Nachrichtenblatt fur das Photographenhandwerk.

Halle (saale)

https://hdl.handle.net/2027/mdp.39015080365375

Hathilrus

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Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.

Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.

Nr. 18.

a. März.

191g.

Zur Frage der Lehrlingsausbildung.

Von Dr. Otto Hollerith in Strassburg i. Els.

Der Ausbildung des jungen Nachwuchses wird von den beteiligten Aufsichtsstellen, den Handwerkskammern, Beauſtragten der Innungen usw. wohl erhöhtes Interesse entgegengebracht, es mag dadurch manches besser werden. Wenn aber eine Generation heranwachsen soll, wie es im Interesse unseres Standes unbedingt wünschenswert erscheint, so kann dies nur er- reicht werden, wenn jeder einzelne Lebrherr sich der Verantwortung im vollsten Masse be- wusst ist, die er nicht nur dem Lehrlinge, sondern auch seinen Standesgenossen gegen- Ober zu tragen verpflichtet ist.

Es ist menschlich begreiflich, dass der Meister bei Einstellung eines Lehrlings sich die Frage vorlegt, welchen Nutzen er aus dem jungen Manne ziehen kann. Man wird wohl nicht fehl gehen, wenn man annimmt, dass Lehrlinge oft nur deshalb gehalten werden, weil man in ibnen billige Arbeitskrafte erblickt, und bei denen die mit ihrer Ausbildung verbundenen Unannehmlichkeiten mit in Kauf genommen werden. So begreiflich dieser Standpunkt ist, so scharf ist er auch zu verurteilen; man darf sich doch vielleicht der Hoffnung hingeben, dass mit dem erwachenden Standesbe wusstsein, das der Zusammenschluss der Photographen in den Innungen und Vereinen wecken muss, auch so viel Sinn für das Gemeinwohl ein- kehren wird, dass die Lehrlingsausbildung in andere Bahnen gelenkt werden kann.

In erster Linie ist die Forderung aufrecht zu erhalten, dass nur solche junge Leute als Lehrlinge eingestellt werden dürfen, die eine ordentliche Vorbildung genossen haben. Es sollte dahin kommen, dass wenigstens die Be- rechtigung zum Einjährig-Freiwilligendienst vor- handen ist. Eine bessere Vorbildung ist nötig, da es ohne eine solche unmöglich ist, Ober die wichtigen Gebiete der Chemie und Optik mit Erfolg zu unterrichten. Man kann ja schliess- lich auch dem Absolventen der Volksschule die Grundbegriffe dieser Wissenschaften beibringen, aber seine Vorkenntnisse reichen nicht aus, um ihm ein wirkliches Verständnis dafür zu ge- ‚statten und ihn zu selbständigem Nachdenken und Forschen- anzuregen. Nicht nur diese Ge- biete erheischen eine gute Vorbildung; selbst

[Nachdruck verboten.]

die scheinbar rein technischen Fertigkeiten sollten mit dem nötigen Verständnis für ihr Wesen erlernt werden. Die Grundsätze der Perspektive und Aesthetik, die kaufmännischen Kenntnisse und nicht zuletzt die Sicherheit und Gewandtheit im Verkehr mit dem Publikum wird sich der besser Vorgebildete leichter und vollkommener aneignen. Vom modernen Photo- grapben wird in jeder Hinsicht so viel verlangt, dass nur derjenige allen Ansprüchen gerecht werden kann, der eine bessere Schulbildung genossen hat. Werden nur bessere Elementc als Lehrlinge aufgenommen, so muss dies von erfreulicher Wirkung für die Hebung unseres Standes sein.

Ueber den Bildungsgang des Lehrlings be- stehen bestimmte, wesentlich erweiterte Vor- schriften; an Kommissionen, die mit der Ueber- wachung der Ausbildung betraut sind, und an tüchtigen Examinatoren fehlt es auch nicht Aber alle diese Faktoren gewährleisten noch keinen Erfolg, wie er unbedingt verlangt werden muss, solange nicht jeder einzelne Lehrherr mit dem bisherigen Systeme bricht.

Das bisherige System charakterisiert sich kurz dadurch, dass der Lehrling möglichst nutz- bringend verwandt wurde; seine Ausbildung war daher mebr nach den Interessen des Lehr- herrn als nach seinen eigenen zugeschnitten; diese wurden vielfach. nur so weit ‚gefördert,

‚als es die gesetzlichen Vorschriften unbedingt

erheischten, mit anderen Worten so weit, dass der Lehrherr sich selbst vor unerquicklichen Folgen schützte. Vor allen Dingen war der Lehrling meistens nur sehr einseitig in einem Spezialfache ausgebildet, während er in den übrigen Fächern nur .die allernotwendigsten Kenntnisse aufweisen konnte. Diese Kritik ist hart; ihre Berechtigung werden nicht nur ein- sichtige Lehrherren anerkennen, sondern auch alle, die selbst eine solch wenig erfreuliche Lebre genossen haben und im späteren Leben manche bittere Erfahrung auf Rechnung ihrer mangelhaften Ausbildung während der Lehrzeit machen mussten.

Nicht jeder, der selbst über durchaus nn diegene Kenntnisse verfügt, ist befähigt, seine Kenntnisse auch anderen mitzuteilen; es muss

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deshalb jeder sich selbst in dieser Hinsicht einer strengen Prüfung unterziehen, bevor er einen Lehrling einstellt. Besitzt er diese Fahig- keit wirklich, so hat er sich die weitere Frage vorzulegen, ob er gewillt ist, der Ausbildung des Lehrlings. diejenige Sorgfalt zu widmen, die das Gesetz tatsächlich verlangt; dass die gesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiete ebenso wie viele andere umgangen werden, ist eine betrübende, aber nicht zu leugnende Tat- sache.

