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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK

Halle a S., 8. April 1917. Nr. 27|28.

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- PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK UND ALLGEMEINE PHOTOGRAPHEN-ZEITUNG.

Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN- HALENSEE. Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. 8, Mählweg 19

Nr. 27/28

8. April.

1917.

Einige weniger bekannte Reproduktionsverfahren.

Ueber einige Reproduktionsverfabren, die in weiteren Kreisen weniger bekannt sind, es aber wohl verdienen, dass ihnen Beachtung ge- schenkt wird, hielt Professor O. Mente in einer Sitzung der Freien photographischen Vereinigung zu Berlin einen längeren Vortrag.

Der Vortragende teilte mit, dass er weniger über jene Verfahren sprechen wolle, die in der Patentliteratur eine nur vorübergehende Rolle gespielt haben, sondern dass er hauptsächlich diejenigen Verfahren und Apparate und das Prinzip ihrer Arbeitsweise schildern wolle,

deren Verwendung in der Praxis von Wert ist. | Der Redner gruppierte die verschiedenen

Verfahren in solche, die mit Linse und Kamera

ausgeführt werden, und Methoden, bei denen

die photographische Kamera ausgeschaltet ist.

Das Arbeiten mit Linse und Kamera hat den einen wesentlichen Vorzug der Möglichkeit einer Formatabänderung Vergrösserung oder Verkleinerung bei der Wiedergabe des Originals. Einen der ersten brauchbaren, voll- ständig automatisch arbeitenden Reproduktions- apparate in Gestalt des Photostaten liefert die amerikanische Kodakgesellschaft. Es wird durch diesen Apparat eine vollkommene Mechanisierung des Reproduktionsverfahrens erzielt, welche jedoch die Möglichkeit einer durchaus authenti- schen Wiedergabe des Originals wahrt; denn so mühsam und auch meist subjektiv beein- flusst die Wiedergabe der Kopie ist, wenn sie mit der Hand ausgeführt wird, so spielend leicht und mit vervielfachter Schnelligkeit bewältigt sie die photographische Kamera. Die Vor- bilder, welche für die Reproduktion mit diesem Apparat in Frage kommen, sind vorzugsweise Schwarz - Weiss - Originale, wie Zeichnungen, Drucke, legale Schreiben, Kostenanschläge, Kontrakte, Policen usw. Um die Originale der Einfachheit halber liegend photographieren zu können, ist am Objektiv der Kamera ein ab- wärts gerichtetes Prisma angebracht; die zu reproduzierende Vorlage liegt auf einer hori- zontal und vertikal verschiebbaren Platte und wird in einer Art Rahmen gegen eine Glas- platte gepresst. Das Photographieren geschiebt direkt auf Papier, welches durch eigens dazu konstruierte Vorrichtungen gleich im Apparat

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(Nachdruck verboten.) entwickelt und fixiert wird. Zur vollendeten kontrastreichen Wiedergabe der Schwarz-Weiss- Vorlage eignen sich natürlich nicht die für die gewöhnlichen Kontaktdrucke oder gar Vergrösse- rungen hergestellten Bromsilberpapiere, mit mehr oder weniger weicher Gradation. Die Emulsion des Papieres soll vielmehr die Aufgabe erfüllen, ähnlich den photomechanischen Platten oder den Diapositivplatten, also möglichst hart zu arbeiten. Eine andere Forderung ersteht dem Papier noch besonders, wenn es sich um Dupli-

kate von Aktenstücken oder dergl. handelt, mit

denen viel hantiert wird, die in Aktendeckeln oder Mappen viel herumgetragen und auf diese Weise viel strapaziert werden; sie sollen mög- lichst knickfest sein.

Die Bedienung des Apparates geschieht nach genau berechneten Tabellen und kann somit von jedem beliebigen Arbeiter ausgeführt wer- den, da eine eigene Geistesarbeit ja ganz fort- fallt. An den Tabellen kann genau die Ent- fernung der Einstellebene und des Objektes vom Objektiv abgelesen werden, bei einer be- stimmten vorgeschriebenen Verkleinerung des Originals. Die handliche Bedienung des Apparates geschieht mittels Hebels und Schrauben.

Als Beleuchtung ist, um Fehlresultaten zu entgehen, die Zeit und Material kosten, eine möglichst konstante Lichtquelle zu wählen. Tageslicht ist nach Möglichkeit auszuschalten. Bei der wechselnden Helligkeit des 5 wäre eine zu grosse Erfahrung notwendig, um stets die richtige Belichtung gleich zu treffen. Sebr konstant und zugleich ökonomisch ist z.B. die Quecksilberdampflampe und wo keine farbigen Originale vorliegen wohl mit Erfolg anwendbar. Sonst ist neben den Bogenlampen die Halb- wattlampe sehr zu empfehlen. Wenn auch die Lichtintensität vielleicht nicht so gross ist, wie bei der Bogenlampe, so ist das Licht doch sehr konstant und die Bedienung einfach und wenig zeitraubend, da auch das stete neue Ein- setzen der Koblen in die Bogenlampe fortfällt.

In der Wirkung äbnliche, mechanisch arbeitende Reproduktionsapparate, wie der vorbeschriebene sind der ebenfalls amerikanische Rectigraph und die Famuluskamera der „Ica“ - Aktiengesell- schaft Dresden. Bei letzterem ist Entwickeln

14 ——

86 PROTOGRAPHISCHE CHRONIK.

und Fixieren in der Dunkelkammer notwendig, da diese Vorrichtungen im Apparat selbst fehlen.

