Nachrichtenblatt fur das Photographenhandwerk.

Halle (saale)

https://hdl.handle.net/2027/mdp .39015080365409

Hathilrus

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En 351 Y ae PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

cc TEETER. FORE: we 1. Beilage. Halle a. S., 26. März 1913. Nr. 25. ar

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG

Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN-HALENSEE, Halberstädter Strasse 7.

Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mahlweg 19.

Nr. 25.

26. März.

1913.

bei Gesehäftsverkäufen.

Von Otto Lindekam.

Bei dem Erwerbe eines Geschäfts, ganz gleich ob mit oder ohne Grundstück, wird er- fahrungsgemäss in den allermeisten Fällen voll- ständig übersehen, bestimmte Vereinbarungen über ein etwa bestehendes Versicherungsver- hältnis, das mit Bezug auf den Geschäftsbetrieb eingegangen worden ist, zu treffen. Alles wird bei einem Inhaberwechsel geregelt, alle bestehen- den Verträge, wie Pachtkontrakte, Dienstab- kommen usw., werden entweder übernommen oder gelöst; nur nach einem etwaigen Vertrag mit einer Feuer-, Haftpflicht- oder Einbruchs- versicherungsgesellschaft fragt der Käufer eben- sowenig, wie der Verkäufer sich seiner erinnert. Und doch ist die klare Regelung eines solchen Vertragsverhältnisses von grossem Wert für beide Teile. Der Geschäftsverkäufer kann unter

Umständen schliesslich für den neuen Geschäfts-

inhaber die Prämien bezahlen und der neue Inhaber leicht möglicherweise in eine uner- wünschte Verbindung kommen oder wohl gar Gefahr laufen, dass er bei einem eintretenden Versicherungsfalle mit leeren Händen abziehen muss. Meist tritt allerdings der Fall ein, dass eines schönen Tages der Bote der Versiche- rungsgesellschaft erscheint, um die fällige Prämie abzuholen, oder dass ein Mahnbrief in nicht misszuverstehenden Worten den neuen Geschäfts- mann auf den Prozessweg warnend verweist, wenn nicht vorgezogen werden sollte, die rück- ständige Prämie zu entrichten. Gestützt auf eine landläufige Meinung, verweigert dann der neue Geschäftsinhaber fast ausnahmslos die Zahlung und weist die Gesellschaft mit ihren Ansprüchen an seinen Geschäftsvorgänger, weil er den alten Versicherungsvertrag nicht an-

erkennen könne, da über diesen Punkt über-

haupt nichts gesprochen worden sei.

Mit dieser Anschauung kommt der Geschäfts- erwerber gegenwärtig aber nicht mehr durch, denn das in der Geschäftswelt leider noch sehr unbekannte Gesetz über den Versiche- . rungsvertrag vom 30. Mai 1908 hat gerade hierin ganz andere, entgegengesetzte Vorschriften erlassen Vor dem Erlass dieses Gesetzes war der Rechtsstandpunkt allerdings der, dass ein

[Nachdruck verboten.]

Geschäftsnachfolger sich ausdrücklich zur Ueber- nahme der Assekuranzpflichten des Verkäufers vertraglich bereit erklärt haben musste, wenn die Versicherungsgesellschaft sich an ihn balten wollte. War das nicht der Fall, so war der Geschäftserwerber vollständig gedeckt, und die Versicherungsgesellschaft musste sich die Prämien. bis zum Ablaufe des Versicherungsvertrages vom Geschäftsverkäufer entrichten lassen. Heute gilt dagegen die Vorschrift des § 69, Abs. 1, des Versicherungsgesetzes, die lautet: „Wird die versicherte Sache (Geschäft usw.) von dem Ver- sicherungsnehmer veräussert, so tritt an die Stelle des Veräusserers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem. Versicherungsverbältnisse sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.“

Aus dieser Bestimmung ist also ganz deut- lich zu ersehen, dass ihr gesetzlicher Zweck der ist, ein Versicherungsverhältnis, das durch den Wegfall des versicherten Interesses in der Per- son des ursprünglichen Versieberungsnehmers gegenstandslos geworden ist, in der Person des Erwerbers fortleben zu lassen. Auf ein Pacht- verhältnis findet diese Vorschrift nach einer Reichsgerichtsentscheidung analoge Anwendung, allerdings mit der Einschränkung, dass nur Uebertragungen zwischen Pächter und Pächter, nicht etwa zwischen Eigentümer und Pächter oder umgekehrt durchgeführt wurden; denn dann würde die notwendige versicherungsrecht- liche Gleichheit der Interessen nicht vorhanden

Der Uebergang der Pflichten des ehemaligen Besitzers auf den neuen Inhaber tritt demnach bei einem Geschäftswechsel obne weiteres kraft Gesetzes ein. Das könnte nun von vielen Ge- schäftskäufern sehr leicht als grosse Ungerechtig- keit angesehen werden, namentlich dann, wenn ein Geschäftserwerber gar nichts von dem Be- stehen eines Versicherungsvertrages gehört hat. Deshalb bestimmt das Gesetz im $ 70, Abs. 2, weiter, dass ein Geschäftserwerber berechtigt ist, „das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Das Kün- digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb

25

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eines Monats nach dem Erwerbe ausgeübt wird. Hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt.“ Durch die Kündigung befreit der Geschäftskäufer sich von allen Verpflichtungen, die die Gesellschaft aus dem Vertrage herleitet.

Will also ein Geschäftskäufer den Vertrag, den sein Vorgänger mit einer Versicherungs- gesellschaft eingegangen ist, nicht fortsetzen, so erklärt er ihr innerbalb eines Monats von dem Zeitpunkt an, wo er Kenntnis von dem Bestehen des Vertrages erhielt, dass er für seine Person das Verbältnis auf löse. Nun kann die Versicherungsgesellschaft sich nach der Vor- schrift des § 70, Abs. 3, nur an den Geschäfts- veräusserer, den ursprünglichen Kontrahenten, wegen ihrer Ansprüche halten. Dieser Absatz lautet nämlich: „Wird das Versicherungsverhält- nis... . gekündigt, so hat der Veräusserer dem Versicherer (der Anstalt) die Prämie zu zahlen, jedoch nicht über die zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses laufende Ver- sicherungsperiode hinaus. Eine Haftung des Erwerbers für die Prämie findet in diesem Falle nicht statt.“ Doch auch der Veräusserer eines Geschäfts ist nicht verpflichtet, über die laufende Versicherungsperiode hinaus Prämien zu ent- richten; er braucht sich also auch keineswegs an etwaige längere Zeitabschnitte auf Jahre hinaus —, wie es einst im Versicherungsver- trage ausgemacht worden war, zu halten. In allen Zweifelsfällen zahlt der Geschäftsverkäufer

nach & 9 des Versicherungsgesetzes in dem

schlimmsten Falle für das ganze laufende Jahr die Prämien.