Man müsste schon ein bemitleidens werter Optimist sein, wollte man annehmen, dass sich ein Meister fände, welcher sich der Mühe der Lebrlingsausbildung nur um des Lehrlings willen unterzöge; er wird immer einen nennenswerten Nutzen für sich dabei beanspruchen. Es lassen sich bei gutem Willen auch Wege finden, bei denen die beiderseitigen Interessen durchaus gewahrt werden können; je besser die Aus- bildung des Lehrlings ist, desto grösser ist auch der Nutzen, welchen der Lehrherr selbst von dem jungen Manne wenigstens in der letzten Zeit des Lehrverhältnisses hat. Verhält- nismässig selten wird der Jüngling nach be- standener Prüfung als Gehilfe seinem bisherigen Meister weiter dienen; dieser stellt sich des- halb gern auf den Standpunkt, zu sagen, wes- halb soll ich mir die viele Mühe mit dem Lehr- linge machen, weshalb ibn in allen erdenklichen Zweigen auf das gründlichste ausbilden den Nutzen bat dann doch nur ein anderer der den gut ausgebildeten Gehilfen später bekommt. Dieser Standpunkt stützt sich auf einen em- pfindlichen Mangel an Gemeinsinn und auf Kurzsichtigkeit. Jeder hat den Wunsch, einen tüchtigen Gehilfen als Mitarbeiter zu finden; wo soll man diese aber hernehmen, wenn Eigen- nutz und Gleichgültigkeit die Ausbildung des Lehrlings schadigend hemmen?

Gemeinsinn und Wahrung der Se werden als nützliche Tugenden allerorts ge-

Rundsehau.

Filter für Wärmestrahlen. Die starken Beleuchtungsapparate, die in der Projektion, Kinematographie und Mikrophotographie ver- wendet werden, wie die Bogenlampe und das Kalklicht, senden bekanntlich neben den Leucht- strahlen noch andere aus, so ultraviolette Strablen, ferner Wärmestrahlen. Oft liegt das Bedürfnis vor, diese Strahlen, und besonders die Wärmestrahlen, zurückzuhalten, was durch ein Filter geschieht, das die Wärmestrahlen ab- sorbiert. Es gibt Falle, wo solcher Schutz un- erlässlich ist, so beim Projizieren oder Photo- graphieren mikroskopischer Präparate, bei Kino- films, bei Autochromplatten und selbst mitunter bei gewöhnlichen Diapositiven.

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

priesen aber zum Schaden unseres Berufes vielfach nur in recht bescheidenem Masse geübt! Mit beiden steht die Lehrlingsausbildung in engstem Zusammenhang.

Die jetzige Generation versucht mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gemeinsam den Kampf gegen Auswüchse und Schädlinge zu führen, unlauteren Elementen mit Unterstützung der Behörden entgegenzutreten und ihre wirt- schaftliche Lage zu verbessern. Dieser energisch begonnene Kampf ist erfreulich, er kann aber nur siegreich zu Ende geführt werden, wenn alle kleinlichen Sonderinteressen, die notwendig

zu einer Zersplitterung der Streitkräfte führen

müssen, unterdrückt werden, wenn das geeinigte Heer der deutschen Photographen mit stolzem Siegesbewusstsein die Offensive ergreift, stets getreu der Devise: Einer für alle, alle für einen!

Doch wer kann uns sagen, wie lange der Kampf dauert, ob wir von heute ihn zu Ende fahren werden, ob nicht dem heranwachsenden Geschlecht noch schwerere Kämpfe beschieden sein werden? Schon der Egoismus und etwas weit schauende Politik müssten uns veranlassen, auf die Ausbildung tüchtiger Reserven, die wir zu unserer Unterstützung heranziehen können, Bedacht zu nehmen, um allein von diesen Ge- sichtspunkten aus das Lehrlingswesen tief ein- greifend zu reorganisieren.

Man darf aber doch der Hoffnung Ausdruck geben, dass bei einer Neuordnung. der Lehr- lingsfrage diese Motive nicht allein massgebend bleiben werden, sondern dass allmählich das Pflichtgefühl unserem Stande gegenüber derart wächst, dass die Ausbildung der jungen Leute nach jeder Richtung eine vollkommene wird. Jeder einzelne Lehrherr macht sich dann nicht nur um seine direkten Zöglinge verdient, er dient vielmehr damit dem ganzen Stande. Nicht zuletzt fördert er auch seine eigenen Interessen allerdings auf andere Weise, als es bisher üblich war.

[Nachdruck verboten.] Man benutzt dazu Küvetten mit parallelen Spiegelgläsern, die entweder abgekochtes Wasser oder eine zehnprozentige Alaunlösung oder auch eine fünfprozentige Eisenchloridlösung enthalten. Man könnte sich auch ebenso einer Küvette mit Ammoniakgas, mit Aethylen oder mit schwefliger Saure bedienen, aber es wird natürlich dem Wasser und den oben genannten Lösungen in der Praxis der Vorzug gegeben. So hat z.B. Zeiss, um die Wärmestrahlen zu absorbieren, seinen grossen Projektionsapparat (Epidiaskop 1903) mit einer grossen Küvette für durchlaufen- des Wasser versehen; diese Küvette, welche ı2 cm Stärke hat, enthält nicht weniger als 16 Liter Wasser. Sie besteht aus einem Metall-

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

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zylinder, an beiden Seiten durch planparallele Gläser geschlossen. Man kann diese Küvette mit vorher abgekochtem und wieder erkaltetem Wasser füllen; es wird so vermieden, dass sich nicht zu viel Luftblasen an den Wänden absetzen, wenn das Wasser sich erhitzt. Noch vorteil- hafter ist es, wenn durch die Küvette kontinuier- lich Wasser läuft. Zu diesem Zwecke tritt das Wasser, das aus einer Leitung kommt, in die Küvette durch eine untere mit einem Hahn versehene Oeffoung; eine zweite Oeffnung oben, an der ein Kautschukschlauch angebracht ist, führt das erwärmte Wasser in einen Abfluss ab. Der Wasserzugang beträgt etwa ½ Liter pro Minute; dieser geringe Zufluss genügt, um einem zu starken Erhitzen des Wassers in der Küvette vorzubeugen.

