Bau = 55 Jahres-Bericht der Naturforschenden Gesellschaft Graubünden’s. —u a In—— Neue Folge. XVII. JAHRGANG. Vereingjahr 182-1, IN COMMISSION BEI L. HITZ. Inhalt, I. Geschäftlicher Theil 1. Mitgliederverzeichniss . Neerologisches: A. Escher von der Linth G. W. Röder Dr. C. Mayer-Ahrens . Berieht pro 1874-72 . : Eingegangene Schriften II. Wissenschaftliche Mitkhaiiengon‘ ‚E 1. m. IV. V. v1. Der Schwal, von D.J. G. Am Stein . . Meteorologische Beobachtungen . Anhang (Beobachtungen in Zillis) Mittheilungen aus dem chemischen Laboratorium der Kantonsschule, von Prof. Dr. A. Husemann: 1. Eisenerze von Ferrera 2. Analyse der Sassalquellen RN 3. Das Trinkwasser der Stadt Chur . . .»...,= Zweiter Nachtrag zur Mollusken-Fauna Graubündens, von Dr. J. 6. Am Stein . Die Mineralquelle von Pignieu, von Dr. Kellenbe rger Krüppelzapfen an der nordischen Fichte in Graubünden, von Prof. Chr. G. Brügger. Seite. DI 12 16 20 Er ih 26 Mi 49 419 123 127 133 140 150 Hi w ri } ET na Isa e{.(77192 NNEIUKERU EL a ) 3 Dis = ea E00 u ?, . N ’ ae alla mr al z a vn 4 4 v yauıasdn tl 2. Mo DARZn HUT Pd L Geschäftlicher Theil. l. Mitglieder Verzeichnis. (Mai 1873.) a) in Chur. * Aebi, J., Buchdrucker. Albricci Ing. Albert, L.,Goldarbeiter. PBärtsch, Christian. Bavier, S., Nat.-Rath. Bernard, Chr., Bankpr. Boner, °H., Dr. Bott, J., Rector. Bauer, J., Kaufmann. Bauer, Peter, Kaufm. Bazzigher, L., Hauptm. Bener, Chr., Hauptm. : Bener, Peter, Rathsh. Bener, Paul, Kaufm. Bärtsch, A. Zolleinnehm. mn : Herr Balzer, J.'P% Lieut Balletta, A., Reg.-Secr. Beeli, P. Privat. Bridler, Prof. Brügger, Chr., Dr. Prof. Coaz, J., Forstinspector. Caviezel, Hartm., Präs,. Camenisch, S., Förster. Capeller, W. Christ, H., Actuar. Caviezel, Carl, Dr. jur. Capeder, M., Verhörr. Condrau, Reg.-Rath. Casanova, Martin. Caflisch, Lucius, Adv. Herr Christ, Ludw. Oberstl. Darms, Israel, Privatier. ; Dedual, J. J., Advocat. Eblin, B. Stadthauptm. : Gsell, F., Buchhändler. Gadmer, G., Nat.-Rath. Gelzer, J. C., Apoth. Gengel, Fl., Redactor. : Gamser, Joh., Bürgerm. : Hold, Hans, Oberst. Hitz, L., Buchhändler. : Heuss, R., Apotheker. Honegger, H., Rathsh. Hail, G., Buchhändler. Husemann, A.,Dr. Prof. | Hemmi, J. M., Kaufm. Hauser, Alb., Kaufm. Hauser, Alph. Kaufm. Janett, Paul, Reg.-Rath. Jenny P. A., Priv. Kaiser, J., Dr. Killias, E., Dr. Kellenberger K., Dr. Kuoni,# A., Architect. | La Nicca, R., Oberst. Latour de, H., Major. : Loretz, J., Stadtschr. Lorenz, Paul, Dr. Manni, Chr. Forstadj. Matter A. Pharmaceut. ° Montigel, Zahnarzt. Marchion,G.v.Reg.-Sec. E. Meyer, Buchdrucker. Nutt, G., Prof. Nett,B.,Dr. jur. Brgmst. Obrecht; .J.v I, Pros Olgiati, G., Erziehungsr. Planta, Ulr. v., Oberst. Planta, P.C. v., Dr. jur. Planta, R. v., Oberst. Pitschi, Chr., Kaufm. Plattner, Pl., Prof. PullQ. ron Risch, M., Command. Salis, J., Divisionair. Salis, H.,v. Oberst. Sprecher, P. v., Rthsh. Salis, F. v., Ober-Ing. Salis, G.v., Nat.-Rath. Schällibaum, H. Prof. Schönecker, J., Apoth. Secchi, V.,Bahnhofinsp. Sprecher, A.v.,Bgrmstr. Salıs, Rob, v. Schauenberg, Rud. Salis, Ant. v., Brgmstr. Sprecher, H. v., N.R. Soldani, Reg.-Rath. Tscharner,J.B.v.Kzl.-D. Tramer, Ulr., Ingen. 7 Tischhauser, J., Kaufm. Her Willi, P., agent. Trinkkeller, H. Coifl,, - Wunderli, J. J. Fabr. Versell, M.Mechaniker. = Wassali, R., Bürgerm. Wehrli, G., Professor. - Zuan, R., Lieut. Würth, C., Dr. jur. - Zuan, R., BRentier. Wilden A. Drssiprofsy: =, Zunrsli, Th, Kaum. (102) b) im Kanton und auswärts: Andeer, J. P., Pfarrer, Schleins. Am Stein, G., Dr., Bezirksarzt, Zizers. Bernhard, Sam., Apotheker, Samaden. Buol,. Paul,, Dr.,.'Thusis. Berry, Peter, Dr., St. Moritz. Bernhard, A. Dr., Scanfs. Brüsch, Chr., Pfarrer, Haldenstein. Berta, Balth., Dr., Schuls. Candrian, L., Pfarrer Zillis. Courtin, A., Dr., Sils-Engadin. Conrad, Fr., Stabshptm. Sils-Domleschg. Depuoz, Jos., Ingenieur, Seth. Dormann, A., Dr., Maienfeld. Darms, J. M., Pfarrer, Flims. Denz, Balth., Dr., Churwalden. Fravi, Gallus, Präsident, Andeer. Garbald, A., Zolleinnehmer, Castasegna. Gonzenbach, Titus, v., Ragaz. Held, L., Geometer ın Bern. ERBE, 1 AL 8 Lechner, E., Dr., Pfarrer,: Thusıs. Marchioli, Daniel, Dr., Bezirksarzt, Poschiavo. J. Michel, Dr., Malans. ar Mohr, Andr., Pfarrer, Guarda. Müller, J., Direct. d. Zuckerf. Csepregh, Com. Oedenburg. Nicolai, J., Lehrer, Bergün. Neef, W., Gasfabrikdireetor, Ancona. Planta, Ad. v., Dr., Chemiker, Schloss Reichenau. Planta, Andr. v., Dr., Nat.-Ratlı, Samaden. Planta, Franz v., Kreispräsident, Fürstenau. Rieder, J., Pfarrer, Klosters. Saratz, J., Präsident, Pontresina. Spengler, Alex., Dr., Davos: Salis, Telegrapheninspector, Bellenz. Saluz, P., Ingenieur in Rheinfelden. Simonett, Chr., Bahningenieur, Arth. Stoffel, Andr., Privatier, Fürstenau. Unger, Fr., Dr, Davos. Vital, Nic., Pfarrer, Fettan. Vital, Ulrich, Dr. Sins. Veraguthb, Franz, Dr., Thusis. Wassali, Fr., Reg.-Rath, Russhof-Landquart. Walser, E., Commandant, Seewis. Weber, Vict., Dr:, Alveneu. Walther, Alfred, Kaufmann, Galveston, Texas. Ehrenmitglieder. Herr Ulysses v. Salis, Schloss Marschlins. - Th. Conrad-Baldenstein, Baldenstein. - Dr. Arnold Cloötta, Prof., Zürich. Dr. E. Desor, Prof. Neuchätel. - Dr. M. Erlenmeyer, Bendorf bei Coblenz. - Dr. Victor Fatio, Genf. =, John Hitz, schweiz. General-Consul, Washington. - Dr. Oswald Heer, Prof., Zürich. - Dr. A. Kerner, Prof., Innsbrück. | - Lancia, Friedrich, Herzog von Castel Brolo, Palermo. \\ - Dr. L. Lavizzari, Staatsrath, Lugano. - Dr. Peter Merian, Prof., Basel. h - Dr. Karl Müller, Naturforscher, Halle. ey) ; °#=, Dr. A. Pichler‘ Prof., Innsbruck. h - Dr. Ludwig Rütimeyer, Prof., Basel. - Dr. Bernhard Studer, Prof., Bern. - Dr. Gustav Stierlin, Schaffhausen. - Dr. Friedrich v. Tschudi, Regierungsrath, St. So Ä =, Dr. John Tyndall, Prof., London. - Dr. Bernhard Wartmann, Rector, St. Gallen. - Ritter L. Torelli, Gouverneur, Venedig. - Prof. Balsamo de Notaris, Genua. - Abbate Anzi Prof, Como. Lg (23) Be. 10 Correspondirende Mitglieder. Herr Emil Bavier, Ingenieur, Buchs. = Dr. Med. G. Bernoulli, Guatemala. - Jos. Bianconi, Prof., Bologna. - Ad. Bonenberger, Pharmaceut, München, - Dr. A. Bruckmann, Ingenieur-Geolog. Stuttgart. - P. Thomas A. Bruhin, Milwaukee, Amerika. = Dr. Giov. Canestrini, Prof., Modena. - Dr. Carl Cramer, Prof., Zürich. - W. Dammann, Pfarrer, Dresden. - E. Frey-Gessner, Conservator des Entomol. Museums, Genf. - Waldemar Fuchs, Entomolog, Berlin. = Friedrich Hessenberg, Mineralog, Frankfurt a. M. = L. v. Heyden, Hauptmann z. D., Ritter des Eisernen Kr., Frankfurt a. M. - Dr. F. Hiller, Industriecommissär, Nürnberg. - Chr. Holst, Sceretär der Universität, Christiania. = Friedrich Jasche, Bergmeister, Wernigerode. - F. Jännicke, Entomolog, Frankfurt a. M. - Dr. A. le Jolis, Secretär der Academie, Cherbourg. - Dr. jur. Kanitz, Botaniker, Wien. - Wilhelm Killias, Ingenieur, Pesth. - Dr. Kriechbaumer, Prof., München. - Ph. A. Largiader, Seminardir., Mariaberg-Rorschach. - Dr. Gabriel de Mortillet, Geolog, Paris. - Dr. Wilhelm Pfeffer, Privatdocent, Berlin. - Dr. Gerhard vom itath, Geolog, Bonn. 11 Herr v. Rothkirch, Statistiker, Zürich. - Friedrich v. Schenk, Entomolog, Darmstadt. - Adolf v. Salis, Eidg. Ober-Bauinspector, Bern. - Heinr. Szadrowsky, Musikdir., Mariaberg-Rorschach. - R. Schatzmann, Director, 'Thun. - Dr. Em. Schinz, Professor, Zürich. - Dr. A. Senoner, Bibliothekar, Wien. - Dr. Th. Simler, Prof. Zürich. - 6. W. Stein, Apotheker, St. Gallen. - Dr. Med. E. Stitzenberger, Konstanz. - J. G. Stocker, Prof. Zürich. - Dr. A. Schwarzkopf, Prof., Strassburg. - Jwan v. Tschudi, St. Gallen. - Dr. Arm. Thielens, Tirlemont (Belgien). = Dr. R. A. Wolff, Prof., Zürich. (40) Mitgliederzahl. Ordentliche Mitglieder (a und b) . . 146 Blrenmitehieder ha u ea 28 Correspondirende Mitglieder . . . . 40 Gesammtzahl: 209 Mitglieder. 1. Durch Tod verloren wir im Jahre 1872/73. Herr Oberst J. L. PBernold in Wallenstadt, corr. Mitglied. - Prof. Dr. A. Escher von der Linth, Ehremmitglie. . = Med. Dr. Meyer-Ahrens in Zürich, corr. Mitglied. = Inspector C. W. Röder in Fulda, . Ehrenmitglied. - Kaufmann S. Fiffel in Chur, ord. Mitglied. 2. Durch Austritt oder Wegzug: Herr Director J. Liebe, ord. Mitglied. * - Dr. J. Hemmi, ord. Mitglied. - Dr. Zinn, Director St. Pirminsberg, ord. Mitglied. - Ingenieur Ziembinsky, corr. Mitglied. - Dr. Th. Gamser, ord. Mitglied. - Ingenieur J. Gutknecht, ord. Mitglied. - Kellenberger, Buchhändler, ord. Mitglied. - Weber, J. Major, ord. Mitglied. - Hauser, Alb., ord. Mitglied. - Dr. C. Hilty, ord. Mitglied. - J. R. Caviezel, ord. Mitglied. =, Kratzer L., ord. Mitglied. - Kind, Chr., Archivar, ord. Mitglied. - Niggli, Lehrer, ord. Mitglied. - Pradella, Buchdrucker, ord. Mitglied. - »täger, A.. ord. Mitglied. - Scartazzini, S., ord. Mitglied. - Ludin, Apotheker, ord. Mitglied. — TS — Es erübrigt uns noch schliesslich mit wenigen Zügen einiger Männer zu gedenken, die unserem Vereine ange- hörten, und deren Hinscheid uns besonders berührt, als dieselben, unserem Lande stets zugethan, auch ein näheres Anrecht auf unsere dankbare Erinnerung besitzen. Der Name Arnold Escher’s von der Linth (geb. am 8, Juni 1807 zu Zürich, gestorben daselbst am 12. EINE OHR N ix Juli 1872) wird vom ganzen schweizerischen Vaterlande wie derjenige seines edeln Vaters mit Stolz genannt, und die Geologie der Alpen wird sein Andenken als eines ihrer ausgezeichnetesten Forschers zu allen Zeiten hoch halten Was er als Lehrer, als Gelehrter und als Patriot in rast- loser Thätigkeit und seltener Uneigennützigkeit geleistet, können wir hier nicht andeutungsweise berühren. Oswald Heer hat in lebendigen Zügen und mit Benutzung -reicher Quellen seinem Freunde ein bleibendes, mit emem vorzüglich gelungenen Bilde des Dahingegangenen geschmücktes bio- graphisches Denkmal‘) gesetzt, auf das wir für nähere Belehrung verweisen. An dieser, Stelle sei nur besonders hervorgehoben, dass Escher für unseren Canton stets eine besondere Vorliebe besessen, und dieselbe durch viele Reisen in demselben, namentlich zu geologischen Zwecken, sowie fe) fo) ) durch manche stille Handlung des Wohlwollens und privater Wohlthätigkeit bethätigt hat. Bereits im Jahre 1824 kam er zum ersten Male (Heer l. c. p. 14) nach Bünden, wo er u. A. die Bergwerke auf Davos besuchte. Seine Studien in den Alpen beginnen mit dem Jahre 1833, die er „bis an seinen Tod, also während 39 Jahren ununterbrochen“ fortgesetzt hat. Die Reisen in den Bündner- alpen (Heer l. c. p. 107) datiren seit 1834, und wurde das einlässlichere Studium derselben bis 1855 fortgesetzt. Es ist das der Zeitpunkt, wo ein anderer trefllicher Forscher und Gesinnungsgenosse, unser Theobald, mit dem ihn sehr nahe Freundschaftsbande verknüpften, die nähere Be- 1) A. Escher von der Linth, Lebensbild eines Naturforschers von ©, Heer. Zürich 1873. 14 arbeitung des in seinem ganzen Umfange angebrochenen Feldes antrat. — Die ersten Reisen wurden gemeinschaftlich mit B. Studer unternommen, und galten namentlich den Gesteinsverhältnissen der mittleren und östlichen Landes- theile. Von 1840—42 wurde das Quellgebiet des Vorder- rheins, 1844 das des Hinterrheins untersucht und aufge- nommen; 1850 besuchte er Unter-Engadin und Samnaun, 1852 die Kalkbildungen von Parpan, Bergün und Bernina, 1854 bestieg er den Scesaplana, dessen verhältnissmässig zahlreiche Versteinerungen und geologischen Verhältnisse ihn besonders interessirten. Theobald’s Arbeiten erregten gleich von Anfang an seine ganze Theilnahme, und stellte er demselben seine Tagebücher gänzlich zur Verfügung Die Erforschung des Oberlandes versprach eine zum Theil ge- meinschaftliche Arbeit der beiden Männer zu werden, indem Escher an der glarnerichen Seite der Tödigruppe, wie Theo- bald an der bündnerischen (Blatt XIV des Dufour’schen Atlasses) thätig waren; der frühe Tod des Letzteren trat leider unterbrechend dazwischen, und ist gegenwärtig, wie wir vernehmen, die Herausgabe des Blattes nebst allen bezüglichen Materialien den Händen von Herın Professor A. Heim in Zürich anvertraut, Dieser umfassenden Thätigkeit in unserem Lande un- geachtet besitzen wir nur sehr Weniges, was der Verewigte directe über dasselbe publicirte, wie denn überhaupt eine eigenthümliche Scheu und Bedenklichkeit ihn vor der öffent- lichen Mittheilung seiner Forschungen abhielt. Als Haupt- werk können wir einzig die mit B. Studer (in den Neuen Denkschriften der Schw. Nat. Ges. II]. 1839) heraus- gegebene „Geologische Beschreibung von Mittelbünden “ an- UT REN JE) 15 führen, wohin ferner noch seine Betheiligung an .der ebenfalls mit dem genannten Forscher ausgearbeiteten „Geologischen Karte der Schweiz“ (Winterthur 1853) zu stellen ist. In den „Verhandlungen“ der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft sprach Escher „über die Geologische Karte Bündens und Explicationen über die ver- schiedenen Formationen dieser Partie der Alpen“ (1865 p. 83) und (1866 p. 71) über die „verwickelten Ver- hältnisse des Panixer Passes“. In den Mittheilungen von Fröbel und Heer: (1866) publicirte er mehrere Alpenreisen seines Vaters, mit eigenen geologischen Zusätzen, Nr. II derselben behandelt u. A. den Kistenpass, Vorderrheinthal, la Greina u. s. w. (Die Gesammtübersicht der literarischen Arbeiten bei Heer]. c. p. 382—85). Das Oberland war Eschers Lieblingsaufent- halt in Bünden, besonders seitdem er in Brigels im Kreise der Familie Latour seine spätere Lebensgefährtin kennen gelernt hatte, Fräulein Bina Latour, eine durch seltene Gaben des Herzens wie des Geistes gleich ausgezeichnete Dame, mit welcher er sich 1857 zu einer leider nach wenigen Jahren wieder durch den Tod gelösten Ehe ver- band. So stand Escher in mannigfachen innigen Beziehungen zu unserer Heimath, in welcher die Kunde seines Hin- schieds vielfache und schmerzliche Theilnahme hervorrief. Wer diesen Mann gekannt hat, und ein solcher ist er in der vollen und ganzen Bedeutung des Wortes gewesen, wird die schlichte wetterharte Gestalt mit dem freundlich leuchtenden und doch durchdringendem Auge nie vergessen, und auch bei uns noch könnte mancher berichten, wie er 16 in Arnold Escher von der Linth einen thatkräftigen Freund in der Noth, einen einsichtigen und wohlwollenden Berather in gemeinnützigen, wie in wissenschaftlichen Fragen kennen gelernt hat. Die wirthschaftliche Bedeutung der Alpen lag ihm nicht minder am Herzen als deren rein wissen- schaftliche Erforschung, daher er sich für alle einschlägigen Fragen, wie Bergwerke, Verbauungen, Rüfen, Strassenanlagen Aufforstungen u. s. w. stets lebhaft interessirte; sein Ver- mächtniss zur Pflege des Alpenwaldes hat diese seine Ge- sinnung in ebenso praktischer als origineller Weise darge- than. Unserer Gesellschaft gehörte Escher seit 1857 als Ehrenmitglied an, Georg Wilhelm Röder, Schulinspector in Hanau und Fulda, hat durch ein achtzehnjähriges Wirken in unserem Lande während der Periode seines kräftigsten Mannesalters sich ein bleibendes Verdienst um die pädagogischen und wissenschaftlichen Bestrebungen unseres Kantons gesichert, und speciell die Naturforschende Gesellschaft nennt ihn unter ihren Gründern (1825). Wiewohl er bei seinem im vorigen Jahre (den 20. Dezember 1872) erfolgten Tode unserem Lande schon lange nicht mehr angehörte, so sind ihrer glaich- wohl genug da, die sich des trefflichen Lehrers erinnern, und rief die Nachricht seines Hinschiedes in der Öeffent- lichkeit lebhafte Theilnahme hervor. |) Geboren 1795 zu Caub am Mittelrhein machte er noch als Gymnasiast in den Befreiungskriegen die Schlacht bei Waterloo (1815) mit, wobei er sich durch besondere Unerschrockenheit hervortrat. ı) Vergl. G. W. Röder ein Biographisches Gedenkblatt von Dietr. Jecklin. Chur 1873. IKT Er studirte in Jena T'heologie, und betheiligte sich lebhat', an den Bestrebungen der damaligen Burschenschaft. 1818 wurde er Informator im Hause des Grafen Benzel-Sternau, der eine Villa bei Zürich inne hatte, und kam 1820 zur Zeit der blühendsten Demagogenhetze, welche in Deutschland der Ermordung Kotzebue's (1819) auf den Fuss gefolgt war, gemeinschaftlich mit Follen und Snell auf die Empfehlung von Prof. Caspar Orelli nach Chur an die Kantonsschule, namentlich für Deutsche Sprache, Geographie und Geschichte, Hier hat er bis zum Jahre 1838 als Fachlehrer, wie als Pädagog überhaupt mit grossem Erfolge gewirkt, ist aber auch in weiteren Kreisen zur Förderung mannichfacher wissen- schaftlicher und praktischer Zwecke rastlos und mit Erfolg eingestanden. Nach seinem Vaterlande zurückgekehrt, war er dort auf dem nämlichen Gebiete zuerst in Hanau, dann in Fulda thätig, wobei er jedoch vielfach unter den Vexationen des Hassenpflug'schen Systems zu leiden hatte. Er starb in letzt- genannter Stadt, 77 Jahre alt, in Folge wiederholter apo- plectischer Anfälle. Bis in seine letzten Tage blieb er unserem Kanton mit warmer Liebe zugethan und nicht ohne Stolz wies er dem Schreiber dieses, bei Anlass eines Be- suches, die schöne verzierte Urkunde vor, Kraft welcher ihm im Jahre 1827 der Kanton das Ehrenbürgerrecht verliehen hatte. Prof. Röder hat sich während seines Wirkens in Graubünden, wie schon angegeben, nach verschiedenen Seiten thätig erwiesen, und es ist zu bedauern, dass sein Bio- 5) 18 graph uns keine einlässlichere Kunde über die nicht un- beträchtliche literarische Thätigkeit des Verstorbenen, soweit sich dieselbe direct auf den Kanton bezieht, gegeben hat. Allerdings hat Röder manches in Zeitschriften ohne Bei- fügung scines Namens erscheinen lassen, und bei mehreren Schriften, die er mit Anderen herausgab, ist sein Antheil nicht immer festzustellen. Unserer Gesellschaft gehörte er vom Beginn ihres Enntstehens an, (seit 1359 ferner als correspondirendes, und seit 1870 als Ehrenmitglied) und sein Name erscheint öfters in den Protocollen anlässlich der von ihm gehaltenen Vor- träge und Mittheilungen (»über Vulkanismus, Erdbeben und heisse Quellen“, „über physikalische Auffassung des Alpen- gebirges“, „über ein populäres Thierarzneibuch“ u. s. w.) Das Eingehen des Sammler’s, veranlasste ihn mit B. v. Tscharner zur Herausgabe des Bündnerischen Volksblattes (1829 — 1812) das sehr viele, meist anonyme, Beiträge aus seiner Feder enthält. Als solche sind anzuführen: 1829. Die Wiesenverheerung des Engadins durch Mäuse. (Vortrag gehalten in der Naturf. Ges.) 1831. Die Einführung Spanischer Schafe und Tibetanischer Ziegen. (W. o.) Biographie des Apollinaris von Albin (des be- rübmten bündnerischen Arztes in Russland.) Die Cholera Morbus und das grosse Weltsterben im XIV. Jahrh. Ueber das Zusammenstossen der Erde mit einem Kometen im Jahre 1832. Haben die Schnee und Eismassen des Hochgebirges einen bedeutenden Einfluss auf die Temperatur der Luft in den Thälern und Ebenen der Schweiz ? -- 2 © I) Bene : 19 Aus der Lebensgeschichte des seligen Decan Lucius Pol. Wie eine andere Hauptseite seiner Thätigkeit der politischen und Culturgeschichte des Landes galt, finden sich auch nach dieser Seite im Volksblatt einschlägige Ar- beiten, so 1838. eine „Ehrenrettung des Freiherrn Donat von Vatz (ursprünglich in der wissenschaftlichen Zeitschrift der Basler Hochschule 1826)“, und „Ueber eine alte Verbindung Rhätiens mit dem Thallande Ursern. “ Besonders pflegte Röder auch die Sagenwelt unserer Alpen, wenn er auch den Forderungen der heutigen Wissen- schaft entgegen seine Stoffe freier behandelte, („Jörg von Jörgenberg“, »Der Goldfluss am Parpaner Rothhorn und Urdensee* „Rudolf von Rothenbrunnen oder die Entstehung des Klosters Churwalden“, „Das goldene Kegelspiel auf Ruchenberg“ u. A.). Es ist jedenfalls zu bedauern, dass die mit öfters vorzüglichen Beiträgen bedachte, gelegentlich auch mit trefiender Satyre gewürzte Zeitschrift, sich keines längeren Bestandes erfreuen konnte. Mit P. C. von Tschamer gab er als XV. Heft des Historisch-geographisch-statistischen Gemäldes der Schweiz den „Kanton Graubünden“ heraus. (St. Gallen und Bern 1838). Wie aus der Vorrede ersichtlich, ist der weitaus grösste Theil des leider nur in seinem ersten Theil er- schienen, sehr reichhaltigen Werkes von Röder's Hand; ebenso hatte er auch Vorarbeiten zum zweiten Theile hinter- lassen. 20 : Im III. Hefte unserer Berichte (1858) erschien seine letzte Arbeit über Bünden: „Nähere Bestimmung des Begrifis „Föhnwind“ und der richtigen Schreibweise seines Namens. “ Erwähnt sei nur noch eine Biographie des Dichters G. Salis-Seewis (St. Gallen 1842) und einer im Auftrag des Gr. Rathes verfassten staatsrechtlichen Abhandlung über das Doppelbisthum Chur und St. Gallen; denn ausserdem hat Röder noch Schulbücher und andere populäre Schriften verfasst. Manches Ungedruckte mag sich noch im Nach- lasse des Verstorbenen finden. Nieht unvergessen sei schliesslich noch Röder’s Eifer und Thätigkeit für die Hebung und Mehrung des kantonalen naturhistor. Museums, damals noch Eigenthum unserer Ge- sellschaft, sowie der Gesellschaftsbibliothek, die er durch 10 Jahre verwaltete; auch die Berufung Theobalds nach Chur ist seinem einsichtigen Rathe zu verdanken. Im Decembermonat des vorigen Jahres verstarb un- vermuthet an den Folgen eines heftigen Schlaganfalles Dr. Cont'ad Meyer-Ahrens (geb. in Zürich, den 30. April 1813, seit 1835 praktischer Arzt und Sekretär der Aut- nahmscommission am Kantonsspital). Als schweizerischer Balneolog in weiten Kreisen be- kannt und geachtet, hat er in seinem Hauptwerke „Die Heilquellen und Curorte der Schweiz“ sich speciell ein Ver- dienst um unseren Kanton erworben, indem er ') dessen 1, Verel. J. B. VI. 2364, VIIT 292, XI 222, XIV. 139. 21 sämmtliche Heilquellen und klimatischen Kurorte zuerst einer sehr eingehenden und sorgfältigen, vielfach auf eigener . Anschauung und mit Benützung der besten Quellen und Mittheilungen basirten Darstellung unterzog. Einzelne Par- thieen daraus: Alveneu, St. Moritz, Tarasp sind vielfach als Separatabdrücke verbreitet werden. (Seine erste über Bünden erschienen Arbeit ist unseres Wissens: „Das Klima des Davoser Thals, Vortrag 1844“) Der ersten (Zürich 1860) folgte bereits 1867 eine wesentlich ver- mehrte zweite Auflage. Der Verfasser verwerthete ferner die Beobachtungen auf seinen Reisen zu wiederholten Mitthei- lungen über unseren Kanton in verschiedenen medicinischen Zeitschriften; sein letzter unsere Bäder berücksichtigender Aufsatz erschien noch 1871. (S. „Literatur am Schluss des Heftes). Unserer Gesellschaft gehörte der Verstorbene seit 1869 als correspondirendes Mitglied an. Meyer-Ahrens hat neben dem balneologischen Gebiete, auch speciell das historisch-medicinische gepflegt und auch hier in sorgfältiger Behandlung der Details und Wahl der Quellen in gleichem Maasse Fleiss und Umsicht an den Tag gelegt. Seine letzte, unvollendet gebliebene Arbeit behandelte eine Zusammen- stellung der schweizerischen Volksmedicin. Ebenso war er einzelnen naturhistorischen Disciplnen nicht fremd, und wandte namentlich der Pilzkunde ein besonderes Interesse zu. „Der anspruchlose Mann hat seinem Vaterlande und seiner Wissenschaft treu und mit Erfolg gedient, an seinem Grabe stehen nur dankbare Freunde, keine Neider, kein Feind!“ ') !) Vergl. des Gorrespondenz-Blatt für Schweizer-Aerzte. N. 5 Basel 1873. — a —— 2: Bericht über die Thätigkeit der Naturforschenden Gesellschaft Graubündens im Gesellschaftsjahre 1871 —72. (Protocollsauszug). (519 —532 Sitzung). un I. Sitzung. 8 U. 1871. Wahlen in den Vorstand: Präsident: Herr Dr. E. Killias. Vicepräsident: = Inspector J. Coaz. Actuar: =..1. Dr. . B./ Lorenz: Uassier: - Hauptm. Chr. Bener. Bibliothekar: - Reetor H. Schällibaum. Assessoren: - ‘Oberst. EL: ::Salıs, - Prof. Chr. Brügger. Herr Coaz wies zwei ausgereifte Granatäpfel aus einem Garten bei Grono (369 m.) vor; der betreffende Baum ist 14° hoch und hat 7 Durchmesser. Nicht leicht dürfte ein Thal auf eine Länge von nicht ganz 6 Schweizer- stunden so scharfe Gegensätze bieten, von der Alpenzone des St. Bernhardins mit ihren hochnordischen Repräsentanten bis zu den Früchten der Mittelmeerflora. Herr Oberst Salis berichtete über die früher bei Chur nicht beobachtete Calamoherpe palustris (Sumpt- rohrsänger). Herr Coaz macht ferner auf das seltene Vor- kommen der Stechpalme (Ilex aquif.) in unserem Kantone aufmerksam und berichtet von Exemplaren, die er noch bei 5000° oberhalb Schuders beobachtete. Prof. Brügger er- wähnt einer Nymphaeca im kleinen See des Stälsersbergs ob dem Lunden, in der alpinen Region, während die See- roose sonst unserem Kanton vollkommen fehlt. Dr. Lorenz berichtet schliesslich über den Erfolg der Theobalds- stiftung, und die für das dem Verewigten gestiftete Denkmal ergangenen Kosten. H. Sitzung 13/XI. Vortrag von Herın Dr. Külias : Ueber die Perlmuscheln. UI. Sitzung 22,X1. Referat von Herrn Prof. Brügger: Ueber Kochsalzgehalt des Alpenheu’s (nach Siedamgrotzky; Vergl. J. B. XVI. p. 128.) Der Präsident wies eine Anzahl Naturalien aus Texas vor, Geschenke von Herın G. Hermann; Prof. Brügger zeigte einen ob Feldis (4500‘) er- beuteten Siebenschläfer vor, Dr. Lorenz ver- schiedene pathologische Producte. IV. Sitzung 6/XIH. Vortrag von Oberst 4. Salis: Die Verminderung der nützlichen Vögel und die Ursache hievon Kanton. V. Sitzung 3/l. 1872. Herr Ständerath 4. Hold sprach: Ueber Reform des kantonalen Jagd- gesetzes. Als Resultat der nachfolgenden Dis- v1. Vu. ST. IX, ba x]. X. XII. 2: cussion ergab sich der Beschluss, inı Sinne des Re- erenten (Rückgabe der Jagd an die Gemeinden und Einführung des Reviersystems) an den Grossen Rath eine Petition einzureichen. ') Sitzung. 22/1. Referat vom Präsid.: Ueber die geologischen Verhältnisse am Vesuv, und über afrikanische Zwergvölker (Peterm. Geogr. Mittheilungen 1871 IV). Sitzung. 31/l. Vortrag von Dr. J. Kaiser: Die Hippokratische Schrift über Luft, Wasser und Gegenden. Sitzung. 14 II. . Vortrag von Herrn Forstinspector J. Coaz: Ueber Vorkommen und Verbreitung der einheimischen Holzarten. (Zweiter Vortrag). Sitzung. 28,II. Herr Prof. Brügger referirte: Ueber den Paralellismus der Natur- und Cultur- geschichtlichen Gesetze, (nach Edg. Quinet). . Sitzung. 6/III. Schluss des obigen Referates. Sitzung. 20 III. Vortrag von Herrn Prof. Wilde: Ueber die Homerische Vorstellung des Welt- gebäudes. Sitzung. 10/IV. Vortrag von Herm Dr. X. Kellen- berger: Ueber Traubenkuren. Sitzung. 24,IV. Vortrag von Herrn Director Sehatz- mann : Die landwirthschaftlichen Zustände in Graubünden. ', Eine von dieser Behörde dem Volke zur Abstimmung unter- breitete Gesetzesvorlage ist, wenn auch bei starker Minorität, von dem- selben einstweilen abgelehnt worden. wirthschaftlichen Vereine ins Vernehmen zu setzen, um bei der obersten Landesbehörde „die Creirung einer ständigen kantonalen landwirthschaftlichen Commis- ’ sion“ zu erzielen. XIV. Schlusssitzung. 10/V. Vortrag von Herm Dr. P. Lorenz: Ueber das Geheimmittelwesen. . Verzeichniss der im abgelaufenen Vereinsjahre eingegangenen Bücher und Zeitschriften. (November 1871 bis Mai 1873.) Das nachfolgende Verzeichnis gilt zugleich als Empfangsbescheinigung. Moskau Bulletin de la Societe Imperiale des Naturalistes 1870.13. A. 18&214:—4:.1872.6 2. Nouveaux Memoires derselben XII 3. 1871. XIV. 24 1872. St. Gallen. Gutachten über Vogelschutz im weitesten Sinn von Dr. Stölker. 1871. Gesch. d. Verf. Ders.: Beiträge zur Pathologie der Vögel. Sep. Abdr. Bericht über die Thätigkeit der Naturwissenschaft- lichen Gesellschaft 1870/71. Lausanne. Bulletin de la Sociste Vaudoise des Sciences naturelles. Vol. %. 55.1810. Vol.’ XI. 66. 672108: Chur. Chemische Untersuchung des neuen Belvedra-Eisen- säuerlines von Dr. A. Husemann. 1872. 27 Fr. Wassali: Der Gemüsebau im freien Land. Frauen- feld 1873. Gesch. 'd. Verf. Colmar. Bulletin de la Societe d’histoire naturelle 12 et 13 annees. 1872. Wernigerode 4. G. Stichler. Palaeophytologiae status recens. I. Monocotyledonae. Gesch. d. V. Wien. Schriften des Vereins zur Verbreitung Naturhisto- rischer Kenntnisse XI. 1871. Jahrbücher der k. k. Centralanstalt für Meteorologie und Erdmasnetismus. Neue Folge. VI. Jahr- gang 1859. Bericht über die Verhandlungen der Meteorologen- Versammlung in Leipzig. 1872. Jahrbuch der k. k. Geologischen Reichsanstalt XXI. 3.4. RR. Generalregister der Bände des Jahrbuches XI—XX. 1872. Verhandlungen derselben 1871 Nr. 14—18 1872 Nr. 1—11. Verhandlungen des Zoologisch- Botanischen Vereins RT: 7871. XXm, 1872. @G. Künstler: Die unseren Kulturpflanzen schädlichen Insecten. 1871. Dr. M. Nowiecki: Ueber die Weizenverw.üsterin Chlo- rops taeniopus Meig. 1871. Mittheilungen der k. k. Geographischen Gesellschatt. IV. RUE Danzig. Schriften der Naturforschenden Gesellschaft. Neue Folge II. 1.1872. 28 Washington. Patent office Report 1858. 4 Bände. Smithsonian Reports 1869 und 1870, Report of the commissioner of agriculture (1869). 1870. Analytical Alphabet tor the Mexican and Central American Languages by H. Berendt. New-York 1869, War Departement, Circular Nr. 3 „Report of surgical cases in the army.“ 1871. Monthly Reports of the departement of agriculture. The Year 1871. Special Report on Immigration. 1872, Vom Handelsdepartement: Tri-daily Weater Map. Tri-daily Bulletin, je drei Blätter. Von der Smithsonian Institution: Annual Report of the Board of regents. 1871, Phisikal survey of Virginia by M. F. Maury, 1869, Report of the Geological survey of Nebrasca by F. V. Hayden. 1871. Indianopolis. First annual Report of the Geological sur- vey Indiana by E. T. Cox. 1869. Gesch, v. V, Mit Mappe, Boston. Historical notes on the Earthquakes of New Eng- land 1638—1869 by W. T. Brigham. 1871. Proceedings of the Society of natural history 1869 — 71. Vol. XII. Vol. XIV. 1— 14 Proceedings of the Amerikan Akademy of Arts and Sciences Vol. VII. Bog. 1—17. 29 Annual Report of the Museum of Comparative Zoology for 1870 and 1871. Application of Photography to Ilustrations ete, 1871. On the developement of Limulus Polyphemus by A, S. Paekard. 1872. On the early stages of Terebratulina septentrionalis by E. Morse: 1871. On the Osteology and Myology of Didelphis Virgi- giniana by J. Wyman. 1872. Nen-Haven. Transactions of the Connecticut Academy. Vol.71:.2: II. 1. Schässhurg (Siebenbürgen). Die Macht und Herrschaft des Aberglaubens, von J. Haltrich. 1871. Gesch. des Verf. Graz. Mittheilungen des Naturwissenschaftl. Vereins für Steyermark. II. 3. 1871. — Jahrgang 1872. Geologie der Steiyermark von Dionys Stur. 1871. Heidelberg. Verhandlungen des Naturhistor.-Medic.-V ereins. Ye (Sehluss). 181 1L. VL'18372. Von Herrn A. Waters als Gesch. des Verf.: Klimatologische Notizen über den Winter im Hoch- gebirge, nach Beobachtungen im Davos am Platz. Basel 1871. Stuttgart. Württembergische naturwissenschaftliche Jahres- hefte 1—3 1871, XXXII. 1—3. 1872. Neuchätel. Bulletin de la Socist6 des Sciences natnrelles, IX.) 1. H1BchE IV. 2.1802, Odessa. Von der Soci6t6 des Naturalistes de la Nourvelle- ussie: 30 Memoires 1872. (Russisch). Prodromus Florac Chersonensis auctore E. a Länder 1872. Index plantarum usualium florae Chersonensis auct, eod. 1872. Berlin. Verhandlungen des Botanischen Vereins für die Provinz Brandenburg. Jahrgänge 9—13. 1861 bis 1871. Deutsche Geologische Zeitschrift. XXIII. 3.4. 1871. RRIV IE 2 3 Lon2, Mittheilungen aus dem Naturwissenschaftlichen Verein von Vorpommern und Rügen. II. 187 LSV. lo Nürnberg. Abhandlungen der Naturhistorischen Gesell- schaft V. 1872. Padua. Tl Raccoglitore. Serie I. 8. 1870— 11. Atti della Societä Veneto-Trentina. I. 1. 2. 3. 1872. | Innshruck. Von Prof. Dr. Kerner als Gesch, d. Vert.: Ueber Iris Cengialti. 1871. Neue Pflanzenarten der österreich. Flora. 1870. Der Einfluss der Winde auf die Verbreitung der Samen im Hochgebirge. 1872. Novae plantarum species. Decade. I, II. 1870. Können aus Bastarden Arten werden? 1871. Wanderungen des Maximums der Bodentemperatur, Berichte desnaturwissenschaftlich-medicinischen Vereines. l» 41522,, LEERE, 21, Turin. „Cosmos“ Redigirt von G. Cora. 1. 1873. 3ollettino del Club alpino Italiano, VI. 1873. Zürich. Festrede an der VIII. Jahresversammlung des 8.144.:64.187 1, I. Wolf Dr.: Astronomifche Mittheilungen, 29— 32. Vierteljahrsschrift der Naturforschenden Gesellschaft. RIV. NETT Schweizerische Meteorologische Beobachtungen VIM. LAT. Protocoll der siebenten Versammlung des Thierschutz- Vereines in Genf. 1872. Versch. Beiträge zur Geschichte der Schweizerkarten. 1. „Eine Vorlesung von J. Peer 1817.“ 1873. Florenz. Bollettino geologico 1871. N. 1872-1873. 1—4. Memorie per servire alla Carta Geologica d’ Italia. OST AND Pr 2 PO NEM. Görlitz, Abhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft. XIV. 1871. Bremen. Beilage Tund II zu den Abhandlungen der Natur- wissenschaftl. Vereins. 1871 Abhandlungen. IT. KEN ER Freiburg :. B. Festschrift der Naturforschenden Gesell- schaft. 1871. Verhandlungen ders. VI. 1. 1873. Brünn. Geschichte der K.K. Mähr-Schlesischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur und Landeskunde von Christian Rittter d’ Elvert. 1870. ©. Diebel: Landwirthschaftliche Reminiscenzen und Conjeeturen. Brünn. 1870. Mittheilungen der Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbau’s und der Landeskunde. 51. Jahrgang. 187 Rs0052, Jahre), 18722 ı © 8 1 Notizenblatt der Historisch- Statistischen Section der- selben pro 1871. Verhandlungen des Naturforschenden Vereins. IX. 1871. xX,41872, Chemnitz. III. Bericht der Naturwissenschaftlichen Gesell- schaft. 1871. Pesaro. Eserecitationi dell’ Accademia agrarla XIV. Semestre 1.9.1870, Bamberg. IX Bericht der Naturforschenden Gesellschaft 1870. Halle «,S. Zeitschrift für die gesammten Naturwissenschaften, redig. von Dr. Ü. G. Giebel 37—40. Band Berlin. Bericht über die Sitzungen der Naturforsch. (resellschaft im Jahre 1870. Breslau. 48. und 49. Jahresbericht der Schlesischen Gesell- schaft für vaterländische Cultur. 1871/72. Abhandlungen derselben, Philosophische und Natur- wissenschaftliche Abtheilung. Venedig. Acti dell’ Istituto Veneto. XVI, Serie terza N. 10. Serie quarta I, II. 1. 2. 3.4. Augsburg. XXT. Jahresbericht des Naturhistorischen Vereins 18177: München. Sitzungsberichte der Mathemat. Physikal. Olasse der K. b. Akademie der Wissenschaften. 1871. a LET ED. Inhaltsverzeichniss der Sitzungsberichte für 1860 — 1870 (1872). Wiesbaden. Jahrbücher des Nassauischen Vereins für Naturkunde. XXVundXXVTI, 187172. (Ein Band.) 29 «)e) Dorpal. Archiv für die Naturkunde Liv-, Esth- und Kurlands 1Serier, V. 1, U 2. und 3. 1870/71. Sitzungsberichte der Naturforschsenden Gesellschaft IR. 2.271800. Bern. Von der Schweizerischen Geologischen Commission : Beiträge ete. Liefer. IX. Gerlach: Das Südwest- liche Wallis. Blatt VIII. des Dufour-Atlasses (So- lothurn-Zürich). Geologisch colorirt. Bericht der Geolog. Commission. (Ein Blatt.) Index der Petrographie und Stratigraphie der Schweiz von Prof. B. Studer. Geschenk des Verfassers. Bern 1872. Beiträge zur Geologie der Schweiz. I. (Bern, Lu- zern, Schwyz und Zug von fl J. Kaufmann.) Bern 1872. Studer. Gneiss und Granit der Alpen. Sep. Abdr. Actes de la Societe Helvetique des Sciences naturelles r&unie & Fribourg 1873. Mittheilungen der Naturf. Gesellschaft. 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Physikalisch-Oekonomischen kresellsenate. X. 1..2.,,.1810,71., AU 102 1872. %11.2.71.. 18,72% Brüssel. Annales de la Societ6 Malacologique de Belgi- Da eV. 181,0: Bulletins derselben. VII. Nr. I nnd seq. 1872. Relation de l'excursion & ÖOrp-le-grand etc. par 4 Thielens. Bonn. Von D. Kanitz als Gesch. d. Verf.: Ueber Ur- tica oblongata Koch. Verhandlungen des Naturhistor. Vereins der Preussi- schen Rheinlande 28. Jahrg. 1871.29. Jahrg. I. 1872. Passau. IX. Jahresbericht des Naturhistorischen Vereins. 1871. 38 Mailand. Atti della Societä Italiana di Scienze natural. Vol alV. 2. EWlort. Vol'XV. 129 1872. St. Petersburg. Bulletin de l’Academie Imperiale des Sciences. XVI 2.—6. Osnabrück. Erster Jahresbericht des Naturwissenschaftli- chen Vereins. 1872. Dürkheim. 28. und 29. Bericht der ‚‚Pollichia“. 1871. Marburg. Von der Gesellschaft zur Beförderung der Na- turwissenschaften: „Schriften“ derselben IX. Band, 1872. : X. Band Nr. 1—4. Sitzungsberichte pro 1870 und 1871. Hermannstadt. Verhandlungen des Siebenbürgischen Ver- eins für Naturwissenschaften. XXI. 1872. Landshut. III. Bericht des Botanischen Vereins pro Sala, LETZTE, Leipzig. Bericht über die Verhandlungen der K. Säch- sischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig. Mathematisch-Physische Classe. 1870. IM. IV, 1871. L—W. Dresden. Sitzungsberichte der Naturwissensch. Gesellschaft as SL. 4... L8Sa. ler ge A. Jahresbericht der Gesellschaft für Natur- und Heil- kunde 1871/72. Franke: Die Erde als organischer Körper. 1873. Hamburg. Berichte des Naturwissensch. Vereins zu Ham- burg-Altona pro 1869, und 1870. Abhandlungen desselben. V. 2. 1871. Frankfurt a,M. Fntomologische Excursion auf den Vo- gelsberg von L.v. Heuvden. Sep. Abdr. Gesch. des Verf. 36 Berichte der Senkenbergischen Naturforschenden Ge- sellschaft. 1870/71, 1871,72. F. Hessenberg: Mineralogische Notizen. 11. 1873. Davos. Davos in sprachlich-eulturhistorischen Umrissen von V. Bühler. Heidelberg 1872. Gesch. des Verf. Ulm. Verhandlungen des Vereins für Kunst und Alter- thum. Neue Reihe. IV. 1872. Regensburg. Correspondenzblatt des Zoolog.-mineralogi- schen Vereins. ‚XXV. 1870. XXVI. 1872. Garlsruhe. Verhandlungen des Naturwissanschaftlichen Vereins... V. 1871. Riga. Correspondenzblatt des Naturforscher-Vereins. 19. Jahrg. 1872. Die Bildung des Knochengewebes von L. Stieda. Festschrift. des Vereins. 1872. Luxemburg. Publications de Institut royal grand-ducal XI. 1872 Neubrandenburg. Archiv des Vereins für Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg. 25. Jahrg. 1872. Vifenbach aM. XI. und XII. Bericht des Vereins für Naturkunde. 1870 und 1871. Würzburg. Verhandlungen der Physikal.-Medizin.-Gesell- schaft. Neue Folge. U. 4. II. 1872, IV..l. 1873, Strassburg. S. A. Schwarzkopf: Beiträge zur Geschichte der Nationalökonomischen Studien in Italien. 1872. Gesch. des Verf. Neisse. XVII. Bericht der ‚‚Philomathie.“ 1872. ur Cherbourg. Memoires de la Societe nationale des Scien- ces naturelles. XVI. 1871/72. Darmstadt. XNotizblatt des Vereins für Erdkunde HI. 10. N Ke Geologische Spezialkarte des Grossherzogthum’s Hes- sen: Sektionen Biedenkopf und Worms von R. Ludwig. Prag, „Lotos“ Zeitschrift für Naturwissenschaften. XXT. 1871. Sitzungsberichte der k. böhm. Gesellschaft der Wis- senschaften. Jahrg. 1871. 1872. Aus den Abhandlungen VI. Folge 5. Band: Solin: Ueber graphische Integration. Matzka: Homer’s Auflösung algebraischer Zifter- gleichungen. Zenger: Die Tangentialwage. Sehöbl: Nervenendigung der Tasthaare. Küpper: Beiträge zur Theorie der Curven 3. und 4. Ordnung. Dienger: Ueber einen Satz der Wahrscheinlichkeits- rechnung. Weyr: Erzeugnisse mehrdeutiger Elementargebilde im Raume. Domalip: _Electromagnetische Untersuchuugen. Feistmantel: Steinkohlenflora von Kralup. Derselbe: Ueber Fruchtstadien fossiler Pflanzen. Salzburg: Mittheilungen der Gesellschaft für Landes- kunde. ' X1L. 1871. “277072: Salzburgische Kulturgeschichte in Umrissen von Dr. ZAiliner: » 181. Die Grabmäler von St. Peter und Honnberg. 1871. 38 Tirlemont. Von Herm A. Thielens: Voyage botanique et pal6ontologique dans l’Eifel. 1871. Schleins. Von Herrn Pfarrer Andeer für die Bibliothek: Gu£rin-Meneville: Les progres de la culture de lai- lanthe. Paris 1862. H. de Saussure: _Monographie des Guepes solitai- res. Geneve 1852. : Emden. 57. Jahresbericht der Naturforschenden . Sesell- schaft, WS 1% Kleine Schriften ‚ders. XVI. ‚Prof. Prestel: Die Winde in ihrer‘ Beziehung zur Salubrität. 1873. (Como. “Von Herm Abbate Anzi: Neosymbola Lichenum rariorum. (2 Hefte.) Analecta Lichenum rariorum, vel novorum. (2 Hefte.) Symbola Lichenum rariorum Italiae superioris. (e- nua 1864. Catalogus Lichenum in provincia ‚Sondriensi. Novi- Comi 1860. Gassel. XVI. XVII. und XVIH. Bericht ‚des. Vereins für Naturkunde. 1871. Schaffhausen. Mittheilungen der Schweizerischen Entomo- logischen. Gesellschaft. Vol. II. 1868—1872. Lyon. Annales de la Socists d’Agrieulture IV. Serie I. I. 1868—69. Zwickau. Jahresbericht . des : Vereins für Naturkunde. 1871. Klagenfurt. Jahrbuch des N aturhistorischen Landes-Mu- seums. X. 1871. Hannover. XXVI. Jahresbericht der Naturhistor. Gesell- schaft. 1871. Il. Wissenschaftliche Mittheilungen. 1 el ..,sepnulienstiM erlailftsnoenseeiW. 7 T Der Schwal (Telestes Agassizii) des graubündnerischen Rheinthals von Fläsch bis Chur. Von J. G. Am Stein, Med. Dr. (Vide Tafel.) Schon seit den Knabenjahren war mir ein kleiner Fisch bekannt, der sich in unserm Rhein und der Landquart fin- det, von den eigentlichen Fischern wenig beachtet, weil für den Markt kaum oder gar nicht gesucht.) Mein Bruder Rudolf und ich gaben uns seither manche Mühe den wissenschaftlichen Namen des Fischehens heraus- zubringen. Dass es zu den Cyprioniden gehörig, waren wir bald einig, weiter aber wollte es uns trotz vielfachen ') Selbst Extra Bestellung wurde mir von mehrern Fischern nieht besorgt, weil sie es nicht der Mühe werth hielten. 3* Vergleichens von Beschreibungen und Abbildungen, wie un- sere Hülfsmittel sie boten, nicht glücken. — Jüngst verflossenen 4. Juni 1872 erhielt ich einen solchen «Schwal» aus dem Rhein bei Zizers und gleich gieng ich daran eime Beschreibung zu notiren, die so ge- nau ausfallen sollte als mir möglich, und wie ich selbe nun folgen lasse: Länge des Fisches von der Nasenspitze bis zu An- fang der Schwanzflosse 12'/, Ctm. und von da zur Mitte der Schwanzflosse 1'/, Ctm.; grösste Höhe 4 Ctm., Rü- cken fast gerade, von der Schnauze sehr wenig, flach an- steigend. Mund unterständig, klein, wenig gebogen, ohne Bartfäden, Kiemenöffnung bis zur Kehle gespalten. 1! E 1/ 2% / 1 a NN‘ ’10\ 2 { 9/ g DE RN EOA. ROBIN SEITE Basis oder Rückenansatz der Rückenflosse 1'/, Ctm. lang; 1. Strahl einfach, die folgenden gegen die Hälfte zweigetheilt und am Ende büscheltörmig, 1. Strahl 14. mm. letzer nur 8 mm. lang, mit der Bauchflosse gleich weit von der Mundspitze entfernt. Basis oder Bauchansatz der Afterflosse 1'/, Ctm. lang, unterer Rand convex, hinterer concav. Schwanzflosse 19 grosse Strahlen, die beiden äusser- 2) D. bedeutet die Rücken- oder Dorsalflosse, P. die Brust oder Peetoralflosse, V. die Bauch- oder Ventralflosse, A. die After- oder Analflosse, ©. die Sehwanz- oder Gaudalflosse. Die Zahl vor dem Bauchstrieh bezieht sieh auf die einfachen, die nach dem Strich auf die zweitheiligen oder büschelförmigen Strahlen. Sq. bedeutet Schup- penrei‘hen und zwar die Zahl vor dem ersten Theilstrich diejenige über der Seitenlinie und die Zabl hinter dem 2. Theilstrich diejenige unter derselben, an der breitesten Stelle des Körpers, anfangs der Rücken- und Bauchflosse gezählt. Die Zahl zwischen den Theilstri- chen begreift die Sehuppenzahl der Seitenlinie. — 43 sten ungetheilt, nicht gezähnt; Basis oder Körperansatzl!/, Otm. breit; vom Ende der Jinea lateralis bis zur Spitze der obern Schwanzflosse 3,3 Ctm.; die ganze Flosse ziem- lich ausgeschnitten, über dem längsten obern Strahl gegen den Rücken hin 4 und ebenso am Bauch 3 sich verkür- zende, einfache Strahlen. Schuppen mittelgross mit concentrischen feinen und fächerförmigen wenig erhobenen Radien geschmückt. Die linea lateralis zählt 54 Schuppen, über derselben bis zum Beginn der Rückenflösse sind 9, unter derselben gegen den Bauch noch 4 Schuppenreihen. Färbung: über den Rücken grünlich grau, mehr nach den Seiten bekommen die glänzend weissen Schuppen einen bläulichen Schimmer, einige wenige vereinzelte eine gelb- röthliche Färbung, weiter ist alles silberig glänzend, ebenso der Kiemendeckel und Quadratbein. Die Basis der Rü- cken-, Brust-, Bauch- und Afterfiossen, sowie der Zwischen- raum zwischen Kiemendeckel und Quadratbein orangegelb- röthlich gefärbt, auch die linea lateralis zeigt diese Fär- bung, die sich aber bei Betrachtung durch die Luppe auf die Drüsenausgänge beschränkt und dann als eine Reihe von röthlichen Strichtleckchen erscheint. Die Iris des Au- ges ist rein gelb goldig glänzend. Die Strahlen der Flos- sen sind von Reihen winzig kleiner, schwarzer Punkte einge- fasst, diesich bei Rücken und Afterflosse gegen das Ende so inehren dass dieser Theil der Flosse eine dunklere Fär- bung erlangt. Hinter dem Auge beginnend zieht sich eime breite (circa 3—5 Mm.) Binde von schwarzen Punkten, bis un- zefähr zur Mitte der. Brustflosse die linea lateralıs mitten in sich aufnehmend, später über derselben verlaufend, bis schliesslich gegen das Ende des Körpers die Linea wieder theilweise überschritten wird. — Den 6. Juni erhielt ich noch ein Exemplar von ganz gleicher Gestalt und Grösse. Die Verhältnisse der Flossen sind ebenso die nämlichen, ausgenommen, dass hier bei der Afterflosse 2 einfache oder ungetheilte auf 9 getheilte kom- men also A ?