Unterlässt ein Geschäftserwerber mit Ab- sicht oder aus Nachlässigkeit die Kündigung,

30 hat er sich alle Nachteile allein zuzuschreiben.

Er muss dann die Versicherungsprämien bis zum Ablaufe des bestehenden Vertrages zahlen und kann nur diejenige Kündigungszeit und - Frist beanspruchen, die sein Vorgänger im Vertrage mit der Versicherungsanstalt bestimmt hat. Das kann schliesslich grosse Nachteile haben, vor allem wenn es sich um sehr langfristige Ver-

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

träge handelt. Nach Recht und Billigkeit steht die einmonatige Kündigungsfrist auch der Ver- sicherungsgesellschaft zu, und zwar beginnt diese Frist bier mit dem Zeitpunkte, an dem die Kenntnis von der Geschäftsveräusserung erlangt worden ist ($ 70, Abs. 1). Wenn der Inhaber- wechsel weder von dem Erwerber, noch von dem Verkäufer mitgeteilt wird, so ist nach § 71, Abs. ı, die Versicherungsgesellschaft von der Verpflichtung zur etwaigen Schadenersatzleistung befreit, sofern der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige hätte erfolgen müssen. Da- gegen bleibt nach § 71, Abs. 2, „die Ver- pflichtung des Versicherers zur Leistung be- stehen, wenn ihm die Veräusserung in dem Zeitpunkte bekannt war, in dem ihm die An- zeige hätte zugehen müssen. Das gleiche gilt, wenn zu der Zeit des Eintritts des Versiche- rungsfalles die Frist für die Kündigung des Ver- sicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt ist“.

Nun kommen im Erwerbsleben auch Fälle vor, in denen ein Geschäftserwerber, nachdem er von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht, also die Verpflichtung zur Prämien- zahlung übernommen hat, sich nicht in der Ver- mögenslage befindet, seinen neuen Verbindlich- keiten der Gesellschaft gegenüber gerecht werden zu können. Dann haftet für die Prämie auch der Veräusserer; denn § 69, Abs. 2, schreibt

‘ausdrücklich vor, dass für eine Prämie, die auf

die zur Zeit des Eintritts laufende Versicherungs- periode entfällt, Veräusserer wie Erwerber als Gesamtschuldner haften.

Nach alledem empfiehlt es sich bei Geschäfts- verkäufen, unbedingt und immer in einem schrift- lichen Vertrage klipp und klar auch die Ver- hältnisse zu den Versicherungsanstalten zu regeln, und nach erfolgter Geschäftsübernahme mit ein- geschriebenem Briefe zu kündigen, oder, wie es korrekte Geschäftsleute im anderen Falle auch tun, sich brieflich ausdrücklich zur Uebernahme der Verträge bereit zu erklären. So werden am besten allen Zweifeln und Misshelligkeiten von vornherein die Spitzen abgebrochen, und der neue Geschäftsinhaber läuft nicht Gefahr, Schaden, zumindest aber Aerger zu erleben.

—S-—

Vergrösserungsseh windel.

Der ,,Lippischen Tageszeitung‘ entnehmen wir folgende Mitteilung über eine Verhandlung vor der Strafkammer in Detmold.

Auf der Anklagebank erschienen der Reisende Isidor Fr. und die unverehelichte Auguste M. aus Berlin, die im April und Mai 1912 die hiesige Gegend

bereist und in Detmold, Heidenoldendorf, TER und Hiddesen eine Anzabl kleiner Leute auf das Ergste beschwindelt haben. Die Angeklagten reisten für ein „Versandhaus Arcadia“ in Berlin, „Vertrieb photo- graphischer Vergrösserungen und Verkleinerungen, moderne Porträtmalerei in Kreide, Aquarell; Pastel),

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

159

Sepia und Oel“. In einer gedruckten Offerte des sogen. Versandhauses heisst es fett gedruckt: „Beachten Sie unser Reklame- Angebot! Schönster Zimmerschmuck! Ewiges Andenken! Wir offerieren Ihnen bis auf weiteres von Ihrer Photographie ein ausgemaltes Porträt, 35X45 em gross, auf englischen Karton aufgezogen, für 95 Pf., als Ersatz unserer Barauslagen an Spesen, sofern Sie das Bild bei uns einrahmen lassen.‘ „Zögern Sie nicht, von dieser Offerte Gebrauch zu machen; denn Sie erhalten von uns ein in jeder Hinsicht tadellos ausgeführtes, der Photographie sprechend ähnliches Porträt.‘ Klein ist darunter gedruckt: Bevor wir Ihr Bild ausmalen, erhalten Sie durch unseren Oberreisenden die Skizze Ihres Bildes sowie mehrere Musterbilder und eine Rahmenkollektion vorgelegt. Etwaige Aende- rungen wollen Sie bestimmen und die Wahl des Rahmens treffen. Wir ersuchen, das Prospekt genauestens zu lesen, da mündliche Versprechungen und andere Ab- machungen als hier vorgedruckt, seitens der Reisenden von uns unter keiner Bedingung anerkannt werden. Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin-Mitte.“ Als abreissbarer Bestellzettel findet sich der Offerte an-

gehängt: An das Versandhaus „Arcadia“, Berlin N. 58.

Infolge Ihrer Offerte übergab ich Ihrem Reisenden eine Photographie behufs Anfertigung eines ausgemalten Porträte, und genehmige ich Ihre Prespektbedingung, dass ich das Bild nicht bei der Koukurrenz, sondern bei Ihnen einrahmen lassen werde. Beim Vorlegen des Probebildes wünsche ich Ihre Rahmenkollektion zu sehen und werde ich sodann meine Wahl treffen.“ Der Bestellzettel ist ganz klein gedruckt. Manchmal nannte sich die Firma auch ,, Austria“

