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| R E cog Au 5 PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK

1. Beilage. Halle a. S., 17. Juni 1917. Nr. 47048.

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PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK UND ALLGEMEINE PHOTOG RAPHEN-Z EITUNG.

Herausgegeben von Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. MIETHE in BERLIN -HALENSEB. Verlag von WILHELM KNAPP in HALLE A. S., Mühlweg 19.

Nr. 47/48

17. Juni.

1917.

Kriegsnotspende Deutseher Photographen des G. V.

Im Monat Mai gingen weiter ein: Max Bres- lauer-Leipzig 22. Monat 10 Mk.; Photographen- innung Danzig 50 Mk.; ferner aus Danzig je 5 Mk. die Innungsmitglieder: Arke, Gottheil, Heufass, Dähling, Milantzki & Stoch, Kergel-Zoppot, Hess, Teutsch, Edelstein, Frau Grosse, Schwarz, Schilling, Blaschy; Dreher 2 Mk.; Gützlaff- Praust 3 Mk.; Fräulein Kubn2Mk.; Photographeninnung Kempten (Allg.) 30 Mk.; Kleffel & Sohn-Berlin 50 Mk.; Richard Reise witz-Diedenhofen (Lothringen) 5 Mk.; D. Vahlendiek-Kellinghusen 13. Monat 10 Mk.; Max Vollmer-Freiberg 5. bis 7. Monat 15 Mk.; August Striepling-Hameln 10 Mk.; Alf. Res chkow - Breslau, zurzeit im Felde, 10 Mk.; M. in D. 10 Mk.; Henriette Warstatt - Gum- binnen 20 Mk.; Abbass - Landshut 10 Mk. Ferner Kaiserslautern, 10 Mk., Kappler 10 Mk., Schmidt 10 Mk., Klaiber-Ludwigshafen 10 Mk., Lorch - Antweiler 10 Mk.; K. Marold- Zwei- drücken 10 Mk.; Ouviller- Landau 10 Mk.; Reinhardt - Neustadt 10 Mk.; je 5 Mk.: Egem- Speyer, Eisenbraun- Hasloch, Hackenjost- Pirmasens, Hager - Erfenbach, J eckel - Kalten- mark, König- Ludwigshafen, Marr- Zweibrücken, Fr. Rummel- Germersheim, Schröck- Speyer, Wolfgang-Grünstadt; je 3 Mk.: Feger-Ens-

beim, Hahn-Landau, Kerb- Kaiserslautern: Schmidt- Speyer, Spiegel-Ludwigshafen; Schmidt-Obermoschel 1 Mk.; Lill-Mannheim ao Mk. Zusammen bis zum 31. Mai 483 Mk., und mit den bisher veröffentlichten Beiträgen 24306,81 Mk.

Allen freundlichen Gebern berzlichsten Dank!

Drei Vereine haben die Versammlungen be- nutzt, um unserer Sammlung zu gedenken und ihr weitere Beiträge zuzuwenden, und so richte ich an die Herren Vorsitzenden und Obermeister die dringende und herzliche Bitte, auch in ihren Vereinen oder Innungen unseres Liebeswerkes eingedenk zu sein. Ein Friedensahnen geht durch die Lande, möge es sich bestätigen, dass ist unser Wunsch, aber dann warten unser weitere Aufgaben, und dazu brauchen wir noch weiterer Mittel, damit wir nicht abschlagen müssen, wo man mit Recht auf unsere Hilfe rechnet. *

Weitere Gaben erbeten an

Adolf Sander, Photograph und Stadtrat, Leipzig- Gohlis, Gohliser Strasse 53. (Postscheck: Leipzig, 52346 )

hart

Die . des Photographen wegen Mängel der gemieteten

Atelierräume.

Kommt der Vermieter eines photographischen Ateliers seiner Vermieterpflicht nicht nach, nämlich die vermieteten Räume in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen, so kann der Photograph natür- lich auf Erfüllung klagen. Ihm ist daneben vom Gesetz ausdrücklich ein Selbstbilferecht verliehen worden. Er kann den Vermieter zur Beseitigung der Mängel auffordern und eine angemessene Frist dazu setzen. Wenn diese Frist verstreicht, hat er das Recht, selbst den Mangel zu beseitigen und Ersatz der erforder- lichen Aufwendungen zu verlangen ($ 538, des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Will ein Photograph diesen Weg beschreiten, so tut er gut, dem Vermieter durch eingeschriebenen Brief mitzu-

[Nachdruck verboten.]

teilen, dass der und der bestimmte Mangel vor- handen ist und binnen einer bestimmten Frist, z. B. je nach dem Umfang der Dringlichkeit usw. 3 bis 8 Tage, oder bis zum Ende des Monats um Abhilfe ersucht wird, und dass andernfalls die Beseitigung des Mangels auf Kosten des Vermieters erfolgen werde. Diese Kosten dürfen übrigens auf Grund der meisten formularmässigen Mietverträge nicht von der Miete abgezogen werden.