/,. — Die Zahl der Schuppen auf der Seitenlinie ist wieder 54, ebenso sind über dieser Linie 9 Schuppenreihen, un- ter derselben aber zähle ich hier 4 Schuppenreihen bis zur Bauchflosse und alsdann noch 2 Reihen bis zur Mit- tellinie des Bauches, auf der an der Brust auch noch eine Reihe verläuft. Die Färbung im Allgemeinen und Besondern ist leb- hafter als beim ersten Exemplar, so das Grüngrau des Rü- ckens, das hier tiefer und glänzend; die linea lateralis ist breiter und lebhafter gefärbt, ebenso die Umgebung des 4eckigen Knochens; nicht allein dieser, auch der Knochen um’s Auge und der äussere Augenring sind silberig; die dunkle, charakteristische Längsbinde, ist hier dunkler, her- vorstehender und .durchkreuzt den obern Drittheil des 4- eckigen Beins über dem Kiemendeckel, dann das Augen- bein und zeigt sich selbst noch lebhaft auf dem grossen Augenring. Den 15. Juni endlich bekam ich vom nämlichen Fang- ort noch 2 Stück dieses Fisches aber auffallend kleiner und von etwas anderm Ansehen. Die Körperlänge bis zum Ansaz der Schwanzflosse ägt hier nur 9'/,Cent., die Höhe des einen nur 2 Cent., +45 des anderen 2 Cent. 2 Mm.; der Kopf oder vielmehr die ' Schnauze erscheint zugespitzer, sonst aber sind die Zahlen- verhältnisse der Flossen und Schuppen und auch die Zeich- nung ganz gleich den ersten zwei. Die Färbung aber ist weit lebhafter und intensiver, so das Grüngrau des Rückens, die dunkle Seitenbinde, das Rothe der Seitenlinie und der Flossen, über den äussern Augenring und über den Silber- glanz des 4eckigen Knochens, des Kinndeckels und der Schuppenreihen unter der linea lateralis ist ein goldiger Schimmer hingehaucht, der besonders bei dem Einen wun- derschön spielt, jenachdem man das Fischlein wendet. — Die Schlundknochen sind stark winklig gebogen und der Winkel, der links 7 und rechts 6'/, Mm. von der Vereinigungsspitze der Knochen entfernt, springt stark vor und steigt gleichsam in einer etwas gewölbten Leiste links in den 3. und rechts in den 2. Zahn auf. Von diesem vordern Winkel zum hintern nur wenig vortretenden Win- kel misst der Knochen schwach 5 Mm.; der hintere auf- steigende Fortsatz von da zur Spitze 4 Mm. — Die Zähne stehen auf diesen Schlundknochen Zreihig, links 2 und 5, rechts 2 und 4; die innern Zähne bei- derseits bedeutend kürzer und schwächer denn die äussern, die Kronen seitlich zusammengedrückt und häckchenartig nach oben und hinten umgebogen; links zeigen der 2., 3. und 4. Zahn unter dem Häckchen noch einige ungleiche Kerben, rechts ist dies am 2. und 3. Zahn nur in gerin- gem Grad bemerkbar. Der 5. Zahn links scheint unten wenig über dem Knochen abgebrochen gewesen und jetzt wieder frisch ersetzt zu sein. Von der etwas wulstigen 46 Bruchstelle erhebt sich nämlich der Zahn glashell und ist oben noch nicht in das Häckchen umgebogen. Die Schwimmblase ist durch eine Rinschnürung in 2 nicht ganz gleiche Hälften getheilt. Auch die Vermuthung dass die grössern Exemplare laichende Weibchen, die klei- nern lebhaft gefärbten Stücke aber Männchen im Hochzeits- kleid seien bestätigt sich durch die Section. — Zu meinen ältern Hülfsmittelnhatte ich nun durch die Güte des Herrn Kollega Dr. Killias das treflliche Werk von Th. E. v. Siebold „Die Süsswasserfische von Mittel- Europa‘‘ zur Benutzung erhalten und mit dessen Hülfe glaube jetzt, mit voller Sicherheit unsern Schwal als 7ele- sles Agasizii Heck., (Srömer im Baiern, Ryserli oder Ryssling der Sihl bei Zürich, Aerzele der Reuss) zu bestimmen. — v, Siebold sagt nun I. c. p. 215 dass der Strömer in Baiern auf schnellfliessenden Seitenflüssen der Donau, Lech, Nler, Inn u. a. beschränkt sei, im Hauptstrom jedoch nicht vorkomme, dass es sich ebenso im österreichischen Donau- gebiet verhalte und ein ähnliches Verhältniss auch für das Gebiet des Rheins bestehe, indem der Strömer im Rhein selbst fehle, in der Reuss und der Sihl bei Zürich, einem Nebenfluss der Limath dagegen seit lange unter obigen Lokalnamen bekannt sei. Ich sehe jedoch nicht ein warum dieser Fisch nicht auch im Hauptstrom vorkommen sollte, sobald sein Lauf (im obern Theil desselben) die Verhältnisse von Strömung, Grund und Uferbeschaffenheit bietet, die denjenigen seiner den Fisch führenden Nebenflüssen entspricht. Diess mag nun allerdings bei unserm Rheim, als einem echten Gebirgsstrom AU WR 47 eher der Fall sein, als bei der Donau, die auch in ihrem Oberlauf mehr die Verhältnisse der Ebene bietet. — Ueber Lebensverhältnisse des Schwals dahier habe tolgende freilich nur noch spärliche Aufschlüsse erhalten. Im März und April erscheint der genannte Fisch in grösserer Anzahl in unserm Rhein; auf Mai und Juni falle seine Laichzeit, im Herbst verschwinde er wieder grössten- theils; einzelne Exemplare sollen aber auch im Winter vor- kommen. Sein Lieblingsaufenthalt seien Flussstellen mit sandi- gem oder lettigem Grund und ruhig fliessendem Wasser d. h. natürlich mit Bezug auf die Strömung des Rheins bei uns, wo er auch in seinen nach unsrer Ansicht oder Ausdruck sanftfliessenden Stellen ein bedeutend stärkeres Gefäll hat als in seinem tiefern Lauf. — Th. v. Siebold 1. ce. sagt p. 215, dass die Laichzeit (sc. in Baiern) auf März und April falle. Ob diess nun auch mit dem Frscheinen des Fisches in unserm Rhein im Frühjahr zusammentrifft und die Laich- zeit hier bis in Juni dauert, (denn dass dieselbe zu dieser Zeit wenigstens noch nicht vorüber, beweisst vorliegender Fall,) oder ob dieselbe sich hier so viel verspätet, oder end- lich gar zum zweitenmal vor sicht geht, das müssen wei- tere Beobachtungen aufklären. @, Heller in: „Die Fische Tirols und Vorarlbergs in der Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg 1871,‘ welche Schrift ich nachträglich noch zur Einsicht erhalten, führt den Telestes Agas. für das Tirol,-Inn,-Sill- und Draugebiet, nicht aber für den Rhein und Il in Vor- 48 arlberg an. Doch bin ich auch mittelst seiner analytischen Tabelle zu keiner andern Diagnose gelangt. Telestes Savignyi Bonap., der nach Heller dem ersten sehr nahe kommt, und im Mai und Juni Jlaichet, kann es gleichwohl nicht sein, theils weil dieser dem süd- lichen Alpengebiet (Etsch etc.) angehört, hauptsächlich aber weil auch die hier gebotenen Unterscheidungsmerkmale ge- radezu für T. Agas. sprechen; ich halte daher die gewonnene Diagnose für durchaus richtig. So wenig Werth nun dieser kleine Fisch bei dem essenden Publikum geniesst, so interessant müssen für den Forscher Aufschlüsse über seine dasige Verbreitung sein, rheinauf und rheinabwärts, sowie über sein hauptsächliches Winterquartier, so dass Notizen hierüber, sowie über Dauer der Laichzeit und Abweichungen oder Veränderungen in Grösse, Form und Kleid in unserer Gegend sehr willkommen und verdankenswerth sein werden. — Zizers, Herbst 1872. OR Meteorologische Beobachtungen in Graubünden vom 1. Desember 1869 bis 30. November 1871. Indem, wie früher mitgetheilt, eine Unterbrechung in den Publikationen der Eidg. Meteorologischen Beobachtungen (Band VII) die Red. der speziell unseren Kanton betreffenden Mittelwerthe verzögert hatte, haben es die Umstände mit sich gebracht, dass in diesem Hefte unseres Berichtes zwei Jahrgänge auf ein Mal nachgenommen werden mussten. Da sich ferner das Material durch Hinzukommen neuer Stationen vermehrt hat, wurden dafür die beiden der Ver- gleichung wegen beigezogenen Stationen Sargans und St. Gotthard um Raum zu gewinnen fortgelassen. Ausser- dem haben sich folgende Veränderungen ergeben: Mit dem Jahr 1870 ist die Station Zernetz einge- gegangen. Guarda wurde durch Herrn Pfarrer Mohr wieder aufgenommen, als ganz neue Stationen werden Präz (Herr Pfarrer Rizaporta), Tarasp-Fontana (die P. P. 4 SU Capuziner), Fuldera (Herr Lehrer Andeer), Lü (Herr Huonder), Bad Alveneu (Herr Dr. Weber), Flims (Herr Pfarrer Darms) und Zillis (Herr Pfarrer Candrian) aut- geführt. Für den Jahrgang 1871 fällt Tarasp wieder weg; ebenso ist Bernina La-Rösa eingegangen; hingegen neu hinzugetreten Savien-Platz (Herr Pfarrer Meisser) und Neubach bei Chur (Herr Fabrikant Sulzer). In Thusis hat durch Wechsel des Beobachters vom Juni 1870 bis Juli 1871 eine Unterbrechung stattgefunden, die Beob- achtungen werden nun wieder regelmässig durch Herr @. Müller fortgeführt; die Höhe der ebengenannten Station erscheint ausserdem mit 711 m. angegeben (früher 706 m.) Einige Lücken sind so weit es thunlich erschien unter Vergleichung mit den nächsten Stationen ergänzt worden; die interpolirten Zahlen sind mit einem * bezeichnet. Da der Raum unseres Berichtes für meteorolg. Mit- theilnngen ohnehin ziemlich in Anspruch genommen worden ist, musste von der projektirten Verwerthung des schon ansehnlichen Materiales für übersichtlichere Zahlen und all- gemeine Schlüsse über die meteorologischen Verhältnisse unseres Landes überhaupt, Umgang genommen werden. Der zunehmende Ruf unseres Kantons als Sommer- und selbst Winteraufenthalt verleiht dem Studium der Meteoro- logie neben dem wissenschaftlichen Werth einen direkt prak- tische Bedeutung, und so möge dasselbe allen unsern geehr- ten Mitarbeitern, denen wir hiemit wiederholt unseren Dank aussprechen, stets bestens angelegen bleiben. K. nn nn u 4 f WR ee 5 af gi; i r ul Re e Be y RG PR Kir ra N u) K TEA ” eff . f .. L Jar) Meteorologische Beobachtungen ! vom Dee. 1869 — Nov. 1871. Monat December. Höhe | Temperatur (C ) Station übs/Maeril — = oT oo . Ss | 3 Y or D in Meter | Witte] ‚ Minimum Maximum Südliche Thäler: St. Vittore . ..1,.268.| 1.30 —11,21 28 Castasegna . | 100 |. :0.76— 923.10 20 Brusio I 007 | 0 1.19) 8.0), 00 Bernina (La Rösa) . | 1873 | | | | | | Nördliche Thäler: | | | | | | Mazschlina, 0.2.0... 1.848, |. .0.87.|4 12.0 NS Reichenau ..1 597 | 0.88 —13.7| 10.4 at a ee DE een: 73. Thusis . ..1 711 | 0.30 —13.0| 10.0 Alveneu-Bad . 21000930 1—3.50* Zillis .. 933 1-37 —18.5| 7.9 Bis u... an au LOSE | en en 0 oetee.| nom Klosters . : j .. 1.1207 |—2.75/—16.6| 5.6 Churwalden . ak —13.0| 1.8 Schuls . { i ...,.1220 1—4.70%—20.2| 2.4 Platta-Medels . ‚rly13 7941-2001 -226 Bla Tarasp-Fontana. „5 1.201 14.62 27.00 a Splügen (Dorf) . | ..1.1471 |—4.04 —25.8| 44 DavosPaze . . ....| 1556 |—5.67|—22.4| 4.9 Fulda . . | 1641 | | Scanfs "12650 17.70 | 30:0) es Guarda . .. | 1650 |—5.59 --21.4| 8 Bevers . 1 1715.1--7.36) 284 0 Sils-Maria . 1.1810 |-6.20|-23.8|) oe Lü . | 1928 |—-5.56 18.00 58 Bernhardin (Passhöhe) .....2070 |—6.89'—18.9| 4.3 Julier (Veduta) . | 2244 |—7.73|— 234) TA | ou oo Jahr 1869. Barometer | Relative Feuch- | auf 0 in Millimeter \ tigkeit in ', | II Fe" a | Au re Mittel NER ee A I x I RER, Ur ü * Anzahl ' Hohe m Mittel Minimum Maximum | Mittel | Minimum in 0), | der Tage . Millimeter e | | | Bi Le Bewökung Niederschag 736.30. 791.3 2524 |»824| 17 | 66 18 239.9 698:19 1..682.8 K 213.7 1006.91 36 |, 6% | .17...1008 692.56 |, 677.6 | 708.2| | 69 15 | re 712.07 | 697.8 |-727.0|84.7| 29 62 17.02 707.20 |.692.6| 722.4 | | 74 15,21, 708.39 1.693.7 | 723.5 |.78.9| 37 57 16 34.4 697.00*% 681.4| 711.8 | 69 10. | 6048 | | | 9 | ! | 10* 655.77 ).640.7 | 669.3 |:82.2| 44 DS ee 655.59 | 640.9 | 669.1 | 78.5| 42 | 65 15,51, | 54 642.75 | 628.4 | 656.4 | 75.1| 36 71 16, ee | | | | 8 633.88 | 618.5 | 648.2 | | 62 24 122.0 622.65 | 607.6 | 636.9 | 88.7 | 38 62 st sans | | 14 | | | | 68 15 616.04 | 600.4 | 630.7 | 89.6| 39 | 66 >R | „anlg 608.33 594.6 622.8 | 845 46 | 76 18 | 106.3 | | 59 ee 588.35 | 573.0 | 602.8 | 76 1.42.0978 574.87 | 559.6 | 589.1 NN RER tl 54 Monat Januar. Temperatur (Ü.) Höhe Station üb. Meer — —- | in Meter | Mittel | Minimum Maximum 2 - ss Alien, a e & Südliche Thäler : | | | St. Vittore 368 Li1.80 kri8 4 bEaD Castasegna 700 |-21.12 : 229 3 P E58 Brusio 177 10.86 1 19.2 00.88 Bermina (La Rösa) 1873 | Nördliche Thäler ; j Marschlins 545 |-1.86 14.3 | 10.4 Reichenau 597 129.44 122 175.8 VL Chur 603 I—1.64 —12.1 8.5 Thusis 711 |—2.92|-14.5| 7.0 Alveneu-Bad h i | 9830 |—5.70 1880 4.0 Flle >. i ll) gasr]2-Aar Na Flims ı 1102 1—2.82|—16.5| 9.1 Präz | 1186 |—3.70 | —15.8| 7.5 Klosters . | 1267 125.59 1-291.0 7.78 Churwalden 1213 |— 8.96 |-17.0) 6.2 Schuls 1220 |—7.611—19.6| 1.4 Platta-Medels 1379 2271 6 218,3 0 Ra Tarasp-Fontana. 1401 |—8.24 —19.5 1.9 Splügen (Dorf) . 1471 |—8.76 |—24.4| 4.4 Davos-Platz 1556 |—8.67 I—25.7| 2.8 Fuldara . 1641. 1-— 6.51 -=13.5 | 2 Scants 1.1650. 12.751 31,0 Ss Guarda 1650 |—8.53 —22.4| 2.1 Bevers 1715 ı-11.58|—28.4| 2,2 Sils-Maria > 11 1810 49.76 20.8 )C.E8 Lü ... 1 1918: 7.64 |==16.0 OS Bernhardin (Passhöhe) | 2070 |--8.15 18.8 | Oase Julier-Veduta 2244 10.28 — 24.0) 1.0 Zt £ ot Jahr 1870. Barometer Relative Feuch- | en | in auf 0 in Millimeter u SHRMIE In 07, ee owung|ı menu == en — sell fezs - ae . I| no | Mittel | y SL: N BE HEne Kr TR ' Anzahl | Hohe in Mittel | Minimum | Maximum Mittel Minimum imo der Tage Milimoe | | Talea are Tr 31 31 2, 70143 \17693:8 |9207.11 647 |: 32 39 2 3.5 695.78 | 687.6 | 702.4 38 2 8 TR (TOD NN 9 | AT 53 7 21.8 7110.48 1.704.7.17717.0 | 61 4 DE 7 ION 16.706.060 |.718.21 18535 | 35 56 7 32. 00.23 | 694.2 | 706.8 49 3 18.0 9) 9 7 | 2 659.24 653.7 | 664.2 | 81.4| 46 48 7 44.3 658.98 | 654.1 | 663.9 79.8 43 46 9 .143.6 | | | 35 545.82 10640.8 1650-5 MRS | 29, 140 6.1.20.6 | | 4 636.97 | 631.1 | 642.4 | 35 11 13.8 562.76 | 621.4 631.4 | 85.2| 52 47 8 24.8 | 52 2 | | 3 | | | 43 6 618.93 | 613.1 | 625.5 | 87.3| 52 42 8 11.8 610.76 |1605.5 | 617.58| 77.9| 48 | 44 2. ein | | 40 A 590.78 | 585.6 | 599.2 | | 86 4 :.1.,20;4 577.29 | 572.5 | 583.01 | 45 ia Monat Februar. Temperatur ((.) Höhe Station üb. Meer ——— | = lin Meter. | Aittel | Minimmm | Maximum a | | en R h Südliche Thäler : | | | | | St. Vittore 268 | 180 | 5:8 aa Castasegna ı 700 0.39 —8.7| 8.8 Brusio ; .. %70 1,0857 00 Faro Bernina (La Rösa) . a Eusn| | | Nördliche Thäler : | | Marschlins R : 1 ı 345 0.57 2.19.1168 Reichenau 597) 1>-0.7..| 110,4 Re Chur i ' 608: |£.:0L.13 | 211985) Has Thusis | 711 | 0.03 |=-10.0|) 12.8 Alveneu-Bad . . 920 | 2,131 12.0) 100 Zillis aa 125 | 10 Flims 1102: |. 05812109 Präz 11.86). 0.50, 123) 180 Klosters dt 2207: 211908) nor Ba Churwalden . i 12178: |20,83. 2196| #0® Schuls 19205) -3:81* As ae Platta-Medels 1379 21,52 2 mn) Ca Tarasp-Fontana. 1401 |—4.26|—14.8| 6.3 Splügen (Dorf) . 1471 13,89 —-20.3| 4.6 Davos-Platz 1556 —5.15 — 21.0) 7.3 Fuldera . 16411 | — 5:32.41) #38 Scanfs 1650 1— 7.87 25.0) 28 Guarda . 1650 |—4.98 |—17.7| 4.9 Bevers 1715 |—7.38 —22.9| 6.5 Sils-Maria ‚ 1810 |—6.76 —17.6| 3.5 Bu): ‚1918 —6.03 —15.7| 3.7 Bernhardin (Passhöhe). 2070 i—6.15 |—16.7| 0.7 Julier (Veduta). 2244 \|6.97 |—19.0) 2.0 St ıf Jahr 1870. Barometer auf O0 in Milimeter. l = { ‚Relative Feuchtig- u N keit in), Bewölkung | Niederschlag Mittel NT Mittel | Yin Bee Mittel Min in % der Tage Ken Inga Weka | | | | | | N | | 022 AhAes 81.1, 30 | 67 | 10.000089 698.30| 682.6 | 709.4 | 77-21 30 7a. | 12,0, 320 692.41| 677.2] 703.3] | 65 | 6 N | 11,86 | 698.9 | vas.2| 85.2| 37 | 52 | 7 | 286 106.75| 693.5| 718.4 | 56 4 | 18.7 707.98| 695.8| 719.5) 79.4| 35 | 54 a : 696.89 | 682.4 | 707.8 | 47 2 | 9.0 | | | ai | | | | 6 | | ie | | | | 1 GaB21 640. ar665. 7A 87 | Ar .\ı el 238 654.87 | 641.8| 665.6 | 80.0| 35 a0, | ‚See DE 642.37| 629.3| 652.4] 73.5| 38 | 46 | 7 | 197 | 6 633.27 | 618.9 | 643.6 | 45 13 1 Ola 622.23| 608.9| 632.6 | 83.61 35 47 Sal | ara | 10% | Bol ae 615.78.1.600.7| 626.311 ,86.4| 40 | 53 | 17 . 266 507.0810593.8K 617.41,83.1| 52 | 67 ı 8 Asus se | 6 588.02 | 572.7| 597.9 0 574.03| 562.3 | 584.4 | 52 a Monat März Station Höhe | Temperatur ((.) in Meter | yitie] ‚ Minimum | | | Tree Südliche Thäler : | | St. Vittore 268 IN ET 20 Nr Castascena ID 4.65| —1.7 Brusio | True Bemina (La Rösa) | 1873 | Nördliche Thäler: | Marschlins | 545 1.2.68. 8.5 keichenau \.-597 102,58 Chur | 603 |. 2.951 —6.3 Thusis a er Alveneu-Bad | 930 | 1.591 8.0 Zillis . 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Meer ‚ In Meter | Mittel | Minimum | Maximum Südliche Thäler: | | | I} St. Vittore . 268 | 12.72 2.4 | 23.6 Castasegna . 107.00 9.,10:35 1.5 | 20.8 Brusio . a SIEHT 708 0.8 | 21.8 Bernina (La Rösa) . 1873 | | I | Nördliche Thäler : | Marschinns . . 0. | 545 | 843| —2.4| 922.6 Reichenau .. | 897 | 8.36| —3.4| 21.2 ur, $ . | 603 | 8.98| —0.1| 20.9 Phusis . nl eg 8.7L| —1.2 vos Alveneu-Bad . { a #90 6.72| —1.01 20.0 Zillis \ 2 : „ul 9381, »D:7181,. end we : Flims . i 2 3101202 6.46| —2.0| 17.5 Präz | 1186 | 5.99) —1.2| 16.9 Klosters . : . | 1207 | 4.19| —6.0| 17.1 Churwalden . .. nl2L32r 4.6302 0 Schuls . : \ . | 1220 | 4.607, — 2 Platta-Medels . . 1 1379 | 3.83) —3.8| 16.5 Tarasp-Fontana. ..- 11 1401) 1..,8.13 |. 5,0 30a Splügen (Dorf) . „Sinldql 2.51) —8.2| 14.2 Davos-Platz . S . 1,1996 -0.69 | —9.9 2 Fuldera . . 1 1641 | 2.88| —5.0| 12.5 Scanfs . = 111650 0.61|:-12,5| 12% Guarda . 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Barometer Relative Feuchtig- 2 £ auf 0 in Milimeter. | keit in®,, "|| Bewölkung | Niederschlag Ri TER W Mittel | zahl | Yohe in Nittel | Minimum | Maximum | a | nie in % der Tage | Millimeter | | 736.94| 721:9 | 7514| 742 21: | 32 | 12085% 00:06) 686:2 | .@Lai7 68.5) 23.) 48 17 Er 694.24 | 679.0| 708.3 SE WER: 15:8 | | | | | 713.93 | 698,5 | 726.6| 7.0| 29 | 53 | 217. \185;3 709.16 | 693.9 | 721.5 | | 62 | 16:»)240:6 712.45| 697.3| 725.0) 68.6| 23 58 12 [150.4 | | 57 8 | | 9 | 15 | | | 9 658:35| 644.5.) 610.3 | 73.3) 33 |°.56 | 17: (rom 658.33 | 644.6 | 670.2 73.01 30 | 52 .| 17° 198.2 655.71| 641.5 | 668.4 | 55 15. 46 645.53| 633.0| 657.4 | 77.1) 35 | 50 17 114.0 "637.08 | 624.1| 649.3 | 48 17 167.5 625.65 | 613.5 | 637.7 | 78.6| 29 57 16%] 2481 47 6 14. 41 4 619.39 | 606.7 | 632.0 77.5| 26 48 | 17. 76870 611.94 | 600.4 | 624.1 | 76.8| 35 56 15 | 51.9 47 10 592.69| 580.5| 604.6 ae 579.11 | 566.5 | 590.7 | 57 8 * De Monat November. | 4 Höhe | | Temperatur (C) Station ‚ üb. Meer | | e MateR,. Mittel | Minimum | Maximum Me 1 ee BAT = —— Be 1. Südliche Thäler: | | St. Vittore ı 268 | 5.80| —1,3| 13.0 Castasegna ı 700 | 4.24| —2.6| 10.5 Brusio j 777 488 | 1:2! 1204 Bernina (La Rösa) | 1873 Nördliche Thäler: | Marschlins 545 551 | er Reichenau 597 4:50] 2ER] EIS Chur | 603 | 5.09] —1.1 +5.8 Thusis 1° ala Alveneu-Bad | 930 | 1.141: 8.04.1250 Zillis 933.1 3.25) 0.01 ae Flims 1.1102. 3,18 | Salon Präz | 1186 2.81] —3.0 Hr Klosters . | 1207: | 1.04 |:21050 | 2028 Churwalden | 1218 2:35| 6:8. EB Schuls . | 1220 %09) 8686| 58 Platta-Medels ı 1379 1.43) —9.9| 9.7 Tarasp-Fontana. | 1401 Splügen (Dorf) . 1471 |—0.33 1—10.8 | Davos-Platz | 1556 |==1539 | 14.2 Fuldera . | 1641 |—0.93 |—10.7 Scanfs ı 1650 |— 3.50 |—16.2 Guarda . 1650:1--0,99 2211.77 Bevers 1715 |-+3.07 |-=20:0 Sils-Maria 1810 |—2,81 |—15:8 Lü | L91871-9,23, |, 501 Bermhardin (Passhöhe) | 2070 |—3.40 |—12.3 Julier (Veduta) . | 2244 |—4.03 |— 16.0) l SH. ou Jahr 1870. meter Relative Feuch- | aul I Millimeter | tigkeit in °/, | BERN | NIRDBESEHTES Te ER TFT =, 0.17 Mitkal) LURFRG 00, on Nittel Minimum | Maximum Mittel | Minimum Ä in 9, Alk | ee | | KR I] | 736.69 | 720.0| 745.5 | 83.2| 23 56 20:.1223.3 699.17 | 683.0| 707.4 | 75.6 | 34 68 | 20 11664 693.33 | 678.2| 701.2 60 12 | 43.9 712.54 | 696.9| 723.0 | 73.1| 24 61 14 | 87.8 707.90 | 692.0\ 717.5 a 11 [157.0 710.83 | 696.1| 721.7 | 70.2| 34 | 68 9 | 78.9 3. 64 10 | | | | 6 | | | 12 | | 6 656.35 | 641.8| 665.2 | 77.0| 31 50 10 .| 68.2 656.59 | 641.9 665.2 | 78.3| 33 | 62 |1a lisas | 86) |, LE 643.80 | 628.4 | 651.3 | Br.a| 32 | 61 |.100 l9A856 635.32 | 619.1, 643.0 | 86 |. 21.996,32 623.48 | 609.5 631.4 35.1, 43.1756 |. 121728 | | | | &3 LEW | | | 13 | | IRA U LE 617.83 | 601.9| 625.8 | 87.0| 39 | 59 16 151:4 609.97 | 596.1| 61T.a | 81.2 37 | 66 18 177.5 | | | | 64 a0 590.45 | 575 2 597.7 | | 71 13 12804 576.98 | 562.9| 584.2 | 68 9 | „u. Wo u Pie IT rn nr # » , Pe er Aare = De Bi gt N EITORE SPEER ZE: ns el u u 3 a A ib A Pina 44 . = gro Tr eh a Ka erae r ne an ne Fa ne rn vu Jahrgang 1870. —T © Station | | Südliche Thäler : St. Vittore Castasegna Brusio Bernina (La Rösa) Nördliche Thäler Marschlins Reichenau Chur Thusis Alveneu-Bad Zillis . Flims Präz Klosters . Churwalden Schuls Platta-Medels Tarasp-Fontana. Splügen (Dorf) . Davos-Platz Fuldera . Scanfs Guarda . Bevers Sils-Maria Lü. > } 3 Bernhardin (Passhöhe) Julier (Veduta) Anmerkung. Ein — bedeutet, dass keine Beobachtungen gemacht wurden | | | | | I |} Jahresmittel Höhe Temperatur ((.) ‚üb. Meer - jan Meter | Yiitel | Minimum | Maximum Be tr. ET wi 268 | 11.55 |--11.2| 7835 700 | 2.9.65) ea N ın7 \v 9,62) ==00 | 00 EEE De ? nee | A 545: 1,847 12148 1 Ba 597 | 8.44 |—15.8| 32.3 603 | 1:9:06 121 1888 711 1,02, Veen 930 | 6.91 |—-18.0| 30.0 933 | 7.01 |—-19.1| 310 1102 1. Tor 16 1186 | 6.47#4—15.8| 28.1 1207 | 5.06 21.0. 27.8 | 2213 |. 0.5.58 | 1920) Spz 1320: 507.) 20.2 20% | 1379 | 5.04 ,—18.3| 28.5 I AOL. 2. N 17 Aa 1471 | 3.62 |—25.8| 27.4 1556 | 9.27 125.7 260 1641 | 4.46 -14.1| 25.0 1 16501 1.42 31.2, 8002 1,1650 | 2.76 |-22.4| 24.7 | 1715 | »1.61 |=28.4| 25,9 1810 | 2.61 |—22.8| 23.4 | 1918 | 1.93 |—-18.0| 23.2 2070 | 0.64 |—18.9 | 19.5 2244 |—0.58 |—24.0| 20.0 | ı yo Mittel BT. 64 700. 79 694. 97 715.03 2. 12| 612.49 593.26 579.38 EIIZEREIEN 620.20 Minimum 600.4 593.8 572.7 559.6 u Extreme. Barometer auf O0 in Millimeter Maximum 17 Relative Feuch- — in tigkeit in 9%, Mittel 16.4 74.0 —— | Minimum DD Hm oO Bewölkung | Niederschlag | & Mittel a a a Beobachter. in °%/, der Tage | Millimeter. g | j 40 | 145 937.9 |Chr. Toren. 50 | 143 812.5 |A. Garbald’ 50 100*| ? 1G.Leonhardi. ? ? ? G. Isepponi. | 4 | | NY 52 173 |833.1 |U.v. Sala 62 121 |796.2 |). Wels 62 || 125 |661.0 |E. Killias. 2 Ban? ?, |). Bünzli. Si 2.1.94 | .—. lV. Webers ar 88 | — |). Candrian. — 115*| — I. Dass -— 83*| — |D. Rizaporta 54 | 152 |11036.0)). Rieder. = 52 159 | 838.6|E. Brügger. 49. .? 1550.0*0. Peer. 50 | 148 | 875.1/J. Huonde un 2 — ‚PP.Capuzin 47 | 200 |1042.6/G. Crottogini 53%0.-12.169.7896; 2). Spengler. A202 — 0. Andeer. — 1 126. | ,— 1J. Tramer. 51... .98&.,.— ‚A. Mohr. 9 49 | 166 | 658.61J. Krätti. 53 | 138 | 776.91). Oaviezel. 7 54 95 |. — 1). Hader m 62 | 111 | 1450*M. Bellig. ” 59 | 88 | ? NGebr.Gianiel,. 1? das wegen vorhandenen Lücken die Angabe nicht möglich ist. Periodische Erscheinungen und Naturereignisse. Erste Blüthe des Gänseblümchens (Bell. per.) in Mar- schlins am 3./I. des Leberblümchens (Hep. trilob.) in Chur am 2./II. des Frühlingssafrans (Croc, vern.) in Scanfs am 27./II. des Schneeglöckchens (Levcoj. vern.) Mar- schlins am 3./lII, Chur am 4./IIl. der Narcisse, Marschlins am 4./IV. des Löwenzahns, Marschlins am 19./IV, Scanfs am 12.V. Kirschbaumes St. Vittore am 6./IV, Mar- schlins am 19./IV, Chur am 21./IV, Sehuls am 15./V. | Apfelbaums St. Vittore am 11./IV, Mar- schlins am 22./IV. Erstes Lärchengrün n Zü am 24./IV, in Fuldera am 10./V. Beginn der Bebenblüthe: Chur am 30./V, Marschlins am 9./VI. Heuerndte: in Splügen am 4./VI., in Li und Fuldera am 11./VII, Scanfs am 18./V1. 79 Roggenerndte, in Marschlins 21./VU, Fuldera 17./VII. Waizenerndte: Marsechlins am 1./VII. Maiserndte: Marsechlins am 19./X. Weinlese: St. Vittore au 1./IX, Chur am 4./X, Mar- schlins am 14./X. Alpfahrt: Igis 10./VI, Scanfs 17.—23./Vl. Splügen 20/VL, Lü 21/VI, Fuldera 22/V1. Alpentladung: Schuls und Lü den 8./IX, Fuldera den 10./IX, Churwalden den 15./IX, Splügen den 16./IX. Igis den 26./IX. Seen eisfrei: Tarasp den 21./IV, Sils 15./V, Julierhöhe 29. /V. Erster ı, Chur den 13/H, Marschlins den 24./I. Erster Amselschlag: st. Vittore 1./II, Fuldera 12./II. Lü 16./II. Kukuksruf: Chur 21./IV,;, Marschlins 25./IV, Klosters, Sils und Tarasp am 26./IV, Bevers und Fuldera am 27./IV, Lü am 28./IV, Scanfs am 10./5. Ankunft der Schwalben: in St. Vittore am 29./II, in Klosters und Tarasp am 6./IV, in Schuls am 14./IV, in Bevers am 21./IV, in Sils am 24./IV, in Fuldera am 5./V, — daselbst abgezogen am 16./IX. In der Nacht vom 7./8. September wurde ziemlich im ganzen Land ein ungewöhnlich heftiger Sturm, begleitet von starken Regengüssen, beobachtet, so dass stellenweise, namentlich im Gebiet des Vorder- und Hinterrheins Hoch- wasser drohte, dem nur durch sofort eintretenden Schnee- fal am Morgen des 9. Einhalt gethan wurde. Die Nie- derschlagsmengen betrugen nirgends unter 30 Millimtr., in Platta 75, 3, in Splügen 95, auf dem Julier 18,2 und auf dem Bernhardin 132,8 Millim. In Kanz soll der Rhein zu einer Stunde in der Nacht die Höhe von 1868 erreicht haben. In der Alp Cristallina (Medels) waren die Knechte genöthigt, das Dach der Hütte aufzubrechen und durch diese Bresche hinauszukriechen, um sich vor dem Wasser und den Steinen zu flüchten, welche vom oberhalb stehenden Gefels herabrollten. Der Wirth in Per- datsch an der Einmündung des Cristallinathales in das des Lukmaniers floh um Mitternacht mit Weib und Kind durch das Wasser. Natürlich machten sich bei dieser Gelegenheit man- chen Orts die Rüfen wieder fühlbar. Die Nolla brach in noch gewaltigerem Maasse als im Jahre 1868 ‚aus. Der Schutt häufte sich noch eimige Meter höher auf, und weit- hin am Rheine wurden Tausende von Klaftern Wiesboden mit Sand und Geschiebe überdeckt. Im Münsterthal kamen die Schuttmassen der Val Ruinas bei Fuldera in Bewegung, und deckten einige Wiesen und eine Strecke der neuen Strasse zu, doch hielt eine zum Schutze des Dorfes im Jahr vorher erstellte Wuhrmauer tüchtig Stand. Weitere Ausbrüche sind von Stampa und Borgonovo berichtet worden. — Am 26. August ereignete sich in der Klus, hinter der Felsenbachbrücke, ein bedeutender Felssturz ; die Strasse war an 100 Schritt weit bis 40° hoch mit Steintrümmern überdeckt. — Erdstösse wurden am 6. Juni Abends um 10 Uhr übereinstimmend in Scanfs, Lü und Schuls wahrgenommen; an letzterem Ort wurde aber- mals ein ziemlich heftiger Stoss am 8. November verspürt. — Am 24. September Abends wurde in Chur, Posehiavo sl etc. ein glänzendes. Nordlicht beobachtet. Feuerkugeln wurden den 9. Dezember (1869) Abends um 7 Uhr in Liw gesehen. — Der Blitz erschlug in Untervatz am 26. Juli einen jungen Mann, in dem Augenblicke als er unter dem Dach einer Scheune vor dem Unwetter Schutz suchte. Kopfbedeckung und Haare wurden ganz versengt ange- troffen. — Ein starkes Hagelwetter, das sich am 26. Juli über Davos entlud, hatte ein heftiges Anschwellen der vom Strelagebirge herabfliessenden Bergbäche zur Folge, mit grösstem Schaden für die angränzenden Wiesen. Unsere Nimrode haben wieder eine Anzahl Bären erlegt: ein fünfjähriges Thier fiel bei Surön gegenüber Sins, Jäger Peduzzi schoss ein Exemplar in Val Lostallo. Das gewaltigste Thier, im Gewicht von 360 Pfund, das schon seit Jahren im Albulagebiete die Heerden schädigte und dabei heftig verfolgt wurde, erlag endlich den Jägern Spinas und Peterelli, nachdem dieselben das angeschossene 'Thier vier Tage lang vom Albula nach dem Beverser Thal hatten verfolgen müssen. Gespürt wurden Bären ferner in der Churer Alp, im Ober-Engadin und namentlich in den Seitenthälern des Unter-Engadins (Scarl, Sampuoir etc.) Es wird allgemein des häufigen Erscheinens der Bären, zu- nächst im östlichen Kantonstheile, der Beunruhigung dieser Thiere durch die Sprengarbeiten an der ÖOfnerstrasse zugeschrieben. — Rehe wurden im December (1869) bei Trimmis, und sogar im Lürlibad und bei Campodels ob Chur gesehen. — Von dem bei uns noch immer sehr verbreiteten Steinadler (Aqula fulva) wurde u. A. im Januar ein Exemplar von 10 Pfund Gewicht und 8° Flü- gelspannung bei Kazis lebend gefangen. Einen anderen 6 82 männlichen Vogel, der in heftigem Kampfe mit einem zwei- ten Männchen begriffen war, warf Anfangs März eine alte Frau unterhalb Maladers mit einem Steine todt. Das Exemplar wog ebenfalls 10 Pfund bei 2 Meter Flügel: weite und ist für das Kantonsschulmusäum acquirirt worden. — Die Maikäfer sollen im Bergell in Unmasse bis ober- halb Vicosoprano an Haselstauden aufgetreten sein. — Am 28. Juni hat der Sturm den historisch-denkwürdigen, schon längst morschen und ausgehölten Ahorn bei Trons, unter welchem im Jahr 1424 der Graue Bund beschworen worden ist, umgerissen. Zum Glück ist übrigens seiner Zeit Sorge getragen worden, mittelst Sämlingen sich eine Nachkom- menschaft des edeln Baumes zu sichern. Monat December. Station u m ee Südliche Thäler : St. Vittore Castasegna Brusio Nördliche Thäler :: Marschlins Reichenau Chur (Spital) Chur (Neubach). Thusis ; Alveneu-Bad Zillis Flims Präz Klosters Churwalden Schuls Savien-Platz Platta-Medels Splügen (Dorf) !. Davos-Platz Fuldera . Scanfs Guarda . Bevers Sils-Maria ; Bernhardin (Passhöhe). Julier (Veduta). Höhe Temperatur (C.) üb. Meer —o— in Meter. | yittel Minimum | Maximum 269 0.93 —7.0 9.3 700 \—0.09 —8.7| 105 777 \—0.09 —8.0| 10.2 545 |—2.76 | —15.8| 11.9 597 |—3.36 | —17.6| 11.2 603 |—2.9 | —15.7| 12,3 590 I—2.35 | —15.7| 13.0 711 930 |—6.24 | -—20.0 7.0 933 I—4.37 | —18.7| 10.0 1102 1186 |—4.09 | —20.0 9.0 1207 |—6.44 | —25.0 7.2 1213 |—5.36 | —21.2 9,8 1220 |—6.90* | —19.6 4.8 1297 \—4.57 .| —20.4 7.9 1379 |—5.09 | —21.5 8.7 1471 |—6.67 | —22.5 6.7 1556 |—8.12 | —28.0 52 1641 1—6.83 | —17.7 2.3 | 1650 9.82 | —28.1| 3.8 1650 I—7.69 | —23.5 28 1715 |—9.64 | —26.5 4.8 1810 |—8.33 | —21.2 3.4 2070 1—9.24 | —24.1 1.7 2244 4—10.06 | — 26.0 4.0 = 8 5 Jahr 1870. Barometer 'Relative Feuch- I auf O in Metter tigkeit in °% BoWälk ung Nieder en Be R Mittel | Anzahl | Höhe in Mittel Minimum | Maximum || Mittel | Minimum in % der Tage | Milimeter | En. | BE 732.29| 7176| 742.51 81.0) 34 54 | 11008 694.38 679.6 | 703.31 687| 21 57 | 13 | 25.8 828.86 | 674.8 | 697.1 58 10 | | | 709.92| 697.1 | 719.8 | 90.6 23 67 | 15 | 71.6 705.07 | 694.0 | 714.0 | 64 12 | 60.0 714.52| 695.8 | 725.0) 86.8| 55 | 60 | 13 | 517 | | 74 ii I | | 7 | | | | 5 | 652.35| 642.3 | 6614| 87) 5 | © | ” 82.9 652.57 | 642.1 | 661.9| 8834| 35 | © | 5 | 627 649.80* | n es 41.9 | 09 639.39| 629.2 | 648.3| 7181 ı2 | 64 12 | 372 630.62, 620.4 | 639.1 56 | 18, | 373 619.04| 610.7 | 627.61 90.3) 64 | 69 | 13 | 548 a Ne, | 14 63 | 13 612.58| 601.7 | 621.0) 8083| 53 | cı | 0 | 332 604.75| 3948 | 6133| 8051 38 | 65 | 12 | 420 584.30 | 574.8 | 593.9 571.45 | 561.0 | 580.8 ra N Monat Januar. | Höhe Temperatur (C.) Station Mb Meer |77 > 7er inMeter | Yittel | Minimem | Maximum ag | EISNER Südliche Thäler: | | | | likttars! . 1%. 20028 10,268. 043 a6 WER Castasegna 1 5 +8 211,700) 1r551:730 Nele 5.7 Brusio Ä i Ä 1771 —178 | —6.7 4.0 Nördliche Thäler ; | Marschlins 2 3 ! | 545 | —5.01 |--19.1 8.5 Reichenau 2 1.597 15.04 17.0. 1976 Chur (Spital) . 20.1608 1 —408)-139 | 7.3 Chur (Neubach). I ’ 590 || —4.06 |—16.3 5.7 Ss N Alveneu-Bad . ....1..930 || —6.59 |—17.0 6.0 Ben) ln. 2 es ae 2.5 2 ER 20131103, 4.70. 150 5.0 Präz | 1186 | —4.90 |—13.0 2.2 Klosters . ı 1207 | —6.74 |—17.7 8.2 Schuls ; | 1220 | —8.62 1—19.0 | —1.0 Savien-Platz 71.489761 -5:.00:.2-32.0 3.9 Platta-Medels . j | 1379 | —6.12 —11.0 32 Splügen (Dorf) . | 1471 | —8.71 |—22.6 1.0 Davos-Platz Ä ; 1556 II. —9.68 20.2 3.6 25 SS A | 1641 | — 751 11a) A | | Churwalden . 3 | 1213 | —5.50 |—15.0 4.2 Scanfs 1650 | 13.25 |-28.8 | —3.7 Guarda \ } | 1650 | —9.10 1—18.3 | —0.5 Bevers . ; i ; 'ı 1715 1—12.46 I—26.3 | —0.3 Sils-Maria . 1810 10.52 33.2 | —2.2 Bernhardin (Passhohe) 12070 | —9,65 118.5 | 341 Julier-Veduta . . 2244 111.03 |-195 |-30 Jahr 1871, Ts a Barometer | Relative Feuch- | | | | Er} | ” auf O in Millimeter tigkeit in ®/, nn Niedarnplläg a N ana | Mühe im Kittel Minimum | Marimum Hittel | Minimum | a | der Tage | Millimeter, | | | | l | | | | | | | | | | | | | 734.03 | 720.6| 748.4 | 83.7 24 .|,..58. „I Lauldons 72 | | | 695.89 | 682.9) 709.5 | 724 13 | 156.6 690.55 6779 702.7 | I | | | | I | I | | ] | | Ka 22 6985| 721.2 | 958 43 | 61 | 12 | 468 706.65 , 6936, 717.6 | 1, 67.1 1 008 710.30 |. 697.2| 7195 | 875! 51 | 58 | 10.| 59.8 | | | | | | | | I 9 | | | Zu N | I 5 | | | & 654.00 | 643.1) 6645 |, 3835| 30 | 46 9 | 819 653.63 | 6427| 6645 | s62| 2 | 0 | ın | 513 650.88 | 640.1| 661.5 | 1445 5 | 649 | | 59 14 640.35 | 629.61 6500 | 76a| 1a | 5 | 13 | 346 631.70 | 620.1! 642.4 | "st |. 19 | 1090 620.16 |. 610.0| 629.7 | ‚88.1! 34 |: 51 12. A | 51 9 I 16 | 52 8 613.69 |,; 602.71 624.6 1, 92.9| 58: | 45° || ı8 89.4 605.67 | 596.4) 616.0 | 80.8| 48 | 52 13 | 128.0 | | 585.75 | 574.9 | 596.3 | | #7 1 | 912 572.211 559.81 5813 | 55 10 88 Monat Februar. | Höhe | Temperatur (C.) | | Station | üb. Meer in Meter | Nittel Minimum | Maximum Südliche Thäler: | St. Vittore ! 268 2.10) —5.7 | 10.9 Castasegna . | 700 ı 2.88| —6.0| 15.8 / Wal Brusio 2.44 | —4.6 | 11.0 Nördliche Thäler: Marschlins ? : I 545 1.97 | 8A TEA Reichenau L A : 597 1.19 1:28,51 a9 Chur (Spital) . i 603 2.42 | —5.7| 13.5 Chur (Neubach). R ; 590 2.81] — 5.4 SEE Thusis “ i ; 1,203 Alveneu-Bad . ! R 950.1 1.85.1- 12.51 19a Zillis \ } x 3 933.11 2.120 — 2A Flim . 3 ; ; 1.102 1.16.| — 87 0a Präz £ ä i NE LSO 0.897 | 85H] Klosters . s e h 1207..2120.96 12 218:0 72 Churwalden ; j : 1213 0.288.211 399 Schuls . ; y 2 1220.1-23.4.071--19.,817 705 Savien-Platz . t { 1297 2.16%) 11.2 7008 Platta-Medels . x 2 1.3.9. 10278, | EL. So Splügen (Dorf) . Davos-Platz 1471 |—5.50 |—19.1| 7.7 1556 |—5.06 |—19.8| 10.0 Fuldera . I a | N 7.5 Scanfs -— 8,251 25.000 00 Guarda 1650: 1-=3.7. 0. 19.049 7724 Bevers 2 N a ee 8.8 Sils-Maria - i Bernhardin (Passhöhe) Julier (Veduta) . Tao, | 3.72 Se 2070 |—3.90 |—14.5| 5.1 | 2244 |--6.96 |—17.0| 4.8 rm [op) OU oO 89 Jahr 1871. Barometer ‚Relative Feuchtig- N Ian auf oin Milimeter, | keit in‘, “ eu | nn Pa | ag Mittel 7 2,0 vl Te Mittel Ne Maximum | Mittel | Minimum in % ka En | | 742.38| 727.6| 749.9| 75.1| 28 or 2 | 704.39 | 689.0| 711.2| 60.2| 18 28, 92 30 698.84 | 684.0 | 706.3 SE NO | | | areas, (03:0, 721.8) (or) 32 | 300,0 ar 714.39 | 700.8| 723.0 1 038 8 « 703: 728.91 680% 234 | 34 1. oe | | | 353 I & De. 7 A GB2rBD 647.71°069.9 | 70:21:29: | “31. 8. on 662.46 | 652.6 | 669.7 | 80.4| 35 3...| ee 39 3.3 32 7 649.11 | 635.0| 656.6 | 68.8| 16 30 Bm) 640.60) 625.6 | 648.0 8 8 9.5 628.55 | 613.5| 635.4| 76.0| 36 | 38 6 | 295 24 1 8 | 29 2 622,50 60:.5| 630.7| 84.7: 40 30 |’ 7 3 we 614.48 | 599.4] 622.1] 71.1| 32 31 3 4.5 595.02 | 579.9| 602.9 ib; 3. N OM 581.24 | 566.7 | 589.6 | | 32 | 2 90 Monat März. P Höhe | Temperatur ((..) Station üb. Meer | - in Meter || yiltel | Minimum | Maximum Südliche Thäler : St. Vittore 268 8:31 | 1:01 Sa Castasegna 700 5.76] —0.8| 17.9 Brusio PUT 6.10 1,158 | 1olanz Nördliche Thäler | Marschlins 545 | 5.71) —a.3| 18,9 Reichenau 597 5.50 | — 3.2 | 16.9 Chur . i 603 6.37) —2.5| 181 Chur (Neubach). 590 6.66| —2.6 19.6 Thusis 68 Alveneu-Bad 930 3:28 |: —6.0 DO Zillis . 933 2:87 1 — 6.21 198 Flims 1102 4.61| —4.7 Präz 1186 3.551] —6.81 12.0 Klosters . 1207 1.181 On Churwalden 1213 |. 2.28) —8.0| 11.8 Schuls 1220 1.62. | —6.61 12,8 Savien-Platz 1397... 2,291 2.8.90 To Platta-Medels 1379 1x 11.86.|,, 8297 71007 Splügen (Dorf) . 1477: 1--0,60/- 20.61, vor Davos-Platz 1556 |—1.40 |—13.2| 9.9 Fuldera . 1641 | 0.12| — 1.5) 7.7 Scanfs 1650 |--2.96 | 18.7) 6.2 Guarda . 1650 --0.78| 10.6 82 Bevers : ; 1715 1— 3.03 —16,8), 100 Sils-Maria ; t 1810 17=8:00. 0). Bernhardin (Passhöhe) | 2070 |—3.16 |--13,9|, ‚5,9 Julier (Veduta) | 2244 |—4.95 15.0) 5.0 | ga Jahr 1871. Barometer Relative Feuch- | auf 0 in Millimeter tigkeit in %, | Bewölkung | Neue | Mittel | Mittel in Maximum | Mittel | Minimum | in 0), 8 740.30 126.1, 050.7 | 632 17. |. 34 7808 702.89 | 688.9| 714.2] 58.3| 19 41 8 | 26.5 696.89 | 683.0 | 708.1 40 4 717.14 11702.6| 9727.2.67.9|, 22 20. |.“ 128 712.33 | 698.4 | 721.9 52 9 | 36.8 715.45 |\704.4| 725.9) 57.0] 17 39 7 | 20.9 | 36 5 | 5 | ! | | | Be 660.98 647.6| 670.1) 1.224 1. 8 aan 660.71|647.5| 669.6 1 70.2| 37 | 42 | - 8|119 657.32| 643.7 | 667.7 Da URN 4.2 | seh alle ee 647.82 634.6 | 656.6 170.9) 35.1 89 |. orliurrg 639.18 625.8 | 648.5 38 15. 28.2 626.80 | 613.5 | 635.7 | 76.7] 26 43 8 8 40 2 7 | 45 4 621.13.0607.8:| 631.0.73.4 || 32 | 36 8 | 165 2327460::5.623.0|08342 |: 26: | #36, \. Tat 593.99 | 581.2 | 603.2 I 8 3umnlı ne. 2 580.14 567.5 | 589.6 | | I 92 Monat April. | Höhe Temperatur (C ) Station | üb. Meer = | in Meter | Yiktel Ah: Minimum | Maximum Südliehe Thäler : St. Vittore 269 || 13.39 5:0 | ) 22.9 Castasegna I 700 || 10.62 —0.9) 241 Brusio | 7277 1 10:20* Nördliche Thäler : | Marschlins 545 ||: 890 I 2311| 288 - Reichenau | 597 | 8.92 —2.0| 19.0 Chur (Spital) | 603 || 9.39 N;71 22a Chur (Neubach). I 590 ıı 9.80 0.71.20 Thusis 711 | Alveneu-Bad 930 | 7.48 | -—3.0| 18.0 Zillis Il 933 | 650 —37| 19 Flims 21102] 7.50 —2.7| 16.2 Präz 1171186.) 6.1751 3:04 ee Klosters | 1207 | 4.95 —17.0 3420 Churwalden 1121913 119,481 —40| 142 Schuls 1220 | 5.68 —4.6| 15.6 Savien-Platz 1297 | 481 —3,8| 16.7 Platta-Medels 1379 | 4.83 27 CH Splügen (Dorf) '. 1471 | 3.67 | —8.8| 13.9 Davos-Platz 1556 17.221. }) 99 Hm Fuldera . 1641 3.43 —3.7| 110 Scanfs 1650 '|- -2.75 | 11.21 128 Guarda . 1650 | 2.62 | —6.7| 125 Bevers 15 | 186 —13.9| 12.2 Sils-Maria Ä | 1810 | 140 ,—12.6| 11.8 Bernhardin (Passhöhe). | 2070 || 0.63 2 Julier (Veduta). 2244 | —0.99 ) —11.0 8.8 95 Jahr 1871. Barometer Relative Feuch- | R Ns: 2 aul 0 in Millimeter tigkeit in °/, Emoltung | Niederschlag | | | Mittel An littel Minimum | Maximum Mittel Min | in, Ir Te Mile, 23582 | 729.11 .744,5:| 61.6) 24 | 35 | 13.2008 699.14 | 693.0 | 206.3 | 565| 5 | 32. | 16 | 93 ‚03.348 | | a Zac 5 206.91 ,220.81 7358|: 34 | 63, ‚|. 20Min 708.681 702.9 | 716.1 10 274° 21. 219 oe 711.99 | 206.3 |.2198 | 64.6| 28: | et | 20 |.1098 | | ne | | | u | | | 12 | | Il 658.18 | 655.2 | 664.7 | Re 20: 657.98 | 652.3| 664.2 | 77.7| 46 6 17.1 96.4 654.16 | 648.1) 661.4 | I 672 15 | 84.9 | | 62 ı 18 645.08 | 640.5 | 651.2 ı 75.5| 29 59.) ‚19.36 Sa 636.43 | 630.6 | 642.7 | 55.15.26 1.1030 623.88 619.4| 630.2 | 80.9| 40 73 | 22.1092 | 55 6 | rs | | 64 BLU 618.55 | 612.4 625.4 | 57° 115 610.83 | 6049| 617.6 | 70.4 27 56 1 11...0008 591.81 | 586.0 | 598.8 | 80,8! 6L, ,,.- 11: 1,.1808 378.07 | 572.1] .585.0 | 50 > Monat Mai. 1 Höhe | Temperatur ((.) Station (üb. Meer ne j* A Mittel | Minimum | Maximum Südliche Thäler: St. Vittore 268 16.57 9.7 23.5 Castasegna 700 | 13.90 6.4 24.3 Brusio TAU, 1012.78 4.5 24.2 Nördliche Thäler : Marschlins x h i 545 11.79 0.9 25.9 Reichenau f Ä S 597 1223 5.0 25.0 Chur (Spital) . Ä : 603 12.78 3.9 25.7 Chur (Neubach). Ä 590 | 12.81 4.9 25.4 Thusis . & E ı 1.21. Alveneu-Bad . i Ra 216) 11.24 3.0 22.0 Zullis i 5 x BE 9.50 DE 337 Flim . \ 4 111102 3.5.1 208 Präz 3 ß „slLsß|. »9.90 2.5 20.0 Klosters . 3 b r 1207 | 875 | —0.8 212 Churwalden { e 2411213 8.25 0.6 19.0 Schuls . 4 k 5 1220 8.78 1.0 21.0 Savien-Platz . Ä i 1297. 7.76 0.0 19.7 Platta-Medels , b 1379 7.78 0.0 19.1 Splügen (Dorf) . h i 1471 7.52 0.8 17.9 ‚ Davos-Platz x Ä ? 1596 6.18 | —2.0 16.7 Fuldera . E 1 j 1641 7.91 1.5 16.0 Bcants . - ‚ R 1650 5.62 | —5.0 15.0 Guarda . ; i j 1650 5.30 | —1.9 16.5 Bevers . 3 Ä S 17:3 5.48 | —5.5 17.4 Sils-Maria ; ; h 1810 4.81 | —5.0 17.0 Bernhardin (Passhöhe) 112000 3.40 | —4.3 12.9 Julier (Veduta) . 2242 | 1.05) 62 | 194 95 Jahr 1871, Barometer Relative Feuch- | f auf O in Metter Si won, in % me | Nieuenseilan Mittel |) Imhe Mittel Minimum | Maximum a Mittel im | in % a an 736.57| 7248 | 7434| 5723| 19 | 27 | 12. |020 700.26 | :689.5 | 7063| 61.2| >55 | 40 | 12 | 440 694.33| 682.3 | 701.4) 35.) | 8 0 | | | | 714.50| 7033 | 721.9). 690| 34 | 48 | 13 | 27 709.54| 698.8 | 716.5 | 53 | 3.59), ioees 712.95.| :702.6 | 720.2 |°567| 5 | 4 8 | 40.2 43 5 4 8 5 659.231 649.1 | 665.8 N, 14 | 63.1 65931 | 649.2 br665:1 |. 78! 30 Isar |. 120.408 65565 646.2 | 662.5 NR ARE | Me a Ir © 646.55 | 637.4 | 652.1| 67.7| 33 | 38 10.210.370 637.98| 628.7 | 643.8 I ui ee. 625.79 617.8 | 631.01. 664| 28 | 52 | 14 | 448 | 40 11 | 50 6 620.17 | 611.2 | 625.8) | 1:20,40 9 | 35.0 612.63) 604.1 | 617.9 66.1) 24 4° | 6.1.1350 595.55 | 585.0 | 598.5 41. Zr GO 580.06 | 571.8 | 584.9 44 Be 2 re. - 96 Monat Juni. Höhe Temperatur (C.) Station üb. Meer =; | in Meter it | Minimum. | Narinan Südliche Thäler: | St. Vittore | 268 | 16.94| 9.0 | 26.6 Castasegna ı 700 | 14.22| 5.8 | 22.6 Brusio 1 777, 18.207 Nördliche Thäler; | Marschlins 1 545 | 12.87 | 8.3 [97.6 Reichenau | 597.1°12:82]°.46 106 Chur (Spital) ı 603 |"13.31| 4.2: [28.5 Chur (Neubach). "59011. 18.76] 8.80, areı Thusis INT Alveneu-Bad | 930 | 13.88 N Zilis 1 7988): 10.751 2.5 ones Flims 1102.) 11.91). 2,000 258 Präz | 1186 || 10.54 1.8 2285 Klosters . 171207 9.06 0.0 24.8 Churwalden ı 1213 9.18 "04 SS Schuls | 1220 | 9.077 Savien-Platz | 1297|: °8.94| 0.7. | 22:5 Platta-Medels | 11879. 1.8.83 110,2, eo Splügen (Dorf) . |, 1471. 17 °4.95.|9 0.0 7 ae Davos-Platz 71856 16.78 222087 oo Fuldera I 1641 9.181 220 19.1 Scanfs 1.1650: 6.60.32. 200 Guarda | 1650 71.48|—1.4 | 27.0 Bevers I 1715: 06,89. 22142) | OR Sils-Maria 171810) 196 37. ae Bernhardin (Passhöhe) | 207.0: HEM00 ag Ta Julier-Veduta 1 9244 192,75 |--0.8. | 1098 Jahr 1871. IM | Barometer Relative Feuchtig- ai ; auf 0 in Milimeter. ı keit in‘, ; | en | N SIE E77 2 a Mittel‘ |", .,, (Ta Mittel Minimum | Maximum | Mittel | Minimum in % NE Don | | 134.89) 728.1| 7240:L|: 681 3l 43 180x252 698.77 | 690.9 | 703.8 | 65.1| 30 62: : | 19 SS RORS | | | 15 | 713216 1@06.3| 7.24 | 74,5 Su 57 20 1111808 708.14 | 700.9 | 712.8 | 74 13 (29353 1T8148.1707.1 716.5° 64.1 26 64 1:41,08 68 16 9 10 at 638.14) 650.6 |662.7 | 76:6 28 69 17. ‚ \L6446 658.21 | 650.6 | 663.0 || 72.0 34 68 18: E39 | nu 15 5 1172892 69 23 625.44 ,638.21:06049:5 1 71.8 341 | ,..68 15 [246.4 636.97 | 628.8 | 641.7 | 3 21‘! 28407 624.76 | 618.2| 629.4 | 78.5 sl | m 20..1106,8 | | 60 9 | | 17 | 69 Es 619.25 | 610.9 | 624.4 | 74.8 3 63 18 . \emng on 2:1.003.5 1687.11 7269 35 66 | 17 2:)P aan 892.86 | 584.5 | 598.9 74 | 14 1305.0 579.30 | 570.4! 585.2 66 | 9 Monat Juli. Ro | I Höhe | Temperatur ((C.) Station üb. Meer | Ä in Meter | Nittel - | Minimum | Maximum Südliehe Thäler : | | | | | St. Vittore | 268 | 22.87 | 1250| 0828 Castasegna 700. 1960| 0.133.) V288 Brusio | TH | Nördliche Thäler | | Marschlins | 545 | 18.09 9.4| 29,5 Reichenau | 597 | 17.95 | 9.5] 30,4 Chur . |: 603 1.19.24 | ı 11.9 | 81.3 Chur (Neubach). 1.090 | :19.02| 11.5) 822 Thusis 1211 19.20) 10er Alveneu-Bad "1,9830 1 119.00.1° 14.0927 Zillis . 9331 15.37] 3.01.00 Flims 141.02 9-1 12287 Präz 1186 | 16\50| 8.7| 27.2 Klosters . | 1207 20 6.2 | 27.4 Churwalden ı 1213 | 15.25 6.6 | 26.2 Schuls 111220 | | Savien-Platz | 1897 | 14.76) 6.5| 27.6 Platta-Medels | 1879 114435 |0. 4.5471 9708 Splügen (Dorf) . ı 1471: 13.88 5.1 27.3 Davos-Platz | 1556 | 12.51 3.0| 25.9 Fuldera . 1641 | 12.69 7.5| 25.0 Scanfs 1650 | 11.86| —ı1.2| 25.0 Guarda . | 1650 | 13.25] 2.9| 24.4 Bevers (8715 | 2112:63 a3] 18 Sils-Maria | 1810 | :12.22| 4.6248 _ Bernhardin: (Passhöhe) | 2070 | 10,31) :1.3| 20.9 Julier (Veduta) | 2244 | 914|- 0.0) 19,8 16) ie) Jahr 1871. Barometer | Relative Feuch- ee I DE auf O in Millimeter | tigkeit in o/, | Bewölkung | Niederschlag 7.0 RETTET | Mittel | en; Mittel | Minimum | Maximum | Mittel | Minimum) in 0, | Kan km: TEE Sn I | | | | 737.79 | 726.6| 746,2] 69.7| 21 | 29 |. 15.2985 702.18, 691.7| 7#069:6) 68.7 | 36 | 44 | 16 |161.8 | | 116.18) 707.0| 728:8| 75.5| 48 | 45 | 17 1800 711.32 701.6| 719.0) | 54. | 11 Zuikatig 71444| 105.5| 7223|:62.0| 27. | 50 | 14.1519 700.06 691.0| 708.2) «0.4| 29. | 42 | 16 192.6 | | | ESSEN BR | Be g | 11 662.10, 652.5 | 668.9 48 | 13 1594 662.20 653.7| 668.6| 69.3| 35 | 44 | 14.183.0 | I 5 je 649.49 | 640.1| 655.7 |71,9| 24 | 44 | 17.1202.8 641.39 631.6| 647.2 50 17 258.8 629.04 621.1) 634.3) 71.6) 36 52 19 180.4 | 45 | 11 | 10 | 50 11 624.00 614.0 | 629.3 | 74.6| 30 | 46 17 116,8. . 616.56 607.2| 621.6 | 75.5 | 26 44 12.180 597.90, 588.5 | 602.5 | 56... 12 1277.0 584.58 | 575.4 | 588.0 | 243% EL VDE Monat August. | Höhe | Temperatur (Ü ) Station üb Nesr RT | inMeter | yittel | Minimum | Maximum Südliche Thäler: | | | St. Vittord . 2.10 |,0269 1 20.85 | 144 | 1294 Castasegna | { ... | 700 || 18.40 11.9 26.8 Brusio 21.2777 117.88.) 10,40) 2m Nördliche Thäler : | | | | Marschlinn . 2... 545 | 17.03 | 9.0 | 260 Reichenau b ; Ä 597 | 17.14 10.4 | 27.0 Chur (Spital) . 603 | 18.02 | 10.3 |.27.9 Chur (Neubach). “1 590.1°18:20: | 11.02] was ee >. 02. 711 18:09 VIER Iwan Alveneu-Bad . N i 930 | 18.43 | 13.0 | 28.0 Zillis 2] 8933| 14.78. oe Flims a 1. 5:5. 02a Präz 1186 | 15.58.| 93 | 241 Klosters i . 15.1207 | 1447 0.2580 1039 Churwalden . Ä - 1213 | 14.34 6.3 | 23.0 Schuls ß - 1220 | 15.18 8.0 24.4 Savien-Platz . i i 1297 | 13.45 52 242 Platta-Medels . k k 1379 | 13.65 4.3 23.4 Splügen (Dorf) . ; - 1471 | 12.88 | 5.6 25.6 Davos-Platz . i : 1556 | 12.24 3.9 23.3 Fuldera . j ; . 1641 | 11.28 7.5 21.8 Scanfs . : ; 5 1650 || 11.75 0.0 23.5 Guarda . i ; ; 1650 || 12.19 2.8 22.7 Bevers . ä - N 1715 | 11.40 0.3 23.1 Sils-Maria h - i 1810 | 10.32 3.8 19.8 Bernhardin (Passhöhe). oro| 9783| 19 | ızı Julier (Veduta). 2 . | 2244 | 856 ! 02 ) 17.6 Jahr 1871. Barometer aul 0 in Millimeter | Relative Feuch- tigkeit in, | | Bewölkung | Niederschlag AR (ar ae | ‘Mittel | Aahl | Hohe m Mittel Minimum | Maximum Mittel | Minimum ı in Nu | in: 239.16 | 7333| .745.1 | 2717| 3 36 3 | 93.8 708.94 | 698.7| 7092| 72.8| 40 41 14 | 66.6 698.25 | 691.8| 703.0 | | 38 il | | | | | | | | 717.77 z1ı1.3 |: 7241 | 79.2| 50 37. | 20.11. 016 712.85 | 706.0| 719.1 45 | 16, 968 716.20 | 711.9|. 722.6 | 6638| 39 | 37 | 15 | 92 702:05 | 695.7 1.7079 | 71.31 383 | 0 | ız 0% | | | | | | | 18 | | 10 663.26 | 657.1| 6689 | 740 32 | 46 | ı8 | 1188 663.27 | 658.0) 668.8 | 724 39 | 40 | 19 | 10 659.81 | 654.2, 6648 | Az | 14 (eh | | | | 43 16 650.60 | 645.9 6553| 743 35 | 34 10 | 72.4 642.46 | 637.8 | 648.1 | | 38 18 |.143.1 630.05 | 625.6| 6343 | 78.7) 32 | 46 21. 1084 I, 39 7 | 1 | | |. 45 14 625.15 | 619.7) 629.8 | 746 96 | 37 14 | 66.4 617.62) 612.0) 621.6 | 75.5 96 44 12.) 1/55: 599.07 | 592.9 | 603.3 | | 47 10 | 1775 585.40 | 579.9 | 589.9 | 73 7 | 62.6 run a Ft eb Ei 25 102 Monat September. Höhe | Temperatur (C.) Station ‚üb. Meer, | in Meter.) yittel | Minimum | Maximum te Be | | BR Südliche Thäler: St. Vittore 0.06.1968) 1 19:08 | 19.0. Vesll Castasegna . 3 11 ©00 | 246.68) © 181 24.8 Brusioo . ä i a ES RR | 25.4 Nördliche Thäler :: | Marschlins j s i | 545 | 15.87 6.4 26.1 Reichenau Ä |. 597 el 8.2 26.1 Chur (Spital) . „19603 | "1645 0.189 Nenls Chur (Neubach). : 170 17706 6.9 28.7 Thusis . ; 2 LT 2.7.05 27.7 Alveneu-Bad . i le DS | 15.18 9.0 27.0 Zillie . : 1, :933. 1425.11 Darum Dam Plims -. k } ARE BI OFEN Ur, 25.0 Be |! 1 11865) 14.6010, 80 ‚ Klosters . e 11, 1207| v.18.72 6.3 22.6 Churwalden y > a 123372) 6.0 22.4 Schuls . : .- 1.1220 | 13:96 |". Io aaa Savien-Platz . ; NZ. 1207 4.3 23.6 Platta-Medels . ” ,1.18790.0881 5.0 24.1 .‚Splügen (Dorf) . Ä | Davos-Platz . . .. | 1556 | 1096| 04 26.3 Fuldera . , } EN TIREr: 0 Bes. 20,2. 16808 1osı Da | | [8 j\ = {er} (Sr! Guarda . e : . .#.1650#%| Bevers . Ä . eo LILD | Sils-Maria E b | Bernhardin (Passhöhe) .. 1.2070 | 8.46| 1.6 15:8 Julier (Veduta) . 1) DD H=> — N % eo Ve >) — = 3 103 Jahr 1871. Barometer | Relative Feuch- | auf O in Metter tigkeit in °% | ne] Node ehe i | ET | Midi ee Mittel | Minimum | Maximum | Mittel in | a a | | | 737.19| 725.1| 7452| 778] 3 | 34 | 10.| 90 701.52 | 689.0 | 709.8) 78.6) 49 | 45 ı 15” 1159.8 | | 714.63| 7044 | 7926| 92| 2 | m | 16 488 709.77 | 699.2 | 717.7. 1.47 | Br 213.26: 702.9: ©721.9.|%68.7| 29.:.| ..39 8 | 68.4 698.93| 688.6 | 720.7 | ».40 | ..8,. vous | | 488 8 | | 4 | | | | | In, 26 660.27 | 649.9 || 667.6 | 71.1) 38 | Sg Er 8 67.4 660.53 | 650.2 5668.11 702| 32 | 36 | 131 697 657.26 | 646.2 | 665.0 | 242 |, De | IE VAR 64794| 638.0 | 6549| 715) 39 | 38 | 10.| 61.7 639.90 | 629.0 | 646.9 | I de. ; 627.36 | 616.7 | 6343| 765 30 | 5 | 16 | 449 | | AD. Kal | | I | I 20 622.61 | 6115| 680.11 7382| 2 | 2 | ı7 | 42 615.21) 6047| 0225| 8083| 0 | 5 | 11 | er 596.54 | 585.3 | 603.7 59 10 1775 582.83| 571.5 | 589.8 | 140 8 56.4 104 Monat October. Höhe ı Temperatur ((.) Station üb. Meer | . ı inMeter | yittel | Minimum , Naximum l NR ut Südliche Thäler: St. Vittore 268 |:26.13 | ne 10018 Uastasegna I 700 | 8.63 |—3.5 a Brusio I.700 |, 8007 1.00 Nördliche Thäler ; | | Marschlins | 545 | 6.95 - 4 | 18.4 Reichenau | 597 11.37.36 2-04 1.166 Chur (Spital) | 2608 Kar Lu 0.9 Vale Chur (Neubach). I 590.1. 7:91. 0.7) 186 Thusis WET Su 8.67 0.4 |.20.8 Alveneu-Bad 930 5.26 |— 3.0 16.0 Zillis 933 5:15 |- 3A 2 EEE Flims 1102 el 16.8 Präz 1186 6.00 12.0. I Tas Klosters . 1207 ART IE Ha 14.7 Churwalden I A208 5.05 |—3.2 14,4 Schuls | 1220. a7 2 E90 Savien-Platz 129221 7463712 A 14.5 Platta-Medels 1379 | 5.01 |—4.5 16.0 Splügen (Dorf) . 1471 | 3.60 |—6.6 | 14.0 Davos-Platz 1556 2.23 |—9.0 12.9 Fuldera | 1641.) 4:05 -3.8 | 10000 Scanfs | 1650 2.20 |—8.7 12,8 Guarda | 1650 | 3.05 |-7.5 | 1%5 Bevers ld ı 1715 | 1.84 1-10.0 |'18:8 Sils-Maria Ä . | 1810 1.70.1722 10.4 Bernhardin (Passhöhe) | 2070 0.57 --17.3 4.7 ‚Julier-Vednta 2244 \—0.37 |—9.2 9.0 105 Jahr 1871. Barometer Relative. Feuchtig- | } : „auf 0 in Millimeter. | Auen in in | SUNG | NIS 2 NEE | ie: | Mittel | 7) | me Mittel | Ninimnm | Maximum | Mittel | ehakın | in % | #3 Aa | Me | | | | | || h | | masest| 7a Ba. 802. 31.) 9 4 6.5 697.138 6888| %05.7| 73.9| 30 40... 3 4.2 716.00 708.1, 725.2! 84.3 |: 33 46 ; ‘11.03 |-697.9| 719.8 | ‚2 10 60.7 024.331,701:3 728.7 | 02.6, 40 44 Br AD ! | | | | R | a | | | 700.08 688.4 | 108.6. | | 42 |. 11. sale | | | 36 | jach, | 13 | 7 659.92 647.9 667.4| 76.5 36 42 9. Do 660.08 | 648.7 |:667.4 | 74.0| 31 41 12105084 656.67 ' 644.3 664.0 | 42 6 1.9 | | ER I, 647.07 636.1 | 658.9 | 72.7 31 40...) Webeiaan 638.69 628.0 645.4 34.) ah 625.77 1 618:7 631.0 76.0] 27 43 .-) 10 aa | | a | | | { | BR EL 620.84 | 610.1| 627.2 | I 38 #1 15 8.3 613.19 |'603.6 |'618.5| 72.9| 34 | "42 | 5-).iolg 588.67 | 582.0 | 595.2 | 40h) Subıe 1al 580.45. 570.7 | 586. ı| IE U | | n „3 ENTE NR UNREERE RUND Monat November. Höhe Temperatur (C.) Station | üb. Meer | — Ne - || | | in Meter | yittel Minimum Maximum & a Südliche Thäler: ii 14.3 St. Vittore . .12 1368 | 1.5.05 |-B37 Castasegna | 00 | © 3:85 3:5 2950 Brusio 77 | 3.46 3:5 | 102 H ) | | Nördliche Thäler ; | | | | N _Marschlins . 2 38485 |0.1:34 |-11,6.|1445 Reichenau 3 011.597 | , 1,50 | .—9.2 | 13,6 Chur (Spital) . 124608 | 0.1289 | 6,9 ara Chur (Neubach). . 1590.11. 147 71. >90. 100 ei.» TI 1025 AlveneuBad . 0...) 930 |—0.98|—10.0 11.0 217320 Wen BR 21 »988.| »0.75.-= 10.2 Flim . s ...1.1102 |) 0.38\—10.0| 10.6 Prz . | ‚11013786: 0:22,00 Bee Klosters . 52.122077 | UR0 Chuwaldlen . . „| 2213 0:92 |—10:6 |,20,8 1 DD De) Schuls . g . . 112230: [284 1123146. E6 Savien-Platz f i 11297: | 102) 173 1:21 Platta-Medels . : } 1.1879 12-1306 IH I WAS Splügen (Doıf) . ; ...) 1471 |—2.30*—13.6 | ‚8.8 Davos-Platz . „© | ,1856. |>+8,55. 18:1, 098 el. a el dealıleage | 0.2 Scanfs 1,1650.) 5.40 | 23.80 m Guarda .: . a2 0°. ..1.1650 —3.82)—16.3| 8.4 Bevers . \ aA 5,67 | 23.4 | .8.2 Maria. 0.28 aazo aa. ans | dei Bernhardin (Passhöhe) ... 1.2070 I—85,45 [17,3 |, 14.7 Julier-Veduta . . : „1.2244 |—6,32 |—19,7 | » 3.0 m I m Qt 107 Jahr 1871. Barometer | Relative Feuch- Biwölkun Niedersänn auf 0 in age 2 tigkeit in %, | g| a 9 "RE | Mittel FOR Mittel | Minimum | Maximum | Mittel | in %,, | en lie | | | | | N | | | | | | N 3434| Tas.s| naaua| Teı| 21.| 50 |. 12485 69713| 688.8 Kon.T | anı| 36.) 62 | Losene 691.31) 684.0| 700.3, | | 55 |. 10 | 424 | Ä | | | | | | 11.89! 702.3| Te1.5\|seıl as | 68 |) 9.1888 706.94! 697.4| 716.2| 129. || 8olediaie 109.94 | 701.2| 719.8 80.7| 46 | 65 NEE j N | | 695.47 | 687.2| 704.4 | I 12 | 754 | | | | 60 8 | | | 6 ade) © le | | Rs 655:95| 61TA| 0623| 841 | 43.) 61 |. 11 ame 655:02| 647.4 | 661.7 | 81.6| 43 | 67 | 10.1648 | | | | I | | | | las a8ı, | 18 642.12 635.3| 648.6 | 79.0| 47 | 64 12 174.0 634.21* | | 1551 12 110.5 620.22 | 613.4 | 627.6| 81.0 39 | 65 11: | 26.8 | | | | IR | RR + 5 EN | | | mes ae 615.12, 608.4| 628.1) 86.7) 31 | 59 13 .| 734 607.88 | 601.9| 614.8| 80.2| 50 | 62 8 102.0 588.67 | 582.0 | 595.2 | | 64 7 |:99.6 574,64| 568.8| 582.3 | 63 7 108 Jahrgang 1871, Höhe Temperatur (C ) Station | üb. Moor | in Meter | Mittel | Winimum ' Maximum Südliche Thäler : | | | St. Vittore . ‚SE 11-2268 | 11.23 —.9.6 | 1312 Castasegna ; ! \ | 700 9.35 — 8.7 28.3 Brusio 3 e 1 727 16.00 2.1890 1 E08 Nördliche Thäler : | | | | | | | Marschlins" . 22.88 | 1846 omas ig Noeas Reichenau . | 597 0.2.69 |-176 | 804 Char (Spital) . 603 | 8.35 —=15.7 | 31.3 Chur(Neubac).. . 