518

Nekrolog, Württ., f. d. J. 1916. Hrsg. von K. Weller u. V. Ernst. Stuttg.: Kohlhammer. 20. IV, 220 S. 8 M. Für d. J. 1917. 21. IV, 181 8.

10 M. 519

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—94). Ba

Kindler v. Knobloch, J. u. Stot- zingen, 0. Frhr. v., Oberbadisches Geschlechterbuch. 8. Bd. 9. Lief. Heidelb.: Winter. 19. III, S. 641—82. 5 M. i [522

Genealogie, Familiengeschichte und Biographie.

Strack, P., D. Durlacher „Pfündungs- buch“ von 1551 (Familiengeschichtl. Bll. 18 39—46). [523

Waldeck, F., Alte Mannheimer Familien. Mannh.: Familiengeschichtl. Vereinigg. 20. 103 S. 20 M. [524

Geschlechterbuch, Dtes., hrsg. von B. Koerner. Bd. 32 (= Hessisches Geschlechterbuch, bearb. in Gemeinsch. mit H. Knodt. Bd. 1). Görlitz: Starke.

20. XLVII. 565 S. 30 M. Rez. von Bd. 25—30 : Korr. bl. d. G.-Ver.

69, 92 f. Wecken. (525 Biographien, Hess., brsg. von H. Haupt. (Arbeiten d. hist. Komm. f.

d. Freistaat Hessen). Bd. 2. Lief. 1. Darmst.: Buchhdlg. d. hess. Staatsverl. 20. S. 1—96. 4,50 M. [526

Paul, G., E. wiederaufgefund. Schüler-

verzeichnis d. Gießener nun aus d. J. 1616 (Mitteil. Oberhess. G.-Ver. N. F. 2—69 1527

28, 62—69).

Siebert, K., Hanauer Biographien aus drei Jahrhunderten (Hanauer G. bll. N. F. 3/4). 528 Barich, F., Die Dortmunder Mor- ensprachen 1558—1586 (Beitrr. z. G. ortmunds u. d. Grafsch. Mark. 27/28, 1—5ʃ6). [529

Rotscheldt, T Wo haben die Düssel-

dorfer studiert? (Düsseld. Jahrb. 30. 185— 206 [580

.) | Ritter, H., Alte rheinische Fabri- kantenfamilien u. ihre Industrien (Per- sönlichkeiten u. Geschlechter vom Rhein. 1) Köln: Gonski. 20. III, 74 S. 11 M. [531

Gelaberg, Die Mitglieder des Münster- schen Domkapitels 1553—1811 (Westfäl. Fa- milienarchiv. 1, 1 u. 2). Ders., Die Fürstl. Münsterschen Offiziere in d. Hofkalendern 1776—1802 (Ebd. 1). 532

Sichart, Oldenburger Studenten auf dt. u. außerdt. Hochschulen (Olden- burg. Jahrb. 19/20, 186—298). [5383

Meyer, Tb.. Bürgerverzeichnisse d. Stadt Münder am Deister aus d. 15. Jhd. (Familien- geschichtl. Bll. 19, 7—10, 41—46). [534

Achelis, Th. 0., Familiengeschichtl. Stud. zur Matrikel d. Univers. Kiel. II. (Familiengeschichtl. Bll. 18, 5—12.) [535

Nahnsen, G., Quellen u. Beitrr. zur G. Stadthannov. Familien (Han- nov. G.bll. 28, 121— 238). [536

Sachler, W., Die Mitglieder d. dt. Ges. zu Göttingen von 1735 bis Anf. 1755. 16.

Rez.: Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 42, 13

Zimmermann. 1537

Geschlechterbuch, Obersächsisch., hrsg. von B. Koerner. Bd. 1. Gör- litz: Starke. (= Dtes. Geschlechter- buch. 33). 20. LXIV, 560 S. 50 M. [538

15

Meyer, F., Die Stammbücher d. Univers. biblisthek zu J ena (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 47, 81—96; 49, 17—32, 41—48, 73— 80).

539

Schulze, Th., Die Zerbster wa

von 1667—1768 u. ihre Familien (Familien- geschichtl. Bll. 18, 2859—94, 359—64). [540

. Sschler, W., D. 298 Studenten am Frei- tisch d. Waisenhauses zu Halle (Familien- geschichtl. Bll. 18, 101 - 6, 137—42). [541

Söhnel, H., Niederlausitzer auf d. Uni- versität Frankf. a. O. (Niederlaus. Mitteil. 15, 28—70). (542

Prowe, M., Schles. Emigranten (Familien- geschichtl. Bil. 19, 181—384). [643

Randt, E., Neue Quellen zur Kenntnis d. nationalen Herkunft d. oberschles. Adels. (Aus Oberschles. Vergangenheit u. Gegenwart. 1, 3—23.)

544

Andreae, Fr., Gestalten d. es schles, Adels. (Aus Oberschles. Ver- gangenheit u. Gegenwart. 1, 57—73). [545 Semrau, A., Die Bürgerlisten d. Stadt Thorn aus d. 17. Jhd.: IL: Ausländ. Bürger (Mitteil. d. Copperni- kusver. zu Thorn. 28, 40—70). [546 Körner, B., Sachsen u. Thüringer als Ansiedler in Westpreußen. (Mitteil. d. Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien- G. 12/14.) 1547 Tiesler, K., KönigsbergersStadtgeschlech-

ter u. ihre Verwandten (Familiengeschichtl. Bil. 19, 197 ff.). 548

Kirchner, M., Die dten. Kaiserinnen in d. Zeit von Konrad I. bis zum Tode Lothars v. Supplinburg. ’10. Kowalski, W., Die dten. Königinnen u. Kaiserinnen von Kon- rad III. bis z. Ende d. Interregnums. 13. 8. 16, 488. Rez.: Hist. Zt. 123, 525 f. ae

[54

Hofmeister, Ad., Wipos Verse über d. Abstammg. d. Kaiserin Gisela von Karl d. Gr. (Hist. Vierteljschr. 19, 386— 92). [550 Kahler, E. Tes D. Geschlecht Habs- burg. (Bücher d. Neuen Merkur.) Münch. '19. 118 S. 7,50 M. [551

Curschmann, F., Stammtafeln d. Herzöge von Schwaben u. Bayern (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u.

Familienkde. 47, 55—58). Rez.: Hist. Zt. 123, 526f. eee

2

Houwald, Frhr. v., Zur G. des Hauses Oettingen (Vierteljschr. f. Wap- pen-, Siegel- u. Familienkde. 47, 22— 54). [653 Curschmann, F., 2 Ahnentafeln. Ahnentafeln Kaiser Friedr. I. u. Heinr. d. Löwen zu 64 Ahnen. ( Mitteil. d.

16

Zentralstelle f. dte. Personen- u. Fa- milien-G. 27.) Lpz.: Degener. 21. VIII. 106 S. 6 Taf.

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver 69, 141—43 Krabbo; Fammliengeschichtl. BIH. 19, 208f. Rorig; Zt. G. d. Oberrh. 88. 432—b4 Hof- meister; Hist. Zt. 155. 160 Hofmeister. (554

Burkhardt, A., Herkunft der Ehefrau Graf Rudolf d. Alten von Habsburg u. Be- zielum. d. Habsburger zu d. Eptiugern sowie den Schalern u. Munch. Balz Zt. f. G. u. Altert.kde. 15, 371-97). [555

Ulrich, F. A., Die Ahnenprobe d. Pfalz- rafen Philipp von Bayern. Bischofs von "reising (Sammelbl. Hist. Ver. Freising. 12, Oldtmann, E. v., Nachkommen d. her- zogl. Hauses Jülich (Zt. d. Aachener G. Ver. 41, 254—81). (557

Knetsch, C., Die 128 Ahnen Land- graf Philipps von Hessen (Hess. Chro- nik. 10, 73). [558

Sepp, B., Stanmbaum der Welfen. 15. 8. 17, 2240. Rez.: Hist. Vierteljschr. 10, 878 Wecken.

[ Herrmann, K., Die Erbteilgn. im Hause Schwarzburg. Hall. Diss. 20. 110 8. 4560

Stadtmann, J., Neue Beitrr. zur Genea- logie d. Grafen von Regenstein-Blanken— burg (Zt. d. Harz-Ver. f. G. u. Altertk. de.

54, 45—50). 1561 Hofmeister, A., D. Ahnentafeln

d. Markgrafen von Brandenburg von d. Askaniern bis zu den älteren Hohen- zollern als allgem. G. quelle. (Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 38, 1—87.) [562

Hofmeister, A., Die Abstammg.

d. Gräfin Agnes von Brandenburg (+ 22. Juli 1345). (Forschg. z. bran- denburg. u. preuß. G. 34, 86 - 92.) [663

Amelunzen, J. v., D. Corveyische Adels- geschlecht v. Aınelunxen. 2 Bde. 12. u. 14. 8.17, 866. Rez.: Familiengeschichtl. BH. 18, 145 f. v. Klocke. 1564

Thiele, G, Die Familie Bach in Mühl- hausen (Mühlhäus. G.bll. 19, 62— 25). 1565

Klingemana, H., Die Familie Ballhorn- Rosen. E. Beitr. zu dt. Sippen- u. Bürgerkde. von weil. Dr. G. Rosen, neubearb. von .. Koblenz. 17. VII, 102 8. [566

Slebs, B. K., D. Lüdingworther Schulzen-

geschlecht Beymgraben (Jahrb. d. Minner vom Morgenstern. 18, 11—40), [567

Berdrow, W., Die Familie v, Boh- len u. Halbach. Essen. 21. 894 S. [568

Rentschler, A., Zur Familien-G.

d. Reformators Joh. Brenz. Tüb.: Fischer. 21. 80 S. 15 M. [569

Klocke, F. v., Die Ahnentafel der Annette v. Droste-Hülshoff Westfäl. Familien- archiv. 1, 2). 1570

7

Bibliographie Nr. 554-619.

Düring, K. v., Die Stammtafeln

d. Familie v. Düring... 20. 140 S. 4°. Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 88 —71 v. Klocke. 157 Gretefend, H., Stammtafel der Familie Ebeling aus Gr.-Salze u. Schwerin. Schwerin. 19. IV. 22 8. 1572 Beth. F., Der Herold, G. schreiber u. Poet Hans Lutz Flächsenhaar von Augs- burg u. sein Sohn, d. Pritschenmeister Leonh. FläxeliOberbayr. Archiv. 62, 97 1301. [573

Hedemann, V. v., G. d. Familie v. Hede- mann. 8. 20. 577. Rez.: Hist. Zt. 125, 502 —4 Gundlach. [574 Gutacke:, H. Ph., Genralog. Stammtafel

d. Geschlechtes Herr vom J. 1720 bis 2. J. 19%. Rheinbrohl. 20. 83 X 48 cm. 9825 1575

Hashagen, J., G. d. Familie Hoesch.

II. s. 14, 340. Rez.: Annal. Hist. Ver. Nie- derrh. 105, 156—358 Knipping. 1578

Hornsteln- Grüningen, E. Frhr. v., Die v. Hornstein u. v. Hertenstein. Erlebnisse aus 700 Jahren. Konstanz.

11 20. CXV, 738 S. 25 M. Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 18. 243 v. Klocke. 1577 Sehröder. A., Die Edelfreien von Gun- delfinugen in Bayern (Hist.-polit. Bll. 163, 472 81.) 578 Hoyer, 0., Die Familie Hoyer in Olden- burg. (Oldenb. Jahrb. 19 / 20, 358 60). (579 Janßen, G., Aus großer Zeit. Beitrr. z. Orts- u. Familien-G. 8. Heft. Oldenb. 0. 170 S. 5.50 M. [580 Waldeck, r., Alte Mannheimer Familien. I: Jolly. IL: Artaria. (Mannheimer G. bll. 21, 8—13, 58—66). (5»1 Kellisahesen. H., G. d Familie Kellin g- husan. Teil 1. Hamburg: Dr. v. Lüttke & Wulff. 19. IV, 62 S. 4%. Rez.: Zt. d. Ver. f. hamburg. G. 24, 210 f. Weidler. (58%

Kioßelbach, G. A., Kießelbachsche Familienchronik. Hamburg. 19. Privatdr. 52 8. [583 Clem, L., Die Stammfolge Knodt im Hess. Geschlechterbuch, ein Schulbeispiel d. Familienforschg., wie sie nicht sein soll (Familiengeschichtl. Bll. 19, 821 —26, 857—64).

1584

Bender, d., Heimat u. Volkstum

d. Familie Koppernigk(Coppernicus).

are en u Quell. z. schles. G. 27.) i

Bresl.: 20. 60 S. 3 M. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 175 War- schauer. [533 Löde, H., Die Familie Löbe. Beitrr. zu eiuer Familien-G. Heft 1. Altenb. =

44 8. Klocke, F. v., Die ständische Ent- wicklg. des durch d. Weltkrieg er- löschenden Geschlechts v. Michels. (Familiengeschichtl. Bll. 18, 281 —38, 293—98, 325— 28.) [587 Siebs, B. E., Des Staatsmanns u. G.schreibers B. G. Niebuhr Ge- schlecht (Familiengeschichtl. Bil. 19,

89—42, 69—74). (588

Noodt, W., G. d. Familie Noodt von 1540—192), Altona: Selbstverl. 21. 56 S. 21 M. 58

Genealogie, Familiengeschichteu. Biographie. Allgem.Sammlungen. *17

v. d. Oelsnitz, Die v. Koberse u. v. d. Oelsnitz im Ermlande (Zt. f. d. G. u. Altert. kde. Ermlands 21, 1381—38). (590

v. Oldtmann. E., Weiterer Nachtr. zu Arnoldus Parvus, Stammvater des Ge- schlechts v. Palant (Zt. Aachen. G.-Ver. 42, 314—17). 1591

Oswald, G., Die Herren von Puchberg (Vhdlgn. Hist. Ver. Niederbayern 55, 19—32).

[592

e R, Die freiherrl. Familien Reichlin v. Meldegg, v. Horben und v. Gemmingen in ihren Beziehgn. zum fürstl. Hause Thurn u. Taxis (Familiengeschichtl. Bll. 19, 1693—88, 2016). [59

Beckr, E. K „Die Riedesel zu Eise - nach. Beift 1. Offenbach. 20. 61 S. [594

Nommerfeldt, G., Sächs. Verwandte d. Dichters Friedr. Schiller? E. geneal. Quellenforschg. (Euphorion 22, 449 —52). [595

ehleier macher. L., ZuFriedr. Schleier - ma chers Vorfahren (Theol. Stud. u. Kri- tiken 98, 88—91). j i [596

Mülier, C., Die Urheimat d. Dy- nasten von Schönberg. E. hausge- schichtl. Studie. Lpz.: Seemann. '20.

88 S. 6 M. , Rez.: Familiengeschichtl. Bil. 19, 111— 14 Devrient; N. Archiv f. sächs. G. 42, 144 —51 Gritzner. [597 Posse, O., Die Urahnen d. fürstl. u. er Hauses Schönburg. 14. 8. 16, 2629. ez. : N. Archiv f. sächs. G. 42, 144—51 Gritz- ner. [593

i

lien Schwed

. Fe A

|

F. v., Stammbaum d. Fami- er und v. Schwedler. Karls- ruhe. 19. 15 S. 5 M. (599

Sommerfeldt, d,, E. v. Seckendorf- sche Gült zu Würzburg vom J. 1529 (Fami- liengeschichtl. Bll. 18, 38 f.). [600

Paaske, P., Zur ältesten Familienkde. d. pommerellischen Semrau (Mitteil. d. Coppernikusver. zu Thorn 28, 22—31). 160

Sommer, R, Die schweizer. Soldan- Familian, Ġießen: v. Münchow. 21. 198. 4

en

>

3 1602 Strasts, K. v., Dynastische Forschgn.

3 . amBeispield.Strantzschen Gaschlechts-

kde. (Vierteljschr. f. Wappen-, Siegel- u. Familienkde. 47, 97—100; 49, 49—61, + Bänseler, Breitenwerder u. die v. Un- friedt (Schrr. Ver. G. d. Neumark 39, 44— 48). i [604 Waliroth, W., Chronik der Familien Wallroth -Tischbein etc. Altona: Riegel & Jensen. 70. 96 Sp. 20 M. [605 Die Welser. Des Freiherrn Joh. Mich. v. Wels er Nachrr. üb. d. Familie, f. d. Druck bearb. 2 Bde. Nürnb. 17. 797 u. 872 S. 30 M. Rez.: Beitrr. z. bayr. Kirchen-G. 25, 135 —39 Roth. (606 Bamge, G., Das Wormser Ratsherrn-

geschlecht Weyher (Hess. Chronik 10, 2 607

III. Quellen.

1. Allgemeine Sammlungen.

Lehmann, P., Quellen zur Fest- stellg. u. G. mittelalterl. Bibliotheken, Handschrr. u. Schriftsteller. (Hist. Jahrb. 40, 44 105.) 608

Delehaye, H., A travers trois

siècles. ’@uvre des Bollandistes (1615—1915). Bruxelles. 20. 7106 09

Breslau, H., G. der Monumenta Germaniae historica. Im Auftr. ihrer Zentraldir. bearb. (= N. Archiv 42.)

Hann.: Hahn. 21. XV. 769 8. Rez.: Zt. d. Savigny -Stiftg. G. A. 42 511—15 Stutz. [610

Mitteilungen aus d. Kgl. Biblio- thek. III: Neue Erwerbgn. d. Hand- schriftenabt. II: Die Schenkung Sir Max Wächters 1912. Berl.: Weidmann. 17. V, 164 S. 10 M. [611

Catalogus codicum manuscriptorum bibliothecae Monacensis. Tomi V pars I: Petzet, E., bie dt. Pergament- Handschrr. Nr. 1— 200 d. St zatsbiblioth. in München. Münch.: Palm. 20. XXI, 881 S. 25 M. + 100%, [612

Gragger, R., Dte. Handschrr. in ungar. Bibliotheken. (Ungar. Biblio-

thek. Reihe 1, 2.) Berl.: Verein. wissenschaftl. Verleg. 21. III, 56 8. 1 Taf. 8 M. [613

Rooth, E., Die mittelalterl. dten. Handschrr. einschließl. d. latein. mit dten. Bestandteilen d. Univers.biblioth. zu Upsala (Upsala Universitetsbiblio- thekes Minneskrift 1621—1921, S. 40 96). 614

Catalogus codicum Plagensium manuscriptorum. Auctore Godef. Viel- haber .. edidit G. Indra. Lineii

1918. 417 S. Kr. 120. Rez.: Zbl. f. Bibl. wesen 37, 131f. Eich-

ler. [615

sillib, R., Aus Salemer Handschrr. IV. D. Rhetorik d. Claus Schreig, Mönches von Thennenbach aus d. J. 1475 (Zt. f. d. G. d. Oberrh. N. F. 35, 443—45). [616

Geschichtsquellen, Württ., hrsg. von d. württ. Komm. f. Landes-G. Bd. 9—15. 10— 13. s. 16, 389. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 69—75 Stenzel. 1617

Lehmann, P., Corveyer Stud. 19. s. 20, 631. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 41, 851 f. Löffler; N. Archiv 43, 408 f. Levison. [618

Degering, H., Handschrr. aus Echternach u. Orval in Paris (Aufs. F. Milkau gewidmet, 48 85). [619

Theele, J., Die Handschrr, d. Benedikt. klosters S. Petri zu Erfurt.