Die Angeklagten gingen in folgender Weise vor: Zunächst erschien bei den Leuten die Angeklagte M., die mit den schönsten Worten die Bilder avpries und beteuerte, dass der Preis nur aus Reklamezwecken so billig gestellt sei. Liessen sich die Leute dann herbei, ein Bild in Bestellung zu geben, to wurde ihnen die gedruckte Offerte vorgelegt. Durch geschickte Redens- arten wusste es die Angeklagte M. aber zu erreichen, dass die Leute den Zettel nicht lasen, sondern lediglich den Bestellzettel unterschrieben. Sie schwindelte ihnen auch vor, dass sie die Unterschrift nur zu geben brauchten, damit die Firma wisse, an wen sie die Bilder später einzusenden habe. Von Rahmenlieferung war überhaupt nicht die Rede, und wenn die Leute einmai danach fragten, wurde ihnen gesagt, dass sie die Rahmen bestellen könnten, wo sie wollten. Den Preis für das Bild mussten die Leute mit 95 Pf. sofort bezahlen. Einige Tage später erschien dann bei den Leuten der Angeklagte Fr. und legte die Skizzen der vergrösserten Photographien sowie eine Anzahl von Bilderrahmen zur Auswahl vor. Der billigste Rahmen kostete 15 Mk. Wenn die Leute, erstaunt über die

hohen Kosten, die Auswahl ablehnten, hielt er ihnen vor, dass sie zur Abnahme eines Rahmens verpflichtet seien, da sie sich der Angeklagten M. gegenüber dazu verpflichtet hätten, und drohte ihnen bei weiterer Weigerung mit Klage. Durch diese Drohung liessen sich in den meisten Fällen die Leute einschfichtern und zur Bestellung von Rahmen verleiten. Sie zahlten ıo oder 12 Mk. an und erhielten dann unter Nach- nahme die eingerahmten Bilder zugesandt. Bei Ankunft der Nachnahmesendung wurden die Lente zu ihrem Schrecken aber gewahr, dass für Spesen, Verpackung usw. ein weiterer Betrag von 5 Mk. hinzugesetzt war. Mit allem kostete ein gerahmtes Bild dann etwa 25 Mk. In den meisten Fällen haben sich die Leute aus Furcht vor der Klage verleiten lassen, die Nachnahme ein- zulösen. Einige haben die Annahme aber verweigert; eine Klage ist in diesen Fällen jedoch nicht angestrengt worden.

Der Angeklagte Fr. wurde wegen Erpressung in Fällen und wegen versuchter Erpressung in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten Gefängnis, auf welche die Untersuchungshaft angerechnet wurde, ver- urteilt. Gegen die Angeklagte M. wurde wegen voll- endeten Betruges in sechs Fällen und wegen versuchten Betruges in drei Fällen unter Annahme mildernder Umstände auf eine Geldstrafe von 750 Mk., eventuell 150 Tage Gefängnis erkannt, In einigen Anklage- punkten erfolgte Freisprechung.

Charakteristisch ist, dass die Angeklagten in allen Fällen sich zu ihren Opfern die Frauen kleiner Leute ausgesucht haben, besonders auf dem Lande, mit deren Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen sie rechnen konnten. Sie richteten es möglichst so ein, dass sie mit den Frauen verhandelten, wenn die Männer nicht zu Hause waren; sie rechneten damit, die Frauen leichter einschächtern zu können. Vor solchen Schwind- lern, wie den Angeklagten, kann nicht genug gewarnt werden. Leider laufen solche „Reisende“ in allen Gegenden Deutschlands in grosser Zahl herum, durch deren schwindelhafte Tätigkeit nicht nur das Publikum, sondern auch das solide Lichtbildgewerbe seit langen Jahren schwer geschädigt wird.

Jeder, dem etwas Aehnliches passiert, sollte sofort Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Die Urteile können in solchen Fällen gar nicht streng genug ausfallen.

Auch der Osten unseres Landes wurde übrigens von Reisenden eines Versandhauses heimgesucht. Die Reisen- den gingen in ähnlicher Weise wie die in Detmold verurteilten vor. Sie liessen sich bei den Bestel- lungen auch Vorschüösse geben. Schliesslich sind sie wegen fortgesetzten Betruges vom Schöffengericht ver- urteilt worden.

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25°

160

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Innungs- und Vereinsnaehriehten. (Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)

Photographiseher Verein zu Berlin.

5

(Gegründet 1863.)

Vorsitzender: Direktor Sehultz-Hencke. Vereinsadresse: Carl Basdlow, Berlin S., Gitschiner Str. 64, Amt Bee oe et Für enheiten: : Reinhold Schumann, Berlin

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Ordentliche Versammlung am Donnerstag, den 13. Februar 1913, im „Papierhaus“, Dessauer Strasse 2.

Zum ersten Male im so. Jahre seit Bestehen des Vereins versammelten sich die Mitglieder, und es kann mit besonderer Freude konstatiert werden, in über- raschend grosser Zahl; es waren wohl 70 bis 80 Mit- glieder, mehrere Damen und eine grössere Zahl von Gästen anwesend.

Der Vorsitzende, Herr Direktor Schultz-Hencke, eröffnet die Sitzung um 8½½ Uhr, begrüsst Gäste und Mitglieder und erteilt zunächst dem Schatzmeister, Herrn R. Schumann, das Wort, der die in dieser Zeitschrift bereits veröffentlichten Anmeldungen und Aufnahmen neuer Mitglieder zum Vortrag bringt. Des weiteren geht Herr Schumann auf die in der Sitzung vom 30. Januar erörterte Angelegenheit des Fachschul- fonds ein und wendet sich gegen die von seiten eines Mitgliedes in dieser Sitzung gefallene Aeusserung, die sich mit den dem Verein angehörenden Fabrikanten und Händlern befasst und die auch Gegenstand eines Artikels in der ,, Photographischen Industrie“ geworden ist. Herr Schumann legt dar, dass seit Bestehen des Fachschulfonds zu demselben von 44 Photographen 3111 Mk., von 44 Fabrikanten und Händlern 8153 Mk. beigestenert worden sind, und stellt fest, dass diese Opferwilligkeit der Nichtphotographen keinen Grund darstellen sollte, um, wie geschehen, gegen sie aufzu- treten. i

Herr Direktor Schultz-Hencke, als Leiter der Städtischen Fachschule, fügt dem hinzu, dass reiche Stiftungen an Objektiven, Apparaten usw. vorliegen, so dass die Städtische Fachschule für Photographen zu Berlin als die am besten eingerichtete Fachschule im Reich gelten könne.

Herr Job. Lüpke erklärt dazu, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die Fabrikanten und Händler photographischer Artikel etwa als Feinde der Photo- graphen hinzustellen, er habe nur dagegen vorgehen wollen, dass gesagt werde, die Beiträge zum Fach-

schulfonds seien nur von Fabrikanten und Händlern

gegeben worden; er bedauere, dass er missverstanden worden sei. Er nehme keinen Anstand, den Fabri- kanten und Händlern grossen Dank für ihre Opfer- willigkeit zu sagen, und muss es für beschämend

erklären, dass die Photographen nur so wenig bei- gesteuert hätten.

Der Vorsitzende, Herr Direktor Schultz-Hencke, konstatiert, dass klargestellt sei, dass von einer Gegner- schaft zwischen Photographen und Fabrikanten und Händlern nicht die Rede sei; er bemerkt, dass die geringen Beiträge der Photographen ihre Erklärung in der wirtschaftlichen Situation finden, und dass die grossen Beträge der Fabrikanten und Händler als eine besondere Liebenswäürdigkeit gegenüber den Geschäfts- freunden zu bezeichnen seien.