Diese grosse Wasserkammer erweist sich jedoch unzureichend, um zarte mikroskopische Präparate bei Projektion mit dem Epidiaskop und bei Anwendung starker Vergrösserungen zu schützen. In diesem Falle empfiehlt Zeiss ausser der grossen Wasserküvette noch einen Kühlapparat nach Z oth einzuschalten, beschrieben > der Zeitschr. f. wissenschaftl. Mikroskopie X,

. 152. Trotz aller dieser Vorsehungen absorbiert

bei gewissen sehr empfindlichen Präparaten das Wasser noch nicht genügend die Wärmestrahlen der Leuchtquelle. Die zerstörende Wirkung wird durch intensivere Lichtquellen und durch die Färbung der erleuchteten Objekte weiter verstärkt. Unter diesen Verhältnissen empfieblt Zeiss seit 1903 nicht nur die grosse Wasser- küvette und den Zothschen Apparat, sondern noch ein Filter, bestehend aus einer schwach sauren fünfprozentigen Lösung von Eisenchlorid in Wasser.

Nach den neuesten Untersuchungen von R. A. Houston und J. Logie soll eine wasserige Lösung von Eisenammoniaksulfat von grossem Vorteil sein, und zwar 12,6 g pro Liter. Diese Lösung soll sich bei einer Dicke von 3 cm für Wärmestrahlen zehnmal wirksamer als Wasser erweisen. Andererseits absorbiert diese Lösung die leuchtenden Strahlen ein wenig mehr als reines Wasser, aber das wäre geringfügig im Verbältnis zu der ausserordentlichen Wirkung gegen die Wärmestrablen.

In der Lösung von Eisenammoniaksulfat bildet sich mit der Zeit ein flockiger Nieder- schlag von Eisenoxyd. Man beseitigt diesen durch Filtration oder durch Zusatz einiger Tropfen Schwefelsäure (Photo-Revue XXV., 5).

2

Yom Sehutz der Ansiehtspostkarten. Von Kriminalkommissar Carl Heinrich Müller in Berlin. Nechdruck verboten.

Bekanntlich ist nach § 16 des Kunstschutzgesetzes die freie Benutzung eines Werkes der bildenden Künste oder der Photographie zulässig, wenn dadurch eine eigentümliche Schöpfung hervorgebracht wird. Es muse also bei der Benutzung des alten und der Schaffung des neuen Werkes dem Künstler eine neue, originelle Idee vorgeschwebt haben und zum Ausdruck gekommen sein, wenn er trotz der Anlehnung Schutzrechte an seinem Werk erwerben will.

Ein grosses Feld für die freie Benutzung älterer Werke bildeten und bilden noch heute die Ansichts-

postkarten. Ihr Absatz ist von denselben Bedingungen

abhängig, wie der aller anderen neuen Industrieerzeug- nisse, nämlich in erster Linie vom Geschmack des

Publikums. Einzelne neue Entwürfe gehen aus-

gezeichnet und werden vielfach nachbestellt, andere dagegen, und häufig nicht die schlechtesten, bleiben unbeachtet und führen als Ladenhfiter beim Verleger und den Detaillisten ein beschauliches Dasein.

Die gutgehenden Karten nun sind es, auf welche unlautere Konkurrenten ihr Augenmerk richten. Da die scharfen Bestimmungen des Kunstschutzgesetzes eine direkte Nachbildung nicht rätlich erscheinen lessen, beschliesst der unlautere Konkurrent, den Ent. wurf gemäss 8 16 des Gesetzes „frei zu benutzen Hiergegen wäre an sich nichts einzuwenden, aber leider ist es mit dem Hineintragen neuer, origineller Ideen in das alte Kunstwerk meistens nicht weit her,

der „freie Benutzer“ begnügt sich in aller Bescheiden- heit vielmehr meistens damit, in der Aenderung von nebensächlichen Einzelheiten des Bildes seine „originelle“ Kunst zu zeigen, ohne daran zu denken, dass nicht nur Einzelheiten eines Werkes Gegenstand des gesetz- lichen Schutzes bilden, sondern in erster Linie das Werk in seiner Gesamterscheinun g.

Dieser Grundsatz wurde vor einiger Zeit auch vom Reichsgericht betont, welches sich in einem Straf- prozesse mit der Nachbildung von Postkarten zu be- schäftigen hatte.

Die Firma A hatte Strafantrag gegen die Firma B gestellt, weil letztere ihre neuen Postkartenentwirfe, welche Winterlandschaften, umrahmt ven Blumen- schmuck, einem Weihnachtsmann mit Kinderspielzeug oder begleitet von einem Reh usw. darstellten, nach- geahmt habe, wogegen die Firma B behauptete, sie habe die Zeichnungen der Firma A nur frei benutzt.

Die Strafkammer hatte zunächst festgestellt, dass die Entwürfe der Firma A den Stempel der Originalität trügen, die sie als schutzfähige, künstlerische Erzeug- nisse kennzeichneten.

Dementsprechend hatte die Strafkammer die Karten der Firma A und B je nach dem Gesamtbild einander gegenübergestellt und gefunden, dass auf den ersten Blick eine grosse Aehniichkeit zu erkennen sei. Im einzelnen führte die vergleichende Gegenfiberstellung zu einer grossen Anzahl von Feststellungen, wonach

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

eine Uebereinstimmung der Zusammenstellungen der Einzelmotive in deren säumlicher Anordnung und der zeichnerischen Ausgestaltung dieser Anordnung, sowie namentlich auch in der Farbengebung vorhanden war. Nach dem Ergebnisse der Vergleichung kam die Straf- kammer zu dem Ausspruch, dass die Schöpfer der B’schen Karten in starker Anlehnung an die A’schen Karten gea beitet hätten.

Trotzdem nahm die Strafkammer eine Nach-

bildung nicht an, führte vielmehr aus, die Schöpfer

der B’schen Karten hätten die in den Aschen Karten gegebenen Motive selbständig geistig erfasst und ver- arbeitet. Wenn man auch hüben wie drüben Winter- landschaften, allbekannte Blumen, allegorische Figuren und Gegenstinde, den gleichen Stil, die gleiche oder doch Ahnliche Linienführung, die gleiche künstlerische Methode sehe, so seien doch die Veilchen, die Rosen, die Kieeblätter, die Maiblumen und Vergissmeinnicht, die Mittel - und Steineichenzweige, die Vasen, Vögel, Winterlandschaften, Hufeisen und Weihnschtsmänner in den B’schen Karten völlig andere, als in den A’schen Karten. Diese Veilchen, Rosen usw. also lauter Binzelmotive trügen die Züge individueller Auf- fassung und Darstellung an sich; sie seien daher als eigentümliche Schöpfungen und nicht als Nach- bildungen der A’schen Karten anzusehen. l . Das Reichsgericht war jedoch anderer An- sicht und hob das freisprechende Urteil auf aus folgenden Grfinden: Die Strafkammer habe bei ihren obigen Erwägungen vor allem rechtsinig das Gesamtbild der Karten aus den Angen verloren und sich auf eine vergleichende Beurteilung der Einzel- heiten beschränkt. Das sei unrichtig.