2

18

Ein bibl. geschichtl. Rekonst. versuch. Mit 1 Beitr.: Die Buchbinderei d. Pe- tersklosters von P. Schwenke. (Zbl. f. Bibl. wesen 48. Beiheft). Lpz.: Har-

rassowitz. 20. XI. 220 S. 82 M. Rez.: Zbl. f. Bibl. wes. 38, 132 Schill-

mann. 1620

Abb, G., Die Lehniner Handschrr. d. Staatsbibliothek zu Berlin. (Zbl. f. Bibl. wesen 88, 60—67). [621

Günther, O., Mittelalterl. aus d. Handschrr. d. Marienkirche in Danzig. (Aufs. F. Milkau gewidmet. 123—41). 622 -~ Qüutber, O., Aus der G. u. dem Inhalt d. Bibliothek der Danziger Marienkirche (Mit- teil. d. Westpreuß. G.-Ver. 20, 10—15). Perlbach, I., Elbinger Handschrr. in Cambridge (Mitteil., d. Westpreußb. G.-Ver. 20, 33—37). 1624 Handschriftensammlung d. Wie- ner Stadtbibliothek. Beschreib. Ver- zeichnis d. Briefe, hrsg. von d. Gemeinde Wien. Bd. I. Wien: Gerlach & Wied- ling. 19. XII. 405 S. Rez.: Hist. Zt. 123, 99—101 E. ö

1

1623

2. Geschichtsschreiber.

Munding, E., D. Verzeichnis d. St. Galler Heiligenleben u. ihrer Haudschrr. in Cod. Sangalli. nr. 566. 18. Rez.: Lit. Zbl. 71, 267 f. v. Dobschütz; Theol. Revue 18, 171—78 Wey- man. j 626

Arapeock, Veit, Sämtl. Chroniken. Hrsg. von G. Leidinger. 15. s. 18, 2794. Rez.: N. Archiv 48, 441 f. Hofmeister. 62

Gesebichte duellen Mindener. Bd. 1: Die Bischofschroniken d. Mittelalt... Hrsg. von Kl. Löffler. 17. 8. 19, 661. Rez.: Hist. Zt. 124, 490 f. Lerche. 29

Chroniques, Les Grandes, de France, publiées pour la Société de histoire de France par J. Viard. Tome 1: Des origines à Clotaire II.

Paris. 20. XXXII, 355 S. 15 fr. [629

Annales Danici medii aevi. Edi- tionem novam curavit Ellen Jorgensen. Forste Haefte. Kopenh. Gad.

144 8. Rez.:

20.

N. Archiv 43, 435 f. Hofmeister. [6

3. Urkunden, Akten und Hegest en.

Schindler, V., Regesten aus d. Zentralarchive d. Dt. Ritterordens zu Wien. 170 S. 21. 4%. (= Quellen zur G: d. Stadt Wien. Abt. 1. Bd. 9). [631

Hango, H., u. Ressel, G. A., Re- gesten d. Orig. urkden. d. ehemal. Wiener Bürgerspitalarchivs aus d. J. 1264

(862 8 (627 503— [6 30

Bibliographie Nr. 620—668.

1529. Heft 1. (= Regesten aus d. Archiv d. Stadt Wien. Bd. 5. = Quellen z. G. d. Stadt Wien. Abt, 2, 1). 21. Wien: Gerold in Komm. 21. 136 8. [682 Urkundenbach, Salzburger, Bd. 3, bearb. von Hauthaler u. Martin. 18. 8. 20, 640. Rez.: Hist. Zt. 122, 554 f. Jaksch. Rez. von 1—8: At. Hist. Ver. Steiermark 16, 175 80 Pirchegger; Gött. Gel. Anz. 188, 62- à E. Schröder. [633 Regesten von Vorarlberg u. Lichten- stein bis z. J. 1260. 1. Lief. bis 1000 u. 1 Excurs. Bearb. von A. Hel boek. (Quellen zur G. Vorarlbergs u. Lichten- steins Bd. 1). Bregenz: Teutsch. 20. VIII, III. 108 u. 83 8. 80 Kr. Rez.: Anz. f. Schweizer. G. N. F. 18,131 —33 Meyer v. Knonau; Zt. f. G. d. Oberrh.

36, 240 f. Baier; Lit. bl. f. germ. u. rom. Philol. 42, 258—61 Meyer-Lübke. [684

Urkundenbach, Thurgauisches. Bd. 2, bearb. von F. Schaltegger, s. 20, 650. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 8%4f. Büchi. [635 Urkundenbuch d. Stadt u. Land- schaft Zürich. Bd. 11: 1826 36. 2. Hälfte (III u. S. 201 645). Zürich: Beer & Co. 20. 20 fr. [636

Heidingsfelder, F., Die Regesten d. Bischöfe von Eichstätt. Bd. 1. Lief.4 (S. 241 820.) Innsbr.: Wagner. 21. 60 M. ( Veröffentl. d. Ges. f. fränk. G. Reihe 6). 687 Solleder, F., Urkdenb. d. Stadt Strau- bing. Bd. 1. 11— 18. s. 20, 653. Rez.: Hist. Vierteljschr. 20, 101 f. Jeetze; Hist. Zt. 123, 5 Aubin. 1638

Regesten, Württ., von 1301—1500. I, 1. 16. Rez.: Mist. Vierteljschr. 29, 3844 46 Stenzel. [639 Regesten, Die, d. Erzbischöfe von Köln im Mittelalt. Bd. $, 2 u. Bd. 4, bearb. von R. Knipping bzw. W. Kisky. 13. 15. s. 18, 2324. Rez.: Hist. Zt. 122, 326—29 Vigener. 640 Buyskens, W., D. Klöster d. Landschaft an d. Werra. 16. 8. 20, 658. Rez.: Hist. Zt. 121, 370 f. Dersch; Theol. Revue 17. 16—21 Schmidt; Korr. bl. G. Ver. 69, 182 f. Schultze. 1841 Urkundenbuch, Westfäl., Hrsg. vom Ver. f. G. u. Altert.kde. Westfal. Bd. 3: Personenregister, bearb. von O. Weerth. Münster: A a i. Komm. 21. VII, 154 S. 60 M. [642

Lippert, Zur Frage thür.-sächs. Urkden. publikation (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 16f.). is. 20, 667). 1848 Codex diplomaticus Lusatiae supe- rioris. Im Auftr. d. Oberlausitz. G. d. Wissensch., hrsg. von R. Jecht. H. 4 umfassend die Oberlausitz. Urkden. 1452—1454. Görlitz: Tzschachel. 18 20. S. 737—930. 5 M. [644

Urkundenbuch zur G. d. Markgraf- thums Niederlausitz. III. Bd.: Urkdenb.

Geschichtsschreiber. Urkunden, Akten und Regesten.

d. Stadt Lübben. Bd. 2: D. Lübbener Stadtrechngn. d. 15. u. 16. Jhd. Bearb. von W. Lippe rt. Dresd.: v. Baensch Stiftg. 19. X, 66 u. 372 S. 24 M. Rez.: Hist. Zt. 124, 491-94 Rehme; N. Archiv f. sächs. G. 42, 140 f. Ermisch; Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 207 f. Lehmann. [645 Krabbo, H., Regesten der Mark- grafen v. Brandenbg. aus askan. Hause. 5. Lief. (S. 321 400). (Veröffentl. d. Ver. f. G. d. Mark Brandenbg). Münch.: Duncker & Humblot. 20. 16, 50 M. Rez. von Lief. 1-5: Hist. Zt. 125, 187f. Spangenberg. [646 Reisch, P., Urkdenb. d. Kustod. Gold- berg u. Breslau. I. 17. s. 20, 670. Rez.: Hist. Jahrb. d. Görres-Ges. 39, 808 f. 10 Theol. Revue 17, 69f. Schlager; Theol. Lit.-Zeit. 45, 10 f. Wenck. [647 Perlbach, M., Zur Kenntniseiniger preni; Urkden. u. G.quellen aus neuer. eröffentl. (Zt. Westpreuß. G. ver. 60, 1—12). [648

Repertorium Germanicum. I. ’16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 528—30 Wenck; Revue historique 186, 92f. Jordan. [849

4. Andere schriftliche Quellen und Denkmäler.

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Grotefend, 0., Die Inventarisation d. nichtstaatl. Archive (Korr.bl. d. G.-Ver. 68, 225—36). 1651

Szekfü, J., Die ungar. G.forschg. u. die

Wiener Archive (Hist. Bll. 1, 155—#6). [652

Axehivberichte aus Niederösterr. Redig.

von F. Wilhelm. Bd. I, 1. 2. 15. 16. 8. 18,

2318. Rez.: Korr. bi. d. G.-Ver. 68, 68 f. Krabbo. 6

[653

Mitteilungen d. Archivrates. Redig. von F. Wilhelm. Bd. 3. Heft 1. Wien. 19. 129 8. [654

Feger, A., Die Pfarrbücher Lichtensteins. Jahrb. Hist. Ver. Fürstent. Lichtenstein 20, 37—84). [655

Archivinventare d. kath. Pfarreien in d. Diözese Eichstätt. Bearb. von F. X. Buch- ner. 18. 8.20, 652. Rez.: Hist. Zt. 124, 182 —24 Clemen. [656

Merk, G., D. Pfarr- u. Gemeinde- registr. d. Oberamts Riedlingen. (Württ. Archivinventare. 12.) Stuttg.: Kohl- hammer. 19. VI, 113 S. 2,50 M. [657

Inventare d. nichtstaatl. Archive im Freistaat Hessen. Herrmann, F., Inventare d. evangel. Pfarrarchive. 2. Hälfte. (XXX, III u. S. 529—1232). Darmst.: Buchhd Ig. d. hess. Staatsver- lags. 20. 12 M. 658

*19

Dersch,W., Die Bestände d. hess. evangel. Pfarrarchive (Korr.bl. d. G.-Ver. 69, ed 659 Veröffentlichungen d. hist. Komm. d. Prov. Westfalen. Invent. d. nicht- staatl. Archive d. Prov. Westfalen. II. Beibd. Reg. bez. Minden. 1. Invent. d. Archivs d. bischöfl. Generalvikar. zu Paderborn. Bearb.von J. Linneborn. Münst.: Aschendorff. 20. XI, 386 8. 12M. Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 330— 32 Stutz. [660 Peters, A., Inventare d. nicht- staatl. Archive im Kreise Springe. (Forschg. z. G. Niedersachs. V, 4). Han- nov.: Gersbach. 19. V, 210 8. 1a M. 661 Koch, H., Die protestant. Kirchenarchive d. Grhrzgt. Sachsen (Mitteil. d. Zentralstelle f. dte. Personen- u. Familien-G. 12/14. Ders., Inventare der kath. Kirchenarchive im Fürstent. Hohenzollern (Ebd.). [662

Tille, A., Die Weimarer Archive u. die Zukunft d. staatl. Archive im Lande Thüringen. (Korr.bl. d. G.- Ver. 68, 21225). [663

Müller, Gg. H., D. Kgl. Sächs. Kriegsarchiv nach d. Entstehg. u. Zus. setzg. seiner Bestände (N. Archiv f. sächs. G. 41, 74—108, 113—218). [664

Lehmann, R., Aus d. Museumsarchiv zu Senftenberg I. Geleitsrechnen. ausd.1.Hälfte des 18. Jhd. (Niederlausitz. Mitteil. 15, 8— 20). Ders., Das Ratsarchiv in Senften- berg (Ebd. 15, 21—27). [665

Warschauer, A., D. dte. Archiv- verwaltg. bei d. Generalgouvernement Warschau u. ihre wissenschaftl. Ver- öffentl. (Forschg. z. brandenburg. u. preuß. G. 33. 230—40), [666

Altmann, W. u. Bernheim, E., Urkden. z. Erläutg. d. Verfassg.- G. Dtls. im Mittelalt. 5. Aufl. Anast. Neudr. Berl.: Weidmann. 20. XIV, 463 S. 14 M. [667

Monumenta Germaniae historica. Legum sectio IV, Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Tomi VIII pars altera. S. 389— 746.

Hannov.: Hahn. 19. Rez.: Hist. Zt. 122, 537 f. Vigener. 1668

Monumenta German. histor. Ne- crologia Germaniae. Tom. IV. Berl.: Weidmann. 20. X, 792 S.: Dioec. Pataviensis pars prior. I. Dioec. Patav. regio Bavarica. II. Dioec. Patav. regio

2e

*20

Austriaca. Edid. M. Fastlinger, post eius obitum complevit J. Sturm. Rez.: Gött. Gel. Anz. 183, 124—26 E. Schröder; Hist. Jahrb. 41, 133f. n 66 Testamente, Die politischen, der Hohen- zollern nebst ergänz. Aktenstücken. Bd. 2. 2. erw. Aufl. (Quellensammlg. z. dt. G., be- arb. von G. Kuntzel. Lpz.: Teubner. 20. VI, 169 8. 4M. [670 Quellen zur G. der Rezeption. Bd. 1: Leipziger Schöffenspruchsanmlg., hrsg. von (. Kisch. ’19. Rez.: Hist. Zt. 124, 118—21 v. Künßberg; Gött. Gel. Anz. 183, 65—M H. Meyer; Schmollers Jahrb. 45, 294—97 Nenn

Käch, F., Quellen zur Rechts-G. d. Stadt Marburg. Bd. 1. s. 29, 830. Rez.: Hist. 124, 3271. v. Below.

Quellen z. Rechts- u. Wirtsch.-G. d. rhein. Städte. Jülichsche Städte. I. Düren. Bearb.vonA.Schoop. (Publik. d. Ges. f. rhein. G.kde. XXIX). Bonn: r 20. XXX, 244 u. 523 S. 64

Rez.: Zt. Aachen. G.-Ver. 42, 322—323 Lennarz; Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 4, 518—21 Schultze. [673

Landtagsakten, Wiirtt., I, 1, 1498—1515. Bearb. von Ohr u. Kober. 13. 8.16, 423. Rez.: Hist. Zt. 121, 369£. Aubin. [674

Weisttimer, Badische, u. Dorf- ordngn. Abt. II: Pfälz.Weistüm.u. Dorf- ordngn. Hrsg. von d. Bad. Hist. Komm. Heft 1. Bearb. von C. Brinkmann. Heidelb.: Winter. 17.

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 38. —87 v. Künßberg. [

Neubauer, E., Die Schöffenbücher von Burg (G.bll. t. Stadt u. Land Magdeburg 53, 82—88). (676

Handfesten d. Komturei Schlochau. Nebst verwandt. Urkden., bearb. von P. Panske. (= Quell. u. Darstellgn. zur G. Westpreuß. 10). Danzig: Kafe- mann in Komm. 21. XVI, 240 8. 37,50 M. [677

At. [672

384 675

Danmark-Norges Traktater, 1523 —1750 med dertil horende Aktstykker. Udgiv. af L. Laursen. Bd. 3: 1589 —1625. Bd. 4: 1626—49. Bd. 5: 1651 —64. 16 20.

Rez.: Zt. d. G. f. schlesw. - holst. G. 50, 524f. 1678

Poelman, H. A., Bronnen tot de Ge- schiedenis van den Oostzeehandel. s. 20, 683. Rez.: Hans. G. bll. 85, 356—65 W. Stein. 1679

Quellen u. Forschangen z. G. d. Juden in Dt.-Osterr. 6: Rosenberg, Steiermark. 8. 21, 1202. Rez.: Zt. Hist. Ver. Steiermark 16, 167—74. v. Srbik. [680

Kober, A., Grundbuch d. Kölner Judenviertels 1135 - 1425. E. Beitr. zur mittelalt. Topographie, Rechts-G. u.

A ne En um

Bibliographie Nr. 669—718.

Statistik d. Stadt Köln. (Publik.d.Ges. f. rhein. G.kde. 34). Bonn: Hanstein. 20. XX. VIII, 2328. 40 M.

Rez.: Zt. d. Savigny-Stiftg. G. A. 41. 472 —74 Rehme. [681

Kunstdenkmäler, Die, von Bayern. 3. Reg.bez. Unterfranken u. Aschaffen- burg. 21. Bez.-Amt Mellrichstedt. Be- arb. von K. Groeber. Mit hist. Ein- leitg. von M. Kaufmann. Münch.: Olden- bourg in Komm. 21. 4°. V, 174 8. 5 Taf. 166 Abb. 44 M. 1682

Kunstdenkmiler, Die, von Bayern. Bd. 4: Reg. bz. Niederbayern: Mader, F., Bez.-Amt Passau. Mit hist. Ein- leitg. von M. Heuwieser. Heft 4. Münch.: Oldenbourg in Komm. 20. V, 292 8. 25 Taf. usw. 82 M. (683

Kunstdenkmäler, Die, von Bayern. III. Bd. Reg. bez. Unterfranken u. Aschaf- fenburg: A. Feulner, Bez.-AmtGmün- den. Mit hist. Einleitg. von H. Ring. Münch.: Oldenbourg. 20. V. 166 S. 7 Taf. 112 Abb. 40 M. [684

Kunst- u. Altertamsdenkmale, die, in Württ. Lief. 60/64. Donaukreis 2 Oberamt Kirchheim. Bearb. von

Christ. Eßlingen: Neff. 21. 238 S. 810 Abb. [685

Kunstdenkmäler, Die, im Frei- staat Hessen. D. Kunstdenkmäler d. Kreises Gießen. Bd. 2: Kloster Arns- burg m. Altenburg. 19. XV, 181 S. 140 Abb. 15 M. [686

Kunstdenkmäler, Die, im Frei- staate Hessen: Kautzsch, Rud. u. Neeb, E., D. Dom za Mainz. Teil 1. Darmst.: H ess. Staatsverlag. 19. X., 1 117 Abb. im Text u. 85 Taf. 36 M.

Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 119 -?? Anthes. [687

(Luthmer, F.), Die Bau- u. Kunst- denkmäler d. Reg. bez. Wiesbaden. Bd. 6: Nachlese u. Ergänzgn. zu Bd. 1—5. Frankf. a/M.: Keller. 21. 4°. XIU, 242 S. 30 M. [688

Kunstdenkmäler, Die, der Provinz Hannover. IV. Reg.bez. Osnabrück. 4. D. Kreise Lingen u. Grafsch. Bentheim. Bearb. von A. Nöldeke (s. Heft 14 d. Gesamtwerks). Hannov.: Schulze in Komm. 19. XIV, 230 S. 19 Taf. 254 Abb. 10 M. [689

Bau- u. Kunstdenkmäler, Die. d freien u. Hansestadt Lübeck. Bd. 3. Teil 2: Kirche zu Alt- Lübeck usw.