Herr Direktor Schultz-Hencke nimmt hierauf das Wort zu dem von der Handwerkskammer zu Berlin veranstalteten Vorbereitungskursus für das Meister- examen. Er weist besonders darauf hin, dass am 1. Oktober d. J. die Frist abläuft, in der die Ablegung der Meisterprüfung ohne vorhergegangene Gehilfen- prüfung noch möglich sei, und ladet die Interessenten ein, diese Frist nicht ungenfitzt verstreichen zu lassen. Um den seibständigen Photographen und auch Photo- graphengehilfen, die noch bis zum ı. Oktober den Meistertitel erwerben wollen, diejenigen theoretischen und auch praktischen Kenntnisse zu vermitteln, deren sie zur erfolgreichen Ablegung des Examens unbedingt benötigen, hat die Handwerkskammer zu Berlin diesen Vorbereitungskursus eingerichtet. Derselbe umfasst 57 Stunden, dauert von Ende Februar bis September und wird alles berücksichtigen, um die Teilnehmer zur Absolvierung der Meisterprüfung zu befähigen. Der Unterricht findet nur einmal in der Woche, und zwar Mittwochs von 5 bis 8 Uhr abends statt, die Kosten trägt in der Hauptsache die Handwerkskammer, so dass die Teilnehmer nur 12 Mk. zu zahlen haben. Auch denjenigen Herren, die nicht die Absicht haben, sich der Meisterprüfung zu unterziehen, die aber ihre Kenntnisse bereichern und vertiefen wollen, kann die Teilnahme nur empfohlen werden.

Herr Wisch dankt für das Gehörte und begrässt freudig die sich bietende Gelegenheit zur Weiterbildung.

Herr Paul Grundner, als Vorsitzender der seiner- zeit zur Vorbereitung der Jubiläumsfestlichkeiten ein- gesetzten Kommission, erhält hierauf das Wort zur Berichterstattung über die Arbeiten derselben. Er teilt mit, dass die Kommission ein Programm aufgestellt habe, weiches zwar noch keine feste Form angenommen, aber doch als Grundlage für die Festlichkeiten dienen könne. Zunächst bittet er, dass Kommission und Vor- stand in dieser Sache zusammenarbeiten, womit die Versammlung einverstanden ist, und geht dann des Näheren auf die Absichten der Kommission ein.

Unter anderem findet sich darin auch die Heraus- gabe einer Festschrift in Form einer Geschichte des Vereins, für deren Niederschrift allein ein Betrag von 300 Mk. nötig ist. In unverbindlicher Form schätzt die Kommission die erforderlichen Mittel auf 2500 bis 3000 Mk., welche zu bewilligen die Versammlung ge- beten wird, da ohne Kenntnis über die Ausichten des

2. BEIAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK.

Nr. 25. Halle a. S., 26. März. 1913.

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für Schlagstempel. Photographen-Zwangsinnung Leipzig.

Am ersten Osterfeiertag verschied plötzlich am Herzschlag Gummierte Etiketten im Farh- unser lieber Freund und Kollege, der Hofphotograph ton der photograph. Kartons.

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Eutschlafene stets bemüht, sein reiches Wissen in der uneigen- nützigsten Weise in den Dienst unserer Bestrebungen zu stellen. Sein unerwarteter Tod bedeutet für uns einen herben Verlust; in Treue und Liebe werden wir des lieben Entschlafenen stets gedenken. Leipzig, den 24. März 1913. i Die Vorstände. I. A.: Adolf Sander, Vorsitzender.

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Nr. 25

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Das „Praktikum“, die Fortsetzung des von demselben Verfasser herausgegebenen, bereits in

168 000 Exemplaren verbreiteten „Ratgeber für Anfänger im Photographieren“, ist für Fach- männer und Liebhaber der Photographie bestimmt, die nach Ueberwindung der ersten Schwierigkeiten sich weiter ausbilden wollen.

Das Buch enthält in gedrängter Kürze diejenigen praktischen Kenntnisse, die ein fortgeschrittener und gebildeter Photograph sich aneignen soll, um Anspruch auf technische Meisterschaft erheben zu können. Es ist daher als Lernbehelf für Schüler und Gehilfen, für Studierende, Techniker und alle Klassen höherstrebender Amateure bestimmt.

Nr. 25 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Städtische Fachschule für aaa

Die Fachschule befindet sich Friedrichstrasse 126, im Gebäude der IX. Pflichtfortbildungsschule, und im Lettehause, Viktoria Luise - Platz 6

Beginn des Unterrichts: Mittwoch, den 9. April.

Die Annahme von Schülern findet vom g. April ab jeden Montag und Donnerstag von 7 bis 9 Uhr abends im Schullokale statt. Die Annahme für den Unterricht in Chemie, in „Photographische Prozesse“, in Reproduktionsretusche und in den Photographischen Uebungen findet im Lettehause statt. Die Pfingstferien dauern von Donnerstag, den 8. Mai, bis Freitag, den 16. Mai, einschliesslich; die Sommerferien von Sonnabend, den 12. Juli, bis Sonnabend, den 9 August, einschliesslich. Der Unter- richt fällt aus am 1. Mai (Christi Himmelfahrt) und am 2. September {Sedantag), l

Es findet folgender Unterricht statt:

Montags von 7 bis 9 Uhr: Positivretusche, sowie Retouche auf Bromsilbervergrösserungen und Platinpapier, Herr Carl Spohr, Beginn am 14. April.

Dienstags von 6 bis 8 Uhr: Experimentalvortrag über Chemie für Photographen, I. Teil, Experimentalchemie, Herr Direktor Schultz-Hencke, Beginn am 15. April im Hörsaal des Lette- hauses, Viktoria Lnise- Platz 6.

Mittwochs von 61/, bis 8 ½ Uhr: Photographische Optik, Herr Diplom-Ingenieur Hans Schmidt, Beginn am 9. April.

Donnerstags von 5 bis 8 Uhr: Photographische Uebungen, Herr

| Direktor Schultz-Hencke, Beginn am 10. April in der

Photographischen Lehranstalt im Lettehause Die Uebungen können auch zweistündig von 6 bis 8 Uhr belegt werden.

Donnerstags von 7 bis 9 Uhr: Negativretusche, Herr Ernst Ewerbeck, Beginn am 10. April.

Freitags von 7 bis 9 Uhr: Chemie für Photographen, II. Teil, Die photographischen Prozesse, Herr Diplom- Ingenieur Hans Schmidt. Beginn am 11. April im Lettehause.

Freitags von 7 bis 9 Uhr: Reproduktionsretusche (Maschinen- retusche), Fräulein M. Pflug, Beginn am 11. April im Lettehause.