590. | 8.61 |-16.3 | 821 Thusis s f 3 ve ? | 2. | :8,4 Alveneu-Bad . A 930 ı 6.51 —20.0 |; 28.0 Zillis 933 | 5.62 | 187 7 900 Flims at Präz | 1186 | 6.22 20.0 | 27.2 Klosters N: 1207 | 4.73 25.0 | 27.4 Chwwalen . 1213 \'.511 21.2) 1 S@63 Schuls 1220| ? .-196 | ? Savien-Platz . ! 1297 | 5.06 —20.4 | 27.6 Platta-Medels . ß ; 1879 0.468 21.5 1228 Splügen (Dorf) . 1471 | 3.18 —22.6 1273 Davos-Platz 3 \ e ı 1556 2.12 —28.0 25.9 3. LP u Sa EL ee Scanfs . 1 A 1650 | 0.97 — 28.8 | 25.0 Guarda . i 5 1650 | 2.51 —23.5 | 244 Bevers . i „2212215 140.89 152615) | TRSR Sils-Maria . | 1810 9.1.16 19812 | 24.8 Bernhardin (Passhöhe). . 1 2070 | 0.48 —24.1 20.9 Julier (Veduta). 2.1.2244 10.89 26.0 219.8 (E83 "U TILA "aSOayer SEET—IGBT Wadumyprgoag ap Td1A) ‘ıgep zod G yomw usgedıo Aaylıman ‘Suediger uop ne | „, mu [og wir “uerpos purs aber -Jogen oFegaauyog °/, Ze ayepodun pums uoAeıg ‘agep wr ode] g6 Any oypjos qedıe (oFeyuaFoy pım aouyog) “abeiyosaapeın Jap [enm seq 'pus uoumoxod ode], oqnıy zusd zg pım ‘oyyosıuntoA ggT ‘are ZA 00T Iurd -Igep UOp me ssep “umııpun) uno uoA uefzguywuttg uop me yoıs uogadıs puodugppgue FunaayuM Fila 579 UA puejsqy-myerodum], ute yuos Fusuyger uoydımgu wı gg — nsdupanı ap ‘gIHT ımp un „g’og WFemag mad, mowsyagy at "9°9 Teymusoigef z — :qweoog oqweAaoN 129090 : zaqueydag . :gsnany af zunf 18 :adyr . :ZIB SUenIgod SE). 4 — :Nenusp sIBuoM] sap .nersdwog, ap rMreminoxaonrta Kaum DES mu 105 vu (5E vun DE on | yoo-or S | zoo opue3[o7 s777 uogeIg ap any uaryer g uoA oylamssumggogoog uepuedaroa ep sw Yoıs uaqadıa 1,81 pım 0/81 adugdayee uorspeMm uouewmmoussme uopageL WepueyaFunıoA uop ur op Sunyorzuzun IL | Ir 28° | 26 OG2T 6 | 1 gI 908 | 99 Grgl 8 | oL gıe | re 00'SL A Ir 1 go | 82 00'91 9 L 132 6% 191 gq et | o0e | «9 L8’PL 7981 mp „36 | 2'85 81 — | 02.9 6981 6 | are | 7 GL2L 6 LIT | 9’0E 913 — | 00° 89T ea egar Ne erg! 8 | 081 | C1% 96T — | 329 2981 ea | 898 | 68 SU PT L | goT | 98% OT — | 92, 9981 mn| rıe |ze ey FHL 9 | BB Sc GEN 11.98:9 98T oa Eiaeaı 26 alPL g #6 | 008 61 — | 18°7 F98T eyep || EI He | 0% gE'EL F98L mp 6 6% GBE— V2ET | 6 FH 082 | 8< 0g'21 6 9 3’or Ben Wade 8 6 06° | €E Ga’cl 8 L 89 nel eu} 00 a ee — | al L | fa 06 Les 102 —179 8 T6T | 90 — | 886 9 r T6 “on Kos irG 8 09 | 61 LE'EL g F 28 FIT— | 92% — | F9sT | Wwqweaoq .: OT | ON 0TOL 7987 any ER 28 Bm WEI 6 8 022 | Se — | 9% 6 ı g zT er W808 or a | ea — | 2: 8 G TEI LOL — | 280 ir a1 So | | ı\ ı oT SIL— | 09T 9 SIT aw3S Ton ron —n 934. 9 | g ger og — | o8'g G Tr Wecre. 62 —|086 {ei | 6 "ET e9 — | 28€ FggI | TPquoaon | a 3 F9sT | dr 01 | E81 66 — 067 6 | IT ea SFL— | 180 6 N eI | 691 Bi — ER 8 6 | 06 Ce | 8 | 6 gt Le — | eg L et. | 27T | STIT— | 007 L ı \e |08 —|ı8% 9 zı | eo |og — | ze 9 | IT | oFT 80 | 2EL G | Ai «9 2017 —- | 0% —- |< £) 9PI 0% — | 299 F98T | 104090 8 eeı |ec — | oee 7 | ZIEM 6 g3% 0 09'21 0 | 9 om \ee — | ae 6 | 01 | 89 °g LS'EL 8 € GL OR WEN WE 6 87% go 00'ET L Ge an a —|929ie L | 2 208 07 09°21 9 | 2 081 Lu — | 29% 9 F L72 167 LE'EL rn 120 Die Kohlensäure ist mit den Basen zu Üarbonaten vereinigt, reicht aber zur vollständigen Bindung des Eisen- oxyduls nicht hin, von dem ein kleiner Theil als kiesel- saures Eisenoxydul vorhanden ist. Der weitaus grössere Theil der Kieselsäure findet sich in dem Erz jedoch im freien Zustande in Form kleiner Qnarzkryställchen. Der Eisengehalt entspricht 35.04 °,, an metallischem Eisen. Im Durchschnitt beträgt letzteres aber, wie beson- ders festgestellt wurde, in der ganzen Masse des Erzes 36 bis 36,5.°/,, da die braune Rinde eisenreicher ist. Bei dem nicht unbeträchtlichen Mangangehalt wird das Erz besonders zur Stahlerzeugung geeignet sein, 2. Schuppiger Eisenglanz. Dieses werthvolle Eisenerz bildet schieferartige, dun- kelgrauglänzende Massen, die hier und da, aber in nicht beträchtlichem Grade, von Quarzadern durchzogen und ausserdem von zahlreichen kleinen Glimmerblättchen durch- setzt sind. Die chemische Zusammensetzung ist etwas va- riabel, indem der Eisengehalt des quarzfreien Erzes, wie wiederholte Bestimmungen zeigten, zwischen 38 und 46 °/, an metallischem Eisen wechselt. Die quantitative Analyse zweier Proben des reinen Frzes, das zu diesem Zweck vor dem Auflösen durch Schmelzen mit kohlensaurem Kali- u Natron (des Glimmers wegen) aufgeschlossen wurde, ergab: Eisenoxyd | Phonerde,, \%1:.03.,8.88, 4, | N Belle MREN. ee " Magnesia N 0.33 4 Kieselsäure ''.\ .. 29.32. ,, Kohlensäure Manganoxyd Alkalien Empyreuma Probe B. Eisnoxyd . . 55.25 °%, (88.67 %, metall. Eisen) honerde 4 nen Me . Kalk UN RL TORSUEN Magnesia EN MAL; Kieselsaure 38.10 ,, Kohlensäure Manganoxyd K Alkalien 2 Empyreuma RN 0 ee 3. Dichter Eisenglanz. A Völlig von dem begleitenden, theils quarzigen, theils . kalkigen Gestein getrennt, ist dieses Erz fast chemisch- * reines Eisenoxyd, dessen Gehalt an metallischem Eisen ar 4 ron Y 2 ung vw {62 Kr ; -. a endeten theoreti sch Eangliene u °/, zurückbleibt. Es besteht aus: Eisenoxyd . . 99.20 %, (-69.44°/, metall. Hüben) 3 er RE ER Kieselsäure . . 0,40 °,, hy Magnesia ji Thonerde Spuren. Bi: Manganoxyd 99.93. | u 5 ] u RW, age De es . u „u > 7, PE PER Te - I RE t 0 2. Analyse der Sassal-Quellen bei Chur von Prof. Dr. Aug. Husemann. mn In unmittelbarer Nähe der unter dem Namen „Wilhelms- bad“ bekannten Mineralquelle auf dem „Sand“ hat der Be- sitzer, Herr Müller Hans Peter Mettier, vier neue Quellen erbohrt, die an Wassermenge und Gehalt die erstere über- treffen. Die grosse Nähe dieser Quellen bei der Stadt und ihre erhöhte Lage würden gestatten, das Wasser ohne Schwierigkeiten und auch wohl ohne Einbusse an Gehalt in engen voll ausfliessenden eisernen Röhren bis in die Stadt zu leiten und hier zu Trink- und namentlich zu Badekuren zu verwenden. Chur kann durch dieselben bei nur mässigem Unternehmungsgeist zu emem Kur- und Badeorte werden. Die chemische Zusammensetzung aller 5 Quellen scheint nicht sehr zu differiren. Zwei derselben, nämlich dieoberste € ER 74 L 3 . y IR % ie Aa r und Pe untere alte! Su wurden: genau ana ysirt enden, kurz zusammengefassten Resulleter" I. Obere Quelle. | Liegt nach barometrischer Messung 85 Meter oder Ba83 Schwe’ zer Fuss über der Plessur. Ihre Wassermenge Bi war nicht genau zu ermitteln und mag annähernd 1 Schweizer Y Mass per‘ Minute. betragen. Die Temperatur der Quelle 2 betrug am 4. April 1873 bei 10 ° Lufttemperatur 6.9 ° "4 Be Das Wasser ist sehr klar, perlt im-Glase, schmeckt _ angenehm, etwas adstringirend.. Das specif. Gewicht ist | 1.0188 gegen , destillirtes Wasser von gleicher Tem- ; peratur. Eis wurden in 10000 Grammes des Wasser ge- a Funden: Chlor Ä ; ö { ; 0.0132 Grammes Fohweickaure = 2.2007 22 0,2080, 00008 Kieselsäure . ? 3 5 0.1342 ar Kohlensäure . e h . 29.4346 a Ban 20 ns". OD DSH Natron . i £ ö i 0.0682 a h Ban ee N. od Magnesia & h ; { 0.7692 3 L Hsmasydull)..20 aan 0.0403 ei % Manganoxydul & ; j 0.0291 RL Y Lithion, Thonerde, Baryt, Phosphorsäure I vi Spuren. -; Organ. Materien ur“ a a a VE An I 4 a5 Kal BREITET TI. VERA AT, OUTLET N FRE wa” 0 cha us Bald a Ural a SE RS ie 125 Daraus berechnet sich folgende Zusammensetzung: 10000 Theile Wasser] 1 Pfund Wasser- enthalten: 7650 Gran enthält: Chlornatrium 0.0217 Theile | 0.0166 Gran Schwefelsaures Kalı 0,0203 %,, 0309. N Natron 0.2984, | 0.049677 AN Masnesia ."0.1978. .,„..\ 0.1219. % Zweifachkohlens. Magnesia 2.2525 ,, | 1.239 0 „ ekaler, 14.1284 10 BEdan „ R ‚», .Eisenoxydul0.0895 | 0.0687 ,, ” „ Manganoxydul0.0651 „ | 0.0499 „ Kieselsäure Ola, | 0,0812. % Lithion, Baryt, Thonerde, Phosphors. ) Sanren | a Org. Materien | Summe der festen Bestandthl. 17.0593 Theile | 13.0794 Gran Freieu.halbgeb.Kohlensäure 24.2932 ,, \8.6aal.u od. beiO’u.0.76Met.B.12322.5 Cubikctm. | 39.5 Cubikzoll Ganz freie Kohlensäure 19.1518 Theile 14.7086 Gran | ‘od. beiQ’u.0.76Met.B. 9714,5 Cubiketm. 31 Cubikzoll. IT, Untere alte Quelle. Liegt 73.5 Meter oder 245 Schweizer Fuss über der Plessur Wassermenge etwa '/, Schweizer Maas per Minute. Temperatur der Quelle am 7. April 1875 bei 8 ° Lufttemperatur 8.0 ® Gels. Das vollkommen klare Wasser peilt schwach im Glase, schmekt angenehm und ziemlich stark adstrngirend.. Das specif. Gewicht ist 1.00 161 poratur, gegen destillirtes Wasser von gleicher Tem- 126- Es wurden in 10000 Grammes des Wassers ge- funden: Chlor . 1 N { 0.0176 Grammes Schwefelsäure ' e 0.2617 $ Kieselsäure . h ! 0.0876 4 Kohlensäure . 3 RT TBB y Kali 5 4 e : 0.0497 # Natron . BEWSUR 5 0.2160 Be Kalkts.at 3 ; L 3.7440 Re Magnesia 0.7249 ; Eisenoxydul . h i 0.0604 5 Manganoxydul 0.0078 3 Lithion, Baryt, Thonerde | a 2. Spuren Phosphorsäure, org. Materie | Daraus berechnet sich folgende Zusammensetzung: 10000 Theile Wasser | 1 Pfund:7680 Gran enthalten: | Wasser enthält: Chlornatrium 0.0290 Theile | 0.0222 Gran Schwefels. Kali UDERRDMEN 0.070 a Natron ce U | 0.2992, /weifach kohlens. Natron 0:0189. 5.71 20.08 au > „„.. Magnesia) 2,3197, „0 u. 7815, „ „ Kalk GT Tage ® „» ‚Bisenoxydul0.1340.: , |. 010200 208 1 ‚ Manganoxydul0.0174 ,„ | 0.0134 Kieselsäure 0r08..6,. 7,2 v0, „ie Lithion, Baryt, Thonerde, N > | S Phosphors., org. Materien Fun puren Summederfesten Bestandthl. 12.7705 Theile! 9.8075 Gran Freieu. halbgeb.Kolensäure 15.9299 ,, 12.2340 Gran od. bei O’u. 0.76 Met.B. 8080 Cubikcetm. | od. 25.85 Cubz. Ganz freie Kohlensäure 12.1275 Theile 9.3139 Gran od. bei 0°u.0.76 Met.B.6151.7 Cubiketm, |od. 19.68 Oubz, —— LI d, Das Trinkwasser der Stadt Chur von Prof. Dr. Aug. Husemann. Die früher zum nicht geringen Schaden namentlich der städtischen Bevölkerungen so sehr vernachlässigte Frage nach der Beschaffenheit des Trinkwassers zieht gegen- wärtig glücklicher Weise mehr und mehr die Aufmerk- samkeit der Behörden auf sich — wenn auch keineswegs schon überall in dem Grade, wie es der eminenten Wich- tigkeit der Sache angemessen wäre. Denn unter den ver- schiedenen Faktoren, die Gesundheit und Leben der Men- schen beeinflussen und von der öffentlichen Gesundheits- pflege mehr oder weniger zu beherrschen sind, nimmt ganz ohne Frage das Trinkwasser einen der ersten, wenn nicht den ersten Platz ein. Es verdient daher alle Anerken- nung, dass auch die städtischen Behörden Churs ernstlich darauf bedacht sind, die Stadt mit besserem und reich- licherem Trinkwasser zu versorgen. Es besteht nämlich wie Vielen ohne Zweifel bekannt ist, der Plan, das Was- 128 ser einer sehr reichen Quelle, die in unmittelbarer Nähe von Parpan entspringt, durch eine allerdings ziemlich kostspie- lige Leitung der Stadt zuzuführen, um so der bestehenden Wassercalamität ein- und für allemal gründlich abzuhelfen. Einsender dieses hat im Auftrage des Stadtrathes das Wasser dieser Quelle chemisch untersucht und zur Ver- gleichung auch. das jetzige Trinkwasser der Stadt analysirt. In der Voraussetzung, dass es für die Einwohnerschaft Churs Interesse haben dürfte, zu wissen, was sie trinkt und möglicher Weisse in Zukunft trinken wird, mögen die wesentlichsten Resultate der Arbeit hier in tabellarischer Form ihren Platz finden. Zur ÖOrientirung ist voranzuschicken, dass Chur ge- genwärtig — abgesehen davon, dass in der trocknen Jahres- zeit mitunter die Plessur aushelfen muss — dreierlei Quell- wasser trinkt, nämlich: 1) aus den Leitungen am Mittenberge, welche die Brunnen auf dem bischöflichen Hof, im süssen Winkel, in der Kreuzgasse und vor dem unteren Thore speisen; 2) aus den im der Brunnenstube auf dem Bodmer vereinigten Leitungen (Brambrüsch u. s. w.) welche sämmt- liche Brunnen der inneren Stadt, sowie des Gäuggeli- und Bahnhofbezirks mit Wasser versorgen, und 3) aus der Rosenhügel-Leitung (Schwarzwald), de- ren Wasser den Brunnen vor dem oberen Thore und im welschen Dörfli zugeführt wird. Die Untersuchung erstreckte sich auf alle, auch auf die nur in kleinster Menge auftretenden Bestandtheile der Wässer: Sie ergab in je 100 Liter Wasser: der der der der Mittenberg- Bodmer- Rosenhügel- Parpaner- Leitung. Leitung. Leitung. Quelle. Chlor 0,0463 Gr. 0,0766Gr. 0,1360 Gr. 0,0643 Gr. Schwefelsäure 0,4689 „ 5,0692 „ 4,8290 „ 2,6160 „ Kieselsäure 0,5060 „ 0,4500 „ 0,5183 „ 0,4170 „ Kohlens. (Gesammtmenge) 24,5500 „ 18,8100 „ 18,0100 „ 8,3000 „ Salpetersäure 0,6000 „ 0,4600 „ 0,0700 „ 0,0000 „ Kali 0,1156 „ 0,1325 „. 0,1150 „ 02120, Natron 0,1675 „ 0,1678 „ 0,1086 „ 0,1826 „ Kalk 10,5400 „ 40,8060 „ 11,1560 „ 4,0060 „ Magnetia 6,7260 „ 4,8910 „ 239840 „ 1,7700 „ Eisenoxydul 0,0270 „ 0,0760 „ 0,0750 „ 0,0540 „ Organische Substanzen Sehr geringe Spuren. Berechnet man diese Bestandtheile nach den herr- schenden chemischen Grundsätzen auf Verbindungen, so kommt den 4 Arten von Wässern die folgende chemische Zusammensetzung zu. In je 100 Liter Wasser der der der der Mittenberg-._ Bodmer- Rosenhügel- Parpaner- Leitung. Leitung. Leituug. Quelle. Chlornatrium 0,0763 Gr. 0,1262 Gr. 0,2241 Gr. 0,1059 Gr. Schwefelsaur. Kali 0,2138 „ 0,2643 „ 0,2126 „ 0,3920 „ er Natron 0,2911 „ 0,2771 „ 0,0000 „ 0,2899 „' 1 Kalk (Gyps) 8,8514 „ 8,1450 „ 8,0438 „ 3,8636 „ Salpetersaur. Kalk 0,9111 „ 0,6685 „ 0,0736 „ 0,0000 „ Einfaeh kohlens. Kalk 11,7575 „ 12,8816 „ 14,0009 „ 3,3126 „ Pr r Magnesia 44,2716 „ 102711 „ 6,2685 „ 3,7170 „ 3 „ Eisenoxydul 0,045 „ 0,1257 „ 01208 „ 0,087W „ Kieselsäure 0,5000 „ 0,4500 „0,5183 „ 0,4170 Organische Substanzen Spuren Spuren Spuren Spuren Summe fester Bestandth. 36,4163 Gr. 33,2397 Gr. 29,4621 Gr. 13,1850 Gr. Direkt bestimmt 36,6840 „ 33,4520 „ 29,8430 „ 43.2500 „ Kohleusäure, halbfreie 6424,95 C.C. 5628,3 C.C. 4813,7 C.C. 1966,38 CC. (bei 0° °/ 760 mill. B.) Kohlensäure, ganzfreie 0,000 „ 0,000 „ 0,000 „ 276,4C.C. Auf Grund dieser Analysen ‘kann nun ein sicheres Urtheil über die Güte der in Rede stehenden Wässer ab- gegeben werden, sowohl in sanitarischer Hinsicht, als auch im Hinblick auf technische Verwendungen. 130 Man pflegt ım Allgemeinen anzunehmen, dass ein Trinkwasser in 100 Litern nicht über 59 Grammes feste Bestandtheile enthalten darf, um ohne Nachtheil getrunken werden zu können; jedoch ist im äussersten Falle ein Wasser welches 100 Grammes mineralischen Rückstand lässt, allenfalls noch trinkbar. Auf der anderen Seite ist aber auch ein allzugeringer Gehalt an salzartigen Stoffen der Gesundheit nicht zuträglich. Das an einigen Orten des Oberengadins z. B. getrunkene Wasser, welches nichts anderes als geschmolzenes Gletschereis ist und beim Ver- dunsten gar keinen Rückstand hinterläst, kann nicht als gesundes Trinkwasser bezeichnet werden. Als günstigtes Verhältniss vom hygienischen Standpunkt aus dürfte man einen Gehalt von 10 bis 20 Gr. mineralischer Stoffe in 100 Litern Wasser gelten lassen, Ausser der Gesammtmenge der letzteren muss aber durchaus auch ihre Qualität in Betracht gezogen werden. So ist es durchaus nicht gleichgültig, ob der im Wasser enthaltene Kalk vorwiegend als kohlensaurer, oder als schwefelsaurer Kalk, oder gar als Chlorcalcium vorhanden ist. Ein sehr merkbarer Gehalt an schwefelsaurem Kalk (Gyps) ist nach der herrschenden Ansicht nachtheilig für die Gesundheit, ebenso das Vorhandensein von mehr als geringen Mengen Magnesia. Man hat diesen beiden Be- standtheilen — ob mit Recht, bleibt freilich zu erweisen — das Auftreten von Kropf und Cretinismus zugeschrie- ben. Sehr nachtheilig sind ferner salpetersaure Salze, wenn sie in irgend grösserer Menge auftreten, und ganz beson- ders auch organische Materien. Von den letztgenannten Stoffen enthält das in Chur 131 getrunkene Quellwasser so verschwindend wenig, dass in dieser Beziehung nichts zu wünschen übrig bleibt. Der Ausbreitung epidemischer Krankheiten wird das Churer Trinkwasser, so lange die Plessur nicht in Anspruch ge- nommen wird, keinen Vorschub seisten. Bedenklicher steht es mit dem Gehalt an Gyps und Magnesiasalz. Derseibe stellt sich für das Wasser sämmtlicher Leitungen als un- gemein hoch heraus und berechtigt zu dem Urtheil, dass das jetzige Trinkwasser Churs von kaum mittelmässiger Güte ist. Obgleich der Unterschied der drei Arten Wasser welche Chur trinkt, nicht gross ist, so muss doch das Wasser vom Mittenberg als das schlechteste bezeichnet werden. Das Wasser der Bodmer-Leitung ist nur sehr wenig besser, dagegen hat dasjenige der Rosenhügelleitung, wenn auch im Gypsgehalt gleich, den Vorzug eines nur halb so grossen Gehalts an Magnesia. ‘ Allen weit überlegen ist das Wasser der Parpaner Quelle, das bei einer constanten Temperatur von 5 bis 5,5°C. m 100 Litern nur 13 Gr. feste Bestandtheile aufweist, gegen 29,5 bis 36,5 Gr. des Churer Quell- wassers. Dabei beträgt für sie der schwefelsaure Kalk kaum die Hälfte, der kohlensaure Kalk und die kohlen- saure Magnesia nur etwa ein Drittel von den entsprechen- den Quantitäten in letzterem. Endlich ist sie ganz frei von Salpetersäure und enthält neben halbfreier Kohlensäure auch noch ganz freie, was das Wasser schmackhafter macht. Hiernach unterliegt es gar keinem Zweifel, dass es als ein glückliches Ereigniss für die Stadt Chur bezeich- net werden müsste, wenn die Absicht der städtischen Be- N es ara NE 132 'hörden realisirt würde. »$ie erhielte an Stelle eines wenn auch nicht schlechten, so doch sicherlich nichts weniger als guten Wassers ein solches von ganz vortrefllicher Be- schaffenheit, das nicht nur als Trinkwasser dem bisherigen weit voransteht, sondern auch für die verschiedenen Zwecke der Technik, wie jedem Sachverständigen ein Blick auf die mitgetheilten analytischen Resultate zeigt, die grössten Vorzüge besitzt. Es ist daher im dringenden Interesse des öffentlichen Wohles zu hoffen, dass die dem Unternehmen noch ent- gegen stehenden Schwierigkeiten von den Vertretern der Stadt glücklich beseitigt werden; die Bürgerschaft selbst aber wird, wie wohl nicht zu bezweifeln steht, ihr eigenes Wohl genugsam verstehen, um die Kosten für die wohlthä- tige Unternehmung, nachdem dieselbe selbstverständlich zu- vor nach allen Richtungen studirt und ihr Gelingen sicher gestellt ist, ohne Anstand zu bewilligen. IV. Zweiter Nachtrag zur Mollusken-Fauna Graubündens (Vergl. J. B. VII p. 127.) von J. G. Am Stein, med. Dr. mon Damit beschäftigt, meine graubündnerische Mollusken- Sammlung zu revidiren und ein neues vervollständigtes Verzeichniss derselben besonders auch mit Berücksichtigung der seit früher neu bekannt gewordenen Verbreitung (neue Fundorte) einzelner Spezies vorzubereiten, biete ich hier vorläufig die seit meinem letzten (im Jahrgang 1861 die- ser Zeitschrift publicirten) Nachtrag für unsre Fauna auf- gefundenen neuen Arten und Variationen: 1. Arion fuscus Müll. (subfuseus Drp. ex. p.) zwischen Buchen und Puz im Prättigau; oberhalb Zizers im Wald und Schlundtobel. 2. Arion hortensis Fer. (subfuscus Drp. ex. p.) um Zizers, 134 3. Limax cinereo-niger Wolf. Malans, Umge- gend; im Wald rechte Seite der Rabiusa gegenüber Malix im feuchten, faulen Holz eines Tannenstumpfs, sehr schön gestreift. 4. Limax cinereus Lister. In Valzeina. 5.. Limax marginatus Müll. Oberhalb Zizers im Wald. 6. Limax engadinensis Heynem. Im Engadin nach Heynemann (Nachrichtsblatt Nr. 10. 1870.) 7. Limax Heydeni Heynem. Im Engadin nach Heynemann (Nachrichtsblatt Nr. 10. 1870.) 8. Vitrina alpina Stenz.? Um Parpan. In der Form gleich der pellucida, aber klein, nur 3 Mm. br., glashell, sehr glatt und glänzend. (s. Gredler I. c.p. 38.) — 9. Hyalina Draparnaldi Beck. In unserm bünd- nerischen Rheinthal, um Malans, Zizers, Untervaz und Chur ebenso häufig, wenn nicht häufiger als cellaria Müll.; auch im Prättigau von Jenaz einwärts. — 10. Hyalina subterranea Bourg. Im Wald Ma- suns auf der Obervatzer Heide; in der Viamala hinterhalb Thusis und um Zizers, 11. Hyalina radiatula Alder? Um Zizers, Ma- suns auf der Obervatzer Heide, bei Klosters im Prättigau. (NB. wenn ich.nach Kobelt (Nassau Moll. Faun.) Be- merk. bei nitidosa richtig schliesse, da mir eine genauere Beschreibung nicht zur Hand.) 12. Helix obvoluta Müll. mutat. albina. Pizokel, 1 Stk. von Hrn. Prof. Theobald gefunden. 13. Helix cobresiana v. Alt. mut. albina oberhalb Zizers im Wald, ebenso oberhalb der Ganda bei Marschlins. 135 14. Helix hortensis Müll. immer noch nur ver- einzelt und in wenigen Bänder-Var., aber an auffallend verschiedenen Orten aufgefunden, so: um Zizers 12345 bandig, um Malans wie oben und 12 345 bandig, im Tritt oberhalb Igis gegen Valzeina und im Sattel- wald oberhalb Felsenbach fünfbandig. Merkwürdigerweise aber auch in Valzeina beiderseits des Thals über 1000 Met. hoch, fündfbandig und schliesslich selbst auf der Cresta bei Schuders auch fünfbandig, noch 100 bis 150 Met. höher. 15. Helix arbustorum L. mut. albina und zu- gleich äuserst zartschalig mit durchscheinender Binde, Um- ‚gegend von Tarasp, von Hrn. Dr. Killias gesammelt. In der genannten Gegend hat derselbe Sammler auch normal gefärbte Stücke dieser Species so wie auch noch andere Arten mit dem gleichen kalkarmen Schalencharakter ge- funden, so z. B. H. ruderata, holoserica, fruticum, zonata, pomatia, Bulimus montanus und quadridens, Pupa secale. Auffallend ist, dass von den genannten Arten einzelne Stücke so wie auch Hel. obvia und Bulimus detritus sehr festschalig erscheinen; dürfte diess etwa auf dem grossen Wechsel der geognostischen Verhältnisse jener Gegend und der daherigen Umschreibung gewisser Wohnplätze (Fund- orte) beruhen ? 16. Bulimus montanus Drp. mut. albina. Im Wald oberhalb Zizers und im Sattelwald oberhalb Felsen- bach besonders schön. 17. Cionella acicula Müll. Von einem Exempl. das ich 1857 in einem Blumentopf zu Parpan gefunden, 136 STR & vermuthete dass es eingeschleppt; im Aug. 1868 fand ich aber ein Stück unter einem Stein im Gebüsch auf dem Felsenriff' von Friewis auswärts gegen Mastrils. Hr. Dr. Killias fand 2 Stück unter Moos (leere Gehäuse) bei Chur, 18. Clausilia biplicata Mtg. um Malans, Zizers, im Prättigau bei Seewis, Schiers, Lunden, Fideris, bes. im Wald längs der Landstrasse; im Valzeinerthal, auch von Chur aufwärts gegen Churwalden, überall in etwas kleinen Formen; von Prof. Theobald auf dem Pizokel und von Dr. Killlas um Tarasp gefunden. 19. Clausilia plicata Drp. Sehr häufig im bünd- nerischen Rheinthal von Fläsch bis Chur; im Prättigau bis nach Valzeina, Schuders und St. Antönien ansteigend; von Chur aufwärts bis nach Churwalden; im Schyn und von Thusis per Via Mala nach Schams; am Pizokel von Prof. Theobald und bei Nairs-Tarasp von Dr. Killias ge- sammelt. i mut. albina. Von Chur aufwärts gegen Churwalden ein sehr schönes, frisches Exemplar. var. elongata Roffiaen'). Vom Genannten bei An- deer in Schams gefunden; 14 Windungen, 21 Mm. lang. Ueber den Wechsel von Form und Grösse der Claus, plicata Drp., wie er sich so reich bei uns zeigt, werde ich später ausführlicher berichten; in Bezug auf var. elongata Roff. kommt sie mir nach dem mir vorliegenden Material mehr als Glied einer auszuwählenden Grössenreihe denn als feststehende Variante vor; in meiner Sammlung finden sich Stücke aus unserer Gegend mit gleicher Anzahl Windungen und nahezu derselben Länge. ı) Annales d. ]. soe. malacolog. de Belgique T. 11.1868 p. 65. 1 Gear Er 137 20. Clausilia basileensis Fitz. In grossen kirsch- braunrothen Exemplaren am Fusssteig von Mastrils gegen “ Untervatz. 21. Clausilia nigricans Pult. Um Zizers, zwi- schen Chur und CÖhurwalden eher selten; von Prof. Theo- beld am Pizokel gefunden. 22. Clausilia pumila Zgl. In der Ganda bei Schloss Marschlins an jungen Buchenstämmchen, im Bu- chenwald oberhalb dem Boden im Valzeinathal, auf der Pfalz ausserhalb Puz im Prättigau selten. 23. Pupa muscorum L. a. var. adentata. Um Malans, Zizers, Untervaz; im Prättigau von Lunden gegen Puz und um Luzein., b. var. 1 dentata Pfr. Um Malans, Zizers, Untervaz häufiger wie erstere; im Prättigau an den Schlossfelsen von Solavers, um Luzein; um Parpan und bei Truns im Ober- land; bei Tarasp durch Dr. Killias. c. var. bidentata. Um Malans und um Zizers selten, (je nur 1 Stück bis jetzt. Auf der Mündungswand aber mehr nach vorn und geger den Spindelrand erhebt sich noch ein kleines weisses Zähnchen. Ob diess nun var. bidentata Pf. (Rossm. I. p. 83. 2) ist mir ungewiss, da mir jede genauere Beschreibung derselben abgeht. — 24. Pupa bigranata Rossm. Selten auf den sog. Lichstensteiner Schichten (Neocomien inferieur, Theobald) nördlich der Schlossruine Neuenburg bei Untervaz; im Schlundtobel oberhalb Zizers. — 25. Pupa edentula Drp. (Rossm. Jcon. Nr. 646) um Zizers. 26. Pupa antivertigo. Drp. um Zizers. gr 138 27. Planorbis contortus Müll. Aus dem See von Tarasp erhalten durch Hrn. Dr. Killias und meinen Bruder Rudolf. 28. Pupula lineata Agass. Im Mai 1869 fand ich dieses zierliche Thierchen in einigen wenigen Exem- plaren am Fussweg von Mastrils nach Untervaz unter ei- nem kleinen Steinplättchen, das auf feuchter, bemooster Mauer lag. 29. Pupula polita Hartm. In einem einzelnen aber sehr schönen Exemplar von Hrn. Dr. Killias um Chur gefunden. 30. Anodonta analtina L.? Unter den Molluskengehäusen, die Hr. Prof. Theo- bald in Bünden gesammelt hatte und mir dies Frühjahr zur Bestimmung übergeben wurden, fand sich eine Partie mit dem Fundort „Flimser See“, bezeichnet, darunter eine kleine Anodonta in einem einzigen Exemplar, die erste Acephala, die mir aus Graubündner Gewässer zu Gesichte kommt. Der Flimser See liegt nach der Karte von Dufour 1000 Meter ü. M. und sein Wasser ist bekanntlich von auffallend milder Temperatur. Da ich der obigen Bestimmung bei dieser‘ schwierigen (Gattung und besonders dem wnerwarteten Fundorte nicht völlig sicher bin, lasse ich noch die Beschreibung folgen: Die Muschel ist 23 Mm. lang, hat 13 Mm. grösste Höhe, vom Wirbel zum Unterrand nur 11 Mm. und 2'/, Mm. Dicke; ist sehr zartschalig und zerbrechlich, im Wein- geist glasig durchscheinend, trocken hellgelbbräunlich, (horn- farbig), nach dem Licht gehalten irisirend, um den Wirbel r chmälert un fast weisslich gefärbt. Vorderrand vers | rundet, Oberrand scharf zusammengedrückt und fast radlinig ansteigend, Unterrand in der Mitte ein wenig e gebogen, Hinterrand von obenab und untenaul verschmö- lert und fast eckig abgestuzt (Rossm. Nr. 417). Wirbel aus zwei kleinen, unversehrten, über den Rand sich erhe- % Tobarı die Schale ziehen 13 wellenförmige Anwachsungsstreifen, ten, verhältnissmässig grossen Schild begränzend. u zwischen deren unteren, weiter auseinander stehenden, noch kürzere feine Linien bemerkbar sind. Die beiden Schalen sind fes; geschlossen und ein einzig vorliegenden Exemplar um so weniger thunlich, als. | die rechte Schale bereits einen Bruch erlitten. -— Zizers, Ende Juni 1873. Ka 6 7 y > re AA Re er. V,; Die Mineralquelle von Pignieu von Dr. C. Kellenberger. Das zunehmende Interesse, das sich gegenwärtig dem reichen Schatze unserer einheimischen Mineralquellen zu- wendet, und demzufolge nicht nur bisher unbenutzte und selbst unbekannte Quellen sondern auch solche zu Ehren gezogen worden sind, welche im Laufe der Zeit einer un- verdienten Vergessenheit anheimgefallen waren, rechtfertigt es wohl, wenn wir an dieser Stelle dem gypshaltigen Ei- senwasser von Pignieu bei Andeer im Schamserthale eine kurze Notiz widmen, da die Gesammtverhältnisse und bisher bekannt gewordenen Eigenthümlichkeiten desselben geeignet sind, zur Wiederaufnahme des vor 30—40 Jah- ren vielfach frequentirten Badeortes zu ermuntern. Fine Viertelstunde herwärts von Andeer, hinter einer links an der Potsstrasse liegenden Häusergruppe, erhebt sich pP RE N Re N NETT A I U en N 3 IN RE ae ’ N ar ur \ BIER s j 13 f 141 ein etwa 100‘ hoher begraster Vorsprung, auf dessen Spitze, weithin sichtbar, ein kleines weisses Häuschen steht; es ist das Quellenhäuschen, zu dem ein schmaler Fussweg hinaufführt. Im Häuschen selbst findet sich die längliche in Holz ausgeführte Quellenfassung, mit dem Abfluss nach Westen, unter den Mauern durch in die Wiese, wo die Quelle als mässiges Bächlein rasch abfliesst, um noch un- terwegs einen Brunnen zu speisen. Die Quelle (es sind ursprünglich zwei, jedoch schon geraume Zeit in eine Fassung vereinigte Quellen) ist un- gemein klar, sehr wasserreich und sezt an den mit einer farblosen Algenmasse besetzten Wänden des Bassins eine lockere Eisenoxydhydrat-Schichte ab. Zuweilen sieht man stellenweise Blasen aufsteigen. Das Wasser zeigt einen wenig mineralischen, adstringirenden Geschmack und setzt im Glase keine Gasperlen an. Seine Temperatur ist ungewöhnlich hoch; Herr Dr. Killias, dem ich einige der hier mitge- theilten Notizen verdanke, fand dieselbe im April d. J. 19 Centigr. bei 10° Lufttemperatur; ältere Angaben spre- chen von 15.5° R. (19.3° C.). Der Umstand, dass die Quelle im Winter stark raucht, spricht ebenfalls für die Beständigkeit ihrer Temperatur. Ein am Fusse des Hü- gels entspringender Brunnen, der zu gleicher Zeit gemessen wurde, zeigte nur 9° C. Sehr bemerkenswerth ist der Wasserreichthum unserer Quelle; eine ebenfalls im Monat April vorgenommene und durch den Eigenthümer der Quelle, Herrn Präsident G. Fravi in Andeer, wiederholte Untersuchung ergab beinahe 58 eidg. Mass (86 Liter) per Minute, also 3480 Mass (5220 Liter) auf die Stunde und 83520 Maas (125,250 142 Liter) auf den Tag, eine überreiche Wassermenge, die neben hunderten von Wannenbädern noch die Speisung von Dou- chen und eines Schwimmbassin’s erlauben würde. Ueber die Bestandtheile des Wassers liegt eine einzige, auch quan- titativ durchgeführte ältere Analyse vor, von Herm Dr. Bauhof in Winterthur in den Dreissiger Jahren ausgeführt*). Derselbe fand in 8 @ Wasser = 128 Unzen: Kohlensäure 13 Cub. Zoll. Gyps 127.0 Gr. Schwefelsaure Bittererde 20.0 „ Kohlensaure Bi 21.5.5 Kohlensaurer Kalk 301 Kohlensaures Eisenoxydul 1:054:% Chlor-Alecalien DB 2 Chlormagnesium 2.0: Feste Bestandtheile 175.0 Gr. Herr Professor Dr. Husemann in Chur, welcher den daherigen Quellabsatz, wovon gleich die Rede sein wird, ' genauer untersuchte, fand das spezifische Gewicht unserer Quelle zu 1.0021. Die Eisenbestimmung ergab 0.118 Gramm. Kohlensaures Eisenoxydul auf 10,000 Gramm. Wasser. Ausserdem fand Herr Dr. Husemann als Haupt- bestandtheile: schwefelsauren Kalk (Gyps) mit etwas schwe- felsaurer Magnesia,; in geringer Menge schwefelsaure Al- kalien, sehr wenig Chloralkalien, Manganspuren und nicht viel freie Kohlensäure. Ausser dem Reichthum an Mineralwasser bietet nun die Quelle ein weiteres schätzbares Produkt, nämlich den *) Mitgetheilt in Leuthv’s Begleiter durch die Schweiz, 1840, 143 in der Umgebung weithin und in reichlichster Menge ab- gesetzten, stellenweise fast ganz reinen, meistens aber mit Humustheilen durchsetzten rothen Badeschlamm, seit Jahr- hunderten aufgehäuft, und aus der ursprünglich wohl ganz regellos abrinnenden Quelle präeipitirt. Der Badeschlamm erscheint als eine ziemlich inten- siv rothe, lehmige, in zufälligen Proportionen mit Wasser und Pflanzentheilen durchsetzte Masse. & Herr Professor Dr. Husemann hat denselben genau untersucht und lassen wir hier das Resultat seiner Unter- suchung wörtlich folgen: Untersuchung des rothen Badeschlammes von Andeer, 1000 Theile des nassen Schlammes hinterliesscn nach anhaltendem Trocknen bei 100°: 151.4 Theile fester Be- standtheile. 1000 Theile des bei 100° getrocknetem Rückstan- des ergaben an in Wasser löslichen Bestandthelen: Schwefelsäure 10.680 Theile Chlor RO, Kali BALADER 5, Natron 0.200075, Kalk 1.Ss00 Magnesia DBOE an in Wasser unlöslichen Bestandtheilen: Kalk 55.511 Theile Magnesia 1,16; Eisenoxyd BB 24407 Manganoxyd Spuren Lösliche Kieselsäure 97.595 Spuren N Phosphorsäure sy Arsensäure 2.250 Theile x Kohlensäure 52.460:\.,, Et; Humussäuren (zum Theil in 7 AR Wasser löslich) 4.400 e‘ Humin 5.600 „, e Grünes Harz 1,5084 bü,, % R: Pflanzenreste 3aBlalad), Br Gesteinstrümmer (Kies) mit Er sehr wenig Thon 84.769 , N Chemisch gebundenes Wasser x ,„ we Daraus berechne ich für den feuchten Schlamm fol- A fi f gende Zusammensetzung: Br 1000 Theile nassen Schlammes enthalten: an im Wasser löslichen Bestandtheilen: AR Chlornatrium 0.024 Theile AM Schwefelsaures Natron 0.040 ,, En id Schwefelsaures Kali 0.0421, er N Schwefelsauren Kalk MOTT TB Bi: Kalk, an Humnssäuren geb. 0.080 „, Ba Magnesia 0:7 00%40% e an im Wasser unlöslichen Bestandtheilen : ar Kohlensaurer Kalk 15.008. Rn. A Magnesia Up en AU | Bi 8 Eisenoxydul 3.017 „ R Ri ÄArsensaures ‚Eisenoxyd Bi (2 Fe? 0°, As 0)) Madre BR Kieselsaures Eisenoxyd Mr. (Pe? c09 25:0) Bra, FR RL * U h ey h “ Eisenoxydhydrat 71.551 Theile Manganoxydhydrat Spuren Phosphorsäure Spuren Grünes Harz VIE PNIE Humussäuren (theilweise in Wasser löslich) 0:66.61, Humin 0.848 „ Pflanzenreste 4,892 Kies, mit sehr wenig Thon 12.834 „ Gesammimenge 147.660 Theile Direkt gefunden 151.400 Die Differenz zwischen der direkt gefundenen Ge sammtmenge der Bestandtheile und der aus den analyti- schen Daten berechneten rührt daher, dass nicht genau anzugeben ist, wie gross bei 100° der Gehalt der ver- schiedenen Eisenoxydverbindungen an chemisch gebundenem Wasser bleibt. Jedenfalls enthält das kieselsaure Eisen- oxyd bei 100° noch Wasser. Das Arsen ist nachweisbar als Arsensäure und nicht als arsenige Säure vorhanden, ebenso ein geringer Theil des Eisens als Eisenoxydul. “ Der Badeschlamm wurde schon verschiedentlich von Empirikern und Aerzten in Anwendung gezogen und hatte Ref. selbst Gelegenheit, während mehrjähriger ärztlicher Praxis in Andeer von dem zweckentsprechenden Gebrauch desselben Nutzen zu sehen. Der Schlamm wurde gewon- nen und behandelt wie in den meisten bisher bekannten „Moorbädern“ ausgegraben, von gröberer Beimengung ge- reinigt und, mit dem Mineralwasser gemischt, in verschie- dener Consistenz zum Bade angewendet, sei es zu Voll- 10 u N EN ED EREDITENTEE TERAFIEN LG 146 bädern oder Lokalbädern, ferner ın Form heisser Um- schläge; dem Schlammbade folgte das Uebergiessen und das gewöhnliche Reinigungsbad. Wenn auch die Za hlder nach physiologischer nnd therapeutischer Wirkung beob- achteten Fälle lange nicht ausreicht, um genaue Jndica- tionen für den Gebrauch unseres Eisenmoor's abzugränzen, so war doch der Erfolg bei gewissen allgemeinen und ört- lichen Leiden ein so günstiger, dass sich weitnre Versuche und häufigere Verwendung eines so werthvollen therapeu- tischen Agens empfehlen. Eine häufige Anwendung, mit vielfach frappant gün- stiger Wirkung fand der Eisenmoor bei örtlichen Leiden, chronischen Muskel- und Gelenk-Rheumatismen, Paralysen und hysterischen nästhesieen, dann zur Resorption alter Exsudate, besonders der Unterleibs-Organe, (chron. Metritis), überhaupt in Fällen, wo von einer kräftigen Erregung der Hautthätigkeit Nutzen zu erwarten stand. Es kommt hier zu- nächst wohl nur die rein mechanische Wirkung des Schlamm- bades in Betracht: das höhere spezifische Gewicht des dick- flüssigen Schlammes übt auf die Körperoberfläche einen, Anfangs fast unangenehmen, Druck aus; bei Nachlass des Druckes, d. h. beim Verlassen des Bades, gleicht sich die vorher verminderte Anfüllung der Hautcapillären aus, es tritt grössere Hautröthung ein; derselbe Druck compri- mirt den Unterleib und erregt beim Nachlass die peristal- tische Bewegung des Darmtractus. Eine weitere mecha- nische Einwirkung auf den badenden Körper übt der Schlamm durch die Härte seiner Gemengtheile, wie Sand, Eisenoxyd, Gypsnadeln, verkieselte Infusorien, Salzkrystalle u. dergl. aus. 147 Es ist ferner dıe Gruppe der allgemeinen Ernährungs- störungen (besonders Chlorose, Rhachitis und Scrophulose mit torpidem Charakter), welche unter dem Gebrauch der Eisenmoor-Bäder eine oft überraschend günstige Verände- rung faud und zwar in Fällen, welche, versuchsweise oder durch die Verdauungsstörungen der Kranken gezwungen, mit Ausschluss anderer Medikamente behandelt wurden. In diesen Fällen kann uns die blosse Erregung der Haut- thätigkeit zur Erklärung der raschen und intensiv gestei- gerten Blutbildung wohl kaum genügen, sondern muss eine Resorption der der Blutbildung dienendem Stoffe angenom- men werden. Es widerspricht diess der physiologischen Anschauung, welche das Hautorgan hiezu unfähig erklärt, insofern nicht, als damit die normale, mit Epidermis be- deckte Hant gemeint ist, während bei fortgesetztem Ge- brauch des Schlammbades sehr bald ein papulöser, friesel- artiger Ausschlag entsteht, die Haut theilweise ihrer Epi- dermis beraubt und so erst zur Resorption geschickt macht; ebenso möchten sich ja wohl die vielverspot- teten Vortheile des ‚„Badeausschlages‘ überhaupt erklären lassen. Ein wichtiger Factor zur Erhöhung der Resorptions- fähigkeit ist ferner die geringe Wärme-Capacität des Mi- neralschlammes ; gewöhnlich wurden unsere Moorbäder auf 36°—40° C. erkitzt, Lokalbäder noch höher, ohne den Allgemeineflekt eines ebenso erwärmten Wasserbades zu er- reichen. Natürlich werden bei dieser höhern Temperatur mehr Gase frei und so die Menge der resorbirbaren Be- standtheile vergrössert. i 148 (Geschichtliches.) Obwohl ältere, genauere Nachrichten über unsere Quelle fehlen, so scheint ihr Gebrauch doch sicher bis in's XV. Jahrhundert hinauf zu reichen. Die erste wissenschaftliche Nachricht findet sich in den,, Itinera alpina‘“ von Scheuchzer, welcher Anfangs des XVII. Jahr- hunderts das spezifische Gewicht des Wassers bestimmte und einige chemische Reactionen auf seine Bestandtheile vornahm; (wiederholt in dessen Hydrographia helvetica p. 238). Dann scheint das Bad in Abgang gekommen zu sein, denn Sererhard (Einfält. Delineation I. pag. 38) bemerkt bei Pignieu: ,‚‚Allhier ist vormalen ein gut Bad gewesen, so nun abgegangen.“ Jn der bekannten Bal- neologie von Ausch (1845) finden wir wieder nähere An- gaben und eine Untersuchung der Quelle. Ausführlicher beschreibt ein von der ‚Gesellschaft zum schwarzen Garten“ in Zürich herausgegebenes Neu- jahrsblatt (XXIII) vom Jahr 1830 (Naturgeschichtliche Be- merkungen über das Schamserthal, nebst Notizen über das Bad von Pignieu; der Verfasser ist nicht genannt) die da- maligen Badeeinrichtungen, welche, nachdem das alte Bad- haus eingegangen, im gegenwärtigen Hötel Fravi zu An- deer, wohin also das Wasser geleitet werden musste, be- standen; es waren 30 Badewannen vorhanden, in beque- men und gut möblirten Zimmern. Es wurde nur gebadet, nicht getrunken, und genoss das Wasser einen „vorzüg- lichen Ruf“ bei rheumatischen und paralytischen Affektio- nen, verschiedenen Hautkrankheiten und insbesondere zur Resorption alter Exsudate. Im nämlichen Jahre finden wir Pignieu ferner in Multens ‚Beschreibung aller berühmter Bäder der Schweiz‘‘ aufgeführt (p. 353); das Bad wird 149 als bequem eingerichtet und ziemlich stark besucht be- zeichnet. Zuletzt ist der Quelle und ihres werthvollen Pro- duktes, des Eisenschlammes, mit Benutzung der Husemann- schen Arbeiten im Katalog der an die Wiener Weltaus- stellung eingesandten bündnerischen Mineralwässer gedacht worden. Das Hochwasser von 1834 zerstörte die damalige Leitung; zum zweiten Male war diess im Jahr 1868 der Fall und seither blieb der Gebrauch der Mineralquelle ein- gestellt; doch kam auch in den letzten. Jahren der Bade- schlamm vielfach in Anwendung, theils versendet theils in den bequem eingerichteten Bad-Lokalen zu Andeer sellst. Bei dem unbestreitbaren therapeutischen Werthe der Quelle ist zu hoffen, dass neue Einrichtungen dieselbe dem allge- meinen Gebrauche bald wieder zugänglich machen werden. Von seinen balneologischen Vorzügen abgesehen, würde Pignieu sicherlich auch sonst eine Wiederaufnahme des frühern lebhaften Bad betriebes verdienen. Die schon 970 Met. (2900 Schw.) hohe Lage der Quelle (das Dorf selbst liegt 1052 Met. üb. M.), eine Sommer-Temperatur von 14°—15° C., die Nähe des stattlichen Ortes Andeer, die pittoreske Landschaft mit den nahen Ausflügen in die Schluchten der Roffla und dem hochromaniischen Eingange in das Averser Thal mit seinem berühmten Wasserfall, sollten schon für sich zum Besuche einer dicht an der Haupt- verkehrsader unseres Landes, der Splügenstrasse, liegenden Heilstation ermuntern. vr). Krüppelzapfen an der nordischen Fichte iD Graubünden nachgewiesen von Prof. Chr. G. Brügger. (Mit einer Tafel Fig. 1— 4 b.) Im Juni 1872 übergab mir Hr. Ingenieur Peter Saluz als Geschenk für das Naturalienkabinet der Kan- tonsschule in Chur einige sonderbar gestaltete Fichtenzapfen, welche derselbe im Thale Schanfik beim Dorfe Langwies, 4250 Par. F. üb. M., während seines dortigen Aufent- haltes zum Zwecke der Strassenvermessung im Jahr 1871/72, gesammelt hatte. Eine kleine, etwas verkrüppelte Fichte (Rothtanne), welche einige Minuten westlich vom genannten Dorfe, an einem steilen gegen SW geneigten Abhange, über der neuen Strasse ziemlich isolirt stand, hatte im J. 1871 diese und lauter ähnlich missbildete Zapfen her- *) Vorgetragen am 3. März 1873 in der Naturforschenden Ge- sellschaft Graubündens EL. ee , Mr 151 vorgebracht. Eine Anzahl derselben war in die Hände der HH. Pfarrer Fopp, Forstinspektor Coaz und Ingenieur Mengold gelangt und wurde später, sammt dem ganzen von Hr. Saluz gesammelten Vorrathe, mir zur Einsicht mit- getheilt oder unserm kantonalen Museum als Geschenk überlassen. So kamen mir nach und nach im Ganzen un- gefähr 30 Stück monströser Zapfen zu Gesicht, welche sämmtlich von demselben Bäumchen bei Langwies und von demselben Jahrgang stammen. Einige Monate später erhielt ich durch meine Schü- ler, die Kantonsschüler Gregori, Juvalta und Tramer, 9 ganz ähnlich missbildete Fichtenzapfen von einer neuen Lokalität im Albula-Gebiete beim Dorfe Bergün, wo ein Baum am Ausgange des Seitenthales V. Tisch, bei 4300° üb. M., im Jahr 1872 ebenfalls dergleichen monströse Zapfen, und zwar nur solche, getragen haben soll. Indessen befanden sich unter der Parthie 5 noch ganz junge Zapfen mit lauter abwärts gerichteten oder horizontal abstehenden Schuppen, welche offenbar von einem andern Baume oder Jahrgange herrühren, als die ganz ausgewachsenen Zapfen mit zugleich aufwärts und abwärts gerichteten Schuppen. Uebrigens stimmen sämmtliche reifen Zapfen von bei- den Lokalitäten, welche mir zur Untersuchung vorlagen, in ihrer Form und in der Art der Bildungsabweichung mit einander wesentlich überein. Sie zeigen nämlich vorne mehr oder weniger abgerundete und gar nicht ausgeran- dete, wenig oder kaum verlängerte Schuppen — somit die wesentlichen Kennzeichen der nordischen Varietät medio- zima Nyl.; zugleich erscheint auch der einzelne Zapfen in der Richtung der Längsaxe mehr oder weniger verkürzt 4: WR SERIE 152 und macht durch seine am oberen Theile abwärts, am unteren Theile aber aufwärts gerichteten, in der Zapfen- mitte daher wulstig sich stauenden Schuppen den sonder- baren Eindruck, als ob auf irgend eine wunderliche Art zwei Zapfen mit gegeneinander gerichteten Spitzen (Schei- teln) gewaltsam in einander geschoben worden und so verwachsen seien. Der Gedanke an eine Art, etwa den Hemitropien der Krystalle analoge, Zwillingsbildung läge dabei nahe, würde aber zu einer durchaus falschen Vor- stellung von der Entstehung vorliegender Missbildung füh- ren, wie sich aus Nachfolgendem ergeben wird. Was zunächst das Vorkommen einer nordischen Varietät der gemeinen Fichte oder Rothtanne in den rhätischen Alpen betrifft, so boten mir in dieser Hinsicht die Funde von Langwies und Bergün weder etwas Neues noch Ausserordentliches dar. Die grosse Verwandtschaft unserer Alpenflora mit derjenigen des europäisch-asiatischen Nordens gehört ja heute zu den bekanntesten pflanzeu- geographischen Thatsachen, die Jedermann geläufig und bereits mehrfach zur Begründung verschiedener Theorien über einen gemeinsamen Ursprung derselben verwerthet worden ist. Auffallend erscheint daher nur, dass gerade beim häufigsten und verbreitetsten waldbildenden Baume der Alpen und des Nordens eine so ausgezeichnete, beiden Flo- rengebieten gemeinsame Form bisher übersehen werden konnte. Erst im Jahr 1869 wurde letzteres Faktum in der botanischen Sektion der „Schweizer. naturforsch. Gesell- schaft“ bei ihrer Jahresversammlung zu Solothurn (Ver- handl. 1869. S. 70) zum ersten Male öffentlich bespro- chen durch einen der gründlichsten Kenner der fossilen 158 wie der lebenden Coniferen. Indem Prof. OÖ. Heer über die Formen vun FPinus Abies unserer Flora spricht, er- wähnt er, neben der ‚‚Hauptform mit zipfelförmiger aus- gerandeter Verlängerung der Zapfenschuppe“, noch einer „Form mit abgerundster Schuppe und weisslichem Anflug der Nadeln“, welche zuerst im Norden beobachtet und dort lange fälschlich für P. orientalis gehalten, später aber von Nylander „Pinus Abies medioxrima‘“‘ benannt, und seither auch im Engadin und anderen Alpengegeuden beobachtet worden sei. Dabei stütz‘e sich Heer anf Materialien, zahl- reiche Zweige und Zapfen, welche ich während der Jahre 1865—69 von mehr als einem Duzend Lokalitäten der östlichen Schweizer-Alpen zusammengebracht hatte und die mit nordischen Zapfen verglichen wurden. Von Landeck im Tirol bis Engstlenalp im Berner Oberland, und vom Wal- len- bis zum Comer-See, habe ich zur Zeit das allgemeine Vorkommen dieser Form in der Höhenregion zwischen 4000‘ und 6000‘, vorzugsweise auf kıystallinischem Ge- birge, für die meisten 'Ihäler durch eigene Anschauung konstatirt. In einigen romanischredenden Gegenden Grau- bündens (Obervatz) unterscheidet selbst das Volk diesen Baum unter dem Namen „aviez selvadı“ (wilde Weisstanne) von der gemeinen Rothtanne (,pign‘‘) und war es gerade dieser Umstand, der mich im Jahr 1865 zuerst zu einer näheren Untersuchung und endlichen Erkennung dieser Baumform in einer Region (Lenzerhaide 4600‘) führte, wo an ein Vorkommen der eigentlichen „aviez‘“ (Weisstanne) bei uns nicht zu denken war. An unsere letztere Art (P. picea L.) und fast noch mehr an die amerikanische Weiss- oder Schimmelfichie (P. alba Mchx.) erinnert ia der 10* 154 nn That, von weitem betrachtet, die duftige hell-bläulich-grüne Färbung des Nadelwerkes namentlich an den jungen Trieben von P. Abies medioxima, wesshalb ich sie damals (vor Kenntnissnahme der nordischen Benennung) auch als ver. glaucescens oder alpestris handschriftlich bezeichnet hatte, Dass übrigens auch das Holz*) unserer Alpenfichte (wohl wegen der grösseren Dichtigkeit und Gleichmässigkeit der Jahresringe) eigenthümliche technische Eigenschaften be- sitze, schliesse ich sowohl aus den Aeusserungen inländi- scher Schreiner, als aus den Erfahrungen renomirter Pia- noforte-Fabricken in Zürich, denen die Alpenfichten von Davos und Schaläk schon öfters vortreffliches Resonanzholz geliefert haben. (Schon der alte J. J. Scheuchzer zu Anfang des vorigen Jahrhunderts hatte auf seinen Alpenreisen irgend etwas von einer besonderen Sorte von Fichtenholz in den Glarner- und Bündner-Alpen vernommen, wie aus einer Stelle seiner ‚.Naturgeschichten des Schweizerlandes‘‘ hervorgeht, die mir gerade nicht zur Hand sind). — Missbildungen scheinen bei den Coniferen nicht eben häufig vorzukommen, und gerade bei der Fichte am aller- wenigsten, da sich, ausser den gewöhnlichen Verbänderun- gen und ‚‚Hexenbesen‘‘, in der gesammten Literatur nicht viel hierüber vorfindet; monstrose Zapfen dieser Art wer- den meines Wissens nirgends erwähnt?”). *), In der Umgebung des Kurortes St. Bernhardin im Adulagebirge (V. Misoceo), 30.90 —59)0° auf Glimmerschiefer, wo P. abies mwedioxima die herrschende Baumart ist, habe ich am 9. Aug. 4871 miehrere frisch gefä:lte Biöcke gemessen und auf die An: zahl der Jahresringe untersucht: bei 75 Gentimeter Durchmesser er- gaben sich 150-160 Jahresringe xauf 10 J. somit 35 Sentim. Dicke), wobei die Jahrringe 1—60, sowie der dem Sommer 1860 ent- sprechende, durch besonders geringes Wachsthum sieh auszeichneten. *%) Vgl. 6. Cramer, Bildungsabweichungen bei einigen wichtigern Pllanzenfamilien, Zürich. 186% 8. 1—5. 155 Ueberzeugt, dass uns in den Zapfen von Langwies eine bis dahin unbekannte, höchst merkwürdige Mon- strosität vorliege, aber in meiner gegenwärtigen Stellung der nöthigen Hilfsmittel und Musse entbehrend, um eine ein- gehendere Untersuchung des Falles vornehmen zu können, wandte ich mich, unter Uebersendung einer Probe des Mate- rials, an meinen verehrten Freund Prof. Dr. ©. Cramer am eidg. Polytechnicum in Zürich, der sich seit Jahren ein- lässlich mit diesem Zweige unserer gemeinsamen Lieblings- wissenschaft beschäftiget und schon 1864 in einer aus- führlichen, höchst werthvollen Arbeit einige Resultate seiner Untersuchungen der 48. Jahresve.sammlung der Schweizer. naturforsch. Gesellschaft*) vorgelegt hatte. Hr. Professor Oramer kam meinem Wunsche in freundlichster Weise ent- gegen entgegen und antwortete mir unter dem 3. Novem- ber 1872: „Der monstrose Pinus-Zapfen erregt mein Interesse im höchsten Grade. Im ersten Augenblicke glaubte ich einfach 2 in der Jugend mit den Scheiteln ver- wachsene Zapfen zweier zufällig einander gegenüberstehender Zweige vor mir zu haben. Nachdem ich aber durch Deine Zeilen erfahren, dass an demselben Baume zahlreiche derartige Zapfen gefunden worden sind, ist mir diese Deu- tung mehr als zweifelhaft geworden, zumal: 1.) der mir eingesandte Zapfen nur einen unzweideutigen Stiel besitzt; 2,) die Samen ausnahmslos auf der oberen Seite der Schuppen (nicht in der untern Zapfenhälfte oben, in der obern unten) zu liegen scheinen; 3.) die secundären Blatt- spiralen, und zwär sowohl die rechts- als linksläufigen, sich vom einen Ende des Zapfens bis zum andern verfolgen lassen.