Ein in der Theorie schon vor vielen Jahren

angegebenes Reproduktions verfahren, welches

sich in seiner Ausführung dem gewöhnlichen Kontaktdruck nähert, ist das Playertypie verfahren so genannt nach Hort Player, seinem Erfinder. Hierbei ist allerdings die Wiedergabe des Originals an gleiche Grösse wie dieses gebunden, da Linse und Kamera fehlen. Das Wesen der Playertypie beruht in der Hauptsache auf der Wirkung von reflektiertem Licht. Man bedient sich des Playertypieverfahrens meist dann, wenn man sparsamer arbeiten will, oder nicht im Besitze von Linse und Kamera ist und doch Vorlagen in gleicher Grösse zu reproduzieren hat, die ein Durchlichten nicht gestatten, weil das Papier doppelseitig bedruckt oder beschrieben war. Es bedarf zur Ausübung des Verfahrens nur der lichtempfindlichen Platte bezw. besser eines lichtempfindlichen Papieres (Gaslichtpapier) und eines Kopierrahmens. Man spannt die zu reproduzierende Vorlage, wenn es sich um Wiedergabe ganzer Bücher oder Lexiken handelt, in Kontakt mit dem lichtempfindlichen Papier in einen Kopierrahmen fest ein und belichtet, entgegen der sonst üblichen Art von der Glas- seite, also der Rückseite der lichtempfindlichen Platte. Die Reihenfolge ist demnach: Kopier- rahmenscheibe, lichtempfindliches Papier, Vor- lage. Zunächst tritt naturgemäss ein allgemeines Schleiern der ganzen Schicht ein, bedingt durch das Passieren der Lichtstrahlen durch die Emulsionsschicht. Zu diesem Schleier, der un- vermeidlich ist, tritt nun die Reflexion der unbedruckten weissen Stellen der Vorlage hinzu, während die bedruckten, schwarzen Stellen der Vorlage bei richtiger Belichtungszeit keine aus- schlaggebende Wirkung auf die Schicht aus- üben sollen. Dieser Vorgang bei der Belichtung könnte ungefähr, in kurze Worte gefasst, so dargestellt werden: Durch Schleier + Reflexion vom weissen Papier und Schleier allein ent- steht die negative Wiedergabe des Originals,

von dem naturgemäss ziemlich kontrastlosen

Negativ können dann beliebig viele Abzüge hergestellt werden können. Durch Verwendung sehr hart arbeitender Entwicklungspapiere für Negativ- und Positivprozess kann das Resultat erheblich verbessert werden. Spätd& hat dann von Arnhard in München dies Playertypie- verfahren weiter ausgearbeitet, aber im wesent- lichen die Sache nicht weiter gefördert, ausser der Angabe eines neuen, besonders geeigneten Reproduktionskopierrahmens und eines speziellen Entwicklungspapieres. Raphael Kögel erhielt bessere Resultate bei Auskopierpapieren, wenn er unter Gelbfilter belichtete.

Wie erneute Versuche von O. Mente be-

stätigen, wird die Brillanz der wiederzugeben- den Schriftzeichen ausserordentlich gesteigert durch Bedecken des Kopierrahmens mit einem Gelbfilter. Dies ist an sich leichter zu ver- stehen bei Chlorsilberauskopierpapieren (Kögel), weil hier die Mitwirkung der sogen. „fortsetzen- den Strahlen“ in Erscheinung tritt. Bei Brom- silberschichten ist dagegen die Wirkung, die offenbar nicht allein auf einer richtigeren Be- messung der Belichtungszeit beruht, nicht ohne weiteres verständlich.

Bis zu einer überraschenden Vollkommen- heit hat dann Ullmann in Zwickau das Player- typieverfahren ausgebaut, wobei er sich statt der teuren Silberschichten einer Chromat-Kolloid- schicht bediente. Es gelang ihm, absolut schleier- freie Wiedergaben von Schwarz-Weiss Originalen zu erzielen. Die belichtete Chromat-Kolloid- schicht färbt Ullmann mit geeigneten Farb- stoffen an.

Es käme hier anschliessend noch die Repro- duktion mittels Durchleuchtung in Frage, die wesentlich für die Wiedergabe einseitig be- druckter Vorlagen verwendbar ist. Diese Vor- aussetzung gibt die Möglichkeit, die Beleuchtung durch die Vorlage hindurch, also von deren Rückseite her, erfolgen zu lassen, weil ja dann jegliche störende Wiedergabe der bedruckten Rückseite eines Originals fortfallt. In Fällen, wo es sich um nur eine Reproduktion des Originals handelt, genügt der einfache Kontakt- druck auf lichtempfindlichem Auskopier- oder Entwicklungspapier. Bei Massenauflagen hin- gegen bedient man sich des Zinkflachdrucks, der in beliebiger Menge Abzüge herzustellen gestattet. |

Eine Klasse für sich bilden noch die „chemi- schen“ Reproduktionsverfabren. Ein eigen- artiges, hierher gehörendes Verfahren, das etwas der alten Autographie äbnelt, stellt die Opalo- graphie dar, deren System auf der gerbenden Wirkung einer speziellen Tinte auf eine un- messbar dünne Schicht beruht, die auf einer matten Opalplatte aufgetragen und verrieben wird.

Um einen einfärbbaren Druck auf der -so präparierten Opalglasplatte zu erhalten, wird das mit einer bestimmten „Opalograph“- Tinte beschriftete oder bezeichnete Blatt etwa 1 bis 2 Minuten mit der Opalglasplatte in Kontakt gebracht. Die Kopierfläche mit dem latenten Bild wird dann mit einem Fixiermittel behandelt und man kann nach erfolgtem Einwalzen mit fetter Farbe sofort beliebig viele, in ihrer Güte sich vollkommen gleichende Abzüge herstellen, die auch mit dem Original fast identisch sind. Trotzdem die Schicht auf dem Opalglas 30 dünn ist, dass sie unmessbar ist, kann man durch Verlängerung der Kontaktzeit eine er- hebliche Verstärkung der Zeichnungslinien er-

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

zielen. Es ist also die Möglichkeit vorhanden, die Dimensionen der einzelnen Striche naeh der Dauer der Kontaktzeit in weiten Grenzen zu verändern.