Ein noch wirksameres, schärferes Mittel ge- währt der § 542 B. G. B. Wird durch den Mangel des Ateliers der vertragsgemässe Ge- brauch nämlich zum Betrieb des photographi- schen Gewerbes beeinträchtigt, so kann er zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, und

24

150

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

nach Ablauf dieser Frist den Vertrag ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wegen einer unerheblichen Beeinträchtigung des ver- tragsgemässen Gebrauchs ist die Kündigung jedoch nur zulässig, wenn sie durch ein be- sonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. So würde bei einem photographischen Atelier, das auf gute Kundschaft angewiesen ist, z. B. ein hässlicher Zustand des Treppenauf- gangs, ein solches Interesse begründen.

Hat die Beseitigung des Mangels für den Mieter kein’ Interesse, so braucht er auch nicht erst eine Frist zu setzen, sondern kann ohne weiteres kündigen. Wird z. B. ein Raum nur für die Dauer einer Messe, eines Festes usw. gemietet und würde die Abstellung des Mangels bauliche Veränderungen erfordern, die nicht in ganz kurzer Zeit zu machen sind, so würde eine fristlose Kündigung ohne Fristsetzung zur Hebung des Mangels zulässig sein.

Abgesehen von diesen Rechten kann der Photograph die Miete kürzen. Das folgt schon aus dem Wesen des Vertrages, denn niemand braucht die volle Gegenleistung zu entrichten, wenn die Leistung unvollständig erfolgt. Es wird aber noch ausdrücklich im § 537 B. G. B., ausgesprochen: Ist die vermietete Sache zurzeit der Ueberlassung an den Mieter mit einem Fehler belastet, der ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemässen Gebrauch aufhebt oder mindert, oder entsteht im Laufe der Miete ein solcher Fehler, so ist der Mieter für die Zeit, während deren die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung des Mietzinses befreit, für die Zeit, während deren die Tauglichkeit gemindert ist, nur zur Entrichtung eines angemessenen Teil- betrages des Mietzinses verpflichtet.

Kann der Photograph auch Schadenersatz verlangen?

Wenn den Vermieter kein Verschulden trifft und er auch keine Zusicherungen für die Frei- heit von bestimmten Mängeln gemacht hat, so haftet er auch nicht auf Schadenersatz.

Anders ist es, wenn der Vermieter schuld- haft gehandelt hat, insbesondere, wenn er es an der im Verkehr nötigen Sorgfalt hat fehlen lassen, oder wenn er mit der Beseitigung eines Mangels im Verzuge ist, d. h. trotz einer von dem Photographen gesetzten angemessenen Frist den Mangel nicht beseitigt hat, obwohl er ihn hätte beseitigen können.

Statt dass das Gesetz nun aber sagt, dass

der Mieter, abgesehen von dem Minderungsrecht,

einen Schadenanspruch hat, drückt sich das Gesetz sehr eigenartig aus: der Mieter kann

statt des Minderungsrechtes Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung hat in der Regel für den Mieter keinen Wert, er will Schadenersatz haben wegen mangelhafter Erfüllung, will ja auch selbst bei dem Vertrage stehen bleiben.

Wie die Bestimmung für diesen Fall aus- zulegen ist, ist sehr streitig, und die unklare Fassung des Gesetzes hat zu einem vollkommen unsicheren Zustand geführt. Meist wird an- genommen, es kann Schadenersatz. verlangt werden, aber dann kann der Mietzins nicht gemindert werden. Die richtige und allein ge- rechte Auffassung ist die, dass der Mieter natürlich wegen der Vertragsverletzung des Ver- mieters Schadenersatz verlangen kann, ausser- dem aber, da die Leistung des Vermieters un- vollständig ist, auch die Zahlung der Miete nur zu einem Teil zu leisten braucht, d. h. Minderung beanspruchen kann.

Der Mieter kann die Rechte auf Kürzung des Mietzinses, auf Schadenersatz, Rücktritt vom Mietvertrage usw. dann nicht geltend machen, wenn er selbst den Mangel bei Abschluss des Vertrages gekannt hat, ohne sich die Beseitigung beim Mieten auszubedingen, also damit ein- verstanden gewesen ist, dass ihm mangelhafte Räume zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz geht aber noch einen Schritt weiter und bestimmt im § 539: Ist dem Mieter ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben (z. B. hat er beim Mieten nicht darauf geachtet, dass die Wohnung durch einen benachbarten Fabrikbetrieb Geräuschen und anderen Be- lästigungen ausgesetzt ist), oder nimmt er eine mangelbafte Sache an, obschon er den Mangel kennt, so kann er seine Rechte wegen der Mängel nur geltend machen, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen, oder wenn der Mieter bei dem Einzuge sich ausdrücklich seine Rechte vorbehalten hat.