‘ Auf den Wunsch des Hr. Cramer übersandte ich ihm hierauf das ganze damals mir zur Verfügung ste- hende Material der monströsen Zapfen von Langwies (17 Stück), und erklärte sich derselbe bereit, eine Eıklärung dieses „äusserst merkwürdigen Falles“ zu suchen und hiezu die nöthigen Zeichnungen zu liefern. Am 25. November 1872 schrieb mir derselbe: ,,Wir haben es aus den (in meinem früheren Briefe) angegebenen Gründen mit einfa- chen Zapfen zu ihun; die Samen namentlich finden sich überall über den Schuppen. Da bei jugendlichen Fich- tenzapfen alle Schuppen abwärts”*) gerichtet sind, so besteht die vorliegende Bildungsabweichung da- rin, dass nur die untern Schuppen ihre Lage ver- ändert, die obern aber ihre ursprüngliche mehr oder weniger beibehalten haben.“ In einem späteren Schreiben, welchem die vorzüglich ausgeführten Zeichnun- gen von 4 der ausgezeichneisten Zapfen nebst dazu gehö- rigen Erläuterungen (sie tolgen unten unverkürzt nach Hrn. Prof. Cramers eigener Redaktion) beigegeben waren, be- stätigt derselbe seine frühere Deutung und spricht sich zu- gleich über die Ursache der Missbildung aus: „Es bleibt sicher, dass alle diese sonderbaren Za- pfen so anzusehen sind, wie ich Dir schon früher geschrieben habe: als theilweise in der Entwicklung zurückge- blieben. An jungen Fichtenzapfen sind alle Schuppen abwärts gerichtet. Dass diese Zapfen nicht durch Verwachsung je *) Verhandlunzen der Schweiz. nat, Gesellschaft zu Zürich, am 22—24 August 186%. Jahresbericht S. 73— 74. **) Die Schuppen der 5 jugendlichen Zapfen von Bergün, deren ich Eingangs (S. 151) erwähnt habe, zeigen diese Stellung und den allmäbligen Uebergang zur horizontalen und halbaufgerichteten in ausgezeichneter Weise. sie konnten jedoch Hr. Gramer damals noelı nicht vorgelegt werden. 157 zweier mit der Scheiteln aufeinander gestossener Zapfen entstanden sind, geht unzweifelhaft hervor aus der be- trächtlichen Zahl, in welcher die Zapfen auf einmal auf- traten, aus dem constanten Fehlen eines zweiten Stieles und besonders aus der Lage der Samen. Diese fanden sich bei einem Zapfen, den ich zergliederte, auch bei den abwärts gerichteten Schuppen stets oberseits‘‘. | „Ueber die Ursache dieser Missbildung wage ich kaum mich auszusprechen. Damit die in der Jugend ab- wärts gerichteten Schuppen sich später aufrichten, muss an der untern Seite derselben in der Nähe ihrer Insertions- stellen später verstärktes Wachsthum eintreten. Wenn sich solkhe Schuppen nıcht aufrichten,- so kann dies darauf beruhen, dass jenes verstärkte Wachsthnm unterseits aus einer in loco wirksamen, übrigens unbekannten Ursache nicht zu Stande kommt, oder darauf, dass oherseits eine dem Wachsthum unten das Gleichgewicht halt nde Kraft zur Geltung kommt, etwa in Folge eines Reizes, veranlasst durch einen in der obern Schuppenseite wuchernden Pilz oder durch Insektenstiche. Da jedoch keine Anzeichen von derartigem vorhanden sind, die abwärts gerichteten Schuppen überdies mehr den Eindruck verkümmerter Ausbildung machen, ist es mir wahrscheinlicher, dass die Ursache in der untern Fläche der Schuppen selber, nahe an der Insertionsstelle, zu suchen sein wird.“ — Soweit Hr. Cramer, dessen Erläuterungen zu den Zeichnungen weiter unten zu vergleichen sind. Für eine eingetretene Hemmung im Längen-Wachs- thume der Zapfen sprechen endlich auch die Dimen- sionsverhältnisse der monstrosen Zapfen von Langwies 158 und Bergün, wovon ich 32 Stück gemessen habe. Es ergaben sich folgende Grössen: für die 4 reifen monstros. Zapfen von Bergün eine durchschnittl. Länge von 5,3 (Minim. 4,2, Maxim. 6,5) centimeter; die 23 monstros, Zapfenvon Langwies einedurchschnittl. Länge von 5,4 (Minim. 4,2, Maxim. 7,5) centimeter; die jugendlichen Zapfen von Bergün eine durchschnit- liche Länge von 4,3 (Minim. 4,1, Maxim. 4,5) centim. Während reife normale Zapfen der var. mediorima aus gleicher Höhenlage und von denselben Jahrgängen bei gleichem Umfange (zwischen 11--14 centim.) folgende Längenverhältnisse zeigten: normale Zapfen von der Lenzerheide- durchschnittl. Länge von 10,2 (Minim. 7,8, Maxim. 12,6) centim. normale Zapfen von Brigels (4—5000‘) durchschnittl. Länge von 9,5 (Minim. 7,5, Maxim, 11,1) centim. Es sind somit die reifen normalen Zapfen durchschnittlich fast um die Hälfte länger als die monstrosen derselben Varietät, die ihrerseits an Länge die jugendlichen Zapfen (mit lauter abwärts gerich- teten Schuppen) durchschnittlich nur um \/,—!/, über- treffen und in einzelnen Fällen sogar auf derselben Länge stehen geblieben sind. Fichtenzapfen von der gemeinen Form aus der Umgebung von Chur stimmen übrigens in der durchschnittlichen Länge 11,4 centim. mit jenen der medio- xima von Brigels und Lenzerhaide ziemlich überein. Erklärung der Abbildungen. (siehe d. Tafel.) Prof. C. Cramer. Auf sämmtlichen, bloss die Umrisse zeigenden, Copien (untere Reihe) der darüberstehenden schattirten Orginal- zeichnungen wurde je eine linksläufge und eine rechts- läufige secundäre Spirale, die eine durch Punkte, die andere durch kurze Striche markirt. Auf drei Darstel- lungen (Nr. 1,2,3 der untern Reihe) wurden überdies noch zahlreiche Schupven mit ihrer Nummer bezeichnet. Zapfen Nr. 1 zeigt 3 links- und 5 rechtsläufige secundäre Spiralen. Die Divergenz beträgt '°,, (annähernd 3& "as Schuppe 34 und 68 stehen nämlich genau senk- recht über o (Schnppe 13 beinahe, 26 schon weniger.) Die Grundspirale ist linksdrehend (so auch bei Zapfen Nr. 2 und Nr. 3), was am Zapfen selber leicht zu sehen, aus der Zeichnung allein aber natürlich nur schwer zu erkennen ist. Zapfen Nr. 2 vom vorigen durch geringere Grösse und die abweichenden Umrisse verschieden, stimmt im übri- gen mit Nr. 1 überein. Die Zahl der linksläufgen se- cundären Spiralen beträgt gleichfalls 3, die der steileren .. . . = 13 / rechtsläufigen 5, die Divergenz '”/,,, denn Schuppe 34 160 und 68 stehen genau senkrecht über o, 42 und 76 ge- nau senkrecht über 8. Zapfen Nr. 3, bei welchem im Gegensatz zu den beiden vorigen nur die untersten Schuppen aus ihrer jugend- lichen Stellung sich emporgerichtet haben, schliesst sich sonst Nr. 1 und 2 vollständig an. Bei diesen 3 Zapfen ist mithin die Blattstel- lung nicht wesentlich beeinträchtigt, und dasselbe gilt von allen mir zu Gesicht gekommener Zapfen (bei 7 Zapfen war die Grundspirale rechtsdrehend, bei 6 linksdrehend, und bei 5 nicht auszumitteln) — ausgenommen: Zapfen Nr. 4 (in 2 Ansichten « und 2), dadurch ausgezeichnet, dass die Schuppen der einen Seite bis zur Mitte herab ihre jugendliche Stellung beibehalt.n, auf der andern aber bis wenig unterhalb des Scheitels aufgegeben haben, zeigt, ich mag es anfangen wie ich will, auf's deutlichste 6 linksläufige und 4 seichtere rechtsläuige 'se- cundäre Spiralen, woraus die Blattdivergenz und die Rich- tung der Grundspirale nicht auszumitteln ist. N 1-4. Monströse Fichtenzapfen ( Nach der Nat. gez:v. ProßD’Cramer ) 5. zu pag.45. Schlundknochen v. Telest: Agassizü, (del: D! Am Stein.) Lit Warster, Randegger uQ* Winterchur Commentar zu Hans Ardüsers Chronik. Wie der Vorbericht meldet und der Augenschein lehrt, beginnt unsere Chronik mit einer Lücke von mehreren Blät- tern, die wir um so lebhafter vermissen, als Ardüser auf denselben in gewohnter naiv plastischer Weise tief em- pfundene Eindrücke aus früher Jugendzeit mitgetheilt hatte. Wir können aus dem erhaltenen Fragment und der chro- nologischen Reihenfolge der Begebenheiten schliessen, dass der Chronist eines der erschütterndsten Ereignisse rhätischer Geschichte des sechszehnten Jahrhunderts, das sich im Jahr 1572 in Chur zutrug, das strafgerichtliche Verfahren gegen Dr. Joh. Planta Freiherr zu Rhäzüns, als Augenzeuge dar- gestellt hatte Nach einer Mittheilung am Eingange seiner Selbstbiographie befand sich Ardüser als Zögling der Latein- schule zu St. Nicolai im Jahr 1572 in Chur und war bei der Abführung des damaligen Leheninhabers von Rhäzüns zur Gerichtsstatt und der Vollziehung des Todesurtheiles an ihm höchst wahrscheinlich zugegen. Das Wenige, was das Bruch- stück seiner Erzählung uns berichtet, hebt in so ergreifenden Detailzügen den Gegensatz der Stimmung des Verurtheilten und seiner Gegner hervor, esberührt so manchmal, anscheinend unwesentliche und doch zur eindiinglichen Vorführung jenes blutigen Trauerspiels höchst bezeichnende Einzelheiten und trägt durch Lebendigkeit der Zeichnung jener verhängnissvollen 23 258 Vorgänge der Art das Gepräge der persönlichen Anschauung an sich, dass an der Anwesenheit des Verfassers bei jenem Act rhätischer Volksjustiz kaum gezweifelt werden kann. So erachten wir es denn auch unsererseits nicht für un- angemessen, mit Hervorhebung der massgebenden Gesichts- punkte an dieser Stelle jene Planta’sche Tragödie in etwas einlässlicher Weise darzustellen. Sie fiel in eine Zeit, da die kirchliche Reform in Deutschland und der Schweiz bereits ihren Abschluss gefunden, in den rhätischen Bünden aber und deren Vogteien noch m vollem Flusse sich befand und desshalb Freund und Feind in wachsender Spannung erhielt. Diese stach aber namentlich bei der Masse der Be- völkerung gegen die Feindseligkeit späterer Zeiten, selbst die Gegenwart nicht ausgenommen, durch eine gewisse Weit- herzigkeit in konfessionellen Dingen vortheilhaft ab. Das Gebiet reformfreundlicher Bestrebungen reicht wie anderwärts, so namentlich auch in den drei gemeinen Landen ungleich weiter als die Grenzen, auf welche der Abfall von Rom im Laufe von nahezu einem Jahrhundert später durch physische Ge- walt und nach und nach durch die Kapuzinermission be- schränkt worden ist. Neben oligarchischen Standesgelüsten finden wir auch die Parteileidenschaft in ungleich höherem Grade hei den oberen als den untern Schichten der Gesell- schaft, vorzugsweise in der Mitte der geistlichen und welt- lichen Führer des Landes, von denen jene die theologische Satzung über die religiöse Wahrheit, und diese die Politik über den Glauben stellten, die Einen wie die Anderen zur Erreichung ihrer Absichten das Volk in Aufregung ver- setzten und sich an auswärtige Machthaber anlehnten. So wird es wohl zutreffen, wenn wir die stürmischen Auf- 259 tritte des Jahres 1572 unserer Bündnergeschichte auf den Hader kirchlicher Wirren und den Groll politischer Par- teiung, auf den Wankelmuth des Volkes und die verderb- liche Einmischung fremder Gewalten in bündnerische Ver- hältnisse zurückführen. Die zweite Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts war eine Periode der Restauration und schöpferischen Kraft für die römische, des Stillstandes und dogmatischer Verknöche- rung für die evangelische Kirche. Rom setzte besonders drei Hebel in Bewegung, um den ihm noch übrig gebliebe- nen Boden zu behaupten, den verhassten Gegner aus seinem ehemaligen Besitzthum zu verdrängen und die frühere Allein- herrschaft auf kirchlichem Gebiete wieder zu erringen. Wir meinen die Gründung der Gesellschaft Jesu, welche 1540 durch Paul den II. (1536—1549) die Sanktion der Kirche erhielt; das tridentimisehe Conzilium, welches im Jahr 1545 zusammentrat und den 4. Dezbr. 1563 nach Ab- haltung von 25 Sitzungen sich auflöste, und die Aufstellung des Glaubensgerichtes, der Inquisition, das von Paul II. in Italien eingeführt, von Paul IV. (1555—1559) be- stätigt und erneuert ward, und unter Pius IV. (1559 bis 1565 und Pius V. (1565 —1572) eine meist grauen- volle Thätigkeit entwickelte. Die Jünger Loyalas, durch sorgfältige Auswahl, aus einer Elite meist bezahlter Ordens- mitglieder bestehend, hervorragend durch einen namhaften Grad wissenschaftlicher Bildung, soweit die straffgezoge- nen Schranken des Dogmas es zulassen, weltmännisch ge- wandt infolge der, wie keiner anderen geistlichen Korpora- tion ihnen vergönnten Freiheit des Verkehrs mit dem öf- fentlichen Leben, in ihrer Gesammtheit durch stramme Or- 260 ganisation dem Dienste des einen Zweckes geweiht, bei unbedingter Hingebung, von einem Willen auf dasselbe Ziel hingelenkt und durch Volubilität der. Moral und Rechts- begriffe von individueller. Verantwortung für ihre Handlungen im Auftrage der Obern, losgesprochen, haben sich ‘für Re- stauration der römischen Satzungen, welche die Gesellschaft sich zur Hauptaufgabe machte als die wirksamsten Werkzeuge erwiesen und in wenigen Jahrzehnten das ausserordentlichste geleistet. — Das Tridentinum, welchesim Dogma jedes, auch das geringsteZugeständniss an den Zeitgeist mit Schroffheit ablehnte und das Erbe der kirchlichen Tradition selbst den berech- tigsten Ansprüchen vieler seiner besten Glaubensgenossen zum Trotz in seinen unhaltbarsten Vorschriften bewahrte, erwies sich des entschiedensten Fortschrittes feindlich auf dem Gebiete der Lehre; es legte aber um so grösseres und lebhafteres Interesse für Fragen der Disziplin und sorgfältiger Heranbildung des Clerus, der speziellen Seel- sorge, der Armen- und Krankenpflege an den Tag, und ıief besonders in diesen beiden Richtungen eine derartige Corporationsthätigkeit ins Leben, dass selbst der Protestan- tismus mächtig davon angeregt wurde, vom altgewohnten Widerspruch abliess une zur Nachahmung sich entschloss und somit von der Protestation zur Imitation überging. Was das Tridentinum durch seinen stabilen Glauben, und der Jesuitismus durch seine kasuistische Moral nicht aus- zurichten vermochte, das suchte die Inquisition durch Kerker und Scheiterhaufen zu vollbringen. Der evangelischen Kirche stand nun freilich kein Orden zur Seite wie ihn die römische an den Loyoliten hatte; die Stelle derselben nicht sowohl nach Aussen, als . 261 vielmehr, ja nahezu ausschliesslich gegen meist vorgebliche Feinde im Schosse des Protestantismus selbst, vertraten indess die theologischen Klopflechter und ihre Gesmnungs- genossen lutherischen und kalvinisch-zwinglischen Bekennt- nisses, die zu Stadt und Land mit fanatischer Bitterkeit einander böses Spiel zu bereiten suchten, den geselligen Verkehr mit einander möglichst vermieden, mitunter sogar die wechselseitgen Handelsbeziehungen abbrachen, in der Gefahr einander Hülfe verweigerten und wohl auch mit dem ge- meinsamen Gegner wider einander sich verbanden. Als Seitenstück zum Tridentinum katholischer, können die Be- kenntnissschriften evangelischer Seite angesehen werden. Diese zeugen, soweit sie dem Reformationszeitalter angehören, von schöpferischer Kraft und ächt evangelischem Geist, von Tiefsinn und Weichherzigkeit zugleich und gelten mit Recht als ein denkwürdiges Vermächtniss ihrer Urheber und sind von bleibendem historischem Werthe. Die nachreformato- rischen Symbole — Bekenntnissschriften — tragen aber das Gepräge jenes Epigonengeschlechtes, das den grossen Männern der Reformation folgte, persönlicher Produktivität ermangelnd, den Geist der Sache verkannte und an.dem Buchstaben festhielt, auf der grossen Meister Worte ängst- lich schwur, mit unerbittlicher Strenge auf Einhaltung der aufgestellten Satzungen drang, und mancher Orte in Deutsch- land und in der Schweiz zum Ausschluss von der Kirchen- gemeinschaft, zur Verbannung und Einkerkerung und in einzelnen Fällen sogar zu Hinrichtungen schritt. — Im evangelischen Bünden hatte diese straffe Disciplin in Wahrung der Symbole Amtsentsetzung gegen einheimische und fremde Geistliche und die Verdrängung mancher tüch- 262 tigen Kraft aus der Mitte der italienischen Emigranten, ja mitunter auch des weltlichen Armes zur Bestrafung der Häretiker in der reformirten Kirche zur Folge. Zum Beleg dafür nehmen wir hier nur den vormaligen Bischof Ver- gerio von Istria, Pfarrer in Vicosoprano und die beiden eistlichen Gantner in Chur und Möhr in Grüsch. In Sachsen schied der berühmte Präceptor Germanis gebrochenen Herzens, nicht zum wenigsten, wie er selbst klagt, infolge des turor theologorum!, während sein Schwiegersohn Peucer designirter Leibarzt Kaiser Maximilians I., der sich ver- gebens für seine Freilassung verwendete, zwölf Jahre, vor- geblicher Häresie willen, im Kerker schmachten musste. So erhielt die evangelische Kirche, zum Glück freilich mit beschränkterer Strafgewalt, mehr vorübergehend und ver- einzelt auch ihre Inquisitionsgerichte, welche die eigenen Glaubensgenossen verfolgte. Nach einer erfolg- und ideenreichen Periode stand mithin der Protestantismus in sich selbst zerfahren und seinen Grundsätzen untreu, der Eintracht ebensosehr als der Produktionskraft entbehrend, einem Gegner gegenüber, der nach manchen Schlägen und Einbussen neugekräftigt und siegermuthigt auf dem Kampfplatz erschien und an die Wiedereroberung des Verlorenen die Hand anlegte. In wenigen Decennien sollte derselbe die verhasste Häresie aus - Oesterreich, Italien und Spanien verdrängen, in den Nieder- landen aber bei vereitelter Vernichtungsarbeit ermatten, in Frankreich nach vielen wechselvollen Kämpfen, die nicht weniger von politischem als kirchlichem Hader eingege- ' Wegen der Wuth der Theologen. bene St. Barthelemy teienm und in Deustchland den grauenvollsten aller Kriege entflammen, in den rhätischen Bünden infolge hierarchischer Machtsprüche blutige Repres- salien hervorrufen und im Veltlin durch Anschüren des konfessionellen Haders im kleineren Masstabe die Vorboten ähnlicher Scenen, wie in andern Ländern liefern. Hl. Da die kirchliche Sachlage in den italienischen Vog- teien von wesentlichem Einfluss auf das strafgerichtliche Vor- gehen im Jahre 1572 in gemeinen Landen gewesen ist, so können wir nicht umhin, dieselbe in einigen Zügen zu berühren. Die Ursachen, welche der Umbildung der kirchlichen Zustände riefen, waren im Wesentlichen allerorten dieselben und thaten sich auch im Veltlin wie anderwärts kund: in der namenlosen Vernachlässigung der geistlichen Bedürfnisse des Volkes und in der Unwissenheit des Clerus, in dem stetsfort wachsenden Verlangen des religiös empfänglicheren Theiles der Bevölkerung nach etwas Besserem als die damali- gen kirchlichen Zustände darboten, und in dem Einfluss, den die reformfreundlichen Bestrebungen in dem benach- barten Italien und in herrschenden Landen auf die Vog- teien ausübten. Laut Protokoll des 2. Bundestages? liessen sich katho- lische Abgeordnete aus dem Veltlin in bittern Klagen über ihre einheimischen Geistlichen nnd die Verwahrlosung der Bevölkerung dahin vernehmen: Die Priester seien roh und unwissend, sie könnten nur Messe lesen und wären un- tüchtig für den Unterricht des Volkes und die Ausübung des * 1576 zu Davos. 264 Predigtamtes; die Jugend wachse auf nach Art der Un- vernünftigen; es gebe in ganz Veltlin, Cläfen miteinge- rechnet, weder Knaben noch Töchter, ja nicht einmal Män- ner und Greise, die das Gebot des Herrn, die zehn Gebote oder den Glauben d. h. das apostolische Symbolum zu reci- tiren verständen, mit Ausnahme derer, welche ein günstiges Geschick einer bessern Bildung theilhaftig gemacht habe. Die Beschwerden der Veltlinergesandten an die rhätischen Tagherren mögen vielleicht das Gepräge der Uebertreibung an sich tragen, weil sie dadurch einen früher gefassten und laut Protokoll des Bundestages? zu Chur erneuerten Be- schluss des Inhalts, das ‚‚frömdde mönchen und prister sollen aberkannt bliben“, rückgängig zu machen und aus- wärtige Ordensgeistliche in den Dienst ihrer Kirche ziehen wollten; die Thatsache arger Uebelstände bleibt dessen- ungeachtet unleugbar stehen. Dieser Umstand in Ver- bindung mit dem Verlangen nach Erbauung und Belehrung auf kirchlichem Gebiete musste der Neuerung in religiösen Dingen auch im Veltlin einen zugänglichen Boden bereiten. Den Ausschlag zur-theilweisen kirchlichen Umwälzung da- selbst gaben sodann einwandernde italienische Priester, welche um des Glaubens willen aus ihrer Heimath sich flüch- teten und bei der Bevölkerung und deren Regenten auf der südlichen Abdachung der rhätischen Bünde in den ladinischen Gegenden des Gotteshauses und namentlich in den sprachverwandten Vogteien freundliche Aufnahme und ein willkommenes Arbeitsfeld fanden. So entstanden in Cläfen, Tirano, Teglio, Sondrio, Montagna, Berbenno, Traona, * 4573. 265 Morbegno, Caspano, Dubino, ete. reformirte Gemeinden. ’) — Sehen wir noch zu, was ein paar Geschichtschreiber aus dem Veltlin, die wir zum Oeftern zitiren werden, ein Aelterer aus dem achtzehnten und ein Jüngerer aus dem neunzehnten Jahrhundert, als Forscher beide gleich ehren- werth und ihrem katholischen Glauben gleich zugethan, aber in Würdigung kirchenhistorischer Thatsachen sehr von einander abweichend, über die vorliegende Sachlage ur- theilen. Der Aeltere von ihnen war Xaverio Quadrio, geb. 1695 zu Ponte im Veltlin, einem der angesehensten Geschlechter des Thales angehörig, in einem Jesuitenkolle- gium erzogen und seit seinem fünfzehnten Altersjahr Or- densmitglied; berühmter Lehrer und fruchtbarer Schrift- steller zugleich, hielt er sich in Zürich und Paris, in Rom und in vielen grossen Städten Italiens auf und starb im Jahr 1756 in einem Barnabitenkloster der Weltstadt an der Tiber. Nach seinem, fünf Folianten umfassenden Werke °) über Geschichte und Charakteristik jeder Poesie, dürfte die Schrift, die uns am nächsten liegt, seine beste Leistung sein. Es sind kritisch-historische Abhandlungen *) über sein heimathliches Thal in der unverhüllten Absicht, für die Rechte und Freiheiten seiner Mitbürger gegen rhätische Unbilden in die Schranken zu treten. Haller ’) spricht sich im Ganzen sehr günstig über dieses Werk aus. Er nennt die Darstellung zierlich und flüssig, rühmt den Fleiss- des Verfassers, die Geschichte seines Vaterlandes aus den ält- esten Geschichtschriften, Urkunden, Sagen zu erläutern, *Rosio a Porta: Compendio della storia della Rezia p. 285 f. Della storia e della Ragione d’ogni poesia Vol. V. *Dissertazioni eritieo-storiche intorno alla di qua alle alpi oggi detta Valtellina, 3 Vel. Milano 1755. ”Bibliothek der Schw.-G. IV, Nr. 855 p. 458. 2 266 und meint, dass er jedem Liebhaber der Bündnergeschichte willkommen und unentbehrlich sei. Seine nichtsweniger als kritische Liebhaberei für die wunderlichsten Märchen ®) stimmt sodann weder mit dem Titel des Werkes, noch mit dem Zeitalter der Aufklärung, in dem es erschien, lässt sich aber leicht aus andern Umständen erklären. Unser Autor hatte weitaus den grössten Theil seines Lebens in dem Ausland zugebracht und war auch fern von seinem heimathlichen Thal verschieden; er hing aber demselben mit warmer Liebe an, und erwies sich denn auch nicht karg in Lobspenden gegenüber den anmuthigen Gefilden an der Adda und ihrer Bevölkerung. Dem eifrigen Kirchen- mann lag vor allem an der unverkümmerten Heilighaltung der religiösen Satzungen, wesshalb er mit hoher Befrie- digung vom Veltlin sagt, dass es bereits in unchristlicher Zeit ein Herd der reinen Lehre und Zufluchtsort in den Glaubensverfolgungen gewesen sei und durch Zeichen und Wunder vielfach verherrlicht, als ein Land der Heiligen‘) gegolten habe. Es blieb denn auch von kirchenfeind- lichen Einflüssen unberührt, als die schwärmerischen Sekten der Katharer, der Arme von Lyon die Markgraf- schaft Trevisio, die Lombardei und selbst den Kirchen- staat mit ihren Jrrlehren heimsuchten und in den Predi- gern des Dominikanerordens auf gottbestellte Wächter des rechtgläubigen Weizens gegen ketzerisches Unkraut stiessen. Hatte somit das Veltlin, wie Quadrio berichtet, in alter Zeit als willkommener Hort der rechtgläubigen Kirche ge- dient, so sollte es später namentlich auch wegen seiner Ab- schliessung von Italien durch den grossen See — Como — ®Dissert. Vol. III. p. "1, seg. Terra de’ Santi, 8 267 und der Oefinung des Thales gegen die Wiege der Häre- sie — Deutschland —- trotz der Wachsamkeit der Bene- diktiner, Prediger — Dominikaner — Franziskaner und Humi- !jaten, zunächst unter dem Schutz der kirchenfeindlichen Gibellinen eine Zufluchtsstätte und dann vollends nach der Occupation des Landes von Seite der drei Bünde unter dem starken Arm einer meist gleichgesinnten Regierung, die Heimath der Apostaten werden. Wenn Quadrio sodann die Behauptung aufstellt, dass die rhätischen Bünde darauf ausgingen, die Veltliner aus Bundesgenossen in Unterthanen umzuwandeln und in die- sem Streben durch die 'Thalleute selbst unterstüzt worden seien, weil diese auf Betrieb den Squadra Traona ihnen aus freien Stücken wegen bestehender Misstände die pein- liche Gerichtsbarkeit — pena di Sangue — übertrugen und damit das einzig wirksame Mittel zur Unterdrückung der Häresie aus der Hand gaben, so beruht diese Angabe auf einer Fiction. Die Bündner waren ebensowenig wie die Eidgenossen gewohnt, auf das Recht der Eroberung zu bundesgenössischen Zwecken zu verzichten und haben erwiesenermassen vom Jahre 1512 bis zur Vereinigung des Veltlins mit der cisalpinischen Republik im Jahre 1797 sämmtliche Hoheitsrechte und somit auch die niedere und höhere Gerichtsbarkeit ununterbrochen ausgeübt, wie die Geschichte und die bewährtesten Gewährsmänner: Fortunat Sprecher '"), Ulisses v. Salis ' und Romegialli '?) trotz der oft von Seite der Veltliner aufgewärmten Märchen der "Rhätische Chroniea 7. B. p. 346. — "Fragmente der Staatsgeschichte des Thales Veltlin Bd. I. p. 237—268. — "”Storia della Valtellina e della gia conte di Bormio e Chiavenna 3 Vol. Sondrio 1834. — 268 fünf Artikel '*) bezeugen. Wir haben in dem Leztge. nannten einige jüngere Geschichtsschreiber des Veltlins an- geführt, auf die wir uns im Verlaufe dieser Darstellung zum Öefteren berufen werden. Romegialli, keineswegs ein Freund des einstmaligen rhätischen Regiments in seinem Heimaththal, gesteht doch offen die Thatsache ein, dass seit dem Jahre 1515 kein Einheimischer mit der Richter- würde betraut gewesen sei. Die wenigen Veltliner, die früher zu Amtleuten ernannt wurden, hatten ihre Aemter nicht im Namen des Thales, sondern ' der bündnerischen Regierung verwaltet und die Uebergehung derselben bei den Wahlen seit 1515 hatte in dem Aufstande der Thal- leute zu Gunsten Frankreichs infolge der Schlacht bei Marignano und der energischen Dämpfung desselben durch die Bündnertruppen ihren Grund. Wenn @wuadrio mithin wie die meisten Veltliner-Seri- benten von politischer und kirchlicher Leidenschaft im Bunde mit eimem verzeihlichen Patriotismus in dem be- rührten Punkte zu einer Entstellung der historischen Wahr- heit sich fortreissen lässt, so behält er allerdings darin Recht, dass das transalpinische Thalgelände an der Adda, welches früher ein Hort der Rechtgläubigkeit gewesen sein ('°) Hiernach hätten sich die Veltliner infolge eines zu Flanz den 13. April 4513, somit ein Jahr nach der rhätischen Be- sitznahme gegenüber dem Bisthum Chur und gemeinen Landen ge- schlossenen Vertrages zum Gehorsam und zu einer jährlichen Abgabe von Gulden tausend pfliehtig erklärt, wogegen ihnen von Seite des bündnerisehen Souverains der Einsitz mit berathender und entschei- dender Stimme an den Bundestagen gleich einheimischen Gerichten bewilligt und die Ausübung altherkömmlicher Befugnisse und Rechte nebst Steuerfreiheit gegenüber dem deutschen Reich und dem Her- zogthum Maitand zugesichert worden wären, Das thatsächliche Vor- handensein jener Artikel hat bekanntlich nie bewiesen werden Kön- nen, 269 soll, nunmehr die Zuflucht der Apostasie von dem allein seligmachendem Kirchenthum wurde und von einer in ihrer Mehrheit gleichgesinnten Regierung allen möglichen Vorschub fand; wesshalb denn auch die Klage, dass die Gläubigen — Santi — schutzlos blieben und die Häretiker straflos ausgingen, auf den Standpunkt einer exklusiven Satzungs- orthodoxie ihre volle Berechtigung hat. Von richtiger Be- urtheilung der Sachlage und der staatsmännisch kirchlichen Bestrebungen des rhätischen Souverains zeugt sodann die Bemerkung Romegiallis !‘) wornach dieser darauf ausging, die Bevölkerung des Veltlins von ihren Verbindungen mit den be- nachbarten katholischen Machthabern und namentlieh mit Spanien, als Inhaber des Herzogthums Mailand, abzulösen. Diese Grossmacht in jener Zeit war wegen ihrer Unduld- samkeit in Glaubenssachen den Reformirten und ihren Pre- digern mit Recht verhasst. Dieser Hass wurde in den rhätischen Bünden namentlich durch den Umstand genährt, dass die spanisch-mailändischen Gouverneure aus den poli- tischen Anschlägen des Madriderhofes auf die bündnerischen Vogteien kein Hehl machten und in der Gleichartigkeit einen Haupthebel zur Frreichung derselben fanden. 'Tren- nung auf religiösem Gebiet musste desshalb der rhätischen Regierung als das wirksamste Mittel zur Entfremdung der Bevölkerung von der mailändischen Regierung und Verei- telung ihrer Eroberungsgelüste abgeben. So wurde die Reform im Veltlin in den beiden Grafschaften von prote- stantischer Seite bestens befördert und von Seite der katlıo- jischen Bevölkerung in gemeinen Landen nie im Ernst hinterhalten. ‘*Storia della Valtellina Vol, I. p. 86 270 Desshalb wurden auch durchgreifende und zum 'Theil den Gegner herausfordernde Anstrengungen gemacht, um zum angestrebten Ziele zu gelangen, Man begnügte sich nicht blos damit, den wegen Abfall vom römischen Glau- ben vor den Nachstellungen der Jnquisition aus Jtalien flüchtigen Priestern Schutz und gastfreundliche Aufnahme zu bieten, sondern suchte vor Allem auch diejenigen terne zu halten, welche dem Gelingen der kirchlichen Umgestaltung hinderlich zu werden drohten. So wurde der Orden der Jesuiten im Jahre 1561 aus dem Veltlin gewiesen und das Vermächtniss des Ritters Anton Quadrio in Ponte zur Gründung eines Collegiums der Gesellschaft Jesu aufgehoben ; fremden Geistlichen die Ausübung kirchlicher Amtsthätigkeit nebst Aufenthalt in den rhätischen Vogteien verboten, den ein- heimischen Clerikern die Entfernung aus der Heimath olıne ausdrückliche Erlaubniss der Amtleute untersagt, die geist- liche Gerichtsbarkeit des Bisthums Como abgeschafft und die Vornahme von Visitationsreisen ins Addathal nur unter Vorbehalt einer nicht leicht erhältlichen bundestäg- lichen Gutheissung zugestanden. Blieben doch selbst die eindringlichsten Vorstellungen, welche der spanisch- mai- ländische Statthalter von Sessa machte, um die Verwei- gerung des Asyls gegenüber den des Glaubens willen Ver- folgten bei der rhätischen Regierung im Veltlin durchzu- setzen, ebenso erfolglos als das Gesuch, welches die katho- lischen fünf Orte 16 Jahre später in ähnlicher Absicht an die Tagherren zu Chur gelangen liessen. '?) »Landesprotok. 1376. 27 So trug man auch rhätischerseits kein Bedenken, ehe- malige kirchliche Fondationen und Benefizien einzuziehen und zu evangelischen Zwecken zu verwenden. Das geschah unter. Anderm mit dem St. Ursusstift und der vormaligen Besitzung des Humiliatenordens zu Teglio, einer der ältesten Kirchen des Thal.s ''). Die Humiliaten sind nach gewöhn- licher Annahme im 11. Jahrhundert während der Regierung Heinrichs II. entstanden und waren Mailänder im Exil, die aus der Heimath vertrieben, das Bedürfniss einer eng- eren Gemeinschaft empfanden und sich zu frommen Uebun- gen und gemeinsamer Arbeit mit einander einigten. Jeder sollte von seiner Hände Arbeit leben; Verwaltung des Ver- mögens war gemeinschaftlich. Die Körperschaft bestand an- fangs durchweg aus Laien, meist Handwerkern, durch re- ligiöse und oekonomische Bande mit einander verbunden, ein kommunistischer Verein im edleren Sinne des Wortes, der bald Anklang fand und sich allmählig über Oberitalien verbreitete. Zu dem weltlichen trat später durch den Bei- tritt von Mönchen auch ein geistliches Element. Der Orden bildete eine Art Mittelstufe zwischen Kloster und Welt, erhielt als Affillirter des Benedictinerordens '”) 1546 die Sanktion der Kirche und gelangte allmählig zu bedeutendem Besitzstand namentlich auch im Veltlin. Das St, Ursulastift sollte nun von Seite der rhätischen Regie- rung durch bundestägiche Sitzung d. d. 18. Jan. 1555 eingezogen und der konvertirten Familie Guicciardi zu Teglio durch Ueberreichung einer rechtsgültigen Ur- kunde in Verwaltung übergeben werden, jedoch mit !:Quadrio II. Bd. p. 174. "*Hase’s Kircheng. pg. 261. — 272 der Vollmacht, dieselbe nach Gutfinden auf Andere überzu- tragen, zudem unter der ausdrücklichen Verpflichtung, die betreffenden Einkünfte nur zur Ehre Gottes und zu from- men Zwecken im Dienste der evangelischen Lehre zu ver- wenden. Wir haben darunter vornämlich an die Unter- stützung der verdrängten Emigranten reformirten Bekennt- nisses und an den Unterhalt der protestantischen Seelsorger im Veltlin zu denken. Dieser Beschluss erscheint um so be- merkenswerther, als nicht blos protestantische, sondern auch katholische Abgeordnete, darunter auch Dr. Joh. Planta, das ihrige dazu beigetragen hatten. Das Haupt der Familie Guicciardi, welche angesehene Geistliche, Gelehrte, Aerzte, Kunstkenner aus ihrer Mitte geliefert hat, war damals Andreas, einem angesehenen Geschlechte angehörend. Unter seinen Söhnen stand besonders Pietro Martyre in hohem Ansehen; er war als Erzpriester zu Mazzo der Nachfolger des Johann Angelo de Medici gewesen, der später als Pius IV. den päpstlichen Thron bestieg. Sein Uebertritt zur Reform hatte grosses Aufsehen gemacht. Auf die Geltung des Mannes in der öffentlichen Meinung seiner Thalgenossen nicht blos, sondern auch in weiteren Kreisen weist sogar das wenig schmeichelhafte Urtheil Quadrios hin: Von Geschlecht ein Edelmann von ausgezeichneter Begabung, wenn er es verstanden hätte, sie im Dienste des Guten zu verwenden — se avesse saputo valesene in bene — da er sich aber in die Netze der marktschreierischen Jrr- lehren fangen liess und den verführerischen Vorspiegelungen der Neuerer nachgab, entsagte er in beklagenswerther Weise dem alten Glauben und der Archipretur. Romegialli '*) Bet 273 bedauert als das bedenklichste Zeichen des Verfalls der herrschenden Kirche, dass Welt- und Ordensgeistliche von ihr abfielen und in das feindliche Lager übergiengen und bemerkt, dass die Mutter der Gläubigen unter anderweitigen Verlusten auch denjenigen Peter Martyrs zu beklagen hatte, dem die Bündner in ihrer Freude über eine so vorzügliche Acquisition — egregia acquisizione — die Einnahmen jener alten Pfarrkirche überliessen zum Unterhalt der re- formirten Predikanten und ihrer Proselyten. Romegialli ver- legt die Apostasie des Peter Martyr und den Antritt der Administration der Propsteigüter zu Teglio, als Nachfolger seines Vaters, ins Jahr 1572 und weicht, was seine Conver- sion betrifft, von den bündnerischen Berichterstattern, welche dieselbe mit Recht ins Jahr 1554 setzen, ab, liefert aber jedenfalls das richtige Datum in Betreff Uebernahme der Stiftsgüter '?). Dieses herausfordernde, aggressive Vorgehen von Seite der Bündner in kirchlichen Dingen und der wachsende Abfall von den römischen Satzungen hatte leichtbegreiflich eine Reaktion von gegnerischer Seite zur Folge, welche die grössten Anstrengungenzur Abwehr der Häresie aufbot, leider aber von unbändigem Ketzerhass angestachelt, die Schran- ken des Erlaubten vielfach überschritt und sogar auf die Bahn des Verbrechens sich fortreissen liess. Die leitenden Persönlichkeiten im Ausland waren Erzbischof Borromäus von Mailand und der Inquisitor Ghislieri zu Como, später als Papst Pius V., und im Inland vornämlich Bischof Beatus a Porta und Dr. Planta, Freiherr zu Rhäzüns. 19) Bd. II. p. 98. Carl Borromäus, von mütterlicher Seite Nefle Papst Pius IV., 1538 zu Arona geboren, durch Talent und eif- riges Streben gleich ausgezeichnet, vom Commendaturaot rasch zum apostolischen Protonotar befördert und schon im zweiundzwanzigsten Altersjahr auf den erzbischöflichen Stuhl des hl. Ambrosius und zur Kardinalswürde erhoben; wegen seiner einfachen Lebensweise und seiner Kasteiungen beim Volke hochgehalten; wegen seiner Lebensrettung aus Meuch- lerhänden als Schützling des Himmels hochgepriesen; als Vater der Armen durch Autopferung eines grossen Thei- les seiner Einkünfte, als Tröster der Pestkranken — 1576 — durch Einsetzung seines Lebens bewundert; durch Seelen- strenge ehrwürdig und wegen seiner Verdienste um Hebung der Zucht bei Welt- und Ordensgeistlichen wie durch Ver- besserung der Schulen in hohem Grade lobenswerth, übte auf die Reformthätigkeit des Tridentinerkonziliums einen wohlthätigen Einfluss aus, vertraute bei seiner Wirksamkeit mehr der Macht des Worts als Zwangsmassregeln, und fiel den 3. Nov. 1584 übermässigen Anstrengungen und der mönchischen Askese zum Opfer. Zwei Jahre nach seinem Tode bewirkte er durch die Erfolge seines Lebens die Ent- stehung des nach ihm genannten Bundes der sieben Orte zur Wahrung und Pflege katholischer Interessen, und im Jahr ı610 seine Aufnahme in die Zahl der Heiligen. Die Grün- dung dieses Bundes nebst Einführung der Jesuiten in den Jahren 1574 und 1580 in Luzern und Freiburg, der Ka- puziner in den folgenden achtziger Jahren in der Urschweiz und in Appenzell, und die Stiftung einer ständigen Nuntiatur für die Eidgenossenschaft stellen indess diese Thatsache im Hinblick auf Pflege friedlichen Zusammenwirkens beider 275 Konfessionen zur Förderung des gemeinen Wohles, als des Geistes und willensgewaltigen Mannes mindestens bedenkliches Vermächtniss dar. Die Abwehr weiteren Fortschrittes, wo- möglich gänzliche Verdrängung der Häresie von den südli- chen Abhängen der Alpen, hatte sich der Nachfolger des eilgen Ambrosius in der mailänder Diözese zur Lebensaufgabe gemacht; mit den Mitteln, welche die Gütereinziehung des Humiliatenordens ihm einbrachte, hatte der Prälat das Kol- legium Helvetium gegründet, in welchem vierzig Jünglinge aus Bünden und der Schweiz unentgeltlich Pflege und Un- erhalt erhalten und auf den geistlichen Beruf vorbereitet werden sollten. Das Streben des ausserordentlichen Mannes und seiner Gesinnungsgenossen, welche auf eine Restauration des römischen Kirchenwesens in den bezeichneten Gegenden lossteuerten, musste aber das konfessionelle Bewusstsein über (Gebühr wachrufen und verschärfen und infolge dessen eine Entfremdung und Frbitterung der Gemüther erzeugen, welche allmälig in eine Spannung der Gegensätze ausartete, die in dem zweiten Dezennium des siebenzehnten Jahrhunderts mit der blutigen Katastrophe der Akatholiken im Veltlin endete. Bewegte sich das Auftreten des Kardinalerzbischofs Borromeo trotz aller Strenge doch immerhin inner den Schran- ken des Frlaubten, so sollte das Vorgehen Ghislieris, des Inauisitors, wie des Papstes gegen die Häretiker in eine leider nur zu masslose und gewaltsame Verfslgung umschlagen. Von ihm gilt indess was Schiller ven Philipp II. von Spanien sagt, er war ein Fanatiker aus Uebarzsugung, eins Thatsache, die beiden gegenüber, weil vielfach durch den Geist der Zeit geheiligt, als Entschuldigung geltend gemacht werden mag. Bin dienstwilliger Sendling der Inquisition, schlug ” -— 6 Ghislieri seinen Sitz in Como auf und wandte von dort aus besonders den herrschenden Jaanden und Vogteien Rhä- wiens seine Aufmerksamkeit zu. Vor ihm waren nicht einmal verdächüge Katholiken geschweige denn die Protestanten sicher und mit den Laien auch Geistliche der Verfolgung ausge- setzt. Letzteres erfuhr auch der damalige Bichof, Thomas Planta von Chur (1549 —1559), der mehr feiner Weltmann als salbungsvoller Prälat war und namentlich auch wegen seines häufigen Verkehrs mit den Spitzen‘ der Gesellschaft von Chur seine streng kirchliche Gesinnung verdächtig erscheinen liess. Ghislieri Michele kömmt nach NMorbegmo und hebt durch Zeugeneinvernahme den Prozess gegen Planta au, der durch Abordnung des Johann Travers im Namen der drei Bünde, die ohne Unterschied der Konfession für die Ehre des Landes einstehen zu sollen glaubten, vor dem drohen- den Einschreiten des Inquisitors zwar bewahrt werden konnte, aber bald darauf der Vorladung nach Rom den Gehorsam nicht verweigern durfte und nur einer entschiedenen Ver- wendung von Seite der rhätischen Regierung bei dem römischen Stuhl seine Rückkehr aus der Weltstadt in die Heimat zu verdanken hatte. Dem eifrigen Späher der In- quisition lag es ganz besonders daran, sein italienisches Heimauland gegen den immermehr umsichgreifenden Abfall von der orthodoxen Kirche zu bewahren und bereits der Häresie verfallene Theile destransalpinischen Gebiets von der- selben zu befreien. Der Glaubenseifer machte die Geschlechter jener Tage an vielen Orten erfinderisch. Die Druckerei Landolfi zu Puschlav war ein Stationsposten zum Schmuggel ketze- rischer Druckwerke, denen Waaren zur Emballage dienten, nach Como und der Lombardei. Dieser Schleichhandel mit jenen 277 verpönten Produkten entging den Späheraugen des eifrigen Jüngers des hl. Dominikus nicht; er übte eine summarische Justiz, legte Sequester auf die Waaren und liess die Bücher verbrennen und die Handelsleute hatten das Nachsehen; sie fanden mit ihren Klagen vor Gericht selbstverständlich sein Gehör, Der heilige Mann, ‚.l sant uwomo‘ wie ihn Quadrio nennt, begnügte sich indess nicht mit der Verbren- nung häretischer Schriften; gefährlicher noch erschienen ihm die reformfreundlichen Geistlichen als beredte Apostel der Apostasie und strafbarer als die todten Lettern. So wurde er denn auch ein unversöhnlicher Feind der geistlichen Häretiker am südlichen Thalgelände des Alpengebirges und verlor dieselben auch nach Besteigung des päpstlichen Stuhles als Pius V. nicht aus den Augen. Ein sehr belieb- ter Geistlicher, Francesco Cellario zu Morbegno, der sich wegen seines Glaubens willen aus Italien dahin geflüchtet hatte, wollte von dem Besuche der Synode zu Zutz über Cläfen — 1568 — nach seiner Pfarrei zurückkehren. Da der ehemalige Mönch und nun eifrige Protestant mit seinen irrthümlichen Lehren — falsi dommi?” — seine Vater- stadt Mantus heimsuchte, so hatte der stets wachsame Ghislieri auch als Pius V. auf dem Stuhl des Apostelfürsten seinen ehemaligen Missionsposten an der Adda nicht ver- gessen und einem nicht minder eifrigen Jünger des hl. Dommikus, Pietro Angelo Casanova, den Auftrag ertheilt, Cellario bei geeignetem Anlass zu überfallen, was denn auch bei der eben berührten Gelegenheit ihm glücklicher Weise gelang — il che felicemente lui riusci di fare. -— Der Unglückliche wurde in der Nähe von Oläven festge- », Quadrio II. Bd. p. 59. 278 nommen, in Ketten nach Piacenza und von dort unter sicherem Geleit „buons guardie‘“ nach Rom ahgeführt und verbrannt. Was hier Quadrio, dem wir diese Eizäh- lung entnommen, als preiswürdige Glaubensthat darstellt, bezeichnet Romegialli als einen eigentlichen Meuchelmörd, un vero assassinio*', und berichtet, dass die Häupter der Bünde?*” der höchst hülfsbedüttigen Wittwe mit ihren zehn Kindern auf zwölf Jahre einen Beitrag von 30 rheinischen Gulden aussetzten und diese Zusage im Jahr 1580 auf weitere zwölf Jahre cernmenerten und auf die Auslieferung des Frevlers Casanova einen namhaften Betrag setzion. Sprecher lässt das: unglückliche Opfer fanatischer Blutgier von einem Mönch von Plurs, den er Taretto nennt, fast- eonommen werden?’ Wir wollen keinem von beiden den bedenklichen Ruhm steitig machen; wohl aber als den höchsten Triumph von Pius V. Regierung den Sieg der heilgen Ligue über die türkische Flotte bei Lepanto bazeich- nen, der bekanntlich grösstentheils sein Werk gewesen ist. Diese Thatsache in Verbindung mit dem damals herrsch.n- den Fanatismus, welchen die Kirche als den Ihrieen sank- tionirte und Ketzern gegenüber nur das Recht der ‚\us- rottung, aber keine Pflichten der Menschlichkeit und vollends nicht der Achtung individueller “laubensüberzeugung gelten liess, mag das Auftreten des hohen Prälaten in einem weniger gehässigen Lichte, wenn auch keineswegs schuldlos erscheinen lassen. In den Herzen der Bündner beider Konfessionen, wie sie damals waren, liess aber sein Verfahren eine Bitterkeit und em Misstrauen zurück, welches nicht 1. Ba. p. 100. 2) Protok. Ilanz 1569. 