Andere schriftl. Quellen u. Denkmäler. Allgem. deutsche Geschichte. *2]

Bearb. von J. Baltzer u. F. Bruns. Lüb.: Nöhring. 21. XII, S. 305—575. 2 Taf. 25 M. [690

Darstellung, Beschreibende, d. älter. Bau- u. Kunstdenkmäler in Sach- sen. Heft 40: C. Gurlitt, Meißen 90 ugberg) 19. 504 S. 602 Fig. 6 Taf. 60 M. [691

Kunstdenkmäler, Die, der Provinz Bran- denburg. Bd. 1 ff. Rez.: Forschg. z. branden- burg. u. preuß. G. 32, 419 84 Kohte: [692

Bau- u. Kunstdenkmäler, D., d. Kreises Marienburg. Hälfte 1. Bearb. von B. Schmid. 1. 8. 70, %04. Rez.: Korr. bl. d. G.-Ver. 68, 29—32 Ziesemer. [693

IV. Bearbeitungen.

I. Allgemeine deutsche. Geschichte.

Brinkmann, C., Begriff u. Auf- gabe 555 Staatenkde, (Schmol- lers Jahrb. 44, 191—202). [694

Rachel, H., G. der Völker u. Kul-

turen von 1 bis heute. Berl.: Parey. 20. XII, 418 S. 38 M. [695

Weltgeschichtei. F l. Darstellg. Hrsg. von L. M. Hartmann. Bd. 5: Kaser, K., Das spätere Mit- telalt. Gotha: Perthes. VI, 278 S. 24 M.

[696 Kralik, R., Grundriß u. Kern d. Welt- G. Graz: Styria. 20. 447 S. 20 M.

697

Cartellieri, A., Grundzüge der Ei 19. 8. 30, 705. Rez.: Hist. Zt. 122, 2781 Wal. ther. [698 Freytag - Loringhoven, Frhr. v., Ange- wandte 6. Ein Versuch. Berl.: Verein. wis- senschaftl. Verleg. 20. VII, 233 S. 22 M. [699 Schäfer, D., Staat u.Welt. E. ge- schichtl. Zeitbetrachtg. Berl.: Elsner 22. VII, 302 S. 40 M. [700

Weltgeschichte, Begr. von H. F. Helmolt. Hrsg. von A. Tille. 2. neu- bearb. u. verm. Aufl. Bd. 6: Ost- u. Nord- europa. Von K. We ul e u. a. Mit Kar- ten usw. Lpz.: Bibliogr. Instit. 21. XII, 463 S. 65 M.; Bd. 7: Westeuropa. 1350—1859. Von A. Tille u. a. Mit 6 Karten usw. 20. XII, 4408. 65 M.

[701

Abbott, W. C., The Expansion of Europe (1415—1789). 2 vols. Lond.: Bell. 19. 512 u. 463 S. [702

Lindner, Th., Welt-G. d. letzt. 100.J ahre. Bd. 2. 16. Rez.: Hist. Zt. 122, 513— 15 Jacob.

[03

Cartellieri, A., G. der neueren Revolutionen vom engl. Puritanismus bis zur Pariser Kommune (1642 1871). Lpz.: Dyk. 21. VII, 229 S. 25 M. 704

Joachimsen, P., Vom dt. Volk zum dt. Staat. Eine G. d. dt. Nationalbewußt-

seins. 2. veränd. Aufl. (Aus Natur u. Geisteswelt 511) Lpz.: Teubner. 20. 133 S. 2,80 M. T 100 0% [705 Bassenge, E., Der nationale Gedanke in

d. dt. G. Lpz.: Voigtländer. 21. 108 S8. In [706

Brandi, K., Dte. G. 19. 9.20, 717. Rez.: Forsch. z. drandenbur . u. preuß. G. 32, 470 —72 Dreyhaus; Hist. Zt. 127, 1387—40 Hampe.

107

Hofmann, A. v., Polit. G. d. Dten.

Bd, 1. Stuttg.: Dte. Verlagsanst. 21. 444 S. 80 M. |

Rez.: Lit. Zbl. 72, 574 f. Friedrich. [708

Wirth, å., Welt-G. d. Dten. Berl.: Siegis- mund. 22. VII, 440 S. 80 M. [709

Wirth, G., D. l d. Dten. s. 20, 720. Rez.: Lit. Zbl. 71, 280 Heinz; Hist. Zt. 121, 339 f. A. Walther. [710

Hofmann, A. v., Das dte. Land u. d. dte. G. 8. 20 718. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 42, 451—54 Rapp; Vierteljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 16, 215 f. v. Below; Hist. Jahrb. d. Görres- Ges. 41, 154 f. König. 1711

Steinacker, H., Geschichtl. Notwendig - keiten dter. Polit. (Hist. Bll. 1, 31—46). [112 Marcks, E., Ostdtl. in d. dt. G. Lpz.: Quelle & Meyer. 20. IV, 61 8. 4,50 M. 1713 Schäfer, D., Reichs- u. Landes-G. (BU. f. württ. Kirchen -G. N. F. 25, 86 95). . [714

Blok, P. J., Geschiedenis van het Nederl. Volk. 2. Aufl. I—III. 12— 14. 8. 17. 561. Rez,: Hist. Vierteljschr. 19, 500—2 Mentz. [715

Schoch, G. v., Die polit. Beziehgn. zwischen Dtl u. England vom Ausgang d. Mittelalt. bis z. J. 18 15. Bonn: Schroe- der. 21. VIII, 282 S. 22 M. [716

Jürgens, A., Skandinavien u. Dtl. in Vergangenheit u. Gegenwart (= Pfingstbll. d. hans. G. ver. 12). Lübeck: Schmidt. 21. 97 S. 6 M. 717

Pirenne, H., Histoire de Belgique. Tome V: La fin du régime espagnol. Le régime autrichien. La révolution brabanconne et la révolution liegeoix. Bruxelles: Lamertin. 20. a =

7

22

Histoire de la nation française, ae sous la direction de Gabr.

anotaux. Tome 3: Histoire politique

(premier volume) des origines à 1516 ar P. Imbart de la Tour. Paris: lon-Nourrit. 590 S. 46 fr.

Hez.: Revue historique 139, 260 67

Petit - Dutaillis. [719

Mathorez, J., Histoire de la for- mation de la population française. Les étrangers en France sous l’ancien ré-

ime. T.2: Les Allemands, les Hol- ndais, les Scandinaves. Paris: Cham-

pion. 21. XI, 446 8. [720

2. Territorialgeschichte.

Bedlich, O., Uber Aufgaben d. Wiener G.forschg. Mitteil. Ver. f. 65. d. Stadt Wien 1). 1721

Pirchegger, H., G. der Steiermark. Bd. 1: Bis 1283. (Allgem. Staaten -G. Abt. 3: Dte. Landes- G. 12, 1) Gotha:

Perthes. 20. XVI, 4368. 30 M. kez.: Hist. Vierteljschr. 20. 343 44 Vanesa; Hist. Zt. 125, 336—40 Loserth 1722

Unlirs, I., Schloß Plankenwarth u. seine Besitzer. 16. Rez.: Hist. Vierteljschr. 19, 8396—95 Steinacker. (723

Herrmann, A., G. der Stadt St. Pölten. Redig. von K. Hübner. 3. u. 4. Lief. St. Polten: Sydy. 20. N, 193—336. 30 M. [724

Bretholz, B., G. Böhmens u. Mährens. Bd. 1: Das Vorwalten d. Dt. tums bis 1419. Reichenberg: Sollors. 21. VII, 237 8. [725

Beer, K., G. Böhmens mit besond. Berücksichtigg. d. G. d. Dt. in Böhmen. Reichenberg: Sudetendt. Verlag. 20. VIIl, 3048. 10M. [726

Bretholz, B., Neuere G. Böhmens. Bd. 1: D. polit. u. religiös. Kampf zw. Ständen u. Königtum unt. Ferdin. I. u. Maximil. II. (Allgem. Staaten -G. Abt. 1: G. d. europ. Staat. 40, 1.) Gotha: Perthes. 20. XI, 391 8 26 M.

Rez.: Zt. f. Kirchen- G. N. F. 2, 227f. Hasenclever. {727

Schmidt, G., 1. Privilegien u. Urkden. d. Stadt Mies in Regestenform. 2. Ver- Sch wundene Dörfer d. Umgegend von Mies. (Aus: Festschr. z. Halbjahrhundertfeier d. Staatsgvmm. in Mies). Mies: Selbstverl. 21. 333. 3,50 M. 1728

Gagliardi, E., G. d. Schweiz von d. Anfüngen bis auf d. Gegenwart. Zürich: Rascher. 20. VIII, 283, 444 8. Rez.: Revue historique 189,100 10 Reuß; Zt. d. Saviguy-Stiftg. G. A. 42, 538 aa Dierauer, Joh., G. d. schweizer. Eidgenossensch. 2. Bd.: Bis 1516. 3. verb. Aufl. (Allgem. Staaten-G.

.

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Bremer, W., German. Siedelg. bei Unter- weißenborm Kr. Hersfeld (Germania 5, 60 617 Wable, k., Früngerman. Grab aus d. bad. Bauland Germania 5. 123 2). [1703

Kunkel, O. u. Schumacher, K., Aus dem Gießener Museum (Germaniu 1. 68—77.— Amathes, G., Rildwerk aus dem Odenwald (sd. 1. 47 4). 11701

Quilling, F., Die Juppitersäule des Samus u. Severus Das Denkmal in Mainz u. seine Nachbildg. auf d. Saal- burg. Lpz.: Engelmann. 18. 2378. fol. 150 M. + 50% Ders., Die Nero-Säule des Samus u. Severus. Nachtr. zu: Die

Juppitersäule ... Ebd. 19. 82 S. 10 M. Rez.: Lit. Zbl. 72. uf. A. R. [1705 e F., Die Juppiter-Votivsäule

der Mainzer Canabarii. S. 20, 1782. Rez.: Lit.

Jbl. 72, 271 Ostern. 11705 Qnilling, D. Veredarierstein im Saal-

purgmuseum. 19. S. 20, 1788 Rez.: Berlin.

philol. Wocheuschr. 10. 3227—26 Anthes. 11707 Anthor, Nochmals d. Mainzer Juppiter-

säule (Korr.bl. d. G.-Ver. 68. 1-11). 11708 Ritterling, E., Ein Amtsabzeichen der

benefleiarii consuſaris im Museum zu Wies-

baden Bonner Jahrbb. 125, 9-7. 1170 Vondersa, J., Vor- u. frühresechichtl.

Durchgzangswere im Fuldaer Lande Fuldaer

Gb. 11. 129 fl.). 11710 Schumacher, K., Wo war d. Schlacht

bei Rigodulum? (Germania 4, 22). (1711 Metz, C., Aliso-Solicinium. Früh-

u. spätröm. Befestigungsbauten bei

Wetzlar. Gießen: Richter. 20. 39 S. 3,50 M. Rez.: Germania. Korr.bl. d. rom.-gerin.

Komm. 1. 1-7 Koepp ı Revolution auch in d. dt. Römerforschg. . 1712 Kunkel. 0., D. Hügelgräberfeld am Schabenberg bei Mainzlar u. d. Lumda Ger- mania 1. 23-251. [1713 Krencker, D., D. römm. Felsdenkmal bei Schweinschied im Kr. Meisenheim Germania 5, 106—133). 1171 Oelmann, F., Die villa rustica bei Stahl u. verwandtes (Germania 5. 61-73). [1115 Lehner, H., D. Tempelbezirk der Ma- tronaeVaenllinehae beil'eschtBonnerJahrbb.

125. 71—162, Ders., Zum Tempelbezirk von Pesch in d. Eifel (Germania 4, 63-66). 11716

Kutsch, F., D. Grabe. im Mainzer Le- gionslager 1019 (Germania 3. 2% 30 Ders , Glaskaumnern aus d. Mainzer Legionslager (Ebd. 1. 78—83). [1717

Günther, A., Zur Topographie d ältesten Coblenz (Zt. f. Heimatkde. v. Coblenz u. Umgeg. 1. 12 ff.. 11718

Lehner, H., Eine spätrom. Warte bei Mayen in d. Eifel (Germania 5, 25—327). 11719

Ritterlins, E., Kine Bauinschrift aus d. Legionslager Novaesium Bonner Jahrbb. 125, 188 88). 11720

|

| |

Bibliographie Nr. 1700—1772.

Drexel, F., Neue Inschriftfunde (Ger- mania 1. od. Ders., Die Basilika von Pesch (Ebd. 4. 31-37). 11721

Bach, A., Die Römern. die Emser Quellen Nuss. Heimatbll. 22. 31—36 :. 11722

Behrens, d., Rümerstraben u. Stra len- stationen im vorderen Huusrück (Germania 1. 12-100 (1722

Lückxger, H. J., D. rm. Hafen von Köln Bonner Jahrbp. 125, 163—377: Ders.. D. Marmorkopf von Klettenberg u. d. rom. Fundamente in d. Fr.-Wilh.-Str. in Köln. Elul. 125. 17882). 1721

Loeschcke, S., Zur angeblich rom. Glas- hütte von St. Menehould in d. Argennen (@erinania 5. 35 - 135. 11725

Oelmann. F., D. Standlager der ala Vo-

eontiorum bei Soissons Germania 1, 7— 128

7

1172 Oelmane, F., Haustypen in Bibracte „(Germania 4, 49-60. 11727

Strohm, d., E. Spätröm. Glashütte in d.

Argonnen Germania 4, 30—34), 1172 Rlese, A., Bataver u. Mattinker ıtrer- mania 4, 0—6). 1172

Riese, A., Fin römischer Krieg gegen die Friesen? (Germania 5, 123°. [1730 Fiebixer, O, Zu den cunens-Inschriften

d. Friesen Beitrr. zur Q. d. dt. Sprache n. Lit. 1, m. 11731 Philippi. F., Römerforschgn. iu West- falen (Bonner Jahrbb. 125. 189 91). Antwort von A. Schulten ebd. 191 f. 11732 Langewiesehe, F., Neue Wege zur Teuto- burg Nuchrr.bl. f. Niedersachs. Vor.-G. 1, in— 0 Heeren, Einige Bemerkgnu. zu Lange- Wiesches Teutoburgtheorien ‚Ebd. 30—54.. [1733

Koenen, K., Römisches iu Paderborn Mau- nus 13. 185 ff.). 11731

c) Ausbreitung der Deutschen und Begrundung germanischer Reiche.

Bühler, J., Die Germanen in d. Völkerwanderg. Nach zeitgenöss. Quel- len. Mit 16 Taf. usw. LE Insel- verlag. 22. 453 5. 55 M. Memoiren u. Chroniken.) [1735

Cessi, R.. Regnum et imperium in Italia, contributo alla storia della co- stituzione politica d'Italia dalla caduta allo ricostituzione dell’ impero romano d' Occidente. I. Bologna: Zanichelli. 19. VI, 222 8. [1736

Dopsch, A., Der Wiederaufbau Europas nach d. Untergang d. alten Welt. Inaug. Rede. Wien: Seidel. 20. 18 8. 3 M. 1737

Fiebiger, O. u. Rehmidt, .., Inschriften-

suimmlg. z. G. d. Ostgermanen. 17. $ 0. 1815. Rez.: Lit. Zbl. 71. 30, [IT

Seeck, O., G. d. Untergangs d. antiken Welt. 6. (Schlaß-ı Bd. Stuttg. : Metzler. 20. VII, 380 S. 20 M. 1739

Seeck. O., Regesten der Kaiser u. EI für d. Jahre 31 176 u. Chr. 2. Halhbd. s. 20. 1806. Rez.: Neues Archiv 43, 46 f. Lexi- son. tee

Schmidt, I., G. d. dt. Stämme his z. Ausgang d. Välkerwanderg. II. I. 8. 39, 1811. Rez.: Germania 1, 17-48 e

i

Das deutsche Altertum bis ca. 500.

Pastor, W., Theoderich. Im Leben, ind. ;

1742 Kossinns, G., Wandalen in d. Wetterau (Mannus 11:12, 405-8. 1171 Plettke, A., Ursprg. u. Ausbreitg.

d. Angeln u. Saensen. Beitrr. z. Siedlgs.- archäol. d. Ingväonen (= Die Urnen- triedhöfein Niedersachs. 3, 1). Hildesh.: Lax. 21. VII, 11 S. Mit 55 Taf. usw. 100 M. [1744 Dobiaš, J., Dva pfispevky k topo- grafii válek markomanskvch a kväd- ských (Ceský Casopis Historický 27, 135—5#). [1745

Kunst, im Ruhm. Berl. 20. 208 8.

d) Innere Verhältnisse.

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11710

Norden, E.. Die germ. Ur-G. in Tacitus Germania. Lpz.: Teubner. 20. X, 505 S. 30 M. + 100%.

Rez.: Zt. d. Savimy-Stiftg. f. Rechts- (1. G. A. 11. 391-1 Hübner: Lit. Zbl. 72, 1 - 5 Reeb; Dte. Lit.-Zeit. 42, 298—303 Gelzer: Hist. Zt. 125. 2% -303 Aly; Korne- manun, Aus d. Anfängen dt. G. (Internat. Monatsschr. 15. 167—781: Hist. Jahrb. 41, 355f. König: Germania 5, 95 f. Gelzer. 11747

Wissowa, G., Die germ. Ur- G. in Tacitus Germania. Neue Jahrbb. f. d. klass. Altert. usw. 24, 14—30). [1748

Wilke, G., Archäol. Erläutergn. z. Germania d. Tacitus. Lpz.: Kabitzsch.

21. 84 S. 74 Abb. 12 M. [1749

Mogk, E., Germ. Religions-G. u. Mythologie. 2. umgearb. Aufl. (Sammlg. Göschen 150. Berl.: Ver. wissenschaftl. Verleger. 21. 144 S. 2,10 M. -+ 100%.

[1750

Löwenthal, J., Religionswissen- schaftl. Parerga zur germ. Altert.kde. (Beitrr. z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 45, 239 681. | [1751

Wey man, C., Zu den latein. Versen aus d. Ostgotenzeit (Hist. Jahrb. d. Görresges. 39, 713). | 11752 Petach, R., Die tragische Grundsthunmg. d. altgrerm. Heldenlicdes (Aufsätze z. Sprach- u. Lit.- Gi. W. Braune dargebr. [1753 Heusler, A., Nibelungensage u. Nibelungenlied. Die Stoff-G. d. dt. Heldenepos dargest. Dortmund: Ruh-

fus. 21. 2368. 20 M. [1794

Hessler, A., Die Quelle der Brunhild-

sage in Thidrekssaga u. Nibelungenlied (Aufsätze z. Sprach- u. Lit. -G. W. Braune dargebr... Neckel, G., Die Nibelungen- balladen. Panzer, F., Siegfrielmärchen Ebd.) l [1755

55

Droege, K., Zur G. der Niblungen- dichtg. n. der Thidrekssaga (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 58, 1—40). [1756

Neckel, G., Die Uberliefergn. vom Gotte Balder. Dargest. u. vergleichend untersucht. Dortmund: Ruhfus. 20.

