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Sahresberichte

des Literarifchen Zentralblatteg über die wichtigften wifjenfchaftlihen Neuerfcheinungen des gefamter deutfchen Sprachgebietes

Herausgegeben von Dr. Wilhelm Srels Bibliothefar an der Deutfchen Bücherei

Erfter Jahrgang 1924 Band 4

Rechtswiſſenſchaft

Verlag des Börſenvereins der Deutſchen Buchhändler zu Leipzig 1925

Rechtswiſſenſchaft

Bearbeitet von

Dr. Paul Güntzel Oberbibliothekar an der Bibliothek des Reichsgerichts

und

Dr. Heinrich Treplin Bibliothekar an der Univerſitätsbibliothek Leipzig

Das Schrifttum des Jahres 1924

Verlag des Börſenvereins der Deutſchen Buchhändler zu Leipgig 1925

Vorwort des Herausgebers

ufgebaut auf bem Material de3 Literarifchen Zentralblattes,

durch zurüdgeftellte oder aus befonderen Gründen erft jebt eingefügte Titelanzeigen vermehrt, follen die vorliegenden Sahreöberichte einen Überblid bieten über die deutiche wiſſen⸗ fchaftlidde Arbeit des lebten Jahres. Die Fritiiche Auswahl ded Bentralblattes war maßgebend auch für die Jahresberichte. Ihr. Umfang und ihre Grenzen, ihre Schwächen und, wie ich hoffe, auch ihre Vorzüge find damit gegeben. Die Referate jind im all- gemeinen unverändert au3 der Beitjchrift übernommen worden. Der Umfang des SahresberichtE wurde beftimmt durch den Snhalt der 21 Nummern 068 Bentralblattes. Der durch diefe Beichränfung ermöglichte rafche Drud der Bände dürfte den Nachteil ausgleichen, daß bier etiva® weniger als die Gejamt- literatur de3 SZahres 1924 geboten wird, dafür fich aber eine Anzahl Titel aus dem Dezember 1923 vorfinden. Auf eine Anführung der abgefhhloffenen Zeitfchrifteniahrgänge ift im allgemeinen verzichtet worden, da jeder wichtige Auffag für fih verzeichnet wurde; Ausnahmen wurden gemacht, fofern Beitfchriften neu auf den Plan traten oder ihr Inhalt eine wejentliche Veränderung oder Ermeiterung erfuhr. -

Die Bearbeitung der 24 Bände erfolgt Durch die Referenten des Literariihen Bentralblattes unter eigener Verantwortung. Wa3 zu den einzelnen Fächern noch im befonderen zu fagen ift, gefchieht in den Einleitungdmworten der Bearbeiter. Grund- fäglich wurde darauf verzichtet, Grenzgebiete fomoHl in demeinen wie in bem andern Face zu behandeln: der Germanilt wird 3. B. außer zu dem Bericht über die germanifchen Sprachen auch zu benen über Volkztunde, Theatergeichichte und allgemeine Sprad- und Literaturwijfenichaft greifen müffen. Ein Autoren- regifter ift jedem Bande, in Bänden, bie mehrere Yächer vereinen, jedem Fache beigefügt. Das erfte Jahr mit bisweilen wechielnden Bearbeitern und fich oft erit endgültig heraus- bildenden Richtlinien für die Auswahl und Gruppierung weilt notgedrungen an mancen Stellen noch gemwiffe Ungleichmäßig⸗ leiten auf.

Die Sahresberichte des Literariichen Bentralblattes follen fein Erfaß, fondern eine Ergänzung der beftehenden kritiichen Tachbibliograpbien fein; fie wünfden vor allem dem willen- Ichaftliden Arbeiter da3 meilt fpäte Erfcheinen jener Bände weniger fühlbar zu maden.

Wilhelm Frels

Borwort der Bearbeiter

De⸗ Berichtsjahr 1924 läßt auch auf, dem Gebiete des rechtswiſſenſchaftlichen Schrifttums eine Aufwärtsbewe⸗ gung deutlich erfennen. Während in den Vorjahren infolge ed überaus jchnellen Arbeitens der Gejebgebungsmajchine da8 Bedürfnis der Rechtspraris nad) Herausgabe Heinerer Ge- fegesterte und Verordnungsfammlungen faum befriedigt wer- den tonnte, der völlige Verfall unferer Währung das Erfcheinen größerer wiffenjchaftliher Werke faft unmöglich machte und die Zeitichriften, foweit fie nicht ein Opfer der Zeit wurden, zu Starten Einfchränfungen zwang, war befonder® am Ende des Berichtsjahres die Rüdkehr zu geregelteren Verhältniffen feitzuftellen. Eine Reihe der maßgebenden foftematifchen Dar- ftellungen und der führenden großen Kommentare fam in neuer Auflage heraus. Auch die Beitichriften erfchienen wieder weit häufiger und umfangreicher; einige der eingegangenen lebten zum Ruben von Wiffenfchaft und Praris bon neuem auf, เก vor allem das führende Organ der deutfchen Bivil- prozeßwiſſenſchaft, die „Zeitſchrift für deutſchen Zivilprozeß“, die „Blätter für Rechtspflege im Bezirk des Kammergerichts“ und die „Mecklenburgiſche Zeitſchrift für Rechtspflege“ u. a.

Vorzugsweiſe wurden in dieſem Jahre die neuen Probleme behandelt, die durch die Umwälzung der Staats- und Rechts⸗ verhältniſſe hervorgerufen wurden. Außerdem konnten einzelne alte Rechtsfragen von neuem aufgenommen werden. Im Mittelpunkt des Rechtsintereſſes jedoch ſtand die Aufwertung, die in einer großen Reihe von Einzelſchriften und zahlloſen 0 erörtert murde. Daneben trat da3 für

ndel und Snduftrie wichtige Problem der Goldmarkume ftellung. Ferner fchloß fi ein längeres Schrifttum an die Keuordnung im Bivil- und Strafprogek und im Strafvollzug, an den Gtreit um Art. 48 der Reichsverfaffung fowie an da3 tihterlihe Prüfungsreht von Gefegen und Verordnungen. Befonders ftart war die Literatur über dad Steuerrecht und das jebt jelbftändig gewordene Arbeitsrecht, wobei bauptfäch- lih der Entwurf eined Arbeitsvertragdgejeges und die Trage der Arbeitögerichte Beachtung fand. Sm Völkerrecht waren e3 Ichließlich die durch den Verfailler Vertrag und die Begründung des RBölferbundes hervorgerufenen Nechtöfragen, die nod) immer die Tachkreife beichäftigen.

Die ſyſtematiſche Einteilung ijt jo eingehend geftaltet, daß ber Benußer das befondere Gebiet, auf dag es ihm anfommt, feicht finden fann. Um einzelne Bücher feftzuftelfen, genügt das Namensregiſter.

Eine wertvolle Ergänzung des rechtswiſſenſchaftlichen Teils des „Literariſchen Zentralblattes“ bildet für das Berichtsjahr 1924 die Literaturüberficht der „Deutſchen Juriſten-Zeitung“, don April 1925 an die der „Suriftiihen Wochenjchrift”. Wäh- rend dort die Titel der Neuerfcheinungen faft vollftändig auf gezählt werden, wurden in der Auswahl für dad Bentralblatt bejonder3 wichtige Schriften herborgehoben und nah Mög- lichkeit charakteriſiert.

Leipzig, den 10. Februar 1926. P. Güntzel. H. Treplin.

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|<86

' Inhaltsverzeichnis 1. Jahrbücher. Feſtſchriften. Biographien. ... 11 2. Allgemeine - - > 220. 13 a) NRechtsfindung und Redtsanivendung - - - » 13 b) Grundfäte und Grundlehten - . . . . . . . 14 0) ขิ ๓18 01 โอ 16 -- ไป 6 อด 1 . , . . . . . 17 d) Recdhtswifjenfchaft und Dichtung - . . . . . . 90 3. Rechtsgeſchichte.. . 21 a) Recht Griechifches und orientalifches b) Deutfihes Recht . ee DA 4. Bürgerliches NRedt - - - - .. 28 a) Kommentare, Tertausgaben, Gejamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen. -. - » » .... b) Allgemeiner Teil - - >: 2:22 2 nn nen 29 c) Schuldverhältniffe - - - : > > 222 nn nun 30 a) ——— Aufwertung und dritte Steuer⸗ notverordnung - > 2 2 2 2 2 rn. ß) Einzelne Schufdverhäftniffe ae rs 37 d) Sadhentedt - - - : > 2 2 2 ren innen e) amiliened und Perjonenjtand Sugendivohl- ๐๑ ET 5. Sa Wechlel- und ๑๐ . . . . . . . . . 43 DE Seinmiournelungen 2 0 48 0 โย ละ ไย โด : - » >»: >22 nennen 44 <) Sanbesgeefihaie เส คั 46 เส 1 0 11 .... 49 Handelögefhäfte- - - . >»: 2. 2 2 0 0 0 6 09 50 N Banlen Devifengeleßgebung - - - - - - 50 ธิ หอ a are ee ee are 52 h) an a en es ee ee a irn ie 52 i) See- und Binnenfdiffahrtsredtt . . . . . . . . 59 k) Wechfel- บท 6 ณั 1 . . . . > >: 22... 53 8, PrivatverfiherungsredHt - - - - - > > 22 nn. 53 7. Privatrechtliche Sondergebiete - - - : 2... 54 2) Zandwirtichafts- und Sagdredit ' 54 b) Berg- und Wafferredt - © - . . 2 22 2 2. 55 c) Literarifches Urheberrecht. Batent- und Marktenfchug 56 8

; 5 einfchl. Gerichtöverfaffung und Konkurs 58

a) und alfgenieine Abhandlun⸗ gen Geſetzesausgaben.. .. . b) ns u Bipilprozeßredht (VD. v. 22.12. 23 u.

10.

11,

12,

13,

14,

2.

16.

. Strafrecht.............. 64 a) —— und allgemeine Abhandlungen 64 Das Verbredhen - . . 2 222m. 67

Die Strafe. Gelötrafengeie ar 3+ =+ '. "69 d) Der Strafvollaug . . . . 2: 2 22 nn . . 6@69 e) Einzelne Berbrechen 8 830 9 . . 1 1) Strafredhtlihe Nebengefebe - - . . . ., . . . . 74 g) Einzelne Brogeffe - - >: 2: 2 2 2 2 nen 75 Strafprozeß, einfchl. Gerichtsverfaffung - - - . . . 77 a) Die VO. über OD Lian und Strafrechts⸗

6@6 4. ฉี ห. 1994 . . . . , . . . . 2 17 b) ——— und Straf⸗

[เจ บอล ขา Bee a ae ก“ 78 c) Strafprozeß......... 80 GSloatzreht =... 2 2 su Koh . 8%81 a) Ulgemeine Abhandlungen - - . . . 2: 22.0. 81 b) Berfaffungsreht - : : >: 2:2 m nn nn. 83

Barlamente . » >: 2: 2: om mn 86

Der Streit um ben Art. IE NR. . ...... 87

| Riöteriäes เห โว : >: 2 2.0.

f) Beamtentedt - - - : 2: 2 2 nr rn nn. 89 Verwaltungsredt - : : >: 2. 91 a) Gejamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen 91 . เพ เล ee er a

Kommunaltedt © - : > >22 nn 94 4 Eifenbahn. Automobilteht -. . - . . . . . 94 6) โช ๐๓14. . . 1. 2 ......... 94 1) Soztalverfiherung - - - : >: > > 2 2 rn nn 96 8) Sürforgepfliht- - - - >: .. 96

h) Zermwaltungsgerichte. Reichömwirtfchaftsgeriht . . 97 Steuerrecht: 4.5! 2.2 reine 98 a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen 98 b) Steuerrecht im einzelnen . -. 10 0 99 Ürbeitsreht - - > .. . .. . 0. 0 0 0 0 ne 102 a) nn und allgemeine Abhandlungen 102

Gefegesfammlungen - - - » : > 2220. 102

b) Entwurf 068 โช 18 ไช 8 6 โอ 68 2 104

6) โช (16806 ไข 8 หอ 1 - . . . . . . . . 6 6 : 6 106

d) Arbeitszeit. Hausarbeit. Betriebäftillegung - - . 107 e) Ürbeitögerihte - - - > 2 222.202... 108 1) Tarifverträge. Schlihtungdverfahren . -. . . . . 109 Kichentedt - - > > 2 rn . 110

Allgemeine Abhandlungen 0 . . . . . . . . ». 110

Katholifhes Kirhentedt . . . . . . . .... 110 c) Evangelifhes Kirhentedt - - . . . . . .. 119 Völkerrecht. Internationale® Redt . . . . . . . . 114

Km allgemeinen: - . . . 1. 2 0200 00 00 114

Bölkerrechtliher Verlebt . . . , . . . . . . 114

c) Völkerbund. Internationale Schiedogerichtsbarieit 116

d) Der Berfailler Vertrag und feine Yolgen . 119

e) Die befegten deutfhen Gebiete -. . . . . . . . 191

f) Snternationales Redt : . . . 1 0 0 0 0 096” 199

a) Brivatteht- 1 1 1 11 10000000000 199

ß) Sffentlihes Nedt - - - rn 125

17. Ausländifhes Recht. - - - - * 126 a) aan 126 พั 1171 0 73 180

ข่ —— ae a 2 a ee en 131 ญี ฝี 11 0 132

0 Stalin Een Mar 3530 134

f) - 3030 [| de 134

g) Schweden. 2 nenne 135

h) a Polen. Randftaaten- - - - : - = 135

i) Ballanftaaten - - - > > 8 187

k) England. Bereinigte Staaten . . . . . . . . » 138

1) Sonftige außereuropäifhe Staaten. - - - - - » 139 Autorentegifier 1 1 : 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 140

Die Titel der in Fraktur gedrudten Werke find in Sraltur, die Titel der in Antiqua gedrudten BVeröffentlichungen in Antigua wiedergegeben.

1. Zahrbücher. Feftichriften. Biographien

Jahrbuch des Deutfhen Rechtes. Begr. v. Hugo Neumann. Hrsg. v. Franz Sclegelberger u. Wilhelm Bofdan. Tg. 21. Bericht über d. Yahr 1922, Berlin: Yranz Bahlen 1923, (VIII, 404.)

Festschrift für Eduard Rosenthal zum siebzigsten Ge- burtstag. Hrsg. v. d. Juristischen Fakultät d. Univer- sität Jena. Jena: Gust. Fischer 1923. (IV, 217 S.)

Die Feitihrift enthält vier Abhandlungen: 1. Fifcher, Hans

Albrecht, Subjeft und Vermögen. Der Verfafler erblidt das

Rechtsſubjekt einer Stiftung in diefer felbit, injofern die Gtif-

tung zwar objeftiv aus der Vermögensmajje beiteht, zugleich aber

fubjeltiv dag Verfügungsrecht über diefe hat. 2. Gerland, Hein- rich, Die materiell⸗rechtl. Beſtimmungen d. Jugendgerichtsgeſetzes:

Einleitung. Strafbarkeit von Kindern u. Jugendlichen. Er—

ziehungsmaßregeln u. Strafen. Die bedingte Strafausſetzung.

D. Strafvollzug u. d. Durchführung d. Erziehungsmaßnahmen.

3. Hübner, Rudolf, Der Verfaſſungsentwurf der ſiebzehn Ver⸗

trauensmänner. Ein Beitrag zur Vorgeſchichte des Frankfurter

Verfaſſungswerkes. 4. Hedemann, Juſtus Wilhelm, Lohnzahlung

bei Arbeitsverhinderung. Das Problem wird nach einem ge—

ſchichtlichen Uberblick u. nach Berückſichtigung der ausländiſchen

Geſetzgebung vom ziviliſtiſchen u. arbeitsrechtl. Standpunkt aus

beleuchtet. Am Schluß werden Theſen für die Riſikoverteilung

aufgeſtellt.

Feſtnummer z3. 24. April 1024, aus Anlaß d. 70. Geburts⸗ tages von Franz Klein. Hrsg. in Verb. mit d. Wiener Juriſt. Geſellſch. u. d. Schriftleitung d. Juriſt. Blätter von d. Ale d. Gerichhts-Beitung. Wien: Manz 1924, (LVI ©.) Geritö-Zeitung. Dog. 75, Sondernummer.

Aus dem Inhalt: Engel, Friedrih: Franz Klein. Sein

Leben u. fein Birken. Hellmer, Erwin: Der Zivilprogeh

Franz Kleinz u. d. heutige öfterreihifche Prozgeh. Klang,

Heinrih: Nihtlinten für die Aufwertung von Geldforderungen

an d. bisherigen Gefeggebung.. Pagenfteher, Max: Zur

Auslegung des $ 228 ZPO. Petfhed, Georg: Relativ un-

dHeaditlihe Entfheidungen. ชื่อ [โฉ [1 , Audolf: Die dbemolra-

tiſche Republit u. ihre Volksvertretung.

Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbst- darstellungen. Hrsg. von Hans Planitz. 1. Leipzig: F. Meiner 1924. gr. = Die Wissenschaft d. Gegenwart in Selbstdarstellungen.

1. Konrad Cosack. Ludwig Ebermayer. Victor Ehren- berg. Otto Fischer. Otto Lenel. Otto Mayer. Ernst Zitel- mann. Philipp Zorn. (VII, 236 S., 8 Taf.)

11

Mit dem Werke wird eine Sammlung eingeleitet, die daß Leben und den willenfhaftliden Werdegang der führenden Ver⸗ treter der deutfhen Rechtswiffenfchaft der Gegenwart enthalten oll. Der vorliegende erjte Band bringt die Biographien der m Titel genannten Turiften. E8 find die älteren, deren Lebenswerk geihhlofien vorliegt. Den einzelnen Biographien ift das Bildnis des Selbftdarftellers vorangefept.

Heymann, Ernst: Die Heidelberger Juristenfakultät. In: Deutsche Juristen-Zeitung. Jg. 29, Sept. 1924, H. 17—18. S. 641—650.

Der Verf. legt die gefhihtlihe Entwidlung der Juriſten⸗ fatultät dar mit einer furzen Eharakterifierung ihrer Vertreter. 11 0 , เอ : Otto Frankl. 1855—1923. Eine Skizze feines

Lebens und ไซ 8. In: DEN, ne d. gef. Handelsredt u. Konktursredt. Bd 87, ©. 3. 258,

Der Berfajjer gibt einen des verſtorb. Profeſſors a. d. deutſch. Univerſität Prag Frankl, des lang⸗ jährigen Mitherausgebers der Zeitſchrift für d. geſ. Handels⸗ recht u. Konkursrecht, würdigt ihn als vorzüglichen akade⸗ miſchen Lehrer und beſpricht ſeine literariſche Tätigkeit, die dem Konkurs⸗, Berg-⸗ und Urheberrecht gewidmet war und im In⸗ und Ausland nachhaltige Wirkung geübt hat.

Mutzner, Paul: Eugen Huber (13. Juli 1849 bis 28. April 1923). [ Mit Titelbild v. Huber.] In: Zeitschrift f. Schweizer. Recht. Bd 65, N. F. Bd 43 (1924), H. 1. S. 1—.44.

Der Berfaffer gibt in Furzen Zügen da8 LZebensbild Huber, des berühmten fhweizerifhen AYuriiten und 40jährigen Pit: arbeiters d. Zeitfhrift f. Schweizerifches Recht, würdigt ihn als Menih, als alademifhen Lehrer, insbefondere aber als NRechtögelehrten, ald den hervorragenden Kenner und Bes arbeiter des fdyweizerifhen Privatrehts u. den Urheber des ſchweizeriſchen Zivilgeſetzbuches. Der Schrift tft ein Ber- zeihnis der Veröffentlihungen Hubers beigegeben. Petſchek, Georg: Friedridh 1 Ss เกิ กั ขะ - f. Dtid.

Bivilproz. Bd 49, 1924, 9. 1/2.

Das vor 3 Sahren duch d. 5. eine gegangene führende Organ be3 deutich. Bipilprozeh- u. Kon- fursrechts wird von X. v. Staff, Ernft Jäger u. Richard Kann neu herausgegeben. An er 6 186 068 1. Heftes fteht eine bon Betichet in Wien gehaltene Gedächtnisrede auf Friedrich Stein, der al3 Mitherausgeber der miedererftandenen Zeitichr. in Ausfiht genommen mar.

Klein, Peter: Ernst Zitelmann. In: Archiv für Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 12, H. 4, 1924. S. 504-520. Der Verf. Thildert den xuriften Ernit Zitelmann; er

fcheidet eine Würdigung feines „fonftigen wiſſenſchaftl. Wir⸗

kens, ſeiner künſtleriſchen u. menſchlichen Betätigung“ aus.

12

2. Allgemeines

a) Rechtöfindung und Rechtsantvendung

Ebbede, Julius: Das Recht der Gegenwart im NReidde u. in Preußen auf Grundlage einer Redtsorönung nad) Xebens- äweden. Berlin: de Gruyter 1924. (IV, 312 ©.)

Da die im Gebraud) befindl. Rechtsbiiher infolge der um- faflenden Gefegesänderungen d. legten Nahre größtenteils ver- altet find, will der Verf. eine Gefamtdarftellung des Heute geltenden Rechts geben. Abweichend von der Üblihen Ber traddtungsmeife find die gefegl. Borfehriften fo zur Darftellung gebradht, „Daß der Zwed u. die Bedeutung der einzelnen Be- ftimmung Elar zutage treten und damit diejenige Ordnung de Rechtsitoffes gemonnen wird, die allein den Lebensverhältniſſen gereht wird und eine gefunde Fortentwidlung des Rechts er⸗ möglit”. Die Hauptteile find: Gefundheitsfchug, Gefundheits- pflege, Schuß der geiftigen Freiheit, Bildungspflege, Ver⸗ mögensſchutz, Wirtſchaftspflege, Eigenrecht, Familienrecht, Staatsgewalt, Staatsverwaltung, Völkerrecht.

Bender, %., [u.] Wolfgang Weber: Wichtige Nechtsbegriffe und NRechtöregeln, dargeit. in Zeichnungen mit erl. Text. Ein

- 4 นร % f. Studium u. Unterricht. Berlin: Sad 1923. (164 ©.)

6 8 Vorbereitungs-Bücherei. Bd 20.

Dem Beifpiel Früdmannz folgend, der in feinen Inftitutionen de3 BGB. mehrfach Zeichnungen zur 0 von Rechts⸗ regeln gebracht hat, haben die Verfaſſer wichtige Rechtsbegriffe duch Figuren und Linien veranſchaulicht, die teilweiſe an ſchwie⸗ rige mathematiſche Darſtellungen erinnern. Den Zeichnungen iſt eine textliche Darſtellung der Materie beigegeben. Bei der Auswahl des Stoffes ſind Rechtsbegriffe gewählt, die ſowohl praktiſch bedeutſam, als auch zur Schulung des juriſtiſchen Den⸗ kens beſonders geeignet ſind.

Isay, Hermann: Die Isolierung des deutschen Rechts- denkens. Vortrag. Berlin: Vahlen 1924. (54 S.)

- Die Schrift foll ein Wed» und Mahnruf an die deutfchen

Juriften fein. Der Berfaffer führt aus, daß das ausländifche

rehtswiffenfhaftlide Schrifttum wie das ausländtihe Net in

dem Deutfchland der VBorkriegszeit faft völlig unberiidfichtigt geblieben fei und daß noch Heute die deutfche Rechtswiſſenſchaft

von einigen Sondergebieten abgefehen ein Bild reinfter

Inzucht bilde. Den deutſchen Juriſten wird die Aufgabe ge-

ſtellt, die Rechtswiſſenſchaft aus dieſer ſelbſtverſchuldeten

geiſtigen Abſonderung herauszuführen und wieder Fühlung mit dem weſteuropäiſchen Rechtsdenken zu gewinnen.

Simons [Walter]: Das Reichsgericht in Gegenwart und 2 In: Deutsche Jurist. Ztg. Ig. 29, 1924, H. 7 -8, Sp. 241—6 u. H 9—10, Sp. 825—80.

Der Präfident des RG. meift darauf hin, wie ftark durch die Erfhütterung des deutfchen Rechtslebens 0 der oberfte Ge= richtshof in Mitleidenschaft gezogen ijt und mie diefer jcht häufig im Mittelpunkt des rehtspolitifhen Kampfes fteht. Er berichtet über dte Maßnahmen zum Abbau des NG. und bie einfneidenden Organifationsänderungen, wobei er flir eine

13

Hebung ber Stellung der höcften Richter des Reiches eintritt.

Inter nd eingehenden Zahlenmaterial8 gibt er ein

Bild von der Ueberlaftung des RG. in den legten Jahren, die

nicht zulegt auf die vielen ihm aufgebürdeten Nebenarbeiten

(NReihsdifziplinarhof, Ehrengeritshof für die deutfhen Rechts⸗

anwälte, Staatsgeridhtshof für da8 Deutfhe Reich, Staats

gerihhtshof zum Schuge der Republik und Reichsſchiebsgericht) zuriidzuführen if. Der Rerfafler fcdhlägt vor, die Neben» aufgaben de3 RG. einzufränfen und die Hauptaufgaben dur

Erweiterung der Zuftändigkeit des RG. in öffentlich-reihtlihen

Fragen und Angliederung von Bermwaltungsfenaten zu ver»

mehren, wodurd) fi dte Errihtung eines felbftändigen Neich8-

verwaltungsgerichts erlibrigen miirde,

Bourtier, Adolf: Deutfher Nehtshof. In: Mitteilungen des Bayerifhen Notarvereins. NYg. 1, Nr 6, 1924. ©. 170-179.

Diefe neue Zeitfär. bringt in erfter Linie Beiträge tiber

Fragen aus dem Grundbuhreht und der freiwilligen Geridht8-

barkeit. Sn dem angeführten Auffag tritt 8. für 016

Schaffung eines „Deutfhen Rehtshofs” ein. Darunter verfteht

er „eine mit richterliher Unabhängigkeit außgejtattete Oberfte

Neichsitelle, die die gefeglihe Aufgabe Hat, auf Anrufen der

hierzu nad) dem Gefege berufenen Organe 068 Nedtd- und

Wirtſchaftslebens Vorſchriften der Reichsgeſetze in freier Weiſe

mit Geſetzeskraft auszulegen, wenn ſie ein Bedürfnis hierzu

anerkennt oder ein Oberlandesgericht die Reichsſtelle anruft“.

Hofacker, W.: Der logische Aufbau des Deutschen Rechts. Beiträge zur Vereinfachung des Rechtswesene. Stuttgart: Kohlhammer 1924. (44 S.) In ſeinen höchſt intereffanten u. Iehrreien Ausführungen

legt der Verf. dar, daß das heutige Necdhtswefen an einer völlig

unlogtihen Gliederung Trante u. fomit die RedtSanmwendun

ſehr erſchwert ſei. Den hauptſächlichſten Yehler erblidt d. Verf. in einer mangelhaften Begriffsbeſtimmung durch Vertauſchung von Satzſubjekt u. Prädikat; aus dem Subjekt u. nicht aus dem

Prädikate ſind die Rechtsfolgen herzuleiten. Hauptbeiſpiele für

den unlogiſchen Aufbau des Rechts ſind die falſche Klar⸗

legung von Juſtiz u. Verwaltung u. die unberechtigte Tren⸗ nung des materiellen Rechts vom Verfahrensrecht.

Nüſe: Der völkiſche Neuaufbau Deutſchlands: Die Wiedber⸗ aufrichtung des beutſchen Volksgebäudes unter germaniſchem Recht. Leipzig: Weicher 1924. (79 S.) 80

Das deutſche Erziehungs-, Bildungs⸗ u. Gemeinweſen ſte

im Widerſpruch mit dem deutſchen Innenleben. „Der jübiſche

Geiſt der Willkür u. der ſchrankenloſen Genußſucht hat den

germaniſchen Geiſt der Freiheit u. des ſittlichen Lebensgenufſſes

überwuchert.“ „Germaniſches Recht, germaniſche Selbſtverwal⸗ tung, germaniſche ſittliche Lebens- und Wirtſchaftsgemein⸗ ſchaft“ ſollen wieder zur Geltung kommen.

b) Grundſätze und Grundlehren

Wurzel, Karl Georg: Das juristische Denken. Studie. 2. Aufl. (Manuldr.) Wien: Perles 1924. (VII, 102 S.) gr. Aus: Österr. Zentralblatt f.d. jurist. Praxis. Jg. 21:

14

Der Berfafler untergieht bie herrihende Außlegungstheurie einer ſcharfen Kritit. Er will die Auslegung nit auf die „Enthüllung“ des im Rechtsfage fhon Euthaltenen gemäß be ſtimmten Vorſchriften beſchränken, ſondern auch durch das von ihm als „Projektion“ bezeichnete Verfahren den Rechtsſatz aus⸗ legen, indem er bie außerhalb des Rechsſatzes liegenden Um⸗ ftände mit diefem verbindet. ALS foldde Umftände lommen in eriter Linie ethifhe und Hlonomifhe Eriheinungen in Betracht. Dur) zahlreiche Beifpiele werden die Ausführungen erläutert.

vVecchio, Giorgio del: Die Grundprinzipien des Rechts. Übertragen von Albert Hellwig. Berlin: Rothschild 1923. (62 S.) Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphiloso- phie. Beiheft 16 f. d. Mitglieder der internat. Vereini- ung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie samt den Gesetigabungsiragen.

Die feinfinnige Schrift erörtert näher die „Grundprinzipien bes Rechts”, nach weldden auf Grund des italieniichen Gefetes- der Richter zu entfcheiden hat, wenn Gefe und Unalogie ber- fagen. Oberfter Grundfag ift, daß die Grundprinzipien nicht mit dem geltenden Net in Widerfprud) Stehen. Die Grundprinzipien. felbft aber werben aus dem Naturredht gewonnen, dag, bon bem 2๐06 des Menfchen untrennbar, einem menfchliden Bedürfnis entfpriht. Die Überfegung ift Har und verjtändlich gefaßt.

Kaufmann, Felix: Die Kriterien des Rechts. Eine Untersuchung über die Prinzipien der juristischen Metho- denlehre. Tübingen: Mohr 1924. (VIII, 164 S.)

Der Unterfuhung Itegt der Gedanke einer Willenfchafts- โง ฒิ แห auf Grund allgemeiner theoretifher Methode u. innerhalb dieferr auf Grund erfahrungswillenihaftlider Methode zu Grunde. Im Mittelpunkte d. allg. Wiſſenſchafts⸗ theorie ſteht das Prinzip d. Verträglichkeitsſphären, das die Grenzen einzelner Gebiete zieht, im Mittelpunkte d. Theorie Bd. Erfahrungswiſſenſchaften d. Prinzip d. Subſumption, wodurch das Individuelle erfaßt wird. Der allgemeine Teil befaßt ih mit d. Wilfenfhaft als folder, 5. fpesielle Teil mit d. Rechtswiſſenſchaft; in letzterem wird zunädjft eine Analyfe d. jurtiftiihen Sormelemente gegeben u. fodann auf empirifde ee d. Zufammenhang d. Rechtsfäge in d. Rechtsorönung

argelegt.

Riimelin, Mar: Gefes, Rechtſprechung und Volksbetätigung auf dem Gebiet des Privatredit3. Erfter Vortrag: Obieltiveg Recht und Rechtsquellen. Au: Arhiv flir die civiliftiiche Praris. N. F. Bd 2, H. 2. S. 145--172,

Der Verfaffer gibt zunädhjft eine Erklärung 068 9600168= begriff3 und legt dann eingehend dar, was unter objeltivem Nedht zu verftehen tft. Er rechnet zu dem objektiven Net in erſter Linie das Geſetzes⸗ Gewohnheits⸗ u. Autonomierecht. Es werden dann der Begriff und die Arten der Rechtsquelle er⸗ örtert. Der zweite Vortrag befaßt ſich mit der Rechtſprechung, der dritte mit der Rechtsbetätigung der an den zu regelnden. Verhältniſſen beteiligten Perſonen (Volksbetätigung).

15

Nümelin, Max: Geſetz, Rechtſprechung u. Bolksbetätigung auf dem Gebiet des Privatrechts. 2. u. 3. Vortrag. In: Archiv für die civiliſtiſche Praxis. Neue Folge Bd 2, 1924,

8. ©. 265-317.

2. Vortrag: Die riterlide Redhtfindung ES wird das Verhältnis des Richters zum Gefeg unterfudt und die beiden Gefetesauslegungsarten ausführlich befprohen. Der Verfafler neigt der hiftoriiden Auslegungsart zu, nad) weldher der Wille und Sinn de8 Gefeges zu erforfhen ift, daneben aber nad Anfiht des Verfaffers auf die Zwecke und Intereſſen Rückſicht zu nehmen ift, im Segenfag zur objektiven Lehre. Es ſchließen 6 daran noch weitere Erörterungen, insbef. liber die orte —— Rechts durch Lückenergänzung u. Gebotsberichtigung.

3. Vortrag: Rechtsbewußtſein und Rechtsbetätigung des Volkes. Gegenſtand der Unterſuchung iſt die Wechſelwirkung gu nen pofitivem Net einerfeit3 und ARehtsbewußtfein und

olfsbetätigung andererfeitd. Der Berfaller erörtert ein«- gehend unter wiederholter Bezugnahme auf den tiefgrindigen fhweizerifhen Rechtögelehrten Eugen Huber da3 Wefen des

Nechtsbemußtfeing, die Fälle, in denen eine Rechtsbetätigung des Volles möglich tft, fowie die Einwirkung von Gefeges- und Nicdhterreht auf 8008 Rechtsleben des Volkes.

Giese, Friedrich: Vom Beruf d. Verwaltung zur Gesetz- gebung. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 17. S. 834—848.

Der Berf. erörtert die Yrage der Rechtmäßigkeit und

Nützlichkeit der นา der Öefebgebung auf die Ber- mwaltung. Ergibt einen Ueberblid über die durch die Vermaltung getroffenen gefeggeberifhen Maßnahmen von den Katferl. Nechtsverordnungen 1914 beginnend 018 zu den Er mäditigungögefegen v. 1923. Der Berf. hält e8 mit Rüdficht auf die Not der Zeit flir geredtfertigt, daß der Verwaltung gejfeggeberifhe Tätigleit libertragen wird; er hält die Ber- mwaltung aber hierfür nicht geeignet, da fih die Gefeugebung in ihrer Hand verfchledtert hat und die Adtung vor dem Gefeß ımtergraben tft. Friedrichs, Karl: Werturteile. In: Fifchers Beitfchrift f. Ver- - waltungsrecht. Bd 56, 1924, 9. 4/6. ©. 149—193.

Das Werturteil ſteht ebenſo wie der Erfahrungsiag zwifchen den Rechtsfägen u. den Tatfachen. Bon den Erfahrungdfäßen unterfcheidet e3 fich dadurch, daß e3 ein einzelnes Urteil ift, das eine bejfondere Beziehung ausdrüdt. Das Werturteil gehört der Gefühlswelt an. In den fehr intereffanten u. lehrreichen Aus- führungen befpricht der Verf. die Hauptfälle, in denen es fich um Wbgabe eines Werturteil3 handelt; zulest fteht die Frage im VBordergrunde, wann da3 Repifiondgericht ein Werturteil nad)” prüfen fann. Inhalt: Werturteile. Aufgabe de3 Gerichtd. Beu- gen. Sachverftändige. Üble Nachrede. Mängelrüge. NRevifion. Ermeffen. Bolizeiliches Ermefien u. Verantwortung. Afthetiiche, fittliche, wirtihaftlihe Werturteile. Urfache u. Wirkung. Gefahr und Berdadt. Unmöglichkeit, Untunlichkeit, Not. Verjchulden. Richtiger Grund. Smofhemwer: Können Ausnahmevorfchriften rechtsähnlich

angewandt werden? In: Blätt. f. NRechtöpfl. i. Bezirk d.

Kammergerichtd. Ig. 34, 1924, Nr 11. ©. 102—104.

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‚Unter Heranziehung d. Rechtipredhung d. RG. erörtert ©. die Frage, „ob in Fällen, die von den Sondergejeßen nicht aus» brüdlich geregelt find, den darin geregelten aber mwejenägleich fiegen, der der alten Redhtögrdnnung oder der der neuen Sonder- ordnung zugrunde liegende Rechtögedante den Vorrang verdient”.

c) Rechtsphilofophie Kantliteratur Weigelin, Ernst: Über rechtliche u. sittliche Fiktionen. In: 0 a Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 18, H. 1. Calker, Fritz van: Recht und Weltanschauung. Mannheim: Bensheimer 1924. (X, 77 S.) 8 Dte Schrift enthält 5 Auffäge: Der Yurift ala Karikatur, die Sehnfucht nad) dem idealen Hecht, der Bervolllommmnung- gedanfe als Sinngehalt des Rechts, Weltanfhauung und Straf» rechtsreform und der Surift al8 Führer. Die Auffäge, die Borträgen entjtammen, find zunädft für junge Yurtjten be= ftimmt und bezweden KRedht und NReditipredung auf Grund einer gefeftigten Reltanihauung durch ftetige Verbindung mit den Bedürfniifen des praktiſchen Lebens zu befjern und zu ver- volllommnen. | Schelder: Neht und Gewalt. Sn: Fifchers Zeitjchrift für Vermwaltungsredt. Bd 56, 9. 1/3, 1924. ©. 1—29. Der Verfaſſer behandelt in längeren Ausführungen unter Anführung einiger geflügelter Worte aus der allgemeinen Lite- ratur die Gewalt als eine Entjtehungsurfadde 068 Rechtes, wobei er fich mit gegenteiligen Meinungen auseinanderjebt. Sn dem eriten Abfchnitt werden der Begriff de3 Rechtes, die all- gemeinen Elemente der Rechrsbildung, insbejondere das Ver- bältniz von Staat und Recht und hierauf die Beziehungen ziwi- fen Recht und Moral, Sitte, Gerechtigkeit und Billigfeit dar- geren!. Der zweite Abjchnitt enthält die Rechtsquellen, nämlich as Gewohnheitsrecht, das Gejebesrecht und das Necht aus Ge- walt. Snsbejondere wird die Nechtöbildung der Revolution bes ſprochen. Rümelin, Max: Die Rechtsſicherheit. Rede, geh. b. d. akad. a a am 6. Nov. 1924. Tübingen: Mohr 1924. Der berühmte NRechtögelehrte legt dar, welche Intereſſen⸗ richtungen da3 KRechtsficherheitäinterefle umfaßt (DOrdnung3-, Staatsficherheit3-, Gleichheit, Freiheit, VBertrauensinter- ejfe ujm.). E3 werden dann die Hauptiicherheitsintereifen der einzelnen NRechtögebiete näher behandelt. Im Privatrecht fpielt da3 Rechtsdauer⸗ u. das Vertrauensſchutzintereſſe eine bedeutende Rolle, im Strafrecht das Vertrauensintereſſe des Angeklagten, wie das Staatsſicherheits⸗ u. Rechtsbewährungs⸗ intereſſe des Bürgers. Im Anſchluß hieran berührt R. noch einige angrenzende Probleme, insbeſ. das Verhältnis der Geſellſchaäftsgruppen und des Richters zu den Fragen der Rechtsſicherheit. Heck, Ph.: Die reine Rechtslehre und die jungöſterreichiſche Schule der Rechtswiſſenſchaft. In: Archiv für die civiliſtiſche Praxis. N. F. 35 2, 9. 2. ©. 173—194,

2 17 4

Der Verfafler nimmt zu der von Keljen, Sander und Kauf⸗ mann aufgeitellten Worderung einer „reinen NRecdtslehre* fritifh Stellung. (Kelfen: Redtswilfenfchaft u. Reit, Sander: Nehtsdogmatit oder Theorie d. Rechtserfahrung u. Keljens Rechtslehre, Kaufmann: Logik der Rechtswiſſenſchaft) Es werden zunächſt die den Schriften gemeinſamen Grundgedanken Erſtrebung einer von geſchichtlichen, ſozialen und rechts⸗ politiſchen Beſtandteilen freien Rechtswiſſenſchaft erörtert, dann die Ziele und Wege der bisherigen Rechtswiſſenſchaft dar⸗ gelegt und hierauf die einzelnen Lehren der drei Autoren be⸗ fprodden. Der Verfaffer lehnt fämtliche Tehren ab, die Kelſens als irrig u. die Sanders und Kaufmanns, da diefe die Nedht3- wilfenfhaft als philofophifche Zeildifztplin auffallen, die fi mit dem Rechte beihhäftigen, aber andere als juriftifche Ziele verfolgen.

Gysin, Arnold: Die Lehre vom Naturrecht bei Leonard Nelson u. das Naturrecht d. Aufklärung. Berlin: Roth- schild 1924. (IX, 139 S.) Beih, 17 für d. Mitglieder d. intern. Vereinig. f. Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie.

Der Verf. Stellt die neue Rechtslehre Nelfons (Syftem der

Bilofophtichen Nechtölehre), für den die Schriften von ฉิ ไอ 0

หอ ญี Fries (1803) grundlegend waren, kritiſch dar. Der

neuen Lehre werden dann das alte Naturrecht, vertreten durch

Hugo Grotius u. Thomas Hobbes, ſowie die Lehren von der

Freiheit u. Gleichheit in ihrer Ausbildung und Verbreitung

im Naturrecht gegenübergeſtellt.

Sauer, Wilhelm: Grundlagen der Gesellschaft. Eine Rechts-, Staats- u. Sozialphilosophie. Berlin-Grunewald: Rothschild 1924. (506 S.) „sn dem umfangreichen, tiefgründigen Werk unterfucht der

Königsberger Rechtsphilofoph die durch die Ummälzungen des legten Sahrzehnt3 bis ins Smnerfte erfchütterten Grundlagen der Gejellihaft, des Staat3 u. des Rechts. Der Verfaffer hat fi die Aufgabe geitellt, die Rechtsphilofophie, die allgemeine Staatölehre u. die Soziologie gemeinfam zu begründen. Das Buch wendet ji) an meitere Kreife, „vor allem an folche, die philojophifch <ertenntnistheoretiich wie gefchichtöphilofophifch>, ſoziologiſch, ökonomiſch, juriftiich oder politiich intereffiert find; jedod) jeßt ed Speziallenntniffe auf diefen Gebieten Teine3- wegs voraus”. Bon befonderem Sntereffe ilt die in dem Werf enthaltene Wert-Monadentheorie. „Die Kultur ift die größte, der Wert die Hleinfte Einheit einer jinnvollen Welt. Die Wert- teilen find die Atome der Kultur, fie find die Monaden der finnvollen Welt.”

Rumpf, Mar: Was tft Nechtsfoztologie? An: Arhiv für die civiliftiiche Praxis. N. %. Bd 2, 9. 1. ©. 36-51.

Der Berfajler ftellt 016 Nechtsfoztologie einerjeits als eine Unterart der Soziologie dar, die fid) mit den Rechtsverhältniſſen als Ericheinungen der Gejellihaft befaßt, andererfeitd ftellt er fie al3 einen Ausfhnitt aus dem Soztalleben (Bollrehts- wiſſenſchaft) neben die formale Rechtswiſſenſchaft. E8 wird ferner der Einfluß der Soziologie auf die Rechtswiſſenſchaft u. umgekehrt der Einfluß der Rechtswiſſenſchaft auf die Sozio⸗

18

Iogte, diefer insbefondere mit Rüdfiht auf die Erwerbägefell« ſchaften erörtert. Emge (Carl August): Ueber die Zusammenhänge zwischen

Soziologie und Rechtswissenschaft einerseits, zwischen

Religionsphilosophie, Geschichtsphilosophie andererseits.

(1.) Eine Vorschule der Rechtephilosophie. In: Archiv

für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie.e. Bd 18 H. 4,

1924. S. 524-569.

Die vorgetragenen Gedanten waren zuerit Gegenftand eines Vortragskurfes, den der Verf. im Herderinititut in Riga abhieltl.e Die Arbeit wird vorausfichtl, demnädit in

uhform ericheinen.

Haff, Karl: Rechtspsychologie. Forschungen zur Inlivi- dual- und Massenpsychologie des Rechts u. zur modernen Rechtsfindung. Berlin: Urban & Schwarzenberg 1924. (118 S.) 8’ Handbuch d. biologischen Arbeitsmetholen. CH 2 Methoden d. experimentellen Psychologie, Teil

il;

In feiner tiefgründigen Unterfuhung zeigt der Verf., wie ฉะ die Nehtswilfenfhaft u. die Recdhtspraxis von d. Er- fahrungswiſſenſchaft der Piychologie befruditet werden können. Zu gliedern find die rehtspfyhologifchen Tatfachen in ein der Sndivtdualpfyhhologie u. in ein der Maffenpiychologie ange böriges Gebiet. Während die maflenpfyhologiihen Grund- lagen des Rechtes fchon vielfach unterfudht find, liegen indivi- dualpfychologifhe Unterfuhungen faum vor. „Die AYndivi- dualpfychologie d. Rechtes fteht noch vor einem weiten, zu«- kunftsreichen Brachfelde.“

Kant-Festschrift zu Kants 200. Geburtstag am 22. April 1924. Im Auftrage d. Vereinigung f. Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie hrsg. v. Friedrich v. Wieser, ‚Leopold Wenger, Peter Klein. M. Kants Bildnis in Lichtdr. n. e. Zeichnung von Püttrich. Berlin: Rothschild. [1924]. S. 161—461. Archiv f. Rechts- u. Wirtschafts- philosophie Bd 17, 1924, H. 8. gr. 8 °

Oppermann, W.: Kant. Aus der Festschrift der internatio- nalen Vereinigung für Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie zum 22. April 1924. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Okt. 1924, H. 10. S. 719—726.

Haymann, Franz: Kants Kritizismus und die natur- rechtlichen Strömungen d. Gegenwart. Festrede anläßl. d. 200jähr. Wiederkehr d. Geburtstages von Immanuel Kant, geh. am 8. III. 1924 in d. jur. Gesellsch. in Köln. Berlin: Rolf Heise 1924. (83 S.)

Verf. geht aus von der apriorifhen Rechtslehre Kants u.

befpricht das Verhältnis von pofitivem Redt u. Naturredt t. d.

Gegenwart. „Die apriorifhen Normen des Naturredhts haben

innerhalb pofittver Yurisprudenz nur infomeit Geltung, als

die oberite Gewalt in einem Gemeinmwefen in eigener felb- ftändiger Entfhliegung diefed Naturreht als maßgeblid für

d. Inhalt ihrer Normen anerkennt.”

2* 19

Sauer: Der Einfluß Kants auf die Rechtswissenschaft. In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 252—257.

„Der Einfluß Kants auf die NRechtslehre ging nit von einer NReht3slehre aus, fondern von feinem philo- ophiihen Syitem. Unfer Thema tft nit fo zu ftellen: Der perfönlihe) Einfluß Kants auf die Aechtölehre; e8 lautet: er (fahlihe) Einfluß der Kantiſchen Philo— fopbie auf die Redtslehre.”

Sauer, Wilhelm: Der Einfluß Kants auf die Rechts- philosophie. Zu Kants 200. Geburtstag (22. April 1924). In: Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht. Jg. 18, Nr 8, April 1924. S. 178—186.

Die Kantihe Redtöphilofophie tft aus der Gefamtheit feiner Lehre, aus dem Gefamtiyitem des Kritizismus zu entnehmen. Auf diefe im Kritizismus enthaltenen Grundbegriffe find nad Kant die befonderen Rechtsdiiziplinen zurüdzuführen. E8 wird aunädjt der Einfluß Kants auf Fichte u. Hegel und Stammler, der fi) wieder enger an Kant anjchließt, dargelegt. Der Ver⸗ jaffer beipricht ferner die Xehren der Marburger Schule der

eufantianer (Begründer: 9. Cohen), der fih an Kant ans lehnenden fiidweftdeutihen Schule (Begründer: Windelband) und die Lehren von Baihinger und Kelfen.

Sauer, ®ilhelm: Kants Einfluß auf das Straf- u. Prozep- 601. Zu Kants 200. Geburtstag. In: Zeitfchrift für die gef. Strafredhtsmilfenfhaft. Bd 44, 1924, 9. 1.©.1—9. : Der Verf. fhildert in Furzen Zligen den Einfluß Kantifcher

Biffenihaft auf das Straf: u. Prozegredht bis in die neuelten

Ba Er fieht tin am wenigften in der eigenen NRedht3lehre ants (Vergeltungsgedanfe), al vielmehr in feiner Ethik, Er-

fenntniötheorie, Teleologie u. Metaphyfif.

Emge, August: Das Eherecht Immanuel Kante. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtswissenschaft. Berlin: Rolf Heise 1924. (40 S.) Sonderdrucke der Kant- Studien. Bd 29, H. 1/2.

Verf. beflagt, dab das Zivilreht Kants nur felten Gegen= ftand wiflenfchaftl. Betradhtung fet. Der Ausgangspunkt des Kantſchen Eherechts ift d. Sefchlehtsgemeinihaft;, es wird dann eine Definition der Ehe gegeben u. d. Zmwed d. Ehe dargelegt. Aber unter einem meiteren, neu eingeführten Gefihtspunft betraditet Kant die Ehe; er fieht fie als ein „auf dinglide Art perjönlihes Recht” an. ES werden hierauf d. Folgerungen Kants aus d. Ehe befproden: Erwerbstitel, Anſprüche, Gleich— beit d. Befites, Nichtigkeit u. Auflöfung. &8 tft nicht leicht, der „normativ = apriorifhen” Betradtungsweife Kants in ihrem Iogifhen Aufbau u. ihrer ftrengen Bemweisführung zu folgen.

d) Rechtswiffenfchaft und Dichtung Müller, Georg: Rebt und Staat in unferer Dichtung. Slüdhtige Bilder für nahdenklihe Leute. Hannover: Letfh 1924. (178 ©) 8 Dem „NRedt in Goethes FYauft“ u. dem „Net bei Nidhard Bagner” läht der Berf. jegt Streifzlige durd) das ganze Gebiet unferer deutfhen Dichtung folgen, auf denen er in frifcher,

20

Iebbafter Darftellung den unendlich vielen Beziehungen der

Dichtung zu Recht u. Staat nahgeht. Diefe „flüchtigen Bil«

der“ find für den Yuriften fehr anziehend; fie werden auch

dem literarifch Antereilierten willlommen fein. BZahlreihe Be- lege u. Anmerkungen ermögliden ein tieferes Eindringen in die Frage des Nehts in der Dichtung. Diefe Umfhau nad)

Beziehungen zwifhen Dichtung u. NRedit foll Helfen, dem

deutfhen Volle wiederzugewinnen, was ihm fo bitter not

tut: Bolfstiimlichkeit von Redht u. Staat.

Meifter, Oskar: Einige Beziehungen der allgemeinen und Kiteraturgefhihte zum Recht. <BZugleih ein Beitrag zur Trage: „Humanismus oder Realismus im Reht?) = Yelt- gabe 3. 80. Geburtätage Paul Strzemdhas. In: Htichr. 0. deutfchen Vereines für d. Gefhichte Mährenz u. Schlefien?. So. 26, 9. 4. ©. 104—117.

‚. Ver Verf. erörtert zunädhjit den Wert hHumaniftiich-geichicht«

licher Bildung für den Rechtögelehrten u. geht dann näher au die Wechielbeziehungen zwilchen Literatur und Recht ein, au die Tätigfeit der Juriften ald Dichter und den günftigen Ein« fluß der Dichtkunft auf die Rechtöwiffenfchaft unter Berufung auf namhafte Berjönlichkeiten.

3. Rechtsgefchichte

a) Römifches Recht Griechifched und orientalifches Recht

Czyhlarz, Karl Ritter von: Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechtes. 18., neubearb. Aufl. von Marian = al Wien: Hölder-Pichler-Tempsky 1924. (XII, Die Auflagen der legten zwei Tahrzehnte waren faft wie

veränderte Abörude der 7./8. Auflage von 1904. Der jetige

Herausgeber hat das bewährte Lehrbudh mit der modernen

romantjtifhen ซอ [ญิ in Einklang gebradit. Bet den ein-

zelnen Materten Hat er die gefhichtlide Entwidlung ftärker betont, al3 e8 früher der Verfafler getan hatte.

Seeler, Bilhelm: Syftem des römifhen Privatredt3. Srund- rip zu Borlefgn. Dorpat: „Noor-Eesti Kirjastus” 1924, (II, 144 ©.)

Der Grundriß enthält eine furze Darftellung des römiſchen

Privatredhts und ift zum alademifhen Gebraud fehr geeignet.

Kantorowicz, Hermann: Leben und Schriften des Albertus Gandinus. In: Zeitschr. f. d. Savigny-Stiftung 1. Rechtsgeschichte. Bd 44, 1924, Romanist. Abt. S. 224-858.

‚Der Berf., der [hon ein größeres Gandinuswert veröffent-

licht hat, entwirft in recht anjchaulicher Form ein Bild von dem

Leben, Wirken u. den Schriften des berühmten mittelalterlichen

Rechtsgelehrten A. Gandinus, des „einz’gen alten {Yuriften, der

uns aus Hunderten von Urkunden genau vertraut tft”. Gane

dinuß, der zulegt das Amt eines Podefta von Fermo befleidete,

galt als das Mufter eines unparteiifhen Richters, eine in d.

damaligen Zeit feltene Erfheinung. Er ift der „erite Praktiker,

21

der ein gelehrtes juriftifhes Werk verfaßt bat, und der erfte

Schriftfteller, der ein Syftem des Strafreht3 zu ftande gebracht

at“. Aud Hat er als erfter dem Statutarredt, der für D.

Braris enticheidenden Rechtöquelle, ein ganzes Werk gewidmet.

Nah der Schilderung d. Leben? werden zunädjit die unedhten

Schriften u. dann der „Tractatus de maleficiis“ u. die

„Questiones statutorum“ eingehend gewürdigt.

Kaden, Erich-Hans: Ein Beitrag zur Lehre der bedingten Novation. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechts- geschichte. Romanist. Abt. Bd 44, 1924. S. 164—210.

8 werden die Rehtswirkungen, die fih aus der bedingten Novation im Haffifhen und Syuftintanifhen Hedt ergeben, näher unterfudht. Der Verf. erörtert die Felle 25 Beitandes der prior obligatio u. d. Einwirfens d. pcsterior obligatio auf die prior obligatio pendente condicione, der Klage aus d. prior obligatio während des Schwebens d. Bedingung, der mora der prior obligatio u. des Erbiübergangs. Genzmer, Erich: Der subjektive Tatbestand des

Schuldnerverzugs im klassischen römischen Recht. In:

Zeitschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44,

1924, Romanist. Abt. S. 86—163.

Der Schuldnerverzug im Eaff. röm. Redt (mora) bedeutet ein „NRecdtsinftitut, in weldem gemilfe Rechtsfolgen an einen Zatbeftand geknüpft werden, der fih aus einem objektiven Auffhub d. Erfüllung einer obligatorifhen Verbindlichkeit u., abge. v. etwaiger Euftodiahaftung, einem fubjelt. Teil Berfhulden zufammenfegt”. Die Abhandlung beichäftigt fih mit den NRedtsfolgen d. fubjelt. Tatbeftandes, insb. dem Grade 5. VBerfhuldens (dolus, culpa, diligentia, custodia, vis major). Zunädft werden die Rechtsfolgen im allgemeinen, u. a. der Begriff der dur) den Verzug eintretenden per- petuatio obligationis auseinandergefeßt und hierauf d. fubi. Schulönerverzug bei den stricta iudicia u. bonae fidei iu- dicia u. Fideilommiffen erörtert.

Heldrich, Karl: Das Verschulden beim Vertragsab- schluß im klassischen römischen Recht und in der späteren Rechtsentwicklung. Leipzig: Theodor Weicher 1924. (58 S.) 8’ = Leipziger rechtswissenschaftliche Studien.

7

Nah einer kurzen Darlegung der verfhiedenartigen Auf. faffungen im römifden NRedht wird das Verfchhulden bet den einzelnen Verträgen im römifhen Nedht im Deutfhen BEB. Hauptfählih in den 88 276, 278, 823, 826 geregelt näher unterfudt. Es ſchließt fi) daran eine Meberfiht insbefondere über die moderne ausländifhe Gefeggebung und fodann ein Verzeichnis der römiſchen Quellen.

Stoll, Heinrich: Die formlose Vereinbarung der Auf- hebung eines Vertragsverhältnisses im römischen Recht. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanist. Abt. Bd 44, 1924. S. 1—85.

Klingmüller, Fritz: Ius ad rem? In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanist. Abt. Bd 44. S. 211—228.

22

Die missio in possessionem des Fideikommiſſars (Pau- lus-Sent. IV 1,15) ift nad Anfiht des Berfallers nicht als ein all des ius ad rem, unter dem ein auf der Grenze zwifchen chen⸗ u. Obligationenredht ftehendes Hecht zu verftehc: :ji, anzufeben. Püschel, Willy: Confessus pro iudicato est. Bedeutg. d. Satzes f. d. röm. Formularprozeß, zugl. e. Beitr. zur Er- klärg. d. lex Rubria. Heidelberg: Winter 1924. (301 S.)

r. 8

Die Schrift gibt eine eingehende Kritif der von der confesgio in iure handelnden capita 21 und 22 der lex Rubria. 8 foll damit ein Beitrag zum Verjtändnis des heutigen Prozekaner- fenntniffes, inöbejondere zur AUnfechtungsfrage geliefert werden. Arı der Schrift wird Fritifch Stellung genommen zu den Abhand- lungen von Demeliuß über die confessio im römifchen Zipil- progeß und von Gradenwiß über dad Rubrifche Fragment.

Weiss, Egon: Griechisches Privatrecht auf rechtsver- gleichender Grundlage. 1. Leipzig: Meiner 1923. gr. 1. Allg. Lehren. (XII, 556 S.)

Das Werk ftellt da3 griechifche bürgerliche Recht bis zum Ein: dringen des römischen Necht3, und zwar auf Grund der Anfchrif- ten, Bapyri und Schriftiteller dar im Gegenjaß zu den früheren Bearbeitungen, die nur das attifche Recht zum Gegenitand hatten. Inzbefondere Hinfichtlich der progeflualen Materien ift die recht2- bergleichende Methode angewendet. Der erite Band enthält: 1. Rechtsquellen. 2. Rechtsfubjeft. 3. Nechtögeichäft. 4. Zivangs- bollftredung.

Bıtovxıöns ‚Ilsoıxins K.:"H dıxn vov Zwxoarovs. Ta de noolsyousva ’Iwonp Kohler. ’Exdooıg zoıın [nıorn avaruawaıs 6 % 20 9], ’Ev Adnvaıs: ’EiAsvdepovdaxns xaı Marapr. Berlin: Heymann 1924. (334 8.) Nah) dem Vorwort Kohler u. einer Eritifhen Einleitung

gibt der Verf. in einer eingehenden Vorgefchichte des Prozefles

eine Charafteriftif d. Sokrates u. legt feine Wirkſamkeit u.

feinen Einfluß dar. E8 werden dann der Verlauf des Pro-

ſelbſt dargeſtellt u. im Anſchluß daran der Aufenthalt

m Gefängnis u. die letzten Augenblicke. Den Schluß bilden

Urteile u. Schlußfolgerungen. em Werke ſind ausführliche

Regiſter beigegeben.

Partsch, Josef: Juristische Literaturübersicht (1912 -19239. In: Archiv für Papyrusforschung u. verwandte Gebiete. Bd 7, 1924, H. 3 u. 4. S. 258—287.

„n einer furzen Einleitung weilt ®. auf bie

in den letzten Jahren erſchienenen Zuſammenſtellungen des

Schrifttums über die Papyruskunde hin, um dann die Aufgabe

der eigenen Literaturüberſicht zu umgrenzen. „Nur die juriſt.

Darſtellung u. die monographiſche Forſchung ſoll hier überblickt

werden, indem, andererjeitd für die Bedürfniffe d. Juriſten

ein Hinweis auf die unentbehrliche hiftorifche Kiteratur erfolgt.”

Bartholomae, Chr.: Die Frau im Sasanidischen Recht. Rede, geh. beim Stiftungsfest d. Heidelberg. Akad. d. Wiss. am 11. Mai 1924. Heidelberg: Winter 1924. (20 S.) = Kultur u. Sprache. Bd 5.

23

Verf. legt bie Rechtöverhältniffe der Yrau, indbefondere das Eherecht im Safanidiihen Reich in der Beit von etwa 250 bi 620 n. Chr. dar. Die Entwidlung zeigt, DaB jich die Yrau auf dem Wege der Emanzipation befand, bi3 diefer Entwidlung durch die Berftörung bes Safanidenreich3 durch die Araber ein Ende gemacht wurde.

Pringsheim, Fritz: DieRechtsstellung der Ilzooaı ris äxı- yovjs. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechts- geschichte. Romanist. Abt. Bd 44. S. 896-526.

b) Deutfches Recht

Fehr, Hans: Das Recht im Bilde. Mit 222 Abb. Bd. 1. München u. Leipzig: Rentsch (1923). (171 S.) Kunst u. Recht, Bd. 1.

ฉิ dem erfchienenen erften Buche bes Werkes, bas drei Bände umfajjen fol, gelangen die Zeugnifle der bildenden Kunſt zur Daritellung. Sie gehören zum größten Teil in den Sreiß der Miniaturmalerei, und zwar der deutfhen und der fchweizerifchen. Der zweite Band bringt „Das Necht in der Boejie”; der Titel des dritten Bandes lautet: „Die Boefie im Recht.“ Jeder Teil iſt in fi abgefchlofien.

