Nachrichtenblatt fur das Photographenhandwerk.

Halle (saale)

https: //hdl.handle.net/2027/mdp.39015080365367

Hathilrus

www.hathitrust.org

Public Domain in the United States http://www.hathitrust.org/access use#pd-us

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

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Unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

Photographische Lehranstalt des Lette-Vereins, Berlin.

Mit Hilfe der Königlichen Staatsregierung unterhaltene

Lehr- u. Versuchs-Anstalt|

für Bildnisphotographie, wissenschaftliche Photographie und photomechanische Verfahren.

Auszug aus dem Statut: Zweck und Ziel der Anstalt: Die Anstalt, welche als technische Mittelschule mit Tagesunterrioht Schülern nliohen und welbliehen Geschlechts geöffnet ist, bezweckt Ausbildung ihrer Schüler in allen Zweigen der photographischen $ Praxis, einbegriffen diejenigen Berufszweige, die sich der Photographie als Hilfsmittel bedienen. Das Ziel des Unterriehte ist, dass die abgehenden Schüler befäbigt werden, eine Bernfsstellung als Gehilfen in photographischen $ Ateliers und Reproduktionsanstalten, als dena Hg hisch- wissenschaftliche Hilfskräfte an Krankenhäusern, Universitätskliniken $ und medizinisch - wissenschaftlichen Instituten Leiter des metallographischen Laboratoriums von Hüttenwerken, als Gehilfen und Betriebsleiter in phetomechanischen Anstalten anzunehmen. Beginn des Sommersemestere des 23. Unterrichtejahree: (0. April 1913. Anfragen sind zu richten: An die Direktion der Photographischen Lehranstalt des Lette- Vereins, Berlin W.30, Viktoria Luise- - Platz 6, von der auch Statut und Lehrplan kostenlos zu beziehen ist.

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG

Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7. Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg rg.

‚Nr. 13.

ı2. Februar.

1913.

Umfasst der Begriff des gewerbsmässigen Verbreitens

aueh das Feilhalten?

Weder der § 11 des Literaturgesetzes noch der § 15 des Kunstschutzgesetzes spricht vom Feilhalten eines Werkes, sondern lediglich vom Vervielfältigen, Verbreiten und Vorführen. Was das Gesetz unter „Verbreiten“ versteht, wird nicht ausgedrückt, man muss auf die Motive des Gesetzes zurückgreifen. Die Begründung zu § 11 des Literaturgesetzes sagt: „Als Verbreitung ist in Uebereinstimmung mit dem Sprachgebrauche des bisherigen Gesetzes jede Ueberlassung eines Exemplares zu verstehen, nicht aber die blosse Mitteilung seines Inhalts (das Vorlesen des Schriftwerkes, der Vortrag des Musikstücks)*. Danach ist also streng auseinander zu halten: das körperliche Verbreiten des Exemplares und das geistige Uebermitteln des Inhalts eines Werkes. Von „Feilhalten“, das gewisser- massen eine Zwischenstufe zwischen Ausstellen und Verbreiten darstellt, und begrifflich das Bereithalten eines Werkes zum Zwecke der Veräusserung darstellt, ist hier ebenfalls nicht die Rede, auch nicht in der Begründung zu § 15 des Kunstschutzgesetzes, die nur sagt: „Der Ausdruck Verbreitung ist in dem gleichen Sinne zu verstehen, wie er im Literaturgesetze ge- braucht wird; er begreift also das Zurschau- stellen nicht in sich.“

Dagegen hatte das ältere Literaturgesetz vom II. Juni 1870 25) den Begriff des „gewerbs- mässigen Feilhaltens“ in den Wortlaut des Ge- setzes aufgenommen und darunter einen Teil

| [Nachdruck verboten.] Unter Beziehung auf diese frühere Bestimmung hat das Reichsgericht. entschieden, dass das „Feilhalten* und Verkaufen als Verbreiten zu gelten habe, im übrigen solle es aber der Wissen- schaft und Praxis überlassen bleiben, diese Be- griffe näher zu umgrenzen.