Den Gegenstand des gesetzlichen Schutzes bildeten

nicht nur die Einzelheiten eines Werkes, sondern auch, und zwar in erster Linie, das Werk in seiner Gesamterscheinung. Auch wenn die Bilder der einzelnen, als künstlerische Motive ver- werteten Gegenstände in den Karten jeweils verschie-

den und danach, für sich allein betrachtet, als eigen- tämliche Schöpfungen angesehen werden könnten, so werde dadurch doch nicht ausgeschlossen, dass die Karten, deren Bestandteil. sie bildeten, in ihrer Gesamt- erscheinung als Nachbildungen sich darstellten.

Das Gesamtbild der Art chen Karten, das sich aus der Zusammenstellung der Einzelmotive und nicht zum mindesten auch aus der Farbengebung ergebe, habe durch die B’schen Karten eine Nachbildung erfahren, obschon bestimmte Binzelheiten dieser Karten eigentümliche Schöpfungen s eie n. |

Dass bezüglich der künstlerischen Gedanken, die der Gestaltung der A’schen Karten in ihrer Gesamtheit zugrunde lägen, keine Nachbildung stattgefunden habe, gehe aus dem Urteil nicht hervor, im Gegenteil werde durch die über den bildnerischen Inhalt der Karten ge- troffenen Elnzelfeststellungen des Urteils und die Bemerkungen über „grosse äussere Achnlichkeit“, „täuschend ähnliche, äussere Ausstattung“, „sterke Anlehnung“ usw. die Annahme der Nachbildung sehr nahe gerückt.

Endlich habe es den Anschein, dass die Straf- kammer bei ihren Erwägungen durch die Rücksicht- nahme auf einen „allgemein üblichen Gebrauch" be- einflusst worden sei, der „auf dem Gebiete der Post- kartenindustrie“ bei der Herstellung von Postkarten nach dem Muster anderer bestehe. Ein solcher Ge- brauch könne keine Berücksichtigung finden, wenn er den Vorschriften des Gesetzes zuwiderlaufe. Dadurch, dass ein gesetzwidriges Verhalten in gewissen Kreisen üblich werde, könne es die Eigen- schaft der Gesetzwidrigkeit nicht verlieren.

Aus diesem Urteil geht hervor, dass das Reiche gericht in Zukunft nicht gewillt ist, bei dem Nach- druck von Postkarten eine Abänderung der Binzel- heiten als eine originelle Schöpfung anzusehen, wenn trotz dieser Aenderungen das Werk in seiner Ge- samterscheinung nachgeahmt wird.

he Hſ—

Innungs~ und Vereinsnaehriehten. (Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)

Photographiseher Verein zu Berlin. (Gegr. 1863) Als neue Mitglieder waren gemeldet:

Herr Alfons Schneider, Photograph, Tempelhof bei Berlin, Borussiastrasse 19; gemeldet durch Herrn Paul Hoffmann.

Paul Genthe, Photograph, Wilmersdorf bei Berlin, Hildegardstrasse 12; gemeldet durch Herrn Oscar Brettsckueider.

Berlin, den 24. Februar 1913. Der Vorstand. LA: R Schumann, Schatzmeister, Berlin NW. 5, Kruppstrasse 12.

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Verein Bremer Faehphotographen (H. V.). Protokoll der General versammlung am Montag, den 13. Januar 1913, im Restaurant „Papenburg“.

Nachdem die übliche Viertelstunde reichlich überschritten war, eröffnet unser I. Vorsitzender die Generalversammlung. Von der Gewerbekammer war ein Schreiben eingetroffen über Gründung eines pari- t&tischen Arbeitsnachweises; der Verein spricht sich ent- schieden dagegen aus. Alsdann wurden die Protokolle der November- und Dezember-Sitzung verlesen und genehmigt. Herr Grienwaldt erklärt, in den Proto- kolien sei nicht zu finden, dass Punkt a der heutigen Tagesordnung beschlossen sei. Vorsitzender gibt su, dass die Fassung wohl eine andere hätte sein können, und teilt mit, dase der Vorstand der Ausieht ist, dem

2. BEILAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK.

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Beschiuss des Nord westdeutschen Bundes: sich dem Central. Verband anzuschliessen, aufrecht zu balten. Bei der nun folgenden Abstimmung erklären sich alle An- wesenden hiermit einverstanden. Auch die Unter- stätzungskasse für durchreisende Gehilfen soll bestehen bleiben. Sodann hält Vorsitzender den üblichen

Jahresbericht 1912.

Meine sehr geehrten Herren! Die Zeit ist wieder herangenaht, wo sich der Vorsitzende an seinem Schreibtisch niedergelassen hat, um den fälligen Jahres- bericht abzufassen. Vor mir liegt das Protokollbuch, das Wertvollste im Vereinsleben, es spricht eine Welt für sich. Veranlasst durch die Lektüre desselben, lenke ich unwillkfirlich meine Gedanken auf die 13 Jahre zurück, die wir miteinander verliebt haben, und ich komme zu dem Resultat, dass sich doch manches im Verein gelindert hat. Das Vereinsleben ist bedeutend ruhiger geworden. Was mag die Ursache sein? Wer trägt die Schuld? Nicht schwer ist die Lösung dieser Frage. Wir sind eben ruhiger, sind älter geworden und sehen daher auch das Leben von einer gauz anderen Seite an, wir sind des ewigen Kämpfens müde geworden, oder stehen die richtigen Männer nicht mehr an der Spitze des Vereins, die mit Geschick das Vereinsschiff lenken? O, doch, wir im Vorstand sind redlich bemfiht, die Interessen unserer Mitglieder wahr- zunehmen. Keine Arbeit ist uns zu schwer, kein Weg zu weit; daher berührt es uns eigentüämlich, dass die Mitglieder, die das Glück haben, Inhaber der ersten Geschäfte zu sein, sich so wenig um den Verein be- kümmern. Sie zahlen wohl ihren Beitrag, aber etwas für ihre minder bemittelten Kollegen zu tun, legt denselben fern.