VII, 267 8. 20 N. [1757 Patzig, H., Zum Texte der Liederedda (Zt. f. dt, Altert. u. dt. Lit. 58, 65—86). [1758 Much, R., D. germ. Osten in d. Heldensaye (Zt. f. dt. Altert. u. dte. Lit. 57, 145— 76). [1759 Wallner, E., E. altbayr. Zeugnis zur Diet- richsage (Zt. f. dt. Altert. u. dt. Lit. 38. 152 f.. f . [1760 Kauffmann, F., Der Stil d.gotischen Bibel (Zt. f. dte. Philol. 48, 349 —88,

49, 11—56). [1761

Feist, F., Die Runenschrift d. größeren Nordendorfer Spange Zt. f. dte. Philol. 49, 1-10. j 11762

Paszer, F., Das germ. Tierornament u. d. Stil d. Stahreimepik (Germania 5, 8-95).

[1763

Delbrück, H., G. d. Kriegskunst im Rahmen d. polit. G. T. 2: Die Ger- manen. 3. neu durchgearb. u. vervollst. Aufl. Berl.: Stilke. 21. VILI, 508 S. 70 M. [1764

Schuchhardt,C .Rethra u.Arkona Sitz. - ber. d. Preuß. Akad. Wissensch. 21. 75 71). [1765

Kutach, F., Frühfränkisches Grab aus Biebrich (Germania 5. 27-3. [1766

Boar, R. S., Gräberfunde im Metzer Dom. E. hist.-archäol. Untersuchg. (S.-A. aus: Metzer Dombl. FNr. 19 8. 56 1900). 1.

11767

2. Fränkische Zeit bis 918. a) Merovingische Zeit.

Delehaye, H., Saint Martin etSulpice Sévère (Analecta Bollandiana 38, 5— 136). [1768

Coens, I., Vita S. Hilarii Auciacensis Confessoris in Cenomannorum Anibus Anal. Bolland. 39, 8 112. [1769

Kurth, G., A propos du Vita Genovefae. ale mots de réponse n Mr. Bruno Krusch. iRevue d'histoire ecelestastique 15, 437—141..

11770 Scriptores rerum Meroving. T. 7. P. 1. Passiones vitaeque sanctor. new. Merov.

Ed. B. Krusch et W. Levison. s. 20. 1847, Rez.: Anal. Bolland. 39, 181-1 Coens; Auz. f. dtes. Altert 39, 168 -70 E. Schröder: Lit,

Abl. 72. 27f. Alf. Weyman; Revue histo- rique 138, Vf. Halphen. 11771 Ausctores antiquissimi. FT. 15. 3: Ald-

helmi opera ed. R. Ehwald fase. 3. 8. 20. ISIS, Rez.: Hist. Zt. 123. 160 f. l. evison: Gott. Gel. Anz. 18838. 58—59 Mever v. Knonagu.

11772

+56

Levison, W., Die Politik in den Jenseitsvisionen des frühen Mittelalt. (Festgabe für F. v. Bezold 81—100).

[1773

Spearing, E., The patrimony of the Roman Church in the time of Gregory the Great. Cambridge: Uni- versity Preß. 18. XX. 147 8.

Rez.: Revue historique 136, 69—70 Jor- tdan. (1774

Levillain, L., Etudes sur l’abbaye de Saint-Denis à l’epoque méro- vingienne (Bibliothèque de l'école des chartes 82, 516). [1775

.Behütte, A., Die hhl. Brüder Ewald u. d. Ortlichkeit ihres Martyriums (Zt. f. vater]. G. u. Altert. kde. West fal. 78, 1, 65-68). [1776

Könnecke, I., D. alte thüring. König- reich u. sein Untergang 531 n. Chr. Quer- furt: Schneider. 19. 55 S. 2,50 M. 11777

b) Karolingische Zeit.

Die Briefe des hl. Bonifatius u. Lullus. Hrsg. v. M. Tang l. 16. s. I, 2714. Rez.: Dte. Lit.-Zeit. 42, 626-209 Levison. [1778

Arbeonis episcopi Frisingensis vitae sanctorum Haimhrammi et Corbiniani. Recogn. Bruno Krusch. Hannov.: Hahn. 20. VIII, 244 S. 16,80 M. +

50% (Scriptores rer. Germ. in usum scholarum). [1779 Königsbrief Karls d. Gr. an Papst

Hadrian über Abt-Bischof Waldo von Reiche- nau-Pavia. Palimps.-Urkde aus Cod. Lat. Mon. 6333 hrsg. v. E. Munding. (= Texte u. Arbeit hrsg. durch die Erzabtei Beuron 1,6). Lpz.: Harrassowitz in Komm. 20. 68 S. 11,50 M. Rez.: Neues Archiv 13. 464 ii, Levison; Lit. Zbl. 72, 52— Lehmann. i ER [1780

Rutau, F.. Beitrr. zur Kritik d. Annales Mettenses priores. Königsb. Diss. 21. (Auszug). [1781 Hofmeister, å., Weißenburger Auf- zeichngn. vom Ende d. 8. u. Anf. d. 9. Jhd. 8. 20). 1K63. Rez.: Neues Archiv 13, 433 f. Levison n. Krusch. [1782 Prou, M., Examen d’un Diplome de Charles le Chauve pour Saint- Pierre de Gand (Académie Royale de Belgique. Bulletin de la Commission Royale d'Histoire. Tome 84, 41—63). 1788 Degering, H., Das Prümer Evan- en (Ms. lat. theol. Fol. 733) in erlin (15 Jahre Kgl. u. Staatsbiblio- thek 1382—47). [1784

Fournier, P., L'œuvre canonique de Réginon de Prüm (Bibliothèque de l'école des chartes t. 81. '20. [1785

‚. Levison, W., Zur ältesten Urkde. d. Klosters Prüm (Neues Archiv d. Gesellseh. f. ältere dte. G.kde. 43, 3583—85). 11786

———

Bibliographie Nr. 1773—1835.

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Peita, V. I., Untersuchzen. zu Urkd.- fälschen. d. Mittefalt. T. 1: Die Hamburger Fälschgn. s. 20, 1883. Rez. Zt. f. Kirchen- G. N. 2. An f. Schmeidler; Neues Archiv 13. 151 Kehr. 117885

Reincke, H., Untersuchgn. über Hamburgs mittelalt. G.schreibg. (Zt. Ver. hamburg. G. 24, 1—31) [1789

Liebermann, F., Zu Bußbüchern d. latein. Kirche (Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 11. ur 301). 117

Mokibere, K., D. fränkische, Sacramen- tarium Gelasianum in alamann. Uberlie fers. 8. 20, 2034. Rez.: Theol. Revue 19. 101." Stapper. 11791

E. vorhadrian. gregorian. P'alimpsest— Sakramentar in Gold-Unzialschrift . . hrsg. v. A. Dold. 19. Rez.: Lit. Zbl. 71. 116. v. Dobschütz: Theol. Revue 18. 210—13 Mohl- berg. 11792

Strecker, K., Zu den duellen für das Leben d. hl. Ninian (Neues Archiv d. Ge- sellsch. f. ältere dt. G. kde. 13, 1 2). [1793

Beebaß, O., Ein Beitrag zur Rekonstruk- tion der Regel Columbas des Jüngeren At. f. Kirchen-G. N. F., 3, 132 —37). (1794

Kurth, G., Etudes franques. 19. 2 vol. VIII, 358. 349 8. Paris: Champion. Rez.: Anal. Bolland. 39, 376 78 Dele- haye. (1795 Halbedel, Fränkische Stud. 15. s. 18, 2697. Rez.: Zt. d. Aach. G.-Ver. 41, 296—800 Frielingsdorf. [1796

Schäfer, K. H., Hofgeismar die Stätte der von "infried - Bonifatius gefällten Donareiehe. S.-A. Kassel: Weber & Weide- meyer. 19. 16 S. Jestädt, W., Wo stand die vom hl. Bonifatius gefällte Donarriche ? (Fuldaer G.bll. 14, 17—270. Rez.: Zt. Ver. f. hess. G. u. Landeskde. 53, 137 f. Pfaff. (1797

Schäfer, K. N. Mixsionsstätten des hl. Bonifatius in Hessen (Fuldaer G. bill. 11. 6b

—75, 113-2). [17

Rirschmauen, Hat Eichstätts erster Bischof die erste Lebensbeschreibe. des hl. Bonifaz geschrieben? (Hist.-polit. Bil. 163. 513-2. 11799

Vonderau, J., Vorläufixrer Bericht über d. Ausgrahgn. am Dome zu Fulda i. J. 1. (Fuldaer G DU. 14, 1-16. 11 N

Caspar, E., Pippin u. die röm. Kirche. 11. 8. 16. 3485. Rez.: Hist. Zt. 121, 414—12 Voigt; Hist. Vierteljschr. 20. 330-37 Levi-

sol. A [1501 Halphen, L., Etudes critiques sur l’histoire de Charlemagne. Paris:

Alcan. 20. 14 fr.

Inh.: Les sources de l'histoire de Charle- mague La conquête de la Saxe Le couronnement impérial L'agriculture et la propriété rurale [industrie et le com- merce, Rez.: Anal. Bolland. 39, 3882—85 Coens.

11

Fränkische Zeit bis 918.

Hoflmann, H., Karl d. Gr. im Bilde d. G.schreibg d. früheren Mittel- alt. 19. 8.20, 1865. Rez.: Theol. Lit. Zeit. 46, 57 Bonwetsch. [1803

ueber, I., Forschgn. zur karoling. Kunst- GZ. u. zum Lebens range Einhards. s. 20, 1894. Ders., Zum Briefwechsel Ein. hards u des hl. Ansegis von Fontanelle. s. 200, 1861. Levison.

[1804

Himmelreich, L., Papst Leo III u. d. Kaiserkröng. Karls d. Gr. i. J. 800. Münch. Diss. 19. X, 115 8. [1805

Kaufmann, F., Vom Talisman Karls d. Gr., Kanonikus A. J. Blees u. d. Aachener Münsterschatz z. Zeit d. französ. Revolution. 2. Abhdig. z. G. d. Münsterschatzes. Aachen: Creutzer. 20. 112 8. 7,50 M. 1806

Kaufmanns, F., Vom Talisman Karls d. Gr. u. der Vergabung anderer Stiicke d. Aachener Münsterschatzes i. J. 1804 (Ehren- gabe dt. Wissenschaft 639 70). [1807

Nottarp, H., D. Bistumserrichtg. in Dtl. im 8. Jhd. (Kirchenrechtl. Ab- halg. 96). Stuttg.: Enke. 20. VII, 259 8. 34 M.

Rez.: Theol. Lit. bl. 42, 1f. Werminghoff;

Zt. d. Savigny-Stiftg. K. A. 41, 304—7 Wer- ininghoff. [1808

Heldmann, K., Kommendation u. Königsschutz im Vertrage von Ponthion (754). (Mitteil. Inst. österr. G. forsch. 38, 541—70). 1809

Thomas, H., Die rechtl. Festsetzg. d. Pactum Ludovicianum von 817. Ein Beitr. zur Echtheitsfrage. (Zt. d. Sa- vigny-Stiftg. K. A. 41, 124— 74). [1810

vol I., Die karoling. Klosterpolitik u. d. Niedergang d. westfränk. Königtums. 8. re 2240. Rez.: Revue Bénédictine 32, a

11 Lot, F., Les jugements d’Aix et

de Guierzy 28. avril et 6. septembre

Rez.: Neues Archiv 43, 42-32

[ ́ a‘ a ie

838. (Bibliothèque de l'école des chartes |

82, 281—315). [1812 Perels, E., Papst Nikolaus I. u. Anastasius Bibliothecarius. E. Beitr. z. G. des Papsttums im 9. Jhd. Berl.: Weidmann. 20. XII, 827 S. 20 M. Rez.: Archiv f. kath. Kirchenrecht 100, 10-72 Göller; Neues Archiv 43, 466 —67 Levison; Anal. Bolland. 39, 337 f. Coens; Zt. d. Sa vi ıy-Stiftg. K. A. 11, 307 . 10 Werminghoff; Zt. f. Kirchen-G. 3, 243—45 rnold. f [1813 Hofmeister, A., Die Zahlungen Sikonulfs von Salerno an das Fränk. Reich 844 (Vier- 6% schr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G 15, 530— 327.

1814 Kallen, G., Die angebliche Kölner Synode von 873 (Festgabe für F. v. Bezold 101—258). 1815 v. Schubert, H., Zur Germani- sierg. d. Christentums (Festgabe f. Harnack 389—404). 1816

*57

Vogt, H. G., Die Anfänge d. Christentums zwischen Saale u. Unstrut (= Nenj.bll. d. Hist. Komm. f. d. Prov. Sachsen u. Anhalt 43). Halle: Hendel. 21. 56 8. 3 M. [1817

Schmeidler, B., Hamburg-Bremen u. Nordost-Europa vom 9.—11. Jhd. 18. 8. 20, 1901. Rez.: Lit. Zbl. 71, 52 Lerche: Hist. Zt. 121, 472—77 Hofmeister; Zt. f. Kirchen- G. 38, 393—97 K. Müller; Zt. Ver. f. lübeck. G. 20. 314—27 Hofmeister; Hist. Vierteljschr. 20, 437-39 Krabbo. 1181

Brackmann, A., D. neuesten Forschgn. zur älteren Hamburger G. (Zt. Ver. hamburg. G. 24, 61—85)

1819 Vonderau, J., An welcher sin d. Fuldaer Domes lag das Grab des Königs

Konrads I.? (Fuldaer G. ll. 16, 25— 38.) [1820

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t

*111

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Jörgens, Skizzen aus d. G. Insterburgs.

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onen K. R.

*112

Alphabetisches Register.

Alphabetisches Register.

Unberücksichtirt blieben die Abteilung „GFesamm. Abhandlungen und Zeitschriften-, anonym erschienene Aufsätze, die Namen der Übersetzer und der Bearbeiter neuer Auflagen.

Abb, G. 437. 621 Abbott, W. C. 702 Abegg, E. 1923 Aber, A. 1384 Aberg, N. 1583. 1663 Achelis, H. 1127 Achelis, T. O. 505. 535. 2903 Adau, A. E. 2512 Aengeneyndt, G. 2814 Ahrendts. F. 1473 | Albert, F. 811 Albert, P. 749. 2376. 2665 | Albrecht, K. 3141 Albrecht, O. 2256 Albrich, K. 3025 Almquist, H. 2667 Altmann, W. 667 Altenburg, O. 3274 Amelunxen, J. v. 564 Amende, E. 1640 Amira. K. v. 1028 Ammann, II. 2093 Andler, v. 2666 Andreae, Fr. 545. 1546 Andreas, W. 2828. 2866. 2867. 3580 | Andresen, L. 2633 | Aner, K. 1241. 2932 Angyal, D. 3213 Anhuth, P. 882 Anneler 1523 Anthes 1708 Antoniewicz, W. 1656 Apel 3439 Appens, W. 3182 Arbusow, L. 2402. 2403 Arlt, H. 944 Arndt, G. 507. 2612 Arnheim, F. 2822 Arnold, R. F. 263. 2161 Arnstadt, A. 786 Arnswaldt, W. K. v. 384 Arras, P. 2503 Arret, R. 2491 Arup. E. 2786 Aschner, S. 1343. 2977 Asen, J. 2131 Aubin, H. 874. 2076. 2091 Auerbach, A. 785 Auffenberg- Komarów 3369 Aulard, A. 2792

Baasch. E. 2525. 2528. 2894. 35819. 3590. 3591. 3594. 3600

Bach, A. 1722 Bachmann, A. 2490 Bär, M. 240. 3411 Baeseler, G. 852 Baethgen, F. 857 Bahr, H. 3210 Baier. H. 2233. 2493. 2911 Baldauf. E. 3603 Bames, C. 739 Barczat 487 Barge, H. 2237 Barich, F. 529 Barnewitz, F. 798 Barnikol, E. 2210. 2263 Baron, S. 3095 Bartels, A. 3638 Bartels, H. 2390 Bartenstein, H. 959 Bartlı, M. 441 Barth, P. 1309. 1310 Basedow, A. 2395 Baß, A. 352 ` Bassenge, E. 706 Bassermaun, J. 3337 Bast, J. 1001 Bastgen, H. 2906 Bastian, F. 981 Batifoll, L. 757. 2486 Batton, A. 2183 Batzer, E. 2569 Bauer, A. 2358 Bauer, H. 855 Bauer, K. 2349. 2383. 3423 Bauer, M. 3362 Bauer, W. 1312.1323.3548 | Bauermann, J. 2004 | Bauermeister, K. 1081. 2043 Baum, J. 1395. 2197 Baumeister, E. 2150 Baumgarten-Crusius, A. 3384 |

Baxa, J. 3115

|

Bayer, J. 1601 Bebermayer, G. 2555 Bechtold, A. 2573 Becker, E. E. 594 Becker, F. 1403 Berker, H. 20584 2410

Becker, W. 3475 Becker, W. 3320 Becker, W. J. 1389 Beekman, A. 291 Beer, K. 726 Behaghel, O. 1831 Bein, A. 3239 Behu, F. 1588. 1603 Behrend, F. 3226 Behrens, G. 1626. 1723 Behrle. L. P. 745 Behrmann, G. 1168 Behse, A. 2719 Bein, G. F. 954 Below. G. v. 3. 843. 885. 894. 905. 906. 917. 918. 931. 932. 948. 973. 990. 1311. 1335. 1337. 1936. 2321. 3516 Beltz, R. 1642. 1643 Bemmann, R. 246. 249. 2420 Benary, F. 2167 Bendel, F. J. 1434 Bender, G. 585 Benedikt, H. 2683 Bennemann, P. 2607 Benner. W. 772 Benratb, A. 2936 Benrath, 2401 Berchem, V. van. 2048 Berdrow, W. 568 Berendsohn, A. 3032 Berg, G. 805. 2872. 3079. 3082. 3083 Berger, A. E. 2259. 2332 Berger, K. 3037 Berger, M. 3128 Bergerhoff, H. 387 Bergh, S. 2619 Bergstraesser, L. 3101. 3184. 3236 Beringer, J. A. 1449.3072 Berlière, U. 1920 Berling, K. 1408 Bernhard, L. 8110 Bernhart, M. 471 Bernheim, E. 1313. 1326 3547 Bernouilli, A. 1106 Bernstein, Ed. 3582 Berrer, J. W. 3071 Bertram, E. 1371

Beschorner, H. 309. 311. 326. 347

Beste, J. 3005 Bethmann-Hollweg, Th. v. 3326

Bettelheim, A. 3653. 3654 Bettelheim-Gabillon, H. 3659

Beurle, E. 2369 Beutler, 1118

Beutler, A. 966 Beyerhaus, G. 2914 Beyerle, F. 1038 Beyhoff, F. 2495 Beyschlag 1236 Bezold, F. v. 13. 3482 Bezold, G. v. 2589 Bezzel, H. v. 3433 Bezzenberger, A. 2400 Biber, A. 508

Bibl, V. 2438. 2441. 2443. 2444

Bieder. Th. 1570 Biehringer, F. 2672 Biens, P. 2663. 2688. Bierbaum, M. 2105. 3.455 Bieszk, K. 2136 Bihl, M. 1295. 2540 Bickerich, W. 820 Bihlmeyer, K. 3445 Bilfinger, E. 2615 Bilger, H. 3535 Bindel, R. 1514 Bingemer, H. 1702 Bippen, W. v. 3231 Birkner, R. 3454 Birt, Th. 380. 382 Bischoff, H. 3611 Bisegger, H. E. 1460 Bissegger, A. 479 Bigy, C. 3598 Bitterauf, Th. 2848 Bjorkman, W. 2228 Blanchard, M. 2808 Blanchet, A. 2801 Blanckmeis ter, F. 2930 Blase, J. E. B. 2407 Blesch, J. 3164 Bloch, M. 1062 Blok, P. J. 715 Bludau, A. 2920 Blunt, W. S. 3313 Bock, E. 1396. 2583 a Bock, F. 2780 Bode, W. 3015— 17. 3019. 3021. 3022 Bode, W. 2034 Bodenstein, F. 493a Bödige, N. 778

2 a E E —— ee samen

AA

Alphabetisches Register.