Sonnabends von 7 bis 10 Uhr: Zeichnen nach Gips und dem

lebenden Modell, Herr Ernst Ewerbeck. Beginn am

12. April.

Sonntags von 9 bis ı Uhr vormittags: Aquarellieren und Ueber- malen von R Herr Carl Spohr, Beginn am 13. April.

Die Photographenlehrlinge besuchen die Fachschule während ihrer ganzen Lehrzeit, nur die Lehrlinge für Reproduktionsphotographie treten im dritten Lehrjahre in die II. Handwerkerschule über, um dort ihre _ Spezialausbildung zu erfahren.

In der Retusche beginnt der Unterricht für Anfänger mit Positiv- retusche. Das Schulgeld beträgt pro Wochenstunde und Semester ı Mk., ist. pränumerando gegen Quittung zu entrichten und muss mindestens 4 Mk pro Semester betragen. Der Unterricht im Aquarellieren kann

auch zweistündig (von 9 bis rr oder 11 bis 1 Uhr) belegt werden. Am

Unterricht können sowohl Lehrlinge wie Gehilfen teilnehmen, an dem- jenigen in der Chemie, in der photographischen Optik und im Aquarellieren, sowie an den praktischen Uebungen auch Prinzipale.

In Fachschul-Angelegenheiten ist der Dirigent, mit Ausnahme der |

Ferien, Montags und Freitags von 12 bis 2 Uhr und Daenatags von 5 bis 6 Uhr abends im Lettehause zu sprechen. .

Berlin, im März 1913. gez.: Direktor Schultz- Hencke, Dirigent der Fachschule.

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. PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

161

Vereins hinsichtlich der Kostenfrage zunächst nichts weiter unternommen werden könne.

Im Anschluss hieran entwickelt Herr Direktor Schultz-Hencke seine Gedanken bezfiglich einer aus Anlass des Jubiläums zu veranstaltenden Ausstellung; nicht einer Ausstellung wie sonst üblich, eine An- häufang moderner und modernster Erzeugnisse der Photographie, sondern einer Ausstellung, die zurfick- schauend alles das umfasst, was in Berlin in den so Jahren, seit Bestehen des Vereins, auf dem Ge- biete der Photographie geleistet worden ist. Er weist darauf hin, welche Schätze für eine solche Ausstellung in alten Geschäften Berlins vergraben liegen, wie auf vielen Gebieten von Wissenschaft und Technik die Photographie betreffend Berlin bahnbrechend ge- wirkt hat. Die moderne Photographie soll dabei nicht leer ausgehen, sondern zur Iliustrierung der neuen Zeit auch ihren Piatz erhalten.

Die Ausführungen des Vortragenden finden un- geteilten Beifall. Herr Heinrich Lichte fordert energische Unterstützung dieser grossartigen Idee; unser auswärtiges Mitglied, Herr Richard Jahr- Dresden, erklärt, unser Verein werde sich mit einer solchen Veranstaltung hohe Ehren in der ganzen photographischen Welt erwerben.

Die Versammlung beschliesst einstimmig, die von Herrn Direktor Schultz-Hencke vorgeschlagene und erläuterte retrospektive Ausstellung auf das Programm der Jubildumsfeier zu setzen.

Herr Paul Grundner wird veranlasst, sich noch einmal zu der beabsichtigten Herausgabe einer Ge- schichte des Vereins, zu deren Abfassung Herr Fritz Hansen von der Kommission erwählt wurde, zu Äussern. Selbstverstindlich wird die Kommission in reger Ver- bindung mit Herrn Hansen bleiben, damit die Schrift auch in ihrem Sinne verfasst wird.

Herr Lichte bittet darum, dass die Festschrift möglichst umfassend sei und auch reichlich illustriert werde. Nachdem eine Klärung der Ansichten erfolgt ist, bittet der Vorsitzende die Versammlung, sich zu- nächst einmal im Prinzip mit der Herausgabe einer Vereinsgeschichte einverstanden zu erklären, welcher Bitte durch fast einstimmige Annahme willfahren wird.

Herr Lichte schlägt vor, heute aber noch nicht die

Mittel für die Festschrift und die sonstigen Veran- staltungen zu bewilligen, da der Antrag zu einer der- artig verhältnismässig grossen Ausgabe doch hätte auf der Tagesordnung stellen müssen. Der Antrag des Herr Lichte findet einstimmige Annahme.

Herr Francois Cornand berichtet fiber Central- Verbandsan gelegenheiten.

Die Anfrage, ob Händler, die das Entwickeln von Platten besorgen, innungspflichtig sind, wird mit Zu- stimmung der Versammlung dem I. Vorsitzenden der Photographeninnung zu Berlin, Herrn Lichte, zur weiteren Veranlassung übergeben.

In ‚der yielumstrittenen Frage, ob Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu den Innungen heran- gezogen werden können, geht Herr Cornand auf die in dieser Zeitung abgedruckte Entscheidung des Re-

gierungspräsidenten zu Aurich ein. Herr Lichte be- merkt dazu, dass nach seiner Auffassung nach Lage der heutigen Gesetzgebung eine G. m. b. H. niemals einer Innung angehören kann. Anders läge die Sache, wenn die Gewerbeordnung einen Paragraphen enthielte, in Wirkung ähnlich dem § 142 des Gewerbe- Unfall- gesetzes. Die Innungen müssen darauf hinarbeiten, dass ein solcher Paragraph geschaffen werde, alles übrige halte er für einen Kampf gegen Windmühlen.

Herr Direktor Schuitz- Hencke weist darauf hin, dass das Photographengewerbe doch nur ein ganz kleiner Bruchteil des gesamten Handwerks sei, und dass Anträge nur aus Photographenkreisen die Behörde zur Aendernng der Gesetze nicht veranlassen werden.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung wird auf die Aus- stellung von Bildern auf Fogaspapier durch die Chemische Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering) besonders hingewiesen. Es handelt sich um Kontakt- drucke und Vergrösserungen, die schon vor Beginn der Sitzung lebhaftes Interesse hervorgerufen hatten und aufmerksam betrachtet und kritisiert worden waren.

Der angekündigte Vortrag des Herrn Kunstmaler Adolph Meyer musste wegen plötzlicher Erkrankung des Herrn Meyer leider ausfallen; derselbe wird uns aber in einer der nächsten Sitzungen gehalten werden.

Statt dessen kamen 72 Aufnahmen auf Autochrom- platten vom Kunstmaler Herrn Roth zur Vorführung; die Originale waren durchweg im Format 10X15 cm hergestellt und wurden durch Herrn W. Stöcklein ausgezeichnet projiziert.