Meine Herren, das ist ein wunder Punkt, den ich berühre. Wir sind alle Kollegen und streben auch da- nach unsere Lage zu verbessern. Ist es da nicht unsere heiligste Pflicht und vornehmste Aufgabe, uns gegenseitig zu unterstützen, und dürfen wir es dem

Geringsten unter uns fühlen lassen, dass der eine sich mehr dfinkt als der andere? Das ist eine verkehrte Anut- fessung der Standesehre, sie schadet nur unserer Ver- einsarbeit, und die vielbegehrte Einigklit wird da- durch in weite Ferne gerfickt. Diejenigen, die noch eifrig an der Arbeit sind, sagen sich: wenn die Grossen im Reiche der Lichtbildnerei nicht mitmachen oder wollen, was solist du kleiner Erdenwurm noch die Kastanien für dieselben aus dem Feuer helen, An Zeit gebricht es ihnen nicht, zu den Versammlungen zu kommen, einige Stunden werden sie wohl übrig haben, um mit uns zu arbeiten oder aus ihren Er- fahrungen heraus die Mitglieder zu unterhalten und zu belehren. -Meine Herren, sehen sie sich einmal die anderen Gewerbe az, dort kennt man eine ganz andere Kollegialität als bel ums. Aber ich will diesen Punkt nicht weiter erläutern, ich schweife zu sehr vom eigentlichen Jahresberichte ab. Die Geschäfte des Vereins eind in drei Vorstands- und neun Monate verwamulungen erledigt. Der Besuch derselben ist, nach unserem jetzigen Mitgliederbestande zu rechnen, als ein günstiger zu bessichnen. Hin Jahr ernster

Vereinsarbeit, ein Jahr reich an. Arbeit und Mähen liegt wieder hinter uns, und wenn auch nicht alle Hoffnungen, die wir auf das verflossene Jahr gesetzt haben, erfüllt sind, so sind wir doch ein ganz klein wenig weiter gekommen. Wie schön wäre es gewesen, wenn une das Jahr 1912 die langersehnte Einigung der Bremer Kollegen gebracht hätte und wir als eine geeinte Macht dastäuden. Zweimal ist der Versuch gemacht worden, aber leider stets mit negativem Br- folg. Im entscheidenden Augenblick sog der Vorsitzende des anderen Vereins seine Zustimmung zurück.

Einen breiten Raum in den Verhandlungen der Versammlungen nahm die Errichtung einer Zwerge innung in Anspruch. Um die Meinungen der Kollegen zu hören, stelite ich im Monat Juli bei der Gewerbe- kammer den Antrag, die hiesigen Kollegen zu einer Sitzung einzuladen, um eine gründliche Aussprache über die Errichtung einer Zwangsinnung herbeizu- führen. Von etwa 60 Photographen hatten nur 28 der Einladung Folge geleistet, von diesen stimmten 18 für und ro gegen dieselbe. Wenn auch in dieser Ver- sammiung die Majoritit auf unserer Seite war, so hat der Vorsitzende des anderen Vereins eine lebhafte Gegenagitation ins Werk gesetst und manchen Insun gs- Meund in seiner Gesinnung schwankend gemacht. Is- zwischen ist der Antrag auf Errichtung der Zwang- fmnung bei der zuständigen Behörde eingereicht worden. Wie immer auch die Abstimmung ausfallem wied, ummzeme Verein kann men os nicht in dis Schuhe schieben, wenn die Innung nicht zustande kommt. Wir haben das Beste der Bremer Kollegen gewollt. Auch bei der Polizeidirektion sind wir im Interesse unserer Mitglieder vorstellig gewesen.

Wenn auch im Verein keine grösseren Vorträge gehalten sind, so haben die Besprechungen mancher wirtschaftlichen und sozialen Fragen lebhafte Debatten hervorgebracht.

An den Sitzungen des Nordwestdeutschen Phoio- graphen- Bundes im Monat April nahm unser Verein regen Anteil.

Meine Herren: Ich komme zum Schlusse meines Berichtes, da drängt es mich, Ibnen alen zu danken, insbesondere aber desjenigen, die uns in irgend einer Weise unterstützt haben, sei es durch Zuwendungen oder in einer anderen Art und Weise.

Unsere Mitglieder ersuche ich aber auch im Jahre 1913 fest und tren zum Verein zu halten, denn nur Hinigkeit macht stark. Somit rufe ich Ihnen allen zu: „Gut Licht und mehr Licht für alle Zeit!‘ (Alleeitiges Bravo!) O. Schlötel

Unser Kessierer, Herr Koch, teilt mit, dass die Einnahmen im verflossenen Jahre 322,08 Mk. betragen, denen an Ausgaben 174,38 Mk. gegenüberstehen, mit- hin die Kasse einen Bestand von 14860 Mk. habe. Das Vermögen des Unterstiitzun gekame betsägt 900 Mk. Die Revision soll noch erfolgen und in der Perun: Sitzung berichtet werden. Da die Kassenverhältnisse Jetzt wieder günstig sind, wird von einer Erbökung den Beitrages abgesehen und bleibt er auf 1b Mk. bestehen, Die Wahlen. verliefen Scar glatt. Des Ver

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

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stand wurde durch Zurnf wiedergewählt. Den Vor- stand bilden die Herren: Schiötel als I. Vorsitzen- der, Lars als II. Vorsitzender, Fuchs als Schriftführer, Langenberg als II. Schriftführer, Koch als Kassierer. Die Wahl der Revisoren soll im Februar vorgenommen werden, auch der Ehrenrat wurde wiedergewählt. Zu Lehrlingsprüfern wurden die Herren O. Schlötel und W. Renken ernannt. Die Prüfer der Arbeitnehmer sollen erst kurz vor einer Prüfung ernannt werden. Zum Schluss wurde noch auf unsere Bibliothek auf. merksam gemacht und der Wunsch geäussert, doch die technischen Abende wieder einzuführen. Die Be- sprechung der Kohl- und Pinkelfahrt, welche am al. Januar nach Achim gemacht wird, bildete den Schluss der gut verlaufenen Generalversammlung. Fritz Fuchs, I. Schriftführer.