Die neueren urheberrechtlichen Gesetze sind überall von dem Gedanken beherrscht, die Rechte der Urheber, insbesondere auch, was die wirt- schaftliche Ausnutzung ihrer Werke betrifft, zu erweitern. Dem entspricht es auch, dass sich das Verbot der gewerbsmässigen Verbreitung nicht mehr auf die gesetzwidrig hergestellten Exemplare beschränkt. (Vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Bd.39, S 108, 111.)

Demnach wollen die zitierten §§ 11 und 15 des Literaturgesetzes und Kunstschutzgesetzes, die den Schutz des Urhebers gegen einen ihn schädigenden Handel mit Exemplaren seines Werkes verstärken, diesen Schutz. nicht etwa wieder abschwächen durch Freigabe des bisher verbotenen gewerbsmässigen Feilhaltens.

So bat das Reichsgericht in seiner Ent- scheidung vom 2. April 1912 (Band 46, S. 60ff.) angenommen, dass die neuere Gesetzgebung an dem durch Gesetz und Rechtsprechung fest- gestellten Begriffe des Verbreitens im urheber-. rechtlichen Sinne als einer das „Feilhalten* mit- umfassenden Tätigkeit hat festhalten wollen, und dass daher auch nach dem geltenden Rechte das gewerbsmässige Feilhalten

der verbotenen Verbreitungstätigkeit verstanden. ein Verbreiten ist. Dr. Schneickert.

` Hus der Praxis des Photographen. (Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein-

sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht

druckfertig zu sein.)

Papiernegative, Zeichnungen usw. dauerhaft durchsichtig zu machen. Um Papiernegative, Zeichnungen, Illustrationen usw. gut durchsichtig zu machen, so dass sie zum Kopieren auf lichtempfindlichen Papieren oder zum Durchpausen verwendbar werden, reibt man sie auf der reinen, d. h. druckfreien Rückseite, mit gereinigtem Petroleum und ungeleimter Watte kräftig und so lange ein, bis die Bilder hindurch- schimmern. Mittels weissen, ungebrauchten,

[Nachdruck verboten.)

weichen Löschpapiers nimmt man nachher den Ueberschuss ab und reibt mit einem weichen Fensterleder ungebleichte, d.h. gelbliche Vaseline auf die Rückseite, und genügt eine Wenigkeit dieser Fettsubstanz, um eine vorzügliche Durch- sichtigkeit zu erhalten, die den guten Paus- papieren ähnlich ist. Zeichnungen, von denen später Negativkopien erzeugt werden sollen, fertigt man erst mit einer sehr tiefschwarzen, konzentrierten chinesischen Tusche an, und wenn

13

78 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK..

diese trocken ist, wird das Papier von der Rück- seite her in der obigen Weise transparent ge- macht. Selbstverständlich benutzt man dazu ein möglichst dünnes, glattes und recht rein weisses, holzschlifffreies Schreibpapier, welches eine vor- zügliche Durchsichtigkeit ergibt. J..M. Stärkekleister stelle man in der kalten Jahreszeit nicht kalt, er wird hierdurch schnell wässerig und verliert seine Klebkraft. Reine Weizenstärke von der Agfa oder Schering in einem Tassenkopf zu Kleister bereitet, nach dem Erkalten mit einem Stück Zeitungspapier be-

deckt und über dem Rande umgebogen, also, nicht luftdicht verschlossen, in einem warmen Raume mit recht trockener Luft aufbewahrt, er- gibt eine ausgezeichnete Haltbarkeit des Kleisters. Derselbe wird nicht wässerig, im Gegenteil von Tag zu Tag durch Verdunsten wasserärmer und klebkräftiger, so dass er zuletzt fast wie Leim klebt und bis zum letzten Rest verwendet werden kann. Diese günstige Wirkung ist der trockenen Luft, welche dem nur lose bedeckten Kleister ständig Wasser entzieht, zuzuschreiben. Paul Riedel.

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Innungs- und Vereinsnaehriehten. (Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)

Photographiseher Verein zu Hannover. Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, den 17. Februar, abends 81/, Uhr, in „Wachsnings Hotel, Schillerstrasse 25/26. Tagesordnung:

1. Verlesung des Protokolls der Januar-Sitzung. 2. Aufnahme eines neuen Mitgliedes.

3. Fortbildungsschulunterricht.

4. 25jähriges Stiftungsfest.