Bartels, Paul: Deutfches Rehtsleben in der VBergangen- heit, mit befonderer Berlidfihtigung Niederdeutihlands. Hamburg: Hanfeatifche Verlagsanftalt 1924. (55 ©.) = Unfer Zollstum. Eine Sammlung von Schriften zum Ber- ftändnts deutfcher Volkheit.

Das Rechtsbewußtſein und der Rechtsſinn des deutſchen Volkes ſoll neu geſtärkt und wiederbelebt werden durch Rück⸗ kehr zu den Grundgedanken des Rechts, wie ſie in den deutſchen Rechtsaltertümern, Rechtsbüchern, Rechtsſprichwörtern und Weistümern niedergelegt ſind.

Kisch, Guido: Zur Sächsischen Rechtsliteratur der Re- zeptionszeit. I. Dietrich von Bocksdorfs „Informacio- nes“. Leipzig: S. Hirzel 1923. (31 S.) Sächsische Forschungsinstitutein Leipzig. Forschungsinsti- tut für Rechtsgeschichte. Beiträge zur Geschichte der Re- zeption. Bd. 1, H. 1. |

Das Werf Dietrich von Bodlsdorfs hat den Titel: Informacio- nes domini ordinarii, quas Magdeburgensibus dederat ad petita, dummodo graviter in sentenciando oberraverunt. &8 ift in einer Nechtshandfchrift des Natsardhivs zu Görlik enthal- ten, beiteht aus Schöffenfprüdhen und Prozeßformularen und ift ungefähr in den Jahren 1433 und 1451 entitanden. Peterka, Otto: Rechtsgeschichte der böhmischen Län-

der. In ihren Grundzügen dargest. 1. Reichenberg: Stiepel 1923.

1. Geschichte d. öffentl. Rechtes u. d. Rechtsquellen in vorhussitischer Zeit. (183 S.)

Der Grundriß foll in die heimatlide Nechtsgejchichte ein- ühren, vor allem dem Bedürfnifje nach einem alademifchen Stu«- ienbehelfe Genüge leiften. Darüber hinaus will der Verfafler

durch eine eingehendere Darftellung der rechtsgefhichtlichen For-

f&ung überhaupt, insbefondere der deutfchrechtlichen dienen.

24

Goldmann, Emil: Beiträge zur Geschichte des frän- kischen Rechts. Mit 1 Taf. Teil 1. Wien u. Leipzig: Deuticke 1924. (62 S.) inhalt: 1. farfalius. 2. Das Bild des cod. Paris. Lat.

4787 der lex Ribuaria. 3. Der Entfippungsritus der lex

Salica. 4. Nadträglies zum andelang-Problem. 5. Zur

feltortuss$rage. 6. Zum Tintertiationsproblem. 7. Die Extra»

vagante „De terra condempnata” der lex Salica. 8. Die

Faſſung des Titel® „In quantas causas electi debeant

iurare“ in der lex Salica emendata nad dem cod. Voss.

Q. 119.

Beyerle, Franz: Ueber Normtypen u. Erweiterungen der Lex Salica. In: Zeitschrift d. Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. German. Abt. Bd 44. S. 216-261.

Krusch, Bruno: Die Lex Bajuvariorum, Textgeschichte, Handschriftenkritik u. Entstehung. M. 2 Anhängen: lex Alamannorum u. Lex Ribuaria. Berlin: Weidmann 1924. (842 S.) 8 Der Berf., der im Auftrage der Zentraldtreftion der Monu-

menta Germaniae die neue, von Freiherrn v. Schwind be«

arbeitete Ausgabe der Lex Bajuvariorum nadgeprüft hat, fommt zu dem Ergebnis, daß die neue Ausgabe ein Mifchtert aus Emendata, Antiqua u. fpäteren Weberarbeitungen tit,

n. daß die Angriffe genen dte angeblich „verfehlte Ausgabe

Merkels unberedtigt ind.

Baselt, Erna: Entitehung und Charafter der Weistiimer in SÖfterreich. Beiträge zur Gefchichte der Grundherrfchaft, Ur- barialreform u. Bauernfchußgeleßgebung vor Maria Therelia. Budapeft: Eligius 1924. (123 ©.)

E3 fehlt bisher an einer Bearbeitung der Weistümer. Die Verf. hat jich die Bearbeitung der öfterr. Weistümer zum Biel gefegt unter befonderer Berüdfichtigung der agrar- u. fozial- politiihen Entwidlung. | Hugelmann, Karl Gottfried: Der Sachsenspiegel und

das vierte Lateranensische Konzil. In: Zeitschrift d. Sa- vigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, 1924, Kanonist.

Abt. S. 427—487.

Der Verf. erörtert die Beziehungen d. Sacdjfenfpiegels zu dem vierten Lateranenfifhen Konzil, woraus fih Anhalts⸗ punkte für die Datierung d. Sahfenfpiegels ergeben. Als Ver⸗ gleihspunfte fommen in Betradit die Kaiferwahl, das Ehe- 0 ให 06 18 der Berwandtfchaft und die Befegung der Bistiimer. Der Berf. lehnt eine Beeinfluffung des Sadjfenfpiegel8 im allgemeinen ab; er bezeichnet deilen Berfalfer ald einen kon« fervativen, am alten deutfhen Net feithaltenden yuriften und Politiler u. maßvollen Gegner der bierofratiihen Rich- tung. Bgl. die Fanoniftifchen Streifziige des Verfaſſers durch d. Sachjfenfpiegel im 7. u. 9. Bande d. Zeitihr. d. Sapigny> Stiftung.

Oberschwäbische Stadtrechte. 2. Stuttgart: Kohlham- mer 1924. gr. Württemb. Geschichtsquellen. Bd 21. 2. Die älteren Stadtrechte db. Reichsftabt Ravensburg. Nebit

25

d. Waldfeer Stadtrehtshandichrift u. d. Sabgn. d. Ravensburger Denktbude. Bearb. von Karl Dito Müller. (VIII, 339 ©.)

Zallinger, Otto: Die Eheschließung im Nibelungenlied u. in der Gudrun. Wien: Hölder-Pichler-Tempsky 1923. (68 S.) = Akademie d. Wissenschaften. Philos.-hist. Kl. Sitzungsber. Bd 199, Abh. 1.

8. gibt ein lebendiges Bild des Vorgangs der Ehefchlie- nusen im Nibelungenlied u. in der Gudrun. Er verfucht den ewei3 zu führen, daß die Eheichliegung in einem Bertrag zwilfchen den Brautleuten bejtand im Gegenjaß zu der Lehre, die für die älteren Zeiten da3 Muntgeichäft (Vertrag zwilchen dem Bater der Braut u. Bräutigam) al3 den mwejentliden Alt anfah. Dies ergibt fich nach Anficht des Verf. aus der anfchau= lihen u. ausführliden Beichreibung der rechtliden Vorgänge in den beiden Epen. Der Daritellung in ihnen fowie der darauf- folgenden zufammenfajjfenden Würdigung geht eine recht3- gejchichtliche Erörterung voran.

Mayer, Ernst: Germanische Geschlechtsverbände u. das Problem der Feldgemeinschaft. In: Zeitschr. der Savigny- Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, German. Abt. S. 30—113.

Sn fehr eingehenden Unterfuhungen fommt der Berf. zu dem Ergebnis, daß für die Vorzeit wohl ein Herdenfommunis- mu3, zu feiner Zeit aber Agrarlommunismus nadjaumeifen ift, daß Anfiedlung u. Aderbau gerade die WMeberwindung der

Herdengemeinfhhaft bedeuten. „Der Gejhlehtsverband tft aber

unter d. Leitung d. Gejchlechtsälteiten, d. Adligen geftellt:

daraus hat fih ein nroßer, vielleiht der wichtigite Teil der fogenannten Grundberrfhaften entwidelt.“

Schröder, Edward: „Herzog“ und „Fürst“. Ueber Auf- kommen und Bedeutung zweier Rechtswörter. In: Zeit- schrift d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, Germ. Abt. S. 1—29.

Der Literarhiftorifer ©. gibt eine eingehende wortgefhidtl.

Unterfuhung, deren Auswertung er den „juriitiihen Fach⸗

verwandten“ üiberläßt.

Mayer, Ernit: Die Entjtehung der Todesſtrafe. In: Der Gerichtsſaal. Bo 89, H. 5/6. S. 353 396.

Es wird kritiſch Stellung genommen zu * v. Amira: Die germaniſchen Todesſtrafen (München 1922). Nach Anſicht des Verfaſſers hat dieſes Werk die endgültige Yöfung der Pro- bleme nicht gegeben, „ſo ſehr vermutlich gerade die Wucht, mit der es auftritt, vorerſt die communis opinio beſtimmen wird.“

Schwerin, Claudius Frh. von: Die Formen der Hauws- suchung in indogermanischen Rechten. Mannheim: Bens- 0 1924. (47 8.) gr. = Rechtsgeschichtl. Studien. H

Die Unterfuchung befaßt fih mit dem Recht der Haus- โน้น ทด, da8 dem Beftohlenen zum Bmed der Auffindung der ihm geftohlenen Sadye zufteht. Ed wird das Verfahren, in deifen Mittelpunkt der Eintritt ded Beitohlenen in dad Pau Steht, eingehend erörtert; eine gewichtige Rolle bei der Durch-

26

ſuchung fpielt die Kleidung des BDurdhfuchenden. Unter den Rechten ergeben die nordiſchen das meiſte ateria

Haff, Karl: Studien zum Bürgschaftsrecht in den altbur gundischen, savoyischen u. westschweizerischen ne

uellen. In: Zeitschrift f. Schweizer. Recht. Bd 65,

d 43 (1924), H. 1. S. 129—155.

8 wird bie Entwicklung in den drei Rechts⸗ gebieten, ſowie der enge Zuſammenhang zwiſchen ihnen dar⸗

elegt. Im Recht war der Die ©eitellungs- ürge, da er den Schuldner zur Bakfııng zu Stellen hatte; eine eigene Haftung des Bürgen beitand nach dem burgundiichen

Vollsrecht, der Gundobada, noch nicht. Snhalt: Der Schuld-

vertrag und feine Formen. Die Schuldbürgichaft. Schuld und

Schuldbürgfhaft und deren Bollftredung. Die Prozekbürg-

ichaft. Die vermeintlihe Zufammengehörigfeit von fidejussio

und wadiatio.

Schücking, Lothar Engelbert: Die pazifistischen Grundlagen der mittelalterlichen Verfassung des Fürstbistums Münster. Leipzig: Oldenburg [1924}. (20 S.) 8°= Kulturwille. Kleine Flugschriften, H. 2.

Leicht ift es aufzuzeigen, an im ganzen Mittelalter fich alles um die eine pazifiſtiſche Frage dreht: an die Stelle der Gewalt das Recht zu ſetzen.“ Dies zeigt die Entwicklung im Fürftbistum Münſter, wo ſeit 1368 von den Biſchöfen mit den Landſtänden eine Reihe von „Landesvereinigungen“ errichtet ſind, die alle der Fürſorge für den inneren Frieden im Territorium gedient haben. „Sicher haben in allen rein deutſchen Territorien der⸗ ur pazifiltiihe Entwidlungen jabrhundertelang ftattgefun-

Keßler, Theodor: Die เศ Entwidlung der Siegener Stadtverfafjung. ak u. Siegerland 1224 bis 1924. Siegen 1924. ©.

Müller, Karl Otto: Das Ottendorf. Eine Unter⸗ ſuchung über d. Zuſtändigkeit ſüdfränkiſcher Dorfgerichte im Mittelalter. In: Zeitſchr. d. f. Rechts⸗ geſchichte. Bo 74, 1924, Germ. Abt. S. 168-196.

Der Verf. veröffentlicht eine amtliche Kundſchaft d. Dorf⸗ gerichts zu Ottendorf v. Jahre 1492 über d. Fälle, für die das Gericht ſeit alters zuſtändig war. Der Erläuterung d. Urkunde, die für d. Frage über d. Abgrenzung d. ſachlichen Zuſtändigkeit zwiſchen hoher u. niederer Gerichtsbarkeit von Wichtigkeit iſt, geht eine Darſtellung d. geſchichtl. Entwicklung u. der Rechts⸗ verhältniſſe d. Dorfes voraus.

Beyerlein, Franz Adam: Der Prozeß des Müllers Arnold. 0 Deutſcher Verlag (1924). (62 ©.) เก 9 der

Große. Bd 3 = Geihhichten aus der Gefchichte. 34.

Sn novelliitiihder Form fchildert B. friih u. lebendig den Brozeß des Müllerd Arnold; auch feine Darftellung läßt er fennen, wie die Affäre ded Müllers Urnold, trog der von ihm geübten Kabinettzjuftiz, ein Ruhmesblatt in der Gefchichte des großen Preußentönigs ift.

27

Hedemann, Suftus Wilhelm: Zehn Zahre. In: Mitteilungen db. Ienaer Inftitut3 f. Wirtihaftsrecht. Nr 8, Nov. 1924. 9. gibt einen intereflanten a über bie Rechtsent⸗ wicklung der letzten zehn Jahre, die durch Krieg, Zwangs⸗ wirtſchaft, Revolution, ซอ เด Räteſyſtem, Diktatur, Ermächtigungsgeſetz, Währungsverfall, Clausula rebus sic stantibus u. Aufwertung gekennzeichnet wird; er zeigt, wie jeder dieſer „Begriffe“ ſtark ins Wirlſchaftuůche hineinragt.

Schwalb: Der gegenwärtige Stand der ใน a) SUDringen. Sn: Sur. Bod. Ya. 58, 1924, 9. 9/10,

Die deutſche Reichs⸗ u. Landesgefeggebung tft auf allen Gebieten des Nedhts dur Einführung franzöf. Gefete abgeändert. Das elfaßslothringiide Recht zerfällt in ame Hauptmafien: das gefamtfranzdf. Net („droit u. das elſaß⸗lothring. Provinzialrecht (droit local“

4. Bürgerliches Recht

a) Kommentare, Tertausgaben, Geſamtdarſtellungen und allgemeine Abhandlungen

Planck's Kommentar zum Bürgerlichen Geſetzbuch nebſt er drBg. von 6 ๕. Strohal. Bearb. von %. Andre [u. a.]. 4 Aufl. Bd 4. Familienrecht, Lig 1: 88 1297—1436. Berlin: de Gruyter 1924. (336 ©.) gr.

Cosack, Konrad, u. Heinrich Mitteis: Lehrbuch des bürger- lichen Rechts. Bd 2, Abt. 1. Sachenrecht. Recht d. Wert- papiere.7.u.8., neubearb. Aufl. Jena: Fischer 1924. (518 S.)

Schmidt, Arthur Benno: Sammlung von Reichögefegen und Verordnungen privatredhtlihen Inhalts. Tertausg. mit furzen Anm. 4., neubearb. u. ftart verm. Aufl. Münden: Bed 1925. (XXIV, 337 [vielm.: 537] ©.) U. = Deutiche Reichsgeſetze. Textausg. mit Sachres.

Die handl. Ausg. enthält in zeitl. Reihenfolge eine Zu— ſammenſtellung der neben dem BGB. geltenden Geſetze u. Verordnungen privatrechtl. Inhalts. Zur Orientierung iſt eine ſyſtem. Überfiht vorangeftellt.

Rocher, Eugen: nun Eingrifförechte im on

16. 1 Sr Archiv f. d. ziv. Praxis. N. F. Bd 3, H. 1.

Nach einer ษ์ Betrachtung über die Rechtöfolgen des Eingriff werden die Einzelfälle näher erörtert. Der Berf. unterfcheidet folgende ‚Oruppen der abfindun 1 Ein- grifferechte: Eingriffe in Eigentum u. Befit (Überbau, Notweg ufmw.), in die Freiheit (Konfurrenzperbot), abfindungsbelaftete Vernichtungsrechte (Anfechtungs⸗,, Nüdtritt3-, Widerruf-, Kündigungsredhte), u. diejenigen Eingriffärechte, deren Aus⸗ übung den Beredhtigten zum Erfaß der dem Gegner aud ber ne des Anfipruchs erwachfenen Koften verpflichtet (3. 8. $$ 369, 811 BGB.).

28

Grau, Balter: Redtiprehung u. Gefeggebumg zur Ans pyaffung des Privatreht3 an die veränderten Berhältniffe. In: Archiv für die civilifttiche Praxis. Neue Folge. B5 2, 1924, 9.93. ©. 318363.

b) Allgemeiner Teil

Behrend: Gibt es im geltenden Recht noch milde Stiftungen? In: Archiv d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 6, H. 3, 1924. S. 265—810.

Ausgehend von dem Körperfchaftsiteuergefeß, in dem von „Perfonenvereinigungen u. Zmwedvermögen, welde ausfchlieh- lich gemeinnligigen oder mildtätigen Zweden dienen“, die Hede tft, unterfudht der Verfaffer fehr eingehend unter Heranziehung verwandter Begriffe, den Begriff der „milden Stiftung”. Er fommt zu dem Ergebnis, dak im Sinne des $ 82 Abf. 1 BGB. dDiefem Begriff alle diejenigen ftiftungsmäßigen Eridjeinungen äuzuredhnen find, „melde dem Beweggrunde eines gewiſſen menfhlihen Edelmuts, dem „Semeinwohle” zu dienen jtreben.“

Koftosty, Friedrih: Der Sahinbegriff im ein- u. mehr: faden Zubehörverhältnis. Ein Beitrag zur Auswertung des Zubehörbegriffs. Syn: Syherings Jahrbücher für die Dogma= tie d. bürgerl, Nehts. Folge 2, Bd 38, 9. 1/3, 1924, S. 75—158.

Der Verf. erörtert die Fragen, wie fih ein Sadinbegriff

[8 Zubehör verhält und wie, wenn ein mehrfades Zubehör-

verhältnis rechtli vorjtellbar tft, fi darin ein Sadinbegriff

al8 Gemeinzubehör oder als Hauptfahe zu einem Gemein» zubehör verhält (Betfptel: Snventar mehrerer zu einem Land- gut gehörenden Grunditiide).

Bader, Hans: Leichnam und Leichenasche ihre Rechts- stellung. In: Schweiz. Juristen-Ztg. Jg. 20, H. 24, 1924. S. 365371. | Der Berf. verjteht unter Leichnam den entſeelten menſchl.

Körper, fo lange er no) nicht aufgelöft tft, alfo aud) den ſchon

begrabenen Leihnam. 8 werden zunädjt die ich hieraus

ergebenden redtl. Folgen erörtert. Verf. tft ferner der Anficht, daß der Leichnam nit al Sache angejehen werden fann. €3 tft daher Fein Befig u. Eigentum an ibm möglid, aud) Fann er nit verkauft oder gejtohblen werden. Ym Gegenfag zum

Leichnam iſt die Leihenafhe Sadıe.

Oertmann, Paul: Die Rechtsbedingung (condicio iuris). Untersuchungen zum Bürgerl. Recht u. zur allg. Rechts- lehre. Leipzig: A. Deichert 1924. (249 S.) 8 Der befannte Rechtsgelehrte erörtert ausführlich in ftreng

wiflenihaftliher Form das Wefen der Nehtsbedingung, unter

der er eine nahholbare, aber beim Gefhäftsichluß felkft noch augjtehende Wirkfamfeitsvoraussehumg verjteht, ferner die rechtl. Bedeutung des von Nedhts wegen bedingten Geihäfts เก un Parteigebundenheit, Wirkfamteit von

wifhenverfügungen ufw.) u. die Einzelfälle (Mangel der

Subjtrate für das zu begründende Recht, mangelnde Einigung

der Geihäftsparteien, fonftige Fälle).

29

Zusammenstellung der Verjährungsfristen des bürger!. Rechtes im Auslande. In: Mitteilgen. d. Industrie- u. Handelskammer in Berlin. Jg. 22, 1924, Nr 11. S. 493—3.50

Durch Anfrage bei den dtich. Auslandsvertretungen hat die

‚nd. u. Handelsfammer die bürgerlich-rechtl, VBerjährungs-

friften in d. einzelnen Ländern feitgeftellt. Dantenswertermeife

veröffentlicht fie die umfaffende Zufammenttellung diejfer Be- ftimmungen.

c) Schuldverhältnifie

a) Allgemeines Aufwertung und dritte Steuernot- verordnung

Fricke, F— Die rechtliche Natur des Notgeldes. In: Beit- \ ขน Die bes das ae —— u. Konkursredht. Bb 87, 0 r N mann, Verschuldungsfähigkeit. In: Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht. Jg. 18, Mai 1924, Nr 10.

Sp. 242—250.

Der Berfaffer Eritiftiert die Yahrläfligleitslehre, die Fr. Leonhard und ihm im mwefentlihen folgend Steber für da8 bürgerlide Recht aufgeftellt Haben. (S. Abdr. aus Feftgabe N Enneccerugs, 1913 u. Neuauflage von Pland3 Kommentar

u $ 276 Biff. 90, 3, bb). Dieſe unterſcheiden zwiſchen Sorg⸗ dal, die rein abftraft aufzufaffen tft, und Verfhuldungsfähig- Ye die unter Berüdfihtigung d. individuellen Befonderbeiten

Schuldners feftzuftellen tjt. Der Berfalfer verwirft diefe ฟั แป ฉก da fie mit den 5 แน 68 des BGB, dad nur für gemifje Perfonen (8828 fg.) einen individualifierenden Mapitab anlegt, in Widerfprud fteht. Er hält an der herr= ſchenden obje tiviftifchen Lehre feit, die fih unter Berlid- der Verkehranſchauung mit einer Gruppenbildung

egnügt Schumann, Hans: Die Forderungsabtretung im deutſchen, franzöſiſchen und engliſchen Recht (Entwicklung und heutige

Geſtaltung). Marburg: Elwert 1924. (185 S.) 80 Arbeiten

zum Handelö-, Gemwerbe- u. Sandwirtichaftsrecht. Nr 37.

Das Zefliongrecht ift in den drei Rändern im ganzen ein- heitlih nach dem Grundfaß der Verlehrsfreiheit und einge - fchräntt durch den fozialen Gedanken de3 Schuldnerichußes ge- regelt. Das deutihe Necht ift am jchärfiten ed enthält aber ebenfo wie das franzöfiihe Recht dem engliichen Recht gegenüber Beftimmungen, die teilmeife dem Necht3- gefühl der Allgemeinheit fremd bleiben.

Wahle, Karl: Das Valorisationsproblem in der Gesetz- gebung u. be Mitteleuropas. Wien: Rikola- Verlag 1924. (284 S.) 8 Der Verf. gibt in diefer umfallenden Arbeit unter ein=-

gehender Berüidfichtigung der Praxis u. des Schrifttums einen

Meberblid über die Entwidlung d. Geldentwertungsfrage in

den mitteleuropätfhen Staaten (DOefterreih, Deutfhland,

Schweiz, Tihedhoflomwalet, Polen u. Aalen): „Ein wefent-

30

lider Diangel d. bisherigen Behandlung d. Geldentwertungs= fragen tft die Beichränfung auf das eigene enge Territorium. Nur ausnahmsweile wird u. dann ohne jeden Zufammen- bang mit d. ausländifhen Hedtsentwidlung ein vers einzeltes Urteil herausgeriffen, das oft in feinem Heimatjtaate ganz vereinzelt jteht. Die vorlieg. Arbeit will diefe Lide fliegen.” inhalt: Steuerprobleme,. Bilanzfragen. Geld» entwertung u. Preistreibereireht. Geldentw. u. bürgerl. Recht. Bauhofer, A.: Der 59. schweizerische Juristentag in Frei- burg <29. und 30. Sept. 1924). In: Schweizerische Juristen- Ztg. Jg. 21, H. 9, Nov. 1924. S. 117—123.

Gegenftand der mwilfenfchaftliden Beratungen bildete das Thema „Die Einwirkung der Währung auf die privatrechtlichen Verhältnifje”, worüber der deutfche Neferent, Rechtsanwalt Hanz Müller in Züri), u. der franzöfifche Referent, Bankdirek⸗ tor Edmund Barth in Zürich, berichteten. Nach Anficht von Müller fönnen die Folgen der Währungsverfchledhterung am beften durch Anwendung der Grundfäße über die ungerecht- fertigte Bereicherung, nach Anfiht von Barth nur durch Ge- fegesänderung, d. h. durch Verzicht auf den Zmangskurs des Papiergeldes vermieden mwerden.

Oertmann, Paul: Die Aufwertungsfrage bei Geldforde- men und Anleihen. Berlin: Sack 1924.

In diefer Schrift fagt fich der Verfaffer von feiner früheren Auffafiung über den Einfluß der Geldentwertung los und tritt mit gewidhtigen Gründen für den Aufmwertungsgedanlen ein. Großmann, Hermann, Simonson, Albert, Zeiler,

Alois: Im Kampf für eine gerechte Aufwertung. Stutt-

garı: Muth 1924. (100 S.) gr.

Inhalt: Großmann: 1. Wirtfchaftlide Gründe für eine ges rechte Aufwertung; 2. Vorfchläge für eine gerechte Aufwertung. Simonfon: Die Aufwertungsfrage vom rechtlichen Gefihtspunfte aus. Zeiler: 1. Die Rechtslage vor dem Eingreifen der 3. Steuer- notverordnung; 2. Redtsungültigfeit der Aufwertungsbeitim- mungen der 3. Steuernotverordnung.

Zeiler, Alois u. Ernst Sontag: Brennende Fragen der Aufwertung. Nach Fällen aus dem Leben. Mannheim: Bensheimer 1924 (X, 140 S.) gr.

Die beiden befannten Bortämpfer flir die Aufwertung be= zeweln in Einzelauffägen gemeinverftändlich die verfhhiedenen nwendungsfälle des Aufmwertungsgedantene. Die Berfaljer ftehen auf dem Standpunft, daß die 3. Steuer-Not-BO. vecht8- ungültig fet und daß fie wohl nit lange in Kraft ble:ben werde; trogdem tft fie im Text und in den Anmerkungen bes rückſichtigt. Ein Stichwortregiſter erleichtert den Gebrauch der

Schrift, die über dieſe weiteſte Kreiſe beſchäftigenden Fragen

Klarheit gibt.

Langen, Arnold: Entwertung und Aufwertung. Vortrag. Greifswald: Bamberg 1924. (48 S.) Sn diefem auf dem Greifswalder Univerfitätätage in Stolp

gehaltenen Vortrag gibt 2. einen Überblid tiber die Entwidlung

31

7 Aufwertungsproblems und über die Beſtimmungen der 3. Steuernot⸗VO., wobei er kritiſch zu den einzelnen Fragen

Stellung nimmt.

Stampe, Ernit: Das Aufmwertungsurteil des a 25 4 bom 28. 11. 1923 und mein eigner Kampf hr das Necht der Darlepnögläubiger. (Mit e. vollit. Abor. d, Vieichögerichts- urteild.) Greifswald: Ubel 1924. (71 ©.)

Die Schrift enthält eine Sammlung von Auffäßen, die der

Verfajler jeit 1921 als tatkräftiger Wortführer des Aufwertung

gedantens gejchrieben hat. Sm lebten Auffag wird zu dem

YHufwertungzurteil des Neichsgericht3 vom 28. 11. 1923 Gtellung

genommen; entgegen der Auffafiung des hödjiten Gerichtshofs

nimmt der Verfaller an, dab die Berüdfichtigung der Geld- entwertung mit Hilfe des $ 242 Abwertung des Darlehnsſchuld⸗ ner3, nicht aber Aufwertung zugunjten des Darlehnsgläubigers veranlaffen kann.

Liefmann, Robert: Ein neuer Vorschlag zur Aufwer- tungsfrage. Deutsche Wirtschafts-Ztg. Jg. 21, 1924. Nr 21. 5 . 841- 8.

Keine Regelung der Aufmwertungsfrage tjt geredht, die nur die Leijtungstähigleit d. Schuldner, nidht aber die Bedürftig- feit d. Gläubiger berüdjichtigt. Sämtlide langfrijtige Forde— zungen (auch Kriegsanleihen, Sparkaffenguthaten u. dergl), die am 1. 1. 1919 beftanden, werden zufammengelegt u. zwar in der Weife, daß die nhaber größerer Forderungen nur mit Duoten berüdjihtigt werden. Ferner ift das jegige Vermögen d. Bläubigers zu berüdfichtigen, dergeftalt, daB Leute mit Ha Vermögen fi noch weitere Abzüge gefallen laſſen müſſen Leibrock, Otto: Zur Aufwertungsfrage. In: Deutsche

[7 ๐00 Jg. XXI, Aug. 1924, Nr 88. 5. 577 7

Müller, Hans: Die Einwirkung d. Währung auf die privat- rechtlichen Verhältnisse. In: Zeitschrift f. Schweiz. Recht. Bd 65, N. F. Bd 43 (1924), H. 8. S. 95a—174a.

In feiner fehr ausführlichen Abhandlung erörtert d. Verf. den Einfluß d. Währung auf d. Privatredt; die Aufmwertungs- [rage tft befonders eingehend behandelt. Tynhalt: Begriff u.

eränderungen d. Währung. Einmirkung blorer Wertmeiler- ſchwankungen. Einwirkung von Aenderungen der Wertförper- eigenihaft d. Geldes auf die privatredhtlihen Rerhältniife.

Aufwertung durh Gefeg. Rechtsgeſchäftl. Vorkehren gegen

Geldöwertihäwanktungen. Das Zufammentreffen d. Währungen

verfhiedener Länder bei einem Rechtsgejchäft.

Weygand, Johannes: Geldentwertung u. Liefergeschäfte. Mannheim: Bensheimer 1924. (96 S.) = Wirtschafts- rechtliche Abhandlungen. Abh. 1.

Herausgeber diefer Cchriftenreihe ift Karl Geiler (Mann- kit »Öeidelberg). Die Abhandlungen follen in wiffenfhaftlid-

ttifher Behandlung wichtige wirtfchaftsredhtlihe Sragen be=

handeln, Beiträge zur mwirtfchaftsrechtl. Begriffsbildung u.

Methodik liefern u. fhließlih aud) Fragen aus d. Berührungs«

gebieten der Rechtswiſſenſchaft mit der Volkswirtſchaftslehre,

32

der Soziologie u. der Betriebswirtfchaftslchre bearbeiten.

Sn der erften Abhandl. ftellt d. Verf., antnüpfend an die Er-

gebniffe der höchſtrichterlichen Rechtſprechung, einheitlidhe Res

geln für die Einwirkung der Geldentwertung auf Lieferungs- verträge auf.

Mügel, Oscar: Geldentwertung und Shpothefen. Vortrag, geh. in d. Surift. Gefellihaft in Berlin am 12. San. 1924. Ber lin: Qahlen 1924. (30 ©.)

Da das Reichögericht die Krage der Aufwertung der dinglichen

Zaft dahingeitellt hat, übernimmt es der Verfafler, die dingliche

Ceite der Aufwertungsfrage zu erörtern. Nach geltendem Recht

find auf Grund der Vorjchriften des $ 242 BGB. behufs Herbei-

But eine3 billigen Ausgleich zwijchen den nterefjen der eteiligten fämtlide Öhpothefen u. Grundfchulden an ihrer

Rangitelle in der Weife aufzumerten, daß die eingetragenen Pa⸗

piermarfbeträge in demjelben Verhältnis erhöht werben, in wel

chem der Bapiermarkwert des Grundftüds zur Zeit der Eintra=- gung zu dem jebigen Wert in Bapiermart ftebt.

Sed, Philipp: Das Urteil des Neichsgerihts vom 28. Novens ber 1923 über dte Aufwertung von Hypothelen und die Grenzen der Rihtermadt. An: Ardhiv F. d. civiliftifche Praxis. N. $. Bd 2, 9. 2, 1924. ©. 208.

Der Berfafjer fteht auf dem Standpunkt, „daß eine, aller dings begrenzte Aufwertung ein Gebot der Etbil und eine dringende Forderung des NRecdhtögefühls fei, dab aber die Be- friedigung nur durd) die Gefeggebung erfolgen könne und nit durch die Reditsiprehung”. Da das geltende Redht nad) Anficht des Verfallers den Anfprud auf Aufwertung nicht gewährt, fo wendet er fi gegen daß Aufwertungsurteil des Reihsgerichts.

Köhler, Audi: Geldentwertung und Erbenausgleihung Ein Beitrag zu dem Problem „Mark gleih Mark” vom Stand- punkt der Gefeggebung. In: Archiv für civiliftifhe Praxis, NR. %. Bd 2,9. 1. ©. 70-116.

Der Berfaffer tritt für die Notwendigkeit der Berückſichti⸗ gung der Geldentwertung zur Serftellung der Erbengleichheit ein und unterfudht, wie die Berlidfihtigung der Geldentwertung an das beftehende Gefeg angelnlipft werden fann und ob ihr nicht das Äntereffe der Nechtsficherheit entgegenfteht.

Abraham, Hans Fritz: Irrwege der Aufwertungslehre. Ein Beitrag zur Frage d. Aufwertung öffentl. Anleihen. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, Nr 19. Sp. 417—424.

X. warnt eindringlich davor, unter d. Einfluß politifcher Strö- mungen über die Fälle hinaus, mo die 3. SENBO. pofitives Ge- feßesrecht gefchaffen hat oder wo befondere Umftände db. Einzel- falle d. Aufwertung nad) Treu u. Glauben fordern, eine Auf- wertung anzuordnen. Kein begründeter Anlaß, inzbel. feine fitt- fihe Pflicht Liegt vor, die öffentl. Anleihen aufzumerten, nur die fog. foziale Aufwertung u. die Schadloshaltung in den Fällen der geiehl. Vermögensanlagepflicht fommt in Stage. Eollten die öffentl. Körperichaften zu Vermögen fommen, fo find diefe Mittel zum Wiederaufbau u. zur Entfchädigung der Kriegs opfer zu verwenden.

3 33 4

%

Beushbaufen, Wilhelm: Das Aufwertungsverfahren ein- ſchließlich Roftenwefen. In: Zeitfchrift des 0 Notar: vereins, Tg. 24, Sept. 1924, Nr 9. ©. 28629

Zeiler, Alois: Die Zeilerfhen Zu einer Ausgleihung zwiihen Gläubigern u. Schuldnern nad Treu u. Glauben f. Durdfcähnittsverhältniffe bearb. Stutt- gart: Muth 1924. (32 ©.) 8. einer d. Vorlämpfer für eine geredte Aufwertung,

nimmt in d. Schrift feine früheren Berfude, Ummertungd-

un zu fchaffen, wieder auf. Durch fie will der Berf.

er weitverbreiteten, oft Hödhft ungeredht wirkenden Umrechnung nah d. Dollarmaße entgegenwirfen. 3. gewinnt d. Ums wertungszahlen aus 0. Neichsteuerungszahlen, die zur Ers ätelung eines billigen Ausgleih8 zw. Gläubiger u. Schuldner um einen angemefjenen Betrag gejenkt find.

Zeiler, Alois: Vergleichungs-Tabelle für die Umwertung.

Leipzig: Schlenker 1924. (16 S.) °

Die überfichtlihe Bablentafel zeigt, wieviel ein in Den Sahren 1914—24 entitandener Anfprucdh in Goldmarf Bet wenn er nach den Reichöteuerungzgablen, Den Beilerihden Um- wertungszahlen, dem Dollarkurs oder der 3. SteuernotBdD. umgemertet ilt. Die Bahlenreiben follen d. Rechtsanwalt u. Richter den Überblid u. die Wahl des anzumendenden Maß- ftabeö erleichtern.

Zeiler, Alois: Maßstäbe der Umwertung. Eine vergleichende Darstellung. M. 2 Kurventafeln u. 1 Berechnungstab. Leip- ng 9 8 8 d. Hypothekengläub. u. Sparer-Schutzverbandes 192 8.) 8

Gegenüberitellung der Umwertungsmaße ๑๐ dem Dollar- furd, nach den ZBeilerf en „„Geldwertzablen”, nad den Beiler- ſchen „Umwertungszahlen“ nach dem ผ้า เบ ชน d. jurift. Arbeits gemeinschaft (Mügel) u. nach der 3. SINVBO

Bredt: Hypothefen- Aufwertung. Sn: Deutflands Erneue⸗ ung: Yo. 8, Sept. 1924, 9.3. © 5

D. Berf. bezeichnet die Frage der ' Aufwertung als die Stage der ganzen Nedts- , Wirtichaftsordnung, von der auch die Übrigen Aufwertungen abhängen. Er hält die Zöfung der 3. Steuernotverordnung, in welder der Gedanke des Kommunismus zum Ausdrud fomme, für die Beteiligten für undurdführbar.

Schlegelberger, Franz: Die 6 un a Hypotheken und Geldforderungen nach d. Vorſchriften d. 3. Steuer⸗ notverordnung vom 14. Febr. 1924. Exl. 2. Abdr. mit d. Durd)- führungöbeftimmungen. Berlin: Bahlen 1924. (177 ©,) El. 8

om Verfafjer, der mit deri gefeßgeberifchen Vorarbeiten ber

Aufwertungsperordnung vertraut ift, find die die Aufwertung

: betreffenden Paragraphen der 8. Steuernotverordnung eins

gehend erläutert. Ein Überblid über den Gang der gejeßgebe- rifhen Arbeiten an der Aufwertungsfrage ift in einer Einleitung gegeben; im Anhang ift da® Gejeß über die anderweitige Yeit- feßung von Geldbezügen aus Altenteilöverträgen v. 18. Aug. 23 und das Aufwertungsurteil des RE. v. 28. Nov. 28 abgedrudt.

34

Sclegelberger, Franz: Die Aufwertung der Prandbriefe. 3. Durhführungsperordnung zur 3. Steuernotverordnung vom 15. Aug. 1924. Erläut. Berlin: Bahlen 1924. (84 ©.) H.

Schlegelberger, Franz: Die Aufwertung der Anjprüde aus Lebensverficherungsperträgen. 4. Durhführungsperordng. zur 3. Steuernotverordnung vom 28. Aug. 1924. Erläut. Berlin: Bahlen 1924. (64 ©.) H. Die wichtigen Durchführungsbeftimmungen zur 3. SINBD. die Aufwertung der Plandbrieie u. der Aniprüche au3 Lebend- veriicherungöverträgen betr. find eingehend erörtert. Die beiden Ausgaben Sind ald Referententommentare anzufprechen.

Kommentar zur dritten Steuernotverordönung vom 14. $e- bruar 1924. (in 3 Heften) 9.1. 2. Berlin: ©. Liebmann 1924. gr. 8’ = Die dt. Finanz» u. Steuergefege in Einzel» fommentaren. Bd 7.

1. Aufwertung und öffentl. Anleihen (Art. Lu. 2), Bon Dslar Mügel. (110 ©.) 2. Finanzausgleich u. Geldentmwer- tungsausgleid) zugunften der Länder, insbejondere Mietzins- fteuer (Artifel 5 und 3B d. Verordnung). Zugl. Nadtr. zum Rommentar zum Gefeg über d. Finanzausgleich. Bon Wilhelm Markull. (88 ©.) . Ä | |

Am 1. Hefte diefes bisher umfangreihiten Kommentars zur

3. St.⸗N.V. ſucht Mügel, einer der unermüdlichſten Vorkämpfer

des Aufwertungsgedankens, die zahlreichen Zweifel und Un—

der die Aufwertung betreffenden Beltimmungen tefer wichtigen Verordnung im Wege der Auslegung zu be= feitigen. Beigefügte Tabellen ermöglichen die Umrechnung von

Paptermarf in Goldmarl. Das 2. Heft, daß den volljtändigen

Wortlaut der VO. enthält, behandelt die Aenderungen des

Finanzausgleichgefeges, den Geldentwertungsausgleid) zu»

gunften der Länder, vor allem die MietSzinsfteuer. Im 3. Heft

wird €. Pape die mit der Aufwertung verknüpften Steuer beftimmungen erläutern. Die Hefte find einzeln käuflich).

Die dritte Steuernotverordnung v. 14 Vebr. 1924 mit befonders ausführlider Berlidfihtigung der Vorfchriften . über die Aufwertung u. die öffentliden Anleihen. Erl. von Richard Michaelis. Berlin: de Gruyter 1924. (VIII, 388 ©.) HI. Guttentag’fhe Samml. 157. Die Arbeit foll dazu beitragen, „für die bevorjtehenden parlament. u. auferparlament. Kämpfe um die Verordnung Klarheit darüiber zu Ichaffen, ob u. dur weldde Abänderungen fie etwa derart geftaltet werden Tann, daß fie ohne Schädigung der richtig verjtandenen Staatsintereflen ... für das deutiche Bolt auf die Dauer ertragbar tjt“. Den eingehenden Erläu- terungen tjt ein umfangreicher Ueberblid über die Entwidlung der Aufmwertungsfrage vorangeftellt.e Ym Anhang tit eine Reihe Urteile u. Materialien abgedrudt..

WBarneyer [Ötto] u. Koppe [Frisg]: Die Aufwertung auf Grund der dritten Steuernotverorönung vom 14. Febr. 1924. Einführung und Kommentar unter eingehender Erörterung

aller, und zwar aud) der nicht unter d. Verordnung fallenden

- Aufwertungsfragen. Berlin: Spaeth u. Linde 1924, (212 S.)

3 35

Die Berfaffer haben die เต umfaflend be⸗ handelt und ſich nicht auf die Punkte beſchränkt, die in der dritten Steuernotverordnung geregelt ſind. Zunächſt iſt ein Ueberblick über die Materie gegeben. Sodann iſt er Text der Verordnung abgedruckt, dem ſich Erläuterungen zur Aufwertungsfrage auch über die in der Verordnung nicht geregelten Aufwertungsgebiete anſchließen. Es folgen die

Durchführungsbeſtimmungen und ſchließlich die Goldumrech⸗

nungstabellen der Yahre 1918—24,

Bagemann [Suftan]: Aufwertung und Aufwertungsaus- gleich nad) d. dritten Steuernotverorönung dv. 14. Febr. i924, Gefetestert m. Anm. u. zweit Tabellen 4 pralt. Berehnung

d. Aufwertung 5b. Oypothefen u. fonit gen Anlagemwerten. Berlin: Heymann 1924. (54 ©.) 8 Dem Text find erläuternde Anmerkungen und praftifche Beifpiele fiir die wichtigften Fälle der Aufwertung von Oypo⸗ thefen und Obligationen beigefügt. Aus einer Tabelle ift zu erjehen, ob und in weldher Höhe eine Aufwertung au ın den nit in der 3. Steuernotverordnung geregelten Fällen gefordert werden fann. m legten Abfchnitt ift ein Ueberblid fiber die bisherige Entwidlung der Aufwertungsfrage gegeben, wobei auch dte umftrittene Frage der NRedhtsgliltigleit der

3. Steuternotverorönung berührt wird.

Boldt, Walter: Hypothelenaufmwertung, Mietsfteuern, Be- fteuerung d. Geldentwertungsgemwinne nad d. Steuernot- verordnung, m. Text u. Abänderungsvorfählägen. Bötingen: W. H. Lange 1924. (62 ©) 8

Nach Anſicht des Verfallers verftößt die 3. Steuernotverord- nung vom 14, 2. 1924 nicht gegen $ 153 der Reichsverfaffung.

Die gegen fie geriddteten Angriffe find ungeredtfertigt. Für

den all, dab die 3. Steuernotverordnung in der bisherigen

—— beſtehen bleibt, werden Abänderungsvorſchläge

gemacht.

Wolfſohn, John: Die Aufwertung der Hypotheken und Wert⸗ papiere nach der dritten Steuernotverordnung. Berlin: Hey⸗ mann 1924. (VI, 45 S.) 80 Der Verfaſſer hat in wiſſenſchaftlicher Behandlung, dabei

aber in gemeinverſtändlicher Faſſung unter beſonderer Berück⸗

ſichtigung volkswirtſchaftlicher Geſichtspunkte die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der Aufwertungsfrage dargeſtellt.

Im Anhang ſind die die Aufwertung betreffenden Paragraphen

der 8. Steuernot⸗VO. abgedruckt.

Franck, Georg: Die Entrechtung und Schädigung der Hypotheken- u. Sparkassengläubiger u. Inhaber festverz. Anlagen durch d. 3. 'Steuernotverordnung T. 1. Rechte grundlage? Köln a. Rh.: Verlags-Gesellsch. „Das Buch“ 1924. (29 S.).

Der Berfaffer, der Vorfigender des Verbandes der Hypo» thefengläubiger Deutfchlands tft, Führt aus, daß die 3. Steuer- notverordnung in ihren grundlegenden Beitimmungen gegen den Artikel 153 der NReihsverfaflung verftößt. Daneben gibt er einen Eurzen Meberblid iiber die widtigften Aufwertung beftimmungen der Verordnung. Ein 2. Teil foll die wirtfchaft«

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lichen und die moralifhen Gründe bringen, die gegen die 8. Steuernotverordnung fpreden.

8) Einzelne Schuldverhältniffe

Riebow, Günther: Der Kauf auf Umtausch. Mit e. Ge- leitwort von [Hans] Reichel. Berlin: Ebering 1924. (VIII, 83 S.) = Rechtswiss. Studien. H. 21.

Der Berfafler unterzieht ſämtliche die rechtliche Kon—⸗ ſtruktion betreffenden Theorien einer eingehenden Kritik u. kommt zu dem Ergebnis, daß der Kauf auf Umtauſch ein Kauf mit facultas alternativa des Käufers als Gläubigers iſt. Der Verf. behandelt auch eine Reihe Einzelfragen (Eigentums⸗ übergang, Gefahrtragung, Mängelhaftung, Umtauſchfriſt uſw.). Bierer, Heinrich: Das Alleinverkaufs, das Alleinver-

tretungsrecht. Rechts- u. staatswiss. Diss. Zürich. Wien: Kurzmayer 1922. (IIL 78 S.) gr.

Das Alleinverlaufsredt ift nad) Anficht des Verfaflfers der Reflex einer gewöhnlich beim Sufzeffivlieferungsvertrag liber- nommenen wejentliden Verbindlichkeit des Verkäufers, durd 6 fich diefer dem Käufer gegenüber entgeltlicdh verpflichtet, den Berlauf gleiher Ware in dem, dem Beredtigten refer- vierten Gebiete zu unterlafien. Bei dem Alleinvertretungsredht ftellt da8 Grundgefhäft einen Vertretungsvertrag dar. Der Berfaffer befpricht die Abgrenzung von ähnliden Verträgen, den Unterſchied zwiſchen beiden Rechten, die Leijtung, die Zumwider-

andlung, die Sicherung und Bedeutung der Necdte und die ißſtände.

Buchwald, Martin: Das Miet⸗- u. Wohnungsnotrecht im Reich u. Sachjen. Zufammenhängend dargeft., nebft d. Terten d. einfchläg. reich?- u. landesrechtl. VBorfchriften Jowie einer Anzahl Mufter. Nach d. Stande dv. 15. Aug. 1924. Borna- Zeipzig: Noste 1924. (VIII, 238 ©.)

Shnfitemat. Darftellung des gelamten Recht3ftoffs. Da die mietsrechtlichen Vorſchriften des Reichſsrechts meiſt nur Rahmen— geſetze darſtellen, ſind auch landesrechtl. Ausführungsbeſtim— mungen, u. zwar die ſächſiſchen, berückſichtigt. Der Verf. nimmt an, „daß das Buch gleichwohl auch für andere Länder brauch— bar iſt, zumal die Ausführungsvorſchr. der einzelnen Länder teilweiſe übereinſtimmen“. Das Buch iſt für Gerichte u. Ver— waltungsbehörden, aber gleichzeitig auch für den Gebrauch des Laien beſtimmt.

Kiefersauer, Fritz: Grundſtücksmiete. München: J. Schweitzer Verl. 1924 Schweitzers Handausgaben mit Erläute— rungen. 1. Mieterſchutz u. Wohnungsmangel. 2. Aufl. von Kiefersauer-Scherer, Mieterfhuß und Wohnung3- mangel, neubearb. (VIII, 258 ©.) 2. Mietzinzbildung u. Mietzinsfteuer. Erl. (300 ©.)

Die zweite Auflage ift völlig neubearbeitet. Ym erften Teil werden die Mieterihuß- und Wohnungsmangelgefege nebit den baneriihen Wusführungsbeftimmungen erläutert. „Biel und ธิ เพ ๑๕ des Werkes ilt, zu verjuchen, neben der allgemeinen Or- ganifation des Wohnungsmefens in wirtichaftlider Beziehung

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in der Form eines genofjenfchaftlihen Zufammenfchluffes aller Raumnugnießer (Mieter, Vermieter und Eigenhausbefiger) auch die Dem geltenden Recht eigentümliche Organifationsform in rechaliher Beziehung aufzuzeigen. Diefe Organiſations— form. . befteht in der Durchdringung der Privatrecht3ordnung mit öffentlichen, das Individualrecht einfchräntenden Rechts— vorſchriften.“

Boeck, Max: Die Rechtsstellung der ‚Schwarzmieter“ <8 81 MSchG.). In: Hanseat. Rechts-Zeitschr. Jg. 7, 1924, Nr 20. Sp. 761—776.

- Berüdfihtigt befonder? da3 Hamburger Mietredht u. bie

Hamburger ®erichtöprari3.

Öfichniger, Franz: Miete an ฉั : Pr für die zipiliftifche Praris. N. F. Bd 3, 9. 1, 1924. ©

68 werden die Talle der $$ 571, 1056 BGB. unterſucht u. dabei die Entwidlung des röm. Pfandrechts

(interdictum Salvianum) zum ®Bergleich herangezogen. Berf.

ift der be daß Miete vom Nichtberechtigten auch vorliegt,

wenn die Nichtbereddtigung nach Abichluß des Mietvertrags eintritt. Der Mieter hat Kündigungsrecht unter gefeglicher Friüft.

Die Preußifhe Pahtihusuordönung vom 27. Febr. 1924 auf Grund amtl. Materials erl. in 2. Aufl. von Bagemannıu. Arthur Krug. Berlin: Stilfe 1924. (IV.

276 6) 80 Stilke's Rechtsbibliothek 4.

"2 0 Hanz: Die wei Beziehungen der Schanf- und Speifemwirte zu ihren Gäften. Bei en Beitrag zur Befik- lehre. Berlin: Heymann 1924. (32 ©.) 8 Die Schrift ift für die Vertreter des wie für die Juriſten beſtimmt. Gegenſtand der Arbeit iſt die Verab— reichung von Speiſen und Getränken an die Gäſte. Die Haftung des Gaſtwirts für eingebrachte Sachen (8 701 fg. BGB.) wird nicht behandelt. Inhalt: Anwendung des HGB. auf die Wirte u. ihr Perſonal. Beginn, Ende u. rechtl. Natur des Gaſtvertrages. Die rechtl. Stellung des Kellners. Beſitzrechtliche Fragen. Schwerin, Claudius Frh. v.: Recht der Wertpapiere sat echſel⸗ u. Schedredit). Berlin: de Gruyter ia (IX, 234 ©.) = Grundriffe 0. Rechtsmwiffenfchaft. 7 Diejer 7. 8d der vorzüglichen, befonders für die Studieren- den geeigneten Sammlung enthält eine geichidte Darftellung des Rechts der Wertpapiere. Der 1. Teil ftellt die allgem. Fra⸗ gen d. Wertpapierrechts dar, im 2. ſind die einzelnen Wert⸗ —— beſprochen u. der 3. Teil zeigt die Wertpapiere als Mittel u. Gegenſtand des Rechtsverkehrs.

Bacmeister, Georg: Das Recht der Wertpapiere im Allgemeinen. Kurzgefaßte namen: Mannheim: Bens- heimer 1924. (93 S.) gr E3 wird das Nedit Br ——— mit Anführung der

en Theorien und NRechtsanfihten üiberfihtlih und

Har dargeftellt. Inhalt: Begriff, Einteilung, Entftehung, Redt

und NRechtöfchein, Hebertragung, Zwangsvollitredung, Einwen-

dungen, Amortifation, Legitimationspapiere, Marten. Ein

Plan über die Einteilung der Urkunden ift angefügt.

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Meyer, Theodor: Kritische Streifzüge in das Gebiet der unerlaubten Handlungen. In: Das Recht. Jg. 28, Nr 13/14, 1924. Sp. 277—281 u. Nr 15/16. Sp. 312—316.

M., der 18 Yahre dem 6. Ziv.-Senat des RG. angehört hat, au deflen Zuftändtgfett bisher die Rechtsftreitigleiten aus unerl. Handlungen gehörten, nimmt Stellung zu den zahlreichen Streitfragen des nad Anfiht des Verf. wenig geglüdten Titels de8 BGB. tiber die unerlaubten Handlungen.

d) Sachenrecht

Hedemann, AKuftus Wilhelm: Sahenreht des Bürgerlidhen den Berlin u. Leipzig: de Gruyter 1924. (XXXII, 507 S.) Grundriffe der Redtsmwilfenihaft Bd 8.

Der Berfafler jtellt die Nechtsinftitute nicht allein in ihrer rechtlichen Bedeutung dar, fondern zeigt au, weldhen Wert fie für den einzelnen und das Gefamtleben haben. &8 werden daher aud) Fulturelle, wirtfhaftliche und ftatiftifhe Fragen be⸗ rüdjihtigt. Der Grundrik enthält eine lebensvolle, fehr ge- diegene Darjtellung des Sadhenrehts und ift wie die vorher- gehenden Grundriffe des Berfaflers zum alademifhen Ge- brauche höchſt geeignet.

Chesne [, Kurt du]: Die Mitteilungsfunktion des Grund- bucheintrages. In: Archiv f. Rechtspflege in Sachsen, Thüringen und Anhalt. Jg. 1, 1924, H. 1. S. 1—12.

Nachdem vor 3 Jahren das „Sächſ. Archiv für Rechtspflege“ mit den „Annalen des Sächſ. Oberlandesgerichts“ vereinigt iſt, ſoll jetzt die Zeitſchrift weiter Thüringen u. Anhalt einbeziehen. Außer Urteilen der Oberlandesgerichte Dresden u. Jena und des Lanoͤgerichts Deſſau und Entſcheidungen auf dem Gebiete des Steuer- u. Stempelrechts ſollen in ihr auch Abhandlungen veröffentlicht werden.

Brauneis, Fr.: Die rechtliche Stellung des selbständigen, öffentlich angestellten, vereideten Landmessers in Preußen. Liebenwerda: R. Reiss 1923. (40 S.) gr. 8 Aus: Allg. Vermessungs-Nachrichten. Jg. 1928, Nr 16—20.

Die beiden erften Teile der Abhandlung, die von der redht- lihen Stellung und den Befugntifen des Landmeilers handeln, find aus der Breisarbeit des Bearbeiters libernommen. Beim legten Zeil, der die Frage erörtert, ob die felbftändigen, ver- eideten Zandmefler ihre Arbeiten zur Berichtigung des 04 tafter8 und Grundbudhes mit Yug und Net al „amtlich“ be= zeichnen Fönnen, hat der Bearbeiter einzelne Stellen zwei wei- teren Preisarbeiten entnommen.

Smoſchewer: Ungültigkeit der Landesgefebe betreffend den Grundftüdsvertehr. An: Beiträge zur Erläut. d. deutfic. Net. Ag. 67, 9.1. ©. 15—70.

Nah Anficht des Verfaflers find die in einer Reihe deuticher Länder für den freien Grundftüdsverlehr erlaſſenen Beſchrän⸗ tungen mit dem Neichgrecht unvereinbar und daher ungültig. Er jcjlägt vor, auf Grund des Ermäcdhtigungsgefeßes ein Reichs⸗ gefeß zu erxlaffen, dad den Lanbesgejeten mit rüdmwirtender Kraft Gültigkeit beilent.

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Soffmann, Aurt: Eigentum und dinglide Rechte. Eine theoret. u. dogmat. Studie. Göttingen: Bandenhoed & Nupredt 1924. (24 ©.)

Der Berf. legt den Wefensunterfhied zwiihen Eigentum und dinglihen NRediten dar. Er gebt aus von dem natürlihen Gehörensverhältnis u. bezeichnet das Eigentum nit al ding- liches Recht; es fei vielmehr die einzige unmittelbare Beziehung zwiſchen Berfon und Sade, die dinglihen ARedte jeien in ihrer Erijten; von dem Beftehen eines Eigentums abhängig. Berf. tigt fi bei feinen Ausführungen bauptfählih auf „Adolf 0 die apriorifhen Grundlagen des bürgerl. Nechts,

alle 1

Schultz, Karl: Gemeinschaft und Miteigentum. Breslau: Marcus 1924. (58 S.) = Studien zur Erläuterung des bürgerl. Rechts. H. 38.

Der Verf. befämpft die Anficht, daß die Naturalteilung eines emeinichaftlihen Gegenftandes darin beiteht, daß unter den

eteiligten Taufchverträge gefchloffen werden. Er unterfcheidet zwilchen dem Nechtsverhältnis des einzelnen Teilhaberd zum

Gegenftand Anteil am Recht u. damit Erwerb eines ent-

fprechenden Anteile8 am Gegenftande u. dem Schuldver-

bältnis der Teilhaber untereinander.

Schmidt, Rudolf: Der —— ลด . แระ เบ ชร: Stuttgart: %. Enfe 1924. (IV, ©.).

Der Verfalfer unterfcheidet * Sale. Dem Eigentiimer eines Grunditiids wird infolge einer Anlage auf dem Grund- ti der Beſi dem Eigentümer einer Sade wird nfolge a. an der Sache der Beſitz nicht ent⸗ gen und ferner die Fälle der 88 907, 909 BGB. Es werden ann die Arten des Eingriffs, die geihligten Gegenftände, dei Ausſchluß der Rehtswidrigkeit und die Anwendbarkeit fchuld- —— Regeln auf den Beſeitigungsanſpruch näher be—⸗ prochen Flitner: Das Vorkaufsrecht an der Heimſtätte im Falle

der Zwangsverſteigerung? In: Beitr. zur Erläut. d. Dtiſch. Rechts. Ig. 67, N. F., Ig. 4, H. 2, 1924. S. 131 -156.

Eingehende Betrachtung des Vorkaufsrechts, das dem Aus—⸗ geber der Heimſtätte für den Fall der Zwangsvollſtreckung ein⸗ geräumt iſt, um den Fortbeſtand der Heimſtätte ſicherzuſtellen.

Dyroff, Anton: Kaminkehrer-Realrechte und Kehrbezirke. Unterſuchgn. über G —— u. rechtl. Natur d. Raminfehrerreal- rechte u. rechtl. Stellg. d. Kaminkehrer in Bayern rechts d. Rheins, jomwie über d. Trage d. Buläffigkeit von Kehrbezirks— aändergn. mit Wirkg. gegenüber :d. Nealrechtöbefigern. Ein NRechtsgutadhten. München: Hueber [1924]. (131 ©.)

7 0 Das Erfordernis der Beftimmtbheit der Geldfumme bei der Hnpothel <Grundfchuld). Sn: Beiträge a Erläute⸗ um en Rechtes. Sg. 67, N. %. Sa. 4, 1924, 9.3.

Der Berf. seht bon dem Grundfaß der Beftimmtheit nach den Borlchriften des BOB. aus u. behandelt ihn unter dem Ein- 1 ซา ' Geſetzgebung und in ſeinem Verhältnis zur

oldklauſe

40

Das Reichsſsgeſetz Geſetz) über wertbeſtändige Hypo— theken vom 28. Juni 1928. Erl. von Aſdelbert Düringer oh Schulze. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (213

Das Bud enthält den Wortlaut des Gefeßes und der Durd- führungsverordnungen und bringt wertvolle Erläuterungen zu ihnen und den die gugelafienen Wertmefjer betreffenden Aus- führungsbejtimmungen. Sn einer jhitematifden Einleitung wird ein Bild der Entwidlung der Währungsverhältniffe und der Einführung der wertbejtändigen Hhpothelen gegeben.

Schulze, Werner: Zur Frage der Stabilisierung der wert- beständigen Hypothek. In: Leipz. Zeitschr. Jg. 18, 1924, Nr 19. Sp. 565—577.

Verf. erörtert die für d. Anwendung der neuen Hnpothefen- art ungemein wichtige Trage, „ob u. bejabendenfalls, auf welche Weije bei d. mwertbeitänd. Hnpothel die Teltlegung eines be- flimmten Beitpunftes erforderlich oder wenigstens zuläffig ift, der für d. Umrechnung in NReichgmährung maßgebend fein fol”. Entgegen der Auffaffung von Schlegelberger ift anzu- nehmen, daß für die zeitliche Begrenzung der Wertbeitändigteit fein Anlaß beiteht, daß fie, „Jogar inhaltlich unzuläflig it, fo- fern der Stichtag nicht wenigftens falendermäßig beftimmt ไห

e) Familienrecht und Perfonenftand Iugendwohlfahrt

Heller, Julius: Die ärztlich wichtigen Rechtsbeziehungen d. ehelichen Geschlechtsverkehrs (nach d. Entscheidungen d. Reichsgerichtes u. d. Oberlandesgerichte). Leipzig: Kabitzsch 1924. (47 S.) = Monographien zur Frauen- kunde und Konstitutionsforschung 7.

