Nachrichtenblatt fur das Photographenhandwerk.

Halle (saale)

https://hdl.handle.net/2027/mdp .39015080365698

Hathilrus

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(35% g V P44 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

I. Beilage. Halle a. S., 16. Marz 1913. Nr. 22.

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG

Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.

Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.

Nr. 22.

16. März.

1913.

Die Zwangsinnung der Photographen im nördlichen Teil des Regierungsbezirks Frank- furt a. Oder wählte die „Photographische Chronik“ zu ihrem Organ. In Nr. 20 dieser Zeitschrift ist versehentlich Frankfurt a. M. statt Frankfurt a. O. gesetzt worden, was hierdurch richtig-

gestellt wird.

Rundschau.

Verwendung der Drehscheibe als Zentrifuge in der photographischen Praxis. In der „Societe Francaise de la Photo- graphie“ sprach F. Monpillard über die ver- schiedene Anwendung der Vallot schen Dreh- scheibe in der Photographie. Bisher war jene ein Hilfsapparat, der nur in den photomechani- schen Reproduktionsanstalten Benutzung fand. Als Sim men die Steigerung der Empfindlich- keit von Autochromplatten durch Nachsensibili- sation vollführte, war es ein Haupterfordernis, die Platte nach dem Baden schnell und mög- lichst vollstandig zu trocknen und auch der Entstehung von Flecken durch Tropfenbildungen an der Schicht usw. vorzubeugen. Letzteres bewirkte Simmen, indem er die Schicht vor- sichtig mit faserfreiem Fliesspapier abdrückte. E. Vallot kam dann auf die Idee, die über- schüssige Farbflüssigkeit der Platte durch sehr schnelle Rotationsbewegung unter Zuhilfenahme einer Drehscheibe fortzuschaffen.

Der Hauptteil des Vallotschen Apparates besteht in einer sich drehenden Platte, die auf der Achse eines beliebigen Motors angebracht werden kann. Eine solche Platte, die sich horizontal bewegt und ringsum eine Einfassung zur Aufnahme der abgeschleuderten Flüssigkeit besitzt, ist für alle Plattenformate zurichtbar, die in Betracht kommen. Um eine Platte auf- zubringen, genügt es, die vier Schrauben ein- zustellen, welche die den beiden Achsen der zu trocknenden Platte entsprechende Länge be- grenzen; dabei ist ein Spielraum von einigen Millimetern gewahrt, um selbst in der Dunkel- heit das Aufsetzen der Platte auf die Scheibe bequem zu gestalten. Die speziellen Dimensionen der Scheibe richten sich natürlich nach dem grössten Plattenformat, das für die Trocknung in Absicht liegt.

Monpillard legte einen Apparat vor, der für Trocknung von Platten bis zu 13X18 cm Grösse dienen kann. Die Scheibe hatte einen

[Nachdruck verboten.] Durchmesser von 23,5 cm. Der Einsatz der Schrauben lässt auch 9X 1a und X9- Platten montieren, ebenso alle Formate, die dazwischen liegen. |

Bei der sehr schnellen Rotation entsteht durch die Luftströmung eventuell auch eine Staub- aufwirbelung. Um einen Staubniederschlag auf . der Platte, der Flecke veranlassen würde, zu verhüten, hat Vallot seinen Apparat mit einem Schutzgehäuse versehen. Dieses ist mit Schar- nieren auf einer festen Aufsatzplatte, die von der Rotationsachse durchbrochen wird, montiert. Durch eine Oeffnung kann die Platte bequem auf die Drehscheibe gebracht und eingeschraubt werden.

Der Betrieb kann durch einen kleinen elektri- schen Motor erfolgen oder auch durch ein Hand- triebwerk, wie wir es bei den Laboratoriums- zentrifugen haben. Monpillard verwendet zu voller Zufriedenbeit letzteren Apparat, der aber nur für Platten bis Maximum 9X12 cm wirk- lich zureicbend ist. Zur Not würden auch noch 13X 18-Platten zuzulassen sein, jedoch unter der Einschränkung, dass die Geschwindigkeit der Rotation nicht übertrieben wird. Es treten bei gewisser Grenze heftige Erschütterungen auf, die sich selbst auf den Arbeitstisch, an dem der Apparat montiert ist, übertragen. Um diesem Uebel vorzubeugen, benutzt Gimpel als Motor eine kleine Wasserturbine, die von seiner Laboratoriumswasserleitung getrieben wird. Unter dieser Einrichtung funktioniert der Apparat ganz ruhig, selbst wenn die Scheibe eine 18x 24- Platte trägt.

Bei dem Apparate von Vallot wird die Rotationsbewegung durch eineRiemenführung ge- leitet, und um die Erschütterung auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Kurbelscheibe von 30 cm Durchmesser vertikal; der horizontal zurück- geführte Riemen läuft über zwei Winkelrollen. Der ganze Apparat wird mit Klemmschrauben an der Kante eines Tisches befestigt. Auch

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dieser Apparat arbeitet trotz grösster Ge- schwindigkeit sehr ruhig.

Es bedarf wohl nicht der Erwähnung, dass ein solcher Apparat im photograpbischen Labo- ratorium den verschiedensten Zwecken dienen kann. So kann er z. B. allgemein zur Trocknung von Platten dienen. Eine Autochromplatte ist biermit in 2 bis 3 Minuten vollkommen trocken.

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Hierbei ist ein Staubschutzgehäuse zu entbehren, denn wir haben es in diesem Falle mit einer fertigen Bildschicht zu tun und nicht mit sen- siblen, chemisch leicht veränderlichen Materien. Der Apparat kann ferner bei den Chromprozessen, bei der Herstellung von Farbfiltern usw. nütz- liche Verwendung finden („Bulletin de la Societe Française“ 1913, 1).

2

Hus der Praxis des Photographen.

(Unter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht. Unsere Leser werden um Ein- sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht

druckfertig zu sein.)

Saugfahige Pappen und Kartons zum Aufziehen von Photographien usw. Das Aufziehen von Photographien oder auch von Zeichnungen, Malereien und Abdrücken auf Pappe verursacht deshalb oft Schwierigkeiten, weil die Pappen wegen der mehr oder weniger starken Saugfähigkeit die Klebmittel gierig auf- saugen, wodurch dann die Bilder schlecht haften. Zabe oder dick aufgestrichene Klebmittel nützen auch nicht viel, denn damit erhält man kein sauberes und glattes Aussehen der Bilder.