5. Verschiedenes.

Grössere Ausstellung von Bildern der Firma Emil Bühler-Schriesheim auf direkt kopierendem Kohlepapier, sowie einer Mappe mit 25 Mattalbumin- bildern der Firma Trapp & Münch, Friedberg.

Mit kollegialem Gruss Der Vorstand.

I. d. N.: Paul Frommelt, Vorsitzender.

Als neues Mitglied war gemeldet: Kollege Hans Bourquin, Königstrasse.

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Zwangsinnung für das Photographen- gewerbe in den Stadt~ und Landkreisen Hannover und Linden.&

Laut Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 7. Januar wurde auf Antrag für die Stadt- und Landkreise Hannover und Linden die Errichtung einer Zwangsinnung für das Photographengewerbe angeordnet.

Im Auftrage des hiesigen Magistrats lade ich alle Antragsteller zu einer Versammlung am

Montag, den 17. Februar, abends ro Uhr,

in „Wachsnings Hotel", Schillerstrasse,

Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung über die Satzungen. Hannover, = 10. Februar. | I. A.: Paul Frommeit.

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Saehsiseher Photographen -Bund (E.Y.). (Unter dem Protektorat Sr. Maj. König Friedrich August von Sachsen.)

Wie schon in Nr. 5 dieser Zeitschrift mitgeteilt wurde, beabsichtigen wir, unsere erste diesjährige Ver- sammlung, falls es das Wetter erlaubt, im Gebirge ab- zuhalten. Der Bund hofft, seinen Mitgliedern hier- durch ganz etwas Besonderes bieten zu können, und rechnen wir auf starke Beteiligung.

Das genaue Programm wird allen Mitgliedern nebst einer Anmeldekarte noch zugeschickt, da wir die nötige Anzahl Betten bestellen müssen. Bei dem zurzeit gar nicht winterlichen Wetter wird ‘den Mitgliedern einige Tage vor der projektierten Versammlung noch einmal durch Karte mitgeteilt, ob sie nicht infolge der Witte- rungsverhältnisse verschoben werden muss.

Das genaue Programm wird an die einzelnen Mit- glieder noch verschickt werden. Geplant ist:

26. Februar: Ankunft in Oberwiesenthal ı Uhr 44 Minuten. Begrüssung im „Sporthotel‘. Um 4 Uhr nach dem „Neuen Haus“, Fichtelberg,

27. Februar: vormittags g— 121), Uhr Bundes- versammlung. Dann zum „Sporthotel“ zurück. Rück- fahrt 4 Uhr 4o Minuten. Für Wintersport ist reichlich Gelegenheit: Schlittenfahren, Rodeln und Skilaufen. Unterkunft gut und preiswert auf dem Fichtelberg.

Tagesordnung: 1. Eingänge. 2. Bericht des Vorsitzenden. 3 Bericht des Kassierers. 4. Bericht des Bücherwarts. 5 Wahl des nächsten SE EE 6. Innungsangelegenheiten. 7. C V.- Angelegenheiten. 8. Ausstellung Leipzig 1914. 9. Verschiedenes. Wir bitten dringend die Kollegen, die Anschreiben genau beachten und sich zeitig anmelden zu wollen. Der Vorstand.

Als neues Mitglied ist gemeldet: Herr Oskar Wiirker, Photograph, Leipzig-Plagwitz, Zschochersche Strasse 25.

2. BELAGE ZUR PHOTOGRAPRISCHEN CHRONIK.

Nr. 13. . Halle a. S., 12. Februar. IQI3.

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Für viermaliges Erscheinen einer Annonce zahlen die Mitglieder 1,50 Mk., welcher Betrag, dem Auftrage beigefügt, im voraus an den Leiter der Geschäftsstelle, Herrn P. Strnad, Hofphotograph, Erfurt, Arnstädter Strasse 5, zu senden ist. Fr die Vermittlung werden 5 Prozent und die Unkosten von der Depotsumme in

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. 79

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Tagesordnung:

Grosser Empfang am Bahnhof; Geleit zum Fest- lokal; Begrfissung daselbst; Ansprache des Bundes- -vorsitzenden; Bericht über die Tätigkeit der Sektion. -— Ausstellung: Bühlers direkt kopierende Pigment- -drucke; Kunstdrucke auf van Bosch- Papieren; photo- ‚graphische Spezialitäten von Erich C. Werther-Wils- -drnff, nebst Demonstrationsvorführungen. Auslage der -neuesten Werke aus dem Verlage von Wilhelm Knapp, Halle a. S.; Prachtkatalog der Firma C. P. Goerz- Berlin- Friedenau; Vorführung des neuen Agfa-Blitz- -apparates, eventuell Aufnahme der Festteilnehmer. ‚Lichtbildervortrag: Ausstellung und Heidelberger Tage 1912. Viele Neuheiten, Kataloge, Muster und Proben. Festessen, musikalische Unterhaltung, Tombola, ameri- kanische Auktion fachnützlicher Gegenstände.

Fröhliches und gemütliches Beisammensein.

Um rege Beteiligung von Mitgliedern und Nicht-

‚mitgliedern wird gebeten. Der Vorstand.

Herm. Koczyk, Vorsitzender. om A A

Hessiseher Photographen-Bund (E. Y.). Protokoll der Bundesversammlung

am 20. Januar 1913 zu Frankfurt a. M.

Kaum ist die anstrengende Weihnachtszeit vorüber wnd das neue Jahr ins Land gekommen, so ist unser Bund auch schon wieder an der Arbeit. Leider war -unser verehrter I. Vorsitzender, Kollege Schramm, -durch Krankheit verhindert, die Versammlung zu leiten, ‘und da auch der II. Vorsitzende, Kollege Stein, -durch Trauerfall am Erscheinen verhindert war, so übernahm der Schriftführer die Leitung. Er begrüsste die Kollegen und bedauert, dass der I. Vorsitzende zum ersten Male an der Leitung der Versammlung gehindert ist. Nach Bekanntgabe verschiedener Ein- gänge wurde das Protokoll der letzten Sitzung ver- lesen und Einwendungen gegen dasselbe nicht erhoben. Anschliessend hieran fand eine recht rege Aussprache über Risse-Papier statt, und zeigte sich, dass schon eine ganze Anzahl Herren das Papier verarbeiten und durchaus damit zufrieden sind. Es wire zu wünschen, dass auch die übrigen Bundeskollegen einen Versuch damit machen würden, der sicher zu ihrem ‘Vorteil ausfallen würde. Ueber Verhandlungen mit einer Trockenpiattenfabrik folgen demnächst weitere Mitteilungen. Von dem Notizkalender, der von dem Verlag Wilhelm Knapp in Halle a. S. gesaudt war, wurde eine grössere Anzahl bestellt.

Bei der Bekanntgabe der C. V.- Rundschreiben wurde besonders der Rücktritt des Kollegen Stadel- mann, dem wir uns zu Dank verpflichtet fühlen, auf das lebhafteste bedauert. Herr Hofphotograph Pro- fessor Krauth hatte Einladungen zu seinen Vorträgen

gesandt. Mit grosser Aufmerksamkeit hörte die Ver- sammlung die Verlesung der Begründung des Urteils des Provinzialausschusses in dem Streitfall der Darm- städter Innung an. Diese Begründung ist so inter- essant und wichtig, dass wir sie demnächst in dieser Zeitschrift veröffentlichen werden. Im Laufe der ein- setzenden Innungsdebatte wurde, um auch die An- sichten der Innungsgegner kennen zu lernen, der Artikel des Herrn Hofschild- Frankfurt a. M. ver- lesen. Die darin angeführten Gründe gegen Zwangs- innungen vermochten allerdings nichts an unserer Ueberzeugung, dass wir nur Gutes durch die Innungen zu erwarten haben, zu ändern.