H. betraditet vom Standpunkt des Arztes die zahlreichen höchſtrichterlichen Entſcheidungen über die Rechtsbeziehungen des ehelichen Geſchlechtsverkehrs; er kommt zu dem Ergebnis, daß dieſe Entſcheidungen nur ſelten die Kritik der medizin. Wiſſenſchaft herausfordern. „Wer ſich mit der Materie ein⸗ gehend beſchäftigt hat, ..., der wird als Wiſſenſchaftler die Achſeln zucken über das Volksverſammlungsgerede von der Weltfremdheit der Juriſten.“

Bremer, Friedrich Wilhelm: Lassen sich aus den bis- herigen Ergebnissen der modernen Vererbungslehre in der Psychiatrie neue Gesichtspunkte für die Anwendung der 88 1333 und 1384 des BGB. aufstellen? In: Deutsche Zeit- schrift für die gesamte gerichtliche Medizin. Bd 3, H. 6, 1924. 5. 518--528.

Der Verfaſſer erörtert die Frage, ob die Anfechtung einer Ehe geftattet ift, wenn der anfechtende Ehegatte ji geirrt hat oder getäufcht ift fiber das Beitehen von ererbter Getjtesfrant« heit des anderen Ehegatten. Der Berfaffer tritt daflir ein, die Anfechtungsmöglichkeit nach den 88 1333 u. 1334 BGB in cin- zelnen Fällen (3. B. bei Getftesfranfheit eines Kindes u. vines Verwandten in der Familie eines Ehegatten) zu erleichtern.

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Kahl, Wilhelm: Ehefheidung wegen objeltiver Chezerrüt- tung. In: Beiträge zur Erlaut. d. dbeutich. Rechts. Sa. 67, 9.1. ©. 1—16.

Der Berfafier nimmt Stellung zu der vielfadh erhobenen Borderung auf Ermeiterung des Scheidungsgrundes des $ 1568 dur den Scheidungdgrund der objektiven Zerrüttung des ebe- liden Qerhältniffes ohne Verfdhulden eines Ehegatten. Er for- dert: einerjeits Beibehaltung des Schuldprinzips ald Negelnorm auch für den Scheidungsgrund der Chezerrüttung, bei Zulaffung der objektiven Chezerrüttung andererfeit3 unbefchräntte richter- lie Prüfung ihrer vorgebradgten Gründe und außerdem Auf: ftelung eine3 Außeren gejetliden Mertmals der behaupteten Chezerrüttung.

Restrepo, Felix: Die Entwicklung des Elternrechts in Deutschland seit der Reformation. M.-Gladbach: Volks- vereins-Verlag 1924. (XI, 66 S.) 8’ Schulpolitik und Erziehung. Zeitfragen. N. F. d. Samml. H. 20.

Die von d. Univerfität Minden preisgefrönte Arbeit gibt eine Darftellung d. Entwidlung der deutfhen Anfhauungen iiber das Elternredt, wie fie t. d. pädagogifhen Literatur feit d. Aufllärung zutage tritt. ฉั Anfhluß daran follen die gegenfägl. Meinungen d. Gegenwart dargelegt u. von diefer Grundlage aus eine Abgrenzung d. Begriffs d. Erziehungs- rehts 0. Eltern gegenüber dem Erziehungsredhte d. 6 ชะ fhiedenen ftaatl. Gemeinfhaften verfuht werden. Die vor» Itegende Arbeit behandelt nur den Hiftorifhen Teil d. Problems. Tomforde, Hans: Das Recht des unehelichen Kindes

und seiner Mutter im In- und Ausland. Grundriß zur Verfolgung ihrer Rechtsansprüche. 2. vollst. umgearb., stark erw. Aufl. Langensalza: Beyer 1924. (VIII, 159 S.) Fortschritte d. Jugendfürsorge. Reihe 2: Recht u. Verwaltg. H. 4 = Fr. Mann’s pädagog. Magazin. H. 991. ฉั einem Furzen theoretifhen Teil werden rechtspolitifche

Erwägungen angeftellt mit dem Ziel, Hinfichtlich des Unter—

haltes die unehelihen den ehelihen Kindern gleichzuftellen.

Im praktiſchen Teil wird eine Zufammenfaflung der gefeg-

Iihen Beitimmungen der einzelnen Länder gegeben, aud

lIiterariihe Angaben find beigefügt. Auch die neue Auflage

dient in erfjter Linie dem Bedlirfnis der Berufsarbeit der

Bormiünder; fie wurde nötig durch die Aenderungen der Ge-

fege u. Verfhiebungen der Landesgrenzen, fie enthält eine

Reihe von Originalbeiträgen vor allem über die Nachbar

länder. Das อย ธา 601106 Gefeg tft 18 Muftergefeg ungekürzt

wiedergegeben.

Stölzel, Otto: Das Perfonenftandsgefeg in heutiger Ge- ftalt nebjt Ergänzungen u. pralt. Mujterbeifpielen. 2. Aufl., bearb. in Gemeinfhaft mit Hermann Spieler. Berlin: Verl. d. Reihsbund. d. Standesbeamten Deutfchlands 1924. (VIII, 421 ©.) 8 Die Aenderungen der Reihsverfaffung (Zırrliditelung der

Religion, Rüdfiht auf die unehelid Geborenen) fomwie die

gegenwärtige Reditfprehung haben die 6 0 Auflage veranlaßt.

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Das Reihsgefex für Yugendwohlfahrt vom 9. SYult 1922 i. d. Faflung d. Verordnung v. 14. Yebr. 1924 u. das Preuß: Ausfiihrungsgefeg m. Ausführungsanmweifung erläut. von Bilhelm Goege. Berlin: Vabhlen 1924. (144 ©.) E.

Der Leitfaden bringt Erläuterungen zu dem Syugendwohls- fahrtögefeg in feiner dur Verordnung vom 14. 2. 24 in jehr wefentliden Punkten abgeänderten Form und zu dem Freuß. Ausführungsgefeh v. 29. 3. 24. Umfangreihe Vorbemerkungen, die den einzelnen Abjehnitten vorangeftellt find, erleihtern daß Verftändnis des Gefeges.

Friedländer, Walter: Grundzüge des Jugendrechts. Leipzig: Oldenburg [1924]. (98 S) Entschiedene Schulreform. . 27.

Die Arbeit beriidfichtigt die Gefeggebung bis zum Februar 1924, insbefondere das TYugendwohlfahrtögefet, unter Hervor- hebung der praftifhen Gefihtspuntte. inhalt: A. Bedeutung des Jugendrechts. B. Geſchichtliche Entwicklung. C. das deutſche Jugendrecht. 1. Die Jugend im bürgerl. Rechtsleben. 2. Der ſtaatliche Jugendſchutz. 3. Die Jugend im Erwerbs⸗ leben. 4. Die Jugend in der Schule. 5. Die ſtaatsbürgerl. Rechte der Jugend. 6. Die Jugend im Strafrecht.

f) Erbrecht

Stillich, Oskar: Die Lösung der soz. Frage durch die Reform des Erbrechts. Leipzig: Oldenburg [1924]. (83 5.) = Kultur- und Zeitfragen. H. 16.

Snhalt: Vorkämpfer der Erbredtsreform: England, Frank reih, Deutfhland. Theorie 068 Staat Erbredts. Die moderne Staats-Erbredt3-Bewegung.

Wolff, Martin: Der nicht begehrte Pflichtteil. In: Beiträge zur En rund de3 deutichen Nechts. Jg. 4, 1924, 9. 3. ©. 261 i

5. Handels-, Wechſel- und Seerecht

a) Geſamtdarſtellungen

Cosack, Konrad: Lehrbuch des Handelsrechts. 10. u. 11. fortgef. Aufl. Stuttgart: Enke 1923. (XII, 591 S.) gr. Die Angaben über dag Schrifttum find etwas vermehrt und furze Nacträge angefügt; fonft unveränderter Text.

Müller-Erzbach, Rudolf: Deutsches Handelsrecht. Lig 4 (Schluß). Tübingen: Mohr 1924. 4. (Bog. 40—55 u. Titelbog. zu TI 2.) Bankrecht Ver- sicherungsrecht Schiffahrtsrecht. (S. 625—880, VIII S.) Nahdem mit der vorliegenden Lieferung das Bert abge ihloffen tft, fannn rlidblidend die umfangreiche Darftellung als ein Werk von hervorragender Bedeutung bezeichnet werden, folge der eingehenden Berüidfihtigung der wirtihhaftlicdhen und fozialen Beryaltniije erhält es einen lebenswahren, den Bes dürfnilfen des praftifhen Lebens Rehnung tragenden Inhalt.

43

Lehmann, Karl: Deutfhes Handelsrecht. Neu bearbeitet von Heinrich) Höniger. II. Altiengefellfhaften, Gefellidhaften mit beichränfter Haftung, eingetragene Genofjenjhaften, Berlin u. Leipzig: ®. de Gruyter ม. 60. 1924. (126 ©.) 8’ Sammlung Böfhhen 458.

Heinsheimer, Karl: Handels- und Wechselrecht. Berlin: Springer 1924. (VII, 92 S.) = Enzyklopaedie der Rechts- und Staatswissenschaft. Abt. Rechtswissen- schalt. 12.

Die Schrift tft den fon erihhienenen Bänden ent|prechend ein in Anlage u. Form zum Gebraud für Studierende ehr geeignetes Zehrmittel.

Sehling, Emil: Deutfches Handelsredyht. Hamburg: Han). Verlagsanftalt (1924). (XII, 364 ©.) 8% = Hamburger Raufmannsbücher. Bd 14. Ä

Al Leitfaden de3 Handelsreht3 für Kaufleute, insbef. zn der Handelshochichulen, aber auch für junge SYuriften geeignet.

Eltzbacher, Paul: Deutsches Handelsrecht. Berlin: Verlag für Sprach- u. Handelswissenschaft, S. Simon 1924. (168 S.) Das Werl, das von mittlerem Umfang ift, ift ald Xehr- und

Nahichlagebud für Studenten der Rechtöwifjenichaft und Kauf-

leute jehr geeignet. 8 enthält ein wertvolles Literaturber-

zeichni3.

Deutfhes Rei an ⸗Geſetzbuch für ฉั กช ไอ, Handel und Gewerbe einſchließlich Handwerk u. Landwirtſchaft. Reichs⸗ Berordönungen, Ausführungsbeitimmungen ufm.

earb. u. brag. von d. Red. d. Reichs-Geſetzbuchs Curt

Ehrlih u. Mitarbeit von: Klegan Grlnemwald, Geh. ฉั ท. ขน, Schumpelid, Ober-Zollinfp. u. a. Mit ein. einleit. Wort von Conrad Bornhafl. Nachtr. 1923/24. Berlin: Ver⸗ lag Deutſches Reichs-Geſetzbuch f. Induſtrie, Handel u. Ge⸗ werbe 1924. Nachtr. 1023/24. (XVI, 1256, 15 S.) gr. 80

b) Goldmarkbilanz

Die Goldmarkbilanz. Kommentar zur Veroroͤng. über Golobilanzen vom 28. 12. 1923 u. zu d. Durchführungs⸗ beſtimmungen vom 5. 2. u. 28. 3. 1924 unter beſond. Berückſ. d. wirtſchaftl. Bedürfniſſe u. aktienrechtl. Fragen. Hrsg. im Auftr. d. Induſtrie u. Handelskammer zu Berlin von Richard Roſendorff. Unter Mitw. von... Mit e. Vorw. von Franz von Mendelsſohn. Berlin: Verlag f. Politiken. Wirtſchaft 1924. (411 S.) 80

Nachdem der Verf. bereits eine in 2. Aufl. erſchienene kleine Handausgabe zur VO. über die Goldbilanzen veröffentlicht hat, gibt er jetzt einen umfangreichen Kommentar heraus. Bei dieſem haben die von der Regierung vor Erlaß der BO. Hinzu: gezogenen Bilanzſachverſtändigen der Wirtſchaft inſofern mit— gewirkt, als ſie das von ihnen zuſammengetragene Material dem Verf. zur Verfügung geſtellt haben. Im Anhang ſind die Umijtellungsverorönungen des Saargebietes, Memels, Danzigs, Oberfclefieng, der Schweiz u. Defterreihg abgedrudt.

44

By, Rudolf: Kommentar zur Verordnung liber Goldbilangen v. 28. Dez. 1923. Nebft e. Anh.: 21 Mujter f. Generalver- fammlungsbefhlüffe, Prüfungsberihte und Anmeldungen, 20 Bilanzen-Wiufter, fowie d. einfhläg. Beitimmungen der dritten Steuernotverordn. Für d. Praxis d. Yuriften- und ne bearbeitet. Berlin: Liebmann 1924. (XVII,

Abraham, Hans Frig: Der Übergang zur Goldmarkbilanz. Unter Bertidf. d. Durdführungsbeftimmgn., d. Aufwertungss 6 @18 u. d. Umitellungsbuchgn. dargeft. 2., umgearb. Aufl. M. Anh.: Formularbud. Berlin: Sad 1924. (192 ©.) Die wefentlich erweiterte 2. Aufl. d. Schrift, die die in= zwifchen ergangenen Durdhführungsbeftimmungen berüdfichtigt, erörtert in [yitemat. Darftellung die Fragen der Goldbilanz- umjtellung unter Heranziehung der Aufwertungslehre und der Aufwertungsgejeggebung.

Die Goldöbilanzverorönung vom 28. Dezember 1923 nebjt Durfüihrungsverordönungen v. 5. Yebr. u. 28. März 1924 erl. von Sans Rambte u, Alfred Keihel. m Anh.: Goldmarkfurfe 1924—1923. Berlin: GStilte 1924. (366 ©.) 80 Stilke's Rechtsbibliothek 26.

„Bei d. Erläuterungen iſt die wirtſchaftl. u. die rechtl. Seite

d. Fragen in gleicher Weiſe berückſichtigt.“

Geiler, Karl: Goldmarkbilanz und Goldmarkumstellung, unter besonderer Berücksichtigung des Bewertungsproblems. Mannheim: I. Bensheimer 1924. (90 S.) = Wirtschafts- rechtl. Abhandlgn. H. 2.

Kurzer โฉ ชอบ liberblid über den neuen Rechtszuftand, unter befond. Berüdfichtigung der für da3 Umftellungsproblem arundlegenden Bemwertungdfrage. Die Schrift ift die Wieder- gabe eine? Vortrages, der in der von der Mannheimer Handel3- ul veranftalteten Woche für Wirtfchaft u. Kultur gehale en ift. '

Homburger, (Max): Die Bedeutung und Durchführung der Goldbilanz-Verordnung. Systematische Einführung nach im Verbande südwestdeutscher Industrieller gehal- tenen Vorträgen. Mannheim: Bensheimer 1924. (78 S.)

Klausing [Friedrich]: Die Goldmarkbilanz. Eine Ein- führung und Uebersicht. Duisburg: „Rhein“ Verlags- gesellschaft 1924. (20 S.) Verwaltung u. Wirtschaft am Niederrhein. H. 3.

Der Schrift liegt ein Vortrag zugrunde, den K. gelegent⸗ ih eines Steuerkurfes der Handelsflammer in Duisburg gehalten hat.

Büldenagel, Karl: Umitellung von Aftien, Gejchäftsanteilen und Genußfcheinen. Mit praftiichen Beilpielen. Berlin: Späth & Linde 1924. (38 ©.) Inhalt: Gedankten über das Umftellungsredht. Anteile

fheine u. Genußfcheine. Die Umftellung von Stimmrechts⸗

เล รา Schubß- u. Biertelaltien. Genußicheine, Ger

etzesterte.

45

Hueck, [Alfred]: Die Anfechtung von Generalversamın- lungsbeschlüssen über Goldbilanzen u. Umstellungen von Aktiengesellschaften. In: Leipziger Zeitschrift. Jg. 18, Nr 14, 1924. Sp. 385404.

Bei 8. Aufftellung d. Goldbilanz u. d. Umftellung d. Altien- fapitals liegt für d. Kleinaktionär die Gefahr vor, daß er eine Einbuße feiner Rectsftelung dadurd) erleidet, daß d. Zus fammenlegung d. Aktien in ftärlerem Maße vorgenommen wird, al e8 auf Grund d. VO. iiber Goldbilanzen v. 28. 12.23 u. d. Durdführungsbeftimmungen v. 28. 3. 24 vorgefehen ift. Der Verf. unterfucht, ob u. unter welden Vorausfegungen fi der einzelne Aktionär dur Anfehtung des Umftellungs- u. des Bilanzgenehmigungsbefchhluffes fchügen Tann.

Hallier, Eduard: Gibt es ein Anfechtungsrecht des Einzel- aktionärs bei Umstellung der Aktiengesellschaft in die Gold- mark? In: Hanseat. Rechtszeitschr. Jg. 7, 1924, Nr 19. SR. 721—736.

berficht über die dem Aktionär zuftehenden Rechte u. Trü- fung der für die Aftiengefellichaften bei Umftellung in die Gold- marf überaus wichtigen Trage, ob dem Altionär gegen feinen

Willen feine Mitgliedfchaftsrecht entzogen werden kann.

Breit, James: Über die Grenzen zulässiger Redaktionsver- sehen. Ein Beitrag zu den Stückelungsbestimmungen der Umstellungsgesetze. In: Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht. Jg. 18, Sept. 1924, Nr 17/18. S. 506—521.

Heymann, Ermst, Ernst Wolff, Alfred Friedmann: Die AEG-Vorzugsaktien und ihre Umstellung in der Gold- bilanz. Zugl. e. Beitr. zur Rechtsbildg. unter d. un tigungsgesetz. Berlin: de Gruyter 1924. (30 S.) gr Die Schrift befaßt fih mit der Auslegung der 0

verordnung für die Vorzugsaktionäre der Allgemeinen Elcl-

trizitätsgefellihaft. Diefe Verordnung bildet zugleid) ein Bei-

fptel für die Unflarheiten, die ji) aus einer auf Grund 08

Ermädtigungsgejeges plöglich erlaffenen Verordnung ergeben

tönnen im Gegenfab zu einem Gejeg, das vor feinem Erlaß

öffentlich erörtert werden kann.

c) Sandeldgefellfehaften

Saenger, August: Die stille Gesellschaft. Mannheim, Berlin- Leipzig: Bensheimer 1924. (154 S.) 8°= Die private Unter, Bd 6.

Neben die Erläuterungen der Beltimmungen ded3 HGB. über die ftille Gejellichaft von Flechtheim (V. Band von Dürin- ger-Hachenburg: un tritt jegt die jyitem. Dar- itellung Saenger3, fo daß diejes Nechtögebilde, das in Yolge der Beitverhältniffe erhöhte wirtichaftl. Bedeutung erlangt bat, in kurzer Zeit 2 wertvolle Bearbeitungen gefunden hat.

Ehrenberg, Biltor: Die Kaufmannseigenfchaft des Komman- - Ditiften. Eine methodologifche Studie. Sn: Beitichrift F. d. gel. Handelsrecht u. Konkursrecht. Bd 87, 1924, 9.4. ©. 361—370.

46

Der Verf. nimmt Bezug auf die Ausführungen in feinem Handbuch des Handelärechts (Bd 2, 1914, ©. 69—74 i. ®. mit ©. 12f.). Er fchlägt zur Unterfuchung der Trage da3 induftive Verfahren vor, da3 in einer Prüfung der die Stellung bes Kommanditiiten regelnden Rechtefäge auf die Kaufmannzeigen- Ihaft hin beiteht. Er ift der Anficht, daß die Wirkungen der Kaufmannzeigenichaft im Zweifel nicht eintreten; nur einzelne beitimmte Wirkungen treten ein; für den Eintritt anderer Wir- fungen ift die Bmedmäßigfeit entjcheidend.

Goldihmit, Friedrih: Die Gründung der Aktiengefellichaft. ein für d. Praris, Berlin: Spaeth & Linde 1925. Einer kurzen Einleitung folgen zwei Entwürfe von Gefell- J— u. eine Reihe von Formularen u. Beiſpielen, ie z. T. erläutert ſind. Ihm ſchließt ſich in Stichwortform ein aktienrechtliches Nachſchlagewerk an, in welchem auch das Steuerrecht u. die GoldmarkVO. berückſichtigt ſind. Das Buch iſt für die geſchäftl. Praxis geeignet.

Hübner, Hans: Die Schutzaktie. Hamburg: Hanſeatiſche Ver-

lagsanſtalt 1923). (46 S.) 80

Unter Schutzaktie verſteht der Verfaſſer eine mit beſonderen

Vorrechten ausgeſtattete, der Verkehrsſperre unterliegende Als tienart, welche zur Abwehr der Uberfremdungsgefahr geſchaffen wurde. Die Unterſuchung hierüber ſoll den Geſellſchaften bei der Ausgabe von Schutzaktien ein Wegweiſer ſein. Die benutz⸗ ten Quellen ſind Geſchäfts- und Zeitungsberichte, ſowie eine große Zahl geſammelter Geſellſchaftsproſpekte. Der Verfaſſer tritt für Beſeitigung der Schutzaktie mit dem Verſchwinden der Uberfremdungsgefahr ein; die Schutzaktie darf nicht eine private Gewinnquelle ſchaffen. Hübner, Hans: Die Schutzaktie. Hamburg: Hanſeatiſche

Verlagsanſtalt (1923). (46 ©.) gr.

Die Unterfuhung will den Gefellfchaften bei der Ausgabe

von Schugaftien ein Vegmeifer fein. E8 jind nur die Vorzugs- altien behandelt, die den Schuß gegen die Ueberfremdungs- gelabr bezweden, nicht aber diejenigen allgemeiner Art, die

er Kapitalvermehrung dienen. Der Weberfremdungsgefahr wegen hält der Verfafjer die Begebung von Schugaltien grund» fäglich für berechtigt; mit dem Verfhwinden diefer Gefahr ver- lieren die Schugaftien ihre Dafeinsberehtigung und find als» dann zu bejeitigen.

Hueck, Allred: Anfechtbarkeit u. Nichtigkeit von General- versammlungsbeschlüssen bei Aktiengesellschaften. Mann- heim: Bensheimer 1924. (292 S.)

Die die Gültigkeit der Generalverfammlungsbefchlüffe be=- treffende Vorfchrift des HGB. tft der 8 271, der lediglich ein Anfehtimgsreht gibt. Der Verf. unterfheidet in feiner fehr eingehenden u. ausführliden Schrift in d. Hauptſache drei Fälle: Unbedingte Nichtigkeit des Beichluffes, Anfechtbarf. d. Beichluffes u. Gültigkeit d. Beſchluſſes trotz Geſetz⸗ oder Sabungsmidrigkeit. Inhalt: Einleitung Abgrenzung der Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit; allg. Grundfäge. Yort-

47

fegung: Einzelfäle. Die Anfechtbarkleit u. ihre Geltend- machung. Rechtswirkungen d. Anfechtbarkeit u. d. Anfechtungs⸗ urteils. D. Nichtigkeit, ihre Geltendmachung u. ihre Rechts- wirkungen. Stellung d. Regiſterrichters zu mangelhaften Generalverſammlungsbeſchlüſſen. Anhang.

Junck, Johannes: Sind bei der Fusion (Versohmelzung) zweier Aktiengesellschaften neben der Gewährung von Aktien auch andere Leistungen zulässig? In: Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht. Jg. 18, Sept. 1924, Nr 17/18. S. 491—506.

Der Verf. ift im Gegenfaß zu ber herrfhenden Meinung ber Anficht, daß bei der FYufion außer der Gewährung von Altien auch Zuzahlungen gemäß $ 305 HGB. zuläffig find. Der mwirtichaftlihe Zmwed เห die Vermeidung der Liquidation u. die Erhaltung des Unternehmens, da3 im Wege der Fufion auf da3 andere übergehen foll.

Partifius, Ludolf, u. Hans Erüger: Das Neichsgefeh betr. die Erwerb3- u. Wirtfhaftsgenofienihaften. Kom- mentar 3. prakt. Gebraud F. Surtiten u. Genoflenfchaften. Bis 3. 3. Aufl. Hrsg. von... Die neu bearb. Aufl. v. Hans Erüger uw. Adolf Ereceliuß. Berlin w. Leipzig: de Gruyter 1924. (XV, 783 ©.) Die neue Auflage berüdfihtigt die Aenderiumg in der Ge-

feggebung. Die Gefjete, die auf das Genoifenjchhaftsgejeg une mittelbaren Einfluß haben, wie die die Betriebsräte, Gold- bilanzen, Rentenmark betreffende Gefeggebung, find bei den lee Gefegegftellen berüdfichtigt, 3. T. im Anhang eſprochen.

Neundörfer, Otto: Handbuch für Erwerbs- u. Wirt- schaftsgenossenschaften. Bearb. Wien: Gerold 1924. (443 S.) kl. Für die Praxis beftimmtes Handbuch des öſterreichiſchen

Genoſſenſchaftsrechts.

Brodmann, Erich: Geſetz, betreffend die Geſellſchaften mit be⸗ ſchränkter Haftung. Kommentar. Berlin: de Gruyter 1924. 9 I n 315 ©.) gr. 89= Gemwerbe- und Snduftrieefommentar.

Der Gemerbe- und Induftrie-Rommentar wird von Senat3- präfidenten und Räten des Neichdgericht3 unter Führung von Heinrich Rovenige herausgegeben. Er ift 018 Gegenftüd zu dem BOB.-KRommentar u. zu dem Ebermayerjchen Gtrafgefeb- Kommentar gedadht u. foll wie diefe befonders die Rechtipre- hung des NReichögericht3 berüdfichtigen. Nach dem vorläufigen Plan werden in dem groß angelegten Gefamtmwerf u. a. folgende Gebiete behandelt werben: das gefamte Gefelljchafts- und Kar- tellrecht, dad Wechjel-, Sched-, Patent», Urheber-, Warenzei- chen=, Verlag3- u. Arbeitsrecht. Die Kommentare der einzelnen Gelege bilden in fich abgefchlofjene, felbftändig fäufliche Bände. Al eriter Band ift da3 ©. m. b. H.-Gefet von E. Brobmann, einem der hervorragendften Kenner der handelärechtlichen Ge- feggebung u. der höchftrichterlichen Rechtfprechung auf dem Ge- biete des Handelsrechts, fommentiert worden.

48

Das ReihögefeH (Befeg) betreffend die Gefellichaften mit befhräntter Haftung vom 20. April 1892/20. Mai 1888 in der feit dem 28. März 1924 geltenden ฉั กิ ล. Gemein- verftändlih, unter bef. Berlidf. d. Goldbilang-, Steuerredit3- u. Aufwertimgsfragen erl. von Otto Warneyer u. ฉั ได Koppe. Berlin: Anduftrieverlag Spaeth & Linde 1924, (XII, 236 ©.)

d) Rartelle

Das deutfhe Kartellgefeg. Kommentar zur Verordnung 8 Mißbrauch wirtſchaftl. Machtitellungen v. 2. Nov. 1923 R.G.Bl. I ©, 1067). Bon Oswald Lehnifh u. Robert Silber. Berlin: Heymann 1924. (VIII, 316 ©.) EI. „Der Kommentar will... lediglich eine Klarftellung, wirt- Ihaftliher u. juriftifher Art, der in der Kartellverordnung aufgetretenen Probleme liefern.” D. Herausgeber werden im gleihen Verlage eine in gefonderten Heften erfcheinende Sammlung d. Entfheidungen 5. Kartellgeridts m. An merfungen veröffentlichen.

Das Kartellaufjihtsgefeg (Verordnung gegen Miß- braud wirtfhaftl. Machtitelungen v. 2. Nov. 1923). Erläut. von Heinrih Friedländer Berlin: Spaeth & Linde 1924. (286 ©.)

Den Erläuterungen geht eine fyitem. Einleitung voran.

Befonders eingehend find der Begriff d. Kartellvertrages u.

' der Praxis fehr wichtigen Kündigungsvorfäriften er- ert. |

Goldbaum, Wenzel: Kartellreht und, Kartellgeriht. Ber- ordnung gegen Mißbrauch mwirtichaftlihet Machtitellungen bom 2. Rov. 1923 nebit Verordnung über da3 Berfahren vor dem ARartellgericht auf Grund der Verordnung gegen den Mißbrauh mirtichaftlihder Machtitellungen vom 2. Nov. 1923 fowie Berordnung über da3 KReichswirtichaftsgericht vom 21. Mai 1920, 30. Suli 1921 m. Anmerkungen u. Sachregifter. Berlin: Stilfe (1924) H. (94 ©.) = Gtilfes

NRechtsbibliothet Ver 23.

Delbanco (G. A.): Kartell- u. Konzernrecht. M. d. Text d. Verordnung gegen d. Mißbrauch wirtsch. Macht- stellungen v. 2. Nov. 19238. Bonn: A. Schmidt 1924. (85 S.) Arbeiten z. wirtsch. Entwicklung. 1.

Der Berf. bezeidmet d. Kartellreht „als ein Net iiber DOrganifationen, foziale Gruppen privatreditl, Charakters, deren Mebermaß an mwirtihaftl. Macht Eontrolliert u. deren event. Machtmißbrauch gebrochen werden ſoll“. Machtmißbrauch im wirtſchaftl. Sinne iſt nur möglich bei monopolartiger Markt⸗ beherrſchung. Die wichtigſte Frage des werdenden Kartell⸗ u. Konzernrechts, nämlich diejenige der Belange d. Gemeinwohls, tt im Geſetz nicht geregelt u. iſt auch noch nicht Gegenſtand einer kartellrechtl. Entſcheidung geworden.

Spiero, Edgar: Das Recht der Syndikate unter beſonderer des Quotenhandels. Berlin: Heymann 1924.

4 49 4

Die Schrift tft aus d. Dilfertation d. Berf. „Studien zum Nedit d. Syndilate” hervorgegangen. Die Verordnungen „gegen Mitbraud wirtfhaftl. Madtitellungen” u. über d. „Berfahren vor d. Kartellgericht” find noch nicht berüdfihtigt. inhalt:

ne d. Syndilate. Zwangsfyndilate. Quote u. Quoten= andel.

e) Handelsgefchäfte Stern, Karl: Die kaufmännischen Lieferungsgeschäfte und die gebräuchlichsten Klauseln beim Handelskauf, unter Be- rücks. d. Aufwertungsfrage u. wichtiger Notverordnungen. Mannheim: Bensheimer 1924. (158 S.) Das Buch foll dem Kaufmann beim Abichluß der Gefchäfte und bei den Borverhandlungen die Kenntnis der wichtigiten Recht3porfchriften vermitteln u. dem Auriften ein praftilches Hilfsmittel fein. (Grundfäge über faufmänniidhe Korrefpondenz, 06 อย ต์ 1 Beitätigungsfchreiben, Nachfriftiegung gemäß

6 BGB. um.) Die höchitrichterlihen Entjcheidungen find berüdlichtigt.

f) Banlten Devifengefeggebung Boor, Hang Otto de: Die deutfhe Aentenbanf und das Privatredt. Eine Studie fiber d. Grenzen zwifhen bürgerl. u. öffentl. Recht. Berlin: €. Heymann 1924. (VII, 73 ©.) gr. Die Studie befaßt fi) mit den durch die Rentenbantverord- nung vom 15. Oftober 1923 gefchaffenen Privatredhtöverhält- niffen von einem Standpunkte aus, der zwiichen bürgerlihem und öffentlidem Recht liegt. TYnsbefondere find Gegenftand der Abhandlung die Rechtsfolgen, die fi aus der Nentenbant als einer juriftifhen Perfon des Privatreht3 ergeben, ferner die Grundfhulden, mit denen Landwirtfhaft und Induſtrie zu Guniten der Rentenbant belaftet werden und die Schuldver- J—— die die Unternehmer in Induſtrie und Handel r ſie unterzeichnen. 1 Errichtung der deutſchen Rentenbank) vom 15. Oktober 1923, unter beſ. Berückſ. d. Belaſtg. von Grundbeſ., Handel u. In⸗ duſtrie. Von [Friedrich] Erler u. [Fritz— Koppe. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (168 S.) kl. 80 Das Buch enthält eine ſyſtematiſche Einführung, die Renten⸗ bankverordnung nebſt Erläuterungen, die Durchführungsbeſtim⸗

mungen, Erlaſſe und Bekanntmachungen und die Satzung der Rentenbank.

Trommer, H.u. H. Schlag, Die Geſetzgebung über die Rentenmark mit ausführlichen Erläuterungen. Mannheim: 0 1924. (VI, 271 ©.) El. = Sammlung deutfder

efege 109. Der fehr eingehend erläuterten Rentenbanktverordnung geht eine Einleitung voraus, die eine gefhichtlihe Darftellung der

Entftehung der Verordnung enthält. Unter den im Anhang

abgedrudten Verordnungen, Vorfehriften und Entwiirfen findet

fi) aud) der intereffante und lehrreihe Entwurf Helfferids.

50

Schoentbal, ฉิ 8: Goldnotenbant und Goldnote. Eine Dar- ftellung d. Umgeftaltung d. deutich. Reich3banl u. der dadurch geldwirtſchaftl. Lage nebſt Abdr. d.

eſtimmungen. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (176 ©.) Dem Abdrud d. neuen Gefege v. 30. Aug. 24 (Banfgefeg,

Münggejeg, Auflöfung d. Nentenbant, Privatnotenbanlen) u.

den Vorjchlägen d. Dames-Planes zur Goldnotenbant ift eine

fnapp gefaßte Entitehungsgeichichte d. Goldnotenbant u. Dar- ftellung ihrer Rechtöverhältniffe vorangeftellt.

Das Bantldepotgejeg (Befey, betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere vom 5. ฉิ [1 18960) mit Berüidf. d. Verordng. liber d. raue fremder Wertpapiere vom 21. Nov. 1923. Für d. Praxis erl. von [Bakob] Rieffer. 4, verm. u. wefentl, veränd. Aufl, Berlin: DO. Liebmann 1924. (201 ©.) gr.

Die vierte Auflage des im Schrifttum eingebürgerten und

n der Praris bewährten Kommentars tft gegeniiber der 1918

erichienenen dritten Auflage erheblich umgeftaltet und erweitert.

Die Verordnung vom 21. 11. 1923, durch die das Depotgeſetz in

einer Neihe wichtiger Punlte abgeändert wurde, ift bereits

eingehend erläutert.

Sieben, Kurt: Nedtöfolgen der Kriegsbefdlagnahme in London ruhender Shares. (Anfprüche zwifhen Bank und Kunde.) An: Zeitfchrift für d. gef. Handelsredt u. Konkurs» redt. Bd 87, 9. 3, ©. 259—298.

Die Unterfuhung betrifft die Anfprüde zwifhen dem Deutfhen Banfier und In Kunden, die aus dem Umftande erwadlen find, daß England im Kriege die in London lagernden Shares amerikanifher und füdafrikanifher Gefellichaften bes Thlagnahmte und zum Teil Liquidierte. Die Frage nad) diefen Nechtsverhältniffen tft von Wichtigkeit, da dur) Verordnung vom 28. Oltober 1923 die Entfhädigung der Berechtigten auf zwei bis hödjitens flinf Taufendftel feitgefegt worden tft. Mathies, Otto: Die Entwicklung der Hamburger Arbitrage

und ihre Stellung im Weltverkehr. In: Zeitfragen des Wirtschaftsrechts. Beilage des ‚Wirtschaftsdienst‘‘. Jg. 1, Nov. 1924, Nr 1.

Lion, Max: Die geltenden Devifenvoridriften Tyitematifc dargeft. u. mit d. Texten in d. neueften gült. Yaflung ver- fehen. Berlin: Heymann (1924). (40 ©.) 8’ = Zeitgemäße Steuer: u. Finanzfragen. Ig. 5, 9. 3.

Der 1. Zeil enthält eine jyftem. Darftellung d. Devifen- gefeggebung. Am 2. Teil ift der jegt geltende Wortlaut der Devifengefege zufammengejtellt.e Bei den vielfaden Aende⸗ rungen diefer Vorfhriften u. dem Ausbleiben der Zufammen- faffung, au der das Reihsmirtfhaftsminiftertum durch BO, v. 2. 11. 1923 ermäditigt wurde, hilft dte Schrift einem drin- genden prakt. Bedürfnis ab.

Dorenberg, Otto: Bas erlaubt und was verbietet die Devifen-Gefeggebung. Stuttgart: Berlag |. Wirtfhaft u. Verkehr. 1924, (123 S.)

4* 51

Da in nädjfter Zeit mit einer gefeglihen Neuregelung der Devifengefeggebung nicht zu rechnen tft, fo hat d. Berf. eine aufammenfaffende Darftellung des in d. zahlreihen Gefeten u. Verordnungen enthaltenen Nechtsftoffs gegeben u. die Devifenvorfhriften dabei für ihre Anwendung in d. Praxis er- läutert. Ym Anbang tft eine Reihe Verordnungen abgedrudt.

g) Akkreditiv Stummer, Heinrich: Das Bank-Akkreditiv nach deut- schem Recht. München: Pfeiffer 1924. (99 S.) Unter เช ไต มู Der Schrifttums u. der Reditfpre- ung aibt der Verf. eine Darftellung des Altreditivgeihäftes, das jest im Banktgewerbe eine große Bedeutung erlangt hat und bei deilen Abwidlung fi zahlreiche Zweifelsfragen er- geben Lönnen. Reichardt, Heinz: Das Akkreditiv. Sn: Beitfchrift f. d. gef. Handels» u. Konkursredht. Bb 88, 1924, 9. 1. ©. 1—79. N. erflärt da Akkreditiv ald den Auftrag des Käufers an eine vom PVerfäufer bejtimmte Bank, dem Verkäufer gegen Aushandigung beftimmter Dofumente eine Zahlung zu leiften. Das Akkreditiv hat ji in der marenarmen Kriegs⸗ u. Nach⸗ friegäzeit zur Sicherung de3 Verkäufer? gegenüber dem wirt⸗ Ihaftlih Ichmächeren Käufer herausgebildet. Der Verf. be- leuchtet eingehend die einzelnen NRechtöverhältniffe.

h) Eifenbahnen Rundnagel, Erst: Die Haftung der Eisenbahn für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung nach .. deutschem Eisenbahnrecht. Dargest. von Ernst Rundnagel. .3. u. 4. Aufl. umgearb. von Fritsch u. Sperber. Leipzig: Weicher 1924. (VIII, 215 S.) | Das bewährte Werk, das die fchwierigften Fragen des Eifenbahnfraditrehts erihöpfend erörtert, tft durch die beiden neuen Herausgeber erheblih umgearbeitet. Die vorige Auflage tft 1911 erfchienen; die vielen Sragen, die die wirtichaftlidhen Ummwälzungen อา en haben, find berüdjichtigt. n Hr uellennadhmweis erhöht die Brauchbartkeit des uches.

i) See⸗ und Binnenſchiffahrtsrecht Ritter, Carl: Das Recht der Seeversicherung. Ein Kom- mentar zu d. allg. deutschen Seeversicherungs-Bedingun- gen. Lfg. 5 [Schluß]. (S. 1061—1494, III S.) Hamburg: ‚L. Friederichsen & Co. 1924. gr. Die 1919 von den deutfdden Seeverficherern nach Beratungen mit deutfchen Sandelslammern und Fadverbänden herausges gebenen „Allgemeinen deutfchen Seeverfiherungs-Bedingungen“ haben in dem jebt vollitändig vorliegenden Ritterfchen Kommen- tar eine umfangreiche und grundlegende Erörterung gefunden. Darüber hinaus bietet da8 muftergültige Werf eine tiefgrün«- dige Daritellung der allgemeinen Grundfäbe und Lehren des Verfihderungsrecht3 überhaupt.

52

Bramslöw, Otto: Grundsätzliches zum Recht des Stau- verirages. In: Hanseatische Rechts- Zeitschr. Jg. 7, Nr 15716, 1924. Sp. 561-580.

Der Verf. erörtert den im modernen Seeverkfehr

Stauvertrag, über den das ſonſt ſo kaſuiſtiſche 4. B

HGB. keine Vorſchriften enthält.

Heuer: Über Abladung, Verladung, Verschiffung. In: Han- seat. Rechts-Ztschr. Jg. 7, 1924, Nr 21. Sp. 801—816,

halt: 1. Begriff von oabung, Verladung, VBerfchiffung.

2. Beweis friftgemäßer Abladung. 3. NRedtl. Folgen d. Nicht-

einbaltung d. Abladefrift.

Janssen, Hermann: Die Zeitcharter. (Der normale Zeit-

Ä chartervertrag und die Rechtsstellung des Zeitcharterers gegenüber Dritten nach deutschem Recht.) Leipzig: Th. Weicher 1923. (VIII, 152 S.) gr. Leipziger rechts- wissenschaftliche Studien. H. 6.

Die Rechtsform der Zeitcharter, der Verwendung eines frem- den, in außgerüftetem Zuftande zum Gebraud überlaffenen

iffes, bat unter Berüdfichtigung der a eine ein- gehende willenfchaftlide Erörterung gefunden.

Schneider, Jony: Die Revision des Binnenschiffahrts- gesetzes. In: Leipz. Ztschr. Jg. 18, Nr 11, 1924. Sp. 278— 2381. Berf. flihrt aus, daß infolge des Auffhwungs d. deutfhen

0 u. der Ummälzung d. wirtfdhaftliden Berhält- niffe fih eine zeitgemäße Yortbildung unferes Binnen»

fhiffahrtärechts als notwendig erweift. Er gibt die Bartien 5.

Binnenfhiffahrtsgefeges vom 15. 6. 1895 an, die am drin-

gendften einer Neuregelung bedlirfen. |

k) Wechfel- und Schedirecht

Grünberg, Siegmund: Grundzüge des Wechsel- und Scheckrechts. Mit bes. Berücksichtigung eines Welt- wechselrechtes nach dem Entwurf des Haager Abkommens. Wien: Rikola-Verlag (1924). (87 S.) Ueberſichtliche, leicht faßliche Darſtellung des Wechſel⸗ und

Scheckrechts in ſcharfer logiſcher Anordnung unter Anführung

der Gründe.

Simonſon, Albert: Das deutſche nv März 1%08. Unter befond. Berüdfichtigung En * ungen d. Reichsgerichts erl. Berlin; Heymann (VIII IE, ) [.8*

Da3 Erläuterungsbud ift in erfter Linie für den Raufmann berechnet; e3 wird aber auch von dem Suriften gern benußt

werden, beſonders. da ſeit geraumer Zeit kein Kommentar u.

keine Darſtellung des Scheckrechts erſchienen iſt.

6. Privatverſicherungsrecht (Sozialverſicherung ſ. Verwaltungsrecht)

Versicherungs-Lexikon. Unter Mitarbeiterschaft von Berliner, Bernhard, [Rudolf] Beume [u. a.] herausgegeben von Alfred Manes. 2., völlig neu bearb. Aufl. 24. u. 25. Taus. Berlin: Mittler & Sohn 1924. (1526 Sp.)

53

Das längft vergriffene, ftreng mwilienihaftliche u. in der Pra-

3 bewährte Berficherungslerikon ift in weientl. umgearbeiteter orm in 2. Aufl. erfhienen. Durch die Veränderungen der Ge-

feggebung und der Wirtichaftsgrundlagen mußten โด นี Sämtliche Artikel, deren Zahl fi) von 300 auf über 500 vermehrt hat, um« gearbeitet werden. Sorgfältige Angaben über das Schrifttum ermöglichen ein weiteres Eindringen in die Fragen des Verfiche- tungsrechts. Mit berechtigtem Stolz weilt der Herausgeber dar- auf hin, daß das Werft nod) immer das einzige Verficherungd- leriton der Weltliteratur ift.

Kisch, Wilhelm: Der Schiedsmann im Versicherungsrecht, zugleich ein Beitrag zum bürgerlichen Recht. Mannheim: Bensheimer 1924. (154 S.) 8°= Versicherungswissenschaftl. Abhandlungen Abt. 1, Bd 4.

Inhalt: Sciedsmannvertrag._ Der Scieddmann. Das ſchiedsmänniſche Verfahren. Das Schiedägutachten. Herrmannsdorfer, Fritz: Wesen und Behandlung der

Rückversicherung. 2., erweit. Aufl. München: Piloty & Loehle 1924. (367 S.)

Bereits 3 Sahre nach der eriten Auflage fonnte eine โอ auflage dieled grundlegenden u. wertvollen Werfe3 über das ſchwierige NRechtögebiet der Nüdverfiherung ericheinen. Gie enthält außer einer Reihe von Anderungen u. Erweiterungen eine völlige Neubearbeitung des Kapitels über die gegenieitige Beteiligung. In einem 2. u. 3. Bde follen ออ ทน ณิ ญิ die tech⸗ niſchen, nationalökonomiſchen u. international⸗rechtlichen Fra⸗ gen erörtert werden. BTUCK, EIrnust], u. Th. Dörstling: Das Recht des Le—

bensversicherungs-Vertrages. Ein Kommentar. Mann-

heim: Bensheimer 1924. (XXVII, 320 8.) 80

Durch die Zuſammenarbeit des Theoretikers und des Prak⸗ tikers iſt ein Werk entſtanden, das eine wertvolle Bereicherung des verſicherungsrechtlichen Schrifttums bildet. In ihm ſind die allgemeinen Todesfallverſicherungsbedingungen der in Deutſch⸗ land arbeitenden Lebensverſicherungsgeſellſchaften (Normatib⸗- Bedingungen) erſchöpfend erläutert. Das rifttum iſt den einzelnen Erläuterungen unmittelbar vorangeſtellt und die Rechtſprechung in umfangreicher Weiſe angeführt. Das öſter⸗ reichiſche und ſchweizeriſche Recht ift eingehend berüdiichtigt. Ibrügger, Gustav: Die Regulierung von Brandschäden.

Leipzig: Jänecke 1924. (162 S.)

Nah dem Vorwort foll die Abhandlung dem jungen Be- amten eine Anleitung für die Brandfhadenregulierung bet Eintritt des Berfiherungsfalles (Brandfhadens) geben.

7. Privatrechtliche Sondergebiete a) Landwirtfchafts- und Sagdrecht

Molitor, Erih: Landwirtfchaftsredt. Eine Überficht über die

L d. Landwirt wichtigen Vorjähriften d. Deutichen Kar Preus

ens u. Sacdjjens. Berlin: B. Parey 1923. (XI, 251 ©.) 89° Thaer-Bibliothef. Bd. 117.

54

::. Die Überficht legt bejonderes Gewicht auf Brauchbarfeit für den Landwirt als Nichtjuriften. Die Darftellung jchließt 0 dem natürlichen Vorgang der landwirtfchaftliden Produktion an. Xn= halt: 1. Allgemeines. 2. Berjönlicde Rechtsverhältniffe des Land- wirt?. 3. Boden. 4. Wafler. 5. Inventar. 6. age Perfonal. 7. Jagd und Fijcherei. 8. Verwertung und Schuß der landwirtiaftliden Güter. 9. Grundfreditwejen. 10. Rechts⸗ nadhfolge. 11. Organifation. 12. Verwaltung.

Dffenberg, Ludwig: Die Bewertung ländlicher Grundftüde.

Schäßungslehre und Schägungerecht nebit Einführung in das

reußiihe Schäagungsamtögefeg vom 18. Suni 1918. Berlin: arey 1924. (VI, 173 ©.)

Neben einer Einführung in d. preuß. Schägungsamtögeje

v. 18. 6. 18, defjen Wortlaut im Anhang abgedrudt ift, enthält

bie Neuaufl. eine Klaritellung der grundlegenden Begriffe u.

Schägungsgrundfäße. Daneben bietet fie „zugleich eine Dar-

legung, wie fich die Recht3ordnung in der Bewertung der Grund-

ftüde bei Enteignung, Entihädigung, Beleihung, Verficherung,

Beiteuerung ujw. bisher verhalten hat“.

Kaifenberg, Georg: Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung ๐00 verwandtem Nedht. Hanbb. d. deutfchen Kleingarten- recht3. 3., neubearb. u.verm. Aufl. Berlin: Wahlen 1924. (XX, 344 ©.) tl.

Inhalt: Das Net d. Kleingartenordnung. Die Ausfüh- rung3verordnungen d. Kleingartenordnung. Das fonftige Klein gartenrecht. Das bürgerlihe PBachtredht.

Bauer, Kofeph: Die Jagdordnung vom 15. Juli 1907. Aus⸗ führl. Kommentar. 5. umgearb. Aufl. Neudamm: Neumann 1923. (XI, 451 ©.) 8

Die neue Auflage diefeg auch von den Behörden und den Ge⸗ ridten viel benußgten Kommentars berüdfichtigt die feit Erfchei- nen der legten Auflage (1909) eingetretenen Anderungen, die auf die Gefeßgebung, die Nechtiprehung und die Rechtälehre zurüd- zuführen find.

b) Berg: und Waflerrecht

Bölkel, Carl: Srundzlige des VBergredhts unter bejonderer Berüidfihtigung des Bergrehts Preußens. Syſtem. dar- geft. 2. Auflage. Berlin: de Gruyter 1924. (283 ©.) Die neue Auflage it eine teilmeife völlige Umgeltaltung

der erften Auflage, da auch das Bergredht feit dem Erſcheinen

der 1. Auflage vor zehn Yahren wejentlicdh geändert tft. Den enger gewordenen Beziehungen des Landesbergredts zum

NReihsreht ift Rechnung getragen.

Das preußiihe Berggefet in der gegenwärtig geltenden Faflung Mit Erl. n. d. f. d. Bergbau mwidtigiten preuß. Landes⸗ u. ne en ให 80 . d. Reichsknappſchafts⸗ gefegen, bearb. von M axl Neuß. 8. Aufl. Berlin: C. Hey⸗ mann 1924. (XII 304 S.) kl. 80 Taſchen-Geſetzſamm⸗ lung. 68.

Die neue Auflage bringt über die früheren Auflagen hinaus

gehend außer dem Allgemeinen Berggefet aud) die fonftigen auf

55

den Bergbau 9 [เล preußiſchen Landesgeſetze und meiſt im Auszuge die wichtigſten den Bergbau betreffenden Reichs⸗ geſetze. Dem Text ſind ———— im Gegenſatz zu den frü⸗ heren Auflagen einige Anmerkungen beigefügt.

Bochalli, [Alfred]: Die Unterhaltung der Wafferläufe und ihre Ufer. Sn: gie. f. Aorar- u. Waſſerrecht. Ig. 3, 1923/24, 9. 2, ©. 81—100 u. He. 3. ©. 153—175.

Die Abhandlung ui eine foftematifche Darftellung des

Themas, das im 4. Titel des 1. Abjchnittes des preuß. Waffer-

gefeße3 geregelt ilt.

c) Literarifches Urheberrecht. Patent- und Martenfchug

Eckstein, Ernst: Deutsches Film- und Kinorecht. Nebst Anh.: Vertragsmuster, Verbandsbestimmungen, Richt- linien usw. Mannheim: Bensheimer 1924. (XI, 510 S.)

Das umfangreide Werk beichräntt fich auf eine Daritellung des beutichen Film- und Kinoredht3; das internationale Recht und das Auslandsredt ijt einer fpäteren Darftellung vorbehalten.

Der Berfafjer fuht das Bleibende in diefem in. der Entwidlung

begriffenen Nechtögebiete zu erfajien. Das Werk gliedert ich in

olgende Abjchnitte: Filmurheberrecht, Recht der Filmberjtellung, Ümverwertung und Sino- und Gteuerredt.

Engländer, Konrad: Juristische Betrachtungen zum Offset- verfahren. (13 S.) In: Offset-Buch- u. Werbekunst 1924, Novemberheft = Buchhändlerbörsenblatt v. 24. Nov. 1924. S. 17027 ff.

€. führt aus, daß eine Druderei gegenüber einer vom Ber- leger des Werles ausgehenden im Wege de Offfetverfahrens

ten Vervielfältigung de3 von der Druderei hergeftellten

Drudwerles grundjäglich feinen NRechtsichuß bat.

Alexander-Katz, Bruno: Das Patent- u. Markenrecht aller Kulturländer u. Textausg. d. gesamten deutschen Gesetzgebung u. d. internat. u. Sonderverträge d. Deutsch. Reiches auf d. Gebiete d. Patent-, Muster- u. Zeichen- wesens u. d. Urheberrechts unter Mitwirkung v. T. Acker- mann [u. a.] system. bearb. 2 Bde. 2. A. Berlin: Roth- sehild 1924. (X, 447; X, 214 S.)

Die 2. Aufl. des bekannten u. verdienftvollen Werkes tft

entfprehend den wefentlihen Aenderungen, die das Patent- u.

Markenrecht in vielen Ländern erfahren hat, u. dur Auf-

nahme db. Gefege der infolge d. Weltkrieges entitandenen

Staaten in bedeutend ermweitertem Umfange erfhienen. Die

ftofflie Einteilung tft Öte gleiche geblieben. Der 1. Teil ent-

bält die Darftellung d. Patent» u. Marlenredts d. einzelnen

Rulturländer in ftet3 gleiher Gliederung (Patent- u. Waren-

zeihenredht, amtlihes Verfahren, Gebiihren, Staatöverträge).

Der 2. Teil bringt den Text der deutfhen Gefege u. der inter-

nat. Verträge d. Deutfhen Reihe auf dem Gebiete des ge-

famten gewerbliden licheberredts.

96

Allfeld, Bhilipp: Gewerblicher Redtsfhug. 2 Bde. Bd 1. Samburg: Yanfeat. Verlagsanftalt [1924]. Hamburger

ไง 11. p &

1. Mufterfhug, Erfindungsfhuß (Patentrecht). [Nebit] Anh. (VIII, 214, 7 ©.) 2

Das vorliegende, in zwei Bänden erjcheinende Werk fol hauptfächlidy die Ungehörigen des Kaufmannzitandes über die wichtigften Fragen au8 dem Gebiete des gewerbliden Necdhts- เย belehren. In die jyitematifche Darjtellung ift der Wort- aut der gejeßliden Beitimmungen eingefügt. Die wichtigiten Entiheidungen des Reichägericht3 und des Patentamts find an- geführt. Der zweite Band enthält den Schuß der Warenbezeich- nungen, den Schuß gegen unlauteren Wettbewerb und den internationalen gewerbliden Rechtsfhhug. Das Werk eignet fich auch ala Lehrbuch für Studenten.

Osterrieth, Albert: Patentrecht. Breslau: Hirt 1924. (83 S.) Jedermanns Bücherei: Abt. Rechts- u. Staats- wissenschaft.

ALS erite Einführung in das Patentrecht gedacht u. geeignet.

Elfter, Alexander: Das deutfhe Erfinderreht (Patent- u. Martenihugredt). Berlin: de Gruyter 1924. (118 ©.) fl. = Sammlung Göfdhen 891.

Müller-Liebenau,R.: Das Wesen der Erfindung. Ein Weg zu ihrer Erkenntnis u.: rechten Darstellung. Mit 2 7 Berlin: Springer 1924. (XXI,

1 8.

Sn dem erften Hauptftüd wird mit ftreng logifdem Aufbau daB Vefen der Erfindung dargelegt (Begriff der reinen, der Ihugfähigen u. d. patentfhugfähigen Erfindung). Der Verf. nimmt an, daß das Wefen der Erfindung auf einem Kaufal- vorgang beruht, der zwei an fi felbftändige, aber zu einem unlösbaren Paare vereinigte Veränderungen (Erfindungsfinn u. Ausführung) enthält. Das zweite Hauptitüid enthält die Darftellung u. Prüfung der fhugfähigen Erfindung. Der Berf. will mit dem Werke zur Heform des deutfhen Patent- gefeges beitragen, vor allem aber die Srundlagen zu einem internationalen Urheberrecht legen.

Sreund [, Günther] (Zulius) Magnus: Das deutiche Warenzeichenrecht. 6., neubearb. Aufl, erl. von Üriedrich Süngel u. Julius Magnud. U. 1. Pie internationalen Verträge. Berlin: de Gruyter 1924. (XV, 247 ©.) = Quttentagiche Sammlo. dt. Reichdgefebe. Ver 87a.

Die neue Aufl. diefed vortreffl. „Hilfsbuch für d. praft. Handhabung” des Warenzeichenrechts ift mejentlich ermeitert. Der 1. Bd erläutert die wichtigen internat. Beitimmungen des deutfch. Beichenrecht3, wobei von längeren millenjch. Erörte- rungen abgejehen ilt. Bd 2: wird die Erläuterung des ก. „Bel. 3. Schuß d. Warenbezeichnungen” bringen. .

Wafjfermann, Martin: Deutfchland u. dad Madrider Ab- fommen betr. die Unterdrüdung falicher Herkunftsbezeich- u. Wettbewerb. Ig. 24, 1924,

57

W. bringt 00 dad Madrider Ablommen im franzöf. Ürtert u. in deutich. Überfegung u. gibt die Gründe an, warum Deutichl. bisher dem Abkommen nicht beigetreten ift. Er emp» fiehlt den Beitritt, da durch Art. 275 des PVBerjailler Bertr. (Verbot der Bezeichnung Kognak für den in Deutichland her- geitellten Trintbranntmwein) der einzige Grund fortgefallen ift, der gegen den. Beitritt Deutichland? zum Ablommen ge- ſprochen bat.

8. Zivilprozeß, einjchließlich Gerichtsverfaflung und Rontursrecht

a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen Gefegesausgaben

Schmidt, Richard: Prozeßwissenschaft u. Prozeßgesetz-

Ba Zitschr. f. Dtsch. Zivilproz. Bd 49, 1924, H. 1/2.

Sn eindringlichen beflagt ©. die feitend der Unter- tichtövermwaltung, indbef. d. preußifchen, geübte ftarfe VBernach- läffigung der Bivilprogeßmillenichaft u. meift auf die „Ber- wilderung des Gedantenfreijes” hin, die die mit der Zivilprozeß⸗ gefepgebung befaßten Organe ergriffen bat. Den Kampf gegen die Sleichgültigfeit d. Unterrichtöverm. u. die Fehlariffe der Geſetzgebung joll die mwiedererftandene Ziſchr. f. Zivilpr. auf⸗ nehmen. Den Mitarbeitern der Ztſchr., die aus der gerichtl. Praxis ſtammen, legt der Verf. die Gedanken dar, aus denen heraus die Vereinigung der dtiſch. Zivilprozeßlehrer auf ihrer Jenaer Tagung gegen die Zivilprozeßnotgeſetzgebung ſcharf Stellung genommen hat.

Levin: Ueber die Grundfragen des Zivilprozesses = Die Themen des Deutschen Juristentages in Heidelberg. 2. Bür- gerlich-rechtliche Abteilung III. In: Deutsche Juristen- Zeitung. Jg. 29, H. 17—18, Sept. 1924. S. 670-677.

E3 werden die Fragen der Miündlichkeit, Unmittelbarkeit

u. der Eventualmarime behandelt.

Hegler, Auguft: Überficht über die Deutiche Geſetzgebung auf dem Gebiet des Zivilprozeßrechts im Jahre a und 1924. <Abgeichloffen 30. - 6 > Sn: a > Praxis. NR. 3. Bd 3, 9. 1, 1924. ©.

Stein, ' * be 1 und des Konkursrechts. 2. Aufl. d. Grundriſſes d. Zivilprozeßrechts bearb. v. Joſef under. Mit e. a, . Richard Schmidt. Tübingen: Mohr. (XXIV, 470 ©.) 8 Dem vorzüglichen Srundriß, der eine leichtfaßliche Dar-

ftellung des BZivilprogeßrecht3 bietet, ift noch vom Xerf. felbit

im Anhang eine Erläuterung des Konkursrechts angefügt.

Da Stein vor Fertigſtellung der neuen Aufl. geſtorben iſt,

ſo mußte der Bearbeiter die durch die neuſte Geſetzgebung

nötigen umfangreichen Abänderungen vornehmen.

58

Dertmann, Paul: Grundriß des deutſchen rechts. Reipzig: Deihhert 1924. (XII, 322 ©.) g Diefer Grundriß des hervorragenden Hechtsiehners berüd» fihtigt bereits die neuefte Novellengejeggebung.

Steiner: ถะ 9 und Deutih. Zu dem Auflag Rechts⸗ anwalt Dr. Rojenthal in Nr 5 d. Deutichen Richterzeitung, n: 108-406. Nichterzeitung. Ig. 16, Nr 8, Nov. 1924.

p. —4 Et. ift im Gegenfat zu Dr. Rojenthal der Anficht, Daß nicht der engliihe Richter die Autorität der Zuftiz in England ge- Schaffen hat, fondern da3 engliihe Boll. Das 0 Gerichts⸗ weſen ſteht in ſeiner Gliederung, ſeinem Aufbau, der Sicherung der Gerechtigkeit dem engliſchen zum mindeſten gleich. Wenn es trotzdem bei uns ſtarken Anfeindungen ausgeſetzt iſt, ſo liegt dies am deutſchen Volkscharakter u. an der Ausübung des Richteramtes. Nur eine Volkserziehung, in deren Mittelpunkt die Stärkung ſtaatlichen Anſehens ſteht, könnte beſſere Zu—

ſtände ſchaffen.

Rosenberg, Leo: Die Veränderung d. rechtlichen Gesichts- punkts im Zivil Be In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilpr. Bd 49, I H. 122. 38—73.