Diese Bestimmung wird von manchen Ver- mietern in recht unsauberer Weise auszubeuten versucht. Mehrfach sind Fälle vorgekommen, dass ein Vermieter eingewendet hat, im Miet- vertrag stehe ausdrücklich, der Mieter über- nehme die Räume in gebrauchsfähigem Zustand und verpflichte sich, sie in diesem Zustand wieder zurückzugeben. Die Unterschrift unter eine solche Klausel hat auf keinen Fall die Be- deutung einer Anerkennung, dass die Räume ohne Mängel sind, sie bedeutet nur, dass der Mieter beanspruchen kann, dass die Wohnung in gebrauchsfahigem Zustand zu übergeben ist, und der Mieter gibt also auf keinen Fall irgend- welche Rechte preis. Dr. jur. Eckstein.

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Rundsehau.

Abziehen der Negativschicht. Fluss- säure wird oft für das Loslösen der Gelatine- schicht von gesprungenen Glasplatten empfohlen, aber diese Säure ist nicht so leicht überall be- schaffbar; sie hat ferner den Uebelstand, dass zur Aufbewahrung eine Gummiflasche, die sehr kostspielig ist, erforderlich wird. Mit der Säure selbst ist auch gewisse weitere Fürsorge zu halten. Wir können dies alles umgehen, wenn wir das Salz Natriumfluorid benutzen. Man löst 6 g Natriumfluorid in 150 cem Wasser in einer Zelluloidschale (Glas- oder Porzellanschalen sind zu vermeiden) und fügt 8 g Zitronensäure, gelöst in 30 cem Wasser, zu.

Bevor der Prozess vorgenommen wird, ist der Film auf 5 Minuten in

Formalin (40 prozentig) Wasser . 8 y

zu legen. Nach der Herausnahme lässt man die Platte abtsopfen und dann trocknen.

Das so gebärtete Negativ kommt dann in das Fluornatriumbad. Nach wenigen Minuten werden sich die Ecken der Schicht abheben. Man weicht dann ein Stück reines Papier in Wasser (5 Minuten) und presst es vorsichtig leicht gegen die Negativschicht. Die Bildschicht kann darauf mit dem Papierblatt von dem Glase

30 ccm, 600

genommen und auf eine neue Glasplatte über- -

tragen werden. Diese ist zuvor in bekannter Weise mit Gelatine vorzupräparieren. Der Uebertrag ist in einem kalten Wasser vorzu- nehmen.

Statt der Zitronensäure in dem Fluornatrium-

bad kann auch Salzsäure (3,5 ccm) oder Schwefel-

säure (5 ccm) Verwendung finden. Salpetersäure ist weniger empfehlenswert, da sie die Gelatine zu stark erweicht. (Abels „Phot. Weekly“

Nr. 459.) Zur Verwendung alter unbelichteter Platten. Verfügt man über alte unbelichtete

Platten, deren Schicht unverletzt ist, so lassen sie sich noch zu verschiedenen Zwecken ver-

wenden, so unter anderem zu einer Art Diapositiv-

platten. Eins dieser Verfahren ist das zur Her- stellung farbiger Diapositive. Nach Art der Zyanotypie kann man z. B. eine Mischung von Ammoniumferrizitrat und rotem Blutlaugensalz auftragen und nachher durch einfaches Wässern das Bild hervorrufen. Vollkommenere Halb- töne erhält man jedoch mit dem getrennten Verfahren, bei dem die Platte zunächst in einer Ammoniumferrizitratlösung oder Eisenchlorid- lösung gebadet wird und das Hervorrufen mit rotem Blutlaugensalz geschieht.

Man befreit zunächst die Platte durch Fixieren vom Bromsilber, so dass nur die klare Gelatine- schicht bleibt. Die getrocknete Platte badet

151

[Nachdruck verboten.]

man in einer fünfprozentigen Ammoniumferri- zitratlösung oder auch in einer Lösung von Eisenchlorid ungefähr ro Minuten in der Dunkel- kammer und lässt sie ebenfalls im Dunkeln trocknen. Die so lichtempfindlich gemachte Platte bringt man in einem Kopierrahmen mit einem Negativ in Kontakt und kopiert. Das Bild wird, ähnlich wie bei Auskopierpapieren, jedoch nicht so stark wie bei diesen, sichtbar. Man ruft es bis zur gewünschten Deckung in rotem Blutlaugensalz hervor. Es bekommt hierin einen rein blauen Ton, den man nach Belieben noch intensiver gestalten kann durch kurzes Baden in einem schwachen Säurebad, z.B. Salz- oder Essigsäure.