Es ist in solchen Fällen nötig, dass die Pappen vor dem Aufziehen durch eine geeignete Grundierung ihrer Saugfähigkeit beraubt werden. Das Ueberstreichen mit Leimwasser erweist sich hierzu als sehr empfehlenswert, um so mehr, als diese Arbeit rasch und leicht ausgeführt werden kann. Das Leimwasser bereitet man sich aus 6 bis 8 Tafeln Gelatine, die in Stücke geschnitten und in ½ Liter kalten weichen Wassers einige Stunden aufgequollen werden, worauf das über- schüssige Wasser abgegossen und die Masse mit 3/, Liter kochendem weichen Wasser über- schüttet wird, wobei recht gut umgerührt werden muss, um eine völlige Auflösung zu erhalten. Der Bebälter ist nachher im Warmwasserbade während der ganzen Streicharbeit zu belassen, damit die Lösung stets flüssig, d. h. gut streich- fahig verbleibt, und gibt man, um die Pappen weniger feuchtigkeitsempfindlich zu machen, einige Tropfen Formalinlösung zu, wonach die Gelatinelösung ordentlich umzurũhren ist. Ferner kann man etwas Spiritus beimischen, um das rasche Erstarren während des Aufstreichens auf der Pappe zu verhindern, wogegen durch einige Tropfen reines Glyzerin das Krummziehen und Werfen der trockenen Pappe vermieden wird. Die Formalinlösung darf nur ganz mässig an- gewendet werden, da andernfalls die Gelatine sich in Klumpen zusammenzieht und unbrauchbar wird, doch ist das Formalin auch ein vorzüg- liches Konservierungsmittel überhaupt für alle

[Nachdruck verboten.] Klebstoffe, wenn sie ausser Gebrauch gut ver- korkt und vor Licht und grosser Wärme ge- schützt verwahrt werden.

Vor dem Grundieren sind die Pappen so zu sortieren, dass die rauhere Seite zum Grundieren ausgesucht wird, denn diese etwas erhaben gewölbte Seite gibt die Sicherheit, dass die Pappen nach dem Aufziehen der Bilder sich nicht nach innen krümmen können, was bei der anderen, glatteren und schöner aussehenden Pappenseite fast stets eintritt, wenn das Auf- ziehen auf dieser geschieht. Selbst dann, wenn keine Grundierung nötig ist, d. h. wenn die Pappen wenig saugfähig sind, soll das Aufziehen wie vorher erwähnt stattfinden, um das Auf- wärtssteigen der Ränder zu verhüten; dies gilt gleichfalls für saug- oder nicht saugfähige Kartons, denn auch da wird derselbe Fehler recht häufig gemacht, also die glattere Seite benutzt. f

Die Pappen sind möglichst gleichmässig und nicbt zu voll zu überstreichen, und wird eine nicht zu harte Bürste oder ein Schwamm dazu gebraucht; alsdann sind die Pappen flachliegend, bei nicht zu starker Wärme zu trocknen, danach aufeinanderzulegen und bis zur Verarbeitung etwas eingepresst in einem völlig trockenen Raum liegen zu lassen. Sind dagegen stark saugfahige Kartons von beller Farbe zu grundieren, so muss die warme Gelatine- lösung vorerst durch Leinwand gepresst werden, um die etwa vorhandenen Fasern und Klümp- chen zurückzuhalten, durch die anderenfalls die Kartons verunreinigt würden; beim Streichen und Trocknen muss man darauf seben, dass kein Staub usw. aufgewirbelt wird, der sich auf den Bogen ablagert und festklebt.

Für besondere Zwecke können auch beide Seiten der Pappen oder Kartons grundiert werden, wobei erst die rauben, und nach dem völligen Trocknen die glatten Seiten zu über- streichen sind. J. M.

2 —̃ͤ—

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Innungs- und Vereinsnaehriehten. (Far diese Nachrichten tibernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)

Sachsiseher Photographen~ Bund (E. V.). (Unter dem Protektorat Sr. Maj. Konig Friedrich August von Sachsen.) Als neues Mitglied ist aufgenommen: Herr Julius Müller, Photograph, Bärenstein, Bezirk

Chemnitz. Mn -pE t

Photographen~Innung (Zwangsinnung) zu Berlin. Ausserordentliche Versammlung vom 27. Februar in den „Kammersälen“.

Die erste Versammlung der nunmehr auf die eigenen Füsse gestellten grössten deutschen Photographen- innung nahm sich schon um 8 Uhr recht imposant aus, waren doch nicht weniger als 200 Kolleginnen und Kollegen aus Gross- Berlin im Ausstellungsraum erschienen, der sich neben dem eigentlichen Versamm- lungesaal befindet. Hier diskutierte man lebhaft über die ausgestellten Kartons, Gaslichtpapiere, Platten, elektrischen und Gas-Starklichtlampen, bis pünktlich um Uhr die Glocke zur Versammlung rief.

Der I. Vorsitzende, Herr Lichte, hiess die Er- schienenen herzlichst willkommen und gab seiner Freude fiber die grosse Anzahl Ausdruck, zumal diese starke Beteiligung ohne jeden Zwang, ohne Androhung von Strafen das beste Zeichen dafür sei, dass eine Innung aliseitig ala Notwendigkeit erkannt werde. In kurzen Worten schilderte der Redner dann die Entstehungs- geschichte unserer Innung, die zuerst von weniger Eingeweihten als steifleinenes Bild aus dem Mittelalter angesprochen sei, das besonders durch den hinzu- phantasierten eisernen Staupbesen nicht gerade erbau- lich gewirkt habe. In unserer Zeit des Fortschritts könne aber nichts Mittelalterliches sich halten, eine Zwangsinnung habe auch nicht die Aufgabe, den Fort- schritt zu hindern, sondern sei lediglich als Organi- sationsform anzusehen, die auch dem kleinen Geschäfts- mann gestatte, ein Wörtlein mitzureden. Bedingt sei eine solche Zwangsvereinigung durch die grenzenlose Gleichgültigkeit vieler Kollegen, die ohne sanften Rippenstoss sich nie zur Mithilfe am Gemeinwohl auf- rütteln lasse, das habe die langjährige energische Tätigkeit des Photographischen Vereins zu Berlin er- wiesen, in dem nur ein geringer Prorentsatz der Berliner Kollegen eine erfolgreiche Wirksamkeit ent- taltet habe.