Ein anderes chemisches Verfahren, der sogen. Fotoldruck von Dr. Traube in Berlin,. beruht auf der gerbenden Wirkung von Eisensalzen, dergestalt, dass man z. B. einen unentwickelten Blaueisendruck (Cyanotypie) mit einer speziellen, der Hektographenmasse ähnelnden Beimischung einige Zeit in Kontakt lässt. Die später auf- gewalzte fette Farbe haftet nur an den Stellen der Leimmasse, die von den Eisensalzen gegerbt

87

Zum Schluss streiſte der Redner noch ein neueres, der Ostwald und Gros' schen Katatypie nachgebildetes chemisches Verfabren, das be- sonders far Bibliophilen in Frage kommt. Es ist seinerzeit bereits in der „Photogr. Chronik“ behandelt, und deshalb dürfte es sich wohl er- übrigen, an dieser Stelle nochmals auf dieses sogen. Dr. Blumenthal - Verfahren einzugeben.

Alles in allem gab die vom Redner gegebene Uebersicht dem Liebhaberphotographen wie auch dem Fachmanne viele schätzbare An- regungen, so. dass die auszugsweise Wieder- gabe in dieser Zeitschrift wohl gerechtfertigt

erscheint. Luise Hossfeld. be ——

wurden.

Innungs- und Vereins nachrichten. (Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.)

Photographischer Verein zu Berlin. des Central - Verbandes; vier Schreiben der Gewerbe- (Gegr. 1863.) kammer. Der Kassenbericht ergibt: Bestand Dezember

= Mk. Dezember 1916: 1902,51 Mk.; Aus- ` Als nenes Mitglied war gemeldet: 1915: 1166,51

l ben : 746 Mk.; Sald .D b 6: Fräulein H. Förster, Pbotographin, Potsdamer $ 1916: 746,09 ine

1156,42 Mk. Strasse 116a. Gemeldet durch Herrn Conrad. Herr Paatssch hat mit Herrn Deh é die Kame Berlin, den 2. April 1917.

geprüft und in Ordnung gefunden und wird dem Der Vorstand. Kassierer Entlastung erteilt. LA: R Schumann, Schatzmeister, Auch der Kassenbericht der Unterstitzungskasse Tegel, Hauptstrasse 3. Bestand 220429 Mk. wird verlesen und nach Er Piüfung Herrn Brodersen Entlastung erteilt und der Dank der Vereinigung ausgesprochen.

Zu den Vorstandswahlen schlägt Kollege Schallen - berg für das undankbare Amt des I. Vorsitzenden Kollegen Gustav Paatzsch vor, der nach längerem Sträuben sich zur Annahme bereit erklärt, zumal sich für die mühevolle Arbeit sonst niemand findet. Da kein Widerspruch erfolgt, findet einstimmige Wahl durch Zuruf statt. Auch der Kassenwart Kollege Mathias Kruse und der Schriftführer Kollege Schallenberg werden durch Zuruf einstimmig wieder-

„gewählt. Von der Neuwahl von Beisitzern wird während des Krieges Abstand genommen,

Bine Ausstellung von Bildern auf Velotyppapieren der Mimosa-Aktiengesellschaft wird in der nun folgen- den Pause besichtigt und findet allgemeine An-

Zwangsinnung

für das Photographengewerbe des Ge-

werbekammerbezirks Chemnitz. Unsere säumigen Beitragezahler bitten wir noch- mals, ihren Verpflichtungen sofort, spätestens aber bis 15. April, nachkommen zu wollen. Ab ı5. April er- folgt die Einziehung der Beträge durch die Behörde. Solchen Mitgliedern, welche ihren Verpflichtungen auch dann nicht nachkommen, wird die Zeitung ge- sperrt. Spätere Nachlieferung derselben kann nicht

erfolgen. Joh. Niclou. 2 |

Photographisehe Vereinigung

= erkennung. Der Mimosa - Aktiengesellschaft gebührt Hamburg PIVON: der Dank der Vereinigung. Genersiversammlung am 29. Januar 1917. Der nächste Punkt betrifft neue Anzeigen in

Kollege Mathias Kruse, in Vertretung des Vor- sitzenden, eröffnet um 81/, Uhr die schwach besuchte Versammlung mit ein er kurzen Begrssungsansprache,

Das Protokoll wird mit einigen Erläuterungen

' seitens Kollegen Kruse genehmigt. Kollege Kruse

legt nochmals Verwahrung dagegen ein, dass den Ge-

samtvorstand irgend, eine Mitschuld an den Nach- lässigkeiten des früheren Vorsitzenden treffe.

Die in der letzten Sitzung besprochene Einsendung, einer photographischen Kamera un einen im Felde stehenden Gehilfen ist erledigt. |

An Mittellungen sind eingegangen: Zwei Schreiben

Sachen Sonntagsruhe. Der Referent Herr Rompel glänst durch Abwesenheit.

An Anregungen für die . nächste Sitzung bittet Herr Scholz-Wandsbek um eine genauere Vorführung der gezeigten Gaslichtpapiere; vielle cht liesse sich ein Verarbeiter der Papiere zu einem Vortrag gewinnen.

Kollege Paul Kruse wünscht Näheres über die Regelung der Lehrlingsirage und berichtet über Mias- stände darin. Kollege Paatzsch hält eine Besserung während des Krieges für ausgeschlossen; es soll eine diesbezlgliche Aussprache in der nächsten ‚Sitzung stattfinden. i

14°

88 PHÖTOCRAPEISCHR CHRONIK.

Kollege Kruse - Ottensen bittet um Veröffent- lichung der neuen Protokolle in der, Photogr. Chronik und bringt zum Schluss noch die Uebersendnng von zehn

Wohltätigkeitsiosen zur Sprache, welche Herr Rom pe!

nach Verfall Herrn Wileke einschickte. Die Ver- sammlung beschliesst, Herrn Rom pe! die Lose zu seinen Lasten zurfickzusenden. Schluss der Sitzung II Uhr. Kurt Schallenberg, I. Schriftführer.

Mathias Kruse, tell vertr. I. Vorsitzender.

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Photographen-Zwangsinnung zu Kiel.

Bericht über die Versammlung am ı2. Februar.