Kollege Theiler - Offenbach hatte die Liebens- wirdigkeit, einen Vortrag über „Elektrische Lichtauf- nahmen“ zu halten und ergänzte den beifällig auf- genommenen Vortrag durch Vorlage einer grösseren Anzahl von Aufnahmen, die bei elektrischem Licht ge- macht waren. Da die Zeit schon weit vorgeschritten war und ein grosser Teil der Kollegen an die Heim- fahrt denken musste, konnte der angekündigte Vor- trag des Kollegen Fraatz über „Meisterprüfung“ nicht mehr gehalten werden und soll auf Wunsch der Versammlung als erster Punkt auf die Tagesordnung unserer nächsten Sitzung, die ebenfalls wieder in Frankfurt a. M. stattfindet, gesetzt werden. Der Ver- sammlungsleiter schloss unter Dankesworten die Sitzung mit dem Wunsche, dass die Kollegen auf unserer März-Versammlung wieder vollzählig erscheinen mögen.

Alb. Fraatz, Schriftführer.

Penge

Ateliernaehriehten. Bensheim. Herr J. van Bosch eröffnete Schön- berger Strasse ein Atelier für künstlerische Photographie. r

-

Kuszeiehnungen.

Herrn O. Mente in Berlin, dem Assistenten am Photochemischen Laboratorium der Technischen Hoch- schule in Charlottenburg und langjährigen Mitarbeiter unserer Zeitschrift, wurde der Titel ‚Professor‘ ver- liehen. Wir sprechen ihm unseren Glückwunsch zu dieser Auszeichnung aus.

= Kleine Mitteilungen.

Photographen-Zwangsinnung Halle a.S. Die Abstimmung ist beendet. Die Abstimmungslisten liegen in der Zeit vom 3. bis 17. Februar zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einspräche in dem Bureau für Innungssachen, Schmeerstrasse 1, I. links, öffentlich aus. Einsprüche, die nach dieser Zeit erhoben oe. bleiben unberficksichtigt.

Uebersicht über die photographischen a des Polizei-Ateliers im Berliner Polizeipräsidium von 1912: Porträtaufnahmen 2571, Tatortaufnahmen 4g, Nachbildungen 2057, Abzüge 108748. Die gleiche Statistik für das Jahr ıgıı ist in Nr. 22 dieser Zeit- schrift (1912) zu finden. Dr. Sch.

80 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Eingesandt. Nichts vom Fach.

Auch wir haben jetzt eine Zwangsinnung, und doch war es keine Zwangsversammlung, unsere erste Sitzung. Nachdem der Herr vom Magistrat seines schweren Amtes gewaltet hatte, fing die Sache an, den Zwang zu verlieren; man unterhielt sich mit seinem Nachbar und kannte ihn weiter nicht. Immerfort konnte man hören: „Jawohl, lieber Herr Kollege, ganz Ihrer Meinung!

Im Verlauf der Debatte streckten viele die Hand hoch und baten ums Wort. Unser frisch gewählter Vorsitzender konnte leider nur mit dem Finger auf . die Leute weisen und vermelden, dass der am vierten

Tisch in der dritten Reihe der Zweite als erster sich zum Wort gemeldet habe. Endlich kam jemand auf den Gedanken: Einzeln aufstehen und Namen nennen: W. X., Photograph; Y. Z., Hofphotograph. Ganz nett!

Armer Vorsitzender! Nun wusste er alle Namen, die hier zwangsweise zusammenkamen. Wir waren gerade so weit wie vorhin. Erst als nach anstrengender Sitzung alle bei Braten und Bier einige tranken sogar Wein bei den schlechten Zeiten noch ein Stfindchen beisammen sassen, hörte man schon Namen nennen, dadurch wurde es schon gemütlicher, und mancher bedanerte, dass sein Zug 11 Uhr 11 Minuten abfuhr. Dies war so kollegial und schön, dass niemand an Frau und Kinder zu Hause dachte, die doch auf den Bericht über die erste Sitzung und all das Gute, was daraus entstehen soll, mit Sehnsucht warteten, Den Einheimischen dafür Dank, dass sie sich so den Auswärtigen widmeten und ihnen alles Schöne der Stadt zeigten. Es sollen sogar nachts 3 Uhr noch welche über den Wert der Zwangsinnung diskutiert haben, aber die hatten sich genügend kennen gelernt. Wenn erst alle Kollegen sich einzeln beim Namen an- reden, wird es in der Zwangsinnung zwanglos her- gehen. Wir können auf eine billige Art und Weise uns gegenseitig bekanntmachen und unsere Stammrolle ergänzen, indem wir Mitglieder jeder von uns ein Visit- bild, der Vorstand ein Kabinettbild hergeben und das Ganze zu einem Album vereinigen. Auf diese billige Art bekommen wir das erste Buch zu unserer Vereins- bibliothek. Ein jeder schreibt mit küustlerischem Schwung seinen Namen unter sein Konterfei, und vor wie nach der Sitzung wird es eine Unterhaltung sein, in dem Werke herumzublättern. Reklamehalber be- kommen wir vielleicht auch das Album geschenkt. Wollen’s hoffen. Aber auch unsere Nachkommen werden sich freuen, manchen charakteristischen Photographen- kopf unter den Gründern der Innung zu finden.