33) Chronik V. Buch p. 212. ur, das Wenigste zu dem tragischen Geschick des Dr. Joh, Planta, Herrn zu Rhäzüns, beigetragen hat. Johann Planta, beider Rechte Doctor, wurde im Jahr 1558 infolge eines Darlehens von Gulden 13000 rheinisch an Kaiser Ferdinand 1. Pfandinhaber der damaligen öster- reichischen Herrschaft Rhäzüns und Obersaxen, auf bünd- nerischem Boden. Dieselbe ging gegen Einde des sieben- zehnten Jahrhunderts infolge geschehener Auslösung in das unbeschränkte Vertügungsrecht der Habsburger über, wurde in ihrem Namen bis zum Jahre 1818 verwaltet und fiel endlich infolge einer Schlussnahme des Wienerkongresses vom Jahre 1814 als kaum ernstlich gemeinter Ersatz für den Verlust des Veltlins und der beiden Grafschaften Cläven und Worms als gleichberechtigtes Glied den drei Bünden zu. Im Jahr 1568 zog Pianta auch die Herrschaft Hohen- trins und Flims für fünf- bis sechstausend Gulden käuflich an sich und dürfte wohl der einzige ıhätische Bundsmann gewesen sein, auf dessen Schuldenregister selbst eine Majestät figurivte,. Sohn der Anna Maria und des Konrad Planta, dieses an der bischötflichen Pfalz in Chur, in seinem hei- mathlichen Thal Unterengadin und am Hofe Kaiser Karls des V. wohlangesehenen Mannes, stieg Dr. Planta denn auch in schneller Stufenfolge zu den höchsten Würden em- por, welche die rhätische Republik ihm zu bieten vermochte und wurde im Jahr 1547 Vikar und 1550 Landshaupt- mann im Veltlin. Er war 1551 Podestat zu Morbegno gewesen, galt als sehr geschätztes Mitglied an den Bun- des- und Beitagen gemeiner Lande und wurde häufig mit wichtigen Missionen an die Tagsatzungen der schutzver- wandten Eidgenossen und au auswärtige Machthaber be- traut. Er selbst wohnte meist zu Rhäzüns, sein Bruder Balthasar bewohnte das väterliche Schloss Wildenberg zu Zernetz und ein zweiter Bruder Conradin siedelte von dort nach Fideris im Prättigau über, Balthasar trug durch sein Ansehen das Meiste zur Annahme der Reform in sei- ner Heimathgemeinde Zernetz bei, wurde so der Stamm- halter der planta’schen-evangelischen Linie und hatte an seinem Bruder Conradin einen Glaubensverwandten, Unter den sechs Gattinnen, mit denen er im Laufe seines Lebens sich vermählte, war die Eine, Benvenuta Campell, Schwester des berühmten rhätischen Geschichtsschreibers und Refor- mators dieses Namens. Als Kuriosität mag noch ange- merkt werden, dass Balthasar Planta an einer Deputation sich betheiligte, welche über Sebastian Münsters Kosmo- graphie, in welcher die Engadiner mit Zigeunern und Die- ben auf gleiche Linie gestellt worden sein sollten, bei dem Rathe zu Basel, wo der Verfasser Universitätslehrer gewe- sen war, bittere Klage führte und auf Satisfaktion drang. Diese wurde denn auch den Deputirten durch die amtliche Erklärung zu Theil, dass jener Vorwurf weder ihnen noch ihren Nachkommen zum Nachtheil gereichen solle, Während demnach seine beiden jüngern Brüder vom väterlichen Glauben abfielen und der kirchlichen Neuerung anhingen, blieb Dr. Joh. Planta demselben treu und wurde ein immer eifrigerer Katholik. Zwei Schwestern Plantas beschlossen ihr Leben in Klosterzellen; die beiden andern vermählten sich mit reformirten Gatten. Ein Sohn Dr. Planta’s war der Domdekan Conrad, der durch seine Hab- gier mit das Meiste zum Verderben seines Vaters beitra- gen sollte; zwei andere Söhne, Anton und Jakob, nebst 281 einer Tochter gingen unverehelicht mit Tod ab, und der vierte Sohn Johann, welcher später die Herrschaft Rhäzüns verwaltete und die höchsten Würden in gemeinen Landen bekleidete, wurde der Stammhalter der katholischen Linie, die im Jahr 1701 mit Conrad Planta erlosch. Dr. Joh Planta, Freiherr zu Rhäzüns, stand mithin nach Herkunft, Glüöcksgütern und amtlicher Stellung als einer der einfluss- reichsten Männer in den rhätischen Landen da und empfahl sich namentlich auch den Parteigängern der altherrkömm- lichen kirchlichen Ueberlieferung durch rückhaltlose Hin- gebung an den römischen Stuhl. Ihn sollte Papst Pius V. im Kampfe mit den kirchlichen Neuerungen zu einer Rolle ausersehen, welche ihm unerwartet, nach dem milde- sten Urtheil, statt der Siegespalme die Märtyrerkrone ein- brachte. So wurde: Dr. Joh. Planta, in Anbetracht seines Glaubenseifers und seiner Ergebenheit an den römischen Stuhl, von Pius V,, dessen Name seit seiner Kanonisirung im Jahr 1712 unter den Heiligen der römischen Kirche glänzt, durch eine Bulle vom 1. März 1570 zum päpst- lichen Generalvikar mit unbeschränkter Vollmacht ernannt, alle geistlichen Pfründen, Abteien, Präposituren, Klöster, kirchlichen Stiftungen in herrschenden gemeinen Landen und in den italienischen Vogteien, die in Händen von Laien, Ketzern, abtrünnigen Geistlichen oder sönst untauglichen Personen sich befänden, einzuziehen und in eigene Verwal- tung zu nehmen, aber auch gutfindenden Falles seine Söhne oder andere geeignete Personen damit zu betrauen. Jn streitigen Fällen sollten die Bischöfe von Chur und Como in letzter Instanz ohne Weiterzug, unter An- 24* 282 drohung von Bamı und Interdikt gegen Widerspenstige, bin- dende Entscheide fällen. Im Nothfall waren die Inhaber der Bisthümer Basel, Konstanz und Alexandrien angewiesen, selbst mit dem Aufgebot des weltlichen Armes dem Sach- walter des heiligen Stuhles in dem Werke der kirchlichen Restauration Handreichung zu thun und die Widersacher mit der Ungnade des allmächtigen Gottes und seiner beiden Apostel Petrus und Paulus zu schrecken. Die Säkularisirung kirchlicher Stiftungen in alt fry Rhätien war nicht als Landes- sondern als Bundessache be- handelt und von den Gerichten, gegenüber dem Kloster St. Jakob im Prättigau, von den Oberbündnern mit der Nonnenabtei Katzis, vom Gotteshause mit der Abtei St. Luzi und dem Nikolaistift theilweise im Einverständniss mit den Stiftsangehörigen selbst vollzogen und der Erlös der verfügbar gewordenen Einnahmen und Güter zu Pfrund-, Schul- und andern humanitarischen Zwecken von den Bundes- behörden unter Gutheissung der Gemeinden verwendet wor- den. Mit dem päpstlichen Restitutionsediet mochte es wohl hauptsächlich auf die beiden ehemaligen Klöster St. Luzi und Nikolai abgesehen sein. Der tragische Ausgang des letzten Abtes zu St. Luzi (1529) hatte die Prämonstra- tenser daselbst allerdings der Art eingeschüchtert, dass sie ihr Gotteshaus verliessen und nach dem mit ansehnlichen Gütern demselben affılirten Bendern auf österreichisches Gebiet übersiedelten. Zu St. Nikolai bestand seit dem Jahr 1538 eine gelehrte Schule, welche den genialen Hu- manisten und Dichter Lemnius unter ihre Lehrer zählte, und unter Leitung des geschätzten Pädagogen Pontisella aus dem Bergell zu der Zeit, da die für Dr. Planta-Rhäzüns 283 verhängnissvolle Bulle auftauchte, in voller Blüthe stand. Die Prämonstratenser-Präpositur St. Jakob zum Klösterli im Prättigau wurde nach dem Bericht des Ambrosius Eich- horn’* schon 1525 aufgelöst, weil der Schrecken über die unerwartete Resignation und Verheirathung des Probstes Bilgeri von Chur im Bunde mit der zum Theil feindlichen Haltung der Bevölkerung die Conventualen nach allen vier Winden auseinandersprengte und das Gotteshaus verwaiste. Wohl sollte der österreichische Landeshauptmann dasselbe schon acht Jahre darauf seiner ursprünglichen Bestimmung zurückgeben, konnte aber nicht verhindern, dass die Stifts- güter im Jahr 1548 säkularisirt und die Klostergebäulich- keiten dem evangelischen Pfarrer des Ortes überlassen wurden. Nach zeitweiligen aber vereinzelten neuen Re- staurationsversuchen in der Sturmperiode des dreissigjährigen Krieges und vollends nach der Ablösung der Herrschafts- rechte des Hauses Oesterreich kehrten friedliche Zustände zurück. Nach den Mittheilungen Eichhorns waren die Räum- lichkeiten des Klosters St. Jakob noch gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts bewohnt. Wir berühren noch in Kürze die Nonnenabtei Katzis, weil Dr. Joh. Planta-Rhä- züns der Säkularisirung derselben nicht fremd geblieben zu sein scheint. Der erste Schritt in dieser Richtung ge- schah nach Eichhorn? schon im Jahr 1526 durch Aufhe- bung des Noviziats und durch Pensionirung des Ördens- personales, worauf mit Erlöschen desselben 1550, der Ver- kauf der Liegenschaften im Auftrag des oberen Bundes “Episcopatus Guriensis p. 359. »Epise. p. 343 f. 284 allmählig erfolgte und zwar nach der Mittheilung Eichhorn vornämlich unter Leitung des Freiherrn Joh. v. Planta zu Khäzüns und de Mont in Lugnetz, wobei die üppig wu- chende Sage sich nicht nehmen liess, mit Berufung auf Augenzeugen das Strafamt der göttlichen Gerechtigkeit n denen zu üben, die frevelnde Hände nach den Gütern des Gotteshauses ausstreckten. Planta’s Habe, hiess es, sei dem Fiskus, sein Leben dem infamirenden Schwert des Blut- richters anheimgefallen, und de Mont habe desshalb in den Wellen des Wallensees seinen Tod gefunden; ein Misoxer, der Broncegeräthschaften erstanden, habe durch keine menschliche Gewalt das Klosterzeichen auszulöschen vermocht, und Kaspar von Schauenstein, Inhaber von Klostergebäulich- keiten, sei bei einem Ritt von rasenden Raben mit seinem Pferd nahezu zerrissen worden. Im Jahr 1624 legte der obere Bund auf Betrieb der päpstlichen Nunciatur Hand an die allmählige Wiederherstellung des Gotteshauses und verwan- delte die Abtei in ein Priorat. Kehren wir nun zur päpstlichen Bulle zurück, so leuchtet es sofort ein, dass dadurch der Reformbewegung in gemeinen Landen Einhalt gethan, das Ergebniss dersel- ben allmählig beseitigt und die Rückkehr zur alleingültigen römisc.en Natzung eingeleitet werden sollte. Hatten nun tom und seine Gesinnungsgenossen die einschlägige Lage der Dinge zur Ausführung ihres reaktionären Unterneh- mens in den rhätischen Bünden richtig beurtheilt, so musste mit Rückgabe der säkularisirten Gotteshäuser auch die Be- sitznahme derselben von Seite der früher in denselben an- sässigen geistlichen Corporationen erfolgen und damit zu- gleich eine immermehr um sich greifende Thätigkeit in dem Werke der kirchlichen Restauration im Bündnerlande ein- treten, welche im Bunde mit dem wachsenden Einfluss der spanisch-Österreichischen Faktion wohl auch einen Rück- schlag auf dem Gebiete der Politik bewirkt kätte, wodurch die dreiköpfige Republik an der Wiege des Rheins in Staat und Kirche im besten Falle eine affilirte Vasallen= domäne der beiden Grossmächte Oesterreich und Spanien geworden wäre. Allfälliger Widerstand hätte sich leicht durch dieselben Mittel beseitigen lassen, welche um die gleiche Zeit in Frankreich einen theilweisen und in Italien einen gänzlichen Sieg über die Gegner davon trugen. Wurde dagegen von Seite der Reaktion die zu bewältigende Schwierigkeit der Lage nicht nach Gebühr gewürdigt und, wo höchstens Bewahrung des ohnehin sehr unsicher gewor- denen kirchlichen Besitzstandes geboten gewesen wäre, zur Herausforderung und Bekämpfung der Widerpart geschritten, so musste der keineswegs ausgebildete Gegensatz in dieser Richtung geschärft, das im Ganzen arglose Verhal- ten der Bevölkerung in konfessionellen Dingen in Misstrauen verkehrt, die schlummernde Widerstandsfähigkeit geweckt, der Bruch mit den reformfeindlichen Gewalten mit grösse- rer Entschiedenheit als je vollzogen werden und zur Sühne eines hochverrätherischen Angriffes auf zu Recht bestehenden Zustände der einflussreichste Mann in den drei Bünden zum Opfer fallen. Thatsache ist es, dass die Politik des römischen Stuhles, sonst meist besonnen, durchdacht und nicht leicht Vabank zu spielen bereit, in dem vorliegenden Fall nicht blos selbst von irrigen Voraussetzungen ausging, sondern sogar von ihren Parteigängern dies- und jenseits der Berge 286 getäuscht worden ist. Lässt es sich doch nicht annehmen, dass die verhängnissvolle päpstliche Bulle ohne voraus- gegangene Vereinbarung mit den hierseitigen Hauptstützen des römischen Hofes ausgefertigt worden sei. Der Inhalt derselben konnte schon vor ihrer Erscheinung auf rhäti- schem Boden dem Freiherın von Rhäzüns, dem Bischof von Chur und wohl ebensowenig dem Abt von Disentis ein Greheimniss sein, und Vinzenz Quadrio im Veltlin hatte orwiesenermassen dem hl. Stuhl zu diesem Schritt gerathen ?*. Die Täuschung über die Sachlage erscheint bei Papst Pıus V. um so verzeihlicher, als er es namentlich in den drei Bünden mit selbst ihm nahezu durchaus fremden Faktoren zu thun hatte und damit auch seine Siegeszuversicht um so erklärlicher, weil ihm in seinem Vaterlande die überra- schendsten Erfolge in seinem Einschreiten gegen die kir- chenfeindlichen Elemente zu Theil geworden waren. Bei den einheimischen Rathgebern des Hauptes der Kirche bedurfte es aber einer ausserordentlichen Verblendung, um zu dem in Scene ges.tzten Beginnen Hand zu bieten. In guten Trenen eingenommen mögen ausser ihnen wohl nur wenige Bündner für das päpstliche Vorgehen gewesen sein. Nicht blos die Protestanten, auch die Katholiken waren wenig- stens nach einer Richtung hin entschieden dagegen ge- stimmt. Das Verhalten der Bünde gegenüber dem Auf- treten des römischen Stuhles und seiner Anhänger im Lande darf nicht vorzugsweise, wie es ins Gemein geschieht, von kirchlichem oder gar konfessionellem Gesichtspunkt aus aufgefasst und bshandelt werden; den Ausschlag hierbei »X, Quadrio Diss. Ill. T. II. p. 54. 287 gaben vornämlich die Politik und die bis zur ängstlichen Vorsicht gestöigerte Wachsamkeit in Wahrung der Landes- souveränetät; in diesem Punkt gingen alle einig und kein Glaubensbedenken wäre in jener Zeit mächtig genug ge- wesen, um gegen irgend welche Uebergriffe, namentlich von Aussenher, von welcher Seite sie immer kommen mochten, auch nur die geringste Rücksicht zu üben. Ist es doch in dieser Hinsicht höchst bezeichnend, dass ein Ka holik des Freiherrn von Rhäzüns Ankläger, und ein Protestant sein Vertheidiger gewesen; dass derselbe nicht von seinen kirchlichen Gegnern, sondern von seinen eigenen Glaubens- genossen dem Strafgericht ausgeliefert worden ist. Somit war für Planta-Rhäzüns selbst auf seine Glaubensgenossen bei Ausführung jenes höchst gewagten Unternehmens kein Verlass. Diese Thatsache findet besonders in jenem andern Umstande ihre Erklärung, dass das konfessionelle Bewusst- sein altkirchlicherseits in einer Weise gemildert und herab- gestimmt war, dass die katholische Bevölkerung und theil- weise selbst ihre geistlichen Führer häufig weitherziger in kirchlichen Dingen erscheinen als die Evangelischen und ihre Predikanten. Als Beweis dafür mag hier ein Brief des rhätischen Reformators Philipp Gallitius an seinen Freund Bullinger, Zwinglings Nachfolger im Zürich, ange- führt werden, worin unter andern Klagen über Abnahme er evangelischen Gesinnung auch folgende Aeusserunsen vorkommen: „Wo Katholiken und Evangelische beisammen wohnen, bitten sie sich gegenseitig zu „Gevatter“; die Geistlichen sind zwar nicht damit einverstanden, lassen es aber dem Frieden zulieb geschehen. Der Bischof Luzius Iter (1540 — 1549) trug mehr als einmal Bürgerskinder zum Taufstein unseres Komander. Wir ermahnen zwar unsere Gläubigen, Gevattersleute unseres Bekenntnisses zu nehmen, weisen aber katholische Gevattersleute nicht ab.“ Hier erscheint offenbar der katholische Bischof ungleich weitherziger als der evangel'sche Reformator. Am Treu- herzigsten und Naivsten, freilich im Tone der Entrüstung und des Abscheues, lässt sich der Kapuzinerprediger Cle- mente?’ von Brescia in seiner Geschichte der Mission der Väter dieses Ordens in. Rhätien über den Verkehr der Ka- tholiken mit den Protestanten, namentlich in Belfort und Oberhalbstein in der Periode, welche der Missionsthätigkeit der Kapuziner (1621-1683) vorausging, also im Re- formationszeitalter, vernehmen. So hatte denn auch die Kirchenspaltung in den drei Bünden einen im Ganzen ruhigen Verlauf genommen und selten gewaltsame Auftritte verursacht; die Bewegung hielt sich fast durchweg inner &esetzlichen Schranken, welche die Anhänger beider Bekenntnisse in gemeinschaftlicher Berathung feststellten.. Auf diesem Wege kamen die fol- genreichsten Beschlüsse unter beidseitiger Beipflichtung zu Stande. Verpflichtung der Prediger auf das Bibelwort, als Quell und Norm christlicher Wahrheit gegenüber der un- biblischen Satzung und die daraus sich ergebende Wahrung der Lehrfreiheit gegenüber hierarchischem Druck 1524. Uebertragung des Collaturrechtes oder der Pfarrwahlen und der Regelung ihrer kirchlichen Angelegenheiten auf 37Storia delle Missioni de’ Irati minori Capuceini nella Rezia lib. I. e. 3. und Ardüsers Selbstbiographie, Anmerkungen p. 33—36, 289 die Gemeinden. Zusicherung freier Selbstbestimmung eines Jeden für den römischen oder protestantischen Glauben nebst Gleichberechtigung beider Konfessionen. Schutz der Staatsgewalt gegen geistliche Privilegien durch Beseitigung der weltlichen Rechte des Bisthums und Ausschliessung seiner Lehensträger von Bundes- und Beitagen. Aufhe- bung des Noviziates oder Verbot der Aufnahme neuer Ordensglieder in den Klöstern und die damit verbundene Gefährdung ihres Fortbestandes.. 1526. Sodann wurden eidliche Gewährleistung der Unver- letztlichkeit der konfessionellen und politischen Rechte der rhätischen Bünde, die Besetzung sämmtlicher bischöflichen Aemter mit Gotteshausleuten; das Verbot willkührlicher Uebertragung des Bisthums von Seite des jeweiligen Inha- bers auf Andere mit Gutheissung der Ueberwachung des ungeschmälerten Besitzstandes und der Verwaltung des Bis- thums von Seite des Domkapitels und Gotteshauses als Wahlkapitulation für den jeweiligen neuen Bischof aufge- stellt und geltend gemacht. 1541. Diese Verordnungen gehören sämmtlich in die Jahre 1524—1541 und somit einem Zeitraum an, in welchem die evangelische Kirche erst im Entstehen und allmähligem Wachsthum begriffen war und können somit nur mit Hülfe einer Mehrheit der Vertreter der katholischen Bevölkerung des Gotteshauses oder sämmtlicher Bünde zu Stande gekommen sein. Die eifersüchtige Wahrung der politischen Rechte im Bunde mit dem rücksichtslosesten Unabhängigkeitssinn ge- genüber dem hohen Klerus, die wir besonders im Schoosse der katholischen Bevölkerung wahrnehmen, schritt mitunter bis zu den wunderlichsten Kundgebungen des Argwohns 25 290 und Eigensinnes. Auch hierüber theilt uns der biderbe Prediger ÖOlemente da Brescia in vollster Entrüstung seiner Seele in dem oben berührten Werke eine auflallende That- sache als Beweis mit?®. Einen Akt der Weitherzigkeit in kirchlichen Dingen leisteten die drei Bünde ohne Unterschied der Konfession auf dem Bundestag zu Davos (1544) gegenüber ihren Un- terthanen im Veltlin, wonach diejenigen, welche zur Re- form übergetreten waren, für sich und ihre Kinder Haus- lehrer ihres Bekenntnisses halten durften und damit auch die Erlaubniss erhielten, ihres Glaubens wegen aus der Hei- math — namentlich Italien — Vertriebene aufzunehmen, wenn sie sich von sektirerischen Verirrungen fern hielten und der Republik treu blieben. Wenn wir sodann an die 'Thatsache erinnern, dass der obere Bund mit offenen Händen die Beseitigung des Noviziats durch die Danzerartikel benutzte, um das Kloster Katzis aufzuheben (1526) und die Einkünfte desselben zu Gemeindezwecken zu vertheilen, und dass der Freiherr zu Rhäzüns, er, welcher als eine Säule des Katholizismus in Rhätien galt, kein Bedenken trug, ein paar Jahre vor sei- ner Katastrophe (1570) zur Steigerung der Gebäulichkeiten des Klosters Hand zu bieten, so werden wir nicht fehlgrei- fen mit der Behauptung, dass der Fortbestand der Ordens- gelübde und der klösterlichen Institutionen damals nicht als ein integrirender Bestandtheil katholischer Rechtgläubigkeit galt. Diese Thatsachen führen den Beweis, dass es sich hier mehr um politische als kirchliche Fragen handelte, und »:Clem, lib. 4, e. 4 p. 141 und Ardüsers Chronik p. 35. 291 dass das Interesse der Volkssouveränetät die Pflege hierar- chischer Bestrebungen in jener Zeit weit überwog. Die damaligen geistlichen Wortführer des Churer Bis. thums waren denn auch meist wenig geeignet, einen Um- schwung der öffentlichen Meinung im Sinne einer alleingül- tigen Kirchensatzung zu bewirken. Inwiefern die damals herrschende Annahme, dass Luzius Iter in einem kleinen Körper einen grossen Geist besessen, begründet war, bleibt hier wie billig dahin gestellt; das steht aber als unleug- bare Thatsache fest, dass er konfessionelle Reibungen zu meiden, den Verkehr zwischen den Vertretern beider Be- kenntnisse freundlich zu gestalten und den Frieden zwischen Kirche und Staat ungetrübt aufrecht zu erhalten treflich verstanden hat. Dieses massvolle Auftreten Iters war um so werthvoller, als die Besetzung des bischöflichen Stuhles bereits einem Kampfe zwischen der französischen und der österreichisch-spanischen Partei, oder zwischen den Salis und Planta’s gerufen, in welchem der Erkorene der Letzteren über den Kandidaten der Ersteren, den Erzpriester Bar- tholomäus Salis, den Sieg davon trug. Es ist uns deshalb nicht klar, weshalb der neueste Bearbeiter der Bündner- geschichte den Bischof Iter wegwerfend als einen. blossen Figuranten bezeichnet. Wenn dieser Vorwurf in der That- sache seme Erklärung finden soll, dass Iter die bekannte Wahlkapitulation unterschrieb, so fällt diese Motivirung durch die doppelte Erwägung dahin, einmal, weil die be- treffenden Punkte einen fast durchweg ökonomischen Cha- rakter an sich trugen und das spezifisch Kirchliche unbe- rührt liessen; sodann auch, weil die folgenden Bischöfe in kluger Accommodation an die bestehende Sachlage die 292 sechs Artikel vom J. 1541, selbst Beat Porta, dessen spe- zifisch katholisch-hierarchischen Charakter Niemand leugnen wird, nicht ausgenommen, sogar mit ausdrücklicher Wei- sung des römischen Stuhles beschworen. Was dann Iters Nachfolger, Thomas Planta (1549 —1559) betrifft, so war derselbe mehr geschmeidiger Weltmann als salbungsvoller Prälat, mehr Lebemann als starrer Hierarch, und mochte sich bei seiner Liebhaberei für sein bekanntes Wildpret ebenso wenig um das Kopfschütteln der Juden als um die Vorschriften der mönchischen Askese und die Satzungen des Petrus Lombardus bekümmern. So dürfte denn auch das Witzwort der Zeitgenossen, dass der Bischof nicht blos physisch an den Füssen, sondern auch geistig am Glauben hinke, nicht blos auf salis’scher Erfindung, sondern mehr noch auf thatsächlicher Wahrheit beruhen. Die Bestrebungen des Thomas Planta hatten denn auch einen mehr finan- ziellen als kirchlichen Charakter. Auch bei seiner Wahl hatte die salis’sche Partei ihren Bewerber Bartholomäus nicht durchsetzen können. Der Tod Plantas im Jahr 1559 gab nun das Signal zu neuen Wahlumtrieben. Die Salis waren keineswegs gewillt, ihren Schützling wegen der beiden vorausgegangenen vereitelten Versuche fallen zu lassen; sie boten vielmehr Allem auf, demselben den Sieg zu verschaffen. Die Gruppirung der Parteien bei der neuen Bischofswahl zeigte wieder in schlagender Weise, wie in jener Zeit die kirchlichen Interessen von den po- litischen weit in den Hintergrund gedrängt wurden. Die streng protestantisch gesinnten zehn Gerichte machten im Verein mit dem oberen Bunde die Sache des hierarchisch gestimmten Feldkircherpfarrers a Porta zu der ihrigen und 293 schlugen sich somit auf die Seite der österreichisch-spani- schen Partei der Plantas. Das Gotteshaus begünstigte in- folge seiner Sympathien für Frankreich die Bewerbung des Bartholomäus Salis und seiner Partei, welche demselben durch einen improvisirten Gewaltstreich die bischöfliche Pfalz verschaffte und ihn auf den lange vergeblich ersehnten Stuhl des heiligen Luzius erhob. Der auf dem Wege der Ge- walt erlangte Sieg entbehrte einer höheren Sanktion und war von kurzer Dauer. Charakteristisch für die Haltung der Protestanten in jener Zeit klingt ‘es, wenn man ver- nimmt, dass der Bund der dreizehn eidgenössischen Orte seine Interzession zu Gunsten eines österreichisch gesinnten - Prälaten eintreten liess, der zugleich auch die Sympathien des römischen Stuhles besass und seinen bereits installirten Mitbewerber zum Weichen brachte. Bartholomäus Salıs musste die Pfalz wieder verlassen und der Sieg der planta schen Partei über die salis’sche war für diese demüthigen- der und für jene vollständiger als jemals. Zu dieser, das Gepräge einer schwer zu tilgenden Schmach an sich tra- genden Niederlage der Gegner, hatte der Freiherr von Rhäzüns als Hauptstütze seines Geschlechtes auch das Meiste beigetragen. Im WVollgefühl des erlangten Sieges mochte er wohl damals auch nicht von Ferne ahnen, dass die unterlegene Partei den Schimpf mit seimem Blute tilgen würde. Die Plantischgesinnten beuteten ihren Sieg noch vollends in rein persönlicher rücksichtsloser Weise im Bunde mit der spanisch-österreichischen Gesandtschaft durch Al- larmirung der beiden Engadine im sogenannten Speckkrieg und dem strafgerichtlichen Spruch vom Jahr 1565 zu Zutz aus, wodurch mehrere Glieder salis’'schen Geschlechtes hart 294 betroffen werden sollten. Sie vermochten indess weder die Erneuerung der Militärkapitulation mit Frankreich, noch die bald darauf erfolgte Aufhebung der Zuzerschlussnahmen zu hintertreiben. Diese Thatsachen waren um so gefähr- licher, als das unliebsame Faktionsübergewicht der Guisen in Frankreich der von der verwittweten Königin Katharina von Medici geleiteten Hofpartei, den Entschluss der An- näherung an die Hugenotten und der Aussöhnung mit ih- nen eingab, die dann auch infolge der Vermählung Hein- richs von Navarra mit Margaretha von Valois, freilich nur vorübergehend, eintrat und dadurch der salis’schen Partei und der Ausführung ihrer feindlichen Entwürfe gegen die plantischen Gegner die Unterstützung Frankreichs zusicherte. Der Einfluss der französischgesinnten Partei durfte sodann auch in reinbündnerischen Angelegenheiten keineswegs un- terschätzt werden und war mehr und mehr im Wachsthum begriffen. Ihr hauptsächlich hat man es beizumessen, dass die Bundesversammlung zu llanz im Jahr 1561 das Je- suitenkollegium zu Ponte im Veltlin aufhob und die frü- heren Verordnungen gegen fremde Ordensgeistliche mit den altherkömmlichen Regierungsgrundsätzen gegenüber den ita- lienischen Vogteien bestätigte. Zugleich wurden auch in einer Versammlung gleichen Jahres zu Chur die ehemali- gen Beschlüsse gegen den Einsitz bischöflicher Delegirten und Beamten an Bundes- und Beitagen sanktionirt und dieselben Verfügungen auch allen denjenigen gegenüber an- gestrebt, welche mit irgend einem fremden Fürsten mit einziger Ausnahme der Würdenträger im Dienste der mit gemeinen Landen verbündeten französischen Krone in näherer Verbindung und Verpflichtung standen. Thatsa- 295 che ist es, dass der Bundestag in einer Versammlung zu Chur im Jahr 1572, obgleich die Behörde den Freiherrn von Rhäzüns begünstigte, ihm die Erklärung abgab, er habe sich künftig wegen „rhätten und thetten“ durch Vor- lage von Briefen als berechtigt auszuweisen. In dieser ohnehin gewitterdrohenden Atmosphäre eines tief eingewurzelten Familiengrolles zwischen den Salis und Planta’s, von denen die rhätischen Bünde am meisten be- einflusst wurden; des Faktionsgeistes zwischen der franzö- sischen und spanisch-habsburgischen Parteigänger; der kon- fessionellen Reibungen zwischen den katholischen Würden- trägern und den reformirten Predikanten; der hierarchischen Entwürfe des römischen Stuhles und der Freiheitsbestre- bungen des Bündnervolkes, tauchte vorerst im Gewande unheimlicher Gerüchte die Kunde der päpstlichen Bulle zu Gunsten des Freiherın von Rhäzüns auf. Bei der kirch- lichen Stellung des Mannes und seinem Einfluss in gemei- nen Landen; bei dessen unbedingter Willfährigkeit gegen- über dem römischen Stuhl und dem österreichischen Erz- hause mussten, zumal als Bestimmteres über den Inhalt jenes römischen Erlasses verlautete, sanguinische Hoffnun- gen die Einen, Misstrauen und Ingrimm die Andern, Span- nung und Unruhe Alle ergreifen. Bei dieser Sachlage, die er in der Weise schwerlich erwartet haben mochte, konnte Dr. Joh. Planta ungeachtet aller Kurzsicht in kirchlichen Dingen, doch die Klugheit des Staatsmannes insofern nicht verleugnen, als er die von den Restaurationsversuchen Pius V. auf dem Gebiet gemeiner Lande selbst zu ge- wärtigenden Misserfolge und Gefahren erkannte und von denselben Umgang nahm. Dagegen liess er sich in ein 296 paar Breven, die vom Mai und September gleichen Jahres 1570 datirt waren, durch den Papst die Einkünfte des St. Ursula- und Margarethenstiftes zu Teglio und Tresivio zu Gunsten seines Sohnes Conrad, Domdekan zu Hof-Chur, zusprechen. Dieser Prälat, welcher von Hause aus mit Glücks- gütern auf's Glänzendste ausgestattet war und sich als Mit- glied des Domkapitels im Genuss einer fetten Pfründe be- fand, trachtete vornämlich nach der Präpositur St. Ursula, pochte auf das Ansehen seines Vaters und meinte, dass dieselbe ihm als willkommene Beute in den Schoos fallen werde. Habgier im Bunde mit einer verblendeten Vater- liebe sollten den Freiherrn von ARhäzüns ins Verderben stürzen. In Abrede stellen lässt es sich nicht, dass die damalige Lage der Dinge im Veltlin die Ausführung des Unternehmens zu begünstigen schien: Herkules Salis, Dr. Planta’s Mitschwiegervater, war Landshauptmann der Thal- schaft, und Beli von Belfort, Podestat zu Teglio, sein Freund, beide ihm unbedingt ergeben. So begab sich der Freiherr von Rhäzüns mit seinem Sohn Conrad im Herbst des Jahres 1571 nach dem Veltlin und wirkte, lediglich auf den erwähnten Erlass Pius V. gestützt, die Uebertra- gung jener Stiftsgüter in Verwaltung und „Niessbrauch des Domdechanten“ von Chur aus. Zur Bekräftigung dessel- ben erfolgte anfangs November 1571 eine von jenen bei- den Amtleuten ohne Begrüssung gemeiner Lande 29 erlassene Grida ?°, worin sämmtliche Zinsleute der Probstei an den Domdekan als künftigen Lehensträger und Vorge- »Amtliche Bekanntmachung. 297 setzten gewiesen und zu treuer Pflichterfüllung gegen ihn aufgefordert wurden. Gelang dieser Gewaltstreich, so hatte Dr. Joh. Planta nicht blos seinem Sohne eine bedeutende Einnahmsquelle zugewendet, sondern auch mit dem Sturz der Guiceiardi, der angesehensten evangelischen Familie des Thales, auch denjenigen der Salis in Cläven, mit de- nen sie verschwägert war, herbeigeführt und damit das Ansehen dieser verhassten Gegner in den italienischen Vog- teien auf lange Zeit, wo nicht auf immer, geknickt. Durch dieses Vorgehen stürzte aber der Freiherr von Rhäzüns „sich selbst und seine nur zu dienstbeflissenen Gesinnungsgenossen nach verschiedenen Richtungen hin in eine gefahrvolle Lage. War doch dasselbe ein Gewalt- streich und Hochverrath zugleich; jenes, weil eine ausdrück- liche bundestägige Schlussnahme vom 21. Januar 1555°°, von rhätischen Würdenträgern schnöde umgangen; dieses, weil Uebergriffe eines auswärtigen Machthabers in einhei- mische Rechte, ob eines Weltlichen oder Geistlichen bleibt sich selbstverständlich gleich, von derselben Seite in eidbrüchiger Weise gutgeheissen worden waren. Diese Thatsachen konnte die rhätische Regierung doch unmög- lich unbeachtet lassen und vollends nicht genehmigen. Sie durfte das um so weniger, als die Annahme von Titeln — diplomata — und Beneficien im Veltlin, den beiden Graf- schaften und in den Bünden überhaupt von Seite des Papstes oder anderer Machthaber, ohne Gutheissung ge- meiner drei Bünde, durch Lanlessatzung untersagt war. Sodann musste die durch frühere Vorgänge schon tief ver- »°Camp. historia lib. I. e. 71 p. 530 und Sprecher Chron c, ven. 214, 25” 298 letzte Gegenpärtei dadurch auf's Neue erbittert und zur Rache angestachelt werden. Die Stellung der Gegner musste für Planta um so drohender und gefährlicher sich gestalten, als ihre Schützlinge in Teglio sich entschieden im Recht befanden und noch im Oktober gleichen Jahres das ehrenvollste amtlich beglaubigte Zeugniss über Verwaltung der Probstei und Verwendung ihrer Gefälle für den Zeit- raum seit ihrer Belehnung damit im Jahr 1555 —1512, der rhätischen Regierung zu übermitteln im Falle waren. /u dem hatte sich der Freiherr von Rhäzüns von der Ver- letzung wohl erworbener Rechtsansprüche der bisherigen guicciardischen Lehensinhaber und von der Beseitigung fer- nerer Verwendung einer frommen Stiftung zu gemeinnützi- gen Zwecken nicht abschrecken lassen, nur um die per- sönlichen Interessen eines ohnehin reichlich dotiıten näch- sten Verwandten zu fördern und damit eine mindestens be- denkliche Probs für sein Rechts- und Zartgefühl geliefert. Es stand wohl nicht zu gewärtigen, dass die Gui- ceiardi sich durch den Spruch von Beamten, welche dazu weder Auftrag noch Befugniss hatten, ohne Widerrede aus ihrer Lehensträgerstellung verdrängen lassen, oder gar einer Vorladung vor den Podestat des Ortes und den Lands- hauptmann zu Sondrio, worauf die Gegner drangen, Folge leisten würden. Sie hatten vom Bundestag die Verwal- tung erhalten und gestanden auch diesem allein die Be- fugniss zu, ihnen dieselbe zu entziehen. Somit wurde Planta mit seiner übelbedachten Ansprache an die zustän- dige oberste Behörde gemeiner Lande gewiesen, wodurch die Probsteiangelegenheit eine Tragweite gewann, welche deren Urheber nicht mehr zu beherrschen vermochte. Die 299 sogenannten Predikanten, stets schlagfertigz, wenn es sich um wirkliche oder prätendirte vaterländische oder kirchliche Interessen handelte, zeigten bei diesem Anlasse, dass es wenigstens ihren Wortführern nicht sowohl um Persönlich- keiten sondern um die Sache, nicht um Streit und Zank, sonden um Erhaltung des Friedens und Förderung der öffentlichen Wohlfahrt zu thun war. Der Monat Nov. 1571 war herangerückt, zu Ohur wurde der St. Martinsmarkt abgehalten und der Bundestag stand bevor. Die beiden Stadtpfarrer Campell und Egli benutzten die Anwesenheit einiger befreundeter Amtsgenos- sen vom Lande und der beiden Brüder des Freiherrn von xhäzäns, Balthasar und Conradin Planta und deren Neffen Conradin Tuotsch, damaligen Landammanns zu Ardetz, um dieselben in dem KRegulapfrundhause, Campells Wohnung, zu einer traulichen Besprechung um sich zu versammeln. Sie wünschten dadurch drohenden Verwicklungen wegen der streitigen Ansprüche auf die Probstei Teglio vorzubeugen. Campell verband mit dem allgemeinen insofern auch ein persönliches Interesse, als er sich einigen Rinfluss auf sei- nen Schwager Balthasar Planta, den Gatten seiner ver- storbenen Schwester Benvenuta, und durch ihn auf Dr. Planta zu gedeihlicher Schlichtung des Streites mit Peter Guicciardi, zutrauen mochte. Das Gerücht von päpstlichen Vollmachtbriefen hatte sich mit Beharrlichkeit erhalten, die Abzweckung derselben aber war nur einem kleinen Kreise intimster Vertrauten des Freiherrn von Rhäzüns genauer bekannt geworden. Die Bulle war abschriftlich von un- bekannter Hand in eines der beiden Pfarrhäuser getragen worden, hatte aber theils wegen Inkorrektheit der Conie, 300 theils wegen ihres abenteuerlichen Inhalts von Anfang herein mehr Zweifel als Glauben in Betreff ihres Vorhan- denseins erregt. Es bedurfte wiederholter Zusicherungen des Bestandes mehr berührter Gnadenbriefe von zuverläs- siger Seite, um die Zweifel daran zu beseitigen. Die bei- den Stadtpfarrer und ihre Gesinnungsgenossen suchten nun durch jene Besprechung im Regulahaus der öffentlichen Verhandlung über die päpstliche Bulle und was daran hing, im Schoose der nächsten Bundesversammlung zu Chur vor- zubeugen und wollten dann auch in diesem Sinne durch seine nächsten Anverwandten auf Dr. Joh. Planta einwir- ken. Diese waren Allem nach vor der Zusammenkunft mit den evangelischen Pfarrern mit Letzterem ins Ein- vernehmen getreten und sagten Verzicht auf die päpstlichen Vollinachtsbriefe und auf Verlangen, Vernichtung derselben von Seite des Freiherrn zu, wenn die Predikanten der Er- langung der Ursulapropstei im Veltlin keine Hindernisse in den Weg legen wollten. Diese versprachen Diskretion und ihre Mitwirkung zur allfälligen Beschwichtigung des Volkes in Betrefl der päpstlichen Breven, konnten sich aber nicht entschliessen, wenn auch nur stillschweigend ihre Zustim- mung zu ertheilen, dass eine bisher zu gemeinnützigen Zwecken verwendete Stiftung in eine persönliche Rente für den Domdekan von Chur umgewandelt werde. Der gewiss redlichgemeinte Vermittlungsversuch scheiterte; der planta- guicciardische Streit gelangte vor die Bundesversammlung gemeiner Lande und erhielt dadurch jene amtliche Publi- zität, welche zu den bekannten stürmischen Auftritten führte, denen Dr. Joh. Planta zum Opfer fiel. Den 17. Nov. 1571 wurde der Bundestag eröffnet und fasste laut Landesprotokoll®' in der „appellation -— gegen die — Urthell entzwüschent Dumdechan Cunradt planta unnd M. Petter Guizardt durch den pottestatt uf der Tell gegeben, von wegen der Propsty uff der Tell“ folgende Schlussnahme, dass beide Parten „ire klag unnd antwurtt in gschrifit steilen und alle Handlung uff gmeyn- den gmeyner dryen Pünthen bringen sellen und solle auch der Herr zu Razüns schuldig syn, die erlangten Bulle zu Rom minen Herren zu überantworten oder doch zum we- nigsten ein abgschrifit darvon, und der Probsty halb, die stelt man still bis uff St. Paulstag — den 25. Jan. — nächst künfftig, das dieselbig inn gwalt des pottestatts bliben und sich cheindweder parthj darzwüschent nit an- nemen solle.“ Diese bundestägigen Schlussnahmen waren offenbar zu Gunsten des Freiherrn zu Rhäzüns ausgefallen. Wohl hatten die Tagherren dem Drucke der öffentlichen Meinung überhaupt und des Peter Guicciardischen Anhangs ins Be- sondere nachgebend, Planta zur Auslieferung der päpst- lichen Bulle aufgefordert. Indess war auch diese Forde- rung unter gegebenen Verhältnissen in einer Weise gemil- dert, dass dieseloe nahezu einer Unterlassung gleichkam. Erklärte doch die oberste Behörde des Landes, sich allfällig auch mit einer Copie begnügen zu Br 4 als hätten dem Rhäzünserlehensinhaber damit Winke zur Ausübung gewisser Freiheiten nahegelegt werden wollen, welche in keinem Co- dex der Jurisprudenz gutgeheissen werden dürften. Und von einer vollends weitgehenden Connivenz zeugt die dritte "5.47 folg. 302 Bestimmung jenes bundestägigen Beschlusses, wonach der in zweifellos rechtichem Besitz befindliche Lehensträger, wenn einstweilen auch nur vorübergehend, so doch that- sächlich desselben verlustig erklärt wird, gegenüber einem Ansprecher, der für Begründung seines Begehrens nichts Anderes geltend machen kan, als die angemasste Verfü- gung eines auswärtigen Machthabers und die Habgier sei- nes Sohnes. Es wäre doch wohl dem Bundestag besser angestanden, Guiccjardi in der Ausübung seiner Admini- stration zu beschützen, den ungesetzlichen Spruch der Velt- lineramtleute aufzuheben und Dr. Planta mit seiner grund- losen Ansprache abzuweisen. Es war sodann mindestens ein gewagtes Unterfangen von Seite des Rhäzünsers und seiner Freunde, die miss- liche Angelegenheit dem Ermessen der Gemeinden anheim- zustellen. Habgier und Rechthaberei, Ueberschätzung sei- nes Rinflusses und übermüthige Geringachtung seiner Geg- ner, kirchliche Bigotterie und blinde Parteileidenschaft ho- ben den Herm von Planta über die Rücksichten der Klugheit wie des Rechtes gleich sehr hinweg und berei- teten ihm stets wachsende Gefahren. Diese lagen so nahe, dass sie sich selbst dem blödesten Auge nicht entziehen konnten: wir meinen die Umgehung bestehender Geset:. und Beschlüsse, er hochgestellte rhätische Beamten dem Freiherrn zulieb sich zu Schulden kommen liessen und da- durch sich und ihren Günstling, gegenüber der öffentlichen Meinung, in eine höchst missliche Stellung versetzten; wir meinen die stets zuversichtlicher und rückhaltloser auftre- tenden Ausstreuungen über die päpstlichen Breven, welche indess durch allmählige Fıfahrung ihres wahren Tnhaltes 303 vermittelst abschriftlicher Uebersetzung im alle drei Landes- sprachen keineswegs gemildert, sondern wenn möglich noch vergrössert werden mussten; wir meinen den für die Geist- lichen so naheliegenden Reiz, diese in die Gemüther tief- eingreifende Angelegenheit zum Gegenstand der Bespre- chung auf. der Kanzel zu machen, die, wie sie immerhin ausfallen mochte, nur dazu diente, das Volk mehr und mehr zu beunruhigen; wir meinen endlich die Waffen alle, welche durch diese Umstände Planta’s Gegnern in die Hände gespielt wurden und um so gefährlicher sich erweisen muss- ten, als dieselbe ihm gegenüber entschieden mehr im Rechte waren, als er es bei seinen Parteibestrebungen jemals ge- gen sie besessen hatte. Das waren die keineswegs blos eingebildeten, sondern nur zu augenscheinlichen, um nicht zu sagen handgreiflichen Anzeichen einer nahen verhäng- nissvollen Zukunft. Die Stimmung des Volkes war überhaupt eine sehr aufgeregte und that sich nach dem Geist der Zeit in wunderlichen Ahnungen und Gesichten kund. Man sprach von ausserordentlichen Gebilden in der Pflanzenwelt ?”. Bei den astrologischen Wahnvorstellungen der (Geschlechter jener Tage galten namentlich auch die Sterne und ganz. besonders die Sonne als bedeutsame Seherstimmen gewitter- schwerer künftiger Ereignisse, So setzte gegen Ende des Jahres 1571 eine, gleichviel ob wirkliche oder eingebil- dete Himmelserschemnung die Churerbevölkerung in Stau- nen: Die Theilung des Sonnenkörpers in zwei Halbkugeln, worin schwarze Striemen in der Gestalt von Männlein mit ”®Ardüsers Chronik p. 51: „roggengewäxt mit 13% äheren“, 304 vorwärts und herabgebogenen Köpfen emporstiegen. Die Schilderung dieses seltsamen Phänomens füllt bei Campell?” nicht weniger als sechs Folioseiten. Fühlbarer noch und bedenklicher war aber die nur zu wirkliche Thatsache, welche die Bevölkerung mit den peinlichsten Sorgen bestürmte und darum das ihrige zur Aufregung der Gemüther beitragen musste. Ardüser”* spricht von „gfaarlichen löuff und was ale Dinng uf das alerthürist“; deshalb wurde von Seite des Bundestages die Ausführung von Korn aus gemeinen und aus den italieni- schen Vogteien aufs strengste untersagt, der Export von Wein nur gegen Eintausch von Getreide gestattet und den Rheinwaldnern und Engadinern der Verkauf von Milch- produkten auch blos unter derselben Bedingung bewilligt. Unter diesen Umständen nahte das Jahr 1572. Wir können aber nicht umhin, an dieser Stelle noch ein paar Schlusmahmen aus dem Protokoll des Jahres 1571°° einzuschalten, weil uns dieselben charakteristisch erscheinen für die Liberalität der rhätischen Bundesbehörde gegenüber Erzeugnissen der Wissenschaft auf der einen, und für die Engherzigkeit derselben in Behandlung kirch- ‚licher Dinge auf der andern Seite: Josias Nimler von Zürich hatte dem rhätischen Bundestag sein Werk wider die Ketzer und Sekten übersandt und wurde mit einem schönen silbernen Becher im Werth von sechszig Gulden bedacht „mit pytt, dass er also schlechtlich vorgut nemme, in ansehung, das in dieser klemen zytt die gmeynen Land ®Campell lib. I. e. 74 Ende. “Chronik p. 51. »®Protokoll p. 40. 305 arm seindt“. Chrysostomos von Üremona wurde dagegen als Häretiker aus gemeinen Landen gewiesen; Hans Gant- ner wegen seines Glaubens aus der rhätischen Synode ent- fernt und im Falle der Annahme einer Pfründe mit Ver- bannung bedroht; und Möhr, dem vermeintliche Ketzerei ebenfalls die Exklusion aus der ‚evangelischen Geistlichkeit zugezogen, wegen unehrerbietigen Auslassungen über die bündnerische Synode, die Zürcher und Berner, aus der Hei- math verbannt. Planta und seine Freunde suchten nun.das im An- zuge befindliche Ungewitter durch Veranlassung eines so- genannten Beitages zu beschwören. Der Beitag, oder wie man denselben auch hiess, „Congress gmeyner dryen pün- then“ fand dann auch den 2. Jan. 1572 in Chur statt. Diese Behörde bestand zunächst aus den drei Häuptern oder höchsten Beamten der rhätischen Bünde, aus welchen später das Dikasterium des kleinen Rathes hervorging, und dem Zuzug von je drei Mitgliedern aus jedem Bunde mit vorzugsweise administrativen, aber keineswegs scharf abge- gränzten Befugnissen. Der Beitag zählte mithin, nament- lich wenn es sich um wichtigere Angelegenheiten handelte, zwölf Mitglieder und mag als früheres Analogon der jetzi- gen Standeskommission betrachtet werden. Thatsache ist es, dass, wer bei dem Bundestag nicht seine volle Rechnung fand, mitunter zu den Beitagen seine Zuflucht nahm, um hier in einem kleinen Kreise seine Absicht durchzusetzen, wobei freilich bei Fragen von höherem Belang, der Souverän der ehrsamen Räthe und Gemeinden in höchster Instanz begrüsst werden musste, Ein günstiger Beschluss von Seite des Kon- 26 306 gresses konnte indess dem Petenten bei der höchsten Lan- desautorität in der Regel nur zur Empfehlung gereichen. Bei dem ebenberührten Beitag tauchten aber ein paar neue Beschwerden auf, die nicht wenig den Parteihader entflammten, die Gemüther beunruhigten und deshalb spä- ter den Gegenstand strafgerichtlichen Einschreitens abga- ben. Wir denken hierbei zunächst an die goldene Miliz des römischen Stuhles, welche gerade damals in den drei Bünden und in der Eidgenossenschaft eines nicht geringen Beifalles sich zu erfreuen hatte. Dieser Orden wurde im Jahre 1559 von Papst Pius IV. gestiftet für 325 Ritter, die für diesen Titel eine Steuer von 187,500 Seudi zu entrichten hatten und dadurch Pii participantes, d. h. Pfalz- grafen vom Lateran und Fdelleute wurden. Ordenszeichen waren: eine Medaille an goldener Kette, vorn mit dem Bilde des hl. Ambrosius, auf der Rückseite mit dem päpst- lichen Wappen. Derselbe Pius vermehrte gegen neue Ge= bühren die Zahl dieser Ritter bedeutend. Sein Nachfolger, der V. dieses Namens, benutzte jene Auszeichnung zur Förderung seiner kirchlichen Restaurationspläne, indem er durch unentgeltliche Vergebung derselben an einflussreiche Männer, diese, wenn nicht zu thätiger Mitwirkung, so doch zu passivem Verhalten bei seinen gewaltsamen Uebergriffen in die Glaubens- und Gewissensfreiheit derer, welche, gleich- viel ob Protestanten oder Katholiken, ihm als Häretiker erschienen, zu bestimmen suchte. Solche Ritter gab es nun auch in gemeinen Landen und im Veltlin, trotz einer ausdrücklich dagegen erlassenen bundestägigen Verordnung, gar manche”. “Als Ritter der goldenen a *Landespr. 2. Fepr. 1572, pag. 6% 307 Miliz?’ werden bezeichnet: Landvogt Dietegen von Salis, Hauptmann Baptista von Salis und dessen Sohn Josua von Salis, Martin Rascher von Zutz, Vinzenz Quadrio zu Tresiv. In Betreff dieses sogenannten goldenen Ritterthums wurde nun an dem berührten Beitag vom 2. Januar 1572 fol- gender Antrag gestellt?®: „Wegen der Bäb’schischen Rytter- schafft, so in Landen und underthonen, Pfrunden, Kettinen und andere verehrungen von im — dem Papst — erlan- gen, das sy in keine rhätt unnd thetten gmeynen landen nit sollen gebrucht werden unnd diewyll die artigkel ver- mögen, die so frömden fürsten und herrn gschworen, das sy auch nit in rhätten unnd thetten geduldet sollen wer- den.“ Dieser Antrag vereinigte indess keine Mehrheit auf sich und wurde bis „uff Paulj anngstellt‘‘ d. h. ver- schoben. Die andere Beschwerde betraf die Aufnahme eines neuen „Pundsmans“ in das Bürgerrecht gemeiner Lande, wodurch namentlich die zehn Gerichte in die grösste Auf- regung versetz wurden. Campell, Guler und andere Chro- nisten nennen ihren Lesern den Namen des Eingebürger- ten, lassen uns aber in Betreff seiner Angelegenheit und der dadurch hervorgerufenen öffentlichen Unruhen vollstän- dig im Dunkel. Man sucht auch bei den bündnerischen (Geschichtsschreibern, den Jüngsten derselben nicht ausge- nommen, vergeblich darüber Auskunft. Der erwünschte Aufschluss findet sich, wie in vielen andern zweifelhaft ge- bliebenen Fragen unserer rhätischen Geschichte, in den bisher wenig und von den Meisten gar nicht benutzten “milites aureati. ”Landespr. den 2. Januar 1572, pag. AU. n 308 Landesprotokollen. Der neue Mitbürger hiess Conrad Rott von Schreckenstein, war Bürger und Rathsglied zu Augs- burg und suchte den 28. Okt. 1570 bei dem zu Davos versammelten Bundstag die Aufnahme in den rhätischen Bürgerverbande nach®®, Er motivirte sein Gesuch damit, „das ime könig philip uss hyspanien ein gross summe gelts ob den hundert mall tusent gulden in die 13 jar schuldig, und diewyll er zu bezahlung desselben gelts bi- scher — bisher — nit komen mögen, were er bedacht und bäthe, ime zu einem pundsmann anzunehmen, und dem- nach umb fürdernuss — Empfehlungsschreiben — an kg. Mt. — königliche Majestät — und Hertzog zu Saphoi, darmit er dester eher gefürdert und bezalt möchte werden, sig auch erpüttig, das er solches gmeynen landen ohne nachtheyll und ohne schaden thun wölle.“ | Der Bundestag trat dann auch auf das gestellte An- suchen des Herrn vom Schreckenstein in Berathung und erklärte sich bereit, den Bittsteller ‚zu einem pundsmann und landsmann ufnemen und anemen‘“ zu wollen, wenn er „genugsam trostung“ leiste, dass er in keiner andern, als der angedeuteten Absicht „meynung und gmeynen landen zu gutten‘‘ das rhätische Bürgerrecht nachsuche, es schrift- lich bezeuge und dafür Bürgen stelle. Schreckenstein kam dem Verlangen der Tagherren nach, stellte die Herren Landvogt Dietegen von Salis, Hauptmann Conrad Planta und Gallus von Mont als Bürgen und „tröster“*° und erhielt sodann mit dem Bürgerrecht, ‚nach synem begeren die “Landesprotokoll p. ». "Gautionsteller. 309 fürdernussen — an den König von Spanien — in aller besten form so möglich vergundt zu geben.“ Berührtes Ansuchen und dessen Gewährung mögen nun als Beweis des Vertrauens in den internationalen Ein- fluss der rhätischen Bünde und der Werthschätzung ihrer Diplomaten von Seite eines Allem nach angesehenen aus- wärtigen Würdenträgers angesehen werden. Dieser Ein- fluss beruhte namentlich einer grossen Macht gegenüber, wie Spanien im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert war, selbstverständlich nicht auf physischer Gewalt, sondern lediglich auf der Parteistellung der damaligen Mächte und der grossen Bedeutung, welche den rhätischen Pässen als Bindemittel zwischen Deutschland und Italien von Seite der- selben zugeschrieben wurde. Um das Herzogthum Mailand zu behaupten, konnte der durch verwandtschaftliche, poli- tische und kirchliche Bande mit dem Wienerhof geeinten Mailänderregirung die Haltung der rhätischen Bünde gegen- über keineswegs gleichgültig sein. Sie war denn auch stets und oft mit erwünschtem Erfolge bemüht, eine ihren Inte- ressen ergebene Partei in gemeinen Landen rege zu erhal- ten und desshalb auch bereit, daher kommenden Wünschen gebührende Würdigung angedeihen zu lassen. Frankreich und Venedig waren ÖOesterreich-Spaniens Rivalen und such- ten durch Aufgebot ihres Anhangs dessen Bestrebungen in den rhätischen Bünden möglichst zu durchkreuzen. In diesen Thatsachen finden dann auch Hoffnung und Ansu- chen Schreckensteins ihre Begründung. Seine Aufnahme in den Bürgerverband gemeiner Lande hatte indess bei den damaligen Parteiumtrieben und der damit verbundenen Bestechlichkeit der Bundesbeamten, arge 310 Auftritte und langwierige volksstrafgerichtliche Verhand- lungen zur Folge. Die Beschuldigung der Bestechung durch Rott von Schreckenstein behufs seiner Aufnahme in das bündnerische Bürgerrecht, wurde unter vielen Andern auch gegen Dr. Planta-Rhäzüns erhoben‘. So lag es denn nahe, die Einbürgerung des augsburgischen Edelmannes als eine feindselige Demonstration gegen die spanisch-mai- ländische Regierung darzusteilen und das Volk durch An- drohung der Ungnade dieser Macht in steigende Besorg- niss und Unruhe zu versetzen. Die Bevölkerung des Prät- tigaues, welche damals noch mehr zu Spanien-Oesterreich, als zu dem französischen Hof hinneigte, bot für derartige Aufhetzungskünste des Faktionsgeistes einen empfänglichen Boden dar. Der Beitag gemeiner Lande zu Chur hatte sich deshalb schon in seiner Sitzung vom 3. Februar 1572*? veranlasst gefunden, ‚die von Gerichte wegen der Utruhr, so sy von des nüw angenommenen pundsmanns an- gefangen und fürgeben, das nit an im selbst ist‘, aufzu- fordern, sich weiterer Umtriebe zu enthalten und die Schul- digen entweder selbst zur Rechenschaft zu ziehen, oder. dieselben höheren Ortes zur Bestrafung zu verzeigen und daraufhin beruhigende Zusicherungen von betreffender Seite entgegengenommen. Unter den Aufwieglern, doch wohl ge- gen Dr. Planta und seine Gesinnungsgenossen, wird nach demselben Protokoll?” von Seite des grauen Bundes na- mentlich der Landvogt Dietegen v. Salis auf Schloss Ka- stels im Prättigau namhaft gemacht und auf Vorladunk desselben gedrungen. Ardüsers Chröuik, Anno 1572, y. 46. *Landespr. p. 48. ‚p. 49. sll ee rn Man entnimmt sodann in Betreff der streitigen An- gelegenheit des Stiftes Teglio den weiteren Verhandlungen des Januarbeitages**, dass der Herr zu Rhäzüns „gmeynen dryen Pünthen‘‘ die Bulle überantwortet habe und sich öffentlich ‚vor gmeynen rhatt bekhent, das er sich der propsty uff der Tell nitt wytter anemen noch dero bela- den wölle.‘“ Man habe sie deshalb ‚, in gmeynen landen gwalt unnd handen‘ genommen und stelle es Räthen und Gemeinden anheim, „was inne gfällig syn wolle, darmit zu handeln.