Der Redner verwies dann auf die Tatsache, dass einerseits die Kohlenmagnaten, die Elektrizitätsfirmen, die Landwirte sich zu festen Verbänden zusammen- getan haben, andererseits aber auch die Arbeitnehmer nicht müssig waren, dass also alle Bedarfsartikel, alle Löhne erheblich gestiegen sind. Trotzdem werden Photographien von Tag zu Tag billiger. Die Gratis- angebote in unserem Gewerbe entwerten alle unsere Arbeiten, denn der Kunde begreift nicht, warum einer Geld für etwas haben will, was der andere öffentlich völlig umsonst ausbietet. Hier hat die Tätigkeit des neuen Innungsvorstandes vor allem eingesetzt, und

zwar in dem Bestreben, alle Zwangsmittel vorläufig beiseite zu lassen und lediglich ein freiwilliges Ueber- einkommen der betreffenden Firmen zu erzielen. Der Erfolg ist grösser, als vorauszusehen war, denn überall erklärten die Geschäftsinhaber, dass nur die Kon- kurrenz des Nachbarn sie zu diesem Schritt veranlasst habe, den sie gern unterlassen wollen, wenn auch der Nachbar eine solche Zusage gibt. Am weitesten kamen die grossen Warenhäuser unserem Bestreben entgegen sie wollen nicht allein ihre Preise revidieren, sondern unsere Tätigkeit sogar unterstützen. Eine grosse Firma, die als juristische Person unserer Innung nicht an- gehören kann, zahlt darum einen jährlichen Zuschuss von 250 Mk. für unsere Fachschule, und hat diesen Beitrag bewilligt, weil sie selber ein grosses Interesse an gut vorgebildeten Gehilfen hat.

Solche Erfolge kann eine Korporation, die tat- sächlich die gesamte Fachwelt vertritt, immerhin er- reichen für einen Vereinsvorstand, hinter dem doch nur ein Teil der Fachgenossen steht, ist das ungleich schwieriger.

Der Redner besprach noch die Verhältnisse der Kollegen, die furchtbare Proletarisierung, in welche der bekannte Fragebogen hineingeleuchtet hat, und erklärte, dass das beste Mittel gegen den fortschreiten- den Niedergang der Photographie die bessere Aus- bildung ist. In dieser Erkenntnis unterstützte der Vor- stand das Zustandekommen des Meisterkursus und brachte es durch energische Arbeit dahin, dass sich 76 Teilnehmer fanden, für welche mit Mühe und Not Platz geschaffen wurde; die diese Zahl Ueberschreiten- den mussten leider zurückgewiesen werden.

Zum Schluss forderte Herr Lichte die Kollegen auf, alle kleinlichen persönlichen Gehässigkeiten fahren zu lassen und im Interesse der Gesamtheit lieber einmal ein Loch zurückzustecken. Wer seine Augen aufmacht, der sieht, dass nur geschlossene Organisationen einen bleibenden Eıfolg erzielen, darum wolle er seine Rede enden mit der Mahnung: „Seien Sie einig!“ (Stärmi- scher Beifall.)

Die Wahlen zum Ausschuss für das Gehilfenwesen ergaben als Meisterbeisitzer die Herren Dax und Münzer. Seitens der Gehilfen sind am 17. Februar die Herren Willi Reichert und Herm. Aschen- brenner in diesen wichtigen Ausschuss gewählt.

In den Lehrlingsausschuss wurden als Meisterbei- sitzer Fräulein Marie Boehm (i Fa.: Becker & Maass) und Herr Ritsert entsandt. Die Gehilfen sind durch Fräulein Margarete Ehrlich und Herrn Willi Reichert vertreten. Die Wahlen zu diesen beiden Ausschüssen erfolgten durch Zuruf.

Zum Punkt 3 der Tagesordnung: Ueber Ziel und Aufbau photographischen Unterrichts“ erläuterte Herr Direktor Schultz - Hencke kurz die Ausbildung der Lehrlinge durch unsere Fachschule. Praktische Arbeit, so führte der Redner aus, wird im Atelier erlernt, die Fachschule verfolgt darum mehr das Theoretische, die

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Anleitung zum Sehenlernen durch entsprechendes Zeichnen und das richtige Empfinden der Formen- kenntnis. Die Retouche wird betrieben als Mittel zum Ausmerzen von Fehlern, nicht zur Verbesserung der Natur, obgleich der Photograph schliesslich doch die Wünsche seiner Kunden auch in dieser Hinsicht be- friedigen muss. Besonders wichtig ist, dass der Lehr- ling seine Werkzeuge gründlichst kennen lernt, auch Einblick in alle gebräuchlichen Verfahren gewinnt, damit er als Gehilfe sich leicht in Verhältnisse ein. arbeitet, in die seine Lehre ihm sonst wenig Einblick vergönnte. Der Redner schloss in der Hoffnung, dase der jetzt begonnene Meisterkursus Erfahrungen in der Richtung machen lasse, dass der Fachschulunterricht noch Kürzungen ermögliche.

Herr Johannes Lüpke sprach über Lehrlings- ausbildung und Prüfung und richtete hierbei ernste Mahnungen au die Kollegen bezfiglich ihrer Geschäfts- führung, besonders möge jeder seine Arbeiten recht kritisch prüfen, damit seine Kunden zufrieden gestellt werden. Erst wer selbst seine Kenntnisse als Kauf- mapn und Praktiker auch in Optik und Chemie be- festigt hat, möge Lehrlinge ausbilden und hierbei darauf achten, dass er nur intelligente und manierliche junge Leute einstellt, die sich auch für unser Fach eignen. Um hierauf einen Einfluss auszuüben, sei vom Vorstand beschlossen worden, dass alle Lehrver- träge nunmehr in der Geschäftsstelle der Iunung ab- geschlossen werden müssen.

Der Redner ging sodaun auf die Einzelheiten der Gesetzgebung ein und hob manche schwerwiegende Bestimmung hervor, die vielfach unbekannt bleibt und doch sehr beachtet werden muss. Auch die Notwendig- keit, die Lehrzeit auf 4 Jahre zu verlängern, fand in ihm einen erergischen Verfechter, denn das vierte Jahr sei sehr geeignet zur Befestigung des Gelernten. Herr Lüpke schloss mit der Schilderung des Hergangs bei den Gehilfenprüfungen.