Gegen 9 Uhr eröffnet unser Obermeister, Herr Hofphotograph Urbahns, die Versammlung und gibt zunächst Kenntnis von dem Antwortschreiben des Magistrats auf unsere Eingabe betreffs der Photo- Germania G. m. b. H. Nach Verlesung und Genehmigung des letzten Versammiungsberichtes teilt der Obermeister zum Punkt: , 7 Uhr- Schluss mit, dass ihm auf eine diesbesfgliche Anfrage bei der städtischen Polizei- behörde mitgeteilt worden: sei, dass die Geschäfte, die einen Laden hätten, denselben um 7 Uhr schliessen müssten, gearbeitet könne jedoch länger werden.

Ueber den nächsten Punkt: ‚Beschlussfassung über höhere Strafen für Nichterscheinen in der Innungs- versammlung‘ entspinnt sich eine längere Aussprache. Wenn die Innung ihrer vornehmsten Aufgabe: „Pflege des Gemeingeistes unter den Mitgliedern“ gerecht werden soll, so muss ihr vor allen Dingen daran Hegen, dass die Mitglieder auch die Versamm- lungen besuchen, denn die Versammlung ist der ge- gebene Ort, wo die Mitglieder ihre Wünsche und Be- schwerden vorbringen können. Die Versammlungen verfehlen jedoch ihren Zweck, wenn stets und ständig

ein Teil der Mitglieder fehlt, und zwar aus reinem

Eigenwillen; denn es sind immer dieselben Mitglieder, die den Versammlungen fernbleiben. Es ist der Innung

nun gar nicht damit gedient, daes diese Mitglieder

sich einfach durch Zahlung einer geringen Strafe von der Pflicht des Besuchs der Versammlungen loskaufer;

deshalb hat es der Vorstand für angebracht gehalten den Antrag auf Erhöhung der Strafe zu stellen. Der Standpunkt des Vorstandes wurde von der Versammi- lung einmütig geteilt, und Herr Meier sowohl, wie auch die Herren Paulsen und Andresen schlagen eine Erhöhung auf 6 Mk. vor. Hierauf beschliesst die Versammlung einstimmig, die Strafe bis auf 6 Mk. zu erhöhen.

Zum nächsten Punkt der Tagesordnung werden die Herren Busch und Meier zu Beauftragten, die Herren Paulsen und Bornholdt zu Kasserprüfern gewählt. 1 Zu Punkt 5: „Vorlage von Drucken auf Entwick- lungs- und Auskopierpapieren“ ist zu bemerken, dass die von unserem Obermeister mitgebrachten Bilder auf Auskopier- und Entwicklungspapieren wiederum den ungeteilten Beifall der Versammlung fanden.

Zu Punkt „Verschiedenes“ teilt Herr Meier mit, dass die Photo-Germania G. m. b. H. am ersten Weih- nachtstage ihr Geschäft nicht geschlossen hätte Es entspinnt sich hierüber eine längere Auseinander- setzung, und von seiten des Vorstandes wird sehr be- dauert, dass Herr Meier den Vorstand nicht schon eher davon in Kenntnis gesetzt habe. Im Anschluss hieran teilt der Obermeister mit, dass ihm zu Ohren gekommen sei, dass auch einige der Innungsmitglieder es mit der Einhaltung der Sonntagsruhe trotz wieder- holter Warnung immer noch nicht genau nehmen, und er stellt in Aussicht, dass, wenn dieses noch weiterhin geschehe, der Vorstand sich veranlasst sehen

verde, beim Herrn Gonverneur dahin zu wirken, dass

der Geschäftsschluss an Sonntagen wieder auf 3 Uhr festgesetzt werde. Die Versammlung wählt die Herren Andresen und Mumm, um Sonntags den plinkt- lichen Geschäftsschiuss zu überwachen.

Herr Busch fragt an, ob die Innung nicht Nach- forschungen anstellen könne, ob sämtliche photo. graphische Betriebe angemeldet seien; es wird ihm erwidert, dass dieses nicht Sache der Innung sei. Da hiermit die Tagesordnung erschöpft, schliesst der Obermeister um rr Uhr die Versammlung.

Ferd. Urbahns, F. Wilh. Schmidt, Obermeister. Schriftfahrer.

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Eingesandt. Die e Postkarte und deren Preisberechnung im Kriegel

Während des Krieges ist besonders die Postkarte Allgemeingut geworden und hat nach und nach be- sonders die Kabinettfor mate verdrängt, so dass es heut- zutage wohl noch wenig Leute gibt, die Kabinett-

bilder anfertigen lasen; wenigstens den mittleren und

kleinen Leuten ist die Kabinettphotographie fast un-

bekannt geworden. Besonders wegen der leichten Ver-

sendungsmöglichkeit, aber auch hauptsächlich wegen des billigen Preises werden Postkarten verlangt. Ein grosser Teil der Behnld liegt an den Photographen selbst. Es sind mir Geschäfte bekannt, welche ein Dutzend Karten mit der Aufnahme zu 3 Mk. liefern

und noch ausdrücklien dazu setzen „Billigster oder bester Ersatz für Kabinettbilder"“. Wenn also der Lichtblldner seibst durch öffentliche Anzeigen Karten mit dem Hinweis als Ersatz für Kabinett anbietet und noch dazu so billig, dann wären ja die Leute eigentlich Narren, wenn sie ein Dutzend Kabinett- bilder zu 10 bis 15 Mk. bestellen würden. Es ver-

derben sich dadurch die Geschäfte selbst gegenseitig, wenn fortwährend die Preise unterboten werden. Ferner

erweckt es bei dem Publikum Misstrauen, wenn ein Kollege höhere Preise verlangt als der andere und Postkarten sogar unter Friedenspreis anbietet,

*

2. BEIIAGE ZUR PHOTOGRAPHISCHEN CHRONIK.

Nr. 27/28.

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Nr. % 88 | ` PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

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eutsche Reichsschatzanweisungen.

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Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere

5% Schuldverschreibungen des Reichs und % Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. |

Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Die In- haber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. no

Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen findet auf die Schuld- buchforderungen entsprchend Anwendung. |

| Bedingungen. u | 1. Annahmestellen. 3. Einlösung der Schatzanweisungen.

Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Zeichnungen werden 5 Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals

von Donnerstag,- den 15. März, bis

Montag, den 15. Aprii 1917, mittags 1 Uhr.

bei dem Kontor der Reichshauptbank für

Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr.99) | und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank

mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeich- nungen können auch durch Vermittlung der König- lichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Berlin, der e Hauptbank in Nürn- berg und ihrer 2 j Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft {und jeder Postanstalt erfolgen, Wegen der Sole nungen siehe Ziffer 7. Peichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen

brieflich erfolgen. | | 2. Einteilung. Zinsenlauf. Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen, zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, ausgefertigt. Der Zinsenlauf be- ginnt am f. Juli 1917, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1918 fällig. EN Ta Die Schatzanweisungen sind in Gruppen einge- teilt und in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000 und 1000 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertigt. Welcher Gruppe die einzelne Schatz- anweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.

van sowie sämtlicher |:

Tilgungsbedingungen

im januar 1918, ausgelost und an dem auf die Aus- losung folgenden 1. Pali oder 2. Januar mit 110 Mark ür je roo Mark Nennwert zurückgezahlt. Es werden. jeweils so viele Sun ausgelost, als dies dem plan- mäßig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. |

Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum r. Juli 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich be- rechtigt,, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 40%, bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen i en unter- liegende Schatzanweisungen fordern. rühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatz- anweisungen zur. Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, oe dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3 / % mit 120 Mark für je ı0oo Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen unterliegende Schatzanwei-

sungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht

‚zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs

Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf

einen Zinstermin erfolgen.

Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und Tilgung durch Auslosung werden jährlich 5% vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatz» anweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Erund der Kündigungen vom Reiche zum

Nennwert zurückgezahlten Schatzanweisungen neh- men für Rechnung des Reichs weiterhin an der Ver-

zinsung und Anslösung teil. f Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht

ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

die, Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen . etrage (110 %, TIT5 % oder 120%)

maßgebenden zurückgezahlt. A

HiO ae Te 4. Zeichnungspreis. r

Der Zeichnungspreis beträgt: az

für die 5% -Reichsanleihe, wenn Stücke 3 „Verlangt werden er

nn 5% Reichsanleihe, wena Zintra-

>> gung in das Reichsschuld- ` buch mit Sperre bis zum

15. April 1918 beantragt wird . 97,80 Mk.

4½% Reichsschatzanweisungen 98,—.Mk.

98,— Mk.

für je 100 Mk. Nennwert unter Verrechnung der.

üblichen Stückzinsen. -

5. Zuteilung. Stückelung.

Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stücke- lung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Wer- den derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren An- trägen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden ).

Zu allen Schatzanweisungen sowohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von rooo Mk. und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausge- geben. uber deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später Öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mk., zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit mög- lichster Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Sep- tember d. J. ausgegeben werden. i

6. Einzahlungen.

Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 31. März d. J. an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge er- folgt gleichfalls erst vom 3r. März ab.

Die Zeichner sind verpflichtet:

300% des zugeteilten Betrages spätestensam 27. April d. J.,

200% L n n 77 24. Mai 7

25 0%/ 77 ET 21. Juni 77 12 p

25% „* n 18. Juli 77

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind Zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden

durcb 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts ge-

stattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fallig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. N

Die im Laufe befindlichen un verzinsliche Schatzscheine des Reichs werden unter Abzug

die neuen Schatzanweisungen umgetauscht. Die

von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom Zr. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen.

*

N OR a. 8 wos

7. Postzelchnungeãen.

Die Postanstalten nehmen nur Zeichnungen

auf die 5% Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 31. März, &

muß aber spätestens am 27. ep geleistet werden.

Auf bis zum 3r. März geleistete Vollzahlungen werden

Zinsen für go Tage, auf alle anderen Vollzahlungen

bis zum 27. April, auch wenn sie vor diesem

Tage geleistet werden, Zinsen für 63 Tage ver-

gütet. 8. Umtausch.

Den Zeichnern neuer 4!/,%0 Schatzanweisungen sist es gestattet, daneben Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen der früheren Kriegsanleſhen in neue 4½q0% Schatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch an- melden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeich- . nungsfrist bei derjegigen Zeichnungs- oder Vermitt- lungsstelle, bei der d Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 24. Mai 1917 bei der genannten Stelle einzu- reichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzan- weisungen.

Die 5% Schuldverschreibungen aller vorange- gangenen Kriegsanleihen werdep ohne Aufgeld gegen

in- lieferer von 5% Schatzanweisungen der ersten Kriegs- anleihe erhalten eine Vergütung von 1,50 Mark, die Einlieferer von 5% Schatzanweisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Vergütung von Mk. o, 5 für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von / Schatz- anweisungen der vierten und fünften Krtegsanleihe haben Mk. 3,— für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen

Die mit Januar/Juli- Zinsen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsscheinen, die am 2. Januar 1918 fällig sind, die mit April) Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am ı. Oktober 1917 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkun vom ı. Juli 1917, so daß die Einlieferer von April! Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für ¼ Jahr vergütet erhalten.

Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Aus- reichung von Schuldverschreibungen an die Reichs- schulden verwaltung (Berlin SW 68, Oranienstrafe 92/4) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis. zum 20. April d. J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsscheinbogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtadsch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 24. Mai 191) bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungg oder Vermittlungsstellen einzureichen. |

e

D 7. *

x

*) Die zugeteilten Stücke sämtlicher. Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für

ö . in Berlin nach Maßgabe seiner für die bewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Nieder Ablauf dieser Frist zurücknehmen.

wie die Wertpapiere selbst beliehen.

Berlin, im März 1917.

Havenstein.

Reichsbank-

de gung geltenden Bedingungen bis zum I. Oktober 1919 vollständig kostenfrei auf- egung nicht bedingt; der 1 kann sein Depot jed Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten

| erzeit auch vor epotscheine werden von den Darlehnskassen

Direktorium.

v. Grimm.