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Verband Meeklenburg-Pommerseher . Photographen.

Unterseichneter erfüllt die traurige Pflicht, die Mitglieder von dem am 20. Februar erfolgten Heimgange unseres Mitgliedes, des Kollegen

Carl Heitmann in Friedland i. M., in Kenntnis zu setzen. | Herm. Lorenz, L Vorsitzender.

Der verstorbene Köllege Heitmann war leider nicht Mitglied der Sterbekasse.

Als neue Mitglieder sind gemeldet und in der Ver- sammlung am 19. Februar in Güstrow aufgenommen: Herr Ad. Beckmann, Hofphotograph, Doberan.

Max Flügge, Photograph, Grabow i. M. R Schernig, Teterow. Ilm Auftrage des Vorstandes: Fritz Heuschkel, Schriftführer.

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Südbayrincher Photographen-Bund (E. V.). Sitz: München. Protokoll: der II. Hauptversammlung am 14. Februar in Augsburg.

Der I. Vorsitzende eröffnet die Tagung um 3/, Uhr und begrüsst die zahlreich erschienenen Kollegen. Entschuldigt haben sich die Herren Hirsch- München und Heimhuber. Sonthofen. Letzterer überraschte die Kollegen mit einer von ihm während seiner Krank- heit gemachten Erfindung (Photogrsphieständer). Die- selben können von Herrn Heimhuber jederzeit be zogen werden.

Als Delegierte für den Central Verband wurden die Herren Adolf Koestler und E. Spalke einstimmig

Nach einigen geschättlichen Mitteilungen konnte in die Tagesordnung eingetreten werden und erteilte der H Vorsitzende Herr E. Spalke unserm Kollegen Binsiedel: das Wort zu seinem Vertrag fiber das

Innungswesen. Was hier Herr Einsiedel in fast zwei- ständiger Rede den Herren Kollegen fiber die Vorteile der Zwangsinnungen mitteilen konnte, war besonders für die Kollegen interessant, die eben im Begriffe sind, Zwangsinnungen zu gründen, doppelt lehrreich, weil der Vortragende zugleich praktische Erläuterungen gab, wie eine Zwangsinnung in die Wege geleitet und rasch arbeitsfähig gemacht wird. Der spontane Beifall, der diesem Vortrag folgte, kam von Herzen und gab Zeugnis, mit welch grosser Aufmerksamkeit die Kollegen demselben gefolgt sind.

Herr Spalke sprach in herzlichen Worten den Dank der Versammlung aus und eröffnet die Diskussion, an der sich die Kollegen eifrigst beteiligen.

Als Punkt 2 der Tagesordnung war Projektion von Autochromaufnahmen von W. Walcher vorgesehen. Eine wirkliche Glanznummer wurde uns hier geboten, und waren sowohl Landschaften wie auch Porträt- und Architekturaufnahmen von ganz hervorragender Schön- heit in bezug auf Ausschnitt der Bilder und von präch- tiger Farbenwirkung. Auch Kollege Lusche brachte einige. Stimmungsbilder in Autochrom, die gleichfalls den Beifall der Kollegen fanden. Ein Antrag Marth- München kam dann zur Besprechung, wurde jedoch bis zur Frübjahrsversammlung zurückgestellt. Be- schlossen wurde ferner, dass der Bund bei der Tagung des Deutschen Photographen · Vereins in München durch den I. Vorsitzenden im Ortsausschuss vertreten wird.

Der Vorsitzende referiert über den gegenwärtigen Stand der „Bugra“ Leipzig 1914. Leider sind die Aus- sichten zu dieser für die Photographen wegen der ganz horrend hohen Platzmiete bisher nicht besonders günstig.

Als nächster Versammlungsort wird einstimmig München gewählt. Die Versammlung soll im Mai statt- finden. Hiermit war die Tagesordnung erledigt, und konnte der Vorsitzende die Versammlung um 8 Uhr abends schliessen. Ein gemeinsamer Besuch des Appollotheaters beschloss den ersten Tag,

Der zweite Tag war der Besichtigung Augsburga gewidmet, wozu die dortigen Kollegen in liebens- würdiger Weise die Führung übernommen hatten. Das Tagungslokal war von vorzüglichen Bildern der Augs- burger Kollegen ausgeschmückt. Lusche- München stellte wiederholt eine grosse Anzahl seiner Vergrösse- rungen und vorzüglichen Freihandakizzen zur Verfügung.

Herzlichster Dark sei bei dieser Gelegenheit allen Kollegen gebracht, die sich ffir das Zustandekommen dieser Tagung verdient gemacht haben.

So nahm auch die zweite Versammlung des Bundes einen für alle Beteiligen herrlichen Verlauf.

Als neue Mitglieder haben sich gemeldet:

Für die Sektion Ingolstadt die Herren: Heinrich Fröhlich, Zipgelbräustrasse; Bruno Wendsche, Milchstrasse 14; K. Haug, Milchstrasse; ee Weber, Ludwigstrasse.

Für die Sektion München: Herr Pöltl Murnau

ve Augsburg: Herr Eisele- W

bel Augsburg, Hauptstrasse 105. Der I. Vorsitzende: Adolf Koestler, . 1

PHOTOGRAPHISCHE.. CHRONIK.

113

Eine neue Entscheidung des preussisehen Ministeriums.

Gegen das Statut der Elbinger Photographen- Zwangsinnung wurde von einem Mitgliede Beschwerde beim Ministerium erhoben und die Aufhebung der folgenden Bestimmungen des § 10 verlangt:

„I. Jedes unlautere Gebaren im Photographen gewerbe, auch marktschreierische Reklame, wird als Verletzung der Standesehre angesehen.