Boehmer, H. 1133. 2268.

2325. 3557.

Boehmer, J. 2262 Boehn, M. v. 1510 Bömer, A. 2357 Börner, K. 3229 Böttcher, K. 372 Boetticher, W. v. 2133 Bohnenberger, K. 338

Bombiero - Kremenac, J.

1075 a

Bonhard, O. 3332 Bonin, B. v. 2614 Bonniols, G. 3262 Bon wetsch, N. 3523 Borchers, C. 299 Borchert, G. 3081

Borcherdt, H. H. 2570. 2572

Borchmeyer, J. 1166

Borinski, K. 1317. 1348

Born, M. 2647

Borne, F. van den. 1177

Bornemann, W. 2310

Bornhak, C. 1261. 3295

Bornhausen, K. 3009 Borries, E. v. 2553 Bosch, M. 921 Bossert, 2405. 24 Bothe, F. 2521 Bottacchiari, R. 2574 Bouard, A. de. 2011 Bour, R. S. 1767 Brachvogel, E. 1239

Brackmann, A. 261. 1819

Bräuning-Octavio 496 Brahms, Joh. 3666 Brand, J. 404 Brandenburg, E. 1333. 3216

Brandi, K. 416. 707. 848. 2863

Brandstetter, R. 2072

Brandstetter, J. I. 250.

513

Brann, M. 1008 Brandt, O. 2807. 3051 Brandt, O. H. 3078 Braun, P. 2818 Braun, W. 2311 Braune, W. 1968 Braunsberger, O. 2449 Bremer, W. 1703 Brendicke, H. 253 Brennecke, A. 3185 Breßlau, H. 610

Bretholz, B. 815b. 725. 727

Bretschneider, P. 650

G. 1155. 2404. 25

*113

Breuer, K. 3199 Brieger, Th. 2325 Briegleb, O. 324. 389 Briele, W. van der. 2728 Brinckmann, A. E. 353. 1398. 1409 Brinkmann, C. 675. 694. 1331. 3415 Brinkmann, E. 2716. 2899. 3086

Brock, J. 3178 Brönnimann, F. 2736 Brombacher, K. 1374 Brown, B. H. 3013 Brosch, A. 269

Browe, 1223 Bruchmüller, 3488. 3489. 3524

Bruckner, W. 1836 Brügel, L. 3596 Brüning, O. 927 Bruinmgk, v. 2463 Brun, C. 225. 1995 Brun, L. 3636 Brunhuber, K. 3089 runn, W. v. 1561 Brunner, C. 1557 Bruns-Wüstefeld, 314 Buat, 3349 Buc, St. 980 Buchenau, H. 466. 467. 482. 483. 490 Buchholtz. A. 1655 Buchner, F. X. 656. 1195 Buchner, G. 334. 336 Buchner, M. 1804. 1824 Buchwald, G. 2116. 2119. 2212. 2266. 2309. 2312. 2391. 2411. 2413. 3073 Budjuhn, G. 2616 Bücher, K. 901 Büchel, J. B. 73 Büchi, A. 2026. 2027 Bückling, G. 1061 Bühler, J. 1507. 1735 Bühlmann, F. 2878 Bühring, J. 788 Bueler, G. 2557 Bünger, Tr. 1868 Bürckstümmer 1252 Bürger, K. 791. 3542 Burckhardt, A. 555. 887. 1821 Bütler, P. 3560 Burckhardt, J. 3640 Burdach, K. 371. 1513. 2158. 2162 Burkhardt, R. 808. 809 Bursche, E. 2106 Busch, F. 435

8*

*114

Busley, C. 988 Buß, E. 1432 Buß, J. P. 8226 Busse, 1973 Butler, C. 1181 Butsch, A. F. 2143 Buwert, H. 3593

Cahn, J. 484

Caliezi, B. 2856

Callet, A. 3262

Calmes, A. 3166 Cappelle, R. 1004 Cardauns, H. 2208. 8690 Carlsson, A. B. 2479 Caro, G. 1011 Cartellieri, A. 698. 704. 1904. 2005. 3272. 3525 Cartellieri, O. 2215 Carteron, 2639

Caspar, E. 430. 1801 Cassel 2692

Cassirer, E. 1320. 8010 Cessi, R. 1736 Charmatz, R. 3102 Christ, G. 2644. 2649

Christ, H. 685

Christern, H. 3190 Chroust, G. 514 Chrzaszez, J. 1287 Clapham, J. H. 3584 Clark, G. N. 2646 Clauß, H. 125 1.1527. 2923 Clemen, O. 1551. 2231. 2251. 2252. 2274. 2287. 2288. 2348. 2351. 2399. 2406. 2408. 2416. 2426. 2432. 2611. 2711. 2800. 3090. 3091

Clemen, P. 1457 Clemm, L. 584

Clerval, A. 2381

Cléry, A. R. de. 2834 Coens, M. 1769

Cohen, G. 2582

Cohn, E. 1509

Collard, 1823

Collijn, J. 1288 Consentius, E. 3003. 3004 Cornicelius, M. 3534 Corti, E. C. 3291 Cosack, H. 2061 Cramer,Fr.290.344.1661. 1666. 1672

Crebert, H. 972

Croce, B. 8014

Crome, B. 2214

Croon, G. 3413

Crous, E. 1288. 2149 Csaki, R. 1369

Alphabetisches Register.

Cunow, H. 8513

Cuny, G. 2606

Curschmann, F. 552. 554. 1909

Curti, N. 457

Czedik, A. Frhr. v. 3417 Czeike, J. B. 2783

Danielowski, E. 1838 Daniels, E. 8875. 8388. 3538 Danneil, H. 1257 Darmstädter, P. 3293 Daudet, E. 3281 Dausend, H. 1225 Davidsohn, L. 1016 Davilie, M. 2710 Dawson, D. 8232 Dawson, W. H. 8261 Dechent, H. 1158. 2705. 2927 Dedieu, J. 2642 Deetjen, W. 8157 Degering, H. 619. 1784. 1897 Dehio, G. 1391 Deiter, H. 1872 Delbrück, H. 1090. 2779. 3361. 3378. 3345. 3512 Delehaye, H. 609. 1768 Dennert, F. 8026 Denzler, A. 1563 Dersch, W. 242. 659. 790. 2112 Deschanel, P. 8280 Deuticke, K. 2482 Deutsch, O. E. 3191. 3688 Devrient, E. 250. 784 Diehl, W. 2558. 2929 Diepenbach, W. A. 1827 Dierauer, Joh. 780 Dietrich, C. 929 Dietz, A. 982 Diltbey, W. 1321 Dirr, ©. 3631 Dobias, J. 1745 Doblinger, M. 8563 Doeberl, M. 3103. 3230. 3450. 3457. 3477. 3478 Doelle, F. 2108. 2618 Dörholt 1182 Döring, A. 2759 Dörzbacher, E. 8331 Dold, A. 1792 Domel, G. 2141 Donders, A. 3464 Dontenville, J. 2803. 2821 Dopsch, A. 903. 1737. 1826 Dorr, A. 283 Drahn, E. 3572

8 Pres bach; E. 775

Drexel, F. 1721

Dreyhaus, H. 83385 Droege, K. 1756 Dröscher, E. 426 Drollinger, E. 2755 Drolshagen, C. 815 Dubnow, S. M. 1013 B M. 2651 Duch, 8126. 3127 D K. v. 571 Dürrwächter, A. 2729 Duhr, B. 1185. 2698. 8137 Dumas, A. 1063

Du Monlin-Eckart 3667 Dunker 2127

Durrer, R. 2181. 2609 Datschke, H. 2190 Dutschmann, G. 1639 Dworschak, F. 474. 475 Dyroff, A. 2907

Ebel, K. 2804 Ebersbach, O. 862 Eberlein, K. K. 2754 Ebert, M. 1587. 1881 Ebert, W. 8419

Ebrard, F. 3617 Ebstein, E. 3007

Eck, Joh. 2171 Eckardstein, H. Frhr. v. 8315. 3316

Eckardt, J. v. 3114. 3309 Eckart, F. 2896 Eckert, G. 2746 Eckhof, A. 2544 Edelmaier, R. 1451 Egloffstein, H. Frhr. v. 2845. 2854. 8045 Ehrenberg, Herm. 1487 Ehrismann, G. 1844. 1956 Ehlers, E. 2585 Ehrenpfordt, M. 2494 Ehses, St. 2282. 24 24. 2435 Ehwald, R. 1772 Eichmann, E. 854 Eilenstein, A. 2696 Eilers, G. 779

Eisler, M. 278

Eitle, E. 1254

Elkuß. J. 2987 Ellinger, G. 2567

Elsasser, R. 2952

Elster, L. 896 Elster, H. M. 2831

Emerton, F. 2032

Endres, F. 3330. 3479 Engel, B. 1094 Engelbert, K. 318 Enzinger, M. 3680

Eppenstein, L. 2464 Eppstein, G. Frhr. v. 8306 Erbach-Schönberg 3224 Erben, W. 1100. 2124. 2225. 2662

Erhard, O. 2453 Erichsen, B. 271 Erlemann, H. 2976 Erman 3483 Ermatinger, E. 1360 Ermisch, H. 2055. 2100 Ermisch, H. G. 1476 Ernst, V. 992. 995 Eschenburg, B. 3498 Escher, K. 1428. 1429 Esperandieu, E. 1673 Ettlinger, M. 2709 Eıziu, F. 2870

Eubel, K. 1196. 1222 Eucken, R. 3506 Ewald, W. 461

Fabricius, C. 1242 Fabricius, K. 2689 Fäh, J. 1144

Färber, O. 2014 Faerber, P. 3070 Falkenhayn, E. v. 8386 Farner, O. 2362 Fastling er, M. 669 Federn, E. 3637

Feger, A. 655 Feine, H. E. 863. 864.2687 Feist, S. 1577. 1762 Feit, P. 345

Feldmaier, J. 872 Feldmann, F. 879 Felsch, G. 947

Fester, R. 3327 Feulner, A. 684. 3069 Feurstein 748

Fichte, J. G. 2962. 2880 Ficker, Joh. 2292 Fiebiger, O. 1731. 1738 Fiesel, L. 975. 1041 Fink, W. 1135

Finke, H. 750. 1998. 2064. 3052. 3053

Finster, E. 3601

Firle, R. 3381 Firmenich - Richartz, E. 3671

Fischer, E. 1905 Fischer, F. 914

Fischer, K. B. 3682 Fischer, F. R. 2046 Fischer, H. 358. 3541 Fischer, Jos. 2520 Fischer, K. 1465 Fischer, W. 8467

Alphabetisches Register.

Flemming, W. 2780 Flemes, Chr. 860 Fleig, P. 2880 Fleischer, O. 1589 Fleischer 2919 Fliche. A. 1872 Fliegel. M. 1800 Floer, E. 923 Fluß, M. 978 Focke, W. 2031 Förstemann, E. 379 Foerster, H. 1084 Foerster, W. 3350 Ford, G. S. 2793 a Forrer, R. 1625. 1692—97 Forst- Battaglia, O. 996. 2623 Forster, R. 8675 Forsthoff 2701. 3028. 84 27 Fournier, A. 2844. 3113 Fournier, P. 1785 Fraenkel, H. 1840 Francke. H. G. 1213 Franke, C. 373 Frankhauser, F. 2648 Frantz, Const. 3245 Fredrich, C. 1481 Freckmann, K. 3673 Frei, O. 2370 Frensdorff, F. 2968. 3054. 3248. 3549 Freudenberg, W. 1605 Freudenthal, J. 1017 Freytag, R. 593 Freytag-Loringhoven, Frhr. v. 699 Frey- Schlesinger, A. 2519 Freytag 2414 Freytag. R. 2695 Friedensburg, W. 783. 1275. 3493 F 469.494. 495

Friedrich, R. 2845 a Friedlaender, M. J. 2582 Friedrich, Fr. 1318 Friedrich, L. W. 964 Friedrichs, K. 1029 Friesel, L. 1075

Friis. A. 2785. 3243 Frings, Th. 394. 401 Fritz, A. 3497

Fritz, F. 1255 Fröhlich, A. R. 2398 Fröblich, H. 2459 Frölich, K. 890. 946. 2077 80. 2099 Fucbs, A. 2714

Fuchs, E. 1012. 1500. 1501

115

Fuchs, G. 1981 Fuchs, W. P. 1423 Fueter, E. 2223. 3096 Funk, F. X. 1124

Gaebel, G. 8718 Gaerttner, W. G. 746 Gaffrey, B. 1949 Gagliardi, E. 729 Gahmke, R. 3027 Galiffe 3273

Gallati 2474 Ganszyniec, R. 1974 Garber, J. 2588 Gardthausen, V. 1289 Gaspers, J. 1208

Gaß, J. 521. 1298. 2802. 2802 a.

Gassen, K. 2568 Ganzenmüller, W. Gaub, F. 233 Gauß, K. 2450 Gebauer, C. 1548 Gebauer, J. H. 3602 Gebhard, A. 2178 Gebhardt, P. v. 506 Geel, J. 3688 Geiger, H. 3597 Geiger, O. 2179 Geiges, R. 2925 Geisberg 532

Geiser, K. 732 Geisler, W. 1957 Geist- Lányi, P. 3212 Gengler, H. G. 1112 Gerber, A. M. 280 Gerber, L. 433 Gerlach, W. 883. 884 Gescher, F. 1083 Geß 2221

Geßler, A. F. 1102 Geyso, F. v. 2480 Gierke, J. 1057 Giese, Fr. 1022 Glaser. C. 2583 b Glasschröder, F. 2125

Gleich, G. v. 3368 Glitsch. H. 1039. 2073 Glossy, K. 3660 Gloel, H. 1302

Glück, H. 1412 Glücklich, J. 2469 Gmür, M. 1051. 1522 Gnyer, S. 2743 Godet, M. 2855 Göbel, H. 2604. 2745 Göbel, M. 349

Göbel, S. 736

Goebel 2733

1505

1082.

*116

Goedeke 1342

Göhler, R. 8644

Göller 1122. 2102. 2322 GoeBler, P. 1620. 2973 Goetz, L. K. 974 Goetz, W. 1334. 2470 Götze, A. 876. 388. 1375 Götze, A. 1644 Goepfert, G. 1688 Goldwann, A. 1264 Goldschmidt, H. 1033 Goldschmit 3104 Goldscbhmit, R. K. 3661 Gooch, G. P. 2791. 3323 Gose, H. 3029 Gottlieb, Tb. 1291 Gottlob, A. 1164 Gottschalk, P. 2140 Graber, E. 2868 Graber, G. 1519 Grabmann, M. 1950 Graf, G. E. 3401

Graf, O. 301

Graff, P. 1245 Gragger, R. 613 Granichstädten-Czerva, K. 3418

Granier, H. 3222

Graß, F. 1053

Grauers, L. 2636 Grauert, v. 833. 1511 Green, J. E. S. 3142 Grellet, P. 3044 Greving, J. 2271 Greyerz, Tb. 3083 Grienberger, Th. 1843 Grimm, J. u. W. 356 Grims hitz, R. 1424 Grisar, H. 2258—55. 2257. 2276. 2277. 2290 Gritzner, E. 465 Gröber, K. 2379 Groener, W. 3347 Groos, K. 3256

Groß, E. 3043

Groß, L. 998

Große, W. 1067 Grotefend, H. 572 Grote fend, O. 651. 2508 Grünberg, C. 3566. 3567 Groth, H. 386 Grünfeld, F. V. 3604 Grützmacher, G. 1180 Grütz macher. R. H. 1243 Grumbkow, W. v. 3405 Grundmann, P. 2811 Grupp, G. 1498.1499.3144 G’sell, A. 1893

Guby, R. 1416. 1421 Gülzow, E. 8119

| | l

Alphabetisches Register.

Günter, H. 2439 Güntert, H. 366 Günther, A. 1718 Günther, Joh. 3658 Günther, L. 377 Günther. O. 622. 623. 2030. 2086 i Gürtler, H. 3501 Gütertock, F. 1914. 1915 Guglia, E. 2776 Guichen, de. 3155 Gümbel. A. 2744. 2816 (undoif, F. 3011. 3657 Gurlitt, C. 691. 1494 Gut, A. 1545 Gutacker, H. Ph. 575 Guthe, H. 2342 Gutmann, K. 2202

Haacke, H. 907 Haake, P. 2640. 3145. 3146. 3147

Haape, H. 1058

Haas, Tb. 287 Haas-Zumbühl, F. 478 Haberkern, E. 2006 Haberkorn, P. 1934 Haberlitzl, F. M. 2142 Habicht, V. C. 2191 Haccius, G. 34:9 Häberle, 1). 239 Haeckel, E. 8504 Hätele, G. M. 2174 Hähusen, F. 962 Hänseler 604

Häpke 243. 257. 900 Haering, H. 3163 Hafen, E. 888 Haffner, O. 3162 Hatner, A. E. 2016 Hagedorn, A. 3416 Hagedorn, B. 987 Hagen, O. 1397 Hager, E. 2740

Hahn, K. 2995 Hahne, H. 1630 Hahne, O. 2654 Hajdecki, A. 2741 Halbedel 1796 Halbleib, F. 5599 Haller, J. 1917.1958.2320 Halm, Ph. M. 2195 Halphep, L. 1802 Hamann, O. 3311 Hammer, H. 1422 Hampe, K. 302. 1854. 1929 Hampe, Th. 2534 Handelsman, M. 997 Hango, H. 632 Hankamer, P. 3061

i i |

Hansen, J. 3105. 3106. 3136

Hanser, B. 1080 Hardegen, F. 3609 Harich, W. 3057 Harnack, A. 2319 Harnack, A. v. 3186 Hartig, O. 2533

Hartig, M. 1984 Hartlaub, G. F. 1467 Hartmann, L. 1878 Hartung, F. 2067. 2885. 2959. 3244

Haseloff, A. 1489. 1850 Hasenclever, A. 2222.