N. formuliert dag Problem fo: „Inwieweit darf d. Richter

ivilpros. Klagen u. Einreden, überhaupt das tatlädhliche

= ringen d. Parteien aus anderen redhtl. Gefichtspunlten

würdigen u. für begründet oder unbegründet erflären, ala aus

denen, die von d. Parteien in Schriftfägen u. Vorträgen gels tend gemadht worden find?“

Grünhut, Max: Zur Lehre vom Prozeßbetrug. In: Rheinische Zeitschrift für Zivil- u. Prozeßrecht des In- und Auslandes. Jg. 18, Juli 1924, H. 2. S. 128—155.

Der Verf. behandelt die viel erörterte, umitrittene Frage, ob eine Partei im Zivilprozeß did Täufhung des Richters einen jtrafbaren Betrifg gegen den Gegner begehen kann. Berf. verneint die Frage nah eingehender Unterfuhung des Be- trugstatbeftandes fir den vorliegenden Fall fomwie einer Er- örterung des Problems der prozeifualen Bahrheitspflicht.

Philipp, Richard: Rechtskraft des Vorprozeßurteils für den Aufwertungsprozeß? Zugleich Beitrag zur Verjährung. n: Blätter für Rechtspflege im des Kammergeridts.

g. 34, Sept. 1924, Ar 8/9. ©. 73—74

Friedemann, Hellmut: Die Rechtskraftwirkung des Papier⸗ markurteils. In: Blätter f. Rechtspflege i. Bezirk une gerichtes. ฉิ 0. 34, Wer 8/9, Sept. 1924. ©. 69-—72. .

Simon, Mar: Sind die Gerichtzferien ——— ni Sur. ชู 906 โข บ, 0. 53, 1924, 9. 18a. ©. 1413—14

©. gibt zunädjft eine Überlicht über d. bezügl. der Gericht3ferien in d. widhtigften Kulturftaaten; aus ihr geht hervor, daß faft alle größeren en Staaten u. aud) Nord» amerifa die Einrihtung d. Gerichtöferien fennen. Unter ein gehender Heranziehung d. Schrifttum prüft d. Verf. fodann n Gründe, die für d. Beibehaltung d. Gerichtöferien fprechen. Er

59

fommt zu d. Ergebnis, dat ihre Abichaffung notwendig fei u. egenüber d. heutigen Buftande nennenswerte Übelftände nicht Derbeiführen würde, '

Die Brozeßgefege für bürgerl. Recdtsftreitigleiten. Zfgit. u. brög. v. Hermann Lucas u. Heinrih Richter. Berlin: Stilte (1924). (495 ©.) 89 = Stilfes Tertausgaben 9.

Al3 Ergänzung ihres Kommentars zur VBerfahrensverord- nung v. 13. 2. 24 (Stille Rechtsbibliothet 25) bringen die

Verf. eine Texrtausgabe, die außer dem GBG. u. der ZPO. eine

große Reihe von progekredtl. Nebengefegen enthält.

Tafhenausgabe der neuen Zivilprozekordnung mit Ein führungsgefeg und Entlaftungsverorönung in der vom 1. Yunt 1924 ab geltenden Fallung mit erl. Einf. u. Anm. nebft Anh.: Text d. Gerihtöverfafjungsgefetes, d. Gerichts⸗ foftengefeges u. d. Gebührenordnung der Redtsanmwälte in der vom 1. uni 1924 ab gelt. Falle. jowie mehreren Neben=

efegen von Adolf Baumbad. Berlin: Liehmann 1924. VIII, 615 ©.) Et. In dieſer jehr hHandliden, auf Dünndrudpapier bergeitellten

Ausgabe find die dur d. Neuordnung veranlaßten Aende-

rungen dur) gejperrten Drud hervorgehoben.

Die neue ZivilprozeBordnung vom 13. Mai 1924 mit fyftem. Einleitung u. Erläuterung d. neuen Beitimmungen nebft einem Anhang, enthaltend d. wicdtigiten Nebengefege. Bon TYames Goldfhmidt Berlin: Springer 1924. (VIII, 398 ©.) Die Ausg. d. ZPO. bezwedt d. Ergänzung d. älteren Aus»

gaben. Der Verf. tft daher bei Erläuterung d. neuen Be-

ftimmungen über 0. Nahmen einer SHandausgabe hinaus gegangen u. hat ferner nur die Nebengefege aufgenommen, die neuerdings geändert find.

Zivilprozeßordnung und Nebengefege.. Mit Er- läuterungen der neuen BVorfähriften bearb. von Ridhard Kann. Berlin: Heymann 1924. (XII, 887 ©.)

Die fir den Praktifer beftimmte Ausgabe foll ein Htlfs- mittel zur erften Orientierung über 8 neue Verfahrensredt fein. Die Erläuterungen find daher au auf die neuen Bor- ſchriften beſchränkt.

b) Das neue Zivilprozeßrecht (VO. v. 22. 12. 23 u. 13. 2. 24)

Zivilprozeßreform. Die Beſchleunigungs⸗Verordnung (Verordnung zur Beichleunigung des Verfahrens in bür- gerliden Nechtzjtreitigfeiten) vom 22. Dez. 1923. Mit Einl. u. ausführl. Erl. von Hermann Lucas. Berlin: Gtilfe (1924). (67 ©.) El. Gtilfe’3 Nechtsbibliothef. Nr 24.

Die Haren und fachlundigen Erläuterungen werden vor allem dem Nichter bei der praftifchen Handhabung der bedeut- en Vorjriften der Beſchleunigungs⸗—VO. gute Dienfte eiiten.

60

Sonnen, Theodor: Das neue Zivilprozgehredt. Berlin: Bahlen 1924. (XX, 308 ©.) ©. gibt in Kommentarform eingehende Erläuterungen zu den einzelnen, dur) die Verordnungen v. 22. 12. 23 u. 13. 2. 24 geänderten u. neu eingefligten Bejtimmungen. Nicht behandelt find die vom Yuftizminifter vorgenommenen Anderungen. Die rt eignet fih al8 Ergänzung der älteren Kommentare er ;

Das neue Zivilprozehpredht. Sonderheft d. Rheinifchen Zeitfhrift für Zivil- u. Progeßredht des ฉั = u. Auslandes. Hrsg. anläßlid 0. Tahresverfammlung Deutfher Zivil» prozeßrehtslehrer in ena im März 1924. Dannhetim: Bensheimer 1924 (128 ©.) Das Heft enthält die auf der Yahresverfammlung gehal-

tenen Referate: Zivilprozeßreform u. Rechtsſchutzgedanke, บ.

Heinrih Lehmann, Korreferat v. Rihard Schmidt. Berein-

โฉ ฒิ ล, Kräftigung u. Befchleunigung d. Verfahrens, v. Leo

NAofenberg. Das Giiteverfahren, v. Friedrih Lent. DOefter-

reihtihe Maßnahmen zur Herbeifüihrung u. Aufredterhaltung

eines einheitlichen Zipilprogeßverfahrens im ganzen Staat8- gebiet. Güteverfahren u. Vortermin, v. Egon Weiß. Voran- geftellt tft der Artikel, den Adolf Bah für d. Anmwaltverein über d. Borentwurf zu d. Verordnung v. 14. 2. 1924 verfaßt hat. Am Schluß ift die Entfhließung d. Zivilprozeßrechtslehrer abgedrudt, in der diefe Scharf gegen die neueften Aenderungen

d. Gerichtöverfahrens, bejonders gegen die üiberftürzte Weife,

in der fie eingeführt find, Stellung nehmen.

Heinsheimer, Karl: Der neue Zivilprozeß, insbes. das Verfahren vor dem Einzelrichter. Mannheim: Bensheimer 1924. (59 S.) |

Der Verfaffer will nur eine Einführung in die praftifen

Hauptgedanken der bedeutfamen Verordnung Über d. Verfahren

in bürger!. NRechtsftreitigleiten vom 13. 2. 1924 geben. ฉิ

einem Anhange find die widtigften Vorfcähriften im Wortlaut

zufammengejtellt.

Blomeyer: Die Neuerungen im Zivilprozgeß. In: Ardiv für Rechtöpflege in Sadfen, Thüringen u. Anhalt. ฉั , 1 [1924], ©. 3. ©. 12916.

Der Berf. unterzieht die A Verordnungen, durdh die der Zivilprozeß neu geregelt tft, einer Tritiihen Würdigung; er betrachtet fie teils als glinftig, teil8 als verfehlt; insbef. tft der Auffag von dem Gedanken durhdrungen, daß d. Zwed d. Verordnungen nit auf Verbefferung und Beichleunigung, fondern in d. Hauptfadhe auf Entlaftung d. Gerichte gerichtet war, um aud bier den Beamtenabbau zu ermöglichen. Die Entlaftungsmaßnahmen kommen zum Ausdrud in 1. den Maß- nahmen, die auf ftrenge Durdführung der Verhandlung in den fiir fie beftimmten Terminen gerichtet find, 2. der Ein- ſchränkung der NRichterzahl, 3. der Abklirzung des Verfahreng, 4. der Verblitung von Prozefien (Gliteverfahren), 5. der Maf- nahme, bereit3 anhängig gewordene Prozeffe มี 1116 bei- äulegen, 6. der Einfhränlung der Nechtsmittel.

61

Wach, Adolf: Die Schriftlichkeit im Zivilprozeß neuen Rechtens. In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 246—252. Der Berfaffer führt aus, daß dte Notverordnungen vom

22. 12. 23 u. 13. 2. 24 e8 zwar grundfäglich bei unferer auf be- ftimmten Maximen rubenden Rehtöpflegeordnung belaflen, daß fie aber ftüd- und flidweife Neues einfhalten, „das wider fprudh8voll und unvereinbar erfheint und fiber deflen Ein- paſſung das weifungslos gelaffene ridterlihe Ermellen ent- ſcheiden ſoll“.

Leo, Karl: Die Unbrauchbarkeit der neuen Beſtimmungen iiber das KUBA Une Berfahren. Hanſeat. Rechts⸗ Zeitſchr. Ig. 7, Nr 15/16, 1924. . 5709--688,

„Dte Beitimmungen d. neuen Brozekordnung über d. gerichii. Verfahren bezwecken, eine Beſchleunigung u. Verein⸗ fachung d. Verfahrens herbeizuführen, Ste haben den gerade

egenteiligen gehabt.” oor, Hans Otto de: Die Entscheidung nach Lage der Akten. Ein Beitrag zur Lehre von d. Schriftlichkeit im neuen

Zivilprozeß. Mannheim: Bensheimer 1924. (VIII, 95 8.)

—= Beiträge zum Zivilprozeß. 2.

Die Schrift mill beitragen zur Klärung „der Fülle von Unklarheiten und fchmwierigiten Problemen”, die die Verord- nungen vom 22. Dez. 1923 u. 13. Febr. 1924 in das Zipil- prozeßrecht haben.

Reinberger, Willy: Entscheidung nach Lage der Akten. (88 251a, 331a ZPO.) In: Das Recht. Jg. 28, 1924, Nr 21/22. Sp. 478—498.

Verf. nimmt zu den zahlreichen u. erheblichen Meinung?- verichiedenheiten Stellung.

Samter, M. Karl: Güteverfahren und GStreitverfahren vor dem usa, in ſyſtematiſcher Darſtellung nach d. 0 um 13. Mai 1924 bearb. Berlin: Bahlen 1924. (100 Sn Harer, überfichtlicher Weife find das er - Einführung

gelangte Güteverfahren u. die Neuerungen 068 amtögeridhtl.

GStreitverfahreng dargeftellt. Xm Anhang find die neuen Gejebß-

beftimmungen zufammenzgeftellt.

Pagenstecher, Max: Die Berufung im neuen Zivil- prozeßrecht. Systemat. Darstellung. Gegenüberstellung d. Neufassung der ZPO., des Vorentwurfs u. des bisherigen Rechts m. Erläut. Mannheim: Bensheimer 1924. (74 S.) Die Schrift will mit den Grundgedanken des durch die Ver:

ordnung vom 13. 2. 1924 ftark umgeftalteten Recht der Be» tufung vertraut mahen. Der zweite Teil bringt die die Be- xufung betreffenden Beitimmungen der neuen Zipilprozeßord- nung, denen die Vorfchriften des Vorentwurfs u. des bis- herigen Recht3 gegenübergeftellt find.

c) Der Richter (Richterliches Prüfungsrecht von Geſetzen ſ. bei Staatsrecht) Stammler, Rudolf: Der Richter. Donauwörth-Berlin: Tage-

werkverlag (1924). (92 S.) 8°= Das Tagewerk. Monographien zur Psychologie der Berufstypen. Bd 1.

62

Bon 0006 Warte aus unternimmt ed ©t., den Beruf des Richters zu begründen, die 0 dieſes einflußreichen Amtes darzulegen, aber auch die Gefahren kenntlich zu machen, denen mancher Richter แน it. Bunädhit jtellt er fich Die Aufgabe, da3 Feld zu umgrenzen, auf dem der Richter tätig fein joll, und die Art zu Schildern, in der er es zu beherrichen hat. Sodann be> fchreibt er das ideale Biel des Rechtes (dad Verfolgen von Recht und Geredhtigleit) u. zeigt, „wie e3 in Der bedingten Welt ded geſchäftlichen Treibens in praktiſcher Wirklichkeit eingreifen mag.

Kübel: Bolitifhe Betätigung der Richter. nn Deutfche Nichterzeitung. g. 16, Nr 6, 1924. Sp. 273—

Unter Seranziehung der bisherigen deutichen T der aus= ländifhen Gefeugebung erörtert der Verf. die Bor- u. Nachteile der politiihden Betätigung d. Ridter. Er fommt zu folgendem 0 „8 mag Elüger fein, die Singer von 0. ชื [1 ไร ไร้ zu laffen; Wert u. Anfehen leiden fiher nicht darunter. Des halb es aber noch keine Zwangsenteignung; es genügt, dem Takt d. Richter u. den Wünſchen ihrer Wähler zu über⸗ laſſen, wie weit jene am öffentlichen politiſchen Leben teil⸗ nehmen wollen u. ſollen.“

Münch: Die Abhängigkeit des Richters vom Recht. <Ein Beitrag zum Problem der richterlichen Unabhängigkeit.) N ans Richterzeitung. Jg. 16, 1924, Nr 7. Sp. 337

1S

Rofenthal, Alfred: Methodifhe Yurisprudenz und Einzel» en beutjche und eur, ng. An: Yurift. Wochenfqhr. Ig. 55, 1924, 9. 5. 254.

Mit Shwungvollen Worten he Berfaffer die Vor⸗ züge des Einzelrichtertums, wie e3 das englifhe Rechtsleben fennt, gegenüber den Kollegialgerihten deutfhen Syftem?. Aur das Einzelrichtertum kann wirkliche Richterperfönlichleiten hervorbringen.

Die Vorſchriften über die Ausbildung der Juriſten in Baden.

Amtl. Ausg. Karlsruhe: Malſch & Vogel 1924. (51 S.) 80

d) Konkurs

Jaeger, Ernst: Konkursrecht. Berlin: Springer 1924. (170 S.) Enzyklopädie d. Rechts- u. Staatswissen- schaften 18.

Diefe wertvolle Darftellung 068 Konkursrehts durch den hervorragenden Kenner diefed NRechtögebietes tft umfangreicher gehalten worden, als die bisherigen Beiträge diefes Sammel- werles. Die dur den Umfturz der wirtfchaftl. Verhältniffe neu aufgetaudten Fragen, wie die des Einfluffes 0. Geldent- wertung auf das Konkursredt, find berüdfitigt. Kleindrud u. zahlreihe Noten bringen die Stellungnahme des Berf. zu anderen LZehrauffaffungen u. zur Praxis.

Jaeger, Ernst: Neuerungen in der Ordnung des Konkurses u. d. Konkursabwendung. In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilproz. Bd 49, 1924, H. 1/2. S. 20—37.

63

Manesse, Berthold: Die Geschäftsaufsicht zur Abwen- dung des Konkurses nach d. neuen Fassung vom 8. Febr. 1924. Praktisch u. kritisch erl. Berlin: S. Simon 1924. (88 S.) Der Berfafler erläutert die dur) Verordnung vom 8. 2. 1924

abgeänderten Vorſchriften über die Gefhäftsauffiht; er macht

dabet einige Berbefferungsvorfhläge. Tin einer Einleitung tft die Gefchichte des Verfahrens gefhildert. Beigefligt find ferner die amtliche Begründung vom 19. 12. 1916 und einige

Formulare.

e) Freiwillige Gerichtsbarkeit. Notariat

Jahrbuch für Entſcheidungen in Angelegenheiten der frei— willigen Gerichtsbarkeit u. des Grundbuchsrechts. Auf Grund amtlichen Materials hrsg. v. Viktor Ring. Boͤ 1. Berlin: Vahlen 1924. (XII, 523 S.) 80

Dank dem Entgegentommen des Reichsjuſtizminiſteriums hat es ſich ermöglichen laſſen, die „Entſcheidungen in Angelegen⸗

Denn der freimilligen Gerichtsbarkeit u. des Grundbuchrechts“

u. des „Jahrbuchs für Entiheidungen d. Kammergeridhts in

Saden der freiwilligen Gerichtsbarkeit ufw.” zu verfchmelzen.

Somit ift erfreulihermweife eine Sammelftelle für alle amtliden

Beröffentlihungen in Angelegenheiten der freimill. Gericdhtd«-

barkeit u. des Grundbuchrechts geſchaffen. Gleichzeitig mit dem

erſten ſtattlichen Bande der neuen Sammlung iſt ein Sonder⸗ heft erſchienen, das die im alten Jahrbuch enthaltenen Ent⸗

fheidungen d. Kammergerihts in Pahtihugfahen, Koften= u

lagen bringt, zu denen jet no die Mietsfaden

teten

Behre, Rihard: Die Prüfung der ——— des preußiſchen Notars. Syſtemat. Stelle. aller d. preuß. Notariat betr. Vermaltungsbeft. nebit Einf. in d. Notariatstechnik u. d. notarielle Gebühren- u. Stempelweſen. Berlin: Vahlen 1924. (151 S.) 80 Die Zahl der preußiſchen Notare iſt, ſeitdem die Ernennung

von der Bedürfnisfrage nicht mehr abhängig gemacht wird,

ſtark angewachſen. Eine Aa der Seidätte des Notard wie die vorliegende ift daher für die die Geichäfte

Prüfenden mwie die Notare felbit von Wichtigleit.

9, Strafrecht a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen

Galler, Frig van: Strafredt. Grundriß zu Vorlefgn. u. Zeitf. zum Studium. 2. neubearb. Aufl. Münden: Schweiger 1924. (VIII, 150 ©.) gr. 8 Der Grundriß tit in erjter Linie fir Studenten beftimmt,

daneben aber aud für den Praktiker zur Auffrifhung der

Rechtsfenntniffe.. Der Umfang des Buches Hat fi mit der

zweiten Auflage nahezu verdoppelt. Ein wejentlider Unter

Ihied zur eriten Auflage befteht darin, daß der Berfafler jegt

64

im engften Anfchluß an Wortlaut und Sinn des Gefeges unter

VBerziht auf Fünftlide Konftruftionen a den grundlegenden

Streitfragen Stellung genommen bat. Die Aenderung in der

Geſetzgebung, ſowie die neueſte Rechtſprechung des Reichs⸗

gerichts ſind berückſichtigt.

ซา ลิ โดร, Ernſt, u. Fritz Hartung: Strafrecht und U. 1u.2. Tertausg. m. zahlr. Anm. Berlin: Stilte (1924) (XVI, 699 ©.) Hi. = GStilfes Redht3bibliothef. Nr 30.

1. Strafredht. Strafgefegbucdh f. d. Deutfche Reich, Militär- ſtrafgeſetzbuch, VO.über Vermögensſtrafen u. Bußen, Jugend⸗ erichtsgeſ. Notwirtſch. Geſetze u. Verordnungen andere

afrechtl. Nebengeſebe d. Reichs u. run n. d. Stande vd. 15. Zuli 1924. 2., erw. Aufl. (XIL, 533 ©.) 2. Straf- prozeß. Öerihtsverallungseteh en Jugend⸗ gerichtsgeſetz und d. ſtrafprozeßrechtl. Nebengeſetze อ: Reichs⸗ u. Preußens, ſowie d. hreuß: Beitimmungen über d. be- Dingte - u. d. Strafausftand. Nach d. Stande

vom 1. Sept. 1

Dobna, ne Graf zu: Beziehungen u. Begrenzungen von Strafrecht und Berwaltungsredt. Sn: Vermwaltungs- arhiv. Bd 30, 9. 3, Aug. 1924. ©. 233—248. €3 wird der Unterfchied zwiſchen dem Strafrecht des Reichs⸗

ſtrafgeſetzbuchs u. der Strafnebengeſetzgebung erörtert. Reichs⸗ ſtrafrecht iſt das Schutzrecht der Lebensbedingungen der ſozialen Gemeinſchaft. An die Strafjuſtiz grenzt das Gebiet des Ver⸗ waltungsſtrafrechts, das ſich dadurch kennzeichnet, daß hier die mit der Strafſanktion ausgeſtattete Norm erſt vom Geſetzgeber begründet wird. Die dritte, dem eigentlichen Strafrecht am ent⸗ ee jtehende Gruppe bildet die öffentlihe Wohlfahrts- pflege.

Brons, Rechtsanw. Dr.: Ein neuer Gtil fürd Gtrafredt. Seinaig: Moefer [in Komm.) 1924. (18 ©.) gr. 8 [Um-

lagt Der Berfalier, der fchon früher —— des neuen

"0 u. in Juriſt. Wochenichrift 1922, ©. 250, 1923, ©. 360) fpradhliche Grundfäße aufgeftellt Hut, aibt einige Begen-

vorichläge zu dem Entwurf von 1919, durch die er die Sprache

de3 neuen GStrafgefeßbuchs einfach, voltstümlich und lebendig

geitalten mill.

Popper-Lynkeus, Josef: Philosophie des Strafrechts. Aus d. lit. Nachlaß hrsg. von Margit Ornstein. Mit einem Vorwort von Julius Ofner. Wien: Löwit 1924. (112 S.) Der Rerfafler vermwirft die Strafreditötbeorie der Ber-

geltung. Er fett an deren Stelle den Schuggedanfen. Die

Gefellfchaft tjt vor dem Täter zu fchligen; ein Uebel darf dem

Täter nur zugefügt werden, wenn e3 von dem Schugmittel

untrennbar ift. Die VBerbredensanzeige nad) dem Kodex für

Vergehen fteht jedem zu; in der Hauptverhandlung enticheidet

die Sicherheitsjury, ob Schub nötig fet und melde Methode

anzuwenden tft. Mit der Ausführung wird die Polizeibehörde betraut. Das von dem Vorfigenden abzufaffende Refume, das die Biographie, die Tat und die Tatumftände enthält, wird

5 65 | 4

in einer amtlien Gerichtszeitung veröffentlicht. In dieſer

Veröffentlichung erblidt der Verfaller da3 geeignetite Schutz⸗

mittel und den widtigjten Erfat für phyfiihde Strafen.

Hacker, Erwin: Die Struktur der materiellen und pro- zessualen Bedingungen der Strafbarkeit. In: Monatsschrift für. Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform. Jg. 15, 1924, H. 1—4. S. 1—28.

Der Berf. gibt zunädjt einen ſyſtemat. Heberblid tiber die Bedingungen der Strafbarkeit. E8 werden dann die praktifchen Folgerungen aus den einzelnen Bedingungen, foiwie der Hugammen= hang zwifchen ihnen näher befprochen. Der Verf. führt dann nod) eine Reihe von Folgerungen materiell ftrafretliher Art (Einfluß d. Srrtums Über d. Bedingungen, Wirkung d. Bedingungen 1. Falle d. Teilnahme u. a.) und ftrafprogeflualer Art an. Gellert, Georg: Du follft nidt —!!! Ein Buch von NRedht

u. Gejeß. Berlin: Hayn 1924. (IV, 91 ©.) gr. 89 = Ber öffentlihung d. „Deutichen Gelellihaft zur Herausgabe u. Verbreitg. guter Schriften u. Bücher”, €. 3., Berlin-Wil- mersdorf.

In Anknüpfung an praktiſche Fälle werden einige, haupt—⸗ ſächlich ſtrafrechtliche Beſtimmungen gemeinverſtändlich dar⸗ geſtellt. Dem Laien und dem jungen Juriſten wird die Schrift manchen Nutzen bringen.

Sondereggen, Konrad: Die strafrechtliche Behandlung der Frau. Ein Beitrag zur Verwertung der Psychologie der Geschlechter durch das Strafrecht. Chur: Sprecher, Eggerling u. Co. 1924. (VI, 116 S.) SFordert entfprechend der jtrafrech lichen Sonderhehandlung der

Sugendlihen eine grundfäglihde Sonderbehandlung der Yrau

mit Rüdfiht auf ihre weibliche Eigenart.

Vorkastner, W.: Das naturwissenschaftl.-psychologische Seminar für Juristen a. d. Universität Greifswald. In: Deutsche Zeitschrift für d. ges. gerichtl. Medizin. Bd 4, H. 4, Nov. 1924. S. 304—368.

®. berichtet über die Gründung des naturmilfenfchaftlich- piychologiihen Seminars in, Greifswald, in dem die jungen ZJuriften Unterriht über Biologie, Piychologie, Pſychiatrie, gerichtliche Medizin, Kriminalpfochologie uf. unter der Lei⸗ une, eines pfychtatrifch-pfychologifch vorgebildeten Mediziners erhalten. | Höpler, E.: Wirtschaftslage Bildung Kriminalität.

In: Archiv f. Kriminologie. Bd 76, Sept. 1924, H. 2.

S. 81—108.

Der Verf. fieht in wirtfhaftlider Not, daneben aber aud in mangelhafter Erziehung und Unbildung die Haupturfadhen des Verbrehens. In eriter Linie tft das gewerbsmäßige Ver- bredertum zu befämpfen, und zwar dur forgfältigite Er- ziehung der Jugend, deren fittlide Begriffe durch Kriegs- und Nachkriegszeit fhmwer gelitten haben.

Zahn, Friedrid: Kriegskriminalität. In: Schmollers Yahr- bud) f. Gefeggebung. a. 47, 9.14, ©. 243—271. .

1. Begriff der Kriegsfriminalttät. Allgemeine Frimina- Ittätögeftaltung im Kriege. 2. Die Bewegung der Kriminalität

66

in Eriegführenden Staaten. 8. Die Bewegung der Kriminalität in neutralen Staaten. 4. Kriegsfriminalität u. Willensfreiheit.

Harder, O., u. A. Brüning: Die Kriminalität bei der Post. Ein Leitf. bei d. Untersuchgn. zur Feststellg. strafbarer Handlgn. im Post- u. Telegraphenbetrieb unter bes. Be- rücks. d. chem. u. mikroskop. Hilfsmittel. Mit 80 Textabb. Berlin: Ernst 1924. (IV, 148 S.) gr.

Toennies, Ferdinand: Verbrechertum in Schleswig-Holstein. In: Archiv f. Sozialwissenschaft u. Sozialpolitik. Bd 52, 1924, H. 3. S. 761—805.

Die Unterfuchung betrifft da3 Verbrechertum in Schleswig- Holftein fowie dad Verbredhertum geborener eos fteiner, 3. T. außerhalb Schleömwig-Holiteind beobachtet. © Grgebnie der Unterjuhung ift die Weititellung der Serkunft von Dieben, die mit Zuchthausitrafe belegt find, aus beftimmten Gebietsteilen. Mit beachtenswerten mmortalftatiftifhen Erhe- bungen (Wohnung3-, Bildungs-, Sittenzuftand ufmw.) begründet der Berfafler feine Feltjtellungen.

b) Das Verbrechen

Hofacker, W.: Die strafbar Handelnden. In: Archiv für Rechts- u. Wirtschaftsphilosophie. Bd 17, H. 2. S. 102 . bis 124.

Der LVerfaffer ftellt eine Strafrecitölehre auf, nad) welcher der ftrafbar Handelnde Ausgangspunft für das Strafrecht ift. Es ift zunädjit das Verbrechensfubjelt feitzulegen und auf diejes find die Merkmale der jtrafbaren Handlung zu beziehen. Aus dem Strafrecht ijt da3 Verwaltunggitrafrecht auszufondern, das fid) durch eine ftärfere Betonung der jtrafbaren Handlung vor dem Verbrechenzfubjelt haralterifiert. Nah den Ausführungen, die in ihren Folgerungen nicht ohne Widerfpruch bleiben werden, fol die Beurteilung der Strafreitslehren von dem Verbredhens- fubjelt aus zu einer Qereinfahung und folgerichtigeren Auf⸗ faflung der Rechtöbegriffe der allgemeinen Lehren (Schuld, Ver⸗ โน @ ย.) wie der einzelnen Verbrechen führen.

Grave, Walther: Wefen u. Begriff d. Schuld u. feine geichicht- lihe Entwidlung. Sn: geitihrift 1 d. ge. Strafrechtswiſſen⸗ fchaft. Bd 45, 1924, 9. 2. —121 68 wird unterfchieben 0 objeftiner (rechtlicher)

โน 161 6 oder individueller Schuld. Objeltive Schuld it d

Übertretung einer Rechtönorm; die Umftände, die zu ihr führen,

liegen außerhalb des Täters. Beifpiele: Schuld aus unerlaubt.

Handlung, Schuldfprehung auf Grund richterl. Urteils. Die

jubjeltive Schuld wird durch den Zäter jelbit begründet. Der

5 gibt in kurzen Bügen eine Entwidlungsgeihichte der uld u. eine nähere Begriffsbeitimmung de3 aufgeitellten

< uldbegriffe. Die individuelle Schuld fucht er mit Hilfe der

Smdividualpfychologie zu erflären. Die Abhandlung, die den

Begriff der objektiven u. fubjeftiven Schuld ſcharf heraus

arbeitet, wirft überzeugend.

67

Merkel, Paul: Schuld, Vorfat, Fahrläfligkeit, Irrtum. Sn: Sur. Wochenichr. 3g.51, Nov. 1924, 9. 21/22. ©. 1677—1679. M. befaßt fi) zunächft mit dem Schuldbegriff Trank in der 15. Auflage feines Kommentars zum Gtrafgefeßbucdh. Er tritt der Auffaffung Yrants entgegen, der zum Schuldbegriff Breiheit ded Täters, rechtömwidriges Verhalten u. Erlennung ‘oder Erfennbarleit der Tragweite des Handelns fordert. Nur völlige Unfreiheit fchließt die Schuld aus; außerdem muß Der Täter bewußt unfozial u. umjittlich gehandelt haben. Hippel, Robert von: Das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit. Ein Vortrag. Berlin: de Gruyter 1924. (16 S.)

9. bezeichnet da3 Thema, das er in einem Vortrag auf der Hamburger Tagung der internationalen friminaliftiihen Ber- einigung im Suni d. 3. behandelt hat, al3 die mwichtigfte u. Ichwierigite Streitfrage aus den allgemeinen Lehren vom Ber- brechen. Er fordert die Einfügung einer Beltimmung in das St®B. als 8 59a mit folgendem Snhalt: Hielt der Täter die Tat für erlaubt, weil er über Recht3jäße oder deren Anwendung fahrläflig irrte, fo ift die Strafe gemäß StGB. S 57 Nr 1—5 zu mildern. Srrte der Täter fchuldlos, fo ift er ftraffrei. Verf. legt in feinen Ausführungen die Xage dar, den Gang der Re- form und da3, mwa3 zu gefchehen bat. Er begründet den von ihm vertretenen Standpunlt, allerdingd ohne die anderen’ An- fihten in der Strafrechtsmwiffenfchaft ausführlicher zu würdigen. Kempner, Robert, u. Hans Thiele: Über die Zusammen-

hänge zwischen Zeitanschauung' und strafrechtlicher Be- urteilung Geisteskranker. In: Deutsche Zeitschrift f. d. ges. gerichtl Medizin. Bd 4, H. 4, Nov. 1924. S. 359—363.

Kurze geichichtliche Überficht über die ftrafrechtliche_ Be- urteilung Geiltesfranfer von den Polfsrechten bi8 auf Die heutige Beit. Die Verf. halten e3 für münfchendwert, Den Begriff der verminderten Zurechnungsfähigkfeit, der in dem GStrafgefegentwurf von 1919 enthalten ift, auch in das neue GStrafgejfesbucdh zu übernehmen. | Hellwig, Albert: Zur Bestrafung Jugendlicher. In:

Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechts- reform. Jg. 15, Mai 1924, H. 1—4. S. 29-31.

Der Berf. befpricht einen Fall, in weldem ein Sugendlicher vom Schöffengeriht wegen Diebftahld verurteilt tft, obgleich Zweifel an der Einfichtsfähigkeit d. Täters vorliegen Fonnten. Er ijt der Anficht, daß der Täter mit Rüdfiht auf feine geringe ssntelligenz und darauf, daß er die Grenze der Strafmiündig- feit erft vor einem WBierteljahr erreicht Hatte, hätte frei- gefprodden werden müflen; nad) der Meinung d. WBiffenfhaft fönne grundfäglid im 12. u. 13. Lebensjahre die erforderliche Einfiht noch nit angenommen werden. Sugendgerihtsgefet. (om 16. Febr. 1923.) Mit Einl.

u. Erl. von Albert Hellmwig. Berlin: Gtilfe (1923). (368 ©.) kl. 80 Stilkes Rechtsbibliothek. Nr. 18.

Den Erläuterungen zum Geſetz geht eine eingehende Einlei— tung voran. In ihr wird das Jugendkriminalrecht vom Stand⸗ punkt der Verbrechensbekämpfungslehre dargelegt und die Strafe in der Hauptſache als eine Erziehungsmaßregel angeſehen.

68

c) Die Strafe. Geldftrafengefeg

Michel, Rudolf: Zur Psychologie und Psychopathologie der Strafhaft. In: Monatsschrift für Kriminalpsychologie u. Strafrechtsreform. Jg. 15, Mai 1924, H. 1—4. 5. 58- 88.

Sellmig, Albert: Das Geldftrafengefeb. Die Verordnung über Vermögenzitrafen und Bußen v. 6. Sehr. 1924 mit der Begründung u. den erläut. 8, Auflage. PMünden: H ®. Wüller 1924 (187 ©.) Die neue Aufl. ift volllommen durdhgearbeitet. Ste wird,

wie die ee Auflagen, den Bedlirfniffen der Praxis

gereht werden. Zum befjeren VBerfjtändnis des Gefeges trägt die Einleitung bei, deren Eriminalpolitiihde Ausführungen eine ergtebige Anwendung der Gelditrafe fiir nüglich halten.

KRroneder: Neuere Beltimmungen Über Geldftrafen. In: Zeitſchrift für die geſamte Strafrechtswiſſenſchaft. Bo 4,

.5, 1924. ©. 578-585.

8 werden die einzelnen Gefege und Verordnungen liber die Aufwertung der Gelditrafen Fritifh befprodhen. nsbefondere die zulegt erlaffene Verordnung vom 23. November 1923 leidet an mehreren Unjtimmigkeiten. Auch tit die darin enthaltene, zahlenmäßige Feitfegung der Gelditrafe verfehlt. Der Verfajjer tritt für eine Bemeflung der Gelditrafe in Quoten des Ein- fommens oder der Eintommenfteuer ein.

Schmidt, Eberhard: Die Geitaltung = Ehrenftrafen im Hinftigen Strafredt. In: Zeitſchrift = A Strafrechts⸗ wiſſenſchaft. Boͤ 44, 192 Es wird unterſchieden zwilden Ehrenfränkungsftrafen

(Verweis u. Urteilspublifation) u. der Schmälerung der

Statusrehte u. NRechtsfähigkeiten, die in einem Ehrverluft be»

jtehen (Aberkennung d. biürgerl. Ehrenredte ufw.). D. Verf.

lehnt Verweis u. Urteilspublibation al8 Strafen ab, da ihnen da8 Wefentlihe der Strafe, die Zufligung des fibels, fehlt.

Auch 0. Ehrverluft Fanıı nicht al3 zwedmäßige Maßnahme ans

gejehen werden, da er, grundfäglid dem Ehrlofen zugeſprochen,

für diefen ein fihel nit mehr fein =. u. nur ein Hindernis für feine fpätere Wiedereingliederung t. d. menfhl. Gefellichaft bildet. Nah Anficht des Verf. kann es ſich nur um Amts⸗ oder

Berufsverluſt bei grober Bilihtverlegung Handeln.

Endemann, Helmut: Zur ne bon den Strafausdehnung?- BEN gt: Zeit Ben a gel. Strafrechtswiſſenſchaft. —*— 45, 4, H. 2. Br Der Ba fucht Die —— M. €. Mayers vom Verſuch u. der Teilnahme aus Strafausdehnungsgründen zu BEE Eugen:

Nah Mayer (lg. Teil des deutfchen Strafreht3 ©. 341)

find Strafausdehnungsgründe Umftände, die die Tatbeitands-

mäßigleit eine Verhaltens dadurd) แต en, daß fie den erfmalen der einzelnen. Delikte eine über ihren begrifflichen

Umfang hinausgehende Geltung beilegen.

d) Der Strafvollzug Viernstein, Theodor: Biologische Probleme im Stral- vollzuge. In: Deutsche Zeitschrift für die gesamte ge richtliche Medizin. Bd 8, H. 5, 1924. 3. 486458.

69

Der Verfafler tritt dafür ein, dab für einen geeigneten Strafvollzug nit nur die ärztliche Feititellung des Geiſtes— aujtandes des Täters, Sondern aud) die eingehende Erforihung feiner ftammesgefhichtliden Zufammenhänge, jomie des Lebens- ganges und der Lebensfhidjale erforderlih fei. Diefe Feit- ftellungen find für die Frage der Bellerungsfähigkeit des Täters von Bedeutung, von der, wie e8 in Bayern und jegt auch im Reich der Fall tft, die allmählich mildere Geftaltung des Straf: vollzuges abhängig gemadjt wird.

Liepmann-Hamburg, M[oritz]: Die neuen ‚Grundsätze über den Vollzug von Freiheitsstrafen‘ in Deutschland. (Referat.)

' Berlin: de Gruyter 1924. (27 S.) gr. = Aus: Mitteilungen .d. deutschen Landesgruppe d. Intern. Kriminalist. Vereini-

“gung zu Hamburg.

Der Berf. rühmt die Grundfäge al3 eine gute Neuerung "gegenüber dem alten Recht. Er warnt aber eindringlich vor einer einfeitigen Auffaffung des progreſſiven Strafvollzugs; diefer hat allein den Bed, den Gefangenen zu einem brauch- baren Gliede der Sozialen Gemeinschaft zu erziehen. Er foll an Gtelle langfriltiger Freiheitsftrafen treten; auch follen mit ihm Wale GStrafmittel, wie Einzelzelle, möglihft eingefchränft werden.

Klein, Alexander: Die Vorschriften über Verwaltung und Vollzug in den Gefangenenanstalten der Preuß. Justizver- verwaltung. In Verbindung m. Kurt Wackermann u. Edgar Wutzdorff gesammelt u. erl. von Alexander Klein. 4. Aufl Berlin: Vahlen 1924. (XVI, 724 S.)

Durch die Dienft- u. Vollzugordnung für d. Gefangenen- anitalten d. Suftizperwaltung v. 1. 8. 23 it die in der Nachkrieg3-

eit vollzogene Umfchichtung u. Veränderung des preuß. Ge- ใด นา 1810 โอ 8 zu einem gemwilfen Abfchluß geflommen. Die Neu- aufl. de3 für die Braris der Gerichte unentbehrlihen Handbuch von Klein bringt eine fehr gründliche Erläuterung diefer Dienft-

u. Bollzugsordnung. Die zahlreich herbeigezogenen Verordnune

gen find im vollitänd. Wortlaut wiedergegeben; von theore-

tiichen Erörterungen ift abgefehen. |

Tröltid: Der Strafvollzug in Bayern nad) der Neuregelung dur) die Dienjt- u. Vollgugsorönung u. die Ausfiihrungs- vorihriften v. 15. März 1924 ımter befonderer Berüidfidti- gung der Gerihhtsgefängniife.. In: Zeitfchrift für Nechts- pflege in Bayern. Tg. 20, Sept. 1924, Nr 17/18. ©. 209—217.

E3 wird zunädjit ein Furzer gefhihtlider Ueberblid tiber die Entwidlung des Strafvollaugs u. die Strafvollzugsiyjteme

egeben. Der Berf. beipriht dann die „Vereinbarung der andesregierungen liber die Grundfäbe f. d. Vollzug von

Sreiheitsitrafen v. 7. uni 1923“, auf welden die bayrifche

Dienjt- u. VBollzugsordnung beruht u. in denen die neuefte

Entwidlimg d. Strafvollzugs (Beflerungs- u. Erziehungszwed,

Klafiififation der Gefangenen nad) d. Straftat, progrefl. Straf-

vollzug ufw.) zum Ausdrud kommt. €E8 wird darauf ein

gehend die bayr. Dienft- u. Bollzugsordnung erörtert. Tu ihr wird weitgehendfte Rüdfihtnahme auf die Perfon, das Förperl.

u. geift. Wohlbefinden d. Gefangenen u. fein fpäteres Fort:

fommen genommen.

70

Deffauer, Frig: Das Progreflivfyften in Thliringen. In: Zeitihrift für die gefamte Strafredtsmwiflenfhaft. Bd 44, 1924, 9. 6. ©. 694—706.

Unter Progreffivfyftem ift ein Strafvollzug zu verftehen, der „mit Strenge, Ernft und Zurüdhaltung beginnt, mit der Zeit Milderungen bringt und einen allmägliden Uebergang in die Freiheit Schafft”. Die Vorteile diefes Syitems find nur den Gefangenen zu gewähren, die fih einer folden fort= fchreitenden Erleihterung wilrdig ermweifen und ernftliden Beljerungsmillen befunden. Die Stufen, in die die Gefangenen einriden, find Einzelhaft, Gemeinjchaftähaft, vorläufige Ent» lafjung. Das thüringifhe Progrefiiviyjten, das auf dem Erziehungs- u. Beilerungsgedanfen u. dem AYnditvidualifies rungsprinzip beruht, bedeutet einen gewaltigen Sortihritt im Strafvollzuge.

Puppe, "Georg]: Die Jugendlichen im Gefängnis. In: Deutsche Zeitschrift f. d. gesamte gerichtliche Medizin. Bd 4, H. 2, 1924. S. 121—127.

P. faht kurz die auf Jugendliche bezügl. Beſtimmungen der neuen Dienit- u, Bollzugsorönung f. d. Gefangenenanftalten d. Suftizverwaltung in Preußen v. 1. 8. 23 zufammen, durd die Den von d. Landesregierungen vereinbarten u. am 1. 7. 24 zur Einführung gelangten „Srundfägen tiber d. Vollzug von Frei- beitsjtrafen” v. 7. 6. 23 Redhnung getragen wird. Hellstern, Erwin P.: Beitrag zur Frage der Selbstbe-

schädigungen mit bes. Berücksichtigung derer bei Ge- fangenen. In: Deutsche Zeitschrift für die gesamte gericht-

. liche Medizin. Bd IV, H. 3, Sept. 1924. S. 238—258.

e) Einzelne Verbrechen

Stöcker, Helene, Heinz Stabel, Siegfried Weinberg: one der Abtreibungsstrafe! Leipzig: Oldenburg 1924. 65 S.) 89 Die Berfaflerin des eriten Auffakes tritt mit eindringlichen Worten, unter Anführung einzelner Fälle, für die Abfchaffung der Abtreibungzftrafe ein. Die Abtreibung it aus mirtichaft- licher Not oft geboten, da3 Leben der Frucht Tann aber nicht dem menfdlichen L2eben gleichgeftellt werden. Stabel befür- wortet die Unterbrechung der Schwangerichaft, da dieje bei franfen Frauen oft ernfte Gefahren hervorrufen fan. Wein- berg entfräftet die für die Beibehaltung der Abtreibungsſtrafe vorgebrachten rechtlichen Gründe: Beftimmungsrecht des Che- manns (Rom), Anfprudh der beieelten Leibesfruhht auf die Taufe (lanoniiches Recht), Leben des Embryo3, Leben und 0 der Mutter. Staatliches Interefie an der มี [โธ 06 6 mehrung. | Lönne, Friedrich: Das Problem der Fruchtabtreibung vom medizinischen, juristischen u. nationalökonomischen Stand- punkt. Mit einem Geleitwort von Ludwig Ebermayer. Berlin: Springer 1924. (42 S.) Der Berf. 6 ๕61, wie da8 Geleitwort ausdrüdt, über⸗ zjeugend auf die fhhweren Gefahren Hin, die auf fittlichem, bevölferungspolittiihem und vor allem gefundheitlidem Ge»

71

Die durch eine Strafloslaffung der Abtreibung herbeigeflihrt

werden.

Mudermann, Hermann: Grundfägliches zum $ 218 StGB. Sn: Soziale u. f. Volkswohlfahrt. Ig. 33, Nr 44, Okt. 1924. S. 937 -94

Der Verf. ſich gegen bie a von rau Hermine Heusler-Edenhuizen, Berlin (Nr 32 der „Sozialen Praris"). Er befämpft die Anficht, daß in dem $ 218 die Mtadht- politit des Staates zum Ausdrud fomme, der nach Soldaten u. Arbeitskräften verlange, u. da3 Beltreben der Fire auf „Duantität von Seelen”. Der 8 218 ift mit einigen Milderungen beizubehalten; e3 handelt fich allein um den Schuß 069 Rindes und der Mutter.

Hafter, E.: Straflofigkeit bei Abtreibung. ' d. Denungianten. Schweiz. Juriſten⸗Zeitung. Ig. 21 H. 1, 1924/25. S.

H. wendet ſich gegen ——— Vorſchlag des Gynäkologen Wyder: Straferlaß ſoll eintreten, wenn Frauen, an denen eine Abtreibung vorgenommen wurde, den zuſtänd. Inſtanzen die abtreibenden Perſonen in einer Weiſe bekanntgeben, daß ſie mit Ausſicht auf Erfolg gefaßt werden können. Ebermayer, Ludwig: Arzt und Patient in der Recht-

sprechung. Berlin: R. Mosse 1924. (286 S.) gr.

Der hervorragende Kriminalift ftellt in feinem Werfe die von ihm feit dem Sahre 1911 der „Deutfhen Medizinischen Wocenfcrift” eritatteten Berichte über Rechtsfragen aus der ärztlichen Praris in fuftematiiher Unordnung zujammen. Das Werk ift in erfter Linie für Ärzte, fodann aber au für ฉิ riiten, Bevölferungspolitifer, Verwaltungen von Kranken⸗ anftalten u. für die Träger ber fozialen Berficherung beftimmt. Die höchft lehrreichen, ftreng miffenfchaftlicd gehaltenen Au3- führungen betreffen die gefamten aus der Tätigfeit des Arzted u. feinen Beziehungen zum Batienten fich ergebenden Rechts- verhältniffe von der Hauptfrage, der Haftung des Arztes für Kunitfehler, bi8 zu den Einzelheiten (Steuerfragen, einer ärztliden Praxis ufw.) Befonders eingehend ift 008 —— u. hierzu die Stellung d. Strafgeſetzentwurfs

1919 dieſer faßt d. ſtrafrechtl. Verantwortlichkeit des —5* weſentlich milder auf behandelt.

Döllner: Der $ 224 StGB. und der Begriff der schweren Körperverletzung. In: Deutsche Zeitschrift für die ge- richtliche Medizin. Bd 4, H. 2, 1924. S. 128—144.

Für d. Beurteilung der Schwere einer Körperverlegung tft mehr die funktionelle Störung ald der anatomifhe Befund entfheidend. Bei Neubearbeitung des StGB. ift bei d. Bee ftimmungen tiber fdwere Körperverlegung mehr Gewidht als bisher auf die Funktion Hinfihtl. Beruf, Ermwerbsfähigfeit u. Berrihtungen des tägl. Lebens zu legen. Bis zu diefer gefegl. Aenderung tit von den mehr unter rein anatomifchhe Geficht8e

unfte —— höchſtrichterl. Entſcheidungen abzugehen; chließlich hat auch die medizin. Begutachtung bei den Fällen von Siechtum u. bei einzelnen, neuerdings beſſer erkannten

Formen von geiſtigen Erkrankungen zu erfolgen.

72

Schweitzer, Ernst Emil: Unsittliche Sittlichkeitsbe- stimmungen. Grundsätzl. Betrachtgn. zu d. Sexualdelikten im Strafgesetzbuch insbes. zur Bestrafung d. Kuppeki u. d. „widernatürl. Unzucht“. Berlin-Pankow: 0 1924. (35 S.) = Volksbücherei f. Menschenrecht. H.

Der Berfaffer führt rechtlihe, etbifhde und

Gründe gegen die Beſtrafung der Kuppelei und widernatür⸗

lichen Unzucht an. Die deutſchen Strafgeſetzentwürfe ſind be-

rückſichtigt.

Goldmann, Otto: ae Sitte und 6 6๓68. Eine Abmwehr- und เร Körperfulturbewegung u. d. Freiluft- Leben. 9. 1 . <Deutichland.> Mit Umfchl.-Beichn. u. 18 Abb. auf ne Bildf. Dresden: Verlag d. Schönheit 1924. (136 ©.)

gr.

Der Berfaffer, früher Staatsanwalt, jett Yandgerichtärat in Leipzig, legt die Vorausfegungen für. die ftrafrechtliche Ver- โง โด der Darftellung des Nadten in Skulptur, Bild u. Photo- graphie jowie für die Vorführung des nadten, lebenden Körpers auf der Bühne, beim Baden, in der Natur, Schule, Kirche ujm. dar. An einer großen Anzahl richterlider Ausfprüce fucht er die falfche Auffaffung des Begriffs des „Unzüchtigen” nachzu- mweifen. Nach feiner Anficht ift ein Kunftmwerf in der Regel nur dann unzüchtig, menn bei feiner Betrachtung das Schamgefühl. in Beziehung als 1 Gefühl zum Durd- bruh fommt. Die Auffaffung d. Berf. erregt in manchen Bunkten mefentlihe Bedenken. Sollte die Recdhtiprechung diefen Standpunft einnehmen, fo dürfte damit bei fittlich ſchwachen Perſonen mancher Anreiz zu geſchlechtlichen Ver— fehlungen gegeben ſein.

Ebermayer Zudwig: blinde Paſſagier. 10 rechtl. Rundſchau. Ig. 3, 1924, Nr 10. Sp. 4

Unter Heranziehung Rechtfſprechung des No. ſucht der Verf. welche Beſtimmungen des StGB. auf den Fall des blinden Paſſagiers Anwendung finden. Er weiſt dar⸗ auf hin, daß der Entwurf 1919 3. einem _dtich. Strafgeſetzbuch durch eine gegenüber dem Betrug als Sonderbeſtimmung zu erachtende Vorſchrift die Beſtrafung des blinden Paſſagiers vorſchlägt.

Ebner, Albert: Die Befugniſſe und der ſtrafrechtliche Schutz der Jagdberechtigten u. Jagdaufſeher gegenüber den Wild⸗ dieben. Neudamm: J. Neumann 1924. (45 ©.) El. 8%. Aus: Deutfhe Yäger-BZeitung Bd 82. ฉิ Ermangelung befonderer Vorfchriften find die Befug-

niffe der Tagdberedtigten und ihrer Auffeher aus den allge-

meinen Beftimmungen abzuleiten. Die Redtiprehjung der

Gerichte und die jagdredhtlihe Wiflenfchaft haben die Befugniife

6 เล้า 6 und feſtgeſtellt. Inhalt: 1. Die berechtigten Per⸗

ſonen. Die Befugniſſe (Waffengebrauch, DOT Ruine Feſt⸗ nahme, ae Durdfuhung, Beihlagnahme). . Der

ftrafredtl. Schuß der Yagdberedtigten u. แน อะ.

Robert v.: Ueber Verfolgung von Frevlern und

ffengebrauch. Mindener Gedenkbeitrag Nr. 5. In: gemeine Forft- u. Yagdatg. Ig. 100, Febr. 1924, ©. 68—79

73

Yuhalt: 1. Das Waffenreht der Foritbeamten auf Grund des Preuß. Gefetes von 1837 Die beredtigten Beamten, die Fälle des Waffengebraudes, irrtiimlihe Annahme einer tat- fählihen Sachlage, der Schugbezirk. 2. Die fonjtigen Redts- ฉะ แท 0[16 66 Forjtwiderftand nah $ 117 StGB. (Kreis der Beredtigten, Umfang des Forft: u. Yagdrechtes), Notwehr (Antreffen auf friiher Tat, Notwehr gegen Fliehende, die er- forderlide Verteidigung, Ueberfähreitung der Notwehr, ftraf- riterlihe Feftitellung d. Notwehr). 3. Vorläufige Feitnahme ohne rihterlihen Befehl (StPO. $ 127, Abf. 1). 4. Urteil d. RG. v. 19. XII. 1919. €. 54, 197. 5. Beihlagnahme, Durd-: fudung, Selbithilfe.

Baperifches Bolizeiftrafgeiegbuch (Polizeiftrafgefegbuch für Bayern) nebit e. Anh. wichtiger Vorfchriften. Bearb. von Karl Weinifch. 2. Aufl. Münden: Bayer. Kommunalfchriften- Verlag 1924. (VIII, 245 ©.)

Die zuverläflige, dDucch den Abdrud zahlreicher Verordnun- gen befonders wertvolle Ausgabe fonnte bereit3 zwei Sahre nach der eriten Aufl. neu erfcheinen.

. ) Strafrechtliche Nebengefege Schaefer, Ernst: Zum gegenwärtigen Stand des Not- wirtschaftsrechts. In: Deutsche irtschafts - Zeitung. Jg. 21, Aug. 1924, Nr 33. S. 579—582.

Der Verf. gibt eine furze zufammenfaffende Heberficht iiber das Notwirtihaftsreht, nämlid die Verordnungen, die zur Befeitigung von Mikftänden wirtfchaftlier Natur als Folgen des Krieges notiwendig wurden. &8 find die Berordnungen v. 13. VII. 1923 (Mantelverordnung, Verordnung liber Preis- treiberei, verbotene Ausfuhr Tebenswichtiger Gegenjtände, Handelsbefhränfungen, Verkehr mit Vieh und Fleifh, Not ftandsverfurgung, Breisprüfungsftellen, Auskunftspflicht) umd ferner die Verordnungen liber Ein=- und Ausfuhr, die Kartell: verordnung, die Verordnung über den Zahlungsverkehr in PBapiermarf und den Warenumlauf, iiber den Verkehr mit au$- ländifhen Zahlungsmitteln und über Zuder und Mil. Aırker- dem ıwerden noch einige Fleinere Beftimmungen erwähnt. Schäfer, Leopold: Preistreibereiredt. Die neuen Verord-

nungen liber Preistreiberei, verbotene Ausfuhr Iebenswidt. Gegenftände, Handelsbefchränfungen, Verkehr mit Vieh und Fletifch, Notitandsverforgg., Preisprüfungsftellen, Auskunjt3- pfliht u. Wuchergerichte v. 13. Yuli 1923 nebft Ausführungs- verorönungen. Texrtausg. mit Anm. Mit e. Anh.: Sonftige

d. Belämpfg. d. Preistreiberei bedeutfame Borfhriiten, Erlaffe ufw. (Abgefhl. Anfang Sebr. 1924.) Mannheim: %. Bensheimer Berl. 1924. (XII, 378 ©.) H. = Samm- fung dt. Gefete. 104.

Die Reihöregierung hat auf Grund der ihr vom Neihhdtag erteilten Ermädtigung, alle VBorfähriften zur Bekämpfung der Preistreiberet einhettlih zufammenzufaflen, am 13. 6. 1928 neun neue Verordnungen erlaffen. nn der vorliegenden Aus= gabe find diefe Verordnungen nebft den bis zum 31. 12. 1923 ergangenen Ausführungsbeftimmungen unter Beifligung Furzer

74

Erläuterungen abgedrudt. Um die Weiterbenugung der vor- handenen Kommentare zu ermöglichen, tft bet jeder Borfchrift der neuen Verordnung angegeben, 100 die Frage bisher ge- ' war. a

nger, Augujt: Zum heutigen Stand d. Wucherftrafrehts. In: Der Gerichtsſaal. Bo 90, H. 3/4, 1924. S. ee Simonson [Albert]: Das Kreditwucherurteil d. Reichsge-

richts vom 21. Okt. 1924. In: Deutsche Wirtschafts-Ztg. Jg. 21, 1924, Nr 45. S. 837—838. ‚©. nimmt Stellung zu dem Urteil de RG., da im be- jahenden Sinne die Gtreitfrage enticheidet, ob die Kreditge- mwährung als Leitung unter die Strafporfchrift des $ 4 Br TBO. fallt. Gödrde: Neuerfheinungen beim Forftdiebftahl. In: Beitfchrift u DE u. Sagdweien. Sg. 56, Sept. 1924, 9. 9. ©. 559

i ;

Die hohen Kojten de3 Brennmaterial® haben eine Ber- mebrung der Diebitähle an Waldproduften zur Folge ‚gehabt. Der Verf. behandelt einige Fälle, bei denen fich rechtliche Schwierigfeiten ergeben, in3bei. die Frage auftritt, ob Forft- diebitahl oder gemeiner Diebitahl oder Sachbeihädigung vor- liegt (Entrindung der Bäume, Diebftahl an Baumftubben). Der Verf. meilt ferner hin auf die Gefahr des Ausbleibens der Strafanträge wegen der geringfügigen Strafen zur Zeit der Geldentwertung, da hierdurch die Diebe in der Auffaffung beftärkt werden, daß der TYelddiebftahl berehtigt fei.

g) Einzelne Prozeffe Schneickert, Hans: Die Schriftvergleichung im Drey- fußprozeß. In: Archiv für Kriminologie. Bd 76, H. 1, Mai 1924. S. 31—46. '

Hirſchberg, Max, u. ฉั 1 โญ Thimme: Der Yall ae Kurtitiihe Gutachten. Tübingen: Mohr 1924.

H., der Verteidiger, u.T., der zu d. Fehenbahprozeh zuge- Saffene politiihe Sadjverftändige, veröffentliden die auf Er: fuchen d. Verteidigung von Graf zu Dohna, Kitinger, M. Liep- mann, Mittermaier, Radbrud) u. A. Wach abgegebenen Eriti- fhen Bemerkungen zu dem im Wortlaut wiedergegebenen NRehtsgutachten, das auf Anfordern der bayer. Regierung vom Oberjten Landesgericht erjtattet tft u. das diefe ihrer Entfeheidung in der Rechtsfrage zugrunde legen wollte. Diefen . Schriftitiiden gehen Einleitungen d. Herausgeber voraus, in denen 9. die 6 106 u. T. die politifche, ethifhe u. perſönl. Seite des Falles erörtert. | Pohl, Gerhart: Deutscher Justizmord. Das jurist. u. polit.

Material zum Fall Fechenbach zugleich d. Antwort d. dt. Intellektuellen an d. deutsche Republik. Mit Beitr. von: Johannes R. Becher, Otto Flake, Friedrich Wilhelm Förster [u. a.] u. jurist. Feststellgn. von: A. Freymuth, F. Kitzinger, Eduard Kohlrausch ..... Nachtr.: Rene Payot: Der Fall Fechenbach. Leipzig: Oldenburg (1924). (73 S.) kl. 8

75

Der Berf. zieht eine Parallele zu dem Preyfusprozeh, legt die rechtlihen erhältniffe 068 Wechenbachprozefljed dar und fordert mit eindringliden Worten auf, für die Haftent-' laffung Fechenbach3 einzutreten und die fofortige Revilion des Prozejie vorzunehmen.

Weiss: Der Fall Haarmann. Mit 9 Abbildungen. In: Archiv

f. Kriminologie. Bd 76, H. 3, Nov. 1924. S. 161—174.

Der Hitler-BrozeR vor dem Vollögeriht in Münden. TI. 1. Die Anklage. Die Vernehmung d. Ungellagten. Die Bes weißaufnahme Münden: Knorr & Hirth 1924. (294 ©.)

Eine auzführlide und fahlihe Wiedergabe der Verbands lungen. Der 2. Teil wird die Ausführungen der Staatsanwälte und der Verteidiger, dag Schlußiwort der Angeflagten und das

Urteil nebjt Begründung enthalten.

Altmann, Ludwig: Der Raubmörder Severin von Jaro- szynski. Die Giftmörderin Julie. Ebergenyi von Tekelee. Mit zeitgenöss. Abb. [Taf.]. Wien: Rikola Verlag 1924. (XIII, 251 S.) = Aus d. Archiv d. Grauen Hauses. [1.] Diefe Sammlung, dte der Präfident d. Landgerichts Wien I herausgibt, foll die widtigften Kriminalfälle diefes im Volks⸗ mund „Sraues Haus” genannten Gerihtd in ftreng akten⸗ mäßiger Darftellung wiedergeben. Die beiden Strafprozeffe des eriten Bandes fallen in die SYahre 1827, bezw. 1867 u. 68 u. haben zu ihrer Zeit d. Tintereffe weiteiter Kreife erregt. Rothenbücher, Karl: Der Fall Kahr. 3. Abdr. Tübin- gen: Mohr 1924. (46 S.) gr. = Recht u. Staat in Ge- schichte u. Gegenwart. 29.