Mit diesen Bildern wurde recht deutlich illustriert, wie oft das Auge des Malers so ganz anders sieht, wie das des Photographen. Eine ganze Anzahl dieser Aufnahmen präsentierten sich auf der Leinwand als wirkliche Gemälde, teilweise sogar unter scheinbar dentlicher Anlehnung an bekannte Meister. Raffinierte Beleuchtungseffekte, wie sie sonst nur der Pinsel des Künstlers geben kann, waren hier auf rein mechanische Weise im Bilde festgehalten. Einzelne, höchst ge- lungene Aktaufnahmen im Zimmer, unter vollster Aus- nutzung der Wirkung von Licht und Schatten, erfreuten wohl jeden; dass Derartiges auf rein photographischem Wege möglich werden würde, hatte vor noch nicht langer Zeit niemand erwartet. Die sehr gut gewählten, jedem Sujet angepassten Bildausschnitte sollen nicht unerwähnt bleiben. Das in einer so grossen Serie von Farbenaufnahmen sich auch einzelnes befindet, welches infolge nicht völliger Ausnutzung der Technik weniger schön ist, darf nicht verwundern.

Alles in allem war es ein Genuss, diese Bilder zu sehen, was der Vorsitzende auch in seinem Dank an den Verfertiger zum Ausdruck brachte.

Hieran schloss sich die Vorführung der Gaslicht- papier- Tonungen mit Senol durch Herrn Damerau. Der Vortragende wies darauf hin, dass die kalten Töne des Gaslichtpapiers seiner allgemeinen Verwendung durch den Fachphotographen im Wege stehen, und zeigte dann in einer Reihe von praktischen Versuchen, wie leicht es möglich ist, diese kalten Töne durch nachträgliche, bei Tageslicht auszuführende Tonung

162

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

mit Senol, einem Präparat der Chemischen Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering) in wärmere, den Auskopier- papieren eigene Töne fiberzuffibren. Ein besonderer Vorzug scheint zu sein, dass es möglich ist, wie Redner behauptet, auf demselben Papier stets gleichmässige Töne ohne besondere Schwierigkeit zu erzielen.

Mit dieser Vorführung, der die Anwesenden, dicht gedrängt, mit Aufmerksamkeit und Interesse folgten, war die Tagesordnung erledigt und erfolgte Schluss der Sitzung mit Worten des Dankes auch an Herrn Damerau.

Die Bilder auf Fogaepapier wurden noch nachdem

vielfach betrachtet. C. Bandlow, I Schriftführer.

Als neue Mitglieder sind aufgenommen: Herr Alfons Schneider, Photograph, Tempelhof bei Berlin, Borussiastrasse 19. P. Genthe, Photograph, Wilmersdorf bei Berlin, Hildegardstrasse 12.

Berlin, den 20. März 1913.

l Der Vorstand. I. A.: R. Schumann, Schatzmeister, Berlin NW. 5, Kruppstrasee 12.

ade

Photographiseher Verein zu Hannover. Einladung zur Feier des a5jahrigen Stiftungafestes am Sonntag, den 6, und Montag, den 7. April.

Programm: Sonntag, den 6. April:

Abends Uhr, im Vereinslokal „Wachsnings Hotel“, Schillerstrasse 25/26 (Nähe der Bahn): „Begrüssung der Gäste‘. Bierabend mit musika- lischen und deklamatorischen Unterhaltungen; daselbst Ausstellung von Bildern des Wettbewerbs 1912 vom „Atelier des Photographen

Montag, den 7. April:

Vormittags Uhr: Versammlung der Festteilneh- mer am Café Kröpke. Fahrt in Mallcoach zur Besichtigung der Weltfirma Günther Wagner, Farbenfabrik. (Die hierzu ausgegebenen Eintritts- karten sind mitzubringen, weitere Karten sind vom FPestausschuss zu entnehmen.)

11½ Uhr: Ab Günther Wagner, Podbielski- strasse. Rundfahrt durch die Stadt. (Besich- tigung Hannoverscher Sehens würdigkeiten.)

Mittags 12 ½ Uhr: Frühstück im „Grand Hotel Muss mann“ (am Bahnhof).

Nachmittags 3 Uhr: Besichtigung des Prorinzial- museums (Gemälde, Skulpturen) unter fachmänni- scher Leitung.

4 Uhr: Kaffeetafel mit Konzeit im „Cafe Con- tinental‘‘, Georgstrasse.

Abends Uhr: Jubiläums- Festessen mit Ball (trockenes Couvert 3,50 Mk.) im grossen Festsaal des Hotels „Zu den vier Jahreszeiten (Aegidien- torplatz). Daselbst Ausstellung von Stimmungs-

bildern und Seestücken des Kollegen Schensky- Helgoland, sowie Bilder, hergestellt anf den Papieren der Firma Roland Risse, G. m. b. H., Fiörsheim.

Tombola. Wertvolle Gewinne aus Stiftungen von Fabriken und Grosshandlungen. Jedes Los gewinnt.

Festkerte wird nicht ausgegeben; alle Veranstal- tungen, ausser Speisen und Getränke, sind frei.

Anmeldungen zum Festessen bis zum 4. April an den Festausschuss erbeten,

Empfehlenswerte Hotels: „Wachsnings Hotel (am Bahnhof, Ausgang Ernst August-Platz), Zimmer mit Frühstück 3 Mk.; Hotel „Zu den vier Jahreszeiten (Aegidientorplatz), Zimmer von 2,50 Mk. an, Frühstück I Mk.; „Grand Hotel Mussmann“ (am Bahnhof), Zimmer von 3 Mk. an, Frühstück 1,25 Mk.

Anmeldungen auf Zimmer nimmt der Festausechuss entgegen.

Um recht zahlreiche Beteiligung bitten

Der Vorstand: I. d. N.: P. Frommelt, I. Vorsitzender.

Der Fest ausschuss: I. d. N.: Rich. Freundt, Feldstrasse aa, II., Fernruf S. 6679.

Verein Sehlesiseher Fachphotographen. (E. V.) Sitz: Breslau. Protokoll der Monatsversammlung vom 29. Januar 1913 in Breslau „Konzerthaus“.

Der IL Vorsitzende eröffnete um Uhr mit einer Begrüssung die Versammlung. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls wurde als neues Mitglied Herr Richard Zimmer- Obernigk auf- genommen.

Hierauf übermittelt der I. Vorsitzende, Herr Götz, dem Verein den Dank von Herrn Schwier-Weimar für die Ehrung anlässlich seines 70. Geburtstages.

Zu der Sitzung hatte der Deutsche Photographen- Verein die in Meiningen zur Wanderversammlung aus. gestellten und primiferten Bilder, welche von Paris und Lyon kamen, dem Verein freundlichst zur Ver- fügung gestellt. Die Bilder wurden eifrig studiert, und speziell boten die Wildaufnahmen viel Neues und Inter- essantes. Für die Zusendurg der Bilder sei Herrn Schwier besonders gedankt.