Nr. 27/28 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

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E

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

l 89

gerade jetst, wo doch alle Materialien so hoch im Preise stehen und Löhne, Lebensunterhalt, sowie auch die sonstigen Auslagen die Friedensausgaben weit über- schreiten. Die Leute denken, dass der Photograph, weicher höhere Preise verlangt, recht viel verdienen muss, obwohl dies keineswegs der Fall ist. Das An- sehen des Photographen selbst sowie dessen Arbeit wird dadurch nur stark herabgewürdigt. Gegen die Kartenphotographie ist wohl nichts mehr zu machen, da sie sich stark eingebürgert hat und nicht mehr verdräugt werden kann. Sie hat sich aber in solchem Masse verbreitet, dass wir vielleicht im Laufe der Zeit bei kleinen Aufnahmen nur noch Postkarten herstellen werden. Visit und Kabinett sowie die kleineren For-

mate werden durch die Karte verdrängt. Ueberlegen

Sie einmal und sehen Sie in Ihren Büchern nach, wie- viel Aufnahmen auf Bildformaten und wieviel auf Earten gemacht werden. Die Leute werden nur noch

del Brautbildern, Vergrösserungen usw. für sich etwas

wertvollere Bilder anfertigen lassen; im allgemeinen aber wird die Karte noch lange Zeit die Oberhand behalten. Andererseits ist es wohl wahr, dass durch Postkarten- aufnahmen bedeutende Gewinne erzielt werden, wie z. B. im Felde, in Gefangenenlagern usw. daher nun an den Photographen selbst, wenn der Stand nicht noch mehr leiden soll, auch entsprechende Preise für die Karten zu verlangen. Leider machten wir aber auf diesem Gebiete recht traurige Erfahrungen. Unterbieten und nichts wie Unterbieten der Preise war an der Tagesordnung.

Alle Lieferanten erhöhen die Preise bis zu 20, 40, so und 100 Prozent; der Photograph aber liefert heute billiger als gestern. Und warum? Teils um sich recht viele Kunden zu erwerben, tells um den anderen Kollegen zu schädigen und so den ganzen Stand herab- zuwfirdigen. Beides ist verkehrt, wenn es auch viele nicht einsehen wollen. Gehen wir einmal zur Berech- nung über. Die Auslagen für ein Dutzend Karten

stellen sich wie folgt:

Eine Kabinettplatte einschliesslich Entwicklungskosten ._. . Zehn Gaslichtpostkarten, guter Quali tät Mimosa usw. . . i Entwickeln, Fixierbad, sonstige Aut-

wendung Aufwendung für zelt, Retusche, Aufnahme, Löhne usw. . . . . Aufwendung für allgemeine Un- kosten, Miete, Kleidung, Steuer 6 Ww. 339 Summa 2,70 Mk.

Diese Ausgaben and für einen kleinen bis mittleren Betrieb berechnet, grosse Geschäfte haben weit höhere Spesen. Werden nun diese Karten zu dem üblichen Preis von 3,50 bis 4 Mk. verkauft, so wäre der Ver-

0,50 Mk. 060

0,30

dienst 0,80 Mk. bis 1,40 Mk. Dass dies ein Spottpreis

ist, wird doch ein jeder klar einsehen, und man wird sich selbst lächerlich finden, wenn man sein Können nicht höher auschlägt. Bedenken wir einmal, wieviel

Es liegt

Aufnahmen dann erforderlich sind, um nur eventuell einen guten Gehilfen oder Geschäftsführer mit einem Gehalt von 200 Mk. zu bezahlen. Es wären etwa 150 Aufnahmen erforderlich, um nur das Gehalt des Geschäftsführers herausrubringen; dazu kommen aber noch all die anderen Ausgaben, wie Verzinsung des Betriebskapitals, Material, Miete, Steuer, Haushalt usw. Welche Unmengen von Aufnahmen nun erforderlich sind, um diese Kosten zu bestreiten, ist wohl jedem klar. Verdienen wollen wir doch auch noch etwas. Wieviel Aerger, Zeit und Unannehmlichkeiten kostet eine solche Fälle von Arbeit im Laufe des Jahres; man hatte viel zu tun, aber einen recht geringen Ver- dienst. Wohl gibt es Massengeschäfte, die mit billigen Preisen arbeiten können, wie die Warenhäuser, aber diese haben auf einer anderen Seite wieder einen Ans- gleich, wenn es in der photographischen Abtellung einmal hapert. Der kleine Photograph aber, der auf die Atelierarbeit angewiesen ist, muss unbedingt höhere Preise nehmen, wenn er durchkommen will. Dass man durch billigeres Material seinen Verdienst erhöhen kann, ist falsch. Bei guter Qualität und angemessenem Preis wird man am besten fahren. Dies habe ich selbst aus eigener Erfahrung gelernt. Gewiss muss man auch die Konkurrenz in Betracht ziehen. Wenn sie aber nur immer anständig wäre Schaffen wir einen Ausgleich und nehmen entsprechende Preise, für das Dutzend wenigstens 5 Mk.: dies ist eine Norm, wobei dem Geschäftsmann noch ein angemessener Verdienst bleibt, und bei guter Ausführung wird das Publikum auch damit zufrieden sein. Ich habe z. B, einen Kollegen, welcher mir hin und wieder seine Preise mitteilt, damit wir uns darüber einigen. Das Dutzend Karten kostet bei normaler Arbeitsauf wendung 5 Mk., Vergrösserungen von 24X30 bis 30X40 cm in bester Ansführung mit Rahmen 20 bis 35 Mk. Durch Lieferung guter Arbeit waren die Kunden stets zu- frieden und kamen wieder. Es machte bei den Leuten einen guten Eindruck, wenn ich Bilder von dem Kol- legen gezeigt erhielt und genau sagen konnte, was sie kosteten. Dadurch waren die Leute verblüfft und dachten, dass Sie reell behandelt worden waren, well ja mein Preis und der des Kollegen übereinstimmten. Hätte ich aber vielleicht 5 oder 10 Mk. weniger ver- langt, so wären die Leute ärgerlich geworden, weil sie sieh von dem Kollegen übervortellt glaubten. |

Durch diese kollegiale Handlung haben wir die Erfahrung gemacht, dass ein solches Uebereinkommen vorteilhaft und für beide Teile von Nutzen ist. Bin gegenseitiger Konkurrenzneld ist dann vollstindig aus-

"geschlossen und man hat eine friedliche Arbeit, sowie

ein geordnetes Arbeitsfeld.