Nach dieser Vorbereitung schritt die Versammlung zur Wahi des Vorsitzenden des Gehilfen - Prüfungsaus- schusses und wählte hierzu einstimmig durch Zuruf Herrn Johannes Lüpke, der bisher diesen Posten innehatte. Auch Herr Direktor Schultz-Hencke wurde durch Zuruf zum Beisitzer gewählt, während wegen der übrigen Beisitzer Zettelwahl stattfand. Als Kandidaten waren aufgestellt Fräulein Hanni Sch warz (46 Stimmen), Herr Arthur Schulz (106 Stimmen) und Herr Hermann Brasch (85 Stimmen); gewählt wurden beide Letztgenannten. Die Gehilfen hatten am 17. Februar gewählt: Fräulein Margarete Ehr- lich sowie die Herren Hermann Aschenbrenner und Otto Hartmann; es ist dies also in Dentschland in unserem Gewerbe der erste Gehilfenprfifungsaus- schuss, in welchem eine Dame amtiert.

Zu Beauftragten wurden gewählt die Herren: Cornand, Lüpke und Lichte, ebenfalls durch Zuruf und ohne Zettel wahl.

Der vorgelegte Haushaltungsplan belanciert mit einem Etat vom 6465 Mk. Einnahme und Ausgabe. Unter letzterem sind 600 Mk. Beitrag für die Fach-

schule vorgesehen und 300 Mk. für Lehrlingsprämien. Die Annahme erfolgte einstimmig, gleichfalls einstimmig wurde der Beitritt der Innung zum Innungsausschuss beschlossen, da unter diesen Umständen dessen Schieds- gericht auch uns zur Verfügung steht.

Der Vorsitzende teilte noch mit, dass die Gehilfen- wahlen zum Gehilfenausschuss folgendes Ergebnis hatten: Altgehilfe Georg Mertes, Beisitzer: Herm. Aschenbrenner, Hans Taubert. Ersatzmänner: PaulFieting, Heinr. Neumann, Franz Stemmler; dann schloss die interessante Versammlung um 11 Uhr.

Heinr. Lichte,

I. Vorsitzender.

‚Hugo Kammer, I. Schriftführer.

Zwangsinnung tür das Photographengewerbe im Hand- werkskammerbezirk Dortmund. Sitz: Bochum. Protokoll der Innungsversammlung vom 13. Januar in Gelsenkirchen, Berliner Hof‘.

Anwesend: 62 Mitglieder und 6 Gäste.

Der I. Vorsitzende Herr Arnold eröffnete die Sitzung um 5!/, Uhr, die zahlreich Erschienenen will- kommen heissend. Nachdem der Schriftführer das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen, weiches an- genommen wird, teilt Herr Arnold mit, dass Herr Hammerschlag beantragt habe, ihn aus dem Vor- stande zu entlassen. Mit allgemeiner Zustimmung ge- schieht dasselbe. Darauf folgte ein Bericht fiber die Vorgänge im Innungsbezirk. Die Beschwerden und Entscheidungen betreffend Innungezugehörigkeit finden Erwähnung. Den anfänglichen Versuchen der Photo- American- Ateliers, ihre Betriebe als Lustbarkeit geltend zu machen, um auch ausserhalb der festgesetzten Ar- beitszeit arbeiten zu können, wurde energisch entgegen- getreten; in einigen Fällen mussten die Ateliers Sonntag nachmittags polizeilich geräumt werden. Gegen einen Grossbetrieb wurde wegen Ausstellens fremder Bilder dem Staatsanwalt Anzeige erstattet. Die An- und Abmeldung des Personals wird immer noch sehr lässig gehandhabt, in Zukunft werden die Säumigen unnach- sichtlich bestraft werden. Die Tagung in Kiel, wie auch die Arbeit des Central- Verbandes, nebst seinen Vergünstigungen, war ein weiterer Bericht.

Sodann machte der Kassierer Mitteilung über die Kassenverhältnisse der Innung. Demnach betrugen die Einnahmen für 1912 1030,35 Mk., exkl. Rückstände, die Ausgaben 873.77 Mk. Der Haushaltplan 1913. der mit 1740 Mk. balanciert, warde eiustimmig genehmigt. Za Kassenrevisoren wurden die Herren Westendorp und Tell, Hagen, gewählt.

Nach einer halbstündigen Pause wurden die Hin- gänge bekanntgemacht. Der Stolzesche Notizkalender, den die Firma Wilhelm Knapp- Halle a.S. zu er- mässigtem Preise offerierte, wurde von 45 Herren be- stelit. Ferner gelangten eine Anzahl Probeflaschen des Luna- Entwicklers zur Verteilung.

Beim Punkt Stellenvermittelung wurde der Vor- standsbeschluss vom 9. November i912 genehmigt.

2. BEILAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK.

Nr. 22. Halle a. S., 16. März. 1913.

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Danach muse die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, ebenso der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages inner- halb 24 Stunden dem I. Vorsitzenden mitgeteilt werden. Zuwiderhandlungen werden bis zu 20 Mk. geahndet. Die Kosten für eine laufende Annonce im Photo- graph“ und in der „Photogr. Chronik“, auf die Stelien- vermittelung hinweisend, wurden ebenfalls bewilligt. Die Gebühr ffir Inanspruchnahme der Stellenvermitte- lung beträgt 30 Pf. für den Arbeitgeber.

Hierauf ergeht sich der Vorsitzende in längerer Ausführung über die Anträge Dortmund- Hagen auf vorläufige Ausserkraftsetzung des Beschlusses vom 3 Juni v. J. betreffend Preisverdffentlichung. Dem bereits vor Weihnachten an den Vorstand eingebrachten Antrag, zwecks Beratung über Beschlussaufhebung eine Versammlung einzuberufen, konnte nicht stattgegeben werden, da derselbe nur von einer geringen Anzahl Mitglieder unterzeichnet war. Nach den Erfahrungen seit Inkrafttreten des Beschiusses habe derselbe auch durchaus keinen Nachteil gebracht, er ist seinerzeit von allen Mitgliedern, die an der Versammlung am 3 Juni teilgenommen haben, ohne Ausnahme gefasst, die grosse Mehrheit hat sich gern und willfg darin gefügt. Wegen einiger Wenigen, die für schlechten Geschäftsegang den Innungsbeschluss verantwortlich machen wollen, während in Wirklichkeit die Gründe dafur bei den Betreffenden selbst zu suchen sind, diesen Beschluss vorläufig ausser Kraft zu setzen, wäre ver- fehlt, und empfahl der Vorsitzende zum Schluss, den Antrag abzulehnen. Nach einer lebhaften Debatte für und wider den Antrag wurde derselbe mit 47 gegen 13 Stimmen abgelehnt.