Man kann sich mittels dieses Verfabrens aber auch ein sogen., elastisches“ Negativ nach dem System von Luther und Sforza ber- stellen.

Man würde hierzu ein Diapositiv kopieren und sich auf erstgeschildertem Wege ein blau- farbiges Negativ herstellen.

Die Bezeichnung elastisches Negativ lässt schon darauf schliessen, dass es beim Kopieren die Möglichkeit gibt, in der Gradation äusserst dehnbare Kopien zu erlangen.

Kopiert man durch das blaue Negativ hin- durch auf irgend ein Auskopierpapier, so werden lediglich nur die blauen, aktinischen, für die Emulsion bekanntlich wirksamsten Strahlen durchgelassen, und man erzielt so ein äusserst weiches Bild.

Anders, wenn man auf das blaue Negativ eine Gelbscheibe legt und unter dieser Kom- bination kopiert. Fast jegliche blauen wirk- samen Strahlen werden zurückgehalten und passieren nur mehr oder weniger die ungedeckten Stellen des Negativ. Das Resultat ist ein äusserst hartes, kontrastreiches Bild.

Durch teilweises Weglassen des Filters während der Kopierzeit, oder durch Wahl stärkerer oder schwächerer Filter kann man die Gradation des Bildes je nach gewünschter End- wirkung variieren.

Natürlich wird dieses Verfahren für Aus- kopierpapiere, wo man das Resultat stets vor Augen hat, geeigneter sein als für Entwicklungs- papiere. Hd.

Die Fabrikation von Lichtpaus- papier in Amerika. Während des Krieges ist in Amerika der Preis des roten Blutlaugen- salzes, das für die Herstellung des Eisenblau- papiers notwendig ist, ganz ausserordentlich im Preise gestiegen. Das Bureau of Chemistry in Washington hat daraufhin die Herstellungs- methode zu vereinfachen gesucht. Gewöhnlich leitet man Chlorgas durch eine Lösung von gelbem Blutlaugensalz und entfernt dann das

a,°

182

PHOTOGRAPHISCHEB CHRONIK.

entstehende Chlorkalium durch Uhterkristalli- sieren. Es zeigte sich nun, dass diese Ent- fernung des Chlorkaliums nicht notwendig sei. Denn es stört die Lichtempfindlichkeit des damit

bereiteten Papiers nicht. Vielleicht lernt man während der Zeit des Chemikalienmangels auch noch andere Reinigungen von photographischen Chemikalien als unnötig erkennen. R. Ed. Lg.

60.4

Aus der Praxis des Photographen.

(Onter dieser Rubrik werden kleine Mitteilungen aus der Praxis gebracht.

Unsere Leser werden um Ein-

sendung geeigneter Beiträge gebeten, für die auch Honorar gezahlt wird. Die Beiträge brauchen nicht

drucktertig zu sein.)

Retuschieren bei künstlichem Licht. Zur Herstellung einer sauberen Retusche, nament- lich auf Negativen, ist immer èin wenn auch mildes, doch sehr helles Licht unentbehrlich. Der Lichtquelle muss also, wenn man seine Augen schonen und gute Arbeit liefern will, grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden. In früherer Zeit, als man noch zur Petroleumlampe greifen musste, war es üblich, das Licht auf eine geeignete Weise zu konzentrieren, was häufig mittels einer mit Wasser gefüllten Glas- kugel (Schusterkugel) geschah. Die moderne elektrische Beleuchtung ist für alle Retuschier- zwecke bequemer zu handhaben und liefert ein sehr helles Licht. Leider wird aber oft leicht- sinnigerweise nicht darauf geachtet, dass das elektrische Licht den Augen überaus nachteilig werden kann. Es ist eine sehr bekannte Tat- sache, dass die im elektrischen Lichte reichlich enthaltenen ultravioletten Strahlen für die Seh- nerven und selbst für die Augenlinsen sehr schädlich werden können und unter Umständen Veranlassung zu der sogen. elektrischen Augen- entzündung geben. Es ist daher wohl möglich, dass auch elektrische Lichtquellen mit geringerer Energie bei anhaltender Wirkung einen schädigen- den Reiz auf die Augen, namentlich bei älteren Personen, ausüben können. Um dem vorzu- beugen, muss man das ultraviolette Licht, welches ja. optisch ohnehin ohne Wirkung ist, auf ge- eignete Weise ausschalten. Dies kann dadurch geschehen, dass man eine Schutzbrille aus ge- eignetem gelben Glase trägt. Einfacher und bequemer aber ist es, wenn man das zur Ver- wendung kommende Licht direkt durch gelbes Glas gehen lässt. Für die Negativretusche hat man nur notwendig, die Lichtöffnung im Retuschier- apparat mit einer gelben Scheibe zu schliessen. Hierzu kann man sich zweckmässig, wenn kein geeignetes Gelbglas zur Verfügung steht, eines aus Filtergelb hergestellten Gelbfilters bedienen, indem man eine ungebrauchte ausfixierte Platte in einer nicht zu schwachen Filtergelblösung badet und trocknet. Die Intensität der Be- leuchtung wird hierdurch nur ganz unwesent- lich geschwächt. Fl.

fähigkeit der Fixierbäder.