2240. 2418. 2900. 3156. Hashagen, J 576. 2163.

2359. 2460. 2837. 8112. 8485. 3571

Hasse, K. P. 2160 Haurk, A. 1132 Hauffen, K. 2564 Haug, F. 2940

Haug, F. L. 1967 Haupt, H. 526. 3488 Haupt, R. 1992 Hauptmann 450. 1459 Hauschild, M. W. 1631 Hauser, O. 1009 Hauser, K. 1526 Hausleiter, J. 2300 Hauthaler 633 Hauttmann, M. 1433 Haym, R. 2986 Hecht, J. 2492

Heck, R. 2650 Heckel, H. 2993 Heckel, R. v. 429. 3547 Hedemann -Heespen, P. v. 994

Hedemann, W. v. 574 Hefele, Fr. 237

Hegi, F. 952 Heidingsfelder, F. 637 Hein, H. 1578

Hein, M. 3544

Heine, W. 1221 Heinemann, O. 2397 Heinzelmann, P. 2448 Heinzerling, J. 289 Heißenbüttel, K. 368 Helbock, A. «81. 634 Heldmann 3201 Heldmann, K. 1809. 3302 Helfferich, K. 3355 Hell, M. 1608

Heller, H. 3123 Heller, J. 1149 Hellinghaus, O. 8047 Helm, K. 1994

Helmolt, H. F. 3283. 3298. 3339. 8521 Hempel, P. 2781 Hendel, M. 2882 Henggeler, R. 2593 Hengsberger, K. 3048 Henkel, J. 2781 Henkelmann, K. 762 Hennecke, E. 1234 Henning, R. 882. 1839 Hentrich, K. 408 Herbster, C. 938 Hergenröther, J. 1125 Herkner, H. 3578 en A 2661 Herold, E. 3058 SI" Herr, E. 756

Herre, H. 2023 Herre, P. 835. 3187 Herrfahrdt, H. 3408 Herrle, Tn. 2166 Herrmann, A. 724 Herrmann, F. 658. 1159. 2146. 3087 Herrmann, K. 560 Hertlein, Fr. 1690 Hertling, G. v. 3284. 3461 Hertling, Gf. v. 8363 Herzfeld, G. 1869 Heß, O. 1103 Hessel, A. 425 Hesselbach, E. 1278 Heßler, C. 1636 Heubach 1472 Heuberger, R. 417. 432 Heuberger, S. 1680 Heuer, R. 3672 Heusler, A. 1754. 1755 Heusler, A. 869 Heussi, K. 1121. 2247 Heydenreich, E. 500 Heyderhoff, J. 8247 Hilber, P. 282 Hildenbrand, F. 1987 Hillebrand, L. 1373 Hilliger, B. 983 Hilseubeck, A. 3194 Himmelreich, L. 1805

' Hiudenberg, J. 1989

i Hinsberg. G. 765 Hintze, E. 1438. 1439. 1440

Hintze, O. 1023. 2778. 2779 Hippe, M. 2945

Hirn, F. 2898

Hirsch, B. 1899

Hirsch, Em. 2352. 2452 Hirschfeld 241

Hirschl, Th. 2857 Hirschmann 1799

Alphabetisches Register.

Hirtb, F. 3269

His, E. 2877

His, R. 1032. 1086. 1069 Hobohm, M. 3346

Höhn, H. 1529

Hölker, C. 2208

Hönger 503

Hölscher, W. 1938 Hoenig, A. 354

Hönig, J. 3532

Hoerth, O. 1530

Hofer, J. 3451

Hofer, K. 3020

Hoff, F. 2849

Hoffmann, Heinr. 2341 Hoffmaun, H. 1803 Hoffmann, W. 2382 Hoffmann-Krayer, E. 266 Hofmann, A. v. 708. 711 Hofmann, F. H. 3074 Hofmann, Kour. 860 Hofmann, K. 610 Hofmann, V. 2897 Hofmann, W. v. 2104 Hofmeister, Ad. 550. 562. 563. 1782. 1814. 1863. 1875. 1898. 2003 Hofstede de Groot, C. 1456 Hohenemser, P. 2676 Hohl, Th. 986

Hojberg- Christensen 405 Holl, K. 2316

Holl. K. 3450 Holländer, E. 1553 Hollweg 2704 | Hultze, F. 2871 |

Holtzmann, R. 817. 1902

Holtzmann, W. 2852

Honig, J. 8650

Hoppe 1175. 1215

Hoppeler, R.1146 |

Horwitz, H. Th. 1095 Hornstein-Grüningen, E. Frhr. v. 577. 744 Hotzelt, W. 2447 Houben, H. H. 3639 Houwald, Frhr. v. 553 Hovest idt, A. 776 Hoyer, E. 850 Hoyer, O. 579 Hruschka, A. 1046 Hübner, A. 2421 Hueffer, H. 1927 Hümmerich, F. 2101 Huffschmied, M. 1450. 2652. 2726 H uldermann, B. 3335 Hunziker, O. 3225 Hupp, O. 447. 449 Humann, G. 1988

117

Hurny, J. 2879 Huyskens, W. 641. 1940

Ilgen, Th. 451

Imbart de la Tour, P. 719 Imesch, D. 2510

Imme, Tu. 1535

Indra, G. 615

Ineichen, A. 3642 lscher, R. 953. 1562 Ischer, Tb. 1612. 2629 Iseler, J. 3108

Iten, A. 937

Jacob. K. H. 1629 Jacobi, A. 1585 Jacobs, E. 298 Jacobs, E. 2145 Jacobsohn, H. 369 Jacobson, J. 3094 Jack, E. G. 2992 Jaeger, F. M. 2628 b Jäger, J. 793 Jaegerschmid, A. 1852 Jahn, M. 316. 1593. 1594. 1650 Janßen, G. 580 Japikse, N. 2628 a

j Jastak, J; 1076

Jecht, R. 254. 644. 1944. 1947. 2019 Jellinek 363 a. 1969 Jellinghaus, H. 292 Jeniscb, E. 3050 Jenny, E. 3687 Jensen, W. 963. 1167. 2388. 2507 Jesse, W. 488. 797 Jessen, H. 1857 Jessen, P. 1399 Joachim, J. 2966 Joachimsen, P. 705. 2033. 2165 Jodl, M. 3505 Jöhlinger, O. 3258 Joel, K. 3531 Jörgens, K. 826. 3685 Johann Georg, Herzog zu Sachsen 3067. 3143. 3219. 3277. 3468 Johannsen, P. H. 801 Johne, E. 1297 Jordan 2850 Jordan, H. 3238 Jordan, J. 2242. 2244. 2331. 2336. 3503 Jobst, W. 2991 Jürgens, A. 717. 985 Jung, (+. 1569 Juug, R. 2539. 2641

*118

Junius, W. 2584 Jusserand, J. J. 832a Just, Frdr. 819 Justi, L. 1414

Kaas, L. 1074 Kaeber, E. 3354 Käbler, S. 3275. 3404 Kaftan, J. 1244 Kahler, E. v. 551 Kahlke, M. 460 Kaindl, R. F. 315 b. 3215 Kaiser, B. 2721 Kaiser, E. 1508 Kaiser, H. 2419 Kaiser, J. B. 1939 Kaiser, W. 2537 4 Kalberer, W. 1279 Kaleschke 1173 Kalkoff, P. 2260. 2269. 2280. 2284. 2285. 2288. 2854. 2356. 2431 Kallen, G. 1815 Kaminski, E. 2577 Kampers, F. 1512 Kampffmeyer, P. 3570 Kanner, H. 3379 Kaphahn, F. 908. 1330 Karger 256. 476. 1097 Karlinger. H. 1436 Karll, A. 2810 Karmin, O. 3138 Karo, G. 3378 Karsten, T. E. 367 Kartels, J. 1204 Kaser, K. 696 Kaspers, W. 839 Kastner, K. 1170. 3453 Katsch, H. 3539 Kaufmann, F. 1806. 1807. 2917 Kauffmann, Fr. 259. 1761 Kaufmann, G. 1260. 1262 Kaufmann, J. 824 Kaulfuß Diesch, C. 2243 Kautsky, K. 8576 Kautzsch, R. 687. 1446 Kazbunda, K. 8242 Kehr, P. 1873. 1883 Keller, K. 3299 Keller, A. 1568 Keller, L. 1567 Keller, C. 1521 Kellinghusen, H. 582 Kellner. L. 3470 Kelly, J. A. 2723 Kelter, E. 294 Kemm, F. 747 Kentenicb, G. 773 Kerchnawe, H. 3393

Alphabetisches Register.

Kern, L. 3511 Kern, F. 844 Kern, O. 2576 Kernholt, O. 1010 Kerstan 825 Kessel, H. 2387 Kehler, F. 2563 Keußen, H. 889. 1270. 1271. 2036. 2113 Keußler, F. v. 1901 Kentgen, F. 842 Keyser. E. 321. 823 Kienitz, O. 74% Kiesel, O. E. 1536 Kießelbach, G. A. 583 Kindler v. Knobloch, J. 522 Kirchner, M. 549 Kisch. G. 671 Kißling, J. B. 1247. 8276. 3437 Kitt, K. 1437 Kiewning 2795 Kjellén, R. 831. 3303. 8322 Klaar, K. 2840 Klaiber, Th. 1364. 3648 Klaje 2824 Klapheck, R. 1461 Klapper 1216 Klawitter 1287. 2950 Kleeberg, L. 3055 Klein, J. 1448 Klein, W. 955 Kleinpaul, J. 2530. 2531 Kleist, W. 1912 Klemenz, P. 2189 Kley, H. 958 Klik, J. 2056 Klimesch, J. M. 274 Klingemann, H. 566 Klippel, A. 856 Klocke, F. v. 446. 498. 501. 502. 511. 570. 587 Kloeke, G. G. 400 Kluck, A. v. 8382 Kluge, F. 365 Knapp, H. 268. 1070. 2065 Knapp, Th. 920 Knappe, W. 2371 Kneebusch, E. 2020 Knipping, R. 640 Knetsch, C. 558. 1203 Knöptler, Al. 1123 Knötel, P. 1483. 1484 Knoke 1633 Koorr, R. 1071 1592.1623 Knudsen, J. 2483 Kober, A. H. 1351 Kober, A. 681

l

Koch, E. 2082. 2504 Koch, F. 3093 Koch, H. 662 Koch, J. 957 Koch, M. 3665 Kocher, E. 1145 Koczirz, A. 2737 Koebner, R. 2059 Kögel, H. 515 Koegler, H. 2535 Köhler, A. 2983 Köhler, H. 1925

Köhler, W. 2297. 2318.

2361. 2363. 2364 Köhne, K. 1515 Kölner, 939. 940 Koenen, K. 1734

' König, B. 1007

König, E. 2355. 2423

Königer 1830

Könnecke, M. 1777

Koepp, F. 1657. 1674. 1691. 2998

Koerner, B. 445. 516. 525. 638. 547

Körner, F. 1303

Körner,J.1962.1965. 2838

Köster, A. 8066

Köster, A. 2578

Kötzschke, R. 902. 1945

Kohlfeldt, G. 1274

Kohl 346

Kohn, J. 1015

Kobte, J. 968

Kolb, v. 1253. 1296

Korselt, Th. 1088

Koser, R. 2. 838. 2624. 2637. 2638. 2656. 2672a. 2765. 2792. 2793. 2876. 2937. 3194. 3196

Koß, Rud. 993. 1045

Kossinna, G. 1572. 1579. 1580. 1582. 1646. 1743

Kostrzewski, J. 1584

Kothe, J. 1547

Krabbo463. 646. 1054. 2018

Kracauer, J. 2678

Kraft, L. 2350

Krag, W. 2097

Kralik, R. 697

Krammer, M. 1933

Kratz 2904

Krauß, S. 2216

Krebs, E. 2283. 3606

Krebs, R. 2691

Krencker, D. 1714

Kretzschmar, Joh. 1490. 3689

Kretzschmayr, H. 2038

Kreuter, K. 2788

batosira En

Kreuzer, O. 3085

Krieger, A. 741. 2076.

2468. 3552 Kröning, E. 1874 Kroker, E. 310. 2291.

2307. 2602 Kronthal, A. 3679 Krüger 1675 Krüger, C. 3038 Krüger, G. 258 Kruitwagen, B. 2138 Krusch, B. 877. 1779 Küch, F. 672. 2207 Kühn, G. 1206 Kühn, J. 2806. 3383. 3635 Kühn, Joh. 1088 Kühn, W. 1386 Kühne, B. 1169 Künßberg, v. 1026. 1027 Küntzel, G. 670. 2767.

3131 Kuhl, H. v. 3352 Kuhn, W. 356 Kuhnert, E. 2543 Kull, J. V. 481 Kullen, F. 1861 Kunkel, A. 3252 Kunkel, O. 1704 Kupfer, K. 3068 Kurth, G. 1770. 1795 Kusche, L. 3204 Kuske, B. 3595 Kutsch, F. 1717. 1766

La Baume, W. 1652. 1653

Lager 1161. 2918

Lammert, F. 880

Lampe, K. H. 2851

Lampen, W. 1953

Lane, M. 1880

Lang, A. 2315

Lange, H. 3471

Lange, W. 3663

Langer, H. 308

Langer 1478

Langewiesche, F. 1671. 1733

Lappe, J. 293. 922. 3148 Largiarder, A. 228. 870 Lasch, A. 403 a. 976 Laslowski, E. 2057 Laubert, M. 815. 3109. 3167—73. 3205. 3431. 3448. 3419. 3499. 3500. 3605

Laue, M. 261.

. Lauenstein, W. 960

Lauer, H. 1 154. 2374.2375

Lauer, Ph. 415

Lauffer, O. 1504. 1517

Alphabetisches Register.

Laufköter, C. 915 Laumann, J. 1280 Laursen, L. 678 Lauscher, A. 8484 Lautenschlager, F. 238. 8183. 3198

Lederer, M. 8059 Lederle, K. Fr. 2378 Ledeuil d’Enquin, J. 2229 a.

Lehmann, H. 733. 1427

. Lehmann, H. 1637

Lehmann, H. 2708 Lehmann, M. 2830 Lehmann, P. 361. 608. 618. 2122. 2147. 2148 Lehmann, R. 3008 Lehmann, R. 665 Lehner, H. 1604. 1716. 1719 Leidinger, G. 627. 1392. 1393 Leineweber, L. 1085 Leininger, F. 3160 Leistle, D. 1191 Leitzmann, A. 1971. 2953. 2966. 2957. 3002 Leman, A. 2477 Lemmens, L. 1240 Lempfried, W. 3161 Lempicki, S. v. 1339 Lenel, O. 1267 Lenel, P. 2833 Lenel, W. 1924 Lengler, K. 1534 Lennarz, A. 2514 Lenz, F. 3573 Lenz, M. 1. 1120. 1276. 1338. 2229. 2232. 2235. 2241. 2278. 2330. 2478. 2797. 2826. 2951. 2960. 3310. 3481. 3527. 3545 Leonhardt, K. F. 454 Lerche, O. 245 Lesne, E. 1829 Lessiak, P. 327 Lessing. K. 2862 Letts, M. 2172 Leube, M. 1266 Leutenegger. A. 2559 Leuze, O. 232. 2536 Leuzinger, P. 1370 Levillain, L. 442. 1775 Levin, H. 2990 Levinson, A. 2622 Levison, W. 1773. 1786 Lewin, L. 1554 Lexer, M. 359 Leyh, G. 2941 Lieberknecht, P. 3444

119

Liebermann, F. 1790 Liebschütz, H. 1930 Lienau, M. M. 1688. 1647 Liepe, W. 2187. 2979 Lindau, H. 3646 Lindner, Th. 703 Link, H. 1212 Linneborn, J. 660. 1086 Lins, B. 1192. 1197 Linvald, A. 8237 Lippert 643. 645. 2481. 2772 Lippmann, E. v. 1555 Litt, Th. 1382 Löbe, H. 586 Löffler, K. 628. 1299 Löhr, G. M. 1205 Lösch, St. 8446 Loesche, G. 1248. 2367. 2430. 2452. 2675 Loeschcke 1681. 1725 Loew, E. A. 428 Loewe, V. 223. 2655 Löwenthal, J. 1751. 1841 Lohmann, F. W. 2915 Lohmeyer, K. 2747. 2748. 2751. 2756 Lorentz, Fr. 350 Lorenz, A. F. 1470 Loserth, J. 2111 Loßnitzer, J. v. 1117 Lot, F. 1812 Lotz, W. 977 Lubenow, H. 1866 Lucius v. Ballbausen, R. Frhr. 3289 Luck, W. 1005 Luck waldt, F. 3300 Ludendorf, E. 3358 Ludewig, A. 1265 Ludwig, E. 3012. 3255 Ludwig, K. 1982 Ludwig, V. O. 1294 Lüdtke, G. 3480 Lückger, H. J. 1724 Lülmann, H. 3517 Luers, F. 1520 Lütgendorff, W. v. 1466 Lüthgen, E. 1458 Lütolf, K. 1885 Lug, V. 830 Lundberg, P. 2668 Lundgreen, F. 1931 Lunper, W. 3620 Luntz, J. 431 Luthmer, F. 688 Luschin v. Ebengreuth, A.

477 Luther, J. 2542

*120

Machens, J. 1087. 2121 Madeja, E. 1834 Mader, F. 683. 1528 Madsack, E. 2768 Maedge, C. M. 989 Maenner, L. 3632 Maercker 3399 Maesser, W. 306 Maetschke, E. 881. 2084 Mahlau, L. 822 Mahling, F. 3421 Mahrholz, W. 1246. 1365 Maier, J. U. 3495 Mainz, Chr. 1906 Major, E. 1613 Mantel, A. 1108 Marcks, E. 718 Marckwart, O. 3530 Marcus, F. 3621 Marées, H. v. 3680 Marino 2674 Martell, K. 2873 Marti-Wehren, R. 1147 Martin, F. 1419. 2742 Martin, J. 362 Martin, M. 1952 Martin, P. E. 3189 Martitz, v. 1089 Mathorez, J. 720. 2699 Matschoß, C. 971 Matz 969 Matzke, H. 2912 Mauer, H. 2891 Mauser, A. 3562 Mausolf, W. 3056 Maußer, O. 395 Mauthner, F. 1136 Mayer, E. 991. 1034. 1037 Mayer, E. W. 2892 Mayer, E. W. 1921 Mayer, Gust. 3125. 3574. 3581

Mayer, H. 2974. 3495 Mayer, Joh. 3634 Mayer, Joh. G. 1148 Mayer, M. 2926

Mayer, Th. 2066. 2095 Mayer, W. 2213 Mayer-Homberg, E. 1035 Maync, H. 3622. 3656 Mayr, J. K. 2234 Medicus. F. 2959 Mehlis, Chr. 1687 Mehring 234. 1822 Meiche, A. 304

Meier, J. 2218

Meier, H. 1541

Meier, P. J. 1890. 1891. 2209

Meinardus, O. 2620

|

|

Alphabetisches Register.