Für die Gehilfenausstellung wurden alsdann als Preis so Mk. bewilligt.

Zum Schlusse bittet Herr Arnold nochmals um die Adressen der Schulvorstinde, um denselben das Gesuch unterbreiten zy können, die Schulgruppen- aufnahmen nur durch ortsans&ssige Photographen vor- nehmen zu lassen. Damit ist die Tagesordnung er- schöpft, und schliesst der Vorsitzende die Versammlung um 10 Uhr.

Aug. Arnold, L Vorsitzender.

W. Streil, protok. Schriftführer.

u

Elsass~Lothringiseher Photographen- Bund (E.Y.). Sitz: Strassburg |. Eis.

Mitglied des Central-Verbandes Deu Photographen-Vereine und Innungen (J.P.). Bei der in Nr. 20 dieser Zeitschrift veröffentlichten

Einladung wurde hinter dem Worte ,, Bundesversamm- lung“ versehentlich der Zusatz „der Sektion Strase- burg vergessen. Es handelte sich bei der am 10. März abgehaltenen Versammlung nur um eine solche der Sektion Strassburg.

141

Ateliernashriehten.

Innsbruck. Herr Franz Breuning hat die Handlung photographischer Bedarfsartikel von Fritz Gratl, Maria Theresien-Strasse 34, käuflich erworben.

Leer. Die „Miniatur - Photo- Apparate‘ Ges. m. b. H., Elberfeld, eröffnete Mühlenstrasse 41 ein weiteres American - Photo - Atelier.

Naumburg a Qu. Herr Otto Exner hat das Photographische Geschäft des Herrn Hugo Welz hier, Bunzlauer Strasse 15, übernommen.

Riga. Herr Smicha Kohn eröffnete Snivoro- strasse 37 eine Photographische Anstalt. Louise Antonie Hebensgerger erhielt Genehmigung zur Eröffnung eines Photographischen Ateliers, Welistr. 19.

Satrup i. Holst. Herr Photograph Schark ver- kaufte sein Wohnhaus mit Geschäft an Herrn Photo- graphen Robert Hanemann aus Harburg a. E.

um u Zn 0m

Aus der Industrie.

Mitteilung aus dem Zeisswerk- Jena. Die Firma Zeiss bringt einen neuen Anastigmaten in mitt- lerer Preislage, das „Triotar 1:6,3", auf den Markt. Die Schärfenzeichnung des Objektivs ist, wenn auch nicht von der unerreichten Vollkommenheit des Tessars, so doch von der Art, dass weitgehenden Ansprfichen des Amateurs Genfge getan wird, und das Feld gleich- mässiger Bildschärfe hat bei der vollen Oeffnung 1:6,3 einen Durchmesser, der grösser ist als die Brennweite, so dass z. B. für das Format 9X12 die Brennweite f]ı3,5 em empfohlen werden kann. In der Fabrikation des Triotars wird in allen Stadien nach denselben Präzisionsmethoden verfahren, wie bei allen übrigen Zeiss- Objektiven. Dadurch ist die Gewähr gegeben, dass jedes einzelne Exemplar den errechneten guten Korrektionszustand auch wirklich aufweist. Trotzdem ist der Preis des Triotars etwa ein Drittel niedriger als der des Tessars 1:63 entsprechender Brennweite; dies wird dadurch ermöglicht, dass das Triotar einfacher im Bau ist, insbesondere aus nur drei Linsen besteht, während das Tessar bekanntlich vier Linsen enthält. Das Triotar wird von den verschiedenen Fabrikanten nur an einigen Handkameras in Verbindung mit Ob- jektivverschifiasen (Compound, Koilos, Ibeo) verkauft. Zwei grosse Kamerafabriken, die Ica- Akt.- Ges., Dresden, und die Kodak- Gesellschaft, verkaufen es unter dem Namen „Zeiss -Icar“ bezw. „Zeiss. Kodak-Anastigmat“. Wer ein Universalobjektiv von der vollkommensten Bildqualität, für stärkste Vergrösserungen der Auf- nahmen geeignet, erwerben will, wird nach wie vor zum Tessar greifen, solange nicht besonderer Wert auf die Benutzbarkeit der Einzellinsen gelegt wird und daher das Zeiss-Doppel-Amatar bezw. Zeias- Doppel-Protar vorzuziehen ist. Wer aber eine Ob- jektivverschlusskamera in mittlerer Preisiage kaufen will und eine Ersparnis von 30 bis 40 Mk. am Objektiv tar unumgänglich erachtet, wird im Triotar 1:63 ein Objektiv finden, das bereis hohen Ansprüchen an die Schärfenzeichnung genfigt.

142

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Kleine Mitteilungen.

Gegen das Zugabeunwesen richtet sich folgender Antrag Hammer und Genossen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschliessen: die König- liche Staatsregierung zu ersuchen, bei den verbfindeten Regierungen dahin wirken zu wollen, dass dieselben baldtunlichst einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 durch folgende Bestimmung ergänzt wird: Wer im Einzelverkehr für sich selbst oder als Vermittler den Käufern von Waren Zugaben oder in Waren be- stehende Geschenke gewährt oder in öffentlichen Be- kanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, in Aus- sicht stellt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Wertlose Kleinigkeiten, deren Ge- währung allgemein üblich ist, sowie der übliche Rabatt werden nicht als Zugaben und Geschenke im Sinne dieser Vorschriften angesehen.

.

Patente.

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Verfahren zum Retonchieren und Kolorieren von photographischen Bildern, gekennzeichnet durch die Verwendung von Farben, welche als Bindemittel ledig - lich Kopaivabalsam enthalten.

2

Fragekasten.

a) Teehnisehe Fragen.