[Nachdruck verboten.]

Der Gebrauch oder die Verwendungs- Ueber die Ver- wendungsfähigkeit der Fixierbäder ist man viel- fach im unklaren, weil kein irgendwie erkenn- barer Anhaltspunkt vorhanden ist, nach welchem eine zuverlässige Beurteilung im Aussehen der ein- oder mehrere Male gebrauchten Fixier- bäder ermöglicht wird. So kann z.B. ein älteres Fixierbad längst schon trüb, bräunlich und wenig versprechend aussehen und doch noch haltbare Bilder ergeben, obwohl es in solchen Fällen am besten wegzuschütten ist, auch wenn es noch wenig oder gar nicht ge- braucht sein sollte. Im Uebermass benutzte Bäder sind dagegen schon viel zu stark mit Silber versetzt, und solche Bäder ergeben stets unhaltbare Negative oder Bilder, auch dann, wenn sie sich noch sonst als sehr wirksam er- weisen. Weil aber das Fixiernatron äusserst billig ist, macht es wirklich keine grossen Opfer an Zeit und Geld, wenn an eine recht ofte Erneuerung der Fixierbäder gedacht wird in der Art, dass man das an einem Tage mehr- fach verwendete Bad am Abend einfach be- seitigt und am anderen Tage ein frisches Bad benutzt, wodurch die vielerlei Klagen über miss- ratene Negative und Bilder verstummen werden, denn die Ursache der Fehler liegt sehr oft nur in dem Gebrauche zu alter, versilberter und verunreinigter Fixierbäder. Der einfachste Weg, um das häufige Ansetzen der Fixierbäder zu um- ` gehen, besteht wohl darin, dass man sich in einer grösseren, dunkelrotfarbigen Standflasche eine konzentrierte Fixiernatronlösung ansetzt und damit das tägliche Quantum zurechtmischt, wo- bei dem neuen Bade eine Wenigkeit saure Sulfitlauge vor der Ingebrauchnahme beigegeben wird. Das konzentrierte Fixierbad bezw. die Flasche ist sachgemäss in dunkelm und kühlem Raume, z. B. der Dunkelkammer, zu verwahren und hält es sich solchergestalt sehr lange Zeit als gut verwendbar. Im Photohandel sollten demnach nur konzentrierte Fixierbadlösungen mit einer kurzen Anleitung verkauft werden.

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Inhaltsübersicht: Allgemeines. Reflexion und Spiegelung. Helligkeit. Brechung oder BRefraktion (Ablenkung und Farbenzerstreuung oder Dispersion). Einiges über Linsen. Strahlengang durch Linsen. Die charakteristischen Bestimmungsstücke eines Objektivs: Die Brennweite. Die relative Oeffnung oder die Lichtstärke. Der Bildwinkel. Schärfentiefe. Die verschiedenen Fehlererscheinungen an Objektiven: Die chromatische Aberration oder die Farbenabweichung. Die sphärische Aberration oder der Kugelgestalts- fehler und die Koma. Die Bildwölbung. Der Astigmatismus oder die Punktlosigkeit. Das Vignettieren. Der Licht- oder Spiegelfleck. Die Distorsion oder optische Verzeichnung. Die perspektivischen Verzeichnungen: Durch Neigen des Apparates. Durch zu geringen Abstand. Durch zu grosse Winkelausnutzung. Allgemeines aber das Objektiv. Die verschiedenen Objektivtypen. Die verschiedenen Objektivserien. Die Objektiv- sätze. Das Fern- oder Teleobjektiv. Die Fabrikation der Objektive. Die Pflege des Objektivs. Die Kamera Bud das Stativ.