“ Das Ausschreiben sollte sodann mit der landes- väterlichen Weisung schliessen, dass der hohe Souverän sich ruhig und anständig verhalten möge, als deutlicher Fingerzeig dafür, dass die Gemüther nicht blos in den zehn Gerichten, sondern auch in andern bündnerischen Thälern in Spannung sich befanden. Dieser Abschnitt des Bei- tagsprotokolls erwähnt noch einer Verordnung der hohen Behörde gegen die Zigeuner und Bettler: gegen jene, dass man sie ‚‚nitt unser landt passieren solle lassen;“ gegen diese, „dass in dieser thüren zytt die frömbden bettler un- serm Volk ein überlast sinnd, so solle man diselben allent- halben hindersich wysen.‘“ Die Landesväter hatten die Frage, ob die päpstliche Bulle den Gemeinden auszuliefern sei oder nicht, zwar zu einem besondern Gegenstand ihrer Berathungen gemacht, die Entscheidung derselben aber, soweit dieses aus dem vorliegenden Protokoll ersichtlich ist, doch wohl im In- teresse der Ruhe und mehr noch ihres Schützlings Dr. Planta umgangen und somit weder verneint noch bejaht, “Landespr. p. Sl. 312 Im Uebrigen hatte der Beitag den Wortlaut der Schluss- nahme vom 17. Nov. 1571 insofern für sich, als der Herr zu Rhäzüns nur pflichtig erklärt worden war „die erlangte Bulle minen Herren zu überantworten.“ Indess lässt sich freilich auch auf der andern Seite nicht leug- nen, dass „mine Herren‘ in letzter und höchster Instanz im gegebenen Fall keineswegs die Tagherren, sondern die Räthe und Gemeinden waren. Da nun zur richtigen Be- urtheilung der Sachlage die Einsicht in den Inhalt der päpstlichen Gnadenbriefe unerlässlich war, so erschien die Vorenthaltung derselben als eine Verletzung der Hochheits- rechte des obersten Landesherrn, der in der Republik kein anderer sein kann als das Volk. Diese Unterlassung von Seite des Kongresses wurde um so tiefer empfunden, als Planta und seine Freunde die herumgebotenen Copien der päpstlichen Bulle als falsch ausgaben und kein Gewicht auf dieselben gelegt wissen wollten. Dass die so oft rück- sichtslos gedemüthigte salis’sche Partei nicht müssig die Hand in den Schoos legte, sondern immer kühner das Haupt erhob und die infolge der Unklugheit und der Gewalt- streiche des bis dahin nahezu allmächtigen Autokraten zu Rhäzüns gewonnene vortheilhafte Stellung zur Rache an demselben auszubeuten strebte, leuchtet bei dem nun da- mals in gemeinen Landen waltenden wühlerischen Faktions- geist von selbst ein. Sodann musste auch die Zögerung init der endgültigen Schlussnahme über Verwendung der Propsteigüter in Teglio, der ohnehin zu Misstrauen geneig- ten ländlichen Bevölkerung Besorgnisse einflössen und die vielfach ausgestreuten Versicherungen, dass „mine Herren“ mit dem Plane umgingen, dieselben dem Freiherrn zu 313 Rhäzüns in die Hände zu spielen, um so wahrscheinlicher erscheinen lassen. Man war überdies wenig geneigt, der vorgeblichen Verzichtleistung des Dr. Planta auf die Teglier- probstei Glauben zu schenken. So griff die Aufregung unter beiden Confessionen von Neuem um sich; an der Maira, Albula, Landquart sprach man bereits von dem landesüblichen Mittel zur Abhülfe in solchen Fällen, von „lupfen der fehnlin.‘“ Was das zu bedeuten hatte, war „minen Herren‘‘ sattsam bekannt und hatte entgegen einer ausdrücklichen Schlussnahme vom 2. Januar 1572 ,‚,‚bis uff Pauli“ keinen Beitag mehr abzu- halten, schon nach Monatsfrist die Wiedereinberufung des Kongresses zur Folge. Den 2. Februar 1572 wurde der- selbe wieder eröffnet, um die eingegangenen Gemeindsmehren zu sichten, und fasste, meist auf dieselben gestützt, folgende bemerkenswerthe Beschlüsse: 1. „Das hinfür weder geistlich noch weltliche perso- nen, weder zum papst noch zu kheinen frömbden fürsten und herren gon und weder Pfrunden, ehesachen, rytter- schafften, Verehrung, miet und gaben noch ander sachen begehren noch empfahen sollen, by Verlierung lyb, leben, ehr und gutt anderst dan von dem wir in pündtnus ston — Frankreich — alles uff gfallen der gmeinden.‘“ 2. „Der Bulle halb ist geratschlaget mit dem meh- ren — also im Einverständniss mit den eingegangenen Gemeindevoten, — das man dieselbe nitt uff die Gmein- den usschryben, sonder sampt den anderen 2 brieffen die sigel abhowen und die brief! behalten solle.“ — Da aber diese Schlussnahme Allem nach nur mit geringen Gemeindsmehren zu Stande gekommen war und verschie- 26* 314 nn dene Gerichte — „etliche Gmeinden“ — über Vorenthaltung der päpstlichen Bulle „unwillig“ gewesen waren und durch ihre Abgeordneten bei dem Beitag dagegen Vorstellungen machten, so würde „die Bulle kraftlos erklert‘“ und die Bereitwilligkeit ausgesprochen, dieselbe den Gemeinden oder Bünden, wenn verlangt würde, auf ihre Kosten verabfol- gen zu lassen. 3. „Die probstj zu Teglio zu gmeynen landen han- den zu nemen und lugen, wie man dieselbe hynfür an- wenden solle und uff das hürig Jar die gült inzuzüchen.“ Das Einkommen dieses Stifts mit demjenigen zu St. Mar- grethen in Tresivio belief sich im abgelaufenen Jahr auf 404 Brenten Wein und eine gleiche Anzahl ‚‚motz‘ oder Mütt Korn nebst achtzehn Kronen an Geld. Von Seite des Beitages wurde sodann in Betreff der künftigen Ver- wendung dieser Einnahmen beschlossen, die Gründung einer guten Schule oder eines Spitals bei den Gemeinden zu be- antragen und dieselben zur Einsendung ihrer „Mehren“ darüber auf nächste ‚‚Curerkilbj‘“ einzuladen. 4. Den Freiherrn von Rhäzüns anzufragen, ob er den Entscheid wegen Deckung der in der Bullenangelegenheit ergangenen ansehnlichen Unkosten „gesessenem rhatt ver- thruwen wolle“ oder ob er es vorziehe, die Sache auf die Gemeinden ausschreiben zu lassen und denselben anheim- zustellen, „ob man ein gricht setzen oder ob man inn sonst straffen wolle oder nitt.“ Dr. Planta scheint dann auch im der That diesen von Seite des Kongresses ihm ertheilten Wink verstanden zu haben und sandte demselben die Erklärung ein, er „vermeine nit gfelt zu haben,“ sei aber bereit, ‚in An- sechung, das gmeyne landt in grosse kosten kommen — sich uff gnadt in kosten zu ergeben‘, es somit auf das Gutfinden des Beitages ankommen zu lassen, was freilich auch wieder, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, nur ‚‚uf gfallen der gmeinden‘‘ geschehen, und somit in letzter In- stanz von dem Souverän sanktionirt werden musste; wes- halb der Freiherr den Vorbehalt machte, dass ihm, wenn berührte Sanktion nicht erfolge ‚‚sin gelt widergeben solle werden.“ Der Beitag fand, dass Dr. Planta ‚in anse- chung der Bulla in dem gfelt habe, das er dieselbig nit angens — gleich nach Empfang — gmeynen fürgleyt‘‘, und verfällte ihn „uff gfallen der gmeynden“ in eine Busse von zweihundert Goldkronen zur Bestreitung der „uffigloff- nen kosten mit dem wytteren anhang, das der Bulla we- gen weder im noch den Isynigen an irem glimpf und eh- ren nit schaden und unufheblich sin solle.‘“ Hiernach muss somit die Angabe bei Kaiser in seiner Bündnergeschichte für reformirte Schulen, und in dem Grundriss der Geschichte gmeyner drey Bündtnerlande und anderwärts, dass der Freiherr sich geweigert habe, die ihm auferlegte Geldstrafe zu entrichten, berichtigt werden. Dr. Planta hatte wahr- lich hinlänglich Grund, mit dieser von ihm meist ergebe- nen Seite zuerkannten Strafe zufrieden zu sein, und war es auch. Damit war der eine Akt der planta’schen Tragödie vorübergegangen. Der Held derselben hatte sich treiwillig einer Geldstrafe von Seite des Beitages unterzogen und seinen Ansprüchen auf das Ursulastift zu Teglio entsagt; die päpstlichen Vollmachtsbriefe waren nicht blos amtlich ausser Krait erklärt, sondern auch von dem Inhaber der- 316 selben auf immer aufgegeben worden. Der Beitag hatte die Verordnung gegen die Träger von Titeln und Benefi- zien von Seite des römischen Stuhles und anderen Macht- habern nicht blos erneuert, sondern verschärft und in ei- nem besonderın Zusatz die Abstrafung derselben in Aus- sicht gestellt, und mit dem Allen sowohl den Anhängern als Gegnern des Rhäzünsers Rechnung getragen; weshalb die missliche Angelegenheit einer friedlichen Lösung sich zu nähern schien. Es war aber leider nur Schein. Die Schlussnahmen des Kongresses vom 2. Februar 1572 wa- ren offenbar durch den Druck erpresst worden, welchen die öffentliche Meinung in sämmtlichen Bünden auf die Standesherren ausübte. Durch die Verordnung gegen die Empfänger von Titeln und Benefizien von Seite auswärti- ger Machthaber überhaupt, und von Rom her ins Beson- dere, hatte der Kongress, da jene Verfügung nicht neu, sondern blos die verschärfte Bestätigung einer früheren Schlussnahme war, dem Freiherrn von Rhäzüns bereits das Leben abgesprochen. Stand es aber nicht in einem gar zu augenfälligen Widerspruch, wenn dieselbe Behörde sich mit dem Antrag an die Räthe und Gemeinden wandte, den so schwer inkriminirten Rhäzünserlehensträger gegen Erle- gung einer Geldstrafe von ein paar hundert Gulden frei- zusprechen und sein Vergehen für ihn selbst, seme Ange- hörigen und Nachkommen für unaufheblich ansehen und dadurch auf immer der Vergessenheit anheim liefern zu wollen, zumal er selbst als alleiniger Urheber jenes kost- spieligen prozessualischen Verfahrens betrachtet werden musste? Dieses Vorgehen war in der That wenig geeig- net, das Vertrauen des Volkes zu seinen Oberen zu befe- 317 stigen. Die Dr. Planta auferlegte Strafe musste im Hin- blick auf den Grad der Unschuld oder Schuld desselben in dem einen Fall zu gross oder unzulässig, in dem an- dern zu gering und somit gleich verwerflich erscheinen. Von Unschuld konnten unter den damaligen Umständen höchstens Solche sprechen, die über dem aufs Schroffste ausgebildeten kirchlichen Bewusstsein die patriotischen In- teressen in den Hintergrund drängten oder wegen monar- chischer Sympathien mit dem republikanischen Zuständen sich nicht befreunden konnten. Wir meinen darunter Fa- natiker, die kein Recht des Staates im Konflikt mit der Kirche gelten liessen, oder sclavischgesinnte Anhänger frem- der Mächte. Die Zahl derselben in den rhätischen Bün- den selbst, wenn überhaupt von Solchen geredet werden darf, war jedenfalls so minim, dass sie ausser Betracht fiel und höchstens in den italienischen Vogteien bei allfälligen Gesinnungsgenossen Pius V., oder unversöhnlichen Feinden des bündnerischen Regiments vereinzelt vorkommen mochten. So kann es uns nicht wundernehmen, dass das Ausschrei- ben der bundestägigen Vorlagen auf's Volk nicht die er- wünschste Aufnahme fand, sondern die bereits so vielfach glimmenden Funken der Leidenschaften in steigender Pro- gression zur Flamme anfachte. Fragen wir aber, worin das Vergehen des Freiherrn von Rhäzüns in der öffentlichen Meinung der damaligen bündnerischen Bundsleute nicht blos, sondern auch in Wahr- heit bestand, so war es in letztem Betracht nicht die An- sprache der Teglierprobstei, um welche am Ende ja jeder Bundsmann konkurriren konnte; es war ebensowenig die Absicht, dieselbe seinem Sohn Conrad zu Hof-Chur zuzu- wenden, so unbedacht und zudringlich ein solches Ansinnen immerhin erscheinen musste; man würde wohl auch das der blinden Vaterliebe des sonst so hochangesehenen Man- nes verziehen haben; man darf sogar weiter gehen und sagen, dass die kirchliche Weitherzigkeit jener Tage den übereifrigen Katholiken selbst den Wunsch, sämmtliche im Laufe der Zeit aufgehobenen Stifte in glaubensverwandten Besitz restituirt zu sehen, zu gut „gehalten hätte. Eines aber hatte der Freiherr von Rhäzüns sich zu Schulden kommen lassen, wofür der Unabhängigkeitsgeist der dama- ligen rhätischen Republik schlechterdings keine Vergebung kannte: die Entgegennahme unberechtigter Vollmachten von Seite eines auswärtigen Souveräns und die Berufung auf dieselben zur Erreichung persönlicher, die Selbständigkeit der Heimath gefährdenden Interessen. Dieser Sinn war ein und derselbe in allen drei Bünden, und im oberen Bunde wahrlich nicht weniger energisch und unbeugsam als in den beiden andern, ja nach dem Verlauf der planta’schen Angelegenheit zu schliessen, stärker noch als in manchen andern rhätischen Landesgegenden, weshalb es vollkommen der historischen Wahrheit entsprechen dürfte, wenn wir die Behauptung aufstellen, dass die Forderung der Ausliefe- rung des Freiherrn an das später aufgestellte Strafgericht beispielsweise im Unterengadin wohl nicht die Willfährig- keit gefunden hätte, welche der obere Bund dersel- ben erwies. Wir sind deshalb der Ansicht, dass der Verfasser der „Reformation in den Bisthümern Chur und Como“ mit der Behauptung, die Katholiken seien durch die beitögige Schlussnahme gegen Inhaber von Privilegien aus den Händen auswärtiger Machthaber und 319 namentlich des Papstes verletzt worden, auf einer irrigen Auffassung der damaligen Volksstimmung beruhe, Wir werden gewiss auch unsern Vätern ihre Unerbittlichkeit gegen alles Liebäugeln mit fremden Souveränen auf Un- kosten der Selbständigkeit von Land und Volk der Hei- ınath selbst dann nicht grollen, wenn dieselbe das Mass des Berechtigten überschreitend, nicht blos Hochverräther, sondern auch Märtyrer zum Opfer gefordert haben sollte, Jenem schroff ausgebildeten Unabhängigkeitssinn nach Aus- sen hat ja die Republik vor Allem ihre Entstehung zu verdanken; sie ist durch denselben erhalten worden und wird mit der Abhandnahme desselben fallen müssen. Die immer drohender um sich greifende Missstim- mung im Volk über die Haltung seiner Oberen in der Sache des Freiherrn von Rhäzüns hatte die Entfernung desselben von dort nach seiner Heimathgemeinde Zernez zur Folge. Er that es damals wohl ohne besondere Be- sorgnisse und dachte damit doch nur, den aufflackernden Volkszorn verrauchen zu lassen, um bei eingetretener ru- higer Stimmung bald wieder in sein Lehen zurückzukehren ; und so ganz unrecht hätte er wohl nicht. Die traditio- nell gewordene Ehrerbietung gegen ein Geschlecht, das sei- nem Heimaththal eine Bedeutung verlieh, die es ohne das- selbe nicht gehabt hätte; gegen ein Geschlecht, das eine Reihe von Männern geliefert hatte, welche an Gotteshaus- und Bundestagen, in herrschenden und Unterthanenlanden die höchsten Würden bekleidet und in Staat und Kirche sich vielfach um Land und Volk verdient gemach hatte, hielt, wenn es irgendwo Noth that, die Leidenschaften im Zaum. Dr. Planta geschah im Unterengadin nichts zu 320 Leid, und gerade diese ruhige Haltung der Unterengadiner- bevölkerung, welche in eigenthümlichen Rücksichten, die anderswo nicht walteten, ihren Grund hatte, mochte ihn nicht zum wenigsten über die Stimmung in anderen Lan- destheilen täuschen. Er glaubte nunmehr nichts befahren zu müssen, und begab sich daher über den Arlberg und Kun- kels nach Rhäzüns zurück. Seine Abreise von der Freiherrschaft hatte die na- hezu schlagfertigen ‚‚Fähnlein“ entwaffnet; seine Rückkunft gab die Loosung zur Wiederergreifung der Waflen und zum Aufbruch nach der vorörtlichen Residenz des Gottes- hauses. Der Zug des ergrimmten Volkes glich da und dort der Lawine, die Alles mit sich fortreisst, was in ihrem Bereich liegt. Zuerst setzten sich die Bergeller in Bewe- gung; Oberhalbstein und Obervatz schlossen sich an sie an und wanderten mit ihnen Chur zu; Domleschg und vier Dörfer stiessen hier zu ihnen. Chur und Bergün, die bei- den Engadine und Puschlav, Münsterthal und Unterkalven verhielten sich dagegen ruhig. Somit sagte sich ein be- deutender Theil des Gotteshauses von Anfang herein von der Bewegung los. Eifriger zeigten sich die zehn Gerichte, welche aus allen Thalschaften ihre bewaffnete Mannschaft der Hauptstadt zusandten. Aus dem oberen Bund erschie- nen anfänglich nur Schams und wahrscheinlich auch Rhä- züns. Allmählig rückten zweiundzwanzig Fähnlein an. Die Umgebung der Stadt, die Fläche nach Haldenstein hinüber und nach Masans hinaus und gegen Trimmis hin gewann das Ansehen eines Feldlagers. Die Stadt Chur, welche keine Hand in diesem tumultuarischen Spiel haben wollte, f 321 zeigte sich theilnahmslos, traute aber den Gesinnungen der Landbevölkerung nur halb, hielt ihre Thore verschlossen und pflanzte zur Sicherheit gegen einen allfälligen Ueber- fall hinter den Mauern Geschütz auf. Die Aufstellung der Fähnlein vor Chur und in der Umgegend hatte die Abhaltung des dritten Beitages in der planta’schen Angelegenheit zur Folge. Mit den Tag- herren war auch Dr. Planta anfangs März nach Chur geeilt, um das Seinige zur Beschwichtigung der aufgeregten Volksmenge beizutragen. Gewiss hatte der so arg be- drohte Mann auch damals noch nicht die geringste Ah- nung von dem ihm nahe bevorstehenden Schicksal. Der Beitag suchte die Verhandlungen über den planta’schen Fall soviel möglich in die Bahn rechtlicher Formen hin- über zu lenken und traf in seiner Sitzung vom 11. März 1572 zur Beruhigung der erbitterten Gemüther und zur Wahrung der dem Angeschuldigten gebührende Rücksichten folgende Bestimmungen: I, Dass man ‚dem Herm von Razüns der bulla halb, desglichen der bapschischen rytter unnd anderen, die wider gmeyne land gehandlet, von gmeynen dryen Pünthen ein Gricht setze. “ ll. Dasselbe sollte durch eilt Mann aus jedem Bund und Einen aus jedem Gericht bestellt werden; „doch das die Gmeynden selost ire rechtsprecher verordnen und us- schiessen sollen. “ NI. Den 23. gleichen Monats März sollten sämmt- liche Geschwornen in Chur eintreffen und „einen Richter“ d. h. einen Vorsitzer aus ihrer Mitte wählen. IV. War jeder Bund gehalten, seinen Weibel und 27 27 322 Kläger selbst zu ernennen, „welche alle die yenigen, so sy buswürdig befinden, irem verdienen nach straffen sollen.“ *® Diese beitägigen Verordnungen kamen dem Herrn von Rhäzüns so unerwartet, seine Enttäuschung war so piötz- lich und erschütternd, dass er die bis dahin behauptete Ruhe und Arglosigkeit verlor und übermannt und geschreckt als Flüchtling die Stadt verliess und den Weg Laax zu einschlug, um seine glaubensverwandten Bundesleute um ihren Schutz anzuflehen. Damit war der zweite Akt der Angelegenheit Dr. Planta's zum Abschluss gekommen; der dritte stand im Anzuge. Unblutig waren die beiden ersten abgelaufen, blutig sollte der Letzte ausfallen. Die Ver- handlungen vom 11. März 1572 waren die letzten, welche rhätische Bundesbehörden in dem durch die Erlasse Pius V. hervorgerufenen Streit gepflogen hatten. Aus dem In- halt derselben ergibt sich: dass das Strafgericht, welches über Freiherrn Planta’s Loos entschied, keineswegs von der anwesenden bewaffneten Mannschaft improvisirt, sondern nach den von den Tagherren allerdings nicht frei von de- ren Einfluss ertheilten Weisungen, aufgestellt wurde; dass die Zahl der Mitglieder dieser Behörde weder auf dreissig, nach der Mittheilung von Fort. Sprecher”®, nach auf zwei- undvierzig nach der gewöhnlichen Angabe, sondern auf neunundfünfzig Mitglieder sich belief, nämlich 11 aus jedem Bund und Eines aus jedem Gericht, und dass Dr. Planta nicht durch einen vorgeblichen Beschluss der städtischen Zünfte zu seiner Gefangennahme, sondern infolge der ihn “Landespr. 1572, pag. 69. “Chronik I. V. p. 216. 328 überraschenden Verfügungen des Beitages zur Flucht aus der Stadt Chur veranlasst worden ist. Woher konnten denn auch die Zünfte von Chur, zumal im Beisein eines bündnerischen Beitages, das Recht nehmen, eine derartige Verordnung gegen ein Mitglied des oberen Bundes zu er- lassen? Hiernach ist die betreffende Angabe selbst bei Campell*”, der dieselbe ohnehin nur als Gerücht mittheilt, und bei a Porta®®* und den späteren rhätischen Historikern, auch den Jüngsten nicht ausgenommen, die diese Mitthei- lung als Thatsache aufführen, zu emendiren. Die „zum ersten Male im Zusammenhang und nach den Quellen be- arbeitete Geschichte von Currätien“ verlegt die erste Bun- destägige Verhandlung über Dr. Planta’s Streitsache und seine Flucht nach Zernetz ins Jahr 1570; jene hat aber im November 1571 und diese im Februar 1572 statt- gefunden; die neueste „Bearbeitung“ bedarf also in dieser Beziehung der Berichtigung; die amtlichen Schritte vom 2. Januar, 2. Februar und 11. März 1572 haben für den jüngsten Geschichtschreiber der ehemaligen drei Bünde nicht bestanden, weil er sie nicht kennt, seine ‚‚Bearbei- tung‘ bedarf deshalb der Ergänzung und legt dem Leser des gewiss verdienstlichen Werkes den doch nicht unbe- rechtigten Wunsch nahe, dass der verehrte Herr Verfasser in. der Folge von seinen ‚Quellen‘‘ die Einsicht in die Landesprotokolle als Hauptquelle nicht ausschliessen möchte. Inzwischen wurde das Strafgericht konstituirt, das dem Barnabas Grass, einem Bürger von Chur, den Vorsitz über- trug, Pontisella, dem damaligen Moderator der Nikolaischule, 2nR 2,072 “histor. reform. Il. 576. 324 zu seinem Sekretär ernannte und einen Katholiken Balsar von Obervatz zum Ankläger, und Johann Pol von Sama- den, einen Evangelischen, zum Vertheidiger des Freiherrn von Rhäzüns bestellte. Planta hatte sich in seiner Noth seinen Glaubensgenossen im oberen Bunde in die Arme geworfen und mochte, wenn irgendwo, so bei ihnen den erwünschten Schutz erhoffen. Den unglücklichen Mann verfolgte aber eine ärgere Täuschung als die andere. Er sollte eines Morgens in einem Auflauf zu Laax urplötzlich überfallen und gefangen genommen werden. Charakteris- tisch ist sodann das Wort gewesen, welches der damalige Landrichter des oberen Bundes, Julius Meissen, vor der Ablieferung des Freiherrn von Rhäzüns, zur Beschwichti- gung seines Gewissens und zur Rechtfertigung seiner Mit- bürger sprach: „Es ist besser, dass Einer umkomme, als dass das ganze Volk verderbe.“ Mit dieser Erklärung hat das katholische Bundeshaupt eine, wenn auch erschüt- ternde, so doch einen nur beschränkten Kreis berührende Scene, jener bekannten welthistorischen Tragödie zu Jeru- salem an lie Seite gestellt und mit patriotisch-hohen- priesterlicher Salbung ohne Rückhalt das Todesurtheil über seinen Schützling ausgesprochen. Wäre es indess ihn oder seinen Bundesverwandten um Rettung dessel- ben zu thun gewesen, sie hätten ihn leicht in den Ur- kantonen oder anderwärts dem Bereich seiner Gegner entziehen, und im Nothfall namentlich mit Hülfe ihrer in solchen Dingen stets schlagfertigen Glaubensgenosser jen- seits der Oberalp, auch Gewalt mit Gewalt abtreiben kön- nen. Sie hatten aber für ihn ebensowenig ein Herz als ihre Verbündeten in den andern ILandestheilen, Wie diesen 325 —_ 00200202, so galt er auch ihnen als ein Frevler an der Ehre und Hoheit des Vaterlandes infolge der Annahme und Verwen- dung der päpstlichen Vollmachtsbriefe.. Darum hatten auch sie kein Erbarmen mit ihm und dachten wohl an seinen Sturz, aber nicht an seine Rettung. Auf einem elenden Klepper, von sieben Fähnlein des oberen Bundes geleitet, wurde der Freiherr von Rhäzüus in einem ärmlichen Auf- zug den 23. März nach Chur gebracht und dem bestellten Strafgericht zur Aburtheilung übergeben. Inzwischen war die Zahl der bewaffneten Schaaren bei Chur und in der Umgegend durch Zuzüge aus denje- nigen Landestheilen, welche dem früheren Aufgebot der Fähnlein nicht Folge geleistet hatten, bedeutend angewach- sen. Vergeblich mahnten die Tagherren und die Abge- ordneten der dreizehn eidgenössischen Orte, welche zur Stillung des bündnerischen „uflrurs‘‘ herbeigeeilt waren, die Mannschaft zum Abzug. Während die Fähnlein des oberen Bundes nach der Heimath aufbrachen, liessen sechshundert Mann aus andern Gegenden es sich nicht nehmen, zum Schutz des Gerichtes und namentlich auch als Vertreter der ehrsamen Räthe und Gemeinden so lange auf ihrem Posten zu verbleiben, bis das Urtheil über den Freiherrn von Rhäzüns gefällt und vollzogen sei. Dieser Entschluss legte offenbar ein tiefgewurzeltes Misstrauen der Land- bevölkerung gegen die Oberbehörden an den Tag. Die Verhandlungen des Strafgerichtes wurden durch Verlesung der päpstlichen Bulle in romanischer und deut- scher Uebersetzung eröffnet und sodann in ersterer Lan- dessprache fortgesetzt und dem derselben unkundigen Theil der Anwesenden durch Dolmetscher mitgetheilt. Wir können 326 nur bedauern dass die strafgerichtlichen Prozessakten, die einen nach allen Seiten hin klaren Einblick in die Be- handlung des folgenschweren Falles gewähren mussten, mög- licher Weise absichtlich beseitigt worden sind. Letzteres ‚dürfte wohl auch auf den Defekt in der Darstellung bei Ardüser, der sich Allem nach aufs Einlässlichste damit befasst hatte, seine Anwendung finden. Jetzt reichen die wenigen Andeutungen im übriggebliebenen Fragment, die Mittheilungen Campells und der denselben entlehnte werthvolle Abriss Gulers nebst Sprechers Darlegung, denen die späteren Bearbeitungen ihren Stoff entnommen haben, so ziemlich hin, uns ein richtiges Bild vom Verlauf der Verhandlungen zu bieten. Ardüser spricht an berührter Stelle von vier ‚‚grossen Stuken“ in Betrefl der Anklage gegen Freiherrn Planta, und stimmt hierin mit Campell, Guler und Sprecher überein. Wir meinen den Empfang der päpstlichen Gewaltbriefe mit dem Titel eines Syndikators oder Verwesers des römischen Stuhles; sodann die Verwendung derselben zur Erlangung der Teglierpräpositur im Privatinteresse seiner Familie; als dritten Klagepunkt herrschsüchtige Absichten gegen Rhäzüns und gemeine Lande, und endlich Schädigung des rhätischen Fiskus während seiner mehrmaligen Amtsverwal- tung im Veltlin. Die beiden letzten Anlastungen tragen der Art das Gepräge blosser Verdächtigung an sich, dass Guler sie gegenüber der Bedeutsamkeit des Mannes für unstatthaft und näherer Erwägung unwerth hielt. Selbst der Kläger scheint kein Gewicht darauf gelegt zu haben, Sogar die Beschuldigung in Betreff der Ansprache des St. Ursulastiftes in Teglio erschien nicht sowohl an sich, als vielmehr wegen Begründung derselben durch Hinweisung auf die päpstlichen Breven, zulässig. Somit wurde bei der peinlichen Anklage vor Allem die zuerst berührte Beschul- digung betont. Daher machte der Ankläger namentlich die Thatsache gegen Herrn von Planta geltend, dass er gegen eine, Namens der Bünde erlassene Verordnung, der sein Amtssiegel beigedrückt sei, Gmadenbriefe, Titel und. Begünstigungen von Seite des römischen Stuhles angenom- men und sich dadurch in höchst sträflicher Weise vergan- gen habe; er wies auch darauf hin, dass der Herr von Rhäzüns mit der Absicht umgegangen sei, einer auswär- tigen Macht das Entscheidungsrecht auf rhätisches Staats- eigenthum einzuräumen und zur Uebertragung desselben auf seinen Sohn, den Domdekan Conrad, im Nothfall fremde Waffengewalt anzurufen und dadurch an der Freiheit und Selbstständigkeit der bündnerischen Republik gefrevelt zu haben. Der Inkulpat leugnet was ihm schuldgegeben wird, und sein Vertheidiger, obgleich ein Evangelischer, thut was ihm die Sachlage erlaubt, um die gegen seinen Qlienten erhobenen Anlastungen zu entkräften. »Um in dem berühr- ten Hauptpunkt der Anklage Gewissheit zu erlangen,schreitet der Richter in dem peinlichen Verhör zur Folter. Vom Schmerz übermannt und von Furcht und Hoffnung bestürmt, bejahte der Inquisit, was er kurz vorher verneint hatte, und damit war sein Loos entschieden. Zwar ermannte er sich bald wieder und beharrte trotz erhöhter Marter fest bei der Behauptung, dass er nie weder Willens noch fähig gewesen sei, gegen sein Vaterland ein Verbrechen zu ver- üben. Die Rücknahme des gemachten Geständnisses ver- mochte das Gericht nicht in seiner Ueberzeugung von der schweren Schuld des Freiherrn von Rhäzüns zu erschüttern; die thatsächliche Annahme und beabsichtigte Vollziehung der päpstlichen Bulle galt in den Augen der Richter als todeswürdiges Verbrechen. Den 31. .März ward Dr. Joh. Planta-Rhäzüns bei der Ziegelhütte zu Chur, wo damals die Richtstätte stand, durch das Schwert von dem Leben zum Tode befördert. Weder die Fürbitten seines Lehens- herrn, des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich, noch der Boten der dreizehn eidgenössischen Orte hatten den Herm von Rhäzüns zu retten vermocht. Freunden des Abgeschie- denen wurde vergönnt, seinen Leichnam zu St. Luzi unter lautem Beileid und öffentlichen Ehrenbezeugungen zur Erde zu bestatten. Wie Campell berichtet‘®, galt Balsar von Obervatz als ein überaus schroffer Papist’’, doch wohl im Sinne der Evangelischen, um die Schuld Planta's um so greller darzustellen. Darum glauben wir, dass weder zu viel, noch zu wenig behauptet werde, wenn wir den Kläger als einen aufrichtigen Katholiken bezeichnen. Durch sein Ver- halten als Ankläger, des Freiherrn leistete er den Beweis, dass ihm die Pflichten gegen die rhätische Republik mehr galten, als Rücksichten gegenüber der Kirche, dass er, was ihm, ob mit Recht oder Unrecht, steht dahin, als ein Fre- vel an der Wohlfahrt der Heimath erschien, auch dann als verwerflich und strafbar bezeichnete, wenn selbst die höchste Autorität in religiösen Dingen es als verdienstlich pries. Pol von Samaden trug kein Bedenken, sich über den Gegensatz der Konfession hinwegzusetzen und im Dienst lal.zc. 12. °°acerrimus papista. DREH 329 der Humanität zur Vertheidigung eines unversöhnlichen Geg- ners seiner Kirche Hand zu bieten. So dachten und han- delten unsere Väter im Zeitalter der Reformation! Was sodann das strafgerichtliche Verfahren gegen Planta-Rhäzüns betrifft, so haben wir unsere Ansicht be- reits angedeutet, sind jedoch zu wenig Jurist, um den Grad seiner Schuld genau abzuwägen, halten aber dafür, dass der Ausgang des Mannes nicht arm an erschüttern- den tragischen Momenten ist: Der Konflikt einer, wie sie ihm, dem übereifrigen Katholiken vorkommen musste, gött- lichen Autorität der Kirche mit der blos weltlichen Ord- nung des Staates; des Mannes durch unleugbare Verdienste um die öffentliche Wohlfahrt erworbenes hohes Ansehen und die unerbittliche Nemesis der unbedacht verletzten bürgerlichen Gesetze; die manigfachen Erfolge des Partei- hauptes mit der unbedingten Hingebung seines Anhanges und der Rachedurst der Gegenpartei, welche nur in dem Verderben desselben seine Befriedigung findet; die nichts Schlimmes ahnende Sicherheit des. in jener Zeit vielleicht einflussreichsten ‚‚pundsmanns‘“‘ in gemeinen Landen und ‚sein plötzlich erfolgtes grauenvolles Ende, ähnlich der Ruhe eines Schlafwandelnden, der arglos au einem schauerlichen Abgrunde steht und beim Erwachen jählings in denselben stürzt — diese Thatsachen alle dürften mehr oder weni- ger als tragisch anzuschen sein. Im Anschluss an das Obige wollen wir zunächst noch einer Zusammenstellung Dr. Planta’s mit Hans Waldmann von Zürich gedenken, welche bei Campell, Guler, a Porta und andern Schriftstellern vorkömmt und in der That neben nicht weniger naheliegenden Unterschieden auch viele auf- ICH fallend ähnliche Züge zur Vergleichung beider Männer mıt einander darbietet: Was von dem Zürcherstaatsmann schon längst als unbestrittene Thatsache gilt, das findet auch auf den rhätischen seine Anwendung: an Einfluss wurde er von Wenigen erreicht und vollends von Keinem übertroffen, wobei freilich nicht überschen werden darf, dass, während dem Freiherın von Rhäzüns in seiner Stellung in gemeinen Landen das traditionelle Ansehen eines durch sein Alter und verdiente Männer ehrwürdigen Geschlechtes mit einer Fülle ererbter Glücksgüter trefflich zu Statten kam, Hans Waldmann vom Gerberlehrling zum höchsten Beamten Zü- ıichs und zum bedeutendsten Manne der Eidgenossenschaft emporstieg. An unversöhnlichen Gegnern fehlte es weder dem Einen noch dem Andern, wie denn auch Jeder von ihnen im Vollgefühl seiner Kraft bis zu gewaltthätigen Ausschreitungen sich fortreissen liess. So trug Waldmann kein Bedenken, über die Gegner seiner politischen Partei- interessen Amtsentsetzungen und Verbannung zu verhängen und Angriffe auf seine Person sogar durch Hinrichtung der Schuldigen zu bestrafen, wogegen Dr. Joh. Planta in dem berüchtigten Speckkrieg vom Jahr 1565 den Unter- engadinerlandsturm gegen die „französischen Kronenfresser“ aufbot. Beide sollten durch angestrebte Neuerungen, der Eine im Sinne einer radikalen Reaktion, im Sinne eines nicht weniger entschiedenen Fo:tschrittes der Andere, den Zorn des Volkes auf sich laden, die Leidenschaften der Widersacher entfesseln und denselben zum Opfer fallen. Hierbei that sich wiederum der' merkwürdige Unterschied kund, dass der Mann des fünfzehnten Jahrhunderts unter Anderm in kirchlichen Dingen seiner Zeit weit voraneilte 53l und moderne Ziele anstrebte, indem er die Selbstständigkeit der Kirche als politische Korporation neben dem Staat durch allmälige Beseitigung ihres ökonomischen Besitz- standes zu brechen, dagegen den religiösen Einfluss der- selben durch Beschränkung ihrer Thätigkeit auf geistliche Angelegenheiten zu fördern bemüht war; wogegen der bündnerische Gewalthaber des 16. Jahrhunderts, freilich nicht ohne Wahrnahme persönlicher Interessen, nicht an: stand, sich zum dienstwilligen Handlanger der römischen Hierarchie herzugeben. Lauter Licht bei Keinem, Schatten bei beiden; aber doch des Ersteren bei Jedem von ihnen genug, um Dr. Joh. Planta in der rhätischen, ‘und Wald- mann in der helvetischen Geschichte mit Auszeichnung zu nennen. Sollte es sich um die Frage handeln, welchem von beiden der Vorzug gebühre, so dürfte nicht leicht Jemand anstehen, was Genialität, Thatkraft und Höhe der Auf- gabe betrift, dem zürcherischen Staatsmann die Palme zu reichen. Wir schliessen mit der Mittheilung einiger Urtheile. seiner Zeitgenossen und späterer Schriftsteller über ihn. Diese fielen naturgemäss nach Stimmung, Interesse persön- licher Neigung und Ueberzeugung sehr verschieden und manigfach aus. Stimmen aus dem Volk, zum Theil wohl auch seiner geistlichen Führer, traten einander auf's Schrofiste gegenüber: Der Abgeschiedene sollte in seiner unversöhn- lichen Opposition gegen alles Akatholische bis zu läster- liehen Ausbrüchen der Leidenschaft sich verstiegen und das Bibelwort als eine Ausgeburt der Hölle gescholten haben°!, weshalb selbst seine Brüder Balthasar und Con- radın, in unverhaltener Entrüstung ihn darüber zur Mäs- sigung ermahnt und an das unerbittliche Walten einer hö- eren Ordnung der Dinge erinnert hätten. Von dieser Seite schaute man in Planta’s Ausgang die Folge eines göttlichen Strafgerichtes. — Er hatte aber auch begei- sterte Verehrer, denen seine Unschuld als zweifellose That- sache galt. Sie hielten besonders auch den Umstand für bedeutsam, dass er unmittelbar vor der Charwoche geendet hatte und verglichen seinen letzten Kampf mit der Passion auf Golgatha, umgaben ihn mit dem Glorienschein der Märtyrer des Urchristenthums und stellten ihn sogar auf eine Linie mit dem Gründer des neuen Bundes — Ueber- treibungen, gegen welche in demselben Lager besonnene Stimmen ihre entschiedene Missbilligung nicht zurück hielten. - Fortunat Sprecher”? beurtheilt den Freiherrn von Rhä- züns vom Standpunkt des Staatsmannes aus und lässt sich dahin vernehmen: „Er war in Wahrheit ein Mann, wel- cher sich in seinen Amtsverwaltungen, in Rhäten und Thäten und Gesandtschaften in Pünthen und im Veltln, da er Vikari und zum anderen mal Landshauptmann war, sehr rühmlich und wohl verhalten hat.“ (Quadrio°” schliesst seine Darstellung der planta’schen Vorgänge mit den Worten: ,So wurde ein Mann von Auszeichnung — personaggio — der selbst nach dem Zeugniss der Häretiker in allen seinen Handlungen ‚Lob verdiente, blos weil er ein guter Katholik war in jenen 5 Quel evangeli del diavel; a Porta Bd. 1. p. 583. »2 Chronik V. B. p. 216. > lib.. Il. D..85, en ee ot . Du urtheilt.“ 5 Eichhorn Ambrosius°? preist ihn als einen Mann, der bei Papst Pius V. in höchstem Ansehen stand und wegen seines Eifers in kirchlichen Dingen rühmlichst bekannt war, und findet in den in kurzer Zeit erfolgten zweimaligen Brandunglücksfällen in der Stadt Chur — 1574 und 1576 — -Heimsuchungen der strafenden Gottheit wegen der an ‘ > Freiherrn Planta von Rhäzüns und seinen Gesinnunes- oO genossen begangenen Unbilden, Bucelin in seiner rhätischen Kirchen- und Profan- geschichte klagt, dass in Dr. Joh. Planta einer der besten Männer in Rhätien einer protestantischen Mehrheit zum Opfer gefallen sei und rühmt seinen unverzagten, ja freu- digen Todesmuth. Von ebenso richtiger als leidenschaftsloser Würdigung. der Sachlage zeugt wieder einmal das Urtheil Romegial- Ws°’®, der bei aller Anerkennung Planta’s im Uebrigen, seine Herrschsucht tadelt und die Gründe der stürmischen > ‘ Vorgänge in den Jahren 1572 und 1573 vornämlich im den Uebergriffen findet, welche Michele Chislierio als In- oa quisitor und später als Papst Pius V. mit “seinen Gesin- nungsgenossen in rhätischen Landen und in den Vogteien, in die bündnerischen Hoheitsrechte zu Schulden kommen liess, und bezeichnet in dieser Hinsicht die religiösen Kla- gen’* als einen Gegenstand von durchaus untergeordneter | Bedeutung ®” »* Episcop. p. 169. 2>5110., A1p:: 100:s » Querele religioe. »’ oggetto del tutto isolato. 334 Im Ganzen traf der Tadel der öffentlichen Meinung den Dekan Conrad Planta zu Hof-Chur, Sohn des Frei- herrn von Rhäzüns, in einem höheren Grade als den Vater. Nach Vollziehung des Todesurtheils an dem Frei- herrn von Rhäzüns hatte sich das Strafgericht wegen der nahebevorstehenden Feier des Österfestes vertagt, um bald darauf zur Fortsetzung seiner Verhandlungen in die rhätische Residenz zurÜckzukehren. Als Grund der nachfolgenden strafgerichtlichen Sitzungen bezeichnet Campell, welcher nach den einschlägigen Landesprotokollen als die Hauptquelle in dieser Angelegenheit anzusehen ist, das Einschreiten gegen diejenigen, welche zur Durchführung der päpstlichen Bulle Hand geboten, der Annahme der goldenen Ritterschaft von Seite des römischen Stuhles sich schuldig gemacht oder dem Augsburgeredelmann zum Bürgerrecht gemeiner Lands verholfen hatten. In die zweite Kategorie fiel Hauptmann Baptista von Salis. Er stand in hohem Ansehen und wurde oft bei „Tagleistungen“ und in wichtigen Missionen ver- “wendet und sollte auch als Gesandter gemeiner Lande zu Gunsten des unglücklichen Pfarrherın Cellario im Jahr 1568 nach Italien abgehen. Er liess sich aber durch den spanischen Statthalter Abuquerque mit leeren Vorspiegelun- gen abfinden, reiste dann nach Rom und kehrte mit den Insignien der päpstlichen Ritterschaft in die Heimath zu- rück, während derjenige, dessen Befreiung seine Sendung galt, bald darauf in den Flammen endete, Diese ziemliche Verkettung höchst unerwarteter 'Thatsachen war nicht ge- eignet, den sonst einflussreichen Mann zu empfehlen; er N Te ZA’ a a a 335 fiel dem strafgerichtlichen Verfahren anheim und wurde, wie Ardüser berichtet, mit Amtsentseizung und Geldbusse bestratt. » Ein ähnliches Loos traf den oben berührten Lands- hauptmann im Veltlin, Herkules von Salis. Der grösste Theil der Actenstücke der jeweiligen Strafgerichte ist ab- handen gekommen; um so willkommener erschienen die spärlich erhaltenen Fragmente. Ein Solches liegt in einer Copie aus dem bündnerischen Landesarchiv über das Ver- fahren gegen den damaligen ersten rhätischen Beamten des Thales Veltlin vor uns. Das nähere Eintreten in den Inhalt des angezogenen Dokuments gewährt den Einblick in die damalige strafgerichtliche Praxis und mag zugleich als Controle für die, Glaubwürdigkeit unseres Chronisten dienen, dessen Mittheilungen über rhätische Staatsangele- genheiten, so weit schriftliche Ausweise eine Vergleichung ermöglichen, eine selbst minime Einzelnheiten beschlagende Uebereinstimmmung mit den amtlichen Protokollen an den Tag legen. Die berührte Copie ist vom 15. April 1572 datirt und leitet den strafgerichtlichen Prozess ein wie folgt: „Ich Barnabass grass, burger und des rhats zu Cur ouch diser zu nachfolgender sach von gmeiner 3 püntten verordneter richter, bekhemne ofientlicn unnd thun khunt aller mengklich mit diesem brief, das ich us gwalt unnd Befelch gmeiner 3 püntten sampt den verordneten recht- sprechern allhie zu Cur jn der stat offentlich zu gricht ge- esen bin; älda für mich unnd offen verbannt — beeidigt — gricht khommen unnd erschinen Sint gmeiner 3 püntten verordnete und Ermelte kleger an Einem und der Edell gestreng Herkuless von Salisch Rhytter und der zit Hopt- \ Ru ur hr aA. u‘ Fe Sa. Re I 336 Bere. . IE man dess Lands Veltin am andern theill, unnd als sich beide partien nach Form unnd ordnung des Rechtenss ver- fürsprechend, Lisent®#die verordneten kleger durch Ire er- losten unnd — nach — recht angedingten Fürsprecher also klagend.“ Die Klage Namens der drei rhätischen Bünde enthielt sechs Punkte: Zum Ersten, dass der Landshauptmann vom Veltlin, der doch gemeiner Lande „nuz, er (Ehre) und Fryheit und grechtigkeit“ zu erhalten „gschworen hatte“, „In dem stukh, als die unsellig Bulla.... welliche zu underthrükhen der fryheit unnd grechtigkeit gmeiner 3 püntten lande, vom bopst zu Rhom dem Jo- han planta überschikht, Fürschus — Vorschub — und sie hülf darzugeben:“ Eine Hinweisung auf die bekannte Crida, laut welcher die Einkünfte der Propstei Teglio an den Domdekan Conrad Planta entrichtet werden sollten, wodurch „vor‘‘ — vorher — ,‚‚gegeben gmein 3 püntten brieff und Sigel geschwecht“ worden seien. Der Landshauptmann suchte diesen Hauptpunkt der Klage durch die Erklärung zu entkräften, dass er weder Bulle noch Breven gesehen und die nicht von ihm sondern von Dr. Planta erlassene „Orida“ nur unterzeichnet und damit nichts Gesetzwidrige begangen habe; denn nach ‚‚lut der statuten sige der amptman schultig, gottgeb wellicher underthon khäme und ein Crida liese uizgon, — dieselbe — unterzuschriben (!). Doch mit dem grauatorisch, dass ist mit dem anhang, das so sich Jemands der Crida beschwert, der mög jn’ den bestimmten tagen Erschinen, sin Beschwernuss anzuzeigen und erst dan thue ein amptman sin Erkantnuss darüber und die part so beschwert ist“ d.h. mit dem gfällten Ur- theil nicht einverstanden ist, „möge es für die Obern der 337 3 püntt appellieren, allso sige es in dem Handell auch gangen.‘‘ In diesen Bemerkungen ist ein charakteristischer Aufschluss über das damalige amtliche Verfahren im Veltlin enthalten. Zum Andern wurde „herttlin von Naliss‘‘ verklagt, dass er eine Kindsmörderin ‚In sinem gfenghnuss Inzogen, aber nit gross Flyss und Ernst alda angwendt, dan dass selbige Wib“ gleich darauf ohne gerichtliche Untersuchung des Sachverhaltes und Forschung nach allfälligen Mitschul- digen ‚‚in der gfengnuss verdorben storben.‘“ Der Kläger fügt die Vermuthung bei, dass „villicht Miete und gaben und verheisungen dazwyschent geloffen sigent.“ Selbstverständlich gewann auch diese Beschuldigung durch die Darstellung des Verklagten eine ganz andere Gestalt. Hiernach war „dem Wib“, das ‚Ir Khint ver- tharpt“ und von ihm und dem Vikari gefänglich ein- gezogen wurde, ‚,‚ein arzt, sy zu arztneien und ein frow, sy zu goumen und Irer zu pflegen gegeben, damit er — der Landshauptmann — Nohi d. h. nachher ‚‚so sy gsunt war worden, die worheit möge Frfaren, ob Namlich der, welliches das Khint sie gsie, schultig daran war und ob sy etwas witter begangen.“ Mittlerweile beschied der Lands- hauptmann, als er hörte, sie ‚„welle sterben‘, den Nach- richter von Chur nach Sondrio. Vor Ankunft desselben erfolgte indess am vierten Tage nach ihrer Verhaftung der Tod der Inquisitin. Er liess sodann die Leiche nicht in einen Sarglegen, sondern ‚andere zu Frschreckhen in ein Fass schlachen“, worauf die Beerdigung erfolgen sollte. — Das hierauf eingeschlagene Verfahren fiel in der That für jene Zeit sehr karakteristisch aus. Um die mit einer amt- 28 338 lichen, d. h. kirchlichen Betheiligung an der Bestattung verbun- denen Gebühren zu ersparen, stellte der Vorstand der Gemeinde Sondrio, der die Tragung der Beerdigungskosten unter den gegebenen Umständen zur Last fiel, dem Landshauptmann vor, dass die Verstorbene keine Thalangehörige, sondern eine Bergamaskerin gewesen und als „ein arm Dinst Magd Nüz gehept‘‘ habe und bat, ihn, in Anbetracht der „gegen- werdj thüre“ um Ueberlassung der Leiche, die dann auch sofort ausgeliefert und an einem „bsunder orth“ begraben wurde. Zum Dritten wurde gegen den Landshauptmann ge- klagt, dass „Er bj sines bruders Junkher Dietegens Selli- gen Dirne das ander khint Erzüget, welliches erbarkeit zu- wider, ouch siner eefrouen nit gmess ware.“ Klingt die Anklage wegen eines bei dem gegebenen Anlasse ungehö- rigen Uebergriffes ins Privatleben plump, so lautet die Vertheidigung des Landshauptmannes in der That naiv: Er habe einige Zeit königlicher Majestät in Frankreich ge- dient und bei seiner Heimkunft weder seine Gattin noch seinen Bruder am Leben gefunden, mit des Lezteren ‚‚Huss- habe“ auch die ‚‚Jungfrow‘‘ als Erbe zu Handen genommen und ‚‚diewill er khein ee Wib gehept, uss Menschlicher Veltlichkheit sich an sy gehenkht, vermeinend, nit so grob- lich daran 'gfelt‘“ zu haben. Zum Vierten wurde die Klage erhoben, dass „herttlj von Salliss“ gegen die bestehende Satzung zur Erlangung der Veltliner Landshauptmannwürde ‚uf die 6 hundert krohnen ussgeben;“ wogegen von Seite des Verklagten die Erklärung erfolgte, dass er “vorhin‘‘ — vor der Wahl — keines Hellers Werth verausgabt, ‚‚dan er kein wider- RL 339 part gehept; nochwärts habe er uss Dankbarkeit Etwass verert.“ Zum Fünften wurde dem Landshauptmann Schuld ge- geben, dass er zur Completirung seiner Söldnerkompagnie im Dienste der französischen Krone unredlicher Weise von andern Hauptleuten „knecht Entlenet, dardurch unseren landen ein Nochrhet‘‘ zugezogen „das unser Hoptlüt den khünig Bethriegen.‘“ Als Gegenbeweis für ehrlich und treugeleistete Dienste wies der Verklagte auf die ihm durch Erhebung in den Ritterstand von Seite der franzö- sischen Majestät erwiesene Auszeichnung und auf das Zeugniss „aler khnecht, die um In gsin sigent.“ Zum Sechsten und Lezten sollte Herkules Salis seinen Diener ‚‚one alen Urthell gfoltert han lassen,“ was von ihm des Entschiedensten in Abrede gestellt wurde. Nach weiterer Einvernahme schriftlicher und münd- licher ‚kundschaften‘‘ fällte das Gericht folgendes Urtheil: a. Die Klage, den französischen Milizdienst und Salis Diener betrefiend, ‚‚wil gmeimen land fremd, wird uff diss Mall still gstellt‘“ und der Gemeinde und dem Gericht, ‚darin er sizt‘‘ zu Recht vorbehalten. b. Die „Crida,‘‘ welche er zum Nachtheil der gege- benen ‚‚brieff und Sigei 3 püntten hat lassen ussgon und andere gmelt Artikel‘ betreffend, wurde „zu Recht mit Urthel erkhennt: Man last herttlin von Salliss bj sinen eren verbliben; soll aber siner houptmanschaft im Veltlin Entsezt und -fürhin zu kheinem Erlichen Empter noch zu kheinen rhäten noch thätten gmeiner 3 püntten mer ge- brucht werden.“ Zu dem wurde er mit einer Geldbusse von 2000 Kronen belegt und ihm das eidliche Versprechen 340 abgenommen, dass er weder persönlich noch vermittelst seiner Verwandten weder an irgend einem der Richter Rache nehmen, noch den Versuch zum Umsturz des ge- fällten Spruches machen wolle. Die Vergleichung der Angaben bei Ardüser (p. 48) mit dem im Vorigen mitgetheilten Protokollauszug liefert den Beweis, dass der Chronist sowol die Anklage als das gerichtliche Urtheil, den Landshauptmann betreffend, mit Uebergehung gerade der beiden vom Richter selbst als un- wesentlich bezeichneten Punkte, beinahe vollständig mit dem urkundlich vorhandenen Schriftstück übereinstimmt, und er- scheint deshalb geeignet, die Glaubwürdigkeit seiner Mit- theilungen über rhätische Staatsangelegenheiten zu bekräf- tigen. — (Das pro....p. 48 1. 11 von Oben bedeutet ohne Zweifel ‚‚propstj‘‘). Herkules von Salis diente nach einem andern Bericht unseres Chronisten in den Jahren 1567 —1569 als Haupt- mann der Krone von Frankreich, bekleidete viele Jahre das Landvogteiamt zu Fürstenau und starb im Jahr 1575 „uff sinem Schloss zu Rietberg.“ (Ardüs. Biographieen Bd 114:%.) 4. Des Chronisten Vater cf. Anmerkungen zur Selbst- biographie Ardüs. Note 62. 5. Peter, Hans Gulers Sohn, dessen älterer Bruder Hans in dem Treffen vor Siena 1554 fiel. Der Jüngere gleichen Namens, Hans, als Chronist und Staatsmann gleich ausgezeichnet, wurde im Jahre 1555 geboren. Er stieg im Zehngerichtenbund zur Landammannswürde, im Veltlin zum Podestat von Traona und später zum Vikari empor und erwarb sich, obgleich mitunter nicht fern von ver- 341 derblichem Ehrgeiz, um Staat und Kirche seines Vater- landes entschiedene Verdienste: Ardüs. Biographieen p. 44. — 6. Marti von Chur, ein seiner Zeit nicht blos in seiner Vaterstadt sondern auch in gemeinen Landen durch amtliche Stellung und persönliche Vorzüge sehr geschäzter und einflussreicher Mann, dessen in den Landesprotokollen oft mit Auszeichnung gedacht wird. — 7. Ein Amulett, das nach dem Glauben der Zeit seine Besitzer stich- und schussfest machen sollte. — 8. Ein im oberen Bund angesehenes Geschlecht, das sich von Hohenbalken nannte, meist in Flims ansässig war, und eine Anzahl wackerer Männer geliefert hat. Raget ist Ammann zu Flims, Landscheiber und mehrmals Land- richter seines Bundes gewesen und starb 1583, als er im Begriffe stand, die Würde eines Podestaten zu Tirano im Oberveltlinerterzier anzutreten. 9. Bruder des Dr. Johann Planta, der sich meist zu Fideris im Prättigau aufhielt. 