Antwort su Frage 43. Da mich die Frage inter- essiert, gebe ich Ihnen Mitteilung von meinen Er- fahrungen mit dem Seitenlichtatelier. ö

Der moderne Photograph wird stets streben, seinen Porträts einen intimen Charakter zu geben, und da er sieht, dass in einem Wohnraum oder ganz im Freien die Menschen das „menschlichste Aussehen‘ haben, wird er seine Aufnahmen nur an diesen Orten machen. Für den künstlerisch empfindenden Photographen ist ein Atelier, wo das Licht überail hereinfiutet unmög- lich. In einem solchen Glashause ist kein Mensch da- heim, jedoch in einem Atelier, das dem Wohnraum Ahnlich ist, wird er sich schneller heimisch fühlen. Darum haben einige Photographen das Glashaus ver- lassen und mit ihm gleichzeitig die nur dort lebens- fähigen Möbel und Ballustraden, und sind in eine dem Menschen würdigere Umgebung getreten, und das ist zuerst der Wohnraum.

Natürlich, so etwas ist nicht für jedermann, und wer ein solches Wohnraumatelier errichtet, wird vor- aussetzen, dass nur eine gewisse Gattung Menschen zu ihm kommen wird, vorausgesetzt natürlich, dass der Photograph in seinem eigenen Wesen den Inhalt der zu photographierenden Menschen mitempfindet und nicht in leerer Pose und in erkünstelter Beleuchtung aufgeht.

Ein Wohnraumatelier gestattet zwar auch die in der breiten Masse so beliebten Effektbelenchtungen zu machen, aber das ist sein Vorzug nicht, sondern es ist bestimmt, um schlichte, innige Bilder zu erzielen, die nicht durch Effekt bestechen, sondern warm und herzlich ansprechen. Die Aufnahme eines Menschen, in dem das Menschliche uns begegnet, oder der durch seine Arbeit geadelt ist, wird stets für den Photo- graphen ein Erlebnis sein, so etwas lässt nicht kalt, man hat inneren Anteil. Das wäre also das rein Ideale vom Wohnraumatelier.

Und nun das Technische. Es gibt Wohnraum- ateliers, die wirklich nur gewöhnliche Fenster haben und in denen herrliche Bilder nur bei Tageslicht und ohne Reflektor gemacht werden. Natürlich haben solche Bilder gar keine Aehnlichkeit mit Photographien, wie sie von der grossen Masse verlangt werden. Wenn ich sage: „verlangt werden‘, so muss ich hinzufügen, sie werden verlangt, weil die grosse Masse in puncto Bildern verbildet ist. Viele, ja die meisten Menschen glauben, die Bilder seien nur gut, wenn sie hübsch, reizend, entzückend getroffen sind. Das haben wohl die Phetographen selbst auf dem Gewissen, denn iu einer Zeit haben sie gewetteifert in „Stellung und Be- leuchtung‘“, rein der brillanten Technik zuliebe.

Aber nun wieder zur eigentlichen Sache. Dann gibt es Ateliers mit einer ganzen Seitenglaswand, an der dunkle und helle Gardinen angebracht sind. Oder man lässt an der Aufnahmeseite oder auch in der Mitte ein grosses Fenster frei wie bei Malerateliers. Beide Typen, wie auch die gewöhnlichen Zimmerfenster, sind genfigend, um mit einem lichtstarken Objektiv //4,5 in ı!/, bis 5 Sekunden gute, sogar herrliche Negative zu erzielen.

Ich habe vor etwa 6 Jahren in Südfrankreich ein Atelier im Auftrage meines Chefs gebaut, das hatte ein Fenster von 3 m Breite und m Höhe, das Atelier war mit goldgelbem Stoff bespannt und mit wenigen feinen Möbeln ausgestattet. Da das Atelier in einem Zitronengarten stand und nicht ganz freies Licht hatte, so benutzte ich einen hellen Vorhang zum Aufbellen der Schattenseite. In einem Seitenlichtatelier, in das der Himmel vollständig hereinlenchtet, ist der Raum durch die hellen Wände und die weisse Decke genügend hell ohne Reflektor. Wie viele Liebhaber oder Besitzer solcher Ateliers bestätigen können, braucht man gar nicht soviel Licht, um edle Bilder zu machen. Ich arbeite in einem Atelier mit Glasdach, habe dieses aber vollkommen verdunkelt, denn ich liebe das Ober- licht nicht, und nur wenn ich zappelige Kinder oder Gruppen habe, öffne ich oben etwas, denn vor dem Atelier stehen hohe Nadelbäume.

Aus letzterem könnte man allerdings schliessen, es ginge nicht allein mit Seitenlicht; das wäre aber ein Trugschluss! Man kann in einer 25stel Sekunde bei geeigneter Entwicklung in einem hellen Seitenlicht- atelier Kinder famos aufnehmen, aber das beste und billigste ist eine Jupiterlampe, in einem ganz weissen besonderen Zimmer aufgestellt, vermöge welcher man jedes Kind mit zwei Platten wunderbar aufnehmen

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

kann, In dem hellsten Oberlicht werden oft 10 bis 12 Platten für eine Kinderaufnahme verbraucht, also da ist es ganz gleich, ob Oberlicht oder nur Seiten- licht in diesem Fall.

Und die Gruppen, die grossen Gruppen? Die grossen Gruppen sind ja für den Wohnraumphoto- graphen mit künstlerischen Absichten kaum zu lösen, wenn die Menschen nicht etwa zu einer ,, Disputa“ zu- sammenzubringen sind, oder ein Rembrandt seine Gruppen machte, dass die Personen zueinander in geistiger Beziehung dargestellt sind. Die Gruppen, in denen die Leute stehen wie Orgelpfeifen, entziehen sich dem Interesse des künstlerisch arbeitenden Photo- graphen und sind im Wohnraum aus vielerlei Gründen unmöglich.