2. Wer in öffentlichen Ankündigungen photo- graphische Arbeiten zu besonders billigen Preisen oder unentgeltlich, bezw. als Zugabe anbietet, macht sich strafbar. Ä

3. Gegen die Standesehre verstösst, wer in öffent- lichen Ankündigungen oder dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Lokalen und Schaukästen Preise für photographische Arbeiten veröffentlicht oder dem Publi- kum zugänglich macht.

Zuwiderhandlungen gegen die vorbezeichneten Vor- schriften, Beschlüsse und Anordnungen werden, soweit sie nicht besonderen Strafbestimmungen unterliegen, vom Innungsvorstand mit Ordnungsstrafen, insbesondere Geldstrafen von 20 Mk. für jeden einzelnen Fall, ge ahndet.

Der Beschwerde ist zu einem grossen Teile statt- gegeben. Die erteilte Antwort lautet:

„Berlin W. 9, Leipziger Str., den 12. Febr. 1913.

Auf Ihre Besch werde vom 25. November 1912 habe ich den Herrn Regierungspräsidenten zu Danzig er- sucht, die Abänderung bezw. Aufhebung der Ziffern a und 3 des § 10, Absatz 2, des Statuts der Photographen- Zwangsinnung in Elbing in die Wege zu leiten.

Ihrem weitergehenden Antrage, auch die Ziffer ı desselben Paragraphen aufzuheben oder abzuändern, vermag ich nicht zu entsprechen, da die darin ent-

Minister getroffen worden ist,

haltene Vorschrift die gesetzlichen Befugnisse einer Zwangsinnung nicht überschreitet. Die Anlagen der Beschwerden liegen wieder bei.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.“

Es ist bedauerlich, dass diese Entscheidung vom ohne die beteiligte Innung oder die Handwerkskammer zu hören. Die Unklarheit, die schon bisher durch die verschiedenen Entscheidungen der Verwaltuugsbehörden bestand, ist durch diese neue Entscheidung nur vergrössert worden. Die eigentliche Generalklausel (1) des § 10 bleibt bestehen,

während die weiteren Bestimmungen, die eigentlich

nur Beispiele bilden, nicht genehmigt werden. Was dem einen als marktschreierische Reklame erscheint, ist für einen anderen vielleicht eine durchaus zulässige Reklame. Dieser Unklarheit und Ungewissheit muss deshalb möglichst bald ein Ende gemacht werden, Die nötigen Schritte sind bereits, wie uns mitgeteilt wurde, eingeleitet worden. Auch der Handwerks- und Gewerbekammertag hat seine Unterstützung zugesagt. Da auch alle anderen Hahdwerkerinnungen an der Frage das grösste Interesse haben, ob die Innungen berechtigt sind, die Veröffentlichung von Preisen, wenigstens von Schleuderpreisen, zu verbieten, so dürfte eine Klärung endlich erreicht werden. Den Photo- grepheninnungen ist zu empfehlen, sich mit den Innungsausschüssen ihres Bezirks in Verbindung zu setzen und die oben mitgeteilte Entscheidung zur Be- sprechung zu bringen, damit die Angelegenheit der Elbinger Innung zur Standesfrage des Handwerks wird. Die demnächst im Reichsamt des Innern stattfindende Handwerkerkonferenz wird sich hoffentlich schon ein-

gehend mit der Angelegenheit ee Kg.

2

Kin gesandt.

Zur Kenntnisnahme für die Kolleginnen im Deutschen Reiche.

Der „Verband für handwerksmässige und tachgewerbliche Ausbildung der Fran" trat im Beginn dieses Jahres an uns heran mit der Anregung, eine Organisation der Photographinnen des Deutschen Reiches zu schaffen. Nach dreimaliger Sitzung und lebhafter Erörterung der Angelegenheit haben sich die anwesenden Photographinnen mit allen gegen eine Stimme entschlossen, eine solche Organisation abzu- lehnen. Die Begründung dieser Ablehnung teilen wir den Kolleginnen auf diesem Wege kurz mi:

Die unterzeichneten Atelierbesitzeriunen sind der Ueberzeugung, dass in dem photographischen Berufe mit all seinen mannigfachen Verzweigungen ein Zu- sanımenarbeiten von Männern und Frauen unbedingt nötig und für den Beruf nur fördernd ist. Die be- deutenden Lehranstalten in unserem Beruf stehen Männern und Frauen in gleichem Masse offen und bieten beiden dieselben Ausbildungsmöglichkeiten.

Die schon bestehenden Photographenvereine machen

keinen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern und gewähren ihre Vortelle einem jeden in gleicher Weise, Vorteile, die ein kleiner Photo- graphinnenverein mit grossen Opfern an Zeit und Geld seinen Mitgliedern doch nicht bieten könnte. i Auch unsere Zwangsinnung, sowie die Handwerks- kammer stehen unseren Bestrebungen sympathisch gegenüber, und haben es bereits bewiesen, dass ihnen die Mitarbeit von Frauen willkommen ist, indem am 17. Februar zu den Aemtern der Beisitzer im Ausschuss ffir Lehrlingswesen und im Ausschuss für die Gehilfen- präfungskommission die vom organisierten Gehilfen- verein einstimmig gewählte Gehilfin angenommen wurde. Wir würden es auch sehr bedauern, wenn durch irgend ein Vorgehen unsererseits das schon be- stehende gute Verhältnis zwischen männlichen und weib · lichen Kollegen in unserem Berufe gestört werden solite. In seinen Statuten verlangt der. oben genannte

Verband die selbständige Berufsorganisation von Frauen,

114

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

bis Mann und Frau, die in der gleichen Arbeit stehen, sich an Bildung und Recht völlig gleich sind.

Da wir Photographinnen in der gificktichen Lage sind, durch die Verhältnisse nicht gezwungen zu sein, unsere Ausbildungsmöglichkeilten und unsere Rechte erkämpfen zu müssen, sondern ak Bildung und Rechten dem Maune in unserem Berufe gleichgestellt sind, so betrachten wir eine selbständige Organisation für un- zweckmässig und lehnten dieselbe ab. Wir geben allen Kolleginnen Atelierbesitzerinnen und Gehilfinnen den dringenden Rat, sich den schon bestehenden photo- graphischen Vereinen in ihrem Bezirk anzuschliessen.