Sie sehen, es ist somit jedem möglich, sich der Nachwelt als Andenken zu sichern. Wer kein Bild hat, gehe zu seinem Konkurrenten, der wird schon gern unentgeltlich einmal knipsen, wenn sein lieber Kollege die Platte mitbringt. Auch könnte ein solches Album mit der Innung aus der Nachbarschaft ausgetauscht werden, um seine Leidensgenossen aus dem anderen Revier kennen zu lernen. Wenn in allen photographi-

schen Vereinigungen dieser Vorschlag angenommen. würde und die Mappen fleissig wechselten, so hätten wir auf dem grossen Appell in Leipzig 1914 lauter Bekannte vor uns. Noch schöner wäre es, wenn alle anderen Handwerkerinnungen unserem Beispiel folgten..

P. Delvos- Osterwieck a. H. Eee

Fragekasten.

a) Technisehe Fragen. Frage 28. Herr M. W. in C. Als Bezieher der: „Zeitschrift für Reproduktionstechnik erlaube ich mir böflichst anzufragen:

1. Wie ist die Zusammenstellung des Grundes für sogen. ruled- Raster? |

2. In der „Zeitschrift für Reproduktionstechnik“,. Jahrgang 1911, Heft 10, schreiben Sie von der Ab- formung des Cellons mittels Resinit. Können Sie mir bitte darüber nähere Auskunft geben, wie die Ab- formung der Patrize und Matrize vorgenommen wird?

Antwort su Frage 28. ı. Die Zusammensetzung des opaken Deckgrundes für die ruled-Raster wird streng geheim gehalten, so dass wir Ihnen leider keine. Auskunft darüber geben können.

Antwort 2. Die Abformung von Klischees ge- schieht nicht mittels Cellon und Resinit, wie Sie er-. wähnen, sondern jeweils nur mit einem dieser Körper.. Soviel wir wissen, ist die Resinitmethode erst ganz kürzlich zum Abschluss gebracht, und es müssten die: Publikationen der Gesellschaft abgewartet werden, ehe- man definitiven Bescheid darüber erteilen kann, wie sich das Verfahren in der Praxis bewährt. Die Cellon-. abformung hat dagegen die Feuerprobe in der Praxis. bereits bestanden, und namentlich in Frankreich wer- den für Tageszeitungen vielfach Cellonabformungen benutzt. Es werden zwei verschiedene Massen für- Patrize und Matrize in den Handel gebracht, und Näheres können Sie zweifellos von dem Erfinder des- Cellons, Dr. A. Eichengrün, Berlin- Charlottenburg, Oranienstrasse 11, erfahren.

Frage 29. Herr A. Sch. in B. Auf welche Art: werden Druckklischees mittels des Schwell- und Aus- waschprozesses hergestellt, und welches Lehrbuch könnten Sie mir hierüber empfehlen? In dem Lehr- buch von Wilhelm Kronenberg: Die Praxis der- Autotypie auf amerikanischer Basis, wird davon Er- wähnung getan.

Antwort au Frage 29. Mit derim Kronenberg- schen Buche erwähnten Herstellung von Klischees auf’ Grund des Schwell- und Auswaschprozesses kann wohl nur die Heliographie gemeint sein, welche namentlich in Oesterreich zur Herstellung von Druckformen für Landkarten vielfach verwendet wird. Ueber die Technik. des Verfahrens orientieren Sie sich am besten in dem Buche von Ottomar Volkmer: Die Photogalvano-- graphie, Verlag von Wilhelm Knapp, Halle a. S.

Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a.S.

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