Der belannte Mindener Staatsredhtälehrer gibt in dtefer Schrift, die in der 0 lebhaft erörtert tft, eine Dar- ftellung der Beteiligung Kahrs an dem Berfudh Hitlers und Zudendorffs, die Verfaffung umzuftürzen. Er vertritt den Standpunkt, daß gegen den Generaljtaatsfommifjar der drin gende Verdadht der Mittäterfhaft an jenem Hodjverrat beftehe und daß daher auch gegen ihn die Anklage zu erheben fei.

Nagler, 6 ๐8: Der Werdener Krupp-Brozeb. In: Der Gerichtsſaal. Zeitſchr. f. Zivil- u. Militär-Strafrecht. Bd 90, H. 1/2, ©. 57—142.

In eingehenden rechtlichen Ausführungen wenden Oetker und Nagler ſich gegen das Werdener Krupp⸗Urteil und bringen den Nachweis, daß Strafe und Strafverfahren im Falle Krupp zu politiſchen Kampfmitteln gegen mißliebige Gegner entwürdigt worden ſind.

Oetker, Friedrich: Der Krupp⸗Prozeß. Frangöſiſche Juſtig auf deutſchem Boden. In: Der Gerichtsſaal. Zeitſchr. f. Zivil⸗ u. Militär-Strafreddt. Bd 90, 9. 1/2, ©. 1-53.

Seger, Gerhart: Der Fall Quidde. Tatsachen u. Dokumente. Zsgst. u. eingel. Mit einem Anhang. Offener Brief an den Reichspräsidenten Ebert von Victor Basch. 2. Aufl. Die 1. Aufl. erschien als Manuskriptdruck, hrsg. v. d. Deutschen Liga für Menschenrechte. Berlin 1924. Leipzig: Oldenburg 1924. (47 S.)

76

10. Strafprozeß, einfchließlich Gerichts- verfaſſung

a) Die OV. über Gerichtsverfaſſung und Strafrechts pflege vom 4. Januar 1924

Strafprozeßordnung und Gerichtsverfaſſungsgeſetz in alter u. neuer Faſſung, ſynoptiſch gegenübergeſtellt. Beſorgt v. A. Feiſenberger. Berlin u. Leipzig: De Gruyter 1024.

(X, 265 S.) kl. 80 Guttentagſche Sammlung Deutſcher Reichsgeſetze Nr. 158.

Auf der rechten Seite der Ausgabe ſind das Gerichts⸗ verfaſſungsgeſetz und die Strafprozeßordnung in der vom 1. April 1924 ab geltenden Faſſung abgedruckt; auf der linken Seite befindet ſich der entſprechende bisherige Text. Die Ab⸗ weichungen der neuen Faſſung von der bisherigen ſind durch fetten Druck kenntlich gemacht. Die handliche Ausgabe wird vor allem dem Praktiker gute Dienſte leiſten.

Bumbke, Erwin: Verordnung über ee und Strafredtspflege v. 4. ธิ แน ฉะ 1924 unter Nitw. v. Sfohannes Roffta erl. 2. A. Berlin: Bahlen 1924. (123 ©.)

Die Erläuterungen der Verordnung Über Gerichtöverfaffung und Strafrehtspflege vom 4. 1. 24, die eine grundftürzende Umgejtaltung der Strafgerichte herbeiführt, find geeignet, die Durchführung der neuen Beitimmungen in der Praxis zu er- leichtern. Diefen Erläuterungen geht eine Einleitung voraus, die in großen Zügen den Gang der Neformbemwegung ชะ ftellt und den wefentlihen Sinhalt der Verordnung wiedergibt. um Anhang findet fi) eine Zufammenjtellung des Schrifttums zur Reform des Gerihtsverfafjungsgefege8 und der Straf: prozehordnung feit 1902.

Detfer,F.: Die Strafgerihtsverfaffung nad) d. Verordnung vom 4. Januar 1924. Stuttgart: Enfe 1924. (59 6.) = Die neue deutfhe Strafgerichtsverfaflung von %. Oetker บ, % Nagler. Sonderaudg. aus „Der Gerihtsfaal”. Bd 90.

D. Verf. fieht d. Verorön. dv. 4. Tyan. als völlig mißlungen

an und fpriht den Wunfdh auf Befeitigung uw. NRüdtehr zum

bisherigen Rechte aus. Er beitreitet, dab die wirtichaftl. Not zum Erlaß diefer die Grundlagen der Strafgeridhtsverfallung ändernden Verordnung gezwungen hätte. Die Ueberweifung der Strafgerihtsbarkeit iiberwiegend an die Amtsgerichte ift verfehlt, da fih Hieraus zahlreihe Berufungen u. damit eine

Verlängerung u. VBerteuerung d. Verfahrens ergeben wird.

Als ſchwere Fehler find ferner zur bezeichnen die ftärkere Heran-

ätehung des Latenelements, d. Einfluß d. Staatsanmwaltihaft

u. d. Zandesjıitizverwaltung auf Belegung u. Zuftändigleit d.

Gerichte, die Mebermeifung von Revifionen auf die Ober-

landeögerichte u. d. Entredtung d. Angeklagten.

NRagler, %: Zur Einfhäsung d. Verordnung Über Ge- richtsverfaſſung u. Strafrechtspflege v. 4. Jan. 1924. Stutt⸗ gart: Enke 1924. (42 S.) = Die neue deutihe Straf⸗ gerichtsverfaſſung v. F. Oetker u. J. Nagler. Sonderausg. aus „Der Gerichtsſaal“. Bd 90,

77

D. Verf. begrüßt die Heranziehung d. Laienrichter ſowie

die Öerabfegung, d. NRichterzahl bei den Kollegialgerichten; im

ganzen fieht er die Verordnimg als unzwelmäßig an, insbeſ.

die Verſtärkung der amtsgerichtlichen Zuſtändigkeit mit Ein— führung der Berufung in allen amtsgerichtlichen Sachen.

Die Strafprozeßreform in der Sitzung des Berliner An— waltvereins vom 6. März 1924. „Die Vernichtung einheit⸗ [รี ' 2 2 Sn a Wochenſchr. Sg. 53, Nov. | Wiedergabe der ae Br RER. Werner Rofenberg,

NA. Aldberg u. Prof. Kohlraufch.

Rosenberg, W.: Das Reichgericht und die Rechtsein- heit. In: D. Jur.-Zeitg. Je. 29, H. 7/8. S. 260—265.

Der Berfaffer führt aus, daß die VO. vom 4. Yan. eine

Kette von Widerjprüden und Halbheiten enthält. Wenn Bert

darauf gelegt wird, die Straffenate des RG. lebensfähig zu

erhalten und die Nechtseinheit zu bewahren, fo muß mit dem

Syitem der VO. vom 4. Yan. gebrodyden werden. Der Verfafler

hofft, daß e8 eine der erften Aufgaben des neuen Reichstages

fein wird, diefe reformattio in peius zu befeitigen.

b) Strafgeri 0 ung, Strafrichter und Strafpolizei

Fuhrmann, ®.: Der Staatsanwalt. Einführung in den gefamten —— der landgerichtlichen anwaltſchaft in Preußen. Berlin: Heymann 1924. (96 ©.) = Der Ausbildungsgang des Neferendars. 9. 1. Betrifft die gefamte Tätigkeit des Staatsanwalts bis in die Einzelheiten der Bureautätigfeit hinein. Das Berftändnis wird mefentli erhöht durch zahlreihe Beifpiele fowie den Abörud von Geridtsformularen und Aktenauszügen. Das amweite Heft foll die Tätigkeit des Strafrichters enthalten. Bartningel, Adolf]: Der Einzelrichter im Strafprozeß. Vortr. (Leipzig 1924; [It. Mitteilg.: mn. (19 ©.) BD euticher Anmaltverein. Drudicriften. N Eingehend wird ausgeführt, u dag Einzelrichtertum die hödhjfte Gewähr für einen mwirfliden Wahrfpruch biete. Die Durchführung ftößt aber auf erhebliche Schwierigkeiten. Eine durchgreifende Underung de3 Strafverfahrens, fomwie eine Hebung der Stellung des Richter3 wird hierfür notwendig fein. Cleric, G. F. v.: Schwurgericht und forensische Psychologie. In: In: Schweizerische Juristenzeitung. Jg. 21, Sept. 1924, H. 6. "Ge werden die Vorteile u. Mängel de3 ———— Verfahrens im allgemeinen, im beſonderen die Mängel A Der Berf. erblidt diefe in einer falfhen Ein ftellung der Geichrmorenen als Laienrichter zu den Austunfts- perfonen fowie in den Einflüffen, die im fchmwurgerichtl. Ver. fahren auf die Ausfunftsperfonen ausgeübt werden (Suggeſtiv— fragen, Kreuzverhör, Störungen ujiw.). Das ordentliche Berufs- gericht, in da3 die Unmittelbarteit des fchmurgerichtl. Verfahrens übernommen wird, ift Daher zu bevorzugen.

78

Kern, Eduard: Ausnahme-Gerichte. Akad. Antrittsrede. Tübingen: Mohr 1924. (III, 24 S.) gr. = Recht und Staat. 27.

Der Berfaffer legt den Begriff des Ausnahmegerihts im Sinne des Art. 105 RB. unter Betonung des Gegenfages zum Sondergeridht feit. Hieraus leitet er die Folgerungen für die Bucdergeridhte, die Gerichte des Ausnahmezuftandes, die bayrifchen Bolfögerichte und den Staat3geridhtshof zum Schutze der Nepublif ab. „Diefer tft zum Teil Ausnahmegeridt, zuın andern, weitaus überwiegenden Zeil aber reichSgefeglih dc=- ftellte8 Sondergeriht.” Dem Vortrag liegt ein Gutadten über die Rechtmäßigkeit diefes Staatsgeriht3hofs zu Grunde, das der Berfaffer auf Wunfcdh der Verteidigung im Rathenaus prozeh abgegeben hat. Eine nähere Begründung feiner An= ihten und die Auseinanderfegung mit der Literatur hat dcr Berfaffer fih für fpäter vorbehalten.

Schroeder, M.: Die bayerifhen Volksgerichte und ihre Berfoffungsmidrigteit In: Ardiv f. Rechtspflege in Sadjen,.

Thür. u. Anh. a. 1, 9. 1, 1924. ©. 69—74,

Entgegen den Ausführungen von Strupp in d. Leipz. 3. Yo. 17, Nr 17/18, 1923, Sp. 473, verneint d. Verfaffer die Frage nach d. Berfaflungsmäßigkfeit der dur VO. v. 4. 11. 1919 auf recht erhaltenen Vollsgericdte.

Erid: Ein Jahr 0 งง Deutſche Richterzeitung.

Ig. 16, Nr 5, 1924. Sp. 233—

Der an dem in Berlin fogen. „Marktgerichte” al8 Vertreter d. Staatsanwaltfchaft tätige Verf. gibt einen Meberblid über die Zufammenfegung, Arbeitweife u. Aus wirkungen diefes Gerichts. Bei ihm hat fi das Verfahren des: 8 212 StrPO. (n. F.) vorzüglich bewährt.

Ebermaper [Ludwig]: Strafrichter ıınd Polizei. Sn: a,

Ihe ละ Sa. 53, Nov. 1924, 9. 21/22. ©. 1670

in ' zwedentfprechende Ausübung der GStrafrecht3- pflege wie ein verftändnisvolles Bufammenmirken von Straf- rihter u. Staatsanmwaltichaft mit der Polizei ift eine Ausbildung

d. Strafrichters u. d. Staatsanmw. in der Kriminaltechnif u.

Friminalpfochologie u. ded Polizeibeamten im Straftedht u.

Strafprozeß erforderlich. Für den Polizeibeamten bilden Boli-

zeifchulen u. Literatur genügend Gelegenheit zur Ausbildung.

Der junge Jurift wird am beiten während feiner Referendarzeit

eine 6 bei einer großftädtiichen Kriminalpolizei arbeiten: u. fi) die Friminalpfochologifhen Kenntniffe durch Teilnahme

Kurſen nach dem Aſſeſſorexamen verſchaffen.

Rittau: Die —— des Strafrichters. In: Deutſche Richterzeitung. Ig. 16, Nr. 8, Nov. 1924. Sp. 411—415. R. faßt die Ermwiderungen zufammen, die der:

Ausbildung de3 Strafrichterd zu feinem XArtifel „Unangebradte:

Sr, n Strafgerihte und ihre Urfadhen” (Die เล

. 20. ©. 379) in nn Beitfchriften ſind.

he gipfeln darin, daß die bisherige Vorbildung des Straf- juriften unzwedmäßig, lüdenhaft und Anberungsbebitftig iſt; eine Vorbildung, die mehr Gewicht auf die Kriminalpolitit

79

die wirtfchaftlihen Fächer u. die foziale Medizin legt, wie bisher, it erwünfcht. |

c) Strafprozeß

Amfyl, Alfred: Aus den Werkftätten des Strafredites. Graz: Mofer (1924). (83 ©.) Ä Sn gemeinverftändliher Form Ichildert der Verf. den Gang

des une in einzelnen wefentliden Punkten. „Den

Schleier zu lüften, der die geheime Tätigkeit in den Werl:

ftätten des Strafredhtes verhüllt, tft der Zwed diefes Buches.“

Unter Betonimg piyhologiiher Momente wetjt der Berfaffer

mit eingehender Kritif auf mande Srrtümer Hin, in denen die

Strafiuftiz befangen ift, ähnlih wie Feuerbad, Sello und

Hellwig. Die Vernehmung des Beſchuldigten, das Geſtändͤnis,

das Tatmotiv werden erſchöpfend behandelt. Auch über die

Notwendigkeit einer guten, überzeugenden, wohlgegliederten

Rede vor Gericht verbreitet ſich der Verf. im einzelnen. Der

ſtändige Hinweis auf die Bedürfniſſe des praktiſchen Lebens

unter Heranziehung geſchichtlicher Vorbilder macht die kleine

Schrift intereſſant und leſenswert.

Wurzer: Die Untrennbarkeit der Schuldfrage von der Straf⸗ frage. In: Jur. Wochenſchr. Ig. 53, Nov. 1924, 9. 21/22. ©. 1674/1677. ‚DW. vertirft die Auffaffung, daß die Beichräntung des Rechtö-

mittel auf dad Strafmaß möglich fei, da die Schuldigſprechung

allein rechtskräftig werden fünne. Diele Auffaffung, die von

der berrichenden Lehre vertreten wird, veritößt gegen 0 8

Lebensprinzip des Strafprozefies, die Wahrheitäermittelung,

h das Weſen des Urteils, das eine begriffliche Ein⸗

eit iſt.

Tage-Jensen, S.: Die UVUntersuchung des Tatortes. Fälle aus der Kopenhagener Praxis. (Mit 13 Abbild.> In: Archiv für Kriminologie. Bd 76, H. 3, Nov. 1924. S. 175—1%.

Schweickert, Hans: Verheimlichte Tatbestände und ihre Erforschung. Beiträge zur gerichtlichen Beweislehre. Berlin: Hayns Erben 1924. (88 S.)

Der Berfafler, Leiter des Erlennungsdienftes beim PBolizei- prafidium Berlin, erörtert nad einem gejdichtliden Nüdblid fowie einem Überblid über die allgemeinen Mittel die befon- deren Mittel der Wahrheitserforfegung vor Gericht. Hierhin ge- bören die pfychotehnifhhen Methoden (Vernehfmung durd) Reiz«- wörter, Verwertung von Reflerwirfungen, Suggeition, Hupnofe,

Überrumpelung ufm.), die biologifhen Methoden, Geheimfchrif-

ten und photographifche Verfuche ala Hilfsmittel der Geheimnis

erforfhung. Dem Offultismus fpricht der Verfaffer einen Wert für die Wahrheit3erforfhung ab.

Hellwig, Albert: Okkultismus und Strafrechtspflege. Über d. Verwendung v. Hellsehern bei Aufklärung v. Verbrechen. Bern u. Leipzig: Bircher 1924. (112 S.) Weder Telepathie nodh Helljehen dürfen als eriwiejene Tat-

fadhen gelten; ımmerhin ift mit der Möglichkeit zu rechnen, dap

fie eines Tages nody ald Tatfacdhen erwiefen werden. Bis diefer

Nachweis erbradt ift, wird e8 fih für die Strafrechispflege emp-

80

eblen, fich von foldden bedenklichen Mitteln der Wahrheitsermitt-

ung fern zu halten

Liepmann: Die ne der Bernehmung des Ange- Hagten im deutfch en Strafprogeß. In: Zeitfhrift u die Rn Strafredtswiflfenihaft.e Bd 44, 1924, 9. 6. ©. 647

Legt dar, mas unter einer fahgemäßen Bernehmung des Angellagten in der Hauptverhandlung zu verftehen ift. Der Nichter foll den Angeklagten „mit größter Geduld und wohl- wollender Unbefangenheit”, im Zufammenbang erzählen โด [อ und „ein WBerturteil erft als legten Schluß aus der gefamten Beweisaufnahme gewinnen”. Der Verf. gibt dann einige Din- mweife bei Verweigerung der Ausfage und warnt vor „blindem Miktrauen gegenüber dem beftreitenden und blindem Ver⸗ trauen gegenüber dem geſtändigen Angeklagten“.

1. Kongreß des Deutschen Bundes der gerichtlichen Schrift- sachverständigen und Berufsgraphologen <Sitz Berlin> am 6. und 7. September 1924 in Leipzig. Offizieller Bericht. Hrsg. v. Gesamtvorstand. Berlin: Hayn 1924. (48 S.)

Außer dem Bericht über die Gründung ded Bundes ent- hält die Schrift die auf d. Tagung gehaltenen Borträge: Sceffer, ®.: Die Mikroflopie u. Mitrophotographie im Dienfte

s Schriftunterfuchung u. «vergleichung เม โน J.: Willen

! aftl. TUNG UQUNGEN im Dienjte d. VBerbredhensauf- Härung. Brunner, E.: Fälle aus d. Praris. Schneidert, Hang:

0 u. Schriftvergleihung. 066, Dolphine: ber Trids d. Schriftfälicher.

Zingerle, H.: Die gemeingefährlichen Handlungen der Geisteskranken in ihrer Bedeutung für die Rechtspraxis. Eine un für Richter, Anwälte und Polizeiorgane. Graz: Ulrich Moser (J. Meyerhoff) 1924. (44 S.) Veröffentlichungen aus dem Kriminologischen Institut der Universität Graz.

Die Arbeit bezwedt, die Organe der Rechtspflege und des Siherheitswefens zur Erkenntnis geiftestranter Berbreder mit den wefentlidhiten Anzeichen einer Geiftesfrandheit, dem Einfluß der Getftesftörung auf die Handlungen und den Yäbhig- feiten und tberlegten Berftandesäußerungen Getjtesfranter befannt zu maden, damit die von diefen Organen gemaditen, den Geifteszuftand betreffenden Feitftellungen für die gericht» liche und ärztlihe Unterfuhung verwertet werden können. Meyer, Charlotte: Die Behandlung findlicher u. jugendlicher

Beugen bei Sittlichteitöprogefien, betrachtet vom fogialfür-

forgerifchen - Sn: Beitichrift f. d. ae Strafrects-

wiflenichaft. Bd 45, 9. 2, 1924, ©. 126160

11. Staatsrecht

a) Allgemeine Abhandlungen

Helfris, Hans: Allgemeines Staatsreht als Einführung in das öffentlihe Nedt. Mit einem Abrik der Staats- tbeorien. Berlin: Heymann 1924. (VII, 156 ©.)

6 81 4

Das Bud โอ vor allem dem Studium dienen, daneben aber aud) für weitere Kreife braudbar fein. E83 enthält in ge- drängter Zufammenfaffung unter Beriidfihtigung der neueren Necdhtsentwidlung die Lehren des allgemeinen Staatsredhts. ALS legten Abfjchnitt enthält das Buch einen intereflanten Ab⸗ riß der Staatstheorien, und zwar zunädjt der Theorien im allgemeinen und hierauf der einzelnen Theorien (im Anfchluß an ihre Vertreter) in geihichtliher Aufeinanderfolge. Kelsen, Hans: Hauptprobleme der Staatsrechtslehre ent-

wickelt aus d. Lehre vom Rechtssatze. 2. photo-mechan. gedr., um e. Vorrunde vermehrte Aufl. Tübingen: Mohr 1923. (XXXVL, 705 S.) gr. 8

Der Verfafler zeigt in der Vorrede, die er feiner 60168= theoretifden Erjtlingsfchrift jegt voranitellt, die widtigften Sortihritte feiner Einfiht in dte von diefem Werke behan- delten Probleme auf. | Lenz, Georg: Ueber einige Strömungen in der neueren

deutschen Staatslehre. In: Oesterreichische Rundschau. 8 20, H. 2. 1924. 8. 99- 114.

ie Abhandlung gibt einen intereſſanten Ueberblick über

die Staatsauffaſſungen von der Gründung des Reichs bis

heute. Der Verfaſſer geht aus von der Theorie Gerbers, nach

welcher die „originäre Machtpoſition des Herrſchers als das

Primäre“ angeſehen wird, zugleich aber „der Staat durch ein

in ihm ſelbſt wohnendes Lebensprinzip bewegt wird.“ Es

werden dann die Theorien von Laband und Gierke berührt und hierauf die modernere individualiſtiſche Staats- und Geſell⸗ ſchaftsauffaſſung, die den Menſchen in ſeinen wirtſchaftlichen

Bedürfniſſen zum Ausgangspunkt hat, insbeſondere die Theorie

von Tönnies behandelt.

Kollreutter, Otto: Die Staatslehre Oswald Speng- lers. Eine Darstellung u. eine kritische Würdigung. Jena: Fischer 1924. (45 S.)

Nah Anficht des Verf. liegt die Stärke d. Staatslehre Spenglerd „nit in feinem Weltbild, fondern in d. fcharfen Blid Spenglers für die Formen d. politifhen Wirklichkeit u. in d. fhharfen Betonung ihrer ausfchlaggebenden Bedeutung für Volf u. Staat”. Sp. fommt es darauf an, daß jedes Volk die ihm gemäße politiihe Form entwidelt; „den ausfcdhlag-

ebenden Wert d. politifhden Tradition für ein Bolt ins hellite icht gefeßt zu haben“, ift Das aroße Berdienit feiner Staat3lehre.

Hobhouse, Lf[eonard] T[relawney]: Die metaphysische Staatstheorie. Eine Kritik. Übers. v. Grete Beutin-Du- bislav. Mit e. Vorw. von Fritz Stier-Somlo. Leipzig: Meiner 1924. (176 S.) Ein erjter Verjuch des Verlages, neue politifche Werke aus

ländifcher, befonders englifch fchreibender Echriftiteller in guten

Überfegungen herauszugeben. „Das Werk von Hobhoufe, das in

den Kriegsjahren 1917/18 aus Vorträgen entitanden ift, ift un

berfennbar von deutſcher Philoſophie, insbeſondere der Hegel3, mag es ſich auch noch ſo kritiſch zu ihr ſtellen, beeinflußt. Es zeigt den hohen Ernſt und die tiefe Verwurzelung des geiſtigen

Lebens in England in der Staatsidee.“

82

Jahrbuch des öffentlichen Rechts. Bd 12, 1923/24. Hrsg. v. Piloty u. Koellreuter (D. öffentl. Recht d. Gegenwart) Tübingen: Mohr 1924. (VII, 403 S.)

Inhalt: Schelder (Walter): D. öffentl. Rechte in 6 unter d. neuen Verfafiung big Ende 1922. Mert (Wilhelm): 2. Entwidlung d. öffentl. Rechts in Baden bis Ende 1922. Roſen⸗ thal (Eduard): D. ftaatlicde Aufbau d. Landes Thüringen. mes lin (Hang): Bericht über d. Geſetzgebung in Heffen in d. Jahren 1921 u. 1922. Keljen (Hang): D. Verfaflung Öfterreih8 (‚Korif.) Merfl (Adolf): D. Verwaltungsgefeßgebung d. öfterreih. publil. Berendts (Eduard): D. Verfafjungsentwidlung Eit- lands. Erih (R.): D. Berfaffung Finnlande. Giotto-PBintör (Manfredi): D. Verfaffungsredhtsleben in Stalien i. d. Jahren 1918—1923 (Fortf.). Laferfon (Mar M.): D. Verfafiungsredt Lettlands. Haffelt (N. van): D. öffentl. Nedt i. d. Niederlanden 1914—1922. Schäßel (Walter): Entitehung u. Verfaflung d. pols nifhen Republil. Uyelugi (©.): D. Verfaffungsredt in Napan in d. Iabren 1912—1922, Held (Hermann %.): D. Frieden? vertrag vd. Verfaillez in d. Jahren 1919-1923.

Lenz, Georg: Der Aufbau des Staates. In: Arch. d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 7, 1924, H. 2. S. 172—19.

Aus der Einleitung: „Sch werde daher fomwohl die Organi- fation des Staates als joldye (die Verfalfungslehre im allgem.), wie auch die LXehre von den Staatöfunttionen (die allgem. Ver«- waltung3lehre) nur in den allgemeiniten Grundzügen feitlegen.” Traub, [Gottfried]: Recht auf Obrigkeit. Langensalza:

Beyer u. Söhne 1924. (29 S.) gr. = Schriften zur pol. Bildung. H. 15 = Fr. Manns Paedag. Magazin. H. 980.

Der Verfaffer verwirft die Auffaflung, dab das Net auf Obrigfeit allein dur) Gewalt begründet werden könne. Mit Bezugnahme auf die jegigen politifchen Verhältniffe fommt er unter finngemäßer Auslegung des Bibelmortes Röm. 13,1 zu dem Ergebnis, dab eine rehtmäßige Obrigkeit ihre Verant- wortlichleit Gott gegenüber bewahren muß, daß fie in innerem Lebenszufammenhang mit dem Wefen des Volkes ftehen und feine gefhichtlihen Kräfte ehren und adten muß. Die Auf- lehnung gegen die Obrigkeit ohne folde Brundlage hält er für Die Ausführungen dürften teilweiſe auf Widerſpruch toßen.

Hippel, Ernst von: Untersuchungen zum Problem des fehlerhaften Staatsakts. Beitrag zur Methode einer teleo- Rechtsauslegung. Berlin: Springer 1924. (VIII, 147 S.)

Den bisherigen Unterfuhungen üiber das Problem d. fehler- garen Staatsakts fehlt nad) Anficht des VBerfaflers methodifche

tcherheit. Er wendet daher anftatt des formaliftifhen das teleologiſche Verfahren an.

b) Verfaſſungsrecht

Doeberl, Michael: Rheinbundverfassung u. bayerische Konsti- tution. Vorgetragen am 21. VI. 1924. München: Verl. d.

Bayr. Akad. d. Wiss. 1924. (92 S.) = Sitzungsber. d. Bayr. Akad. d. Wiss. Philos.-philol. u. hist. Kl. Jg. 1924. Abh. 5.

6* 83

Pohl, Heinrich: Reichsverfaſſung I: Völkerverſöhnung. Stuttgart: Kohlhammer 1924. (36 ©.) 8 Nah Anfiht des Verf. ift die rien des Art. 148

Abf. 1 der RB., da die Erziehung der Tugend im Geifte der

Bölterverföhnung zu erfolgen habe, unangebradt. „Ein ge-

Inechtetes Volt darf nit von Verföhnung reden, fo lange die

Knechtſchaft nicht gebrochen iſt.“ Völkerrechtliches Wiffen tft

den heranwachſenden Staatsbürgern ſchon auf der Schule zu

vermitteln; mit aller Schärfe aber iſt den ungen der

Bazififten "entgegenzutreten, die mit Hilfe des Art. 148 die

deutihe Yugend in den Bannkreis ihrer Seen zur ziehen hoffen.

Stier-Somlo, Frig: Deutfhes Reid» und Landes- ftaatsredit 1. Berlin: he Gruyter 1924, (726 ©.) Grund» riſſe der Rechtswiſſenſchaft 18.

Die Darſtellung iſt nicht nur für die ſtudierende Jugend beſtimmt, ſondern will die Aufgaben eines Lehrbuchs für jeden Gebildeten erfüllen. Der 1. Bd bringt die Grundbe- griffe und Grundfragen des Staatsredhts, die Berfaffungsge- ſchichte und das geltende Staatsredt.

Hatschek, Julius: Das Reichsstaatsrecht. Berlin: Stilke [1924]. (499 S.) kl. Institutionen des deut- schen Staatsrechts. 1.

Das Bud) enthält eine Daritellung des Reichsſtaatsrechts auf Grund der jeigen Neichöverfaflung. Die herridenden ſtaats⸗ rechtlichen Lehren find Fritifch gewürdigt. Auf das umfaffendere Lehrbuch des Verfafier® „Das deutfhe u. preuß. Staatsredht" (1922/23) ift vor den einzelnen Paragraphen verwiesen. PBreuß, Hugo: * die เม: bon Weimar. Berlin:

Moffe 1924. (150 ©

Der Urheber der es Reichöverfaflung fucht in einer Neihe von Auffäben nacdjgumeifen, daß eine Anderung der Neicheverfaffung verhängnispolle Folgen für den Beitand der deutichen Ntepublif, die nationale Einheit fowie die Gefundung des gejamten deutfchen Staat3lebens bringen würde. Der Ver- jefier beleuchtet den Wert der auf demofratifder Grundlage und er Gleichberechtigung der Nänder beruhenden Verfaflung und lehnt die gegen fie vorgebradhten Gründe, inZbefondere den baye- rifchen und preußifchen Vorjtoß, ab. Freytagh-Loringhoven, Axel Frh. d.: Die Weimarer

Verfafiung in Lehre und Wirklichkeit. Münden: Lehmann

1924. (VIII, 424 ©.) gr.

In dem umfangreichen Werfe bat der Verfaffer vom Stand- 4 068 auf völfiidem Boden ftehenden Monardijten aus das Recht der Weimarer Verfaſſung ſyſtematiſch dargeftellt und dabei zu zeigen geſucht, wie die Beſtimmungen der Verfaſſung, vielfach im ſchärfſten Widerſpruch zum eigenen Wortlaut, ſi im Leben auswirken. Die Arbeit ſetzte ſich das Ziel, auch dem Nichtjuriſten verſtändlich zu ſein.

Bredt, Joh. Victor: Der Geiſt der lie Reichsverfaſſung. Berlin: Stilte (1924). (465 ©.) 8

Der Verf. hat in feinem Werk entſprechend ſeinem „Kirchenrecht“ die Reichsverfaſſung vom kulturellen Standpunkt aus ſyſtematiſch behandelt. Dem kulturellen Pro-

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gramm, aber auch dem wirtichaftlichen Programm, ferner ber

Eigenwirtichaft des Reiches und der Nationalität find befondere

Kapitel gewidmet.

Wittmayer, Leo: Schwächen der neuen deutschen Bundesstaatslehre. In: Zeitschr. f. öffentl. Recht. Bd 3, H. 5 u. 6. S. 503-980.

_ Der Auffag nimmt Stellung zu dem Streit um den reditlichen Staatscharalter der heutigen deutfchen Länder. „Rogifch ift die ‚Staatlichleit‘ der einzelnen deutfchen Länder im Rahmen ber beitehenden Weimarer Verfafiung und, folange fie beiteht, eine Yıiltion, gelinde gejagt eine breite Form von Delegation. Man fann fie allenfall3 dahin umjchreiben, daß man die deutfchen Länder den amerilanifchen states oder den fehweizerifchen Kan«- N gleihhält, ala Staaten in diefem Sinne be- zeichnet.”

Heckel, Johannes: Verträge des Reichs u. der Länder mit auswärtigen Staaten nach der Reichsverfassung. In: Archiv d. öffentl. Rechts. Bd 18, H. 1. S. 209-214.

Sadjen hätte feine Bertragstompetenzen überichritten, wenn e3 1923 jeine Abficht ausgeführt hätte, ein Wirtichaftz- ablommen mit Somjetrußland abzufchließen, denn Reichgrecht it: „Wa3 das Reich jich zur augfchlieglichen geſetzlichen Rege— lung vorbehalten oder im übrigen gefetlich geordnet hat, kann nicht Gegenjtand eined Vertragd der Länder mit einem aus wärtigen Staate werden.” Nad) Prüfung der Stellung de3

Reiches und der Länder beim Abichluß_von Verträgen mit

fremden Staaten in ihrem gegenfeitigen Verhältnis unterjucht

der Berfafler, „welche Organe des Neich& beim Abjchluß von

Staatöverträgen mitzumirfen und in mwelcdher Weile fie Diefer

Aufgabe nachzufommen haben“.

Hamel, Walter: Die Haftung des Deutschen Reiches für die Schulden der ehemaligen deutschen Schutzgebiete. In: Archiv d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 7, 1924, H. 2. S. 224—242.

Die Annahme deuticher Gerichte, daß „entweder da Fort⸗ beitehen eines in Liquidation befindliden deutihen Schuß- gebietsfisfus zu fonftruieren_ oder eine Haftung des Reichs für die Schulden der ehemal. Schußgebiete zu_ begründen” jei, it verfehlt. Nach Prüfung der Stage, ob die Schußgebiete privat- rechtliche Subjelte, ähnlicd Provinzen, jeien, fommt der Verf. zu d. Ergebnis, daß die Mandatarſtaaten die ſogen. Schulden

ESchutzgebiete übernommen u. das Dtſch. Reich นะ mehr dafür hafte. Dies gelte allerdings nur für die privatrechtlichen, nicht für die aus Hoheitzatten entftandenen Schulden (3. 8. Beamtengehälter).

Hatschek, Julius: Das preußische Verfassungsrecht. Berlin: Stilke (1924). (520 8.) kl. 8°= Institutionen d. deutschen Staatsrechts. 2.

Der zweite itattlihe Band der Inititutionen bringt eine

Darftellung des preuß. Berfaflungsrecht3, der dritte, legte Band,

wird da3 außerpreußifche Zandesitaatsrecht erörtern.

Hufnagel, Otto: Der waldeckische Staat. Eine verfassungs- rechtliche Betrachtung. In: Archiv d. öffentl. Rechts. N. F. Bd. 7, 1924, H. 2. S. 194—208.

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Nach einer Überficht über d. Entwidlung d. waldediichen Staates ftellt der Verf. die fich durch jog. Alzeilionsvertrag er- gebenden merkwürdigen ftaatsrechtl. Verhältniffe des Freiftantes dar und führt aus, daß diefe den Beltimmungen der Neichöver- fajjung mwiderfprechen. | Marichall von Bieberftein, Slris! Frh.: Verfaſſungsrecht⸗

liche Reichögelege und wichtige Verordnungen. Shitematilch Jeeſ u. mit Verweiſgn. u. Sachreg. verſ. Mannheim:

ensheimer 1924. (XXVI, 909 S.) kl. 80 Sammlung dt. Geſetze. 94.

Die Sammlung enthält in etwa 70 Geſetzen, 60 Verord⸗ nungen u. einem Dutzend geſetzeskräftiger Entſcheidungen das geltende deutſche Verfaſſungsrecht. Der Weimarer Verfaſſung iſt dankenswerterweiſe die Paulskirchenverfaſſung u. die Reichs⸗ verfaſſung Bismarcks gegenübergeſtellt. Die Ausgabe, die auch einen vollſtändigen Reichshaushaltsetat enthält, iſt beſonders für den akademiſchen Unterricht berechnet und geeignet; ſie wird aber auch dem Praktiker gute Dienſte tun. Eine ent- fprechende Ausgabe der Vermaltungsgejeße joll bald folgen. Die Verfaffung der Freien und Hanjeftadt Hamburg vom

7. Zan. 1921 nebft d. ergänz. Gefeßen über ihre Einführung, Bürgerichaftswahl, Senat u. Bollsenticheid, forwie der Ge- fhäftsordnung d. Bürgerfchaft. M. Einl. u. Erläut. von Mar : 2., erw. Aufl. Hamburg: Hartung 1924. (204

c) Parlamente

Meyer-Lierfjfen, X: Die rehtlide Stellung der Bevollmädtigten zum KHeichsrat unter befond. Berlid- ihtigung d. von den preuß. Provinzialverwaltungen be= ftellten Vertreter. Berlin: Heymann 1924. (78 ©.)

Der erfte Abjhnitt befaßt jih in d. Hauptfadhe mit der

Nechtsitellung der von d. Negierungen der Länder ernannten

NReihsratsmitglieder im allgemeinen u. unter Scheidung d.

Bollmadtsverhältniffes vom Auftrags= u. vom ftellvertretenden

Zollmadhtsverhältnis, fowie mit der Tätigkeit der Neichsrats-

mitglieder. Im zweiten Abjchnitt wird die Nechtöftellung der

von den preuß. Provinzialverwaltungen beftellten Bevollmäd-

tigten erörtert. Im 3. u. 4. Abjnitt wird die Einwirkung d.

Länder auf d. Verhandlungen d. Reichstags u. vorläuf. Reichs⸗

wirtfhaftsrates durch die ReichEratövertreter dargelegt. Der

diplomatifhe Charakter u. die exemte Stellung d. Neichsrats- mitglieder wird im lebten Abfchnitt behandelt.

Schulze,N.: Das Reichstags-Wahlrecht. Ausgabe 1924. Ber: Iin: Reimar Hobbing. (223 ©.) 8

Das Werk enthält aunädjft den Wortlaut des Reichswahl- ge in der Fafjung b. 6. März 1924, fowie der Reichsftimm- ordnung b. 14. März 1924. Es werden fodann die einzelnen

Beitimmungen in foitematiicher Zufammenfafjung erläutert.

Loening, Otto: Die Auflösung der Parlamente unter beson- derer Berücksichtigung des Danziger Volkstages. In: Zeitschr. f. Politik. Bd 14, 1924, H. 2. S. 109—138.

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Wie die Verfaffungen der Vereinigt. Staaten, Norwegens u. der Schweiz, tennt aud) Die Danziger Berfaffung kein Auf- löfungsrecht des Parlaments. Nach einer weit ausholenden Unterfuchhung über das Auflöfungsrecht der Parlamente in den einzelnen Staaten, |pricht fich ber Verf. gegen die Beftrebungen aus, die verfafiungsrechtl. Möglichkeit für Auflöfung des Dan- ziger Volkstags zu fchaffen, weil die Nichtmöglichkeit der Auf- löfung ben Gedanken der Nüslichfeit der Verftändigungspolitit ftärkt u. fie fomit ein wichtiges politifches Erziehungsmittel ift. Marx, Fritz Morstein: Beiträge zum Problem des parlamen-

tarischen Minderheitenschutzes. Hamburg: Lütcke &

Wulff 1924. (48 S.) = Abhandlgn. u. Mitteilgn. aus d.

Seminar f. öffentliches Recht. H. 12.

M. erörtert die Beilimmungen Der Gejhäftsordnung des Reichstags und der Reichöverfafjung, Lana fie den Schuß der Minderheiten bei der Geleggebung betreffen. Daran ſchließt ſich eine Beſprechung des Einfluſſes der Staatsgewalt auf den Minderheitenſchutz.

Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 m. Erl. von R. Schulze u. E. Wagner. Berlin: Stilfe 1924, (354 ©.)

Der für die Praxis geichriebene umfangreihe Kommentar foIl den politifchen u. vollswirtfaftlihen Kreifen u. den Ver⸗ tretern der Behörden, für die öffentliche Finanz- u. Ver⸗ . in Frage kommen, die Kenntnis d. Gejeges vermitteln. |

d) Der Streit um den Art. 48 RD.

Schoen, Paul: Das Verordnungsrecht u. die neuen Ver- fassungen. In: Archiv des öffentl. Rechts. N. F. Bd 6, H.2. Ss. 133—192.

Die Unterfuhung betrifft die Nedhts- u. Verwaltungsver- ordnungen nad) den neuen Berfaflungen, jedodh unter Aus- Ihluß des Not» und Ausnahmeverorönungsreät. Nah der herrſchenden Lehre enthält die Rechtsverordnung einen Rechts⸗ fas, d. h. ein in Freiheit und Eigentum der Regierten ein— greifendes Ge- oder Verbot, fie โฉ nur im Wege der for- mellen Gefeggebung erlaffen werden. Die Verwaltungsverord⸗ nung iſt eine von einer Verwaltungsbehörde für die ihr unter⸗ gebenen Stellen erlaſſene Verfügung, die Freiheit u. Eigentum der von ihr Betroffenen nicht berührt. Beide Werordnungs- arten find erft in den Revolutionsverfallungen in diefem Sinne unterfhieden. Gefeglich feitgelegt find fie allerdings nur in der bayrifchen u. württembergifhen Berfaflung; in den anderen Berfaffungen, insbefondere aud in der Neidver- Taffung, ift nur die Vermaltungsverorönung geregelt, während das Wefen der Rechtsverordnung als felbftverftändlich voraus» gefegt wird.

Der deutsche Föderalismus. Die Diktatur des Reichspräsidenten. Referate von Gerhard Anschütz, Karl Bilfinger, Carl Schmitt u. Erwin Jacobi. Verhandlungen d. Tagung d. deutschen Staatsrechtslehrer zu Jena am 14.

87

u. 15. April 1924. Berlin: de Gruyter 1924. (146 S.) Veröffentlichungen d. Vereinigung d. Deutschen Staatsrechtslehrer 1.

Zammers [A]: Die „Reichregierung” al3 Trägerin ded Ver- ordnungsdredht3. In: Zur. Wochenfchr. Sa. 53, 1924, 9. 19. ©. 1479—1481.

Ergebnis d. Unterfuhhung ded Berf.: „Sit in Gefegen u. BO. der ‚Reichdregierung‘ ein Verordnungsrecht übertragen, fo ift 1. grundfäasglich unter ‚Reichöregierung‘ der jeweils fachlich zuftändige Neichäminifter zu verftehen; 2. auönahm3meife . Neichsregierung als Kollegium ı. ©. des Art. 52 NBerf. nur, wenn ein Dabhingehender Wille d. Gefeßgebers erfenn= bar เพ.” Der Verf. erörtert außerdem, wie die VO. zu unter- zeichnen ift.

Nawiasky, Hans: Das Durchführungsgesetz zum Artikel 48 der Reichsverfassung. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 20. Sp. 454—468.

Der Verf. begründet eingehend die von ihm für d. Heidel- berger Suriftentag zur Frage d. Durchführungsgefebes zum Urt. 48 aufgeitellten Leitfäge, die weitgehend mit den %eit- fägen der beiden Beridhterftatter Piloty u. NR. Graul überein ftimmen.

Ries, Hans: Die Grenzen der Befugnisse des Reichspräsi- denten zur Anordnung von Maßnahmen auf wirtschaft!l. Gebiete nach d. Artikel 48 II der Reichsverfassung. In: D. Wirtschafts-Ztg. Jg. 21, Nr. 48, 1924. S. 899—902.

Der Berf. fommt zu d. Ergebnis, daß eine Reihe d. Ver⸗ ordnungen des Reichspräf., die Eingriffe in d. Wirtfchaftsleben en u. auf Grund d. außerordentl. Befugnifie aus Art. 48 II erlafien find, der verfaffungsmäß. Grundlage entbehren. Rothenbücher, Karl: Der Streit zwischen Bayern u.

dem Reich um Art. 48 RV. u. die Inpflichtnahme der 7. Division im Herbst 1923. In: Archiv des öffentl. Rechts. NF. Ba 7, H. 1, 1924. S. 71-86.

Der Verf. gibt einen Ueberblid über den Streit zwifichen Bayern u. dem Neid u. fommt zu dem Schluß, daß durch Ihn die Macdhtverhältniffe fi nicht verfchoben haben. „Die Partie iſt ftehen geblieben auf dem Punkte, auf dem fie vorher ftand: Bayern 1 ไห น้ im Reiche, aber das Reich vermag den Art. 48 RB. gegenüber Bayern nit durdauführen.”“

e) Richterlihes Prüfungsrecht

Klee [Karl]: Die rihterlihe Prüfung von Gefegen. In: Dtſche Richterztg. Tg. 16, Nr 4, 1924. ©. 149-159.

Unter eingehender Heranztehung des Schrifttums führt ดิ. aus, dab die rihterlihe Nachprüfung d. Gefege, fei e8 auf ihre materielle, fei es auf ihre formelle Verfafiungsmäßigfeit, un«- zuläflig jei, u. bofft, daß d. Redtipredhjung wieder zu diefer ihrer alten Auffaflung zurlüdfehrt.

Görres [Karl]: Beiteht ein richterlihes Prüfungsrecht gegenüber den Rechtsquellen nach der Reichdverfaffung ? sn: Sur. Wochenichr. I. 53, 1924, . 20. ©. 1564—1566.

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Nach einer Zufammenftellung der Fälle, in Denen den Ge- richten unzmeifelhaft das เซ recht zufteht, fpricht ©. dem Richter allgemein da3 Recht zu, die formelle u. die materielle Rechtmäßigkeit von ne u. Verordnungen nachzuprüfen, fomweit die Nachprüfung nicht ausdrüdlich ausgefchlofjen ift. Salinger: Das richterliche Prüfungsrecht hinsichtlich der

Gültigkeit der Verordnungen. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 17. S. 351—360.

Smofdemwer: it der Richter beredtigt u. verpflichtet, ungeredhte Gefege außer Anwendung zu ualen! gu: Deutſche gung %g. 16, Nr 5, 1924. ©. 218—22 An der Hand des นา ทา ศา สั ซ์ กา des NG.

zeigt der Verf., dab der Richter bereditigt und verpflichtet tft,

zu prüfen, ob jich die beftehenden Gefege mit den Erforderniffen der Billigkfeit und der Gerechtigkeit in Einklang befinden. Das

Urteil v. 28. 11. 23 ift mit den Währungsvorfäriften unverein-

bar und kann durd) $ 242 BGB. nicht gerehtfertigt werden,

da die Währungsporfähriften dem öffentl. Nedhte angehören, während da8 Grundgefet von Treu und Blauben ein typiider

Nechtsfah des Privatredts tjt. „Soll das RGlirteil im allge

meinen Ergebnis ritig fein, jo gibt es Hierfür nur die eine

Erklärung, daß die Währungsporfcriften, als unvernünftig

und ungeredht geworden, Traft des Naturredhts ihre Wirkung

verloren hatten und von den Gerichten nicht mehr angewandt werden durften.”

GSoldihmidt, N” Gejebesdämmerung Sn: Kur. Wocden-

ihrift. ฉั ล. 58, 1 994, 9.5. ©. 245249. te viel befprochene Kundgebung des Vorftandes des Kidj- tervereind des Reichsgerichts, die in Ausficht ftellte, dap die

Richter des hödjften Gerichtshofs einer von der Reichsregierung

angekündigten gefeggeberiihden Maßnahme die Anerkennung

Der Rechtögültigfeit verfagen werden, hat nad) den Ausflih-

rungen des Berfallers die Bedeutung eines Ereigniffes in der

Entwicklungsgeſchichte des Rechts. Die in ihr in Anfprud) ge-

nommene Freiheit des Richters gegenüber einem Machtſpruch

des Geſetzgebers führt nicht zur Auflöſung der Rechtsoronung, da der Richter nur unter dem Recht, nicht unter dem Geſetz ſteht.

f) Beamtenrecht

Waldecker, Ludwig: Entwicklungstendenzen im deutschen Beamtenrecht. Ein Vortrag. In: Arch. d. öffentl. Rechts. N. F. Bd 7, H. 2. S. 129—171.

Ausgangspuntt der Problemſtellung iſt der das Beamten⸗ recht tragende Ausgleich, wie er ſich hiſtoriſch eigenen bat zwiihen den Interefien des Staat? al dad Leben beherr- fchender, in fi ruhender Macht: u. Vermaltungsorganifation einerfeit3, dem ntereffe 068 Staats als organilierter Gemeine ihaft des Gejamtvolts andererfeits, innerhalb defjen die_Be- amten nur einen Ausfchnitt baritelfen, u. fchließlih dem Sone- Derintereije der einzelnen Beamten.”

Hofader: Die Strafbarkeit der Staatöorgane für Staatshand⸗ lungen. In: Preußiſches แน Bd 45, Sept. 1924, Nr 47. ©. 477—479. |

89

Der Berf. befämpft die Anficht, daß Beamtentaten ſtraf⸗ los ſeien, weil ſie den Sätzen des 0 aus⸗ genommen ſeien. Er ſieht ſie wegen des Fehlens der ſtraf⸗ rechtlichen Vorausſetzung der Rechtswidrigkeit als ſtraflos an.

Richter, Lutz: Beamtenrecht Arbeitsrecht. In: Leipziger Lehrerzeitung. Nr 25, Jan. 1924.

er Verf. nimmt Bezug auf ſeine Abhandlung „Arbeits⸗

tet ls SL eine fpitematolog. Studie (9. 3 der Schriften d. Anft. f. Arbeitsrecht a. d. Univ. <eibsig) in der er 008 Beamtenrecht al zum Arbeitsrecht gehörig bezeichnet.

x n längeren Ausführungen jucht er jeßt durch Darlegung der eſenszüge des Beamtenrechts deſſen arbeitsrechtlichen Cha—

rakter nachzuweiſen und zu zeigen, daß das Beamtenrecht,

Bun wenn e3 ที iſt, Arbeitsrecht ſein kann und

hierdurch das Beamtenverhältnis innere Veränderungen เล t nach fich zieht.

Nichter, Kuß: Die arbeitsrechtl. Natur d. Beamtenverhält-

le Sn: Arbeitsrecht. Ja. 11, Sept. 1924, 9. 9. Sp. 658 โว D. Berf. fommt 3. d. Ergebnis, dat „dem Beamtenverhält-

nis ein Tatbeftand zugrunde liegt, bei dem von einem recht3>

fähigen Menihen an ihm fremden Arbeitögegenitänden außer- halb eines ohnehin beftehenden perjönliden Abhängigkeits—

NRechtönerhältniffes zeitgebundene Arbeit geleiltet wird”. Der

Verf. ift d. Anficht, daß auf Grund diefed Tatbeitandes die

Beamtenftellung Arbeitsrechtscharalter hat u. fi an diefen

Tatbeitand arbeitsrechtl. Folgen knüpfen.

Hüfner, Karl: Die Beamtenrechtsänderungen nach den Reichenotverordnungen. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 6, 1924. Sp. 401—414 u. H. 8. Sp. 595—602.

Ueberjiht über die tiefgreifenden Umgeftaltungen, die das

Recht der öffentl. Berufsbeamten feit Ende 1923 erfahren hat.

Der preußifhe Berfonialabbau bei Staat und Gemeinden. Erläuterungen d. preuß. PerfonalabbausBerordnung v. 8. Kr vo Ernft Graeffner. Berlin: Springer 1924.

Sriebe: Die Einfiht in die —— In: Staats⸗ und Sen nam: So. 6, Nr 5, Dez. 1924. ©. 142 —144 u. Nr 6. ©. 167—170.

E3 werden die PBorteile u. Nachteile der un in die Perfonalalten nad) den len der Preuß. Staatsregierung zu dem Art. 129 Abf. 3 d. Reichsverf. be- fprochen. Der Berf. erläutert insb. die Frage, wann ein Schrift- ftüd aus den Alten zu entnehmen und zu vernichten ilt.

&ejeß, betr. da3 Dienfteinfommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Voltsfchulen. Bom 17. Dez. 1920/1. April 1923. Mit d. เล d. ſowie allen weiteren d. Volksſchullehrerbeſoldg, d. Ruhe⸗ gehälter u. Hinterbliebenenbezüge ' Gefegen ... Erl. von Kurt v. Rohricheidt. 8., umgearb. u. jehr verm. Aufl. Berlin: Zahlen 1924. (VIII, 448 ©.) 8

90

Die bewährte Ausgabe gibt den Text ded BDO. von 1920, das Durch 11 Belebe u. Verordnungen abgeändert ilt, dergeftalt wieder, daß die Anderungen des Grundgelekes in fetter Schrift hervorgehoben werden. Die eingehenden Erläuterungen bringen das ſehr เฟ ck Material an Erlaſſen u. Entſcheidungen, don denen die wichtigeren im Wortlaut wiedergegeben ſind. Künftiges Material, beſonders auch das an gerichtlichen Ent⸗ ſoll das demmnächlt wieder im gleichen Verlag er-

einende „Breußilhe VBolksjchularchiv” fortlaufend bringen.

: Gemeindevorftandsbeamte u. Preußiiche PBerjonalab-

0 Sn: Preuß. Vermwaltungd-Blatt. Bd 46, 1924, Nr 3. ©. 25—28.

Friebe: Probleme des Difziplinarrechts. Unter Berüdfichti-

gung der deutihhen, preußiichen, bayrifchen u ——

เก ชั 0 Staatsbürger. อ. „Sept. /

—)

Da3 Difziplinarrecht aller Staaten ilt ſtark reform⸗ bedürftig, beſonders das Diſziplinarrecht der nichtrichterlichen Beamten. Völlig veraltet iſt der Teil des Diſziplinarrechts, der ſich mit dem fürmlihen Berfahren befaßt. In der Neichöper- faffung (Art. 128, Abf. 3) ift beftimmt, daß das Beamtenper- hältnis durch Reichsgefeß neu zu regeln ſei, u. Art. 129 ſtellt bierfür beftimmte Richtlinien auf. Inhalt: Unabhängige Difzi- plinargerichte. Durchführung des Anklagegrundfabes u. Oppor- tunitätsprinzips. SÖffentlichleit, Münplichkeit u. Unmittelbar- feit der Verhandlung. Rechtsmittel.

a m a io 5 u. a so

n: Zeitſchr echtspflege in Bayern. Ig. Nr 15

. 19924. ©. 181—189 u, Nr 19, ©. 239—242,

12. Zerwaltungsrecht

a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen

Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd 2. München: Duncker & Humblot 1924. 3. Aufl. (V, 409 8.) gr. 899 = Systemat. Handbuch d. dt. Rechtswissenschaft. Abt.6, Bd 2.

Dominicus, Merander: Die Reform m Staatz- verwaltung. Berlin: Sad 1924. (24

D. unterzieht zunächſt den แย ต์ Geſetzes über d.

Vereinfachung d. Verwaltung, den die preuß. Staatsregierung

dem Landtag am 26. 6. 24 vorgelegt hat, einer Prüfung. An die

Kritik dieſer ſogen. kleinen Reform knüpft er eine Reihe von

Wünſchen für eine durchgreifende große Reform an. Vor allem

tritt er ein für die Beſeitigung d. Regierungspräſidenten, für die

Verbindung d. Amtes des Landeshauptmanns mit dem des

Oberpräſidenten u. für die Vereinigung der ſtaatl. Lokalverwal⸗

tungen beim Landrat nach dem Muſter der Magiſtratsverfaſſung

in den Städten.

Brunner, Karl: Die Lebre vom Verwaltungszwang. Eine rechtsvergl. Darst. aus d. schweiz., dt. u. französ. Ver wal- tungsrecht. Zürich 1923: Bopp [; aufgest.:] Schultheß (130 S.)

Zürich, recht2- u. ftaatswifl. Diff. vom 1. Dez. 1923.

91

sn der Abhandlung wird die Yrage erörtert, welche Mittel (Bwangsbollitredung oder Strafe) zur Vollitredung einer Vers waltungsperfügung, die eine Pfliht zu einem Handeln oder Unterlafjen aufitellt, zur Verfügung ftehen und melde Gewalt im Gtaate die Zwangsbollitredung durchführt oder die Strafe ausſpricht. Die Arbeit fol den Ruf nad) einer unabhängigen ſchweizeriſchen Verwaltungsgerichtsbarkeit unterſtützen.

Geier: Die Geſetzmäßigkeit der Verwaltung in Württemberg. sn: Beitichrift f. d. freim. Gerichtöbarkeit u. d. Gemeinde- verwaltung in Württemberg u. Sahrbücher der württemberg. Rechtspflege. Ausg. A. Sg. 66, 1924, Nr 8/9 (©. 177—19), Nr 10 (S. 209—219).

Nach einer längeren Einleitung, in der die Entwidlung der Gejegmäßigkeit der Vermaltung indbel. im Gegenjaß zu den Verhältniffen im Bolizeiftaat betrachtet wird, erörtert der Verf. auch die Rechtslage in Württemberg. Bis zur Staat3- ummälzung bedurften Vermwaltungsafte, die Eingriffe in die Freiheit oder da Vermögen enthielten, jomeit diefe Nechts- güter verfaffungsmäßig oder gefeglich garantiert waren, einer Grundlage durch Gefet oder Rechtsverordnung. Im übrigen fonnten Vermwaltungzafte nach Ermefien der Verwaltung vor« genommen werden; 08 handelte fich hierbei hauptfählih um polizeiliche Maßnahmen, die das öffentliche Wohl u. die öffent- lihe Ordnung betrafen. Durch die neue Verfaflung ift der Grundfaß der Gejegmäßigkeit mefentlich ermeitert.

Schleſinger: Einteilung de3 Freiftaates in Ämter. A —— ar f. u. Verwaltung. So. 41, 1924, 9. 1. . 17

Die —* .Rechtswiſſen⸗ ſchaft, die einzige juriſt. Ztſchr. des Landes, ทา vor 2 Jahren ihr Gricheinen einstellen. Ste wird jeßt von Paul Labes u. Erih Sclefinger unter dem neuen Namen hrög. Aus den NRechtögebieten der Suftiz u. der Verwaltung wird fie Erfennt- niffe u. Abhandlungen bringen. Sn der Abt. Verwaltung gibt Schlefinger einen Überblid über die Entſtehungsgeſchichte des Geſ. v. 3. 12. 1920, durch das der Freiftaat Medl.-Schw. in 17 Amter eingeteilt ift. Mit Rückſicht darauf, daß die gemeind⸗ liche Selbſtverwaltung in Meckl. wenig entwickelt iſt, ſind dieſe Kommunalverbände weſentl. kleiner geſtaltet als die Durch⸗ ſchnittskreiſe der preuß. Provinzen.

b) Polizei

Schützinger: Die Polizei und der neue Staat. In: Die Polizei. Ig. 21, 1924, Nr 16. S. 403 405 Nr 17. 409 431 u. Tr 18. ©. 458—460.

Der Berf. will die Frage der Verftaatlihung der Polizei

unter völliger Loslöfung von parteipolitifchen u. „verband3-

mäßigen” Gelichtöpunften, vom ftaatsredhtl., vermaltungs- rechtl. u. organilatorifhen Gefichtspunft aus betrachten.

92

Friedrich, Karl: Ortsnamenpolizei. In: Die Polizei. Ig. 21, Dt. 1924, Nr 13. ©. 321—325. J Es wird das Ortsnamensrecht, im einzelnen das Recht zur Benennung, die Namenswahl, die Namensänderung, die Ver— pflichtung zum Gebrauch gemäß der einſchlägigen Beſtimmun— gen u. der Rechtiprehung behandelt. „Die Namen der Ortlich⸗ keiten, die keine Gemeinden ſind (Anſiedelungen, Berge, Flüſſe), iſt Sache des Sprachgebrauchs oder der Beſtimmung des Eigen— tümers neben amtlicher Aufſicht.“ Dagegen unterſtehen die Namen der politiſchen Gemeinden genauer obrigkeitlicher Rege— lung. Das Namensrecht umfaßt den Namen im allgemeinen, ferner Firma, Wappen, Straßenbenennung, Hausnummern,

Ortstafeln, Wegweiſer.

Die Acetylenverordnung (Polizeiverordnung über die Herſtellung, Aufbewahrung und Verwendung von Acetylen ſowie über die Lagerung von Calciumcarbid.) Erl. von Hleinri] Jaeger, in Gemeinfhaft mit [Otto] Ulrichs. Halle: &. Marhold 1924. (95 ©.) gr.

Meier, Willy: Der menschliche Körper als Schutzobjekt im .Verwaltungsrecht. [Aufgest.:] Zürich: Schultheß & Co. [in Komm. 1924]. (XII, 94 S.) gr. 8

Unveränd. Abdr. der d. recht?- u. ftaatswiff. Fakultät Zürich vorgelegten Diff.

Nah einem Hiltorifch-ftaatsrehtliden Nüdblid befpricht der serie die juriftiihe Tragweite der förperfchädigenden Ein» wirfungsurfaden, vor allem im öffentl. Recht (Naturereigniffe, ©elbjteinwirfung, Einwirkung durd die Staatögewalt). E38 folgt eine Darlegung der präventiven und reparativen verwaltungs- rehtliden Schußnormen und hierauf werden die unmittelbaren ſtaatlichen Eingriffsrechte wie Zwangsheilung und Zwangs⸗ impfung erörtert.

Mannheim: Grundsätzliche Bemerkungen zum letzten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechts- krankheiten. In: Leipzig. Zeitschrift für Deutsches Recht. Je. 18, Aug. 1924, Nr 15/16. S. 439445.

8 wird der Entwurf von 1922 beiproden, insb. die Be- ftimmung, nad) welder die Gefährdung dur Beifchlaf eines Gefhlehtöfranten auh dann beitraft wird, wenn eine An- ftedung nicht erfolgt tft. Verf. beklagt Hauptfählicdh, daß die Erfahrungen, die mit der Verordnumg v. 11. Dez. 1918 gemadt feien, nicht in dem Entwurfe verwertet feien. Er tritt ferner für die Beftrafung fahrläfliger Anftedung ein.

Brunner: Friedhofsredht. In: Preuß. Vermaltungd-Blatt. Bd 46, 1924, Nr 5. ©. 49-53.