Meinecke, Frdr. 2509. 2827. 3188. 3329 Meininghaus, A. 1889 Meirner, H. 2934. 2935 Meisner, H. O. 2841. 2842 Meißner, R. 1847. 8486 Melvin, F. E. 2818 Memminger, Th. 14 45 Menge, G. 1134 Menghin, O. 1609

Mengin, F. 2720

Menke-Glückert, E. 2246 Mennicke, C. 2473 Mensi 224 895

Mentz, A. 420

Mentz, F. 323

Mentz, G. 2224 Merbach, P. A. 8042 Merian, W. 1378. 2859 Merk, G. 657

Merkel, F. R. 2707 Merker, P. 1340. 1341. 2552

Merkle, S. 1131. 2344 Merores, M. 1879 Mertens, G. B. 771 Merz, Herm. 1107 Merz, W. 456

Messer, A. 2958 Mestwerdt. P. 2107 Metz, C. 1712

Metzger, H. 390 Metzler, Joh. 1135. 2272 Meyer, A. O. 2836 Meyer, E. 1665

Meyer, E. v. 3507 Meyer, F. 539

Meyer, F. E. 1065 Meyer, J. 1183

Meyer, K. 780. 871. 2015 Meyer, Th. 534

Meyer, W. J. 231 Meyer-Rahn, H. 2594 Meysenbug, Frhr. v. 1382 Mezger, V. 2596 Michael, E. 2000 Michael, G. 510 Michael, J. 2669 Michaelis, C. 2575 Michaelis, G. 3334 Michel, F. 2755

Michel, W. 1105 Michels, R. 3107 Miedel, J. 333

Mielke, R. 1590 Mieses, M. 421 Milchsack, G. 2466 Miller, K. 1664

Miller zu Aichholz, V. v. 473

Minor, J. 1387 Mitscherlich, W. 839 Mitteis 1020 Mitterwieser 1444. 2196 Möhrle, H. 1200 Möllenberg, W. 1031. 1891. 2449 Möller, W. 1160. 1542 Moeser, K. 1048 Mötefindt, H. 1851 Mogk, E. 1730 Mohl, O. v. 3336 Moblberg, K. 1228. 1791 Mohr, F. 2562 Molitor, E. 2035 Molden, B. 3400 Moll, Ew 340%.” Mombert, P. 3565

Moninger, K. 2560

Montgelas, Gf M. 3372 Morel-Fatio, A. 2220 Moresco, M. 1078 Morgenthaler, H. 1431. 2217

Morin, G. 1864

Morr, J. 1171

Moser, H. J. 1376. 2304 Moser, V. 375. 2538 Motzki, A. 1997

Much, H. 1464

Much, R. 273. 381. 1759 Müllenhoff, K. 1746 Müller, A. V. 2261. 2264. 2265. 2327. 2328 Müller, Ad. 792 Müller, Aug. 2085 Müller, B. 2931

Müller, C. 597. 1946 Müller, C. 1281

Müller, E. 2694 Müller, E. 1538. 2599 Müller, G. 2083. 2392. 3180

Müller, G. H. 409. 664. 2465. 3664

Müller, H. v. 1359 Müller, Joh. 2817 Müller, Jos. 2457. 2518 Müller, K. 1126. 1961 Müller, K. O. 1042. 2168 Müller, Lud. 1471 Müller 2893

Müller- Freienfels, R. 1858

Müller-Jabusch, M. 3398 Müller- Kolshoru. O. 2794 Münzel, G. 2597 Müsebeck, E. 1263. 3117. 3403

Müssener, H. 2700

Mucke, E. 800

Muhs, U. 803 Muhsfeld, Th. 1115 Mummenhoff, W. 2735

. Munding, E 626. 1780

Murray, R. H. 2353 Mussoni, G. 950 Muß, M. 8608

Näf, W. 3174 Naegle, A. 1141 Nägele, A 2201 Nadler, J. 2988 Nagl, A. 472 Nahnsen, G. 536 Nanke, G. 2770 Naumann, C. W. 787 Naumann, H. 1978 Naumann, R. 2690 Naumann, R. 2821 Neckel, G. 1757. 1848 Neill Raymond, D. 3268 Nelson, A. 2942 Nentwig, A. 256 Nettl, P. 1377 Neubauer, E. 676. 1305. 1480. 1492. 2782 Neubauer, H. 3084 Neumann, A. 3569 Neumann, C. 8529 Neumann, J. 3266 Neumann, W. 2001 Neundörfer, D. 1201 Neuwirth, J. 1425 Nicolai, W. 3353 Nicolay, W. O. 2970 Niederle, L. 1552 Niedner, C. 2823 Nieländer, F. 2175 Niemann, W. 3668 Niklasson, N. 1595. 1654 Niklasson, N 1948 Nikolay, W. O. 3438 Nirrnheim, H. 2515 Nißl, J. 3496 Noodt, W. 589 Norden, E. 1747 Norlind, A. 272 Norvin, W. 2541 Noß, A. 480 Nottarp, H. 1808 Novak, V. 424 Nowack, A. 3614 Nowak, K. F. 3391

Obenauer, K. J. 3018 Obser, K. 2151. 2199. 2206. 3120. 3121. 3152. 3153. 3536. 8612

Ochs, E. 941. 1532

Alphabetisches Register.

Oechsli, W. 3502 Oeftering, W. E. 3394 Oehl, W. 3627

Oehlke, A. 1306 Oehlke, W. 1368 Oelmann, F. 1715. 1726. 1747

Oelsnitz, v. d. 590 Oetker, Fr. 3267

Ohr 674

‚ıjdtmann, E. v. 557. 591 Oliger, L. 3088 Olshausen, O. 1634 Oncken, H. 3407. 8522. 3577

Onken, Chr. 2522 Oppermann, O. 3537 Oppliger, E. 2861 Ortner, M. 1964 Oswald, F. 1591 Oswald, G. 592 OBwald, P. 925

Osten, v. d. 876 Ottenthal, E. 436

Otto, Aug. 3023

Utto, H. 1895

Oursel, P. 2789 Overbeck, F. 1129. 1314

Padjera, E. 1700 Päpke, M. 1355 Paldus, J. 279 Palmarocchi, R. 1876 Panske 351. 601. 677. 821 Panzer, F. 1763 Paret, O. 1622 Parchmann, W. 928 Pariset, G. 2790 Parisins, A. 2933 Parisot, R. 759 Parker, K. Th. 2582 a Pasculli, M. A. 1922 Pastor, L. 2433. 3462. 3525. 3526 Pastor, W. 1742 Patzak, B. 2760 Patzig, H. 1670. 1758 Pauker, F. 1417 Paul, G. 527 Panl, H. 357. 1325 Pauls, V. 244 Paulsen, F. 1259 Paulus, N. 1224. 2117. 2118. 2323. 2324. 2429 Pavani, G. 1867 Payer v. Thurn, R. 2982 Peitz, W. 427. 1788. 2592 Pelster, F. 1951. 2120 Pembaur, K. 1383

*121

Perels, E. 1787. 1813 Perlbach, M. 624. 648. 1896. 2717. 2718 Perty, L. 3649 Peßler, W. 1540 Pestalozzi 2365 Peter, A. 1283 Peters, A. 661 PetersJorff, v. 3149. 3260 Petersen, P. 1816 Petony, R. 2643 Petran-Gay, J. 1040 Petrich, H. 2681 Petsch, R. 1753. 8040 Petzet, E. 612 Pfeifer, H. 1491 Pfeiffer. L. 1596 Pfeilschifter, G. 2946 Pfister, Chr. 2631. 2632 Pfleger, L. 2126. 3528 Pfligg 2516 Pflugk, A. 470 Philipp, A. 2677 Philippi, D. 1003 Philippi, F. 418. 448. 924. 1732 Philippson, M. 1913 Piaget, A. 2662 a. 3151 Picavet, C. G. 2630 Pick, F. 2471 Pick, R. 769 Picotti, G. B. 2039 Pinder, W. 1405 Pirchegger, H. 328. 722. 2044 Pirenne, H. 718 Pitron, R. 3647 Plathner, C. 1479 Platzhoff, W. 760. 2617. 2625. 2628. 3376 Plaul, R. 1475 Plehn, H. 3287 Plener, E. 3585. 3286 Plettke, A. 1744 Pniower, O. 3034 Poelman, H. A. 679 Pöschl, A. 1140 Pohl, H. 1086 a Pollmer, A. 3030 Popelka, F. 1887 Posch, A. 1951 Poschinger, H. v. 3257 Posner, E. 428 Posse. O. 598 Post, P. 1092 Praesent, II. 322 Prechner. W. 3154 Preradović, D. 1101 Preuß 2337. 2583 0 Pribram, A. F. 3312

*122

Price, L. M. 1363 Priebatsch, F. 1091

Probset-Ohstorff, G. 2489

Prochnow 1076 a. 3006 Proesler, H. 1329 Prou, M. 1783 Prowe, M. 543

Prutz, H. 836 Pscholka, G. 2069 Pütz, W. 1232 Puntschart, P. 1047

uassowski, B. 893 uilling, F. 1705. 1707

Rachel, H. 695 Rachfahl, F. 2442. 8192. 3290. 3546

Radcke, F. 1955 Rademacher, C. 1597. 1627 Rager, F. 2895

Ramge. G. 607

Randt, E. 544

Rapp, A. 1322 3208 Rasmussen, M. 984 Raschdau, L. 3259 Rathgen, B. 1043. 1116. 2148. 3518

Ratjen, F. A. 3412 Rauch, M. v. 2345. 2527 Rauscher, J. 1153 Redlich, J. 3209 Redlich, O. 721. 2621 Redlich, O. R. 770. 2041. 3587

Refardt, E. 1379 Regli, M. A. 2947 Rehfeldt, E. 802 Rehmann, M. 804. 3080 Reichardt, J. F. 2839 Reichmann, H. 1495 Reicke, E. 2050 Reinach, J. 3234 Reincke, H. 1789 Reinhard, E. 2944. 8132. 3173

Reinhold, C. F. 3619 Reinle, K. E. 2456 Reisch, P. 647

Reißig, E. 3519

Reiter, S. 2963 Reitlechner, G. 1394 Reitz, G. 1002

Renner. B. 2864 Rentorff 1227 Rentschler, A. 569. 2372 Resch, F. 1304

Rest, J. 2505. 2913 Rethwisch, C. 8180 Retzbach, A. 1564

Alphabetisches Register.

Reuschel, K. 1503 Reuter, L. v. 3397 Reuter, K. 2511. 3458 Reutter, H. 315a Revellio, P. 1624 Reventlow, Gf. E. 3296 Rhein, P. 2682 Rheindorf, K. 2660 Rhijn, M. van. 2114 Rhotert, J. 1163. 1285 Ribeaud, A. 1050 Richel, A. 2739 Richstätter, C. 1229 Richter, E. 766 Richter, G. 763 Richter, H. 247 Richter, O. 2506 Richter, P. 2230 Richter, P. E. 248 Ricker, L. 378 Riedner, O. 735 Rieffel, F. 2203. 2205 Riegl, A. 1418 Riemann, R. 3100 Riemer, F. W. 3031 Riese, A. 1729. 1730 Rieser, F. 235. 236 Rieß, L. 1324

Riff, A. 1452 Riggenbach, C. 1068 Ring, G. 1454

Ring, W. 1273 Ringholz, O. 1524. 1525. 2451

Rist, M. 1531

Ritschl, O 1272 Ritter, G. 866

Ritter, H. 3351 Ritter, H. 531

Ritter. M. 1327 Ritterling, E. 1709. 1720 Ritzinger, W. 737 Rodewald 2496

Röckl, S. 3662 Roeder v. Diersburg, E. 2188

Röhr, K. 3203 Roemer, H. 967 Rönsch, W. 2799 Rörig, E. 845. 3559 Rösser, J. 285 Roethe, G. 2338. 3033. 3652

Rohde, A. 3678 Rohde, A. 2211 Röttinger, H. 1477 Rohrbach, P. 3314 Roloff, G. 3348 Rommel. H. 341. 2513 Rooth, E. 614

Rose, R. 497

Rosenbaum, A. 262 Rosenberg. M. 1400 Rosenberg 680 Rosenkranz, A. E. 1258 Rosenstock, E. 851 Rosenzweig, F. 3124 Roth, C. 1143

Roth, F. 573

Roth, H. 2657

Roth, P. 3389

Roth, W. 1220 Rothacker, E. 1308. 1328 Rother, C. H. 3564 Rothert, H. 297 Rothfels, H. 2829. 2843. 3251. 3307. 3579 Rotscheidt, W. 530. 2385. 2386. 2462

Rot tenkolber, J. 1198. 2455

Rotthaus, K. 832 Roulin, A. 2025 Rubehn 1544

Rudolphi, H. 309 Rübel 774

Rückert, G. 1441 Rüthning 295

Ruffert, B. 814. 1485 Rumler, M. 2885 Runge, W. 2750 Ruppersberg 956 Ruprecht, R. 1256 Rutau, F. 1781

Ruville, A. v. 1908

Sacken, E. Frhr. v. 444 Sägmüller, J. B. 1072. 3435 Sahrmann, A. 3140 Salin, E. 899 Salomon, F. 3317 Salomon, G. 1958 Salomon, H. 3270 Salz, A. 8610 Samuel, T. 2484 Sartorius v. Walters - hausen, A. 3583 Satow, E. 2881 Sauer, J. 1406. 2377. 2595. 2752 Sauermann, E. 1489 Sauermann, F. 1217 Savelsberg, H. 3556 Schaer-Ris 1282 Schaefer, Ae. 2135 Schäfer, A. 1199. 2415 Schäfer, D. 864. 700. 714. 1506. 3514. 3553 Schaefer, K. 2600

-= m

Schäfer, K. H. 1 162. 1238. 1797. 1798. 1996. 2103 Schäfer, W. M. 1518 Schalk, K. 2045 Schaltegger, F. 635 Schambach, K. 1916 Schatten, E. 2132 Schaub, F. 2938 Schaudel, L. 1926 Schauer, K. 2732 Schautelberger, R. 1250 Scheel, O. 2258. 2317 Scheer 3365 Scheffler, W. 2009 Scheidemann, Ph. 8366 Scheiwiler, A. 1188 Schelling, A. 979. 1249. 2094 Schemann, L. 3469 Schempp, A.v. 2812 Scherer, E. 1616 Scherer, W. 1346. 1847 Schering, A. 1885 Scherrer, M. 2978 Scheuer. O. F. 1098 Schenten, P. 1176 Schiaparelli, L. 422 Schiemann, Th. 3220. 3377 Schierenberg, H. 2902 Schieß, E. 1049 Schieß, Tr. 2070 Schiff, A. 392 Schiff, O. 3249 Schilling 935 Schindler, V. 631 Schippers, A. 1985 Schlager, P. 2497 Schlatter, E. 1430 Schlecht, J. 1833. 2028. 2115. 2169 Schleiermacher, L. 596 Schleiner, H. 2566 Schlenz, J. 2472 Schlentker, H. 2884 Schlitter, H. 3206. 3207. 3211 Schlözer, K.v. 3158. 3223 Schlosser, J. 1401. 1410 Schmarsow, A. 1455 Schmauch, H. 2137 Schmeidler,B. 1818. 1856 Schmertosch v. Riesen- thal R. 2693

Säehmid, B. 693. 1486. 1488

Schmid W. 276 Schmid, W. M. 1099. 1111 Schmidt, Ad. 2727 Schmidt, B. 789 Schmidt, Ch. 2809 Schmidt, E. 2874

Alphabetisches Register.

. Schmidt, G. 296

Schmidt, Jos. 2182 Schmidt, L. 1738. 1741 Schmidt, F. W. 2301 Schmidt, G. 728 Schmidt, L. 904 Schmidt, O. E. 2784 Schmidt, P. F. 3062 Schmidt-Lötzen, K. E. 2773 Schmitt, K. H. 1911 Schmitt-Dorotic, C. 837. 2948. 2949 Schmitz, E. 3193 Scbmitz, H. 1404 Schmitz-Bonn, A. 1381 Schmitz- Kallenberg, L. 459 N Schmoller, G. 865. 897. 3328 Schnabel, F. 3410 Schnack, J. 1907 Schneider, A. 3625 Schneider, E. 738. 1888. 3271 Schneider, Ed. 848 Schneider, F. 2010. 2037. 3292 Schneider, F. J. 3060 Schneider, F. 861. 1228 Schneider, F. 3409 Schneider, H. 2193 Schneider, H. 1959. 3623. 3624 Schneider, M. 3118 Schneider, M. 2501. 2502 Schneider, W. 1870 Schnerich, A. 1420 Schnetz, J. 843. 1667—69 Schnizer, O. 3189 Schnock, H. 1207 Schnürer, G. 332 Schnütgen, A. 2909. 3436. 3437 . Schoen, W. Frhr. v. 3367 Schön, F. 393. 398 Schöne, W. 1301 Schönebaum, H. 307.2080 Schönfeld, W. 1060 Schoenian, E. 858 Schönsteiner, F. 1187 Schöpp, A. 1543 Schoepp, N. 2007

Schöttle, G. 468

Schoch, G. v. 716 Schofer, J. 3463 Scholz, R. 1993 Schoof 340

Schoop, A. 673. 918 Schoppe, G. 412

*123

Schornbaum, K. 2445. 2446. 2924 Schott, E. 2551 Schottenloher. K. 1292. 1293. 2:30. 2250. 2154 Schramm, A. 2144. 2152 Schramm, E. 1698 Schrader, O. 1571 Schranil, R. 891 Schreibmüller, H. 2928 Schremmer, B. 1128 Schröder, A. 837. 578. 1150 Schröder, C. A. 8684 Schröder, E. 345. 883. 1960 Schröder, F. R. 1963 Schröder, R. 1018. 1019 Schrörs, H. 3440. 3442 Schrohe, H. 761 Schrötter, F. Frhr. v. 485. 486. 491 93 Schubart 2289 Schubert, H. v. 1180. 1816. 2238. 2298. 2302 Schuchhardt, C. 1575. 1576. 1607. 1765 Schüßler, W. 3228. 3305 Schütt, O. 406 Schütte, A. 1776 Schulhof, H. 3615 Schulin, P. 1064 Schulte, A. 751. 841. 2155 Schultze, A. 1059 Schultze, J. 3533. 3645 Schultze, V. 1402 Schultze 886 Schultze-Gallera, S. v. 318 Schulz, W. 1516 Schulze, Alfr. 2964 Schulze, F. 2713 Schulze, F. 965 Schulze, Rud. 1209 Schulze, Tb. 540. 807. 2500 Schumacher, K. 288.919. 1628. 1658. 1711 Schumacher, F. 3677 Schuster, G. 3340 Schuster, W. 2153 Schwann, M. 3607 Schwanold, H. 1539 Schwantes, G. 1632 Schwartz, E. 397 Schwartz, P. 2550 Schwarz, J. 1558 Schwarz, W E. 2565 Schwarzer, O. 816 Schwedler, F. v. 599 Schweizer, J. 2273. 2436

124

Schweizer, P. 462

Schwemer, R. 3218

Schwenk, K. 3200

Schwerin, C. Frhr. v. 1044

Schweitfeger, B. 3374. 3380

Schwiderski, P. 916

Scuwietering, J. 1354 Schwind, E. Frhr. v. 1021

Scott 2883

Scriba, O. 2586

Secker, J. E. 83077

Seeba, O 1794 Seeberg, E. 2712 Seeberg, R. 2296 Seeck, O. 1735. 1740

Seeliger. G. 419. 810. 1336. 3551. 3557

Seelmann, W. 399. 411. 2186

Seger, H. 1651

Seidel, V. 2021

Seidlitz, W. v. 1474 Seignobos, G. 3179

Seiler, F. 1497

Selle, G. v. 2869

Sello, G. 1030

Sello, W. 875

Semrau, A. 546. 892. 970. 1549. 1550. 2087. 2088 Sengfelder, B. 3616

Sepp, B. 559

Seppelt. F. X. 1884. 1999. 3558

Seraphim, A. 2236. 2664 Seyb, A. 2943. 3676

Sichart 533

Siebelt, A. 813

Siebert, A. 284 Siebert, B. v. 3324

Siebert, K. 528 Siebmacher, J. 443

Siebs, B. E. 567. 588 Siegfried, P. 331 Sielmann, A. 2029. 2090 Sieveking, H. 910 Sillib, R. 616. 1202. 2715 Si mon, A. 1178

Simon, K. 3075. 3076. 3670

Simonet, J. J. 1142

Sinemus 2702

Singer, S. 1979

Skotnik, P. 1172

Slawitschek, R. 3214 Smith, P. 2248. 2347

Söderblom, N. 2340 Söhn 912

Söhnel 319. 542

Sohm 1073

|

Alphabetisches Register.