Es ist doch gewiss schöner, wenn Kollegen Rin- heitspreise haben, zum mindesten sich aber nicht unterbieten; erhöhen kann man diese je nach der. Leistung und Arbeit. Ganz verwerffich ist es aber, immer wieder herunterzubleten,. so dass wir zuletzt so weit sind, dass man den Leuten noch ein „Trink.

geld gibt, um nur den Auftrag zu erhalten. Die

Vereinigungen Deutscher Vergrömwerungsanstalten haben

bo OO __PHOTOGRAPHISCHE CHRONIR.

ja auch einheitliche Preise; nicht gehen?

Denken wir daran, dass der Kollege auch leben muss uud die Verhältnisse gebessert werden missen. Gerade jetzt, wo alles teurer ist, kann und muss man seinen Preis behaupten.

Selbst die reinen Postkartengoschäfte sollten sich vereinbaren, dass sie dieselben Preise wie andere Photo- graphen nehmen. Es liegt viel am Willen. Meist aber ist es die Geldgier einer unwürdigen Konkurrenz, die den Kollegen schädigt. Es ist nicht möglich, dass ein feines mittleres Geschäft zu denselben Preisen liefern kann, wie ein einfaches; es hat doch ganz andere Spesen und Auslagen. Schaffen wir also einen

werum soll es bei uns

Ausgleich und ziehen die allgemeinen Verhältnisse in.

Betracht. Gute Arbeit und angemessene Preisberech- nung wird unserem Stande ein ganz anderes Aussehen verleihen, sowie zu einem besseren Verhältnis unter uns und der Kundschaft führen.

Michael Link, Bütthard. 39

Gesehäftliehes.

Hamburg. Firma Christian Harbe re, photo- graphische Papiere, Zweigniederlassung der Firma Chr. Harbers, zu Leipzig. Einzelprokura Ist erteilt der bisherigen Gesamtprokuristin C. S. Bläthgen. Die an H.G. Kruse erteilte Gesamtprokura ist erloschen.

8

Kleine Mitteilungen.

In der Zusammensetzung der für das König- reich Sachsen bestehenden Sachverständigen- kammer für Werke der Photographie in Dres- den sind folgende Aenderungen eingetreten. Das ordentliche Mitglied Rentner Frohne in Blasewitz ist gestorben, das stellvertretende Mitglied General- direktor Kommersienrat Ernemann hat sein Amt niedergelegt. Ernannt worden sind: Das bisher stell- vertretende Mitglied Photograph Julius Heinrich Strube in Zittau zum ordentlichen Mitglied, sowie der Photograph Otto Werner in Riesa und der Hofphotograph Hugo Engler in Dresden zu stell- vertretenden Mitgliedern. Vorsitzender der Sachver- ständigenkammer ist geblieben der n Ernst Sonntag in Dresden.

Der Verband der b Deutsch- lands (E. V.) macht bekannt, dass von Mitte April ab eine vollständige Umwandlung des bisherigen Ver- bandsorgans stattfinden wird, und gwar unter dem neuen Namen „Zeitschrift des Verbandes der Fach- presse Deutschlands (K V.).“ Die Hauptschriftleitung hat Herr Dr. Quandt übernommen, dem eine Kom- "mission, bestehend aus den Herren Goldberg. Morgenstern, Dr. Pickardt, Schottlaender und Worms, zur Seite stehen wird. Die neue Zeitschrift

wird über den Paplermarkt, über des Verhältnis des Verlegers zum Drucker, des Verlegers zum Kunden berichten, Aussprachen über Inseraten werbung durch schriftliche Propaganda und durch Auzeigenwerber bringen, ferner über Personalverträge, über Beschaffung erhöhten Umsatzes, über Organisation durch Kartothek und Registratur usw. Abhandlungen von kundigen Fachleuten enthalten. 9a-

Fragekasten.

Technische Fragen.

Frage 29. Herr J. van L. in H. Welches ist das beste Verfahren, um Autotypien in Halbtonbilder xuruckru verwandeln?

Antwort su Frage 29. Die Aufgabe, auf gutem Papier gedruckte, feinrastrige Antotypien in Halbton- bilder szurückzuverwandeln, lässt sich nur dadurch lösen, dass man die autotypischen Originale, am besten etwas verkleinert, unscharf eingestellt reproduziert. Bei einiger Uebung wird auf diesem Wege Leidliches zu erzielen sein, wenn auch ein vollständiges Verschwinden der autotypischen Struktur bei Hochdruckbildern nicht zu erreichen ist. Zwar wird mit blossem Auge eine fast restlose Auflösung der Rasterstruktur leicht er- reicht, aber bei der autotypischen Reproduktion der- artiger Originale pflegt sich immer noch eine mehr oder minder störende Mon &bildung einzustellen. Naeh Tiefdruckoriginalen gelingt die Sache viel besser, was von vornherein auch bei der Struktur dieser Drucke wahrscheinlich erscheint.

Frage 30. Herr H. V. B. in Z. Wieviel Karbol- säure darf dem Kleister beigemengt werden, ohne dass die damit aufzuziehenden Photographien Schaden leiden? Welches Rezept bewährt sich am besten, um Kleister herzustelien (zum Aufsiehen von Fhotographien), welcher nicht sauer wird?