Zu Punkt 3. Biniges über die neuen 50 Pf.-Ge- schäfte wurde mitgeteilt, dass es in Breslau bereits schon 35 Pf. Geschäfte gibt, ferner, dass vom Verein ein zweiter Strafantrag gegen die Geschäfte gestellt worden ist. Der Artikel von Hansen in der ,, Photogr. Industrie“ (eine neue Art der Schnellphotographie) rief allgemeines Erstaunen hervor.

Punkt 4. Die Platinfrage gab Veranlassung, auf den Artikel in Nr. 104 des Photograph“ näher ein- zugehen: Die Photohandlung Sch...... in D. hatte einer Platinschmelze folgendes Schreiben zugehen

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

lassen: „Erbitte gefl. sofort 100, Kaliumplatinchlorür in 0,9 Füllung.“ Der Zweck der gansen Angelegen- heit dürfte allen klar sein. Jedenfalls ist es zu em- pfehlen, nur bei solchen Händlern zu kaufen, weiche mit Angabe und unter Garantieschein ihr Platin in den Handel bringen.

Punkt 5. Anschaffung eines Projektionsapparates. Da fast alle grösseren Vereine im Besitz eines Pro- jektionsapparates sind, war von verschiedenen Seiten die Anregung gegeben worden, dass der Verein Schlesi- scher Fachphotographen zur Belehrung seiner Mit- glieder einen eigenen Apparat anschaffen möge. Der Ankauf eines Projektionsapparates wurde einstimmig beschlossen, und zwar in der Grdsse 9X12. Der Vor- stand wurde ermächtigt, der Firma Fischer & Co.- Breslau, die in dankenswerter Weise auf einen Nutzen aus diesem Geschäft verzichtete, die Bestellung zu er- teilen.

6. Verschiedenes. Dem Verein war auch für dieses Jahr gratis ein Notizkalender vom Stolze zugeschickt, dem Uebersender sei dafür der beste Dank aus gesprochen. E'‘nige Vorzugsangebote wurden bekannt- gegeben, ebenso ein Artikel über das Verbot der Preis- veröftentlichung der Breslauer Fleischerinnung. Zuletzt gelangte ein Brief des Kollegen Penzel Görlitz (Schrift- führer der Sektion Görlitz) zur Verlesung.

Schluss der Sitzung 10% Uhr.

H. Götz, Richard Strauch, I. Vorsitzender. Schriftführer.

Photographen Innung Wiesbaden.

Bericht über die Innungsversammlung

am 13. Februar 191g.

Anwesend: 45 Mitglieder.

Die Versammlung eröffnet der Obermeister um Uhr und heisst alle Mitglieder, besonders die Herren von auswärts, willkommen. Hierauf Verlesung des Protokolls vom 17. Oktober 191a durch den Schrift- führer, welches genehmigt wird.

Anschliessend Bericht des Obermeisters über die seitherige Tätigkeit der Ianung, und was in bezug auf Bekämpfung der schädlichen Auswiichse im photo- graphischen Gewerbe bis heute geleistet wurde. All. gemein wurde anerkannt, dass der Vorstand unter der 'zielbewussten Leitung schon Erspriessliches geleistet hat.

Punkt 3 der Tagesorduung lautet: Anschluss an den Central Verband. Nach längerer Debatte ent- scheidet man sich für Anschluss an denselben mit Stimmenmehrheit. |

Herr Stein-Worms, welcher als Vertrauensmann des C. V. der Versammlung beiwohnte, gab fiber die noch herrschenden Unklarheiten Auskunft. Auch für Anschluss an den Innungsausschuss stimmt die Ver- sammlung. Den Ausschuss für das Le:hrlingswesen bilden nunmehr die Herren Münch und Kleber; die genannten Herren wurden einstimmig gewählt. Die Wahl für den Prüfungsausschuss hatte nachstehendes Ergebnis: Stimmenabgabe 45. Davon erhielten die Herren C. H. Schiffer 39, J. B. Schäfer 35 Stimmen,

163

beide in Wiesbaden; J. Mertin- Biebrich ag Stimmen; Fassbender- Limburg 29 Stimmen; Stritter und Bender 20 bezw. 21 Stimmen. Es sind somit die Herren Schiffer als Vorsitzender, J. B. Schäfer als dessen Stellvertreter, Mertin und Fassbender als Beisitzer gewählt.

Der aufgestellte Haushaltungspian sowie Punkt 9 der Tagesordnung werden genehmigt.

Es wurden nun noch verschiedene Berufsfragen erörtert, und war es interessant zu hören, wie der Kollege in der kleinen Stadt und auf dem Lande gegen die unlauteren Machenschaften einzelner Firmen sich wehren muss. |

Nachdem die Versammlung um 8 Uhr geschlossen wurde, begab sich der grösste Teil der Kollegen in die. unteren Räume der Wartburg, wo Herr Knabenschuh von der Firma Haake & Albers- Frankfurt a. M. ein fast vollständiges Laboratorium aufgebaut batte. Herr Knabenschuh zeigte die Vorzüge des amerikanischen „Cyko“-Papieres. Man sah, es war ein leichtes, mit diesem Papier in Verbindung des von der obigen Firma konstruierten Kopiertisches tadellose und künst- lerische Drucke herzustellen. An dieser Stelle Herrn Knabenschuh nochmals unseren Dank.

Leider war es uns diesmal nicht vergönnt, noch einige gesellige Stunden mit den Kollegen zu verleben, jedoch werden wir dies bei der nächsten Versammlung nachholen. Allen Innungsmitgliedern noch unseren Dank. „Gut Licht!

Paul Schäfer, Schriftführer.

Ferner den verehrlichen Ionungsmitgliedern zur getl Nachricht, dass sich durch den Anschluss an den Central-Verband der Jahresbeitrag von 10 auf 13 Mk. erhöht, was bei Einsendung des nunmehr fällig ge- wordenen Beitrags für das erste Vierteljahr 1913 be- achtet werden möge. Abonnenten auf „Das Atelier des Photographen“ wollen auch den entfallenden Be. trag 1,25 Mk. für das laufende Vierteljahr mit ein- senden. Räckständige Beiträge von 1912 sowie Straf- gelder sind unverzüglich an den Kassenführer, Kollegen H. Hies Wiesbaden, Taunusstrasse 41, abzuführen.

Der Vorstand. Georg Pfusch, Obermeister.

ur

Eingesandt. Berichtigung.