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Inhaltsübersicht: Vorwort. Daguerreotypie und Talbotypie. Die Kollodiumplatte: Nasse Platte und Kollodiumemulsionsplatte. Einige photochemische Grundgesetze. Chlor-, Brom- und Jodsilber. Die Bromsilbergelatine- Trockenplatte. Das latente Bild. Die Empfindlichkeit der Platte. Die Gra- dation oder Tonabstufung. Die Belichtungszeit. Der Lichthof. Die Solarisation. Die farbenempfind-- liche oder orthochromatische Platte. Die Theorie der Entwicklung. Die verschiedenen Entwicklerarten: Die anorganischen Entwickler. Die organischen Entwickler. Die Sulfite. Die Alkalien und ihre Ersatz- mittel. Die verschiedenen Entwicklersubstanzen. Die Verzögerungs- und Beschleunigungsmittel beim Ent- wickeln. Die Technik des Entwickelns. Das Fixieren. Die Natronzerstörer. Die Schleier. Die Verstärker und Abschwächer: Der Quecksilberverstärker. Der Uranverstärker. Der Kupferverstärker. Die Absehwächer: Der Farmersche Abschwächer. Der Ammoniumpersulfatabschwächer. Der Permanganatabschwächer. Die Positivprozesse: Das Albuminpapier. Das Zelloidinpapier. Das Aristopapier. Das Tonen: Getrennte Tonung. Tonfixage. Charakteristische Eigenschaften des Albumin-, Zelloidin- und Aristopapiers. Aufziehen und Fertigmachen der Bilder. Karton und Klebemittel. Die Entwicklungspapiere. Bromsilbergelatine- und Gaslichtpapiere. Die Eisenverfahren. Negative und positive Blaupausen. Der Platinprozess. Die Chromat-- verfahren: Der Pigmentdruck. Der Gummidruck. Der Oeldruck. Das Photographieren mit künstlichem Licht. Register.

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Die nunmehr eingeführte Gehilfen - und Meisterprüfung im photographischen Handwerk verlangt von dem modernen Lichtbildner eine Reihe theoretischer Kenntnisse, die entweder durch den Besuch einer Fach · schule oder durch Selbstunterricht erworben werden müssen. Bei einem derartigen Studium ist ein den speziellen Bedürfnissen angepasstes Buch meist sehr erwünscht. Da der Verfasser im Auftrage des verstorbenen Dirigenten der Städtischen Fach- und Fortbildungsschule für Photographen zu Berlin (Herrn Direktor Schultz-Hencke} bereits seit einer Reihe von Jahren den Unterricht in der „Photographischen Optik und den „Photographischen Prozessen an der genannten Schule erteilt, so hat er es gerne übernommen, seine diesbezüglichen Vorträge in gekürzter Form zur Veröffentlichung zu bringen. ` u ä :

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK

2

153

Innungs- und Vereinsnaehriehten. (Für diese Nachrichten übernimmt die Redaktion heine Verantwortung.)

Säehsiseher Photographen-Bund (E. V). (Schutzherr: Se. Maj. König Friedrich August von Sachsen.) Als neue Mitglieder sind gemeldet: Herr Photograph O. Koppisch, Neusalza - Spremberg. Herr Heinrich Weets, Waltershausen. Der Vorstand. R. Schlegel, Vorsitzender.

But

Photographen-Zwangsinnung für das Herzogtum Sachsen - Altenburg und die Fürstentümer Reuss ä. L. und j. L. Sitz: Gera, R.

Mit grösstem Bedauern erhielten wir die traurige Nachricht vom Tode des

Herrn Photographen Bruno Gerlach in Klosterlausnitz, S.-A.

Wir verlieren in ihm ein treues und aut- richtiges Mitglied unserer Innung. Wir werden demselben ein ehrendes Andenken bewahren.

Der Vorstand. I. A.: August Luts.

EB

Photographiseher Verein zu Hannover (Fachverein).

Korporatives Mitglied des Central- Verbandes Deutscher Photo- graphen -Vereine und Innungen (J. P.).

Den verehrlichen Mitgliedern zur gefälligen Kennt- nisnahme, dass wir auf Anregung vieler Kollegen einen ständigen Stammtisch“, und zwar jeden Mittwoch, abends 9 Uhr, im „Pschorrbräu" (Thielenplatz), ein- gerichtet haben, und erfreut sich derselbe regster Be- teiligung. Gäste willkommen.

Der Vorstand. I. A.: O. Zurkirchen, I. Vorsitzender.

8888

Kriegsteilnehmer aus dem photographisehen Berufe.

Eisernes Kreuz.

Dem Leutnant und Kompagnieführer in einem Marineregiment Max Mayerhofer, Sohn des Direktors Franz Mayerhofer, von der Firma Otto Perutz, Trockenplattenfabrik, München, wurde das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen.

Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt: Fritz Flasche, i. Fa.: E. Flasche & Sohn, Barmen, zurzeit Unteroffizier bei einem Fussartillerie - Regi- mentsstab im Westen,

Andere Auszeichnungen: Das Sächsische Friedrich - August - Verdienstkreuz in Bronze erhielt der Photograph Heinrich Nico- laisen in Hadersleben.