Antwort su Frage 30. Reine Karbolalure (Phenol) kann dem photographischen Stärkekleister in so grosser Menge beigefügt werden, dass keinerlei Säuerung und Fäuinis zu befürchten ist. Noch besser ist es, den Kleister mit etwa 0,8 Prozent Tbymol zu versetzen. Ein schädlicher Einfluss dieser Konservierungsmittel auf die Haltbarkeit der Kopien ist nicht zu beffrchten, Zur Herstellung von photographischen Kleistern eignet sich am besten entfettetes Maismehl, das bei Zu- mischung der genannten Menge Thymol absolut nicht säuert. Ein weiteres Mittel, um brauchbare, haltbare photographische Kleister herzustellen, besteht darin, daes man dem in üblicher Weise durch Kochen her- gestellten Kleister 3 bis 4 Prozent Terpentin (nicht Terpentindl) in heissem Zustand durch Verrühren su- setzt und dann ½ Prozent Thymol hinzufügt. Der- artige Kleister kleben ausserordentlich kräftig und halten sich, wenn man sie in verschlossenen Büchsen aufbewahrt ausgezeichnet gut. Ein kleiner Zusatz von Giyseıin oder Perka-Giyzerin ist zu empfehlen.

Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin-

Halberstädter Strasse 7;

tüz den Anzeigentell! Guido Karutz in Halle a. S. Drack und Verlag von Wilbelm Knapp in Halle a. . -

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK. Nr. 27/28

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Nr. 27/28. | Halle a. S., 8. April

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Montag, den 16. d. M., nachmittags 2 Uhr, findet in Stettin, „Königstor- Restaurant“, Am Königstor 13, unsere ‚statutenmässige Innungs versammlung statt.

Tagesordnung. I. Verlesung und Genehmigung des letzten Verhand- lungsberichtes. - 2. Eingänge und Mitteilungen. 3. Central-Verbandsangelegenheiten. 4. Vortrag des Hamdwerkskanmer-Sekretärs Herrn Mentzel über das Zivildienstpflichtgesetz. 5. Festsetzung des nächsten Versammlungsortes. 6. Aussprache. Etwaige Anträge müssen. 48 Stunden vor. Beginn der Versammlung in: Händen des Vorsitzenden sein.

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Mitgliederbewegung: Stand am I. Januar 1917 . . . 37 Mitglieder

mit 11000 Mk. Gesamthaftsumme. Thorn, den 5. März 1917. | Ostdeutsche Photographen - Genossenschaft, | eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hafıpälicht. | ‘Gerdom. Schubert.

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Nr. 27/28 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK

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Städtische Fachschule für Photographen in Berlin.

Der Fachschulunterricht findet statt Friedrichstrasse 126, im Gebäude der IX. Pflichtfortbildungsschule, und im Lettehause, Viktoria Luise-Platz 6, Photographische Lehranstalt.

Die Annahme von Schülern findet zu Beginn der ersten Unter- richtsstunden des Halbjahrs bei den betreffenden Lehrern statt.

Am Unterricht in Chemie können auch Gehilfen, am Unterricht in der photographischen Optik, im Uebermalen von Photographien sowie an den praktischen Uebungen auch Prinzipale teilnehmen.

Für neu in die Lehre getretene Lehrlinge beginnt der Unterricht mit Negativretusche, Positivretusche und Zeichnen.

INNEN

Verlag von Wilhelm Knapp, Halle a. S.

Die Kunst

Die Photographenlehrlinge müssen die Fachschule von Beginn

und bis Ende der Lehrzeit besuchen, nur die Lehrlinge für Repro— duktionsphotographie treten im dritten Lehrjahre in die II. Handwerker- schule über, um dort ihre Spezialausbildung zu erfahren.

Das Schulgeld beträgt für die Wochenstunde und Semester ı Mk. und muss mindestens 4 Mk. für ein Semester betragen; es ist im voraus gegen Quittung bei der Anmeldung zu entrichten.

Beginn des Schuljahres: Mittwoch, den 11. April 1917.

(Beginn des Sommersemesters 1917.)

Folgender Unterricht findet statt, und zwar der mit * nachstehend angemerkte im Lettehause, der übrige in der Friedrichstrasse 126 im Zeichensaal (Quergebäude, linker Aufgang, im 3. Stock):

Sonntags von 9 bis 1 Uhr vormittags: Uebermalen von Photo- graphien. Der Unterricht kann auch zweistündig, von 9 bis II oder ıı bis 1 Uhr, belegt werden.

Montags von 7 bis 9 Uhr: Positivretusche, sowie Retusche aut Bromsilbervergrösserungen und Platinpapier.

* Dienstags von bis Uhr: Experimentalvortrag über Chemie und Chemikalienkunde für Photographen.

Mittwochs von bis Uhr: Photographische Optik.

* Donnerstag von 5 bis 8 Uhr: Photographische Uebungen. Die Uebungen können von Prinzipalen und Gehilfen auch zweistündig, von 6 bis 8 Uhr, belegt werden.

Donnerstags von 8 bis 10 Uhr: Negativretusche. Freitags von 6!/, bis Uhr: Die photographischen Prozesse.

Freitags von 7 bis ro Uhr: Zeichnen nach Gips und dem lebenden Modell.

Pfingstferien Schulschluss: Donnerstag, den 24. Mai 1917. Schulanfang: Donnerstag, den 31. Mai 1917.

Sommerferien Schulschluss: Freitag, den 6. Juli 1917. Schulanfang: Sonntag, den 12. August 1917.

Herbstferien Schulschluss: Sonntag, den 30. September 1917.

(Beginn des Wintersemesters 1917/18.) Schulanfang: Sonntag, den 7. Oktober 1917.

Weihnachtsferien Schulschluss: Donnerstag, den 6. Dezember 1917. Schulanfang: Mittwoch, den 2. Januar 1918.

Schluss des ganzen Schuljahres: Mittwoch, den 27. März 1918.

Der Schulschluss findet an den angegebenen Tagen nach Be- endigung der planmässigen Unterrichtsstunden statt. Am Himmel- fahrtstage, am Sedanstage, am Busstage und am Kaisersgeburts- tage fällt der Unterricht aus.

In Fachschul- Angelegenheiten ist der Dirigent mit Ausnahme der Ferien Dienstags von 6 bis 7 Uhr abends Ansbacher Strasse 31, III, zu sprechen, |

Berlin, im März 1917. Das Kuratorium. I. A.: Hofphotograph Paul Grundner, Dirigent,

Berlin W. 50, Ansbacher Strasse 31, III. Telephon: Amt Steinplatz, 14048,

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