In der „Photogr. Chronik vom 12. März d. J. (Nummer ah) wird auf Seite 134 behauptet, ich hätte versucht, die Photographen mit der völlig unverstän- digen Angabe gruselig vor der bösen Ianung zu machen, indem ich die Behauptung aufgestellt hätte, dass die Innungsmitglieder mit 120 Mk. und noch mehr Jahres- beitrag zu den Innungen heraugezogen werden können.

Diese Angabe in der Photogr. Chronik“ ist un- wahr! Wahr ist, dass ich eine derartige Behauptung, dass die Innungsmitglieder mit 120 Mk. und noch mehr Jahresbeitrag herangezogen werden können, nie- mals aufgestellt habe. Wahr ist ferner, dass ich an-

164

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

gegeben habe, nach dem Satze des Beitrages zu einer Innung, 12 Mk. bei einem Einkommen von 400 Mk., sollten Photographen mit einem Einkommen von 4000 Mk., nach dem Grundsatz der Abstufung der Bei- träge nach der Leistungsfähigkeit, 120 Mk. zahlen müssen. E. R. San d.

Die sogen. , Berichtung ändert nichts an der Tat- sache, dass durch den betreffenden Aufsatz der in- druck hervorgerufen werden sollte, als ob die Innungen Jahresbeiträge von 120 Mk. erheben. Uebrigens ist es etwas auffallend, warum sich gerade Herr Sand aus Chaux-de-fonds berufen fühlt, die deutschen Photographen vor den bösen Zwangsinnungen zu be-

hüten! Red. Sze |

Huszeiehnungen. Herrn Photograph Konstantin Samhaber in Aschaffenburg ist der Titel Kgl. Hofphotograph ver-

liehen worden.

Ateliernaehriehten. Waldenburg i. Schles. Herr Adolf Walter er- öffnete das „Atelier Walter für moderne Photographie und Malerei neu. p , Zu ms

Fragekasten.

a) Teehnisehe Fragen.

Frage 61. Herr A. T. in E. 1. Welches ist die beste 13X 18 oder 12X 16½ Handkamera der Welt?

a. Welches ist der beste Verstärker, um ganz schwach belichteten Platten eine ausgesprochene Kraft zu ver- leihen?

Antwort su Frage 61. 1. Irgend eine Handkamera als die beste der Welt zu bezeichnen, dürfte gefährlich sein. Die verschiedenen im Handel befindlichen Fabri- kate haben im einzelnen Vor- und Nachteile aufzu- weisen, und man kann höchstens generell irgend eine Gruppe empfehlen. Bei derartig grossen Formaten, wie sie von Ihnen verarbeitet werden, sind auch relativ langbrennweitige Objektive erforderlich, bei denen natur- gemäss auch die Entfernungsschätzung eine ausser- ordentlich schwierige ist. Es wird also wohl kaum etwas anderes übrigbleiben, als für den von Ihnen gedachten Zweck ein Spiegelreflexmodell zu nehmen, das ja von mehreren Firmen, wie z. B Goltz & Breut- mann in Dresden, Heinrich Ernemann in Dresden, der Ica-Aktiengesellachaft sowie Voigtländer & Sohn in Braunschweig in sehr brauchbaren Formen in den Handel gebracht wird.

Antwort 2. Da bei unterexponierten Platten oft die Erscheinung auftritt, dass die Lichter reichlich ge- deckt erscheinen, während die Schattenpartien noch zu durchsichtig sind, wird man meistenteils mit demjenigen Verstärker die besten Resultate erzielen, der nicht durch die ganze Schicht hindurch wirkt, sondern zunächst nur oberflächlich angreift. Die meist geübte Methode

Für die Redaktion verantwortlich: Geh.

der oberflächlichen Sublimatbleichung mit nachfolgen- der Entwicklung dürfte sich für diesen Zweck am besten eignen, wenn man die Vorsicht gebraucht, nicht das nasse Negativ zu verstärken, sondern dasselbe vor dem Einiegen in das Sublimatbad zu trocknen. Liegen allerdings unterbelichtete, unterentwickelte Negative vor, so können Sie einen der beiden nachfolgenden Ver- stärker gebrauchen, von denen sich der erste dadurch auszeichnet, dass er keine absolut von Fixiernatron freie Schicht verlangt. Der Jodquecksilber- Natrium- sulfitverstärker nach Lumiére wird folgendermassen

angesetzt: Wasser . 100 cem, wasserfreies Natriumeulfit . 20 g. Quecksilberjodid a

Die Mischung wird nach Bedarf verdünnt und kann direkt auf das durch kurzes Waschen vom Fixier- natron oberflächlich befreite Negativ angewendet wer- den. Nach kurzem Waschen legt man das behandelte Negativ in irgend einen alkalischen Entwickler und wäscht vor dem Aufstellen zur Trocknung nochmals gründlich. Für die Uranverstärkung gilt folgende Vor- schrift: Uranylnitratlösung 1: 10 10 cem, rotes Biutlaugensalz 1: 10 20 Fises sig. 30 destilliertes Wasser . 200

Etwaige nach dem Auswaschen verbleibende Gelb- färbung beseitigt man durch ein Bad aus:

Wasser . IOO cem, Natriumsulfit 10 g, Eisessig . 5 cem,

oder ein ganz schwaches Ammoniakbad, wonach aber die Verstärkung etwas zurückgeht. Prinzipiell haftet dem Uranverstärker der Uebelstand an, dass erstens die Haltbarkeit des verstärkten Negativs keine absolute ist, und dass andererseits die Beurteilung des Negative in bezug auf Kopierbarkeit durch die entstehende braunrote Färbung sehr erschwert wird. Im all- gemeinen möchten wir deshalb mehr zur Anwendung des Lumitreschen Jodquecksilbernatriumsulfit - Ver- stärkers raten, der dem Negativ eine vorzfigliche Farbe und Deck fähigkeit verleiht und ausserdem den ge- kennzeichneten Vorzug besitzt, keine besonders sorg- fältig ausge waschenen Schichten xu verlangen.

b) Rechtliche Fragen.

Frage 26. Herr O. T. in E. Brauche ich einen Wandergewerbeschein, wenn ich zur Aufnahme nach auswärts bestellt werde und bei dieser Gelegenheit noch andere Aufnahmen mache, nach vorheriger Einladung?

Antwort au Frage 26. entecheidungen, die in Dr. Neukamps Kommentar zur Gewerbeordnung, § 55, zitiert sind, bedarf es zur Auf- suchung von Bestellungen auf gewerbliche Leistungen, z. B. die Herstellung von photographischen Porträts, die erst am Wohnsitze des Arbeitenden ausgeführt werden sollen, eines Wandergewerbescheines nicht.

Dr. Sch.

Prof. Dr. A. Miethe in Berlin - Halenses.

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Nach mehreren Gerichts- _

Nr. 25

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. |

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