Beförderungen: Gefreiter Karl Trieb, langjähriger II. Schritt- führer des Photographischen Vereins zu Berlin, zurzeit bei einer Fliegertruppe, wurde zum Unteroffizier be-

fördert. are

Personalien.

Der Assistent für photographische Reproduktions- technik an der Königl. Akademie für Graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig, Ruppert Marchel, beging am 1. Juni sein 23; jähriges Dienst- jubiläum, gelegentlich dessen er viele Ehrungen und Anerkennungsbeweise erfuhr.

Herr Erich Scheithauer, Hofphotograph in Zwickau, der Obermeister der Innung Zwickau, feiert am 18 d. M. das Fest des 25 jährigen Bestehens seines

Geschäftes. u 2-70 zum)

Gesehäftliehes.

Die eingetragene Firma Emil Schröter, Inh. Susanna Krüger, in Potsdam ist in Emil Schröter, Inh. Susanna Orasz ka, gelndert. Die Firmen- inhaberin, verwitwete Photograph Wilhelm Krüger, Susanna, geb. Sünder, in Potsdam ist jetzt die ver-

witwete Oraszka. Di

Kleine Mitteilungen.

Ein allgemein zugängliches Preisausschreiben zur Erlangung eines edelmetallfreien Tonbades für Zelloidinpapier erlassen die Neue Photographische Ge- sellschaft, A.-G., Berlin-Steglitz; E van Bosch, G. m. b. H., Dresden -A.; Fabrik photographischer Papiere Berg- mann & Co., Wernigerode, Fabrik photographischer Papiere vorm. Dr. A. Kurz, Wernigerode; L. Lange- bartels, Charlottenburg; Trapp& Münch, G. m. b. H., Friedberg (Hessen) und Vereinigte Fabriken photo- graphischer Papiere, Dresden-A. Der erste Preis be- steht in r000 Mk., ausserdem sind sechs Trostpreise von je 50 Mk. vorgesehen. Nach den Bedingungen muss unter anderem das Tonbad Abdrücke liefern, die den mit gebräuchlichem Tonfixierbad behandelten Zelloidinkoplen, was den Ton anbetrifft, vollständig gleichwertig sind. Das Tonbad kann aus einer oder mehreren Lösungen bestehen, doch erhält diejenige Vorschrift den Vorzug, die unter gleich günstigen Er- gebnissen nur ein einriges Bad braucht. Es darf nur Chemikalien enthalten, die zurzeit im freien Handel erhältlich sind, und muss Bilder liefern, die weder durch Einfluss des Lichtes und der Witterung, noch durch nachträglichen Einfluss der in dem Bade ent- haltenen Chemikalieu verändert werden. Das alleinige Verwendungsrecht der preisgekrönten Tonbäder geht an die genannten Firmen Aber.

PHOTOGRAPHISCHE CHRONIK.

Notgeld hat nun auch eine Firma der photo- graphischen Industrie, die Trockenplattenfabrik Otto Perutz in München, herausgegeben. Das auf einen Pfennig lautende Geldstück trägt auf der einen Seite die Pfennigprägung und auf der Rückseite das ein- getragene Warenzeichen mit der Firma.

Ein englisches Blatt, „Huli-Daily- Mail‘, weiss am 4. Mai zu berichten, dass George Bastman, der Vorsitzende der Eastman-Kodak-Comp., auf die neue amerikanische Kriegsanleihe Millionen Dollar gezeichnet hat. Wenn dies noch verständlich sein mag, so verdient doch unbedingt au den Pranger ge- stellt zu werden, dass Eastman, dessen Gesellschaft in Deutschland eines der besten Absatzgebiete besass, auf die englischen und französischen Kriegsanleihen 6 Millionen Mark gezeichnet hat und die Gesellschaft selbst sich in Europas, Kanada und Australien mit 2,3 Millionen (also fast so Millionen Mark) bereits zur Zeit, als Amerika noch neutral war, beteiligt hat. Hoffentlich wird sich die deutsche Käuferschaft später an diese Handlungsweise erinnern können.

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Geriehts wesen und Verwaltung. Das herab gefallene Firmenschild. (Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Januar 1917.) [Nachdruck, auch im Auszug verboten.] Als die Frau des Arbeiten G. durch die Deisterstrasse in Linden ging, fiel ihr ein Firmenschild, das an dem balkon- artigen Vorbau eines Hauses angebracht war, auf den Kopf. Sie erlitt nicht unerhebliche Verletzungen, für deren Folgen sie nicht nnr den Eigentümer des Hauses, sondern auch den Geschäftsinhaber Schlachtermeister A., der in dem Hause einen Laden gemietet hatte, und dem das Schild gehörte, durch Klage verantwortlich machte. Der Hauseigentümer haftet deshalb für die

Folgen des Unfalls, weil das Schild nach § 836, B. G. B.,

einen Bestandteil des Hauses bilde, für dessen Gefahr- losigkeit der Eigentümer des Hauses einzustehen habe. Vom beklagten Hauseigentümer wurde dies bestritten. Aber selbst, wenn man auch annehme, dass es sich hier um die Ablösung eines Bestandteils des Hauses handle, so sei er doch nur dann schadenersatzpflichtig zu machen, wenn die Ablösung des Schildes die Folge seiner nicht ordnungsmässigen Anbringung oder mangel- haften Unterhaltung sei. Das sei aber nicht der Fall; das Schild sei ordnungsmässig angebracht und von A. jedes Jahr einmal auf seine Sicherheit geprüft worden.