Sn Preußen find neben dem Gemohnheitsrecht, einer Fülle von Verordnungen und Erlaffen für da3 Friedhofsrecht nod) die Beitimmungen des Allg. Landrecht3 in Geltung. Der Verf. behandelt zunächft die Friedhöfe im öffentlihen Recht, und zwar die Anlegung, da3 Recht der Benugung der Tried- höfe, die Aufficht über das Friedhofswefen, die Unterhaltung der Triedhöfe, die Priedhofsgebühren, Triedhofenugung u. Schliegung d. Friedhöfe. E3 werden dann die privaten Rechte an den Begräbnizplägen u. den Grabitellen erörtert.

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c) Rommunalrecht

Helmreidh, Karl, u. Rod, Kurt: Handausgabe db. bayer. Ge- meindeordnung f. d. Landeöteile diesfeit3 0. Nheinz v. 29. IV. 1869, mit Erl. fowie m. Abodr. d. Selbftverwaltung3- gel, Au 5., burdhgef. Aufl. Anabach: Bürgel 1924. (VIII,

Badifde Gemeindeordnung vom 5. Dltober 1921 nebft ihren gefepl. Erg. u. unter Beifügung d. wichtigſten Voll⸗ zug3beitimmogn. hierzu. Erl. von Erwin] Gündert. 3., verm. Aufl. Mannheim: Bensheimer 1924. (XIII, 524 ©.) gr.

Bereit? 3 Fahre nad) Ericheinen d. 1. Aufl. macht fich die

Serausgabe der 3. Aufl. diefes umfangreichen u. gediegenen

Kommentars 3. badifhen Gemeindeordnung notwendig.

d) Eifenbahn, Automobilrecht (f. auch Handelsredht)

Das Gesetz über die Deutsche Reichsbahn(-Gesellschaft) und die Gesellschaftssatzung vom 30. Aug. 1924. Dreisprach. Handausg. mit Einl. u. Anm. nebst e. Anh., enth. d. Reichs- bahnpersonalgesetz mit Begründg. von Hans Schulze. Berlin: Stilke (1924). (159 8.) kl. = Stilkes Rechts- bibliothek. Nr 34.

Stieler, Karl: Die deutschen Eisenbahnen unter der alten u. der neuen Reichsverfassung. Vortrag. Stuttgart: Enke 1924. (27 S.) = Tübinger Abhandlungen z. öffentl.

Der Berf. behandelt die Entwidlung der Eifenbahnen bis 0 Zuſammenbruch, insbeſondere die ſcharfſinnige Politik ismarcks, die auf Vereinheitlichung gerichtet war zunächſt durch Exrrichtung einer Eiſenbahnhegemonie Preußens. Es werden ferner die Organiſationsfragen erörtert, wie ſie zu der jegigen Einheit geführt haben, unter befonderer Berüdfichti- gung der Etellung Bayerns, da3 eine Geichloffenheit des bayy- riihden Weges für alle Zeit verlangte. Weitz: Das neue Automobilrecht. Teil 1: Automobilgesetz. Teil 2: Verkehrsrecht. Überarbeitet von Grau. Berlin: „Auto‘“-Verlag Christ. Barth 1924. (170, 353, XVI S.) Der erfte Teil enthält eine Erläuterung zu dem Gejes über den Berfehr mit Kraftfahrzeugen i. d. fig. d. Nov. v. 21. Jul 1923, der zmweite Teil erläutert zu der Verordnung über den Kraftfahrzeugverfehrt vom 15. März 1923. Der Nachtrag be- rüdfjichtigt die Verordnung dv. 18. April 1924. Die Ausgabe = auf willenichaftliher Grundlage aufgebaut u. joll den Bedürf- nijfen der Praris jowie auch dem Nichtjuriften dienlich fein. Ein weiterer das „neue Automobilrecht” behandelnder Teil wird

folgen. e) Funkrecht

Reiche, Erwin: Funkrecht. Das Recht des Rundfunks. Mit einer Einführung von Hans Bredow. Berlin: Heymann 1926. (V, 257 ©.)1.8° = Heymanns Tafchengejegfammlung. Bd 111.

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Das Buch enthält in erfter Linie theoretifche Auseinander- fegungen; in einem 2. Abfchnitt find die Nechtöauellen ab- gedrudt.

Aeschlimann, Otto: Der Radioverkehr in Wirtschaft und Recht. Bern-Bümpliz: Benteli 1924. (128 S.)

E3 wird zunädjft feitgejtellt, was in ten. u. wirtichaftl. Beziehung unter drahtlofer Nahridt zu verftehen ift und auf welde Art und zwifhen welden NRedtsjubjelten der Radio» verkehr zur Anwendung fommt. E38 werden dann die voll- wirtihaftlihden Fragen (Monopol oder Privatwirtihaft? . . .) und die Necdtöfragen (Verhältnis zwilfhen Sender und, Empfänger, internationale8 Nedt, ftaatsrehtl. Stellung d. Radtotelegraphie u. ihre Regelung in den einzelnen Bertrags- ländern) erörtert.

Hoffmann, Willy: Radio und Recht. In: Leipz. Zeit- schrift für Deutsches Recht. Jg. 18, Aug. 1924, Nr 15/16. 5. 455-457.

Der Verf. erörtert die Yrage, welde rechtliche Bedeutung Die Wiedergabe eines urheberrechtlich geſchützten Werkes durch den Sender Hat. Staedler: Der Rundfunk. In: Eisenbahn- u. Verkehrs- . rechtl. Entscheidungen und Abhandlungen. Bd 40, H.-2,

S. 73-83.

Die Abhandlung befaßt Je mit den von der Neichstelegra= phenverwaltung erlaffenen Beftimmungen liber den drahtlofen (radiotehnifhen) Wirtfhafts-Rundfprudverfehr v. 30. Dez. 1922 und den im Poftnadjridhtenblatt abgedrudten Inſtruk⸗ ttond= Verfügungen v. 24. Oft. u. 30. Nov. 1923 iiber den Unterhaltungsrundfunf. Der Wirtfhaftsrundfunt vermittelt: wirtihaftli wichtige Nachrichten für Handel, Gewerbe, {Yn- duftrie u. Landwirtfchaft von einem Nahrichtenabfender gleich» zeitig an alle Sinhaber befonderer nur für diefen Verkehr be=. ftimmten ftaatlihen Funlempfangsanlagen. Der Unterhal- tungsrundfunt hat die Aufgabe, der Kunſt- u. Bildungsförde- rung zu dienen; in diefem alle wird der Teilnehmer zur: felbftändigen Erridtung und zum Betriebe einer Nadtotele- phonanlage ermädtigt.

Sunftredht. (Verordnung zum Schute des Funkverkehrs. Vom 8. März 1924.) Von Eberhard Neugebauer. Berlin:- ae (1924). (219 ©.) Il. = Etilfes Redhtöbibliothef.

Die infolge d. aroßen Fortfchritte d. Funktechnil wichtige: Verordnung zum Schuge d. Funkverkehrs dv. 8. 3. 24 ift ein- gehend erörtert; in einer Daritellung der Vorgeichichte diefer BO. it die Frage des Beſtehens des Funkhoheitsrechts des Reiches geprüft. Sodann iſt eine Überſicht über d. Verkehrs⸗ formen gegeben u. es ſind die einzelnen Rechtsprobleme des Funkrechts erörtert (Schutz d. Funkanlagen, Benutzung frem⸗ den Eigentums durch Funkanlagen, Herſtellung u. Handel m. Funkanlagen, Funkweſen u. Patentrecht, Rundfunk u. Urheber⸗ recht, Funkanlagen u. Polizeirechte, Rundfunk u. Verſicherungs⸗ fragen, Steuerrecht). Im Anhang ſind die zahlreichen das Funkrecht betreff. Geſeße u. Verordnungen abgedruckt.

95

f) Sozialverficherung

Die ReihsverfiherungsSorönung in der jest geltenden Yallung. Bearb. von Wilhelm Hermann. Berlin: Vahlen 1924. (XXIII, 659 ©.) EI.

Kurze Anmerlungen geben einen Überblid über die Anderungen im Gefegesterte u. diber d. ergänzenden BBor- THriften u. Beitimmungen. Im Anhang find d. widtigften Türforgegefege enthalten. Sollten weitere Änderungen zur NBO. ergehen, jo werden fie in Dedblättern zu diefer Aus- gabe erjcdheinen.

Die ReihsverfiherungSordnung in ihrer jetigen Faſſung u. die zu ihrer Aenderg. u. Ausführg. ergangenen Borfhriften. Bon Hermann Schulz. 4. neubearb. Aufl. Berlin: Hobbing 1924. (551 ©.) gr.

Seit 1921 hat fi) bereits die 4. Auflage al3 notwendig er- wiefen. Der Kommentar bringt Enappe, fachltundige, für die Braxis beftimmte Erläuterungen, die befonders dte vielen dur eine Reihe von Novellen erfolgten Aenderungen bevüd: fißtigen. Die oberftridhterlihen Entfheidungen find bis April 1924 berüdfichtigt. Die Ausgabe eignet fi aud als Ergänzung zu den großen Slommentaren.

Dersch, Hermann: Die neue Angestelltenversicherung. Sy- stematische Einführung nebst Berufskatalog u. Sachregister Berlin: Springer 1924. (IV, 124 S.) Erw. Sonderabdruck aus: Monatsschrift für Arbeiter- u. Angestellten-Versiche- rung. Jg. 12, H. 7/8.

Mit dem Angeftelltenverlicherungögefeß dv. 28. V. 1924 ift ftatt einer Fülle von Einzeloorichriften wieder eine einheitliche Rechtsquelle geichaffen. Der jnftematiichen Betrachtung des Ge⸗ feßes hat der PVerf. die geichichtliche Entwicklung fomwie die Grundgedanken des Geſetzes vorangeſetzt. Angeſtellten-Verſicherungsgeſetz in der ab

1. Juni 10924 geltend. Faſſ. Handausg. m. Erläut. nebſt

Einleit, Ausführungs⸗ u. Ergänzungsbeſtimmungen, ſowie Sachreg. von Stier-Somlo. 2., weſentl. veränd. Aufl. München: Beck 1924. (X, 420 ©.)

Der Verf. hat es ih zur Aufgabe gejest, das neue Recht mit dem bisherigen „aweds Einfiht in das gefchichtlich ge= worbdene” zu verbinden. Die Ausgabe zeichnet fi durch Eare Durdführung der Erläuterungen u. praftifhe Anordnung aus. en u Redtiprehung find in umfangreicher WWetfe

e ig

9) Fürforgepflicht Ä

Zſchucke, Martin: Die Erwerbslofenfürforge. Dresden-R.:

DHeinrih 1924. (XLII, 34 ©)

Die für die Praxis beftimmte Ausgabe enthält einen zus fammentaffenden Abdrud des zerftreuten Gefetes- und Ver- ordönungsitoffs; fie zerfällt in die beiden Hauptabfchnitte, ımter- ftügende u. produltive Erwerbslofenfürforg. m Anhang find einige angrenzende Beltimmungen abgedrudt. Die Gefege u. Verordnungen find 3. T. eingehend erläutert. Vorangeftellt ift eine Turze fyftematifde Einführung.

96

Die Bürjorgepflicht. Vorträge aus dem Lehrgang über die Verordnung über die Fürjorgepflicht vom 14. Sebruar 1924, veranftaltet vom Archiv für Wohlfahrtöpflege Berlin. Berlin:

Heymann 1924. (63 ©.)

Bolzau, 9: Die Neihsverordnung über die Flürforge- pflicht. Eine Einführung. Freiburg t. Br.: Garitas-Verlag 1924. (196 ©.)

Gemeinverjtändlicdhe Einführung in den neuen Redtszuftand des Fürſorgeweſens.

Baath, Peter Auguft: Verordnung über die Slirforgepflidt vom 13. Februar 1924 einjchließlid der für Vorausfegung, Art und Mah der Fürforge geltenden Grundfäge und der Nebengefege. Gleichzeitig Nadhtrag und Ergänzung zur 15. Auflage 008 Erläuterungsbucdhes zum Unterftügungs- mwohnfiggefeg von Wohlers-Kreh-Baath. Berlin: Bahlen 1924. (XV, 128 ©.)

Durch) die Verordnung find die Fürforgelaften den Ländern in einheitliher Regelung übertragen; das Unterftiüigungsmwohn- figgefeg wird hierdurd) in wefentlihen Punkten abgeändert.

Die Verordnung ift eingehend erläutert, ihr geht eine fyitema-

tifhe Einleitung voran.

WVölz, Otto; Frig Ruppert, Lothar Rihter: Die Flir- forgepflidt. Leitfaden zur Durdführung der Verordnung vom 13. Februar 1924. Nebft den Grundfägen des Reis u. der widtigiten Ausführungsbeftimmungen der Yänder. Ber- lin: Heymann 1924. (120 ©.)

Der. Leitfaden ift für die Praxis beftimmt u. foll in der

Zeit des Übergangs zu dem neuen NRecdtszuftand die Wohl«

fahrtöpflege erleichtern. E8 ift daher auf die in nädjiter Zeit

zu organtjierenden ürforgeverbände u. Fürjorgebehörden

Rüdficht genommen, ferner find die zahlreihen Zweifelsfragen

erörtert, die fi aus der Aufhebung des Unterftigungsmohnfig-

gefetes ergeben.

h) Verwaltungsgerichte. Reichswirtfchaftsgericht

Entscheidungen der Hamburgischen Verwaltungs gerichte. Hrsg. von den rechtsgelehrten Mitgliedern der Hamb. Verwaltungsgerichte.e Bd 1, H. 1. Mannheim: Bensheimer [1924].

S.⸗A. aus der „Hanſeat. Rechts⸗Zeitſchrift“.

Klinger, Hans: Die Zuständigkeitsgebiete des Reichs- wirtschaftsgerichts und des Kartellgerichts mit umfassen- den Nachweisen über Gesetzgebung und Literatur nebst den zur Zeit gültigen Texten der Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht, der Kartellverordnung, der Ge- schäftsordnung d. Reichswirtschaftsgerichts u. der Veror]- nungen über Gerichts- u. Anwaltsgebühren. 8., völlig um- gearb. Aufl. Berlin: Spaeth u. Linde 1924 (155 S.) 89’ = Wirtschaftsrecht u. Wirtschaftspflege 4. | - Die neue Aufl. tft in erfter Linte durch die völlige Anderung

der bei dem NReihswirtichaftsgeriht anzumendenden Bor-

Idriften fowie durch die Aufnahme der Zuftändigkeiten des bei

diefem Gericht errichteten Kartellgerihts veranlaßt. Dagegen

7 97 4

find die Entfheidungen d. Reihswirtihaftsgerichts wegen ihrer

großen Anzahl nicht mehr mitgeteilt.

Baumbach: Die Zukunft des Reichswirtschaftsgerichts. In: D. Jur.-Zeitg. Jg. 29, H. 7/8. S. 269—273.

Na) einem Meberblid iiber die Zuftändiglett de RWG führt der Berfaffer aus, daß diefer Gerichtshof in feiner jegigen Form verfhwinden muß, da er auf zu fhmaler Grundlage auf- gebaut ift, um lebensfähig zu fein. Das ARWE tft dem Neich- gericht anzugliedern und zwar ald auswärtiger Senat, da gegen eine Ueberführung nad) Leipzig wichtige Grunde fprechen.

13. Steuerrecht

a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen

Handbuch des Neichäfteuerrechts. Shitemat. Darſtellg. d. Steuergejeße (einjchliegl. BZollredht) d. Deutichen Reiches. Hrög. von Georg Struß. 2. Aufl. Berlin: Snduftrieverlag Spaethb Linde 1924. (XXVII, 1152 ©.)

Unter Mitwirkung einer Reihe Mitglieder d. Neichöfinanz- bof3 hat der auf dem Gebiete d. Steuerredts als erite Autorität befannte Herausgeber ein Handbuch des gefamten Steuerreht8 veröffentlicht. Nach der Abfiht d. Herausgebers foll es kein erfhöpfendes Lehrbud fein, aber doch weit iiber den Rahmen eines bloßen Grundrifjfes hinausgehen. €3 joll jedem gebilde- ten Staatöbürger, der dem Steuerredht das ihm gebührende Maß von Intereſſe zumendet, einen umfallenden Einblid in Die gefamte Steuergejeggebung gewähren u. dem beruflid mit Steuerfragen Befaßten eine Grundlage für das Studium 5. Einzelfragen geben. Das gehaltvolle Werk bildet eine wert- volle Bereiherung des fteuerredtl. Schrifttum.

Hensel, Albert: Steuerrecht. Mit 5 Tab. Berlin: Springer 1924. (224 S.) Enzyklopädie d. Rechts- u. Staatswissenschaft.

Diefe Iyitemat. Bearbeitung d. Steuerredts ift mit Rüde fiht auf den Mangel an willenfhaftlidhyitematiiden Dar- ftellungen dtefer Difziplin ausführlider gehalten worden, als die fibrigen Beiträge der Enzyllopädte. Der Verf. hat e3 ver- mieden, den oft gleihförmigen inhalt H. einzelnen Steuer- gejfege anzugeben; das Wefentlihe der Gejebe bringen im Ans bang beigefügte überfihtlihe Tabellen. Dafür ift eingehender der Aufbau d. Steuertatbeitandes u. d. Steueritrafverfahrens dargeitellt worden.

Waldecker, Ludwig: Deutsches Steuerrecht. Breslau: F. Hirt 1924. (88 S.) = Jedermanns Bücherei, Abt. Rechts- u, Staatswies.. Bd 1.

Das Bud) ift eine auf willenfhaftlider Grundlage beruhende Einführung in das Steuerredt. E8 gibt zunädjit eine kurze VMeberjiht iiber die Grundlagen des heutigen Steuerredhts; bei der Darjtellung der einzelnen Steuern hat fi der Verfafler, da hier alles fih no im Fluffe befindet, auf eine fummartfce Veberfiht befhräntt. Das Bud tft als Leitfaden für Einfüh- rungsvorlefungen gedadht und aud) geeignet.

98

Ball, Kurt: Steuerrecht und Privatrecht. (Theorie d. selb- ständ. Steuerrechtssystems.>» Die gegenwärt. Beziehgn. zwischen Steuerrecht u. Privatrecht u. ihre Entwicklg. untersucht am Gegenstande d. Besteuerg. Eine verwaltungs- rechtl. Studie. Mannheim: Bensheimer 1924. (VIII, 160 S.) Aus dem Inhalt: Gegenitand der Befteuerung in feinen Beziehungen zum Privatrecht (Gefeßgebung, Rechtſprechung und Schrifttum). Elemente der Theorie des ſelbſtändigen Steuerrechtsſyſtems. Steuerumgehung.

Kiefe, Wilhelm: Steuerrecht und ordentliche Rechtspflege. In: Württemb. Zeitſchr. f. Rechtspfl. u. Verwaltg. Ig. 17, 1924, H. 4, ©. 53—58 u. 9. 5, ©. 69-77.

Der Berfaffer bringt eine fehr lehrreihe Zufammenftellung der wichtigſten ſteuerrechtlichen Beſtimmungen, nach welchen die zur Anwendung des bürgerlichen Rechts berufenen Organe in Steuerſachen mitwirken ſollen, und zeigt, inwieweit dieſe alſo die Beſtimmungen des poſitiven Steuerrechts kennen müſſen. Inhalt: 1. Formale Vorſchriften: Auskunfts⸗, Beiſtands⸗ u. Änzeigepflicht, beſondere Pflichten; 2. Materiales Recht.

0) 6 5๑06 โห

Die Reihsabgabeorönung. Erl. von Enno Beder. 3. neubearb. Aufl. Berlin: Heymann 1924 (VII, 886 S.) GSteuer-Biiherei Bd 4.

Die zwei Jahre nad) der legten Ausgabe herausgelommene teilweife umgearbeitete Neuauflage des von der Prazris fehr gefhägten Kommentars berüdfihtigt die Rechtsſprechung des Neichsfinanghofes bis zum März 1924.

Krey, Kempf, [Paul] Schourp: Steuern im besetzten Gebiet. Hrsg. Essen: Giradet (1924). (168 S.) Rahdem dur d. Rheinlandlommilfion die Stenernotver-

ordnungen genehmigt find, ift auch das Steuerrecht des be⸗

en Gebiets weitgehend umgeftaltet. Die Zufammenftellung 8 jeßt geltenden Rechts ſeitens der Verf. tft in erfter Linte fiir die Praxis bejtimmt.

Marktull, Wilhelm: Kommentar zum Gejeg über den gr nanzausgleich zwifchen Reich, Ländern und Gemeinden (Fi⸗ nanzausgleichsgeſetz, früher Landesſteuergeſetz) in der Faſſung v. 23. Juni 1923. Mit einer fyitematifden Darftellung, allen Ausführungsbeftimmungen und ergänzenden Zufäßen. Ber- lin: Ziebmann 1923. (XXIV, 616 ©.) Die deutichen Finanz» und Steuergefeße in Einzelflommentaren. BD 6.

Der erite Teil enthält die geihichtlihden Grundlagen, eine

furze fyftematifche Darftellung des Gejehes, eine Vetradhtung

über das Verhältnis des Gefehes zu anderen Gefeßen, fowie über die ftaatsrechtliche Stellung der Länder und ®emeinden im Rah⸗ men des Reichs und über den Finanzausgleich im Fluſſe der

Entwicklung. Der zweite Teil bringt zunächſt den Wortlaut des

Geſetzes und dann eingehende Erläuterungen zum Geſetz. Im

dritten Teil folgen die Ausführungsbeſtimmungen u. ergänzende

Beſtimmungen.

7* 99

‚Stölzle, Hand: Kunft u. Steuer. Mit zwölf Zeichnungen von

Heinrih Kley. Berlin: Späth & Linde 1924. (212 ©.)

Der Berf. legt dar, wie die Entmwidlung der Kunit Rarte Befteuerung zu leiden hat. E83 werden die in Betracht tommenden Befitimmungen de3 Umfaß-, Vermögenziteuer- u. Erbichaftzfteuergefeges angeführt u. hierauf kritiich gewürdigt. Einen befonderen Reiz verleihen dem Buch die Zeichnungen de3 Münchener Malers Kley, die in Humorvoller Weife die Un- gerechtigkeit der Steuer zum Ausdrud bringen.

Brumby, Guftav, und Wilhelm Gattringer: Kommunale Vertzumachöfteuer in Preußen m. Kommentar d. Mufter- fteuer-Ordnung u. einfchlägigen Gefeten u. Erlaffen fomwie eimelnen 0 ไน 9 6 เห: 0 6 0 2 เท 6 1994.

„snbem der Kommentar an die Mufter-Steuerordnung an- Mmiüpft, die die Preuß. Regierung m. Erlaß v. 24. März 1921 den Gemeinden zur Beachtung empfohlen hat, dürfte er eine für die Verhältniffe aller Gemeinden brauchbare Grundlage gelbailen haben.” Borangeftellt ift ein furzer Überblid über อ.

twidlung der fommun. Wertzumadhsfteuer; im Anhang find ' 0 , Berlin, Frankfurt a. M, u. Königsberg abgedrudt.

Die Befteuerung der verjchiedenen Unternehmungsformen. (Verf. d. 2 Einzelabh. u. d. Leitfäge: Enno Beder, Mar Lion.) Berlin: Heymann (1924). (47 ©.) gr. = Beitgemäße Steuer- u. Finanzfragen. Se. 5, 9. 5.

Auf dem 33. Deutfchen Suriftentage ift erörtert worden, ob da3 jebige Shitem einer verfdhiedenartigen Behandlung der verichiedenen Unternehmungsformen beibehalten ober, ge ändert werden jolle. In der vorliegenden Schrift veröffentlichen Beder u. Lion ihre gemeinfamen Leitfäte u. die beiden Gut- achten, deren Thema lautete: ft e3 erwünfcht, das Einlommen - aus Gemerbebetrieb nach gleichmäßigen Grundfägen zu be- fteuern, ohne Rüdjicht auf die Rechtsform, in der dad Gemerbe betrieben wird? Welche Wege rechtl. Ausgeftaltung bieten fich für eine foldhe Befteuerung?

Becher, Karl: Das Steuerrecht der engel Ion und der Gejellihaften mit befchräntter Haftung. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (XIX, 280 ©.) gr.

An diefer fpitematifhen Darftelung de3 Steuerredt3 der

Altiengejellihaften und der Gejellihaften m. befchr. Haft. ift Ge-

wicht darauf gelegt, die Zufammenhänge zwifchen Steuer und

Wirtfchaft aufzudeden. Die Nechtiprechung des Neichefinanzhofs

it umfangreich verwertet; befonders wichtige Enticheidungen

ind im Auszug wiedergegeben. Das Wert ift als ein Handbud ür die Bragis gedacht; e8 foll aber gleichzeitig aud) ald Lehrbud ienen.

Grabower b Rolf): Die umsatzsteuerliche Behandlung des Außenhandels in Deutschland u. im Ausland. In: Steuer u. Wirtschaft. Jg. 3, 1924, Nr 10. 8. 1200—1216.

Da für den Wiederaufbau ber beutfch. Wirtfchaft jenfeitd der Grenzen bie Kenntni® des ausländ. Steuerrecht? von

100

Wichtigkeit ift, wird Die Btichr. „Steuer u. Wirtih.” in einer befond. Abteilg. „Internat. Steuerrecht” über die allgemeine Entmwidlung u. Einzelftagen, in3bef. die Doppelbefteuerung im ausland. Recht u. über d. Steuerrecht der Handelsverträge berichten. ©rabomwer behandelt im eriten Auffaß der Wbteilg. die Probleme der Umfapiteuer des Einfuhr: u. Ausfuhrhandel?.

Grabomer, Rolf: Probleme der Verwaltung der Umjapfteuer im Smland u. im Ausland. In: Deutiches Steuerblatt. So. 7, Nov. 1924, Nr 11. ©. 485—494.

Ausführlide Erörterung der Frage, durch welche Körper-

fhbaft u. welche Behörden die Umfapfteuer vermwaltet wird u.

wie die Steueraufficht geregelt ift, mit gefchichtlidem Rüdblid.

Kreß: Ist die Begründung der ehel. Gütergemeinschaft schenkungssteuerpflichtig? In: Leipz. Zeitschr. f. Deutsch. Recht. Jg. 18, Nr 13, 1924. Sp. 845-858.

Ergebnis d. Unterfuhung: „An fi ift die Vereinbarung der Giütergemeinfhaft niemals, wohl aber dann Thenkungs- fteuerpfliditig, wenn fie lediglich das Mittel tft, dem and. Ehe teil Umgehung der Schenkungsſteuer Vermögen zuzu⸗ wenden.“

Grenzen der Geſetzgebungsgewalt. Hamburg: Broſchek & Co. 1924. (24 S.) 80 Hamburger Rechtsfragen 2. Inhalt: 1. Pauly, Carl Auguſt: Geſchichte u. Weſen d. Hamburg. Gehaltsſummenſteuer v. 4. April 1923. 2. Beder, Enno: Sau gegen landesredhtl. Verlegung d. Grundſatzes d. Sleihmäßtgleit d. Befteuerung. 3. Zeiler, Alois: Verlegung d. Brundfages d. Steuergerehtigfeit dur) d. Hamburg. Gehalts- fummenfteuer. 4. Bape: Zur Frage d. Redtögültigkeit d. Ham- burg. Gehaltsfummenfteuer. Die Abhandlungen befämpfen das 66 vom 4. Apr. 23, das den in einem örtlich genau bes grenzten Bezirk des Sreihafens belegenen Betrieben eine Eon= Derfteuer auferlegt. Anlaß für daß Gefeß war der unrentable Fährbetrieb und die zu niedrige Pahıt, die diefe Betriebe fir die Meberlaffung des ftaatliden Grund und Bodens entrichten.

Geiler [, Karl]: Die Industriebelastung u. ihre gesetzgebe- rische Regelung. In: Steuer u. Wirtschaft. Jg. 3, 1924, Nr 10. S. 1136—1165.

Rofendorfi, Richard: Die Belaftung der deutichen Induftrie durch das Gefeß über die Induſtriebelaſtung und das Geſetz zur Aufbringung der Smduftriebelaftung vom 30. August 1924. Spftemat. Einführg. Berlin: Spaeth & Linde 1924. (97 ©.) _

Die Snduftriebelaftungsgefege vom 30. ฟี 1924 <Gefes über d. Snbuftriebelaftge. Gefeg zur Aufbringg. d. Snduftriebelafte>. Für die Praris erl. von [Frig] Koppe. Berlin: Spaethb & Linde 1924. (XX, 243 ©.) Der Verf. erläutert die beiden wichtigen Induftriebe-

laftungsgefege: Das Gefeß über d. Induftriebelaftung (Induftrie-

belaftungsgef. im engeren Sinne) u. dad Gefet über 0. Auf-

bringung d. Snduftriebelaftung (Aufbringungsgeje). Im

Andang ift eine Reihe Gejegesmaterialien abgedrudt. |

101

14. Arbeitsrecht

a) Gefamtdarftellungen und allgemeine Abhandlungen. Gefegesfammlungen

Yacobi, Erwin: ไม in das Gewerbe- und Arbeit3- recht. Ein Grundriß. 4 ‚erw. Aufl. Leipzig: Meiner 1924. (vIII, 99 ©.) Die ermeiterte Neuaufla e des vorzügliden Grundriffes

(4 Aufl. feit 1919), der früher vorwiegend das Arbeiterredt

beridfihtigt bat, hat auch gleihmähig das Angeitelltenredt

einbezogen, und ijt jo aus einer Einführung in das Gewerbe-

u. Arbeiterredht zu einer folden in das Gemwerbe- und Arbeitd-

recht umgeftaltet. Neu aufgenommen ift „Die Internationale

Organifation der Arbeit”.

Groh, Wilhelm: Deutſches Arbeitsrecht. Breslau: Hirt 1924. (116 ©.) edermanns Bilidherei. Abt. NRedts- u. LIT.

Das Bud ift eine auf wiflenihaftliher Grundlage be= rubhende erfte Einführung in das Arbeitsredht. Der Verf.

bei d. Darjtellung weniger Gewidht auf die Wiedergabe des

geltenden Rechts als auf den Entwidlungsgang u. die künftige

Ausgeftaltung d. deutfhen Arbeitsredhts gelegt.

Erdel, Anton: Das Arbeitsredt. Teil 2: Individuelles Ar beitsredit. (Net des Arbeitsvertrag) Leipzig: Glödner 1924, (IV, 122 ©.) 8’ = Glödners Handels-Biiherei, Bd. 89. Inhalt: Einleitung. Eingehung und Auflöfung des Arbeits-

vertrags. Berpfliätungen des Arbeitgebers und des Arbeit-

nehmers aus dem Arbeitsvertrag Schugbeftimmungen. Be⸗ fondere Fälle des Arbeitövertrags. treitigfeiten aus dem

Arbeitsvertrag.

Kastel, Walter: Neuerungen im Arbeitsredt. Berlin: Reimer Hobling 1924. (36 ©.) „Die Beröffentlihung dtefer auf die Bediirfniffe der Praxis

eingeftellten Weberfiht über die neuefte Rechtdentwidlung im

Arbeitsreht möge dazu dienen, die Einarbeitung in den neuen,

umfangreichen, gefegtehnifh vielfah unfharfen und ชะ

worrenen Redtsftoff dur Zufammenfaffung der wefentlidhen

Gefihtspunfte, fyftematifche Gliederung der widhtigiten Einzel-

fragen und Behandlung der hauptfählihiten Zweifelsfragen

zu erleichtern.”

Melsbad: Richtigen ' 0 Wochen⸗ fhrift. Io. 53, 9. 14, 1924.

Bei feinem Verſuch ieitende ชะ แซ เยน für d. Arbeits recht zu geben, jtellt der Verf. drei große Aufgabenkfreife eines „richtigen“ Arbeitsrehts feft, die 3. T. allerdings ineinander übergreifen. „Der eine umfaßt etwa alles das, was bisher als Gegenitand d. Arbeitsrecht aus d. Austaufh von Leiftung u. Gegenleiftung verftanden worden tft . . . Die beiden anderen, neuen, entfheidenden Aufgaben Ilaflen fi in die Schlagworte zufammenfafjen: „Weberwindung d. Tragif d. Arbeitnehmer: tums“ u. „genoſſenſchaftliche Arbeitsgemeinſchaft des Arbeit⸗ gebertums u. des Arbeitnehmertums“.“

102

Oertmann, Paul: Die Geschäftsgrundlage und ihr Weg- fall im Arbeitsrechte. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 8. S. 153—170.

- Der BVerfafler prüft, ob der von ihm eingeführte und vom

Reichsgeriht aufgenommene Begriff „Beihäftsgrundlage” aud)

im Rechte des Arbeitvertrages verwendbar fei. Er fommt zu

dem Ergebnis, daß er nur in zwei Gruppen von Fällen Be-

deutung hat: 1. da, wo e8 eine allgemeine Kündigung aus widtigem Grunde im Arbeitsredht nidyt gibt, 2. iberall da,

wo die vorgeftellte Gefhäftsgrundlage fhon zur Zeit 068

Bertragsihluffes nicht vorhanden war oder doch vor tatfäd-

lihem Antritt des Berhältniffes weggefallen tft. Eine größere

Rolle ald im eigentlihen Arbeitsrecht fpielt der Wegfall der

Bertragsgrundlage im Tarifvertragsredit.

Becker, Enno: Selbständigkeit im Arbeitsrecht u. Steuer- recht. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 5, S. 814-827.

Der Verfaffer erörtert Hauptfählich die Frage der Steuer pflicätigleit von Angeftellten. Nach feiner Anficht tft in der Mehrzahl der Fälle der Dienftherr jteuerpflictig. Das Sleiche gilt, wenn der Angeftellte Teine natürliche, fondern eine jurifttfche Perfon tft.

Vollbrecht, W.: Das Reich als Arbeitgeber und die Ent- wickelung des Arbeitsrechts. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, H. 11, Nov. 1924. S. 794—808.

Erläuterung der Beitimmungen der Perjonalabbauverord- nung de3 Reiches v. 27. Dkt. 1923, fomweit durch fie arbeits«- rechtliche Yragen der Arbeitnehmer öffentlihder Verwaltungen geregelt werden, jomwie Beiprechung der fich hieran anjchließenden Redhtiprechung.

Oudegeest, J.: Die Sozialgesetzgebung. Mit einer Darstel- lung über die Sozialgesetzgebung nach dem Kriege. Amster- dam: Internationaler Gewerkschaftsbund 1924. (106 S.) 8 Snhalt: Die Arbeiterflaffe und die fozialen Reformen. Pro-

grtamme (Vereinsrecht, Achtitundentag, Arbeitermohnungen,

Sozialverfiherung). Neue Formen. Anhänge. Die Sozialgejeß-

gebung nad) dem Kriege (Deutfchland, Dänemarf, Großbritan-

nien, Holland ufmw.). .

Flatow, Georg: Betriebsräte und Gewerkschaften. In: Neue Zeitschr. für Arbeitsrecht. Jg. 4, H. 7/8, 1924. Sp. 8385—404.

Der Berf. erörtert die Einwirkung d. Gewerkſchaften 1. auf d. Aufbau einfhl. der Gefhäftsführung der Betriebs- vertretungen, 2. auf die Aufgaben u. Befugniffe d. Betrieb8- vertretungen nach d. Betriebsrätegefeg, d. Schlihtungsverord- nung u. d. Arbeitsgeitverordnung. Die Einwirkung vollzieht fh nicht nur im Rahmen diefer Gefege, fondern 3. T. au mit Hilfe des Tarifvertrages.

Gätcke, Ernst: Das Vereinigungsrecht. Hamburg: Lütcke & Wulff 1922. (44 S.) = Abhandlungen u. Mitteilungen aus d. Seminar f. öffentl. Recht u. Sozialrecht. H. 10.

Gemeint ift d. Vereinigungsredht d. Arbeitnehmer bam. Arbeitgeber. Inhalt: Vereinigungsrecht vor November 1918.

103

Das heute ซิ ซี Bereinigungsrecht. Bedeutung ber ber- einigungsrechtl. Beftimmungen für d. Arbeitnehmer u. Arbeit- geber. Strafrechtl. Schuß gegen Koalitionszwang.

Sinzheimer, H.: Wie studiere ich Arbeitsrecht? Frankfurt a. M.: Blazek u. Bergmann 1924. (16 S.)

Hoeniger, Heinrid, u. Emil Wehrle: Arbeitsrecht. Samm- lung d. teihögefegl. VBorfhriften zum Arbeitsvertrag. Text» ausgabe mit Sadıreg., nebit e. ur über d. Grundformen dB. Arbeitsvertrages von Hoeniger. 4. Aufl. Mannheim: Bens- ' 1924. (LVIII, 483 ©.) El. 89 = Sammlung deutſcher

eſetze. 5 Die bewährte Sammlung der reichsgeſetzl. Vorſchriften zum

Arbeitsvertrag iſt auf den Stand der Gefeggebung vom 1.3.24

gebracht. Es find ſomit die zahlreichen, auf Grund des Ermäch⸗

tigungsgeſetzes ergangenen Verordnungen abgedruckt, die das

Arbeitsrecht z. T. grundlegend geändert haben. Die Sammlung

iſt den Gebrauch in der Praxis und beim Unterricht ſehr

geeignet.

Arbeitsrechtliche Geſetzee u. Veroroͤnungen des Reichs nach d. Stand vom 1. April 1924 zſgeſt. von Johannes Feig u. Fritz Sitzher. Berlin: Vahlen 1924. (XXXIII, 575 = Das neue Arbeitsrecht. Erg. Bd.

Arbeitsrecht und Nrbeiterfchuß (einfchlieglich ls und Bürlorge für die Die ſozialpolit. Geſetzgebung Reichs nach d. Stande vom Auguſt 1924. Dargeſt. u. ข้ ฉะ: ขอ [จ 0] @ ธิ , [ขา 8] แก ผล Georg] Kerichen- fteiner [u. a.]. u Bifafle.: Olskar] Weigert. 4., neu- bearb. Ausg. Tt.1 sn Reimar Hobbing 1924. (VIII, 210; VI, 343 5) gr. 8 Im foftematifchen Zeil find aud) folhe Beftimmungen auf- genommen, die vor November 1918 entjtanden und jeßt noch ใน Geltung find. Ausgeichieden find die Terte der fozialen Verjiherung und die Entwürfe der internationalen VBorfchläge und Übereinfommen.

b) Entwurf des Arbeitsvertragsgefeges

Molitor, Erih: Zur Gefchihte des Wrbeitsvertragd. Sn: Zeitihrit für das ชล Handelsrecht u. Konkursrecht. 87, 1994, 0. 4. 6. 871--898.

Das . nifde Necht unterfchied zwiſchen mandatum (un⸗ entgeltliher Wrbeitövertrag), locatio conductio operarum (entgeltlihe Leiftung von Wrbeit), locatio conductio operis (Herbeiführung eines Arbeitsergebniffes gegen Entgelt). Im deutichen Recht war das perfonenrechtliche Verhältnis zwiſchen Urbeitgeber u. Arbeitnehmer Ba ausgebildet, außerdem wurden die Arbeitsverträge nach der Art der Arbeit unter- fhieden. Das neuefte Recht (Entwurf eines allg. Arbeitsver- tragögejeßed dv. 1923) geht von den mirtichaftlihen Verhält- niffen aus u. fucht den Bedürfniffen der arbeitenden Aalen gerecht zu werden, die e3 einheitlich regeln will.

104

Kreller, Hans: Zum Entwurf ne Allgemeinen Arbeits» vertranögefeßes. n: Archiv f. d. cioiliftiiche Praxis N. F. 85 2, 9. 1. ©. 1—85. Bom 0 des ziviliftifchen Theoretifers aus nimmt der Berfaffer Eritifh Stellung zu dem 1923 im Heich8arbeits- blatt veröffentliten Entwurf eines Arbeitsvertragsgefekes.

Hueck [Alfred]: Zum Entwurf eines Allgemeinen Arbeits- vertragsgesetzes. In: D. Jur.-Ztg. Jg. 29, 1924, H. 11/12. : Sp. 437—440.

Rurze Würdigung des Entwurfs.

Molitor, Erih: Auriftifhe Betrachtungen zum - eines ee Teen ee Reichöarbeitsblatt, 2, 1924 . ©. 79-83, 143—148 u. 9. 9.

ae dem in der Borbemerfung zum Entwurf eines Allgemeinen Arbeitsvertragsgefebes ausgeiprochenem Wunfche nimmt der Berfaffer in einer Auffasreihe, die aus den Arbeiten 6 8 Anitituts für Arbeitsrecht an der Unipverfität Leipzig ent- ftanden ift, fritifch zu den Beltimmungen diefes Entwurf Stel- lung. Biber find folgende erfchienen: 1. Das Verhältnis des Entwurfs zum BGB. 2. Begriff u. Abgrenzung des im Entwurf. 3. Die 0 . Die Leiſtungen des Arbeitnehmers nad 0

twurf.

Richter, Lutz: Juriſtiſche Betrachtungen zum Entwurf eines Allgemeinen เร In: NReihsarbeitsblatt. ‘a. 1924, Nr 10. ©. 230—23 Fortfegung der Yuffagreibe, > Molitor (f. oben). 5. Spyite-

matif des Entwurfs.

Jaeriſch, ®.: Hamburgifhe Gedanken zum Fommenden Arbeitsgericht. In: Deutfhe Richterzeitung. ฉั . 10, Nr 6, 1924. Sp. 286—292.

Der Verf. tritt für die Eingliederung der Arbeitögerichte in die ordentlichen Gerichte nad) dem Vorbild des in Hamburg feit langem beftehenden u. bewährten Zuftandes ein.

Molitor, Erih: Die Neugeftaltung des 0 ee. N: ——— แร Agrar- u. Waflerredht. Sg. 3 Bunädjft wird ein Überstia über d. Entwidlung d. landw.

Arbeitsrecht 018 ธน Dem Umfturz gegeben (erſt verhältnismäßig

ſpät iſt eine Trennung d. Arbeitnehmer in ſolche, die hauswirt⸗

ſchaftliche, u. ſolche, die landwirtſchaftliche Arbeit verrichten, erfolgt). Sodann wird geprüft, inwieweit d. Entwurf eines

Allgem. Arbeitsvertragsgeſetzes, der auch d. landwirtſch.

Arbeitsrecht neu regelt, vom Entwurf Asmis (auf Veranlaſſung

d. Kriegsausſchuſſes d. dtſch. Landwirtſchaft im Sommer 1918

ausgearbeitet) u. von dem 1920 aufgeſtellten Entwurf d

Reichsausſchuſſes d. dtſch. abweicht. Dieſe

Prüfung ergibt, „daß auch, abgeſehen von den durch die Ein-

ordnung in d. künftige Arbeitsgeſetzbuch gebotenen Anderungen

u. Auslaſſungen, eine erheb Umarbeitung der vorl. LAO.

u. der weiteren Entwürfe geboten ſein dürfte“.

105

Arbeitövertragsrecht Stockhausen, Rudolf: Die Abhängigkeit des. Arbeit- nehmers im Arbeitevertrage. Ein Beitrag zur Theorie des IN Toner Scale. In: Arbeitsrecht. Jg. XI, Juni 1924,

.6. S. 394—402.

Die willensmäßige Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber ift nicht im Wefen des gewerblichen Arbeitsver- trage begründet, da diefer nit die Leiftung perfönlicher Dienfte zum Gegenstand hat. Seine Grundidee tjt vielmehr die der Gemeinfchaftsleiftung u. Gleihberedhtigung von Arbeit- gebern u. Arbeitnehmern.

Bemer: Zur Angemefjenheit des Arbeitsentgelt3. In: Beiträge zur Erläuterung des Deutichen Rechts. N. %. Sg. 4, 1924, 9.3. ©. 248—260.

D. Verf. behandelt das Arbeitsentgelt nad) den Vorfchriften ded Entmwurfes eine allgemeinen Arbeitövertragsgejeges zu«- ลั พี im allgemeinen u. darauf nach feinen einzelnen Arten (Beitlohn, PBrovifion, Gedinge, Entgelt des Erfinder). Rihter, Lug: Durhjuhung beim Verlaffen der Arbeits-

ftätte. Yin: Gemwerbe- u. Kaufmannsgeridt. Ya. 29, Aug. 1924, Ar 11. ©. 260-264.

Die Berehtigung zur Durdfuchung ergibt fi) nit aus der Zreupflicht des Arbeitnehmers nod) aus den Beitimmimgen des 3.6.38. (88 157, 242). Sie wird in erfter Linie dur den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet. Abgejehen hiervon fommen die Fälle der Notwehr, Gelbithilfe u. vorläuf. Feitnahme in Betradit. M Bewer Nloyale Kündigungen des Arbeitsverhältniiies.

In: Iherings Jahrbücher für die Dogmatik d. bürgerl. Rechts. Folge 2, Boͤ 38, H. 1/3, 1924, S. 159 178.

Es werden die Rechtsverhältniſſe unterſucht, die ſich aus den illoyalen Kündigungen eines auf unbeſtimmte Zeit einge— gangenen Arbeitsverhältniſſes, das mit geſetzlicher Friſt ge— kündigt wird, ergeben. Der Arbeitnehmer hat wegen illoyaler Kündigung durch den Arbeitgeber in fünf Fällen einen Anſpruch. auf Schadenerſatz (ſogenannte Klage auf Widerruf der Kün— un nad) dem Entwurfe des Allgemeinen Arbeitsvertrags- geſetzes.

Priebe, W. A.: Der Einspruch gegen die fristlose Ent- lassung nach $ 84 Betr. R. G. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Aug. 1924, H. 8. S. 601-609.

Lindemann: Allgemeingültiges aus dem Bühnenarbeits- rechte. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Juni 1924, H. 6, 530. Sp. 451—460 u. H. 7. S. 527—-530.

ธน @ das Bühnentarifwerf von 1919 Haben Leiter und Angehörige der deutichen Bühnen als Arbeitgeber und Arbeit- nehmer eine Redtsgrundlage für den Biihnenanftellungsver- trag und zugleih dur Einridhtung mehrerer Bezirksichieds- gerichte und eines Oberfchiedsgerichts einen eigenen Rechtszug für Streitigkeiten aus diefem Bertrage gefhaffen. Das Ober- ſchiedsgericht hat eine Reihe von Rechtsſätzen herausgearbeitet, die auch über das Bühnenleben hinaus von Intereſſe ſind.

106

Diefe betreffen u. a. den Einfprud) des Arbeitnehmers nad) dem Betriebsrätegefet gegen Kündigung fejtbefrifteter Berträge, den Berzicht auf tariflich gefiherte Rechte des Arbeitnehmers, die Rechtsverhältniffe im Falle der Erkrankung.

d) Arbeitszeit. Hausarbeit. Betriebsftillegung

Die Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 nebjt den Ausfüihrungsbeitimmungen des ReichSarbeits- minifters vom 17. April 1924. Erl. von Gerhard Erdmann. 2., erg. Aufl. Berlin: Elsner 1924. (114 ©.) = Elsners Betriebs-Biücderei 27.

Die Ausgabe tjt für die Praxis des Wirtfchaftslebens be- ftimmt, ohne eingehende theoretifche Erörterungen find diejenigen Rechtsfragen behandelt, die fir die Betriebs- u. VBerbands- praxis befonders widtig find.

Hausarbeitsgefet v. 27. Yuni 1923, bearb. v. Guſtav Rohmer. Berlin: $. Vahlen 1924. (203 ©.) El. 8’ = Das neue Arbeitsrecht in erläut. Einzelausg. Bd 8.

Der vorliegenden Ausgabe liegt die vom Berfaffer 1912 herausgegebene und bei Bed-Miünden erichtenene Ausgabe des Gejeges in der Faflung v. 20. Dez. 1911 zu Grunde. Außer dem eingehend erläuterten Hausarbeitsgefeg enthält dad Bud) eine Keihe von Verordnungen, die preuß. Ausführungsanmweifung und ein Verzeichnis der Fachausſchüſſe für Hausarbeit. Roſe, Fr. K. A.: Betriebsſtillegungen und Betriebsein⸗

ſchränkungen. Einſchlägige Entſcheidungen, zſgſt. Düſſeldorf; Induſtrie⸗Verlag u. Druckerei (1924). (XV, 196 S.) gr. 80

Nikisch, Arthur: Der Begriff der Betriebsstillegung nach der Verordnung betr. Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen u. Stillegungen v. 8. 10. 20. In: Neue Zeitschr. f. Arbeite- recht. Jg. 4, 1924, H. 10. Sp. 577—588.

Strunden, Hans: Zur Frage der Werksbeurlaubung. In: Neue Zeitschr. für Arbeitsrecht. Jg. 4, H. 7/8, 1924. Sp. 408—418.

Auf Grund von Vereinbarungen zwijhen Arbeitgeber- u. Arbeitnehmerverbänden werden neuerdings vielfady bei Be- triebseinfhräntungen oder vorübergehenden Stillegungen die Arbeiter nit entlaffen, fondern nur beurlaubt. Die Beur- laubungen erfolgen in der Reife, daß die Arbeitgeber für diefe Zeit feinen Lohn zahlen, u. daß die Arbeitnehmer Feine Arbeit mehr leiften, fich jedoch) zur Wiederaufnahme d. Arbeit bereit halten. Bei der Neuartigfeit diefer „Werfsbeurlaubung“ Hat fih bei Arbeitsgeridhten u. Verwaltungsbehörden eine Reihe Zweifelsfragen ergeben, die der Verf. Karitellt.

Albredt, Fu 8. Wilhelmi: Deffentliche Notſtands⸗ arbeiten nad den Beltimmungen des Reichsarbeitsminifte» riums vom 17. Nov. 19233. Erläut. Nebft einem Ans hange, enthaltend die en Verordnungen. Berlin: N. Hobbing 1924. (89 ©.) gr. = Biidderei des Arbeitds 6018. Bd 26.

€3 handelt fi) in diefen Beitimmungen um die produktive Erwerbslofenfürforge. Diefe beruht auf dem Gedanken, die

107

Mittel, die ohne wirtihaftl. Nugen für die Erwerbslofen auf- gewendet werden mülflen, durdy Bereititellung von Arbeit3- gelegenbeit für die Erwerbslofen fo zu verwenden, daß durd) fie wirtfhaftlide Werte geihaffen werden. Die Beitimmungen find ausführlich erläutert.

e) AUrbeitögerichte

Bewer, Rudolf: Zur Geschichte der Arbeitsgerichte. Ein Rückblick auf 50 Jahre. In: Ztschr. f. Dtsch. Zivilproz. Bd 49, 1924, H. 1/2. S. 74—88.

Auerswald: Die Arbeitägeriäte nah) Organijation, Zus ftändigfeit und Berfahren in fyftematifher Daritellung. Leipzig: Köhler 1924. (19 S.) Der Berfafjer gibt zunädjft einen ÜÜberbiid iiber die gefhicht-

lie Entwidlung der Gefeggebung, die zwar grundfäglid ยิ นะ ญิ

die Verordnung über dad Schlihtungsmweien v. 30. X. 19238

einen befriedigenden Abfhluß gefunden, infofern aber einen

unleidlihen Zuftand geichaffen habe, als gemwiffe Perjonen- gruppen wegen äbnlih gearteter Anfpriühe vor den ordent- liden Gerichten u. vor den Arbeitsgerichten Recht ſuchen müſſen.

E83 werden hierauf die Aufgaben der Arbeitsgerichte ausfüühr-

lich beleuchtet.

Richter, ฉิ 6: Allgemeine Arbeitägerichte. In: Reichdarbeits- blatt. Sg. 1924, Nr 25. ©. 565-567.

Drei große Gefichtöpunfte find es, die für Die 0

d. Arbeitögerichte von Bedeutung find, u. zwichen denen ein

Ausgleich zu fuchen ilt: die Einheitlichfeit d. Arbeitsrechts, die

Einheit d. Rechtspflege u. die Idee d. Selbitvermwaltung.

Bewer [Rudolf]: „Die da auf Pfaden gehen follten, die wan« delten Erumme Regel” Ein Geleitwort für d. Arbeitsgerichte. In: Deutfhe Richterzeitung. Ya. 16, 1924, Nr 3, ©. 97—108.

Der hervorragende Kenner des Arbeitsrechts gibt einen in-

tereffanten Weberblid über die Beitrebungen vor allem der frei» gewerkihaftliden Kretje, die Eingliederung der Arbeitögerichte in die ordentlide Gerichtöbarkeit zu verhindern, fie vielmehr als felbjtändige Gerichte zu errichten. Er zeigt die Ihwankende Haltung des Yuftizminifteriums in diefer Frage, deffen vor= läufig zurüidgezogener letter Entwurf (vom Yuli 1923) fid als ein verfappter Vorläufer für die Eingliederung der Arbeits» gerichte in allgemeine Arbeitsbehörden darftelle. Der Verf. tritt fiir die Eingliederung in die ordentlihden Gerichte ein, die gerade durch die Tätigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsrehts mit fozialem Geijt erfiillt werden könnten.

Mannheim: Die arbeitsrechtliche Sozialbuße u. d. Straf- —— Arbeitsrecht. Jg. 11, Okt. 1924, H. 10. S. 727

1S

Die Unterfuhung befaßt fich mit dem Wefen u. der prafti- ihen Verwendung der Sozialbuße, die in dem Entwurf eines

AUrbeitögerichtögejebed dv. 1923 umfafjend geregelt ift. Die

Spzialbuße ift al3 Kriminalitrafe geregelt, obgleich jie e3 Dem

Namen nah nicht it. Der Berf. fordert, daß die Reaktion

gegen Verlegungen de3 Arbeiterfchugrechtö der Strafe u. dem

108

Strafverfahren in ben mwichtigeren Fällen vorbehalten 0 muß. Nur für Veritöße mejentlich formalen Charakters genügt eine Reaktion vermwaltungöftrafrechtliher Art, die Sozialbu genannt werden Tann. (Bol. Mannheim, Bemerku Ann neuen Arbeitäftrafrecht. In: Zur. Wochenfchr. 1924. ©. 1 112

f) Tarifverträge. Schlichtungsverfahren Nipperdey, Hans Carl: Beiträge zum Tarifrecht. Mann- heim: J. Bensheimer 1924. (III, 206 S.) gr.

Die eriten beiden der vier Betraddtungen enthalten Beiträge zur Dogmatik des geltenden Tarifrechts, nämlich „Die Unabding- barleit de Arbeitövertrages”, worunter der Verfafler da8 Er-

ordernis tarifgemäßen nhalte i ipso iure für alle in den Bereich es a en Verträge veriteht, und ferner „Die ewollte Tarifunfähigfeit”, d. h. die Möglichkeit der Barteien, den

IHluß des Tarifvertrags abzulehnen. Die dritte Abhandlung befaßt jich mit dem für dag Schlichtungsredht und dem für den Tarifvertrag bedeutfamen Problem ded Zwangstarif. An der vierten Unterfuhung wird der นั des Arbeits⸗ rechtsausſchuſſes kritiſch beleuchtet.

a... Baul: On von Sn: Schlihtungsmweien. Ig. 6, 1924, Nr 4. ©. 181—183,

Set nimmt gegen die in u. Schrifttum vertretene Anſicht Stellung, daß die einmal entſtandenen, vom Tarifvertrag ergriffenen Einzelarbeitsverträge ſich auch nach Aufhebung oder Abänderung des urſprüngl. Tarifvertrages nach deſſen Regeln beſtimmen, ſolange ſie nicht beſeitigt oder durch Sonderabrede der alten tarifrechtl. Regelung entzogen

ſind.

Mehlich, Ernſt: Handbuch für das Schlichtungsverfahren in Gefamtitreitigeiten. Kommentar nebjt Erläuterungen zur Verordnung über das Schlichtungswefen. 30. Oft. 1923. Dort- mund: Gerifch 1924. (184 ©.) EI. Das Bud enthält außer der Verordnung über daß Schlich⸗

tungsweſen die Ausführungsverordnungen, ferner einige mit

dem Schlichtungsweſen im Zuſammenhang ſtehende Verordnun— gen ſowie einzelne Antragsmuſter und Formulare.

Die Shlihtungsverordnung (Berorönung über das vom 30. Oktober 1023 nebſt d. Aus⸗ führungsverordnungen vom 10, u. 29. Dez. 1923 u. e. Uieber- fiht iiber d. Schlidter- u. nt erl. von Georg Flatom und Kidard Toadim Berlin: J. Springer 1924. (VI, 183 S.)

Nipperdey, Hans Carl: Der le auf Wieder- einstellung entlassener Arbeitnehmer. In: Arbeitsrecht. Jg. 11, Aug. 1924, H. 8. S. 554-586.

Die Wiedereinftellungspflit gehört zum 0 Teil des Tarifvertrages, d. b. dem Teil des T. 3, durch wel- den nur fubjeftive Rechte u. Bflichten begrlndet werden. Sie begründet eine Pfliht des Arbeitgeberverbandes zur Ein wirkung auf die Mitglieder, die Einftellung herbeizuflihren. Der Schiedsfprud auf Wiedereinftellung tft ธน โด้ ที ได u. Tann flir verbindlich erflärt werden.

109

15, Rirchenrecht

a) Allgemeine Abhandlungen

Schönfeld, Walther: Die juristische Methode im Kirchen- recht. Eine rechtstheoretische Auseinandersetzung mit Rudolph Sohm. In: Archiv für Rechts- u. Wirtschaftsphilo- sophie. Bd 18, H. 1. S. 58—9.

ch. lehnt die Lehre Sohmd von dem Widerijprudh des

Kirchenrechts ab. Er erörtert ausführlich den an unter

Bezugnahme auf die Xehren von Flelien und Stammler und

vertritt die Anficht, daß die „Ordnung der in Ehrito Verjam-

melten rechtlich verfaßt fein muß, wenn fie fih al3 dauernde

Gemeinjchaft auf Erden am Leben erhalten mill“.

Gieſe, Friedrich: Das Firdenpolitifde Syftem der Weimarer Berfaflung In: Archiv des öÖffentlihen Redts. N. F- Bd 7, 9. 1, 1924. ©. 1—70.

Nach einer Erörterung d. theoretifhen Problems u. einem Meberblid über das bisherige deutihe FTirdhenpol. Syitem fommt der PBerf. zu d. Ergebnis, daß die Weimarer Ber- faffung fi in d. Frage des kirchenpol. Syſtems zu feinem ein- beitlihen, gefhloffenen u. folgeridtigen Standpunlt durd= gerungen bat. überall in d. Ländern befteht die gleiche Grundlage, wie fie die Neihsverfaffung bereitet hat: „in der äußeren Yorm des kirdhenpolit. Syftems der „Freikirche“ birgt fih das fiberlommene u. libernommene Firdhenpolit. Syftem der „Landeskirche“, jedoch mit vermehrter firdhenpolit. Selbftändigkeit u. verminderter ftaatliher Kirhenhoheit.” Die Studie flieht mit einer Betrahtung der Sonderaufgaben, die dem Staat u. d. Kirche zur Vollendung der neuen Rechtsgeftal- tung obliegen.

เย ท: Religionsgefellihaften u. Religionsgemeinden nach der Verfaffung des Dtich. Reiches vom 11. Aug. 1919 u. der Ber- falfungsurfunde des Treiftaates Bayern v. 14. Aug. 1919.

n:’Btichr. T. Rechtspfl. in Bayern. Sg. 20, 1924, Nr 20.

. 249—252, Nr 21. ©. 265—268.

Heller, Briedrih: Dad Württembergiiche Gefe über bie Kirchen v. 3. März 1924. Unter Berüdf. d. Geſetzesbegrün⸗ dung, d. Landtagdverbandlung. u. d. einichläg. Beitim- —A Reichsverfaſſung bearb. Stuttgart: Heß 1924.

Erläuterung des Geſetzes, in Anlehnung an die eingehende Geſetzesbegründung u. unter Heranziehung des Schrifttums.

b) Katholiſches Kirchenrecht

Codex juris canonici. Codicis juris canonici supplementum. Coll. digessit notis instruxit Nicolaus Hilling. Freiburg i. B.: Waibel 1925. (VIII, 215 S.)

Haring, Johann B.: Grundzüge des katholischen Kirchen- rechts. 3., nach d. Codex j. c. umgearb. Aufl. TI 1/2. Graz: Moser 1924. (XII, 1032 S.) 1. Einleitung, Rechtsquellen, nk niches Verfassungsrecht. 2. Kirchliches Verwaltungs- recht.

110

Infolge des Erjcheinen de3 Codex j. c. mußte das umfang- reihe Werk völlig umgearbeitet werden. E3 will dem Fathol. Theologen als Einführungslehrbudh ins Kirchenrecht u. den PBraf- tifern ald Rachichlagewert dienen. Die tirhenpolit. Gejeßgebung befonders Dfterreichs ift berüdfichtigt. Der Darftellung des gel- tenden Rechts ift regelmäßig eine geichichtl. Entwidlung des Recht3inftitut3 porangeftellt. Von einem engen Anjchluß an die Einteilung des firhliden Gefeßbuchs ilt abgefehen.

KRöniger, Albert M., u. Friedrih Gieje: Grundzüge des fatholifchen Kirchenredht3 u. des Staatzfirchenrechts. Bonn: Röhricheid 1924. (VIII, 257 ©.) = Der Staatöbürger. 6.