Ee muss also wohl erwogen werden, ob ein Atelier mit Oberlicht (was ja auch ein herrlicher Raum wer- den kann, wenn ihn feiner Geschmack einrichtet) oder bloss ein Wohnraumatelier errichtet wird. Der Photo- graph, der von Leuten jeden Standes besucht wird, tut gut, ein pultförmiges Glashaus zu bauen, denn dieses ist kaufmännisch am glücklichsten auszubenten, kann auch künstlerischen Absichten genügen, bis zu gewissen Grenzen! Fühlt sich jedoch ein Photograph berufen, das künstlerische Porträt zu pflegen, und hat er berechtigte Hoffnung auf Besuch solcher Kunden, die seine Arbeiten verstehen und bezahlen, so wird er sich einen behaglichen Wohnraum einrichten, und da ziehen nur Geschmack und der Geldbeutel die Grenzen. Es wäre gut, wenn Ateliers in diesem Stil nicht nur als Notbehelf, sondern als Forderung unserer Zeit an- gesehen würden. Otto Welzel, Meran-Obermais

(Tirol), Villa Johannes.

Frage 53. Herr W. K. in 8. S. Uebersende Ihnen zwei Bilder, an denen Sie eine eigentümliche Fleck- erscheinung bemerken werden, die meines Erachtens durch Feuchtigkeit entstanden ist. Die Bilder sind auf dem bekannten Gummidruckpapier von Viktor Artigue-Bordeaux kopiert und in der üblichen Weise entwickelt und gewässert worden. Sollte vielleicht der Fehler darin liegen, dass vergessen wurde, die Drucke

in Formol zu gerben? Der grosse Kopf, Herr, Profil,

war seit 2 Jahren im Rahmen in meinem Bureau, das andere Bild wurde mir jetzt mit vier gleichen Exem- plaren zurfickgebracht, dieselben wurden vor ungefähr 3 Jahren fertiggestellt und haben alle die gleichen Flecke. Ich bitte Sie, mir mitteilen zu wollen, wo- durch diese Flecke entstehen, wie denselben vor- zubeugen ist, und auf welche Weise ich die Bilder wieder restaurieren kann.

Antwort su Frage 52. Bei den Matt-Kohledrucken, die Sie uns eingesandt haben, handelt es sich um richtige Schimmelvegetation, welche an einem etwas feuchten oder auch an einem trockenen Orte bei hoher Temperatur und starkem Temperaturwechsel zwischen Nacht und Tag sehr leicht sich auf Papieren bildet, weiche Gummiarabikum, Gelatine oder ähnliche Körper enthalten. Das einzige Mittel, um solche Schimmel- bildung sicher zu vermeiden, ist erstens reichliches

143

Gerben der Kohlebilder, und zweitens Einlegen der-

selben nach dem Gerben in eine !/, prozentige Lösung von Quecksilbersublimat. So erhaltene Bilder können überhaupt nicht schimmeln. Die übersandten Aufkleb- papiere sind vollkommen einwandfrei, die von Ihnen beobachteten Flecke hängen damit in keiner Weise zusammen. Entfernen lassen sich die Flecke ziem- lich vollkommen durch Betupfen resp. Einlegen in ver- dünnte Karbolsäurelösung.

Frage 53. Herr W.M. in D.-P. Welcher Art sind die Flecke, die auf beiliegenden Bildern sichtbar sind? Die Flecke sind 4 bis 6 Wochen nach der Ablieferung herausgekommen. Papier: Jacoby, weiss, platiniert; absolut sauber behandelt; Weizenstärkekleister. Meiner Meinung nach ist der Karton nicht säurefrei.

Antwort eu Frage 53. Auch in diesem Falle handelt es sich um sogen. Stockfiecke, die allerdings mit Schimmelbildung nichts zu tun haben, sondern einen direkten Einfluss der Feuchtigkeit auf die sehr empfindliche Bildschicht darstellen. Sehr wahrschein- lich wird dieser Fehler durch allzulanges Wässern der Bilder, weiches gewohnheitsmässig fehlerhafterweise unternommen wird, verstärkt, und Sie würden die Gefahr, derartige Flecke zu erhalten, erheblich ver- ringern, wenn Sie das Wässern der Bilder auf eine normale Zeit einschränken.

Frage 54. Herr K. F. in E. Wie steht es mit den Medaillen der Turiner Ausstellung? Haben die Pri- miierten die Medaillen schon erhalten, oder woran liegt diese Verzögerung? Wer kann darüber Auskunft geben?

Antwort su Frage 54. In Sachen der Turiner Ausstellung wenden Sie sich am besten um genaue Auskunft an Herrn Geheimrat Prof. Dr. Busley, Berlin, Kronprinzenufer 2. Wir sind nicht in der Lage, Ihnen persönlich über die Frage Auskunft zu geben.

b) Reehtliehe Fragen.

Frage 20. Herr W. Sch. in K. Zum Zwecke einer Postkartenlieferung hatte ich eine photographische Aut. nahme auszuführen. Der Besteller hat auf dem ihm von der Fabrik durch mich fibersandten Manuskript einen Textfehler übersehen, infolgedessen ich einen Abzug von meiner Rechnung erleiden musste. In dem darauffolgenden Rechtsstreit ist der Textfehler als vom Besteller selbstverschuldet und der Kostenabzug als unrechtmässig erklärt worden. Zur Wahrung meines Rechtes hatte ich jener Fabrik verboten, nach meiner Aufnahme weitere Postkarten anzufertigen. Trotzdem führte die Fabrik einen weiteren Auftrag des Kunden aus, mit der Rechtfertigung, dass der Besteller das Ver- viellältigungsrecht schon bei seiner ersten Bestellung bei mir erworben habe. Ist dies richtig, und kann ich Schadenersatzanspriiche geltend machen?

Antwort su Frage 20. Wenn Ihr Kunde bei Ihnen eine Anzahl Postkarten (einer von ihm näher bestimmten Aufnahme) bestellt hat, so ist mangels weiterer Ver- einbarungen die Ausübung der urheberrechtlichen Be- fugnisse an das Ihnen zustehende Eigentum an der Negativplatte gebunden. Wenn trotzdem, und sogar

144

wider Ihr ausdrückliches Verbot jene Fabrik weitere Vervielfältigungen auf direkte Bestellung Ihres früheren Kunden lieferte, macht sie sich auf Grund der $$ 15 und 31 des K. G. schadenersatzpflichtig, und nach § 32 unter Umständen sogar strafbar, d. h. wenn vorsätz- liche Urheberrechtsverletzung angenommen wird. Der Besteller kann als Anstifter bestraft werden, wenn der Nachweis der Uebereinstimmung des vorsätzlichen Willens beider erbracht werden kann. Im Falle des erwähnten 8 32 ist der Strafantrag innerhalb dreier Monate zu stellen, während der Anspruch auf Schaden- ersatz, dessen Höhe Sie sich selbst berechnen müssten, in 3 Jahren erst verjährt. Dr. Sch.