In Uebereinstimmung mit dem Landgericht Hannover wies das Oberlandesgericht Celle durch Teilurteil die Klage gegen den Eigentümer des Hauses ab. Es entschied dahin, dass das Firmenschild nicht einen Bestandteil des Hauses bilde. Denn es sei nur zur Benutzung als Firmenschild für den Mieter A. und nur für die Daner des zwischen ihm und dem Hauseigentümer abgeschlossenen Mietvertrages, also zu einem vorübergehenden Zwecke, mit dem Gebäude

und damit mit dem Grund und Boden verbunden, und es stehe im Eigentum des Mieters A. Das Schild stelle nach dem Zwecke, für den es bestimmt sei, sowie nach der Art seiner Herstellung und ganzen Beschaffenheit ein neben dem Gebäude bestchendes Werk im Sinne 8$ 836, 837, B. G. B., dar. Es komme hier nur eine Haftung aus § 837, B. G. B. (Haftung des Mieters wegen unsachgemässer Anbringung oder mangelhafter Unterhaltung) in Frage, und dies könne nur den A. treffen. (Aktenzeichen: 5 U. 136/16.) sk.

kam a. T ia a

Fragekasten.

Technische Fragen.

Frage 44. Heir K. Z. in B. Ich habe bis jetzt meine sämtlichen Porträtnegative mit einem Hydro- chinonentwickler hervorgerufen, der auf r Liter Wasser 87 g Soda, 40 g schwefligsaures Natrium und 10 g Hydrochinon enthält. Bei dem Versuche, die Soda durch Pottasche zu ersetzen, erhalte ich zu kräftige Negative, die entweder bei kurzer Entwicklung, anch bei richtiger Belichtungszeit, in den Schatten nicht genügend Deckkraft besitzen oder bei denen die höchsten Lichter zusammenlaufen. Wie kann unter Benutzung von Pottasche und Hydrochinon der Ent- Makler weicher arbeitend gemacht werden?

Antwort su Frage 44. Ein Hydrochinon pottasche- Entwickler Ihrer Zusammensetzung arbeitet tatsächlich etwas hart und auf den meisten Platten nicht ganz klar. Besonders bei hochempfindlichen Porträtplatten lässt die Klarheit oft zu wünschen übrig. Wenn Sie: dagegen unter Beibehaltung des Rezeptes statt 10 g Hydrochinon 7 g Hydrochinon und 3 g Metol ver- wenden, so arbeitet der Entwickler wesentlich weicher und trotz erheblich verkärzter Entwicklungszeit klarer. Der Preisunterschied ist dabel insofern eher zugunsten des Metolhydrochinonentwicklers, als dieser erheblich viel besser ausgenutzt werden kann, ohne harte Nega- tive befürchten zu müssen. Zugleich ist dieser Ent- wickler erheblich viel unempfindlicher gegen Tempe- raturen und ist daher besonders bei kaltem Wetter mehr zu empfehlen als reiner Hydrochinonhervorruter.

Frage 45. Herr R. S. im Felde. Wie kann men Planfilms im Standentwickler ebenso entwickeln wie Glasplatten, ohne befürchten zu müssen, dass die ein- zeinen Blätter im Entwickler einander berühren und dadurch Fehlerscheinungen entstehen?

Antwort su Frage 45. Zum Entwickeln von Plan- films wurden früher wenigstens besondere Stand- entwickiungseinrichtungen geliefert: Man kann diese aber sehr gut improvisieren, wenn man aus Nickel- oder Kupferdralit sich kleine Gestelle baut, in denen die Films zwischen scharfkantig gebogenen Draht- schlaufen in 5 bis 6 mm Abstand gehalten werden, nachdem sie trocken in dieselben eingeschoben sind. Auch die gewöhnlichen gläsernen nn eignen sich leidlich für diesen Zweck.

Für die Redaktion verantwortlich: Geh. Regierungsrat Professor Dr. A. Miethe in Berlin- Halenses, Halberstädter Strasse 9; für den Anzeigenteil: Guido Karutz in Halle a. $. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle .

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