Clara Behnke. Marie Böhm. Suse Byk. Lotte Joel. Addé Kay. Helene Kindler-Lenz. Marie Kundt (stellvertretender Direktor der Photo- graphischen Lehranstalt des Lette- Vereins). Carola Lohde. Alice Matzdorfi£ Marie Luise Schmidt. Hanni Schwarz. Ilse Stein. Helene Steiner.

eim

Frage lasten. a) Teehnisehe Fragen.

Frage o. Herr O. L. in Sch. Ich soll für einen Kunden einige Silhouetten anfertigen, und zwar Brust- bilder. Ich möchte diese auf rein photographischem, Wege herstellen, ein Ausschneiden möchte ich jedoch nach Möglichkeit vermeiden. Ich habe mir die An- fertignng folgendermassen gedacht: Die betreffende Person wird sehr stark beleuchtet, der Schatten auf einem weissen aufgespannten Tuch aufgefangen und betreffender Schatten dann photographiert. Elektrische Starketromlempe ist vorhanden. Antwort su Frage go. Silhouetten können zwar ao gemacht werden, wie Sie vorschlagen, doch ist jedenfalls dieser Weg ein sehr unbequemer und dürfte

auch bei nicht sehr geschickter Anordnung der Licht-.

quelle und der Kamera gewisse Verzerrungen bedingen, die gerade bei einer Silhouette stark stören. Man kann Silhouetten viel einfacher so herstellen, dass man folgendermassen verführt: Die zu allhouettierende Per- son wird in einem gewöhnlichen, am besten ein- Senstrigen Zimmer, direkt am offenen Fenster derartig aufgestellt, dass sie sich gegen den hellen Himmel oder die ferne Landschaft abhebt. Am besten ist es, wenn man dabei die Fensterfläche so weit verkleinert, dass um die Figur herum nur noch wenig hell- leuchtende Fiche fibrigbicibt. Man stellt dann auf die Kontur der natürlich im Profil aufgestellten Person, mit der Kamera vom Innern des Zimmers scharf ein, und exponlert. mittels eines Momentverschlusses nur wenig länger, als man zur Erzeugung eines guten Landschaftabildes zum Fenster hinaus gebrauchen würde. Die Platte wird dann mit einem hart arbeiten- den Entwickler sehr kräftig hervorgerufen, wobei bei

richtiger Expositionsseit im Innern der Figurenkon-

taron keine Zeichnung kommen darf. Auch weisse un müssen vollkommen glasklar bleiben.

Das gewonnene Negativ wird dann überall da, wo es ich nötig erweisen sollte, im Hintergrund mit Aquarell- lack oder einer anderen gut deckenden Farbe nach- gedeckt und auf mattem glatten Bromsilberpepier direkt kopiert. Der Körperausschnitt der Figur wird dabei passend durch Abdecken erzeugt.

Frage 41. Herr C. N. in B. 1. Ich habe ver- schiedene Photos auf van Bosch -Mattpapier gesehen, die mit Wasserfat ben koloriert sind. Die Farben sind sehr flüssig aufgetragen und stellenweise mehrere Töne übereiuandergelegt, ohne dass der untere Ton weggeht. Auch ist z. B. das Rosa der Backen schön verechwommen auf dem Fleischton, so dass kein Retouchieren nötig ist. Die Farben haben die Brillanz und das Aussehen von Anilinfarben, ich kann mir aber nicht denken, dass es solche sind, denn sie sind äusserst lichtbeständig, und die Bilder, welche ich gesehen, waren ein Jahr lang dem Lichte ausgesetzt, ohne eine nennenswerte Veränderung zu erfahren. Auch babe ich versucht, die Farben wegzuwischen, was unmöglich ist, ohne die Schicht zu verletzen. Eiweissfarben sind es nicht, denn sie trocknen vollständig matt auf und ist nicht die geringste Kontur von der Seite bemerkbar.

a. Können Sie mir ein Verfahren angeben, wo- durch ich Vergrösserungen auf glattem Bromsilberpapier und Kohledrucke präparieren kann, um sie bequem mit Pastell bearbeiten zu können, d. h. um die Pastell- farben gut haftend zu machen?

Antwort su Frage gr. 1. Wie die von Ihnen ge- sehenen Kolorierungen ausgeführt sind, vermögen wir natürlich nicht anzugeben, Man kann aber jedenfalls das gleiche auf Bromsilberpapier mit sogen. Lasurfarben (Günther Wagner, Hannover) erzielen, die auf das vorher angefeuchtete Bild in entsprechender, dünner wässeriger Lösung aufgetragen werden und sofort in die Gelatine einziehen, so dass man mehrere Farben- töne leicht fibereinander legen kann. Die Meinung, dase die sogen. Anilinfarben an sich unechter als alle anderen Farben sind, ist absolut irrig, im Gegenteil finden sich unter diesen künstlichen Farbstoffen zahi. reiche, deren Lichtechtheit den natürlichen Farbstoffen zum mindesten gleichkommt. ~ Antwort 2. Pastell farben werden von allen glatten Papieren naturgemäss schlecht angenommen. Wenn auf glattem Papier mit Pastell gearbeitet werden soll, so muss man sich der halbfetten Oelkreidestifte für diesen Zweck bedienen. Andere Pastelifarben haften dagegen vorzüglich auf halbrauhen Bromsilberpapieren, auf denen sich fast ebenso gut arbeiten lässt, wie auf den eigentlichen Pastellpapieren. Gute Pastellstifte sind natürlich hierfür erforderlich. Dieselben müssen möglichst weich sein. Unterstützt wird das Haften der Pastellfarben an halbrauhen Papieren durch Ueber- ziehen derselben mit Kaltnegativmattlack.

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diese unrettbar zu harten Bilder harmonisch entwickelt werden.

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Das Ziel des Unterrichts ist, dass die abgehenden Schüler befähigt werden, eine Berufsstellung als Gehilfen in photographischen Ateliers und Repro- duktions- Anstalten, als photographisch - wissenschaftliche Hilfskräfte an Krankenhäusern, Universitätskliniken und medizinisch - wissenschaftlichen Instituten, als Leiter des metallographischen Laboratoriums von Hüttenwerken, als Gehilfen und Betriebsleiter in photomechanischen Anstalten anzunehmen. .

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