Der moiflenfchaftlihd, aber gemeinveritändlih abgefaßte Grundriß ift in erfter LKinie für Studierende der Theologie u. der Rechtömiffenichaft beftimmt. Ein weiteres Bändchen wird das Kirchenrecht der evangel. Kirchen Deutichlands fomwie das orthodore Kirchenrecht umfaſſen.

Mühlebach, Albert: Die Infamie in der decretalen Ge- setzgebung. Eine kirchenrechtl.-hist. Untersuchg. Pa- derborn: F. Schöningh 1923. (XVIII, 106 S.) gr. 9 Görres-Ges. zur Pflege d. Wissensch. im kath. Deutsch- land. Veröffentlichungen d. Sektion f. Rechts- u. Sozial- wiss. H. 42.

Vor der eingehenden Erörterung der Infamie im Corpus juris canonici unterſucht der Verfafler, inwieweit die Heilige Schrift, das römische und germanifche Recht al3 Quelle der ฉิ # famie des Kirchenrechtes in Frage fommt.'

Gillmann, Franz: Zu Gratians u. der Glossatoren, insbeson- dere des Johannes Teutonikus Lehre über die Bedeutung der causa iusta für die Wirksamkeit der Exkommunikation. In: Archiv f. katholisches Kirchenrecht. Bd 104, 1924, Quartalheft 1 u. 2. S. 540. | ‚Kritifhe Auseinanderjegung mit den Abhandlungen, von

Kit. Hilling: die Bedeutung der iusta causa fiir die Gültigkeit

der Erfommunilationsfentenz (Arch. f. fath. 8. 85. ©. 246

bis 274, 516—535, 719—739) u. 8. ©. Hugelmann: In den

ban mit rechte fomen <Sfp. Landr. III 54 $ 3). (Beitidhr.

d. Savigny-Stift. 1. Rechtögeih. 38, Kan.-Abt. 7. 33—97.)

Schmid, Heinrich Felix: Das Recht d. Gründung und Ausstattung von Kirchen im kolonialen Teile d. Magde- burger Kirchenprovinz während des Mittelalters. In: Zeitschr. d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgeschichte. Bd 44, 1924, Kanonist. Abt. 13. S. 1—214.

Die Unterfuhung betrifft die Diözefen Havelberg u. Brandenburg als das Stedlungsgebiet der Ljutizen u. das Sorbenland u. zwar die Pfarrfirhen der Kolonialgebiete, in eriter Linie die dörflihen Pfarrkirchen. E3 werden eingehende Betrahhtungen der Redhts- u. Wirtfhaftsverhältnifle der beiden Kolontallirhen zueinander, zu der mutterländifhen Kirche u. auh zum Wendentum angeftellt. In Brandenburg Eonnte fi die Kolontitenkirdhe ftärker entfalten, da eine Grundlage, auf der fie hätte aufbauen Fönnen, nicht vorhanden war. ALS ge- meinfamer dharakteriftiiher Zug beider Koloniallirden wird ihre Grundberrliäleit u. da8 Zufammenfallen von Pfarr»

111

Iprengel u. Ritterlehn im Gegenfag zu der Gemeindelirche Sadfens u. der bifhöflihen Kirche hervorgehoben. ง. Fifdher, Otto: Gefegesfraft der Kabinett3-Order König Sriedrih Wilhelms III. v. 25. Sept. 1834, betr. die Eirdl. Dotationsanfprüche aus der Säkularifation. Der Gel«- tungsbereih der preußtfchen KabinettS-Order v. 25. Sept. 1884. Die Zuläffigfeit des Nehtswegs für kirchliche Do⸗ tationsanfprüche aus der Säkularifation. In: Ardhiv für katholiſches Kirchenrecht. Bo 103, a. 1923. S. 37—129, Aud als S.-N. erihienen u. d. Titel: Gültigkeit u. Geltungs- bereich d. preuß. Kabinettsorder v. 25. Sept. 1834. NRehtäweg f. Eirdl. Dotationsanfprüdhe aus d. Sätularifation. Mainz: Kirchheim 1924. (96 ©.) Hilling, Nikolaus: Die gesetzgeberische Tätigkeit Bene- dikts XV. seit der Promulgation des codex iuris canonici. In: Archiv für katholisches Kirchenrecht. Bd 103, Jg. 1923.

S. 5-36.

Der Ueberblid, den der Verf. iiber d. gefeggebertihe Tätig- 1611 Benedilts XV. gibt, entfpridt den Berichten, die in d. Archiv Für Lath. Kirhenreht über die gefeggeb. Tätigkeit 9 8 XIII, Pius X. u. Benedilts XV. His zur Promulgation des codex iuris canonici gegeben find. Der Verf. betont in der Einleitung und dem Schlußwort, dab den Erlaflen Bene- 01118 XV. diplomatifhe Vorfiht, Milde und vor allem ein ftarker Friedensmwille eigen jet. Snhalt: 1. Ausführungs- beftimmungen zum codex iuris canonici. 2. Bildung u. Erziehung d. Klerus. 8. Geiftlihe Standespfliditen. 4. Legiti- mationsvorfäriften fir auswandernde Geiftlihe. 5. Organi= -fatton d. röm. Rurie. 6. Befegung u. Verwaltung d. Biß- tiimer. 7. Ordenswefen. 8. Eheredt. 9. Miflionswefen. 10. Liturgifche Beftimmungen. 11. Kirdhenpol. Ridtlinien. 12. Befämpfung d. Soztalismuß. | Lindner, Dominikus: Die Anstellung der Hilispriester.

Eine kirchenrechtsgeschichtl. Untersuchung. Kempten:

Kösel u. Pustet 1924. (157 S.) = Münchener Studien

zur historischen Theologie. H. 8.

68 wird eine geihichtlihhe Darftellung der Anjtellung, Ent- lafjiung bezw. Verfegung der Hilfspriefter, 5. b. jener Gehilfen des Pfarrers, die der CIC als vicarii cooperatores bezeidh« net, gegeben. Die Darftellung befhräntt fih auf die dem Veltklerus angehörenden Hilfspriefter. Auch die dur das neue firdhliche Sefegbud erfolgte neue Regelung wird berührt.

c) Evangelifches Kirchenrecht Heckel, Johannes: Die evangelischen Dom- u. Kollegial- etifter Preußens, insbesondere Brandenburg, Merseburg,

Naumburg, Zeitz. Eine rechtsgeschichtl. Untersuchung.

Stuttgart: Enke 1924. (XII, 455 S.) gr. Kirchenrechtl.

Abhandlungen. H. 100/101.

Das Werk enthält die erfte zufammenfaflende Darftellung der Gefhichte u. ded Rechts der evangel. Dom- u. Kollegiat- fapitel Preußens von der Reformation bi8 zum 0 1918, Eingehend tit ihre Loslöfung vom Boden der Tathol. Kirche

112

geihildert, wobei auf die Zähigkeit Hingewiefen ift. „mit der fich troß d. Abfterbens der fathol. Kirche ihr Recht in den proteftant. Gebieten weithin behauptete“. Marjfon, Ridard: Die preußifche Union. ax (0 Unterfuchung. Berlin: ©tilte [1924]. (188 ©.)

„Gegenftand der Arbeit ift, Bwed und Sinn ber Union durch das dem Juriſten gewohnte Geſchäft der Auslegung der für die Union maßgeblichen Erlaſſe zu ergründen und das ſtaats⸗ und kirchenrechtliche Verhältnis der Unierten, insbeſondere der ein— zelnen Arten der Unierten untereinander und zu den Anhängern der alten proteſtantiſchen Bekenntniſſe, feſtzuſtellen.“ Bei der Arbeit iſt die rechtsgeſchichtliche Betrachtung vorherrſchend; in einem Anhange ſind die grundlegenden Unionserlaſſe in voll⸗ ſtändiger Form abgedruckt.

Wolff, Walther: Die Verfaſſung der Evangeliſchen Kirche der

อา Union. Einführung. Berlin: Heymann 1925. Aus d. Vorwort: „Die nachitehenden Ausführungen geber fi nicht ald einen „Kommentar zur Verfaffung der Ev. Kirche

d. Altpr. Union. Rundigere werden ihn zur rechten Zeit fchreibei:.

Sch verfudhe nur in die Verfaffung „einzuführen”.

Schoen, Paul: Kirdenmitgliedfhaft und Kirhengemeinde- mitgliedfehaft nad) den neuen evangelifchen Kirchenverfaffun: gen. Sn: Vermwaltungsardiv Bd 30, 9.2. ©. 113—116.

Der Berfafler erörtert erfchöpfend die Normen der neuen Sirhhenverfaflungen über den Erwerb und Verluft der Kircdhen- und Kirdengemeindemitgliedfhaft. Er legt dar, dab auch in der neuen Berfafiungsgefeggebung erhebliche partifuläre Ber- fchtedenheiten bejtehen und daß die alten Streitfragen teilmeife ungelöft geblieben find, „ob dte Zugehörigkeit zur Kandeskfirchhe ein felbftändiger status ift oder durd) die Zugehörigkeit zur Einzelgemeinde vermittelt wird, und ob die Zugehörigkeit zur Zandesftirchhe bezw. zur Einzelgemeinde bei Borhandenfein von Konfeffion und Bohnfig ohne weiteres eintritt oder nur, wenn au der Wille des Betreffenden auf fie gerichtet tt”. KRarnak: Zur neuen evangel. Kirchenverfaffung in Une.

Sn: Preußifches Piarrardiv. Bd 13, 9. 1, 1924. ©. 1—17.

68 werden die auf Grund der Reichöverfaflung. u. des Wegfalls des landesherrlihen Kirchenregiments in den Kirchen- verfafjungen neu gefichaffenen Nechtsverhältniffe auf inner- firdhlidem Gebiet wie hinfichtlich des Verhältniffes von Etaat und Kirche (Gefeß betr. die Kirchenverfaffungen der evange- liihen Landesticchen v. 8. April 1924, Gefegentmwurf zur einſt⸗ weiligen Regelung der der tichlihen Verwaltungs⸗ behörden) eingehend behandelt.

Dithbmar [Theodor] u. [Karl] Bihr: Einführung in bie neue Berfallung dev evangelilhden Landesktirhe in Hellen- Raflel. Kaflel: Lometfch 1924. (55 ©.) Diefer Wegmeifer in die am 1. 6. 24 in Kraft getretene

Berfaffung, dur die die drei evang. Kirdhengemeinichaften

Heffen-Kaffels zu einer einheitliden Landeskirche zufammen-

gefhloffen find, foll den Gemeinden das Verſtändnis d. Ver⸗

faſſung aufſchließen.

8 113

Hadenfeldt, Friedrich: Die rechtliche Stellung der so-

Kapellengemeinden zu Hamburg. Hamburg:

ütcke & Wulff 1924. (VIII, 153 S.) gr. = Abhandlgn.

u. Mitteilgn. aus d. Seminar f. öffentl. Recht. H. 11.

9. erörtert die rechtöhiltoriihe Entwidlung u. den recht- lihen Charafter der Kapellengemeinden in Hamburg. Zu ihnen gehören die Gtiftslicche, die St. Anfcharfapelle, Die

euzlirhe, die St. Sohannestapelle u. die Auferftehung3- gemeinde. Die Kapellengemeinden find au den Sonntag3- Aulen entitanden. Die Verfaffung d. ev.-luth. Kirche in Ham- urg dv. 30. Mai 1923 erkennt fie an u. beitimmt, daß ihr Ver- vu zur Kirche durch das Herlommen geregelt werde. $m esten Abjchnitt behandelt der Verf. befonders eingehend die techtl. Stellung der St. Anfcharlapelle, die fich als freie Be- kenntniskirche konſtituiert hat.

16. Völkerrecht. Internationales Recht

a) Im allgemeinen

Wörterbueh des Völkerrechts und der Diplomatie. Lfg. 5.

6. Berlin: de Gruyter & Co. 1924.

5. (Bd 1, Bogen 17—24.) Droit de Saisie Genfer Zonen-

trage. (S. 257—884.) 6. (Bd 1, Bogen 25—32.) Genfer Zo-

nenfrage Handelsschiffe im Kriege. (S. 385—512.) Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Völker- recht. H. 4, 4. Jahresversammlung Leipzig, 13—16. März

1923. Kiel: Institut f. internationales Recht 1924.

Der Bericht Über d. Leipz. Tagung enthält die auf ihr ge=

altenen Referate: Shoenborn, ®.: Htftorifhe Entwid- ung d. Optionsredts; Zaun, R.: D. Vollszugehörigkeit u. d. völferrehtl. Vertretung d. nationalen Minderheiten; Sza= gunn: D. Redtsgang bei Minderheitenbefhwerden; Neu- meyer, 8: Staatsangehörigkeit als Anktnüpfungsbegriff im internat. Vermwaltungsredt; Yjay: D. StaatSangehörigkeit juriftiiher Perfonen. An Stelle d. Referats von Kauf: mann über Optiondredt u. Diinderheitenfhug iſt abgedrudt die „Denkfchrift der deutfhen Regierung über d. Erwerb d. polnifhen Staatsangehörigkeit gemäß Art. 3 (Art. 91, Abi. 1—3 d. Bertr. v. Verfailles) u. Art. 4 d. zmiichen den alliterten Hauptmädten u. Polen geihloffenen Minderheitsvertrages v. 28. ฉิ 1 1919”.

b) Völkerrechtlicher Verkehr

Bittner, Ludwig: Die Lehre von den völkerrechtlichen Vertragsurkunden. Berlin und Stuttgart: Deutsche Ver- lagsanst. 1924. (XIV, 314.)

Die Unterfudung betrifft die in der Zeit vom Wiener Kon- greß bi zum Ausbruch des Weltfrieges übliden Beurfundungs-

der völkerrechtlichen Verträge. Sie zerfällt in drei Haupt—

tücke: 1. Die Befugnis zur rechtsverbindlichen Beurkundung

(Staatshaupt, Auswärtiges Amt, Parlamentariſches Genehmi⸗

gungsrecht). 2. Das zuſammengeſetzte Beurkundungsverfahren,

114

bei dem fi der Beurfundungsaft in mehrere einander bedin= gende Beurfundungen auflöft. 3. Die einfache unmittelbare Be- urfundung, bei der die Beurkundung fich in einem Alt vollzieht. Rühland, Curt: Zur Theorie und Praxis des Einflusses

des Kriegsbeginns auf Staatsverträge. In: Niemeyers Zeit-

schrift f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5, 1924.

S. 74-147.

&E3 werden drei Theorien Hinfihtli der Wirkungen des Kriegsausbrudhes auf Staatsverträge unterfhieden: Die ur- fprünglihe Bertragsverniddtungstheorte, nad) welder der Frieg alle Verträge auflöft, die VBertragserhaltungstheorie, die die Verträge unberührt läßt u. nur ihre Wirkſamkeit ſus⸗ pendiert, u. die vermittelnde Theorie, die einen Teil der Ver» träge aufbebt, einen anderen Teil beftehen läßt. Der Ber- faffer befaßt ji eingehend mit der vermittelnden Theorie, welche die meijten Anhänger Hat; feiner Anfiht nad) bleiben nah Sriegsausbrud die Kollektivverträge, insb. die Uinionen beitehen (Werträge, an denen aud dritte Staaten beteiligt find). E83 werden dann die Arbeiten des „Institut de droit international“ bejproden, das in feinem Reglement zu d. Er⸗ gebnis gelommen tjt, daß die Auflöfung der Verträge möglidhft zu befhränfen if. Den Schluß bildet ein bijtoriiher Weber blid über d. riedensverträge, insb. von 1801 biß heute. Jess, Adolf: Politische Handlungen Privater gegen das

Ausland und das Völkerrecht. Breslau: Marcus 1923. (VI, 150S.) gr. Abhandlungen aus d. Staats- u. Ver- waltungsrecht mit Einschl. d. Kolonialrechts u. d. Völ- kerrechts. H. 37.

Die Abhandlung geht von der von Grotius überlommenen, jet berrihenden Xehre aus, daß feine völterredhtlidde Haftung für Handlungen Brivater befteht, außer wenn die Haftung ber=- mittelt wird duch „Komplizität” der heimatlichen Behörden; fie nimmt zu den Ergebnijjen diefer Lehre Fritifh Stellung. Burckhardt, Walther: Die völkerrechtliche Verant-

wortlichkeit der Staaten. Rektoratsrede geh. an d. 89. Stiftungsfeier d. Univ. Bern am 24. Nov. 1923. Bern: Haupt 1924. (33 S.)

Die Echwierigfeit des PBroblemes der völferredtliden Ver antwortlichfeit der Staaten liegt in der Frage, für wen, für wefien erhalten der Staat zu haften habe. Der Nede find eine Neihe umfangreicher Anmerkungen angefügt.

Rügger, Paul, u. W. Burckhardt: Die völkerrecht- liche Verantwortlichkeit des Staates für die auf seinem Gebiete begangenen Verbrechen. Zürich: Füssli 1924. (32 S.) = Schweizer. Vereinigung für internat. Recht 1924. Nr 17.

NRügger erörtert nad einem geihichtlihen Weberblid die Vorausfesungen für die Staatshaftung u. nimmt als Auß- gangspunkt für die Werantwortlidhfeit dag fchuldhafte Ge- währenlaffen oder Nihthandeln gegenüber Gewaltunterwors enen. Der Berf. d. zweiten tuts Burdharöt, fommt zu . Ergebnis, dab d. Staat die Berpflihtung zur Verfolgung für NVerbrehen gegen private Angehörige eine8 anderen

8* 115

Staates hat, wie wenn das VBerbrehen gegen Landesange-

hörige gerichtet geweien wäre Eine befondere VBerpfliditung

zur VBerbredensverbinderung uw. -ahndung befteht bei Ner- bredden gegen Staatsvertreter, Ausländer oder bei völterreditl. geihligten Intereſſen.

ชล Wolfg.: Das Deutsch-russische Exterritori- alitätsabkommen v. 29. Juli 1924. In: Leipz. Zeitschr. ตู: 18, 1924, Nr 19. Sp. 577—581.

uch die protofollariiche Verftändigung mit bem Berband der Ruff. Sozialiftiichen Somjetrepublifen, Durch die der dDeutfch- uff. Bmwifchenfall beigelegt ift, ilt die Exterritorialität d. ruf fifiden Hanbdelsvertretung neu abgegrenzt. Eine Gefahr be- fteht darin, daß die Gerichte nicht an die Beitimmungen dieier

Abmachungen sun find, denn weder die neue Perein-

barung noch das vorläufige Ablommen von 1921, das die

Rechtzitellung der Handelövertretung feitgelegt bat u. in ®el-

tung geblieben ift, find im Gegenfat zum Rapallovertrag Geich

geworden.

Neumeyer, Karl: Die Staatsangehörigkeit als An- knüpfung im internationalen Verwaltungsrecht. In: Nie- meyers Zeitschr. f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5, 1924. S. 1—16.

Der Berf. erörtert die Fälle, in denen die Staatsangehörige keit flir die Regelung verwaltungsreditlider Grundfäte zwie ihen den Staaten maßgebend ift. Die Anmendungsfälle be= treffen in erfter Linte die Heeresverwaltung, die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten und das Steuerredit; au die Yuftizverwaltung fommt in Betradit.

Say, Ernft: Die mehrfadhe a ano an. In: Sur. Wocenichr. Ig. 53, 1924, 9. 19. ©. —1485

Knüpft an eine Entfcheidung des ไป SE. des Reichöger. v. 11. März 1924 an.

Bu Udo: Das Wiener Abkommen. In: Auslandsrecht.

g. 5, 1924, Nr 14. Sp. 349—364.

er befpricht die Beitimmungen der von PDeutichl. u. Bolen am 30. Aug. 1924 in Wien unterzeichn. Konvention über die bisher Fragen des Staatsangehörigkeits— u. Optantenrechts. D. Abkommen iſt im Wortlaut abgedruckt.

c) Völkerbund. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Der Völkerbund. Seine Verfafſſung u. Organiſation. Hrsg. von der Nachrichten-Abteilung des Sekretariats des ana Genf. (Bien: Nikola Verlag.) [1924.]

©.)

Inhalt: Die Mitglieder d. Bundes. D. Sabung Auf Grund d. Sabung erridtete Organifationen. D. Tätigkeit d. Bölkerbundes. D. Bundesfinanzen. Anhang: VBerzeihnis 0. Mitgliedsftaaten u. d. Mitglieder d. Völkerbundrates. Behberg, Hans: Die Völlerbundbewegung M.-Gladbadh:

Bollsvereinsverlag 1924. (64 ©.) Staatsbürger.

Bibliothek 115.

116

Der Berfafler legt in gemeinverftändlicher, Enapp gehultener ฉั die gefhihtlihe Entwidlung der Bölkerbundsbewegung und der Vorläufer des Völkerbundes, die Begriindung, Auf- gaben, Mitgliedfhaft u. Organifation des Bundes dar. Etwas eingehender tjt die Austragung internationaler Streitigfeiten behandelt. Es folgt ein Abfchnitt fiber die Beſchränkung der Rüftungen, liber das Völlerbundsprogramm und als Anlagen find die Sagung de Völkerbundes, die Verteilung der KRoften de8 Bundes, fowie die Völlerbundsliteratur angefligt.

Isay, Ernst: Völkerrecht. Breslau: Hirt 1924. (96 S.) Jedermanns Bücherei. Abt.: Rechts- u. Staatswissensch.

Der Berf. hält eine üiberftaatlide Rechtsordnung für not- wendig, „ald den einzigen Weg zur Rettung“. Er ftellt das

Böllerredt in gedrängter, liberfihtliher Form dar unter

Hervorhebung der widtigiten Probleme. Der Schrift tft eine

Zeittafel beigefligt, die die widtigften geihiähtlihen Daten

des Völferrehts enthält.

Merkl, Adolf: Völkerbund-Kontrolle als Staatseinrich- tung. In: Zeitschr. £. öffentl. Recht. Bd 3, H. 5 u. 6. S. 599—627. '

Der Verfaſſer jtellt ih die Aufgabe, den fehr umfangreichen Gegenitand der Völterbundfontrolle zu beitimmen und dabei die bielfah umjtrittenen Grenzen der Kontrolle herauszuarbeiten. Im Mittelpunlt der Unterfuchung Steht die Inftitution des Gene- rallommifjärs. Das Generallommifjariat ift zunädjft ald Organ des Völlerbundes aufzufaffen, fodann ift aber die Völferbunds- Tuntrolle mit ihrer Organifation auch als eine Rechtseinridhtung des öfterreihifchen Staated anzujehen.

Sägmüller, Nohannes Baptijt: Papft, Völlerreht und Bölterfrieden. Ein Riüdblid und ein Ausblid. Folge zu des Verfaffers Schrift: Der Apoftolifde Stuhl u. d. Wiederauf- bau d. Bölferredhts u. WVölkferfriedend. Rothenburg a. N.: Bader 1924. (24 ©.) Erw. Sonderdrud aus „Theolo- gifhe Duartalsihrift”. Sa. 104, 9. 3/4.

Der Verfaffer berichtet fiber die Bemiihungen des Papftes für Völferredt u. Völkerfrieden im Mittelalter u. den fpäteren Zeiten, iiber die päpftliden Schtedsfpriiche „iure imperii“, fomwie iiber die Fälle, in denen der Bapft während des Weltkrieges u. fpäter al8 Friedensvermittler oder Berküinder einer Yrie- densbotſchaft aufgetreten ift. Er tritt daflir ein, daß der Papft in den Bölferbund oder in das internationale Schiedsgericht aufgenommen oder aud, da er geradezu als 000 6 Appellationsinjtang aufgeitellt werde.

Schücking, Walther: Das völkerrechtliche Institut der Vermittlung. Kristiania: Aschebour; La Haye: Nijhoff .1923. (346 S.) Publications del’ institut Nobel Nor-

- vögien. Tomus V.

Der Verfafier behandelt in dem umfangreichen, fehr inter- eflanten und lehrreiden Werke die gefchichtliche Entwidlung, fo- wie unter fritifder Würdigung die einzelnen Vorjchläge für die Vermittlung bei einem Konflikte zwifchen den Staaten. Er be- Hagt, daß e8 bisher gu einer befriedigenden Löjung nicht ge- fommen ilt und tritt für ein von jeder Politik freies zentrales

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Vermittlungsamt ein. Gute Anfäbe zu einer auf wahre Gerecdy

tigleit und Frieden gerichteten Vermittlung find feiner Anficht

nad in dem deutfch-fchweizerifhen Schiedögerichts- und Ver⸗ gleihenertrag vom 8. Dez. 1921 enthalten.

Der ständige internationale Gerichtshof [Hresg. v. d.] Nachrichten-Abteilung des Völkerbund-Sekretariats Gent. (Wien: Rikola Verlag 1923). (89 S.)

Die Flugfehrift gehört zu einer von der Nahridhtenabteilung herausgegebenen Scriftenfolge über die Arbeit des Wöllere bundes; fie Joll nicht als offizieller, die BVerantwortlichleit des

Völkerbundes feftlegender Bericht aufgefaßt werden. Aus dem

Anhalt: Zufammenfegung, Organtfatton, Zuftändigkleit, Ver⸗

fahren des Gerichtshofs. Gegenjtand der eriten vier Sitzungs⸗

perioden. ฉั Vorbereitung befinden fich weitere FYlugfhhriften iiber dte folgenden Themen: Berfaflung des Völkerbundes,

Öfterr. Wiederaufbau, oberfälefiihe Entiheidung, Minder-

beiten, Verwaltung von Danzig und vom Saargebiete ufw.

Mendelssohn-Bartholdy, A.: Das Genfer Protokoll. In: Wirtschaftsdienst. Jg. 9, Nr 46, Nov. 1924. S. 1561—1564.

Verf. kritiliert dad die internationale Schiedsgerichtäbar- feit regelnde Genfer Brotofoll. Er hebt hervor, daß eine Regel für den Yall fehle, daß zwei Staaten gleichmäßig gemillt find, einen Streit gewaltfam audzutragen, befpricht die dem Friedens⸗

icherungsverfahren nicht unterſtehenden Streitigkeiten, die

rage der Sonderverträge, ſowie den Grundſatz, daß in den ne nicht der Krieg, fondern der Angreifer geächtet wir

Loder: Internationale "800 In: Deutsche Juristenzeitung. Jg. 29, H. 23/24, Dez. 1924. S. 921—927.

Die Vereinbarungen zwiſchen d. Staaten über d. Schieds⸗ gerichtsbarkeit litten bisher darunter, daß ſie zum größten

Teil auf praktiſchen u. politiſchen Grundlagen u. nicht auf einer

Rechtsgrundlage aufgebaut waren. Das Protokoll der 5. Ge- neralverfammlung des Völkerbundes hat jetzt dieſe Rechts—

grundlage durch Zuſammenfaſſung des dreifachen Gedankens:

Schiedsſpruch u. Recht, Sicherheit u. Bemwaffnungsbefchrän-

fung geſchaffen.

Schücking, Walther: Garantiepakt u. Rüstungsbeschrän- kung. Berlin: Vahlen 1924. (27 S.)

Der angefehene Bölferrehtslehrer veröffentlicht das Nefe- rat, das er ala Mitglied der im NReihöminifterium des Aus- mwärtigen gebildeten Kommiffion zum Studium des Garantie- paltes (Ergebnis der Arbeiten u. Verhandlungen des Böller- bundes tiber die Rüftungsbefhränktung) erftattet hat. Anhalt;

Das Problem d. Rüftungsbefhränfung. Hat d. Völkerb. durdh

feine internat. Organtfation dasjenige Maß 0. Necdhtsihhırges

gebradt, das eine allg. Rüftungsbefhräntung ermöglidt? Der

Die ideale Löſung. Beſchränktere Möglich— eiten.

Mendelssohn-Bartholdy, Albrecht: Die Schieds- klausel in privatrechtlichen Verträgen des internationalen Verkehrs. Der Völkerbund u. die französisch-englische Praxis. In: Wirtschaftsdienst. Jg. 9, Nr 81, 1924. S. 989-991.

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Der Verf. Ihildert die Beftrebungen des Völkerbundes, die Anerkennung der von den Parteien in handelsredtl. Berträgen vereinbarten Schtedsflaufel bei den Völkerbundsſtaaten zu erreihen. Ym ขิ โด โน hieran berichtet er tiber einige Ent ſcheidungen franzöſiſcher u. engliſcher Gerichte über Schieds⸗ verträge.

Partſch, Joſef: Die Mixed Claims Commiſſion in Waſhington. In: Auslandsrecht, Blätter f. Induſtrie u. Handel. Ta. 5, Nr 6/8, 1924. Sp. 131—136.

Mit d. Nummer 6/8 haben Yofef PBartfh, Heinrih Tige u. Martin Wolff dte Herausgabe d. Zeitichrift übernommen. Zukunft wird diefe d. ausländ. Rechtsquellen regelmäßiger im Wortlaut bringen; neben den beriddtenden Beiträgen follen felbftändige wiffenfhaftl. Unterfuhungen über auslandsredtl. Fragen, insbef. vom Standpunft d. NRedtsvergleihung ver» öffentliht werden. nn dem angeführten Auffag berichtet Partſch über d. Zuſtändigkeit der deutſch-amerikan. gemiſchten Kommiſſion u. legt unter Beſprechung wichtiger Entſcheidungen ธั 9 zwifchen ihr u. den gemifdhten Schiedsgerichts-

en dar.

d) Der Perfailler Vertrag und feine Folgen

Jahrreis, Hermann: Das Problem der rechtlichen Liqui- dation des Weltkriegs für Deutschland. Ein Beitr. zur Grundlehre vom Recht u. zur Völkerrechtstheorie. Leipzig: Weicher 1924. (VIII, 127 S.) = Leipziger rechtswissen- schaftl. Studien. H. 8.

Die Abhandlung befaßt fi in der Hauptjacdhe mit der Frage der Nechtögültigkeit des Verfailler Vertrages fomwie der Frage welche völferrehtlihen Yolgen 8 Ende eines Krieges un eine Revolution für die beteiligten Völker hat. Der erite Haupt« teil erörtert 8 „Hecht des Siegerd über den Beftegten”. (Wefen u. Bedeutung einer bewußt gefhaffenen Rechtsregelung, den „Zwang im Bölferrecht“ u. die „Souveränität”.) Tin dem 2. Hauptteil wird die Konſtruktion „des“ Völkerrechts u. Eriftenz „eines“ Völkerrehts für Deutfhland nah dem Welt- frieg befproden. In den Anhängen tft u. a. eine intereffante Zufammenftellung der Anfichten deutfcher Nechtsgelehrter fiber den Friedensvertrag von Berjailles enthalten. DieBeschlagnahme, Liquidation u. Freigabe deutschen

Vermögens im Auslande unter Benutzung amtl. Materials dargest. von... Tl. 1. Berlin: Heymann 1924. Die Rechtsverfolgung im intern. Verkehr, hrsg. v. Franz Leske u. W. Loewenfeld. Bd 6.

1: Die Freigabe deutschen Vermögens in d. bisher feindl. Ländern, insbes. in Großbritannien... unter Be- rücksichtigung d. einschlägigen Fragen d. Staatsangehörig- keit u. Staatenlosigkeit bearb. von.. Hrsg. von W. Loewen- feld, Erwin Loewenfeld... (IX, 186 S.)

Die Deutfhen, denen die Siegerftaaten Hab u. Gut ge- nommen haben, follen aus diefem Bude, daß die Herausgeber gemeinfam mit Mitgliedern des bisherigen Reichsminiſteriums für Wiederaufbau gefhaffen haben, erjfehen, ob u. auf 6

119

Art eine Freigabe ihres befhlagnahmten Bermögens zur Zeit

möglich ift. Der 2. Zeil foll fpäter die allgem. Brundfäge d.

Berfailler Bertrageß u. der Gefetgebung der Yeindftaaten

über Beihlagnahme darftellen u. Sonderunterjudungen über

d. Behandlung des deutfch. Wertpapierbefites u. d. deutſch.

Geldforderungen, der gewerbl. u. literar. Schugredhte, fomwie

der Anfprühe aus Verfiderungsverhältniffen enthalten.

Sauser-Hall, Georges: La r&eparation des dommages de guerre et les neutres. Waldkirch, E. v.: Die Neutralen u. d. Reparation der Kriegsschäden. Zürich: Füssli 1924. (89 S.) = Societe Suisse de droit international. Schweiz. Vereinigung für internat. Recht. Nr 18.

Die Sachverständigen-Gutachten. Der Dawes- und Mc. Kenna-Bericht m. Anlagen. Nach d. Originaltext redig. Wortlaut. Frankfurt a. M.: Societäts-Druckerei. (177S.).

Staedler,E.: Der Weltkrieg und die Freiheit der Meere. In: Blätter für vergleichende Rechtswissenschaft u. Volks- wirtschaftslehre. Jg. 18, Nr 1—6, 1924. Sp. 28—56.

Der Verfaffer gebt ausführlich auf die Entjtehungsgefchichte und die Bedeutung von Hugo Srotiuß „De mare libero“ ein, welde Abhandlung er als eine politiiche Rampffchrift bezeichnet. An der Hand der von dem Reihsmarineamt herausgegebenen Urkundenfammlung „Seefriegsredt im Weltfriege” fchildert er die Verhandlungen zwifhen den Mächten fiber die Yreiheit der Schiffahrt, führt aus, dab der Friedensfhluß von 1919 keine Löſung diefer Frage gebradjt hat, und jtellt einige Forderungen fiir die Sicherung der Meerfreiheit auf. | Etudes concernant la doctrine de la succession d’etat. 4 con-

sultations par Sir Thomas Barclay, E[/rich] Kauf- mann, A. Struycken, Thleodor.] Kipp. (Annexe.) A visconcernant certains droits des minorites allemandes en Pologne, contestes par leur gouvernement, par Baron L. de Sta&öl-Holstein, Dr. avocat. Berlin: F. Vahlen 1928. (86 S.) Die deutsche Ausg. enthält nur 3 Gutachten u. erschien u. d. T. Barclay, Struycken. Kaufmann: Stu- dien zur Lehre von der Staatensukzession.

Inhalt der vier Gutadhten und des Anhangs: 1. Kaufmann, Erich: La situation juridique des colons allemands. 2.Struycken, A.: La situation juridique des locataires de do- maines d’etat situ6s dans les territoires allemands cedes A la Pologne. 8. Kipp, Theodor: La „Auflassung“ en droit eivil allemand. 4. Barclay, Thomas: Contracts between the deutsche Bauernbank of Danzig and the prussian government. Question of their legality. Annexe: Staöl-Holstein, Baron L. de: Avis concernant certains droits des minorites allemandes en Pologne, contestes par leur gouvernement.

Laun, Rudolf: Die Volkszugehörigkeit und die völker- rechtliche Vertretung der nationalen Minderheiten. In: Niemeyers Zeitschr. f. Internationales Recht. 31.: 1923. "on biefem auf der X Deutſchen Geſellſchaft

n dieſem auf der Tagung der Deutſchen Geſe ür

Völkerrecht in Leipzig, März1923, erftatteten Bericht werden er⸗

örtert: 1. Die Merkmale der Zugehörigkeit des Individuums zu

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einer Nationalität beziehungsmweife nationalen Minderheit. 2. Die Konftituierung der auf diefe Weile aus Individuen zufammen- et 1 ten nationalen Minderheit als ein Nechtsfubjelt des 0 โช๊ « rechts.

Landauer, Georg: Das geltende jüdische Minderheiten- recht mit bes. Berücks. Osteuropas. Leipzig: Teubner 1924. (VIII, 124 S.) = Osteuropa-Institut in Breslau. Quel- len u. Studien. Abt. 1, H.9.

Der Berfaffer fordert ein einheitliches jüdifches Minder- heitenrecdht. &8 werden zunäcdjft die nationalen Nechte der ฉี den, fowie die Gefchichte der jüdifhen Minderheitenrechte er- örtert, dann das geltende jübifche Minderbeitenredht und hierauf deflen Problem im einzelnen dargelegt. Ein Unhang enthält die Materialien.

e) Die befesten deutfchen Gebiete

Heyland, Karl: Die Rechtsstellung der besetzten Rhein- lande. Nach d. Versailler Friedensvertrag u. d. Rheinland- abkommen, zugl. e. Beitr. zur Lehre von d. Besetzung frem- den Staatsgebietes. Stuttgart: W. Kohlhammer 1928. (vIll, 271 S.) gr. = Handbuch des Völkerrechts. Bd 2, Abt.7.

8 wird unterfucht, welde Eingriffe in die Nedhtsiphäre des

Deutfhen Neichs und der beteiligten Gliedftaaten infolge der

Rheinlandbefegung ftattfinden und ob diefe Eingriffe nad) dem

Berfatller Friedensvertrag, dem Rheinlandablommen, etwaigen

ipäteren Vereinbarungen u. dem Gemwohnheitsreht alß_redt-

mäßig anaufehen find. Der Lehre von der Nheinland-Befebung

neht die Xehre von der Befekung fremden Staatsgebiet3 im

allgemeinen voraus, nämli der Friegerifhen Belegung, ber

Belegung Fraft Waffenftillftandsvertrags und der bisher nur

unvolltommen behandelten friedlichen Befegung.

Finger, Auguft: Der Nubreinfall der Franzofen ift Bruch des Verfailler Vertrags und fchwere Verlegung des auf ben Saager Friedenskonferengen feitgefeitten Wölferrechts. In: Der Gerichtsfaal. Zeitichr. f. Zivil- u. Militär- trafrecht.

Bd 00, 9. 1/2. ©. 143—196.

Killy: Die Anwendbarkeit deutscher Gesetze in d. be- setzten Gebieten nach d. Rheinlandabkommen. In: Das Recht. Jg. 28, 1924, H. 15/16. Sp. 804—12.

Hennig, Nihard: Die ge u. Zukunft der Rhein- ichiffahrts-Alte. In: Preuß. Jahrbücher. Bd 188, 9. 2, Nov. 1924. S. 156—162

Der Verf. gibt eine PVarftellung der Eingriffe der Fran- zofen insbefondere feit dem Ruhreinbrud, in die freie Nhein- Ichiffabrt, die dur) die Mannheimer Rheinfchiffahrtsafte v. 17. Ott. 1868 gefichert war. Das Verhalten der Sranzofen fteht in grellem Widerfpruch zu dem Art. 354 ded Verfailler Ver⸗ trage3, durch den die Mannheimer Alte aufs neue bis zu ihrer Revifion in Geltung gejegt mwurbe.

Hennig, R.: Die gefährdete Rheinschiffahrtsakte. In: Wirtschaftsdienst. Jg. 9, H. 32, 1924. S. 1084—1086.

Der Verf. berichtet, wie durch völlige Mißachtung der glän⸗

zend bewahrten Rheinſchiffahrtsakte ſeitens der Franzoſen u.

121

Belgier 16 früher leiftungsfähige Rheinfhiffehrt völlig au

Grunde geridtet tft.

Behberg, Hand: Saargebiet. Die ftaatd- u. völlerredtl. Stellung d. Saargebietes. M.-Gladbad: Volksvereins-Verlag 1924. (55 ©.) 8! = GStaatöblüirger-Bibliothel. 9. 116.

Der Berfafier hat fih bemüht, ohne nationale Boreinge- nommenbeit die heiß umijtrittene Saarfrage zu behandeln, Bei der Daritellung der ftaats- und völlerredtliden Stellung deß Saargebietes ift er weder von einer Kritif der Noten der deutfhen Regierung, no der Mafnahmen des Völkerbundes, fowte der Regtierungstommiffion zurüdgefchredt. Er fommt zu dem Ergebnis, daß der Böllerbund im Saargebiete fhwere ssehler wiedergutzumaden hat und daß, wer im Bölkerbund eine Zufunftshoffnung der Menfchheit fieht, für eine Umzgejftale tung der Saarfrage eintreten muß.

Grimm: Amnestie. In: Deutsche Juristen-Zeitung. Jg. 29, Aug. 1924, H. 15—16. S. 570—579.

Der Verf. tritt für eine die deutfchen Gefangenen betreffende Amneftie im mweiteften Sinne ein. Er fieht in ihr eine unerläß« lihe Bedingung de8 Friedens u. bezeichnet die Gefangenen« frage ald „eine Ehren- u. Herzensangelegenheit des ganzen deutſchen Volkes“. Eine Amneftie im meiteiten Sinne kann aber nur die im Gefegeswege befhloffene Amnejtie bringen, durch die ein Abkommen zwilchen den Regierungen ratifiziert wird, im Gegenfag zur Berwaltungsamneitie, die immer nur แท bleibt, da viele Fälle von ihr nicht betroffen werden.

f) Internationales Recht a) Privatrecht

Walker, Gustav: Internationales Privatrecht. Im Auftr. d. österreich, Völkerbundliga gedruckt. 3. Aufl. Wien: Staatsdruckerei 1924. (XLI, 911 S.) gr.

Die neue Aufl. des bedeutungsvollen Werkes ift nur ein unveränderter Abdrud der 2. Aufl. Der ee ift den von Peter Klein in feiner Fritifhen Beiprehung (Fur. VBohenfhr. N u 1923. 9. 5, ©. 159) gegebenen Anregungen bisher nicht gerolgt.

Meyer, Felix: Ueber Weltrecht. In: Weltrecht. Zeit- schrift für das Recht des Weltverkehrs u. der Friedens- verträge. Jg. 1, Nr 1, 1924. Sp. 1—4.

M. umfchreibt die Ziele der neuen Zeitfhr. „Weltrecht”, die al8 Organ des unter feinen Borfit geftellten, im Rahmen einer deutſchen Induſtrieberatungszentrale errichteten „Rechts⸗ inſtituts für Weltverkehr“ herausgegeben wird. Der Inhalt der Zeitſchr. gliedert ſich in folgende Abteilungen: Allgemeine Abhandlungen. Geſetzgebung d. Auslandes. —— des Auslandes. Friedensverträge, Ausgleichsverfahren, Liquidation. Büchertiſch.

Harms, Bernhard: Weltwirtschaftsrecht. Ein Beitrag zur so- zialökonomisch-völkerrechtlichen Begriffsbildung. In: Welt- wirtschaftl. Archiv. Bd 20, 1924, H. 4. S. 573—588.

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„Beltwirtichaftsrecht ift der Inbegriff der die internationalen wirtichaftlihden Beziehungen der Einzelmwirtichaften unter fich u. zu d. Staaten regelnden Normen des Bölkerrechts.”

Gutzwiller, Max: Der Einfluß Savignys auf die Entwick- lung des Internationalprivatrechts. Freiburg (Schweiz): Universitäts-Buchh. in Komm. 1923. (XII, 168 S.) = Collectanea Friburgensia.N. F., Fasc. 19 (28 d. ganzen Reihe.)

Der Schrift liegt die Abhandlung Savignys über die ört⸗ lihen Grenzen der Herrihaft der Rechtsregeln über die Rechts⸗ verhältniffe zugrunde. (Enthalten in: Sapigny, Syitem des

heut. zöm. Reht3 Buch III (= Bd VIII) Berlin 1849). ชิ

einer Erörterung Über die Stellung im Syitem fowie iiber die

Adfafjungszeit wird die Lehre Savignys fomwoh!l theoretifh und

praftifch als auch deren Entwidlungsgefhihte u. Analyje dar

gelegt. Gemäß diejer Lehre werden die internationalen privat rehtlihen Beziehungen auf Grund einer „anerkannten Gemein-

Ihaft der verjchtedenen Nationen” dur) den „Sig“ der Nedhts-

verhältniife, alfo durd) eine räumliche Feitlegung der Nechtöver=

hältnifje, beftimmt. Nah) Darlegung der Lehre wird der nadj- haltige Einfluß Savignys auf die Entwidlung des internatio= nalen Privatredts in Deutihhland, in dem anglosameritanifchen

Nechtöfreis u. in Frankreich, Belgien u. Stalien behandelt.

Start, Tofef: NRechtsbeziehungen zwiihen dem Deutfhen Reiche und der Tihechojlomwalei. Berlin: €. Heymann 1924. (III, 32 ©.)

E3 werden einige praftifche Redtsfragen behandelt, die fi aus dem beruflichen Berfehr des Verfaffers, Nedhtsbeiitand der deutfhen und deutfch-öfterreihifchen Gefandtichaft in Prag, mit reihsdeutihen Mandanten, meiftens Rechtsanwälten, ergeben Haben. Aus dem Anhalt: PVertretungsberedtigung reich8- deutiher Rechtsanmälte bei tihehoflowalifhen Gerichten, das tſchechoſlowakiſche Sprachgeſetz, tſchechoſlowakiſches Eherecht, der Gegenſeitigkeitsvertrag zur Vermeidung der Doppelbeſteuerung, Armenrecht, Exekutionsbewilligung, Valoriſierung von Mark⸗ forderungen Reichsdeutſcher ให der Tſchechoſlowakei.

Dölle, Hans: Die Kompensation im internationalen Privat- recht. In: Rhein. Zeitschr. f. Zivil- u. Prozeßrecht. Jg. 13, 1924, H. 1. S. 32—47.

Das praktif bedeutungsvolle Problem der KRompenfatton im internationalen PBrivatredt tft von dem Standpunkt aus be- tradhtet worden, den der deutfHe Nihter einzunehmen hat gegenüber einem Aufrehnungstatbeitand, der Antnüpfungs- punfte außerhalb des eigenen Rechtögebietes aufwetit.

Rost, Hellmut: Die Aufwertung als internationales Rechts- problem. In: Weltrecht. Jg. 1, 1924, Nr 2. Sp. 197—204. Berf. verfucht, die Wirfungsbereiche der in den einzelnen Ländern Hinfichtl. der Aufwertung ergebenden bolitiven Normen bei Rechtöverhältniffen internat. Art abzugrenzen. Geiler, Karl, u. Wilhelm Pfefferle: Die schweizerischen Goldhypotheken in Deutschland in ihrer geschichtl. Ent- wicklung u. ihrem heutigen Rechtszustand. Dargest. Mann- heim: Bensheimer 1924. (X X, 452 S.) 8

123

Umfangreiche, für die Praxis beftimmte Erläuterung (Mi- Ichung von foitematilcher Darftellung u. Kommentarform) der deutfch-[chweizerifchen Stant3verträge. | Satter, Karl: Beiträge zur Lehre vom internationalen Ehe-

recht. In: Zentralblatt für die jurist. Praxis. Bd 40, H. 5—11 u. Bd 41, H. 1—6.

Der erjte Abjchnitt Handelt von dem Rechtszuftand vor dem Inkrafttreten der Haager Samilienrechtöfonvention. Der Ber: faffer geht von der überaus ftarfen Verfchiedenheit in der redit- lien Beurteilung der Ehe in den einzelnen Staaten aus und erörtert inSbejondere die Frage der Nichtanerfennung u. Un: wirkſamkeit ausländiſcher Eheſcheidungs- u. Nichtigkeitsurteile. In dem zweiten Abſchnitt werden eingehend die Normen der Haager Scheidungskonvention in ihrem Verhältnis zu den in— ternationalen Privatrechtsnormen der einzelnen Staaten dar—⸗ gelegt. Der Verfaſſer kommt zu dem Ergebnis, dab die ur- Iprünglid von der Konferenz geplanten einheitlichen Grundfäge durch die zu ftarfe Berlidfichtigung der nationalen Rechte äußerft verwällert find. Pappenheim, Max: Zur Frage der internat. Vereinheit-

lichung des Konnossementsrechts. In: Weltwirtschaftl. Ar- chiv Bd 20, H. 1 S. 1—24.

ın der Abhandlung wird eine eingehende Darftellung der Entjtehungsgeihichte der Vereinheitlihung des Konnofjements- zeht3 gegeben. Der Urjprung der Beltrebungen auf Bereinbeit- lihung liegt in der Verfchiedenheit der Auffafjungen über dte Zuläffigkeit der Konnofjementsklaufeln u. über den Grundfag der Vertragsfreiheit zwifchen England ıı. den Dominion. Die Vrage findet nad) Behandlung durch verſchiedene Kommiſſionen ihren vorläufigen Abflug in dem Briüffeler Entwurf v. 17. Oft. 1922 (diplomatifdhe Seeredhtöfonferenz), dem die Haager Regeln von 1922 zugrunde liegen. Der Entwurf, der als Grundlage für eine internationale Bereinheitlihung dienen foll, fhräntt die VBertragsfreibeit in gewillen Beziehungen ein. Gütschow: Das internationale Seefrachtrecht. In: Han-

seatische Rechts-Zeitschrift. Jg. 7, Nr 17/18, Sept. 1.924.

S. 641—666.

Bruck, Ernst: Zwischenstaatliches Versicherungsrecht. Mannheim: Bensheimer 1924. (XI, 51 S.) Uebersee- Studien zum Handels-, Schiffahrts- und Versicherungsrecht. H. 3. (Zugl. 3. Veröffentl. der Gesellschaft f. Handels- recht d. Ueberseeverkehrs im Ueberseeklub Hamburg.)

Die Schrift behandelt die Frage nad) dem anzumendenden Net bei Kollifion der Verjiherungsredhte verfchiedener Län- der. Eine Kollifion ergibt fid neben anderen Berfiherungs- arten in3b. bei der Transport- u. Seeverfiherung u. bei der Nüdverfiherung. Der Verf. bezeichnet al maßgebendes Recht da8 Recht des Betriebsortes und das der Niederlaffung ES werden ferner noch die Fälle der Ausſchließung ausländifchen Neht3 dur zwingende Normen deutfhen Rechts u. die Kolliftonsnorm bei der Doppelverficherung beiprocen. Marck, Albert: Der internationale Rechtsschutz der Patente,

Muster, Warenzeichen und des Wettbewerbes. Mit Erl. Berlin 1924: Springer, (129 S.)

124

Enthält SENDEN Der „Internationalen Union zum Schutze d. gewerblichen Eigentums“ u. des Madrider Ablommens betr. die internat. Eintragung von Fahrif- u. Handelsmarten”, des „Madrider Ablommens betr. die faljichen Hertunftöbezeichnungen“ und im mwejentlichen no) die Sonder- ablommen de3 Deutichen Reichs mit Auslandöftaaten.

2 Dffentliches Recht

Deutscher Internationaler Anwalts-Verband Berlin E. V. Berlin: Verlag der Advocatus G. m. b. H. (1923). 9. Pohl fest den Zwed u. die Ziele d. Verbandes aıı3= einander. Die Schrift enthält ferner die Verbandsfagung vom 2. 7. 1922, einen Sagungsentwurf für Bezirksvereine des Ver- bandes u. die Statuten d. Intern. Anwalt3-Berbandes.

Gardikas, Konstantin: Der Geist des internationalen Strafrechtes und die Organisierung des Kampfes gegen die internationalen Verbrecher. In: Archiv für Kriminologie Bd 76, H. 1, Mai 1924, S. 1—9.

ALS internationaler VBerbreder ift der Berbreder anzufehen.. der dasfelbe Verbreden in veridhiedenen Staaten begeht, der reifende Berufsverbreder vd. der dem international organifier» ten Verbreddertum angehörende Berbredher u. der VBerbreder, der das gleiche Redhtsgut verfhiedener Staaten verlegt. Tas internationale Berbredertum ift in der Hauptjadhe in der Weiſe zu befämpfen, daß zunädjft das Strafredht auf Fosmopolitifcher Grundlage aufgebaut wird und daß ferner gleihhartige Redht3- normen flir Verlegung von Recdtsgütern gebildet werden, an denen verfchiedene Staaten gleiches Intereſſe haben. Begner, Arthur: Die NRedtsmwidrigkeit der Kriegöver-

brechen. In: eitſchrift für die geſamte Strafrechtswiſſen⸗ ſchaft. Boͤ 44, 1924, H. 6. S. 683694.

Sieht man von allem ab, was Siegerüibermut Deutihland auferlegen wollte, jo ergibt fih „als juriſtiſch beachtlicher Kern des internationalen Gejhreis über die Kriegsverbrechen“: 1. Der Gedanke, dab Kriegshandlungen nur injomweit gereit> fertigt find, als fie mit d. Völkerrecht, d. ti. mit d. Regeln des Kriegsbrauchs übereinſtimmen; 2. die Forderung einer

„konkurrierenden Jurisdiktion“ des durch „Kriegsverbrechen“ verlegten Staates.

Tilly, Helmuth Tezerclas v.: Internationales Arbeitsrecht. Unter besond. Berücksichtigung d. Internat. Arbeitsorgani- sation. Berlin: de Gruyter 1924. (120 S.) kl.

inhalt: Gefhichte d. intern. Arbeiterfhuges. Theorie u. Praxis d. Teils XIII des Vertrages v. Verfatilles. Tätigkeit d. Intern. Arbeitsorganiſation. Die intern. Arbeitsfonferen- zen. Stand d. NRatififation u. Maßnahmen. Tintern. Ber: einigung f. gejehl. Arbeiterfhug. Gefellichaft f. Soziale nr form. Borangeftellt tft ein umfangreihes Verzeichnis d. Schrifttums.

Kunz, Otto: Die internationalen Telegraphen-Unionen. Stuttgart: Enke 1924. (148 S.) = Tübinger Abhandl. 7. öffentl. Recht. ?

125

Die Abhandlung „gibt einen Überblid über die äußere Ent- widlung fowie die völterrechtliche Strultur der beiden bejtehen- den Telegraphen-Unionen. Die Radiotelegraphie ift in d. Er- drterung einbegriffen. Hauptzmwed der Schrift ift, die Wahrheit der völterrechtlichen Rechtsfäpe auf dem Gebiete des internat. Telegraphenrechts nachzuweiſen, ſodann aber auch der bepor- ftehenden Zufion der beiden Telegraphen-Unionen zu dienen.

Hollatz, H.: Redhtsprobleme der in alter u. neuer Zeit. Lortr., geh. am 10. VII, 1924 i. d. Heff. Schußpolizei. Darmftadt: 6 68 1924. (16 ©.) 8

D. Berf. gibt einen furzen Weberblid über die Entwidlung

d. Quftredhts u. tritt für ein internationales Weltluftredt ein.

Müller, Fritz: Die Amerikafahrt des Zeppelin im Lichte des a In: D. Jur. Ztg. Jg. 29, 1924, H. 21—22. Sp. 837

15

Der Verf. erörtert Die mit d. Frage der Hoheit am Luftraum verfnüpften NRecht3verhältniffe unter befond. Berüdfichtigung der Deutichland durch den PVerfailler Vertrag auferlegten Be- drüdungen auf dem Gebiete der Luftfahrt.

Pohl, Heinrich: Luftkriegsrecht. Ein Vortrag. Stuttgart: Kohlhammer 1924. (48 S.)

Nach einem Überblid über die geſchichtliche Entwicklung de3

Zuftlriegsrechts werden die einzelnen Fragen näher erörtert.

Grundlegend für das Luftkriegsreht find die Befchlüffe der

Haager Kommiffion von 1923, die zwar nur als unverbindlidher

Vorihlag anzufehen find, aber für die Entwidlung des ar

friegsrehts maßgebend fein werden,

17, Ausländisches Recht a) Öfterreich

Ehrenzweig, (Armin): System des österreichischen allgemeinen Privatrechts. 6. Aufl. des von L. v. Pfaff aus d. Nachlaß v. Josef Krainz hrsg. Systems d. österreich. allgem. Privatrechts. Wien: Manz 1924. (VIIL 606 S.) Ba 2: 2. Hälfte: Familien-Erbrecht.

Smwoboda, Emit: Das Aufmwertungsproblem u. die Lölung der Kleinrentnerfrage. Vorichläge für eine gejegl. Regelung Dd. ge- jamten Gebiete m. Entwürfen. Oraz:Mojer 1924. 143€. ) [.8?

Mit eindringlihen Worten tritt ©., einer der Vorlämpfer 0.

SAU Tiger unge ge Danlen in Oſterr. für eine gejegl. Regelung D.

Brage der alten Forderungen in Hfterr. ein. „Bon entfcheiden-

dem Einfluß auf d. Inhalt meiner Vorfchläge war der grund-

legende Unterjchied gegenüber d. Verhältniflen i. Deutichl., der darin befteht, daß mir durch eine Reihe von Sahren von d. Lei⸗ ſtung v. Reparationen befreit wurden u. dieſe Zwiſchenzeit dazu benützen müſſen, um auch die Frage d. alten Anleihen d. Staates,

d. Länder u. Gemeinden endgültig zu regeln, während Deutſchl.,

das bis z. Ubermaß m. Reparationsleiſtungen belaſtet iſt, genö—

tigt war, die Regelung dieſer Frage bis nach Erſtattung ſämtl.

Reparationen zu verſchieben.“

126

Zalman, Morz: Die Valorisierung von Kronenforde- rungen nach österreichischem Rechte. Wien: Buchhand- lung „Altes Rathaus‘ 1924. (84 S.)

3. befämpft da8 Dogma „Krone Krone“ und Iommt zu dem Ergebnis, daß bereit3 nad) geltendem Hfterreiifhen Redite fih die Aufwertung der Kronenforderungen aus dem Geficht3- punkte d. 8 1412 a. b. G. B. ergibt.

Langer, Robert: Die neuen österreichischen Enteign -

esetze. Wien: Perles 1924. (60 8.) Aus: Zentralblatt für

ie jurist. Praxis 1923, H. 2—12 u. 1924, H. 1—4.

Vorangeſchickt iſt eine Geſchichte des Enteignungsrechts: „An dieſe ſchließt ſich eine Beſprechung der einzelnen Geſetze und auf dieſer Grundlage werden die Beſtimmungen der geltenden Enteignungsgeſetze ſyſtematiſch hergeſtellt.“

Burkart, Paul: Das Ehehindernis des Katholizismus. In: Gerichtözeitung. Ig. 75, Nr 9, 1924. ©. 129—138.

Die Abhandlung befaßt fich mit der Frage der Gültigfeit zweier öfterreichiicher Hofdefrete (26. Aug. 1814, 17. Zuli 1835), nach denen die Wiederverheiratung im alle der Ehetrennung mit Rüdlicht auf den Fatholifchen Grundjaß der Unauflöslich- feit der Ehe befchränft ift. Verf. fordert eine Reform des Ehe- rechts, insbeſ. da Verſchiedenheiten zwiſchen dem codex iuris canonici und dem ABGB. beſtehen.

Praunegger, Egon: Das öſterreichiſche Gewerberecht, nebſt d. einfchläg. fozialpolit., techn., ſanitäts⸗ u. veterinärpolizeil. Vorfchriften mit Berüdf. d. Rectipredig. (TI. 1: Die Ge- werbeordnung famt einjchläg. Rechtämaterien. Lfg. 1.) Graz: Zeyfam 1924. (XIII, 256 ©.) gr.

Die auf die Hauptgejete (Gewerbeordnung, Lebensmittel: gejeß ujw.) bezügliden Beitimmungen (Gefebe, Verordnungen, Erläfie, Rechtsiprüche) find unmittelbar an den in Frage fom- menden PBaragraphenabfab des Hauptgefebes angefdloffen. Aus der Zülle der Anfichten ift die modernite und am häufigften ver- treiene angeführt.

Unlauterer Wettbewerb. Das Bundesgesetz vom 26. Sep- tember 1923 gegen den unlauteren Wettbewerb (B.G.Bl. Nr 531). Hrsg. und erl. von Heinrich Kiwe. Wien: Manz 1923 (186 S.) 8’ Manzsche große Sonderausgabe Nr 66.

Da das üfterreih. Gefeh fait völlig dem deutih. Geſetz v. 7.6.1909 nadjgebildet tft, jo Eonnte der Verf. bei feinen ein gehenden Erläuterungen das deutfhe Schrifttum u. die deutfche Rehtiprehung in umfangreiher Weife heranziehen. Ztvtlprozgefßordnung (Gefeg vom 1. Auguft 1895, über

da8 gerichtliche Verfahren in bürgerlihen Nedtsftreitig-

feiten) famt d. Einführungsgefeg u. d. ſonſt. einſchläg. Vor⸗ fhriften. Mit Anm. nebft Sad u. Quellenverz. von Ernft

Dubomy. Wien: Staatsdruderei [öfterr. Verl.] 1924. (XVI,

715 ©.) El. = Zivilprogeßgefege. 2 = Handaußgabe dfterr.

Gefete u. Berordngn. 9. 217.

Sn den zahlreihen Anmerkungen diefer handlihen Ausgabe find die Durhführungsbeitimmungen abgedrudt, die abge- änderten Gefegesftellen vielfach in ihrer urfprüngliden Faflung

127

angeführt, die fogenannte „Sragebeantwortung” den einzelnen Paragrapben eingefligt und fchlieklich viele Entfheidungen des Oberjten Gerichtshofs aufgenommen. Ym Anhang befindet fidh ein Quellenverzeihnis der geltenden Borfäriften.

Surisdiltionsnorm. Gefeh vom 1. Auguft 1895 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuftändigkeit der ordentlien Gerichte in bürgerliden Rehtsfahen famt Ein- führungsgefeg u. unter 0 aller einfhläg. Novellen. Hrsg. von Yulius Seffer. Wien: Staatsdruderei Hfterr. Berl. 1924. (XI, 202 ©.) EI. = Handausgabe öſterr. Geſetze u. Berordngn. 9. 216.