Frage 21. Herr W.Sch. in K. Der Verleger eines illustrierten Werkes vervielfältigte ohne meine Erlaubnis eine von mir hergestelite Aufnahme, die ich mit 1,50 Mk. pro Abzug berechne; die Auflage des Werkes beträgt etwa 3000 Stück. Wie müsste ich die Höhe meines Schadens berechnen?

Antwort su Frage 21. Der zu ersetzende Schaden umfasst den Gewinn, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen des Falles, insbesondere nach den getroffenen Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte, was der Anspruchnehmer zu beweisen hat. Als Mindest- höhe würde der Beitrag zu gelten haben, den Sie dem Verleger für das in das Werk aufgenommene Bild bei rechtmässigem Erwerb berechnet hätten. Andererseits gilt als eine Regel, die Entschädigung auf den Ver- kaufsweıt der dem Absatze der Nachbildung gleichen Anzahl von Exemplaren der rechtmässigen Ausgabe festzusetzen. Das wäre eine Höchstgrenze, die aber nur ausnahmsweise gerichtlich festgesetzt würde, da es doch einen grossen Unterschied ausmacht, ob ich ein Bild als Einzeikopie oder als Bestandteil eines Sammel- werkes zum Verkauf anbiete und absetze. Dr. Sch.

Frage 22. Herr E. W. in P. Ein Hausbesitzer stellte mir, zunächst ohne schriftlichen Vertrag, ein Stück seines an der Strasse gelegenen Gartens zur Errichtung eines Ateliers zur Verfügung; der Bau wurde mir widerruflich von der Behörde gestattet. Nach Fertigsstellung des Baues weigert sich der Hausbesitzer, seinem Versprechen zuwider, einen Mietvertrag mit mir abzuschliessen, in der Hoffnung, dass ich bei dieser Sachlage dauernd sein Mieter bliebe. Ich zahle 240 Mk. Jahresmiete in vierteljährlichen Raten. Wie ist die Rechtslage? |

Antwort su Frage 23. Sie haben sich durch Ver- trauensseligkeit eine recht komplizierte Rechtslage ge- schatten, deren Klärung aussergerichtlich kaum denkbar ist. Zunächst kommen folgende Bestimmungen in Be- tracht: 8 566 des B.G.B.: Ein Mietvertrag fiber ein Grundstäck, der für längere Zeit als ein Jahr ge schlossen wird, bedarf der schriftlichen Form; andern- falls ist die Kündigung für den Schluss des ersten Jahres zulässig. Wenn der Hausbesitzer mit Ihnen mündlich vereinbart hat, dass nach Fertigstellung des Ateliers der Mietvertrag beurkundet werden soll, so

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

gilt der Vertrag im Zweifel so lange als nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist 154 des B. G. B) Im übrigen kann, gemäss § 256 der Zivilprozessordnung, Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nicht: bestehens der einzelnen Rechtsverhältnisse erhoben werden, da Sie ein rechtliches Interesse daran haben, dass die Rechtsverhältnisse durch richterliche Ent- scheidung alsbald festgestellt werden. Wenn durch gerichtliche Entscheidung die Hauptfragen geregelt sein werden, wird sich ergeben, ob und welche Schaden- ernatzanspruche, die erst in zweiter Linie kommen, geltend zu machen sind. Dr. Sch.

Frage 23. Herr Th. J. in K. Ein Verleger hat in einem illustrierten Werke 14 meiner Aufnahmen ohne meine Erlaubnis reproduziert. Als ich von dem Verleger 20 Mk. ffir jedes dieser Bilder verlangte, er- klärte er mir, dass er die Bilder von der Firma „Clicho- thek rechtmässig erworben h&tte, die ihrerseits die Bilder wieder von solchen Firmen erworben haben wollte, welche das Reproduktionsrecht von mir gekauft hätten. Bezüglich drei oder vier Bilder bin ich im Zweifel, ob die Firma ,,Clichothek“ das einmalige oder das gesamte Reproduktionsrecht von mir erworben hat; es sind aber mindestens zehn Bilder in jenem Werke reproduziert, die ich nur zum einmaligen Nachbildungs- recht an eine andere Firma verkauft habe. An wen habe ich mich mit meinen Schadenersatzansprüchen zu richten?

Antwort su Frage 23. Jener Verlag kann tatsäch- lich Ihre Bilder gutgläubig von der Firma „Clichothek erworben haben. Zunächst müssen Sie feststellen, ob die Firmen, denen Sie nur das einmalige Reproduk- tionsrecht verkauft haben, ihrerseits der „Clichothek die Bilder weiter verkauft haben; bestreiten sie dies, dann müssen Sie sich an die „Clichothek * halten.

Dr. Sch.

Frage 24. Herr L. St. in B. Ehemalige Offiziere haben zur Erinnerung an ein Gefecht des letzten Krieges ein grosses Gemälde herstellen lassen, auf dem sie selbst zum Teil mitporträtiert sind. Dieses Gemälde haben sie einem Offizierkorps zum Geschenk gemacht. Jene Offiziere wünschen nun für ihre Person eine photographische Nachbildung dieses Gemäldes. Darf das Gemälde ohne Erlaubnis des Malers zu dem ge- nannten Zwecke photographiert werden?

Antwort su Frage 24. Nein, die Erlaubnis des Malers ist auf Grund der 10, Abs. 4. 15, 17 des K. G. erforderlich, zumal es sich um ein Schlachtengemälde, nicht um ein Personenporträt, handelt. Die Verviel- faltigung des Gemäldes „zum eigenen Ge- brauch“ muss nach 8 18, Abs. ı, unentgeltlich be- wirkt sein, d. h. entweder muss der Gebranchende die Vervielfältigung selbst herstellen oder kann sich einer Hilfsperson, z. B. eines Photographen bedienen. In diesem Falle darf aber weder Material noch Lohn der helfenden Person erstattet werden. Sobald eine auf diesem Wege rechtmässig hergestellte Kopie widerrecht- lich verbreitet wird, lebt sofort das Recht des Urhebers, das ist des Malers, auf. Dr. Sch.

Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Prof. Dr. A.Miethe in Berlin - Halensee. Druck und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. S,

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. Nr. 22

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