10. Sohn des Dietegen von Salis, der sich durch Leibesgrösse, Stärke und militärische Talente hervorthat. (Demselben durch Kriegslust ähnlich, stand er bei Kaiser und Papst, von denen, er mit der Ritterwürde dekorirt wurde, in hohem Ansehen und weilte als Landvogt und Rath des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich zu Castels im Prättigau und starb 1590. (Ardüs. Biograph. 117 — 118. — Er war mit einer Edeln von Schreckenstein aus Augs- burg vermählt und höchst wahrscheinlich mit Rott von ® 342 Schreckenstein verwandt und mag wohl auch das Meiste dazu beigetragen haben, dass derselbe ins Bürgerrecht gemei- ner drei Lande aufgenommen wurde. Cf. oben pag. 222. 11 und 12. Caspar war Hauptmann in französischen Diensten und J. Gallus hat, als Krieger und Staatsmann gleich ausgezeichnet, im Veltlin und im oberen Bund die höchsten Ehrenämter bekleidet und das Schloss Löwenberg bei Schleuis mit Gütern und Rechten an sich gekauft. Ar- düser, Biographieen pg. 68 und 69. Die Zahl der gerichtlich Verfolgten beliet sich auf 37, die sämmtlich mit Geldstrafen belegt wurden; der Betrag der eingezogenen Strafgelder stieg auf 20,000 Gulden rheimisch. Eine namhafte Zahl der in Anklagezustand Versetzten hatte der Vorladung keine Folge gegeben, die drei Bünde ver- lassen und Schutz und Vermittlung der Eidgenossen nach- gesucht. Den siebenten Mai 1572 sollte nun das unter dem Vorsitz des Barnabas Grass tagende Strafgericht seine Sitzungen schliessen, und schon den achten gleichen Monats von dem zu Chur versammelten Beitag im Einverständniss mit den Boten der dreizehn Orte ein neues Gericht der drei Bünde zur ‚„Abstrafung der Frevler‘‘ angeordnet werden. Dasselbe eröffnete gegen Ende Mai zu Chur unter Leitung des damaligen Bürgermeisters Stephan Willi seine Ver- handlungen und wurde den 9. Juni von dem Bundestag daselbst abberufen. Die neue Justizbehörde hatte sich Be- seitigung aller Gewaltsmassregeln und Einlenkung in streng gesetzliche Bahnen an der Stelle massloser Strenge zur Aufgabe gesetzt; sie liess die von dem abgetretenen Straf- gericht verhängte Einstellung in der Ausübung bürgerlicher echte meist fallen, begnügte sich mit dem zur Deckung 343 der Kosten erforderlichen Betrag, erliess einen bedeutenden Theil der auferlegten Geldbussen und bestimmte durch Zu- sage sicheren Geleits mehrere gerichtlich verfolgte Emis grirte zur Rückkehr in die rhätische Heimath; so die Haupt- leute Johann Baptista Salis, Conradin Planta und Andere, wogegen Domdekan Conrad Planta, der durch eigene Schuld den Unwillen des ganzen Volkes auf sich geladen hatte, das rhätische Gebiet höchst wahrscheinlich nie wieder be- trat. Im Hinblick auf die eben vorübergegangenen Wirren hatte das im Juni abgetretene Strafgericht folgende Schluss- nahmen gefasst: | 1. «Das keiner in unsern dreyen püntten, der zu einem frembden fürsten und Herrn mit Eyd verpflicht wäre, in ratten und thatten nicht brucht solle werden, » 2. Wurde die unter Barnabas Grass verfügte Amts- entsetzung des Landshauptmanns Herkules von Salis im Veltlin gutgeheissen und die Wiederbesetzung der erledigten Amtsstelle dem zur Wahl berechtigten Gericht oder dem Bundestag anheimgestellt. 3. Sollte zur Steuer ähnlicher Zerwürfnisse, wie die jüngst erlebten, «alle sechs Jahre ein algemein recht von den dreyen püntten gesezt, zu strafen ale die, welliche wider gmeines Vaterlannds freyheit gfellt habennt. » Noch in dem ‘gleichen Jahre sollte die Frage über Verwendung der Hinterlassenschaft des ehemaligen Frei- herın von Rhäzüns nicht nur Behörden und Gemeinden Bündens, sondern auch die eidgenössischen Abgeordneten und selbst das habsburgische Erzhaus vielfach in Anspruch nehmen, Von Seite der Bünde war gleich nach der Ab- 344 urtheilung über Dr. Johann Planta auf dessen Habe der Sequester gelegt worden. Den 20. Juni kamen nahe An- verwandte des verstorbenen Eigenthümers bei dem Üon- gress gemeiner Lande mit dem Gesuch ein, dass man sich an dem, was geschehen, ersättigen, die Schlüssel des Schlosses sammt den Schriften ausliefern und von der Ein- ziehung von Hab und Gut zu Gunsten seiner vier Söhne und zwei Töchter, darunter zum Theil noch unerzogene Kinder, abstehen möchte. Da der Erzherzog Sigismund als Lehensherr von Rhäzüns sich der Bittsteller bestens an- nahm, so erklärte der Junicongress, unter Zusicherung un- geschmälerter Wahrung der „landesfürstlichen Rechte“, dass mit Fug und Recht gegen den ehemaligen Freiherrn eingeschritten und dessen Eigenthum dem Fiskus zuge- sprochen worden sei, zeigte sich indess geneigt, den ver- langten Zutritt zum Schloss und Archiv zu bewilligen, wenn die mit Beschlag belegten Gegenstände unangetastet blieben. Den 20. October 1572 schrieb der Beitag zu Chur einen Vorschlag des Inhalts auf die Gemeinde aus, dass die Bei- legung dieser Angelegenheit dem schiedsrichterlichen Spruch von drei Mann, Namens der Bünde, und einer gleichen An- zahl Beauftragter der Planta’schen Familie, mit oder ohne Zuzug eines Obmannes endgültig anheimgestellt werden möchte. 2 Aus der, den 17. November vom. Beitag, bei welchem jedes Gericht durch zwei Abgeordnete sich ‚vertreten liess, vorgenommenen Klassifikation der Mehren ergab sich die Zustimmung des rhätischen Souveräns zu dem beitägigen Vorschlag in Betreff der Hinterlassenschaft des Dr. Planta mit Vorbehalt der österreichischen Rechte und «der frowen " ire‘‘ Ansprachen nebst Bereitwilligkeit, «sovern die frow und khinder khemmen und gmeyne landt pyttlichen ansuchen, wölle man nach gstallt der sachen handlen.» Darauf ging von Seite der freiherrlichen Familie die Erklärung ein, «das man sich des vergossenen bluts hette sollen ersettigen und der trurigen frow und khinnd ir hab und gut verabfolgen lasse, wo nit, so wollen sie gmeynen landten ein unparteysch recht fürschlan mit pytt, das man innen khein gwalt thun wölle.» Diese Sprache war wenig geeig- net, Volk und Behörden zu dem nachgesuchten Opfer zu bewegen. Der Congress erhob nun ein früheres «Mehren» der Gemeinden wieder zum Beschluss und erklärte, mit dem Vermögen des hingeschiedenen Freiherrn auch das seines Sohnes, des Domdekans Conrad, der im Ausland sich be- fand, dem Staatsärar verfallen. Diese Sachlage drohte inzwischen zu bedenklichen Con- flikten zu führen: Erzherzog Sigismund behauptete, was in seiner Herrschaft liege, sei sein Eigenthum; gemeine Lande hatten nun aber Sequester darauf gelegt und mein- ten, trotz des Vorhehalts «der landesfürstlichen Rechte,» Rhäzüns gehöre im Grunde Niemand anders als ihnen; sand- ten aber zur Vermeidung allfälliger Misshelligkeiten den Bürgermeister Willi von Chur, Landrichter von Sax und Landammann Meinrad Buol von Davos nach Wien. Zu den beiden genannten Ansprechern kam noch ein Dritter, Graf Helfenstein, der die Freiherrschaft Rhäzüns gekauft haben und den Besitz derselben antreten wollte. Gemeine Lande erklärten ihm, Planta’s Gut sei ihr Eigenthum; ‚,‚er mögi lugen,» wem er sein Geld gebe, so lange das Pfand nicht ausgelöst sei. 23 346 Damit war aber die Erbschaftsfrage keineswegs er- ledigt. Die endgültige Beilegung dieser Angelegenheit er- folgte erst im Januar des folgenden Jahres 1573 und wurde hauptsächlich durch Vermittlung der sieben Orte und deren Stellvertreter, die sich ım Monat Januar bei dem rhä- tischen Bundestag zu Chur einfanden, herbeigeführt. Sie sprachen sich in entschieden missbilligendem Sinne aus, dass gemeine Lande ihre Verwendung zu Gunsten der Witt- frau und Kinder, die sie um den Gatten und Vater gebracht und nun «etliche vogt geordnet und etlich gut — aus dem Erbe des Dr. Johann Planta — verkouft‘‘ hätten, un- beachtet gelassen, und legten „irer herren und oberen eydt und pundsgnosisch pytt‘‘ ein, ‚das man bemelten Herren von Rhazüns erben gnedig syn und sy in ruwiger besitzung wölle bliben lassen‘‘. Auf unverzügliche Einvernahme der Gemeinden erfolgte die Einsendung der ‚‚Mehren“, welche mit grosser Stimmen- mehrheit folgendes Ergebniss lieferten: Man wollte nament- lich „in ansechung der Eydgenossen pytt und fürgschrifft ein versuch machen, fründlich und gutlichen mit den erben abzukhomen‘‘; gelinge das nicht, so solle ein Weg gesucht werden, „wie der Handel abzuthun syge“. — Durch lezteren Zusatz wurde somit die unerquickliche Angelegenheit dem Ermessen der Bundesbehörde anheimgestellt. Diese ernannte neun Mann, aus jedem Bund drei, welche sofort mit den planta’schen Erben unterhandelten und diese bereit fanden, jedem Bunde zweitausend Gulden, somit im Ganzen sechs- tausend Gulden und tausend Gulden an Deckung der in Laax ergangenen Unkosten verabfolgen zu lassen. Dieses Aner- bieten bedurfte indess noch der Sanction des Bundestages, 347 der nur mit geringer Mehrheit von der ihm übertragenen Vollmacht Gebrauch zu machen wagte. Fünfunddreissig erklärten sich unbedingt, zweiundzwanzig nur ‚uff gfallen‘ d.h. auf nachträglich einzuholende Gutheissung der Gemeinden mit dem getroffenen Abkommen einverstanden, und sieben verwarfen dasselbe. Die festgesezte Auslösungssumme sollte „bym usslüten‘‘ des nächsten Paulimarktes, somit noch im gleichen Monat Januar 1573 —- entrichtet werden. Die Zahlung der 7000 Gulden erfolgte, das Geld wurde vertheilt und über die geschehene Verständigung eine gesigelte Urkunde ausgefertigt. Somit hätte man doch wol voraussetzen sollen, dass jener Erbschaftsspan ein für allemal aus Abschied und Tractanden der rhätischen und eidgenössischen Beamten und Vertrauensmänner gewiesen sei. Derselbe sollte auffallender Weise den 3. März desselben Jahres nochmals an dem Beitag gemeiner drei Bünde auftauchen. Einige Gemeinden erklärten sich mit der vereinbarten Abfindung wegen der Hinterlassenschaft des Freiherrn von Rhäzüns keineswegs einverstanden und suchten dieselbe trotz bestehender Briefe und Sigel rückgängig zu machen. Boten laufen nun landauf landab, um die öffent- liche Meinung in ihrem Sinne umzustimmen und eine ihnen zusagende Schlussnahme zu erzielen. Man streut entehrende Gerüchte über die Tagherren aus: Die Hinterbliebenen des abgeschiedenen Freiherrn von Rhäzüns hätten durch eine Zahlung von vierundzwanzigtausend Gulden die Erklärung von dem Bundestag erkauft, dass Dr. Planta Unrecht ge- schehen und die Prozedur gegen ihn seinen Nachkommen unaufheblich sein solle; jenen Betrag hätten die Tagboten 348 grossentheils unter sich vertheilt und nur siebentausend Gulden an die Gemeinden verabreicht. Im Bergell und Oberhalbstein herrscht grosse Aufregung; ein bewafineter Aufstand drohte, der nur durch ein ernstliches Mahnschreiben von Seite des Beitags verhindert werden konnte. Deiselbe Beitag war indess schwach genug, die bereits mit Einhaltung aller üblichen Rechtsformen erledigte Erbschaftssache nochmals auf die Gemeinden auszuschreiben. Die von dem Bundestag (in seinen Sitzungen vom 5. bis zum 25. Juli) vorgenommene ‚‚Klassifikation der Mehren“ ergab als ‚der gmeynden meynung, man sölle by ergan- genen sprüchen blyben, ufigrichte brieff und sigel halten‘‘, aber (!) „diewyll man hieran ein zwyffel gehept und sythar vil kosten ufgloffen‘‘, zur „Ergetzlichkeit‘‘ — Deckung — derselben noch ‚‚ein zymlich und gepürliche summe gelts uss dem planta hab und über obgmelte 7000 gulden nemen‘‘, und den Rest den planta’schen Erben mit Ueber- gehung des Domdekan zukommen lassen! Die Tagherren suchten aufs Neue die Vermittlung der Eidgenossen in dieser Angelegenheit nach, welche mit dem zwar wenig schmeichelhaften Bescheid, dass es unver- antwortlich sei, mehr zu fordern als der geschlossene und vollzogene Vertrag ausweise, die Zusage ertheilte, man wolle um des Friedens willen, darüber „mit der widerpart‘‘ in Unterhandlung treten, jedoch unter der Bedingung, dass es „ein für ale mol darbi blyben sölle“. Auf diese Erklärung hin erfolgte im Schoose des Bundestages ein Beschluss, der gegenüber den ausserordentlich langmüthigen upd will- fährigen schutzverwandten Eidgenossen nichts weniger als vertrauensvoll klang. Die Bundesbehörde liess fünfzehn 249 Abgeordnete, fünf aus jedem Bund, mit der Vollmacht an die wahrscheinlich zu Baden versammelten Boten der drei- zehn Orte abgehen: einen gütlichen Versuch zu thun, aber keineswegs „bschlieslichs — endgültig — zu handlen“, sondern „das sy ales wid — wieder — hindersich vor gesessenen rath bringen“. Unter den Abgeordneten er- scheinen ein Hartmann von Castels und „Döni scheid“ aus dem Zehngerichtenbund, ein Landrichter Linnhard von Sax und „Donow — Donau‘ — aus dem oberen, und Stadt- vogt Jenny aus dem Gotteshausbund. Die Deputation trat mit den Eidgenossen ins Einvernehmen und stellte auf eine Zubusse von dreitausend Gulden von Seite der planta’schen Erben ab. Dieses Ansinnen erschien den Eidgenossen, in Anbetracht, dass die vertragsmässige Ausrichtung bereits stattgefunden, wol hoch, vermochte ihnen aber dennoch nicht die Bereitwilligkeit zu benehmen, mit der Gegenpart darüber zu unterhandeln. Um den Eidgenossen zu willfahren und dieser und „der ratsbotten hulde zu erhalten“, erklärten sich die planta’schen Erben zur nachträglichen Entrichtung der dreitausend Gulden bereit. Die Fünfzehnerdeputation legte sodann dem Bundes- tag das Resultat der gepflogenen Unterhandlungen zu end- gültiger Genehmigung vor, worauf bei geschehener Umfrage fünfundzwanzig sich mit der erzielten Vereinbarung einver- standen erklärten, vierundzwanzig auf nochmalige Einver- nahme der Gemeinden drangen (!). Im Monat Nov. desselben Jahres 1573 erhielt Dusch Planta von Seite des damaligen Beitages der drei Bünde die Erklärung, dass der ‚‚nachlass“ — das Erbe — den plauta’schen Kindern, ‚‚one den Domdekhanten Cunrad, uf gnaden gehören sölle“, wobei es 350 dann auch endlich sein Verbleiben hatte, Diese Mittheilungen mögen als Beispiel des damaligen Staats- und privatrecht- lichen Verfahrens in gemeinen Landen gelten. Weil charakteristisch für die Thätigkeit wie für die im Schoose der damaligen Bundesbehörden waltende Disciplin, fügen wir hier noch die Bemerkung bei, dass der leztbe- rührte Bundestag den Beginn seiner Sitzungen auf fünf Uhr Morgens für den Vormittag, und auf ein Uhr für den Nachmittag ansezte und Verspätungen oder ungerechtfertigte Absenzen, namentlich bei unliebsamen richterlichen Entscheiden, von einer bis zehn Cronen busste — 10 Kr. = 10 Gulden. Derselbe Bundestag hatte sodann bei den Räthen und Gemeinden die Schlussnahme zu gesetzlicher Sanction be- antragt, dass nicht nach dem Vorschlag des leztab getretenen Strafgerichts ein solches alle sechs Jahre aufgestellt, son- dern dass das Strafrecht gegen Frevler von den ordent- lichen Gerichten, oder wenn dieselben in der Erfüllung ihrer Pflicht sich säumig erwiesen, von dem Bunde, wel- chen die Straffälligen angehörten, oder im Falle eintreten- der Lässigkeit von Seite des Bundes, von sämmtlichen drei Bünden ausgeübt werden solle. Damit war eine Hauptbe- stimmung des in dem folgenden Jahre berathenen Drei- siglerbriefes festgestellt worden, sollte aber leider sofort übertreten werden. An Stoff zur Unzufriedenheit mit der damaligen Sach- lage fehlte es gar Vielen nicht. Das lezte Strafgericht zu Chur und die von demselben gefällten Urtheile und Be- schlüsse waren gegen den Präsidenten Grass und seine Ge- sinnungsgenossen, somit meist zu Gunsten der planta’schen Partei in Scene gesezt worden und hatten mithin die Ge- 351 genpart wider sich. Die Kunde, dass der Bundestag sich durch einen Betrag von siebentausend Gulden durch die Erben des Freiherrn von Rhäzüns hätte abfinden lassen, rief noch allgemeinere Unzufriedenheit rege; dazu kam die gegenüber verschiedenen Männern, wie Gallus von Mont, Caspar von Schauenstein und Schalget, die wegen Aemter- kauf vieler Orten strafbarer anschienen als manche Ge- busste, mindestens unbedacht bewiesene Schonung, und end- lich die unerwartete Ausserkurserklärung und zu namhaft herabgeseztem Werthe von den Bundestagherren vollzogene Einziehung von Scheidemünzen, wovon namentlich die un- teren unbemittelten Volksklassen empfindlich getroffen wurden. Der Hass der Bevölkerung traf in dieser Hinsicht ganz besonders den Münzmeister Rufj. Er hatte Namens der Bürde Kreuzer geprägt, die blos für drei Pfennige ein- gelöst wurden. Neben der Münzstätte gemeiner Lande unterhielt der Abt von Disentis eine andere ebenfalls in der Stadt Chur, in welcher Dreibatzenstücke mit dem Bilde des Löwen geschlagen und nur gegen ein Entgelt von zehn Kreuzern eingezogen wurden. Üt. Protokoll d. d. 13. Jan. 1573. 14. (1573) Die stets schlagfertigen Bergeller griffen mit den Oberhalbsteinern, Schamsern und Prättigäuern zu den Waffen, erschienen vor Chur und begaben sich von dort, da ihnen daselbst nicht der freundlichste Empfang bereitet werden mochte, nach Tusis, wo gegen Ende März, unter dem Vorsitz des Clas Nold, ein neues Strafgericht aufgestellt wurde. Wer Grund hatte, den Gesinnungen der Tusnerstrafrichter nicht zu trauen, ergriff die Flucht, um bej meist unvermeidlicher Blosstellung der Habe wenigstens 353 den Gefahren für Freiheit und Leben zu entgehen. Der Verlauf der Verhandlungen des Tusnerstrafgerichtes ist bei Ardüser, soweit eine Controle möglich, durchweg richtig dargestellt worden und gewährt in wenigen Zügen ein treues Bild derselben ; nur dürfte die Zeitangabe in Betreff der Abhaltung des Gerichtes, statt ‚im Meyen‘ (p. 54) richtiger ‚im Mai und Juni“ lauten, weil das Gericht zu Tusis erst anfangs JWi vom Bundestag zu llanz aufge- hoben wurde. — Dägen (p. 54) — Dietegen — von Traona war ein Paravicini; und unter „andri edellüt‘‘ mögen noch die drei Brüder Fernando, Castellino und Camillo namhaft gemacht werden. Cf. Protokoll vom 5.—23. Juli. 15. Gleich dem Strafgericht unter Barnabas Grass zu Chur sollte auch demjenigen urter dem Präsidium von Nold zu Tusis, ebenfalls in Chur, ein. Revisionsgericht folgen. Laut dem bundestägigem Juli-Protokoll hatte sich mit den Abgeordneten der dreizehn Orte auch ein Gesandter des Erzherzogs Ferdinand zu Ianz eingefunden, um über Beienträchtigung der Gefälle des Bischofs von Como und Schädigung der Rechte des Erzhauses im Prättigau, Unter- engadin und in der Herrschaft beim Bundestag Klage zu führen. Derselbe Bundestag fasste zum Theil unter dem Einflusse der anwesenden Boten der dreizehn Orte folgende höchst zeitgemässe, wenn auch nicht ihrer Bedeutung ent- sprechend, folgenreiche Schlussnahmen : 1. „Man wölle den abgethretenen (d. h. abwesenden) personen das recht wieder ufthun und sy vor ein nüwen unpartischen grichtt gmeyner 3 pünthen zur antwurt khomen lassen und unverzogentlich allhie in der Stadt Cur ein gmeyn unpartysch nüw recht setzen und denselben 3583 personen ein fry sicher gleydt an das recht, am reihten und ab dem rechten geben an ire gwarsam‘, 2. Wurde das abgetretene Strafgericht in Tusis für nach dem Urtheil des aufzastellenden Tribunals allfällig ver- übte Unbilden als haftbar erklärt und lezteres verpflichtet, „die Anfänger und ufwigler dises ufrhurs mit denjenigen, die in die fryheitten — durchlaucht —- eingegriffen, in und ausserhalb des grichts myet und gaben“ genommen, nach Verdienen abzustrafen. 3. Endlich solle man ‚,‚ein ernstlich insechen thun und ordnung geben, das hinfür derglichen rumoren und unordnung vermitten — vermieden — werden, auch ob — im Fall — sonderpersonen und gmeynden über solches mit fenli, wer und waffen zusammen louffen thetten oder ander verhulfen anstiften, wie und welcher gstalt diselben abstrafen“. In Betreff dieser Beschlüsse des Bundestages, die auf das Volk ausgeschrieben werden, fanden Aufnahme und Einsendung der ,‚‚Mehren‘“ in ‚der auffallend kurzen Frist von acht Tagen statt. Das Ergebniss fiel mit drei- unddreissig gegen zwanzig Stimmen zu Gunsten der bundes- tägigen Vorlagen aus und erhob somit dieselben zum Gesetz. 4. Wurde auch das ‚‚ryten und faren uf gmeynden‘, um willfährige Schlussnahmen zu erzielen, streng untersagt, damit es nicht „ufruhr“ absetze. Das Revisionstribunal wurde aus folgenden Richtern bestellt: Marti uss Dumleschg, Jak. Schuggan von Zutz, Aman Nutt von Schuls, Aman Tschander von Bergün, Cornelius Landolf von Puschlaf, Aman Rudolf von Yegys, Jan Jöri Bataylgen von Oberhalbstein, Jan Juttai won Stalla, Schryber, Rudolf Zamber (woher?) und Jan della Gianda uss dem Münsterthal. 29 354 Während die wueubestellten Richter freilich nicht zum Wenigsten durch Vermittlung der eidgenössischen Boten, die zu Tusis verhängten Ehrenstrafen wieder aufhoben und an den Geldbussen nur insoweit festhielten, als Deckung der ergangenen Unkosten es erheischten, und die davon Betroffenen, selbst die Brüder Hauptmann Curdin und Commissari Balthasar Planta, und der als Falschmünzer verklagte Hans Ruffi nicht ausgenommen, in „glimpf und eeren“ wieder einsetzten, hatten sie für Domdekan Konrad Panta keine Gnade. Abgesehen davon, dass das öffent- liche Urtheil ihn nicht mit Unrecht als den Urheber der Wirren in gemeinen Landen bezeichnete, verdarb er es vollends durch seine feindlichen Umtriebe an auswärtigen Höfen gegen sein Heimathland, wesshalb. der abgetretene Präsident des ersten Strafgerichts (1572) zu Chur bei dem Bundestag zu lIlanz im Jan. 1573 Klage führte, ‚das er an frömbden orthen die rechtsprecher verschraie und usgon lasse, als ob man den H. v. R. selligen umb unschuld verurtheilt und umbracht habe, mit pytt und begehren, das man innen drohen und die synigen gschwygen wölle‘“‘. — Der Bundestag beschloss, die Planten alles Ernstes aufzu- fordern, sich solcher Reden zu enthalten und ‚‚die lüth ungeschmyzt zu lan‘. Cf£. Protokoll vom 13. Jan. 1573. Mit dem zweiten Revisionstribunal zu Chur hörte die tumultuarische Volksjustiz vorläufig auf, und von den Besseren ersehnte friedliche Zustände kehrten wieder. So unterliess man auch nicht geeignet scheinende Massregeln zur Be- festigung der ruhigen Sachlage zu ergreifen. Wir zählen dahin hauptsächlich die in Verbindung mit den eidgenössischen Boten berathene Abfassung des Dreisiglerbriefes — Cf. 395 Protokoll vom Juli 1573 — so genannt, weil sämmtliche Bünde denselben den 6. Feb. 1574 mit ihren Sigeln be- kräftigten und die Abnahme des Bundesschwures auf dem ganzen Gebiete gemeiner Lande anordneten. Cf. Ardüs. Chronik p. 61. — Den wesentlichen Inhalt des Dreisiglerbriefes bilden die drei bundestägigen Schlussnahmen vom 5—23. Juli 1572: Rechtlicher Austrag entstandener Zerwürfnisse mit Vermei- dung aller Gewaltsmassregeln; Ausübung der Justizpflege von Seite der ordentlichen Gerichte und im Nothfall der einzelnen Bünde oder gemeinen Lande mit Ausschluss aller angemaassten Strafkompetenzen;, streng unpartheiisches Recht mit unerbittlichem Einschreiten gegen Bestechung und Umritt in den Gemeinden. Die Abnahme des Bundesschwures angesichts gefahr- drohender Ereignisse, namentlich umsichgreifender Spal- tungen im Innern, oder nach glücklich vorübergegangener Stürme von Aussenher, war in der Eidgenossenschaft längst üblich gewesen und bereits im vierzehnten Jahrhundert geübt worden: 1393 nach Bürgermeister Schön’s ver- übtem Verrath, und im fünfzehnten Jahrhundert, 1442, vor dem Wiederausbruch des Zürichkrieges. In ähnlichem Sinne fand dann auch die im Jahr vorher vorbereitete Beschwörung der rhätischen Bünde 1574 statt. Wir fassen dieselbe auf als Danksagung gegen die Vorsehung für die Erhaltung der politischen und kirchlichen Freiheit gemeiner Lande in den beiden Drangjahren 1572 u. 1573, und als wirk- . sames Mittel zur Weckung des Bewusstseins der Zusammenge- hörigkeit Aller zu einem politischen Ganzen und zu treuer Pflichterfüllung im Dienste der öffentlichen Wohlfahrt, Die 356 höchst vage Zeitbestimmung in Betreff der Vereinigung der rhätischen Bünde zu einem politischen Gemeinwesen, von unserm (Chronisten auffallend genug ins vierzehnte Jahr- hundert verlegt, mag als Beweis dafür dienen, dass der- selbe ebenso wenig darüber orientirt war als sem Vorgänger Campell, somit der Aelteste unter den Chronisten, der vermuthungsweise 1436 als Conföderationsjahr gemeiner Lande bezeichnet, woraus sich aufs Klarste ergibt, dass Keiner von beiden von der landläufigen Mähr des Väzeroler- bundes etwas gewusst hat. 16. Der Bullenstreit und: die strafgerichtlichen Ver- handlungen waren nicht die einzigen Ursachen, welche den Frieden gemeiner Lande in dem berührten Zeitraum trübten. Im Sommer des Jahres 1572 brach der. von: Ardüser er- wähnte Zwist zwischen Ob- und Unterfontanamerla, oder den beiden Gerichten des Oberengadins, welche durch eine Quelle dieses Namens —- Amselbrunnen — von einander getrennt wurden, aus und versezte nicht blos die beiderseitigen Gerichtsgenossen in fieberhafte Spannung, er hatte mehr- maliges Einschreiten der- Bünde nebst Truppenaufgebote und sogar die Vermittlung der dreizehn Orte der Eidgenossen- schaft zur Folge, und gelangte erst im Jahr 1578 zum Abschluss. Da der Verlauf dieser Angelegenheit bei Ardüser durchweg richtig angegeben ist, so beschränken wir uns hier nur auf. ein paar Bemerkungen in Betreff der Ent- stehung. und Beilegung des Streites. Dieser wurde haupt sächlich durch die Eifersucht der beiden Gemeinden Zutz und Samaden hervorgerufen, von denen erstere nach Ein- führung: der. Reformation in Scanfs 1570, dem langjährigen Sitz eines, bischöflichen Dekanats und Consistorial- oder 357 Ehegerichtes, nun auch die ehegerichtliche Praxis für seinen Blutrichter in Anspruch nahm, wogegen „die Oberen den Unteren‘ diesen Theil der Justizpflege nicht zugestehen wollten und im Jahr 1574, wie Ardüser richtig bemerkt, sogar einen Eidschwur leisteten, dass sie denen von Zutz „khein ghorsam mer thun und ihrem fondlj leben und sterben wellen““. Der damalige Beitag hob dann auch jenen Eid mit der Rrklärung auf, dass derselbe ‚weder jezt noch hinfür in ewigkeit unufheblich und unnachtheiligt sin sölle“. Cf. Landesprotokoll vom Nov. 1574 nebst Protokollen von 1572 —1578, worin jener Span als stereo- typer Artikel erscheint. Der Streit zwischen den beiden Gerichten sollte sodann auf den Rath der beiden anderen Bünde durch ein von dem Gotteshaus zu bestellendes Gericht endgültig beigelegt und nicht auf die Gemeinden ausge- schrieben werden: ‚dann es nit brüchig sy (?), das jede sach sölle vor gmeynden zogen werden, allda ein ouch eyn- faltiger man, welcher syn eigen händel nit regieren kann, syn stym darzuo geben werd und ein mer — Mehrheit — helfen machen‘, Im Jahr 1578 fand sodann der ebenso langwierige als heftige Streit, während dessen nicht weniger als sieben Urtheilssprüche von beiden Parten abwechselnd verworfen worden waren, in dem gerichlichen Entscheid er- wünschten Austrag, wonach dıe Wirthschaft mn der Au, die zugleich als Mittelpunkt zwischen beiden Gerichten ange- sehen wurde, als Lokal für das Ehegericht dienen und der jeweilige Landammann von Zutz als permanenter Vorsitzer desselben functioniren sollte. 17. (p. 57) Schwenkfeld Caspar wurde 1490 zu Ossig in Schlesien geboren und starb 1561 zu Ulm in 358 der Verbannung. Er war dem Reformator Luther als Sektirer verhasst und wurde von ihm unwillig und verächtlich zu- gleich, „Stänkfeld“ gescholten. Freigeist und Schwärmer, sezte er sich über den historischen Glauben des Christenthums hinweg, sprach dem Gründer des neuen Bundes, nach Art der Gmostiker, den materiellen Körper und somit die ge- schichtliche Existenz ab und dichtete ihm einen verklärten Leib und damit ein Scheindasein an. In der Hervorhe- bung der symbolischen Bedeutung und Vergeistigung der Sakramente schritt er bis zur Geringschätzung und Ver- werfung der äusseren Form und Feier derselben fort. Er verhielt sich gleichgültig gegen die Kirchenverfassung und ihre positiven Satzungen, und betonte die noch immer tortlaufende göttliche Inspiration, als deren Träger er vor Allem sich selbst und seine Gesinnungsgenossen ansah und in Festhaltung strenger Sittenzucht, als Haupt einer Congregation von Heiligen sich aufwarf. Die Schwenk- teldianer haben sich besonders in Nordamerika, namentlich in Philadelphia und Maryland bis in unsere Tage erhalten, 18. In der Bezeichnung der eidgenössischen Boten stimmt unser Ohronist, einen einzigen Namen ausgenommen, vollständig mit Sprecher (lib. V. p. 217) und mit dessen Gewährsmann Campell überein und liefert dadurch ein neues Beleg für die Glaubwürdigkeit seiner Berichte. Nach einer Stelle in dem betreffenden Protokoll vom Juli über die damaligen bundestägigen Verhandlungen hatten ge- meine Lande Truppen nach dem Veltlin abgeordnet,. weil sie dem einflussreicheren Theile der Thalleute ebensowenig als der spanisch-mailändischen Regierung trauen und einen Ueberfall von lezterer Seite befürchten mochten. Stimmung und Sachlage leuchten in Erwägung des zum Theil blutig errungenen Sieges der französisch-evangelischen über die spanisch-katholische Partei gar wol ein. In der Angabe der Rüstungen von 13,000 Mann, je 3000 von den drei gemeinen Landen, eine gleiche Quote vom Veltlin, und 1000 von den beiden Grafschaften Bormio und Öleven, trifit Ardüser mit dem Protokoll zusammen. Ueberdies sollten 600 ‚‚hakhen“, zweihundert von jedem Bund, an- geschafft werden. Wer tausend Gulden „wert war‘, — besass — musste nach altherkömmlicher Ordnung mit Wehr und Harnisch auf eigene Kosten sich versehen. (Of. Landesprotokoll vom Nov. 1572. Die Schlussnahme für die Exequirung fiel in das Jahr 1572, und die Ausführung derselben sollte in dem darauf folgenden Jahr bewerkstelligt werden. Das Bündniss mit Frankreich hatte durch die Greuel der St. Barthelemy im August 1572 allerdings bei der protestantischen Bevölkerung in Bünden eine arge Erschüt- terung erfahren, sollte aber nach wenigen Monaten schon, auf gestellte Anfrage der Bundesbehörden, von Seite der Gemeinden mit fünfundvierzig Stimmen und somit durch ein bedeutendes ‚‚Mehr‘‘ erneuert werden. Die Beziehungen zwischen den rhätischen Wortführern und dem damaligen Gesandten Grangier hatten in kurzer Zeit das Gepräge intimen wechselseitigen Wohlwollens angenommen, weshalb der Beitag vom Nov. 1573 sich bewogen fand, „dem Botschafter‘ für angewandte Mühe zur Stillung der Un- ruhen, öffentliche Danksagung und Glückswunsch bei seiner Abreise in die Heimath darzubringen. Wir können vor Abschluss unserer erläuternden 360 Mittheilungen über das an historischem Stoff sehr reiche Jahr 1573 weder uns selbst noch dem Leser die nähere Beleuchtung einer Angelegenheit versagen, welche zwar ehıfach genaunt, aber weder von den rhätischen Chronisten noch Geschichtschreibern näher dargelegt, und selbst in dem betreffenden Protokoll nur bei der nackten Bezeichnung des Gegenstandes belassen worden ist. Wir meinen die ‚„Lusnerartikel“, oder die von Seite des Strafgerichtes zu Tusis aufgestellten Satzungen. Wir entnehmen dieselben einem im Landesarchiv vorfindlichen Heft über das Ergebniss, welches ‚‚die Mehren‘‘ des Zehngerichtenbundes in Betreff jener Artikel geliefert haben. Die Abstimmung fiel in den Monat Oktober 1573 und fand gleichzeitig mit der Erneuerung des Bundesschwures, des ‚‚puntts, khessel und artigkelbrieffis‘‘, d. h. der Urkunde über die Vereinigung der rlätischen Bünde zu einem politischen Gemeinwesen. Den öffentlichen Verordnungen gegen Wauhlumtriebe und Erschleichung von Aemtern infolge von Käuflichkeit oder Bestechung (Kesselei, „‚prattikhen“, romanisch prattias) und der Ilanzer-Bestimmungen über kirchliche Verhältnisse vom Jahr 1526 (vide p. 289 de: einleitenden Abhandlung) statt. Der Bundesschwur in den zehn Gerichten wurde in Anwesenheit zweier Abgeordneten der beiden Bünde: des Landrichters von Sax für den oberen Bund, und des Haupt- manns Rudolf von Schauenstein, damaligen Landammanns zu Fürstenau, für das Gotteshaus geleistet. Das Ergebniss der Abstimmung über dieselben in der Landschaft Davos, welches den 18. Okt. durch den damaligen Landammann im Amt, Meinrad Buol, gesigelt und von dem Landschreiber Fluri ‚Sprecher. unterzeichnet wurde, fiel meist maassgebend 361 für die „Gerichte“ aus, weshalb wir auch die betreffen- den Artikel hauptsächlich im Anschluss an die von dort- her eingegangenen Mehren zusammenstellen, I. Wurde die Annahme von Titeln und Pensionen von Seite der Kronen von Frankreich und anderer Fürsten weltlichen und geistlichen Standes durch „Sunderper- sonen“ — Privatpersonen — aufs Strengste unter- sagt. — Diese Verordnung des Tusnerstrafgerichtes findet in den vorausgegangenen planta’schen Zerwürfnissen ihre Begründung. Davos erklärte dagegen die Auszeichnung von Privaten durch Rang und ökonomische Begünstigungen von Seite des Königs von Frankreich, mit welchen gemeine Lande im Buxde stunden, für zulässig, drang aber darauf „anderer frömbder fürsten und Herren müsig zu gon.“ I. Sollte Niemand „one ratt, gunst, wissen und wil- len gmeyner püntt zu kheinem frömbden fürsten und Herrn ryten noch gon und nüzig machen.“ III. Hatte derjenige, welcher gegenüber einem aus- wärtigen Machthaber, selbstverständlich mit Ausnahme von Frankreich, in Eidespflicht trat, Ausschluss von „retten und thetten“ in den rhätischen Bünden zu gewärtigen. — Diesen beiden Bestimmungen (I. und III) wurde nahezu einstimmig in den zehn Gerichten beigetreten. — Diese drei Artikel sollten für die Folge die Beziehungen der Bundesleute gegenüber dem Auslande, im Sinne der Tus- ner Strafrichter, regeln. ü IV. „Wer nynmal ein ampt oder Comisari Rytt uff rechnig gehept, söll sich dessen benügen lon.“ Die Com- missäre oder Syndikatoren nahmen den Amtleuten im Velt- lin alljährlich im Namen gemeiner Lande Rechnung über 29* 362 ihre Amtsverwaltung ab. Dieser Artikel, welcher die wie- derholte Ernennung eines Einheimischen zum Beamten in den Unterthanenlanden, als unzulässig bezeichnete, strebte die möglichste Verallgemeinerung dieser Würden und der damit verbundenen Emolumente unter den Bundesleuten an, um das Auftauchen einer Beamtenaristokratie im demokra- tischen Interesse möglichst zu hintertreiben. — Klosters ‚‚aus- serschnitz‘‘, das fast durchweg dem Tusnertribunal bei- pflichtete, ertheilte auch dieser Verordnung seine Zustim- mung. Davos, dem die übrigen Gerichte meist beitraten, sprach sich dagegen dahin aus, „denselben artikhel nit zu halten, sunder wenn ein erlicher pundsman eines ampts würdig, und Gmeinj drj pündt Gutt darzu sin — zu sein — Bedunkht, sol da nüt hindern, sunder des vechig sin, ‘ob er vorhin schon empter gehept oder nit, doch dass der kesel Brieff gehalten werde“, d. h. keine Bestechung statt- finde. V, Wurde der Vikari, welcher bis dahin eine Aus- nahme gemacht hatte, pflichtig erklärt, in der Folge gleich allen anderen Amtleuten über seine amtliche Thätigkeit Rechenschaft abzulegen. — Klosters ausser und inner Schnitz gab seine Zustimmung dazu, wogegen Davos mit den an- dern Gerichten sich für Beibehalt des bis anhin eingehal- tenen Verfahrens aussprachen, weil die Hauptverantwortung auf den Landshauptmann als obersten Beamten falle, dessen Stellvertreter der Vikari war. — VI. Drang das Tusnerstrafgericht darauf, in Zukunft sämmtliche Staatsämter, im Veltlin auch den Kanzler und seinen Stellvertreter, die in der Regel Thalleute waren, nicht ausgenommen, durch Bundsleute zu bestellen. — 363 Während fast alle Gerichte sich ebenfalls def erklärten, stimmte Davos für zeitweilige Fortsetzung der hergebrach- ten Uebung, bis man in den Bünden „gelart lütt‘‘“ habe, „die gnugsam befähigt darzu sigen.‘ VII. Sollten die Rechnungskommissäre beeidigt werden und während ihrer amtlichen Verrichtungen nebst freier Zehrung ein Taggeld von zwei Gulden beziehen, eine Be- stimmung, die keinen besondern Wiederspruch hervorrief. VIII. In Festhaltung ihrer demokratischen Tendenzen beantragte die Strafbehörde die Uebertragung der Bese- tzung der Veltlinerämter von dem Bundestag auf die Ge- meinden, wogegen Davos, dem die meisten anderen Gerichte beistimmten, für den alten Usus sich aussprash ‚‚dansunst zu Besorgen, ess wurd mit den Gmeinden zu Besezen, Bluotvergiessen usgeben.“ IX. Wurde die Abschaffung der Beitage, welche den Repräsentanten der Volksjustiz als ein aristokratisches In- stitut erscheinen mochten, beantragt und damit in der That ein Stein des Anstosses berührt, den gar Viele je eher desto lieber beseitigt gesehen hätten. Die Beitag- herren hatten namentlich in der jüngsten planta’schen Cri- minalangelegenheit durch nur zu oflenkundige Begünstigung des Inquisiten, statt der unbefangenen Haltung der Behörde, die befangene Stellung der Partei eingenommen und da- durch den Gegnern zu nicht unbegründeten Beschwerden Veranlassung gegeben. Der Vorort der zehn Gerichte trachtete durch seine Stimmabgabe in dem gegebenen Falle nach der Rolle des Vermittlers und pflichtete dem Straf- gerichte in der Aufhebung des Beitags mit seinen her- kömmlichen Rechten und Obliegenheiten zwar bei, drang 364 dagegen auf Beibehalt desselben im Sinne einer Commis- sion, die „nach gestalt der sach, uss Bruffe Gmeiner Landt‘‘ somit je nach Bedürfniss, im Einverständniss mit den Rä- then und Gemeinden einzuberufen sei. Damit würden die Beitagbeamten in Delegirte des Volks umgewandelt und unter die Controle desselben gestellt worden sein. X. Macht jedem Deputirten — an den Bundestagen — den Vorweis und die strenge Befolgung einer schrift- lichen Instruktion von Seite des ihn abordnenden Gerichtes zur Pflicht, wogegen Davos es bei der herkömmlichen Uebung belassen wollte, wonach „man jeden Erenpoten Muntlich verthrouwen welle und das er alweg abscheydt — schriftlichen Bericht — wass gmeyn Landt bedrifft, mit Bringe.“ XI Verfügte, dass die Theilung der Jahrgelder — Staatseinnahmen von den Militärkapitulationen, Zöllen, Landvogteigebühren — gemeiner Lande, welche bis dahin zu gleichen Theilen nach den Bünden stattgefunden hatte, für die Folge nach der Zahl der Gerichte vorgenommen werden solle. — Weil der Zehngerichtenbund durch die beantragte Aenderung eine bedeutende Einbusse in seinen Einnahmen erlitten hätte, so erklärten sich mit der Land- schaft Davos auch die übrigen Gerichte dagegen. XII. Verordnete, dass die Unterthanen in Rechts- angelegenheiten von den Amtleuten — den rhätischen Be- amten im Veltlin und den beiden Grafschaften Worms und Clefen — und Bundestagen, in dritter nnd höchster In- stanz, noch an die Gemeinden appelliren. durften, wogegen Davos in Fällen, da das erstinstanzliche Urtheil gutge- heissen worden sei, jeden Weiterzug für unstatthaft erklärte, 365 XIII. Sollten die Inhaber eines der sechs höchsten Aemter im Veltlin: der Landshauptmannschaft, des Vika- riats und der vier Podestaterien für die Folgezeit der Pflicht für Unterhalt und Unterricht je eines von den Gerichten zu bezeichnenden Zöglings zu sorgen, entbunden werden. — Mit besserer Würdigung der einschlägigen Bedürfnisse, be- sonders auch für die Verwaltung der italienischen Vogteien, sprach sich Davos. im Interesse der allmäligen Heran- bildung tauglicher Amtspersonen auch gegenüber dieser Verordnung des Tusnerstrafgerichtes zu Gunsten des be- stehenden Herkommens aus. XIV. Warnt mit richtigem Takt, in Erinnerung an die tumultuarischen Vorgänge der jüngsten Vergangenheit „mit fendlj, wer und waflen der gestalt nit mer uf zu sin.‘ — Davos bemerkt hierbei: ‚Lad man bliben wie den der punds brieff uswist und vermag.“ — Als kulturhistorisch beachtenswerthi mag hier aus dem Protokoll vom Novemberbeitag 1573 noch die Bemer- kung einfliessen: Worms war ein Asyl, ‚wohin man umb vill schandlichen stuck fliehen thette.“ Jahrgang 1574. — 19. Auf der Brandstätte von Chur lagen auch die Trümmer der Scalettakirche und des Predigerklosters St. Nikolai. Dasselbe hatte seit 1538 als Lokal einer blühenden Lateinschule gedient, in welcher Pontisella, Lemnius und andere wackere Schulmänner wirk- ten. Laub Schlussnahme des Beitages vom Monat August sollten die betreffenden „Renten und Gülten“, somit die Einnahmen und das Vermögen des Klosters zur Wieder- herstellung der eingeäscherten Gebäulichkeiten verwendet werden. Durch den Brand war nun aber die Schule ob- 366 dachlos geworden und musste infolge der letzten Schlussnahme vollends auch mittellos werden. In ihrer Verlegenheit musste sich die Behörde entschliessen, die Anstalt auf unbestimmte Zeit eingehen zu lassen. Diese Verfügung wollte aber „wysen Lüthen nit gfallen‘‘, gemeine Lande hätten grossen Schaden davon; die Knaben müssten nittlerweile vergessen, was sie gelernt hätten. So sollte sich denn von wackern Männern angespornt, der Beitag wieder ermannen. Er machte den Gemeinden den Vorschlag, dass jedes Hochgericht den Unterhalt eines Zöglings bestreite und fand sich in der Lage, Namens löblicher Stadt Chur ein Darlehen zur De- ckung des Aufbaues der Räumlichkeiten zu St. Nikolai ın Aussicht zu stellen und die Bereitwilligkeit des damaligen Bischofs zu Hof Chur, Beat a Porta, zur unentgeltlichen Abtretung des Bauholzbedarfes aus den Waldungen des Bisthums zu demselben Zweck zu eröffnen. 20. Aus dem Beitagsprotokoll vom 13. bis 18. Juni geht hervor, dass es nicht blos einzelne Individuen, son- dern ganze Banden von Falschmünzern gab, deren mehrere zu Morbegno in Haft geriethen und laut Weisung des Bei- tages gefoltert werden sollten, „damit man der sach uf den grund komme.“ Man erfährt sodann aus den Ver- handlungen derselben Behörde in dem darauf folgenden Juli, dass eine Falschmünzerbande zu Üremia am Üomer- see Unterkunft gefunden hatte. Unter jenen Münzfabri- kanten befanden sich auch Bündner, welche den „gotzhus- stampfer‘‘ (Stempel) sich verschafft und einen Abdruck des- selben angefertigt hatten. Der Beitag wandte sich schrift- lich an Mailand, Genua, Venedig und Wien und drang auf gefängliche Einziehung und Abstrafung der Frevler. 367 Die Güter der straffälligen bündnerischen Angehörigen wur- den mit Sequester belegt und eilf Richter aus jedem Bunde mit der Aburtheilung über dieselben betraut. 21. Es galt der Wiederaufnahme des Kampfes zwi- schen dem Hof und den Hugenotten, oder richtiger: den Guisen und ihren politischen Gegnern. An der Spitze der Ersteren stand, nach dem Fall des Königs Anton von Na- varra, von St. Andre, und Montmorenci, und nach der Er- mordung des. Franz Guise, dessen Sohn Heinrich Guise, unterstützt von Spanien und dem Papst. Häupter der Ge- genpartei waren nach der Meuchelung des Admirals Co- ligni und dem Fall des älteren Cond®, der junge Conde und Franz von Alen;on, Heinrichs II. und der Catharina von Medici jüngster Sohz. Den französischen Thron hatte Heinrich III., gewesener Polenkönig, nach dem Tode seines Bruders Carl IX. (1574) bestiegen. Der Streit endete mit der Aussöhnung Heinrichs III. und Heinrichs von Na- varra, mit der Ermordung des Herzogs von Guise und des letzten Valois auf dem französischen Thron — Heinrichs II. — und der Krönung Heinrichs IV., Gründers der Li- nie der Bourbonen auf dem Thron Hugo Capets. 22. Es betraf eingegangene Beschwerden des Land- vogts von Schwaben, Namens des Herzogs Ferdinand von ‚Oesterreich über die „unterdonen von Razüns und Obersaxen‘', worauf der obere Bund die Zusicherung ertheilte, nach Vorweis „der urbarbrieffen und sigel‘‘ die Angelegenheit zu untersuchen und ‚zu verschaffen, das nach derselben glept und ire DI. bj alen brüchen und fryheitten und gerechtigkeiten bliben möge.“ Der Junibeitag, dessen Ver- handlungen diese Mittheilung entnommen wurde, beeilte sich auch seinerseits, beruhigende Zusagen an den Erz- herzog abgehen zu lassen. 23. Mutten und Stürvis und einige „sonderpersonen“ hatten den Bundesschwur nicht geleistet; jene sollten, wenn sie nicht nachträglich die bezeichneten Beauftragten, Mattli Janett und Ardüser Hans, von denen Jeder eine Krone — 10=16 Gulden — und ebenso viel der Schrei- ber, jeder Weibel dagegen einen Gulden Taggeld erhielt, auf ihre Kosten beriefen und schwüren, in der Folge nicht mehr als Bundesleute angesehen, von der Theilnahme an den Staatsgeldern und der Bekleidung öffentlicher Aemter ausgeschlossen, diese aber bestraft und zur Erf.llung ihrer Pflicht gezwungen werden. Wenn die betreffenden Gerichte nicht strenges Recht an den Strafiälligen übten so sollte von Seite gemeiner Lande unnachsichtlich gegen dieselben eingeschritten werden. Dieses entschlossene Vor- gehen fruchtete; die renitenten Gemeinden krochen zum Kreuz, begehrten die Gesandten und leisteten den Schwer. Cf. das Beitagsprotokoll vom Januar 1574. 24. Dreisiglerbrief. Cf. Note 15 p. 355. 25. König Christian I. von Dänemark. Auf seiner Rückreise aus Italien kam er nach Vicosoprano im Ber- gell und wurde daselbst von Rudolf Fabius von Prevost zum Taufzeugen einer Tochter erbeten, welche den Namen Regine erhielt und die in späteren Jahren mit Jakob Tor- riani von Castelmur vermählt wurde. Cf. Grundriss rhäti- scher Geschichte I. Bd. p. 105. — Wir fügen diesen erläuternden Mittheilungen noch eine Stelle aus dem be- reits berührten beitägigen Protokoll bei, weil dieselbe die Stellung zeichnet, welche die damalige höchste Landes- rn u ee rn 36% behörde gegenüber der Geistlichkeit beider Üonfessionen einnahmen und ein kulturhistorisches Interesse darbietet. Unter dem Titel einer Ordnung für die Predikanten bei- der Religionen, welche im darauffolgenden Jahr von Seite der Gemeinden bestätigt wurde, kommt Folgendes vor: „Infolge etlicher artigkel, die von der Synode auf Tawas uffgricht und gmeiner Landen bschwerlich waren — erkhennt: mit beyden religionspredikanten uff gfallen der gmeynden —- unter Vorbehalt der Genehmigung der Räthe und Ge- meinden — zu verschaffen, das sy weder uff der Kanzel noch anderschwo mit derglichen schweren schmachreden nit stumpfiren — schimpfen — sonder yeder in syner - religion alein das wort gottes predigen, und so yemants darwider handelte, soll von yedem punth ein gricht gsezt werden und sy irem verdienen nach straffen, darmit nit gmeine landt dardurch an nymanden gereyzt werden. Hier- bei sollen sy ouch schuldig syn, alle Jar ein Capitel zu halten und in dasselbige ein oder zwei räthen nemen‘ — Ursprung des an der rhätisch-evangesischen Synode heute noch üblichenund damals für beide Confessionen eingeführ- ten weltlichen Assessorats bei kirchlichen Verhandlungen, — „darum man wisse, was sy in demselben handeln; ouch sich unter einander examiniren und korrigiren — Üensuren — mögen und nit dadurch etwan einer oder mer untaugliche uf die kanzel gestellt werden.“ — Wir heben schliesslich noch aus dem bundestägigen Dezemberprotokoll einen Pas- sus hervor, der uns für die damaligen Verkehrsmittel cha- rakteristisch zu sein scheint: Von Seite der „ratspotten‘ aus dem Rheinwald war Klage geführt worden, dass Ni- kolaus Pellizariı das Berghaus auf dem Splügen käuflich 30 370 an sich gebracht habe, aber keine Wirthschaft halten wolle. Die Tagherren fassten den Beschluss, ihn zu bereden, dass er den Pass offen halte ‚nach altem Bruch in alweg, es sige ale abend die glocke zu lüthen — für allfällig Ver- irrte oder Verunglückte — oder die andern nothwendigen sachen, das er ouch in spiss und trank nottdürftiglich sich verseche und gest zymlich halte, demnach die sömer mit dem alpgelt — für die Weide, welche zur Sommerzeit von den Fuhrleuten oft statt der Stallfütterung benüzt wurde — nit wytter beschwere, dann wie von altersher.“ Zahlte Einer nicht, so war er berechtigt, dessen Hab und Gut zurückzubehalten. Jahrgang 1575. 26. Die Abordnung des Landammann Ardüser Hans, des Vaters unseres Chronisten, an Erzher- zog Ferdinand nach Innsbruck betraf ausschliesslich Inter- essen der acht damals noch unter österreichischer Ober- hoheit beändlichen Gerichte, in deren Namen er auftrat, und wird in den Protokollen gemeiner Lande über diesen Jahrgang nicht erwähnt. Dagegen kommt eine Klage über unfreundliche Behandlung der Gotteshausleute in Unterkal- ven im Vinstgau, von Seite österreichischer Amtleute, un- ter den Verhandlungen des Septemberbeitages 1575 vor, welche emstliche Vorstellungen bei Erzherzog Ferdinand von Oesterreich zur Folge hatte. — (Ueber Calven und dessen Losreissung von gemeinen Landen ertheilt eine bei Senti und Hummel 1860 in Chur erschienene Abhandlung von Prof. Bott näheren Aufschluss). — 27. Findet sich in ein paar beitägigen Sitzungen desselben Monats — Sept. — die einlässliche Darlegung der an dieser Stelle von unserm Chronisten berührten rs Pr; 371 Angelegenheit, deren Verlauf für die Haltung der rhäti- schen Würdenträger und namentlich der Gemeinden gegen- über auswärtigen Machthabern beachtet zu werden verdient. Ritter Alexander Verra, Gesandter des Herzogs von Flo- renz, auf dessen Betreiben zwei Edelleute, welche eines Attentats auf das Leben des Letzteren beschuldigt wurden, zu Morbegno verhaftet worden waren, stellte das Ansuchen um Auslieferung derselben, damit sie mit Ändern konfron- tirt werden könnten. Gleichzeitig kamen die Anwälte der Gefangenen um die gerichtliche Aburtheilung derselben am Orte ihrer Verhaftnahme, und der Podestat von Morbegno bei der Bundesbehörde mit der Bitte ein, dass man ihm nicht in sein Amt greifen möge. Auf berührte Vorstellungen hin liess der Beitag dem florentinischen Gesandten die Wahl, über die obschwebende Frage die Meinungsäusserung der Gemeinden auf Kosten seines Herın einzuholen, oder den Entscheid über die Ge- fangenen durch ein rhätisches Gericht treffen zu lassen. Verra legte den Hauptwerth auf die Auslieferung der De- linquenten und bat um eine Monatsfrist zur Einvernahme der Entschliessung seines Herrn in Betreff der von bündne- rischer Seite gestellten Alternative. Der Gesandte von Florenz stellte das Anerbieten, 10,000 Kronen als Pfand dafür hinterlegen zu wollen, dass er durch seine Vermittlung beim Cardinal Bessa die Auslieferung ‚der fenli, so zu Senna‘‘ — Siena — ver- loren gegangen, durchsetzen werde, wenn der Beitag „ime die gfangenen zwo vereren d. h’ überlassen welle.