Ym Text find fämtliche bis Yebruar 1924 erfolgten Gefetes- abänderungen enthalten. ฉั Anmerkungen tft auf zahlreiche einfhlägige Gefege und Verordnungen Bezug genommen; bei ihrer Auswahl find die Bedlirfniffe der Pralktiter und der Studierenden berüdfichtigt.

Bartjch, Robert: Grundriß des Ausgleichd- und Konkurs rechtes. Wien: Hölder-Bichler-Tempsty; Leipzig: G. Freytag 1923. (XII, 87 ©.) gr. Im Grundriß wird befonderes Gewicht auf den fyitematifhen

Zufammenbang, die Grundgedanken, die Abfichten, Ziele und

Wirkungen des Gefetes gelegt. Anhalt: 1. Allgemeiner Teil (Ge-

Ichäfte, Krivdaverfahren, Zablungsunfähigfeit, Gericht, Parteien).

2. Ausgleichsredht. 3. Der Konkurs. Diejer wird im Gegenfab

zu anderen Daritellungen ala zweite Möglichkeit der Löfung aus

der Zahlungsunfähigfeit nad) dem Ausgleichsrecht behandelt.

Altmann, Ludwig, Jacob, Siegfried, Beifer, Mar: Die Öjterreihifche Strafgefeggebung nad dem Stande vom 1. Oktober 1923. M. Entfcheidungen d. Oberjt. Gerichtshofes. Hrsg. 4. Aufl. Wien: Staatsdruderet [Oefterr. Verlag] 1924. (XXXII, 681 ©.) El. Handausgabe öfterreih. Gefege u. Verorön. 9. 206.

Die neue Auflage berüdfihtigt die durch die 2. Strafgefek- novelle vom \ahre 1922 eingetretenen Aenderungen. X den Anmerkungen find die feit Ende 1918 in den amtliden Samm= lungen veröffentlidten Entfheidungen des Oberften Geridts- hufes verarbeitet.

Altmann, Ludwig,u. Max Leopold Ehrenreich: Ein- führung in das österreichische Strafrecht. In gemeinverst. Darst. Wien: Rikola Verlag 1923. (XIV, 349 S.)

Das Wert enthält eine gedrängte Darftellung des döfter- reihifhen Strafredts in fyftematifher Anordnung. E83 foll in erfter Linte den zum Rihteramt berufenen Laien dienen.

Lißbauer, Karl: Die Hfterreihtihen Strafprozeßgefehe nad) d. Stande vom 1. Sept. 1923. 2. Aufl. Bien: Staat$- druderet [Oefterr. Verlag] 1923. (XXII, 450 ©.) HU. 9 Sandausgabe dfterreihh. Gefee u. Verorön. 9. 209.

Sn diefer Tertausgabe tft bei den einzelnen Paragraphen anf andere Redhtsquellen und auf die wichtigſten Durchführungs⸗ beftimmungen verwiefen. Ein neu Hinzugefligter Anhang III enthält die in den legten Jahren erlaffenen inftruftionellen Borfäriften.

128

Gleispach, Wenzeslaus: Das österreichische Strafver- ahren. Systemat. dargest. 2. Aufl. Hervorgegangen aus d. v. demeelb. Verf. besorgt. Bearbeit. d. 4. Aufl. d. ‚syst. Darstellung d. österr. Strafproz. v. weil. Friedrich Rulf. Wien: Hölder-Pichler - Tempsky 1924. (2 4, 394 S.) | Der Umfang d. vorzügliden Lehrbugs ift trog des An-

wachſens des Recdt3itoffs u. der Aufnahme neuer Abfchnitte,

inSbef. eines über d. Hilfswillenfhaften, vermindert dur d.

Begfallen des Kriegsitrafrehhtes u. der Hinweife auf d. Straf»

rehtsentwürfe v. 1912, von denen mandes bereits geltendes

Recht geworden it.

Adamovich, Ludwig: _Oesterreichisches Verwaltungs- recht. Wien, Leipzig: Hölder - Pichler - Tempsky 1924 (VIII, 348 S.) Juristische Taschenbücher für tech- ‚nische und verwandte Hochschulen. Bd 2.

Die Arbeit will ausjchlieklih praftiihen Zmweden dienen und ift in gemeinverftändlier Form abgefaßt. Feder einzelnen Materie ift ein Berzeihnis der einfhlägigen Bundes» und Landesgejege mit allen 018 zum 1. März 1924 erfhienenen Nachträgen angefügt. 1

Adamovich, Ludwig: Die Prüfung der Gesetze und Ver- ordnungen durch den österreichischen Verfassungsge- richtshof. Leipzig und Wien: Denticke 1923. (IV, 323.) Wiener staatswiss. Studien N. F. Bd 5.

In der Einleitung wird eine Überfjicht über die Literatur und die Bragis der wicdtigiten Staaten gegeben. Nach einem ge- Ihichtliden Abriß werden dann die einjchlägigen Beftimmungen des Bundes-Verfallungsgefeßes behandelt. Die Prüfung des Verfafiungsgerichtshofs erjtredt fi auf die Verfafiungsmäßig- feit der Gefeße u. Verordnungen (Formalerfordernifie, Wider- ſpruch mit 006 (ซี «๓68), Durch das die Verfafiungs- widrigfeit ausfprechende Erfenntnis wird das Geſetz oder die Verordnung aufgehoben u. vom Tage der Kundmachung ab frühefteng unwirffam. Der wefentlide Unterfchied von der Ges Teßgebung anderer Staaten liegt darin, daß diefe teild da3 richter- lihe Prüfungsredt allein auf die verfafiungsmäßige Kund- madhung einfchräntt, teils das PBrüfungsredt jedem Geridjte zugeſteht. Breyer, Franz: Leitfaden durch das Arbeits-

recht. Der Verfud e. jyitemat. Darft. Wien: Hölder-Pichler- Tempsty A.-&. 1923. (VI, 217 ©.) gr. |

Sauptawed des Leitfaden? ift, darzulegen, daß durch das heu⸗ tige Arbeitsrecht da8 Schwergewicht der ölonomifchen Verwaltung im Gejeßeöwege aus den Händen ber Arbeitgeber in die der Ur- beitnehmer und deren Berufsorganifationen übergegangen ift. Der Leitfaden enthält: 1. Das Arbeitsrecht im engeren Sinne, nämlich die öffentlich-rechtlichen Vorſchriften für das Zuftande- kommen des Arbeitsvertrages, 2. Den Arbeiterſchutz und 3. Die Arbeiterfürſorge.

Gaber, Hans: Oesterreichisches Eisenbahnrecht mit beson- derer Berücksichtigung des Eisenbahnbaurechtes. Wien:

9 129 4

Hölder-Pichler-Tempsky 1924. (1X, 170 S.) kl. = Jurist. Taschenbücher f. techn. u. verwandte Hochschulen zum Studium u. f. d. Praxis. Bd 5.

Das Werk gibt einen Zurzen Ueberblid iiber das heute geltende öfterreihifhe Eifenbahnredt. Da e8 in eriter Linie als ein „Hilfsbuhh” für Techniker beftimmt tft, jo wurde be= fonder8 eingehend das Konzeffionswefen, das Eifenbahnbau= Enteignungsrecht und das Eiſenbahnbuchweſen be- andelt.

b) Ungarn

Kolosväry, V[alentin] de: Neue Entwicklungstendenzen des ungarischen Immobiliarrechts. Szeged: Szeged värosi, Nyomda &s könyokiad6 [Aufgest.:] Budapest: Studium 1923. (S. 57—74.) Acta litterarum ac scientiarum Regiae Universitatis Francisco-Josephinae. Sectio juri- dica-politica. T. 1, fasc. 2.

Die „Agrarreform” 1920 bradte [18 wichtigfte Neuerung die Aufnahme der ftaatoberhäuptliden Schentung unter bie Erwerbätitel des Eigentums. Das Verdienftmoment fpielt bier» bei eine entfcheidende Rolle. E8 it die Rechtsinftitution des „Deldengrundjtüds” (Hingabe von Grund und Boden an be= mwährte Krieger) und die bed „Kriegdgrundftüds” (Überlaf- fung von Grundeigentum an Friegsinvaliden, Kriegäwitwen und Kriegäwaifen) geſchaffen. Begleitende Rechtserſcheinungen find: die männlide Er poige, die Primogenitur und das gejeß- liche Veräußerungsd- und Belaftungsperbot.

Das ungarisch Handelsegesetz. (Gesetz - Artikel XXXVII vom J. 1875.) Text-Ausg. in deutscher Uebers. mit Anm. u. Sachreg. hrsg. von Tibor Löw. 3. Aufl. Budapest: [aufgest.:] S. Politzer & Sohn 1924. (208 S.)

Anderssen, Walter: Die Entwicklung der ungarischen Räteverfassung. M. Unterstützung durch Ferdinand v. Förster de Vaskö. In: Ungarische Jahrbücher. Bd 4, H. 2, 1924. S. 143—162.

Erfte in nit ungarifher Sprache erſchienene ausflihrliche Darftellung der ungarifhen Räteverfaffung (v. 21. 3.—1. 8. 19). Das ruffifhe Vorbild Hat ftarf auf Ungarn gewirkt; Die ungarifhe Räteverfaffung ift aber feine fllavifhe Nahahmung der obwohl man dies aud in Ungarn allgemein annimmt.

Egyed, Stefan: Die heutigen staatsrechtlichen Einrich- tungen Ungarns. In: Ungarische Jahrbücher. Bd 3, 1923, H. 3. S. 220—234.

Die Abhandlung jtellt ich die Aufgabe darzulegen, inwieweit dag Verfaſſungsrecht ai die Ereigniffe nach dem Kriege eine Anderung erfahren hat; fie fommt zu dem Schluß, daß die Richtung der ungarifchen Gejeßgebung nit in Experi⸗ menten mit neuen Verfaflungen liegt, wie dies in Mitteleuropa üblich geworden ift, daß fie vielmehr nad Weiterausbau der hiftorifden Verfaffung ftrebt.

130

c) Tfchechoflomwalei

Eriter ยิ turiftentag in der % lowalet. Ber» Ban unge ' หนา เก Zeitf chrift 1028.

Das Heft enthält die Referate, die auf dem am 19. und 2. Mai 1923 in Karlsbad ftattgefundenen erften beutfchen Juriftentag in der Tfhechoflomalei gehalten wurden, mit der ih an fie anfhließenden Debatte: 1. Kafla (Bruno), Die Re- form des allg. bürgerl. Gefeubudes; 2. Daninger (Emil), Reform des Enteignungsrechtes; 8. Rauchberg (Heinrich), Re⸗ form des NRecdtsftudtums; 4. Weis (Mar), Gerihtsftand bes "Aerars; 5. Bunzel (Yultus), Das öfterreihifhe Gefeg tiber ge- meinwirtfchaftlihe Unternehmungen, feine Ziele und Erfolge; 6. Spiegel (Ludwig), Berwaltungsgeridhtsbarkeit ber ng: Be und Sauämter; 7. Lederer (Max), Die Heform bes Straf rechtes; 8. Hahn! (Franz), Zur Steuerreform.

Singer, Josef: Das in der Slowakei geltende Recht nach dem System des in der tschechosiowakischen Republik geltenden ehemaligen österreichischen Rechtes dargestellt. Tl. 1. Prag: Mercy 1923. kl. = Prager Archiv f. Ge- setzgebung und Rechtsprechung. Gesetzesausgaben 5. TI 1. Enth. das Handelsgesetz samt d. einschläg. Material sowie d. Scheckgesetz, die Wechsel-, Konkurs- u. Aus- gleichsordnung. (VII, 223 S.)

Enthält das ungarifhe Recht, das in dem größten Teile der Slowakei noch gilt. Das Hfterreihiihe Recht 1 zum Vergleich herangezogen; bei den einzelnen Artikeln find die Übereinftim- mungen und Abmweidjungen zu den flowalifhen (ungarifhen) Gefegen feftgeftellt.

Grohmann, Hans: Der Vermittlungsvertrag. Bemerkungen anläßlich der Revision des allg. bürgl. Gesetzbuches. In: Juristen-Zeitg. f. d. Gebiet d. tschechoslowakischen Re-

' Jg. 5, 1924, Nr 20. S. 155—157 u. Nr 21. S. 163

is ;

Brohasta, Edmund: Die Ehereformgejeßgebung der tichecho- flomatiihen Republit. Gejegesterte mit Kommentar. Reichen berg: Stiepel 1924. (68 ©.) *

Durch die Eherechtönovelle v. 25. 5. 1919 ift in überhaſteter Weile da3 alte öfterreihiihe Eherecht für die Tichechoflomalei abgeändert worden. Der Verf. hat e3 fich vor allem zur Aufgabe geitellt, die vielfachen Sehlgriffe u. Lüden des Gefehgebers durch Auslegung zu befeitigen, fodann aber auch den vielfach verftreuten Stoff zufammenzutragen u. unter Heranziehung de3 Schrifttums u. der oberftrichterl. Rechtiprechung da8 Ehe- recht, in3bei. da8 Ehetrennungsrecht, zu erläutern.

Beit, Egon: Die Konkursgefeggebung, erläutert durch die Rechtſprechung. NReichenberg: Stiezel 1924. (288 &) 3

. Die Ausgabe enthält Erläuterungen der in der Tfchecdho-

flowalet geltenden, durch öfterrei. Kaiferl, BO. v. 10. 12. 1914

eingeführten Konkurs, Ausgleichg- u. Anfehtungsordnung u.

der iſchechoſlowakiſchen Nachtragsgeſetzgebung. Die deutſch⸗

öſterreichiſche Rechtſprechung iſt berückſichtigt.

131

Aufhebung der Fideikommisse. (Gesetz vom 3. Juli 1924, Sig. Nr 179. Kundgemacht am 14. Aug. 1924.) Mit Erl. von Willy Magerstein. Prag: Selbstverlag [; aufgest.:} J. G. Calve 1924. (36 S.) gr.

Reutter, Hand: Beiträge zum füdmährifchen Weinbergrecdht = $eltgabe 3. 80. Geburtstage Baul Strzemdhas. In: ซา 1 d. deutihen Vereines für d. Geſchichte Mährens u. Schle— ſiens. Ig. 26, H. 4. S. 124-140.

Wertheimer, Ludwig: Das ſſchechoſlowakiſche Geſetz über den Berlagd- Vertrag. In: Beiträge zur Erläuterung des deut- ſchen Rechts. N. 3. Io. 4, 1924, 9. 3. ©. 28625.

Epstein, Leo: Studienausgabe der Verfassungs- gesetze der Tschechoslowak. Republik. Unter Berücksichti- gung der Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung ...

eichenberg: Stiepel 1923. (688 S.) Der Studienausgabe tft der amtlihe Text der deutfchen

Ueberfegung mit mannigfadhen Berbefferungen zugrunde gelegt.

Die Gefegesmaterialien find eingehend berückſichtigt; An⸗ rung der Redtiprehung fowie erläuternde Bemerkungen

inden fih nur in geringem Maße.

d) Schweiz

Tuhr, Andreas von: Allgemeiner Teil des Schweizerischen Obligationenrechts. Halbbd. 1. Wesen u. Inhalt d. Obli- gation. Entstehung aus Vertrag, unerlaubter Handlung u. Bereicherung. Tübingen: Mohr 1924. (XII, 404 S.)

Häberlin, Fritz: Das eigene Verschulden des Geschädigten im schweizerischen Schadenersatzrecht. Bern: Stämpfli —— S.) = Abhandlungen zum schweiz. Recht.

Ramseyer, Erwin: Baugläubigerpfandrecht, Baukredit und Treuhänder. Bern: 'Stämpfli 1924. (IX, 127 S.) = Ab- handlungen z. schweiz. Recht. N. F. H. 3.

Erörtert befonders eingehend die rechtliche Natur des Bau- gläubigerpfandrecdhts und die Kontroverfen, die fi) daran an=- fnüpfen.

Kaufmann, Joseph: Die Vormundschaft. Art. 360—456. (Familienrecht. Abt. 3.) Erl. 2. Aufl. Bern: Stämpfli 1924. (XIV, 544 S.) = Kommentar zum Schweizerischen Zivil- gesetzbuch, hrsg. von Max Gmür. Bd 2, Abt. 8.

Röthlisberger, Ernst: Schweizerisches Urheber- und Verlagsrecht an Werken der Literatur und Kunst. Text- ausgabe mit Sachregieter des Bundesgesetzes vom 7. De- zember 1922, der obligationen-rechtlichen Bestimmungen über den Verlagsvertrag und der revidierten Berner Uebereinkunft vom 13. Nov. 1908 mit einer Einleitung. Zürich: Polygraphisches-Institut Zürcherhof 1928. (85 S.) Die der bandlidhen Ausgabe vorangehende Einleitung Be-

bandelt ausführli die gefhichtlihe Entwidlung des fchweize-

rifhen Urheberrechts, fowie in fvitematifcher Form die Be= ftimmungen de3 neuen Gejeges vom 7. Dez. 1922. Der Ver-

132

faffer erblidt in diefem einen wefentlih wirkfameren Autor-

fu als in den früheren Beitimmungen.

Jenny, Max: Der Eigentumsübergang bei den Handek- gesellschaften des schweizerischen Rechts. Bern: Stämpfli & Cie 1924. (X, 73 S.) gr. = Abhandlungen zum schweiz. Recht. H. 100.

0 allgemeinen Erörterungen wird in einem zivilredht- lichen Zeil der Eigentumstüibergang ไช [1 Gefetes und durdh Nehtsgeihäft bei den Handelsgejellihaften zur gefamten Hand und bei den Handelögefellihaften mit Perfönlichkeit unterfudt. Der zweite Teil befaßt fi mit der Steuerfrage. Fick, F.: Die Verschmelzung (Fusion) von Aktiengesell-

schaften nach schweizerischem Recht. Zürich: Füssli 1924.

(69 S.) = Schweizer Zeitfragen 1924. H. 60.

Snhalt: Die Verfhmelzung (Fuflon) von Aftiengefell- ihaften nad fchweizer. Reht. 1. Der Begriff d. Fuſion. 2. Die anzumendenden Gefegesnormen. 3. Die Fuſionsbeſchlüſſe (OR. Art. 627). 4. Der Fufionsvertrag. 5. Die Redhtsnade folge in Aktiven u. Paffiven. 6. Die Schutporfäriften in D.NR. Art. 669. 7. Berziht auf Sicheritellung dur) die Gläu- bigergemeinfhaft bet Anleihensobligationen.

Hiestand, Jakob: Lombardgeschäft und Lombardie- rung nach schweizerischem Recht. Bern: Stämpfli & Co. 1923. (X, 174 S.) gr. 8’ Abhandlungen zum schwei- zerischen Recht. 99.

Die Arbeit erörtert nicht nur die rechtlichen, fondern in einem bejonderen Teil auch) die wirtichaftliden Werhältniffe des Lom- bardgeſchäfts.

Koenig, Willy: Abtretung und Verpfändung von Per- sonen - Versicherungsansprüchen nach schweizerischem Recht. Bern: Stämpfli 1924. (XV, 270S.) gr. 8’ = Ab- handlungen zum schweizer. Recht. N. F. H. 2.

E3 wird die Perfonenverfiherung al8 Mittel zur Kredit- befhaffung (Abtretung und Verpfändung) nidt als Flür- orgeeinrihtung nach ſchweizeriſchem Recht (Art. 73 VVG.)

argeſtellt; wirtſchaftliche Fragen werden nicht behandelt.

Vorangeſtellt iſt ein Kapitel, in dem die Grundlagen (Ge—⸗

ſchichte, theoretiſche Fundamente, rechtl. Natur der Police, Bes

griffe: Abtretung, Verpfändung und Perſonenverſicherung) be⸗ handelt werden. Im Anhang iſt das intertemporale und inter⸗ nationale Recht dargeſtellt.

Schurter, Emil, u. Hans Fritzsche: Das Zivil prozeßrecht der Schweiz. Hrsg. durch d. Schweizerischen Juristenverein m. Unterstützung d. Eidgenössischen Justiz-

.departements. Bd 1. Das Zivilprozeßrecht des Bundes von Emil Schurter. Bearb. u. erg. v. Hans Fritzsche.

Zürich: Rascher 1924. (XV, 670 S.) 89 _

Um die Frage der Zwedmäßigkeit der Vereinheitlihung des ſchweizeriſchen Zivilprozeſſes rechtsvergleichend zu umterfuchen, beauftragte der Schweizer. Juriſten-Verein 1900 E. Schurter, eine ſyſtemat. Darſtellung des Zivilprozeßrechts der Schweiz anzufertigen. Bis zu ſeinem 1921 erfolgten Tode hat Sch. an dieſem Werke gearbeitet, deſſen Vollendung u. Herausgabe im

133

gleiden Nahre Yrigfhe übernahm ALS eriter Band des ge-

mwaltigen Wertes ift zunädft das Prozekreht des Bundes er-

ſchienen, dem ſpäter das kantonale Prozepreht folgen foll. Der

Darftellung d. geltenden Rechts geht ein umfangreicher Tiberblid

über die Gefhichte des Zivilprogeprehts des Bundes voraus.

Matti, Hans: Ueber die Streitgenossenschaft nach dem Gesetz betr. die Zivilprozeßordnung für den Kanton Bern v. 7. Juli 1918. Bern: Stämpfli 1924 (VII, 116 S.) 8 Abhandlungen z. schweizerischen Recht. N. F. H. 1.

Bern, Habilitationsschrift.

Beetschen, Bruno: Die materielle Rechtskraft der Ver- waltungsverfügungen unter Berücks. d. bundesrechtl. Praxis. Zürich: Orell Füssli 1928. (71 S.)

Nach) einer theoretiifden Grundlegung, die fih in der Haupt- fadde mit dem 0 und dem Zmwed der materiellen NRecdht3- fraft befaßt, werden die einzelnen Verfügungsarten und zwar wegen der geringen Praxis im- wejentliden ebenfall3 theoretifch und rehtspolitifch näher unterfucdht. Am Schluß werden Grund- fäte formuliert, nad denen bei den Berwaltungsverfügungen materielle Nechtsfraft zur Entjtehung gelangt.

Boller, E.: Zur Frage des Verzichts auf öffentlich-rechtliche Ansprüche. In: Schweizerische Juristen-Zeitung. Jg. 21, H. 8, Okt. 1924. S. 101—103.

E3 wird eine Reihe von Urteilen des Eidg. Verlicherungs- gericht3 angeführt, in denen e3 fich um den Berzicht auf Ver- fiherungsleiftungen aus dem Militärverficherungsgejeb handelt. Der Berf. bemängelt die Urteile, da das Gericht, da3 das Recht auf die PVerlicherungsleiftungen alö fubjeftives öffentliches Recht anfieht, den Verzicht in zu weitem Umfang annimmt.

e) Stalien Gretener, H.: Die neuen Horizonte im Strafredht und die Strafgefeggebung mit befonderer Riüdficht auf das Progetto Preliminare di Codice Penale Italiano, Libro I, Roma 1921. un: Der Gerichtsfaal. Bd 90, H. 3/4, 1924, ©. 197—289. Der Berfafler geht von dem Gegenfat zwifchen der kriminal⸗ anthropologifhen und pofitiven oder Friminaljoziologiiden Schule aus. Na feiner Anficht ift dem Grundgedanken der pofitiven Schule Betonung der Gefährlichkeit des Ber- bredders gegenüber der Schuld im italienifhen Entwurf zum erftenmal Geltung verfhafft. In den fehr intereflanten und felleInden Ausführungen befaßt fih der Berfafler eingehend mit den Begriffen des angeborenen Berbredertums, der Zured- nungsfähigkeit, Schuld, Gefährlichkeit, dem geiftesfranfen, ge= wohnheitsmäßigen u. jugendlihen Verbrecher, dem Syitem der Sanktionen, berüdjihtigt die Entwürfe anderer Länder u. mwitrdigt ausführlid dte Anfichten der Kriminaliften. Er fteht auf dem Standpunkt der Undurchführbarkeit der Ideen der

pofitiven Schule. f) Spanien Rauchhaupt, Friedrich Wilhelm: Geschichte der spanischen Gesetzesquellen von den Anfängen bis zur Gegenwart. Heidelberg: Winter 1923. (X, 319 S.)

134

Der Berf. legt die großen Entwidlungslinien d. fpantfdgen Necitsgefhichte dar u. zeigt dabet die Verknüpfungen d. fpanifch. Rechts mit d. ausländifhen, insbef. dem weſtgotiſchen u. ſpäter dem franzöfifhden NRedt. Bei den widtigeren Gefegesquellen it ein Lurzer Abriß über d. Tnhalt gegeben. Das [6616 Kapitel enthält einen MWeberblid über d. geltende fpantfche Reihsreht. Das Schrifttum tft in umfangreicher Weiſe heran- gezogen.

Saldaüa, DQuintiliano: Yugendgefängntiffe in Spanien. Jan: a f. d. gef. Strafredtswiffenihhaft Bd 44, 1924, 9. 1.

g) Schweden

Rippner: Grundzüge ded fchwediihen Chegüterredhtd. In: Seiräge au saeuterung des deutichen Rechts. V. %. Jg. 4,

Satter, Karl: Das internationale Eherecht Schwedens in seinen Beziehungen zu den Haager Eherechtskonven- tionen und anderen europäischen Rechten. In: Niemeyers 80 f. internationales Recht. Bd 32, H. 1—5, 1924.

S. 36—73.

Wrede,Rfl[abbe] A[xel], Frh.: Das Zivilprozeßrecht Schwe- dens und Finnlands. Mannheim: Bensheimer 1924. (XII, 380 S.) Das Zivilprozeßrecht d. Kulturstaaten. Bd 2.

Der Daritellung des Bivilprogejjes der Schweiz von Andreas

Heusler folgt danf finanzieller Unterftüßung der Regierung

Tinnland? ala zweiter Band der Sammlung die Darftellung des

Bivilprozeßrecht3 Schwedens und Finnlands aus der Feder des

finnläandiihden Gelehrten. Die Arbeit war 1914 bereit abge-

fchloffen und mußte wegen der zahlreichen inzwischen ergangenen

Gejegesänderungen einer Umarbeitung unterzogen werden.

Das Werk bildet eine danfenswerte Bereicherung unferes recht»

vergleihdenden Schrifttums auf dem Gebiete des Prozegrecdts.

h) Rußland. Polen. Randftaaten

Grotius, Wilhelm: Die Wirtschaftsverträge der Sowjet- Union seit Rapallo. Auf Grund amtl. Materials hrsg. u, eingel. Berlin: Ostwelt-Verlag 1924. = Ostwelt-Bücherei. 1.

Der gewerbliche Rechtsschutz in der Union der $8ozialisti-

schen Sowjetrepubliken (Rußland). (Verordnung des .

Zentral-Vollzugskomitees und des Rates der Volkskom- missare der U. d. S. S. R. über die Inkraftsetzung der Ver- ordnung über Patente und Erfindungen). Nach d. russ. amtl. Text verdeutscht u. eingel. von Alexis Markow.

Königsberg i. Pr.: Verlag d. deutschen Ostmesse (1924).

(31 8.)8° = Wirtschaftsinstitut f. Rußland u. d. Oststaaten.

Schriftenfolge ‚Osteuropäischer Aufbau“. H. 6.

Das Heft enthält die Überfegung der Verordnung über Patente für Erfindungen, der Verordnung über gewerbliche Mufter u. des Dekret? über Warenzeichen. In der Einleitung it ein kurzer Überblid über die Entwidlung des gewerblichen NRechtsfchußes in der Somjetrepublit gegeben.

135

Das neue russische Patentgesetz. Der gewerbl. Rechts- schutz in Rußland unter bes. Berücksicht. d. Rechtes d. Ausländer. Vollst. Text d. Gesetze m. ausführl. Kommentar von J. Heifetz. Übers. von Hellmut Rost, mit e. Vorwort von L. Martens. Berlin: Krayn 1924. (116 S.)

Die Arbeit ift eine Überfesung des Schlußfapitels des in ruffiiher Sprache erichienenen Werkes: „Die Grundlagen d PBatentrechtes”. Neben einer fyitem. Darftellung des neuen ruff. Patentrechtes u. einer Überjegung der Gefetesterte ent- hält da8 Buch audy eine Erörterung über die Trage der Patent⸗ rechte der Ausländer im Bufammenhang m. ihrer allgem. gejeßl. Stellung in db. Somjet-Republit. Der Anhang bringt eine der Behörden u. ſtaatl. Einrichtungen des neuen

ußlan

Fenner, Gerhard, u. (Karl C.) von Loesch: Die neuen Agrargesetze der ost- und südosteuropäischen Staaten. Bd 1. Berlin: Hans Rob. Engelmann 1923. gr. Hand- bücher d. Ausschusses f. Minderheitenrecht. Folge 2.

1. Quellenbuch d. neuesten Agrargesetze Rußlands, Est- lands, Lettlands, Litauens, Polens, .d. Tschec-Slowakei, Ungarns u. Rumäniens. (VIII, 258 ©.)

Das Wert bildet das erfte einer Reihe von Handbücdern, die 8 wifjenjchaftlihe Vorarbeiten für die Fragen des Minder- beitsrecht3 feine Gedanken, und Tatſachen einem mög⸗ lichſt weiten Kreis der Gelehrten unterbreiten ſollen. Faſt allen Agrargeſetzen der Oſtſtaaten iſt gemeinſam, daß ſie mehr oder weniger ſcharf in die Rechte der in dieſen Ländern vorhandenen Minderheiten nicht nur der deutſchen eingreifen. In dieſer Quellenſammlung ſollen Dokumente hierüber in objektivſter Form, d. h. im Wortlaut der Geſetzgeber weiterer wiſſenſchaft⸗ licher Forſchung in die Hand gegeben werden. Die beiden Her⸗ ausgeber ſelbſt wollen in einem zweiten Bande in einer hiſtoriſch⸗ หา und in einer fritifhen Einleitung näher auf die Frage eingeben.

Rauch, Friedrich: Die polnische Aufwertungsverordnung. In: Bank-Archiv. Jg. 24, 1924, Nr 5. S. 93—98. Eingehende Daritellung der poln. Aufmwertungsverordnung

vd. 14. 5. 24, die fih im Gegenfaß zur 3. Steuernotverordnung

vie Aufgabe ftellt, daS Aufmwertungdproblem, fomweit es fich

um privatrechtl. Rechtöverhältniffe handelt, in vollem Umfange zu erledigen,

Der DDR NRehtsihus in Polen. Königsberg i. Pr. 1924, (35 ©.) = Schriftenfolge „Ofteuropäifcher Kufbau“

Das Heft enthalt da3 polnische Gefeg v. 5. Febr. 1924 über den Schuß der Erfindungen, Warenmufter und Warenzeichen. Das Gele Hat vorwiegend deutiches Recht zum Vorbild, ent- hält daneben aber öfterreichiiches Recht. E3 trägt unverfennbar einen fremdenfreundlichen Zug u. fordert damit megen de3 in- ternationalen Charakters des Patentrecht? den freundnacdhbar- lihen Verkehr zwifchen Deutfchland und Polen.

136

Meyer, Ernst: Der Polnische Staat, seine Verwaltung und sein Recht. Posen: Histor. Gesellschaft f.. Posen 1924. (VII, 55 S.) gr. = Schriftenreihe Polen. 1.

Die Schrift ift au Vorträgen hervorgegangen, die der Verf.

im Rahmen der deutſch. volkstümlich-wiſſenſchaftl. Vortxags⸗

veranftaltungen gehalten hat. Sie gibt eine intereffante Über-

fit über die PVerfafjung, Verwaltung u. den NRechtözuftand ded polniihen Staates. In der Schlußkritit heißt e3, daß der polnifhe Staat, da polniiche Recht nicht eine organifch ger mwachiene Einheit find, u. daß ferner Polen als Staat พี ฉะ โดน

Gegenfäte fih nicht das national u. religiös einheitliche, Fultu=

tell nivellierte u. daher ftreng zentraliftiihe Frankreich als

Mufter für feine Berfaffung nehmen dürfte.

Thieme, Paul, u. Bruno Schuster: Das polnische Liqui- dationeverfahren. Ein Handbuch für die Praxis. Berlin: Vahlen 1924. (238 S.) 8

Das Buch enthält eine genaue Darlegung der durch die

Liquidation der deutihen Güter, Rechte u. Tintereflen in Polen

geſchaffenen Rechtsverhältniſſe. Der Darftellung find die nurT=

läufigen tatfählihen u. rechtlichen Ergebnifje der vor den inter nationalen ฉั เฉ 30 anhängigen Saden zu Grunde zelegt-

Inhalt: Die Beitimmungen des Berjailler Bertrages über d.

polntfhe Liquidationsredht, die Regelung im einzelnen, die

Grenzen d. Liquidationsredhtes nad) d. polnifhen Gefeggebung,

das poln. 1 die verfchleierte Liquidation,

Artikel 256, 260 VV., der deutſch-polniſch Gemiſchte Schieds⸗

gerichtshof u. das Verfahren vor dieſem Gericht, das pol. Li⸗

quidationsrecht in Oberſchleſien.

i) Balkanſtaaten

Kaufmann, Erich: Der serbisch-kroatisch-slovenische Staat ein neuer Staat. (Ernst Zitelmann z. Goldenen Doktorjubiläum gewidmet.) In: Niemeyers Zeitschr. f. Internationales Recht. 31. 1923. S. 211—251.

&3 beitehen alle ob der ferbijch-Froatifch-[Iodeniicde Staat ein neuer Staat ift oder, ob er nur ein vergrößertes Serbien dar ftelt. Das deutfch-jugoflawifde Gemijchte Schiedsgericht hat in einer Entfeidung angenommen, daß der SHS-Gtaat, jedenfalls im Sinne der Friedensverträge, fein neuer Staat fei; diefe Auf: โฉ ทั wird widerlegt.

Döring: Iſt der S. H. S. ein „Neuer Staat?“ (Ein weiterer ne zu dem Liquidationsredht Sugoflaviend.) ฉิ : ฉิ ธะ , Rod. Ta. 53, 1924, 9. 9/10. 6. 008--61 Der Berf. bringt neues Material für Tele an, ab der S©.H.©.-Staat ein „Neuer Staat” im Sinne des Art des Yriedensvertrages tft und daß fomit SYugoflavien it ber rehtigt ift, deutfches Eigentum zu liquidieren.

Dutezak, Basil: Die Feststellung der rumänischen Staatsangehörigkei. Eine öffentlich-rechtliche Studie. Cernauti (Schally in Komm.) 1924. (40 S.) gr.

137

Unterfudung d. Frage, ob u. inwieweit die Beftimmungen des am 24, 2. 24 in Kraft getretenen rumänifhen Staatsange- börigleitögefeges dem am 9. 12. 19 zwifhen Rumänien u. den alliterten u. affociierten Hauptmädten gefchloffenen Minort- tätenfhugvertrag, deilen Beitimmungen rumän. Grundgefege geworden find, widerjpreden.

k) England. Vereinigte Staaten _

Mende, Käthe: Der Entwurf zu einem neuen engliichen Finderfchusßgefes. In: Zentralblatt f. Jugendredht u. Sugend- wohlfahrt. Sg. 16, 1924, Nr 7. ©. 153—57.

Billiams, ชิ แล ก, u. Ralph Sutton: Die NRedts- anwaltihaft in England = Die Anwaltfdaft. Fortf. aus 9. 17/18 v. 1922. Sn: ฉิ บั WVochenihrift. Tg. 583, 9. 17/18, Sept. 1924. ©. 1289-1291.

Es wird eine eingehende Darftellung der beiden Anwalts arten, nämlid Advokatur (Barrifter) und Prokuratur (Soli- citor) gegeben. Die Soltcitors haben niit das Net, vor dem Bauen Gerihtshof zu plädieren,; ihr Stand tft gefeglid geregelt.

Begner, Arthur: Aus England. Ein Ueberblid über die friminaliftifhe Literatur der legten Sabre. Sn: Zeitfhriit us die Strafredtsmwiifenihaft. Bd 44, H. 5, 1924.

Die Werke find eingehend befproden; die für das englifche Strafrecht Karakteriftiiden Erwägungen find teilmeife im englifhden Text mwörtli wiedergegeben. Den Befpredhungen gehen Feititellungen voraus, die der Verfafler bei feinem Aufenthalt in England madhte. Danad tft die Fortbildung des Strafredt3 nicht in die Hände des Fadhmannes, fondern „einer vom Bollsvertrauen berufenen Berfönlichkeit”“ gelegt. Der Surtit, dort teilmweife Techniker genannt, hat fi) auf eine nad)» träglide Bearbeitung zu beihränfen. Das Ergebnis tft aber gegenüber dem deutſchen Strafrecht höchſt ungünſtig.

Gerland, Heinrich: Miſzellen zum engliſchen Strafprozeß. In: Der Gerichtsſaal. Bo 89, H. 5/6. S. 396—413. 1. Aufbau der Strafgerichte. 2. Die Lehre vom Gerichts⸗ ſtand. 3. Die Lehre vom Ausſchluß und von der Ablehnbar—⸗ keit der Richter.

Higgins (, Fremont A.): Eingriffe der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten in das Wirtschaftsleben. Jg. 18, Nr 1—6, 1924. Sp. 56-75.

Der Berfafler gibt Feine Zufammenjtellung der Gefee, die der Kongreß innerhalb feiner Zuftändigkeit zur Regelung des Wirtfhaftslebens erlaffen hat, fondern greift nur einige befonder3 wichtige Gefege heraus, um ihren Einfluß auf das BWirtichaftsleben zu zeigen und einen Einblid in die Hand- babung und Anmendung der amerifantfhen Gejege zu ge= währen. Faft jedes wichtige Gefes wird vor den Gerichten auf feine Verfaflungsmäßigfeit geprüft. .

138

Schindler, Dietrich: Die Methode des Rechtsunter- richts in den Vereinigten Staaten von Amerika (Die case method). Nach einem Vortrag, gehalten im Zürcherischen Juristenverein. Zürich: Schultheß 1924. (28 S.)

Die case method befteht im Gegenfag zu den deutichen fyftematifhen Borlefungen in einer Beiprehung der in den offiziellen Sammlungen publizierten Gerichtsentfcheide (casee). Sn den Unterridtsftunden, zu denen fi) der Studierende vor» zubereiten hat, legen die Studenten die Fälle dar und daran Tclieht fi die Diskuffion an. Der Verfafler beipridt ein gehend die Vorzlige defer Methode, gibt dann den Lehrplan der Harvard Law School befannt und erörtert noch einige andere, den Rehtöunterridht fördernde Einrichtungen.

I) Sonftige außereuropäifche Staaten

Sitte und Recht in Nordafrika. Ges. von Ernst UÜbach u. Ernst Rackow u. zur Veröffentlichg. vorbereitet unter Mitw. von Georg Kampffmeyer, Hans Stumme u. Leonhard Adam. Mit 3 Lichtbildern, 33 Textabb. u. Pl. u. 2 [eingedr.] Notenbeig., sowie 82 [eingedr.] arab. Schrift- taf. Stuttgart: Enke 1923. (XLII, 441 S.) gr. 8’ Quellen zur ethnolog. Rechtsforschg. von Nordafrika, Asien u. Australien. Bd. 1 Zeitschrift £f. vergleichende Rechts- wissenschaft. Bd. 40, Erg.-Bd.

Das Wert enthalt Protofolle über die VBernehmung von An. gehörigen nordafrifanifcher Stämme gelegentlich ihred Aufent- halt als Kriegägefangene in den deutidhen Kriegsgefangenen- lagern. Gegenitand der Vernehmung waren die Rechte diefer Völker, jowie ihre wirtfchaftlidden, fozialen u. ftammesorganifato- riihen Verhältnifie. Die Schrift gewährt einen intereflanten Einblid in das Neben diefer Völker. Die Verbältnifle ee Totengebräudde ufw.) find befonders berüdjichtigt. u der Snappheit der Protokolle ift die Überficht fehr er- eichtert.

Snouck Hurgronje, Christian: Geschriften betreffende

het mohammedaansche recht. Bonn u. Leipzig: Schroeder 1928. (456 S.) gr. = Snouck Hurgronje, Verspreide Geschriften. Deel 2.

Der zweite Band der auf 6 Bände berechneten gefammelten Schriften des berühmten holländtihen Orientaliften und ehe- maligen Zektors für orientalifches Recht in Leiden enthält feine Arbeiten über mohammedantfches Redt. Der Inhalt diefer Abhandlungen, von denen einige in deutfher Sprache abgefaßt find, tft aus dem gefamten mohammedanifhen Recht entnommen; teil handelt es jih um Darlegungen phtlofophifchhiftortfcher Art, teils find es Abhandlungen Über einzelne Redhtsverhältniife.

König, Herbert: Der Rechtsbruch u. sein Ausgleich bei den Eskimo. Diss. Köln. In: Anthropos. Bd 18—19, Jan.— Jun. 1923—24, H. 1—3. S. 484—515.

139

Das Recht der Eskimo ift bisher nur wenig erforfht worden. Der Berf. behandelt es im Sinne der Fulturgefchichtl. Schule, die auf Friedrich Ratel’3 Gedanken fußt u. fi „exakte

a

zum Biel gefest Hat.

Gegenstand der Unter-

ung ift in d. Hauptfade die geregelte Reaktion, die als ehtlid) zuläffiger Ausgleich des Rechtsbruches anerkannt iſt; mit diefer fteht in enger Verbindung die ungeregelte Reaktion,

die Feine Riüdfiht nimmt auf beftehende

ift nur zum Teil abgedrudt.

echte. Die Arbeit

Autorenregiſter

(Anonyme Werke, deren Eingruppierung ſich nicht ohne weiteres aus dem Titel ergibt, find unter bem Sadftihwort zu juchen)

Abraham, Hans Frik . 33, 45 Adam, un . 139

Adomoridh, Ludwig . . 129 Aeſchlimann, Otto. . . 9 Albredt, F.-. . . . . . 107 Alerander-fag, Bruno . 56 Allfeld, Philipp . . . . 57 Alsberg- - » : 2: . . . 78 Altmann, Zudwig . .76, 128 Amſyl, Alfted. . . . .

Anderfien, Walter. . . 130 Andre, 5. . . . . . . 2

ขั โณ นี ย, Gerhard . z Archiv, Sächſiſches f. Hecht

pflege . . . . . . 8 0๕18 . . . . . . 1 Baath, Peter Auguit. . 97 Bacmeifter, Georg. . . 38 Bader, Hand - - . . . 29 Ball, ฉิ . . . . . . 99 Barclay, Thomas . . . 120 Bartels, Paul. . . . . 24 Barth, เศ Bartholomae, Ehr.. . . 98 Bartnig, Adolf ....7%8 Bartih, Robert . . . . 128 Bauer, Sojeph . . 55

aubofer, U. . . .. .

Kar ——— Enno 99, 100, 101, 103 eder, Johannes R.. . 5

Beetichen, Bruno . . . 134 Behre, Rihard . . . . 64 8 06 0 . . . . . . . 29

Bender, . . . . 183 Berendtg, Eduard . . . 88 Beushaufen, Bilelm . 34 Bewer, Rudolf . . 106, 108 Beperle, Stanz . - - 25 Beyerlein, Stang Adam 27 Bierer, Heinri 37 Bilfinger, Karl . . . . 87 Biloukides, Berille8 . . 23 0 แม 114

tee 56 Boed, ใด ม. . . . . .

Boldt, Walter. . . . . 36 Boller, & . . . . . . 184 Bolzau, 9. : .: : : . - 97 Boot, Hans Otto de m 623 Bornhak, Konrade. 44 Bolchan, Wilhelm. . . 11 Bourier, Wolf . . . . 14 Bramslomw, Otto . . . 53 Brauneis, Fr... - . . . Hi

Bredow, ‚Hans ; Bredt, Joh. Victor 34, * Breit, James..... Bremen, Friedrich Wil-

em. . . . 22 .. 41 Breyer, Franz 129 Brodmann, Erich . . . 48

nd : > 2 2 2 2. Bruck, Ernſt. 54, 124 Brüning, A..... 67 Brumby, Ouftav 100 Brunner -. - 2... 93 Brunner, fall .... 9 Brunner, €. ..... 81

140

Buchwald, Martin. . . 37 Bühr, Karl 1

Bumle, Erwin . . . . 7 Bunzel, Zuliu3 . . . . Burdhardt, Walther . .

Burkart, Baul. . . . . 127

UM... 0 91 St, Rudolf . .»... 45 Galler, Friß van. . . 17, 64

Cheine, [Kurt bu] . . . 9%89 Cleric, G. F. v.... Coſack, ch ' ne

Han 48 6 8 โฉ ร, Sl Ritter v. 21 0 600, 6. ชี.. . . . 19

Daninger, Emil. . . . 131 Derfh, Hermann . . . 9% Deflauer, Fri . . . . U Dithmar, Theodor . 113 Doeberl, Mihael . . . 83

ölle, 9 ๕18 . . . . . 198 Döllner. .: . . . . 2 0 19 @. . . >: 2 22. 187 Dorftling, Th.. - . . . 54

zu Dominicus, Alerander . 91

Dorenberg, Otto 51 ขน 0 เบ ขบ, Emft . . 197 Düringer, Adalbert .. 4 Dutezal, Bafil. . . . . 137 Dyroff, Anton . 40

Ebbede, Zulius . . 13 Ludwig 11, 72,

9 Ebner, Albert. . . . . 73 ditein, Emft. . . . - 56 Egyed, Stefan . . . 180 renberg, iltor . . 11, 46 tenreih, Mag. . . . 128 Ehrenzweig, Armin . . 126 Ehrlih, Eutt . ... . 44 au Werander . . . 57

Elsbadher, Baul . Emge, Carl Auguft Endemann, Helmut .. Engel, Friedrich. -. .- . 1 Engländer, Konrad . . 56 Epftein, 2 Erdel, Anton

Erdmann, Gerhard 107 Eid. -: . : 2 2 20 79 , ใน. . . . ... 88 Erler, —— 50

Fehr, Hans...... 24 Teig, Teilenberger, Albert . : 1

—— Sean

Fing , Au พิ . 75, “2

Til พ์ Dans Albrecht .

Sicher, Otto . . . 11, m เล Robert . . . .

Since, Dito. 0 0 Flatow, Georg. , 103, 5.108

Förfter de Vaskö, Ferdi⸗ nand v 130 Stand, Georg. - - - -

Freund, Günther . .. . 57 Steymutdh, WU... - . .. 75 Freytag “อ ขอ | Urel Sch. vo. . . . . 84 Sride, ฉี 00 . . . . .

606 . . . . . . 90, 91

Friedemann, Hellmut . .59 Sriedmann, Alfred. . . 46 Sriedländer, Heinrih. . 49 Sriedländer, Walter . . 43 Friedrichs, Karl. . .16, 33

Fritzſche, Hans

Fuhrmann, W..... 78 Gaber, Hand . . ... . 129 Sätle, Emft . . . . .. 103 Gardikus, Konſtantin. 125 Sattringer, Wilhelm . . 100 Beier . . 2 222. 92 Geiler, Karl เล 123 Gellert, Georg 66

Genzmer, Grid - 22 Gerland, Heinrich . 11, 138 Gewerbe: Bl uftrie- Kommentar. . . . - Gieſe, ตั 16, 110, 111 Gillmann, Franz - - . 111 6 โล ธิ, Dtto. - -.. - 104

Gleispach, Wenzeslaus . 129 Gmelin, Hans. . . . 83 Gmür, Mar 132

Goege, Wilhelm. . . . 48 ช่ 06 6. . . . . . . . 75 6 0 68, Karl . ... . 88 Soldbaum, Wenzel . . 49 Goldmann, Emil . . 95

Goldmann, ษิ ษี 13 Soldichmidt, Kames . . 60 r Goldſchmit,

Grabower, Rolf.... 101 Graeffner, Emit. . . . 9 Grau, Walter. . . . . 29 Grave, Walther . . . 67 Öretener, 9. . . . . . . 134 Srimm, Fredrih . . . 122 Grob, Wilhelm . . . . 102

Grohmann, Han? . . . Großmann, Hermann . 31 Grünberg, Siegmund . 53

Grünhut, Mar . . . . 59 Gichniger, Franz . . . 38 Süldenagel, Karl . . . 45 Gündert, Erwin. . . . 94 ชน . . . . . . . 124 Gugmiller, Mar. . . . 123 Spfin, Arnold... . . 18 Hader, Erwin. . . . . 66 Häberlin, Sri - -. . . 132 Hadenfelbt, กอ ธิ . 114 Haff, ฉิ ละ [ . . . . . 19, 27 after, & . . . . . . 12 Hahnl, Franz . - . . . 131 Hallier, Eduard . . . . 46 Hamel, Walter . . 85 Harder, J 67 Haring, Sohann B. . . 110 Harms, Bernhard . . . 122

Hartung, Ttiß. - - - - 65 Haffelt, R. van . ... 83

Hatichet, Zulius,. . . 84, 85 Haymann, Franz . . . 19 Hed, Philipp . - - . 17, 33

Hedel, Sohannese . 85, 112 Hedemann, . Zuftu3 Wil-

beim. . . . . 11, 28, 39 Hegler, Auguft 58

eifeb, 8 . ...... 136 Heingheimer, Karl. Bi 61 Held, —— J.. Heldrich, Ratl..... 22 Helfferih, Karl . . . . 50 Helfrig, Hand... . . 81

eller, Sriedih . . . 110 Heller, Zuliuß. . . . . 41

Hellmer, Erwin... . 11 Hellftern, Erwin P. . 71 Hellwig, Albert 15, 68, 69, "80 Helmreidh, Karl . - 94

Hennig, Rihard . . . . 121 Henfel, Albert. . . . . 98 Hermann, Wilhelm . . 96 Herrmannddorfer, Fritz. 54 Heuer . . . 2 2 202. 53 Heymann, Ernft. . . 12, 46 ° Heyland, Karl. . . . . 121 Hieftand, Salob . 133

Higgins, Fremont A. 138

Hilling, Nikolaus . 110, 112 Hippel, Ernſt v....83 Hippel, vd. . . 08, 78 De ar. a

Höp Sobboufe, Leonhard Tre⸗ โฉ เซ 6 60. . . . . . . Hoeniger, Heinrich . 104 Hofader, ®W. . 14, 67, 89 Hoffmann, . . . . 40 Hoffmann, วุ ธิ ไป . . ., 9% Hollat, 9. . . . . . 126 Homburger, Mar . . . 45 Hübner, Hans 47 Hued, Alfred . Hübner, Rudolf . . . . Hüfner, Karl Hufnagel, Otto . . 85 Hugelmann, Rarl Gottfr. 25

... . .”.C.

Sacob, Siegfried . . . 128 Sacobi, Erwin. . . 87, 102 Daeger, Ernit . . . . - 63 äger, Heinrich . . 98 ฉั ๒, ธี. . ., . . . 105 ปิ ซ็ ซ์ Enticheidungen

in Angeleg. d. freimill.

Gerichtöbarf. : Sanfien, Hermann. . . 53 Shrügger, Guftav . . . 54 Jeß, Adolf...... 115 Jenny, Max..... 133

Seo: Richar 109 Iſay, Ernſt. a 116, 117 Say, Hermann 13 Jüngel, Friedrich ... .57 Junck, Johannes.... 48

Kaden, Erih Han? . . 22 afla, Bruno. . . . . 131 Kahl, Wilhelm . . . . 42

142

Kaifenberg, Georg. . - 55 Kampfmeper, Georg . . 139 Kann, Rihard . . . . 60 Rant-Feitihrift . . . . 19 Kantoromwicz, Hermann 21 งั Fritz 10

ได, Walter. . . . . 1

Kaufmann, Erich 114, 120,137 Raufmann, Felir . . . 15 Kaufmann, ofeph. 132 Reichel, Alfred . . . . 45 Relien, Hans . . . . Kempf, Paul Kempner, Robert . . . 68 Kern, Eduard... . - Kerfcheniteiner, Georg . Kepler, Theodor. . . . Kiefe, Wilhelm . . . . 99

ฉั 8 . . . 37

เข เศ 0( 110 ณ์ ย. ee 191 Kipp, Theodor . . . . 120 Kiſch, Guido . . . . 12, 24 Ki, Wilhelm 54 Kisinger, %. . . , . . 75 Kime, Heinrich . . 127 Klang, Hein... . 1

Klaufing, Friedrich. . . 45

Klee, Karl . . . . . . 88 Klein, AMerander . . . 70 โต ท, ชด . . . . . 11 Klein, Beterr . . . . 19, 19 Klimmer,. . . 2...

Klinger, Hans. . . . - 97 une ฉั 8 . . . 2 Köhler, Rudi . . . . . 33 König, hen . . . . 140 König, ธิ ไป, . - . . . 188 Königer, Albert M. . . 111 Kohlraufch, Eduard . 75, 78

Kollteuter, Otto. . . . 85 Kolofvary, Valentin . . 180 Ktoppe, Frit 35, 49, 50, u

Kraing, Sofef. . . . . 26 red - . , . ., . .. 97 Kreller, Sans. . . . . 105

BB ee ee 101 6 0. . . . . . . 0 99 Kroneder. -. . . . . 69 Krug, โย เย . . . . . 88 ญ์ . . ., . . ... 95 Kübel . . . 2 2 . . . 68 Kunz, ปิ 0 . . . . . . 195

Sammer, U... .. 88 Zandauer, Georg - - - Zangen, Arnold . . .. 3 Ranger, Robert . . . . Raferfon, Mar M

Zaun, Rudolf. . . 114, 120 Reberer, ปี ใด ชู . . . . . 181 Heintih. . . 61 Lehmann, [ . . . . 44 0, 8 ขด ! . . . 49 Reibrod, 2 140. . . . . 32 Lenel, Otto. 11 Lent, Friedrih . 61 Senz, Georg . 82, 83 Rev, [. . . .: . . . 69 Reste, Franz - - - - - 119 เป ด“ 0 0 ' 58 6 โท เล ทท, Robert . . . 32 Liepmann, Moriß . . 70, 81 Rindemann : .: . . . - 106 Rindner, Dominitus . . 112 Rion, Mar . . . . 51,100 °

Rißbauer, Karl . . . .

Rocher, Eugen. . . . . 28 006 . . 2 2 22. 118 6 เห ดล, Otto . . . . 86 ชั 6 0 แต้. . . . 971 Lil, [ 0.. . . . . . 136 Row, Tibor. . . . . . 130 Xömwenfeld, Erwin. . . 119 Lömwenfeld, WW. . . - . 119 Zuca3, Hermann 60 Mäactig, Hans. -. . . . 38 Magerftein, Willy - 132 Magnus, Julius. . - - 97

Manes, Alfred re NO Manefle, Berthold . . . 64 Mannheim . . . . 9 Mark, Albert... - - 124 Marlom, Werid . - - - Markull, Wilhelm . . 35, 99 Marichall ง, Bieberitein, Fritßz นั ย.. . . . . . ขั แท โอน, แต 0 . . . a 2 arz, Fri Morftein . - Mathieg, Otto. . - - - 51 Matti, sun ve... 184

Mayer, Emnft . . . - -

Mader, Otto ....1, 9 Mehlich, Ernit . 109 Meier, Willi . . . . . 98 Meifter, ธิ โช . . . . 21

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Melzbach Mende, Käthe. . . . . 188 Mendelsſohn, Franz v. 44 Mendelsſohn-Bartholdy, Albrecht 118

Merk, Wilhelm .... 83 Merkel, Baul. ... . 68 Merkl, จ้ ถี . 88, 117 Mettgenberg, Wolfgang 116 Meyer, Charlotte . - 8 Mever, Ernft - . . . . 187 Mevyer, Felir - - - - - 122 Meyer, Theodor. . . . 839 Meyer Lüerflen, €. U. 86 Er Rıdard.. . . 35 Michel, Rudolf . . . . 69 Mitteis, Heinrich. 28

Mittelftein, Mar. . - 86 Molitor, Erich . 54, 104, 105 ออ Hermann. 12

Dscar. . 33, ชี Albert . . 111 Müller, Ftiß . . , . . 196 Müller, Georg . . . . 20 ขิ โอ 9 8 . . . . 31, 32 Müller, Karl Otto. . 25, 27

Miüller-Erzbadh, Rudolf. 43 Müller-Liebenau, R. . 5

Münd Mupner, Baul . ... 12

Kagler, Johannes. ev 77 Nawiaſky, Hans. 88 Neugebauer, Eberhard . 9 Neumann, Hugo. 11

Neumener, Karl. 114, 116 u Dtto . . . 48 Nikiſch, Arthur..... 107

Nipperdey, Hans Karl Nüfe

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Dertmann, san 29, 30, 31, 59, 103,

Detler, A . 76, 77 Offenberg, Ludwig

Ofner, Julius..... 65 Dppermann, ®.. . . . 19 DOrnftein, Margit. - - . 65 Dfterrieth, Albert . ... 57 Ondegeeſt, J. . . . » 103 Bage, - . . : 101 Rogenlieber Mar. . 11, 62 Pappenheim, Mar. 124

Pariſius, —— . . . 48 Sofef. 23, 119 Bateld, Erna. . . . . ' Pauly, Auguft . . 101

Payot, a ne ra SR bie se ale 24 Petichel, Georg . . . 11, 12 Pfefferli, Wilhelm. . . 123 Philipp, Rihard. . . . 59 PBland, Gottlieb . 28 Planis, Hans... . . r ซี 00[1, Gerhart. . . . .

PVollat, Rudolf Poppee, Dolphine. . . 81 Bopper-Lpnleus. . . . 65

Praunegger, Egon. . . 127 Predari, Cäſar . 40 Preuß, Hugo . . . . . 84 Priebe, W. U. 106 Pringsheim, Friße . . 9% Prochaska, Edmund .. 131 Büchel, Willy . ., . . 23 Puppe, Georg . ... UA Radow, Emft. . . . . 139 Rambfe, Hans ... 4 Ramjepyer, Erwin . . . 132 Raud, Friedrich. . 136 auchberg, Heinrih . . 131 Rauchhaupt, Friedrich . 134 NReichardt, Heinz. - . . 52 Reiche, Erwin. . . . . 94 Neinberger, Willy . . . 62 Neitrepo, Telir . . - . 42 Reuß, Mar... ... 55 Reutter, Hand. . . . . an Richter, Heinrich. 60 Richter, Lothar . 97 Richter, ฉิ 8 90, 105, 106, 108 Niebow, Günther . . . 37 Nies, Hand...» . . ., 88 Kiefſer Jakob..... 51 Ring, Viktor . . . . 64 Ripper . . . . , . . 185 Rittau . . > 2 2 2 ce. 79 NKitter, Ratl. . . . . 52 od, Rutt - . 2 2... 94 0 Ernft. . 132 NRohmer, Guftav. . . . 107 Rohrfcheidt, Kurt v. . . 90 Roſe, Fr. K. A.. 2 . . 107 Nofenberg, Leo . . -

Rofenberg, ®.

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NAulfer, Udo. . . . . . 116 Rulf, . . . . 199 umpf, Mar. . - . - 18 Rundnage Emfi . 52 Ruppert, Hriß: - . - - 97 Sägmüller -. . . . . . 117

Saenger, YAuguft . . - 46 Saldaña, Duintiliano . 135 Salinger . . . . . . . 89

San Nicold, Marian . . 21 Santer . . :..... 2 Sattler, Carl . . . 124, 135

Sauer, Wilhelm. . . 18, 90 "ด เก m

Cätier gen u 74 Schäfer, 6001 2 . . 174 88

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Sülefinger De er 92 Schmidt, Heinrih Felix 111 Schmidt, Arthur Benno © mibdt, Eberhardt . . 69 Schmidt, Riharb . .58, 61 Schmidt, Rudolf. . . . 40 Schmitt, Carl. . . . . 7 Schneidert, Hans . . 75, en

Schneider, Sony. . - - Schyen, Paul. . . 87, 113 Schönborn, ®. - - - - 114 Schönfeld, Walther . . 110 Shönthal, ฉี 8 . . . 51 - Edward. . . 96 er, J. ...79 Schücking, Lotha 27 Schücking, Wa 117, 118 Schüßinger . . : . . - 92 Schuls, Katl . . . . . 40 Schulz, Hermann . . . 96 ไธ 0 [.. . . . . -: 86

Schulze, Hand. . . . . 6@ ไล 9 น. . . . . . Schulze, Werner. . . . Schumann, Hans . . . Scurter, Ban Scufter, B

Schwalb, Marimilian © เต ช้ . . . . . . Schweißer, Ernft Emil

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Geger, Gerhart . . . . Sehling, Emil. . . . . Geller, Zulius. . . . . Gieben, Kurt . . . . . Simon, ใด . . . . . Simond, Walter.

1 Simonfon, Albert 31, 58, 75 131

Ginger, Safer 2

Ginzbeimer . . . . . . 1 เอ 0 Bintor, Manfred . Gigler, Fri . . . . . 104

Smofchhewer . . 16, 89, 89

Snoud-Hurgronje, Ehrift.

Sondereggen, Konrad . Sonnen, Theodor . - -

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Stillich, Oskar

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Stier⸗Somlo, Sb. . . 84, in

GStodhaufen, Rudolf . Gtöder, Helene . . . . Gtölzel, Otto . . . . - Stölle, Hand... . . Stoll, Heinrich Strunden, Hand... . Gtruß, Georg. . . . .

Struyden, U... . . . 1

Strzemchas, Baul . Stumme, Hand... . Stummer, Heinrich

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