Solleder, F. 638 Sombart, W. 898. 911. 930 Sommer, L. 909 Sommer R. 602. 2766 Sommerfeld, M. 3000.3024 Sommerfeldt, G. 545.600. | 829. 942. 1119. 1943, 2053. 2394. 2346. 2528. 2547. 2548. 2603. 2605 Spahn, M. 754. 3097. 3460 Spang 2051 Spanier, M. 2554 Spatz, W. 799 Spearing, E. 1774 Specht, Th. 2910 Sperling 853 Spickernagel, W. 3319 Spielberg, W. 1006 Spielhofer, H. 3250 Spie ro, H. 3651 Spindler. G. 3122 Spitta, F. 2279. 2440 Srbik, H. v. 936. 2475 Stähelin, F. 1678. 1682. | 2360 ' |

Staehelin, W. R. 452. 455. 458

Stählin, K. 752. 2764 Stäsche, T. 1055 Stammler, W. 1356. 1357. 2549. 2996

Stange, E. 488 a Stauber, E. 2722 Stecher, G. 8150

Steck, R. 2368 Steckzen, B. 2487. 2488 Steentrup, J. 413 Stetansky, G. 3039 Stegemann, H. 3343. 3344 Stelger, K. 1079 Stein, E. L. 1167 Stein, F. 1380

Stein, H. 3568

Stein, R. 3129

Stein, W. 300

Stein 2887

Steinacker, H. 712 Steinacker, K. 2601 Steiubrück, H. 794 Steinberger, H. 1980 Steinberger, L. 2049 Steiner, G. 2858 Steiner, A. 2226 Steinhausen, G. 1496.1502 Steinlein, H. 2339 Steinmann 229 Steinwenter, A. 2467 Steinmeyer, E. v. 3554 Steller, W. 1970

Stemplinger, E. 1819. 1556 Stengel, E. E. 434. 3250 Stenzel, K. 743. 2373 Stephan 1598 Stephenson, G. M. 2333 Stern, A. 8165. 3217. 3221. 3235. 3466 Stern, S. 2787. 2805 Sternfeld, R. 3253 Stettner, Th. 2997 Stiedu, W. 2092. 2608. 2819. 2820. 2901. 3490 Stierling, H. 2583 Stimming, M. 847. 873. 1928 Stingeder, F. 1230 Stockhammer, G. 1677 Stockmann, A. 2985 Stoeckius 1186 Stöcklein, H. 1110 Stölzel, A. 764 Stölzel, R. 2556 Störmann, A. 2109 Stössel, B. L. v. 2749 Storck, W. F. 3681 Stowasser. O. H. 2068 Strack 520. 523 Strahlmann, F. 2498 Strantz, K. v. 603 Strauch, Ph. 2177 Strauß, K. 1648 Strecker, K. 1793. 1837. 1844. 1845. 1975. 1977 Strecker, R. 2961 Strieder, J. 933. 2096. 2517 Striedinger, J. 2485 Strohm, G. 1728 Strohmer, E. 2192 Struck, G. 2965 Strunz, J. 2627 Strzygowski, J. 2164 Stuckert, C. 1426 Studtmann, J. 561 Stückelberg, E. A. 453. 1233. 1236 Stürgkh, Gf. Jos. 3370 Stuhlfauth, G. 2129. 2561 Sturler, R. v. 1062 Sturm, K. 391 Stutz, U. 1024. 1932. 2002.

2063. 2703. 8425. 3426.

8441

Suchier, W. 537. 54 1. 2703 Sudhoff, K. 1559 Süßmilch, H. 1352 Sydow, A. v. 2955 Sydow, E. v. 3674 Szekfü, J. 652

Tack, P. 1468 Tangl, M. 1778. 1918 Tanner, K. 2047 Tarracb, A. 3669 Tarneller, J. 329 Tatarinoff, E. 1610. 1611 Taube, G. 885 Tänbert,. G. 489 Taylor, F. 2653 Tebbe, H. 2008 Techen, F. 2081 Teichmann, E. 342 Teige, J. 1937 Teller, F. 3529 Temming. J. 1560 Tenckhoff, Fr. 1858. 1859 Tenbhagen, F. 1941 Ter Meulen. J. 834 Teuchert, H. 403 Teuftel, R. 1855 Theele. J. 620 Thiel, M. 1966 Thiele, G. 252. 565 Thimm, P. 1919 Thimme, Fr. 3375. 3392 Thimme, H. 2832 Thoma, H. 2185 Thomas, H. 1810 Thomas, H. 2299 Thormann, W. E. 2571 Thüna, L. Frhr. v. 2763 Thurnhofer, F. 2054. 2270 Tiele, H. J. 2671 Tiesler, K. 548 Tille, A. 701 Titius 2219 Tietze-Conrat, E. 1415 Tille, E. 402. 663 Tobiasch. K. F. 2684 Toll, J. M. 1882 Tomek, G. 1137. 1138 Tomfohrde, Th. 2523 Tornius, V. 2980 Touaillon, Chr. 1366 Tourneur-Aumont 286 Traber, F. X. 1442 Traube, L. 414 Treiter, M. 440 Treitschke, C. 312 Treitschke, II. v. 3095 Trenkle, Th. 2412 Troeltsch, E. 1307. 3424. 3509. 3510 Troß. E. 1000 Troiter, K. 1903 Tsebitschke, M. 812 Tschui, J. 2860 Tschumi, O. 1614 Tschuppik, W. 3395 Tuckermann, W. 2461

Èr -epa m _ - nl e a kd,

| | | | |

Alphabetisches Register.

Tulla, A. 1388 Tumbült, G. 1077 Turgeniew, J. S. 3265 Tuxen 2670

Uhde-Berrays, H. 8063 Uhl, W. 383

Uhlirz, M. 723 Ulmann, H. 2846. 3134. 3135. 3246. 3548 Ulrich, O. 3035

Ulrich, P. A. 556 Unverzagt, W. 1676 Unwerth, W. v. 1345 Utzinger, R. 1615

Valentin, C. 2984 Valentin, V. 3181. 3197. 3297

Vansteenberghe, E. 2107 Varnové. E. 2389 Vaux de Foletier, de. 2680 Veeck, W. 2052

Veit. A. L. 1298. 2384 Veith, Ph. 2219 Verweyen, J. M. 1315 Vetter, E. 305

Vetter, P. 2427

Vietor, L. 3049 Vigener, F. 3434. 3443. 3456

Villarl, Pasq. 1877 Vischer. G. M. 277 Vitense, O. 795 Voegelen, M. 2204 Völker, A. 2098

Völker 2346

Voelker. J. 1910 Vogel, J. 2281. 3036 Vogt, F. 1349 | Vogt, H. G. 1817 | Voigt, K. 1811 | Volkmann, E. 325. 949. 1025

Vollert, M. 3487 Vollmer, F. 2971 Volpers, R. 3116 Voltelini 1886

Volz, G. B. 2769. 2771 Vonderau, J. 1710. 1800. 1820

Vonwerden. F. 1443 Vorwahl, H. 1860

Voß, H. 2194

Voß, Rich. 3655 Vouillième, E. 2156

Waas, A. 859

Wachter, F. 2679 Wackernagel, J. 1935

125

Wackernagel, P. 1894 Waeskernagel, R. 753. 999 Wackernell, J. E. 3628 Waddiogton, R. 2777 Wähler, M. 2393 Wätjen, H. 943 Waetzoldt, W. 1413. 2761. 38064. 3065

Wagner, A. M. 2999 Waguer, F. 1621. 1683 Wagner, K. 1976 Wagner, K. 2939 Wagner, K. O. 2981 Wagner, P. 3515 Wahl, Ad. 2308. 3254. 3288

Wahle, E. 1617. 1649. 1699

Waldeck, F. 524. 581 Waldenmaier, H. 2343 Waldner, E. 2628 Wallich, P. 2890 Wallner, E. 1760 Wallroth, W. 605 Walser, E. 2159 Walter, J. v. 2366 Walter, K. 2975 Walter 1645

Walter, Th. 758 Walther, Chr. 1862 Walther, H. 1353 Walther, W. 2334. 2335. 3432 l Waununemacher. H. 2659 Warda, A. 3001 Warncke, J. 2758 Warschaner, A. 666. 818. 3561

Waschinski, E. 1218. 1219 Wassmer, J. 1679 Wallner, E. 2468 Watkins. O. D. 1231 Weber, A. 2989 Weber, P. X. 731. 1104.

2071

Wechßler, E. 3338 Wecken, F. 499. 2762 Wedel, Gf. 3390 Weerth, O. 642. 2796 Wegeli, R. 1109 Wegener, E. 2889 Wehrmann, M. 806. 1286. 1565. 2017. 2134 Wehrung, G. 2314 Weil, M. H. 2815 Weigel, H. 1152 Weinert, E. 1871 Weining. R. 1210 Weinmann, R. 2994 Weisbach, W. 1411

——— ze

*126

Weise, E. 439 Weise,G.1447.1453.1828. 1849

Weiser, Chr. Fr. 2706 Weiß, J. B. v. 8279 Weiß, Th. 3686 Weiß, G. 1462 Weißgerber, O. 1463 Weller, K. 519. 740 Wellstein, G. 1211 Welser, v. 606

Wenck, K. 1990. 2012.

3491

Weadel, H. 35922 Wendland, A. 2757 Wendland, W. 2921 Wendt, H. 317. 2022 Wenke, F. W. 1986 Wentzcke, P. 755. 767. 3159. 3318. 3396 Werminghoff, A. 849. 2040. 2062. 3543 Werner, Th. W. 2738 Wernle, P. 2295 Werth, E. 1599 Wertheimer, E. 3233. 3241. 3264. 3278. 3282. 3308

West, R. 2587. 2591 Westenberger 3588 Westermann, A. 518. 2835

Westman, K. B. 2313 Westphal. O. 830. 3244 Wetzel, F. 2905. 8476 Weule, K. 701 Weyhmann, A. 2734 Weymann, C. 363. 1752 Wibel, H. 1865 Wiedemann, A. 768. 2673 Wiedemann, E. 1151 Wiedenfeld, K. 945 Wiegand, F. 1174. 8428 Wiegler, P. 2476 Wiese, E. 1482

Wild, H. 226. 227 Wild, K. 3130 Wilhelm, F. 653. 2590

Alphabetisches Register.

Wilhelm, F. 370. 396.1972 Wilhelm II. 3301 Wilke, G. 1581. 1586. 1602. 1749 Wilke, M. 1638 Wilms 1184 Wille, J. 2598. 2686. 2916 Willburger, A. 2128 Willerding 2524 Willrich, H. 3240 Wilmart, D. A. 1835 Winckelmann, O. 1113. 2074 Windelband, W. 2645 Wimarson, N. 2685 Wind, S. 1189 Wingenroth, M. 2200 Winkelmann, F. 1619. 1685 Winkler, A. 867. 3175. 3176. 3177 Winterfeld, L. v. 961. 2180 Wirth, A. 709. 710 Wissowa, G. 1748 Witkop, Ph. 1361. 3041 Witte, H. 303. 796 Wittivg, F. 2210 Wittner, O. 1862 Wittrock, G. 2634 Witz, F. 3472 Wix, H. 407 Wocke, H. 1096 Wölfflin, H. 1988 Wöhrmann, O. 2653 Woermann, K. 1390 Wohlers, G. 3333 Wohlwill, A. 2798 Wolf, A. 1014 Wolf, G. 2245 Wolf, Joh. 782 Wolff. F. 1493 Wolff, G. 1573. 1618. 1660. 1686. 1701 Wolff, R. 204 2. 2329. 3371 Wolfsgruber, C. 3452 Wolfstieg, A. 1566 Wolkan, R. 2024 Wolzendorf, K. 816

Wonisch, O. 1139. 2013 Wotschke 2409. 2417 Woyte, C. 1662 Wrasmann, A. 926 Wrede, Ad. 1532. 1533 Wrede, F. 264 Wretschko, A. 868 Wrisberg, E. v. 3356.8357 Wünsch, G. 2306 5 Wüscher-Becchi, E. 1190 Wuessing. E. 3099 Wundt, W. 3508 Wutzke, K. 438. 464. 1056. 2529. 2875. 2886. 2888 Wutte, M. 951. 2227 Wymaunn, E. 2685

Zachau, J. 827

Zack, A. 1179. 1198. 1900. 1942. 2123

Zahn, J. 2176 Zedler, G. 2139. 2184 Zeheutbauer, F. 934 Zehnder, E. 3111

Zeiß 1684

Zeller, A. 1991

Zeller, E. 781

Ziehen, J. 2725 Ziekursch, Joh. 3359. 8360 Ziesemer, W. 2089. 8613 Ziegelhöfer, A. 835 Zincke, P. 3046

Zindel, F. 1194

Zink, Th. 517

Zippel, O. 320

Zlichert, R. 2972

Zobel v. Zabeltitz, M. 2724 Zoege v. Manteuffel, K. 1407

Zoepfl, Frdr. 2173. 2546. 2697

Zollinger, J. 374

Zorn, Ph. 840. 3321 Zscharnack, L. 2922

Zülch, W. K. 2157 Zuhorn, W. 1165 Zündel, Fr. 3422 Zwehl, v. 3387

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Friedrich Kauffmann, Deutsche Altertumskunde. 2. Hälfte. Von Prof. Dr.

Ladwig , d i ʒ ar 457 Paul Tb. Hoffmann, Der mittelalterliche Mensch. Von Univ.-Prof. Dr. Fr. Neu- 1 •ůAuũt ! ˙... ⁵“ü1.AA u EEE Fr a 459

Acta Aragonensia. Bd III. Von Univ.-Prof. Dr. R. Holtz mann in Halle a. S.. 464 Johannes Kretzschmar. Der Heilbronner Bund 1632 1635. Von Frau Dr.

neee, 2er 467 Emil Kimpen, Die Ausbreitungspolitik der Vereinigten Staaten vou Amerika.

Von Univ.-Prof. Dr. Paul Darmstaedter in Göttingen 475 Andreas Frederik Kriegers Dagbeger 1848—1880. I- IV. Von Privatdozent

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Nachrichten und Notizen:

Supan, Leitlinien der allgemeinen Geographie. 2. Aufl. (Rudolpbi.) S. 479. Klassiker der Politik. (Brandenburg) S.480. Meister der Politik. | (Wendorf.) S. 480. Dünnhaupts Studienführer J, Geschichte. (Ders.) | S. 481. Meister, Moderne Geschichtswissenschaft. (Ders.) S. 481. | J. Kromayer, Drei Schlachten aus dem Griechisch - Römischen Altertum,

(Lammert. S. 482. Täubler, Vorgeschichte des 2. Punischen Krieges. (Ders.) S. 483. Große, Römische Militärgeschichte von Gallienus bis zur byzan- tinischen Themenverfassung. (Ders.) S. 484. H. v. Schubert, Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter. (Heussi.) S. 485. Jäger, Zur Geschichte und Symbolik des Hakenkreuzes. (Koselleck.) S.486. Classen, Werden des deutschen Volkes. (Ders.) S. 436. Gagliardi, Geschichte der Schweiz. (Weller.) S. 486. Ders., Anteil der Schweizer an den italienischen Kriegen 1494— 1516. (Ders.) S. 486. Liebermann, Gesetze der Angel- sachsen. S. 487. Monachus Sangallensis, De Carolo Magno. (Manitius.) S. 488. Koeniger, Militärseelsorge der Karolingerzeit. Ders.) S. 488. Franziskanische Studien, 8. Jahrg. (Dersch.) S. 489. Frölich, Ver- fassung und Verwaltung der Stadt Goslar im späten Mittelalter. (Gerlach.) S. 490. Kaemmel, Werdegang des deutschen Volkes. (Koselleck.) S. 490. Doelle, Die Martinianische Reformbewegung in der sächsischen Franziskaner- provinz im 15, und 16. Jahrhundert. (Dersch.) S. 491. Mayer, Verwaltungs- organisation Maximilians I. (Walther.) S. 492. Bergdolt, Die Freie Reichs- stadt Windsheim während der Reformationszeit. (Joetze.) S. 493. Loesche, Geschichte des Protestantismus in Österreich. (Heussi.) S. 494. Wittrock, Niels Bielkes Prozeß 1704—1705. (v. Danckelmann.) S. 495. Neubauer, Görlitz am Beginn des 18. Jabrhunderts. (Koselleck.) S. 495. v. d. Osten- Sacken, Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. III. (R. Schmitt.) S. 496. W. v. Unger, Gneisenau. (Ders.) S. 496. G. Paul, Schicksale der Stadt Jena 1806. (Mentz.) S. 497. v. Es bach, Herzogin Adelheid von Schleswig- Holstein. (H. Schulz.) S. 498. Becker, Deutsch-

lands Zusammenbruch und Auferstehung. (Koselleck.) S. 498. Walther, Kulturproblem der Gegenwart. (Ders.) S. 498. Wissenschaftliche ([Publikations) Institut 499 Personalien: Ernennungen, Beförderungen. 500 %⁵Ü U EE ..7«——i N E E 500

Albert Werminghoff. Von Univ.-Prof. Dr. Edmund E. Stengel in Marburg 501

Bibliographie zur deutschen Geschichte, bearbeitet von Archi vrat Dr. Viktor Loewe TT.. rer ren . +97 —*128

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