‘“ Nicht entsprechenden Falles „wölle er nit alein die 10,000 Kro- nen sondern ouch di gfangenen wid (wieder) überantwurten.‘‘ 372 Der Beitag wagte ohne Einvernahme des Souveräns nicht, einen Entscheid in dieser Angelegenheit zu treffen und legte den Gemeinden in herkömmlicher Weise den Sachverhalt vor, worauf ‚‚uff zsemmen tragen der Gmeyndenstymenn ein wytt und schier einhellig Mehren‘ des Inhalts sich ergab, „das gmeynen Landen nit gepüren welle, solche gfangene zu überantwurten, sonder das der Podestat zu Morbegno unverzogentlich nach lut der statuten mit rath des Vikars rechtiglich wider sy — die Gefangenen — procediren sölle, doch sover des Herzogs von Florenzen anwäld etwas prozessen wider sy ufzulegen begerten, das mögen sy ouch thun.“ Da die Verhaftung auf Instanz des Herzogs durch seinen Gesandten stattgefunden hatte, so sollten die für den Unterhalt der Gefangenen ergangenen Unkosten von dem Herzog, und hundertundfünfunddreissig Kronen für die bei- tägige Sitzung in dieser Angelegenheit von den beiden inhaftirten Edelleuten bestritten werden. .Den Ausgang der Sache erfährt man nicht. Als Belege für das patriarchalische Hineinregieren in Privatverhältnisse durch die damaligen rhätischen Be- hörden theilen wir aus den Januar- und Septemberproto- kollen desselben Jahres 1575 noch folgende Data mit: Zwei Säumer, Brisott und Gabriel, die hundert Rosse auf- gekauft und deu Transport sämmtlicher Kaufmannsgüter „Sunderpersonen und gmeynen landen‘‘ zum Nachtheil an sich gerissen hatten, wurden „uff Curerkilbj vor gmeyne dry pünth‘“ geladen und der Beschluss gefasst, dass ein Säumer bei „200 A“ d.h. Kronen Strafe nicht mehr als vierzchn Rosse halten dürfe. Wirthe sollten von den 373 Gerichtsobrigkeiten aufgefordert werden „da wyn und brott zymlich“ d. h. wohlfeil seien, mit der Zehrung abzuschla- gen; Schmiede durften für ein Rosseisen nicht mehr als sieben Kreuzer rechnen. DBriefboten, die verhältnissmässig am besten besoldet wurden, bezogen in der Regel einen Gulden täglich, Jahrgang 1576. In Betreff dieses von dem Chro- nisten eher karg bedachten Jahrganges schalten wir zum Theil im Anschluss an die von Ardüser gemachten An- deutungen aus ein paar Beitags- und Gotteshausprotokollen zunächst einige für die dynastische Begehrlichkeit des habsburgischen Erzhauses und die biedere bundesgenössi- sche Denkart gemeiner Lande bezeichnende Thatsachen ein: So sprach der Erzherzog Ferdinand im Unterengadin Grund und Boden von Martinsbruck bis Pontalt mit der niederen und hohen Gerichtsbarkeit, „Wildpan“ und andere Rega- lien an, ‚verweigerte den Thalbewohnern, als seinen Un- terthanen, für die Folge die den Eidgenossen bewilligten Zollbegünstigungen, verlangte, dass der jeweilige Lehensinha- ber von Rhäzüns zu allen „rhätten und thetten“ zugelassen werde und stellte, im Falle der Nichtanerkennung der be- rührten Ansprachen von Seite gemeiner Lande, auf den endgültigen Spruch des Bischofs von Constanz ab. - Da die nach Innsbruck abgeordnete Gesandtschaft, deren auch der Chronist gedenkt, Nichts auszurichten vermochte, erliess der Maibeitag die Aufforderung an die Gemein- den, über die einer künftigen Abordnung zu ertheilen- den Verhaltungsmassregeln einzuberichten. Darauf fand sich eine Deputation aus dem Unterengadin bei den Juni- sıtzungen des Beitags ein und liess sich dahin vernehmen, % 374 dass die erzherzoglichen Ansprüche weder in der Erbeini- gung, noch in anderen Verträgen begründet seien, weshalb die dortigen Thalbewohner sich weder „in rechtsprüchen noch one recht“, weder gerichtlich noch gütlich ‚nit in- lassen,‘‘ dagegen bereit seien, „ob in der erbeynung und verträgen etwas missverstanden were, mit glichen Insatz — mit gleichmässiger Vertretung —- uff Comissari zu be- geben“ d. h. auf einen schiedrichterlichen Entscheid es ankommen zu lassen. Die Abgeordneten frugen sodann Namens der Thalschaften an, ob sie sich, falls der Fürst seine unbegründeten Forderungen geltend machen wollte, auf den Schutz gemeiner Lande verlassen könnten, und erhielten die Zusicherung, „so sy dem punttsbrieff und der erbey- nung gmess handeln, ouch gricht und recht, wellen geben, so werde man sy als gethreu punttsgenossen hellfen schü- tzen und schyrmen vor wytterm gwalt.‘“ — Diesen Mittheilungen fügen wir noch einige, wie uns scheint, bemerkenswerthe Thatsachen aus den einschlägigen Protokollen dieses Jahrganges bei: a. Nach geschehener Erhöhung des Gehalts für den Landvogt von Maienfeld, weil sonst „khein stattlich, fürnem mann diesem ampt nachstelle!““ betrug derselbe 300 Gulden! b. Wurde Joh. Jak. Muralt von Zürich „zum Leibarzt“ der drei Bünde ernannt und „‚‚ime‘“ ein Gehalt von je zehn, im Ganzen somit dreissig Kronen oder achtundvierzig Gulden jährlich ausgesetzt. c. Der Zollpächter Pestalutz zu Cleven entrich- tete für Ueberlassung der Mauth daselbst einen Jahres- betrag von sechszehnhundert Gulden an gemeine Lande, d. Laut „Abscheyd“ des Gotteshausbundestages vom 21. Okt. 1576 wurde dem Ammann von Zutz, wo eine Vieh- krankheit, aller Wahrscheinlichkeit nach die Maul- und Klauenseuche grassirte, auf gestelltes Begehren erlaubt, das Vieh beliebig durch gesunde Gemeinden zu treiben und „menigklichs zu verkouffen‘‘, wenn die kranken Thiere vor- her durch das Wasser getrieben und abgewaschen worden seien. Ein überaus einfaches Procedere ! Jahrgang 1577. — 28. Protokoll des Juni- beitages. Die bei Ardüser aufgeführten Abgeordneten an die Republik Venedig kommen auch in dem berührten Protokoll vor. Die Absendung geschah auf Wunsch und Kosten des Kaufmanns Lorenz Lumaga von Plurs, welcher nicht lange vorher von den Satelliten der Inquisition daselbst eingekerkert und nur infolge eingetretener Vermittlung des französischen Gesandten, gegen Verabfolgung ansehnlicher Geldopfer, wieder auf freien Fuss gesetz worden war. Er hatte sich mit der Bitte an den Beitag gewendet ‚‚das gmeyne drj pünnth ein insechen thüyend, damit di unserna irer hab und freyheitt sicher passiren mögend, ouch iren lib unnd gutt onnantastettbljben.“ Der Beitag kam dann auch in Betreff der Wahl der Gesandten den geäusserten Wünschen Lumagas nach. Diese Angaben mögen, wie sie die Data Ardüsers ergänzen, zugleich auch als neuer Beleg für die Authentizität seiner Aufzeichnungen dienen. Die Bemühungen des französischen Gesandten wurden durch eine Zuschrift des Gotteshauses im September gleichen Jahres bestens verdankt. Wir schliessen hieran noch ein paar Thatsachen aus den Juni- und ÖOktoberprotokollen des bündnerischen Bei- tags gleichen Jahres. Daraus erfährt man, dass die Evan- gelischen in Bergün damals sechsunddreissig Haushaltungen 370 zählten, einen eigenen ‚‚predikanten‘‘ ansteliten, Antheil an dortigen Pfrundeinkünften zur Besoldung desselben erhiel- ten und ihren Gottesdienst in der Kirche abhalten durften, aber die Feier des katholischen Cultus, zu dem damals noch die Mehrheit der Dorfbevölkerung sich bekannte, vor- angehen lassen mussten. — Bemerkenswerth erscheint so- dann auch die Angabe, dass der ehemalige Domdekan Conrad Planta um Begnadigung bei dem Beitag anhielt, damit er ins Land zurückkehren ‚und sin erlangte pfründt zu Bastell — Paspels (?) — dester bass geniessen möge‘ — und von der Behörde den Bescheid erhielt, dass ‚‚man imme noch diesmols nit begnaden khönne.““ Dagegen sprach der Beitag die Bereitwilligkeit aus, das gestellte Gesuch auf seime Kosten auf die Gemeinden zu gutfinden- der Erledigung auszuschreiben. Jahrgang 1578. — 29. In dem Beitagsprotokoll vom Monat Februar d. J. ist ein nach unserm Dafürhalten interessanter Aufschluss über die Beziehungen der Land- schaft Schams zu dem Bisthum Chur enthalten. Dieses spätere Gericht des granen Bundes war in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts an das Haus Vatz ge- kommen, ging nachdem dasselbe unter Donat von Vatz um das Jahr 1330 in männlicher Linie erlosch, durch Heirath an die Grafen von Werdenberg über und wurde mit Obervatz durch einen Dynasten dieses Geschlechtes, Georg, im Jahr 1456 für die Kaufsumme von Gulden 3600 unter dem Bischof Leonhard an das Bisthum und Domkapitel abgetreten. Diese Cession lag in den da- maligen Verhältnissen und findet namentlich in der Auf- lebnung der Bevölkerung „gegen das Haus Werdenberg Si Bra Pe ihre Begründung. Die weitere Angabe in Sprechers Chronik L.6 p. 267, der wir das eben Mitgetheilte entnehmen, dass die Schamser schon zwei Jahre darauf sich für fl. 3200 vom Hof Chur abgelöst hätten, erscheint dage- gen schon an sich wenig wahrscheinlich und dürfte vol- lends durch nachfolgende Stelle aus dem oben angezoge- nen Protokoll als irrig en.kräftet werden. Nach derselben stellte A. Donat Prevost, Namens der Landschaft Schams, an den bündnerischen Beitag das Ansuchen, „das min Herr von Cur — der Bischof — innen — den Schamsern — ein briefl, so sy — bischöfl. Gnaden — von Crist Jör- gen aberkguft — Hinweisung auf die käufliche Abtretung des Gerichtes an das Bisthum durch Grafen Georg von Werdenberg — heruss gebe, oder man solle innen von Schamss ein recht von gmeynen dry pünnthen gegen ir fürst]. gnaden setzen, druff ir gd. anwält anwurten unnd ver- zug begerttend bis Curerkilbj, so könne alsdann ir fr. gd. — fürstl.che Gnaden -— selbig —- Bischof Beat residirte laut Protokoll schon damals nicht mehr auf Pfalz Chur und konnte sich, trotz an ihn erlassener Aufforderung zur Rückkehr, nicht entschliessen, seine Residenz wieder zu be- ziehen — die betreffenden Dokumente „mit sampt den schlüssel zum gwelb, darin sy ligen, übergeben.“ Das Ar- chiv der Landschaft lag somit noch in bischöflichen Hän- den. Der Beitag fasste nun laut Protokollangabe den Be- schluss, dem Vertreter des Gerichts Schams, A. Donat Pre- vost zu erklären, ‚er sölle bis dahin das best thun und dieweil soll mit fr. gd. — fürstl. Gnaden — verschaft werden, das ein insechen bschiecht.‘‘ An einem Gottes- haustag im Monat November desselben Jahres 1578 beschwerte 30* sich Schams wieder über Vorenthaltung der Landesschrif- ten von Seite des Bischofs und drohte gegen denselben „ins recht zu tretten‘“, liess sich aber durch den oberen Bund bestimmen, bis auf den nächsten Bundestag zuzu- warten und ‚‚sover die sach bis dahin nitt erorterett und ab- gleyt sige, mit dem gordneten recht für zu faren.“ Die angeführten Data werden doch wohl die Voraussetzung, dass der Loskauf der Landschaft Schams vom Bisthum in den siebenziger Jahren des sechszehnten Jahrhunderts stattgefunden haben müsse, hinlänglich rechtfertigen. Hier- nach dürfte denn auch die vom Chronisten Sprecher ent- lehnte Angabe in den rhätischen Geschichtsbüchern zu be- richten sein. 30. Vergicht, von ja, verjähen d. h. bestätigen, bezeichnet ein Geständniss, welches Inquisiten in einem amt- lichen Verhör ablegen. Ottmar Stör stammte aus Bischofs- zell im Thurgau und stand damals an der Spitze einer Mordbrennerbande, welehe Allem nach die Einäscherung der andern Hälfte der Stadt Chur gegen das untere Thor, — der obere Theil war 1574 von den Flammen verzehrt worden — im Jahr 1576 herbeigeführt hatte. Ruchloses Gesindel, das unter verruchten Häuptern korporationsmässig organisirt war, zu grauenvollen Gerüchten Veranlassung gab und die Gemüther in Angst und Unruhe versetzte, fand sich nicht blos in gemeinen Landen, sondern auch in der Eid- genossenschaft und in den Nachbarstaaten. Dieses verbre- cherische Treiben hatte in der allgemeinen Theurung, der Noth und in den Verwüstungen des Krieges, namentlich in Frankreich, seinen Grund. Die Nachwirkungen der Bartholomäusnacht und die Wiederaufnahme des fluchbela- N N" 379 denen Kampfes zwischen den Hugenotten und der Hof- partei, die von Spanien und dem römischen Stuhl unter- stützt, den Plan der Ausrottung der Evangelischen offen zur Schau trug, riefen in den rhätischen Bünden und in der Eidgenossenschaft, besonders auch wegen der beiderseitigen Militärkapiiulationen mit der tıanzösischen Krone, konfes- sionelle Erbitterung hervor, welche in thätiger Parteinahme für die Glaubensverwandten des Nachbarlandes stetsfort Nahrung fand.‘ Es erscheint deshalb als ein pariotisches Vorgehen, dass gleichzeitig in Bünden und in der Schweiz, wenn freilich nur mit vorübergehendem Erfolg, das soge- nannte Reislaufen von Seite der Oberbehörden aufs Strengste untersagt wurde. Der im Febr. 1578 versammelte Beitag gemeiner Lande bedrohte die Zuwiderhandelnden mit dem Verlus „von lib, eer und guot‘“ nebst Nachsendung ‚von wib und kind‘‘ und bestellte sofort ein Gericht aus neun Mitglie- dern, drei von jedem Bund, zum rücksichtslosen Einschrei- ten gegen Straflällige. Jahrgang 1579. — 31. Die Landesprotokolle weisen eine Lücke, infolge deren das Jahr 1580 ganz fehlt und über die öffentlichen Verhandlungen von 1579 und 1581 nur Bruchstücke vorliegen. Somit fängt die Quelle, aus der wir bisher das doch wohl zweifellos zuverlässigste und werthvollste Material zur Controlirung und Ergänzung un- seres Autors schöpften, leider urplötzlich an, spärlicher zu fliessen und zu versiegen. In Angelegenheiten der italienischen Vogteien bieten indess die beiden zum Oefteren angezoge- nen Xistoriker aus dem Veltliin um so willkommenere Aus- hülie, als Ardüser in Betreff der Vorgänge in den Vog- 580 teien in jener Zeit im Wesentlichen mit ihnen überein- stimmt. Die kirchliche Reaktion lag nicht blos in den Bestrebungen des Cardinalerzbischofs von Mailand, sondern nicht minder auch im Sinne eines grossen Theiles der Thal- bevölkerung selbst. Wiederherstellung der ehemaligen Diö- zesanbefugnisse des Bischofs von Como, unbeschränkte Zu- lassung auswärtiger Geistlicher in den katholischen Kir- chendienst, Verdrängung der Predikanten und allmälige Be- seitigung des Protestantismus lm Addathal waren das Ziel, dem der römische Clerus und seine Gesinnungsgenossen zu- steuerten. ‚Sie geriethen aber dabei in Conflikt mit der Strenge der Gesetze und der Wachsamkeit der rhätischen Behörden, die zur Aufrechthaltung derselben verpflichtet waren. Wie Quadrio (Dissert. II. p. 59) und Romegiallı (Stor. della Valtellina, Vol. I. lib. 9 p. 106) berühren, beschloss Papst Gregor XIN, Pius V. Nachfolger, durch Ab- sendung eines Nuntius in der Person des Bischofs von Vercelli, Bonomi, als Visitator nach dem Veltlin, selbst Hand an das Werk der kirchlichen Restauration in jener Thalschaft zulegen. Das Vorgeben einer Badfahrt dieses Präla- ten nach den Heilquellen von Bormio sollte das Vorhaben ver- decken. Der Bundestag mochte aber gleich von vorne- herein die Schritte Bonomis misstrauisch verfolgen, benahm sich indess klug und befahl dem damaligen Landshanpt- mann, Johann Travers, dem kirchlichen Würdenträger in Erreichung allfälliger sanitarischer Zwecke möglichst för- derlich zu sein, aber gegen Uebergriffe desselben in kirch- liche Angelegenheiten um so unerbittlicher einzuschreiten, als Amtsverleizung im gogebenen Fall die Strafe des ra. 381 Hochverrathes nach sich ziehen würde. Man hegte bünd- nerischerseits die bestimmteste Voraussetzung, dass der, gemeinen Landen feindliche Clerus mit dem Plan umgehe, die italienischen Vogteien unter spanische Botmässigkeit zurückzuführen und war deshalb auf seiner Hut. Der päpstliche Abgeordnete musste sich auf seiner Reise nach Bormio mit der Mahnung an die Gläubigen zur Treue gegen- über der Kirche begnügen, sah sich bei seiner Rück- kehr infolge der Einschüchterung der katholischen Bevöl- kerung durch die Drohungen der Amtleute ausser Fall, zu Morbegno die beabsichtigte Firmung vorzunehmen, und kehrte unverrichteter Dinge in seine bischöfliche Pfalz zu- rück. Der Mitwirkung des spanischen Statthalters zu Mailand, der Bemühungen der Boten der katholischen Orte im Sinne des römischen Stuhles und des Erzbischofs von Mailand, und der Reise des letzteren nach Hof Chur ge- denken die beiden Veltlinergeschichtschreiber ebensowenig als die rhätischen Chronisten; wir haben aber keinen Grund, an den Angaben Ardüsers zu zweifeln, da die Berichter- stattung desselben ber bündnerische Angelegenheiten sich bisher als wahrheitsgetreu erwiesen hat. 32. Ci. Ardüsers Biographien p. 54. „Seiner Mäs- sigkeit und guten Sitten halber ist er zu einem grossen alter kommen und hat sin vermögen und richtumb stattlich gemehret.‘“ Er hatte durch testamentarische Verfügung, laut Landesprotokoll 1577 im September seinen Bruder Franz von Hohenbalken zu seinem Nachfolger in der Herr- schaft Haldenstein bestimmt. Jahrgang 1580. — 33. In diesem Zeitraum wur- den die rhätischen Bünde hauptsächlich durch konfessisnelle 383 Angelegenheiten, namentlich in den italienischen Vogteien, in Anspruch genommen. Der Hass zwischen den beiden kirchlichen Parteien wurde stets wieder wachgerufen und genährt, besonders von Mailand her, zu dem Zwecke po- litischer und religiöser Knechtung. Der jeweilige spani- sche Statthalter daselbst behielt als eine keineswegs unter- geordnete Aufgabe, die Wiedereroberung des Veltlins und beider dazu gehörigen Grafschaften Worms. und Clefen im Auge, und der damalige Erzbischof Borromeo strebte mit allen Mitteln, welche Ueberredung und rohe Gewalı ihm nahe legten, dem Ziele katholischer Glaubeaseinheit und somit gänzlicher Ausrottung der Ketzerei in jenen Gegen- den zu. Damit hätte aber auch die überwiegend akatho- lische Regierung der drei Bünde in den Vogteien fallen müssen. Somit arbeiteten der Gouverneur und der Eız- bischof von Mailand einander in die Hände und wurden mächtige Verbündete, welche gemeinen Landen steis böses Spiel zu bereiten bemüht waren. So unternahm dann auch der Cardinal Borromeo eine Kirchenvisitation in der Diözese Brescia und gelangte von dort aus durch das Thal Camonica nach Caprica in der Podestaterie Teglio im Veltlin und erschien in Tirano, wo er von dem Jubel und den Ehrfurchtsbezeugungen einer grossen Menge Volkes empfangen wurde. Er eıilte so- gleich in den Prachttempel der heiligen Jungfrau in un- mittelbarer Nähe des Fleckens und brachte einen grossen Theil der Nacht im Gebet knieend zu. Er predigte am folgenden Morgen über die Grunddogmen des katholischen Glaubens und ward von den angesehendsten Männern Ti- vauos in seiner Herberge begrüssi. Den ihm angekündigten 383 : Besuch des rhätischen Podestaten daselbst lehnte er ab, weil derselbe ein Protestant war, eine Thatsache, welche tomegjalli mit der unbegrenzten Leutseligkeit — immensa caritä — und dem apostolischen Eifer des Mannes nicht zusammenreimen kann... Carl Borrömeo speiste bei Ber- nardo Lambertenghi und kehrte ins Brescianische zurück. Cf. Romegialli Vol. II p. 107. 34. C£. 1577 Note 97. Jener Thomas Zeuth, der als Hauptreformator der Gemeinde Bergün anzusehen ist, wie der Grundriss der Geschichte Gmeiner drey Bündten Lande, II. Theil p. 34 nach Campell berichtet, war, frü- her Gerichtsschreiber und Landammann gewesen und liess sich, nach dem bekannten Vorgange des Staatsmannes Jo- hann Travers zu Zutz, nach abgelestem Examen in den Schooss der rhätischen Synode aufnehmen und wurde Pfar- rer seiner Heimathgemeinde. 35. Calais an der Meerenge dieses Namens, welche Fngland und Frankreich von einander scheidet. 36. Dieser Thatsache wird unseres Wissens nirgends sonst Erwähnung gethan, weshalb die Mittheilung Ardüsers zur Kennzeichnung der Zeit nur willkommen sein kann, — Jahrgang 1581. — 37. Als kulturhistorisch be- merkenswerth mag aus dem hieher gehörigen beitägigen Protokoll vom 29. Mai folgende Mittheilung Platz greifen: Wegen beharrlicher Weigerung der Gemeinde Sondel ‚einen Eerlichen‘“‘ Münsterthaler zu beerdigen und bewiesener Re- nitenz gegenüber mehrmaligen Vorladungen von Seite des Bundestages gemeiner drei Bünde, wurde dieselbe mit einer Strafe von 400 Kronen an den Fiskus und 200 Kronen zur Honorirung der Commissarien belegt und im Falle 384 verzögerter Einzahlung der Busse mit Einschreiten durch ein besonderes Gericht bedroht und verordnet ‚dass sy von beiden Religionen die abgstorbenen one verhinderung be- grabinndt.‘“ Den 9. Februar des Jahres 1582 kam diese Angelegenheit wegen Ausserachtsetzung der Mahnungen der Commissarien zu gerichtlichem Austrag: ‚Gmeynd“ und Einzelne wurden zwar der „sach halber in glimpf und Eeren‘‘ belassen, jedoch pflichtig erklärt, die ergangenen Gerichtskosten zu decken, und die Rädelsführer überdies noch von dem Podestaten von Tirano nach Verdienen bestraft. Von Wichtigkeit in Betreff der Stellung, welche die rhätischen Bünde gegenüber dem Churerbisthum und dem geistlichen Haupte desselben einnahmen, erscheint sodann eine andere Angabe desselben Protokolls, wonach der da- malige Domkantor Peter Rascher erst dann auf den bi- schöflichen Stuhl erhoben wurde, als er die bekannten sechs Artikel der Wahlkapitulation (p. 289) beschworen und die Einwilligung der Gemeinden in den Rücktritt des Beatus a Porta und in die Eınennung eines neuen Bischofs er- langt hatte. — Für die arge Heimsuchung der rhätischen Lande durch die Pest, wovon der Chronist redet, spricht sodann ein Beschluss, welchen der Beitag den 22. November glei- chen Jahres 1581 zu fassen genöthigt wurde. Die Velt- liner trugen nämlich Bedenken, die bündnerischen Säumer trotz des Vorweises von sogenannten Gesundheitsboletten in die Wirthshäuser aufzunehmen und bei Weinkäufen in die Keller einzulassen. Um die mit einer in dieser Hin- sicht zu weit gehenden Aengstlichkeit der italienischen 385 Vogteien verbundene Störung des öffentlichen Verkehrs zu vermeiden, forderte der Beitag infolge seiner Schlussnahme vom 22. November die Amtleute im Veltlin auf, dafür zu sorgen, dass die Säumer, welche sich ausweisen können, gesunden Ortschaften anzugehören, ‚umb ir gelt spyss und trannkh in den Wirthshüsseren‘‘ erhalten und in die Keller gelassen werden ‚„unnd das man wie vormolen handlen und wandlen mög.‘ Das im Bunde mit der fnquisition in Italien aufge- kommene Spähersystem veranlasste häufig Sequester auf Kaufmannswaaren und hatte deshalb bittere Klagen und Drohungen mit Repressalien namentlich im Verkehr mit Mailand und Venedig zur Folge. Die zweibeinige Hetze des heiligen Offictums spürte vorzugsweise nach ketzerischen Schriften und nahm dem damaligen berühmten Kaufmann Lorenz Lumaga von Plurs auf einmal acht Ballen Bücher zu Como weg. Auf erhobenes Ansuchen um amtliche Ver- mittlung bei dem spanischen Statthalter in Mailand, stellte ihm der Beitag den Erlass einer schriftlichen Empfehlung oder die Abordnung eines Gesandten, Letzteres selbstver- ständlich auf seine Kosten, in Aussicht. Cf. Beitagspro- tokoll vom 29. Mai. Von der strammen Disciplin, die das damalige drei- köpfige Administrativkollegium gemeiner Bünde sich selbst auferlegte, zeugt sodann die Verordnung, wonach der je- weilige Bürgermeister von Chur gehalten war, zehn bis vierzehn Tage vorher den Häuptern den Zeitpunkt zu be- zeichnen, an welchem jedes derselben sich in der Herberge einzufinden habe, Verspä:ungen mit einer halben Krone Busse belegt -und die Anwesenden ohne die Ankunft des 31 386 fehlenden Collegen abzuwarten, in den Verhandlungen „für- zufahren‘‘ angewiesen wurden. Cf. Das beitägige Protokoll vom 1. Juni. Derselbe Beitäg ertheilte dem Peter Korn aus dem Bergell auf sein Gesuch ‚‚einen saltzbrunnen, so in Ma- lenne im Veltlin soll erfunden sein, in gesellschaft ettlicher frömbder zu erbuwen,‘“ den Bescheid, ‚‚imme sömlichs zu vergunnen, doch sofern durch Gottes gnad die sach glück- lich fürgang haben wurde, söllenndt sy alle zyth mit rath gmeiner 3 pünth handlen, ‚es seige in kouff dess saltz oder ouch in messung des holtz und anders, so von nöt- ten sein würdt.‘“ 38. PBekamtlich die Kapelle von Zitail, welche von sonniger Anhöhe ob dem Dorfe Salux ins Thal hernieder- schaut und alljährlich Schaaren andächtiger Pilger in feier- licher Prozession zu sich'nach der Stätte des Heils empor lockt, zum Beweise dafür, dass die so vielfach veiketzerte Aufklärung des neunzehnten Jahrhunderts da und dort in naiver Gläubigkeit selbst unsern Chronisten überbietet, der in dieser Richtung wahrlich eme seltene Leistungsfähigkeit an den Tag legt. Jahrgang 1582. — 39. Cf. Das Jüniprotokoll des Beitags. Das Hülfsgesuch der Republik Bern zu Gunsten ihrer Bundesgenossen in Genf im Kampfe mit den meuchleri- schen Nachstellungen und den Froberungsgelüsten des Her- zogs von Savoyen. bildete den Hauptgegenstand der amt- lichen Verhandlungen im Schoosse der rhätischen Gemein- den und Bundesbehörden. Es zeugt von dem "bewährten Staatsmännischen Takt der Bemermagistrate, dass sie ihre vn Be a BIER DT a EN EN ur, f ANTANT a ; Zuschrift „was massen der Herzog zu Saphoi in kriegsrü- stung stande ufden Grenzen der Statt Gennff mund im fal der not ires rathss, Hilfs und beistandts begerenndt,‘‘ durch Vermittlung des oberen Bundes an die beiden anderen, de- ven Hülfsbereitwilligkeit zweifellos war, gelangen liessen und durch diese diplomatische Auszeichnung dessen allfäl- lige konfessionelle Abneigung gegen die bedrohte Stadt Calvins von vornherein entwaffneten. Mit derselben staats- klugen Zuvorkommenheit ertheilte der Beitag gleich darauf dem Landrichter des oberen Bundes den Aufirag, das Schreiben Berns von sich aus mit der Erklärung zu be- antworten, man werde das gestellte Begehren den Gemein- den sofort „zur Vernehmlassung“ unterbreiten. Aus den mit aufiallender Beschleunigung den 21. Juni eingegangenen Mehren ergab sich die einhellige Ent- schlossenheit, „so den Herren von Bern oder iren under- thonen was kriegss zustünde, innen mitt Iyb, guot und bluott zuzuziechen und nitt von innen zu ston, doch so ‚fern gmeine pündt nitt selbs angfochten wurdendt‘‘. Gestüzt auf das erfreuliche Ergebniss der Volksabstimmung machte der Beitag alle diejenigen, welche „one Hüsser 1000 Gul- den rych sind‘ die Anschafung, eines Harmisches neben der herkömmlichen Ausrüstung und der jüngeren Mann- schaft, die das vierzehnte Altersjahr hinter sich hatte, die Bewaffnung mit „seitenweer, spiess oder hallenbartte‘‘ unter Androhung unnachsichtlicher Busse im nichtentsprechenden Falle, zur Pflicht. Der „Auszug“ der drei Bünde wurde auf 9000 Mann angesetzt, eine inner drei Wochen auf dem ganzen Gebiete gemeiner Lande abzuhaltende Muste- zung der milizpflichtigen Mannschaft augeorduei und jeden 388 Bund bei Busse zur Beschaffung der statutarisch gefor- derten Schutz- und Angrifiswaffen angehalten. Die Muste- rung erstreckte sich über die Grenzen herrschender Lande hinaus und traf auch das Veltlin, welches zur Aushebung und Waffnung von dreitausend Mann sich anschicken musste. Man legte namentlich auf das Ausrücken der „Hacken- schützen“ in den Vogteien grosses Gewicht, drang auf kriegfertige Zurüstung des Geschützes zu Chur, im Bergell und Puschlav, bestimmte die Stärke jedes „fähnli“ zu drei- hundert Mann und veranlasste die Wahl von drei Bundesobersten, wozu Landrichter Sebastian von Castelberg für den obern Bund, Landvogt Dietegen von Salis für das Gotteshaus und Landammann Fluri von Sprecher für die Gerichte auserkohren wurde. Da die Regierung von Bern brieflich die Besorgniss äusserte, dass die fünf Orte einen „Auszug‘‘ zu Gunsten des Herzogs von Savoyen beabsichtigten und die Mitwirkung der rhätischen Bünde zur Verhinde- rung desselben nachsuchte, so fasste der Bundestag den Beschluss in einer Zuschrift an die „nächsten suntag‘‘ zu Baden zusammentretende Tagsatzung ein Abmahnungs- schreiben in berührtem Sinne abgehen zu lassen. — 40. Ci. J. Bott. Die Einführung des neuen Ka- lenders in Graubünden. Leipzig bei Engelmann 1863. — Die Annahme der verbesserten Zeitrechnung erfolgte im Schoosse des katholischen Theils der bündnerischen Be- völkerung gleich nach der Bekanntmachung und unter An- drohung von Kirchenstrafen in nicht entsprechendem Fall, befohlenen Einführung derselben, durch den Papst Gregor XII; sie stiess dagegen protestantischerseits auf einen entschiedenen Widerstand, der in der Abneigung gegen: 389 den Papst als Urheber des neuen Kalenders und in der ‚Macht der Gewohnheit, welche die Gegner an den soge- nannten alten Styl gefesselt hielt, seinen Grund hatte. Während die gregorianische Zeitrechnung in andern Län- dern und in der Schweiz zum Theil schon im siebenzehn- ten und dann durchweg im achtzehnten Jahrhundert Ein- gang fand, gelangte dieselbe in Bünden, nach vorausge- gangenem, zum Theil sehr heftigem Kampfe, erst im Jahr 1811 infolge einer, durch angedrohte Zwangsmassregeln unterstützten Schlussnahme der Regierung, über die julia- nische und damit das christliche Kirchenhaupt über den heidnischen Cäsar zum Siege, Der Misoxer erwähnt zwar bereits das bundestägige Protokoll dieses Jahrganges, nach welchem dieselben wegen bewiesener ‚‚ungehorsame‘‘ von Seite des oberen Bundes „uss räthen und thätten gmeiner 3 püntthen, ouch der- selben nutzungen, pensionen und jargelter ussgschlossen“ worden waren und die Vermittlung der beiden andern Bünde zu ihren Gunsten nachsuchten, die man ihnen denn auch angedeihen liess und den Einsitz ihrer Deputirten an dem betreffenden Bundestag auswirkte, wogegen der Sequester auf ihrem Antheil an den öffentlichen Einkünften gemeiner Lande so lange in Kraft bleiben sollte, „bys sy ghorsam geleistet habendt.‘‘“ Grund und nähere Beziehung des strafbaren Verhaltens der Misoxerbevölkerung kommen in dem berührten Protokoll nicht vor, können aber aus der Mittheilung Ardüsers, die als willkommene Ergänzung erscheint, entnommen werden, Wir dürfen uns hier um so zuversichtlicher dieser Voraussetzung hingeben, als der Bundestag auf ein Schreiben des Kaisers Rudolf II. an 390 den Bischof von Chur, worin die Annahme des gregoria- nischen Kalenders aufs Wärmste befürwortet wurde, den 2. November den Beschluss fasste, „es umb einmol beym alten Kalender blyben‘‘ zu lassen; wenn aber ‚ein gmeyn eydtgenossenschaft den nüwen annimpt, soll man sich wytter bratschlagen.‘‘ Dazu kam noch die Anfeindung der in jener Landschaft ziemlich zahlreich vertretenen Protestanten, welche der Fanatismus des Erzbischofs Carl Borromeo von Mailand und seiner Satelliten, um sich nicht der verfas- sungswidrigen Glaubensverfolgung schuldig zu machen, der Zauberei beschuldigte und mit Feuer und ‚Schwert gegen sie einschritt. 41. Aus den bundestägigen Verhandlungen einer Tagsatzung vom Februar 1583 erhellt, dass die höchste Jandesbehörde den Beschluss zur Erstellung einer Lehr- anstalt am Hauptorte des Addathals fasste und sachbezüg- liche Statuten entwarf, die indess nur berührt und nicht weiter dargelegt werden. Hiernach ist die Zeitangabe bei Ardüser zu berichtigen, dessen Mittheilung immerhm als eine willkommene Ergänzung (des berührten Protokolls an- ‚gesehen werden kann. Dem letzteren entnehmen wir ‚sodann noch ‘die Thatsache, dass Alexander Roukadell von Genf ein Vermächtniss zu Gunsten der Schule zu Sondrio ‚ge- stifiet habe. Neben Erlangung allgemeiner Geistesbildung mochten auch politische und kirchlielre ‚Zwecke den*Grün- dern ‚der Anstalt vorschweben. An Sinn für ‚Schulbildung fehlte es jener Zeit keineswegs. Die Reformation ‚hat be- kanntlich den nachhaltigsten Anstoss dazu gegeben. Man legte sodann auf Erlernung der italienischen Sprache einen besondern Werth -und betrachtete die Schule zu Sondrio at 391 als die beste Anstalt zur Heranbildung tauglicher Beamten im Veltlin und den beiden Grafschaften Worms und Olefen, deren Landessprache den jeweiligen :hätischen Regenten bei Ausübung ihrer Amtsverwaltung nicht fremd bleiben durfte. Ueberdies mochte der protestantische Theil der bündnerischen Bevölkerung wohl nicht mit Unrecht einen heilsamen Einfluss für die Befestigung und Ausbreitung der evangelischen Lehre von der neuen Bildungsstätte hoffen, Von dem regen Interesse für Geistesbildung in gemeinen Landen im früherer Zeit zeugt auch die doppelte Thatsa- che, dass das Thusner Strafgericht jedem Amtmann den Unterhalt eines Schülers während seiner Amtsdauer im Veltlin zur Pflicht machte und der Bundestag beim Abschluss von Militärkapitulationen mit der französischen Krone drei Freistellen für rhätische Zöglinge in einer öffentlichen Lehr- anstalt zu Paris jeweilig ausbedang. Leider war aber jene höchst zweckmässige Verordnung des Gerichtes zu Tusis wohl hauptsächlich ihres verhassten Urhebers wegen, nach dem Berichte Ardüsers in seiner Selbstbiographie (p. 4) von nicht langer Dauer. Anschürung konfessioneller Ge- hässigkeit im Bunde mit kirchlichen und politischen Usur- pations- und Unterdrückungsgelüsten, welche namentlich in der mailändischen Regierung, an dem römischen Stuhl und an den stets schlagfertigen Ketzerwürgern in der Mitte der Gesellschaft Jesu, thätige Unterstützung und jeweilen von Seite der katholischen Orte der Eidgenossenschaft warme Fürsprache fanden, sollten jener hoffnungsreichen Anstalt in zarter Blüthe den Untergang. bereiten. Cf. 1885 Note 60. 392 42. Militärkapitulation mit Heinrich III. von Frank- reich. Protokoll des Bundestages vom August 1582. Zur Abschliessung derselben wurden die drei von Ardüser in Uebereinstimmung mit dem Protokoll bezeichneten Vertreter gemeiner Lande nach Paris mit einer „Instruktion“ folgen- gen Inhalts abgeordnet: a. Siglung der neuen Vereinigung „mit gepürendter Solennittet nach altem löblichen brouch und in form und gstalt, ouch uff jar unnd zeyth als Herren gsandten unnser gethreuwen lieben Eyd unnd punndtsgnossen der verpünnd- ten orth löblicher Eydgnossenschaft ouch thun werdendt.“ b. „sollenndt bey irk. M. anwerben, das gmeynen dry pünthen ein bsonder autentisch vereinigung brieff zugsellt werde, im fall der nott sich desselben zu gebrauchen — mit nachfolgenden Conditionen, die bereits der Hauptsache nach mit dem französischen Gesandten vereinbart worden waren. Wir heben aus denselben nur einige Punkte her- vor, die bei Ardüser unberührt geblieben sind. Die Bünd- ner fühlten sich gegenüber den Eidgenossen bei Aushebun- gen von Truppen hintangesetzt und wünschten eine nume- risch angemessene Vertretung. Sie verlangten, dass die ausbedungenen Jahrgelder und Pensionen ‚‚one der Landen kostung unnd entgeltung“ übersandt werden; dass der Kö- nig den Erben versto:bener ehemaliger Söldner die „‚ver- legenen‘‘ — rückständigen — Pensionen verabfolgen lasse. Wir schliessen noch folgenden bemerkenswerthen Passus aus der berührten Instruktion oder dem Verhaltungserlass für die rhätischen Abgeordneten an: „diweil wir ein rinng und zum Theil ein unfruchtbar Landt habenndt unnd ir k.M, pflegt etliche gwardinen — Leibgardisten — und zusätz — ste- 393 hende Truppen, Gamison — in iren reich unnd lannden von Eydtgnossen zu erhalten, Söllendt die Herren gsandten bey ir k. M. erlangen unnd oufbringen, dasir M. unnser Nation ouch annemme, damit sich das volch dester bester erhal- ten möge unnd ouch nebendt den Hr. Eydtgnossen der gepür nach bettrachtet werdt. 43. Cf. Note 39. — 44. Der Herzog von Alencon war der vierte Sohn Heinrichs II. und der Katharina von Medici. Er schlug sich aus politischen Gründen auf die Seite der Hugenotten und focht als Statthalter in den Niederlanden gegen Spa- nien, kehrte nach Frankreich zurück und starb bald dar- auf im J. 1584. — 45. Der unglückliche Feldzug nach Toscana und die bei Siena vorgefallene Scllacht trugen sich im Jahr 1554 zu. Cf. Sprech. Chron. 1. 4. p. 173 Wir theilen aus den reichhaltigen Protokollen dieses Jahres noch einige Thatsachen mit, die von etwelchem In- teresse sein dürften: a. Bischof Beat a Porta, der seiner Würde zu Hof Chur entsagte und sich nach Fürstenburg in’s Privatleben zurück- zog, verweigerte seinem Nachfolger, Peter Raschär, die Aus- lieferung der ‚‚schlüssel und brieffllichen gerechtigkeiten“, "Rascher suchte den Rath des Bundestages nach und erhielt zur Antwort, noch einmal bei seinem Gegner darum anzu- halten und im Fall beharrlicher Weigerung, unter Zuzug der Hauptleute von Fürstenburg und Remüss und des Richters vom Münsterthal, Caspar Planta, nebst drei oder vier „geist- lichen personen“ die Schlösser — zu Fürstenburg, einer bischöflichen Besitzung im Vinstgau — aufbrechen zu 31* u” FE lassen, und im Falle Dokumente fehlten, die Erstattung derselben zu fordern, und geschehe es nicht, dem abge- _ tretenen Bischof die vom Bisthum ihm zugesagte Pension Be _ — von vierhundert Gulden jährlich — nicht verabfolgen zu lassen. — be b. Lorenz Lumaga und Gebrüder, Kaufleute zu Plurs, Bi E hatten infolge geschehener Ueberweisung an Zahlungsstatt = ‘von Seite eines Bankierhauses Schorer im Augsburg, eine x Geldforderung an Frankre.ch erhalten und suchten zur w Realisirang derselben die Vermittlung der Bünde nach. Diese entsprachen dem Gesuche Lumagas und beauftragten 23 die zur Erneuerung des Bündnisses mit der französischen Re: Krone nach Paris abgeordnete Gesandtschaft mit Betrei- bung dieser Angelegenheit, und sprachen sich in der be- treffenden Instruction unter Anderm dahin aus: „Die herren gesandten söllendt bei iv k.M. gnedigst alles möglichsten fleisses und eınsts anwerben -—— anwenden — im Namen & gmeyner dry pünthen, dass denen Lumaga sönliche — solche — ir befugte ansprach ... . ervolgett und erstattet werd, in ansechen der gestaltsame aler sachen, ouch für- : nemlich diewyl diss noch die erste pretension were, so 'in- ’ Be dry pünthen landen sönlich gstalt bezalt würde, so doch sunderpare personen — Privatleute — in der Eydgenossenschaft derglychen pretensionen vil und _ mancherley seind passiert und bezalt worden ; — geschehe es, so werdendt gmeyne dry pünth, als ir M. gethreuwe Eydt und _ pundtgnossen sönliches alles zu ‚sonnderen wolgfallen oufl- 2 = und verston“, > 6, Erfährt man ebenfalls aus diesem Protokoll, dass a Kr; von Eniesgga Seite eine Besichtigung von ‚‚dess Campelli Nor a Cronica“ angeordnet wurde; die Namen der damit Be tragten werden nicht genannt. Der Auftrag wurde Juni 1582, somit zu einer Zeit ertheilt, da der Verfasse höchst wahrscheinlich noch am Leben war. Er starb nach herkömmlicher Annahme gegen Ends dieses Jahres. Seit jener Anordnung von Seite des Bundestages sind nahezu 300 Jahre verflossen ; aber Campell, „dieser Vater der rhätischen Geschichtschreibung“, liegt immer noch nur im Manusecrip vor und harret der Erlösung aus dem Staube öffentlicher und Privatbibliotheken, Ihn ans Tageslicht zu fördern, dürfte wahrlich nicht die geringste Inn der Bündner volkes sein. d. Von dem politischen Weitblick unserer rhätischen Vorfahren zeugt sodann der Versuch des Anschlusses der drei Bünde an die schweizerische Ridsgenossenschaft. Sie mussten denselben wünschen zur Dämpfung des oft stürmisch aufprausenden Parteihaders im Innern und zur Wahrung ihrer Stellung nach Aussen, wobei zeitweilig nicht blos der Besitz der Vogteien sondern auch die Unabhängigkeit dos. herschenden Landes in Frage gestellt wurden. Von Interesse erscheint die Art, in welcher der rhä- tische Bundestag das Aufnahmsbegehren des Gotteshauses und oberen Bundes in erster Linie, und sodann auch de zehn Gerichte, die damals noch grossen Theils unter oester- reichischer Verwaltung standen, gegenüber der eidsgenössi- schen Tagsatzung begründete. In der den Abgeordneter Paul Florin für den oberen, Dietegen von Salis für den Gotteshaus- und Peter Guler für den Zehngerichtenbund nach Baden an die Eidgenossen ertheilten Instruktion komme we folgende Punkte vor: a) Eidgenössischer Gruss unter 396 Anerbietung aller ‚‚Eeren ouch eyd und pundsgenössischer threuwen und liebe“. b) Hervorhebung der Biederkeit, welche die Bünde gegenüber ‚‚aler truglichen und libkosen- den Prattien‘“ feindlich-gesinnter ‚‚potentaten‘“ an den Tag gelegt und sich stetsfort erhalten und bewährt hätten. c) Berührung der bereits bestehenden Einigung des Gottes- hauses und oberen Bundes mit den sieben Orten: Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Glarus und Zug, den Einen uud Andern zum Besten. d) Hinweisung auf die allmälige Mehrung der Letztern durch Aufnahme von sechs neuen Bundesgliedern: Bern, Solothurn, Freiburg, Basel, Schaffhausen und Appenzell, mit beigefügter Bitte um ebenso willfährige Einverleibung des Gotteshauses und oberen Bundes in die dreizehnörtige Eidgenossenschaft unter Zusicherung von Biederkeit Treue in Lieb und Leid. — Schliesslich wird auch die Aufnahme des Zehngerichtenbundes, damit derselbe im Falle der Isolirung nicht verderbe, „als gutt gesundt glidt‘‘ aufs Wärmste empfohlen. Jahrgang 1583. 46. Pfalzgraf Casimir von Zweibrücken war ein bekannter Haudegen, der eifrig dem evangelischen Bekenntniss anhing und mit seinen Glaubensgenossen, den Hugenotten in Frankreich, gegen die katholische Hofpartei, und mit den Protestanten in den Niederlanden gegen König Philipp von Spanien als Söldnerhauptmann focht. Wir fügen den karg zugemessenen Angaben des Chro- nisten noch einige Data aus den Landesprotokollen dieses Jahres hinzu: a. Klosterschule zu St. Nikolai in Chur: Auf die an die Gemeinden des Gotteshausbundes gerichtete Anfrage, ‚397 ob man wie bis dahin zwei Knaben oder nur einen von Gerichtswegen in die Anstalt aufnehmen wolle, hatte sich das „Mehren“ für Beibehalt der herkömmlichen Einrich- tung ergeben, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, dass jeder Knabe — mit Ausnahme derer, welche mit Freistellen bedacht wurden, — noch ‚ein genampts — Beträchtliches — uss dem sinen‘‘ zur Deckung der ergehen- den Kosten beizutragen habe. Mit der Besorgung der ökonomischen Angelegenheiten sollte ein sogenannter Kloster- vogt beauftragt werden, den laut Schlussnahme des Gotteshaus- bundes die Gerichte der Reihe nach auf je drei Jahre zu wählen hatten. Damals wurde Corn von Castelmur aus dem Bergell mit diesem Amte betraut; sein Nachfolger sollte ein Churer werden. Alljährlich musste vor einer, vom Gotteshaus be- stellten Commission, Rechnung über die Verwaltung abge- legt werden. Im November des Jahres 1583 machten die Rechnungsrevisoren: Bürgermeister Hans Bavier, Baptista Zambra, Landr. Raget Caminada, Gaudenz Juvalta einige Anträge zu geeigneten Reformen und Verbesserungen. Es waren folgende: Zum ‚Ersten sei es nothwendig „noch ett- was zu buwen, damit dem Schuolmeister sin bhausung wider umb auffgricht werde“, Zum Ändern müsse man „provision thun umb ettwas husrats“. Zum Dritten, das man ‚‚insechen thüje, darmit die knaben dester bass erhalten werdendt“ — besser genährt werden. Zum Vierten begehrte Doktor Andreas Ruinella, „das ime sin gewönliche vererung — Geschenk — die ime abgschlagen wurd, wiederumb‘ ver- abfolgt werde ‚‚edes Jar fünfzehn gulden, nach vermög eines abscheyds zu Ilanz ussgangen!‘“ — Eins und Zwei wurden genehmigt; Drei sollte zu künttigem Verhalten noch- ©: er RE N; eh ee AN ru 3 a 398 mals in Form einer Frage auf die Gemeinden des Gottes- hausbundes ausgeschrieben werden, ob jedes Hochgericht behufs besserer Beköstigung der Knaben nur einen Zögling liefern, d. h. mit einer Freistelle sich begnügen, oder bei zwei mit grösserer Besteuerung der Eltern es belassen wolle. Doktor Ruinella wurden für die drei Jahre aus- ständige „vererung‘‘ vierzig Gulden zugesprochen mit dem Verdeuten, das er „mit den knaben zur kilchen gange unnd sinem ampt threülich vorstehe‘“. Man verkürzte somit den guten Schulmeister um fünf Gulden der zugesicherten Einnahmen und stellte ihm dafür durch die Verpflichtung Hleissigen Kirchenbesuches einen Wechsel auf das Jenseits aus! Ueber Mängel im öffentlichen Verkehr wurde häufig und bitter geklagt: So beschwerte sich Gabriel Buvett über Schuls, Sins, Remüs uud Schleins wegen des schlechten Zustandes der Landstrasse und forderte durch Vermittlung der Gotteshausboten Entschädigung für ,‚‚ein Ross, das ime am St. Martinsbruck umbkommen‘‘ war. Man beschloss, „das ime das recht gsetzt werde zu Münsterthal; da soll ein gutt gricht unnd recht ghalten werden.“ ‚Auf die Bitte des Landammanns Cornim Bergell, der über die schlechten Strassen Klage führt: —,,Die strass ist so schlecht und schmal, das verschines jar — letztes Jahr — zwei man in nächst darby louffenden wasser ertrunken seindt, und wel- le niemandt darzu thun, das die strass gebessert “werde — um hilf und rat, damit mengkhlich möge sicher mit lib unnd gut faren, wurde geordinieret, das Aman Peter Corn die Strasse solle machen lassen und die Gemeinde, wenn nöthig gegen Entschädigung, den Boden hergebe, wo- gegen ihm die Befugniss übertragen wurde, für jedes mit „fuhren“ — Waaren —beladene Ross seine Gebühr von zwei Batzen auf unbestimmte Zeit zu erheben. — Zu diesen Uebelständen kamen noch häufig Veruntreuungen an Korn und Wein ‚uff den schiffartten‘‘ auf dem Zürcher- und ‚Wal- lenstadtersee, worüber von Seite der Bünde bei den Kan- tonen Zürich, Schwyz und Glarus Klagen erhoben wurden. — Die Schule zu Sondrio betreffend, erhielt der ängst- lich zögernde Landshauptmann von Schauenstein strikten Auftrag, dieselbe „uff zu richten unnd des gänzlichen nitt zu unterlassen.‘ Als kulturhistorisches Curiosum mag auch noch fol- gende Stelle aus denselben Landesprotokollen über das Jahr 1583 hier Aufnahme finden, wonach einem Untervatzer, Hans Plattner, dem ‚ein Pfaff sin wib hinwegfüret,‘“ mit der nachgesuchten Ehescheidung auch die Frlaubniss zur Wiedervermählung bewilligt wurde. Jahrgang 1584. — 47. Die öffentlichen Ver- handlungen, wovon bei Ardüser und in den Landesproto- kollen dieses Jahres Erwähnung geschieht, tragen vorzugs- weise einen konfessionellen Charakter an sich, der von steigender Erbitterung zeugt und zum grossen Theil als mindestens bedenkliches Erbe des 1584 mit Tod abge- gangenen Erzbischofs Carl Boromeo von Mailand angesehen werden muss. So hatte der erste Geistliche ‚‚erzpriester‘‘ von Mor- begno (1582) den Namen der Evangelischen in den ita- lienischen Vogteien nachgeforscht ‚‚die lutherschen personnen in gschrift zu bekommen begertt‘“‘, um dieselben den Schergen der Inquisition in Italien einzuberichten und ihnen die Festnahme der Ketzer, bei sich darbietenden Anlässen, zu erleichtern; der damalige Landshauptmann liess den ee, 400 Frevler gefänglich einziehen und frug bei dem Bundestag an, wie er weiter gegen ihn einzuschreiten habe. Die Entrüstung darüber war so gross, dass die Behörde ihm die Weisung ertheilte, gegen den Inquisiten „one ansechen eincher Sta- tuten, so sy wider sein mögendt, mit der tortura zu pro- cediren“. Den Katholiken wurden aber in den rhätischen Bünden und anderwärts gleichdem Marktvieh in sanitarischer, nach dem Protokoll vom Juni 1584 in kirchlicher Hinsicht, „bolletten“ ausgestellt, womit sie unbelästigt in Italien herum wandeln konnten, wogegen den Evangelischen daselbst alle Sicherheit für Freiheit und Leben abging. Die Aus- stelle solcher „bolletten‘‘ oder Ausweisschriften wurden von dem Bundestage mit strenger Abstrafung, Ausschluss von „retten und thetten“ und von der Theilnahme an den öffentlichen Nutzungen -— Staatseinkünften, Jahrgeldern Pensionen — bedroht. Wie es in dieser Beziehung in Italien aussah, entnimmt man auch der Thatsache, dass der Bundestag vom Monat Juni sich veranlasst sah „‚‚wegen gfahr Iybs und lebens“ der auf venetianischen Gebiet niedergelassenen bündnerischen Kaufleute eine Abordnung an Doge und Rath der Republik an der Adria abgehen zu lassen. X Ein Stein des Anstosses für die Protestanten war dagegen die verbesserte gregorianische Zeitrechnung. Der Landeshauptmann in Veltlm, Herr von Schauenstein, be- richtete, dass die Priesterschaft „den nüven Calender ein- zuführen wünsche, und erhielt im Febr. von dem Bundes- tag den Bescheid, dass der alte Styl fortzubestehen habe und ‚wer dawider thon hette und noch thette“ bestraft werden solle; die Katholiken in Puschlav wurden aus dem- selben Grunde für straffällig erklärt. - ÄNOUIN en NN 13 2044 106 306 780 er. Sr BETRETEN ge: ’ X a, x a k a , ' 2 r F > x R ı ar, “ N \ f 1 u ix S it 1 | ve er k use f Er Ex \ \ BEN IKT | x } I t 4 BEN : 2 . 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